Digitized by Googl
MITTEILUNGEN
»EN
HISTORISCHEN VEREINES
PFALZ.
XIV.
SPEIER.
DKIIC'K I > K Ii II. «ill.AKItONK's« MKN ttl'i IIDKIU KEREI.
lHHi).
Digitized by Google
Digitized by Google
I.
Materialien
zur
Geschichte der Zerstörung der Stadt Speier 1689.
Von
Prof. Dr. Harster,
Konservator «lex historischen Wirmes der Pfalz.
Zwei Jahrhunderte sind im Strom der Zeiten hinab-
gerausebt seit jenem in der Weltgeschichte unerhörten Vorgang,
da es tiein bis zum \bcrwitze gesteigerten MachtbewnJ'sLsein
eines unumschränkten Selbstherrschers beliebte, einen der blühend-
sten Länderstriche Europas in eine Wüste zu verwandeln und
den unglücklichen Bewohnei n der Pfalz die Zeiten ins Gedächtnis
zurückzurufen, als an der Spitze seiner zahllosen Horden der
HunnenkOnig Attila über den Rhein nach Gallien zog, und
Mord und Brand allenthalben seine Spuren bezeichneten.
Damals fürwahr sah sich das 1. eilige rOmische Reich deutscher
Nation aufs tiefste erniedrigt, als derjenige, dessen Haupt die
Krone Karls des Größten schmückte, mitten im Frieden sich
Strafsburg, den Schlüssel seines Hauses, mufste entreifsen
lassen, als das herrlichste Denkmal fürstlichen Kunstsinnes, das
Heidelberger Schlots, als die altersgrauen, hehren Dome von
Worms und Speier und mit ihnen eine fast unübersehbare Zahl
von emsigen und friedliebenden Bürgern bewohnter Städte in
Schult und Asche sanken. Gewifs, keine Gegend unseres
Vaterlandes hat schwerer unter der Geil'sel des furchtbaren
1
Digitized by Google
2
dreifsigjährigen Krieges zu leiden, keine diis unsägliche Elend.
d;io fast zwei Jahrhunderte hindurch französische Eroberungs-
sucht über unser Volk gebracht hat, länger und unmittelbarer
zu empfinden gehabt, als gerade die Gegenden am Mittellauf
des Rheinstromes: aber keine von allen diesen Erinnerungen
hat sich so mit Flammenschrift in die Herzen der Hevölkerung
eingegraben als diejenige an jenen unheilvollen Dienstag den
31. Mai 1G89, als zur Nachfeier des lieblichsten Festes der
Christenheit, des Pfingstfestes, aus den drei Städten Speier.
Worms und Oppenheim zu gleicher Zeit himmelhohe Rauch-
wolken sich erhoben, das helle Tageslicht verfinsternd und wie
bei einer vulkanischen Eruption meilenweit die Gegend mit
einem Aschenregen überschüttend.
So war es denn natürlich, dal's, als jener l'nglückstag
in diesem Jahre zum zweihunderstenmale wiederkehrte, derselbe
besonders in den genannten drei Städten nicht spur los vorüber-
ging, vielmehr in Speier wie in Worms in einfacher, aber
würdiger Weise durch Gottesdienst und Schulakte gefeiert
wurde, in Oppenheim durch die in Gegenwart einer glänzenden
Fest Versammlung vollzogene Einweihung der unter Mitwirkung
des Reiches wiederhergestellten Katharinenkirche, jenes Kleinodes
rheinischer Gothik, welches das Schicksal der romanischen
Dome von Speier und Worms bei jener schrecklichen Pt'alz-
verwüstung geteilt hatte und seitdem in Ruinen gelegen war.
Cberall ist die Feier begangen worden nicht in Hais und
Zorn gegen unsere westlichen Greuznachbarn, sondern in der
Erkenntnis, dals nur Deutschlands Zerrissenheit und Schwäche
in der Vergangenheit solche Frevel möglich gemacht hat, und
in herzlicher Freude über die nach schweren Kämpfen endlich
errungene Einigkeit seiner Stamme, die, so lange sie Schulter
an Schulter zusammenstehen, keinen äul'seren Feind zu fürchten
brauchen.
Aus dieser Gesinnung heraus sind in Worms zwei giöfsere
Publikationen entstanden, von welchen die eine im Auftrage
der Stadt selbst von Gymnasial-Oberlehrer Fr. Soldan daselbst
ä
verfafst und in reicher typographischer Ausstattung in Quart-
format und mit 5 Einzel- u. 7 Doppeltafeln in Lichtdruck geziert
erschienen, die .••ndere von Oscar Caustatt herausgegeben und dem
Karsten Reichskanzler als „dem um die Wiederanfriclitnng des
deutschen Reiches verdientesten Manne und Ehrenbürger der
wiederauf blühenden Stadt Worms" gewidmet ist. Die letztere
Schrift in Grofsoktav umfal'st XLt Seiten Einleitung und 197
Seiten Text und ist mit 24 Bildertafeln geschmückt, welche
grösstenteils ebenso wie diejenigen der offiziellen Festschrift
zurückgehen auf die Zeichnungen eines zur Zimmermannszunft
gehörigen Wormser Bürgeis llamman, der den Brand miterlebt
hatte und seine Aufnahmen dem nach Frankfurt geflüchteten
Rate der Stadt gegen eine rnterstutzung von 18 fl. überliefs.
Die auf den Speierer Stadtbrand bezügliche Litteratur
aus froherer Zeit ist eine ziemlich reichhaltige zu nennen.
Zu Grunde liegt die im Auftrüge der Stadtverwaltung bereits
1689 gedruckte und 1709 l) bei Gustav Rost in Speier wieder
aufgelegte „Wahrhaffte und umständliche Geschichts-Krzehlnng"
ct<*. Daneben kommt besonders in Betracht die im Jahre
K>91 erschienene „Jammer-gedrückte, Hülffleistend-erquickte,
l'nd Kronen-beglückte Rhein- und Neckar-Pfalz" des Theophilus
Wahrmund, unter welchem Pseudonym sich nach der Vermutung
eines der genauesten Kenuer der Speierer Geschichte der zur Zeit
der Zerstörung der Stadt als Rektor am stadtischen Gymnasium
angestellte und von 1G90 bis zu seinem Tode 1703 zu Eislingen in
gleichem Amte thiUige Johannes Hofmann sich verbirgt,2) mit
l) Nicht 1(197. wie Woifs. Mitteilung-»1!! des historischen Vereine«
der Pfalz II, 53 angibt.
3) Auf dem Titelblatts des „Wahnrund" ist ohne Angabe des
Druckortes nur bemerkt: „'An linden hev lobann Hoff mann. H>91."
In der Darstellung nimmt Speier den verhiiltiiismuTsig grillst»'!! IIa um »«in
(48 Seiten beispielsweise gegen Wurms mit nur 22 Seiten), und verraten
zahlreiche Kinzelheiten , dal's der Verfasser in be/.ug auf Speier «'(was
Selbsterlebtes und mit eigenen Augen (.iesehenes berichtet. Auch deuten
die hilutigen ('itate aus alten Klassikern und die eingestreuten (Jedhhte in
antiken Mafsen mehr auf einen Philologen als etwa auf einen Theologen
oder .luristen. dem das Werk zuzuschreiben wäre.
1*
Digitized by Google
dessen gedruckter Lebensbeschreibung im Jahre 1789 zu der
am 2. Juni veranstalteten Feierlichkeit des Speierer Gymnasiums
der Rektor M. Johann Georg" Hutten „seine thcuerste Obrigkeit
und alle Gönner und Freunde der Jugend" einlud. Auch der
gleichfalls im Jahr 1691 gedruckte „der Pfaltz am Hhein Staat-
Land- Stadt- und Geschicht-Spiegel", der auf S. 54—62 speziell
die Speieier Katastrophe berichtet, ist in dieser Hinsicht zu
nennen. Ganz besondere Bedeutung aber besitzt die von
Weifs im II. Hefte dieser Mitteilungen S. 81 — 115 veröffent-
lichte „Relation über die erbärmliche Einäscherung und Ver-
wüstung der Freyen Reichsstadt Speyer von dem Hochiftrstlicb
Speyerischen Statthalter und Domdechanten Heinrich Hartard
von Rollingen" vom 15. Juni 1689. Auf diese und die beiden
zuerst genannten Schriften zumeist gründet sich die bei Ge-
legenheit der ersten Saku larfeier im Jahre 1789 von dem da-
maligen Stadtadvokaten und Kaufhausschrei her VV. Fr. Kuhl-
mann verfafste „Geschichte der Zerstörung der Reichsstadt
Speyer, durch die französische Kriegsvolker im Jahr 1689",
deren Manuscript sowie verschiedene Kollektaneen von Kuhl-
raanns Hand uunmehr die Bibliothek des historischen Vereines
der Pfalz besitzt.
Die Kuhlmannsche Schrift selbst wiederliegt vorzugsweise
der stilistisch ausgezeichneten Schilderung aus der Feder des
nachmaligen Kardinals und Erzbischofs von Köln Johannes
von Geissei „der Kaiserdom zu Speyer**, 2. Aufl. S. 362 — 399
zu Grunde, über welche dann keine der folgenden teils popu-
lären, teils belletristischen Darstellungen hinausgegangen ist.
Nur Weii's hat in seiner gleichfalls im II. Heft der Vereins-
mitteilungen S. 35—80 mitgeteilten Berechnung „des Kriegs-
schadens, welchen die freie Reichsstadt Speier im XVII. und
XVI II. Jahrhundert durch die Franzosen erlitten hat", unsere
Kenntnis auch der auf den Urleunsschen Krieg bezüglichen
Ereignisse durch Nachweise aus Urkunden des Speierer Stadt-
archives bereichert. Damit ist aber diese Quelle noch lange
nicht ei-schopft, vielmehr enthalten die Aktenbündel des städti-
5
scheu Archive.* Xr. 667—669 und 672 sowie die während des
ganzen Krieges fortgeführten Protokolle noch ein reiches
handschriftliches, nur teilweise gedrucktes Material, welches
uns einerseits das grenzenlose Elend vor Augen führt, in
welches Kat und Bürgerschaft des altehrwürdigen Speiers durch
die grausame Zerstörung ihrer Stadt gestürzt worden waren,
andererseits den zähen Mut und das felsenfeste Gottvertrauen,
womit wahrend eines neunjährigen Exils eine kleine Anzahl
nach Krankfurt geflüchteter Ratsraitglieder gegenüber der Lau-
! eit ihrer Volks- und Religionsgenossen, ja der Unbotraftfsig-
keit einzelner Mitbürger und selbst Ratsverwandten an dem
Gedanken der Wiederaufrichtung ihrer Vaterstadt fest hielt und
denselben nach endlich wiedergekehrtem Frieden ins Werk setzte.
Aus diesem Material einiges mitzuteilen, was einen Begriff
von dem Vorhandenen zu vermitteln im staude scheint, habe
ich voi-zugswei.ee in der Hoffnung unternommen, dafs dadurch
geeignete Kräfte zu weiteren Nachforschungen sich angeregt
fühlen mochten, nicht in beziig auf Speier allein, sondern auch
hinsichtlich der zahlreichen anderen pfalzischen Orte, welche
mehr oder minder schwer in jenen traurigen Kriegszeiten
heimgesucht worden sind, und deren Gemeindearchive sicher
noch manches Blatt enthalten, das dem lebenden wie den
kommenden Geschlechtern zur Lehre und Warnung vorgehalten
zu werden verdient1)
Aber noch einen anderen Wunsch und eine andere Hoff-
nung möchte ich an dieser Stelle nicht unausgesprochen lassen.
Es wird vielleicht nur wenigen bekannt sein, dafs unser Museum
einen Schatz besitzt, der bisher noch ungehoben geblieben ist,
der aber um so mehr der Sicherung gegen so manche Zufalle
und Gefahren bedarf, als er thatsächlich einzig in seiner Art
dasteht und im Verlustfalle nicht wieder zu ersetzen wäre.
*) Bei unserer Auswahl beschranken wir uns auf diu Zeit von UW9
UU Ifi»H und gehen m>ch ungedriicktes Material nach den für die Ver-
öffentlichung älterer I rkunden geltenden orthographischen Kegeln, gedrucktes
nach den vorbandeneu Vorlagen.
Digitized by Google
6
Ks sind dies die von Ruland, einem Speieier Maler aus dem
Knde des vorigen .Jahrhunderts, in echt künstlerischer Weise
entworfenen und teilweise auch ausgeführten Skizzen Spcierer
Ruinen aus dem Hrande von 1689, wie sie derselbe noch zu
seiner Zeit sah, die aber inzwischen mit Ausnahme des KeLschers
und des Heidentürmchens spurlos verschwunden sind, so dafs
wir ohne diese Zeichnungen von den meisten Thoren, Türmen,
Kirchen, Klöstern u. s. w. uns .schlechterdings keine Vorstellung
zu machen im stände wären. Aber auch von den Rulaml'schcii
Abbildungen sind einzelne nur mehr als später gefertigte Pausen
vorhanden, so dafs hier die Gefahr eines nicht wieder gut zu
machendeu Schadens um so dringender erscheint. Die Gesamt-
zahl dieser Zeichnungen, wenn man äufsere und innere Ansicht
oder die Aufnahmen der hervorragendsten Hauwerke von ve.r-
schiedenenen Seiten berücksichtigt, beträgt gegen hundert und
würde in guten Reproduktionen und mit einem Texte versehen,
der sich auf die notwendigsten baugeschichtlichen Details unter
Zugrundelegung der im städtischen Archive vorhandenen Stadt-
beschreibungeu beschränken würde, ein (Quellen werk von un-
vergänglichem Werte bilden, das wohl berechtigt wäre, sich
dem durch die Munitizenz unseres Landsmannes, des Herrn
II. Hilgard in Neu-York, geschaffenen llrkundeubuche der Stadt
Speier zur Seite zu stellen. Floflen wir daher, dafs diese Anregung
nicht auf unfruchtbaren Hoden fallen, und dafs die Stadtver-
waltung Speier dun h ausgiebige Unterstützung eines derartigen
Unternehmens davon Zeugnis gebm möge, dafs auch unsere Stadt
den ärmlichen Verhältnissen nach ihrer völligen Vernichtung
und dürftigen Wiederherstellung entwachsen kräftig wieder auf-
blüht und nicht blofs in materiellen Dingen eine aufsteigende,
den alten Ruhm erneuernde Hahn der Kntwickelang verfolgt!
Digitized by Google
7
1. Einigung und Verabredung des Rates, in den Kriegs-
nöten fest zusammenhalten und das gemeine Beste
wahrnehmen zu wollen.
12. Januar 1689.
rergumont Urkunde des Speierer Stadtarchives Nr. 531.
Wir, die burgermeistere undt beede röhte der Htatt Speir,
verjähon undt thun kund in krafft dieses briefes: Naehdeme durch
gottes Verhängnis die deutsche reichslande. an undt nahe bei dem
rheinstrom gelegen, von ausländischer kriegsmacht unversehens über-
zogen worden, undt hiesige statt insonderheit schon in den vierten
monden übermassigen quartierslast neben andern unendlichen kriegs-
beschworden tragen müssen, auch leider noch zur zeit deren linderung
so wenig zu hoffen sein will , dafs man vielmehr Ursache hatt zu
fürchten, die noht dürfte hiernächst noch groser werden, undt wir
dann in betrachtung unsere gemeinen stattwesens bodruckten zustands,
sowohl wie er itzund ist. als wie er künfftig etwa sein möchte,
vor oine unumgängliche nohtwendigkeit befunden haben, dafs guto
Verständnis, eintracht, treue wohlmeinung undt einmühtige zu-
sammenhaltung unter uns selbsten auf alle thunliche weise gepflantzet
undt befestiget werden müsse, wan änderst das gemeine stattregiment
fortgeführet undt dessen gäntzliche Zerrüttung verhütet werden solle:
Dafs wir darauf uns wohlbedächtlich zusammen verbunden
undt einander angelobet haben :
Erstlich, dafs wir in oberzehltor gemeinen noht ohnzer-
trennlich beisammen stehen undt vermöge unserer rahtspflichten
der statt bestes nach aller müglichkeit suchen, zweitens, dar«
unser keiner weder heim- noch öffentlich aus der statt entweichen
oder sonsten aus dem weege gehen, sich in der statt verstecken
undt folglich seinen mitrahtsfreunden zu mehrerem überlast den
obliegenden beschwärungen sich entziehen, dafs drittens keiner
von uns ohne vorerlangte erlaubnis des gantzen rahts (welche
gleichwohl auf anzeig erheblicher Ursachen undt leistung genüg-
samer Sicherheit keinem versagt werden solle) aus der statt aufs
land. es möge sein, warum es wolle, verreisen, und letzlich, wan
unserer einer oder mehrere oder auch einer oder anderer unserer
Digitized by Google
8
bedienten wider besseres verhoffen um gemeiner statt willen ge-
fänglich weggeführet werden solten. dafs wir. die übrige des rahts,
welche von dergleichen Unglück nicht ergriffen worden wären, zu
ihrer erlodigung allen mensch-müglichen fleifs. mühe undt Sorgfalt
unnachlässig anwenden , auch 80 lange nicht ruhen sollen undt
wollen, bifs wir die mittel aufgebracht werden haben, dieselbe aus
ihrer gefangenschafft ohne ihren kosten undt schaden widerum zu
befreien undt loszumachen.
Wie wir dann samtlich undt ein ieder insonderheit über erst-
erzählte vier puncten einen leiblichen aid zu gott dem allmachtigen
geschworen, wabei auch femer überkommen undt geschlossen worden,
welcher unter uns einen oder andern derselben gefährlicher weise
übertretten würde, dafs der vor einen eidbrüchigen, ehrlosen mann
durch die that selbsten erkläret undt alle sein haab undt vermögen
der statt gemeinem nutzen zugefallen sein, auch würcklich zu-
geeignet werden solle.
Zu wahrem urkund alles vorgeschriebenen haben wir all-
samtlich diesen beschwornen einungsbrief. welcher bifs zu ausgang
des ietzigen Winterquartiers verbündlich sein undt alsdann gestalten
dingen nach entweder fallen oder erneuert werden solle, eigen-
händig unterschrieben, den auch über das mit gemeiner statt in-
sigel verwahren lassen. So geschehen sambstags den 12. Jänor
des sechszehen hundert neun undt achtzigsten iahrs.
Johann Paul Fuchfs. regirender burgermeister.
Georg Ernst Rützhaub. regirender burgermeister.
Johann Philipp Zuber, alter meyster.
Johann Nicolaufs Spengell, altermeister.
Jsrael Kimmich.
Johann Ludwig Pet*ch.
Johann Daniel Zorn.
Johann lienrich Wittman.
Johann Georg Schonneekh.
Sigmundt Henrieh Stegman.
Johann Georg Keichardt.
Johann Henrich Kümmich.
Hanfs Wolff Peucker.
Johann Melchior Schultheis.
Johann Polo m. propria.
Digitized by Google
9
(Jefirg Michael Wörth wein.
Johann Ludewig Dönigoss.
Johan Valentin Güldten.
Juhann Philipp Boltz.
Johann Ludtewig Schmaltz.
Johann Henrich Müller.
Johann Michael Vulpes.
Johann Steifan Roth.
Johann Barck.
(ioorg Daniel Bleyll.
Wolffgang Martin Wolfardt.
Johan Phillip» Hellinger.
L. S.
2. Extract-Schreibens Aus Speyer/Den tf. Monat May
1689.
Münchner Staatsbibliothek. ')
N Achdome die Frantzosen gesehen/ dafs defs geschehenen
Verbote und ausgestellter Wachten ungeachtet/ viel Leut sich über
Rhein begeben haben sie den 29. 19. May zu Speyer austrommeln
lassen/ dafs allen Soldaten erlaubt sey/ auf Parthey auszugehen/
tod zu schiessen/ und plündern was sie von Speyrischen Leuten
erdappen würden / so sich über Rhein begeben wolten / worauf sie
alle Hecken und Gebüsch mit 200. Mann durchsuchet / bald darauf
8. und nachmals 4. geladene Wägen (so über Rhein wolten) in
') Dieselbe Darstellung findet sich in einem zur Bibliothek des
historischen Vereines der Pfalz gehörigen ziemlich starken Hefte in <{uart.
welches Abschriften von allerlei auf die Kinaschernng der Stadl bezüglichen
Schriftstücken von der Hand Kuhlmanus enthalt, unter dem Titel: „Eigent-
liche Beschreibung der Stadt Speyer, wie Tyrannisch und unchristlich die
barbarische Frantzosen mit derselben Stadt und Inwohner verfahren sind."
Kohlmann macht dazu die Bemerkung: „Dos Original ist auf einer Seite
eine.'* /wergbogens gedruckr. t'nter obigem Titel pralsentiret sich die Stadt
Speyer in Kupfer gestochen, gedoppelt und mit einer Linie unterschieden.
Der obere Theil stellet die Stadt im Prospekt vor dem Brand, und der
untere im völligen Brand, vor. Ks wurde erst nach meiner herausgegebenen
Brandgeschichte im Hospital von ungefehr gefunden, und. weil es s»>hr
schadhaft gewesen, auf einen Papendeckel geleimet. * Auch ein Kxemplar
der hier bezeichneten Darstellung findet sich in der Sammlung des bist.
Ver. d. Pf.
Digitized by Google
10
Speyr gebracht / alles vor dem Thum abgeladen / denen Juden und
anderm Gesindel verkaufft wo aber die Leut hingekommen seyen /
weif« noch niemand gewifs/ doch ist wahr/ dafs etliche Schiffleutc/
so die betrangte Flüchtlinge über Rhein führen wollen / sind er-
schossen worden / etliche zu Heydelberg mit Leibs- und Lebens-
Gefahr angekommen / haben alles / und viel Bürger neben all übrigen
Effecten/ 20. 80. 40. bis 60. Fuder Wein zurück gelassen / aber
deren verschiedene manglen ihre Eltern / Männer / Kinder und Weiber.
Die zur freyen Hinwegfuhr beschriebene / und in Speyr angekommene
Fuhrleute (so meistens Elsas, und Frantzös. Bauren waren) haben
alles in der Stadt geraubet und gestohlen / andere / so was bessere /
haben die gestohlne Sachen von denen Frantzosen gekaufft/ den
meisten Haufsrath / Wein / Frucht / Oefen / Fenster / Thüren / Fässer /
leinen Gezeug / Bett / Brunn - Ketten / Zinn / Kupffer / Eisenwerck /
Eymer / Bauchkessel / bleyerne Dachrinnen / und unzehlieh andere
Sachen hinweg geführt: theils Bürger / so noch 2. Tag vor dem
Brand in Speyr waren / haben 1. Fuder Wein denen aus dem gantzen
Land anwesenden Käuffern um 5. bis 10. Tbl. verkaufft/ etliche
haben auch etwas von Mobilien / doch in grossester Lebensgefahr
tibeT Rhein gebracht. Als nun den Hl. 21. May alle Einwohner
aus Speyr sich begeben / und alles bis auf die Glocken / das Bloy
auf dem Thum / und was sonst nicht wol fortzubringen war / ge-
plündert gewesen / haben die Frantzosen viel Stroh / Poch und
Schwefel in die Stadt geführt / solche den 31. 21. May Nachmittag*
um 1 . Uhr angezündet und verbrandt / die Frantzosen haben etlich
Tag vor dem Brand austrommeln lassen / dafs der Thum nicht soll
angezündet werden / defswegen selten die Leut ihr Schrein- und
Bettwerck darein salviren / welches sie auch hauffenweifs gethan /
diese Lügen aber geschähe darum/ dafs nie nur Materialia zum
Brand in den Thum bekommen möchten dann sie haben alle darinn
befindliche Mobilien / und oben den Daehstul zugleich angezündet /
und den Thum dormassen ruinirt/ dafs nur dessen Gemäuer noch
stehen blieben sind/ das Gewölb aber/ der Glockenstul und alle
Glocken sind eingefallen /' und das Bley zerschmoltzen. Nachdem
also die Stadt bey 2. Tag gebrannt / und darinn alle und jede
Häuser/ die Chur-Trierische Resident/ (so die l'faltz genannt ) das
Jesuiter-Collegium, alle Kirchen/ Klöster und Thürne ruinirt / zu
Stoin- und Aschen-Hauffen worden/ haben die Frantzosen etlich
Digitized by Google
11
100. Mann mit Bickeln und grossen Hebeisen beordert/ welche
alle noch stehende Mauren / Gewölb / Brunnen und Keller/ sonder-
lich aber was vom Thum noch übergeblieben / einbrechen / nieder-
reissen / verderben / und was noch begraben oder eingemauret war /
wegnehmen sollen / dafs also keine Maur in der gantzen Sadt wird
stehen bleiben/ alles Metall/ Kupffer und Bley/ so im Thum und
dessen Creutzgang an den Grabsteinen und sonst gefunden worden /
wird weggeführt / auch dörfften besorglig die im Thum befindlichen
Kayserliche Gräber noth leiden: die zu solchem verderblichen
Feuer und übrigem Verfahren angeordnete Soldaten / sind mit Wein
und Brandtenwein angefüllet worden / woauf sie / gleich denen
höllischen Furien / solche Barbarische Execution mit unglaublichem
Wuth an einer Stadt / so noch in Friedenszeit unter Königl. Pro-
tection kommen/ und jederzeit aller Königl. Gnaden von Msr. le
Dauphin / denen Generalen / vornehmen Königl. Bedienten / hohen
und nieder Officierem / zum öfftern mit grossen Sincerationen ver-
sichert worden / vollzogen / und darbey keines Menschen / wefs Stands
oder Religion der gewesen/ verschonet haben. Alle Farticular-
TrübHeligkeiten / so bey diesem allgemeinen Unglück vorgangen /
können durch keine Feder beschrieben / auch von niemand vollkomm-
lich geglaubet werden / als wer in diesem Elend persönlich gowosen :
die Speyrische Nonnen / so sich mit der Flucht über Rhein zu
erretten gesucht / sind angetroffen / bis aufs Hemd ausgezogen / und
gefänglich fortgeführt worden / der Hr. Fater Guardian zu den
Franciscanern wolte nicht aus der Kirch (andere sagen Kloster)
gehen / den haben sie mit Gewalt heraus gezogen / der Hr. Dechant
zu Allerheiligen / hat sich in den Keller begeben/ und nicht aus-
weichen wollen / sie haben aber das Haufs dannoch angezündet /
etliche der Hrn. Josuiten/so über 100. Fuder eigenthumlichen /
und woit mehr geflehten Weins im Koller / neben gar viel andern /
in ihr Collegium verborgenen und geflohnten Sachen/ verlassen/
haben sich kümmerlich über Rhein salvirt; den Hrn. Stadthalter
und Thum- Frohsten von Kollingen1) haben sie bey Otterstatt auf
der Flucht erdappet / und gefänglich hinweg geführot. Die Spey-
rische Waisen-Kinder (deren über 50.) sind miteinander in das
Frantzös. Gebieth fortgeführet worden. Eine mehr als hundert
») Druckfehler für Rollingen.
Digitized by Google
12
jAhrige Frau / und andere Hülff-lose Leut / ho Leibes Unpäßlichkeit
halber nicht fortkommen können / haben auf den Gassen um Gottes
willen gebetten / und sehr erbärmlich geschryen / sie doch nur aus
der Stadt in einen Wald zu tragen / sie wolten darinn gerne sterben /
wann sie nur nicht lebendig verbrennen müsten. Eine vor 6. Jahren
verheurathete Weibsperson hat all ihr Gut zurück in Speyr gelassen /
und an statt dessen ihre Alt- oder Grofsmutter/ so Alters und
Schwachheit wegen nicht gehen können/ auf dem Rücken fort-
geschleppet / und über Rhein gebracht : Einen sehr alten Speyrischen
Bürger haben sie auf der Flucht erhaschet / ihm sein Geld genommen /
das Maul aufgerissen / und gesehen ob er Geld darinnen habe / ihn
sehr geprügelt/ und halb tod in einer Ohnmacht im Wald liegen
lassen ; diesen in der Ohnmacht gelegenen / hat ein fremder Mann
auf den Rucken genommen / aus dorn Wald in ein Schifflein ge-
tragen / und über Rhein bracht : Einen andern Burgor haben sie
gantz geplündert / und auf dem Kopff übel gehauen / er ist aber
mit blutigem Kopff und empfangenen Wunden über Rhein kommen /
und Haab und Gut im Stich gelassen: wann die Frantzosen die
Leut schon mitten aufm Rhein fahren gesehen / haben sie nach
ihnen geschossen; etliche hoch schwangere Weiber sind unweit
Speyr mitten in der Flucht Kindbetterin worden / liegen nun auf
DörflTern/ und sind der Grausamkeit dieser Unmenschen unterworffen /
wie dann auch die meiste Speyrische Leut in dem Königl. Territorio,
und darunter viel in Wäldern sich aufhalten / und mit hertzlichem
Verlangen den Ubergang der Kaiser]. Armee erwarten/ dann die
jenige / so über Rhein mit leerer Hand kommen sind/ dancken Gott/
und schätzen sich vor glückselig / dafs sie der unerhörten Grau-
samkeit dieser Treu- und Glaubens-losen Frantzosen entronnen sind /
ob nie schon all ihr Haab und Gut zurück gelassen und verlohren
haben / dann die ausgestandene Hertzens- Angst / Bangigkeit / Jammer
und Elend ist. nicht zu beschreiben. In Worms und Oppenheim
hat man auf eben solche unchristliche Art verfahren / nun soll eis
Neustadt und Landau (an welchem letzten doch etliche noch zweifeln)
gelten; In Strassburg werden alle in der Rauten-Gassen gelegene
Häuser und Gebäu niedergerissen / um die Stadt aus der Citadcll
desto besser besehiessen zu können. Dem Mordbrenner Melac ist
einer von seinen bekannten Hunden /so mit dem Teufel besessen
sind / und ihm alle verborgene Sachen (wie gesagt wird) entdecken/
Digitized by Google
13
verrecket / der hat einen Evangelischen Pfarrer mit allen ersinn-
lichen Bedrohungen zwingen wollen/ dem Hund eine ordentliche
I.*eich predigt zu halten / als aber der Pfarrer lieber sterben / als
solches thun wollen / hat der Melac von ihm abgelassen / doch seinen
Hund unter dem Glockenklang begraben lassen. Andere verübte
gottslästerliche Thaten/ so mit männigliches Erstaunen von den
Brennern (so gar in Catholischen Kirchen) und sonst begangen
worden / dörffen keiner Feder / das Aergernis zu vermeiden / anver-
trauet werden. Gott behüte alle Menschen vor solchen unchrist-
lichen / Prantzösischen / mehr als Türckischen Verfahren und Grau-
samkeiten / und erlöse alle bedrängte Leute / so noch darunter
stecken / durch die siegreiche gerechteste Waffen unsers aller-
gnadigsten grossmachtigsten Kaysors LEO PO LD.
P. 8. Anjczo wird berichtet / dass etlich tausend der besten
Kayserlichen Völcker beordert seynd/ von Franckfurt auf Coblentz/
um allda über Rhein zu gehen / und eine Diversion so lang zu
machen / bis die völlige Armee wird übergangen seyn / zu welchem
Ende dann heute die Sächsische aus denen Winter-Quartieren sich
erheben / und auf Maintz zu marchiren. Gestern Vormittag seynd
Ihre Churfl. Durchl. zu Sachsen zu Franckfurt gantz still ankommen;
Auch hat man die sichere Nachricht / dass Ihre Churfürstl. Durchl. zu
Bayern bey dero 6. Stund von Philipsburg stehender Armee angelangt
seye / wird also bald von einer Haupt-Attaque zu vernehmen seyn.
3 Extract Schreibens auss Heydelberg, vom 1. Junii
(1689). *)
Es i«t leyder, das Frantzösische wegen Einäscher- und Ver-
hergung der Uhralter Reichs-Stätte Speyer und Wormbs ergangenes
!) Diese und die folgende Nummer entnehmen wir einer weiteren,
in Folio angelegten und gleichfalls im Itaritze unseres Vereines befindlichen
Serie Kuhlnnumscher Abschriften. Am Schlüsse von Nr. 4 macht derselbe
die Itaiierkung : «Diese Piere befindet sich in einem zwei Finger dicken
Qnartband verschiedener gedruckten Schriften, wovon die erste den Titel
hat: Der durch das Schorndorftische und Gilppingische Weibervolek
geschüchterte Hahn etc., und welcher den hiesigen IUI. PP. Dominikaner
zugehöret, mir aber naehderliand verehret worden." Das hier bezeichnete
Original, von dem wir leider keine Hinsicht haben erlangen können, führt
(h'ii charakteristischen Titel: „Der in Plutons Reich und Rachen eine Zeit-
lang gesteckte, nunmehro «rieder erwacht- und aulerstandeue Grausame
Digitized by Google
14
allerunchristliches Decret nicht nur exequirt, sondern auch mit so
grausamben Umbständen und Weifs, als wohl niemand von dem
unmenschlichsten Feind sich einbilden oder jemahlen befahren können,
und scheinet diese Tyrannische Execution in mehrere Weeg, viel
erschröcklicher zu seyn , als die Zerstörung Jerusalem selbsten
vormahlen gewesen, dann diese Statt wäre ihrem Ober -Haupt,
damahligen römischen Kayser rebellisch und Eydbrttchig worden,
femer durch Kriegsgewalt erobert, unnd geschähe die Verhergung
in der Fourie, dann von Heyden und keinem ReligionB-Genossen,
welche auch denen Einwohnern keinen Frieden- oder Verschon-
viel weniger BeschUtzung Frey- und Sicherheiten versprochen hatten :
welches alles jedoch sich l)ey obgedachten Stätten gantz anderster
verhalten, und dannoch haben dieselbige so erbärmlicher Weif«
und (in?) Grund verhergt zu Aschen- und SteinhaufTcn gemacht werden
müTsen; allermassen wir gestern als den Heyl. Ptingst- Dinstag
gegen 4 Uhren Nachmittags beyde Statt Wormbs unnd Speyer leyder
in vollem Brand haben stehen sehen, und was es vor ein erschröck-
liches Feuer gewesen, ist nicht genugsam zu beschreiben, die beyde
Rauch haben sich zusammen, und darauff theils gegen das Gebürg,
theils gegen den Rhein gezogen, dergestalten, dafs der damahlen
gantz heitere Himmel auf einmahl darvon bedeckt und gantz Aber-
zogen worden: diesen Morgen haltet der Brand noch starck an,
und ist auf dem I^and von der Stadt Wormbs mehr nicht, als der
eine Thum vom Thum durch die Flammen noch zu sehen. Von
gedachtem Worms haben sich mehr denn 100. Personen über Rhein
salviret, so das schon vorm Brand gewesene Elend nit genugsam
beschreiben können, referirend zugleich, dafs sich über 1 000 Personen
zwaren aufs der Statt salviret unnd im Gesträuch und Hecken ver-
borgen gehabt, seyen aber gleich dem Wild aufFgesueht und zu-
Mordbrenner de la Iiros.se oder des aiinoeh Regierenden Königs in
Franckreieh, Lndoviei XIV. wieder die. durch seine neue Feuerwerker,
am Rheinsrrom. Francken. Schwaben und anderswo im rOm. Reich gelegene
Provincen ahermahls vorgenommene unchristliche Prozeduren, welche
de la Rrosge auf eben dieses tingerathenen Sohns Befehl, verübten ITntharen.
in Sengen, Ureniien, frevelhafter ("ontrihution Forderung. Barbarischer Kin-
llsrherung verschiedener Länder. DnrfFer, als vielen audein dergleichen
l'nbilden mehr nicht ungleich sind. Von einer unpnrtheyisehe» Feder uuf-
richtig heseh rieben, und bey gegenwärtigen < 'onjiinkturen dem bedrängten
Teutschland vor Augen gestellet. Gedruckt zu ( 'iiiin 168ft.u Angehängt ist :
„Cuntinnation der Krsehreck- grausumb- vnd verübter Frant/.nsiseher Pro-
cednren gegen Speyer und Worms."
Digitized by Google
15
summen fortgetrieben worden. Von Speyer seindt über 200. Per-
sonen allhier ankommen, so »ich in gröster Lebensgefahr wegen
de« Tyrannischen Verbotts, wie sie gangen und gestanden, über
Rhein gewaget, unter andern der Herr Wey-Bischoflf selbst sampt
dem meisten Clero und zweyen Bürgermeistern, es ist aber diese
erhärmliche Salvirung vielen nicht geglücket, inmassen die Closter
Jungfern ad Sanctam Mariam Magdalenain über Hasen-Pfuhl Domi-
nicaner Ordens, als sie diese Seithen Rheins gewinnen wollen, von
dem barbarischen Feind ertapt, übel tractirt, gefänglich weggeführt,
und all des ihrigen beraubt worden, wie auch dergleichen unter-
schiedlichen Canonicis und andern ehrlichen Leuten wiederfahren,
und referirt einer mit seinen Augen gesehen zu haben, dafs zwey
Eheleuth, so auf Veranlassung eines Schiffmanns von Lossen dem
Schifflein zueylen und überfahren wollen, von denen darzu gekommenen
Frantzosen auf dem Platz lebendig erschossen worden.
4. Fernere Extract Schreibens vom 5 Junii.
Die jüngst wegen Einäscherung der Stadt Speyer überschriebene
höchst traurige Zeitung ist leyder nur zu viel wahr. Gestern
Abend ist N. N. allhier ankommen, welcher in vorgehabter Flucht
über Rhein ertapt unnd darumb angehalten worden, dieser unmensch-
lichen Tragödi 8. Tage lang zuzusehen. Derselbe referirt mir
weynend. wie dafs am Phngst- Dienstag der fatale Tag gewesen,
da umb 4. Uhren Nachmittags oben an dem Eck der Stollbruder-
gassen gegen der H.Hn. P. Jesuiter Kirchen über (mit) der Mord-
Drennerey der Anfang gemacht, und alldar das erste, nachgehends
aber eine Viertel Stunde darauff in allen Gassen und Ecken gedachter
armer Reichs-Statt Speyer das Feuer gleichsam auff einmahl auff-
gehend gesehen worden, welches nit allein bifs Donnerstag Abend
noch angehalten, sondern auch am gefolgten Freytag noch allhier
von der Stern-Schantzen brennend gesehen worden: bey seiner
Salvirung seye kein Bau mehr gestanden, als das Carmelitter und
alte Capuciner Closter. beyde in der Vorstatt gelegen, weilen in
jenem die Krancke. in diesem aber der General Monclar sich auff-
gehalten. nunmehr aber liegen diese auch schon in der Aschen.
Der Thum-Kirchen hatten die Tyrannen versprochen zu verschonen,
Digitized by Google
16
des wegen der mehrere Theil der Einwohner viele Mobilien hinein-
gebracht, umb selbige darinnen zu salviren, als aber alles bey-
samraen gewesen, hätten sie es auch angesteckt, und seye also ein
so herrliches von weyland Kayser Conrado mit grösten Küsten
erbautes Haufs Gottes gantz destruiret und verhergt worden ; das
Bley, womit, wie bekannt, der gantze Bau bedeckt gewesen, seye
wie das Wasser bey einem starcken Platzregen herabgeflossen ; die
4. Thürn und das Gewölb zum Theil wären zwarn stehen blieben,
am Donnerstag frühe aber hätten die Mord Brenner angefangen,
die Ecken mit eysernen Bückein und andren Instrumenten auszu-
brechen, umb solche auch übern häuften zu werften ; Selbigen Morgen
seye auch mit Trommelschlag ausgeruften worden, dafs alle Oewölbor
und Mauren, so noch etwa hie und da stehen geblieben eingeschlagen
werden selten, damit ja kein Stein auf dem andern verbleiben thäte ;
viele Gassen seyen damahlen schon wegen zusammen gefallenen
Bau-Holtz und Materialien nit mehr zu erkennen gewesen, und
habe mancher nit finden können, wo seyn Haufs gestanden; den
armen Leuten seye zwarn versprochen worden, dafs man ihnen
mit Fuhren umb das jhrige anderwärts in Salvum zu bringen,
behülfflich seyn werde, es seindt auch 8. Tag vor diesem erschröck-
lichen Brand, und dessen gantze Zeit über täglich ettliche 100.
Fuhren ankommen, und abgangen, aber nicht zum Behuff der armen
Leuten, sondern den unmenschlich geplünderten Raub abzuführen,
massen nit allein alles, so in der Statt, sondern auch sogar dafs-
jenige, so mit grossen überschwenglichen Kosten (wie dann eine
Fuhr nur biß» auff Berghausen, ein halb Stündlein von Speyer abge-
legen, mit 10. Rthlr. bezahlt werden müssen) in die umliegende Dorff-
schafften geflüchtet wäre, Preifs gewesen und geplündert worden
ist: was auch der Soldat liegen lassen, das haben die Ober-Elfsasische
und Lotthringische Bauren, so in Fuhren gebracht, geraubt und
mit genommen : Herr Dechand zu Aller-Heyligen habe sich wegen
tödtlicher Kranckheit nit fortmachen können, und daher in den
Keller tragen lassen, in Hoffnung, sich darinnen zu erhalten, man
vernimbt aber, dafs er es mit dem Iseben bezahlet habe : Die Stadt
Landau, an deren Fortificirung die Frantzosen schon viele hundert-
tausend Rthlr. verwendet, haben die Land- unnd andere Leuth mit
geflüchtetem Gut gantz angefüllt, es solle aber dieser Stadt nun-
mehr auch angesagt seyn, innerhalb 6. Tagen zu räumen, und
-
17
wird dieselbe folglich eine gleiche Unmenschlichkeit und Fatalität
ausstehen müssen. So gleich lauftet auch die entsetzliche Zeitung
ein. dalV das gantzc jenseits Speyer liegende sogonantes Gebürg,
so eine edle und fruehtbahre in vielen schönen Stattlein, Flecken.
Dörffern. Schlossern und Häusern bestehende weinreiche Landschafft
auch schon in der Aschen liege, und zu einer Einode gemacht
werden wolle, dergleichen Grausambkeiten unnd abscheuliche Ver-
hergungen unschuldiger Statt unnd Landschafften von mehr dann
1000. Jahren her in keiner Hystorien zu lesen, dahero ich auch
wegen entsetzlich- unnd Traurigkeit die Feder vor difsmahl nit
mehr führen kan.
5. Schreiben des Magistrates aus Heidelberg an die
Reichs Versammlung zu Regensburg den 19/29 Juni 1689.
Tln'utrum Kiiropatiiin X.11I. 09K f.
Hochwürdige etc. E. Excell. Hochw. und unseren Grofsg.
Hochgeehrten Hn. haben zwar von der ohnlängst fürgegangenen
jämmerlichen Abbrenn- und Verwüstung der Kais, und des H. Keichs
Stadt Speyer aus dem allgemeinen Kuff genügsame Wissenschafft
erlanget, und ohne Zweifel, dieser unglücksei. Stadt über alle massen
Hchweres Verhüngnüfs sich mitleidig zu Hertzen gehen lassen :
Nachdem aber wol vermuthlich ist, dafs denenselben die Geschieht
mit Umständen bifs hiehero noch nicht vorgetragen sey. so haben
wir nicht allein uns schuldig, sondern auch vor eine hohe Not-
wendigkeit erachtet, E. Excell. Hochw. und unsern Grofsg. Hoch-
geehrten Herren nunmehr nachdem wir uns unserer tödtlichen
Hestürtzung wiederum in etwas erhohlet. und etliche der gemeinen
Stadt-Cantzley Bedienten aus ihrer Pflicht sich bey uns eingefunden
haben, nachfolgenden Gehorsam- und dienstlichen Bericht wehe-
müthiglich zu erstatten . demnach ist zu wissen , wie dafs am
'2-\. Maji jüngsthin Abends um 5. Uhr der Frantz. Intendant de
la Fond welcher eben selbigen Tags in Speyer ankommen. Bürger-
meister und Rath theils der vornehmsten Bürger auf den Bischöftl.
Hof erfordern lassen, und denselben allda in Gegenwart des Gen.
Monclas die ersehreckl. Bott schafft angekündiget, dafs man inner-
halb <i. Tagen, mit Weil» und Kind. Sack und l'ack. die Stadt
2
Digitized by Google
18
räumen, «»der widrig«in Falls «lie Personen als Kriegs-< Jefaug<ine,
und die Güter contiscirt werden sollen: Massen die Saehe in einem
solchen Stand seye , dafs der König seine Yülcker in hiesiger
Gegend nicht könte stehen lassen, mit dem Zusatz, es würden
400. Fuhren kommen, deren solteri sieh «Ii«' Bürger zu Weghringung
ihrer Güther. bedienen, es werde aher niemand über Rhein gelassen
werden, solte auch keiner bey Leib- und Lobens-Stratt* hinüber zu
setzen trauen, sondern sich ins Ober-Hlsafs. in Burgund und Lot-
thringen begeben, und daselbst häufsl. niederlassen, da sie dann
10. jahrige Freyheit zu gemessen haben sollen: mau begehre darum
die Stadt nicht zu verbrennen oder niederzureifson. sondern es habe
nur die Meynung. dafs der Feind keine Lebens- Mittel oder einige
Menschen die ihm an die Hand gehen können, darinn finden möchte :
obwol man nun von Aufhebung oder Milderung, so dann Ver-
längerung des Termins solchen grausamen Gebots und endlich nur
um freyen Zug über Hhein aufs flehentlichste angesuchet. so ist
doch nichts zu erhalten gewesen, vielmehr seyntl die Bürger be-
nöthiget worden, gleich den :>4. besagten Monats (weiln die treu-
lose Frantzosen schon selbigen Tags in einige Keller mit Gewalt
gedrungen, und die Wein hinweggenommeu) den Anfang mit Hin-
wegführung ihrer Sachen zu machen, und die Stadt mit Zurück-
lassung ihrer meisten Mobilien und Wein vor Verfliessung des
Termins zu verlassen, hierauf ist den .'11. May. welcher war der
l'fingstdiensttag. die Stadt in Brand gestecket, und dadurch zu
einem lautern SteinhaufTen gemacht worden, «labey es aber nicht
verblieben, sondern es hat folgend* auch das vom Brandfeuer nicht
gefüllte Mauerwerck au Kirchen theils gesprenget, theils nieder-
gerissen werden müssen, ja es ist seither«) noch weiters bifs auf
den heutigen Tag an Brunnen. Kellern. Gewölben, an tiestatten
und Gewölben der durch die Stadt rinnenden Speyerbach, und in
ander«* Wege, in «lern des Thums, der darinnen Kiiis. Begehrnissen,
des kunstreichen < Ubergs. u. andern Sachen nicht verschonet wonh-n.
so greuliche Verwüstung geschehen, dafs der Schaden nicht g«'iiug-
sun zu beschreiben : zumahlen tu* auch noch zur Zeit «lurch v«>r-
stilndige Leute in rechten Augenschein nicht genommen werden
kan. hierzwischen haben Kaths-Yerwamlte Geist- und weltlnhe.
auch Schulbediente und die Bürger, «'in jeglicher, wohin er g«'könt.
sich gewendet, und w«-iln «lie Frantzosen am Hhein gar scharfle
Digitized by Google
19
Wacht gehalten, so ist es dem wonigsten Theil gelungen, welche
auch dabey in grol'ser (iefahr Leib und Lehen wagen müssen,
über Rhein zu entrinnen, dafs dannenhero eine nahmhaffto Anzahl
von Knths< ilicdern und Bürgern jetzo noch würcklich auf jener Seite
des Rheins hin- und wieder vorstreuet, in der Irr gehe:, und das,
so ein oder der ander mit grossen Kosten nach Landau geflüchtet,
bev der dasigen den 24. huj. entstandenen Feuersbrunst erst
verzehret worden. Und dieses ist also kurtz verfast, die traurige
(»eschicht von erbärmlicher Verwüstung der Stadt Speyer, Zcr-
trenuung deren Inwohner, und derselben jetzigen elenden Zustand* :
wiewohlen nun erzehlter massen die gute Stadt abscheulich übel
zugerichtet ist. und mancher Bürger etwa viel zu scharten haben
wird, die Stelle, wo sein Haus gestanden, von andern zu unter-
scheiden, sevnd wir unten benannte dannoch entschlossen, welches
der von uns abwesenden übrigen Raths- Freunden Mevnung nicht
weniger seyn wird, erachten uns auch Pflichten halber darzu ver-
hunden. so bald man sichren Ful's übern Rhein wird setzen, und
■>hn (iefahr wird sich aufhalten können, unser verwüstes Vaterland
zubeziehen, nothdürfftige Wohnhütten über den Brandstätten auf-
zuschlagen, und das durch Feinds Gewalt zertrennte bürgerl. Wesen
nach ii. nach wieder aufzurichten. Wann aber wir und unsere
arme Bürgerschafft anfängt, durch das langwürige Frautzös. Winter-
quartier um die bereits gehabte Mittel gebracht, und bil's aufs
Mark aufsgesogen worden, und hernach erst bey gezwungener
Räumung der Stadt das mehreste an fahrenden und liegenden zum
Kaub u. Verderben liegen lassen müssen, daher») uns. Vermögens
nicht ist. uns. guten Vorhaben nach durch Erbauung Kirchen,
Schulen, Rathhauses und anderer ohucnthehrlicher (Jebäu auch eine
<iestalt zu geben, und den (irund darzu zu legen, damit diese,
welche jetzund gleichsam in den letzten Zügen lieget, in küntftigen
Zeiten zu einem der Komis. Käiserl. Maj. und dem gesamten Reich
nützlichen Mitglied wiederum erwachsen möge, sondern wir hierzu
einer nahmhaflten milden Beysteuer vor allen Dingen höchst von-
nöthen haben. so werden K. Kxcell. Iloehwürd. und unsere Hoch-
geehrte Hn. hiemit gehorsamst und dienstlich gebeten sie wollen
gnädig, grolsgenoigt und grofsgünstig geruhen ihren allerseits
höchsten, hohen und (in. Hn. lYincinalen, Comiuittcnton und Obern
unsern hierinnen vorgestellten erbärmlichen Nothstand gebührlich
2*
Digitized by Google
20
zu hinterbringen, und nicht nur dabey unserm Verlangen um eine
gutthatige Heysteuer zu ob«>rmeldtom End kräfftig das Wort zu
roden, sondern auch von «binnen erspriefslieh«' Instruction und
Hefohl einzuholen, auf was Weise und Schlag der Rom. Kais.
Maj. durch ein allergehorsamstos Heichs Gutachten oinzurathen sey.
dafs unserm zerstörten Stadtwesen, von gesamten Heichs wegen
einige zulängliche Ergetzung verschaffet, unter die Anne gegriffen,
und dessen Wieder-Auffnahm betoniert werden möge: Gleichwie
E. Excell. Hochw. und unserer Hochgeehrten Herren löhl. Neigung
aller bedrängten und Nothloidenden Anflehen gütiglich anzuhören,
und denen nach Möglichkeil mit Trost und Hülffe zu hegegnen.
uns von langer Zeit her hekant ist : also zweiflen wir in unserem
gegenwartigen ungemeinen und gantz sonderbahrein l'nglücksfall
desto weniger an Gnädiger. < Jml'sgeneigtor und Gnd'sgünstiger Will-
fahrung, erwarten demnach solcher mit sehnlichem Verlangen, und
wollen immittelst E. Excell. Hochw. unsere (irofsg. Hochgeehrte Herren
samt und sonders dem allmütditigcn GOtt in väterlichen Schutz zu Ver-
hüllung alles seihst wünschenden hohen Wohlergehens treu eyfferigst
anbefehlen, denselben aber uns und übrige unsere noch zerstreuete anno
Mitbürger zu unvergänglich, (inad. Huld, (iewogenheit u. Grofs-
gunston gehorsamst, dienstlichst und Ehrerbietigst ergeben haben, nls
E. Excell. Hochw. und unserer
Grofsg. Hochgeehrt. Hn.
Hoydolberg / den 21». Hrachmonat. 1*>!S1*.
Gehorsamst«* und Dietistschuldigstc
Anwesende Hürg«*rmeist«r und Kathsvorwandto
«ler Stadt S|n'y«*r.
6. Continuatio Relationis über die Verwüstung der Stadt
Speier von dem Hochfürstlich Speierischen Statthalter
und Domdechanten Heinrich Hartard von Rollingen.
Kirrweiler, den 15. Juli lüsa.».j
Als ich vor un«l nach s. .Toannis-tag täglich «*inige fuhren
mit meinem cammer<li<*n<>r und dem stitfts - ki«*lfer aui Speyer
M l)i«> «rlei« lii'all* von Kirrweiler den 1"». .Iiiiii »linierte Keliitimi
i-t. wie nlu-ii erwiilmt. von Prot. Weil* im II. Helle dieser Mitleiliii'L'eii
Digitized by Google
21
geschickt, um einige fafs, welch»* noch in der dechaney und anderen
geistlichen kelleren befindlich waren, herauszuführen, um selbige
hin und wieder in dem gebürg zu behueff des küntTtigen herbsts
zu verlegen, liehe mir einsmahl» der frantzüsische ingenieur mr.
I.aparu durch ennelten meinen cammerdiener sagen : „ da fs der dorn
noch weiters gefahr leyden dürfte, mal'sen durchgehens von denen
hoch- alfs niedrigen ofticicrs dargegen gesehmälet würde, dafs ein
solches gebäu. worinnen sich grofso mannschatTt aufhalten und
defendiren könnte, aufrocht gelassen würde." Habe ich also gleich
folgenden tags dem p. (iernrd. quardiano von denen Cnpucinern zu
Speyer, hierüher geschrieben und gebet ten. den alldasigen common-
danten. mr. le comte de Tessö, hierüber zu sondiren. So er auch
gethan und andern tags wieder geantwortet: „dafs er das geringste
von widriger intention nicht . sondern alle gegen Versicherung
vernommen."
Dem ohngeachtet habe mich den 1. dieses von Philippsburg,
wohin mich begeben gehabt, um zu sehen, wie die dahin trans-
ferirte sachen verwahret waren, auf ermeltos Speyer begeben und
nach ein- und anderm anbringt'!! bey besagtem comte de Tesse
wegen des fouragirens auch des doms gedacht mit vermelten. dafs
verhoffen wolte. es würde bey dem gethanen versprechen verbleiben,
defsen er mich mehrmahlen versichert , doch einmahl mit dem
anhang : „falls keine? exprel'se widrige ordre von hoff einkommen
solte." Welches mir billig nachdenckeu verursacht, und dahero.
S. Sl — 11 "> veröffentlicht worden. In dem dersidhen beigegebenen Schreiben
Uollin^ens. dar. Kirrweiler 7, .fulij 1ÖX9. heist es: „Solisten gehet auch
hiihey die ausführliche und warhafre relation über den betrübten Speye-
rischen brand. frort verhüte, dafs dem platten bind es nir eben also
ergebe, so sieh nun bald zeigen wird; inmasseu <|cm verlauf nach die
kaiserliche bey Mayntz den Rhein passiref. und weilen demzufolg wir
et w«ii sei luve in dieser gegend bald zu sehen bekommen möchten, wird
ohne gehorsamste maiLsgehung gut und nötbig seyn. wenn dem hoffrath
Matthias als hiesigem amtsverweser ein patent, gleich herr Champagner
auf jener seiren gehabt, zugeschickt werden könnte, damit die ■•oiHcrvatioii
der armen uuterthanen desto tritTtiger betördern kau. Ich werde besorglich
ans bekannten Ursachen ihnen noclisobald uit viel beförderlich seyn können.
sniist,.n auch wohl auf allen fall ein credit iv verlanget hätte, der in
tieff'ster submLssioii verbleibe etc." In dem Hcglcitschreiben zur Fortsetzung
"biger Relation sagt der Verfasser: „Aus der heylag geruhen ewer chur-
fiir-tlicbe gnaden den letzten und gröbsten hertzstni's . womit dem dorn-
st ift Speyer zugesetzt wird, gnildigst zu ersehen. Ich kau hievon ein
iiiehreres nicht schreiben; gehet mir rieffer z-i hert/eu als all voriges."
Die Relation wie ihre Fortsetzung nebst den beiden Regleit si-hn-ibcn Huden
sich in dem zu Nr. 2 erwähnten ^uartheft Kuhlmanirscher Abschriften
22
sobald das haupt-quartior nach Wintzingen gekommen, mich dahin
erhoben und unter andern auch wegen conservation des doms bey
dem herrn mareehal de l>uras abermahligo anrogung gethnu, der
mir, dal 's es bey der zusage sein verbleiben hätte, reiteriret. so
Tiiir auch durch den duc de Yillerov. comte d'Auvergne. marquis
de st. <iermain. mr. Chnmlav und andre mehr versichert worden.
Den 11. dieses, morgens in aller frühe, wurde mir durch
einen unterthanen von Mavcaminer. so den vorigen abend aus
Speyer gegangen, reforiret. wie dafs man anfange an dem dorn
abzubrechen. Weil er aber keine andre particularia zu sagen
gewulst. als dafs er über die hundert Soldaten mit pickeln gegen
den dorn zu. nicht aber hinein gehen gesehen, habe einen ex preisen,
um die eigentliche bcschaffenheit zu vernehmen, schicken wollen.
Weilen aber inzwischen auch ein pater von denen Franciscanern
mir selbiges contirmiret mit dem zusatz : dafs man ihn nicht hätte
wollen in den dorn hineingehen lafsen. wohl aber von der wacht,
dafs man darinn mit dem miniren heschäff'tigt wäre, vernommen
hätte, habe mich alsogleich zu dem herrn inarechal de 1 Miras
begeben, ihme dieses vorgetragen, an die vielfältige Versicherungen
erinnert, und deren handhabung gebeten. Welcher mir also gleich
gestanden, «dafs ihn der comte de Tesse des vorigen tags berichtet,
wie dafs ihme ordre von bot" zugekommen wäre, den dorn, und
zwar ohne zeitverlierung. zu sprengen, so ihme. dein herrn inarechal.
nicht allein leyd wäre, sondern auch nicht approhiren könnte, weilen
nicht ünden thäte , dafs aus der conservation dem königlichen
interesse einiges nachtheil entstehen könnte, und nicht weniger
zeit erforderet würde , den dorn zu einer rechten defension zu
bequemen, als eine neue schantz aufzuwerffen : es müsteu unwissend
seiner anderwerte bericht nacher hotf geschickt scyn : er wäre
Vorhabens, morgen auf I'hilippsburg zu gehen, wolte den umweg
auf Speyer zu nehmen und sein möglichstes tlutcn . damit die
execution dieser königliehen ordre verhindert oder wenigstens so
weit suspendiret werde, dafs er forderist darüber nacher hoff
schreiben und gegon-rcnioustration thun könne", wie er denn auch
wircklich anhefohleu. ihm ein unterlegtes pferd nach (iciusheim des
abends vorzuschicken.
l>ii'semnüchst habe mich zu dem mr. de Chamlav begehen
und ihme diese sach ebenmäl'sig bestens reeommetidiret, so mir eben
Digitized by Goo^l ■:
23
die antwort von dem mr. de Duras roitiriret mit dorn zusatz:
.dal» weder an die hohe genital itaet, noch auch an den intendant
de larmöc. diesfalls etwa« ergangen, Zweifels ohne weilen dem hoff
bekannt, dal« ihre« ort« die eonservation verlängeret und versprochen
und .schon zum andern mahl und bis hiehin gegen de« hoff« sen-
fiment der Speyerische so wohl als der Worm«i«che dorn conserviret
worden : wolte Wey morgiger dim hreifse zu Speyer «ein möglichstes
zu weiterer erhaltung eontrihuiren helfen."
Den 12. abends habe vernommen, dal« der herr marechal
diene« tage« nicht auf Philippsburg verreifset. daher den 13. frühe
den herrn hoffrath Matthias, weilen wegen zugestofsener Indisposi-
tion nicht auskommen können, in da« lager geschickt und neben
andern sachen auch dieser sach halber bey herrn marechal und
nir. Chamlay weitere instantia«, und dal« bey zurückgegangener
reifso di«' Inhibition oder wenigsten« die Suspension schriftlich
geschehen möge, committiret. Welther den allerseits die antwort
erhalten: .daf« die königliche ordres. welche inniittels dem herrn
marechal copeylich von Speyer aus zugekommen, so positiv und
pertinent wären, daf« darinn nichts zu thuen und alle mühe, so
man etwa anwenden wolte, vergeblich seyn würde.* Wie dann
niehrgedachter mr. Chamlay dem herrn Matthias eben dafselbe,
was er mir in hoc pafsu gesagt, mit mehrerem reiteriret.
Inzwischen aber, und ehe dieser aus dem haupt-quartier wieder
gekommen, hat mir ein vicarius des dorn«, namens herr Wickart.
referiret: .wie dal« er des vorigen tags als den 12. diese« andern
Ursachen halber auf Speyer gegangen und allda gesehen, dafs nicht
allein der gantze crenfzgang, der mehrere theil der eapitulstube
und des archivs. sondern auch die beyde st. Stephans und st.
.loannis-chöre durch attaehirte minen in der untern grufft gantz
über häuften geworffen und an minirnng des grofsen chors so nacht
als tag gearbeitet würde: an den pilaren in navi ecclesiae werde
auch mit allem Heils gearbeitet, und hätte man bereits an denen-
selbigen verschiedene minen. doch ohne sonderbahren effect sprengen
lafsen : an beyden soitcn des langwerck« würden durch grol'se anzahl
arheitcr die matiren eingeschlagen : die eisene geremser an dem
grofsen und kleinen paradeif«. wie auch allen Capellen und beyden
chören wären schon ausgeschlagen: an den 4. thürn würde zwar
noch nicht gearbeitet, hätte aber, weilen der frantzösischen sprach
Digitized by Google
24
unerfahren, nicht vernehmen können, oh selbige bleiben oder aber
auch gesprenget würden." Daran meines ort«, wenn ihnen die
zeit gelassen wird, nicht zweifle.
(ileichwie nun aus diesem vorfahren leicht abgenommen
werden kann, welche rationes über bevde hiebevor angeführte
opinionen praevaliren, also ist auch hiemit alle hoffnung verlohren
zu der wioderaufferbauung zu gelangen , mafsen dieser letztere
schaden dem ersteren weit praevaliret und um desto schinortzluifter
ist, als liierbey kein Unglück praetextiret werden kann, sondern
aus unleugbarer vorsetzlichkeit geschehen ist.
Kirrweiler den 15. Julij UiHU.
H. H. de Kollingen.
7 Beglaubigung für die zur Sammlung einer Beisteuer
behufs Wiederaufbaues der Stadt vom Rate ausge-
sandten Personen.
27. August 1689.
Aus Act <HW des Spciercr Stadtarchives,
Wir. die burgermeistere und rathsverwamlte des heil, reichs
freien stadt Spcier, dieser zeit zu Franckfurth am Main anwesend.
Urkunden und bekennen hiemit öffentlich: Nachdeme it/.t benielte
statt von der fri<MlbrÜchigen Franzosen wühterei gantz unversehulder
und unter Christen unerhörter weise zu einem aschen- und Stein-
haufen gemachet worden , wie solches weit und breit gnugsam
bekant. mehrern inhalts aber in dem verfartigteu sammelbueh
erzehlet ist, und wir uns daher genothigt befinden, zu wiederauf-
richtung unsers jammerlich zerstörten vatterlandes christlich gut-
thatige hertzen um mitteilung einer milden beisteüer gebührend
ansprechen zu lafsen, dafs wir zu solchem ende unsern burgern
J(diaun Sutorius. not. Caes. pub].. raths- und gerichtsprocurator. 1 )
M An dessen Stell«' trat ^piUer Johann Heinrich Norndorf. der tr
falls als N.»f. t'aes. I'ubl., ruht*- und o,ri«'lif:»|>rocurator heyeichnet und fin-
den sowie den Lrenannren Marth, s Ketnpter unter dem '2>. M ir/ 1 •!!•»> eine
neue von dem Hürireniieister Johann Nikolaus Spendet unterzeichnete Voll-
inaelir ausgestellt wird. »ihiehen Inhalts und auch im Wortlaut weiiiir
abweichend i>t das dem Stadt -»-hreilter Johann Melchior Kuch- und dem
Hu-blührer «iotltried Seiler ebenfalls unter dem '27, August lliS«l ertei|re
Ib'glatihiguii'jsächrciheii,
Digitized by G
25
und Matthe* Keinpfern, buchtruckem, vollmacht und gewalt auf-
getragen haben, geben solche auch hioniit und in k rafft dieses,
dafs sie in unserm nahmen an denen orthen, welche sie auf ihrer
reise betretten werden, bei jedes orths obrigkeit sich geziemender
niafsen anmelden, unser anliegen beweglich vorbringen, um samlung
einer freiwilligen christlichen steüer nach jeglicher statt gewohn-
heit oder der obrigkeit gutbefinden bitte einlegen, das gesamiete
gelt empfangen, den belauf in obgedachtes sammelbuch einzeichnen
lafsen.1) solches folgends durch sichere kaufleüthe nacher Franck-
l) Die ersten Sammler wurden um •*? Ii. September 10H9. die zweiten
tun 22. März 109() vereidigt, und ua< lubin ursprünglich bestimmt worden
wur, daf* je<le (iahe in das Sammclhuch eingetragen werden solle, dies
lutit Protokoll vom 19. März 1090 dabin abgeändert, dafs nur (iaben, die
sieb auf 30 fl. und darüber beliefen, in dieses Album, kleinere Beisteuern
aber, soferue es die lieber nicht anders verlangten, in ein besonderes Ver-
zeichnis geschrieben werden sollten. — Was die von den einzelnen Samm-
lern erzielten Resultate betrifft, so nahmen .lob. Sntorius und .lob. Matth.
Kempfer im fränkischen und obersächsischen Kreise in der Zeit vom 0. Sept.
10*9 bis 4. Febr. 1090 ein 11MO fl. 9 kz. fl aiil'seidem wurden auf ihre
Veranlassung von einzelnen fiebern direkt an den Rat eingesandt 404 fl.
ö btz. 9 j und für Osiein des nächsten Jahres im ganzen versprochen
1S10 fl. Von den haar erhaltenen Beisteuern sandten die beiden Sammler
zusammen KöO tl in drei Posten nach Frankfurt ein und lii|ui.iierten bei
der Rechniingsstellung am 17. Nov. 1090 nuiser ihren unmittelbaren Reise-
kosten hediingenermafscn für l.*»2 Nächte je einen halben (iiilden. zusammen
1*>2 fl. so dals noch eine Differenz von \r> H. 2 brz. f5 .j zu ihren Gunsten
verblieb. - l'nmittelhar nach der Rückkehr von dieser Reise begab sich
Kempfer mit .loh. Heinrieh Nonidorf aliennals auf* die Wanderung vom
2."». März bis 7. Nov. 1090 und zwar nach dem niederrheiuischen oder
wi stpbUliscbeii und niedersiiclMschen Kreise und dem Fürstentum < Istfries-
laud. worüber die (icnnnnten ihren Auftraggebern gleichfalls am 17. Nov.
1090 Bericht erstatteten. Hiernnch betrug ihre Hinnahme auf dieser Reise
löo9 fl. ;J btz. 101 -i wovon sie zu vier verschiedenen malen im ganzen
looo fl. von der Reise ans eingesandt harten und nach Begleichung ihrer
eigenen Forderungen für Zehrgeld und Sammellohn (für 2<>K Nächte je
104 fl.) noch 82 fl. 11 btz. u. 1.5 4 haar übergaben. - Kincn vollständigen
Mif«erfolg dagegen hatte und wohl nicht am wenigsten durch eigene Schuld
fb r Stadrscbieiber. spiirer ( Jrüfl. Dauii'scbe Rat und Amtmann, .loh. Melchior
Fuchs aufzuweisen, der liebst einem ihm zur Begleitung mitgegebenen
Speierer Bürger, fiotffried Seiler. Holland. Kngland, Holstein. Seldeswig.
Dänemark und Schweden vom 12 22. Sept. 10*9 — 10.20. Aug. 1090
bereiste, nach seiner Rückkehr jedoch die verlangte Rcchnungs.s'clliiug
unter allerlei nichtigen Vorwiluden hinausschob und yehliel'slieh gegenüber
einer Kinnahme von lo8<) Ii. 4 brz. 13 a" eine eigene Forderung von 1."»90 fl.
2 btz. 10 .1. ungerechnet 20 \>>n ihm aufgeu.iinmene und noch nicht znrück-
iM'zabite englische Kronen, präsentierte und durch fortgesetzte Chikauen
und die Drohung, den Rar beim Kaiser zu verklagen, denselben schliefslich
zwang, sich mit ihm zu vergleichen. — Am meisten Mitgefühl fanden die
tinglüi kliclien Speierer hei den Bewohnern der Scliwesferstitdfe namentlich
der protestanf Neben im Reich. So ergab eine Kollekte in den evangelischen
Kirchen von Regensburg 401 fl. 11 btz. 12 in Nürnberg wurden für
Digitized by Google
26
furth übormachen und insgemein alles das thun und handeln sollen,
was gotreüen. Heifsigon gewalthabern oblieget und sie. gleichwie
bei gott. also auch gegen uns zu verantworten getrauen, und wir
uns dofsen zu ihnen gäntzlich versehen wollen. Versprechen her-
geben ihnen beeilen samt und sonders behörige schadlofshaltung
und die mühewaltung. welche sie dem genieinen wesen zum besten
übernehmen, gegen ihnen Selbsten und den ihrigen danckbarlich zu
erkennen. Zu defsen urkund haben wir der stadt Speier »ecretinsigel
hier fürdrucken lafsen. So geschehen den 21 Augstmondes UiHiJ.
L. S.
8. Erzählung des Stadtbrandes, wie sich solche in den
von den Kollektensammlern gebrauchten Sammel-
büchern vorne eingeschrieben findet.
27. August IttH'J.
Aus Art iU>H de, Speiner Sfadt;U <hi\ es.
Wiewohl der kimig in Franckreith. seit deine dal» er den
im jähr ltl<S4 zu Regcnspurg ge.schlol'senen zwantzigj/ihrigen
stillstand gebrochen und das römische reich mit kriegsinacht
überfallen hat. nunmehr fast ein jähr lang auf deutschen boden
an dem obern und lindern Rheinstndim. in Kram ken und Schwaben
durch einnehinung der festungen und statte, abzwingung schwärer
kriegsschatzung. Verbrennung der landschlofser und dörfere. Ver-
heerung der frttchten im fehle und vollbringimg anderer ühclthaten
der römischen kaiserlichen mavestaet . unserm allergnaedigsten
herm. und verschiedenen des heiligen reich«' c hurfiirsten, fürsten
und ständen unbeschreiblich grofses unrecht und schaden zufügen
lafsen: so hat doch in allen erzehlten fällen der französische grimm
und grausamkeit also hetftig nicht gewühtet. wie er uachmahl
gethan. da berühmte rhurfürstliche wie auch uhralte reichs^iät te
das unglück tragen müfsen, dafs ihre wälle, mauern und ihürne
geschleifet, die einwohnere aufsgetrieben und zuletzt die gebäue
«.!<• s.r»'>annn>'lr *!>l H. 1 lif/. s .j; der Kat von Srliweintiirt übersandte
iL'*» Ii.. Mild ebells , wurden in Vrrs,|)iedr|iell l'o-trlt von dm Städten
W'-tzlnr. D' ttn <ld. l.it'LMiit/ et. . ur< -s r »-i i » -rr .">H Ii. Aber das alles Lreciiefe
d i< !i kaum »iii- dir driiiL'riiilst. ii laufenden Ausgaben wahrend «lex lan--ii
K\ils und konnte tiii den späteren Wiederaufbau der Stadt schwerlich in
KerlminiL' L'e!)ra« ht werden.
Digitized by Google
27
und häuser selbsten. geistliche und weltliehe ohne unterscheid, nb-
gehrant und zu Steinhaufen gomachet worden. Dafs nun unter
solchen durch französischen mordhrand verwüsteten und umgekehrten
orten des heiligen reich« freie statt Speier leider auch begriffen
»eie. davon hat sich der klägliche ruf schon in alle weit aufs-
gebreitet. Es ist diese statt am 18. herbstmondes jüngst ver-
flogenen jahrs \i\HH mit französischen völekern besetzt worden.
Von solcher zeit an haben die französischen genoralen, intendanten
und commissarien eine be*chwarung nach der andern aufgebracht
und alle ersinnliche weege und mittel gebrauchet, das gemeine
wesen sowohl als die einzele einwohnere bifs aufs marck aulszu-
saugen. Unterdefsen seind die mauern und thürne erstlich der
vorstAtte und hernach der statt mit erzwungener hülfe der bürgere
sclbsten umgerissen, desgleichen alle in der statteantzlei und archiv
befundenen briefschafften in grofser menge, folgendts alle gesehütz.
gewehr. der statt bibliothec. feüerspritzen, buchtruckerei etc. nacher
Strafslmrg abgefflhret werden. Endlich hat man montags den Vi.
Maien allen ein wohnern aufs königlichem befehl angekündet, die statt
innerhalb sechs tagen mit weih und kind zu räumen, und nach-
deine solches geschehen, ist die statt auf pfingstdinstag den Jl.
Maien in brand gesetzet wonlen , welches mordfeüer dann alle
kirchen, klöstere. schulen, rath- und andere gemeine statthäufserc.
mithin auch die cammergerichtliche rath- und audienzstuben. cantzlei
und andere zu defselbon gebrauch von alters her verordtnete
zimmere, dann alle bürgerliche und übrigen einwohneren zugehörige
häufsere verzehret, so gar dafs. nachdeme etliche wenige gebaüe,
welche die Franzosen bei dem ersten brand zu ihrem vorteil hatten
stehn lafsen. kürtzlich auch in rauch aufgeflogen, itzund würcklich
in der gantzen stadt nicht ein eintziges haufs mehr zu finden ist.
Ja es seind die mordbrännere mit des feüers würckung selbsten
nicht zufrieden, sondern viel graiiMiinmer gewesen, indeme sie. was
jenes nicht gefallet, neinlich das übergebliebene mauerwerck an
kirchen und häul'sern. vollends umbgerifsen, auch die kellergowölbe
und brunnen zerbrochen haben. Was nun für eine abscheüliche
Verwüstung daher entstanden seie. und was für einen unschätzbaren
schaden solche auf sich tragen müfse. kau ein jeder vernünfft iger
mensch gar leicht begreifen. Die aufsgetriebene und grofseutheils
an den bettelstab gesetzte arme bürgere, denen die flucht über
Digitized by Google
28
Rein scharf vorbotten gewesen, haben grolsc gefahr aufsgestanden,
bifs sie. wiewohl es nicht allen gelingen wollen , soinleni deren
viele noch jenseits Umschweifen, die weege finden können, über
besagten strohm zu entrinnen, leben itzund in dem elend hin- und
wieder zerstreitet und erwarten mit sehnlichem verlangen der zeit
zur wiederkehr in ihr verwüstes vatterland. sintemahl die meisten
willens seind daselbsten ins künftige wiederum!» zu wohnen. Wann
aber, gleich wie dem rath zu auferbauung kirchen, schulen, rath-
und anderer gemeinen hiluscre, nicht weniger zu verwahr- und
beschliefsung der statt und einrichtung des stattwesens. also auch
den meisten bürgern zum bau nothdürftiger Wohnungen die erforderte
mittel ermangeln, und daher die unumgitnglichc, hohe noth erheischet,
dafs man bei wohlwollenden, guthertzigon nebenchristen . welche
gott mit zeitlichem vermögen gesegnet hat. um glitt hat ige reichung
einer milden beisteüer zu obgedachtem ende gebührlich anklopfen
mufs: so seind hiemit alle und jede, nicht allein lobliche gemeinden,
sondern auch einzelige personell Indien und niedern Standes, bei
denen vorweisore dieses sammelbiichs und unserer vollmacht, unsere
bürgere Johann Sutorius, not. Ca es. publ. raths- und gerichts-
procurator, und Matthos Kempfer. buchtrucker. V» sich anmelden
werden, von endsunterschriebenen in unterthitnigkeit und gehor-
sam, auch dienst- und freundlich gebetten. sie wollen umb der liebe
gottes willen und aus christ rühmlicher barmherty.igkeit gegen uns
verderbten leüthen und unserer armen hurgerschaflt milde bände
aufthiin und die liebeswercke dergestalt an uns erweisen, damit
obberübrtes unser vorhaben dadurch nachdrücklich befördert werden
mögt*. Wir zweifeln nicht, es werden alle, denen die übermafs
unsers elends und jammers etwas bekant. hertzliches mitbetrübnufs
darüber empfinden und zu tugeudtlicher gutthätigkeit um mi viel
mehr geneigt sein, als sie sich dofscii gewil's zu getrosten haben,
dafs der oberste vergelter ihrer hcmachmals auch gedenckeu . sie
in uutall erhalten, vor wiederwartigkeit behüten und ihre in der
'armen und dürftigen sehos ausgestreute gaben, wie mit ühcrflülsigen
zeitlichen seegen. also mit dem ewigen gnadenlohn und unvergnng-
') In dem zwejieii v uhandenen K\empl;ir heilst es st;itt dessen:
der edle, vesfe. Ii.iehw.dilgelelirfe herr Joh uin Meb-liior Kie hs. sialt>elirejl>er
und eaiit/leidirektor zu Speier. und unser ihm.' zu^-LM-lieiier ImrL'er und
biiehfulirer tJottfried Seiler
Digitized by Google
29
■
liehen filtern reichlich ersetzen werde. Und darum!) auch werden
wir samht den unsrigen seine göttliche gütigkeit mit brünstigem
eit'er zum zeügnus unserer dnuckharkeit unnnchlafsig anrufen, der-
selben inmitlelst alle Christen, insonderheit unsere wohlthlitor zu
schütz und gnaden hertzlich empfehlende. Gegeben in Franckfurth
unter der statt Speier vnrgedruckten gröfsern insigel den 27. Augst-
nionden 1 ♦»*!».
L. S.
Anwesende burgermeistere und rathsverwandte
des h. reich« freier Statt Speier.
Wir burgermeistere und rahtsverwandte des heil, reichs freier
statt Speier. der zeit in Franckfurt anwesend, bekennen hiemit.
dafs wir auf abgang des einen steflrsamlers. Johannis Sutorii. zu
fort setzung unserer angestellten stenrsamlung an defsen stelle erkiest
und abgefärtiget haben unsern burger Johann Heinrich Norndorf,
not. (-aes. pub.. auch rahts- und gerichtsprocuratorem , auswois
darüber gefertigten und ausgehandigten gewalts. Defsen zu wahrer
urknnd haben wir gemeiner statt Speier secretinsiegel nochmahlen
hie fürt rucken lafsen. (ieschehen in Franckfurt den 22. Merz
L. S.
9. Dankschreiben des Rates für die (auf das Gesuch
vom 19/29. Juni) von einigen Reichsständen gewährte
Gfcldhilfe und Bitte um eine besondere Kaiserliche
und Reichsbefreiung.
80. September 1689.
Tlieatnuii Hitropaeum XIII. <>9{> f.
E. Excell. Hochw. (inad. und unseren llochgeneigt- und Hoch-
geehrt. Herren ruhet vermnthlich. noch in frischem (Jedächtnüfs,
was dcnenselhen wir in unserm den 21». Hrachm. abgelassenen
wehemüthigen Klagschreiben von dem Yerlauff des Heil. Rcichs-
Stadt Speyer grausamer Abbrenn- und Verheerung, (ieschicht-
Erzehlungs- Weise , vorbringen müssen, und warum wir zugleich
unterth. gehorsam und dienstl. gebeten haben, dafs nemblich E. Excell.
Hochw. (in. und unsere Hochgeneigte u. Hochgeehrte Hn. sich
Digitized by Google
30
belieben lassen weiten, nicht allein Iii. allerseits höchsten, hohen
und Grofsg. Hn. Prinzipalen. Committontcn n. Obern unser Ver-
langen um eine mihle Beysteiier zu vorhabender Wiodcr-Aufrichtung
unsors zerrütteten "gemeinen Stadtwehen* beweglich vorzutragen,
sondern auch von donenselben satten Befehl einzuholen, welcher
(iostalt uns zu orstgomeldt. Vorhaben von gesamten Reichs wegen
hüHHieher Vorschub geleistet, u. wie weit dilsfalls Ib. Käis. Maj.
imserm allergn. Herrn durch ein allergehors. Keiehs-Outachten ein
ohnmafsgebl. Vorsehlag gethan werden möchte. Nun hahen wir
mit gebührl. Danckbarkeit höchl. zu rühmen, was massen aus E.
Excoll. Hochw. ( i n . und unserer Hochgeneigt, und Hochgeehrt.
Herrn bey derselben Hn. Prinzipalen und Obern gethaner Vorsprach
die neuliche Würckung entstanden, dafs an theils Orten die ver-
langte Steuer vor uns bereits gesamlet. an andern Orten aber,
dafs dergleichen geschehen Milte die Christi. Vertröstung gegeben
worden: es ist auch kein Zweifel bey uns, wir werden hierumfals
von Tag zu Tag mehre erfreuliche Nachrichtungen zu empfangen
haben. So viel aber den Übrigen Theil unser» flehentlichen An-
suchens betrifft, können wir nicht umgehen zu Behauptung des-
selben aulTerster Notwendigkeit über vorige Erzehlung in Unter-
thanigkeit und (iehorsam weiters zu berichten, dafs von der Zeit
an, als die Churf. Stadt Heydelberg von dem Keichsfeind. wiewol
({Ott sey Loh! vergeblich berennet worden, und viel unserer Bürger,
die sich zu Durlach aufgehalten, das vorige, so aus Speyer gerettet
worden, in dortigem Mordbraud vollends verlohren haben . und
gilntzlich an den Bettelstab gerathen seyn, die jenige aber, so zu
Heydelberg ihre zeitliche Wohnung genommen gehabt . auf der
Flucht von dannen, nicht allein an ihren Oütern gar merkl. Schaden
gelitten, sondern auch theils durch feindl. Schieflen am Leib ver-
letzet, theils von dem aufsgestandenen ohnbeschreibl. Schrecken
Todes verblichen seyn , durchgehend» aber auf diesen letztern
Krantzös. Uberzug eine abermahlige Zerstreuung unserer armen
Bürgerschaft: erfolget, und unser obgedachtes Vorhaben in weit
grölTerc Beschwehrlichkeit . dann es zuvor gewesen , gestürtzet
worden ist: wie es dann auch nunmehr allen entständen, u. Anzeige
nach viel härter fallen wird, das unglückselige allenthalben herum-
schweiffende Volek hiernächst wieder zusammen zu bringen, u.
nachdem ohne allen Zweifel oft besagte Bürger zur Heimkehr in
Digitized by Google
31
ihr verwüstes Vaterland, und delTen VViedor-Erbauung desto gröfler
Begierde tragen und erhalten werden. Wann sie Versicherung
haben, dnfs sie eine geraume Zeit lang von allerhand Besch werd
betreyet seyn .sollen: So unterwinden wir uns* hiemit. En. Excell.
llochgntfl. ( * ii. und unser Hoch- und vielgeehrte Herren ahcrmal
unteithanig gehorsamst zu bitten, Sie geruhen in- und mit dein
hiebevor von uns verlangten Reichs-! iutachten der Köm. Kais. Maj.
zugleich allergehorsamst einzurathen, dafs die elende Stadt Speyer
und dero Burgorschaftt neben andern YVolthaten, auch mit einer
sonderbaren Kais. Reichs - Befreiung von allen Einquartierungen,
Durchzügen, Stilllager. Kontributionen, Zöllen. Keichs- und Creise-
Steuren und andern Anlagen mehr, wie die immer Namen haben
mögen, au ff gewisse -lahre begnadiget und erfreuet werden mögen.
Eu. Excell. Hochw. (in. und l'nserer huchgeneigten und hoch-
geehrten Herren proilswürdige (irofsmüthigkeit und liüte, lüsset
uns die tröstliche Hoffnung schöpften, dal's dieselbe Uns Unser
tlehendlich Bitten gnüdig und hochgeneigt gewähren werden. Es
soll Uns aber auch über alles angelegen seyn und bleiben, solche
hohciinnde und Gunsterweisung um dieselbe mit unterthilnig gehors.
und willigsten Diensten unserm schwachen Vermögen gemals zu
verschulden, die wir muhst Erlassung derselben in (iottes allge-
waltigen Schutz mit auffrichtiger Ehrerbietigkeit verbleiben.
Eu. Excell. Hochw. (in. und l'nserer Hochgeneigton auch
<Jrofsg. Hochgeehrten Herren
Den 30. Sept. HiJS«.
Unterthünig, gehorsamst und Dienstw.
Bürgermeister und Rath des Heil. Reichs
Stadt Speyer.
10. Bericht des Rates an die in Frankfurt sich auf-
haltenden Bürger über das bisher im Interesse ihrer
zerstörten Stadt Geschehene.
I. I i. Januar IfiUO.
Art »»67. Faszikel 0(10) »Iis städtischen Archivs.
Besonders Helte mitbürgere und gute fremde.
Es haben die alliier zu Kranekfurt anwesende der stadt Speier
bürgermeistere. allermeistere und rahtsverwandten vor gut befunden.
Digitized by Google
32
die Speirische bürgere, so viel ihrer in gomeldtor alhiesigon stadt
«ich aufhalten, zusammen zu berufen, der meinung. ihnen nicht
alleine bekandt zu machen, was bifshero. seitdem unsere liebe stadt
Speier in dem frantzösischen mordfeür aufgegangen, an seiten des
rhats zum vortheil des gemeinen wesens vorgenommen und gehandelt
worden . zumahl worauf es diser zeit mit der steürsamblnng be-
ruhe, senden) auch zugleich wohlmeinend fürzustellen, was man
für gedancken über künftiger einriehtung des stadtregiments führe,
und welchermassen bosagter rahtsverwandten unverfänglichem gut*
achten nach hiernächst ein und andere dinge anzuordnen sein
möchten, wen gott gnade geben weite, dafs in difsem jähr, wie
man defsen in guter hofnung lebeten, die verbrandte stadt widrum
bezogen werden könte.
Und ist demnac h zufordrist zu wifsen, dafs man schon Iftnger
alfs vor einem halben jähr den jilmerlichen zustandt und das
unbeschreibliche elend der stadt Speier und ihrer bürger sowohl
ihrer keyserlichen mayestaet, unsrem allergnädigstem berren. alfs der
höehstlöblichen reiehsversamblung zu Kegenspurg beweglich vor äugen
gestellet, und allerseits umb trost und hülfe gebetten, auch vor der
hand die versichrung von Kegenspurg bereits erhalten habe, dafs man
sich ihrer aldorten nachdrücklich annehmen werde, mafsen dan ohne
zweiffei ein gewüriger reichsschlufs schon erfolget sein würde, wan
nicht alle berahtschlagung durch den Sachsenlauenburgisehen sterbfall
ins stecken gebracht worden waren. Soviel dan ihre keyserliche maye-
staet absonderlich beträft, hat man an dero allergnüdigsten Vorsatz,
der stadt Speier unter die arme zu greifen, ganz keinen zweifei
zu tragen, und ist ietzund eben im werck. dafs an dieselbe widrum
ein allergchorsamstes glückwünsehungssch reiben zum ncüen jähr und
zu der römischen königswahl abgehen solle, darinnen man dan des
vorigen ersten Schreibens gedencken wirdt. wie auch ferner beschlossen
ist, sobald ihrer keyserlichen mayestaet bei ihrer ordentlichen hoff-
statt zu Wien widrum angelanget, alsdan dieselbe um erteilung
verschiedener keyserlichen gnaden, deren man vonnöthen hat. und
ohne welche der stadt aufriebt ung gar schwerlich von statten geben
würde, eiferig anzurufen.
l)ie steürsamhluiig belaugent, nachdeine zu ende des ver-
wichenen sommers in Heidelberg mit Zuziehung des aufsschussos
löblichen burgerschafft vor rahtsam erachtet worden, brandtsteür vor
33
dio stadt Speir einsamblen zu laben , und der schlufs defsfals
auf horren stadtschreiber Fuchfsen gefallen, als der sich darzu
willig angebettelt, ho ist darauf derselbe mit dem ihme zugegebenen
Gottfried Seilern am 12. septembris des jüngst zurückgelegten jahrs
in gottes nahmen gegen Heiland abgereiset und von dannen in
Englandt übergefahren, woselbsten sie sich auch vermuhtlich noch
aufhalten. Obwohlen man nun von der ausbeüte ihrer samblung noch
zur zeit keine nachricht hat, so wirdt doch nicht gezweifelt, sie werde
ein uahmhaftes an gemelten orten eintragen, in Denenmarck, Schweden
und denen Seestädten aber etwan ein mehrers zu hoffen sein.
Femers seind um obgemelde zeit Johann Sutorius und Johann
Matthes Kämpfer auf eine andere strafse zu gleichmäfsiger steür-
sainblung auch ausgeschickt worden , und haben dieselbe bisher
etliche 100 rthlr., so an verschiedenen orten zur steür gefallen,
hieher Übermacht.
Wobei noch zu gedencken, dafs gedachte drei bürgere mit
abgeschwohrenem leiblichen aid, herr stadtschreiber Fuchfs aber bei
seinen dinstpflichten versprechen müfsen, dafs anvertraute geschafft
trewlich und ohne alle gefährde auszurichten.
Man hat auch an alle churfürsten, fürsten, praelaten, grafen
und stadte des heyligen römischen reichfs schreiben abgehen lafsen,
darinnen sie umb barmhertzigkeit , gegen der verwüsteten stadt
Speier zu erweisen, geziemend ersuchet worden.
Was nun darauf in Sonderheit beede churfürsten zu Branden-
burg und zu Pfaltz gnädigst geandt wordtot und zu beschoid haben
geben lafsen. dafs ist aus beden schrifften zu vernehmen, welcho
man hiemit vorlesen lafsen will.
Uber alle steürgelder nun, die sowohl alhier zu Frankfurt
eingegangen, als an etlichen andern orten aufTgehoben worden, wovon
man bishero ein merckliches an arme, dürftige bürgere ausgeteilet,
teils aber zu andern nothwendigen und nützlichen auslagen ver-
wendet, und das übrige noch würcklich vorhanden ist, sindt herr
Uützhaub und herr Spengel, welche zu Heidelberg und alhier in
Frankfurt die ausgaben gethan. vor ihren mitrahtsverwandteii und
dein bürgerlichen aufschufs, den man dazu erwöhlen möchte, auf-
richtige Rechnung zu thun erbietig und .stündlich bereit.
Hiernächst der allhie anwesenden rhatsverwandten gedancken
von künftiger Bestellung des rahts zu eröffnen, so geben sie vor-
3
uig
1
84
her zu betrachten, erstlich, dafs der raht Heiter verbrannung der
stadt schon um 4 persohnen ringer worden, indem herr Schönockh
und herr Velpes mit tod abgegangen sindt , herr Widnian aber
und herr Roth ihre rat«- und bürgerliche pflichten durch ein-
tretung in andere pflichten stillschweigend aufgesagt haben . das
also in allem nur noch 2-1 rahtsglider vorhanden, zweitens, da Ts
ungewifs. ob alle rathsverwandte widerum nacher Speir zu kehrn
gemeinet seind, und ob nicht vors drite etwa noch mehrere den
wog aller weit gehen dürften, ehe dan es zu widerbeziehung des
vattorlandts kommen dürfte : weiten sie demnach dafür halten,
weiln es sich nicht würde thun lafsen, einen und den andern von
den noch übrigen rahtspersohnen abzuschaffen, es könte gleichwohl
bei der jetzigen zahl bleiben, und selbige sambtlich in ihrem
ehrenstande gelatsen werden: man solte sie aber bil's auf ein
geringere zahl, so der zahl der bürgere gemäs wärt* und hier-
nechst bestimmet werden könte, nach und nach absterben lafsen :
dann selten die rahtspersonnen ein gantzes jähr lang, von der
zeit an zu rechnen, da man in .Speier wider anfangen wirdt raht
zu halten, dem gemeinen wefsen umsonst dienen und keine ergötz-
lichkeit zu gewarten haben.
Dafs burgermeisterambt belungent , vermeinen gedachte an-
wesende rhatsverwandte . man hat«' es nach der heimkunfft gen
Speir also zu halten, das zwen der herren burgermeistere ein halbes
jähr lang, nehmlich von dreikönigtag bis Maria heimsuchung. die
zwen übrige aber das folgende halbe Jahr abgewcchfsclt, so dann
denen rigirenden burgernieistern vor ihre mühwaltung eine zimb-
liche erkandtnufs verordtuet werden, doch dem raht und dem
burgeraufsschufs freistehen solle, mit der zeit nach erheischung der
umbstüuden desfals dienliche verenderung vorzunehmen.
l'nd weiln man nicht allein ietzund schon zimblich viel mit
schreiben zu thun hat. sondern auch inskimftige die geschäfte sich
je länger je mehr anhäufen werden, so sind die rahtsverwaiidten
der meinung. man müste neben herrn stadtschreiber Fuchfseii aufs
wenigste noch einen rahtschreiber in diensten behalten.
Ferner, dafs man darauf bedacht sein mülste. nicht allein
zum w«>nigsten eines pfarrherren und Seelsorgers sich zu ver-
sichren, der gleich bei der heimkunfft in sein geistliches ambt
eintretten möge, sondern auch einen tauglichen Schulmeister, der
35
geschickt scye, die jugeud im lesen und schreiben, in lateinisch-
und deitscher spräche zu unterweisen, an der band habe.
Narhdeme ein lauter Unmöglichkeit scheinet, einen syndicum
derzeit unterhalten zu können . so haben die rahtsverwandte mit
herrn Dr. (iablern. dein abgegangenen und nun in der stadt Frankfurt
dinsten stehenden syndico , dahin gehandelt , das er übernehmen,
gegen einer jährlichen erkandnuls der stadt Speier von haufs aus
mit raht gewartig zu sein und an die band zu gehen, so lange
bis die noth erheischen und die mittel zulal'sen werden, del'sfalls
andere fürsehung zu thun.
Gleichwie nun aus allem oberzehlten die alllüer gegenwertige
ehrliebende bürgen- abnehmen können, das man geneigt und willig
scie. das stadt regiment , und was dazu von geistlich und welt-
lichen bedienten gehörig, auf das ftngeste, alfs es immer möglich,
einzuschrancken : also hat man zu ihnen das gute vertrauen, sie
werden auch vor nothwendig erkennen, dafs nach der heimkunfft
ins vaterlandt die nöthige mittel gesuchet werden, woraus die, so
dem gemeinen wesen dienen, ihren gebührlichen sohl empfangen
mögen. Es will dermahl wegen abwesenheit vieler rahtsglider
und meisten teils der bürgerschatft. anderer Ursachen zu geschweigen.
nicht müglich sein, alles nach nohtdurfft zu überlegen und vor-
zubereiten : man wirdt aber, wan gott die zerstreüte aus ihrem
elend hoffentlich bald wider nach haufs geführet, von allen noht-
dürftigen dingen reiflich rahtschlagen und allen müglichen fleifs
anwenden, das wesen auf solchen fus zu setzen, damit einnahm
und ausgab«« gegen einander bestehen mögen.
Unterdefsen will man einer ehrliebenden bürgerschafft wohl-
meinend zu gemüth geföhret halten, und Werdens auch die meisten
von selbsten sich defsen zu bescheiden ' wifsen. dafs. obschon «las
gemeine stadtwefsen zu Speier durch feindes wuth und gewalt
in Zerrüttung verfallen, sie gleichwohl defswegen ihrer bürgerlichen
eide und pflichten nicht entbunden, noch in den stand gesetzet
worden, als wan sie ihrer alten, ordentlichen oblrligkeit nicht mehr
zuget ahn tUld unterworfen sein solten: welches dann diejenige wohl
zu mercken erinndert werden, die fast ohne sehet) sich verlauten
lafeen dörfen (wie man mit schmertzen vernehmen muls). sie weiten
malcflnfftige zu Speier ein ieglicher nach seinem gutdencken bauen,
leben, handien und wüsten von keiner obrigkeit, die ihnen zu
Digitized by Google
befehlen hete, müsten von allen und jeden beschwärden durch-
gehend befreiet sein, und würden ihnen niemand etwas zu sagen
haben, und was dergleichen unbesonnener, auch woitaiifsschonder,
gefahrlicher reden mehr sein mögen. Der h. npostel Paulus kan
dieselbe eines befsern berichten . wan er in der epistcl an die
Römer am 13. capitel vermahnet: „Jederman seye unterthan der
obrigkeit, die gewalt über ihn hat : dan es ist kein obrigkeit. ohne
von gott : wo aber obrigkeit ist, die ist von gott verordnet. Wer
sich aber der obrigkeit widersetzet, der widerstrebet gottes Ordnung :
die aber widerstreben, werden über sich ein urteil empfahen. So
seit nun aus noth untertahn. nicht allein um der strafe willen,
sondern umb des gewissen* willen. So gebet nun jederman, was ihr
zu geben schuldig seit: schofs. dem schofs gebürt, zoll, dem zoll
gebührt, furcht, dem furcht gebürt. ehre, dem ehr gebürt!'*
Es hat gott uns alle miteinander so härtiglich gezüchtiget,
dafs man sich in billich hüten solle, denselben mit neüen «finden
zu neuem zorn zu reitzen, welches, wie es durch Widersetzlichkeit,
ungehorsam und aufstand der bürgere gegen dem raht ohne
zweifei geschehen würde, also verhelfen burgermeistere und rahts-
verwandte ein befseres und halten vor gewifs. es werde von allen
jetzigen zuhörorn nicht ein einiger bürger sein, der nicht lieber
unter seiner alten obrigkeit alfs ein reichfsbürger dafs übrige
seines lohens werde zubringen und seine erben under dem schütz
einer reichfsstattischen herschafft hinterlafsen, als seine gedancken
nach einer fremden obrigkeit richten wollen . sonderlich . da er
defsen versichert sein kan. dafs die abgebrande stadt Speir und deren
bürgere von keyserlieher mayestaet und dem reich grofse gnaden
freiheiten und Überheining von allen reichs- und kreissteüern und
andern krigsanlagen auf lange jähr erhalten werden . bei welcher
bewandnuls das wenige umgeld . so man zu nothdürfttiger erhalt-
und beschirmung des gemeinen wesens auf einen gantz ertrilglichen
fus anzusetzen genötiget sein wirdt, vor eine solche heschwikhrung
nicht anzusehen, das darumb der ordentlichen obrigkeit und guten
Ordnungen sich zu entziehen Ursache nehmen solte.
Soviel hat man einer ehrliebenden bürgerst hattt vor difsmahl
umleiten und treühertzig zu gemüth zu führen vor noth wendig
ermclsen, und werden sie damit sambt und sonders dem ulltnächtigen
gott zu Verleihung guter gesundtheit und verbessrung ihres
37
zu*tundts in disem noüen jähr, auch eingebung fridfartiger, heil-
sanier gedancken floiCsiglich empfollen. Geschehen in Frankfurt
«Ion j44. Januar ltfUO.
Diser aufsaz ist gemacht worden auf ansinnen
der naehbenandten :
Hrn. Hurgerm. (Jeorg Ernst Rützhauben,
Hrn. Alterm. Johan Phillip Zuber,
Hrn. Altm. Johan Nicolaufs Spenge! .
Hrn. Israel Kümüch.
Hrn. Job. Henrich Kümilch.
Hrn. Georg Michael Wörthweins,
Hrn. Johann Barcken.
11. Umständliche Beschreibung Und Aestimation Dess-
jenigen Schadens welcher von der Cron Franckreich
des Heil. Reichs Freyen Stadt Speyer /von Anfang des
ausgebrochenen noch fürwährenden Krieges biss auff
die Zeit Ihrer jämmerlichen Zerstörung durch Brand
Raub und allerhand andere Kriegs- Pressuren zugefuget
worden; und Ein Löbl. Magistrat derselben dessent-
wegen an besagte Cron völlige Schadlosshaltung und
Reparation zu suchen hat. Männiglichen wie zur
Nachricht also auch zu Erweckung kräffligen Bey-
standes bey allerseits Hohen Potenzen welche die Be-
förderung eines allgemeinen Friedens Christlichgütigst
übernehmen werden. Gedruckt im Jahre 1697.
Speiercr Stadtarchiv Act fi*t!* u. Münchner Staatsbibliothek.1)
OBwolilen die Stadt Speyer gar nit gemeynet ist / dieses
Orts Worte zu machen aus was Ursachen der am T''s. Augusti
H».S |. zu Kegcnspurg geschlossene zwantzig-jährige Stillstand / gegen
') Im Jahr 1709 Iii-Isen K;»t und Bürgerschaft von Speier zum Zweck
»■hier neuen Hingabe an die Kei'-hsstilndc die im Folgenden enthaltene
Bereeli ming ihw im Orleunischcn Kriege erlittenen Sehadens tinter dem Titel :
„Summarischer Kxtract uinstiindlieher He-c lneibunir und AstimaMoir ete.
\vie<Icr abdrucken. Dieses Schriftstück hat Brut". Weiss in seiner oben
erwähnten Abhandlung über .den Kriogsschaden, welchen die freie lieichs-
Digitized by Google
3S
aller Manschen Vermuthen / so schnell seine Fmdschafft errciehet
haben möge? gestalt es an sich eine knmlbare in Actis publicis
ausgeführte Sache ist: So hat dannoeh dieselbe/ ehe und bevor
sie zu würcklicher Abfafs- und Ausstellung des von der fron
Franckreich von Anfang des ausgebrochenen Kriegs bifs au IT die
Zeit ihrer jämmerlichen Verheer- und Verwüstung / durch allerhand
schwehre Krieg-Pressuren Brand und Plünderung zugefügten Scha-
dens/schreitet/ der Nothdurfft zu soyn ermessen/ ein und anders
zu pnemittiren/ um dadurch münniglichen vor Augen zu legen/
wie ohnverschuldeter Weise diese uralte Reiehs-Stadt die betrübte
Wirckung gegenwärtigen Kriegs habe empfinden müssen : Und wie
dargegen die höchste Billigkeit erfordere/ dafs derselben defscrlidtenon
Schadens behörige Schadlofshaltung verschaffet werde. Alles breiteren
Innhalts/ inmassen hiernach folget:
Und ist demnach zu wissen: Als im Jahr H>sn. bey aus-
gebrochener neuen Kriegs- Klamme naehdeme die Chur-Pfaltzische
Städte Käyserslautern und Neustatt an der Haard / bereits mit
Frantzösis. Völckern besetzt gewesen der Königl. Frantzösis. General
Mr. Le Marquis dHuxollos. auch die Stadt Speyer im Namen des
Königs / dahin aufffordern / lassen : Dafs dieselbe sich in dessen
Protection oder Schutz ergeben / und gutwillig Völcker einnehmen
solte; Mit Versprechen / Sie solte nicht alleine mit Gclindigkoit
gehandelt / sondern auch bey ungeschwächter Niessung Ihrer alten
Gnaden / Freyheiten / Hechten und Gewonheiten /so wohl in Religions-
als in weltlichen Sachen gehandhabet werden. Und dann vor
menschlichen Augen kein Mittel erschienen/ die Stadt in freyein
Stand zu erhalten /als welche wie Reichs-kündig/ weder bevestiget/
noch mit Tiesatzung anderen zur Gegenwehr und Beschützung eines
Platzes gehörigen NothdurfTten versehen gewesen : So hat der
Rath/ in sothanen ohnvcnneydliehem Frangenti änderst nicht ge-
könnt/dann dem Gewalt zu weichen / und sich auff die vorgetragene
stadt Speier im XVII. und X V I II. Jahrhundert dun )) die Franzosen erlitten
hat", im II. Hett unserer Vereinsiiiitteiliiu^en S. 4:1 .VJ veriilfeiitliehr.
Die Abschnitte S. 41>: .Item ist des Raths und der Kvanirelischen < irineinde*
etc. und S. .'»1 : „Item haben die Feindlichen Franzosen" etc. sind Zusätze
des zweiten Abdruckes, woselbst auch der < Jesanitschad'U auf .'Mt.MiM Ii.
41,._, kr. statt auf :5:5:54iMi4 fl. 41 1 2 kr. und der Verlud an Meuten und
(ietÜlleu wählend des K\ils auf lOäfllMI H. statt auf H»4< M MI ll. hezillWt wird.
Dayeiren müssen nach heiden Ver/.cie|mis>eu tollende Zahlen hei W'ejfs
geändert werden: S. 44 statt ll«i4J ||.: UMl Ii. .S. 4s statt öU*j:»H! Ii.:
o'JlMIo* Ii. und statt 122.">n fl.: 422.M» ti\
Digitized by Google
39
Conditiones zu ergeben: Gestalt dann solche / boy AnkunflFt des
Mr. I,c Maninil d'Huxelles. nicht allein von diesem nochmnhlen
genehm gehalten / solidem auch am 2 1 . Sept. 1 . Oetobr. hernach /
von dem Herrn Marechal de Dura», und j\. Oetobr. in dem Lager
vor Philippshurg, von Monseigneur Lo Dauphin selbsten / ratiticiret/
und bestattiget worden.
Wie nun zu gleicher Zeit auch die Vestung Philipjisburg
herennt / und darauflF formaliter belagert worden : Die Königl. Armee
über bey ihrem ersten Anzug/ weder mit Proviant / noch vielen
andern Notwendigkeiten versehen gewesen: So wurden sogleich
alle Speicher in der Stadt/ vermittels militärischen Gewalt»/ durch-
sucht / und wo nur immer Korn anzutreffen war/ auffgefast/ ge-
mahlen, und zu Behuf der Königl. Armee verbacken; dem Rath
aber auffgedrungen / die darzu erforderte Fuhren ohno Entgeh! /zu
verschaffen : Da immittels von Habern und Heu die Burgors-Häuser
sobald geleeret worden seynd / dafs die Belagerer endlich diesosfalls
anderwärte Verordnung machen müssen.
Es ist kein Tag vorbey gangen / an welchem nicht hunderterley
Sachen / deren die Belagerer henöthigot waren / dem Rath abge-
fordert wurden : die musten beygeschafft werden / ob sie schon zum
öfftern schienen eine lautere Ohnmögliehkcit zu seyn. So wurde
auch die Burgerschafft / neben bereits auff gehabter schwären Ein-
quartierung/mit ohnauffhörlichon Frohndiensten über alle massen
geplagt: ja die gantze Stadt in cöntinuirlicher Bewegung seyn.
Wie schwär nun diese Last der Stadt Speyer immer für
gekommen / auch neben deme leichtlich zu vermuthen war / dafs
das bevorstehende Winter - Quartier / sampt denen continuirlichen
Durchzügen und Still Lagern / die Stadt und Burgerschafft nicht
weniger hart drücken dörfften : so hatte man sich doch / in Hoff-
nung einer erwünschten Erlösung auff alle Weise suchen zu über-
winden wann nur von Seiten der Cron Franckreich / das gethane
Versprechen / oblauts / hatte gehalten werden wollen : dann auff
diese Königliche parole hat man gebauet und sich leediglich ver-
lassen/auch nimmermehr geglaubt / dals darwider solto gehandelt
werden wollen.
Alleine es hat der in dem Königl. Manifest (Memoire des
railons, qui ont ohlige le Roy ä reprendre les armes) vom
J4. Septemb. 1H8S. bestimmte Termin kaum ablauffen können/
Digitized by Google
40
so wurde sogleich das ingelegeno Volek an die Arbeit goführet/
umb die Stadt-Mauren und Thürne abzubrechen und niedorzureissen :
Welches dann allschon ein böser Vorbott gewesen / und bey mannig-
lichen um da mehr schwehre Gedancken erwecket/ als von selbiger
Zeit an / der genieine Soldat den Eifer / welchen er / die Stadt in
voller Feuers- Flamme zu sehen / bey sich gohegt / nicht mehr ver-
bergen können : dadurch aber sümptlieho Einwohner dermassen
alarmiret und erreget / dafs die Generalität vor gut angesehen /
durch offenen Drommelschlag dem Soldaten da« Stillschweigen
aufzulegen : wiewohl solches alles zu nichts anders dienete/als
die vor der Zeit geschrtpffte Forcht bey den Leuten in etwas zu
mildem : Dann im Werck selbst / war es ein für allemal beschlossen
(ohneraehtet der Marechal de Duras zu zwey verschieden malen /
des Raths Deputirte eines andern vertrösten und beredrn wollen)
die Stadt mit Feuer zu verderben / und die arme Inwohner ins
Elond zu vertreiben. Allermassen dann sothaner Vorsatz mit
solchem grund- verderblichen Eyfer zu Werck gesetzet worden/
dafs es bey vielen leichtlich das Ansehen hatte gewinnen mögen /
als mflste die Stadt/ an dem Aller-ChristlichNten König sich gröblich
vergriffen / und zu Widerwillen grosse Ursach gegeben haben.
Gleichwie aber im Gegentheil der Königl. Intendant, Mr.
de la Fond, bey dem Ausgebott und angekündeter Räumung der
Stadt / öffentlich doclariret : .Wie dafs Ihre Majestät diese Ver-
ordnung / des Ausgebotts / gar nicht umb dofswillen ergehen Hessen /
als ob Sie einigen Chagrin oder Mifsvergnügen an der Stadt und
Burgerschafft trügen : oder wären mit deren C'onduite übel zu
frieden? au contraire, Sie wären damit sehr wohl vergnügt/* etc.
Also cessiret dieser besorgte Vorwurff/und gereichet der Stadt
Speyer zu einein ohnvergängliehen Zeugnüs Ihrer Unschuld.
So nun dessen allen ohngeachtet/ der Königl. Hoff nichts da
weniger den Entschlufs fassen können / nicht allein die Mauren
und Thüme um die Stadt und Vorstatte niederreissen / und dabeneben
die Stadt-Gräben an 8. Orten ausfüllen / sondern auch in der Folge
alle innere Gebäuo ohne Unterscheid durchs Feuer gehen und zu
einem Stein-Hauffen machen zu lassen : allerrnassen dann geschehen /
dafs nach allschon vollbrachtem Jirand/ an den fflrnehmsten Ge-
bäucn die auffrecht gebliebene Mauren niedergeritsMm / und die
Keller-Gewölbe eingeworffen : Oder ob es nicht vielmehr die Millich-
Digitized by
41
keit / Kocht und Gerechtigkeit erfordert / der Stadt »Speyer zu
verschonen/ und Sie bey der / zur Zeit der stipulirten Königl.
Protection zu manuteniren? Lasset man die gantze ohnpartheyische
Welt darüber urtheilen.
Wäre es auch/ dar« die Römis. Kayserl. Majestät und das
gesammte Keich / diejenige Vorschläge / welche der Aller-Christlichste
König in obangezogenem Manifest (Memoire des raisons etc.) thun
lassen / nicht angenommen ; sondern dargegen der Cron Franckreich
den Krieg angekündiget : so hat doch die Stadt Speyer/ wann
nochmahlen in Betracht gezogen wird / dafs Sie Ihrer Beschaffen-
heit und Läufften nach / sich ohne langen Verzug/ willig ergeben/
und die angebottene Protection angenommen / auch dem König zu
Widerwillen die geringste Ursaeh niemal gegeben: Dafs vermöge
des Marquis d'Huxelles und Herrn Marechal de Duras anfänglichen
Versprechens / Sie nicht allein bey ihren Rechten / Gerechtigkeiten
und Freiheiten gehandhabet / sondern auch mitGelindigkcit gehandelt
werden sollen ; dafs Sie vom Königl. Dauphin seihst / zum zweiten-
mal aller Gnade und Schutzes versichert worden: Dafs die Konigl.
Völcker fyy währender Belagerung der Vestung Philippsburg und
nachgehends im Winter- Quartier / ja bifs ans Ende unzähliche
Nutzbarkeiten/ und den Kern defs besten Vermögens/ von der
Stadt und ihren Einwohnern gezogen etc. dessen mit Hecht nicht
mehr entgelten noch viel weniger feindlich gehandelt sondern
bey der getroffenen Capitulation allerdings gehandhabet werden sollen.
Weswegen dann von der Stadt Speyer um so viel hefftiger
zu Gemttth gezogen wird dafs domo allem zu wider man es von
Seiten der Cron Franckreich bey Hoffnung der Stadt Niodorroissung
der Mauren und Thüme auch Ausfüllung der Gräben nicht bewenden
lassen sondorn noch darzu kurtz vor dem Abzug der Stadt Geschütz/
dessen Sie doch Ihrer gütigen II bergab wegen in keinerley Weise
verlustig gemacht werden können entführet: bey dem Auszug
selbst aber die Königl. Gens d'Armes und andere/ den Burgern
in die Hauser zum Kauben und Plündern eingefallen und was
diese überlassen / der Königl. Conhscations - Commissarius an sich
gezogen ; mithin die arme Leute wegen der zum Auszug / so eng
ehigeschränckten Zeit zumahl aber da Ihnen bei Lebens • Straff
verbotten wurde sich der Commodität defs Rheinstrohms zu bedienen
mithin auff diese Seite zu entfliehen / und des daher entstandenen
Digitized by Google
42
Mangel« der erforderten Fuhren (dann der jenigon 400. Frohn-
Fuhron welche besagter Intendant. Mr. de la Fond, sagte / «ler
Burgerschafft zu Behuf!' in die Stadt beordert zu haben hat sieh
ernannter Confiscations- ('oininissarius und andere Frantzosen zu
Abführung des Kaubs alleinig bedienet) das allerwenigste davon
gebracht sondern die Stadt mit unermeßlichem Verlust und Einbnfs
so vieler Weine Früchten und anderer Mobilien verlassen und
räumen müssen: ja endlichen mit der Stadt Speyer/ um diesclbigo
gäntzlich zu verstoren und in Stein- Häuften zu verwandlen man
es mit andern dabin gospielot als wann sie immer öde verbleihen
und ins künfftige weiter nicht überbauet und bewohnet werden
sollte: (Jestalten dann auch erfolget dafs die gantze Zeit des
fortwährenden Kriegs über keinen Menschen verstattet werden
wollen in der Stadt Speyer auch nur die geringste Wohn-Hütte
aufzurichten ohnerachtot man deswegen vor -L Jahren am Königl.
Hofe bewegliche Ansuchung thun lassen: sondern es müssen die
noch lebende arme Leute nachdem sie das davon gebrachte aller-
dings autfgezebrt nun in das achte Jahr noch immer hin und
wieder zerstreuet / das bittere Elend bauen: der abgestorbenen
Wittwon und Waysen aber defs grösten Theils vor den Thören
suchen worunter solche Leute sich befinden welche da sie hiebevor
zu Speyer nicht alleine in vollem Vermögen gesessen sondern auch in
Ehren Aemter verwaltet anjetzo allerdings nicht mehr bergen können
es komme dieses I letztere Ihnen viel empfindlicher und ohnert Täglicher
vor als der übrige Verlust miteinander ja der Todt selbst on.
Tnd ist es an deine dafs so auch nur dieser Schaden
welchen die Bürgerschaft durch so langwieriges Exiliutn an Ihrer
Nahrung und (»eworh erlitten bevorab defs daher Ihnen znge-
stossenen Nutzens entbehren müssen / geschätzet werden solte oder
könte würde derselbe auff excessive Summen (Jeldes hinaus lautfen :
defs ohnersetzlichen Nachtheils welcher dein Mono l'ublieo dadurch
zugewachsen dafs dessen Bürgere währender Zeit bifs aiiif dem
vierdten Theil abgestorben die noch lebende aber gantz verarmet
zu Wiederauffrichtung neuer Wobnungen allerdings untüchtig gemacht
worden allhier zu gesehwoigen.
Wobey es aber nicht verbleibet sondern es hat die Stadt
Speyer für allen andern noch dieses grosse l'nglück dafs die
Verwüstung bifs an diese Stund bey derselben anhaltet : da immittels
Digitized by Google
43
andere ruinirte Ort«« in «lein Stand gelassen werden/ wie sie zur
Zeit dos Vollbrachten Brands gewesen: Inmasscn noch täglich die
besten Mau- und l'rlnster-Steine von denen Brand - Stätten gen
l'hilippshurg und anders wohin abgefüret. So seynd auch mittler
Zeit die Karten in Vörstetten sowohl als in dem Felde autl" dem
(irund ruiniret viel tausend fruchtbare Baume umgehauen die Wein-
Stöcke vertretten und insgemein dermassen zugerichtet worden
dafs sie mehr einer dürren Einöde als einer fruchtbaren liegend
wie sie hiebevor gewesen gleichen: mithin ohne Schiuertzen und
äussersto Betrübnüs hauptsächlich darum nicht angesehen werden
können weilen bey erfolgenden Frieden die Früchte davon dem
Bürgersmann in seiner Nahrung zur grossen Boyhülff würden gewesen
soyn deren Sie aber nunmehr die Zeit ihres Lebens werden enthühron.
müssen. Fan Schaden der in sich selbst inestimable ist!
Wann nun ab deine so jetzo angeführet worden gantz
raisonable zu glauben es werde die Cron Franckreich zu Be-
hauptung der fürgenommenen entsetzlichen Zerstörung der obigen
Ursachen keine mit Bestand anführen wollen noch können sondern
lediglich auf eine Kaisen de guerre anzutragen sich bemühen :
woran um da weniger zu zwoiffleii als obgedachter König!. Inten-
dant, Mr. de la Fond selbst /zur Kaisen defs Ausgebott» sich
folgender massen explicirte : Es geschehe nehmlich solches alles
gar nicht in der Absicht als ob der König sich vor seinen Feinden
fürchtete oder einiges Mißvergnügen an der Stadt und Burger-
schafft trüge etc. sondern NB. damit des Königs Feinde weilen
derselbe seiner Völcker anderwärts benöthiget keine Lebens-Mittel
oder einigen .Menschen / der Ihnen an die Hand gehen honte darinnen
finden selten: So wird dahin gestellt ob diese vorgeschützte Kriegs*
Noth oder Raison de guerre vollgültig auch sonsten wann cnmahl
erwogen wird dafs die halbe Stadt bereits geöffnet und die (traben aus-
gefüllet gewesen in der Christenheit practicable ? tmd lasset billich die
jenige welche der Kriegs- Maximen besser erfahren / hierüber urtheilen :
wiewohl man des Widerspiels mehr dann zu wohl versichert ist.
Diesem allem also vorgegangen: so will man nunmehr ohne
ferneren [Jmschweiff zur Sache sclhstcn schreiten : vorher jedoch
zu einem Advertissement noch dieses anfügen: da Ts bey Durch-
lesung nachgesetzter Rechnung ja niemand die (iedancken schöpffon
möchte/ ob wäre dieselbe nur obenhin au ff gerat he wohl / verfasset
44
worden : sintemahl hiemit tnünniglichen bey wahren Worten ver-
sichert wird dal« man hierinfnlls alles und jedes/ mit Zuziehung
Hau- und Feld-verständiger Lenthe fürgenommen reiftlich erwogen
und zum Schlufs gebracht / ja durchgehend« einer solchen Moderation
sich gebraucht habe/dafs man wohl sagen darff: Es sollte auch
das alterum tantum. hieunten gesetzten Auswurffs bey woitem nicht
zulänglich seyn der Stadt Speyer ihr vormahliges Ansehen wieder
zu geben, und sonsten den causirten Schaden darch die Kanck zu
ersetzen. Gestalt hierin nicht einmal begriffen was die grosse
Monge Kriegs-Volcks/ welche eontinuirlieh zu Speyer par Etappe
passirt, über ihr regulirtes Deputat, von ihren Wirthen orprefst :
Auch nicht was denen (Jenorulspersonen und andern Befehlshabern
an Wein und andern Victualien. auch Haborn und Heu als ein
Donativ. hat geliefert werden müssen: Noch weniger die über-
mässige Frohn-Diensto welche die arme Bürgerschaft mit Fuhr-
werck Hand-Arbeit und Bottengehen ohnaussotzlich leisten müssen.
So ist über obiges bey der Winter-Verpflegung / dem Offieier sowohl
als dem Soldaten die Rechnung blofs auff den Ful's «1er Königl.
Reglements, und zumahl in gantz leidentlichem l'reifs gemacht
worden: da doch kein vernünftiger Mensch sich wird bereden
lassen dafs der Soldat so stricte an das Reglement (als dessen
Hohe und Niedrige nur ihren Hohn gehabt) sich werde haben binden
lassen und nicht vielmehr den Wirth noch dreymal so viel solte
gekostet haben. Dann unschön über die Excessen und (Kontraven-
tion der Königl. Reglements behöriger Orten continuirlieho Klagen
geführet worden so hat man doch von denselben keinen andern
Trost als II faut avoir patience, und Cent pour cela, quo vous
estes icy, erhalten können. Vieler anderer Drnugsaalcn allhier
Kttrtze halben nicht zu gedcncken.
Hierum so wird vor allen Dingen vollkommene Restitution
der jenigen Corporum. welche noch in natura vorhanden gefordert
als da ist :
Erstlich das Stadt - Speyerisch Archiv, samt denen Rath*-
I'rotocollix, auch allen andern Cantzlev-Acten. Brieffschafften und
Documentcn so in \'-\t<. Meel-Küsten eingepackt nach Strafsburg
geführet / und daselbst durch eigen" darzu bestellte Leute bifs daher
untersuchet worden: Also und dergestalt/ dafs wann auch ein
und andere Stücke davon wie leicht zu vermuthen in Frantzösis.
45
Händen zunick bleiben Holten und man sich deren in künftigen
Zeiten (so jedoch «1er Allerhöchste verhüten wolle!) entweder gegen
dir Stadt Speyer oder einigen andern Stand des Reichs unter
was Prtetoxt «las immer geschehen möchte bedienen und gebrauchen
wolte solche zurück gebliebene Brietfschafl'ten insgemein und deren
jedes Stück insonderheit ungültig und krafftlofs seyn einfolglich
nicht anders geachtet werden sollen als wären sie niemahlen unter
Frantzösische Hände oder sonsten zu ihrer Wissenschafft gekommen.
Zweytens das Geschütz: Bestehend in Sieben Stücken und
einer grossen Anzahl Doppelhacken (worunter viele Messene gewesen)
Musqueten und Flinten auch Bandoulieres. Degen Piquen Parti-
sanen Cui rossen etc. mid was sonsten für Gattung Gewehrs mehr
vorhanden gewesen : von welchen letztem 60. Wägen beladen
benebens noch 8. grossen Messenen auff Rollen gestandenenen
Keuer-Spritzen nacher Landau abgeführet worden. Welches alles
zu vindiciren man um so mehr befugt als die Stadt Speyer
ohne einige Resistence oder Gegenwehr / sich gütlich an die Cron
Franckreich ergeben : und daher dessen autf keinerley Weise priviret
werden können: Sölten aber die Stücke umgegossen oder sonsten
unbrauchbar gemacht und dabeneben das übrige zum Krieg ange-
wendet worden seyn: so wird dafür wenigstens gefordert 11000 fl.
Drittens Ist des Haths und der Evangelischen Gemeinde in
der Ffarr- Kirchen zu den Predigern gestandenes eigenthumlichos
Grosses Orgelworck gewalttätiger Weise ausgehoben abgebrochen
nach Strafsburg geführet und daselbst in der Kirche des neu-
etablirten Frauen - (Most ers aufgeschlagen und von verschiedenen
Speyerischen Raths - Persohnen Stadt - Bedienten und Bürgern in
Augenschein genommen worden: Gleichwie aber sich woder schicken
noch von Hechtswegen gebühren will / dal's dieses Nonnon-Closter
cum detrimento einer von selbst ohne alles Verschulden zu Grund
gerichteten Reichs-Stadt sich bereichere noch viel weniger mehr-
gedachtes Orgelwerck als Exuvias Spirenses. zum Siegs-Zeichen
in ihrer Kirche auffbehalte : Also ist man das Seinige auff alle
Weise zu vindiciren befugt : Gestalten dessen würckliche Restitution
hieniit optimo jure gefordert wird *)
') Folgt mit' Seite 7— 1."» dir eigentliche Berechnung des der Stadl
Speier seit ihrer Besetzung durch die Franzosen bis zu ihrer Klinslichen
Zerstörung zugefügten Kriegsselimlens im Betrage von 3334001 II. 41^ kr.
Digitized by Googl
46
In diesem nun ' so ohlauts angoführet worden / bestehen der
Stadt Speyer Beschwehrnüssc gegen die (Von Franckreich : Mit
heygefügter demüthigsten und angelegentlichsten Bitte : Es wolten
diejenige Hohe Potenzen welche die Beförderung eines allgemeinen
Friedens / sich mildist werden lassen anbefohlen seyn geruhen
solches alles in Christlich-gütigste Consideration zu ziehen mithin
der armen Stadt Speyer vermittels Ihrer Hohen Interposition,
knittrigste Assistenz dahin zu leisten / damit derselben von Hoch-
besagter fron Franckreich des zugefügten ohnverdienten Schadens
behörige Indemnisation geleistet werden möge.
12. Speciflca designatio ab hoste per incendium et ex-
cidium Spirense cathedrali ecclesiae ibidem illati damni.
V<ui der Hand Kuhlinanns jret'ertiete Alwrhrift. l)
Imperiale*.
Inprimis pro aediticio cathedralis ecclesiae ab aliquot
Homanis imperatoribus gloriosissimae memoriae regiis
sumptibus oxstrueto et ad sepulturam regiam fundato,
cum irreparabile sit, aestimatioiieii exeedit: creditur
tarnen ab architectis impensurus millionen imperialium
opus relicturus imperfectum 1,000,000
Item pro sedilibus artiticiosis in utroque choro , pro
peristylio seu ambitu. domo capitulari et archivali.
incomparabili Monte Oliveti et granario contiguo
(piinque contignationum 100,000
Item pro tegumento plumbeo 40. (MM)
Item pro triginta altaribus lö.OOO
Item pro duobus praestantissimis organis. duobus horolo-
giis et quatuordeeim campauis. quarum alia altera
major, prima post Erfurtensem in (iermania maxima
habebatur 4 '2.000
Item pro innumeris aeneis statuis. columnis. monumentis.
candelabris. tarn mohilihus k immobilibus ponderosae
magnitudinis, quam pensilibus pro epitaphiis& memoriis
in et extra ambitum utrimque A ubique erectis . 12.0OO
1.200. (MM)
') Siehe auch dessen (it«rhichtc der Zerstörung der Stadt S. l:t:l.
4?
Translat u s J mperi al p.«.
1.2<M»,000
Item pro dcpcrdita magna parte archivi. quod cum oh
aiiLcnst iam tempoiis in sccuritutem transferri 11011
potuerit, id cum miiltis pretiosis ex itcrat a per supre-
• mam generealitatein (iallicam regiae projnifsinnis et
persuasiunis sinceratione ccclcsiam cathedralem salvain
forc in dictam ccclcsiam illatum et rccomlitum fuit
ibique contra datain tidem ineendio, exeidio et praedae
relinqui debuit 100,000
Idem contigit perf'eetissimac et incomparabiü bibliothecae,
pro qua 50,000
Item pro 4 parochialihus apportinentibus ecclcsiis. simul
et 4 separatis sacellis cum campanis omni ornatu 40.000
Item pro 110 curiis Ä- domihus, quae cathedrali eedesiae
propriac erant, ac quurum aliae aliis amplioros fuerunt.
in summa 200.000
Item pro -i.">(i plaiifctris vini moutaui singulorum collato
pretio 00 pro plaustro 21.000
Item pro doliis et suppellectile cellaria eomputatis 000
plaustris in et extra eivitatem 2.400
Item pro devastatione potissimae partis pagi Ketsch,
pro eversis praediis tarn vicinis. quam aliis et molen-
dinis hisce in partibus 8,000
Quae hactenus in partibus occupatis transrlicnanis
ecclesiih, domihus parochialibus. praediis aliisque reveren-
dissimo capitulo appertinentibus dainna illata sint, adhuc
ignorantur. hinc taxari nequeunt.
Nec computantur etiam reditus et proventus.
quibtiH in octavum annum (eotifiseatis bonis ecclesiae
transrhenanis. subditis vero reliquis in bis partibus
per tot annorum continuatas eontributionum exaetiones
extreme exhaustis* reverendissimum capitulum cum clero
suo in exilio destitutum est. qui in multa millia excurrent.
Salvo caleulo 1.0:t0,400
i. e. inillio sexcenta triginta millia quadraginta (statt quadringent i I.
imperiales «duo milliones quadringonta quadraginta quinque millia
sexcenti Horeni.
Digitized by Google
48
13. Designation und aestimation dess dem bisthumb
Speyer durch die in anno 1688. frantzösische feindt-
liche invasion und 1689. mit rauben und plinderen,
sengen und brennen zugefügten verlusts und erlittenen
Schadens biss 1696 inclusive, so weit derselbe auss denen
noch vorhandenen rechnungen erweisslich, wass bey
allen ämbtern und kellereyen zu selbiger zeit beflndt-
lich und vorrathig gewessen, it. wie die abgebrente
baw, die mobilien aestimirt und angeschlagen, wein
und fruchten geschätzet und angeschlagen, wornach
diesser aufTsatz eingerichtet, und alles specificirt, wie
folgend aussgeworflen worden, zu sehen ist.
(Jr. bucl. (i«MHM-al-Lamlesur<'hiv (BiucIhuI: < Jciieialia, Fase. <)">()>.
IV Der fürstliche rosidenzbaw in Speyer, die pfaltz genant,
sei auffs kostbarste aufgemacht gewefsen , mit einem gant/.en
schreinwerck versehen und bekleidet gewefsen . die zimmer mit
kostbahrou getäffei oben und an den seithen aufsgemacht, it. mit
kostbahren caminen versehen und gcziret gewefsen, it. mit grofsen
al tauen und winckelstegen. It. ist der gantze unterste stock
gewölbt gewefsen, worunter ein kostbahrer gewölbter keller, so
grofs und lang der baw, und ist der gantze baw auffs kostbahrst,
mehr königlich alfs fürstlich mit einer steinen gallerey aufsgemacht
und aufsstafhrt gewefsen, dafs das pretium darfür nicht wohl zu
schätzen und auffs wenigst unter 180 m. rthlr. nicht kan angeschlagen
werden 1:10000 rthlr.
Neben diofsem büw. so darzu gehörig seint gewefsen. der
kcllcrcybaw, marstall, verschiedene andere kleinere büw, so nach
der stattmauer zu gestanden, werden zum wenigsten angeschlagen
ad 15 m 15000 rthlr.
lt. die mobilia in der residenz, alfs kostbahre, new gemachte,
summe te, mit silbern und seidenen franien und übersilberten näglcn
aufgemachten und beschlagenen und überzogenen Hessel und stühl,
marmorsteine, auch andere schöne, eingelegte taffein, bethladen,
kostbahren vorhängen, vielen dutzendten von säubern, rothen,
lederen stühlen und holländischen tap|H<ten. wormit einige zimmer
aufsstaffirt und behenckt, tischteppichen und dergleichen.
Digitized by Google
49
It. allerhandt kostbahre bettwerek, Ieinwatt und tischgezeig.
It. allerhandt knchengosehirr und zinworek, kupffer- und mefscn-
geschirr neben anderem vielen haufsrath. zusammen angeschlagen
It. an mettallenen und eifsenen stücken ein mörsel, messene
doppelhacken und laffeton, auffs wenigst gekostet . 4000 rthlr.
lt. haben sich ün grofson keller befunden zu beiden seithen
24 grofse fafser. iedes zu 30 fuder, auflfs kostbahrsto aufgemacht,
werden durch die banck angeschlagen pro 300 rthlr. das stuck.
It. 12 oval fftfseron, das stück pro 20 rthlr., thun zusammen 7440 rthlr.
lt. in den nebenkellern an gemeinen faTseren, so theils mit
eisenen roiffen beschlagen gewefsen. zusammen gerechnet 149 fuder,
das fuder pro 4 rthlr. angesetzt, thun samb denen eisenen
reiffen 700 rthlr.
It. an allerhand kostbahren, mit säubern ramen eingefasten
schilderey. so mehr dan 4000 rthlr. gekostet, werden wenigstens
gesetzet 2000 rthlr.
An wein seint bev der invasion in diofsem pfaltzkeller vorräthig
gewefsen 025 fuder, das fuder durch die banck angeschlagen pro
80 rthlr., thut 50000 rthlr.
An körn und schwerer frucht seint vorräthig gewefsen
805 malter, das malter zu selber zeit 2 rthlr.. thun 3400 rthlr.
Item an leichter frucht alfs speltzen und haber zusammen
1070 malter, thun 1670 rthlr.
(It. aufs der landtschreiberey an bah rein geldt genohmen
It. die herrschafftliche leibgutschen sambt anderen carosson
werden zusammen acstimirt ad 2500 rthlr.
It. der Verlust des spolijrten eantz(lei-) und landtschreiberei-
archivij vom gantzen bistumbs documenten, so fast inaestimabel,
weiln dardurch das bistum umb recht und gerechtsamme gebracht,
und die depopulirung dels landts, als von denen inwohnern kaum
der vierten theil mehr vorhanden und zu gelt nit angeschlagen
werden kan.
ad 10 m
10000 rthlr.
Salvo calculo 1838.55 rthlr.
worden
292 rthlr.)
4
14. Abdruck ,/Unterth. gehors. Memorials / Einer Hoch-
preissliehen Reichs- Versammlung zu Regenspurg von
Burgermeisteren und Rath des Heil. Reichs Freyen Stadt
Speyer übergeben. De dato V Martii 1698.
Im Speierer Stadtarchiv mehrfach vorhanden.
Defs Heil. Römif. Reichs Chur- Fürsten Fürsten und Ständen zu
fortwährender allgemeinen Reichs -Versammlung verordnete Hoch-
ansehnliche und Fürtreffliche Herren Räthe Hottschafften
und Gesandte;
Hochwürdige/ Hoch- und Wolgeborne Hoch-Edelgcborne Hoch-
Edle (iestrenge Wol- Edle Veste und Hochgelährte Gnädige
Hochgeneigte Grofsgünstige und Hochgeehrte Herren:
ES würde unsers Ermessens ein Uberflufs sein / wann Ew.
Hochwürd. Excell. Gnd. und Unsere Hochgeneigte auch Grofsg.
Hochgeehrte Herren wir mit wiederholter Erzehlung defs ohner-
mofslichen Elend- und Jammer- Standes darein die Stadt Speyer
gleich zu Anfang defs letzt-aufsgebrochenen Krieges durch Rrand
und darauff erfolgte gäntzliche Zerstör- und Verwüstung gesetzet
worden difsmals ferner behelligen weiten; anerwogen ein solches
bereits unterm Brachmonden defs verlidtenen 1 (»89. ten Jahrs
sampt allen erforderten Umständon von uns geziemend goschchen
und der Verlauff davon nunmehr Reichs- ja Weltkündig ist worauff
wir uns auch kürtze halber beziehen.
Nun hätten wir nichts mchrers wüntschen mögen als dal's
unser lotzteres an Ew. Hochw. Excell. Gnd. und Unsere Hoch-
geneigte auch (irofsg. Hochgeehrte Herren fub dato .*{(>. Januarii
defs letztverwichenen 1K97. Jahrs abgelassenes gehorsamste Me-
moriale. darinnen umb Deroselben Hohe und Vielmögende Affiftenz.
zu Erhaltung so billicher Satisfaction von der (Von Frankreich
wir unterthäniges und gehorsames dienstliches Ansuchen gethan
halien der Wirekung gewest wäre dafs der darunter gebuchte
Effect hätte erreicht und durch sothanes Mittel Ew. Hochw. Excell.
(ind. und Unsere Hoehgeneigte auch GroIVg. Hochgeehrte Herren
von fernerem Anlauft verschonet bleiben mögen : Nachdem aber
alles Fleisses den nicht allein wir unsers geringen Orts nebst
Ettbl. Stadt Worms zu aiigemerckteni End«' durch eigene Abord-
nung und ohrinhlässiges solicitiren fürkehren lassen ; sondern auch
51
der Kayserl. wie auch ( 'hur- Fürston Fürston und Stünde Höchst-
und Hochansehnl. Gesandsehatften und ( tevollmächtigten hierunter
höchst -rühmlich angewandten Mühe und Sorgfalt ohngeachtet in
dom Satisfaetions-Oosuch ho gar nicht zu reuffiron gewesen dafs
man loyder! mit leerer Hand wieder abziehen müssen: So werden
Ew. Hochw. Excell. Gnd. und Unsere Hochgeneigte auch Grofsg.
Hochgeehrte Herren von Selbsten gnädig und hochgeneigt ermessen /
dafs / nachdem unsere Hoffnung also fehl geschlagen unser in üus-
serste Armuth versunckenos Stadtwesen je nicht gebessert sondern
vielmehr in noch weit hürtern Stand der Ursachen halber gesetzt
worden sey dafs man in fpecie zu Speyer es bey der ersten Ver-
wüstung wie an allen andern Orten geschehen nicht gelassen ;
sondern damit die gantze Zeit defs fürgewesenen Krieges ohnauff-
hörlich fortgesetzt : die dann am Ende so weit gekommen ist dafs
maus mit der Feder zu beschreiben nicht vermag: Einfolglich unsere
Vermögens nicht ist unserm guten Vorhaben nach durch Erbauung
publiquer und anderer unentbehrlicher Gebüue auch sonst erforderte
nothwendige AufTrichtung derer Thoren Mauren und (trüben die
Stadt wiederum dergestalt zu erheben und den Grund dazu zu
legen / damit dieselbe in künftigen Zeiten zu einem der Römis.
Kayserl. Majest. und dem gesammten Reich nutzlichen Mitglied
wiederum erwachsen möge: sondern wir hiezu von andern Orten
her / nachdrücklicher Hülffe hoch vonnöthen haben
So haben Wir in einer so schweren Anligenheit nirgend
anderswohin dann zu der Köm. Küyserl. Majest. Unserm Aller-
gnädigsten Herrn und defs Heil. Reichs Chur-Fürsten Fürsten und
Ständen Clemenz und Gütigkeit uns lencken können in zuversicht-
licher Hoffnung Sie werden der unglückseligen Stadt Speyer über-
mässige schwäre Verhängnüfs Sich mitleidig zu Hertzen gehen und
dieselbe in dieser ihrer Betrübnufs und Nothstand ohnconfolirt nicht
lassen. Wie dann solchem nach an Ew. Hochw. Excell. Gnd. und
Unsere Hochgeneigte auch Grofsgünstige Hochgeehrte Herren
unser unterthünig gehorsam und dienstliches Ersuchen und Bitten
gelanget Sie wollen Gnädig Hochgeneigt und (irofsg. geruhen
Ihren allerseits Höchsten Hohen und (irofsg. Herren Principalen.
Committenten und Obern diese unsere Anligenheit nicht allein be-
weglich zu hinterbringen sondern auch von dannen gewürige
Instruction und Befehl einzuholen auft" was Weise und Schlag der
4*
Digitized by Google
52
Rom. Kayserl. Majest. durch ein Allergeh orsamstes Reichs-Gutachten
einzurathen «eye dafs unserm zerstörten Stadtwesen eine ergiebige
Httlffe (darzu wir unsers geringen Orts jedoch ohne vorgroit'Hiche
Maafsgehung die Verwilligung einiger Römermonaten das thunlichste
und auch zulänglichste Mittel zu seyn erachten) zu wege gebracht/
und dessen Wiederauffhahm befördert weiden möchte.
Es erweisen Ew. Hochw. Excellenz Gnaden / und Unsere
Hochgeneigte auch Grofsg. Hochgeehrte Herren ein solches Werck
welches Uns und unsere Pofteritat auflf ewig verbinden wird wie
Wir dann nächst derselben Erlassung in Gottes Macht Schutz zu
allem beharrlichen Selbstwählendem hohen Wolwesen mit geziemender
Ehrerbietigkeit beständig verbleiben
Ew. Hochwürd. Excellenz, Gnaden und Unserer Hochgeneigten
auch Grofsg. Hochgeehrten Herren
Geben den y Martii 1698.
Unterthänige gehorsamste und dienstwilligste
Burgerm, und Raht d. H. R. F. St. Speyr.
15. Edict, die Hausplätze und Feldgüter bei Wieder-
beziehung der Stadt betreffend.
14. Märe 1698.
Im städtischen Archive in zahlreichen Exemplaren vorhanden.1)
WIR Burgermeistere und Rath defs Heil. Reichs Freren Stadt
Speyer Fügen hiemit männiglichen denen daran gelegen sonder-
lich aber Unseren Burgern und Angehörigen zu wissen : Xachdemo
gleich zu Anfang defs letztaufsgehrochenen Krieges erstgedachte
Unsere Stadt wie leider! bekannt auffeine gantz ohngewöhnliche
Weise bifs auff den Grund verstört und zu einem Steinhauffen
gemacht deren gesamte Inwohnere aber in das bittere Elend auf-
getrieben worden : und daher hin und wieder zerstreuet sich auff-
halten müssen: Und dann bey nunmehr durch Gottes Güte erfolgtem
lielien Frieden es dahin gedyen dafs die bisherige Unruhe und
!) Dassclhe wurde in Speier se|lt>r xi»wi" in Frankfurt. Wetzlar.
Mainz und wohl auch noch :in andern Orten öffentlich an<r< >dila'_'en iiikI
nach einer in einem einzelnen Falle l>ci<rcsehrieheueri N«itiz uVn "JH. April
1700 iiiu-hinaN der Uürgersdiaft pultliciert. Audi die Zahl 14 in dem
auL'ephcneu D.itini ist nur in cinwin ein/jjrm Kxempl.tr in den «m>t
l'reigi-las.sei.eii Kaum eingeschneiten.
Digitized by Google
53
Unsicherheit sich wiederum gos tili et / auch übrige Feindseligkeiten
ein Ende gewonnen / mithin einem jeden der Weg zu dem Seinigen
zu kehren dergestalt gebnhnet wordon dafs man daselbst wiederum
ruhiglieh werde wohnen und verbleiben können; Uns aber als
ordentlichen Obrigkeit allerdings gebühren will / Sorge zu tragen/
damit das umbgestürtzto Stadtwesen wieder ausgerichtet die von
denen aufgebrannten zusammen gefallenen Mauren verschüttete
t.assen und Strassen anberaumt und durch Erbauung anderer
Wohnungen der Stadl eine neue (iestalt gegeben nicht, weniger
die verödete Keldgüter in wesentlichen Hau gebracht werden:
Als haben wir der NothdurHr zu seyn .-rächtet solches allen und
jeden so Seholsbaiv oder auch andere unserer Bottmassigkeit unter-
gebene fiüter in der Stadt Speyer und deren t iemarekung hiebevor
eigenthumlieh besessen insonderheit al»er Unseren Bürgern und
Angehörigen durch dieses offene A uhWhreih« i) bieinit anzufügen
und zu verkündet) erforderte Anstalt zu inachen damit zuforderst
in Zeit der nächsten zwey Monaten vor eine- jeden l'roprietarii
hiebevor gehabten Behausung die von denn zusammen gefallenem
Mauerwerck verschüttete Strafen gesäubert ; und .lann in Einer
-lahres-Krist alles von dato dieser Auskündigung anzurechnen
mit neuen Wohnungen wenigstens nach Unser E, Kaths hiernäehst
ertheik-nden < »rdnung überbauet niclit weniger die wüsten Ueld-
güter in Hau und Be^erung genommen weiden mögen. Mit dem
ausdrücklichen Beding dal's wo in \'ei hleibuug del* Ersten Uns
gemüssiget selten linden die Strassen auü gemeiner Stadt Kosten
säubern und räumen zu lassen wir sothaner Auslagen Ersetzung
an denen Haufsplntzen zu suden und zu nehmen Uns hiemit
vorbehalten hüben wollen ; Andern falls alter und da gegen bessere
Zuversieht auch diese- unseres offenen Edicts ohngeachtel einige von
denen Eigenthuno Herrn vorsetzlieh aufbleiben 'noch sonsteii del's-
falls jemanden • u Ii gedachter (iuter anzunehmen oder dieselbe
suchen zu verkantbn gehörigen B'-fehl au ff tragen und datdureh
ihre Hauf>|»lätze und .Vhlgiiter od und wu-le ligen lassen wurden
Wir nach Verth. -ssimg der angesetzten Zeit dieselbe sampt und
als verladene llerrenl<»e liüter an I n-eru genieinen
nehmen und denen jenigen welche sich in Unserer Stadt
und Bürgerlich werden niederlassen wollen, timh einen
Ureifs überlassen auch nachmals niemanden weder Kede
54
noch Antwort darumb weiter« geben sondern damit / wie »ich»
gebührt und recht ist / ohngehindert männiglichs zu handeln und
zu schalten wissen werden.
Demnach uns auch wol bewust ist / dafs in vorigen Zeiten
viele Behausungen und andere Güter mit Zinsen und Gülten / auch
andern Schulden beschwärt gewesen / wordurch ein oder anderor
jetzo einen Bau dahin zu setzen abgehalten werden dörftte; 80
wollen nicht allein alle und jede Zinshöhen» / sondern auch die/ so
etwa an solcherley Gütern die Uberbesserung und das Eigenthum
zu suchen / oder sonsten in andere Wege Spruch und Forderung
zu haben vermeynten / dahin wolmeynend angewiesen haben / sich
defsfalls mit denen Eigenthumsherrn / der Billichkeit nach zu ver-
gleichen / oder in Entstehung der Güte / die Sache zu Richterlichem
Entscheid zeitlich aufzustellen / umb darduch zu verhüten /' damit
die Stadt/ oder ein guter Theil davon nicht ohngebauet liegen
bleiben müste.
Wobey zugleich alle diejenige / welche Lust haben werden /
dergleichen öde Haufsplatze oder Feldgüter an sich zu erkauften /
und neue Wohnungen zu erbauen / (darum wir sie dann auch hin-
wieder würcklichen Genul's wollen empfinden lassen) treulieh gewarnet
haben wollen / sich aller Winckelkauffe zu müssigen / sondern viel-
mehr daran zu seyn / damit / sobald der Kauft geschehen / auch
sogleich in Unser Contraet-Bueh eingetragen / und demonachst dem
Herkommen gemafs/die weitere Währschaftt geleistet werden möge;
Dann widerigen falls dieselbe nicht allein bey dergleichen Winekel-
käuften von Uns nicht gehandhabt/ sondern auch aller Forderungen/
die wir von gemeiner Stadt wegen / oder auch ein anderer / daran
zu suchen haben möchten / als Selbstschuldnere verhafftet bleiben
sollen. Womach sich mannigüch zu richten. Zu Urkund dessen
haben wir Unserer Stadt Secret-Insiegel hie vor drucken lassen.
So geben und geschehen den 14. Marth' HÜJK. r)
') Von Kaiser Karl VI. erwirkte der Hat der Stadt Speier :nn
(\. Juni 17:12 ein Hcseript. worin es heilst, dafs der Hat schon zu ver-
schiedenen malen und erst kürzlich unterm 20. November 17:?0 die Anzeige
iretlian habe, dal's in der Stadr Speier nach ihrer letzten Zerstörung seit
mehr als 40 Jahren viele Platze öd und unirebauet daliliren. ja die ver-
schütteten Strafsen und «Jass.-n nicht einmal durchgehend* jiutV^rilunit und
L'esiinlitTf. auch in d-Tti^er < icmarkiuiir die Feldhüter yleich>;tm verödet,
wüst und unbebaut seien, und es wohl in solchem Stande, wenn man nicht
mit Krnst dazu thiite, ewi<r gelassen werden würde. Daher gestattet der
55
16. An die Reichsstände in Regensburg gerichtetes
gedrucktes Ansuchen um Gewährungeiner allgemeinen
Reichshilfe zur Wiederherstellung der Stadt.
3. Mai 1698.
Speierer Stadtarchiv. ')
Durchlauchtigster Fürst / Gnädigster Herr.
BW. Hoch-Fürstl. Durchleueht ruhet Zweiffelsohne annoch in
gnädigstem Andeneken / was massen wir gleich nach erfolgter jäm-
merlicher Zerstörung der Stadt Speyer / uns genothiget befunden/
Dieselbe dahin unterthänigst anzuflehen / dafs Sie zu Wiedererheb-
und Auffrichtung unsers umbgestürtzten gemeinen Stadtwesens vor
gut erkennen / und sich gnädigst gefallen lassen wolten/in Dero
Fürstenthum und Landen / auf!' Art und Weise/ wie es darinnen
gebräuchlich/ zu unserm I testen und vorangedeutetem Ende/ eine
Christliche Heysteiier cinsammlen zu lassen. Gleichwie nun vor
snthane uns geleistete gnädigste Heyhülffe Ew. Hoch-Fürst. Durchl.
nochmalen unterthänigsten Danck erstsitten / und Gott für deren
reichliche Vergeltung immerfort inbrünstig anruffen : Also hätten
nichts mehr wüntschen wollen; als dafs bey letzt - fürgewesenen
Friedens- Trac taten in dem Satisfactions - Gesuch bey der Cron
Franckreich dergestalt hätten reuffiren können / damit Ew. Hoch-
Fürstl. Durchl. von fernerem AnlautT hätten verschonet bleiben
mögen. Nach dein aber /wie bekannt ist/ unsere desfalls geschöpfTto
Hoffnung so weit fehl geschlagenf dafs wir leyder! gantz leer
abziehen müssen; Inzwischen obhabender theuren Pflichten halben/
bey uns nicht stehet/ so schlechterdings Hand abzuziehen/ und
die Stadt in ihren Drümmorn liegen zu lassen: Gestalt dann von
Kaiser, das schon 1Ü1»8 publicieite ßdict wieder dahin zu erneuern, dafs
den Eigentümern der öden l'liltze oder FeMgftter nochmals eine Jahresfrist
angesetzt werde, hinnen welcher sie ihre öden l'liltze und Felder wieder
behauen oder dieselben einem andern kiiuHich überlassen Sollten, widrigen-
falls dieselben au den Meistbietenden verkauft und der Britta den Eigentümern
nach Abzog dpr gewöhnlichen Leistungen verabfolgt werden solle. — Der
Rat gab dieses Rescripl am 18. Oktober \1:V2 durch „öffentliche Aftigieruug
in dreier Herren Landen" den Interessenten bekannt.
') Ein anderes Exemplar, dem auch das obige Datuni mitTinte bei-
gesebriebeu i«t, unterscheidet sich hauptsächlich nur durch die Form der
Anrede: „Hoch- und Wol-Edlc. Gestrenge, Vetfe, Hoehgeltthrte, Wolftlr«
sichtige. Hoch- und Wolweise, tasonders (Jrofsgünstige Hochgeehrte Herren"
iLrctneiut sind die Vertreter der Reichsstädte) in der (Überschrift. .Unsere
grufsgQnstige Hochgeehrte Herren" im Kontexte und am Schlosse, woselbst
auch die Bittsteller sich „dienstbereitwilligste" statt „uiiterthünigäte" nennen.
Digitized by Google
56
dem wenigen Vorrath der eingegangenen Geld-Steuren / bereits zu
nötliiger Auffraumung der umbgeworft'enen Stadt-Thore / und anderem
mehr / einen Anfang machen lassen ; Würden aber unseren guten
Vorsatz bald wiederum sincken lassen müssen / wann zu einem so
schwer- und groffem Vorhaben uns nicht anderwärte hülfniche Hand
gebotten werden solte. So haben wir/ (gleich die Stadt Worms
auch gethan/) anders nicht gekönnt /dann zu der Komin. Kayserl.
Majestät Unserm Allcrgnädigsten Herrn / und defs Heil. Reichs
Chur- Fürsten / Fürsten und Ständen Gemen* und Gütigkeit uns
zu lencken / und dieselbe/ nach Innhalt beykommenden Abdrucks
Unterhän. gehorsamsten Memorials, umb eine allgemeine Keichs-
Hülflo wehmüthigst anzuflehen.
Allermassen nun in Ew. Hoch-Fürstl. Durchl. wir das unter-
thänigste Vertrauen gesetzet/ Sie werden von sclbsten mildist
geneigt seyn / alles das zu thun und bey zutragen / was zu der armen
trostlosen Stadt Speyer reftauration fürträglich möchte seyn.
Als ergehet an Dieselbe unser unterthänigstes hochangelegenes
Flehen und Bitten / Sie wollen gnädigst geruhen / dieses unser Gesuch
durch Dero bey der zu Kegenfpurg fürwühr»nden lieiehs-Versamm-
lung habende höchst-ansehnliehe Gesandtschaft! gnädigst und dahin
fecundiren zu lassen/ damit wir nicht gar hülff- und trostlofs ge-
lassen werden mögten : Gestalten auch darumb geschehen ist / dafs
Ew. Hoch-Fürstl. Durchl. umb gnädigste Verwilligung einer Kirehen-
Collect auffs neue unterthänigst zu ersuchen / mithin in zweyerley
Wege zu beschweren /wir bedencklich / ja ohnziemlieh erachtet haben.
An Ew. Hoch-Fürstl. Durchl. gütigsten Neigung uns hierhin-
fals unter die Arme zu greiften / haben wir nicht den geringsten
Zweiffei / und halten vor gewifs/ GOTT werde Deroselben die uns
hierunter erweisende höchste Fürstl. Gnade und Wolthat mit reichem
Seegen anderwärts wieder vergelten / wie Er dann darumb von uns
und allen den unserigen brünstig nngeruffen werden solle. In dessen
Macht-Schutz Ew. Hoch-Fürstl. Durchl. wir treulich erlassen / zu
Deren höchsten Füret liehen Hulden aber uns samt unserem zer-
störten Stadt -Wesen unterthüngst empfehlen/ als
Ew. Hoch-Fürstl. Durchl.
♦ ITnterthänigste
Uurgemi. und Habt d. H. K. F. St. Speyer.
Digitized by Google
57
17. öffentliche Aufforderung zur Wiederansiedelung
in Speier.
Extraordinär! Europäische Zeitung (Octeber) 1698. Nun. 80.
Städtisches Archiv.
NB. Es wird von wegen E. E. Raths defs Heil. Reichs
freyen Stadt Speyer / hiemit Männigliehen kund und zu wissen
gethan/ dafs alle und jede so in erstgemelter Stadt sich häus- und
bürgerlich würden niederlassen wollen/ zehen jahrige Befreyung
von allen Bürgerlichen Anlagen / aufTer dem gewöhnlichen Accis,
zu genielTen haben / denen Evangelisch - Reformirten Glaubens -Ver-
wandten aber ' nebst diesem / annorh insonderheit freyes/ ohnge-
hindertes Exercitium Religionis hiemit vorstattet seyn / und sie
solchem zu folg Macht haben sollen/ in denen Ring -Mauren der
Stadt /an bequemen räumigem Orte eine eigene Kirche/ auch Schul-
und Pfarr-Häufser zu erbauen zu welchem allem man einem jeden
nach Vermögen hülffliche Hand zu bieten sich wird willig finden lassen.
18. Denkmünzen auf die Verwüstungen der Franzosen
in der Pfalz.
Die Vorwüstungen der Franzosen in der Pfalz haben Ver-
anlassung zur Prägung verschiedener Denkmünzen gegeben. Die
eine auf den Ryswicker Frieden geprägte habe ich im vorigen
Hefte der Vereinsmittoilungen S. 185 wegen ihres speziellen Be-
zuges auch auf Frankenthal, die andere mit der bekannten Darstellung
des den Erdball in Flammen setzenden Phaethon in meinem Versuch
einer Speierer Münzgeschichte (Heft X dieser Mitteilungen) S. 147
boschrieben, wobei noch nachzutragen ist. dafs dieselbe in Silber
und Kupfer vorhanden ist, und dafs bei einem Durchmesser von
4b\5 mm diejenige in Silber $6 Gramm, die kupferne dagegen
11 Gramm wiegt. Seitdem ist unsere Münzsammlung um zwei
weitere derartige Stücke bereichert worden.
Das eine ist eine silberne Medaille von 45 mm Durchmesser
und 37 Gramm Gewicht, welche einerseits die allegorische Figur
der Hilfe oder wehrhaften Stärke zwischen denen der Treue und
Eintracht und dieselben bei der Hand haltend zeigt, zu ihren Füfsen
ein Blitze in der rechten Kralle tragender Adler. Im Abschnitt die
Digitized by Google
58
Inschrift die hClfb i>vk(;u tukv it. Eintracht svch. Auf der Rück-
seite erblickt mau im Hintorgrund zwei belagerte Festungen mit
der Bezeichnung philipsbvro u. coblenz, rechts eine hochgelegene
Stadt mit der Unterschrift iieydelbero : das dazwischen liegende,
mit Truppen erfüllte Land ist als pfai.tz gekennzeichnet. Im Vorder-
grund manichfaehe Scenen von Kaub, Mord und Brand, im Abschnitt
die Worte: denck tevtsi iiland an den friuenbrv» ii. mdii.xxxviii.
Oben herum im Halbbogen : secvros sie tractat oallvs amichs.
endlich als Handschrift: das soi.i. ihr ein ewhjkr uvnij seyn dir
VNI) DEINEN KINDERN.
Die zweite aus Zinn bestehende und nun im Durchmesser
grofse Denkmünze bezieht sich wohl vorzugsweise auf die im Speierer
Dom begangenen Tempelschändungen, da sie die verklärte Gottes-
mutter, die Schutzpatronin des Speierer Domes, als Zeugin der
Frevel darstellt, welche vor dem mit ihrem Bild geschmückten Altar
französische Krieger schleppen trotz des Widerstandes von Ooist-
lichen und Mönchen Krzbilder und Monstranzen zur königlichen
Münze sich abspielen. Neben rechts die Inschrift : exitis acta
probat, unten: sacrii.ecia oai.i.ic. mhi x< i. Andererseits der Kopf
Ludwigs XIV. von rechts mit d- r Umschrift : i.vdovicvs maonvs rex.
Endlich besitzen wir wenigstens in der Abbildung van Loons.
Nederlandische Historipcnnigen IV. 10H eine Medaille, deren auch
Kuhlmann S. 4-'{ nach dem Theatrum Europaeum XlV,f>l(i Erwähnung
thut. Dieselbe wurde geprägt auf das Bombardement von Dieppe und
Havre de Orace durch Lord Barkley im Juli 1<>!M und z<;igt einer-
seits den lorbeergekrönten König Wilhelm III. von England aufrecht
stehend in antikem Harnisch und Mantel und mit dem Blitzstrahl
in der halb erhobenen Hechten. Oben herum die Umschrift iovi
roNANN, im Abschnitt: <;i u.iei.mo ih-h-o-m-kkit ann-hkoi- Die Bück-
seite zeigt mehrere Seestädte von einer feindlichen Flotte bombardiert,
darüber die Sonne. Anspielung auf den roi soleil. Oben im Halbkreis:
v HB Es aspicit Aivensas: n Ei ' tantos sisTlNET .I'.stis. im Abschnitt:
vi b ra ta in mahitimas oAi.i.i.F. c KB es fii.mina * D>'.M *. Die Hand-
schrift endlich, um derentwillen uns die Münze interessiert, die
aber auch auf manchen Exemplaren fehlt . lautet : va.noiom m
NEMETI MiH »: PURES l U lsi ITI K ANOl.l s: DIs»'E TIM ERP (JRAVES MM
I tlHiVlCE VI» KS.
511
II.
Speierer
Bürgermeisterliste 1289 bis 1889.
Von
Prof. Dr. Harster,
Koiwrvutnr d»>s historischen Wn'ines der Pfalz.
In dem Jahre, da die einstige freie und des Reiches Stadt
Speier das Andenken an ihre gfmzliirlie Zerstörung vor 200
Jahren und ihre nachherige Wiedererstellung in angemessener
und ernster Weise feierte, mag es wohl anstehen, einen Blick
auf die Keine der Ntadthäupter zu weifen, die wir volle sechs
Jahrhunderte hindurch verfolgen können, wobei nur das acht-
jährige Kxil nach dorn Brande von 16b9 und die französische
Herrschaft seit 1792. bezw. 1796—1813 zwar keine Tuter-
brechung. wohl aber eine Störung in der legitimen Aufeinander-
folge der Lenker des kleinen, bis zu seiner Einverleibung in
Frankreich und nachher in Bayern fast Souveränen Gemein-
wesens verursachte. Die wechselnden Verfassungsbestimmungen,
mich welchen die Wahl der Bürgermeister — es waren ihrer
bis zur französischen Occupation jederzeit zwei — erfolgte, ist
hier zu erörtern nicht der Platz; vielmehr daif ich in dieser
Beziehung auf raeine im XXXV HL Bande der „Zeitschrift
für die Geschichte des Oberrheins" erschienene Abhandlung
über „die Verfassungsänderungen in Speier wahrend des Mittel-
alters" und speziell über „den Kampf der Zünfte und Patrizier",
sowie auf die diese rntersuchungen fortsetzenden Abhandlungen
vorweisen, welche in Band III und V der Neuen Folge der
Digitized by Google
60
genannten Zeitschrift unter dem Titel „Die Veränderungen des
Zunftregimentes in Speier bis zum Ausgang des Mittelalters"
und „Die letzten Veränderungen der reii-hsstädtischen Ver-
fassung in Speier" erschienen sind. bezw. noch erscheinen
weiden. Wohl aber glaube ich im Hinblick auf diese volle
«00 Jahre umspannenden fasti consulares die Frage aufwerfen
zu dürfen, wie viele Städte unseres Vaterlandes hierin wohl
der alten Xemeterstadt sich zu vergleichen im stände sind.
Dabei finden sich die ersten magistri bmgensium, bald eivium
magistri genannt, schon weit früher, nämlich 1230 und dann
weiterhin 1260, 1201, 1204. 1273, 1281, 12S5 und 1286 ver-
zeichnet, während diejenigen von 1282 — 84. 1287 und 1288
mit nahezu absoluter Oewil'sheit sich vermuten lassen. Der
Vollständigkeit wegen verzeichne ich auch diese Namen und
gebe außerdem in den Anmerkungen für jedes .Jahr die
urkundlichen Belege, desgleichen in einem Anhang die noch
ungedruckten Ratslisten von 1256. 1264. 1281 und 1285 aus
dem Codex Heidelbergensis 358'. welche mir von dem Heraus-
geber des Speiet er rrkundenbuches, Kernt Prof. Dr. Ililgard
in Heidelberg, zu diesem Zwecke gütigst mitgeteilt wurden.
Übrigens verdankt Speier diesen Vorzug fast lückenloser, bis
in die frühesten Zeiten zurückreichender l bei lieferung für die
zweite Hälfte des XI 11 und die erste Hälfte des XIV. .Jahr-
hunderts seinem Reichtum an Privaturkunden, in welchen
gewöhnlich sämtliche Mitglieder des Rates als Zeugen aufge-
führt werden, von da an bis zur Mitle des XVII l. Jahrhunderts
seinem herrlichen Ratsbnch, einem der kostlichsten Kleinode
seiner geistigen Schatzkammer, des Archive«, endlich für die
folgende Zeit den Ratsprotokollen, gleichfalls einem Denkmal
echt deutscher Ordnungsliebe und Pflichttreue, wie sie in den
einstigen freien Reichsstädten herrschten.
Digitized by Google
61
1239. Dithmarus theleonarius u. Sifridu« filius Simonis. 1)
12»>0. Gotzo u. Cunradus (de columba).2)
1201. (iotscalciiH Sehephelinus u. Sigolo Pullus. 3)
1204. Hermannus u. Elwinus Niger.4)
1278. H(einrieus)advoiatiis u. F(rizzo)Ybischo. r>)
1281. Siflridus Resehelin u. Frizzo Eppen.8)
1282. (Bernhohus ad coronam u. Johannes de Rorhus.)
12*3. (Johannes dictum Kranich u. Dietmarus ad coronam.)
1284. (Uotsehalcus Sehephelinus u. Sygelo Hullus.)
1285. Knolzo (Zolner) n. Volzo in salzhove. ')
12H0. Bermannus u. Gotschalcus ad barbam8)
1287. (Sitfridus Resehelin n. Frizzo Eppe.)
1288. (Bornhohus ad coronam u. Johannes de Rorhus.)
1289. .Johannes dictiih Kranich u. Heinricus de Colonia; statt des
letzteren spätestens seit dem 29. Oktober Cunradus de
columba. ö)
1200. Marquardt!« Lambesbuch u. Cunradus de columba.10)
1291. Volzo zem zalboume u. Knolzo Zolner.11)
1292. Heinricus dictus Cluphel u. Cuonradus Retschelin. ls)
1 298. Gotschalkus Klobelouch u. Bernhohus ad columbam. ls)
1294. Berahous ad coronam u. Ebelinus ante monasteriuin. 14)
1295. Johannes Cranich u. Wernherus Sydenswantz. v>)
1290. Marquardt Lambesbuch u. Conradus ad columbam. ,c)
1297. Voitze in saltzhove u. Knoltzo Zolner.17)
1298. Heinricus Kluphel u. Cuonradus Retschein. 1N)
1299. (lotschalius Klobelauch u. Ulricus de Rorhus.19)
V> Z«'ic-schr. f. d. (ö-seh. d. Ohirrh. 20. 24 u. Remlin?. Ältere l'r-
kuiid»>u 1. 21*. 2) Speien-r Crkundciilnich S. 71. — 3) 8p. l'ikiindi'iih.
72. - *i <'..d<>\ llridelberp. 35Si fol. XXVI r (11 r^. _ ^ Sp. l'rktiiidenb.
1)1. — ,!) C Hi-idelb. tul. XU v (27 vj. — <) C. Uciddb. fol. XIV r »29*). —
*) Lehmann-Fucbs. SpHeivr Chronik 8. 272 u. I iemliiifr 381. — °) VVürdt-
wciu. M<.n. l'al. 3. ir»0, 1<>3 ii. 171. Zt-iNchr. (. d. H. d. <>. 20.24 u. 8p.
1'rkiHKbnli. 123. — 10) Mmi«. Zeitsrhr. 20.24. Zeitsrh. f. d. G. d. O. 2.
357 ii. 8p. rrkuudcnh. 125 (. - n) Lehmann 272 u. 303. Mom- Zeitsrhr.
20. 24 ii. 8p. Cikuiideiib. 12* t. — 12| Würdtwein. Ii. 181 ti. .Sp. l'rkundenb.
121). - ,3) Mim»». Z.'its, lir. 20. 25 u. Sp. Crknndeub. 131 n. l.U f. — u) Leh-
mann 273. M03 r. und 57(» ii. Sp. l ikiindfiili. 137. — ,s) Wilrdrwein 3.
l.sp-HM ii. ff., Mmie. ZeifM-lir. 20. 25 ii. 311 n. Sp. l'rkundeuli. 142 ff". —
lr,i Würdtwein :{. 201 f. und Sp. L'rkiiudetil). 15t>. l~) Sp. t'rkumhnb.
1*V» ff. — w> 8p. I rkmideiib. 159. - ,0) Sp. Uikundeiib. 101 f.
Digitized by Google
62
1 300. Bernhohus ad coronam u. Ebelinus ante monastcrium. *)
1301. .Johannes dictus Kranch u. Wernherus Sydenswantz.")
1302. Cuonradus ad columbam u. Gotzo La m es h 1 1 c h . )
1303. Sygelmnnnus Guntram u. Heinricus de Colonia.4)
1304. Gotschalkus dictus Schaf de hne u. Sifridus dictus Side. 6(
1305. Gotzo Lammesbueh u. Johannes faber.0)
1306. Johanne» Fuhs u. Wernherus textor. 7)
1307. Cuonradus Retschein u. Voltzo sutor. 8l
1308. Henricus de Colonia u. Heilmannus Bunteckem. v)
1309. Engdmannus de Gumerszheim u. Wernherus zum Hilde.10)
1310. Wernherus Sydenswantz u. Bertholdus Sehulle, an Stelle dos
ersteren spätestens seit dem 1 . April Fritzo dictus Eppe, der vor
dem 8. Juli zu Gunsten des Wernherus de Hne zurücktrat. n)
1311. Fritzo dictus Eppe u. Conradus Gibeling. 12)
1312. Conradus ad columbam u. Bertoldus pilleator (Hueter). 13)
1313. her Nyclawes zum guldin Schaff u. Hugo von Swobchon-
heim. statt des letzteren seit 27. Juni oder früher ßot-
schalcus Schaf de fine. 14 )
1314. Sigelman Hun u. Fritze Eppe.15)
131.">. Sigelman Guntram u. Burkart Frünt.10)
1316. Conrat Roner & Jakob von Lutorburg. 17)
1317. Wemher zuor Ecke u. Wernher von Böbingen.18)
1318. Sygelmann Huon u. Cuonrat Bickenbacli ; statt des letzteren
wird an anderer Stelle genannt Conrat Wiszenlachen. 10 (
1319. Engelman von Gumersheim u. Ulrich Clupfel. 20 )
1320. Schaf zu der Ecken u. Jacob von Lutterburg. *•)
1321. Engelmannus de Gumersheim u. Heintzolinus de Colonia. 22 )
■) Mone, Zeittchr. 20. 2.r» und Sp. Crknndenh. 162. — *) Sp. l'r-
kandenb. 163 f. n. 166. — ") Sp. t'rkundonb. 167 f. — «) Sp. Urkuadenb.
174. — 6) Lehmann 304 u. 589, Wttrdtwein 8. 287 ff. n. Sp. Urkunden».
176 f. ii. 17» f. - - •) Mono, Zeitsrlir. 20. 25. Zeit Kehr. f. d. <i. d. ( >. 7. 224 n.
Sp. Urkunden)). 181 f. — *) Wlirdtwein 3.318 ff. u. Sp. Urkandenb. lH.r> f. -
*) Mone. Zeitschr. 20. 25 u. Sp. Irknndenb. IHM t'. - ») Lehmann :{0.*> u. 55M>
n. Sp. l'rkondenb. 191 f. — 10) Sp. Urkundenb. 1»4 f. — ») Wflrdtwein
;{. :{!*:{ ff. ii. 4 i5 — 140 u. Sp. Urkunden)». Hin ff. — Mone, Zeits.hr.
20. 26 u. Sp. Urkandenb. 20*. — ia> Lehmann 306 n. 690 d. Sp. Urkun-
denbueh 206 ff. ") Lehmann 690, Mone Zeits.hr. '-'<>. 26 u. Sp. Urkiin-
denhurh 208 f. u. 211 f. — l5> Mone, ZeiN.hr. 20. 26 u. Sp. Urkundenb.
215. — ,a) Sp. Urkandenb. 235. — 17 > Sp. L'rknndenb. 2:$7 f. n. 210.
,8i Mi.ne. Zeirschr. 20. 26 u. Sp. Urkandenb. 240 f. -- ,0» Mone. Zeitechr.
20. 26 ii. Sp. Urkandenb. 256. - *») Sp. Urkandenb. 266. 2l) Sp. Ur-
kandenb. 295. — **) Beinling 1. 5oo u. Sp. Urkandenb. 270 f.
63
1322. Wernherus zuo der Ecke u. Henriens de Colonia. l)
1323. .lohnn Vuhs u. Fritze Eppon2), für ersteten wenigstens seit
dem April Bert holt Vuhs (miles).
1324. Hartmuot zu dem Rothenschilt u. Uotschalk Scheifol.3)
1325. Sygelhuon u. (xotschalk Scheffeln.4}
132»!. Ulrich Clupfeln u. Syfrid Ketschein.6)
1327. (iotschalk Sehauf zuo der Ecke u. Ulrich Cluepfel der .hinge. °)
132s. Engelman von Guinersheim u. .lohans Sydo. 7)
132V». (Bertholt Fuhs. ritter u. Ebelin dein Sigel.)*)
1330. Syfrid Retseheln u. Johan Verlin.9)
1331. Conrat Zoller u. Siegehart.10)
1332. Peter Filgram (Bilgerin) der Alte u. Fritzmann.11)
1333. Hug(o) zu der Tuben u. Eberhart Andeler. ,s)
1334. .Tohans Klobelouch u. Niclaus Rinecke.13)
1335. Hun Knoltz u. Eberhart Andeler.14)
133»!. Hartmuot zuom Hotenschilte u. Herbort von Neckerowe.15)
1337. Conrat Zoller u. Claus Rinecke. lfi)
1338. Engelin von Bebingen u. Sigehart. 17)
1339. Hun Knoltz u. Eberhart Andeler. ls)
1340. Engellin von Bebingen u. Herbort von Neckerowe. ,9)
1341. Cuonrat Zoeller u. Ebelin Clein Sigel.20)
1342. Sigelhuon von Wormesse u. Albreht Heidenrich. 2I)
1343. Cuonrat Zoeller u. Heinrich Knoephelman. 22)
1344. W einher Sidenswantz u. Heinrich »iermersheimer . ersterer
gest. nach dem 3. Juli: Ersatzmann Engellin von Bebingen.23)
134-'». Huon Knoltz u. Heinrich Knoephelman.24)
1340. Sigelhuon von Wormesze u. Wernher Kurtze. 26)
') Sp. Urkunden!). 273 u. 276 f. — 2| Mono. Zeitsehr. 20. 26 u. Sp.
( •rkmidenh. 2S2 ff. — 3> Mono. Zeit sehr. 20. 27 u. Sp. Urkumleub. 284.
*) Mono. Zeit*ehr. '20. 27 u. Sp. Urkunden!». 2«8 f. 5' Mone. Zeit. sehr. 20.
27 ii. Sp. Urknndenb. '293 f. 6) Sp. Urkunden»). 299. - 7) Zeitsrhr. »'. d.
»«•seh. d. Olterrli. 6. 200 ff. — 8) Xaeh einer /.. Z. leider nrknndiieh niclit
ln'lcyhureii Miueilunir des Hrn. Dr. Hiltrud. °) Sp. Urkunden!). 311. —
10 ti. ») Lehmann fU»5 u. Zeitschr. f. d. < »herrli. 3S. 309 f. - ") Lehmann 60f»
it. Sp. Urkiuidenl). 366 f. u. 412. ~ ") Mone. ZeitsHir. 7. 51. Lehmann (i05
n. Sp. Urkunden!». 375 f. — u) Lehmann »»06 u. Sp. Urkunden!). 3S7. —
lr>l Lehmann 606 u. Sp. Uykiindetih. 3KS. — lfil Lohmann 606 n. Sp. Urkunden!).
39-2 f. - l7) Lehmann 60(5 n. Sp. Urkunden!». 399 f. — w) Lehmann »106
n. Sp. 1'rknnd.Mil). 402 f. n. ff. — i"> Sp. Urknndenb. 412 ff. — a,> Sp.
Crkundenh. 421. *•» Zeir*.l.r. f. d. (Jeseh. d. Ohorrh. 20.27 u. Sp. Ur-
knnd.nl). 425. — *2| Sp. Crkiindonl.. 425 n. 42*. — Sp. Crkunden!..
42S. 43-2 ff. u. 490. 24) Sp. Urkunden!.. (434), 43* u. 439. — Sp.
Urkunden!). (438 n.) 448.
Digitized by Google
64
1347. Conrat Zoller u. Sifrit Schalluf.1)
1348. Friderieh Fühssel u. Albreht Hoidenrich. 2)
1340. Johans Bernhoch u. der Günther.8)
1350. Fritze Kursener u. Sifrit Schalluf.4)
1351. Peter von Landau u. Bertholt Munich. °)
1352. Albreht Heidenrich u. Johans Phruomboum. c)
1353. Sifrit Schalluf u. Meister Heinrich Munssomoister. ')
1354. Gotschalk von Kolle u. Heintze Verlin.8)
1355. Johans Phrumboum u. Hennel Fritzeman.9)
1356. Peter von Landowe u. Contze Verlin.10)
1357. Claus von Bebingen u. Contze Fritze.11)
1358. Rudolf von Ottenburg u. Hennol Fritzeman. 12)
1359. Conrat Verlin u. Dyeterich Side. 18)
1360. Contze Fritze u. Brohtel Frispecher. 14 )
1361. Rudolf von Offonburg u. Contze Dyle. ln)
1362. Contze Dyetrich u. Side Birke.16)
1363. Side zuor Blumenouwe u. Brehtel Frispecher. 1 )
1364. Rudolf von Offenburg u. Contze Dile. 1H)
1365. Contzo Vorlin u. Sibot Schalluf.1")
1366. Syde zuor Blumenouwe u. Brehtel Frispocher. 2Ü)
1367. Rudolf von OfFenhurg u. Contze Dyle.21)
1368. (Contze Verlin u. Sibot Schalluf.)
1369. Breljtel Frispecher u. Engelman under den (iadeinenetn. 22)
1370. Hans von Wissen u. Contzel Frispecher.23)
1371. Conrat Dietherich u. Bertholt Reinbotde. 24 )
1372. Brehtol FriBpecher u. Wernher Swigker. 26)
1373. Contze Diele u. Contzel Frispecher.26)
1374. Claus Ringkenberg u. Berhtolt von Sunnesheim (dh. B.
Reinbotde). 27)
1375. Brehtel Frispecher u. Honncl Meingoz. aufserdein Heintzel
von Landau und, wie es scheint, noch ein vierter Name. 28)
*) Sp. Crkunden)). (442 u.) 452. - 2) Sp. I'rkundenb. (462 u.) 454. -
8) Ratsbuch. — 4) Ratsbueh. bestätigt durch eine Crkunde de.s Hürirerliospitals.
-■ 5 u. •) Ratsbueh. — 7) Ratshneh. bestätigt durch ( 'odex <>, fol. 3»v. dos
Stadtarchives. — H) Ratsbueh, bestätigt durch Mone 7. 78. — *) Rafsbuch.
bestätigt durch Mone 19. «5. — ,0) Ratsbuch. — u) Ratsbuch, bestätigt
durch eine Crkunde des bist. Ver. d. IM. — Katsbuch. •*) Rats-
buch, bestätigt durch Mone 7. 54. 31 u. -) Ratsbueh. — Ratsbuch, der
erste Bürgermeister bestätigt durch Urkunde 2U5 des Speie rer Stadtarchives. —
**) Ratsbuch. — S5— Ratsbueh unter der Rubrik Magistri civium.
Digitized by^G.QPgle
05
1376. Contze Diele u. Contze Frispecher. )
1377. Bertholdt Reynbotte u. Dietrich Syde. a)
1378. Brehtel Friapecher u. Heilman Holtmuot. 8)
1379. Contze Diele u. Heilman Buontel. 4)
1380. Bertholt Reinbotd u. Dietherich Syde.5)
1381. Brehtel Fryspochor u. Heilman Holtraut.
1382. Contze Diele u. Heilman Buontel.
1383. Bertholt Reynbote u. Dietherich Syde.
1 384. Brehtel Frysprecher (degradatus propter conspirationem 1 380)
u. Hensel Muttersteder.
1385. Contze Diele u. Contzel Frysbecher.
1380. Berhtold Reynbotd u. Dyetrich Syde.
1387. Hensel Muttersteder u. Hans Fritz der Elter.
1388. Contze Diel u. Contze Frietz.
1389. Berthold Reinbod u. Dietherich Side.
1390. Hensel Mutdersteder u. Hans Fritze der Elter.
1391. Contze Fritze u. Claus von Rinckenberg.
1392. Bertholt Reymbotd u. Diether Side.
1393. Hensel Muttersteder u. Hans Fritze der Elter.
1394. Contze Fritze u. Claus Rinckenberg.
1395. Bertholt Reynbot u. Diether Side.
1390. Hensel Muttersteder u. Hans Fritze.
1397. Contze Fritze u. Claus von Rinckenberg.
1398. Dietherich Side u. Conrat Roseler.
1399. Hensel Muttersteder u. Hans Fritze.
1400. Contze Fritze u. Claus von Rinckenberg.
1401. Dietherich Side u. Conrat Roseler.
1402. Hensel Muttersteder u. Martin Stofsel.
1403. Contze Fritze u. Claus von Rinckenberg.
1404. Dietherich Side u. Conrat Roseler.
1405. Hensel Muttersteder u. Martin Stofsel.
1400. Contze Fritze u. Claus von Rinckenberg.
1407. Dietherich Syde der Alte u. Conrat Roseler.
1408. Hensel Mutdersteder u. Martin Stofsel.
*) Ratsbnch unter der Rubrik: „DicBiirtrenneister*; der letzter« Name
durchgestrichen. — 2) Faszikel 829, Urkunde 2 des Speierer Stadtarchivs. —
5> Von bis 1762 sind die Bürgermeister im Ilutshuche ohne Lücken
verzeichnet ; Fuchs 618 ff. gibt ihre Namen von 1372— 1580 mit Ausnahme
des Jahres 1377.
5
Digitized by Google
66
1 409. Contze Fritze u. Claus von Rinckenbcrg.
1410. Diethrich Syde u. Conrad Koseier.
1411. Hensel Mnttersteder u. Martin Stofsel.
1412. Claus Kinckenberg u. Contzol Diele.
1414. Eberhart von Meinlsheim u. Engel von Rinckenborg.
1414. Conrad Roseler u. Martin Stofsel.
1415. Claus von Rinckenborg u. Contze Diele.
1410. Engel von Rinckenborg u. Eberhart von Meinfshem.
1417. Conrad Roseler u. Martin Stofsel.
1418. Claus von Kinckenberg u. Contze Diele.
1419. Engel von Kinckenberg u. Eberhart von Meinsheim der Alte.
1420. Conrad Roseler u. Eberhart von Meinfshem der .lunge.
1421. Claus von Kinckenberg u. Hans Helwig.
1422. Engel von Rinekenberg u. Eberhart von Meinfshein.
142:3. Eberhart von Meinfsheim der Junge u. Sifrid Schalluff.
1424. Peter Fritze u. Diether Rillung.
142T». Engel von Rinckenborg der Alte u. Eberhart von Meinfs-
heim der Alte.
1420. Eberhart von Meynfsheim der Junge u. Sifrid Schalluff.
1427. Peter Fritz u. Diether Billung.
1428. Ytel Fritz u. Claus Wifshar.
1429. Eberhart von Meinfsheim u. Sifrid Schalluff.
14 40. Peter Fritze u. Diether Billung.
1481. Ytel Fritz u. Heinrich Steinhuser.
14:12. Eberhart von Meinlsheim u. Sifrid Schalluff.
1444. Peter Fritz 11. Diether Billung.
14:14. Ytel Fritz u. Heinrich Steynhuser.
14:}."). Sifrid Schalluff' u. Conrad Eyerer.
14:10. Peter Pritzo u. Diether Rillung.
1447. Ytel Fritz u. Heinrich Steinhuser.
1448. Conrad Rnsekr u. Conrad Eyerer.
14.59. Engel von Rinekenberg u. .loste Fryspach.
1440. Heinrich Steinhuser u. Hans Roseler.
1441. Conrad Roseler u. Conrad Eyerer.
1442. Engel von Rinekenberg u. Joste Fryspechcr.
1444. Heinrich Steinhuser u. Hans Roseler.
1444. Conrat Eyerer u. Niclaus zum Swanen.
14l.">. Joste Fryspach u. ('onrat WilWhare.
67
1446. Heinrich Steinhuser u. Hans Roseler.
1447. Conrat Eyerer u. Niclaus zum Swanen.
1448. Conradt Wifshare u. Claus von Rinckenborg.
1449. Hans Lebart u. Claus Konig.
1450. Conrat Eyerer u. Niclaus zum Swanen.
1 4 r» I . Conradt Wilsliaiv u. Claus von Kim-konberg.
1452. Hans Lebart u. Claus Konig.
1458. Conrat Eyerer u. Niclaus zum Swanen.
1454. Claus von Kim-kcnbe rg u. Fried. »rieh Fritze.
1455. Hans Lebart u. Clau> Konigk.
14515. Conrat Erer u. Niclaus zum Swanen.
1 4 57. Claus von Rincken)«rg u. Friedericli Fritze.
145«. Hans Lehart u. Claus Konig.
1451». Conrat Enr n. Niclaus zum Swanen.
14*»<>. Claus von Kiiu kenU-rt: u. Friedi ii« Ii Fritz«-.
1401. Claus Konig u. Conrat Sighart.
14»>2. Engel Erer u. Marx zum Lamme.
14<>:L Claus von Kinckcnln -vss, u. Friedericli Fritz«-.
14('»4. ('laus Konig u. Conrat Sigliart.
14*>5. Engel Erer u. Marx zum Lamm««.
14 *>♦'». Claus von Kinckenberg u. Fried, ricli Fritz«'.
14<>7. Claus Konig u. Conrat Sigliart.
1 ir>S. Marx zum Lamme u. Caspar Fr.-r.
14t»!». Friederich Fritz u. Hans Hoteman.
1470. Claus Konig ti. Conrat Si-hart.
1471. Marx zum Lamm« u. Caspar Erer.
1472. Friederieh Fritz u. Hans H..teman.
1478. ('laus König u. IMh.Ii Lorlin iClauseii S.dmt.
1474. Marx zum Eam u. Caspar Erer.
14 75. Frieden« Ii Fritz der Akt u. Hau* Hoffman.
147t). Claus Konig u. hel.uk Borlin.
14 77. Marx zum Lamme u. Caspar Erer.
1478. Friderich Frilz der Alh u. Han> HotVman.
1471». Debolt Horlin u. Nulauls Sal.ls.
14H0. Marx zum Lamm«' u. Caspar Frei.
1481. Friderich Fritz der Akt u. Hans H<> Hinan.
1482. Debolt Borlin u. Nielaus Salis.
Caspar Erer u. Ol'swalt il«»knan.
68
1484. Friderich Fritz u. Hanns Hofman.
1485. r>*' polt Berlin u. Paulus Hieltprant.
148»;. Melichior Weyfe u. Debolt Beyer.
1487. Hanns Murer u. Friderich Fritze der Junge.
1488. Depolt Horlin u. Paulus Hieltprant.
1481». Melchior Weif« u. Debolt Heyer.
1490. Ytelfritz der Elter u. Hans Murer.
1491. Depolt Berlin (f 2 1 /VIT, ersetzt durch Niclaus vom Hai»)
(u. Paulus Hieltprant, wohl nur infolge eines Versehens
nicht aufgezeichnet.)
1492. Melichior Weyfs (der Name am Hände nachtragen) u.
Deholt Heyer.
149:». Ytelfritz der Elter (f 2/1 V. ersetzt durch Jacop Burckhart)
u. Hanns Murer.
1494. Paulus Hieltprant u. Niclaus vom Hage.
1495. Melichior Weyfs u. Debolt Beyer.
149«». Hanns Murer u. Jacop Burckhart.
1497. Paulus Hilthrant u. Niclaus vom Hage.
1498. Melchior Weife (t 17/VT1. ersetzt durch Daniel l.udewigj
u. Deobolt Beyer.
1499. Hans Murer u. Jacob Burckart.
1500. Paulus Hilthrant (genant zum lamnib) u. Niclaus vom Hage.
1501. Deobolt Beyer u. Hans Seheuhcl.
1502. Jacob Burckart u. Friderich Ytelfritz.
150:1. Heinrich von Hinckenberg u. Jacob Murer.
1504. Deobolt Beier u. Hans Scheubell.
1505. Jacob Hurckhart u. Friderich Fritz (t monse .Tulio. ersetzt
durch Valentin Zuttel.
1500. Heinrich von Hinckenberg u. Jacob Murer.
1507. Depolt Beyer u. Hans Sehewbel.
1508. Jacob Burckhart u. Valentin Zuttel.
1509. Heinrich von Hinckenberg u. Jacob Murer.
1510. Hans Stheubtdl u. Jacob von Ach.
1511. Jacob Burckart u. Valentin Zuttel.
1512. Heinrich von Hinckenberg u. Jacob Murer.
151 Ha. Jacob von Ache u. Jacob von Swinfurt.
151- ib. Hans Lummersheim der Elter u. Hans von Alzen.
1514a. Peter Brun u. Wiprecht Kercher.
69
1 51 4h. Hieter Riese u. (Jeorig fiobel.
1 51 5a. Adam von Berstein u. Hans von Altzen.
1515b. .lorg Muapach u. Heinrich Morbel.
1 51«>a. Jacoh von Aclie- u. Hau« Mettenheymer.
1 5 1 t\b. Jacnh von Swinfurt u. Hanns Erhart.
IM 7. I >ift«T Hirse ti. Adam voll BriMrin.
dnnr Mns[ta<h n. Hans Mrttrnlirvmrr.
löll*. Adam von Hrrstrin ti. I'eter Brun,
l-'iju. Jorg Musculi u. Hans Mrn.nlirvmrr.
1 f. Adam von Hrrsirin ti. JaruN von Swinfurt Ii.
I VJ-J. dorg Mu-i'acli u. Wiikcr u'rahtis.
15'Jd. Adam von Hrrstrin n. IVtrr Brun.
1521. Heinrirh MrrUd n. Wyrk.r <irahu».
]'r2->. iVt.r Braun u. Jacob von Srhw ynlnrl Ii.
lö-Jii. Heinrirli Mrrl.rll u. Wirker lirabtiis.
1 .»JT. I'rtcr Brunn u. i'ri.h ri. fi Murrr.
IVJs. Heinrirli Mrrb.d u. Hans H.idolf.
15'2'.i. Adam von Hrrstrin u. Kriderirh Murrr.
[■>.U\. Heinrirli Mrrl.r] u. Hannfs Kirsr.
\->M. Kridrrirli Mrtirrr u. Bastian N'rvdcck.
1 ■'»:?_>. Halb Kirsr u. Omradt Lutz.
15;i:;. Adam von Hrrstrin n. l'i idnn h M.-mvr.
15:14. Hans Ki.sr u. Conradt [aitz.
1 VC>. Kridrrirli Mnin-r u. Bastian Nrydrrk.
Hau» Birx u. Conrad Lutz.
15;i7. l-'ridrrirh Mruivr u. Sebastian \nd<-rk.
15:5s. Hanns Kirsr u. Conrad Lutz.
15:t<». Kridrrirli Mruivr u. S» l»ast ian N< idr. k.
1540. Hans Kw u. i'onrat Lutz.
1541. Kridrrirli Mmrrr u. s, ki-,t ian Vidr.k.
1542. Conradr Lutz n. Ilaini i. Ii '.;^t.ll.
154:1. Kridrin Ii Murrr u. Srl.a-.tian \< i«l»'« k.
154 L Conrad! l.utz u. Hamri. Ii Ca-Trll.
15}5. Kridrrirli Murrr u. Manuln Mul^harli.
15Jn. Conradt l.utz u. Hainnrli Castrll.
1547. Kridrrirli M.-mvr h. Hauul> Mw-.par|i.
154*. Conrad Linz u. Ilriurrh iJasi-ll.
1541». Kridrrirli Mrutvr u. Marx Kivv-j.arli.
I
70
1550. Conrad Lutz u. Jost Rollwagen.
1551. Friderich Meurer u. Marx Freispach.
1552. Conrad Lutz u. Georg Konig (t 24/XI).
1558. Friderich Meurer u. Marx Freifspach.
1554. Conrad Lutz u. Peter Augspurger.
1555. Friderich Meurer u. Marx Freifspach.
1556. Conrad Lutz u. Peter Augspurger.
1557. Friderich Meurer u. Marx Freifspach.
1558. Conrad Lutz u. Peter Augspurger.
1559. Friderich Meurer u. Marx Freifspach.
1560. Conrad Lutz u. Peter Augspurger.
1561. Friderich Meurer u. Marx Freifspach.
1562. Conrad Lutz (t 18/IV) u. Peter Augspurger.
1563. Friderich Meurer u. Hamman Petsch.
1564. Potter Augspurger u. Adam Syefs.
1565. Haman Petsch u. Hanns Heidolff.
1566. Peter Augspurger u. Adam Syefs.
1567. Haman Petsch u. Hanns Haidolff (t 13/VI).
1568. Peter Augspurger u. Adam Syefs.
1569. Haman Petsch u. Lienhardt Hohenbeckh.
1570. Peter Augspurger u. Hannfs Rospeeher.
1571. Hamann Petsch u. Linhardt Hoenbeck (t).
1572. Peter Augspurger (t 8/VI, ersetzt durch Engelbert Schönauer)
u. Johan Rospecher.
1573. Haman Petsch (t 23 III, ersetzt durch Hans Weiek) u.
Engolbertus Schonauer (t 29 III).
1574. Hannfs Voltz u. Peter Reinhart.
1575. Frantz Permenter u. Christmann Petsch.
1576. Johan Voltz u. Petor Reinhardt.
1577. Frantz Bermentor u. Christman Petsch.
1578. Johann Volltz u. Peter Reinhardt.
1579. Christman Betsch u. Bernnhardt Schiffell.
1580. Hanns Volltz u. Petter Rheinhardt.
1581. Christman Petsch u. Bernnhardt Schiffell.
1582. Hanns Volltz u. Petter Rheinhardt.
1583. Christmanri Petsch u. Hannfs von Cassel!.
1584. Hanns Volltz u. Petter Rheinhardt.
1585. Christman Petsch u. Hanns von Cassel.
r
71
l"),st;. Johan Voltz u. Peter Reinhardt.
1587. Christman Petsch u. Johann von Cassel.
1 588. Johann Voltz u. Poter Reinhardt.
1589. Christman Potsch n. Johann von Cassel.
1590. Johann Voltz u. Peter Reinhardt.
1 .">*.» 1 . Christman Potsch u. Johann von Cassel.
1592. Johann Voltz und Peter Reinhardt.
1598. Christman Petsch (decus et ornamentum hoc rcipuhlicae
placidc in Christo ohdonnivit ipsis Calendis Novemhris circiter
10. et 11. diei horam anno 94.) u. Johann von Cassel.
1594. Joann Voltz u. Peter Reinhanlt.
1595. Joann von Cassel u. Jacob Rometsch.
1596. Joann Voltz u. Peter Reinhardt.
1 597. Jacob Rometsch u. Niclaus Heilman.
1598. Peter Reinhardt u. Frantz Augspurger.
1599. Jacob Rumetsch n. Niclaus Heilman (f 22 IV).
1 000. Peter Reinhart ( decessit humanitate ainabilis. expcrientia insig-
nis. facundia dtdcis. prudentia eminentissimus senex circa horam
1. noctis 28. Septembris .. AV 100O) u. Frantz Augspurger.
1001. .Jacob Rumetsch u. Johan Hadamar.
10<»2. Frantz Augspurger u. Coorg Rngell.
1008. Jacob Rumetsch (t 81 V. ersetzt durch Hanfs Job Hattstein)
u. Johann Hadamar.
1004. Frantz Augspurger u. (ieorg Engell.
1605. J(dian Hadamar u. Johan Job Hatstein.
1000. Frantz Augspurger u. Jacob Rospecher.
1607. Johann Hadamar u. Johann Job Hatstein.
1608. Frantz Augspurger u. Jacob Rosp »eher (+ 25 XII I.
1609. Johann Hadamar u. Johann Job Hattstein.
1610. Frantz Augspurger u. Georg Bourlin.
1011. Johann Hadamar n. Johann Job Hatstein.
1012. Frantz Augspurger (vir prudeutissimus et de repiihliru
optime meritus pie in Christo obilt 9. Septombris boc anno,
actatis suae 01.) u. Johann Hieb Hatstein.
161H. Johann Hadamar n. Georg Meurlin.
1014. Johann Job Hatstein u. Jacob Amand Humctsrh.
1015. Johann Hadamar (f 28 X» u. < ieorg Beurlin (t 14 III.
ersetzt durch Johaim Adam Voltz).
Digitized by Google
72
1616. Johann Job Hatstein u. Jacob Amandus Rumetsch.
1617. Johann Adam Voltz u. Conrad Hieteroth.
1618. Johann Job Hatstein u. Jacob Amand Rumetsch.
1619. Johann Adam Voltz u. Conrad Hieteroth.
1620. Johann Job Hatstein u. Jacob Amand Rumetsch.
1621. Johann Adam Voltz u. Conrad Hieteroth.
1622. Johann Job Ha tötein (t 6, IV, ersetzt durch Conrad Hieteroth)
und Jacob Amand Rumetsch.
1623. Conrad Hieteroth u. Marcus Heid.
1624. Jacob Amandus Rumetsch u. Elias Maier.
1625. Conrad Hüteroth u. Marcus Heid.
1626. Jacob Amand Rumetsch u. Elias Maier.
1627. Conrad Hieteroth u. Marcus Heid.
1628. Jacob Amand Rumetsch u. Elias Meyer.
1629. Conradt Hietrodt u. Marcus Heidt.
1630. Jacob Amand Rumetsch u. Elias Meier.
1631. Cunrad Hietrodt u. Marcus Heidt.
1632. Elias Meier u. Adam Cullmann ( , Statthalter" an Bürger-
meister Rumetsch statt).
1633. Conradt Hietrodt u. Marcus Heidt (Melchior Meuckel, Statt-
halter an Hietrodts statt).
1634. Elias Meyer u. Adam Cullmann.
1635. Cunradt Hietrodt (t 3 1 1636) u. Marx Heidt <t 1635 1.
1636. Elias Meier (t 25 VIII; an seiner Stelle zum zweiten
Bürgermeister erwählt Matthias Vilbell) u. Adam Cullman.
1637. Matthiafs Vilbel (t 7 IX) u. Heinrich Maufs.
1638. Adam Cullmann (f 3 XI. ersetzt durch Frantz üöbell) u.
Hanfs David Kob.
1639. Philipp Jacob Petseh (t 22 VII) u. Johann Ernst Rentzier.
1640. Frantz (Töbell u. Johann Heinrich Schademan (schon das
Jahr zuvor bis Ostern Statthalter für den erkrankten Bürger-
meister Ph. J. Petech).
1641. Heinrich Maufs u. Johann Ernst Rentzier.
1642. Frantz Uöbell u. Johann Heinrich Schademan.
1643. Heinrich Maufs u. Johann Ernst Rentzier.
1644. Frantz (irtbel u. Johan Heinrich Schademan.
1645. Heinrich Maufs u. Johann Ernst Rentzier.
1646. Frantz Oöbel u. Johan Heinrich Schadenman.
Digitized by Google
73
1647. Henrich Maufs u. Johan Ernst Rentzier.
1648. Johan Heinrich Schademan u. Johan Georg Rummetsch.
1649. Heinrich Maufs u. .loh. Emst Rentzier.
1650. Johan Heinrich Schademann u. Johan Georg Rummetsch.
1651. Henrich Maufs u. Johan Ernst Rentzier.
1652. Johan Henrich Schademann u. Johan Goorg Rummetsch.
1658. Henrich Maufs u. Joh. Ernst Rentzier.
1654. Johan Georg Rummetsch u. Joh. Ludwig Rödel.
1655. Henrich Maufs u. Michael Müller.
1656. Johan Georg Rummetsch u. Johan Ludwig Rödel.
1657. Henrich Maufs u. Michael Müller.
1658. Johan Georg Rummetsch u. Johan Ludwig Rodel.
1659. Henrich Maufs u. Michael Müller (t 25 III. ersetzt durch
Hans Georg Ritzhaub).
1660. Johan Georg Rummetsch u. Johan Ludwig Rödel.
1661. Henrich Maufs (f 26/VIII) u. Wilhelm Bitte.
1662. Johan Ludwig Rödell <t 27- VIII) u. Valentin Heilgert.
1663. Wilhelm Bitto u. Johann Anthoni.
1664. Valentin Heilgcrt u. Johann Mühlherger.
1665. Wilhelm Bitto u. Johann Antoni.
1666. Johann Mühlberger u. Frantz Lepper.
1667. Wilhelm Bitto u. Johann Antoni.
1668. Johann Mühlberger u. Frantz Lepper.
1669. Wilhelm Bitto u. Hanfs David Kümmich <t Jan., ersetzt
durch Georg Albrecht Müller).
1670. Johann Mühlberger (suspendiert 23 III, ausgestoßen 14/V.
ersetzt durch (Jeorg Zeitböfs 18 V) u. Frantz Lepper.
^1671. Wilhelm Bitto u. Georg Albrecht Müller.
1672. Georg Zeitböfs u. Joh. Phil. Zuber.
^^1673. Wilhelm Bitto u. (ieorg Albrecht Müller.
1674. Georg Zeitbös u. Johann Philipp Zuber.
^/1675. Wilhelm Bitto u. (Jeorg Albrecht Müller.
1676. Georg Zeitböfs u. Johann Philipps Zuber.
1677. G. Alb. Müller (t 3, l V. ersetzt durch Sebastian Schiller 1 1 VI)
u. Heinrich Fridlin.
1678. (ieorg Zeitböfs u. Joh. Philips Züber.
1H79. Heinrich Friedlin u. Sebastian Schiller.
1680. Georg Zeitböfs u. Joh. Philips Zuber.
Digitized by Google
74
168 1 . Heinrich Friedlin (f 18.111, ersetzt seit 22 "VI durch den
33jährigen Johann Georg KaufTniann) u. Sobastian Schiller.
1682. Georg Zeitböfs u. Joh. Philipp Zuber.
1683. Sebastian Schiller u. Joh. Georg KaufTniann.
1684. Georg Zeitböfs u. Joh. Philips Zuber.
1685. Sebastian Schiller (t 27/X) u. Joh. Georg Kaulfmann.
1686. Georg Zeitböfs u. Johann Philipp Zuber.
1687. Joh. Georg Kauffmann (t 1687) u. Joh. Paul Fuchs.
1688. Joh. Philip Zuber u. Johann Niclaus Spengel.
1689. Joh. Paul Fuchs u. Georg Emst Rützhaub.
1690. (Johann Philipp Zuber u. Johann Nikolaus Spengel.1)
1691.
1692. ]
1693. /
1694. (Georg Kmst Rutzhaub.)
1695.1
1696.1
1697.
!) In den Protokollen aus dem Jahr 1090 werden anfangs noch
rogelmilfsig unter den Anwesenden genannt dii' Bürgermeister Job. Phil.
Zuber und Joh. Nikolaus Spengel und darnach der Allermeister (»eorg
Krnst Rützhauh. Unter dem 17. November jedoch linden wir auch den
letzteren als« Bürgermeister bezeichnet, und je lautrer das Kxil dauert, desto
mehr wird derselbe für die zerstreute Bürgerschaft der einigende Mittelpunkt
bei allen auf die Wiederberstellung der Stadt gerichteten Bestrebungen.
Dagegen lesen wir sebon unter dem 24. Miliz 1690. dafs Uber Bürger-
meister Zuber Mißfallen seitens der übrigen Hatsmitglieder bezeigt wird,
„dafs er sieb des gemeinen Wesens und dessen Wiederaufnahme gar nicht
anzunehmen begehre, sondern an seinen eigenen Sachen billige", und am
11. Dezember desselben Jahres wird dem inzwischen nach Hanau Verzogenen
ein schriftlicher Verweis erteilt, „dafs er <o stillschweigend und ohne Ab-
schied von Frankfurt weggezogen <••»". (Weichwohl folgte, wie wir aus
dem Protokoll vom 1K Juli 1692 ersehen, sein Kollege Spengel dem ge-
gebenen Beispiel, indem er unter dein Vorwand einer Badereise seinen
Wohnsitz nach lleilbronn verlegre, vielleicht hauptsächlich deswegen, weil
er von dem gemeinsam aufgenommenen sog. Meriiscbeii Darlehen im Be-
trag von 850 lithlr. einen Anfeil von 212' .> Rrhlr. bezahlen sollte. Da
er dessen auch nachher sich weigerte, während Bürgermeister Zuber seine
eigene Verpflichtung bereitwillig anerkannte, -o wurden laut Protokoll vuin
26. Juni 169:1 seine in Frankfurt zurückgelassenen Krfekten vom Kate mir
Beschlag belegt, bis er seine t^nota in der genannten < Yeditsache einge-
liefert habe, (ianz teiluamslos scheint sich der erste Bürgermeister des Jahres
16X9 Johann Paul Fuchs (er starb übrigens schon 109(0 verhalten zu haben, der
Vater des Stadt Schreibers Johann Melchior Fuchs, der mit seiner nordischen
Sannnelreise dem Pate so viel Arger bereitete, bis er glücklich die Stelle
eines rheingräflich Daunischen Kates und Amtmannes ergattert hatte.
75
1698. Georg Ernst Rützhaub (Bürgermeister) u. Johann Philip
Zuber ( Altermeister).
1699. Goorg Ernst Rützhaub u. Sigmund Heinrich Stegman.
1700. Georg Emst Rützhaub u. Israel Kümmich.
1701. Sigmund Heinrich Stegmann u. Georg Daniel Bleyel.
1702. Georg Ernst Rützhaub u. Israel Kümmich.
1703. Sigm. Heinr. Stegman u. Georg Daniel Bleyel.
1704. Georg ErnHt Rützhaub u. Israel Kümmich.
1705. Sigm. Heinrich Stegman u. Georg Daniel Bleyel.
Ob'. Georg Ernst Rützhaub u. Israel Kümmich.
"07. Sigm. Heinr. Stegman u. Georg Daniel Bleyel.
"08. Georg Emst Rützhaub (f 11 XII) u. Israel Kümmich.
T09. Georg Daniel Bleyel u. Nicolaus Süfs.
f10. Israöl Kümmich (f 18 III, ersetzt durch Johann Peter Schreyer
24 VI) u. Johann Conrad Schwankhard.
11. Georg Daniel Bleyll u. Nicolai» Süfs.
12. Johann Conrad Schwanckhard u. Johann Peter Schreyer.
'18. Georg Daniel Bleyll u. Nicolaus Süfs.
14. Johann Conrad Schwanckhardt u. Johann Peter Schreyer.
15. Georg Daniel Bleyll u. Nicolaus Süfs (f).
16. Johann Conrad Schwanckhard u. Johann Peter Schreyer.
17. Georg Daniel Bleyll u. Georg Heinrich Kümmich.
18. Johann Conrad Schwanckhard u. Johann Peter Schreyer.
19. Georg Daniel Bleyll u. Georg Heinrich Kümmich.
r20. Johann Conrad Schwanckhard u. Johann Peter Schreyer.
"21. Georg Daniel Bleyll (f 18 VII) u. (ieorg Heinrich Kümmich.
'22. Johann Conrad Schwanckhardt (f 5 IV. ersetzt durch Johann
Adam Weifs 24 VI) u. Johann Peter Schreyer.
"23. Georg Heinrich Kümmich u. Johann Heinrich Geyer.
'24. Johann Peter Schreyer u. Johann Adam Weifs.
:25. Georg Heinrich Kümmich u. Johann Heinrich Geyer.
'26. Johann Peter Schreyer u. Johann Adam Weifs.
'27. Georg Heinrich Kümmich u. Johann Heinrich Geyer.
"28. Johann Peter Schreyer u. Johann Adam Weifs.
"*29. (ieorg Heinrich Kümmich u. Johann Heinrich Geyer.
'30. Johann Peter Schreyer u. Johann Adam Weifs.
"31. Georg Heinrich Kümmich u. Johann Heinrich Geyer.
"32. Johann Peter Schreyer u. Johannes Bast.
Digitized by Google
76
1783. Johann Heinrich Geyer u. Andreas Hoffmann.
17:14. Johann Peter Schreyer u. Johannes Biist.
1785. Johann Heinrich Geyer u. Andreas Hoffmann.
1780. Johann Peter Schreyer u. Joh.mnes Bast.
1787. Johann Heinrich Geyer u. Andreas Holtmann.
1788. Johann Peter Schreyer (t 5/ VII im 68. Lebensjahre) u.
Johannes Hast.
1739. Johann Heinrich Geyer u. Andreas Hoffmann.
1740. Johannes Baost u. Johann Melchior Schwanckart.
1741. Johann Heinrich Geyer u. Andreas Hoffmann.
174*2. Johannes Baewt (t 1 /IV. ersetzt durch Georg Martin Weltz)
u. Johann Melchior Schwanckart.
1743. Johann Heinrich Geyer (f 16 XI) u. Andreas Hoffman.
1744. Georg Martin Weltz u. Johann Barthol. Weltz.
1745. Andreas Hoffmann u. Johann Friedrich Kummich.
1746. Georg Martin Weltz u. Joh. Barthol. Weltz.
1747. Andreas Hoffmann u. Johann Friedrich Kümmich.
1748. Georg Martin Weltz (t 21 III. ersetzt durch Johann Jacob
Koch 24 VI) u. Job. Barthol. Weltz.
174D. Johann Fried. Kümmich u. Benjamin Losch.
1750. Joh. Barthol. Weltz u. Joh. Jacob Koch.
1751. Joh. Friedr. Kümmich u. Benjamin Losch.
1752. Joh. Barthol. Weltz u. Joh. Jacob Koch.
1753. Johann Friedr. Kümmich u. Benjamin Losch .
1754. Joh. Barthol. Weltz u. Friedr. Wilhelm Ufslaub.
1755. Benjamin Losch u. Joh. Michael Deines.
1756. Joh. Barthol. Weltz (t 23 IX) u. Frid. Willi. Ufslaub.
1757. Benjamin Le.sch u. Joh. Michael Deines.
175JS. Frid. Wilhelm Ufslaub u. Joh. Frid. Schwengsfeur.
1759. Benjamin Losch u. Joh. Mich. Deines.
1760. Frid. Wilhelm rfslaub u. Joh. Frid. Schwengsfeur.
1761. Benjamin Losch u. Joh. Michael Meines.
1762. Wilhelm Friedrich Ufslaub u. Johann Friedrich Schwengsfeur.
1763. Benjamin Losch u. Job. Mich. Deines.1»
1764. Friedr. Wilh. Ufslaub u. Job. Friedr. Schwengsfeur.
1 » Von 1763 an fiinlt -it sich die Namen fiel Hiir imt iiiei>ter innl Ii os-
Imtp ii nicht mehr in einem eigenen \ ejv.eiehnk sondern für jedes Jahr in
dem betreffenden IVotokollbueh vorn einirctruir« n.
77
17t>5. Benjamin Lesch u. .Toh. Mich. Deines.
I7<1«. Friedr. Wilh. Cfslaub u. .loh. Friodr. Schwengsfeur.
1707. Benjamin Lesch u. .loh. Heinrich Weltz.
1 7*>M. Friedr. Wilh. Ufelaub u. Joh. Friedr. Schwengsfeur.
1709. .loh. Heinrich Weltz u. Joh. Carl Alexander Holtzmann.
1770. Friedr. Wilh. Clslaub u. Joh. Friodr. Schwengsfeur.
1771. .Toh. Heinrich Weltz u. Joh. Carl Aloxander Holtzmann.
1772. Friedr. Wilh. I'fslaub u. Joh. Friedr. Schwengsfeur.
1773. Joh. Heinrich Weltz u. Joh. Carl Alexander Holtzmann.
1774. Friedr. Wilh. II fslaub u. Joh. Georg Freyburger.
1775. Joh. Carl Alexander Holtzmann u. Joh. Mich. Weifs.
177«. Friedr. Willi. Ulklaub u. Joh. Georg Freyburger.
1777. Joh. Carl Alexander Holtzmann u. Joh. Mich. Weifs.
177«. Friedr. Wilh. Ufslaub u. Joh. Georg Freyburger.
1779. Joh. Carl Alexander Holtzmann u. Joh. Mich. Weifs.
17*0. Friedr. Wilh. ITfslaub (t 27 XII) u. Joh. Georg Freyburger.
17K1. Joh. Carl Alexander Holtzmann u. Joh. Mich. Weifs.
17*2. Joh. Georg Freyburger u. Joh. Kaspar Petsch.
17*4. Joh. Carl Alexander Holtzmann u. Joh. Mich. Weifs.
1784. Joh. Kaspar Petsch u. Joh. Friedr. Trapp.
17*5. Joh. Mich. Weifs u. Georg David Scharpf.
178«. Joh. Kaspar Petsch u. Friedr. Christoph Freytag.
17*7. Joh. Mich. Weife u. Joh. Friedr. Trapp.
1788. Joh. Kaspar Petsch u. Friedr. Christoph Freytag.
17*9. Joh. Mich. Weifs u. Job. Friedr. Trapp.
171)0. Joh. Kaspar Petsch u. Friedr. Christoph Freytag.
1791. Joh. Mich. Weifs u. Joh. Friedr. Trapp.
1 792. Joh. Kaspar Petsch u. Friedr. Christoph Freytag. beide bis 2/XI.
Speier zum ersten mal französisch 30 IX 1792 21V 1793:
provisorische Mairie (2 XI 1792-9 III 1793): C. L. Petersen
Maire und Friedrich Keissinger Procurator; definitive Mairie
(9/III 21 V 1793): Job. Becker Maire und St. Georgen
Proeurator.
I 793 ( 2 1/ V 30 XII) Speier deutsch, die alte Verfassung hergestellt:
Joh. Kaspar Petsch u. Johann Friedr. Trapp Bürgermeister.
Speier abermals von den Franzosen besetzt (30 XII 1793
bis 31V 1794): Terrorismus; Senator Karl Wilhelm Mentzer
fungiert als Maire.
Digitized by Google
78
1794 (31 V 14/VII) Speier wieder in der Gewalt der Deutschen :
Joh. liecker u. .loh. Schwanckhardt Bürgermeister: an des
letzteren Stelle seit 6 VI Joh. Mich. Weifs.
Dritte französische Occupation (14 VII 1794 16 X 1795):
Bürgermeister und Rat grofsenteils in Mannheim : unter dem
20/1 1795 Carl Holtzmann als negociateur de Spire erwähnt.
1795 (16 X) 1796 (8 VI) Nach Abzug der Franzosen führen die
Verwaltung als Bürgermeister bis 6 1 1796 Johannes Becker,
von da an Joh. Adam Weifs und Joh. David Staub als
Bürgermeister, Joh. Becker als Altenneister.
Die Franzosen zum vierten (8 VI 28/ VI: Joh. Becker
Maire) und fünften male (4 VII I X 1796: Joh. Adam
Weifs Maire) in Speier: dazwischen die Deutsehen.
1796 (1 X 31/X) Die reichsstädtische Verfassung zum letzten
malo wieder hergestellt : Joh. Adam Weifs u. Johann David
Staub, Bürgermeister, Joh. Becker, Altermeister.
1796 (31 X) 1814 (I I) Speier dauernd unter französ. Herrschaft:
1796 (81 X) 1798 (,s II) Johann Adam Weifs Maire.
1798 (8 II IX) Karl Holtzmann Agent.
1798 (22/IX)- 1800 (27/11) Wilhelm Leschmann Agent,
1800 (29/11)- 1801 Franz Freytag Agent.
1801 (5 II) 1804 (15 II f> Johann Adam Weifs Maire
1804 1809 (14/VIIl) Ludwig Wilhelm Sonntag Maire.
1809 (17 V III) -1813 Georg Friedrich Hetzel Maire.
1814 (I- 23 IV) Franz Keichardt Oberbürgermeister.
1814 (23 IV) 1819 (X) F. Claus Oberbürgermeister.
1819 (19/XI) 1829 (23/XHl Georg Friedrich Hetzel Oberbürger-
1830(6/1) 1832(25 IX) August Heydenreich ; tritt zurück, [meister.
1833 (6 III) 1838 (8 VIII) Georg Friedrich Hetzel.
1838 (8 VIII) 1843 (30 VI) Georg Friedrich Hilgard.
1843 ll/VII) 1848 (30 VI) Carl Philipp Claus.
1848 (20 VIII 1849 (22 VII) Georg Friedrich Kolb: tritt ab.
1849 (22 VII) 1850 <4 II) (ieorg Friedr. Clslaub. Bürgermeisterei-
1S50(2/VII) 1859 Joh. Melchior Scbultz. I Verweser.
1859 (30 XII) 1868 (III) Georg Jakob Haid.
1S6.S (9 III) 1874 (31/X1I) Job. Conrad Eberhard.
1875 (1/1) 18K4 (31/XII) (ieorg Jakob Haid.
1885 (1/1) 1889 Georg Peter Süfs.
Digitized by Google
79
Für die Veränderungen in der Stadtverwaltung seit der fran-
zösischen Revolution finden sieh die Beiego, die wir nicht mehr
im einzelnen angeben, hauptsächlich hei Rcmling. „Die Rheinpfalz
in der Revolutionszeit von 1792 98* und in eben desselben
.Neuerer Geschichte der Bischöfe von Speier *, für die ersten
Jahrzehnte der bayrischen Verwaltung aber in den jeweiligen
Amts- und Intelligenzblättern: vgl. auch den für das Jahr 1872
von Rechtsrat Moos verfafsten „Bericht über die Verwaltung und
den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Kreishauptstadt Speyer*
S. 8 12. Mit der Leistung des Treueides an den französischen
Staat am I . Januar 1 798 waren die letzten Reste der reichs-
städtischen Verfassung beseitigt, und schon am 23. desselben
Monats erfolgte die Einführung der französischen Kantonsmunizipalität.
Durch Gesetz vom 28. Pluviose des Jahres VIII der französischen
Republik ( — 17. Februar 1800) wurde die Munizipalität der ein-
zelnen Gemeinden an Stelle der Kantonsmunizipalität festgesetzt
und hiemach am 5. Februar 1801 zum ersten, 1810 zum zweiton,
181V» zum dritten und 1829 zum vierten male gewählt. Am
30. April und 1. Mai 1816 nahm Bayern Besitz von der Stadt,
und es wurden seitdem ein Bürgermeister und zwei Adjunkten
jedesmal auf 5 Jahre durch die Kgl. Kreisregiernng ernannt, auch
als am 17. November 1837 ein neues Wahlgesetz erlassen und
die Dauer jeder Wahlperiode vom l. Juli des einen Jahres (zu-
nächst 1838) bis 30. Juni des darauffolgenden fünften Jahres (hier
also 1843) festgesetzt wurde. An Stelle dieses Wahlgesetzes trat
am 29. April 1809 die noch in Kraft befindliche Gemeindeordnung,
wonach die seit 1798 bestandene Ernennung der Vorstände der
Stadtverwaltung durch die Regierung aufgehoben und dem Stadt-
rate selbst überlassen, aufserdem aber der Beginn der noch immer
fünfjährigen Wahlperiode auf 1. Januar verlegt wurde, so dafs also
mit dem Jahre 1890 eine neue, die fünfte Wahlperiode beginnt.
Um die Übersicht nicht zu beeinträchtigen, habe ich bei den
Namen der Bürgermeister neuerer Ordnung die der beiden his 1 869
gleichfalls von der Regierung ernannten Adjunkten weggelassen,
obwohl dieselben thatsächlich an die Stelle der früheren zweiten
lhirgermeister getreten sind. Ich trage dieselben nunmehr hier nach.
Digitized by Google
80
1800 1809 (14 VIII) Georg Friedr. Hetzel I. Adj. u. Arbogast
Schwab (1798 180t Tl. Adj.; Nachfolger Karl Alexander
Holtmann 1801 (5/II) -1809 (14 VIII».
1809 (17/VIII) 1813 (XII) Franz Kcichardt u. Carl Alexander
Holtzmann.
