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Full text of "Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz"

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MITTEILUNGEN 


»EN 


HISTORISCHEN  VEREINES 


PFALZ. 


XIV. 


SPEIER. 

DKIIC'K    I > K Ii    II.   «ill.AKItONK's«  MKN    ttl'i  IIDKIU  KEREI. 

lHHi). 


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I. 

Materialien 

zur 

Geschichte  der  Zerstörung  der  Stadt  Speier  1689. 

Von 

Prof.  Dr.  Harster, 

Konservator  «lex  historischen  Wirmes  der  Pfalz. 

Zwei  Jahrhunderte  sind  im  Strom  der  Zeiten  hinab- 
gerausebt  seit  jenem  in  der  Weltgeschichte  unerhörten  Vorgang, 
da  es  tiein  bis  zum  \bcrwitze  gesteigerten  MachtbewnJ'sLsein 
eines  unumschränkten  Selbstherrschers  beliebte,  einen  der  blühend- 
sten Länderstriche  Europas  in  eine  Wüste  zu  verwandeln  und 
den  unglücklichen  Bewohnei  n  der  Pfalz  die  Zeiten  ins  Gedächtnis 
zurückzurufen,  als  an  der  Spitze  seiner  zahllosen  Horden  der 
HunnenkOnig  Attila  über  den  Rhein  nach  Gallien  zog,  und 
Mord  und  Brand  allenthalben  seine  Spuren  bezeichneten. 
Damals  fürwahr  sah  sich  das  1. eilige  rOmische  Reich  deutscher 
Nation  aufs  tiefste  erniedrigt,  als  derjenige,  dessen  Haupt  die 
Krone  Karls  des  Größten  schmückte,  mitten  im  Frieden  sich 
Strafsburg,  den  Schlüssel  seines  Hauses,  mufste  entreifsen 
lassen,  als  das  herrlichste  Denkmal  fürstlichen  Kunstsinnes,  das 
Heidelberger  Schlots,  als  die  altersgrauen,  hehren  Dome  von 
Worms  und  Speier  und  mit  ihnen  eine  fast  unübersehbare  Zahl 
von  emsigen  und  friedliebenden  Bürgern  bewohnter  Städte  in 
Schult  und  Asche  sanken.  Gewifs,  keine  Gegend  unseres 
Vaterlandes  hat  schwerer  unter  der  Geil'sel  des  furchtbaren 

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dreifsigjährigen  Krieges  zu  leiden,  keine  diis  unsägliche  Elend. 
d;io  fast  zwei  Jahrhunderte  hindurch  französische  Eroberungs- 
sucht über  unser  Volk  gebracht  hat,  länger  und  unmittelbarer 
zu  empfinden  gehabt,  als  gerade  die  Gegenden  am  Mittellauf 
des  Rheinstromes:  aber  keine  von  allen  diesen  Erinnerungen 
hat  sich  so  mit  Flammenschrift  in  die  Herzen  der  Hevölkerung 
eingegraben  als  diejenige  an  jenen  unheilvollen  Dienstag  den 
31.  Mai  1G89,  als  zur  Nachfeier  des  lieblichsten  Festes  der 
Christenheit,  des  Pfingstfestes,  aus  den  drei  Städten  Speier. 
Worms  und  Oppenheim  zu  gleicher  Zeit  himmelhohe  Rauch- 
wolken sich  erhoben,  das  helle  Tageslicht  verfinsternd  und  wie 
bei  einer  vulkanischen  Eruption  meilenweit  die  Gegend  mit 
einem  Aschenregen  überschüttend. 

So  war  es  denn  natürlich,  dal's,  als  jener  l'nglückstag 
in  diesem  Jahre  zum  zweihunderstenmale  wiederkehrte,  derselbe 
besonders  in  den  genannten  drei  Städten  nicht  spur  los  vorüber- 
ging, vielmehr  in  Speier  wie  in  Worms  in  einfacher,  aber 
würdiger  Weise  durch  Gottesdienst  und  Schulakte  gefeiert 
wurde,  in  Oppenheim  durch  die  in  Gegenwart  einer  glänzenden 
Fest  Versammlung  vollzogene  Einweihung  der  unter  Mitwirkung 
des  Reiches  wiederhergestellten  Katharinenkirche,  jenes  Kleinodes 
rheinischer  Gothik,  welches  das  Schicksal  der  romanischen 
Dome  von  Speier  und  Worms  bei  jener  schrecklichen  Pt'alz- 
verwüstung  geteilt  hatte  und  seitdem  in  Ruinen  gelegen  war. 
Cberall  ist  die  Feier  begangen  worden  nicht  in  Hais  und 
Zorn  gegen  unsere  westlichen  Greuznachbarn,  sondern  in  der 
Erkenntnis,  dals  nur  Deutschlands  Zerrissenheit  und  Schwäche 
in  der  Vergangenheit  solche  Frevel  möglich  gemacht  hat,  und 
in  herzlicher  Freude  über  die  nach  schweren  Kämpfen  endlich 
errungene  Einigkeit  seiner  Stamme,  die,  so  lange  sie  Schulter 
an  Schulter  zusammenstehen,  keinen  äul'seren  Feind  zu  fürchten 
brauchen. 