1814 1819 Carl Alexander Holtzmann u. Georg Friedr. Wilh.
Ufslaub.
1820 II I) 1824 (31 /XII) Friedr. Heinr. Vülmann (auf Ansuchen
entlassen 1 O/III 1820; Nachfolger Philipp Marcus Lichten-
berger) u. Christian Sues.
1825 (l/I) 1829 (81 /XII) Joseph Spitz u. August Heydenreich.
1830 (l/I) -1833 (6/III) Georg Friedr. Hilgard (tritt zurück IX
1832) u. Georg Friedr. Hetzel.
1833 (0 III) 1834 (III) Joseph Spitz (tritt zurück 1834) u.
Christian Sues (seit 11/V).
1834 (2 IV XII) Christian Sues u. Heinrich Bleichroth.
1835 (7/II. bzw. 12 I) 1843 (30/VI) Georg Friedr. Welt/, u.
Joh. Michael Zechner.
1843 ( I VII) -1848 (30/VI) Joh. Michael Zechner u. Christian Sick.
1848 (24 VIII, bzw. 20 VII) - 1849 (VI) Wilhelm Rebenack u. Georg
Friedr. Ufslaub.
1849 (9 VI 20/VI) Georg Friedr. Wilh. Lohru. Georg Friedr. Ufolnub
(bis 2/ VII 1850).
1850 (9/II, bzw. 4/II 1« V, bzw. 2/VII) Peter Eberle u. Phil. Peter
Völcker.
1850 (2/VII) 1853 Fritz Heppenheimer u. Peter Volcker.
1853 (24/11) 1858 Peter Völcker (tritt aus 22/11 1855) und Georg
Jakob Haid (seit 22 II 1855 erster Adjunkt : für ihn tritt ein
als zweiter Adjunkt Faust, t 7 XII 1857).
1858 (12 IV) 1803 Jakob Grohe (t 10/IV 1862) u. Joh. Jakob
Müller.
1803 (30/111) 1808 Johann Jakob Müller u. Wühelm Finninger.
1808 (9/III) 1809 (31/XII) Ludwig Heydenreich u. Daniel Esch-
mann (f 28/VIII 1809).
1870(1/1)- 1874 (31 XII) Georg Friedr. Weltz u. Martin Moos.
1875(1/1) 1879 (31 XII) Kasimir Lichtenberger (t 3/X 1877)
u. Friedrich Merbel (seit H/XI 1877 erster, Georg Peter Süfs
zweiter Adjunkt.)
1880 (1/1) 1884 (31 XII) Friedrich Merbel (t 18/X 1882. ersetzt
durch Christian Sick seit 2 XI 1H82) u. Heinrich Freytag.
1885 (I I) 1889. Christian Sick u. Carl Friedr. Velten.
Digitized by Google
81
Anhang.
1256. L
Der Spoiercr Bilrtjer Manhard vermacht testamentarisch
den Klöstern EnssertJuil, Maulbronn, Schirnau, Heilsbrxwk und
St. Lambrecht sowie den Minoriten zu Speier verschiedene
Lienen** haften.
Aus dem Cod. Heidelb. .Höf*'1, fol. Xv (25*).
In nomine patris et filii et spiritus saneti. Ego Manhardus
«ufficienti deliberacione prehabita spontaneus et bene compos mentis
moe de assensu et rogatu uxoris mee Mehtildis Iego curiam meam
quam inhabito monachis de Userstal et fratribus minoribus in Spira,
ut post decessum menm et uxoris mee predicte curia vendita ad
necessitatem monachorum et fratrum predictorum per ipsorum pro-
curatores redigatur. Siquis autem ex horedibus meis ipsam curiam
habere maluerit, C.L. mareas argenti dare teneatur monachis et
fratribus memoratis. Item lego monachis in Mulbrunne et in
Schonuowe curiam meam «x opposito curie mee, quam siquis
heredum meonini habere voluerit, XL. mar t an argenti persolvet
eisdem. Item lego vineas nieas sitas in loco qui dicitur Hart et
in Alehesheim cum curiis quas ibidem habeo monialibus in Heilin-
brucke et domiuabiis ad sanetum Lampertum: siquis autem heredum
meorum eas habere voluerit, memoratis monialibus C. mareas argenti
persolvat. l'reterea vulo, ut hec omnia in omni casu sicut a me
statuta sunt firmiter perseverent, nisi aliqiiando in parte vel in toto
in presencia iudicis et media parte consulum presente me contigerit
immutare. Acta sunt hec Spire atme doniini M'.' CU. LVI", coram
sculteto Sigulino, qui ex officio suo iuxta consuetudinetn civitatis ad-
hibuit testen subscriptos. Ebeliniim ante nionasterium, Sigulonem Huon,
Heinricum de tine, l'lricum ('luphel. Fridericum Il>echen, (Jozzonem
ante monasterium, Gozzonem de Hasclnchc, Heinricum Advocatmn,
Hartmudum. Volzonem et Cuonradum, fratres Hartmudi. Ruzsonem.
Cnolzonem, Sigulonem Huon iuniorem, Eberhardumde Durlach. Sigulo
Freide. Fridericum Sudenstil, Frizzonem fratrem Buselini Choudem.
ß
Digitized by Google
82
1264 Nov. 2.
Der Sjieicrer Bürf/er Conrad Fleizhevker r< rpfiiclitet sieh
(jeyenüher einem andern Bärifer Heinrieh an d> r Kt km zar
Zahlnntj eines jährlichen Zinses nm :1 Pfd. Heller.
Aus dem ('(»I. Heuh-Ib. X?>si, fol XXYl* (Wi.
.Tüdicks, consules et universi cives Spirenses et cet. Ad notieiam
universorum tum presencium quam futurorum citpintus pervettire.
quod Heinrieus an der ecken, noster coneivis, aput Conradum ditt tun
Fleizhecker. eoneivem nostrum. duo taleitta hallensium lej;aliurn de
curia sua quam possidet aput novam portain et de domo sua iuxta
Bcrnzonem sutorent in vieo sutorio annis singulis solvendorum
seeundum ius hereditarium et eonsuetudinem civitatis nostre duditin
hahitam et probatam. videlieet in nativitate domini partein dimidiam
et in feste beati Johannis haptiste reliquam porcionent solvendam
eonparavit. Acta sunt her presentibus Berntnnuo et Elwino Ninro.
eivium mapistris, (rotsrhaleo de vico saneti Jacobi, <Jozzone ante
nionasterium et H. fratribtis . «int schalen Seheffelino, Friderico
Ybeschono. Conrado de ('nluinha. Merkelino Lamhcshucho, »Sigelone
Fullo consulibus et aliis ydoneis et honest is per scultetuin Elwiuum
Xigrum in prescripte rei testintonium adhibitis et vocatis. Xos
autem pro huiusmodi veritatis indicin presentem litteram sijjilln nostre
civitatis ieeimus roborari. Datum anno domini MV ('(''.' LX" IUI",
in festo beati Martini.
Haue litteram dedit domina . . de Elophante . . conventui saneti
Lantperte cum censu duarum librarum hall, quas otinet (I. ohtinetl.
additis aliis quatuor lihris censuum perpetuorum.
1281 April 24. 3.
Adelheid eon der Ler/en n isch reiht dem Kfosf, r Sf. Lam-
hrerhf hii der Aufnahme i'ner Töehter Hedaiij and Adelheid
U> Pfd. Heller i'ihrlirhen Zinses.
Ans <l, m Ctnl. Ih lthlb. :i >,s>. /«/. XI h (X?vß.
Nos iudices. consules »t universi cives .Spirenses ad cunc-
torum notieiam cupintu* pervenire presentibus. quod Elisabeth de
Lein constituta eoram Cnolzone. sculteto Spirensi. attendens bette-
lieium impcnsiim sibi in duabus filiabus *uis. seilieet Hedewii;e et
Digitized by Google
83
Adelheide, a . . priorissa et conventu dominarura »ancti Lamperti,
ordinin predieatorum. Spirensis dioc. Quod easdem filias in sorores
»uns, onlinein et habitum reteperunt, dicti« . . priorisso et conventui
ae filiabus Hiiis pie propter deum contulit, tradidit ot corain dicto
Cnulzone et n<»}»is HlwralitiT resi^navit una rmn YVernhero et
dnhanne ar Hartha pueril suis in fmhismodi tradieionem et dona-
rionem expres:>e ronseni ientibus redditus deeem Iihrarum hll. sub-
srriptos cum pleno iure, si.nt n.s ntultis annis .(iiiete et parifiee
habuit et rerepit, ilirct duns libras lill. annuas et perpetua* dandas
annuatim alt . . abbate et eonvrntii in M nlnburne in festis (ieurii et
Martini. Ii ein tleeeni mir. hll. de denn» Hunonis Sinirwir Johannis
hapt. «•! in nativitate domini dandas. Iti-m de domo St hurheimer
. «mti^ua dtunui dirti Huu'onis derein mir. et Y hll. dandas in quatuor
temporum festis po-,t rineres et pust exalt a< ionein säurte rrueis.
Item de instita rf Ii« le Kblini .Iii -ti Siek sex. hll. et i|uindeeim mir.
in festis <juatu.tr tempormu anni dandas. Item deeem et noveni
unr. et sex hll. de inslita tilia.-lri h'uile^.n laniliei.«, in nativitate
domini et Johannis haj.tisle dandas. Item de dorn.» domine Rudel-
manni iimlerim mir. hll. te^to ti.t.rii et in nativitate heate .Marie
dandas. Item de tribu- doinibu«. in viro lebekuehei\urasse lihram
et XIIII hll. in nativitate l.eale Marie et tü-orii dandas. Item de
dmiio doniine \V<dpi.Tt in novem mir. et qtiatuor hll. eisdem feruiinis
dandas. Item de alia domo eiu-drm domim- nur. m tu et orte hll.
dandas eod.m iii.mIi». tVnstituit .|uo.|iie dirta Kli/aheth. ijueil <|ui-
eiim.jue heif.lum .-.in-rum r.-ntr.i j.redirla venire voluerit et pr..|. nä-
heres dirtiiruui bonorum e-w - . urijiti manas ari:enli dai.it . . |»rio-
risse et ettiiventui innm-ratis. Adiertnin r-t etiam >i di.te moniales
vel alhjuis .-aruiii nomine j.redin.»- » «jiii annuatim . . j»rimis-.e
et ronvenlui |». i j>. 1 u.» d.-bem mini-T rari nee ah ei-, distrahi M\e
Velldi. alii nai e seu wilden pre-iini}.-,. -vi T . lj»M rriisiis j.redieatnfes
•loniUs Spiren-ds in proprium j ..-im • nomine devidveiitur. Super «pio
Cliol/U predirtiK ex debilo sui ot'tieii s<m Uliduni iura ei <•• Hisllet U.lilirln
Spirensjs rivitatis adhihuit et dedit Ii..-, in lest.-, ><-iliret Sitlridtim
Hesrlieliii Fi i//.»iieiii Kpprn . . iviiuu maud-tros. < ,..u< liahunt
seniorem. Syu'eh.nnn l'ulimn. Hermanuum , Johamieiu .1.- Iforhus.
HonririliuAdvMrnl.mil. Hernln diuni .-t I tna i u in iralre>. (...t^rlial-
Clim juniorem. Y.dzmirin in -al/.lieve et .lidianu-m di.-tnm t'ranrh.
COtlsules Spirense.-. et alio* Üdedi-uos. Supri" .|ii.» presen1e> Jitt.-ra-
84
nostre civitatis sigillo ad rogatum dieto Elizabeth et eins puerorum
predictorum roboramus. Actum et datum anno domini MV ('(".' LXXX°
primo, in crastino Oeorii.
1285. 4.
Cf*l. HeifMb. .V5fii. fol XIV* (2(tr).
Iudiees, consules et univorsi cives Spirenses erklären, dafs
der Speierer Bürger Johannes Cerdo und seine Gattin Mehtildis
vor ihnen »dem Schultheifs Henricus dictus Cluphel dem Kloster
St. Lambrecht 2 Morgen Weinberg in der Gemarkung Ilagenbach
übergeben und von dem Kloster titulo locacionis pro derariata cere
annuatim danda auf Lebenszeit zurückerhalten haben. Verarmen
aber die Ehegatten ganzlich, so dürfen sie das Weingut in ihrem
Nutzen verilufsern. Als Zeugen gibt der Schultheifs Knolzouem et
Volzonem in salzhove, civium magist ros , (iothchalcum Scoflelin
seniorem, Gotschalcum filium suum. Sigulonem Pullum. Bermannum.
Syfridum Hezelin. Johannem de Uorhus. Hernhohum, Fr. Eppen.
Johannem (Vanich et Marquardum Lamesbuch consules et plures
alios cives Spirenses tidedignos. Datum a. d. MV C't'V LXXX". Vi'
feria quarta post octavam penthccostes.
Digitized by Google
85
III.
Historisehe Blätter
aus dem alten Leininger Land.
II. Teil.1)
Gesammelt von
Karl Emich Graf zu Leiningen-Westerburg,
Preniierlioiitenunt und Hriyade- Adjutant in Breslau.
I. Alte Funde in Kehrdichannichts.
[in Germanischen Museum zu Nürnberg befindet sieh unter
Nr. 1K373 das Anno 1714 gedruckte Werk: „D. M. B. Valentini,
hochfürstlich hess. Leibmedicus und Professor inGiessen, Museum
Muscorum, Natur- u. Materialienkammer, Frankfurt a. M. 1714."
In dessen IL Teil, Seite 5. fand ich in einem Artikel
Uber „l'rnis oder Aschentöpfe4' folgende bisher noch unbekannte
Nachricht über zwei im vorigen Jahrhundert — nun vor circa
ISO Jahren — gemachte interessante Funde aus grauer Vor-
zeit in der an Altertümern so reichen Dürkheimer Gegend.
Der Wortlaut besagt: „Worbey dem curiosen Leser ein andere
abentheuerische Hegebenheit erzehlen muls, welche sich bey
Tün khi im in der Graftschaft Leiningen-Martenburg vor einigen
Jahren mit dergleichen Aschentopf zugetragen wie der Lands-
ht'ir von selbiger Graftschaft der hochgeborne Gräfe und Herr /
Herr Johann Friederich Graf zu Leiningen und Dachsburg/
Men zu Appermont und Heringsholm mir es selbsten in hoher
x) Don 1. Teil siehe in den Mitteilungen des historischen Vereines
der Pfalz vom Jahro 188« Heft XIII.
86
Person gnadigst referiret und betheuret hat. Als nemlich mitten
in Kriegszeiten gemeldter Herr Graf / sammt allen Hotbedienten /
zur Lust ein Jagdhaufs auf einem hohen Berg mit eigenen
Händen erbauten auch weilen in wahrendem Bau von vielen
Trouppen/ so durchmarchirten gedacht wurde und hochge-
meldeter Herr Graf gegen einen Arbeiter diese Wort: „Kehr
dich an nichts" redete solches Hauls auch bis dato noch
„ Kehr dich an nichts" / geheissen würde, trug es sich zu dal's
man ohngefehr einen grofsen steinernen Sarek (demjenigen / so
Tab. II. Fig. 7. abgezeichnet/ in der Gröi'se gleich kommend)
unter der Krden funde woraus Se. hochgrafl. Excellenz einen
schönen Fischbehalter (worauf die Worte: „Kehr dich an nichts"/
gehauen sind) allda machen liefsen/ an welchem Ort sich zu-
gleich ein grofser irdener Topff von sich selbsten aus der Krden
in die Höhe begeben so gar/ dal's einige Laqueyen/so vorüber
lauffen wollen / dafür gestntzet und erschrocken sind / w elche /
als von Sr. hochgräfl. Kxcellenz in meiner Gegenwart im ver-
wichenen 1710 Jahre sie deswegen nochmahlen befraget wurden
solches nochmahlen bestandigst bestätigten. Ob nun dieses
von der äusserlichen Drnckgewalt der Lutft (welche etwa von
dem Sarck zuvor auftgehalten wurde) oder von einer anderen
verborgenen und übernatürlichen Ursach herrühre/ lasse jetzo
an seineu Ort gestellt sein. Zum wenigsten kommt es mit
demjenigen was oben der Herr ( Neuritis von solchen Aschen-
töpfen gedacht ziemlich überein/ zumahlen unter der Aschen
so in diesem I'rna war/ auch noch einige Heiliger1) zu sehen
waren / weiswegen sie dann von Anderen auch Ossuaria und
Ciueraria genennet werden. Allwo dieses noch zu mercken. dal's
diese Vrmv nach des obbclobten 1 In Balduini Meynung nicht auf der
»Scheibe wie sie hetitzutag von denen Hafnern gemacht werden
sondern mit den Händen aus Letten und Sand formiret seyn wie
er solches an obberührtem < )rt aus dem Augenschein dargelh.iii."
Der hier erwähnte Graf Johann Friedlich w ar zu llarten-
burg2) am 18. (28 ?) Miliz 10T.1 geboren als das 8. Kind und
M IWiirh.-n. 2) iA'ininpt-nsclK« Burg Ihm Dürkheim a ll.
87
der 3. Sohn Graf Fi iedricll Kmich's von I „eininjjrcMi-Da^-.sbur^r-
llartcnburg und dessen < iemahlin Sybilla, gebomen Gräfin zu
Waldeck- Wildungen. Graf «loh. Friedrich sueeedierte seinem
Vater 20. Juli 1698 und starb 9. Febr. 1722. Vermählt war
er zweimal: l. seit 1085 mit Dorothea Friederike geb. Grafin
V Ahlefcldt und 2. seit 1701 mit Kathaiina geb. Markgräfin
von Baden-Dorlach. Graf Job. Friederich ist der Urururgrol's-
vater des jetzigen Fürsten Ernst zu Leiningen.
Der Titel „Herr zu Dachsburg" rührt von der in Leiningen-
srliem besitz befindlichen Grafschaft Dagsburg1) im Klsass,
der Titel „Mei e zu Aspermont" von der in Lotliringen gelegenen
Leiniitgen'scheu Herrschaft Aspermont her, — Beides Titel, die
häuhV in Verbindung mit dem Leiningen'sehen Xamen vor-
kommen Der Titel „Herr zu Heringsholm" erscheint jedoch
liier zum ersten Male und bedarf daher näherer Erklärung:
Der Besitz Heringsholm liegt in .Kitland im Stifte Ripen im
Lnndosnaeslunt. Graf Friedrich Ahlefeldt erhielt Heringsholm
als Mitgift 1(557 von seinem Schwiegervater dem Grafen Rantzau.
Graf Friedlich Ahlefeldts Tochter Dorothea Friederike (geboren
Hj. Dezember 1001. f 1. März — 1(5. November? — 1698)
heiratete 10n5 den Grafen Johann Friedrich von heiningen-
Dagsburg-Hartonburg, und so übernahm Letzterer bei Graf
Friedrich Ahlefeldts Tode 10S7 in der IOrbauseinandersetzung
das (int Heringsholm, wovon belegter Titel herzuleiten ist.
Mit den Kriegszeiten sind der von 1088— 1797 dauernde
pfälzische Erbschaftskrieg und dessen Xachwehen gemeint —
eine Zeit, in der die Pfalz Unsägliches unter den rohen fran-
zösischen Mordbrennern zu leiden hatte. Während Dürkheim
und 2s Leiningische Ortschaften niedergebrannt und zerstört
worden waren, blieb die Hartenbarg dadurch erhalten, dafa
die Franzosen lOJM) eine starke Besatzung in diesen wichtigen
milit lirischen I n k t gelegt und bei ihrem eiligen Abzug 1092
nur die Anisen werke und den grofsen höchstgelegenen Turm
gesprengt hatten. Der hiebei entstandene Brand schadete blos
*) Duisburg mit nicht mit eh. ist die richtige Schreibweise.
Digitized by Google
88
dem Dachwerk der sonstigen Gebäude, so dafs die Burg bald
wieder in bewohnbarem Zustand und auch der Sitz der gräf-
lichen Familie war.
Da es heilst, dafs der genannte (iraf nebst allen Hof-
bediensteten ein Haus auf jenem hohen Berge „mit eigenen
Händen" erbaut habe, so scheint mir daraus hervorzugehen,
dafs es sich hier um eine einfache Errichtung eines Holzbaues
— einer Holzhütte, eines sogenannten „Blockhauses", id est
iSchulzhauses bei Jagden, bei schlechtem Wetter, Nacht oder
Nebel etc. etc. handelte, denn der jetzt noch stehende Steinbau,
das Forsthaus Kehrdichannichts, von dem .1. G Lehmann im
„Dttrkheimer Thal" S. 163 sagt, dafs es von Graf Friedrich
Magnus aufgeführt sei, ist sicher von sachkundigen Maurern
ordnungsmäßig erbaut worden, vielleicht nachdem der besprochene
Holzbau verbrannt, zerstört oder zusammengefallen war, jeden-
falls auf demjenigen Platze aber, auf welchem das erste
„Kehrdichannichts" errichtet war.
Soviel steht fest, dafs J. G. Lehmann in seinem „Dürk-
heimer Thal" S. 1Ö3 irrt, wenn er behauptet, dafs Graf Friedrich
Magnus dem in Rede stehenden Forsthause den Namen Kehr-
dichannichts gegeben habe. Aus obiger Nachricht Valentinas
in seinem 1712 geschriebenen, 1714 gedruckten II. Hände
seines Musei Museorum geht hervor, dafs derjenige, welcher
diesen eigentümlichen Namen erfand, Graf Johann Friedrich
war; da die gräflichen Lakaien im Jahre 1710 nochmals nach
den verschiedenen l'mstunden bei jenem Funde gefragt wurden,
— aufserdem nach dem Frieden von Kvswick 1007 — die
gräfliche Familie ebenso wie das ganze Land in grofser Not lebte,
also schwerlich gleich ein Jagdhaus „zur Lust" zu bauen im
Stande war, so wird man nicht sehr irre gehen, wenn man sowohl
die Erbauung des Forsthauses, das von ( naf Johann Friedl ich mit
dem Namen ..Kehrdichannichts" belegt wurde, als auch die Funde
jener Altertümer in die Zeit zwischen 17<)0 und 1710 setzt.
Das oben erwähnte „Durclimarschiercn" ist nicht darauf
zu beziehen, dafs die Truppen (französische) an Kehrdichannichts
89
selbst vorilbermarsehiert wären, sondern vielmehr der allge-
meine Truppendurchzug fand im Thüle unten auf der Strafse
I>urkheim-Hartenburg-rVaiikenstein statt — Patrouillen mögen
auch wohl ab und zu einmal auf den Waldwegen Dllrkheim-
Lambertskreuz gekommen sein ■-. alter am einsamen, hoeh-
mid abgelegenen Kelirdiehannichts. das von keiner Haupt st ralse
berührt wurde. fand kein ..Murhmarschiren" \vn Trnppenzügen
statt; defshalh lafsf sich am h diese von Lehmann abweichende
Namenserkli'uung iuimerliiii leicht verstehen. I >eun sollet jetzt,
wo das I )iirk|je'mier Thal durch die emporgewachsene Industrie,
durch die bessere Strafe und die t'i iedlichen geordneten Ver-
hältnisse, oft so reichlich von Kuhrwerk und Fufsgangern
belebt ist. kummt doch nur seilten ein Tourist nach dem idyllischen
Forsthausc - wir stiller muls es da oben in jenen
kriegerischen Zeilen, in denen ringsum die hegenden entvölkert
waren, gewesen sein, seihst wenn tief unten im Thale die
Strafse wiederhallte vomTiitt und Lärm marschierender h'egi-
menter. Die I )i'u fer waren aufgebrannt, die Lewohner vei triehen
und oft die Hälfte der Kinwohner einer ( »rtsehal't getödtet uder
durch Knlbehi iing gestorben höelistens ein Wilddieb oder
ein Versprengter suchte einmal die Kinsamkeit .auf also ist
es recht gut möglich, dals «'Iraf.loh. friedlich zu jenem Arbeiter
in Rücksicht auf das oft laute Treiben im Thale unter Hinw eis
auf diese Kinsamkeit. die begünstigt war durch hole- Lage und
durch die Abgeschiedenheit des <)rb->. heruliigeiid sagte:
.Kehr dich an nichts!"
.). <i. Lehmann. Hürkheimer Thal. S. ic.aj) schreibt die
Benennung .jenes Lciningen'-chen K«u-stliause> dm Jagd- und
Forst.streitigkeiien zwischen Chai-pfaiz und Leiningen zu. und
bin ich auch der Meinung, dafs dies bei den anderen beiden
nahegelegenen Forstliaiisen. ..M in rmirnn ht\ ie[" und ..Sehau-
dichiiichtum" zutiiti'i. Ivs \<\ \idlk>>mmen -laublich. dal< der
'i l'itl ..öl n,.', ilci : Aul-. Ii-, l'ni/ I l'ci1/. i S. :;ig
Kiihy. m:il. und kl,. ,1/ >. „. -N-j. V-.i-r l:,is.|.-i ^ \': ,i/r-:. ,. ,■
ISSl», S. TU. .M. -litis. Diekli. im umt -.•in- t " im-lmn- n s. [Ii- ,. ...
90
Name „Kehrdiehanniehts" auch wirklich auf die bei Valentini
oben beschriebene Art entstanden ist, «nid vermute ich. dals
man hierauf in den unruhigen Zeiten die ursprüngliche Bedeutung
dieses Namens vergals und erst später in den gegenseitigen
teils mehr oder weniger ernsten Neckereien als „geschmack-
volles" — ? — Gegenstück jene beiden anderen Namen mit
dem Hintergedanken „freundnachbarlieher" Drohung bei den
neugebauten Porst- und Jagdhäusern schuf.
Kehrdiehanniehts steht heute noch, während die beiden
anderen als Forsthäuser eingegangen sind. An Kehrdiehanniehts
ist noch anfser Karyatiden und Löwen ein Steinrelief erhalten,
das nach den obigen (Quellen den Grafen1) Friedrich Magnus
von Leiningen darstellen soll. Da diese recht guten Skulpturen
unmöglich gleich nach der kriegerischen Zeit, in der allerwegen
Not und Armut herrschte, entstanden sein können, so gewinnt
wohl meine Ansicht an Wahrscheinlichkeit, wonach das erste
Kehrdiehanniehts ein einfacher von Graf .Job. Friedlich auf-
geführter Holzbau — ein Blockhaus — war, und d;is jetzt noch
stehende zweite Kehrdiehanniehts eist später in besseren Zeiten
von (iraf Johann Friedrichs Sohn, (iraf Friedrich Magnus, in
Stein und mit künstlerischer Ausschmückung gebaut wurde, —
wobei vielleicht nun erst zum Hohn des churpfiilzer Nachbarn,
an den alten komischen Namen, nur im andern Sinne ange-
knüpft wurde.
Der wiederholt angeführte Graf Friedrich Magnus2) ist
der 4. Sohn des Graten .loh. Friedrich und dessen zweiter
Gemahlin, Katharina, geborenen Markgiälin von Baden-Durlaeh ;
Friedrich Magnus ist geboren 27. März 170.1, succedierte seinem
Vater 9. Februar 1722 und starb 28. Oktober 1756.
Welcher geschichtlichen oder vorgeschichtlichen Penode
der aufgefundene Steinsarg -- der spätere Fischbeliältcr —
angehörte, dies festzustellen überlasse ich anderen Federn, die
in jener grauen Vorzeit genauer Bescheid wissen. Ich weise
') Xi.-lit „Kürst.'tr. wir us in M.'hlis. Dürkheim timl -' in.- I.'iiiiHumil'
.S. 119 liuifct. — Mnsriius ist liiur Vorniuiiu. nicht epithuton onians.
Digitized by Google
91
nur darauf hin. dals Valentini die Gröi'se als der gleich-
kommend bezeichnet, welche der ..auf Tab. II. Fig. 7" abge-
bildete römische Steinsarg hat; vielleicht führt diese Notiz
zur annähernden Bestimmung der Zeitperiode, aus der diese
Steinkiste stammt, vielleicht veranlal'st sie auch weitere l'nler-
suehungen in der Umgebung dieses Jagdhauses.
Was aus diesem Sarg, bezw. Fischbehälter geworden ist.
ob er noch irgendwo existiert oder durch den Zahn der Zeit
oder durch Menschenhände vernichte worden ist, konnte ich
nicht feststellen; jedenfalls besagt eine mir gefälligst gewordene
Nachricht vom 81. März 1889 ..dals sich beim Forsthaus
Kchrdichannichts kein steinerner Fischbehälter vorfindet und
dals laut gepflogenen Recherchen sich auch Niemand eines
solchen erinnern kann."
Erwähnen will ich noch, dal's der III. Tril des Eingangs
angefühlten Valentini'schen Werks, ..dem hoclurebohinen Gräften
und Herrn, Herrn .Johann Friedrich Gräften zu Leiningen und
Dachsburg, Herrn zu Aspremont und Heringsholm, etc. etc.
meiuem gnädigsten Gräften und Herrn!* gewidmet ist, und
dal's es in der hierauf folgenden Dedikationsvorrede heilst :
Hochgebohrner (iraff, (inädiger Herr!
Euro hochgräfflichc Excellentz geruhen Sich gnädigst zu er-
innern / dals/ als dieselbe vor einigen Jahren auf dero lustig- und
curiosen Berg- und .Jagthaus / Kehr dich an nicht« genannt mir
denjenigen Ort wo sieb so wunderliche Avanture mit dem Heyd-
niachen Aseheiitopft* begeben in Selbst - hoher Persohn zeigten/
auch diejenigen Dienere / so solches gesehen / vorstelleten ich
darauff alles dem IT. Tomo des Musei Muse"runi einzuverleiben
versprochen habe.
Wann dann ermebltes liueh / durch (iöttliehe (Jnnd und Seegen
nunmehr auch zum Stand gebracht / und nicht allein diese sondern
auch einige andere ( urioMtäten , welche in Kurer hochgräffliehen
Excellentz schönem Land zu finden sind darinnen angemercket
hal»; auch aus hero gnädigsten I >isciir»cii / welche damalen von
denen sogenannt«!) Barometern Thennoinetern und dergleichen
heut zu Tag berühmten Instrumenten fielen/ zur (•einige verstanden/
Digitized by Google
92
welch ein groffes Beilagen und Vergnügen Sie von dergleichen
Dingen nehmen und empfinden.
So habe aus unterthänigster Contidenze die Freyheit nehmen
wollen Eurer Hoch - Gräflichen Excellentz die hierbey gedruckte
Zeug- und Rüstkammer der Natur öffentlich zuzuschreiben ' und
zugleich vor alle mir wie auch meinen respective Geschwistern /
Kindern und Verwandten bis daher so vielfältig erwiesene Hoch-
Gräffliehe Gnaden-Bezeugungen in tieffster Reverence allen ersinn-
lichen dcmuthigeti Dank zu sagen.
Gott der einzige Schopffer. R.egierer und Erhalter der Natur /
(so auch durch dieses Buch ewig gelobet und gepriesen seye ! )
wolle Euer hochgräfflichen Excellentz samt dero hochfürstlichen
Frau Gemahlin / Junger Herrschafft / und dem gantzen Hoch-Gräff-
lirhen Haus bey diesen so gefährlichen Kriegs- Läufften in seinen
Schirm und Schutz nehmen mit einem baldigen Frieden erfreuen
und in allem Seegen an geistlichen und leiblichen Gütern erhalten /
welches von Grund meiner Seelen wünsche als Euer hochgräfflichen
Excellentz unterthänigster Diener
Michael Bernhanl Valentini.
Axchinter und Professur zu Giefsen.
Fürwahr eine Musterleistung des schwülstigen Stils des
vorigen .JahrhunderLs !
Zum Schlüsse bemerke ich. dals Valentini im II. Teil
pag. 20 auch erwtthnt, „dals er in der Clratfsehafft Leiningon-
Martenburg auf dem Baltenberg lange Sandsteine gefunden,
welche wie die Orgelpfeifen bey einander stehen und alle
gleichsam von unten bis oben aus durchbohret sind, in deren
Muhle, ein gelber reiner Sand zu finden. u
Er meint hiemit die sogenannten Blitzröhren, die man
heute noch vielfach im Battenberger wie im benachbarten
Neu-Leininger Berge tindel ; von ihnen schreibt Dr. C. Mehlis,
Bad Dürkheim, S. «">: „Ihre Entstehung schrieb man früher
dem Einschlagen des Blitzes in den eisenhaltigen Boden zu;
neuere Forschungen sehen in diesen oft ful'sdicken und inanns-
langen Kohren das Produkt oberirdischer Infiltration mit Wasser."
I
9:3
2. Abgeschlagener Angriff auf die Harden-
burg.
Auf welche Art die Hartenburg einmal vor einer Cber-
rnmpelung bewahrt wurde, schildert nachstehend beschriebene
Kpisode, die ich in „D. Valentinfs Zeug- und Rüstkammer
der Natur oder des sogen. Musei Museonim. Krankfurt a M. 1714."
III. Teil, pag 00, im XVI. Kapitel, „von denen Fem und Ver-
gröfserungsglJlsern" §. 1 verzeichnet fand; es heilst daselbst:
„Ks knme auch in dem vorigen Frantzösischen Krieg dem
altern Heini G raffen von Leiningen- Hartenburg sein Perspectiv
sein u ohl zu statten, als eine Frantzösische Partie1) sich an
sein Residentz-Schlol's Halte:. bürg machte und die arme Leute,
so ihre Sachen daliin gefluchtet hatten, in die grofste Angst
und Wehmuth setzte. Dann als dieser generöse Herr hoch-
seeligsten Angedenkens aus dem Fenster des Schlosses wahr-
nähme, dafs der Ofh'eirer, so die Partie führete, immer von
einem Raum zum andern Sprunge, um alle Avenuen zu recog-
wweiren, schlüge er seine Pirsch- Büchse an, legte ein Perspectiv
darauf, und als er den Partisan recht gefasset hatte, Hesse er
das Perspectiv sinken, druckte los und traff denselben, dafs
er alle Viere streckte, die Soldaten denselben in einen Mantel
wickelten, und in aller Eyl sich davon machten, worauf er2)
in der Kirche 8) worin sich die Leute reterirt hatten, so balden
das Te deum laudamus singen Heise."
Dieses Buch ist 1714 gedruckt, zu einer Zeit also, in
der Johann Friedrich Graf von Leiningeu- Hartenburg noc!'
lebte; da der Verfasser jedoch sowohl vom „vorigen französischen
Krieg**, als auch vom „älteren** Herrn Grafen „hochseeligen
Angedenkens" spricht, so kann der Letztere nur Graf Friedrich
Kmich v. Leiningen- Hartenburg, gel oren 1621, gestorben 1698,
der Vater Graf Johann Friedrichs, sein; somit ftLllt der „vorige
französische Krieg" auch in die Lebenszeit Graf Friedrich
l) StreifpartfM. — 3) Nilmliih drr (.Jrat*. — 8) Ks ist hier die llurp-
kapelle gemrint. Siehe Lehmann, Diirkheimer Thal. Seite 230.
Digitized by Google
94
Emich 's und mul's daher der dritte französische Eroberungskrieg,
der sogenannte pfälzische Erbsehaftskrieg von 1088 — 1097
gewesen sein.
Die Hartenburg war eine der wenigen Burgen, welche
in diesem Kriege nicht wie fast alle pfälzischen Hingen zerstört
wurde; nur das Dachwerk, der Hauptturm, und die Aulsen-
werke litten 1089 bzw. 1692 durch Brand Schaden, so dals
die Burg bald darauf wieder bewohnt wurde. .Später jedoch,
wahrend des Revolutionskriegs 1794 wurde sie vollständig ein
Raub der Flammen und ist seitdem Ruine, erfreut aber heute
noch jeden Geschiehtskundigen oder Naturfreund durch die
gigantischen Ruinen und die köstliche stillromantische Lage im
schönsten Thale der Pfalz.
Graf Friedrich Emich war geboren ü. Frebruar 1021,
snecedierte seinem Vater 25. Oktober 1043 und starb 20. Juli
1098. Vermählt war er seit 10. Januar 104 4 mit Sibylle
geborenen Gräfin von VValdeek-Wilduugen.
Oben beschriebene Episode scheint die gleiche zu sein,
welche LehmAim in seinem „Dürkheimer Thal" 1834, S. 200
andeutet, woselbst er nach „Manuskripten" *) anführt : „Da i. J.
1713 die Franzosen abermals in die Pfalz einfielen und aus
Furcht vor denselben viele Effekten aus der l'mgegend nach
(der) Hartenburg geflüchtet waren, so wurde dieselbe von dem
dem Heere nachziehenden Gesindel ebenfalls nicht verschont.
Ja es kamen einst mehr denn 1000 Marodeurs davor und
begehrten Einlal's oder drohten, (iewalt zu gebrauchen. Graf
Johann Friedrich aber, der sich in der Burg befand, begegnete
diesen Räubern mit solchem Nachdrucke, dals ihnen die Lust
danach vergieny. nachdem sowohl ihr Anführer als auch viele
Genieine getödtet waren "
Wenn auch Lehmann hier diese Episode in's Jahr 1713
verlegt, so möchte ich (loch glauben, dals er bezüglich der
Zeitbestimmung irrt und dafs der Vorfall zufolge der genau
zu bestimmenden Person des Grafen Friedlich Emich, der ja
l) Heute nirlit mein- bekannt .»der aufzufinden.
Digitized by Google
95
1698 schon starb, früher, in den pfälzischen Erbschaftskrieg,
etwa in die Jahre 1689— 1692 zu setzen ist. Da Lehmann's
(Quelle „Aus Manuskripten" nicht mehr aufzufinden ist, obwohl
ich fast den ganzen reichhaltigen historischen Nachlafs Leh-
mann'.? über das Haus Leiningen angekauft habe, so ist es
unkontrollierbar, ob Lehmann die Zahl 1713 selbständig berechnet
und hinzugefügt oder in dem möglichenfalls tragwürdigen
„Manuskript4 schon vorgefunden hat.
Ein anderer denkbarer Fall wäre allerdings auch der,
dafs Valentinas und Lehtnann's Episoden nicht ein und die-
selben sind, sondern sich wirklich zu 2 verschiedenen Zeiten
ereigneten, die erste unter (i rat" Friedrich Emieh etwa zwischen
1689 und 1692 und die zweite unter Graf Johann Friedlich
im „spanischen Erbfolgekrieg" (1701 — 1714), in dem die Fran-
zosen, das alte pfälzische Erbübel, 1713 erneut, wenn auch mit
geringerer Wut in die Pfalz eingedrungen waren. Verlockend
mui's ja die stolze und feste Hing den im Thale unten daran
vorbeimarschierenden Truppen immer erschienen sein. Näheres
wird sich wohl schwerlich jemals feststellen lassen; doch ist
dies auch nicht allzuwichtig. Jedenfalls durfte wohl mancher
Handstreit h auf die begehrenswerte Burg versucht und ver-
eitelt worden sein.
3. König Friedrich Wilhelm II. von Preussen
auf der Hardenburg.
Im Pfälzer Museum 1885, Nr. 12, Seite 93, veröffent-
lichte ich einen Artikel über die Anwesenheit des Königs
Friedrich Wilhelm IL von Preufsen auf der Hartenburg bei
Dürkheim a/H , in dem sich hinsichtlich der Bestimmung der
einzelnen Leininger Persönlichkeiten ein Irrtum eingeschlichen
hat, den ich vor Kurzem bei Gelegenheit anderer Studien selbst
bemerkt habe; ich gebe daher den beregten Artikel abgeändert
und nuu richtig gestellt hier wieder.
Digitized by Google
06
In der Vofs\schen Zeitung- vom 24. August 1793 findet
sich nachstehende Nachricht:
Oppenheim, 11. Aug. 1 79*1. (Hestern Abend um 5 Uhr
fuhren Seine Majestät der König von Preufsen von Türkheini nacli
dorn Bergschlofs Hartenburg, welches das alte Fürstlich Leiningischc
Stammhaus ist. Bei der Annäherung des Monarchen ertönte eine
frohe Musik, und das durch ihn gerettete und von Deutschlands
Feinden befreite Volk bezeugte ihm seine Freude durch allgemeines
Vivatrufen. Am Fuf»e des Herges wurde der huldreiehe König
von dem Fürsten bewillkomnit und der neugehorne kleine Prinz ')
überreichte Ihm einen Lorbeerkranz. Die Güte, mit welcher Friedrich
Wilhelm den Dank der Nachkommenschaft empheng, rührte alle
Anwesenden, und Ihm flössen überall dankbare Thränen. Der
Monarch besah hierauf das ganze Schlofs , besonders die merk-
würdigen alten Rittergefängnisse und fuhr hierauf wieder nach
Türkheim.
Zur näheren rOrklärung diene Folgendes : Nachdem Custine
im Herbst 1792 mit einem französischen Heere die ganze Hardt
entlang gezogen war und sich der Städte Speyer, Worms und
Mainz bemächtigt hatte, winde Letzteres bei Ausbruch des
eisten Koalitionskriegs anfangs 1793 von einem preu Isischen
Heere «eruiert; Fouragierungen und Rekognoscierungeu der
Preufsen gingen bereits am (J. und 7. Marz 1793 bis in die
(irünstadt-Durkheimer (legend und nach Altleiningen. Die
Franzosen marschierten am 19. Marz aus Mainz ab und über
Kreuznach- Alzey- Worms-Pfeddersheim längs des (Jebirgs nach
Landau. Am 30. (oder 31.?) Marz plünderten sie das Dorf
Altleiningen und zogen am 1. April Morgens aus Dürkheim
ab, während die Preufsen Nachmittags bereits in diese Stadt
einrückten.
Da durch sie die (legend von den Franzosen gesäubert
wurde, und noch überdies am 22. Juli 1793 Mainz sich den
Preufsen übergeben hatte, begreift man, warum Konig Friedrich
Wilhelm II. am 10. August als „ketter" und „Befreier" bo-
grttfst wurde.
>) Damals .r>» 3 Monat ah '
Digitized by Google
97
Leider war dieser Feldzug trotz aller preufsischen Siege
von Pirmasens (14. September 1793) und von Kaiserslautern
(22 Mai 1794) erfolglos, da sich die Österreicher aus Belgien
zurückzogen, was auch die Preußen nötigte, aufs rechte Rhein-
Her zurückzugehen. Die Folge war, dal's das linke Rhein-
Her - die arme vielgeplagte Pfalz — wieder in die Hände
der Franzosen fiel (Friede zu Hasel 1795).
Anfang 1794 kamen sie wieder nach Dürkheim und ver-
brannten am 29. März die Huttenburg -- 7 Monate nach jeuem
Besuche König Friedlich Wilhelms.
Der oben genannte Fürst war der Fürst Karl Friedrich
Wilhelm zu Lehmigen. Derselbe war geboren am 14. August
1724, vermahlt 24 .Juni 1749 mit Christine Wilhelmine Luise
geborenen Gräfin zu .Solms-Rödelheim, und starb 9. Januar 1807.
Der erwähnte kleine Prinz, sein Knkel, ist der damalige Prinz
Friedrich Karl Heinrich Ludwig Emich gewesen, der jedoch,
1. März 1793 geboren, am 22. Februar 1S00 schon verstarb.
4. Zwei Grabschriften für Schloss Altleiningen
aus dem 18. Jahrhundert.
In meinem Leiuingen'sclien Privatarchiv befindet sich ein
Manuskript „Kurtze Beschreibung und Historische Begeben-
heiten des Schlosses und Stammhaulscs Altenleiningen aus
Originalurkunden zusammengetragen", das der hochgraflich
Leiningen-Wcsterburg'selic Archivrat .7. L. Knoch 1759 ver-
faßt hat.
In demselben fand ich zwei ,,< irabschriften*4 verzeichnet,
die dem Andenken des von den Franzosen 1(590 zerstörten
Schlosses Altleiningen gewidmet sind und von denen die Line,
wahrscheinlich die Zweite, als (iedeuktafel im vorigen Jahr-
hundert in der Schlol'sruine aufgerichtet weiden sollte. Da dies
jedoch unterblieben ist, mögen dieselben hier eine Stätte finden.
7
Digitized by Google
-
98
Die Erste lautet wörtlich:
Hier
unter dem Schutt
dieser Mauern
eines der ältesten Schlössern Teutschlands
liefet begraben
das andenken
eines denen Kayfser liehen Avocatoriis
gehorsam gewesenen
Hcrni Gratfens zu Leitlinien:
welcher,
durch den anverlangten Gehorsam
seine
Wohlfahrt
Land und Leuth
und
diese seine Resident/
dem Ruin der FiantziVsischen Grausamkeit
Anno l(ü)()
anfopflern müssen.
Dattlr die Wieder Vergeltung.
Requiescat in pace.
Mein Alter war voll Pracht.
Doch muis durch Ranch ersterben
Weil tonische Treu und Zwang
Krweckten mein Verderben.
Die zweite Grabschrift, die „Verbesserung dieser vorigen
Iiiscript: Lapidar:", wie sie der Verfasser nennt, lautet:
Vorbeigehender
Stehe still und betrachte
die zerschmetterte un<l zertrümmerte ( berbleibsel
Kines Schlosses,
welches über ein halblausend .Iahte
unter vielen anderen
99
in Teutschland,
an Ansehen und Pracht
bervorgeraget hat ;
dessen In habere,
die an Tapfl'erkeit und teutscher Redlichkeit,
fast von undenklicher Zeit her
berühmte
Herrn Gräften zu Leiningen
vorneinlich
der letztere Bewohner
an diesem seinem Stammhaufs,
Kür den, dem Hanls ( »streich bezeugten Gehorsam
aus Hache Frankreichs
Im Jahr 1090
ein Hauch und ßrandopffer
werden müssen.
Was Fried und Kinigkeit HuO Jahr erhalten,
Hat plötzlich Krieg* und Rauch zu Trümmeren zerspalten.
Hin Verfasser dieser originellen „Grabschrift enu ist nicht
angegeben, doch ist es nicht unmöglich, dal's der Archivrat
Knoch selbst der Yerfertigcr war; wenigstens lalst dies die
überreichliche Spende an Lob vermuten.
Der letzte Bewohner der Stammburg Altleiningen war
Philipp Ludwig ( I rat' zu Leitungen- Westeiburg der Hixinger
Linie, geboren im Februar 1652. In Paris nach damaliger
Mitte erzogen, wurde er 1(>71 katholisch, trat in die franzosische
Armee ein und beiratete die reizende Gabriele Marquise de
Hönze zu Paris am 26. Dezember 167$. Heim Ausbruch des
Krieges zwischen dem deutschen Reich und Frankreich rief
der Kaiser den Grafen zurück, der dann auch schließlich IßKM
aus dem französischen Heere aus- und in's Reichsheer eintrat.
Auf dieses bezieht sich der in beiden ( Jrabscln il'ten erwähnte
„Gehorsam gegen das Haus Österreich", welcher freilich für
Graf Philipp Ludwig verhängnil'svoll wurde; denn die Fran-
7*
Digitized by Google
100
zosen rückton 1090 vor Altleiningen, das durch eine „Frey-
kompagnie von 100 Mann" geschützt war: Letztere ..verliefsen
jedoch das Schlots durch einen Ausfall hey Xaeht und gaben
es mit allen Mobilien und anderen dahin geflüchteten Sachen
der frantzösischen Grausamkeit Prcifs; darauf dasselbe geplün-
dert, verbrannt und durch eingelegte Minen an verschiedenen
Orthen gesprenget wurde.'41)
Das ganze Leininger Land ward in dieser Zeit gleich
der übrigen Pfalz durch die Brandschatzungen der Franzosen
verwüstet und zu Grunde gerichtet.
Graf Philipp Ludwig, der kurz zuvor aus Altleiningen
geflohen war. lebte eine Zeit lang in Mainz und wmde wieder
protestantisch. Der ('hurfürst von der Pfalz nahm sich schliess-
lich seiner an und machte ihn im Laufe von einigen .Jahren
zum Geheimen Rate, Gcnerallieutenant und Gouverneur in
Heidelberg. Auf des Churh'trslen Empfehlung wurde er später
auch kaiserlicher Generalfeblwachtmeister und Gouverneur von
»Siebenbürgen. Es heilst ausdrücklich von ihm . dals er mit
Auszeichnung im Türken- und im spanischen Successionskiiege
gefochten hat.
Am 10. August 1705 tiel Graf Philipp Ludwig in der
Schlacht von Cassano auf dem Felde der Ehre durch eine
französische Kugel bei dem von ihm angeführten Sturm auf
die Brücke über den Kilorto.
Seine erste Gemahlin Gabriele, geborene Marquise de
Hönze, starb am 24 Dezember 109s zu Oberbroun, worauf er
Sydonia Therese, geborene Freiin von Eibiswalde loun hei-
ratete. Sein einziger Solin Job Karl, geboren I L April 1074.
starb vor ihm am 24. Juni 1700. und erlosch die Hixinger Linie
des Leininger- Westerburger Hauses mit Graf Philipp Ludwig.
M Kii'.rli :i. a. <).
Digitized by Google
101
5. Der Freiheitsbaum von Altleiningen.
Ober dem merkwürdigen Brunnen zu Anleitungen, aus
dem das Wasser direkt aus dem Felsenlager in 20 dicken
Köhren ausströmt, erhob sieh bis 1883 eine Linde, der hier
ein kurzer Iiistoriseher Nachruf gewidmet sei.
Nach mündlicher Oberlieferung wurde sie im Geburts-
jahre Kaiser Wilhelms des »Siegreichen, 1797, gepflanzt; doch
werden auch die Daten: l. April 1790 und 1. oder 2. April
1798 als Tage der Pflanzung angegeben; Herr Pfarrer (und
iSchulinspektor in Bergzabern) M. L-»ng, der viele Jahre in
A Kleiningen segensreich gewirkt und eine historisch interessante
Pfarrbeschreibung aufgestellt hat, sagt in Letzterer: rDen 1.
oder 2. April 1798 wurde der Freiheitsbaum (die jetzt noch
über dem Brunnen stehende Linde) gesetzt Zur Feier wurde
Kallstadter Wein gekauft für die Gemeinde aus der Gemeinde-
kassa, und wurde der Baum auch damit angegossen. Den 24.
.Januar 1804 wurde ein Geländer um den Freiheitsbaum ge-
macht/' Letzteres geht aus einer Quittung hervor, die sich,
noch erhalten hat ; sie lautet : „Maire Walter fordert an die
Gemeinde für 1 Vrtl Leinoel zur Reparation des Gemeinde-
brunnens und für gelieferte Latten an das Geländer um den
Freiheitsbaum 12 franes. Altlein, am 25. Messidor 13.u Der
Datumist der 14.. Juli 1805(nicht 1804. wie oben bei Lang a. a.< ).) ;
„13U bedeutet das Jahr 13 seit Abschaffung des französischen
Königtums (21. Sept. 1792) und seit Gründung der Republik.
Auf dem Baume selbst hing eine Zeit lang nach der
Pflanzung eine rote phrygische Mütze.
Hinsichtlich der Freiheitsbi-lnme besagt ein ..Dekret der
Xationalconvention" vom 3. Pluvios 2, „dals in jeder Gemeinde
ein Freiheitsbaum gepflanzt werde; dieser Baum ist unter der
Aufsicht des Maiers maire), welcher über die Beschädig-
ungen, die er leiden könnte, einen Verbalprueeis proces
verbal = Protokoll) aufzusezzen hat. Jede Gemeinde, in
deren Bezirk ein Freilieitsbaum umgehauen worden, ist schuldig,
Digitized by Google
102
innerball) der Dekade einen anderen zu setzen etc. etc. Gesotz
v. 24. Nivos G. Art S; das Verbrechen der Verstümmelung
der Freiheitsbäume wird mit 4 Jahren Einsperrung bestraft;
6. Art. 4."
Als Altleiningen schliesslich nach der traurigen fran-
zösischen Periode bayrisch wurde, blieb diese Linde, der
Zeuge stürmischer Zeiten, ruhig stehen und grünte als
Schmuck dos Brunnens — ohne republikanischen Beigeschmack
— lange Jahre, bis sie. die zu gleicher Zeit mit dem kleinen
Prinzen Wilhelm von Preui'sen erstanden, am Todestage des
grolsen Kaisers Wilhelm 1. niedersank An demselben Tage,
an dem sich zu Alldcul Schlunds unsäglicher Trauer die Augen
des Vielgeliebten schlössen. — am \). März lsss — zog ein
gewaltiger Sturmwind über das stille Leininger Thal, der
Abends 3 4ll I hr die schone Linde brach und niederwarf.
Ist die historische Denkwürdigkeit dieses Haumes auch
keine, bedeutende, so ist er doch Zeuge wichtiger Ereignisse
und sicher wert gewesen, dal's man das zufällige Zusammen-
treffen seines Anfangs und Endes mit dem Aufgang und Nieder-
gang unsres deutschen Heldenkaisers erwähnte.
6. Schenkgerechtigkeit in Dürkheim a/H.
Wie hoch im vorigen Jahrhundert eine Schenkkonzession
zu stehen kam, ersieht man aus nachfolgend wiedergegebener
Lrkunde, die ich vor Kurzem in Frankfurt a/M. auffand und
die sich nun in meinem Familienarchiv befindet Sie lautet:
Wir Johann IViederich «Jraff zu tciniiiircn lud Duchshurg.
Herr zu Asprcinoiit etc. etc. halten auf I ntert harnest es Ansuchen
Fnlseres Ih'lr.uers und Mc/l'ois Johann Nicklaufs llotlnianu /.u
Inirckheim Ihme ein Schild. .Zur (JüluVneji IMuni" t;enannt. au^-
znsi ecken lud <ler Wirthschaft bleich anderen zu tivihen. (Jnüdiust
erlaubet; Für welche Schil.l-I icrechtii;keit Kr füntfcig rtlilr Lud
zwar jet/.o öo Ii. haar erleben. die I hrigen 25 H. aber über* Jahr
Digitized by Google
103
vollends gegen Quittung bezahlen sollt-, Zu Mehrerer Versilberung
haben Wir «Heises eigenhändig unterschrieben Und Unl'ser Ciräfft.
Insiegel bevtrucken lassen.
(•eben zu Hardenburg den 26. Martij 1716.
iL. S. I Johann Friederich Graff zu Leiningen.
Unter „Schild" ist hier selbst redend ein Wirtshaussehild
zu verstehen.
Bezüglich des hier erwähnten Beichsthalers ist zu be-
merken, dafs liier nicht der alte Reichsthaler (nach dem Leip-
ziger Ful's das doppelte des Guldens) gemeint ist, sondern der
Zählthaler, von dem der Gulden das 2 »fache war. Die Leiningen-
Westerburger Gulden von 1675 und 1676, sowie viele andere
(iulden tragen daher auch bald die Bezeichnung „ü()a (= Kreuzer)
oder ,.2 3U (= Thaler). Ks sind hier somit 50 Thaler = 75
(iulden (50 -f- 25 fl.)
Der Aussteller der Urkunde ist der in diesen Blättern schon
mehlfach vorkommende Johann Friedrieh Graf zu Leiningen-
Dagsburg-Hartenburg, geb. 1661, f 1722: er hat diese Ur-
kunde eigenhändig unterschrieben und sein .Siegel in rothem
Siegellack unter dieselbe gesetzt; es zeigt unter derErlaucht-
grafcukronc einen von einer Ordenskette umgebenen ovalen,
quadrierten Schild, in dessen Feld 1 und 4 das Wappen der
jüngeren Linie Leiningen 3 (2,1) (silberne) Adler (in Blau)
unter (rotem) Turnierknigen. in Feld 2 und 3 der (schwarze)
Löwe unter (goldenem) Glevenscepter (in Silber) von Dagsburg,
und im Mittelschild das (silberne) Kreuz (in Hot) von Asper-
mont erscheinen.
Anfragen beim Bürgermeisteramt Dürkheim a/FL d. d.
.} uiii 1NK9 ergaben, dal's sowohl die Wirtschaft „zur goldenen
Blume" heute nicht mehr existiert, als auch, dal's trotz Nach-
forschungen in den Kirchenbüchern Nachkommen jenes .Johann
Nicolaus Holtmann nicht mehr aufgefunden wurden.
Digitized by Google
10-4
7. Vnderrichtung meinem
Genedigen Junckernn Von Westerburgk.
Für das höchste Vndt das allerbeste, so solt ihr das
oberste glitt, das ist der allmeehtig ewig gütiger Gott, der
vber alle Herrn ein Herr ist, lieb haben vndt inn des1) furcht
leben, seine geholt halten, vndt nicht verschmehen, so wil er
euch vndt ewer leben niininer mehr verlassen, sondern euch
vndt ihne geben hie vff erden, ehr gut vndt gesundtheit vndt
dann die ewige seeligkeit.
Darnach solt ihr ein getreu vndt fleissig vftsehen haben
vf ewer arme leut, die euch liie vtf erden nehren vndt hin-
bringen. Vndt ihr leib vndt gut nacht vndt tag fuhr euch
settzen müssen; die wolt genediglich hören Vndt freundtlieh
bescheiden inn ihrem 2)
vndt ihne getrewlich nach
verstandt, inn ihren sachen nehren
vndt sie auch zu ihren
eweren besten Vermögen schirmen
handt haben.
Wollt auch einem iglieben3) inn eueren gericht. da ihr zu
gebieten vndt verbieten habt. vnuerzeu«.'lich recht wieder fahren
lassen, vndt eweren amptleuten nitt gestatten, dafs sie das recht
vft'schlagen, den armen zu schaden, es wehre dann dafs zu Zeiten
einem armen die gütlichkeit nüttzer wehr,4) dann das recht.
Wollt auch, so best, ihr möget verhütten, durch euch vndt
die eweren, dafs niemandt liederlich vndt vnrechthYh vmb sein
ehr vndt gut bracht werde, denn es ist eine sündt die taglieh
zu (iott ruft, vndt der armen stim wird! erhört zum offen mal.
vndt sunderlich die, denen vnreeht geschieht
Wollt auch ewere arme leut nit liederlich gegenn euch
versagen lassen, es sey durch ewere amptleut oder knechte,
sonder lasset nur die armen für euch kommen vndt höret sie selbst
vndttindet ihr, dafs euch ewer amptleut vndt knecht gerinnet haben.
i) — il.^s.'ii. — *) verwisHu. • - 3; — jeirlirlu-ii. --*)•- wiirv.
Digitized by Google
105
so strafft sie, hat aber ein armer verbrochen, den solt ihr genadt
beweissen vndt ihn nicht straften nach des amptmanns vndtknechts
raht, dann zum offermal wirdt prallten inn neidt vndt hals.
Lasset ewer knecht vndt diener nicht ewer meister werden
vndt sey ilinen nicht zu gemein mitt worden, vff dafs sie ein
vffsehen vff euch haben, euch fürchten vndt ewres willens sein,
lasset ihr sie vber euch meister sein, so ist es eiu Zeichen
cwers Verderbens, sehet an eweren Vettern Landtgraff Hessen,
der wahr seiner knechten knecht vndt sie herm, ihr befindet
aber, dafs es niemals genutzet, sondern merklicher schaden
darufs erwachsen ist.
Wollt auch ewer arme leut mitt t'rondiensten vndt anderen
Vnziemlichen Dingen nicht beschweren, sondern ihnen genedig
sein, vndt die frondinste thun sollen, dafs sie die zu Zeitten
thun, so sie am allerwenigsten zu thun, vndt nicht ihr arbeit
dardur1) ver(loren?) werde, das bringet dem annen ein grossen
willen vndt neygung, dafs er gegen euch desto williger ist was
er auch thun soll.
Item wollet auch nicht lichtlichen Schweizern vndt lieb-
kosen! glauben, sondern wann euch einer etwas sagt, so er-
fahrt euch darnach vndt lengt er euch, so glaubt ihm nicht mehr.
Wollt euch auch an ruhlose2) leut, die da Gott oder ehr
nicht lieb haben, nicht kehren, sondern euch ihrer eussern,
wo ihr kttndt.
W ollt auch der geistlichen milsig gehen, 3) inn suchen die euch
nicht zustehen, dann daran ist weder ehr noch geliick zu erreichen.
Item nach dem ihr euch noch nit inn die ehe verendert
habt, vndt ein gemahl haben soll, so ist vor allen Dingen not,
dafs ihr bedenket, wo ihr ewer wägen mitt eweren knechten
vnd Jungfrawen haben wollet, vndt ein ordtnung vornehmen, die
da beständig sey, vndt strenglich gehalten vndt nie liederlich
gcciidtert werdt, dann wo ihr vermerckt werden, dafs Ihr solche
Ordnung liederlich haltet, so entstehet euch grofse beschwerung
r) dadurch. -) ruchlos. - 3) S. v. a. nicht mit d<?r (icistlichkeit
anfaulen.
106
daraus, vndt wirdt euch desto minder von eucli gehalten von
ewern eigenen knechten vndt anderen.
Item so ist auch not, dafs ihr ein Wissens habt, was ihr iahrs
an geldt, an wein korn liabern weifs1) u. Cappen2) hilner vndt
gänssen vnd anderem fallen3) habt, vndt so ihr das wisset, so thut
not. dafs ihr wisset was ihr iahrs hinweck zu geben schuldig seidt
es sey güldt. dinstgeldt, amptgeld oder anderes, vndt es dann gegen
ein ander halten vndt mereken, was ihr vber schuldt haben moget
vndt euch dann mltt ewer haufshaltung darnach richten moget.
Zum haufshalten gehört gar viel, da muls sein wein,
fleisch, brodt, vnd frucht, alt's korn, hatier, weittzen und salttz
vndt botter, speck, hering, fisch, kh'idung, vndt mancherlei,
das zu feit.4) dafs alles gelt bedartf, vndt demnach zu ieder
zeit mitt Vortheil zu bestellen ist. dal's all zu ein groses darutf
geht, als wan man es erst bestellen soll, da mans bedartf.
Wals dan sonst Zufeldt. frewcl,5) oder ander Vnfall, das
mag man auch ordnen, dafs es zu gut möge dienen vnd wol
angelegt werden.
Item ist ir it, dal's auch bedacht werde, ob ihr ewern
herm vndt freunden dienet, oder zu Dage oder zu den herrn
vndt fhrsten reitten sollet, dafs auch etwas darauff geordnet
werdt, damitt man ein gewisses habe, dafs man iahrs zukommen
möge, mitt dem das ihr fallen6) habt, vndt nicht inn das
hauptgut greiften oder entlehnen werden.
Wollet auch nicht liederlich gelt vtf güldt entlehnen,
denn die schuldt wechset, wann ihr schlatfet, vndt mögt schwer-
lich heraufs kommen.
Ks ist auch not, dafs ihr ewer güldt die ihr iahrs Ver-
schrieben habt, bezahlet, \ ff dal's nicht vtf euch geleistet werdt,
vndt ein schadt vtf den andern geht, dann so ihr ewer brietf
vndt siegel haltet, so deneken ewer nachbarn ihr habt ewer
sach gesettzt zu IMeiben. vndt so euch dann not angehet, so
leyen sie euch desto lieber, vndt settzen desto geringlicher zu euch.
V) WVizmi? - 3I CapauiiHi. - 3) (Mallen. - *) Hinzu kommt.
a) Frt-vol. - (,J An Otall.-n.
107
Item ihr solt auch geneigt soyn zu frieden vndt niemand!
sturen zu vnfrieden vndt wo ihr ewer naclibarn vnfriedtlich
wisset, so solt ihr getrewon fleifs thun, sie zu vertragen, das
bringt euch rühm, ehr vndt lob.
Ihr sollt euch auch selbst vor kriegen hüten, denn das
ist ein werck dal's viel mehr arbeit kostet vndt vnruh vff ihm
tragt, vndt zu keinem nuetzen dienet.
Item ihr solt auch ein Vff sehen haben vff die lehen,
die euch verfallen sein, die kleinen, so moget ihr ewern knechten,
die euch getrewlich dienen, damit versehnen, dal's sie euch desto
bal's1) gedienen mögen, sein sie aber von mercklichem uutzen, so
moget ihr sie selbst behalten vndt zu eweren nuttzen gebrauchen.
Item man moig auch ein bedencken haben der frondinst,
die entlegen sein, vndt nicht dienen können, dal's dieselbigen
iahrs2) abz3) was dafür geben.
Item desgleich auch initt der attzung moig man auch
wegsuchen, dals ein gelt dafür geh'll, an ettlichen enden vndt
so ihr die ding selbst angriffen, so weiden euch die lieben
vndt werden mercken, was nuttzen darinen stecket vndt der
nuttzen kompt euch heim.
Mein gutdüncken ist auch, dal's ihr euch selbst ordnet mitt
knechten vndt Pferden, wieuiel ihr des iahrs erziegen möget
vndt so fern ihr mir da.s nicht vor Cbel bilden,4) so deuch5)
mich gut, dafs ihr ein klein Zahl pferdt vndt knecht hattet,
bil's ihr aufs schulden kernet, vnd so ihr ewern herrn vndt
freunden dienet, oder zu schimpf6) reiden sollet, dal's ihr dann
mehr bettet, alls hernach stehet.
Ihr habt Schultheisenampt vndt andere ampt da die
Sehultheisen frey sein, bedeuch mich gut dafs ihr an dieselbige
ampt frome reisige knecht7) thetten, dar iglicher ein pferdt
hildt. wann ihr dann reisen oder sonsten zu schimpf oder ei nst
reiten sollett, so würden dieselbe halt gefordert, vndt wer ihnen
vmb ein rock ihrer einen zu thun, man noch auch die selbige
') lieaner. s) Jahrs über. — 3) al> und zu. 4i halten wollt. —
') deucht — °) zum Kampf. - "') S. r. a. Soldaten.
Digitized by Google
108
knecht mitt weibem versehen, so wehret ihr all weg genist vndt
dürfft1) doch des grosse;i Kostens im haul's nicht, denn wer mehr
vfltragen will, dann sein gülden ertragen, dem sieht man zu vndt
lob ihn, all's lang bifs er verdirbt, all's dann wirdt er zu spot, i<rli
aber trauw zu Gott,2) ewrethalben nimmermehr geschehen soll.
Wehr auch ein meinung, dal's ihr euch ein Zeit lang vndt
sonderlich diesen sommer zu Altenleyningen aufhieltet, vndt
da Selbsten wehret,3) das brecht dem gemeinen mann vndt
den nachbarn ein lieb, vndt den feinden ein furcht, der fürst 4)
möcht es vielleicht auch gern haben, dal's ihr ihm so nahe
wohnet, da möcht ihr jagen vndt ander kurtzweil treiben, vndt
so man ewer bedürft't, hat man euch an der handt.
Undt dieweil ihr zu Leyningen weiet, dal's ihr dann
ewer Sachen zu Westerburg ordnet, das euch daselbst vor-
schlüge, vndi was ihr zu Alten Leyningen verthet,0) zu Wester-
burg wiedei- ersparet würde.
(Hift- endot diese altt> Handschrift.)
WTem diese vortrefflichen Ratsehlage und Krmahnungen
gegolten haben, ist nicht mehr bekannt, doch ist es jedenfalls
ein Vademecum eines Hauslehrers für seinen jungen Zögling.
Der Letztere ist, da Landgraf Hesso zu Leiningen, „sein Vetter'4
genannt wird, aufserdem Westerburg wie Altleiningen im Be-
sitze des jungen Herren erscheinen, ein (iraf zu Leiningen-
Westerburg gewesen und zwar wahrscheinlich (iraf Reinhart I.
geb. 1453, f 1522, oder Graf Cuno II. geb. I48T, j 1547.
Jüngerer Zeit dürfte der Betreffende nicht angehört haben,
da noch von Landgraf Hesso die Rede ist und dieser noch
als „Vetter" bezeichnet wird
Das Manuskript, jedenfalls ans dem Lnde des 15. oder
Anfang des 1(5 Jahrhunderts, befindet sich im Original, noch
gut lesbar, in meinem Archiv«.
») bedürtW. - -) sr. duls es. ») weilet. - *) der l'fulzirriil' hei
Rhein. — *) vorthuer. ausgeht.
~*t>~.
Digitized by Google
109
IV.
Kriegsbauteehnisehe Erfahrungen
über die
Anlage der Burgen in der Pfalz.
Mir-rWrilt von J. Naeher, (Jr. liad. IiiiriMiü'iir n. I).
A. Vorwort.
Khe ich meine iin voiigen Jahre begonnenen Durchforsch-
ungen und Aufnahmen der Burgen im Königreich Württemberg
wieder fortsetze, benütze ich gerne die Rullezeit des Winters,
um die gemachten Krfahrungen zu sammeln und zu prüfen.
Meine liurgenstudien in Klsals- Lothringen und in der bayerischen
Pfalz fallen in die Jahre 18.S6 und 1H87; sie reihen sich zu-
nächst an einen einjährigen Aufenthalt in der romanischen
Schweiz an, welchen ich ebenfalls zur genauen Durchforschung
der dort befindlichen alten Schlosser verwendete.
Vergleicht man die verschiedenen Bauweisen in den ein-
zelnen Landern, welche zur Zeit der Krbauung der Feudal-
burgen von den Stammen der Burgunder, Alemannen (Schwaben)
und Franken beherrscht waren, so findet man leicht heraus,
dais bezüglich der Grundpläue, der Anlage der einzelnen Ver-
teidigungswerke und insbesondere auch der Hautechnik in diesen
Landein ganz besondere Stilrichtungen zur Geltung kamen.
Jeder Altertumsforscher weil's, wie vernachlässigt bisher
gerade dieser von uns behandelte Zweig der mittelalterlichen
Baukunde war, mit welcher Vorliebe die Bergfriede und Burg-
walle der Burgruinen von so vielen sonst um die Altertums-
Digitized by Google
110
künde hochverdienten Gelehrten auf römischen Ursprung zurück-
geführt wurden, und wie schwer es hält, eine so tief einge-
wurzelte Vormeinung zu bekämpfen.
Dem historischen Vereine der Pfalz dürfte es willkommen
sein, meine Erfahrungen über die Anlage der Hingen in der Pfalz,
namentlich über die Bedeutung der Verteidigungswerke und über
ihren jetzigen Zustand zu vernehmen. Möchte derselbe hierin
meine vollste Anerkennung der hohen Verdienste aller Vereine
und der einzelnen Besitzer der Burgen finden, welche sich um
die Erhaltung dieser Baudenkmäler verdient gemacht haben.
Wer kennt nicht den märchenhaften Reiz, welchen der
Besuch einer auf hoher Bergeskuppe liegenden Burgruine mit
seiner wunderbaren Fernsicht ausübt ? Es wäre nur zu wünschen,
dal's diese Orte, welche dem Volke, der fröhlichen Jugend
sowohl als auch dem reiferen, nachdenkenden Alter ein Heiligtum
geworden sind, nicht mehr in Privathände kommen, sondern
Eigentum des Staates oder der betreffenden Gemeinde bleiben.
Gerade in der romanischen Schweiz empfindet man den
grol'sen Nachteil am meisten, den der Privatbesitz dieser noch
in bewohnbarem Zustande befindlichen Schlösser zur Folge hat.
Dem Volke, wie dem Fremden bleibt da oft der bezauberndste
Anblick auf die Landschaft verschlossen, und die Allgemeinheit
hat keinen Anteil mehr an diesem Naturgenuls.
Ein bitteres Kriegsverhängiiis, d.-is uns allen jetzt noch
nahe geht, hat freilich bei uns den stolzen Zeugen der alten
Feudalherrschaft ein trauriges Ende bereitet, aber es ist so; wir
siud jetzt daran gewöhnt. Die Stätten, wo einzelne herrschten,
sind jetzt der Sammelplatz der Bevölkerung an schönen Sommer-
abenden geworden; auch sie hat ja ein Anrecht am Genufs
des Anblickes der schönen Gegend, und nichts sollte ihr ferner
dasselbe verkürzen.
„halst die Burgen wie sie sind, dann freut sich
Mann, Weib und Kind. Dies ist der Wahlspruch aller
Naturfreunde und gewii's auch derer, welche sich für die bau-
liche Anlage einer Burg interessieren ; denn auch diesen bleibt
Digitized by Google
111
■
die genaue Durchforschung der einzelnen Rauteile erschwert,
wenn sie abgeschlossen sind.
Nirgends finden wir grolsartigere Kriegsbaudenkmäler als
in Klsals- Lothringen und in der Pfalz; hauptsächlich ist dieser
günstige Umstand hier dem ausgezeichneten Baumaterial (Vo-
gesensandstein) zuzuschreiben. Selbst nach dem 30jährigen
und Orleaus'schen Kriege, dem alle festen Orte der Pfalz bis
tief in das Herz von Schwaben hinein zum Opfer fielen, er-
freueu uns hier doch noch sehr wertvolle Reste von Denk-
mälern der alten Zeiten.
Die hervorragenden Umbauten und Vorwerke, welche die
Vogesenburgen nach Erfindung der Artilleriegeschosse erfahret)
haben, sind auch dem Umstände zuzuschreiben, dal's hier des
Reiches Macht einen Kranz unüberwindlicher Festen herzu-
stellen suchte, welche dem schon im 16. .Jahrhundert sich
zeigenden Vordrängen der Franzosen einen Halt gebieten sollten.
Mächtige deutsche geistliche Reichsfürsten uud Graten hatten
diese Teile an der Westgrenze inne. Im Klsafs waren es:
die Grafen von Württemberg- Mömpelgard, von Pfirt, von
Rappoltstein. von Lichtenberg und Leiningen- Daxburg und
hiezu die mächtigen Bischöfe von Stral'sburg und die Erz-
herzoge von < Österreich. (Thann, Knsisheim, Pfirt.)
In Lothringen: die Grafen von Lützelburg, Saarbrücken,
Nassau, die Herzoge von Lothringen, die Bischöfe von Metz
und Trier.
In der Pfalz: die Pfalzgrafen, die Grafen von Leiningen,
von Veldenz, die Wild- und Rheingrafen, die Ritter von
Sickingen etc. und die Bischöfe vou Speier. Hiezu kommen
noch mächtige Abteien und endlich:
die Reichsstädte Stralsburg, Kolmar, Hagenau, Metz,
Kaiserslautern etc., welche zusammen ihre Burgen und Städte
mit starken Ringmauern und mächtigen Batterietürmen am
Bude des 15. und zu Anfang des ir>. Jahrhunderts neu um-
gaben, und deren bauliche Reste heute noch unsere Bewun-
derung erregen. Wir erinnern hier nur an die Landskron im
112
Sundgau, die Hohkönigsburg, Girbaden, Hohbarr, Lichtenberg,
] titsch im Klsai's, die Ltttzelburg, Sierk und Uodeinachern in
Lothringen, an die Hurgen Madenburg, Hartenburg, Moschel-
landsberg, Kbernburg, Lichtenberg etc. in der bayerischen Khein-
pfalz, welche Festen in dieser Zeit die großartigsten Umbauten
erfahren haben, welche wir unten genauer besprechen werden.
Bezüglich der baulichen Entwicklung der Burgen Ist es
gut, drei Hauptzeitabschnitte zn unterscheiden.
1. Die erste Anlage in der Zeit der Gründung
der Feudalherrschalten, wo die Dynasten ihre bestän-
digen Wohnsitze auf die von der Natur schon zur Verteidigung
begünstigten Bergeskuppen verlegten und sich sodann nach
diesen Sitzen benannten, während sie vorher meist nur unter
Vornamen bekannt waren.
Diese Zeitperiode ist im allgemeinen das 11. Jahrhundert,
während sich die grölseste Bauthätigkeit erst im 12. und 13.
•Jahrhundert entwickelte. Diese Zeit war zugleich die des
romanischen Stiles, welcher erst in der Mitte des 12. Jahr-
hunderts dem sogen. ( ■ bergangsstil zur Gothik weicht.
Man hat fast keine sicheren Urkunden über die Gründung
der Burgen, während über die Anlage der geistlichen Stiftungen
d. h. der Klöster meist sehr interessante Urkunden erhalten
sind. Diesen Mangel darf man bestimmt darauf zurückführen,
dal's es sich bei dem Bau der Burgen in Stein nicht um eine
neue bauliche Gründung handelte, sondern dal's an dieser
Stelle schon früher ein Burgstall oder ein mit Kidwall und
Graben umgebener Hingwall war, welcher durch den Neubau
in Stein ersetzt wurde. Hiezu fand man eine Stiftungsurkunde
nicht nötig.
Auch diese erste Burg war noch sehr einfach, wie wir
unten sehen werden. Sie mag indessen schon im 13. und 14.
Jahrhundert in Folge der Krfahrungen, welche die Ritler
während der Kreuzzüge bei der Anlage der griechischen Städte
gemacht haben, durch Zwingeranlagen und Flankierungstürme
verbessert worden sein.
Digitized by Google
113
2. Die großartigste (' mgestal tun g, namentlich
;m d«>n Aul'seuwerken der Angriffsseite zu. erfuhren die
Burgen nach der Einführung der Artilleriegeschosse.
Kein Dynast oder Rischof durfte es versäumen gegen
diese neue und furchtbare Art des Antrittes seine Burg ent-
sprechend umzugestalten und mit milcht igen Batterietürmen,
aus welchen ebenfalls Artilleriegeschos.se abgefeuert weiden
konnten, zu versehen. Ks entstanden Vorwerke mit Flankie-
rung.stürmen zur Bestreichung der Graben, eingewölbte Wehr-
gange und Brückenköpfe zur Verteidigung der Haupteingange
und Zugbrücken.
:J. Die dritte Periode umfafst nur einzelne Burgen,
welche nach dem n e u e r e n B e f e s t i g u n g s s y s t e m mit
Bastionen nach dem Vauban'schen System verstärkt und ver-
besseit wurden. Beispiele dieser Art finden wir namentlich
in den Vogesen, wo der Lichtenberg, Lützelburg. Büsch noch
im Kriege von 1S70 eine Kolle spielten. Auch die Herzoge von
Württemberg verbesserten in dieser Weise ihre Festen Hohentwiel.
Hohenneuffen und den Asberg, die Markgrafen von Baden
die Hochburg und die Landskron, wahrend in der bayerischen
Rheinptalz keine Burg bedeutendere Krweiteruiigcn erfuhr.
•letzt haben alle diese alten Keudalsitze keinen strate-
gischen Wert mehr. Sie sind und bleiben Baudenkmäler wie
die alten Kirchen und Klöster, und man mtifs es bedauern,
dal's die Spioncnriecherci, wie ich .sie in der Schweiz erfahren
habe, soweit geht, in der Durchforschung der ersteren eine
politische (iefahr zu erblicken. Die Kriegsführung ist gegen-
wärtig eine ganz andere und groi'sartigere, als sich dieser ver-
lassenen, kaum eine Kompagnie bergenden Höhenpunkte zu
versichern und hier einen Verteidigunirskampf organisieren zu
wollen
Ich habe meine hier gestellte Aufgabe mehr als früherer
Kriegsbautechniker, als welcher ich beim Festnngsbau in Rastatt
in den Jahren 1H48 und 1M4U eine ausgezeichnete Schule
unter dem anerkannt tüchtigen österreichischen (ienickorps
8
Digitized by Google
114
durchmachte, behandelt, aber os dürfte gerade diese Anschauung
bei den alten Kriegsbaudcnkmiilern die mafsgebendste sein,
um sich über die Einzelheiten dieser Balltechnik klar zu
werden, welche bisher nur der Kgl. preufs. Oberst a. 1). von
Cohausen. Konservator der Altertümer der Provinz Nassau,
mit allgemeiner Anerkennung vertreten hat.
Mögen meine bescheidenen Mitteilungen die geeignete
Nachsicht erfuhren und andere Alerttimsfreunde und Collcgen
zu ahnlichen Forschungen anspornen.
Zur besseren Erläuterung der Abhandlung habe ich eine
entsprechende Tafel von < irundplänen »1er Bergfriede und der
Steinmetzzeichen angeschlossen.
B. Die mittelalterliche Burg zur Zeit der
Gründung.
Wir unterscheiden liier die Hochhurgen, welche die
P.eigvorsprünge krönen, und die Tiefburgen in den Thal-
ebenen, von Wassergraben umgeben.
In der Pfalz sind die letzteren von keiner Bedeutung
mehr. Man darf wohl sagen : die Zerstörungswut der Franzosen
hat sie in Asche gelegt, und seit dieser Zeit sind auch ihre
baulichen Keste verschwunden, l'nsere Betrachtungen gelten
daher nur den Hochburgen, welche die Kuppen der Bcrgvor-
sprünge behaupten. Den Kein dieser Feiidalsitze bilden hier
sehr oft die in der Diluvialzeit auf den Berggraten entstandenen
hohen Kelsen . in welche Stiegen und (Jemächer eingehanen
sind, und auf deren beschranktem obein Kaum sich die eigent-
liche Ritterwohnung erhebt.
Mit einer, wenn auch schmalen Seite hangt eine solche
Bergeskuppe stets mit dem Haupt berge zusammen. Wir be-
zeichnen dieselbe als die Angriffsseite, weil von ihr aus
allein ein wirksamer Angriff" auf die Burg ermöglicht werden
konnte.
Digitized by Google
115
Das Verteidigung* werk, welche hier die Bursr
sichert, ist die mit starken Buekelqnadern aiif^«'fülirte hohe
Schildmauer, die wie ein Schild, das hinter ihr stehende
Wohnhaus deckte. Diese war je nach der Lage der Angrifls-
seite bis :*."> m lang, 25 m hoch und 3— 4 m stark. Sie war
auf ihre ganze Höhe und Breite intact, das heilst von keiner
( )tmung durchbrochen, mit Ausnalune des oft 15 — 17 m hohen,
an der Innenseite belindlichen Einganges, durch welchen in der
Dicke der Mauer der Zugang zum Welirgang vermittelt ist.
Nur von diesem aus fand die Abwehr der feindlichen
Angriffe statt. Den übrigen Burgraum umgibt eine weniger
hohe und weniger starke Mauer, der Mantel genannt, welche
sich meist in rundlichen Formen dem Terrassenrand der Berges-
kuppe anschlieist. Der Hurgweir zieht von der Thalseite herauf,
und das Burgthor mit der Zugbrücke ist in der Mantelmauer.
Die Ältesten Ritterwohnungen standen hinter der Schildmauor,
und erst später wurden sie an die Mantelmauer der Thalseite
zu angeschlossen, tun d«Mn Kittersaale und den Wohnräumen
eine schönere Aussicht und mehr Luft und Licht zu verschallen.
In der Mitte des Hofraumes war wo möglich der das Trink-
wasser liefernde Brunnenschacht. Hin Kundgang umgab schon
in den frühesten Zeiten den Luis der Schild- und den der
Mantelmauer, dem Thale zu erweiterte sich derselbe terrassen-
artig und bot so den nötigen Kaum zur Aufstellung von
kleineren debäuden für die Bedienung und den Treis.
Der Bergfried oder Berchfried ist der gewaltige,
hohe und starke Turm, der, hinter der Schildmauer stehend,
diese überragte, zur Beobachtung des Feindes und schliel'slich
als letzter Zufluchtsort den Belagerten diente.
Die kleinereu Lehnburgen hatten in Schwaben keine
Bergfriede; hier diente als letzte Zuflucht die Schildmauer,
welche, wie bei der Burg Bernegg im Nagoldthale, neben dem
gedeckten Welirgang mit geräumigen, zwei Stockwerke um-
fassenden Wachtstuben gekrönt war. in welchen ca. 20 Leute
Bergung finden konnten.
a*
Digitized by Google
116
Was die besondere Bauteehnik dieser beiden iiitesten
Verteidigungswerke einer Feudal bürg anbelangt, verweise ich
auf meine Abhandlungen von der Entstehung und dem Wesen
der Burgen in Süddeutsehland *) und die Burgen von Elsafs-
Lothringen, 2) wo ich den Zweck der einzelnen Teile der
Burgen genau besprochen habe. Hier gilt es hauptsächlich
die Eigenheiten, durch welche sich die pfälzischen Burgen
bezüglich ihrer baulichen Anlagen auszeichnen und von den-
jenigen der Nachbarländer unterscheiden, hervorzuheben.
Bei den ältesten alemannischen Burgen steht der Berg-
fried stets frei hinter der Schildmauer, meist in der Mille
derselben, während in den pfälzischen und fränkischen Landen
beide Bauten so miteinander verbunden sind, dais sie ein sich
gegenseitig unterstützendes Verteidigungswerk bilden.
Hungens zeigen die Burgruinen der Pfalz deutlich, dais
die Schildmauer nur stumpf d. Ii. ohne Verband an die Seitm-
wände des Bergfriedes angelegt ist. und dais in dem Kall,
als die Schildmauer an diesen Stellen den feindlichen Bresche-
arbeilen unterlegen ist, der Bergfried doch noch unberührt
dastand. Auch in Bezug auf die Form dieses Turmes zeigen
die fränkischen Burgen einen grolseu Fortschritt in der Kriegs-
baukunst gegenüber den alemannischen oder schwäbischen. Hier
finden wir bei den älteren Lohnburgen meist nur die quadra-
tische Grundform, mit Ausnahme der Gegenden in der Kalk-
steinformation, wo durch den Mangel an grofsen. zur Eckvei-
k leidung nötigen (Rinderst ticken die kreisrunde Form der Türme
bedingt war. Im linksrheinischen Franken, wozu die Pfalz
gehörte, ist hingegen die fünfseitige Grundform der Bergfriede
mit der Bastionsspitze gegen die Angrift'sseite vorherrschend.
Wir linden diese Form in den Vogesen bis in die Gegend
von Rappoltsweiler, wo die Bergfriede des Giersberg, Keiehen-
berg, Ortenberg, Bernstein und weiter hinunter die von Arns-
berg, Wangenburg und Lützelburg ein Zeugnis abgeben.
l) Vrrln<_r «Irr deutschen Buuzt,itiiii'rr in li«*rliti ( Emst TnrhH lYeis 1 JC
*) Srllistvi-rlair mnl in Koinnii««ii»ii l»-i Hik IiIiüimIIit Xoiiirl in Struls-
117
hi der Pfalz vertreten die Bergfriede der Harpen Greven-
stein, Schöneck, Michelsburg, Alt-Wolfstein und Hoheneck diese
wichtige (irundfonn, welche in Sclnviiben an der ostfränkischen
Grenze nur heim sogen. Landhaus, der alten Burg von Beil-
stein, vorkommt. Der Inneni-aum dieser Türme ist stets von
rechteckiger Grundform, so dal's die Bastionsspitze eine ver-
hältnismäl'sig grolse Widerstandsmasse darbietet Diese Form
hat aber den entschiedenen Vorteil gegenüber der quadratischen
Grundform, dafs sie die Verteidigungsfront auf den Zinnen
vermehrt und der Angriftsseite eine gleichsam unverwundbare
Spitze darbietet.
Die rundlichen Grundformen trifft man hingegen in der
Pfalz nicht, da die geologische Unterlage (der Sandstein)
allenthalben die Verwendung der schönsten (^uaderstücke er-
laubte. Der runde, mächtige Batterieturm der Hartenburg gehört
schon in die Zeit des Umbaues der Burgen, welche wir im
Abschnitt C genauer betrachten werden.
Kin anderer Umstand, der uns bei den pfälzischen Burgen
als etwas Eigenartiges entgegentritt, ist das Eingangsthor durch
die der Angriffsseite zugekehrte Schildmaner und Ringmauer,
was bei den alemannischen Burgen grundsatzlich vermieden ist.
Indessen ist es doch möglich, dals auch bei den frankischen
Burgen diese Anordnung nicht in die Zeit der Gründung
zurückgeht, sondern erst in eine spätere fallt, wo die Angriffs-
seite durch vorgeschobene Werke geschützt und hier für die
Belagerten ein Ausfallsthor nötig geworden war. Betrachtet
man z. B. den Grundplan von Schlofseck, so war das Thor
durch die Schildmauer neben dem Bergfried eine unverant-
wortliche Schwächung der Widerstandsfähigkeit der Burg,
namentlich da dasselbe nicht einmal durch eine Flankierung
geschützt war.
Entschieden in eine spätere Zeit fallen die ähnlich liegen-
den Zugänge bei der Madenburg, Landeck, Grevenstein,
Prankenstein, Waehtenbnrg (ebenfalls zunächst neben dem
Bergfried), Hartenburg etc. während die Hoheneck, derMoschel-
Digitized by Google
I
118
landsbere;. der Landstuhl. der Lichtenberg und andere keinen
I Mirchbrueh in der in die ( iründune-szeit der ßur*r lallenden
Schildmauer zeigen Hei der Madenbur«:. der Sclutrfeneek. der
Hoheneck, dem Lic|itciiher<r, dem Falkcnstein etc. bemerkt
man alsbald, dais die mächtigen, den ganzen Burirraum ab-
schlielsenden Schildinanern. deren Kern oft ein natürlich empor-
stehender Kelsrrrat ist. erst in der Zeit des ersten l'mbaues
der Hinyen aufgebaut worden sind.
Das schönste Bild einer in die romanische Zeit zurück-
gehenden mächtigen Dynastenburir (von den (I raten von
Leininiron zum Schutz ihres (iebietes im Westrich erbaut)
zeigen die wohl erhaltenen Buinen der Hunr ( irevenstein bei der
Station Hhiterweidenthal oder Kaltenbach. Hier ist noch der Kin-
yang- in die obere Burir neben «1er «1er Anirriftsseifo zugekehrten
Kinjrmauor erhalten, wie diese Anordnunir auch bei den Buriren
von Elsals- Lothringen und Schwaben die altherkömmliche blieb.
Als die in licziifr auf die Krice-sbaukunst ausirohildctsten
und besterhaltenen Bergfriede der romanischen Zeitperiode sind
die runden Tin ine in Besigheim a ' Neckar und der Bersrfricd
der Burir Beiehenborir bei Backnamr anzusehen, und letztere
Bure" ist eines der weniiren Krieirsbaudenkmälei . über deren
(Jründunp- im 12. .lahi hundert eine rrkuude Aulsehliils iribt.
Von den eewi'ihnlichen Dimensionen der (piadratischen
lieivfriede abweichend, erscheint in der Pfalz der Turm der
Inn «/ Trifels. des>en ( irftnduiur ein besonderer l'mstand, nämlich
der der Bcreimir der Ueichskleinodii n. unterstellt werden muls.
Wühlend die viereckigen Bergfriede nicht über S \) m Seite
haben und deren Innenräume enire und linster sind, haben die
Aul'senseiten des Trifels 12.7 m auf '.».2 in. Der Innenraum
hat in dem zweiten Stockwerk s.7 tu Länire auf f> m Breite,
wählend derselbe bei den irewöhn liehen Berirfrieden nur 3 bis
:$."> in beträirt. Der Trifels nähert sich dabei bezüglich seiner
Bauart mehr den fränkischen Donjons, welche sich ebenfalls
durch irröl'sere und zum Welmen ein&roriditete limenräume
auszeichnen.
Digitized by Google
119
Hei den Hurgen, wo der Kern der Befestigungsanlage
einen Felsklotz bildet, und wo es sich darum handelte, den
oberen Kaum möglichst auszunützen, fehlt natürlich Schild-
mauer und Bergfried, da hier meist eine wirksame Angriffsseite
fehlt. Die zu dieser Art gehörigen Burgen sind in den Nord-
vogesen und dem anstoisenden Haardtgebirge nicht selten und
behaupten heute noch eine dem Volke lieb gewordene Romantik,
welche auch den Naturfreund und Altertumsforscher ansprechen
mufs. Deshalb sind auch der Fleckenstein, der Lützelstein,
die Hohbarr, der Arnstein, der Windstein in den Vogesen,
wie in der Pfalz die Dahner Schlösser, der Berwartstcin, der
Drachenfels, die Trifelser Burgen, der Falkenstein etc. allgemein
bekannte und vielbesuchte, hochinteressante Burgruinen.
Wenn sich, wie beim Trifels, dem Scharfenberg, dem
Grevenstein, dem Frankenstein, dem Landsberg, dem Lichten-
berg etc. der Bergfried auf einem erhöhten Felsen befindet,
und wenn in diesem Fall unter dem Kingangsstoekwerk nicht
der Innenraum erzielt werden konnte, der sonst unter dem
Namen Burgverliels bekannt ist. wurde neben der Felserhebung
ein schachtarturer Anbau auf der Seite des Hofes hergestellt.
Wir sehen einen solchen Anbau bei der Burg Grevenstein,
wo der Zugang vom innem Hof der oberen Burg noch erhalten
ist. Da hier im Vorhof eine Cisterne besteht, so ist die An-
nahme ausgeschlossen, als habe dieser Schacht etwa auch als
Wasserbehälter gedient. Im übrigen ist nachgewiesen, dafs
bei einigen Bergfrieden der unterste Teil des Verliefses eine
Cisterne enthielt, wie beim Steinsberg etc.
Selten hat der oft 12 in hohe, nur 3 auf 3 m messende
Innenraum des Verliefses eine Licht- oder Luttöffnung nach
aul'sen. Mit einem Haspel liefs man sieh durch die Öffnung
des Kingangsstockwerkes hinunter in dieses feuchte, finstere
Loch, wo die Gefangenen untergebracht worden sein sollen.
Das angebliche Verliefs des Richard Löwen herz neben dem
Turm des Trifels wird noch gezeigt. Ob der hohe Gefangene
hier so lange eingepfercht war, ist und bleibt eine Legende,
120
wie überhaupt die Verwendung- der Verliefst als rnterkunfts-
räume für die Gefangenen sein* fraglich bleibt.
Bezüglich der Konstruktion der I Jeiyt'riede müssen wir
hier noch einen F instand erwähnen, welcher namentlich bei
der Landeek beobaelitet weiden kann, nämlich der, dais die
jLWii die Aiitfiiffsseite zugekehrte Wand oft um 0,r> m stärker
ist, als die iregvnüherstcliende, wenig gefährdete Seite des Turmes.
Eine besondere Aufmerksamkeit verdient in der Pfalz
das Schleis N e u - Le i n i n g en . dessen bauliche Anlage auf
die Grundsätze des bmyundischen Stiles zurückgeführt werden
mufs, nach welchem die noch in der romanischen Schweiz er-
haltenen Schlosser ausgeführt sind. Nicht allein eine von den
schwäbischen und trilnkischen Hurten durchaus verschiedene
Grunddisposition der P.urg.mlagv. sondern auch eine ganz be-
sondere Bautechnik, deren Muster in den römischen Baudenk-
mälern zu suchen sind, zeichnen diesen Stil aus. den wir den
burgundisehen nennen.
Die Hauptmeikmale dieser Bauweise- sind folgende: Die
Grundform der eigentlichen Burg ist im allgemeinen das Recht-
eck, an dessen Ecken sich über die Mauerfiuchten hervor-
springende Kundtürme erheben. Wir finden namentlich in den
Thalgründen, im Hügellande und an den Ffern der Seen der
romanischen Schweiz, wo die Wahl der Form nicht durch
Terrainschwierigkeiten beschränkt wurde, das Rechteck des
römischen Kastelles als die Grundlage der mittelalterlichen
romanischen Burg durchgeführt. Auch die llalbrundtürme.
hier an den Ecken, weisen auf die hauweise der römischen
Städtebefestigung hin, welche hei einzelnen südfranzösischen
oder damals burgundischen Städten, wie Carcassone. Arles etc.
heute noch erhalten ist.
Eine ganz besondere Eigenheit dieser Hauweise i»l bei
den Hochhurgen der romanischen Schweiz das Hervortreten
des Bergfriedes über die Flucht der Ringmauer, wählend bei
den fränkischen und alemannischen Burgenanlagen dieses stärkste
Yerteidigungswcrk stets hinter der Schildmauer steht. Die
Digitized by Google
121
sogen, senkrechte Verteidigung ist durch die Anwendung der
KallOcher von den an der Außenseite der Wehrgänge und
Plattformen der Türme hervortretenden Gallerten, die ui-sprüng-
licli in Holz, später in Stein ausgeführt wurden (machieonlis)
bei den romanischen Hurgen meisterhaft durchgeführt, wahrend
sie bei unseren Burgen fast ganz fehlt. Nur über den Thor-
eingängen sehen wir hie und da erkerartige Vorbauten, welche
zum Herunterwerfen von siedendem Pech etc. dienten und
daher auch noch unter den) Namen Pechnasen bekannt sind.
Hei den romanischen Hurgen vermissen wir anderseits
die Huckelquadern, welche unsern Hurgen ein so malerisches
und monumentales Gepräge geben, und die Steinmetzzeichen
auf den Hausteinen, die wir mit Stolz als eine, rein deutsche
Eigentümlichkeit künstlerischer Zusammengehörigkeit bezeichnen
müssen.
In meinem Werke über die Hurgen der Pfalz1) habe
ich schon hervorgehoben, dafs der Erbauer der Hing Nou-
Leiningcn, der Graf K riedrieh IH., Landvogt des Speiergaues
und des Westrichs (f 12S7), verheiratet mit der Gräfin von
Kyrburg (Mutterschwester des Kaisers Rudolf von Habsburg),
in Kolge seiner Hesuche in der Schweiz die burgundischen
Hurgen kennen gelernt, und dafs er die Absicht gehegt haben
dürfte, nach dieser Hauweise sein Schlots in Neuleiningen zu
errichten, was er wohl mit Hilfe eines aus der dortigen Gegend
bestellten Werkmeisters ausgeführt hat. Ks ist ein grofses
Glück, dafs dieses schöne und interessante Kriegsbaudenkmal
jetzt wieder in den Hesitz Seiner Erlaucht des Herrn Graten
Karl Kmich von Leiningen- Westerburg, eines kunstsinnigen
und gelehrten Nachkommen des Krbauers, gekommen ist, und
dafs dadurch ihre Erhaltung gesichert bleibt. Ks wäre sehr
zu wünschen, dafs meiner zu kurz gehaltenen Erwähnung
in meinem genannten Werke noch eine auf Grund sorgfältigerer
Durchforschung fufsende Beschreibung mit Zeichnungen folgte,
um alle Einzelheiten der Hauweise dieser Burg erschöpfend
') In Kommission ln-i (intisr hik-Witu-r in Naustadt.
Digitized by Google
122
besprechen zu können. Wir wollen liier noch erwähnen, dal's
als besonders chirakteristisches Merkmal des burgundisehen
Stiles auch in Neuleiningen der starke Anzug der Aufsenwändc
der Ringmauer und Türme hervortritt, welches die senkrechte
Verteidigung- bedeutend erhöhte, indem dem Feinde durch
die herabgesehleuderten (Geschosse und das Abprallen derselben
auf dem Anzug jede Annäherung erschwert wurde
Hei den romanischen Hurgen war stets ein Eckturin
mächtiger und hoher als die andern. Derselbe diente wohl
den Belagerten als letzter Zufluchtsort, wie der Bergfried bei
unsem Burgen. Kr stand der Angriftseite zu, so dal's zugleich
die Widerstandsfähigkeit derselben erhöht wurde. Von den
besterhaltenen Burgen dieser Art erwähnen wir die zu Yverdon
im 12.. Jahrhundert von den Herzogen von Zähringen als Kc( toren,
Statthaltern von Burgund, erbaut, zu Morges. Nyon. (irandson,
Oron. Aigle. Colombier, Bulle, Lucetis, Vnftlens. Cliülon etc.
Leider sind bei der Burg Neuleiningen nur die unteren
Stockwerke der Eck türme erhalten, so dal's nicht mehr nach-
gewiesen werden kann, ob dieselben wie bei den Burgen der
romanischen Schweiz mit Maschikulis gekrönt waren. Der
starke Anzug des unteren Teiles derselben läJst. jedoch auf
eine durchgehende Anwendung dieser Kallöcher schliel'sen.
Eine interessante ältere Burganlage, welche auch durch
die Ausgrabungen von Dr. Mehlis eine sre wisse Berühmtheit
in den Kreisen der Altertumsforscher erlangt hat, ist die
Heidelsburg bei Waldtischbach. Ks ist nicht ausgeschlossen,
dal's hier auf der von der Natur zur Verteidigung sehr be-
günstigten, von steilen Kelswänden eingeschlossenen Beigkuppe
schon zu den Zeiten der Kelten und (Jallier. also in der vor-
römischen Zeit ein sogen. Kefugium für die Landbevölkerung
des Westrich vorhanden war. Aber es ist auf der andern
Seile ganz falsch, diese Befestigungen auf römischen Trsprung
zurückführen zu wollen
Ks ist durch eine Menge von Beispielen nachgewiesen,
dal's die Römer auf solchen Bergkuppen keine Kastelle oder
223
Verschal izungen, wohl aber Tempel zur Verehrung ihrer Götter
hatten. 1 >ie Römer waren zu groise Strategen, um ihre Wehr-
kraft auf solchen vereinsamten Höhen zu zersplittern und zu
schwächen. Die römischen Kastelle behaupteten stets maisige
Höhenlagen zunächst der Heerstral'sen und des Grenzwalles
(limes im Zehntlande). ( ierade die Verwendung der römischen
Skulpturstücke in der Ringmiuer der Heideisburg zeigt, dais
dieselben einer römischen Tompelanlage, welche entweder im
Thal von Waldtischbach oder auf der Berirkuppe der Heidels-
burg selbst stand, entnommen sind.
Ks wäre unumgänglich notwendig', die Ausgrabungen auch
noch auf den erhöhten .Schuttkegel der Heideisburg auszu-
dehnen, wo der l'nterbau eines Bergfriedes zu Tag treten
dfufte. welcher die mittelalterliche Burg am besten zu bestätigen
im stände ist.
DieKingmauer. welche die Ib-idelsburg nach der Angritfs-
seite zu absch liefst, ist wie bei der Schlofseek in rundlicher Form
dem Terrassenrande folgend, herumgeführt. Wie hier, so auch
dort ist ein vorrömiseher Hingwall nachgewiesen; man sieht
namentlich bei Schlofseek noch den aus rohen Kelsblöekon der
keltischen Zeit zusammengesetzten Wall. Wir glauben, die
Anlage der Heidelbuiir, namentlich die der Aligriftsseite zuge-
kehrte Kingmnuer, weh he durch die Ausgrabungen von Herrn
Dr. Mehlis nur an der Aulsenseite blofsgelegt wurde, auf
mittelalterlichen rrsprung zurückführen zu müssen. Der erhöhte
Schutt kegel dürfte von der oberen Keudalburg, welche stets
ein abgeschlossenes Ganze bildete, herrühren ; der andere dem
Thüle zugekehrte Teil bildete sodann, ähnlich wie bei der
Schlofseek. die Vorburg.
Amtsrichter Grnl's in ( Mönstadt sagt in seiner Abhandlung
(Heft XI H der Mitteilungen des historischen Vereines der Pfalz
lsss, S. -lu). dais das reiche Waldland des Westrich in den
ältesten Zelten zu dem von den Mediomatrikern bewohnten
belgischen Gallien, das sich bis zum Kheine erstre k! gehörte,
und dais sich diese Kelten nach der Verdrängung durch ie
Digitized by Google
121
germanischen Tribukkcr sodann in die reichen Wälder des
Westrich zurückzogen. Demnach wären der Ringwall der
lleidelsburg wie der des I >onnersberges und andere, ebenso die
auf den höchsten Kuppen des Eisais liegenden Yerschanzungen
auf keltischen Ursprung zurückzuführen, während wir aber
anderseits der Meinung des genannten Verfassers, als hätten
die Homer nach Besitzergreifung des Landes zur Sicherheit der
Strafsen und der darauf stattgehabten Truppendurchzüge auf
diesen Höhen Kastelle mit Besatzungen gehabt, nicht beistimmen
können.
Auf Cirund solcher Annahmen entstand auch die Vorliel)e,
Uberall au diesen ( >rten römische Heerstrafsen zu suchen und
ein römisches Strafsen netz zu ersinnen, das meist nur in der
Einbildung beruht. Schon in der vorrömischen Zeit bestanden
Wegverbindungen, welche die Homer benutzt haben. Aber
gerade die römischen landwirtschaftlichen Gehöfte (villaerusticae)
liegen im Zehntlande abseits der Verkehrswege in stillen Thal-
gründen, und eine solche Niederlassung bedingt in den selten-
sten Fällen auch die Hcrühruug durch einen Verkehrsweg.
Man hat wieder in der neuesten Zeit verlassene mittelalterliche
Wege, namentlich im Rheiiithale zwischen Strafsburg und
Speier (Heidelberg anderseits), verlassene Strafsendämme aus
der Zeit der grolsen Kriege gegen Frankreich im 17. und
18. Jahrhundert auf römischen Ursprung zurückgeführt:
sogar eine Anzahl von ( Huben längs der Strnfse von Rastatt
nach Oos. welche von den preufsischen Soldaten im Jahn'
1K49 bei der Festung Rastatt zum Schutz gegen die (ie-
schosse der Belagerer eingegraben wurden, den Kölnern
zugeschrieben. Man kann daher mit der Begründung von
Römerstraisen nicht vorsichtig genug sein. Meine Unter-
suchungen über die Spuren der unbestrittenen Heerstrafsen
von Augusta Rauraeorum (Angst bei Basel) nach Stralsburg
und von da nach Zabcrn haben deutlich gezeigt, wie auch
diese Bauwerke (wie die Hochbauten der Römer) nach fünf-
zehn .Jahrhunderten in der Kultur verschwunden sind, wenn
125
sie nicht im Mittelalter für den Verkehr beibehalten und ver-
bessert wurden. *)
Die alte Hohenstaufenpfalz Kaiserslautern war gewifs
schon zur keltisch-gallischen Zeit ein Knotenpunkt von Ver-
bindungswegen und zwar westlieh Uber Saarbrücken imch Metz
durch das Westrich, anderseits nach Speier und Mainz. Auch
ist gewifs, dals diese Wege nach den (irundslltzen derStrafsen-
führung der keltisch-gallischen und römischen Zeit stets die
trockenen und eine Aussicht gewährenden Höhenrücken ein-
nahmen; aber es ist doch sehr gewagt, hierauf ein romisches
Strafsennetz zu begründen : dazu gehören namentlich noch Funde
an Bauresten, Meileuzeiger. Münzen etc.. welche die Anwesenheit
der Kömer in jener Zeit beweisen müssen. Wenn, wie nachge-
wiesen, die römischen Heerstrafsen im Klsafs kaum eine Breite von
4 m hatten, so waren die anderen Verbindungswege jener Zeit
kaum mehr als Saumpfade, und von römischen Truppendurch-
zügen auf solchen und römischen Kastellen zur Behau] itung
und Sicherung dei*selben kann in einem damals abgelegenen
Landstrich wie das Westrich keine Rede sein. Ks wird
überhaupt zu empfehlen sein, nur die in der Peutinger Tafel
verzeichneten Militärstraisen als Verbindungen von Bedeutung
anzusehen und die übrigen alten Verbindungswege mehr auf
keltischen als römischen I rsprung zurückzuführen. Auch in
Bezug auf die Bauweise zeigen die römischen Heeistrafsen
eine grofse Einfachheit. Im Rheinthale sind sie mit Kies, in
den < iebirgsthälern mit grofsen Steinplatten auf eine Breite von
2,5 bis 3 m eingedeckt, die Richtung derselben eine möglichst
gerade.
Wie weit sich die Römermanie verlor, zeigt auch der
Ausspruch eines gelehrten Altertumsforschers der (iegenwart.
es sei erst in der Xeuzeit die Stral'sijnbauteehnik wieder zu
der Vollkommenheit gelangt, welche die Römer schon vor
sechzehn .lahrhunderten erreicht hatten.
') Si»'li»> ilie riluiisolien I lt'«Mxf rafsen iiml I latnlelsw in <]».r Srliweiz
und in SiiilwrttritMit*« hlaml ii:sl>rsoml»'n- im KNnl* von .1. N;n'li< r. 2. Antiar-
Ihm Bu<:hhilmü»r Noiriol in St ralsbuig.
Digitized by Google
126
C. Die Bauperiode der Erweiterung der
Burgen nach der Anwendung der Pulver-
geschosse.
Wie schon oben bemerkt, sind die elsäfsisehen und
pfälzischen Burgen für die (leschiehte der Krie<rsbankunst dieser
Zeit besonders lehrreich. Wir werden am besten bei jeder
einzelnen Hur? die geschehenen Krw eiteruntrs.irbeiten besprechen
und überlassen es den Besuchern dieser Kesten, etwaige weitere
Krfahnniiren zu sammeln und unsere Andeutungen bei der
Durchforschung anderer Baudenkmäler dieser Art zu verwerten.
Die Maden bürg, schon im 11. . f alu hundert gegründet,
war im Anfang des Ki. Jahrhunderts eine Hauptschutzteste
und in den Zeiten der Kriegsgefahr eine Zufluchtsstätte der
Bischöfe von Speier. l'nter dem Bischof Kberhard entstanden
schöne Neubauten . worunter das Herrenhaus, welches lange
den Bischöfen zum Sorameraufenthalt diente. Abgesehen von
den baulichen Anlagen des südlichen Teiles der Burg, welche
schon im 13. und 14. Jahrhundert zur Ausführung gekommen
sein düiften, fallen in die fragliehe Zeit des lTmbaucs haupt-
sächlich die Schildmauer mit dem Kingangsthor auf der Seite
des Angriffes und der westliche Aufgang mit dem Tliorgebäude.
ferner das gegen Südosten liegende Vorwerk mit den die öst-
liche Seite einschliefsemh-n Zwingeranlagen. Der alte Aufgang
in die obere Burg ist noch in dem Treppenaufgang an der
nordöstlichen Seite erhalten. Den Kein der oben genannten
bis 5 m starken Schildmauer bildet ein Felsgrat, und es scheint
der vor demselben befindliche ( irabeneinschnitt in dieser Z<Mt
des Cinbaues vei tieft und erweitert worden zu sein, «ahnlich
wie bei der Scharfeneck und Hoheneck.
Minen höchst interessanten, für das Studium der Kriegs-
baukunst sehr empfehlenswerten Defensivbau bildet die mächtige
Schildmauel' der Burg Schärft? neck , welche die AngritVs-
seite so wirksam absehlofs. dafs hier ein Bergfried entbehrt
werden konnte. Leider ist dieses Bollwerk nicht mehr ganz
Digitized by Google
127
erhalten: es sind die höheren Lathen desselben mit dein Wehr-
gang abgebrochen. Der alte Eingang, welcher in das Innere
der Schildmaner führte, ist noch in der äulseren Verkleidung
derselben zu erkennen, ebenso die daneben befindliche, im
Rundbogen eingewölbte Öffnung, welche wohl den Thorwächtern
zum Aufenthalt gedient haben dürfte. Der Zugang führt hier
aber nicht direkt in das Innere der Burg, sondern in eine ca.
"> m breite, 81 2 in lange mit einem Halbkreisgewölbe bedeckte
Vorkammer, von der ein 1 m breiter Gang einerseits in den
nbern Burghof, anderseits zum Wehrgang der Ringmauer und
mittelst einer Wendeltreppe zum Wehrgang der Schildmaner
führt, welche hier eine < iesamtstärke von 11 m mit rundem
Abschluls am Ende hat. Die ganze Länge dieses Hollwerkes
betragt ca. 57 m und die Starke derselben auf der Seite der
oberen Burg 7 m In spaterer Zeit wurde der Burgweg au
den südöstlichen Fufs des Zwingers verlegt, wo sieh am Ende
desselben der Thoreiugang jetzt noch befindet. Auffallend in
seiner Erscheinung und verschieden von den Grundsätzen des
Zuganges, welche bei den alemannischen Burgen mafsgebend
waren, bleibt immerhin das Eingangsthor durch die Schild-
mauer der Sehaifeneek. Bei der kolossalen Stärke derselben
und der Anordnung des Einganges war für die Sicherheit der
Burg allerdings nichts zu befürchten. Hotten wir, dal's eine
nochmalige l'ntersuchung dieser Burg den Zweifel aufklärt,
ob dieser Zugang in dem Plan der ursprünglichen Anlage
liegt, oder ob es eine Veränderung ist, welche in die Zeit des
rmbaues tallt.
Ähnlichen Zuständen begegnen wir bei der Wachtenburg
und Schlol'seck , wo die Eingänge in die obere Burg dicht
nebep den Bergfrieden liegen, während die der Burgen Greven-
stein, Xannstuhl. auch der Landeck unter Schonung der Schild-
inaoer in die seitliche Ringmauer eingeführt sind. ( mne Zweifel
gehört die f berbrückung des Grabeneinschnittes an der An-
griffsseite bei den Burgen Altbaumberg, Altleiningen, wo übrigens
ein mächtiges Vorwerk diese gefährdete Angriftsseite deckt, bei
Digitized by Google
12H
den Burgen Lichtenberg, Hoheneck, Ebemburg und Kalken-
steiu der Zeit des späteren rmhaues an. Hier wurde durch
den Hau von Flankieruugstürm ;n die Annäherung des Feindes
erschwert. In diese Zeit fallen auch noch die an den Angritfs-
seiten erricliteten mächtigen Batterietürme, ebenso die mit
Klankierungstürmen verselicnen ZwingeTanlagen und endlich
die Vorwerke, welche die Annäherung und Beschiefsung der
Hurg durch die Aufstellung und Verwendung von (beschützen
verhindern sollten. Sowohl bei den wichtigeren elsäisisehen
als auch bei den pfälzischen Hurgen finden wir staunenerregende
Reste dieser mittelalterlichen Kricju'shaukunst. Wir nennen hier
vorzugsweise die Rundturme der Hartenburg, des Landstuhls,
von Moschellandsberg (zerstört), der Ebernburg, von Alt-
leiningen (sechseckig), von Lichtenberg, von Xeudahn. der
Madenburg (Thorturm) etc. Die beiden ersteren sind die be-
deutendsten und obgleich sehr beschädigt, erlauben ihre Reste
doch noch einen Einblick in die Ausführung derselben.
Der Turm der Hartenburg ist in der Höhe abgebrochen,
und es mul's den Altertumsfreunden alles daran liegen, den
jetzigen Bestand dieses grofsartigen Handenkmales zu sichern.
Bei 6.« m starken Seitenwandungen mifst der Innenranm eine
Weite von « m. Das zweite Stockwerk ist von einer machtigen
liehe und kuppelformig eingewölbt. Den Aufgang vermittelt
eine 3,3 m weite Wendeltreppe, welche bis zur Plattform
führte, eine andere schmalere dient abwärts zur Verbindung
des bedeckten Wehrganges der Nordfront.
Einen anderen ebenso mächtigen Batterietunn, welcher
nur in dem untern Stockwerk erhalten ist, sehen wir an der
Schildmauer der Bing Landstuhl vorgebaut. Er hat einen
Durchmessel' von ca. 2<> m mit ö,4 m starken Seitenwänden
im zweiten Stockwerke, von welchem noch eine Gesehützöft'nung
erhalten ist, deren Nische, wo das (icschütz aufgestellt war,
2.2 m hoch, 2,<> m tief und 2."> m breit ist. während die
Öffnung nach aui'sen innen 1 in. au Isen LH m in der 2.s m
starken Wandung beträgt. Solcher (Jeschiitzötfnungen hatte
Digitized by Google
129
das Stockwerk fünf an der Zahl. Ebensolche Türme, aber hier
nur Halbrundtürme (jetzt zerstört), hatten die Burgen Moschel-
landsberg und Kbernburg. Und doch widerstanden diese
nichtigen Defcusivwerke selten den Geschossen der Belagerer.
Die verbündeten Kurfürsten von Trier und der Pfalz beschossen
das Schlots Landstuhl, wo Franz von Siekiiigen den 7. Mai 1523
seinen Heldentod fand, mit lOrfolg, durch die günstige Aufstellung
ihrer Batterien auf der beherrschenden Höhe der Angriffsseite.
Die weuiger starken Flankiernngstttrme an den neuer-
richteten Zwingermauem hatten wie diese nur Sehiel'söffniingen
für Hakenbüchsen. Auch hier unterscheiden wir die Sehiels-
kammer zur Aufstellung der Schützen und das Schieisloch in
das der Gewehrlauf eingeführt wurde Der obere Teil der
Ringmauer trug den bedeckten und krenellierten, das heist mit
Schieislöehem versehenen YY ehrgang, in der Regel 1 m breit.
Reste desselben sind bei der Burg Scharfeneek noch am besten
erhalten, ebenso beachtenswert sind die OberUeibsel der in
das 13. Jahrhundert zurückgehenden Ritterwohnung (Pallas)
der Burg Hoheneck. Thoreinglinge dieser Zeitperiode sind bei
den pfälzischen Burgen nicht mehr erhalten. Die furchtbaren
Verwüstungen der Franzosen im Orleans'schen Krieg und
spater die Sucht der Bevölkerung die Steine dieser Burgen
abzuführen, haben diese Denkmäler der mittelalterlichen Kriegs-
baukunst zu völligen Ruinen umgewandelt.
.Jetzt bleibt es eint1 der dankbarsten und anerkennens-
wertesten Aufgaben aller Behörden, die Reste dieser für die
Geschichte eines Landes und für die Befriedigung aller Natur-
freunde wichtigen Baudenkmäler so gut als möglich zu erhalten
und zugänglich zu raachen.
D. Einige Erfahrungen über die bei den Burgen
vorkommenden Steinmetzzeichen.
Die profanen Kriegsbeuten wie die kirchlichen Baudenk-
mäler tragen auf ihren (^uaderstücken die Marken der Stcin-
y
Digitized by Google
130
hauer, welche dieselben zugerichtet haben, sogenannte Stein-
metzzeiehen. Da denselben jetzt gerade eine besondere
Aufmerksamkeit von Seiten der Altert umslorselier zu teil wird,
so seien auch hier mit Berührung der in der Pfalz vor-
kommenden Beispiele einige erläuternde Bemerkungen angefügt
Die Zeit der grol'sen mittelalterlichen Bautätigkeit, wo
sich allenthalben in den Städten die herrlichen Dome erhoben,
wo die Pürsten, Graten und Ritter auf den Bergkuppen ihre
mit machtigen Hingmauern und Bergfrieden eingeschlossenen
festen Wohnsitze errichteten und die Feudalherrschaft begründe-
ten, war das 11. und 12. Jahrhundert, wählend die meisten
Klosterstiftungen in eine frühere Zeitperiode zurückgehen.
Unter den Hohenstaufen namentlich erwuchs der starke und
selbsthewufste (iemeinsinn der Städte und der Zünfte. Keine
der letzteren gewann durch die grolse Bauthätigkeit, welche
ganz Deutsehland begeisterte, eine solche Wichtigkeit, wie die
der Steinmetzen. In den Städten, wo sich diese Dome erhoben,
entstanden die sogenannten Bauhütten und Hüttenordnungen,
welche eine feste Organisation der bei den Bauten verwendeten
Steinmetzen bezweckten. Dem Meister des Baues, der im
Mittelalter nur als Werkmeister bezeichnet ist, waren die
Steinmetzen oder die Brüder der Zunft unbedingten Gehorsam
schuldig, nicht allein in Bezug auf das Geschäft, sondern auch
in Bezug auf ihr äulseres Leben. Wir sehen daher diese
Brüderschaften sich durch eine strenge Zucht und Zusammen-
gehörigkeit immer mehr zu einer ganz bevorzugten und machtigen
Körperschaft erheben, deren Zunftordnungen von den Kaisein,
zuerst von Kaiser Maximilian I. 1493, sodann von seinen
Nachfolgern bestätigt wurden. Geheimnisse hatte diese Zunft
keine, und die Zurückfühlung der jetzigen Logen auf die Satzungen
der ersteren beruht auf falschen Annahmen. Man darf wohl
sagen, dals die Symbolik der letzteren, welche den Hand werks-
zeichen der Steinmetzen eine so grolse Bedeutung beilegt, eine
Erfindung derer ist, welche zu Anfang des vorigen .Jahrhunderts
den sogenannten eklektischen Kreimaurerbund gestiftet haben.
Digitized by Google
131
Die ältesten Steinmetzzeichen an den Baudenkmälern gehen
noch in die romanische Hauzeit (Mitte und Ende des 12. .Jahr-
hunderts) zurück. Der Turm von Moudon in der Schweiz, den
die Herzoge von Zähringen, die Statthalter von Burgund, als
Zwingburg gegen den aufrührerischen transjuranischen burgnn-
dischen Adel errichteten, zeigt auf allen < ,>uaderstücken ein
Steinmetzzeichen; es sind dies Buchstaben in einfachen Linien.
Pfeilformen, Kreuze etc.. wie sie auch bei den Kirchen bauten
dieser Zeit vorkommen. Kbenso tieften wir dieselben Merk-
male auf den Buckelquadern der noch im romanischen Stil
gehaltenen Burgen Schwabens, des alemannischen Klsafs und
der Pfalz. Bei der schwäbischen Burg Blankenborn kommen
auch Zusammensetzungen von Buchstaben vor. welche auf eine
Namensbezeichnung zurückgeführt werden dürften. Die Stein-
metzzeichen sind nichts anderes als Marken, die sich auf den
Yerfertiger des zugerichteten Steines beziehen, ob sie irgend
einen Buchstaben oder sonst einen andern Sinn bedeuten.
Alte Zeichen dieser Art Huden wir in der Pfalz bei dem
Trifels. ( Jrevenstein, Frankensteiii und Schlol'seck, bei ersterein
eine ziemlieh reiche Anzahl am Turm, von welchen wir einige
abgebildet haben. Beim Grevenstein kommt der namentlich
bei den schwäbischen und elsälsisdien Burgen so häufig wieder-
kehrende Pfeil mil doppeltem Strich für den Schaft und abstehen-
der Pfeilspitze vor. Ks ist dies ein noch nicht aufgeklärtes
Sinneszeichen. Auf das T (tau) der Runenschrift kann man
dasselbe ebensowenig als andere Zeichen dieser Zeit zurückführen.
Das A beim Trifels sehen wir häutig bei allen Bauten der
romanischen Bauzeit und des l bergangsstilos, ebenso das Kreuz
und das Z oder den Doppelhaken (beim Grevenstein).
Auch in der gothisehen Zeit scheint dem Steinmetzen die
Wahl des Zeichens überlassen gewesen zu sein; denn wir finden
hier eine Menge der verschiedensten und sonderbarsten Namens-
zeichen neben den in gothischer Schrift gehaltenen Buchstaben.
Krst in «1er spfügothischen Zeit nahmen die Steinmetz/eichen
eine bestimmte, auf einer Grundform tulseude Gestalt an. und
Digitized by Google
132
die Zuuftbücher dieser Zeit bestätigen auch, dafs der Lehr-
junge bei seiner Ledigspreehung zum (Gesellen sein Ehrenzeichen
vom Meister der Bauhütte verliehen erhielt.
Hei den Kriegsbauten des Elsafs aus der Zeil des Umbaues
bemerkt man auf den grölseren Quaderstürken oft zwei vei-
schiedene Steinmetzzeiehei: nebeneinander. Diese Eigentümlieh-
heit, welche wir bei den Kirehenbauten nicht treffen, durfte
auf den Umstand zurückzuführen sein, dafs diese Steine v. n
zwei Steinmetzen zugerichtet wurden. Wenn man bedenkt,
wie rasch diese Umbauten durchgeführt werden mufsien, um
die Sicherheit der Burg nicht zu gefährden, so ist eine solche
rasche Bearbeitung der Steine wohl begründet. Von den neueren
Steinmetzzeichen finden wir welche an der Kropsburg, am
aufseien Thor der Hoheneck, des Landstuhls, der Hartenbnrg clc.
Meisterzeichen, welche sich dadurch kennzeichnen, dafs
sie in erhabener Arbeit in Schilden ausgehauen sind, linden
wir au den Kriegsbaudenkmälern sehr selten, und wir dürfen
daraufs schliefsen, dafs der Burgherr meist unter Mitwirkung
geschulter Steinmetzen den Bau leitete.
Bei Kalkstein- und Urgesteinmauerwerk finden wir keine
Steinmetzzeichen, wie überhaupt dieselben bei den Kriegsbauten
weniger zahlreich sind, als bei den kirchlichen Baudenkmälern.
Schon Mitte des vorigen Jahrhunderts wurden durch
Keichstagslieschlüsse die besonderen Privilegien der Bauhütten
aufgehoben, und es kam in Folge dessen auch die Anwendung
der Steinmetzzeichen in Abgang. Eine gröfsere Abhandlung
über das mittelalterliche B «uhüttenwesen und die Steinmetz-
zeichen hoffe ich bald der < )ffentlichkeit übergeben zu können.
Digitized by Google
VllaMiaS 0500.
1. Trifels
4. Schlosseck 5.C
ki^oirdßhw» Ort/
13:J
V.
Arehaeologisehes.
Von
Dr. O. Mehlis.
A. Ausgrabungen auf der Heidenburg bei Kreimbach.
Die Ausgrabungen auf der Heidenburg bei Kreimbach wurden
mit bestem Erfolge in der zweiten Hälfte des Monats April und
im Mai d. J. fortgesetzt. Da dieselben jedoch noch nicht beendet
sind, so mögen unsere Mitglieder vorläufig mit nachfolgenden drei
kurzen Referaten fürlieb nehmen. Im nächsten Hefte wird aus-
führlicher Bericht mit Situationsplan und Zeichnungen der Haupt-
funde erscheinen.
10. April. Auf der Heidenburg bei Kreimbach im Lauter-
thaie fanden in den letzten Tagen Ausgrabungen statt, welche im
Auftrage des historischen Vereines der Pfalz der Verfasser leitete.
Auf dem ca. 200 Meter über dem Lauterspiegel gelegenen Plateau
wurden sternförmige Gräben ausgehoben. Diese lieferten neben
sehr vielem mannigfaltigem Thongeschirr römischer Herkunft Be-
schläge. Nägel. Klammern. Schlüssel < , Fallst-hneUcr* > aus Eisen,
geschmolzene Hleistücke. tegulae hamatae. eine angesägte Hirsch-
krone, zahlreiche Tierknochen u. s. w., kurz Anzeichen, dafs hier
in letzter römischer Zeit in Baracken Romanen gehaust haben.
Auch drei römische Bronzemünzen fanden sich vor. Nr. 1 von
Magnentius. Nr. 2 von Konstantins. Nr. 3 (irofserz, unleserlich.
Der wichtigste Befund wurde an der südwestlichen Umwallung
gemacht. Hier grub man die Rudera eine« Thores aus, welches
■\ Meter Breite hatte. Bodenplatten und Seiten wände waren noch
intakt. Daneben legte man die rmfassungsmauer blofs. Dieselbe bildet
im Südwesten der Römerburg ein Polygon, gebildet von mindestens fünf
Digitized by Google
134
Ecken, von «lern drei bisher blofsgelogte Seiten je 13 Meter Länge
besitzen. Die einzelnen Innenwinkel der Ecken messen !*•> bis
120 (Jrad. Die Mauer besteht aus weifsen und roten Sandsteinen,
welche zum Teil behauen sind, während das lagernde < Gestein
Melaphyr ist. /wischen den Fugen stocken mit Mörtel verbunden
Kalksteinbrocken. Die Aufsenkante der Mauer hat noch eine von
30 bis 40 cm wechselnde Höhe, während die Innenkante 31'» in
höher liegt, so dals die innere Höhe der Mauer noch ca. 4 m
beträgt. Die Mauelstärke wechselt, von 1 1 •> bis 3 m. Unter
dieser Kömormauer , auf der zahlreiche römische < iefäfstrümmer.
Tierkuochen. Ziegel u. s. w. liegen, lagert ein 1 m hoher prä-
historischer Steinwall mit charakteristischen Ia-Tene-Scherhen.
Von Architekturstücken fand sieh am Osthange ein Ourtstück von
30 cm Länge und 00 cm Höhe mit mehreren Schiniegen. offen-
bar bestimmt zur Zinncnkrönung. und zweitens ein 4~> cm langer,
44 cm breiter. ÖO cm dicker Quader, auf dessen Haupt Ornamente,
bestehend in Hlattmotiven und Halbkreisen, zierlich eingehauen sind.
Die Ausgrabungen werden fortgesetzt.
13. Mai. Die vom historischen Verein der Pfalz begonnenen
Ausgrabungen auf der Iloidcnburg bei Kreimbach wurden letzte
Woche fortgesetzt. Der Mauer- beziehungsweise Wallzug ward
bisher im Oanzen auf eine Sirecke von 110 m blofsgelegt. Darnach
bildet die römische Befestigungslinie von Südwesten bis Südosten
der Uurg ein Fünfeck, dessen "> Seiten «'ine Länge von 13. 12.
33. Di, 30 m haben. An jedem Ende dieses Fünfecks erhob sich
ein 3 m breites Thor. Aulserdem hat die Hing im Norden 2 Ecken,
so dals das (Janze aus einem Achteck bestand, mit 4 Thoren nach
Südwest, muh Südost, nach Ost. nach West. Ferner ward an
drei Stellen ein Durchschnitt durch den Wallzug an der Sohle
gemacht. Der erste reicht vom Hrunnen bis zur äulsereii Mauer-
kante und hat eine Länge von ll» m bei 2 bis 2* > m Höhe im
Innern. Von To cm Tiefe an zeigt sich Mörtel. Dasselbe war
beim Durchschnitt III der Fall, der eine Länge von 10 m auf
2 m Höhe besitzt. Hier beginnt der Mörtel schon in 40 cm
Tiefe, von oben gerechnet. Im Durchschnitt II. der 1» in Länge
auf 2 in Höhe hat . war von Mörtel wenig zu bemerken. Es
geht aus diesen Aufschliefsungsarbeiteii . sowie aus den bis zur
Sohle gewonnenen zahlreichen Scherben hervor, dals die Körner im
135
dritten oder vierten .Jahrhundert nach Christus den vorrömischen,
gallischen la Tene-Wall zu ihren Zwecken benützt hahon. Sie
mörtelten eine regelmal'sige Mauer von 1 , 7<> ni bis 3 in Dicke
in den Wall hinein, erhöhten diese bis zu etwa 4 m Höhe und
krönten sie mit starken Gesimsen, von denen noch mehrere vor-
handen sind. Eines derselben, das am Südwoststrande noch liegt,
hat eine Breite von f»»5 rm. wovon auf die überragende Schmiege
'21 cm treffen. 20 cm Höhe und t>0 cm Länge. Die Durch-
schnitte II und III wurden links und rechts am Södwestthore
gemacht. Während sich nun im Wallgraben bei Durchschnitt 11
aufsir Scherben. Knochen und einer Münze wenig an Bedeutung
vorfand, lieferte Durchschnitt III rechts des Thoros zwei Lanzen-
spitzen. 1 Pfeil, zahlreiche Eiseiihaken, Schlüssel. Riegel, Beschläge,
10 Römermünzen, (worunter 5 gröfsere: davon sind 1 Gordianus,
2 Magnentius, 3 Constantius II. I Oonstantinus . 1 Constans),
ferner eine prächtig erhaltene 7."» cm lange und •"> cm breite
Armbrust tibel aus Bronze, eine Kuhschelle aus Bronze in Gestalt
einer Halbkugel von 4 cm Höhe: am Thor«* zahlreiche römische
Gofäfse, 1 Spinnwirtel. ferner Bleistücke, Glasbecherfragmente.
Auf den Thormauern lag das Fragment eines runden Mahlsteines
von 32 cm Bogenlänge aus Quarzit. Offenbar bildete das Thor
das Objekt eines Angriffes, wobei die Verteidiger den rechts ohne
Schild anrückenden Gegner mit Geschossen abzuhalten suchten.
In der Rechten hielt man Lanze oder Schwert, in der Linken
den Schild, folglich mulsten die Verteidiger die rechte Seite des
Gegners angreifen. Die Ausgrabungen werden nächst© Woche
fortgesetzt.
2H. Mai. Die Ausgrabungen auf der Heidenburg bei Kreim-
bach in der l'falz wurden während der letzten 1 4 Tage mit Erfolg
fortgesetzt. In architektonischer Beziehung sind folgende zwei
Ergebnisse wichtig. Erstens deckte man das Ostthor oder viel-
mehr die Schwelle desselben auf. Dieselbe bestand aus drei Sand-
slein<|uadeni mit einer < iesamtbreite von 2 ni. von denen der dritte
südöstlich z. Z. herausgerissen ist. Die Länge der Thorschwelle
beträgt z. Z. 77 cm. Daneben und darauf stiefs man auf zahl-
reiche tegulae hamatae. welche zur Entdeckung des Theres dienten,
wahrend Hohlziegel den Dachfirst schützten. Zwei Meter hinter
dem Thore stiefs man in HO cm Tiefe auf einen fragmentierten
Digitized by Google
13«
Inschriftstein. Von der 55 cm breiton, 2N cm dicken Sandstein-
platte sind nnr noch 20 cm Hohe erhalten. In regelmäßigen,
7 cm hohen Buchstaben steht ,auf der gerundeten Platte — seitlich
Blumengewinde AENfO NT; ferner fand sieh hier ein Stück einer
Saulentrommel von 22 cm Höhe und 20 cm Durchmesser, ver-
ziert mit fortlaufenden Hauten. Zweitens fanden sieh weiter
südlich hinter dem jetzigen Südost eingange in 50 cm Tiefe vier
mit viereckigen Löchern versehene Satzsteine für Holzpfosten.
Dieselben sind 4"» bis 50 cm lang. 2» bis M2 cm breit . 20 cm
hoch. Sie stehen in einer Entfernung von 2.40, A, 2,W> m von
einander in gerader Linie. Daneben lagen römische Seherben,
sehr viele Holznägel, Schutt, Kohlen, Eisensachen, Münzen. Knochen
u. s. w. Es sind die Kndera von Holzbaracken, in denen zur
Hömorzeit Mensch und Vieh untergebracht waren. In archaeo-
logischer Beziehung ist bemerkenswert das massenhafte Vorfinden
römischer Münzen am Ostthor und gegenüber in zwei Durch-
schnitten an der Westfront der Befestigung. Es fanden sich hier
zusammen an 70 Stück, darunter mehrere Tetricus <f 274 v. Chr.».
viele Mngnentius. Constantinus I. u. II.. Constantius. Constans u.s. w.,
von filteren Knisermünzen zwei (Vmmodus (f 192 n. Chr. I: alles
aus Bronze. An der Westseite ergaben sich auch zahlreiche
Befunde au glatten Bronzenadeln mit runden Köpfen, Bronze-
messerchen. Bronzetibeln von Nauheimer Typen. Armreifen. Be-
schlägen aus Bronze und Eisen, einzelnen Mosaikperlen, glatten Finger-
ringen aus Bronze und Eisen, mehrere. Lanzen- und Pfeilspitzen.
Thonwirteln. Schleifsteinen, zahlreichen (iesehirresten. l'nter den
Schmucksachen ist ein silberner Siegelring bemerkenswert. Er
trügt die Inschrift: IOVANTACAR - .lovantucar. offenbar ein
gallischer Eigenname. Unter den Lapidarfunden am Westthor sind
■i Steine hervorzuheben: 1. ein mächtiger 74 cm langer, 5 cm breiter
und :14 cm hoher (lewölbstein aus weil'som Sandstein, 2. ein
40 cm hoher Rumpf einer Figur, bedeckt von einem faltigen
Obergewande. :L eine 50 bis 57 cm lange. 15 bis -V\ cm breite
und 15 cm starke Blatte. Auf diesem Fragmente sind unterhalb
einer im Kelief gearbeiteten Längsborde zwei Doppelkreise ein-
gehauen. Am «»bereu Hände sind die Schenkel und Hufe eines
starken Thieres. wahrscheinlich eines Stieres, sichtbar. Nr. 2 und .'i
sind aus rotem Sandstein gearbeitet. Die Resultate im «tanzen
Digitized by Google
137
zeigen bisher, daß* dieser Platz schon von der Bronzezeit an be-
wohnt war. In der spateren la-Tene-Zeit war die Burg schon von
einem Steinwall umgürtet, seit Ende des dritten Jahrhunderts n. Chr.
bot sie, mit Mauern. Zinnen und Thoren versehen, den Umwohnern
Schutz. Zerstört wurde die Burg gründlich, wahrscheinlich unter
Kaiser Magnentius. doch wurde der Platz noch zur Karolingerzeit
wie einzelne bemalte Scherben beweisen, und im frühoren Mittel-
alter gelegentlich als Refugium benützt. Alle Funde gelangten
in das Kreismuseum nach Speier. Die Ausgrabungen sollen im
nächsten Frühjahr fortgesetzt werden.
B. Römische Inschrift von Gerhardsbrunn.
Auf einer Studienreise durch die Westpfalz begriffen fand
ich Ende April d. J. zu Gorhardsbrunn . einer durch ihron land-
wirtschaftlichen Betrieb bekannten Gemeinde der .Sickinger Höhe"
2 Stunden sws von Landstuhl, einen römischen Inschriftstein auf.
Derselbe war in der Gartenmauer des Anwesens von Adolf Schneider
eingemauert und besteht aus einer viereckigen Tafel mit aufgesetztem
dreieckigem Giebel aus rotem Sandstein. Die Tafel ist von doppeltem
Hände umgeben. Höhe = 1 m, Breite = 0,88 m, Dicke = 0,31 m.
Der Stein ist unten abgebrochen. Er fand sich nach Aussage
des Besitzers vor ca. 60 Jahren im „ Binsenstück " südlich des
Anwesen« von Schneider; im Garten desselben stiefs man früher
auf römische Münzen, von denen mir zwei zu Gesicht kamen.
Es ist Gufserz aus der Zeit der Antonine. Auch fand sich hier ein
römisches Mühlrad aus grobem Quarzit von 3,8 cm Durchmesser.
Von der Inschrift sind noch zwei Zeilen erhalten. Dieselbon
bestehen aus folgenden Buchstaben:
M M • - =34 cm Lange,
NA- I L F.I LCAH = 59 cm Länge.
Die beiden M auf Zeile 1 sind sperrig eingehauen und 12,8 cm
höh. Das erste A der 2. Zeile besitzt Querstrich, das zweite A
entbohrt desselben. Zwischen dem zweiten I und dem F ist eine
gröfsere Lücke. Die Schrift der 2. Zeile ist 13 cm hoch und
Digitized by Google
nicht ijuadratisch, ebenso wie die der 1. Zeile. Die Buchstaben
sind von nicht ungewandter Hand eingehalten : da« F I L dagegen
zeigt ziemlich flüchtigen Ductus.
Nach Analogien ist diese Sepulcralinschrift zu losen :
M a n i b u s
N a i i f i 1 i i ("ah....
Zu dem vom doppelten M abhängigen (ienetiv des Namens
vgl. Wilmanns exempla inscript. lat. Nr. ltMWa (Foinpeji).
Zum Cognomen Naius vgl. das Femininum Neia hei Brambach
cod. inscr. Khonan. Nr. 1121 (Mainz! und zwei Inschriften hei
Wilmanns von Horn mit Nais (Nr. 1»»1 u. Sollte Naius ein
cognomeii novuin sein?
Inschrift. Münzen, Mahlstein gehörten offenbar zu einer
römischen Villa, welche hier im J. bis 1. .Jahrhundert Instand.
Mine römische Verbindungsstrafso seheint nach Funden von Land-
stuhl nach Martinshöhe hörn. Münze) über die Höhe nach (ierhards-
brunn und weiter über Saalstadt (vgl. Name und rrnenfohl) muh
Herschberg (röm. Münzen). Höheinöd nachdem Bibermühler Schlols
gezogen zu sein (vgl. d. V.'s ^archaeologische Karte der Hheinpfalz
und der Nachbargebiete*.) Obige Inschrift macht«' der Besitzer dem
Kreismuseum der Pfalz auf des Verfassers Wunsch zum (iescheuke.
C. Der Opferstein vom Maimont.
Nicht nur die Vorderpfalz, auch der abgelegene West rieh
bietet dem Forscher stets neuen Stoff und neue Thatsachon. Selbst
die weiten Forste de» an der Südgrenze gelegenen Waskcnwaldcs
beherbergen noch manches (Jeheimnis. Hei Schönau, drei Stunden
südwestlich von Dahn, liegt etwa eine Stunde nach Südwesten die
Doppelpvramide des waldbedeckten Maimont (MJ Meter Scehöhci
Schon der Name ist höchst merkwürdig und bedeutet offenbar
nicht« anderes als Maiae mons - Berg der Maia. der niiigna mater
der Hönier, der grofsen Krdmutter der (iriechen. Körner, ballier.
Wer den südwestlichen steilen l tipfei des Maimont ersteigt, findet
139
im Schatten «1er drei- his vierhundertjährigen Buchen und Eichen,
und zwar an der Nordseite, zwei mächtige, halbmondförmige
Schanzen, welche den von West nach Ost laufenden höchsten
Felsgrat schirmend uniHchliel'scn. Ein alter Eingang führt durch
beide von Norden her. Der äufsere Wall besteht meist aus Erde und
hat eine Länge von 140 Schritten bei einer Höhe von 5 bis H m.
Hinter dem H m breiten, noch wohlerhnltenen Graben erhebt sich
ein aus Findlingen und Erde zusammengetragener imposanter Haupt-
wall. Er hat eine Länge von 400 Schritten bei einer Höhe von 12 m.
Nur der Wall auf der Houbirg hei Nürnberg kann sich solcher
Dimensionen rühmen. Nach Nordwesten zweigt sich eine vier-
seitige Schanze ab, welche 2 Quellen umsehliefst. Jede Seite
dieses Quadrats mifst 40 Schritte. In der Mitte des Felsgrates,
auf seiner höchsten nach Süden gelegenen Spitze, liegen unmittelbar
nebeneinander zwei Felsblöcke, welche zusammen einstmals ein
Ganzes bildeten. Die Dimensionen betragen 4 m Länge. 2 m
Breite. 0.70 m Höhe. Im Innern des Blockes ist eine Schüssel
eingehauen, welche einen Durchmesser von l."»0 m bei 0.40 m
Tiefe besitzt. Mitte August wurde diese Opferschüssel wohl
die erste am Rhein, deren Existenz feststeht! vom Verfasser
freigelegt, und es fand sich, dul's sie auf einem künstlich herge-
stellten Sockel von 0.80 bis 0,40 m Höhe steht. An Funden
ergaben sich nur mehrere, stark erweicht*» Ziegelstücke von etwa
Ys »» Tiefe. Offenbar ward diese Opferschüssel mit Gewalt zer-
trümmert, etwa zur Zeit des Verbots des Druidendienstes, zur Zeit
des Kaisers Claudius oder zur Zeit Karls des Gruben, der dem
altgermanischen Opferdienste mit Gewalt ein Ende machte. Einige
andero Felszeichnungen in der Nähe der Opferschflssel. 2 Hände,
1 Baum rühren aus dem Mittelalter her und beziehen sich auf
die Grunzen der Besitzer des nahen Wasichensteines. Die Hand
bildete bekanntlich das Wappenzeichen der ältesten Ritterfamilie auf
dem Wasichensteine. I >io Beziehnng des Baumes ist dagegen unklar.
Dafs diese Gegend den Römern nicht unbekannt war. beweibt auch
der Befund des Fragmentes einer Rtfmorschrift auf der nahen Hohen-
burg, welche dein Maimont gegenüber, etwa gleichfalls eine Stunde
östlich von Schönau liegt Iö70 m Seehöhel. Dieselbe besteht aus
weifsem. mit Glimmer versetztem Sandstein, hat 20 cm Länge. 17 cm
Breite , X cm Dicke. Der obere Rand ist noch erhalten. Zu
Digitized by Google
140
lesen sind noch folgende, sehr schön eingehauene, 3,5 cm hohe
Buchstaben :
VCIA | IN- 1 ID-
Da auf der ersten Zeile vorn nur ein Buchstabe fehlt, ist
ziemlich sicher L zu orgänzon und Lucianus zu lesen. Zeile 2
und 3 sind zu fragmentarisch erhalten , um aus ihnen einen
Schlufs zu ziehen. Der Stein kam als Geschenk des Verfassers
in das Museum nach Speior.
D. Funde auf Scharfeneck.
Die Ausgrabungsresultate auf Kirim; Scharfeneck bei (ileis-
weilor vom Jahre 1889 sind nicht unbedeutend. Die Arbeiten
nahm der pfälzische Verachönerungsverein vor. An der Angriffs-
seite der Burg, welche nach Osten dem Rheänlande zugebt,
stiefs man beim Aufräumen auf zwei eingehauene Jahreszahlen:
1584 und 1578, welche uns die Entstehungszeit der 11 m
dicken Schildmauer angeben. In Mitten dieser selbst befinden
sich die Keste des ältesten Borgfriedes. ein Mauerzug, welcher
nach seinen Buckelquadern wohl Anfangs des 13. Jahrhunderts
erbaut sein kann. Westlich von der Schildmauer, nach Süden zu,
legte man eine Wendeltreppe frei, welche zu der Altane des Prunk-
saales führte. Letzterer erstreckte »ich in einor Länge von
mindestens 12 m von Ost nach West. Unterhalb der Altanen-
platte sind noch die starken Konsolen zu sehen, während hinter der
Altane der Eingang zu einem mächtigen, gewölbten Keller führte,
dessen Konstruktion an die der Kellerräume auf der Hardenburg
erinnert. Es ist nun Aufgabe des Pfälzischen Verschönerung»-
vereine», den ganzen Raum des Prunksaales frei zu legen und
auch den Keller zugänglich zu machen. Die Einzelfunde
wurden links und recht» der Altane gemacht, von welcher der
Podest noch steht. Hervorzuheben sind zwei Kachelöfen im
Spätrenaissance-Stil, erhalten in Trümmern, wozu ein stehender,
aus Eisen wohl gegossener Löwe von 30 cm Hohe und 23 cm
Länge gehört, ebenso eine guiseiserne Platte von 1,20 in
141
Höhe und circa 30 cm Breite mit einem Wappen und einer
Figur. Unter den eisernen Gegenständen befinden sich manche
Fensterbeschlage, Schlösser, sowie besondors Harnischteile, welche
Wert für ein historisches Museum haben. Zerstört wurde
Burg Scharfoneck im dreifsigjährigen Kriege von den Kaiserlichen
und Spaniern, da die Grafen von Löwenstein - Scharfeneck gut
pfalzisch und protestantisch gesinnt waren. Ein genauer Termin
ist unbekannt. Sämtliche Funde, so besonders die Kachelöfen,
sowie die Eisensachen, gelangen in das Kreismuseum zu Speier
als Geschenk «los Pfälzischen Verschönerungsvereins, während die
Gufsplatte dem Fürsten von Löwenstein-Wertheim als Geschenk
zufällt, deren Stamm- und Residenzsitz ja ein Jahrhundert lang
Burg Scharfeneck gebildet hat. Über Scharfeneck vgl. J. G. Leh-
mann: .Burgen und Bergschlösser der bayerischen Pfalz" II. Teil
S. 1*8 bis 200 und Näher: ,Die Burgen der Pfalz" S. 37-38 u.
Taf. 12: Palas östlich von b.
E. Der Bronzekelt von Böbingen.
Neustadt. Speier, Landau bilden ein Dreieck, dessen Fläche
besonders reich ist an archaeologischen Funden der Stein- und
Bronzezeit. Inmitten dieses Dreiecks auf dem Bann von Böbingen
gegen Geinsheim zu stiefs Bürgermeister Vogel im Frühjahr beim
Sandgraben auf ein Bronzestück. Dasselbe lag unter dem Acker-
boden (30 cm) und dem Sande (50 cm) in einer Tiefe von 80 cm.
Der Finder übersandte es dem Verfasser, der dasselbe dem Kreis-
museum übergab.
Es ist ein sogenannter Bronzekelt d. h. eine Axt aus Bronze.
Die Länge beträgt 15 cm, die Breite an der Schneide 4 cm, am
Haupt 2,5 cm. Über den Mittelteil ziehen sich 4,7 cm lange und
2 cm in der Mitte hohe Lappen von ovaler Form, und mit
Krümmung nach Innen. Dieselben haben den Zwock, don hinein-
gesteckten Stiel in Gestalt einer Zwinge festzuhalten. Unterhalb
des Lappenanfanges befindet sich eine 2 cm lange und 0,7 cm
hohe Öhse. von welcher eine starke Schnur die Verbindung und den
Digitized by Google
142
Halt mit dem »Stiel hergestellt hat. Da« Stack ist gegossen. Die
.Schwere beträgt :140 gr.
Solche Bronzokolte finden sich nicht selten im Rheinlande:
gerade von der Landauer Gegend stammen mehrere, welche seiner
Zeit in den Besitz des Oberst von Gemming übergingen und sich
jetzt im Museum zu Dürkheim befinden. Eine spätere Entwicklung
dieser Axt ist die Verbindung der beiden Lappen oben und unten
zu einer Tülle und der Wegfall des Mittelstückes bis zum Beginn
der Sehneide. In diese Tülle ward dann der Stiel gesteckt, ähnlich
wie bei den gewöhnlichen Eisenlanzen. Solch ein Tüllenkelt, wie
man ihn im Gegensätze zu den Lappenkelten bezeichnen kann,
findet sich nun mehrfach abgebildet auf einem Bronzeblech, welches
zu Watsch in Krain auf einem bekannten Grabfelde von Fürst
Karl Windischgratz ausgegraben ward. Auf diesem Gürtelbleeh
werden kampfende Heiter und Fufsganger dargestellt, von
denen zur Linken ein Fufsganger mit dem Lappenkelt bewaffnet
erscheint, während ein Reiter zur Rechten einen Tüllenkelt oder
l'aalstab schwingt (vgl. „Mitteilungen der archaeologisehen Gesell-
schaft zu Wien- XIV. B. S. (40) (4«) u. Tafel IV).
Befestigt sind sie an einem Schaft, dessen Vertikal- und
Horizontalteil aus einem Aststücke besteht. Die Schuftung de*
Keltes ist beim Fufsgänger und Reiter die nämliche. Aufserdem
sind beide noch mit Lanze und Schild bewaffnet. Der Reiter hat
eben seine Lanze gegen den Feind geschleudert und schwingt jetzt
den Kelt zum Wurfe. Der Fufsgänger erhebt mit der Rechten
gleichfalls den Kelt zum Angriff, während die Linke noch hinter
dem Schilde die zwei Lanzen birgt. Nach Hechts wendet sich von
des Kampfesszene ab ein furchtsames Bäuerlein, dessen Haupt mit
einer Art von „Nebelspalter* bedeckt ist. Die Kämpfer tragen
bis auf einen, dem die Bedeckung vom Lanzenstofs entfiel, topf-
artige Bronzehelme.
Nach dieser klaren, aber wenig bekannten Darstellung, welche
wohl aus dem Übergänge von der Bronzezeit zur ältesten Hall-
stattj>eriode herrührt und in den Kreis der Situlen von Watsch.
Este. Bologna mit ihren figürlichen Darstellungen fallen, ist der
Zweck dieser Luppen- und Tüllenkelte klar. Sie dienen als
Streitbeile, ganz, wie die spätere Francisca bei den Franken.
Alamannen. Gothen, und zwar neben der Lanze. Wahrscheinlich
Digitized by Google
144
sogar als Wurfwaffe, ila «Ii«« Kürze des Stillos, den wir zu 27
oder '28 ein Lange berechnen , wenn «las Verhältnis der Figuren
zur Natur 1:11 beträgt, gegen die Verwendung als Hiebwaffe
spricht.
Nach dieser unanfechtbaren Darstellung ward auch unser
Hobinger Lappenkolt zweifellos seiner Zeit als Waffe im Nah-
kanipf benutzt.
Ober die Zeit dieser Benützung können wir nur Vermutungen
wagen. Der bekannte goldene Hut von SchifTerstadt ward
gleichfalls in Vergesellschaftung von Kelt's gefunden. Er ruhte
auf drei stark mit Kupfer versetzten Äxten, welche jedoch im
(Jcgensatze zum Böhingcr nur ganz schwache Lappenansätze und
keine öhse besitzen (vgl. d. V.'s .Studien" HL Abt. S. :>(»).
Sie entsprechen in ihrer Bildung noch genau der Form der
Steinbeile, wie sie sich massenhaft am Oherrhein (Schweizer Pfahl-
bauten) und am Mittelrhein (Baden und Pfalz) vorbilden.
Nach diesen Anhaltspunkten sind wir geneigt die Schiffer-
stadter :\ Bronzebeile der ältesten Bronzezeit im Mittel-
rheinlande zuzuschreiben d. h. etwa der Mitte des 2. .Jahrtausends
v. Chr. Das Böbingor Bronzebeil dagegen gehört einer kulturell
etwas jüngeren Zeit, dem Ende der Bronzezeit, an. Denn der
Tüllenkelt, das Endprodukt der ungelochteii Axt, bildet sich in
der Hallstatt- und la-Tene-Zeit auch in Eisen vor, folglich be-
deutet sein Erscheinen das Ende der Bronzezeit. Etwas älter ist
der Lappenkelt von Böbingen mit den übergel>ogenen Lappen und
der Öhse. Man wird gut daran thun. ihn in das Ende des 2.
•Jahrtausends v. Chr. zu setzen. Dem Bronzel>oil von Bollingen
gebührt also ein Alter von ca. tfOOO .Jahren und der Platz als
zweitältestes. datierl»ares Denkmal der Pfalz, während den ersten
Platz behauptet der goldene Hut von Schifferstadt.
Digitized by Google
144
VI.
Jahresbericht.
In dem vorjährigen XIII. Hefte dieser Mitteilungen
konnte am Schlüsse des Herich tes über die Vereinsjahre 18*%;
und 1H87 hh der Hefriedigung Ansdrurk gegeben wei den, dafs
s<«it langer Zeit zum ersten male wieder sowohl der AussHmfs
des historischen Vereines der Pfalz als die Kommission für die
Verwaltung des Museums in der Stadt Speier vollzählig
geworden sei. Wer hatte damals geglaubt, dafs diese Voll-
zähligkeit nur so kurze Zeit dauern, und dafs der kaum
geschlossene Kreis schon nach wenigen Monaten aufs nme
zerrissen werden wurde? Am 11. Januar 1889 wurde Herr
Ludwig Heydenreich, der durch die Wahl vom 28. Juli des
vorausgegangenen Jahres zum ersten Sekretär unseres Vereines
bestellt worden war, nachdem er bis dahin das Amt eines
zweiten Sekretärs bekleidet hatte, durch einen unerwarteten
und plötzlichen Tod dahingerafft, Herr Stadtpfarrer Xey aber,
unser langjähriger Hibliothekar, schied infolge seiner Hefbrderang
zum Dekan in Landau zu Ostern dieses Jahres ans hiesiger
Stadt, in der er 17 .Jahre hindurch thätig gewesen war. Krst
in der Ausschulssitzung vom 13. August wurden die so ent-
standenen Lücken wieder ausgefüllt, indem Herr Konsistorialrat
Leyser zum Vereinsbibliothekar, der bisherige zweite Sekretär,
Herr Studienrektor Ohlenschlager, zum ersten und an seiner
Stelle zum zweiten Sekretär Herr Hegierungsaccesoist G. Herthold
ernannt wurden, welche sämtlich die auf sie gefallene Wahl
anzunehmen erklärten. Etwa gleichzeitig ernannte auch der
14f>
hiesige Stadtrat für Herrn Ludwig Heydenreich, der bisher als
einer der beiden städtischen Vertreter der Museumsverwaltung
angehört hatte. Herrn Bürgermeister Süls zum Mitglied dieser
Kommission mit der Bestimmung , dafs künftig immer der
jeweilige Bürgermeister derselben angehören solle.
Mit dem im Vorteilenden Gesagten Ist zugleich auch
bereits des für die Geschichte unseres Vereines und seines
Museums wichtigsten Ereignisses aus dem abgelaufenen Jahre
gedacht, nämlich des Todes des Herrn Ludwig Heydenreich.
Was derselbe im Leben seiner Vaterstadt, was er der ganzen
Pfalz gewesen, das hier auszusprechen darf wohl als überflüssig
betrachtet werden, da es noch zu frisch in unser aller Erinnerung
lebt. Auch in welcher Weise er die reichen irdischen Güter,
die ihm beschieden waren, zu einer Stiftung verwendet hat,
die noch nach Jahrhunderten den Ärmsten der Armen, den
verwaisten Kindern, zu gute kommen wird, ist jedermann bekannt.
Dagegen ist es unsere Pflicht, auch an dieser Stelle den
wärmsten und innigsten Dank gegen den aus unserer Mitte
geschiedenen treuen Mitarbeiter zum Ausdruck zu bringen,
der durch seinen letzten Willen zugleich einer unserer gröi'sten
Wohlthäter geworden ist, indem er seine sämtlichen Kunst-
und Altertumsgegenstände sowie seine reiche Bibliothek dem
Museum seiner Vaterstadt vermacht hat. Damit sind nicht
blols die bisher schon als Depositum seines vor ihm ver-
storbenen Bruders Eduard, des ersten, hochverdienten Konser-
vators de.s neubegründeten historischen Vereines, in unseren
Räumen aufgestellten, überaus wertvollen Sammlungen römischer
und mittelalterlicher Fundgegenstande in den dauerndeu Besitz
unseres Museums übergegangen, sondern auch eine Fülle von
künstlerischen und kunstgewerblichen Erzeugnissen aus der
Zeit der Renaissance bis auf die neuere Zeit, welche während
dreier Generationen in dem reichen Patrizierhaus sich ange-
sammelt, vorzugsweise aber unter den Händen des genannten
Eduard Heydenreich zu einem vielfach ganz einzig dastehenden
Schatz vermehrt hatten.
10
Digitized by Google
146
Denn dieser, ein ebenso tüchtiger Chemiker als viel-
seitig gebildeter Kunstkenner, verwendete seine reichen Mittel
und die ganze Mufse seines Privatlebens zu einer Zeit, wo
einerseits die Konkurrenz auch auf dem Gebiete des Anti-
quitätensammelns noch nicht so übermächtig wie heutzutage
war, und andererseits der Hoden namentlich in Rheinzabern
noch willige!- die in ihm verborgenen Altertumsschätze heraus-
zugeben schien, darauf, alles, was ihm durch Herkunft und
Alter, Form und Gestalt als merkwürdig erschien, zu sam-
meln, auch Dinge, ;m denen ein weniger geübtes Auge
nichts Besonderes zu ei mittein vermochte, und die vielleicht
als altmodischer Kram .lalnzehnte lauy in einer Rumpelkammer
verborgen gewesen waren. Mit unübertrefHichem Geschick
und unermüdliche!' Geduld verstand es Kduard ll< ydenreich
aus Dutzenden von Trümmern ein römisches Glas- oder Thon-
gctllfs wiedei- zusammenzusetzen oder die zierlichen Schnitzereien
eines Kiehensehraukes der Renaissancezeit von den auf ihnen
haftenden Ölfarbschichten zu befreien. So erfüllte der eine
Mann in den zwei .Jahrzehnten von 1*411 lso'i), wo der
historische Verein der Pfalz schlief, thatsächlich. soweit dies
Überhaupt einem Kinzelnen möglich ist. die Aufgaben, die
einem solchen Vereine gestellt sind, und die Früchte dieses
unermüdlichen Sammeleifers sind nun durch die grol'smütige
Verfügung von Eduards Minder Ludwig für immer dem
hiesigen Museum und damit auch dem historischen Vereine
der Pfalz als Miteigentümer und berufeneu Hüter desselben
gesichelt.
Dazu kommen aber, wie erwähnt, zahlreiche Gegen-
stände, welche seit mehreren Generationen zum Mesitze einer
Familie gehört hatten, in der auch das minder Hedeutende und
Kostbare jederzeit mit pietätvoller Schonung behandelt und
aufbewahrt worden war. Ks wurde zu weit fühlen, auch nur
die hervorragendsten Gegenstände namhaft zu machen oder
von den einzelnen Gattungen die Stückzahl anzugeben, zumal
hiemit noch kein richtiges Mild von der Heschatfcuhcit der
Digitized by Google
147
«ranzen Sammlung gewonnen wäre. Es mag in dieser Beziehung
genügen, dal's beispielsweise die Bibliothek über 11 no Werke
mit mehr als 2H00 Banden zählt, worunter besonders die
Litteratur des 17. und 18. Jahrhunderts namentlich die archäo-
logische, historische (speierer und pfälzische) sowie belletristische
und wiederum in ganz besonderer Weise neben der deutschen
die französische vertreten ist. Von hervorragender Bedeutung
ist die sehr reiche Sammlung pfälzischer Flugblätter und Zeit-
schritten der Jahre 18.J()- lH.r2 und 1848/1S49. (irol's ist
auch die Zahl von Erzeugnissen der reproduzierenden Künste
wie von Kupferstichen, Stahlstichen u. s. w.. deren Sichtung
und Klas.silizierung Herr Professor Koch dahier mit dankens-
wertester Bereitwilligkeit übeinomtnen und durchgeführt hat.
Verhältnismälsig ebenfalls zahlreich, aber in bezug auf Kunst-
weit minder hervorragend sind die vorhandenen Ölgemälde,
rnter den Möbeln, besonders den geschnitzten Schränken,
betinden sich einige Prachtstücke, die dem gröl'sten Museum
zur Ehre gereichen würden. FaM unübersehbar ist wieder
die Fülle von Porzellaiigegonständen . worunter namentlich
die figürlichen Darstellungen aus der Frankenthaler Fabrik
des Kurfürsten Karl Theodor das Entzücken der Kenner
hervorrufen. Auch schöne ( i läser, Terrakotten, Majoliken u. s. w.
finden sich in den mannigfaltigsten Formen, desgleichen Eisen-
arbeiten mit einheizten Verzierungen, wählend zu den beiden
bisher schon in unseren Museumsräumen aufgehängten (iobelins
nun noch vier weitere hinzukommen. Aber auch damit ist die
Mannigfaltigkeit des Vorhandenen bei weitem nicht erschöpft,
so dal's man mit vollem Hechte sagen kann, es würde das-
selbe ausreichen, um ein eigenes, keineswegs unbedeutendes
Museum zu bilden.
Fnd damit sind wir bei einer Frage angelangt, die zur
Zeit noch der Entscheidung harrt, und in betreff deren wohl
auch hier eine, wenn auch durchaus persönliche Ansicht ge-
ändert werden darf. Ks ist dies die Frage nach der künftigen
rnterbringung des von Herrn Ludwig llcydenreich seiner
10*
Digitized by Google
148
Vaterstadt hinterlassenen Schatzes an Kunst- und Altertums-
gegenständen im Zusammenhang mit der Frage narh der
künftigen Bestimmung des laut testamentarischer Verfügung für
einen üffentlichen Zweck zu verwendenden Heydenreieh'sehen
Wohnhauses. Dafs dasselbe bei seinen beschrankten Raum-
verhältnissen jemals in einer Weise eingerichtet werden konnte,
um unser ganzes städtisches Museum oder auch nur die
historische Abteilung, namentlich wenn dieselbe, wie wir
hotten, auch in Zukunft in ähnlichem Verhältnis wie seit einer
Reihe von .Jahren sich vermehren wird, aufzunehmen, wagen
wir mit aller Bestimmtheit zu bezweifeln. Dagegen könnte
das Haus in seinem jetzigen Zustand und ohne gröi'sere als
durch das Herausnehmen einiger Zwischenwände bedingte
Veränderungen recht wohl zu einem eigenen „Heydenreirh-
Museum" eingerichtet werden, das auf diese Weise eine Art
lokalen Gewerbemuseums darstellen würde. Sollte jedoch die
Vereinigung der zur Zeit noch im Heydeiircicli'scheu Hause
aufbewahrten Gegenstände mit dem allgemeinen Museum in
den von demselben bisher innegehabten Räumen beschlossen
werden, so darf füglich jiIs selbst verständlich vorausgesetzt
werden, dafs schon aus Pietät gegen den Schenker eine
Sammlung von dieser Bedeutung ungetrennt gelassen und zu
einei' besonderen Abteilung gruppiert werden wird.
Neben der Bereicherung unseres Museums durch die
Ileydenreiclfsehe Sammlung, vorausgesetzt, dafs auch der gegen-
wärtig noch getrennte Teil mit demselben vereinigt werden wird,
verschwinden einigermalsen die übrigen durch Geschenk oder
Kauf oder durch eigene Ausgrabungen in letzter Zeit gemachten
Erwerbungen. Gleich wohl würden dieselben schon jetzt keinen
unbedeutenden Nachtrag zu dem neuen Katalog der historis hen
Abteilung unseres Museums bilden, der bekanntlich den Besitz-
stand vom Knde des Jahres 1887 darstellt. Ks wird dies <
ersichtlich, wenn wir hier den Bericht über den Zuwachs
unseres Museums während des Kalenderjahres 1888 reproduzieren,
welchen wir wie seit einer Reihe von Jahren für die von Museums-
*
Digitized by Google
141)
direkter Dr. llettuer in Trier in der „Westdeutschen Zeitschrift
tnr Geschichte und Kunst*' veröffentlichte Museographie erstattet
haben, und hieran die hauptsächlichsten Erwerbungen aus dem
laufenden Jahre sehliel'sen. Wir betrachten luenacli den Zugang:
l. an prähistorischen Altertümern. Aufser einem in
Berzhausen iri-fundenen Stcinmeilsel aus Lrrauem Material nennen
wir vor allem ein prachtvolles Feuerstein messer mit doppelter
haarscliart'er Schneide in drei Bruchstücken, von denen die
zwei zusammengehörigen 1 1 cm lang und 2,5 cm breit sind,
das dritte eine Lfm^e von 5.f> ein und eine Breite von 8,5 cm
hat. während zwischen diesem und den beiden anderen Stücken
noch ein «rrölseres Bruchstück fehlt, ebenso wie die Spitze
teilweist' abgebrochen ist. Gefunden im Stundenwäldchen
bei Speier, Geschenk des Herrn Sckondelieutenant Berthold in
Speier. — Aus Nanzdiezweiler am (ihm stammen 27 bis 30
Bronzeiinpe, worunter ein vollständiger und ein zerbrochener
I laisreif, sowie zwei massive nnverzierte und ein zer-
brochener verzierter Kufsreif, das fbrigu meist offene und
durch Kinschnitte verzierte Armreife. Dr. Mehlis, der an der
Kundstelle weiter jrrnb und vier Hinire, Rin^fraimiente und
Scherben fand, konstatierte das Vorhandensein eines Grab-
gewölbes aus der Bronzezeit ca. 1000 v. Chr. — An der
bekannten Fundstelle in Leimersheim kamen weiter zum Vor-
schein ein dünner Halsreif, ein ebensolcher Kufsreif und zwei
Armreife mit petschaftilhnlichen Schlulsknöpfen. In denen des
I laisreifes befinden sich an der oberen Seite kleine Löcher;
ebenso ist die dahinter befindliche, irleiehfalls knopfartiVe
Verdickung in der Richtung der Senkrechten von zwei greisen
durchgehenden Löchern, in waurrechtcr Richtung von einem
bis in die Mitte gehenden durchbohrt. — Schönes Eisensch wert
der la-Tene Zeit, nach Torrn und Gröfse (09 cm lan<r, wovon
16 cm auf die Griffzunge entfallen, bei 5 cm Breite) einem
römischen Gladius sich nähernd, von der pfälzisch-hessischen
Glänze. — Dazu kommen aus dem laufenden Jahre ein massiver
Kul's- oder ( Iberannreif vom Südabhange der Limburg, wo er, wahr-
Google
■
150
scheinlich durch vorausgegangene Hegengüsse blolsgelegl, mit
mehreren Bruchstücken eines /weiten ähnlichen Ringes gefunden,
wurde ferner der oben S. 141 beschriebene Bronzekelt von
Böbingen, (Midlich ein steinerner ( ietreideqtietseher und eine An-
zahl thönerner und an der Spitze durchl)ohrter. vermutlich zur
Umfriedung einer (»rabstiitte dienender Kegel von Einselthum.
2. an römischen Altertümern. I>ie bereits im Früh-
jahr 18S7 in einem verschütteten römischen Steinbruche bei
Breitfurt im Bliesthale aufgedeckten beiden bossierten römischen
Keiterstatuen von 2.50 in Länge und 2,65 m Höhe, wohl die
gröfsten römischen Skulpturwerke diesseits der Alpen, wurden
wilhrend des abgelaufenen .lahres nach Speier überführt und
vor dem Ustportalc des Muscumsgebäudes aufgei iditet. Siehe
die photolithographische Abbildung der einen der beiden
Statuen im XIII Hefte der Vereinsmittejlnngen Von eben-
daher stammt ein Bossi»*rhammet von 12 cm Lange und <J cm
geringster Breite und Höhe. Von der Heidenburg bei
Kreimbach rühren vermutlich zwei römische Denksteine, wo-
von der eine, mit der Darstellung eines Centauren geschmückte
bisher an der Slrafse zwischen Karlbach und Uutsweiler ein-
gemauert, der andere mit einem Brust hihi versehene in eine
(Gartenmauer in Rofsbach eingelassen war. — Vier kleinere
l'men und drei Teller oder Untersätze, sowie eine schöne
graue Urne von 2S cm Höhe und sö cm Umfang nebst einem
als Deckel dienenden ziemlich tiefen Teller aus schwarzem
Thon wurden in Speier gefunden, ebenso eine verzierte l'atera
aus terra sigillata mit dem Stempel KKSTITVTVS und andere
Stempel wie A VIT VSF, CA Hl A . . .. CKRIALISF, IASSVSF.
IVLIAXVS, TER • F u. s. w. In Mechtersheim wurden
auf dem Hochufer des Rheines mehrere (4 5) (Jräber auf-
gedeckt, welche aus je 4 römischen Falzziegeln bestanden, die
um einen wagrecht gelegten Ziegel gestellt und von einem
ebensolchen übeidecki waren. Im Innern dieser (Jräber be-
fanden sich aufscr Klumpen geschmolzenen Clases. Kisenteilen
u. dgl. sechs Aschenkrüge von gewöhnlicher Form. ein(Jrab-
Digitized by Google
i r> i
läinpdien, eine Schale mit hohrin Ful's. sowie 5 kleinere
saniisrlic (JetaTse (Schale, Recher und 3 Schusselehen), wovon
zwei mit den Stempeln BORLF und VKRKCVND • F und
ein U i m hohes und 2«) cm im l'nifange messendes vierec kiges
(ilas mit niedrigem H.-ils iiikI breitem, rechtwinklig gebogenen
Henkel. — Die Ausgrabungen auf den Heizwiesen bei Blies-
dallieim lieferten aul'ser den gewöhnlichen (ilas- und Thon-
seherben. Kisenfragmenten, Stin ken von farbigem Wandverputz,
kleinen l'.ronzemünzen u. s. w. keine besonderen Fundresulkite;
nur n meist zierlich geformte beinerne Nadeln und eine flache,
auf der ( Hjerfläche ornamentierte und in der Mitt' mit einem
Loche versehene beinerne Scheibe von 4 cm Durchmesser
verdienen hervorgehoben zu werden. — Dagegen brachte ein
seltenes Fundstück der Zufall in Kisenberg zu tage in destalt
eines Deichselkopfes aus Bronze von 22 cm Länge, der am
vorderen Kode in zwei lang vorgestreckte, nacli entgegen-
gesetzten Richtungen gewandte Rasiliskenköpfe sieh teilt.
Aus tsy.» sind hier besonders zu erwähnen die Fundergebnisse
von der Heidenburg bei Kreimbach, bestehend aul'ser einer
rnzahl von Thonscherben. Xägeln, Fragmenten von dtinnem
Bronzeblech etc. in einer hübschen Bronzeschelle von 5.7 cm
Durchmesser, einer Bronzenadel von 10,ö cm Länge, einem
Schrei bgritt'el aus Bronze, einer Schaafscheere , einer l'feil-
oder kleinen Lanzenspitze, einem Senkel, einer eisernen
Rosette von 8 cm Durchmesser, 2 eisernen Schlüsseln und
verschiedenen eisernen Ringen, 4 Thonwirfeln, einigen kleineren
Beschlagstüeken. Ringen u. dgl. aus Bronze, einem silbernen
Siegelring mit der Inschritt l( )V ANT / V(1AR •, endlich
ca. 100 meist kleineren und kleinsten Bronzemünzen grölsten-
leils aus den letzten Zeiten der römischen Herrschaft.
Von hervorragenderen fränkischen Funden, an welchen
unsere Pfalz immer, wenigstens im Vergleich zu dem Reichtum
au vorgeschichtlichen und römischen Fundgegenständen, als
jiu Hallend arm sich erwiesen hat . haben wir nur eine acht-
eckige, vergoldete, mit einem erhabenen Linienoniamente
Digitized by Google
152
geschmückte Zierscheibe von 3 cm Durchmesser aus Ungstein
namhaft zu machen.
3. an (} egenstanden des Mittelalters und der
neueren Zeit. In dieser Abteilung war es wieder vorzugs-
weise das Münzkabinet. das zahlreiche wertvolle Bereicherungen
erhielt, so aus dem vom Unterzeichneten in den „Mitteilungen
der bayrischen numismatischen (iesell schalt für 1888, S 7 bis
54 beschriebenen, aus -135 (Johl- und 12'J Silbermttuzen des
Mittelalters bestehenden Dirmsteiner Kunde 5 seltene pfälzische
(iold- und drei Silbermünzen, sodann eine Sammlung von 1 18 im
Bliesthale gefundener Münzen, von Augustus bis Magnus
Maximus reichend, und 85 neuere Münzen und Medaillen,
(ifschenk des Herrn Bezirksamtsassessors Luxenburger, nun-
mehr in Schweinfurt, eine Anzahl neuerer Münzen, geschenkt
von Herrn Ingenieur 0 Ilettinger in Neustadt a II., ferner
von besonders kostbaren Stücken ein «(>.."> min im Durch-
messer groises silbernes Medaillon des Speierer Bischofs
Damian Hugo von 1711), zwei Medaillen auf die Vermahlung
der Eleonore Magdalene von der Pfalz mit Kaiser Leopold I.
1677, einen Dukat von Karl II. von Ptalz-Zweibrücken von
1788. eine noch unedierte Medaille auf die Hinnahme Landaus
durch den römischen König .loseph 1702, eine Notklippe
aus derselben Belagerung mit dem Wappen Meines und der
Wertbezeichnung iiii LI VRE 4 (Sons) u. s. w. — Dazu
kommen nun weiter 40 prächtig erhaltene Mittelbronzen von
Diocletian, Maximian und Constantius aus dem im .Jahre
1887 zum Vorschein gekommenen grolsen Münzfunde von
Emmersweiler (Kr. Saarbrücken), welche Herr (justav Adt in
Ensheim schenkte, nachdem ein Beamter desselben, Herr (irentz
in Korbach, schon 1887 neunzehn ihm gehörige Münzen der-
selben Art dem Verein überlassen hatte, ferner von seltenen
pfälzischen Münzen ein Wachenheimer Weilsgroschen von
Ludwig von I »falz - Zweibrücken (f 1439). ein unediertes1)
1 > Dil' ein»' S.it» /i-iirt drii L"« kn'3iit«;-n Ki>ii}is;i<Ili'r. uuf der Itrust
in ruinl-m SrhilrtV jiuls.-n li.rum t1i<> Insrhrilt : MATTHIAS * IiOM *
Digitized by Google
153
Dreikreuzerstück des Speierer Bischofs Philipp Christoph
von Sötern von 1612, gröi'ste silberne Medaille auf die Ver-
mählung Kaiser Leopolds l. mit Eleonore von der Pfalz, eine
grol'se vergoldete Bronzemedaille von Kurfürst Johann Wilhelm
(f 17 16) mit Schiff und der Umschrift Dominus Yirtutum Nobiscum,
Doppeldukat auf das Reichsvikariat des Kurfürsten Karl Theodor
1792 u. s. w. Wir schliefsen hieran die Erwähnung von 18 mittel-
alterlichen Siegeln wie des Speierer Domkapitels, des Pfalzgrafen
G eorg, Bischofs von Speier (1513—1529) u. s. w., eines Geschenkes
des Herrn Grafen Karl Kmieh zu I .einingen- Westerburg. —
Auch die Kupferstichsammlung wurde erheblich vermehrt
namentlich durch Erwerbung einer Reihe von Ansichten, Plänen
und Flugblättern, welche auf die Belagerungen von Kranken-
thal im dreifsigjährigen Kriege und diejenigen von Philipps-
burg und Landau, in den Kriegen Ludwigs XIV. sich beziehen.
Auch eine grofse kolorierte Ansicht der Stadt Speier von der
Domseite aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, die älteste bis
jetzt bekannte, und verschiedene seltene Porträts wie die des
Speierer Bischofs Eberhard von Dienheim (1581 — 1610), des
berühmten Arztes Jacobus Theodoras Tabernae Montanus, des
Theologer. Paulus Pagius, eines geborenen Rheinzaberners,
u. s w. gehören hierher. — End lieh gelang uns die Erwerbung
zweier kostbarer Speierer Inkunabeldrucke, des Breviarium
Herbipolense, gedruckt von Peter Drach 1477, und des
Psalterium Spirense, eines prächtigen Musikdruckes aus
derselben Officin von 1516, allerdings um nicht gerade
billigen Preis, indem das letztere Buch mit 100 Mark, das
erstere sogar mit der doppelten Summe bezahlt werden mufste.
Es erübrigt hienach nur noch eine kurze Beleuchtung
unserer Finanzverhältnisse, da dieselben bei einer oberfläch-
lichen Durchsicht des von dem Herrn Kassier im Folgenden
IMl* * AV<n\ST# 1612. die andere .Seite ein quadriert«* Wappen (1 ti.4
Speier. '2 Weifeenburg. .Sötern), von 8 Helmen (rechts Speier. links
Weifseiiburg, in der Mitte Sötern) überdeckte« Wappen und die l'mschrifr :
I'HIL • CHRIST • D • (» • Kl'. SPIIl- K(t) • P(raepoeitus) • Wtan-
burgensis) • lMlXerialtej • CAM(erae) • IV(des) •
Digitized by Google
154
mitgeteilten Auszuges aus der Rechnung des abgelaufenen
Vereins ja I) res leicht ungünstiger erscheinen könnten, als sie es
thatsächlieh sind. Zunächst ist mit dem Ausdrucke lebhaftesten
Dankes hervorzuheben, dals die von hohem Landrate der Pfalz
unserem Vereine in gerechter Würdigung seiner gemein-
nützigen Ziele und Restrebungen schon im Vorjahre gewählte
Unterstützung demselben auch im letzten .Jahre wieder zu teil
geworden ist und, wie wir wohl hotten dürfen, auch in Zukunft
nicht mehr entzogen werden wird. Dasselbe gilt von dem
seitens der Stadt .Speier dem Museum bewilligten jährlichen
Kredite von 850 Mark, der für die Verhältnisse unserer Stadt
und in Anbetracht, dals dieselbe dem Museum fast den ganzen
oberen Stock des ausgedehnten Realschulgebäudes unentgelt-
lich überlassen und auch statt der nicht mehr ausreichenden
Räume des Lapidariums einen Neubau zu errichten ver-
heizen hat, keineswegs unbedeutend genannt werden kann.
Wenn nun, trotzdem wir mit einem Aktivrest von fast
<>00 Mark in das Vereinsjahr 18g8/so eingetreten sind, gleich-
wohl am Schlüsse desselben ein Deficit von fast 200 Mark
vorliegt, so sind daran in erster Linie die bekannten kolossalen
Reiterstatuen aus dem römischen Steinbruche von llreitfurt
schuld, deren Kosten das letztjährige Rudget leider sehr stark
beschwert haben. Denn ihre nicht ohne Mühe gelungene Lr-
werbung. sodann der Transport der ungeheuren Lasten, endlieh
die Wiederzusamniensetzung der Stücke, in die namcntli"h die
eine der beiden ursprünglich ganz unversehrten Statuen durch
nachstürzende Schuttmassen zerschlagen worden war, alles dieses
verursachte einen Aufwand von nicht viel weniger als 1000 Mark,
(ileichwohl möge niemand glauben, dals dieselben um diesen Preis
zu teuer erkauft gewesen seien, da zahlreiche Kenner, die sie bisher
gesehen, diese Statuen nicht nur, wie erwähnt, für die größten
römischen Steindenkmäler diesseits der Alpen erklärt, sondern
auch versichert haben, dals dieselben trotz ihres wenig gefälligen
Aussehens in mehr als einer Hinsicht zu den interessantesten
gehören. Der Museumskredit der Stadt Speier sodann winde
Digitized by Google
155
in diesem .Inhr in höherem Mal'se als sonst auch für die natur-
hislorisehe Abteilung in Anspruch genommen durch die Schenkung
einer grofsen Kollektion seltener Vogel- und Saugetier- Balge,
womit unser seit einer Reihe von Jahren als holländischer
Regierungsarzt auf Sumatra thätige Landsmann, Herr Dr. Hagen
aus Homburg bei Zweibrüeken, der nach Ablauf eines längeren
l'rlaubs demnächst wieder nach den Tropen zurückkehren
wird, auch das hiesige Museum bedacht, und deren Aus-
stopfung einen nicht unbedeutenden Aufwand veranlal'st hat.
Sind im Vorstehenden zwei außergewöhnliche Gründe
für die minder günstige Gestaltung unserer Fiiianzverhaltnis.se
angeführt worden, so darf doch auch nicht unerwähnt bleiben,
dal's, wie das Beispiel der beiden Speierer Inkunabeln beweist,
für Antiquitäten jeder Art infolge der gesteigerten Konkurrenz
der zahlreichen öffentlichen und privaten Sammlungen des In-
landes und vielleicht noch mehr des kapitalkräftigeren Auslandes
wie Englands und Amerikas oft ganz exorbitante Korderungen
gestellt werden, und dafs dabei die Preise, wie man z. B. im
numismatischen Verkehr täglich beobachten kann, noch fort-
während in rapidem Steigen begriffen sind, so dal's ein Stück,
das man heute als zu teuer ausgeschlagen, in wenigen Jahren
vielleicht auf das Doppelte zu stehen kommt. Wenn wir aber
einerseits alle Gegenstände, die entweder außerhalb der Grenzen
unserer Provinz gefunden sind oder auf die Pfalz keinen Bezug
haben, falls sie uns zum Kaufe angeboten werden, prinzipiell
zurückweisen, so verfolgen wir andererseits das Ziel, allo auf
pfälzischem Boden gemachten und fürdie historische Entwicklung
des Landes und seiner Bewohner bedeutsamen Funde, sei es im
Original oder in genauen Nachbildungen in unserem Museum zu
vereinigen, das wirmehr und mehr zu einem treuen Abbild pfalzischer
Geschichte und pfälzischer Eigenart zu gestalten bestrebt sind.
Dal's aber ein solches Ziel zu seiner Erreichung auch
bedeutende materielle ( >pfer erheischt, ist von selbst einleuchtend,
und so ergeht neben dem Ausdruck lebhaften und aufrichtigen
Dankes gegen alle diejenigen, die uns in dem abgelaufenen
Digitized by Google
15«
.lahre durch Geschenke für die Sammlungen erfreut haben,
die herzliehe Bitte an unsere Vereinsmitglieder wie au alle,
die für unsere heimische Geschichte und Vergangenheit sieh
interessieren, sie möchten dureh Zuwendung historisch oder
kulturell bedeutsamer Gegenstände, durch rechtzeitige Benach-
richtigung von dem Vorkommen etwaiger Altertumsfunde,
durch Belehrung namentlich landlicher Finder und Eigentümer
solcher Gegenstände über den Zweck unseres Vereines und
die dureh denselben jederzeit gebotene Gelegenheit auch zu
günstiger materieller Verwertung eines Fundes, kurz durch ein
Überzeugtes und opferwilliges Eintreten eine Sache unterstutzen,
die man nach der Bedeutung, welche unser Museum bereits
gewonnen hat, wohl als eine Ehrensache der ganzen Pfalz
bezeichnen darf. Speziell an unsere Mitglieder aber richten
wir die Mitte, dem Vereine, dem sie. wie wir glauben und
hoffen, von Herzen zugethan sind, auch in ihren Kreisen neue
Mitglieder zu werben, da nur durch ein Zusammenwirken
vieler ein Ziel wie das im Vorstehenden gekennzeichnete sich
erreichen Ifll'st, und empfehlen zugleich als beste Aufmunterung
zu solchem Werke wie als wirksamstes Lockmittel eine Be-
sichtigung unseres Museums, das noch fast jeder Besueher mit
dem Geständnis verlassen hat, dafs es seine Krwartungen bei
weitem übertroffen habe
Spei er, im Oktober 1HK«J.
Prof. Dr. Klarster,
Konservator.
157
Auszug
aus der Rechnung des historischen Vereines
Tür das Jahr 1888/89.
I. Einnahmen. JC. j JC. 4
1. Aktivrest aus 1887 88 .... 594.12
2. Beiträge aus 1887/88 .... 12.—
3. Beitrage für 1888/89 von 550 Mit-
gliedern zu 3 JC 1050.—
4. Beiträge des Kreises für 1888 nach
Abzug der <,)uittungsgebühr . . 054.—
5. Beitrag der Stadt Kaiserslautern
für 1888 nach Abzug der Quittungs-
gebühr 19.80
0. Erlös aus verkauften Vereins -
schriften Vi.—
7. Abonnementsgebühren für das
Correspondenzblatt der Westdeut-
schen Zeitschrift für 18*8 von 140
Mitgliedern 140.—
Ciesamteinnahme . 3082.92
II. Ausgaben.
1. Postporti, Fracht, Botenlohne,
Reisekosten 216.91
2. Regieausgaben 124.13
3. Gehalt des Yereinsdieners . . . 100.—
4. Buchbinder- und Huehdruekerlöhne 1016.15
5. Bibliothek, Sammlungen und Aus-
grabungen 1637.19
0. Correspondenzblatt der Westdeut-
schen Zeitschrift 133.40
Gesamtausgabe \ 3227.78
demnach Mehrausgabe (Vorschufs des Rechners) . 144.86
auf 1889 übergehend.
Speier, im Oktober 1889.
Der Vereinsrechner:
Schwarz.
Digitized by Google
Inhaltsverzeichnis.
Seite
I. Materialien zur (resehiehte der Zerstörung der Stadt Speier lftHji.
Von l'rof. Dr. llarster, Konservator des historischen Vereines
der l'falz 1
II. Speierer Bürgermeisterliste 1289—1889. Von ebendemselben ">9
III. Historische Blatter aus dem alten Leininirer Land. II. Teil.
Gesammelt von Karl Enrich Graf zu Lein ingen- Westerburg,
r'n'inierlieutenant und Brigade- Adjutant in Breslau .... 8.")
IV. Krieg.sbaut*-chnisehe Erfahrungen Ubei die Anlage der Bünden
in der Pfalz. Mitgeteilt von .1. Naeher. (Jr. bad. Ingenieur a. I). KH»
V. Andiaeologisehes von Dr. C Mehlis
VI. Jahresbericht über das Vereinsjahr 1888 W). erstattet von l'rof.
Dr. Harster Iii
VII. Kcchnungsahlage über das Vendnsjahr 1888 w. Von Ober-
regiernngsrat Schwarz lf>7
MITTEILUNGEN
DES
HISTORISCHEN VEREINES
DER
PFALZ.
xv.
SPEIER.
DRÜCK DER H. OlliRDONB'sCHEl BCCHDROCKEREI.
1891.
Digitized by Google
i
■
i
I
I
I
i
I
I
i
Inhaltsverzeichnis.
Seite
I. Zur Geschieht« der wohltbätigen Stiftungen in Neustadt a. H.
Von Dr. Leyser. Kgrl. Konsistorialrat 1
II. Das Inventar des Speierer Dominikanerklosters vom Jahre 1526.
Herausgegeben und mit Einleitung versehen von Dr. J. Mayer-
hofen Kgl. Kreisarchivar 11
III. In Bürgers Haus und Hof um 1597. Bin Bild pfälzischer
Kultur. Von L. Eid, Seminarhilfslehrer 41
IV. Die erste Saecularfeier der Zerstörung der Stadt Speier im
Jahre 1789. Von Dr. Harster. Kgl. Gymnasialprofessor . . 81
V. Urkunden zur mittelalterlichen Verfassungsgeschichte Speiers.
Von Prof. Dr. Harster 111
VI. Biel, Becher und Weife, drei pfälzische Volkswirte. Von Georg
Berthold, Ratsaccessist und Kgl. Rechnungskommissar ... 150
VH. Miscellen :
1. Der sogen. Klosterberg bei Überotterbach. Von Dr. Mayer-
hofer 243
2. Flugblatt auf die abermalige Einnahme Landaus durch die
Deutschen 1704. Mit Einleitung von Prof. Dr. Harster 245
VIII. Jahresbericht Uber das Vereinsjabr 1889/90, erstattet von Georg
Berthold 250
IX. Rechnungsablage über das Vereinsjahr 1889. Von Oberregie-
rungsrat Schwarz 256
■
Digitized by Google
Digitized by Google
I.
Zur Geschichte
der wohlthätigen Stiftungen in Neustadt a/H.
von
Dr. Leyser.
Die älteste wohlthätige Stiftung, die zu Neustadt a/H.
gegründet wurde, von welcher eine sichere Kunde sich erhalten
hat, war das (Jutleuthaus oder Feld siechen haus. Ich
fand darüber den nachstehenden urkundlichen Aufschlnss. „Die
Entstehung des Armenleuthauses fallt in die Kreuzzüge nach
dem gelobten Lande, da die frommen Pilger hin- und herzogen,
sie zu beherbergen. Wahrscheinlich haben vennögliche Bürger
zu seiner Einrichtung beigetragen. Die aus dem gelobten
I^ande Zurückkehrenden haben leider die br>se Seuche des
Aussatzes mitgebracht. Desswegen war auch ein Gutleuthaus
für dieselben an dem Zusammenlauf der Neustadter Stralse
nach Lachen mit der von Winz in gen herauf."
Der Aussatz war eine Volkskraukheit, welche im Alter-
tum in Europa, Asien und Afrika herrschte, im Mittelalter in
Deutschland sehr um sich griff, jetzt dagegen in Europa nur
vereinzelt auftritt. Dafs der Aussatz in Deutschland schon
vor den Kreuzzügen vorkommt, beweist die Thatsache, dafs in
Bremen im 9., in Würzburg im 11. Jahrhundert Hospitaler
für Leprose gegründet wurden; doch dürfte die allgemeine
Verbreitung in Europa, namentlich im 13. Jahrhundert, nicht
mit Unrecht den Kreuzzügen zugeschrieben werden. In der
Zeit der Kreuzzttge entstanden viele Spitaler, nach dem Vor-
1
Digitized by Google
2
bilde der von den Johannitern und Templern gegründeten
Krankenhauser. Da man den Aussatz für ansteckend hielt,
wurde die Absonderung der Aussatzigen von Staatswesen »in-
geordnet; sie hiefsen daher Sondersieche. Die Sondersieehen-
häuser erhoben sich raeist vor den Thoren der Stadt. Die
Leprosen erhielteu ein schüft liches Zeugnis und eine besondere
Kleidung, ein sehwai'zes Gewand mit besonderen Abzeichen
und einen Hut mit weifsem Bande. Sie trugen eine hr>lzerne
Klapper, um ihre Annäherung den gesunden Personen kund-
zuthun; die Gegenstände, die sie begehrten, berührten sie mit
einem Stocke. Für das Leprosenhaus zu Neustadt bestand
wohl die damals allgemein üblich gewordene Hansordnung;
Frauen und Manner waren getrennt, kein Siecher dunte ohne
Gefährten aus dem Hause gehen oder über Nacht aus dem Hause
bleiben; dagegen war i: nen gestattet, bettelnd umherzuziehen.
Schon in der Mitte des vorigen Jahrhunderts geht die
Klage durch die Akten, dafs die Urkunden, welche das Gut-
leuthaus betreffen, im Laufe der Zeit zum grofsen Teile ver-
loren gegangen Meine Quelle enthalt lediglich noch die
Notiz: „Als das Wallfahren der Pilger aufgehört hatte, ist
das Gutleuthaus für die Neustadter Gemeinde Übergegangen.
Die Klasse der Mens.hen waren alte abgelebte Leute, welche
ihre noch übrigen Tage gerne iu Ruhe wollten zubringen, wohl
auch Waise und Kranke. So lange das ganze Land katholisch
gewesen, waren es nur Katholische; als aber zwischen 1550
bis 15(50 das ganze Pfalzervolk die protestantische Religion
angenommen, ist die Stiftung den Reformirten zu Teil worden."
Im Jahre 1690 wurde das Feldsiechenhaus abgebrochen; noch
in der Mitte des vorigen Jahrhunderts waren von demselben
einige Rudera zu sehen.
Schon im Anfange des 14. Jahrhunderts bestand in
Neustadt auch ein sogenanntes Armenien t haus. Ks war
an derselben Stelle erbaut, wo das erst in der neueren Zeit
verlassene prot. Schulhaus steht. Als Wahrzeichen war an
demselben ein Bettelsack ausgeraeiiselt. Schon im Jahre 1372
3
war dasselbe in so guten finanziellen Verhältnissen, dafs es
der hiesigen Stadt gegen eine Obligation, in welcher dieselbe
den Noilenwald ihm verpfändete, Geld darleihen konnte. Das
Armenleathaus dahier scheint mehr ein Pfrtindehans gewesen
zu sein, in welchem alte Leute gegen Einbringung eines ge-
wissen Vermögens ihre Tage ruhig verleben konnten. Von
dem zunehmenden Wohlstande dieser Anstalt zeigt ein Dar-
lehen von 3510 Gulden im Jahre 1607 an das kurpfälzische
Landkommissariat. Auf der Gemarkung von Lachen besais
dasselbe gegen 170 Morgen Güter.
Vor allem scheinen zahlreiche milde Stiftungen diesen
Wohlstand des Armenlenthauses begründet zu haben. Von
zweien derselben stand mir eine Abschrift der Stiftungsurkunde
zur Verfügung. Im Jahre 1412 stiftete Ulrich Saltzkern
von Alzey und Else von Kingernheim, seine eheliche Hausfrau,
ein ewiges Almosen der Stadt Neustadt, eine jährliche Rente
von 101 Gulden. Es heifst in der Stiftungsurkunde : „Da wir
gemercket und bedacht haben, dafs in dieser vergänglichen
Zeit nichts sicheres ist, denn der Tod und nichts unsicheres,
denn die Zeit des Todes und wir mit dem zeitlichen und ver-
gänglichen Gut, das uns der allmachtige Gott, unser Schöpfer
verliehen hat, unser Seelenheil meynen zu schaffen: so haben
wir mit Gesundheit unseres Leibes, rechter Vernunft und
Wissen und auch mit wohlfürbedachtem Muthe und Rathe dem
allmächtigen Gott uusenn Schöpfer und seiner werthen Mutter
der reinen Jungfrau Marien zu Lobe und zu ehren und allen
gläubigen Seelen zum Tröste und zu Hülfe ein ewig Allmosen
gemacht, gesetzt, gestift und geordnet." Demgemäl's soll man :
„Dreyzehn Haufsarroen Menschen in der Stadt Neustadt alle
Tag zu einer genaunten Stunde geben und handreichen ein
bequemlich Brod, eine halbe Maafs Wein und zwey Eyer oder
aber vor die zwey Eyer nach gebtlhrnils Speck oder Butter
und sonderlich in der Fasten ihn Jeglichem einen Hering ohne
Gefahrdte." Ludwig IV. von der Pfalz erteilte dieser Stiftung
die landesherrliche Genehmigung.
l*
4
Im Jahre 1550 errichtete Frau Helene Zuleger, ge-
borene Gräfin von Bernthal, eine Verschreibung von tausend
Gulden in die elende Herberge zu Neustadt, das Armenleuthaus
genannt. Nach derselben sollen „dem Meister im Armenleut-
haufs järlieh acht gülden, uf Ostern vier gülden und uf den
heiligen Christtag vier gülden durch den Kirehenmeisler ge-
reicht und uf beide solche Festtag acht haufsarmen Menschen,
welche fromme leuth sein, durch Kirchenmeister und Kirchen-
geschworne ins Haufs zu Mittag Imbs bescheiden und mit
ebenmäisiger speifs und tranckh gespeist und getrenckt werden. »
Femer soll der Kirchenmeister den armen Schülern allhin von
dem Zinfs järlieh vier gülden reichen, damit sie desto besser
zukommen mögen; ferner soll der Kirchenmeister durchs jar
zehn gülden Wittiben, Waysen, Kraueken und andern elenden
Personen treulich und unparteilich aul'stheilen ; ferner da der
Kirche Gottes an fortvlantzung der Studien hoch und viel
gelegen ist, so soll der Kirchenmeister oder Pfleger einem
Studioso im Casimirianum zu Heidelberg vierzehn gülden liefern;
zuletzt soll der Kirchenmeister oder Pfleger seiner Mühe halben
zu seiner ergetzlichkeit zwen gülden als Besoldung erhalten."
Unter den Gefallen des Armenleuthauses erscheint auch
eine Stiftuug von fünfzig Gulden und 32 Malter Koru zu
reichen aus der Landschreiberei und Kellerei zu Neustadt:
der Stifter war jener kraftvolle Fürst, an welchen der Ruprechts-
bau zu Heidelberg mit seinem Reichsadler uud pfalzischen
Löwen noch heute erinnert, Ruprecht der II F., Kurfürst
und deutscher König.
Endlich haben wir noch des Beghiuenhofs zu gedenken,
den der Rat zu Neustadt im Jahre 1388 errichten liefs. Die
Beghineu waren Genossenschaften von Frauen, die, ohne ein
Gelübde abzulegen, einem frommen Leben sich weihten; sie
verbreiteten sich namentlich in den Niederlanden am Rhein.
Die Anregung war von einem Priester. Lambert le B^gue,
ausgegangen. — Weil das Gebet des Gerechten, nach der
Schrift, viel vermag, die Bürger aber durch ihre Geschäfte
Digitized by Google
vielfach verhindert sind, so halt es der Rat für erwünscht,
dnls ein Verein dieser frommen Schwestern in der Stadt auf-
genommen werde, damit sie für die Herrschaften und für die
Bürgel beten, den Kranken beispringen, überhaupt der Stadt
durch einen christlichen Wandel vorleuchten. Die Zahl der
Schwestern wurde auf zwölf festgesetzt. Elise Dolden, eine
ehrbare Krau aus Neustadt, schenkte zu diesem Zwecke ihre
Wohnung und wurde die erste Vorsteherin des Vereins.
So fand das 16. Jahrhundert zu Neustadt fünf in sich
aligeschlossene und besonders verwaltete Stiftungen, nach dem
Ausdruck der Akten „fünf corpora" vor; 1. das Feldsiechen-
haus, 2. das Armenleuthaus, 8. das Grofsannenlenthaus, 4. das
Emmrichshäuslein, zwischen Neustadt und Mufsbach, zu dessen
Erhaltung die Mufsbacher in Neustadt wöchentlich sammeln
duiften und 5. das Saltzkerner- Almosen.
Im .Jahre 1602 wurde in der Vorstadt in der Nahe des
ehemaligen Friedhofes der Bau des noch vor kurzem bestehen-
den Hospitalgebäudes, „Siegen- oder Latzarethaufs" genannt,
begonnen. Cber der Hausthür des Gebäudes ist die Jahrzahl
1602 eingegraben. Die Fundationsurkunde des Kurfürsten
Friedrich I V. ist datiert Heidelberg 10. August 1603. Unter
anderm wurden demselben die Gefalle des Saltzkerner- Almosens
sowie des Emrarichshäusleins, in welches die Mufsbacher fremde,
verdachtige Landstreicher aufgenommen hatten, zugewiesen.
Zur Unterhaltung der Armen sollte in der Kirche, wie iu den
Wirtshausein Almosen gesammelt werden, auch die Verlassen-
schaft der darin Verstorbenen dem Hause verbleiben. Die
Verwaltung wurde in die Hand des Stadtrates gelegt, die
Oberaufsicht verblieb den Beamten des Kurfürsten, in deren
Gegenwart jährlich die Abhör der Rechnung stattfand.
Diese letzteren Bestimmungen verdienen unser besonderes
Interesse. Schon die älteste Kirche hat zahlreiche Wohlthätig-
keitsanstalten gegründet. Dieselben hatten stets eine Beziehung
zur Kirche, sie waren kirchliche Anstalten. Wenn auch die
Kaiser ein gewisses Recht der Approbation sich vorbehalten
6
hatten, so war doch dem Bischof das eigentliche Verwaltungs-
recht, die Anstellung der Beamten und die Rechnungslegung
geblieben. Das romische Recht betrachtete daher diese Wohl-
thätigkeitsanstalten als kirchliche Institute. Diese Grundsätze
werden in den Sammlungen des kanonischen Rechts wiederholt.
Aber schon im Mittelalter gründeten die Zünfte Hospitaler und
bereiteten dadurch den Übergang der Verwaltung auch auf
das Laienelement vor.
Vom Jahre 1560—1621 zählte die Stadt Neustadt meist
Bewohner reformierten Bekenntnisses, auch die wohlthätigen
Stiftungen galten daher als reformiertes Besitztum. Auch nach
den Wechselfallen des 30jährigen Krieges traten die Evan-
gelischen kraft des westfälischen Friedens mit dem Jahre 1648
wieder in den Besitz der genannten Anstalten.
Durch eine Verordnung vom 5. Juni 1699 erklärte der
Kurfürst Johann Wilhelm den Besitz an Almosen für kon-
fessionell gemeinschaftlich ; auch zu Neustadt wurden alle
Armenanstalten simultan. In den Armeuleuthausrechnungen
der Stadt aus jeuer Zeit linden sieh Anweisungen von dem
reformierten Inspektor Desloch, dem katholischen Prior der
Jesuiten und dem lutherischen Pfarrer Schröder.
Eine neue gesetzliche Grundlage schuf die Religions-
deklaration vom Jahre 1705. § 49 derselben lautet: „In den
Spithalern, Waisen- auch andemdergleiehen Armen- Häusern,
so für die Einwohner und Bürger gewidmet seynd, wollen wir,
dai's nach der von Uns concedirten Proportion der 2/i und
5 7 Teil (V? für die Katholiken, V- für die Reformierten) jeder
Keligions- Verwandten reeipirt und in ihrer Religion nicht tur-
biret, be vorab die Waisen nach der Religion, deren der Vatter
gewesen, erzogen werden/ So stand bis 1722 ein reformierter
Verwalter an der Spitze des Lazareths. Peter Schoppmanu;
dann folgten katholische Verwalter französischer Abstammung,
Paraquin und Touve.
Da begann jene Bewegung in Frankreich, welcher das
alte Europa erliegen sollte. Seit dem Jahre 1794 war die
Digitized by Google
7
linksrheinische Pfalz überflutet von den Truppen der franzo-
sischen Republik. Mit der Einnahme von Mainz im Juhre
1797 kamen die Franzosen bleibend in den Besitz des linken
Rheinufers. Ks folgte dann die Einteilung in 4 Departements.
Das Departement du Mont-tonuerre zerfiel in 4 Arrou-
dissements; zum Arroudissement de Spire gehörte v auch der
Kanton Neustadt. Nachdem durch den Frieden von Campo
Formio (1797) und durch den Luneviller Frieden (180 1 • das
linke Rheinufer definitiv an die franzosische Republik abgetreten
war, wurde auch die französische Gesetzgebung für die eroberten
Lander publiziert.
In diesen Wechsel der Dinge wurden auch die wohl-
tätigen Stiftungen und Anstalten zu Neustadt hineingezogen.
Am 28. Prairial (10. Juni 1799) erging seitens des
Conseil geueral du departement ein Reskript, das näheren
Aufschluß verlangte über die zu Neustadt bestehenden milden
Stiftungen, ihren Zweck, ihr Vermögen, ihre Verwaltung Die
Katholiken stellten die Behauptung auf, das Hospital sei ein
ausschliesslich katholisches Institut. Die Protestanten dagegen
suchten den Nachweis zu erbringen, dafs seit dem westfälischen
Frieden der reformierte Charakter dieser Anstalt ohne Wider-
spruch anerkannt worden, dafs selbst nach der Religions-
Deklaration 1705 wenigstens */7 der Einkünfte ihnen zukämen.
Dieselben Ausführungen enthielt eine Petition der Neustadter
Protestanten und ein Gutachten des damaligen Bürgermeisters
Friedrich Grohe. All' diese Schriftstücke wurden dem Unter-
präfekten zu Speier, Sadoul, tibergeben.
Nun hatte ein Beschlufs des fränkischen Vollziehungs-
Direktoriums (Directoire executif) vom 23. Brumaire V
(1. Novb. 1797) bezüglich der Zivilspitäler Folgendes angeordnet :
„Les revenues des hopitaux civiles, situes dans une meine
Commune ou qui lui sont particulierement affectes, seront
«jonformement ä la Loi du 16. Vendemiaire percus par uu meme
et seul receveur et indistinctement employes ä la depense de
ces Etablissements."
Digitized by Google
"1
8
D. Ii. „die Einkünfte der Zivilspitäler, die in derselben
Gemeinde gelegen, oder für sie besonders bestimmt sind, sollen
geinäTs dem Gesetze vom 16. Vendemiaire von einein und dem-
selben Einnehmer eingezogen und zur Bestreitung der Aus-
gaben dieser Anstalten ohne Unterschied verwendet werden."
Demgemäl's verordnete ein Arrete des LTnterpr!ifekten
Sadoul vom 28. Frimaire IX (7. Dezbr. 1801), dal's das Hospital
zu Neustadt der privativen Verwaltung der kath. Gemeinde
zu entziehen, dal's die Gefalle füp die Dürftigen aller Konfes-
sionen zu verwenden und dais eiue aus Mitgliedern der ver-
schiedenen Konfessionen bestehende Hospital- Kommission zu
bestellen sei.
Am 18. Nivöse IX (8. Januar 1802) erlieJ's der Präfekt
einen weiteren Besehlul's, wonach auch die kirchlichen
Almosenfonds der reformierten und lutherischen Kirche in
gleicher Weise verwaltet und verwendet werden sollten. Dieser
Besehlul's befand sich unleugbar im Gegensatz zur Gesetz-
gebung der Republik Sofort ergriff der prot Kirchen vorstand
Rekurs, indem er sich darauf berief, dal's doch ein Unterschied
sei zwischen einem Zivil-Spital und dem kirchlich-konfessionellen
Almosen, und dal's in den 4 neuen Departements nie ein
Gesetz publiziert worden sei, nach welchem die kirchlichen
Almosengelder zur Dotierung der Staatsanstalten verwendet
werden sollten. Im Angesichte der drohenden Gefahr begab
sieh eiue Deputation des prot. Presbyteriums nach Speier,
welcher der l'nterprafekt eröffnete, er werde die Sache dein
Oberprafekten zu Mainz vorlegen. Die Entscheidung des
Oberpräfekten erfolgte am 18. VentAse IX. (7. Juli 1802) und
bestätigte, wie es scheint, in folge einer tendenziösen Begut-
achtung den Besehlul's des Unterpräfekten.
W ir .-stehen hier einen Augenblick stille. Der Unter-
schied zwischen einem öffentlichen Hospital und den kirchlichen
Almosen ist administrativ und zivilrechtlich so unantastbar,
dal's selbst die Religions- Deklaration von 1705 in dem eben
mitgeteilten § 49 denselben rückhaltlos auerkannt hatte. Diesen
Digitized by Google
9
gesetzlichen Zustand hatte auch die fränkische Republik in
keiner Weise angetastet, vielmehr hatte sie durch ein Gesetz
vom 7. Venderoiaire I V allen Religionsgesellschaften den gleichen
Schutz verheil'sen. Das Vorgehe» des Pr&fekten war daher
durchaus willkürlich und ungesetzlich, die kirchlichen Almosen
unterstanden nach der damaligen Gesetzgebung in keiner Weise
seiner Kompetenz. Der protest. Kirchen vorstand, eingedenk
seiner Pflicht gegen die protest. Gemeinde Neustadt, beschlofs
denn auch, sich beschwerend an den Regierungskommissar für
die vier neuen Departements zu wenden und denselben auf
Grund einer auszuarbeitenden Denkschrift um Aufhebung des
PrSfektur-Beschlusses zu bitten. Durch diese Denkschrift geht
ein warmer Ton: „Der nämliche Geist, welcher der Republik
ihre Gesetze diktirte. belebet uns alle, es ist hohe Ehre und
Freude, sein Herz und seine Kräfte der leidenden Armut zu
weihen. Die Republik wünscht dazu zweckmäfsige Einricht-
ungen und hat ihre Anstalten. Allein die Republik ist weise
und gerecht. Sie kann nicht in den Mitteln irren wollen, wenn
sie einen löblichen Zweck will Die bisherigen
Almosenanstalten der reformierten Bürger unserer Stadt sind
ein Heiligtum Unter allen Drangsalen vergangener Zeiten
haben sie ihre privativen Rechte nicht darauf verloren. Die
churpfillz. ehemalige Landesregierung hat dieses Eigentum
religiöser und humaner Tugenden den Hiliiden. welchen es
gehörte, gelassen. Eine irrige Politik wagte bisweilen Ein-
griffe, aber eine förmliche Deklaration des Fürsten schützte
vor dem ganzen richtenden Europa 1705 und in jeder Folge-
zeit die schönsten und heiligsten Anstalten der Menschenliebe.
Umsonst haben wir Alles empfangen; kein Betrug hat es
erschlichen; umsonst spenden wir es wieder aus. Die ange-
sehensten und ehrbarsten Manner unserer Religion, ihre Lehrer
und die Vorsteher der Gemeine, sind die uneigennützigen
Verwalter des Fonds, ohne einen Heller von Lohn. Ihre Ehre
ist Wohlthun und ihre Freude der Lohn des guten Gewissens
vor Gott und den Menschen! Die Hospital-
Digitized by Google
10
Kommission kann dem Endzweck nicht besser entsprechen.
Sie wird die eckelhaften Hütten der Annen nicht besuchen.
Unsere Lehrer uud Vorsteher besuchen dieselben, und das
Elend erhält mit der Liebesgabe noch die Erquickung des
Trostes und der liebreichsten Belehrung, deren Wert oft grosser
ist, als der einer kalten Gabe."
Diese Denkschrift wurde dem Regierungskommissar am
22. Pluviöse IX (13. Marz 1802) überreicht; hier, in der
letzten Instanz, wurde das gute Recht der protest. Gemeinde
anerkannt.
Die neuere Geschichte des Neustadter Hospitals, seine
ungeordnete, von finanziellen Verlusten begleitete Verwaltung
während der napoleonischen Zeit, die Entscheidung der königl.
Regierung der Pfalz vom Jahre 1822, wonach sämtliche Arme
von Neustadt ohne Unterschied der Religion an dieser unter
einer konfessionell -gemischten Verwaltung stehenden Wohl-
thätigkeitsanstalt teil zu nehmen berechtigt sind, die Ver-
einigung sämtlicher Armenanstalten der Vorzeit in dem soge-
nannten „Bürgerhospital", das an Kapitalien und Gütern ca.
100,000 Mark besitzt — das Alles gehört nicht mehr in den
Rahmen unserer Betrachtung.
11
II.
Das Inventar
des
Speierer Dominikanerklosters vom Jahre 1525.
Herausgaben und mit Einleitung versehen von
Dr. J. Mayerhofor,
kg]. Kreitarchivar.
Das Jahr 1525 brachte, wie weithin in deutschen Landen,
auch in Stadt und Hochstift Speier eiue hochgehende Bewegung
hervor.
Zu Grunde lag dieser Bewegung ein Geist der Neuerung,
der sich der Gemüter bemächtigt hatte und der sich Luft zu
raachen suchte auf socialpolitischein Gebiete nicht minder wie
auf religiösem.
Seit Ostern 1 525 — ( Mersonntag war damals der 1 6. April -
erhoben sich offen gegen die bisherige sociale und kirchliche
Ordnung auf dem platten Lande des Hochstifts zu beiden Seiten
des Rheins die Bauern und seit derselben Zeit drängten in
der Stadt Speier die Bürger auf eine Neugestaltung der Ver-
hältnisse hin.
Als am Montag den 24. April das Domkapitel und die
Kollegiatstifte St German und Moriz, St. Guido und Johann
und Allerheiligen „im grofsen Oberkapitel eapitelsweise" eine
Versammlung abhielten, erschienen vor ihnen der Stadt-Bürger-
meister Peter Brun, eiue Ratsdeputation bestehend aus Adam
Berstaiu, Wicker Grabus, Hans Mettenheimer und Wiprecht
Digitized by Google
12
Ker-cher1) sowie ein aus über 30 Mitgliedern bestehender
Burgeraussehufs und Helsen durch den 8tadtschreiber Diether
Drawel folgenden Vortrag halten: Die Bürgerschaft sei mit
ihrem Ausschusse über etliche Artikel betreffs der Geistlichkeit
überein gekommen, habe dieselben zu Papier gebracht und dem
Rate überreicht zu dem Behüte, dai's derselbe aus beiden Rats-
kollegien Deputierte wähle, welche gemeinsam mit den Bürgern
bei der Geistlichkeit um Abhilfe ihrer Beschwerden vorstellig
werden sollten.
In Ausführung dieses Beschlusses stehe die Deputation
nun vor der Versammlung der Geistlichkeit. Der Besch wetde-
und Porderungs- Artikel, die daraufhin zur öffentlichen Verlesung
kamen, waren es acht:
1. dafs das Wort Gottes in allen Pfarreien, Klöstern und
Kirchen lauter und klar, ohne alle menschliche Erdichtung,
Erfindung und Zusalz gepredigt und verkündigt werden solle;
2. dafs der jüngst zwischen der Geistlichkeit und der
Stadt „durch grossen Vnuerstandt einer gemein vnd des Rahts"
aufgerichtete Vertrag wieder abgetan werde;2)
3. dafs in Zukunft kein Zins mehr gegeben werden solle,
über den nicht eine urkundliche Versehreibung vorhanden sei ;
4. jedem Zins- und Giltpflichtigen solle die Einsicht der
besiegelten Ukde, die ihn zu s. Abgabe verpflichte, gewährt
werden, ohne dafs er für diese Einsicht zuvor das ganze Kapital
zu hinterlegen brauche, auf welches der Zinsbrief laute;
V) Alle diese bekleideten zwischen 1514- -1.V29 «'in "der mehr Male
die Bürgermeisterwürde in Speier. S. Dr. Rarster. Speierer Bürgermoister-
liste von 128»— 1889 in Mitteilungen des bist. \ er. d. Pf. XIV. 68 f.
*) Gemeint ist damit wol die umfängliche 33 Druckschriftfolien
umfassend«« „KItclerung Entscheidt vnd entlicher verfrag in den jrrun gen
so sich zwischen Dechant Capittelen der vier Stiefft vnnd gemeiner Pfaff-
heit zu Spier vnd Bürgermeisterei! Käthe vnd ge.'meinde daselbst etlicher
vertrege Spruch vnd anders Auch dero vngleiches verstants hal ber gehalten
Mit Beydertheyl glitten wissen vnd willen. Dinstags nach Sunt Lu/cientag
(1». Dez.) .Im funfftzehenhundersteu vnnd viertzehenden .Iure vttgeriehtet.
AberTho/me apostoli (21. Dezb.) eroffeuet publicirt vnd geschworen worden.
(Kreisarchiv, Hoch. Sp., Bruchsal nr. 72.)
Digitized by Google
5. weder die Geistlichkeit noch sonst Jemand solle „zu
Vnehe sitzen", d. h. im Concubinate leben;
G. werde ein Haus einem Kläger durch Urteil zuge-
sprochen so habe der darum Eingeklagte dasselbe in Jahr und
Tag wieder in baulichen Stand zu setzen; versäume er dies,
so solle die erklagte Hofstatt dem Rathe und der Gemeinde
verfallen sein;
7. mit dem Zehenten wolle es die Gde. Speier halten wie
die umliegenden Städte;
8. Zinsen und Gilten, die von ihren Voreltern an die
Stifte, Klöster und Pfarreien zu Jahrtagen. Vigilien und Seeleu-
messen vergabt worden, sollen in «Zukunft abgetan sein ; denn
diese Schankungen seien ihren Vorfahren nur betrügerischer
Weise abgenommen worden, indem ihnen neben „andern finan-
zischen erfindungen" eingeredet worden sei, solche Stiftungen
k Urnen den Seelen im Kegfeuer zu Trost; in göttlicher Wahr-
heit aber befinde sich, dafs sie weder den Todten noch den
Lebenden nützlich sondern dafs sie vielmehr verdaramlich seien,
indem dadurch der Genugthuung durch unsern Erlöser Jesus
ein Abbruch zu thun versucht werde. Hätten feiner die In-
haber solcher Gilten auch die Hypotheken derselben erkauft,
wobei sie die Giltsumrae von der Kaufssumme in Abzug ge-
bracht hätten, so sollten sie sich mit den Verkäufern oder ihren
Erben, bezw., wenn keine solchen mehr vorhanden seien, mit
dem Stadtrate im Sinne in Rede stehenden Artikels auf güt-
lichem Wege vergleichen.
Nach Verlesung dieser 8 Artikel gab die Ratsdeputation
noch die Erklärung ab. dafs sie mit den gestellten Forderungen
ihre geziemenden Schranken nicht überschritten habe und von
ihren Gelübden und Eiden nicht abgewichen sei.
Als die Deputation abgetreten war, beratschlagten die
versammelten 4 Stifter in Gegenwart des Dr. Simon Riebeysen
und des Kapitels-Notars Peter Rörich sofort über ihre Lage.
Die Forderungen der Stadt wurden als ungestümm und gewalt-
tätig bezeichnet; aber sich denselben, wenigstens für den Augen-
Digitized by Google
14
blick, nicht fügen, hiefs sich der gröfsten Gefahr selbst fttr
Leib und Leben aussetzen. Die aufgeregte Bürgergemeinde
war nämlich in einer Anzahl von 500 Mann versammelt und
drohte, wenn die Geistlichkeit die eine odv«r mehrere der ein-
gebrachten Forderungen nicht annehme, so wolle sie die Stifte
überrumpeln, plündern und berauben „sackman machen". Um
das Schlimmste zu verhindern, beschlossen die geHngstigten
Stifte, dem Drucke der Furcht und des Zwanges nachzugeben
und die acht Artikel anzuerkennen, freilich nicht ohne unter
sich gegen diese Vergewaltigung Protest zu erheben und die
Wiedereinsetzung in ihre alten Rechte für die Zukunft ins
Auge zu fassen.
Unterm 26. April händigten sie dem Stadtrate eine mit
ihren Siegeln und mit dem Siegel des Fürstbischofs und Pfalz-
grafen Georg ausgefertigte Urkunde ein, worin sie allen acht
Artikeln nachzukommen versprachen.1)
Mit dieser Annahme war fürs Irrste der Bürgerschaft der
Boden entzogen, um sich mit Gewalt am Eigentum und den
Rechten der Geistlichkeit der 4 Stifte vergreifen zu können.
Nunmehr richteten sich die Blicke der Bürgerschaft auf
die Mönchs- und Nonnenkloster der Stadt: nämlich auf die
MannsklOster der Dominikaner und Augustiner, auf die Frauen-
klöster St. Martin und St. Clara, sowie auf die „Gotteshäuser",
d. h. Beginenhäusei 2) zum Rotenschild, zu St. Jakob, zum
Mertzen und zum „Gunters Gottshause".
Aus „Eehafften vrsachen" beschlossen Bürgermeister,
Rath und Gemeinde der Stadt, aller Mönchs- und Nonnen-
') Simonis, Beschreibung aller Bischoffen zu Speier, Fol. 400— 40«;
ich citire nach dem in der kgl. Krnsarchivs- Bibliothek hinterliegenden
Manuskripte.
a) Für die Hinrichtung des von dem Scholasfer des (Jermansstifte«
Magister Heinrich Marciii« errichteten Beginenhauses in der Hundgassi'
sieh»* die t'rkunde vom 15. Mai 1331 in Hilgard« schönem Werk«»:
„Crkundcn zur (Jesrbichte der Stadt Speier*. Strafsburg, 1R85, S. 333 ff.
Au« dieser t'rkunde läl'st sich ein allgemeines Bild vom Leben der armen
Beginen gewinnen.
Digitized by Google
15
klöster in der Stadt Speier „liegende [nnd] varende hab vnd
gueter auch ornat vnnd gezier der Kirchen, Renten und gulten«
zu inventieren und in ein Verzeichnis zu bringen. Weil aber
Rath und Gemeinde „obligender gesehefften halb" bei solcher
Inventur nicht persönlich zugegen sein konnte, so verordnete
er hiezu aus dem Rate die Ersamen und Weisen Hanfs Wal-
sporn und Niclaus Reich wyn und aus der Gemeinde den Meister
Veit Sigmar und Dhebolt Schumacher. Diese Deputierten
begaben sich am 15. Mai 1525 zum öffentlichen Kotare Adam
Pfrem mit dem Ersuchen, die Aufrichtung des Inventars zu
übernehmen, und handigten ihm ein Formular des von Rat
und Gemeinde beschlossenen Eides ein, der jedem Kloster vor
Beginn der Inventur abgenommen werden solle und der dahin
zielte, dafs kein Kloster irgend Etwas von seiner Habe ver-
heimliche.
Notar Pfrem begann unter Zuziehung von Zeugen noch
am selben 15. Mai sein Mandat zu vollziehen und machte den
Aufang der Inventur beim Dominikanerkloster.
Es ist keine Frage, dafs diese Inventur nur das Vorspiel
war zur beabsichtigten Säcularisation der betreffenden Klöster.
Allein der Sieg des Kurfürsten Ludwig von der Pfalz über
die Bauern bei Pfeddersheim (22. n. 23. .Juni 1525) erwürgte
nicht nur den Aufstand auf dem Lande sondern erstickte auch
die Aspirationen der Speierer Bürger.
Die den 4 Stiften abgezwungene Urkunde raufste vom
Rate wieder herausgegeben werden, die alten Freiheiten und
Verträge, welche durch jene Urkunde waren abgetan worden,
wurden wieder für rechtsverbindlich erklärt und neu geschrieben
und besiegelt,1) die Säcularisation der Speierer Klöster unter-
blieb, die Mönche und Nonnen waren für diesmal mit dem
blofsen Schrecken davon gekommen.
Aber gerade diese Inventur, die anno 1525 den Mönchen
und Nonnen keinen kleinen Schrecken wird bereitet haben,
») Siehe Remling, Geschiebte der Bischöfe zu Speyer, II, 269.
Digitized by Google
16
macht uns Spätgeboreuen heute keine geringe Freude. Das
„Inventar" des Notars Adam Pfrem hat sich nämlich im
Originale1) bis auf heute erhalten und lälst uns einen Blick
thun in das Treben der Speierer Klöster vor bald 400 Jahren.
Im Nachstehenden kommt zum Abdrucke derjenige Teil
des Inventars, der sich mit dem Dominikaner- oder Prediger-
kloster befafst.
Ein allgemeines Interesse hiefür dürfte vielleicht nicht
ohne Grund vorausgesetzt werden.
Ist doch das alte Dominikanerkloster von allen ehemaligen
Stadt-Speier-Klöstern das einzige, das noch lebendig und thätig,
wenn auch uuter veränderten Verhältnissen und nur mehr zu
einem kleinen Teile in unsere Tage hereinragt.
Von der ganzen grofsen gothischen Kirche der Domini-
kaner hatte sich bis in unser Jahrhundert nur der Chor herüber-
gerettet. Seinem heiligen ursprünglichen Zwecke entfremdet
diente er lange Zeit unter dem Namen „Hohe Burg" als
Wirtshaus und Tanzplatz. Seit dem 25. Mai 1836 aber ist
dieser anmutige Chorbau wieder seiner uranfanglichen Bestimmung
zurückgegeben und ist bekannt als Klerikal- Seininars-Kirche. *)
Aber auch abgesehen von dieser Beziehung zur Gegen-
wart ist das „Inventar" auch an sich selbst wohl geeignet,
das Interesse des Leser* zu erregen und zu fesseln, weil es
durch die Fülle seiner Einzelheiten uns mitten in Kirche.
Küche, Keller, Schlaf- und Wohnstube der Mönche von 1525
zurückversetzt.
Wir lernen vor allem den Personalstand sowie den liegen-
den und fahrenden Besitz des Klosters kennen.
Der Personalstand setzte sich zusammen aus dem Prior,
12 Mönchen, 2 Laienbrüdern und 2 Buben; der liegende Besitz
bestand in Gütern in der Stadt und in solchen auf dem Lande.
*) Kgl. Kreisarehiv. Ifochstift Speier. Nr. 747a.
•) Vgl. Kemling: l'rkdl. (ieschit-hte der ehemaligen Abteien und
Klöster im jetzigen Rheinhayern II, 180 f, woselbst eine kurze (Jesrhirhfe
des im Jahre Vlti'i begründeten Dominikanerklosters /u Huden ist.
17
In der Stadt besafs das Kloster vor allem die bereits
erwähnte, nach Simonis I. c. Fol. 214 r von Bischof Heinrich
von Leiningen im Jahre 1266 angefangene und von Bischof
Siboto am Sonntag Judica (31. Mär/) 1308 eingeweihte, herr-
liche gotische Kirche.
Wir lernen speziell kennen davon die Schatz- und Para-
menten-Behälter, die Sakristei (Nr. 1—233), den Chor (Nr. 234
bis 242) und das daranstofsende St. Peters -Chor lein (243
bis 248).
In nächster Nahe der Kirche stand das Schlaf haus „dor-
menter". worunter wir uns ohne Zweifel das eigentliche Wohn-
gebäude der Mftnche vorzustellen haben.
Dasselbe enthielt: die Bibliothek (Nr. 249-262), auf
welche unten noch mit einigen Worten zurückgekommen werden
soll; eine grofse Gaststube. — nebenbei bemerkt ein viel
heimlicherer Ausdruck als unser etwas kühl ablehnendes Wort
„Fremdenzimmer" — (Nr. 271—274). vier Kammern oder
Zellen (Nr. 263—270, 275—278. 279-280. 281—282), in
deren ersterer man mit Fug wohl die Zelle des Priors ersehen
mochte; die sogenannte „Schwanstubc" (vor Nr. 281 und
Nr. 324), einen Saal auch Sommerhaus genannt, worin man
aus den Einrichtungsgegenständen — den Atiszugstischen, der
Credentz, den Kühl- und Schwenkkesseln — das Refektorium
ersehen darf (Nr. 283—292). endlich Küche (Nr. 300—322)
und Keller (Nr. 325) mit ihren Nebenräumen (Nr. 323 und
293—299).
Aufser der Kirche und dem Wohn- und Schlafhaus
besafs das Kloster in der Stadt Speier noch eine Badstube
in der Trenkgasse. die aber sehr reparaturbedürftig war (Nr. 328),
ein Haus am Kuhthor, 50 h\. ein Haus hinten am Kloster.
50 fl., ein Haus hinterm Kirchenchor, 30 h\, und ein Haus
in der Greifengasse, 20 h". wert (Nr. 329—332).
Die liegenden Besitzungen des Klosters auf dem Lande
waren: ein Baugut zu Berghausen, welches mit Haus und
Hof, Wingert, Wiesen, Weiher und Acker etwa 5*50 h\ wert
2
Digitized by Google
18
war, und wofür 85 fl. jährliche Gilt zu entrichten waren (Nr. 326
u. 345); und ein 8 Morgen grofsor Wingert nebst neuem
Hause zu Königsbach etwa 200 fl. weit (Nr. 327).
Die fahrende Habe weist, soweit sie Gebrauchsgegen-
stande umfafst, eine grofse Einfachheit aus.
Im Zimmer, das vermutlich der Prior bewohnte, standen:
ein versehliefsbarer Tisch; eine Bettlade mit Bett, Strohsack,
einem Federkissen (Pfulwe) und einem grünen Teppich als
Decke; eine leere Truhe, (welche damals unsere Kommode
und wie es scheint auch den Arbeitstisch vertrat), zwei kleine
Kisten, eine Bank und ein Sopha (Lotterbett), das in ein Bett
umgewandelt werden konnte (Nr. 263—270).
Noch einfacher waren die Zellen der übrigen Mönche
ausgestattet, deieu je 4 oder 5 in Einer Kammer zusammen-
gewohnt und geschlafen haben müssen (275 — 282); etwas
besser war die Gastkammer eingerichtet, woselbst das Bett
noch durch Leintücher und Deckbett und das Gemach durch
einen Tisch Ergänzung gefunden hat (Nr. 271 — 274).
Das Trink- und Küchengeschirr war aus Zinn (Nr. 292
und 322), dem damals vor Erfindung des Porzellans und vor
Einführung der billigen Glaswaaren in den weitesten Kreisen
der Bevölkerung ob seiner Haltbarkeit und Reinlichkeit be-
liebtesten Materiale für Krüge, Schüsseln und Teller. Das
Küchenzinn und das Kellereizinn zusammen hatten ein Gewicht
von etwa 435 Pfund (Nr. 293 — 206 und 322); für Leuchter
und Becken und Mörser und Pfannen war Messing das Material
(Nr. 207 — 299, 313, 315 f.); Kessel und Eimer und Seiher waren
aus Kupfer (Nr. 293, 301 f. 3(>(>f.), die Hafen aus Thon, die
übrigen Küchengebrauchsgegenständeaus Eisen (Nr 308 — 320).
Auffällig ist, dafs im Kloster aufser Wein (Nr. 325)
trotz der damaligen Naturalienwirtschaft und trotzdem das
Kloster 28 bezw. 5.» Malter Korn (Nr. 227 f. und 233) und
2V2 Eimer Ol jahrl Giltgefalle hatte, kein Viktualienvorrat
inventiert wurde. Es ist denkbar, dafs bei der finanziell etwas
prekären Lage des Klosters (cf Nr. 233 und besonders Nr. 343 f,
19
wo die regelmäfsigen Einnahmen desselben in der Hohe von
450 n\ 700 fl. Passiven gegenüberstehen), diese Naturalgetalle,
wovon ja ohnehin fast die Hälfte schon verpfändet war (Nr. 288)
entweder verkauft oder aber seit ihrem Anfalle im Herbste
den Winter hindurch schon aufgezehrt worden waren. Viel-
leicht aber lost sich diese Frage am einfachsten durch die
Annahme, dai's die tägliche Lebsucht des Klosters ihre Be-
friedigung fand durch die täglich frisch vom Baugut in Bek-
hausen (Nr. 826) zur Stadt gebrachten Viktualien.
In größtem Gegensatze zu der wahrhaft mönchischen
Einfachheit der Lebensführung in Bezug auf Wohnung und
Einrichtungsgegenstiinde steht die Pracht und Köstlichkeit und
Fülle der zur Verherrlichung des Gottesdienstes bestimmten
Getäfse und Paramente. Unwillkürlich wird man beim Durch-
gehen der einzelnen Nummern an das Wort des Psal misten
(Psalm 25) erinuert: Domine, dilexi decorem domus tuae et
locum habitationis gloriae tuae.
Mid gewiunt den Eindruck , dals seitens der für sich
selbst sehr bescheidenen Mönche kein Mittel gespart wurde,
wenn es galt, zur Ehre Gottes kostbares Geschmeide und
köstliche Stoffe zu erwerben. Freilich aus ihren eigenen Mitteln
hätten sie das nicht Alles aufbringen können, aber sie fanden
reiche Unterstützung in der Opferwilligkeit der mit Glttcks-
gütern gesegneten Speierer Bürgerschaft.
Eine ganze Reihe ven Speierer „Geschlechtern" hat ihrem
frommen Sinne Ausdruck verliehen durch Stiftung kirchlicher
Gewänder, denen sie ihr Wappen aufsticken liefsen ; wir lernen
in dieser Richtung aus dem Inventare die Familien kennen:
Peter Adam (Nr. 154), Berlin (Nr. 139), Bersten (Berstain)
(Nr.98u. 113), Freisbacher (Nr. 141), die zum Horn (Nr. 18.
92, 119, 150 f. 153 (Claus zum Horn), 156). Knoploch (Nr. 155).
Christein zum rothen Crenz (Nr. 159). Leboritz (Nr. 122),
Riesen (Nr. 127, 159). Röfsler (Nr. 126, 146) und Stein-
häuser (Nr. 93). wozu noch die Wappen Ungenannter kommen
in Nr. 96 u. 99 und ohne Zweifel auch Nr. 34 (Spitzhauc).
2*
Digitized by Google
20
Von der Fülle der Paramente zeugen Zahlen: es waren
vorhanden: Alben 124 (Nr. 194); Altartttcher (und Lavabo-
tücher-Zwehel) wenigstens 21 (Xr. 18 f, 21 -24. 58— «2, 1970,
Antependicn (Furnltartüeher) 18 (Xr. 97f, 100, 107, 113 f.
130, 199 f, 234), Caseln oder Mef'sgewänder 83 (Xr. 92f, 9«,
100, 105 f, 108, 114. 118, 122—129, 131 — 136, 138 — 142,
145—160, 164 f, 172, 179, 181- 183, 19üff.), Chorkappen,
d.h. Plnvialien, Rauchmftnel II (Xr. 91, 100, 106, 114, 121,
126f, 131, 136, 143, 1«2), Corporalien 13 (Nr. 33—45),
Humeralien 8 (Nr. 25 -32), von den vielen Leviten-Rocken,
deu Ministranten- „Chorkaplin" (Nr. 202), den Teppichen und
Banktüchern (Xr. 20 23ß), deu Fahnen (Xr. 242) und dem
Traghimmel (Nr. 203), zu geschweigen.
Mit dem Reichtum an Pararaeuten wetteiferte deren
Köstlichkeit in Bezug auf den Stoff, aus dem sie gefertigt
waren, und wir lernen in dieser Beziehung kennen : Atlas(Xr. 105,
179 f), Burschet (Xr. 159, 164), Daraast (z. B. Xr. 127, 190),
Satin (Nr. 149, 157). Sammt (z. B. Xr. 96, 105, 112. 114 bis
1 18, 123 f, 152), Schamelot (z. B. Nr. 147), Seide (z H. Xr. 124 f,
1400, Zendel (z. B. Xr. 129, 148), Tuch (z B. Nr. 165—171),
von Leinen (z. B Nr. 183) nicht zu reden.
Alle diese Stoffe leuchteten in den feuerigen Farben, in
deren dauerhafter Bereituug das farbenfreudige Mittelalter
Meister war.
Es hat etwas Reizendes, gerade über diese Seite unseres
Inventars ein wenig eingehender zu handeln. Allein aus mehr-
fachen Gründen mui's ich mich auf ein paar Satze bezw. An-
deutungen beschränken. Die Stoffarben, die uns aus dem
Ins'entare entgegentreten, sind: äschig (Nr. 146), blau (z. B.
114 — 118, 165). braun (z. B Nr. 123, 145. 147-149), mohv
(Xr. 165), grün (z. B. Xr. 96- 105), rot (z. B. Nr. 1 12), schwarz
(z. B. Xr. 152, 157), weifs (z. B. Xr. 127, 129, 190), und eine
mehrfarbige, d h. bunte Oaxel aus Tuch erscheint in Xr. 171.
Jedem Leser des Inventars wird das starke Hervortreten
der grünen Kirchenfarbe in die Augen springen. Das hangt
21
zusammen mit der Liturgie der damaligen Zeit, in welcher die
Zeitfarbe grün, die von der Epiphanie-Oktave bis Septua-
gesinm und von Trinitatis bis zum ersten Adventsonntage
horrsclit, noch nicht durch die Kestfarben weifs und rot, welche
durch Einführung von zahlreichen Heiligen- und sonstigen Festen,
in den Vordergrund traten, im Gebrauche zurückgedrängt war.
Kur den Liturgiker ist es auch interessant, an einer Fülle
von Heispielen zu sehen, dafs die Humeralien und Cor-
poralien, welche heute nur aus Leinen (byssus) bestehen,
damals aus farbigem Sammt und Daraast gefertigt waren.
Das kommt daher, dafs das Corporale damals zugleich als
l\ila diente und dafs das Humerale nicht blols um deu Hals
und über die Schultern, sondern — wie noch heute beispiels-
weise von den Kapuzinern — , auch über den Kopf gezogen
wurde und somit ein nicht unter der Casel verstecktes sondern
in der ganzen Kirche sichtbares und darum reich zu schmücken-
des Parament war.
Aber mit der Kostbarkeit des Stoffes uud dem Leuchten
der Farben hatte es noch nicht seiu Bewenden. Die Kirchen-
gewande zeigten auch den reichen künstlerischen Schmuck
der Sticknadel.
Von gesticktem Bildwerk begegnen uns im Inventare
folgende Vorwürfe: Bildwerk überhaupt (Xr. 137); Tierstücke
(Lämmer, Huude, eiu Schwan) (Nr. 106, 192 f, 286, 113, 119,
118), ein Blumenstück (Nr 28), Gottes- und Heiligenbilder,
einzeln und in Gruppen als: di* Trinität (Nr. 36), das hl.
Abendmahl (Nr. 38), die Auferstehung (erstentnufs) (Nr. 97),
Christus am Kreuz mit unser lieben Frau und St. Johannes
(Nr. 35), Jesus und Maria Magdalena (Nr. 34, letztere auch
Nr. 144), eine pieta (Vesperbild) (Nr. 27), l'usere liebe Frau
(Nr. 2ü, 128), Cnser lieben Frauen Grals (Nr 26, 33, 130),
St. Katharina und .Johann (Nr. 26), St. Apolonia (Nr. 37),
St. Vcronica mit dem Schweifstuch (Fronika) (Nr. 30, 91).
Von den Wappen, die ebenfalls hieher zu rechnen waren, war
bereits die Rede.
Digitized by Google
22
Verhältnisroal'sig selten tritt uns die Stickerei mit (rold-
oder Seidenfaden entgegen; es ist. wenn von Stickerei die
Rede ist. fast immer Perlen-Stickerei und wir lernen aus unserra
Inventar einen geradezu erstaunlichen Aufwand an Perlen für
diesen Zweck kennen (Beispiele von Nr. 25 ab sehr zahlreich) ;
und dieser Perlen- Aufwand setzt sich auch fort in Perlenkroneii
und Stirn-Reifen für Heiligen- Figuren (Nr. «3f, 77—82, 84 -87).
Dafs die gottesdienstlichen ( Jerate ans Edelmetall waren.
Hilst sich hienach erwarten.
Wir sehen vorhanden: 4 silberne Monstranzen (Nr. 6, 10.
205 f), duneben freilich auch eine aus Kupfer (Nr. 8) und eine
aus Messing (Nr. 228); 0 silberne Kelche (Nr. 9-14) neben
einem aus Zinn (Nr. 218); 2 silberne Rauchfässer (Nr. 7 u. 205)
neben 4 aus Messing (Nr. 204), 1 silbernes Kreuz mit silbernem
Heiland (Nr. 20), 4 silberne Hecher (Nr. 2), 3 silberne Pacem
(Nr. 15, 208), silberne Melskännlein (Nr. 205), silberne Schellen,
d. h. Mefsklingeln (Nr. 90), ein mit Silber beschlagenes und mit den
4 Evangelisten in Silber geschmücktes Evangelienbuch (Nr. I).
Aus Elfenbein ist ein Christkindlein (Wvhenachtefigur)
(Nr. 208).
Aus einem mir bis jetzt nicht entzifferbaren Stoffe ist
eine gedrechselte (?) in Silber gefal'ste zweiteilige Nul's. deren
Innenraum mit Reliquien (Heilthume) ausgefüllt war (Nr. 207).
Es Helsen sich noch manche Einzelnheiten hervorheben,
doch will ich dem geneigten Leser nicht den (ienui's ver-
kümmern, auch selber noch einiges Interessante im Inventar?
aufzufinden.
Nur auf das Archiv und die Bibliothek möchte ich noch
die allgemeine Aufmerksamkeit mit ein paar Worten lenken.
Das Archiv des Klosters (Nr. 224—233) befand sich
in der Sakristei, welche z. B. nach Nicolaus de Syghen auch
im Erfurter Peterskloster der Ort tür die „eleuodiu atque
prineipalia privilegia" war.1) Das Archiv setzte sich zusammen
\) Wattoiibn.h, Schriftw.'M'ii, S. ;*14.
23
aus den eigenen Urkunden (Nr. 224—231 u. 233) sowie aus
«4 Urkunden, welche anderen Personen gehörten und dem
Kloster wohl zur Verwahrung übergeben worden waren
(Nr. 2 *2).
I>ie eigenen Urkunden betrafen des Klosters Freiheiten
und Hechte (Xr. 224) sowie seine Einkünfte an Zinsen und
Gilten.
Die Zahl der ersteren ist nicht angegeben ; die Zahl der
Gilt- und Zinsbriefe betrug 370. wovon 215 Stück (Xr. 230)
nur mehr historischen Wert besaßen und „vngibig" waren;
die „giebigen" 155 Urkunden ertrugen in runder Summe jahr-
lich: an Geld 240 fl., an Korn 28 Malter, an Wein l Fuder,
an Ol 21/« Eimer.
Drei weitere Giltbriefe (Xr. 233), wovon 2 Stück auf
jahrlich rund 4 fl. und der dritte auf 24 Malter Koni lauteten,
waren an GläuHgcr pfandweise versetzt
Die Aufbewahrung der Urkunden geschah in einem Schranke
mit 10 Laden; ihre archivalische Einteilung beruhte einerseits
auf der Trennung der giebigen und ungiebigen Briefe, ander-
seits und bezüglich der giebigen Briefe auf dem Prinzipe des
Zins- und Gilt-Anfall-Termines, so dais also beispielsweise in
in Einer Lade vereinigt waren alle Urkunden, in welchen —
ohne Rücksicht auf das Pflichtige Objekt und dessen Forum
und ohne Rücksicht auf das Ausstellungsjahr — der Zins- oder
Gilt-Yerfal Istag Michaeli und Martini war.
Rechnet man die 3 versetzten Giltbriefe, sowie die 64
fremden Personen gehörigen Urkunden zur obigen Summe der
370 Stücke und schätzt man ferner die Zahl der Privilegien
und Geivchtigkeitsbriefe. die das Kloster von Pftbsten, Bischöfen,
Ordensobern u. s. w. erhalten hatte, nur mäl'sig auf 20 Stück,
so ergibt sich ein Urknndenschatz von 457 Stück. Wären diese
Urkunden noch erhalten, so würde aus ihnen ein reiches Licht
auf die Verhaltnisse der Stadt Speier in der Zeit von 1205
bis 1525 fallen. Leider aber sind sie — soweit ich wenigstens
z Z. sehen kann, — sämtlich verloren gegangen.
Digitized by Google
24
Die Bibliothek (liberey) befand sich im Schlaf hause1)
durmenter) (Nr. 24i>— 262). Auf 13 Pulten, welche mit den
Buchstaben A bis N bezeichnet waren, sowie weiters in einem
Schranke waren die Bücher aufgestellt, deren es für die Zeit
(1525) und für ein Bettelkloster eine überraschend hohe Zahl
war. Nach mittelalterlicher Sitte2) lagen 254 Bücher an
Ketten. Man hat sich das so vorzustellen, dafs auf den
breiten Lesepulten die Bücher auf ihren Breitseiten lagen; an
den Deckel war je ein mit Schlüssel zu Öffnendes Schlots
befestigt, von dem eine Kette das Pult hinablief, an dessen
Puls eine lange Eisenstange lag, an welche die verschiedenen
Ketten der verschiedenen, auf dem Pulte ruhenden Werke
mittels Ösen aufgereiht waren. Nicht an Ketten sondern
frei lagen auf den Pulten unseres Predigerklosters 122 Bücher,
in Summa waren es also 376 Bücher.
Rechnet man dazu auch noch das köstliche Evangelien-
buch (Xr. 1). die 12 Mefsbttchei , die 2 Gesangbücher, das
Evangelien- und Epistelbuch (Xr. 209) sowie endlich die im
('höre zum Gebrauche aufliegenden 4 Psalter. 5 Missalen, 3
Antiphouare und das Kollektenbuch (Xr. 237 — 241). so ergibt
sich als Gesamtzahl der im Kloster vorhandenen Bücher die
Stückzahl 406, und diese alle können nur Handschriften und
Erstlingserzeugnisse der jungen Buchdruckerkunst gewesen sein
und stellten somit einen sehr erheblichen Kapitalswert dar.
Da die Zahl der im Gebrauche befindlichen Mei's- und
Chorbüeher genau angegeben ist, so darf man schliefsen, dafs
die 376 zuvor erwähnten Bücher wissenschaftlichen Inhalts
waren. Ist der Schlüte, wie wohl anzunehmen, richtig, so
kaun man sagen, dafs das Leben der Speierer Dominikaner
') Aii. h das Domkapitel von Stralshurg und Hamburg sowie die
Vieare von St. Willehad in Riemen hatten ihre Hibliothek int Schlafhause.
Siehe Watteiibaeh. Schriftweseu im Mittelalter [lH7b) S. 527. Nach unserer
Annahme, dafs Dormenter und Wohnhaus der Dominikaner wn und das-
selbe (tehilude war. hat die Aufbewahrung der Hibliothek im Dormenter
ganz und gar nichts Auffälliges.
*) Wattenbach, I. c. 528—532.
25
gewidmet war dem Studium und dem feierlichen Gottesdienste,
und dnfs die Mönche diesen beiden Hauptrichtungon ihrer
Thatigkeit die gröfsten Opfer brachten. Hatte Notar Pfrem
nur auch die Titel wenigstens der grofsen an Ketten liegenden
Bücher ins Inventar aufgenommen! Aber seien wir um das
Inventar zufrieden auch so, wie es ist Denn auch so, wie es
ist , verdient es unsere Dankbarkeit, die um so grOfser sein
mufs, als wir ohne dasselbe blutwenig vom Speierer Domini-
kanerkloster wüfsten. Nun aber sei es des Begleit Wortes
genug, und es folge das Inventarium selber!
*
F«Ur. Das Predigerkloster.
Demnach vff Montag den xv tag des May Sein die bemelten
verordenten Rath» vnnd gemein der stat speyr In by »ein mein
Notarien vnd hernachge»ehrieben gezengen darzu beruften vnnd
erbetten In da« Closter zum prediger alhie zu Speyr kommen vnnd
als prior vnnd Conuentual prüder, kostgenger vnnd dinstbotten by
einander Im Reuenter versandet warn Den eyd furlassen lesen vnd
nachmals dem beueleh nach Prior, Conuent, kostgenger vnnd dinst-
botten sampt vnd sunder Jn glubde vnnd oide genommen worden.
Die auch nach Inhalts des beuelch» globt vnnd geschworn haben
vermog desEydts getreulich nach zukQmen, Vnnd seint difsdie namen:
Theobaldus Holtzschucher, prior, Johannes Volg : 1) Johannes
Hangesser : Valentinus Doliator : Nicolai!» bickel : Caspar Steinbach :
Johannes Rosenberger: Erhardus Kuhol : Johannes Hefe: Nicolau»
Eger: Johanne» Sifridi : Johannes Sartori»: Johanne» Grumbach.
Famuli: Wendelinu» becker: Johannes blum.
Buben : Hans vnd Veitin bro»an.
*) Oder ist Vols zu lesen?
Digitized by Google
26
Fol. 5a. Erstlich in der Sacrasty obgemelts Ciostora
zum Prediger nn.
I.1 Ilten» ein Euaugelium buch mit Silber beschlagen, ver-
guldt vnnd mit vier Euangelistenn Silbere vnuergult.
2 -5. Item vier Silbere becher, habenn In gewicht andert-
halb pfund droy lodt.
6. Item ein Silberin vergulte monstrantz mit eim glafs,
wigt achthalb pfund vier lodt, vnnd daruff ein seidifs
krentzlin mit borlin bestickt.
7. Item ein Silbere Rauch vafs vnd ein Silbere kapf mit
zweyenn theilen, wigt drey pfund minus ein halben
vierling.
8. Item ein kupfere vergult monstrantz.
5* - 1 Item funff silbere vergulte Kelch, haben in gewicht
funff pfund minus ein halben vierling sambt Irenn patenenn.
14. Item nach ein Kelch mit eine kupferinn fufs, sunst
Silbere vnnd vergult mit einor silberinn vergulte paten.
ist der Hutmacher,
15. Item ein Silbere pacem mit perlin bestickt.
1ß. Item ein monstrantz ist obenufs Silbere vnnd vuden
der fufs kupferin vbersilbert.
17. Item ein hültze vergult Creutz mit einem kupferin
vbergulten hergott.
18. Item ein altar Duch mit eim gestickten vergulten
borten, perlin bilden vnnd mit Der zum Horn schilt
bezeichnet.
10. Item ein altar Duch mit eim Roden samethen bodem.
Daruff gestickten bild mit goldt vnd perlin, Dero
XXIX seinn.
20. Item Eyn Silbern verguelt Creutz mit Eynen silbern
P«L5r. saluator, wiegt newn pfundt. vior lott.
21 24. Item vier altar zwehel.
25. Item ein Rod Samethe humeral mit vnnser lieben
frauwen bild mit perlin bestickt.
li Di»' lautenden Zahlen sind vom H^ransgehtT vorgesetzt, um das
Auffinden der in der Einleitung besprochenen Einzelheiten zu erleichtern.
27
26. Item nach ein humeral vff «Henri Rodenn Sameth mit
vnnser liebenn frauwen grufs, Sant Katherintnn vnnd
Sant Johann bilder mit perlin gewtickt.
27. (tum ein humeral, damff ein vesper bildt *) mit perlin
bestickt.
28. Item nach ein humeral vfl blauwen geblumpten Sameth
mit eim blumyn geweckt« vnnd mit perlin gestickt.
29. Item ein humeral vff alten blouwen Sameth mit vnnser
lieben frauwen perlin bestickt.
30. Item nach oin humeral vff brunem Sameth mit einer
fronica.
31. Item nach ein humeral vff rodem Damasch mit silbero
Agnus dei.
32. Item nach ein humeral mit schwartzem Sameth, Daruff
JhesuK Maria perlin.
33. Item ein Schwartz Sameth Corporal mit dem Kngelischen
grufs.
84. Item oin blauw Sameth Corporal mit einer Silberin
Schor. 2> Vnserm hergodt vnnd Maria Magdalena mit
perlin vmbstickt.
35. Item nach ein Schwartz Samethe Corporal mit eim
Crutzifix, Daran vnnsor lieber (!) frouw vnd Sant
Johann, die zwey bild mit perlin bestickt.
36. Item nach ein Corporal mit einer Trinitet vnnd perlin
gestickt mit Silberin vergulten grofsen bucklin.
37. Item ein Corporal braun Sameth mit sant Apolonia bild
gestickt.
hl IIa. 38. Item nuch ein Corporal mit eim abent essen,8) mit
perlin die Diadem4) gestickt.
39 4."i. Item nach sieben Corporal mit perlin knopffen mit
etlichen perlin Diademen.
46 - 57. Item nach XII Corporal seiden schamalothenn/') die sie
deglich brauchenn.
58 62. Item funff seide zwehel vnnd ein leine zwehel mit seide
vfsgeneitd.
') Pieta. — 2) Schor Schaufel, Haue. Spitzhaue; <•(. Lcxer. mitrel-
hochdeutachesHandwÜrterbuch, II, Sp. 772. — 8) Abendmahl. — *) nimhus.
Heiligenschein. — 5) Gewebe aus Kamelhaaren.
Digitized by Google
63. Item ein perlin krön.
64. Item ein perlin scheppcl.
65 67. Item drey lange (Walle paternoster.
68 — 70. Item III heiligen mentelichen, zwoy Köder vnnd ein
weifs seiden.
71—75. Item funflf Schleyer boels vnnd guet.
76. Item ein katzendhumpen (? ) paternaster mit breiden körnen.
77—78. Item zwu grosse krön mit perlin bestickt.
79 — 80. Item zween mittelmessige perlin krön.
81—82. Item zwey deiner perlin kronlin.
83. Item ein grüner seide heiligen manthel.
84. Item ein Rod schamalothe stirn mit perlin bestickt.
85 — 86. Item zween perlin ReuflF gestickt.
87. Item nach ein berlin krentzlin.
88 — 89. Item zween porten mit perlin gestickt.
90. Silberin und halben vergulte Schellen vnd halb Silberin
schellen.
9 1 . Item ein grun geplurabte Sameden Chorcap *) mit einer
fronick, Agnus Dei vnd sunst viel heiligen mit perlin
gestickt vnd mit einem Silberin vergulten grossen knöpf.
M6r. 92. Item ein grun Sameden verblumbtt mefegewandt oder
Casel mit Vieln gestickten perlin bildenn mit der zum
horn schilt bezeichnet.
93. Item nach ein grun Samethe geblumpt Caseln mit vier
perlin gezelten vnd ein perle geblumpt mit defs Stein-
husere wappen bezeichnet.
94 95. Item zween grüner Samcthcn Leinten Rock.
96. Item nach ein grun Samethe Canel mit ein gülden
Crucifix vnnd zween Silberin Schiiten, Der ein schilt
drey cle Wetter.
97. Item ein grun Samethen für altar Duch mit einer
ersten tnufn Hgurn.
98. Item ein grun Samethen furaltar Duch mit einer ge-
stickte leisten vnd der von bersten wappen bezeichnet.
99. Item nach ein grun Samethen Casel mit zweyen schilten
vnnd mit gülden streifTen.
») Pluvialc.
29
100 — 104. Item nach ein grun Samethe Cassel mit zween Leuiten
Heck vnnd ein grun Samethen Chorkap, auch mit ein
grun Samethen geplumbten furaltar Duch.
105. Item nach ein grun atlafs Casel mit einem gülden Creutz.
106. Item ein Casel mit allem ornaten Leuiten Rocken vnd
Chorkappen mit gülden lemelin vnd andern Dierlin.
107. Item ein grun seiden furaltar Duch mit gülden leisten.
108- 111. Item vier gülden stuck omat Cassel oder mefsgewant,
112. Item ein Rod Sameth Casel mit seinem omat, zween
Leuiten Rock vnnd einer Chorkap.
FoL 7a. 113. Item ein Rod seide für altar Duch mit gülden hundtlin
mit der bersten wappen.
114-117. Item vier geblumpter blauwer Samethe Casel, zween
Leuiten Rock, ein Chorkap vnnd ein blauw Sameth
furalter Duch.
118 119. Item zwu blauw Cassel, das ein mit gülden schwan,
das ander mit guldem brecklin, *) Daruff des zum Horn
schilt.
120- 121. Item zween blouwer Samethe Leuiten Reck vnnd ein
blouw Samethe Chorkap.
122. Item ein blouw gülden stuck Casel vnnd Leuiten Rock
mit Leboritz wappen bezeichnet.
128. Item ein brun silberin Casel.
124 125. Item nach zwu seiden Cassel wyfs vnnd blouw.
126. Item eins damaschen omat Casseln vnd zween Leuiten
Rock vnnd ein Chorkap mit der Roefslerin wappen
bezeichnet.
127. Item nach ein weifs damasche Casel mit eim gestickten
Creutz, mit Rysenn wappen.
128. Item nach ein weifs Damasche Casel mit vnser lieben
frauwen bild.
129. Item nach ein weifs Zendel Caseln mit eim Creutz.
130. Item ein weife Zendel furaltar Duch mit dem Enge-
lischen Grufe.
131. Item ein Rod gülden stuck Casel, zween Leuiten Rock
vnnd ein Chorkapp.
') Kleiner Bracke (Hand).
Digitized by Google
30
132—133. Item nach zwu seiden Casel, die ein Rod vnd blauw
getheilt, die ander grun vnnd Rod.
134- 135. Item nach zwu seiden Casel, die ein Rod vnd blauw
die ander grun vnnd braun.
hl'tt. 13«. Item ein Rod Zendel Dort (?) oroat Caseln, zween
Leuiten Rock mit gülden leisten vnnd ein Chorkap.
137. Item ein Rod Duch mit seiden Bilwerck vfsgeneidt.
138. Item ein Rod Sameth ornat Cassel, zween Leuiten
Rock mit gülden leisten oder borten.
139. Item ein Rod Schamaloth Casel mit berlins wappen
bezeichnet.
140 141. Item zwu seiden Casel Rod, die ein mit gülden wildenn.
die ander mit der freispacherin wappen bezeichnet.
142. Item nach ein Rod zendel Casel mit einem gestickten
Creutz.
143. Item ein alt braun Samethe kap.
144. Item ein alt braun Damaschten ornat Casel mit eim
Creutz vnd Maria Magdalen perlin gedickt vnd zween
Leuiten Rock.
145. Item ein braun ornat Cassel zendel Dort vnnd zween
Leuiten Rock mit gülden borten.
14«. Item ein Eschfaruw damasehe Cassel mit der Röfslerin
wappen.
147. Item ein braun Schamalothc Casel mit einem Creutz.
148 149. Item nach zwu braun Casel, eyne von Zendel. die
ander Sathyne.
150 151. Item nach zwu seidener Casel brau(nl vnd Rod mit
der zum Horn schilt.
152. Item ein Schwartz Samatho geblumpt ornat Casel vnd
zween Leuiten Rock mit gülden leisten.
1 53. Item nach ein Schwartz Sameth geplumbt ornat Casel
mit claufe zum Horn schilt gezeichnet.
154. Item ein Schwartz Schamaloth Casel mit ein gülden
Creutz vnd peter Adams wappenn.
M. 155. Item ein Schwartz Damasche Caseln mit eim gülden
Creutz vnnd Knoplochs wappen verzeichnet.
15«. Item ein Schwartz Damasche ornat Caseln vnd zween
Leuiten Rock mit der zum Horn wappen.
Digitized by Google
*1
157 —158. Item zwey Schwartzer Caseln, da» ein Sathein, das
ander burschet1) mit eim Creutz.
1 59 —161. Item nach Drey Schwartz Scharaalothe Casseln , Das
ein mit Rysen wappen, das ander mit Cristeinen zum
Roden Creutz wappen.
162 163. Item zwen Schwartz alt gebletz *) Samethe leniten Rock.
164. Item nach ein schwartz burschet Cassel mit einem Creutz.
165 -171. Item Siebenn Duchine Cassel; ein blauw, morchee
faruw, ein grün, ein braun, ein gefegelfs.8)
172 — 178. Item nach Sieben Duchene mefsgewandt allerlei faruw.
179 180. Item zwey Schwartz Adlofs Casseln.
181. Item ein geblumpt seide Cassel mit zweyen Leuiten Rock.
182. Item ein weifs alt Samatha Casel mit zweyenn Leuiten
(Rock) vnnd ein Chorkap gebletzt.
ISrt 189. Item VII leinen Caseln.
190. Item alt weifs Damaache ornat Casel mit zweyen
leuiten Rock.
191. Item ein Rod arrefs4) Caseln.
192 - 198. Item zwu seide Casseln gmn vnnd braun mit dierlyn.
194. Item hundert vnnd vierundzweintzig Albenn guet vnnd
boefs. etlichen mit Ihrem zugehörden.
195. Item XXVIII gewinkte vnd sumst kussin ziechen mit
kussin guet vnnd boefs.
196. Item nach funffundzwentzig kussin mit seidenn ziechenn
guet vnnd boefs, grofs vnnd cleinn.
197. Item vier altar Ducher, zwey seiden, das Drit gedruckt
werck. Das vierd vom Wille Dueh vnnd Daruff geneidt.
198. Item funff altar leine Ducher.
199. Item funff furaltar blauw schlechter gedruckter Ducher.
200. Item funff gewurckter wille furaltar Ducher.
201. Item ein seiden gestepter zendel Deppecht vnd sunst
zwey- vnd zwentzig Hanckducher vnnd Stuellach groefs
vnnd cleinn.
') bursat. halbseiden Zeil)?. Lexer. MiHelhoehdeu^sches Handwörter-
buch, I. Sp. 398.
a) bletzen — dicken, aufbessern.
*) Wohl mit v.m-Ii. vehes — bunt, gefleckt, mehrfarbig, besonders
von Pelzwerk jfehraucht. zusammenhäiifrond.
*) Wohl Gewebe der franz. Stadt Arra*.
Digitized by Google
32
Acta fuerunt hec Sub anno, Indictione. die, menge,
quibuH supra. presentibus Ibidem Discretis viris Johanne
Beuw alias schmeltzlin de Brettheim Notario publice
Sultstituto, et Michaele de Kitzingenn Test ihn s ad
premissa vocatis specialiter atque rogatis.
Adam Pfrem alias Volckher, Notarius puhlicus
manu propria subscripsit.
Die vero Martin Decima sexta supradicti mensis
May per me Notarium publicum In prenominato raona-
sterio Inuentata atque Registrata Bunt hec subscripta:
Ftl. 9». 202. Item In gemelter sacrasty funffzehen Chorkaplinn, so
die Jungen zu der minist rirung brauchenn.
208. Item ein blauwer hummel, so gebraucht wurd Corporis
christi.
204. Item vier messin Rauch vafs.
205. Item ein Silberin monstrantz, ein Silbere Rauchvafs
vnnd zwey silberin raefskentlin , haben In gewiecht
funff pfund ein vierling.
206. Item ein Silbere vergult monstrantz vnnd zwu Silbere
vergulte Scheiben oder spangen, wigen drey pfund.
207. Item zwu meher (?) nufs vffeinander In Silber gefafst,
Darin etlich Heilthumb.
208. Item zwey pacem: das ein Silberin vnnd vergult mit
einem Crucifix vnnd zurück ein wyhenachte figur.
Das ander Silbere Darin ein wyhenachte figur helffen-
beine vnnd zu Ruck ein Agnus Dei In einem Adlafsen
seiden seckel mit zweyen Silberin vergulten knopffen.
209. Item XII mefsbucher. zwey grofse gesang bucher. ein
Euangelium vnnd Epistier buch, so Deglich gebraucht
werden (cf. Nr. 383).
210. Item ein lange kist. darin etlich alter Ducher vnnd
zwehel.
211. Item zweintzig mefskentlin. wigen XIII Pfund ein
vierling.
212. Item zwu kanthen. Darin man wein vnd wasser zu
mefs lesen braucht. Darzu Drey deiner floschlin. wigen
zehenthalb pfund.
33
•213. Item ein zinne handvafe. ein grosse zinne kanth. ein
zinne wyhekessel, wigen Xllll pfund vnd ein vierling.
214. Item XII zinne altar leichter grofs vnnd dein, haben
in gewicht LXXXI pfund.
21."). Item ein zinne ful's zu einein t.Veutz gehörig, wigt
XXVIII pfund.
21K. Item VIII grosser messen altar lonchter. haben in
gewicht LIX pfund.
217. Item III messene beckin. ein messener leuchter vnnd
sunst deine messene leuchtorlin. wigen ziisamen «l1 2
pfund.
218. Item ein zinne kelch. Darinne wyhe saltz (cf. Nr. 342).
219. Item ein yrtzener wyhe kcsscl.
220. Item ein hangender messene leichter mit V Rorlin.
221. Item nach ein messener wyhe kessel.
222. Item IUI eyae leuchter.
223. Item ein messene monstrantz.
In g e m e 1 1 e r S a c r i s t y Inn einem s c h r a n c k ( 1 u 1 1 vnd
Zinfs brieff obge dacht« Clont eis.
224. Item In einer ladenn ligen etlich bullen Inhal tenn des
(.'losten* vnnd personenn. priuilegien. gerechtigkeiten
vnnd freyheiten.
225. Item In einer Ladenn daran litere in festo Georgij et
In Natiuitate et purificationis beate Marie verginis etc.
Darin ain vnnd dreissig brieff so gibbig seyen, halten
In summa XLVII1 gülden gelt« ein ort vnnd Siebentzehen
pfund funff Schilling heller.
2^0. Item ein ander lad bezeichnet also litere quattuor
tempomm, penthecostes et Cruci« etc.. In welcher
laden XXXII gibbige zinfe vnd gult brieff liegen, halten
In summa (_'X gülden gelts XXII pfund XI III Schilling
zween heller.
227. Item nach ein lad. Daran Litere festo Martini et
Michaelis etc. bezeichnet. Darin XXX II gult brieff.
zynfs kom vnd wyn gult besagen, halten In summa
XLIII gülden gelts ein ort VII pfund XV Schilling
heller, zweintzig malter korns vnnd ein fueder wynfs.
3
Digitized by Google
34
228. Itom ein andere lad Daran geschrieben Litere Domorum
Conuentus et Censuum sacrastie, Darin XVII zins korn
ole vnd gult brioff besagen halten In summa Neun-
zehenthalben gülden VII pfund heller funff Schilling
acht roalter korns minus ein vierntzel vnnd II aimor ole.
229. Item nach ein lad Daran Litere censuum Johannis
Euangeliste et Johannis Baptiste et Assumptionis etc.
stodt Darin XXVII gult vnnd zinfs brieff, besagen In
Summa 17l/a guldenn VI pfund Schilling VIII heller.
280. Item 200 vnd XV Zinfs korn, vle 1 ), Testament, qui-
tantzen, Donationen, gult vnd andere vngibige briff In
zweyenn laden, Die ein litere pensionum annone, Die
Ander litere Censuum in terminis et testamentorum
bezeichnet.
lOr. 281. Item XIIII gülden minus ein ort vnnd sechtzehen pfund
IUI Schilling heller vnnd ein halber eimer ole halten
XXVI gult zinfs vnd ole brieff, welche zusamen In ein
lad geleit, die do bezeichnet ist also: Litere quatuor
temporum Lucie et Valentini.
282. Item LXIIII zinfs korn vnnd sunst ander gult brieff
vngibbig In einer laden gezeichnet also: Litere non
pertinentes ad Conuentum.
Nachuolgende gult brieff seyen vsser dem closter
pfantz Weifs versetzt:
233. Item ein gultbrieff drey gülden ein halb ort besagenn
hat Jacob Kunlin des Conuents metzler.
Item nach ein gult brieff ein gülden gelts besagen
vff dem Ratzraan hat obgemelt Jacob Kunlin der metzler.
Item ein brieff besagen X XIIII malter kornfs
Jerlicher gulten, haben die buwern zu Kuenigspach mit
namen Veitin Hultzeschlegel vnd Hans Zeytz In pfantz
weifs Inn.
Im Chor.
234. Itom ein Rod gewurckt willen furaltar Duch.
235. Item ein altar Duch mit einer Roden gülden leisten.
») Wohl verschroben für Ole = Öl?
35
hl IIa. 286. Itera IX Deppecht vnd der ein vl'swendig mit neiden
Dier werck.
287. Item vier psalter.
288. Item V Missal.
289. Item zwen antiphenaria.
2 40. Item ein Antiphonarius.
241. Item ein Collectarn.
242. Item IUI alle phann.
In Saut Peters Chorlinn neben dem grui'sen Chor.
248. Item zwu leisten, sein der Barbirer brudersehalft . die
ein grol's. die annder lengellechte.
244. Item ein zinne leuchter vff dem altar.
245. Item ein kist mit zweyen malen schlössen vnd sunst
ein sehlol's In der mit, ist der Hutmaeher hrnderschafft.
246. Item nach ein lange kist mit droyen schlössen, eins
In der mit vnnd sunst zwey malen schiefsten ). der
bruntregeln bruderschafft zustendig.
247. Item nach ein lange kist mit zweyen schlössen ist der
achmid bruderschafft.
24H. Item IUI grosse leuchter eyse. Die man zu den begeng-
nufs der Jarzyten braucht.
Fol. Hr. Vff dem Dorinenter In der liberey.
249. Item ein pulpet mit achtzehen bucher an kethen mit
A bezeichnet.
250. Item vff dem Andern pulpet XXXVI bucher, welcher
mit B bezeichnet ist.
251. Item vff dem pulpet der mit. C bezeichnet ist. XXII II
bucher, auch am ketthen.
252. Item XXIIII bucher vff dem pulpet mit 1) signirt.
258. Item XXVIII bucher an kethenn vff dem pulpet mit
E denotirt.
254. Item ein pulpet mit F bezeichnet. XXX bucher an
ketten liegend besagen.
255. Item vff dem pulpet XVI bucher an ketten mit <J
verzeichnet.
256. Item vff dem pulpet mit H signirt XII bucher an ketten.
8*
Digitized by Google
36
257. Item XXXVI bucher an ketten vff dem pulpet mit dem
buchstaben J.
258. Item XLII bucher vff dem pulpet mit K bezeichnet.
259. Item ein pulpet mit acht vnnd zwentzig bucher an
ketten mit dem buchstaben L.
260. Item XL buchor ann Ketten vff dem pulpet M.
261. Item XX bucher vff dem pulpet N.
262. Item nach ein bucher schranck XIII bucher an ketten.
FoL 12a. Inn einer Camer oder Zellen auch vff dem
Dormenter.
268. Item XLII bucher grofs vnnd dein.
264. Item ein beschlossenen beschlagenen Disch.
265. Item ein bethlad mit einem bedt, strosack, ein pulwen
vnnd einn grünen Deppecht.
266. Item ein lere Druch.
267. Item ein längs kistle.
268. Item ein banck.
269. Item nach ein cleinfs kistel.
270. Item ein lottorbett mit einer hethladen vnd kussin.
In der grossen gast kam er.
271. Item V bethladen mit betten strosack vnd pfulwen,
zehen leilach, X kussin grofs vnnd dein mit dreyen
Deckbeth vnnd sechs sergen1) oder Deppecht.
272. Item ein kist mit eysen blechen beschlagen.
273. Item ein zugelegter Disch.
274. Item nach sechs beth mit bettladen, zwolff kussin vnd
sechs Deppecht.
In einer andern kammer.
275. Item IUI bethladenn, V beth, drey pfulwen, X kussin
grofs vnnd dein vnnd ein grofs schulter kussin.
276. Item IUI lerer kisten.
277. Item ein zwufachter Disch.
278. Item ein stuel.
') Serge = eiti Wolleimtoff teils mit Leinen teils mit Seide gemischt,
sarsche, daraus verfertigte Decke. Lexer, I. c. II. 8p. 890.
87
Item nach in einer kamer.
279. IUI hott laden mit zweyen betten IUI kussin vnnd ein
deiner pfulwe.
280. Item ein alte lange kist, zwu sergen vnnd ein par leilach.
P»U2r. Item nach In einer kamer vber der Schwann
stuben. *)
281. Item ein grosse gehumelte bethlad mit einer kolschenn2)
ziechenn vnnd ein strosack mit eim pfulwen.
282. Item ein bethlad vnnd ein beth mit einem stroesck,
pfulwen, ein kussin vnd einer Roden sergen.
In dem Summerhufs oder sal.
283. Item zwen zwifachter zugelegter Disch.
284. Item nach zwen langer zugelegter Disch.
285. Item ein zugelegter Disch vff zweyen beinen.
280. Item drey sessel oder stuel.
287. Item ein credentz.
288. Item zwen banck pulwen mit einem grunnem stulach.
289. Item IUI alter gewirkter kussin.
290. Item ein zynne handtvafs.
291. Item ein kupferin kuel kessel.
292. Item ein kupferin schwenck kessel.
In der kellere y.
293. Item drey vnnd dreissig kanthen grofs vnnd dein,
zwu mftssig, ein masig, halb massig vnd Schoppen
kentlin, zinne, haben In gewicht ein. Zentner vnnd
zwey pfund.
294. Item XIII zynne saltzvafs.
P«l. 13a. 295. Item XX pfund zinner kanthen, giefsvafs, mefskentlin
vnd sunst mefä kannen vnnd becher.
') Die „Schwann stube" hiintrt vielleicht mit der Urkunde, mm HO.
November 1334 bezw. 24. Februar 1345 (Hilgard. Urkunden zur Geschichte
der Stadt Speyer. S. 380 f) zusammen, wodurch Jungfrau Katherine Swenin
ihr ganzes Vermögen, worunter ihr Haus „zum Schwanen" drei Prediger-
Mönchen vermacht, worunter ihr Bruder Julian „zum Swanen*.
*) Kölnisches Zeug, Barchent, gewöhnlich mit blauen Streifen.
S.-Lexer. 1. c. I, Sp. 1666.
Digitized by Google
38
29b\ Item XV zinnen flcschenn haben In gewicht ein Zentner
achtzehen pfund.
297. Item V messene grosser beckin.
298. Item III messono Schenck kannen vnnd ein dein mesNe
kentlin.
299. Item IX messene leuchter grofs vnnd dein.
In der k u c h i n.
800. Item ein grofs steinen Mandel mul.
801. Item zwen kupferin kessel.
802. Item zwen kupferin eimer.
808. Item ein grossen Erne haflfen.
804. Item III Erne heffen.
805. Item ein dein« Erne heft'el.
806. Item ein kupfere syhe.
807. Item ein kupferin bradt pfan.
808. Item »in eise Roest.
809. Item* zwu eise Hahel1) mit einer eysen vberzwerchen
stangen.
810. Item ein bratspiefs mit fligeln vnd einem einen fufse.
811. Item III eise Koefst.
812. Item zwu eise brand Keihcl <?».
818. Item ein grosse messene bull Mörser?»
814. Item zwen bradt spießt.
815. Item etlich messin pfannen grofs vnd dein.
Fol. l:»r. 8Hi. Item nach zwu messene pfannen zu tisch sieden
gehörig.
817. Item zwey Hackmesser vnnd ein fleisch beihel.
818. Item zwen eise leffel, ein grosser vnnd ein deiner.
819. Item ein eise sehmoltz pfenlin.
820. Item zwen trifufs, ein grosser vnnd ein deiner.
:J21. Item ein kuchin schanck.
822. Item ein lange kist. Darin mau Das Zin hineyn legt.
Item das Zienwerck In der kuchin wigt zusammen
208 pfund.
*) Hülic] - I lacken, um den Kc-mI üliers Feuer zu hangen.
S. J,e\er. 1. . . I, Sp. 1144.
Digitized by Google
39
Vor der kuchin.
823. Item zwey lerer grosser fuoderiger vafs.
324. Item X lerer fafs halbfuderig vnd süst by derschwan
st üben.
Im Keller.
325. Item drey stuck vff anderthalb fueder wynfe ongeuer-
lich halten, noch mit wein.
Hienach uolgen die liegende guter gedachts
Closters.
326. Item ein bauw gudt zu berghusen mit hufs vnnd hoff,
seinem zugehor, Wingert, wiesen, wyher vnd einem
acker, geacht vngeuerlich vff 560 gülden.
327. Item ein wingart guet zu konigspach vff VIII morgen
mit einer Neuwen behusung geacht vngeuerlich vff
200 gülden.
Pol. Ua. 328. Item ein badstub mit seiner zugehor In der Drenck-
gassen zinfslofs, die besserung vff 200 gülden geacht.
329. Item ein hufs mit seinem hegriff vber Hasenpful by
dem kuwtbor gelegen, so etwan Flenschen gewesen,
geacht vff L gülden, zinfslofs.
330. Item ein behausung hinden am closter so Fritzen
Dochter Ir leben lang erkaufft hat vnd besitzt vff L
gülden geacht.
331. Item ein hauis hinder gemelts Closters Chor besitz
Drappen Hanfs vnd sein hausfrauw ir leben lang, vff
XXX gülden vngeuerlich geacht.
332. Item nach ein hcusel In der greiffen gassen, das ander
hufs neben Wyprecht Kercher, geacht vff XX gülden
vngeuerlich.
Nachuolgende ornatenn vnd bucher seyen den
München vsser der sacristei teglich zubrauch
gegeben worden.
333. Item IUI mefs bucher vnd sunst II bucher das Euan-
gelium vnd Epistier buch. (cf. Nr. 209.)
334. Item V Corporal.
Digitized by Google
40
3 3. V Item III! Kelch mit iren Zugehor.
33t». Item VIII Cosel, zwen Leuiten Rock mit VI LI albcu
vnd irem zugehor.
337. Item IUI eine leichter.
338. Item VIII mcfc kentlin.
339. Item ein yrtzener wyhe kessel.
Kol. Mr. 340. Item ein dein silber Rauchvafs.
341. Item ein messin Rauch vafs.
342. Item ein Zinne kelch. darin wyhe saltz. Icf. Nr.
1 Messe Ding «eint durch mich offenen Notarien
vollendt wordenn vff Dinstag den XVI tag den monat
May Im Jar, Indiction vnnd kaiserthumb wie obstat
In by vnnd mitsein der Erbern Johan Beuw sunst
Schmeltzlin von Bretheim vnnd Micheln von Kitzingen
Als gezeugen darzu In Sonderheit beruften vnnd erbetten.
Adam I'frem alias Volckher, Xotarius publicus
manu propria subscripsit.
Schulden so der Colinen t schuldig ist.
343. Item Allte vnnd newe *chuldt des Conuentz zu den
predigern. so sie schuldig seindt. Driefft Sieben hundert
gülden.
Was man Inen schuldig.
344. Item das man Innen widderumb schuldig i»>t an zyii>cu
vnnd gülten drifft 41 * hundert gülden.
W ab sie zu g u 1 1 geben.
34. "». Item gibt der Comtent mit dem guet zu Berghausen
zu gulten Achtzig fünft' gülden.
41
In Bürgers Haus und Hof
um 1597.
Ein Bild pfälzischer Kultur.
Von
L. Eid.
Seminarhilfälehrer.
Ks ist eine trübe, eine traurige Zeit, die zweite Hälfte
des sechzehnten Jahrhunderts, düster und wunderlich nament-
lich in ihrer Xeige. Des dahinsterbenden Säknlums letzte
Reste genießt ein vielfach schlaffes Geschlecht, dessen Religions-
eiter mit unduldsamer Bekenntnissttchtelei und dessen Bekenntnis
gemischt war mit Aberglaube. Die allbekannten entsetzlichen
Schauer prozesse, welche der Einführung des neuen Rechtes
folgten, sind deutliche Zeugen hiefür. Noch herrsehte, nament-
lich in Bürgerkreisen, verhältnismäfsiger Reichtum, gleichzeitig
aber auch trotz drohenden Umschwunges Überladener Prunk
und unsinnige Ausschweifung oft bis zum lacherlich Überladenen
und schamlos t'nmäfsigen. Abgesehen von der Sammlung
erlesener, deutschinniger Volkslieder, steht öde das Keld der
Poesie; denn Deutschtum und Natioualsinn beginnen zu schwin-
den. Schon ist das Recht römisch, die Schule einseitig klassisch,
der Baustil italienisch ; das Turnier wird zum maurisch-läppischen
Spiel, das Kleid spanisch, und heimische Laute untermischen
sich stark mit gallischem Welsch. Bald ist germanisches
Wesen zu Schaum geworden, den die mehr und mächtiger
flutende Welle des bevorzugten Fremdländischen als Krone
42
kreiselnd nebenbei noch mit sich führt. Denn deutsch, ausge-
sprochen, übertrieben deutsch war nur mehr — Essen, Trinken
und Spieleu, und die deutscheste Einrichtung des Heidelberger
Schlosses ist zu jener Zeit offenbar — das grofse Fafs von 1591.
Unbefriedigt sucht das Auge im Dunkelgrau dieser Zeit
den lichten Punkt, eine Gruppe der leidenschaftslosen Ruhe,
der erquickenden Behaglichkeit. Allein vergebens! Denn selbst
die einzige Stelle, in der wirkliche frische Volkskraft noch
pulsieren dürfte, der Stand der Landbürger und Hauern: er war
weit zurückgedrängt Zwar hatte der „arme Mann" mit jäh-
lings gewaffneter Hand in dem tollen Wutausbruch der zwanziger
Jahre die Welt und ihre Machte dräuend an sein Dasein er-
innert. Doch der abgeschossene Pfeil kehrte sich gegen den
Schützen. Hinrichtung und Verbannung im Vereine mit eigner
Grausamkeit und Voreiligkeit hatten in selbstentzündetem Feuer
den Aufständischen vernichtet. Wenn nun freilich auch nicht
ausblieb, dafs das Fürstentum immer deutlicher und bestimmter
zur Einsicht über die staatserhaltende Bedeutung jener Hand
gelangte, die da den Pflug führt; wenn es so sich fügte, dals
der Landstand insbesondere da, wo er an der tumultuarischen
Bewegung des vergangenen Geschlechts nicht teilgenommen,
in rechtlich gesicherter, in durch Fürsten- ja sogar Gelehrten-
sorge begünstigter Lage aus einer erträglichen Gegenwart
in eine bessere Zukunft schaute : so fehlt uns doch die Mög-
lichkeit, in jene geschichtlichen Verhältnisse näher einzudringen.
Denn schon interessiert der „grofse Krieg" unsere Kultur-
historiker und absorbiert ihre Aufmerksamkeit in zu reichem
Mafse, als dafs sie der unmittelbar voraufgeheuden Zeit volle
Aufmerksamkeit schenken könnten. Überdies fliefsen auch die
Quellen, die einen Blick in jene Jahre und Stände zu thun
vergönnten, äufserst spärlich.
Um so angenehmer raufs daher der Besitz eines Schrift-
stückes aus jener Zeit berühren, das zwar nicht vereinzelt dasteht, *)
x) S. die lk»m. bei Umhin* am Khyn, Kulturjfoschichtp Hd. II. S. *2.
woselbst auch das poetische Hausratinventar des Hans Sachs wiedergegeben ist.
48
auch nicht über alle kulturellen Seiten jenes Standes Aufschlufs
gibt , das aber immerhin als ein spezifisch pfälzisches
Denkmal der materiellen Zustände von kurz vor
1600 volle Wertschätzung verdient. Es ist ein im Stadtarchive
zu Obermoschel autbewahrtes „Inuentarium vnd verzaichnus
aller ligender -vnd Farender hälfe vnnd guetlere, So Weilandt
Niclaus Schefftr f/eueßner Burger allhie, vnnd Anna Maria
seine eheliche hauffraw beeile seeliy, nach Irem ableiben, Lern
Hinderlassrm-H Sohn, Hannß Caspar Verlassen, So Alles
Jnuentirt durch mich Jonas Raiflin, der Zeit Stattschreibern
zue Mitschell . . den Tten Sten vnd 9len Nouetnbris Anno u 1097.''
Das vollständig beweiskraftige Dokument, eine praktische
Folge des wichtigen Stadtprivilegs der Inventur, gibt auf
18 Folien in 34 Seiten mit peinlichster Gewissenhaftigkeit
und kleinlicher Treue eine Zusammenstellung des Hausrates
einer nicht gerade sehr verraögliehen landstadtischen Familie.
Vom , verfallen Stübiclien1) vffm Speichel-4 bis zur reichgeschnitzten
»Trisur in der Vnrdernstub*. vom ,blechin Trüchterlin* bis
zum ziselierten »halbmals KHndtlein mit buckheln*, vom ,Mund-
tuechlin* bis zum goldverbrämten Hochzeits,sturenschleyer*
hat der löbliche Familienrat im ,beysein der Wohlgelärtten
Ehrenhafften vnnd Achtbaren Herrn Philips Rttckh weil lern,
Pfarrern. Hanns zahnen, Schuldtheissen, vnnd Melchior Kal-
pachers Gerich tsscheffen allda* zu Moschel die Besitztümer
seines Mündels verzeichnen lassen. Nichts scheint vergessen,
ausgenommen die — vielleicht an Knechte und Mägde ver-
schenkte — Tages- und Leibgewänder der Dienstherrschaft
und einzelne — wohl als niet- und nagelfest zum Gebäude
gerechnete — Ziramereinriehtuugsgegenstände. Wir konnten
uns indes zu einer blolsen. wenn auch kommentierten Edition
des hochmerk würdigen Aktenstückes nicht entsehiielsen ; sie
würde einmal mit ihren gespreizten „Item" zuviel Raum ver-
langen, und trotzdem zu wenig (Übersichtlichkeit bieten, zum
andern aber lose für sich niemals recht klar aufgefafst werden
') Packlaf*.
Digitized by Google
44
können. So entstand die nachfolgende freie Schilderung, die
jedoch nur insofern frei, als sie Stil und Stab unbehindert
setzen wird, sonst aber getreu der historischen Wahrheit
im Gewände der rauhen Wirklichkeit und niemals im Festtags-
oder gar Paradekleid der Dichtung sich bewegen wird. Die
Darstellung wird demnach nicht blofs das Dokument selbst in
meist wörtlicherTreue bieten, sondern sie istauch in ihrem Wesen
anssehliefslich der angezogenen Haupt- und verschiedenen,
dem obengenannten städtischen oder dem Kreisarchive Speier
entnommenen Nebenquellen entlehnt. Allgemein-sittengeschicht-
liche Bemerkungen, die in geringer Zahl zur Abrundung und
als Beiwerk notwendig waren, verraten sich als solche dem
Kundigen sofort.1)
Nicht die bestgestellten im Reiche waren die t'nterthanen
des zweibrückisehen Herzogs Johann l. (1569—1608). Sein
Land krankte in einer standigen finanziellen Notlage, hervor-
gerufen teils durch die schon von Woltgang überkommenen
Lasten für seinen unglücklichen Hugenottenzug und neue un-
vermeidliche grössere Staatsausgaben, teils aber auch, und zwar
nicht zum wenigsten, durch den wachsenden Luxus bei Hofe,
der sich namentlich in den pompösen Hochzeitsfeierlichkeiten
des Jahres 1579, sowie in dem trotz der „vbermessigen Schul-
denlast" durchgesetzten Neubau einer neuen „standesgemäßem"
Residenz änfserte. Entgegen und zum Hohne der von allers
respektierten Freiheitsbriefe mulsten Stadt und Land fast ohne
Gegenleistung sich die Auflage nicht blofs neuer, bisher nie
gekannter Schätzungen gefallen lassen, sondern auch durch die
„Landstande" die Ableistung anderer herzoglicher Verpflicht-
ungen übernehmen, langst aber hatte das schreckliche Leut-
!) Die Zitat«* ans der vielberegten (Quellt« sind in , 4 gegeben, so
dafs «'in etwaiger Henüt/.er vorliegender Arbeit an der Hand dieser Zeichen
sich im allgemeinen das Original, welches die (JegenstHnde nach ihrem
Stoff ordnet, neu zusammenstellen kann. Die einzige Freiheit bei der
Wiedergabe besteht in der Zusammenzieuung gleichartiger Posten.
45
sterben schon tiefe Lücken in die Reihen des steuerbaren
Volkes gerissen ; denn seit den 60er Jahren durchfrais nicht
weniger als viermal die uuhoimliche l'est das Land. Franzö-
sische Söldlinge durchzogen 1575 die Ämter und wohl nicht
zum Segen für Besitz und Sitte. So mufste entweder Unzu-
friedenheit und Murren wachsen und steigen und die Kreise
der Unruhe sich weiten, namentlich als zu dem materiellen
Druck der unter Strafandrohung 1588 dekretierte Bekenntnis-
wechsel sich fügte; oder aber Lauheit und Gleichgiltigkeit
wurden Grundton der Volksgesinnung, die dem überhandnehmen-
den bedürfnisreiehen Leben der obern Stände naher und nahe
kam. — Doch gab es freilich noch manchen Bauern und Bürger,
der sich „mit eigentümlichem trockenen Humor in die Ungunst
der Zeiten schickte und durch fleifsige Beobachtung und Aus-
nützung der Witterung redlich nährte."1)
Mit zu den gesegnetsten Gebieten des lindes Zwei-
brücken-Wittelsbach gehörte Moschel- Landsberg, schon seit
Jahrhunderten berühmt und geschätzt als „Erzamt" des Fürsten-
turas. Der Steil- oder Stahlberg mit seinen Weich-, Seiberg
mit seinen Hartsilbererzen, beide mit ihren Kupferstufen, ihren
alaun- und vitriolhaltigen Gängen, der Landsberg selbst mit
seinen noch lange nicht genug bekannten Quecksilberschätzen:
sie schienen ihtem Herzoge das Rei ht zu geben, gleich Sachsens
Fürst von seinem Lande zu singen:
Silber hegen seine Berge
Wohl in manchem tiefen Schacht!
Dazu kam die Gunst der natürlichen Verhältnisse des
Amtes. So klein es ist, — es beschränkt sich auf Ober- und
(V« v.) Niedermoschel, Unkenbach und Sitters — so wohlbe-
stellt und ausgezeichnet gelegen erweist es sich. Nicht weniger
denn 1244 Morgen Wald ohne die kleinem Gebüsche besass es.
Unter diesen letztem bieten die zahlreichen vielfach zerstreuten
„Weckhollderboseh" dem Bild belebende Abwechslung, wie
9 Stacke, deutsche Geschichte II. Bd. S. 169.
Digitized by Google
46
sie denn auch Scharen von gerngejagten Krammetsvögeln
Nahrung und Versteck gewahren. Das so geschaffene vielfache
Dunkel echt deutscher Laub- und Hochwälder, die sich Aber
nicht weniger denn 89 höhere und niedere Berge, grol's und
klein, über Hügelköpfe und deren Teile dahinlagem, wird
angenehm durchlichtet von einer nicht minder groisen Zahl
von Thillem, Gründen und Schlanken,1) wohlangebaut und wohl-
bewflssert. Denn es sammeln sich in diesem kaum eine Quadrat-
meile zahlenden [Kindchen 6 „Flufsgcn" und Bäche, in einer
Gesamtlänge von fast Amtsumfang. l'nd nicht genug damit:
der Reichtum an Laubwerk spendet 60 Brunnen und (Quellen
„frisch, wohlschmeckend vnd gesund" Nahruug, ungerechnet
der „viel Winterqnellen oder MärzbronneuM, so man überall
findet. Noch verteilen sich 17 durch einen eignen Weiher-
meister wohlgeptiegte fischreiche „Wöge und Weiher" über die
Flur, die mit ihren — im „roten Meer" fast 70000 (^uadratschuh
groisen — blitzenden Wasserspiegel dem Markungsbilde den
Perlenschmuck geben. Und damit das Auge das saftige Grün
der Wiesen nicht misse, dräugen sich zwischen Wald und
Wasser 86 sorglich gepflegte Auen, aus denen an Süd- und
OsthSlngen sich „Wingartten** mehr denn heute gen Berges-
haupt heraufziehen.2) Diese und die Gürten um die Flecken,
die „Dung- und Aufsen(d. i. Öde-)felder", jene an den Seiten,
diese auf den Höhen der Hügel, geben den Bewohnern aus-
kömmlichen l'nterhalt und lohnende Arbeit. Besonders segens-
reich ist das 1596. Jahr, wo der heii'se Sommer eine Traube
briet, die, köstlich und reichlich zugleich, alle Gemüter mit
Freude erfüllte.
Stolz und stattlich ragte dämm auch am 11. September
1596 das erst kürzlich renovierte I )ynastenschlofs Landsburg
») Dialektisch: kleine» Seit*nthah das Rrhlnrhuirtigp Itiniiaal im Ober-
lauf eines Bnvhm und dessen nächsten 1' fcrtVIdor.
2) Die Markungebesi hicilmiif? ist ^eueben nnrh: Fried r. Ilofnmim-
Hesrhreibunir des Landsberger Amtes 1<$01>. Kreisarrh. Speyer. Zweibrücker
Domauialakteii Nr. 173 S X; und (»rund- und Lairerburli dos Kellers Fried r.
Mi st erlin auf Srhh.fs Landsberjr 1598. Oberm.>srheler Ntndtnrehiv Fase, f».
47
mit seinen Tünnen und Zinnen auf seines Berges luftiger Höhe
und winkt dem Waudrer, der zum morgigen Jahrmarkt und
zur Kirchweih dem „Stattlin Mosseln" einen Besuch zu machen
gedenket Uralt ist der Thalweg, der ihn bei der im Rhein-
gräflichen gelegenen Moschel-Mündung unterhalb Alsenz auf-
nimmt. Von hier, wo die erst 1586 87 erbaute Pochmuhle
bereits das zweibrückische Erzland ankündigt, gehts an den
„Eppichhallen" vorüber (epheuüberwachsene Berg-Schutthaufen)
gen Abend nach Niedermoschel, das zur Hälfte früher den Löwen-
steinern, jetzt aber den Warsbergern gehört. Hier jenes edlen
Geschlechts uralte Grabkirche, schon geziert zu ihrem morgigen
Ehrentage; denu das „vnndere" hat mit dem andern „Muschel"
gleiches Weihefest. Nicht weit davon der Hofbering des
reichen Schultheiisen Conrad Göler, des Bankiers des ganzen
Amtes. Ein „fahreud Scuülerlin" tritt eben, von der Strafsen-
jugend freudigst umschwärmt, über die Schwelle des väter-
lichen Hauses : Es ist Friedrich Göler, der nachmals als lands-
bergischer Hofprediger und Dekan, als Homiletiker und Hi-
storiker berühmt geworden. *) Jetzt allerdings ahnt noch
niemand in dem schmachtigen 10jährigen, der in der Sonne
der lateinischen Schule zu Meisenheini sich eben zu bewegen
beginnt, die künftige Grölse. — Ein „feiner Wiesengrund"
„obwendig dem Dorfe" bringt landschaftliche Neuheiten. Da
erhebt sich aus saftigstem Grün der auffallend regelraäfsige
Kegel mit den Resten von des Löwen Stein. „Man sieht noch
l) Er schrieb: 1. Zwey vnd zwantzig Predigen über den hundert vnd
neunzehenden Psalmen Davids. Selbstverlag. Gedruckt
zu Basel 1658.
2. Spiegel des Teutschenlandes. in welchem erstlich der
grausame .Jammer des Ten t sehen Krieges, darnach der
tauäc-ndreiche Segen des erfolgten Friedens Gesprächs
und Reimweifs in Lateinischer nnd Tentscher Sprache
gewiesen wird. Gedruckt zu Basel 1658.
Seine Lebensbeschreibung müTste eineu recht wertvollen Beitrag
liefern zur Geschichte des HOjührigen Krieges. Material hiezu wäre zu
suchen in Heidelberg, Appenheini bezw. Alzey. Kreuznach, Baumbolder und
Zwei brücken ; zu Speyer im Kreisarchiv in Fase. 1205 lit d Zweibr. Abt.
Digitized by Google
48
eine Rinkmaner und TOnne gar wohl, aber doch ist es fast
gar verfallen. Ks hat kein grol's Begriff, so viel das nlte
Haus, so auf dem Walle stehet, anlangt. Aber neben daran
steht eil» Stück von vier Hauptmauern . . . Diesen soll eine
Edle von Löwenstein, wie man sagt, ihrem .Juncker, welcher
nach dem heiligen Grabe gezogen, inmittelst zu Ehren haben
bauen lassen. Als aber ihr Junker auf solcher Reise geblieben,
ist an solchem Gebftu von ihr nichts weiter gemacht worden." l)
Bewegt wendet sich der Blick. Doch sieh, dort am Berge, links
gegenüber vom Turme die silberweifsen Trümmerhaufen und
darüber die Thüre! Ists ein Keller, deu sie schliefst? Nein,
hier ist die schon 142» eröffnete Zugangsstelle zur Schatzkammer
des vor uns liegenden Seiberg, es ist der Stollen, der „im Wasser
ersoffen" und dann durch den von Bergesgipfel abgeteuften
„Judenschacht*4 gewältigt werden sollte. Doch ohne Erfolg!
Verlockt von sagenhaften Erzählungen und getragen von Hoff-
nung, hatte vor 12 Jahren Johann primo, als er eben in Besitz
der Mitgift seiner fürstlichen Gemahlin gekommen, neue Ver-
suche angestellt. Allein die Ausbeule lohnte nicht, die Gänge
und Gesenke wurden nach 4jährigem Betriebe neuerdings
geschlossen und sind seitdem ein Gegenstand der Sehnsucht bei
abergläubischen Schatzgräbern der Umgegend.
Doch schon dehnen sich die Schatten im engen Grund
zu LOwensteiu, und fürbafs eilt unser Wanderer das moscheler
Hauptthal aufwärts. Noch ein Bergesvorspi nng. eine Straisen-
wendung — und er steht am „Markstein", am „Scheidtbaum"
des Stadtbannes Obermoschel.
Welch überraschendes Bild! Ein trichterförmig sich er-
weiternder Kessel, an seiner Öffnung von Sei- und Landsberg
eingeengt, an seiner Rundseite im Westen abgeschlossen von
dem massigen Rücken der Glan Wasserscheide, der steil über
Unkenbach aufragenden Seelmefshaide, von deren Gipfelpunkt
der Moschler Galgen vielsagend hinabdroht ins stille Thal!2)
l) Landsh^rpMr Amt*b**chtvibiini.T. a. a. O.
*) ebenda.
Digitized by Google
49
Ganz nahe vor dem betrachtenden Reisenden steht am Fufs
der Veste Landsberg die altersgraue Burg- und Bannmühle, ein
Lehen derer von Bernstein. Links über dieser besetzen
„Hallden" oder Erzschutt häufen mit ihren Kawen — Hütten
an den Eingängen der Stollen — den von hohem Laubwalde,
dem Hain oder Han, bestandenen Landsberg; rechts aber
drängt seines Nebners massiger Fufs sich vor. der Seiberg,
der sich bis zu seinem mit lichter Hocke gedecktem Haupte
in reichen Rebenmantel hüllt. Zwischen beiden fühlt nahe der
Moschel die von den Angrenzern unterhaltene gemeine Strafse
weiter. Mehr und mehr treten die Berge zurück, und ein fettes
Gartenland, das Mündungsgebiet von fünf Bächen, dehnt sich
in der Thalsohle. ..Gesehlacht vnd vngeschlacht" *) (veredelte
und wilde) Obstbäume begleiten alleeartig2) den Weg durch
das üppige Gelände, „welches sehr lustig und fruchtbar mit
schonen Wiesen, Feldern. Weingarten und Gürten, auch nütz-
lichen Obstbäumen dermafsen geziert ist. als man sie an einem
Ort finden möge".8)
Von der Kapelle am Steinkreuz vor dem Thore erklingt
jetzt das gewohnte Sonnabendläuten, und begleitend fällt die
Glocke der auf dem stadtbeherrschenden Hübel thronenden
Hauptkirche ein. Ganz besonders feierlich töuts diesmal in
die dämmernde Markung, und recht tief vom Herzen lost sich
des Bürgers altgewohntes: Gott walts! Denn nicht nur einer
Woche, eines ganzen mühevollen Jahres denkt er hente, wo
er angesichts der nun begonnenen Festtage seine Blicke rück-
wärts, seine Schritte heimwärts lenkt. Da drängt, was in
der „Gemark" sich mühte, zum Thore und zu des Herds ge-
selliger Flamme: Der „Ratsfreund" mit bedächtigem Schritt,
den leichten ,Affiter- oder Ganzkrappen' über der Schulter;
der Feld- und Waldschütze mit dem Spiels, dem Wahr- und
Wehrzeichen seines als Bürgerpflicht ausgeübten Amtes; der
l) Weifsrum von Obermoschel anno 159:1
*) Cierirhtsbuch von ebenda 1571.
3; Amtsbeschreibung Hofmanns a. a. ().
4
Digitized by Google
60
Grumet- und Habermeder, die Schnitter mit ihren weitbauchigen
Henkelkrügen, die ihnen nach längst herkömmlicher Laudes-
sitte und nach verbrieftein Rechte mit täglich „5 rech tmas
wyns" vom Arbeitsherrn gefüllt werden mufsten.1) Ein „Kareh"
oder Halbwagen, auch ein „Ernnkarn" schwanken herzu,
jener von einem, dieser von zwei in »Kommet vnnd Trag, in
Zaum vnd Afftern* geschirrten ,Clftppern4 gezogen. Selbst das
stolzere Reitpferd fehlt nicht, und nicht am «Sattel die Tasche
und der Bügel*, nicht »Reil'szaum noch Halfter und Sporen*.
Wenig mehr sieht man den lasttragenden Esel, der früher regel-
mäfsig und unentbehrlich des Bürgers täglichen Holzbedarf —
bis zu 2 Gebinden — aus den „gemeinen Weiden" im „Schladt"
(= Schlag) einbrachte. Vor dem über »grundell* gestürzten
»Pfluege mit Ruester, hockhen samt langkhat* trabt der Ochse,
und hinter ihm folgt Schaf- und Schweine- und Kuhhirt mit
zahlreicher Schar. Ein mit Türmen und Stockwerken geziertes
Thor, die Backhauspfurte, nimmt sie auf.
Stille wirds nun, und droben am Berg über den öden
Trümmern einer Meierei flimmert der Abendstern auf. Hoch-
obrigkeitlicher Ackerfriede senkt sich mit der Nacht ob Hub
und Hain. Drinnen aber in den engen tinstern Gassen der Stadt
bewegen sich Laternen. Die Bürgerwacht kommt, die zur Hut
aufzieht und aufsteigt zur Letze und Wehr der Mauer, zum
Zinnengang rings um ihre Stadt. Der Pfbrtuer, zugleich herzog-
licher Ungelts( Weinaufschlags) einnehme!-, schreitet mit dem
Schlüssel zum Thore; und eilig tritt der draußen Harrende ein.
Wohin nun? Wird ihn eine Herberge aufnehmen?
Der Wächter ist jedenfalls in der Lage, Auskunft zu
geben. Ehrlich und derb wird er gestehen, dafs die „Wuerdts-
häuser" der Schrecken des Reisenden auch in der Landsberger
Gegend sind. Zwar weil's jeder Gast ganz genau, wie viel
er trinken darf: In liebevoller Obsorge hat ja die hohe Obrigkeit
in Befürchtung allzustarken Heringsbedarfcs die Quanta vor-
') Tii£lülitii'ri>rdiiiinp Hrr/.oy Ludwins von Zweibrilcktni d. d. l.Vi.'l
im Stadtarchive zu Obermoschel.
51
geschrieben, hat auch die Polizeistunde (auf 8 Uhr wohl wie
anderwärts?) festgesetzet. Aber „die Ordnung' stehet nur auf
dem Bapier" und so ist es gerade nichts seltenes, dals die
Leute — namentlich „die frembden Schmelzer und Häuer* —
tagelang iu den Wirtshäusern liegen, dafs sich bei den „vielen
Hochzeiten, Kirchweihen und Kindtaufen", auch bei Nacht „einig
mutwillig Handlung" begeben, die allzeit eifrige Bürgerwacht
dann heranstampft und — wehe den Ärmsten! — die Tumul-
tanten „stracks in den Thom nach Landsberg ins Gefenncknus
locht'4, wo der Burgvogt Herpffer gar nicht glimpflich regieret.
Auch betrügt der Wirt gar zu gem. trotz eigens ihm vor-
gesetzter Aufseher und Weinprüfer: Hinge, die seinem Haus
nicht zur Empfehlung gereichen.
Was thun? Vielleicht bei einem Inwohner es wagen?
Leider weifs man in Augsburg wie in Nttrn- und Heidelberg,
in Annaberg und in Schwaz nur zu gut, dals „das Volck zue nider
vnnd Obermusehel (gar) vnwillig mit den frembden sein (vnnd
diese) zue Ihr Xodturfft nichts bekommen mugen". *) Und da-
gegen vermögen auch Amtleut und Keller wenig vorzukehren.
„Viel trotziger Gehorsam wird (ohnehin) gespüret" „und ist
ein wunderbar Ding mit unsem Leuten. Man mufs ihn die
Sachen schwer einbläuen und einstreichen wie Kindern den
Brei." „Widerspenstig* allenthalben, spotten die Bauern des
Handels ihrer Herrn, zu dem „kein Ernst vorhanden".2)
Erkundigt man sich indes nach dem Grunde, so erfahrt man,
dals die Fremdlinge niemals was zahlen wollten und sehr
häutig an ihnen die ganze Zeche verloren gehe.
Das ist eine Erleichterung für unsern Wandrer. Er wagt's,
und um Geld und gute Worte führt ihn der Thorhüterin ein ziemlich
nahegelegenes Bürgerhaus, das ,mit sampt seinem Neuen Neben
Pawen • • Scheureu, Schöpft* vnnd annderra, mit aller zue ge-
hörigen gerechtigkeit • • Inn einem Hofgering beschlossen, vff
l) Brief Crnffter*. l.r»<»4 Mai üfl. Fa*. . f»Oo .b>s Kreisardi. Speier.
Zweibr. Abt.
*) Berichte Th.ains lf>Ö:i— 1572. 490 u. f»ÖO ebenda.
4*
Digitized by Google
52
einer seitten an die ringkhmauer vnnd (mil der) Scheur auf die
Gemeine Gaffs stofst.* Auf dem Wege dahin berichtet der
gesprächiger weidende Mentor, der Besitzer des Anwesens sei
der Sohn des früheren Landsberger Burg-Kellers (etwa Rent-
beamte nach heutiger Bezeichnung) Jorg Scheffer. Er habe
lange Zeit als Stadtschreiber ein grofses Ansehen genossen,
dann aber nach dem Tode seiner Mutter (1593) jene Stelle
niedergelegt und seinem Ackerbau sich zugewendet. Seine
Brüder, namentlich Philipp, seien zwar vermoglieher, aber weniger
geschickt im Umgange mit Fremden: deswegen besuche man
wohl besser ihn, den Nikolaus Scheffer.1) Schon ist. mau
denn auch am Ziele, und zur Ehre unserer freien Bürger der
freien Stadt Moschel wollen wir annehmen, man werde den
Herberg suchenden Fremdling uicht blofs aufnehmen, sondern
so halten, dafs er am Ende seiner Reise mit dem Nürnberger
Stadtsyndikus Thain berichten könne: „Vnnd ist summa der
Wein in diesem Land zu gut und seind gar viel holdselig
Leutt allda, ihr versteht mich wohl u 2)
Die freundliche „Hansfrawe" geleitet zur Vnderstube,
einem vielfenstrigen, eichenholzverschalten Gemach, grofs,
niedrig und doch anheimelnd. Aus dem ,Gemachstuel* neben
dem mächtigen Ofen, „so vom Kachelinsetzer gemacht", erhebt
sich jetzt der Herr des Hauses, den Gast willkommen zu
heifsen und ihn zum Niedersitzen auf der «lehnen bankh* vor
dem zwilchgedeckten Tische zu not igen. Aufmerksam mustert
jener seine Umgebung. Gleich neben der Thür prangt ein
,mit zihn beschlagen handtfaifsschrftnnkhlein*, darin sich ein
»gleich einer Eyehell formiert zinnen hanndtfal's* (Handwasch-
gefllfs) in blankstem Glänze präsentiert. An der gegenttber-
ziehenden Wand hat man ein »beschlossen (= verschliefsbares)
schanckhlein* mit einer von ,rein flächsen Tuech* bedeckten
»Trisur* (Art Büffet) plaziert. Auf dieser letztern ist, was
das Haus an Trinkgeschirr benötigt, aufgestellt: Neben einer
») Nach dem MnschritT Stadr«erirht.«hucht- von 1574 bis 101 1.
*) Kreisarch. Speier, l'arz. Zweibr. Fase 409, Jahr 1557.
53
grofsen »knpffern sehenckflasch mit einer Narrenkappen* reckt
sich »ein gläsern Süffel*, das einzige Glasgefäl's im Wirtschafts-
wesen, empor Zu beiden Seiten von diesen sind fünf steinerne,
zum teil mit Zinndeekeln versehene »Krausen4 (Krüge) und eben-
soviel dazu passende »Treuckbeeher* angefügt. Unter dieser
erstell thronen als zweite Reihe ,breit und bauehett* ,9 zinnerne
messige (= 1 Mafs haltende) Zapf kai inen' »sampt (ebensovielen)
Trenckhkändtlcin', denen sich noch 3 solcher und ,Vt Schoppicht-
Kändtlein*, welche jedoch nicht zur Garnitur gehöreu, endlich
als aufserste Flanke ,4 gebuckhelte Halb- und ebensoviele
Eehtmal's Kandtlein darunder ein Bier-K anth' angliedern.
Die Vorbereitungen zum „Abendbrot" werden eben ge-
troffen. Der an den Fenstern stehende Eistisch wird in die
Mitte des Zimmers gerückt, unter das »olig'gespeiste , Hang-
eissenlicht' (eiserne Hängelicht). Ans dem Sehlielsschrank der
Trisur wählt die Wirtin sodann das Gedeck; ,19 Sernitten
darunder eine zerprochen' uud ebensoviele teils fein flächserne
»gerügclt oder gebülte' und »geripte oder geleisstete' (Webart),
teils hänfene und zwilchene ,Tischduecher* lagern hier zum
Gebrauche bereit. Eines der letztem, zum Alltagsdieust be-
stimmt, wird aufgelegt. Ein dienstbarer Küchengeist stellt die
»hülzen Teller' auf und legt daneben aus einem »eisernen Löffel-
korbe' das einzige Efsbesteck, den ,hülzenn leffell'. An die
Gabel kann man sich nämlich nur sehr schwer gewßhuen, und
noch ist im ganzen Hause keine einzige. Das Messer aber
führt wohl jedermänniglich mit sich. Die Bänke werden herzu-
geschoben, die Familie — Mann und Frau und ein noch schul-
pflichtiger Juuge, der Stolz des Vaters — nehmen mit dem
Gast auf der »lehnen*, Knecht und Magd aut der schlecht
(= ungelehnten) Bank Platz.
Man spricht jedenfalls tüchtig zu und die ohnehin »tiefen
Suppenkahr und Gemuefsschüsselich* folgen sich »eines grölser
als das ander*. »Grolse breite Platten' bringen die Fleischspeise,
„Ppiffer oder Bultz", den man sich nach Belieben nachwürzen
kann ; hiezu bieten ,7 niernberger Senffschüsselich*, 2 davon sogar
Digitized by Google
54
,mit oren4, 2 ,Salzkanthen' uud dto. »Zwibellkroppger*, niclit
minder zwei runde, die Stelle des modernen huilier ver-
tretende ,Würzladen mit Wttrzsieb* reichlich Gelegenheit.
Sollte aber trotz dessen die Kost nicht munden — vielleicht
thuts eine kleine Anekdote: Wie an diesem Gerichte so viel-
leicht vergift gewesen — vor nicht gar langer Zeit der auch
landesunkundige Bergverwalter Herschel mit seinem Sohn
Jählings krank worden vnnd fast gestorben seie"!1)
Der Tisch wird aufgehoben und zum Abendtrunk bereitet.
Von der Trisur langt der Knecht »Zapfkanne und blechin
trichterlin', dann verschwindet er in einer Seitenthür. Neugierig
folgt ihm der Fremde. Einige Stufen fahren unmittelbar aus
der Wohnstube abwärts in einen sogenannten Vorkeller. Dort
in der Ecke erkennt man beim trüben Schein des in eisernein
Leuchter getragenen „Vnslettlichtes" eine riesige, doch ab-
gangige (»zerbrochene*) Baumkelter. Sie soll, erzählt der
Schenk, demuächst gegen ,eine Prel'skelter4 vertauscht werden.
Neben ihr lehnen wie schläfrig drei ,stangen und ein allt rückh
legell* samt Stangen und Ring, die mit dem hutforroigcn
mächtigen , La dfu Istrichter' von baldigem Weckruf träumen.
Die Kellert hflre öffnet sich und mit ihr ein vollständig in die
Kelsen des Stadtberges gesehrottener Raum. Fässer von 1
bis fast 9 Ohm Gehalt liegen hier, wovon, wie der Zäpfler
erklärt, indes zur Zeit nur 2 mit « Ohm gefüllt sind. Duell
hofft man in diesem Jahre von den 4l 2 Morgen „Weingarttenn",
die teils zu „Ridhellen" und „Redenkellen", zum teil aber aurh
auf Seiberg gelegen, ein Erträgnis von 24 oder 25 Ohm
( Landsber ger Mafsung ä 160 1), also einen selbst nach heutigen
Begriffen ziemlichen Herbst. Und wenn der Besucher darob
sein Erstaunen zu erkennen gibt, so wird man ihm erklären,
dafs man in hiesiger Gegend schon seit fast 200 Jahren den
Weinbau wohl kenne und die Reben nicht blofs zu schneiden,
sondern auch zu „gurten und biegen" verstehe.
*
!) Fa.v. 4M) dv!< Kreisarchivs Speiur Zweibr. Abt.
Digitized by Google
55
Man kehrt zurück. Einige Nachbarn sind „zum maien"
(= gemütliches Plaudern) gekommen: die Brüder des Haus-
herrn, Georg und Philipp Scheffer, der reiche Nachbar und
ehemalige. Bergverwalter Matheifs Weilspfcnuig, Hans Conrad
Baier der Forster und Veit Friedrich, der Ratsfreuud und
Gerichtsschöffe. Die Unterhaltung wird bald lebhaft. Das
morgige Fest und der damit verbundene Jahrmarkt geben
reichlichen Stoff. Man nennt die Handler, die unter herzog-
lichem Geleit und Schutz seit drei Tagen gekommen. Vielleicht
auch erzahlt man von dem Preisschiefsen, *) und mit besonderer
Freude verspricht der Hausherr, dem zugereisten Manne seine
Waffenausrüstung zu zeigen. Man kommt auf Landwirtschaft und
Viehzucht zu sprechen ; man erörtert lebhaft, wie mächtig der
Einflul's der Fremden in der Stadt geworden, wie sie gleich das
Beste an Haus und Gut gewannen, indes die Ingesessenen mehr
und mehr rückwärts gingen. Da sei der Pfarrer, der das beste
Land nach und nach an sich bringe, sei der „andächtige und
geistliche Herr Matheis Sirckh, des Gotthaufses, weiller Bettenach
Conuentual, vnnd Pastor zue Bibersten — teutschen Bellisthumbs
Lothringen", sei Ottilia, weilandt Johanu Dhilens, des rhein-
gräflichen Hoffgerichts-Sekretärs Witwe zu Kirn, die Haus und
Hof in der Stadt besäisen. Man schätzt den „Edlen Ehren-
nesten" Friedrich Maisterlin, den derzeitigen Keller zu Lands-
berg, als gelehrten und umsichtigen, eifrigen und wohlwollen-
den Verwalter, rühmt von ihm, wie er schon vor 10 Jahren
die genauen Marksteine gesetzt, wie er dann bei Erhöhung
der Heede gar bald eine neue, gleich- und rechtmässige Be-
steuerung durchgetührt und ein ,gar reinckliches Beedregister
verfasset*, und wünscht ihm von Herzen die Beförderung zum
Amtmann in Meisenheiin. M;*n freut sich, dafs er mit solcher
Entschiedenheit dem eigenherrischen Junker Hans Schweick-
hardt von Flerfsheira, genannt Monzenheimer, entgegengetreten,
als dieser ihm das „mehrerteills zerfallene" Flersheimersche
') In jener Zeit allgemein «blieb, doch für unsere Ciepend erst vom
Jahre 1728 an nachweisbar.
Digitized by Google
56
Haus an der obem Pforte mit „walserleitung", Acker und 2
Wiesen um 275 ti. verkaufte, ohne vorher sich der Einwilligung
seiner Hausfrau, Elisabeth geb. Knobloch, welche darauf ver-
wittumt worden, zu versichern. Gar streng, sagt man. sei der
Burgvogt auf Landsberg, Bernhard Herpfer aus „Newburg an
der Thonau", der einmal Schultheifs zu Moschel werden solle.
Wenig beliebt scheint .Junker Maucheuheimer, der von Zwei-
brücken gekommen, wohl als Hofmann und Verwalter des alt-
adeligen Lehensgutes derer von Bernstein, jetzt im Besitze des
hochf forstlich pfalzzweibrückischen Hof- und Jägenneisters
Christoph von Bernstein. Der Förster weii's da ein neue Mär:
Der Herzog Johann primo, so zum Bau der Disibodenbergcr
Mühle 30 Stämme gut eichen Holzes von 2 Fufs Dicke brauche,
solches aber nicht ohne grofseu Schaden in seinem Kloster-
walde schlagen lassen könne, habe vernommen, dafs seine liebe
getreue, die gemeine Burgerschaft zu Moschel, in ihrem Bau-
walde mit dergleichen Holz zur Notdurft genügsam und wohl
versehen sei. Er habe drum Maisterlin beauftragt, in herzoglichem
Namen die Burgerschaft mit Vermeidung seines allergnädigsten
landesfürstlichen Grufses umb solches Holz alsbald anzusprechen.1)
Ob es die Gemeinde wohl thun wird! Warum nicht? Hat doch
jeder schlichte Bürger, der ein Haus baut, Anspruch au die
Gemeinde auf sämtliches Bauholz Und dein Herzog, wenn
er auch, fügt man spöttelnd bei, nichts bezahlen kann, ist man
noch zu besouderm Dank verpflichtet, da er nicht blols 1579
die Bürger auch nominell von der Leibeigenschaft befreit,
sondern gerade ei-st im vorigen .Jahre der Landsberger Amts-
hauptstadt auch einen Viehmarkt für Rinder und Schweine am
ersten, für Pferde am andern Tage verwilligte. — Die „hohe
Politik zieht vor allem den behäbigen Weilspfennig an, der
nun mit der Mär anrückt, der Herzog werde trotz seiner ewigen
Geldverlegenheiten den Bau des Stahlbergs wieder aufnehmen,
aber nicht auf Silber, sondern auf Alaun. Das ruft stürmischste
Entrüstung und eine sein unangenehme Debatte hervor, die
x) Speieivr K reiflich. Zweibr. Fa.*-. 1205a Nr. 48.
Digitized by Google
57
sich nicht immer in den schmeichelhaftesten Ausdrücken gegen
den Herzog ergieist. Also sollen wieder die „Urinafesslin"
an unsern Thoren aufgestellt, l) sollen wir um dem herzoglichen
Säckel aufzuhelfen, neue Lasten durch die fremden Bettel-
Bergleute und spitzbübischen, ewig durstigen Schmelzer ins
Land nehmen? Wäre es nicht besser, der Herzog dächte an
Nützlicheres! Da ist die Schule zu Moschel! Seit 10 Jahren
fehlt fast jeder Unterricht! Als 1588 beim Übertritt zum ref.
Bekenntnis der Pfarrer im veldenzischen, also lutherischen
Alsenz sich weigerte, für seine zweibrückische Filiale Nieder-
moschel dem Religionswechsel sich anzubequemen, wurde die
Pastorierung dieser Kirche ueben der von Unkenbach und
Hallgarten auch noch dem Diacon zu Moschel übertragen.
„Ühumöglich aber konnte dieser (bei seineu vielen Wochen-
predigten und Seelsorgspflichten) jetzt mehr „dem Schuldienst
iiotturffts nach abwarten". Wie lange denn mag es noch
dauern — der Gastgeber Nikolius Scheffer erhebt jetzt seine
Stimme — „so ist es Laider dahin kommen, das schier schimpf-
lich zu deuckhen zue geschweige noch zu sagen, das Jztmahls
baldt nit ein Junger gesell vnnder kleinen vnd grossen Inn
ganz Moschel] vnd dero Vmbligenden Dörffern zu finden, der
einen einzigen Buechstaben lesen oder oder schreibenn könne,
daraufs leuchtlich zue erachten was Inn könftig vor ellendt
vnd Jamcr geberen möchte. Das auch zue solcher Zeitt vnder
der Burgersehafft vnd gemeindten schwerlich wird jemandts
gefunden werden, der die herzogliche • • Beth vnd anders ein-
samblen vnd liefern zue geschweigen Inn gerichtlichen Vbungen
vnd Bürgerlichen Sachen etwas verrichten vnd regieren würdt
können, welches dann ein enntlicher Vndergang vnd Zerrüttung
einer ganzen Burgersehafft guetter Polizey vnd Ordnung —
wie solche erst anno 95 aufgestellt — geperen thette!"2)
') Zur herzoglichen Alaunsiede auf Stalberg waren etwa 20 l'rin-
siiiinnelfUsser in den umliegenden Ortschaften xum grofsen Verdruß* der
Hevölkernng aufgestellt.
«) Speierer Kreisarch. Van. Zweibr. Faac. 1205 a Nr. 48.
Digitized by Google
58
Einen schlechten Gulden Schulgeld will man vom Kinde jähr-
lich zahlen, so man wieder, wie von alters her brauchlich,
einen eigenen „Schuelmaister" haben möge! Warum kümmert
sich darum Zahn, der Schnltheifs und Raiflin, der Stadtschreiber,
nicht? Warum sorgt sich des Rückweiler, der Pfarrer, nicht,
statt Acker um Acker zu erwerben?
So gehen die Reden hin und her, und noch gar mancherlei
wird Über Gericht und Rat geäußert. Der Krug kreist un-
ausgesetzt, und die Zecher werden nicht müde, zu reden und
zu trinken.1) Der Gast indes sehnt sich nach Ruhe, und man
bittet ihn zum Schlafgemarh. Von den auf einem Seitentischchen
blinkenden ,6 messingnen Leuchter** trAgt man ihm einen voran.
Am Ende des Hausflures führt eine steinerne Wendeltreppe
auf, wohlversehen mit einem stützenden Eisengelander. Die
Stufen sind niedrig; leicht steigt sichs an In Halbstoekhohe
das „heimliche Gemach"2) und dann oben gleich rechts die
Gastkaramer. Ein kleines Fensterchen mit Holzgesims und
sechseckigeu Butzenscheiben laist den gestirnten Nordhimmel
hereinblioken. Zwei »machtig hohe Bette' an den Längsseiten
des Zimmers, ,6 hölzen schimraell' (== Stühle?) und in der
Ecke ,ein beschlagen Lngelegt Küsst' mit den Wappen der
beiden Eheleute füllen den schmalen Raum ziemlich aus
Neben dem Eingang zeigt sich ein „Kupffem hanndtfalTsbeckhenu,
und die Innseite der Thür bedeckt eine breite, reinleinene
»Handzwehl4 (Handtuch) »gerttlt oder gebtilt' mit ,franssen'.
Besondere Aufmerksamkeit verdient auch das kunstvoll ge-
arbeitete Thürsehlol's mit der vielfach gewundenen Thürklinke,
!J Groins leisteten hierin beide Geschlechter bei Hoch und Nieder. .
Man vergleiche hiezu Henne am Khyn. K ult Urgeschichte des deut-
schen Volke«, Bd. II. S. 02 und die Hoftrinkorduung Herzog Krnst
des Frommen von Gotha, aus/.üglich hei Seherr, deutsche Kultur- und
Sittengeschichte, S. 298. Kflr einheimische Verhältnisse ist hier illustrativ
die »hen schon citierte Tnglahnerordn ung Ludwigs II. von Zw ei-
nrücken vom .Jahre 1523. deren Siltzc über Weingebühr durchaus nicht
als an Geldesstatt gesetzt angenommen werden dürfen.
*) Abort.
9
Digitized by Google
59
dem geheimnisvollen Schlüssel bart und der zierlich gravierten
Oberfläche. Zwei, von einem »gruen, rodt vnnd gehl ange-
strichenem' und mit »Vorhäng* gezierten »Himmel* überdeckte
Betten laden zur Ruhe. Ein »An- oder Furtritt' hilft auf die
Lagerstiltte. und wie erstaunt der Fremdling ob der fast fürst-
lichen Ausstattung! Kin »grols rodt gebttldt Deckhel duech
mit gülden rosen' dient als Bettspreite. Darunter breitet sich
ans: ein barchett Deckbett mit blau gestreifter Zieche, ein
,Pfulben* (längeres Tnterkissen) in rein flächsenem Überzug,
darauf 2 Kissen, deren eines in künstlerisch ,vernehtem'
Überzug mit , kölnischem [ngefutter* steckt, während das oberste
hi feinster Zierde prangt : Auf dessen blüteweüsen, mit schwarzer
Seide vernähtem Überzug zeigt sich neben „anderm Bildwerk"
anch ein (gesticktes?) Cruzifix! — Unter dem grofsen ,rein
fleehsen Leylachen' liegt ein »vnderbatt mit einer Cöllnischen
federraider* ; selbst das ,zinen HarngeschiiT oder Kachell'
fehlt nicht und vervollständigt die Einrichtung des Bettes, in
dessen , Pflaumen' tief geborgen bis zum frühen Morgen der
wii'sbegierige Held wohl schlummern mag.
Man stand zeitig auf, in der Regel, zumal unter der
Dienerschaft, um 4 lThr. Noch vor dem ersten Hahnenschrei
schreitet die Magd mit dem ,eisernen Stalllenchter* in der einen,
dem messingenen Milchkessel in der andern Hand zum Melken.
2 Kühe und ebensoviel jährige Kälber dazu. 2 grunzende
Borstentiere mit ihren drei Ferkeln, <> Schafe und 2 Lämmer
warten der Pflege; die Ziegen hat Herzog Johann Primo im ganzen
Herzogtum abgeschafft. In ,2 Kuebuttgen sampt 3Kttbell' bringt
die Magd die Tränke zum Stall, und den obenbeschriebenen Milch-
kessel trügt sie dafür gefüllt zur Küche, um seinen Inhalt entweder
in den 4 grofsen »erden Schüsseln' mit den ,8 deckhell' zur
„Morgensuppe" abzukodien. oder in den ,13 irdenen Ganz- und
32 Halbmafskrügen' zum Verbuttern aufzusammeln. 2 Butter-
fässer, darunter eins mit ,zweyen deikheln' und ebensoviel »ge-
flochten Kefskörb' — diese zum Aussaigern der Sauermilch — und
eine eisenbeschlageue „Kefskttsst" stehen zu weitern ähnlichen
Digitized by Google
60
Diensten bereit. — And» der Knecht, der im Pferdestall ge-
schlafen, ist schon bei der Arbeit Vielleicht, dais sein Herr
heute in Rüstung das Pferd besteigt! Sorgfältiger als sonst
wartet er darum des „Clöppers", und nicht spärlich bemifst er
dessen Futteranteil. Man hat es ja! Liegen doch da drüben
in der mit Heu, dem Wachstum von 6 Morgen Wiesenflache,
und Stroh, von im Ganzen 40 Morgen Ackerland, wohl-
gefüllten Scheuer neben 7 Malter Spelz, 9 Malter Dinkel
und fast 5 Malter Gerste mehr denu 8 Malter Hafer uud
3 Malter „HechseU"! Ein ziemliches Teil des fast 13 Morgen
grofsen Dungfeldes war anscheinend sonach für die Erhaltung
des Pferdes bestimmt. Das — mutmasslich mit Hülsen-
früchten bestellte 17 Morgeu zählende Ansfeld hatte nur l1/«
Simmern Wicken, 1 * Simmern Erbsen und V« Sestem Linsen
getragen. Was indes hier abging, ersetzte reichlich ein nahezu
8 Morgen umfassendes Gartenland in bester Hodenklasse.
Während solcher Vorarbeiten in Küche und Stall fängLs an
zu tagen. Man beeilt sich mit Ankleiden, denn schon um
8 tThr beginnt der Gottesdienst. Zur Morgensuppe gibts Brot
mit Honig, dessen man etwas über 2 Mals iu diesem Jahre
hat,1) oder Kuchen, den man auf »holzen Nardten' aufträgt.
Das Gebäck wird — der Gast inui's das wohl erkundigen, um
der Hausfrau eine Anerkennung nicht schuldig zu bleiben —
im Hause selbst hergerichtet, nur das Backen geschieht durch den
„Bawabäeker der Stadt. ,2 Backmulten* und ,1 Brotrahme* sind
daher unentbehrliche Hedarfsstücke. Ähnlich befriedigte man —
wie erzählt wird — den Fleisch bedarf. Ein eigenes Zimmer,
das Fleischhaus, enthält zu solchen Zwecken fein Schragentisch4,
drei Haubänke, ,da man tieisch aufhawett', zuletzt auch eine
eiserne Wage, sowie 2 Stübich und Fleischkasten nebst
,3 stenderichen Unnderfaffs* zum Aufbewahren des Fleisches, das
in dem mächtigen Schornstein recht wohl gedörrt werden konnte.
Die Hausgenossen treten zum Kirchgang an: und ihr
Gast ist starr ob der aufgewandten Kleiderpracht. In Sammet
i) Fin Maf* Honig wird 1697 mit 1 II. bea&hlt.
Digitized by Google
61
nnd Seide geht man, steif und ausgestopft, bebändert und be-
franst! Ein Paar »schwarze Tafettoberhosen mit Samt verbrämt'
ein schwarzes ebenfalls samtbelegtes Atlaswaras mit 21 silbernen
Knöpfen, darüber ein alter schlichter Mantel, der am Hals mit
einem grofsen, nun schon fast unvermeidlich gewordenen »Krefs*
oder Krausen abschliefst, zieren den Hausherrn; dazu tragt
er überdies noch einen »breiten gülden ring ohne Stein' am
Pinger und auf der Brust ein »silbern vberguldten Schaupfennig
mit Christoffels Wappen oder Bildtnus*. In ausgesuchtester
Tracht zeigt sich die Frau. Dem Geschmacke der Zeit folgend,
trägt sie dunkel »Ein brauner Burschetter ]) Rock mit dreyen
bruckhischen Attlassen leisten' fällt breit. glockenförmig herab,
läfst aber, auf der einen Seite gerafft, das Unterkleid, »ein
Braunen A nassen rockh mit zween burschetten schwarzen
leissten' recht gut sehen. »Ein Braun daffetten schurzduech
mitt drei sameten leissten' deckt sich darüber. Möglichst eng
liegt »ein schwartz damasten leibichen mit rautten mit samet
verprembdt vnd mit baumwoll gefuettert' an. Um die Arme
srhliefsen sich »ein Paar doppel dafetten Ermell oder steuch
vornen mit samet verprembdt*. Von den Vornehmen längst
aufgegeben, ist hier noch das seidenvernähte Goller (Radchen)
in Ansehen, unterm Kinn von einem Paar kupferner, über-
guldeter »Kellerschlofs* zusammengehalten. Den Kopf deckt
»ein schwarz sametten Eckhaub mit einer Braunen vnd schwarzem
leynen futter4. Zur vollständigen Ausstattung fehlt der Modedame
selbst das »rein Wischtuech oder fazenettlein mit rotter seyden
genehet mit goldt vberstochen' nicht, das — mehr zur Schau
als zum Gebrauch — in einem kleinen blauen »Godtenseck-
lein' an dem wappengeschmückten, 15 Lot schweren silbernen
Leibgürtel getragen wird. Am Finger prangt „ein gülden
Ring mit eim schmaragdt", und den Busen schmückt ein
»Christallen Creuz mit Silber beschlagen beschnittener Arbeitt
vnnd vberguldet' und darüber »zwei christallen Herz in Silber*
*) Wie Arras. Srhamblott. Kölnisch <-tc. Tuchsorten, meist nach dem
Herstellungsort benamt.
Digitized by Google
62
jedenfalls ein Brautgeschenk des Ehegatten. Und über all diese
Pracht faltet sich, zum Kirchgang den Stolz bescheiden ver-
verhüllend, heut »ein Arrassen guetter, sonst nur ein Wollen
Weiber-Kirch Manttell*. Stimmungsvoll aber, nach alter Ge-
wohnheit, schlingt sich wohl um die Hände ,ein Corallen Pater-
noster mit 310 kleiner Corallen, gleich der erbissen Grosse
sampt 2 silberer vnnd 21 Cristallen Corner*.
Unser Fremdling hat noch Gelegenheit, auf dem allmählich
erreichten „Kirchpfadt" seine T'-achtstudien bei den zur Andacht
wallenden Männlein und W'eiblein der guten Stadt Moschel
fortzusetzen. Ein wunderliches Gemisch ist diese ländliche
Mode von Neuem und Altem, und mit den Augen des Kostüm-
iustorikers gemessen, gleicht die ganze (remeinde der Mündungs-
stelle eines klaren Bächleius in einen trübern Strom: Nur
langsam und schwer mischen sich die Wasser, tolle Kringel
bildend, wo sie nebeneinander, komische Tinten, wo sie in-
einander fliefseu; noch weit im Flusse aber erkennt man die
lichtem Teile des Neuaufgesaugten. Ähnlich war's in diesem
abgelegeneren Thale. Zäh und hartnäckig hielt die alte
Generation an ihrer Jugendzier, an der germanischen weiten
und freien Landsknechtmanier, mit ihren Pluderhosen und
Schlitzwämsen, mit ihren bequemen Schaubenüberwürfcu und
Flügelärmeln, ihren Hauben und Baretten und »Zendelle*,1)
ihren bunten Farben und ihrer fröhlichen Ungebundenheit.
Doch man konnte das Kindringen eines neuen Geistes wohl
auf-, nicht aber abhalten. Spanische Hofkleidung gewann An-
hänger; die Puffhose und der Keifrock, die Mantille und
Manschette oder Krause, Hut und Calotte fanden Gnade vor
den Augen der Modeherrn, und die Farben wurden — wohl
das Colorit der Zeit — immer düsterer, zuletzt ganz schwarz.
Zwischendurch diese äufsersten Punkte ging der Mittelsmann,
der's mit dem prunk liebenden Hofe nicht verderben und doch
auch nicht dem ernsten Bürger böses Beispiel sein oder gar
auf seine Standesabzeichen und -freiheiten — denn an Kleid
M Liu»<R'wall<'iides seidene Hutband.
63
und Schmuck z. H. an der Zahl der Streifen und Borten er-
kannte man Rang und Stand — verzichten mochte. So schritt
er denn in der halb ausgestopften Schlumperhose, mit Ganse-
bauch, Armwülsten und Federhut einher. — Trotz dieses Wirr-
warrs drängt sich aber immerhin durch i-egelmäTsige Wieder-
kehr eine Eigentümlichkeit dem von der Empore ins Volk
sinnenden Beobachter ganz besonders ant. Es sind dies die
Hänge-Einsatzärmel und Schleier. Ob sie, die andernorts längst
abgeschafft, ja schon so lange erloschen sind, dafs sie dem-
nächst wieder ihre Auferstehung feiern können — ob sie eine
Landsberger Volkstracht gewesen sind oder noch werden?1)
Der Gottesdienst ist zu ende. Die Hausfrau eilt heim
zur Küche, indes der in den Bräuchen der Welt nicht uner-
fahrene Bürger und ehemalige Stadtschreiber den zwar unge-
betenen, aber allmählich liebgewonnenen Gast zu einem kleinen
Spaziergange einlädt Man besucht seine vier Gärten, die jedoch
nichts Merkwürdiges bieten; alle sind einförmiger Weise mit
Kappes und Kraut bestellt; der nahe gelegene Wingert am
Kalkofen lockt vielleicht zu längerm Verweilen. Man kehrt
zurück, um, wenn das „Mittag-Imbs" (Imbifs) noch nicht be-
reitet sein sollte, die innere Einrichtung des Hauses2) in bessern
Augenschein zu nehmen.
Dieses — erst 1583 aufgeführt, wie eine kartouchierte
Inschrift über der Thüre besagt — hebt sich durch seine solide
Bauart ebenso vorteilhaft von den übrigen Häusern des damals
ca. 70 Wohngebäude zählenden Städtchens ab, wie es durch
den Reichtum seiner Ausstattung unter ihnen hervorsticht.
1) Gorade in jener Zeit bildeten sich in Deutschland die einzelnen
Sfanmiestraehten aus. Noch heute gehfirt das Kopftuch, jedenfalls der
frühere Schleier, zu den unumgänglichsten Kleidungsstücken der Frauen
und .Jungfrauen des Moschelthales.
2) llkbei lehnen wir uns. soweit dies ohne Verstofs gegen unser
Inventar geschehen kann, an die noch ziemlieh gut erhaltene Ausstattung
des Michael Schuckschen Mause« zu Obermoschel an. Das Haus Scheffers
mufs das heute im Besitze von Friedrich Klein befindliche gewesen sein.
Siebe auch „die Baudenkmale in der Pfalz" 2. B. 3. Lief. S. 102.
Digitized by Google
64
Erst seit 1574 und da erst aufgrund stadtpolizeilicher Anord-
nung hat man nämlich in dasiger Gegend thatsächlich „ge-
mauert", und zwar so, dafs man eine sog. Zarge, dann die
Giebel und endlich Thür- und Fenstergestell aus Steinen, das
andere aber aus Fach werk vom K laiber herstellen lieft. 1)
An unserm Neubau ist indes schon das ganze Erdgeschoft
gemauert, dessen steinerne Thür- und »Fenstergerimbs* in den
Formen der Spätgothik profiliert sind. Über der ziemlich hohen
Haustreppe mit dem neben ihr befindlichen Ziehbrunnen, der
gleichzeitig vou Strafte und Kttche benützt werden kann,
erhebt sich, von Säulen getrugen und mit dem Haus verbunden,
ein zierliches Schutztürmchen. Die Symmetrie wählte der
Planzeichner, indem er als Gegenstück zu diesem Vorbau dem
untern Teile der Facade den Erker, den Öeckig vorspringenden,
gab. Grauenhafte Fratzen grinsen hier von den Enden der Eck-
säulen den Vorübergehenden an. Fragend sieht dieser wohl
einmal auf zu den zierlichen Butzenscheiben in den eisennm-
rahmten Fenstern mit ihron Renaissanceschuitzereien an den
Holzeinfassungen. Und gelangweilt schaut ihm dann entgegen
die „layen" (schiefer) belegte Zirbelhaube des Erkerdaches.
Das Hauptdach ist mit tiefgerinnteu Pfannziegeln gedeckt, und
das gereicht ihm zu ganz besonderer Merkwürdigkeit, weil
man erst seit wenigen Jahren „womöglich" die Schindel- und
Strohlager zu entfernen trachtet^ Auch die First ist gegen
Schnee und Wind wohl geschlossen, und das leidet dem eif-
rigen Stadtrate sonderlich gut, da seinem sorgenden Auge
längst schon die nit „in Dachong gestellten fursten In Hufs vnd
schiiern* ein Dom, dem Stadtsäckel allerdings ein Innahmposten
gewesen, da sie „urab eyn gülden peenen" roufsten.
Eine VVaudernng durch das Haus vervollständigt des
( iastes Ortskenntnis Der Hausflur des untern Stockwerk läuft
rechtwinklig zur Strafte und läl'st links nur die Kttche, rechts
die Unterstube, in der man gestern Abend gezecht, und hinter
*) Stadtordnun? vom Jahre 1674; im (ieriHifsbucbe von 1571. stildt.
Archiv Obermoschel.
65
dieser das mittelgrofse alkovenartige Schlafgelais der Eheleute.
Ein weniger reiches als das dem Besuch zur Benützung über-
lassene Himmelbett mit Vorhängen steht dort neben der Wiege,
aber welcher sich ,ein holzen Cruziflx mit den vier Euange-
listen* recht passend angebracht findet. Von der Mitte des
Raumes schiebt sich ,eiu gehimmelt Bedtladgen' für den Sohn
gegen den Zimmer-Eingang vor, und oben an der linken Seite
steht — wohl ein Ersatzlager im Krankheitsfalle — ein Ac-
hime! t bedtladt so man aufzeucht mit eissen vmbhangstang*.
Zwei grofse alte »Sesselstühle sarapt allten Kustlein* stellte
man zwischen die Betten, und an der Mittelwand lehnt ein
,bülzen schankh mit zweyen fachen*, der die notwendige
»Bettung vnd Leinen geduech' aufnimmt, während ein »beschlossen
gemahlet Küstlein' etzliches ,ann Bargeld, Kleinodien und Ge-
schmuck' zum gewöhnlichen Gebrauch bei der Hand hält. Das
GelaJ's ist ohne Fenster; ,ein erden Lichtformb', spendet zur
Nacht, die offenstehende Thür bei Tag die nötige Helle.
Wir treten zurück in den Hausflur, der mit einfachen
Steinflieseu belegt ist. Drinnen an des Herdes heil'gem Feuer
schaltet geschäftig noch die Hausfrau ; man will und darf sie wohl
jetzt nicht stören. So ersteigt man einstweilen durch den an
der Hausrückseite angebauten Treppenturm den Oberbau. Er
ist ganz Fachwerk. Sein Gang, die »Hausehrn' (?) ist mit
400 roten gebrannten ,Bladtstein' belegt, die durch ihre ge-
wölbten und gebuckelten Ornamentverzierungen gerade keine
bequeme Gehfläche bieten. Er kreuzt sich mit dem untern
Flur, und so kommen zur Hofseite 4 kleine Kammern zu liegen,
deren erste die von gestern Abend bekannte ist Neben ihr
öffnet sich eine ähnliche, wiederum mit 2, aber schlichten
Betten und einer »schlecht dannen Küsst darlnn Nichts' bestellt.
Ein starker angenehmer Geruch verrät, dafs man nebenan
wohl Obst haben mag. Die Äpfel kammer, so heilst sie that-
sächlich, hat grofse. mehrschaftige, strohbedeckte Bretterlager;
die Nüsse, bereits geerntet, warten des „Koldens**; auf 3
Malter schätzt der freundliche Führer das diesjährige Erträgnis.
5
Digitized by Google
66
Die äufserste, obere oder Mägdekammer enthalt ein vollständiges
Himmel- und ein gewöhnliches Bett, die beide mit Strohsack
und barchetten Kissen ausgerüstet sind. Davor steht wieder
der Ktlrtritt und nebenan ein ,allt Kleider Küsst ohnbesehlagen*.
Auf dem Speicher macht sich ein riesiger „schornstyu" breit,
gebaut ganz aus Brennsteinen, die man offenbar von der
Hütte bei den benachbarten drei Weihern holte. Mit besonderm
Wohlgefallen wird der Beschauer vermerken, wie mit pein-
licher Sorgfalt alles „futer, hauwe, Strohe, laup, dhur holtz
oder anders" leicht feuerfaugendes Material von dem Schlot
weg gehalten ist. Sein Gastgeber erklärt ihm, dafs dies strenge
Gemeindeordnung und bei Strafe eines Guldens geboten sei.
Bürgermeister und Schultheifs zögen zur Besichtigung alle
Jahre einmal von Haus zu Haus „zu desto mehrer Verhütung
besorgenden Schadens", wie sie auch streng der Verordnung
nachsetzten, dafs jeder Schornstein mindestens 3 Fufs hoch
über First aufgeführt werde.
Unter solchen Gesprochen ist die Frist verstrichen, die
bis zum Mahl gesetzt gewesen; es ist etwa 10 Uhr. Man begibt
sich vom Speicher treppab in die »obere Stube*. Wie erstaunt
man aber, hier einen wirklichen Salon zu finden, der die ganze
Längs- und Strafsenseite des Hauses einnimmt! Die Decke ist,
wie auch der untere Teil der Wände, mit Eichenholz getäfelt,
die Balken laufen in der Diagonale, um desto sicherer den
vorspringenden, etwas über Stubenbodenhöhe liegenden Erker
tragen zu können. Eine Säule stützt sie an dem Kreuzungs-
punkt, und kunstgeübte Schnitzerhände haben phantastische
Menschen- und Tierköpfe hier an das Kapitäl und dort an den
Eintrittspunkten des Estrichs in die karyatideniihnlich ver-
schnörkelten Zimmerecken gewirkt. An Bauholz scheint kein
Mangel gewesen zu sein. Natürlich, denn jedem Bürger wird
ja zu einem ordnungsgemässen Bau auf sein blol'sex Ansuchen
von Stadtobrigkeitswegeu Holz nach Notdurft zum Fallen
angewiesen , wofür er dann nur einen einzigen Pfennig pro
Stamm an Schultheifs oder Bürgermeister zu zahlen hat! —
67
Ein Kamin steht in der Ecke, und Aber dein Tisch hängt ein
»eissenstang mit zween leuehter(-)roren*. Der (rast nimmt im
Gemachstuhl heute den Ehrenplatz ein, wo er auf »einem klein
rodt daffeten Kusselein mit grünen Quasten* vor reichbesetzter
Tafel sich nicht übel fühlen mag. Heute ist das Gedeck feiner:
das blendend weifse Tischlinnen ist »laden arbeitt franssen*;
Teller und Löffel sind aus Zinn und der Becher zweie sind
silbern, davon so »einer 20 Lot haltende. In einem »messin
Tisch- oder schüsselring* wird ausnahmsweise heute in »getfhrten
Suppenkahr* und geschlagenen Zinn-Platten mit ebensolchen
»gemuej's schüsselich' aufgetragen. Die Hausfrau, des Mode-
zwanges vor der Öffentlichkeit ledig, hat ihrem Gast zu Ehr
sich neu gekleidet. Mit Vorliebe trägt sie, der ältem
Richtung huldigend, hell, und so erscheint sie denn in einem
»MacheyerleibfarbenenRot k raitzwoen grünen Attlassenleissten*,
worauf ein »Negelfarb Sehamblott- (wohl Camelot) schürzduech
mit vier sametten leisten* (Borten am untern Rande); dazu
ein wiederum »negelfarben Attlassen leibichen mitt schwartzem
samet belegt*, das sie hente dem zweiten „damasten leibichen
mit schwarzem samet verbrembdt" vorzieht. Auch jetzt fehlt
nicht die aus apartem „Kreistuch" genähte, wohl mit dem
Brenneisen gestellte Halskrause. Sie dehnt sich breit über
dem längst veralteten Halskoller (oder Goller), welches von
einem neuen güldenen Schlofs zusammengehalten, während der
Mahlzeit aber wohl abgelegt wh-d. Weit vor bis zu den
Fingerknocheln reicht der Stauch oder Ärmel »mit vier gülden
bortten mit Silber durchwoben*, welcher der Länge nach durch-
zogen wird von einer »aufrecht Gulden bortt mit Perlin gestuckht
daruf der Tagweiis historii* (?), ein Erb- und Prunkstück aus
längst vergangener Zeit. Am kleinen Finger prangt ein silberner
Ring mit einem ,Kredten(?)stein*, indes der eigentliche Ring-
finger mit einem silbernen »Heidenköpflein* (?) in goldnem Reif
geschmückt ist. An »guldner Schnur* schaukelt unter der
Krause eine , Italianische Crohn mit einem ringlein* und darüber
glitzert, von korallner Kette getragen, ein »groi's silbern Herz*.
5*
Digitized by Google
68
Der »Silberne leibgürttel mit einem Wappen* trägt ein weit
herabhängendes rot sametnes, gesticktes Taschlein. Ein »reyner
stürenschleyer — diademähnlich — mit goldt Ingcfasst* ver-
hüllt Haupt und Haar.
Der Gast wird als weitgereister Weltmann nicht ver-
fehlen, während des Mahles das Haus und seine Herrin, deren
Schönheit, Anmut, Glauz. Jugend- und Tngendsamblichkeit
festig- und sUltiglich zu preisen, worauf ihm dann auch wohl
die Bitte um Besichtigung von Küeh' und Getüch nicht abge-
schlagen werden wird.
Man hat sich dann, durch Speis' und Trank befriedigt,
getrennt, die Wirtin zur Arbeit in die Küche, die Männer
zum Spiel in das lauschige Erkerpliitzchen. Auf der »lehnen
Bank daselbs* vor dem »angenagelt Tüschlein* mit seiner »vier-
facherigen Schubladen1 geniefst man bei einer Kann«* Weines
ruhiger Unterhandlung; der Fremde wird wohl eines der ge-
läufigen Kartenspiele — Landsknecht oder auch Karnüffel —
wagen müssen; sie werden damals schon allgemein betrieben.
Die Gastgeberin erscheint, dem Fremdling seiner Bitte
gemäfs den Hausrat zu zeigen. Sie führt ihn zum viertächerigen
Schttsselschrank in der grofsen Stube, den er bis dahin kaum
beachtet. Auf der obern Platte zeigen sich allerhand Kleinig-
keiten und Schmucksachen : In der Mitte eine »rund gemahlete
Zuckherladt, da rinn allerhand seiden vnnd Nehewerekh sampt
drey ehlen silbern Bosament schmier' und »ein durchsichtig
bortten ohngeferlich einer ehlen lang an ein Kttsseu Ziech
gehörig so weifs leynen'; der galante Kitter hat hiebei Ge-
legenheit, sich um die Handarbeiten seiner freundlichen Dame
zu erkundigen, worüber ihm denn auch ein Nähres in Aus-
sicht gestellt wird. Ein zweites bemaltes, verschliefsbares
Kistlein öffnet sich ihm, die Kasse des Hauses nach damaliger,
in moderner Meinung freilich blol's eine Münzsammelbüchse.
In einem »Gläslin* stehen 112 landläufige und 2 »hungarische*
Pfennig, das Kleingeld der Wirtin. Daneben liegen in einem
»roten Teschlin4 die Batzenstücke: 2 Zweibriieker darunter l1 t
69
alte. I ganzer Mansfelder, 1 Wormser ; 1 Strafsburger Schillings-
grosehen, 4 Leben englisch (ob Liber?), 3 Galgentomus (ein
solcher galt 10 damalige Pfennig und war wohl eine Silber-
münze), 1 Kettmännehen, *) 1 Drei- und 1 Ein kreuzerstück.
Ein vvterei-kig Litdlin versehleufst4 2 Ducaten. damals zu je
25 Batzen oder florentiner Gulden gerechnet ; 1 l/t italienische
Kronen, gleich 36 Batzen oder 2 Goldgulden; 4 Marzellen. (?)2)
Ein drittes Kistlein läfst mit seinen 2 Deckeln und 2 Schlossern
etwas Sonderliches erwarten: Man ist am Kleinodienschrein
des Hauses, und wahrlich ein Juwelier brauchte sich solchen
Besitzes nicht zu schämen: 4 Ringe, 2 silberne Jakobsstäbe,
einer davon mit einem Kredtenstein, ,ein Eychen Müffel (?) Inn
Silber gefasst', 2 Korallen(ketten), 2 überguldene Marzellen,
2 silberne, vergoldete Heidenkopflein, 1 Kredtenstein in Silber
gefafst. die vorhin schon beim Kostüme gesehene Krystall-
arbeit Herz und Kreuz, i Lasurstein, 2 eingefafste Weifs- und
4 Schaupfennige, zumteil Übergoldet, rund oder viereckig, in
Zweibrücker, Wormser und ausländischer Prägung ; 3 silberne
Ersatzknöpfe zu den 21 an des Herrn Wamms, nicht zu ver-
gessen das silberne Gürtelwappen und die 2 Gollerschlösser,
die am Kleid der Hausfrau heute morgen geprangt und nun
wieder sicher ruhen unter gleichen Genossen, wie auch das
neben ihnen liegende riesige Korallenpaternoster, welches
sihon in der Frühe des Tages die Aufmerksamkeit auf sich
lenkte. Auch des Herrn »Pettschatft So Inn Messin Stempell
geschnidten* birgt sich unter Doppel verschlufs bei den Kostbar-
keiten. — Der Schrank selbst, auf dem diese „Nippes" stehen,
enthält das Prunkgeschirr : Eine ,hülzen gemahlet vffhebsehüssel*
(Präsentierteller?), eine kleine Nürnberger Schale, zwei ge-
schlagene Gemülsschüsseln aus Zinn, ebensoviele dazu passende
') Cours unbekannt; dneh heute in dortiger tiefend noch als Redens-
art gebräuchlich; bezeichnet etwas 'ast Wertloses.
*) Umrechnung nach Fase. 600 des Speiercr Kreisareh. Zweihr. Abt.
Es gelang mir noch nicht, den Ausdruck „Marzellen" sonstwo zu Knden.
Gr kommt unten noch einmal vor.
Digitized by Google
70
^Suppenkärirh1 (Näpfe) nebst 1 großen und 1 kleinen breiten,
und einem Dutzend Platten geringem Umfanges; hierher sind
auch plaziert die 14 bessern Teller nebst ihren z. Zt. nur
11 Löffeln — alles aus gutem, grauschimmerndem Zinn, das
sich mit seinem matten Silberglanz recht angenehm von dem
schwarzen Anstrich des Schrankes abhebt. — Das wiederum
am Eingange befestigte, mit Zinn beschlagene Handfafs-
schränklein mit seinem zweirohrigen messingenen Handfafskessel
ist Veranlassung, die Reinlichkeit im Hause zu loben, und
wohlgefällig entgegnet die Herrin, wie im Haus, wo selbst das
,Kindsbadbüttchen* nicht fehle, so sei's überall in der Stadt.
Der Rat sorge unausgesetzt für Erhaltung der öffentlichen
Badstube; doch der Gemeinde- Bader Lenhart Basel sei
nunmehr alt und unkräftig geworden, weswegen man sich
schon nach einem andern umgesehen. Aber es fände sich
keiner, und die Stadt werde die Hadstube wohl verkaufen
müssen.
Man ist unterdes auf den Gaug hinausgetreten. Eine
beschlagene grofse Truhe mit 2 machtigen »Blechschlofs* und
Riegeln wird aufgelegt. Hier ist „gesammelt im reinlich ge-
glätteten Schrein die schimmernde Wolle, der schneeigte Lein",
lu einer runden Schachtel sind eigens untergebracht die Kinds-
wäschestücke : Das blau taffetene, gelb durchwirkte Tauftuch,
eine seidene Taufbinde mit Gebild, eine goldene Taufschnur
und entsprechende Haube. Darunter liegen 2 blaue, mit Leib-
farbe durch wirkte und mit durchsichtigen Borten vemerte
Taflet- und 2 weitere kleine Kissenüberzüge mit gestricktem,
kunstvoll vernähtem Einsatz. Eine rot Taftetzieche, eine prob-
leinene Wickelbinde und 5 Windeln bilden den Rest der
Wiegen- Ausstattung. Mit glücklicher Hand breitet die Mutter
nach der Besichtigung ihre »Hoelizeitskranzschnur* Über die
Kleinodien und bringt sie sorgsam geordnet wieder in der Truhe
bergende Tiefen. Unter einem schwarzen Leintuch sitzen zum
Gebrauche in den 10 vollständigen Betten des Hauses 6 V« Dutzend
grofse, zum teil hänfene, zum teil wergene und rein flächserne
Digitized by Google
71
»Leyllaeher* ; 2 Dutzend Überzüge, zu dreiviertel rein Flachs und
vernäht oder mit Gebild versehen, endlich noch 16 Handtücher,
worunter 5 »gerügelt*. Noch sind im Schreine aufgehäuft nicht
weniger als sieben Paar Ärmel, 9 Halsgoller und 19 Schleyer,
gestrickt, vernäht, besetzt und gekräuselt von »leinen und seiden*,
die Ärmel mit und ohne Leibich, Krausen oder Stauchen, die
G oller mit Krägen, die Schleyer ingefafst und gestickt als
»Stüren und Umbieget». Die Tischtücher und Servietten haben,
wie bekannt, in der Trisur der Unterstnbe ihren Platz gefunden.
In der neben dieser Truhe stehenden »schwarzen rifs
küsst' findet sich: ein kleines Fäfslein, worin man sorgfältig
alle Gl.isstückcheu sammelt, die ja als sehr wertvoll gelten;
,ein viereckig Lädliu' mit 19 »grober Trfidt* (Huf?) Eisen, end-
lich ein Schlagbohrer und ein Schneidmesser. Offenbar hat
man hier den Arbeitskasten des Hausherrn vor sich, zu dem
der iu eiuem »Steinen Sarckh Im Hoff* »umlaufende Schleifstein*
die notwendige Ergänzung bildet.
Die Zeit zum Spinnen, meint während des Treppenab-
steigens die Haufrau, ist noch nicht da; Acker und Garten
machen noch gar mancherlei Ansprüche. Wenn aber die
Traube eingeheimst ist, wenn der Wind um kahle Bäume tost
und Allerseelen ins Laud gegangen, dann regen sich die
Hände wieder, die den »Wollkamm* rühren und die Spindel.
Dann schnurrt wieder der »Klingelstock*, und die »Haspel*, und
in dein »Cftllnisch alt Ziechlein* sammeln sich zu den ,9 Klingeil
hännnen vnd 7 Klingel flechsen garu* neue nud mehr. Sie zeigt
auch diese ihre Spinngerate uud -erzeugnisse, und, jedenfalls unter
Lächeln über die Neugier des Gastes, ihre ,2 Nähkörbleiu*, ihre
»runde Lade*, worin sie allerhand Bedarfsstttcke, »Knöpf und
Probierstein* zu haben pflegt, ein kleiues »Kästlein mit Farben*
und endlich — zur Strafe für die Zudringlichkeit — »etliche
allte Lumpen so man zue Stopduechern gebrauchet*!
Ins Heim und Reich der Frau geht's nun: zur Küche.
Welches Blinken und Blanken, welcher geradezu verschwen-
derische Reichtum an Metallgeschirr! Fast alles, was hier
Digitized by Google
72
aufgestapelt, ist elicro! In Gufs- uud Triebwerk alles vom
Kloinsten bis zum Gröl'sten, ausgenommen ein Salzfafs und die
Warzlade mit dem Würzsieb! Ein zinnen schlichtes Handfais
neben der Thüre scheint viel gebraucht. Im »Eschenkessel'
auf dem Herde klimmt die Kohle, die des Herdes Glut neu
entfachen soll. Still ist es jetzt an der Feuerstelle; schlaf-
trunken spannt der »Dreifufs* seinen Schritte über die vermeinten
Flammen, und unbeschäftigt lehnt an seinem Ringe das eiserne
, Feuerhaklein mit der Gabel4, das »Kohlenschüppchen' (Schaufel)
und die «messingene Kohlenpfanne*. Sie dichten wohl und
träumen den Rauchwölkchen nach, die so oft schon vor ihren
Augen hier vom Herdstein sich erhoben, um, von dem riesigen
„Busem", dem Rauchfange. eingesogen, den langen, langen
Steinschacht hinauszuziehen zum herrlichen Äther, der von
hoch oben herabblaut. — Der , Kuchensehrank*, der an der
entgegengesetzten Seite des Herdes steht, ist in seinem untern
Teile mit zwei verschliefsbaren Thoren versehen. In 15 hölzernen
, Authebschüsseln* stehen hier die Tagesvorräte, daneben die
Milchkrüge, die 2 hohen und 2 kleinen Salzkanuen und die
Würzlade mit dem Würzsieb. In den 3 Gefachen der obern
Hälfte sind die Gezeuge für den Handgebrauch untergebracht;
zunächst die eisernen: 1 Würzstein (Mörser) mit Stöfser. 5
Häfen, 2 grolse und 4 kleine »Düppen* (Töpfe), zum teil
mit Füisen, 2 alte Spaltmesser und dazu 12 eiserne und blecherne
Deckel ,grofs uud klein, gut und bös*. Darüber die Messing-
stücke: 2 neue grolse und 2 alte kleine Potten(Topf)pfannen
mit Kaisen, 1 Kischpfanne nebst 2 Fischeisen (?) und 2 neue
Seihen, zuletzt 2 »klockhenspeissene duptTen*, (Töpfe mit Kaisen)
»deren einer grol's*, und 6 Leuchter. In das letzte Fach
endlich sind die Zinn- und Blechgetal'se verwiesen: ü grolse
breite, 10 mittlere und 5 kleinere Platten, 3 geohrte Suppen-
kahr, 0 Gemüse-, 7 Senf- und 5 Blechschüsseln samt einer
grofsen blechernen Kanne, der einzigen im Hause. Die
99 hölzerne Teller und 9 Kuchennardten sind wohl nebenan auf
einer leichten Rahme getallig hintereinander gereiht. Darunter
73
dekorieren 15 langhalsige Brat-, Schweifs- und Kuchenpfannen
und -Pfilnnlen, grofs und klein, ohne und mit Füfsen die weifs-
gestrichene Wand, die zur Herstellung gehöriger Symmetrie
an dieser Stelle noch 6 eiserue ,Feiin(Schaum)löffel4, 2 Hack-
messer, ebensoviele Reibeisen und 1 »Kleischgablin' tragen
mufs. Zu ständigem Gebrauche steht auch hier eine »eissen
waag mit Knpffem Schüsseln und eyssen gewichtstein4. Neben
dem vergitterten Ziehbrunnen sind auf schlecht tinnener Bank
eine »kupferne Wassergelte', mit einer ,Zoth' (Giersrohr), eine
kupferne »Boll' (Schöpflöffel) und 3 kupferne Eimer aufgestellt.
Daneben haben nicht weniger als 4 Kessel, 2 messingene und
2 kupferne, deren einer 6, der andere 2 Eimer fafst, Unter-
kunft gefunden. — Wahrlich, es ist ein reiches Gebiet, in
dem die Hausfrau hier schaltet, ein Gebiet, das rein uud fein
zu erhalten ein Grofsteil der Tagesarbeit in Anspruch nimmt,
ja hiezu schliefslich eine Arbeitskraft für sich allein verlangt
So sieht man denn auch thatsächlich eine eigne »beschlagene
Kiste mit Reibsand* im Flur steheu, und es ist ein alltaglicher
Anblick, die Magde der Stadt schon am frühen Morgen emsig
mit Scheuern beschäftigt zu sehen,1) wenn nicht gerade die
Arbeit am »Stübich* oder Stauderich (Bottich) mit dem »Blaul*
vordringlicher ist —
Zu ende ist die Umschau, und die zuvorkommende
Führerin ruft den Gatten, dafs er sich des Fremden wieder
annehme. Jener aber hat sh h indes in Rüstung geworfen,
da es gilt, am Schielsen teilzunehmen. »Trabharnisch mit Ring-
kragen, Handschuhen und Sporen4 zieren ihn, »Knebelspiefs und
Stofsmesser4, vor allem aber das »Selbgeschoffs mit der winden'
(Armbrust) und dem »eissem ladstecken' sind seine Waffen. Und
dafs der Familienprunk uicht fehle, legte er das heiligste Kleinod
über: einen »gruenen lindischen Wappenrockh mit Stauchen
(Manschetten-Ärmel), So Herzog Wolffgangen seeliger gedAcht-
nus gewesen*. — Auch sein Eheweib hat sich zum Ausgehen
») Kreisarchiv Speier, Zweibr. Porz., Fase. 1265 d.
Digitized by Google
74
bald umgekleidet: ein Paar weifs leinene, hochmodern ge-
kräuselte »Ermell mit leibichen*, dazu, dem alten Brauch zu
Ehren. ,ein stauch mit vier gestickten Gulden Bortten von
»Silber durchwoben', nmschliefsen den Oberkörper, während
eine ,weifse gestrickte oder genehte Haube sarapt einem allten
roden Zendell' das Haar deckt und einschliefst. Am Gürtel
aber ist ein »schwarz frauen wetzger, dabei ein blosametten
Messerscheidt mit einem scherlein' in roter ,Tesch* neben
einigem Kleingeld für etwaige Einkäufe befestigt.
So gehts zum Markte mit seinem tollen Leben und
rauschenden Lärm, was zu schildern nicht im Rahmen unserer
Arbeit liegt. —
Nach dreien Tagen scheidet der Pilgrim von dem Wirte,
mit dem Versprechen, nächstes Jahr wiederzukommen. —
Ein Gast zwar schritt gen Herbst 1597 durchs Stadt-
thor, pocht' ans Haus und drängt sich harsch und höhnisch durch
die enge Pforte. Doch nicht l^ben und Gedeihen — nein
Tod und Vererben ist's: die Pest, das grofse Sterben. Und
unter den Halmen, die mit kalter Hand sie mähte, war auch
Nikel Scheffer und sein ehlich Weib. Leider sehr zur Unzeit !
Denn nicht nur blieb ein unerzogner Sohn zurück, auch eine
schwere Schuldenlast lag auf dem Gut. Längst schon hatte
Schetfer Acker um Acker verkauft, um sich Geld zu schaffen ;
doch trotz dessen und seines reichen Erbtums war ihm wenig
geblieben. Nicht blol's die laufenden Wirtschaftsobliegenheiten
an Krämer, Wirte und Küfer. Bäcker und Müller, Schueider,
Schuhmacher und Schmiede stundete er; nicht allein Teil-
summen von seinen Neubauten standen oft'eu: Es waren noch
fast 800 fl. Kapitalschulden zu decken, die er zumteil schon
vor langen Jahren aufgenommen, für die er sogar seine silbernen
Becher verpfändet und nicht einmal die Zinsen bezahlt hatte.
Wie grofs diese Schuld gewesen, läfst sich ermessen, wenn
man bedenkt, dal's 1 Fuder 1596er dasigen Weines auf 12
damalige fl. kam (heute würde solche Qualität 480 bis «00 Mark
kosten, und die 800 obige Gulden glichen somit etwa 30 bis
75
40000 Mark) ; der gesamte Grundbesitz, der sieh auf im Ganzen
22 Morgen Hau- und ca. 17 Morgen Ausland belief, wog
nur kuapp die Forderungen auf. Hans Caspar Scheffer „der
Jung" war reich an fahrender Habe, doch ohne Land — ein
Bauer ohne Pflug!
Was in Vorstehendem niedergelegt, ist eine ebenso voll-
standige als wahrheitsgetreue Verwertung unseres Hauptquellen-
materials.
Jene erste Eigenschaft kommt der Arbeit in dem Begriff
zu, dafs nur einiges Wenige in Wegfall gekommen ist, teils
weil es an sich unbedeutend, für den Gang der Darstellung
aber störend war — wie die Anzahl der Wasch bütten und
-Ständer, die Zahl der Siebe, Dreschflegel uud Heppen (ge-
bogene Handbeile), der Simmernmafse und Gewichtsteine — ,
teils weil es, offenbar als Rest eines Ganzen, nicht aufnahme-
fähig schien — Kutterkasten, Reitkiste, Wagen- oder I^aug-
khetnägel und -beschläge, Liesen und Naben, Ketten und Zaun-
stangen — teils auch und endlich, weil seine Bedeutung unbekannt
gewesen und der kurz angesetzte Terrain zur Lieferung diese
Aufsatzes weitergehende Recherchen nicht mehr gestattete.
Was aber trotz dieses Mangels der Unbestimmtheit verwendet
wurde bezw. werden muiste, ist wenigstens seiner Gattung
nach im allgemeinen khir gewesen; anderes, was eine rout-
mafsliche, wenn auch durch allgemeine und örtliche Kultur-
studien begründete Auslegung oder Anwendung gefunden hat,
ist als solches gewissenhaft signiert. Ganzlich dunkel und nicht
verwertbar ist auf diese Welse nur l Stelle geblieben, die wir
hier wiedergeben. Unter der Rubrik: ,Kupfferu Messin vnd
annderm kuchenn geschirr* ist nämlich verzeichnet: ,ltem ein
treibender Bredter mit dem Kasten sampt vier Spisseu vnd
zweyen Sch&lckhen.' (?)
Alle Angaben geschahen gleichzeitig auch mit voll-
kommenster Treue, trotz der mannigfachen Versuchungeil,
Digitized by Google
76
die bei solcher Darstellung notwendig an die wärmer werdende
Feder herantreten. Und nicht blofs zurückhaltend wollte sie
geführt sein! Schreckte sie doch selbst nicht wenige Male und
fragte sich, ob diese Dinge mit ihrer strotzenden Fülle nnd
Pracht denn auch alle wahr und wirklHi seien! Neuerdings
und wiederholt zahlte, verglich, kontrollierte sie — das Ver-
wunderliehe war Factum! So zeichnete denn der Stift weiter,
kopierte dem Baum eine mächtige Krone, ein gewaltiges Grün,
einen grofsartigen Blätterschmuck. Doch leider ist's uur
Colorit, und Stamm und Ast, von Brand und Wurm genagt,
waren nicht in der Lage, jenen Prunk zu nähren, geschweige
denn, Früchte zu tragen. Nach aufsen Pracht — im Innern
Ohnmacht!
Es läfst sich dabei nicht einmal — namentlich in Hin-
sicht auf die Zeitverhältnisse — behaupten, dafs der Luxus,
wie er vorausgehend geschildert, wohl einzig in der Stadt
gewesen sei. Denn nach dem Besitzstandsregister aus jenen
Jahren rangiert unser vielgenannter Hauswirt Nikolaus SchefFer
durchaus nicht an erster Stelle Es ist im Gegenteil eine
namhafte Reihe von Bürgern vorhanden, die ihn an Grund-
besitz um das 2- bis 4fache überragen. Wie grofs und über-
trieben seine Hausausstattung gewesen, läfst sich vergleichs-
weise ans der Mitteilung entnehmen, dafs der Züricher Ge-
lehrte Josias Simmler (f 1576) *) u. a. hinterließ: 4 aufgerüstete
Betten, 52 Leintücher, 24 Tischlaken, 72 Schüsseln, 2 ver-
goldete Schalen, 20 Tischbetther und 29 U\ffel. Der weiland
Stadtscheiber, dann Bürger und Bauer Nikolaus SchefFer in
dem gegen Zürich doch unbedeutenden Obermoschel aber
vererbte: 10 vollständig ausgerüstete Betten, 54 I^ein-,
19 Tischtücher und Servietten, 16 ilandzwehleu, 25 Ziechen,
46 Trink kannen und -Becher, 118 Teller, 18 Löffel, 83 Schüs-
seln und Platten, 45 irdene Krüge, 4 eherene Waschbecken,
11 grofsere und kleinere Kessel, 20 Pfannen, 13 eiserne Tfipfc
») Bei Uenne am tthyn a. a. O. S. 84.
Digit
77
und Hafen und 20 Ohm Fässer; seine Kleinodien füllen 4 Folio-
seiten uud die Schleier seiner Frau zählen allein auf 19, ihre
Ärmelpaare auf 6 ohne die 2 Stauchen (Manschetten), und
ihrer Halskoller mit den Krausen sind 9. Alles das ungezählt
der vielen Kleinigkeiten und Einzelheiten, die wir oben gegeben.
Wahrlich, man begreift, wie in dieser Zeit der Ausstaflierungs-
sncht jene Puppenstuben entstehen konnten, deren Ausrüstung
oft an tausend Gulden kam und die noch heute die Besucher
z. B. des germanischen Museums zu Nürnberg in Verwunderung
setzen.
Wenn nun auch diese Zahlenreihen in ihrer stattlichen
Ausdehnung und namhaften Höhe gauz gewifs imponieren und
wenn dieser Eindruck noch durch Hinblick auf die Qualität
der Bestandteile nicht wenig verstärkt wird; so darf doch
keineswegs dem Lichte der Schatten fehlen, und die Betrachtung
wäre unvollendet, lielse sie das sehr wichtige Gegenstück des
Besitzes, den Nichtbesitz, aufser Ansatz. Ein aufmerksames
Auge „sieht nämlich in der Menge auch einiges, das nicht da
ist". Hierher sei nun nicht bloi's der sehr fühlbare Mangel
an dem nötigen Klein- und Bargeld gerechnet, zumal dies als
akute oder chronische Eigenschaft auch heutzutage noch man-
chem Hauswesen ankleben soll. Auch sei unerforscht, wie
unsere biedern Altvordern sich mit im ganzen 3 Familientaschen«
tüchern behalfen, sofern nicht etwa einer unserer Leser aus-
drücklich konstatiert haben will, dafs der Hausvater jedenfalls
kein Schnupfer gewesen sein kann. Weiter wollen wir auch
nicht fürwitzig sein und lange über den Verbleib der tehleuden
9 »Harmbgeschirre* zu den 10 Betten grübeln, und ebenso
wenig wäre es zartfühlend, zu entscheiden, ob die 19 Servietten
sich gleichmäfsig auf die 19 Tischtücher verteilten und ob
alsdann die gesamte Tafelrunde in unempflndsamer Friedlich-
keit sich eines einzigen gemeinsamen Mundwischtuches bediente
oder nicht. Eher schon gelte die Frage, ob denn neben Essig-,
Salz- und Butterfals nicht auch ein Ständer für die kultur-
historisch doch so wichtige Seife gewesen. Leider nein doch
Digitized by Google
I
78
sei zur Beruhigung angstlicher Gemüter gesagt, dafs man sie,
das Liebigsche Kulturbarometer nämlich, eine uralte keltische
Erfindung, wohl kannte und benützte, und dafs es, wie ja
auch aus unserer Schilderung hervorgeht, um die üufsere
Reinlichkeitspflege ziemlich wohl bestellt war. Sollte sieh
weiter eine sorgsame Hausfrau vergebens nach den gefüllten
Kisten und Kasten des Kellers umsehen — sie tröste sich!
Unser Inventar kann freilich nicht soundsoviele Zentner
Kartoffeln autzahlen; aus dem sehr einfachen Grunde, weil
die „Grundbieren" erst ein Jahrhundert nach diesen Zeiten
zur Einführung im Herzogtume kamen.1) Und wenn auch der
andern Dinge, die ein wohl bestellter Keller an Rüben und Kraut,
an Gemüse und Zuthat zu bergen pflegt, nicht Erwähnung ge-
schieht, so waren sie doch vorhanden gewesen, sind aber —
jedenfalls! — aus Xot zum Grofsteil veräufsert oder aus
speziellen Gründen an die Diener vei*schenkt worden. Eine
besonders neugierige Leserin wird vielleicht noch wissen
mögen, warum man so wenig irdenes und fast gar kein
gläsernes Geschirr verwertete. Nun, der Grund hiezu lag nicht in
Sparsamkeit — wenn auch Glas noch als äufserst wertvoll
galt (s. o.) — , sondern in Zerbrechlichkeit des letztern. —
Das alles ist es aber nicht, was als „fehlend" besonders
autf.il lig sein mufs, es sind im Gegenteil 3 andere, für die
Zustände von damals recht lehrreiche Punkte, die unsere Auf-
merksamkeit erregen, die Frage nach Uhr, Buch und Hemd.
Jene erste, die „Vbren" (wohl von hora, Stunde) war nämlich
auch, und zwar selbst als Wecker, im Zimmer und in der
Tasche schon vielfach verwendet. Doch scheint sie um 1600
in unser Thal noch nicht vorgedrungen zu sein, da sonst der
fortschrittliche und prunkliebende Stadtschreiber Nikolaus Scheffer
sich gewifs eine zugelegt hätte. Er begnügte sich wie auch
andere vorläufig mit der städtischen Uhr „ufm Rodthaui's".
welche gegeu einen Jahreslohn von 12 fl. 9 albus — der
l) Siebe Heiiitz, IMal/xweyhrflrkrii wilhivinl dem drevsiujlihrijreii
Kriege, S. 162.
79
vornehmste Bestandteil seiner Besoldung — der Diacon-Schul-
meister „stellte".1) Ein solcher war aber ende des 16. Jahrhunderts
etwa 15 Jahre nicht da und — o glückliches Geschlecht! —
so „mahnte kein Stundenschlag dich an den letzten Tag.0 —
Auch der Bücher und Bilder geschieht mit keinem Worte
Erwähnung, und wir können mit vielem Grunde annehmen,
dafs thatsächlich keine vorhanden waren. Denn einmal ist
die Inventaraufnahme doch von amtlicher uud durchaus red-
licher Seite geschehen, und zum andern waren Bücher damals
gar zu wertvoll, als dafs man sie übersehen sollte. Ihr gänz-
liches Fehlen in einem sonst so wohlausgestatteten Hause ist
aber ein deutungsreiches Zeichen, zumal wir es nicht mit
einem Mann des untersten, ungebildeten oder nur halbwegs
unterrichteten Volkes, sondern mit einem auf einer herzoglichen
Burg erzogenen Bürger zu thun haben, der des Lesens und
Schreibens nach den uns vorgelegenen Proben in nicht mittel-
mäfsigem Grade kundig gewesen. Die Presse hatte also noch
nicht sonderlich bei unsern Bürgern Einöds gewonnen. Was
aber endlich und letztens durch Abwesenheit glänzt, das H emd,
ist im Zusammenhalt mit dem Kehlen der gesamten Leibwäsche
erklärlich. Nimmer kann nämlich behauptet werden, dafs
dieses unentbehrlichste und älteste Kleidungstück gemangelt.
Wir sind im Gegenteil der Annahme, dafs der Reichtum an
solchem und andern Unterkleidern . die ja sämtlich fehlen,
ebensohoch war als der an anderm Getüch. Wenn aber auch
nicht das Mindeste dergleichen aufgezählt wird, so hat das
offenbar seinen Grund in einer herzoglich-zweibrückisehen Ver-
ordnung vom 2. Dezember 1564, wonach die Leibsttteke eines
Pestkranken niemals gewaschen, sondern dem Feuer übergeben
werden mufsten.8) Auf diese Weise scheint der Vorrat an
solchem gänzlich, an anderm Leinenzeuge teilweise vernichtet
worden zu sein.
*) Faso. 1205 des Speierer Kreisarohivs vom Jahre 1566.
2) .Siehe Stuff f. d. künft. Verfasser einer pfiU/..-zweibrürkteeheii
Kirchengeschichte, Bd. 1. S. 61.
Digitized by Google
80
Gar mancherlei und manche wichtige Polgerungren und
Belege liefsen sich filr die Kulturgeschichte des Reiches wie
des Landes aus unserer Urkunde noch ableiten, die gerade weil sie.
wie eingangs bemerkt, noch manche — aufserpfölzische — Seiten-
stücke hat, von Wert sich erzeigt. Doch zur Ausbeutung der
Quelle in diesem Sinne fehlt dem Verfasser der gegenwartigen
Mitteilung alles: Kraft, Beruf und Zeit. Er genügt sich, die
Perle in die Kette gefügt und die Blume an ihren Ort gestellt
zu haben. Sie zu bewerten und einzuordnen überlalst er
andern, Fähigen!1)
Speier am Tage Kunigund 1891.
l) Die vielgenannte HaupUjnelle zu vorli»ie'f»nder Arbeit bildet das
erat« Heft in Fase. 8 des ObermoHchHler Stadtarchiv**.
Digitized
81
IV.
Die erste Saeeularfeier
der
Zerstörung der Stadt Speier im Jahre 1789.
Von
Prof. Dp. Harster,
Konservator des historischen Vereines der Plala.
Eine kurze Darstellung- des im .Jahr 1789 in Speier zur
Erinnerung an die hundert Jahre zuvor erfolgte Zerstörung
der Stadt abgehaltenen Lob- und Dankfestes auf Grund der
in Akt 669 des stadtischen Archiven enthaltenen Materialien
dürfte auch in der Gegenwart nicht ganz uninteressant sein,
da sie sowohl im allgemeinen uns zeigt, wie derartige Feste
von unseren Vorfahren gefeiert wurden, als auch insbesondere
erkennen läfst, wie weit der Neubau eines völlig- vernichteten
politischen Gemeinwesens binnen eines Jahrhunderts, das selbst
wieder mancherlei schwere Heimsuchungen für Speier mit sich
brachte, bereits gediehen war. Auch wurden bei dieser Ge-
legenheit manche einzelne Züge wieder aufgefrischt, deren
die damals lebende Generation nach den Erzählungen der un-
mittelbar vorausgegangenen sich noch erinnerte, die aber in-
zwischen, nachdem ein weiteres an welterschütternden Hegeben-
heiten reiches Jahrhundert vorübergerauscht ist, dem jetzigen
Geschlechtc mit manchen anderen um vieles näher liegenden
Erinnerungen entschwunden und abhanden gekommen sind.
Es war der eine der beiden städtischen Konsulenten
Petersen, der zuerst am 24. April 1789 in dem sogen. Kon-
ü
Digitized by Google
82
sistorium vortrug, „dafs wegen dem 100jährigen Verlauf seit
der letzteren Zerstörung hiesiger Stadt auf bevorstehendes
Pfingstfest ein Dank-Jubiläum zu halten schicklich seyn wurde",
worauf beschlossen wurde, „von beyden Consulenten eiu näheres
Einrathen über die Art der Hinrichtung solchen Festes zu
erwarten und bey Einem Hoehedelm Rath über dieses Vor-
habenden vordersamst berichtlich anzufragen, bils wouächst
im einzelnen das weitere verabschlüsset werden möge." Schon
am darauffolgenden Tage, Samstag den 25. April, kam die
Sache auch im Rate zur Verhandlung; der Vorschlag im
ganzen wurde einstweilen angenommen und über die Veran-
staltung im einzelnen die Konsulenten ein schriftliches Gut-
achten zu erstatten aufgefordert. Dieses Programm wurde in
einer am 1. Mai abgehaltenen Konsistorialsitzung vereinbart
und tags darauf bei Rat verlesen. Es bestand hauptsächlich
in einem feierlichen Zuge der gesamten Bürger- und Einwohner-
schaft, d. h. der zünftigen Bürger wie der Insassen, zu der
evang. lutherischen Stadtkirche und in einem besonders feierlich
zu gestaltenden vor- und nachmittägigen Gottesdienst für den
Pfingstmontag sowie in einem am darauffolgenden Nachmittage
im sog. grofsen oder Bibliotheksaal des Stadthauses seitens
der Lehrer und Schüler des städtischen Gymnasiums abzu-
haltenden, aus Reden, Deklamationen und Musikstücken be-
stehenden Schulaktes. Dabei wurde bestimmt, dals die Geist-
lichkeit die Texte und Gebete, welche sie zu den Kirchen-
audachten wählen wollte, vorlegen, und dafs während dieser
Gottesdienste Patrouillen in der Stadt fleifsig herumgehen und
namentlich die Thore gut besetzt werden sollten
Auch diese Vorschläge fanden die Billigung des Rates
ebenso wie der in der Sitzung vom 9. Mai verlesene Vor-
schlag des Konsulenten Petersen, durch ein besonders anzu-
stellendes Herrengebot einen von ihm entworfenen „Vorhalt44
an die Zünfte gelangen zu lassen. Der Genannte machte
hiebei darauf aufmerksam, dals durch das Gebot iti Mänteln
zu erscheinen sehr grofse lukonvenientien entstehen würden.
83
Kaum die Hälfte der Bürgerschaft sei mit blauen Mänteln
versehen ; Regen- und Reiseraäntel ^iber machten eine sonder-
bare Mischung und seien als die äufserste „Negligee-Tracht"
in mancher Rücksicht sehr unschicklich. Der Geschmack der
gegenwärtigen Zeiten wisse ohnehin nichts mehr von Feierlich-
keiten in blauen oder andern buntgefärbten Mänteln. Viele
Bürger bezeigten, wie mau vernehme, im voraus einen grofsen
Widerwillen gegen das Mänteltragen, und es sei vorauszusehen,
dal's, wenn der Rat darauf beharren und sogar auf das Aus-
bleiben eine Strafe setzen wollte, dennoch kaum die Hälfte
der Bürgerschaft erscheinen werde. Die Meinung beider Kon-
sulenten sei daher, man lasse einem jeden die freie Wahl, in
welcher Tracht er bei der Prozession erscheinen wolle, und
bemerke in dem Herrengebot nur, dafs ein jeder Zuuftgenosse
in möglichst sauberer Kleidung erscheinen solle.
Ein weiterer Punkt, der bei dieser Gelegenheit dem
Rate von beiden Konsulenten zu bedenken gegeben wurde,
betraf das Domkapitel, und zwar erschien es denselben aus
verschiedenen Gründen nicht ratlich mit dem Domkapitel wegen
Begehung des Festes eine Kommunikation zu pflegen oder die
Geistlichkeit zur gemeinschaftlichen Zelebrierung förmlich ein-
zuladen. Gleichwohl werde es unpräjudizierlieh dem „Wohl-
stand und nachbarlichem Vernehmen" geraäfs sein, von der
diesseits getroffenen Veranstaltung eine blofse Xachricht zu
erteilen und dabei anheimzustellen, ob und in wieferne man
jenseits an dieser oder jener Feierlichkeit teilnehmen wolle
oder nicht.
Entgegen ihrem eigenen zuvor überg ebenen Vorschlag
oder Schema sodann äufserten die Konsulenten nunmehr Be-
denken gegen einen Zug geradeaus vom Stadthaus Über den
sog. Sturmfederischen Platz nach der lutherischen Kirche, da
dieser Raum nicht ausreiche, um auch nur die Hälfte des Zuges
aufzustellen, und schlugen statt dessen vor, den Zug entweder
die Strafse aufwärts um die Ecke des sog. „Trutzpfaft'en" am
Dom herum, oder, wenn der Ausgang durch den Rathot hin-
Digitized by Google
84
durch geuommen werde, durch die Schustergasse den Markt
hinauf und über den neuen Platz vor der Kirche zu führen.
Zum steteu Andenken dieses Festes ferner, zur Fort-
pflanzung guter Harmonie uud Zuneigung zwischen Magistrat
und Bürgerschaft und zur öffentlichen Bewährung des guten
ökonomischen Zustandes, worin sich das Ärarium befinde,
dünkte es den Beratern der Stadtverwaltung gar kein übel
angelegter Aufwand, wenn dasselbe einer jeden der zwölf
Zünfte ein gewisses Quantum an Wein, welches sie jedoch
erst am folgenden Tag zu verzehren hätten, verabfolgen liefse.
Endlich sollte das Bürgermeisteramt das Spicllenthalten
am Dankfest bei Strafe den Wirten verbieten lassen.
In diesem Sinne geschah denn auch schriftlicher Vorhalt
an die zwölf Zünfte und mutatis mutandis an die Inwohner-
schaft, worin den Zanftgenossen ohne Untei-schied der Religion
geboten wurde, sich am kommenden Pfingstmontag früh um
7 Uhr auf ihren Zunftstuben zu versammeln und von dort
aus sich in das Rathaus zu begeben, alsdann aber der solennen
Prozession nach der evang. lutherischen Kirche in hergebrachter
zunftmäfsiger Ordnung beizuwohnen Fernbleiben von der
Prozession wurde nur für den Fall ausreichend zu bescheinigen-
der Cnpäfslichkeit gestattet, aulserdem aber mit „gehöriger
Ahndung" — nach dem ersten Entwurf mit einer Strafe von
10 fl. — bedroht. Dabei sollte es jedoch in das Belieben der
katholischen und reformierten Bürger gestellt bleiben, vor dem
Eingang in die lutherische Kirche abzutreten und in die Kirchen
ihrer Konfession sich zu verfügen.
In gleicher Weise uud unter gleichem Datum ergingen
Ausschreiben des Rates an die lutherische und reformierte
(Jemeinde, worin der Rat die Erwartung aussprach, dafs ein
jeder Bewohner der Stadt, welcher ein gefühlvolles Herz habe,
und welcher den dermaligen beglückten Zustand mit der
traurigen Lage der Vorfahren vergleiche, erkennen werde,
dafs es eine heilige Pflicht sei, für so viele geistliche und
leibliche Wohlthaten der allgütigen Vorsehung den demütigsten
Digitized by Google
85
Pank zu opfern. Es versah sich daher auch der Rat zu alleu
seinen Unterthanen. dafs sie an dem gedachten Festage sich
nicht mir bei dem öffentlichen Gottesdienste fleifsig einfinden,
sondern auch d^n ganzen Tag in und aul'ser der Kirche sich
stille und eingezogen verhalten würden.
Dieser Erlafs sollie den beiden evangelischen Gemeindeu
am letzten Sonntag vor Pfingsten nach geendigter Vor- und
Nachmit tagspredigt von der Kanzel herab verkündet werden.
Dem Pfarrer der reformierten Gemeinde wurde zugleich an-
heimgestellt, ob und auf welche Stunde er etwa seinen vor-
mittagigen Gottesdienst wegen des allgemeinen Kirchgauges
der gesamten Bürgerschaft verlegen wolle. Aufserdem wurde
den Geistlichen beider Konfessionen die Vorlage der für die
verschiedenen Festgottesdienste gewählten Predigttexte, der
selbst verfertigten Gebete, und soweit dieselben nicht bereits
durch das offizielle Programm bestimmt waren, auch der zu
singenden Lieder behufs Genehmigung durch den Rat aufge-
tragen. Nachdem dieselbe erfolgt, wurden die Konsulenten
zur gutachtlichen Äußerung aufgefordert, welche keine weitere
Erinnerung zu machen hatten, als dafs das von dem zweiten
lutherischen Pfarrer Spatz verfertigte Gebet um die Hälfte zu
kürzen sei. Im Programme waren demselben für seine vor
dem Altar zu haltende Rede höchstens Viertelstunden,
dem ersten lutherischen Pfarrer Schultz für seine Predigt
höchstens 3 Viertelstunden zugeteilt worden.
1 )ie von den Ratskonsulenten gemachten Vorschläge waren
somit sämtlich von dem Magistrate genehmigt worden nur mit
der Ausnahme, dafs zu Verhütung aller Unordnung für jetzt
die Verabreichung des Weines für die Bürget schaft unterbleiben
und auf eine andere Zeit verspart, der Aufzug aber in der
beschlossenen Weise vom Rathause unmittelbar über den Stnrm-
federischen Platz in die Kirche vorgenommen werden sollte.
Die beiden Rechtsgelelirten beruhigten sich indessen bei diesem
Entscheide nicht und brachten zunächst in der Sitzung des
Konsistoriums vom 22. Mai nochmals ihre Bedenken gegen die
Digitized by Google
86
vom Magistrate beliebte Anordnung des Zuges vor. Man
müsse sich die Ausdehnung des feierlichen Zuges zum Haupt-
augenmerk dienen lassen und in dieser Absicht den Ausgang
der Prozession durch den Rathof festsetzen. Wer diese Ab-
sicht unbefangen überlege, werde nichts Unanständiges darin
entdecken, zumal da der Rat wieder bei der Facade des Rat-
hauses vorüberziehe und ihm daselbst durch die Kontingents-
mannschaft die Honneurs gemacht würden. Den zweiten Punkt
brachten sie in der am 25. Mai stattgehabten Magistratssitzung
zur Sprache, indem sie wiederholten, dafs zum steten An-
deuken, und um die Bürgerschaft in den bisherigen guten
Gesinnungen für ihre Obrigkeit noch weiter zu ermuntern, auch
um keine widrigen Begriffe von dem Zustande des Ärars zu
erwecken, man diesmal eine allzugenaue Sparsamkeit nicht
vordringen lassen, sondern die besagte Rekreation der Bürger-
schaft um so mehr verwilligen möge, als die meisten Bürger
sich schon sichere Hoffnung darauf machten, auch in der
Reichsstadt Worms, wo doch die Lage der Sachen in mancher
Rücksicht so günstig nicht sei, eine gleiche Rekreation mit
Brod und Wein auf den Zunfthausem gegeben und solches
sogar schon durch das im Druck herausgekommene Reglement
der Feierlichkeiten verkündet worden sei. Desgleichen dürfte
es den Umständen angemessen sein, wenn am zweiten Tag
nach Beendigung der Reden eine kleine, jedoch anstandige
Kollation von kalten Speisen im Rathaussaal und der Kanzlei
aufgestellt würde, wie denn das nämliche nach der erwähnten
Anzeige auch zu Worms geschehe.
Allein der Rat bestand auf seinem Beschlüsse, daJ's der
Zug vorne zum Rathause heraus und aut dem kürzesten Weg
zur groisen Kirchenthüre hineingeführt werden solle, während
er inbezug auf den zweiten Punkt seinen Ratgebern den Willen
that und auch den im letzten Konsistorium gefafsten Beschlufs
bestätigte, wonach das bisher am zweiten Pfingstfeiertage ge-
haltene Hufs- und Bettest auf den vorletzten, das Dankfest aber
auf den letzten Sonntag des Kirchenjahres verlegt werden sollte.
Digitized by Google
87
Unter diesen und ähnlichen Vorbereitungen und Verhand-
lungen war der Pfingstsonntag herangekommen, an welchem,
wie das Domkapitel dem Stadtrate auf dessen Einladung uuter
dem 15. Mai mitgeteilt hatte, auf Anordnung des Fürstbischofes
im Dom ein feierliches Amt gehalten und nach dessen Be-
endigung das Tedrum abgesungen wurde; aufserdem hatten
die Domprediger Weisung erhalten, in ihren ?uif diesen Tag
zu haltenden Predigten die vor 100 Jahren erlittene Ein-
äscherung und seitherige gesegnete Aufnahme der Stadt Speier
ihren Zuhörern auf eine schickliche und zweckmässige Art zu
Gemütc zu führen und sie zur Danksagung anzumahnen.
Abends um 6 Uhr wurde sodann das von der Stadt zu
begehende Fest mit allen Glocken der lutherischen und der
reformierten Kirche, welchen auch das Kloster der Dominikaner
die seinige beigesellte, V-» Stunde lang eingeläutet, worauf bis
7 Uhr vom Altpoitel herab nach allen vier Seiten Posaunen
sich hören liefsen, welche unter Zimbelbegleitung die Melodien
der Lieder: „Sei Lob und Ehr dem höchsten Gut" und „Ach
bleib mit deiner Gnade" anstimmten Am folgenden Morgen
von 6 bis 1/a7 Uhr und von V* bis aÄi7 Uhr wurde dieses
Geläute fortgesetzt und dazwischen wieder ein Choral auf dem
Altporte] geblasen. Von 7 Uhr an, nachdem bereits eine
Stunde früher die Kontingentsraannschaft *) — die Wachen an
deu Thoren waren zeitig um je 4 Mann verstärkt worden —
von der Hauptwache an das Rathaus gezogen war, um dort
zu paradieren, versammelte sich der Rat in corpore mit sämt-
lichen städtischen Bedienstelen, desgleichen den drei lutherischen
und dem reformierten Geistlichen auf dem Stadthause; gleich-
zeitig zog die zünftige Bürgerschaft von ihren Zunftstuben
unter Anführung der Zunftmeister paarweise nach dem Rat-
hofe, desgleichen sämtliche Schutzverwandten unter Führung
des bürgerlichen Schutzbeamten, vor dessen Haus sie sich
versammelt hatten, endlich die Schüler der deutschen Schuten
») Wahrend des 7juhri^;n Kri^es hatte die Stadt ein Kontingent
von 80 Mann mit einem Offizier bei der Reichsarme« zu unterhalten.
Digitized by Google
88
beider evangelischer Konfessionen und die des städtischen,
d. h. lutherischen Gymnasiums in Begleitung ihrer Lehrer und
Professoren und die Waisenknaben mit dem Waisenvater.
Um 3/40 Uhr, als das Zusammenlaufen beider evan-
gelischer Kirchen begann, setzte sich der Zug in Bewegung
in folgender Ordnung:
Erster Zug.
1. Die Waisenknaben, nach dem Alter geordnet, mit dem
Waisenvater.
2. Die Schüler der reformierten Schule nebst ihrem Lehrer.
3 Die Schüler der vier lutherischen Schulen mit ihren
Lehrern Eiderbeuz, Wenning, Fahr und Wagner auf den
Seiten.
4. Die Schüler des Gymnasiums mit ihren Lehrern, Rektor
M. Johann Georg Hutten und Konrektor Heynemann.
Georg Friedrich Braun und Musikdirektor Georg Ludwig
Braun.
5. Die Geistlichen, nämlich die beiden lutherischen Pfarrer
Johann Georg Schultz und Johann Wilhelm Spatz, so-
dann der reformierte Pfarrer Ernst Tilemann, genannt
Schenk, und der lutherische Diakonus M. Johann Adam
Mayer.
Zweiter Zug.
A mit Vortritt:
a) des mit Stock und Degen anführenden Stadt heim burgers,
b) der Unterbediensteten in paarweiser Ordnung, nämlich :
1. des Bauschaffners Andreas Körle und des „Herren-
lifers«,
2. des Grabenmeisters Gottfried Ochsner und des Stadt-
jagers Johann Adam Passenauer,
3. der beiden Einspanniger Johann Michael Kemer und
Konrad Heinrich Philipp,
4. der beiden Kanzleidiener Johann Heinrich Müller und
Friedrich Ludwig Güllich, endlich
89
5. des „Herrenknechtes" sowie des Stadtknechtes Melchior
Martin. *)
H. der Rat mit den Seinigen und zwar:
a) die beiden regierenden Bürgermeister .Johann Michael
Weifs und .lohann Friedrich Trapp,
b) die beiden Altermeister Johann Kaspar Petsch nnd Fried-
rich Christoph Freitag,
c) die beiden Stadtsyndici Petersen und Karl Anton von
8t. Georgen, beider Rechte Doktor, auch füistl. Öttingen-
Wallenstein'scher Hof- und Regierungsrat,
d) der eine der beiden ordentlichen Stadtphysiei Dr. Elwert
— der andere Dr. Brodbeck fehlte im Zuge — zwischen
den beiden anfserordentlichen Hofgerichtsrat Dr. Koller
und Dr. Enslin.
e) die Mitglieder des geheimen Rates, nämlich Johann Becker
nnd Johann Schwanckhardt, Balthasar Stamm und Franz
Wilhelm Britz.
f) die eine Hälfte des äufseren Rates, nämlich Adrian
Andreas Pfannenschmidt nnd Georg Friedrich Ulslaub,
.lohann David Staub und Johann Adam Weifs,
g) die stadtische Kanzlei und zwar die Ratschreiber Ohlen-
schlager und Maximilian Fabricius, Deines und Grether, 2)
h) die andere Hälfte des äufseren Rates, nämlich Wilhelm
Karl Meuzer und Johann Heinrich Rübsaraen, Jobann
Philipp Pallant und Johann Christoph Lobauer,
M So dii- Ordnung des am 2.1. Mai dem Ruf«' vorgelegten und mit
einer einzigen noch zu erwähnenden Änderung genehmigten Programmos.
In dem Bericht über das stattgehabte Fest fehlt der Stadtheimburger sowie
der Herrenliefer und Herrenknecht, und folgten auf die beiden Kin.spänniger
die beiden Kanzleidiener, dann der Bausehafiner mit dem Stadtjüger und
zuletzt der Grabenmeister mit dem iStadtknecht.
s) Die oben angedeutete Änderung bezog sich auf den dem Kanzlei-
personal im Programme angewiesenen Platz, nämlich den lö.. 18.. 19. u.
27., während der Rar verfügte, dafs die sämtlichen Ratschreiber für dipses-
mal und unbeschadet ihres sonstigen Rang»*» in der Mitt^ des Hufs«r»Mi
Rates gehen sollten.
Digitized by Google
90
i) der Kaufhausschreiber und Stadtadvokat Wilhelm Friedrich
Kulmann uud der Inventur- und Hospitalschreiber Johann
Heinrich Welcker.1)
Dritter Zug
Die zünftige Bürgerschaft nach dem Rang der Zünfte
und zwar:
1. die Krämerzunft,
2. die Weberzunft,
3. die Metzgerzunft,
4. die Bäckerzunft,
5. die Schmiedezunft,
6. die Schneiderzunft,
7. die Schuh macherzuuft,
8. die Bauleutzunft,
9. die Haseupfühlerzunft,
10. die Fischerzunft,
11. die Gartnerzuntt,
12. die Lauer- (d. h. Gerber-) zunft.
Vierter Zug.
Die Inwobnersehaft 2) oder Schutzverwandten unter An-
führung des bürgerlichen Schutzbeamten Johann Philipp
Kayser.
Zwischen jedem Hauptzuge sollte ein Abstand von
wenigstens 20 Schritten, zwischen jedem besonderen Zug von
10 Schritten und zwischen jedem einzelnen Paar von 2 Schritten
gehalten werden. Djis auf beiden Seiten am Thor des Rat-
hauses in Parade aufgestellte stadtische Militär unter dem
Befehl des Hauptmannes Kohler rührte I eim Austritt des Rates
die Trommeln und gab auf der einen Seite eine Salve ab,
welche letztere Ehrenbezeigung beim Ausgang der ersten Zunft
auf der anderen Seite wiederholt wurde.
') Im Programm war noch au 17. St*>llo Archivar Mühlherger und
an MO. und letzter (;»:ri«htsprokurator von Berg aufgeführt.
*) Diese bestand damalx aus 141 Männern und 72 Witwen.
Digitizedjj^yogle
91
Heini Eintritt des Rates durch das vordere Portal der
Kirche ertönten Trompeten und Pauken, die, wie der Bericht
sagt, so lange der Zug dauerte, mit einer Instrumentalmusik
begleitet wurden. Hierauf nahm der Gottesdienst mit dem
gewöhnlichen Gesaug: „Komm, heiliger Geist, erfüll die Herzen
deiner Gläubigen" und dem von der Orgel begleiteten Lied
„Nun danket alle Gott" seinen Anfang. Dann trat Pfarrer
Spatz an den Altar und las ein auf das Dankfest besonders
verfertigtes Gebet ab, worauf er seine „Vorbereitungsrede"
über Jesaias 12 hielt. Nach Schlufs derselben erschollen
wieder Trompeten und Pauken, und es folgte daun eine von
Musikdirektor G. L. Braun über einen von Diakonus Mayer
verfalsten Text komponierte Vokal- und Instrumentalmusik,
welche mit den drei ersten Versen des Liedes: „Herr Gott,
dich loben wir" beschlossen wurde. Wahrend des Gesanges
wurde mit allen Glocken der beiden evangelischeu Gemeinden
geläutet und bei dem ersten und letzten Vers die auf dem
Sturmfederischen Platz aufgepflanzten sechs kleinen Stücke
gelöst. Hierauf bestieg Pfarrer Schultz die Kanzel und hielt
eine Predigt über Psalm 147, 12—15, nach welcher er eben-
falls ein besonders verfertigtes Gebet ablas, und endlich wurde
der Gottesdienst mit Anstimmung des Liedes „Lobet den Herrn,
den mächtigen König der Ehren" beschlossen.
Dabei ist zu bemerken, dafs auf Veranlassung des Pfarrers
Tilemann die gauze reformierte Gemeinde sich bei dem luthe-
rischen Gottesdienst einfand, wie denu auch sehr viele ein-
heimische wie fremde Katholiken demselben beiwohnten, so
dafs die Vorsorge des Rates, der die Emporbühnen mit Gerüst-
holz hatte unterfangen lassen, sich als sehr zweckmäfsig
erwies.
Gleichzeitig mit diesem Gottesdienste hielten auch die
Patres Dominikauer ein solennes Dankfest ab, wozu sie. den
Rat wahrend seiner Samstags den 30. Mai stattgehabten
Sitzung durch zwei der Ihrigen hatten einladen lassen. Obwohl
nun Konsulent Petersen riet, dafs einige Ratsmitglieder abge-
Digitized by Google
92
ordnet werden mochten, welche nicht allein dem Gottesdienst
der Dominikaner, sondern auch dem in der reformierten Kirche
beiwohnen sollten, war doch leschlossen worden, zwar den
Abgesandten für ihre „Attenzion" zu danken, letzteres aber
zu unterlassen. Inzwischen mufs aber der Rat auch in dieser
Hinsicht sich eines besseren besonnen haben ; denn gleich nach
geendetem Gottesdienst in der lutherischen Kirche verfugten
sich beide Stadtsyndiei, desgleichen die Mitglieder des inneren
Rates Becker und Britz und aus dem aufseien Staub, Weifs,
Menzer und Rftbsamen in die Klosterkirche, wo soeben der
Pater Prokurator das Hochamt beendigt hatte, worauf Pater
Thomas die Kanzel bestieg und eine „wohlausgearbeitete Tole-
ranzpredigt" hielt, nach deren Schlufs das Te deum laudamus
unter einer von Trompeten und Pauken begleiteten Instrumental-
musik abgesungen wurde.
Nachmittags um 2 Uhr wurde in der lutherischen Kirche,
in welcher sich wiederum eine aufserordentliche Menge Zuhörer
beiderlei Geschlechtes von allen drei Religionen eingefunden
hatte, die Dankfeierlichkeit in folgender Weise fortgesetzt.
Nach dem Gesang des Liedes „Nun danket alle Gott" begann
eine Kantate gleich der am Vormittag zur Aufführung gelangten;
dann hielt Diakonus Mayer seine Predigt Uber 8. Mos. 26,
2 — 6, 11 u. 12, welche er gleichfalls mit einem für die be-
sondere Gelegenheit verfertigten Gebete beschlofs. Zum
Schlüsse sang die Gemeinde unter Musikbegleitung das ganze
Lied „Herr Gott, dich loben wir", bei dessen drittem sowie bei
dem letzten Verse wiederum die erwähnten 6 Stücke („Beller")
abgefeuert wurden.
Dem am gleichen Nachmittag in der reformierten Kirche
abgehaltenen Dankfest wohnten Konsuleni Petersen und fünf
der oben genannten Ratsherren sowie der altere lutherische
Pfarrer mit vielen seiner Gemeindegiiedem bei. Nach dem
Gesang der Lieder „Sei Lob und Ehr dem höchsten Gut" und
„Unbegreiflich Gut" sprach Pfarrer Tilemann über Jer. 33,
10 und 11 und beendigte seiue Predigt mit einem von ihm
93
verfafsten schwungvollen Gebet, worauf der Gottesdienst mit
dem Lied „Nun danket alle Gott" beschlossen wurde.
Nach all diesen kirchlichen Feierlichkeiten wurde noch
die Verteilung der 20 Louisd'or oder 220 fl. auf dem Rat-
hause vorgenommen, welche das Domkapitel dem Rate über-
sandt hatte, um sie nach seinem Ermessen unter die bedürftigen
Hausarmen auszuteilen. Zu diesem Zwecke hatte der Rat von
sämtlichen städtischen Pfarreien der drei Religionsgemeinschaften
ein Verzeichnis ihrer Hausarmen verlangt, und es hatte dem-
entsprechend Pfarrer Schultz ein Verzeichnis von 104, Pfarrer
Spatz von 33, Diakon Mayer von 36, Pfarrer Tilemann von
41 Annen eingereicht, während für die Dompfarrei 13, für
Skt. German 20, für Allerheiligen 15, für Skt. Guido 17, im
ganzen also 297 gezählt bezw. zur Berücksichtigung empfohlen
wurden.
In derselben Weise, wie dieser erste Festtag begonnen,
mit Trompeten und Pauken vom Altportel, wurde derselbe
abends sechs Uhr beschlossen.
Am darauffolgenden Morgen, Pfingstdienstag den 21. Juni
schickte der Rat allen geistlichen und weltlichen Beamten zwei
Flaschen Wein aus dem Ratskeller und einen Kuchen, ebenso
wurde allen protestantischen und katholischen Studenten eine
mürbe Bretzel für 8 Kreuzer und den Volksschülern eine solche
für sechs Kreuzer verabreicht und den letzteren dabei die
Geschichte der Zerstörung der Stadt vorerzählt. Nachmittags
2 Uhr fand dann im Rathaussaal der von der Stadtverwaltung
augeordnete Actus oratorius statt, dessen Veranstaltung im
einzelnen dem Scholarchat uud Schulvisitatorium zusammen mit
dem Rektor und Konrektor des Gymnasiums überlassen worden
war jedoch mit der Mafsgabe, dafs die ganze Feier nicht länger
als höchstens gegen 3 Stunden dauern dürfe, und dafs der
Rektor dazu durch ein gedrucktes Programm einladen solle.
Das letztere geschah durch eine noch zu erwähnende Druck-
schrift, au deren Schlufs gesagt war:
Digitized by Google
94
„Unsere Feierlichkeit selbst wird übrigens also vollzogen
werden, dafs unter abwechselnder Musik, hauptsächlich unter
Aufführung des Jomellischen Te deura landamus, folgende als
Redner auftretten:
1. Herr Konrektor. Simon Heynemann, wird eine historische
Schilderung der Zerstörung Speiers in teutscher Sprache geben.
2. Georg Fried. Wilhelm Schulz, von Speier, Zuhörer der ersten
Klasse, wird seine jugendl. Freunde von der Wahrheit zu
überzeugen suchen, dafs Speier im Laufe des gegenwärtigen
Jahrhunderts nicht weniger Wohlthiitiges der göttlichen Für-
sorge erfahren habe, als es vor hundert Jahren die züchtigende
und schröckende Hand de* Allgewaltigen fühlen mufste.
'4. Friedrich Wilhelm Schröter, von Grehweiler, Zuhörer der
ersten Klasse , wird von der Pflicht und Dankbarkeit
sprechen, zu welcher unsre studierende Jugend bei solcher
Betrachtung des Wohlstandes ihrer Vaterstadt sich verpflichtet
fühlen soll.
4. Johann Gerhard Friedrich Wilhelm Spatz, von Speier, Zu-
hörer der ersten Klasse, wird in lateinischer Sprache Unsrer
theuersten Obrigkeit für die Vergünstigung des Dankfestes,
und den wehrtesten Zuhörern für die Ehre ihrer Gegenwart
im Namen gesammter Jugend danken.
"». Endlich werde ich selbst der Sache und meinem Amt geraäfs,
veranlafst durch die Geschichte der Wiedererrichtung unsers
Gymnasiums, von der Sorge für Schulen, als einer vorzüg-
lichen Pflicht der Regenten und Obrigkeiten eines Staats in
teutscher Sprache reden.
Dieses Programm erfuhr eine Bereicherung durch den
Vortrag einer Ode über die Zerstörung der Stadt, welche
Sonntag, gleichfalls ein Zuhörer der ersten Klasse, deklamierte,
sowie dadurch, dafs vor der SchluTsrede des Rektors Hutten den
meisten Anwesenden ganz unvermutet Hofrat von Berg auftrat
und zeigte, wie viel Speier seit der Wiederaufbauung an Auf-
klärung gewonnen habe, übrigens war die Versammlung aut
dem Ratssaale aufserordentlieh zahlreich und ansehnlich; man
sah in derselben viele katholische Geistliche, Ordensgeistliche
96
aus allen Kittstern, viele Fremde and auch Frauenzimmer.
Nach Schlufs des Festaktes traktierte der Rat alle Anwesenden
mit einem seltenen und köstlichen Weine vom Jahr 1719 uud
mürbem Kuchen, wobei unter den verschiedensten Religionen
die freundlichste Vertraulichkeit herrschte und man bis in die
Nacht hinein plauderte und trank *)
Über die, wie erwähnt, zuerst vom Magistrat abgelehnte
oder mit Stillschweigen übergangene, dann aber wiederholt
von den Konsulenten für den zweiten Festtag beantragte
Spendung von Wein und Brod an die zünftige Bürgerschaft
erfahreu wir aus einem Ratsprotokoll vom 6. Juni. Hiernach
überreichten die Zunftmeister der Metzgerzunft schriftliche
Danksagung, während gleichzeitig die von den übrigen Zünften
mündlich dankten sowohl für die lobliche Veranstaltung des
Dankfestes überhaupt, als auch für die der gesamten Bürgel -
schaft zugedachten Gaben an Brod und gutem Wein.2) Dem
Rate gefiel dieser Beweis von guter Gesinnung so wohl, dafs
er beschlofs, auch sämtlichen Schutzverwandten aus dem Gut-
luutkeller auf den Mann eine Mafs und auf eine Wittfrau V«
Mafs Wein mittlerer Güte nebst einem Vierkreuzerbrod, außer-
dem auch deu bürgerlichen Konstablern für ihre Bemühung
je 45 Kreuzer aus der Rechenkammer reichen zu lassen. Als
Probe der Form, in welcher noch im ersten Jahr der franzö-
sischen Revolution in einem kleinen deutschen Freistaate der
*) Siehe die aas einer handschriftlichen Erzählung des Stadtrate«
J. Ad. Weis geschupfte Anmerkung bei Geifsel, der Kaiserdom zu Speyer
S. 468 (4. Aufl.), wobei jedoch einige Ungenauigkeiten zu verbessern sind,
z. R dafs das Jubiläum am 1. und 2. Juli gefeiert worden sei, dafs bei
dr*m erwähnten Redeakt der Pfarrer Schultz eine deutsche Rede über die
Zerstörung der Stadt gehalten habe u. s. w.
2) Nach der erwähnten Erzählung des Stadtrates Weis erhielt am
dritten Morgen jeder Bürger, dessen Witwe und jeder Hintersasse auf
seiner Zunftstube eine Mafs guten Wein aus dem Ratskeller und ein weifses
Hrod. Sogar ans benachbarten Dürfern waren arme Leute gekommen, und
auch sie erhielten gleich den Speierern. Auch die Kontingentesoldaten
wurden nicht vergessen.
Digitized by Google
96
Verkehr zwischen Regierenden und Regierten sich vollzog,
mag das Dankschreiben der Metzgerzunft hier eine Stelle finden.
Dasselbe lautete:
Hoch und Wohledle, Ehrenveste, Fürsichtige,
Hoch und Wohlweifse, Grofsgünstige, Hochzuverehrende,
Hochgebietende Herren!
Noch fortdauerndes inniges Gefühl der Freude und Wonne
über die Begehung des feyerlichsten .Jubiläums fordert uns Bürger
auf, Euer Hoch und Wohledeln für die herrliche Veranstaltung
defsselben den wärmsten Dank zu sagen. Nicht genug, dafs Sie
den schönsten Tag unsers Lebens mit Ihrem mit uns vereinigten
Zuge in die Kirche und andern Selenrührenden Anstalten schmückten,
erfreueten Sie uns und alle bürgerliche Wittwen der Stadt auch
noch mit dem reichlichen Geschenk von Brod und vortreflichem
Wein. Allerdings war diese väterliche Gabe ein Reweifs und Folge
hiesiger wohleingerichteter Staatsverwaltung, bey der auch so viele
Dürftige durch Ihre Wohlthätigkeit täglich getröstet werden und
die sich bey den all- und besonders difsjährigen kostspieligen Damm
und Rheingebäuden, bey bester Herstellung der Chausseen und
Strafsen nicht nur erhält, sondern noch täglich im Wohlstand wächfst.
Uns, unsern Kindern, Enkel und Urenkel, die schon zum
Theil Ihre Hochobrigkeitliche Gaben mit seliger Kinderfreude
schmeckten, seye das Andenken dieser Täge heilig und nichts ver-
wische die Herrlichkeit ihrer Feyer!
Der Gott des Segens, der sich bifs auf den heutigen Tag
so reichlich über Speier ergossen hat, wird auch noch ferner,
wird immer und beständig mit seiner unerschöpflichen Schaale des
Wohlthuns über uns schweben und mit gnädigem Wohlwollen auf
uns herab blicken; denn eine gute Obrigkeit und eine Ihr treue,
Sie als Väter zärtlich liebende. Bürgerschaft ist Sein Wohlgefallen.
Mit Wiederholung des heisesten Danks sind mit sehudigster
Ehrfurcht Euer Hoch und Wohledeln
Gehorsamste Bürger sämtliche Glieder E. E. Metzgerzunft.
Speier, den 6. .Juny 1789.
Namens derselben
Friederich Christian Schultz, Johann Daniel Freytag,
Als Zuuft Meistore.
97
Als Nachfeier veranstaltete am 8. Juni die Schtttzen-
gesellschaft ein Festschiefsen, wozu der Rat in Erwiderung
der an ihn ergangenen Einladung zwei Piasehenkeller mit Wein
spendete. In dem Einladungsschreiben ist gesagt, dafs das
von dem Magistrate veranstaltete Lob- und Dankfest auch den
bürgerlichen Eiter einer sämtlichen Sehützengesellschaft belebe,
ihren devoten Patriotismus gegen ihre verehrungswürdige Obrig-
keit durch ein feierliches Schiei'sen an den Tag zu legen. Sie
habe deswegen eine neue Scheibe verfertigen und malen lassen.
Die rechte Seite dieser Scheibe abwärts gegen das Gesicht
enthalte die Vorstellung der Stadt Speier mitten in den Flammen
und die Auswanderung der Bürger und Einwohner mit den
Ihrigen, die linke Seite hingegen das wiederhergestellte Speier
im Prospekte von dem Kischerthor gesehen. Oben strahle die
Sonne der „Vorsicht* durch den lichten, blauen Himmel auf
das wiederbeglückte Speier herab; im Vordergrund stehe ein
Baum, dessen einer Teil gegen das zerstörte Speier zu herab-
gesplittert auf der Erde liege, dessen anderer Teil aber in die
schönsten Blatter ausgeschlagen sei. Rings um die Scheibe
und nebenher sei eine kurze, auf die Geschichte passende, in
deutscheu Versen verfafste „Umschreibung" angebracht. Der
Künstler, der diese „Ritter-Scheibe" gemalt, war, wie wir aus
Geifsel1) erfahren, der bekannte Speierer Maler Rnland. Nach
beendigtem Ritterschielsen habe sich ergeben, dafs die Uhr
des Altporteis das geheime Zentrum war.
Alle Personen, weiche in der einen oder anderen Weise
zur Verherrlichung des Festes beigetragen hatten, wurden von
dem Rate aufser mit Wein und Kuchen auch mit Geldge-
schenken erfreut. So erhielten die drei lutherischen Geistlichen
je eine Karoline und aui'serdem für Dedikation einer Anzahl
von gedruckten Exemplaren ihrer bei dem Daukfest gehaltenen
Predigten jeder eine Mariend'or, wofür sie unter dem 17. Juni
dem Rate dankten, wie dies unter dem 24. Juni auch Rektor
l) Derselbe läfsf dieses „xolenne Prris- und Ritfersohiefsi'ii" von der
„lüblii'hen Seh u*t ermüde" statt von der St-hützeng-ildp veranstalte werden.
7
Digitized by Google
■
98
Hutten, Konrektor Heynemann und Musikdirektor G. L. Braun
thaten. Gleichzeitig* mit seinen lutherischen Kollegen sprach
auch der reformierte Pfarrer für ubersandte 11 Gulden nebst
einem Geschenk an Brod und Wein seinen Dank in einem
übermässig devoten Schreiben aus, das den für solchen Weihrauch,
wie es scheint, besonders empfänglichen „Regenten" der Stadt so
wohl gefiel, dafs sie dessen Aufbewahrung besonders anordneten.
Bei diesen Gnadenbeweisen waren vermutlich zufälliger-
weise, wie Konsulent Petersen in einem am 17. August bei
Rat verlesenen Antrag sagt, einzig jene vier juugen Redner
des Gymnasiums vergessen worden, wovon doch Schultz und
Schröter ihre Reden selbst ausgearbeitet hätten. Dieses Ver-
säumnis nachzuholen sei wohl das bevorstehende Herbstexamen
die schicklichste Gelegenheit, und so schlägt der Antragsteller
vor, aus dem städtischen Gutleut- Almosen etwa eine Karoline
dafür auszusetzen und dieselbe auf gute Bücher zu verwenden,
die den genannten Jünglingen nach dem Examen öffentlich und
feierlich gegeben werden könnten.
Von den hienach. wie sich vermuten läfst, nicht unbedeuten-
den Kosten des Dankfestes beschlols der Rat am 29. Juni der
Reehenkaramer 500 ( iulden aus dem Gutleut- Almosen zu vergüten.
Das in solcher Weise gefeierte Kest hat auch verschiedene
Druckschriften hervorgerufen, wovon meist 1—8 Exemplare dem
von uns benutzten Aktenfaszikel beiliegen. Wir erwähnen zuerst :
„ Texte zur Kirchenmusik auf das am zweeten Ifingst-
tage 1789. zu Speyer gefeyerte hundertjährige Lob- und
Dankfest, in Musik gesetzt von Georg Ludwig Braun.
Musikdirektor und vierten Lehrer des hiesigen Gymnasiums.
-- Speyer, gedrukt mit Enderesisehen Schriften." 8 Seiten
Kleinoktav. Die, wie erwähnt, von Diakonus M. Mayer
für Vor- und Nachmittagsgottesdienst verfafsten Texte be-
stehen beidemale aus Tutti. Recitativ. Aria und Choral.
..Amtspredigt, über Psalm GXLVU. 12-15. an dem
feyerliehen Dankfest der Reichstadt Speyer, nach ihrer
vor hundert Jahren geschehenen Einäscherung und seit
99
dem geseegneten Wiederherstellung, gehalten am Pfingst-
montag den 1. Jim. 1789. von Johann Georg Schultz,
allerem evangelisch lutherischen Pfarrer. Speyer, gedrukt
mit Endoresischon Schritten." Mit dem für diese Ge-
legenheit besonders verfertigten (iebet 32 Seiten Kleinoktav.
In einigen Aumerkungen gibt der Verfasser Notizen von
mein- oder minder allgemeinem Interesse, beispielsweise, dal's
sein eigener mütterlicher Trgrofsvater Johann Michael Vulpes
sich mit anderen Burgern auf den Wörth, eine der Stadt Speier
gehörige Rheininsel flüchtete, aber bald auf derselben starb
und aus Furcht vor den Feinden bei Nachtzeit über den Rhein
gefahren und auf dem Speierer Gottesacker begraben wurde,
feiner dal's Schultz wahrend seiner Iniversitätsstudien in Stras-
burg 1757/58 viele ansehnliche Familien kennen lernte, die
bei der Verheerung Speiers hinaufgezogen waren, deren Kltem
und Voreltern er nachmals in den Speierer im Archiv aufbe-
wahrten zwei Taufbüchern zu den Predigern und zu St. Georgen
— das dritte zu den Augustinern ging verloren — verzeichnet
fand. Besonders ein ehrwürdiger Greis, Pfarrer Christ beim
alten St. Peter in Strafsburg, rodete ihn mit den Worten au :
„Ich bin auch ein Speyrer, von dem Waisenvater mit den
andern Waisen hieher geführet und durch Gottes Güte so weit
gekommen." Auch die vor der Zerstörung in Speier wirken-
den evangelischen Prediger seien nicht wieder zurückgekommen :
Senior Gustav Adolf Hiltebrandt wurde hessen - kasselischer
lutherischer Inspektor zu St. Goar, Johann Conrad Willius
Senior zu Dünkelspiel, Johann Adam Haislocher Superintendent
zu Weilburg, Rabanus Schneider Pfarrer zu Weifsenburg i. E.
„Gebet und Vorbereituugsrede über Jesajae XII. auf
dem Altar der Evangelisch -Lutherischen Kirche in der
Reichsstadt Speyer bey Gelegenheit des Hochobrigkeitlich
verordneten und auf den Pfingstmontag dieses 1789 Jahrs
feyerlichst begangenen Lob- und Dankfestes von Johann
Friedrich Wilhelm Spatz. Pfarrer. Speyer, gedrukt mit
Enderesischen Schritten, 1789." 32 Seiten Kleinoktav.
7*
Digitized by Google
100
„Predigt über 3 Mose 26, 2—ti. 11 und 12. gehalten
«in dem auf den Pfingstmontag 1789 zu Speyer gefeyerten
hundertjährigen Dankfeste, zum heilsamen Andenken Mi-
die speyersche Gemeinde von M. Johann Adam Mayer.
Speyer, gedrukt mit Enderesisehen Schriften. 1789."
Mit dem Gebet 24 Seiten Kleinoktav. Besonders bemerkens-
wert aus dieser Rede ist folgende auf den damaligen Zustand
der Stadt bezügliche Stelle S. 5: „Aber — o welch eine
Freude für uns! — nun blüht das ehehin verbrannte Speyer
wieder im Flor; Gott hat sich unsrer Voreltern erbarmt, sie
wieder hieher gebracht, und ihnen Glück und Soegen zur Er-
bauuug der Stadt gegeben. Rathhaus. Kirchen und Schulen
nebst andern zur Zierde und zum Nahrungsstande gehörigen
Gebäuden sind nun wieder aufgerichtet. ( i r <"> f s e r ist jetzt
Speyers Wohlstand, als er vor jener unglücklichen
Einäscherung war, zahlreicher die Bürgerschaft,
blühender der Handel, betrachtlicher Gewerbe
und H a n d t Ii i e r u n g e n , geseegnet ist die Lage des
ganzen gemeinen Wesens.1) In einem Zeitraum von
hundert Jahren hat der Herr Grolses an Speyer gethan!" —
Von einer vierten bei diesem Fest gehaltenen und im
Druck herausgegebenen Predigt erfahren wir aus den „Tübinger
gelehrten Anzeigen 9». Stück" vom 10. Dezember 1789.
Dieselbe betitelt sich: ,.Rede bei dem hundertjährigen Andenken
') Vor der Zerstörung zahlte man kaum 40t» Bürger und die Folgen
des iiOjährigen Krieges, in welchem die. Stadr mehrmals belagert und die
Vorstädte verwüstet worden waren, drückten .sie uofh sehr; jetzt betrug
die Zahl der Bürger wieder o\"»4); Mauern. Thore. Brücken. Wege. Stege,
ItuthliatiK und Kaufhaus uehst anderen kleineren (IfFfiit liihen Uehündcu
waren wiederhergestellt, die öfl'entlichen S< liulanstnlten wurden von Zeit
/.u Zeit verbessert, neue Lehrer angestellt, ihn« Besoldungen erhnhr . eine
St-hulhihliothek ungelegt. Dieses alles hatte der Bat seit »1 .labreu zu
stand«- gebracht, ohne Schulden zu machen, ja er hatte sogar in diesem
Zeitraum gegen KKKMKJ rt. alte im ilojiihrigen Kriege gemachte Schulden
abgetragen; und auch die Bürger standen sich im ganzen ungleich besser
als vor 1089.
101
der Zerstörung- der Reichsstadt Speyer, gehalten von Konstantin
Scheiblen, Augustinerordens d. Z. Doraprediger. Prankfurt
und Leipzig." 24 Seiten Oktav. Der Rezensent widmet der-
selben eine eingehende Besprechung und nach den mitgeteilten
Proben scheint dieselbe allerdings in auffälliger Weise von
dem sonst die ganze Feier durchziehenden Geiste religiöser
Duldsamkeit sich unterschieden zu haben, wie sie namentlich
auch in der Predigt des Dominikanerpaters Thomas und in der
reichen Spende für die Stadtarraen seitens des Domkapitels
sich manifestiert hatte.
Noch einer andern hieher gehörigen Gelegenheitsschrift,
„eines besonders gedruckten Hogensu, erwähnt die genannte
Quelle. Der Titel lautet: „Ausführliche Nachricht von den
Anstalten und Feyerlichkeiten . unter welchen das hundert-
jährige Daukfest zu Speyer gehalten worden ist."
Auch die beiden wichtigsten Publikationen, welche bei
dieser Gelegenheit entstanden, linden an der bezeichneten Stelle
Erwähnung und Besprechung. Die eine dieser Schriften ist di«
„Geschichte der Zerstörung der Reichsstadt Speyer
durch die französische Kriegsvölker im Jahr 1689,
herausgegeben von Wilhelm Friedrich Kuhlmann. Speyer
mit Enderesichen Schriften." 136 Seiten Oktav ohne
Vorrede und Einleitung.1)
') Ich kann nicht umhin das l'iteil des Rezensenten der „Tübinger Ge-
lehrten Anzeigen1* wenigstens üb«'r diu*»1 Schritt wiederzugeben. Derselbe sagt:
„In der Einleitung wird die Veranlassung des Kriegs auseinander-
gesetzt, der die Pfalz am Rhein und die nngränzciidcn Landschaften vor
hundert Jahren *o fürchterlich verheeret«. — dessen Wuth sich auch Uber
unser Vaterland grofsentheils verbreitete. Aufser dem allgemein bekannten,
das der Verfasser in guter Ordnung eizHhlt. hat er auch das Verdienst,
bisher noch unbekannt gebliebene Nachrichten mitzutheilen. Recensent
rechnet besonders dahin, was von der churpfalzisehen Oberamtsstadt Neu-
stadt an der Hardt und ihrer damaligen Erhaltung gesagt wird. Die Ge-
schichte selbst ist mit Treue und Fleifs theils aus alten gedruckten Schriften,
theilsaus handschriftlichen Nachrichten zusammengetragen: auch sind manche
Anmerkungen beigefügt, die ihren localeu Worth allerdings haben, und
«ich entweder auf den ehemaligen Zustand der Stadt, oder auf neuere
Zeiten derselben, beziehen. Niemand wird übrigens die Geschichte fran-
Digitized by Google
102
Bereits in der Ratssitzung vom 28. April hatte Konsu-
lat Petersen berichtet, dals der Kaufhaussehreiber Kullmann
beabsichtige, eine gedruckte Geschichte der Einäscherung der
Stadt Speyer herauszugeben. Kr habe dabei die vorhandene
alte Druckschrift1) zu Grund gelegt und damit eine im Archiv
des Domkapitels aufbewahrte Relation des ehemaligen Dom-
dechants und nachherigen Fürstbischofs von Rollingen, der ein
Augenzeuge des Brandes gewesen und die Begebenheiten jedes
Tages aufgezeichnet habe,2) verbunden, zugleich mehrere
Schriftsteller damaliger Zeit benutzt und die ganze Geschichte
mit Noten versehen, welche die Hauptsache sowohl als andere
Nebenumstande erläutern. Nach des Konsulenteu Ermessen
verdiene diese Arbeit Beifall und Unterstützung, weil die vor-
handenen Nachrichten sehr rar zu werden anfingen und der-
malen der rechte Zeitpunkt sei, eine echte und umständliche
Beschreibung des traurigen Vorfalls der Nachkommenschaft zu
überliefern. Er empfiehlt daher, wenn auch nicht die Ab-
nahme von 150—200 Kxemplaren, wie Herr Kuhlmann wünsche,
so doch von 180 zur Verteilung an das Rats- und Kanzlei-
personal, die 12 Zünfte u. s. w. zuzusichern. Dies geschah,
und es wurden weiterhin diese 180 Exemplare mit 30 Kreuzer
das Stück bezahlt, für die vom Autor selbst aber seiner
( »brigkeit dedizierten 28 Exemplare demselben 4 alte Louisd'or
verabreicht. Von diesem Vorrat beantragte Ktmsulent
von St. Georgen aufser 2 Exemplaren für jede Zunft auch den
Speierer Stimmführern zu Regensbuig (,J. Ch. Theod. Gemeiner),
/tisisclit-r TrculnNurkfit und < irausamkrit . dir an ♦ im r irnnz srhuldli»m
Stadt vrrijht wurdr. mit kalrmi Mint le>»n kitnm-n. Nur ist <••« un;iHkr*'ii* lmi
auf so manche Spra»hunriihti'_'kritrn . dir Koc. nsMif j:».tim' zum T«'il für
Drin k fVhln anerkennen will, zu sri'rut Immi ; und für dir Sarin» seilet ist .'s
wohl Schade, dals ilj^s schwrrlitlliire des Stils, und der ut willikon tu^hurh-
uiiisijfrn Kinklcidiitiv Iwvde« wahrscheinlich eine Fol irr dos Berufs, in
d'-tn der Verfasser steht manche* Interesse Keiiimmt. so sehr man aus
manchen Stellen zu scbliel'srn l»erceliti<.'t i>f. dafs es ihm nicht an drr Gabe
t'ehle. einem • n-tfriistand Leben und Narhdrirk in iranzer Dur^tellune zu irobrn."
•> S. Miu.'ilmiL'.'n d. hist. V,.r. d. Pf. XIV. .5 f.
s> S. Mitteilung,, d. Iiisi. Vrr. d. Pf. II. »l-li:. und XIV. 20-24.
Digitized by Googl
103
Frankfurt (Oberrheinischem Kreisgesaudten G. W. Hofmann),
Wien (Agenten von Alt) und Wetzlar I Prokurator Hofmann)
je ein Exemplar zuzusenden, desgleichen deu Syndici zu Frank-
furt, Worms und Heilbronn mit Privatschreiben der beiden
Konsulenten, endlich dai's eine gleiche Verteilung unter die
Lehrer der Schulen — die Geistlichen u. s w. hatten sie wohl
bereits erhalten — und die Bibliothek des Gymnasiums ge-
schehen mochte.
Die andere der oben als die wichtigsten bezeichneten
Schriften, durch welche der Rektor M. Johann Georg Hutten
„seine theuerste Obrigkeit nebst allen Gönnern und Freunden
der Jugend zu der auf den 2. Juni Öffentlich veranstalteten
Feierlichkeit des Gymnasiums geziemendst einladet", enthält
„etwas zur Geschichte des Speierer Gymnasiums, theils das
Leben des im Jahr 1689 mit der iStadt verunglückten Rektors
Hofmann, theils die vom Jahr 1703 geschehene neue Errichtung
desselben betreffend." („Speier. gedrukt mit Enderesisehcn
Schriften 1789." 31 Seiten Kleinoktav.) Für den ersten Teil
verdankt er, wie er S. 5 ausspricht, die Nachrichten von dem
Leben Hofmanns und Auszüge aus seinen eigenen Aufsätzen
der Mitteilung des Dr. Kasp. Friedr. Hofmann, K. preufs.
Geheimen Rats und Kammergerichtsprokurators zu Wetzlar,
eines l'renkels jenes Rektors Hofmann. Hie nach beschreibt
Hutten mit Hofmanns eigenen Worten aber unter starken
Kürzungen dessen unter Gefahren, Drangsalen und Verlusten
aller Art bewerkstelligte Flucht aus Speier vom 13. Mai 1689
bis zu seiner Ankunft in Stuttgart 25. August und weiterhin
in Eislingen, wo er dann als Rektor des dortigen Gymnasiums
von 1689 bis zu seinem 1703 im 73. Jahr seines Alters er-
folgten Tod wirkte.
Ungefähr der gleiche Inhalt, nur etwas ausführlicher
tindet sich in „Nachrichten von der Hofmauuschen Familie zu
Wetzlar, Frankfurt und Braunfels. Als Manuscript für diese
Familie gedruckt 1799." 64 Seiten in Kleinoktav nebst einer
Stammtafel von dem bereits genannten K. preuis. Geheimen
Digitized by Google
104
Rat (\ F. Hofmann zu Wetzlar, von dem ein Dankschreiben
für Obersendling der Jubil&umsschriften bei unseren Akten
liegt, worin er Speier als sein zweites Vaterland bezeichnet.1)
Gleichzeitig wies der Genauute den Konsulenten von St Georgen
an, in seinem Namen 20 fl. dem Gymnasium zuzustellen, um
zum Andenken seines Irgrofsvaters ein gutes Buch in die
Bibliothek dafür anzuschaffen. Auf seine Anregung geschah
es auch, dals der Rat weitere 2H Exemplare sowohl der Kuhl-
mannschen als der Huttenschen Schrift zur Verteilung unter
die Mitglieder des Reichskammergerichtes nach Wetzlar sandte.
In dem Begleitschreiben heilst es unter anderem: „Wenn wir
uns auch der gegenwartigen Wiederaufnahme unserer Stadt
und gemeinen Wesens erfreuen, so kann doch hierdurch nicht
die schmerzliche Empfindung vertilgt werden, welche bei uns
darüber entsteht, dafs der Aufenthalt des höchsten Reichs-
gerichts in unseren Mauern, welcher über anderthalb Secula
hindurch der Stadt Speier zur gröfsten Wohlfurth, Ruhm und
Zierde gereicht hatte, mit jener unglücklichen Katastrophe
leider, zu Ende gegangen ist, und der heisestell Wünsche,
Bitten und Bewerbungen ohngeachtet, nicht hat rck'-.perirt
werden können."
Aus der Ehe von Sophie Philippine Hofmann. einer
Tochter des genannten Kammergcrichtsprokurators. mit IMiilipp
Freudenberg, Negotianten zu Hachenburg, stammte der Vater
des Herrn Gutsbesitzers und Land tagsabgeordneten Frendenberg
in Zweibrücken, aus der Ehe einer alteren Tochter Juliane
Wilhelmine mit dem Hotrat Böhmer in Frankfurt die Mutter
desselben Herrn. In seinem Besitz befindet sich noch die
von Rektor Hofmann selbst aufgezeichnete Beschreibung seines
Lebens, welche die Aufschrift führt:
,,Mein und meiner lieben Haulsfrauen Auna Regina
Rumpacheriu Lebens- Lauft', zu Eislingen in unserem Exilio
bey läufig ent wurden von M. Johann Hofmann von Marburg
Vi Vtrl. hVmlinsr < h. .l.-r His.-Imi'i- zu Sp» v.-r II. :ü \. Aiiiii. 171«
..n,l I. 1« (XJIJj.
Digitized
105
aufs Hessen, des Gvmnasii zu Speier gewefscnem Reetore.
jetztmaligctn Kxulanten Anno 1689 d. 1. Decembris."
Auch ein wohlerhaltenes < ")lpoi trat seines Vorfahren besitzt
Herr Frendenberg, von welchem derselbe dem historischen
Vereine der Pfalz eine photographische Aufnahme zu machen
bereitwilligst verstattete.1) Dasselbe trügt auf der Rückseite
die Inschrift: M(agistei) IGH(annes) HOKMANX P(oeta)
L(aureatns) CAES(areus) IN VALLK RVT(arum) SOC(ictatis)
TKVTON(icae) DVRANS GYMXA8IT ESSLINUKNSLS
H(oc) T(empore) RECTOK CoLLEUH ALVMX(orum) IN-
SPEKTOR NATTS MARBVRGH ANNO 1031. U MARTH
VIXIT IN 3 C()XIV(;(iis) KT « OFFICHS ANNOS 4f>.
PICTVS ANNO MDCXCIX MORTVVS ESSUNGAE
ANNO 1703 DIE 2« MARTH. Den Beinamen „Der
Dauernde" (Durans) erhielt er bei seiner Aufnahme in die
Kautenzunft der Teutsehgesinntcn Genossenschaft 1688. Eine
ähnliche rmschrift hat auch sein gleichfalls 1699 in Kupfer
gestochenes Bild, unter welches der württembergische Rechts-
gelehrte und (iesdiiehtsforscher Jon. Phil. Datt die Verse
gesetzt hat:
Hos vultus. oculosque refert! doctrina sed isto
Aere viri, morum gratia. snada latent.
Die historische Schilderung der Zerstörung der Stadt,
womit der Konrektor des ( Gymnasiums Heynemann den bew nisten
Redeakt auf dem Stadthause am 2. Juni eröffnete, und welche
nach einem gleichzeitigen Berichte viele der Anwesenden bis
zu Thrftnen rührte, findet sich abgedruckt im „Journal von
und für Deutschland" 1789, 10. Stück, S. 330—338. Wir
verzichten auf den Inhalt naher einzugehen, da die zitierte
Zeitschrift wenigstens in grosseren Bibliotheken wie der Münchner
Hof- und Staatsbibliothek zu finden ist, und erwähnen statt
dessen noch zweier Schlitten, einer gedruckten, aber vermutlich
!) D»i* Mnt'niaiin^'ltc Wappen zi'ipt aul mtem K»*ld «'im-ii ir)l,|Z
< »riin und (iold Lrekl«»id»'t»'ii .lH<r*«r. dpr in d»>r ausgestreckten Rechten
drei Pfeile, in der gleichfalls ausgestreckten Linken einen Bogen hält.