Aus  dieser  Gesinnung  heraus  sind  in  Worms  zwei  giöfsere 
Publikationen  entstanden,  von  welchen  die  eine  im  Auftrage 
der  Stadt  selbst  von  Gymnasial-Oberlehrer  Fr.  Soldan  daselbst 


ä 


verfafst  und  in  reicher  typographischer  Ausstattung  in  Quart- 
format und  mit  5  Einzel-  u.  7  Doppeltafeln  in  Lichtdruck  geziert 
erschienen,  die  .••ndere  von  Oscar  Caustatt  herausgegeben  und  dem 
Karsten  Reichskanzler  als  „dem  um  die  Wiederanfriclitnng  des 
deutschen  Reiches  verdientesten  Manne  und  Ehrenbürger  der 
wiederauf  blühenden  Stadt  Worms"  gewidmet  ist.  Die  letztere 
Schrift  in  Grofsoktav  umfal'st  XLt  Seiten  Einleitung  und  197 
Seiten  Text  und  ist  mit  24  Bildertafeln  geschmückt,  welche 
grösstenteils  ebenso  wie  diejenigen  der  offiziellen  Festschrift 
zurückgehen  auf  die  Zeichnungen  eines  zur  Zimmermannszunft 
gehörigen  Wormser  Bürgeis  llamman,  der  den  Brand  miterlebt 
hatte  und  seine  Aufnahmen  dem  nach  Frankfurt  geflüchteten 
Rate  der  Stadt  gegen  eine  rnterstutzung  von  18  fl.  überliefs. 

Die  auf  den  Speierer  Stadtbrand  bezügliche  Litteratur 
aus  froherer  Zeit  ist  eine  ziemlich  reichhaltige  zu  nennen. 
Zu  Grunde  liegt  die  im  Auftrüge  der  Stadtverwaltung  bereits 
1689  gedruckte  und  1709 l)  bei  Gustav  Rost  in  Speier  wieder 
aufgelegte  „Wahrhaffte  und  umständliche  Geschichts-Krzehlnng" 
ct<*.  Daneben  kommt  besonders  in  Betracht  die  im  Jahre 
K>91  erschienene  „Jammer-gedrückte,  Hülffleistend-erquickte, 
l'nd  Kronen-beglückte  Rhein-  und  Neckar-Pfalz"  des  Theophilus 
Wahrmund,  unter  welchem  Pseudonym  sich  nach  der  Vermutung 
eines  der  genauesten  Kenuer  der  Speierer  Geschichte  der  zur  Zeit 
der  Zerstörung  der  Stadt  als  Rektor  am  stadtischen  Gymnasium 
angestellte  und  von  1G90  bis  zu  seinem  Tode  1703  zu  Eislingen  in 
gleichem  Amte  thiUige  Johannes  Hofmann  sich  verbirgt,2)  mit 

l)  Nicht  1(197.  wie  Woifs.  Mitteilung-»1!!  des  historischen  Vereine« 
der  Pfalz  II,  53  angibt. 

3)  Auf  dem  Titelblatts  des  „Wahnrund"  ist  ohne  Angabe  des 
Druckortes  nur  bemerkt:  „'An  linden  hev  lobann  Hoff  mann.  H>91." 
In  der  Darstellung  nimmt  Speier  den  verhiiltiiismuTsig  grillst»'!!  IIa  um  »«in 
(48  Seiten  beispielsweise  gegen  Wurms  mit  nur  22  Seiten),  und  verraten 
zahlreiche  Kinzelheiten ,  dal's  der  Verfasser  in  be/.ug  auf  Speier  «'(was 
Selbsterlebtes  und  mit  eigenen  Augen  (.iesehenes  berichtet.  Auch  deuten 
die  hilutigen  ('itate  aus  alten  Klassikern  und  die  eingestreuten  (Jedhhte  in 
antiken  Mafsen  mehr  auf  einen  Philologen  als  etwa  auf  einen  Theologen 
oder  .luristen.  dem  das  Werk  zuzuschreiben  wäre. 

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dessen  gedruckter  Lebensbeschreibung  im  Jahre  1789  zu  der 
am  2.  Juni  veranstalteten  Feierlichkeit  des  Speierer  Gymnasiums 
der  Rektor  M.  Johann  Georg"  Hutten  „seine  thcuerste  Obrigkeit 
und  alle  Gönner  und  Freunde  der  Jugend"  einlud.  Auch  der 
gleichfalls  im  Jahr  1691  gedruckte  „der  Pfaltz  am  Hhein  Staat- 
Land-  Stadt-  und  Geschicht-Spiegel",  der  auf  S.  54—62  speziell 
die  Speieier  Katastrophe  berichtet,  ist  in  dieser  Hinsicht  zu 
nennen.  Ganz  besondere  Bedeutung  aber  besitzt  die  von 
Weifs  im  II.  Hefte  dieser  Mitteilungen  S.  81  —  115  veröffent- 
lichte „Relation  über  die  erbärmliche  Einäscherung  und  Ver- 
wüstung der  Freyen  Reichsstadt  Speyer  von  dem  Hochiftrstlicb 
Speyerischen  Statthalter  und  Domdechanten  Heinrich  Hartard 
von  Rollingen"  vom  15.  Juni  1689.  Auf  diese  und  die  beiden 
zuerst  genannten  Schriften  zumeist  gründet  sich  die  bei  Ge- 
legenheit der  ersten  Saku larfeier  im  Jahre  1789  von  dem  da- 
maligen Stadtadvokaten  und  Kaufhausschrei  her  VV.  Fr.  Kuhl- 
mann verfafste  „Geschichte  der  Zerstörung  der  Reichsstadt 
Speyer,  durch  die  französische  Kriegsvolker  im  Jahr  1689", 
deren  Manuscript  sowie  verschiedene  Kollektaneen  von  Kuhl- 
raanns  Hand  uunmehr  die  Bibliothek  des  historischen  Vereines 
der  Pfalz  besitzt. 