Digitized by Google
106
sehr seltenen und einer angedruckten, welche den auf das
Dankfest bezüglichen Akten beiliegen und. jedes in seiner Art,
bezeichnend sind für die damals im Schwange gehenden An-
schauungen und Ideen. Das eine ist eine Nummer der
„Deutschen Zeitung. 29. Stück, den 17. Julius, 1789", welche
auf 8 Quartseiten als einzigen Artikel die Schilderung ..eines
Bürger- Festes , gehalten zu Speyer am Pfingstmontag, zur
Erinnerung der grausamen Verwüstung der Stadt durch die
Franzosen am Pfiugstfest 1689" enthält. Der Herausgeber
erklärt, die in dieser Krzählung vorkommenden Thatsacheu
teils aus Privatna< hrichton. die er von Sachkundigem erhalten,
teils aus der Kuhlmannschen Schrift entnommen zu haben.
Darin heilst es S. 243 und 244 :
. Diese schreckliche. «Iah menschliche Gefühl empörende, aber
leider! wahre Beschreibung des tygermäfsigen Verfahrens eines
Truppen-Corps gegen eine Stadt, welche ihm gutwillig die Thore
geöffnet, und es sechs Monate lang aufs beste verpflegt hatte —
diese mehr als cannibalische Wuth gegen schuldlose Schlachtopfer
gleiches Glaubens, wie ihre Peiniger diese unglaubliche Frech-
heit und Verachtung rechtgläubiger Katholiken gegen die ehr-
würdigsten Gegenstande ihrer Religion diese unbegreifliche
Roheit und Unmenschlichkeit eines Volke«, welches damahls da»
gesittetste und geschmackvollste in Euro]»a war . sein goldnes
schriftstellerisches Zeitalter hatte, und sich in Träumen einer ein-
gebildeten Vortreflichkeit vor andern Nationen wiegte diese
barbarische Harte, befohlen von dem glänzendsten . galantesten
Hofe Europens, wo das zärtliche Geschlecht den gröfsten Einflufs
juf die Geschäfte hatte, wider eine Stadt, weither der Grimm
des stolzen Monarchen gegon die Pfalz nichts angieng dieses
ganze entsetzliche Grsluel-Gemahlde ist hier nicht in der Absicht
aufgestellt worden, um den Nationalhafs gegen die Franzosen in
den Herzen des deutschen Lesers zu nähren. Lieber möchte es
in ewige Nacht gehüllt liegen, wenn es dies«? traurige, unsittliche
Wirkung thun sollte! Möchte en hingegen den lebhaftesten Ab-
scheu, den stärksten bis zur That steigenden Hafs gegen die Quelle
jener die Menschheit entehrenden Auftritte erregen ! Diese war
Digitized by Google
107
nähmlieh keine andere, als — der Despotismus. Die Franzosen
der daroahligen Zeit waren gewohnt, die Befehle ihres Königs als
unwidersprechliche Gesetze anzusehen, und ihm einen blinden Ge-
horsam zu leisten. In seinem Beyfall setzten sie die höchste Ehre,
ihren Abgott. Beym Kriegsstand insbesondere war die höchste
Tugend, ~ nicht Aufopferung fürs Vaterland, Bondem für den
Monarchen. Grobe Laster und Verbrechen wurden kaum für so
schimpflich gehalten, als die geringste Abweichung von seinem
Willen und den Befehlen der von ihm gesetzten Obern. Civil-
Personen hätten sich gewifs nicht dazu brauchen lassen, die schönen
Städte und Dörfer der Pfalz in Brand zu stecken, ihre wehrlosen
Bewohner zu peinigen, Obst- und Weingärten zu verderben : aber
beym Militair unterdrückte die Gewohnheit des blinden Gehorsams
alle Zweifei an der Kechtmäfsigkeit der vom Throne gegebenen
Vorschriften . und die gewohnte Sklaveroy liefe den Gedanken,
dafs auch der Soldat Pflichten als Mensch und Christ hat , und
Gott noch mehr gehorchen muff», als seinen Obern, nicht auf-
kommen. Weil nun der Unmensch Louvois im Nahmen seines
Herrn gebieten lief»: senget, brennt und mordet! so sengten,
brennten und mordeten Officiere und Gemeine, auch wider ihres
Herzens Neigung, und hielten es für schändlich und pflichtwidrig,
nicht zu sengen, zu brennen und zu morden, .letzt ist nun die
französische Nation anderes Sinnes. Sie zeigt den stärksten Hafs
gegen das Ungeheuer des Despotismus durch wirkliche Bestrebungen
und Thaten. Sie erkennet und behauptet laut, dafs die Rechte
der Menschheit noch heiliger sind, als die Pflichten gegen den
Staat, und setzt sich wirklich in Besitz dieser bisher unterdrückten
Rechte: und der Kriegesstand unterstützt den friedlichen Bürger
in diesem ädeln Bestreben, und weigert sich, die Waffen gegen
ihn zu brauchen. Es wäre daher sehr unbillig, die Schuld des
damahligen Geschlechts das gegenwärtige entgelten zu lassen.
Vielmehr verdient der größte Theil des jetzt lebenden französischen
Volkes . wegen des bey ihm erwachten . und zum Theil schon
ziemlich entwickelten Gefühls seiner Menschen und Bürger-Würde,
unsre ganze Hochachtung: und unsern Abscheu an jenen Grouel-
t baten des vorigen Jahrhunderts müssen wir blos durch thätigen
Eifer für die Aufrechthaltung des deutschen Vaterlandes bey seiner
Verfassung und deren Verbesserung beweisen ; da sie der will-
Digitized by Google
108
kührlichen Gewalt starke Schranken setzet, und ihren Bürgern gegen
solchen Despotismus und Sclavengeist. der die sonst gutmüthigen
Franzosen in Wüthrige verwandelte, ziemliche Sicherheit gewähret. *
Das zweite zuletzt von uns erwähnte Schriftstück ist ein
Manuscript, über welches das Ratsprotokoll vom 6. .Juni Fol-
gendes besagt: „Zwey Patres des hiesigen Augustiner-Konvents
als dennalige Lehme im hiesiger Katholischen lateinischen
Schuhle erstatten Einem Hoch Kdelen Rath für die ihren
Schüleren am vergangenen Lob- und Danckfest erwiesene
(iütigkeiten nicht nur mündlichen Danck, sondern überreichen
auch einen Aufsaty. derjenigen Danckrede, welche der zugleich
mit erschienene Schüler im Namen seiner gesamten Mitschüler?
vor Kinem versandeten HochEdelen Rath ablegen zu dürfen
gewünschet hatte." Der Abdruck dieser Ansprache, die viel-
leicht auch als Probe des (Gymnasiast endeutsch vor hundert
•Jahren einiges Interesse bietet, mag diese Darstellung he-
schliel'sen, da auch sie beweist, dafs trots Scheiblen der Heraus-
geber der „Deutschen Zeitung" ein Recht hatte zu sagen:
„Alle anwesende Fremde freuten sich innigst über die bey
diesem wahren Bürgerfeste bemerkten deutlichen Spuren von
allgemeiner Eintracht zwischen den verschiedenen Standen und
Hassen der Bewohner dieser Stadt" u. s. w. ')
Die auch kalligraphisch hübsch ausgeführte Adresse lautet :
Unterthaenige Danksagung an Einen Hoohweisen und
HochEdlen Magistrat der Freien Reichsstadt Speier
vom Katholischen Gymnasium.
HochEdler. Hochweiser Magistrat.
Hochgebietende Herrn !
Erlauben Sie dafs wir hier in einer Versammlung voll Ansehen
und Wichtigkeit ihre ernsten (Geschäfte zum ßästen des Staates,
•l An einer anderen Stelle sayl er: «Die V<u- und Nnchuiittue>
irehaltenen Predigten schienen alle vnni <«ei*t der Liehe einire^enen /u
m-vii: auch hei den Knilioliken. (kaum Kine aussen. mimen) welche
dieses Fest in allen Kirchen durch ein l'everliche* Hochamt verherrlichten"'
u. 8. w.
Digitized by Google
109
zum Wohl der Menschheit, auf wenige Augenblicke unierbrechen —
so mächtig wirket in uns das Dankes Gefühl und Begierde Ihnen
Hochgebietende Herrn! im Namen unseres ganzen Kollegiums zu
zeigen, welchen Anteil wir an der jüngstvollzogenen Feierlichkeit
nehmen.
Es ist unötig zu beschreiben, wie erhaben, und dem Zwecke
entsprechend diese Feierlichkeit war : aber welchen Seele erheben-
den Eindruck auf Jugend sie machte, können nur jene beschreiben,
die ihn selbst als Jünglinge empfanden.
Ja. edle Vater! ehrfurchtvoll standen wir und sahen den
feierlichen Zug - Ha! dachten wir — und staunten in ein voriges
Jahrhundert zurück — Ha ! Sie, die Edle, Sie feiern ihn. den Tag
billig — würdig feiern Sie ihn Heil Euch! ziehet hin! —
tief denkend standen wir noch, als plötzlich himmel auf fliegender
( iosang uns weckte — wir giengen hinein in den Tempel Gottes —
Herz und Stimme vereinigten wir mit wahren Gottesverehrern —
wie sahen Redner auftretten, die so ganz uiberzeügend von Dank-
schuldigkeit sprachen — Dank dir Jehova! rief der Prediger, und
unser Herz sprach: amen! — ohne ausschweifenden Lermen —
feierlich war alles.
Fremdlinge, Schwärmer, die hieher kamen ; blos wegen Frei-
heit. Zügellofsigkeit, die nur tolle Zusammenkünfte erwarteten,
waren freilich betrogen.
Nur der richtig, redlich denkende fand hier, was er wünschte
Toleranz. Menschen Bruderliebe — verschiedene Religionen
verbindet ungeheuchelte Freundschaft — Er ist rechtschaffen —
von welcher Religion er auch sei, er ist rechtschaffen — er ist
mein Freflnd, er ist mein Bruder - so spricht der Speirer und
so denket er: dies zeigten der erste und der zweite Freudentag
des hundertjährigen Gedächtnisses: war es nicht göttliches Ver-
gnügen in den Tempeln Gottes, und in anderen öffentlichen Ver-
sammlungen so ganz ein Herz und eine Seele zu sehen? 0 Speier!
eine der würdigsten deiner rheinischen Schwestern ! glücklich durch
Fortgang in Aufklärung — Toleranz, durch weifs dultende Obrigkeit —
Durch das gefühl. welches Toleranz in mir erwecket, gehe
ich fast vom Danke zum Lobe uiber :
Doch nein : dultende Güte ist es ja. für was wir danken
wollen — schon in der Frühe des zweiten festlichen Tages zeigte
Digitized by Google
110
uns ein Hochwewer Magistrat, so ganz ohne unsere Verdienste,
seine ausnehmende Güte — Auch unser Gymnasium wurde zur
Feierlichkeit auf den Nachmittag vorgeladen Ihr Freünde. ihr
Bruder, die mich hieher begleitet, ihr seid Zeügen, wie sehr unHere
Lehrer, wie sehr wir alle, diese Güte hochschätzten! Wir
erschienen, und mit welcher Freundlichkeit nahm man uns nicht
auf? Wir hörten Lehrer und junge Redner sprechen, die so
würdigen und wohlverdienten Heifall erhielten wir hörten es,
und nahmen innigsten Anteil
Diese Freude welche Sie, Hochgebietende Herren uns dadurch
verursachet, und die Herablassung, mit welcher Sie uns begegneten,
brachte in uns o vermag ich wohl den Herzens Ausdruck zu
erreichen ! brachte in uns das wärmste Dankgefühl hervor
•la stünden Ihnen Hochgebietende! unsere jugendlichen Herzen
offen . so sollten Sie sehen , wie der Dankbarkeit Flamme hoch-
lodemd Ihnen entgegenstiege das Andenken wird ewig eines
jeden Brust durchglühen.
Heil Wohlergehn — Seegen von obon
dem beglückten Speier
und Ihnen Hochgebietende!
seinen weisen und dultenden Vaetem.
Digitized by Google
111
V.
Urkunden
zur
mittelalterlichen Verfassungsgeschichte Speiers.
Von
Prof. Dr. Harster,
Konservator des historischen Vereines der Pfalx.
Dunk der Freigebigkeit unseres ausgezeichneten I Lands-
mannes, des Herrn Heinrich Hilgard. genannt Villard, in New -
York und Pank dem Fleil'se und der Sachkenntnis seines
Verwandten, des Herrn Gymnasialprofessors Dr. Alfred Hilgard
in Heidelberg besitzt Speier wenigstens für die ältere Zeit ein
lrrkundenbuch, wie es seiner fast 2000jährigen, mit den Ge-
schicken des deutscheu Reiches und Volkes unlösbar verknüpften
Geschichte würdig ist. Leider jedoch reicht dieses schone
Werk nur bis zum Jahr 1349. in welchem nach der von der
zünftigen Gemeinde erzwungenen Abdankung des bis dahin im
Besitze der Herrschaft gewesenen Patriziates und durch die
Aufrichtung eines reinen Zunftregimentes eine neue Epoche in
der Entwickelung unserer Stadt anbrach, welche erst mit ihrer
Losreifsung vom Reiche und dem Verlust ihrer Freiheit durch
die französische Revolution ihren Abschluß) erreichte. .Indes
brachte die unmittelbar auf jene Katastrophe folgende Zeit
noch manche innere Fiewegung und Veränderung, bis der da-
mals von den Zünften errungene Sieg dauernd gesichert erschien
und ihre Herrschaft jene festen, um nicht zu sagen starren
Formen annahm, in welchen sie bis zum Ende der Reichs-
Digitized by Google
112
standschaft verharrte, und welche nachhaltig auch durch die
Wirren von 1512—1516 nicht geändert wurden, wodurch die
zünftige Gemeinde gegen das aus ihrer eigenen Mitte hervor-
gegangene, aber allmählig druckend gewordene Stadtregiraent
sich erhob, allerdings nur um nachher in desto grolsere Ab-
hängigkeit von demselben zu versinken. Diese Stabilitüt in
den Verfassungsformen kann man für Speier im wesentlichen
als erreicht ansehen mit der Ratselsordnnng von 1440, welche
übrigens einen neuen Beleg dafür bietet, dafs, wie überall in
Natur und Menschenleben, so ganz besoudcrs in der Geschichte
der Staaten und Volker Stillstand Rückschritt bedeutet, und
dal's Zeiten, in denen kräftige Gegensätze nach Geltung oder
Herrschaft ringen, in kulturhistorischer Beziehung fruchtbarer
zu sein pflegen als solche, in welchen l'niformität und mit
derselben Trägheit und Energielosigkeit herrscht. Die KinV
Wickelung dieser in Speier wie in den andern alten Freistädten
autochthon entstandenen und für zahlreiche andere Gemein-
wesen typisch gewordenen Formen habe ich unter dem Titel
„Die Veränderungen des Zunftregimentes in Speier bis zum
Ausgang des Mittelalters" in der Zeitschrift für die Geschichte
des Oberrheins X. F. III. 4 Seite 447—500 zu schildern ver-
sucht und diese Darstellung in einem zweiten Aufsatze über
„Die letzten Veränderungen der reichsstädtischen ^Verfassung
Speicrs" ebendaselbst X. F. V, 4 Seite 443 — 473 bis zum Ende
der ganzen Institution durchgeführt. Die Tikunden aber, auf
welche die Schilderung namentlich der Werdezeit der zünftigen
Kegiraentsverfassung sich gründet, und welche ich im Folgenden
mitzuteilen beabsichtige, reden auch für sich ;allein eine so
deutliche Sprache, dafs nicht blofs der Geschichtsforscher sondern
jeder, der tiefallen findet an der Beschäftigung mit der Ver-
gangenheit seiner engeren oder weiteren Heimat, im stände
sein dürfte aus der Lektüre derselben ein klares Mild jener
Zeit und der sie beherrschenden Strömungen zu gewinnen.
Digitized by Google
113
1350. L
Statut, uonath aus jeder Zunft vier zur Ratswahl iw-
t/esrhlat/en uwt kein Bürt/tr. welcher ein bischöfliches Amt
bfhleiilrt, innerhalb th-r nächsten fünf Jahre in tlrn Rat- yegoym
werth ' n solle.
Pergament-Original (Urk. 284) mit anhängender» Stadt-
flieget in ztrei hinxichtJich der Orthographie etwa* «xm einander
abweichenden Exemplaren. — Abgedruckt bei Bau, Regiment*-
Yerfasnmg d. freien Xeichsstadt Speier (Speier 1H4Ö) IL Abt.
S. 33 ff.
Wir der rat zuo Spin? bekennen uns offenlichen an disem
gegeuwertigen briefe unde dunt kunt allen den, die in iemer sehent
oder hoerent lesen . . daz wir durch ansihtige notdurft und kuent-
lichen nutz unserre stetde zuo Spire und aller unserre bürgere und
ouch durch ewige eimuotikeit und einhellikeit beide, armer unde
lieber hie zuo Spiro, dise hienach geschriben gesetzede gebotden
unde gemäht hahent und haut sie gelobet uf den eyt ewiclichen
stete unde vesto zuo haltenne unverbritochenlichen für uns und alle
unsere nachkomen . . zuom ersten umbe einen rat, da von biz her
vil inisselielle und zweiunge in unserre stat gewest ist, wie man
den ierlichen hie zuo Spire kiesen, welen und setzen sol uf den
zwoelften tag zuo winahten, hau wir uberkoinen alsus, daz ein
iegelich zunft hie zuo Spire ye iars. so ein rat uzgen sol, viere
ufser irre zuenfte kyesen sol uf den eyt, die sie dunket die besten,
fridelichsten und nuetzlichsten der stat, den burgern gemeinlichen
hie zuo Spire unde ouch dem lande, und sol die selben viere dem
rate furbringen und entwurten. unde ufser den selben viern sol
der uzgende rat zwene kiesen unde welen uf ir oyde in den rat.
die daz iar von irre zunfte wegen in dem rate sitzen und sin
sollent, unde wanne daz iar uzkoemet, so sollent die selben zwene
in den nehesten zwein iam darnach keinen rat me besitzen, noch
darzuo gekorn. noch geweit werden in aller der malse, als ez biz
her komen ist. Wanne wir nu kuntlichen sehent unde merkent.
duz da von, daz etzeliche unsere bürgere, die ampte oder leheu
in unsere stat gehabet hant. und die selben in den rut geruoft und
geheischet wuerdent. groz schade und unnutz uns an unsere stetde
friheiten. rehten und gewonheiten komen und uf gestanden ist und
(»uch fuerbaz da von komen und ufsten moehte: daz daz fuerbaz
Digitized by Google
114
me fursehen und furkomen werde, so han wir mit gemein»» rate
durch geraein friden unde alle?, guot, als unscrn eyden wol zymet.
wanne wir der stetde nutz . friden und ere gesworn hunt zuo
bewarn, als verre wir kuennent und moegent. von dez vorgeschrihen
artikels wegen daz ernstlichen ucberkomeu, gesetzet und gehotden
unde setzen unde gebieten an disem briefe under allen unsern
bürgern, als daz voraiales eins teiles ouch gehotden und gesetzet
ist : daz dehein zunft hie zuo Spire deheinen under in zun den
vorgenannten vieren, die man ye iares dem rate dar geben und
entwurten sol. als da vorgeschrihen stet , neme oder kiese, der
dehein ampt in unserre stat habe, ez sy mitnnmen camerer. schult-
heifse, voget. munfsemeister oder zocllerampt. noch ouch die. die
dehein ander ampt oder lehen von dem bischovc oder dem stifte
hie zuo .Spire habent. wer die sint, noch dehein ander unser bürgere,
die teil oder gemein an den vorgeschrihen ampten haut, daz zuo
irme nutze treffe hemlicben oder offenliehen in deheine wise.
Unde sollent ouch sie. die selben amptlute oder die. die teyl oder
gemein daran hant. wer die sint. nach dem daz sie oder ir einre,
wolher der ist. sin ampt. sin lehen und sinen nutz ufgeben und den
stap hingeleit hat, wanne daz gcschiht. in den nebesten fünf iaren
darnach in den rat nit geben, gekorn, noch geweit werden, muh
keinen rat in den selben fünf iaren besitzen, noch in keins rates
heimlichkeit da zwuscben geruoft. noch geeischen werden von ieman
in dem rate oder uzwendig dez rates ane allen argenliste. Unde
wer ez, daz deheinre. der der vorgenannten ampte etzliches hetdc.
oder lehen. oder der teil oder gemein dar an hetde. keinreleye
ge verde dar inne tribc nach den reden, als da Vorbescheiden ist.
hemlicben oder offenliehen, wo man daz befände, unde wirt er dez
beretd mit drin erbern bürgeren, als ein ereht ist. der sol darnach
meinevdiir und erloz sin und niemer in kevnen rat me geweit mu h
geruoft werden in deheine wise, er enschlahc sich denne dez mit
sime eyde, obe man in niht bereden mag. als vorgeschrihen stet,
(ieschehe ouch, daz deheine zunft hie zuo Spire. sunder oder samet.
oder ieman under in wider dirre vorgeschrihen dinge und st necke
deheins dun und wider sten wolte, der oder dem sollen wir. der
rat zuo Spire. der dnnne ist. und die andern zunfte gemeinlichen
mit uns einmueteclicben und vesteclichen wider sten uf unsere
eyde als lange, biz daz widersten unde die ungehorsamkeyt und
Digitized by Google
115
ouch die widerwertikeyt ahegetan und hingeleit wird gar undo
gantz. als ouch der brief benaget, der mit der dritzehen zunfte
ingesigelen besigelt ist. Unde daz dise vorgeschriben stucke beide,
sunder und samet, ewiclichen bi uns und allen unsern nachkuine.n
stete und veste unverbruechenliehen by unsern eyden gehalten
werdent. so han wir unserre stetde ingesigel gehenket an disen
brief. der wart geben, do man zalte nacli Cristus geburte drutzehen
hundert iar und nun und fünfzig iar an dem nehesten samestage
vor sante Johans tag Bapisten.1)
1370. 2.
Vidimna der geistlichen. Richter, die Rataentseteunfj und
Verlxmnung Rudolf* von OffenJmrg wegen angestifteter bürger-
lich e^- Zwietracht betreffend.
Verymnent-Oriyinul (Utk. .?.'*■>> mit teilweise erlmlteva»
Siegel den geistliche» Berichtes.
[n nomine domini amen . . Judiees eurie Spirensis recognos-
(imus et ad universorum notitiam volumus pervenire, quod eoram
nobis, Jacobo de Moguntia. notario nostro iurato et testibus in-
frascriptis eonstituti personaliter honorabiles viri Johannes de Wilsen,
magister civium, Conradus T)yel, Petrus Sehurheymer et Conradiis
('lingelhard, eonsulos civitatis Spirensis . et suo, consulum neenon
universorum civium Spirensium nomine nobis supplicarunt ac peti-
verunt, quatenus literas originales infrascriptas sigillo magno, vero
et integre civitatis Spirensis sigillatas, quas de loco ad locum
propter lesionem et amissionem, de quibus timerent, secure non
auderent portare et ad portandum committere. de verbo ad verbum
examinaremus , legeremus et per notarium infrascriptum fidel it er
transcribi, transsumi et in publicam formam redigi mandaremus.
*) Eine Erneuerung dieses Statutes vom Freitag nach Skf. Karharinen-
tag des Jahres 1378 (Trk. 300) enthält nur unwesentliche redaktionelle
Änderungen, abgesehen von dem obigen Passus, Seite 114. Zeile 8 bis 24,
welcher hier tblgenderoiafsen lautet: daz deheine ratman. der ietzünt in
den rat genommen ist oder flirbafser daryu genommen wirt, nit sy camerer.
scbültheifs, vnget. münl'sniehuer oder zöller. oder teyle oder gemeint*, duz
zii sinein nütze treffe, tttfenlicheii oder heimlichen habe an den ampteii oder
ir deheime, vnde daz er nit rat oder helffe gebe yeman zii koinmene wider
dise satzünge, oder die zü brechene in deheine wise. vnd daz er deheiiiu
dirre umpte an sich neme. er habe daune seinen rat vorntfcebeti vnd sy
elle» lichen dar von gangen ane alle geverde.
Digitized by Google
116
quas q indem literas nos in praesentia notarii nostri et testium
infrascriptorum recepimus easque ad siipplicacionem et j>etieionein
ipsorum examinavimus, legimus, autenticavimus ipsasque n<»n abolitas.
non «ancellatas nec in aliqua sui parte suspectas inventas de verbo
ad verbum ipsum .Tacobum notarium nostrum iuratum fideliter trans-
sumi. autenticari et in puhlicam redigi formam feeimus et sihi
mandavimus. Quarum tonor sequitur in hec verba . . Wir. die
burgeremeinstere und der rat zue Spins bekennent offenlich«'ii und««
dun kunt allen den, die diesen brieff iemer sehent oder bereut
lesen, da« eyn burger in unsere »tat gesessen was, der heilset
Kudolff von Offenburg, den wir unde aller inengelicb in unsere
stad, phaffen unde leihen, riehe unde arme, nianig lar bitz hei für
eynen erbern, biederben man gehabet haut unde ierne zuht und er«'
erbotden haut, unde wantden alle, er were eyn friedelich, ersam
man. dar ane wir leider vaste unde sere betrogen syn geweist,
wand wir bitz her von ieme nit andirs vernommen noch verhöret
hetden. Des quament uff den neuesten saml'stag nach saute
Margarethen tag in deme vordem iure, das zue neueste für unde
vergangen ist . vor uns in unsirn rat etswie viele erben- manne
in unsirn rat von der gemeinde wogen gemeinlichen in unsere
stad und ongeten unde elageten uns von deine vorgenannten
Rudolffe etwie viele undelieher stin ke, die er begangen unde getrieben
hetde heymelichen in unsere stad. die gar undelichen unde übel
lutdent. unde sundirlichen . wie das er. beyde by nahte unde by
tage, vcrretscherve unde hinderclaffen under erbern luten alse
heymelichen und verburgelichen getrieben und geworben hetde
unde eyne partye weder die andir verlogen unde verratden hetde
unde hie igwedirsite mit lugelichen werten uff enander gehetzet
und gereitzet hetde so vaste und so sere. daz keyn erber man
dem andirn gloubeu odir getruwen mohte unde sieh iegelieher
vor deine andern hutde. eyn bruder vor deine andern, eyn frund
vor deine andirn. unde keyn erber man zu denn' andirn gen enteiste
unde iedermaii den andern argwenig hetde. da von unsere stad
va*te sehade unde unnütz vfgestanden ist. daz wir alrerst leider
wob- kuntiiehen mit herlicluT gezuguilse erfunden und erfarn hahent.
Wand als«* die hosheyt und solide* grol's untad niht langer w»*ren
sal. so brielu't si ufs . und h<*t«le uns got selber bitz her niht
behüt, *o xilit- nielir uns in unser»' sta«l grol's uhel. mort und«*
Digitized by Google
117
meyn uff erstanden syn. Unde da wir die unde and irre sache etswio
viele, die wir alle nilit erzclen noch geschribent mogent. ver-
hörten und sie in der warheid befunden, da ineynten wir, alse
unsirn eyden und eren wole zymet. grol'sen schaden vorkummen
unde vorsehen und besanten yen unde verhörten syne entwurte zu
allen stucken, der man yen anzech. Unde da wir die clage in
«ler warheid und syne entwurte in der im warheid befunden und
schöpften yeme dar umbe eyn pene mit der miltikeyt und in der
bescheidenheit. wand wir syn alter anesahent, unde sprachen alle
Herne v n liehen in unsirm ratde mit rehtem uberkummen eynhelli-
elichen durch frieden und gemach unsere bürgere, daz er furbafs
keyn mundeman des lantfrieden \Ton unsirn wegen sol syn, noch keynen
rat by uns besitzen, noch keynrley ampt in unsere stad haben sol,
und solte er ouch unsere stad iar und tag rumen ane gnade und dar
nach uft des ratdes gnade, das er ouch liplichen mit ufgehebten henden
zu den heiligen geswom hat zu halten dorch daz. daz wir soliches
werresals undirenander furbafs me und siner untede von ieme entladen
weren. Also hant wir hit beratdem mutde und urteil in unserm ratde
mit yeme gefarn. unde da er von unserrer stad also verwiset und
vertoylet wart, da enboet er uns dar nach allo tago mit herren.
rittorn . unsirn ingesessen burgern und andim erbern luten vil in
unsere stad. wie daz er die zunfte an deme merren teil by uns
an yein« hetde , unde daz er schaffen wolte, das wir uns undire-
nander ermorden und erslagen musten, und daz er etsliche unserrer
bürgere in unsere stad vierteilen wolte, dar umb wir iemo dar nach
unsere stad mit urteil in unserm rate einhelliclichen ewiclichen
verbot den und yn der also verteylet und verschriben hant. Her
umbe hiton mengelichen und sundirlichen alle die. die diesen brioff
iemer sehent oder hoerent lesen, saget der vorgenannte Rudolf!
odir iemand andirs von sinen wegen, das mit ieme andirs gefarn
sye. danne alse an diesem brieve gesehriben ist. daz man uns
gloube und dar uff verentwurte mit der warheit. Unde des zue
unrein Urkunde, so hant wir unsere stete grofs ingesiegel gehenket
an dienen brieff, der geben wart, da man zalte von gotdes gebuerte
drutzehon hundert und siebentzig iar an deine nehoston dunrstage
tur sante finden tage des heiligen aptes. In cuius rei testimonium
praesentes literas scribi et per Jacobum de Moguntia. notarium
publicum ac nost rum scribam iura tum supra et infra scriptum publicari
Digitized by Google
118
mandavimu« et nostri cur(iae) sigilli fecimuH apponsiono rohorari.
Datum et actum in civitate Spirensi in ambitu ecclesie ruaiori«
Spirensi« sub anno a nativitate domini millesimo treeente«imo
septuagesimo. indictione octava. die XXI. mensis decembris, hora
tertia seu quasi eiusdem diei. pontiticatu6 sanctissimi in Christo
patris et domini nostri, domini Urbani. divina prudentia papae
quinti, anno nono. pluribus honorabilibus et discretis viris, doininis
<tipbone de Wingarthen. canonico. Conrado Gruninger. Nicola» de
Randeckc, prebendariis ecclesie Spirensis maiori« praedictae. Wem-
hero Sydenswantz, Johanne Scheffer et Nicoiao Lostad, civibus
Spirensibus, testibus ad praemissa voeatis. petitis et rogati*.
Et ego Jacobus, natu» Jacobi de Moguntia, clericus Magun-
tinus, publicus imperiali auetoritate et honorabilium virorum domi-
norum iudicum curie Spirensis praedictorum iuratus notarius: quia
praedictis supplicacioni , peticioni . literarum originalium visioni.
lecture. examinacioni et singuli» aliis praescripti«. dum sie coram
praofatis domini« iudieibus et per eos herent et agerentur anno,
indictione. die, hora diei. pontiheatu et loco. qtiibus «upra. una
cum supranotatis testibu« praesens interfui eaque ut «ic nVri vidi
et audivi et oa de mandato et auetoritate dominorum iudicum
praedictorum publicavi et in haue publicam formam redegi faitaque
collatione cum originalihus literis ipsas concordantes inveni signoque
meo solito et consweto una cum appensione sigilli curie dominorum
iudicum praedictorum signavi rogatu« in testimonium omnium prac-
missorum et requisitu».
1373. 3.
Statut, a ie tfcffcn diejenigen liän/er rt-rfulmn aerdeii
sollt: aelehe sich aas der Stadt beliehen, um andere Fhhyer m
beleidigen, desgleichen gegen diejenigen . uelche sidefun aas-
tretenden Bürgern Hilfe leinten and sie beherbergen.
Perynairnt-Oriffhuil { Ut k. X'JiO "dt nmjrhihujtrw Stadtxii fft /.
Wir. die buergermeistere unde der rat gemeinlichen der «tat
zü Spiro, verieboii unde bekennen uns offenlichen an disem briete
und dün kunt allen den. die in ionier «ehent oder hörent lesen,
daz wir anego«chon und genierket haben grof«cn kuntlicheu schaden
und unnuotz, der uns. unserrer «tat und unsern btirgeni gemein-
119
liehen <la von komen und üffherstanden ist und fürbaz mere da
von kümon und üffhersten mag, daz etzliche unsere bürgere, so
si«< für unserre stetde gerihte oder für unserm rat in unserre «tat
zu Hchaifen hant und nie bedüncket. daz in daz reht und unsers
rates urteile nit bequemelichen sy in unserre stat zü neraen nach
unserre stetde fryheiden. rehten und güten gewonheiden : so farent
sie von unserre stat und werdent in andern stetden bürgere, da
von unserre «tat und unsern bürgern zweyünge und mifshellunge
biz her üffgestanden ist unde unserre stetde fryheit. reht unde
güt gewonheit gekrenket unde geswechet werdent. Daz diz für-
baz rnere fürsehen und fürkomen werde, daz ez nit mere geschehe,
so Wüllen wir dürch gemeinen frieden unde ewige einhellikeyt aller
unserrer bürgere daz ernstlichen bewarn, als unsera eyden wol
anostat, wanne wir unserrer stetde ere unde nütz geswom han
zü werben in allen sachen. als verre wir künnen unde mögen,
und haben gesetzet, geboten und gemachet, setzen, gebieten unde
machen an disem briefe, daz von uns unde allen unsern nachkomen
in dem rat. von allen unsern bürgern ewiclichen stete und veste
unde unverbröchenlichen sol gehalten werden also : Welcher unserre
bürgere fürbaz mere von unserre stat vert und anderswo bürger
wirt in der mafsc. daz er unser stat oder unsere bürgere an iren
friheiden. rehten. gerihte. brieten, hantvesten unde güten gewon-
heiden. die wir biz her hraht hant. leidiget, enget, hindert oder
irret, oder der unserrer bürgere güt ane gerihte und mit eygener
gewalt itff" dem lande ane griffet und nit reht von unsern bürgern
in unserre stat nemen wil. daz die oder der, wer die sint. oder
wer der ist. unde dar zü alle die. die in herzuo geraten unde
beholfl'eii sint . unser stat ewiclichen rümen sollen und süllent
uiemer mere in unserre stat zü 8pire sefsehaft noch wonhaft werden
als lang»«, als sie gelebent. ane alle geverde. Wer ez aber, daz ir
etzlichor her über darnach wider in unser stat queme. wer den
hüset oder hovet uober naht, der git alle naht zü pene zehen
jdiünt heller an unserre stetde büwe. unde begriffet man in, man
sol in haben unde ane griffen unde von vme richten als von oinem
untedigem manne ane alle Widerrede. I>ise vorgeschriben gesetze
globen wir für uns unde alle unsere nachkomen in dem rate un-
verbröchenlichen stete unde veste zü halten als lange, biz sie ein
rat alM- duot mit lütender glocken uff dem hove, ändert, minret
Digitized by Google
120
oder ineret ane aller schlaht geverde. (Jnde dez /.un urkflnde m>
han wir unserre atetde ingesigel gehencket an diesem brieff, der
geben wart, do man zalte von gotes gebürte druetzehen hündcrt diit
: < undc sybentzig iare an sant katherinen abent, der heiligen iüngvrowen.
1375. 4.
Erneuerung und Erweiterung des Statuts vom Jahre IHüU
iiln;)' die Waid und Besetzung des Rates. 1 )
Perytiment-Original ( llrk. 304) mit icohUrfuilteru-m yi uHHnn
Stadtsieyel. — Altgedr%tckt tri Bau a. a. O. Sritr :U f.
Wir han ouch gemerket, daz da von daz biz her etzliche
personen under uns bürgern, die zuo dem rate nit gesworn hetdent.
etzwanne von eischunge dez rate», etzwanne ungeheischen giengen
in den rat Hetzen, urteile mit den ratherren zuo Kpreehenne. da
von etwaz argwaiiH unter den luten und der gemeinde gewesen
ist, daz die, die die machen oder die urteil von dem rate an-
giengent, von den weihen pereonen gehindert oder gefordert wurdent.
Daz nu furbaz solich argwan under unsern burgoni vermittelt und
hingeleit werde, und auch wand nieman ueber lip. ere und guot
urteil sprechen sol danne der, der von rehtes wegen darzuo ge-
sworn hat: dar umbe ho Hetzen und verbieten wir vesticlichen.
daz furbaz me nieman ander» in unsern rat zuo Spire wten oder
gen Hol, urteil zuo »prechenne oder dez rate» machen uz zuo richtenne
danne alleine die ratlute, die offenlichen de« iares in den rat ge-
sworn haut. Wer ez aber sache, daz die nelben gesworn ratlute
etzwanne mo rate» bedurften in unsere stetde Sachen, m> moegen
sie. wanne und wie docke sie wollent. den uzgegangen rate vor
in oder dem dritten rate, weders sie wollent. iegelichen wunder-
lichen oder in beden gemeinlichen zuo in besenden und bemofen
und sie bi in behalten, wie lange und wie decke sie dez notdürftig
sint, mit solichen Vorworten, weihen rat sie also beruoffent und
besenden wollent. den selben personen allen, burgenneistern und
ratluten. dez selben rates nollent sie hei Isen gebieten und keinen
underwegen lazzen , die danne lebent . nit ein teil sunder . ane
geverde. Ouch han wir gepmofet. daz da von. daz die rete biz
') Iiis zu dem Sutzr : 1'nd«' «luz di«*- vuiyorhrHs-n ^tiwki1 «•!•■. ^h-ii li-
lautend mit dem Stutut von 1359.
Digitized by Google
121
Iut litzlich«! personen. die doch erbere zunftlute und gesessen bürgere
hie warent, umbe etwaz uobergriffes. worto oder werke, domit sie
hezigen warent, unverentwurter dinge viengen und sie als unvertige
lute tuernten. do von vil grollen, hasse* und nides under dem
volke in unsere stat uferstanden sint. Wände wir nu in allen
dingen daz fridelichestes und daz bescheidenlichestes under unsern
bürgern furwenden und furkern sollen, als verre wir kunnen o<ler
nioegen. do von so wollen wir nit. daz man deheinen burger. der
ein gesessen zunftman hie ist. umbe debeine sacbe. der man in
anzihen mag, unverentwurter dinge angriffen, vahen. turnen oder
bluechen solle, er werde danne vorbin ueberwonden. als hienach
bescheiden ist. daz ist also: Ist der antzig oder die sache . daz
ez für die mantrihtere beeret nach dez mantgerihtes buoebes sage,
so sollen ez die mantrihtere, die danne sint. rihten. als sie darzuo
gesworn haut; ist der antzig aber von werte oder von geselle-
»chofte wegen oder von andern Sachen, die daz mantgerihte nit
antreffent, so sol der rat, der danne ist, so in die sache furkommet.
den oder die, wer «He sint, die bezigen werdent. für sich heischen
und besenden und die sache in furlegen und sich daruf lazzen
verentwurten. Ist danne die sache swere und treflich gein dem
rate oder gein der gemeinde, so sol der rat den Zunftmeistern
gemeinlichen zuosnmen gebieten und in die sache furlegen: als
darnach als sich danne der oder die. die daz anget. danne dez
anzieges verentwurtet vor «lein rate und für den Zunftmeistern,
darnach sollent danne der rat sunder und die zunftmeistere sunder
die sache handeln, daz sie truwen. daz «len gienen kein unreht.
ubergrif oder kein nidig ungelimph geschehe und der stat ir ere
ouch behalten und fursehen werde. Uude darumbe so erlouben
wir ouch mit vollem gewalte, daz die zunftmeistere hie zuo Spiro,
wanne sie wollent. umbe der stetde ere und notdorfet willen zuo-
samen mogent gen. wo sie hin wollent. als daz von altherkomen
und hie vor gowonheit hie gewesen ist. ane gevenle. Unde wann««
wir, der rat zuo Spin-, diso vorgeschriben stücke eins teih-s er-
nuwet un<l eins teiles von nuwem mit rate, wifsen und willen aller
unsere zunftmeistere und zunfte gemeinlichen, beretenlichen durch
friden. ere und gemaches willen aller der. die nu hie sint und
hernach komment. gesetzet, gemäht und geordent hau. so wollen
ouch wir, daz sie von uns und allen unsern burgern und nach-
Digitized by Google
122
komcn uf die eyde. die der rat der gemeinde und die gemeinde
hinwiderumbe alle iar dem rate swerent, unverbruchenlichcn ewic-
lichen gehalten werdent stete und veste ane alle Widerrede ein«
iegelichen und ane allerhande gevorde. Wir han euch dise vor-
geKchriben ding alle an briete heifson beschriben und die selben
l>riefe mit unsere atotde grofsem ingesige) besigeln und ieder zunfte
hie zuo Spire durch gezugenisse und gedehtnisse der selben dinge
aller einen besigelten brief gegeben. Daz geschach, do man zalte
von gotes geburte drutzehen hundert sybentzig und funfe iare uf
<~ den nehesten samestag nach sante Jacobes tage dez heiligen
zwolfbotden.
1375. 5.
ilündnis Rudolfs von Offtmbuty mit Heinrich ron ImiuUiu
und U anderen Speiercr Jiün/im und ihren Frmndcn und
Anhdnf/trn.
I'ergawrnt-Original Unk. HÖH) mit anhängendem Siegel
Etigelmtn» unter den (iadrnun altt Bürgen des Vertrage» und
tsiltrew erhaltene») Siegel den giintliehen Gerichtes.
Wir. die geistlichen richtere dez hoves zuo Spire. veriehen
und bekennen uns offenliehen au disem briete unde dun kunt allen
den. die disen brief iemer .sehent oder horetit lesen, daz für uns
(|iiam offenliehen in gerilltes wise der erber man. Kuodolf von Offen -
bürg, der veriach und erkante, vergiht und erkennet an disem
briofe . daz er für dirre veriehunge. als dirre brief geben ist.
keinem burger zuo Spire vorhin verbunden sy deheiner globede.
die wider dise erbere lute sy. mit namen : Heinrich von Landoiiwe.
Kberhart zum laube. Wernher von Kirwilre. Claus Rosenbuosche.
Hans zuom fluegel. Dietmar Hernhoch. Ulrich, sinen bruoder. Cleysel
von Buohel. Claus Zutdel . Hrehtel Wergmeistcr . Heile Ulrich.
Hennel Spangel. Coentzcl zum Koseboume. bürgere zuo Spin«, und
euch alle ire gesellen und f runde von <ler gemeinde wegen hie zuo
Spire an dretten und gen moegeu. in deheine wise, und daz er
in und irn frunden und gesellen . die an hie hauptent von der
gemeinde wegen hie zuo Spire. *ol alle wegen und als lange, als
er gelebet, getruwclieheii bistendig und beholfen sin und von irme
rate und heimelichkeit niemer aptrunnig werden ane alle geverde.
123
unde daz er oueh keinen burger noch nieman anders hie zuo Spire
furbaz nie als lange, als er gelebet, vertriben oder verwisen sol
von der stat von Spire denne mit der vorgenannten personell und
irre gesellen und frunde willen, wissen und gantzom rate, unde
daz er euch nieman von deheime ampte und der stetde dinst zuo
Spire verwisen. stofsen und entsetzen sol oueh als lange . als er
gelebet, denne euch mit der vorgenannten personell und irre gesellen
und frunden von der gemeinde wegen willen, wifsen und gantzer
verhengnisse ane aller slahte geverde. Und wo er wider die vor-
geschritten stucke, sunder oder saniet. dete und sie nit stete en-
hilte in aller der mafse, als da vorgeschriben stet, daz man in
dez bewisen moehte mit den obegenannten personell oder int
frunden und gesellen also, daz man gesprechen mohte, daz er dez
wol bewiset were . daz danne zue stunt daniach alle sine guot.
die der vorgenannte Hudulf hat in der stat zuo Spire und in der
stetde marke, sie sin ligende oder fanule, wie die guot genant
oder geheifsen sint. den vorgenannten personen, irn gesellen und
frunden sollent eigenliehen vervallen sin. daz sie mit den selben
guoten allen sollent darnach dun und lazzen als mit im eigenlichen
guoten ane alle Widerrede dez vorgenannten Ruodolfes. sinre erben
und eins iegeliehen ane alle geverde. Der vorgenannte Kuodolf
hat euch geswoni einen liplichen eit zuo den heiligen . die vor-
geschriben ding alle, sunder und samet. in aller der mafse, als
da vorgeschriben stet, getruwelichen und unverbruchenlichen stetde
und veste zuo halten und niemer da wider zuo tuonde noch
schaffen getan werden mit gerihte. geistlichem oder weltlichem,
oder ane gerihte in deheine wise ane aller slahte geverde. Und
zuo merrer Sicherheit *<> hat Engelman ander den gademen. euch
ein burger zu« Spire für uns veriehen und gelobet uf sinen eyt
für den vorgenannten Ruodolfen. daz er allez daz. daz an disem
briete geschriben stet, solle getruwelichen stete und veste halten
unverbruchenlichen ane alle geverde. Unde der vorgeschriben
dinge zuo warem Urkunde, st» hau wir tinsers gerilltes ingesigel
zuo dez vorgenannten Kngelinannes ingesigel gehenket an disen
brief- Unde ich. Engelman. der Engelfriden seligen sun. bürget
zuo Spire. veriehe offenlichen an disem briete, daz ich für den
vorgenannten Ruodolfen versprochen hau in aller der mafse. als
da vorgeschriben stet. Unde dez zuo Urkunde so han ich min
Digitized by Google
124
eigen ingesigel zuo der geistlichen rihtere dez hoves zuo Spire
ingesigel. vor den ich mich der vorgeschriben dinge veriehen hau.
ouch gehenket an disen briet", der geben wart, do man zalte von
gute» geburte drutzehen hundert und fünf« und sybentaig iare an
unser vrouwen abend«?, als sie geborn wart.
1375. 6.
RuchtutHf, zwischen dem Itatr und der Minier schüft ton
üpi'ier und acht namentlich ijenannten Empörern anffjerichtet
durch die Ahyesamlten der Städte Mainz und Worms.
I*rrguinent - Original (lrrk. 'Ut2l mit der Aufschrift:
..l'rphed etlicher. so an dem Sererinsaufruhr(!) teil genommen
und der Stadt verwiesen worden. " Von den 12 angehängten
Siegeln ist eine« altgefa/len. ein zweites stark Isschädigt. die
übrigen im wesentlichen nneertetzt.
Wir. die geistlichen rihtere unsers herren. dez biscliofes zun
Spire. veriehen unde bekennet) uns ottenlichen an disem briefe unde
dun kunt allen den. die in iemer sehent oder horent lesen, daz
fur uns quament otfenlichen in gerilltes wise Kngclman under den
gademen, der Engelfriden seligen suon. Kberhart zuom loube. Wernher
von Kirwilre. Dietmar Bernhoch. Clrich Bernhoch, sin bruder.
(Maus Zutdel. Heile l'lrich von Dvdensheim und Brehtel Werg-
meister, bürgere zuo Spire. die veriahen und erkanten alle mit-
enander willeclichen. wifseutlichen und unb«>twungelichen. veriehent
und erkenuent also an disem briefe. daz sie an den erbern. wisen
Inten, den burgermeistem und dem rate der stat zuo Spire und
gegen in grofslichen und swerlichen missetan haben und meineidig
und erloz worden sint. dar umhe. daz sie dem rate nit gehorsam
sint gewesen . dem sie gesworn haut . gehorsam zuo sin ane
Widerrede zuo allen sinen gehotden als andere ir mitburger. den
rat dez iars. die wile er gesessen ist. sie decke und zuo maniger
zit uherlouffen haut, benötiget und getrungen . daz sie in geben
muosten in im gewalt iie reeheribuchere . ir ahtbuch . ir slufsel
zuo allen porten und sus die slüTscl zu«' der stetde heimcliclikeit
und zun inie gelte und briefe. die sunderlicheu nieman anders
haben sol dann«- alleine die burgermeistere. unde daz sie darzuo
eliter unde seineliche Inte, die der stat vor langen ziten verwiset
sint umbe ir missetat . wider in die stat braht und gefuort haut
125
wider dez rates urteil . sprechen und willen . unde daz sie die
seihen personen . die sie also in die stat braht hant . zuo in
mit besunderre gloubede und eyden, die wider den rat hie zuo
Spire gewesen sint. verbunden und verstricket haben . und daz
sie darzuo in dein rate hie zuo Spire gewonlichen gesessen sint,
so man der stetde sachen und notdorft gehandelt habe, wider dez
rates willen, und ouch daz sie gesessen lute hie zuo Spire in der
stat gefangen haben unde geturnet wider dez rates willen, unde
daz sie mit diesen vorgeschriben dingen und ouch nianigen andern
sachen, die sie wider die vorgenannten burgermeistere und rat der
stat zuo Spire in manigerhande wise begangen hant. missetan und
ueberfam haben t. als sie daz allez offenlichen veriehen und erkant
hant. Unde veriehent ouch. daz sie unde ir iegelicher sunderlichen
umbe die vorgeschriben ir missedete gerne liden und tragen wollen
willeclichen. daz in der rat zuo Spire dar umbe zuo pene uf ge-
setzet und beschopphet hat. duz ist mit namen. daz sie die stat
zuo Spire und den burgfriden ewicliehen rinnen sollent, als hienacli
geschriben stet : zum ersten Kngelman und Wernher von Kirwilre.
die sollent meinen über Hin sehs mile weges von der stat von
Spire. Dietmar Hernhoch unde Eberhart zuom loube, die sollent
riiumen daz laut uf utf dihssit Rines ouch sehs mile weges von
der stat von Spire. Ulrich Uernhoch sol ruomen daz lant abe sehs
mile weges von der stat von Spire. Heile Ulrich, der sol ruomen
in daz wosterrieh drie mile weges hinder der Nuwenstat. Claus
Zutdel und Brehtel Wergmeister, die sollent ouch ruemen lieber
Rin sehs mile weges von der stat von Spire, und darzue sol ir
iegelicher geben und bezalen den vorgenannten burgermeistern und
dem rate so vil geltes, als im ufgesetzet ist zuo geben für daz
halbe teil aller siner guotere. als sie daz ouch dem rate verbürget
und verwisset hant. als sie sprechent. Ouch hant sie alle und
ir iegelicher besunder sich veriehen unde erkant, daz sie furbaz
nie also lange, als sie gelebent, deheinen burger von der stat von
Spire, noch nieman anders von der vorgeschriben sache und dinge
wegen oder unser eytgenofsen von Mentze und von Wormez
bürgere niomer sollen gearegen, geleidigen, noetigen oder betruoben
in keine wise mit Worten oder mit werken, noch schaffen getan
werden mit gerillte, geistlichem oder weltlichem, oder ane gerillte
heimlichen oder offenlichen sunder ane allen argenlist und geverde.
Digitized by Google
126
TTnde hant «ich oueh willeeliehen und wissentlichen darzuo verbunden,
werez, duz nie, sunder oder samenthaft. her wider deten und den
rat und die lun gert* von .Spiro, minder oder samenthaft , oder ir
oytgenofsen von Mentze und Wonnez oder ir lungere dar über
argeten. loidigeten oder betruoboten in deheine wise oder daz
geschaffen getan werden, welher der oder die weron . die also
ueborfueren und verbrechen, oder daz sie oder etsch lieber linder
in mich daran uberfuoren, daz sie nit verüben an den enden und
so verre von irre stat, als da vorgeschriben stet und begriffen
ist. von dein oder von den sol und mag der rat und die bürgere
von Spire gerihte eischeu als von eime untetigen manne, der lip
und guot verwirket hat an allen stetdon. wo man sie begriffet
oder haben mag . da sol man in euch geriht von in dun ane
allez widersprechen und ane alle Widerrede. Die vorgenannten
Kngclman under den gademen. Eberhart zuoiri loube. Wernher von
Kirwilre. Dietmar liernhoch. Ulrich Bernhoch. (Maus Zutdel, Heile
Ulrich unde Brehtel Wergmeister hant ouch und ir iegelicher
hesiinder geswom ein liplichen eyt zuo den heiligen, daz sie alle
diso vorgeschriben ding . als die da vorgeschriben stent und be-
griffen ist. sollen und wollen ewiclichen stete und veste halten
getruwelichen unverbrochonlicbeii ane aller slahte geverde. Unde
der vorgeschriben dinge aller zuo eime warn Urkunde so han wir
unsers gerilltes ingesigel zuo der vorgenannten jiersonen ingesigelen
gehenket an diesen briet. Unde wir. die vorgenannten Engelman
under den gademen. Kberhart zum loube. Wernher von Kirwilre,
Dietmar Iternhocb . Ulrich Bernhoch . Claus Zutdel. Heil Ulrich.
Breht»l Wergmeistere veriehen und bekennen uns ouch offenlich
an disem briefo. daz wir alle die vorgenannten ding, als sie da
vorgeschriben stent. veriehen haut unbetwungelichen in gerilltes
wise vor den geistlichen rihtern des hoves zuo Spire . und daz
unser ii-gelicher einen liplichen eyt gesworn hat zuo den heiligen,
daz wir alle dise vorgeschriben ding ewiclichen stete und veste
halten wollen getruwelichen und unverbruochenlichen ane alle ge-
verde. Unde dez zuo warem Urkunde und ewiger vestikeit so
bat unser iegelicher sin ingesigel zuo dez vorgenannten gerilltes
unsers berren dez bischofles von Spire ingesigel gehenket an disen
briet. Unde bitden ouch alle mitenander an di>eni briefo die
ersamen. wisen Inte. Ortliep zuo dem gelthuse, Hennan Firen. der
127
stetde von Mentze . Johans an dem holtzmarkete und Heinrich
Crone, der stetde von Wormez erbern botden, die die rahtunge
gctoitinget und beretd hant, du/ sie ir ingesigel zuo den unseru
oueh honken an disen brief, uns der vorgeschriben dinge zun be-
sagen. Unde wir, die vorgenannten Ortliep zuo dem gelthuse,
Herinan Fire, bürgere zuo Mentze, Johans am holtzmarkete und
Heinrich Crone, bürgere zuo Wormez. veriehen unde bekennen uns
offenlichen an disem briefe, daz wir durch flissige betde der er!>ere,
wisen lute, der hurgermeistero und dez rates gemeinlichen der «tat
zuo Spire, und euch der vorgeschriben personen, als sie da vorge-
nannt sint, den wir ouch beholfen gewesen sint, die vorgeschriben
rahtunge zuo teidingen und zuo bereden. Unde derselben dinge
zuo warem Urkunde so hat unser iegelicher sin eigen ingesigel
zuo den ingesigeln gehenket an disen brief, der geben wart, do
man zalte von gotes geburte drutzehen hundert und fünf« und
sybentzig iure an dem mantage vor dem iarstage in den winahten. 5; v~7
♦
1377. 7.
Vidimu-s des geistlichen Gerichte* über die von jeder der
17 Zünfte in gleichlautender Form abgegebene. Erklärung, daß
Heinrich von Ijxndau an dem Rat und der Stadt Speier ein
meineiAiger, ehrloser Bösewicht geworden sei.
Pergamenf-Originnl (Urk. mit anhängendem Sieget
den geistlichen Gerichtes; daljei die Originalbriefe von 14
Zünften ausser den Webern. Weinknechten und Fischern,
nämlich diejenigen der Tucher, Hausgenossen. Krämer, JHhein-
kaufleute. Schneider und Geteänder. Bäcker, Kürschner, Gärtner,
wncie der Mütter (Kornmesser) unrl Sackträger mit, die übrigen
ohne anhangendes Zunftsiegel.
Wir, die geistlichen riehtere unsirs herren, des bioschoffes
zuo Spire, bekennent offenlich an dieseme brieffe unde tuon kuont
allen den. die yn iemer ansehent odir hocrent lesen, das wir
syebontzehen brieffe. die da alle von worte zuo werte hienaeh
gesehriben stent. mit solichen ingesigeln, M die an den selben brieffen
M Die Speierer Zunftsiepel. wie sie uns aus den Jahren 1827. V.\'r2
und 1877 erhalten sind, gehören wohl zu den iiitesten derartigen Sie<reln.
da uns von Zünften überhaupt in Speier erst seit dem Jahre 1804. in Worms
i ist seit 1808 Htwas bekannt ist, und es verlohnt sich daher wohl der
Digitized by Google
128
genant sin. der erbern lute, der zunffte zuo Spire, besigelt. gantz
und ane allen wandel gesehen haben und von worte zuo worte
mit fiifse ubirlesen und sie also auch daten abeschriben , undc
stent die selben brieffb also , zum ersten : der ducher brieff stet
also : Wir, die zunfftmeistere und die gezünff t gemeinlichen . ryeh
und arm , der duecher zuo Spire , bekennen uns offenlichen an
diesem briffe, daz Heinrich von Landowe an dem rate und an der
«tat zuo Spire eyn meineidiger, orloser bosewicht worden ist.
Und des zuo urkuende, so han wir unsere gezunffte ingesigel ge-
Mühe dieselben an dieser Stelle etwas naher zu betrachten. Diejenigen
von 1327 befinden sich nn der bekannten Urkunde, wodurch die 13 Zünfte
si< h zu gegenseitiger Unterstützung und Hilfeleistung verbinden (St. Arch.
Urk. Nr. 23ä. Sp. Urkuudenbiieh Nr. 371). Die Urkunde int aufser im
Original auch noch in einer etwas spllter. vielleicht 1331 gefertigten Ab-
schrift vorhanden, und es sind von den 13 angehängten Siegeln der Zünfte
im Originale 8 ganz odei in Bruchstücken, in letzterer alle mit Ausnahme
des der Fischer erhalten. Dieses fehlt auch im Original und ebenso das Siegel
der Kolhiinger, Ottrtner und Ackerleute, das der Zimmerleute. Steinmetzen
und Schiffer, das der Schuster und Lauer oder Rotgerber und das der Weber.
Das Siegel der Schmiede ist in der Abschrift ein anderes als im Original.
Wir beschreiben die Siegel der einzelnen Zünfte in der durch die
Urkunde ihnen angewiesenen Rangordnung :
1. die ducher gew emier unde snider.
S • UANIFICY ■ KT • SAUTOR - V ESTIN • SIMR •
Rechts vom Beschauer eine geüffnete Scheere (sog. Stutz-
se beere?), links ein Fackhoyeu. in der Mitte ein Fackholz, lauter
Werkzeuge, wie sie zur Verarbeitung von Wolle oder Haaren den
Tuchmachern, Hutiunchern u. s. w. dienen.
2. die • rin kauflute.
! S • M'CATOR • IlKNI • D' • S1MRA •
Auf einem mit Blumenzweigen bedeckten (irunde ein Anker,
die Haken oben, der Ring für die Kette unten.
3. die • metzeler.
} S' • (ARNIFMVM • SiMRKNSIVM •
Kopf und Bug eines Ochsen.
4. die • becker.
SIOIUUVM • IMSTORVM • SIMR .
In dreieckigem Schild auf einem Schriigbalkeu 3 Wecken.
;*». die-- vischer (muh der Urkunde von 13f>2).
S - IMSCATORUM • SI'IRKNSIVM •
Auf einem rautenförmig gemusterten, mit kleineu Sternen
besiiten Orund ein Fisch von recht*,
«i. die kursener.
S . I'KUI.IFH VM * DK ♦ Sl'lRA *
Auf einem mit Blumenzweitreu bedeckten Orund ein drei-
eckiger. <|iiertrereilier Schild, unten leer, oben drei Kümme. wie
sie /um Zurichten von Hüuten und Fellen dienen.
7. die • kolhenirer - «rertener unde ■ ackerlnte.
S' - DKR - KOLHKNUKR • SIMR' •
Kiu Rittet im Turnierschmuck, der sowohl auf dem drei-
eckigen Schild, als in der Hehnzierde, als in der Turnierdecke
129
hencket an diesen brieflf, der geben wart, do man zalte von gotes
gebürte drutzehen huondert syben und sybentzig iare uff den nehesten
dinstng vor sante Martins dage, des heiligen bischoffes. Item der
husgonofsen briff stet also : Wir, der muntzemeister und die hufs-
genofsen gemeinlichen , ryeh und arm , zuo Spire , bekennen uns
olfenliehen an disom briffe. daz .... Unde dez zuo urkuende. so hau
wir unser ingesigel geheneket an disen brieff. der geben wart . . . .
Item der kremere brieff stet also : Wir, die zunfftmeistere und die
gezüntft gemeinlichen, ryeh und arm, der kremere zuo Spire, be-
des Pferdes ehi Kreuz zeigt, mit bewimpelter Lanze nach links
vom Beschatter sprengend. Die Kolbenger. deren Nameu Rau a. a. ( >.
IL 2 nicht zu deuten ge willst hat. Lexer, Mittelhochd. Hdwürterb. I.
1665 nach Mone, Zeitschr. f. d. (iesch. d. Oberrh. XV II, 42 als
„kolpflanzer* erklärt sind die später sogenannten Wynknehte.
diese atao auch nicht „eine neue erst um 1370 hinzugekommene"
Zunft. Ks geht dies schon aus der Bezeichnung caupones her-
vor, welche sich in der Abschrift unserer Urkunde über der Stelle
befindet, an welcher das Siegel der Kolbenger an die Urkunde
angeh&ngt ist. wie in gleicher Weise auch bei den Siegeln der
übrigen Zünfte die mit Ausnahme der Tucher, Rheinkautieute
und Altgewiinder lateinischen Bezeichnungen übergeschrieben sind.
Aufserdem verweise ich auf A. Schmeller, bayr. Worterbuch s. v.
Hengler — Weiuziher. Weinruffer. Holhuper, Kol trager.
K. die •• zituerlute •• Steinmetzen unde •• schitlute.
S • LAPK'IDAR • UARPENTARIOR ET - NA VT AR SPI R •
In einem Kabne steht aufrecht ein Bischof in vollem Ornat
mit Inful und Krummstab, die Rechte segnend erhoben ; zu seiner
Linken ein Maurershammer, zur Rechten ein Zimmermannsbeil.
9. die • sehuchsuter unde - lauwer.
r- S' • CERDONVM • ET • CALCTFIUVM • SPIR-
Links vom Beschauer ein heraldisch gezeichneter, aufge-
richteter Löwe von der linken Seite, rechts ein bi* zum Schenkel
reichender Stiefel mit Sporn.
10. die • wober.
HS- TEXTORVM . SP1RENSIUM •
Der Speierer Dom über einer Weherlade.
11. die •- smide.
f S • FABROR • SPIRENSIVM •
In einem dreieckigen, oben und zu beiden Seiten von je einer
Rosette umgebenen »Schilde rechts ein Schmiedehammer, links
eine Zange, darüber ein sogen. Schubscblüssel zum Anziehen von
Schrauben. Die Abschrift zeigt bereits das spätere Siegel: anf
einem mit lilicnartigen Blüten bestreuten (Jniiide oben der
Speierer Dom, unten ein dreieckiger Schild, worin rechts eine
Zange, links ein Hammer, in der Mitte ein schlangentormig ge-
wundener Schraubenschlüssel. Die Umschrift hier: S • FA-
BRORVM • - SPIRENSIVM •
12. die • cremer.
S* INST1TOR* DE * SPI RA •
Auf einem mit lilienortigeu Blumen bestreuten (irunde ein
dreieckiger Schild, worin grofse Kronen (oben 2. unten 1).
9
Digitized by Google
180
kennen uns offonlich an dwem briffe. daz .... Item der rvnkouff-
lüde briff stet also .... Item der hasenphuolre , ziemerlute und
steynmetzen brietf stet also .... Item der snydere und der ge-
wendere hriff stet also .... Item der metzelere hriff stet also ....
Item der beckere brieff stet also .... Item der schuochsuter und
lauwere briff stet also .... Item der kuorsenere brieff stet also ....
Item der lynwedere und altgewender briff stet also .... Hein der
smydo brieff stet also .... Item der wehere brieff stet also ....
Itein der gertenere brieff stet also .... Item der wynknehte brieff
Vi. die-- linweter-- altgewender •• mutter inidi*-- sagdreger.
r SD- LINWKD • ALT<JKWKD • VND • MVTTKR
im Felde SPIR •
Rechts ein Abstreichholz. in der Mitte eine geöffnete Scheerc.
links ein Weberschiffchen.
Die nächste hier in Betracht kommende l'rkuude aus dem Jahr ÜI.V2
(St. An h. Lrk. Nr. 279» ist ein in 2 Exemplaren vorhandener Verspruchs-
hrief unter des Rates und der sämtlichen Zünfte anhangenden Siegeln, dafs
die .Inden in der Stadt Speier in Schutz und Schirm genommen wenleu
sollen. Von den lf> Zunft siegeln sind in dem einen Exemplar 14. in dem
andern dagegen nur 2 erhalten. Die 14 erhaltenen sind in folgender
I leihen folg»; von links nach rechts angehängt : I. Hausgenossen. 2. Tücher,
:i. Rheiukantlcufc, 4. Fischer, fi. Schneider. Ü. Kürschner. 7. Weher.
•S. Schmiede. U. Krämer. 10. Kolheuger. 1 1. Steinmetzen. Zimmerleute und
Schiffer. Y>. Lauer und Schuster. Vi. Leinweher. Altgewänder und Mutier.
14. Metzger: das ahgefalleue 15. war jedenfalls das der Bäcker. In der
Abschrift nehmen die Schneider gleichfalls die fünfte, die Kolhenger da-
gegen die elfte Stelle ein. Die Siegel sind durchaus die gleichen wie die
von 1827. hezw. 1&U. auch das der Tücher, wiewohl die tiewünder und
Schneider jei /.t von diesen getrennt und als eigene, fünfte Zunft konstituiert
erscheinen. Als solche führen sie im Siegel einen dreieckigen Schild, den
eine grofse Seheere ganz, ausfüllt. Darum die Legende: -{ S • SARTd-
RV • KT • TilNSORV • l'ANOR • SPIRKNSIV • Das Siegel der 114!»
durch die bekannte Zunfircvolutioti ihrer Vorrechte, beraubten Münzer und
Hausgenossen, welche gleichzeitig gezwungen wurden, den jedenfalls bereits
seit l:t:MI vorhandenen 14 Zünften als dem Range nach erste beizutreten,
zeigt die Jungfrau Maria in s j tiestalt mit dem Jesuskinde auf dem linken
Arm und die IWlirifr : S • MONKTARIOR • SPIHKNSIV. lh-
gegen befindet sieh an der sogleich zu erwähnenden Crkundc von 1J77
wie beispielsweise au der das Miellen der tJewichtc betreffenden l'rkuildc
von 14.*»2 eine auf einer Hank sitzende, nach links gewendete weibliche
«iesudt. welche in der Linken eine Wage eniporhält: die l'uischrift lauiet :
SD- HVSl.KNdZKN • VO • SPIRK • Auf diese Verschiedenheit
bezieht sieh der „von den Ingesiegeln" lautende £ 27 des von Kheherg
(Ztsehr. f. d. <b-seh. d. (Mierrheius XXXII. 444 4*0 1 veröffentlichten
Speierer Hausgenossi'iirechies : .Item der ingesiegel der sint zwev. an dem
einen ist gegraben unser frauweii bilde, und daz sal ein inuntzeineister
hau und als mit besiegeln mit rotem w.isze. und das ander ingosiegelo.
au dem ist gegraben ein bilde, daz hat eine wagen in der haut, und daz
sal ein mtiontzeincister beVelen iiuseriu gesellen eine, welchem er wü. und
der sal besiegeln mit gniotiem wasze." Die zuletzt beschriebene Figur zeigt
übrigens auch eine <|en Akten über die Hausgenossen beiliegende Doiihlctfe
stet also .... Item der vischere brief stet also .... Item der
muottere und sagtreger brief stet also .... Und zuo eime waren
iirkuondc. daz wir die vorgeschriben briefFe also gesehen haben
und von worte zuo worte uebirlesen und sie also abgeschrihen sint,
so han wir. die vorgenanten geistlichen riethere unsirs herren, dos
hisehofl'es zu Spire, unsirs gerihtes ingesigel gehencket an diesen
brieff. der geben wart, do man zalte von gotes geburtc drutzehen
huondort und ahte und sybentzig iare an dem nehsten fritdage vor
sante Ulriche* tage, des heiligen bieschoflfes.
1378. 8.
Ihirijer »texte?- und Rat der Stallt Mainz hez*-uijen. daß
Hein ruh ron Landau der riifentfiche Anführer hei dem Auf-
laufe ijeyen den Bat gewesen sei.
Peryamenl-Oriyituil (Utk. :i'{4) mit rinn» Kr*t ilr* an-
hänifenden StadtxityelH von \lninz.
Wir, die buergenneistere und der rait zuo Mentze. bekennen
uns und duon kuont allen bieten mit disem offen brieve. daz vor
uns in unserm raite gewesen sint Henne Uorwelff, Hermann Frye,
Ortliep zür iuongen aben, der iuongste. und Henne Fette, unsere
bürgere und raitgesellen , und hant alle viere alda offinlichen be-
kant und eigentlichen erzalt von des offlauoffes und der geschieh te
wegen, als vor zyten von etzlichen buergern und inwonern zuo
Spire wider die buergenneistere und den rait da selbis zuo Spiro
des Vertrags von l&K) auf Pergament, aber mit einem Kinde statt der
Wage, also die Jungfrau Maria, und mit der Inschrift: — S • MACN •
MO NET • SP1UEN •
Iii unserer obigen Urkunde von 1877 tinden wir 17 Zünfte, indem
die lynwedere und altgewendere von den rauotteren und sagtregeren und
obenan die gerteuere von den wynknehten getrennt erscheinen; dagegen
sind die l:i'J8 zum erstenmale so genannten hascnphuolre nichts anderes
als die sehiHutc von 1327. Die vorhandenen Siegel .stimmen mit den
illteren überein mit Ausnahme von dreien, nlimlich der snydere und ge-
wendere. der gertenere und der muottere und sagtreger. Das erste zeigt
einen im Vergleich mit dem früheren bedeutend grosseren, von Arabesken
umgebenen dreieckigen Schild wieder mit einer grufsen Schwere darin und
der Umschrift: S' • SAItTORVM • SPIRKNS1 VM • Das Siegel der
Gärtner stellt einen Heiligen (Christus?) dar. der aufrecht stehend, einen
Indien Kreuzstab in der Linken und ein Grabscheit in der Hechten hHlt ; das der
Mütter und Sacktrilger hat. wie auch das vorausgehende, nicht in einem Schilde,
sondern im runden Felde ein gmfses Korn- oder Mehlmafs und darüber ein Ab-
streichholz. Von der Umschrift sind beidemale nur einzelne Buchstaben er-
halten. Das Siegel der Hausgenossen ist dasjenige mit deutscher Inschrift.
9*
Digitized by Google
132
geweltoclich getan habent in geinwertikeit der selben uons tp rait-
gesellen. die zuo der zyt, do die geschieht zuo Spin* geschach.
von uonsernt wegen zu Bpire waren, und sprachen , daz Heinrich
von Landauowe des selben uofflaufes und der geschiente ein recht
heuobtman were und den rait da selbes mit sinen helffern und
nachvolgern uberlieffe und in notigete wider recht und bescheiden-
heit und betwongen den rait und noetigeten in , daz er in geben
mueste in ire gewalt ire rechenbueehere, ir ahtbuoch. ire slucsscle
zuo allen porten und sust andere sluossele zuo der vorgenannten
stetde heymlicheit und 7.110 inne gelte und brieven. und daz sie
dar zuo echtere und semliche luete. die der stat zuo Spire vor
langen zyten verwiset waren umb in« raissetat. wider in die stat
des mals bracht und gefuert habent wider dez rait/. zuo Spire
uorteil, sprechen und willen, und daz sie die selben personell, die
sie also wider in die stat brachten, zuo in mit besuondere globide
und eyden. die wider den rait zuo Spire waren, verbuonden und
verstricket haben, und daz sie die selben in den rait zil Spire des
mals gewelteclich Kasten, so man der stette Hachen und notdorttt
handelte wider des raitz willen, und daz nie gesessen biete zuo
Spire in der stat des mals fyngen und die tornyton wider des
raitz willen, und haut die vorgenannten unsere raitgesellen ge-
sprochen by den eyden. die sie uonserm raite getan haben, daz
alle dise vorgeschriben stuecke also gesehen und ergangen sint.
Und wan wir diz in aller der massen. als hie vor geschriben steet.
also von den vorgenannten uonsern raitgesellen und buergern vernomen
und gehört haben, so han wir des zuo uorkuonde uonsere stette in-
gesigel an disen brieff gehangen. Datum anno domini millesimo
C< 'l'LXX octavo. sabbato proximo post diem beatae Katherinae virginis.
1378. 9.
Bün/ermristrr und Hat dir Stadt Wornts t>rt<>iti/en in d*v
Aiif/attf/rvhrit Heinrichs nm Landau das (rlcirln- nir dir ran
Mainz.
Pergament-! Iriyiwtl (Irk. .7.7// mit teilweise erhaltenem
Stadtxieyel ron W'ormx.
Wir. die bürgermeistere und der rat zu Wormfse, bekennen
uns und dün künt allen löten mit diesem orten brife. daz vor uns
in unserm rate gewesen ist Heinrich (Vone. unser httrger. und hat
Digitized by Google
188
alila uffcnlichen bckant und eigentliche erzalt von den ufflaüflcs
und dor geschichte wegen, als vor zyten von etlichen bürgern und
iitwonigern zü Spiro wider die burgermeistere und den rat daselbcst
zü Spire geweltorliche getan habent in gegenwortekeit des selben
unser» bürgers. der zü der zyl. do dio geschiecht zü Spire goschach,
von uusoru wegen zu Spire was und sprach, daz Heinrich von
Landau wo (das Weitere gleichlautend mit dor vorigen Urkunde).
Und hat der vorgenannte unser büxger gesprochen by dem eyde,
den er unserin rate getan habe, daz alle diese vorgoschriben stücke
also gischeen und ergangen sint. Aüch hat dor vorgenannte
H einrieb frone, unser bürger, uns gesaget und sich uffenlicho
orkant uf den selben eit, daz Johan an dem holtzmarto selige,
der unser ratgesollo was. mit jme zü der selben zyt by der selben
gesehiechte von unsere stede wegen zü Spire were und die als
' wide horte und sehe, als er und hie vorgeschriben stet. Und wand
wir diz in aller der mafse, als hie vorgeschriben stet, also von
dem ogenannUm unserm bürger vernomon und gehört haben: so
hau wir des zü Urkunde unsere stete ingesigel au diesen briff
gehangen. Datum anno dumini MCCCUXX octavo, sabbato proximo
post diem beate Katherinae virginis ot martyris.
1378. 10.
Unfaii von Fnrhenfelt ( Freckenfeld?), ein Edelknecht,
hczemjt die gleichen nnil noch u ntere ÜheWuiten Heinrichs von
I Jinda a and seines Anhangen.
Pergament-Original (Urk. ■'{■'14) mit wohl erhaltenem Siegel
IIa/ans ron Fürhenfeft. welchen in einem dreieckigen Schilde
drei Bittge zeigt: darum die Inschrift: S • RA VRS • VON •
FKKKNFKLT ■
Irh, Rafan von Fürhenfelt. evn edelkneht. veriehe und he-
kenne mich offeulichen an disem brieffe von dez ufflauffes unde der
gosehihte wegen, als vor zyten von etzlichen bürgern und in-
wonungern zu Spire wider die burgermeistere unde den rat da-
solbes zu Spire gewelteclichen getaen habent. daz ich zu der
selben zyt der stetde von Spire diener waz, da die geschiht zu
Spire geschach. und sach und horte, daz Heinrich von Landauwe
(das Weitere gleichlautend mit den beiden vorausgehenden Urkunden).
134
Unde daz der vorgenannte Heinrich von Landau we unde sine
gosellosehaft auch zu der selben zyt von etzlichen bürgern der
stad zu Spire, an die sie grossen gewalt leiten, für dem rate zu
Spire. dem sie gesworn hetdent gehorsam zu sin, fur dem rate
die selben bürgere yn gerne rehtes gehorsam weren gewesen zu
dunde. als yn die selben bürgere daz zu vorderst für dem rate zu
Spire und dar nach fur der selben stetde dienern und darnach von
Hasel an biz geyn Colle fur allen den reten, die yn allen den
stetden da zwuschen uff dem Ryne gelegen sint, volleclichcn gnug
erbotden reht zu dunde und dez rehten an den selben reten und
den obgenannten dienern zu verüben nach anspräche und wider-
entwurte. keyn reht nemen wolten von den selben bürgern zu
Spire. und daz sie yn daz reht verslugen und yn dez und allez
rehten ufsgangen sint ane allerslaht geverde. Und diz sprich ich
uff mynen eyd und also hohe, als ich ez mogelicheu sprechen sol,
daz ich alle die vorgeschriben ding gesehen und gehöret han. und
daz sie also geschehen und verlauffen sint, als da vorgeschriben
stet ane alle geverde. Unde dez zu warem Urkunde so han ich
myn eigen ingesigel gehenket an disen briefl. der geben wart,
do man zalte von (Jristi geburte drutzehen hundert und ehte und
sybentzig iare uff sant Thomas abent, dez heiigen zwelflbotden.
[1378.] 11.
Hfinrirhs mit hiwhut Helfer gei/en die Stadt tipeier.
Enthalten in dem aln (.Wtvr d tu zeichneten Statntenlmeh
aus dem XIV. Juhrhumlrvt Fol. 4-V.
Ihz sint die. die der »tat von Spire widersaget hetent von
Heinriche* wegen von Landouwe. und die der rat unfser der vint-
schaft gelasen hat, zum ersten: Wvlhelm von Stauffenberg. «ieorien
von Widergryn, Lodewig von Amalter. Hensel. sinem bruder.
Kryderich Stahel, Hans Hessen, Han* von Elbenstein. Claus Maler.
Brim von Tiersperg . Wernlin von Hadstat . Holle l'haffenhans.
Peter Bon, der »ehultheilse von Colmar. Smyde Hans. Heint/. Kwap.
lohan* Sygelin von Mulnhetn. (terhart Schaub. Wipphorman. sinen
swager, Hans Ksol, l'eter Stahel. Stahel von Kafshem, Lemelin
l.amprcht. dem kurherren von Staufenberg. Wepphelinger. Ulrich
Zubach und Hau* zu der megede, Hans Burckart von Wisenecke
135
und Heinrich von Wisenecke, sin bruder. Burckart von Keppen-
bach. Hannian Vayge und Aberlin von Tiersperg. Und diz ist
gesehen uff den nehsten durnstag nach sante Diennyesius tag.
1386. 12.
Erzühlumj der ak Aufstand wider den Ruf bezeuhneten
Umtriebe etlicher ßiin/er, um den Rut nach ihrem Willen zu
benetzen.
Papier-Original (Akt Nr. M.
Dil» ist die sache und beschuldigunge, dar urob der rat zu
Spire in dem iare. do man zalt von gotdes geburte drutzehen
hundert sehs und ahtzig iar, dise hie nachgeschriben pereonen.
mit namen Brehtel Frispecher, ContzeJ. Frispecher, Hans Frispecher,
Wernher Roner, Contzeman Verlin. Dolde Gesmerfsheimer. »Sifrid
Retsehel. Ulrich Clupphel. Anfshelm Mumpelgart. Hans Roseler.
Fritz Musebach. Uontzel Wissenhorn, Wernher Geilfus, Brehtel
Metzeler. Uontze Kobel. Blumel den winkneht. Hensel Kannen-
giesser. Albreht Goltsmit. Masfeit den snider. Claus Kese den
winkneht und den alten Kuntenheimer. hat bul'sswirdig funden und
sie auch darumb gestraffet hahent, als hernach volget geschriben.
Kz geschach . das die vorgenanten pereonen alle in dorn
nehsten vorder iare viel heimlich» gewerbes und gesprochs gehabt
hatdent. [und ir das niereteil sich mit »uendern globden und vor-
wuerten einander verbunden hatden,] wie das sie den rat zu Spire
nach irme willen bestehen, und als das dem rate furkomen waz,
da warent sie befohten. das davon grofs missehellungo , wider-
wurtikeid und ungemach dem rate, den burgern gemeinlichen und
der stnt uffersteen mochte, und dasselbe furzukomen , besantde
der rat byeinander zuo yn alle die. die den rat besassen, beide,
alten und niiwen. und auch die vorgenanten personen und fragetent
do iegltchen uff sinen eid. ob ymans under yn dem andern mit
eiden. glubden oder furworten verbuntlich were worden, das das
iibesin solte und einer den andern dez ledig sagen solte. Dez
sprachen t und entwurtent die vorgenanten personen, ieglicher, als
er gefraget wart , uff sinen eid , das sie nymanne keine glubde
noch furworte getan hetdent oder auch von ymanne keine glubde
oder furworte gnomen hetdent. Darnach so quament die vorge-
nanten Frispecher, Contzmann Verlin und Wernher Roner für den
Digitized by Google
136
rat [von irm eigen willen] und ungetent dem rate, wie das man
yn zu smachheid in der st«d sünge und soite, wie das sie in
eyme gewelbe worent gewesen, und fzu Vermeidung und ottonberuonge
der vorgeschriben ire gedat und heschulduenge begerten sie selber
und vorderten au den rat, das er.] begertent und forderten», das
der rat an yn und andern, die mit yn darynne gewesen werent.
erfaren wolte. Hetdend sie getan oder geworben . das sie nit
selten getan bau. des weiten sie gerne entgelten : were aber, das
sie des unschuldig werent, das dann der rat den luden in der stad
verbieten wolte . das sie yn mit soliehon reden keine smachheid
erbutden. Dar uff besantde der rat die vorgenanten personen alle
für sich und fragetent du aber iglichen besiinder uff sineu cid.
den er darüber liplieben zu de,n heiigen swem müste. die warheit
zu sagenne, was ires gewerbes gewesen were, und waz sie domitde
gemeinet hetdent, das sie noliche heimliche gespreehe und same-
nunge gehabt hetdent. als man von yn seide. Des erkantonf und
seiden etliche der vorgenanten personen die warheid. al* sie ge-
fraget wordent. und etliche under yn. wiewol sie geswom hatdeiif.
darumb die warheid zuo sagende, die warent des leuckende und
vorswigendo. des sie doch von den andern, die mit yn daby warent
gewesen, redelichen besaget und bezuget wordent. [Und wart auch
darumb von dem rat viel kuentschafft und bezugnisse verhöret,
der eins teils hernach volget gobchriben. Und nach dirre vor-
geschriben kuntschafft und nach viel ander warer gezugnis^e. die
hie nit boschriben steet, befant dor rat. das] die vorgenannten
personen alle viel heimlich* gewerbes und samenuuge gehabt liat-
dent. und ir das meiste teil under yn über den cid. als m'c «lern
rate und der stat gesworn hatdent. sieh mit sundern glubdcii und
furworten an heimlichen stetden, do sie zusammen (|iiament. ein-
ander globet. verwilkurt hatdent, den rat zu Spire nach irmc willen
zu bestellen, des sie doch vor geleiickent hatdent. als sie und alle
andere in dem rate off ir eide darumb warent gefraget wordent.
als vor geschribeu steet. Und das auch zu einer zyt das mero
teil der vorgenanteu personen [mit namen Brehtel, Uontzel. Hans
Fryspecher . Contzman Verliii . Wernher Itoner . Hau« Koseier.
Contzel Wissenhorn. Uontze Kobel. der alt Kuntenheymor. Blume!
der winkneht. Brehtel metzeler, Wernher treilfus. Anshelm Mumpel-
gart. Bensei Kannengiexser und Dolde tiermerfsheymer] in des
137
cgeiuinten Wernher Koners hus in oin gewollte zusamen warent.
<|iiament und du zu rade wurden t und ratelagetent, burgermeistere
und ratmanne zu machene. do doch nvman under yn uff die zyt
de« rat» zu Spiro waz danne alleine der vorgunante Contzel Frispecher.
der burgermeister. und beziegen und beschuldigeton do erbere Inte
an ir ere, den sie doch tinreht daran daden, und die nie de» raten
Verstössen woltent. uff das der gewalt in iren banden stunde. L'nd
erfant man ouch, da* die vorgenanten Frispecher, Contzman Verlin
und Roner. die solichs gewerbs anhebet' und hoabtlude warent,
etliche der andern vorgenanten personen [mit namen Fritz Musebaeh.
Albert (Joltsmit, Masfeit und Claus KesenJ an sich gezogen hatten t.
don sie versprachen in den rat zu helffen, dieselben auch yn
widerumb glubde daden. ee sie in den rat gnomen worden, und
yn auch darnach anderwerbe glubde daden. al* sie des rat* worden t.
Des erraanete der rat die vorgenanten dry Frispecher und Contz-
man Verlin irre eide. als sie gesworn hatdent, dem rate zu »Spin»
ane alle Widerrede gehorsam zu sinde, da* «ie nach der vorge-
schriben beschuldigunge und nach irre widerentwurte der suchen
hinder dem rate soltent bliben nach des rate orkentnisse. das aber
sie uff die zyt nyt dun woltent und darüber von der stud entwichen.
Doch so wordent sie vertröstet, wider für don rat zu komen. da*
sie sich damioch der sachen verentwurten soltent. ob sie mochtent.
und nach solicher entwurte, die sie dazemal und auch vormals
getan hatdent. und nach dem. als sie des vorgeschribon gewerbes
und glubde redelichen warent bered wordent, befand der rat und
erkante, da» dieselben vorgenanten personen und die andern vor-
genanten buhfswirdig warent und sunderlichen die. die dez Ursachen
und houbtlude warent, als vorbenant ist. Uber das so hat der
rat zu Spire angesehen soliche grosse und ernstliche betde der
von Mentze. von VVormfs und von Frauckenford, irre eitgenossen
frunde. die uff dieselbe zyt doby warent zu Spire. und hat die
vorgenannten personen nit also herteclichen gestraftet, als sie doch
gröblich verschuldiget hatdent , und hat yn darumb offgesatzet
nach dem. als [hernach volget geschriben , mit namen: da« sie
soliche gewerbe und gl übe, als vorgeschriben stect. niemerme
weder mit ratmannen noch andern litten zu Spire dun sollen heim-
lichen oder offenlichm, und wo sie des auch von iemaus anders
gowar würdent, das sie das dem rat zu Spire vorbringen sollen.
138
und da« si einander der globde, als nie getan hetdent. lodig nagen
nullen. Item da« ir keiner niemer me ym »elber noch andern luden
werben »ollen, weder rntman noch zunfftmeister zu »Spire zu werden.
Und wordent sunderlichen Brehtel Frispecher, Contzel Frispecher
und Contzman Verlin der stad zwey iare vcrwiset ane gnade und
darnach uff de* rate» gnade bv einer mile weges nahe hy die stad
nit ze koemen. Item ho wart Wernher Roner. der auch zitlicben
umb die vorgeschriben saehe Hb und guet an des rate gnade er-
gäbe, de» er genoß*, Hans Frispecher und Dolde (termersheimer,
ir ieglicher ein iar der stad verwiset und den andern vorgenanten
personen wart uffgosatzet. ein halb iar in den vorstetden zue sin.
Und hant auch die vorgenanten persone alle liplichen zu den heiligen
gesworn. stetde und veste zu halten die vorgeschriben artickel.
als in uff gesät zet ist. als des auch sunderlichen die vorgenanten
dry Frispecher, Contzman Verlin und Koner brieffe über sich geben
hant. Und hant auch die vorgenanten persone alle und ir ieglicher
besuender Hb und guet zu des rate hnnden gestalt also, ob sie die
vorgeschriben artickel. als in uff gesetzet ist, nit stete enhielten
oder es an die stad oder an keinen burgor zu Spire ymer me
gerechent, das dann der rat des Hb und guet. der also verbreche,
angriffen und nemen sol und mag. in damit zu straffen nach dem.
als sich der rat orkente. Und also uberquam der rat vestelichen
mit allen den. die der rete warent, diso vorgeschriben gedat und
gezugnisse in diz ahtbuch zu schriben umb ewiger gedehtnisse
willen, und das die vorgenanten buhfswirdigen personen alle, noch
ir deheiner nymer ratmann noch zunfftmeister zu Spin* werden
sollent, uff das sich (der rat vormals den zunfften beschriben hat
geben. Und heruff so hat der rat gebotden und gebildet allen
iren burgern und undortanen. ob sie under yn von yman hortent
oder gewar wordent. die die vorgeschriben personen her über
ent.Hchuldigetent und verentwurtent oder yn heimlichen oder offen-
liehen zulegende werent. das sie dieselben uff ir eide «lern rade
melden und rügen sollent. dieselben zuleger auch dann der rat
darfur wil haben, als die vorgeschriben jM»rsonen und sie darum))
furbasser au übe und an gute buhssen und straften.1!
l» Kim« zweit»- in deiiHellieti Akt enthaltene l'iifiienolle enthüll.
m viui iinwi-riiili, Ihmi ifiliikti.ttM'llHi Äii<l» niiiir«-n. d- n ^led-hen T«\t
hin auf den Schluß v«m den Worten an : der rat vermal* den zunfften ete..
139
1386. 13.
Urfehde Brei Ittel. Contzel und Harn FryspHchun* und
Contzman Verlins.
Pergament-Original ( LTrk. $41) mit den anhängend™ wohl-
erhaltenen Siegeln der vier Aussteller .
Ich, Brehtel Fryspeeher, Contzel Fryspeeher, Hans Fryspeeher
und Contzman Verlin veriehen und erkennen uns offenlichen und
dun kunt allen den. die diesen brieff iemer sehend oder hörend
lesen, also, als ups der rat zu Spiro uffgesatzt hat. daz ich, Brehtcl
Fryspeeher, Contzel Fryspecher und Contzman Verlin, wir dry
unserre ieglicher zwey iare. und ich, Hans Fryspecher, ein iare,
wir alle viere also ane genade und dar nach uff dez ratos zu Spire
genaden die stat zu Spiro rumen sollen, eyn mile weges nahe by
die stat zu Spin* nit zu komeu. von sollicher sache wegen, als
wir beschuldiget sin worden. I>es haben wir dar umbe. als uns
von dein rat zu Spire uffgesetzet ist. lipliche eyde mit uffgehaben
vingern zu den heiligen gesworn , stete und voste zu haltenne
allez. daz da vor und hernach gesehriben stet, mit namen auch
also, daz wir noch unserre keiner besunder nü oder hernach
nvenier nie deheine gewerbe, furworte. gelubde noch verbuntlich-
keit. als wir uff difs zyt beschuldiget und beretd sint worden,
furbasser me mit nyeman , weder mit ratmannen noch andern
lntden zu Spire haben noch getun «ollen noch wollen heynielichen
noch offenlichen in deheine wise. und wo wir daz auch von yeman
anders nü oder hernach vnnan und gewar wurdent. das wir das
dem rat zu Spire furbringen sollen, und das wir alle die. ob uns
yemans von dirre selben beschuldigunge wegen eyde. gelubde oder
furworte getan hetde. derselben verbuntliehkeit gentzlichen und
aller dinge ledig sagen und lassen, und das auch unserre deheiner
nyemer me uns selber noch nyeman anders werben sollen, weder
ratmnun noch zunfftmeistere zü Spire zu werden, ez were danne
daz wir ane unserre werben darzü gewelet und genommen werden.
wt'lilicr hier fehlt. I)a«!'egrn enthalt dies.- Darstellung nicht Mnfs dir in
Klammern gesetzten Zusiit/.e. sondern aurh dir den ^röfstrn Teil d«-s
Si-hriftNtüi-kes rinnrhmrudrn Zeiiirenaiissajren \i»n Fritz Museharh. K»»lie
Knsseler drm Mutter. Ilerthnlr K<»'»in. Mensel Knirelinan. Clans Krse. dem
Weinkiieihf. Sifrit |{rt*rhr| /.um Flrekeiistein. Masl'rlt und ('lins Diether
dem Krilmer.
Digitized by Google
140
«lnrzu nie daz wir herumbe. als uns der rat zu Spin» uffgosetzot
hat. als vorgesehriben stet, an die «tat noch an keinen burger
xu Spire noch an die iren. an ir übe noch an ir gut nyemor
gerochen noch sie daruinbo goloidigen Hollen noch schaffen ge-
rochen noch geleidiget heimelichen noch offonlichen. und uns auch
dar wider mit deheineu Herren oder stetdon noch nyemans andern
zu behelffen in deHeine wise. ane alle geverde. Und wo wir die
vorgoschrihen stucke oder ir deheins besonder uberfaren und nit
stete onhielten. so hal>en wir uns darzu wissentlichen verbunden
und verbinden uns mit diesem gegenwurtigen briefe. daz dar umbe
der rat zu Spire unserre iegeliches lip und gutere. der also ver-
breche, angriffen und nemen sollent und mogent, uns da mittle zu
straffen nach dem, als ez der rate erkento, ane alle widerede unserre
icgeliehs und ane alle geverde. Und dirre vorgesehriben dinge
aller zu einem waren Urkunde uns zu besagen . so hat unserre
iegelicher sin iugesiegel gehenket an diesen brieff, der geben wart,
da man zalt von gotdes gebürtc drutzohen hundert und seh* und
ahtzig iare der neuesten mitwochon nach dem sontago. alz man
in der heiligen kierchen singet : Reminiscere. in der vasten.
1430. 14.
RufssUilttt, rhu- Hvihr ron Mdfsrri/rlii ritthaltend, durch
uelrhc dir Herhrifnhrmii/ (fiöfarirr Ordnuni/ und Sjmrsatitkrit
im ittadtimlu-ii Hntishaltr hrzurrkt wurde.
PntfatMrnf-Otiffintil (Utk. HHU) mit anhfiitifetidmi Stndt*it!i<>l.
Wir. die burgermeistero vnd rete der stat zu Spiro, ver-
künden mit disem briefe zu wissen allen vnsem nachkommen
scliglich amen. Als ein iglich stat dürch ir erber geordente menge
des folkcs erhöhet vnd gestercket wirt, also wirt sie ouch zer-
gcnglich vnd vnmechtig. so sie des gebresten hat. Dauon ist.
das einer iglicheu stat lob gebreitet vnd aller irer bürgere vnd
in woner notz vnd gemach genieret wirt. so sie omfsiglich darnach
ringt vnd stet, wie die zale vnd menge ir» Volkes allezvd lobelich
an erbern litten wahsse vnd zfl nemme : danne kein stat gut go-
heissen mag. wie vil sie mit tornen oder müren vmb geben ist.
sie mv danne mit lebendigen steynen, das ist mit erbern. wisen
luten geplantzet vnd gezieret vnd allermeist mit burgunneistem
Hl
vnd ratluten. durch die dos conmüne vnd die stat vfs vernünfftigem
rat vnd tugentbernden sytten versehen, gezogen vnd geregieret
werden mögen. Vnd wanne wir nü in etlichen vergangen iaren.
einsteils von verhengnisse des almechtigen gotdes vnd danne ouch
durch harte, swere criege leider schedelich abgenommen haben
an luten vnd guten, dar durch wir vnd vnsere stat fast zu schulden
vnd vnmacht kommen sint, so sint wir von sunder truwe vnd
liebe wegen, die wir der vorgenannten vnsere stat. vnsern lieben
mitburgern vnd inwonern stetiglich tragen , als wol billich ist,
gereitzt vnd bewegt worden, mit ernstlichem flifse daruff zu go-
dencken. was vns in solichem furbafs allerbast zu tröste gesteu
möge, vnd finden nit. das vns in dem utzit bafs widerbringen vnd
vifgehalten möge danne zu forderst die gnade vnd hilflFe des almech-
tigen gotdes vnd darnach friede, früntschafft vnd einmütikeit vnder
vns selbes vnd sunder zugeleit, das wir vns alle vnd vnser igiicher
smider nach siner gebare williglich lyde vnd ergebe gein den
dingen, die der stat rente vnd gemeinen notze fürdem vnd bringen
mögen: danne so die stat mit renten vnd nützen ye hoher ge-
plan tzet wirt vnd vffgang hat, so ye me von tage zü tage irer
bürgere vnd inwonere macht an luten vnd gut, an ere vnd Selig-
keit vffget, wehsset vnd zu nympt. dar zü wir vns nü alle als
recht liephaber vnser stat vnd der vnsern williglich ergeben vnd
des zu eime seligen anfange dise nachgeschriben stucke vnd pünete
in gotdes namen gesetzt, gemacht vnd ouch vberkommen haben,
furbasser zu halten in der masse, als nach folget. Des ersten so
setzen wir vnd wollen, das furbasser ierlichs ein igiicher rat, als
er ingegangen ist, vfs dem nechsten vlsgegangen rat einen redde-
lichen, erbern man welen vnd kiesen sollen, der sie uff iren eid
bedunckt togelich vnd nütz, in der stat sachen vnd gescheffden
zu ryten. zu recht vnd zu tagen, wanne, wie vnd wo des not wirt.
Der selbe rat sol ouch dessglich einen ufs irem sitzenden rat welen,
der gewartig sy. ob den rat beduchte. das nach gelegenheit einer
suche not were, me danne eynen zu schicken, das der danne ouch
gehorsam sin mitzüryten, vnd welche danne also einhelliglich oder
mit dem merer teil gewelet werden, die sollen sich ane widerredde
dar in ergeben vnd ein halb iar gewartig sin, dar inne für die
stat vnd gemeinde das beste zü tunde. zu redden vnd zu werben,
des sie sich verstent vnd vermögen, vnd sollent ouch darzü einen
142
«Andern eit tfln, als er yn von des rat« wegen gegeben wirt. Vnd
ist ez. das ir einer allein bescheiden wirt zu ryten. der sol des
gehorsam sin vnd nit me knechte mit ym neminem danne zwene
vnd einen geleitsman , ob des not ist. Werden sie aber beide
bescheiden zü ryten, des sollen sie aber willig sin vnd danne beide
nit me knechte nemmen danne dry vnd oinen geleitsman . ob des
not ist. Vnd wanne sie also ryten, das sollen sie tfln ane nacht-
gelt vtt" des rates costen vnd sollen sich dar inne mit der coste
erberclich halten vnd zA ie dem male, als sie her heym kommen,
dem rate zum nechston. als er sitzet, ungeuerlich offenlich sagen,
was ir rytd mit der zerunge gestanden habe. Vnd wanne der selben
zweier zyl. das ist ir halb iar vfs ist. so sol man dem, der vfser
dein vfsgegangen rat gewelet was vnd geritten hat. nit me geben
danne vier gülden vnd dem. der vfser dem sitzenden rat gewelet
was. sol man mynder oder nutzt geben, nach dem er geritten hat,
vnd sol das zum rate sten vngeuerlich. vnd sol danne der selbe
sitzende rat zwene ander welen. aber einen vfs dem vfsgegangen
vnd einen vfs dem sitzenden rat, die danne das ander halb iare
füllen vfs ouch gewartig, willig vnd gehorsam sin sollen, zu ryten
vnd zu tflnde in nller mafse, als von den ersten zweyn vorgeschril»en
stet vngeuerlich. Vnd als uff solich der stat ryten bifs her durch
pherde vil sunders costen gegangen ist. das das ouch etlicher
mafse versehen vnd gemyndert werde, ho wollen wir der stat nfi
furbafs ein eigen phert halten, vnd das sol sten im rathofe in des
rates stalle, vnd sol des ein stetknecht phlegen, dem das befolhen
wirt, mit des rates filter vnd gestrowe . vnd sol ouch dasselbe
pherd nyeman anders gewartig sin noch gelehen werden danne
dem. der also in des rates botschafft zu ryten geweit ist vnd ryten
sol. Weres aber als«» gelegen, das die vorgenannten zwene beide
ryten m fisten, so sol der rat noch ein phert zu dem lehen oder
myeten. dam ff danne der ander ouch zymlieh geritten sv vngeuer-
lieh. Were ouch ob ieman furbafser des rates fflrderünge oder
hAlff<' fordern vnd dar vmb bitden wurde, ez were mit des rates
frunden oder brieten vber feit zu schicken, dar inne mag der rat
der sinen wol fnrdrig sin zu raten, ouch ire botschafft hin zu
lihen oder brieft" zu schicken, doch utt des cost. der dauon be-
gerunge oder betde getan hat. ez enwere danne, das den rat
beduchte. das die sach also gestalt wen», das der rat dos billich
143
im costen mitlyden hetde. dar inne «ich danne ouch der rat glich
vnd vffrecht halten sol. — Ez Hol ouch ein iglicher rat iars, als
er ingegangen ist, vfs dein vfsgegangen rat zwene erber, togenlich
manne welen. die der stat gebüwe versehen, vnd die seihen zwene
sollen zu iglicher zyt, als sich gepurt vnd aotdurfft ist , dem
zymmerman, dem decken vnd dem wegemecher ernstlich befelhen
vnd mit yn schaffen, das sie zu den tornen vnd tachen, brücken
vnd siegen,1) wegen, werten vnd andemi, d*s danne iglichem zu
sime ampte vnd antwerg gehört vnd der stat notdurfftig ist, ez
sy innwendig oder vfswendig der stat, getruwelich lügen vnd
warten, ob das irgent bresthafftig vnd notdurfftig sy zu bessern,
das sie yn das melden vnd fürbringen, vnd was danne den selben
zweyn von den wergluten gebrestens furbracht wirt, dio sollen sie
zu stünt in einen rat bringen, vnd wie oder was der rat dar inne
furbarser bescheidet zu buwen vnd zü machen , dem sollen die
zwene also nachgen und des die werglute bescheiden vnd anrichten,
den luten Ionen vnd getruwelich zfl vnd von gen, bifs solich werck
tollen bracht wirt: vnd wanne solich werck follenfurt vnd zu ende
bracht wirt, alsdanne sollen die zwene zu stunt vnd erberclich ire
rechnunge tün. Vnd den zweyn sol das iare von desselben irs
amptes vnd dienstes wegen nit me werden danne iglichem als vil.
als eiirie ratmann das iare von briefelesen vnd rechengelt gepürt
vnd wirt vngeuerltch. - Wir wollen ouch, wanne die grolsen
vngcltere furbafse rdie buhssen uff tun wollen, das sie das tttn im
spital vnd nycht mer dauon verzeren danne ein ort eins gülden,
vnd das ouch ir iglichem des iares von sime ampte nit me werde
oder gefolge danne als eime ratman von briefe lesen vnd rechen-
gelt gepurt vnd werden sol. Von des schenk wyns wegen, als
der rat zu den eren frembden vnd heimischen schenkt, wollen wir,
das die bnrgerineistere furbalser mer dryerlei zeichen bv yn tragen,
vnd sol iglich zeichen sin sunder gemcrck haben . da bv man
verstee : wyn vmb echte, wyne vmb sieben vnd wyne vmb sehsse.
oder wie danne zu ieder zyt der wyn am kouffe ist, vnd sol iglichs
zeichen ein virtel wyns betüten. vnd wanne ez sich also gepurt,
das man von der stetde wegen schencken wil. so sollen die knechte
zu den burgermeistern gen vnd sollen sie danne die bnrgerineistere
'> slaij- — Strasse; s. Li-xer a. a. <>. Il,0.r><i t.
ized by Google
144
bescheiden vnd mit (Jon zeichen vfsriehten . von wie vil wyiw,
viul von welchem gelte die srhenck sin solle, vnd wie da« danne
di« burgermeistere bescheiden vnd vfsriehten. dem sollen die knechte
also nachgen vnd da mit.de zu stunt nach der schencke zu den
sehrihern gen vnd den wvn lafscn anschriben. vff das sich der
wyne vnd die rechnünge im büche vnd ouch an den zeichen
glich finde. Wir haben ouch angesehen, das die. den das mal
vngelt. vnd danne die. den das haufs vngelt ierlichs befolhen wirt.
etlicher mafee arbeid da mitde haben, vnd das sie das ire ver-
sümen müfsen. Vmb das nü solichs etlicher mafse t>edacht vnd
sie in dem ouch etwas mitlydens mit dem rate haben . me danne
bifs her gewest ist, ho wollen wir vnd setzen, das mau nü fur-
bafser eime malvngeltere iar* geben solle vier gülden vnd nit me
vnd eime hufsungeltere iars dry gülden vnd ouch nit me.
Wir setzen ouch vmb die vier richter . das ein iglicher rat iars,
so er ingeget, des sitzenden rates vier redelich. erber, vemünfftige
manne kiesen vnd welen sol. die das gantz iare vfsriehten sollen
vber alles das. das yn gec läget vnd gerügt wirt, vnd dar über
sie zu richtend band nach lut des richtbuch»«, als ferre sie die
lute des ersten dauon gutlich nvcht gewisen mögen. Und die vier
sollen ouch dann«' forderlich dar an sin. das den luten vnuerzogen-
lich gericht geschoe in der mafse, als sie danne des besunder in
irme eide bescheiden werden. Vnd was also von gerichts wegen
geltes gefellet, das sollen die richtere zu sammen in eine buhsse
legen vnd alle phande zu rechter zyt vertriben vnd zu gelt bringen.
vnd zum halben oder virtel iars so sollen sie die buhsse vff tün
vnd des ersten von dem gelte allem schriller vnd stetknechte
vfsriehten, vnd was danne vbrigs geltes da blibt. des sollen sie
die drü teil den rechenmeistern entwürfen vnd yn selbes den Vierden
teil behalten, vnd sol yn ouch dauon kein ander Ion werden.
(hieb haben wir vberkommen vnd wollen nü furbafs. das die herren
vnd ftirspreehen an den gerichten alles ir gelt, das yn von gerichts
wegen gefellet. zusammen in ein buhsse legen, vnd wanne ir zyt
am gerichte vfse ist. so sollen sie solich gelt dem rat halb geben <
vnd da* ander halb teil glich vnder sich selbes teilen, also das ir
eime daran als vil werde, als dem andern vnd nit me. Wir
haben ouch vberkommen und gesetzet, als von der wegen, die der
armbroste. der bullösen, des kornes vnd des saltzes warten vnd
145
phlegen , so ferre doch nit grofse müwe oder arbeid daruflf get,
das danne alle die, die des also warten vnd zu iglicher zyt dar
zu gekorn werden, dem rate vnd der stat zü liebe ire iare vnd
zyle vis vergebens vnd vrab sufs dienen vnd warten sollen. Doch
sol ein rat zu allen zyten dar zu geneygt sin, das die vnd oueb
die andern empter vff das gliebste vmb geen vnd geteilt werden,
also das einer nyeht zwei oder dru anipte habe, vnd ein ander da
by ledig sy : dann» in allen dingen weret das gliebste allerlengste. —
So danne von des geschosses wegen, als vns etwan gepurt not-
durfft halb vff zu setzen, vff das dar inne nyeman vbersehen noch
vngerechtuertiget Mibe, sünder das einre mit dem andern lide vnd
trage, vnd das ez vffrecht gehalten werde, so haben wir gesetzet
vnd vorkommen , das die meister in den zunfften von iglicher
znnfft ir sunder register machen vnd hau sollen, dar in alle ire
zunfftgenol'sen, vndertenige vnd inwonige, den danne zu schössen
gepurt. gosehriben sin sollen, iglichs besunder mit sime namen,
vnd was ez verschösset hat. vnd solich register s(dlen vf den eit
hinder den meistern vnd schribern also in geheymo behalten werden,
das weder durch meistere noch schriber nyeman, rieh noch arme,
v Inwendig des registers vor noch nach nit gemeldet werde?, was
einre oder der ander verschösset habe, anders danne: wanne die
register gantz tollen bracht vnd das geschosfs in bracht wirt, so
sollen die meistere das geschosfsgelt mit sampt dem register für
die rechenmeister bringen vnd den das vbergeben vnd in entwürten,
vud sol danne der rat sine fründo dar zü ordenon. die register
vnd das gelt gein eyn zu vberslahen vnd euch gar eben vff zu
morcken, ob ioman were, der anders geschosset hetde, danne er
solte, vnd was sie in dem also erfinden, das sie bedunckt brest-
hafftig sin, das sollen sie uff iren eid für rat bringen, vnd was
danne der rat dar inne tut oder leinet, daby soll ez hüben.
Wir haben euch im besten vberkommen vud gesetzt, das furbal'ser
kein rat weder losunge noch lipgedinge verkeuffen, noch kein
trefflich schuld machen sol ane wissen vnd willen der andern
zweier rete. — Als euch bifs her vff den montag vnd zur messe
etlicher inafso kost gehalten ist mit dienern vnd knechten in der
burgermeister huser, das sol furbasser abesin vnd nünune gesebeen
anders danne: wil ein burgermeister zu den Sellien zyten etliih
diener oder knechte zu tissebe laden, das mag er tfln vnd dar xii
1U
Digitized by Google
140
ein virtel wyns lafsen bringen vnd nit mo vngeuerlich. Wir
haben «uch wol bedacht, das dessglich iars vnnütze cost gehalten
ist in der besigelünge . vnd vmb da« nü solichs furbasser ouch
ordenlieh gehalten vnd vnnotdurfftig cost vermitten vnd abcgeslagen
worde, s« setzen wir vnd wollen, wanne ez sich furbafser iars
gopurt, das man mit der stat grofsem sigel versigeln wil. so sollen
da by sin die zwone burgermeistere vnd susfs vier des rates, die
dar zu geheisschen werden . zwene schriber , zwene heimbürgen
vnd die andern geswornen stetkuechte, das trifft sich vff achtzehen
personen. Den vnd nyeman anders vngeuerlich sol man alsdunnc
kochen vnd essen bereiten, als zymlich vnd gewonlich ist. vnd
was das costet. das sollen zu stunt die burgermeistere rechen vnd
vfs dem eymer bezalen, vnd sollen (Mich bestellen vnd versehen,
das mit der cost getruwelich gefaren. sunder das die nycht zu
vnnütz oder vnmefslich gebruchet , vfsgeschickt oder vndergetan
werde vngeuerlich. — Vnd wanne nfl kein anfang oder mittel
nycht wol rueme behalten mag. im folge danne nach ein gilt ende,
so haben wir vns zu allen disen obgesehriben stucken vmb hiters
nutzes vnd frommen willen, als wir hoffen, so darufs vns. vnser
stat vnd den vnsern wahssen solle, williclich ergeben vnd wollen
ouch mit gotdes hilfe die vestiglich also hanthaben vnd halten:
nemelich zehen iare aneinander, die allernechst kommen nach datum
«Iiis briefes, vnd darnach uU lange, bifs das wir die mit drin reten
andern, hessern oder abe tiln vngeuerlich. Vnd des alles zu wareiu
vrktlnde vnd vestikeit so hau wir vnsere stetde grofs ingesigel
offenlich tun hencken an disen brieff. der geben ist nach (Visti
gepurte tusent vierhundert vnd drissig iare vff die nechste mit-
woch für saut Johans tag Haptistc. als er geporen wart.
1440. 15.
Iidtscfsonlniiiiif, die E'tnf'iiln nn'1 nm Sitixtui^jrhh m für
dir Rätsln rm, dir sog. Präsenz, hrtrrfl'rhd.
1'enjitinrnt-Oritfiriof ( tJrk. :i74) mit onhöuifrmln» Stmlf-
s'uu/il. .!/«/«</ ruckt tut Itnu u it. <). Sritc .7.1 //'.
Wir der rat zu Spire haben bedacht vnd zu liertzen go-
iiotniuen. daz die ratlnete gut zvd her (rege gewest sind zu rat»'
ZU gende. daz man selten volligen rat gehaben vnd besitzen inoehte.
Digitized by Google
147
dardurch der stette Sachen zu dickern male gehindert vnd fur-
geschlagen worden sint, dauon der statt nie dan eynoft krotte vnd
müsal enstandon ist. So sint ouch vnser burger vnd inwonere
vnd ander lute, die für rat zu tundo gehabt hant mit vrteiln vnd
andern sachen desshalb ouch dicke vnd vil desto langsamer vls-
geracht worden, dos ein iglicher rat dauon vaste clage von den
luten gehöret hat vnd hören muste. Da» daz nu furkommen werde,
vnd daz die ratluto vnd die vier fursprechen, die der lute worte
für rat tunt, iglichs iars desto williger syen vnd gewesen mögen
zu rate zu gende, daz man ouch allezyd, so man zu rate gehütet,
völligen rat haben , der stette sachen , wann des not ist , nach
nottorftigkoit gehandein, die lute. die für rate zu tunde gewyimen,
geistlich vnd weltlich, allezyd doste furderlicher vfsgerichten möge,
als sich gehurt vnd zympt. so haben wir mit guter betrachtnisse.
so wir danun gehabt hant, wan wir der stette ere vnd notz go-
swom hant fnrzukeren. als verre wir mögen, mit den andern zweyn
reten. die wir darumb vnd defshalb zu vns berufft haben, gesetzt
vnd geordent. setzen vnd ordenen ouch in crafft dis brieffs, als
dan hernach vnderscheidonlieh folget, daz ist mitnammen also:
wan die burgermeistere vff die Montage, dinstage vnd samstage
zu rate gobietont. es sye in den rat hoff oder an andere ende, so
sollont burgermeistere vnd ratluto vnd die vier fursprechen schuldig
vnd verbunden sin zu rate zu gen zu den ungenannten tagen vnd
vff die stunde, als dan gebotten wirt vngeuerlich, vnd welieher
burgenneistere, ouch ratmanne vnd furspreche zu ende des ratsofss
da ist vnd blibt, bis der rat vffstet, sol man den burgermeistorn.
den ratmannen vnd fursprechen, ir igliehem, geben vier pfennige.
Aber welieher burgermeister, ratmanne oder furspreche zu solichcn
tagen, so gebotten were zu prime. zur andern prime glockon, als
man die dannoch lütet, oder so zu einer andern stunden gebotten
wero, bis die zytglocke nach der selben stunden anderwerbe singe,
nit da werent, dahin dan gebotten were, der sol iglicher zu pene
geben vnd verlorn han vier pfennige vnd by sime eyde in sinon
ratsefs by dem tage oder darnach nit nyder sitzen, er habe dan
vor die pene geben, vnd obe er wol vff den selben tag, so er
verbrochen bette, dar keine vnd zu ende des ratsel'ss dablibe , so
sol man ime doch die vier pfennnige nit gel»en. als man andern
ratluten gyt. Auch weres daz einer zu rechte r zyt zu rate keine
10*
Digitized by Google
148
vnd giengc hinweg one erlaubunge der burgermeistere. der sol die
pene, die vier pfennige, geben vnd verlorn han, iiimnls wie vor
stet, vnd man sol ime die vier pfennige nit geben. Item wer
vff die vorgenannten tage, so zu rate gebotten were. in sin selbs
Hachen oder an gerichte zu schaffen hette, auch dem da gehurt*'
zu brüden, zu liehen oder zu iargezyten zu gen oder ander redlich
sachen zu tunde hette, das mag er eime burgermeister sauen vnd
vrlaup von ime nemmen. vnd gvt ime der burgermeister also vr-
laub. so verluret er der pene vier pfennige nit, man sol ime ouch
nutzit geben. Item obe eime. dem zu rate gebotten. krung oder
in sin selbs oder in eins andeni sachen geritten were oder rvttcn
wolte, der Holte die pene zu geben vnuerlustig sin, man ist ime
ouch der vier pfennige nit schuldig zu geben. Item gehurte vft
der vorgemelten gebotten tage eime, so ime zu rate gebotten were,
in der stette sachen vnd ampten etwaz zu tunde vnd darzu zu
gende. daz er defshalh nit zu rate gesitzen mochte one geuerde.
daz sol er dem rate oder eime burgermeister sagen, war er gen.
oder waz er tun wolle : tut er daz. so sol er den tag vnuerlustig
sin, vnd man sol ime die vier pfennige geben, als obe er zu rate
gesessen were. Item weres. daz den hurgermeistern soliche sachen
zu fielen, dauon inen von not gehurte rate zu halten, vff weliehen
tag vfswendig der obgenannten tage, vnd an weliche ende daz
were, da man eime hin gebfltte, dar sol ein iglicher furderlichen
schuldig vnd hy sime eyde verbunden sin zu kommen vnuerhindert
vff die selbe »tunde ; aber man ist niemant vff soliche tage utzit
schuldig zu geben. Item es ist ouch gesetzet, daz der rat sunder-
lich vff die dinstage vrteil. die von gerichte für sie kommen, boren
vnd sprechen sollen , als verre sie mögen, ungeuerlich. Item die
mitwoehc sollent hüben vnd gehalten werden nut dem rate zu gen
vnd die jH'iie zu geben, als von alter herkommen vnd desshalh
gehalten ist. Item wan man ouch vff die vorgenannten gebotten
tage der stette trvheit briefe lieset oder rechenungen tut. so sol
man hurgermeistern. rat lutea vnd furspreehen . die zu ende da
blibent. daz hriefegelt vnd reehengelt geben vnd ouch die pene
von den nemmen. die nit da werent, als daz von alterher gehalten
worden ist. aber man sol ine die vier pfennige nit geben, sie
sollen ouch die pene. vier pfennige. nit Verliesen. Auch weres.
daz die burgermeisiere vff die obgenannten drye rats tage den
149
alternieistern oder etlichen dos rat« frunden zu rate tetent gebieten
als andern rathiten, woliehor also darkonipt zu der «tundon, so
im« gebotten were, vud dablibet, dem sol man ouch geben vier
pfonnigc. welicher aber nit darkeme, dor sol vier pfennigo geben
vnd ouch verlorn han glich als andere ratluete. Item wercs ouch,
daz die burgenneistore zu dem sitzenden rate bedurflften der andern
rete, eins rats oder zweyer, den dan also gebotten woerdo, die
sollent by dem eyde gehorsame vnd verbunden sin zu der stunden,
.so inen gebotten worden were. zu rate zu kommen, ouch da zu
hüben . bis daz man inen erlaubt vff zu sten ; doch so sol man
inen nistnit schuldig sin zu geben. Vnd umb des willen, daz diso
ordenunge vnd gesetze furter alslange, bis daz die rete daz andern,
mynren oder meren . deste ordenlicher vnd vffrechter gehalten
moege werden, so sol ein iglicher rato disen brieflF vnd ordenunge
alle iare lesen, als man den alten ratos brieflF lieset, wie man zu
rato zu gen verbunden ist, vnd damit den nuwen rechenmeistem
empfelhen. eime iglichen allen tag sin vier pfennige zu geben,
der sie dan verdienet hat vff" die vorgenannten tage, so man rat
hat, wan der rat vft" stet, vnd diese pene ouch zu inen nenimen
nach innhalt diser ordenunge vnd inmafse vorgeschrieben. Auch
so sol diso ordenunge vnd gesetzde den alten ratosbriefT, den man
alle iaren dem rate furlieset, in keinen weg nit krencken noch
wider sin in eniche wise, vfsgescheiden alle geuerlicheit. Vnd daz
dies, wie hieuor geschrieben stet, crafft habe vnd von vns vnd
vusern nachkommen gehalten werde, so haben wir disen brieff mit
Vilsen« stette anhangendem ingesigel besigelt, becrefftiget vnd bo-
festenel. der geben wart, do man aalte von Cristi geburte viert-
zehen hundert vnd viertzig iaren vff sant Endris abent, des heiligen
zwoltf hotten.
,r.-s^
ized by Google
150
VI.
Biel, Becher und Weiss,
drei
pfälzische Volkswirte.
Von
Georg Berthold,
Katbaccessißt und Kg) Rechnungskommiüsnr.
Der Ilandr! der heutigen Pfalz war im Mittelalter und
in der neueren Zeit bis zur traiizösisehen Herrschaft fast aus-
schlh'islieh angewiesen auf die natürlichen Verkehrsstralsen und
konzentrierte sieh hiernach grölst enteils am Rhein«. Künstlich«
Verkehrswege waren im greisen Stile nirgends vorhanden.
Man behalf sich mit den Überresten der Rümerstrafsen. ') Krst
unser .Jahrhundert brachte nach der Beseitigung der Klein-
staaterei einen Umschwung und diesen allerdings in kaum
geahntem Mafse. -) Wie gering früher das Interesse' der heutigen
') Kin Meispiel von Stralsenhau im Mittelalter in der heutigen l'l'al/
rindet «deh in der 1'rkunde vom 11. August M1H in Kemlini:. t'rkundeu-
liiicli zur ( ii'Mi'hirhr»' der Mi-rhüfe /u Speyer. Mand I. S. 4!)l. die Wege
vuii Speier zur l.ul'sheimer und lliiiMiihauser flierfahrt Mr. l)ieKi»tou für
(l'Ti'ii Wiederherstellung sollten dadurch aufgehraeht werden, dals wahrend
10 Jahren jfd» s passierende Viergespann - Heller und jedes Zwei- und Kiu-
gespallll 1 Heller Weggeld zu zahlen liiitte. 1 )er Weglau wurde v.»m -2.'». .luni
\'*M von der < Jeisrlirhkeir und dem Stadtrat zu Speyer be-elilosxen und
für densellieti eine Mauzeit von 10 Jahren in Ansieht genommen. Doidi
war 1-US der Weg nai h l'heiuhausen noeh uielit fertig. Siebe Keniling.
a. a. H. S. '.\UiK Hilgard. I rkunden zur < iesrhirhte der Stadt Speyer. S. 1:5:5.
-) Hier darf vielleicht daran erinnert werden, dals die Stral-e l'aris-
Maiuz (KaiM rstralve; die er>te grüisere Kunsistralse. welehe die heutige
151
Pfalz an grofsen Verkeil rswegen war, mag der Umstand beweisen,
dafs die erste grofse moderne Verkehrsverbindung, welche die
Pfalz (seit 1541) berührte, die Tum- und Taxis'sche Post von
Wien nach Brüssel, statt etwa ihren Weg von Speier über
Neustadt nach Kaiserslautern und Trier zu nehmen, von Speier
aus in der Kheinniederung nach Oggersheim zog und sieh von
hier über Frankenthal. Pfeddersheim und Alzey nach Kreuznach
wendete. Dieses geringe Interesse hatte übrigens seinen Grund
in der Natur der Verhältnisse. Die Pfalz bestand aus über
40 Herrschaftsgebieten. Die vielen Zollschranken, die geringe
Gewahr des Geleitsrechts, die mUfsige Volkszahl und die
Hörigkeit der Bevölkerung hemmten stetig die Entfaltung von
Handel und Verkehr. Sehr ins Gewicht fiel auch, dafs der
Ilaupthandclsarlikel, der Wein, zu beträchtlichem Teile den
geistlichen Stiftungen zustand, unter diesen aber der Löwen-
anteil den Stiftern und Klöstern zu Speier. Diese lagerten
ihre Weine in ihren grofsen Kellereien1) zu Speier und brachten
sie hier in den Handel. Ähnlich verhielt es sich mit den
Kruchten3) von welchen hauptsächlich der Zehnte als Handels-
artikel sich eignete. Es kann daher nicht Wunder nehmen.
Pfalz «'iliielt. 1805 bis 1807 gebaut wurde, und dafs zu deren Baukosten
die Bezirke von Kaiserslautern und Zweibrüiken wahrend dreier Jalire
3" o Beischlag zur ( Jrund- und Mobiliarsteuer als besondere Leistung ent-
richten mufsten. Dekret vom 8. ventose XI II (= 27. Februar 1805).
Si-he biilletiu 35 Xr. 580 .lahr XIII S. 25. ' ■
') Von der Bedeutung dieser Kellereien gibt am besten der l'msiand
eine genügend«! Vorstellung, dafs 1089 im grofsen Keller der bisebödielieu
Pfalz 'J4 grofse FiUser. deren j«-des 30 Fuder (= 41 heutige Fuder) hielt,
von den Franzosen verdorben wurden. Siehe Dr. Ilarster. Materialien zur
( Jesrhiehte der Zerstörung der Stadt Speier 108». Heft XIV der Mitteilungen
de* Bist. Ver. d. Pf.. S. 4«.
2) Der (letreidevorrat in der bischöflichen Pfalz zu Speier betrug 1081)
2585 Maltor (Jetreide (heute — 4500 Zentner), worunter Zehntfrücht«1 nur
zu «rering» in Teile begriffen waren, da der Zehute zumeist nicht dem Bisehof.
soiiilern dem Domkapitel zustand. 1340 wurde im H«M,hstift Speier «'ine
Steu.-r cilmben von etwa 40000, /f. heutig««!! Worts. darunOir an FriUhtoii
-•»leistet 3718' Speiorer Malter (etwa 00OO Zentner heut«-). Diese Mengen
waren nur Zufuhren zum Speierer Handel. Ib. S. 40. — Mone. Zeitsehr.
für die tieschichte des Überrheins.
ized by Google
I.V2
wenn, besonders im Mittelalter, alle Yerkchrsbcziehui'gen.
wenigstens der Yorderpfalz . mehr oder weniger auf Speier
deuten, (ialt doeli im Speiergau nur Speierer (ield. Speierer
Mals. Speierer (iewicht, selbst Speierer Recht. Spcier war
als I »ischofssitz und Hauptstadt des Speiergaues, da von Romer-
zeiten lier wohl versehen mit guten Verbindungsstral'scn naeh
allen Riehtungeu, wegen seiner Lage an der Hauptwasserstralse
des Rheines — der Rheinhafen wird schon 1084 urkundlich
erwähnt1) -- wie geschaffen zu einem Handelsplätze. Tnd dat's
ein solcher, nachdem Kaiser Heinrich V. in seinem groisen Privi-
legium 1111 die Einwohner Speiers von der Hörigkeit befreit
und. wie angenommen wird, seinerseits Speier das Stapelrccht2)
') Hilyard. Crkundcn zur (iesch. der Stadt Spcier. S. 11. Moiic.
l'rgeschichte des >mdisrhi*n Landes. Band I. S. 25< >. sagt, d:ifs in der (ieyend
von Speier der römische Kaiser Valentinian I., um :W9 u. Chr. in einer
s»'itw:lrts gelegenen Hucht dos Uberns einen I taten für seine Flott»« mit
Mauern und hoben Wüllen ungelegt habe, so du ('s mau dir Schiffe von
aul'sfii liii-lit sehen könnt»'. Wenn <t annimmt, dal's dieser Hafen auch
ln'i Schifferstadt gelegen halicti könnt? (letzteres lag damals noch am Ithein),
so ist es jedenfalls unrichtig, diese Behauptung damit zu begründen, dal*
di.s Wappen SehirTerstadts darauf deute. Denn das Wappen Schiff'eiMadts
i>r nichts andens als das ursprüngliche. Wappen von Spcier ein Hinter-
schiff darstelh-nd wie es die iiitesten Speierer Münzen bis etwa zum
.lahr IHM» zeiiren. Die Stelle des Itömerhafcns wird an jener des mittel-
alterlichen Speierer Hafens zu suchen sein.
2> Lehmann in seiner Chronik sagt hierüber. Ausgabe M12. S. .'«5;5:
„Spevr ist eine StaftVUtatt. dal's ist ein solcher Ort. da alle Schirl' mit
S'atfelyiitcrn :tutf zu kehren st huldiy seind. Vmb die Zeit al< Kaiser Heinrich
sein lYiuilegium yebeii. hat mau in Teutschland! mit Seiden vnd andern
Kramwahreii sehr ycrinye I landtieruny «et riehen . vnd sich holien vnd
nidern Staudts in Wiillin vnd Lcinin oder Fl o hsin Kleidern «» trafen, alter
mit victuulien vnd andern vnentbllhrlicheu Dinireii ein Statt vnnd Landt dem
andern zu Noftiirlft vnnd zum Vorrhal zugeführt. Demnach dann der Kaiser
den Üüryern seinen )Co|l nachgelassen, hat er denselben, damit sie desto
besser zu Kriltftcn möchten erspri»'sseii. seine ( Jerechtigkeit von staffclhareii
« i ii t ♦>ni vberireben. weiche die Statt bils auf heutiyen Tay yehandthaht vnd
behalten, sol- her Staffel seind in den Stätten am Khcitistrom. Colin die
erste. Maiutz die ander, vnd Spevr die drit. vnd haben diese (iere. htig-
keit. erstlich, welch«- Schilf dem Uheinstrom aulf vnd ab fahren, vnd
mit Stalfelbahren (iiitern In laden sein, dafs sie daselbst auffkehren. dic-
selbe aulsladen. ins Kautfhaufs führen, niederlegen, vnd dauon tlie S- huldig-
i:>3
für dii' Rheinsehiflahrt verliehen hatte, rasch sich zur Blüte
entwickeln mnl'sle. ist einleuchtend. Das Speiercr Zollweistum
von 124(5 !) zei«ft denn auch eine Ausdehnung' des Speierer
Handelsgehictcs. üi*; den Schliffs nahelegt, dai's Speier im
Mittelalter für den ( Iberrhein dieselbe Bedeutung hatte, die
heute Mnnnheim-Ludwigshafen beiwohnt. Das Weistura führt,
abgesehen von den allgemeinen Zollsätzen, besondere Zoll-
satze auf für den Verkehr mit Frankreich, 8tral*sburg, Biseh-
weiler, Neuburg, Schwaben bis zur Enz, Hockenheim, Wimpfen,
Worms, Mainz. Trier. Köln, Kaiserswerth, Duisburg und
Utrecht samt zugehörigen Bistümern. Natürlich darf man mit
diesen Handelsbeziehungen moderne Gröfsen Verhältnisse nicht
keit zahlen müssen, weicht' nach entrichtet» gebührlichen aeeis vbersoblagen,
dafs ist in andere Schiff oder auff die Ax geladen, vnd in die Oberrheinische
Lunbt verführt werden. Wie dann die Stadt Speyr vnd deren Scbiffleut
von alters die Schiffahrten auff Strafsburg gehabt, vnd danitn vermög Kaiser
Frideriehs l'riuilegii de dato 1182 (s. Hilgard. a. a. O. S. 22) nicht mehr
denn 1:1. Heller geben dürffen. Die andere Eigenschaft oder (iereehtig-
keit der Staffel ist von alters gewesen vnd noch, nemlich Kauffhaufs.
Kranen, Schiffer vnd Kärrher, desgleichen Kauffhaufs-Obherrn, Kranen-
tneUter vnd Kauffhaufskneeht. Die drit. dafs die Kauffhani'sverordnete
vlier die auffgclafene vnd nidergelegte Staffel wahr, ob sie von würden oder
»licht, erkennen vnd richten, vnd die so vnfertig verwerffen, vnd den Fahrten
zu Schiff vnd der Ax Ordnungen aufssagen." Staffelbare Güter waren:
„druekene vnd saltzen Wahr", insbesondere: „Fordein", Rothe, Wein. Frucht.
Salz, llJiringe. Eisen, „Gewahr dem Niderland ertjpriefslich." — Seit
war dieses Recht für Speier in Folge des l.'mschwungs der Verhältnisse
( Aut'kotnnien Mannheims. Vorrücken der französischen Grenze bis zur (Queich
und in Folge dessen Stärkung des Stralsburger Markts) unpraktisch geworden.
') Die Zeitbestimmung ergibt sich aus Folgendem: 1245 hatten 4
Städte: l'trecht. Köln. Trier und Worms Ausnahmezölle, d. h. geringere
als die gewöhnlichen. 1247 erhielt die Stadt Wimpfen in Speier Zoll trei-
ben, wiihrend das Welstum noch einen Zoll für diese Stadt aufführt.
Ebenso ist die Zollbestimmung für Frankfurt a. M.. dessen lliirger in Speier
„sollent geben zu zolle zweeti wvl'se hantschuwe und eyn pfunt pfeffers",
die um 1260 der Zoller «Herr (iottachalcke by sant Jakob" fs. Hilgard.
S. f>2f> Z. 18) dem Weistum beifügte, noch nicht darin enthalten. Hienaeh
ist 1240 das Fntstehunü'sjahr des für die Rheinhandelsgeschichte so wichtigen
Weistums. Im. I tili 124."» hatte Kaiser Friedrich 11. den Speierer Bürgern eine
1 ItHeige Herbstmesse gestattet. Zu deren Mesuch erlieis Speier am 24. August
124ö allgemeine Einladung an alle Handeltreibenden des deutschen Reichs,
Digitized by Google
154
verknüpfen. Erreichte docli die Einwohnerzahl Speiers zur
Zeit seiner höchsten lilute, als 1422 vier Kurfürsten des
Reiches es zwei Monate belagerten und nicht bezwingen konnten
und als Kaiser Karl V. seine weltberühmten Reichstage liier
hielt, nicht viel mehr als 10000 Seelen.
Gleichwohl sind die Handelsumsätze, soweit sich solche
noch berechnen lassen, auch nach heutigen Begriffen nicht
unbeträchtlich. 1414 wurden im Speierer Kaufhause rund
180000 Zentner1) Kaufmanuswaaren auf der Frohnwage
gewogen, im Werte von über 3'000000 JC. 1416 wurden,
abgesehen vom Weine der Geistlichkeit, der steuerfrei war.
etwa 8000 Fuder2) Wein3) von der Stadt besteuert, im heutigen
indem w zugleich für alle Mefsbesucher die Zolle auf die Haltte ermlifsigte.
Ks .scheint daher, dafs das Zollweistum gelegentlich der ersten oder zweiten
Abhaltung der Speierer Messt*, gleichsam als Zusammenstellung der in-
zwischen noch für AusnahmezolUutzc abgeschlossenen Handels vertrüge von
item Zoller Dictmarus thelonearius redigiert worden ist. Die Speierer Messe
wuchs stetig. Am '20. Mai 1330 verlängerte sie Kaiser Ludwig der liayeraul
3 Wochen (zu halten vor, Mariil (Schürt bis Michaeli). Alle liesueher sollten
das (.Jeleit des Reichs und seiner Stunde geniefsen. Hilgard a. a. (>. S. Vitt.
->f>. 317, 48(5 ff. - Mone. Zeitschrift f. d. (iesch. d. < Iberrheins. Bd. I X. S. 41*.
1) Die Zahl ist wie folgt zu begründen: Alle nicht für einzelne
K;iuHeiite bestimmten Waaren mufstcu im Kaufhause atisgeboten, bei Kuuf-
schlufs auf der Frohnwage gewogen werden. Hiebei betrug seit 124*1 das
Kaufhausgeld für Fremde 1 Pfennig, für Kinheimische 1 Heller für je
1 Zentner. Das Kaufhausgeld der Stadt betrug 1410 GS."» (Juld.n. Da
1414 auf 1 (iiilden 144 rfenuig bezw. 3H4 Speierer Heller gingen, so waren
die «85 dulden ÜKH40 Pfennig ..der 2*13040 Heller; daher wurden
gewogen, wenn nur Fremde wiegen Helsen. !IS«40 Zentner oder, wenn nur
Kinheimische: 2<»3040 Zentner. Der Durchschnitt dürfte der Wirklichkeit
am ehesten Erleichkommen, mithin die Zentnerzahl 1S084O betragen.
Siehe an«h Hilgard a. a. * >. S. 4W). Weils. Rechnungswesen der freien
Ueichsstadi Speier im Mittelalter. Heft V der Mitteilungen des Inst. Ver.
d. Pf. S. 13. Weils. < ieschichte der Stadt Speier. zahlt S. ."»7 im < «'anzeii
s\ Handelsartikel auf. welche 112*» im Kaulha is gehandelt wurden.
2) 1410* wurde von einem niltcui Fuder Wein 1 duldeii Weiinngeld
erhoben. Dieses betrug 1416 .Vsis H. Somit wurden 5*1K (alte) Fuder Wein
besteuert. 1 altes Speierer Fuder ist 1.3<>8 heutig«' Fuder, also f»M 1 M alte
Fuder ^ 7!>.*>ll Fuder heute. - Siehe auch Weils a. a. < >. S. 11 u. 12.
Der Wein war einer der wichtigsten Hamlelsartikel Speiers bis
zur franz.isis. hen Itevolution. Schon 1)4*1 wird derselbe als Hauptartikel
155
Wei te von rund 4*000000 zu Mehl vermählen bezw. als
Brod verkauft w urden 1412 gegen 46000 Zentner1) Getreide
im Werte von etwa 400000 ^4C Diese 3 Posten ergeben den
stattliehen Gesamtwert von 7'400000 JL heute. Aber auch
späterhin noch, selbst nach dem für den Handel so verderb-
lichen 30jilhrigen Krieg erhielt sich die Bedeutung Speiers als
Stapelplatz bis zur französischen Umwälzung. So wurden 1689
in den Kellereien des Bischofs allein von den Franzosen 025
Fuder Wein vernichtet,8) 1794 aber der Speierer Bürgerschaft
072 Fuder Wein s) weggenommen und im Ganzen damals
einschließlich des Weines der Geistlichkeit über 4000 Fuder,
vielfach kostbare Weine weggeführt, im Kaufhause aber für eine
Million Kaufmannswaaren beschlagnahmt.4) Wie reich Speier
durch seinen Handel6) war, beweist zur Genüge die Thatsaehc,
dos Speierer Rhcinhandels aufgeführt und wurde schon damals von dem
. von au Isen eingeführten Wein der „anifenninc" (Weinsteuer) gehoben.
(Hilgard a. a. O. S. 4.) Mit dem Wein der Geistlichkeit wird die Wein-
menge in Speier über 12000 heutige Fuder betragen haben. Die Uedeiitung
dieser Zahl ergibt sich, wenn man erwagt, dafs 1880 bis 1888 der Wein-
ertrag der Pfalz im Durchschnitt jahrlieh 82695 Fuder betragen hat . die
heutige Weinbauflache der Pfalz mit rund 12000 ha aber bedeutend grüfser
ist wie in den früheren Jahrhunderten.
') Die Zahl ergibt sich, wie folgt: 1441 betrug das Malungeid für
1 Malter Korn lü .{, für 1 Malter Spelz 9 ^. mithin im Durchschnitt für
1 Malter Frucht etw a 12 Das Malungeld trug 1412 1300 Pfund Pfennige
312000 ^. mithin wurden 2(1000 Malter Frucht zu Mehl vermählen,
bezw. al.s J3rod versteuert. 1 alter Speierer Malter Getreide ( Körner) wiegt
durchschnittlich 1.78 Zentner. Somit wiegen obige 2(5000 Malter 4(1280
Zentner heute. Siehe auch Weil» a. a. O. S. 14 u. 15.
'-') Siehe oben S. 151. Anm. 1: Dr. Hülster a. a. <>. S. 40.
3) Siehe Dr. Remling. die Kheinpfalz in der Revolutionszeit von
17112 l)is 1708, Hand 1. S. 452.
"*> Flugblatt : Nachricht von den dermalijren l'iiglückstilllen der Reichs-
stadt Speier. datiert: (1. Juni 1791. — Auch Rlg. a. a. O. S. 444.
r') lliezu sei bemerkt, dal» die llandelszünfte: Miiuzer und Maus-
geiioHsrn, K Himer und Uheiiikaufleute (letztere seit 1432 wegen des Salzhaudels
Salzgiisser genannt) weitaus die reichsten in Speier waren. 1«34. also in
den für den Handel schlechtesten Zeiten des 30jilhrigen Kriegs, zahlte im
Durchschnitt ein Hausgenosse nach heutigem Werte tiOO , iL direkte Steuer,
ein Krämer 200 „fc, ein Salzwasser 170, K, (Steuerliste im Speierer Stadtarchiv.)
Digitized by Google
156
d;il*s Speier für seine ( )ppositionspolitik im Hunde mit der
l'nion 1601» bis 1621 über 150,000 Cinldeii (etwa fsOuuuo JC.
heute) zu leisten in der Lage war und trotzdem finanziell
ungeschwileht in den 30jährigen Krieg- eintrat.
Dal's auf soleliem Hoden und unter dem Eindruck uralter
kommerzieller Traditionen Geister entstehen konnten, welche
gerade für Handel und Verkehr, für Volks- und Staatswirt-
schaft ein offenes, geübtes Auge, ein richtiges, treffendes Urteil
hatten und als Männer der Wissenschaft diese zu fordern im
Stande waren, leuchtet ein. lind so begegnen uns im Verlaufe
der Speierer Geschichte drei hell erstrahlende Namen, deren
Glanz der Lauf der Zeit nur noch erhöht hat.
Uns Spatgeborenen ist es aber Ehrenpflicht, diese Namen
vor Vergessenheit zu bewahren, ihr Gedächtnis zu erneuern,
um hierdurch den grol'scn Söhnen der Pfalz, ihr zur Khrc, den
Zoll der Anerkennung zu erstatten.
Der Älteste dieser Namen gehört dem Mittelalter an, slHit
indes allerdings schon im Frührot der Hewegung des 16. .Jahr-
hunderts. Es ist
Gabriel Biel.
Derselbe winde geboren zu Speier, wahrscheinlich um
1414. Nach der Matrikel der l jiiversit.lt Meidelberg wurde
er am 13. .Juli 1432 immatrikuliert als Gabriel Bibel, premis-
sarius altaris dectm milium martirum in eapella s. Peti i ')
Spyrensis. Am 21. .Juli 143Ö bacealaureus artium-j wurde
er am 21. Marz 1438 unter dem Magister Conrad Gummeringen,
damals Dekan der Artistenfakultät, zum magister artium pro-
movirt. Hierbei wird er ausdrücklieh genannt Gabriel Bibel
(Bychel) de Spiro.*) Zum .Jahre 144« schreibt Wilhelm
Kisengrein in seinem Chronikon: Gabriel Byel, S. Theologiae
>) Die 1 1 f>7 von Domsrholaster .lohanii von Krnberjr fundierte Pfarr-
kirche zu Skt. iVter in Speier. Siehe .Simonis. Historische Heschreil.un»:
aller Hisehotfen zu .Speyer. HK>8, S. 77.
2) Toepke. Dr. jur.. Die Matrikel der Universitär Heidelberg, von
13Hfl bis um. 1. Teil. Bd. 1. S.
8) Toepke a. a. U. Hd. llf S. 3HÖ.
ip _
Lieentiatus, Cathedrnlis Nemetum templi Presbyter, insignis
habetur. Kclidit : In Canonein Missae lib. 1. De passione
Domini lib. I. Sermones plures. ') Biel bezog später uoeh die
Hochschule zu Erfurt (vielleicht auf den Rat eines Speierers,
des dortigen Professors Xycolaus (Jeylfuss-) und zwar im
( )stersemester 1451 als artimn maxister8) Biel soll zu Erfurt
an der Universität auch gelelnt haben. Spater wurde er
Prediger zu S. Martin in Mainz, hierauf Probst der Kollegiat-
kirche zu Urach in der Grafschaft Wirtomberg. Biel wurde
Vertrauensmann des Grafen Eberhard von Wirtemberg und
gilt als dessen Hauptratgebei bei der Gründung der Universität
Tübingen, an welcher er sofort als Professor der Philosophie
und Theologie eintrat. 1485 und 1480 war er t'niversitats-
rektor. 1482 begleitete er seinen Pursten Graf Eberhard mit
Ixeuchlin und Xaucler nach Rom. Später trat Biel in den Orden
der Brüder des geraeinsamen Lebens, erhielt von Graf Eber-
hard in dem neu gestifteten Kloster des heil. Petrus im
Srhnnauerwald ein Kanonikat und starb 1495. 4)
Von Biels Werken wurden zwei zu Speier gedruckt,
liiiniiich seine Epitoma expositionis Canonis missae, auf Veran-
lassung des Wendelinus Stambach, sacre theologie professor
in Tübingen, wahrscheinlich 1499. Der Schluls lautet in dem
Exemplar des Werkes, welches der historische Verein der
1) ( 'hromdngicarum rerum nmplissimae elurissimaeque Vrbis Spirae
Xemetum Aiijrustac, lihri. (iviliclnu» Eysengrein de Xcmcto Spirensi Avtore.
l.'xU. Fol. 27Ü.
2) Xycolaus Giüvlfuls de Spira, einer bekannten Speierer Familie
entstammend, wurde au Ostern 1426 zu Erfurt immatrikuliert (hienach um
1410 geboren) und erscheint im Michaelisscmester 1444 als Liector alme
universitatis studii Erffurdensis honorabilin vir. m igister, sacre pagiue baeea-
hmrius tormatus. Siehe Dr. Weissenborn, (le.seluchtsquellen der Provinz
Sachsen, 8. Hand. Acten der Erfurter l'niversitat. 1. Teil. Halle 1881,
S. 0b\ 104.
3) Siehe Weissenborn a. a. O. S. 117.
4) Dr. Herzog. Iteal-Encyklopiidie für protest. Theologie und Kirche.
1S.V1. Band II. S. 22"> tT. Koalier, (Schiebte der Xatioiial-Ökoiiomik in
Deutschland. München 1874. S. 21.
Digitized by Google
158
Pfalz besitzt: Explicit Epithoma expositionis saeri Canonis misse
laudatissiini viri Gabrielis Biel de Spyra, sacre theologie Li-
cenciati. in Spira impressurn per Conradum Hyest — Sodaun.
unbekannt in welchem Jahre, sein Traetatus artis grammaticae.
Der Schlufs lautet: editus per venerabilem virnm magistrum
gebrielcm byel Ex Spira sacre theologie [»rotuudissitnum. Sphae
per C. Hist.
Das Werk nun, welches Biel den Namen eines „Volks-
wirtes" verschafft hat, ist sein Collectorium sententiarum in
4 Büchern. lf>01 in Folio von seinem vorgenannten Col legen
»Stambach zu Tübingen herausgegeben.1) L)as Werk enthalt
ein System der Dogmatik und ist hiermit theoretische Philo-
sophie sowie in casuisti scher Weise Hechts- und Sittenlehre
verbunden. Im 4. Buch handelt er von den Sakramenten und
versucht bei der „Bufse" die Frage zu beantworten, was der
Sünder, damit die Wirkung des Sakraments ermöglicht werde,
thun müsse, um den von ihm angerichteten Schaden wieder
gut zu machen. Hierbei behandelt er: 1. Den Rückersatz
des unrecht Entzogenen überhaupt ; 2. den Rückersatz nach
den einzelnen Arten der Entäuiserung ; 3. den Raub und den
Diebstahl; 4. die Erstattung seitens der weltlichen Herrscher
in Folge Bedrückungen der l'nterthanen; ö. die gerichtliche
Erpressung; <>. den Schadensersatz jener, welche Unfähigen
Ämter verleihen. 7. die Ersatzverbindliehkcit der zu Unrecht
Beförderten; 8. die Fälschung; ö. den Betrug im Mandel und
bei der Arbeit; 10. den wucherischen Erwerb; 11. die zeit-
lichen und ewigen Renten und Zinsen ; 12. den schimpflichen
Erwerb; 13. die Verjährung.
Man darf bei Biel nicht übersehen, dals er von Hause
aus Theologe war und die Fragen nur in theologischem In-
teresse autwirft. Zur Beurteilung der Richtigkeit und des
Wertes seiner Ansichten ist noch zu bemerken, dals Biel, der
als „der letzte der Scholastiker" gilt , gleichsam das letzte
li N;irli<r<-In'il(lc l);ilMi-llmi<.' i\>-- Svsh.ni* \iu>\< LMÜII<l»i <j.-li :ml
ji. ;i. o. S. 2S.
Digitized by Google
159
Glied der scholastischen Schule bildet und er somit einerseits
im Banne der Anschauungen des Mittelalters steht, andrerseits
aber sich schon durchgerungen hat zu Anschauungen, welche
wir als die modernen zu bezeichnen pflegen.
Wenn Biel sagt, das Privateigentum sei eine unent-
behrliche Folge des Sündenralls, des Eigennutzes, während im
«lande der Unschuld die Menschen das „Mein" und „Dein"
noch nicht gekannt hätten, so ist dies mittelalterlich, scholastisch.
Wenn er aber sagt, die Jagdherrn sind schuldig, den Bauern
den Wildschaden entweder zu ersetzen oder wenigstens denselben
zu gestatten, das Wild, das die Felder verwüstet, zu erlegen,
oder wenn er es verurteilt, wenn die Obrigkeit den Unter-
thanen Wald-, Weide- und Wassernutzungsrechte widerrechtlich
schmälert, so kommen Anschauungen zum Durchbrueh, welche
unsem modernen Empfindungen durchaus entsprechen.
Zum „Handel" gehören nach Biel fünf Stucke: zwei Personen,
der Käufer und der Verkäufer; eine Sache, deren Eigentum von
der einen auf die andere Person übergehen soll ; ein Preis, als
Entgelt, ohne welches nur eine Schenkung vorliege; endlich
die Bedingung, dal's nur geliefert werde, wenn bezahlt würde,
bezw. dal's nur bezahlt würde, wenn geliefert werde.
Bezüglich des „Preises" hält Biel dafür, dal's bei den
„maiiichtachen und verdorbenen Leidenschaften der Menschen"
derselbe am besten von der Obrigkeit festgeteilt werde. Diese
habe aber hierbei zu berücksichtigen: das menschliche Be-
dürfnis, die Seltenheit oder Häutigkeit der Waare, die grössere
oder geringere Nachfrage, die Leichtigkeit oder Schwierigkeit,
sich die Waareu zu verschaffen oder herzustellen, deren Not-
wendigkeit, Herstellungskosten. Mangels gesetzlicher Taxen
sei die Gepflogenheit des Marktes mafsgebend. Hierbei führt
Biel aus: dal's der Preis der Waare steige mit der gröl'seren
Nachfrage, letztere aber werde gröfser durch die zunehmende
Zahl der Bedürfenden, bei Seltenheit der verlangten Dinge
und bei Schwierigkeit ihrer Beschaffung. Ein Fafs Wein oder
ein Scheffel Korn gelte mehr bei geringer Ernte als bei guter,
160
as gelte mehr, wcun viele es begehren als wenn nur wenige;
der Preis steige, wenn die Warnen von weither zu transportieren
seien, als wenn sie am Kauforte erzeugt würden; ebenso sei
der Preis höher, wenn der Transport schwierig sei, als wenn
er leicht sei. Seien weder obrigkeitliche Taxen vorhanden noch
Marktgewohnheiten, so schätze jeder seine Waare und Arbeit
selbst, wobei der Verkaufer aber berücksichtigen dürfe, aui'ser
den regeliniil'sigen Bedingungen: die Gefahren, die Sorge und
Mülie, den Schaden, den der Verkauf haben könne, nicht aber
— und hier ist Biel wieder Theologe — den etwaigen Vorteil,
den der Käufer durch den Kauf habe. So z. B. sei es richtig,
wenn Sachen, die leicht faulen, im Sommer billiger seien als
im Winter. — Die Hegeln, die den Preis bestimmten, regulierten
auch den Arbeitslohn.
Als die Krone der volkswirtschaftlichen Theorie Biels gilt
seine Lehre vom Geld- und Münzwesen.
Mehre sich die Bevölkerung stetig, so nehme die Not-
wendigkeit des Handels- Verkehrs entsprechend zu. jene des
blofsen Tauschverkehis aber in gleicher Weise ab. Habe aber
der Verkehr eine gewisse Kntwiekelung erreicht, so sei man
vor die Notwendigkeit der Anwendung eines allgemein gütigen
Tauschmittels versetzt, nämlich des Geldes. I >ieses aber müsse
au Masse klein und leicht handlich sein, feiner müsse daran
eine obrigkeitliche Marke sein, um hierdurch den Wert des
Geldstücks sofort zu erkennen und um Fälschungen und Be-
trügereien möglichst vorzubeugen, sodann müsse das Gewicht
bestimmt und gewil's sein, damit der Wert gleichfalls gesichel t
erscheine, das Material müsse möglichst wertvoll sein, um in
kleinem Behältnis möglichst viel Geld aufbewahren und ver-
senden zu können, endlich müsse das Material leicht teilbar
sein. Geld, das diese Kigenschaften besitze, werde aber zur
Münze. Wachse nun das Bedürfnis nach einer Sache, so
wachse auch ihr Preis, d. h. die Menge des dafür zu gebenden
Geldes. Dieses sei daher ein sicherer Wertmesser aller Tau: < h-
u 1 itl KaufgegensUinde.
161
Für die Münze kämen in Betracht: 1. ihr Stoff, aus
dem sie verfertigt werde, 2. das Gewicht, 3. das gesetzliche
Gepräge. Alle drei Punkte konnten gefälscht worden, dem gesetz-
liehen Stoffe könne unterwertiger beigesetzt, das Gewicht zu
leicht, das Gepräge nachgemacht werden. Die Münze dürfe
um den Betrag der Prägnngskosten teuerer in den Handel
gebracht werden, als ihr wahrer Wert betrage. Von Staats-
wegen sei das Gepräge der Münze zu ändern: um schlechte
kursierende Münzen los zu werden, um abgenutzte alte zu
beseitigen, oder wenn der Preis des verwendeten Edelmetalls
sich geändert habe, mithin die Münze mehr oder weniger gelte,
als ihr Nennwert angebe. Es sei erlaubt, Münzen von dem
Orte, wo sie weniger gelten, dahin zu bringen, wo sie mehr
gelten.
Biel sagt ferner: der Fürst habe das Recht zu münzen,
aber die umlaufenden Münzen seien nicht sein, sondern jener
Eigentum, welche sie für ihre Lieferung, Arbeitsleistung u. s. f.
eingenommen hätten. Daher sei es nicht erlaubt, umlaufende
Münzen zu verrufen zu dem Zwecke, sie umzuprägen und
leichter au Gewicht zum alten Werte wieder in Umlauf zu
bringen. Das sei ähnlich, wie wenn ein Fürst Korn aufkaufe,
um es sodann teuerer wieder zu verkaufen.
Dem Fürsten sei es wohl erlaubt, einen Münzgowinn zu
eraelen, der über die Prägungskosten hinausgehe, aber nur
mit Zustimmung der Unterthanen. Denn hierbei handele es
sich um eine weniger empfindliche Besteuerung des Volks und
zwar des gesamten Volkes, also auch der Geistlichen,
Adligen, Armen. Dem Ausland dürfe man solche unterwerlige
Münzen, da das Ausland nicht schuldig sei, dem Inlande bei-
zusteuern, nicht zuführen.
Die Anschauungen Biels über das r Kapital" und seine
Produktivität sind mittelalterlich, doch schon zersetzt mit
modernen Konzessionen. Gebe einer dem andern darlehensweise
(Jehl, so verliere der Darleiher das Eigentum an dem (Jehl, da.s
auf den lielielienen übergehe. Der Darleiher behalte nur das
11
Digitized by Google
162
Recht, die Zurückgabe dos geliehenen Geldes zu verlangen und
dürfe dazu fordern sein Interesse, d. h. den Ersatz der etwa in
Folge der Hergabe des Geldes erlittenen Schädigung oder den
entbehrten (iewinn, und zwar dürfe das Interesse gefordert wer-
den erst bei Rückforderung des Kapitals, nicht schon früher etwa
in Form vorher fälliger Zinsen. Denn Zinsen könne man heben
nur aus seinem Eigentum, für welches man die Gefahr trage,
nicht aber von fremdem Eigentum, für welches man die Gefahr
nicht trage. Diese Ansicht ist scholastisch. Modem wird sie.
wenn Biel sagt: Vereinige sich der Darleiher mit dem Be-
liehener in eine Gesellschaft, so seien beide socii, beide Eigen-
tümer des Betriebskapitals, also konnten beide den (iewinn
teilen, bezw. der Darleiher von dem Beliehenen für das darge-
liehene Geld Zinsen erhebeu, eben, da er mithelfe die Gefahr
tragen. Modern gesprochen würden somit nach Biel Aktionare
stets Dividendenzinsen beziehen, die PrioritiUenglänbiger aber
keine Zinsen erhalten können, sondern letztere könnten erst bei
Zurückziehung ihrer Darleihen den Ersatz ihres Interesse be-
gehren. Die geringe Anlage von Kapitalien im Mittelalter aus
reiner Spekulation war mit Veranlassung, dals diese Anschauung
über die Zinsen aus Darleihen erst in neuerer Zeit einen Um-
schwung erfahren hat. Pbrigens sagt Biel über die Zinshöhe,
dals in Gesellschaftsvertragen diese unbeschrankt und nur
bedingt sei durch den gewinnbringenden l Anschlag seitens des
Schuldners.
Wie sehr indes Biel auch in seiner noch durchaus mittel-
alterlichen Ansicht über den Darlehenszins schon von modernen
Kegungen beherrscht wird und sich grundsätzlich diesen nicht
verschliefst, ohne freilich die Folgerungen zu ziehen, beweist,
dals er sagt: man könne eiuem Andern vorbehaltlich des
Eigenturas die Nutzung des (ieldes vermieten. Also konstruiert
er, um seiner theologisch - scholastischen Anschauung gerecht
zu werden, den Zins eines dargeliehenen Kapitals als Miete
der Nutzung desselben! Man sieht. Iii«-»- eilt die l'raxis der
Theorie weit voraus.
Digitized by Google
163
Um zu ermessen, welche Zinsbarkeit einem Kapital bei-
wohne, unterstellt Biel den Ertrag eines Grundstücks, das man
um das (ich! hätte kaufen können, nicht aber etwa den in
Folge Umschlags des Kapitales möglichen Gewinn. Gleich-
wohl ist Biel auch hier schon etwas modernisiert. Denn er
weil's sehr wohl, dal's der Ertrag- eines Grundstücks verschieden
bedingt ist, durch Uberflufs oder Mangel guten Bodens, dichte
oder dünne Bevölkerung, Uberflufs oder Mangel an Geld.
Ertrage ein Acker im Wert von 20 fl. jährlich 1 fl. nach Abzug
aller Kosten, so betrage die Zinsbarkeit eines Kapitals von
20 H. I Ii., oder für eine Rente von 1 ti. müsse man 20 tl.
hingeben. Eltrage aber der Acker, der nur 10 fl. koste,
ebensoviel, dann brauche man für eine Rente von l fl. auch
nur 10 fl. hinzugeben.
Biel geuofs eines groi'sen Ansehens. Seine Werke sind
zumeist erst nach seinem Tode herausgegeben worden. Noch
1541 wurde seine Münztheorie unter dem Titel: De mone-
tarum potestate simul et utilitate libellus zu Mainz von Virdung,
von diesem als libellus verc aureus bezeichnet, herausgegeben.
Die Wirksamkeit Biels auf seine Zeitgenossen war so tief-
greitend, dals er noch auf dem Trienter Koncil als Autorität
gegolten hat.1) —
Wenden wir uns nun zu dem zweiten Volkswirte! Seine
Geburt versetzt uns mitten in den 30jährigen Krieg, in dessen
traurigste Zeiten. Und wie diese Zeiten hart und rauh waren,
erfüllt von gewaltsamen Erschütterungen, so auch die Lauf-
bahn des so berühmten Mannes, des kaiserlichen Kammer- und
Komroerzienrates Dr. med.
Johann Joachim lieclier.
„Von der Parteien Gunst und Hals verwirrt, schwankt
sein Charakterbild in der Geschichte" kann man mit Fug und
Kecht von ihm behaupten. Schon zu seinen Lebzeiten, um!
') N'ncli 1 Olii wurden soiiio Piviliirton /.u Köln liomiis«ri»ir«*ln*ii.
8. Dr. Hcrxog, a. a. (). S. '220.
11*
Digitized by Google
164
noch mehr nach seinem Tode, ja bis heute gilt er den Einen als
einer der ersten Gelehrten seiner Zeit, auf den Deutschland mit
Stolz blicken könne, wahrend die Andern, pochend auf dir»
Schwächen des Autodidakten unter Hinweis auf das Urteil
Leibniz' *), sagen, dafs er „neben viel geistreicher Produktivität
immer viel Neigung zur Prahlerei und Schwindelei bewiesen,
dafs er sich in jeder Stellung bald Feinde machen und seine
Wirksamkeit, trotz unverkennbaren praktischen Talentes, ver-
kümmern raufste."2) Die gegen Herber erhobenen Vorwurfe
sind vielfach nicht erwiesen, soweit zutreffend aber durchaus
erklärlich, auch entschuldbar. Nachstehendes dürfte diese An-
sicht rechtfertigen.
Der Streit der Gelehrten beginnt über Becher schon bei
seiner Geburt. Während er in seinem Buche: Methodus di-
dactica — geschrieben und geendiget in München den 19. Tag
Maji Ao. 1667, war der Himraelfahrtstag unsers UKrrn und
Heylandes JEsu Christi — ausdrücklich sagt, „ich bin nun
32 Jahre alt*', somit das Jahr 1035 als sein Geburtsjahr an-
gibt, glauben ihm viele (unter ihnen auch Koscher), dieses nicht
und geben vor: er habe sich für jünger ausgegeben als er
l) Leibnix (geb. 1040) nennt ihn un esprit excellcnt, vir ingeiiuosus.
Niimmo ingenuo, aber so schlimmen Charakters, dafs er in der Nut seine
Kran nnd Tochter prostituiert habe und leicht zu einem (tiftmord hatte
bewogen werden können. Roscher, a. a. O. S. 271. — Ob Leibniz für diese
schweren Beschuldigungen Beweise angibt, weifs ich nicht. Doch dürfte
hinzu zu bemerken sein, dafs Becher und I^eibniz wechselseitig allem An-
schein nach auf schlechtem Fnfse standen. So spottet Becher in Nr. 28
seiner weisen Narrheit über Leibniz also: Leibnitzens l'nst Wagen von
Hannover nach Amsterdam in 0 Stunden zu fahren. — »Dieser I Libnitz
ist durch seine Literatur hekandt ein sehr gelehrter Mann / hat das Corpus
Juris wollen reformiren / hat eine eigene Philofophie und andere Dinge
mehr geschrieben; aber ich woifs nicht wer ihn auff diesen Post-Wagen
gesetzet darvon er doch nicht absteigen will ohneracht er schon etliche
Jahre darauff sitzet, und siehet; dafs der Wagen nicht fort gehen will
man mllste dann des Weiseln, Professoris zu Jena holtzerne l'ferde vor-
spannen; Oder meine luventinues gebrauchen eines Wagens sonder Lang-
wied da der Kohel furtum, deorfum. r< •tn»rfum. antr.irfum. dextrorfum.
finiltrorfum gehet."
*) Roscher. S. 271.
165
gewesen, es sei nicht glaublich, dafs er in so jungen Jahren so
giofse Reisen schon gemacht, so Hervorragendes geleistet habe.
Ja als (irund hiefür wird ihm von einigen Eitelkeit unterschoben.
Roscher meint, er sei, trotz seiner gegenteiligen Angabe, wahr-
scheinlich 16251) geboren, (ileichwohl hat Roscher Unrecht.
Dr. Becher ist zu Speier 1Ö35 geboren. Das Taufbuch der
ehemaligen lutherischen Predigerkirche zu Speier (Speierer
Stadtarchiv, Kaszikel Nr. 120) enthält folgenden Eintrag von
der Hand des lic. theol. Johann Georg Notter, seit 3. Januar
1633 Pfarrer der neuen Kirche in Speier:
Jahr
'lauftag.
Kitern.
Kinder.
Gevatter.
1635
*
«. Mai2)
JoachimBeeher,
Pfarrher.
Anna Marga-
retha 8)
Johann Joachim
Johann David Kob
des Raths.
Dafs Hecher in Spcier geboren ist, wird nirgends be-
stritten. Er selbst bezeichnet sich auf den meisten seiner
Schriften (methodus didactica 1667, physica subterranea 1669,
1681, phyeliosophia 1678) als Spirensis oder „von Speier*.
Ebenso wird nicht in Zweifel gezogen, dafs sein Vater
lutherischer Pfarrer in Speier war. Des Namens Becher gibt
es aber in den Speieier Pfarrerlisten nur Einen, nämlich Joachim
Becher, welcher nach des mag. .Johann Thomas Phryfsius
Kuscher, S. 270.
2) Alten Stil»; neuen Stila natürlich 16. Mai.
3) Der vollständig»; Name der Mutter ist Anna Margaretha Gauss,
wie sich aus den TaufeintrHgen der 3 Brüder Bechers im Taufbuch der
Skt. Georgenkirche ergibt. Die Familie Gauss kommt in Speier urkundlich
vor von 1Ö72 bis 1644. Daniel Gauss, wohl Bechers Grofsvater, war von
1584 bis zu seinem Tode 1614 Ratsherr zu Speier. Johann Peter Gauss,
Spirensis. 1606 in die Matrikel der Heidelberger Universität eingetragen,
wurde 1631 Diakon in Speier. 1632 Pfarrer an der Augustinerkirche dn-
selbst und starb 1644. Daniel Gauss, 1634 und 1635 Mitglied der Krllmer-
/.unt't. gehörte bei 29 Steuerklassen der 6. höchsten an. Demnach war die
Familie Gauss vermögend. — Bechers Brüder wurden getauft und zwar:
Johanne» Philippus 12./22. Juli 1638, Johan Erhart 8./18. August 1640,
Johan Ernst 5./15. November 1641.
Digitized by Google
166
Tod am /\^r 163.3 vom Hute der Stadt Spder als Diakon be-
rufen wurde, am 8./1H. Oktober 1635 nach mag. Jakob Bickzans
Tod zum Pfarrer der lutherischen St. Georgenkirche aufstieg und
als solcher Anfang 1643 gestorben ist.1) In Speierer Urkunden
kommt der Name Becher lediglich in diesen Jahren (1633 - 1643)
vor. Die noch erhaltenen Hin terlisten von 1 C05, 1 6 1 1 , 1 6 1 s, 1 623.
1624, 1634 und 1635 enthalten den Namen überhaupt nicht Somit
kann obiger Eintrag im Taufregister, das als öffentliches Buch
allen Glauben verdient, nur auf Dr. Becher und sonst niemand
bezogen werden Trotz aller Gelehrtenanfeindungen hat Becher
sein Alter der Wahrheit gcmai's angegeben2) und beweist
schon der Umstand, dals man ihm als Motiv, sich jünger aus-
zugeben, Eitelkeit vorsätzlich ohne jeglichen (.■rund unterschob,
genügend, welcher Art vielfach die unbeweisbaren Vorwurfe
sind, die sein Andenken trüben sollten.
Bechers Jugendjahre waren hart. Acht Jahre alt verlor
er seinen Vater. Er sagt selbst hierüber in seiner „Seelen-
weisheit" (1678): Ich habe in der Jugend Unterricht geben
müssen, und zwar wegen „vielerhand Unglücks, dals neinlich
mein Vater mir gar zeitlich in meiner Jugend gestorben, durch
den Teutschen Krieg mein Vaterland3) gantz ruiniret, meine
V> Pfarrer .Joachim Becher, geboren um 11106. stammte von Witten-
au rjr in Mecklenburg, studierte zu Strasburg und kam von da nach Speier.
Von ihm sagt Ibvhcr in seiner methodns didnetiea: »Mein Vater liat im
•JH. Jahr seines Alters (denn im '\7. .lahr ist er gestorben) zeheu Sprachen
«.okont, al< Hebräisch/ ('haldüiseh Samaritanisch Syrisch, Arabisch
lirieeliis, h Lateinisch Teufsch Niederländisch Welsrh. Diese Sprachen
hat er nicht allein fertig jreredt. sondern er hat viel hundert Innren Maren
darinnen nebst seinen andern S. hritftcn deren noch wohl aulf die tausend
Hoyren vorhanden seynd viel eompresser als wenn sie gedruckt wären
treschriebeu derer ersten Orieiital - SchritTten aber ist eine mite Parthey
durch ein t'nglib-k verbrannt." Siehe auch Küuitr. l^-lorm;iii<>ns<;esrhjchte
der Stadt Speier. S. S<>. NH. 94. !>7.
a> Kiu in der Sammliinp des historischen Vereins der Pfalz befind-
licher Kupferstich von HJH2 enthalt die Worte: I). ,l.»hann Joachim Hecher
von Speyer. Korn. Kavserl. Majestä t Cammer- und ( ouimercieiiKath etc.
Nat. Ao. l»i:5'». Den. Au. KW.
-1) Mit Vaterland meint Itecher wohl die Stadt Speier. welche, ab-
gesehen v»m Schaden der < ieistlichkei' und der Privaten, einen Kriegs-
UM
übrig« -n Freunde gostorbon,1) meine Muttor wieder geheyrathet
und mein ungerathener Stiefvater2; ni«*ht allein völlig das
Meinige verthnn, sondern aucli mich in die Fremde ge-
schleppet. Aber wie kein Unglück so grofs, da nicht ein Glück
dabei: also habe ich viel in der Frembde lernen und erfahren
müssen, das ich nie zu Hause bey gutem Wohlstände gethan
hätte, sondern wäre auff der alten Leyer blieben. . . Nachts
habe ich müssen vor mich studiren und mit grosser Mühe aus
Büchern suchen, was man andern in Schulen einkauet und
auf das beste vor- und ausleget, könnens doch offtmals nicht
begreiffen, ja aus Mangel der Bücher habe ich manche Lehr-
sätze und Grundsätze selbst von neuem und ex lumiue naturae
suchen müssen, welches mir viel Zeit genommen, wiewohl ich
es hernach in aller Gründlichkeit bekommen; so es mir aber
von andern wäre gesagt worden, hittte ich selbe Zeit anders
anwenden können. . . Wenn ich des Nachts vor mich studiret
habe, so habe i<h des Tages andre lehren müssen, damit ich
nicht allein mich, sondern auch meine Mutter und zwey Brüder,
so ich in der Frembde bey mir hatte8), ernehren könnte . . .
indem ich gelehret habe, habe ich Selbsten gelemet: weil nun
Schoden im 30jährigen Kriege erlitten hat von 2.(196799 Ünlden. Seite 171
der närrischen Weisheit spricht Hecher von „seinem Vaterlande Speyer."
l) Freunde der Familie Hecher waren in Speier nach den Hintrügen
in den Taufbüchern : 1. Johann David Kuh. Katsherr 1623, Bürgermeister
Hi38. v 1639. Pate von Johann Joachim Hecher. 2. Philipp Jakob Petsch,
Ratsherr 161"). Rürgermeister 1639. f 1639. 3. Pfarrer Johann Peter «Jauss,
t 1644. 4. Krhart Holl. Ratsherr 1631-1638. 5. Johann Krnst Rent/Jer,
Ratsherr 1623. Hürgermeister 16:19, f ™ 1Ö53. 6. Dr. Müller, städtischer
Syndikus 1649-1652.
Dessen Name dürfte den Speierer Vormnndsehaftsregistern ent-
nommen werden können. Doch sind jene für die Zeit des 30jährigeu Krieges
anscheinend nicht mehr erhalten.
Pension bezog Hechers Mutter nicht. Bedenkt mau. dafs Speier
von 1640—1650 die drückendsten t£iw|iiartierungslasten zu fragen hatte,
ja 1649 eine fast gänzliche Plünderung vieler l'rivatwohnungen stattgefunden
hat. übrigens IW-hers Wohnung auch von Hrandunglück heimgesucht wurde,
so kann man sich lebhaft die traurigen Zustünde vorstellen, in welchen
Herbert Mutter nach dem Tode ihres ersten Mannes (1643) sich befunden
haben mag. Die Not wird sie in die zweite Ehe und wohl auch in die
Digitized by Google
168
dm Zeit bey mir über die müssen wohl muste angewendet
werden und die Sorge mich und meine Leute zu crnehren in
der damahligcn hohen Jugend (denn ich war über 13 Jahr
nicht alt. als solches geschähe — also 1648 — ) die Sand-Uhr
gar genau umkehret?, so speculirte ich auff alle Weise, wie
ich eine kurtzc Lehrmethode Huden könte, darüber aber bekam
ich Lust zu andern Studien, setzte die didaetiea auf die Seite
und studirtc Theologie, sodann Mathematik, nach dieser Medizin,
auf diese die Chymic, hierneben lernte ich gelegentlich der
Mathematik etliche Handwercke und bei diesen beobachtete ich
ihre Handwercksgebräuche und Vorrechte, also geriethe ich
endlich in das Studium politicum und juridicum."
Lecher genofs seinen ersten gelehrten Unterricht «'»'»
Speierer Retsehergymnasiuru unter dem Uonrcctor Johann
Debus1) (1644), welchem er einen besonderen Einflufs auf
seine geistige Entwicklung nachrühmt. Becher war eine
merkwürdig frühreife Natur und die furchtbar über ihn herein-
breehende Xot entwickelte in ihm eine Energie, welche auch
vor den grölst en Schwierigkeiten nicht zurückschreckte. Sein
Autodidaktentum, sein mit Biencnticil's gesammeltes immenses
W issen schwellte in ihm machtig das Selbstbewul'stsein, der
Mangel jeglichen schulgerechten Bildungsganges aber zeitigte
bei seiner frühgeweckten geistigen Überlegenheit eine zum
Ubermals zur Schau getragene Verachtung der sehulgemalscn
Erzieliuugsiuethoden. Die Schulen hangen allein an den Wörtern,
von den Sachen (er meint den innern Zusammenhang, insbe-
sondere in Natur und ( -icschichtc) wissen sie nichts." So sagte
er auch, als er auf die Universität Mainz zog (um 16.V2), dals
er es nur zum Schein gethan, und er mehr gewulst habe, als
Krt'md»1 LT**t ri**l>t*n haJ>«'ii. Spemr mul'st«1 sie srlmu darum verlassen, um ilirrn
Siiluifii die B«:/i«huu<r n'tmr Hoclischult; zu «rmilirlifhtm und zu erl»*i«ditrrii.
M Johann Dfbus war M44--M < oitrektor d»>* l^tsilu-rp'yniuasium*,
HJ.V2 1»mJ Rektor. ^Hu-r al»«.r l'l'arnT in Km-hh«'iml)olund«-n. Sich«« Jili^r,
di.' \ orst<di. r und L<>hr«>r der frilh»-nm lUtlis^ liul»« und dos navlniialii^n
(jymnaxiums d»«r imui li<mlisstHdt .-Speyer, Programm d«>s Speierer Gym-
nasiums 1835, ,S. ü.
Digitized by Google
169
er daselbst hätte lernen kennen. Auch auf den Universitäten zu
Stral'sburg und Wien soll er gewesen sein. Frühzeitig machte
er groise Reisen und war um 1650 in Stockholm, wo er
unter Andern auch Cartesius kennen lernte. Schon 1654 gab
er deutsch und lateinisch eine Schrift heraus Solini Salt/.hals
Regiomontani de Lapide Trismegisto et Sa Unis Philosophicis.
Auch nach Holland und Italien kam er damals.1)
Seine Studien schloß* er in Mainz ab, wo er als doctor
medicinae promovierte. Er erwarb sich die Freundschaft des
kurmainzischen Hofrats Ludwig von Horneck (Hornigk) und
gewann die Liebe dessen wegen ihrer Schönheit gerühmten
Tochter. Des ihm winkenden Glückes wegen wurde er katho-
lisch und gewann als Schwiegersohn Hornecks die Gunst des
Knifürsten von Mainz, Erzbisehofs Johann Philipp, Grafen
von Schonbora (1647— f 1673). Er wurde Professor der Me-
dizin an der Universität Mainz und kurfürstlicher Leibmedikus.
Diese Wendung der Verhältnisse hatte ihn in den Besitz be-
trächtlichen Vermögens gesetzt. Auch in wissenschaftlicher
Hinsicht fand er beim Kurfürsten Unterstützung und erhielt
die benotigten Mittel, „allerhand experimenta, sowohl in mathe-
maticis als physicis, medicis und chymicis, auch in didacticis
zu machen." „Von Natur hatte ich Lust zu dergleichen Sachen
und hatte keines Antreibers vonnöthen, wenn andere spielten,
truncken und lustig waren, da studirte ich und wo ich stund
oder ging, .speculirte ich, derentwegen ich auch unterschiedene
Dinge gefunden, und der Welt damit gedienet, welche bisher
noch nicht bekandt gewesen." So beschäftigte Becher in Mainz
eine Erfindung eines „perpetnum mobile physico-mechanicum,
alle Uhren, die an einein Orte stehen bleiben, eontinuirlich
ohne Aufhören gehend zu machen.**2) Der Kurfürst Johann
') Sieh«» auch Bechers Biographie in der Vorrede Zincke'.s zur Auf-
lage des politischen Diskurses von 1754.
3) „Ich haue ausgefnnden. alle I hren eontinuirlich gehend zu machen
ohne Aulfzng *«' hinge nemlich niehis daran bricht odei gehindert wird;
aber diese I hren müssen atih" einem Platze stehen bleiben , und wie-
wohl es anglaublich scheinet/ so ist es doch leicht practicirlich : dann
Digitized by Google
170
Philipp war hievon so entzückt, dal's er tlio erste Maschine,
„so künstlich als köstlich" zu Mainz hat machen und einen
eigenen Turm dazu hauen lassen. Durch die Hinterlist
eines Hofbedieuten seien der Maschine die metallenen
Kugeln entnommen worden und hierdurch das ganze Werk
stillgestanden.
Ferner trieb Hecher in Mainz mit Vorliebe Naturge-
schichte und schrieb hier sein berühmtes Werk: „l'arnassus
medicinalis illustratns. Thier-, Krauter- und liergbueh. sampt
d<*r Salemitanischen Schul." Ks kam heraus, geziert mit vielen
Holzschnitten, zu Ulm, 1663.
Auch seine sprachlichen Studien forderte er, indem er
einen „Charakter oder Erfindung" vorschlug, wodurch „in
einer Stunde Zeit Information, alle Nationes einander und
doch jede die ander in ihrer eigenen Sprache schriftlich ver-
stehen kau, ist auch zugleich ein Mittel auf das geheimste und
sicheiste mit einander zu correspondiren , ist ein gutes Mittel
zur correspondentz, wenn es in unterschiedene Sprachen über-
setzt wäre." Das Werk erschien auf des Kurfürsten Anregung
zu Frankfurt, lateinisch und deutsch, 1660 und 1661. *)
wann ich nur eine l'hr habe / die ein Jahr gehet / welches leicht seyn
kun und ich ihr glei« h zwei hundert Pfund (Jewicht zeh»Mi Schuh«' t i»*lf*
zugebe/ su kan ich doch leichtlich Antifacoma (tiegengewiehtl machen
von einer Ohm Wasser die halt zwey Rymer thut netto zweyhiimlert
Pfund; nun fupponir ich unfehlbar dafs leichtlich in einem Hause welches
nur ein wenig ein Dach hat e» jährlich so viel regnen werde dal's da«
Wasser in eine ('istern versammlet .->in Ohm Wasser mache welches genue-
sam ist / zwei hundert Pfund aufFzuzb'lnm und als., die I hr wieder aufl's
Jahr zu revolviren. Ja ich habe ohlV>rvirt / dal's »>s hifsweilen in einem
Summer oder Herbste so viel regnet /dafs es genugsam eine I hr antf zehn
Jahre autfzichen könte.** Nr. IT» der nUrrischcn Weisheit.
V) Hiezu bemerkt liecher „Das scheint jetzo ein gantz leichtes Werk
zu seyn (wie es im Druck vorliegt), was ich aber vor eine Mühe gehabt,
bil's ich die Tabulam variatiouum in sicher Ktlrtze erfunden, ist mir zum
besten bekandt. ich habe ein hitziges Fieber darüber bekommen, und wüte
bey nahe darüber zu Kranckfurt «.'eati.rben. ich habe es nun noch weiter
gebracht und habe das gantz«? Werk auf einem eintzigen | logen, s«» über
die mausen curieus ist."
Digitized by Google
171
Becher interessierte seinen Landcsherm auch für ein
Projekt den Rhein mit der Donau zu verbinden. Kurfürst
•Johann Philipp und der beteiligt« Graf Wolfgang .Julius von
Hohenlohe sprac hen öfter mit ihm darüber. Kr schlug vor,
die Tauber von Wertheim aus durch Schleulscn schiftbar zu
machen bis Weickersheim, von hier in die Wörnitz einen „Durch-
schnitt" zu machen, um durch diese bei Donauwörth die Donau
zu erreichen. Aus Holland wurden Baumeister zu Schleulscn
geholt, t'm die Wasserstralse zu beleben, hatte man die
Absicht keine Zölle zu erheben: „doch haben die politica (die
widerstreitenden Interessen der benachbarten Lander) das gute
Coneept über den Häuften geworften." l)
Kinen besonderen Gönner hatte Becher in Mainz an dem
Domkapitular Freiherrn Diether Casp;ir von Kürstenberg, der
1H73 Domprobst zu Mainz wurde.2)
Wie sehr Hecher übrigens im Vertrauen des Kurfürsten
stieg, beweist, dafs er H>613) einen Kniwurf niederschrieb zu
einer Mainzischen Polizei-Ordnung. Gesetz wurde sie nicht.
Doch ist sie interessant, da in ihr zum ersten Male Bechers
volkswirtschaftliche Anschauungen zu Tage treten. In ihr
tritt als bemerkenswert hervor, dals Becher erstrebt, dem ge-
richtlichen Verfahren einen sicherwirkenden Vollzigzu gewähr-
leisten unter Verbot aller prozessualen Selbsthilfe, dafs er
Sonntagsheiligung wollte, prompte, feste Formen, in welchem
der Handel sich vollziehen sollte, insbesondere öffentliche, event.
obrigkeitlich festgesetzte Preislisten, dafs er eine Verminderung
des Zunftzwanges und in gewissem Sinne schon Gewerbetrei-
1) Närrische Weisheit. S. WO.
2) Derselbe war seit 1H"A auch Domknpitular in Speier. Von diesem
sairt IJecher Ifisi (Xürrische Weisheit S. &$ u. :J4): «Der Hrcyherr Caspar
Fiirstenberg. Thitmprob.st zu Mayntz. ist der erste, \velrher sieh damit be-
mühet (aus Eisen -Stahl zu machen, vermittelst eines ('aements von Kohlen),
und die Sache in der Welt in einen llerutf* gebracht, mein sehr grosser
Freund und Patron, dessen Herr Hruder annmh lebet, und Bischoh" /u
Münster ist." Siebe auch Remling. (iesch. d. UischiSfe zu Speyer. 1«. 11. S. 'M*.
3) Politischer Diskurs, IV. Auflage, S. 437.
Digitized by Google
172
hcit vertrat, dal's er den Tagelohn obrigkeitlieh festgesetzt
wissen wollte, sowie Verbot des Bettels und Anhaltung der auf
Heitel Betroffenen zu Arbeit im „Werkhaus", Volkszählung,
Beschränkung der ärztlichen Praxis auf die auf Hochschulen
promovierten Mediziner, feste Taxen für ärztliche Geschäfte,
strenge Kontrole der Apotheken, Anlage von Katastern Kn-
alle Gebäude, endlich Stral'senreinigung und Feuer welnptlicht
als öffentliche Lasten und Bürgerpflichten empfahl.
Wie mit dem perpetuum mobile, so hatte Beether auch
mit diesem Entwurf keinen Erfolg. Ob er wegen dieser Mifs-
erfolge sich Feindschaft oder Ungnade zuzog, oder mit den
.Jesuiten in Streit geriet und in Folge dessen seine Stellung
erschüttert wurde, ist nicht aufgeklärt. Genug er verliels
den kurfürstlichen Dienst und trat zunächst (1604) in Ver-
handlungen mit Kurpfalz. Deren Ergebnis scheint er in
Wür/burg abgewartet zu haben. Als Mediziner hat er
hier die Leiche eines hingerichteten Weibes anatomisiert.
Hierob machte er sich „unehrlich4* nach Anschauung der da-
maligen Zeit Er verliels Würzburg. Ob er überhaupt —
als Konvertite — bei der reformierten Kurpfalz in Dienste
trat, scheint wenig wahrscheinlich, wenn auch gewil's ist, dal's
er am km-pfiUzischen Hofe verkehrt hat.1) Sicher ist, dal's er
Herbst 1664 in die Dienste des Kurfürsten Ferdinand Maria
von Bayern (1651 bis 1679) übertrat. Für Bayern wurde
Dr. Becher gewonnen durch die Vermittelung des bayerischen
Geheimen Rates und Oberhofmeisters Hermann Egon Grafen
von Fürstenbelg. Becher erhielt den Titel eines Leibmedikus,
sollte jedoch seine Hauptaufgabe erblicken in Vorschlügen zur
liebung des Handels und Verkehrs. Das Kurfürstentum Bayern
hatte durch den 30jährigen Krieg schrecklich gelitten, Handel
und Wandel stockten, das Land erholte sich nur sehr langsam
Becher schlug nun noch 1664 ein Handelssystem vor, welches
einerseits allen Handel in die Münde und in die Aufsicht des
Staates legen, andererseits aber dahin wirken sollte, dal's „alles
>) Närrische Weisheit, S. ö2.
Digitized by Google
173
Geld im lande bleibe und von aufsen noch etwas dazn komme."
Die Einfuhr fertiger Waaren sollte verhindert, die Einfuhr von
Rohstoffen gefordert werden. Der Staat habe Manufakturen
zur gewerblichen Beschäftigung der Inländer ins Leben zu
rufen, die fertigen Waaren sollten in einem öffentlichen Kauf-
haus verlegt und umgeschlagen werden. Hierdurch wurden
die Kauern und Handwerker durch gesicherten Absatz ihrer
Erzeugnisse in den Besitz von Mitteln und in Wohlhabenheit
kommen, der Fürst aber werde der Prinzipal handelsmann,
Negotiant, Wechsler, Verleger im Lande werden und hier-
durch einen solchen Gewinn erzielen, dafs er ohne dem Lande
Stenern auferlegen zu müssen seine Beamten bezahlen und
stets über einen grofsen Schatz werde verfügen können, so
dafs ihm die Mittel zur Aufstellung einer genügenden Heeres-
macht im Bedarfsfalle bereit stünden. Als Becher auf Grund
dieses Systems praktische Projekte zur Verwirklichung empfahl,
erhob sich Opposition von allen Seiten. Die Kaufleute, die
Geheimräte, selbst die Geistlichkeit opponierten. Eine Handels-
kompagnie in Verbindung mit Kaufleuten kam nicht zu stände.
Ebenso mifsglückte das Projekt der Gründung einer Kolonie
in Amerika. Dagegen glückte die Gründung der bayerischen
Seidenkompagnie. Hier war das Beispiel Frankreichs entscheidend.
Tnd „wenn man auch keine Seiden würmer und Maulbeerbäume
habe, so sei doch, wie in der Schweiz und in Holland, ein grofses
Negotium mit derSeiden-Räderei, -Weberei und • Färberei möglich."
Der bayerische Hof fand den Vorschlag nützlich, genehmigte ihn
und ei teilte ein Privilegium. Kaufleute schössen zur Kompagnie
bedeutende Geldmittel zusammen, auch Becher beteiligte sich mit
( leid. Das Unternehmen hatte in der ersten Zeit aber nur mäfsigen
Erfolg. Die Leitung liefs zu wüuschen übrig. Der Direktor,
ein Italiener Namens Luea von Uflen soll Gelder der Gesell-
schaft veruntreut haben und hierob gestraft worden sein. *)
l; Niirrisrhe Weisheit, S. 117 — 119. — Später blühte «Ii«' Seide.il-
mamifaktur und wnruV itsi von Minister Mongelas zu Beginn uV.s 19. .Jahr-
hunderts aufgehoben.
Digitized by Google
174
Becher hatte in München einen Rückhalt an dem Überst-
hofmarschall (trafen von Fürstenberg und erfreute sich auch
der Gunst des Kurfürsten Ferdinand Marin. Dieser stellte
ihm Mittel zur Verfügung, so dafs er seine Studien mächtig
forderte. Kr konnte sich ein besonderes chemisches Labora-
torium einrichten und als Frucht desselben erwuchs (1667) sein
hochgeschätztes Werk: Physica subterranea seu Acta laboratorii
chymici Monacensis. Ks erschien auf Kosten der bayerischen
Regierung zuerst 1669 und ist dem Kurfürsten Ferdinand Maria
gewidmet.1) Mit Unterstützung Fürstenbergs gab er eine
Kthica Christiana heraus, eine hochdeutsche Obersetzung der
manuduetio ad coelum des Generals des Cistci-zienserordens Jo-
hannes Bona, und zwar in Versen.
1666 trat man in München der Gründung mehrerer Manu-
fakturen und eines Kaufhauses näher. Becher reiste hierwegen
nach Wien und Holland. Während dieser Abwesenheit sollen
nun die Kaufleute in Verbindung mit dem Kanzler Kaspar
Schmidt Anstrengungen gemacht haben, Becher aus seiner
einflnfsreichen Stellung zu verdrängen. Diese Bestrebungen
hatten Erfolg. Ob man Bechers Projekte als gefährlich oder
bedenklich erachtete, oder vielleicht ihm vorwarf, er habe in
Wien gestiebt festen Fui's zu fassen, mag dahin gestellt
bleiben. Becher behauptet, Kanzler Schmidt habe ihn aus
seiner Stellung vertrieben.2) Doch scheint er, wohl durch
Fürstenbergs Vermittelung, noch einige Jahre sich in München
mit Familie aufgehalten zu haben. Denn er schrieb in Mün-
chen 1667 seine Methodus didactica, deutsch und lateinisch,
gleichfalls 1667 aber seine Physica subterranea und vielleicht
l) Siehe Vormio zur 1. Auflage der Physica subterranea.
s) Närrische Weisheit. S. 47. IUI. In der Widmung zur I'hvsieu
subterranea sagt Berber, dafs die aulVerordentliche <Junst. in welcher er
beim Kurfürsten Ferdinand Maria gestanden und die geradezu einziye
ITnterstiltzung seiner wissenschaftlichen, vorzüglich eheniiselien liest rebuniren.
die er bei ihm erfunden, ihm in München eine Menire Neider und Phel-
Wollender erweckt habe.
Digitized by Google
175
auch noch sein Hauptwerk, seinen Kommenden -Tractat, *)
„worinnen" er „den wahren Grund und Ursachen des Auff-
und Abnehmen* der Städte, Lander und Republiquen, der
Populositat, Nahrung und civiler SoeieUit. des geraeinen Handels
und Wandels, des Bauren , Handwercks- und KaufTmann-Standes,
des Monopolii, Polypolii und Propolii entdecket solcher Gestalt,
dafs von dieser Materie noch dergleichen kein Buch vorhanden
gewesen, ist auch diese Schlifft von vielen taptfem Leuten
fleifsig gelesen nnd wohl aufl'genommen worden, hat schon
etlicher Orten bereits Effect gethan. Handel, Wandel und Manu-
fakturen dahin gezogen."
Wohl 1668 siedelte Becher mit Familie nach Wien über.
Becher war nach Österreich berufen worden in Folge Um-
schlags der politischen Verhaltnisse. Als Kaiser Leopold I.
1 058 die Regierung antrat, befanden sich die StaaLsfinanzen in
der traurigsten Zerrüttung. Nicht nur, dafs der 30jahrige
Krieg das Land bis aufs Mark erschütteit hatte, neu aus-
brechende innere und äufser Kitmpfe drohten jede Möglichkeit
einer Besserung auszuschliefsen. Dazu kam, dals die An-
sprüche des Hofes weit über die vorhandenen Mittel hinaus-
gingen und die Finanzverwaltung so ziemlich alles zu wünschen
übrig liels. Endlich war man notgedrungen zur Einsicht ge-
kommen und sann auf Mittel, dem Lande Hilfsquellen zu
erschliefsen. Als nun Becher 1666 nach Wien kam. trat der
kaiserliche Kammerpräsident Georg Ludwig, Graf von Sinzen-
dorf, mit ihm in Unterhandlung. Ms wurde vereinbart, dafs
er mit dem Titel kaiserlicher Kommerzienrat und Hofmedicus
bei 1000 Reichsthalern Gehalt in des Kaisers Dienst übertrete;
auch wurde er sofort in das neu zu bildende Kommenden-
kollegium mit Sitz und Stimme berufen. Becher hat wohl in
3) Zuerst gedruckt 16G8 zu Frankfurt a. M. bei Johann David Zunner.
In der Ausgabi' von 1H7.1 heifst der Titel: Politischer Diskurs. Hier ist
ein 1. Teil über die Staatsverfassungen vorgesetzt. Becher .sagt, dafs vor
10X1 von diesem Werke drei Auflagen erschienen seien, vermutlich zwei 1ÜÖ8.
die dritte 1(17:1. Weitere Auflagen erschienen 1«S8, 1721, 17M und 1759.
Digitized by Google
1?6
Folge dieser Wandlungen seinen oben erwähnten Kommerzien-
traktat geschrieben, gleichsam als Programm seiner Handels-
politik, und widmete ihn dem Grafen Sinzendorf1), dessen be-
sonderes Zutrauen er genofs, und an dessen kommerziellen
Privatuntemehmungen er lebhaft Anfeil nahm
Die Thätigkeit Bechers in Wien war viel tiefgreifender
und auch erfolgreicher als jene in Mainz und in München.
Zuerst schlug er — der 31 jährige — vor, die Errichtung
eines Kommerziell -Kollegiums. Autgabe desselben solle sein:
„Aufsicht über das Auff- und Abnehmen der Negotien,
Handels, Waudels, Colonirung, Populirung, Introducirung der
Manufacturen, auff die Werkhäuser und das müfsig geheude
beulende Gesinde." Im kaiserlichen geheimen Rat begründete
Becher die „Nutzbarkeit und Nötbigkeit" des Kommerzien-Kol-
legiums. Bei der Frage der Organisation erklärte er: Es sei
nicht thunlich, dem Hof-Kammer-Präsidenteu in diesem Kol-
legium einen Sitz zu geben ; denn dieser vertrete die Kameralien
(Finanzen), es empfehle sich aber, letztere nicht mit den Kom-
merziell zu vermischen, vielmehr sie zu scheiden und letztere
durch besondere Behörden verwalten zu lassen : „Denn es sey
ein anderes ein Kaufmann, ein anderes ein Finanzirer." Zudem
hätten die Kameralisten, zumal der Hof-Kammer- Präsident,
soviel zu thun, dafs „wenn sie ihr Amt gebührlich in Obacht
nehmen wollten, sie nicht eine Stunde Zeit hätten auff Com-
merden zu gedenken, und sey überdiefs alles zu befürchten,
dafs, wann der Hof-Cammer-Präsident auch die Direktion des
Coraraereien-Collegii bekommen würde, dafs er alles Vortheil-
hafftige auff sich und seine Güter ziehen, der Kayser nur den
Schaden, er hingegen den Nutzen haben werde." Beether wurde
entgegengehalten: „Der Hof-Cammer-Präsident sei der Com-
merden kündig, überdies liefen letztere sehr in die Cameralia.*'
So kam es, dafs trotz der Warnungen Bechers der Hofkammer-
präsident im Nebenamt Vorsitzender des Kommerzien- Kollegiums
*) Di»' Auflage von l(\7A ist Kaiser Leopold I., jene von 17f4 der
Kiii«eriu Maria Theresia ztigi-eijftiet.
Digitized by Google
177
wurde. Die Polgen dieser Organisation waren verhängnisvoll.
Der Hofkammerpräsident Graf von Sinzendo?f war Spekulant
und betrieb mehrere industrielle Privatunternehmungen. So
eine Seidenstrnmpfweberei , eine Goldfabrik für Leonischen
Gold- und Silberdraht. Der Präsident beachtete die Instruktion
für das Handelskollegium nicht, hielt selten Sitzungen und hat
„alles mit den KaufHeuten in der Stille unter dem Hütlein
gespielt", liefs auch durch Zwischenpersonen vieles zu seinem
Vorteil verwalten. Der Hof trat diesem Verhalten bald ent-
gegen. Doch scheute man sich gegen Sinzendoitf entschieden
aufzutreten. Man beschlofs, da „man gerne die Manufacturen
in einem andern Gang gesehen", um sie „unvermerkt aus seinen
Klauen zu ziehen", bei Wien ein Öffentliches, allgemeines
kaiserliches Kunst- und Werkhaus zu bauen, „worinnen als
in einem Seminario die Manufacturen und Künste erfunden und
introducirt, die Leute abgericht, und dann auff das Land, und
in die mitleidende gepopulirte Städte diffundirt und stabilirt
würden." Hecher wurde die Direktion dieses Kunst- und
Werkhauses allein übertragen. Sinzendorf entging es nicht,
dafs die Spitze dieser Gründung gegen ihn sich richtete, dafs
man suche „solcher Gestalt durchzubrechen und ohne ihn den
Manufacturen einen freyen Gang in die Erb-Lande zu machen."
„Dieses zu verhindern — sagt Becher — ward Sinzendorf
aus meinem gröfsten Freunde mein ärgster Feind und Ver-
folger." Er bereitete fortan Schwierigkeiten, wo er nur konnte.
Die Privilegien, welche er für das Werkhaus entwarf, ent-
sprachen Becher nicht. Dieser verlangte daher im Interesse
jener, welche mit ihm für das Zustandekommen des Unter-
nehmens einstehen und Kapitalien herschiefsen wollten, Er-
läuterung der Privilegien. Sinzendorf aber nahm es übel auf,
„wollte es auff ein crimen laesae Majestatis deuten, als wann
Erläuterung einer Sache bitten eben soviel wäre, als den
käyserlichen Worten nicht trauen; da doch iederman bekandt.
wie offt durch üble Information der gute Käyser hiutergangen
werde." Präsident Sinzendorf weigerte sie!», die pactierten
12
Digitized by Google
•
178
Baukosten zum Werkhause anzuweisen, verhinderte auch zum
Teil die Realisierung der Vorschüsse der (i laubiger, brachte
hierdurch die Bauleute und Becher „in etlich tausend Schaden
und hetzet überdifs letzterem die Bauleute durch einen Prozels
auff den Hals, als wenn er das kayserliehe Werkhaus vor sein
Eigenthum gebauet hatte und derentwegen die Baukosten aus
seiner Tasche bezahlen müfste." Doch kam das Unternehmen
1671 in Betrieb und fand Anerkennung. *) Zur Forderung des
Werkes schlug Becher vor, die Einfuhr fremder Waarcn nach
Deutschland zu verbieten, dagegen im Inland Manufacturen zu
gründen. „Es sei de jure gentium et naturae, vom Handel
mit frembden Waaren, die man selbsten hat, abzuhalten;" „ein
heilsames Edikt wäre es, wenn verboten würde, nichts ins
Römische Reich von Waaren und manufacturen zu handeln und zu
tragen, welche man selbsten darin haben kann." Leider stofse ein
solches Beginnen zum Leidwesen der deutschen Patrioten auf
unüberwindliche Schwierigkeiten. Obgleich jeder den Vor-
schlag billige, so thue doch niemand etwas dazu, oder stehe
wieder bald davon ab, weil es mühsam sei und nicht augen-
blicklich Profit bringe. Die deutschen Kautieute handelten
selbst lieber mit auslandischen Waaren und seien seineu Vor-
schlägen feind: es sei eine (ieneralregcl : „ein Kaulfmann
siehet mehr auft' seinen privntprofit als auff das allgemeine
Wohl: Scyud nützliche und schädliche Leute, können ein Land
aulfbringen und ruiniren, wann sie wollen, und man nicht
Achtung auf sie gibt." Sodann aber, „frembde Waaren herein-
zuführen, zu verbieten, scheinet eine Unmöglichkeit, dann das
Komische Reich ist grois. in unterschiedliche dominien zertheilt.
der Päfs und Einfuhren viel, und der Kauffleute Alglistigkeit
noch mehr, deren! wegen nicht zu glauben, was man auch durch
Edikten thue, dals man frembde Manufacturen daraus halten
werde; unterdessen werden gleichwohl die Krembden durch
Hereinführen solcher (tüter reich, hingegen die Deutschen
Bettler, und wissen die KaufhViite dieses alles zu hesehünen
'» IIitImt. NHrrisrli.. W»-i*ln-ir, S. 120 ff., 12«. 118.
Digitized by Google
179
mit dem Einwurf, dafs man den Handel mit den Frembden
nicht brechen könne." Becher wurde als kaiserlicher Kom-
missar in Römische Reich geschickt und winde von ihm, ins-
besoderc zu Augsburg, Nürnberg und Köln, alles gründlich
untersucht, was zum Schutz der nationalen Industrie zu thun
wäre. Recher bestrebte sich hiebei „allein anfts Fortsetzen der
Manufakturen in Teutschland, Continuirung und rechte Ein-
richtung, auch Stabil irung des Kaiserlichen Edikts, wegen
Daraushaltung frembder Waaren," unterstützt „von den treuen,
deutschen Handelsstädten, Chur- und Fürsten." In Wien frei-
lich hätte der Kammer-Präsident lieber gesehen, wenn Becher
entgegen dem kaiserlichen expressen Kefehl „vor viel tausend
FranzOsche Effecten eingezogen" und sie dem Präsidenten,
„welcher sich damals den K&y serlichen Hof geneunt", einge-
liefert hätte, obwohl die Franzosen gegen die deutsche Ausfuhr
Repressalien über und über verübten. !)
Von Wien wurde Hecher wiederholt nach Holland ent-
sendet um Anleihen für Österreich zu vermitteln, genol's also
Vertrauen in hohem Mafse. Mit Vorliebe beschäftigte Becher
sich mit der Hebung der Seidenindustrie. Kr empfahl die An-
*) Becher, Närrische Weisheit. S. 181 ff. Daselbst heifst es S. I):
„Wiewohl Kalbe in Schwaben an einem unfruchtbaren Orte liegt / daiineti-
hero nilrriwli geschienen / etwas absonderliches dort anzufangen ; so hat s
doch der Kffect bewiesen / dais durcli eine vorsichtige weis«* Anstalt ein
treffliches Negotium von Wollen-Manufaetur, dergleichen sonst in gontz
Teutschland nicht ist / alldar introducirt und ftahilirt worden wodurch den
Frautzosen nicht wenig Abbruch geschieht. Und wann/ wie der llcrtzog
in Würtemberg der C'hur-Füist von Mayntz wegen Ertfurt der Krtz-
Hischoff von Saltzburg/ Hischoff von Hamberg und Würtzburg/ und der
Hertzog von Neuburg mit mir correspondirt, und ich resolvirt das Mann-
factur-Werck tortzusetzen / wann / sage ich / das Verbot und lteichs-Kdiet
wäre fortgesetzt / und manutenirt , auch die dessentwegen mir aattgetragene
Commifsion die ich bereits weit iucainiuirt continuirt und ich nicht dem
gewesenen Cammer -Presidenten dem (Iraten von Zinzcndorff (welchen
doch (»Ott darnach gestürtzt) zu gefallen/ von den Kayserl. Min iuris wHre
verfolgt und ruinirt worden /so würden anietzo die Manu fachi reu in Teutsch-
land besser stehen/ und die Kraiitzilsischc (iold - < Jrnbe noch mehr ver-
stopffet seyn.u
1J+
180
Pflanzung von Maulbeerbäumen, übersetzte Sully's Anweisung1
„über Seidenzielung" ins Deutsche. Sein Rat blieb aber „ob
der Nation Faulheit" fast unbeachtet. Nur der Kurfürst von
Mainz, Johanu Philipp, folgte ihm mit Erfolg durch Anlagen
zu Vayts, Hochheim, bei Wttrzburg. *) In Wien kam ahnlich
wie zu München eine Seiden - Kompagnie zu »Stande. Doch
wurde Becher, wie er sagt, „von derselben vcrstofsen* und
da« Direktorium zwei Kautieuten überlassen. Doch hätten
diese die besten Manufakturen für sich genommen, die schäd-
lichen der Kompaguie zudirigiert. Auch der Kammer-Präsident
Sinzendorf habe in diesem trüben Wasser gefischt und sich
für etliche tausend Reichsthaler Seiden herausgenommen für
seine Strumpfmanufaktur, für welche er das Privilegium Mo-
nopolii hatte.55)
Becher bestrebte sich trotz aller ihm überall entstehenden
Schwierigkeiten eine „Oriental-Kompagnie nach Konstantinopel"
ins Tieben zu rufen. Nach vielen Mühen erlangte der kaiser-
liche Botschafter, Graf Lessle bei der Ottomanischen Pforte die
Freiheit, das „Negotium zu thun." In Wien bildeten Staats-
beamte und reiche Kaufleute eine Handels - Kompagnie und
schössen grolses Kapital zusammen. Becher wurde umgangen,
dagegen einem Kaufmann von Passau, Nameus Fuchs, das
Direktorium übertragen. Dieser machte nun Spekulationen in
verschiedenen Monopolen, liefs sich in immer grOfsere Ver-
bindlichkeiten ein, bis er schliefslich fallierte und zwar als Opfer
der Gegenoperationen des Präsidenten Sinzendorf. Da indes
Fuchs von letzterem gefürchtet wurde, so habe man, um ihm
„als einem verwegenen, unverschämten Menschen das Maul zu
stopfen," eine Wollenraanufaktur angefangen und ihn hiebei
zugelassen. Dieser aber habe daun aus dem Kaiserlichen
Werkhaus die Fabrikanten, die dem Kaiser soviel Geld kosteten.
— zum Leidwesen Bechers — teilweise abtrünnig gemacht.3)
•) Närrische Weisheit, S. 7.
a) A. a. O. S. 117 ff.
») A. «. O. S. 112 ff.
Digitized by Google
INI
Da Becher in den österreichischen Krblanden je länger, je
weniger mit seinen, wenn auch noch so triftigen, Vorschlägen
durchdrang, so strebte er „sich zu dem römischen Reich zu
kehren, verhoffend, es würden zum wenigsten dort noch Leute
gefunden, welche das gemeine Beste beobachten und dessen
Beförderer aestimiren würden : Nun konnte ich — sagt Becher —
es nicht besser und vorsichtiger angreifen, als an dem Orte zu
helffen, wo es am meisten fehlt, nämlich im Reichs-^Erario, darüber
der Reichs- Ff ennigmeister bestellt ist, welches Cassa so arm,
dal's er bifsweilen den Nahmen nicht mit der That hat, nemlich
zu Zeiten nicht ein Pfennig darinnen ist, unterdessen soll
gleichwohl das Speyerische Cammer- Gerieht, *) Justitz und
Militz davon bezahlt werden und seynd auch die Römer-Monate
lang antieipirt oder weil das Reich grosse Kosten und Aus-
gaben gethan, lange nicht zu hoffen." Becher arbeitete ein
Gutachten aus und überreichte es dem Kaiserlichen Bevoll-
mächtigten zu Regensburg, dem Bischof Marquard von Eich-
stätt. Der Vorschlag war folgender: 1. „Dal's das General-
Post- Amt in Teutschland, welches ein Reichs-Lehn, und bils
dato nicht einen Heller zu des Reichs Lasten tribuirt, viel
tausend hingegen ans dem Reich ziehet, demselben auch etwas
bcytragen solte: Oder deutlicher zu sagen, dafs dasselbige
gantze Werck dem Reiehs-JCrario inferirt werden solte, welches
man durch deutsche Leute so gut oder besser, als es nun
geschieht, bestellen lassen würde. Wann man rechnen will,
was der Graf Taxis zu Brüssel jährlich aus dem Post- Wesen
ziehet, und was noch jeder Post-Meister in Teutschland auf-
stecket, wann solches, sage ich, dem Reichs- .Erario zukäme,
die deutsche Nation würde danckbarer seyn, als nun der Graf
Taxis; dann man wohl weifs, w;is er von den Teutschen hält
und redet. 2. Die Handwercks-Gesellen in dem Röm. Reich
sind keine Knechte, sind auch keine Herren, und haben doch
bürgerliche Nahrung, gewinnen mehr als die Bauren, gemessen
des allgemeinen Fliedens, und geben doch nicht einen ff eller
l) Der jährliche Unterhalt desselben betrug um 1680 62952 Thaler.
ized by Google
Iw2
Aufflagc. sondern übernehmen noch ihn; Meister, sind infolent,
und versaufTen auf den Sonnntag mehr, als mancher Hanoi die
gantze Woche verdient: Diese Leute nun sollen biilich. weil
sie von bürgerlicher Nahrung* lebeu, auch etwas zu der allge-
meinen Beschwerung tragen, welches leicht geschehen kau;
ich habe sie auch geneigt darzu befuudeu. dann sie halten es
selbst vor billich, weil sie in dem Rom. Reich ihre Kreyheit
und Privilegia haben, dafs sie auch darbey tragen, um solche
zu erhalten: Weil nun ihre Sachen in grosser ( )rdnung stehen,
so kau leichtlich darinu solche Anstalt gemacht werden, dafs
die Gesellen .Sonntaglich bey ihrer Zusammenkunft etwas in
die Büchsen legen, welches qvatemberlich zusammen getragen,
an die Creyfs-Zunfit oder den Empfänger gelieffert werden kan.
Ks ist ein leicht practicirliches Mittel, ohneraptindlich , und
kan doch jahrlich auff die hundert tausend Reichsthah. ein-
tragen, dann ich bin hierauf curittfs gewest, und habe michs
was kosten lassen, um der Handwercks-Gesellen Gelegenheit
zu wissen. 3. wann Chur-Pfaltz den Wildfang pnetendirt, so
kan vielmehr das Rom. Reich und dessen ^Erarium was pneten-
diren an die Advenas, die aus frembden Laudem ins Rom.
Reich wohnen kommen, darinnen hausiren, handeln und wandeln;
insonderheit solte man auff die herumsehweiffenden Buckel-
Kramer, Frantzosen, ItaliÄncr, Savojarden, Kriauler, Spazacamin,
<,hacksalber, (iauckler, Comödianten Achtung geben, und
nirgends im Rom. Reich einen .Jahrraarckt zulassen, wo nicht
ein ieder was ins Reichs- .Erarium contribnirte, es würde jähr-
lich ein grosses machen. Endlich so fehlt alles an rechter
Induftrie des Reichs- Fifcals, es will warlich mit blosser I >octorcy
nicht gethan seyn, es gehören Mechanische und Mercantilische
Studia darzu: Ich weifs noch auf eine Million Rthlr. contifea-
bilia allein unter den Kauffleuten, wormit nieniands commi-
feialion haben kan, weil solche Sachen nicht nur zu conlifeiren,
sondern auch zu bestrahlen seyn."
Der Herzog Philipp Wilhelm von Neuburg (1B53 bis
f lüOO, 1685 Kurfürst von der Pfalz) habe zwar diese Vor-
183
»
schlüge beim kaiserlichen Hof- Kanzler Hocher warm befür-
wortet, aber dessen „Passion gegen ihn — Becher — wäre
grosser als die Raison gewesen." l)
Als letztes Mittel, welches Becher vorschlug, den ge-
sunkenen Wohlstand Deutschlands zu heben, ist die von ihm
empfohlene Kolonialpolitik zu nennen. Er sagt selbst hierüber:
„Ich habe geratheu, man sol sich hieraus, in Europa uud
Teutschland nicht um ein Fufs breit Landes schlagen, und so
elend einander würgen, sondern man solle lieber nach West-
Indien segeln, alda sey noch gutes und herrliches Land ge-
nung, man soll solches coloniren, cultiviren, Wein, Heiden,
Wolle, Baumohl, und solche Früchte alda bauen, welche man
nun aus der Fremde holen, t heuer bezahlen, und das Geld
dafür hinaus tragen mufs, auf solche Weise aber bleibe das
(ield in Teutschland und kOnne man die in Teutschland fabri-
cirte Maunfacturen nach West- Indien schicken, und um selbige
Waaren vertauschen, also darinnen und hieraufsen Nutzen thun,
und einen Handel dahin ziehen: Wir sind ja so wohl Leute
als andere, und verstehen den Feldbau so wohl als andere:
Haben auch bedürftige Leute und Cadetten genug: haben auch
Gelegenheit aus der Ost- und West-See von Stetin, Stralsund,
Rostork, Lübeck und Hamburg dahin zu fahren: haben in dem
Rom. Reiche die vier Haupt-Flüsse, die Elb, Weser, Rhein
und Donau, worauff ein grosser Theil von Teutschland kan
befahlen werden. Hätten auch im Rom. Reich solcher Waaren
V'ersch leui's geuug, wenn wir die fremden daraus Hessen. Wie
solches alles weitläutftig und umstündig in einer Schrifft an
Tag gegeben, unter dem Titul: Unvorgreiftiiche und wohl-
gemeynte Gedaucken, wie nach diesem Kriege, bey verhoffent-
lich erlangten Frieden, dem ruinirten Teutschland wiederum
auffzuhelffen sey. So lächerlich und unmöglich nun anfangs
*) ltecher fapt die Worte bei: „ Kein (Thür-Fürst von Uayntz Johann
Philipp als Reicbs-Cantzler , lebt mehr/ der das Herl/, hätte/ eine solche
Sache zu treiben die andern scheuen sich / wann sie vermercken / dafs maus
am KäyserL Hofe nicht gerne siehet." Närrische Weisheit, S. 135-140.
Digitized by Google
184
unseni Teutsehen diese PropoHtion vorkommen, so umständlich
fangen sie nun an diesem Weiuke nachzudeneken, und allge-
mach zu mercken, was es sey, im Kall der Notli eine Retinale
zu haben, und dafs nicht nur alles von den Unterthanen er-
prefst werden könne, sondern auch etwas aus der Krerad»'
geuolet werden müsse, dal's unsere Nachbarn auff solche Weise
reich werden, und dal's Holland selbsteu nun sehe, was es an
Hnisilieu verlohren , und vor diesem daran gehabt habe.
Niemand wird es läugnen, dafs ich der Erste biu, welcher
öffentlich im Druck die hochteutsclte Nation dazu animiret
habe, auch die Sache bereits so weit gebracht, dafs man nun
einen guten Effect darvon sehen könte, wann nicht diejenigen,
welche das Werck befordern hätten sollen, solches sei taten
hintertrieben und gehindert hätten."1)
■) Cher sein Projekt „Neu-Hanau in West-Indien* sagt Hecher in
seiner Närrischen Weisheit. S. 10:1: wDafs Spanier Portugiesen Frantznsen
Kii^ellander, Hollander Schweden und andere Nationen in West -Indien
(.Vdnitien haben / ihre arme Leute und l'nterthanen auff eine Zeit hinsehieken
und sich dort bereichern lafsen , auch von dannen naeh ihrem I^iudc Handel
und Wandel treiben das ist weifslich und wohl gethan. Wann es aber
die Hoch-Teutsehen thun wollen / so ist es die «rrosie Narrheit von der
Welt /da doeh keine Nation ist, zu guter Ucgicrung Militz und Feldbau
s<» beqveni als die Hoch-Teutsche / so gar / dafs andere Nationen Hoch-
Teutsche zu ihren (iubematonn in Indien eingeladen haben. Ks fehlt auch
in Teutschland äff armen Leuten nicht die Lust dar/u haben und nun
unter dem schweren Joch der Ost-Indischen ("ompaunie nach Hsi-Indien
«reiten; man hat auch in Teutschland (.Jelegeuheit genug.- was aus West-
Indien kommt wiederum dahin zu verhandeln , und anden; Waaren dargegeti
hinein zu schicken es fehlt auch au (iele«renheit zur See nicht / dann wir
haben vornehme Reichs-Stadte so an der See gelegen : So fehlts in West-
Indien an gutem Lande nicht. Darinn aber war es unweifslich gethan/'
dals da es durch den (trafen von Hanau angefangen dessen eigene l*e-
fn'unde die Sache verkleinerten und hintertrieben , und dann , dafs die West-
Indische Compagnie in Holland kurtz hernach gantz cassirt eine neue
Regierung formirt und aller der vorigen Transuctiones ausgehoben worden;
zu jres. hweio-en dals nun die Frantzosen (^viana gar hinweg genommen
we|. her L'estalt wann man gleich Millionen angewendet hilft«« sie alle ver-
lohren gewesen waren : Ks war derohalben damahls mehr nützlicher/ dafs
es nicht vor sieh gienge und doch nützlich / dafs es proponirt wurde
damit die Natur der Proposition recht erkennet / und was pro und contra
185
Becher machte durch seine Projekte sieh eine Menge
Feinde. Die einen sahen sich durch diese in ihrem Erwerb
bedroht, die anderen erblickten in ihm und in seinen stet«
sprudelnden Plänen Hindernisse ihrer werbenden oder noch zu
erstrebenden Monopole. So schlug er vor, der Kaiser solle,
da ja alles Quecksilber im Reiche kaiserliches Eigentum sei,
altein hieraus den Nutzen ziehen. Es konnten aus der Dar-
stellung von Sublimat. Praecipitat und Zinnober jährlich
50000 Rthlr. gewonnen werden. Man brauche nicht allen
Gewinn den holländischen Wasser-Ländern und den Venetianem
zu lassen. Allein aus Mifsgunst gegen seine Person hätten
der Präsident Sinzendorf und seine fremden Kreaturen und
Favoriten den Vorschlag hintertrieben, so dafs die 50000 Rthlr.
jährlich Fremden gelassen werden müfsten, und „denuoch klage
man allzeit am kaiserl. Hof, man habe kein Geld, und Dr.
Hecher thue nichts." *) Man habe vom kaiserl. Hofe aus, an
statt versprochener „Protektion und Promolion" des durch ihn
aufgerichteten kaiserl. Kunst- und Werkhauses, die Manu-
fakturen mehr verhindert als gefördert. So habe man in dem
Privilegium des Unternehmens ausdrücklich ihm zugesagt, wenn
er ausländische Fabrikanten nötig habe, würden ihm die nötigen
Pässe erteilt. Als er nun eine 'Partie Handwerksleute in
Frankfurt, Köln und Holland zusammen gebracht und um die
Pässe geschrieben, habe die Hofkammer diese zuerst zugesagt,
sodann aber verweigert. Becher „mufste also mit Schand und
Schaden die geworbenen Fabricanten wieder gehen lassen",
und „darnach wurde geschrieben, er solle unverrichteter Sachen
nicht wieder zurück kehren, wenn er nicht in grol'se Ungnade
fallen wolle." Unterdessen wurde Becher nicht ein Heller
passiren kirnte/ erfuhren würde, wann sich die hohe Teutsche und Fürst-
liche Hauser noch eine Zeitlang- dergestalt vermehren; und mau den <'itli-
hatum doch nicht zulassen will. Item wann der Frantzosen Proeediiren
nicht gesteuret wird / so dOrffte man noch wohl mit der Zeit an die Hoeh-
TeutMchc/ Indische <'<>iicept sredeneken und al*dann vor weise halten was
nun närrisch treschienen. Ein mehren« hievon in meinem Commercien-Tnu tat."
») Narrische Weisheit, S. 55, 56.
Digitized by Google
lbö
Geld (zur Bestreitung der Kosten seiner grofsen Reisen) ge-
schickt, seine Besoldung zurückgehalten,1) Präsident Sinzen-
dort' aber verdächtigte ihn bei Hofe, als habe er diesen beleidigt.
Zugleich liefen in Wien allerlei Ausstreuungen um: „Becher
habe keine Verdienste, er habe nichts geleistet, wttfste seinen
Herrn nicht zu bedienen; er nehme (beschenke an, sei ein
heimlicher Spion, Säufer. Hurer, Spieler." Diesen Verdächtig-
ungen wurde Glauben geschenkt und Becher seiner Stelle
entsetzt. Sinzendorf habe beim Abschied, sagt Becher, zu ihm
geäussert: „Es sey ihm leid, dafs er in solches Geschrey
kommen, er zweiflle gantz nicht daran, dal's solches nicht wahr
sey, es sey ihm aber leid, dafs audre seine Collegen nicht
auch der Meynung wären, sondern den Principalen mit widriger
Meynuug angefullet, er seines Theils könne den gantzen Hof
gegen ihn nicht länger portiren, müste bereits viel seinetwegen
leiden, dafs er sich so familiär mit ihm eingelassen, es sey ihm
von Hertzen leid, dafs er sich von ihm scheiden müste, er
solle sich nur eine Zeitlang retirade halten, es würde schon
mit der Zeit besser werden, und diese trübe Wolcke vorbey
gehen, er wolle schon mit Gelegenheit seiner wieder im guten
gedenken."
Becher h'el anscheinend völlig in Ungnade. Ks blieb ihm
nichts übiig, als Wien den Rücken zu kehren, seine Güter im
Stiche zu lassen und froh zu sein, Leben, Weib und Kinder
gerettet zu haben. Das war 1678. Bitter spricht er sich über
den Zusammenbruch seiner Bestrebungen, über seinen Wiener
Aufenthalt aus: „Ich habe nun 10 Jahr Über (seit 1669) nicht
zu meinem Absehen und Ruhe kommen können, sondern bin
durch böse Leute, welche mir mein Stück lein Brod, meine
Ruhe, und diejenigen wenigen Gaben, welche mir Gott mit-
getheilet, railsgegönnet , wie ein Ball von einem Ort zum
andern, von einem Unglück in das ander, von einem Schaden
in den andern, von einer Weitläufftigkeit in die andere ge-
wortfen worden." (s Seeleiiweislicit). „Gegen so theure
') A. a. O. S. 124, 125.
Digitized by Google
187
Kayserl. schriftlich» Versicherung innl's ich mit Weib und
Kindern wegen meiner so treu gehabten Intention, Kosten und
Arbeit, mit viel tausend Verlust aus Teutschland exuliren.
Das ist nun mein Dank- und Lehrgeld. Ich bin, ohne Ruhm
zu meiden, der erste, welcher Teutschland die Augen in Ne-
gotien auffgethan, der von lutroduction der Manufacturen redet,
schreibet, und sich wttrklich in der That bemühet, auch der
Teuteehen Nation den Zustand ihrer Commerden klar vor
Augen gestellet hat, werde auch wohl hoffentlich der letzte
seyn, dann sich ein ieder ehrlicher, teutscher Patriot an mir
spiegeln wird, es wäre denn Sache, dafs er auch so eiue weise
Narrheit, wie ich begangen, begehen wolte. dafür aber ieglichen
ehrliehen Teutschen GOtt behüte! Dann mich kostet es Ehre,
Haan, Guth und Leben." *)
Dr. Lecher erhielt für die schweren ihm widerfahrenen
Kränkungen und böswilligen Verdächtigungen noch zu Leb-
zeiten glänzende Genugthuung. Sein Feind und Widersacher
Hofkaromerprasident Graf v. Sinzeudorf wurde 1680 in Au-
klagezustaud versetzt und durch Strafurtheil gegen ihn erkannt
wegen Verbrechen im Amte, Veruntreuungen und Unter-
schlagungen auf Amtsentsetzung, schwere Ehren- und hohe
Geldstrafe!
Becher hat sich lt>78 von Wien über Salzburg nach dem
Niederrhein begeben und nahm Wohusitz in Hartem. Er-
stand in Unterhandlungen mit mehreren deutsehen Fürsten
wegen Gründung einer Kompagnie nach Westindien. Es
schien, als wolle er in die Dienste des Herzogs von Mecklen-
burg-Güstrow treten. Doch trat er dem Gerücht entgegen,
als werde er sich von neuem in das Hofleben begeben: „ich
bin vielmehr beschäftigt, meine Sachen zur Richtigkeit zu
bringen, alsdenn mich zur Ruhe zu begeben; ich vermeynete
einen Platz in Holland dazu zu erkiesen, befinde aber ein sehr
ungesundes Clima darinuen. Wenn das West- Indische Werck
in Gang kiline, so gienge ich alsobald dahin. Indessen haben
l) Nftrrische Weisheit, 6. 135.
Digitized by Google
188
mir fhr Hochfl. Durclil. Hertzog Gustav Adolph ') zu Meck-
lenburg Güstrow eine Retirade, tuguriolum, laboratorium, eremi-
toriuni. oder wie mans etwa nennen will, in Dero Uinden zu
bauen und ad dies vitae zu fundiren gnädigst versichert, allwo
ich etwa mit ein paar guten Freunden latitiren werde. Kan
ich von dannen sowohl Ihr. Käyserl. Maj. als dem Hertzoge
mit Rath und That dienen, so bin ich willig als schuldig,
solche« zu thun, ich mufs ja aller Orten die Kost verdienen
und wird niemand sagen, dafs er mir etwas umsonst gethan,
welches ich nicht doppelt recompensiret hätte. Da hast du
mein ueues Hofleben und meine Residente oder Pallast, der in
eiuem Laboratorio, Dormitorio, Oratorio, Apothek, Bibliothek
und einer kleinen Druckerey bestehen wird, und raust du nicht
meynen, dafs mich zu dieser Resolution die gegenwärtige Ver-
folgung treibe; Ach nein! Es ist schon in das vierdte Jahr,
dafs ich damit umgehe, und kann noch kommen, dais ich
sterbe, ehe ich es effectuire, indessen suche ich gleichwohl
einen Port, und womit ich nun 10 Jahr umgehe, mit ein paar
guten Freunden in der Stille, Ruhe und Untersuchung der
Natur, auch meinen Nächsten docendo et medeudo zu dienen,
mein übriges Leben zuzubringen. Ich habe bereits dergleichen
retirade und tuguriolum an dem Käyserl. Werek- Hause zu Wien
gebauet, und vermeynet, mein Leben allda mit Beten und
Arbeiten zu der Ehre Gottes, Ihr. Käyserl. Maj. Nutzen, und
meiner eigenen Vergnügung und Subsistentz zu beschliefsen,
ich bin aber durch unbillige Verfolgung davon vertrieben und
nicht dabey mainteuiret worden, derentwegen gedencken müssen,
dafs es GOtt also haben wollen." (s. Seelenweisheit).
Becher hielt sich 1G78 und 1679 meist iu Harlein auf. war
auch im Haag.2) In Harlem suchte er durch seine Kenntnisse
der Seidenfabrikation sich eine Existenz zu gründen, nachdem
die Westindische Kompagnie nicht zu Stande kam. „Zu den
») U»h. 1ÖH3. nir. wir Ki-ifi.
2) Jt.M-lier war am 27. April 1H7S. sowie am W. Mürz 1Ü79 im Ha:.:;,
am 14. Februar 1Ü79 iu Amsterdam.
Digitized by Google
—
189
Seidenmannfakturen ist es ein herrlich Werk und viel tausend
werth." Die Erfindung eines Seidenfilntorium , einer Seiden-
abwindemaschine, stellte er der Stadt Harlem zur Verfugung.
Letztere errichtete eine grofse Fabrik, 800 Schuh lang, welche
40000 (iulden zu bauen kostete. Während Recher glaubte,
„nunmehro einmal in Kuhe ohne Herrendienst ein ehrlich Stücke
Brodt von seiner Arbeit zu gemessen," ruhten seine Feinde
am Kaiserlichen Hof zu Wien nicht, verdrängten ihn auch aus
dieser Stellung, durchkreuzten seine übrigen Plane, Uber
welche er mit den Generalstaaten in Unterhandlung getreten
war, so dafs er in aufiserster Armut noch 1679 *) nach
England sich wenden mnfste.2) Aller Mittel entblofst, ver-
lassen, verarmt, unbekannt, fremd kam er hier an. Doch fand
er in der grofsten Not einen Retter. Der Ruhm seiner Werke
war bis nneh England gedrungen. Hier hatte er begeisterte
Verehrer seiner Schriften, so insbesondere seiner Physica sub-
terranea. Der Leibarzt des Königs Karl IT. von England,
Dr. med. Edmund Dickinson suchte, sobald er von Bechers
Ankunft gehört hatte, obwohl selbst ihm unbekannt, als treuer
Schüler ihn auf, tröstete ihu, half ihm, empfahl ihn bei Hofe
und erwarb ihm die Guust des Königs und insbesondere des
Prinzen Ruprecht von der Pfalz.*) Dickinson gab Becher
auch die Mitte] zur Einrichtung eines Laboratoriums und unter-
stützte ihn derart mit Geldmitteln, dafs er in London noch
*) Närrische Weisheit, S. 16: „AI« ich letztens nach Schottland
reisefe / und bey 28 Tage auff der See war in sehr grossen Stürmen
Schiiiigerungen und Bewegungen des Schiffes hatte ich Gelegenheit genug
experimenta z\i nehmen oh eine perpendicular-Bewcgung (einer L'hr) auff
einem Schiff ' und dessen Sturm und Bewegung sich correct practiciren
Hesse habe aber das Contrarium befunden ' und absonderlich noch andere
Mangel notirt die ich in einem absonderlichen Tractat beschrieben und in
London drucken lassen/ unter dem Titul: De nova temporis dimetiendi
ratione." Diese Schrift schrieb Becher im Januar 1680. Dieselbe erschien
in Frankfurt bei M. (I. Weidirann noch 1680.
8) Närrische Weisheit. S. lf>, 175.
8) Sohn des Kurfürsten Friedrichs V. von der Pfalz, geb. 1611»,
gest. 1682. Er war Geschwisterkind mit König Karl II. von England.
Digitized by Google
190
eine fruchtbare wissenschaftliche Thätigkeit, vor allem in der
Chemie, entfalten konnte.1) Als sogar nach London durch
die Person des kaiserlichen Gesandtschaftssekretärs Natiz2) die
Wiener Feinde ihre Netze zu erstrecken suchten, blieb Becher
durch die Stütze seiner neuen Freunde vor weiteren Nach-
stellungen sicher. Diese Verfolgungen hörten sogar ganzlich
auf, als 1680 den Grafen Sinzendorf die Nemesis ereilt hatte.
Hecher erfreute sich der Gunst des Herzogs von Lauderdale,
sowie des Parlamentsmitgliedes Kitter Johann Weildmann.
Wegen seiner Erfindungen erhielt er an Prinz Ruprecht von
der Pfalz einen besonderen Gönner. Dieser stand an der
Spitze grofser Unternehmungen, so der „Biber-Kompagnie in
Amerika", uud betrieb eine Geschützgiefserei im Grofsen. Auf
Anregung des Herzogs von Lauderdale8) weilte Becher 1680
uud 1681 in Schottland der Bergwerke wegen, hielt sich auch
im Hafen Faimouth an der aufsersten Küste Englands „vnlgo
Ijaudes Ende" (Comwallis) und auf der Insel Wight auf.
Becher stand in London in Beziehungen mit der Königlich
Englischen Gesellschaft im Oollegium Greshamense. Doch kam
er nicht aus seinen gedrückten Vermögensverhältnissen heraus.
Als ihm in dieser Beziehung Besserung beschieden schien,
indem er mit dem Herzog von Mecklenburg wegen Über-
siedelung nach Güstrow verlraudelte, überraschte ihn der Tod,
1685.4) Becher starb, ferne von den Seinigen in solcher Armut,
dals seine Freunde auf ihre Kosten ihn beerdigen Uelsen. Er
erhielt unter Erstattung letzter Ehren seine Ruhestätte zu
London in der Kirche S. James in the field in S. James Street
unter der Kanzel.5) So starb der grofse deutsche Gelehrte,
angeblich wieder Protestant geworden, 50 Jahre alt, ver-
dächtigt vom Vaterland, geehrt vom Ausland!
l) Siehe Vorrede Hediers zu seinem 108Ö erschienenen Tripus her-
metieus fatidicus.
*) Närrische Weisheit, S. 07.
») A. a. O. S. 47.
*) Ks wird auch Miaupter, Tfcvher <ei schon im < iktoher lf»82 tfesi«»rl»en.
Zinekc, Vorrede zum politischen Diskurs. Auflage 17f4.
Digitized by Google
191
Als Schriftsteller war Dr. Becher ungemein fruchtbar.
Die Zahl seiner Werke betragt Aber 50. *) Von diesen seien
drei hervorgehoben.
Sein volkswirtschaftliches Hauptwerk ist sein Tradatus
de Commerciis. Monopolio, Polypolio et Propolio, in spaterer
Auflage betitelt: Politischer Diskurs. Wahrend die erste
Aufllage nur über den Handel sich verbreitet, ist in der zweiten
Auflage als 1. Teil eine Abhandlung Ober din Staats-
verfassungen vorgestellt. Als System solcher bezeichnet ßeeher
') Dr. Hecher gibt selbst am Schlösse seines 1680 xu Frankfurt a. M.
bei Weidmann erschienenen Kxperimentum nnvnm ac enriosum de Minera
arenaria perpetna seil Prodromus historiae ein Verzeichnis seiner bis 1680
verfafsten Schriften. Diese sind:
A. In Philologicis : 1. (Tiaracter seu Clavis convenientiae lingua-
rum. Frankfurt 1060. lateinisch. — 2. Dasselbe, deutsch. Frankfurt
1661. — 8. ldem character compendiosiorc inventione super nna philura
seu uno folio. Lat. MS. — 4. Methodus didactica, deutsch, München
bei Witwe Schellin, 1667 in 4.; lateinisch, Frankfurt bei Zunner, in 8. —
5. Methodi annus primns seu prima affinltas vocabulorum. Frankfurt bei
Zunner. in 8.. lateinisch und deutsch. — 6. Novum Organum Philologicum.
Opus decumanum seu Methodi didactirae annus secundus. Frankfurt bei
Zunner, in 8., lat. und deutsch. — 7. Nomenclatura Adamica, seu methodi
annus tertius. MS., lat. und deutsch. — 8. Panegyricus Atlanti Medico
D. Ludovici de Kornirk dictus. Frankfurt bei Oerlin, in 4., lat. — 9. De
defectu ling-nne Latinae demonstratio ad oculos. MS. fol. Lat. - Deutsch.
Dazu: Syllabarium linguae Latinae 50000 verbornm. Opus laboriosum et
riirioMum, hactenus nunqnam visum. MS. Sowie: Terminationes suhstanti-
rorum, quotquot exstant, rvthmicae. MS.
B. In Mathematik: 10. De motu et usu quatuor Elementorum in
Mechanicis. Accedit specialis observatio et novum inventum circa Horologia
construenda et temporis mensurationem. MS. (1667). — 11. Centuria Para-
logismorum Mechanicornm. MS. — 12. Catalogus propriarum Inventionnm
pt obsenrationum Mathemattcarum. MS.
O. In Physicis, Medicis et Chymicis: 13. Solini Saltzhals Regio-
montani de Lapide Trismegisto et Salinis philosopbicis ; deutsch in 12.,
1654. — 14. Oedipus Chymicus seu Institutiones Ohymicae Prodrumae.
Frankfurt und Amsterdam; lat. 12. — 15. Metallurgia seu de Oeneratione.
Refinatione et perfectione Motallorum; deutsch in 8., Frankfurt bei Serlin. —
16. Concordantia aliquot millium Processuum Chymicorum; fol. MS. —
17. Physica suluerranea cum duobus supplementi* seu Ana laboratorii
Monaeensis. Frankfurt bei Zunner, in 8., lat. 1669. — 2. Auflage, Frank-
Digitized by Google
192
i
die geistliche und die weltliche Obrigkeit; letztere sei ent-
weder monarchisch, oder aristokratisch, oder demokratisch
oder gemischt.
Dem geistlichen Regiment sei eigentümlich die Nicht-
erblichkcit Folge sei, dafs jeder geistliche Herrscher zunächst
für sich und die Seinen sorge, worüber vielfach versäumt werde,
die Schäden des Landes zu heben. „Wo Pfaffen führen das
Regiment, da nimmt es selten ein gut End."* Vorzüge dieses
Systems seien indes folgende Punkte: „Geistliche Herrscher
fort b«-i Weidmann, 1681. - Weitere Aufluve 1702, besorgt von Stahl. —
18. Dasselbe. Uber seeundns, eni accesser im t millc hypotheses chymieae
practicae. MS. — 19. Institutiones Semicrti in Aphorismus redartae. Frank-
furt bei Beyer, lat. in 8. — 20. Parnassus medieinalis illustrativ seil de
Animalibus. vegetabilibus et mineralibus Observationen et descriptiones
physicae. medicae et therapeuticae, in prosa et poetice. Thier-, KrHnter-
und liergbuch, Ulm bei Gorlin. foL deutseh, mit Figuren, 1663. —
21. Psychosophin seu methodus (inostica ex solius aniuiHe eonsiderntione
tot um tiecessarium seibile cognoscendi. (Seelenweisheit). Güstrow, bei
Scheipelius, deutsch in 8., 1678. — 4. Auflage. 172ö. — 22. (.'ornueopiae
naturae seu animalium. vegetahilium. mineralium et artificalium genera et
species; fol. MS. Lat.
D. In Juridicis, l'oliticis et Cameralibus: 23. Joachimi Hopperi Nomo-
thetice, item Sutholti lustitutiones nee nun Arn. Corvini a Relderen Corpus
Juris Canonici in Tabulas Dichotomien redactae; fol. MS. - 24. De fundando
aerario perpetuo in Imperio Romano. < Cber Gründung eines ständigen Reichs-
sclint/.es) (1673). — 2S. De milite perpetuo alendo in imperio Romano (Tber
den Unterhalt eines stehenden Reichsheeres). — 26. lnextinguibilis et semper
scintillans fomes t urbar um et tumultuum in Imperio Romano. — 27. Methodus
in Germania mauufacturas fabricandi et peregrinas, juxta ultimum Edictum
Caesareum excludendi ; deutsch in 4. (Gedanken und Verlauft* über dasContis-
cationswerck der französischen Waaren und Manufakturen in Teutschland
gerichtet an die Reichaversammlung in R**gensburg, um 1672, s. auch oben
S. 183). — 28. Ventilatio et Consultatio num induatria quadam maiiufacturae
fabricari bona conscientia et citra laesionem boni publici possint, ita ut unus
homo tantum, quantum multum alii, elaborare possit ; deutsch in 4. Frankfurt
um 16(58. — 2i). Traetatus de t'ommereiis, Monopolio, l'olypolio et Propolio.
F/ditio prima et secunda, Frankfurt bei Zuniicr ; deutsch, in 8. — 30. Ejusdem
Traetatus tertia editio. cujus Index adjunetus est sub tinem Pmpositiuni
Superiori de fundando Aerario. Politischer Diskurs, Uber den Fortschritt
und Niedergang der Städte. Länder und Staaten. (Siehe oben S. 175 ff.) —
31. Memorial«* ad imperatorem Leopoldum ratione meae commissiotiis in
11)3
führen selten Krieg, halten fest Qber die Religion; ist ein
Regent Übel, so währt es nicht lange. Der Nachfolger ist
nicht an eine dynastische Politik des Vorgängers gebunden,
wie im weltlichen Regiment."
Die monarchische Regierung sei am meisten verbreitet,
„gleichsam ein Ebenbild der göttlichen Regierung, bey allen
Nationen angenommen, der Gemeine sehr vorträglich. Ein
Herr, der eine Nachkommenschaft hat, nimmt sich seiner 1 ^ande
und Leute wohl an und hält bei ihnen aus." „Eine monarchische
Imporio habitae. ejusque causa mihi illati damni. Amsterdam 1679; deutsch,
in 4. 32. Trifolium Becheriannm Hollandicutu. Amsterdam 4. Belgice.
E. In Ethieis et Theologicis : 38. Ethica Experimentalis. Amsterdam,
lat. in 16. — 34. Duhitafiones et resolutiones illustres in omni scibili. MS. —
35. Bilanx humanae felicitatis et infelicitatis. Wagschale des menschlichen
(i Micks und Unglücks. Frankfurt hei Zunner; deutsch in 12., 1669. —
86. Cardinalis Bouae manuductio ad eoelutn, carminice. Mfinrhen hei Schell;
deutsch, in 4. (1665). — 37. Regulae et fundamenta societatis psychosophicae
ad imitationem vitae Christianae in primitiva ecclesia. Frankfurt, deutsch
in 12. (vor 1678). — 38. Kcce Homo seu de Imitation« Passinnis Christi.
Nürnberg, deutsch, in 12. — 39. Commentatio orationis seu S.S. Patrnin
circa orandi Studium dicta. Nürnberg, lat. in 12. — 40. Su flu leimen tu in
octo Columnarum fundamentalium fldei Christianae hoc tempore corruentium.
Amsterdam, deutsch, in 12. — 41. Argumentum invincihile pro demonstra-
tione veritatis Christianae, lat. in 4. — 42. Theses, disputationes, inscrip-
tiones, poPmeta. satyrae. aliaque chapsodica. MS. fol. 10 Vol. — 43. Sep-
tenarius lucubrationum seu Discursum Philo-Tlieosophicoram de rebus maxime
scitu neeessariis. -- 44. Aula et, Caula seu descriptio vitae propriae. MS. -
F. Ferner sind von Becher geschrieben, erst 1680 und spilter erschienen :
45. Prodromus historiae. Frankfurt. Weidmann. 1680. 46. Theoria et
Kxperientia de nova temporis demetier.di ratione et accurata Horologiorniit
construetione, ad societatem regiam Auglicanam in Collegio Greshamensi
Londini. Jan. 1680. Ebenda erschienen. — 47. Experimentum Chymicum
nttvnni. 1680. Ebenda. — 48. Urna sortis fortuitae chymica (Chymischer
(ilüekshafen) (vgl. oben Nr. 16). — 49. Erbilrmlicher Schau-Platz Frantzn-
sischer Schand-, Brand- und Mordthaten. Frankfurt mit Kupfern, tun 1680. —
50. Dispensatorium secretorum medicorum; um 1680. — 51. Kluger Haus-
vater, kluge Hausmutter, und vollkommener Landmedikus. 52. Narrisch«'
Weisheit und weise Narrheit, geschrieben um 1680 zu London, in 2. Auf-
lage erschienen 1706. — 53. Lumen trimim, (nach 1680). — 54. Triptis
hermeticus fatidicus, zu Frankfurt 1689 hei Schiele erschienen, gewidmet von
Becher seinem Freunde, dem Leibarzt des Königs Karl II. von Kngland.
Dr. med. Edm. Dickinson.
13
194
Regierung ist: Wenn ein Regent eigen Land und Leute hat,
welche ihm zugehören, und er darüber seinem Willen n;n li
ohne Einreden und Malsgeben herrschet, weil er das Regiment
erblich hat." „Doch gerathen in solcher Regierung die Unter-
thanen öfters in grosse Noth, Armuth und blutige Kriege,
wegen der Monarehen öfterer unersättlicher Begierde, ihr Land
zu erweitem. Unverstand, Faulheit, Verschwendung, Succcssions-
streit uud kurzes Leben, deswegen die rnterthanen kaum 80
Jahr eine beständige Regierung haben und meistenteils den
Hotbedienten und Kathen. Vikarien, Hofschrantzcn und Favoriten
unterworfen sind."
Die aristokratische Regierung sei dadurch charakteri-
siert, dafs „ein A ussc.hu fs der besten und verstand igst en einer
Gemeine gemacht, und von den Unteithanen demselben Treue
gelobt und also dieser vor ihre Obrigkeit erkant wird." „Hier
ist eine beständige Regierung. Denn deren Glieder sterben
nicht auf einmal ab, der Suceession wegen erhebt sich kein
Streit, Tyranney, Unverstand und Verschwendung regieren
nicht, oder es wird doch nicht alles von den Redienten regiert.
Republiken floriren besser als Länder, welche durch absolute
Herren regiert werden." Doch gebe es auch hier Mangel.
„Die Vota zu gewinnen giebts Factiones." rKs ist kein solcher
Eyfer, Respekt und Resolution da", wie bei der Monarchie.
„So mufs man auch öfters aller dieser Regenten Weiber, Mägde,
Kinder, Freunde und Favoriten bestechen, indem jeder weisen
will, dafs er was gelle." „Bei den Republiken ist ein kaltes,
langsames negociren, rathschlagen, schliessen; zu geschweige!),
dafs darinnen wegen Menge der Rathsherrn nichts verschwiegen
bleiben kan. Es herrscht ein ewiger Neid, viele trachten nach
solcher Stelle, indem jeder sich einbildet", es stecke ein Hen scher
in ihm. „Die aristokratische Regierung ist nicht wenig kost-
bar, indem so viele ernehret werden müssen, und ieder dieser
Gelegenheit und Authorität sich bedienet, und seine SchäHein
ins trockene führen will. Jeder denkt auch mehr auf seinen,
als der Gemeine Nutzen."
195
Id der demokratischen Regierung seien „die Obern den
Unterthanen Rechnung von ihrer Regierung zu geben schuldig,
und diese sitzen, wenn sie wollen, mit im Rath und können
selbsten ihr bestes beobachten helfen, auch sehen und hören
wie es zugeht " „In der demokratischen Regierung ist kein
Respekt der Oberen, wegen der Menge keine Verschwiegen-
heit, wegen der meisten Stimmen erfolget manchsmahl ein un-
geschickter Entschlufs. In dieser Regierung entstehen gar oft
Kaktionen, Seditionen und Rebellionen."
„Die Noth hat eine Einrichtung gelehrt und gewiesen,
aus allen dreyen Arten von Regierungen das beste zu nehmen
und ein gemischtes Regiment zu machen", das entweder
monarchisch oder aristokratisch sei. In letzterem Fall hätten
die Republiken ihren Herzog, welcher ihr ein monarchisches
Ansehen gebe und bald mehr oder weniger eingeschränkt sei.
Ihm stünden zur Seite — als aristokratisches Element — die
Ratsherrn, — schliesslich als demokratisches Element — der
grofse Rat, worin die vornehmsten Bürger seien. Überwiege
das monarchische Haupt, spreche man noch von einer Monarchie,
seien die Ratsherrn raalsgebeud, von einer Republik. „Um
aber der grofsen Fürsten und Herren und Regenten aus-
schweifende Gemftther im Zaum zu halten, hat man die Par-
lament- oder Landschaftsriith e. Stünde und Regierungen gestiftet,
von denen nach gewissen Gesetzen der Monarch oder Regent
eingeschränkt ist und sich dazu verbindet Hingegen huldigen
ihm diese den Gehorsam und schwören zugleich den Unter-
thanen, dafs sie das Haupt in den Schranken der alten Landes-
Gesetze halten und solches wider dieselbe nicht wollen handeln
lassen. Sie sind also des Landes-Fürsten Controllern*." „Per
Landschafts-Deputirten Amt und Pflicht besteht darin: ihren
Herren und die Unterthanen in einer Bilantz zu halten und
beyde zu mainteniren, nicht aber zwischen beyden Verbitterungen
anzustiften oder eines vor dem andern zu begünstigen oder zu
bedrücken." „Tn letzterem Falle haben öfters Könige wider
ihr Parlament, dieses wider den König, die Unterthanen wider
13*
Digitized by Google
196
beyde blutige Kriege geführt." (Frankreich, England, Polen).
Zam Schlufs sagt Becher: „Ich halte davor, dafs diejenige
Regierung die beste sey, welche ein weltliches Haupt, das
eine Succession hat, führet, diesem aber Land-Stände, welche
solches obligiren, und in terminis et mutua obligationc halten,
beygefüget werden, und die Land-Stände dem Lande, Kargem
und Bauern, und deren Ausschufs Rechenschaft zu geben ver-
bunden, ja von ihnen auf- und abgesetzt werden konneu. Denn
also fürchtet der Regent die Landstände, und diese müssen
ein Auge auf die Unterthanen haben, diese hingegen müssen
die Laudstände und solche die Regenten fürchten, denn es
mufs zwischen diesen dreyen eine mutua obligatio seyn. sonst
ist an einem Theile eine I^ast, man kehre es auch, wie man
wolle, und es sind weder die Unterthanen der Landstände noch
des Regenten gebessert, der doch thnt, was er will; also, dafs die
Landstände in solchem Fall beyden mehr zur Last als nützlich
wären, da sie doch sonst der Augapfel eines Landes sind/
Bechers volkswirtschaftliches System ist kurz folgen-
des:1) Die bürgerliche Gesellschaft einer Stadt oder eines Landes
sei „eine volckreiche, nahrhafte Gemeine". „Je volckreicher
eine Stadt ist, je mächtiger ist sie auch." Sie kann sich
leichter feindlicher Angriffe erwehren. „Damit eine volckreiche
Versammlung bestehen könne, mufs sie zu leben haben; ja eben
diefs letztere ist ein Anfang des eisten:. Die Nahrung ist
ein Angel oder Hamen, wodurch man die Leut herzulocket.
Obschon ein Land populos wäre, und im Fal der Noth keine
Lebens-Mitl, Nahrung oder Verdienst hätte, so wären die Leut
potius oneri quam usui. Gleichwie nun die Volckreichmachung
aufs der Nahrung eines Orts quellet, also entspringt die Nahrung
aufs der Gemeind : nemlich dafs die Leut eines Orts einander
unter die Arme greiffen, und einer dem andern durch gemeinen
Mandl und Wandl zu seinem Stück Brod verhelfte." „In einer
populosen Statt ist es leichter, als in einem deserten Orth sich
V> Si»»ln» hi«-/u: Koscher. Gisrliirhtp «I*-r Xaiinnal-Okonomik in Deutsch-
land. S. 278-28«.
Digitized by Google
197
zu ernehrcn, indem ein Mensch von dem andern lebet, wie
hierinnen alle grolse Stätt ein Exempel seyud. Durch die
populining verstärckt sich die leichte Nahrung und durch solche
der Zulauf der Menschen, hierdurch aber wiederumb die popu-
lisirung gleichsam in einen ewigen Cireul."
In der Gemeinde seien die einen Diener (Obrigkeit, Geist-
liche, Gelehrte, Ärzte, Soldaten), die andern „constituiren essen-
tialiter die societatera civilem", nämlich die Bauern, Handwerker,
Kauflcute. Letzterer Verhältnis zu einander bezeichnet Becher
also: „ein eintziger Kaufmann kann verhandeln, was hundert
Handwercksleute verarbeiten uud ein Handwercksmann verar-
beiten, was hundert Bauern in nie an rohen materien zum ver-
arbeiten geben können." „Wenn die zwey erste Stände ruiuirt
oder im Abnehmen seyn, so kann der Bauer seine Flüchte nicht
versilbern." „Die Consumption ist die Seel der drey Stände,
der eintzige Bindschlüssel, welcher sie an einander heftet, auch
von einander leben macht; ja der Consumption wegen ist der
Kauffman-Stand so nöthig in der Gemeind, so grofs dariunen
der Bauern-Stand." „Weil die Narung der Gemeinde allein in
Verhandlung, Versilberung ihrer Guter bestehet, so ist leicht
zu erachten, dafs alles, was dieses verhindere, auch die darauf*
fundiite Nahrung und die daraufs entspringende populosität
verhindere und schwäche."
„Dieweil das Gelt gleichsamb die Nerve und Seel eines
Landes ist. solle man allezeit sehen, dafs man das Gelt im
Lande behalte und von frerabdeu Orthen noch ein mehrers
dazu briuge." Mit dem Gelde solle man Menschen beschäftigen,
zugleich aber mittels „Verlag" denselben zum Absatz ihrer
Erzengnisse verhelfen. „Verläger sind vor Grundsäulen aller
Stände zu halten, von ihneu lebt der Handwercksmann, von
diesem der Bauer, von diesem der Edelmann, von diesem der
Landsfflrst und von diesen allen wieder der Kaufmann."
„Diejenige Kaufmannschaft, von welcher der Staat an Geld
und Nahrung gemehrt wird, ist negst der Natur die Säuge-
Mutter, welche das noch junge Aufnehmen auch der deserte-
um
sten Länder zum Sprossen, zur Blüt und endlich herlichcii
Früchten bringet." Kautieute aber, welche das Geld für
trerade Waaren ins Ausland schickten, seien für das Inland
„Kümmeln, die den armen Bienen den Honig stehlen*'. Ful-
das Blühen einer Gemeinde gebe es drei Milsstände: „das
Monopoliura (Alleinhandel) verhindere die populosiült . das
Polypoliuro (Handelszcrsplitternng) die Nahrung, das Propolium
(Vorkauf) die Gemeinschaft"
Kür ein Land sei es besser, „wenn es viel mittelmäi'sige
reiche und von ehrlicher Bürgerlicher Nahrung Leut hat. als
wenn es arm von Menschen ist, und nur etliche wenige haupt-
reiche Leut unter sich hat." Ebenso sei es „einer Gemeinde
viel nützlicher, wenn sie eine gewisse Anzahl mittelmiifsig
reicher Leute, als eine übergrofse Milnge Bettler und armer
Polypolisten hat."
Für den Handel bestehe „Freiheit in Zu- und Ausfuhr
der Waaren, wenig oder keine Auflagen darauf, dai's sich ein
.Jeder mag ehrlich ernehren, wie er kann und weils, und sich
in Wohnung. Kleider und Trank möge seinem Willen nach
betragen," „nur dafs er nichts zur Verminderung der Volks-
reiehheit, Nahrung und Gemeinschaft thue."
„Die drei Stande (Bauern, Handwerker, Kaufleute) zu
vermischen, ist wider ihre Natur.** Das seien „elende lland-
wcrcksleut, die ohnbestelte Arbeit raachen, hernach solche wol
ein Jahr auf dem Laden haben oder im Land herumb von
einem .lahrmarekt zum andern damit lautfen; also das auch
unglückselige Bauern, wann sie ihre Feldarbeit müssen stehen
la-ssen und ihre Xohttürftigkeit im Handwerekswesen selbsten
zu Haut's arbeiten." Die Handwerker „werden billich in unter-
schiedliche Classen getheilt, und nicht jedem zugelassen, allein
alles thun." Die ZunftmifsbriUiche seien abzuschatten , die
Zünfte sollten weiter bestehen. Gewerbefreiheit nötige wohl
die Arbeiter zur Lieferung billiger Arbeit, allein die Konkurrenz
schmalere ihren Verdienst und halte sie in steter Armut, wahrend
die Kaufleute und Verleger sich den Gewinn zu sichern verstünden.
191)
Kür den Handel mit dem Ausland stellt Becher als Haupt-
salz auf: Was im Inland hergestellt werden kOnne, solle man
nicht im Ausland holen. Es sei besser Waaren zu verkaufen
als zu kaufen. Dieses bringe Schaden, jenes einen gewissen
Nutzen. Hei Einkäufen sei der Zwischenhandel zu vermeiden.
Die Ausfuhr von Rohstoffen sei honer zu besteuern, als die
von fertigen Waaren. Die Einfuhr letzterer sei zu verhindern,
die von Rohstoffen zu begünstigen. Rohstoffe solle man gegen
I nlandswaaren eintauschen.
Den Grol'shandel sollten Handels- Kompagnien treiben.
Eine solche „hat mehr Mittel und Credit, gehet auch viel sicherer,
als ein Privathandelsmann, welcher viel ehrer verderben kann,
als so eine gantze Compagnie, welche mächtig ist, und einer
Sachen aufswarten kann." Der Kompagnie sei ein Privilegium
zu ei teilen. Ohne dieses könne selbst sie „leichtlieh über den
HautVen geworffen werden, wenn andere Kaufflenth, die mach-
tiger seynd, wider sie ein Compact machen ; denn also verderbt
dieser, der aufshalten kann, die andere, so weichen mufs."
..Consumption und debit" (Verschleifs) werden um so
grOlser sein, „wenn es jedem frey steht, wie und wo er bestens
kau, seine Güter einzukauffen und wiederumb zu verhandlen.
Es ist aber sehr billich, nöthig und nützlich, wenn man die-
jenige, so etwas neues dem gemeinen Wesen zum besten in-
troduciren, auff gewisse Zeit und auff gewisse Zahl der Per-
sonen privilegirt" (Patente erteilt).
Ein Ideal war für Recher, dai's der Staat auf Grund
seines ,,Commerzienregals" den wirtschaftlichen Zustand organi-
siere durch viel- Anstalten, nämlich: 1. ein Provianthaus — dieses
solle auf 10 Meilen in der Runde um feste Taxen den Rauem
ihre Früchte abnehmen und sie mit mäfsigem Aufschlag an
die Konsumenten abgeben, — 2. ein Kunst- und Werkhaus
zur Beschäftigung aller Arbeitslosen l) und Arbeitsuchenden, —
l) Hinzu su<.rt Hecher: „Was nutzer ein Dieb, uVr umb fflntftzip
(inld.'ii ist »vhiinkr worden. si<-h oder diesem, dem er p-estnlden '* du er
di)« h im Werekhauls in einem Jahre wohl viermal soviel wieder verdienen
200
3. ein Kaufhaus, wo die Kaufleutc für ihre. Waareii Gewölbe
besässen und wo die Handelsumsätze stattzufinden hatten, —
und 4. eine Rank, deren Bestände aber nicht zu Kriegs- oder
Hofzwecken entnommen werden dürften und Uber allem ein
„Commerz- Collegium", zur Förderung- der „Floriantz" der
Hauern und Handwerker, zum Schutz des Handels, indem es
„aehtung zu geben hat ex professo auf die Vermehrung, Er-
nehrung und Gemcinsehafft eines Landes." In demselben sollten
vertreten sein: Juristen, Kaufleute, Industrielle uud Kameralisten.
Bei diesem Ideal hat Becher stets mehr das Volkswohl
als den Fiskus vor Augen. Denn „die Gemeine ist nicht umb
der Obrigkeit, sondern die Obrigkeit umb der Gemeine willen
da". Die Geineine, der Staat sei bei der thatsachlich vorhandenen
Empfindlichkeit überhaupt vorsichtig und klug zu behandeln;
denn der Staat leide leicht an Hektik, wo dann erst das Blut
(das Geld), hierauf das Fleisch (die Nahrung), zuletzt das Mark
(die Volkszahl) hinschwinde. Hiegegen dürfe nicht mit Purganzen
und Aderlässen (neuen Steuern), sondern nur durch humectantia,
nutrientia und refrigerantia (durch kräftigende, nährende, klärende
Mittel) gewirkt werden. (Koscher S. 273.)
Als den „Schatz seiner Schriften und Wissenschaft" gab
Becher (l«78) aus seinen „Chy mischen Glückhafen, oder
grosse Chymische Concordantz von 1500 Chymisehen Prozessen,
aus den besten Mauuscriptis und Laboratoriis durch viele Mühe
und Kosten, sowohl seiner als des Verlegers, zusammen gebracht",
worüber er selbst folgendes sagt: „darinnen habe ich die l'hymia
dergestalt mit allen ihren Handgriffen und solche Arcana en-
decket, dergleichen noch von keinem geschehen, deswegeu mir
viel noch nach meinem Tode dancken werden, sonderlich wenn
sie der rechten Anweisung folgen und nachgehen, l'nver-
ständige Laboranten, deren eine grosse Menge, berulfe ich
nicht darzu, denn sie werden wohl blind darinne greinen,
k;tn. ziinmNn da »'in D'wh ci-i «ji'wissrs Zi'irhen ein»»* MUfsi^traiiif« wIit
AritMirlis. tb r von d»r * »hrifrk«'ir h«>r«|ij»'tl»>r. ist. die nicht Achtung M Z«'it«'ii
auf sokhf Lrutli jtribt."
■
201
welches sie aber nicht mir. sondern der Unwissenheit, und dai's
sie die rechten Handgriffe nicht besser erlernet haben, wollen
zuschreiben." (Seelenweisheit). Bechers Wunsch ging glänzend
in Erfüllung. An seine wissenschaftlichen Ergebnisse knüpfte
weiterbaueud kein Geringerer au als G. E. Stahl (1660—1734),
der die für die Entwicklung der Chemie lange Zeit so mals-
gebende sogenannte Phlogistontheorie aufstellte und seinerseits
aussprach : „ Becheriana sunt, qnae profero". Becher hat seine für
die Entwicklung der Stahl'schen Phlogistontheorie in Betracht
kommenden Ansichten ausgesprochen zumeist in seiner Physica
subterrauea und sagt : Die entferntesten Grundstoffe aller Körper
seien Wasser und Erde. Aus diesen seien als Grundbestand-
teile aller noch so verschieden zusammengesetzten Körper drei
Substanzen, drei Erden, gebildet, nämlich: 1. die erste Grund-
erde, die sich als glasartig, steinartig, schmelzbar äufsere, 2. die
zweite, die feuerfähige, fettige Grunderde, 3. die merknrialische,
metallmachende, flüssige Erde, welche Substanzen früher unge-
eignet als Salz, Schwefel und (Quecksilber bezeichnet worden
wären. Der Gehalt eines Körpers an steinartiger oder ver-
glasbarer Erde bedinge die Feuerbeständigkeit und Verglasbar-
keit, auf dem Gehalt an fettiger Erde beruhe die Consistenz,
die Farbe, der Geschmack, auch die Verbrennlichkeit, auf dem
Gehalt an flüssiger Erde die Geschmeidigkeit der Metalle,
auch deren Schmelzbarkeit, Flüchtigkeit, Geruch und Glanz.
Dals Becher diese Grundbestandteile in abstraktem Sinne er-
fafste, wurde als sein besonderes Verdienst angesehen. Dieselben
seien Träger wichtiger Eigenschaften, und sei in allen Körpern
ihr Vorhandensein in mannigfachster Vermischung anzunehmen,
wenn man das Vorkommen der Eigenschaften der Köiper und deren
Verhalten erklären wolle. Die Grundbestandteile könnten indes
nicht in reinem Zustande durch eine darstellbare Substanz repräsen-
tiert werden. Die Verbrennung hielt Becher nicht nur für eiuen
chemischen Vorgang, welcher auf dem Gehalt au fettiger Erde
und dem Ausscheiden der flüchtigeren Teile beruhe, sondern
wesentlich auch für einen physikalischen oder mechanischen:
Digitized by Google
202
eine Zerteilung des brennende!» Körpers. Stahl aber lehrte, die
Brennbarkeit aller Körper beruhe auf dem Gehalt eines bestimm-
ten, für sich nicht rein darstellbaren Körpers, der bei der Ver-
brennung entweiche, beziehungsweise dessen Entweichen die Ver-
brennung bedinge, und dieser Korper sei das Phlogiston. Diese
Theorie bildet eine Stufe in der Entwicklung der Chemie.1)
Die dritte hervorzuhebende Schrift Bechers ist seine
„Närrische Weifsheit und Weise Narrheit." Sie zerfällt
in zwei Teile. Der eiste ist betitelt: „Närrische Weifsheit. oder
(51) Conzepte, welche dem ausserlichen Ansehen nach narrisch,
irraisonable und unmöglich geschienen . dennoch in praxi
wohl succedirt. und mit Nutzen reussiret." Als solche zuerst
von der Welt als närrisch verlachte Weisheit bezeichnet Becher
unter anderm auch die Erfindung des Magnets und dessen
Gebrauch, allerhand Entdeckungen der Welt in Ost- und
Westindien, die Entdeckung auf „eine Teutsche Meil mit
einander zu reden." das Pulver, die Wettergläser, eine allgemeine
Spruche und Schrift. Wenn diese Erfindungen auch zuerst
als thöricht, ungereimt, unmöglich erschienen seien, so hatten
sie sich doch bewährt: „Darum man nicht alle Speculanten
vor Gecken und Narren halten soll, als welche einen Sparren
zu viel haben, sondern man mufs wissen, dal's durch solche
Leute der Welt grosser Nutz und Diensle gethan worden, und
dafs sie damit ihre Mühe, Zeit und (Jehl verlohren. nur damit
sie dem gemeinen Wesen dienen möchten. Tnd das alles zu
erfinden, zu practiciren und endlich zur Vollkommenheit zu
bringen, was vor Zeit, Mühe und Geld hat das gekostet? für-
wahr viel Millionen, etliche hundert .Jahre und manches Mannes
gantzes Leben!"2)
Der zweite Teil führt den Titel: „Weise Narrheit oder
Coneepte. welche dem euserlichen Ansehen nach guten Schein
hatten, von Raison waren und gute Intention demonstrirten,
») Sieh.- Kopp. Die Kiitwi.-kflunp <I«t < 'liomii- in «l»>r hmhti-ii »it.
MlinriVn. 187:1. S. 42 47. Ml 110.
*J NUrri.s. l.«. WVislieit. S. 9«, J)7.
208
dennoch «aber in praxi nicht sueccdirten und derentwegen bey
dem gemeinen Mann für närrisch und unbedacht ausgeschrien
worden." Dazu zAIilt er: seine westindische Kompagnie, den
Donau-Main-Kanal, die Wienerische Oriental-Kompagnie, sein
Kunst- und Werkhaus, das Reiehs-Aerarium, die Verbietung
fremder Waaren in Deutschland, den Panamakanal u. s. f.
„Und ob diese Vorschlage gleich unter Narrheiten gesetzt
seyn, so ist darunter doch viel Weifsheit verborgen, und was
heute diesem oder jenem, auff diese oder jene Art nicht gut
gethan, das kan vielleicht auff eine andere Zeit durch audere
Leute und »uff eine andre Manier noch gut thun. Wir sehen
hieraus Gottes Allmacht der Menschen wunderbarliches In-
genium und der Sachen wunderliche Conjuncturen." *)
Diese interessante Schrift schrieb Becher in London im
Sommer 1(>80,2) nach seiner ersten Rückkehraus Schottland, noch zu
Lebzeiten des Prinzen Ruprecht von der Pfalz 3)(f 1682). Im Druck
erschien sie erst nach Bechers Tod, — in 2. Auflage aber 1706.4)
•) A. u. o. S. 181.
s) A. m. O. 8. 2«, 80, 45. 47. 48, 51, 57. 62. «7, 86, 89, zur Zeit-
bestimmung insbesondere auf S. 74. 90.
8) Dieser wird als lebend aufgeführt a. a. (». 8. 82: „Se. Hoheit, der
l'rintz Ruprecht, haben mir etliche mahl gesagt, dafs si*» »-in Rohr haben,
dessen Structur den Knall supprimirt.* Ferner 8. 84 wo es heilst: „Printz
Itupreeht . . hat, anstatt dafs wir suchen das Eisen zu Stahl und hart zu
machen, das Eisen weich und geschmeidig gemacht, dergestalt, dafs man
es drehen, und trefflich wühl zum Schleusen dienlich machen kan. dann
den eisernen Stücken hat btfs dato nichts getehlet, als die (Jrofsheit und
l'ngeschmeidigkeit. welche durch diese luvendem hinweg genommen wird,
dergestalt, dafs solche eisern*« Stücke hesser als metallene seyn. nur allein
dafs» sie dem Kost noch nutet worffen : der l'rintz hat hierüber in Fingelland
ein Privilegium, und lasset* in (irofs arbeiten." 8. auch 8. 4S. 51. 59. 8(5. 89.
*) Nr. 86 der närrischen Weisheit lautet CS. 67): „D. Heehers In-
vention von Feuer Kidilen und Theer: In Holland hat man Tortf/ und in
Enirelland Stein-Kohlen / beyde taugen nicht viel zum Urämie/ weder in
Zimmern noch zum Schluchzen: ich habe aber einen Weg gefunden nicht
allein beyde Sorten zu guten Kohlen zu brennen die nicht mehr rauchen
noch stincken / sondern mit den Flammen darvou so stan k zu schtneltzen
als mit dem Holtze Selbsten und so eine grosse Extenlion der Feuer-
Flammen dafs ein Schuh solcher Kohlen 10 Schuhe lang Flammen machen;
das habe ich im Haag demonftrirt mit Torff/ und hier in Kngelland bey
Digitized by Google
204
I
Wie schon oben angeführt, hat Leibniz sieh Aber Beehcr
bei aller Anerkennung seiner Verdienste gleichwohl hart über
seinen Charakter geäufsert. Becher hätte „ein besseres Schicksal
gehabt, wenn er nicht durch boshafte Geschwätzigkeit seine
Freunde und Gönner sich entfremdet hätte, zugleich im Glück
übermütig und vei-schwenderisch. sowie überhaupt eitel und
lügenhaft gewesen wäre." Soweit dieses Urteil sich nachprüfen
läist, dürfte es durch Vorstehendes nicht bekräftigt werden.
Im Gegenteil, die Thatsache, dafs Becher nachgerühmt wird,
dais seine alchy mistischen Bemühungen nie von Habsucht ge-
leitet wareu, dafs er bei allen seinen Unternehmungen, so vor
allem beim Kaiserlichen Werkhaus in Wien durch seine oft
bewiesene Uneigennützigkeit nicht nur sein Vermögen einge-
büßt hat, sondern sogar noch in Schulden gestürzt worden
ist, endlich der Umstand, dafs gerade sein einflufsreichster
Gegner und Verfolger, der Hof kammerpräsidenl Graf von Sinzen-
dorf wegen Verbrechen schlimmster Sorte schmachvoll verur-
dem Herrn Boyle mit Stein-Kohlen / auch in Windsor darmit in groffo ab-
getrieben. Hey dieser Occafion ht auch merckens würdig / dafs ' gleich wie
die Schweden ihre Theer ans kiefern Holtz machen also hab ich hier in
Engelland aus Stein-Kohlen Theer gemacht welche der Schwedischen in
allem gleich gehet und noch in etlichen Operationen darüber ist. Ich habe
die Probe davon getban /so wohl auff Holtz ah auf Strirke/ und ist in
der Probe gut befunden worden / gestaltsam denn auch der König eine
Probe davon gesehen / welches von Rngelländischen eine grosse Sache ist/
und die Kohlen wann die Theer daran» gezogen ist seyn besser zum
Gebrauch als vorhin." (Coaks.)
Nr. 41 der weisen Narrheit lautet (S. 165): „Du<: de Lnxenbourgs
Fener-Marhinen vor Philippsburg; Item die Frantzüsische neue küpfferne
Schiff-Brücke : Was der Dm: de Luxenbourg vor ein sauberer Gesell sey
ist zu sehen in meinem erbärmlichen Schau-Platz Frantzüsischer Schand -
Brand - und Mordthaten zu Franckfnrt gedruckt / und in Kiipffer gestochen.
(i()tt hat gleichwol diesem bösen Menschen seinen Willen nicht in allem
gelassen / sondern in grosse Cont'nsion einlauffen lassen erstlich mit seiner
Fener-Machina vor Philippsburg/ da er die Kayserl. Sehiff-Brück wolte
mit abbrennen welches aber nicht angieng sondern durch eiserne Ketten
intercipirt war und also die Machina fmchtlofs verbrandte und muste
Luxembonrg zulassen / dafs "Imerarht er mit der gantzen Frantzösischen
Armee darstund / ihm dennoch Philippsburg vor den Augen weggenommen
ward (1676). Zwey tcns / ist er endlich in die verfluchte Ueaellschafft der Gifft-
üi
205
teilt worden ist, lassen wohl erkennen, dafs nicht auf Bechers
Seite die boshafte und Ingenhafte Geschwätzigkeit zu suchen
ist. Selbst der Vorwurf der Eitelkeit ist kaum haltbar, wie
die unbegründeten Vorwürfe ergeben, dafs er sein Alter zu
gering angegeben habe. Dafs er aber seine Freunde und
Gönner sich entfremdet hatte, ist, soweit wahre Freunde in
Betracht kommen, geschichtlich unrichtig. Der von seiner Zeit
so hoch geachtete Mainzer Kurfürst, Erzbischof Johann Philipp
hat bis zu seinem Tode (1673) Becher seine Gunst nicht ent-
zogen, der Kurfürst Ferdinand Maria von Bayern hat Becher,
auch nachdem er schon in den kaiserlichen Dienst übergetreten
war, noch Jahre lang Unterstützung zu wissenschaftlichen
Zwecken gewährt, die Freundschaft aber mit den beiden
Fttrstenberg blieb bei allen Wechselfallen beständig, ebenso die
Gunst verschiedener deutscher Fürsten, wie des Herzogs Gustav
Adolf von Mecklenburg-Güstrow, des Grafen von Hanau, des Prin-
zen Ruprecht von der Pfalz. Für Hof bedienstete freilich war seine
geher zu Parifs kommen/ und in die Hastille. Die kupfferoe Schiffe be-
treffend, weifs man davon/ dafs sie bey Nirawegen der Wind einmal um*
gewehet/ derentwegen ein teutscher Satyriciis gesagt: die Frantzosen sind
in dem teutschen Kriege so hauffig in die Holle kommen / das* des Charons
sein Schifflein nicht grofs genug gewesen sey sie überzuführen / hatten sich
derohalben der neuen Frantzösichen kupffernonSchiff-Hrücke bedienen müssen."
Nr. 44 daselbst lautet (S. 171): „Reuehers Invention den Acker
mit Elephanten zu pflUgen/ worüber er ins Zuohthaufs kommen: Dieser
war ein Holländer/ kam in die Unter- Pfaltz / und bauete auf der Rehe-
Hüfte/ nicht weit von meinem Vaterlande Speyer / eine köstliche Oelmflbl/
welche sehr wohl und gut gethan er hat sie aber endlich verlassen müssen
Schulden halber ; darüber kommt ein Kerl / der einen Kiephanton im Lande
herum führt / da fällt diesem Holländischen Hasen - Kopff bey /es wäre
Profit mit zu thun/wann man den Elephanten zum Ackern brauchte/
zehen oder zwUlff Pflüge neben einander anhenckte / so künte man auff
einmal einen gnntzen Morgen Lands pflügen. Wie gedacht /so gethan,'
er kauffte den Elephanten um 400 Rthlr. und wie er ihn das erste mal
auff den Acker bringt / so ist der Elephant so schwer / dafs er bifs an den
Hauch in Grund nein rUllt; da mufs man ein Gerüst um ihn machen / und
mit grosser Mühe und Kosten wiederum heraus ziehen : gehört also hillich
inter experimenta non fuccedentia, oder unter die weise Narrheit. Seine
Freunde aber verstunden das Ding anders beruften ihn zurück nach Holland
und setzen ihn ins Zucht-Haufs* (Besserungsanstalt).
Digitized by Google
206
Sympathie nicht grofs. Will man Recher gerecht werden, so raufs
man davon ausgehen, dal's er vor allem, ja fast aussen liefsüch
Korscher und Erfinder war, stets beherrscht von neuen, sich
drängenden Ideen, der fort und fort zu kämpfen hatte, nicht nur
mit häufig eintretenden, oft unverschuldeten Mifserfolgen seiner
mitunter noch nicht ausgereiften Pläne und Entdeckungen, son-
dern, was das wichtigste ist, mit den Vorurteilen seiner Zeit-
genossen, die nicht nur albern, engherzig, sondern vielfach
geradezu neidisch und schelsüchtig ihm Kindernisse in den
Weg legten. Wenn schon in unserem aufgeklärten Jahr-
hundert z. B. der Einführung der Eisenbahnen fast unüber-
windliche Vorurteile entgegenstanden, welche Erfahrungen mag
der doch immerhin sehr aufgeklärte Naturforscher Becher vor
200 Jahren gemacht haben, als man noch lustig folterte und
Hexen verbrannte? Ja, wenn Becher sagt: ich bin der erste,
der Deutschland in den Kommerziell die Augen geöffnet, so
wird man dies versteheu, wenn man bedenkt, dafs, als damals
Colbert Frankreichs Zollschranken gegen die deutsche Ausfuhr,
diese tätlich verwundend, auftürmte, Becher fast der einzige
war, der rechtzeitig das nationale Unglück erkannte und empfand,
bei dessen versuchter Hebung von der Nation aber so gut wie
im Stiche gelassen wurde. Dafs ein solcher Mann, der seiner
Zeit weit vorauseilte, von dieser, die ihn nicht verstand, der
er aber ihre Beschränktheit, freilich seine Verdienste betonend,
vorzuhalten nicht ermüdete, als eitel und prahlerisch bezeichnet
wurde, kann nicht Wunder nehmen. Die wegwerfende Be-
handlung der „Sehulgelehrten", der Autodidaktenstolz, der aus
eigener Kraft sich zu seiner Höhe emporgeschwungen, der
durch eine rauhe .lugend früh selbständig gewordene, aber
verhärtete Charakter werden füglich bei der stetigen geistigen
Unruhe Bechers oft verbitternd und abstofsend gewirkt haben.
Mag dem sein wie ihm wolle. Becher hat sich als Mann der
That bewiesen und hat, wenn er seine Fehler selbst verschuldet,
diese am eigenen Fleische hart hülsen müssen. Er war ein ehr-
licher Manu, der sein Leben der Wissenschaft und in Treue seinem
207
deutschen Vaterlande widmete. Die Geschichte der Chemie
nud der deutschen Volkswirtschaftslehre werden seiner stets
rühmlich gedenken. Die Pfalz aber thut wohl daran, ihn stolz
zu den Ihrigen zu zahlen! —
Der dritte Name, der noch erübrigt, versetzt uns in das
18. Jahrhundert, mitten in die Zeit des aufgeklärten Despo-
tismus, der im Vollgefühl seiner Kraft sich jah in Gegensalz
versetzt sah zu der radikalen franzosischen Umwälzung und
sich anschickte, seinen idealen Besitzstand gegen den Einbruch
der neufriinkischei» Ideen zu schützen. Haben Biel und Becher
ihre Laufbahn außerhalb der Pfalz genommen, so entwickelt
sich der dritte Xame behäbig in der Pfalz am heimischen
Herde, uns nicht weniger überraschend durch die Fülle seines
Wissens, als erfreuend durch den Adel in Geist und Ge-
sinnung. Kürwahr für die Pfalz, das Land des Ehrenbürger-
meisters, konnte dieser Dritte nicht sympathischer sein als
gerade in seiner Eigenschaft als letzter Bürgermeister der
ehemals des heiligen römischen Reichs freien Stadt Speier.
Es ist
Johann Adam Weiss.
Weifs wurde geboren zu Speier am 9. Mai 1751. Er
entstammte einer Familie, die seit Jahrhunderten der Metzger-
zunft angehöi t hatte und in besten Vermögensverhältnissen sich
befand. Der Reichsstadt Speier hatte sie viele Ratsherrn und
Biirpermeister gegeben.2; Weifs lernte als Meistersohn das
!; Vorstehende Studie über Dr. Bechers Leben und Wirken erschöpft
den (iegenstand nicht vollständig. Ks war mir in Speier nicht möglich,
•las einschlägige Material, auch nur einigermaßen, zu erreichen. Bei dessen
Seltenheit und Zerstreutheit dürfte es auch anderwärts nur unter t ber-
winduug von Schwierigkeiten zu erreichen sein. Ich gebe daher, zunächst
für die Zwecke des historischen Vereins der Pfalz, was ich habe. Vielleicht
gelingt es mir in Zukunft in Hechers Leben tiefer einzudringen, in welchem
allerdings nicht wenige Punkte, wie ich glaube, noch sehr der Aufhellung
bedürfen.
2) Siehe Speierer Uilrgermeisterliste von Dr. Harster. lieft XIV der
Mitteil, des histor. Ver. d. l'f. S. 7ö. Job. Adam Weifs, Bürgermeister
Digitized by Google
208
Metzgergewerbe, win de Geselle, durchlief alle Ehren der Zunft
bis zum Zunftmeister, wurde 1784 Ratsherr, 1793 am 30. De-
zember Maire, legte aber nach 40 Stunden diese Würde nieder,
da er dem Terrorismus der Sanskülotten bei eigener Lebens-
gefahr nicht zu steuern vermochte.1) Nachdem Speier wieder
deutsch geworden, wurde er unterm 6. Januar 1796, an welchem
Tage zum letzten male die reichsstadtischen Ämter nach dem
fast 600jährigen Herkommen besetzt wurden, zu einem der beiden
regierenden Burgermeister der freien Reichsstadt gewählt2)
Als die Franzosen am 4. Juli 1796 Speier wieder eroberten,
wurde Weifs Maire, beim Einzug der Deutschen am 1. Oktober
1796 wieder Bürgermeister, um, als am 81. Oktober desselben
172-2— 1730. S. 77 .loh. Michael Weifs 1775—1794; Speierer Ratshueh:
Hans Kaspar Weifs, Ratsherr 1011 — 1632. ,1 oh. Martin Weifs 1040- 1669,
.loh. Adam Weifs 1042-1082, .loh. Adam Weifs 1704-1722. wird Bürger-
meister, .Tuh. Daniel Weif« 1747-1751, .loh. Michael Weifs 1754-1775,
wird Bürgermeister. Schon 1468 wird ein Melchior Weifs Ratsherr und
1480 Bürgermeister, gestorben als solcher 17. Juli 1498, der allerdings der
Zunft der Hausgenossen angehorte.
l) Siehe Dr. Remling, die Rheinpfalz in der Revolutionszeit von
1792—1798. Rand I, S. 442 ff., wo es heifst: Die Franzosen plünderten
30 Stunden in den abgelegenen Gassen der Stadt (Speier), .loh. Adam
Weifs. welcher sich schon nach Ketsch geflüchtet hatte, kehrte am 29. Dezember
wieder nach Speier zurürk, "m als gewählter Munizipal der Stadt (Weifs
wurde bei der von den Franzosen am 8. März 1793 abgehaltenen (1.) Wahl
eines Munizipalrates von Speier mit 345 Stimmen au 2. Stelle unter 479
Abstimmenden zum Munizipalrat gewühlt. Remling. a. a. O. S. 244)
ihr seine Dienste nicht zu entziehen. Er wurde provisorisch zum Maire
aufgestellt. Allein er sah sich bald nicht mehr seiner Freiheit und
seines Lebens sicher, und floh wieder heimlich nach Schwetzingen. Kr
sehrieb die Geschichte seiner 4(>stündigen Maireschaft auf 5 Bogen nieder.
Kr erklärte sie für „ein wichtiges Aktenstück der französischen Greuel,
der Räubereien und geheimen Erpressungen ihrer Oberen, für eine heilsame
Belehrung zum Nutzen und Frommen aller deutschen Freiheitsschwindler.
Er hielt es jedoch nicht für räthlich, sie zu veröffentlichen, weil, wenn er
besonders die Conventsdeputirten Lacoste und das berüchtigte Ungeheuer
Rotirdon, welche die Hauptrollen in dieser Geschichte spielten, in ihren
nackten, raubsüchtigen Wüthrichsgestalten an den Pranger stellen würde,
er Alles für sich und die Stadt Speyer befürchten milfste." Diese Geschichte
ist bis heute nicht veröffentlicht.
*) Remling, a. a. O. Band II, S. 227. Harster. a. a. S. 78.
209
Jahres die Franzosen für lungere Zeit Speier in Besitz bekamen,
zunächst provisorisch die Maireschaft fortzuführen. Am 8. Februar
1798 erlosch kraft französischen Gesetzes thatsächlieh die reichs-
städtische Verfassung. Sie wurde zunächst ersetzt dun-h die am
20. März 1798 eingeführte Kantonsmunizipalitat und fiel durch
diese das Amt eines Maire hinweg. Erst das Gesetz vom
28. pluv. VIII (= 17. Febr. 1800) , . , . r, . ,
ärfcrfrivuio-u. Mai 1800) brachte wieder e,ne (»emeinde-
raunizipalitat und an deren Spitze wurde Weifs von der fran-
zösischen Verwaltung als Maire berufen. In dieser Eigenschaft
hielt er am 20. thermidor V 1 1 1 (= 8. August 1800) die erste Bürger-
versammlung ab, in welcher er sich (Iber die der neuen Ordnung
der Dinge gegenüber einzunehmende Haltung aussprach.1) Doch
war es Weifs nicht lange beschieden, in dieser Stellung seiner
Vaterstadt zu nützen. Er starb, erat 53 Jahre alt, am 24. Plu-
viose des Jahres XII (= 14. Februar 1804).*)
Weifs war ein edler, biederer, gerader, Oberaus ehren-
hafter Charakter. Er hat sein Amt als Maire in den
schwierigen Zeiten der französischen Kriegskontributionen, Er-
pressungen und Bedrückungen mit seltener Treue verwaltet
') Hei der zweiten Bürgerversammlung am 1. Vend^miaire IX
(— 23. September 1800) hielt Weifs eine Rede: „Den Manen Ihrer freyen
Voreltern die speierischen Bürger. * Dieselbe ist eine hervorragende Kund-
gebung der im .lahre 1800 in der heutigen Pfalz insbesondere dem
Anschlufs an Frankreich gegenüber herrschenden öffentlichen Meinung.
Charakteristisch für diese sind die Schlufsworte der Rede: „Heilig und ehr-
würdig sey uns allen jede durch gute Menschen geleitete Regierungsform! —
„Heilig und ehrwürdig sey uns allen jede Menschenbeglüekende Religion! —
„Dreymal heilig und ehrwürdig sey uns allen der freye Bürgerstand ! —
Er wurzle, wachse und gedeihe!" —
Weifs war auch Dichter. So dichtete er zur Feier des Friedensfestes
am 1. Vendemiaire XI (= 23. Sept. 1802): „Die Rückkunft aus derGeisel-
schaft"; „ein Schauspiel in Einem Aufzug von Johann Adam Weifs, Maire,
Metzger und Ackerbauer in Speier, auch Mitglied der (lesellNchaft der Wissen-
schaften und Künste im Departement Donnersberg."
*) Im r£gistre des acte« de Petat civil pour la mairie de Spire de Tan
douze heifst es unter Nr. 176 : „Acte de deces de Jean Adam Weifs, decede hier
le vingt quatre pluviose k sept heures du matin. äge de cinquante deux ans et
neuf mois. ne a Spire le neuf mai an mil sept cent cinquante un, rentier et
maire de ville de Spire. demeurant a Spire, man de Eve Marie Deines."
14
210
und die gröfsten Opfer gebracht, welche einem Bürger in
Kriegszeiten angesonnen werden können. Es mögen daher zur
Charak Arisierung des Mannes nachstehende geschieht liehen
Daten hier eine Stell«» finden. Am 4. Juli 1796 wurde Weifs
•mit dem Ratsschreiher Ohlenschlager und mehreren andern als
Geil'sel nach Landau abgeführt, „da Speier von einer neuerdings
auferlegten Kriegskontribution von 100000 Livres noch nichts
gezahlt hätte." Zu gleicher Zeit waren 7 Speierer Stadtrate
als Geii'selu in Stralsburg festgehalten. Weifs führte die Ver-
handlungen über die Entrichtung der Kontribution sowie über
die Befreiung sämtlicher Geifseln. Doch gingen die Verhand-
lungen kaum vorwärts. Am 17. Juli schrieb Weii's zurück
nach Speier: „So eben bekommen wir laicht und wahren Auf-
schluls, worin das Mittel unserer gänzlichen Loslassung liegt.
Geld, das Axiom, um das sich die Handlungen der gegen-
wärtigen Welt, besonders auf unserem Flecken Landes, fast
einzig drehen; Geld, das wir im Kleinen sparen wollten, um
im Grol'sen Nutzen davon zu ziehen, soll und mul's an den
gehörigen Orten angebracht werden, um den wirklichen und
künftigen Hakanen auf einige Zeit G lenzen zu setzen. Ich
bin ein Dümmling in der Kunst zu spendiren Bauern von
dem Lande verstehen das Ding von Alters her, nach Landes
Sitte und Gebrauch, besser und machen sich frei. Der Kriegs-
kommissar muls also, wie wir den Augenblick gehört, — ge-
schmiert werden. Kr gab mir durch seine höfliche Begleitung
bis unter die Stiege, wo wir unter vier Augen waren, schon
manchmal die Gelegenheit, spricht gerne allein mit mir und
ich war so dumm, diese Höflichkeit nicht zu begreifen." Als
Weii's am 15. gl. Mts. eröffnet wurde, wenn die Stadt 6-8000
livres abschlägig zahle, würden wohl 2 Gcifseln freigelassen,
erwiderte er, „es stiebe gegen sein Ehrgefühl, sich und Ohlen-
schlager die Freiheit zu verschaffen und die andern Gcifseln,
seine Mitbürger, in Landau sitzen zu lassen." Am 10. .Juli
wurde Weifs mitgeteilt, wenn keine Zahlung erfolge, werde er
mit den andern ins Gefängnis geschickt. „Lud wenn ihr uns
Digitized by Google
211
auf die Galeere schickt," erwiderte er, „so krtnnen wir Geifselti
kein Geld beischaffen." „Speier biete seine letzten Kräfte auf.
Die Stadt habe einige Bürger jenseits des Rheins geschickt,
um bei ihrem geschwächten, ja ganz verlorenen Kredit noch
einige Tausend Livres gegen Verpfandung ihrer Leiber und
Seelen — denn sonst sei nichts mehr zu versetzen *) — auf-
zutreiben, um sie an Prankreich als ihr letztes hinzugeben."
Beruhigend schrieb Weifs am 22. Juli nach Speier: „Wir
fürchten keine Drohung, oder den Vollzug des Einsperrens in
ein Gefängnis, wenn wir nur die Aussicht haben, dafs unsere
verblutete Stadt Nutzen dabei hat und das wenige gesammelte
Geld ihrer letzten Anstrengung gespart wird." Endlich am
24. Juli wurde Weifs mit den übrigen Geifseln in Freiheit
gesetzt. 2)
Als in diesen trüben Zeiten Mifstrauen in der Bürger-
schaft entstand, dafs die Verwaltung der Stadteinkünfte zu
wünschen übrig lasse, hielt Weii's sofort am 10. August 1796
an die 12 Zunftmeister als die Vertreter der Bürgerschaft eine
Ansprache, worin er sagte: „dafs der Stadtrath im Bewufstsein
der genauen Erfüllung seiner obrigkeitlichen Pflichten sich über
vorurtheiliges R&isoniren einzelner grofsmüthig hinwegsetzen
konue; gleichwohl habe der Magistrat nicht nothig, über seine
Verwaltung der öffentlichen Stadtkassen einen geheimnisvollen
Schleier zu werfen und das Licht zu scheuen, sondern könnte
und wollte allen Augenblick der ehrsamen Bürgerschaft das
Verhältnis der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben unver-
hüllt darlegen."8) Die Bedrückungen und Chikanen durch
1) Man bedenke, dafs die Kriegslasten schon seit 1792 ununterbrochen
fortdauerten, dafs 1794 600000 livres Kriegskontribiition baar und von
Januar bis Mai 1794 allein Lieferungen im Werte von 044294 h\ 43 kr.
von der Stadt hatten geleistet werden müssen . während die Schädigung
des Vermögens der Hürger durch Plünderung und Zerstörung viele Millionen
betrug. Remling, a. a. O. Hand II, S. 118, 287.
2) Remling. a. a. O. S. 274 ff.
3) Remling, ebenda. S. 281. Die Mtirgersehaft hatte kein Hecht
der Einsichtnahme der Rechnnngsablage.
14*
Digitized by Google
212
Kriegskontributionen dauerten indes ungemindert fort Weifs
wurde sein Amt insbesondere auch durch Beleidigungen seitens
der Kriegskommissare so verleidet, dafs er am 28. Februar
und abermals am 10. April 1797 abdankte. Gleichwohl liefs
er durch Liebe zur Heimat iu Selbstverleugnung sich bestimmen,
die Bürde als Maire wiederholt weiter zu tragen.1) Endlich
kam der Friede von Campo Formio (19. Okt. 1797). In dessen
Vollzug befahl der französische Oberbefehlshaber Augereau
aus seinem Hauptquartier zu Otfenburg (14. November) der
Tntermediärkommission zu Bonn, allen öffentlichen Beamten den
in Folge des Staatsstreichs gebotenen Eid der Republik abzu-
nehmen. Weifs schwur diesen Eid mit dem Speierer Stadtrate
am 1. Januar 1798.*)
In Mainz wurde die französische Zentralverwaltung et-ib-
liert. Sie mahnte: „die Gemeinden, welche den geliebten
Freiheitsbaum noch nicht gepflanzt haben, mögen sich beeilen,
es zu thun." Doch Speier zögerte. Es herrschte sogar Un-
willen in der Bürgerschaft dagegen. Auf Mahnung schrieb
Weifs am 15. März 1798 an den Gendarmerie- Lieutenant
Cosson in Speier: „Die Gemeinde Speyer wird am 18. Marz.
Abends 4 Uhr, einen Freiheitsbanm setzen, jedoch in aller
Ruhe, in guter Eintracht und ohne jedes unnütze Gepränge,
wie es gebomen Republikanern geziemt, welche mehr die Sache
als leere Ceremonie lieben."3) Dieser lakonische Brief be-
zeichnet so echt die ehrenhafte Gesinnung des alten Bürger-
meisters, der gezwungen war, höherei- Gewalt zu weichen. —
Weifs hat den Namen eines Volkswirtes sich erworben
durch seine Schrift: „Ueber das Zunftwesen und die
Krage: Sind die Zünfte beyzu behalt en oder abzu-
schaffen? Eine von der Hamburgischen Gesellschaft zur
Beförderung der Künste und nützlichen Gewerbe am 25. Ok-
l) Rptnliiig, ih. S. 321. 32*2.
*) Remlintr. a. a. O. S. W4.
*) Itcmliiiff. a. a. O. S. 4.U).
Digitized by Google
213
«ober 1792 gekrönte Preissehrift. Von Johann Adam Weif s.
Frankfurt a. Main, bey Heinrich Ludwig BrOnuer 171)8.**
Die gestellte Preisfrage präzisiert VVeifs also: (S. 1)
„A. Welches sind 1. zur Zeit (171)2),
2. für einen Staat, der nur Zwischen-
handel treibt (Commerce d'entrepot)
a) die Vortheile ) der Zünfte, d. h. öffentlicher Kör-
b) die Nachtheile S perschaften, welche die Ausübung
irgend eines Gewerbes ansschliefslich auf ihre Mitglieder
beschränken und zwar in Rücksicht auf:
1. a) die Zunftmitglieder,
b) die Nichtzttnftigen,
2. das Staatswohl Uberhaupt,
3. das Wohl der Gewerbe und der Arbeiter insbesondere?
B. Läfst sich die Krage allgemein beantworten oder nur
nach Sachlage der einzelnen (iewerbe?
C. Überwiegen die Vortheile oder die Nachtheile?
D. Rath man zu Zünften, welche Mittel sind dann vor-
zuschlagen, um sie tauglich zu machen, auch den modernsten
Anforderungen zu entsprechen?
E. Rath man von Zünften ab: wie sind sie aufzuheben
oder unschädlicher zu machen?"
A ii die Spitze seiner U n ters uc Ii u n g stellt Weil's die Worte :
„Unanhanglichkeit an A ltes und Neues sey mein Gesetz! Wahr-
heit, ich mag sie in Deutschland oder in Frankreich finden; sie
mag auf einem akademischen Katheder oder von blos gesunder
Menschenvernunft, durch richtige unpartheiische Erfahrung ge-
funden worden seyn, mein einziges Bestreben. Ich schätze die
Tochter des Himmels, Freiheit, über Alles, nicht aber den
berauschenden, Gesetz und Ordnung zerstörenden Freiheits-
schwindel u Mancher, der die wirkliche Welt nur von seinem
Aufenthalt zwischen vier Wänden kenne, halte allen Zwang für
eine Pest der (iewerbe, und doch schütze das weise England, das
auf seine Freiheit so eifersüchtig sei, seine Gewerbe vor Verfall
durch strenge Gesetze. Frankreich, dessen neue Verfassung
Digitized by Google
214
vielen das non plus ultra aller menschlichen Weisheit sei, habe
wohl alle Zünfte, alle angeborenen und erkauften Vorzüge; alle
ausschliefsenden Rechte mit einem Machtwort vernichtet! Nahe
läge der Gedanke: Soll denn Deutschland ewig immer ein
Jahrhundert später klüger werden? Allein, was vielleicht
Krankreich fromme, sei nicht ohne weiteres ungeprüft auf
Deutschland übertragbar! (S. 2—5). „Würde von einem neu
entstehenden Staate die Rede sein, so würde ich selbst in
unsern heutigen Zeiten — sagt Weifs — keine Einrichtung
der Zünfte anrathen, wohl aber die Zahl der Gewerbetreiben-
den mit der Volkszahl in ein entsprechendes Verhältnis setzen,
dabei aber jeden Zunftzwang verwerfen, so wohlthätig und
nützlich er immer vor .Jahrhunderten dem Handwerker, dem
Flor und Kredit der Gewerbe, dem Publikum und den Staats-
kassen war." Allein jetzt (1792) beruhe die wirtschaftliche
Existenz von Millionen Familien auf der Zunftverfassung.
Hier gelte das ewige Naturgeseta: Verletze Niemand! Die
plötzliche Aufhebung der Zünfte bringe sehr wahrscheinlich Ein-
zelnen Glück, doch sei der Untergang von Huuderttausenden
sicher. Ungehinderten Zugang bei der schon vorhandenen
Übersetztheit zu den Gewerben schmälere den Gewinn der
Einzelueu und mache die meisten arm und ärmer. Daher seien
die Zünfte zunächst dahin umzubilden, dafs das notorische
Mißverhältnis der Zahl der Gewerbetreibenden zum wahren
Bedarf beseitigt werde. In der ganzen weisen Natur bestehe
aller Orten ein raaximum und ein minimum. das ungestraft die
Menschen noch nie zu übertreten sich erkühnt hätten. Zwar
sagten die Physiokraten : Gerade dies maxiroum und minimum
bilde sich bei voller unbeschränkter Freiheit eben so natürlich
von selbst wie die horizontale Wasserfläche, so uneben auch
die überschwemmte Gegend sei! Allein im Staate würde es
wie bei diesem Gleichnis ergehen. „Das Wasser reifst zu-
sammen und legt anders wo an." Das Ganze als solches leide
nicht, eine Unzahl Einzelner aber gehe zu Grund und ei-st
nach vielleicht langwierigem Heilungsprozesse bildeten sich
ized by Google
215
organisch für die nicht zu Grund Gegangenen glückliche Ver-
hältnisse. Man müsse sich bescheiden auf die von der Natur
selbst festgesetzten Grenzen. (S. 6—9).
Da der Fall des Zwischenhandels sicli in Deutschland
seltener als der des vermischten finde, so will WeiTs die
gestellte Frage zweifach beantworten: l. allgemein uud
2. für den Fall, dai's ein Staat nur Zwischenhandel treibe. „Mir
liegt, als einem ächten Deutschen, das Wohl meines Vaterlands
so am Herzen, dai's ich gerne für beide Fülle passend zu ant-
worten wünsche, um so mehr, da die Erfahrung lehrt: dais
gar oft blos in der Studirstube Prüfende von der Schönheit
eines Systems hingerissen weiden, und es dann aller Orten
anpassen wollen, ungeachtet es nur in einzelnen bestimmten
Füllen voll und vielleicht da nicht einmal ohne Einschränkung
brauchbar ist." (S. 9. 10).
(I)
(Begriffe. Natur der Verhältnisse.)
Die Blüte eines Gewerbes für sich und den Staat findet
Weils dann, wenn alle Gewerbetreibenden jeder Anforderung
an ihren Beruf zu entsprechen befähigt seien, thatsächlich bei
möglichster Güte sowie bei möglichst billigem Preise liefern,
dabei aber für sicli und die Ihrigen durchaus ein ehrliches
Auskommen haben. Fehle es auch nur an einem, so verfalle
das Gewerbe: der Arbeiter müsse sein Geschäft gründlich ver-
stehen, sonst liefere er schlechte Arbeit, diese solle aber gut
sein, der Preis weder zu hoch noch zu niedrig, sonst leide
das Publikum oder der Arbeiter, oder beide. Sei ein Gewerbe
nicht leistungsfähig, so hole man die Waaren auswflrts, erhalte
der Arbeiter nicht einen auskömmlichen Lohn, so erhalte der
Staat Bettler.
Der Flor des Gewerbes setze daher voraus: 1. Gründ-
liche gewerbliche Kenntnisse dcrGewerbetreibenden; 2 sicheren
Absatz der erzeugten Produkte, vernünftiges, wirtschaftliches
Gebnhren der Arbeiter, prompte Zahlung seitens der Ab-
nehmer; 3. Steigerung der Abnahme, der Absatzmöglichkeit,
Digitized by Google
216
Verminderung der übersetzten Konkurrenz; 4. Aufmunte-
rung und Unterstützung der Gewerbetreibenden von Seiten des
Staates zur Belebung des Erfindungsgeistes, insbesondere durch
Entschädigung für den zu Erfind ungszwecken gemachten Auf-
wand, Erteilung von Patenten (wie in England), Prämien für
V eredel ung einheimischer Produkte, Verschaffung billiger Le-
bensmittel, Erleichterung der Hausmiete, Begünstigung des
vorteilhaften Einkaufs von Rohprodukten oder deren Verlags
zu Gewerbezwecken, endlich prompte Rechtspflege für For-
derungen der Handwerker. (S. 10—18).
Die Ursachen des Verfalls der Gewerbe, abgesehen vom
Nichtvorhandensein der Voraussetzungen der Blüte, welcher
negativer Fall identisch wäre mit Gewerbsverfall, seien:
1. Das unwirtschaftliche Gebühren der Handwerker,
ihre den Stand übersteigende Kleidung, häusliches Wohlleben,
gegenseitige Cberbietung in Luxus und Verschwendung hin-
sichtlich der Lebsucht,
2. übersetztheit der einzelnen Gewerbe mit selbständigen
Gewerbetreibenden. (S. 18—20.)
(Zustand der Gewerbe Deutschlands 1792.)
Welche Verhaltnisse beständen aber in Bezug auf die
ü hersetzt hei t in Deutschland? Xach den veröffentlichten, unbe-
stritten feststehenden Bevölkerungsziffern Heise sich berechnen,
dafs auf 1 Handwerker Kunden, beziehungsweise zahlende
Abnehmer kämen in Kurpfalz 5, in Speier 8l/s (sofeme man
die Handwerker selbst als Abnehmer mitzähle, was insofeme
nicht ganz richtig sei, als die Handwerker gegenseitig mit-
einander für ihre Leistungen in Gegenrechnung stünden, also
in soweit sich wechselseitig kein Baargeld zuführten), im Hoch-
stift WArzburg nur 3, im Herzogtum Magdeburg 8V2, in der
Grafschaft Katzenellen bogen I2V2, im Deutschen Reich 13!
(S. 20— 58). Diese rbersetztheit werde noch verschlimmert durch
den Handwerksbetrieb seitens der Klöster, der Militärhandwerker,
durch hausierende Arbeiter, Bauernarbeiter („Schwarzwälder
217
Hauern versehen halb Deutschland mit hölzernen Uiren*, ganze
Dörfer weben W olle und Leinen und arbeiten für Fabriken), sow ie
durch Maschinen (Ein Maschinenwerk1) mache Tausend Arbeiter«
bände entbehrlich), endlich durch die Auslander. (S. 58 — «2.)
Zur Übersetztheit gesellten sich noch allerlei Mil'sstande.
„Unter 100 deutschen Abnehmern kaufen gewüs 90 nur nach
Wohlfeile, ohne Kenntnis, ohne Rücksicht auf innere UtUe der
Waaren, vielmehr blols deswegen, weils wohlfeil ist, weils so
wenig kostet." Darnach werde gearbeitet, also billig aber elend ;
die Begierde, sich Kunden zuzuziehen drücke den Preis ; dazu
komme, dal's jeder Fürst Residenzen gründe, Fabriken anlege,
seine Anlagen mit Handwerkern bevölkere, um hiedurch seine
Einnahmen zu erhöhen, thatsächlich aber schadige er dadurch die
alten Handwerkerstädte, die Reichsstädte, aufs empfindlichste.
(S. 62—75.) Angesichts der erschwerten Absatz Verhältnisse und
der Unmöglichkeit deren Besserung komme aber in Wegfall jeder
Spekulation- und Vervollkommuungsgeist bei den Handwerkern.
*) Weifs sagt hiezu 8. 105: „Hat noch kein .Schriftsteller erwogen,
oder will keiner erwägen den unendlichen Schaden, den die Welt, und
Deutsehland insbesondere, erleiden wird durch die vielen neuen und täglich
sich vennehrenden Spinn-, Hand-. Dreseh-, Wirk-. Hechel-. Wehe-, und
andere dergleichen Maschinen, die den Witt wen und Waisen (man setze
ohne Bedenken hinzu, den Handwerkern) das Hrod nehmen, indem sie ihnen
die Arbeit rauben? Kann wohl das Publikum im Emst dabei gewinnen,
wenn es jeden Artikel, zwar um 2 oder 3 Groschen wohlfeiler erhtilt, aber um
•*o viel arme Ix'Ute mehr ernähren mufs, die in Müfsiggang. Liederlichkeit
und Laster nunmehr versinken, anstatt dal's sie, wenigstens gröfsten Theils.
brave, biedere Leute geblieben wären, wenn man ihnen ihr Stückchen Brod
gegönnt hätte?»
Weifs sagt übrigens S. 109 : „Maschinen trugen wirklich zur heutigen
Cbersetzung des Mewerbestandes ungemein viel bei. das Publikum mag
nun dabei gewinnen oder verlieren. Kin Staat, der sehr starke über-
wiegende Ausfuhr seiner Handwerks-Fahrikate hat. gewinnt offenbar durch
Kinführung solcher Maschinen. — Bei weniger oder gar keiner Ausfuhr,
sind sie bei dem Nahrungsstande der Gewerbe und dem Staate augen-
scheinlich nachtheilig. — Wo Zwischenhandel die Seele des Staates ist.
möchten sie. wenn nicht die Menge der Abnehmer und Ausfuhr verarbeiteter
roher Produkte aufserordentlhh grofs ist. wenigsten« mehr Schaden als
Nutzen bringen."
Digitized by Google
218
Vielmehr kämen ungesunde, ja verzweifelte Zustände auf:
.Jeder Handwerker sinne auf Herstellung neuer absetzbarer
Modeverbtauehsartikel , schliel'slich seien aber hiefür nur die
Handwerker selbst die „Lastenträger", da alle bessere Luxus-
waaren seitens der Höfe und Reichen vom Auslande bezogen
würden. Dum „deutsche Arbeit'4, ehedem so blühend und
begehrt, werde verachtet, sie liege darnieder. ($. 75—82 )
Die Ausfuhr inländischer Kunstprodukte sei nicht nur unglaub-
lich vermindert worden, sondern vielmehr würden „eine Menge
Waaren, die wir ehemals ausführten, nun bei (Jos von aussen
eingeführt" Auch das Nachlassen der Auswanderung wirke
schädlich. (S. 88.) Bndlich sei noch zu beachten, dafs der
Rückgang des Gewerbes beschleunigt werde durch Teuerung,
hohe Lebensmittelpreise, ebenso Krankheiten, *) lauter Umstände,
welchen gegenüber die schwachen Schultern des Handwerkers
wenig Widerstandskraft entgegen setzen könnten, da derselbe
nur ausnahmsweise in der Lage sei, für solche Notfälle sich
Rücklagen zu machen. Während bei dem gesunkenen (Jehl-
wert die Gehalte der Beamten entsprechend erhöht worden .
wären, seien die Preise für viele Handwerkswaaren seit .Jahren
gleich niedrig geblieben. (S. 92— 102.) 2)
•) S. Pfi nagt Weift: „Hamburgs wohltbltlge Anstalten« eine* der
schönsten und grüfsten Werke der Menschenliebe, können leider nicht
Überall nachgeahmt werden: du. wo es möglich wäre, ist der vf'n'iniyi**
edle Kiter so vieler thtttiger Menschenfreunde noch nicht erwacht . und
Hamburg bleibt bis beut*» einzig. Inzwischen wäre für arme einzeln»*
Profession ixten (Handwerker) schon viel gewonnen, und dabei den After-
ilrzten ihr verderblichei l'nfug gelegt, wenn in jeder nur etwas bevölkerten
Stadt, ein oder zwei Ärzte, vom Staate ein Wartgeld für Handwerker und
Arme Uberhaupt erhielten, und die Nothleidende unentgeltlich dafür zu
besorgen hatten. *
*) S. 97 fiihrt Weifs als klassisches Heispiel für die [jage des Ge-
werbes in der Zeit der Hlüte unserer Literatur an: „Sollte ja eine I'roles-
sjon heut zu Tage blühen, so sollte es bei unserer allgemeinen Lesesnchf.
beinahe Lesewntb, die' Buchbinderei seyn. Allein mau berechne, wie schnell
ein Much gebunden ist. wie viele Idols brochirt werden, wie viele, bei den
sehr blnJIfg fpeWOrdenen I.esegesellscliat'ten ein lllld ebendasselbe Huch lesen,
wie schuiiend Bücherfreunde mit ihren Münden umgehen, wie wenige auf
219
Datier sei die Ansicht des „znnftgcrechten Handwerkers":
„es könne ihm bei dem bisherigen Zwangssystem der Zünfte
unmöglich an Nahrung fehlen" — ebenso irrig, wie die des
Niclithandwerkers, der schreie: „Weg mit dem unnatürlichen
Zunftwesen! Dann werden die Gewerbe blühen, wie die Knie
nach einem fruchtbaren Regen nach halbjahriger Dürre; dann
wird man bessere und wohlfeilere Knnstprodukte erhalten."
Denn die Bedürfnisse blieben sich gleich mit und ohne Zünfte.
Es werde nicht besser, so lange Einer bei 10 Meistern, statt
bei nur 1 das haben könne, was er brauche, so lange in
Deutschland unter 21 Menschen nur t reich sei. 10 wohl ihr täg-
liches Auskommen hatten, aber 10 blutarm wären. (S 102— 1 10.)
Eine Hauptquelle für die Misere des Gewerbes sei aber
der unbefriedigende Stand der Landwirtschaft, die unwirt-
schaftliche Benützung des Bodens, die ungleiche Verteilung
der Grundstücke. Diese seien bald unverhältnismäisig grols
oder klein, zerstückelt, nicht arrondiert. l) Folge sei, dafs der
Grundbesitz ungenügend ausgenützt werde und zu wenig
Hände beschäftige. Die Hände aber, welche der Ackerbau
nicht verwende,8) gingen zum Handwerk, in der thöriehten
Meinung, in diesem ein bequemeres, angenehmeres Dasein zu
den thiirich'en (ledanken mehr verfallen, die Bücher zu scheinen kostbaren
Tapeten zu gebrauchen, welch* ein Heer von Buchbindern Deutschland an-
füllt — das sieh mir dem Lesehang zusehends mehrte — und man wird
sich nicht wundern, wenn manche von diesem Handwerk aas ArheitHmangel
mit leerem Magen spatzieren gehen müssen, oder sich von Dorf zu Dorf
mit dem 2. und :iten Einband urgrofsväterlicher <'harteken, zerrissener
Altt -Bücher oder Cateehismen gegen den Lohn eines elenden Mittagessens
heim Bauer vom Hunger-Tod retten."
!) Weil's halt dafür. S. 118. ein Bauerngut soll so grols sein, dafs
eine Familie gut davon leiten kann.
a) S. 105 sagr Weifs: „Ebenso mufs die Verminderung der stehen-
den Heere, die ( bersetzung der Protessionisten hOehst nachtheilig ver-
mehren, wenn nicht die Grofsen der Erde ihr vorzügliches Augenmerk
darauf richten, dafs die Entlassenen sich mehr dem Laudhau als den
bewerben widmen. Denn manches Heer nährt viele 1000 .Ittnglimre, welche
sonst zum Handwerksstand bestimmt waren und diesen zuverlüfsig noch
mehr belastigt hätten."
Digitized by Google
220
haben als auf dem Lande, wahrend »loch der weise und gütig
regierte Hauer ungleich glücklicher sei als der Handwerker.1)
Das Zuströmen zu den Städten bewirke aber, nachdem viele
Obrigkeiten meinten, das Glück einer Stadt beruhe auf mög-
lichst grofser Volkszahl, eine über gesunde Verhältnisse hinaus-
gehende Hürgeraufhahme in denselben, und dies sei die Wurzel
aller Pbel, wahrend doch vielmehr richtig sei, dafs es
„eine Hauptsorge des Regenten sein müsse, dafs
ein jeder Mensch Arbeit bekäme, etwas verdienen
und sich ernähren könne."*) (S. 110 — 129.)
') S. 127: „L'nter dem Schutz, einer sanften Kodierung ist gewif*
kein glücklicherer freudenvollerer Stand, als der Stand des nur vermög-
lichen, nicht reichen, harmlosen Landmanns. Frei wie ein (Jott. hat er
keine Deniüthigungen von den Abnehmern seiner l'rodukte zu erwarten.
Man mufs diese haben , und geht ein Küufer fort, so kommen an dessen
Stelle zween andere, die ihm noch gute Worte gelten. Kr gehört ganz
sich zu. In seinem Hauswesen, beim (Jung seiner (Jeschiifte gebietet er
als ein uneingeschränkter Herr. Ks ist wahr: Viehsterben. Milswachs,
( berschwemmungen. Hagel, ein durchziehendes Heer, können die Hoffnung
des Landmannes auf ein. vielleicht einige .lahre vernichten. Kr kann krank
werden. Allein ist wohl irgend ein Stand gegen dergleichen Zufalle völlig
gesichert? l ud wer leidet in der Folge empfindlicher davon? der Hauer
oder der IWessionisfe ( Handwerker)? Ich denke das letztere erwiesen zu
haben ts. a. a. <K S. 9:1 ff.i. indem dem ersten immer <lrund und Hoden
bleibt, wobei er sich in wenigen guten .fahren wieder reichlich erholen kann."
Wir können uns nicht versagen, hier wiederzugeben, was Weifs Über
die I) ent sehe Arbeit sagt (S. 129—134): «Mangel an Ein wohnern, vor-
züglich an fleifsigen Händen, welche die Krde nöthigen, uns ihre (leicht ümer
initzutheilen, ist allerdings eines der gröfsfen ('bei welches einen Staat treffen
kann. Kin Magen, dem Verdauung* -Kräfte fehlen, zieht in kurzer Zeit
dem ganzen Körper eine Dörrsucht zu. Wer wird aber je auf den dr.dlig-
ten Kinfall kommen, wenns auch möglich wHre. den ganzen Körper in
einen Magen zu verwandeln? Mangel au gesundem Blut und Säften wirkt
ilns neiuliche. Sind denn aber keine Beispiele vorhanden, dafs ihr l'ber-
finfs SteckfliUse nach sich gezogen hat ? l ud doch schreien so viele ohne
Maas: Bevölkerung. Bevölkerung allein beglückt die Staaten ! Nein erst
Nahm Ii:.' und Brod für die Völker! Ohne deren Mangel wiire nicht ein
Drittheil von Nordamerika mit ausgewanderten Deutschen bevölkert, nicht
Kap. Bataviit und Surinam über die Hälfte von Deutschen bewohnt, die
nebst so vielen andern Landen immer noch Zufluls aus der unerschöpflichen
Menschenquelle des deutwehen Reichs erhalten.
Digitized by Google
321
Ergebnis alles Vorstehenden sei, dafs in Deutschland
die Gewerbsamkeit sieh wohl gehoben habe, nicht aber der
Wohlstand. Die Lage der Arbeiter und Handwerker, deren
Ideal sei, dafs nicht mehr Meister da wären, als dafs jeder
soviel Arbeiter bekomme, dafs er 2 (Jesellen und 1 Jungen
voll beschäftigen könne, habe sich stetig nur verschlechtert.
(S. 142—145).
Zunftverf'assungen hatten. \x'\r> mehreie Artikel der meisten Zunft-
Ordnungen deutlich beweisen, »'inen gedoppelten, höchst vorteilhaften
Zweck, den sie auch beinahe in allen Orten glücklich erreichten, so lange
man die vorgeschlagenen Mittel redlich anwandte. Einmal: Alle nicht
städtische und doch mit dieser coneurrirende Waaren anzuhalten; dann:
Jedem Gewerbe, durch Verfertigung' der bestmöglichsten Waare und die
billigsten Preise beim Abnehmer Credit zu verschaffen, auch allem Hctrug
und Uebervortheilung einzelner Personen, sie mochten nun Abnehmer oder
Gewerbe Treibende seyn, aufs beste vorzubeugen. Daher entsprangen die
gemessensten Gesetze und die strengste Aufsicht, daher die eidlich ver-
pflichteten Zeichen-, Schau-, Markt-Meister und Schätzer. Allein die Hin-
fuhr, der Schleichhandel und Feilhalten schlechter Waaren auf öffentlichen
Messen und den in jedem kleinen Flecken angelegten Jahrmärkten aus dem
der Schau nicht unterworfenen Ausland, oder welche von unzünftigeu
ländlichen Handwerkern, wohlfeil« r, aber gewöhnlich desto schlechter ein-
gebracht wurden, vernichtete diese strengen, dem Publikum so nützlichen
Schau- Aemter; nttthigte den innlündischen städtischen Professionisten zu
Verfertigung gleich schlechter Arbeit, wodurch sich das vorherige
Zutrauen und die vergewisserte Güte jedes Kunst-Produkts verluhr, die
Kilufer betrogen wurden, die Verkäufer «her betrügen mufsten, wenn sie
nicht zu Grunde gehen wollten. So entstunden Nahmngs-Mangel und
schlechte Waare aus der nemlichen (Quelle, ans der Zerstörung der Zünfte
und mit diesen der Verfall so vieler Städte, welche doch in manchem He-
t rächt die Kraft eines Landes, wo nicht allein ausmachen, doch unendlich
erhöhen. Kunst- und Gewerbe-Geschichte liefern unwidersprechliche Be-
weise, dafs Deutschlands Handwerker im grfifsten Flor stunden, ho lang
die Innungen fest und unabweichlich auf dem wesentlichen Guten, ihrer
nach und nach verbesserten, zweckmäßigen Zunftordnungen hielten. Da
war dem Professionisten seine Nahrung, dem Käufer meisterhafte treffliche
Arbeit und durch diese vorzüglich der ausländische Absatz gesichert. In
diese Zeiten fällt die ruhmvolle Periode, wo Deutschland, selbst den Kng-
ländcrn durch seinen Spielmann die erste Papiermühle, durch seinen Hox
den ersten Drahtzug. durch seinen Moria die Wasserkunst an der Themse,
ja sogar durch einen andern seiner geschickten Künstler die erste Pnlver-
mühli- gab. l ud noch ist dieser Kunstfleifs bei uns nicht erloschen. Wien
baut und lakirt Wägen, die keinen englischen und französischen was nach-
Digitized by Google
Könne diesen ^beistanden durch Erteilung absoluter
Gewerbefeiheit abgeholfen werden ? Man sage : „Je grosser
die Concurrenz, desto mehr mui's sich jeder bemuhen, höchst
vortreffliche, wohlfeile Waaren in möglichster Geschwindigkeit
zu liefern, wenn er nicht Hungers sterben will." Bewiesen
sei aber die Heilkraft der Gewerbefreiheit noch nicht. Im
Gegenteil! Man betrachte die bildenden Künste und die
geben. Seine Stickerei (Ibertrifft nach dem eigenen Geständnifs vieler
Franzosen, die Lyoner. Eine ganze Gesellschaft von kennen» hielt in
Deutschland verfertigte Stahlarbeiten für englische, und es fabricirt so
treffliche Hüte, dafs ihr wahrer Werth auf 2 Carolin geschätzt wird.
Aber wer bezahlt diesen Preifs in Deutschland für einen Hut? So könnten
wir sieher in allen Fächern, die trefflichsten Kunst- Produkte haben, wenn
deutsche Industrie von Deutscheu aufgemuntert, nicht selbst von ihnen
niedergeschlagen würde: Auslander besolden Societüten und erfinden wenig,
der Deutsche thut für sich mehr als jene. Der Engländer hat zehnmal
mehr t'nterstützung als der Deutsche. Hatte diese der Deutsche, er würde
zehnmal mehr thun als der Engländer. Der Franzmann zum Erfinden zu
flüchtig; der Engländer tiefsinnig, aber schwitzt nicht gerne; der Deutsche
nicht eher von der Hank, bis er gefunden, was er gesucht hat. Die In-
dustrie des Auslandes, sagte erst neulich Archenholz, wird meist durch
Deutsche erweckt und unterhalten. Der Fleifs. Gehorsam und die Treue
des untergeordneten Deutschen Werkmeisters sind, vomemlich in Frank-
reich und England, andere Länder nicht ausgeschlossen, bis zum Sprüch-
wort dermassen anerkannt, dafs man in den grossen Städten dieser Länder
selten eine Manufaktur von einiger Wichtigkeit sehen kann, wo nicht
Deutsche in dieser oder jener (Qualität angestellt sind. Mit gleichem Lob
und Heweisen wird die Industrie der Deutschen im neuen Göttingjschen
historischen Magazin gewürdigt. Der Geist der Betriebsamkeit, und die
Anlage zu nützlichen, oder feinen mechanischen Arbeiten, und Erfindungen
regte sich in den Deutschen Nationen von Anbeginn an.
Feine Leinwand war eine der vornehmsten Arbeiten und Trachten
von Frauen und Jungtrauen, und feine Leinwand war mit unter den kost-
baren Geschenken, welche Heinrich der iJiwe auf seiner Wallfahrt nach
dem gelohten t^ande für den griechischen Kaiser mitnahm. Deutsche
Arbeiter — führten im zehnten Jahrhundert die Wolleumanufakturen in
Flandern ein. und im zwölften .Jahrhundert waren Deutsche Scharlach-
tücher ein Geschenk, welches werth war. von grossen Fürsten andern
grossen Fürsten angeboten zu werden. Während der ersten Kreutzzüge
waren es vorzüglich Friesen und andere Deutsche, welche die Maschinen
zu Heiagerungen erbauten, und wenn die gewöhnlichen nicht hinreichten,
ganz neue erfanden. Zu < iui< < iardini 's Zeiten brachten die deutschen Kauf-
leute eine «rosse Menire voii schönen und bewunderungswürdig gearbeiteten
223
deutschen Künstler seit Dürer. Diese genössen Freiheit ihres
Berufs. Seien sie wirtschaftlich fortgeschritten? Nein!1) Der
springende Funkt sei stets: Jeder brave Mann werde und müsse,
wenn er bestehen wolle, so gut, so wohlfeil arbeiten als er
könne, es mögen Zünfte bestehen oder nicht; denn in jedem
Falle brauche er Brod und Abnehmer. Die Preise seien aber
trotz der Zünfte nicht übersetzt. Dies beweise nichts schlagen-
der, als das geringe Vermögeti uud die Seltenheit des Reich-
tums selbst bei den geschicktesten und fleifsigsten unter den
Handwerkern. (S. 14Ö — 157). Ohne Zweifel sei jeder un-
nötige Zwang, jede willkürliche Einschränkung menschlicher
Freiheit und Fähigkeiten zu hassen, nicht zu billigen. Aber
oft seien Beschränkungen nur scheinbar, oft eben so wohlthilti«:
fürs gemeine Beste, als weise Gesetze und für das dauerhafte
(Jlück freier zivilisierter Nationen notwendig.
Mübelii und von eben *o vnrtreflichen Waffen Rüstungen und andern
Metallwuaren. deren Werth auf* eine unschätzbare Summe stieg, nach
Antwerpen zum Verkauf. Weil Deutschland und die Niederlande im
vierzehnten, fünfzehnten und sechszehnten .Jahrhundert der Hauptsitz de«
europäischen Kunstfleisses waren; so wurden auch fast alle grosse Er-
findungen, die den Künsten, den Wissenschaften, der Schiffahrt, den be-
werben und Handel, den Verfassungen und selbst dem ganzen häuslichen
Leben «ine andere und bessere (J estalt gegeben haben, in Deutschland und
den Niederlanden gemacht. Hieher gehören die Buchdruckerkunst, das
l'ulver. das grosse sowohl als kleine Feuer-Gewehr, die Taschen-Uhren,
die Windmühlen und mehrere andere Arten von Mühlen, der Compafs, die
Oelmalerei uiiü Kupferstecherkunst, die Drathzieherei, und die beste Art
den Scharlach zu färben, da.« Schleifen von Diamanten, die Orgeln, und
die Walzen bei Münzen, die hölzernen Blasebälge, die künstlichen (Maser,
und viele mathematische und mechanische Instrumente. Alle unterrichteten
und unparteiischen Ausländer erkannten die Deutsche Nation für die
kunstreichste und erfinderischste nnsers Erdtheils au und eigneten ihren
eigenen Landsleuten nur das Verdienst zu, die Erfindungen der Deutschen
zu vervollkommnen.'*
') S. 1-16: „Kanu man jetzt in Deutschland sagen: die bildenden
Kütiste blühen? Die Antwort fällt aus richtigen Gründen geradezu ver-
neinend aus. Man hat aber auch den Mangel nicht sowohl in den Künstlern
als ausser denselbigen zu suchen — in der Geschmacklosigkeit der sogenannten
Kenner, im Mangel des ächten Kunstgefühls. in der auch hier fehlenden
Abnahme und der Arbeit angemessenen Bezahlung der Kunstwerke."
Digitized by Google
224
(Vorteile der Zünfte.)
Die Vorteile der Zünfte seien:
1. Ungleich grüisere Sicherheit der Nahrung der Ge-
werbetreibenden; diesen gewährleisteten die Zünfte nicht nur
das Recht auf Arbeit, sondern vermochten ihnen auch den
Nutzen aus der Arbeit zn sichern, durch Ausschluß konkur-
rierender Pfuscher sowie durch Stärkung des Vertrauens in die
wirtschaftliche Lage, somit Hebung des Selbstvertrauens.
2. Gleichförmigere Verteilung der Nahrung unter die
Bürger, wodurch der Armut gesteuert und mehr mittlerer
Wohlstand für viele, als grol'ser Reichtum für wenige erhalten
werde. Wro der Zunftgeist nach gesunden, nicht überspannten
Grundsätzen herrsche, wisse jeder Bürger, ehe er sich häuslich
niederlasse, wie viele Meister an einem Orte wohnten, wie
viele sich ernähren kOunten, könne erfahren und berechnen,
wie es mit eines jeden Nahrung stehe, ob auch er sein Brod
finden werde. Kalle die Untei suchung für ihn verneinend ans,
so werde er sich anderswo niederlassen und nicht einen Sprung
ins Dunkle wagen.1)
3. Der zünftige Arbeiter werde in seinem Handwerk
ungleich vollkommener, da er seine Kräfte nicht auf mehrere
Berufe zersplittere, vielmehr dieselben auf einen Gegenstand
vei wende und könne daher in Ausnützung aller Verhältnisse
!) S. 162: Hei gesundem Zunftgeist«! „nuifs die glückliche Mittel-
klasse vermal icher Bürger zum wahren Vortheil des Staat«, immer mehr
/»nehmen, und der etwa darunter befindliche sehr Reiche wird gehindert,
sich durch das Übergewicht seines Oeldes, in mehrere bewerbe zu mischen,
alle Xahrung allein an sich zu reiften und den liest der Binwohner zu
Sklaven zu machen. Der ilrmste Zünftige geniefst mit dem Reichsten
gleiche Rechte, die in ihm immer die so wichtige Selbstachtung erhalten,
dafs er sich nicht als Miethling wegwirft, und lieber alle Kräfte zur Kr-
haltung seiner Selbständigkeit aufbietet, als um geringen Oesellen-Lohn
zu arbeiten." Wie sei es aber in Unglücksfällen? Die so prächtig schim-
mernde allgemeine (Jewerbe-Freiheit. bei der sich keiner um den andern
hekümmere. werde d»nn keine Unterstützung bieten, wohl aber die Zunft -
genossen, und /war nicht nur materiell, sondern wa- wichtiger sei. auch
moralisch.
225
auch billiger liefern, während der Arbeiter der Gewerbefreiheit
heute dies, morgen jenes Gewerbe (reibe, in pluribus aliquid,
in toto nihil verstehe.
4. Das Publikum erhalte bei Preisen, die allerdings hoher
waren als bei herz- und schrankenloser Konkurrenz, nur gute,
gediegene, vertrauenswürdige Waare.
5. Dem Einzelnen würden wohl Schranken gesetzt, aber
nur zu seinem Vorteil, indem sie ihm Kühe und Eigentum, den
Genul's wohl erworbener Rechte sichern und vor Sdimälcrung
bewahren. (S. 157—169.)
(Nachteile der Zünfte.)
Es seien zu unterscheiden zunächst A. wirkliche Mängel,
nämlich :
1. Alberne, zum Teil schädliche Statuten. Derartige
Bestimmungen seien rücksichtslos aufzuheben und seien hiezu die
Obrigkeiten befugt, welche die Statuten mit dem Vorbehalt zu-
gelassen hätten, sie nach Notdurft zu mindern oder zu mehren.
Das sei auch im 15., 16. und noch im 17. Jahrhundert vielfach
geschehen. Durch die Zerrüttung der deutschen wirtschaftlichen
Verhältnisse aber, sowie durch die stetige Beunruhigung infolge
Forderung der Aufhebung der Zünfte seien die Zunftgenossen
müstrauisch geworden und sei es dahin gekommen, dals man nicht
nur nichts ändere, sondern zäh am Alten, wenn es auch noch so
veraltet sei, festhalte. Dies widerspreche aber dem wahren
Zunftgeist, der ja aus der Notwendigkeit der Verhältnisse
geboren einst zur Errichtung der Zünfte gedrängt habe und
zwar zur „Herstellung der Sittlichkeit, Verhütung des Betrugs,
Erhaltung des Credits und Debits, Zerstörung stümperhafter
Arbeit und fremder Eingriffe, Beförderung guter meisterhafter
Arbeit." Diesen Geist müsse mann wieder erwecken.
2. Schädlich seien: die Zeitvergeudungen in Folge
überflüssiger Zunftversammlungen, unnütze Trinkgelage und
Schmausereien. Einstandsgelder, unnütze Zeremonien, der Ein-
heit.slohn der Gesellen, die Chikanen bei Erlangung des Meister-
16
Digitized by Google
226
rechts, die Ausartung des Zunftgeistes, welcher die Gesellen oft
zu Arbeitseinstellungen und Empörungen treibe. (S. 161)- 170).
B. Viele Mängel seien aber auch nur eingebildet. So
nachstehende Behauptungen:
1. „Die Zünfte verteuern ohne Ausnahme die Kunst-
produkte" — eine unrichtige Meinung, da jeder Preis über-
treibnng die obrigkeitlichen Taxen entgegentreten, die stets
mehr die Vorteile des Publikums als jene der Handwerker im
Auge hätten;
2. „sie verhindern die Vortheile der Gewerbefreiheit, näm-
lich das ( berspringen von einem Handwerk zum andern" —
ein Zustand, der im Interesse des soliden Handwerks nicht
wünschenswert sei ;
3. „hart sei es, dals ein Meister nicht mehr als einen, ein
junger Meister aber keinen Lehrjungen halten dürfe" — eine
Einrichtung, die im Interesse der gründlicheren Ausbildung
gegeben worden sei;
4. „hart sei es, dals fremde Gesellen erst eine gewisse
Anzahl Jahre an einem < >rte mill'sten gearbeitet haben, ehe
sie zunftfähig würden" — eben um ein Mittel zu haben, den
sittlichen Charakter und die Geschicklichkeit des künftigen
Bürgers desto genauer prüfen zu können;
5. „unbillig sei es und dem Publikum nachteilig, wenn
Fremden das Zunftrecht erschwert werde" - eine Vorschrift,
die eingeführt sei, aus Gründen der Selbsterhaltung;
6. „die eingeführten Meisterstücke seien schädlich" — das
Publikum müsse vor Stümpern gesichert sein ;
7. „hart sei die Zunftunfähigkeit der Kinder unehrlicher
Leute" — veranlafst aus Gründen der Selbstachtung der Hand-
werker; dem Staate müsse daran liegen, dals dieselben der
Achtung genössen und auf ihr Ehrgefühl hielten;
«. „unbillig sei das Verbot der Verwendung von Häuten
gefallener Tliiere" — gegeben aus Gründen der Gesundheit;
„es sei drückender Handwerkszwang, dafs kein Geselle
in der nämlichen Stadt sich einem andern Meister verdinge, es
Digitized by Google
227
sei denn, dafs er vorher 4 Wochen aufser dem Ort gewesen" —
welche Vorschrift eingeführt sei, um die Verführung von Gesellen
aus unlauteren Motiven von Seiten der Konkurrenten zu verhüten ;
10. „hart sei die Beschränkung der Gesellenzahl" — eine
Bestimmung, welche z. B. in Speier in einer Anzahl Zünfte
gemildert oder beseitigt sei seit 1527. *) (S. 176—192.)
Vorstehende Nachteile seien hebbar, ohne dem wahren,
gesunden Zunftgeist, der so Grofses geschaffen, Abbruch zu
thun. l'nd zu diesem müsse man zurückkehren, sonst werde
es nicht besser.
Die Zünfte seien das Ergebnis geschichtlicher Knt-
wickelung. Diese aber sei durchaus rauh und hart gewesen
und schließlich habe man die Überzeugung ausgesprochen:
„die Zünfte sind nicht nur nicht schädlich, im Gegenteil sie
nützen" — Ulm, Xümberg, Augsburg, Frankfurt a. M. seien
stehende Beweise hiefür.
,) Hirne ii macht Weifa S. 187 nachstellend«1 Ausführung: „Ich gehe
es willig zu, dafs ein Professionist. je mehr er Gesellen und Lohnarbeiter
bey seinem Gewerbe halten kann, desto wuhlfeiler zu arbeiten im Stande
ist. Viele Arbeiter für eine einzige Familie sind zum Theil eine Mitur-
sache der Wohlfeile mancher Fabrikate. Würde es aber nicht grausam
seyn. von einem Orte, wo viele Meister den nemlichen Artikel bearbeiten
und einige blos davon leben, die Errichtung einer Fabrike zu erlauben,
die alle jene zu (irunde richten müfste? Die Dürftigkeit, wenigstens der
Mangel an baarem Gelde des deutscheu Handwerkers im Allgemeinen
ist jedermann bekannt; selten kann sich unter zwanzigen Einer seine
Materialien anders als im Kleinen ankaufen, viele müssen sie sogar vom
harten Wucherer borgen: wie sollten nun diese mit dem zwanzigsten
reichen Handwerker, der seine rohen Produkte im Grossen gegen baares
( Jehl, oft um ein .Sechstheil wohlfeiler einkauft, und seine fertigen Waaren
wieder auf Credit in grosser Menge verkauft, coneurriren können ? Dieser
würde bey gleichen Preisen tausende gewinnen, bey denen der arme Hand-
werker kaum das trockene Brod verdient. So schädlich demnach in ein-
zelnen Füllen die Beschränkung mancher Handwerks-Ordnungen seyn mag;
so wohUhütigc Folgen hat sie aut der andern Seite für den Wohlstand
vieler Meister, die sie erhalt, es glücklich verhindert, dafs sie nicht unver-
schuldet Bettler, und dadurch eine Last der übrigen Einwohner weiden,
die sie alsdann ernähren müssen. Jede Obrigkeit ist ohnehin schuldig,
ihren L'nterthaiien Nahrung zu verschaffen, den Müfsiggang zu verhindern,
lf,*
Digitized by Google
228
Bei der Frage, ob Gewerbefreiheit oder Zunftzwang
besser sei und greisere Gewahr für das wirtschaftliche Ge-
deihen des Einzelnen biete, müsse rann festhalten, d.ifs wo
genügender Absatz vorhanden und für jeden gesorgt sei, obige
Frage bedeutungslos wäre. Es dürften somit nicht in Anschlag
kommen ein London, Paris, Wien, Berlin (8. 216) und andere
grofse Städte, worin sich immer ein zahlreicher Adel, viele
reiche Privat- Personen und eine Menge Fremde aufhielten, da
hier mit und ohne Zünfte der Abnehmer eine Menge sei.
Wollte man aber einen Vergleich ziehen zwischen Landein,
welche seit Jahrhunderten Zünfte hatten oder stets absolute
Gewerbefreiheit genossen, so müsse man in Betracht ziehen:
„Volksmenge und Verhältnis ihrer Beschäftigungen gegen ein-
ander, Charakter der Einwohner, ihre wirkliche und einge-
bildete, vorzüglich Lieblingsbedürfuisse, Hang zum Luxus oder
Sparsamkeit, wohlfeile und teuere Lebensmittel, Lage und
und durch Mangel an Arbeit der unausbleiblich erfolgenden Armut!» zu
steuren. Ists nun nicht besser, wenn ja das Publikum etwas zur Erhaltung
einiger Mitglieder bcyiragen mnfs. dafs es diefs thut. ehe sie Bettler werden,
dafs es ihr gänzliches Veninnen verhindert, gesetzt, dafs es auch einige
Artikel um ein kleines theurer bezahlen müfste. Denn nicht (leschicklich-
keit. Kunst, eigene Erfindungen sind immer die wahren Prsachen einer
gn'issern Menge von Kunden. Empfehlung. Verwandtschaft. Beredsamkeit
des Professionisten, Lage seiner Wohnung, eine schone junge Frau oder
Tochter, Heirath mit einer verabschiedeten Maitresse etc. schaffen dem
Handwerker oft mehr Abnahme als alles andere, l'eherdiefs verliert das
Publikum nichts bey dieser Einschränkung. So viele Arbeit ist wohl
selten vorhanden, dafs jeder Meister die bestimmte Anzahl (iesellen halten
kannte. Zudem lassen sich gerade die Meister, welche viele (iesellen halten
können, stolz durch ihren Ruf und Zugang, die Arbeiten gewöhnlich
theurer bezahlen, ohne dafs diese vor andern einen wesentlichen Vorzug
harten: weil die Arbeit sie. und sie nicht die Arbeit suchen. Daher setzt
auch das deti 1 fiten Juny 1771 übergebene Keichs-(i machten . die Ab-
stellung einiger Handwerks-MifsbrUuche betreffend, im dritten Absatz bey
diesem Punkt weist- hinzu: „ Diese Bestimmung aber, (wegen der
(■csfllen Zahl) doch mich Bewaudnifs der besondem , nicht an allen
Orten gleich gearteten, und bey verschiedenen Handwerks-Innungeu
sich ungleich zeigenden l'mstiliiden . jeder Luniles- und Orrs-f ihrigkeit
zu überlassen. "
229
Gelegenheiten zum inneren und aufseren Absatz, eigene rohe
Lnnüesprodukte, deren Verarbeitaug im Land, oder rohe Aus-
fuhr, guter oder schlechter Grund und Boden, Schätzung und
Neigung oder Geringschätzung und Abneigung vor dem Acker-
bau, einfache oder modisch verfeinerte Sitten des Bauern, u. s. f. —
und mit der gröfsten Sorgfalt abwägen." *)
Vorerst aber sei die Frage zu beantworten:
Könne man die Zünfte so geradezu aufheben?
Eine Aufhebung Überhaupt sei unter allen Umständen
schwierig, aber zur Zeit — 1792 — geradezu gefährlich und
verhängnisvoll. Jahrhunderte hätten an den Zünften aufgebaut
zur Verhütung allerlei Mißstände, die Zusammeureifsung der
1 > Als Beispiel führt Weifs u. a. Kurland an und sagt (S. 225):
„Kr»»y e Cour urrenz der Arbeiter ist vom Flor der Gewerbe Eng-
lands so wenig die einzige 1" rsache, als Zünfte und Innungen in
Deutschland vom Verfall. Absatz dürfen. Mangel des Absatzes
hier, sind die «Quellen von beyden." Wie sehr sind dio Verhältnisse
Englands und Deutschlands verschieden (S. 222): „England gab seinem in-
lUndischen Handel alle mögliche Bequemlichkeit. Aber dadurch würde die
ganze Masse des Reicht hu ms sich nicht vermehren, wenn auch bald dieser, bald
jciMT etwas reicher als sein Xachbar würde. Aber es zieht durch seinen aus-
ländischen Handel ganz erstaunende Summen ins Land, und nun sind seine
Bewohner im Stande, den Handwerker durch beträchtliche Abnahme aufzu-
muntern. Sollte wohl in Deutschland, im (tanzen genommen, sich nicht das
Gegentheil von beyden linden? Und wenn es nun vielleicht, beym ausländischen
Handel, mehr für baares Geld ein- ah ausgeführt — so leiden seine Hand-
werker doppelt dabey. Sie kaufen selbst fremde Waaren . und ihren
deutschen Abnehmern fehlts au Geld, ihnen die ihrigen abzunehmen. *
Gesetzt aber auch Deutschland suchte dies nachzuahmen. Kanüle zu bauen,
so würde es ihm (S. 220): „doch immer an Englands glücklicher Insel-
Lage, welches an drey Seiten mit dem Meere umgeben ist. am Public
Spirit. vorzüglich aber au einem reichen bevölkerten Ostindien fehlen,
wohin e> alle seine Waaren. gute und schlechte, die Sack-Uhren für eine
halbe Guinee das Stück nicht ausgenommen, immer ausführen, und mit
reichem Gewinn verkaufen kann." — Bei Holland dürfe man nicht vergessen
(S. 227). „welchen unaussprechlichen Absatz seine Manufakturen und
Fabriken nach beyden Indien haben: dafs seine Scniffe die meisten Waaren
in Europa und Ostindien verführen; dafs die aus letzterem eingebrachten
Spezereyen. seine Haringe, Wallfisch- und Fischfang überhaupt, dessen
Einwohner unaufhörlich beschäftigte und bereicherte."
Digitized by Google
230
Schutzwehr für die Nahrung der Handwerker weide alle und
jede Milsstande sofort wieder an der Obertlilche erscheinen
lassen. (S. 194.)
Die Schwierigkeiten der Aufhebung seien doppelte:
1. politische — die Zünfte standen vielfach in Vertrags-
verhaltuissen mit höheren und niederen Obrigkeiten, und sei
daher eine Aufhebung ohne Zustimmung der Zünfte nicht
denkbar; (S. 195—199.)
2. moralische:
1. Die Handwerker hingen mit unglaublicher Anhäng-
lichkeit an ihrem Zunftsystem;1)
2. weil die Aufhebung der Zünfte einige sehr reich,
tausende zu Bettlern macheu würde;
3. weil eine Menge Stümper uotweudig durch die
Aufhebung entstehen müfsten;
4. weil notwendig das Publikum mit schlechten Waaren
überhäuft würde;
5. weil die Kette der bürgerlichen und Nahrungsver-
bindung dadurch zerrissen würde;
(i. weil endlich hierdurch eine Menge verdorbener Hand-
werker, Bettler und schlimmer Menschen gepHanzt
werde. (S. 200—213.)
Die Beibehaltung oder Aufhebung der Zünfte richte sich
vornehmlich nach der Natur der betreffenden Gewerbe.
Gewerbe für G enul'smittel dürften im Interesse der allge-
meinen Wohlfahrt nicht Übersetzt sein, sonst würde ihr Zweck
für sie selbst und das Publikum zerstört. (S. 231— 233.)
>) Wril's. S. 201: „Man tnufs in «Irr That seihst Vorsteher einer
oder mehrerer Zünfte ireweseu seyn. wenn man si.'i einen vollständigen
HrpriflT von der hartnackigen Stupidität und der nnhit^sanu>ii Auhiinjrlieh-
keit mancher l'rofessj.inisten an ihre Handwcrks-Mil'sbrauche machen will,
welche bey vielen weder die Beredtsamkeit eines Dcinosthenes. noch dir
strengten (iesetze eine* Lykurjjs ausrotten können, lianz alte Meister
pelien hierinnen oft so weit, dafs sie g;\r ihr»' alt»' heryehnichtc unbeholfene
Werkzeuge, die sii li verbessern Helsen, ans Vorliebe zum Alfen, und Hals
wison alles Nein». lirylHdialti'ii: dafs si,. n.-ii erfundene Maschinen, mit
denen sie tätlich dreymnl so viel als wirklich, arbeiten kannten, verwerfen."
Digitized by Google
231
Hei Gewerben, welche für den Handel arbeiten, sei der
Absatz entscheidend und der zu erzielende Gewinn. Lohne
dieser die Arbeiter in jeder beliebigen Anzahl, so sei Ge-
werben eiheit durchaus zulässig, lohne derselbe aber nur eine
beschrankte Anzahl, könne die Obrigkeit eiuer beliebigen Ver-
mehrung der Arbeiter nicht ruhig zusehen, sondern müsse weise
'Schranken einführen und dürfe nicht die Grenzen der Freiheit
zum Nachteil der Einzelnen erweitern. (S. 233 — 241.)
Die Zahl der Gewerbetreibenden auf Geding, d. h.
nur auf Bestellung müsse stets in Einklang steheu mit der
allgemeinen Bevölkerungszahl. (S. 241— 245.)
Aus dem bisher Entwickelten ergebe sieh:
1. In Deutschland sei im Ganzen das Gewerbe übersetzt.
2. Genügender Absatz fehle, die Gewerbe Deutschlands
blühten, nicht aber die sie Treibenden.
3. Absolute Gewerbefreiheit verheiße keine Besserung.
4. Die Vorteile der Züntte überwiegen deren Nach-
teile, welch7 letztere übrigens verbesserungsfähig
seien oder ohne weiteres gehoben, beziehungsweise
gemindert werden könnten. (S. 213.)
5. Die A uf hebung der Zünfte sei schwierig, ein Sprung
ins Dunkle.
Somit müsse man an den Zünften festhalten,
aber sie in Rücksicht auf die modernen Zeiten
und Verhältnisse so modifizieren, dafs der Nutzen,
dessen sie fähig seien, wirklich erreicht werde. Diese
Mittel den Flor der Gewerbe zu befördern
seien: (S. 245.)
1. Verbesserung der Bürgeraufnahme (diese solle
weder protektionistiseh. noch parteiisch, noch schrankenlos sein).
(S. 245-248.)
2. Verbesserung des Ackerbaues: der Flor der Ge-
werbe eines Landes habe zwei Vorstufen:
Digitized by Google
232
a) Die Verbesserung des Feldbaues nebst der Viehzucht,
also der Landwirtschaft als der ersten Grundlage
aller möglichen Glückseligkeit der Staaten,
b) die Verarbeitung der rohen Materialien, welche jene er-
zeuge. Diese Verbesserung habe aber zu bestehen in der
wirtschaftlicheren Benützung des Bodens, *) welche viel
mehr Menschen beschäftigen könne, so dal's erreicht werde
„Vermehmngund Wohlfeile der Lebensmittel, wohlfeilere
Zubereitung der Rohstoffe, und Minderung des Zudranges
der I^andleute zum Handwerksstand". (S. 248—256.)
3. Verbesserte Benützung und Vervollkommnung
der eigentümlichen Produkte jeden Landes, um nicht
zur Einfuhr ausländischer genötigt zu sein. So sei zu fördern :
z. B. die Schafzucht (gute, billige Wolle), Viehzucht (Fleisch,
Leder), Bienenzucht. Zucht der Seidenkaninchen, verbesserter
Hanf- und Flachsbau, der Bergbau. (S. 257—266.)
4. Weise Ein- und Ausfuhr der rohen Materialien und
von den Gewerben verarbeiteter Waaren. Die hier einschlägigen
Vorschriften dürften nicht zwängende sein, sondern sollten un-
vermerkt leitende Einrichtungen einführen. So
a) möglichste Erleichterung und Unterstützung der Aus-
fuhr aller überflüssigen, im Lande erzeugten Waaren,
welche weiterer Verarbeitung nicht mehr fähig seien.
Wer durch gute und wohlfeile Arbeit sich den stärksten
Absatz ins Ausland verschaffe, sei zu belohnen.
b) Verhinderung der Ausfuhr jener Rohprodukte, welche
mit Vorteil im Lande verarbeitet werden können.
c) Begünstigung der Einfuhr von Rohstoffen, vornehmlich
jener, welche das Ausland besser oder billiger liefere,
dagvgen Erschwerung der Einfuhr aller jener auswärt igen
„Diiis ich LcilM'sfrovIu'it und (lüteroigrenthum beim Million»
voraussetze ( nicht Leibeigenschaft ) . lie^f in der Natur der Sache . eben
so sehr als Minen Klei Ts aufmunternden, den vorzüglichsten Land-
wirtlien v.ui Xfic zu Zeit zu ortheilenden Belohnungen und Unterstütz-
ungen" (S. 253).
Digitized by Google
233
Kunstprodukte, welche entweder den Luxus befördern,
oder im Inland hergestellt werden können.1)
Habe das Inland genügende und ausreichende
Beschäftigung, so sei die Einfuhr fremder Waaren nur
dann zu verbieten, wenn das Inland diese mit Vorteil
erzeugen und absetzen könne. Sonst sei das Einfuhr-
verbot Unsinn.
Produkte, welche auf unserem Boden vorzüglich
gedeihen, seien zum Eintausch fremder Waaren be-
sonders zu pflegen.
Zur Hebung des Handels niüisten die einschlägigen
Vorhältnisse geklärt werden : vornehmlieh dieGrOfse des
Tausch- und Zwischenhandels sowie der Krachten und
Rückfrachten, die Ausfuhr eigener Produkte und Waaren,
deren Hindemisse, die benachbarten Kommerz- und
>
Staatsverhältnisse, der Charakter und unwiderstehliche
Hang der Abnehmer im Auslande. Einfuhrverbote seien
verkehrt, wenn man die betreffenden Waaren im Inland
nur schlechter oder teurer erzeugen könne,
d) Wo Zwischenhandel möglich und vorteilhaft, sei die
Einfuhr aller fremden Waaren uuter der Bedingung
zu gestatten, sie wieder auszuführen, um dem Inland
den Handelsgewinn zu sichern. (S. 267—272.)
5. Minderung und möglichste Abtragung der
Staatsschulden. (S. 272, 273.)
6. Weise Einschränkung des Luxus, d. h. nicht
des gröl'seren prächtigen Aufwandes, der zum Vorteile der
Gesundheit und aus nützlicher Behaglichkeit in gewissem Grade
nicht mehr zu umgehen sei, sondern jenes Aufwandes, der zu
Üppigkeit, Verschwendung, Armut, Weichlichkeit, Charakter-
losigkeit führe. Hier hätte die Obrigkeit einzuschreiten, soweit
') So habe Kaiser Joseph FI. in liohmen durch das Verbot der
Hinfuhr fremder Wnuren 1784 erzielt, dal* daselbst die Fabrikanten und
.Spinner sich um 120902 Kopfe und die W.rkstühle um 14490 in 4 Jahren
vermehrt hatten. (S. 209.)
Digitized by Google
234
es der gesunden Vernunft entspreche, und insbesondere
dem Absatz ausländischer Luxuswaaren entgegenzutreten.
(S. 274— 280.) *)
7. Kluges Betragen eines Staats gegen seine
Nachbarn. Stiiaten lebten untereinander fast so, wie Bürger
gegeneinander. Sähe z. B. ein Staat, dai's sein Nachbar« ein
Rohprodukt von ihm in Folge besonderer Umstände mit Vorteil
verwerten könne, so wäre es unklug, wenn ersterer nur aus
elender Plusraacherei verführt in Konkurrenz trilte. Denn der
andere Staat werde ersteren anderweit zu schädigen suchen.
Bei solchen Zollkriegen heifse es aber: »die Grofsen zanken
sich — und der Handwerker mufs die Kosten bezahlen".
(S. 280. 281.)
8. Der Handwerker müsse mit Kaufleuten in
Verbindung treten. Denn dann weide es ihm nicht fehlen
an Geld zum Einkauf von Rohmaterial im Grofsen, an sicherem
Absatz und pünktlicher Bezahlung, an Gelegenheit, Rohprodukte
aus erster Hand in bester (Qualität zu erhalten Auch sei er
hierdurch in die I^age versetzt, zehnmal so viel zu verarbeiten
als ohne diese Vorteile. Bei dieser Verbindung gewinne Kauf-
mann und Handwerker. Dieser bekomme guten Stoff, jener
gute Arbeit, das Vertrauen wachse, und schliefslich bekomme
bei günstigen Geschäften der Kaufmann seine Prozente, der
Handwerker seinen Lohn, gleichviel ob gehandelt würde aus
Menschenliebe oder aus Interesse Werde aber der Handwerker
leistungsfähiger, so entstünden mit der Zeit mehr Fabrikanten,
nicht mehr Fabriken. (S. 282-284.)
9. Achtung des Handwerkerstands seitens der
andern Stände (S. 284, 285.)
10. Erschwerung des nichtansäisigen Hausier-
handels in jeder Form, insbesondere gegenüber den Aus-
') \Wifs sairt hier/u CS. 2HO): „Ich hHtte nicht Lust in Allein dm
Ailvok;if»*n de* in vielen Dingrti *«» *«*hr gesunkenen Menschengeschlecht*
zu machen. Aber so tief ist es doch pewifs noi h nicht gefallen, d.d*
ganase Stünde blos deswegen l'nsinn treiben sollten, um sich und ihre
Familien an den Bettelstab zu bringen. "
235
(ändern, welch' letztere mit iliren Auslandswaaren den in-
ländischen Absatz drückten und dem Inland schwere Uaar-
surnmen entzögen. (S. 286—298.)
11. Verminderung der Zahl der Gewerbe-
treibenden,
a) mittelbar, wobei Grundsatz sein müsse: „In die Städte
gehören Künste und Handwerker, der Hauer aufs Land,
aber ja nicht umgekehrt oder vermischt, wenn es der
Stadt und dem Land gut gehen soll" (hiezu siehe oben
Ziffer 1 und 2) ; insbesondere sei auch die Niederlassung
von Handwerkern auf dem Lande zu erschweren;
b) direkt:
a) bezüglich der Meister; deren Zahl solle nicht gröfser
sein, als dais im Durchschnitt jeder 2 Gesellen
beschäftigen könne;
ß) sei hiemach die Meisterzahl zu grofs, so sei der
Zugang zu sistieren, bis durch Abnahme die Ver-
hältniszahl erreicht werde;
Y) würde die Gesellenzahl hiernach zu grofs, so müsse
die Aufnahme von Lehrlingen beschränkt, auch das
Aufrücken derselben zu Gesellen verlangsamt werden ;
5) bleibe hiernach Überschufs von Arbeitskräften, so
erübrige, wenn das Zuwarten, auch der Eintritt in
ein anderes von Lehrjungen zu ergreifendes Ge-
werbe aussichtslos sei, nichts als Auswanderung.
Diese sei besser, als dais der Staat arme oder ver-
armte Familien sich grofs ziehe. Werde durch obige
Mafsnahmen die frühere Eingehung einer Ehe ver-
hindert, so sei dies vom sanitären Standpunkt und
dem der öffentlichen Wohlfahrt aus kein Unglück.
(299 — 307.)
12. Die Hauptpunkte der einzelnen vorzuneh-
menden Modifikationen der Zünfte seien:
1. Prüfung dor Lehrjungen vor ihrer Aunahme durch
einen erfahrenen Meister und einen Obrigkeitsdeputierten über:
Digitized by Google
236
a) den Besitz der geistigen und körperlichen Kräfte zu
dem zu wählenden Gewerbe (S 309),
b) seine Kenntnisse aus dem technologischen Unterricht,
den er geniefsen solle in Naturgeschichte, über die
Materialien und ihre Eigenschaften, die in seinem Ge-
werbe verarbeitet werden, wobei mehr auf Urteilsfähig-
keit als auf blofses Wissen zu sehen sei. (S. 310.)
2. Untersuchung der Frage: „Ist die Zahl der Jungen
im gewählten Gewerbe Oberhaupt oder im betr. Jahrgange
nicht übersetzt". (8.310, 311.)
3. Lehrgeld sei so gering wie möglich. (8. 311).
4. Lehrzeit, falls Lehrgeld bezahlt werde, nicht über 2
Jahre (8. 312), beginnend nicht vor dem 16. Lebensjahr. (8. 330.)
5. Verhältnis der .Jungen zu Meister und Gesellen:
a) ein Meister, der sein Gewerbe nicht verstehe, dürfe
keinen Jungen nehmen;
b) der Junge solle nur zu Gewerbsgeschäften verwendet
werden (S. 312);
c) Verbot der Mifsliandlung des Jungen, durch Gesellen
(8 314);
d) Unterricht an die Jungen durch erfahrene gesellenlose
Meister, sofeme öffentliche Anstalten hiefür nicht vor-
handen (8 315).
6. Beseitigung der Mii'sbräuehe im Lehrlingswesen, be-
sonders bei der Gesellenprüfung. (S. 316— 319.)
7. Minderung und Beseitigung der kostspieligen, oft
albernen Zeremonien bei Erteilung des Lehrbriefs. (8. 320, 321.)
8. Hand werkei erziehung. Diese sei zu erteilen durch
öffentlichen Unterricht, welcher sich an die bestehenden Schulen
anschließen könnte. Dieser Unterricht sei zu erteilen an:
a) die 8chulknaben,
b) Lehrjungen und auch Gesellen.
und habe zu bestehen in : Schön- und Rechtschreiben, Rechnen,
schriftlichen, jeder Bestimmung gemaisen Aufsätzen, (Quittungen,
237
Oontis, Waaren -Verzeichnissen, Technologie, Anfertigung von
Bauanschlägen , Zeichnen (architektonisch und frei Hand-
Zeichnen). Naturgeschichte, praktischer Sittenlehre. Den Unter-
richt hätten Prediger und Schul lehrer zu geben gegen Entgelt,
in Öffentlichen Gebäuden, an 3 Wochenstunden (abends 7—8
und Sonntags Nachmittag) ; die Kosten seien aufzubringen durch
den Staat, die Zünfte und durch Schulgeld. Eine solche Er-
ziehung wecke frühzeitig das Nachdenken, mehre das Verständnis
für die Arbeit und sei geeignet den Ertindungsgeist zu fordern.
Nicht nur der Einzelne, der Staat selbst wurde Nutzen daraus
ziehen. (S. 321 -331.)
9. Wanderjahre der Oesellen: ob das Wandern nötig,
sei allgemein nicht zu entscheiden. Das Wandern habe nicht vor
dem 20. Lebensjahre zu beginnen und solle kontroliert werden,
(inte Wanderschaft solle belohnt, dieselbe für Erlangung des
Meisterrechts von Gewicht sein. Fechtbruder raüfsten vom
Zunftrecht ausgeschlossen werden. Als Wanderzeit genügten 3
bis 4 Jahre. Übermäfsiges Wandern entziehe dem Heimat-
staate nutzlos Gelder; dagegen seien vorzügliche Künstler
und Handwerker auf Staatskosten zu ihrer Ausbildung in ge-
setzten Jahren an Orte gewerblicher Bildungsföhigkeit zu
schicken. Hierdurch würden gebildete Gesellen die Kenntnisse
der Fremde der Heimat zuführen. (S. 332—341.)
10. Meisterstücke und Meisterwerden. Bezüglich
dieser seien eine Anzahl Mifsbräuche zu beseitigen, insbesondere,
dafs hiezu oft unnützliche Gegenstände gewählt, dieselben von
den Meistern nicht selbst verfertigt würden, mit unnützen
Nehmausereien verbunden wären. Künftig seien zu Meister-
stücken Arbeiten zu wählen, die nach dem herrschenden guten
Geschmack Kaufmanusgut seien. Diese Stücke sollten als
Modelle dienen beim technologischen Unterricht der Handwerker
und würde durch eine mit der Zeit durch Meisterstücke
entstehende schöne Vorbildersammlnng der Anschauungsunterricht
mächtig gefördert (S. 342—350). Die Unterschleife bei Her-
stellung des Meisterstücks würden am besten beseitigt durch
Digitized by Google
die Besetzung des Schauamts mit beeidigten Meistern und Ab-
geordneten der Obrigkeit. (S. 341 — 351.)
11. Bei unwirtschaftlichem Gebahren von Meistern habe
die Obrigkeit einzuschreiten, um künftigem Vennögensvertall
zeitig vorzubeugen. (S. 351—355.)
12. Die Arbeitseinstellungen der Gesellen seien meist
Folgen kleinlicher, alberner Gepflogenheiten. Diese seien ab-
zuschaffen. Gesellenempörungen ohne triftigen Grund seien
streng zu bestrafen am Schuldigen, sei es Geselle, sei es
Meister, bei ersterem auch durch Mitteilung an die heimatliche
Behörde, bei letzterem durch gänzliche oder zeitweise Entziehung
der Zunftrechte, ausgenommen das Meisterrecht. (S. 356—365.)
(II.)
(Anwendung der bisher vorgetragenen Sätze auf den in
der Preisfrage eigentlich bestimmten Staat, in welchem
lediglich Zwischenhandel leommerce d'entrepöt]
bestehe).
Ein solcher Staat bestehe entweder blofs durch Zwischen-
handel oder gebe einem Teil der eingeführten Waaren eine
durch Künste und Gewerbe verbesserte Form, ehe er sie ausführe.
In beiden Fällen sei der Absatz grölser, nach innen und
nach aul'sen, V bersetztheit der Handwerker im Innern sei weniger
zu besorgen, sie gestalte sich weniger drückend, es seien aber
auch die Vorteile der verhältnismüfsigen Arbeiterzahl nicht
geboten. Ein solcher Staat habe meist keinen oder nur un-
erheblichen Ackerbau, sei also dessen Einflüssen eutzogen,
freilich würden auch die Lebensmittelpreise höher sein. Erhöhte
Einfuhr könne deren Höhe mindern. Die Bürgeraufnahme sei
nicht zu beschränken, es sei denn Cbervölkernng vorhanden.
Bei der Verarbeitung eingeführter Waaren gelten im
Allgemeinen die gleichen Grundsätze wie im Zunftstaat, doch
könne die Freiheit des Gewerbes ungleich gröfser sich gestalten
und sei nur im Auge zu behalten, dafs bei freierer Bewegung
der Gewerbetreibenden die Güte der Waaren sich nicht mindere
und hiernach der Absatz zurückgehe. Einem solchen Staate
239
würden Hände und Zeit ersparende, künstliche Maschinen
Vorteil bringen, so lange Güte und Absatz der Waaren nicht
gefährdet sei. Da die Nahrung für jeden reichlicher fliefse,
ströme Alles herzu, es werde alles bestimmt durch das eigene
Interesse, die hartnäckige Anhänglichkeit ans Alte aber schwäche
sich ab.
Tn einem Zwischenhandel treibenden Staate lasse sich der
Versuch, das Zunftwesen aufzuheben, eher wagen. Da Ab-
nehmer genug, finde schließlich jeder in irgend einer Be-
schäftigung leichter sein ßrod als im Zunftstaat, in dem
Mangels Abnehmer jedem sein Hrod und das oft karg zuge-
messen sei. Doch würden auch hier die üblen Folgen der
plötzlichen Aufhebung der Zünfte nicht ausbleiben, wenn sie
auch nur in mäfsigera Grade sich geltend machen würden.
Unter allen Umständen müsse an der Spitze der Handwerker
ein leiteudes Kollegium stehen, dem am besten die moderni-
sierten Zünfte untergeordnet würden, um eine wirksame Ge-
werbeorganisation zu erhalten.
Der Zwischenhandelsstaat habe meist gute Ein- und Aus-
fuhrgesetze, sein Verhältnis zu den Nachbarstaaten sei klug,
Handel und Gewerbe stünden in innigerer Geschäftsverbindung
und Hausierer seien ziemlich unschädlich. Ziel eines solchen
Staates sei, die Waareu stets billiger zu liefern, insbesondere
billiger als das Nachbarland. Hiedurch wachse der Absatz,
jeder Meister könne mehr Gesellen beschäftigen, er könne
Rohstoffe im Grolsen einkauten und beziehe erhöhten Gewinn
aus dem Fleiis seiner Gesellen. Durch die gröfsere Arbeits-
teilung gewännen besonders die Geschäfte mit Verbrauchs- und
Genufsraitteln, während bei den kleinen Verhältnissen des Zunft-
staats z. B. die Meister vielfach ihr Brod selbst bereiteten und
nicht vom Bäcker entnähmen. Die günstigere wirtschaftliche
Lage lege nahe, die Arbeiter stets mehr zu vervollkommnen,
sie gründlicher zu erziehen, zu bilden. Würde aber von den
meist freieren Männern eines solchen Staats ein gutes Beispiel
für llandwerkererziehung gegeben, so wirke das fordernd auf
Digitized by Google
240
die kleineren Staaten und bilde binnen weniger Jahrzehnte
den Handwerker- und tnnungsgeist um. Weise Erziehung der
Handwerker schaffe bessere, ruhigere desellen; entsprechende,
heilig zu haltende Verordnungen bildeten sehliefslich selbst
die rohesten Menschen sü um, wie sie ihrer Bestimmung
gemäfs zu ihrem und jedes Staats Vorteil gebildet sein sollten.
(S. 366-375.)
Weifs schliefst seine Abhandlung mit dem Hinweis, dafs, so
sehr seine Vorschläge auch in der Natur der »Sache gegründet
seien, stets bei jeder Gewerbeverbesserung darauf zu sehen wäre,
dafs nie das Wohl der Bürger vom Wohl des Staates, nie
das Wohl des Ganzen vom Wohl der Teile getrennt werde,
dafs letztere das Ganze ausmachten, und dafs selbst unermefs-
liche Summen endlich verschwinden niüfsten, wenn ein Gulden
nach dem andern darum vernachlässigt werde, da er nicht
allein das Ganze ausmache! (S. 376.)
Weifs hat die Erfüllung seiner Wünsche noch erlebt,
freilich anders, als er 1792 dachte. Das linke Rheinufer wurde
französisch, die Pfalz dem groi'sen Wirtschaftsgebiete Krank-
reichs angeschlossen, am 26. März 1798 wurden die Zünfte
aufgehoben und die französische Gewerbefreiheit eingeführt.
Bei dieser Umwandlung der Verhältnisse können nachstehende
Worte Weifs', die er am 23. September 1800 bei der zweiten
Bürgerversammlung als Maire gesprochen hat, nicht Wunder
nehmen (S. 37): „Unter dem Schutz einer mächtigen Nation, für
die Millionen muthig gewaffnete Hände bereit stehen, sind im
Frieden dem Handel und Wandel die Wege geöffnet und jene
ehemalig kleinlichen Sperren eifersüchtiger Nachbarn zersprengt.
Die vergrößerten, jetzt vielfach erhöheten Abgaben, im Ver-
hältnis zur Geringfügigkeit der früheren, werden im Frieden
durch die weit mehr vergröfsertc Leichtigkeit im Erwerb, durch
die Lebhaftigkeit des Commerzes und der Gewerbe vervielfacht
gewonnen, die größere Abgabe leichter als die ehemalige klein«1
gezahlt. Wer leicht gewinnt, kann leicht geben.-4 —
241
Weifs hat seine Arbeit, nachdem sie am 25. Oktober
1792 von der Haroburgischen Gesellschaft zur Beförderung der
Künste und nützlichen Gewerbe mit dem Preise gekrönt worden
war, anscheinend überarbeitet und am ». Mai 1793 abge-
schlossen. Wegen der Kriegswirren erschien sie gewidmet
„Seinen lieben Mitbürgern der freyen Reichs-Stadt Speyer"
erst 1798 im Druck zu Frankfurt a. M. Das System, bezüglich
dessen Durchführung wir von einer Kritik absehen, ist
äul'serst einfach und durchsichtig. Entscheidend für die Be-
urteilung gewerblicher Verhältnisse ist Weifs die Möglichkeit des
Absatzes, des Verdienstes. Ist dieser reichlich, so findet jeder
sein Brod; ist derselbe aber kärglich, so hat der Staat die
Pflicht, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, dafs er nicht noch
kärglicher werde. Und das wird am sichersten erreicht durch
eine indes durchaus modernisierte Zunftverfassung, wo Zünfte
herkömmlich sind; wo solche fehlen, durch Verhütung des
übermäfsigen Zugangs zu übersetzten Berufen. Weifs hat
Deutschland 1792, von wenigen Teilen (Hamburg, Berlin, Wien)
abgesehen, in Anbetracht der Kleinstaaterei und der kläglichen
wirtschaftlichen Verhältnisse geraten, das überkommene Zunft-
wesen noch nicht über Bord zu werfen, vielmehr besonders
seines moralischen und erziehlichen Einflusses wegen festzu-
halten unter Anpassung an die Neuzeit. Schon 1800 spricht
er aber der freien Bewegung der Gewerbe das Wort. Würde
er heute zu sprechen haben, so würde er bei dem ganz ge-
waltig gestiegenen Wohlstand1) Deutschlands nichts anderes
empfehlen als die Gewerbefreiheit, um deren Einführung in
Bayern vor mehr als 20 Jahren Seine Excel lenz der k. Re-
gierungspräsident der Pfalz und Staatsrat von Braun sich am
meisten verdient gemacht hat! —
Lassen wir nochmals die drei Männer kurz an unserm
Auge vorüberziehen, so werden wir ihnen die Anerkennung
*) Diesen erliiutern am besten nachstehende Ziffern des auf Bayern
treffenden Ertrag* der Zitlle des deutschen Zollgebietes : 18:37: ö" 305320 .
187:3: 9800020 vfc, 1890 : 38-000900 JL
10
Digitized by Google
242
nicht versagen. Biel, der ehrwürdige rector magnificus der
von ihm mitgegründeten Universität Tübingen, untersucht,
seiner Zeit weit vorauseilend, die Gesetze des Wesens der
Münze und des Geldes, Beel) er, der so sehr frühreife Poly-
histor, der geniale Volkswirt, weitaussehende Staatsmann und
gelehrte Naturtorscher, rat angesichts des wirtschaftlichen
Niedergangs Deutschlands durch die Wunden des 30jährigen
Krieges und der Deutschlands Markt untergrabenden französischen
Schutzzollpolitik Colberts zu Mitteln zur Hebung und Erleichterung
des Handelsverkehrs, zur Steigerang der Leistungsfähigkeit des
Inlands, zum Schutz der nationalen Arbeit, will Reichspost und
empfiehlt Kolonien als Absatzgebiete, Weifs, der ehrenwerte
Bürgermeister der freien Reichsstadt Speier, ist bestrebt, dem
darniederliegenden deutschen Gewerbe zur Blüte die Wege zu
zeigen, dem deutschen Arbeiter das Recht auf Arbeit und den
aus ihr quellenden Nutzen zu sichern unter Erziehung der
Handwerker zu guten, tüchtigen Gliedern des Staats. Sind
diese drei Manner auch Kinder ihrer Zeit und ihr Urteil teil-
weise erfüllt von für uns überwundenen veralteten Ansichten,
so mufs vor allem ihr Stieben der arbeitenden Menschheit ein
würdiges, „ehrliches Auskoramen" zu bereiten, uns mit Hoch-
achtung vor ihnen erfüllen. Fürwahr die Pfalz kann stolz
sein auf diese Namen. Die Ideale, für welche sie gestritten
haben, sind heute meist verwirklicht, ja zahlen zu den kost-
barsten Kleinoden der neuzeitlichen, geistigen und nationalen
Fortschritte. Möge die Pfalz nie vergessen, dafs es auch
Pfalzer waren, welche im edlen Wettstreit mitgerungen haben,
dieselben der Nachwelt zu erkämpfen! —
Digitized by Google
243
VII.
Miseellen.
1. Der sogenannte Klosterberg bei Oberotterbach.
Der fleifsige Michael Frey in seiner , Beschreibung des
kön. bayer. Rheinkreises " I, 446 erzählt, dafs sowohl der Name:
„Clossenborg* und „ Klosterberg k, welchen der schöne mit Kastanien
bestandene Berg nordwestlich von Oberotterbach führt, als auch
die örtliche Überlieferung darauf hinweise, dafs auf ihm einstmals
ein Nonnenkloster gewesen sei, , welches spater von Mönchen,
sogenannten „Weifsen Herren" — wahrscheinlich Wilhelmiten ,
bewohnt worden sey, denen die Bedienung der Pfarreien Ober-
otterbach uud Dörrenbach obgelegen habe, nebst der dortigen
Kapelle Celbronn."
Diesen hypothetischen und zum guten Teile unrichtigen Nach-
richten kann ich im folgenden einige positive beifügen:
1. In Stephan Alexander Würdtwein's „Subsidia Diploma-
tien ad Selecta Juris Ecclesiastici Germaniae et Historiarum Capita
Elucidanda* Bd. X. 288 (Frankfurt und Leipzig 1777) wird bei
der Beschreibung des „Archidiaconatus Spirensis Episcopatus sub
episcopo Mathia de Rainung" (1464- 1478) erwähnt: „Pastoria
in Otterbach. Caplania Capellae ClofsbergV
Es bestand also um 1470 neben der Pfarrei Oberotterbach
auf dem „Clofsberg" eine Kapelle mit einer Kaplanei.
2. Am 17. Juni 1490 übergaben die zweibrückischen Herzoge
Caspar und Alexander und der ChurfÜrst von der Pfalz dieso
„Kirche des heiligen Nico laus bei Otterbach in der Gemeinschaft
Gutenberg, genannt zum Clausenberg, den Franziskanern in
Weissen bürg, um unter gewissen Bedingungen den Gottesdienst
daselbst zu versehen. *
16*
Digitized by Google
244
3. „Mit dieser Anordnung war aber der Pfarrherr, der Früh-
messer und die Kirchenjuraten in Oberotterbach nicht zufrieden
und fühlten sich in ihren Einkünften und Rechten benachtheiligt :
daher der Dechant de« Landcapitels und der Landschreiber der
Gemeinde Gutenburg, Meister Hanns Stalp, mit jenen Ordens-
brüdern deshalb 1500 eine neue Übereinkunft trafen (welche?),
welche auch der speyerer Bischof bestätigte (1500, 28. April),
worauf dann der Kurfürst und Herzog Alexander dieser erneuerten
Ordnung ebenfalls ihre Zustimmung erteilten am 12. Okt. 1500.*1)
4. De dato 6. Mai 1602 berichtet der Landschreiber Ruprecht
Weiden köpf an Herzog Georg Gustav von Zweibrflcken- Veldenz
folgendes :
„Efs ist . . vor Zeitten gleich ober dem Dorff Oberotterbach
an eim gehen Castanienberg eine Clause gestanden, darinnen vff
12 ClauBenbrüder gewesen. Solchen Ort nennet man noch den
Clausenberg vnnd liegt vff eine halbe Meil wegs vom Kolbronn.
Efs ist aber vor 50 .Taren (also c. 1552) solche Clause abgebrochen
vnnd die Stein zu der Herrn Hof zu Ober Otterbach, alfs mann
denfselbigen erstlich gebawen, verbraucht worden, also dafs man
defs Orts von keiner Walfarth noch Abgötterej zu sagen waifs:
so ist der Ortt an sich selbs also rauch, gehe vnnd steinicht, dafs
mann nit wol daselbst gehen kan, will defs Dantzens geschweigen.*2)
"Aus der Urkunde vom 17. Juni 1490 geht hervor, dafs der
Berg den Namen Clausenberg schon geführt hat ehe noch die
Franziskaner aus Weifsenburg sich auf ihm eine Klause hatten
einrichten dürfen : er war also nicht nach der Klause benannt,
sondern nach dem hl. Nicolaus (= Klaus, mundartlich Clus),
dem Patrone der daselbst erbauten Kapelle: und defshalb vielleicht
lautet auch die Stelle Clofsenberg.
Die „weifsen Herren* oder Wilhelmiten dürften sich daher
erklären, dafs die „örtliche Überlieferung" die „ Weifsenburger
Herren*, d. h. die Franziskaner aus Weifsenburg, welche niemals
*) Xr. 2 und 3 entnehme ich aus .loh. Georg Lehmann'* „Voll-
ständiger Ueschichte des llerzujrthums Z weibrücken'* (München, 1HA7).
S. 2iaf. und 22!» f. Das sehr material reiche Buch entbehrt leider eim*
Index und gibt für eine Reihe von Urkunden keinen Kundorr au.
8) Aus dem Nachlasse des Ministerialrats Heintz. s. v. Oherofter-
hach, im Kjrl. Kreisarchive .Sppjer; Heintz citiert als seine (Quelle das
D.-irrenbaeher l'larrarehiv, Kaws. Bl, föl. Vi.
245
weifse Gewänder trugen, der bequemeren Aussprache wegen auf
„weifse Herren* zusammenschliff.
Endlich hatten die Franziskaner keinen Gottesdienst in
Oberotterbach und Dörrenbach zu besorgen, sondern, wie aus
Nr. 2 und 3 deutlich hervorgeht, nur in der Kapelle auf dem
Nicolausberge »elbst, welche 50 Jahre später bereits der Ein-
fuhrung des Luthertums zum Opfer tiel.
Dr. J. Mayerhofer.
2. Plugblatt auf die abermalige Einnahme Landaus
durch die Deutschen 1704.
Im XIII. Hefte dieser Mitteilnngen S. 124 186 habe ich
die Medaillen und Gedenkblätter auf die Belagerungen von Franken-
thal und Landau im 17. und 18. Jahrhundert, soweit sie mir
damals bekannt waren, zusammengestellt. Inzwischen habe ich
mehrfach Gelegenheit gehabt, namentlich auf Landau bezügliche,
in der obigen Aufzählung teilweise nicht enthaltene Pläne, An-
sichten u. s. w. für die .Sammlung des historischen Vereines zu
erwerben. Dazu gehört auch ein Einblattdruck von 38 cm Höhe
und 31 cm Breite mit der Überschrift:
„Oourrier von Landau an den Königl. Frantzösis. Hof
„nacher Farifs/ durch den gewesten Commendanten Monsieur
„de Laubanie abgeschickt; Seine Ankunfft und abgelegte
„ Post ist in folgenden Versen zu vernehmen. — Pr. Megorle. *
Die 16,5 cm hohe bildliche Darstellung zeigt links ein zwei-
stöckiges Gebäude mit Entresol und daneben einen Garten. Vor
der Thür des Hauses stehen 6 mit Lanzen bewaffnete Trabanten
einander gegenüber: an den Fenstern des oberen Stockwerkes sind
überall neugierige Herren und Damen sichtbar; auf dem Balkon
in der Mitte steht König Ludwig XIV. mit den Personen seiner
nächsten Umgebung. Von rechts her nähert sich auf einem Esel
ein durch Posthorn und Tasche kenntlich gemachter Kurier, der
mit der Peitsche das störrige Tier antreibt, welches den Kopf nach
dem Reiter umdrehend sein Ihahaha ausstöfst. Zur Rechten befindet
sich eine Gruppe entlaubter Bäume, auf deren einem eine Eule
Digitized by Google
246
sitzt, und hinter welchem ein Mann sieh verbirgt, der mit spöttischer
Geberde auf den Vorgang hinweist. Im Vordergrunde links nehmen
3 Hasen vor dem Geschrei des Esels Reifsaus.
Der Text in 4 Spalten lautet folgendermafsen :
Königlicher Minister am Fenster zu Versailles.
König Ludwig / ich seh reiten /
Kommt mir für als ein Courrier/
Dort entfernet von der Weiten/
Reit ein gar seltsames Thier/
Kurtze Füfs und lange Ohren/
Laufft nicht / ob ers gleich thut Spören /
Das Post-Horn gibt einen Klang
Just als wie ein Esel-Gsang.
König Ludwig kommt auch an das Fenster.
Diesen Kerl wir so nicht kennen /
Glaub nicht / dafs er Uns was wöll /
Er wurd besser blasen / rennen /
Und verrichten seine Stell ;
Zwar er thut das Pferd wol peitschen/
Möcht ein Unglück seyn der Teutschen/
Landau etwan ist entsetzt /
Welches unser Gmüth ergötzt.
Minister schauet durch das Perspectiv.
NEin/ Ihr Majestät/ ich zweiffel /
Dafs es sey ein gute Post/
Ich glaub und beym hundert Teuffei/
Ob es nicht Landau gekost/
Gar zu langsam herzu eilet /
Keiner hat sich so verweilet/
Diso Zoitung/ Reuter/ Pfordt/
Seynd nicht einen Thaler werth.
König Ludwig.
HAltet innen/ ich hör blasen/
Sehet / er viel starckor reit/
Dorten auf dem grünon Wasen/
Habt Gedult / erwart der Zeit /
Auf der Pest in Winters-Tagen /
Wiswt wohl / kan man nicht so jagen/
Wie im Sommer in dem Staub /
Ich was Gutes hoff und glaub.
Digitized by
247
Ein anderer Cavallier.
ICh auch blasen gar starck höre/
Doch kein Post-Horn sehen kan/
Ob ich mich nicht selbst bethöre/
Mir mifsfallet diser Thon/
In Italia / kan schwören /
Thät ich solche Music hören/
Hoher König! kein Verdrufs/
Glaub/ es schrey ein Asinus.
Ein anderer Monsieur.
GErn will ich die Zeit erleben/
Was der Ritter Gutes hringt/
Will mich hin zur Port begeben /
Sehen/ wie das Pferd herspringt/
Mans von weitem nicht kan sehen /
Thut es lauffen/ oder gehen/
Ob das Post-Horn sey verrost/
Oder ists die Schnecken-Post.
Endlich kommt der Courrier an
di« Pur»»* ungehlafsneueK?) / das langohrige Post-Rofs aber verhoffte den
•Stall und schrie wie ein altes Puat-Horn mehrmalen:
Iha/Iha/ha/ha/Iha.
Heroarh «tig der Currier ab/gieng zum König/ sprechend:
LAndau/ Landau ist nun über
Mit Accord zum dritten mal /
Es hat ghabt ein starckes Fieber/
Zehen Wochen Angst und Qual/
König JOSEPH thät ihms wendon/
Hats curirt mit eignen Händen /
Allen Wehtag ihm thät stillen
Pur mit den Franckfurter-Pillen.
König Ludwig zum Courrier
Pilger, warum dann so langsam
Auf der Post/ wer schickt dich her?
Vor zwey Stunden dich schon wahrnahm/
Mit dem Perspectiv von fer/
Und was hast du vor ein Gurren /
Die so lange Ohren hat/
Hätt von einer alten H . . . .
Balder solche Kundschafft ghabt.
Digitized by Google
248
Courrier.
DAfs ich langsam bin geritten/
Zeit und Zeitung bringt« mit »ich/
Unterthänigst ich thu bitten/
Nur erbarm dich über mich/
Hab erfahren / die aufs »Schwaben
Gschwind geritten von Hochstätt/
Was vor Lohn empfangen haben /
Wolt / dafs der Guggu s'Trinckgeld hätt.
Wo ich hab das Pferd genommen/
Wäre zu erzehlen viel/
Dann ich bin ums meinig kommen
Bey der Nacht auf einer Mühl ; *)
Da wurd es mir aufsgetauschet /
Und ich nahm es nicht in acht/
Weil ein wenig ich berauschet/
Auch es war stockfinstre Nacht/
Wie es aber Tag ist worn/
Sah ich gleich die lange Ohm
Dafs es sey ein wälsches Rofs/
Mir geschehen diser Pofs;
Hätt kein Post-Haufs unter Wegen /
Dann ich war schon hier zugegen /
Und es kunt aufswechslen nit /
Mufst fortreiten nur im Schritt/
Also konte ich nicht eilen/
Hielt mirs selber für ein Spott /
Hin heut kommen dritthalb Meilen /
Habs geritten halb zu todt.
Aber eins mufs ich gestehen /
Dafs es habe mein Concept,
Bald wann c« ein Haufs gesehen/
Mich defs Blasens überhebt.
Ludwig.
SAg mir an bey deinem Leben/
Wann Landau soll Ober seyn/
Hats Laubane übergeben /
Wurds mit Sturm genommen ein/
Ist die Hsatzung aufsgezogen?
Sag mir alle« unverzogen/
Oder wie laut der Accord/
Hierauf gib mir bald Antwort.
*) Der Müller hat ihm meinen Kscl gesattelt.
249
Postillion oder Courrier.
LAubanie thät mir befehlen/
Ich solt eilends nach Parifs/
Euer Majestät erzeWen/
Mündlich geben die Avi8,
Wie ihn hab die Noth getrungen/
König JOSEPH ihn bezwungen/
Dafs er müste diesen Ort/
Ubergeben mit Accord.
Vier und zwaintzigst diso» eben/
November sieben hundert vier/
Hat sich Landau müssen geben/
Samt dem Gmein/ und Officier/
Guamisen ist aufsgezogen /
Vor dem König Knye gebogen/
In fünffzehen hundert Mann/
Bewehrter Hand/ fliegenden Fahn/
Mehrers weifs ich nicht zu sagen/
Was ich red / ist alles wahr/
Glaub/ es werd in wenig Tagen
Kommen in Particular.
König Ludwig.
Landau hin/ Landau her/
Landau ist kein Jungfrau mehr.
Dr. W. Harster.
Digitized by Google
250
VIII.
Jahresbericht.
Im liest and e des Vereinsaussehusses sind im letzten Berichts-
jähre folgende Änderungen eingetreten: Der frühere Tl. Vorstand
Herr Spaeth ist in Folge Beförderung zum Kgl. Regierungs-
Dircktor und Versetzung nach Regensburg ausgeschieden und
wurde an seiner Statt Herr Kgl. Studienrektor Ohlenschlager,
bisher 1. Sekretär zum 11. Vorstande gewählt. Die frei ge-
wordene I. Sekretärstelle wurde dem Kgl. Kreisarchivan Herrn
Dr. Mayerhofer übertragen. Die Ämter des Ausschusses
sind daher wie folgt zur Zeit verteilt: I. Vorstand Seine Ex-
cellenz der Kgl. Regierungspräsident der Pfalz und Staatsrat
v.Braun, IL Vorstand der Kgl. Studienrektor Ohlenschlager,
Rechner der Kgl. Oberregieiungsrat Schwarz, Konservator
der Kgl. Gymnasial professor Dr. Harster, Bibliothekar der
Kgl. Konsistorialrat Dr. Leyser, l. Sekretilr der Kgl. Kreis-
archivar Dr. Mayerhofer, II. Sekretär der Ratsaccessist und
Kgl. Rechnungskommissär Berthold, alle in Speier.
Sitzungen des Ausschusses fanden statt am 21. März und
29. Oktober 1890, 14. Januar, 14. April und 10. Juni I. J.
In denselben war stets eine sehr umfangreiche Tagesordnung
zu erledigen und kann hier mit Freuden konstatiert werden,
dafs das Wachstum der Sammlungen des Vereins in allen
Abteilungen ein namhaftes war. Eine ganze Anzahl patriotisch
gesinnter Pfälzer hat dem Vereine zum Teil sehr wertvolle
und höchst seltene geschichtliche Gegenstände als Geschenke
überwiesen. Denselben sei hier nochmals für diese warme
Digitized by Google
251
Unterstützung der Vereinsbestrebungen herzlichster Dank aus-
gesprochen! Über die Verhandlungen der einzelnen Sitzungen
hat der Aussehuis einer Anzahl pfälzischer Blatter Berichte
zugehen lassen und haben letztere von diesen in anerkennens-
werter Weise, soweit dem Ausschufs hierüber Kenntnis zukam,
Gebrauch gemacht. Die Mitglieder dürften daher über die Neu-
erwerbungen des Vereins im letzten Jahre unterrichtet sein.
Wir nehmen daher für dieses Jahr Umgang von einer beson-
deren Aufführung der Zugänge, um so mehr, als durch die
bevorstehende Einverleibung einiger grofsraütigdem Kreismuseum
überwiesener Privatsammlungen eine Neuorduung der Samm-
lungen, wenigstens teilweise stattfinden wird, worüber im
nächsten (XVI.) Heft der Vereinsmitteilungen eingehend Bericht
wird erstattet werden.
Nachdem in den letzten Jahren die Reihe der früher auf-
gestellten Vereinsmandatarc sich erheblich gelichtet hatte, hielt
der Ausschufs an der Zeit die Lücken wieder auszufüllen
und haben sich die um übernähme eines Vereinsmandates ge-
botenen Herrn zur Freude des Ausschusses sämtlich hiezu
bereit erklärt. Es ist somit wiederum für jeden Kanton, so-
fern in demselben überhaupt Vereinsmitglieder sich befinden,
ein Vercinsmaudatar bestellt. Zugleich aber hat der Ausschufs
geglaubt für Orte, welche als Fundgebiete von Altertümern
bedeutsam sind, aufserdem noch Spezialmandatare aufstellen zu
sollen, insbesondere um den Herrn Kantonalmandataren hierdurch
wünschenswerte Erleichterung und Arbeitsteilung zu ermöglichen.
Die Namen der nunmehr aufgestellten Vereinsmaudatarc sind:
1. Für die Kantone und zwar für:
1. Annweiler: Herr Pfarrer Johann Heinrich Piton in Anu-
weiler.
2. Bergzabern: Herr Kgl. Forstmeister Karl Martin in Berg-
zabern,
3. Blieskastel und Set. Ingbert: Herr Pfarrer Joseph Can-
didus in Mimbach,
Digitized by Google
252
4. Dahn: Herr Kgl. Rentbeamte Ludwig- Foofs in Dahn.
5. Dürkheim: Herr Dr. C. Mehlis, Kgl. Studienlehrer in
Dürkheim,
6. Edenkoben: Herr Kgl. Rentbeamte Erhard Stadler in
Edenkoben,
7. Fraukenthal: Herr Kgl. Bezirksamtmann Wilhelm Hierthes
in Frankenthal,
8. Germersheim: Herr Lehrer August Keiler in Germersheiin,
9. Göllheim: Herr Uhrer Karl Heyl in Göllheim,
10. Grünstadt: Herr Kgl. Amtsrichter Karl Eugen Grofs
in Grünstadt,
LI. Homburg und Waldmohr: Herr Pfarrer Dr. Karl Lederer
in Homburg,
12. Kaiserslautern, Otterberg und Winnweiler: Herr Bezirks-
ingeuieur 0. Gr» Ii ring in Kaiserslautern,
13. Kandel: Herr Kgl. Forstmeister Friedrich Osterheld in
Langenberg,
14. Kirchheimbolanden: Herr Kgl. Subrektor Franz Binder
in Kirchheimbolanden,
1 5. Kusel : Herr Kgl. Bezirksamt mann Joseph Heydel in Kusel,
16. Landau: Herr Pfarrer und Dekan Theodor Julius Ney in
Landau,
17. Landstuhl: Herr Kgl. Oberamtsrichter Andreas Tisch in
in Landstuhl,
IH. l^anterecken und Wolfst/ein: Herr Lehrer Georg Krämer
in Lauterecken,
19. Ludwigshafen a/Rh : Herr Kgl. Hezirksamtmanu Albert
Daniel Conrad in Ludwigshafen a/Rh.,
20. Neustadt a/H.: Herr Kgl. Studienrektor Jakob Müller
in Neustadt a/H..
21. Obermoschel und Rockenhausen: Herr Pfarrer Ferdinand
Christ in Obermoschel,
22. Pirmasens und Waldtisehbach : Herr Kgl. Hezirksamtmanu
Max Alwens in Pirmasens,
23. Zweibrttcken und Hornbach: zur Zeit noch unbesetzt.
Digitized by Google
258
IT. Spezialniandatare für wichtige Fundgebiete und zwar für:
24. Deidesheim und Umgebung: Herr Stadtsohreiber Heinrich
Seel in Deidesheim.
25. Ilafsloch: Herr Lehrer Gottlieb Wentz daselbst.
2«. Rheinzabern: Herr Lehrer Johann Lutwitzi daselbst.
27. Jockgrim und Umgegend: Herr Falzziegelfabrikant Wilhelm
Ludowici in Jockgrim,
28. Kirchheim a/E. und Umgegend: Herr Einnehmer Ludwig
Leonhard in Kirchheini a/E.,
21*. Klingenmunster und Umgebung: Herr T. Hilfsarzt Dr. Otto
Eckhard in Klingenmünster,
30. Kreimbach und Umgegend: Herr Lehrer Karl Drumm in
Kreimbach,
31. Lambrecht und Umgebung: Herr Pfarrer Karl Deppisch
in Lambrecht,
32. Mutterstadt und Umkreis: Herr Lehrer Heinrich Lützel
in Mutterstadt.
Je nach eintretendem Bedürfnis werden weitere Spezial-
mandatare bestellt werden.
Die Aufgabe der Vereinsmandatarc besteht nach § 9
der Satzungen hauptsachlich darin: neuauf tauchende Altertümer,
vornehmlich Funde dem Vereine zu sichern, sowohl durch
möglichst rasche Benachrichtigung des Vereinsausschusses als
auch durch Entgegennahme der für die Sammlungen des Vereines
wertvollen Gegenstande, seien es Bücher, oder Urkunden, oder
Karten, Weistümer, Bildwerke, Gemälde, Drucke, Denksteine.
Geräte, Waffen, Münzen, Siegel, mögen diese Gegenstände nun
gut erhalten oder beschädigt, ganz oder stückweise zu Tage
getreten sein. Ebenso liegt im Geiste der Satzungen, dafs
die Mandatare Anfragen von Mitgliedern beantworten, sowie
letztere für die Bestrebungen des Vereines zu gewinnen und
zu interessieren sich bemühen, um hierdurch die Teilnahme
und das Wirken für unsere so reiche vaterländische Geschichte
zu beleben und zu erweitern. Ein besonderes Verdienst aber
werden die Herren Mandatare um den historischen Verein
Digitized by Google
254
und um dessen ideale Bestrebungen sich erwerben, wenn sie
Bedacht nehmen mochten, die Zahl der Mitglieder stetig zn
erhöhen, um die fort und fort durch Tod und Wegzug ent-
stehenden Abgänge zu ersetzen. Für unsere gesegnete Pfalz
mit ihren 728000 Einwohnern ist doch eigentlich eine Mitglieder-
zahl eines ihre herrlichsten Ideale, ihre Vergangenheit und
deren Bedeutung, pflegenden Kreisvereines, wie der historische
Verein es ist. von noch nicht 600 nicht sonderlich erhebend.
Sieht man die Mitgliederlisteu durch, so fehlen gerade von den
oberen Zehntausend eine ganze Menge. Der Vereinsbeitrag
von nur 3 Mark kann wohl kaum die Ursache sein, dafs
so viele Pfälzer, die ihre pfälzische Heimat sicherlich lieben,
gerade dem Vereine fem stehen, der ihre Geschichte zu
erschliefsen bestrebt ist und somit das Andenken beleben
will an alles Grofse, was die Pfalz besitzt und sie bewegt hat.
Eis bedarf wohl nur geeigneter Anregung, und wir glauben
zuversichtlich, dafs die Zahl der Vereinsmitglieder jene Höhe
erreichen wird, wie sie der Ehre der Pfalz entspricht.
Zum Schlafs noch ein Wort zu den Vereinspublikationen.
fn gegenwärtigem Hefte wie auch in den früheren erscheint
die Geschichte der Stadt Speier mehr berücksichtigt als die der
übrigen pfälzischen Städte. Eine solche Bevorzugung Speiers ist
seitens des Vereinsausschusses durchaus nicht beabsichtigt Der
Grund liegt vielmehr in der Natur der Verhältnisse, wie sie zur
Zeit liegen. Aus den pfälzischen Städten uud Gauen sind dem
Ausschusse nur ganz wenige geschichtliche Abhandlungen, welche
in der dargebotenen Form druckreif schienen, eingesendet worden.
Jene Ausschufsmitglieder, welchen die Redaktion der Jahres-
hefte des Vereines obliegt, waren daher genötigt, ihre berufs-
freie Zeit möglichst unter Vermeidung von Hindernissen aus-
zunützen, und lag daher nichts näher als die so vorzüglich
geordneten, mit anzuerkennendem Entgegenkommen geöffneten
reichhaltigen Speierer Archive zu benfltzen. Wenn auch diese
Arbeiten vielfach einen über das Bereich das Lokalen hinaus
gehenden Charakter besitzen, so will gleichwohl der Ausschufs
Digitized by Google
255
die Hoffnung nicht unausgesprochen lassen, es möchten pfalzische
Geschichtsfreunde ihn unterstützen und geeignete Arbeiten ihm
zur Verfügung stellen. Die Stadtarchive z. B. von Neustadt a/H.
und Kaiserslautern beigen sicher manchen Schatz, insbesondere
bezüglich der Geschichte der Verfassung dieser Städte und des
Handels- und Zunftwesens, sind aber bis jetzt anscheinend nur
ungenügend benützt; ebenso bieten die Belagerungen von
Fraukcnthal und Landau, welche ihrer Zeit Aufsehen in ganz
Europa machten, sowie die Sehlachten bei Pirmasens und
Kaiserslautem 1793 und 1794 noch Raum zu mannigfacher
Aufhellung. Sehr wünschenswert wäre die Anlage einer
Sammlung von gleichzeitigen Einträgen in Kirchen- und Ge-
raeiudebüchem aus dem 30jährigen und den verschiedenen
Franzosenkriegen. Es ist hier noch ein reiches Feld anzubauen.
Hoffentlich bringen die nächsten Jahre in dieser Beziehung
willkommene Arbeiten zur Reife!
Endlich seien neueingetretene Mitglieder noch darauf auf-
merksam gemacht, dafs gegen ein Jahresabonnement von 1 Mark
unsere Vereinsmitglieder das zwölfmal erscheinende, im Buch-
handel 5 Mark kostende „Korrespondenzblatt" der von Museums-
direktor Dr. F. Hettner in Trier und Universitätsprofessor
Dr. K. Lamprecht in Leipzig redigierten im Verlag von F. Linta
in Trier herausgegebener» „Westdeutscheu Zeitschrift für Ge-
schichte und Kunst" portofrei zugesandt erhalten. Es ist dieses
in einer Auflage von 4000 Exemplaren erscheinende Blatt zur
Zeit Organ von 1 7 historisch-antiquarischen und anthropologischen
Vereinen des südlichen und westlichen Deutschlands, darunter
auch des unsiigen, und vorzugsweise geeignet und bestimmt,
über alle neuen Erscheinungen auf dem Gebiete historischer
und archäologischer Forschung namentlich in unseren Gegenden
auf dem Laufenden zu erhalten. Abonnemeutserklärungeu wolle
mau an eines der Ausschufsmitglieder sei es direkt oder durch
den betr. Herrn Vereinsmandatar gelangen lassen.
Speier, im Juni 1891.
Berthold, ILfckretir.
Digitized by Google
256
Auszug
aus der Rechnung des historischen Vereines
für das Jahr 1889.
I. Einnahmen. JC * J( 4
1. Beitrüge au« 1888 9.
2. Beiträge für 1889 von 529 Mitglieder
zu 3 JC 1587.10
3. Beiträge des Kreises für 1889 nach
Abzug der Quittungsgebühr .... 654.—
4. Beiträge der Stadt Kaiserslautem für
1889 nach Abzug der Quittungsgebühr 19.80
5. Erlös aus den «Mitteilungen" . 3.—
6. Correspondenzblatt, Abonnementsgebühr
au« 1889 1.—
zusammen . . . 2273.90
II. Anngaben.
1. Vorschul* des Rechners aus 1888 . 144.8«
2. Postporti, Fracht. Botenlöhne. Reise-
kosten 113.63
3. Regieausgaben 151.71
4. Gehalt des Vereinsdieners (3 Quartale) 75.—
5. Bibliothek 69.50
6. »Sammlungen und Ann£rabungen 300.95
7. Correspondenzblatt der Westdeutschen
Zeitschrift 124.50
8. Beitrag zum Gesamtverein für 1888 und
1889 20.
9. Buchbinder und Buchdruckerlohne . . 740.73
zusammen . . . 1740.88
demnach Aktivrest auf 1 890 übergehend . . . 533.02
Speier. im Juni 1891.
Der Vereinsrechner:
Schwarz.
Digitized by Google
MITTEILUNGEN
DES
HISTORISCHEN VEREINES
PFALZ.
XVI.
SPEIER.
DRUCK DER II. «ILAKDOJIe'scIIEN BUCIIDRUi KEKEI.
1898.
Digitized by Google
TP,
i
Dem Andenken
Seiner Exeellenz
des KgL Staatsrats L a. o. D. und Kgl, Regierungspräsidenten
der Pfalz
PAUL v. BRAUN
teueren I. Vorstandes
4
TO
von
1871—1892.
Der Ausschuss des historischen Vereins der Pfalz.
m WuAt JO/k rfuiA flVi/» tfWV& tfV<t «
» WF V^V 'VS'V WTV ^
{
t
#33
Digitized by Google
Die Weistümer der Rheinpfalz.
Verzeichnet und beschrieben von
Dr. J. Mayerhof er, und Dr. F. Glasschröder,
Kgl. Kreisarchivar. Kgl. Kreisarchivssekretar.
Einleitung.
Am 1. Oktober 1891 feierte Seine Excellenz der Kgl.
Staatsrat i. a. o. D. Herr Paul v. Braun das zwanzigjährige
.lubiläum als Kgl. Regierungs-Präsident unseres Kreises und
am 8. November darauf beging derselbe hohe Herr das .Jubiläum,
an dem er vor ebenfalls zwanzig Jahren zum erstenmale in
einer Ausschulssitzung des historischen Vereins der Pfalz den
Vorsitz geführt hatte.
Nichts war natürlicher, als dafs der Ausschnfs des histor.
Vereins diese Gelegenheit wahrnahm und in einer Festver-
sammlung seiner Mitglieder seinem hohen l. Vorstände zu dem
seltenen Jubiläum seine Gefühle der Verehrung und Dankbar-
keit zum Ausdrucke brachte. Denn volle Wahrheit war es,
wenn der [I. Vorstand des Vereines, Herr Kgl. Gymnasial-
rektor Ohlenschlager in seiner Huldigungsansprache darauf
hinwies, wie Se. Kxcellenz, der Jubilar, diese vollen zwanzig
.labte her allen Ausschufsmitgliedern vorangeleuchtet habe an
Treue in Erfüllung der freiwillig übernommenen Pflichten; wie
es das Verdienst seiner nimmermüden Sorgfalt sei, wenn der
Verein in seiner heutigen schönen Blüte stehe; wie es seine
allzeit offene Hand und umsichtige Vermittlung sei, welcher
der Verein viele seiner besten und kostbarsten Schmuck- und
Schaustücke zu verdanken habe.
Um aber seinen Gefühlen für seinen f. Vorstand, welche
beim Huldigungsakte mit verhallenden Worten und in engem
Kreise ausgesprochen worden waren, auch einen bleibenden
und weithin sichtbaren Ausdruck zu verleihen, erbat sich der
Ausschufs die Genehmigung, das nächste zur Ausgabe ge-
ized by Google
VIII
langende Heft der „Mitteilungen" dem Jubilare widmen zu dürfen.
Gütig erteilte Se. Excellenz die erbetene Erlaubnis und freute
sich der in Aussicht genommenen Ehrung. Leider sollte er die
Ausführung derselben nicht mehr schauen. Am 26. Februar 1892,
Abends 6 Uhr, hat ihn Gottes Ratschlufsim 72. Lebensjahre mitten
aus seiner Thatigkeit ab- und heimberufen. Die Widmuug des
gegenwärtigen Heftes der „Mitteilungen*, die dem Lebenden
zugedacht war, kann darum nur dem Todten dargebracht werden.
So möge denn dies Heft hinausgehen, um allerwärts in
Gegenwart und Zukunft mit seinem dem Andenken unseres
teueren, verstorbene» l. Vorstandes geweihten Widinungsblatte
Zeugnis dafür abzulegen, dal's der Name Paul von Braun
untrennbar mit der Geschichte des historischen Vereines der
Pfalz verbunden bleibt.
Es wollte dem Ausschüsse bedünken, dafs der Gegen-
stand, dessen Bearbeitung im Folgenden geboten wird, für den
Zweck einer Huldigungsgabe nicht unglücklich gewühlt sei.
Wie die Augen des hohen Jubilars, dessen Andenken
die Festgabe gewidmet ist, den historischen Denkmalen und
Erinnerungen der ganzen Pfalz zugewandt wareu, so sollte
anderseits in einer gewissen Richtung die Geschichte der ganzen
Pfalz das Auge aufschlagen und sich in's alte und dennoch
jungfrische, kerndeutsche Herz sehen lassen.
Hiezu erschien kein Stoff geeigneter als ein beschreibendes
Verzeichnis der „Weistümer der Rheinpfalz". Denn keine
andere Urkunde und kaum ein Schriftsteller sind im Stande, uns
tiefer in die Volksseele blicken zu lassen, als die Weistümer.
Zwar ist hier nicht der Ort ausführlich über Wesen,
Inhalt und Sprache der Weistümer zu handeln. Um dies mit
Vorteil und Genufs für den Leser thuu zu können, wäre
notwendig, dafs im Folgenden nicht blos ein beschreibendes
Verzeichnis sondern der volle Wortlaut der Weistümer zum
Abdrucke käme, was in Anbetracht des Umfangs und der
Kosten, die eine solche Publikation erforderte, über die Krätte
des historischen Vereins der Pfalz hinausgeht
ized by Google
IX
Aber ein paar orientierende Worte über die Natur des
nachstehend gegebenen Stoffes müssen im Interesse der Leser
unserer „Mitteilungen" gleichwohl gesagt werden, wenn sie
auch gerne sich bescheiden, dem Kenner und Fachmanne nichts
Neues zu bieten.
I. Wesen und Entwicklung der Weistümer
im Allgemeinen.
Die Hauptquellen allen menschlichen Rechtes sind das
G esetzesrecht, d. h. das Recht, welches auf dem verfassungs-
mai'sig ausgesprochenen und publizierten Willen der gesetz-
gebenden Gewalt beruht und das Gewohnheitsrecht, d. Ii.
das auf der unmittelbaren Rechtsüberzeugung des Volkes oder
eines Teiles desselben beruhende und in der Ü bung eracheinende
Recht.
In der neueren Zeit, in der die Gesetzgebung eine über-
reiche Thiltigkeit entwickelt und Alles und Jedes regelt, ist
für das Gewohnheitsrecht wenig Raum und Gelegenheit sich
geltend zu machen.
Das war anders im Mittelalter, das in rechtlicher Hinsicht
als die Zeit von der Auflösung der grofsen fränkischen Monarchie
bis zur Reception des römischen Rechts, also als die Zeit von
888—1495 zu präzisieren ist.
Es war dies die Zeit, in welcher für die deutschen Stamme
einerseits die vom fünften bis zum neunten Jahrhunderte auf-
gezeichneten al ten V o 1 k srec h te ( Leges) und die K a p i t u I a r i en
d. Ii. die Verordnungen der frankischen Könige und llausmeier
ihre Reehtsgiltigkeit infolge der Umbildung der staatsrechtlichen
Verhaltnisse ganz oder teilweise eingebüfst hatten und worin
anderseits das deutsche Reich als solches eine neue Rechts-
bildung nicht besorgte und forderte.
Die Rechtsbildung blieb vielmehr den einzelnen Territorien
und den verschiedenen socialen Standen überlassen und dadurch,
dals sowohl die vielen Landesherren als die vielen Stande:
Klerus, hoher Adel, Ritterstand, Rürger und Hauern davon
II
Digitized by Google
X
Gebrauch machten und für ihre Gebiete und (Vtlichkeiten und
besonderen Verhältnisse das Hecht sieh sozusagen auf den
Leib schnitten, entstand jene Zersplitterung und krause Hunt-
heit des Hechts, die ein Charakteristikum des deutschen Mittel-
alters ist.
Hechtbildend waren im Mittelalter vor Allem die Aus-
sprudle der Gerichte, welche Genossengerichle waren, d. h.
Gerichte, welche nicht mit Hechtsgelehrten sondern mit Standes-
genossen der Partei, also je mit (leistlichen, Adeligen, Bürgern
oder Hauern besetzt waren.
Wenn heute ein mit Reehtsgelchrten besetztes Gericht
einen Hechtsfall zur Entscheidung bringt, so gibt es damit
nicht zugleich auch eine Entscheidung für alle künftigen ebenso
oder ilhnlich gelagerten Falle; es bildet kein Hecht sondern
wendet nur Hecht an. Das war anders im Mittelalter. Wenn
das mittelalterliche Genossengericht einen einzelnen Kall ent-
schied, so „trug es das Recht in seiner Brust" und sprach zugleich
einen allgemeinen Hechtssatz aus; es judizierte nicht nur über
den vorliegenden Kall sondern gab damit auch die Norm,
welche künftig in allen «ähnlichen Killlen zur Anwendung
kommen sollte; das Gericht wendete nicht nur Hecht an. es
bildete auch Hecht.
Die Gericht« sprachen aber im Mittelalter auch allgemeine
giltige Hechtsnormen aus, ohne dafs ein strittiger Einzelfall
ihren entscheidenden Ausspruch hervorgerufen hatte.
Diese Gerichtsaussprachen, welche die Hegeln feststellten,
nach welchen gegenwärtige oder solche und ähnliche künftige
Hechtsfillle beurteilt und entschieden werden sollten, sind es,
welche mit dem allgemeinen Worte „Weistum", d. h. Rechts-
weisung, Hechtsbelehrung, Urteil bezeichnet wurden. Speziell
fand diese Bezeichnung Anwendung auf jene Gerichtsausspraehen,
welche von städtischen und bäuerlichen Gerichten ausgingen.
Schon «1er Umstand jedoch, dafs die bäuerliche Bevölkerung
in Deutschland in ältester Zeit und durch das ganze Mittel-
alter die städtischen Einwohner an Zahl unendlich überragte.
Digitized by Google
XI
hat de» bäuerlichen Weistümern eiu Übergewicht Uber die
stadtischen Weistümer verschafft. Die überwiegende bauerliche
lievöikerung produzierte mehr Weistümer als die städtische.
Vollends besiegelt wurde dies Übergewicht der bauerlichen
Weistüraer über die städtischen durch ihren Inhalt. Die städtischen
Weistümer sind nur Eine der (Quellen, aus denen der Strom
des Stadtreehts zusamnientiofs. Das Stadtrecht, d. h. das Recht
des Handels- und Gewerbestandes setzte sich zusammen aus
den Privilegien, wodurch ein Ort durch den Kaiser oder Bischof
oder sonstigen Landesherrn aus seiner Landgemeinde- Verfassung
heraus und empor zur Stadtverfassung gehoben wurde; aus
den mancherlei Verträgen, welche die Beziehungen zwischen
der Stadtherrschaft und den Stadteinwohnern oder zwischen
den verschiedenen Einwohnerklassen regelten; aus den auto-
nomen Satzungen des Stadtrates und der Stadtgemeinde und
endlich erst aus den Rechtsweisungen der städtischen Schöffen-
gerichte. Ganz anders verhielt es sich mit dem bäuerlichen
Weistum. Das bauerliche Weistum ist nicht Eine der Quellen
des bauerlichen Gewohnheitsrechtes, sondern es ist die einzige
Quelle, in der das ganze Recht einer Landgerichtsgemeinde zum
Ausdrucke kommt. Das Übergewicht nun, welches die bäuerlichen
Weistümer vor den stadtischen sowohl in Bezug auf die äußere
Anzahl als in Hinsicht auf ihren inneren Rechtsumfang aus-
zeichnet, hat dazu geführt, dals mit dem Worte „Weistum"
schlechtweg allgemein und ausschliefslich der Begriff „bäuer-
liches Weistum" verbunden wird.
Demnach ist der Gegenstand der Weistümer1) das von
bauerlichen Gerichten ausgesprochene und fortgebildete Ge-
wohnheitsrecht der Bauemsehaft, das sogenannte Hof recht.2)
V) Andere I Je/ei c Ii mm gen für Weisrum waren: Weisung. Sprache
Jahrgcding, ÖtTnnnf, Urteil. Markordtiimir , Markprotokoll. Ehehaft (in
Hävern), Dorfordnung- (in Franken). Bmintheiding (in Österreich).
s) Dals „Hof" = fierichts-und l'farrgemeinde war, ersieht nmii deutlich
aus dein Nünsehwcilerweistiim; siehe das Stichwort Nünschweiler in der
folgenden Arheit. — Da gemüfs der hisherigen Darstellung die „städtischen
Weistümer" ülier den Kähmen der eigentlichen, d. Ii. der hHuerlichen
II*
Digitized by Google
XII
Die Bauernschaft des deutschen Mittelalters setzte sieh
zusammen aus freien und unfreien Elementen, sal's auf eigenem
oder fremden Grund und Hoden und befand sich durch die
Oberordnung der Territorial-, Gerichts-, Vogtei-, Grund- und
Kireheuherrschaft in ein- oder mehrfacher Abhängigkeit.
Cber alle in diesem Satze berührten Verhältnisse gibt
das Weistum Aufschlufs; es weist aus den Umfang- des Ge-
meinde-Bannes. den Anteil an Wald und Weide und Wasser,
es weist den Grund- und Geriehtsherrn, es weist die Abgaben
und Frohnen: kurzum die Rechte und Lasten der Herren und
Hauern in ihrem gegenseitigen Verhältnisse.
Das Gericht wies das „Hofrecht" auf seinen Kid hin
als hergebracht nach und damit kein Vergessen des Hei kommens
eintreten konnte, fand die Weisung jährlich in der Regel mehr-
mals statt, gewöhnlich dreimal, also ebenso oft als das „ächte
Ding", d. h. die alte vormittelalterliche Gerichtsversammlung
der Hundertschaft nach Volksreeht gewöhnlich abgehalten
worden war.
Wie die Zahl der Weis tu ms tage so erinnerte auch der
Weistumsort an die alten Dingstätten, vielleicht noch besser
ausgedrückt: wo möglich wurde zur bäuerlichen Rechtsweisung
eine alte Gerichts- oder Malstätte gewählt. Solcher Stätten
waren der Platz vor der Kirche, auf dem Kirchhofe oder
„unter der lande" u. s. w.
Und wie im alten Gerichtsverfahren die Vrteilsfindung
geschieden war von der Urteilsverkttndigung. indem ersten«
von der ganzen Gerichtsgemeinde bezw. deren Ausschuls, den
Wi-istiiiiM-r hinausfallen. SM sind sie im uai'!it'(ilir<"iulni Wr/.rirliiiis d<r
„Hm iii|»fiilzisf lii-n \Wisf ütiicr" unln-nii ksiditi^f tr»*'»1 i« "1 k 'ti «rhiih den Stadf-
r»*i li(f>n iiliri hiuipr. VWnn im .. Wr/iMchnissc" v\w Innins<'»)iir>nz in dieser
Ite/.iehun;: dadurch zu Tai.'»' tritt, dal's auch ein iL''" Stadtpi iviletrien. <•>
von ( "astfllann. Dill. Trarbach und < Hktmhm hei «»der u'ar dir I^ in rindnnntr
vuii |{.'r<_r/alicMi aiifccmimmcn sind, su m-iirc die-r-lhc damit <iit -»Im Mi lM
werden, dal'-, das -.'an/r Material, das sieh sowohl im W. i>t (iiii.-r Selekt
als in den alteren handschriftlichen Weistüntcr SauimluiiL'eu des Ki. js.
ar.-liivs lind.t und \v..v..n unten im l>\(<- unter II. im.li weiter die |{ede
H.-in wird, »'in I ii r all«- Mal v o 1 1 s i ü nd i ir ausheiltet werden wollte.
XIII
sieben Raginburgen , den späteren Schöffen ausging und dem
Riclitcr nur die Krage und die Aussprache des vom „Umstand"
oder dem Ausschüsse gefundenen Urteils zustand, so wird auch
im Mittelalter das bäuerliche Recht, das Weistum, vom Voll-
gericht d. h. Schöffen und Gemeinden gemeiniglich oder von
den Schöffen allein gefunden (Vollgerichts- oder Schötfen-
Weistum). gefragt und verkündet aber wird es vom Meier,
II über und Schultheifsen.
Diese Züge, welche die Ähnlichkeit des mittelalterlichen
Hofrechts mit den alten Markgenossenschafts- und Volksrechten
darthun, mögen genügen zum Beweise dafür, dal's die Weis-
tümer ihrem Inhalte und dem bei ihrer Schöpfung uud Ver-
kündigung eingehaltenen förmlichen Verfahren nach nichts
anderes sind als im Bauernstände fortwirkendes und fort sich
entwickelndes altes Markgenossenschafts- und Volksrecht und
die Definition von Weistum wird nach den bisherigen Aus-
führungen lauten: Weistum ist das vun bauerlichen Ge-
richten in regelmässigen Fristen oder auf spezielles
Ansuchen um Rechtsbelehrung hin festgestellte bäuer-
liche Gewohnheitsrecht.
Mochten die alten Leges und Kapitularien für die andern
Stände seit dem 11. und 12 Jahrb. schon längst ihre Be-
deutung verloren haben, nicht etwa weil sie durch neue Gesetze
derogiert worden, sondern lediglich durch desuetudo, — für
den Bauernstand lebten sie teils inhaltlich teils in der Form
gewohnheitsraäfsig noch fort und erneuerten sich fast unmerklich.
Das aber ist der Eine hohe Wert, der den Weistümem inne
wohnt, dal's sie so unendlich konservativ sind und uns ein Bild der
ä I tes I en Gestaltung des Rechts-, Gesellschaft»- und Kulturlebens
unserer bäuerlichen Gemeinden in treuem Spiegel entgegen halten.
Das Andere aber, warum uns die Weistümer geradezu
heimlich ans Herz greifen, ist, dal's sie um mit Jakob Grimm
zu reden, ..ein herrliches Zeugnis der freien und edlen Art
unseres ein gebor nen Rechts" sind.1)
x) Deutsche Ri'clitsaltertüiner (Güttingen, 1854J, S. IX.
Digitized by Google
1
XIV
„Die Bestimmungen der Weistümer", sagt Johannes
Janssen in dem schonen Abschnitte über „das landwirtschaftliche
Arbeitsleben",1) „dienen zum Erweise, dafs der freie aber
grundhörige „arme Mann" des Mittelalters seinem Guts- und
Dienstherrn gegenüber keineswegs rechtlos dastand und sein
Verhältnis zu diesem kein unwürdiges und erdrückendes war.
Die Hörigkeit des Colonen schützte vor Xahrungssorgen und
gab meist erblich Haus und Hof, und wo der Hörige im per-
sönlichen Dienste des Herrn stand, da gehörte er mit zur
Familie des Herrn " Und um nochmals Jakob Grimm, den
gewiegten Kenner der Weistümer, zu Wort kommen zu lassen,
so verdient es gewifs alle Beachtung, wenn er sagt:2) „Bios
das Rechtsverhältnis berührend glaube ich, die Hörigkeit und
Knechtschaft der Vergangenheit war in vielem leichter und
liebreicher als das gedrückte Dasein unserer Bauern und Fabrik-
tagelöhner."
Wie ein goldener Faden zieht sich durch die Weistümer
bei Abmessung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der
Herrschaften und bäuerlichen l'nterthanen ein wohlwollender
und wohlthuender Geist des Lebens und Lebenlassens. Wie
mildanmutend klingt die Stelle im Weist um von Niederprüm,3)
dafs der Zinsherr, wenn die Frau des Zinspfliehtigcn gerade
im Kindbett liege, sich mit dem Kopfe des Zinshuhns als mit
einem Wahrzeichen begnügen, das Huhn selber aber der
Wöchnerin als Stärkung zurücklassen solle, l'nd so schonend
sollte der Zinsbote auf seinem Dienstgange vorgehen, dal's er
nirgend das Kind in der Wiege weckte und den Hahn auf
dem Gatter nicht erschreckte!
Nicht alle Weistümer freilich atmen den edel freien und
christlich milden Sinn, der uns aus den gegebenen Proben
entgegeuweht.
'» D.uts.li.' (Jo.liiilitf snif Atixiran^ ilt-> Mitt'-hlf.Ts I. 277 (»mm«!
2) Driirs.ln- U.< |iNult.rtitmt'r. S. XV XVI. Nrn.« 2.
a) (Iriinm. Weistümer II, f>:{4. aiifr»'z<»£en bei .Janssen, I. <■. 1, 27.r>.
XV
Teils mag dieser Geist nicht allenthalben gleich kräftig
und wcrkthätig-wohllhuend geherrscht haben, teils aber sind
tlie Weisthümei, die Gefäße dieses Geistes, in ihrer weitaus
gröl'sten Zahl nicht mehr in ihrer ursprünglichen, die Blüte
christlich-germanischen Hechtslebens darstellenden Gestaltung
auf uns gekommen.
In der altern mittelalterlichen Zeit waren sie in der Form
von Frage und Antwort nur mündlich gewiesen und nicht
aufgeschrieben1) und abgelesen worden.
Das Vor- und Durchdringen des römischen Rechts mit
seinem Prinzipe der Schriftlichkeit des Verfahrens seit dem
13. und 14. .Jahrhuudert hatte zwar, besonders im 15. und
16. Jahrhundert die Aufzeichnung auch der Weistümer zur
Folge. Allein es sind nur die selteneren Fälle, dafs uns heute
noch diese ältesten Originalfixierungen in der Form von Urkunden
und besonders von Notariate-Instrumenten vorliegen, während
die Fixierung in reiner Frag- und Antwortform ganz und gar
zu den Ausnahmen gehört.
Meistens müssen wir uns bei dem Verluste der Original-
aufnähme der Weistümer mit späteren Abschriften derselben
aus dem IG.. 17. und 18. Jahrhundert begnügen.
Die formelle Korruption des ursprünglichen Textes durch
Vei lesen. Verschreiben und dadurch, dafs dem Abschreiber im
Laufe der Zeit manches Wort und manche Wendung seiner
Vorlage unverständlich geworden war, ist zwar manchmal in
den erhaltenen Oopien der Weistümer störend, aber sie ist
nicht das Schlimmste.
Schlimmer ist es, dai's die erhaltenen Copien sehr häufig
nicht mehr materiell den Geist des alten Weistums wieder-
l) Won ii daher Dr. Alexander Boss in seinem Aufsätze „Rhein-
pfHlzische Weistümer im Kreisurehiv Speier" in Hand XII l, 225 der
»Anhiviilisclien Zeitschrift (Jahrg. angibt, das älteste Weistum des
Kgl. Kreisarchivs, nllinlich da* des Klosters Münsterdreisen, stamme im
Originale, von dem noch eine Copie vorhanden, aus dem Jahre 1090". so
ist das ein Irrtum, der von der Wahrheit um 400 Jahre entfernt ist; siehe
unten s. v. Dreisen.
ized by Google
XVI
geben, sondern den Geist einer weit jüngeren Zeit, der die
„freie und edle Art" des deutschen Rechts vermissen läi'st und
uns den Bliek auf Druck und Noth unseres Volkes eröffnet.
Mit dem Ausgange des Mittelalters war eine neue Zeit
angebrochen: die Rezeption des römischen Rechts, die Folgen
des Hauernkrieges, das Aufsteigen der Macht der Landesherren
und ihre Forteilt Wickelung bis zum Fürsten- Absolutismus, dazu
das Elend des 30jährigen Krieges und der Auslanderei, Alles
das trug dazu bei, die Lage des Bauernstandes zu verschlechtern,
seine Rechte zu beschranken und seinen freien und adeligen
Rechtssinn zu beugen und zu demütigen.
Die Verböserung der sozialen Lage des Bauernstandes
kommt auch in den Wcistümern zum Ausdrucke.
Schritt für Schritt Hilst sich 's verfolgen, wie von den
Rechten der Bauernschaft immer mehr abbröckelt, je öfter die
Weistümer „renoviert" oder „erneuert" werden und je gröiseren,
übermächtigen Kinfluls die „Herrschaft" über ihre Unterthanen
gewinnt. In manchen Fällen ist vom alten freiheitlichen Weis-
turn nur mehr der Name1) Übrig geblieben, sein Wesen aber
ist verflüchtigt.
Ks gibt „Weistümer", die man geradewegs als Ver-
zeichnisse der Rechte der Herrschaften und der Pflichten der
Unterthanen bezeichnen möchte, so wenig findet man darin
von dem gegenseitigen Correlat, das man hier wie dort voraus-
setzt. Zum prägnantesten Ausdrucke kommt in manchen
') Diis Wnrt „Wcistuiir wurde üherliaupt im Lau IV der Zeit für
.)«•«!•• Art vun Ordnung und l»**tr«-liii»ir von Keehtsverliiiltnissrn angewendet.
Wir weit der Sprarhtrt'hraurh in dieser Beziehunir sjiiiü-, zeiirt ansrli.uilieli
der in der Sammlung dfr „Sal- und Lafjrerliücher" dos K«,"!. Kreisarrhivrs
iM'tuidlirhr ans dem ehemaligen Speterer Karmeliterkloster st mimende und
1««H aiiir<dt>_rte Codex Nr. IM. Kant auf jeder besrhriebenen Sehe lauiet
der Knprhetrert': „Weistbum* ; da L'ik e« Alsterweiler-. Diedesfelder- II. s. w.
-WeiMtMlmer. kurz, auf den ersten Blink eiatibt ni:in auf eine wahre Fund-
grube v<»n W»'isiiimi'rn L'esr«»fsen zu sein. Was ist aber thatsiirhlieh das
Alsterweiler «Weisfunr/ Kille (Jilt ve|sehreiliiil)L' ! I):is Diedestelder «Weis-
tutn" ist ein»- l'fandversehp'ibun^. Di«* Bedeutung des Wortes i>t 1 1 i r
also „Beweisiirkunde" für ein lleihtsverhaltnis.
XVII
Weislümern die gedrückte Abhängigkeit der Bauernschaft
darin, duls der Herrschaft die Befugnis gewiesen wird, die
die Rechte der Unterthanen nach ihrem Gefallen „zu mehren
oder zu mindern" !
Aber so konservativ war die deutsche Bauernschaft, dal's
sie trotz allem Wechsel und aller Unbill der Zeiten mit zäher
Beharrlichkeit am alten Weistura, das für sie, modern gesprochen,
die Verfassuugsurkunde war, festzuhalten und zu retten
suchte, was noch zu halten und zu retten war. Mochte auch
das materielle Recht zum gröfsten Teile zu Verlust gegangen
sein, so wurde doch von der alten Form selbst in die jüngsten
Redaktionen und Abschriften der VVeistÜmer noch so viel als
möglich herübergenommen, ja gar nicht selten sogar materielle
Bestimmungen, die schon seit solanger Zeit ihre Geltung ein-
gebül'st hatten, dafs die Herrschaft auf ihre Ausmerzung aus
den neueren Redaktionen kein Gewicht legte.
])als von der also geretteten Form der Bauer manch ein
seltsames Wort und manche alte Wendung und Verbindung
nicht mehr verstand, störte ihn nicht, im Gegenteil: der sinn-
liche Reiz, der in der Konkretheit der alten Sprachweise und
in dein vielfach poetischen Ausdrucke, insbesondere in den
häutigen Reimen und Alliterationen der alten Weisturasformen,
z. B. hagen und jagen, fischen und vogeln n. s. w. lag, klang
dem „armen Manne14 wie alter geheimnisvoller Zaubersegen in
die Ohren und wie das leise Rieseln eines fernen verschütteten
Waldquells, aus dem er freilieh seinen Durst sich nicht mehr
löschen dürft' und konnte.
I ns aber, die wir den Zusammenhang der Weistümer
mit dem ältesten Rechte unserer Vorfahren, ihr Aufblühen und
ihr Abwelken im ganzen überschauen können, ist es möglich,
auch aus der absterbenden Form des Weistums auf ihre kräftige
Jugendgestaltung zm iickzuschliefscn , und uns sind beide
Formen willkommen ; denn jede lal'st uns einen Blick tliun in
die jeweilige, bald frohen» bald trübere Geschichte unseres
Volkes.
Digitized by Google
XV III
II. Die rheinpfiüzischen Weistümer im Besondern.
»Schien dem Ausschüsse des historischen Vereins die
Wahl eines beschreibenden Verzeichnisse* der pfälzischen
Weistümer als Jubilfuimsgabe schon aus dem Grunde zweek-
mäfsig, weil in ihnen sich das Leben des Volkes in einer
gewissen Zeit getreu und lebhaft widerspiegelt, so kam hiezu
noch der weitere Gesichtspunkt, dals bei einem solchen Ver-
zeichnisse sozusagen die ganze Rhcinpfalz sich einstellen und
zu VVort kommen könne. Denn die Rheinpfalz ist ein nicht
nur mit Wein und Wald sondern auch mit Weistümern reich
gesegneter Roden.
Dafs mit den in der Grimmschen „Weistümer"-Sammlung
aufgenommenen pfälzischen Stücken die Zahl derartiger Rechts-
i|iiellen, welche die Rheinpfalz zu bieten habe, nicht geschlossen
sei, war für keinen Kenner der einschlägigen Verhaltnisse
zweifelhaft.
Was in Grimms Weistümern an Pfälzischem Maleriale
abgedruckt ist, beruht für die ersten 4 Räude auf gedruckter
Literatur, weil dem hochverdienten, am 20. September 1*63
verstorbenen Gelehrten Zeit seines Lebens die Benützung des
handschriftlichen Materials des Kgl. Kreisarchivs Speier ver-
sagt blieb.1) Erst für die Rande V und VI, die von Richard
Schröder in den Jahren 1860 und 1809 herausgegeben wurden
— nebenher bemerkt hat Schinder i. J. 1878 als VII. Rand
noch ein Namen- und Sachenregister folgen lassen, das die
ganze Sammlung erst brauchbar macht — konnte der Pfälzer
Weistümer-Selekt, welcher damals im Kgl. bayer. allgemeinen
Reichsarchive zu München lag. benützt und eopiert werden.2)
Im Kgl. Kreisarchive der Pfalz hatte nämlich, ich weifs
nicht welcher Beamte, schon frühzeitig mit der Bildung einer
eigenen Weistümer-G nippe begonnen und sie allmilhlig. in 24
Schachteln eingereiht, auf 18b" Nummern gesteigert. Infolge
') Vir), (iriniin's Vorwort zum I. Kamt«' d. <1. :\. .htni 1*11. S. IV
und /.um IV. llunuY d.d. 1:1. D.zpuiIkt 1*i»2. S. IV.
8) Vpl. das Vorwort zum V. Band«; vom SqiO'inber l*<iO, 8. IV.
Digitized by Google
-
XIX
Reiehsarchivserlasses vom 29. Dezember 1852 mufste dieser
ganze belekt nach Manchen abgegeben werden und kehlte
erst am 15. Juli 1879 wieder in seine Heimat zurück.
Die Selektenbildung in einem Archive hat immer etwas
Mißliches, mag sie Weistümcr- oder Kaiser-Urkunden- oder
Pabstbullen-Selekt heifscn, denn immer werden dadurch die
Urkunden und latteralien ans ihren naturlichen Bestanden
herausgerissen und zu neuen künstlichen Gruppen zusammen-
gefügt. Was damit erreicht wird, nämlich die rasche Übersicht
über den Barbestand an eiuer gewissen Gattung von Arehivalien
kann fast ebensogut erzielt werden ohne die Loslösung der
Archivalien von ihrem natürlichen Verwandtenkreise dadurch,
düfs die Selekte blos auf dem Papiere gebildet werden.
Es wäre nun i. ,7. 1879 möglich gewesen, den aus München
zurückgekommenen Pfalzer Weistttmer-Selekt wieder aufzulösen
und die einzelnen Produkte wieder in ihre ursprünglichen
Faszikel einzureihen.
Allein, weil er denn einmal da war, so konnte es der
damalige Kreisarchivsvorstand nicht übers Herz bringen, ihn
wieder aufzulösen ; er liefe die zu einer Art Berühmtheit gewordene
Sammlung als selbständige Gruppe nicht nur weiter bestehen
sondern suchte auch auf jede Weise ihren Umfang zu mehren.
Dieser noch heute vorhandene Selekt bildet den Grund-
stock der nachfolgenden Arbeit, welche schon dadurch dal's der
Selekt seit 1879 stets sorgsamer Förderung sich zu erfreuen
hatte, um Erhebliches Über die Publikationen der Grimm-
Schröder'schen Sammlung von 1841 — 1869 hinausgeht.1)
Dazu kommt des Weitern die Bearbeitung einer uicht
geringen Zahl von Weistttmern, die noch nachträglich bei ge-
legentlicher und bei planmäfsiger Durchsuchung der Akten und
Salbücher aufgefunden wurden. Sehr ergiebig endlich, teils an
neuen Weistümern teils wenigstens an neuen Redaktionen schon
l) Die VerörtViitlic-liuiig- dieser neuerdings seit 1*71) dem Selekt e
eingereihten Weist iimer darf von Herrn Geheimen Rat Professor Dr. Wasserseh-
leben in Giefsen erwartet werden.
Digitized by Google
XX
bekannter Stücke, w;ir die Ausbeute einzelne!' Weistümer-
Sammlungen. welche seit dem 16. Jahrhundert einzelne Herr-
schaften zur Sicherung ihrer Rechte hatten anlegen lassen oder
welche einzelne Beamte privatim zum Amtsgebrauch und zum
Studium angelegt hatten
Ich will für heideGattungenje ein markantes Beispiel anführen:
Im Jahre 1537 winden die „gerieehtzs wilstumb vnnd orde-
nungen" der Herrschaft Falkenstein „Inn by sin der geriecht
gemeynden" von dem Falkensteinschen Sekretär Lamprecht
Bock und seinem Sohne Philipp „Eineuwert vnd In nachfolgende
Furm bracht", nämlich in die Form eines :itf> Papierfolien
umfassenden, in bnmnes Leder gebundenen Codex, der im
Folgenden als Falkensteiner Codex Nr. IV 'jitiert wird.1)
Ein grofsartiges Muster von Privatfleil's zur l'nter-
stützung seiner amtlichen ThAtigkeit hat der Zweibrüekensche
Kammerrat Ludwig Philipp llorstmann gegeben. Dieser treffliche
Beamte wurde nach dem Ableben Job. Burkhard K rübers am
24. Juli 1771 zum Amtsverwesei in Trarbach ernannt. Cm
sich in die Verhältnisse seines neuen Wirkungskreises, „der
hintern Grafschaft Sponheim" allseitig einzuleben, begann er
sofort das Trarbacher Cameralai chiv durchzuarbeiten, erbat .sich
Crkundencopieen aus dem Herzoglichen Archive zu Zweibrücken.
aus den Amtsregistraturcn der Gemeinden und von Privaten:
kurz er legte sich in Trarbach und später in Zweibrüoken.
nachdem er 1777 als Kegiemngxrut wieder dahin zurückgekehrt
war, eine das ganze Alphabet erschöpfende Reihe von Manusnipl-
banden an, welche in der Hauptsache die rechtlichen, amtlichen.
statistischen und geschichtlichen Verhältnisse der „Hintern
Grafschaft Sponheim" aufzuhellen geeignet waren. Die leider
manque Sammlung liegt jetzt im Kgl. Kreisarchive Speier. Zwei
volle Bande dieser Collectaneen (V pars I u. II ), 210 und 255 Folien
') Auch das Hrr/uirnim Zweilinickcn iiinl's eine amtlich«- Sammlim«:
seiner Weist iini«-r jjehalit hal»i». Denn unter den Mestiinden des sn^en.
Zweihnii-ker K ircheiisi hall'nei- Archivs 1 1 V, Nr. "2i>7<») hetindet sich ein
.Jteperturiuni über die in d«-r Wrwaltunys-Ki ^Utnitnr vorhandenen W« i •
tüim.-r und den n Mitteilung au die Ketrietunj,' 1745 u. s. w."
Digitized by Google
XXI
stark, enthalten nur Weistüraer unter dem das Wort Weistum
ins Lateinische übersetzenden Titel „Demonstrationes juriura."
Die volle Ausbeutung dieser und ähnlicher alterer hand-
schriftlicher Sammlungen des Kgl. Kreisarchivcs Speier1) hat
es mit sich gebracht, dals in der folgenden Arbeit die Grenzen
der bayerischen Rheinpfalz mehrfach überschritten und auch
Weist ttmer von Orlen aufgeführt sind, welche heutzutage zur
preufsiseheu Rheinprovinz, zu Hessen oder zu Elsafs-Lothringen
gehören. Ich hoffe, es solle Niemand daran Anstois nehmen.
Ks sind mit ein paar Ausnahmen nur Weisthflmer des linken
Rheiuufcrs, es sind nur Weistütner von Orten, die frliher zu
Territorien gehörten, deren Hauptraasse in der heutigen bayer.
Rheinpfalz aufgegangen ist; es durfte Manchem nicht unlieb sein
daran erinnert zu werden, welch schönes Gelände an der Mosel
11. s. w. einst unter Wittelsbach'schem Scepter gestanden und
mit der heutigen Pfalz vereinigt gewesen ist und manchem
Forscher und Liebhaber von Weistümem durfte ein Gefallen damit
geschehen sein, den vielleicht sonst vergeblich gesuchten Fundort
des einen oder andern Stückes hier nachgewiesen zu sehen.
Wahrend aber auf diese Weise die folgende Arbeit mehr-
fach über die Rheinpfalz hinausgreift sind anderseits noch
manche Orte unseres Kreises darin nicht vertreten.
Trotz allem guten Willen ist es in der gegebenen Zeit
nicht möglich gewesen, alle Weistümer, welche „conscribiert"
hatten werden sollen, zur Gestellung zu bringen. Gar manches
Weistum ist nach auswärts geflüchtet2) und dran Isen verschollen;
l) Die au fserba verische Weistümcrsammlungr „Allerhand Schütten
Weifsthiimbeti viut .l:vliijrc(linjru u. s. w. der (Jrafsehaft Saarbrücken (1227
bis l."»4H) „zusammen colligirt durch mich .huinnem Andresie Repri.stra-
torem* (Papier- Handschrift von 'AlVA Folien), für deren freund liehe l her-
sendnner zur lienüt/unq ich dorn Ktrl. Staatsarchive Coli lenz atteli hier
Kestens dank*', ist nur für rhein pfälzische Orte ausgebeutet worden.
s) Si» befindet sich das Ori!».- Weistum von Tjobloch v. .1. 1442 im
Itesitzo des Herrn stud. jur. Löllbach in Strnfshurg'. Auf seine Existenz
hat mich Herr Phihdoiriekuudidut Vizelin aus Hal'sloeh aufmerksam gemacht
und Herr Kaiserl. Inspektor Karl Aul'. Woll hatte die fiüte. mir sein"
Alischrift desselben einsehen zu lassen, wofür beiden Herren Dank tfesat't- sei.
ized by Google
XXII
und manch ein anderes wird auch wohl noch in der Heimat unter
alten Amtspapieren und auf Dachspeiehern in sicherem Verstecke
gehalten und so der Eintragung in die Stammrolle entzogen.
Der Eintragung in die Stammrolle!