Die  Kuhlmannsche  Schrift  selbst  wiederliegt  vorzugsweise 
der  stilistisch  ausgezeichneten  Schilderung  aus  der  Feder  des 
nachmaligen  Kardinals  und  Erzbischofs  von  Köln  Johannes 
von  Geissei  „der  Kaiserdom  zu  Speyer**,  2.  Aufl.  S.  362  —  399 
zu  Grunde,  über  welche  dann  keine  der  folgenden  teils  popu- 
lären, teils  belletristischen  Darstellungen  hinausgegangen  ist. 
Nur  Weii's  hat  in  seiner  gleichfalls  im  II.  Heft  der  Vereins- 
mitteilungen  S.  35—80  mitgeteilten  Berechnung  „des  Kriegs- 
schadens, welchen  die  freie  Reichsstadt  Speier  im  XVII.  und 
XVI II.  Jahrhundert  durch  die  Franzosen  erlitten  hat",  unsere 
Kenntnis  auch  der  auf  den  Urleunsschen  Krieg  bezüglichen 
Ereignisse  durch  Nachweise  aus  Urkunden  des  Speierer  Stadt- 
archives bereichert.  Damit  ist  aber  diese  Quelle  noch  lange 
nicht  ei-schopft,  vielmehr  enthalten  die  Aktenbündel  des  städti- 


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scheu  Archive.*  Xr.  667—669  und  672  sowie  die  während  des 
ganzen  Krieges  fortgeführten  Protokolle  noch  ein  reiches 
handschriftliches,  nur  teilweise  gedrucktes  Material,  welches 
uns  einerseits  das  grenzenlose  Elend  vor  Augen  führt,  in 
welches  Kat  und  Bürgerschaft  des  altehrwürdigen  Speiers  durch 
die  grausame  Zerstörung  ihrer  Stadt  gestürzt  worden  waren, 
andererseits  den  zähen  Mut  und  das  felsenfeste  Gottvertrauen, 
womit  wahrend  eines  neunjährigen  Exils  eine  kleine  Anzahl 
nach  Krankfurt  geflüchteter  Ratsraitglieder  gegenüber  der  Lau- 
!  eit  ihrer  Volks-  und  Religionsgenossen,  ja  der  Unbotraftfsig- 
keit  einzelner  Mitbürger  und  selbst  Ratsverwandten  an  dem 
Gedanken  der  Wiederaufrichtung  ihrer  Vaterstadt  fest  hielt  und 
denselben  nach  endlich  wiedergekehrtem  Frieden  ins  Werk  setzte. 

Aus  diesem  Material  einiges  mitzuteilen,  was  einen  Begriff 
von  dem  Vorhandenen  zu  vermitteln  im  staude  scheint,  habe 
ich  voi-zugswei.ee  in  der  Hoffnung  unternommen,  dafs  dadurch 
geeignete  Kräfte  zu  weiteren  Nachforschungen  sich  angeregt 
fühlen  mochten,  nicht  in  beziig  auf  Speier  allein,  sondern  auch 
hinsichtlich  der  zahlreichen  anderen  pfalzischen  Orte,  welche 
mehr  oder  minder  schwer  in  jenen  traurigen  Kriegszeiten 
heimgesucht  worden  sind,  und  deren  Gemeindearchive  sicher 
noch  manches  Blatt  enthalten,  das  dem  lebenden  wie  den 
kommenden  Geschlechtern  zur  Lehre  und  Warnung  vorgehalten 
zu  werden  verdient1) 

Aber  noch  einen  anderen  Wunsch  und  eine  andere  Hoff- 
nung möchte  ich  an  dieser  Stelle  nicht  unausgesprochen  lassen. 
Es  wird  vielleicht  nur  wenigen  bekannt  sein,  dafs  unser  Museum 
einen  Schatz  besitzt,  der  bisher  noch  ungehoben  geblieben  ist, 
der  aber  um  so  mehr  der  Sicherung  gegen  so  manche  Zufalle 
und  Gefahren  bedarf,  als  er  thatsächlich  einzig  in  seiner  Art 
dasteht  und  im  Verlustfalle  nicht  wieder  zu  ersetzen  wäre. 

*)  Bei  unserer  Auswahl  beschranken  wir  uns  auf  diu  Zeit  von  UW9 
UU  Ifi»H  und  gehen  m>ch  ungedriicktes  Material  nach  den  für  die  Ver- 
öffentlichung älterer  I  rkunden  geltenden  orthographischen  Kegeln,  gedrucktes 
nach  den  vorbandeneu  Vorlagen. 


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Ks  sind  dies  die  von  Ruland,  einem  Speieier  Maler  aus  dem 
Knde  des  vorigen  .Jahrhunderts,  in  echt  künstlerischer  Weise 
entworfenen  und  teilweise  auch  ausgeführten  Skizzen  Spcierer 
Ruinen  aus  dem  Hrande  von  1689,  wie  sie  derselbe  noch  zu 
seiner  Zeit  sah,  die  aber  inzwischen  mit  Ausnahme  des  KeLschers 
und  des  Heidentürmchens  spurlos  verschwunden  sind,  so  dafs 
wir  ohne  diese  Zeichnungen  von  den  meisten  Thoren,  Türmen, 
Kirchen,  Klöstern  u.  s.  w.  uns  .schlechterdings  keine  Vorstellung 
zu  machen  im  stände  wären.  Aber  auch  von  den  Rulaml'schcii 
Abbildungen  sind  einzelne  nur  mehr  als  später  gefertigte  Pausen 
vorhanden,  so  dafs  hier  die  Gefahr  eines  nicht  wieder  gut  zu 
machendeu  Schadens  um  so  dringender  erscheint.  Die  Gesamt- 
zahl dieser  Zeichnungen,  wenn  man  äufsere  und  innere  Ansicht 
oder  die  Aufnahmen  der  hervorragendsten  Hauwerke  von  ve.r- 
schiedenenen  Seiten  berücksichtigt,  beträgt  gegen  hundert  und 
würde  in  guten  Reproduktionen  und  mit  einem  Texte  versehen, 
der  sich  auf  die  notwendigsten  baugeschichtlichen  Details  unter 
Zugrundelegung  der  im  städtischen  Archive  vorhandenen  Stadt- 
beschreibungeu  beschränken  würde,  ein  (Quellen werk  von  un- 
vergänglichem Werte  bilden,  das  wohl  berechtigt  wäre,  sich 
dem  durch  die  Munitizenz  unseres  Landsmannes,  des  Herrn 
II.  Hilgard  in  Neu-York,  geschaffenen  llrkundeubuche  der  Stadt 
Speier  zur  Seite  zu  stellen.  Floflen  wir  daher,  dafs  diese  Anregung 
nicht  auf  unfruchtbaren  Hoden  fallen,  und  dafs  die  Stadtver- 
waltung Speier  dun  h  ausgiebige  Unterstützung  eines  derartigen 
Unternehmens  davon  Zeugnis  gebm  möge,  dafs  auch  unsere  Stadt 
den  ärmlichen  Verhältnissen  nach  ihrer  völligen  Vernichtung 
und  dürftigen  Wiederherstellung  entwachsen  kräftig  wieder  auf- 
blüht und  nicht  blofs  in  materiellen  Dingen  eine  aufsteigende, 
den  alten  Ruhm  erneuernde  Hahn  der  Kntwickelang  verfolgt! 


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1.  Einigung  und  Verabredung  des  Rates,  in  den  Kriegs- 
nöten fest  zusammenhalten  und  das  gemeine  Beste 
wahrnehmen  zu  wollen. 

12.  Januar  1689. 

rergumont  Urkunde  des  Speierer  Stadtarchives  Nr.  531. 

Wir,  die  burgermeistere  undt  beede  röhte  der  Htatt  Speir, 
verjähon  undt  thun  kund  in  krafft  dieses  briefes:  Naehdeme  durch 
gottes  Verhängnis  die  deutsche  reichslande.  an  undt  nahe  bei  dem 
rheinstrom  gelegen,  von  ausländischer  kriegsmacht  unversehens  über- 
zogen worden,  undt  hiesige  statt  insonderheit  schon  in  den  vierten 
monden  übermassigen  quartierslast  neben  andern  unendlichen  kriegs- 
beschworden  tragen  müssen,  auch  leider  noch  zur  zeit  deren  linderung 
so  wenig  zu  hoffen  sein  will ,  dafs  man  vielmehr  Ursache  hatt  zu 
fürchten,  die  noht  dürfte  hiernächst  noch  groser  werden,  undt  wir 
dann  in  betrachtung  unsere  gemeinen  stattwesens  bodruckten  zustands, 
sowohl  wie  er  itzund  ist.  als  wie  er  künfftig  etwa  sein  möchte, 
vor  oine  unumgängliche  nohtwendigkeit  befunden  haben,  dafs  guto 
Verständnis,  eintracht,  treue  wohlmeinung  undt  einmühtige  zu- 
sammenhaltung unter  uns  selbsten  auf  alle  thunliche  weise  gepflantzet 
undt  befestiget  werden  müsse,  wan  änderst  das  gemeine  stattregiment 
fortgeführet  undt  dessen  gäntzliche  Zerrüttung  verhütet  werden  solle: 

Dafs  wir  darauf  uns  wohlbedächtlich  zusammen  verbunden 
undt  einander  angelobet  haben : 

Erstlich,  dafs  wir  in  oberzehltor  gemeinen  noht  ohnzer- 
trennlich  beisammen  stehen  undt  vermöge  unserer  rahtspflichten 
der  statt  bestes  nach  aller  müglichkeit  suchen,  zweitens,  dar« 
unser  keiner  weder  heim-  noch  öffentlich  aus  der  statt  entweichen 
oder  sonsten  aus  dem  weege  gehen,  sich  in  der  statt  verstecken 
undt  folglich  seinen  mitrahtsfreunden  zu  mehrerem  überlast  den 
obliegenden  beschwärungen  sich  entziehen,  dafs  drittens  keiner 
von  uns  ohne  vorerlangte  erlaubnis  des  gantzen  rahts  (welche 
gleichwohl  auf  anzeig  erheblicher  Ursachen  undt  leistung  genüg- 
samer Sicherheit  keinem  versagt  werden  solle)  aus  der  statt  aufs 
land.  es  möge  sein,  warum  es  wolle,  verreisen,  und  letzlich,  wan 
unserer  einer  oder  mehrere  oder  auch  einer  oder  anderer  unserer 


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bedienten  wider  besseres  verhoffen  um  gemeiner  statt  willen  ge- 
fänglich weggeführet  werden  solten.  dafs  wir.  die  übrige  des  rahts, 
welche  von  dergleichen  Unglück  nicht  ergriffen  worden  wären,  zu 
ihrer  erlodigung  allen  mensch-müglichen  fleifs.  mühe  undt  Sorgfalt 
unnachlässig  anwenden ,  auch  80  lange  nicht  ruhen  sollen  undt 
wollen,  bifs  wir  die  mittel  aufgebracht  werden  haben,  dieselbe  aus 
ihrer  gefangenschafft  ohne  ihren  kosten  undt  schaden  widerum  zu 
befreien  undt  loszumachen. 