Es ist ein trockener Name und ich kann mir nicht ver-
hehlen, dafs die heurige Gabe des hixtor. Vereins manchem
Fieser und Empfanger sehr nüchtern und vielleicht nicht wenig
langweilig erscheinen mag. Der gütige Leser darf es aber
aufs Wort glauben, dafs der Unterzeichnete und sein getreuer
Mitarbeiter, Herr Kgl. KreisarehivssekreUir F>r. Glasschröder
ein ganzes Jahr hindurch dasselbe Gefühl durchgekostet haben ;
er mag sich darum mit demselben Satze trösten, womit wir
uns die Mühen des Materialsammelns, der Zeitbestimmung der
undatierten Weistümer aus dem oft recht schlimmen Schrift-
charakter oder aus innern Anhaltspunkten, des Aushebens der
wichtigeren Personennamen und einzelner interessanter sach-
lichen Momente, des Fertigens der Verweise u. s. w. verstti'sten :
mit dem Satze nämlich, dafs nicht immer die angenehmsten
Arbeilen auch die nützlichsten sind und dafs es die bittere
Schale ist, in welcher der sttfse Kern steckt.
Die süfse Frucht aber wäre, wenn infolge dieser Publi-
kation im ganzen Laude der Pfalz ein reges Interesse für seine
Weistümer erwachte, wenn dem Kgl. Kreisarchive der Pfalz
von allen Seiten die hier noch fehlenden Weistümer zugestellt
würden, damit ein vollständiges Inventar1) des pfälzischen
Besitzstandes an diesen lleehtsaltertümem durch einen Nachtrag
in einem spateren Hefte der „Mitteilungen" erfolgen könne,
und wenn die Hege und Pflege des historischen Sinnes über-
haupt geweckt und gestärkt würde. Denn, um es nochmals
zu wiederholen: es giebt wenig alte Dokumente, die mehr
geeignet waren, die Liebe zur Heimat zu wecken und in die
Seele unserer alten Geschichte zu blicken als die Weistümer.
l) I)»t Wunsch eines solchen wurde vnr Kurzem von Dr. (irilnenwuld
w;irni uus<respr»chen in seinem Aufsätze: . l*ttilxis<*li«* Weistümer, ihr«1 <ie-
schiehte und Keste* in der Monat s>,hrift „ITal/ischcs Museum" lHfll Nr. 4.
xxm
Tch meine, ein Wiederschein ihres herzigen Zaubers habe
sich sogar dein trockenen „beschreibenden Verzeichnisse" der-
selben mitgeteilt und leuchte freundlich und einladend ans den
schwarzen Zeilen heraus. Sollte er es nicht vermögen, hier
und da eine Gemeinde anzuregen, sich das alte langst vergessene
Weistum ihrer rrgroisväter wieder einmal anzusehen, sich drein
hineinzulegen und Kopf und Herz am alten Bannbeschrieb
und an christlich-germanischem Rechte zu erfreuen und zu
erquicken?
Ks steht doch aufser Manchem, was nicht mehr Geltung
hat, auch Vieles in »Uesen Weisttlmern, was noch in voller
Kraft bestellt. Was die französische Gesetzgebung an alten
Weistmnsbestimmungen als reehtsun wirksam beseitigt hat, be-
schrankt sich fast nur auf den die Hauernschaft belastenden
Teil des Weistttmer-Inhalts, auf Handlohn, Sterbfall, Zehent,
Zins, Gilt und Prohnde. Rechtskräftig aber lebt bis zum
heutigen Tage noch fort das Kapitel der alten Weistümer,
das von einem der wichtigsten Paktoren der Existenz und des
Wohlstandes gar mancher unserer bäuerlichen Gemeinden •
handelt, das Kapitel von ihrem Rechte an Wald und Gemarkung!
Was sehlielslieh die Mängel und Unvollkommenheiten
betrifft, die einer Arbeit wie der gegenwärtigen fast notwendig
anhaften und die wir uns gar nicht verhehlen, wenn es auch
nicht in unserer Hand lag, ihrer aller Herr zu werden, so
sagen wir mit dem Dichter:
Veniam petimtis damusque vicissim.
Spei er. an St. TvosTage 181)2.
Dr. J. Mayerliofer,
I. SoLrrlär du hislorixkei Ytrein der Pfalz.
Digitized by Google
Vorbemerkungen.
1. Zur Kenntzeichnung ihrer Arbeiten hat jeder Herausgeber den
Anfangsbuchstaben seines Namens: also M. für Mayerhofer und G für
Glas8chröder unter jede Weiathumsbeschreibung gesetzt.
2. Die Drucknachwewe sind nur für die Weisthümer der Rheinpfalz
gegeben.
-*-«<••
Abtflschbach (jetzt Waldfischbach):
1. Schnffenweisthum, unter Abt Johann Dankart von
Hornbach 1418, crastino beate Katherine, in Urkundenform
gebracht, welche aus dem Grunde, dafs das Gericht kein
eigenes Siegel hatte, von dem als Zeugen gebetenen Pfarrer
von Fischbach, Herrn Xicolaus von Walsborn gesiegelt ist ;
2. Notariatsinstrument vom 9. Juni 1369 enthaltend
das Schöffenweisthum der Rechte des Horabacher Abtes
Hugo in Fischbach, aufgenommen in Gegenwart des
Pfarrers zu Fischbach Namens Breuuiuger und des
Heinrich von Nünschweiler, Kanonikus zu St. Fabian in
Hornbach ;
3. Zeugenaussage v. J. 1565, dafs der Meier zu
Fischbach von des Klosters Hornbach wegen das Gericht
zu Fischbach von Alters her mit dem Stabe, der kur-
ptälzische Schultheifs aber mit eingestecktem Schwerte
behegt und besessen habe, dafs aber seit 25 Jahren der
Meier den Stab habe beseitigen müssen.
Horstmann, Demonstrationes juriura, V. P. 1, Fol. 40
bis 44; Copien. Die Nr. 2 steht copiert auch im Falken-
steiner Codex IV, Fol. 203—205, nur heifst hier der
Kanonikus Heinrich von Reifswiller.
Ein weiteres Weisthum vom 27. Marz 1530 siehe
bei Grimm, I, 775-778. M.
1
Digitized by Google
Adenbach (ö. v. Lauterecken) : Dorfsordnung, mit Rath und
Wissen der Amtleute zu Meisenheim gesetzt 1714. von
der Regierung in Zweibrucken contirraiert 1717, 5. .7uli.
C'opie. beglaubigt ( hlonbarli 1777. 22. Februnr:
6 Papierfolien. Aus: ZweibrüVken, Fasz. 650. M.
Ad weil er s. Odweiler.
Albersweiler: Weisthum aus der 1. Hälfte des 17. Jahrb.,
nach einer Abschrift im furstl. Löwenstein-Rosenberg'schen
Archive zu Wertheiin gedr. bei Grimm VI, 414 f. M.
Albisheim (s. <>. v. Kirchheimbolanden):
1. Weisthum des Gerichts und der Gemeinde Albis-
heim, woselbst die Stifte Otterburg, Rothenkirchen und Zell
sowie Junker Peter v. Rittechoffeu (?) Höfe haben. 16.Tahrh.
2 Folien. Papier; pr^dr- bei Grimm. IV. 637 ff.
2. „Morgenbede-Ruch", d. h. Verzeichnis der auf den
liegenden Gütern zu Albisheim ruhenden Abgaben, ge-
ordnet auf Befehl des Grafen Remhart zu Lynningen
und Dagfsborg und des Junkers Friederich Stepfann als
Gerichtsherrn uud der Frau von Stailburg sowie mit Ver-
willigung des Junkers Kbberhart Hubsamen und mit Rath
und Wissen der ganzen Gemeinde zu Albisheim. 1492,
Sonntag nach Thome apostoli.
Orig. Papier. Folio. 2 Platter.
3. Das Gewälde der Gemeinde Albisheim am Douners-
berg s. Dannenfels und Albisheim, Urkde v. 1507. M.
Albsheim Stuinpfwald-Weisthum s. Ubersülzen.
Alexander. Herzog (1507) s. Wolfersweiler.
Allenbach: Hochgerichtsweisthum über den Bezirk des Amtes
Allenbach s. Birkenfeld I. — Wälder zu Allenbach
s. Birkenfeld II. 5. M.
Alsenbrück: Weisthum errichtet durch Johann Brenner
v. Lowenstein und Kaspar Erlenhaupt v Saulheim —
als sich nach Beilegung der Irrungen zwischen Abt
Primicius von < Werburg und dem Alsenbrucker Schöffen-
gericht vor dem Hofgeriehte des Pfalzgrafen Philipp neue
Differenzen zwischen genanntem Abte und Xenien von
i
3
Oberstein und nach dessen Tode seinem Sohne Hans
von Oberstein als Karstfant erhoben hatten — worin die
Gerichtshoheit zu Alseubrück dem Kloster Otterburg
zugesprochen wird. 1507, 11. Jäner (Montag nach drey
König).
Copie nach der Kaiserslauterer Amtabesehreibung
v.J. 1601 hergestellt am 11. September 1733. Papierlibell
von 14 Folien, wovon Pol. 2— 11 beschrieben sind. Aus
der Heidelbg. Adrainistr.
ßeiliegen 2 Folien mit Abschrift der Rechte de«
Karetfautj Hans v. Oberstein zu Alsenbrück, die in
obiger Abschrift des Alsenbrücker Weisthuma v. J. 1733
auf Fol. 7 a bis 10a enthalten sind.
Das Weisthum v. 1507 ist gedruckt bei Grimm,
Weisthümer, 1. 789—794. M.
Alsenz (o. v. Obermoschel):
1. Rheingräfliches Schöffenweisthura über den Flecken
Alsentz von 1437 am 20. „Spürckel oder Hornung, ge-
nant zu latein Ffebbruarius". Notariatsinstrument des
Notars und Priesters Nicolaus von Waldodernheym ab-
gefafst in Gegenwart des Edelknechts Gottfried von
Smydeburg und des Junkers Johans Wildgrafen zu Daun
und zu Kyrburg und der Zeugen : Ortwin Knorz, Pfarrers
zu Alsenz, Johanns von Beckelheim, Priesters und der
Edelknechte Johaun vou Schmydeburg und Mathys von
Eckamberg. Siegler: Gottfried von Schmydeburg und
Clais von Hedischheyra.
Folio 52—55 der Demonstration« jurium in den
Sponheimer-Horstmanniana V. P. 1.
2. Pfalz-zweibrückisches VVeisthum in der Schrift des
16. Jahrh.. aber älter als das folgende Exemplar.
4 Papiertolien.
3. Pfalz-zweibrückisches Weisthum aus der Zeit des
Herzogs Wolfgang (1544 — 1569).
4 Papierfolien.
Ein drittes pfalz-zweibrückisches Weisthum von Alsenz,
das laut Schlufsbemerkung vor 1?24 geschrieben sein
dürfte, steht Fol. 132 r bis 134a der „Demonstrationes
juriunr in den Sponheimer-Horstmanniana V. P. 1. M.
Digitized by Google
4
Alsenzborn: „Weifsthumb vnnd Gerechtigkeitt, auch Giltt-
vnd Haberzinfs, so jarlichs den 8. Tag nach Martini im
Hubhoff zu Alsenzborn von den Hübern daselbst geweist
vnd gehandreicht werden" v. .1. 1588.
Copie im „Kai.serslaiiteror LairerhucJi von 1601*. jetzt
Nr. 50 der Sal- und Las-erbüeher dos K.-A. Speier
Fol. 194-201. <i.
Alsenzborn und Enkenbach:
1. Weisthum über die Rechte der zwei Gemeinden
und des Frohstes zu Enkenbach und des pfalzischen Kur-
fürsten nach einer alten Schrift beglaubigt am 12. Mai 1770
Fol. 1 — 15.
2. Weisthttmer, aus dem Lauterer-Lagerbuche v. J. 160 1
Fol. 11 — 13 und Fol. 211—214 am 28. September 1715
zu Heidelberg ausgezogen und nach dieser beglaubigten
Abschrift in beglaubigter Form geschrieben am 12. Mai
1770 Fol. 16-30.
(Von Fol. 23 r ab ein Weuthiim vom 22. November 1581.;
3. Grenzbeschreibung des Klosters Enkenbach und der
beiden Gemeinden Alsenzborn und Enkenbach v. J. 1604.
nach Abschrift von 1743 beglaubigt 12. Mai 1770 durch
den Notar Jon. Jak. Joseph Diel Fol. 32—85.
Folio-Libt'll von 85 mit Blaustift folürron Blattern
Papier.
N"B. Die „d'renzbeschreibnnjr* Nr. 3 ist nach Fol.
34 ab auf Befehl des Pfalzgrafeii Friedrich dmrh den
Forstmeister Philipp Vellmann von (ieniiersheim vom
3. Juni BH>4 an unteniommen worden.
Da* Kaiserslautern- Lag-erbuch* v. .1. 1601 selbst
ist jetzt die Nr. f>0 der „S.il-Lajrerbücher" des k. Kreis-
archives. ebenda Fol. 368—370 eine Copie desselben
Weisthums vom 24. April 1560. M.
Altdorf s. Böbingen, Erneuerung ntc. Xr. 3, 4. 8.
Altenglan: Der (iemeinde Altenglan Recht und Ordnung,
errichtet 1581. Abschrift vom 30. Juli 1630.
Klt-iiiijiiürtlihell von 32 Psipierfolieu, wovon die »«raten
29 beschrieben sind. Ans: ZweibrUrkeu.il. Fas/. 062. M.
Altenkirchen, Bannbeschreibung, s. Kübelberg Xr. 6.
Digitized by Google
5
Attenkirchen:
1. Weisthum über die Rechte und Gülten, welche den
Kindern .Junker Hans Blicks von Lichtenberg selig zu
Dürkheim in dem Dorfe Altenkirchen nördlich von Wald-
moor zustellen, d. d. 12. November 1545.
2. „Hüberbuch zu Altenkirchen" v. J. 1600.
Papierlibell von 7 Folien gr. 8°. G.
A 1 1 e r k ü 1 1 z s. Spesenroth.
Altheim (Alt- Altheim s. w. v. Neuhornbach):
1. Kloster Hornbacher-Schöffenweisthum über Altheim.
„Datum uff Sontag nach Conuersionis Pauli Anno 1550
vndt der Schreiber Thiebolt, Pfarrer von Walfsheim."
Folio 70—72 der Demonstrationen jurium in den Spon-
heimer-Horettnanniana V. P. 1.
2. .Tahrgedings- Weisthum von Altheim v. J. 1554,
26. Dezember. (Oberherr: Kloster Hornbach.)
Kopie davon steht im Faszikel 1132, Fol. 11—13.
der Abtheilung: Herzogthum Zweibrilcken (Rep. 43, II).
Über die vom Dorfe Altheim angesprochenen „Bösche*
(irünbarh. Morsitirs, Rostal und Pfaffensitirs, bezw. den
Vertrag darüber vom 21. September 1318 siehe die
Copie eodem loco Fol. 5. cf. Grimm V. 691 f. M.
Altripp: „Rechtsspruch und Weifsthumb des Dorffs Altripp,
welches mit Vorwissen und Gutachten churfttrstlieher
l*faltz Amptleuthe zur Neustadt im Monath Junio Anno
1602 reuoviret worden."
Amtliche Pergament kopie v. J. 1660; aazu eine
Abschrift saec. XVII. Papierlibell von 6 Folien in gr. 8°.
Die Perg.-Copie ist Geschenk des Bürgermeisters
in Neuholen, die Abschrift aus Kurpfalz Fasz. 846. CJ.
A n t e s b e r g e r - W e i s t h u m — verderbte Form aus St. An-
toniusberg, früher Gleffharsberg ; jetzt wohl Dantesberg;
cf. Frey, Beschreibung" des Rheinkreises III, 345 —
s. Sehfinenberg.
Antz «loh. Gg.: Landschreiber zu Kaiserslautern (1617)
s. Fischbach, Pflege.
Archenweiher s. Billigheim, Amt.
Digitized by Google
6
A mold Joh. Gg. : Hofkammer-Registrator in Heidelberg (1703)
s. Wolfstein.
Arnstein Kloster, s. Bubenheim.
Aschbach s. Efsweilerthal.
Asselheim: „Weifsthumb zu Asselheim defs Closterfs Rosen-
thalfs Gerechtigkeiten daselbsten besagende" 17. Jahrh.
4 Papierfolien. Aus: Nassau-Weilburg Fase. 146. G.
Assel heim, Stumpfwald- Weisthum, s. Obersülzen.
Aulenbach s. Baumholder 1570/71, Fol. 25—27.
Bach Hans Jakob, Gerichtssohreiber zu Knöringen (1663)
s. Knöringen.
Baden Eduard Fortunat, Markgraf v. — (1590) s. Castellaun.
Karl, Markgraf v. — (1463) s. Trarbach. Wilhelm, Mark-
graf v. — (1661 u. 1672) s. Birkenfeld III. und Traben.
Philips, Markgraf v. — (1579) s. Castellaun.
Pa gf s (Packs) Albrecht v., Burggraf zu Alzei (1575 f.) s. Kriegs-
feld und Oberndorf.
Baiborn: Schöffen weisthum betr. die Rechte des seit c. 1560
in kurpfalz. Verwaltung stehenden Kloster Otterburg zu
Baiborn v. J. 1567.
Beglaubigte Copie aus dem Kaiserslauterer J'opeilich
Lagerbuch" zu Heidelberg vom 24. Mai 1707. Im
Kaiserslauterer Lagerbuoh (jetzt Nr. f>0 der Sal- und
Lagerbücher des Kreisarebivs) steht die Copi»» Fol. 328
bis 333. S. a. Otterberg, Waldgemark und Neunkirchen
(bei Otterberg) u. Grimm V, 710-711. G.
Baldeneck, Burg, s. Beltheim.
Barbelroth: „Ordenunge vnd gerichtsvbunge", seinen
zwei , „etwan vor zytten ... zu eynem" Gerichte —
behufs Verminderung der Unannehmlichkeiten des Gerichts-
zwangs — zusammengezogenen Dörfern Barbelrode
und Drufsweiler auf ihr Ansuchen erneuert von Herzog
Allexander, d. d. Zweynbrucken, 1509, Mautag nach dem
heyl. Ptingsttage (= 28. Mai).
Rnstgeflecktes Orig.-l'ergamcnt mit anh. rothem Wachs-
si»'gol d*s Herzogs. Aus: Zweibriicker Domanialakten
Nr. 321. cf. auch Fol. 188 des tnm. XVIII der Zwei-
brücker L'opialbücber im Reicbsarcbive zu München. M.
7
Barborn s. Baumholder 1570/71. Fol. 28—30.
Barn .loh., s. Erben zu Speier c. 1600, s. Dirmsteiner „Amts-
weisthnmer Xr. 14.
Bassenheim Anthoni Walbott, Herr zu Bassenheim (1566),
s. Sevenich.
Battenberg, Gemeinde: s. Kleinkarlenbach.
Baumholder :
1. Gerichtssehfttl'enweisthum von Baumholder, worin
als oberster Gerichtsherr der Bischof von Verdun und
als Afterherr dessen Lehensträger. Graf Friedrich von
Veldenz sowie als Vögte der letztere, Junker Hans
Wyntei lecher und die Ulner, .Junker Philips und seine
Brnder anerkannt werden etc. 1419. 10. März.
Xwtariatsin.strumeur de* Jolutnii genannt Spolet. Orig.-
l'ergament mit 1 anh. Siegeln der Junker Gottfried
von Randeck und des Jirenner von Lewenstein sowie
mit dem Signete des Notars. Aus: Zweihriieker Do-
manialakten Xr. 119.
2. Schoffenweisthum ttber den Gerichtsbezirk von
Baumholder aus Anlal's der Frage, ob .Junker Wyrich
von Obirsteine berechtigt gewesen sei, den von Graf
Friedrich von Veldenz zu .Jagdzwecken auf dem Walde
Wydehaüwe Krütscheidt und in den anstoisenden Wäldern
augelegten Hag zu zerhauen: 1438, 1. Mai. Zeugen und
— die 3 ersten — Siegler: Heinrich v. Sötern, Johann
Molensteyn von Grünebach, Heinrich von Lewenstein und
Hinnann von Grotte.
Notariatsinstrument des Mainzer Priesters und Notar»
.loh. v. Kirchberg. Orig.- Pergament mit Notariate-
Signet , während die angehängten Siegel fehlen.
Aus: Zweibrücker Donmnialakten Nr. 122. Ein anderes
Weisthum v. J. 1419 bei Grimm V. «74-676.
3 Erneuerung und Beschreibung der herzoglich Zwei-
bruckischen Rechte im Gerichtsbezirke Baumholder
und zwar iu folgenden Orten: Baumholder Fol. 1 — 18r,
Rulsperg Fol. 18r— 24, Aulenbach Fol. 25— 27, Barborn
Fol. 28—30, Manbechel Fol. 31—34, Grunebach Fol. 84 r
xJ by Google
8
bis 37a, Ronenberg Fol. 37 r— 39a, Urtzweiler Fol. 39r,
Heuffersweiler Fol. 40 a, Fronbach u. Dennweiler Fol. 42 a
bis 43 r, Oberalben Fol. 44, Thal-Lichtenberg Fol. 46 r- 49 a.
Vorzügliche Amts- und Gerichtsbeschreibung, ange-
fangen den 19. Juli 1570 und vollendet den 12. Februar
1571 durch Johanu Schleraer zu Baumholder.
Papier- Libelle von 50 Folioblttttern, an vielen Stellen
stark stockfleckenbrücbig. Aus den Zweibrückw
Domanialakten Nr. 95.
4. Kirchenschöffen-Weisthum über die Baupflicht etc.
der Pfarrei Baumholder. 1533, Freitags nach Simonis
und Judae aufgenommen durch den Lichtenberger Land-
schreiber Weydenkopf.
Für die kirchlichen Verhältnisse interessant. Fol. 146
bis 149 bezw. 151 der Demonstrationds jurium in den
Sponbeimer-Horstmannia V. P. 1. M.
Battweiler (abgegangenes Dorf in der Nähe von Enkenbach
cf. Mitth. d. hist. Ver. d. Pfalz V, 55 f.)
1. Erneuerung des Weisthums, das Schultheifs und
Schöffen zu Bautweiler einst den Brüdern Friedrich und
Bechtolf von Flörsheim, den Erben der Junker von Randeck
als obersten Gcrichtsherren zu Bautweiler gewiesen, ge-
schehen auf Veranlassung Tiburtius Bechtolfs von Flers-
heim und Conrad Kolbs v. Wartenberg nach Neujahr 1554.
2. Erneuerung desselben Weisthums auf Veranlassung
Friedrichs von Flersheim und Junker Conrad Kolbs
v. Wartenberg als Gerichtsherrn zu Bautweiler geschehen
am 4. Dezember 1593.
Bebelsheim s. Habkirchen.
Bebingen:
1. „Erneuerung des Dorfes Böbingen Oberherrlichkeit
und Gerechtigkeit" unter Kurfürst Karl Ludwig : 9. Oktober
1655 Fol. 1-9.
Kopie eines Vidimus. welches 1716 nach dem im Be-
sitze des Ci raten v. Wieser befindl. Original gofertifil
wurde. 8 Papierfolien.
9
2. „Verschreibung des Umgangs" der Gemeinde Bo-
bingen: 20. Jänner 1672. Fol. 10—17.
3. Transsumirung einer Urkunde vom 8. Mai 1489
betreffend Irrungen und Schiedspruch zwischen Edenkoben
und Venningen einerseits — Böbingen-Gommersheim und
Altdorf anderseits betr. ein strittiges Waldrecht in den
vorderen Wäldern der mittleren oder Edenkobener Geraide,
vorgenommen in der Speierer Wohnung des Domkapitel-
sehen Sekretars Philipp Öymonis am 2. August 1570.
Fol. 18-26.
4. Die Urkunden von 1600 und 1654 betr. den Ver-
kauf der sog. alte Heide durch die vier Niederdörfer
der Mittelgeraide: Veningen. Altdorf, Böbingen und
Gommersheim an die Gemeinde Edenkoben. Fol. 27—41.
5. Kurpfälzische Oberamtsentschliefsung vom 29. März
1732 betr. die Anerkennung der sub Nr. 3 aufgeführten
Urkunde von 1489. Fol. 41r— 44.
6. Entlassung der Maria Kath. Römarin von Altdorf aus
der Leibeigenschaft : 15. Dezember 1752. Fol. 44r— 46a.
7. Kurpfalzische Baupflicht am Pfarr- und Schulhause
zu Böbingen nach dem Baubuche v. J. 1653. Fol. 46 r.
8. Klage der Dörfer Altdorf, Böbingen und Gommers-
heim gegen die Gemeinde Edenkoben puncto Eckerieh
und Uberamtsentscheidung zu Gunsten der ersieren v. .1.
1731. Fol. 47—51.
I'apierlibell von 52 BlHtter in Folio; amtlich beglaubigt!»
Copien vom 10. April 1770. Aua Kurpfalz. Fasz. 860. M.
Bebingen s. 1. Godramstein. Jurau. Gerechtsame Fol. 11 r— 13.
2. Godramstein, Gerechtsame Fol. I6r— 28.
Bechtelsheimer Jost, furstbischöflicher Wormsischer Junker
und Hofmeister (1508) s. Ubersnlzen.
Becheln .Johans v., Rentmeister des Erzbischofs von Trier
(1468) s. Bruttig.
Beckelheim Johann v., Priester (1437), s. Alsenz.
Digitized by Google
10
Beilstein Philipp Frhr. von Winnenburg und Heilstem (1556)
s. Blankenrath. — Cono, Coon Herr zu Winnenburg und
Beilstein (1515, 1502) s. Strimmig und Beltheim Nr. 4.
Beindersheim s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 4 u. 5.
Bell (Dorf im Regierungsbezirke Coblenz. Amtsgerichts Castel-
laun). Lehenweisthum von Bell, erneuert 1698, 6. Oktober.
Kol. 246—249 der Demonstrationes jnrium (Horst-
mauniana) I'. 2. M.
Bellheim, Gemeinde- Weisthum: aufhommen durch den kur-
pfälzischen Landschreiber Peter Bre^htel zu Bermersheim
gelegentlich der kurpfUlzisehcn Verordnung betr. „die
Ernewerung vnnd Beschreibung Jdes orts habeuden ge-
reehtigkeitten" : 14. August 1565. Kol. 1 — 8 bezw. Ö.
Fol. 8r— 9a: Bestandverleihung des „Lanachtgutlein,
genannt am Spiegelberg" auf 20 Jahre an die Gemeinde
Bellheim v. J. 1556.
J'apierlibell von 12 (9 Wsrhriebenen ) Hlllttern in Folio
in roten Pappendeckel mit Pery-ament-Rücken geh.
Aus: K urpfalz Fasz. 353. S. auch < Jrinmi V. 554 --556. M.
Bell heim s. Godramstein. Gerechtsame. Fol. 11 — 13.
Beltheim (Dorf im Regierungsbezirke Coblenz, Kreis
Siramern, Amtsgerichts Castellaun).
1. Dietrich von Gelse. „Churbisehoff" im Dome zu
Trier nimmt auf Geheifs des Erzbischofs „Cunen zu Trier-
auf dessen Burg Baldeneck von den „Heymburgen" des
Cierichts Beltheim das dortige Weisthum entgegen 1377.
Fol. 17—19.
2. Weisthum über das 14 Dörfer umfassende Hoch-
gericht von Beltheim von wegen des Erzbischofs Werner
von Trier in Gegenwart des edlen Reinhart Herrn zu
Westerburg und Schau wenburg und des Heinrich von
Conde im Trierer Bisthura von kaiserl. Macht eines offen-
baren geswomen „Scholers" (— clericus?) „vndcr dem
Lintgen vur dem Kirclioifte, da man zu zyten Gerieht
pfleget zu halden* aufgenommen anlllfslich der „Stüi'se"
11
des Grafen Walraff von Spanheim und seines Sohnes
Symon 1411. Fol. 20-23.
8. Weisthum errichtet zu „Marfsdorff vnder der Lynden
an dem Kirchoiff" auf Begehren des Herrn yon Trier,
von Spauheim und des Junkers Johans von Wonnenberg
von der Herrschaft von Bruufshorn wegen über die
Burgen etc des Gerichts Beltheim 1460. Fol. 24 f.
4. Weisthum, errichtet zu Beltheym „vnder der Linden"
in Gegenwart des Ritters Paulus Bofs von Waldeckh,
Hofmeisters, des Erakh v. Simmern, Spanheim'seh. Kanzlers,
des Cono Herrn zu Wünnenberg und Beilstein etc.
1502, 12. April. Fol. 26-28.
Aus den Demonstration es jurium der sogr. Horstmanniann
P. 2. Fol. 17-28. M.
Beizer Jon. (ig., Notar etc. (1736) s. Eschringen Nr. 7.
Benrod Adolf v., Cölner Kleriker und Notar ( 1450) s.Grttnburg.
Bensdorf, die Herren w, s. Ransbach.
Berg s. Hagenbach.
Berghausen: „Recht Spruch So die von Bergkhwsen Jars
vier male vff .Ire Eydt wysen, Das Erst vff Montag nach
dem zwolfften tage, Das ander vff Montag nach dem
Sontag Quasimodogenitj, das dryt vff Montag nach Santt
Jacobstag vnd das Vierde vff Montag nehst nach Santt
Gallentag."
Abschrift aus dem Anfange des 16. Jahrh. in Nr. 50
dpr „ShI- und LagerbUcher* Fol. 217 f. und in Nr. 36
derselben Gruppe Fol. 118 f. M.
Bergzabern: Feuerordnung der Stadt Bergzabern vom 20.
Dezember 1762.
Papierlibell von 16 Kolioblattoru. M.
Bermersheim s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 9.
Berzweiler : Gerichtsweisthum von Berzweiler, das das K loster
Otterburgk als Oberherrn anerkennt d. d. 146» Montag
für S. Martins tag (= 6. November), gesiegelt von den
Junkern Mathes Mauchenheimer von Zweibrücken, Hanfs
von Guntheim uud Haus von Mackheim, — auf Bitten
Digitized by Google
13
der Gemeinde Berzweiler nach ihrem übergange an Kur-
pfalz vom Kloster Otterburger-Pfleger Hans Engel auf
Pergament mich der älteren Urkunde von 1469 über-
antwortet, da die Gemeinde dasselbe bis dahiu nur münd-
lich wies, am 2. Oktober 1565. Siegler: Junker Simon
v. Kellenbach zu Ingweiler und Elias Schild, Amtmann
zu Reipoltskirchen.
Orig. -Pergament, die beiden angeh. Siegel fehlen. Aus
den „Zweibrttcker Domanialakten* Nr. 284. Auch in den
„Demonstration«» jurium" V. I». 1. Fol. 107—110.
Gedruckt bei Grimra. V, «58-660. M.
Bescheid (Dorf im Regierungsbezirke Trier. Amtsgerichts
Hermeskeil): „Ist zuwissen das das Jargedingc ist be-
sessen worden zu Getschitt vff der Abdien von Mettloch
(= Abtei Mettlach) durch vus hern Thilman von Prurae
von gotz gnaden Abt der ehegenanten Abdien in beisein
Johans von Loissem vnd Johan Brauschit. 1479 vff saut
Clementz tagh. cf. auch Mettlach!
Fol. 188—187 der „Demonntrationes jurium" (Horst-
inanniana) 1*. 2. M.
Peterswald (Dorf im Regierungsbezirk Ooblenz, Amtsgerichts
Zell): Weisthum von 1512, Montag nach Sanct Johannis
Baptistä. cf. Grimm 11, 417 f.
Fol. 165 f. der „Demonstration«« jurium" < Hnrstman-
niana) P. 2. M.
Beymburck Martin v., (1494) s. VVonsheim.
Pfaffensitirs Bosch, 8. Altheim, Vertrag von 1318.
Pfeffingen Herrschaft: Graf Emich von Leyningen-Hartenburg
läfst durch seinen und der Herrschaft Hoenburg Schul t-
heifsen sowie durch die »Schöffen von Pfeffingen, Ungstein
und Kaistat die interessanten Rechte der Grafen von
Leitungen-Hartenberg und der Herrschaft Hohenburg an
Pfeffingen, Kaistat und Ungstein auf Grund «des Buches",
d. h.des alten Gerichtsbuchs feststellen und durch 2 Notare:
Wigand Fülle von Binghe und Job. Carpentarij von
Drymperg in eine Urkunde bringen. 1417, 9. November.
IS
Zeugen: Joh. Bock, Abt von Lympurg; Joh. Kolb.
Pfarrer, Friedr. Krebefs und Richart Lichtenstein,
A Itaristen zu Dorenkeyra, Ritter Johann von Ruprechtspurg,
Junker Heinr. von Weingarten u. a.
Notariats-lnetrument, Orig.- Pergament, mehrfach lädiert.
Beiliegt eine Copie von 8 Papierfolien aus dem 15.
Jahrb. Cf. Grimm, V. 009-613. M.
Pfeil Jost, Landschreiber zu Lichtenberg (1579) s. Wolfers-
weiler II.
Hei dieser Gelegenheit mag ervühnt sein, dass Jost
Pfeil neben Tillemann Stella 47 Wochen lang der He-
gleiter des Kartographen Johannes Hoffmann war, als
dieser auf Befehl des Pfnlxgrafen Johann das Amt
Lichtenberg durchzog, um es zu vermessen und zu be-
schreiben 1585, cf. Zweibrücker Domanialakten Nr. 90. M.
Pfeil Joh., Kirchenschaffner in Cusel (1595) s. Flurskappel.
Pfeil sticker Joh. Gg., Notar etc. (1586) s. Eschringen
Nr. 6.
Pfister Nikol. (von Lichtenberg?), Priester und Notar 1550
s. Kfinigreicher Weisthum.
Pfortz, „Weyssthumb uund Jahrspruch dess dorffs Pfotz,"
dessen Baunherr der Propst zu Hörd ist.
Copie saec. XVI., 6 Papierfolien. Ci.
Pfo rtz s. Hagenbach.
Philipp, Kurfürst, Herzog und Pfalzgraf (1485) s. Kaisers-
lautern, Dirmstein Amtsweisthümer Nr. 2, (1492) Gimmel-
dingen Xr. 7 und (1507) Alsenbrück.
Bibelsheim, Sehöffenweistbum über die Rechte der Herrschaft
Falkenstein zu Bibelsheim, aufgerichtet auf Anordnung
Wirichs vonDhun, Herrn zu Falkenstein und zum Ober-
stein am 14. August 1486. —
Falkensteiner Codex Xr. 4 Fol. 58 -59. ' O.
Bibloi's Conrad von. Comthur zu Hairabach (1425) s. Zeis-
kam Nr. 3.
Biebern (Dorf im Regierungsbezirke Coblenz, Amtsgerichts
Simmern): Sehttftenweisthum der in die Probstei gehörigen
Dingleute des Gerichts Biebern, welche den Herzog
Digitized by Google
14
Johann als Schirmherrn des Gottshauses anerkennen.
1523, Montag nach Decollationis Johannis.
Fol. 173dcrDemonstraeioncsjurium(Hur.stmauniana)P.2. M.
Biedesheim, Pfarrei, s. Einselthum Nr. 11.
Bienwald. „Bwaltsrecht0 ; nach einer Randuote wurde „Bwalt",
d. h. Bewalt gesprochen. Das „Recht" behandelt die
Saumast im Bienwald, der einen eigenen „Faut" hatte.
Copie iu Nr. 36 der Sal- und Lagerbücher des Kreis-
archivs Fol. 204 und — aus spaterer Zeit — Fol. 211. M.
Billigheim, Amt.
1. Gerechtsame der 5 zum kurpfalzischen Amte Billig-
heim gehörigeu Dörfer Steinweiler, welches mit Archen-
weiher Eine Gemeinde bildet (Fol. 1 f.), Rohrbach Fol. 8 f.,
Erlenbach Fol. 5 f., Klingen Fol. 7, Impflingen Fol. 8.
Consent auf 9 Papierfolien 16. /17. Jahrhundert. M.
2. Jura und Gereehsame zu Billigheim, Stein-
weiler, Rohrbach, Erbeubach, Klingenmünster uud Impf-
lingen. Festgestellt im Juli und August 1599.
Papierlibell von 25 Folien. (i.
Pi Ilmroth s. Cleinich.
Birkenfeld I. „Hochgerichts Wyfsthumb, Begriff vnnd Be-
zirck der Amptter Birckenfelt, Frauwenberg vnnd Allen-
bach." S. d., aber jedenfalls aus dem 16. Jahrh.
Fol. 121 -124 der Demonstration«1» jurium (Horst man -
niana) 1\ 2. M.
Birkenfeld IL
1. „Weifsthumb uud Bezirck zu Birkenfeld, Mail-
bor und Lang weil er und Bezirck der Wäldte umb
Birckenfeld und Ellenbach gelegen mit Bericht
und Benennung der Waag (= Woge) oder Weyher und
der Fischweier daselbst, vff Montag nach Sant Michels
Tag Anno (14)81 ist ein Witzktag (— Weisthumstag)
zu Birkenfeld gehalten worden und difs nachgeschriebene
vif die Zeit verhandelt. Fol. 125.
2. „Weifsthumb Bezirck uud Begriff des Hoegerichts
des Ampts Birkenfeld" Fol. 126—127.
15
8. „Hoegeriohts Weifsthum in dem Gericht zu Mail-
born" Fol. 128a.
4 . „ L a u g w e i 1 e r Gerechtigkeit und Bezirck gewiesen
Montag Martin 1526" Kol 128rf.
5. „Weldt um Birkenteid und Allenbach gelegen"
Fol. 129, Woge Fol. 130.
6. „Der Bozirck des Hochgerichts zu Mailborn"
Fol. 181.
Fol. 125—131 der Demonstrationes jurium (Horstman-
niana) V. '2. M.
Birkenfeld III. Pfalzgraf Christian und Markgraf Wilhelm
von Baden erneuern den Unter* hanen ihrer Dörfer Birken-
feld und Feckweiler ihren alten (von 1572?) durch
Feuersnoth verlornen Freiheitsbrief, im Speziellen ihr
Eckerichsrecht. 1672, 4./ 14. März.
Nach dein Orig.- Pergament copiert zu Birkenfeld am
29. Nov. 1749 in den Demonstration«* jurium (Horst -
manniana) Fol. 242-245 I». 2. M.
Birkweiler s. 1. Godramsteiner Thal, 2. Godramstein, Jura
und Gerechtsame.
Bisch heim s. Kirchheim, Waldweisthum.
Bischweiler und Hanhofen (zusammen Ein Gemeinde,
Elsafs, Kreis Hagenau, Kanton Bischweiler). Erklärung
des 1499 vff Dienstag nach S. Erhardstag aufgerichteten
„Jahrsspruches", gegeben mit Ratifikation des Pfalzgrafen
Johann am 4. November 1613.
Folio 152— 16H der Demonstrationes jurium in den
.Sponheimer Horstmanniana V . 1*. 1. M.
Bissersheim, Kirche zu, s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 3.
Bisterschied:
a) altes Gerichtsherrkommen; Gerichtsherren: Daniel von
Kellenbach und Reichart Greiffenclau von Volrath (c. 1440).
b) Atzungsbrief von 1460 (d. h. Verzeichnifs der Höfe etc.,
welche verpflichtet sind, herrschaftliche Rüden zu füttern).
c) Weisthum von 1533, Montag nach Remigii.
d) Vertrag von 1540, vff Margretha betr. Weinschank etc.
i
Digitized by Google
16
e) Zinsweisthum von 1589 fftr Friedr. v. Eitz und Reichart
v. Greifenclau.
f) Neuannahuie von Schultheifsen unter den Junkern Simon
v. Kellenbach und Dietrich v. Greifenclau (1579—1598),
wobei als solcher aufgenommen wird Heinrich Böheraer
im Beisein von seinem Bruder Madem Bohemer (Vorfahre
des großen Frankfurter Historikers Böhmer?).
Fol. 169 -174 dvr Demonstration»;* juritim in den
Sponheimer Horstmanniana V. P. 1. M.
Pistorius Georg Anton : Worms'scher Keller zu Neuleiningen
und Ramsen (1656) s. Eisenberg.
Bitsrh Simon und Friedrich, Gebrüder von, genannt Genter-
sperger, s. Bliesbrücken, Mauchenheimer Vogtei.
Friedrich v. BitAch, Ritter, erscheint als Amtmann von
ZweibruYken im Weisthum ßlieskaatel-Weibenheim vom
:W. Aupnst 1483.
.Junker Friedrich, Herr von, (1466),
Graf Reinhard von % weibrücken- Bitsch (1515),
Graf Jakob von Zweibrflck, Herr von Bitsch-Lichtenberg
(1547—1550) s. Burgalben.
Die Herren von ßitech s. a. sub Rimlingen.
Blankenrath, ältere Form Blankenrod (Dorf im Regierungs-
bezirke Cobleuz, Amtsgerichts Zell): Instrument des
kaiserl. Notars uud Hofgerichtssekretärs der vordem Graf-
schaft Sponheim Eucharius Dornberger errichtet auf An-
trag des Philipp FYhr. von Winnenburg und Beylstein
über seiue Rechte (Weisthum) zu Blankenrath: 1556,
5. Oktober. (Das Weisthura wird gehalten „bey der
Linden vor der Kirchen").
Fol. 215—221 der Demonstrationen jurium (Horst-
manniana) P. 2. M.
Blarer v. Geiersberg, Vitzthum (1582), s. Flomraersheira.
Blarer v. Geiersberg, Thomas, Vicedom zu Neustadt (1598
u. 1606) s. Neuhofen und Winzingen Nr. 3.
Pleitersheim (im hessischen Kreis Alzei), s. Wöllstein.
i
17
Pleizenhausen (Regierungsbezirk Coblenz, Amtsgerichts
Simmern): Schöffeuweisthum von Pleizenhausen. Gerichts-
herren: halb die Herren von Castellaun und halb die
Herren von Stein-Callenfels. S. a.
Fol. 188 f. der Demonstrationes juriura in den Spon-
heimer-Horetmauniana V. P. 1. M.
Blicken (die von Lichtenberg), s. Margreten Osteru und
Niederkirchen sowie selbstverständlich Lichtenberg;
Junker Blick vou Lichtenberg zu Dürkheim s. Alten-
kirchen; Hans Blick von Lichtenberg d. Ä. (1517),
s. Altenkirchen und Duchroth.
Blickweiler (s. v. Blieskastel, alterer Name Battweiler):
Fixierung des Weisthums von Blickweiler durch Gerhard
Mull von Vlme, Amtmann zu Blieskastel, für den Erz-
bischof Johann von Trier, 1535, Montag nach vnser
lieben Frauwentag presentationis (=» 22. November).
Orig.-Papierlibell von 4 Blattern. Aus v. d. Leven,
Fasz. 12. Gedruckt bei Grimm, II, 29, aber nur zu
einem sehr kleinen Teile. M.
Bliesbrücken (Brücken auf der Bliefs):
1. „Weistumb der vier Jahr geding zue Brückhen auff
der bliefs", gehalten 1503, Donnerstag nächst nach sant
Veitztag (= 22. Juni) „wegen der Edlen Junckhern vnnd
Herren zue Homburg, zue Stüllingen, zue Warfsburg
vud zue Stillingen0.
Papierlibell von 6 Folien. Beiliegt ein gleichlautenden
/.weites Exemplar des Weisthums, ebenfalls 6* Folien
stark. Gedruckt bei Grimm -Schröder, V, 707—710.
2. Weisthum der Mauchenheimer Fauthei zu Brücken,
1500. (Eine Dorsalaufschrift hat 1600.) Am Schlüsse
heifst es, bei diesem Weisthum seien gewesen Simon und
Herr Friederich, Ritter, Gebrüder von Bitsch, genannt
Gentersperger als oberste Herren der Mauchenheimer
Vogtei.
Papierlibell von 6 Folien. M.
2
Digitized by Google
18
Blieskastel :
1. Schöffen weisth um betr. das Gericht zu Blieskastel
d. d. Castel 28. Juli 1421.
Beglaubigt«- Abschrift <v. 1874) der unvollständigen
( 'opie im Ooblenzer Staatsarchive : Perpe tuale Johannis 1 1 .
»rchiep. Trev. VII. 1765.
2. Schoffenweisthum d. d. Elfweiler 26. September
1570 über Gerichtsbarkeit und sonstige Rechte in der
Herrschaft Blieskastel, so zwischen Kurtrier und Nassau
einserseits und den Herren von Eitz anderseits strittig
waren. Inseriert ist das Erfweiler Schoffenweisthum vom
28. Juli 1421.
Beglaubigt« Abschrift (v. 1874) dert'opie im Coblenzer
Staatsarchive: Temporale .lakobi de Eitz XXIHa llö.
3. Schoffenweisthum Aber das Eigentumsrecht an 2
Platzen und einem Stück Feld zu K.. so zwischen Kur-
trier und Friedrich v. Eitz strittig, d. d. 26. November 1535.
Beglaubigt* Copie (v. 1 875 > des Orig. im r<>hl«>nzer
Staatsarchive.
4. Weisthum über Jagd- und Wasserrechte. Gerichts-
barkeit zu Blieskastel. 16. Jahrh.
2 Papierfolien.
5. „Extractus Bliefs-Casteller Weyfsthumb, wovon das
Original in dem alten Gerichtsbuch gelegen, gefertigt von
Notar J. B. Schmitt. 18. Jahrh.
2 Papierfolien. Ein Weisthum von Blieskastel v. .1.
lf>40 s. bei Urimm, II. 28 f. ti.
Bliescastel und We(i)benheim : SchOffenweisthum und
Zeugenverhor über das strittige Weiderecht der Gemeinden
Blieskastel und Weibenheim. aufgenommen d. d. Blies-
kastel , 1483. 30. August, in Gegenwart des Friedr.
Genterfsburgh von Büsch. Ritters und Amtmanns zu
Blieskastel vom Notar und Priester Job. Stuber von
St. Wendelin.
Bejflaiibiirt»* (opie ans dem „Perpetuale Johannis II.
anli. Trevir. VII. 1828". Piipierlibell von « Folien. M.
Blittweiler s. Blickweiler.
19
Bobenheim: Die Weide, welche deu Kleinniedesheiroern in
der Gemarkung von Bobenheim zusteht ; s. Kleinniedesheim.
Ganerbenwald mit Dackenheim etc., s. Dirmsteiner Amts-
weisthümer Nr. 2 und Weisenheim a/B.
Bock .loh. Caspar, Notar (1744) s. Ramstein.
Rückweiler (bei Zweibrücken) : Weisthum, das einem Schieds-
sprüche v.J. 13 18 angehängt ist, gedruckt bei Grimm V, 692.
Böh(e)mer Heinrich und Matemus s. Bisterschied.
Bolanden s. Kirchheim-Bolanden.
Porbach (heute Porrbacherhof) s. Weilerbach.
Born Erasmus v. Lambsheim c. 1600, s. Dirmsteiner Amts-
weisthümer Nr. 6.
Born heim, Weisthum, s. Landecker Gemeinschaft S. 1—5.
Cf. auch Grimm V, 548. wo das „Dinkhovebach" des
Hufes zu Bornheim, genannt S. irmengarten-Dinghuf,
dem Kloster Erstein in Elsafs angehürig, abgedruckt ist.
Bosenbach (s.-w. v. Wolfstein): Weisthum über die Rechte
der Gemeinde Bosenbach bezw. ihrer Herren der Wild-
und Rheingrafen und ihrer Amtleute zu Dhaun nud
Grumbach. 16. Jahrb.
2 Papierlibellchen vun zusammen 10 Foliublättern.
Nach der Abschrift des Weisthums in den Demon-
stratiunes juritim der Sponbeimer-Horstmanniana V. P. 1.
Fol. 114-116 ist dasselbe v.J. 1578. M.
Bosseuheim Friedrich v., s. Hassloch.
Bottenbach, s. Nünschweiler.
Potzbach :
1. „Lohnsfelder und Potzbacher Gerichtsweifsthurab".
Copie saec. XVII. 5 Papierfolien in Buntpapier geheftet;
eine weitere Abschr. im Falkenst. Codex I V. Fol. 206— 208.
2. a) Extrakt aus dem von Johann Engelen Pfleger zu
Otterburg geschriebenen Gerechtigkeits- und Gefall-
buch de anno 1566 das Dorf Lohnsfeld betr.
b) Extrakt aus einem Bericht des Otterburger Pflegers
Christoph Fluhrheimb d. d. 18. April 1587 die beiden
Dörfer Lohnsfeld und Potzbach betr.
Copie saec. XVI II; 2 Papierfolien. O.
2»
Digitized by Google
20
Bouscher Johann Nicolaus, kaiserl. Notar, s. Sippersfeld.
Bracken von Weifsenberg sind Collatomi der Kirche in
Duttweiler 1591, s. Duttweiler.
Branschit Johann (1479) s. Bescheid.
Braunshorn (Brunfshorn) Dorf im Regierungsbezirk Coblenz,
Amtsgerichts St. Goar) s. Beltheim Nr. 3.
Braunweiler (Dorf im Regierungsbezirke Coblenz. Amts-
gerichts Sobernheim). „Weifsthumb, so die ....Junckern
von Coppenstein jährlich zu Prauoweiller Dienstag nach
Martini zu weifsen haben*. S. a.
Fol. 174derDcmoustrationeijuriura(Hoi-stmauuianH) l\2. M.
Brechtel Peter, Landschreiber zu Germersheim, s. Bell-
heim, 1565;
Barthel von Neustadt, Amtsschreiber zu Trarbach 1558,
s. Hottenbach.
Breder Philipp von Hohenstein (1520) s. nd weilet*.
Breitenbach, s. Bubach;
Pastor Niclas (1487), s. Saal.
Breitflirt (bei Blieskastel) „Jarding zu Breideflirt gehalten
uif Frytdag nese nach des heiligen Crutzes dag invencionis
(5. Mai) 1503" durch den Maier der Äbtissin zu Herbitz-
heim nnd die Schöffen daselbst
2 Copien saec. XV. in Johann Andreä's „Weistümer-
sammlun^" im Coblonzer Staatsarchive Fol. 70- 73 und
178—179. Gedruckt bei Grimm 11, 41 f. G.
Bretzenheim. Gerichtsweisthura der Dörfer Bretzenheim und
Winzenheim auf Veranlassung „Wirichs von Dhuu. Herr
zu Falkeustein und zum Oberstein" nach seiner Besitz-
nahme der Grafschaft Falkenstein aufgerichtet durch die
14- Schöffen des Gerichte Bretzenheim und die 7 Schöffen
des Gerichts Winzenheim am Mittwoch nach dem heil.
Christag (30. Dez.) 1456.
Falkonsteiner Codex Nr. 4 Kol. 4«-52. G.
Briedel (Dorf im Regierungsbezirke Coblenz, Amtsgerichts Zell).
1. Schöffen- und Gerichte -Weisthum. errichtet von
wegen des Erzbischofs Johann und des Junkers Wirich
Digitized by Google
21
zninSteyn 1468 zu „Briedel in der hem hoiffevonHymmerode,
da eyn rechte gewonliche vnd bescheidten stat ist zu be-
sitzen das gedinge des vurgenaunten hern vnd Junghern."
Aus den Demonstrationes jurium (Horstmanniana) P. 2
Fol. 76 f. Vergl. Grimm, II, 414-417. M.
2. „Weifsthura über das F. Spouheimische Baugeding
zu Briedel, welches jährlich den nächsten Dienstag uach
Baptistä Tag besessen und gehalten wird." S. a.
Fol. 198—202 der Demonstrationes jurium (Horst-
manniann) P. 2. M.
Briedern (Regierungsbezirk Coblenz, Amtsgerichts Zell). Weis-
thura der gräfl. Sponheira'schen Lehenleute zu Prieder,
erneuert „die Divisionis apostolorum" 1470.
Aus den Demonstrationes juriura (Horstmanniana) P. 2.
Fol. 82 f.; cf. Grimm. II, 433 f. M.
Brontorff, Pfarrer Johann von Neucastel in — (1491),
s. Mettlach.
Bruch zwischen Kaiserslautern und Landstuhl, Beschreibung
desselben in einem „Extractus Oberambts Lautern Weifs-
thumbs de anno 1600."
8 Papierfolien. Aus Johanniterordcn Fasz. 2. M.
Brücken, Bannbeschreibung, s. Kübelberg Nr. 9.
Prüm Thilmann von, Abt von Mettlach (1479 und 1491)
s. Bescheid und Mettlach.
Brunen weil er (heute Breunigweiler) Spital, s. Lobloch.
Bruttig (Prottig bei Kochern).
1. Weisthum der Hochstift Trier'schen Gerechtigkeiten
im Dorfe und Gericht zu Prottig, errichtet in Beisein des
Meisters Johanns Krydeweiis Dr. jur. utr. Kanzlers und
des Rentmeisters Johanns von Becheln sowie — von
Seiten des Herzogs Friedrich, Grafen zu Spanheim —
des Johannes von Wissenburg, herzoglichen Sekretärs und
des Trarbacher Amtsmanns Jost i. J. 1468.
2. Gräflich Spanheim'sches Gerichtsweisthum von
Protich von 1469. Mitwoch nach dem heiligen Jarstag.
Aus den Demonstrationes jnrium P. 2 Fol. 33—37. —
cf. Grimm, II, 439 f. M.
Digitized by Google
Bubach (Bobach, s. w. v. Kusel). Verzeichn. der Nassau sehen
Gerechtigkeiten über ihre Leibeigenen zu Bubach. Selchen-
bach, Hof, Dunzweiler, Breitenbach, Werschweiler, Nieder-
kirchen a/Gl., Marth. 16. Jahrh.
2 Papierfolien. Vergl. auch Niederkirchen. M.
Bubenheim.
1. Weisthum über die früher dem Kloster Arnstein,
jetzt dem St Martinsstift zu Worms in Bubenheim zu-
stehenden Güter und Rechte, aufgerichtet vor den Ver-
tretern genannten Stifts, den Kanonikern Magister Joannes
Hugonis und Bemardus Weidenlacher und dem Vikar
Wolfgang Burggraff von Schultheifs und Sdiöffen des
Dorfs Bubenheim „uff gewönlichen Gerichts Hanfs" am
12. April 1585. Zeugen: Johann Hau Pfarrherr u. A.
Origr.-Pergament, Instrument des Notars Wendel Carpf
zu Worms.
2. Bestätigung vorgenannten Weisthnms durch das
Gericht zu Bubenheim am 16. Februar 1586.
Papiercopie saec. XVII. 6 Folien. <I.
3. Collectaneen :
a) „Vom Jahr gedingh", das jahrlich dreimal gehalten
wird ;
b) „Weyfsthum (der) Schultheifsen und Schöffen am
geri'-ht zu Bubenheim."
c) „Wie es mit Becker vndt Müller soll gehalten
werden."
d) „Wie. wo vnd wer alle vnd Jede weeg vndt
Steeg halten soll."
e) Vom Fallthor und den Bannzäunen.
f) Vom Besthaupt.
g) Eid derSchultheifsen, Schöffen undGemeinsmänner.
h) Vom Fasel.
Folio 13-16 d.»r i. J. 1719 hergestellten amtlichen
Copie des am 20. Juni 1564 erneuerten aher nicht n ehr
vorhandenen Gericht »buche«« des Dorfes Bubenheim in
Fasz. 129 des Hochstift« Worms. M.
28
Büdesheim. Haman von, Amtmann zu Zweibrücken (1476)
s. Webenheim.
Buntenbach (bei Homburg). „Gerichts Ordnunge vnser Wolff-
gangs von gotts gnaden Pfalzgrauen bey Rheiu Herzogen in
Bayern vnd grauen zu Veldencz vnd Melchiors vnd Niclausen
vomSteinkallenfellsgeprüder." Vollständige Prozefsgerichts-
Ordnung für das Untergericht Grossbundenbach, erlassen
mit der Wirkung vom 1. Jäner 1547 an. am 3. Janer 1547.
< )rig. - Papierlibell von 44 Folien, mit 3 auf Fol. 43 r
aufgedruckten S.. wovon jenes des Herzogs Wolfgang
abgefallen ist. Aus: Zweibrücken. Fasz. 910. M.
Burg ( Dorf im Regierungsbezirke Coblenz, Amtsgerichts Trar-
bach). „Baugeding zu Burg gehalten heut vff Corporis
Christi Anno 1582. Doch ist der Dingtag Sontags vor
St Johanstag jederzeit gewesen . . . vnd das dasselbig
geding heudt vff Corporis Christi gehalten, ist die Vrsach,
dasz vff deu Sontag ein grofse Hochzeit gelegt gewesen."
Fol. 190—197 der Demonstrationes jurinm (Horstman-
niana V. 2. M.
Burgalben: Jahrgedinge, gehalten über die Gerechtigkeiten
des Klosters Wadgassen und des Herrn von Bitsch zu
Burgalben aus den Jahren: 1466 (Johann von Fruntz-
wiler, Probst zu Mertzig und Junker Friedrich v. Bitsch) ;
2 Papierfolien. — 1484, 1 Schmalfoliopapier (nebst Copie
ans dem 17. Jahrb.); — 1511 (Abt Johann Tholey von
Wadgassen) in duplo, je 4 Papierfolien; — 1518 und aus
einem unbestimmten Jahre, je 2 Papierfolien. Beiliegen
« Prod. Papier betreffend das Gesuch des Abtes .Johannes
Tholey zu Wadgassen an Graf Reinhard von Zweibrücken-
Bitsch und des Abtes Leonard von Wadgassen an
Jakob Grafen zu Zweibrücken, Herrn zu Bitsch und
Lichtenberg um Mitabhaltung des Jahrgedings zu Burg-
alben aus den Jahren 1515 (2 Prod.) sowie 1547, 1549
und 1550 (4 Prod.).
Fasz. von 12 Prod. Pap. 1466-1550. Die Weisthümer
von 1466 und 1484 sind zum Theil auszUglich gedruckt
bei (trimm V, 678 f. M.
Digitized by Google
Burggraf f Wolf gang, Vikar bei St. Martin in Worms (1535
s. Bubenheim.
Burkard Marün (1723), Müller, s. Zeiskam Nr. 5.
Püttlingen, die Herren von, „Vierherren" (1498)
s. Bischringen.
Cabelius Leonhard, Dr. jur. (1599) s. Zeiskam Nr. 2.
Kaiserslautern:
Weisthum : Kurfürst Philips bestätigt d. d. Heidelberg
1485, Dienstag uach Leonhard, dafs Simon Mauchen-
heimer, der Vater des Heinrich Mauchenheimer, mit anderen
seinen und des Reichs Burgmannen zu Kaiserslautern
am Gericht gesessen sei laut der im Orig.-Pergament in
vnserm gewolb zu Heidelberg" liegenden wörtlich inserirten
Urkunde von 1417, „donerstag nach aller Heiligentag" ;
Friedrich Graf zu Leiningen sitzt als Richter zu
Lautern in der grofsen Stube des dortigen Probstgehäuses
und läfst durch des Reiches Burgmannen zu Lautern:
Graf Friedrich zu Veldentz, Johann Herrn zu Homburg.
Ritter Johann v. Lewenstein d. J.. Simon Mauchenheimer,
Hesse von Raudeck, Joh. v. Lewenstein, Johann vom
Stein, Friedrich von Montfort, Götz von Mühlhofen, Carl
Buser von Wartenberg gen. Schneberg, Hans Horneck
von Weichheim (recte: Weinheim), Conrad von Entzberg.
Henne und Simon von Greidenbom, Joh. Hubreifs, Contz
Kuch von Dannenfels, Friedr. v. Flttrfsheim, Brenner
v. Lewenstein, Willi. Horneck, Peter v. Gawerfsheim,
Eckh zu Lautern, Hainr. (?) Steinhulser, Albrecht Kefsel-
ring und Henrich Schreiber von Lautern u. a. feststellen
das Weisthura von Kaiserslautern, d. h. die Rechte,
welche das Reich u. s. Burgmannen, die Bürger, Förster
und Amtleute dort haben.
Cupie des 17. Jahrb., 4 Papierfolien. Ein ander«* Weis-
thnm von Kaiserslautern s. bei Grimm, I, 772—775. M.
Kaiserslautern s. Einsiedel.
25
Kalk ofen: Gerichtsweisthum zu Kalkofen aufgerichtet durch
Arnolt Glocken von Oberstein, Amtmann zu Palkenstein
auf Sonntag nach St. Sylvestertag 1469.
Falkensteiner Codex Xr. 4 Fol. 152-163. U.
Kallstadt s. Freinsheim u. Pfeffingen. — Ganerbenwald mit
Weissenheim a/B. s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 1.
Karl IV., Kaiser (1349) s. Obermoschel.
Karl, Pfalzgraf (1590) s. Castellaun.
Karl Ludwig, Kurfürst, s. Bebingen, Erneuerung etc. 1655.
Carpentarij Johannes von Drymperg. Notar (1417)
s. Pfeffingen.
Carpf Wendel, Notar zu Worms (1535) s. Bubenheim.
Castellaun: Urkunde vom 15. Oktober 1590, wodurch Pfalz-
graf Karl und Markgraf Eduard Fortunat von Baden
den Bürgern zu Castellaun den Privilegienbrief bestätigen,
welchen ihnen am 16. April 1392 Graf Simon (III.) von
Sponheim und s. Frau Maria von Vianden verliehen
hatten, nebst einem Auszuge aus dem Freiheitsbriefe des
Grafen Simon von Sponheim und seiner Frau Elizabeth
v. J. 1305 für Castellaun Fol. 1—6; das Sehöffen-
weisthum zu Castelhun, das jahrlich auf Montag nach
Quasimodo geniti und Montags nach dem „achtzehenden
Tage" gewiesen wird (Fol. 7 u. 8) ; dasselbe abgehalten
am 18. Jänner 1721 durch den Pfaiz-Birkenfeld'schen
Rentmeister Gg. Wilh. Duncker nachdem der Amtmann
Frhr. v. Zant am 2. dess. Mts. gestorben war. (Fol. Ü
u. 10); Urkunde vom 29. September 1579, wodurch
Pfalzgraf Johannes und Markgraf Philipps von Baden
die Einwohner der Stadt Castelhun. weil sie ihnen eine
12jährige Landsteuer zur Tilgung der Schulden bewilligt
hatten, von aller Leibeigenschaft befreien. (Fol. 11 u. 12.)
Aus P. 2 der Demonstrationen jurium (Horstmminiaiia). M.
Castellaun, die Herren von, s. Pleizenhausen.
Katzenbach: „Geriehtsweistlmmb über das Hochgericht Anno
1499 gegeben worden." Enthält genaue Angaben über
Digitized by Google
26
den Wald (Fol. 3r f.). die Gefalle und die knrpfalzischen
Leibeigenen zu Katzenbach (Fol. 9r).
t'opie hergestellt am Mai 174« aus dein Weisthum
des Amts Rockenhausen pag. 122—136; 12 Papierf'olien;
aus Kurpfalz Fasz. 124». ('f. (trimm V. H65. wo ein
Auszug gcgetan ist. M.
Katzweiler Weisthum, s. Wolftstein II Nr. «.
Kaub Job. Gg.. Geriehtxsehreiber zu Edcukoben und Wan-
heim 1659 s. Walsheim.
KeD (Dorf im Regierungsbezirk Trier, Amtsgerichte Hermes-
keil): Nachricht vom Bezirke und Weist hurae des Dorfes
Kell „im Grimburger Amt*4 erstattet 1655 durch den
Spouheim'schen Meyer Niclafs Haber.
Fol. i:föder Demonstrationen jiu-ium(Hoi.stmaimi;iiiaj P.2. M.
Kellen baeh Daniel und Simon v., (1450 u. 1579) s. Bister-
schied. — Simon v.. s. Berzweiler.
Kenemar (oder Kencmar?) s. Salmbach.
Kerpen Junker Diedrich v.. (1529) s. Löseuieh.
Kerzenheim: Weisthum des Gerichts Kerzenheim, erneuert
1701, 6. Dezember mit Bewilligung des Gg. Ludw. Mog.
Amtskellers der Nassau'scheu Herrschaft Stauf. In der
Gemarkung von Kerzenheim liegt: das Dorf Kerzenbeim,
das abgegangene Dorf Kerzweiler, das Kloster Rosen-
thal und die Klause Schwanen (Fol. lr). Auf Fol. 9f
stehen „Waldordnung Weiisthumb" v. .). 1577. 1586
und 1602.
Papierlibell von 14 BlHft»'ni. wovon die letzten zwei
i leer sind. M.
Kerz weiler, abgegangenes Dorf. s. Kerzenheim.
Kessel ring Albrecht (1417) s. Kaiserslautem.
Kefsler Heinrich. Landschreiber zu Zweibrtiekeu (1520),
s s. Odweiler.
Christian, Pfalzgraf (1672) s. Birkenfeld TU.
Chulmann Adam, s. Erben zu Heidelberg und Dirmsteiner
Amte-Weisthümer Nr. 5.
27
Kirchberg, Stadt auf dem Hundsrück: Urkunde vom 2y. Sep-
tember 1414. wodurch Elisabeth, Gräfin zu Spanheim und
Vianden. Herzogin in Baiern den Bürgern ihrer Stadt
Kirchberg ihre alten Freiheiten erneuert.
Aus den Demonstrationen jnriuni (Horstmanniaua) I'. 2
Fol. 84-89. M.
Kirchberg Johann von, Priester und Notar (1488),
s. Baumholder.
Kirchheim -Bolanden :
1. „Der Bezirck der marekstein zwttschenn Kircheini,
Mauenheim*) und Bolanden." 16. Jahrh.
2. Papierfolien.
2. „Extraet Polandischen Weifsthumbls". Enthält die
Aufziihlung der Grenzsteine.
Pfalz-Simmern'.sohe Kanzlei-Copie von c. 1600. 4 Papier-
folien.
3. Kirchheim als Oberhof für Ramsen, s. Ramsen.
M.
Kirchheim, Fürstlich Nassau'sehes .Waldweisthum, gegeben
für die Stadt Kin heim und die 4 Dörfer Orbis. Morsch-
heim, Rittersheim und Bischheim, wozu als 5. nutzungs-
berechtigtes Dorf noch Mauchenheim kam. Waldberechtigt
waren ferner die Klöster Marienthal, Hane, Rodenkirchen
und Münsterdreisen sowie die Hofe Heuberg (recte Haid-
berg) und Limmelberg. welche dafür an die Förster
wöchentlich Imbse und jährlich ein Paar Schuhe reichen
raufsten.
•
„In gemthrifften Kroeuwert aufs dein Alten tierieht.s-
bnch" 1531 ; 4 Papierfolien, stark wnsserfleekig und
brüchig. Beilagen noch 3 Copien, wovon aber nur
Xr. 2 und 3, je 4 Folien stark, vollständig sind ; Xr. 4
uns 2 Folien bestehend, ist Fragment und wie Xr. 2
ltldirt. Aus Xassau. Weilburg. Fnsz. 176. M
*) Mauenheim beifst jetzt Marnheim ; vgl. Frey, Beschrbg., III, 283.
Digitized by Google
1
Kirohheimer Hof bei Breitfurt im Bliesthal : Weisthum des
Jahi-gedings des der „gnedigeo Frauwen von Herbitzheim"
zugehörigen K. Hofes v. J. 1508 Jäner 24.
Orig>Papierlibell von 6 Folien. Eine Copie. desselben
<*. auch in den Demonsrrationes jurium (Horstmanniana)
P. 2 Fol. 144-147, wo der Schlafs lautet: ,Difs ist
das alte Kircheimer Weiflhumb. folget nun das neu«-
Weifsthumb. ho durch Heinrich Koch, vorigen Land-
scbreiber vffg ericht ist worden." und in Johann Andrells
WeisthOmersammlung Fol. 148—152. M.
Kirrweiler :
1. „Des Frone Hoffs fryheyt vnd recht zu Kirwir,
die Gemeyndten der tryer Dorffer Nemlichen Kirwir.
Meyckeymern vnd Santt Marttin dry male Im Jare vft'
Ire Eyde Sprechen, Das Erst vff dornstag nach der
heyligen Tryer Konuig tag, das ander vfl' den dornstag
nach dem Sontag Quasimodogenitj vnd das drytte vft*
dornstag nach Santt Johanns Baptisten tag."
Abschrift aus dem Anfang des 16. .Jahrh. in den Sttl-
nnd Lagerbüehern Nr. öf». Fol. 78 f.. ebenso inNr. 'W
Fol. 68 r f. M.
2. Gereidenspruch von 1577, erneuert 1628, s. Mai-
kammer.
Clahr Philipp Arnold v., Landcommentlmr der Balley Loth-
ringen (1627) s. Einsiedel.
Clausen, s. Grevensteiner Mark.
Claus enthal, Steinbruch, Vertrag darüber von 1618, s. Mai-
kammer, Geraidenspruch von 1577/1628.
Kleinfischlingen: Notar Jon. Heinr. Culmann von Speyer
nimmt auf Betreiben der Brüder Hans Heinrich und
Philipp Florenz von und zu Weingarten, welche von
Kurpfalz das Dorf Kleinfischlingen zu Lehen tragen, in
Gegenwart des Vesten Philipp Jakob v. Stettenberg und
des Israel Dieflfenbacher, Johanniterordens- Amtmanns zu
Heimbach, das Weisthum des Dorfes Kleinfischlingen
urkundlich auf 1589, 20. Oktober. Nachdem diese Ur-
kunde im Original in den „vieü&hrigen Kriegs-Troublen
Digitized by Google
29
verloren gegangen", erneuert das Weisthum auf Grund
einer alten aber bereits stark abgegriffenen Abschrift der
kaiserl. Notar am Kammergerichte und Rathsschreiber
der Stadt Speyer Joh. Heinrich Norendorff aus Osnabrück
1720, 28. Oktober, nachdem indessen auch das Dorf in
hochgräfl. Schünburg'schen Besitz übergegangen war.
Beglaubigte Co pie; Li bell von 20 Papierfolien in Pappen-
deckel gebunden, der mit Pergament Uberzogen ist.
Beiliegt eine Copie der letztern Cupie vom 20. III. 1770
von 25 Papierfolien, wovon 1« beschrieben sind. Aus
Kurpfalz, Fasa. 12#4. M.
Cleinich (Dorf im Regierungsbezirk Trier. Amtsgerichts Bern-
kastel) :
1. „Eydes Weifsthum a, wie es den Herren von Spon-
heim und dem Junker Melchior von Stein Callenfells ge-
wiesen wird nach dem Original, „so Anno 1602 renovirt
worden" abgeschrieben vom Hochgerichts-Zender Christ-
mann. In dies „Cleiniche Eydsweifsthum" gehörten fol-
gende 11 Dörfer: Cleinich, Obercleinich , Fronhofen,
Horbruch, Hochschied, Effenhausen, Gözrodt, Ulzbach,
Wedroth, Pillraroth und Emeroth (Fol. 152—157);
2. Fragen und Bezirk des Cleinicher Eids-Weisthums
(Fol. 158—162).
Fol. 152—162 der „Demonstrariones jurium" (Horst-
mnnniana) P. 2. M.
Kleinkarlenbach: Weisthum.
a) „Copia Deren Gerechtigkeit vndt Eynn(ung) zu Klein
Carlenbach „.
b) „Item difs Seindt die Rechte die (?) Gemein hie zu Kleiu-
Carlenbach weyisen alle Jahr vff Sanct Andreastag Vnss
(erm herrn?) dem Apt bey Sanctmartin undt Vn(serm)
genedigen herrn GrafFen Emich." Nach § 11 der letztern
Ordnung haben i. J. 1532 die Gemeinden Kleinkarlbach
und Battenberg eine Einung getroffen über die Wald-
Nutzung in der „Kromen Steygen" (= Krumme Steige?)
Copie aus dem 17. Jnbrh. (?), 4 Papiert'olien, am rechten
Rande sehr stark lädiert. M.
Digitized by Google
30
Cleinmann Peter, Landschreiber zu Neustadt (1572) s. Gim-
meldingen Nr. 3.
Kleinniedesheim: „Dal's ist der Gemeine zu Utzelfsheim,
genant Klein Nidefsheira Weifstumb" betr. die zwischen
der (Eick-) Hacb und den Bobenheimer ßannäckem liegende
Weide, welche den Kleinniedesheimern gegen einen
ewigen jährlichen Zins zusteht. Eine Schlufsnotiz gibt
Auskunft darüber, dafs i. J. 1521 zwischen den beiden
Gemeinden Kleinniedesheim und Bobenheim dieser Weide
wegen Irrungen und Tagfahrten stattfanden.
Copie des 16. Jahrb.. 2 Papierfnlien, leider in der Mitte
und am Rande stark durchlöchert und abgefasert. Oe-
druckt bei Grimm \\ 712 f. M.
Kleinniedesheim s. Grofsniedesheim.
Kleinottweiler s. Adweiler und Odweiler.
Clingen (Oberamts Germersheim und Amts Billigheim): Dorfs-
Ordnung, enthält alle Rechte der Kurpfalz, der Gemeinde,
der Pfarrei, des Herzogthums Zweibrücken, des Stifts
Weissenburg und der Junker von Gemmingeu sowie alle
Ordnungen und Gebräuche in kirchlicher, polizeilicher
Hinsicht in 52 Paragraphen.
Copie aus d. J. 1720 vom Amtmann Cuon in Billig-
heim beglaubigt. In Schweinsleder gebundenes Libell
von 12 beschriebenen Folien. Aus Kurpfalz Fasz. 868,
vgl. auch Billigheim. 1 n. 2. M.
Klingenmünster: Latein. Weisthum des Klosters Kliugen-
raftnster v. J. 1313 gedruckt bei Grimm V, 543 f.;
cf. auch Darstein, Knöringen, Oberschlettenbach, Schwan-
heim und Vorderweidenthal.
Clodius Michael, artium liberalium Magister, Notar und Stadt-
schreiber zu Kaiserslautern (1579), aus Schwäbisch-Hall
gebürtig: s. Wolfersweiler II.
Knebel, Junker (c. 1600), s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 4.
Knecht Mathes zu Wachenheim (c. 1600). s. Dirmsteiner
AratsweisthUraer Nr. 10—12.
Knittelsheim s. Godramstein, Gerechtsame Fol. 16r— 17.
Digitized by Google
81
Knöringen:
1. „Copia der Ordnung uud Gerechtigkeit des dorffs
Knöringen" nach dem unter der vot mundschaftlichen Re-
gierung des Pfalzgrafen Johann Casimir (1583 — 1592)
entstandenen Originale gofertigt am 20. Oktober 1663
von Hans Jakob Bach Gerichtsschreiber zu Knöringen.
2. „Copia der Verzeichnis wais der churfürstlichen
Pfaltz Slifft ClingenmüusterBigendumblich dorffKnöringeu
vor Jura oberherrlich undt Gerechtigkeit undt dann auch
wais frembte Herrschaften oder ingesefsene vom Adel
dil'ses orths berechtiget."
„KnOringcr Berichts protocolli* Fol. 1 — 16. (i.
Knorz Ortwin, Pfarrer zu Alsentz 1437). s. Aisentz.
Kolb Joh., Pfarrer zu Dürkheim (1417), s. Pfeffingen. —
Cornelius, Notar (1606), s. Niedertiefenbach. — Kolb von
Wartenberg, Cornelius (1554 — 1593), s. Bautweiler.
Colgenstein, Stumpfwald- Weisthuio, s. Obersulzen. :
Cüln, Abt von St. Martin in Cöln, s. Winningen.
Conde Heinrich v., „Scholer" (wohl clericus?) und Notar (1411),
s. Beltheim.
Königreich und Osterthal s. Niederkirchen, Kusel und
Margreten Ostern.
Vf. auch Frey, Beschrbg.. III. 432, s. v. Selchenbach.
Königreicher Weistimm vom l. Mai 1550 in Gegenwart
des edlen Peter von Geitzpitzheim , Oberamtmanns zu
Ottweiler und Homburg und des Hans Ditter, Rentmeisters
zu Ottweiler Namens des Grafen Johansen zu Nassau-
Saarbrücken aufgeschrieben zu „Marth uff dem König-
reich" durch den Priester und Notar Nicolaus Pistor
oder Pfister von Lichtenberg.
Orig.-Pergament mit Notariats-Signet. C'opie nach
einer 1761 gefertigten beglaubigten Abschrift auf
Fol. 98— 101 der Demonstrationen juriom in den Spon-
heimer- Horst mann ianu V. P. 1. Ferner ist das Weis-
thum erhalten in zwei Papierabschriften aus dem 17,
Jahrb.; doch ist die eine Abschrift stark durch Mause-
frai's verderbt. Ct. Margreten Ostern und Marth. M.
Digitized by Google
32
Königsbach:
1. Weisthum von 1482, worin der Herrschaft von
Hirschhorn Rechte im Gericht zu Königsbach gewiesen
werden ;
2. „Gerichtsbuch der von Königsbach", angelegt auf
Maria Lichtmeß 1531 mit Bewilligung des Conrad Wein-
lein, Amtmanns der Vogt- uud Gerichtsherrn Georg und
Hans von Hirschhorn, Gevettern.
Ans dem „Weifetumb1* Überscbriebenen und um 1702
angelegten Papier -Folio- Hände von 227 Blattern im
Ciemeindchause zu KUnigshurh nachgewiesen und aus-
führlich besprochen von Dr. (JrHnenwald im „ Pfälzischen
Museum4* vom 1. Oktober 1891. M.
Königsbach s. Gimmeldingen Nr. 8.
Contel, Wald, s. Croeverreich.
C oppen stein, Junker von, s. Braunweiler. — Walrab von
Coppenstein (1489) s. Senheim Nr. 8.
Kratz vomSc ha rffenstein Friedrich. Amtmann zu Lichten-
berg (1564) s. Niederkirchen.
Kratz, Junker von, s. Hottenbach.
Kraus M. Ulrich, Pfarrer und Gerichtsschreiber zu Wall-
halben (1585), s. Wallhalben.
Krebs Friedrich, Kaplan (Altarist) zu Dürkheim (1417),
s. Pfeffingen.
Kreimbach: „Verzeichnis defs Weystumb so Gemein vnd
hüber vff den Thomufs tag Järlich weysen zu Oeimbaeh."
Aufgezeichnet „vff den Thomufs tag 1615."
4 lose Papierfolien. Aus Kurpfalz Fasse. 1283. M.
Kreimbach, Weisthum, s. Wolfstein 11, Nr. 8.
Cremer Joh. Willi. Maxirain. Notar (1657), s. Münstercappel.
Kriech in gen, die Herren von. s. Ransbach.
Kriegsfeld: Grenzbeschreibnng und Gemeindeweisthum des
zum Oberamte Alzey und zum Unteramte Krbesbttdes-
heim gehörigen Dorfes Kriegsfeld :
a) Grenze und Allgemeines. Fol. 2— 3a;
b) Weisthum, Fol. 3r— 16 r;
Digitized by Google
33
c) Hubgericht und Fluberweisthum betr. die Gerechtigkeiten
der .Tunker von Morsheim v. .7. 1524, Donnerstag nach
St. Lorenz. Fol. 16r— 24 ;i;
d) »Steuern, Weide. Holzrecht u. s. f., Kol. 24 r— 27a;
e) Feld -Messer- Ordnung. 157") durch den Alzeyer Burg-
grafen Albrecht von Pagfs konfirmirt, Fol. 27 r— 31.
Iloglaubijrto Copie. aufstellt 5. April 1770. Papier-
von 82 Folien. Ans Kurpialz Fttsz. 127H. M.
Cronberg. Ritter v., s. Einselthum Nr. 11.
Cronnberg Wilhelm, Ritter v. (1599), s. Zeiskam Nr. 2.
Cronenberg: Weist hum der Huber zu Cronenberg bei Steck-
weiler im Alsenzthale.
Zwoibrüeker BosrHude, Fasz. 505c, Fol. 5b t. cf. Srerk-
weilor. M.
Croüe Hirmann v., s. Rauraholder, 1438.
Croeverreich's Weifsthum. „Difs seyndt die Herrlichen
Recht und Gewonheit. die des Reichfs Schöffen weiisendt
zu Croeve uff des Reichfshoff Einem Romischen Vogt
Kayfser oder König undt wer es von seinetwegen inn
hat etc. etc." Fol. 1 — 17, Holzrecht im Walde Contel
(Fol. 17 — 19r), Ordnung v. J. 1492 (Fol 29r-31r).
31 Papierfolien. Aus den so?. Demonstrationen juriutu
Fol. 1 — 31 der Sponheimer-Horstmanniana V. P. 1. M.
Crusius Joh , Pfarrer in Kusel (1624), s Kusel III.
Krutseheidt (Wald), s. Baumholder, 1438, 1. Mai.
Krydeweifs Joh., Dr. jur. utr. Kanzler (1468) des Erz-
bisch ofs von Tier, s. Bruttig.
Kübelberger Gerichts- Beschreibungen:
1. Bannbezirk von Ober- und Nieder-Miesau und Elsch-
bach Fol. 2-5 und 22— 26a.
2. Schönenberger Bann Fol. 6, 7 u. 26.
3. Kübelberger Bann Fol. 8, 9 u. 26 r.
4. Schmittweiler Bann Fol. 10. IIa u. 20 r f.
5. Dittweiler Bann Fol. llr, 12 u. 27.
6. Altenkircheuer Bann Fol. 13a u. 28.
7. Frohnhofener Bann Fol. 13 r f. u. 28a f.
Digitized by Google
34
8. Ohmbacher Bann Fol. 15a u. 30.
9. Brückener Bann Fol. 15 r— 18a u. 30.
10. Sander Bann Fol. lftr u. 30 r.
11. Waldbesehroibung des Amts Kübclberg v. .1. 1719
Fol. 20 f. u. Fol. 32-33 u. Fol. 35 f.
Papierlibell von 37 Folien; siitnmtlirhe lieschreibunjren
sind Revisionen bezw. Copien des „KilbelbergeHienehrs-
ln'fo^•lmll^^sbuohes,, v. .1. 1000: die Revisionen stammen
aas d.. 1. 1719. 1729 (Fol. 25 n. 30) und 1730 ( Fol. 8:5»
und 1748. M.
Kübelberg (Pfarrei und Kirche) s. Einsiedel (13—15).
Ktiharcl, Weisthnm, s Leimersheim Xr. 2.
Culman .loh. Heinr. aus Speier, Xotar 1589. s. Kleinfischlingen.
Kurtzrock Johann. Notar (1506), s. Sevenich.
Kusel L Schöffen weisth um für d. St. Remigiusland entstanden
im 15 Jahrh. vermuthlich vor dem Anfall der Grafschaft
Veldenz an Pfalz-Zweibrücken i. J. 1444.
l'eriramentblatf. dazu eine Abschrift ans dem Kl. Jahrb.
auf 4 Papierfolien. CT. Cirimm V. «7« f. U.
Kusel II.
1. Herzogliche Ordnungen für Kusel und zwar:
a) Ordnung und »Satzung der Pfalzgrätin-Wittwe Elisabeth
und des Pfalzgrafen Rupprecht als Vormünder ihres
Sohnes bezw. Neffen, des Ifalzgrafen Wolt'gang, ge-
geben zu Meisenheim am 21. September 1533. (Das
am Schluß aufgedrückte Siegel ist abgefallen.)
b) Ordnung und Satzung des Pfalzgrafen Alexander vom
1. Oktober 1509. (Aufgedr. Siegel.)
Papierlibcll von 1H Folien in Penrament-l iHscbla«.'.
2. „Weistumbs anzeige des bezirks vnd hochgeriehts Cust-
hellen" H>. Jahrh.
4 Pnpicrlolien.
3. Gerichts- und Landsehoffenweisthum zu Kusel, betr. Recht
und Gerechtigkeiten im St. Remigiusland vom fi. Okt. 1541.
Oriir.-IVrtraineiit ( Notariatsinstniment mir nnh. Sjcarl)
und eine Copie de« 1H. Jahrb. (6 Papierfolien.)
Digitized by Google
35
4. „Newe Statt Ordnung deren von Cuschell" erlassen von
Herzog Johann zu Pfalz-Zweibrucken am 1. Januar 1580.
I'apiereopfc des ltl. .lahrh.. 28 Folien.
5. „Statt ordtnung deren von Cusel" erlassen von Herzog
Johann zu Pfalz-Zweibrücken vom 20. Marz 1587.
Papiereopie des 10. .Inbrli.. 34 Folien.
('.. „Instrumentuni u. Weifsthumb des Culseler Landgerichts
entstanden am 3. November 1599.
Notariatsinstruroent von 30 Papierfnlien mit aufcedr.
Siegel. Zu Fol. 13 flrhören 2 Kinlapen (4 Papierfolien )
mit Correktnr<Mi. G.
Kusel III. Neues Kuseler Kirchen weisth um , auf Grund des
altern i. J. 1592 unter Pfarrer und Superintendent Joh.
Fabritius abgefafsten Weisthums abgeändert — infolge
des 1600 vor sich gegangenen Tausches mit Pfalz-
Lauterecken — und erneuert unter Pfarrer und Super-
intendent Johann Crusins 1624. 3. Marz.
Fol. 235—288 der Demonstrationes jiirinm (Horstman-
i.iana) l\ 2. M.
Dackenheim s. Dirmsteiner Aratsweisthümer Nr 2. Weniger
brauchbar ist eine beglaubigte Copie des Weisthums aus
dem 17. Jahrh., bestehend aus 31 losen, an beiden
Rändern sehr schadhaften Folien. — Ganerben, s. Weisen-
heim a/B.
Dalberg, Junker v., auf Krobsburg, s. Dirrasteiner Amts-
weisthftmer Nr. 4.
Diether v. (1521), s. Gimmeldingen Nr. 5.
Dammheim (bei Landau): Notariatsweisthura des Gerichts
zu Dammheim, worin die Gerichtshoheit und sonstigen
Rechte der Stadt Landau zu Dammheim gewiesen werden
d. d. 3. Juni 1488.
Gedruckt bei Grimm, l. 770 f. M.
Dannenfels und Albisheim:
1. Urkunde vom 24. (oder 26 ?) August 1507, worin
Pfalzgraf Johann, Graf zu Sponheim, einen Streit zwischen
der klagenden Gemeinde Albscheim und der beklagten
3*
Digitized by Google
36
Gemeinde Dannenfels — nebenher geht auch eine Pfiin-
dungs-Trrung zwischen Albisheim und den Grafen .loh.
Ludwig und Ludwig zu Nassau-Saarbrücken — über ihr
Gewalde am Donnersberg durch genaue Zuweisung des
der Gemeinde Dannenfels zustehenden Bezirkes schlichtet.
Papier-t\»pie von 3 Folien ; heilieg-eii 9 l'rod.. theil«
< >rigrinalbriele theils ('onzepte des Ptalzgrafen .Johann
und des C raten .Joh. Ludwig v. Nassau vom 19. Okt..
5. u. 10. Nov. 150« und 1«. Mlirz. 22. April. 14. Mai.
26. Juli, 2-i. u. 2.">. Anir. 1507 betr. die Anberaumung
»dnes Verhandlungstermins in der bereiten Sacbe, durrh
NäKse stimmt I. liidirt. (Kanzler Kmieh v. Simern im
Prod. vom 2«. .luli 1507.) M.
2. Nassau 'sehe Herrschaft, . ihr Bezirk und ihre Juris-
diktion über Marienthal s. Marienthal.
Dannenfels Contz Kuch v., (1417) s. Kaiserslautern.
Dantesberg = St. Antoniusberg, s. Schonen berg.
Darstein (bei Annweiler) s. Vorderweidenthal. Ct. auch das
bei Grimm. V, 546 f. gedr. VVeisthum über des Klosters
Klingenraünster Rechte zu Darstein.
Degen feld, Grafen von. ihre Gnmmersheimer Waldung,
s. Duttweiler.
Deidesheim: „Recht Spruch So der hüber alle Jare vfl'
Montag nehst nach Sant Martins tag pHegt Im hüpphotf
zu thttn zu ober didefsheym."
Dies Huberweisthum steht im Hochstiff Speier' sehen
Salbuche Nr. 10 Fol. 7 und nochmals ibid. N*r. 10a
Kol. 23. ersteres noch im l.">. Jahrb.. letzten s 15:52
entstanden. M.
Deidesheim er Wal der s. Gimmeldingen Xr. 5.
Dellfcld, Hubhof. s. Nünschweiler.
Peinroth: 132 Morgen grofser Wald in der Gemarkung
Puchroth.
Pen weiler s. Baumholder 1570/71 Pol. 42a — 43 r.
Dettenheim s. Godramstein, Gerechtsame Pol. 22i -24 und
Sondernheim.
Deuter Hans. Gerichtsschoffc in Grofskarlbach, welcher in
in freudiger Kunstbetiissenheit das Grotskarlbacher Weis-
Digitized by Google
37
thum i. .1. 1628/29 zusammenschrieb und sfch dabei auch
als Freund der Spruchweisheit zeigt; s. Grofskarlbaeh.
Than, Junker Heinrich von, der .Junge (1420), s. Ramberg.
I) ha uu, Schlols, und die Herren von, — Leopold Philipp
Wilhelm, — Friedrich Willi , — Johann Georg (1682),
s. Münstercappel. — Johann, Wildgraf zu Dhaun etc.
(1437), s. Alsentz und Bosenbach. — Die Herren von
Dhaun. Kyrburg und Grumbach s. Grumbach und Dhun
Theisbergstegen: „Weifsthurab der Pfarrkirchen Deysperg
unnd Pastoreien daselbst von den Kirchengeschwom
geschehen uff Sontag Trinitatis 1543."
(•opie saer. XVI.: 2 Papicrfnlieii. Ans Zweibrückcn I
Fasz. 36. U.
Thierberg Jakob von, Mönch, seit 1485 Stiftskustos zu
Klingenmünster, s. Sch Wanheim.
Tholey Johann, Abt von Wadgassen 1511 — 1515, s. Burgalben.
Dernbach (n. w. von Annweiler): Weisthum des Gerichts
zu Dernbach (Deyrenbaeh), zur Herrschaft Madenburg
gehörig.
C.ipi* von v. 1580. 2 l'apiertolien. AI.
D e s c h 1 e r Ludwig, Landschreiber zu Alzei (1530), S.Einselthum.
Dhun Emich. Herr zum Oberstein (1391), s. Volxheim. —
Wirich l. von, Herr zu Falkenstein und zum Oberstein
(1456 — 1501), s. Bibelsheim. Bretzenheim, Queidersbach
und Roden.
Melchior von, Herr zu Falkenstein und zum Oberstein
(1501 — 1517), s. Eckelsheim, Freimersheim, Hilbersheim
und Ippesheim.
Philipp von. Graf zu Falkenstein, s. Freimersheim.
Wierich II. von, Graf zu Falkenstein (1530 — 1546?),
s. Dielkirchen, Ilbesheim, Oberstein, Steckweiler und
Trippstadt.
Diedesfeld:
1. „Diei's sint die Artikel vnd Recht, die man
spricht an eynem vollen Gericht zu Dydesfeld unserm
Digitized by Google
38
gnedigen heren von Spier vnd den Domhern des
Cappittels". 15. Jahrb..
Beglaubigt«1 Absrh rifr piner der Gemeinde Diedesfeld
gehörigen grofsentheils verblichenen Copie auf Perga-
ment d. d. 21. Oktober 1877. Daus Weisthum findet
sich auch in Nr. 59 der „Sal- und Lagerbiicher".
Fol. 41 f. G.
2. Geraidensprucb von 1577. erneuert 1028. s. Mai-
kaminer.
Tiefentbai, Kirche zu. s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Xr. 3.
Dieffenbaeher Israel, Amtmann zu Haimbach (1589), s. Klein-
fischlingen.
Diel Jakob, kaiserl. Notar, s. Sippersfeld.
Dielkirchen :
1. Gerichtsordnung für das Gericht zu Dielkircheu,
Amts Stolzenburg erneuert durch Pfalz- Zweibrücken
(Pfalzgrafin Elisabeth und Pfalzgraf Ruppreeht als Vor-
münder des Herzogs Wolfgang) und Wirich von Dbun.
Grafen zu Falkenstein als die 2 Gerichtsheiren des Orts
am Montag nach Yrisitationis Mariae (3. Juli) 1536
2. „Copia der Statuta und Ordnung so durch beider-
seits Herrschaften Veldenz und Falkenstein uffgericbt
zu Diellenkirchen des Abdriebens (sc. „Der Kauf und
Yeikäuff") halben fürgenohmen." Erlassen von den sub
Nr l genannten Persönlichkeiten am Mont.ig nach
Trinitatis (2. Juni) 1539.
Fnlkensteiner Codex IV. Fol. l<Mr-194. G.
Dienheim Gerhard von, (1507) s. Ippesheim.
Dierbach (bei Barbelroth): Kundschaft über die Rechte der
Neueastersehen Herrschaft zu Dierbach v. J. 1418.
Nr. 310. 319 u. 338 der „Zweibrilrker Dotnanialakten". M.
Dill (Regierungsbezirk Coblenz. Kreis Simmern, Amtsgerichts
Kirchberg): Graf Johann zu Spanheim und sein« Ge-
mahlin Walpurgh, geb. von Leiningen verleihen ihren
Bürgern „zu Dille in vnserm Dali- einen Freiheitsbrief
Digitized by Go
39
sub (1 1427. Mitwochs nechst nach der hl. dreyer Könige
Tage.
Fnl.fJO- ■•!>."» der T)»'moMstrari<»iii>sjtiiiiiiii( llorsrrmmniaiiii)
\\ 2. M.
Dirmsteiner Amts w eist h ü in e r :
1. Weissenheim a/ Sand Fol. 1-34: Die Ganerben-
Waldordnung von Weisenheiin a/S mit Freinsheim, Leisel-
stadt, Oalstadt und Herxheim, aufgerichtet bezw. confir-
mirt durch Valentin Graf zu Erbach, Herrn zu Preuberg,
kurptUlz. Burggrafen zu Alzey und Hans Heinrich Graf
zu Leiningen und Dagsburg, Herrn zu Appermont v. .T.
1400, sowie die Ganerben- Waldordnung v. .f. 1560;
Vertrag zwischen den Ganerben und dem Kloster
Honingen v. J. 1510 (Kol. 3— 15a); Weisthum der Hofe
der Kloster Werschweiler und Enkenbach errichtet zu
Weisenheim 1515 (Fol. I5r); Gemeinde-Polizei-Ordnung
v. ,1. 1544 (Fol. 10-28); Almende, Weide, Kirchen-
baulast (Fol 30r— 31a). fremde Herrschaften: Kloster
Werschweiler. Graf Emich d. E. Junker zu Dürkheim,
Spital Dürkheim, Junker Hans Friedrich v. Flersheim,
Kloster Maria-Münster zu Worms, Paulsstift zu Worms,
Comthur zu Einsiedel. Stadt Worms von wegen des
Baifüsser- Klosters. Johanniterhof zu Worms, St. Johann
zu Worms. St. Andreas zn Worms, die Kirche zu Fufs-
gönheim. Juuker Leyser, Friedr. v. Heimstatt, Junker
Caspar Lerch v. Dirmstein, Sebastian v. Meckenheim,
Georg Stueksen Tochtennann Paul, .Johann Ott's. weil.
Landschreibers zu Heidelberg Erben; Adam Schopf von
Landau.
2. Dackenheim Fol. 38-67. Fron und Dienste
gemeinsam zwischen Pfalzgraf Philipp und Graf Philipp
v. Nassau-Saarbrücken v.J. 1485 (Fol. 38— 41 r); Gan-
erbenwald zwischen Dackenheim, Weisenheim a/B. und
Bobenheim v. J. 1599 (?) (Fol. 42r— 52); Weisthum
(Fol. 53); Gemeindeorduung erneuert 1579 (Fol. 54a— 57);
Digitized by Google
40
Gerichtsordnung (Fol. 57a -59), Wingerts;- und Acker-
Ordnung etc. v. .7. 1600 (Fol. 59a - 63). Viehtrieb(Fol.63r).
Kircheusachen (Fol. 65), Hechte der Herrschaft Stauf,
des Klosters Höningen, des Domstifts Worms und des
«Junkers Sebastian v. Meckenheim (Fol. 66 f.).
3. Grosskarlbach Fol. 71—84. Kirchen bau etc.
(Fol. 79). Fasel (Fol. 80r-Sla). Ausmarker: Maria
Münster zu Worms, Bischof zu Worms, Domstift Worms,
Kloster Höningen, St. Mlrtinsstift zu Worms, hl. Geist-
spital zu Worms, die Kirchen zu Bissersheim und Diefen-
thal (grafl. Westerburgisch), die Comthurei Obertiersheim,
die Kirche zu Gerolsheim, der Junker vou Kitz. Junker
Hans Friedrich von Flersheim. Junker Florenz Nagel.
Junker Joh. Wolf von der Hauben, Frau Hubnerin zu
Leiningen, Dr. Christoff Leheumann, StadLschreiber zu
Speier (Fol. 80— 83 r).
4. Hessheim Fol. 86-99. Spezialweisthum von
1489 (Fol. 90r— 91 r), Verträge bezügl. der Flur etc.
zwischen Heisheim und Beindersheim und Heuchelheim
1539 und 1592 (Fol. 91 r— 92), Hubgericht, zugehörig
den Dorfsjunkern zu Gerolsheim nämlich Jen Dalberg-
Krobsburg und den Knebel (Fol. 93); FlurschQtzen-
Ordnung (Fol. 94), Almende u. Kirchensachen (Fol.96r f.),
Ausmürker: Domstift, Frauenstift, reicher Convent. St.
Andreas- und St. Martinsstift, Gutleulhaus sümmtlich zu
Worms, Junker von Dalberg auf Krobsburg, St. Pauls-
stift zu Worms, Christoph Hoofs, Kathsroitglicd zu Worms,
und Hans Geyder zu Heidelberg, das Spital zu Worms,
Sebastian Hügle zu Heidelberg (Fol. 97 — 99).
5. Beindersheim (Bennterfsheim) Fol. 103-119.
Bachoidnung von 1599 (Fol. 103r- 107). Vertrag mit
Hefsheim wegen des Siegels (Fol. 107 r f.), Spezialweis-
thum v. .1. 1536 (Fol. 109), Faselvieh < Fol. 112a),
Almende und Weide (Fol. 113r), Vertrag mit Hefsheim
und Heuchelheim v. 1539 u. 1592 (Fol. 114 r f.) Kirchen-
Digitized by Google
r
41
soeben (Fol. 116): Ausmärker: Bischof, Domsüft, St.
Andreasstift, St. Paulsstitt. Kloster St. Andreasberg,
sämintlich in »Worms; die Kirchen zu Xiedcsheim und
Roxheim, Junker Christoph Lerch von Dirmstein, Adam
Chuluaanns Erben zu Heidelberg. Christoph Wolfs
Kinder zu Dirmstein, Dr. Hieronymus zum Lam zu Speier,
Christoph und Andreas Schlatt zu Worms, Sebastian
Hügle zu Heidelberg, .Junker Heinrich von Obentraut.
Juuker von Hattstein (Fol. U6r— 119r).
6. Flommersheim Fol. 125—136. Aluaöud (Fol.
130r n. 132), Kirchensachen (Fol. 132rf.); Ausmärker:
.Junker Philips von Fleckenstein, .Junker Philips Ludwig
von Frankenstein, Endres Georg von Wonsheim hiuterlassene
Kinder, .Jakob Voltz von Lambsheim. Stift St. Martin zu
Worms, Erasmus Born von Lambsheim (Fol. 1 33r — 136).
7. Heppenheim an der Wiese, jetzt hessisch.
Fol. 139—158.
8. Mörstadt (Mörgstadt),.jetzt hessisch, Fol.163— 175.
9. Bermersheim, jetzt hessisch, Fol. 179—193.
10. Zell (bei Einselthum), i
11. Harxheim, Fol. 197—218.
12. Niefernheim (Ninern), \
Kirchensachen (Fol. 215r); Ausmärker: Hans Friedrich
von Morlsheim, Cunrad Fells, alter Landschreiber zu
Alzei, .Junker Wolfgang Plickh von Lichtenberg, Junker
Philips Hühners Wittwe zu Neuleiningen, Kloster
Ramsen, Kloster Hombach, Jon. Weidtman von Wachen-
heitn, Junker Morlsheimers Wittwe zu Wachenheim,
Junker Philips Erwin von der Leven Erben, der Pfarrer
zu Wachenheim, Mathes Knecht zu Wachenheim.
13. Obersülzen Fol. 221—220. Altes Weisthum
von 1509; Almende, Zehend u. Kirchensachen Fol. 227 f.
Ausmärker: Stift St. Andreas und Audreasberg in Worms,
Junker Hans Friedr. v. Flersheim, Junker Christoph
Lerch v. Dirmstein, Junker Florenz Nagel, adelicher
Digitized by Google
42
Stamm Rodeustcin, Hans Martin Fuchs, Kammerbote zu
Speier, Hubliof zu Gerolsheim etc.
14. Rodenbach (bei Göllheim) Fol. 233-241.
Almend, Fol. 237 f.. Kirchensaehen Fol. 239. Aus-
märker: Bischof und Domstift Worms. Junker Wolf und
Andreas von Oberstem. .Junker Hans Selters Erben,
Caspar Schmitz, Amtmann zu Grünstatt; die Klöster
Rosenthal und Ramsen ; Johann Barns Erben zu Speier.
15/16. Ottersheim und Immesheim Fol. 245— 252.
Kirchensachen (Fol 250 ar); Ausmärker: Bischof zu Worms,
Druchlab's Kinder zu Uppenheim, Junker Wolf von Ober-
stein, Stift St. Martin und Barfüsserkloster zu Worms, ein
Altar zu Rüssingen, Junker Gett zu Eppelsheim, Frau
Hübnerin Wittwe zu Leiningen. Comthureihof zu Worms,
Junker Reinhard von Wallbrun, Corothurei Oberflersheim.
Papierband v«m 258 be/ Werten Folien in Puppendeekel
gebunden mit aufgeklebtem Titel auf Pergament. Ent-
standen zwischen 1601 und 1629, da Fol. 83 r Dr.
Christoph Lehmann noch als .Stadtschreiber erwähnt
erwähnt wird, derselbe aber Ende 1628 sein Dienst-
verhältnis* zur .Stadt löste ; et*. Erhard Christoph Baur.
Leben aes Christoph Lehmanns. Frankfurt, .1. F.
Fleischer. 1756. S. 87. M.
Dirmstein und Laumersheim: Urkunde, wodurch Bischof
Johanns von Worms dem Pfalzgrafen Ludwig die Hälfte
■
an den Dörfern Dirmstein und Laumersheim verleiht,
wobei genaue Mal'sregeln in gerichtlicher, polizeilicher
und sonstiger Hinsicht getroffen werden u. u. A. auch
die Befestigung der beiden Dörfer sowie die Erbauung
einer den beiden Herren gemeinschaftlichen Hurg in
Dirmstein in Aussicht genommen wird. De dato Heidel-
berg. 1419, 4. März (Sambstag vor . . . Inuocauit).
Zwei Papier-Copien aus dtm 17. .Tahrh. von je 0 und
10 Folien, denen ein latfin. Redest (1 Folio) hriliegt. M.
Dirmstein, Caspar v., Edelknecht (1426), s. Frankenstein;
Caspar Lerch von, Junker, c. 1601. s. Dirnisteiner Amts-
WeisthQmerNr. 1 ; Christoph Lerch von, ibidem Nr. 5u. 13.
43
Disibodenberg, Abt Dietmar von, (1875), s. Schönenberg.
Pitter Johann, Rentraeister zu Ottweiler (1550), s. König-
reicher Weisthuro.
Dittweiler, Bannbeschreibuug, s Kübelberg Nr. 5.
Dommershausen (Dorf im Regierungsbezirk Coblenz, Amts-
gerichts Boppard): Weisthümer von Dommershausen (Fol.
189— 192a) und
Ehrenburg [auchErburg] (seheint, da mit Dorweiler
die Lehensleute gemeinsam hat und mit ihm unter Spon-
heim'scher Herrschaft steht, im Regierungsbezirke Coblenz
uud zwar wahrscheinlich im Amtsgerichte Caslellaun ge-
legen gewesen [?] zu sein ; im Ortslexikon von Ritter-Lagai
nicht auffiudbar). Fol. 192r— 195. S. a.
Fol. 189—195 der Demonstrationes jurium (Horstman-
niana) P. 2. M.
Dörnbach (s. w. von Rockenhauseu):
a) Weisthum des Reipolzkirchen'schen Gerichts zu Dörnbach
von 1487, Dinstag nach Vincenty
Copie von 1607. 4 Papierfolieii.
b) Weisthum der kurpfalz. Rechte und GetUlle zu Dörnbach.
Copie aus dem 17. Jahrh.. 5 lose Papierblatter. M.
Nielas. Pastor zu, s. Lftwensteiner Hof.
Dornberger Fiiicharius, Notar (1556), s. Blankenrath.
Dörrenmoschel : Weisthum, auf Verlangen Friedrichs von
Flörsheim, den man nennt von Lautem, von HQber,
Schultheifs und Schöpper zu Dörmoschel gewiesen vff
Mittwoch nach dem 12. Tag 1477. Dasselbe wurde am
„gewöhnlichen Weisthnmstage", Mittwoch nach St. Catha-
rinontag 1560 erneuert und erweitert. Im Jahr 1601 liefs
der FamiliVnälleste August v. Flörsheim das Weisthum
in Folge von Differenzen aus dem „Hauptbuch" seines
Grossvaters copieren und durch den kaiserl. Notar Joh.
Steinbach zu Kaiserslautern vidimieren.
Von dieser beglaubigten Copie ist eine Abschrift er-
halten in den Pfalz-Zweibrücken'schen Lehensakten,
Fasz. 15 im k. Reichsarchive zu München. (Gütige
Mittheilung des Präparandenlehrers L. Eid in Blieskastel.) M.
Digitized by Google
44
Dorweiler, s. Dommershausen.
Traben (Dorf im Regierungsbezirke Coblenz, Amtsgerichts
Trarbach, dieser Stadt gegenüber). Pfalzgraf Georg Wil-
helm, und Wilhelm Markgraf zu Baden und Hochberg,
Landgraf zu Sausenberg, Graf zu Sponheim und Kberstein,
Herr zu Rotein. Badenweiler, Lahr und Mahlberg, kaisei I.
Rath und Kammerrichter zu Speier entlassen die gemeine
Bürgerschaft ihrer Orte Trabeu, Litzig und Kilsbach gegen
Erlag von 5650 gülden Batzen aus der Leibeigenschaft.
1661, 8./18. März.
(Folio 289— 241 der Demonstration»«« jnriiini (Horst-
manniana) V. 2. M.
Drachenbronn (im Elsafs, Kreis Weissenburg, Kanton Sulz
und Wald). Gerichtsweisthura auf dem Hubhofe zu
trachenborn, erlassen von Jakob von Fleckenstein, der
Pfalz Hofmeister und Ijiterlandvogt im Klsass 14N3,
mentag nach saut Matheustag.
(Collationierte Topie vom 21. Nov. 1692. eiiigelnindff)
als Fol. 89 nnd 90 in die Demonstrationen jnriutn der
Sponheimer Hontmanniana V. 1*. 1. Nach einer Doi>ul-
notiz befand si<h 1771 das Original ttnf lVrgament zu
Ingweiler. M.
Trarbach (Stadt an der Mosel):
1. Pfalzgraf bei Rheiu und Karle, Markgraf zu
lUden, beide Grafen zu Sponheim, verleihen der Stadt
Trarbach einen Kreiheitsbrief 1403, Sambstag nach
St. Luden Tag.
Folio 102- 104 der Demorij-tratione* jurium (Horft-
nianniana) 1'. 2.
2. Baugeding, Weisthum (d. h. bäuerliches Lehen-
Weisthum). Vor 1624.
Folio 142—14"» der Demonstrationen jurinm in den
Sponheimer llorstmanniana V. I'. 1.
3. Amtsschreiber Breehtel zu, (1558) s Holienbaeh.
4. Amtmann Jost zu, (1468) s. Bruttig. M.
Digitized by Google
45
Dreisen (= Münsterdreisen) :
1. Weisthura des Gerichts und Abts von Munster-
dreisen „vom J. 1096" *). welches „alldieweilen solches
in einer gantz unlelsbahrer Schrift! erfunden, auch in
einer gantz ohngewtthnliehen Sprach" „auff Begehren
deren HU. Schultheiß und Gerichten nach Möglichkeit
anff unsere Landesart übersetzet und geschrieben" wurde
„den 24ten Febr. 1727 von A. B. O. Junior, mathem.
Jnr.": Fol. 1 — 15;
2. Steinsetzung auf Kosten der Junker von Oberstein
am 24. Sept. 1606;
3. Amtsbefehl des kurfürstl. Amtmanns Hauprecht
Heyder zu Bolanden wegen der Mühle zu Dreisen und
Standenbühl v. 31. Janer 1609 ;
4. Urkunde des Pfalzgrafen Johann vom 26. Okt. 1528
betr. des Klosters Dreisen Vogtei etc. und Incorporation
in das Kloster Lorsch (Fol. 15r f.);
5. Gemeinde-Wege (Fol. 18 r);
0. Urkunde des Amtmanns Heinr. v. Geispitzheim zu
Bolanden, des Wolf von uberstein und des Ludwig von
Fraukenstein vom 15. Okt. 1573 bezw. 27. April 1579
betr. hauptsächlich das Waldrecht der 3 Gemeinden Dreisen,
Standenbühl und Steinbach im Walde genannt Witthau
(Fol. 19—23):
7. Ordnung der Gerieh tsheiren Junker Seifrid und
.Johann von Oberstein und der Gemeinde Dreisen v. J.
1573 betr. den Wald genannt die Ruthe (Fol. 23r— 25);
8. Gemarkung der Gemeinden Dreisen und Standen-
bühl v. J. 1666, 15. Janer (Fol. 25 r— 30r); !
9. Geschichtliche Notizen 1673—1710 (Fol. 33a);
10. Dreiser Gemarkst einsetznng v. 15. und 17. Febr.
1727 (Fol. 33r-45).
*) Die .Jahrzahl 1096 ist zweifellos falsch statt 1496; die Vorlage
hatte wahrHbeinlieh : im Jahn» Tausend etc. ftfi und der Cupist übersah
die „mindere Zahl* und brachte dadurch das .fahr 1096 zu Stande.
Digitized by Google
46
Pnpiercopie von 46* Folien in 4 losen Lagen aus d. .1.
1727. Nach Huer Kleisti ft-N otist auf dem Deckblatte
stammt diese Oopie aus oem Donnersber^rer Departe-
metitalarehive. Von Nr. 1 eino Copie im Falken steiner
Codex IV, Fol. 27—85). Ein anderes Weisthimt v.J.
1857 siehe bei Grimm W, S. 089 f. M.
Dreubitz Sebastian, Landschreiber zu Neustadt a H. (1060),
s. Westheim.
Trier. Erzbischof Tun von (1377). und Erzbischof Werner
von (Uli), s. Beltheim.
Erzbischof .Johann von (1468), s. Briedel.
Johann (III.), Erzbischof von Trier (1531 — 1540), s. Blick-
weiler, 8t. Ingbert und Ormesheim.
Kurfürst Job. Ludwig von (1554), s. Od weiter.
Stift : s. Hottenbach und Macken.
Trier'sche Beamte:
Kanzler Dr. Job. Krydeweifs (1468), s. Bruttig.
Rentmeister Jon. v. Becheln (1468), s. Bruttig.
Trippstadt:
1. „Willenstein und Driebstatter Bezirk und Gerichts
Weifsthum". Stammt aus der Zeit zwischen 1530 und
1550 und wurde von den Herren der beiden Orte, nämlich
a) Wyrich von Dhaun. Graf zu Falkenstein und Limburg,
Herrn zum Oberstein und Broich, b) Friedrich von Kiers-
heim dem A eiteren und c) Bechtolff von Flersheim bestätigt.
Copie saec. XVIII, 12 Papierfolien. — Falken.steiner
Codex Xr. 4 Fol. 118-131. O.
2. Die Grafen von Rasseburg, Herren von T., s. Rei-
polzkirchen, Herrschaft, Anm.
Trirer Johann, Stiftsvikar zu St. German und Moriz in
Speier (1531) s. Mondenheim.
Trudel Johann von Seligenstadt, „Schuler" (1426), s. Franken-
stein.
Drufsweiler. s. Barbelroth 1509.
Duchroth: Renovation aller Gefalle und Weifsthumer zu
Duchroth durch den Kanzleischreiber Henrich 1517,
47
Montag nach Oantatc (Grnndherr: Ludwig Graf von
Veldenz ; Erblehenherr: Hans Blick von Lichtenberg d. Ä.)
Der Obrikeit wird der Wald „Römerschall", der Gemeinde
dagegen der Wald „Stutt" und „Heymal" gewiesen; die
Mühle in Oberhausen ist Hannmühle etc.
Copie vom ">. Dez. 1054 ; 0 Papierfnlien. Beiliegen :
1. ein Prod. vom 28. Dez. 1739. wonach in dem ge-
meinschaftlichen Besitze des „Ttuinersballer* Waldes
den Blicken die Günderode gefolgt sind; 2. Extrakt
aus der Meisenheimer Landschreiberei - Rechnung- von
1M4, worin der „DemmtherwaWr in der Duchrother
(•emarkung auf 132 Morgen angegeben wird; 8. ein
B«\£rleitsH)reibon vom 26. II F. 1740. womit Nr. 1 u. 2
dem Oberforstnmr (welchem?» ühersohickt werden. 6
Papierfolien. M.
Dudenhofen:
1. „Rech(t)spruch, so sie Jerlichen vff Iren Kydt
sprechen vnd wisen", und zwar viermal im Jahre: Montag
nach dem zwölften Tage, Montag nach Quasimodogeniti.
Montag nach 8t. Jakob und Montag nach Allerheiligen Tag.
Abschritt aus dem Anfange des 10. Jahrb. in Nr. 59
der Sal- und LagerbHeher. Fol. 102 f. M.
2. Rechtsspruch, den die zu Dudenhofen jahrlich viermal
weisen über die Markung, über die Rechte des Bischofs
von Speier als Geriditsherren , sowie die Rechte der
Rerren von Maulbronn etc. Dieser Rechtsspruch wurde
am 19. Sept. 1593 durch den Amtsschreiber vou Marien-
traut in ein „Büchlein" aufgezeichnet und von einem
Nachfolger desselben, Namens Johann Lehr i. J. 1602
in das Gerichtsbuch transhumiret".
Davon sind 3 vollständige Copien erhalten von 8, 4
und 3 Popicrfnlien sowie 3 Copie- Fragmente von 1 und
je 2 Papirrfolien. Eine Abschrift aus dem 15. .lahrh.
steht in Nr. 36 der Sal- i;nd Lagerbücher des Kreis-
archivs Fol. 115 r f. M.
Dünckelsberg (Bitscher) Wald, s. Fisch bach, Pflege.
Duncker Gg. Willi., Birkenleld'scher Reutmeister (1721).
s. Casteliaun.
Digitized by Google
48
Dunzweiler:
1. Hnberweisthura, entstanden zwischen 1459 und 1489.
I IVrganientfolie und 1 «purere Abschritt aus dem
18. Jahrb. auf 2 l'apierfolien. Ans Zwcibrilck.'i- üo-
manialaktQii Nr. 2:5.
2. Die Gülten zu Dunzweiler z. Zeit Herzog Alexanders
von Zweibrücken (1489—1514).
l'organioiitlibell von 8 Folien in 8°. wovon nur Fol. 2.
7r und 8 beschrieben sind. Aus Zweihrilokpr Domanial-
akten Nr. 23. d.
3. Gemeinde -Ordnung- von Dunzweiler, aufgerichtet
am 12. Febr. 1673 und vom Zweibrttckner Amte be-
stätigt am 14. Sept. 1694.
Papierlibell von s Müttern in 4°. Aus Zwei brücken.
II Fasz. 864. M.
4. s. Bubach.
Druchlab's Kinder zu Oppenheim c. 1600. s. Dirrasteiner
Amts-Weisthümer Nr. 15 f.
Dürkheim:
1. „Diefs hie nachgeschriebene sint fricheidt vnd recht
dafs liuphoeffs des heyligen Crucze zu Limpurgk zu
Durcken die man vis spricht im huphoffe daselbst vff
dinstag nach Martini Jerlichen durch die hnber etc."
Sal- und Lagerbücher Xr. 73 Fol. 178—180;
2. Das „ Marti ns -Weist h um ö, das Priester, Edle
und die ganze Gemein zu Dürkheim je am Vorabende von
St. Martin dem Abte von Limburg weisen siehe bei Grimm.
I, 787 f. Weitere Dürkheiroer Weisihümer siehe bei
Grimm, I, 783-785 und V, 596-601. M.
Dürkheim. Spital zn. c. 1600. s. Dirmsteiner Amts-Weis-
thümer Nr. 1.
Pfarrer .loh. Kolb und die Kapläne Friedr. Krebs und
Richard Lichtenstein zu, 1417, s. Pfeffingen.
Chun (?) Eckbrecht von (1600), s. Wolfstein.
Graf Eraich d. X., in oder zu Dürkheim, c 1600, s. Dirm-
steiner Amts-Weisthümer Nr. 1.
49
Duttweiler:
1. Grenzbesclireibung des Ortes Duttweiler vom 22. März
1770;
2. „Beschreibung deren Gerichts und sonstigen Weifs-
thummeren des Orts D.a, enthaltend:
a) Die Holzrechte in der grafl. Degenfeld'schen Gomraers-
heimer Waldung nach dem Gerichtsprotokollc v. 1686;
b) Beschreibung der Knltusbanlasten in Duttweiler nach
dem „Pfarreompetenzbuch" von 1591. Darnach sind
die Collutoren, nämlich die Bracken von Weisenberg,
verpflichtet, das Chor und das Pfarrhaus baulich zu
erhalten, während Dr. Hegenmuller als Inhaber von
2 Theilen Zehents für den Übrigen Theil der Kirche
aufzukommen li.it;
c) div- angebliche Gerechtigkeit in den mit Maikammer
gemeinschaftlichen Geraide-Waldungen.
Heglanbigte Copien vom 22. Marz 1770. 4 Papierfolien.
Aus Kurpfalz Fasz. 885. M.
Ebernburg: Franz Conrad von Sickingen gibt den Schult-
heilsen, Schaffen und Bürgern des Thals Ebernbnrg auf
Grund des „Freyungsbriefes", den Franz von Sickingen
1508 vft'St. Fabian vnd Sebastians Tag ausgestellt, nach-
dem beim Brande v. J. 1546 zu Ebernburg das alte
„Gerichtsbuch" zu Grunde gegangen war, ein neues Weis-
thum und eine neue Gerichtsbuch-Ordnung: 1567. 30. Jäner.
Beglaubigte Gopie aus dem neuen (terirhtsbuch. ber-
gesrellt am 2. November 1085 vom Ebernburger Sehult-
heifsen. rapierlibell von 14 (beschrieben 11) Folien.
Aus Kurpfalz. Fasz. 894. Gedruckt bei Grimm V,
050-055. M.
ßckamberg Mathys von, s. Alsenz.
Eckelsheim (im hessischen Kreise Alzei): Weisthum über
die Hechte der Herrschaft Falkenstein zu Eckelsheim
aufgerichtet zur Zeit Melchiors von Dhun. Herrn zu
Falkenstein. also zwischen 1501 u. 1517.
Falkensteiner Codex Nr. 4 Fol. 181. G.
4
Digitized by Google
50
Edenkoben:
1. „Dies oiud die Reelitte So die Seheffen zu Üden-
koben Alle Jure uff dinstag nach Santt Jacobs des Ap-
postels tag Sprechen, Es were dan, das es Ein Vyertag
were. So weres darnach am liebsten Dinstag darnach.
So sie uff Ire Eyde wylseiit." Scliöffenweisthum über
die Rechte der Äbtissin von Heilsbruck zu Edenkoben.
Copii« mrc. \VI.(Kl'apierfiilie»)Hiis Kurpfalz Fn«z.9i:t.
Zwei weitere <\>pien siehe in den „Sal- und Lager-
bü.hern" Nr. W F.d. «4 ff. und Nr. 59 Fol. 149 f.
J. „Dies sind die Hecht, die Eyn Byschoff zu Spyer
hat, So die Schelfen auch zu dem vollen Bericht vff Iren
Eydt Sprechen."
Copie saer. XVI. C2 Papierfolieii,) uns Kurplatz Fasz.9l:t.
Zwei weitere Copien siehe in den „Sal- und Lutr»*i-
bHohern" Nr. M Kid. <$7 f. und Nr. 59 F.d. 151 f.
<Jedr. hei (irimin I, 771 f. dessen Angabe: „noch aus
dem 14. .hihrh." auf einen) Irrthun heruhr.
:t. Scliöffenweisthum betr. die nach Aufhebung des
Klosters Heilsbruck an den pfalz. Kurfürsten gelangten,
ferner die dein Rischof von Speier zustellenden Hechte
zu Edenkoben v. .1. 1503.
•J Copien sa»'i . XV II. 0» u. 5 l'apii'it'olien) und eine
von ca. 1HH4I («1 Folien».
4. „Extraetus aul's Edenkober Hechts Spruch de anno
1593" gefertigt am 14 .Tuli 166«.
2 Papiertidien.
5. Waldrecht und Ankauf der sogen, alten Heide,
s. Hebingen. Erneuerung etc. Nr. 3. 4 u. 8.
6. fierichtssrhreiber zu Edenkoben i. J. 1659 ist
Kaub Job. Georg, s. Walsheim. (J.
Edesheim, Sturapfwald-Weisthum. s Obersulgen.
Effen ha usen >. Heinich.
Eh reu bürg s. Dommershausen und Spesenroth.
Ehrwein Philipp, kurptalz. Schaffner zu Hördt (1576), s. Hördt.
Eich (Dorf bei Worms in Hessen) s Oimbsheim.
Einselthum, Ritter Dieter von (1426). s. Frankenstein.
Digitized by Google
51.
Einselthum: Darstellung der Rechtsverhältnisse zu Einsel-
thum. Enthält u. A.:
1. Topogr. Beschreibung des Dorfes Einselthum S. 1—4.
2. „Gemein Ordnung" derer von Einselthum gemacht am
ii. April (Dienstag nach Judica) 1484 von den Junkern
Hans und Dietz von Wachenheim in Beisein Peters, des
Vogts von Zell und des dortigen Pfarrers. 8. 4 ff.
3. Das „alt Kommenrecht" des Backers zu Einselthum S. 10 f.
4. Weisthum der Gemeinde Einselthum aufgerichtet am
Dienstag nach Katharinen (29. November) 1530 von
Ludwig von Neuburg derzeitigen kmptalz. Burggrafen
zu Alzei und dem Landschreiber Ludwig Peschler.
5. „Deren zu Einselthumb Insigel" : Verleihung desselben
durch Christopfel von Gottfurth, kurpfälz. Burggrafen zu
Alzei am 9. Mai lf>(»7.
(5. „Ordnung wie es mit den Wassergäugen zu halten"
v. J. i486. 8. 16.
7. „Gebrauch u. alt Heikommen-Rechl autrefend den Muller
anno 1478." 8. 17.
8. „Gemeine Dorf Ordnung, gebrauch und gewohuheiten zu
Einfselthumb" v. J. 1581. S. 20 ff.
9. „Vertrag so die zu Einselthum mit Zellen vorm Ambt
Altzey aufgerichtet ein gemarckenstein bei Zell betrefend."
Beurkundet von Ludwig von Neuburg, Burggraf zu Alzei
am 22. August („uf Donnerstag nach St. Bernhards tag")
1532. S. 33 ff.
10. Angaben (Iber das juspatronatusder Kirche und die Kultus-
baulast sowie Uber den Zehenten zu Einselthum. S. 42 ff.
1 1. PieGüterundGefalleder Pfarreien Wachenheimund Biedes-
heim, des Stitts Zell, desGeorgiusaltarszu Laumersheim, der
Herren von Cronberg, von Eitz, von Flörsheim, Rudolf von
Oberstein, von Wachenheim u A. in Einselthum. S. 48 ff.
Much v.m 60 hesclir. Seiten in 4° sae«-. XVII. Dazu
niiie (\ipie aus demselben Jahrb., 30 Papierhliltter mit
Folienzahlen 23-53. Aus Kurplalz Fasz. 944. 0.
Digitized by Google
Einsiedel:
1. „Mittelborner (Huebcr-) Weisthumb v. .). 1531.
2. Vertrag zwischen der Deutsehherrrn - Kommende
Einsiedel — vertreten dureli Philipp Arnold von (Mahr
Landeommenthur der Balley Lothringen, Commenthur zu
Bückingen und Trier, ferners durch Balduin Herrn v. Kitz
Commenthur zu Einsiedel — und den Brüdern .Johann
Casimir und Kranz von Sickingen Herrn zu Landstuhl
d. d. Landstuhl 2. August 1627 „wegen Mittelborner
mithochgerichts gcrechtigkeit4*.
3. Vertrag zwischen der Kommende Einsicdeln —
vertreten durch Johann von der Pelz Landeommenthur
der Balley Lothringen, Commenthur zu Trier und Einsiedel
— und Franz Konrad von Sickingen d. d. 12 Jäner 1551.
„Den Wald, jagt, der Kruster atznng und Spesbacher
Zins betreffend."
4. Vertrag zwischen Hennerus. Administrator des Hoch-
meisterthums in Preul'sen. Meisler deutschen Ordens in
teutscheii und welschen Landen — vertreten durch Johann
Dietrich von Enschringen Commenthur zu Einsiedel, Hans
Cuno von Horneck Hauscommenthur zu Horneck. Sebastian
von Weittershnusen Marschalk und Johann Störr Sekre-
tarius — und Ptalzgrat* Johann Casimir vom Hl. April
(Mittwoch nach dem Sonntag Jubilate) 1581 „die atz,
Schätzung und Zehndten auch schliesung des Haus Ein-
siedel betreffend.*4
5. Kaufvertrag zwischen dem Stadtrath von Kaisers-
lautern und der Deutschherren-Commende Einsiedel bezw.
deren Commenthur Johann v. Haue d. d. 2. Janer (Mit-
woch nach dem heyligen jahrs tag) 148S, demgemfils der
Stadtrath für ein«* von der Commende erworbene Mühle
zu Lautern eine jährliche unablösliciie (iült von ls Malter
Korn und M) Kreuzer zu zahlen verspricht.
6. Crkunde des (Berichts zu Kaiserslautern d. d. 25.
April 14 ss betr. den sub 5 genannten Kaufvertrag, er-
53
boten vom Lnndeommenthur der Balley in Lothringen
Hans v. Fleursheim als Vertreter der Commende Einsiedel.
7. pjxtrakt aus dem Kaiserslauterer Rathsprotokoll
vom 24. Dezember 1651 betr. ein Geldgeschäft des Raths
mit Reinhaid v. Geldern Frhr. v. Ärschen Comraenthur
und dem Deutsehordenshans zu Einsiedeln.
8. „Weilerbacher Hueber Weisthnrab".
9. Vertrag zwischen Kurpfalz und der Commende Ein-
siedeln — vertreten durch ihren Commenthur Jakob
von Enschringen — d. d. Heidelberg 9. April 1562
betreffend die Pfarre ompetenz zu Ramstein (incl. der
Kapelle zu Spesbach) und Weilerbach.
10. „Extract Competeiifz Buchs de ao. 1600 Ramsteiner
Gerichts pfarr Besoldung betreffend."
11. rRamstein- Steinbach -Spesbach- und zugehörigen
Filialen pfarrey besoldung in anno 1700 verordnet."
12. „Freiheit des hoffs zu Eisenberg" dem Deutsch-
herrnorden als Besitzer ort heilt von Eberhard Grafen zu
Oberstem und Aleidis seiner Hausfrau sub dato: Isen-
burg anno Domini 1255 octavo idus Julü (8 .Inli).
Beglaubigte Copie des Notars P. Martini.
Ii». „Extract Oberambts Lautern Competeutz Buchs de
anno 1510 Gerieht und Pfarr Kubelberg betreffend."
Im Anschlufs eine Notiz über die Kapelle Misau.
14. Die bei Ausgrabung des Fundaments der Kübel-
berger Kirche gefundene Inschrift (Enthalt die Namen:
Johann Nicolaus von Hagen Commenthur zu Saarbrücken
und Theoderich Lenk Pastor zu Kübelberg).
15. Verschiedene Extrakte aus dem Competenzbuch dos
Oberamts Lautern saec. XVf. betreffend die Gerichte
und Pfarreien Kübelberg und Weilerbach.
Buch von :JH Papiertnlieu saec X VI I [. <>ollitfirrt dun h
„Husjo Krnst SchniHddinif als kellern". <i.
Einsiedel, Comthurei : s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. I.
Mittelbrunn und Weilerbach.
, ... ..ÄSalfefdby Google
54
Eisenberg (s. o. von Göllheim):
1. Huberweisthnm des St. Georgen-Hofes zu Eisen-
berg, „vff Mittwochen nach Martini Tage" jährlich ge-
halten. Gerichtsherr ist St. Georg (Kloster Ramsen,
welches den hl. Georg im Siegel führte?); Holzrechte
im Stnmpfwalde. Aufgezeic hnet — offenbar nach Älterer
Vorlage — 1G56, 12. November, von Georg Anthon
Pistorins, fürst!. Worms'sehen Keller zu Neuleiningen
und Ramsen ; neuerdings ausgefertigt 1 68 f , 1 8. September.
Copie von r. 11181. 2 l'apierfolien. Aus Nassau- W*»il-
burp Nr. 402. (*f. fJriram V. 021 f. M.
2. Weisthum über die Kirchenbaulast zn Eisenberg
aufgerichtet vom „Sendtscheff", den Geschworenen und
dem Pfarrer daselbst.
Beglaubigte. Copie vom 25. Oktober 1707 (2 Pnpier-
tolien) s. bei den l'rkunden des llorbstifts Wurms
Nr. 151. Kino einfache Copie vom gleichen Datum
(2 Papierfolien » s. bei den Akten des llnchstifts
Worms Fasz. 102. <i.
Eisenberg, Deutschherrnhof, s. Einsiedel Nr. 12.
Eck Ii, Burgmann zu Lautem (1417), s.4 Kaiserslautern.
Elisabeth, Gräfin von Sponheim und Vianden (1414),
s. Kirchberg.
Elisabeth, Pfalzgrafin (1533), s. Kusel II und Dielkirchen.
Ellenba eher Walder. eigentlich Allcnbaeher Wälder, s.
Birkenfeld 11,5.
Ellerstadt (bei Dürkheim) : Weisthnm, gedr. bei Grimm 1, 788 f.
Elmstein und Iggelbach: „Dals ist die Gerechtigkeit als
der Gemein von Elmstein und Igelbach, als sie von
iinfsern Eltern herkommen ist" : Grenzen, Eckerich, Wein-
Iianstrnnk, Pfarrbesetzung, Pflicht des Pfarrers, das Kasel-
vieh zu halten, Pfarrhausbau. Freizügigkeit, Krevelgetalle,
Holzgerechtigkeit. Entstanden in der gegenwartigen
Redaktion etwa in der Mitte des 16. Jahrh.
Heglaubigte <\>pie naeh dem vorgelegten und wieder
der (iemeinde zuni« kgeir»'benen Originale herg'Mellt vom
Oberamte Neustadt vom 9. Febr. 1793; 4 Papierlolien.
Digitized by Google
55
Daltr-i eine in)lM irlHiil)i?ti'. /i<*mli<-h -fhailhatte ahei aus
»li'iu IT. .lalirh. srnuiiiKMid«' ("opie von 4 l'apierfolU'n
und »'in l 'npM'-Fraynieiif von "2 l'api^rtolitii. M.
Kl m steiner Waldungen s. Gimmeldingen Xr. 2.
Elschbach, Bannbeschreihung. s. Kübelberg Xr. 1.
Kitz. .Junker von. s. Blieskastel. Dirmsteiner Amtsweisthümer
Xi. 3 und Einselthum.
Fiiedrich von, (1535, 1538, 153!)) s. Blieskastel. St. Ingbert,
Löwensteiner Hof und Bistersehied.
Heinrieb Georg von, Detitschordenscommenthur zu Saar-
brucken (15«0), s. Eschringen.
Hans Wolf, Herr zu Kitz, ( »beramtroann zu Kaiserslautern
(llil7). s. Fischbaeh, Pflege.
Balduin, Heil- von, Deutschordenscommentbur zu Eiu-
siedel (1627). s. Einsiedel.
.lobann von. s. Fankel Xr. 2.
Kl zw eil er s. Elsweileithal.
K raerot Ii s. Cleinich.
Kndres Georg von Wonsheim, seine Kinder, c. 1000, s. Dirm-
steiner Amtsweisthümer Xr. 6.
Kugel Job.. Schultheiß zu Kaiserslautern (1585 lf.) und sein
Sobn .lakob Kugel, Schaffner zu Frankenthal. s. Franken-
stein, Correspondenz.
Haus. Xassau'seber Schaffner zu Frankenstein (155)3),
s. Frankenstein.
Enkenbach s. Alseuzborn, Dirmsteiner Amtsweisthümer Xr. I
und Flörsheim.
Enkirch (Flecken im Regierungsbezirke Coblenz, Amtsgerichts
Trarbach): ..Copia des Oberhofs Bangeding Regeln zu
Enkirch*'; das Oeding wird jährlich auf Peterund Pauli
Tag auf dem gräfl. Sponheim'schen Hofe zu Enkirch
gehalten. S. a.
Fol. 203 — 20«" ihn- „DeiuonstmrioiHs juriinn" (' Horst -
iiiiinniiina i I1. 2. M.
Ense bringen .loh. Dietrich von, Commenthur zu Einsiedel
(1581), s. Einsiedel.
Digitized by Google
56
Ensch ringen .Jakob von, Commenthur zu Einsiedel (1562),
s. Einsiedel.
Entzberg Conrad von, (1417) s. Kaiserslautern.
Eppelborn, die Herren von, „Vierherren" (1564), s. Esch-
ringen Nr. 4 der Anmerkung.
Epsteiner Dortbrüeke: Säuberung des Mühlbaelis von der
Epsteiner Dorfbrüeke bis Lambsheim, s. Flommersheim.
Erbach Valentin, Graf zu Erbach, Herr zu Preuberg, kurfürstl.
Burggraf zu Alzei (1400), s. Dil rasteiner Amtsweisthümer
Nr. 1.
Valentin, Graf zu Erbach, kurptälz. Hurggraf zu Alzei
(i. .7. 1560), s. Freinsheim.
Erden (Dorf im Regierungsbezirk Trier. (Amtsgerichts Bern-
kastel): Weisthum über die Sponheim'schen Rechte (Vogte
sind die Herren von Oberstein) zu Erden. Nach 1524.
Fol.l67dfTDoinonstratione.sjurimni 'Horstmanniuiia;I'.2. M.
Erfweiler: Schötfenweisthum über Gerichtsbarkeit im Hoch-
gericht Blieskastel und Gränzen dortselbst d. d. Elfweiler
28. .Juli 1421.
Papiercopie von 10 Folien. Gedr. bei (irimm II, 30.
Cf. Blieskastel Nr. 2. <«.
Erlenbach (s. w. Olterberg): Weisthum zu Erlenbach, wo-
durch der Pfalzgraf oder wer das Büttelamt
innehat, zu Erlenbach und im ganzen „Büttelamt" als
oberster Carstvogt zu richten vber Halfs vnnd Halfs-
bein etc. gewiesen wird; abgesehen vom „Büttelamt"
sind die Herren zu Erlenbach die (Kloster)-Herren zu
Otterb arg.
„Auffznp auser dein Uerbbubucb zu Krleiibach". J<t.
Jahrb., 1 Papierfolie. Gedr. I>ei Grimm, V. M.
Erlenbach, Gerechtsame, s. Billigheim, Amt u. Billigheim,
Jura und Gerechtsame Pol. 1 5 r — 1 5.
Erlenhaupt Kaspar von Saulheim, s. Alsenbrück 1507.
Erpolzheim (n. 0. von Dürkheim): „Das ist der Herren
Recht dafs Sie haben in dem Gericht zu Erpolzheim";
Digitized by Google
57
diese Herren sind das Kloster Höningen, welches ein
Gut in der Gemarkung zu Erpolzheim hat und Graf
Emich, Herr zu Leiningcn-Hartenburg, der Gerichtsherr
ist. W iesen recht.
t'opie ans dem 16. Jahrb. Papierlibell von 8 Blättern
in 4°. Eine altere Copie aus dem 15 .lahrh. steht in
Nr. 68 Fol. 1 f. der „Sal- und Lagerbiioher*. Oedr.
bei Grimm, V, 602-604. M.
Erzenhausen s. Weilerbach.
Eschenau Ludwig von. Amtmann zu Neukastel (1544),
s. Steck weiler.
E Behringen :
A. Weisthüraer:
1. S< hoffen weisthum des „Vierherrendorfes Eschringen" v. J.
1498, dessen Original sich in der „registratur des Gottes-
hauses Gräfenthal vorfindet".
Heglaubigte Copie. von 4 Papierblilttern in Folio d. d.
Hlieseastell 22. Juni 1"71. ausgestellt von „P. Sehlemmer.
des Vierherreudorts Esehringon Nahmens des Cottes-
haufp Grüfenthal mitheamter".
2. Copie des Weisthums von Eschringen v. J. 1550.
2 Papierblatter in 4°.
3. Copie (einfache) des Schftffenweisthums zu Eschringen
v. J. 1552.
5 Papiertolien.
4. Fragment einer Copie des am 10. Mai 1564 gehaltenen
Weisthums zu Eschringen.
1 Papiorfolie.
5. Copie des i. J. 1572 gehaltenen Weisthums zu Eschringen.
6 Papiertolien.
B. Bezirk- und Dorfordnung.
6. Beschreibung des Bannes und Bezirkes des Dorfs Eseh-
ringen, aufgenommen 10. August 1586 durch Notar,
Kirchenschaffner und Stadtschreiber Georg Pfeilsticker
in Saarbrücken in (Gegenwart des Heinrich Georg v. Elz,
Deutschordenscommenthurs zu Saarbrücken und des ( 'anzlei-
verwandten Israel Ratz.
2 Papiertolioblätter.
Digitized by Google
58
7. Dorfordnun^r zu Esehringvn. neu geschrieben i. J. 1730.
Beglaubigte Copie, hergestellt durch den Nassau-Saar-
brücken 'sehen Advokaten und kaiserl. Notar .loh. Georir
Heizer am U. August 1730.*)
4 Papiertolien mir autgedr. Siegel. M.
. Kssinjren s. Godramstein. Gerechtsame Kol. 7.
Essweüerthal :
1. Topographische Heseln eibung; des El'sweilerthals,
welches die ( >rte Ehweiler. < )berweiler, Hinzweiler. Nerz-
weiler. Hundheim, Hachenbach. Hirschau, Horschbach,
Elzweiler. Asciibach umfal'st. beschrieben von Keller
Johann Hoffmann zu Lichtenberg 15«5. Der Name
Weisthum kommt dieser Besehreibung nur in soferne zu,
als sie die Grenzen des Hochgerichts weist.
12 PajwTf'olii'ii starkes Libell.
2. Weisthümer des Elzweiler Thals bezw. seiner Herr-
schaft der Rhein- und Wildgrafen. 1. Exemplar: 4 Papier-
folien; 2. Exemplar: i Papierfolien; 3. Exemplar: 2 Papier-
folien. Alle aus dem U>. .lahrh. M.
3. „Copey des Eisweiler Thals Weilsthumb*. Gewiesen
auf Veranlassung des .lunker Friedr. ('ratzen von Seharfen-
stein. obersten Grundherrn im Efsweiler Thal in dessen
Hofstatt zu Hirsehau**) als Oberhof am «. Sept. 157«.
Papierlibell v<m 24 Folien.
4. Geistliches Kanzelgericht im Eisweiler Thal. s.
Hirschau.
Eulenbis s. Weilerbach.
*) Di«' „Vier Herren* des Dorfes K«<lirin<.,eu waren: 1. der Deuts.h-
«»rdensrunithur zu SaarbrüYkfti il.VrJ: Jakob von Kar bringe n); 2. der
,(irnf von Xa«.«au-S:inrbriii k<n die Herren von Piirtlin^en und die von
llerin^n: +. der Prior von < iratiiithul ri. .1. l."»72 wur Prior: Michael
Hartinanni und die Herren von Kppelhorn.
♦*) Über Hirschau bei Wolfstein vgl. Frey, Beschreibung ek\ III. 48f>.
Digitized by Google
59
Fabri Heinrich von Bache. Cleriker (1426), s. Frankenstein.
Fabritius Johann, Pfarrer etc. in Kusel (1592), s. Kusel III.
Fachbach. s. Niedertiefenbach.
Falkenberg Johann von. Domherr zu Speier (1531). s. Mun-
denheim.
• Falkenstein: „Wifsthumb der Gerichts Falkenstein und Win-
wüer. Gewiesen den Junkern Wirich und Melcher von
Thun Herrn zu Falkenstein vom Schultheifs und den
14 SchftfFen des Gerichts zu Winweiler." Da der 1451
geborue Melchior von Dhun in dem Weisthum bereits
neben seinem Vater Wirich als Herr zu Falkenstein auf-
tritt, was muthmaislich nicht vor seinem 20. Lebensjahre
geschah, so dürfte das Weisthum nicht vor 1470 ent-
standen sein und nicht nach 1501, in welchem .fahre
Wirich starb (cf. Lehmann, Urkundliche Geschichte des
Herren und Grafen von Falkenstein in den Mitth. des
histor. Vereins der Pfalz III. 115-120). '*
Kalkeiisteiner <odox Nr. 4. Ful. 5-7. d.
Falkenstein, kaiserliche freie Reichsgrafschaft (seit 1736;
cf. von der Nahmer, Handbuch des Rheinischen Rarticular-
Rechts, III. 365):
1. Schultheifsen- und Gerichtsordnung für dieselbe vom
3. Jäner 1775.
Papierlibell in Folio. 34 BlHttw.
2. Verordnung, wie es mit deu Gcmeinds-Rechnungen
der Kayserl. Reichs-G raffschafft Falckenstein fürohin ge-
halten werden solle. Winnweiler. 2. JHn^r 1771. erlassen
von dem Reichshofrath und der Reichsgrafschaft Falken-
stein, Administrator Friederich Carl Frhr. v. Moser.
Papb'rlibell in 4°. 16 S., Druck.
3. Allgemeine k. k. Osten*. Laudesverordnungen, welche
also auch für die k. Grafschaft Falkenstein gillig waren,
als nämlich:
Digitized by Google
60
i a) die Verordnung vom 24. III. 1770 betr. Zusätze zu
dem Patente über die Zertlieilung der Gemeinde-
Weiden ;
b) die Verordnung vom 4. II. 1783 betr. die Anlage von
Urbarien ;
c) die Verordnung vom 7. IV. 1789 betr. die Anlage
von Grundbüchern.
3 Drucke von 4 hezw. je 2 Folien. Aus (J mt schuft
Falkenstein. Fasz. M.
Falkenstein Sebastian. Graf von, s. Fischbach Pflege.
Fankel (Dorf im Amtsgerichte Cochem):
1. Sponbeim'sches Weisthum von Fankel, abgehalten
durch Jakob von Lachen. Bflrger zu Kestelun, von wegen
seines Herrn von »Sponheim zu Fauckel 1421. in die
Fabiani et ISebastiani Martyrum.
2. Fanckeler Weisthum v. J. 1459, worin die Ge-
rechtigkeiten Triers und des Pfalzgrafen gewiesen werden,
errichtet in Gegenwart des Hofmeisters Johann Herrn
zu Eitz, des Meisters Job. Jux, lieent. in kaiserl. Rechten,
Kanzlers und der Ruthe Joh. Herr zu Pirmont und
Kberhart v. d. Arcken (für Trier) sowie (für Pfalz) des
Meisters Peter Wynheymer, Dr. und Pastor zu Bacharach
und des Richters Hans von Wache(n)heym.
Aus den Di'inoii'.TmrioiH.s jurium (H.ustinanniaiiit.) 1*. 2
Fol. 63—71. (irimm. II. 429 hot nur das siih 2. M.
Feckweiler, s. Birkenfeld III.
Veldenz Heinrich. Graf von (1349 -1359). s. Obermoschel
und Schiersfeld
Georg, Graf von (1339). s. Ingweiler und Grolsboekenbeim.
«
(Traf Friedrich von (1417). s. Kaiserslautern. After-
Gerichts- und Lehenherr zu Baumholder, s. Bauinholder
(1419, 10. Mar/ und 1438. 1. Mai).
Ludwig. Graf von (1517). s. Duchroth.
Vellmann Philipp, kui pfalzischer Forstmeister zu Germers-
heira ; verfaiste im Auftrage seines Herrn, des Kurfürsten
Digitized by Google
61
Friedrich IV. (1583—1616) die kurpfälzischen Ämter-
beschreibungen, wozu er am 21. Juni 1600 von
Katzweiler aus den Anfang machte mit der Heforchung
des Amts Wolfstein, s. Wolfstein*). M.
Felsbergerhof, s. Imsweiler.
Fells Cunrad, alter Landsehreiber zu Alzei c. 1600, s. Pirm-
steiuer Amts-Weisthümer Xr. 10—12.
Felz. Johann von der, Landcomthur der Bailei in Loth-
ringen (1544 u. 1551). s. Oberbexbach uud Einsiedel.
Venningen: „Reehtspruch so die von Veningen Jerlichs vff
den nechsten mitwoch nach Santt Martinstag zu Sprechen."
Darin wird unter Aridem» gewiesen, dafs „Junckher
Virich von Thann oder were das Schltts zu Vieschlingen
Inhal, vis sira hofe daselbst .Jerlichs soll verzünen 171/*
Stecken an dem obgenannten fronhofe (zu Venningen)
vnd soll den selben zflne die 171 2 stecken hegen, das
ein Ksell darftnder möge drocken gesteen mit eym inalter
mels."
Absrhrifr aus dem Anfamr de* H». Jahrb. in den Sal-
inid Lagerbüchern. Nr. 59. Fol. lOHr --105n und Nr.
:W. Fol. Hl -K.J. M.
Venningen, s. Hebingen, Erneuerung etc. Nr. 3. 4.
Dr. Florenz von.**) Kanzler (1521). S.Gimmeldingen Xr. 5.
Verdun, Rischof von, s. Haumholder 1419, 10. Miliz.
Finken bach. s. Keipolzkirchen, Herrschaft Xr. 5 u. Anm.
*) Ks mag an dieser Stelle gestattet sein, darauf hinzuweisen, dafs
d:»s Knde des !♦». und der Anfang des 17. Jahrhunderts eine hohe Blüthe-
zeit der territorialen Topographie war. Von lf»79— 1589 schrieb Philipp
Apian seine Topographie von l Alt- » Hävern (publiziert im '*9. Bande des
Oherbayer. Arehives. 1880) ; auf Befehl Herzog Wolfgangs von Zweibrüeken
lieferte Tillemann Stella 15(13 1* die Beschreibung der Aemter Zweibrüeken
und Kirkel und sein Schwager .Johannes Hoftmauu von 1585—1588 die
Beschreibung des Amts Lichtenberg. (Jleichzeitig mit den kurpflilzischen
Aemter- ßeforrhnngen Vellmanns ist auch die «.Descriptio episeopattiK Bam-
bergensis4" im kgl. Kreisarchive Bamberg - . welche zwischen H50O 1(110
lallt. C'f. auch Hotfmanu .loh.
**) Advokat am Heichskammt -rgerieht 1495. Syndikus der Reichs-
stadt Speier 1497-1504. Kanzler dei Kurpfalz K>04, t 1538.
Digitized by Google
Virneburg Wilhelm, Graf v., Herrzu Palkenstein (1444- 1456),
s. Freimersheim.
Fischbach, Pflege: Weisthum und Jahrgeding der, auf Grund
der Vertrage von 1587, 1588 und 1612. errichtet 1617,
28. Juli, durch Hans Wolf Herren zu Eitz, kurpfalz.
U.- Amtmann zu Lautern und Johann Gg. Antz, Land-
sehreiber daselbst, Namens des Kurfürsten von der Pfalz
sowie durch Jakob Weber, Fürst 1. Zweibrückischen
Schaffner zu Ilornbarh. Enthalt Bestimmungen über Ge-
richtsbarkeit, Waldrechte, Kirchensachen etc.. die Flers-
heitner Haidewalder gegenüber Wilstein, die Moosalber-
wiesen des Grafen {Sebastian von Falkenstein, den Wald
dvs Klosters Wadgassen genannt Hitscher Dünekels-
berg etc.
Fol. 1(>4- Ht8 ilor Dcinoiistrationes jiirium in den Spoii-
lieimvr Horst niHimiuna V. I*. 1. M.
Fitzruth, Waldung, s. Mörschied.
Fleckenstein, Jakob von, pfalz. Hofmeisterund Unterland-
vogt im Elsals (141j3), s. Drachenbronn.
Junker Philips von. c. 1600, s. Dirmsteiuer Amts-Weis-
thümer Nr. 6.
Flörsheim :
Bechtolff von (1390), s. Obersülzen.
Friedrich und Bechtolff von, s. Dautweiler u. Trippstadt.
Friedrich von (1417), s. Kaiserslautern.
Friedrieh (c. 1429) und Hans (1519) von, s. Mannweiler.
Junker Hans von, der Jüngere und sein Bruder Scheie
Friedrich (1475), s. Rischweiler.
Friedrich von, genannt von Lautern (1477) und August
von (1601), s. Dorrenmoschel.
Hans von, Landkomthur der Deutschordensballey in
Lothringen (148s), s. Einsiedel.
Hans von, Amtmann zu Kaiserslautern (1492), s. Gimmel-
dingen Nr. 7.
Digitized by Google
63
Tiburtius Rechfolff von (1554. 1574?), s. Bautweiler und
Mannweiler.
Friedrich von, knrpfiilz. Amtmann zu Kaiserslautern (1563),
s. Otterbacli.
Kriedrifh von (1593). s. Bautweiler.
Hans Friedrich von. s. Dirmsteiner Amts-Weisthumer
Nr. 1, 3. 13.
Flerzheim er Haidewälder gegenüber WiLsteiu. s. Fischbach,
Pflege.
Flommersheim : Weist Im m des Dorfes Flommersheim v. .T.
1582. ( ierechtigkeiten zu Flommersheim haben die Herren
.Junker: Philips und Philips Ludwig von Frankenstein,
Junker Bloier Vitzthum, Jakob Voltz von Lambsheim.
12 l'apierfolien. geheftet ; mittels ( »blute ist dem Weis-
thmn ein Schreiben des Oberaints Neustadt vom 19. Aug.
170!» beigetllgt betr. die Säuberung de« Mülilbachs
zwischen Lambsheim und der Kpsteiuer Dorf brücke.
2 Rl. in 4". M.
Flommersheim. s. Dirmsteiner Amts-Weisthüuier Nr. 6.
Flörsheim (abgegangener Ort?): Der Oemeinden Florsheim,
Alsenborn und Enkenbach Gerechtigkeit „uff dem Flors-
lieimer Holz, das mau nennet den Stumpft0" v. J. 1401.
Copie saec XVII. 2 l'apierfolien. Aus der Archir-
Abtheilung Sayn- Wittenstein Fasz. 9. (i.
Flurskappel (bei Hlniet): „Weisthum der vier Kirehenn
gesehwornn der Pfarr Kirchen Fluers Cappeln Auno
1540.* Die (Jeschworneu haben ihren „Oberhof4 zu
Cosel: als Collator der Pfarrei weisen sie „Ruprechten
Pfaltzgrauen*.
< i>pie nach dem , alten Original der Pfarrkirch Fluers-
caphru". welche 1595 durch den KiVhensoha/Fner Job.
I'f'eil in l'usel zur Kanzlei in Zweibrüeken eingeschickt
wurde. l'^pierlibell in 4°. 10 Fol., wovon 6 besehrieben
sind. Aus Zweibriiekeii. II. Fasz. 1345. M.
V o I k e »■ s w e i I e r s. < iossersweilerthal.
Voltz Jakob von Lambsheim (1582 u. ca. 1600), s. Flom-
mersheim und Dirmsteiner Amtsweisthüraer Nr. G.
Digitized by Google
64
Volxheim (im hessischen Kreis Alzei): Schöffenweisthum
über die dem Junker Emich von Dhun Herrn zu Ober-
stein, «) uuker Emich's seligen Sohn, als Gerich tsherrn im
Dorfe „Folxheim" zustehenden Rechte in dessen Gegen-
wart aufgerichtet ,.in dem Hof des durts Folxheim
Meintzer Bistumbs der do genannt ist und noch heutigen
tages heyfst Junker Wirichs seligen hoff" am 5. Mai 1391
in Gegenwart Junker Tlrich Saltzkorns kurtrierschen
Amtmanns und Junker Gottfried, Junker Gottfried^ Sohn,
von Spanheim Dompropsts.
Kalkensteiner Codex IV. Fol. 150r-152. <i.
Vorderweidenthal: Gefälle und Gerechtigkeiten des Stifts
Klingenmünster in den Dörfern Vorderweidenthal. Ober-
schlettenbach und Darstein. Das Verzeichnis ranfs vor
1485 entstanden sein, da es noch immer von einem Abt
des Stifts spricht, seit 1485 aber ein Propst dem Stifte
vorstand.
Papiercopie saec. XVI., 8 QuarthlUtter. Gedruckt bei
<i'rimru. V. 544 t". Die dort mit ca. 1530 ange^ebeno
Hntsrehungszeit ist nach Oltiyem unrichtig.
Vor lach, abgegangenes Dorf, s. Hagen nach.
An der Stelle des alten Dorfes Vorlaeh (Forlach> lie^t
.seit 1055 das heutige Dort' Wörth; cf. 11 eint/, ver-
schollene pfUlz. Ortsnamen in den „Mitteilungen des
histor. Ver. der Pfalz" V. 70. M.
Forst: „Recht Sprttch So der hllber zil Forste alle Jare vff
domstag nebst nach Sant Martins tag pfligt Im hüpgeriecht
zu thOn." 15. Jahrh.
Aus dem Hochstitt Speier scheu Salhuelie Nr. 10 Fol. 42r
l>is 4:1 u. und Nr. 10 a pasr- 12« f. M.
Prankenstein:
l. 1426, 11. Juni: „Schuler" clericus) Heinrich
Kabri von Bache, Mainzer Histhums, errichtet in Gegen-
wart des Ritters Dieter von Inseltheim und des Diederich
von Geroldrode, des Amtmanns des Grafen Philipp
von Nassau-Saarbrücken, sowie des Edelknechts Caspar
85
von Dirmstein und des „Schulers" Johann Trodel von
Seligenstadt ein Notariatsinstrnraent über den Bezirk und
das Weisthum des Schlosses Franckenstein „In dem
Dale vnder dem Slofse . . au der stadt da man gewon-
liehen pflicht gericht zu halten".
Copie aus dem 15. Jahrb.; Pergament, gedr. bei lirinim,
IV, 645 f. Dieser Copie liegen bei 2 Kopien auf Papier,
je 2 Folien, ferner 3 Kxtrakte daraus betreffend den
Mezirk, je 1 Folie Papier, sowie ein Brief des Hans
Reinhard von Walbrun d. d. Parttenbeim 10. Febr. 15W3
un (traf Emich von Leiningen-Dagsbnrg d. .1., worin
mitgeteilt wird, dafs Hans Engel, der Nassau-Saar-
brück'sehe Schaffner zu Frankenstein im fJehUlze des
Morsehbeeher Hofes Holz abtreibe.
2. Correspondenz betreffend die Verleihung der Nassau-
ischen Gefälle zu Frankenstein und Hochspeyer auf 10- und
nochmals 3jährigen Bestand an Johann Engel (sein Sohn
Georg Engel war 1599 Schaffner zu Frankenthal. Fol. lOr),
Schultheils, und dessen Tochtermann Jakob Landsberger,
Stadtschreiber, beide zu Kaiserslautern, durch Graf
Albrecht und seinen Sohn Ludwig von Nassau-Saarbrücken
(1585, 4. Januar), die jahrliche linbsausrichtung, die
Verringerung der Bestandssurome , verschiedene Be-
schwerdepunkte, u. A. den Kirchenbesuch (es gab da-
mals in der Gegend Wiedertäufer, Fol. 8r), das Holz-
hotzrcchts- Privileg, das König Rupert den Neustadtern
1403, fer. tertia post jubilate, erteilte (Kol. 15), die Be-
bauung des Schlierenthals (Fol. 18 r— 22) u. X.
Papierlibell von 28 Folien. Jfoiliegeu einige lose Pro-
dukte von 1585 — 16*04. betreffend die Verhandlungen
auf dem „ gemeinen Tage* zu Hochspeyer (1585) Uber
das Hirtenhaus zu Frankenstein, die Hillwiese, den
Hof Mörschbach u. s. w.. s»»wie die Verhandlungen
auf dem „(•emeintairu am Sonntag frium reguin 1600
Uber die Kechnuugsabhtir der (icniciumhatt Franken-
stein und Verwaltun?*>siichen. 1585 -1004. 7 Prod. Pnpier.
3. Verzeichnifs des 1 a Antheils am Schlols und Dorf
Frankenstein, weleherdem Grafen Emich d. J. von I .einingen-
5
Digitized by Google
Hartenburg zusteht; die übrigen2/» gehören dem Grafen
Albrecht von Nassau und dem .Tunker Hans Heinrich
von Walbronn; alle 3 Tlieile al)er rühren vom Stift
Limburg zu Lehen. Kirch*», Kirchhof. Turm und Waeht-
haus sind gemeinsam; ca. 1600.
1'npiorliMI in Polin. 6 Iii., wovon 2r* l>«\*<lirifboii sinn!. M.
Krankelist ein, Rechte des Klosters Limburg in Franken-
stein. s. Weidenthal und auch Grimm, V. 504.
Ludwig von, s. Dreisen Nr. 0.
Philipp Ludwig von (1582 u. ca. 1600), s. Flommersheim
und Dirmsteiner Aratsweisthümer Nr. 6.
Philipp von (1582), s. Flommersheim.
Frauen berg, Hoehgerichts-Weisthum über den Bezirk des
Amtes Frauenberg, s. Birkenfeld I.
Freimersheim: „Dis das Wifsthumb. das das GerHit zu
Freymersheiin .Jars weifst unserem gnädigen Junkern
Melchiom (sc. von Dhun, Herrn zu Falkenstein) oder Wei-
das Gericht von seinetwegen muliat." — Da an einer
Stelle des Weisthums Philipp von Dhun. Graf zu Falken-
stein als oberster Grund- und Gerichtsherr von Freimers-
heim genannt ist, kann es sich nur um eine zwischen
1518 und 1530 geschehene Kmeuerung des Weisthums
handeln. Inseriert ist eine l'rkunde Wilhelms Grafen
von Virneburg. Herrn zu Falkenstein (der nach Lehmann,
l'rkundl. Gesch. der Heilen und Grafen von Falkenstcin
in den Mitteil, des hi>t. Ver. d Pfalz III. 110-112 von
1444—1450 im Besitze der Herrschaft. Falkensteiu war),
ohne. Fahl betreffend die 80 fl. jährlicher „Atzung", welche
ihm die Freimersheimer zu zahlen schuldig waren.
Kalki-iwiMiHT Co«i,>N. iv. Kol. 197 - ins. <;.
Freinsheim :
1. „Gahn Krben Wahlordnung" der fünf ( >i te Freins-
heim, Weisenheim a S.. Leistadt. Kallstadt und Herx-
heim am 14. November unu zum ersten Male auf
IVrg.-Bl. aufgezeichnet. 1560 von den ( Janerben revidirt,
Digitized by Google
67
erweitert und in der neuen Gestalt von Obrigkeitswegen
durch Valentin Graf zu Urbach, Herrn zu Preuburg und
kurpfalzischen Burggrafen zu Alzei und durch Hans Henrich.
G rat' zu Leiningen und Dachsburg, unterm 12. Miliz 1560
bestätigt. Zwei Jahre später fand unter Heiziehung von
Knaben zur Fortsetzung der Tradition eine Beforchung statt.
Copie saec. XVI. <l'apierlil>ell von H Folien) und 2
Copien saer. XVIII. <10 n. Ui l'apicrfolieii). ihm/.
gedruckt bei Maurer, lies« h. der Marken verf. 482 — 485.
im Auszüge bn tirimm V. OOS. <i.
2. Copie des sehr eingehenden kurptalzischen Weis-
thums der Stadt Freinsheim, wie es durch Kurfürst Karl
Philipp d. d. Mannheim. 4. .luni 1737 bestätigt wurde.
28 Papn-rtolii-n . wovon die 3 letzten unbi\H< hriebtMi.
Aus Kurptalz, Fnsz. 101.1.
3. Ganerbenwald mit Weisenheim a/S.. s. Dinnsteiner
AmtsweisthUmer Nr. 1. M.
Freisbacli, s. Godramstein Gerechtsame Fol. 6. Godramstein
Jura und Gerechtsame Fol. 13r-15.
Friedrich, Pfalzgraf (1463. 1468), s. Trarbach und Bruttig.
Friedrich IV. Pfalzgraf (1583—1010), s. Zeiskam Nr. 2
(Urkunde von 1599, HJ. März); läfst kurpfalzisehe Ämter-
beschreibungen herstellen; s. Vellmann und Wolfstein.
Friedrich Ludwig, Pfalzgraf (1667), s. Miesau.
Frohnhofen, Bannbeschreibung, s. Knbelberg Nr. 7.
Fronbach s. Baumholder 1570/; I. Fol. 42a— 43 r.
Fronhofen s. Cleinieh.
Fuchs Hans Martin, Kammerbote zu JSpeier. ca. 1600, s. Dirm-
steiner Aratsweisthümer Nr. 13.
Fuchs loch (an der (Queich, Muhlplatz) s. Zeiskam Nr. 5.
Fülle Wigand, Notar von Bingen (1417), s. Pfeffingen.
Furth (Metzer Bisthums): Pastor Henrich (1487) s. Saal.
Fussgönheim : Abschrift des Weisthums der Gemeinde Fnis-
gonheim, welche i. J. 1028 der Falkenstein'schen Kanzlei
eingeschickt wurde.
3 Papierlolien. M.
Digitized by Google
68
Pufsgönheim, Kirche zu (ca. 1600), s. Dirmsteiner Amts-
wcisthamer Nr. 1.
Galgenscheid, Gericht (hei Boppard): Geriehtsweisthum von
Galgenscheid aufgerichtet z» Halsenbach (Hattenbach
In Galgcnseheider Geriecht) Namens des Krzbischofs von
Trier am 13. Dezember 1460.
Aus den Dcmoiisrrationes jnriiim (Horctniauninnn) V. '2.
Fol. 72— 7'»; ff. (Jrimm. II. 453-45«. M.
Ganerbe, der oder die — , in der Bedeutung' von nngetheiltem
Waldbezirk, s. Hanhofen. Hubhof-Weisthum, Note.
Gauwersheira Peter von (1417). s. Kaiserslautern.
G ehr weiler s. Gundersweiler.
Geinsheim: „Recht Spruch So die von Genssheym alle .Jarc
dry Werbe vif .Ire Eyde Sprechen: das Krst vff Mitwoch
nach vnsere lieben trau wen tag Assurapcionis das Ist
wmtzwyhüng, das ander vff Mitwoch vbcr viertzehen
tage nehst darnach vnd das drytte auch viertzehen tage
nacli dem nehst verurteil Mitwoch. das sind Sechs wochen
nehst nach einander folgen."
Abschrift aus dem Atifnn«^ d»-* 1«. .luhrli. in Nr. öU
—
der Sal- und LuLr<>rMlch<>r. Kid. 174: <>iw orwa« illfon-
in Nr. :M dowlWn <trupp»\ Fol. 10» f. M.
Geispitzheim Heinrich von. Amtmann zu Bolanden. 1579.
s. Dreisen Nr. 6.
Peter von, Oberamtmann zu ( >tt weiler und Homhunr. 1550,
*
s. Königreicher Weisthum
G eidern Reinhard von, Krhr. von Ärschen, Commentliiir zu
Einsiedel (1651), s. Einsiedel (7).
Gelse Dietrich von. „Churbischof" am Dome zu Trier ( 1377 ).
s. Beltheim.
Gern minien von, ihre Rechte zu Clingen, s. Clinyen, Dorfs-
ordnung von 1720
Georg, Bischof von Speier (1521), s. (Ammeldingen Nr. 5.
Georg, Pfalzgraf von Simmern-Sponhcim (1559 - 156w). Herr
von Schleis und Amt Bolanden, s. Marnheim.
Upoik Gustav, Pfalzgraf, s. Heinzelhausen.
Digitized by Google
69
Georg (instav, Pfalzgraf (geb. 1504, f 1634), s. Ims-
weiler.
Georg Wilhelm, Pfalzgraf (1601), s. Traben.
Gera cli, s. Mettlach.
(Jerbach, s. St. Alban.
Germersheim: „Alt herkommen, freiheit und gercehtigkeit
der Pfaltz leibaigen leut die man Königs- und sauet
Peterslcut nennet und in die pfandschaft Gerraershaim
gehörig." Nach § 17 und 18 gehören zum Bezirke der
Königsleute: Schaidt, Hatzenbühl, Rülzheim, Haina.
Weiher bei Herxheim. Bockenheim (Jockgrim?), Rhein-
zabern, Herxheim, Ottenbach, Kuhard, Leimersheim,
Pforz und Mörlheim; zum Bezirke der St. Petersleute:
Steinfeid, Kapsweiher und Schluttenbach.
(Ji'druekt b«i Critnm V. 559. M.
(ieroldrode Piedrieh von, Nassau'scher Amtmann (1426),
s. Frankenstein.
(i Grolsheim, Kirche zu, s. Dirmsteiner Amls-Weisthümer
Nr. 3.
Oorfjuuker zu, ibid. Nr. 4.
Hubhof zu, ibid. Nr. 13.
Gersheim :
I. „Jarding zu (iersheim, gehalten uff Dinstag Con-
versionis Pauli Anno 1508";
1. „Jarding gehaltenn anno 1553 more Metensis zu
(iersheim meinner frauwen der eptissin uff dinstag nach
dem Zwantzigsterrn tag" (18. Janer).
Copio saor. XVI. in .lolutmi AndieH's „Wwstiimer-
saTiimlimir" im < V»blpii/.«'r Staatsarchive Fol. 155t— 156 r
himI IM r- 157. (Jiulr. hv\ (Jrinim IJ. 42 f.) d.
(iersheim. Jon. v. Hermbach. Pfarrer zu (iersheim, s. Mittel-
bexbach.
(iersweiler, s. Reipolzkirchen, Herrschaft Nr. 6.
(iett, Junker zu Eppelsheim c. 1000, s. Dirmsteiner Amts-
VVeisthümer Nr. 15 f.
Digitized by Google
70
Gey der Hans zu Heidelberg e. 1600, s. Dirnisteincr Amts-
Wcisthttroer Xr. 4.
(i ich weil er (im Klsals). s. Obersulzbach.
Gimbsheim (bei Worms in Hessen): „Gimbsheinier Gerechtig-
keiten und gebrauch", beschrieben von Johann Schick zu
Zell wohnhaft im Beisein des kurptalz. Untervogts Hansen
Leitwein's am 29. Okt. 1607. Inseriert sind:
a) Das vom Hofgerich tssecretarius Philipp Sturm verfaiste
Protokoll Über die Verhandlung des Heidelberger Hof-
gerichts am 3. Sept. 1522 betr. den Streit der Dörfer
Kich und Gimbsheim wegen der zwischen beiden liegen-
den Au.
b) l'rthcilsbrief des Kurfürsten Ludwig V. d. d. Heidelberg
3. September 1522, worin die Dörfer Eich und Gimbs-
heim wegen Absteinung beider Gemarkungen vertragen
werden.
c) Urkunde Ludwigs von Xeuburg, kurpfälz. Burggrafen zu
Alzei vom 30. Juni (uf montag nach St Johannis des
Täufers tag) 1533, worin derselbe zunächst die Urkunde
Krhards von Rambsberg Burggrafen zu Alzei vom 29. April
(Sontag (^uasimotogeniti) 1481 bell . die Krhaltung des
Teiches zu Gimbsheim erneuert, sodann über die Zahl
der Teichraeister und über das Schafweiderecht derGhnbs-
heimer Metzger Bestimmungen trifft.
Oriif.-l'upii-rliln'll von 70 Foli*'» (/►*> — 12.*»». wovon «Ur
Ict/riMi 1 iiiilMs<l)ri«.n< ti sind. Aus Kurpf. Km*.*. D44. <i.
Gimmeldingen :
a) Huber-Weislhum: „Dis uachgesclirieben wisent die Hübner
zu Gymmeltingen alle .lar den Kidt zu drien follen
dingen." Schluf:;: „Ist das buch ul's geschrieben wurden
uff Samistag nehst nach Sant Thomas dag" 146».
b) Kxtrakt aus dem Vertrage zwischen Amt und Stadt
NeusUdt, dem Speier'schen Amt Kirrweiler und Deides-
heim v. J. 1521.
Digitized by Google
71
S l';i|)it i fulipn, (jost hri»»!»«')) Neustadt Kl. Vehr. 1717 ;
vidit .loh. Ludw. K»'in|»f. p. t. StadtsrhreUwi'. Auk
Kiirpfctlx. Vi\y/.. 107'i. Hi'iliri>r »«in Mcrirlit <i«'s C > im tu« -I -
dinyrr CM-riclits vom i>. Mai 177H betr. «Ii«; Wktk'r-
;il)h:ilfi;iii: des seit 20 .1. unterlassenen Hublioft s,res auf
il-in ntfentlii-lien Mubliofplatze vor dem l't'arrhaiise.
Saimiilini^ beglaubigter Abschriften von Urkunden, welche
sich auf die Rechtsverhältnisse von Gimmeldingen. Haardt.
Lobloch. Mul'sbach. Neustadt und Königsbarl) etc. be-
ziehen, nämlich :
1. Urkunde von 1515. montag nach Calixti. wodurch
Kurfürst Ludwig gewisse Irrungen zwischen Neustadt
einer- und den 2 Dörfern Gimmeldingen und „auf dem
Kigen in der Haard" anderweitig beilegt und die letztem
auf 2 .Jahre vom ganzen und für die Folge vom halben
Holzzoll zu Neustadt befreit (S. 1-4):
2. Urkunde von 1565, Donnerstag nach Kvangelist
Lucas, wodurch der kurpfftlz. Yieedom Christoph Hundt
von L.iuteibach und der Neustadter Landschreiber Wyp-
recht Ziegler den obigen Vertrag von 1515 erneuern und
Verordnung tieften bezüglich des von den Giinmcldingem
und Hardtern aus den Elmsteiner Waldungen auf der
Achse herausgeführten und zum Verkaufe gestellten
Holzes (S. 5 — S);
3. rrkunde von 1572. 12. Sept.: Mit Zustimmung
des kurpfälz Viztnins Christoph Hundt zu Lauterbach
und des Landschreibers Peter Cleinmanii zu Neustadt
schliefst die Gemeinde Mul'spach einen Vertrag mit der
Gemeinde (Ammeldingen, wonach erstere ein Brunnen-
tlüsslein. den „ Almentbrunnen" durch Gimmeldingen nach
ihrem Klecken leiten dürfen (S. 9—11);
4. 1655. 15. Mai: die Gemeinde Muisbach gestattet
der Gemeinde Gimmeldingen nach dem 30jilhr. Kriege,
wo „nicht allein die Menschen, sondern auch Haüfser
und Bronnen in hiesigen Orthen ganz in Abgang ge-
rathen", in der „Gimmeldinger Gasse" auf ihre Kosten
Digitized by Google
72
und zu ihrem Gebrauche (ein Muspacher wohute noch
nicht dort) aber unter Vorbehalt des Brunueneigentums-
reehtes der Mul'sbacher. einen Brunnenstock aufzurichten
(S. 11 --12);
5. Auszug aus der lTrkunde von 1521. Donnerstag
nach St. Barbara, worin Kuifürst Ludwig und Bischof
Georg von Speier durch die Schiedsrichter: Dr. und
Kanzler Florenz von Venningen, Bitter Hans Landsehad
von Steinach und Diether Oamerer von Worms genannt
Dalberg sich über die Irrungen vergleichen, die ent-
standen waren über die Mol/rechte der Pfalz in den
Speier'schen Deidesheim er Will dein; die Holzbe-
rechtigten sind : 1. der Pfarrer von Gimmeldingen ; 2. das
dem Hochstift eigene, aber der Pfalz lehenbare Schlots
Wolfsberg; 3. Schlofs Winzingen; 4. die pfälzische
Herrschaft zu Neustadt (S. 13— 3*0 ;
<>. 1512. Freitag nach Bartholom., hezw. Donnerstag
nach Simon und Judae: Kv\)f Hanbecher, Landschreiber
zu Neuenstatt vergleicht die 2 Gemeinden Gimmeldingen
und Haardt dahin, dal's 1. die ganze Almende beider
Dorfer für immer gemeinsam sein solle; 2. dal's der
Brunnen zu Gimmeldingen nicht von der Almende, son-
dern von den Gefällen dei dazu gehörigen Wiese etc.
erhalten werde; 3. die Haardter sollen den „schwarzen
Brunnen" bei Zeyfsolffs und Henchins Haus benützen
und unterhalten u. s. w. (S. 30-36);
7. 1492. Montag nach dem achten hl. 3 Könige Tag-
Junker Hans von Kiershehn. Amtmann zu Kaiserslautern,
und Peter Beinhard, Landschreiber von Neustadt, vermögen
den Kurfürsten Philipp, dais er die Junker Hans von
Stettenberg und Hans von Rosenberg zu Schiedsrichtern
ernennt für die Irrungen zwischen den Gemeinden Gimmel-
dingen und Haardt einer- und Lobloch anderseits; die
Schiedsrichter legen die Irrungen dahin bei. dal's die
Loblocher das Recht haben sollen, im „Gimmeldinger
73
Walde" sich mit liegendem dürren Bmniliolze, soweit sie
es tragen — aber Fuhrwerk ausgeschlossen — zu ver-
sehen (S 37—42);
8. 1735, 30. Marz/ 2. April. Die Gemeinde Königs-
bach wird vom Amte Deidesheim angewiesen, den kur-
pftllzisehen Herzogsgassern Wasser- und Weidgang zu
gestatten (S. 43 f.);
9. 1744. 23. April: Die Klage der Stadt Speier.
vertreten durch Symlieus von »Stocken gegen die Ge-
meinden Haardt und Gimmeldingen puncto jmis colligendi
castancas auf einem in der Gimmeldinger Gemarkung mit
dem Speier'schen Wappen abgesteinten (Jute wird abge-
wiesen ; doch wird das Speier'sche Recht auf den dortigen
Steinbruch anerkannt (S. 45);
10. Weisthum des Hubhofs zu Gimmeldingen
von 14«9. Samstag nach St. Thomastag (S 47-5«);
1 1. Rechte der Gimmeldinger, Haardter und Loblocher
(S. 57 f.);
12. Girameldinger Grenzbesehreibung und Weidgang,
nebst Vermerk, dafs Lobloch i. J. 1751 dem Orte Gimmel-
dingen incorporirt wurde (S. 59 — «1);
13. Haardt, Gemeindebrunnen v. J. )5«H (S. 75 f),
Viehweg (S. 79), Weidgang (S. 81 f.), Grenzbesehreibung
(S. 83 f.)
Piipierf'oliol>!iu<l von H4 pi»äfiniit»-ii .Si'iO-n in l'appi'ii-
derkid grebuiidon : «Ii*1 Abschritten siltnnitlirh 1770 he-
fflniibfrt. M.
( i I e f f Ii a r s b e r g , s Schnnenberg.
Gleisweiler:
1. „Das altt weistumb vnd Rechtspruch zue Gleils-
weiller."
4 l'apürt'olifii. i'opiV des 1«. Jahrb.
2. „Copie des Neuen weistumbs, So Anno etc. «h
durch die vogtshern (d. h das Domkapitel zu Speier)
der gemein zue Gleifsweiller gegeben worden", nämlich:
Digitized by Google
74
a) Rechte der Dorf'sherren Kol. 1 — 3;
b) Gebote und Verbote Fol. 4— 8a;
c) Hechte der (iemeinde Fol. 8r— 13;
d) Getälle der Herrschaft Fol. 14-15.
I'api. rlil.cll von Vi Fnlini. 1«. .lulirh.
3. Rericht des Germersheimer Hühnervogts vom Mi.
Juli 158G betr. die Verhandlungen über den seitens des
Domkapitels Speier beabsichtigten Verkauf des Dorfes
Gleisweiler au Graf Albreeht von Löwensteiii, Herrn
von Scharfeneek, und die Einkünfte ans dem Dorfe.
(Offenbar beabsichtigte Kurpfalz, sich ebenfalls in den
Kauf zu schlagen )
4 l'npiorfolit'ji. Orig. <T. muh (iiiinm. V. ;r»<57- .'»74. M.
(Heisweiler, cf. 1. Godramstein. Gerechtsame Fol. 4 — 5.
2. Godramstein, Jura und Gerechtsame Fol. 8—11.
(rlocken Seibert, kurtrierscher Keller zu »St. Wendel (li>:in),
s. Odweiler.
Arnolt von Oberstein, Amtmann zu Kalkenstcin (Mfitt),
s. Kalkofen.
Gödenroth (Dorf im Regierungsbezirke Cobenz. Amtsgerichts
Castellaun): Lelicnweisthum der Fürsten und (irafen zu
Sponheim zu Gödenroth. Ohne Jahr.
Kol. 207 f. öVr LViimnsrrufioiM's jnrium ( Morst inatiiiiiiiui »
l\ 2. M.
Godramstein, .Iura und Gerechtsame der Kurpfalz:
1. zu Godramstein. Sibeldingen und Birkweiler, ferner die
Rechte, welche Pfalz -Zweibrücken, dem Kloster Horn-
bach und den (irafen von Lciningen und Löwenstein-
♦
Scharfeneek daselbst zustanden Fol. 1 — 7;
2. zu Gleisweiler (wie sie nach dem Weistham vom 23.
Sept. ! 568 der Kurpfalz daselbst zustehen). Fol. 8— II :
3. zu Hobingen Fol. 1 1 r— 13.
4. zu Gommersheim und Freispacli (welche die Junker von
Dalberg und Hattstein als Klebsiellen besalsen) Kol. 13r
bis 15.
Digitized by Google
75
5. zu Ober- und Niederlustadt (welch*' Dürfer zur Deutsch-
ordenseomthurei Heimbaeh gehörten) Kol. 1 5 r — 1 «.
(i. zu Niederhochstadt (zur Deutschoitlenscomthnrei lleim-
baeh gehörig) Fol. 17.
7. zu Heiligenstein Kol. I s r — 19.
Festgestellt von Schultheis und Schütten der genannten
Orte im Juli und Aujrust 1590. l*uptt*rlil»ell von 20 Folini. < l.
Godramstein, Gerechtsame der Kurpfalz:
zul. Godramstein, Sibeldingen und Birkweiler Kol. 1—3;
2. Gleisweiler Kol. 4-5;
3. Gommersheim und Freisbach Kol. 6;
4. Kssingen (d. h. Ober- und Niederessingen und das Schleis
daselbst. Die Schätzung und hohe Gerichtsbarkeit ist
zwischen Kurmainz und Kurnfalz strittig) Kol. 7.
5. Niederhochstadt Kol. 8.
6. Ober- und Niederlustadt Kol. 8r.
7. Heiligenstein Kol. 9.
s. Hellheini Kol. 11 — 13.
!). Ottersheim Kol. 14-- 10.
10. Knittelsheim Kol. 16r — 17.
11. Zeiskam Kol. 18—20.
12. Sondernheim Kol. 20r- 22.
13. Dettenheim Fol. 22 r— 24.
14. Hördt Fol. 24r-25.
15. Böbingen Fol. 26 r- 28.
16. Wörth Fol 2»— 80.
Papierlibellsaer.XVI exeumis. Folien. Der A titanir IV - 1 1 1 1 . (.'.
Godramsteiner Thal:
1. „Bericht defs gantzcn talß alß zu Godramstein, Siebel-
dingen vnnd Bürck weiller" ;
2. „Weisthum von dem Gericht, einem Hern vnd Ablt zu
Hornbach";
3. „Weistnm Kines Gerichts zu Godramstein";
4. „Was einem Aptt zu Hornbach zu halten gepuiit*.
1'upierliliell von s Folien irefertijft um 1550. Aus Kur-
pfalz Fasz. 1091. O.
Digitized by Google
76
Göllheim :
1. „Weistlmmb zu Geinheim, aus andern Uüehern
gesehriben, deren datuni Tausendt vierhundert vnd fnufl'zig
Jahr auf Bonifaey vnd sollen im .Jahr viermal gehalten
vnd gelesen werden."
<'<>pi«> von 4 Pit»i<-rtoli<'ii. O". lirnitm. V. 027 I". M.
2. Grenzumgang der Gemeinde Göllheim, durch den
vesten Philips Daniel von Hagen, grafl. Nassau-Saar-
brücken sehen Amtmann der Herrschaften Kin heim und
Stautt* auf den 4. August 1007 angesetzt; die Grenzen
sind gerichtet gegen die Geimirkungeu von Lautersheim,
Biedesheim, Rüssingen. Marnheim (Mauwemheimb), Dreisen,
Steinbach, Breunigweiler. Sippersfeld und Kerzenheim.
Wegen Verderbnisses des Originals durch Mäusefrai's
wurde am 16. Oktober 1 «58 die vorliegende, notariell
beglaubigte Abschrift hergestellt. Beigebnndeii ist auch
ein interessanter Gemarkungs|ilan v. J. 1658 in Feder-
zeichnung (ein roher erster Kntwurf liegt bei), der in der
oberu rechten Ecke folgende Apostrophe au Göllheim zeigt :
ttelheim du begabter Orth.
Dich Holl ich billig grü.s»en,
Gott lasset dich nein werthes Worth
Und seinen Willen wissen.
DeinfH ganezen Territory
Mit grosem und mit kleinem Vieh
Nach deinem Wunsch geniesen ;
l'a pierfolii». 1« Hl. und nt\ IH )os» r Plan. M.
Goldsehmidt Johann, Notar von Zweibrücken U4S2),
s. Mittelbexbach und Webenheim.
Gommersheim s. 1. Godramstein, Gerechtsame Kol. <>.
2. Godramstein, .Iura u. Gerechtsame Kol. 1:3 r — 15.
(i Ommersheim s. Böbingen, Erneuerung etc. Xr. .1. 4 n. 8.
u. Hanhofen, Hubhofs-Weisthum.
G Ommersheim er Waldung, s. Duttweiler.
Gomfsheim s. Wöllstein.
Digitized by Google
77
Gossersweiler, Doif, s. Gossersweilerthal.
Gossersweilerthal: Gerechtigkeiten, welche im Amte
Gossersweilerihal. Kellerei Landeck , der Kurpfalz zu-
stehen, nachdem nach dem Tode des Grafen .Jakob zu
Bitsch, erfolgt 1570, das Stift Klingenmünster dieselbe
damit belehnt hatte, d. h. mit dem 4. Theile, während
die von Pieckensteiii die übrigen drei Theile besessen .
Die Orte im Amte Gossersweilerthal waren: Gossers-
weiler, Stein, Silz, Völkersweiler und Lug. Verzeichnet
15M), 24. Oktober. S. Offenbach Pol. 8—12. M.
G ottfurth Christopfel von, kurptalz. Burggraf zu Alzei (1567),
s. Einselthum.
Götzrod s. Cleinich.
Gräfenhausen, Weisthum von 1563, s. St. I Lambrecht.
Gräfensteiner Mark: Grenzbegehung in der Gräfensteiner
Mark, wozu die Orte Hodalben. Merzalbcn, Leimen.
Clausen etc. gehören, vorgenommen unter Leitung Hansen
.legers Kellers zu Grevenstein von den Gerichtsschöffen
in der Woühe nach Misericordia Domini 1543.
2 I'apiertolifMi. (I.
Gräfenthal, Kloster, einer der „Vierherren" des Dorfes
Escheringen und sein Prior Michael II artmann (1572).
s. Eschringen.
Grasewege Antilraan von (1359), s. Schiersfeld.
( i i e i den h o r n Henne und Simon von ( 14 1 7), s. Kaiserslautern.
G reifend au- Vol rat h Keichart und Dietrich von (1540 u.
1584), s. Bisterschied.
Grossbockenheim :
l. „Diefs ist die Weisung, die dal's Gericht und die
Gemeind zu GroJ'sbockenheim weü'set in dem Hohediug."
Entstanden vor Aufhebung des Klosters Otterburg 1564,
da norh immer von den Herren i. e. Mönchen dortselbst
die Rede ist. welche u. A. das Gericht zu Grofsbocken-
heim zu besetzen hatten und ihre Gefalle durch einen
Digitized by Google
78
im „MittelhoP (Mittelborkenheim) stationierten Schaffner
oinheben licl'sen.*)
Copio tue*-. W'l.. (i 1'apierfolnMi. Am Schlusso N.»ti/.»'ii
aus dem XVII. Jahrh. <T. (iiimm V. fl22~-6*2'>.
2. Vertrug des Grafen Jofried von Leiningen, seiner
zweiten Frau Meditild und seiner Söhne Kritzmann (aus
erster Ehe mit Agnes von ( Misenstein), Kmich. Johann
und Jofried (aus 2. Khe) mit dem Kloster < Hterburg.
wonurh dieselben gegen Zahlung von (550 Pfd. Heller
auf alle mittelst Schöffenweisthum festgestellten Rechte
übei die KlostergUter zu Cirol's- und Kleinboi kenheim
verzichten. Zeugen: (iraf Jörg von Veldenz. Hangrat
Jörg und sein Bruder Raugraf Konrad. Friedrich von
Leiningen, Donipropst zu Worms. Diether Abt von Lim-
burg. Ritter Johann von Meckenheim u. a. m. —
Ohne Datum aber zwischen 1317 und 1344 fallend:
1317 kam (iraf Jofried in den Alleinbesitz der beiden
Hockenheim und 1344 ist er gestorben.
<Vipie siicc. XVI. K I'apiortolifii. <i.
(i rolsbun den bach s. Hunten bach.
Grossflschlingen: „Dils ist das Recht das ein Bischoff zu
Speier zu grol's tischlingen hat. die sprechen die geraein
zu dryen vollen gerichten Im Jarca, nämlich Montag nach
Heiligdreik *>nig, Montag nach St. Georg und Montag nach
Maria Himmelfahrt rcs weie dann das vff der selben
mentag einen ein tiertag were"
<'opi»> aus «lern 1"». .lalirli. in Nr. 3<i i|»t Sal- uii'l
LaifrrlH'irhiT" d«>> Kivisan-Ilivs Fol. ?*s, f. M.
Grosskarlbach: Wei\thum zusammengestellt und geschrieben
von dem Gerichtsverwandtcn Hans Deuter dnrtselb.it.
Die Buchstaben sind mit roter und schwarzer Tinte ge-
*) H»>utf i*t v.ir (li.' ,.in „Mirr.-.hnr weh-W Iiis lal>4 der Sitz »•iii.-i
otrt'ihiuirisrlM'ii und seitdem ••hi«-r km pfUI/iM-lnii Schaff nfi war. lauf unit-
lidirn Hcruhrs des 1'larrcrs Kiw r.w « i'riil'*l.(»rkciil»riiii an «las k. Ktvi-»-
art-hiv Spn*>r unterm tM*. .luli lssti »»r*tatt«'f. nur ii.m1i ein m-riiumiLr«T
K.-Il^r Uhrif/.
79
schrieben aber mit grüner und gelber Farbe gefüllt und
verstärkt; der Text jeder Seite ist von einem Filet um-
rahmt, das gebildet wird von Linien - Pflanzen- und
Trauben-Ornamenten in grüner, roter, gelber und blauer
Farbe.
Interessanter l'apier-Folio-Hand von 127 Folien in Holz-
derkeln in braunem Lederüber/u^ mit Hockeln. (Orken
und Sr-Mielse ans Messing. Angetan^en 1 1. Nov. 1628.
vollendet <>. Febr. 162J». Mit «rutem Index. M.
G rosskarl bach s. Dirmsteiner Amtsweisthttraer Nr. 3.
Grossniedesheim : Schöftemveisthum nber die Rechte der
Herrschaft Falkenstein in den Dörfern „Nettesheim und
Ytzelsheim" (jetzt Groi's- und Kleinniedesheim) entstanden
zwischen 1450 und 1535.
Copia eopiae des kaiserl. Notars Conrad Kirrliheitn
d. d. 15. Nov. I.Vfc"». — Falkensteiner Codex Nr. 4
Fol. 112r-l|S. <;.
Grumbach: Heiden-Sehöffenweisthum im Hochgericht Grum-
bach, zu „Grumbach in dem alten Danbhanfs im ßillser-
graben." Grund- und Geriehtsherren : die Wildgrafer
zu Kyrburg und zu Dhaun, Herrn zu Grumbach. S. a
Fol. 140 f. der Demonstratioiies jiirium in den Spmj-
lieimer-Horstmanniana V. I*. 1. M.
Grunbach, „Bosen", s. Altheim, Vertrag von 1318.
Grünburg (Regierungsbezirk Trier. Amtsgericht Herraeskeil) :
„Kilt'Zcnder" Weii'sthum über den Bezirk des Trier'schen
Amts Grünberg vom 10. Mai 1550. Notariats-Instrument
des Cölncr Kleiikers Adolph de Benrod. S. auch Hermeskeil.
Fol. 115—120 der Demonstration es jnrium (llorst-
nianniana) V. '2. M.
Grönebach, s. Baumholder 1570/71 Fol. 34 r— 37 a.
Job. Molenstein von, s. Baumholder 1438, I.Mai.
G rünstadt. Stuinpfwaldweisthum, s. ( )bersulzen.
Gumbsheim (im hessischen Kreis Alzei), s. Wöllstein.
G ändernde, Nachfolger der Blick von Lichtenberg, s. Duchroth.
Digitized by Google
80
Gundersweiler: Weisthum des „dorffs Gundersweyler darzu
auch dal's dorff Gorrweyler gehört und seynd beyde dorff
ein Gericht und ein gemein ins Ambt Rocken ha ul'sen
gehörig".
1. Beglaubigte Copie d. d. 7. Au«?. 1770; Libell von
18 Papierfolien in 2°. wovon 18 beschriebe». —
2. Beglaubigte Copie d. d. 2H. Mai 1748; PapierlibeJI
von 22 Folien in 4° wovon 16 beschrieben. Aus
Kurpfalz Fasz. 1124. fi.
Guntheim Hans von, s. Berzweiler.
G Uttershausen, Junker Kaspar von, kurpfiilz. Amtmann
zu Kaiserslautern (1560) s. Wartenberg.
Haardt s. Gimmeldingen Xr. 1. 2, 6, 7, 11. 1:1 (Bronnen,
Hechte etc.)
Habkirchen :
1. Weisthum von Habkirch<in , Mandelbach. Bebels-
heim und Hot* Ermersheim v. .1. 1546 (?); steht als
Nr. 85 im Andreä'schen Copialburhe im Kgl. preul's.
Staatsarchive zu Coblenz.
2. Kirchenschoffen-Weisthura zu Hahkirchen gewiesen
von 7 Kirehensehöffen am 25. Marz 1613.
2 Fxeniplare. wovon eines die Ab*ehrift des Blies-
kasteler Amtssehreibers Hebestreit d.d. 18. Febr. 1099
(f> Papierfolien), der sie naeh einer gleiehzeitigeu Copie
des Regen« der Pfarrei Hahkirehen. Hestorff. fertigte.
Das zweite Exemplar, eine Copie saee. XVIII. besteht
aus 8 Papiertolieu. <■'.
Habscheid (Dorf im Regierungsbezirke Trier. Amtgerichts
Waxweiler): Weisthum v. .1. 1530. Montag narh St.
Mart inst ag.
Folio 170a (unten) 172r der Demonstrationen jiirinn»
(Hor*»tmanniawO P. 2. M.
Hachenbach, s. Efsweilerthal.
Hagen, .loh. Xicolaus von. Kotnmcnthur zu Saarbrücken,
s. Einsiedel (14).
Hagen, Philips Daniel von. .\\issau-Saarbrü<-ken\sHier Amt-
mann (1607). s. Göllheim, Grenzumgang.
81
Hagenbach: „Der Stait Hagenbuch, pfortz, forlach vnd
Herste alt recht vnd herkotnen." Aus dorn Hagenbacher
Gerichtsbuch,*) c. 1480.
Von L. Schändern publiziert in den „Mitteilungen des
hi*tor. Ver. der Pfalz" IV. 8. Die Rechte des
Klosters Weifsenbuic zu I lagen hach aus dem Vi. .lahrh.
hat Orimm-SehrOder V, 714 au« Zenls. trad. Wizen-
burj/. 308 f. abgedruckt. M.
Haimbach (Heimbach), Johannitercomthurei, s Zeiskam Nr. 2
bis 4 u. ö und Godramstein Jnrau. Gerechtsame Nr. 5u. 6.**)
Haina s. Hatzenbühl.
Haingeraithen, Geralden : ist die seit dem 13. Jalirh. im Elsals
und in der Pfalz etc. vorkommende Benennung der ge-
meinsamen Waldinarken, dasselbe was Ganerbe und in
noch ausgedehnterem Sinne Almende ist. Cf. Maurer,
Einleitung zur Geschichte der Mark, Hof, Dorf und Stadt-
verfassung und der öffentlichen Gewalt (München, 1854)
S. «4—60 und Geschichte der Markenverfassung. S. 33.
Zur Namenserklärung sei bemerkt, dafs das Wort
wahrscheinlich „Wahlordnung" heifst. Hain-Hagen- Wald
und dem Geraide liegt wohl das ahd. antreitida-series,
ordo zu Grunde; et". Schmeller-Frommann, Bayer. Wörter-
buch »;[[. Ausgabe), I, Sp. 1067 und II, Sp. 174. M.
Hai stenbach s. Galgenscheid.
Hambach: Rettin Spruch So die von Hambach Jeiiichen vfl"
Iren Kydt vff Montag nach dem zwolfften tag vnd vff
Montag nach dem Sontag C^uasimodogeniti vnd vff den
nehsten Montag nach Sanct Johann Baptisten tag Sprechen.
( »berherr: der Bischof von Speier.
Abschrift aus dem Anfange des 1«. Jahrb. in den Sal-
iiml Lagerb Ii ehern N'r. 59. Fol. 2r — f a, elienda Nr. 36
Kol. 23r-25 ans dem 15. .Inhrh. M.
*) (iesrhenk des f Kgl. Hezirksaintmanne* Kmerirh v. Moers an das
Kgl. Kreisarchiv.
**) Durch ein schon in der Vorluge sieh findendes Versehen wird s. v.
(i odramstein von einer Dentschordenscotnthnrei statt .J oha nniter-
couithurpt Heimbach gesprochen.
6
Digitized by Google
82
Harn mann Paul, aus Hagenau, kaiserl. Notar, Priester,
s. Marienthal.
HanbecherErpf, Landsehl eiber zu Neustadt (1512), s. (iimmel-
dingcn Nr. 6.
Haue (Pramonstratenseiinnenkloster, nördlich vom Dorfe Bo-
landen; cf. Reinting, Urkundl. Geschichte der Abteien etc.
IT, 151 ff.) Waldrechte s. Kirchheim, Waldweisthum
und Weisenheim a/B.
Hahn Johann von. Commenthur zu Einsiedel (1488), s. Einsiedel.
Han Johann, Pfarrer zu Bubenheim (1535), s. Bubenheim.
Hanhofen (Dorf im Elsals, zur Stadtgemeinde Bisehweiler
gehörig), s. Bischweiler.*) " M
Hanhofen (w. v. Speier):
1. Weisthum des Hubhofes der (iancrben**) zu
Hanhofen. Die „rechte der (ianerbeu", welche die
„hüber wysent alle .lar an dem durstag vor S. martins
dag" im Hubhofe zu lleynhofen. Die „Haupter" d. b.
Haupthöfe des Hubhofes sind Hafsloeh und Bommersheim.
Nach St. Jorgen Tag 1407.
Oriir.-INrtratu.nt-LiMl von 12 1«.. wovon die ersten
1» hrsrhriehen sind, in Holzdeekel <r«'»"»«len. wehhe
mit srhvvar/.m. Leder üherzoiren sind und norh 11
Mevsinirhurkel nehst Messinpsrhliefse an einem Uienv-hen
zri^nTaos Fasz. lul de* lWhstifts Speie, stammend.
Nurh einem 2. Kxemplare. den. ersten. <onlorm aber
ans 18 l'eriran.ent-IHattern bestehend. welrl.es siel.
1S70 in. Besitze eines Bürgers in Hafslorh Irland und
1*71 von Pfarrer Blum dem k. Kreisanhive -ps. lin.kt
wurde, hat Ludwk' Srhandein dies Weisthum ver-
Zur Krklärunir des Nameus Hanhofen aus Hajr. n-Wah! und zu
,i,o„thiindi, h,n Weise, wie ,nan in alter Zeit kleinen- und irn'.fseiv
Hütze ja ,anze Landstrich, ,e,en Angriff, dureh tormhe , Mau,,n von
,1a,™ srhützif v-1. A. v. Ahausen, die Alter.hil.ner nu Uhe.nland <\S ,es-
haden. 1801). S. 10 I. . i
«, I*,, oder die (;,n,rhe heilst |,i,r nirht *w« e.ne IV.sou sondern
,s wird damit der in .nn*e,heiUer «iemehmehaft besessene W..W- un W,, ,
lH*irk* — i-hne,. wif solrher sowohl hier hei Hanhofen als anrh ,,, de,,
Dörfern Da, k,nhe n, Hohenheim und Weisenheim a S. s.eh Irland . et. Maurer.
iifs.-hirlite tler Marken vertassiniir, s- Xi
Digitized by Google
83
•
üffentlicht in den „Mittbeilungen des hiator. Vereines
der Pfalz" 1 (1870J S. 27 -33. Ältere Abdrucke das
wenigstens aus dem Hude des 14. Jahrh. stammenden
Weisthums — nach einer doppelten Vorlage siebe in
(ig. Ludwig von Maurer'* „Geschichte der Marken -
Verfassung in Deutschland* ( Erlangen, 1856) S. 478
bis 481, sowie in Grimms Weisthiimen. Tbl. V (1800)
S. 574—577. Eine Abschrift dieses Weisthums ans
dem Anfange des 10. Jahrb. findet sich auch in Nr 59
der „Sal- und Lagerb lieber" Fol. 227—230.
2. „Difs sint die Rechten die die geraein Jars vier-
male sprechen vnd erkennen vff Ire eide", nämlich Montag:
nach dem Zwölften (d. h. nach Epiphanie, was der
„zwölfte Tag" nach Weihnachten ist), Montag nach
C^uasimodogeniti, Montag nach St. .Jakob und nach Aller-
heiligen. Vogtci-, Gerichts- und Steuerherr ist der Bischof
von Speier. Erwähnt wird in diesem Weisthiun der
„Nonnenforst", der von den „Nonnen von Heylfsbrucken"
den Namen hat.
t'opie aus dem 15. Jahrb. in Nr. 30 der „Sal- und
Lagerbücher des Kreisarchiv* Fol. 123 und ibid. Nr. 50
Fol. 179. M.
3. Copie eines Weisthums von Hanhofen betr. Bann-
bezirk, Trift etc. dieses Dorfes — Berichte Uber die
Schirmherrschaft, über die Ganerben und die Kirche zu
Hanhofen. 18 Jahrh.
4 Papierfolien. (i.
Hanweilerhof: Aufzeichnung über die Grenzen des „Hein-
willer Bezirk". Von dem noch im XVI. Jahrh. vor-
handenen Pfarrdorf Heinwiller (cf. Frey, Beschreibung
des Rheinkreises MI, 141) ist jetzt nur noch ein Hof
der „Hanwilerhof" genannt, übrig geblieben.
Falkensteiner Codex Nr. 4 Fol. 20. ( i.
Harthausen:
1. „Recht Spruch, So die von Harthausen Jerlichen
Sprechen vnd wisen."
Wahrscheinlich nur fragmentare Abschrift aus dem
Anfange dos 10. Jahrh. in Nr. 59 der „Snl- und hager-
hücher\ Fol. 1KH. M.
0*
Digitized by Google
84
2. „Copia Weifsthums der Gemeindt zue Hardthaufsen
gegen einer Äbtissin zu Heylsbruch modo Chnrpfaltz,"
ca. 1581 entstanden.
Abschrift sacc. XVI! I.. 4 l'upiertulion. <i.
Harxheim: Schöffen weisthum über die Rechte der Herr-
schaft Falkenstein in Dorf und Gemarkung Harxheim
zwischen 1450—1500 aufgerichtet.
Falkonstoiner Codex Nr. 4 Fol. 78- Ka. C
Harxheim, s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 11.
Cf. Grimm V, 033.
Hassel, Dorf: s. St. Ingbert (Xr. 4).
Hasselbach (Dorf im Regierungsbezirke Coblenz. Amtsge-
richts Castellaun) : Lehcnweisthum von Hasselbaeh. reno-
viert 1693, 6. Oktober.
Fol.2M d(>rI)oiii(instratioii< «i jiiriiiHidforHtmaiiiiiann) M.
Hassloch:
1. „Kxtraet Hafslncher Beweystnmb von de anno 92 :
Diel's sindt die rechten die Herren haben zu Haisloch
undt Hohl von des Reiches wegen* etc. — Entstanden
der Sprache nach im 15. Jahrb., demnach 1492, erwähnt
es auch 1. ein Frtheil im Streite des Friederieh v. Rofsen-
heim contra Agnes Ehefrau des Rudolf von der Wilsen
wegen eines Guts zu Halsloch und 2. ein Unheil betr.
die Korngült der Speierer Augustiner zu Hafsloch.
Kxtrakf (12 I'npiVrfnlwn) Lre fertigt am S. Mar/. KINO
und he?l:iiibi<rr. von Johann MichaH Seel kiirpfillz.
Faiith Hör Pfleg*» Hulslorh: \valirs.|ieinli<-li hi*Mia< h dor
Dru.k h.i (Jrin.nj V. />77-;V<3.
2. „Hafslocher Grilntz sowohl als Gerichts und sonstige
Weisthumb und Gerechtsame wie vor alters herkömmlich."
Festgestellt von Schultheifs und Gerichtssehöffen zu Hafs-
loch am 19. April 1770.
Orip. (10 I'apiortoliciO mir anfgodr. (iorif'litfisioir,.|.
< f*. aurli M.uilioCi'ii. Hiildiof's-WVistlium. *«'.
Hatt stein. Junker von. s. Godramstein Jura und Gerccht-
same 4.
Digitized by Google
85
II Ullstein. Junker von, c 1«00. s Dirmsteiner Amtsweis-
thümer Nr. 5.
Hattweiler (jetzt Jägersburg): Huberweisthum betr. die
Rechte des Herzogs Johann von Zweibrücken zu Hatt-
weilei gewiesen dortsei bst auf der „Schlol'sbrucken" am
27. Januar 1584.
Nntarintsiiislriiiiirlif. Lil>ell v»»n (5 I Vriranient-Blättorn.
Aus den Xweiliriu-ker Domanialakten Nr. Ii*, «iedr.
Lei (irimm V, (WO ff.
Unit weiler: Trier'sehes Haus (1554), s. Odweiler.
Hatzenbühl: Weisthum der Rechte des Bisehofs von Speier
zu Hatzenbühl und Haina. 15. Jahrh.
Aus Nr. :W der Sul- und Lajjeroihlier des Kreis-
Arrhive* F.d. 20«>r. M.
Hauben, Junker Job. Wolf von der, (c. 1000), s. Dinn-
steiner Aintsweisthümer Nr. 3.
Hausen: (ierichtsweisthum und (Jcrichtsbuch (141)3 — 1520)
zu Hausen, dessen Gerichtsherru der Abt von Limburg
und die Grafen von Leiningen-Hartenburg sind.
Copie sae«-. XVI. 14 Papierfolien. Das Weistlunn allein
tinder sieh in einer weiteren Copie suec. XVI. Ton 2
l'apierfolien sowie in den „Sal- und Layerbiirhem"
Nr. «5 Fol. 71 r 72r und Nr. 7:1 Fol. IHlrf. <i.
Hausen (bei Beltheim): Weisthum des Lehens zu Hau Isen
bey Beltheim, so den eisten Mittwoch im May gehalten
wird, dem Junckern Boolsen uf Waldeek zuständig!)", sowie
„Ürdnungh und Weiisthumb des ehrbaren Gerichts und
Gerechtigkeiten zu Haufsen gelegen und dem Edlen
Johann Boolsen Herrn zu Waldeck und Krbambtmann
aufm Thoren daselbst zuerkannt von den Lehnleuthen zu
Haufsen."
Aus den Demonstrationen juriiim in den llorstmaiiniana
I'. 2 F(d. 29 32. M.
Hausen .Stoffel von, (c. 1600), s. Marth.
Hebestreit, Amtsschreiber zu Blieskastel (lG'.i'j). s. Hab-
kirchen.
Hedischeini Clais von (1437), s. Alsenz.
Digitized by Google
86
Hefersweiler, s. Reipoltzkirchen, Herrschaft Nr. 7.
Hegenmüller Dr. (1591), ist Inhaber von 2 Theilen Zehents
in Duttweiler, s. Duttweiler.
Heidesheim, Sturapfwald- Weisthum, s. Obersulzen.
Heiligenstein:
1. „Rech[t] Spruche, So die von Heyligen Steyn die
gemeynde daselbst zum Jare vier male vff Ir Eyde zürn
Reehtten Sprechen". — Die Spruchzeiten sind dieselben
wie bei Berghausen, nur ist der Tag nicht der Moutag
sondern jeweils der Dienstag.
Abschrift aus dem Anfange des 16. Jahrb. in Nr. 59
der „Sal- und Ugerbücher* Fol. 22*2 und in Nr. 36
derselben Gruppe Fol. 120.
2. Renovation des Weisthuras des Dorfes Heiligen-
stein, geschehen im Jahre 1618.
6 Papierfolien.
3. Rechte der Kurpfalz daselbst, s. 1. Godramstein,
Gerechtsame Nr. 7. 2. Godramstein, Jura und Gerecht-
same Nr. 7. m.
H e i 1 s b r u c k , Nonnenkloster, s. Kdenkoben Nr. 4, Harthausen.
Heimal, Wald, s. Duchroth.
Heinzelhausen : „Weisthurab der Lehenherren Gerechtigkeit
zu Heinzelhausen." (Lehenherm sind Herzog Georg
Gustav von Zweibrucken-Kleeburg und Johann Philipp
Bofs v. Waldeck.) Ferner Verzeichniss der FI über und
den von ihnen zu entrichtenden Abgaben in den Dorfern
Heinzelhausen. Lohnweiler, Herzweiler, Winnweiler und
Lauterecken.
hipi-rlibell v.>n 40 III. in 4". d.
Heimstatt Friedrich von, (c. 1000), s. Dirmsteiner Amts-
weisthttmer Nr. 1.
Philipp Jakob und sein Nruder Johann von Helmstatt,
Rannherren zu St. Ingbert (1535), s. St. Ingbert.
Hengsberg s. Nünschweiler.
Digitized by Google
87
Henne ms, Administrator des Hochmeistcrthuras in Pretifscn
(1581), s. Einsiedel Nr. 4.
Henri ei Job. Valentin, Vogt (1682), s. Seunheim Xr. 3.
Henrich, Kanzleischreiber (1517), s. Duchroth.
Heppenheim Nikolaus von, Priester und Notar (1457),
s. (^ueidersbacherhof.
Heppenheim an der Wiese, s. Dirmsteiner Amtsweisthttmer
Nr. 7. Cf. Grimm V, 028-633.
Herbitzheim, Kloster,*) s. Breitfurt, Gersheini und Kirch-
heimerhof.
Herbitzheim (im Hliesthale), Weisthura v. J. 1458. Gedr.
bei Grimm, II, 22 f.
Herchweiler s. Niederkirchen.
Heringen, die Herren von. „Vierherren" (1498), s. Kschringcn.
Herrn bach Johann von, Pfarrer zu Gersheim, s. Mittel-
bexbach.
Hermeskeil (Dorf im Landgerichte Trier): Krzbischöfl. Tiier-
sches, vom Amtmann oder Burggrafen zu Grimburg be-
vogtetes Weisthum des Dorfes Hermeskeil Anno 1500.
Fol. ll:t der Demonstrationen jurium (Horstmanniana)
1». 2. <T. Crinim. II. KM) uml VI, 467 ff. M.
Herrstein (Flecken im Oldenburg'schen Furstenthume Birken-
feld): Graf Johann von Sponheim und seine Gemahlin
Walpurg gab von Leiningen verleihen den Bürgern in
ihrem „Schlosse" zu Henstein einen Freiheitsbrief. 1428.
Dienstag nach St. Luden Tag.
Fol. (.H> 101 der Demonstration«'* jurium (H.»rstman-
niann) V. 2. M.
Heiter Caspar, Lehrer und Wolfgang, Pfarrer, 1592, s. Xieder-
khehen, Kirchenschnfien- Weisthum.
*) Du* Klostor — d<*r Nanu» erscheint schon in der Teilung von
Mörsen 870 ah Heriholdeshoim — hatte adelige Nonnen des Hencdikriner-
ordt-us und liej»t der Ort zwischen Sanralhen und Saanremünden an d r
Saar. Verjrl. Krohn. Beiträge zur Territorialireschieht« der Saa: tretend
(Saarbrücken, 1885, Programm Nr. 413), S. 8.
Digitized by Google
88
Herxheim a/B. und a/S.
1. „Ois sein die recht die das Bericht zu Hechsheim
zu den Jargedingen so unsern gnädigen hern Eimichen
den .hingen (1495 — 1535) (trafen zu Leinnigen unnd
Daehspurg liern zu Appermont gehalten, ui'sgesproehen
werden."
Copie Safe XVI (4 l'apiert'iplien); if«Hlr. bei firitnm V.
«04 ff.
2. „Dals seind die Rechten, die die geschworu und
gemein zu Hcrgl'sheira alle Jahr weisen in dem Sende".
Copie stier. XVI. i»x. (2 J'apierfolien) beglaubigt von
Wolfgang Michael Olivetus Amtxsrhreiber zu Kallstadt ;
gedr. bi?i (trimm, \ . «07. «.
Herxheim a/li. : ( lanerbenwald mit Wcisenheim a/S , s. Dirm-
steiner Amtsweisthftmer Nr. I.
1 1 e r x h e i m s. Freinsheim.
Herxheim bei Landau: Weisthum der Rechte des IJischofs
von Speier zu Herxheim, 15. .lahrh.
In Xr. :?« der Saal- und Lagerbürher des Kgl. Kn is-
anhives Kol. 19f»r-109. M.
Herzogsgässcr s. Gimmeldingen Xr. 7.
Hessersweiler :
1. „Weifsthumb der Hubersehafl't zu Hessersweiler so
auf Elisabethentag beschehen soll".
2. „Hefsersweyler Zini'sgeld und Krncht\
Renovation vom 19. Sept. 17«'. (24 Papierlolien in 4°). (J.
Hossheim: Topogr. Beschreibung des Dorfes Hessheim und
Angabe der Rechte, (Jülten und (ierechtigkeiten dort-
selbst, so Kurpfalz, dem Dom-, St. Martins-, St. Pauls-
und Liebfraucnstift zu Worms, dem Reucrinnenklostcr zu
Worms, den Junkern von Dalberg auf Krobsburg u. \.
zustehen; zum Theil nach Weisihüinern und Vertragen
aus den Jahren 1488, 14so, 1530 und 1502.
Ile«rlaubigre (.'opie. 175« mu h dem in der km pfälzischen
Hotkammer befimllielieu ( »riginnl gefertigt, l'api.rlibell
voii 22 Muttern in 2°. Ans Kurpfalz FW 11««. (J.
Digitized by Google
89
H eis heim, s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 4 u. 5, an
welch' letzterer Stelle das Siegel von Mersheim erwähnt wird.
II estorff, Regens der Pfarrei Harkirchen und Notariiis (Hilft),
s. Habkirchen.
Hesweiler (Dorf im Regierungsbezirke Coblenz) : „Krneuerung
der Ding Weifsthum in meiner gnadigen Pürsten und
Herrn (zu Sponheim) Orieht zu Hefsweiler so jährlich
besel'sen wird den nechsten Montag • nach St. Remigii
Tag.y Ohne Jahr.
Kol. 210 -211 der Demonstrationen jurium (Horstinitn-
niana l\ 2. M.
Hettenheim und Leidelheim:
1. „Copiu Hetteuheimer vndt Leydelheimcr Weilsthumb.
Anno 155«. ((innid- und < ieriehtshcrr d<*r Bischof von
Worms).
4 l'upierftilien.
2. Weisthum des Hubhofs zu Hettenheim v. .J. 1 IUI.
2 Mt'lir schadhafte I'apirriuliiMi.
3. Huberweisthum zu Leidelheim v. J. 14!) 1.
2 ['npiert'olieii.
4. Das Weisthum im Hubhof zu Hettenheim und LeidelhHm.
10. Jahrh.
2 Paphifuiien. Nr. 2, :5 und 4 aus Anhivpar/rlle
Nassau- Weilburg Fasz. :U2. <i.
Heuberg, Waldrecht, s. Kirchheim, Waldweisthum.
Heuchelheim, Klur- Vertrag mit Heisheim. s. Dirmsleincr
Amtsweisthümer Xr. 4.
H euf fers weil er, s. Baumholder 1570/71 Fol. 40 a.
Heuser M. Bernhard, kaiserl. Notar und HausgerichLsproku-
rator der Universität Heidelberg (1582), s. Schwanheim.
Heyden Philipps von der (c. 1000). s. Marth.
Hey der Hauprecht. Amtmann zu Bolanden, s. Dreisen Xr. **.
Heyweiler (bei Beltheim): Öponheim'sches Geiiehtsweistlium
von Heyweiler. [15]50, Dienstag, Remigius. (Wahr-
scheinlich ist in der Abschrift falschlich Dinstag statt
Dornstag geschrieben; wenigstens fällt 1556 Remigius
Digitized by Google
90
auf Donnerstag den 1. Oktober; Dienstag- vor Remigius
kann nicht wohl angenommen werden, da dies der 2«.
September wäre, welches Datum vermutlich mit St. Michael
ausgedrückt worden wäre).
Fol. 212— 214 der Demonstrationen juriwn (Horstman-
niana). P. 2. M.
Hilbersheim: „Ober Hilbersheimer (Berichts Wifsthumb" auf-
gerichtet mit Willen Melchiors von Dhun, Herrn zu
Falkenstein und zum Oberstein, also zwischen 1501 und
1517.
Falkensteiner Codex Nr. 4 Fol. 59r— 60. (i.
Hillesheim (im hessischen Kreise Uppenheim) : Schöffcuweis-
thura über die der Herrschaft Kaikensteil) und dem Kloster
Rosenthal zu Hillesheim zustehenden Rechte, aufgerichtet
am Mittwoch nach .lubilate (24. April) 1510.
Fulkensteitier Codex IV, Fol. 198 r— 200. U.
Himmerode, Kloster, sein Hof zu Briedel, s. Briedel.
Hingenbach Peter von. Kaplan, s. Rieschweiler.
H in tz weiler, s. Hirschau und Rfsweilerthal.
Hirschau (ehemaliges Dorf, dessen Pfarrei sich in jener von
Hinzweiler verlor, cf. Krey, Besehreibung des Rhcin-
kreises HI, 485). Cf. auch Kfsweilerthal ! „Weisthumb
der Geschwornen Kirchenscheffen Hirsawer Pfarren vnd
des Geystlichen C'antzelgerichtefs im Kfsweiler Dahl.
Von newen erklert vnd beschrieben wie dasselbig vnst r
VorEltern bifs hieher geweist vnd vff vns bracht haben."
(\ 1600 verfal'st. (Darin wird ein Gewalthaber des
Klosters Offenbach als Collator und „Gifft Herr" der
Pfarrei Hirsjiwen und der Piädicitur Hintzweiler aner-
kannt; 1507 hatte ein Anbau an der Pfarrkirche statt-
gehabt; die Zehendordnung ist von 1480.
Fol. 91-97 der Dcmonstratioiics juriuni in rtVn Sp.m-
heimer-Horstniiiiiniaiia V. P. 1. M.
Hirschhorn Georg und Hans von, Vettern (1531). und ihre
Rechte zu Königsbach, s. Königsbach.
Digitized by Google
91
Hochdorf: „Difs ist der gemein zu Hochdorff Rerhtepruch
vnd Weifsthurabe so sie JärlicU weisen vf Jren Aydt
vnd Altem herkommen."
Aus dem Hochstift Speier* schon Saalbuehe Nr. 10a
Seite 151 f., woselbst es wohl erst im 17. Jabrh. ein-
getragen wurde. M.
Hocheinöd: „Extractus HochKinöder Weilsthumbs de anno
1537 die Gräntzen des Hanau allein Zuständigen Berilses
zu Einöth betr."
4 Papierfolien. Aus Hanau-Lichtenberg Faaz. 117. (3.
Höchen:
1. Jahrgeding gehalten zu Höchen am 11. Oktober 1464
durch Heinrich den „Keiner" zu Werschweiler und Philipp
den Propst von Wadgafsen, als Abgesandten der Äbte
von Werschweiler und Wadgafsen.
4 Papiert'olien in schmal 2 °, gedr. bei Urimm. V. 697 f.
2. Jahrgeding gehalten zu Höchen am 20. August 1509
durch die Abgesandten der Abte von Werschweiler und
Wadgafsen.
2 I'apierfolien. gedr. bei (irimtn. V, «99-701. U.
Hoch schied, s. Cleinieh.
Hoch speier, s. Frankenstein, Corres|>ondenz.
Hochstetten :
1. „Des Dorfs Hochstetten an der Alsentz gelegen Weis-
tumb auch bürgerlich vnd Gerichtsordnung" entstanden
am 15. Januar 1543.
Orig.-( Papierlibell von 16 Folien in Pergament geheftet)
mit anh. lttdirteu (iericht&riegel von Hofstetten; dazu
eine CopiV des kaiserl. Notars Wigand Hraun vom
12. Febr. 1548 (Papierlibell von 16 Folien), (iedr.
bei (-trimm. Weist hilmer V, «39 ff.
2. „Ordnung des Hannbackhuses zu Hostetten ausser dem
Orichtsbuch" v. J. 1543.
3 Papierbliltter. (3.
Hftweiller, s. Mettlach.
Hof (s.-w. von Kusel), s. Bubach.