Wie  wir  dann  samtlich  undt  ein  ieder  insonderheit  über  erst- 
erzählte  vier  puncten  einen  leiblichen  aid  zu  gott  dem  allmachtigen 
geschworen,  wabei  auch  femer  überkommen  undt  geschlossen  worden, 
welcher  unter  uns  einen  oder  andern  derselben  gefährlicher  weise 
übertretten  würde,  dafs  der  vor  einen  eidbrüchigen,  ehrlosen  mann 
durch  die  that  selbsten  erkläret  undt  alle  sein  haab  undt  vermögen 
der  statt  gemeinem  nutzen  zugefallen  sein,  auch  würcklich  zu- 
geeignet werden  solle. 

Zu  wahrem  urkund  alles  vorgeschriebenen  haben  wir  all- 
samtlich diesen  beschwornen  einungsbrief.  welcher  bifs  zu  ausgang 
des  ietzigen  Winterquartiers  verbündlich  sein  undt  alsdann  gestalten 
dingen  nach  entweder  fallen  oder  erneuert  werden  solle,  eigen- 
händig unterschrieben,  den  auch  über  das  mit  gemeiner  statt  in- 
sigel  verwahren  lassen.  So  geschehen  sambstags  den  12.  Jänor 
des  sechszehen  hundert  neun  undt  achtzigsten  iahrs. 

Johann  Paul  Fuchfs.  regirender  burgermeister. 

Georg  Ernst  Rützhaub.  regirender  burgermeister. 

Johann  Philipp  Zuber,  alter  meyster. 

Johann  Nicolaufs  Spengell,  altermeister. 

Jsrael  Kimmich. 

Johann  Ludwig  Pet*ch. 

Johann  Daniel  Zorn. 

Johann  lienrich  Wittman. 

Johann  Georg  Schonneekh. 

Sigmundt  Henrieh  Stegman. 

Johann  Georg  Keichardt. 

Johann  Henrich  Kümmich. 

Hanfs  Wolff  Peucker. 

Johann  Melchior  Schultheis. 

Johann  Polo  m.  propria. 


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(Jefirg  Michael  Wörth  wein. 
Johann  Ludewig  Dönigoss. 
Johan  Valentin  Güldten. 
Juhann  Philipp  Boltz. 
Johann  Ludtewig  Schmaltz. 
Johann  Henrich  Müller. 
Johann  Michael  Vulpes. 
Johann  Steifan  Roth. 
Johann  Barck. 
(ioorg  Daniel  Bleyll. 
Wolffgang  Martin  Wolfardt. 
Johan  Phillip»  Hellinger. 

L.  S. 


2.  Extract-Schreibens  Aus  Speyer/Den  tf.  Monat  May 

1689. 

Münchner  Staatsbibliothek. ') 

N  Achdome  die  Frantzosen  gesehen/  dafs  defs  geschehenen 
Verbote  und  ausgestellter  Wachten  ungeachtet/ viel  Leut  sich  über 
Rhein  begeben  haben  sie  den  29.  19.  May  zu  Speyer  austrommeln 
lassen/  dafs  allen  Soldaten  erlaubt  sey/  auf  Parthey  auszugehen/ 
tod  zu  schiessen/  und  plündern  was  sie  von  Speyrischen  Leuten 
erdappen  würden  /  so  sich  über  Rhein  begeben  wolten  /  worauf  sie 
alle  Hecken  und  Gebüsch  mit  200.  Mann  durchsuchet  /  bald  darauf 
8.  und  nachmals  4.  geladene  Wägen  (so  über  Rhein  wolten)  in 


')  Dieselbe  Darstellung  findet  sich  in  einem  zur  Bibliothek  des 
historischen  Vereines  der  Pfalz  gehörigen  ziemlich  starken  Hefte  in  <{uart. 
welches  Abschriften  von  allerlei  auf  die  Kinaschernng  der  Stadl  bezüglichen 
Schriftstücken  von  der  Hand  Kuhlmanus  enthalt,  unter  dem  Titel:  „Eigent- 
liche Beschreibung  der  Stadt  Speyer,  wie  Tyrannisch  und  unchristlich  die 
barbarische  Frantzosen  mit  derselben  Stadt  und  Inwohner  verfahren  sind." 
Kohlmann  macht  dazu  die  Bemerkung:  „Dos  Original  ist  auf  einer  Seite 
eine.'*  /wergbogens  gedruckr.  t'nter  obigem  Titel  pralsentiret  sich  die  Stadt 
Speyer  in  Kupfer  gestochen,  gedoppelt  und  mit  einer  Linie  unterschieden. 
Der  obere  Theil  stellet  die  Stadt  im  Prospekt  vor  dem  Brand,  und  der 
untere  im  völligen  Brand,  vor.  Ks  wurde  erst  nach  meiner  herausgegebenen 
Brandgeschichte  im  Hospital  von  ungefehr  gefunden,  und.  weil  es  s»>hr 
schadhaft  gewesen,  auf  einen  Papendeckel  geleimet. *  Auch  ein  Kxemplar 
der  hier  bezeichneten  Darstellung  findet  sich  in  der  Sammlung  des  bist. 
Ver.  d.  Pf. 


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Speyr  gebracht  /  alles  vor  dem  Thum  abgeladen  /  denen  Juden  und 
anderm  Gesindel  verkaufft  wo  aber  die  Leut  hingekommen  seyen  / 
weif«  noch  niemand  gewifs/  doch  ist  wahr/  dafs  etliche  Schiffleutc/ 
so  die  betrangte  Flüchtlinge  über  Rhein  führen  wollen  /  sind  er- 
schossen worden  /  etliche  zu  Heydelberg  mit  Leibs-  und  Lebens- 
Gefahr  angekommen  /  haben  alles  /  und  viel  Bürger  neben  all  übrigen 
Effecten/  20.  80.  40.  bis  60.  Fuder  Wein  zurück  gelassen  /  aber 
deren  verschiedene  manglen  ihre  Eltern  /  Männer  /  Kinder  und  Weiber. 
Die  zur  freyen  Hinwegfuhr  beschriebene  /  und  in  Speyr  angekommene 
Fuhrleute  (so  meistens  Elsas,  und  Frantzös.  Bauren  waren)  haben 
alles  in  der  Stadt  geraubet  und  gestohlen  /  andere  /  so  was  bessere  / 
haben  die  gestohlne  Sachen  von  denen  Frantzosen  gekaufft/  den 
meisten  Haufsrath  /  Wein  /  Frucht  /  Oefen  /  Fenster  /  Thüren  /  Fässer / 
leinen  Gezeug  /  Bett  /  Brunn  -  Ketten  /  Zinn  /  Kupffer  /  Eisenwerck  / 
Eymer  /  Bauchkessel  /  bleyerne  Dachrinnen  /  und  unzehlieh  andere 
Sachen  hinweg  geführt:  theils  Bürger  /  so  noch  2.  Tag  vor  dem 
Brand  in  Speyr  waren  /  haben  1.  Fuder  Wein  denen  aus  dem  gantzen 
Land  anwesenden  Käuffern  um  5.  bis  10.  Tbl.  verkaufft/  etliche 
haben  auch  etwas  von  Mobilien  /  doch  in  grossester  Lebensgefahr 
tibeT  Rhein  gebracht.  Als  nun  den  Hl.  21.  May  alle  Einwohner 
aus  Speyr  sich  begeben  /  und  alles  bis  auf  die  Glocken  /  das  Bloy 
auf  dem  Thum  /  und  was  sonst  nicht  wol  fortzubringen  war  /  ge- 
plündert gewesen  /  haben  die  Frantzosen  viel  Stroh  /  Poch  und 
Schwefel  in  die  Stadt  geführt  /  solche  den  31.  21.  May  Nachmittag* 
um  1 .  Uhr  angezündet  und  verbrandt  /  die  Frantzosen  haben  etlich 
Tag  vor  dem  Brand  austrommeln  lassen  /  dafs  der  Thum  nicht  soll 
angezündet  werden  /  defswegen  selten  die  Leut  ihr  Schrein-  und 
Bettwerck  darein  salviren  /  welches  sie  auch  hauffenweifs  gethan  / 
diese  Lügen  aber  geschähe  darum/  dafs  nie  nur  Materialia  zum 
Brand  in  den  Thum  bekommen  möchten  dann  sie  haben  alle  darinn 
befindliche  Mobilien  /  und  oben  den  Daehstul  zugleich  angezündet  / 
und  den  Thum  dormassen  ruinirt/  dafs  nur  dessen  Gemäuer  noch 
stehen  blieben  sind/  das  Gewölb  aber/  der  Glockenstul  und  alle 
Glocken  sind  eingefallen  /'  und  das  Bley  zerschmoltzen.  Nachdem 
also  die  Stadt  bey  2.  Tag  gebrannt  /  und  darinn  alle  und  jede 
Häuser/  die  Chur-Trierische  Resident/  (so  die  l'faltz  genannt  )  das 
Jesuiter-Collegium,  alle  Kirchen/  Klöster  und  Thürne  ruinirt  /  zu 
Stoin-  und  Aschen-Hauffen  worden/  haben  die  Frantzosen  etlich 