Digitized by Google
92
„Hofu- Weisthum -Geriehtsweisthum, das auf mehrere Dörfer.
welche zusammen einen Hot', d. h. Gerichtshof bilden.
Anwendung findet; s. Nünschweiler.
Muffmann Johann, Keller zu Lichtenberg (15!)5), s. Kl's-
weilerthal ;
M offmann .Johann: diesen bestellt l'falzgraf. Johann am 14. Miirz
1601 nach dem Tode Tilleman Stellas zum „Gcometra
und Mathematicus". Bis dahin hatte er als Keller zu
Lichtenberg mit Stella die Ämter Zweibrücken und
Lichtenberg beschrieben. Nunmehr sollte er zunächst
an die Beschreibung der Ämter Meisenheim und Landsberg
gehen, worauf die Ämter Neukastel. Barbelroth, Kleeberg.
Wegeinburg und die Guttenberger Gemeinschaft daran
kommen sollten — Aulser diversen Naturalien bezog
Moffmanu hiefür 1 50 Ii. I Menstgeld jährlich. Sehr interessant
ist die weitere Thatsache, dal's Hotfmann voi hatte, eine
„General- Beschreibung des Westrichs" herzu-
stellen, wozu ihm sein Dienstherr alle Forderung und
Kmpfehlung bei Fürsten, Grafen, Städten u. s. f. in Aus-
sicht stellte, wogegen Hotfmann an den Herzog oder seine
Erben eine Copie seines Werkes auszufolgen versprach.
Wohin ist du\se Westricher Topographie, wenn sie
vollendet wurde, gekommen?
Oltijr»; Xoti/.»'ii sind ♦•ntnnmiiK'ii dein Hunde Ol (Kol. Hi(i
bis 1*19 ) der Zweiltrilrker ( opinlhilrlicr im kyl. ;ill«r.
HriHisarrhivo in MiIim-Immi. ('f. muh s. v. Vcllminin. M.
H oh eise Ii weil er s. Nünschweiler.
Hohenburg, Herrschaft, s. Pfeffingen.
Hoheneckerthal und Espensteigerhof: „Ordnung, nach
welcher alle jetzige vnnd künftige I loheneckische Vnuder-
thanen im Thahal Hohenecken vnd Dörfflein Kspenstegen
bey Vermeidung iedes orts gesetzter gellt vnndt thum
straff sich verhalten sollen, wttrt iedes Jars nbgelelsen
bey dem gewohnlichen .7ar geding in der wochen nach
Barthalomej." 16. Jahrb.
Buch von 17 J'apierfulien. Aus Kurpfulz Kusz. UM. (J.
Digitized by Google
93
Hohenfels Wolf Philipp von, der letzte männliche Hohen-
felscr (f 1602) und seine (iemahlin Amalie, s. Reipolts-
kirchen. Herrschaft. Anm.
Hohensülzen (im rheinhessischen Kreise Worms), Gerichts-
weisthum zu „Hoensültzen" zur Herrschaft Falkenstein
gehörig, aufgerichtet zwischen 140CI u. 1550.
Falkensteiner (Videx Nr. 4 Fol. !>lr— 95 und Fol. 107
bis 112. (J.
H ö h m n h 1 b a c h s. N nasch w eiler.
Holzschuw Johann, Pfarrer zu Marienthal c. 1500, s. Marien-
tha).
Homburg Johann, Herr zu (U17), s. Kaiserslautern.
Friedrich Wolf von, Vogt zu St. Ingbert (1535), s. St.
Ingbert.
Die Herren zu, s. Bliesbrueken.
Höningen, Kloster, s. Dirmsteiner A mtsweisthümer Nr, 1 .
2, 3, sowie Erpolzheim und Weisenheim a/B.
Hördt :
a) Weisthum des Vollgerichts zu Hördt über die Rechte
der Kurpfalz und des Klosters Hördt in diesem Dorfe
veranlafst durch Melchior Reui's von Albsheim, Probst
zu Hördt am Dienstag nach Mariae Lichtmeß (3. Febr.)
1 540.
b) „Defs Gerichts zu Hördt Brauch nndt Ordnung".
c) „Hördter Dorff" Ordtnung, wie von alters hcrkoramens".
d) „Aydtsformel, welche die newe angenommene Gerichts-
leuthe zue Hördt schwehren müssen" und die durch den
knrpf. Schaffher Philipp Ehrwein seit 30. .Januar 157«
in (lebrauch gekommen.
Alles nach dein, in der kurpfälzischen Verwaltung.1*-
reinstratur befindlichen Orig-inal de* Vollg-erichtsproro-
kolls v..l. 1540rnpiert. und beglaubigt von .loh. Christoph
Jung: knrpf. VerviiltungsregiNtrafor am 29. Nov. 1686.
(ieb. Buch von ea. f>00 .Seiten in kl. 4 °. wovon nur
39 Seiten beschrieben sind. G.
Digitized by Google
94
Hördt:
1. Seholfemveisthum betr. die Rechte des pfälz. Kurfürsten zu
Hordt auf Veranlassung des Junker Bernhard Kreils von
Lindenfels kurpfolz. Vogts zu Germersheim geschöpft
am 13. Mai 1448.
Copie vom 16. Okt. 1677. 4 Papierfolien.
2. Sehfiffenweisthura (Renovation) betr. die kurpf. Rechte
zu HOrdt, gewiesen auf Veranlassung Peter Brechteis
kurpf. T.andschreibers zu Gennersheira am 13. Aug. 1565.
('opie, geh. l'apierlibell von 9 Folien.
3. S. Godramstein, Gerechtsame Nr. 14; Leimersheim und
Neupfotz.
('Jedrurkte WVisthiimer ans d. J. 1448 u. 15A5, s. hei
(trimm V, 550— 554. <r.
Horbruch s. Cleinich.
Horbruch (Dorf im Regierungsbezirke Trier, Amtsgerichts
Bernkastel): Schöffen weist!) um über die Gerechtigkeiten
der Herren von Sponheim und der Junker von Schmittburg
zu Horbruch. Ohne Jahr. Nebst einem Auszuge aus der
Landschreiberei-Rechnung von 1600, wonach die Hälfte
der Frevel an Gottfried von Schmiedberg fallt, aber nichts
vom Ungeld.
Kol. 148—151 der Demonstrationen jnriiam ( Horst inan-
niana) P. 2. M.
Hornbach:
1. „Jura sancti Pirminii scripta ex antiquis libris, diffinila
per scabinos anno 1354."
Copie saee. XVI, Papifirlibell von 1A Folien. <J wir. hei
(Jrimm V, A83-6Ü1. ii.
2. „Pirmanns Weifsthumb zu Hornbach". „Diese Copia ist
aus einer dem charactere nach circa annum 1450 ge-
schriebenen Weilsthums- Abschrifft genommen."
Kol. A'i— A8 der Demonstrationen jnrinm in den Spon-
h«'im**r-Horstmanniana V. P. 1.
3. Extrakt aus dem Hornbacher Gemeindeweisthum v. J.
1558. worin auch eine die Almende betreffende Urkunde
Digitized by Google
95
des Abtes Ulrich v. «J. 1489 (Fol. 136a) und das „Säuleu-
reiht" (= Snbhastationsreehl) erwähnt und wiedergegeben
werden.
F«»l. 135— IM der Demonstration es juriuni in den Spon-
heimer-Horstmanniana V. |\ 1. M.
Hornbach, Kloster, s. Altheim, Dirmsteiner Aratsweisthümer
Nr. 10-12, Godramstein Jura und Gerechtsame Nr. 1,
Godramsteineithai. Mittelbexbach, Nünschweiler, Queiders-
bach, Queichhambach, Kainsbach, Walsheim.
Abt Hücker von Hornbach (1157 und 1476), s. Queiders-
bacherhof und Webenheim.
Abt Johann Danckart (1418), s. Abtfischbach.
Abt Hugo (1369), s. Fischbach.
Hornbach. St Fabiansstift, s. Münchweiler.
Heinche Cristmans Kanonikus daselbst (1476), s. Weben-
heim.
Horn eck Hans Cuno von. Hauseommenthur zu Horneck
(1581). s. Einsiedel.
Horneck von Heppenheim, Junker Siegfried (1518), s. Lohns-
feld.
Horneck, Hans und Wilhelm (1417). s. Kaiserslautern.
H o r s c h b a c h , s. Ki'sweilerthal.
Hottenbach (Dorf im Kegierungsbezirke Trier. Amtsgerichts
Rhaunen): Schöffenweisthum von Hottenbach „wie es in
anno 1558 von Barthel Brechtel von der Neuenstadt d. Z.
Amtsschreiber zu Trarbach als Notarius erneuert worden."
(NB. Der „Oberhof" ohen an der Kirche stand den
Junkern von Kratz und den Wildgrafen von Kyrburg
zu, der „Xiederhof" unten an der Kirche dem Erzbisehofe
von Trier und den Grafen von Sponheim.)
Fol. 122-129 der Demonstrationos juriuni (Horst-
manniana) I'. 2. M.
Huhn er in, Frau (Junkerin zu Leiningen), Witwe des Junker
Philips Hubuer zu Neuleiningen, s. Dirmsteiner Amts-
weisthümer Nr 3. 10—12, 15 f.
Hubreifs Johannes (1417), s. Kaiserslautern.
Digitized by Google
06
Hügle Sebastian zu Heidelberg, c. 1600, s. Dirmsteiner Amta-
weisthttnier Nr. 4. 5.
Hugonis, Magister Johannes Kanonikus zu St. Martin in
Worms 1535), s. Bubenheim.
Hundheim: Huberweisthum Uber der Sehaftnerei Ottenbach
Zinse und (Gerechtigkeit zu Hundheiin, Cf. auch Kfs-
weilerthal.
F«»l. 10(5 der Demniwtratiou^s jurium in den Sponlieimor
Horstmaiiniana V". I'. 1. M.
Hund he im, s. Reipolzkirchen, Herrschaft Nr. 2.
Hundt von Lauterbach, Christoph von, kurpf. Vicedom in
Neustadt (15C5 u. 1572), s. Gimmeldingen Nr. 2, 3 und
Winzingen (i. .1. 1566).
Hundt .Jon. Friedrich von Saulheim (1599) s. Zeiskam Nr. 2.
Jakobsw eiler (am Südfusse des Donnersberges, alter Name:
Waxweiler, Joxweiler):
1. Orichtsweisthum über der Herrschaft Falkenstein
Gerechtigkeiten sowie die von Viax (=- Veit) von ( >ber-
stein i. J. 1539 in Anspruch genommene Heufrohn zu
Jakobsweiler.
Au» dem irrafl. Falkenstein'sdien „alten Sahlbiiooh" in
nf>glaiibijurt(*r Form abgescbrieben durch den tfrUfl.
FalkeiHteiii seilen Ofterainrs-Sckretiir < hristopli l lri« b
Wasjennmnn am 23. April l»i5">. — Libell von 10 losen
Papierblüttem in Folio mit uufpedr. Siegel. Kimr weiter»'
« 'opie im Falkensteiner Codex IV, Fol. 21— 25a.
2. Dasselbe Weisthum in illtcrer, wohl vor 1539
entstandener Abschrift, da der Passus über Veiax
von Oberstein darin fehlt.
Libell von 1« J'apiertolien.
3. Kxtrakt aus demselben Weisthum vom 3. .Juni 1558
speziell die Rechte und Ansprüche der von < »berstein
betreffend.
2 Papiorfolion. M.
J a x w e i l e r , s, Jakobsweiler.
Jeger Hans, Keller zu (Grevenstein (1543), s. (Irevenstciner
Mark.
Digitized by Google
_ _ _
97
Iggelbach, Weifsthum, s. Elmstein und Iggelbach.
Ilbesheim (bei Kirchheimbolanden). Weistimm dos Gerichts
und der (iemeinde Ilbesheim (Iber die Rechte der Herr-
schaft Falkenstein im Dorfe ,.ribefsheim by Kirehem"
gewiesen „Wirich von Dhun Grafen zu Falkenstein und
Liemburek Herrn zum Oberstein und Bruch" am Montag
nach Bonitacii (9. Juni) 1533.
Copie im Falkensteiner Codex IV. Fol. 85 und
auf Fol. 1 12 des llhesheimer (ieriehfsbuchs (X'od.
saec. XVI. et XVII) in Fasz. 114 der Herrschaft
Falkensteiii. (J.
Illingen, die „Frau von I." (c. 1600), s. Marth.
Ilvesheim (Amtsgerichts Mannheim). Huberweisthum, jähr-
lich auf den nächsten Dienstag nach 8t. Remigstag ge-
halten.
Folio 12.1 der Demonstrationes jurium in den .Spon-
heimer Horstmaiiniana V. V. 1. M.
Imbricins Balthasar, Schaffner zu Hornbach, s. Walsheim.
Iramesheim, s. Dirmsteiner Amts weist Ii Am er Nr. 16.
Impflingen:
1. Renovation der kurpfälzischen jura in Impflingen
durch Peter Brechtell, Landschreiber zu (Bermersheim,
vom 6. Oktober 1565 summt Einwohner- Verzeichniis.
4 Papierfolien; Concept?
2. Bericht der Gerichtsmänner zu Impflingen über die
kurpfulzischcn jura u. s w. an diesem Orte, erstattet in
Folge Amtsbefehls vom 10. Oktober 1589 bezw. 12. Juli
1599 am 2. August 1599.
Orig. von 8 Papierfolien mit den antfredr. Siegeln des
.loh. Schweinberger. Schultheißen zu Billigheim und
des Wolf Hust. Schultheifsen zu Impflingen, sowie mit
der Unterschrift des Martin Hemmerlin, Notars und
.Stadtschreibers zu Hille/heim. Nach Fol. f>a der letztem
Nr. war das schriftliche Weisthum der (iemeinde Impf-
lingen „Inn erlittenem großen hrunst vor ettlich vnd
dreyssigk .1 hären zu grundt gangen**. — Vf. auch
Hilligheirn Amt. und ltilli<rheim Jura u. (Gerechtsame,
Fol. 28-25. M.
7
Digitized by Google
98
Imsbach: Bezirk und Gerichtsweisthum von Imsbach, welches
1537 durch den gräflich Kai kenst eingehen Secretarimn
Lamprecht Hack von Leyen mit Zuziehung von Sclnilt-
heiis und Gericht verfertigt wurde.
3 Abschriften von 11. 10 und 4 Papierfolien. sämmtl.
aus dem 18. Jahrb. Eine Abschritt ans dem 10. Jhrh.
.steht im Imsbarher (jerichtsbuche v« »n 1 "»2!* - - 1 l>S4 bezw.
1704. Ans (Jrnfsehaft Falken>tein. Fasz. llä. Kine
weitere < 'opie im Falken.steiner Codex Nr. 4 Fol. !»
bis IS. M.
Imsweiler: Gerichtsweisthum von Imsweiler und von dem
im genannten Gerichte gelegenen Felsberger Hof.
(•upie, hergestellt am 2*. Mai 1748. narh einei Vorlage,
welehe unter I'talzirrat' (Jeorg (iustav (geb. If>ß4.
t 1ÖS4), als derselbe das Amt IWkenhausen plandsweise
inue hatte, entstanden war. 10 Papierfolien, die 2
letzten leer. Kiu zweites Kxemplar dieses Weisthums.
0 IM. Papier, wovon aiieh die 2 letzten leer sind, l»e-
irlaiihtirt am (5. Anir. 1770 naeh dem Jieim Dinirfrerieht
Imbsweiler betindliehen original" trügt ah Kntstehungs-
/.eit der Vorlage von späterer Hand dir .lahrzahl lf>74.
tirinmi. V, 004 setzt die Kiitstehuntr vor l.*>74. Aus
Kurptalz Fasz. 1211. M.
Ingweiler (bei Reipoltskirchen).
1. Hubgeriehtsweisthum ohne Jahr.
2. l'rkunde von IS39, Freitag nacli 8. .lohamrs Ent-
hauptung, wodurch Kngelbreeht, Ritter, von Reipolts-
kirchen sein Haus zu Ingcmudewilr seinem Lehensherrn
Grafen Georg von Veldentz öffnet.
Folio 102 --1U4 der Demotistrationes J in ium in den
Sponheimer Norsimaiiniaua V. P. 1. M.
Johann, Graf von Sponheim (1424, 1427 f.), s. Winningen,
Herrstein, Dill.
Johann. Pfalzgraf, Graf zu Sponheim (l">09 1 r>r>7 ). s. Itibern,
Dannenfels, Albisheim, Dreisen, Marnheim, Ravengiers-
burg und Senn Ihm in. M.
Johann, l'falzgial' (IÖ71), KUS). s. Richweiler. (\istellann.
Hattweiler, Kusel II und Schiersfeld.
99
Johann Casimir, Pfalzgraf (1581. 1589), s. Einsiedel,
Knöringen und Neupfotz.
.lost, Amtmann zu Trarbach (1468), s. Bruttig.
Joxweiler, s. Jakobsweiler.
Ippesheim (im hessischen Kreis Alzei), Schttffenweisthum
über die Rechte der Geriehtsherrn, nämlich der Junker
Philipp und Georg von der Leven, Gehrhard von Dien-
heim, Melchior von Dhun. Herrn zu Falkenstein und
Hans Lantschad von Steinach in Dorf und Gemarkung
zu „Yppeslieim", aufgerichtet am 8. Janer 1507.
Falkensteiner Codex Nr. 4 Fol. 86-91. G.
Jung, Johann Christoph, kurpfalz Verwaltungsregistrator
(1686), s. Hordt.
Lachen, Anspruch auf den Steinbruch im Claufsenthal und
diesbezüglichen Vertrag mit Maikammer etc. vom
26. Juni 1618, s. Maikannner. Geraideusprueh von
1577/1628.
Jux Johann, Licentiat in kaiserlichen Hechten (1457),
s. Faukel.
Lachen, Jakob von, Amtmann zu Castellann (1421 und 1424),
s. Fankel und Winningen.
f. am*), Dr. Hieronymus zum Lam in Speicrc. 1600, s. Dirm-
steiner Amtsweisthümer Nr. 5.
Lambsheim: Jakob Voltz von (1582), Säuberung des Mühl-
bachs von Lambsheim bis zur Hpsteiner Dorf brücke,
s. Flommersheim.
Lanac ht-G II tiein. gen. am Spigelberg, s. Bellheini, 1565.
*) Leber die .luristenfamilie /.inii Lam. von welcher in Speier mehrere
Glieder die Stelle von Uathsadvokafen bekleideten, siehe Lrhard Christoph
Uanr, Lehen Christoph Lehmanns S. 143 f. Darnach war Dr. Hieronymus
zum Lam 38 Jahre lanir. his 1611, Stadtadvokat. — Der knrpfHiziselie
Kirehenrath Dr. Marens zum Lam stellte von l.r»7*J— 1606 einen „Thesaurus
pietiirarnm* ziisanmen. wovon *2 Bünde der Pfalz p-ewidmet sind, jetzt auf
der llofbihliothek in Darmstadt. Cf. MittheiliuiL'en zur {lesellichte des
Heidelberger Sehlosses ]XHf>. Hand |. S. 3 u. 61 und An hival. Zeitsehril'f.
1891, .S. 304.
7*
Digitized by Google
100
Landau, Stadt:
1. Die Haingeraide der Stadt v. .1. 121)5, gedruckt
Ihm* Grimm. I, 76(5 f.
2. ihre Rechte zu Dammheim und (Queichheim, siehe
diese Orte,
Landecker Geraeinschaft: „Rechtsprüch Ettlicher ]>orff(erj".
1. Born heim: S. 1 — 5. „Copey des Weist liurabs Oder
Rechtspruchs zu Hornheim. Ordtnnng.' und (Berichts Spruch
zue Bornheiin. Wafs beide Chur: vndt Fürsten Daselbst
vor ein Gerechtigkeit vnndt Jntallen haben, Auch was
für gereehtigkeit ein arme Gemein hingegen haben."
2. O b e r h o c h statt: „Ordtnung vnnd Gerichts Spruch zue
Obernhochstatt, wie derselbig an den ortenlichen Gerichts-
tagen mundelieh aufsgesprochen wirdt." S. 6-!>.
3. Schwegenheim: S. 10—11.
4. Lingenfeld, Recht Spruch: S. 12 — 16.
5. Offen bach. Recht Spruch: S. 17.
Libell-I'apier-Folio von 2u Seiten, davon 17 beschrieben;
entstanden im Ki. Jahrb., und zwar nach 1*>1*>. in
welchem Jahre das Ungenfelder WeHthum „aufs der
alten schrifft verzeichnet" wurde (S. 12) und soirar
nach 15:«), in welchem Jahre das ( Jemeinde-t icrechtig--
keiteii-Jinch4* von Schwegenheim <S. 11) »-e.s.hrieben
wurde. (Lose beilie^t ein Produkt vom 1« Ausrust
1602. betr. den Weidiraiifr und Zohcnt der Gemeinde
Offen bach.)
XH! Der l'ebeititel „Landecker (iemeinschaft* be-
zieht sich darauf, dafs das kurpfiilz. l'nferanit Landeck,
seitdem die H»*rrn von ( Jchseustcin i. J. 1JD4 und 141M
ihre Hitlfte daran an die Mischüfe von Speier verkauft
hatten. Gmeins« haftlich der Kurpfalz und dem Bisthum
Speier gehörte. Cf. Job. < Joswill Widder. Versuch
einer vollständigen < leujjr. - Histor. He<ehreibiiiiir der
Kurlürstl. I'falz am Rheine. II. IM. (Frankfurt uiul
Leipzig. 17X6), S. 4SI. M.
Landschad von Steinach:
1. Hans (1507. 1521), s. Ippesheim u (Ammeldingen Nr. 5.
2. Christofen, Oberamtmann zu Falkenstein (1537). s. Wons-
heim.
Digitized by Google
101
3. Blicker, s. Jakobsweiler.
4. Hans der Jüngere, Amtmann zu Zweibrücken (1564),
s. Niederkirchen.
5. Hans ririch, kurpfalz. Obelforstmeister (1 600), s. Wolfstein.
Landstuhl: „Weylsthumb vber das Gantz Arapt Nanstull.
Wirdt Järlich durch der Farster einen in bejsein der
andern mit dem mundt ausgesprochen."
Zwei l'opien aus dem 16. .Tahrh., die eine in einem
Pap.-Quartlihell von U Müttern, wovon 9 beschrieben
sind, die andern auf 4 Papierfoliohlilttern, welche gemilfs
ihrer alten Foliirnng von „XIX- XXII1* einem errOfseren
(•atizen entnommen sind; cf. (iritum, V, 667— (»70.
NU. Ein „Weist hum* hezw. „Legerburh Hey der
Herrschaft Landstein" aus der Sickingen'sehen Zeit,
zwischen 160:^—1670 entstanden, doch nur Fragment,
liegt in der „Crkunden-Sammlung" des k. Kreisarchivs
Speier suh Xr. 310. Hin gnuze.s Kxemplar dieses letztern
„Weisthums" besitzt seit Marz 18H8 in Folge einer
Schenkung1 des stud. jur. Alfred Schuler in München
das Stadtarchiv Landstuhl. M.
Landstuhlerbruch, s. Bruch.
Langenau, Philipp Endres von, (1591), s. Niedertiefenbach.
Lang Kaspar, furstbisehötl. Wormsischer Junker und Hof-
meister (1508). s. Obersülzen.
Langenbach (s. w. v. Kusel), Hubenweisthum vom 6 Mai 1606.
2 Papierf'olien.
Langenlonsheim (an der Nahe bei Kreuznach): Weisthum
über den Starckenbarger Hof zu Langenlonsheim*), zu
halten am Montag nach 8t. Martinstag.
Aus den Demonstratives jurium der sog. Horstmanniaua
P. 2. Fol. lö f. M.
Langweiler (Dorf im Regierungsbezirk Trier, Amtsgerichts
(irumbach) Gerechtigkeit und Bezirk , s. Birkenfeld lt.
Weisthnm v. ,1. 1512.
Folio 170a der Demonstratioiies jurium (Horstman-
niana) P. 2. M.
*) D. Ii. der Hof liegt in der (Semarkung von Langenlonsheim: ct.
Widder, JJesehreihung der Pfalz. IV, 99.
Digitized by Google
102
Laumersheim, s. Dirmstein und Lautnersheim.
Laumersheim, St. Georgiusaltar, s. Einselthum Nr. 11.
Lauterbach, s. Sa Imbach.
Lehmann. Christoph Dr., Stadtschreiber zu Speier, s. Dirm-
steiner Amtsweisthümer Nr. 3. ('eher den berühmten
Verfasser der „Chronica der freyen Reichs-Stadt Speyr"
sehe man Erhard Christoph Haur, Leben des berühmten
Christoph Lehmanns, Frankfurt 1756, und Georg Kau,
Christopherus Lehmann, Programm der Kgl. (Jesammt-
Studicn -Anstalt in Speier 1850.
Lehr Job., Amtsschreiber zu Marientraut ( 1602), s. Dudenhofen.
Leidet heim. s. Hettenheim.
Leimen, s. Grevensteiner Mark.
Leimersheim (s. v. Germersheiin):
1. Zwei Weisthümer über das Vollgericht zu 1 Heimers-
heim, betr. die Rechte des Probstes zu Hördt, gehalten
durch Probst Melchior Reüls von Alml'shcim zu Hördt,
1540 und 1544.
Krsteres Papierliliell in 4U von 15 Hl. tu lmsehrielHMiem
Persrainentumsrhla^e «.'Hilr. bH (iriiuni VI, 411—414,
letzteres Papierlibell in 4° von 12 MlHttmi.
2. „Ordnungs Buch zue Leymerfsheim". d. h. knr-
ptalz. Instruktion für den Schaffner des (autgehobenen)
Klosters Hördt vom liJ. November 1581) und darin
„Weiisthumb vndt .Jahrspruch Beider Dörffer Leimerls-
heim vndt Cuhardt, So Jährlich am Vollgeriditstag otfeut-
lichen verleisen vnd ausgesprochen wirdt" (Fol. 7 — 1»),
Papii'rlibell in 4". 10 Uliitter.
3. „Deren zur Probstey Hörd gehörigen orthschaften
Leimersheim und Knhard geriehts Weisthumbein, abge-
schrieben und vidimirt durch gt-richtsschreibern der Probstey
Hörd und Oberschultheyscrey Leymersheiru den 25. May
1770."
Papierlibell von 12 Folien mit aufiM-ili u< ktem Siegel
und der Vidiniimnir des I ieriebtssehreibers Werner in
Neupf.it/. Aus Kurplalz. Fasz. 1.102. M.
Digitized by Google
103
Leitlinien. Grafen von, s. Godramstein .Iura und Gerecht-
same 1.
Friedrich, Graf von Leiniiigen. Dompropst zu Worms
(f 1377), s. Grofsbockenheiin.
Jofried, Graf von Leiningen, Mechtild seine 2. Frau,
Fritzmaiin, rCmieh, Johann und Jofried seine Sohne
(zwischen 1317 und 1344), s. Grofsbockenheiin.
(iraf Friedrich von Leiningen (1417). s. Kaiserslautern.
Graf Einich (welcher und wann?), s. Kleinkarlba« h.
Graf Kmich von Leiningen (1509). s. VVeisenheim a/B.
Le i n i ngen- Dac Ii s b u rg. Hans Heinrich, (iraf zu, Herr zu
Appennont (1400), s. Dirmsteiner Amtsweisthnmer Nr. 1
und Freinsheim.
Leiningen-Dagsburg, Graf Beinhart von (1492), (ob auch
Junker Friedr. Stephan?), s. Albisheim.
Leiningen und Dachshurg, Kmich der .Junge, Graf zu,
Herr zu Appennont (1495— 1 535), s. Herxheim a/B.
Leiningen-Dagsburg, Graf Kmich d. .1. von, (1585, 1593),
s. Wallhalben und Krankensteiii.
Lein in gen -Harten bürg. Grafen von. s. Hansen.
Graf Kmich von Leiningen -Hartenburg (1417), s. Det-
tingen.
Leiningen. Walpurg von, verehlichte Griifln von Sponheim
(1427 f.), s. Dill und Herrstein.
Leitungen -Harten bürg, (iraf Kmich von, und (iraf Kmich
d. J. von. (c 1600). s. Erpolzheim und Frankenstein.
Herrschaft.
Lei t wein Hans, kurpfiilz. l'ntervogt (1607), s. Gimbsheim.
Lenk Theodorich. Pastor zu Kübelberg, s. Kinsiedel Xr. 14.
Leven von der. Junker Jorg (1482), und Junker Johann
(wann?), s. Mittelbexbach.
.Innker Philipp u. Georg Gebrüder (1507), s. Ippesheim.
Junker Philipp Erwins von der Lcycn Erben, c. 1600,
s. Dirinsteiner Amtsweisthümer Nr. 10—12.
Graf von der Leyen (1722), s. Schweighausen.
Digitized by Google
104
Leyser, Junker (c. 1600), s. Dirmsteiner Amlsweisthttmer Xr. 1.
Leistadt, s. Freinsheim.
Lei statt, Ganerbenwald mit Weissenheim a/S. etc., s. Dirm-
steiner Amtsweisthümer Xr. 1.
Lichtenberg, .Junker Wolfgang Plickh von, c. 1600, s. Dirm-
steiner Amtsweisthümer Xr. 10 — 12.
Die Blicken von Lichtenberg (1570), s. Reichenbaeh.
Peter von Moschel, Laudschreiber zu Lichtenberg (1507),
s. Wolfersweiler.
Die Herren von Lichtenberg, s. Obersulzbach.
Lichteuberger Thal, s. Baumholder 1570/71, Fol. 46r
und 40a.
Lichtenstein Riehart, Altarist zu Dürkheim (1417), s.
Pfeffingen.
Limburg, Kloster, seine Rechte und Gefalle zu Schifterstadt,
aufgezeichnet unter Abt Machar i. J. 1501. s. Sehifl'er-
stadt; siehe ferner Dürkheim, Hausen, Sulzbach und
Weidenthal.
Limburg. Aebte, Diether (c. 1330), s. Grofsbockenheim ;
Joh. Bock (1417), s. Pfeffingen.
Limmelberg, Waldrecht, s. Kirchheim, Waldweisthum.
Lindelsheim, s. Sondernheim.
Lindenberg, die von Lindenberg haben ihr Begräbnifs in
St. Lambrecht, s. St. Lambrecht, Kapellenweisthum.
Lingenfeld, Weist hum. s. Landecker Gemeinschaft, S. 12
bis 16. Cf. Grimm V, 564—566.
Litzig, s. Traben.
Lobloch:
1. .Jahrgeding der Huber zu „Lopphenloch" aufge-
zeichnet am 30. Dezember 1442. nach welchem u. A.
vom Zehent zu Lobloch der .lohanniteiorden 2 Theile
und das Spital zu „Rrunclnvviler" (heute Brauchweiler Hof
bei Winzingen) einen Theil beziehen, der eistere dafür 2.
das letztere wöchentlich eine Messe in der (St. Xicolaus-)
Kapelle zu Lobloch lesen lassen sollte.
Digitized by Google
105
Orig.-I'erganientlibell in 4° und in Holz gebunden im
liesirze d»\s stud. jur. Lellbaeh zu Straffburg. Dun
Verfassern vorliegenden Weisthünierverzeirbnisseg hur
der Kaiserl. Inspektor a. ü. ('. A. Woll in Strafsburg
ein»? eigenbUndige Abschrift giltigst zur Benützung
vorgelegt.
2. Ihr Recht im „Gimmeldinger Walde", ihre andern
Rechte, ihre Einverleibung in Gimmeldingen, s. (Jimmel-
dingen Nr. 7, 11, 12. G.
Lohnsfeld :
1. Weisthum über die Rechte der Herrschaft Falken-
stein, der Abtei Otterburg und der florneck von Heppen-
heim zu Lohnsfeld gewiesen von Sehultheifs und Schöffen
des Gerichts daselbst i. .1. 1518.
2. Protokoll betr. die vor der ganzen Gemeinde zu
Lohnsfeld von Junker Syfricd Horneck von Heppenheim
vollzogene Abtretung seiner gerichts- und grundhetrlicheu
Rechte über ein Viertel des Dorfs Lohnsfeld an Philipp
von Dhun Grnfen zu Falkenstein. Geschehen am 18. Ok-
tober 1518.
Falkensteiner Codex Nr. 4 Fol. lti-18. G.
Lohnsfeld, s. Potzbach.
Lohnweiler (s. v. Lauterecken). „Weifsthumb der Hüber
Inn der Stangenhuben zu Lohenweiller vff Andrei! den
5. Juny Anno (15)99 Aufs den alten Anno etc. (15)50
geschriebenen weifsthumbs gleichlauttent abeopirt".
I'apierlibell von 8 Blattern in 4°. M.
Loissen, Johans von, (1479), s. Bescheid.
Lorsch. Kloster, s. Dreisen Nr. 4.
Lösenich (Dorf im Regierungsbezirke Trier, Amtsgerichts
Hernkastel): Weisthnm des .Junkers Diederich von Kerpen
über Lösenich v. ,1. 1529, Dinstag nach Joh. Bapt.
Folio 175-17H der Dcmoustrationes juriinn (Hor.st-
mannia) P. 2. M.
Löwenhaupt, Beiname der Grafen von Rasseburg, Sidonia
von, s. Reipolzkirchen, Herrschaft, Anmerkung.
106
Lewensteiii, Junker von, s. Godramstein, .Jura und Gerecht-
same Nr. 1, Seelen und Sehwcighausen.
Löwenstein, Kitter Emerich Lemeltznn von Löwenstein und
Ritter Wolfram von Löwenstein (1359). s. Schiersfeld.
Ritter Johann von Löwenstein (1417) und Brenner von
Löwenstein (1417), s. Kaiserslautern.
Brenner und Heinrich von Löwenstein, s. Baumholdcr
1419 und 1438.
.Johann Brenner von Löwenstein, s. Alsenbrück. 1507.
Johann von Löwenstein (1535). s. St. Ingbert.
Graf Albrecht von Löwenstein. Herr zu Schal fcneck
(1586), s. Gleisweiler Nr. 3.
Low enstein -Wert heim: Graf Joh. Dietrich von. (1625)
und Fürst Maxim. Carl von, (1717), s. Scharfeueck.
Löwensteiner Hof (bei Obermoschel?): Weisthuui übet die
Rechte der. Junker „Lebenstein vnd Blicken" im Bezirke
des Löwensteiner Hofs aufgerichtet am Dienstag nach
Fabian und Sebastian (22. Jüner) 1538 im Reiseln Xiclas
Pastors zu „Dörrebach" (Dörnbach) Gorhart. Pfarrer zu
Oisteren (jetzt Niederkirchen) und Johannes Schepfer's
Abgesandten Friedrichs von KHz. Nassauischen Hof-
meisters.
€ '.«pi** siwe. XVI. in .lolmiin Aii(ln;i's W.isiliüim r-
suiiinilutit:. hn KolilniziT Siwi^uvliiv.- suli. Nr. ll»i
F.,1. :;r,7 r.
Ludwig II. d. J.. Pfalzgraf und Herzog von Zwoibrüekon
(1514— 1532), s. Mittelbrunn.
Ludwig llt., Pfalzgraf (1410— 1436). s. Dirmstein. Laumers-
heim und Zeiskam Nr. 3 und 4 U rkunden von 1425.
Montag nach Jubilate und 142S. Montag nach Maria
Geburt).
Ludwig V., Pfalzgraf ( 1508— 1541), s. Gimbsheim. Gimmel-
dingen, Mannweiler und Zeiskam Nr. 1 (Li-kunde von
1516, Freitag nach Jubilate).
107
Ludwig. Herzog zu Zweibrucken (1476), s. (Queidersbach
und Webenlieim.
Lug, s. Gossersweilerthal.
Lustatt, Gemeinde und Beheizung, s. Zeiskam Xr. 1.
(Ober- und Nieder)-Lustadt, s. 1. Godramstein, Gerecht-
same, Nr. «, 2. Godramstein, Jura und Gerechtsame,
Xr. 5.
Lutte Isweiler. Hof, s. Niederkirchen.
Lu tze Ist ein, die Herren von, s. Obersulzbach.
Macken (Dorf im Regierungsbezirk Coblenz, Amtsgerichts
Boppard): Weisthum, das zu Macken dem Bischof von
Trier und dem Grafen von Sponheim gewiesen wird.
Ohne Jahr.
Fol. 1X5 IHK der Dcinonstrutioiuis juriinn i llomttnaii-
iiiaiia) l\ 2. M.
Mackheim Hans von, s. Berzweiler.
Maikammer der Knrstl. Speiersche Rath. Vogt und Ober-
amtmann zu Kirrweiler: Wolfgang Heinrich von und zu
Weingarten erneuert den zuletzt 1577 erneuerten „(Ve-
reiden Spruch der vier Dörfler Meinkammer, Kirrweiler.
St. Marthin vnd Diedefsfeldf nebst den späteren Nach-
tragen dazu betr. den Anspruch der Gemeinden Lachen
und Speierdorf auf den Steinbruch im Claufsenthal vom
26. Juni 1618 (Fol. 6r f.), Kichelreeht (Kol. lOr) u. s. w.
am „Montag vor dem Aschermitwoch" 1628.
Orig.-fVrgamemliiwIl von 14 Folien; das Si«v«*l «les
Erneuern* ist von der rnthen .Siegelsehrnr abgelfisr.
Ohne die Zusätze j^edr. bei (iriintn VI. 41*1 — 410.
XH! Maikainmer war der .Sir/, des J Jereidensrnhls*. M.
Mailborn, s. Birkenfeld H, 3 u. 6 und auch Malborn.
Mainz, Krzstitl. s Godramstein Gerechtsame Nr. 4 und Neu-
baumburg.
Mainzweiler, Meinzweiler. Menzweiler (Jetzt nur mehr eine
Kirche, früher auch ein Dorf zwischen Mannweiler und
Köln im Alsenzthale; cf. Mittheilungen des historischen
Digitized by Google
108
Vereins der Pfalz, V. 91): „Dis ist das Gerichtsbuch zu
Mentzwiller und ist angehaben uff Durnstag nach .sant
Johanns Baptisten Tag (30. Juni) als man zeit nach
Christi Geburt 1429." Gerichtsweisthum des zur Herr-
schaft Stolzenberger Thal gehörigen Ortes Mainzweiler.
Falkensteinr r Codex IV F<»1. 104 r— 105; auch im
Fax/. 505a Fol. 114 ff. der Zweibrüeker Bestünde. (i.
Malborn (Regierungsbezirk Trier, Kreis Hernkastel; gehörte
zur hintern Grafschaft Sponheim):
1. Weisthum von Malborn, errichtet von Amtmann
Junker Job. Friedr. von Wolframsdorf 1643, 21. Juli.
Nach einer 1746 zu Trarbach here/esrellren Copie.
2. Beilegung der Irrungen zwischen der Abtei St.
Mergen (= Marien) bei Trier und der Gemeinde Malborn
vom 11. Juni 1766.
Fol. 108 -210 der Detnonsfnitioncs jnriiini in den Spon-
heimer-Horstinanniana V. I». 1. Bezüglich der VVulder
von Mulborn s. Hirkenfeld If. :{ u. fi. M.
Man bediel, s. Baumholder 15 70/71, Fol. 31 — 34.
Mandel bach, s. Ifabkirchen.
Mannweiler: „Weistimm des Gerichts zu Mannwciler", auf-
gerichtet 1519 auf St. Apolonienta^ zwischen Pfalzgraf
und Kurfürst Ludwig V. (1508 -1544) und Junker
Hansen von Flörsheim als den beiden Geriehtsherren zu
Mannweiler, renovirt unter [Kurfürst Friedrich IM. (1550
bis 1576) und] Tiburtius Bechtolf von Flörsheim (1574?).
Libell von 10 l'a|»iert'i>lieii ; beglaubigte Copie summt
dem antVedrnekti'ii (»eriehhKsiejM von M:<nmveiler.
Aus Knrptulx. Fus/. III?«1, .-f. Cirimm. V. «t>6 f.
NM. Mannweiler war ni. A. an die Flersbeimer <r» -
kommen. indem Friedrich von Flerzheim (vor 14*29)
Marpireth von li«nd«>L'ir . die Tochter des reichen
liiipnH ht von fiiiiidt-irir. der hei 14 Kirrer und Knechte
zti Lehenmihmern harre, heirnthete. M.
Mann weiler, s. Oberndorf.
Margreten Ostern (alter Name für Xiederkirchen):
I. Jahrgeding zu Margreden Ostern v J. 152* „oii
fridag dem halben Meya auf Grundlage des Weisthums
Digitized by Google
109
von 1501, wonach dio Herren von Margreten Ostern die
Aebte von Werschweiler und ihre Vögte die Blicken waren.
3. Einige Auszüge, ans Urkunden aus den Jahren
1458, 1292 und 1556, letztere betr. die Auflage, dafs
die Kaufs- etc. Verhandlungen Uber Guter, welche im
sog. „Königreiche" liegen, vor dem Hubsehultheifsen zu
geschehen haben.
Fol. KiSf. dor IVriiKnstratioiios jnriiim Olorstmanniana)
1». 2. Cf. Niederkirrhen! M.
Marienthal (alt Mergendal bei Dannenfels):
1. Urkunde vom 6. .luli 1500, aufgenommen von dem
kaiserl. Notare Paulus Hammann von Hagenau, Clerk
8tral'sburger Risthums, in der Stadt Kirchheim beim
Donnersberg, im Hause des Junkers Eberhart von Meren-
berg genannt Rubsamen, betreffend ein Zeugenverhör über
folgende Punkte :
1. ob die von Mergendal einem Amtmanne zu Danneufels
anstatt der Herrschaft von Nassau gehuldigt hatten als
Hintersassen;
2. ob die von Mergendal zu allen ungeboteuen Dingen nach
Dannenfels gegangen und dort das Gericht hiitten weisen
helfen ;
3. ob die Herrschaft Nassau in Mergendal Bannwein auf
die Kirchweih geschenkt habe;
4. ob die' Herrschaft Nassau dem bretleger und spyler zu
Mergendal nicht das Spiel gelegt habe;
5. ob nicht alle Zölle von allen Krilmen bei der Kirchweih
zu Mergendal an die Herrschaft Nassau gefallen seien;
6. ob nicht alle Kaufvei handlungen über Erbgut zu Mer-
gendal vor dem Gericht zu Dannenfels abgeschlossen
worden seien mit Ausnahme des Kloster-Widdums;
7. ob nicht die Frevel und Rrüehe zu Mergendal in Dannen-
fels vertheidingt wurden.
8. ob nicht die Dannenfelser die Kirch weihhut zu Mergendal
gehabt hätten?
Digitized by Google
110
9. ob nicht dem Pfarrer Johann Holzschuw zu Mergendal
von der Herrschaft Nassau das Weinschenken auf dem
Kirchhofe zu Mergendal verboten worden sei, bezw.
ob er nicht dafür der Herrschaft habe Umgeld geben
müssen ;
10. wie weit die Herrlichkeit und das Eigeuthum der Herr-
schaft Dannenfels gehe, woran die Herrschaft Kalkenstein
und der Pfarrer zu Mergendal stofse.
Percrament-Hrkunde mit dem NotHriat.szeiehen. M.
2. „Mergenthaler Bezirkung". Am Schlufs die Be-
merkung: „Über diesen Bezirk find man ein Instrument
in der Cantzley in der laden inne do ^ uff steth, das
Datum steth Anno 1448 im Januario."
Falken.Mteiner Codex IV, Fol. 85.
3. Waldrechte von Marienthal, s. Kirchheim, Wald-
weisthum.
I'eber das Kloster venrleii-ln> Kemlinp, (•'esrhichte d«r
Kloster II. 164 ff. <i.
Marien traut. Amtsschreiber zu, (1593 und 1602). s. Duden-
hofen.
Marnheim: Gerichtsweisthum von Marnheim, ei-flossen unter
Pfalzgraf Georg von Simmem- Sponheim „als rechten
natürlichen Herr und Inhaber des Schlots und Amt
Bohlanden" (1559- 1569); darin werden einzelne Be-
stimmungen, welche 1543, Montag n»ch Michaelis und
1552, 26. September von Pfalzgraf Johann fl. (1509 bis
1557) erlassen worden waren, inseriert. Als AnstOfser
erscheint auf Weitersweiler der Orolshofmeister Philips
Wambold von lTmstadt.
I'apierlihell von 12 Folien ; Copit? aus «It-ni 1*. .hlnh. M.
Marnheim, s. Kirchheimbolanden.
Marssdorf, s. Beltheim Nr. 3.
Marth:
1. .Jahrgeding. gehalten zu Marth auf dem Königreirh
im Ostert ha I am 1. Mai 1577.
2 l'apierfolieii.
111
2. Bericht Aber die zu Marth jählich fallenden Martini-
Gilten, welche durch den „Meiger" als „gemeine llerren-
gilt" an die „Frau von Illingen", an Stoffel von Hausen
und Philipps von der Heyden geliefert werden; c. H>0ö.
2 Pnpiwfolien. Aus Zweihriirken II Fasz. 108*2. M.
Marth, s. Bubaeh und Königreiche!- Weisthum.
Maser von Berge, Junker Reinhart von (1428), s. Ramberg
Mauchenheim. Waldweisthum, s. Kirchheim, Waldweisthum.
Mauchenheimer Vrogtei, s. Bliesbrücken s. v. M.
Ma(u)chenheiraer, Junker Simon, Swager des Jorg v. d.
Leven (1482), s. Mittelbexbach.
Mauchenheimer Mathes, s. Berzweiler.
Simon (1417) und sein Sohn Heinrich (1485), s. Kaisers-
lautern.
Mauenheim, s. Marnheim bezw. Kirchheim-Bolanden.
Maulbronu. s. Dudenhofen.
r
Meckenheim (n. r>. v. Neustadt):
1. „Difs Ist der Rechtspruch den die von Ruppers-
perg sprechen gegen den von Meckhenheim alle Jar
vff Sanet Jacobstag". Am Schlüsse steht: „Difs ist der
weifsthum dir- die von Ruppersperg weisen wie von
alters hero vnd ob sie mer oder minder weise(n), so soll
es doch bleiben wie von alters her vnnd weiset dafs vff
den Rann." Die Thatsache. dafs hier eine Gemeinde der
andern das Recht weist, deutet auf die alte Markenge-
nossenschnft der beiden Gemeinden Meckenheim und
Ruppertsberg; das Weisthum ist auch sonst noch merk-
würdig; es weist nJlmlich die Gemeinde Ruppertsberg
auch, „wo Kriegsleüff kommen, dafs die vonn Meckhen-
heim vnsern berg wolten brauchen mit Irem viehe" so
solle das geschehen dürfen, jedoch unter folgendem Be-
ding: „wolten sie sich vff vnserm berg beholten so sollen
sie den zciselbacher thal aussen fahren vnd wann sie ann
dafs ort komen da sie laden wellen, so sollen sie mit
dem einen fuefs stehn In dafs ober gleifs vnd soll(n)
Digitized by Google
112
Inn die linekhen handt neraen dafs recht Ohre vnd die
recht handt dardurch Stessen vnd werifen mit dera vvaffen ;
so weit er wirfft, so hatt er macht zu hauwen vnd nit
weitter."
Ans dorn 15il2 auflegten Hochstift Speier sehen Saal-
buche Nr. 10«x pag-. 147 ff.
*2. Kurpftllz. Weisthura.
Copie vom 19. Juli 1660. 4 l'npierfoliei). M.
Meckenheim, Ritter .Tohan von (e. 1330), s. Grofsboekeu-
heim.
Sebastian von (c. 1600), s. Dirmsteiner Amtsweisthttmer
Nr. i u. 2.
Meli linken, s. Otterberg.
Merenberg Kberhart, Junker von Merenberg, genannt Rüb-
samen (1500), s. Marienthal.
Mergendal, s. Marienthal.
Mertesheim, Stumpfwaldweisthum, s. Obersülzen.
Merzalben, s. Grafensteiner Mark.
Mettlach, Abtei an der Saar, Amtsgerichts Merzig. Weis-
thum über den Bezirk der Abtei Mettlach, der den Rann
der 6 Dörfer Getseheidt, l'nterdietfenbach, Richetshausen,
Hoeweiller, Raitzenburg und Gerach umfai'st, aufgenommen
in Gegenwart des Abtes Thilman von Mettlach durch
den Notar Johannes de novo Castro, Paster in Broutorff
14« I , Mitwoch S. Clementis Tag •--= 23. November.
Kol. 138- -148 Jor D<Mtion«traiiuii(!N jurinm «Horstnmn-
niann) 1\ 2. M.
Mettlach, Abtei, Abt Thilman von Prurae (147l>). s. Bescheid.
Metzenhausen l'lrich von, (148U). s. .Senheim Nr. 8.
Miesau (jetzt Ober- und Nieder-Miesau): Urkunde des Pfalz-
grafen Friedrich Ludwig vom 7. Oktober 1667, wo-
durch er die zu und um Miesau gelegenen Bruchhol tzer
Hubgüther an Wiesen und Aeckem, welehe früher dem
Kloster Werschweiler gehörten, mit Ausnahme des Waldes
dem Jakob Lang und Hans Becker, den einzigen aus
dem vergangenen Kriege überlebenden dortigen Krb-
Digitized by Google
113
bestilndem zu Erblehen unter denselben Bedingungen
übergibt, wie sie 1465 verliehen woiden waren; doch
solle in Anbetracht der groi'sen Verödung der Güter der
volle Erbzins erst mit dem Jahre 1675 beginnen.
Fol. 196 t'. ihr Denioiistnitionfs juriuiii in dm Spon-
hi-initT-IlorstuiaiiiiiaHii V. 1*. 1. M.
Miesau (Ober- u. Nieder-Miesau). Bannbesehreibung, s. Kübel-
berg Nr. I. — Kapelle s. Einsiedel Nr. 13.
M i m b a c Ii . Pfarrer Johann daselbst (1476) und das Weist hnm
von Mimbach. s. Webenheim.
Misau, s. Miesau.
Mittelbexbach: Weist Imm von Mittelbexbach, aufgenommen
1482, 26. April zu Mittelhexbarii „vor dem Kirchhof)'
der Pfarrkirchen* durch Notar Johann Ooltsehmidt von
Zweybrücken ; als Oeriehtsherr wird gewiesen Junker
„Jerg von der Leven von Sant Pirmans vnd seinen
wegen" : Junker „Jer(g) von der Leven4* aber ist ein
rechter (Terichtsherr „von der Machenheiinern seins
Schwagers Junker Simons wegen". — Von dem Originale
nahm später auf Bitten des Junkers Johann von der
Leven der Notar und Pfarrer zu Mersheim, Johannes
von Hermbach, beglaubigte Abschrift, und davon ist das
vorliegende Weistluim eine ('opie. Entstanden ist die
letztere c. 1600.
Pupierlihell von 10 Folien. Siehe Ciriinm V. 701 -707. M.
M Ittel bocken he im, s. (iroisbockenheim.
Mittelbrunn (s. w. v. Landstnhl): „Wcisthumb der Hiebet*
(d. h. Huber) zu Mittelbornn . . von wegen der Dreyer
Hochgerichts herren obgemelts Dorff Beschehenn vft" Montag
nadi des Dorffs Kyrbweihe. Anno 1529" und „1531".
Davon sind 5 Copien erhalten, 3 je 4 Papierfolien stark,
wovon 2 aus dem 16. und 1 ans dem 1*. .Jahrhundert
stammen, und 2 je 2 Papierfolien stark, aus dem 17. und
18. Jahrhundert. Gerichtsherren zu Mittelbrunn waren:
Herzog Ludwig von Zweibrücken, Hans vom Stein, das
8
Digitized by Google
114
Gotteshaus Meinsiedel und Franz von Sickingen und die
Erben ßernharts von Mittel born.
Aus Deutsohordeii. ml Fasz. 27. M.
Mittelbrunn, s. Einsiedel.
Mog, Gg. Ludwig, Amtskeller der Herrschalt .Stauf. 1701,
s. Kerzenheim.
Münch, Philipp. Büchsenmeister, s. Wolfstein U.
Montfort, Friedrich von (1417). s. Kaiserslautern.
Moorlautern:
I. „Verzeichniefs des Weü'stumbs, deren Gemeinde zu Mor-
ia titers."
Copie ( 1'apierliMI von 11 Folien in Huntpapier pe-
lieftet) von 16<K). t^»;t'»-rtiert nach der Abschrift des de-
nieindoweisthtims im „Kaiserslauterer Lair*'rl>nrhe von
1601" jetzt Nr. 50. der Stil- u. Latrerbih lier de* K.-A.
Speier F.d. 221—225.
•2. „Weilsthum vud altt hei kommen des Gerichts Morn-
lautern".
Copie im obengenannten „Kaiseislautercr l.aircrlniclr
Fol. :U7— :J.V». c.
Moosalber Wiese, s. Fischbach. Pflege.
Morschbacher Hof, s. Frankenstein Nr. 1 u. 2.
Mörsbach (Eingegangenes Dorf des Amtes Stauf): „Dnt's
Weistumb im huphoift* zu Mörfsbach."
Copie säe... XVI (2 l'apierfolien). (i.
Mörsfeld, Weisthum der (iemeinde Mörsfeld, entstanden in
der zweiten Hälfte des XVI. .lahrh. z. Th. unter Leitung
Philipps des Jungen Frhr. zu Wimenberg und liyelstein
kurpfiilz. Rurggrafen zu Alzei (1500).
Heglaubicrte Copie vom 27. Mttrx. 177o. I'apierhcir von
H> Folien. - Aus Kurptal/.. Fasz. 141S. <;.
Morse heim, die Junker von. ihre Hechte zu Kriegsfeld,
s. Kriegsfeld.
Morls heim. Hans Friedrich von. und Junker MorJsheiincis
Wittwe zu Wachenheim c. 1000. s. I Mrmsteiner Amts-
weisthümer Nr. 10 — 12.
115
MorJ'sheim Johann von, kurpfAlz. Burggraf zu Alzei (1494),
s. Wonsheim.
Morsch heim, s. Kirehheiro, Waldweisthum.
Mörschied (im Amte Herrstein in der hintern Grafschaft
Sponheim): VVeisthum der Waldrechte, welche der Ge-
meinde Mörschied in der den von Warsberg gehörigen
Waldung (der „Fitzruth") zustehen. Abschrift von c. 1615
im Fasz. 336 der Zweibrückener Bestände. M.
Morsitirs, Bosch, s. Altheim, Vertrag von 1318.
Mörstadt, s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 8.
Moschel, Peter von Moschel, Landschreiber zu Lichtenberg
(1507). s. Wolfersweiler.
Moser, Carl Friedrich Frhr. von. kaiserl. Reichshofrath und
Administrator der Grafschaft Falkenstein (1771), s. Falken-
stein, Reichsgrafschaft Nr. 2.
Mühlbach a/Glan (ö. v. Kusel), Huberweisthum zu Mühl-
bach, bezw. ihres .Junkers Mauchenheimer.
2 Exempl. vun j> 2 Pnpiert'olien, HJ. .lalirli. Djls Kim-
Kxeiiiplar ist priis. l.r». S.-pt. 158:5. M.
Mühlheim, Stumpfwald weisthum, s. Obersülzen.
Mühlhofen Götz von (1417), s. Kaiserslautern.
Münchweiler: „Copia: Sanet Pirmans Weifsthumb zne
Münchweiler". Rechte des St. Fabiansstiftes zu Horn-
bach in Münchweiler.
('opie saeo. XV III. 2 Papioifolien. ü.
Mull Gerhard von Ulm, Amtmann zu Blieskastel und St.
Wendel, s. Blickweiler, St. Ingbert (i. .1. 1535), Odweiler
(1554) und Ormesheim.
Müller Lorenz, gen. Wolheimer, Landschreiber zu Neustadt
(1593), s. Winzingen Nr. 3.
Münstercappel und Münsterthal:
1. Weisthum über Münstercappel, welches als Grund-
und Lehenherrn den Abt von St. Maximin bei Trier und
als obersten Vogt den Herrn von Dhaun (welcher dafür
vom Abte das Schlots Dhaun und die Vogtei etc. zu
116
Lehen trägt) weist, errichtet vom kaiserl. Notare Jon.
Wilh. Maximin Creraer 1657, 10. April.
2. Vergleich zwischen Abt Alexander von St. Maximin
und den Wildbraten zu Dhaun: Leopold Philipp Willi..
Friedr. Wilh. und Joh. Georg vom 8. April 1682 betr.
die Hechte und Gefalle in den 4 Dörfern im Munsterthal :
Münstercappel, Oberhausen, Niederhausen und Winterborn.
Fol. I8f>— 190 in den Demonstrationes jurium cl»>r Spon-
heimer-Horstmanniana V. I'. 1. M.
Munsterdreisen s. Dreisen; aber Wahlrechte des K loslers
s. Kirchheimer Wald. Weisthum.
Mundenheim :
1. Notariatsinstrument vom 17 Januar 1531 enthaltend
das Huberweisthum, wodurch in Anwesenheit des Stifts-
■
vikars Joh. Trirer als Abgesandten des Kapitels zu St.
(ierman und Moriz zu Speier die gegenseitigen Hechte und
Pflichten zwischen dem genannten Stift und dessen Hubern
zu Mundenheim festgestellt werden. Zeugen: Johann von
Falkenberg. Domherr, Antonius Sehnepf, Domvikar zu
Speier.
Orig.- Pergament mit Notariats/niclien. Ans Huclutift
Spfirr Fasz. 70:$.
2. Nenbeforchung des Dorfes Mundenheim. welches
zu '/* dem Junker Hans von Hirschhorn und zu V-» dem
«Junker Friedrich von Dal bürg zu Ruppertsberg zuständig
ist, vorgenommen auf Befehl des obengenannten .Junkers
Hansen von Hirschhorn durch dessen Syndicus und An-
walt Thomas Winther von Schweigern und dessen Schreiber
Albert Wildt von Heilbronn am Mittwoch nach dein
Sonntag „Vocem Jueunditatis" (13. Mai) 15.'»«.
Ahschrift einer t'opii« des Notars Hernh. Philipp Frev-
spaeh vom 20. Juli 1637. Aus Hochstift Spcier Fa*z. 271». tl.
Mufsbach, Brunnen zu. s. (Timmeldingen Nr. 3 u. 4.
Mutterstadt (Waidgang in dem „Horst") s. Neuhofen.
Nagel Florenz. Junker, s. Dirmsteiner Amtsweisthnmer Nr. 3
und 13.
Digitized by Google
117
Nagel Peter von Dirmstein, Vogt zu Marienlraut 1563, s. St.
Lambrecht Nr. 2.
N a ssa u - Sa a r bi tte k en , Graf Philipp von (1426), s. Franken-
stein.
Graf Philipp von (1485), s. Dirmsteiner A mtsweisthüiner
Nr. 2.
Grafen .lohann Ludwig und Ludwig von (1506—1508)
s. Dannenfels. Albisheim und Obersülzen.
■
Graf .Johann (1550) s. Königreichel Weisthum.
N a s s a u - W e i 1 b u r g und S a a r b r ü c k e n , Philipp, ,J ohaun
und Wolf, Grafen von (1555), s. Ramsen.
Nassau-Saarbrücken, (iraf Albrecht von (c. 1600), und
s. Krankensteiii, Herrschaft (und Correspoudenz).
Nassaw Jost von, Zweibrttckener Landschreiber (1554), s.
Od weil ct.
N e rzweil e r . s. Eisweilerthal.
Neubaumburg: Schöffenweisthum über hanngrenzen und
über die Hechte der Herrschaft Kalkenstein in den Theilen
dos ( )rtes Neubaumburg, soweit sie dieselben zu eigen
oder pfandweis vom Rrzstift Mainz besafs. Obrigkeitlich
bestätigt am 23. .Janer 1529.
Falkmsteiner Codex Nr. 4 Fol. (50-72. Kine Vorlage
aus dem 15. .Jahrb. (?) druckt ab (."rinin», IV. 020 »r. <..'.
Nenbamberg, die Grafen von Rasseburg, Herren von, s.
Reipoltskirchen, Herrschaft, Anmerkung.
Neuburg a/Rh.: „Weisthnm des Ortes Neuburg im Amte
(Bermersheim heilst auch Krneuerung de 1590."
15 l'apierfnlien in Buntpapier gebunden. Cnpie des
18. Jahrb. (}.
Neu bürg. Ludwig von, knrpfiilz. Burggraf zu Alzei (1530
bis 1533). s. Kinselthum u. Gimbsheim.
Neuca stell (novum Castrum), Johann von, Pastor in Hron-
torflf. Notar (1491), s. Mettlach.
Neucastell (bei Landau), s. Steckweiler, Dierbach und
Oberhausen.
Digitized by Google
118
Neuhofen :
1. „Jerliehe Weyfsthümb zum Neüwenhoffc so die (Jemain
daselbst unnserm gnedigsten hern dem Pfaltzgrauen Chür-
fursten etc. jerlich daselbst weyfsen" v. J. 1534.
2. Notiz d. d. Neuhofen, 10. Dez. 1694. wonach die Bürger
von Mutterstadt wegen nicht rechtzeitiger Bezahlung ihres
Ortsguldens, ihre „Gerechtigkeit zu dem Horst" verloren
haben.
3. Protokoll vom 4. Marz 1060 (Iber Erneuerung der zwischen
Neuhofen und Rheingönheim bestehenden alten Rechts-
verbindlich keiten.
4. Copie einer Verordnung' des kurpfalz. Vieedoms zu Neu-
stadt a/H., Thomas Blarer vom Gcyersperg d. d 7. Dez.
1606 den zwischen Neuhofen und Mutterstadt strittigen
Weidgang auf dem Horst betr.
5. Amtlicher Eintrag vom 21. .Janer 1653. wonach der kur-
ptalz. Collekter zu Neustadt fernerhin wieder (von 1647
bis 1653 war das alte Herkommen infolge des 30jahrigen
Krieges unterblieben) alljährlich zu Martini der Kirche
zu Neuhofen den jährlichen Bedarf an Brod und Wein
für das hl. Abendmahl zukommen lassen soll. — Reno-
vation dieses Abkommens im Jahre 1706.
Orii.'.-Lil»>]| von 10 lVr^ainmir- und 4 rnpierblHtt»Mn
in IVriramint <.'"lu>ft<'f s". — Da* Wfisthum liejrr aucb
in v'uwr bi'irlaubi<rten Copm vom 21. Milrz 1W>1
(<i l'npiiTblatter in 4°) vor. (i.
Neukirchen (bei ( Itterberg) : „Diefs ist das Weiisthurab beider
dorffer Neunkirchen und Raiborn v .1. 148S (?).
Copm «Her. XVII . 2 l\ipi.'rfoli«'ii. Aus Kurplatz Kauz.
1450. Kinc w.-irt'ro. trbirli obiger das Weistbum des
Ober- und Xit 'dorir»'rirbts zu Ni>uukinb«m und Haiborn
ninfasst'iidr ( 'opi>' sieb»* im „KaiNcr*luut»M»r f-niri*i -burln*
von lbOl" ji't/t Nr. .'O dor „S;il- und Lu^'Hoir-lier des
Kr.-An-h. Sp»d»-r Fol. 220-241: <'b.«nda Fol :J25 ff.
und :?7I ff. die \Wistbüm«'r d<>s Nndcr- b.y.w. Oln>r-
ir*'rirbts zu NViikin-bon separat, won.-o b vi- am Sinusfair
na«b Krliardi (1:1. .iHwr) 154:1 anf^-zoirbrnt wunb'ii.
Cf. (trimm, V, 710 f. G.
Digitized by Google
119
N eil k i vv Ii e n (Xeunkirehen), s. Otterbery.
Xeunkirehen (im Saargebiet), s. ( Utweiler, Herrschaft.
Neupfotz :
1. Krlals des Pfalz^rafen Johann Casimir als Vormunds und
Administrators der Kurpfalz d. d. 13. Nov. 1589 an den
kurptalz. Schaffner zu Hörd, worin die gerichtliche Cora-
fielenz dos Schaffners zu Hörd und des Amtes Germers-
lieim übei- die Unterthanen zu Neupfotz und in den andern
zum ehemaligen Kloster Hördt gehörigen Dörfern fixirtwird.
J. Steuerordnung für die zum ehemaligen Kloster Hörd
gehörigen Dörfer.
3. Gemeine Gerichts- und Dorfsordnung der mehrgedachten
Dörfer.
Beglaubigte Abschrift vom 25. Mai 1770. X Papierfolien. (J.
Neustadt a/H.: Privileg König Rupert« ftir Neustadt betr.
das Holzflötzrecht bei Frankenstein etc. von 1403, s.
Prankenstein, Korrespondenz.
Xeu stadt a/H., s. Gimmeldingen Nr. 1, 2, 5, (>.
Neustadt a/H.: Differenzen betr. Weide und Wald mit
Winzingen, s Winzingen.
Nied e r h a usen, s. Münsterappel.
Nied er hoch stadt, s. 1. Godramstein, Gerechtsame Xr. 5,
2. Ciodramstein, Jura und Gerechtsame Nr. (i.
Niederhochstatt, Gemeinde u. Wald und „hölzenies Wehr".
s. Zeiskam Xr. 2 u. ft.
Niederkirchen :
l. Zeugenverhöre und Besehlul'sfassung darüber, dal's
zum Bau bezw. Unterhalte der Brficke zu Niederkircheu
auch die Unterthanen zu ÜsterbrQcken , Herchweiler.
Selchenbach, Bubach, Said, Marth, vom Hofe Lutter-
weiler (?) und von Werschweiler verpflichtet seien.
1504, 7. und 11. Marz.
Au» den 2 Produkten lill'st sich der l'mfang der alten
katholischen Pfarrei Niederkin hen feststellen; auch
kommt der Name eines Pfarrers Schiffer vou e. lf>14
darin vor. Das erstere Verhür nimmt der Zweibrilcker
Digitized by Google
120
Amtmann Hau* Lnndschud von Steinacli d. .1. vor im
Auftrage des Lirhtenberirer Amtmannes Friedr. Kratz
von Srharftensrein. An« ZweibrüCken II. Fusz. 11182.
2. Kirehenschoften-Weisthnm, errichtet im Beisein des
dortigen Pfarrers Wolfgang Heiter und des Schulmeisters
Matthei Syderiei und Cuspar Herter, letzterer zu Fluers-
cappel. 1592, 5. Dezbr. Kirchengeschiehtlieh interessant.
Such dem 1631 in der Kirrhensrhatf'nei Fluersrappeln
befindlichen < >ritriiii»l** für die 'iemeinde Xiederkireheti
copierr, und hievon Uopie auf Fol. 175—185 der Deiimn-
sirarioiies jiirium in den Sponheimer Ilorstnuciniana
V. I». 1.
3. Extrakt aus einem Verhörsprotokolle betr die
zwischen Pfalz-Zweibrüeken und Nassau streitige .Juris-
diktion über ihre beiderseitigen Unterthanen zu Nicder-
kirchen, woselbst die Vogtei früher den Blicken (von
Lichtenberg) zugestanden sei. Praes. 26. Juni 1581.
4 l'apmrf'ilimi. Die Aufschrift .Die Nassa wische I.eib-
ei«r,.ji Jm Osteithiil Ki ." erkliirt sich daher, dals Xieder-
kin hen ursprünglich Ostemaha hieis , vjrl. Frev. lb-
sehreihiin»- III. 425. Cf. aurh Margreten Ostern. M.
X iederkirchen, s. Sani.
Niederkirch en a/Gl., s Bubach.
N i e d e r k i re h e n , Gerhart, Pfan'er zu „( Msteren" (heute Nieder-
kirchen) 1538. s. Löwensteinerhof.
N iedersulzbach (im Elsals), s. Obcrsulzbach.
Niedertiefenbach (Sponheim'sches Lehen):
1. Weisthum des Dorfes Niedertiefenbach vom 14. April
1501 unter dem edlen Philipp Endres von Langenau als
ältestem Lehentrager gehalten, erneuert in Folge eines
Birkenfelder Kathshefelils vom 1. Februar 1605 am 25.
Juni lt>or>, nebst (irenzbeschreibung.
2 Das noch nie geschriebene und am 2ü. Juni Hi(M> zum
ersteumalc verzeichnete „Hubgericht vfl" der Opperbach".
Beide verzeichnet von Notar Cornelius Kolb jr.
3. Die Lehen zu Niuern und Fachbach, von den Junkern
von Staffeln innegehabt
Digitized by Google
121
4. Der Zehent zu Sulzbach, dessen eine Hälfte zwischen
dein Pfarrer zu Sehweighausen und der Äbtissin zu
Walsdorf getheilt ist.
Fol. 117—122 der Üeinunstnitione.s jurium in den Spon-
heimer Horstmanniana V. V. 1. M.
Nied es heim, Kirche zu, c. 1600, s. Dirmsteiner Amts-
weisthümer Nr. 5.
Niefernheim, s. Dirmsteiner Amtsweisthiiraer Nr. 12. Cf.
Grimm V, 683.
Niuern, s. Niedertiefenbach.
Norendorff Jon. Heinrich, aus Osnabrück, Notar und Raths-
schreiber zu Speier (1720), s. Kleinfischlingen.
Nünschweüerhof-Weisthum: Zum „Hof" Nünschweiler
gehören die Dörfer: DelltWd, Höhmühlbach. Höheisch-
weiler, Hengsberg, Winsen berg, Hottenbach und Wals-
hausen; es „seind dieselben Dörfer alle ein Pfarr vnd
haben ein gericht, darumb nennet man es einen Hoff*4.
Herrschaft: Abt von Hornbach.
Fol. 128 der Denmnstrationes jurium in den Sponhcimer
Horstmanniana) V. P. 1. M.
N ü n s c Ii w e i 1 e r Heinrich von, s. Abtfischbach Nr. 2.
Nufsbach, Lehrer Gg Ludwig Brenner (16 IG) zu Nnfsbach.
s. Reipolzkirchen, Herrschaft Nr. 1.
Nussdorf (bei Landau): Weisthuni v. .]. 1508. gedruckt bei
Grimm, V, 547 f.
Oberalben, s Baumholder, 1570/71. Kol. 44.
Oben traut, Junker Heinrich von, c. 1000. s. Dirmsteincr
Amtsweisthümer Nr. 5.
Oberbexbach:
1. Schöffen weisthum über die Rechte des Deutsehordens-
hauses zu Saarbrücken in Oberbexbach aufgerichtet am
Montag nach Jakobi (28. Juli) 1544 auf Veranlassung
Johanns von der Kelz l.andeoruthur der Bailei
Lothringen.
(•opie saec. XVI. 2 Papierfulien.
Digitized by Google
122
2. Schdffenweisthuin d. d. Bexbach. Montag nacli Martini
(18. Xov.) 1541) betr. die Hanngrenze des Herrengerichts
zu Oberbexbach.
(*<»pie sik'C. XV f. 2 Papierfulien.
3. Seil offen weisth um zu Oberbexbach, Mittwoch nach Reminis-
cere (I.Marz) 1553. V. A betr. die Rechte des 1 >eutsch-
ordeushauses zu Saarbrücken in Überbexbach.
ropi« saer. XVI. 2 t'apieifolnn. U.
Ober dein ich, s. Cleinich.
O bereisen bac h , s. 8t. Julian.
Oberflersheim. Corothurei, s. Dirmsteiner Amtsweisthümer
Nr. 3 u. 15 f.
Ober-Gaugrehweiler: Grenzbesehreibung und Gerichts-
weisthum des zur Grafschaft Kalkenstein gehörigen Dorfes
„Obergrewiller". 15. oder 16 Jalirh.
Falkensteiner Cud.x Nr. 4 F»l. 'i.
Ob er hausen, s. Münstercappel. Bannmühle in Oberhausen
s. Duchroth.
O b e r h o c h s ta 1 1 , Weisthum, s. I Eindecker G ennMiischaft. 8. 6 — D.
Oberhof. Rechteinstitut zur Einholung von Hechtsbelehrung;
s. Ramsen.
Obermoschel: t'rkunde vom 7. September 1340, wodurch
Kaiser Karl IV. von Speier aus die trefflichen Dienste
des Grafen Heinrich von Veldenz damit lohnt, dal's er
der Stadt Moschel „vnder Landtsbergu dieselben Hechte
verleiht, wie sie Kaiserslautern hat.
Copi«'. naoh drin Oriifinal «rft'ertitrr. auf Kol. 134 <l«r
Deiiiuiistrution.es jnriuni in nVn Sponheims Hitrsiinaii-
niana V. I\ 1. M.
Oberndorf:
l. Weisthum des Dorfes Oberndorf, welches nachdem Tod»'
Melchiors von Waldeck genannt von l7ben an Kurpfalz
als erledigtes Lehen zurückgefallen. Auf Befehl des
Kurfürsten Ottheinrich vom 8. Mai 1557 errichtet von
Schultheifs und Gericht zu Oberndorf am 2. Juni 1557.
Digitized by Google
128
2. Oberndorfer Gerechtigkeiten und (Gebrauch auf Befehl
des Oberamts Alzei beschrieben von Johan Schick zu
Zell wohnhaft am 11. September 1601. Darunter die
Oberndorffer Gemarkungsbeschreibung, wie sie am 1. Mai
157« unter Leitung Albrechts von Pack, Burggrafen zu
Alzei. geschaffen werden.
3. „Oberndorffer Gemeine Ordnung" aus der 2. Hälfte des
16. Jahrhunderts.
4. Weisthum zu Oberndorf auf Veranlassung des dasigen
Geriehtsherm Junkers Johann von Waldeck genannt von
Üben aufgerichtet von Schultheüs und Schöffen „uff
Sanct Harbeintag" (4. Dezember) 1507.*)
5. Oberndorfer Gemarkungsbeschreibung einem generellen
Befehl des Kurfürsten Karl Philipps von der Pfalz ent-
sprechend vorgenommen am 18. Juni 1731.
0. Vergleich der Gemeinden Obemdorf und Mauuweiler vom
25. April 1742 in Granzsaehen.
7. Extraet aus dem Regalienbuch des Oberamts Alzei vom
Jahre 16b3 das Dort Oberndorff betr.
Beglaubigte Conie vom 24. April 1770. Papierlibell
von a6 Folien. Aus Kurplnlz Fa.sz. 1482. <■'.
Ober hausen (bei Barbelroth): Kundschaft über die Rechte
der Neucastelschen Herrschaft zu Oberhausen v. J. 14 1H,
s. Zweibrücker Domanialakten Nr. 310, 319 u. 338.
Oberschlettenbach: Weisthum von c. 1530 über des Klosters
Klingenmünster Rechte zu Oberschlettenbach, gedruckt
bei Grimm, V. 545 f.
Oberschlettenbach, s Vorderweidenthal
Oberstein (Stadt im heute Oldenburg. Fürstenthum Birken-
feld): „Obcrsteinisch Gerichts Wifsthum und Ordenung"
renoviert von Wirich von Dhun Grafen zu Falkenstein
und seinem Sohn Philipp auf St. Martinstag 1538.
Fulkensteiner Codex IV. Fol. 152r bis lHß. <i.
*) Handelt u. A. au eh von den 0* Ufern des Bus von Waldeck in
Oberndorf.
Digitized by Go(
124
Oberstem :
1. Junker von, s. Dreisen Nr. 2, Einselthum Nr. II, Erden
und Jakobsweiler.
2. Rudolf von, s. Einselthum Nr. II.
3. Wolf von, s. Dreisen und Ottersheim.
4. Friedrich und Niels von, s. Sippersfeld.
5. Hans Sibertin, Hans, Hans Friedrich und Dicttrich von,
s. Steinbach.
6. Wolf und Andreas von, s. Dirmsteiner Aratsweisthümer
Nr. 14.
7. Wyrieh von (1438), s. Raumholder.
8. Xenius von, und sein Sohn Hans (1507), s. Alsenbrück.
9. Viax von (1539), s. .lakobsweiler.
Oberstein Eberhard, Graf von, und seine Gemahlin Alaidis
(1255), s. Einsiedel Nr. 12.
Obersulzbach (im Elsalsi: „Diis seint die Gericht und Recht
die man spricht zue Obernsulzbaeh in dem Hoffe." »
Weisthum der 4 Dorfer Ober- und Niedersulzbach, Gimb-
weiler und Weinberg, in denen die Herrn von Lichten-
berg und Lützelstein Rechte besitzen.
(•opi»> siii'c. XVI. «>\. (■{ l'upiorfulifn I und Uriirli-tiick
»'incr zweiten l't»j)i»' (:l I\>piertoli«»n;. Ans Zwt>ihrürkt>n I.
Fasz. «8.
Obersülzen :
1. Weisthum über die Rechte, einerseits des Klosters
Ramsen, des Herrn zu Stautfund der Grafen von Leii.ingen,
anderseits der Dörfer Grünstadt Mertesheim. Alselheim.
Albsheira, Mühlheim, Obrigheim, Colgenstein, Heidesheim
und Obersülzen in Bezug auf den „Stumpfwald"
gewiesen auf dem Klosterfrolinhofe zu Ramsen von den
dortigen GeriHitssehöfTen am 27. Jilner 1390 in Gegen-
wart Rechtolffs von Fleilsheim. Hartmanns Kaplan zu
Stauff und Anthis' Kaplan zu Rosenthal u. A.
beurkundet vom Notar „Sybade Sybaden von Wetters".
Pergament-Copie saec. XV.
Digitized by Google
125
2. Weisthnm Uber die Rechte der Dörfer Grünstadt,
Mertesheim, Ai'selheim, Albsheiin, Mühlheim, Obrigheim,
Colgenstein, Heideslieiin und Obersülzen in dem Wald
der „Stumpf" genannt geseharten im Klosterhofe zu
Ramsen von den dortigen Geriehtsschöffen am 17. Aprilis
1508 vor den Vertretein des Bischofs Reinhard zu Worms
(1503—1523) — den .lunkem und Hofmeistern Caspar
Lang- und Jost Bechtelsheiiner — und Johann Ludwigs
Herrn zu Nassau und Saarbrücken — Philipp von Reifsen-
burg. Amtmann zu Kirchheira und Jörg von Sultzbach,
Amtmann zu Stauflf.
Beglaubigte Copie vom '2S. November 1703. 10 l'apier-
tolien in Buntpapier gebunden. Aus Kurpfalz Fasz. 14H5. <J.
obersülzen, s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 13.
Oberweiler, s. Efsweilerthal.
Oberwürzbach (w. v. Blieskastel): Weisthum v. J. 142« ;
steht als Nr. 84 im AndreR'sehen Copial buche im kgl.
preu fs. Staatsarchive zu Coblenz. M.
Obrigheim, Stumpfwald weisthum, s. Obersülzen.
Ochsen stein Agnes von, Gemahlin des Grafen Jofried von
Leitungen, s. Grol'sbockenheim.
Odweiler (Adweiler):*)
1. Jahrgeding zu „Ade-willer under der Lynden"
durch Philipsen Bieder von Hohenstein und Heinrich
Kcfsler, Landschreiber zu Zweibrückeu abgehalten am
Montag nach dem Achtzehnten Tag (16. Jäner) 1520.
Copie in Johann AndreU'a Weisthümersammlung in»
Koblenzer Staatsarchive sub Nr. 1420.
2. Jahrgedings-Weisthura abgehalten im Beisein Seibert
Glocken Kellers zu St. Wendel und Walther Ziekschwerts
Landschreibers zu Zweibrücken als Vertreter des Erz-
bischofs Reichart von Trier und des Herzogs Ludwig
von Zweibrücken am Dieustag nach Morici (27. Sept.) 1530.
*) Ui Kleinottweiler bei Hallweiler (heute J iljrershurir gemmm);
rf. Heintx, Verschollene OrNiiiiinen in (b n Mittheiluntron des histor. Ver.
d. Pfalz V, 51.
Digitized by Google
126
2 Papierfolien oben lädiert : 3 weitere Oopien siehe in
Johann AndreU's Weisthümersammlnngr iin Koblenzer
Staatsarchive snb Nr. 110. 118—119.
3. Jahrgeding von Odweiler abgehalten durch Gcrhart
Müllen Amtraann zu Blieskastel und St. Wendel und den
Zweibrlieker Landschreiber .lost von Xassawen als Ver-
treter des Erzbisehots Job. Ludwig von Trier und des
Pfalzgrafen Ruprecht (Vormunds des Herzogs Wolfgang)
am Montag nach Cantate (15. Mai) 1541.
t'opie in Johann Andreas Weisthlimersumtnliiny im
Koblenzer Staatsarchive snb Nr. 121 und bei Horsf-
rnann. Demonstrationes jnrium Vr. t\ 1 Fol. 12» — 1:12
aber mit der falschen Jahivnhl 1554. <J.
Offenbach (o. v. Landau):
1. Gerechtigkeiten, — hauptsächlich kurpfälzisehe —
im Dorfe Offenbach, verzeichnet vom Gemeinde- Ausschult
1599, 2. August. Fol. 1—8. Ebenso in: Gossersweilerthal
Fol. 8 --12, Schwanheim Fol. 13—15.
Libell von 1<» I'apierfolien.
2. Weisthum (Fragment): s. Landecker Gemeinschaft
8. 17. Ibidem S. 18 ein loses Produkt vom 16. August
1602 betr. den Weidgang und Zehent der Gemeinde
Olfenbach. Cf. auch Grimm, V, 583. M.
Offenbach (Kloster a/Gl.): Huber-Weisthum, so jährlich aut
Sant prixi (= Briccii) Dag im Kloster Offenbach geschieht.
(Aus der Zeit, in welcher bereits die Fürsten von Zwei-
brucken „oberste Lehen Herren und Closters Beuelch-
haber" waren.)
Fol. 105 in den Demonstrationen jnrium der Spon-
heimer HorHtmanniana. V. I1. 1. M.
Offenbaeh, Kloster, s. Hirschau.
Offennozius Melchior Caspar de, kaiserl. Notar (1703),
s. Sippersfeld.
Ohmbach, Rannbeschreibung, s. Kubelberg Nr. 8.
Olivettis Wolfgang Michael. Amtsschreiber zu Kallstadl,
s. Herxheim a/B.
Olsbrücken, Weisthum, s. Wöllstein H, Nr. 7.
Digitized by Google
127
Oppe Ubach, s. Niedertiefenbach.
Orbis:
1. Weisthnm de anno 15(59 Ranngrenzen und Viehtrift zu
( )rbis betr.
C<»pie saec. XVI. (} l'apierfolien.
2. Waldwcisthura, s. Kirchheini, o.
Ormesheim :
1. „Weifsthumb zu Onnerfsheimb des Ambts Blieskastel".
Aufgerichtet auf Befehl des Erzbisehofs Johann von Trier
durch Gerhart Mull von Ulme, Amtmann zu Blieskastel
und die Schöffen zu Ormesheim auf St. Katharinentag
(25. Nov.) 1535.
Copic saec. XVI ff. (4 l'upierfolien) und eine nach dem
im Koblenzer Archive befindlichen Original gefertigte
und beglaubigte Abschrift v. .J. 1875 (4 Papierfolien).
2. (Hof Ermersheim?) s. Habkirchen.
Ost erb rücken, s. Niederkirchen.
Ostcrthal, s. Niederkirehen s.-w. v. Kusel.
Ott .Johann, weil. Landschreiber zu Heidelberg (c. 1600),
s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 1.
Otterbach :
1. Origiualweisthum und Gerichtsordnung der beiden Dörfer
Otterbach und Sambach vom Ober- und Gerichtsherrn
derselben Friedrich von Flersheim bestätigt bezw. erlassen
am 1. Mai 1559.
2. Weisthum Uber die Freizügigkeit, zwischen den Flers-
heimischen Uuterthanen zu Otterbach und Sambach und
den kurpfalzischen l:nterthanen in den benachbarten
Ämtern auf Veranlassung Friedrichs von Flersheim
kurpfalz. Amtmann zu Kaiserslautern von den Gerichten
zu Weilerbach, Steinwenden und Ramstein gewiesen am
25. August 1563.
Huoh von 4*2 l'itpierfolien in Holz gebunden.
Otterberg: Weisthum der Waldgemnrk von Otterberg vom
22. Februar 1567 betr. die Waldirrungen zwischen
Digitized by Google
128
Kloster Otterburg und den Gemeinden Balhorn, Mehlingen
und Neukirchen.
Ans dem „< Jenerallandesarehiveu in Karlsruhe mit^e-
theilt von Oberförster Ney in den „Mittheihuiffen des
hinter. Vit. d. I'talst** IX, 235 240. M.
Utter bürg, Kloster, s. Alsenbrück (Abt l'riraicius, 1307).
Balhorn, Berzweiler, KrlenbnHi, Gioi'sboekenheim, Lohns-
feld und Otterberg.
Ottersheim :
1. Weisthum der beiden Dörfer Ottershörn und Immesheiin.
Inseriert ist eine Urkunde Baltasars Weyller. Amtmann
der Grafschaft Leiningen vom Freitag nach Vincula Pelri
(«. August) 1488 betr. Güterve? äuJserung. Unter den
im Dorf Berechtigten erscheinen Junker Wolf von uber-
stein und Junker Reinhard von Walborn.
Copie saec XVII, 10 l'apierfolien. cf. (irimin V, 634.
2. S. Dinnsteiner Amtsweisthümer Nr. 15, Zeiskam Nr. 5,
und Godramstein, Gerechtsame Xr. *J. <;.
Otth ein rieh, Kurfürst (1557), s. Oberudorf.
Ottweiler, gräflich Saarbruckensehe Herrschaft: Weisthum
betr. das Eckerich der Lehenleute zu SchifFweiler. Neun-
kirchen und in dem „Sindaile", das Bergwesen „von
golde, silber. knpper, blie. issen. steyncolen" u. s. w..
und Anderes.
1 l'upierfuliohlatt . wohl Fragment, von etwa 15ti0.
( her die Herrschaft Ottweiler siehe Krohn, Beitrüge
zur l iexehichte der Snarpepvud. Saarbrücken IHM."». S. *JK. M.
Queichhambach: Weisthura und Hechtes] noch des Gerichts
zu (Queichhambach vom 9. November (feria II. ante
Martini) 1382. Gerichtsherr ist der Abt von Hornbach.
J'opie saec. XVII, 3 Papierfolien. Kine weitere Ab-
schrift siehe in den Pemonstratiunes jurinm (Spon-
heimer-Horsttiiannunia V. 1'. 1 Fol. 4X — (f. des
Weiteren Joanuis oral, de Trifels pair. 32 und < trimm,
V, 561 -563. (j.
Digitized
129
Queichheim (bei Landau): Notariats- Weisthum über die
Rechte der Stadt Landau zu Queichheim d.d. 24. April 1452.
(Jedr. bei (irimm, 1 , 768 ff., woselbst norh bemerkt ist,
dai's ein älteres Wei*thnm v. .1. 1413 dem v. .1. 145*2
pleiehlaute. M.
Queidersbach :
1. „Wil'sthumb des Zogs*) Quidersbaeh" entstanden zur Zeit
Herzog Ludwigs von Zweibrücken und Junker Wirichs
von Dünnen, also zwischen 1459—1489.
2. „Quidersbaeher Gerichts Welfsthumb** den (jerichtsherrn
des Dorfs (Queidersbach nämlich l'falz-Zweibrüeken. dem
Abt von Hornbach und der Herrschaft Falkenstein ge-
wiesen am Mittwoch nach Reminiscere (21. Februar) 1543.
Falkeiistein t Codex JV. Fol. 200 r— 202. G.
Queidersbacherhof:
a) Weisthum erflossen unter Abt Hücker von Hornbach am
1 H. Jäner 1457. Notarintsinstrument des Priesters und
Notars Nicolaus von Heppenheim.
b) CierichtsschOffen-Weisthnm ohne Datum.
c) Weisthum von 1555 nach einem im Sickingen'sehen Besitze
befindlichen Originale.
All«1 drei von Fol. SO— 8(j der Demonstrationen jurinm
ia den .Sponheimer-Horstmatiniana V. I*. 1. M.
Rab (ieorg, Schaffner zu Hornbach, s. Walsheim.
Kaitzenburg s. Mettlach.
Ramberg (bei Landau): Schöffenweisthum zu Rainberg vom
8. .7uli („uff sant Kilianstag") 1420 über die den Herren
von Ramberg im genannten Dorfe zustehenden Rechte.
Oritf.-lVrcrami'iit mit den anhangenden Siegeln . Innkor
I);miols von Zeifsenkam und Junker Iteinliarts Maser
von Horye; das Siegel Junker lleinrielis von Than des
Junten fehlt. Vf. «irimm V, «><>2. <i.
Rambsberg Erhard von, Burggraf zu Alzei( 1481). s. (Gimbsheim.
Ramsen:
1 . „Copia uhralten Weifstbumbs des( ierichts zu Ramsen u
nebst den Abiinderungen, welche sich aus dem Vertrage
*) Zo«r — Ab/.njfsreelit.
9
Digitized by Google
130
der Grafen Philipp, Johann und Wolf zu Xassau-Weil-
burg und Saarbracken mit (lern Bischof von Worms v. J.
1555 ergaben. demgemal's die ganze hohe und niedere
Gerichtsbarkeit zu Ramsen an die genannten (trafen als
Herren zu Stauff überging-.
Papiereopie saee. XVII, 8 Folien, Ha/u ein Kxtrakt
saee. XVI (2 Papierfolien), aus dem alten Weistlinm.
Aus Nassau-Weilburg Fase. 331 ; et'. Urimm V. «13—621,
wo 3 Weistbümer von Ramsen, das älteste v. .1. l.MN)
abgedruckt sind.
2. „Difs ist das Weifsthnmb in dem pro Isen Hubhoff,
da der Hubner Wiel'se ist, auf!' Montag nach S. Johannis
tag des teuffers in Sohlingers hoff gelegen neben der
Kirchen nacher wählt" etc.
Copie „aufs dem illtisten weifsthumb (erneuert am 25.
Juni 1«0H) wie es an sich selbsten lautet aufspesebriebeii.*
2 Papierfolieu. Aus Nassau- Weilburg Fasz. 311 Nr. 7.
3. Das Gericht zu Ramsen erholt sich in einem
schwierigen Civilrechisstreite unter Mittheilung des bis-
herigen (icrichtsbefundes Rechtsbelehrung beim Oberhofe
zu Kirchheim sub dato Donnerstag nach Remigii (?) 1511.
Auf dem Rücken des Dokuments findet sich die Reehts-
weisnng des Oberhots.
Orig. -Papier mir antgedr. tieriebtssjegel. <L
Ramsen, Kloster, s. Dirmsteiner Aintsweisthümer Nr. 10—12.
14, und Eiseuberg.
Ramstein:
1. Weisthum der drei kurpfalzischen Gerichte Ram-
stein, Steinwenden und Weilerbach aufgerichtet unter
einem Kurfürsten Friedrich (wohl Friedrich IV., unter
dessen Regierung allenthalben in Kurpfalz eine Fixierung
der Rechte der Herrschaften stattfand).
('«»pie gefertigt nach dem bei der geistl. Admiuistra-
tiniis-Ili'tfisrratur belindlieben Original und beglaubigt
durrh Karl Friedrieb .1 akol» l'lman. Sekretärin* und
Itegisrratiiradjiinkteu am 1*. Marz 1712, Papie» Ii. -ff
vnii « Folien. Außerdem ein beglaubigte ( 'ttpia eopiae
d. iL Harnstein, 2(1. Dezember 1744 gefertigt vuin Notar
181
Johann Caspar Bock. — Theilwoi.se findet sich dasselbe
auch im „Kaiserslauterer Lagerhueh von 1601 u jetzt
Nr. 50 der Sul- und Lagerbücher des K«rl. Kr.-Archives
Speier Fol. 163 — 165. woraus Grimm V, 660 ff. es ab-
gedruckt hat; jetzt fehlt leider Fol. 162, das den Anfang
des Weisthums enthalt. G.
2. Pfarrkorapetenz, s. Einsiedel Nr. 9 — 11.
Ran deck Hesse von (1417), s. Kaiserslautem.
Gottfried von (mit Siegel), s. Baumholder. 1419.
Das „Haus Randeck" s. Seelen.
.Tunker von Randeck, s. Buitweiler.
Margareth und Rupprecht von, c. 1429, s. Manuweiler.
Ransbach: Kloster Hornbacher Weisthnm für Ranspach vom
15. Jäner 1532. Die Vögte, welche mit iiireu Schwertern
im Jahrgeding sitzen und den Abt vor Gewalt beschatzen
sollen, sind die Herren von Warfsbergk, von Kriechingen
und die 3 Herren von Benfsdorff.
Fol. 74b— 79 der Demonstrationes juriiim in den Spon-
heimer-Horstmanniana V. P. 1. M.
Ransweiler, s. Reipolzkirchen, Herrschaft Nr. 4.
Rasse bürg, genannt Löwenhaupt, Grafen von,
Casimir von, s. Reipolzkirchen, Herrschaft, Anmerknng.
Rathskirchen: „Rathfskirchen Weifsthumb, Huber-Register
und Zinls-Erneuerung" vom 4. November 1765.
Copie. Papierlibell. 18 Bititter in 4°, wovon 12 beschrieben. G.
Rathskirchen, s. Reipolzkirchen, Herrschaft. Nr. 1 u. 9.
Ratz Israel (1580). s. Eschringen.
Rauhgraf Jörg und sein Bruder Kourad, s. Grofsbockenheim.
Ravengiersburg (Dorf im Regierungsbezirk Coblenz. Amts-
gerichts Simmern):
1. „Friheitt unnd feil (so) mein gnediger Her Hertzog
Stephann Inn der Probstey Raueugirfsburg hatt" als
oberster Erbvogt und Richter Uber „Hals und Haupt"
In Anno XL primo (= 1441).
2. Vertrag zwischen Pfalzgraf Johann und Prior Friedrich
und Konvent des (St. Christophs) Klosters zu Rauen-
9*
Digitized by Google
132
girfsburg vom Samstag St Johans Enthauptung 1528 über
den Inhalt des Probstei Ravengiersberger Weisthums, das
jährlich auf dem ungebotenen Dingtage Montags nach
Johannes Enthauptung gewiesen werden soll.
P«|, lo?) — 112 der Demonstration«« jnriam (Horst-
manttiana) P. 2. Grimm. II, 174-1*1 kennt 2 Wen-
tiitner von 1442 u. 1515. M.
Reichenbach : Weisthum der „gemeinen HonVutli und l'ntcr-
thanen" des Hofs zu Reichenbach mit Verwilligung ihrer
Leihsobrigkeit und Junker, nämlich der Rücken von
Lichtenborn und der Flachen von Schwarzenberg schrift-
lich vertatst 1570 vf den Nechsten Mitwoch nach dem
Achtzehensten Tage (d. h. IS. .Fäner).
Pol. 111—118 der Demonstrationen jnrium in den Spon-
Iwiincr-llur-f miiiiniüiia V. I'. 1. M.
Reinhard Peter, Landschreiber zu Neustadt (1492). s. (Jimund-
dingen Xr. 7.
Rcipolzkirchen, Herrschaft: WeisthUmer und Zinsverzeich-
nisse folgender Ortschaften:
1. Kathsk irchcnVr Zinsbuch, beschrieben durch Georg
Ludwig Brenner, Schuldiener und Gerichtssehreiber zu
Nufsbach, 9. November 16 16. Kol. 3r— 9.
2. Ifundheim: Weisthum der Huberschaft Hundheint v. ,7,
1590 samt dem 1630 erneuerten Zinsregister. Kol. 9r —13.
3u.4. Schönborner und Ransweiler Weisthum. das ; im Tag
nach KrenzerhOhung gewiesen wird -- entstandene. 1550.-
Kol. l ir — Mir (Fragment).
5. Kinkenbacher ( ierichtsweisthum. Kol. I7f— 20a.
Kruchtzins. Kol. 22r— 25,
6. Gerswetler (ierichtsweisthum. Kol. 19.
7. Hefersweiler: Erneuerung der Kornzinse und Flnber-
weisthum. Kol. 26 — 33.
8 Rndelskircher Auftrage (d. h. (J Itter Veränderungen von
1597 - 1652. Kol. 34-42.
9. Kathsk ircher Weisthum. Kol. 43r.
133
10. Rudelskirchener d. Ii. Rudolphskirchener Zinslieferung
von 170« und Hubererneuerung von 1708 f. Fol. 43 r— 50.
I'apier-Libell in 4°. anfangs fragmentarisch, üOJUHtter,
in der vorliegenden Abschrift wohl ganz, abgesehen
von Nachtrugen, i. .1. Hi'ii geschrieben.
NU. Das unter Xr. ö aufgeführte Kinkenbacher
< Jerieht^weisthum anerkennt als Oberherrn die (J rufen
.. Herrenstein (?) und Herrn Casimir Nebrilder. G raffen
zu Hal'sburg, Falckenstein und Manderscheid. Frevherrn
zu (irntfnitz und Keeelhelm. Herrn zu Bretzenheim.
Iteipolskirchen. Sclineeberir. Newen Hamberg und Tripp-
sratt". Die Herrschaft Iteipolzkirchen war niimlieh
nach dem Aussterben des Hauses Hohenfels, das mit
dem Tode Wolf Philipps von Hohenfels 1602 erfolgt
war. von dessen Wirtwe Amalie den Kindern ihrer
Schwester Sidonia (Jriih'u von Löwen hau pr vermacht
worden- der Westphiilische Friede v. J. 1648 er-
kannte dies Hecht der Grafen von liasseburtf. zugenannt
Löwenhaupt. auf die Herrschaft Reipolzkirchen au.
ff. v. d. Nahmer. Handbuch des Ilheiuischen l'articular-
ileehts, III, 361. M.
Reipoltskirchen :
1. ,,Reipolskircher Weilst Ii um so jährlich den nächsten tag
nach inventionis Stephani den Ilübern gewieisen wird."
Renovation vom 7. August 1710.
2. „Der Kirch weyhen Frey hei t zu Reipolskirchen".
3. Krneuerung der Hüber zu Reipoltskirchen.
4. Die Gerirhtsschüft'en des Jahres 1728.
5. Ordnung des Gerichts.
Copie saec XVIII. Libell von 12 l'apierblärtern in 4"
wovon nur 7 beschrieben sind. <i.
Reipolskirchen. Grafen von, s. Rodenkirchen.
Kngelbrecht, Ritter von (13311). s. Ingweiler.
Rei Isen bürg Philipp von, Amtmann zu Kirchheim (1508),
s. Obersülzen.
Heils will er Henrich von. Kanonikus zu St. Fabian in Horn-
bach (13Gi)j, s. Abt- Fischbach.
Remigiusberg: Propst Peter Godoti (1487), s. Saal.
Remigiusland: Weisthum, s. Kusel 11,3.
Digitized by Google
134
Reu Ts Melchior von Alm.sheim nach Reraling, Klöster 11,30
von 1539 — 1550 Propst zu Hördt, s. Hördt und Leimers-
heim.
Reyland Johann und .Johann Jakob, Muller (1723), s. Zeis-
kam Nr. 5.
Rheingönheim s. Neuhofen.
Rheingrafen die, s. Weierbach.
Rheinzabern: Weisthum der Rechte des Bischofs von Speier
zu Rheinzabern.
Ans Nr. 3« der Saal- und Lagerblkher des Kreis-
arehivs Fol. 201. M.
Richets hausen s. Mettlach.
Rieschweiler Weisthum, aufGeheil's der obersten Gerichts-
und Lehenherrn des Dorfes n.'imlich des Junkers Hans von
Flersheim d J. und des Scheie Friedrich von Kiersheim
seines Bruders aufgeschrieben am 22. Mai 1475 durch
einen Notar. Zeuge: u. A. Peter von Hingenbach,
Kaplan zu Rieschweiler.
Nach einem „alten Fragmente** Fol. 87— SS in den
Demonstrationes jurium der .Sponheimer- Horstmanniana
V. 1\ 1. M.
Rimlingen (in Lothringen, Kreis Saargcmund. Kanton Wol-
münster) : „Der Herren von Ritsch herlichkeit vnd Gericht,
so die Schöffen im Hoff zue Rimlingen Jarlich weisen
vndt Sprechen*"
Fol. Ott der Demonstrationen jurium in den Sponheimer-
Horsiinanniana V. 1*. 1. M.
Rinnthal: „Gemeine Dorffordnung der Gemeindt Rinthel,
wie solche den 20. Februar 1710 erneuert werden."
Copie sa«?u. XVIII. 4 Papierf'olien. (jrnfsrhaft L«>inini,'.'ii
Fasz. 124. <i.
Reinhard von Rippur, Bischof zu Worms 1503—1523,
s. Obersülzen.
Rifsbach s. Traben.
Ritters he im s. Kirchheim, Waldweisthum.
Digitized by Google
135
Rockenhausen :
1. Weisthumsrenovation des kurptalzisclien Ortes Rocken-
hausen de anno 1574, genauer: amtliche Aufzeichnung
der Guter, Rechte und Gefalle, welche dem Kurfürsten
von der Pfalz in Rockenhausen zustehen.
Copie sa»>»\ XVIII. 50 l'upierfolioii.
2. Weisthum vom 1. August 1678 Ranngrenze, Gericht
Zehent Gefälle, Wald- und Bannsachen zu Rockenhausen
betreffend.
Cniu-opt. Papierliett von 8 Folien in Huntpapier. Kur-
pfalz Fusz. 155.J. (•.
3. Amt, verpfändet an Pfalzgraf Georg Gustav, s. Imsweiler.
Roda Iben s. Gräfensteiner Mark.
Roden (im preufs. Regierungsbezirk Trier): „Dis ist der Herren
lYiheit und Recht zu Rodde, wie Stucks Wiefse hernach
geschrieben steht und diese Verzeichnis ist geschehen
durch die Schöffen des Gerichts zu Rodde uff Saut Thoraas
des helligen Apostelen (21. Dez.) Sub Ao. Domini etc
LXXXUIj" (offenbar 1484. da Wirich von Dhun, Herr zu
Falkenstein als Gerichtsherr erscheint).
Fttlkensteiner <\>dt>x IV. Fol. 19Ö— 197. (i.
Rodenbach (bei Göllheim):
1. Difs sint die rechte und wüfsunge des dorfes zu Roden-
bach", ca. 1450. Im vorliegenden Weisthum erscheint
noch das Wormser Domkapitel als oberster Gerichtsherr
zu Rodenbach, 1481 kam das Dorf an Kurpfalz. An
das Weisthum sehliefsen sich von andern Händen einige
Lokalnotizen aus den Jahren 1473 und 1477.
Sa»;<\ XV. 2 IVrjruinentblatrern in 8°. Kurpl'alz Fsisz.
1572. Cf. (iriinm, V, 025 f. (i.
2. »S. Dirmsteiner Amtsweisthümer Xr. 14 und Weilerbach.
Rodenkirchen. Kloster, Waldrecht, s. Kirchheim, Wald-
weisthurn.
Röder Weisthum, ist wahrscheinlich das Weisthum von Rothsel-
berg, s. Wolfstein II Nr. 4.
Digitized by Google
130
Ro Urbach, Gerechtsame, s. Binsheim, Amt, und Billigheim,
Jura u. Gerechtsame, Fol. 11 — 15.
Roraersehall (Rumershall) Wald, s. Duchroth.
Ronenberg, s. Baumholder 1570/71, Fol. 37r— 39a.
Roofs Christoph, Rathsmitglied zu Worms, s Dirmsteiner
Amtsweistiiümer Xr. 4.
Rosenberg Hans von (141)2), s. Gimmeldingen Xr. 7.
Rosen thal, Kloster, s. Asselheim. Millesheim, Kerzenheim
und Dirmsteiner Amtsweistiiümer Xr. 14.
Rosenthal, Anthis, Kaplan zu (:390), s. Obersulzen
Rostal, Bosch, s. Altheim, Vertrag von 1318.
Rotenstein, adel. Stamm, s. Dirmsteiner Amtsweistiiümer Nr. 13.
Roth (welches? im Regierungsbezirke Coblenz, Amtsgerichts
Castellaun oder Amtsgerichts Stromberir oder?): „Copia
des Weisthums Uber das Rother-Lehn, renovirt den
4. November 1741", das seit 161)3 auf Martini gehalten
wurde, nunmehr aber den nilchsten Tag nach St. Pauli
Bekehrung gesprochen wird.
Ful. 254 f. d»»r Demonstration»'* juriiim < H<o-»tm!mnian;<)
P. 2. M.
Rothselberg: rWeisthumb der (iemeinden nndt llQberschaft
zu Rothsylberg, so jährlich daselbsten uff den tag St.
Barbarae alten Calenders den 4. Dezembris gehalten wird. u
CopiV d.d. K.'.vpoltzkirrh.'i). 1"». Milrz 1<»H7. 4 Papin-
IdatttT in 4°. (i.
R o t Ii s e I b e r g , s. Röder- W eisthu m .
Roxheim, Kirche zu, c. H»00, s. Dirmsteiner Amtsweistiiümer
Nr. 5.
Rübsarnen Kberhart. .hinker von Merenberg, genannt Hüb
samen (141)2, 1500). s. Albisheim, Marientlial.
Rudolphskirchen (früher Rndelskirchen):
1. rRudell'skircher Weiisthumb. Huherregister und Zinls-
Krneu'Tiing sowohl über (i«>ld allst Krinhten auf Set.
Conradi Tag (2t». November) Anno 17(55.
()rii.'.-l'npi»*rlil>«'ll von lt» t-Juartldiitrrrii. wovon 7
sehm-Wn sind. (i.
137
2. Huberweisthum, jiilirlicli um nächsten Tag nach Catharina
gehalten. Geraeinherren : die Grafen zu Reipoltzkirchen
und die Füllten von Zweibrücken. Ohne Jahr.
Fol. 126 f. dir DtMuonsfirttioncs jurimn in dun Spon-
lietitior-Hursttnanniaiia V. I'. 1. M.
3. S. Reipolzkirchen, Herrschaft Nr. 8 u. 10.
Hüls per«,', s. Baumholder 1570/7), Fol. 18r-24.
Rülzheim: Weisthum der Rechte des Bischofs von »Speier zu
Rullsheim, 15. Jahrb.
Aus Nr. 3tf der Sul- und LatfurMidiur du* Kreis-
archives Pul. 200. M.
Ruppertsecken:
1. Beschreibung der Grunzen, Weisthum, Gericht, Ordnung
und Gebrauche zu Ruppertsecken. Beschrieben von Johann
Schick am 12. September 1 (501 .
Ht'tr|aiibi£te Copiu v. .1. 1722. 4 l'apiertidiun. (J.
2. Bericht der Geriehtsgemeinde Ruppertsecken an das l'nter-
amt Frbesbüdesheim d. d. 29. März 1770 Weisthum betr.
Rupert. König, sein Privileg, für Neustadt a/H. betr. Holz-
nötzens v. J. 1403. s. Frankeustein, (Korrespondenz.
Ruprecht. Pfalzgraf (1533 u. 1544). s. Kusel II und Odweiler.
Ruprechtsberg, Ritter Johann von (1417), s. Pfeffingen.
Rüssingen, der Altar zu (c. 1600). s. Dirmsteiner Amts-
weist Immer Xr. 15 t.
Ruthe. Wald, s. Dreisen Nr. 7.
Rutsweiler Weisthum, s. Wolfstoin II Nr. 3.
Saal: Sehöftenweisthum über die Rechte des Stifts Remigius-
berg in Hof und Gericht „zum Sale" auf Veranlassung
Peter Godoti's Propsts zu Remigiusberg aufgerichtet am
2. Mai 14S7 zu „Xiderostern" (Niederosternach heute
Niederkirchen). Zeugen: Niclas, Abt zu Werschweiler,
Xiclas, Pastor zu Breitenbaeh. Henrich, Pastor zu Furt u. A.
lVri.'iin»'nt<opif r\w< N.ifariatsiiisrruniunti's saiv. XV.
ZwHhriirkur Domanialaktcii Nr. 135. Ciedrurkt M
(Jrimm. III. 747 ff. (J.
Saal. s. Niederkirchen.
Digitized by Google
138
S a a r b r ti c k c n , Deutsehordenshaus, s. ( )berbexbaeh.
Salmbach: Weisthum der Rechte des Bischofs von Speier
zu Salrabaeh, Lauterbaeh, Siegen, Kenemar*) und
Scheibenhard, 15. Jahrh.
in Nr. 30 der Saal- und La«,rerbüelier des Kifl. Kreis-
arehives Fol. 109 r. M.
Saltzkorn, Junker Ulrich, kurlrierseher Amtmann (1301),
s. Volxheim.
Sambach, s. Otterbach.
Sand. Bannbeschreibung, s. Kübclberg Nr. 10.
St. Alban und Gerbach (bei Rockenhausen): Oriehtswcis-
tlium, 15 Jahrh.
2 Papiertolien. Heiliejrt eine stiitist. Hes»hreibiiii£ der
Orte mit (tofulls-Aiitruhe von 1">H4 f. Das <i. ri«:hrs-
wcisthinn von St. Alban und Lerbach findet sich ferner
im Failkensteiner Codex Nr. 4 Fol. :» f. M.
St. Ingbert:
1. Jahrgeding von St. Ingbert, gehalten 1505. dornstag noch
vnser lieben frauwentag Natiuitatis von wegen des Erz-
bischots und Kurfürsten Johann von Trier von (ierhard
Müll, Amtmann zu Bliiscastel und sent Wendel in Bei-
sein des Pfarrers Syfrid (ilock zu St. Wendel, des Frie-
drich Herru zu Eitz von wegen des Lehensherrn Johan
von Lebenstein, des Vogts Wolff von Homborch und des
Philips .Jacob von Heimstatt.
Orifr. oder tfleirli/eitiye Copie; 4 Papiertolien.
1. Bannding von St. Ingbert gehalten 1535 vff mandags
nach Sant Lantperts dag durch Junker Gerhart Mülle
von wegen des Kurfürsten von Trier, durch Ritter Philips
Jacob von Helmstat von seinetwegen und durch seinen
Bruder Junker Johanes v. Heimstet als Mitbannherrn in
Beisein des Vogts Friedrich Wolff von Homberg und
durch Sitfridt (ilock.
Oriir. oder trl»kirli/eitiy«' < opi«'. '1 Papierblütter: beilie«rt
eine Copie di< M's lianndinirs. liefert i?t 178(5. Papier-
blütter.
*) So steht in der Vorlage. Sollte damit derOriKeffenaih bezeichnet sein ?
139
3. „Weistuinb uudt bezirck defs Banns zu 8t. Ingbreeht."
Copie des IN. Jahrb. (V). 2 I'apierblUtter.
4. „Nota. Sandt Ymbrechts goreclitijyrke.it;" in der That
enthält das 2 Blatt starke, aber nur auf Einer Seite im
16. Jahrb. beschriebene Produkt eiue Angabe über die
Lage des Dorfes Hassel zwischen St Ingbert und Blies-
kastel.
Nr. 1—4 aus v. d. Leven Fasz. 74. Nr. 1 u. 2 im
wesentlichen gedruckt bei Grimm. II, 54 f. Eine
„Hannerneuerung" von St. Ingbert v. J. 1601 ist nach
einer i. J. 1773 am t lieh (?) hergestellten und z. Z. im
katholischen Pfarrarchive zu St. Ingbert befindlichen
Copie veröffentlicht worden von .1. Seiwert in der
„['alatina" Nr. 134 vom 14. November 1891.
Die Achtheit dieser Urkunde ist jedoch stark zweifel-
haft. Denn der als kaiserl. Notar unterschriebene Krhard
Müller, der mit der Kmeuerung der St. Ingberter
Markung vom Trierer Kurfürsten Lothar von Metfer-
nich (1599 — 1(523) betraut worden sein will, ist ohne
Zweifel der unter dem Namen Alhardus Mollerns weithin
in der l'falz berüchtigte IrkundenfHlscher . der um
1780 herum gesehaftsmStfsig die Abfassung von Ur-
kunden betrieb, welche er in der Zeit von 1500—1 MOS)
entstanden sein liefs und durch welche er verschiedenen
pfälzischen (Jemeindcn Wald- und andere Rechte zu-
sprach, um an sie seine Erzeugnisse um theueres Geld
los zu bringen. Man vergleiche über den Mann, dessen
Name nur ein erdichteter ist, das „Intelligcnzblurt des
Kheinkreisestt,.Jhrg. 1823, S. 126M--I282. DieFüls.hung
der unter dem Namen des Mollerns oder Müller, „der
Stadt Weisseiiburg a/lth. Kenovators* gehenden Urkun-
den ist s.Z. durch ein amtliches Gutachten der Sachver-
ständigen : .1. G. Lehmann. G. Kau und F. X. Remling
festgestellt worden. M.
St. J ohanneskirchen: Rechtsspruch des fürst]. Lowen-
stein'schen Dorfes St. .Johanneskirchen in der Herrschaft
Scharfeneck vom 7. Januar 1625, s. Scharfeneck.
St. Julian: „Weiisthurab der beeden withuin hüben 8t. Julian
undt OberEyfsenbach."
Copie saec. XVIII, 4 l'apierblatter in 4". G.
Digitized by Google
HO
St Lambrecht:
1. Weistimm, das jährlich an den 3 „ Yollgerichten''.
Dienstag nach hl. Dreikftnig, Dienstag nach <t>uasi-
modogeniti und Dienstag nach Johannis d. T. gewiesen
wird (Fol. 1 — 5), wonach Oberherr der Bischof
von Speier ist und die Klosterfrauen von Lambrecht
3mal jährlich Bannwein ins Dorf legen dürfen, das Fasel-
vieli bosorgen müssen etc.
2. Erneuerung der Ordnung des Dorfes Gräfenhausen
Fol. 5 — 11) vorn Montag nach convers. Pauli 1563 durch
den Marientrauter Vogt Peter Nagel von Dirmstein,
welcher hiemit die alte Ordnung v.J. 1503 (1511 ?)
conti rmierte.
pHpiei-^uurtlibell von IS Blattern, wuvun 11 beschrieben
sind. Nr. 1 steht auch in Nr. 36* der „Stil- und Layer-
bücher" des Kreisarchives Fol. 41 r f. ■. im let/.terin Orte
steht Fol. 43 auch ein Verzeichnis der Rechte, welche
ein Bischof von Speier zu Sr. Lambrecht hat. welclie
aher von der Gemeinde „nitu gesprochen wurden.
3. „Rechtspruch, so das Gericht und die Genieindt zu sanet
Lamprecht alle Jahr 3 Werbe zum rechten sprechen"
elc. Gerichtsherr: der Bischof von Speier. Erneuert 1563.
Abgedruckt als Heilaye VI von A. Stauher in seiner
beschichte von «Kloster und Dorf Lambrecht" in den
Mittheilmigeu des hisfor. Ver. der Pfalz IX. 214—217.
Eine Copie ans dem 15. .tahrh. steht in Nr. 3*3 der
Sal- und Lugerbiicher" des Kreisarehives Fol. 40rf.
4. Weisthum des Dorfes St. Lambrecht bei der jährlichen
Kirchen- Visitation. Darnach ist das Nonnenkloster St.
Lambrecht verpflichtet, alle Paramente etc. in die
„Kapelle" zu stiften, und hat den Chor und die
Fenster der Kapelle zu unterhalten, die Gemeinde hat
das Aufsere der Kapelle, den Thurm und die Glocken
etc., und die Kapellenfabrik die Mauern, das Kirchthor
etc. zu erhalten; die zu Lindenberg haben ihr Begräbnis
zu St. Lambrecht, müssen aber im Falle einer Bauwendung
141
an der Kapelle den 3. Pfennig geben und den 3. Frohn-
dienst thnn.
Copie uns ih'iii l'i. .1 ati rh. 2 FoliohlHtter, wovon nur
das iT.sfe beschrieben ist. Ans Kurpt'al/. Fasz. 1312.
(iedruckt in den Mirth. d. hisf. Ver. d. Pf. IX, 142 f. M.
St. Martin, Geraidensprueh von 1577, erneuert 162«, s. Mai-
kammer.
St. Maximin bei Trier, Abtei und Abt Alexander (1682),
s. Münsterkappel.
St. M eigen (= Marien), Abtei bei Trier, s. Malborn.
St Remigiusland, s. Kusel 1 u. U/S u. 6.
St. Wendel, Pfarrer Sifried Glock von (1535), s. St. Ingbert.
Säulen recht, s. Hornbach. Gemeinde, Weisthum von 1558.
Saulheim, Caspar Erlenhaupt von, s. Alsenbrück 1507.
Schaidt Weisthum der Hechte des Bischofs von Speier zu
Schaid
Aus Nr. 3fi der Sal- und Lagerhiieher des Kgl. Krcis-
Arehives Fol. 200a. Hin ausführlicheres Weisthum
hat M. Mohr verbeut lieht in Xr. 1 des „Pfalz. Museums"
vom 1. Fehruar 1892. M.
Scharf eneck: Gerichtsbuch der, 1625 (?) von Konig
Ferdinand II. dem Johann Dietrich Grafen zu
Lewenstein- Wertheim, Kochefort etc. verliehenen Herr-
schaft Scharfeneck. Kol. 3 f. enthalt den „Rechtspruch
zu St. Johanns Kürchen" vom 7. Januar 1625. Die
eigentlichen Gerichtsverhandlungen beginnen auf Fol. 6
mit dem 27. Mai 1651 und reichen bis z. J. 1721 auf
Fol. i>5. Fol. 80 f. ist ein Erbbestandbrief vom 7. Januar
1717 für den Müller zu St. Johannskirchen, Bernhart
Gassei, verliehen von Fürst Maximilian Karl von Lowen-
stein- Wertheim, kaiseii. wirkl. geh. Rath und General-
Gouverneur in Mailand.
Papierband von 95 Folien in Schweinsleder gebunden.
Zur Herrschaft Scharfeneck Lr» hiirt* n : St. .Iohanne<-
kirthon. Dernbach. . in Tlu*il von Albersweiler. M.
Scharfeneck, s. Gleisweiler Nr. 3.
Digitized by Google
142
Scharfenberg er Christian, Aratsschreiber, s. Schifferstadt
Nr. 8.
Schauenburg Reinhart, Herr zu Westerburg' und Schauen-
burg (1411) s. Beltheim.
Schauff Johannes von Engers, Trier' scher Kleriker und Notar
(1515), s. Strimmig.
Scheibenhardt s Salmbach.
Schepfer Johann (1538). s. Lowensteinerhof.
Schick Johann (1601), s. Gimbsheim und Oberndorf.
Schiersfeld (Scheriugisfelt) :
1. Die Ritter Wolfram von Lewenstein, Syfryd Sneberger
von Wartinberg, Antilman von Grasewege und Heinrich
Pastor von Werstat stellen als Rathsleute in der Irrung
zwischen Graf Heinrich von Veldentz einer- und Ritter
Enterich Lemeltzun von Lewenstein anderseits wegen des
Dorfes und Gerichtes zu Scheringisfelt das Weistbum
dieses Dorfes fest an St. Marcus Tage 1359.
Fol. 13 u. 14 der sopnii. Ilorstmanniana V. 2. (Y.
Qriinni V. 655. M.
2. „Ordnung und YVeii'sthumb zu Schiersfelds" Schöffen-
weisthum Über Güter und Rechte der Herzoge von Zwei-
brücken zu Schiersfeld. Dem Herzog Johann (I. oder II.?)
zwischen 1569 und 1635 gewiesen.
Copi«? saec. XVIII, 2 Papierfolien.
3. „YY'eifsthum der Edlen und EmV'esten Junker der Lewen-
steiner, so Ihnen das Gericht zue Scherlsfeldt Dienstags
nacli Catharina zu weifsen schuldig." Aus dem 16 Jahrh.?
Jedenfalls vor 1064 entstanden, in welchem Jahre mit
dem Tode Johann Wolfgangs zu Löwenstein-Schiersfeld,
soweit es Lehen der Wildgrafen war, heimfiel.
Copio saor. XVII f. 2 l'upii»rfo]ii>n. (Y. (irimin V. 656
bis <»')7. ({.
Schiffer, c. 1514 kathol. Pfarrer zu Niederkirchen a O.
s. Niederkirchen.
Digitized by Go
143
SchifFerstadt:
1. „Recht Spruch. So die Gemeynde zu Schiuerstat alle
Jan» Trw male Sprechen vnd Erkennen vtf Ire Eyde,
Das ist zum Ersten vff den neusten Montag nach dem
Zwolfften tage, das ander vff montag liehst nach Santt
Jorgen tag vnd dasTrydt vff Montag nach Santt Johanns
Baptisten tag." Schönes Weisthum, das sowohl die Rechte
des Bischofs von Speier und des Abts von Limburg als
die der Gemeinde weist.
Abschrift suis dem Anfange des l(j. Jahrh. in Nr. 59
der Saal- und Lagerbücher Fol. 200- 202 und Nr. 36
derselben Gruppe Fol. 111 — 114. ff. Grimm V. 588 ff. M.
2. Die Rechte und Gefalle des Stifts Liraburg in Schiffer-
statt uud zwar:
1. Urkundencopien betr. die Ankunftstitel der Rechte
Fol. l-23r.
2. Das „Wiesen-Weisthnm0 Fol. 27r— 29r.
3. Register der Kloster Limburg'schen Zinsen in Schiffer-
stadt und „in villa que dicitnr pratum" v. J. 1501.
Fol. 30 r bezw. 3lr— 35.
4. Libertatcs seu Jnrisdictiones Monasterii Limpurpensis
in villa Inferiori Schifferstadt. Fol. 35r— 39.
5. Zinsbnch von Schifferstadt, Fol. 44—58. Angelegt
unter Abt Macharius Weyse dem „abbas tercius
introduete reformacionis de obseruantia Burfsfelden-
tinra" durch frater Nicolaus de Crutzenach „quondam
in Spanheim, nunc in monasterio Lympurgensi mona-
chura professum et censuariura" 1501.
< irofsfoliolibell von 59 Papierblattern, wovon aber
Fol. 13-24. 40 u. 43 fehlen und Fol. 24- 27 r, 41 f
u. 59 leer sind, in Pergament-l'msehlag geheftet. —
Cf. (irimm, V, f H3 ff. (Vr Abt Ma.-hurius cf. Rem-
ling. Geseh. der Abteien und Kloster im Itheinbayern.
I. 134 f. M.
3. YVeislhuru über die Rechte des Bischofs von Sp^icr und
des Abtes von Limburg in Schifferstadt. Aus einem
Digitized by Google
144
alten Pergaraentbrief durch Jen Amtssehrpiber Christian
Seharpfenberger getreulieh abgeschrieben. Speier. 30.
Aug. 1042.
l'apiftrliMl von 3K Artikeln auf f> Folioblürteni , cf.
(«rimtn V. 588 ff', wo en 39 Artikel sind. M.
Schiffweiler, s. Ottweiler. Herrschaft.
Schilt Klias, Amtmann zu Reipolskirchen. s. Berzweiler.
Schlatt Christoph und Andreas c. 1600 zu Worms, s. Dirm-
steiner Amtsweisthinner Nr. 5.
Schlemmer P., Kloster (iräfenthal\seher Beamter (1771),
s. Esch ringen Nr. I.
Schlirenthal, Hof im: Reclite des Klosters Limburg auf dem,
s. Weidenthal. Die rrbarmachung des Thals durch
Kmich v. Leiningen (1599), s. Frankeustein, Correspon-
denz, Fol. lör— 22. CT. Grimm, V, 594. M.
Schmideburg (= Schmied berg?)T Gottfried und Johann von
(1437), s. Alsentz.
Gottfried von Schmiedberg (1000), s. Horbruch.
Schmitt weiler. Bannbesehreibung, s. Kftbelborg Nr. 4.
Schmitt .). B.. Notar, s. Blieskastel Nr. 5.
Schmitz Kaspar. Amtmann zu (irünstadt c. 1000. s. Dirm-
steiner Arotsweisthümer Nr. 14.
Schnee berger Sigfrid von Wartenberg (13.VJ), s. Schiersfeld.
Karl Buser von Wartenberg gen. Selmeeberger (1417),
s. Kaiserslautem.
Schnepf Antonius, Domvikar zu Speier (1531). s. Mimden-
heim.
Schönborn: „Weifsthum der Hüberschaft zu Schimborn so
den nächsten lag nach Katharina gewieisen wird und
beschienen soll zusamt dem Zinfsbuch" Kenovation von
1058 bezw. 1090.
Copi««. 10 l'apiorhlarror in klein 4°. <;.
Schönborn, s. Keipolzkirchcn, Herrschaft Nr. 3.
Schönburg, (irafen von. s. Kleinfischlingen.
Schönen berg, Bannbeschreibung, s. Kübclberg Nr. 2.
Digitized by Google
145
Schönenberg (stiefs früher an die Gemarkung Odernheiro,
und liegt jetzt als Dantesberg = St. Antoniusberg in der-
selben; cf. Frey. Beschreibung des Rheinkreises III, 345.)*
Weisthum, erflossen am 12. November 1375 unter dem
Abte Dithmar von Disibodenberg. Das Dorf war „zu
einer Zeit geheissen Gleffharfs Berg vndt darnach hiefs es
St. Anthonius Berg und nun heifst SchCneuberg." Fol. 4C.
Fol. 45 47 in den Demonstrationes jurium der Spon-
lieimer-Horstmanniana V. P. 1. M.
Schopf Adam (von Landau, c. 1600), s. Dirmsteiner Amts-
wcisthümer Nr. 1.
Schreiber Heinrich (1417), s. Kaiserslautern.
Schwanen, Klause, s. Kerzenheim.
Schwanheim:
1. Die Gerechtigkeiten des Chorherrnstiftes Klingenmünster
im Dorfe Schwanheim festgestellt vom Stiftekustos Jakob
von Thierberg in dem von ihm 1502 angefertigten Sal-
buehe des Stifts.
PegJauuigte Copic des Notars M. Bernhardus Heuser,
HauNgvrichtoprokurstors der l'niversität Heidelberg,
gef^rrigt am 25. .lilner 1582. 6 Papierfolien. Aus Kur-
plalz Fasz. J6Pi. Ct.
2. Kurpfälzisehe Gerechtigkeiten im Dorfe Schwanheim,
verzeichnet 25. Oktober 1599, s. Offenbach, Fol. 13—15.
Schwarzenberg, die Flach von (1570), s. Reichenbach.
Schwedelbach, s. Weilerbach.
Sch wegen heim, Weisthum, s. Landecker Gemeinschaft
S. 10—11. Cf. Grimm V, 566 f.
Schweighausen (Dorf im Regierungsbezirke Wiesbaden,
Amtsgerichts Nassau) :
1. „Anmafslich Schweickhaushei - Weüsthum de 1722." Die
Herrschaft stand „vor diesem Junkern von Lowenstein.
nunmehro Ihro Excellenz Herrn Grafen von der Leven
allein" zu; dazu gehörte auch die halbe „Wesrhbaeh".
Fol. 2.V2— 2">4 der Demoti.stratioiies jurium (Horst-
manniana) P. 2. M.
10
Digitized by Google
140
2. Pfarrer zu Schweighausen, s. Niedertiefenbach.
Schweisweiler: Griinzbegchung vorgenommen von den Oo-
richtssehöffen daselbst im Heisein der ganzen (Gemeinde
„Schweinswilei" am Dienstag nach dem Iii. Plingsttug
(26. Mai) 1534.
Falküiisteim* C'»uV\ Nr. 4 Kul. 14. (i.
Secl Johann Michael, kurpßilz. Fauth, s. Halsloch.
Seelen: Huber-Weisthurn, gehalten jährlich aut St. Oallcn-
Abend (15. Oktober). Herrschaft: die Junker von 1 /dien-
stein oder die sonstigen Inhaber des Hauses Handeck.
< Mine Jahr.
Kol. 1*24 ii. 12"» il<-r l)o!ii»m<tratiMii.-s juriniii in »l< n
S|iniili»>iiii«>i-Horstiiiaiiniuiiii V. 1'. 1. M.
Selchenbach, s. Hubach und Niederk heben.
Selters Hans, Junker, seine Erben s. Dirmsteiner Amtswcis-
thümer Nr. 14.
Seltz, Stadt und Stift: „Das seindt die Hecht, so Stadt und
Stifft Seltz gegeneinander haben, genant der Jahrspruch
und in den I Kirffern gehören zum Stift. Anno 1310."
KdI. :5!> ihr DeiuiMisiratiom s juriniii in <l<n Spon-
ln'im»;r Horstmaiuiiaiia V. l\ 1. M.
Senheim (Dorf im HegierungsbezirkcC'oblenz, Amtsgerichts Zell):
1. „Deren Fürsten und Orafcn zu Sponheim habende Oe-
rechtigkeiten zu Senheim ausgeschrieben aus einer in der
V'ogtey Senheim sich fürlindenden alten I rkunde de
Anno 1470." Fol. 30 — 47.
2. Sponheim'sches und Trier'sches Weisthum über Senheim
und die Moselfreiheit.
3. Fürstl. Sponheim'sche Hrotestation und Heservation gegen-
über den sub 2 aufgeführten Weisthümern, soweit darin
Trier als alleiniger ( irundlierr etc. aufgeführt w ird, nieder-
gelegt — aufOrund eines alten Weisthuras vom lö. Juni
14*2 und eines Vertrages von 14sn sowie des Nachweises,
dal's die zu beanstandenden Stellen sich zum ersten male
im Weisthum vom 24. September lf>(>l tindeu — in einem
147
Notariatsinstrumeute, errichtet 1682, 19. Jäner von Notar
Ludwig Casimir Storck auf dem Rath hause zu Senheim
auf Antrag des dortigen Sponheim'schen Vogtes Joh. Val.
Henrici. Kol. 49—54.
4. Trier sehes Weisthum von Senheim, am 1. Montag nach
Trium regum. Kol. 54 — 55.
5. Kundschaft Uber verschiedene Gerechtigkeiten zu Senheim
betr. 3 Backofen, Vogtrechte, Zollfreiheit etc. Fol. 56 f.
6. Weist h um zu Senheim von 1482, Dornstag nach St. Vitztag.
Kol. 58—60.
7. Weisthum von Senheim von 15*3, Mittwoch nach Luciae
virginis, wogegen Pfalzgraf Johann protestiert hat. Kol. 61.
8. Kxtrakt aus einem die Vogtei Senheim betr. Vertrage
zwischen Trier und Spanheim betheidingt durch Ulrich
von Metzenhausen und Walrab von Coppenstein Freitag
nach Bartholom. 1489. Fol. «2-64.
9. Spanheim'sches und Trier'sehes Weisthura von Senheim
aus dem Senheim'schen Gerichtsbuche. Fol. 64 r f.
10. Senheiiner Schottenweisthum vom 24. September 1561.
Fol. 66.
11. Protestation gegen das „neue Weisthum", d.d. 18. Janer
1575. Fol. 67.
Ans den Demonstration es jniium (Horstmanniana) V. 2.
Fol. 38-«7. CT. Grimm, II, 431-433. M.
Sevenich (Dorf im Regierungsbezirke Coblenz, Amtsgerichts
Castellaun): Notariatsinstrument vom 9. Juni 1566 über
das Schoffenweisthum zu Sevenich, auf Antrag des
Obergerichtsherm des Ortes des edlen Anthoni Walbott
Herrn zu Baisenheim errichtet durch Notar Johann
Kurtzrock von Hessesheim-Homberg. „Itzo wohnhaftig
zu Andernach".
Fol. 230—234 der Demonstrafiones jniium (Horst-
manniana) P. 2. M.
Si bei dingen cf. 1. Godramsteiner Thal, 2. Godramstein, Jura
und Gerechtsame Nr. 1, 3. Godramstein Gerechtsame Nr. 1.
10*
Digitized by Google
148
Sickingen Franz Konrad von (1551 u. 1507), s. Einsiedel
und Ebern bürg-.
Johann Casimir und Franz von ( l(»27), s. Einsiedel.
Franz von (1508 u. 152!)), s. Ebernburg und Mitlelbrunn.
S i ge 1 h ey m e r , s. Weidenthal Nr. 5. Der Druck bei Grimm V I ,
421 beruht auf falscher Lesung, indem aus „eim genant
S." geworden ist ein „gfttl Sigelheim."
»Siegen, s. Salrabacb.
Silz (Sülz), s. Gossersweilerthal.
Simmern Emich von, Sponh. Kanzler des Pfalzgrafen Johann
(1502, 12. April und 1507, 26. Juli), s. Beltheim Nr. 4.
Dannenfels und Albisheim.
Sindaile (Sinderthal?) s. Ottweiler, Herrschaft.
Sippersfeld: Weisthum, entstanden vor 1556, da dasselbe
noch die Junker Friedrich und Niels von Oberstein als
Mitgerichtsherrn zu Sippersfeld nennt, im .fahre 1556 aber
Hans Sifried von Oberstein seinen vierten Theil an Sippers-
feld dem Tiburtius Bechtolf von Flersheim verkauft
(ef. Frey, Beschreibung des k. b. Uheinkreises III, 173 f.)
Sondernheim, s. Godramstein, Oerechtsame Nr. 12.
Sondernheim :
1. Weisthum vom 4. August 1565 betr. des Dorfs Sondern-
heim Oerechtsame gewiesen von Schultheis und Gerichts-
schötfen daselbst in Gegenwart Feter Brechteis Land-
schreibers zu Gerniersheim. Tnserirt ist eine Frkunde
Kurfürst Ludwigs 11 F. von der Ff alz d. d. Heidelberg,
1. November 1427 das Fisch wasser zu Sondernheim betr.
Abschrift einer Gopie von 1726.
2. Protokoll über das am 18. April 1757 vom Oberamt
Germersheim vorgenommene Zeugenverhör in der Streit-
sache der Baden-Dnrlach sehen Gemeinde Lindelsheim
contra Sondernheim puncto Fischerei in dem sog. „Williclr.
litH'lauhijrtt1 f'opie sn»'«-. XVIII. (Notar«-: Melchior
t\ispar ilc ( HlViiiMzius. .larolms uml .Foh:imi Niko-
laus lloiis<ln'r). I'api'TliWt von (> Folini.
149
3. Zwei Extrakte aus dein kurpfälz. Jagd- und Forst-
besehreibungs-Kegalienbiuh. GrenzverhaMtnisse (den „Wil-
lich" und „Koch") zu Sondernheim betr. v. J. 1731.
4. Vergleich zwischen Dettenheim und Sondernheim vom
20. Mai 1737 in (jrenzsachen vom Oberamt ( Jermersheira
ratificiert am 11. Dezember 1737.
5. Sentenz des Oberamts (lermersheim d. d. 6. Mai 1758 in
der Streitsache der Gemeinde Dettenlieim contra Sondern-
heim puncto Fischerei.
Hegl. < opie vom 18. Mai 1770. Papierlibell von 59 Folien. G.
Sötern Adam von, Amtmann zu Blieskastel, s. Blieskastel-
Weibenheim, 1483, 30. August.
H einrief i von, s. Baumholder, 1438, l. Mai.
Speier, Hochstift, s. Edenkoben Nr. 3.
Domkapitel, s. Diedesfeld.
St. Geimanstift (1531), s. Mundenheira.
Augustiner, s. Hafsloeh.
Stadt, Steinbruch in (rimmcldinger Gemarkung (1744),
s. Gimmeldingen Nr. i).
Kathsschreiber Xorendortt' (1720). s. Kleiniischlingen ;
s. auch: Clodius, Falkenberg. Lamb, Lehmann, Schnepf,
Stöcken, Symonis, Venningen.
Speierdort'. Anspruch auf den Steinbruch im Claufsenthal
und diesbezügl. Vertrag vom 20. .Juni 1018, s. Mai-
kammer, Geraidenspruch von 1Ö77/102S.
Spesbach, Zins und Kapelle, s. Einsiedel.
Das bei Grimm V, 072 ff. «redruckte v.J. 1Ö70 stammende
WVistlium von .Spesbach ist in der dort angesehenen
«Quelle, nllnilhh der Nr. 140 der Ahtheiluiig Kurpfälz,
jetzt Nr. 50 der Sal- und LnjrerbüVher des K«rl. Kreis-
archivex Speier herausyesrlmithu oder herausgerissen
und es springt jetzt die Foliierun£* von Fol. 140 auf 143. M.
Spesenroth (Dorf im Regierungsbezirke Coblenz, Amtsgerichts
Castellaun): Lehens-Weisthum von Spesenroth (es sind
71 2 Lehen zu Spesenroth und 7 Lehen zu Altenkültz
und „heifsen Khrenburger Lehen".
Fol. 2öOderDemon*tiationesjuriuni (IJorstnianniana;!'.^. M
Digitized by Google
150
Spi[e]gelberg, kurpfölz. Gut, s. Bellheim, 1565.
Spirkelbach : „Gemeine Dorff Ordnung der Geiueindt Spirkel-
bach wie solche den 20. Februar 1710 erneuert worden."
4 l'npierfolien. Aus Grafschaft Leiningon Fasz. 124. (J.
Sponheim (Spanheim). Junker Gottfried von und sein Sohn
Gottfried, Dompropst (1391), s. Volxheim.
Maria von Vianden und Sponheim und ihr Gemahl
Simon III. (1392). sowie Elisabeth von Sponheim und
ihr Gemahl Simon (1305), s. (Kastellaun.
Elisabeth, Grafin von Sponheim und Vianden (1414),
s. Kirchberg.
Johann, Graf von Sponheim (1424. 1427 f.) und seine
Frau Walpurg, geb. von Leiningen, s. Winningen, Herr-
stein und Dill.
Staffeln, die Junker von, s. Niedertiefenbach.
Stai Iburg, die Frau von (1492). s. Albisheim.
Standenbühl, Mühle, Waldrechte im Witthau und Gemarkung,
s. Dreisen Nr. 3, 6 u. 8.
Starckenburgerhof, s. Langenlonsheim.
Stauff, Hartmann, Kaplan zu (1390), s. Obersülzen.
Stauf, Herrschaft, Rechte der — in Dackenheim, s. Dirm-
steiner Amtsweisthümer Nr. 2.
Steckweiler: Weisthum der Huber, enthalten in einem Briefe
des Grafen Wirich von Dhun, Grafen zu Falkenstein,
an Ludwig von Eschenau, Amtmann zu Neu kastei und
den Zweibrücken'schen Kanzler Job Widenkopff vom
Freitag nach Letare 1544. Ausdrücklich wird darin
konstatiert, dal's dies Weisthum rnitt in Schriften sonder
mundtlich gewisen" werde.
Z\vdbriiek«>r Mi'stawli» Kusz. 505 r Kol. 5. M.
Stein, s. Gossersweilerthal.
Johann vom (1417), s. Kaiserslautern.
Junker Hans vom (1529 u. 1531), s. Mittelbrunn.
Junker Wirich zum (14(>8), s. Briedel.
Digitized by Google
151
Steinbach :
1. Schaffen weisthum zu Steinbaeh betr. das Gericht daselbst,
so den .Innkern Hans Sibertin und Hans von Obersteiii
zusteht. Entstanden im Anfang des 16. Jahrh.
C'opie saer. XVI, 0 l'iipierfolien.*)
2. Renovation vorgenannten Weisthums geschehen am Mon-
tag nacli Lätare 1566, als die Vettern Hans Friedrich
und Diettrich von Oberstein Gerichtsherrtl waren.
Copie saec XVI, 6 I'üptvrf'olH'ii.
3. Pfarrbesoldung, s. Einsiedel Nr. 11.
4. Wahlrechte im „Witthau", s. Dreisen Nr. 0. <j.
Steinbach .Johann, kaiserl. Notar zu Kaiserlautern (1601),
s. Dörrenmoschel.
Stein hausen Heinrich (1117), s. Kaiserslautern.
Steinkallenfels, die Herren von, s. Pleizenhausen.
Melchior und Nikolaus, Gebrüder von (1547), s. Buntenbach.
Junker Melchior von, s. Cleinich Nr. 1.
Steinweiler: Gerechtsame des Bischofs von Speier zu Stein-
weiler: Weisthum aus der 2. Hälfte des 15. Jahrh. in
Nr. 86 der Sal- und Lagerbücher des Kgl. Kreisarchives
Fol. 193 bis 195; s. auch Billigheim, Amt, Fol. 1 f. und
Billigheim, Jura und Gerechtsame, Fol. 6—10.
Stein wenden, s. Ramstein.
Stephan. Herzog (1441), s. Ravengiersburg.
Stetten: Grenzen und Gerechtigkeiten des kurpfalz. Ortes
Stetten festgestellt von Johann Schick i. J. 1601.
< >rig.. Huch von 20 Folien, in litintpapitr gHwndon.
<T. (ininni. V. 549 f., wo ««in Weisthum v. .1. 1521
iredrmkl ist. CJ.
Stettenberg Philipp Jakob von (1589). s. Kleinfischlingen.
Hans von (1492), s. Gimmeldingen Nr. 7.
Stöcken von (Syndieus in Speier 1744), s. ( Jimmeldingen Nr. 9.
*} Das Weisruni ist 1 -t < • rimni lid. V S. Iiis <>l?s ^odrin-kt, sein
l/iitst» li»'ii al»cr in einer Fußnote fillsrhlich auf 15ljf{. das Jahr der I.Yiim-
vation, datiert.
Digitized by Google
152
Stolzenberg, Herrschaft, s. Dielkirchen und Mainzweilcr.
Storck Ludwig Casimir, Notar (1682), s. Senheim Nr. 3.
[Altstrimmig (Dorf im Regierungsbezirke Coblenz, Amts-
gerichts Zell): Gerichtsweisthum über die Gerechtigkeiten,
welche der edle Conn (Coon) Herr zu Winneburg und
Beilstein zu Strimmig hat, auf dessen Ansuchen in einem
lustrumeute durch Johannes Schauff von Engers, Kleriker
Trierer Bisthums und Notar „in Mittelstrümmieh in der
gemeinen Stuben" aufgezeichnet am 13. August 1515.
Nach dem Originale in den Demonstrationen jurium
(Horstmanniana) P. 2, Fol. 78-81; Grimm. II, 438 f.
gibt den Text nach einer Copie von 1H80. M.
Strich er Hans, s. Weidenthal Nr. 3.
Stuchs Georg, s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 1.
„Stumpf"- Wald, s. Eisenberg und Obersülzen.
Sturm Philipp, Hofgerichtssekretarius zu Heidelberg (1522),
s. Gimbsheim.
Stutt, Wald, s. Duchroth.
Sulzbach (Ober- und Niedersulzbach bei Katzweiler?) Extrakt
aus einem Notariatsinstrument vom 6. Mai 1490 enthaltend
das Schöffenweisthum (Iber die Rechte und Gerechtigkeiten
des Abts zu Limburg im Dorfe Sulzbach.
Sal- und La??erhil«her Nr. 72 Fol. 277. (J.
Sulzbach (Ober- und Nieder-), Weisthum, s. Wolfstein II, Nr. 5.
Su Itzbach, s. Niedertiefenbach.
Jörg vonSultzbaeb, Amtmann zuStauff( 1508), s. Obersülzen.
Sydericus Math., Lehrer, s. Niederkirchen.
Syraonis Philipp, Dorakapitelscher Sekretär (1570), s. He-
bingen, Erneuerung etc. Nr. 3.*)
*) Ks mau vielleieht den einen und andern Pfälzer Historiker in-
teressieren, dal's das Ksrl. Kri'isarehiv Speier von diesem Philipp Symonis
<j.r»>k 1;.:{2, pest. P2. Sept. I.W), dem Verfasser der Jteselireyhnncr alli*r
Pischoffen zu Speier n. s. f." einen -STr» Folien starken liand »»»sitzt liofr.
„Aetu vnd hiuidluiiLT was siefi der Imnnitet vnd »efrei liefen pUtz hull.^r
vmh die l)liotnl»kin den zuw Speyer He." zwischen Domkapitel und Stadt
Speier Oirlich und rechtlich ziiirHnijreii von IM 3 1">72. iihripvns 01mt
Symonis: Kemlinir, Gesch. der Pischöte zu Speyer, I, 10 f.
Digitized by Google
153
Svpne Honsel, s. Weidenthal Nr. 2.
V Ibersheim bei Kirchheim (- Bolanden), s. Ilbesheim.
III man Karl Friedrich Jakob, Hekrt-tär und Registraturadjunkt
bei der geistl. Güteradministration Heidelberg- (1712),
s. Ramstein.
Ufzbaeh, s. Cleinich.
V ii g- U? ich Hans, Landschreiber (1497), s. Wolfstein II.
Fngsteiu, s. Pfeffingen.
lTnterdieffenbach, s. Mettlach.
Urtzweiler, s. Baumholder 1570/71. Fol. 39 r.
Vtzelfsheim, s. Kleinniedesheim.
Wachenheim, Pfarrei, s. Einselthum Xr. 11.
v. Wachen heim. s. Einselthum Xr. 2 und 11.
W ac h en Ii e i m , J unker Hans und Dietz vou ( 1 484), s. Einselthum.
Richter Hans von (1450), s. Faukel.
Pfarrerzu Ic. I000),s. DinnsteinerAnitsweisthttmerXr.10-12.
Wadgassen, Kloster: Äbte: Johann Tholey 151 1 — 1515 und
Leonard 1547—1550, s. Burgalben.
Seine Rechte zu Burgalben, s. ebenda.
Sein Wald „Bitscher Dünckelsberg", s. Fischbach, Pflege.
Philipp, Propst zu (1464). s. Höchen.
Waidtman Job. von Wachenheim, c. 1600, s. Dirmsteiner
Amtsweisthüraer Xr. 10 — 12.
Walborn, Junker Reinhard von. s. Ottersheim.
Walbrun (Wallbrunn), Junker Hans Reinhart von (1593),
s. Frankonstein.
Junker Hans Heinrich von (c. 1600), s. Frankenstein,
Herrschaft.
.) unker Reinhard von (c. 1600), s. Dirmsteiner Amts-
weisthümer Xr. 15 f.
Waldeck Johann und Melchior vou, genannt von ITben (da-s
Geschlecht starb ca. 1550 aus), s. Obemdorf.
Bos von, s. ebenda sub Xr. 4 Anm.
.Junker Boos und Johann Boos von (wann?), s. Hausen
bei Beltheim.
Digitized by Google
154
Waldeck Paulus Boos von (1502), Hofmeister, s.Beltheim Nr. 4.
Wald fisch buch. s. Abtfisclibach.
Waldodernheim Nikolaus von, Priester und Notar (1437),
s. Alsentz.
Waldsee (in der ülteren Sprache Walsheim, nördl. von Speier):
„Rocht Spruch So die gemeynde zu Walfsheym Jars drw
werbe vff Jr Kyde sprechen : das Krst vff montag nehst
uach dein zwölften tage, das ander vff Montag nach dem
Sontag Jubilate vnd das drytte vff Mitwoch nach vnser
lieben frauwen tag Assurapcionis".
Wahrscheinlich nur frn<rnn*iit}iro Abschrift aus dem
Anfange des 1(5. .lahrh. in Nr. 51» «1er „Sal- iunl Layer-
bücher* Fol. 214 r. in etwas älterer Copie in Nr. -W
derselben (i nippe Fol, 114r. M.
Wallhalben: Renovation des Pfarrwcisthums (d. d. „Donders-
tach nach S. .lohannis Enthauptung, 31. August 1531)
zu Wallhalben, geschehen auf Befehl des Grafen Kraich
zu Leiningen, Herrn zu Dachsburg und Appermont bezw.
seines Amtmans zu Falkenburg Johann Wyll am Samstag
nach Viti (19. Juni) 1585.
l'apierropic des M. l'lrieh Kraus damaligen Pfarrers
und (ierichtsst hreibers zu Wallhalben. 17 l^uartbliitter.
(iedr. bei rjriinm. V. li70-<>72. <i.
Wallhausen (im preuls. Regierungsbezirk Coblenz, Kreis
Kreuznach): Ordnung und Weisthumb des Gerichts zu
Wallhausen, dessen Oberherrn die von Dalberg sind, vom
Jahre 1484.
Beglaubig- ("npit" d.-s Nutars Peter Mülb r von 174t.
Aus Ili.ph.stil't Speier Fasz. 279. «i.
Walsborn Nikolaus von, Pfarrer zu Waldtisehbach (1418),
s. Abtfischbach Nr. 1.
Walsdorf, Äbtissin von, s. Niedertiefenbach.
Walshausen, s. Nünschweiler.
Walsheim (bei Landau): „Waltzheimcr Rechtsprueh, So dem
Originaü in allem ( ileichlautend vndt von raihr Job. (ig.
Kauben, der Zeith (ieriehtssehreiben (!) zu Kdencouen vndl
Digitized by Google
155
Waltzlieim beschrieben worden" etc. 1659, 19. November.
Ausführlich ist durin u. A. das Wiisserungsreeht be-
sehrieben.
Papirrlibell von 10 Folien. M.
Walsheim (bei Zweibrücken): „Pils Weifsthumb ist gehalten
vnd erneuert worden durch Abt Nicklaufsen zu \V Als-
weiler Ao. XVCLV (1555) vnd zuuor Anno 15*28 durch
Abt Arnolden In beisein der 8chefFen vnd gantzer ge-
mein zu Walfsheim. Item noch vnlangst durch Georg
Raben Schafnern zu Hornbach vnd ietzo am 4. May 1584
durch Balthasare Imbiicium von Königshofen, Schafnern
zn Hornbach vnd volgents a. 87." Von anderer Hand:
„A. 1607 ist abermalen das Weifsthum erneuert worden,
wovon die Ausfertigung auf Pergament noch vorhanden.
1770."
Fol. 72—74 d»*r Demonstration!'* jiirium in den Spon-
heimer Horstmanniana V. 1'. 1. M.
Wambold Philipps von Umstadt, Grofshofmcistcr (c. 1550),
s. Marnheim.
Warsberg, Adelsfamilie, besonders Walter von Warsberg,
c. 1613—1619, s. Mörschied und Ransbach.
Wartenberg: Weisthum des Schlosses und Dorfs Wartenberg
gewiesen im Jahrgeding. welches Junker Kaspar von
(iutteshausen kurpfillz Amtmann zu Kaiserslautern zu
Enkenbach im Kloster am Donnerstag den 25. April 1560
abhielt.
t'opie im „Kaiserslauterer Laperhueh von 1601* jetzt
Nr. 50 der „Sal- und Layerhiicher* d»>H Kreisarchivcs
Speier F.d. 201-204. (Jedr. bei (irimm 1, 781 f. U.
W a r t e n b e r g Kolb von, Konrad ( 1 554 u. 1 593) s. Bautweiler.
W artin berg. Syfryd Sneberger von (1359), s. Schiersfeld.
Karl Buser von Wartinberg genannt Schneberg (1417),
s. Kaiserslautern.
Webenheim: Weisthum über die Hechte des Abtes Blicker
von Hornbach Ordinis s. Beuedicti als (jerichtsherrn und
Digitized by Google
156
Herzog Ludwigs von Zweibrücken als Kastenvogts der
Dörfer Webenheiin und Mimbacli gewiesen in Gegenwart
des P. Ulrich aus genanntem Kloster und Hamanns von
Büdesheim, Amtmanns zu Zweibrücken, Heinclie (Yist-
mans Kanonikus des St. Fabiansstifts zu Hornbach und
des Pfarrers Johannes zu Mimbach am 20. Februar 1476.
Orig. Instrument (l't'ry.) des Notars .loliunu (Joldsdimidt
von Zweibrücken. Kine Papier-Copie saee. XV'l ent-
hält auJser dem Weist linm eine „Weisimjj des Bannes
und Berits" obengenannter Dörfer (6 Folien)- (iedr.
bei Grimm V, 693 697. <;.
W e [i] b e n Ii ei m , Sehöffenweisthum in dem Weidestreile Weben-
heiin V mit Blieskastel, 1483, 30. August.
W eher Jakob, Zweibrtickiseher Schaffner zu Hornbacli (1617),
s. Fischbach, Pflege.
Weber Jon., kaiserl. Notar in Heidesheim (1742), s. Wilgarts-
wiesen.
Wedroth, s. (Meinich.
Weidenkopf Job (von( Mlcmheiin?), Landsehrciber zu Lichten-
berg (1533), Kanzler zu Zweibrücken (1544), s. Baum-
holder, Kirchenschoften-Weisthura, und Steckweiler.
Weidenlacher Bemardus, Kanonikus zu St. Martin in Worms
(1535), s. Bubenheim.
Weidenthal (w. v. Neustadl):
1. Urkunde - lateinisch und deutsch — vom Juli 1251
betr. die Rechte des Abts von Limburg und der von
ihm bestellten Vogte (fende = Plural von laut) .Johannes
und Friedrich „liberi de Frankenstein" in den auf Lim-
bnrger Boden gelegenen Dörfern Weidenthal und Franken-
stein und auf dem Hofe im Schlirenthal. Fol. 1 — 2.
2. Zeugnis des llensel Syppe zu Durckheym, dals er vom
Bischöfe von Speier einst dem Abte von Limburg, dem
Johann Bock sei. von Krft'enstein, die Mittheilung habe
machen müssen, dals vom Bischöfe von Speier nicht
Weidenthal sondern Lyndenburg den „vom Hittzhorn*
157
als Lehen verliehen worden sei: 1447, feria tercia post
dominicam reminiscere. Fol. 2.
3. Zeugnis des Neustadter Bürgers Hans Stricher, dal's in
Weidenthal der Abt von Limburg Grund- und Gerichts-
herr sei und dafs die Herrn vom Hirfshom nur über
solche fbelthaten zu urteilen hätten, die geistlichen Leuten
nicht zustünden: 1448, Mitwoch nach Ocujj. Fol. 2r.
4. Die Rechte des Klosters Limburg zu Weidenthal, Franken-
stein und auf dem Hofe im Tliale Schlirendal (Derne,*)
Eckerich, Fischerei) sowie die Waldrechte dieser und
der Dürkheimer Gemeinde; die Dürkheimer Kirche hat
auch den Zehent. Fol. 3a.
5. Gemeinde weisthum von einem gewissen Sigelheymer.
Fol. 3 b.
6. Urkunde des Helffrich von Üppelborn, Pfarrers, und Jost
Schoneck, Kaplans zu Dürkheim, worin sie den Kloster
Liraburger „Rodel" über des Klosters Rechte zu Weiden-
thal inseriren: 1447, Fritag nach Bartholomes. Fol. 4— 5.
7. Urkunde derselben Personen wie sub 6 über eine Urkunde
vom „Montag nach vnsers herm vffart 1337", worin die
Richter von Worms sich äufsern über die Rechte des
Abts von Limburg und der Herrn von Frankenstein zu
Weidenthal: 1448, Sampstag nach Invocavit. Fol. 5.
8. Duplikate von Xr. 2, 5 u. 3. Fol. 6—7.
Libell von 7 Papierfolien; 15. Jahrh. (X auch Grimm,
V. 591 rm nud für NTr. 5 Bd. VI, 4*21.
». .lahrgedingsweisthum der Gemeinde Weidenthal bezüglich
der Rechte des Abts von Limburg als Obergerichts- und
Grundherrn und der Herrn von Hirschhorn als Vögte.
Von Fol. 7 ab folgen die Hub-Zinse, welche unter dem
„Erwürdigen Herren (Abte) Johann Bingen" i. J. 1552
gefallen sind.
Panier- Libell von 9 Müttern in 4°. doch sind zwischen
Fol. 4 n. 5 ein oder mehr Mütter ausgefallen; in be-
*) „Deine" ist die Kichel- und Biidielniast der Schweine, die Abgabe
dafür und das Hecht darauf.
Digitized by Google
158
schrieben*!! IVnrament-Pnischlagr £»ehf» ft#»t, das fJanze
am rei hten llan le in der Mitte durch Milusefrals ziem-
lirli stark v^rd^rLt. 1*5. .lalirli. cf. (tri mm VI. 411M'. M.
Weierbach oder St. Gern gen- Weyerbach (Dorf im Regierungs-
bezirk Trier, Amtsgerichts Grumbach):
1. Sehöflenweisthum ohne Datum, worin als oberste Geriehts-
herrn über Weierbach die Rheingrafen etc. anerkannt werden ;
2. Geldzinseinuahme zu St. Georgen Weyerbach na'jh einem
Kxtrakte aus der Herrsteiner Aratsreehnung v. .1. 1072.
Kol. 179 1*4 der Demonstration*'- juriiim (Horstiuan-
niana) P. 2. M.
Weiher (unter „Rietpurg"): „Recht Spruch So die von Wyher
.lerliclien vtt' Iren Eydt vier male Sprechen vnd wysen,
wan Ein Schultheis des nit entberen will."
Abschrift aus dem Anfange dt-s Ui. .fahrh. in Xr. f»J>
der Sal- und La^crhiiclur, Kol. J2Ö; invh aus dem
IT». Jahrh. in Xr. :56 derselben Gruppe. Kol. ."»Tri. M.
Weilerbach :
1. „I Iiieber Weifsthumb gehalten zu Weylerbach des nächsten
Sontag nach Catharina, den 28. November 1613."
( oncopt. 1 Papierfolien.
2. Extrakt saec. WH „aus dem Wcifsthumb des Ober-
amts Läutern de anno 1601" betr. die Rechte und Gefälle
der Kurpfalz und der Deutschherrncommende Einsiedel in
den zum Weilerbacher Gericht gehörigen Dörfern Weiler-
bach, Schwedelbach, Porbaeh. Erzenhausen, Eulenbis und
Rodenbach.
;{ l'apiorfolicn.
3. fluberweisthum und Pfarrcompetenz . s. Einsiedel und
Harnstein. <;.
Weinberg (im Elsafs), s. Obersulzbach.
Weingarten, Junker Heinrich von (1417), s. Pfeffingen.
Hans Heinrich und sein Bruder Philipp Florenz von
(1489), s. Kleinfischlingen.
WoltVang Heinrich von und zu Weingarten, fürstl. Speier-
scher Rath und Oberamtmann zu Kirrweiler 0<>2s),
s. Maikammer. Gereiden-Sprueh.
159
Wein lein Konrad, Hirschhorn 'scher Amtmann zu Konigs-
bach (1531), s. Königsbaeh.
Weisenheim a/B.:
1. Vergleich zwischen dem Kloster Höningen und den Gan-
erben zu Weisenheim, Hohenheim und Dackenheim, bezttgl.
der beiderseitigen Rechte, vermittelt von Graf Eraich zu
Leiningen am Dienstag St. Leonhnrdstag (6. Nov.) 1509.
2. „Die recht und wysung der huber zu Zwyngwyler die
er spricht vnd wyset den fünft' heinburger der ganerben
Wy (Senheim, Dackenheim und Hohenheim, die gen Twing-
wyler uff sant Andres tag geschickt werden." 15. Jahrh.
3. Hesel) werde des Klosters Höningen bei seinem „gnedigen
Herrn", zweifelsohne dem Grafen von Leiningen, über
Heeinträchtigmig der Hechte des Klosters zu Zwingweiler
durch die Cianerben von Weisenheim, Dackenheim und
Hohenheim. 15. Jahrh.
H l'upwrfolicn in Umschlug. (J.
Weisenheim a/S.. s. Freinsheim und Dirmsteiner Amtsweis-
thfimer Nr. 1.
Weitershausen Sebastian von, Marschalk (1581), s. Einsiedel.
Weitersweiler (den Wambold von Umstadt zugehörig c. 1550)
s. Marnheim.
Werner .1. A., Geriehtsschrciber zu Xeupfotz (1770), s. Lei-
mersheim.
Werschweiler. Abte: 1. Nikolaus (1 487), s. Walsheim und
Saal, 2. Arnold, s. Walsheim.
Kellner Heinrich (1464), s. Höchen.
Kloster, s. Höchen, Margreten Ostern, Dirmsteiner Amts-
weisthiimer Xr. 1 und Miesau.
Werstat Heinrich. Pastor zu (1359). s. Schiersfeld.
Westerburg Reinhart, Herr zu Westerburg und Schauen-
burg (1411), s. Heltheim.
Westheim:
1. „Excract Westheimer Gerichtsbuch, darinnen belindtlichen,
Wals vors erste vnsere gnädigste herrsehafft Speyr, vor
Digitized by Google
160
das ander das Dorabstifft vndt vors dritte die gemeindt
Westlieim Je ein Theil gegen das ander vor gerecht-
sahme hat. So Jährlichen dreymalil der Gemeindt vor-
gelegen wirdt."
*2 Papierfolien.
2. „Verzeichuus Wafs Chur Pfaltz vnseie gnädigste Herr-
schafft für Jura zu Westheim vndt gegen selbige benach-
barte vndt sonsten, delsgleiehen die Gemeinde alda
herbracht."
."> Papierfolien. Heide Produkte wurden am 19. .1 tili
lb'60 von der Gemeinde Westheim amtlich an die Land-
sehreiberei Neustadt (Landsclireiber war Sebastian
Deubitz) eingeschickt. M.
Westrich, „Generalbeschreibung des Westrich", s. Hoffmann
Johann.
Wetter Sybade Sybaden von, Notar (1390), s. Obersülzen.
Wey Her Haitisar, Leiningen'scher Amtmann (1488), s. Otters-
heim.
Wiedertäufer, s. Frankenstein, Correspondenz.
Wildgrafen die — zu Kyrburg, s. Hottenbach.
Wildt Albert von Heilbronn (1550). s. Mundenheim NTr. 2.
Wilgartswiesen: Weisthümer von Wilgartswiesen und
seinem Bezirk:
1. „Dis ist der Pinnaus gezirck zuw Wilgartswiesen vnnd
gerechtigkeitt darin."
Papier-Libell von 5 Folien ; cf. Orimm V. 554» ff.
Kine Copie davon steht auf Fi»l. 50—58 der Deinon-
stratiimes jurium in den Sponheimer-Horstmanniana
V. P. 1. Nach einem Vermerke beruht die letztere
Cnpie auf der Vorlage des Pergament-Originals „etwa
von H|erzt><r] Stephans Zeiten in der Willpartswiescr
(i ericht.sk iste". Daran schliefscn sich in den Demon-
stratioues jurium Fol. 50- <>2 die (lerichU-Ordnunjr und
die Huber-Ordnunp und ein neues, 17(51 aber für un-
piltijr erklärtes W.-isfbnm. M.
2. „Kxtract Falkenburger Fauthey Rechnung de anno 1588,
worinen des Closters Hornbachs (Gerechtigkeiten in dem
Digitized by G
161
Pinnaus Bezirk zu Wilgartswiesen ausführlich beschrieben
seind."
Copia eopiae gefertigt naeh einem alten nniintersrhrie-
benen Extrakt yef'errijrt am 27. April 174*2 vom kaiserl.
Notar .Johann Weber. (i.
3. (ierichts-Ordnnng, Huber-Ordnung, Bezirk und Weisthum
von Wilgartswiesen, woselbst der Herr von Hombach
oberster Gerichtsherr und die Herrschaft Kaikenburg
Gerichtsvogt ist.
Beglaubigt? Copie, ausgestellt von dem kaiserl. Notar
.loh. Weber d. d. Heydeslmim, 27. April 1742. Pnpier-
Libell von 8 Folien. Aus Lemin<ren, Fasz. 128. M.
Willenstein, s. Trippstult.
Willer Burkart von, kurptalz. Burggraf zu Alzei (1537),
s. Wonsheim.
Wil stein, s. Fischbach, Pflege.
Winnen bürg (Winnenberg, Wünnenberg, Wünnenberg),
Johans, Junker von Winnenburg (1460), s Beltheim Nr. 3.
Coon, Herr zu Winnenburg und Böllstein (1502 u. 1515),
s. Strimraig und Beltheim Nr. 4.
Philipp Frhr. von (1556), s. Blankenrath.
Philipp der Junge Frhr. von, kurptalz. Burggraf zu Alzei
(1596), s. Mörsfeld.
Winningen (Flecken an der Mosel, Amtsgerichts Coblenz):
1. Vogtding abgehalten zu Winningen auf dem „8t. Martins
Hoffe" im Auftruge des Grafen Johann zu Sponheim
durch seinen Castellauner Amtmann Jakob von Lachen,
1424, 29. Juni.
2. „Angebliches" Weisthum über die Rechte des Abts von
St. Martin in Cöln zu Winningen.
Fol. 105—108 der Demonstrationen jnrium (Hnrstmaii-
niana) P. 2. M.
Winschberg, s. Nünschweiler.
Winther Thomas, v. Hirschhorn \srher Syndiciis (1556), s.
Mundenheim Nr. 2.
Winterborn, s. Münstercappel.
11
Digitized by Google
162
Winterburg (Dorf im Regierungsbezirk Ooblenz, Amtsgerichts
Sobernheim): Weisthum, welches jährlich zweimal ge-
wiesen wird, nämlich am 3. Montag nach Michaelis und auf
Andreastag Uber die Rechte der Grafen von Sponheim
Fol. 179—181 der Dmiotistnitioiws jurimn (Hor-am:ui-
niana) 1\ 2. M.
Winterlecher Hans, .1 unker, s. Haumholder Uli).
Winzenheim, s. Bretzenheim.
Winzingen:
1. „Gräntz-Beschreibung des Churpfitltzischen Orths Win-
tzingen."
Copio rom 10. April 1770. 2 Papi^rMu^i.
2. Urkunde vom 4. April 15G6. wodurch Christoph Hund von
Laulerbach, Vizttim und Weyprecht Ziegler. Landschreiber
zu Neustadt a ll. die zwischen Neustadt und Winzingen
entstandenen Irrungen wegen des Weidgangs vertragen.
Cnpio vom 10. April 1770. 4 Papii-rtolif-n.
:i. Urkunde vom 8. November 159.% wodurch Thomas lilarer
von (Jeierfsberg, Viztura und Lorenz Müller genannt Wel-
heimer, Landschreiber zu Neustadt, die zwischen Neustadt
und Winzingen entstandenen Irrungen, betreffend das der
letztern (iemeinde seit dem .fahre 1491 vertragsmäfsig
zustehende aber neuerlieh geschmälerte Recht ihr Mrenn-
und Wingertholz nach ihrem Belieben zu kaufen, vertragen.
Copi.- vom 10. April 1770. 8 Papirrfolini.
4.u.5.Copien a) der Sentenz des Mannheimer llofgericlites als
Appellationsinstanz d. d. 24. Milrz 1741 und b) der Sen-
tenz des Mannheimer ( )berappellationsgerichtes d d. 2.. Juni
1742, beide erlassen in Sachen des zwischen Neustadt
und Winzingen strittigen sogenannten „alten gerayden
waldts"; durch letztere Sentenz wird zu Recht erkannt,
dals in puncto juris lignandi der Vertrag v. .1. 159.-J zu
gelten habe und Winzingen mit Neustadt gleichgestellt sei.
llritleCopien sind vom 10. April 1770. ,lc 1 J\'tpmrf'olm.*i M.
Winz in gen. Schlots, s. Gimmeldingen Nr. 5.
Digitized by Google
163
Wisse m bürg .Johannes von, Sekretär des Herzogs Friedrich
(U<>8), s. Bruttig.
Von der Wifsen Rudolf und Agnes, s. Halsloch.
\YTitthau, Waid, s. Dreisen Nr. 0.
Wolfersweiler (Dorf im Oldenburg'schen Kürstentliume
ltirkenfeld, Amtsgerichts Nohfelden):
1. Schöffen weisthum über die Rechte des Herzogs und Pfalz-
grafen Alexander zu Wolfersweiler, aufgenommen auf Antrag
des Feter vonMoschel, Landschreibers zu Lichtenberg, durch
Notar Henricus von Zweynbrucken. 1507, 8. November.
< »rig.-lV-rq'uineiit mit Notariats -Signat. Aus den Zwei-
bribker Domanialakfen Nr. 156. Kine Abschritt davon
findet sich auf Fol. 16:* f. der Demonstrntiones juriuni
l Horstnmnniaiia) I'. 2. Auch Hand XV1I1 der „Zwei-
briicker-Veldenz'schen CopialhUeher" des Kgl. bayer.
allg. Reichsiircliivs in München Kol. 150a — 15*2 enthält
eine - sehr gute — Copie aus dem Anfange des 16. Jahrh.
2. Auf Antrag des Pfalzgraflichen Landschreibers zu Lichten-
berg Jost Pfeil nimmt der Notar und Kaiserslautern
Stadtschreiber Michael Clodius**) von Sehwäbisch-Hall
am 13. August 1579 ein Notariatsinstrument auf über
den Hezirk und Rann des Dorfes Woltiersweiler unter
Zuziehung der auf freiem Feld bei dem Langenstein bei
Kn'ulesweiler, welcher Stein die Gerichte Wolfersweiler
und Kberstein scheidet, versammelten Gerichtssehöften.
Orig.-rergament mit Notariats-Signat. Aus Zweihr.
Domanialakten Nr. 158. M.
Auf einer beiliegenden Spezifikation «»Inger l'rodukte, ebenfalls
vom 10. April 1770. hemerkt die fiemeinde- Verwaltung Winzingen, dafs
»in airern Kriegst i üblen durch den verstorbenen schultheifs Lorch dahier
eine gerichts Kist naeher dem Neüstatter statt Rath verbracht worden" sei.
worin verschiedene r(ierechtsame und Beweil'sthiimer. besonders das sogenante
Rothe Much, in welchem hauptsächlich wichtige gereehtsame stehen, womit
die d'emeind Wintzingeti begäbet" befindlich gewesen seien. 2 I'npierfnlien.
**) Herr Rechnungscotnmissilr Herthold hatte die fi Ute. mich darauf
aufmerksam zu machen, dafs Clodius nach Tilpkes Heidelberger Matrikel I.
505 und II. 459 am .'10. Juni 1546 an der l 'nivcr.sit.lt Heidelberg als pauper
immatrikuliert und dort um 19. August 1550 Magister liberalium artium
geworden sei. Von 1558- -1507 erscheint er als Stadtsehreiher und ISym-
na.sialrektor in Speier; cf. liaur, Leben Christ. Lehmanns. S. 155.
11*
Digitized by Google
164
Wolff Christoph, s. Kinder zu Dirmstein, s. Dirmsteiner
Amtsweisthümer Nr. 5.
W olfgang, Herzog von Zweibrücken,s. Buntenbach und Kusel II.
Woltramsdorf, .Junker Joh. Friedrieh von (1643), s. Malborn.
Wolfsberg, Schlofs (jetzt Ruine westl. von Neustadt a/H.),
s. Gimmeldingen Nr. 5.
Wolfstein (Alt und Neu), Schloß und Amt:
I. Extrakt aus der Besehreibung der Grenzen etc. des Amts
Wolfstein durch den Germersheimer Forstmeister Philips
Vellmann, angefangen am 21. Juni 1000 von Katzweiler
aus. Vellmann hatte nämlich von Pfalzgraf Friedrich bezw.
durch dessen Oberjäger und Oberforstmeister Chun (?)
Kckbreckt von Dürkheim und Hans Ulrich Landschad von
Steinach den Befehl erhalten, „alles vnd jedes Gewäldt,
. . feltbaw, wieswaehs, fisch wasser etc. dieser Seiten Rheins",
ferner alle Nachbarn der Ämter, die Holzberechtigungen
der Beamten und Unterthanen u. s. w. zu beschreiben
nach den Bezirken der einzelnen Ämter; den Anfang dazu
machte Vellmann mit dem Amte Wolfstein.
1'apierliWII von :*8 Seiten: die Copie ist vom Hof-
kammer Iteeistrator J«»h. (ig. Arnold in Heidelberg
am 2H. Juni 1708 als <rU'irlj|:mtond mit den betreffenden
Stellen des Originals der Wolfsteiner Amtsbefonhung
erklHrt. Ans Kurpfalz Fasz. HJ07. Kin vollständiges
Exemplar der VVrt»lfst«*im»r Amt.sbeschreibung von Vell-
mann findet sieh im Fasz. 168 der Kurpfalz. M.
II. 1. Verzeichniis der kurpftllzischen Satzungen an Steuern,
Vogteigeid, Zinsen etc. im Amte und zum Schlosse
Wulfstein fallend, beschlieben durch Büchsenmeister
Philipp Münch in Beisein des Landschieibers Hans Un-
gleich am Sanistag und Sonntag nach Xativitatis Mariae
141)7. S. 1 — 28.
2. „Weislhum des Oedings Wolfsteiner Amts über die Züg"
d. h. Abzugsfreiheit der Unterthanen. S. 29.
3. Weisthum von Hutsweiler und Zweikirchen. S. 30.
4. „ Röder- Weistumb" S. 30 f. (= Röthselberg).
165
5. „Sultzbacher Weifsthumb". 8. 32.
6. „Katzweyler Weysthunib". 8. 33.
7. „Oli'sbrückener Weiisthurubu. 8. 34.
8. „Greinbacher Weifsthumb". S. 35.
Amtlich hergestellte Copie vom 4. August 1770. welche
genommen wurde von einer vidimirteu Copie der kur-
pfillzischen Hofknmmer zu Mannheim vom 5. November
IT.'H), weither das „in der HoflV'ammer Registratur
Hetindliche Original" vorgelegen hatte. Fapierlibell von
37 beschriebenen Foliuseiten.*) M.
W ol heimer, s. Mflller Lorenz.
Wöllstein (im hessischen Kreis Alzei): Schöffenweisthum
über die den Herrschaften zu Kreuznach, Neubaumburg
und Kirchheim in den Döifern „Weelstein, Goml'sheim
und Wittersheim" zustehenden Reichte, aufgerichtet am
Dienstag nach St. Michaelstag (3. Oktober) i486.
Falkenateiner Codex Nr. 4 Fol. Wir- 144. <i.
Wonsheim :
1. „Per Herren Recht zu Wonl'sheim. Anno Domiiii 1454
uff Dinstag nach dem Achtzehensten Tag (15. Jäner) ist
dies Ruch angehaben."
2. „ Folgens ist der Bezirk der Gemark Wonfsheymsanno 1503."
3. Priisentirung des Wonsheimer Weisthums („ein offen un-
versehlolsen Buoch mit zweyen überzogenen Rimmen")
vor Christofen Landschad von Steinach Obeniratmann zu
Falkensiein am Mittwoch nach Vincula Petri (8. August)
1537, da der kurpfAlzische Burggraf zu Alzei, Burkart
von Willer in einein Streite mit der Herrschaft Falken-
stein auf das Weistimm sich berufen hatte.
4. Sehtttfrnweisthum über die Rechte der Kurpfalz und der
Herrschaft Falkenstein zu Wonsheim aufgerichtet auf
*) Das Amt Wöllstein wurde am 27. Dezember 1586 unter der
Administration des l'falzgrufeii Job. Casimir wieder zurKurpfalz eingelöst,
nachdem es '20 Jahr»' lang an Pfalzgraf fieorg Hans und vorher au die
Flersheimer und Siekingen verpfändet gewesen, s« dafs man damals sagte,
das Amt sei fast 100 .Jahn» nicht mehr bei der l'falz gewesen. Aus Kur-
pfalz Fasz. 168.
Digitized by Google
166
Veranlassung Johanns von Morfsheim. Burjftrrafeii zu Alzei
und Martins von Beymburck am Monta«r nach dem Sonntag
(,)uasimodogeniti (7. April) 141)4.
Falk. tiHt. in. r Codex IV. Fol. 144—150. <i.
Worms, Bisehöfe: Biseliot (welcher?), s. Dirmsteiner Amts-
weisthümer Nr. 3, 5, 14, 15 u. 10.
Bischof Johann von Fleekensteiu (1410 -1420), s. Dirm-
stein und Laumersheim.
Worms, Domstift, s. Herxheim. Dirmsteiner Amtsweisthntm r
Nr. 2, 3, 4, 5 u. 14.
St. Martinsstift, s. Bubenheini und Mersheim, Dirmsteiner
AmUweisthümer Nr. 3, 4, 0, 15 f. Kleinkarlbach.
St. Paulsstift, s. Hefsheim, Dirmsteiner Amtsweisthümer
Nr. 1, 4 u. 5.
St. Andreasstift, s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 1.4.
5 u. 13.
Barfüfserkloster, s. 1 )ii insteiner Amtsw eisthümer Nr. 1 , 15 1.
Liebfiauenstift, s. Ilelsheiin, Dirmsteiner Amtsweisthümer
Nr. 4.
Johanniterhof, s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. I.
Comthureihof, s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 15 f.
Reicher Convent zu, s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 1.
St. Johann, s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 1.
Kloster Maria-Münster, s. Dirmsteiner Amtsweisthüm r
Nr. 1 u. 3.
Worms. Reuerinnen- Kloster, s. Hel'sheim. Dirmsteiner Amts-
weisthümer Nr. 5 u. 15.
Heili^ireist-Spital. s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 3 u. 4.
(Jutleuthaus, s. Dirmsteiner Amtsweisthümer Nr. 3 u. 4.
Wörth, s. fJodramstein, (ierechlsame, Nr. 10 und Vorlaeh.
Wydehauwe (Wald), s. Baiimholdcr 143s. 1. Mai.
Wyll Johann, leinin^ischer Amtmann zu Falkcnbur^r (I5m.">).
s. Wall halben.
Wynheymer Peter. Dr. und Pastor zu P.aeharaeh (I45n)t
s. Fankel.
Digitized by Google
167
Ytzelsheim, s. Kleinniedesheim.
Zant Frhr. von. Amtmann (gest. 2. Janer 1721), s. Cast<*l!.*iuij.
Zeiskam :
1. Urkunde des Pfategrafen Ludwig von 1510, Freitags
nach Jubilate betr. die Schlichtung der zwischen den
Gemeinden Zeiskam und Lustadt entstandenen Irrung
über die Bcholzuug in dem in der Lustadter Gemarkung
gelegenen Walde. Fol. 2—8.
2. Urkunde des Pfalzgrafen Friedrich vom 16. Marz 151)9
betr. die Schlichtung1 der zwischen der Gemeinde Zeiskam
und den Lnterthanen des .Johanniterordens zu Nieder-
hochstatt über die Waldnutzung des Niederhochstatter
Waldes entstandenen Irrung; als Vertreter des Johanniter-
ordens erscheinen: Wilh. v. Oonberg. Joh. Friede. Hundt
v. Saulheim und Dr. jur. Leonhart Cabelius. Fol. 9— 14.
3. Weisthum der Rechte der Gemeinde Zeiskam sowie jener
lies Pfalzgrafen Ludwig und des Comthurs des Johanniter-
hauses Haimbach, Conrad von Biblofs dortselbst, auf-
genommen 1425, Montag nach Jubilate. Fol. 15— 24 a.
4. Urkunde des Pfalzgrafcn Ludwig von 1428, Montag nach
Maria Geburt, wodurch der von der Johanniter-Comthurei
Haimbach an Grundstücken fastganz ausgekauften Gemeinde.
Zeiskam zum Baue ihrer Zwiebel etc. ein Wasserabflul's aus
der (Queich vom Pfalzgrafen bewilligt wird. Fol. 24 r— 27a.
5. Urkunde vom 23. April 1723, wodurch die 3. Gemeinden
Ottersheim, Zeiskam und Xiederhochstadt, welche das
sogen, „hölzerne Wehr" auf der Queich zwischen Otten-
bacher und Oberhoclistatter Gemarkung gelegen, unter-
halten müssen gegen die Vergünstigung, durch dieses
Wehr Wasser auf ihre Gemarkungen zu leiten, einen
Vertrag schliefsen mit Mart. Burkard, Johann Jakob und
Johann Reyland, welche sich Mühlen auf genanntes Wehr
und auf das sogen. Fuchsloch bauen wollen. Fol. 27 r— 37a.
6. 2 Copien betr. die Verpflichtung des Johanniterhauses
Haimbach zur Kultusbaulast in Zeiskam. Fol. 37 r— 41a.
Digitized by Google
168
Papierlibell von 44 Folien (beschrieben 41); die ein-
zelnen l'opien sind amtlich hergestellt nach den Origi-
nalen am 21. April 1770. Aus Knrptalz Fasz. 1709. M.
Zeiskam, s. Godramstein, Gerechtsame Nr. 11.
Zeifskam, Janker Daniel von ( 14^6). s. Ramberg.
Zelt (bei Einselthum), s. Dirrasteiner Amtsweisthumer Nr. 10
und Einselthum Nr. 9 u. 11. Cf. Grimm, V, G38.
Peter Vogt in Zell (1484), s, Einselthum.
Z i c k s c h w e r t Wakher, Landsehreiber zu Zweibrücken ( 1 530),
s. Od weil er.
Ziegler Wiprecht, Landschreiber zu Neustadt (1505 n. 1506),
s. Gimmeldingen Nr. 2 und Winzingen Nr. 2.
Zilshausen (Dorf im Regierungsbezirke Coblenz, Amtsgerichts
Castellaun): Weisthum des Lehens der Grafen von Spon-
heim in Zilshausen; wird gehalten am 3. Tag nach St.
Martini, wird genannt St. Britiustag. Ohne Jahr.
Fol. 12» der Demonstrationen jurinm (Horstmanniana)
P. 2. M.
Zotzenheim (bei Wöllstein, Kreis Alzei): Schöffen weist hum
über die Rechte der Herrschaft Falkenstein zu Zotzen-
heim aufgerichtet feria III. ante Kestum Luciae Virginis
(12. Dezember) 1480.
Falken.steiner Codex Nr. 4 Fol. «5 f. (i.
ZweibrUcken, Graf Reinhard vou (1515). und Graf Jakob
von (1547—1550), s. Rurgalben.
Heinrich von, Notar (1507), s. Wolfersweiler I.
Zweikirchen, Weisthum, s. Wolfstein II Nr. 3.
Zwing weiler, s. Weisenheira a/H.
Berichtigungen nnd Nachträge.
S. 5 ist nach Archenweiher einzusetzen: Arcken Eberhard
von der (1459), s. Fankel.
8. 8 ZI. 15 lies „Demonstrationes" statt Demonstrationds.
S. 14 ZI. 17 lies Erlenbach und Klingen statt Erbenbach und
Klingenmünster, und nach Pillmroth ist einzusetzen:
Bingen Johann, Abt von Limburg (1552), s. Weidenthal
Xr. 9.
8. 15 ist nach Birkweiler einzusetzen: Pirmont Johann, Herr
zu (1459), s. Fankel.
8. 1 9 ist nach Bobenheim einzusetzen : Bock Job. von Erffen-
stein, Abt von Limburg, s. Weidenthal Nr. 2.
8. 25 ist nach Karl Ludwig einzusetzen: Karl Philipp, Kur-
fürst, s. Oberndorf Xr. 5.
S. 30 ist nach Dettenheim einzusetzen : Deubitz Sebastian,
s. Westheim und dafür auf 8. 46 der Verweis Dreubitz
zu streichen.
8. 37 ZI. 1 lies „sich" statt ssch.
8.40 ZI. 9 lies „Martinsstift" statt Mlrtinstift und ZI. 4 von
unten lies Fol. 108 r f. statt I07r f.
8. 47 ZI. 13 von unten lies „Herren" statt Herren und ZI. 8
von unten „Davon" statt Davon.
8. 48 ZI. Iß von unten lies „defs huphoeffs" statt „dais", und
nach ZI. 4 von unten ist einzusetzen: HelttVich von Oppel-
born, Pfarrer und .Jost 8choncek, Kaplan, s. Weidenthal
Xr. 6.
8.58 ist vor Essin^en < inzusetzen : Espensteigerhof s. Nohen
erkerthal.
12
Digitized by Google
170
S. 78 ZI. 1 der Anmerkung lies „von" statt vor.
S. 88 Ist zu Herxheim bei Landau zu ergänzen, dafs sich nach-
träglich noch ein Weistum gefunden hat im Salbuchc des
Bischofs Nicolaus (1372—1396), Hochstift Speier, Codex
Nr. 834 Fol. 825—838.
S. 90 letzte Zeile ist noch hinzuzufügen: das Geschlecht der
Herren von Hirschhorn, s. Weidenthal Nr. 2, 3 u. 9.
S. 97 istam Schlüsse von Immesheim hinzuzufügen : „und Otters-
heim".
S. 98 ist die vorletzte Zeile der Beschreibung des Weistums
von Imsweiler richtiger so zu fassen : Grimm, V, 604
setzt die Entstehung des von ihm abgedruckten Weis-
tums vor 1574. Der Güte des Herrn Bürgermeisters
Limbacher von Imsweiler verdanke ich nachträglich noch
die Einsicht eines der dortigen Gemeinde gehörigen
22 Folien starken, in Holzdeckel gebundenen und auf
der Aversseite des Vorderdeckels mit dem in Farben
ausgeführten kurpfuschen Wappen geschmückten Per-
gamentlibells, eines Gerichtsbuches, dessen Einträge
(Fol. 3 u. 4) mit 1464 beginnen und mit 1718 (Fol. 14)
schliefsen. Auf Fol. 10—12 befindet sich eine unvoll-
ständige Copie des W'eistums, wovon das Kgl. Kreis-
arehiv die zwei beschriebenen vollständigen Abschriften
besitzt; auf Fol. 2 steht das ältere, bei Grimm V, 664
gedruckte und von ihm als vor 1574 entstanden be-
zeichnete Weistum. Gemäls dem Schriftcharakter,
den das Weistum im Exemplar der Gemeinde Imsweiler
zeigt, mufs seine Entstehung noch dem 15. Jahrhundert
zugewiesen werden.
S. 104 ist nach Lindenberg einzufügen: Lindenburg, s. Weiden-
thal Nr. 2.
S. 114 ist nach Mog einzufügen: Mollerus Alhardus, auch Müller
Erhard, rrkundenfiilschcr. s. St. Ingbert, Nr. 4. Anm.
S. 126 ist nach Olsbrücken einzufügen: Oppelborn, Helffrich von,
s. Weidenthal Nr. 6.
Digitized by Google
Iii
S. 134 ist nach Rifsbach einzusetzen: Rittechofen, Junker Peter
von, s. Albisheim Nr. 1. Vermutlich ist damit Peter von
Rittenhofen gemeint, welcher in einer Urkunde dos
Klosters Haimbach vom 3. Oktober 1460 erscheint,
wonach er vor c. 14 Jahren im Namen des Krzbischofs
Hiether von Mainz den Henne Samlsdag als Hüttenmeister
des Bergwerks zu Haimbach angenommen habe.
S. 144 ist nach Sehflnburg einzufügen: Sehoneck Jost, s. Weidcn-
thal Nr. 6.
Digitized by Google
172
IL
Jahresbericht.
Auch im letzten Berichtsjahre blieb der Aussehufs vom
Wechsel in seinem Personalstande nicht verschont. Ist auch
in dieser Beziehung nur eine Änderung zu verzeichnen, so
ist diese um so schmerzlicher. Am 26. Februar 1. .7., Abends
6 Christ der I. Vorstand. Se. Kxcellenz Herr Paul von Braun,
Staatsrat und Kgl. Hegierungs-Prasident der Pfalz, einer heim-
tückischen Krankheit erliegend, 72 Jahre alt, aus dieser Welt
abgeschieden, nachdem er mehr als zwanzig Jahre an der
Spitze des Vereines gestanden hatte. Was Kxcellenz v. Braun
in dieser leitenden Stellung für den historischen Verein der
lJfalz gewirkt hat, welche Erfolge seinen in richtiger Würdigung
der pfalzischen Verhaltnisse ergriffenen Maisnahmen zu Teil
wurden, zeigt ein Blick auf die staunenswerte Falle der
Sammlungen des Kreisrauseums bei seinem Ableben im Ver-
gleiche zu dem Stande bei Beginn seiner Wirksamkeit im Jahre
1871. Die Sammlungen des Museums haben sich in dieser Zeit
wohl verzehnfacht. Der historische Verein, 1868 verjüngt
wieder neu ins lieben gerufen, war 1871 vielfach nicht über
die Anfange hinausgediehen. War auch das Kriegsjahr 1870/71
der Neugründung nicht hinderlich, so absorbierte es doch die
wichtigsten T.ebensinteressen der Kreisbevölkerung in solchem
Mal'sc, dafs den friedlichen Vereinsbestrebuiigen nicht viel Kaum
übrig blieb, l'm so rascher gedieh der Verein zur Blüte
im wiedererstandenen mächtigen Deutschen Heiehe. 1874 wurde
zu Speier die (iencralversammlung des (iesamtvercins der
173
deutschen Geschieht.**- und Altertumsvereine abgehalten. Die
bis dahin erzielten Erfolge des Vereines fanden bei dieser
illustren Versammlung derart ungeteilten Heifall, dafs der Aus-
schuß beschlofs die bisherigen Bemühungen, das Museum zu
einer Sammelstelle der gesamten Pfalz für historische Funde
zu erheben, nicht nur fortzusetzen, sondern so viel als möglich
zu erhöhen, vor allem zu organisieren. Der erste Vorstand
reichte hiezu freudigst dielland und bereits unterm 29 April 1875
erschien im Kreisamtsblatt S. 415 nachstehender Prüsidialcrlais :
,(Den historischen Verein für die Pfalz betr.)
hie auf Erforschung der einheimischen tieschichte sowie die
Erhaltung und •Sammlung ihrer Denkmaler gerichteten Bestrebungen
des historischen Vereines für die Pfalz haben bereits bei einem
greisen Theile der pfälzischen Bevölkerung ein wohlverdientes
Interesse und damit die thoils direkte, theils mittelbare Förderung
gefunden, welche die sichere Erreichung der Vereinsziole zur Voraus-
setzung hat. Insbesondere wurden vom Eandrathe der Pfalz au bei-
der seit mehr als 25 Jahren zur Erhaltung von Kunstdenkmälern
und Alttrthümern alljährlich zur Verfügung gestellten namhaften
Summe in den letzten Jahren dem Museum in Speier noch spezielle
Zuschüsse in bekannter Munitizenz bewilliget.
So ist es möglich geworden, dafs die Sammlungen des histo-
rischen Vereines allmählig eine Ausdehnung gewonnen . die ihnen
den ungeteilten Betfall der im vorigen Jahre zu Speier ver-
sammelten Alterthumsvereine Deutschlands erwarb. In diesem von
so competenter Seite altgegebenen günstigen L'rt heile liegt nun
nicht blos eine Zustimmung zu der von den Vcreinsorganon oder
M inen Mitgliedern entfalteten Thütigkeit. sondern auch eine Au-
erkennung der in der pfälzischen Bevölkerung für die Vereins-
bestrehungen vorhandenen Sympathicen. Es ist darin aber auch
eine ernste Aufforderung enthalten, die einmal betretenen Bahnen
nicht zu vorlassen, sondern mit immer neuem Eifer und im Ver-
eine mit der ganzen Einwohnerschaft des Kreises auf Verwirklichung
der eingangs erwähnten Ziele hinzuarbeiten. Diese Aufforderung
erscheint um so dringender, als in neuerer Zeit durch die Speku-
lationssucht auswärtiger Händler der imm.'r gedeihlicheren Eort-
entwickelung der Sammlungen des historischen Vereines eine nicht
174
zu unterschätzende Gefahr erwachsen ist. Die Bekämpfung dieser
Gefahr ist Aufgabe dos ganzen Kreises um so mehr, als satzungs-
gemäfs die orwähnten Sammlungen bei einer etwaigen Auflösung
des historischen Vereines an den Kreis fallen , wodurch deren
zweckentsprechende Erhaltung für die Dauer gesichert erscheint.
Sehr viel kann in dieser Beziehung dadurch geschehen, dafs dem
historischen Vereine durch rechtzeitige Mittheilungen über anti-
quarische Funde vorzugsweise Gelegenheit zur Erwerbung derselben
gegeben wird.
Der anerkennenswerthe Sinn der pfälzischen Bevölkerung für
gemeinnützige Bestrebungen läfst mich nun hoffen, dafs dieselbe
zu einer förderlichen Mitwirkung an der Erreichung der Ziele des
historischen Vereines sich stets bereit finden werde. In dieser
Erwartung wende ich mich daher an alle Bewohner des Kreises
und insbesondere an die amtlichen Organe mit der Bitte, der
Wirksamkeit des genannten Vereines auch fernerhin ihre volle
Unterstützung zuzuwenden und namentlich über jede Auffindung
historischer Denkwürdigkeiten mir ungesäumt geeignete Mittheilung
zugehen zu lassen.
Speier, den 29. April 187").
Das Präsidium der Königl. Bayer. Regierung der Pfalz.
v. Braun."
Dieser Erlais, welcher die der Pfalz so wohlwollenden
Intentionen Hr. Excellenz ebenso wie den nachdrücklichen
Krcist, mit welchem der Verewigte die Erhaltung und »Sicher-
stellung der historischen Pfalzfunde betrieben wissen wollte,
zum Ausdrucke bringt, scheint im Vollzuge zum Teil nicht den
erwarteten Erfolg erzielt zu haben. Es erging daher schon
unterm 10. September 1877 im Amtsblatte »S. 681 ein weiterer
Präsidialerlais, in nachstehender
» Bekanntmachung. Krhaltung historischer Denkmale betr.
An die k. Bezirksämter. Bauämter. Bergämter, Rentämter. Forst -
ämter, sowie an sämmtliche Gemeinde- und Kirchenverwaltungen.
Die anthropologische Gesellschaft in München macht die
Erforschung der frühesten Geschichte des Menschen zu ihrer Haupt-
aufgabe. Ihre Aufmerksamkeit ist daher den ältesten menschlichen
Denkmalen zugewendet, deren Spuren sie sorgfältig verfolgt, die
175
sio wissenschaftlich verwerthet und gegen Zerstörungen möglichst
zu schützen sucht, durch welche die Überreste aus der Kindheit
des Menschen, insbesondere unter dein Einflüsse fortschreitender
Bodenkultur von Tag zu Tag mehr verschwinden.
Sämmtliche Behörden der innern sowohl als der Finanzvor-
waltung. insbesondere die k. Bezirksämter, Berg- und Bauämter,
Heut- und Forstämter, sowie sämmtliehe Gemeinde- und Kirchen-
verwaltungen werden angewiesen, von jeder Entdeckung alter Stein-
denkmäler , Gräber , Höhlen , von dem Funde menschlicher oder
thierischer Knochen aus grauer Vorzeit, dem Funde von Werk-
zeugen. Waffen aus Stein, Erz, Bronze oder andern Metallen, ferner
von allen Spuren alter Niederlassungen und dergl. mit möglichster
Beschleunigung vor allem dem historischen Vereine der Pfalz
Kenntnifs zu geben, damit letzterer in der Lage ist, in Verbindung
mit der anthropologischen Gesellschaft in München das weitere
Geeignete zu veranlassen.
Im Wege der Belehrung ist der Zerstörung solcher Alter-
thümer thunlichst entgegenzuwirken und sind die Eigenthümer von
Niederlassungen, Grabstätten und ähnlichen Spuren ältester Kultur,
soferne dieselben der Bodenbearbeitung unabweisbar zu weichen
hüben, dahin zu bestimmen, dafs dem historischen Vereine der
Pfalz vor dem Beginne von Auf- oder Abgrabungen und ähn-
licher zerstörenden Arbeiten oder aber bei Entdeckung während
solcher Arbeiten so schleimig als möglich Kenntnifs gegeben werde,
damit die Abordnung wissenschaftlich befähigter Männer zur Bei-
wohnimg und Ausbeutung für die Zwecke der Wissenschaft er-
folgen könne.
Von dem historischen Vereine der Pfalz wird dem Finder
alter Münzen und anderer Seltenheiten bei Ablieferung der volle
Werth vergütet.
Speier, den 10. September 1877.
Das Präsidium der Kftnigl. Regierung der Pfalz.
v. Braun."
Nunmehr kam die Kreisbevölkerung den Absichten des
Präsidiums mehr und mehr entgegen und die Sammlungen dos
Museunis mehrten sich, insbesondere Dank der vielfach von
den Behörden entwickelten Initiative, von Jahr zu Jahr. Das
Digitized by Google
17«
lntcros.se für den Verein wuchs und dessen Bestrebungen
fanden insbesondere in der Gelehrtcnwelt, auch durch hervor-
ragende Publikationen des Vereins wie 1879, den Reichstag
zu Speier 1520, von J. Ney, 1883 die prähistorische Karte
der Pfalz, von Dr. Mehlis, sowie 1885 das Urkundcnbueh zur
Geschichte der Stadt Speier, von Hilgard, 1886 die Heidel-
berger .lubiläumsgabe, und andere, erfreuliche Anerkennung.
1880 erschien der erste Katalog über die historische Abteilung
des Museums in Speier aus der Feder des um das Gedeihen
desselben sehr verdienten damaligen Konservators Herrn
Dr. Mayrhofcr, z. Z. Kgl. Oberstabsarzt in Ingolstadt, in
welchem die Sammlungen auf 42 Seiten beschrieben werden
konnten. Bereits 1888 war eine zweite Ausgabe des Kataloges
nötig geworden und erreichte derselbe, aus der Feder des der-
maligen Konservators, Herrn Prof. Dr. Harster erflossen, bereits
den Umfang von 116 Seiten, obwohl hier die Bestände des
Lapidariums aufsei* Betracht zu bleiben hatten.
Seine Excellenz nahm an diesem Aufschwünge des Kreis-
museums persönlich den lebhaftesten Anteil. Schmerzlich
berührte ihn jedesmal, wenn, wie leider mehlfach vorgekommen
wertvolle Pfalzfunde aus Unkenntnis oder Gleichgültigkeit dem
pfalzischen Museum vorenthalten blieben und in benachbarte
Museen oder in Sonder- und Privatsammlungen gerieten.
Ks erging daher um gleichen Vorkommnissen soviel als möglich
vorzubeugen unterm 21. Juni 1888 im Kreisarntsblatt (S. 55) der
dritte Prilsidialerlafs, welcher wiederholt erkennen lal'st, mit
welcher Lieb»' und Hingabe Se. Kxcellenz Ihres Amts als
I. Vereinsvorstand gewaltet und wie gerade der Verewigte die
Ansicht vertreten, dafs das Kreismuseum allein die
p f A I z i sc h e S a in m e 1 s t a 1 1 e f ü r bist o r i s c h e F u n d e sein
solle, da durch Gründung lokaler Sammelstellen, lokaler Museen,
.so löblich an sich solche Bestrebungen auch seien, nur Krafte-
zersplitterung herbeigeführt und den G esarat interessen der
Pfalz hierdurch ein Dienst nicht geleistet werde. Dieser
Erlals, welcher die letzte öffentliche Äufserung des Verewigten
Digitized by Google
177
für das von ihm so sein- gepflegte Kreismuseum ist, wollen
wir hier gleichsam als ein heilig zu achtendes Vermächtnis
wiedergeben. Er lautet:
„Die Erhaltung von Alterthümorn, Seltenheiten, kunstgewerblichen
und Kunst-Gegenständen in der Pfalz betr.
An die kgl. Bezirksämter, Bauämter, Rentämter, Forstämter, Pfarr-
ämter, die Gemeinde- und Kirchenverwaltungen.
In jüngster Zeit ist ob im Regierungsbezirke wieder mehrfach
vorgekommen, dafs Gegenstände, welche durch ihre Bedeutung für
die Kunst oder das Kunstgewerbe, durch historischen Werth, Alter-
thum oder Seltenheit erhebliches Interesse boten , von den zur
Veräußerung schreitenden Besitzern oder von den Findern direkt
nach .außerhalb des Kreises verkauft oder zum Kaufe angeboten
wurden. Schon manchmal sind auch Objekte aus irnkenntnifs
zerstört oder beseitigt worden, welche für dio Wissenschaft von
Werth gewesen wären. Selbstverständlich besteht ein grofses
Interesse, Gegenstände solcher Art zu conserviren und l>ezw. in
der pfälzischen Heimath zu erhalten. Dafs und in welcher Weise
die üufseren Aemter hiebet' mitzuwirken berufen sind, wurde bereits
in früheren Erlassen ausgesprochen und mehrfach in Erinnerung
gebracht,
Aus dem eingangs angeführten Grunde ist Veranlassung
gegeben, nachstehend auf den Inhalt dieser früheren Bekanntgaben
und Weisungen zurückzukommen.
Zunächst ist zu bemerken , dafs das Sammeln und Auf-
bewahren von historisch merkwürdigen Gegenständen zu den
Zwecken des historischen Vereins für die Pfalz gehört, In den
Satzungen dieses Vereines ist auch bestimmt, dafs im Falle einer
Auflösung desselben seine Sammlungen an den Kreis übergehen
sollen : ferner hat der Landrath der Pfalz sehen öfters und
besonders in den letzten Jahren durch Geldbewilligungen seine
Sympathieen für die fraglichen Bestrebungen bekundet; es er-
scheint daher das Sammeln und Aufbewahren geschichtlich interes-
santer Objekte nicht mehr blos als eine Angelegenheit des
Vereines allein, sondern ist Sache des Kreises geworden, hat
mithin Anspruch auf die thatkräftige Förderung seitens der ge-
sammten Kreisbevölkerung.
Digitized by Google
178
Neben dem historischen Verein erscheint als eine für die
Aufbewahrung interessanter Kunstgewerbe- und Kunstgegenstände
berufene Sammelstelle in neuerer Zeit auch das pfälzische Gewerbe-
museum.
Wenn nun aber die Erhaltung geeigneter Objekte für die
Pfalz hier oder dort ermöglicht werden soll, so ist es vor Allein
dringend erforderlich, dafs der historische Verein oder das pfälzische
Gewerbemuseum von jenen Gegenständen in erster Linie Kenntnifs
erlangt. Ks ist defshalb Sache der äufsern Aemter, durch In-
struktion der Ortsvorstände und in sonst geeigneter Weise eine
entsprechende Thätigkeit zu entfalten, um von dem Vorhandensein
käuflicher Objekte fraglicher Art möglichst rasch Kunde zu be-
kommen. Dem unterzeichneten kgl. Kegierungs - Präsidenten ist
alsdann Bericht zu erstatten, worauf weitere Verfügung erfolgen
wird. Bis zum Eintreffen derselben ist durch angemessene Be-
lehrung der Besitzer insbesondere dafür Sorge zu tragen, dafs eine
Abgabe von Antiquitäten etc. etc. nach aulserhalb der Pfalz oder
an Händler, oder eine sonstige Verschleppung, eine Beseitigung
oder Zerstörung von Objekten unterbleibe. Dwr historische Verein
für die Pfalz und das pfalzische (tewerbemuseum sind in der Lage,
geeignete Gegenstände unter Vergütung ihres vollen Werthes zu
erwerben, und es ist einleuchtend, dafs für pfälzische Alterthümer,
Seltenheiten etc. etc. innerhalb der Pfalz mindestens dieselben Preise
erzielt werden können, die auswärts zu erwarten sind.
Unter Umständen kann Veranlassung gegeben sein, darauf
hinzuweisen, dafs das Eigenthum eines Schatzes nicht dem Staate,
sondern demjenigen gehört, welcher denselben in seinem eigenen
Grundstücke findet, bezw. zur Hälfte dem Entdecker und zur Hälfte
dem Eigenthümer des Grundstückes , wenn der Schatz in dem
Grundstücke eines Andern gefunden wird: Code civil, art. 71b\
Bei Entdeckung von verschütteten alten baulichen Anlagen
Iz. B. von früheren Niederlassungen), von Höhlen, Gräbern und
dergl. ist einstweilen die sofortige Einstellung der Ausgrabungs-
arbeiten zu veranlassen, damit auf die anher zu erstattende An-
zeige hin wenn thunlich die Abordnung Sachverständiger und so
die möglichste Ausbeutung des Fundes für die Zwecke der Wissen-
schaft erfolgen kann.
Digitized by Google
179
Was noch insbesondere den Verkauf von künstlerisch oder
historisch werth vollen Gegenständen betrifft, welche sich im Besitze
von Kirehenstiftungen befinden, so wird auf die höchsten Münsterial-
Entsehliefsungen vom 12. Februar 1884 (Kult.-Min.-Bl. 8. 40,
[(reib. II. Bd., 8. 782], und hiezu Kegierungs- Ausschreiben vom
3. März 1884, Kr.-A.-Bl. S. 160) sowie vom 23. November 1884
(Kult.-Min.-Bl. S. 251 (253), auch abgedruckt im Kr.-A.-Bl. von
1885. S. 1 ff.) aufmerksam gemacht. Hienach ist zur Veräufserung
von Gegenständen der angegebenen Art die kuratelamtlichu Ge-
nehmigung erforderlich und vor Ertheilung dieser Genehmigung
stets die gutachtliche Aeufserung des Allerhöchst bestellten General-
konservators (derzeit Prof. Dr. von Riehl, Direktor des Bayerischen
Nationalmuseums in München) einzuholen, auch an die kgl. Re-
gierung Bericht zu erstatton.
Speziell für die Gemeindeverwaltungen besteht bekanntlich
• die Bestimmung des Art. 91 Ziff. 4 der Gemeindeordnung, wonach
zur Veränderung oder Beseitigung öffentlicher Denkmäler oder
Bauwerke von historischem oder Kunst- Wert he die Genehmigung
des kgl. Bezirksamtes erfordorlich ist. In Bezug hierauf ist in
der Präsidial -Verfügung vom 27. Dezember 1869 Nr. 945 0,
welche an die Bezirksämter erging, Folgendes ausgesprochen:
„Ein richtig bemessener Vollzug dieser gesetzlichen Bestimmung
mufs die Aufsichtsbehörden veranlassen, bei allen bezüglichen An-
trägen mit Sorgfalt zu prüfen, oh die gänzliche oder theilweise
Beseitigung solcher Denkmäler und Bauwerke durch ein wirklich
begründetes materielles Verwaltungsinteresse geboten ist. Ist diese
Voraussetzung gegeben, so werden die Aufsichtsbehörden keinen
Anstand nehmen, den gemeindlichen Anträgen entgegenzukommen.
Dagegen haben dieselhen mit der ihnen gesetzlich verliehenen
Befugnifs dahin zu wirken, dafs werthvolle Denkmäler und Bau-
werke nicht der Unkenntnifs ihres Worthes oder solchen Interessen
zum Opfer fallen, welche nicht wichtig genug sind, um ein solches
heanspruchen zu dürfen."
Endlich ist daran zu erinnern. was die Erhaltung von
werthvollen Urkunden betrifft . dafs nach (autogr.) Kegierungs-
Entschlu'fsung vom 31. August 1883, Nr. 13536 , Zerstreute
Archivalien in der Pfalz betr.", eine Vcräufserung älterer Akten
Digitized by Google
180
aus den (remeindoregistraturen nur mit aller Vorsicht bewerk-
stelligt werden darf, und dafs sich die Gemeinden bei dem gering-
sten Zweifel an das vorgesetzte kgl. Bezirksamt zu wenden haben,
welches sodann behufs weiterer Behandlung der Sache mit dem
kgl. Kreisarchive ins Benehmen treten wird.
Speier, den 21. Juni 1888.
Präsidium der kgl. bayer. Regierung der Pfalz,
v. Braun, kgl. Regierungspräsident. "
Auch diesem Erlasse blieb der Erfolg nicht aus. Die
Sammlungen wuchsen stetig. Seit 1888 hoben sich die Ein-
trage im Inventare von Nr. 860 auf 1208, also um 40 %.
Auch der Besuch der Sammlungen wurde stets reger, und
insbesondere erfreut war Se. Excellenz, dafs wiederholt Dozen-
ten der Universität Heidelberg mit ihren Hörem, insbesondere
aber 1891 die Altertumsvereine von Worms und Mannheim
dem Museum freunduach barlichst Besuch abstatteten und sich
hierbei höchst anerkennend aussprachen. „Es wird gut sein",
schrieb dem Unterfertigten Se. Excellenz unterm 2. .Juli v. J.
aus Bad Kissingen, „das Gutachten dieser Vereine in der
Presse bekannt zu geben, damit Speier und die Pfalz allmahlig
einsehen, was sie am Museum haben." Mit der Erwerbung
wertvoller Kunde, selbst um teueren Preis, war er stets ein-
verstanden. „Ich habe immer die Ansicht vertreten, dafs der
historische Verein im Ankauf von Kundgegenstanden nicht
kargen soll. Wenn dicis einmal bekannt ist, dann werden die
Kinder sich nicht mehr nach Karlsruhe, Mannheim, Worms.
Mainz wanden."
Se. Excellenz beschäftigte sich im letzten Lebensjahre
sehr eingehend mit der Frage, wie etwa die so wertvollen
Sammluugen des Kieismuseums, die in ihrer Gesamtheit den
Wert einer halben Million Mark erreichen, bequem und feuer-
sicher untergebracht werden möchten. „Die f berführung der
Heydenreich'schen Altertümer ins Museum, die Unterbringung
der v. Stichaner'schen Dedikationen macht die Beschaffung-
anderer Lokalitäten immer brennender. Der Herr Bürger-
Digitized by Google
181
meister von Speier — meinte er im oben zitierten Briefe —
würde sich ein grofses Vordienst erwerben, wenn er eingreifen
wollte. Nimmermehr konnten wir es verantworten, wenn die
im Realschulgebäude schlecht untergebrachten reichen Schätze
ein Raub der Flammen werden sollten." Se. Excellenz dachte
sich als zweckentsprechendste Abhilfe dieser Mifsstände die
Erbauung eines besonderen Museumsgebäudes. Doch
ehe dieser Gedanke sich verdichten und greifbare Gestalt
annehmen konnte, überraschte über den Entwürfen den uner-
müdlichen Förderer der Tod. Der historische Verein der Pfalz
wie auch die Stadt Speier insbesondere, letztere in Anbetracht
der Verhältnisse ihres so äufserst wertvollen, bis vor kurzer
Zeit durchaus ungenügend verwalteten Archives, werden sich
dein Gedanken eines Museumsneubaues in absehbarer Zeit
kaum entziehen können. Wollen wir daher an dieser Stelle
die Hoffnung aussprechen, dais sich in uichtzuferner Zukunft
Männer und Mittel finden mögen, den Gedanken des Ver-
ewigten, dem hiefttr die Priorität gebührt, zu verwirklichen,
nämlich einen Museum sneu bau, würdig der wertvollen,
hei Verlust unersetzlichen pfälzischen Sammlungen
aufzuführen.
Nachdem bisher fast stets der Kgl. Regierungspräsident der
Pfalz an der Spitze des historischen Vereines der Pfalz, der
bekanntlich einer Anregung des Königs Ludwigs 1. von Rayern
seine Entstehung verdankt, gestanden hat, stellte der Ausschuß
unterm 29. April 1. ,7. an den neuen Präsidenten der Kgl.
Kreisregierung die Bitte um (' hernähme des verwaisten Amtes
des I. Vereinsvorstandes. Der Kgl. Regierungspräsident Herr
von Auer hat der gestellten Bitte sofort willfahrt und die
G (»Schäfte des I. Vorstandes des historischen Vereines der Pfalz
übernommen. Die Mitglieder und Freunde des historischen
Vereines werden mit Freuden diese Nachricht vernehmen und
dem sehr verehrten Herrn Präsidenten für sein Entgegen-
kommen innigsten Dank wissen!
Wie schon oben bemerkt, haben die Einträge im Inven-
Digitized by Google
182
tare die Nr. 1208 erreicht. Da die Zugänge zu den Sammlungen
seit Herausgabe des Kataloge* 1888 zwei Fünftel des hier ver-
zeichneten Bestandes betragen, so empfiehlt es sich, um die Be-
imtzbarkeit des Kataloges auch noch weiter zu ermöglichen,
hier in geeigneter Übersicht alle Zugänge seit Mitte 1888 als
Nachtrag zum Kataloge zusammenzustellen, um so mehr, als
die letzten Hefte der Mitteilungen keine oder nur gedrängte
Fund- und Sammelberichte enthalten. Auch hieraus wird zu
ersehen sein, wie fruchtbringend die Präsidialerlasse unseres
verewigten I. Vorstandes gewirkt haben.
In nachstehendem Zugangsberichte sind die Sammlungen
Heydenreich, v. Stichaner und Pfeiffer nicht berück-
sichtigt, da deren Inventur z. Z. iu druckreifer Bearbeitung
noch nicht erstellt ist und wohl mit Rücksicht auf die
hochherzigen Spender eine gesonderte Beschreibung dieser
höchstwertvollen Saramluugen in den Vereinsmitteilungen er-
wartet werden darf. Diese wird voraussichtlich im nächsten
(XVII.) Heft erscheinen aus der Feder unseres Konservators.
Ks folgen nun nachstehend unter eben angeführter Ein-
schränkung die
Erwerbungen seit Mitte 1888 :
hierbei sei vorausgeschickt, dafs der in Klammern der Inventar-
nummer beigefügte Buchstabe S stets andeutet, dafs das
bezügliche aufgeführte Inventarstock Eigentum der Stadt
Speier ist. Alle übrigen Zugänge dagegen sind Eigentum
des historischen Vereines bezw. des Kreises. Durch diese
jeden künftigen Zweifel ausschliefsende Feststellung des Eigen-
tumsrechtes an den einzelnen Gegenständen bei ihrer Inven-
tarisierung ist es möglich ohne Rechtsnachteil die verschiedenen
Eigentümern zustehenden Funde und Sammlungen zu einein
Kreismuseum der Pfalz zu vereinigen, das eben nur in
der Eigenschaft als Haupt- Sammelstelle der Funde eines
geschlossenen grosseren Territoriums jenen wissenschaftlichen
Wert zu behaupten vermag, der ihm schon seit geraumer
Zeit aller Orten beigemessen wird.
Digitized by Google
183
A. Fundstücke, Waffen, Werkzeuge, Gefasse,
Geräte, Denksteine, u. 8. f.
I. Urzeit (Saal V bezw. Naturalienkabinet). Prächtiger
Schenkelknochen eine« Mammuth, von beträchtlicher Gröfse und
vorzOglichor Erhaltung, gefunden im Rheine bei Spei er, dem Museum
geschenkt von den Herren Wolf und Krieg, Fischer in Speier
( Naturalien kabinot S). - Backenzahneines Mammuth, gefunden
von Herrn Ackermann in Otterstadt auf dessen Sandacker im
Eselsthal, Gemarkung Otterstadt, in einer Tiefe von 1,5 m, Geschenk
desselben (1096). — Schädel eines Auerochsen, das rechte
Horn vollständig, das linke teilweise erhalten, 1,09 m lang, ge-
funden 1890 von Herrn Lehrer J. Vogelgesang in Edigheim bei
niedrigem Wasserstande in einer Kiesbank des Rheines in der Nähe
der Petersau, geschenkt von demselben (1121). — 6 cm langer
Zahn eines Riesen hirsches, gefunden im Schifferstadter Wald,
Geschenk des Herrn Oberförster a. D. Niederreuther (1066e). —
Schöne versteinerte Spitze des Stofszahnes eines vorsintflutlichen
Tieres, in gebogener Linie 25 cm lang; 3 kleine versteinerte
Zähne, Bruchstücke von fossilen Knochen und Hirschgeweihen,
gefunden in einer Thongrube der Ludowicischen Ziegelfabrik im
Staatswald, Distrikt Grüben, Forstamts Langenberg, nahe dem Bann
Jockgrim, in einer Tiefe von 3 — 5 m unter dem Erdboden in
einer 1 m mächtigen Thonschichte. Geschenk von Herrn Kgl.
Oberforstrat Ritter (1 141). — Bruchstück der Spitze eines fossilen
Stofszahnes, gefunden gleichfalls in einer Ludowici'schen Thongrube
bt*i Jockgrim, in der Nähe des Otterbachs (1160 c).
II. Vorzeit (Saal V). a) Prähistorische Funde aus Stein,
Thon u. dgl.: Schöner, in der Mitte durchbohrter Steinhammer,
18 cm lang, 4,5 cm breit, 6 cm hoch, mit scharfer Schneide,
schwärzlich-grünes Matorial, gefunden in einer Kiesgrube zu Hafs-
loch, Geschenk des Herrn Mühlenbesitzers Lanz daselbst (962).
Desgleichen, 12,5 cm lang, 5 cm dick, hellgrau, mit glatter Unter-
und gewölbter Oberfläche, gefunden bei Fufsgönheim, geschenkt
von Herrn protest. Pfarrer Herzog daselbst (997 c). — Schönes
Steinbeil, 8,6 cm lang, vorne 4,2 cm breit, grau-grün, mit scharfer
Schneide, nach hinten spitz zulaufend, gefunden im Schifferstadter
Wald, Geschenk des Herrn Oberförsters a. D. Niederreuther ( 1 066a). —
■
184
Desgleichen, schön, dunkelgrün, noch 12 cm lang und 5,5 cm breit,
gefunden zu Lachen (1202 a). S t o i n m o i fse 1 , 9,5 cm lang,
4,5 cm breit, grau, gefunden zu Berghausen (87")). — Desgleichen
Vt cm lang. 4 cm breit, gefunden in Fußgönheim, Geschenk de«
Herrn kathol. Pfarrers Heddert daselbst (999). - Desgl. 4,1 cm
lang. 3,4 cm breit, schwarz, gefunden im Schiflerstadter Wald
(1006 b). — Funde im Bann Bundenthal, geschenkt von Herrn
Forstamtsassessor Lyneker in Rumbach: a. Steinbeil 12 cm
lang, 5,5 ein breit, schwarz, scharfschneidig : b. 8 8 1 e in m e i fse 1
8, bezw. 5,5 cm lang, grau-grün und grau-schwarz, scharfschneidig
(1187a — d). — S t e inm e i fsel , 7,5 cm lang, 4,5 cm breit, scharf-
schneidig. schöner, dunkelgrüner Nephrit, gefunden 1859 bei Lem-
berg, Geschenk des Herrn Forstmeisters Garcis, Eisenwerk Krämer.