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11 


100.  Mann  mit  Bickeln  und  grossen  Hebeisen  beordert/  welche 
alle  noch  stehende  Mauren /  Gewölb /  Brunnen  und  Keller/  sonder- 
lich aber  was  vom  Thum  noch  übergeblieben  /  einbrechen  /  nieder- 
reissen  /  verderben  /  und  was  noch  begraben  oder  eingemauret  war  / 
wegnehmen  sollen  /  dafs  also  keine  Maur  in  der  gantzen  Sadt  wird 
stehen  bleiben/  alles  Metall/  Kupffer  und  Bley/  so  im  Thum  und 
dessen  Creutzgang  an  den  Grabsteinen  und  sonst  gefunden  worden  / 
wird  weggeführt  /  auch  dörfften  besorglig  die  im  Thum  befindlichen 
Kayserliche  Gräber  noth  leiden:  die  zu  solchem  verderblichen 
Feuer  und  übrigem  Verfahren  angeordnete  Soldaten  /  sind  mit  Wein 
und  Brandtenwein  angefüllet  worden  /  woauf  sie  /  gleich  denen 
höllischen  Furien  /  solche  Barbarische  Execution  mit  unglaublichem 
Wuth  an  einer  Stadt  /  so  noch  in  Friedenszeit  unter  Königl.  Pro- 
tection kommen/  und  jederzeit  aller  Königl.  Gnaden  von  Msr.  le 
Dauphin  /  denen  Generalen  /  vornehmen  Königl.  Bedienten  /  hohen 
und  nieder  Officierem  /  zum  öfftern  mit  grossen  Sincerationen  ver- 
sichert worden  /  vollzogen  /  und  darbey  keines  Menschen  /  wefs  Stands 
oder  Religion  der  gewesen/  verschonet  haben.  Alle  Farticular- 
TrübHeligkeiten  /  so  bey  diesem  allgemeinen  Unglück  vorgangen  / 
können  durch  keine  Feder  beschrieben  /  auch  von  niemand  vollkomm- 
lich  geglaubet  werden  /  als  wer  in  diesem  Elend  persönlich  gowosen : 
die  Speyrische  Nonnen  /  so  sich  mit  der  Flucht  über  Rhein  zu 
erretten  gesucht  /  sind  angetroffen  /  bis  aufs  Hemd  ausgezogen  /  und 
gefänglich  fortgeführt  worden  /  der  Hr.  Fater  Guardian  zu  den 
Franciscanern  wolte  nicht  aus  der  Kirch  (andere  sagen  Kloster) 
gehen  /  den  haben  sie  mit  Gewalt  heraus  gezogen  /  der  Hr.  Dechant 
zu  Allerheiligen /  hat  sich  in  den  Keller  begeben/  und  nicht  aus- 
weichen wollen  /  sie  haben  aber  das  Haufs  dannoch  angezündet  / 
etliche  der  Hrn.  Josuiten/so  über  100.  Fuder  eigenthumlichen  / 
und  woit  mehr  geflehten  Weins  im  Koller  /  neben  gar  viel  andern  / 
in  ihr  Collegium  verborgenen  und  geflohnten  Sachen/  verlassen/ 
haben  sich  kümmerlich  über  Rhein  salvirt;  den  Hrn.  Stadthalter 
und  Thum- Frohsten  von  Kollingen1)  haben  sie  bey  Otterstatt  auf 
der  Flucht  erdappet  /  und  gefänglich  hinweg  geführot.  Die  Spey- 
rische Waisen-Kinder  (deren  über  50.)  sind  miteinander  in  das 
Frantzös.  Gebieth  fortgeführet  worden.    Eine  mehr  als  hundert 


»)  Druckfehler  für  Rollingen. 


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jAhrige  Frau  /  und  andere  Hülff-lose  Leut  /  ho  Leibes  Unpäßlichkeit 
halber  nicht  fortkommen  können  /  haben  auf  den  Gassen  um  Gottes 
willen  gebetten  /  und  sehr  erbärmlich  geschryen  /  sie  doch  nur  aus 
der  Stadt  in  einen  Wald  zu  tragen  /  sie  wolten  darinn  gerne  sterben  / 
wann  sie  nur  nicht  lebendig  verbrennen  müsten.  Eine  vor  6.  Jahren 
verheurathete  Weibsperson  hat  all  ihr  Gut  zurück  in  Speyr  gelassen  / 
und  an  statt  dessen  ihre  Alt-  oder  Grofsmutter/  so  Alters  und 
Schwachheit  wegen  nicht  gehen  können/  auf  dem  Rücken  fort- 
geschleppet  /  und  über  Rhein  gebracht :  Einen  sehr  alten  Speyrischen 
Bürger  haben  sie  auf  der  Flucht  erhaschet  /  ihm  sein  Geld  genommen  / 
das  Maul  aufgerissen  /  und  gesehen  ob  er  Geld  darinnen  habe  /  ihn 
sehr  geprügelt/  und  halb  tod  in  einer  Ohnmacht  im  Wald  liegen 
lassen ;  diesen  in  der  Ohnmacht  gelegenen  /  hat  ein  fremder  Mann 
auf  den  Rucken  genommen  /  aus  dorn  Wald  in  ein  Schifflein  ge- 
tragen /  und  über  Rhein  bracht :  Einen  andern  Burgor  haben  sie 
gantz  geplündert  /  und  auf  dem  Kopff  übel  gehauen  /  er  ist  aber 
mit  blutigem  Kopff  und  empfangenen  Wunden  über  Rhein  kommen  / 
und  Haab  und  Gut  im  Stich  gelassen:  wann  die  Frantzosen  die 
Leut  schon  mitten  aufm  Rhein  fahren  gesehen  /  haben  sie  nach 
ihnen  geschossen;  etliche  hoch  schwangere  Weiber  sind  unweit 
Speyr  mitten  in  der  Flucht  Kindbetterin  worden  /  liegen  nun  auf 
DörflTern/  und  sind  der  Grausamkeit  dieser  Unmenschen  unterworffen  / 
wie  dann  auch  die  meiste  Speyrische  Leut  in  dem  Königl.  Territorio, 
und  darunter  viel  in  Wäldern  sich  aufhalten  /  und  mit  hertzlichem 
Verlangen  den  Ubergang  der  Kaiser].  Armee  erwarten/  dann  die 
jenige /  so  über  Rhein  mit  leerer  Hand  kommen  sind/  dancken  Gott/ 
und  schätzen  sich  vor  glückselig  /  dafs  sie  der  unerhörten  Grau- 
samkeit dieser  Treu-  und  Glaubens-losen  Frantzosen  entronnen  sind  / 
ob  nie  schon  all  ihr  Haab  und  Gut  zurück  gelassen  und  verlohren 
haben  /  dann  die  ausgestandene  Hertzens- Angst  /  Bangigkeit  /  Jammer 
und  Elend  ist.  nicht  zu  beschreiben.  In  Worms  und  Oppenheim 
hat  man  auf  eben  solche  unchristliche  Art  verfahren  /  nun  soll  eis 
Neustadt  und  Landau  (an  welchem  letzten  doch  etliche  noch  zweifeln) 
gelten;  In  Strassburg  werden  alle  in  der  Rauten-Gassen  gelegene 
Häuser  und  Gebäu  niedergerissen  /  um  die  Stadt  aus  der  Citadcll 
desto  besser  besehiessen  zu  können.  Dem  Mordbrenner  Melac  ist 
einer  von  seinen  bekannten  Hunden /so  mit  dem  Teufel  besessen 
sind  /  und  ihm  alle  verborgene  Sachen  (wie  gesagt  wird)  entdecken/ 