St. Ingbert ( 1 1 4 7 K Prachtvolles Feuers toi n messe r, in :J
Bruchstücken, noch 17 cm lang, 2,5 — 8,5 cm breit, dreiseitig nach
der Spitze sich verjüngend, noch sehr scharfschneidig, gefunden im
Bann Speier, Geschenk des Herrn Sekondlieutenant Fr. Berthold,
2. Pion.-Bat. in Speier (879, S). — S t e i n w e r k z e u g fragment,
noch 12 cm lang, 4 cm breit, 8,5 cm dick, schwarzgrau, gefunden
zu Ungstein, Geschenk des Herrn Vereinsmandatars Dr. Mehlis in
Dürkheim (943). Desgl., flach, in eine scharfe Spitze auslaufend,
grau, noch 14 cm lang, 7 cm breit, gefunden am Obermühlenweg
zu Hafsloch. Geschenk des Herrn Voreinsmandatars Lehrer Wenz
daselbst (970). Prachtvolles, durchbohrtes S t e i n w e r k z e u g ,
2f> cm lang, o" cm hoch, 4 cm breit, unten flach, oben leicht
gewölbt, vorne scharfschneidig, gefunden 1858 in den , Zwölf
Morgen" bei SchifTerstadt, Geschenk des Herrn Bierbrauereibesitzers
May sen. in Speier (101(5). Kleiner, in der Mitte durchge-
brochener Steinkeil, schwärzlich-grün, mit stumpfer Schneide,
gefunden in Fehrbach, Geschenk des Herrn Vereinsmandatars
Dr. Lederer, Stadt pfarrer in Homburg ( I Ol 7 ). Prähistorische
P f a I z f u n d e des Herrn protest. Pfarrers Herzog in Fußgönheim,
welcher diese für die heimische Vorgeschichte so wert volle Samm-
lung von 150 Nummern sehr dankenswerter Weise dem Museum
überlassen hat (1020, 1 133, 1491. Diese enthält hierher ge-
hörig: 133 S t e i n w e r k z c u gc, worunter eine Anzahl durch-
bohrt, davon gefunden. 1 zu Altleiningon. 1 1 zu Battweiler. 5 zu
Breitfurt. 2 zu Busenherg bei Dahn. 4 zu Dahn. 1 zu Edigheim,
Digitized by Google ,
_^
185
16 zu Fußgönheim, 1 zu Grofsbockenheim, 4 zu Grofssteinhausen,
3 zu Harsberg, 34 zu Herschberg, 5 zu Hettenhausen, 7 zu
Höheinöd, 2 zu Kirchenarnbach, 2 zu Mafsweiler, 2 zu Neumuhle,
1 zu Oppau, 7 zu Riedelberg, 1 zu Runibach, 7 zu Saalstadt, i
zu Schmalenberg, 3 zu S^hmittshauson, 8 zu Thalfröschen, 1 zu
Wald tisch bach, 2 zu Walshausen, 1 zu Weselberg, 1 beim Wirsch-
häuserhof, hierunter drei Jadeite, in den Rheingegendon äufserst
selten! Kleine prähistorische Thonschale aus Fufsgönheim,
12.5 cm Durchmesser. — Bruchstück eines Steinbeils, 6,5 cm
lang, 6' cm breit, schwärzlich-grau , mit wohlerhaltener Schneide,
gefunden nahe beim Heldensteiner Forsthause, eingesendet durch
Herrn Forstmeister Scheurer < 1 074 c >. Stein werkzeug, glän-
zend braun, 8 cm lang, gefunden zu Hafsloch, Geschenk des Herrn
Lehrers Wenz daselbst (1086d). — Schöne prähistorische Urne
nebst einem Napfe, gefunden auf dem la-Tene-Grabfeld zu Offstein
(Zuckerfabrik) beim Hahnbau in grofsen Kesselgruben mit Knochen
(8(10). Nadelähnliches, aus einer 15 cm langen Geweihsprosse
hergestelltes prähistorisches Werkzeug (1057), gefundon zu Rhein-
zabern, geschenkt von Herrn Brunner daselbst.
b ) Bronze- Funde. Fund von Nanzdiezweiler am Glan,
völlig ausgegraben von Herrn Vereinsmandatar Dr. Mehlis, welcher
auch das Vorhandensein eines Grabgewölbes aus der Bronzezeit
(etwa 1000 v. Chr.) konstatierte, bestehend aus: 27 bis 80
Bronzeringe n, worunter 1 vollständig erhaltener und 1 zer-
brochener Hals reif, sowie 2 massive, unverzierte und 1 zer-
brochener verzierter Fufsreif. da» übrige meist offene, durch
Einschnitte verziorte Armreifo (885). L e i m e r s h e i m e r
Fund aus der alten bekannten Fundstelle: Dünner Halsreif,
dünner Fufsreif, 2 Armreife, mit petschaftähnlichen Schlufs-
knöpfen (886). Aus der Sammlung Herzog zählen hierher:
1 Halsreif aus einem Hünengrab bei Nünschweiler, 1 verzierter
Fufsreif von Fufsgönheim. massiver, ovaler Fufsreif von ebenda.
1 Fufsreif von Saalstadt, 1 Halsring und 2 Armringe von
Marienthal, je 1 Bronzekelt von Leimen (14,5 cm lang) und
Fufsgönheim (12 cm lang) (1020, 130, 137. 139, 141 145, 150).
— Bronzekelt mit starken seitlichen Schaftlappen und Ose,
14.6 cm lang, an der Schneide 4 cm breit, gefunden 1889 in
Böbingen, Geschenk des Herrn Bürgermeister Vogel daselbst (942 ).
13
Digitized by Google
186
— 2 Bronze kelte ohne Schaftlappen, 16 bezw. 16,8 cm lang,
an der Schneide 7 cm breit, gefunden bei Fußgönheim (097 abi.
— Erzabgüsse: a) eines Bronzekeltes, 16 cm lang, mit
Öse und einander fast berührenden starken Schaftlappen, b) eines
3 cm breiten, innen hohlen Armreif«, verziert mit eingeritzten
Ornamenten (bestehend aus konzentrischen Kreisen und parallelen
Strichen), c) eines massiven 8 mm starken Armreifs, an der
Oberfläche mit Einkerbungen verziert, d) eines Bruchstückes eines
Armreifs, im Innern offen; die Originale wurden 1865 in einem
verlassenen Steinbruch bei Grumbach (Preufsen), unweit Lauter-
ecken gefunden (1105a — d). — Zwei offene, an je 2 Stellen durch
Einkerbungen verzierte Bronze- Armringe mit kleinen petsehaft-
ahnlichen Schlufsknöpfen. gefunden zu Pfeffelbach ( Rhoinpreufson)
bei Kusel (1043 ab). — Glatter Bronze -Halsreif 16,5 cm
weit, desgl. Armreif. 9 cm weit, gefunden in der Staatswald-
abteilung , Franzosenschlag, Distrikt Hardt", Bann Sippersfeld,
eingesendet von Herrn Forstmeister Scheurer, überwiesen von
t Exc. v. Braun (1074 ab). Kleiner spiralförmig gebogener
Armreif von 13 mm Dicke, mit 2 starken, unregelmäfsig ge-
formten, bis 15 mm dicken Schlufsknöpfen, 56 mm Durchmesser,
B r o n z e a r m r e i f von 7 cm Durchmesser, 8 mm stärkster Rundung,
die sich verjüngenden Enden hakenförmig umgebogen, beide ge-
funden zusammen mit 2 Gerippen auf einem Acker am , Herren-
weg", vermutlich einem alten Römerweg, zu Iggelheim. Geschenk
des Herrn Adjunkten Bohrmann daselbst 1 1086 ab). - Zwei hübsehe
Bronzearmreife, 6 ein Durchmesser, mit verzierten Enden
und petschaftähnlichen Schlufsknöpfen, gefunden um 1 880 zu Klein-
fischlingen, («ewann , obere Gabel" von Herrn Hufschmied Schmidt
daselbst und von diesem geschenkt durch Vermittlung dt* Herrn
Pfarrers Eller ebenda (I ODO ab). Massiver Fiil's- oder Ober-
armreif von 11,5 cm Durchmesser (953). Prachtvolles prä-
historisches Bronzeschwert gleich dem aus Donauwörth stam-
menden unserer Sammlung: 64 cm lang, wovon 52. bezw. 54 auf
die 3,0 cm breite Klinge entfallen : dieselbe besteht aus einem
beiderseits 2.3 cm breiten, leichterhöhten und gewölbten Körper
und einer sich kräftig absetzenden . noch jetzt sehr scharfen
doppelten Schneide. Der die Klinge znngenförmig fassende und
durch 2 Nägel mit derselben verbundene Griff ist mit 3 flachen
Digitized by Google
187
Reifen und am obern Ende mit 3 (ziselierten?) Doppelspiralen
verziert. Dasselbe Ornament. 13 mit einander verbundene Spiralen,
schmückt auch die obero Seite des 42 : 48 mm haltenden flachen
Knaufes, während auf der untoni Seite kleine in 3 bezw. 4 kon-
zentrischen Kreisen geordnete Dreiecke angebracht sind. Um das
hervorragende Ende sind zwischen 2 konzentrischen Kreisen kleine
Punkte eingeschlagen. Die Patina ist die bei Bronzefunden seltene
und von besonders guter Erhaltung zeugende rostgelbe, vermutlich
eine Folge langen Liegens im Lehmboden. Gefunden zwischen
Kuhardt und Rülzheim in einem Acker. Höchst wertvoll, äufserst
selten! (10871. — Endlich gehören in die , Vorzeit" noch drei
Photographien eines von Herrn Universitätsprofessors Dr. med.
Zahn in Genf entdeckten alten Opfersteines auf dem Orcns-
berge, Geschenk des Genannton (1014a-c).
III. Römische Zeit (Säle I, II und IV). (50 v. Chr. bis 40G
n. Chr.) Funde aus Speier (diese samtlich Eigentum der Stadt Speier
soweit nicht mit H (Eigenthum des historischen YereinsJ bezeichnet):
a) Schöne graue Urne von 28 cm Höhe und 85 cm Umfang,
nebst einem als Deckel dienenden ziemlich tiefen Teller, 18 cm
Durchmesser aus schwarzem Thon (904). -- 0 Aschenkrüge (ge-
funden im Gässelspfad) , 1 Grablämpchen und 1 zerbrochenes
schwarzos Schüsselchen von zierlicher Form mit Stempel (gefundon
beim Diakonissenhaus) (971). — Schwarze Urne von hoher,
schlanker Form (29,5 cm hoch, 69 cm Umfang). Den obern Teil
umgeben zwei durch einen 1,5 cm breiten glatten Streifen getrennte
5, bezw. 4 cm breite Bander eines aus kleinen Dreiecken be-
stehenden Ornamentes (1103a). - (traue Urne, kegelförmig,
(22 cm hoch, 62 cm Umfang), oben geschwärzt, bandartig ver-
ziert mit Strichornamenten (1103 b). Rauchige, graue Urne,
18 cm hoch, 59 cm Umfang (1103 c). — Desgl., 16 cm hoch,
55 cm Umfang (1103dl. Desgl., glänzend schwarz, niedrig,
sehr zierlich, 12 cm hoch, 43 cm Umfang, die Öffnung nur 7 cm
weit, der Bauch mit lf> vertikalen Rippen verziert (1103 g).
Desgl. von 11 cm Höhe und 43 cm Umfang mit scharfkantig
profiliertem Bauche (1103 h). — Desgl. schwärzlich-grau gefärbt,
12 cm hoch, 35 cm Umfang, oben Dreiecksverzierungen zwischen
2 parallelen Kreisen (1103i), alles unter Nr. 1103, Geschenk des
Herrn Baumeisters L. Moos in Speier. — M i nia tur u nie, 9 cm
13»
Digitized by Google
188
hoch, 27,5 cm Umfang, schwärzlich-grau (1103 k). 4 kleine Urnen
von verschiedener Form; — 2 Urnen, 24 cm hoch, 42 bezw. t>H cm
Umfang, erstere mit hohem Fufs und eingodrückten Seiten wänden :
desgl. 17 cm hoch, 32 cm Umfang, becherartig; — 5 ähnliche Gefäfsc
von gleicher oder geringerer Höhe mit rundem Bauch, graphit-
geschwärzt (1128), alles gefunden in der Nähe der Ludwigsstrafso
(Gässelspfad), nordwärt«, wo sich in der Nähe der Abzweigung
der Hilgardstrafse 8 in früherer Zeit bereits geplünderte Stoin-
särge vorfanden. — Schwarze Urne, 10,5 cm hoch, 48.5 cm
Umfang; desgl. gelbbraun, 9,5 cm hoch, 33 cm Umfang, ge-
funden in der Nähe der Ludwigs- und Kanneliterstrafse ( 1 144). —
Graue Urne. 13 cm hoch, 45 cm Urnfang; — desgl., 0.5 cm
hoch, 25 cm Umfang; desgl. 5 cm hoch, 11 cm Durchmesser,
37 cm Umfang, alles gefunden nördlich der Ludwigsstrafse (1 1 04).
Gröfstenteils Geschenke des Herrn Karl Scherer in Spoier.
7 kleine T h o n g e f ä fs e . davon 4 urnenartig , 3 tellerförmig
(897), geschenkt von Herrn Vogler in Speier. Kleiner Wirtel
aus schwarzem Thon (1078 b). — Hübschgeformter Aschenkrug,
23 cm hoch, 57 cm Umfang, aus feinem gelben Thon (1103e).
Aschenkrug, ohne Honkel. 19 cm hoch, 43 cm Umfang (1103 0. —
Miniaturaschenkrug. 12 cm hoch, 32 cm Umfang, aus gelblieh-
woifsem Thon (11031). 9 cm hohes, 25 cm weites Krügelchen,
ohne Henkel, aus schlechter terra sigillata, mit einer kurzen Aus-
gufsröhre am Bauche (1103m). Miniaturschüsselchen,
zierlich, nach Form der Keibsehüsseln. aus schwärzlichem Thon.
7 cm Durchmesser (1103n). Henkelloses Krügelchen, aus
grauem Thon mit niedrigem Hals und starkgewölbtem Bauch, 1 1 cm
hoch, 3C> cm im Umfang, der obere Teil grätenartig verziert ( 1 103 t ).
— Schüssel aus schlechtem, schwarzgrauem Material, 15 cm
hoch, 1« :28 cm weit (1108h). — Grablämpchen für 2 Dochte
aus Thon (1115 ), stammend vom Bauplatze der l'rotestationskircho.
Doppelhenkliger rotgelber Krug, 26 cm hoch, 60 cm im
Umfang; — kleine Amphora, 32 cm hoch. 75 cm Umfang:
12 einhenklige A sc henk rüge, von verschiedener Gröfse:
M i n i a t u r k r ü g e 1 c h e n , 9 cm hoch, 2 1 ,5 cm weit, mit Schnaupe :
10 gröfscre und kleinere Untersätze; Grablämcheii aus
Thon mit einer kleinen komischen Maske und dem Stempel attm.i.vs k:
3 Bruchstücke einer schwarzen (i es i c h t s u r n e (Nase und
Digitized by Google
189
Augen mit den übertrieben stark gezeichneten Augenbrauon und
beiden Ohren) (1128), alles stammend vom Gässelspfad. — Schöner
rotgelber Aschenkrug, 21 cm hoch, 56 cm Umfang; — 2 rohe
Untersätze. 19, bezw. 14 cm Durchmesser (1 164) : — Thonlämpchen,
von 10 cm Länge (1202 b), stammend aus der Nähe der Ludwigs-
stralse, Vorstehendes (S. 1 88) grofsenteils geschenkt von Herrn Scherer.
b) Klein - Geräte aus Terra sigillata: Zahlreiche Bruch-
stücke vom Spitzreinhof (1044). -Schüssel aus schlechter t. s.,
10 cm hoch, 80 cm weit, Formschüsselähnlich, der Rand 6 cm hoch,
fast senkrecht (I103o). — Gröfseres Bruchstück einer Schüssol
(oben Löwen, Bären, durch Sblätterige Blumen voneinander getrennt,
unten kleine Seepferdchen; kleiner, defekter Toller; Bruchstücke
verzierter Gefäfse (1115), stammend vom Bauplatz der Protestations-
kirche. 1 Toller : Fragment eines kegelförmigen Trinkbechers;
1 kleines Schüsselchen: 1 doppelhenkeliges Krügelchen,
11cm hoch. 31 cm Umfang: 2 hübsch geformte bauchige Trink-
becher. 11 cm hoch, 24 cm Umfang; Bruchstücke einer Reib-
schale mit aufgespritzten Verzierungen (springendes Reh und Ephou-
blätter), sehr schön (1128). Bruchstücke mit den Stempeln:
cereai.is, conativs, TRiBocvs (867). Verzierte Patera mit dem
Stempel: restitvtvs: Scherben (Bodenteile) mit den Stempeln : avitvs f,
cauia . . ivlianvs, iAssvsF; vorzierte Schüssel mit: cerealisf,
kleinstes Schüsselchen mit tkk. f. (874). Schale mit: victor nebst
einem Trinkbecher (Hälfte), gefunden beim Diakonissenhaus (104 4). -
Bodenstücke eines Tellors und einer Platte mit: uobio f, Trink-
becherfragment mit : oiamil fk (?) ( 1 1 0:1 p q). Gefafsbodenstücke mit :
ivi.(ius). Lvcivs, (i.v)civsf., marinvsf, rahiacivaf,(?) vic. . . ; (1115).
H Bruchstücke mit Töpferstempeln: avitvs, pri . . ., res . . .(1 128).
Zierliches, stark verbranntes Terrasigillata-Schüsselchen, 8 cm
Durchmesser, mit banilli, zehn weitere Stempel auf Bruchstücken :
CEI.AD. FE, DOMITIANVS (?), . . . ASSV, ICAV oder AVC1 (?), 1R1TVS F,
ljllvs. (ni)valis f, (ve)nicarvs, . . . vtevs f, Bechorfragment mit un-
leserlichem Stempel (1144). — Weitere 4 Töpferstompel : venvs,
i.aitivs, tiVETVs f, victorin vs f. (1164), meist gefunden im alten
römischen Leichenfeld, nahe der Ludwigsstrafse, geschenkt von
Herrn Scherer.
c) Kleingerüte aus (} las: Römisches Gläschen, 35 mm
hoch, gefunden bei der Ludwigsstrafse (Bernatz'scher Garten) (863). —
Digitized by Google
190
Zwei römische Gläser, das eine ein einfacher Trinkbecher
von 6,5 cm Hohe und 9 cm Durchmesser, das andere, kugelförmig
mit trichterförmigem Ausgufs von 16 cm Höhe und 41 cm Um-
fang, mit einem schönen Terrasigillatakrug mit Henkel und Schnaube,
26 cm hoch. 60 cm Umfang, der obere Teil des scharf profi-
lierten Hauches mit weifsen konzentrischen Kreisen und grofsen
Tupfen geziert — zusammen in einem Steinsarg aus wcifsom Sand-
stein im Gässelspfad gefunden. Geschenke des Herrn Glaser- und
Schreinermeisters Willi. Häufsler dahier (972). -- Gläschen,
G,3 cm hoch aus einer Urne stammend, viereckiges Glas, eine
Seite 5,5 cm breit, das Glas teilweise abgebrochon , das Ganze
noch 10.5 cm hoch, gefunden bei der Ludwigsstrafse. Geschenk von
L. Moos (llO.'irs). — Bruchstücke römischer Gläser, darunter ein
gröfstenteils wiedorherstellbares viereckiges, gehenkeltes Fläschchen
(1115), gefunden beim Bau der Protostationskirche. — Hübsches
Glas von 1 1 cm Höhe und 2 1 cm Umfang, Hals gerade, gefunden
nördlich der Ludwigsstrafse (1 128), geschenkt von Herrn K. Scherer.
— Zierlich geformtes Gofäfs mit nioderem Fufs, scharfkantigem
Bauch und hohem Hals, mit der mitten eingeritzten Inschrift:
amatoki vitam sempek. ebenda gefunden, geschenkt von Herrn
Dr. Antz (1132).
d ) Kleingeräte aus Bronze. Silber und B ein. Kleiner
Bronzethürgrift in Gestalt zweier Delphine (867), gefunden auf
einem der Bornatz'schen Bauplätze. Ludwigsstrafse. Römische
Bronzewage, bestehend aus 2 je 9.5 cm langen , unten durch-
löcherten Schenkeln, verbunden durch einen 5,5 cm laugen Quer-
balken, gefunden beim Bau des Cafe Schwesinger (1078 a).
Beschlägstück aus Bronze. 10.5 cm lang. 1,3 cm breit, einerseits
spitzförmig, andererseits mit starker Öse zum Anhängen, die leicht
gewölbte Oberfläche zeigt erhaben ein Ornament, bestehend in
einer Kartusche, worin eine erotische Scene. links und rechts um-
geben von Tauben, das Ganze mit Eisen unterlegt, gefunden bei
der Ludwigsstrafse, Geschenk des Herrn Scherer (1164).
Silberne, oben gereifelte Nadel mit greisem . eingekerbtem Kopf,
dieser und die Reifehingen vergoldet. Geschenk des Herrn Ziegelei-
besitzers Scheurer (1041). Silbernes. 11 cm langes Löft'elchon
mit ruinier, regelmäfsig durchbrochener Höhlung, der Stiel ge-
wunden, oben und unten mit Knöpfen und Reifen verziert, in einer
Digitized b}
191
kräftigen Öse ein King, gefunden in der Staatsstrafso nach Landau,
erworben durch Vermittelung des Kgl. Strafsen- und Flufsbauamtes
Speier (1083, H). Römischer Schreibgriffel (stilus) aus Bein,
17 cm lang, gefunden am Südende der grofsen Siimergasse (1136).
Ohr ige Römerfunde der Pfalz (Kleingerilte) [Eigentum des
hist. Vereins]: 1. Bliesgau: Ausgrabung auf den Heizwiesen bei
Bliesdalheim : 7 gröfsere und kleinere Stücke von farbigem Wandvor-
putz. 5 zierlich goformte beinerne Nadeln. 1 Hache, auf der Oberfläche
ornamentierte Scheibe, 4 cm Durchmesser. I massiver Bronzefufsreif,
1 1 cm Durchmesser. 1 kleinere Bronzefibel, Kupfermünzen, Glas- und
Thonscherben. Eisenfragmente (896), (s. Mitteil. d. bist. Ver. Heft XIII,
192). — Bossierhammer. 12 cm lang, 6 cm breit und hoch, gefunden im
römischen Steinbruch zu Bre itfurt (919). — Römisch er Ziegel,
42 cm lang, 35 cm breit. 5 cm hoch, mit der Inschrift: q • val • •
sähe, gefunden bei Medelsheim. Geschenk des Herrn Karl August
Well. kais. Inspektor a. I). in Strasburg (1171). 2. Eisen-
berg: Römischer Bronzeleuchter, gefunden daselbst im Kirchhofe
in einer Schuttbrandschichte in 1 m Tiefe (883). Doppelkasseroi
aus Bronze (mit Stiel), 30 cm lang. 15 cm breit, sattelförmiger
Fferdesehmuck aus Eisen und Bronze, 20 cm hoch, Goldwage aus
Bronze, Fibel aus Eisen, Schleifstein, Gefäfsobruchstücko , Glas-
scherben , überlassen von Herrn Dr. Mehlis (968). Römischer
Mühlstein. 36 cm Durchmesser, 13 cm hoch. Geschenk desselben
(1021). 3. Einselthum: Reibstein, 22cm Umfang, geschenkt
nebst 8 Thonkegeln, 13 cm hoch, oben durchlocht, von Herrn
Daum daselbst (979). - 4. Fußgönheim: Sammlung Herzog:
Bronzecylinder. 9,5 cm hoch, 7 cm Durchmesser, innen glatt,
aulsen mit Riefen geziert (1020, 135), abgebrochener Stilus, noch
8.3 cm lang (1020, 140), Bronzering, 4 cm weit, 8 mm dick
(1020, 147) 4 Bruchstücke von verzierten Näpfen und oinos Tellers
mit dem Stempel fi.orknt(uius) (1020, 148), dazu ein in Oppau
gefundener eiserner Senkel in Kreuzesform (1020, 134). — 5. Zwei
runde, in der Mitte durchbohrte Netzbeschworer aus Thon, 30 cm
Umfang. 4.5 cm hoch, gefundon im Kussel, nördlich von Hafsloch,
Geschenk des Herrn Lehrers Wenz daselbst (1008). Eisernes Beil
(römisch?), 21 cm lang, die Schneide 9,5 cm breit, die Öse läng-
lich viereckig, geschenkt von demselben (1086 c). Funde von
der Hei den bürg bei Kreimbach (Ergebnisse der Vereinsaus-
Digitized by Google
192
grabungen unter Leitung des Herrn Dr. Mehlis): Bronzeschelle,
5,7 cm Durchmesser. Bronzenadel, 10,5 cm lang, }/z Schafschere,
28 cm lang, gebogener »Schreibgriffel aus Bronze. 14 cm lang,
Pfeilspitze. 10 cm lang. Senkel. 8 cm lang, eiserne Rosette. 8 cm
Durchmesser. 2 eiserne Schlüssel, eiserne Ringe, 4 Thonwirtel.
Beschlägstücke. Gerätefragmonte. Bronzering, silberner Siegelring,
mit der Inschrift iov / ant/ vcah-, endlich 1 00 kleine Bronzemünzen
der spätem Kaiserzeit (950). Phalera aus Bronze, 2 cm hoch,
unten 5,7 cm, oben 8 cm Durchmesser, oben mit 8 Knöpfen nach
Art der fränkischen Zackenfibeln verziert, eiserne Schelle, LI cm
hoch, zierliche Bronzeschelle, eiserner Schlüssel. 10 cm lange
Pfeilspitze, Bronzoring. 28 cm langes Bronzerohr, Bruchstücke von
Armbronzeringen, Mündung eines Terrasigillata-Gefäl'ses in Gestalt
einen Löwenknpfes mit Inschrift (1028). Vexillum (?), Stange «0 cm
lang, am Ende in eine je 10 cm breite und hohe Fläche endigend:
runde, eiserne Wage. Rebmesser, dazu eine Menge Thonscherben,
Kisengeräte, gegen 70 weitere Bronzemünzen der späteren Kaiser-
zeit (1129). .Jockgrim: Fundstelle: uralte Thongrube im
Distrikte Grüben, Forstamts Langenberg, unweit des Otterbaches :
Teile einer Bronzekanne: nämlich der massive, wohlerhaltene,
schon pntiniorte Hals. o\7 cm hoch, der massivo . sehr schwere
Boden, 52 mm Durchmesser, unten mit 5 Ringen konzentrisch
verziert, ferner der Bauchoberteil. 82 mm Durchmesser. '3 Bruch-
stücke des (»efälskör|M»rs. endlich der gegossene, noch 1 1 cm lange
Henkel, der mittels Storchschnäbeln sich an den obern Rand des
Gefäfses und mittels eines MS mm langen, ovalen Schild»« an den
Bauch des Gofäfses anschliefst. Der Schild zeigt eine mit dem
Chiton bekleidete Frauengestalt. in der gesenkten Rechten ein eimer-
artiges Gefäfs. in der erhobenen Linken eine Fackel über dem Haupte
schwingend, darüber eine Vase und ein Krummstab. dazu Bronzelöffel-
chen. 1 1,5 cm lang ( 1 1 71» I, alles durch hohes Regierungspräsidium der
Sammlung überwiesen. 8. Lu dwigshafen. gefunden vor 20
.Jahren bei Hafenbauten : Bronzebüste, von unzweifelhafter Echt-
heit, vermutlich des ( J ermanicus auf einem Marmorsockel, letzterer
8 cm. erstere 18.5 cm hoch, eine hervorragende Erwerbung I 1 180|.
0. Mechtersheim (Gräberfunde am Hochufer): Viereckiges Glas
mit niedrigem Halse und breitem, rechtwinkelig gebogenem Henkel.
14 cm hoch, 2!» cm im Umfang: kleine Patera, H».5 cm Durch-
Digitized by Google
198
messet-, aus terra sigillata; desgl. Schflsselchen, 5,5 cm hoch, mit
dem Stempol bobl • f, ein anderes mit verecvno • f: wuhlorhaltenes
Schüsselchen, ohne Stempel: hübscher Becher, noch 10 cm hoch;
Thonschale auf hohem Fufs. 8,5 cm hoch : Grablärapchen, 4 Aschen-
krüge (907). Grufsbrunze von Kaiser Hadrian, Haupt belorbeert,
Rückseite: aufrechte Frauengestalt mit nach links gewendetem Haupte
(1107a). — 10. Neuleiningen: Glasgefäfse gefunden in 2
Steinsargen, geschenkt von Herrn Malzfabrikant Nippgen, vermittelt
durch Herrn Bürgermeister Fachenbach, bezw, Herrn Einnehmer
Leonhard in Kirchheini a. Eck (1039). 11. >Teupfotz: Terra-
sigillata-Gcfäfse : Schüssel, 30 cm Durchmesser, die Glasur im
Innern wohlerhalten, bauchiges, gehenkeltes Krügelchen aus schwärz-
lich-grünem Thon. 13 cm hoch, 36 cm Umfang, 4 Bruchstücke,
eines mit dem Stempel ianv f und einem auffallend grofsen Manns-
kopfe: Teller aus gelbem Thon (1030). 12. Rheinhessische
Funde: Romischer Gladius (Eisenschwert der la-Tene Zeit?) (912):
3 scheibenförmige Spielsteine, 40- 50 mm Durchmesser, aus ge-
branntem Thon, gefunden zu Worms, geschenkt von Herrn Dr. Köhl
daselbst (1091); Römischer Gladius, mit teilweise erhaltener Scheide,
gefunden im Rhein zwischen Mainz und Worms (1131); 2 von
Herrn Dr. Köhl geschenkte Abgüsse einer in Worms gefundenen
Satyrmaske. 8 cm lang (1176). - 13. Rheinzabern: Grab-
lämpchen aus Thon (1048): Patera aus feinster terra sigillata,
mit dem Stempel ivsti : Bruchstück des Henkels eines samischen
Gefäfses : Bruchstück eines samischen Gefäfses mit weifser Ver-
zierimg (Epheublatt) : desgl. aus rotgolbem Thon mit schuppen-
artiger Verzierung; desgl. eines schwarzen Gefäfses: eiserner
Meifsel, 15,5 cm lang (1057). alles geschenkt von Herrn Brunner
daselbst. Verzierter Napf aus terra sigillata. 11,5 cm hoch.
20 : 21 cm weit, das Ornament besteht aus 9 Medaillons, in jedem
ein nach links schreitender Hahn, roter römischer Ziegel, 20 cm
dick. 21 cm breit und 26 cm hoch, vermittelt durch Herrn Ober-
forstrat Ritter, gefunden in der Ludowici'schen Thongrube (1145).
Römischer Flachziegel und Hohlziegel, ebenda gefunden (1160).
Bruchstück einer rötlich gefärbten, mit erhöhter Randleiste um-
gebenen Thonplatte, welche ein springendes Pferd und Arabesken
in Spritzmanier zeigt (884). eingeliefert durch Herrn Bezirks-
hauptlehrer Pfeiffer. — 14. Rufst ach: Römischer Mahlstein aus
Digitized by Google
194
niedermondiger vulkanischem Gestein, geschenkt von Herrn Lenz
(1161). 15. Römer wall auf dem Donnersberg : 3 Mahlsteine,
eingeliefert von Herrn Forstmeister Weis in Dannenfels (1040). —
16. Schiffe ratadt: Eiserne. 7 cm lange Pfoilspitze mit Tülle;
2 romische Aschenkrüge aus gelbem Thon, gefunden im Walde,
geschenkt von Herrn Oberförster a. 1). Niederreuther (1066 cd).
Hübsches Aschenkrügelchen, aus hellgelbem Thon, geschenkt von
Herni Lehrer Lützel in Mutterstadt (1 108). 17. Websweilerhof
bei Waldmohr: 2 versilberte Bronzefibeln, rautenförmig, nach
jeder Seite 3 cm lang, die Enden knopfförmig ; in der Mitte eine
halbrunde, von 2 geperlten Linien eingefafste und mit 6 blauen
Querstreifen geschmückte Leiste : beiderseits je 4 eingeschlagene
Kreise mit vertieftem Mittelpunkt, gefunden 1880 in einem Steinsarg
„ am Nafs wald * , Geschenk des H errn Gutsbesitzers J akob Hautor (1077).
IV. Mittelalter (Saal IV und V). a) Alemannisch-
fränkische Zeit (406- 752). Ergebnis der letzten Ausgrabung
in Obrigheim, geleitet von Dr. Mehlis: Urne, 18.5 cm hoch. 62 cm
Umfang, Kanne, fast gleichor Gröfse, beide mit linearen Ornamenten
verziert. 4 kleinere Gefäfse (Urnen), runder Schildbuckel, Schildge-
spänge, 2 Lanzen, noch 24 cm lang, eiserne Schere, 17 cm lang,
2 Pfeilspitzen, 1 Bronzebeschläg aus 10 Teilen bestehond, Gehänge
für ein Schmuckstück. 1 Anhänger (bulla). kunstvoll mit farbigen
Glasstückchen verziert. 1 Gehänge gröfsorer und kleinerer farbiger
Thonperlen . Ziergegenstand aus Hein , 6 cm hoch , kegelförmig
ornamentiert, 6 durchlöcherte römische Bronzemünzen, Fragmente
von 2 3 Kämmen. Eisenteilen, 1 Glas, trichterförmig, mit am
Ende geschlossener Röhre, noch 1 3 cm hoch (980). Funde aus
Spei er: Kleine verzierte Urne. 9 cm hoch, 8 cm obere Weite,
aus schwarz-grauem Thon, thönerner Wirtel. kleine grüne Perle,
gefunden beim Bau des Hotels zum Gambrinus am Bahnhof (952 S).
zugleich mit 9 wohlerhaltenen Gerippen. Schildbuckel. 16 cm
Durchmesser mit 3 noch vorhandenen Nägeln. Sehildgespänge von
42 cm Länge. Lanze von noch 37 cm Länge, wobei die Tülle
16 cm lang, das Lanzenblatt ist 6 cm breit und hat beiderseits
eine tiefe, jedoch nicht in der Mitte befindliche Rinne, gefunden
beim Bau eines Knn.ils der Baumwollspinnerei (1003 S). Kleine
Urne, mit scharfkantigem Bauche. 12 cm hoch. Umfang 42 cm.
der obere Teil mit 8 Reihen kleiner eingedrückter Vierecke
Digitized by Google
195
geschmückt, sehwarz-grauos Material, gefunden beim Gambrinus
( 1 03 1 8). B r o n z o s c h 1 ü s s e 1 . 1 0 cm lang. 5 cm breit, durchbrochen
und mit eingeschlagenen Ringelchen verziert, gefunden im Konvikte,
von der Anstaltsleitung (Herrn Regons Adam) überlassen (1042 S).
Sonstige Funde : Achteckige, vergoldete , mit erhabenem
Linienornamente geschmückte Zierscheibe. 3 cm Durchmesser,
gefunden am Edelknechtsgrab (Reihen graber) bei Ungstein, erworben
von Herrn Dr. Mehlis (954). Kleines, eisernes Messer, 17 cm
lang mit Bronzegriff von ovalem Querschnitt, stammend aus einem
Grabe zu Weinheim (1009 d). Grabfunde von Eppstein, er-
worben von Herrn Dr. Mehlis: Offener massiver Armreif aus
Bronze, gegen die Enden sich verjüngend, an 5 Stellen mit paral-
lelen Strichen verziert, desgl. ohne Ornamentierung. 3 Bronze-
nadeln mit massiven Köpfen. 2 Bronzeknöpfe, der eine oben glatt,
7 cm Durchmesser, der andere 4 cm Durchmesser mit schild-
buckelartiger Erhebung in der Mitte, 8 Pfeilspitzen, die eine mit
Tülle, 3 Bronzenadeln mit verzierten Köpfen, verschiedene kleinere
Bronzeringe. Bronzebeschläge, Bronzemesser, endlich eiserne Pfeil-
spitze. Bruchstücke von Nadeln, Ringen und Reifen (1019).
Nachbildungen 2 merovingischer Rundfibeln aus Bronze mit kunst-
voller Goldhligranarbeit und aufgesetzten farbigen Steinen (Alman-
dinen), 6,5 cm, bezw. 5 cm Durchmosser, Geschenk des Herrn
Jules Wolf in Paris, die Originale gefunden in einem Grabe zu
Bastieux, Depart. Meurthe et Moselle (11 72 8). Eiserner Pfeil mit
Tülle und dreikantiger Spitze, noch 7 cm lang, gefunden zu Barbel-
roth (1020. 14t>), endlich Krügolchen, 14 cm hoch, gefunden im
Neckardurchstich bei Oppau (1020. 134) (Sammlung Herzog).
b) Spütores Mittelalter (752— 1500). Kleines silbernes
Kreuz, auf der einen Seite eine Lanze und eine Leiter mit ms, auf der
andern ein brennendes Licht zwischen zwei Herzen, gefunden in
Schwarzerde (Preufsen) (901) : 2 mittelalterliche Beile von 22 cm
Breite, bezw. 20/13 cm Höhe, stammend von der 1471 zerstörten Burg
Ruppertsecken am Donnersherg (91 3). Irdenes bauchiges Krügel-
ehen aus schwarz-grauem Material, Di cm hoch. 49 cm Umfang
mit geschweifter Schnaupe, gefunden zu Speier (917). Hufeisen
12 cm lang, 11 cm breit, gefunden im Forstbezirk Hofstätton
(Pfälzerteich) (918). Zweischneidiger Dogen, woran noch die
Zwinge der Scheide befestigt war. deren übriger Teil, wahrscheinlich
Digitized by Google
auH Leder bestehend, längst zu Grunde gegangen ist, gefunden im
Gemeindewald von Waldsoo (Sauweide). 400 m östlich der „Borg*
(Burglache), wo die 1849 von den Speierer Bürgern unter Führung des
deutschen Kaisers Karl IV. zerstörte Burg Affalterloch gestanden
hat, vermittelt durch Herrn t Regierungsrat v. Moers in Speier (92^).
Eisernes, zweischneidiges Schwert. 13. .Tahrh., 96 cm lang. Ocm
breit, dazu Arm- oder Beinschiene, Schaufel, eiserner King mit beweg-
licher Ose, 14 cm Durchmesser, gefunden mit menschlichen Knochen-
resten in einem Steingrabe im Staatswald, bei der Kufsmühle, Bann
Rockenhausen, übergeben von t Excellenz v. Braun (1 036). Drei
eiserne Kesselchen, 2 eiserne Sporen, Pferdegebils, Dolchklinge,
Pflugschaar, gefunden in der Nähe der Ruine L ö w en b u rg bei D a n n e n-
fels in einer Schlucht, eingeliefert von Herrn Forstmeistor Weis in
Dannenfels, zur Verfügung gestellt von t Excellenz v. Braun (1040).
Eisernes Bauernmesser von 44,5 cm Lange, geschenkt von Herrn
Oberförster a. D. Niederreuther in Schifferstadt (1085). Eiserne
Maueraxt, 3 1 cm lang, gefunden im Schutte der Südosthalde des Sehlofs-
berges Ruppertsecken, wo 1471 die Burg erobort worden ist (1098).
Ortband aus Bronze, 5,1 cm lang, gefunden zu Burg Lindelbronn .
geschenkt von Herrn Dr. Mehlis (1175). Zweischneidiges Schwert
(Dogen), 1,25 m lang, mit Griff und einer 24 cm langen Abweis-
stange, Beil, Hufeisen, Waffenreste, gefunden zu Noupfotz (1140).
Verschiedenes mittelalterliche Eisenwerk . darunter 5 Sporen.
Schere, Messer, gefunden bei Dürkheim (1188). Funde von
Schar feneck bestehend in zahllosen Bruchstücken von Ofen-
kacheln, Eisenteilen von Schlössern, Feristergittern. Glasscherben,
aufserdem aus einem guiseisernen Löwen. 29 cm hoch, 24 cm
breit. 1 vollständigen grünen Ofenkachel. 1 wohlerhaltenen eisernen
Ofenplatte, 1.33 m lang, 22 cm breit. Fragment einer Eisenrobette,
1 steinernen Geschützkugel. kleinen Bronzemünzen, Geschenk des
pfalz. Verschönerungsvereines (974). Mittelalterliche Schlüssel,
gefunden bei der alten Keichsfente Wegein bürg (1075). 19.4 cm
lang, geschenkt von Herrn Kreisbaurat Kreuter. desgleichen gefunden
zu Rheinzabern. 6 cm lang, mit künstlichem Bart, geschenkt von
Herrn Prof. Baumann in Mannheim (1092). desgleichen stammend von
der im 13. Jahrhundert bereit* verschwundenen Klosterkirche im
Einshalbcrt hal , eingesendet von Herrn Kentbeamten Stadler in
Edenkoben (1124), desgleichen, 6,5 cm lang, stammend vom St.
Digitized by Google
197
Germansberge bei Speier (984 S), Geschenk des Herrn Philipp
Lichtenberger daselbst, Hohlschlüssel. 10 cm lang, gefunden in der
Ludwigsstrafse (Bernatz'scher Bauplatz) zu Speier, geschenkt von
Herrn Regierungsrat Jahn (1 135 S). Bodenbelege: 1 quadratisches
Blättehen, einen nach links schreitenden Löwen darstellend, stammend
aus der St. Georgenkirche zu Speier, desgl. 3 ganze und Bruch-
stücke eines weiteren Stückes , mit Arabesken geziert (928 S),
letztere geschenkt von Frau Rünnewolf, ferner 3 steinerne
Bodenbelege, wovon 2 mit vertieften Arabesken, 1 mit der Figur
eines nach rechts galoppierenden Reiters geschmückt, gefunden
beim Bau der Villa der Herren Direktoren Kaiser und Kirrmeyer
in Speier (950 S), endlich 9 Bodenbelegplüttchen in verschiedener
Form, geziert mit Arabesken, Blattornamenten und Rosetten,
Architekturstück aus gebranntem Thon in Pyramidenform mit
Blattornamenten, gefunden bei einem Bau in der Armbrust zu Speier
(1071 S). Schmelztiegel (Graphit), gehenkeltes Krügelchen mit
Schnaupe, 10 cm hoch, gefunden in einem Garton des Herrn Bau-
meisters Graf, Speier (1022 S). Funde von Kloster Rosen thal:
Modaillon, 10 cm Durchmesser, aus Gyps. mit einer 8 cm hohen
in Hochrelief ausgeführten Frauenbüste mit Diadem und langem,
gelocktem Haar: Verschlufssttick einer Eisenröhre, oben verziert
mit einem Löwenkopf in Hochrelief, 7 cm Durchmesser, 4.5 cm
Höhe, geschenkt von Herrn Rechtspraktikanten Würz aus Rosen-
thalerhof (1150). Altjüdischer Trauring mit der hebräischen
Inschrift Masat tob (herzlicher Glückwunsch), geschenkt von Herrn
Bezirksrabbiner Dr. Meyer in Zweibrückon (1037 a).
V. Neuere Zeit (Saal VI u. IX, seit 1500). Kleines sil-
bernes Petschaft, der Griff in Form eines Delphins, die ovale
Platte zeigt unter einer von 2 Löwen gehaltenen Krone 3 ge-
kreuzte Gegenstande, im Abschnitt die Buchstabon PCB, gefunden
zu Speier im Lehm von einem Ziegelarbeiter (909). Galla-
schlüssel der beiden Hauptthore der ehemaligen deutschen
Bundosfestung Landau, nobst dem Schlüssel der Ausfallpoterne
rochts in Bastion Nr. 20, übergeben von Wallmeister Leonhard
Hoffmann, dem letzten Festungsbediensteten, welcher die Schlüssel
bei Versteigerung des Festungsbtindesarchives mit andern Gegen-
stünden (Karten) ersteigert halte (937). Eiserner Degon von
88,5 cm Lange mit vergoldetem, reich ornamentiertem Griff, ge-
Digitized by Google
198
funden in Rülzheim, vermittelt durch Herrn Tierarzt Hengen
daselbst (1001). Eherzahn und Hirschhuf in mit Gravierung ver-
zierter Hilborner Fassung. Pfeilspitze (A r m b r us t b ol ze n) 8 cm
lang, altertümlicher Schlüssel, 11 cm lang, stammend von Wachen-
heim, geschenkt von Herrn Ingenieur Rettinger in Neustadt a. H.
(888). Schön profilierter, reich mit ziselierten Arabesken ge-
schmückter, vergoldeter Bronze sporn (Renaissance), gefunden
zu Speier beim Bau des Direktionsgebäudes der Vereinigten Speierer
Ziegelwerke (1149). Eiserner Sporn mit lOzackigem Rüdchen,
7 cm Durchmesser, stammend aus der Zeit des 80jährigen Krieges,
gefunden bei Schwegenheim, geschenkt von Herrn Dreieicher
(1084 S). Alte, sehr defekte Pistole. 87 cm lang, gefunden
unter einem alten zusammengestürzten Brückenbogen der Blies bei
Blieskastel (Gefecht 1798), eingesendet von Herrn Pfarrer
Candidus (1142). Kugelhängeschlofs, eiserner Schlüssel, noch
15 cm lang, gefunden zu Spei er am Rofssprung. Geschenk des
Herrn Heinrich Moritz (1082 S). Eisernes Hängesehlofs in Kugel-
form, stammend aus dem Keller der ehemaligen Speierer Haupt-
wache (1045 S). Desgl. aus Neupfotz, vermittelt durch Herrn
Lohrer Feth (1140). Thürschlofs, Anfang des 18. Jahrb.. mit
eingravierten Verzierungen : Oberkörper eines Weibes und muschel-
ähnliche Arabesken, stammend aus einem Hause der Kutschergasse
zu Spei er. geschenkt von Herrn Moritz (1199S). Zerbrochener
Krug, noch 28 cm hoch, mittlerer Umfang 28 cm. aus dem
Jahre 1568. geschmückt mit religiös-satyrischen Darstellungen:
Christus treibt einen Teufel aus, dabei die Inschrift : pack dick*/
oofrijn/ in i> Rom. Zwei Bischöfe im Ornat suchen die Zweige
eines Baumes, an denen Weihrauchfässer und Weihwasserkessel
hängen, herabzuziehen, während Christus die Axt an die Wurzel
des Baumes gelegt hat: darüber die Inschrift: das unkh/ut \vu.
ich / avsiia ven / vnd wikpk/es ins fevk. In der Mitte ein höllisches
Ungetüm; übergeben von Herrn Dr. v. Hörmann in Speier (985).
8 gemalte Apotheker-Standgläser (1 180 S). geschenkt von Herrn Karl
Scherer in Speier. Massive, kupferne Kanne. 19 cm hoch, 86 cm
unterer, 25 cm oberer Umfang. Henkel 7,5 cm weit, mit Schnaupe.
oben eingeschlagen geschenkt von Herrn Kaminkehrermeister
Grünewald in Speier ( 1 059 S). Achteckiges, mit Henkel versehenes
Kohlen hecken aus Messing (Fufswärmer). in getriebener Arbeit,
Digitized by Google
199
dio Seitenwände mit Blumen und Buckeln verziert, der obere Teil
durchbrochen, Umfang 65 cm. Höhe 13 cm. geschenkt von Herrn
Forstrat Ruef (898). Desgl., oben in der Mitte der Buchstabe : M,
gefunden in der Gemarkung von Speier (1151). Gold wage von
Herbertz von 1765, gefertigt zu Solingen mit kurpfälzischem
Privilegium, desgl. gearbeitet zu Lennep von Mittelstenscheidt,
mit kurpfalzbayerischem Privilegium, also zwischen 1777 und 1800.
(11 84 ab), endlich von letzterem, verfertigt in der grofsherzoglich-
bergischen Hauptstadt Lennep, also zwischen 1806 und 1813 (1009),
diese geschenkt von Herrn Karl Scherer in Speier. Gufseiserne
Ofenplatten, darstellend die Hochzeit zu Kana und zwar
a) stammend von Grofskarlbach (965), vermittelt durch Herrn Einnehmer
Leonhard in Kirchheim a. Eck, b) desgleichen aus Speier (1011 S),
c) desgl. mit der .lahrzahl 1 706 und der Inschrift (iohan am z. capittel).
gfschenkt von Herrn Moritz in Speier (1062 S) d) und e) desgl. mit
den Jahrzahlen 1711 gegossen zu Michelstadt (Hochzeit zu Kana) und
1729 (fürstliches Erbach -v. d. Leyen'sches (?) Allianz wappen), Ge-
schenk der Firma Ed. Zimmermann, Papierfabrik in Speier (1159 S).
Frankenthaler Porzellan (Saal IX) : Gemalte Platte,
44 cm lang, 30 cm breit, in chinesischem Geschmack, mit dem
Zeichen des «Joseph Adam Hannong , der unter dem Kurfürsten
Karl Theodor 1755 eine Fabrik für Fayonce und Porzellan in
Franken thal gründete (1004 S). Zwei gemalte, 12 cm hohe Posta-
mente mit daraufstehenden Vasen , 3 (Blumen) gemalte Teller
(1004 S), vermittelt durch Herrn Moritz in Speier. — Zierliches
Figttrchen (Karl Theodor) : Knabe mit Blumenkorb (944S).
Farbige Gruppe, mit dem gekrönten Namenszuge Karl Theodors,
A B6 gezoichnet: 2 geflügelte Genien mit Musikinstrumenten
und Notenblättern darstellend (1072). Rahmkännchen, weifs
mit Gold, beiderseits je 2 Medaillons mit je 2 scherzenden Genien
in Braun, Namenszug Karl Theodors und [17]72 (1073 eS).
Weifse Gruppe : Schäfer mit Schaf, Tasche und Stab, Schäferin
mit Vogelbauer und Blumenkorb, mit Namenszug und [17J78
( 1 0 7 3 a S). Weifse Figur : Cleopatra mit einer kleinen Schlange
in der Hand, mit Xamenszug und f 17)80 (1073bS). Farbige Büste
einer Bacchantin auf einem blumengehchmückten Piedestal
Namenszug und AB 6 (1073cS). Farbige Figur : Herr in Rococo-
kostüm, die linke Hand mit rednerischer Goberde erhoben (1073 dS).
Digitized by Google
3 Teller, der weifse Grund goldig gestreift und mit Blumenbouquets
bestreut (Namenszug, 1078 f g. 1 1 53 c S). Weifse Gruppe : Scherzen-
des Liebespaar (1153aS). Grofso weibliche Figur, weifs, die
Trauer symbolisierend, auf eine Urne gestützt, deren griechische
Inschrift besagt: Den Unterweltsgöttern (1153bS).
Endlich gehört hierher Nr. 1 104 d 8 : zwei Salzfäfschon aus
getriebenem Silber (Festons und Wappenhaltende Genien) mit
Einsätzen aus blauem Glas (Heydenreich'sche Sammlung).
VI. Grössere FlindstÜCke. (Denkmäler) meist im Lapi-
darium aufgestellt: a) Römisch: Cent au r, stammend von der
Heidenburg bei Kreimbach, gefunden in Rutsweiler (921 a), Brust-
bild, ebendaher, gefunden in Rofsbach (021b), Stier köpf von
Kreimbach (921c). Inschriftstein, geschenkt von Herrn Ökonom
Schneider in Gerhardsbrunn (921 d). Die zwei bossierton Roiter-
statuen von Breitfurt, 2,50 bczw. 2,05 m hoch, gröfste bis jetzt
diesseits der Alpen entdeckte römische Skulpturen, je 100 Zentner
schwer, (s. Heft XIII d. Mitteil. d. hist. Ver., S. 197) (895). Bruchstück
einer römischen Inschrift, 19 cm hoch, 15 cm breit, gefunden am
Fufs der Hohenburg, vermittelt durch Herrn Dr. Mehlis (9-19).
Viergötteraltar von Obern heim bei Landstuhl (Apollo, Herkules,
Juno und Minerva), vermittelt durch Herrn Dr. Mehlis (1120).
Römischer Denkstein von Speier, 1,4 m hoch, aus weifsem Sand-
stein : derselbe trägt unter einem mit einer Rosette geschmückten
Giebel in 3 Zeilen die Inschrift: pkreokinvs • c • ivi.i / muklmoms
skr(vus) • ANNlorum) • x • H(ic) • s(itus) • E(st). Darunter in einer von zwei
I'ilastern umrahmten Nische die Reliefgestalt eines mit dem Saguin
bekleideten Knaben, der in der Rechten einen Stab, in der Linken,
wie es scheint, 3 lange Blätter hält. Links neben ihm sitzt ein
Hündchen, das zu seinem jungen Herrn emporblickt. Gefunden zu
Speier, nördlich der Ludwigsstralse in der Nähe des alten Stadt-
grabens, geschenkt von Herrn Bauunternehmer Ludwig Moos in
Speier (1 152 S). Männlicher Kopf aus Stein, im Stil der italienischen
Renaissance, mit stark gelocktem Haarwuchs und eng anliegender
Kappe, das jedenfalls jugendliche Antlitz abgesplittert, gefunden
etwa 0 m oberhalb der im Winter 1890/91 bei außergewöhnlich
niederem Wasserstande bei Altrip im Rheindurchstich sichtbar gewesenen
und zuletzt von den Speierer Pionieren gesprengten römischen Mauer-
reste, geschenkt von Herrn Ziegeleibesitzer Baumaiiu in Altrip (lOt»:t).
Digitized by Google
t
201
b) Mittelalter. Reliefplatte aus weifsera Sandstein, noch
44 cm breit und 33 cm hoch, mit einer an assyrische Skulpturen
erinnernden Darstellung: auf dem Leib eines Löwen der Ober-
korper eines Mannes mit eigentümlichem, in einen dicken Zopf
geflochtenem Haar, einen Bogen schufsfertig vor sich hin haltend.
(Salisehe Zeit). Gefunden zu Speier, bei einom Hausbau in der
Armbruststrafse (1079 S). Hebräischer Inschriftstein, gefunden bei den
Domstaffeln in Speier, geschenkt von Baumeister Scholl (1088S).
Desgl., gefunden beim Umbau des Strafsen- und Flufsbauamts-
gebäudes in Speier (1198), beide stammend vom alten Speierer
Judenkirchhof (östlich des Hauptbahnhofes).
c) Neuere Zeit. Gewölbeschlufsstein, aus dem ehemaligen
Karmeliterkloster zu Speier stammend, noch 55 cm Durchmesser,
fragmentiert, mit einer al fresco gemalten Verelirung der hl. Jung-
frau Maria, sowie der Abdruck des Bildes in der Kalkunterlage,
gefunden beim Bau des Cafe Schwesinger, Geschenk des Herrn
Karl Schwesinger (973 S). — Fragment eines Wappensteines,
einen Stier darstellend, Fundort Speier (927 S). — Auf den ehe-
maligen Speierer Ratskeller bezüglicher Denkstein, in prächtiger
Renaissance, von 1570, mit der Inschrift:
Anno MDLXX acht
Ist der Vorder Keller gemacht,
Damals regierendt Bürgermeister wardt
Herr Johann Voltz und Petter Roinhardt
Auch eines Rhats Kellermaistor bekandt
H. Jörg Bien und Hans Hadamar genandt
Dem Gemainen Nutz zu gutt, Eim Rhadt zu ehr
(iott wöll alzeitt Trew Vorsteher beschör
Durch seinen Sohn H. Jehsum Christ,
Der unser aller Heilanndt ist.
Jerg Busch.
Gefunden im Kgl. Bezirksamtsgebäude zu Speier und von
Herrn ßezirksamtmann Gresbeck mit Einwilligung des Kgl. Land-
bauamts überlassen (1034 S). — Grenzstein, 75 cm hoch, 23 cm
breit, oben B -M, in der Mitte ein Wappenschild; das Wappen
zeigt auf einem Kreuze ein Herzschild mit 3 Schrägbalken, darunter
die Jahrzahl 15 — 80. gefunden bei Arbeiten im Bahnhof Maikammer.
Geschenk der Direktion der Pfälzischen Eisenbahnen (1024).
14
Digitized by Google
202
B. Münzen und Medaillen (Saal IV).
1. Keltische Bronzemünze, mit einer nach links springen-
den Figur, Fundort Speier, geschenkt von Herrn Scherer (915).
2. Römische Münzen: Denar des Triumvirn M. Antonius
mit dem Namen der IX. Legion, gefunden in Speier, Geschenk des
Herrn Professor Gümbel daselbst (881 aS). — Mittelbronze des
August us, belorbeerter Kopf von links, Rückseite: Providentia,
gefunden in Speier (1049 a). Desgl., geschenkt von Frau Kom-
merzienrat Sick in Speier (1070 aS). -» Prachtvoll patinierte
Mittelbronzemünze des Germanicus, einerseits der triumphierende
Feldherr, auf einem von 4 Pferden gezogenen Wagen nach rechts
fahrend, darüber: oebmanicvs caesar, rückseits derselbe im Waffen-
rock und Panzer, bekleidet mit von der linken Schulter fallendem
Mantel, nach links schreitend, in der Linken einen Legionsadler,
die Rechte zum Grufse erhoben. Seitwärts sionis kecept( is) da-
runter DEVicTi8-GERn(ani8) und in grofsen Buchstaben s(enatus)
c(onsulto), gefunden in Rheinzabern (1078 a). — Mittelbronze von
Tiberius, geschenkt von Herrn Einnehmer Leonhard in Kirch-
heim a. E. (961). -- Schöne Grofsbronze von Caligula „C. Caesar
Aug. Germanicus* p(ontifex) n(aximus) TB(ibunicia) roT(estato),
sitzende weibliche Figur, in der ausgestreckten Rechten eine Opfer-
schale haltend, unten „Pietas* ; Rückseite: bekränzter Tempol mit
6 Säulen, davor 3 männliche Personen an einem Alter opfernd,
seitwärts Divo-Auo(usto) und s(onatus) c(onsulto). gefunden nahe
der Hilgardstrafse in Speier, Geschenk des Herrn Scheror (1 128).
- Mittelbronze von Kaiser Nero, der Kopf von links, rückseits
Siegesgöttin mit Palme und Kranz, gefunden zu Speier (881 bS).
Trefflich erhaltener Silberdenar des Kaisers Galba mit der Um-
schrift: imf. ser. «alba caesar AV(»., rückseits »iva avovhta, ge-
funden bei Erdarbeiten auf dem Schwartz'schen Bierkeller zu Speier,
5 m tief unter dem Boden (960). — Mittelbronze von Vespasian,
rückseits , Felicitas * (1202cS), gefunden zu Speier. — Desgl. von
Domitian, der Kopf von rechts, rückseits: Minerva mit Helm,
Lanze und Blitz, gefunden zu Spcier (881 cS). Grofsbronze von
Domitian, rückseits thronende männliche Gottheit, mit . . . victoui
und *. <:., gefunden zu Speier (91 '>). Grofsbronze von Trajan.
rückseits Trophäen, gefunden bei Set. Ingbert, eingeliefert von
Herrn Subrektor Bamikel daselbst (887); Silberdenar desselben,
203
rückseits sitzende Frauengestalt, gefunden zu Speier (924). —
3 Mittelbronzen von Hadrian, davon oine rückseits mit „Hispania",
gefunden zu Speier, eine andere mit salvs avovsti (915, 1060 S,
1178bS); Grofsbronze desselben, gefunden zu Rheinzabern, geschenkt
von Herrn Brunner (1032a); desgl.: vorseits belorbeertes Haupt,
rückseits: aufrechte Frauengestalt, das Haupt nach links gewendet,
gefunden in Mechtersheim (1 107 a). — Silberdenar des Antoninus
Pius, die Rückseite mit „Moneta Augusti", gefunden bei St. Ingbert
(887): Mittelbronze desselben, rückseits: stehende weibliche Gestalt
mit Füllhorn, gefunden zu Speier (915). — Mittelbronze von Marc
Aurel, mit nach rechts oilender Viktoria, gefunden in Speier,
Geschenk des Herrn Spitalsehaffners Rumpf daselbst (1032 c). —
Silberdenar des Alexander Severus mit einem Speer und
einem Trophäen tragenden Krieger, gefunden zu Speier (924). -
Billondenar von Philippus Arabs. geschenkt von Frau E. Sick
in Speier (1070a). — Mittelbronze von Valerianus, rückseits
salvs avovsti, gefunden zu Speier, geschenkt von E. Bändel
(1178cS). — Kleinbronzo von Claudius Gothicus, gefunden
im Bliesgau (1070a). Desgl. zwei von Tetricus, gefunden
eine zu Speier, die andere im Bliesgau (1070a, 1060 S). —
30 prächtig erhaltene Mittelbronzen von Diokletian (15) und
Maximianus (15), stammend aus dem 2000 Stück betragenden
1887 in Emmersweiler (Kreis Saarbrücken) gemachten Münzfund,
geschenkt von Herrn Gustav Adt, auf Veranlassung des Herrn
Grentz in Forbach (947). — Kleine Bronzemünze desMagnentius,
gefunden in Speier (863). — 3 Kleinbronzen von Konstantin
d. Gr., geschenkt von Herrn Lehrer Wittmann in Bierbach (1070 b),
alle 3 mit „Soli invicto comiti", Nr. 1 und 2 mit belorbeertem Haupte
von rechts und »Imp. Constantinus P. F. Aug.", andererseits im
Abschnitt Nr. 1 mit sarl, 2 mit ptr; 3 mit behelmtem Kopf von
links und „Tmp. Constantinus Aug.", rückseits: fln. — Zwei Klein-
bronzen von Konstantin, rückseits: soli invicto comiti, hübsche
Patina, gefunden zu Speier (1178deS). — Kleinbronze: »Con-
stantinopolis", rückseits: „Victoria*, gefunden zu Speier (1081 d).
— 10 schöne Mittelbronzen von Constantius, Adt'sches Ge-
schenk (947, s. oben Diokletian). — Kleinbronze von Constans
„P. F. Aug.", rückseits mit 2 einander zugekehrten Siegesgöttinnen
und der Umschrift: victoriae ü. d. avoo. nn., gefunden zu Speier
14*
Digitized by Google
204
(1070cS). - Desgl. von Valentinian I., gefunden zu Speier.
Geschenk von Frau E. Sick (1070 a). Desgl. von Valens mit
„Securitas*, gefunden im Domgarten zu Speier (1081c). Kupfer-
münze von Gratian, gefunden zu Speier (1000 S). Guterhaltene
Mittelbronze von Magnus Maximus, rückseits: .Reparatio rci-
publicae*, gefunden zu Speier (1070a). — Nachkonstantinisclie
Münzen fanden sich bei BlieHdalheim 3 (896), 9 zu Speier (924),
4 zu Kirchheim a. E. (961).
Silbermünze der Calpurnia mit c. piso l. f. Fm;(gi). der
Julia Mamaea mit Darstellung der Vesta, beide zu Speier gefunden
(924), desgl. der jüngeren Faustina, rückseits: „Junoni reginae".
gefunden bei St. Ingbert (887), ferner Grofsbronze derselben mit
saecvli Felicitas, gefunden zu Rheinzabern (1032 b), Mittelbronze
der L ucilla, Kopf von rechts, rückseits: aufrecht stehende nach
rechts gewendete Frauengestalt, rechts einen Apfel (?), links ein
langes Scepter haltend, gefunden zu Speier (1049S).
Endlich kommt hiezu noch eine Sammlung von 118 romischen
Münzen, stammend aus dem Hliesthal. geschenkt von Herrn
ttczirksamtsasscssor Luxenburger in Schweinfurt (889). darunter
6 Augustus, 3 Nero, 1 Silbermünze von Vitellius, 2 Vespasian.
5 Domitian, 1 Nerva, 1 Trajan, 5 Hadrian (Umschrift: .Genio
populi RomanP, und „Securitas reipublicae1" ), 5 Antoninus Pius.
2 Marc Aurel, 1 Alexander Severus mit „Spes publica*". 1 Silber-
münze von Philippus („Imp. Jul. Philippus Caesar", Rückseite:
Jupiter mit „ Jovi conservat."), 1 Decius. 1 Gallienus(, Virtus Augusti").
4 Claudius (mit .Mars Ultor, Pax Augusti, ConsocrauV ), 2 Tetricu*
(„Virtus Augusti"), 1 Postumus, 2 Victorinus, 1 Probus (, Romanoruin
Augustus*), 4 Diokletian. 4 Maximian, "> Constantius Chlonis,
1 Maxentius, 2 Licinius, 25 Constantin (mit .Soli invicto comiti.
Genio populi Romani, Principi iuventutis, Sarmatia devicta, Beata
tranquillitas , Marti conservatori * ) , 3 Constans , 3 Magnentius.
2 Constantius. 1 Valentinian I., 2 Gratian. 7 Maximus, 14 un-
bestimmbare.
3. Deutsche Münzen, a) Deutsches Reich: Yiertels-
thaler von Karl VI., 173">, geschenkt von Herrn Ingenieur Rettinger
in Neustadt a. H. — Kupferkreuzer von Franz 11.(1800). — Photo-
graphischische Abbildung des von Prof. E. Dtfpler d. J. in Berlin
gezeichneten neuen Reichsadlers auf den deutschen Münzen nvh
Digitized by Google
205
1891, Geschenk des Herrn Grafen Karl Emich zu Leiningon-
VVesterburg in München (1182).
b) Pfalz. Goldgulden mit kvpert. dvx. comes. pal. Der
Kurfürst Ruprecht in voller Rüstung, mit der Rechten das Schwert
schulternd und zugleich den pfälzischen Wappenschild (Löwen)
haltend, während die Linke den bayerischen (Rauten)-Schild gefafst
hält, rückseits: • s • ioha — nnes b • Der Heilige mit Kreuzstab, über
»einer rechten Schulter ein Doppeladler: älter als 1386, gefunden beim
Diakonissenhaus zu Speier (1203). — Weifsgroschen Kurfürsts
Ludwig, von 1444, vorn: der hl. Petrus mit Schlüssel und Kreuz-
stab auf gothischem Thron, rückseits das quadrierte pfalz-bayerische
Wappen im Dreipafs. oben links und rechts und unten die Wappen
von Mainz, Köln und Trier, mit der Umschrift a. dn. mc ■ cocxliiii,
gefunden mit einem gröfseren Funde zu Kusel, geschenkt von
Herrn Studienlehrer Dr. Furtner daselbst (1050 d). — Desgl. des
Kurfürsten Friedrich des Siegreichen mit der Aufschrift fbid. o. p. —
r. dvx. n., rückseits: mone nova — bach- (also um 1454 ge-
prägt). Desgl., mit der gleichen Aufschrift, nur dvx. ba. —
Dirmsteiner Münzfund : Goldgulden Friedrichs I. : frid-c.p.r.-
üvx • b — avak. Grofses Kreuz mit quadriertem Pfalz-bayerischem
Wappen: Rückseite: moneta nova • avrea • ba mit dem Wappen
von Mainz, Köln und Trier; — desgl. mit: frid. c. p. r. — dvx bava.
Christus auf gothischem Thron sitzend ; zu seinen Füfsen das pfalz-
bayerische Wappen ; rückseits: mone • nova • avrea • heidel; desgl. 2
von Kurfürst Philipp, jedoch mit Lilienkreuz (873). — Münz veroins-
groschen von Friedrich I., -- desgl. von Philipp, 1504, vorseits:
3 Schilde unter einem Helm, auf welchem der pfälzische Löwe
von links, rückseits : der jugendliche Kurfürst, Brustbild von rechts
im Ornate. — Weifsgroschen des Kurfürston Philipp : pniL.ro.
pa l. pk ini\ elect., quadriertes pfalz-bayerisches Wappen, mit leerem
Herzschild, rückseits: s • pet a— postol 1492, der hl. Petrus mit
Schlüssel und Kreuzstab Über einem Wappen, links Pfalz, rochts
Mainz. Aus dem gleichen Funde zu Kusel (I050abc). —
Rheinischer Goldgulden von Köln 1510: phs • arcii - ieps colo •
Christus auf einem Throne , zu seinen Füfsen das Stiftswappen
mit dem Wappon des Krzbischofs als Herzschild. Rückseite:
mo • av • - rene- s 1510. Dreipafs : oben rechts Mainz, links Trier,
unten Pfalz, in der Mitte das Kölner Wappen, wie auf der Vorderseite,
Digitized by Google
206
gefunden zu Speier (1012). Münzvereinsgroschen von 1510:
vorn Wappen von Köln, belegt mit jenem des Erzbischofs, umgeben
von jenen von Mainz, Trier, Pfalz, darum: mo • phs • archi - eps • <:o •
Rückseite der hl. Petrus mit Schlüssel und Stab (Brustbild) über
dem Kölner Wappen, darum spetr-vs 151- 0. Geschenkt von
Herrn Rechnungskommissär Luxenburger in Speier (1 107 <1).
Orts thaler von Ludwig V., 1525, 3 Wappen von einem ge-
krönten Löwen gehalten, rückseits der Reichsdoppeladler.
Goldgulden von Ludwig V. : lvdw • c • pal • - r . eie • In spitzem
Dreipafs das quadrierte Wappen mit leerem Horzschild, umrahmt
von den Wappen von Mainz, Köln und Trier: Rückseite: mo.ne • av-
ren • 1509. Christus auf gothischera Throne (873). - Schauern-
heimer Münzfund: zwei Viertelsgulden von Kurfürst Karl Ludwig
1664, 1666, halber Guldon desselben 1666, Gulden desselben 1673
(1095a-d). Rhodter Münzfund: Gulden von Herzog Philipp Wilhelm
von Pfalz-Neuburg von 1674 und 1675, desgl. von Herzog Leopold
Ludwig von Pfalz-Veldenz, 1674 (894 a-c). Albus von Kurfürst
Karl von 168? mit der Umschrift: „Sustentante Dco* (Schauern-
heimer Fund, 1095 e). Kurpfalzische Silbermflnzo 1728. gefunden
zu Kirchheim a. E. (961). Karolinstück des Kurfürsten Karl Philipp.
1 733, 2 , 7 cm Durchmesset 1 067 c). Kurpfälzisches Zwanzigkreuzer-
stück, 1736 (961). Desgl. Silberkrouzer (Uli Holler) von 1752,
gefunden bei Dahn (1095 f). Desgl. Kreuzer von 1763, gefunden
zu Speier (1081e). Desgl. Kreuzer 1771. Doppeldukat auf das
Reichsvikariat des Kurfürsten Karl Theodor, 1792: Reichsadler
mit bayer. Wappen (933). Doppelthaler König Ludwig I. 1841,
Rückseite: Standbild Jean Paul Richters zu Bayreuth (1107b).
c) Herzogtum Zweibrücken. Wachenheimer Weifs-
groschen von Ludwig von Pfalz-Zweibrücken, t 1489 (933S). —
Goldgulden von Herzog Johann IL, 1621 mit: pjfalz) z(weibrücken).
— 2 KK(euzer) i.anumusz 1744 (lOtiOS). — Dukat von Herzog
Karl 1788. gröfstc Seltenheit. (893 f).
d) Speierer Münzen: Denar (neuer Typus) : Brustbild
eines Kaisers mit der Krone auf dem Haupte, in der Rechten ein
Kreuz, mit Fahne daran, haltend, über der linken Schulter ein Stern
(Konrad III. (?] 1138- 1152), rückseits: Bischof von links in
zweispitzig >r Mitra, in der Linken einen Krummstab, in der Rechten
einen doppelten Kreuzstab haltend, ohne Umschrift (1089). —
Digitized by Google
207
Denar des Erzbischofs Balduin von Trier, der von 1332—1337
Pfleger des Bistums Spcier war, vorn: Erzbischof im Ornat:
hai.dvin, rückseits Reichsadler mit trever (889), Geschenk des
Herrn Bezirksamtsassessors Luxenburger in Schweinfurt. — Münz-
fund von Min fei d: Daraus hierher gehörig: 286 Speierer
Heller, geprägt um 1347 (963). — Goldgulden des Mainzer
Erzbischofs Adolf von Nassau, auch Bischof von Speier, 1371
bis 1381, t 1389, mit: adolpvs a-reps mog, der Kurfürst im Hute
auf gothi8chem Thron , zu seinen Füfsen das Nassauer Wappen,
aufrechter Löwe von links, Rückseite : moneta : opidi hoesde m
(Höchst a. M.). Das Mainzer Wappenschild im Dreipafs, gefunden
zu Merzalben, vermittelt durch Herrn Pfarrer Knoll daselbst (903). —
Schüsselpfennig des Bischofs Georg von Speier, Pfalzgraf bei
Rhein, mit • « . über quadriertem Wappen : Rad, Kreuz, Löwe, Wecken
(1195 c). — Beschreibung eines sehr raren Thalers maro.uards von
'Hattstein, Bischofs zu Speier 1571 (1116); Schüsselpfennig des-
selben Bischofs mit quadriertem Schild [1 Speier, 2 und 3 Hatt-
stein, 4 Weifsenburg], darüber • m . (1067 d). — Dreikreuzerstück
des Bischofs Philipp Christoph v. Sötern, selten, vom ge-
krönter Reichsadler, mit Matthias • rom • imp • avovst 1612; rück-
seits: quadriertes Wappen [1 und 4 Speier, 2 Weifsenburg, 3
Sötern], von 3 Holmen [rechts Speier, links Weifsenburg] überdeckt,
Umschrift: phii. • Christ • d • « • ep • spir • s(t) p(raepositus) w(izzen-
burgensis) lMp(erialis) CAM(erae) iv(dex) (94 1 S). So genannter Peter-
meng er des Erzbischofs von Trier und Bischofs von Speier, Johann
Hugo von Orsbeck, 1708, gefunden zu Speier (881 d). Rheingold-
dukat von König Max II. mit dem Speierer Dom 1856 (982 S).
e) Frankenthal. Notklippe von 1623 zu zwei Gulden
(957 bS).
f) Landau. Medaille 1702 auf die Einnahme von Landau,
selten. Notklippe von Silber, 1702, mit dem Wappen Melac's zu
IUI livres (893 ghS). Bronzemedaillo von 45 mm Durchmesser auf
die zweite Einnahme Landaus durch die Deutschen, 1704, mit:
, Cedit bis Caesaris armis". Darauf das Brustbild Kaiser Joseph 1.
mit Zackenkrone (1195 a).
4. Aufserdem kamen viele fremdherrliche Münzen in Zugang,
inventarisiert unter den Nr. 881, 889, 935, 961, 962, 963,
1012, 1037, 1060, 1070, 1127, 1130, darunter Nr. 889 Samm-
Digitized by Google
208
lung Otto Luxenburger allein 83 Stück, worunter eine Serie
französischer Münzen von 1578 — 1813, unter welchen die Jahre
1789 bis lan 8 [1800] vollständig.
5. Denkmünzen. Serie der 18 bayerischen Herzoge von
Ottolli. [1180] bis Maximilian III. [1777] in Zinnmedaülen (966).
— Joton auf die [1544] in Speier gefeierte Vermählung des Grafen
Egmont mit der Prinzessin Sabine von Pfalz-Bayern (1 195 b).
Bleimedaille auf Wilhelm Freiherrn von Schutzper genannt Milchling,
bischöflicher Vizedom zu Speier, Domkapitular, f 1591 (1005 8). —
Bronzemedaille von 4,8 cm Durchmesser: lud. xiiii. n. o. Fß(anciac)-
et • NAv(arrae) • rex • Ludwig XIV. in jugendlichem Alter mit
langen Haaren, Brustbild von rechts. Rückseite: praesidivm -
phii.ipsbvroense • Auf einer vom Wasser umflossenen Bastion ein
ovaler Schild mit 3 Lilien an einer Hellobarde , darunter eine
Bischofsmütze über gekreuztem Krummstab und Schwert, 1648
(1067 a). — Grofse Medaille auf die Vermählung der pfälzischen
Prinzessin Eloonora mit Kaiser Leopold I., 1676, von P. H. Müller
(933bS). Desgl., Vermählungsraodaillo, 1677, 1681 (893b-dS).
Krönungsjeton 1690 (1100 a). — Medaille auf die Vermählung der
Pfalzgräfin Maria Anna mit Karl II. von Spanien, 1690 (893 eS).
Medaille auf Maria Euphrosina Princ. Palatina (1100b).
Bronzemodaillo, vorn ludovicus Magnus rex christiamshimus, Kopf
mit langem, gelocktem Haar von rechts, darunter i. mavukk. f.
rückseits frovide.nter, im Hintergmnde die Festung Philippsburg,
vorn auf einer Urne, aus der Wasser strömt, und deren Rand die
Aufschrift Rhenus zeigt, schwebt ein weiblicher geflügelter Genius,
in der gesenkten Rechten einen Pfeil, in der erhobenen Linken
eino Mauerkrone haltend: im Abschnitt i'HiurpiBruorM expuok.
xxix. octoh. m. dl*, lxxxviii. (1067 b). — Bleimedaille auf die Ver-
wüstung der Gräber zu Heidelberg 1693 durch die Franzosen
(1100c). — Silberne Medaille von 1694, 29 gr schwer, auf die
Zerstörung von Worms und Speier: iovi-tonanti, Wilhelm III.
von England als Jupiter darstellend : rückseits Bombardement franzö-
sirtcher Häfen durch die englische Flotte: Rundschrift: vanoionvm
NKMKTVMqVE VKREM VL< IS( ITVK ASUI.VS. IHSCK Tl. MICKE (JKAVF.S NVNr
i.vdovk e vires. Höchst selten! (1201). — Vergoldete Bronzemednille
des Kurfürsten Johann Wilhelm mit Schiff und der Umschrift:
, Dominus Virtutum Nobiscum* (933 dS). — Speierer Reforma-
209
tionsklippe von 1717 (auf einem runden Tische die Bibel mit
Abendmahlskelch und Hostie) (1067 c). — Grofses silbernes Medaillon
auf die Wahl Damian Hugos, Grafen von Schönborn, zum Bischof
von Speier, 1719, 6,55 cm Durchmesser (893 aS). — 2 sols, Monoye
de siege de Mayence, rückseits Faszen mit Mütze und Eichenkranz,
, Republique fran9aise 1793 Tan 2e*, Geschenk des Herrn Be-
zirksamtsassessors Luxenhurger (889). — Bronzemedaillc auf den
Siog der Freufsen bei Kaiserslautern unter Anführung des
Herzogs Karl von Braunschweig, den 28. bis 30. November 1793
(983). — Silbermedaillon des Königs Max Joseph I. „Der Tapferkeit"
( 1 060 S). — Jeton auf das Bündnis der drei alliierten Monarchen
und die Schlacht bei Hanau (1813), Goschenk des Herrn Lehrer
Lützel in Mutterstadt (1107 c). — Kupferno Denkmünze, 50 mm
Durchmesser mit: Alexander i. — fried. Wilhelm in. (Der
Kopf dor beiden Herrscher von links). , Dankbar gegen Gott
eingedenk seiner treuen Verbündeten und ehrend die Tapferkeit
seiner Völker legte in / Gemeinschaft mit Alexander I. Kaiser von
Kufsland Friedrich Wilhelm III. den 19. September 1818 den
Grundstein des Denkmals für die ruhmvollen Ereignisse in don
Jahren/ 1813. 1814. 1815." Gothisches Denkmal, darunter , Schinkel
arc. fc Geschenk des Herrn Gymnasiallehrer Kennol in Spoier (1 197). —
Hungermünze: verzaget .nicht — uott lebt noch. Wage von
einem Arm gehalten, darunter ein Anker und eine Getreidegarbe,
1816 u. 18J7; rückseits: o «ieb mir brod mich hunoert. Sitzendes
Weib mit 2 Kindern. Geschenk des Herrn Kreisbaurates Kreuter
in Speier (1125). — Bronzemedaille (28 mm Durchmosser) auf
den Besuch der Kgl. Villa Ludwigshöhe bei Edenkoben, 1888,
(1081a). Medaillon auf den Prinzregenten Luitpold, Königliche
Hoheit: Zur Erinnerung an den Besuch der Pfalz 1888 und Er-
innerung an die Weihe der Prinzregenten fahno zu Speier am 5. Mai
1889 (977). Zinnmedaille auf die Enthüllung des Denkmals König
Ludwig I. von Bayern in Edenkoben 1890 (1081b), geschenkt von
Herrn Subrektor Dr. Schmitt. - Friedensbundmedaillc [Wilhelm IL,
Franz Joseph 1. und Umberto L] (977 c).
C Ansichten und Pläne pfalzischer Orte und Gebiete.
1. Speier. Älteste Ansicht der Stadt und des Hafens, von
etwa 1540, 96 cm breit, 44 cm hoch, nach dem Original im
Digitized by Google
210
Stadtarchive kopiert (891 S). La poincture de la citc tres-ancienne
des Nemetiens. qu'on appelle aujourd'huy vulgairement Spiro,
französische Ansicht des Sehastian Münster. 1548 (1053 aS).
Nordansicht des „Thumb* und des Hafen« um 1590, reizender
Kupferstich (991 IS). — Westfacade des Speierer Domes,
Kupferstich von Johann Jakob Ebelmann, geb. zu Speier,
Titelblatt dessen 1609 erschienenen Werkes: Sammlung von
24 Renaissance • Entwürfen für Möbel, Zimmerausstattungen und
Palaste. Sehr selten! (1104a). — Speier, Ansicht nach Gott-
fried, 1632 (8901). — Prächtige französische Ansicht von
„Spir. Palatinat", nach Merian, von Perelle. 1650, (991 kS). —
La glorieuse campagne de Monsigneur le duc d'Anguyen,
commandant les armees de Louis XIV., roy de France et de
Nauarre, et les victoires remportees sur les Imperiaux et Bauarrois
auec la prise de Philipsbourg et de vingt autres places en Alle-
magne en l'annee 1644. Par le Sr. de Beaulieu, Ingenieur ordi-
naire du roy. 4 grofse Blatter. Unter den als erobert darge-
stellten Städten auch Speier, Landau und Neustadt (1031a). —
Ansicht von Speior nach Morian, gestochen von Cochin, 1650
(1018cS). Desgl.. oben aber in einem grofsen Medaillon das
Brustbild des Herzogs von Enghien, von rechts nach vorn blickend
(1052 S). — Spire, ville du haut cercle du Rhin, prachtvolle, sehr
seltene Ansicht (nach Merian) von P. Vander Aa. Leyden, um 1650.
Plan von Speier und Worms, von demselben (1169tuS). — Speier
(nach Merian). gestochen von Grape (1173bS). -~ , Eigentliche
Beschreibung der Stadt Speyer, Wie tyrannisch und unchristlich
die Barbarischen Franzosen mit derselben Stadt und Innwohnern
verfahren sind." Oben Speier im Prospekt, darunter Speier im
Brand, sodann 3 Spalten mit je 43 Zeilen Schrift: .Nachdemc die
Frantzosen gesehen . . . durch die sieg reiche gerechteste Waffen
unsers allcrgnädigsten Kaysere Leopold" .Nürnberg, zu finden bey
Johann Hoffmann, Buch- und Kunsthändlern. 1689". Sehr selten.
[Text, siehe Heft XIV d. Mitteil. d. hist. Ver. d. Pf.T S. 9 Nr. 2
in Materialien zur Gesch. d. Zerstörung d. Stadt Sj>eier, 1689,
von Prof. Dr. Hareter] 105NS). — Schlufsblatt aus einer gröfseren
Reihe fum 1695): Speier nach Merian in reichverzierter Umrahmung
| Kupferstich), beiderseits je 3 Genien, den Wein- und Getreidebau
darstellend, oben in einer Kartusche die Worte : „Ende der Capitu-
211
laren", zu beiden Seiten je 3 ähnliche Kart wachen mit den Wappen
der Speierer Domkapitulare : 1 . Johann Adolf Spiee von Bullesheim
[1684- fl739], 2. Lothar Friedrich Mohr von Waldt [1688 — 1713],
3. Damian Ehremund Freyberr von Waldenburg genannt Schenckem
[1688- 1730], 4. vacat, 5. Emst Friedrich von Twickol zue
Hauixbeck [1695 f nach 1711] und 6. Johann Wilhelm von
Twickel zue Hauixbeck [1694 t 1757J (981 bS]. — La victoire
remportee aur les Imperiaux a la bataille donnee pres de Spiro
et la prise de la ville do Landau, 1703, grofser französischer
Allmanach auf das Jahr 1703, Marschall Tallard. der Sieger von
Speier, hoch zu Rofs, in der Mitte. Paris, chez Bonnart. — Plan
de la bataille de Spire, gagnee par Tarmee du Roy, commandee
par Monsieur le Marechal de Tallard sur les Imperiaux, commandös
par M. lePrince de Hesse-Cassel le 15. Nov. 1703 (1169 wxS). —
Ansicht von Speier, von Gabriel Bodenehr, Augsburg (1114i). —
, Perspektivischer GrundRifs der sanct Joannis Pfarrkirchen dahier
in speyer, Fecit J. A. Maynz Eccl. Cath. Spirensis Renovator* (908 S).
Photographie der Archivar (ieyer'schen Kopie der Speierer St.
Johanneskirche [nach Ruland] (1133aS). - Speier, nach Merian,
um 1750, A. Sommer fec, J. Edor exc. (1194 c). — Spire Ville
d'Allemagne dans le Bas Palatinat Capital do l'Eveche de meme
nom *sur le bord du Rhein eile est libre e Imperial eile fut brullee
par les Francois en 1689. A Paris chez Mondharo rue S. Jacques
ä l'Hotel Saumur, um 1760 (989 d). — Speier, kolorierte Ansicht
nach Merian mit 6zeiliger Unterschrift : „speyer ehemals Nemotis,
oder in Römerzeiten Nemidona genannt, heutiges Tages Spira
Nemetum, liegt am Rhein, ist ein Stapelstadt .... wo also auch
viele von den ehemaligen Kaisern begraben liegen* [um 1760].
(1162S). Ölgemälde, Speier von Norden gesehen, von 1780,
67 cm hoch, 82 cm hroit (1185S). — „Seiten faciat der Hohen
Dom Kirch in Speier von septentrio anzusehen die ganze Länge ist
463 Schu speiermer Mafs. H. Cöntgen sculp. A. Kormann del.
Zu finden bey H. F. C. Hammer dormentarius. 1778" (1 194 d).
Prise de la Ville de Spire lo 29. Sept. 1792. Swebach Des fon-
taines del. Berthault sc. Sehr selten. - Trait d'heroisme de Lutau.
surnomme le heros de Spire, 30. Sept. 1792. Episode aus der
Einnahme von Speier, höchst seltener Aquatintastich vor der Schrift
mit begleitendem Text (1169yzS). — Dom, vom Hafen aus. 1820,
Digitized by Google
212
G. Ruland fec, Geschenk des Herrn H. Moritz in .Speier (1 102 S). —
Drei französische Domansichten 1844, von Bachelier und (Jhapuy
(990 k-m). — Dom mit Hafen, 1858 (1173acS), geschenkt von
Herrn Photograph Hackenjost. — Speier, vom Wasserturm, Photo-
graphie (1173dS). — 6 Domansichten, Denkmäler der Kaiser Kudolf
von Habsburg und Adolf von Nassau (1194e-o). — St. Goorgenturm
während des Brandes, 2. Juli 1891, Geschenk des Herrn Karl
Seltner, technischen Gehilfen der Brandversicherungsinspektion Roson-
heim, (1 193 S). Derselbe Turm am Tage nach dem Brande (1 183 bS)
(Photographien). — Ansicht der im Bau begriffenen Protestations-
kirche 1529 (91 IS). — Wappen von Speier, Geschenk des Herrn
Lithographen Röcker ( 914 S).
2. Landau. 2 Ansichten von etwa 1580 (991 abS). -
Angriff auf Landau unter Marquis d'Aumont 1674, von G. Perelle
(1018bS). - Dasselbe, Photographie (902c). Nouveau Plan de
la Villo de Landau situee dans la Basse Alsace sur la Ri viere de
Queich • • • Paris chez Crepy. 1700 (990 h). — Grundrifs aus De
Per, les forces de 1'Europe 1700 (890 cS). 3 Pläne, wie Landau
von Ihro Röm. Kayserl. Majostät per Accord eingenommen. 1702
(890). — Landau, oben rechts: Villo au Roy et fortifiee d'une
nouvelle maniere .... unten rechts: A Paris, chez rauteur de
Sr, de Fer, dans l'Isle du Palais a la Sphere Royale 1702: links:
Oes ouvrages projestes n'ont pas etes executcs, mais on a travaille
a un ouvrage plus eloigne de la ville et du meme cote oü il v a
une hauteur qui voit dans la Place. Dnsselbe, kleiner farbiger
Plan. D. de la Keuille exc. (1169ghS). Plan mit holländischer
und französischer Oberschrift: Landau, een sterke Stad in Duits-
land faan de Franse] etc.. Landau. Ville forte d'Allemagiic (aux
Franeais] etc. 1702 10. Sept. door die Keizorso veroverd. Prise
par les Imperiaux etc. Car. Allard. exc. Schöner kolorierter
Plan de lanoaw. Prise par le Roy des Romains le 11. September
1702. Die Bezeichnungen beginnen mit A. Heduit . . . und endigen
mit O. t'untregarde. Tours bastionnees (lloOikS). .Grundrifs
der Vöstung Landau erobert von denen Kayserlichen. Ao 17o-J,
Stridbeek sc* (A. die Stadt bis K. Traversen) (9N9a>. Die von
Joseph I. besiegte Vestung Landau und der darauf erfolgte Auszug
der französischen Besatzung (unter Melac). Sept. 170-J. ('. Luyken
inv. et fec. Quer folio (991 hS Kupferstich, 902 b Photographie).
213
Belagerung 1703, siehe oben bei Speier. — Wahrhaffte Abbildung
der Statt und Vestung Landau nebst aller Wercker, welche davor
auf denen 2 Attaquen Zeit wehrender solcher Belagerung [12. Sept.
bis 23. Nov. 1704] . . . seind verfertiget und erbauet worden
(991 eS). Plan General der Belagerung [1704] von Landau (Aus
Gottfried], C. Albrecht sc. (990 i). — Plan et Attaque de la Ville
de Landau. Explication A bisP. Oben rechts Specialplan: Plan Exacte
des dernieres attaques de Landau en Xovembre 1704. Plan der
Belagerung von Landau 1704 mit holländischer und lateinischer
Unterschrift: Belegering der Stadt Landau .... Overgegeven
d. 26. Nov. 1704. Obsessio urbis Landavii . . . auspiciis Roma-
norum Regis et Principis Badaei. Die Erklärungen sind deutsch.
Unten rechts 2 Reiter. Pet. Schenk exc. Amst. (11691mS). —
Siege de Landau par les Marechaux de Villars et de Besons. La
Tranchce fut ouverte la nuit du 24 au 25 Juin 1713 et la ville
se rondit le 21 Aout suivant. Farbiger Plan (1169nS) — Attaque
de Landau. Tranchee ouverte 24. 25. juin. 1713. Federzeichnung
(991 eS). Grundrifs von Landau, anonym, (Landau eine ehe-
malige Reichs-Stadt, seit 1713 aber eine in der Ober- Rheingegend,
in Elsafs, denen Franzosen gehörige, starckc Festung, am Flufse
Queich, 9 Meilen unter Strafsburg) (991 dS). — Plan de Landau
avec tous ses nouveaux ouvrages comme le roi l'fait fortifier par
M. le raarochal de Vauban, et ceux quo les Allemands ont fait
du depuis, marque A. Grave, par Incelin, um 1713 (1006). —
Plan de Landau avec ses environs 1731 (937). — Grundrifs und
Ansicht. M. Seutter fec. Kolorierter Kupferstich von 1750, Höhe
44 cm. Breite 55 cm (890 eS). Feuille de Profile pour servir
au nivellement General du Plan de la place, 1769 (937).
Darstellung eines Volksfestes zu Landau zu Ehren des Königs Max
Joseph I., 1816. Gerhardt del. H. .1. Fried, rad. (991gS).
Plan von Landau 1817, mit 164 Erklärungen (991 cS). Darstellung
des Landauer Maskenzuges 1858, Geschenk des Herrn Grafen
K. E. zu Leiningen- Westerburg (1117 b).
3. Frankenthal. Abrifs der Stadt Franckonthal, wie solche
von dem Vicegeneral Don Goncalo Fernaildes de Cordova belägert
gewesen, 1621 (991 nS). — Wahre vnd eygentliche Abbildung
der Statt vnd bolägerung Franckenthal [durch Don Goncalo de
Cordova] mit 3spaltigem Text [siehe Heft XIII der Mitt. d. bist.
Digitized by Google
214
Ver., S. 147, Nr. 10] (991 p. S). Belagerung von 1621 von
H. v. d. Borcht, 1621. Grundrisse aus dem Theatrum Europaeum,
1640, aus Meissners Thesaurus, Gottfried, und andern (890 bS). —
Plan de la ville de Franckendal, Beaulien fecit [Table A-OJ
(991 öS). — Ansicht von Freinsheim (im Hintergrund Franken-
thal) mit der Überschrift Hortus nec amoenior ullus, sowie deutschen
und lateinischen Versen am untern Rand (882).
4. Neustadt a. H. Ansicht von 1590 sowie 1640 (940 fg).
Ansicht des Hambacher Volksfestes 1832 (1111). Hambacher
Sehlofs, Aquatinta, sehr schön (1194). Plan zu den Gartenanlagen
auf der Maxburg (1117 c).
5. Kaiserslautern. „Per französische Hussar Schneider
übergibt armen Landleuten Geld. 17. Sept. 1793.h Interessanter
Stich vor aller Schrift mit begleitendem Text. Sergent sc. (H69fS).
— Ansicht nach Merian 1645 (940 cS).
6. Germersheim. Ansicht nach Merian 1645 (940a S). —
Situation von der Linie bei Germersheim, welche von den Fran-
tzosen den 27. 7br. verlassen und von Ihro Majestät von Grofs
Brittanien den 3. 8br. [1744] Rassieret worden (964 g).
7. Homburg. Hombourg, est une fortresse . . . Grundrifs
in Kupferstich, anonym, Amsterdam, Mortier sc. um 1695. Ansicht
des Schlosses Hombourg, aus gleichem Verlage (11 14 ab). Femer
Ansicht und Grundrifs aus Bodenehr (890 aS).
8. Deidesheim. Ansicht des oberen Thores, W. Thierry
fec. 1796 (964 h).
9. Edenkoben. Ansicht [Enekopia] (910a).
10. Übrige Orte: Abtei Limburg, Radierung. H. Dyck fec.
1 843. Aquarellzeichnung des Schlosses zu Gaugrehweiler
(922). Closter M a r i e n t h a 1 , Kupferstich (989 b). Vier photo-
graphische Aufnahmen von Jockgrim (1094a-d), geHchenkt von
Herrn O. Hochstetten in Mannheim. — Kloster Alberspach.
Burg Fleckenstein i. Elsafs, nahe der pfälz. Grenze (990 de),
Abbildung deH grafl. Leiningischen Schlosses Dagaburg i. E.
1643 (1112), geschenkt von Herrn Grafen K. E. zu Leiningen-W.
— Der innere Hof des Alten KurFurstlichen ResidenzSchlosseH
zu Heidelberg, Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht dem Regie-
renden Herrn, Herrn Herzog Karl August zu Zweybrücken . . .
gewidmet von Wilhelm Schmidt (91 de). — Ansicht der Stadt
Digitize
215
Siemern, von Münster 1550 (1009 b), sowie Ansichten von Alten-
Bamberg, Dürkheim, Schlofs und Flecken Falckenstein, Hagenbach,
Freinsheim, Lambsheim, Leiningen. Löwenstein, Otterberg, Sultz.
Wachenheim (890 aS), Burg Trifels (1206), aus Grünstadt.
11. Philippsburg- Abrifs vnd Verzeichnus defs orts
Udenheim vnd deren gelegenheit, wie die ihm Jhar 1618. durch
den Herrn Bischoff zu Speyr bevestigt vnd auffgebawen, aber
endlich durch den Herrn Churfürsten Pfaltzgrauen den 15. Junii,
obgemelten .Thars domoliort vnd nidergelegt worden [Bellus] (940 dS).
— Prospekt der Vestung vnd Belagerung, 1644. — Eigentliche
Abbildung der gantzen Gogendt Phillipsburg sampt jtziger Belagerung
Anno 1676 [.'10. Mai bis 30. August]. Das Dreieck zwischen
Main und Rhein aus der Vogelperspektive (964 ab). — Grundtrifs
der Haupt Vftstung Philipsburg, sambt der Belagerung durch die
Kaiserl. und Reichsvfllker. so Ao 1676 im May angefangen und
den 9. Septembris 1676 mitt accort erobert Worten. [Aus dem
Theatrum Europaeum] (1080 a). — Plan du siege de Phüisbourg
par l'armee de Louis le grand commandee par Monseigr. le dauphin
. . 1688. Loisel sculp. (1031 b). — Angriff auf die Festung (1688),
gestochen von Ad. Perelle (1018 a). — Philippsburg um 1700, aus
dem Werke von Joh. Christian und Joseph Friederich Leopold in
Augsburg, geschenkt mit 65 weiteren Städteansichten von Herrn
Rechnungskommissär Luxenburger in Speier (1026, 1174). Grund-
rifs aus De Fer, forces de l'Europe 1700 (890 d). Philippsburg,
E. B. Werner delineavit (989 c). — Grundrifs der Vestung Philipps-
burg nebst den feindlichen Attaquen, Circumvalationslinien und
Batterien 23. März bis 7. Juni 1734. Verlegt von A. J. Fels-
ecker. Mit Ansicht: das durch Bomben ruinierte Philippsburg
(1114 c). Plan du Philippsbourg par Carl de Foignot v. Arrem-
berg. [G. Bodenehr exc. Aug. Vind.] Mit Erklärung A-Z (1114 d).
Grund-Rifs der Kayserl. Reichs- Vestung Philippsburg währender
Belagerung, samt der Situation des Französisch- und Kayserlichen
Lagers von Anno 1734, Kupfer mit 2 Darstellungen. — Desgleichen.
— Die Gegenden des Rheins von Speyer bis Maintz nebst der
Situation längst der Bergstrafse , zwischen dem Rhein und dem
Odenwald, dem Mayn und Neckar 1735, Homan'scher Kupferstich.
Vorstellung der Linie und Inondation von Bruchsal bis Ketsch . . . und
ferner von da bis Manheim nebst . . . dem Campement der Reichs-
216
Armee 1735 ; ingleichen von der Attaque Philippsburg. Kolor. Kupfer-
stich. G. F. Riocke del. Homan exe. (964 c-g). — Grundrifsder Vestung
Phillipsburg nebst dem Rhein mit der Situation zu Rheinsheim, Knau-
donheim und Russenheim. Anonymer Kupferstich, um 1 780 ( 1 1 1 4 e).
Übrige Kriegskarten: Grundtrifs vnd Entwurff etlicher
ohrt der ChurPfaltz, und wie die Spanier nach etlichen treffen,
Endtlich gar daraufs geschlagen worden, 1632. Stridbeck sc. 1640
(989 e). — Thoatrum belli Rhenani . . . Landavio gloriose expugnato
apertum 10. Sept. Ao. 170*2. Nova tabula repraes. a Joan. Bapt.
Homan. (992). — Plan de l'attaque des lignes de la Lautier le
5. .hallet 1744 par les armees imperialle et Francoise [ä Stras-
bourg chez Perrier Md. d'Estempes vis-ä-vis l'Eglise Neuvo.
Weis Argent. sc. (1053 bS). [Siehe hiezu oben bei Germersheim.]
Karten der Pfalz: Palatinatus Rheni. Per Gerardum
Mercatorem [Duysburg 1585] (990 a). Alte Landkarte von 1592
(892 S). Karte aus Bertius 1616. Nova Doscriptio Palatinatus
Rheni. Joannes Jansonius exc. 1630 (990 bc). Palatinatus ad
Rhenuni. G. Blaen exc. 1645 (1 114f). Partie Orientale (et oc-
cidentale) du Palatinat du Rhin, les öveches de Spiro. Worms et
le comte de Linange, von Sanson, Paris, Jaillot 1674. Grofse
Karte von Henri Sengu , Paris 1680 (1169oqS). „T Gebied
van Landaw, 't bisdom Speir", von C. Allard, 1680 (H69vS).
Palatinatus ad Rhenum, Episcopatuum Vormaciensis et Spirensis,
Ducatuum Bipontini et Simmerae, Comitatuum Veldensis Spon-
heimensis etc. novissima tabula per Justitium Danckerts. Amstelod.
1690 (989 f). Carte particuliero des Environs de Landau, et
Philipsbourg, oii se trouvent en meme tems les villes de Dourlac.
Carolsrouhe et Oonweisenbourg ; enlevee ... par J. L. K.
Augspurg. Gabriel Bodener jun.. 1720 (925). Rheinlauf von Basel
bis Bonn. Homan, 1740 (1046). Gesamtkarte der Kurpfalz. 1760
(1169 pS). Rheinlauf zwisrhon Strafsburg und Bingen, 1780
(1009 c). Forstliche Übersichtskarte der Pfalz, 1864 (998).
Historische Karte von Bayern. Übersieht der territorialen Ent-
wiekeluiig seit 1180. von M. Kirrmaier, 1883 (923).
I». Speierer Drucke (Inkunabeln). (Saal vi.)
1. khro Tractatus magislri Johannis Gallensis de sex etatihus
hominis. — Magister Johannes Gereon Doctor saere pagine et
Digitized by Google
217
Oaneellarius Parisiensis. de modo audiendi Confessiones. cum pul-
chris cireumstancvs ac considerationibus. — (Eiusdcm) Hemedia
contra reeidiua. (Spoier. 1470) (1200aS). — 2. Liber Barlaam
et Josaphat India regia. [Speior, 1476J (98(>S). — 3. Breviarium
llerbipolense, gedruckt von Peter Drach, Spire 1477 (955 S). —
4. Hubertus Uarraciolus de Licio, ord. minor, pontifex Aquinas,
de laudibus sanctorum, per Petrum Drach Spire impressum ao. 1490
(KMOa.S). -- 5. Directoriutn Curatorum Domini Doetoris Aurbach,
Speier, 1492 (98<>S). — f.!. Compilatio noua decretalium Gregorij
ima cum apparatu domini Bornardi. Spirae, Pet. Drach. 1492
(lOlOhS). — 7. Epistole Franeisei Philolti equitis aurati Oratoris
atque Pooto laureati breviores elegantiores et adulescentibus magis
conducentes ex toto cpistularum oius volumine conquisite. —
Prcterea familiäres Epistole Angeli Policiani ad viros illustres con-
ducenter praenominatis ad calcem adiecte sunt. [Spirae, Conr. Hist,
1495 J (987 S). — 8. M issale Spirense. [Fol. l] Incipit liber missalis
secundum ordinem ecclesie Spirensis . . . [In finej . . praesens hoc
missale diuinorum ofticiorum denuo reuisum necnon in compluribus
locis castigatum non paruis impensis honesti domini Petri Drach
viri consularis ciuitatis Spirensis Anno nostrae salutis MCH'OCC
primo [1501] Tdus Augusti feliciter est consunimatum. Grofs Folio.
Wertvollste Inkunabel mit Notendruck [ 1065|. — 9. Copielitterarum
quas scripsit roverendissimus dominus cardinalis Germanie etc. legatus
illustrissimis prineipibus Saxoinie fratribus seronissime et virtuosissime
regino Dacie: in quibus eorum excellenciis congratulatur propter
liberationes dicte regine Dacie: ab indigno captiuitatis iugo : quo
ad tres annos cum dimidio detenta fuit a rebellibus et ingratis Suecis.
Ex civitate Spirensi. XII. Decembris Anno domini M. D. III [1503]
(1189b). Ein Blatt Folio. — 10. Orarium Spirense.
herausgegeben von Jodocus Gallus Kubeaquensis , Speier 1507.
gedruckt zu Venedig 1 509 durch Julianus de Castello und Johannes
llertcoch. I. Teil, enthaltend das Psalterium Spirense bis Fol. 120.
von f. 120 — 253 Pars hyemalis de Tempore, von 255 — 309 Pars
hyemalis de Sanctis. Das Titelblatt zeigt die von Inful und
Hil tenstab überdeckten Wappen des Stiftos Speier und des Bischofs
Philipp von Rosenberg mit dem Titel: Orarium Spiren(se). Das
Exemplar geborte ursprünglich dem Karmelitenkloster zu Speier.
Teil II befindet sich in der Heydenreich'schen Sammlung (9li7S).
15
Digitized by Google
218
11. Wencoslai Brack. Voeabularius rerum ( latcin. -deutsches Wörter-
buch), Spirao 150V» [Conrad Hijst (?)] (!»«»<♦ S). — 12. l'salt. rium
Spirans*»: ad vsum orandi et cantandi. Cum kalcndario an.de B.
virgine pcompletorium precibus maioribus ot minoribus et sibi
auiiexis Lctauia. conelusionibus horar. canoniearum. Accossu et
recessu altaris triplicib. mortuor. et vigiliis: vespis et obsequio.
Communi sanetorum in nuvein genern distinctor. de dedicationc.
de romniemoratione H. virginis suffragiis communihut*: etiam tempore
paschali Hymnis, tonis et tinalibus. Omnia quae eantantur in noti^.
Prachtigor Musik druck von Peter Drach in Speier 1 .">!«►
in Folio. Der Titelholzschnitt zeigt unter der Aufschrift : Vivat
feliciter (ieorgius Spirensis cpiseopus , Comes palatinus rheiii et
dux bauarie da* Stifts- und das pfalzbayerische Wappen aneinander
gelehnt und von Inful und Krummstab überdeckt <'.♦."> 1 S).
1*1. Directorium horaruni canonicarmn secundum rituni dioccosis
Spirensis dicendanun. Speier 1 Ö22 ( 1 i'.V» S). 14. Ain Christlich
vnderricht ob vnd vis welcher vrsach. auch zu wem, was. vnd
warautf der wäre Christonmensch beten sol damit er sein gebet
in der warheit vnd dem gaist scliglich thun möge. [Wie man das
Vater Unser beten soll. J Dietrich von Talberg. K>24. K». Sammlung
der Reichsabschiede, gedruckt zu Folge sechsjährigen von
Kaiser Karl V. verliehenen Privilegiums von Peter Drach zu
Speier 1527 (t'iM'iS). K». Practica deutsch des wirdigen hoch-
gelerten vnd weyt berümbten Doctor .Inhausen Virdungs von Hass-
furt / vff dz M.CCCCC. vnd X X X I II I . jare. gemacht zu Koren dem
durchleuclitigsten hochgebornen Fürsten / vnd Herrn Herrn Ludwigen
Pfaltzgrauen bv Hvn Hertxog in Bayern des Heyligen Komischen
reiehs Krtzdruchsesson vnd Churfürsten etc. tiedruckt zu Speyer,
s HL. KI.Qu. mit Titelholzsehnitt Ill»i8b). 17. Keusch, .loa.
Prepositiiuies aliquot de fastidiosa Spyreiisis puella inedia. philoso-
phis et medicis expendondac. Spirae Anast. Noltius 1"»42. Mit
Holzschnitttitelbild. Ml. <Ju. (!>r>N S). IS. Das . Wunder Maidlin
Margaretha Weis>in", .im Dorf Hoed. zwo Meilen von Speyer
wohnhafft". die von Woihnac Ilten 1. "»:{«» keine Speise und von
Ostern l'»4" keinen Trank zu sich genommen bis 1Ö42. wo sie
12-lahre alt war und dieses ihr Bildnis auf Mefehl des Königs Ferdinand
aufgenommen wurde <!'7M. Ii». Margareta We\>sin a Koed.
aetatis -uae 12' mit lateinischem Text. -\\ cm breit. etn hoch.
Digitized by Google
219
sehr seltenes Flugblatt (1163S). 20. Verzeichnis der Reich-
stetule. so aufl ' yetzigen Heichstag alhie zu Speier in Eigner person
besucht. Auch etliche abwesende yre Geschickten vnd Botsehaffter
alda gehabt, wie volget etc. 1544 (1093). — 21. De Gigan-
tibus eorumque relupiiis. A. -Joan. Cassanione H. D. Spirae, typis
Bernardi Albini, An. CD. ID.LXXXVIl [1587]. 22. Micolai
Cisneri Jurisconsulti de iure usiicapionum comincntarius • • • editus
opera et studio Jeremiac Reusnori Leorini. Spirae Nemetum apud
Bernarduni Albinum • MDXIIC [1588J (1028S). 23. Petri Raini
Veromandui Regii Professoris Dialectieae Hb. duo. Spirae. Bernardus
Albinus excudebat - MDXCI. 108 S. in 10° (1106a). 24. Com-
mentarii in Consuetudinos feudoruni trium clarissimorum iurecon-
sultorum: Ant, Contii. Fr. Duareni et Matt. Wessenbecii. Spirae
Nemetum apud Bernardum Albinum - MDXCIV. 409 S. Klein oktav
(1190S). 25. Michael Tarch. Marullus, Hieron. Angerianus.
Et .loan. Socundus. Poetae Elegantissiini : Nunc primum in Germania
excusi. Spirae Nemetum Apud Bernardum Albinum • MDXCV ( 1 1 13S).
20. Pucii -J ulii .1. C. Ad novam Imporatoris Friderici Consti-
tutionem , tpiae est de studiosorum privilegiis liber singularis.
Spirae typis Bernardi Albini, An. CID. IDXCVI. [1596J (1004S).
27. Tractatus de crimine laesae majestatis • • • per • • Hieronymum
Gigantem Forosem proniensem elucubratus. Spirae Nemetum apud
B. Albinum Anno MDXCVIII (1100b). 28. Georgi Loysi C. V.
Pervigilium Mercurii, in quo agitur de praostantissimis perogrinantis
virtutibus . . . Itcrum nunc manuali forma editum. Spirae, Impensis
Viduae Bernardi Albini MDC. 112 S. 12° (11588). 29. Apologia
meri imperii. inclyto senatui civitatis Spirensis in camerales com-
petentis: eiusdemque anticrisis ad disputationem. a Petro Denaisio
.1. C. iinperialis camerae adsessore , de eudem iure, in gratiam
amplissimi eiusdem camerae collogii, contra pracdictum senatum
institutam. nee ita pridem in lucein emissam. Spirae Nemetum
apud heredes Bernhardi Albini MDCI, [1001) (1148 a). — 30. Sieb-
zehn geistliche Reden, welche Herr Gangolphus Bischoff zu Davalien,
etc.. In St. Quidons Stiffts-Kirchen zu Speyer, in denen .lahrlich
mit dem allerheiligsten hochwürdigsten Sacrament. alldahin ange-
stellten allgemeinen Processionen in Anwesenheit der Clerisey, vnd
des gesampten Catholischen Volks gehalten ( 1030 1050). Getruckt
in dem Jahr MOCLV. In Verlegung Wilhelm Sellin (S|.
15*
Digitized by Google
•220
31. Concept dern aufs Hefelch der Kayserlichen Mayestüt durch
Cammer-Richter / Präsidenten vnd Hcysitzer von des Kayserlichen
Cammergeriehts Auff Ihrer Maystät vnd der silmptlichcn des
Heil. Reichs Ständen Approhation Anno 1613 ernowertcn und
verheuerten C am m e r g c ri c h t s - O r d n u n g etc. In Verlegung
.lacoh Siverts Kedrackt in des Heiligen Reichs-Statt Speyer dureh
Christian Dürren Im Jahr Christi MDCLX1I1. Heigeheftet ist:
Processus Augustissimi Camerae Imperialis Judicii In Tahula.s
Redactus, .lenae 1 *>♦> l (1138 h). — 32. Consultatio de pace civil!
religionis in Instrumente paeis Caesareae-Sueciae Monasterii et Osnn-
hrugae eonfectae data: eiusdem artieulo quinto in imperio motis
duhiis; et auxiliis fori. Autor« .loh. Deckherro. !»., hnp. Camera«
Judicii advocato et procuratore. Spirae. Impensis Christophori
< »lflTcn / Excudehat Joh. Matth. Kempffer MDCEXXX. 384 S. Kl. 8"
(ll'OOcS). — 33. Calendarium quod . . . Praeposito. Dccano caeteris-
«pie . . . Canonicis Capitularihus Cathedralis Kcelesiae Spirensis
I). D. C. Frz. Casp. Hammer . . Capittdi . . . lJormentarius. Mit
Kupferstichen. 1778 (9'J5). 34. Joseph II. nahe hei Speier im
Jahr 1781. Von F(rau) (i(eheimer) St(aats') RliUhinJ v(on} iJa)
Knoche), Verfasserin der Pomona, Speier 1781. Zusammengebunden
mit: — 3o. „Sjioyerisehe Mannigfaltigkeiten auf das Jahr 17*3",
Speyer, gedruckt und verlegt von J. 1'. Enden»*, II. Jahrgang
vollständig. Höchst selten, beschenkt von Herrn t iymnasiasten
Vollmer in Speier ( 1 Mir, S».
E. Pfälzische Persönlichkeiten (Portraits).
Haus Wittelsbach: Ludovieus II.. Cognomine Severus.
Ottonis F(ilius), Hoioar. Sup. I»ux. Septemvir (d. h. Kurfürst».
Com. Pal. Rhen, (unten '2 lateinische Distichen l. (Custos sc.» (reg.
12 V» 12!» IM lOtil a). Rupprecht III . Pfalzgraf und deutscher
Kaiser. Erbauer des Rupprechtshaucs im Heidelherger Schlofs.
13. "»2 f 141<>, in ornamentaler ITmfassung. Hiuillard sc. I (lKü'eSi.
Friedrich I.. Kurfürst von der Pfalz (144!» 147M. gemalt und
gezeichnet durch v. Schlichten, gegraben von Chevilet in Paris.
17»'.4 ( lM|."ihi. Philippus Elector Palat. ( 147(1 — l.~.08>( |imU b).
I.udovicus (V.J. Eleitor Palatinus ( 1 *>os K.44). Frideric us IL.
Klector PiilatimiN ii:,44 l.V.o) (l<Mil,,l). WarhalTte Contra-
faktur des . . . Herren Fridrichen des hriti. n . . . Pfultzgraffen . .
Digitized by Google
221
(1559 -1576, Verfasser des Heidelberger Katechismus). Ludo-
vieus VI.. Churfürst und PfaltzGraf beim Rhein (157«- 1583):
Fridericus IUI. LXoi) Glratia) Com(es) Pal. Reni (158:3-1610)
(Crispiano Passaeo caelatoro) (1015 c-e). Brustbilder Friedrieh V.
von der Pfalz. Königs von Böhmen (1610 -11632), und seiner
Gemahlin Elisabeth, königl. Prinzessin von England (910 bc). —
Philippus Ludovicus . . Comes Palatinos Rheni, Herzog von Pfalz-
Neuburg (1509-f 1614) . . . I W. Kilian f.) (1015g). Johann
Casimir, Pfalzgraf. Herzog von Zweibrüeken-Kleeburg, Rektor der
Universität Heidelberg. Neffe Gustav Adolfs, Königs von Schweden
(1589— t 1652) (Custos sc), dessen Sohn Karl Gustav König von
Schweden wird (1654) (1169dS). -- Carolus Ludovicus . . Comes
Palatinus Rheni Anno 1603 (reg. 1648 -1680) (lO!5f). — Carolus
Dei Gratia Cornea Palatinus Rheni Sacri Komani Imperii Archithe-
saurarius et Elector, Dux Bavariae. 1680 — 1685 (1007 b). —
Charlote Elizabeth Palatino duchesse d' Orleans, Berey exculpsit
(1652 — 1 1722), ganze Figur, Schwägerin Ludwig XIV., Königs
von Frankreich, Höhe 30,5 bezw. 20 em. Breite 19,5 bezw.
17,6 cm (1007 c). Elisabeth Charlotte, Pfalzgräfin bei Rhein,
Herzogin von Orleans, Hüftbild, anonym (1114 h). — Adolf Johann,
Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Zweibrüeken-Kleeburg. Jülich,
Cleve, Berg. Mörs, Veldenz. Sponheim. Ravensburg, Marek.
Schwedischer General, 1029- f 1689. (Aubry sc.) (1169aS). —
Wolfgangus Wilhelmus Com. Pal. ad Rhenum, Herzog von Pfalz-
Neuburg. 1614— t 1653, Holzschnitt, unten 2 Distichen (940gS).
Derselbe: I). G. Comes Palatinus Rheni, Dux Bavariae, Juliae.
Cliviae et Montiiim (P. Aubry exeud.) (1061 e). Philippus
Wilhelmus I). G. Comes Palatinus Reni. S. R. I. Archithes. et
Elector, Dux Bavar. . Brustbild, anonym, Kurfürst 1685— 1 1690
(1007 a). — Eleonora Magdalena Theresia, Romanorum Iraperatrix.
Comitissa Palatina ad Hhenum, 1655 f 1 720 (Leonhard Heckmann
sculpsit), (1061 f). — Joannes Wilhelmus..., (Kurfürst
1690 -11716), (E. C. Heils sc. Aug. Vind.) (1015h). —
Christianus, Comes Palatinus, Herzog von Pfalz-Sulzbach, regierte
1 632 t 1708. Holzschnitt (940 fS): derselbe: D. G. Comes Pala-
tinus Rheni, Dux Bavariae, .Juliae, Cliviae. Montium. Comes Vcl-
dentii, Spanheimi, Marek, Ravensburg, Mörs. Du. In Ravenstein,
unten 3 lateinische Distichen; derselbe: D. G. Christianus August us
Digitized by Google
222
C. I*. Rhen. D. Bav. Kx Impcrii Principibus Senior. N(atus)
UUKHXXII, Don(atus) CM LKW III, Act. LXXXV.. Rogim. LXIIL
( 1 Ort 1 h i). — Anna Maria Louise von Medieis. Pfalzgrsitin hei
Rhein. Urofs Folio, herrliches Frauenbildnis, Compiglia del.. Preisler
sc. 17.'lM (llrtllbS). — Friedrieh. Pfalzgraf hei Rhein. Herzog
zu Zweibrücken. lrtl>7 — 17rt7, Orofs Folio, in Rembrandts Art
von Fratrel in Mannheini gestochen, prachtvoller erster tiefschwarzer
Abdruck mit der Unterschrift (11 *»!* c S). — Karl Theodor.
englischerStich in prachtvoller Ausführung, mit der Unterschrift :
His Most Serene Highness Charles Theodore Count Palatino of the
Hhine Archi-Treasurer and Eleetor, etc., Painted by P. Batoni. at
Roma. London, Kngraved hv V. Green. Metzotinto Kngraverto to
his Majesty ot to the Eloctor Palatino ; in der Mitte der Unterschrift
das pfalzbayerischo Wappen (Heydenreieh'sche Sammlung S).
Fürstbischöfe ZU Speyer: , Bischoffen zu Speyr ordnung.
L Athanaricus (sie!) his LXX. Mar<|tiardus von Hattstein 1 r>f>0 ..."
in Auswahl, kleine Bildnisse mit kurzer, teils deutscher, teils
lateinischer Biographie von Athanaricus (d. h. Athanasius. Bischof
zwischen *U4 und 050), Heginhaldus (zweimal) (044 - O."»o).
Otgerus (002 1*70, deutscher Reichskanzler Kaiser Otto L. seit
IMiO kraft Reichslehens (Jerichtsherr von Stadt und Bann Speier).
Waldericus (Baldorich) (070 — OM'»). zweimal, (stellte zum deutsehen
Reichsheer 20 loricatos, d. h. 1 % des unter Kaiser Otto II. für einen
Romzug auf 2000 Mann veranschlagten Reichsheeres): Waltherus
(1004— tlO.H. gehören zu Spider. Dichter, Mitbegründer des
Speierer Domes). Ruckerus (107:{— 10*10. Hausgenosse von Speier.
treuer Freund Kaiser Heinrich IV.. (iraf im Speiergau 10*0. Be-
gründer der mittelalterlichen StadtbefeHtigung Speiers), (ierardus.
Herr v. Khrenberg (1 - 1 Matthias von Rammung (1404
bis 147s). Philipp von Flörsheim (1 520— 1 :..V2) (llrtOccS). -
Zwei Portrait* des Bischofs Eberhard von Dienheini, das eine zeigt
denselben in hoher, spitzer, das andere in runder Mütze, beide
mit der Bezeichnung: Johan hogenb. sculpsit. Johan bussemacher
exeud. (KOOahS). — - Philipp Christoph v. Sötern, der Oründer
der Festung Philippsburg. seit D>2:{ Kurfürst von Trier (IrtlO 1 ti.Vj).
Lothar Friedrich von Metternich (1 0.VJ ln7*»). seit I»i7:?
Kurfürst von Main/., zwei Stiche, der eine anonym, der andere:
C. 1\ Weer Laudanus ad vivum depinxit, Philipp Kilian sculps.
Digitized by Google
•223
Frankfurt. — .Johann Hugo von Orsbeck (1 075 — 171 1), seit
108:$ Kurfünst von Trier. (Philipp Kilian sculpsit). — Heinrich
Hartard von Kollingen (1711 — 1710), vorher Domdeehant zu Speier,
1 liiSi* Ketter des Speieror Doms, (Georg Kilian sculps., Aug. Vind).
— Damian Hugo, Graf von Schönborn (17111 — 174:1), Kardinal,
(Hieronymus Rossi incidit Romae). — August, (Iraf von Limburg -
Stimm (1770 — 170 7), Wiederhersteller de« Speierer Domes
(Con. Loth. Schweickard pinx. — G<"»z Sem. et .hin. scul. A. Vr.). —
Nicola us Weiss ( 1842 — 1 801*). nach tiein Lichtbild von Steinberger
und Bauer lith. u. gedr. bei Gustav May in Frankfurt a. M. (975 S).
Haus Leiningen: Siegolabdruck von Graf Gottfried um
L570, das Original gefunden bei Hockenheim (1140 t). Autograph
und Wappen von Albrecht Philipp. Graf zu L.- Westerburg, geb.
•22. April 1507. t 21. Aug. 1507; desgl. von Emich XL, Graf
zu L.-Dagsburg-Hartenburg, geb. 150*2, t 1007, und seiner Ge-
mahlin Maria Elisabeth, geb. Pfalzgrütin bei Rhein (deren Grab-
monument in der Schlolskapelle zu Dürkheim (870 ab). Photo-
graphische Abbildung des Ehewappens der dritten Gemahlin des
Landgrafen Friedrich IL zu Hessen -Homburg, des Helden von
Fehrbellin (1075), Sophie Sibylla, Gratin zu L. -Westerburg, Witwe
Job. Ludwigs, Graten von L. -Heidesheim (101:'). Ehewappen von
Graf Philipp Georg von L.-Dagsburg (1582 — f 1027), und seiner
Gemahlin Anna. geb. Gräfin von Erbach (f 1050). Kniebild von
Georg Wilhelm Graf zu L.- Westerburg (1010 — 101*5) (OW). Bild
der Maria Louise Albertine. verwitwete Landgräfin von Hessen-
Darmstadt, geb. Reiehsgrätin von L. -Heidesheim , Urgrol'smutter
des deutsehen Kaisers Wilhelm I. (020 b). Wappen des (trafen
Georg Hermann zu L.-W.sterburg (1070— 1751) (1*:J0). Toten-
schild des (trafen Thomas zu L.- Westerburg in der Martinskirche
zu Grünstadt. Bildnis der Erbprinzessin zu Leiningen. Sophie
Henriette 17H7 — 1801, alles geschenkt von Herrn Grafen Karl
Emich zu Leiningen- Westerburg zu München (050).
Mitglieder des ReiehskammergeriehtS zu Spei er
(1520 — 1080): Viglius van Xuichcm, 15:55 15:57 Assessor, f 1577
als Mitglied des Geheimen Rates Philip]» IL von Spanien in Brüssel.
(Folio, Edme de Boulennois sc. 1570). 'Johann Schneide win. in
Speier um 1544, später Professor in Wittenberg t 150*. < Balth.
Jennichen sc.) Franz Burchard. Praktikant um 1540. Regner
Digitized by Google
224
Sixtinus, in Speier 15««— 15«7. t 1«17. Johann Fichard. der
berühmt»' Frankfurter Jurist, geb. 15 12, Reichskammcrgorieht.s-
Advokat und Procurator in Spoior 1532 — 1 538, erhielt in Speier
vom Kaiser Karl V. 1541 den erblichen Adel und die Pfalzgrafen-
würde, t 1581. Joh. Halbritter, um 1580 in Speier. + l«27. l>avid
Mngirus, um 1585, t 1«35. Caspar Klockius, um l«00. Sigismund
Büchner, geb. zu Nürnberg 1557. f als Assessor zu Speier S. Mai
1 «08. Zwei Portraits von Dr. Keichard I) i et er aus Prizwald. Marchieus,
Assessor um 1«12 (1009 ab). Justin Herdesian, später in Nürn-
berg. Achatius Hülsius. später kaiserlicher Hat, Georg K ich t er .
später in Nürnberg. Nikolaus Stadt mann, später Consistorial prüfe kt
in Berlin. Joh. Jakob Wolf von Todtenwart, später in Hegensburg.
Huldrich v. Eyben, geb. 1 ♦»29 in Ostfriesland. Assessor I«7h bis
1«80, sodann kaiserlicher Hat. t 1<>90 (Schenk fec). Joh. Dockherr
v. Wallhorn, Reiehskammergeriehtsadvokat 1«7« — l«91. (Sandrart
sc. I«88.) J. G. de IM onnies, ReichskammergorichUiissessor. geb.
zu Speier 1«««, | 1733 (I1«9S, 1114).
Generale: Verdugo, spanischer General, Eroberer Franken-
thals, 1«23 (802 S). Ambros. Spinola, span. Kommandant in der
Pfalz. 15««.» — 1«30. Munt cornet sc.) (IMiOrS). Ee Citoyon
(Justine General en chef des Armoes de la Repuhlöpie Francaise
sur le Rhin (J. Huland in Speyer gest.). der Eroberer Speiers
1702 (102SS). Herzog v. Enghien, Melac. Tallard. siehe oben
Ansichten von Speier und Landau.
Gelehrte, Künstler u. a. : Gotfridus Tinctor Spiivnsis.
t 1335. Simon. Carmoliter von Speier. t 1350. — Georg v. Gein-
mingen. Humanist. Domprobst vonSpoier. t 151 1. Simon Heyring.
Mediziner, geb. zu Speier 151*. + um 1570( 1 1«0S). Paulus Fagtus
Theologns. nasc. Tabernis Rhenanis in Palatin. Ao. 1504. ob.
(Jantahriao in Anglia. Ao. 1550, crematur ib. Ao. 155«. rostituitur
ib. 15«0 (gestorben von De Bry) (040 iS). Joh. Agrieola Theol.
Berolin. (I1«0S), predigte zu Speier 152«. Mathiiis < >ho. Stifts-
herr zu S. German, Speierer Weihbisrhof. 15«3 1572 < l l«OS). -
Jaeobus Theodorus Tabernae Montanas Medicinae Doctor et
Archiater Palat. (Stich v. de Bry) (040 hS). Derselbe nochmals,
war um 15*5 Arzt in Speier, t 150O (1015k). Mari|iiar<liis
Freherus, Elect. Palat. Consiliarius et praesens vicarius. Nat.
2«. Jul. |5«5, denat. 13. Maji 1«14. (Job. Jac. Haid exend.. Aug.
Digitizeci by Google
225
Yind.) (1015 i ). (toorg Wie ;kram. Maler aiiH Speier, um I 590
(Stiebe von Custos nach zwei Gemälden von ilim : Zigala Bassa
und Hinaus Bassa. türkische Feldherrn in Ungarn) (1169S).
Johann Jakob Ebel mann, Kupferstecher, geb. zu Spoior, blühte
um 159(1 1(515 zu Strafsburg und Köln, siehe oben Ansichten
von Speier (Domfacade 1609). - .loh. Joachim Becher, Med.
Doct., wie aueh Rom. Kayserl. Majestät Cammer- und Commerzien-
Hath. (Krügner seil. sc. Lips). D. Joachim Becher von Speyer, R. K. M.
Cammer- und Commerzien-Rath u. s. w. Nat. Ao. 1635, Den.
Ao. 1682 (I056bc). Desselben Portrait von W. P. Kilian
gestochen mit der Unterschrift : Jo. Joach. Becheri, Medici. Chimici
et Polyhistoris celeberrimi effigies ad vivum dolineata Viennae
Austr. Anno 1675. Natus Spirae Nemetum circa A. ('. 1685,
Donatus Londini in Anglia Ao. C. 1682. Becher halt in der Hand
ein aufgeschlagenes Buch, in dem die Worte stehen : Conscia mens
recti famae mendacia ridet. Unter dem Bildnis die Worte: Symb.
Fidem, Famam, Scientiam, Poeuniam. Vi tarn : Tranquillitatem Ipse
cura. ncque alios in hoc oflFende (1110). Johannes Henricus
Ursin us Spirensis, Orthodoxae Ecclesiao Christi Ratisponensis
Pastor et Superint. [1650] (899 c S). Johann Himmel, geb. 1582
in Stolpe (Pommern), Rektor des Retschergvmnasiums zu Speier
1614- 1617, t als Professor in Jena 1642 (P. Aubry sc.), zwei
Portrait« (1 169 S). - Photographie des Ölbildes des Rektors gleich-
falls des Retschergymnasiums zu Speier, Mag. Johann Hofmatui.
letzteres im Besitze eines Nachkommen dieses, nämlich des Herrn
Landtagsabgeordneten Freudenberg in Zweibrüeken. Das Original
trügt auf der Rückseite die Inschrift : M. Joh. Hofmann, P. L. Caes.
In Valle Rut. Soc. Teilten. Durans (iymnasy Esslingensis H. T.
Kector Collegy Alumn. Inspector, Natus Marburgy Anno 1631
6. Martv. Vixit In 3 Coniug. et 6 Ofticys Annos 49, Pictus Anno
MDCXCIX. Mortuus Esslingae Anno 170:5 Die 29 Marty (976).
L. Marx, erster Tuchfabrikunt Lambrechts ( 1 1 18). — Paulus Egcll.
Palatinus. artis statuariae elegantia veteribus invidendus. Palatinae
aulae ornamentum, natus d. 9. April A. S. R. MDCXCI. Dathan
pinxit. J. Jacob sculp. et exeud. (872 sS). Karl Ludwig Sand,
ovales Brustbild. 1820 ( 1 192). Photographie des t Herrn Ludwig
Heydenreich in schwarzer Kahme. 47 cm hoch, Geschenk Sr. Exc.
des t Herrn Staatsrats und Regierungspräsidenten v. Braun (946).
Digitized by Google
22f>
F. Wappen, Siegel, Urkunden.
Wappen. Wappcnschmuck «1er Kurpfalz, entnommen aus
dem Lehcushuchc des Kurfürsten Friedrich 1. des Siegreichen im
< • onerallandesarehive zu Karlsruhe, von Karl Frhr. von Neuenstein,
Karlsruhe hei Neninich, 1)S!»2 (1157). Wappenschmuck des Lehens-
huches des Bistums Speier: 77 farbige Wappen, kopiert von
Frhr. von Neuenstein-Hodeck nach dem gleichfalls in Karlsruhe
hefindlichen Original, das 14*54 hegonnen und his 1 T> 4 7 fortgeführt
wurde (1122). Ohurfürstlich Pfältzisehcs Wappen. Holzschnitt
(1015a). Pfalzgraflieh Sulzbachisches und Zweybrückisehes
Wapi>en (lOtilg). Leiningische Wappentafel (1 weifsos und S
farbige Wappen >, geschenkt von Herrn (irafen v. Leiningeu-
Westorburg C.»r>«>). Seidene Fahne, blauweifs mit dem Wappen
der Speioror Weberzunft (•'* ins Dreieck gestellte, von einer Krone
überdeckte und von 2 Löwen gehaltene Weberschiffchen, von 2
Kichenzweigen umrahmt, darüber in Oold die Inschrift: Weber-
Meister- Verein, darunter 1H4-L Dasselbe Wappen unter Olas und
Kähmen. t!»45deS).
Siegel. <tij»sahguls des Siegels ('i Hufeisen im Dreipafs)
des dunkers Konrad Küntzel Mauchenheimer von /weihrücken,
t vor 14-VL (War Mitbesitzer der Oberburg zu Wasichenstein
11414). (ianerbe zu Lindelboll (1420 1441). auch zu (Schall)-
Odenbach , wohnte LDH) zu /weibrücken.) Oeschenk des Herrn
H. Hahn in Herlin (1120). - Originalsiegel: !. der Stadt Speier
(mit dem alten Dom): 2. von Bruchsal ( Dreieckssiegel mit dem
Speierer Kreuz): Freiburg im Bnisgau (('asteil mit 2 Türmen):
4. Lauterburg (lastcll): 5. Domkapitel zu Speier mit .Jungfrau
Maria: «1. Oeorg. Herzogin Bayern, Pfalzgraf. Bischof von Speier
1 ."> 1 •{ -l.VJf mit dem Speierer (Kreuz) und dem pfalz-bavorischon
Wappen: 7. Oggersheim (Löwe»: n. altes l'niversitatssiegel von
Heidelberg. Neuabdrücke von alten Stempeln : 1. und 2. Mainz
(mit St. Martin): :\. Worms (mit St. Petrus): 4. St. Margen
(Marien): .*>. Ladcnhiirg (Castcll mit 2 Schlüsseln): 0. Dieter
Lauwer von Speier. Schild mit Löwen: 7. bis t<. Konstanz <7. mit
('»stell, s. mit Kugel «.». mit Adler): D». Landgericht im Kleguu.
Bischofsmütze auf dem Hehn (IM*), geschenkt von Herrn (irafen
K. K. v. Leiningen-Westerburg. Aintswappcnstöeke der (ie-
meind.n Klierstadt, Oömiheim und Meckenheim aus der Zeit der
227
französischen Herrschaft in der Pfalz (1 1 H 1 a-c(. (icschcnk des Herrn
Kgl. < >berlandcsgeriehtspräsideiiten St. v. Stengel in München aus
dem Nachlafs seines Vaters, des früheren Kgl. Regierungspräsidenten
der l'falz Karl Frhrn. v. Stengel (1*32 - 1837). hiuel • dkk •
i.RixKS • wehkk zvnft ■ is • si>kikk (Ovales Wappenschild : 3 in Dreieck-
form zusammengestellte Weberschiffchen in einer Weherlade, unten
ein geflügeltes Engelsköpfehen . beiderseits aufgerichtete und ge-
flügelte (ireifen, einen Kranz über dein Wappenschild») haltend,
geschenkt von Herrn (lerichtssehreiber Carl in Obermoschel (1 123).
Siegel, zeigend einen Bischof mit Inful, Krummstab und Buch
auf reichverziertem Stuhle, neben seinen Knieen ein aufgerichteter
Bar. andererseits ein Doppeladler, Umschrift : s. maximix okkichts
siuki. ix mvnstkrthai. : desgl.. zeigt 2 gekrönte, doppeltgeschwänzte
Löwen, ein 6speichiges Zahnrad, mit Krone überdeckt, haltend,
mit der Umschrift : Kim heimek • mihi. eh zvneft • ixsion. • D71-3-
< icschcnk des Herrn Reichstagsabgeordneton Briiuck (880 ab).
Urkunden und Handschriften. Urkunde (um 1390):
Hurgermeister vnd der Rat der stat zu Spire. Den erbern
wisen Inten, dem greuen. den Scheffen. vnd dem rate der stat
von Ache vnsern lieben besundem f runden. Siegel abgefallen (981 aS).
Pergamenturkunde der Speierer M ü n z e r- H a u s g e n os sc n
von 1447 vff sant Mauricins dag. beginnend: Klint sy allen den
die diesen brieff anstehen oder boren lesen Daz wir der müntz-
meister vnd die hufsgenossen (Jemevnlich zu Spier Die mit nainen
hernach geschrieben stent. Ort bunne Muntzmeister zu dieser zyt.
etc. (931 S. Depositum des Speierer Stadtarchives). — Protokoll-
buch , beginnend mit den Worten : Cum fortuna mit propera . .
(929 S>. — 10 Urkunden, die Familie von Schwarzenberg in
Hennweiler betr. , welche Steinkallenfels vom Herzogtum Zwei-
brüeken zu Lehen trug (Lehensbriefe von 1475, 149*5, 1501, 1510
(2 Urk.). 1532 (desgl.). 1533. 1541. 1570) (1038 a-k). 0 Ur-
kunden betr. das Dorf Altenhafslau . ausgestellt von pfälzischen
Kurfürsten 1557, 1502. 1052. 1003. I 7 1 1 und 1 780 (9 1 0 S).
A rkebusierbuch. Handschrift von etwa 1580. in Pergament
gebunden. 70 Blatter, mit farbigen Abbildungen. Unterweisung in
der Artilleriewissenschaft im Zwiegespräch. Anschliefsend auf Blatt
7M' in Versen: „ Lob der kunstreichen Zeugwarten vnd Bixen
maistern". sodann Rezepte für Anfertigung von Sprenggeschossen.
Digitized by Google
228
mit 1* Federzeichnungen, geschenkt von Herrn Dr. F. Sick, z. /.
in Hamburg (1027 S). Kaufbrief <1. d. Hambach Kid«» (1101). -
Pergamenturkunde, Heiligenstein 1 1 . November 1622. Die Ge-
meinde Heyligenstein verkauft dem Hanls Joseph v. Cassel 1, Bürger
und Ratsmitglied zu Speyer 30 fl. Martinigeld um 000 fl.. nach-
dem der Speiorer Bischof, kaiserlicher Kamnierrichter Philipp
Christoph v. Sötern für die rechts- und linksrheinischen Besitzungen
des Bistums Speier für jede Seite die Hälfte - 240000 fl.
(heute etwa 2*640,000 Mark) Schulden aufgenommen hatte, d. d.
Udenheim, 7. September 1021 behufs Errichtung und Unter-
haltung einer , erklecklichen Landsdefension*. Der Bischof war
hiezu veranlafst durch den Überfall und die fast gänzliche* Plün-
derung seines Landes durch das in der Kurpfalz liegende Kriegs-
volk dos Generals H oratio Veer am U>. August 1021. trotzdem
sowohl der General als auch der pfälzische Statthalter Pfalzgraf
Johann IL, Herzog von Zweibrücken (1004 10:U>), schriftlich und
mündlich Fricdensversichcrungcn abgegeben hatten. Die Urkunde ist
00 zu 07 cm grofs. Das Amtssiegel des Job. Christoph Hund v. Saul-
heim. Oberamtmanns zu Marientraut, ist abgerissen. Schenker dieser
höchst wertvollen Urkunde ist Herr Lehrer und Yeroinsmandatar
August Keiler in Germersheim, der sie in einer Küche, wo sie als
Tischdecke diente, entdeckt und gerettet hat (III!*). Gemeinde-
rechnungeu von Barnsen . 1022 (enthält wichtige Bemerkungen
über die Kriegslage in der Pfalz 1021/22). sowie 1031 i:\2 ( 1 134 a b).
Geschenk des Herrn Kealienlehrers P. Kloos an der Waldbauschule zu
Trippstadt. - Schreiben des Herzogs Maximilian I. von Bayern
von 1027. betr. Die Entsetzung der zwei calvinistisehen Assessoren
am Keichskammergericht zu Speier. Hans Georg Christoph von der
(irün (15SN 1027) und Dr. Franz .luggert (lOK, 1027)
letzterer hatte den geächteten Pfalzgrafen Kurfürst Friedrich Y.
1022 zu Speier beherbergt, überdies beide fortwährend mit ihm
korrespondiert weshalb sie gleichsam als Hochverräter von der
kaiserlichen Partei in Untersuchung gezogen und ihrer richterlichen
Stellen am Heichskammergcricht entsetzt wurden. Das Schreiben
ist von Max I. unterzeichnet und enthält 0 von ihm eigenhändig
geschriebene Zeilen (lJO.'n S). Pergamenturkunde (0 Bl. in
kl. Fol.). 17 Di: Koctor. der vier Facultaeteti Decani. Doctorc»
undt Professnres des General Studiums bei der Chur Pfälzischen
Digitized by Google
229
Universitaet zu Heydelberg Urkunden über den Verkauf des Münch-
hofs zu Naunstadt (9:12 V (iosehenk de« Herrn (ioorg Christ zu
Böhl. (»ehührenordnung für die (Jrafsehaft Nassau-Saarbrücken
(Kirchheimbolanden) vom 22. November 1720, 8 Fol.-Bl. (1184 c),
geschenkt von Herrn Kloos, obgenannt. — Taufurkunde, ausge-
stellt vom Franziskanerpater Conrad Bronn, Administrator der
S. (iorman- und Moriz-Pfarrei in Speier. (1154). -- Urkunde
über den Verkauf des Taubenbads zu Speier samt Badegerechtigkeit
um <S.r> h\. I78ti, geschehen Namens der Stadt durch Georg Martin
Weltz, des geheimen Raths und Jon. Friedrich Schwengsfeur.
Waisenhauspfleger an den Rathsherrn Benjamin Losch. Zeugen sind
die Bürgermeister von Speier: Joh. Pet. Schreyer und Johannes
Bast, sowie der gesamte Rath (877 a). geschenkt von Herrn Kreis-
schulinspektor Matt. — Urkunde von Karl Theodor von 1752.
:l Bl. gr. Qu., betr. die Verleihung des ^Kellerey Güthleins" in
Kirchheim a. E. an Gg. Nik. Lang samt Erben (9rtl), geschenkt
von Horm Einnehmer Leonhard in Kirchheim a. E. — 12 Speierer
Kaufbriefe aus dem 18. Jahrhundert (noch 2 mit anhängendem
grofsen Stadtsiegel) (930 S). geschenkt von Frau Rünnewolf in
Speier. — Protokollbuch der Speiorer Leinenweberzunft 1783—185(1
(945 aS ); dazu 2 altertümliche eiserne Büchsen mit allerlei Zunft-
papieren im Innern (945 bS). ■— Speierer Hauskaufurkunde von 1784
über ein Haus in dor Schustergasse, Preis 700 fl. Zeugen: die
Bürgermeister: Joh. Caspar Petsch und .loh. Friedr. Trapp (877 bS),
geschenkt von Herrn Scherer. — Kurpfälzischer Reisepafs von
1794, sowie ein Napoleonischer vom 22. April 1808 für den
Studirenden Schaffner aus Meisenheim für seine Studienreise nach
1'trccht (878 a b S V
Ci. Plugblätter, Plugschriften, Gedenkblätter,
seltene Einzelschriften zur Geschichte der Pfalz,
[unter Ausschi ul's der Zugänge zur Veieinsbibliothek
indes mit einigen Ausnahmen J. *)
Gedenkblatt an die durch den Mannheimer Altertumsverein
bewirkte Erneuerung des S ecke n h e i m e r Siegesdenkmuls, entworfen
von Architekt W. Manchot von Mannheim (enthält links das alte
*l Das Verzeichnis der Vereinsltiblinrhek kann im gi^euwiirtiiri'ii
lieft ItaiiiniiiniiiMs weisen nicht zur \VrWo*ntlicliim«r cHangcn.
Digitized by Google
230
Denkmal von 1462, rechts das neue von 1890, in der Mitte
Wiedergabe eine» alten Holzschnitts des Mahls zu Heidelberg),
(1008), geschenkt vom Mannheimer Altertumsverein. - „Ahl ver-
manung Juncker Frantzen von Sickingen zu seynein hör als er
wolt ziehen wider den bischoff von Tryer aufs byllicher sach vnml
raitzung. Welch vermanung inn der hailgeu schritt gegründet,
ist etwaz änderst gehandelt vnd bofshaidt volbracht in dem kryeg.
Da ist Juncker Franz vnschuldig an. Bruder Hainrieh von Retten-
bach. l.Vj:$m. 0 Hl. Kl. Qu. (1 108 a). — Die Epistel an die Colosser
S. Pauls, zu Spei er gepredigt auff dem reychstage, von Joann
Agricola Ey sieben (1526J. Durch D. Martinum Luther vbersehen.
Wittenberg 1527 (1101S). — Etlich sermon, von den Acht Selig-
keiten: tieprediget in der hohen Stifft zuo Speyr, auf dem Reichs-
tag, durch Doctor .lohann Fabri. Oedruckt zu Wienn in Österreich,
durch Hanns Singrieuer: Annodomini 1528. KI. Qu. (1200 bS). —
„ Werbung Christi vff den yetzigen Reichstag für genommen zuo
Speir wider Häpstliehe Heiligkeit, Klag Christi wider den Kömischen
Bischoft. Antwurt desselben, vor den Stenden des Römischen
reichs. Mit dem Urteil des Dichters. — Post tenebras spero luccm.
V. Scultcti. MDXXJX" [1529J. Titelblatt u. 10 8. Text in Versen, am
Schlüsse ein Holzschnitt : Die päpstliche Tiara wird von Bischofen
im Ornat«» mit Beilen zerhauen (1143). — Abschiedt del's Reichs-
tags zu Speyer aufgerichtet im Jar 1544. Meyntz durch Jiionein
Schöffer, mit interessantem Holzschnitt (der Kaiser thronend und
umgeben von den sieben Kurfürsten) Kl. Fol. (HOOkkS). — Der
gantz Psalter des heiligen Propheten Dauidis. mit kurtzer Catho-
lischer erklärung . . . vormalfs in Lateynisch beschrieben durch
weyland den Hochgelehrten Heiren Raynerum Snoygoudanum.
Jetzt aber . . . ins Tcutsch bracht, durch Nieolaum Hug Landen-
burger. Diakon des Kcyserliehcn Thumbstiffts Speyer, Oct ruckt
in . . . Meyntz. durch Fianciscum Behem. MDLXVI. Oktav ( 118;lS ).
Zweibrücker K ircheiiordnung. Wie es inn des Durchleuchtigen.
Hochgebornen Fürsten vnd Herni, Herrn Wolffgangs, Pfaltzgraven
bei Rhein u. s. w. Fürst enthumben vnnd Landen bifs anhero mit
der Christlichen Lehr, raichung der Sacramenten etc. gehalten
worden . . . Im dar MDLXX. 178 Hl. Kl. Fol. Dann: Kirchen-
gesanng Teutsch vnd Lateinisch, davon in Newhnrgischer vnd Zwi-y.
hrü ck is< her . . . Kin henorduting meldimg geschieht ... I 10 HL
Digitized by Google
231
Prächtiger, bereits moderner Notendruck (1 1 70). — Illustrationen zu
Ovids Metamorphosen mit Erklärungen in Verben von Johann Postiiis
von < rermersheim, gedruckt bei Corrieus Feyrabend und Wigand Gallus'
Erben in Frankfurt a. M. 1 509. Icones Livianae mit Versen von Philipp
Lonicerus, von denselben gedruckt, 1573 (1033). (ieschenk des
Herrn Ratsaceessisten und Kgl. Rechnungskomniissürs Luxenburger.
Pfalzgrat'.) oh an ii Casimir zieht den französischen Hugenotten
zu Hilfe den 8. Dezember 1576. Stich von Hoghenberg (1180 a).
Aufsschreiben defs . . . Herrn Johan Casimirs Pfaltzgravens bei
Hein . . . Darinnen kurtzlich die vrsachen, Warum sich seine Fürst!
Genade inn jetzige KriegsExpedition, zu Kettung der Betrangten
Niederlanden begeben. Get ruckt zue New statt, an der Hart
MDLXXVIII. (1025 a). — Reysiger zeug vnd munition der vier
Churfürsten bey Rhein, Coln, Meintz, Trier vnd Pfaltz am 28.
Augusti Ao. D. 1580, Stich von Hoghenberg (1180b). Aufs-
schreiben Unser Johann Casimirs Pfaltzgrafen bey Rhein . . .
warumb wir uns inn jetzige KriegfsExpedition . zu rettung des
. . . betrangten . . . Herrn Gebharten, Erwehlten vnnd Bestettigten
Ertzbischofts zu Cölln . . . nottranglich . . . begeben. Gedruckt zue
Newstadt an der Hardt 1583 (1080b). — Abbildung einer bär-
tigen Weintraube, welche 1002 mit anderthalbellenlangen Haaren
bei Landau gewachsen war und dem -Speierer Bischof Eberhard
der Seltsamkeit wegen verehrt wurde. Kupferstich mit 8 Zeilen
Text in Versen. Folio (988). - Warhaffter Bericht, was massen
die Bischoffliche Speyrische Vestung zu Udenheim demolirt vnd
geschleitfet worden. Gedruckt im Jahr nach Christi Geburt 1618.
4 Hl. Kl. Qu. (Zeitung aufs Worin bs vom 15. Junij Anno 1018.
An heut Morgens vmb neun Uhrn, ist allhir >ine Post ankommen,
die berichtet, dafs dem Schafhirten zu Udonheim , sein Pferch,
daran er vber die zwey Jahr lang geflochten vnd gemacht, ver-
hawen und zerrissen werde) (1139). — Diskurs Teutscher War-
sager vnnd Gespräch , eines Speirischen Tumherrn, Pfältziseher
Schulmeister/ vnnd von einem Mäntzischen Pfaffen, Wormbsischor
Capellan, wie auch Landgräftischen Pfleger, vnd Anhaltischen
Schulmeister, von einem Marggräftischen Bawren / vnd Reichsstatt
Burger. Von der Hauptvrsach, dieser jetzt im H. Römischen Reich
grofser Kriegsgefahr etc. Gedruckt im Jahr 1021. 12 Bl. Kl. Qu.
(1138 a). Gründliche Anzeig Was zwischen Chur- Pfaltz und
Bayrn in jetziger betrübten Böheimischen . . Unruhe eine Zeitlang
Digitized by Google
232
gesehriben. gehandlet und tractiert worden. München ... Im Jahr
1021 (1047 a). Politischer Ratschlag. Wie die Köm. Catholisehen
in Teutschlandt. vnnd zugleich auch defs Spannischen Königs
Macht im Niderlandt zu schwächen . . . Durch Emst Victor von
Ehrnfels. tiedruckt zu F ranckent h a 1 ... MDCXXI. ( 1 025 c).
Pfältzische Herrenmeinung, 1022 (892). — Zwei Flugblätter auf
die Heiagerung von Frankenthal 1023 (in Photographie, s. Mit t.
d. h. Ver. d. Pf. XIII. 147. 150) (000). - Spieilegium Antujui-
tatum Palatinarum Cis Kcnanum. Kurtzer Bericht, von deine ge-
nannten kleinen Franckreich . . . MDOXXIII (der Rhein : Deutsch -
lands Strom, nicht Deutschlands Grenze) (1025 h). - Perpetuirter.
das ist. Stets wehrender Pfaltz- Böhmischer gekrönter Winter- um!
Summer Löw (910 d). — Eigentlicher Warhafltiger Abrifs und
Beschreibung Eines Wunderbaren, frembdon (ieheimnufsreichen
(iewächses, So in einem Dorff Mö rs genandt, unfehr von Franckcn-
thal. in diesem Nachwinter des laufenden 1025. (Jahres), aufs einem
abgehawenen Pvrbaum stninck erwachsen u. s. f. Mit (iedicht von 00
Zeilen. Höchst selten (OOlmS). Apologie oder Schutzschrifft
vnd Kettung defs ('atholisehen F r an c k e n t h a 1 s oder der Walfahrt
zu den Yiertzehen Heiligen. Wider dz vbel gegründet und schlecht
aufsgeführte Lutherische Franckenthal . . . M. Andreit Kesten . . .
Durch K. P. F. Simonem Schreineruin, derzeit Priorn des Clusters
Langheim . .. Bamberg 1020 (1000). — Die Sehlacht \wi Frei-
burg im Breisgau 1044. von August Lufft (1HS2). beschenk des
Herrn Kentbeamten Thoma in Landau. — Traite entre le roi et
M. 1* evesque de Spiro, touchant raecomodement des differens de
P h i 1 i p s b o ii r g. Fait ä Francfort le 5. Mars 1663. 0 S. Qu. Höchst
selten (1150 a). ~ Summarische Relation dessen, Worinn defs
Pfaltzgrafens Churfürst liehe Durchlaucht Wider die klare Disposi-
tion defs Münsterischen Friedensschlusses ... so wol von den
Frantzösischen Commandanten und (iuarnison der Vestung Philipps-
burg, als auch sonsten der Königl. Armeen Durchmarsch und
feindlichen Oecupirung der Ampts-Statt und Schlosses licrnicrv
heim . . . beschwüret und . . . vergewaltiget . . . worden. Im Jahr
1674. 20 S. kl. Qu. (1150 b). Estat Present des affaires
d'Allemagne . . . Lyon 1075. (Enthalt wichtige Beiträge zur pfäl-
zischen Kriegsgeschichte) (1047 b). Flugblatt auf die Wiedt-r-
eniberung der Festung Phil i pps hu ig durch die Kaiserlichen. 20. :»<i.
Digitized by Google
233
August 1076, gedruckt bei W. E. Felsocker, Nürnberg (890 dS). —
Der entronnene und wieder gewonnene Schlüssel am Rhein, Oder:
Die weltberühmte Vestung P h i 1 i p p s b u r g , naeh den» Ursprung,
Aufnehmung und Gelegenheit beschrieben, bis auf die im 1676sten
.Jahr, von den Kaiserlichen und Reichs- Völckern geschehene Er-
oberung. Wobey Ein eigentlicher und grundrichtiger Abrifs der
Belagerung und Vestung, zu mehrer Erläuterung, in Kupffer.
Nürnberg, Gedruckt bey Andreas Knortzen. MDCLXX VI ( 1 025 d).
('uriöuse Geschichten des Reichs der T od ten (Unterredungen der
beyden letzten Evangelisch-reformirten Churfürsten zu Pfaltz Carl
Ludwig I 1648 — 1080) und Carls (1680 — 168"») und ihrer beyden
ersten römisch katholischen Nachfolger Philipp Wilhelms (1685 bis
1690) und Johann Wilhelms ( 1 690 — 1 7 1 6, Halle 1721) (1047d).
H. G. I). C. Kran co pol itae Wahrer Bericht von dem alten König-
reich Austrasien und klarer Beweis, dafs die von Frankreich er-
sonnene Ober-Rheinische Dependentien, sich notliwendig über das
ganze Hoch- und Nieder Teutschland , difs- und jenseits Rheins,
mit begriffen die Schweitz und vereinigte Niederlande, wie auch
über einig benachbarte Königreich und Länder erstrecken; oder
aber: der Rheinstrom, und was jensoit dosselben, dem Reich Zu-
gehöriges, gelegen, durch unverlangte kräfttige Gegenmittel müsse
gerettet werden. Gedruckt im Jahr Christi 1682. 54 8. Kl. Qu.
(1109). — Bayerische Colonialplane im 1 7. Jahrhundert von
Dr. H. Simonsfeld . München 1 885 ; Johann Joachim Becher und
die Seidennianufaktur in München unter Ferdinand Maria, von
Henry Simonsfeld, Sonderabdruck aus dem , Jahrbuch für Münchener
Geschichte*, 1. Jahrgang, 1887, beides Geschenk des Herrn Ver-
fassers für die Vereinsbibliothek. [Hiozu gehören: Joh. Joachimus
V) Dies«' beiden vorzüglichen Abhandlungen über den berühmten
•Speierer. Dr. Becher, konnten bei der im XV. Heft S. 16.J tf. der Vereins-
iniiteilimgen veröffentlichten Arbeit über Becher leider nicht beniit/t werden,
weil sie erst nach Drucklegung zur Verfügung standen. Ebenso mulste
die Ahhandlun«: von Guus .1. Hatschek über Becher .das Manufakturhaus
aul dem Tahor in Wien", ein Beitrag zur österreichischen Wirtschafts-
geschichte ilcs 17. Jahrhunderts, wegen nicht rechtzeitiger Erreichbarkeit
unbenutzt- bleiben. Alle drei Schriften behandeln auf Grund animalischer
Studien besondere Phasen aus Bechers wechselvollem Leiten. Simonsfeld
den Aufenthalt zu München. Hatschek das Kunst- und Werkhaus zu Wien,
das etwa 1676 in Betrieb gesetzt wurde, indes lös.} während der Belagerung
IG
Digitized by Google
234
Bechen», Spirensis: Actorum Laboratorii chymici Monacensis seit
Physieac subterraneac Hhri <luo . . . Franeofurti imp. M. G. Weid-
manni ao MDCLXXXI (1056 a). D. Johann Joachim Bechers von
»Speyer, Röm. Käyserl. Majestät Commercien-Raths Politische Dis-
kurs, von den eigentlichen Ursachen defs Auflf- und Ahnehmens
der Stadt, Länder und Ilepublicken, In specie. Wie ein Land Volck-
reich und Nahrhafft zu machen, und in eine rechte Societatem
civilem zu bringen / Auch wird von dem Bauren-, Handwereks- und
Kauffmanns-Standt / derer Handel und Wandel, Item von dem Mono-
polio, Polvpolio und Propolio, von allgemeinen Landmagazinen.
Niederlagen, Kauff-Häusern, Montibus Pietatis, Zucht- und Werck-
Häusern, Wechselbänken und dergleichen aufsführlich gehindelt.
Dritte Edition, vermehrt. Frankfurt, bei J. David Zunner lt>88
(1101 cS). Desgl. Auflage, 1 754 ( 1 047 e). Närrische Weisheit.
Ausgabe 1 706. C h y misch eritlückshafen, oder : Grosse Chymische
Coneordantz etc. Neue und viel verbesserte Ausgabe. Leipzig 1755
(1148b)]. — Handschriftliches Tagebuch eines Wormser Rats-
advokaten aus dem Jahre der Zerstörung der Stadt Worms 1689.
eingeschrieben in den von Job. Andr. Endters Söhnen in Nürnberg
gedruckten und verlegten „ Alten und Neuen Schreib-Kalender* etc.
fflr das genannte Jahr. Enthält auch einiges über Speier und die
vor und während der Zerstörung flüchtende Bevölkorung. ') (994 S). —
Wiens durch die Türken durch Feuer zerstört wurde. Erfreulich ist, dals
lieide Verfasser und zwar unabhängig von einunder zu dem gleichen Er-
gehnisse gelangen . wie das im vorigen Hefte d< r Vereinsmitteilungen
S. 204 ff. niedergelegt», und im allgemeinen eine Ehrenrettung liefern des
zu seiner Zeit so sehr verkannten und auch in der Folgezeit . trotz Ues
irrolsen Eintiusses seiner vielen Schriften (sein politischer Diskurs heeiiiftufste
die öffentliche Meinung Deutschlands in wirtsrhaftspolitischer Beziehung Uber
ein Jahrhundert !) in seiner wahren Bedeutung erst spät erkannten Mannes.
') l'nter dem 14. 24. Januar H&89 ist beispielsweise eingetragen:
. . . nach 8 I hren zue Rath gehen müssen, da wegen der Wahlsache
eum Collega aufl" die < 'anzlev rangen, ieh ein sehreihen an deu König. Er
cxtractum cereiuoiiiarum verfertiget. Als zue haufs kommen, waren schreiben
von Ockstatt. l'afsel und Nielsen (da), gieng. als ein wenig gefsen, nachdem
schwarzen adler. wo Dr. Sc harter cum ux. libl». n. Kiuteni spe yeri seh eti
e\ulanteii aiM/etrotfen . .; 20.,:H». Januar . . ist von der < 'aussei verkündigt
worden, dals man fiirohin nach dem n eüeu ( 'alender die Zeit . . führen
s"lle ..; *». , 1 Ii. Februar ... Herr Adsessor Mauritius Cvou Speieri hier
angelangt, welchen i< li im Wirthshaufs zum Kauffhaufs besucht . .. 17. J7.
Digitized by Google
235
Das Edle Flufs-Perle, Oder der Gold-trächtig- und Fürtreffliche
Ströme - l'rintz, der Rhein. Sulzbach, 11t» S. - Dazu Merek-
würdiger Anhang Und Historische Erzehlung, von der Frantzösischen
Grausamkeit In Tyrannischer Verheerung, Schleiffung, AnzQndung
und Bemächtigung, der Edelsten und berühmtesten Städte defs
Rhein-Stroms, und deren daran stossende Flüsse, 1 6 8 9. 95 Seiten.
[Älteste gedruckte Darstellung des Unglücksjahres 1689J. Geschenk
des Herrn Kaufmann Georg Lachenmeyer in Pirmasens (1051). —
Das verunruhigte, doch allarte Teutschland. V. Teil. Frankfurt und
Leipzig, 1092 (1047 c). — Der Schau-Platz des Kriegs der Rom.
Kaiserl. Majest. und derer Hohen Alliirten am Rhein, darinnen
ausführlich erzeldet . . . wird, was sich in dieser Gegend seit
dem Spanischen Erb-Streit zugetragen . . . Frankfurt und Leipzig,
In Verlegung Christoph Riegels. An. 1703. 468 Seiten 12«.
[Enthält eine Beschreibung der Landauer Belagerung 1702, teil-
Fehruar . . Nach 10 Uhrn ist hiesige Reüterey gegen Mannheim!) auff-
gebrochen. umh die Ten t sehen, sc» Heidelberg eingeschlofseii haben sollen,
aurt' Zuesuchen . . ; 20. Febr./2. MHr/. . . < ieneral il'Huxelles mittags an-
kommen (blieb einen Tag) . . ; 27. Febr./9. Marz . . Sindt 12. Compagnien
Tragoncr Kommen, welche Vielen raub mit sieh gebraeht ... 2«. Febr.
10. Marz . . ist viel von den getriebenen insolentien der Dragoner geredet
worden, wie sie dann in der Nacht hie undt wieder sehr geraset haben . . ;
2. 12. Marz . . (wegen Her Dragoner) resolvirt einen expressen naeh Parifs
zu schickhen . .: 20. Marz/8. April . . Soll wieder viel (Kriegs-) Volk hier
ankommen . . . Gegen abend t haben die neuankommene, Theils volle bestien
sich wie unsinnig bezeiget, undt hat man genug zue thun gehabt, das
hauls zu bewachen . .; 30. Mür/'IO. April. Ist frühe H. Uhr Herr Dr. Gabler
von Speyer zue mir kommen, hat seine Flucht nach F(rank)tTurt) ange-
zeiget . .; 13./23. April . . General Tesse ankommen . .; 9./10. Mai . .
Abends ö. Uhr käme Herr Maresch. D. Duras an, deine man eine reverentz
machte. (Reiste am folgenden Tag wieder ab) . . 12. 22. Mai . . über dem
naehtel'sen erfahren, dafs Deereta vom Brandt ankommen seyen . .
13. 23. Mai . . Frühe 2 Uhrn zue Rath, eben obiger materiell halben, Um f>. Uhr
wurde plenisirt, und der betrübte Zustand vorgestellt, welches viele ThrUnen
heraus gepreiset, gegen 8 Uhr ging dz Collegium zum neiien Intendanten.
Klagte, undt hörte senteiitiam decretoriam nochmal an. Nachmittag be-
ginnere man auft* die flucht zuegedenkhen. trug fast alles so vorhanden in
di n Keller etc . . ; 14./24. Mai . . Nachmittag . . meine Familie, auft' der
Fischerswcidte zusammen kommen, abends <i. Uhrn mit grofser gefahr Uns
über Rhein gemacht . . ; 1">. 2f>. Mai . . nach vielen eingelangten bösen
Zeitungen . . Flucht fortgesetzt . .; 1Ü./2«. Mai . . schlechtes Nachtlager
. . Flüchtige kamen, erzehlten den erbärmlichen Zuestand in VVormb.s elc . .;
Iii*
Digitized by Google
236
weise in Tagebuchform] (1189aS). — Courrier von Landau an den
Königl. Frantzüsis. Hof. nacher l'arifs / durch den gewestcn Com-
mendanten Monsieur de Laubanie abgeschickt : Seine Ankunftt und
abgelegte Post ist in folgendenden Versen zu vernehmen. Pr. Mo-
gerle. 1704. Höchst selten. [Siehe Mitteil. d. h. Ver. d. Pf..
Heft XV, S. 245] (991 iS). Gleichzeitiger Zeitungsbericht nlier
den Speierer Bauernkrieg von 171t» mit Abbildung (940«. S).
Fehde der Stadt Speyer mit dem Fürstbischof H. H. v. Kollingen 1 7 1 ♦>
mit Portrait desselben, 36 S. 8» Speyer 1830 [von .loh. Mich.
König] (1169ÜS). Bischöflich Speierische Zollzettel, ausgefertigt
am 15. November 1759, mit der Aufschrift: ,Vier Kreutzer
Hochfürstlich-Speyerischen Landzoll zahlt", seitwärts ein verziertes
Wappen unter einem Fürstenhute, links ein Kreuz [Bistum Speier),
rechts 2 Schrägbalken, | Wappen des Speierer Bischofs Kranz
Christoph v. Hutten. 1743— 1770J (llH7aS), ( i eschen k des Herrn
17. 27. Miii . . gingen Wir hinaus gegen die Berge, weil starckh geredt
worden, man habe in der nacht brennen gesehen. Klinten aber nichts wahr
nehmen, Kehrten auch wegen hize haldt wieder um Nachmittag hat dz
fliehen gegen F( rank,) fürt undt aufl' hieher (Bergstralse) coutinuirt . .-.
1H. 28. Mai . . re.solvirt . . nach Lantpert heimb zue fahren, welches autf
einem rückgehenden Holzwagen geschähe . .. (fingen nach dem Rhein
undt erfuhren je länger je mehr elendt . .; 20./34I. Mai . . Mittag» Kähmen
wieder hose Zeitungen von hlilndem undt brennen . . . 1). 21. 31. In preeihus
et sacris meditat. Wir giengon ein wenig vor dz Thor, weil braudt gesehen
ward undt man es vor Oppenheim!» hielt. Nachmittag fuhr l)na. Socr.
cum tiliabus dem (.« . tried und meiner Kleinen, nach Lampertheim!»,
gegen übten dl »ahe man Speyer und Wer in Iis in vollem Brand
stehen, (iott erbarm sich l'nser' . . 22. Mai/1. Juni . . (iegen mittag
kahmen Inscre Leute von Luiii|iertheimb wieder zurückh . . erzehlten von
dem Jammer, so sieh in dem desolirteii Wormhs befindet, dal's fast Kein
stein auff dem andern geblieben, der Dom undt alle grolse gebaüe zue
grund gebrandt. l'nser hauls zu Bodemasch! . . 23. Mai 2. Juni . . ein
undt anderes gelesen. darbev ie liingcr je mehr -< liliinine Zeitungen ver-
nommen . .; 24. Mai :t. Juni . . nichts als elendt erzehlen hören . . meine
nutgdt hier ankommen, mit bedeuten, dal's mau iiiemaudt mehr über Khein
Heise..-, 2ü. Mai. 3. .luui . . welcher erzehlet. was Kr gestern (in Worin«»!
selber gesehen, wie meine Bihlinthcc verbraud worden, und was in dem
Keller passirt . . 29. Mai s. Juni . . Anna Marin wiederkommen, hat in
Wurmbs gesehen, dals l'nser hinterster Keller orten undt alles daraus . .
1. 11. Juni . . »utt den Kir- lithurui gestiegen, weil erschollen, als ob Mainz
brennte . 7. 17. Juni . . Vollends antf Starkenburg gestiegen, da Wir
au verschiedenen Orten feiler autfgehen «aheu . . .
Digitized by Google
287
Kaufmann Moriz in Speier. — S. Kurfürstliehen Durchlaucht von der
Pfalz K r i e g s - R e g 1 e m e n t vor dero sämtliche Infanterie von dein
Jahr 1778. Erste Abhandlung (1025k). E. Trierweiller, Kur-
Pfältzischor Militair-Etat. 178<i. Geschenk des Herrn Regie-
rungsrates Pfeiffer, übergeben von t Exc. v. Braun (1076). —
Geschichte des kurpfälzischen Philantropins zu Frankenthal (1780
bis 1799), heute Karolinenstift daselbst, von Dr. Hanns Maisei.
Frankenthal 1889. 0 eschen k des Herrn Verfassers. -- Historische
Rede von den ehemaligen Schicksalen und dem jetzigen blühenden
Zustande der dritten Kurpfälzischen Hauptstadt Frankenthal . .
(gehalten) den 2l>. des Monats November 1788 . . • von Johann
Peter Ackermann . . . dermal igen Kapellane zu Franken thal.
Frankenthal, gedruckt bei Ludwig Bernhard Friedr. Gegels seel.
Witwe, 1788 (905). Zwei Porträts aus der Rokokozeit (922). -
Zweispraehischer (deutsch und französisch ) gedruckter Erlafs des
Fürstbischofs August zu Speier. (Trafen von Limburg-Stirum, d. d.
Bruchsal, den 4. Mai 1790, an alle Pfarrer der Speierer Diözese
im Elsal's, worin ihnen geboten wird, ein die Juden im Elsafs und
den übrigen Provinzen Frankreichs aufs neuo unter den Schutz
des Gesetzes stellendes, von König Ludwig XVL proklamirtes
Gesetz der franz. Nationalversammlung vom 10. April 1790 am
nächsten Sonn- oder Feiertag ihren Gemeinden von der Kanzel zu
verkünden. 21/* Seiten, Folio (1155 a). — Erlafs des Kurfürsten
Karl Theodor gegen die Illuminatcn und andere Sektirer [München,
den 15. November 1791. Düsseldorf. 4. März 1791] (1047 f). —
Der Feldzug am Mittelrhein von Mitte August bis Ende Dezember
1793, von August Lufft. k. b. Regierungsdirektor a. I)., 1881,
geschenkt von Herrn Rentbeamten Thoma in Landau. — Ausführ-
liche Beschreibung der Schlacht bei Pirmasenz, den 14. September
1 71»-i, in drei Abschnitten. Nebst Bataillen-Plan und dazu ge-
höriger GeneraM -harte von J. A. R. von Grawert, Kgl. prenlsischen
Obristen- und Gonaralquartiermeister-Lieutenant. Potsdam 179(i.
Bei CarlCliriKtianHorvat.il. 412 S. Qu. (Ut>(>). Zur Geschichte
der churpfalzbay erischen Kavallerie unter Churfürst Karl
Theodor, von E. Ritter v. Xylander. im Jahrbuch der Militärischen
Gesellschaft München 1882/8.1. (Als Manuskript gedruckt). Hiezu :
Anteil der Churpfalzbayerischen Kavallerie an den Feldzügen 1790
bis 179tf, bearbeitet und geschenkt von Sr. Excollenz, General-
Digitized by Google
288
lieutenant Ritter v. Xylandcr in Landau. — Mag. Johann Adam
Mayer, Pfarrer zu Speyer: Das christliche Verhalten de« Menschen
in den Trübsalon dieses kummervollen Lebens. Eine Predigt in
der Hauptkirche der Reichsstadt Memmingun gehalten (zum lieston
der durch die unmenschlichen französischen Erpressungen und
Plünderungen 1794 total verarmten Bewohner Speiers. (Siehe
Heft XV der Mitt. d. h. Ver. d. Pfalz, S. 211). Gedruckt bei
Jakob Mayer 1794. 23 S. (1205eS). Das Betragen der Fran-
zosen in der Rheinischen Pfalz. Unparteiisch geschildert von einem
Augonzeugen in Briefen an den Geheimen Hofrath Girtnnner.
Chemnitz 1795 bei K. G. Hofmann, f>86 S. Kl. Oktav (1114g). -
Über die Pfalz am Rhein und deren Nachbarschaft. Von einem
Beobachter, welcher die Feldzüge der Verbündeten deutschen Heere
gegen die Neufranken mitmacht. Brandenburg 1795 (1054).
, Rechtliches Gutachten, die Übergabe der Festung Mannheim an
den Reichsfeind betreffend", im 1. Heft des I. Bands des von dem
Hofrat Prof. Haeberlin zu Helmstedt angelegten und geordneten
Staate-Archivs, 1796 (119tfa). Mag. Johann Adam Mayer,
Pfarrer zu Speyor: Andachtsbuch, Nördlingen, bei K. G. Beck.
1796 (1205dS). Malerische Rheinreise von Speyer bis Düssel-
dorf, aus dem Italienischen des Abbate de Bertola. Mit einer
Karte und einer Ansicht von Heidelberg. Mannheim 1790 bey
Schwan und Götz (1204 b). — „Zum Regentenleben des letzt-
verstorbenen Fürstbischofs von Speyer. August Philipp Carl, Grafen
v. Limburg-Vehlen-Styrum*, 1797, in Heft 8 Band I von Haberlins
Staatearchiv (11901)). - Gedruckter Erlafs des erwählten Speierer
Bischofs Wilderich von Walderdorf vom 14. Juni 1797. die nach
Aufhebung des hoehstiftliehen Waisenhauses in Bürgerhauser zur
Pflege und Erziehung gegebenen Waisenkinder betr. I1 i Seiten,
Folio ( 1 155 b). — Den Manen Ihrer freven Voreltern die speierisehen
Bürger. Eine Rede gehalten in der reformirten Kirche, am 9ten
jährlichen Gründlingstage der Republik oder Iten Vendemiare 9ten
Jahrs (2.'i. Sept. 1800) von Job. Adam Weifs. Maire, Metzger
und Ackerbauer in Spcier. Im Verl. bey Fried. Kranzbühler i99t» Si.
Geschenk des Herrn cand. jur. Sick in Speier (s. Heft XV der
Mitteil. d. h. Vt-r.? S. 209). Historisch-statistisches Jahrbuch
des Departements vom Hermersberg für das Jahr 10 (lNOJ -_M
der frankischen Republik. Von Friedrich Lehne. Mainz (1025el. -
Digitized by Google
289
Jahrzähler für das zehnte Jahr der frankischen Republik. Mainz
(1025 t). — Geschichte des fränkischen Rheinufers . . . von
Heinrieh von Alpen, Pastor in Stolberg bei Aachen. Köln am
Rhein 1802 (Jahr X d. fr. R.) 2 Bände (10251). Jahrzähler
f. d. zwölfte Jahr d. fr. R. (1803/4). Mainz 1025 gj. — Speierer
Freimaurer liste vom 24. Juni 1806 [Tableau des Freres composant
la R. L(oge) St. Joan, sous le titre distinctif de la grande famille
de 1' Orient de Spire, ä l'epoque du 24 e jour du 4e mois de l'an
de la v. L(oge) 5806 regulierement eonstituee par le G(rand) O(rient)
de France par L(oge) C(entrale) du 1er jour du 3e mois 5805 pour
prendre rangaladate du 20e J(our) du 8e M(ois) 5804J (l 177 aS). —
Zwei Stempelbogen, der eine mit der Aufschrift: emp • fbanc •, der
andere mit: adm • de • l'enr • et des dom ♦ (H87bS). — Kalender
fflr das Jahr 1808. Zum Gebrauch des Departements vom Donners-
berg. Mainz (1025h). — Die Mystenschule , ein Lehrgedicht in
neun Hallen über Weisheit und Thorheit. im Geiste der alten
Mysterien, von I * B * Hüram NN * R t etc. (Freimaurerschrift
von 1810, darin Verzeichnisse folgender pfälzischer Logen : Franken-
thal, zur Frevmüthigkeit am Rhein ; Landau: zur philantropischen
Voreinigung, gestiftet 25. Januar 1803; Spoyer: Zur grofsen
Familie (M * v * S * Ed. M. A. Verny, Unterpräfekt ; Jos. Reibelt,
Direktor der Briefpost. Her Aufs *: Marchotty, Capitän, 2ter Aufs *:
Ant. Heron, Receveur. Redner, Aug. Damm. Notar, Redner in
deutscher Sprache : Fr. Schönberger, Secret *). Z w e y b r ü c k e n hiefs :
Joseph Napoleon. (M * v * St * G. Strubberg, Dir. des Gestütes ;
Fb. v. Horn, Gesetzgeber u. Präsid. Ph. Christophe, Major des
12ten Cuirass. Reg., lter Aufs *; Ohr. Sturtz, Gesetzgeber, 2ter
Aufs *: Nik. N. Luxer, Notar, Redner: J. J. Gessner, Ree. der
Dom., Sekret *) (1204 a). — Kalender für das Departement vom
Donnersberg 1813 (1025 i). — Aufruf Blüchers „an die Bewohner
des linken Rheinufers * vom 1. Januar 1814 (1177bS). — „Auf-
forderung an die Männer und Jünglinge des Mittel rheins zum frey-
willigen Kampfe für das alte gemeinsame d e u t s c h e V a t e r 1 a n d.
Trier am Aloxanders-Tage, den 14./26. Februar 1814. Der General-
Gouverneur, Justus Gruner." Folio. (1 167). — Gedenkblatt an den
,Zug der protestantischen General-Synode zu Kaiserslautern aus
der dortigen kleinen Stadt-Kirche in die grölsere, am 2. August
1818*. Gez. v. 0. Voltz, geschn. v. E. Graeff und Engel, Frank-
Digitized by Google
240
furt. a. M. (1097 S). — Fahrt der Heidelberger Studenten von
Mutterstadt nach Frankenthal am 14. August 182« («MOS).
Sammlung von Flugblättern zur Bewegung der :H»er Jahre,
enthält eine Anzahl Nummern nachstehender Zeitungen: Deutsche
Tribüne, der Wächter am Rhein, Zweibrücker allgemeiner Anzeiger,
bezw. Zeitung, Rhoinbayorischor Volksbote. Zeitgeist. — Der Polen
Appellation an das Urtheil der Völker von Europa, Neustadt. 1831.
Freundlicher Zuruf an die edeln Polen. Frühlingslied der Polen.
18.*H. Polenempfang in Strafsburg. — Aufruf an die Volksfrcunde
in Deutschland, 21. April 1832, von Wirth. Der vaterländische
Prefsverein und die baierische Regierung : Flugblatt Nr. :$ : l nser
(ilück: Nr. 5 : Der H.Mai IS.'i'i. gröfstonteils in Zweibrücken erschienen.
Aufruf zum Hambacher Fest: Der Deutschen Mai, Neustadt. 20.
April 18U2. Verbot der k. Kreisregierung vom 8. Mai. Da«
Verbot des Maifestes auf dem Harnbacher Schloß». Hille Schrift
zur Beherzigung amtlich bekannt gemacht. Speier \f>'i2. Protei
gegen das Verbot nebst Rechtsgutachten vom 11. Vi. 14. und
lt». Mai. — Programm für das Maifest, welches am 27. Mai auf
dem Hambacher Schlofs bei Neustadt au der Haardt gefeiert wird
vom 21». April. - Redeordnung. — Festgesänge de* Harnbacher Festes
am 27. Mai 18:32: ,Ks ist kein Traum! — Die drei Sterne. —
Winzerlied. — Der Deutschen Mai, gesungen von etwa :0>O jungen
Bürgen» aus Neustadt. — Der Mai. — Allgemeiner Festgesang. fc —
Das Nationalfest der Deutschen zu Hambach, von Wirth (offiziöse
Parteischrift.), 2 Hefte. — Polizei- Besch lufs vom 1. Juli 18:12. -
Regierungscrlafs vom 14. Mai lM-i, betr. die Wiederholung von
politischen l'mtriebeii und Kxcesson am 27. Mai \ (1111, .*><> Num-
mern). — Anzeige aus den von dem Königl. Bayer. Assisen* ierichte
der Pfalz zu Zweibrücken während des 4. (Quartals des Jahrs lS-{s
erlassenen peinlichen Straflirteile (1117 a). — Religiös-sntyrisches
Flugblatt auf die Parteistreitigkeiten in der pfälzischen evangelischen
Kirche is t:»- 1*47. (iedruckt zu Philadelphia (?) (!«!♦:! S). Fest-
ordnung der Einweihung des Nationaldenkmals auf dem Niederwald
am 2S. September 1883. Zirkular des Ober-Hof- und Haus-MarsrhalU
für die gleiche (Gelegenheit (1 14»»bc). (ieschenk des Herrn <■ rufen
Karl Kinich zu Leiningcn-Westerhiirg. Kittmeister in München. 1 )
'» Hier «"Heu wir nicht unterlassen für alle .i**tn* . wilrle Alter-
tümer zu Huden in »Ii»- LiiLrc kommen und lnter<s>e tür deren Erfindung
Digitized by Google
24^
Im letzten Jaliro wurde der historisehe Verein auch dmeli
Geldgaben erfreut. kSo hat — abgesehen von jenen des
Landratcs und der Stadt Speier der Distriktsrat zu Ludwigs-
haten 30 Mark gespendet, für das Museuni der »Stadt Speier
aher die Speierer Volksbank, eingetr. (Jeu. m. u. H. 100 Mark
und die Vereinigten Speierer Ziegelwerke 30 Mark. Für diese
Zuwendungen, deren Fortsetzung vielleicht auch von anderer
Seite erhofft werden darf, sei den Spendern hiemit geziemendster
Dank ebenso ausgesprochen, wie auch allen Mandataren, Mit-
gliedern und Gönnern, welche den Sammlungen Geschenke und
Altertümer zugewendet oder überlassen haben. Wie die
Sammlungen des Museums stetig zunahmen, so wuchs im letzten
Jahre auch die Zahl der Mitglieder des historischen Vereines.
Sie betrilgt gegen 517 im Jahre 185)0 heute (137. Diese
stattliche Zahl könnte indes sich noch erheblich erhöhen, wenn
ma IVgebenden Orts dahin gewirkt weiden wollte, dals auch die
politischen Gemeinden der Pfalz, sowie die Distrikts- und
gröl'scren Kultusgemeinden dem historischen Vereine der Pfalz
als Mitglieder (Jahresbeitrag 3 Mark) beitraten. Hierdurch
würde für die Vereinsmitteilungen die wünschenswerte Verbreitung
in der Pfalz erzielt, in jeder Gemeinde aber .sicherlich die
Kenntnis der pfälzischen Vergangenheit und das Interesse
hieran und an ihren Zeugnissen am besten gepflegt werden.
Die Vereinstnitteilungen sollten billig in keiner Schulbibliothek
und auf keinem Bürgermeisteramte der Pfalz fehlen.
Betrachten wir nochmals, auf das stetige Wachstum des
Museums zurückblickend, die heutige Blüte desselben, so
können wir nicht umhin auszusprechen, dafs diese Blüte der
ebenso erfreuliche wie ersprielsliche Erfolg der zwanzigjährigen
Leitung unseres nunmehr verstorbenen T.Vorstandes, Kxcellenz
v. Braun, insbesondere der I Yasidialerlasse ist. Indem wir
und Sirhcri'ii!.' JimIm-u au! .'in orientierendes Sclirittclicu aultm rksam zu
niurlx-n. t'iihrl den Titel : |)j<- Altert ü nu r im Rheinland. Kiti
WeL'w. is.-r durch diis Alte zum N >n für (ieistlielie. Lehrer. 1*. »r«*i - und
Landwirte von A. v. ( 'n liau sc u . lnj»'enieur-( )liei st /. 1). und Konservator.
Mit 170 Ahhildungrn. Wiesbaden, liei Ktulolf Herlitold& ( otup. Treis 1 J£5o
Digitized by Google
242
vorstehend den Zugang zu den Museumssammlungen seit Aus-
gabe des Kataloges 1888 vorgeführt haben, glaubten wir in
Anbetracht der Reichhaltigkeit desselben den sprechendsten
Beweis zu liefern, wie sehr der Verlebte es verstanden hat.
da« Museum vorwärts zu bringen. Gegenwärtiges Heft der
Vereinsraitteiluugen möge daher, als den Manen Pauls v. Braun
gewidmet, den Zoll der Dankbarkeit für des Verewigten Treue
seitens des historischen Vereines der Pfalz zum Ausdrucke bringen !
Spei er, im August 1892.
ßerthold,
II. Vereinssekretär.
Digitized by
248
III.
Verzeichnis
der
Mitglieder des historischen Vereines
der Pfalz.
Ausschluss:
I. Vorstand: Kgl. Rogiorunga-Präsident Julius tBtl Auer.
II. Vorstand: Kgl. Gymnasialrektor OhlenSChlaf er.
Rechner: Kgl. Regierungs-Finanzdirektor Schwarz
Konservator: Kgl. Gymnasialprofessor Or. HarstBr.
Bibliothekar: Kgl. Konsistorialrat Or LßjfSSr.
I. .Sekretär: Kgl. Kreisarchivar Or. Miyerhofsr.
II. Sekretär: Ratsaccessist und Kgl. Rechnungskonimissär Berthold.
Ehrenmitglieder:
Dr. Hefner I. Jkltineck, Vorstand des K. b. Natioiialmuseutns in München.
Or Meyer, o. ü. Professor an der Universität Göttingen.
Frhr. ». Pfeilfer, Excollenz, Kgl. Regierungs- Präsident in München.
Frhr. ?. Stumm, Kommerzienrat und Hüttenwerksbesitzer in Neunkirchen.
Ordentliche Mitglieder:
Altrip : Matheu» W . . Pfarrer. Eckstein. Lehrer. — Albers-
weiler: Dr. Culinann Karl, prakt. v\rzt. — Annweiler:
Piton Job. Heinrich, Pfarrer, Mandatar. Jahn Kaspar, Kgl. Sub-
rektor. Loy Otto, Kgl. Landgerichtsrat. Math es, Pfarrer.
Michel, Papierfabrikant. Pasquay H., Rentner. Pfirmann
Digitized by Google
244
Hubort, Kgl. Hentbeamte. Silbernagel. Kgl. Oberamtsrichter.
Stein Fr.. Müller. — A8Chaffenb\lTg : Weber Max, Kgl. Oym-
nasiallubrer. — Augsburg: Dr. Maisei H.. Kgl. Oymnasiallehrer.
Oumppenberg Frbr. v.. Kgl. Hegierungsassessor. — Baden-
Baden: Dr. Scb ady Willv. Orofsh. Bad. Universitats-Bibliothekar
a. I). — Bann: (iraf Adolf, Pfarrer. — Barbelroth: Hupp,
Pfarrer. — Bellheim: Dörrler Friedrieb. Einnebmera. I). Silber-
nagel Karl. Brauereibesitzer. -- BerghaU86n: Bernatz, Pfarrer.
Linz Heinrich. Kinnebmer. — Bergzabern: Martin, Kgl. Forst-
meister. Mandatar. Endrafs Magnus. Kgl. Subrektor. Lang
Johann Michael. Pfarrer. Maillot Frbr. v.. Kgl. Hegierung>-
Direktor a. D. Maurer Konrad. Kin beitrat. Hau Ii, Kgl. Be-
zirksamtmann. — Berlin: Dr. Leppln A., Hilfsgeologe in der
Kgl. preufs. geolog. Landesanstalt. Hahn H., Oberlehrer an der
Margaretensebub'. — Biedesheim: Thür n er Math., Pfarrer. —
Blieskastel (s. auch Mimbaeh): Dorr Jakob, Priiparandenlehrer.
Ebitseh Franz, Kgl. Studienlehrer. Eid Ludwig, Priiparandenlehrer.
Orol's Karl Eugen. Kgl. Oberamtsrichter. Kiefer Prftparanden-
lehrer. Memminger Eugen. Apothekenprovisor. Kgl. Präpa-
r a Ii d e n s e h u 1 e. Dr. W i 1 1 m a n n . Kgl. Bezirksarzt. — Breiten-
bach: Sefrin Nikolaus. Pfarrer. — Bremen: Wey rieh.
Oeometer. Böchingen: Oleich .loh. Anton, Pfarrer. —
Böbingen: Peter. Expositus. — Carlsberg: Kapper .los..
Pfarrer. — Dannstadt: Lau (üorg. Pfarrei. — Darmstadt:
Orofsh. hess. Haus- und Staats- Archiv- Direktorium. — Dahn:
Foohs, Kgl. Hentbeamte. Mandatar. Dr. Detzel. prakt. Arzt.
H e m m e r . Kgl. Sekretär. M a y e r . David. Kgl. Notar. Platz.
Pfarrer. — Deidesheim: Seel Heinrich. Mandatar. Dr. Buhl
Armand. Heiehsrat der Krone Bayern. Heichstagsahgeordnoter.
Dr. Buhl Heinrieh, Outsbesitzer. Dr. Deinhardt, OuUbesitzer.
Eckel, Outsbesitzer. Metzger, Pfarrer, gcistl. Hat. - Diedes-
feld: Waek Eduard. ( Jutsbesitzer. - Dörrenbach: Notter
Pfarrer. K n i e r i e m e n .Ins.. Lehrer. O e o r g e r Friedrich. Lehrer.
Dudenhofen: Düffels August. Pfarrer. — Duttweiler:
.lohann. Pfarrer. Dekan. Dürkheim: Dr. Mehlis. Kgl.
Studienlehrer. Mandatar. Dr. Adler. Kgl. Notar. Altertum*-
verein. Bar mann, Institutsvorsteher. (' Ii r i s t m a n n Eduard,
Outsbesit/.er. Eckel. Pfarrer und Distriktssehulinspektor. K r e i-
Digitized by Google
245
seng. Kgl. Oberlandesgerichtsrat. Grimm eisen Ludwig, Kgl.
Oberförster a. 1). Gugel. Kgl. Rentbeamte. Hahn. Pfarrer.
Dr. Kaufmann. Kgl. Bezirksarzt. Kufflor G.. Kaplan,
L ewerer, Pfarrer. Roth Karl, Kgl. Subrektor. Schäfer Karl,
Gutsbesitzer. Vogt. Pfarrer. Wanzel Wilh.. Sekondlieutennnt
a. D. Dr. Wolf. Kgl. Amtsrichter. Zinkgraf. Zahnarzt.
Zumstein, Gutsbesitzer. — Ebernburg: Rung Heinrich,
Pfarrer. — Ebertsheim: G um hei Jak. Theodor. Pfarrer. —
Edenkoben: Stadl er Erhard. Kgl. Rentbeamte, Mandatar.
Arnold. Gutsbesitzer. Buers ch Karl. Kgl. Notar. Merth,
Rentner. Dr. Schmidt, Apotheker. Dr. Schmitt. Kgl. Sub-
rektor. — Edesheim : Lederle Georg. Gutsbesitzer. Loderte
Wilhelm jun.. Gutsbesitzer. — Eichstätt: Dürr Wächter A.,
Gymnasialassistent. — Eisenberg: Feuerstein Job., Lehrer.
Fink Hermann. Lehrer. Gienanth Eugen Krhr. v.. Eisen-
hüttenwerksbesitzer. Mentzel Fr.. Pfarrer. — Ensheim: Adt
Eduard . Fabrikbesitzer. G r e n t z Karl Leo . Buchhalter. —
R ummel P., Postexpeditor. — Erbach: Fichter Georg, Lehrer.
Froschauer Theodor, Lehrer. — Erpolzheim: Wernz.
(Jutsbesitzer. — Erfweiler-Ehlingen: Rtttter, Pfarrer. —
Erlangen: Nägelsbach Hans, Kgl. Gymnasialprofessor. —
EUS8erthal: Stadtmüller. Pfarrer. — Forst: Bibel jun.,
Gutsbesitzer. Mosbach er Georg August. Gutsbesitzer. Dr. Siben.
Gutsbesitzer. Spind ler. Gutsbesitzer. — Feilbingert: Haager.
Barth., Pfarrer. — Prankenthal: Hierthes, Kgl. Bezirks-
amtmann. Mandatar. Baum, Kgl. T.Staatsanwalt. D a v i d Cornelius.
Kgl . J ustizrath . G 1 ü c k s t e r n Eduard, Bildhauer. Hilden b ran d,
Kgl. Studienlehrer. Koch Alwin, Kgl. Subrektor. Kraus jun.
L a u r i e r . Pfarrer. Lehner Johann. Bezirksbausc haffner. Müller.
Kgl. Sekretär. Regnaul t Kgl. Rentboamte. S c h m i 1 1 , Kgl. Land-
gerichtsrat. Setzier, Kgl. III. Staatsanwalt. Teutsch, Kgl.
Obersekretär. Dr. Z o e 1 1 e r , Medizinalrat , Anstaltsdirektor.
Zorn, Apotheker. — Prankfurt: Joseph Paul, Lehrer, Sekretär
des histor. Vereins daselbst. — Freinsheim: Dr. Plei Heit-
mann, prakt. Arzt. Rothhaas, Pfarrer. — Fussgönheim :
Heddert Joseph, Pfarrer. — Friesenheim: Benz Jakob.
Lehrer. Khrhart August, Pfarrer. — Genf: Dr. Zahn,
Univorsitatsprofessor. — Germersheim : Keiler August,
Digitized by Google
246
Lehrer. Mandatar. Berkel Heinrich. Fabrikant, Grei ff Jakob.
Bozirksamtsgehilfc. Haibel Leonhardt. Kgl. Studienlehrer. Hell-
fritzsch Franz, Kgl. Subrektor. Henneberger Wilhelm, Kechta-
kon.Hiilent. Kahn Gustav, Kaufmann (Finna Valentin Kahn. Sohn ).
Kahn Wilhelm, Hoflieferant. Koch Heinrich, Kgl. Gerichta-
sekretar. Kuntz. Kgl. Studienlehrer. M e c h t e rs h e i m e r Holz-
handler. Probst Joseph. Kgl. Studienlehrer. Roth gang. Kgl.
Kentbeamte. Weissmann Jakob. Stadtschreiber. Well er,
Sekondlieutenant im 2. Fufs-Art.-Keg. Windisch, Dekan. —
Glanmünchweiler: stuckert. Pfarrer. — Göttingen:
Kgl. Universitätsbibliothek. — Gimmeldingen: Mugler,
Pfarrer. — Godramstein: Dal läus Philipp August. Pfarrer.
Knoll Franz. Pfarrer. — Göllheim: Heyl Karl, Lehrer,
Mandatar.- Hodenmüller Joseph, Distriktstierarzt. Kuhn.
Pfarrer. — Göcklingen: Colin, Pfarrer. Petri, Pfarrer.
Grünstadt: Dr. Hocker Georg, prakt. Arzt. Christmann.
Pfarrer, Dekan. Decker, Dekan. Doli Kmil, Kgl. Rentbeamte.
SpiesJoh., Kgl. Subrektur. Stoigenberger, Kgl. Studienlehrer.
— Hagenbach: Dr. Herr mann, prakt. Arzt. — Hamburg:
Dr. Neumayer G., Kaiserl. Admiralitätsrat und Direktor der
Seewarte. Dr. Sick, prakt. Arzt am allgem. Krankeiihause. —
Harthausen: Burkhard Jakob. Pfarrer. — Hassloch :
Wenz Gottlieb, Lehrer. Mandatar. Schaefer. Pfarrer. —
Heidelberg: Dr. Wille, Professor und Universitatsbihliothekar.
Dr. Z a n g e m e i s t e r , Hofrat und < >herbibliot hekar. — Hermers-
berg : Wagner Job. Peter. Lehrer. — Herxheim b. Landau :
Sehlott hauer , Einnehmer. Dr. Schmitt , prakt. Arzt. —
Herxheim a. Berg: Baum Friedrieh. — Heuchelheim:
Dr. Bisch, Pfarrer. - Hohenecken : Duden h Affer Friedrich,
Pfarrer. — Höchen: Weiler Joh., Pfarrer. — Homburg:
Dr. Lederer. Stadt pfarrer. Mandatar. A u f f s e h n e i d e r . Kgl.
Notar. Mullinger, Kgl. Be/.irksatntsassessor. Bügler Juliu*.
Bahnassistent. Hemmer Martin. Kaplan. Junker Heinrieh.
Lehrer. Mettel Dekan. Müller Karl, Kaplan. Nah, Bezirks-
amtsoftiziunt. Neuer, Kgl. Kentbeamte. Sc h tue iaaer Otto,
Cfflterexpeditor. Spohrer, Kgl. Bexirkaamtmann. — St. Ingbert:
Gareis Fr.. Forstmeister auf dem Kisenwerk Kraemer. Kracmcr
Heinrich, Hfittenwerkabemtzer. Kraemer Oskar. Hüttenwerks
247
besitzer und Kommerzienrat. — Ilbesheim: Roth Eduard,
Pfarrer. — Ingolstadt: Dr. Mayrhofer, Oberstabs- und Garni-
sonsarzt. ~ Ingenheim: Kerth, Pfarrer. — Ixheim:
Schwinn, Fabrikant. — Jockgrim: Ludowici Wilhelm,
Fabrikant, Mandatar. — Kaiserslautern: Göhring, Bezirks-
Ingenieur. Mandatar. Dr. Andreä, Kgl. Inspektor der Lehrer-
bildungsanstalt. Dr. Ohandon, Kgl. Medizinalrat, Land gerichts-
arzt. D rech sei, Bureauchef. Gienanth Ludwig Frhr. v.,
Eisenhütten Werksbesitzer. Frenkel Salomon, Rechtsanwalt,
.laeger. Kgl. Bezirksamtsassessor. Junker Einnehmer. Stadt-
gemeinde Kaiserslautern. Kraus Philipp, Kgl. Forstmeister.
Müller, Kgl. Landgerichtspräsident, v. Xeumayer, Geh. Hofrat,
Bürgermeister. Opfermann Wilhelm, Oberingenieur. Pfifsner,
Kgl. Gymnasiallehrer. Reif fei Georg, Kgl. Landgerichtsdirektor.
8 c h e r e r August , .Seminarlehrer. S e i t z , Eisenbahningenieur.
Spatz, Direktor. Sturm Karl, Sekretär. Wolf Karl, Lehrer. —
Kandel (s. auch Langenberg): Anna Wilhelm, Einnehmer,
v. Leth, Kgl. Rentbeamte. Siegel, Einnehmer. Dr. Vogt,
prakt. Arzt. — Karlsruhe: Grofsh. Badisches Landesarchiv. —
Kirchmohr: Grämling Franz Anton. Lehrer. Jäger Martin.
Pfarrer. — Kirchheim a. Eck: Leonhard L., Einnehmer,
Mandatar. - Kirchheimbolanden: Binder, Kgl. Subrektor,
Mandatar. Espor Hermann, Kgl. Bezirksamtmann. Krioger,
Dekan. Krieger Gustav, Sekretär. Levi David, Rentner.
Rauchalles, Kgl. Bezirksamtsassessor. Thieme Karl. — Kirkel-
NeuhäUSel: Schäfer Joh., Kgl. Forstmeister. — Klingen-
mün8ter: Dr. Eckhard, I. Hilfsarzt, Mandatar. Bell er,
Rechnungsführer. Breitling, Pfarrer. Dr. Feldkirchner,
Oberarzt. Dr. Karr er, Anstaltsdirektor. Keyser, Bürger-
meister. M ü s s 1 i Pfarrer. Wunderlich, Verwalter. — Kirr-
berg: Kercher Rud., Pfarrer. — Kreimbach: Drumm K.,
Lehrer, Mandatar. — Knittelsheim: Disque Ludwig, Mühlen-
bositzer. — KÜbelberg: Göll er Math., Pfarrer und Distrikts-
schulinspektor. — Kusel: Heydel Jos., Kgl. Bezirksamtmann.
Mandatar. Benzino L., Rentner. Decken brock, Pfarrer.
Dr. Herbert h, prakt. Arzt. Mergle r, Bezirksbauschaffnor.
Utf bei, Apotheker. Schlei p, Fabrikant. — Lambrecht:
Deppiwch Karl. Pfarrer. Mandatar. Marx Karl, Kommerzienrat. —
Digitized by Google
248
Labach: Brenner Leonhard. Pfarrer. — Lambsheim:
Dr. med. Grofs. Gutsbesitzer. — Landau: Ney Julius.
Dekan. Mandatar, v. Berg. Kgl. Gcnerallieuteuant und Brigade-
kommandeur. Bolza. Kgl. Justizrat. Drcykorn .Tohann. Kgl.
Gymnasialrektor. Feil. Bezirkstierarzt. F e 1 d ha u s c Ii J. B.. Kauf-
mann. Dr. Grüne bäum Elias. Bezirksrahbiner. Hertzog H..
Gymnasialassistent, Hessert, Kgl. Landgerichtspriisident. Jelito.
Kgl. Oberamtsrichter. Jung St.. Kaplan. Dr. Keller, Bezirks-
arzt. Keller J.. Rechtsanwalt. I.« v i Simon. Rentner. Lindner.
Kgl. Bezirksumtmann. M a h 1 a Friedrieh August. Hofrat. Bürger-
meister. Pasquay Max. Kgl. Amtsrichter. Rettig. Kgl. Ober-
sekretar. R i est er Eduard. Lehrer. R isser, Realienlehrcr. Scholler.
Advokatanwalt. Schwartz. Ingenieur. Dr. Thielniann. Kgl. Gym-
nasialprofessor. Thoma. Kgl. Rentbeamte. Weber W.. Apotheker.
Ritter v. Xylander, Excellenz. Geiicrallicutenant und Divisions-
kommandeur, /ahn August. Kgl. Landgerichtsrat. Zeitler Jos..
Reallehrer. — Land8tuhl: Tisch, Kgl. Oberamtsrichter. Man-
datar. Bart hei, Kgl. Studienlehrcr. Bauer. Kgl. Amtsrichter.
Benzine Joseph. Rentner. Berdel, Lehrer. Bold Reinhard.
Kaplan. Bumb. Kaufmann. Burgard. Gasthofbesitzer. Eber-
hahn-t'iriaci. Ingenieur. Epple. Kgl. Studienlehrer. Dr. Geiger
Karl, prakt. Arzt. Gerhard K. G.. Pfarrer. Hellmich Emil,
Kaplan. Horn. Kgl. Studienlehrer. Dr. Keiper. prakt. Arzt.
Klingel Heinrich. Kaufmann. Konig, Bahneinnehmer. Kraiit-
bauer. Bahnhofverwalter. Lauer Joseph. Dekan. Lellbach.
Kaufmann. Leit brecht. Lehrer. Lieser. Himmclier. Linas.
Förster. Marx August. Kgl. Subrektor. Müller C. Gerberei-
besitzer. Müller N., Gerbereibesitzer. Oehl. Distriktstierarzt.
Osterroth. Lehrer. Pull mann Emil. Kaufmann. Rannet
Wilhelm. Gerber. Resl. Bahneinnehmer. Sehe er er. Kgl. Notar.
Schellhaafs Ludwig. Einnehmer. Schumacher. Kaufmann.
Schwarz. Kaufmann. Schwarz walder, Kgl. Notar. Sc hwinn.
Lehrer. Stadtmüller. Einnehmer. Weyfser. Apotheker.
Dr. Wein er. prakt. Arzt. Wentz ler, Steinbruehbesitzer.
Langenberg: Osterheld. Friedrich. Kgl. Forstmeister. Man-
datar für den Kanton Kandel. — Laumersheim : Federschmidi .
Pfarrer. Schieffer. Pfarrer. - Lauterecken : Krämer.
Haiipllehrer. Mandatar. II olleriet h .los.. Kgl. Sekretär. Kraus
247
Joseph, Kgl. Bezirksgeometer. Martin, Kgl. Forstmeister. —
Lingenfeld: Eisen bieg ler Ludwig. Lehrer. — Llldwig8-
hafen a. Rh.: Conrad A., Kgl. Bezirksamtmann . Mandatar.
Adelgeist Karl. Bauer Ferdinand, Lehrer, t Boehm Franz.
Kgl. Subrektor. Bohl Johann, Lehrer. Dr. 01 ein m Karl,
Kommerzienrat, Reichstagsabgeordneter. Dehler, Bahneinnehmer.
Eifler, Revisor. Fellonherger, Lehrer. Grafs, Rovisor.
Grohn 01., Kaufmann. Landrat. Hell A., Aichmeister. Heller
Peter Joseph, Direktionsrat. Hofherr Karl Ad., Pfarrer. Hoff-
mann Joseph sen., Baumeister. Jaquet Adolf, Fabrikdirektor.
Kärnor Hermann, Oberingenieur. Klingenburg E., Kaufmann.
Knopp Wilh., Realienlehrer. Koch Emil, Revisor. König,
Kgl. Rentbeamte. Kflstner Wilh., Lehrer. Lauterborn Aug.,
Adjunkt. v. Lavale J., Kgl. Rogierungsdirektor. Lederle,
Kommerzienrat. Lippert, Ingenieur. Ludowici, Fabrikant.
Müller, Direktionsrat. Dr. Ney Ludwig, prakt. Arzt. Röchling C,
Kaufmann. Dr. Sehlin k. Dr. Weiss, prakt. Arzt. W eicker,
Bahnassistent. Dr. Ziegler, Kgl. Bezirksarzt. — Mannheim:
Bau mann, Professor. Schwan holz Georg, Inspektor der Leip-
ziger Feuer-Versicherungs- Anstalt. — Maikammer: Bob Nik.,
Gymnasialprofessor a. D. — Marnheim: Dr. Göbel F., Direktor
der Realanstalt am Donnersberg. Hof mann Heinrich, Lehrer. —
Maudach : Keller Sebastian. Pfarrer und Distriktsschulinspektor.
Seih Franz Joseph, Lehrer. — Mechtersheim: Daum K. Fr.,
Pfarrer. — Mimbach: Candidus, Pfarrer und Distriktsschul-
inspektor, Mandatar für den Kanton Blieskastel. — Mörzheim:
Klein Georg. Pfarrer. — Minfeld: Baehring, Pfarrer. —
Mittelbexbach: Botele, Pfarrer. — Mittelbrunn: Rauch,
Hauptlehrer. — Mosbach (Baden) : Dr. Acker, prakt. Arzt. —
Mühlbach: Chormann Sebastian, Pfarrer. — Mundenheim :
Broch tel Julius, Stationsverwalter. Graf Otto, Lehrer. Huber
Wilhelm, Ökonom. 11 u b e r Wilhelm, stud. agric. — Mutter-
stadt: Lützel Heinrich. Lehrer, Mandatar. Koch Lazarus.
Geschäftsmann. Schweitzer Peter. Lehrer. — München:
Egenolf Joseph, Gymnasiallehrer am Luitpoldsgymnasium. Geib
Theodor. Kgl. Oberregierungsrat im Staatsministeriuni des Innern.
Frhr. v. Hertling Karl. Krämer, Kgl. Regierungsasscssor.
Graf zu Leitungen- Westerburg Karl Emich. Rittmeister a. D.
17
Digitized by Google
24«
Frhr. v. Loffelholz-Colherg. Rat am Kgl. Verwaltung*-
geriehtshof. Dr. Markhau 8er Wolfgang, Kgl. Rektor des
Luitpoldsgymnasiums. Dr. v. Rumpier, Kgl. Ministerialrat,
v. Siebert Max, Kgl. Oberhaudirektor. — Neckar8teinach :
Schneider, Pfarrer. — Neuleillingen : Maurer, Pfarrer. —
Neustadt a. IL: Muller, Kgl. Gymnasialrektor, Mandatar.
Bayer, Pfarrer. Dochnahl, Kunstgärtner. Eearius .Jul., Lehrer.
Dr. Grünenwald Lukas. Gymnasiallehrer. Hüll J.. Rentner.
Junker, Pfarrer. Lang Jakob, Lehrer. Maut her Ferd., Rentner.
Neumayer Anton, Justizrat, Kgl. Notar. Gehlert K. A.. Kgl. Amts-
richter. Rettinger, Architekt. Rück los Julius, Kgl. Forst-
meister. Schäfer Friedrich, Dekan. Schneider, Kgl. Rektor.
Sehwartzenberger Albert. Kgl. Rcgierungsrat. Straub K. F. W..
Pfarrer. Kgl. hum. Gymnasium. Vogt, Kgl. Oberamtsrichter.
Witter Eduard, Buchhändler, f Wolffhügel, Kgl. Notar.
Zinkgraf. Gerichtsvollzieher a. D. — Newyork: l>r. Heppen-
heimer Priedr. K. — Niederbronn i. E.: Dr. Mahlhäuser
Otto, kaiserl. Amtsrichter. — Niederhorbach: Wollen weher
Georg, Lehrer. --Nürnberg: Dr. Autenrieth, Kgl. Gymnasial-
rektor. Altes Gymnasium. — Nünschweiler: Paul Philipp.
Pfarrer. — Obermoschel: Christ Ferdinand, Pfarrer, Mandatar.
Heinz, Gastwirt. — Oberotterbach : F e h 1 Jakob, Lehrer. —
Offenbach b. Landau: Deiiig Reinhard. Pfarrer. --Otter-
berg : Dr. G o I d f u l's , prakt. Arzt . V e 1 1 e r Georg, Einnehmer.
— Otterstadt: Schneider Georg. Pfarrer. — Pirmasens:
Alwens, Kgl. Bcxirksamttuanu , Mandatar. Diffine G. Chr..
Dekan. Fahr Georg. Ledorfabrikant. Hauck Philipp, Lehrer.
Krieger, Kgl. Notar. Schneider August, Bankier. Wollen-
weber, Kgl. Subrektor. - Ramsen: Mayer Philipp. Bürger-
meister. — Reichenbach: Wolf Leopold. Pfarrer. — Regens
bürg : R u e f f . Kgl. < >berforhtrat. — Rheingönheim : S a u e r-
man n H., Postexpeditur. — Rheinzabern: Lutwitzi, Lehrer.
Mandatar. Pfeiffer Fr. X., Gastwirt. — Rodalben: Dr. Lederer
Stephan, Pfarrer. — Rüssingen: Sandlar Math., Lehrer. —
Sausenheim: Maller Otto. Pfarrer. — Schönau: Bold L..
Pfarrer. — Schifferstadt: Niederreuther. Kgl. Oberförster a. D.
Kipplinger Ernst. Dekan. — Schmeissbacher Mühle:
Scheidt Ludwig A., Rentner. — Schwegenheim: Bender
•
* Digitized by Google
249
Jakob Friedrich, Lehrer. — Schweinfurt: Luxen burger,
Kgl. Bezirksamtsassessor. — Siebeldingen : < 1 a s s e r t , Pfarrer.
Sondernheim: Bamberg er Michael, Pfarrer. J) au ach Peter,
Lehrer. — Speior: (s. oben Ausschulsmitglieder), ferner: Adam,
Hegen». Acker, Ratsaccessist. Banzer, Kg). Oberförster a. I >.
Dr. Bender. Kgl. Rektor der Realschule. Bert hold Friedrich.
Buchbinder. Berthold Friedrich. Kgl. Sekondlieutenant im 2. bayer.
Pionierbataillon. Bert hold Heinrich, Controllern- der Volksbank.
Böhm Sigmund, Krankenkassenrechner. Bohl Elias, Präparanden-
lehrer. Busch Konrad, Domkapitular. Cella, Kgl. Hauptmann a. D.
Dahl Michael, Kgl. Kreiskassier. 1) aus c h e r Andreas. Domprobst.
Di Ig Eugen. Kgl. Regierungsassessor. Dr. Diernf ellner, Apo-
theker. E b e r h u r d t , ( Jutsbesitzer. E b e r h a r d t J. C. jun., Hof-
lieferant. E n d r o s 0.. Domvikar. Fehl Adam, Kgl. Konsistorial-
sekretär. Fehn jun.. Uhrmacher. Feil . Kgl. Kreisbaurat. Fisch-
bach. Buchhalter, Oilardone Heinrich, Buchdruckereibesitzer.
Glaser, Kaplau. Dr. (II asscli r ö d e r . Kgl. Kreisarchivsekretär.
Göbel Joseph, Domkaplau. Graf Friedrich jun., Baumeister.
Grass, Kgl. Notar. Gröninger, Staatsbaupraktikant. Haid
Friedrieh. Bankier. Hellwig Ph. Heinrich. Restaurateur. Hepp
Otto. Kgl. Notar. Hoffmann Karl. Kgl. Gymnasialprofessor.
Ho ff mann Theodor, Pfarrer. Holzmann Emil, Fabrikant. Horn-
bach Valentin, Seminarlehrer. Husse Ludwig. Lehrer. Dr. Jäger
Eugen, I -andtagsabgeordneter. J a h n . Kgl. Regierungsrat. J e s t e r ,
Architekt, Kämmerer Fr., Ratsaccessist und Kgl. Rechnungs-
konimissiir. Dr. Kurse h Fr.. Kgl. Kreismedizinalrat. Keimöl
Albert, Kgl. Gymnasiallehrer. Kessler Xaver, Kaplan. Kirr-
m a y e r Franz. Ziegeleidirektor. Kleber Franz. Kgl. Telegraphen-
inspektor. Klee, Kgl. Bezirksamtsassessor in Kulmbach. Koch.
Kgl. Professor. Kraus Ph.. Serainarlehrer. Kr Omer, Hospitalein-
nehmer. Lang Bernhard, Lehrer. Lang Fr.. Buchhändler. Lang G.,
Buchbinder. Leb o n . Kgl. < «y innasialprofessor. L e m a i r e , Präfekt.
Lehmann, Kreissehuliiispektor. Lichtenberger Ph., Fabrikant.
Lyncker, Kirchenrat. Dekan. Luxen burger Karl, Ratsaccessist
und Kgl. Rechuungskomiuissiir. Maginot, Domvikar. Matt,
Kreisschulinspektor. Marx Theodor, Kgl. Realienlehrer. M eck es
Richard, Bahnassistent. Moos Ludwig, Baumeister. Moritz
Heinrich, Kaufmann. Münch, gcistl. Rat. >Uver, Buchhändler.
17*
Digitized by Google
250
N usrh, Kgl. riymnasialprofessor. Ort h Julius. Scminarlchrer.
Pfeiffer, Kgl. Verwalter der Erziehungsanstalt. Platz, geistl. Rat.
Rattinger, Kgl. Kreisobergeometer. R cdererÄ: Cie.. Buchhandlung.
Rcindl . Kgl. Regierungsrat. Reit her, Kohlenhändler. Risch. Kgl.
Konsistorialrat. Ritter, Kgl. Oberforstrat. Roesiii ger Wilh..
Braucreidiroktor. Rohr, Studttierarzt. Schandeiii Ludwig. Kgl.
Reichsarchivrat a. I). Scherer. Pfarrer. Dr. Schild, prakt.
Arzt. S c h m ü 1 d e r s Ad., Präparandenlehrer. Scholl, Maurer-
meister. Schütz Jean, Rentner. Schwärt z Feter. geistl. Rat.
Schwind Joseph, Konviktsdirektor. Städtler l'eter. Seminar-
lehrer. Stempel, Einnehmer. Süss Georg Peter. Bürgermeister
und Landtagsabgeordneter. Traut mann Karl, Kgl. Rechnung*
komniissär. 'Fretter Joseph, Buchbinder. Troll, Rechnungs-
revisor. Ullomeyer. Domvikar. Ulmer Hermann. Kgl. Re-
gierungsrat. Wagner Ludwig, Kgl. Konsistorialrat. Wagner.
Kgl. Bezirksgeometer. Wagner, Kgl. Postoffizial. v. Wand
Hermann, Kgl. Regierungsdirektor. v. Wand Theodor, Kgl. Kon-
sistorialdiroktor. W a f f e n s c h m i d t , Domvikar. Weis s Andrea*.
Realienlehrer. W e i ss e n r i e d e r J., (ilasmalcr. Weltz Ludwig,
Brauereidirektor. Wolfer Sik., Lehrer. Dr. Zimmern, geistl. Rat.
Prälat. StrassbUTg: Woll K. A., Kaiserl. InsjK?ktor a. D.
Theisbergstegen: Oberlinger eh.. Pfarrer. Teusch-
llitz: Dexheimer, Kgl. BezirksamUassessor. Ulmet:
Stübinger Theodor. Pfarrer. Wachenheim : Brack Karl.
(Jutsbesitzer. Dr. Bürklin , Reichstagsabgeordneter. Klein Ludwig,
«iutsbebesitzer. Krack, Pfarrer. Wolf Emil, (iutsbesitzer.
Wolf Louise, geb. (irohe. WaldflSChbach : Disson A.T
Pfarrer. Hans (Jeorg. Einnehmer. Jung. Lehrer. Dr. Reiser.
Kgl. Bczirksar/.t, Waldhambach: Laux Jakob, Pfarrer.
Walßheim: Risch Hermann Julius, Pfarrer. Wertheim:
Fürst l. L ö w e n s t e i n - W e r t h e i m - R o s e n b e r g ' sches Archiv.
Wiesbaeh: Eichhorn Adam. Pfarrer. - Wilgartswiesen:
Esslinger August. Einnehmer. Winden: Sc Ii wand er
«ienrg. Lehrer. Winnweiler: Alexander, Vikar. König
Job. Friedrich, Forstamtsassistent. Meyer IL, Kgl. Studionlchrcr.
Schmidt. Kgl. Bezirksgeometer. Wenning Michael, Kgl. Rent-
beamte. Wörth: Kodier Jakob. Einnehmer. - WÜrZ-
bUTg: Dr. Feeser, Kgl. < Jyrnnasialprofessor. Hof mann Nik..
Digitized by Google
251
Kgl. Regiorungsrat. Wunsiedöl: Römer, Kgl. Bezirksamts-
assessor. Zweibrücken: B a u d e , Bahnassistent. Brey Jos. ,
Realschulassistent. Butt m min, Kgl. Gymnasiallehrer. F i scher,
Landwirtschaftslehrer. Freudenberg 0., I^andtagsabgeordneter.
(tul den. Kgl. Landgerichtsrat. Hahn, Kgl. Gymnasialrektor.
Heck J. J., Fabrikant. Hofonfels, Frhr. v., Bankier. Jung,
Pfarrer. Dr. Keiper, Kgl. Gymnasiallehrer. Kirch, Lehrer.
Li Her Georg. Rentner. Dr. Löchner, Kgl. Bezirksarzt. Mar not
Friedrich, Kgl. Rentbcamte a.D. M o 1 i t o r , Kgl. Oberamtsrichter.
Kau, Bezirksbauschaffner, Reeb, Kgl. Gymnasial profossor. Roth
Georg. Fabrikant. Scherrer August. Kgl. Oberlandesgerichtsrat.
Schneider, Kgl. Landgeriehtsrat. Schwinn Adolf, Fabrikant.
Serini, Oberingenieur. Spach Eugen, Kgl. Oboramtsrichter.
Dr. Stern, Rechtsanwalt. Sticht er .loh. Valentin, Kgl. Ober-
landesgerichtsrat. Stich ter. Kgl. Gymnasialprofessor. Sturtz,
Dekan.
Digitized by Google
252
Auszug
aus der Rechnung des historischen Vereines
für das Jahr 1890.
I. Einnahmen.
1. Aktivrest aus 1889 53«. 02
2. Beiträge au» 1881» 9. -■
3. Beiträgt) von 517 Mitgliedern tür 1890
zu 3 ^ 1551. -
4. Beitrag des Kreises für 1800 nach
Abzug der Quittungsgebühr . . . «54.
5. Beitrag der Stadt Kaiserslautern für
1800 nach Abzug d«r Quittungsgebühr 19. 80
rt. AbonnementH auf da« Correspondenz-
blatt der Westdeutsehen Zeitschrift für
1890 von 127 Abonnenten zu je 1 M. 127.
7. Desgl. für 1891 von 129 Mitgliedern 129.
zusammen . . . 3022. 82
II. A angaben.
1. Postporti, Frachtkosten. Botenlöhne.
Heiseauslagen 152. 74
2. Regie «0.40
3. behalt des Vereinsdieners .... 100.
4. Bibliothek 501.85
5. Sammlungen und Ausgrabungen 997. oO
rt. Correspondcnzblatt der Westdeutschen
Zeitschrift 123. 40
7. Veroinsbei trage 22.
zusammen . . .1957. 99
Demnach Aktivrest auf 1801 übergehend . K>t>4. 83
Speier, den 20. t Oktober 1891.
1) er V e r e i n h r e c h n e r :
Schwarz.
Digitized by Google
Ii' ml 'in 111 mi« im 'in mii
b89101 145597a
Digitized by Google
Digitized by Google
B89101145597A
m
•Tk * IN
■
I ~*
■La
•vi