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verrecket /  der  hat  einen  Evangelischen  Pfarrer  mit  allen  ersinn- 
lichen  Bedrohungen  zwingen  wollen/  dem  Hund  eine  ordentliche 
I.*eich  predigt  zu  halten  /  als  aber  der  Pfarrer  lieber  sterben  /  als 
solches  thun  wollen  /  hat  der  Melac  von  ihm  abgelassen  /  doch  seinen 
Hund  unter  dem  Glockenklang  begraben  lassen.  Andere  verübte 
gottslästerliche  Thaten/  so  mit  männigliches  Erstaunen  von  den 
Brennern  (so  gar  in  Catholischen  Kirchen)  und  sonst  begangen 
worden  /  dörffen  keiner  Feder  /  das  Aergernis  zu  vermeiden  /  anver- 
trauet werden.  Gott  behüte  alle  Menschen  vor  solchen  unchrist- 
lichen  /  Prantzösischen  /  mehr  als  Türckischen  Verfahren  und  Grau- 
samkeiten /  und  erlöse  alle  bedrängte  Leute  /  so  noch  darunter 
stecken  /  durch  die  siegreiche  gerechteste  Waffen  unsers  aller- 
gnadigsten  grossmachtigsten  Kaysors  LEO  PO  LD. 

P.  8.  Anjczo  wird  berichtet  /  dass  etlich  tausend  der  besten 
Kayserlichen  Völcker  beordert  seynd/  von  Franckfurt  auf  Coblentz/ 
um  allda  über  Rhein  zu  gehen  /  und  eine  Diversion  so  lang  zu 
machen  /  bis  die  völlige  Armee  wird  übergangen  seyn  /  zu  welchem 
Ende  dann  heute  die  Sächsische  aus  denen  Winter-Quartieren  sich 
erheben  /  und  auf  Maintz  zu  marchiren.  Gestern  Vormittag  seynd 
Ihre  Churfl.  Durchl.  zu  Sachsen  zu  Franckfurt  gantz  still  ankommen; 
Auch  hat  man  die  sichere  Nachricht  /  dass  Ihre  Churfürstl.  Durchl.  zu 
Bayern  bey  dero  6.  Stund  von  Philipsburg  stehender  Armee  angelangt 
seye  /  wird  also  bald  von  einer  Haupt-Attaque  zu  vernehmen  seyn. 

3  Extract  Schreibens  auss  Heydelberg,  vom  1.  Junii 

(1689).  *) 

Es  i«t  leyder,  das  Frantzösische  wegen  Einäscher-  und  Ver- 
hergung  der  Uhralter  Reichs-Stätte  Speyer  und  Wormbs  ergangenes 

!)  Diese  und  die  folgende  Nummer  entnehmen  wir  einer  weiteren, 
in  Folio  angelegten  und  gleichfalls  im  Itaritze  unseres  Vereines  befindlichen 
Serie  Kuhlnnumscher  Abschriften.  Am  Schlüsse  von  Nr.  4  macht  derselbe 
die  Itaiierkung :  «Diese  Piere  befindet  sich  in  einem  zwei  Finger  dicken 
Qnartband  verschiedener  gedruckten  Schriften,  wovon  die  erste  den  Titel 
hat:  Der  durch  das  Schorndorftische  und  Gilppingische  Weibervolek 
geschüchterte  Hahn  etc.,  und  welcher  den  hiesigen  IUI.  PP.  Dominikaner 
zugehöret,  mir  aber  naehderliand  verehret  worden."  Das  hier  bezeichnete 
Original,  von  dem  wir  leider  keine  Hinsicht  haben  erlangen  können,  führt 
(h'ii  charakteristischen  Titel:  „Der  in  Plutons  Reich  und  Rachen  eine  Zeit- 
lang gesteckte,  nunmehro  «rieder  erwacht-  und  aulerstandeue  Grausame 


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allerunchristliches  Decret  nicht  nur  exequirt,  sondern  auch  mit  so 
grausamben  Umbständen  und  Weifs,  als  wohl  niemand  von  dem 
unmenschlichsten  Feind  sich  einbilden  oder  jemahlen  befahren  können, 
und  scheinet  diese  Tyrannische  Execution  in  mehrere  Weeg,  viel 
erschröcklicher  zu  seyn ,  als  die  Zerstörung  Jerusalem  selbsten 
vormahlen  gewesen,  dann  diese  Statt  wäre  ihrem  Ober -Haupt, 
damahligen  römischen  Kayser  rebellisch  und  Eydbrttchig  worden, 
femer  durch  Kriegsgewalt  erobert,  unnd  geschähe  die  Verhergung 
in  der  Fourie,  dann  von  Heyden  und  keinem  ReligionB-Genossen, 
welche  auch  denen  Einwohnern  keinen  Frieden-  oder  Verschon- 
viel  weniger  BeschUtzung  Frey-  und  Sicherheiten  versprochen  hatten : 
welches  alles  jedoch  sich  l)ey  obgedachten  Stätten  gantz  anderster 
verhalten,  und  dannoch  haben  dieselbige  so  erbärmlicher  Weif« 
und  (in?)  Grund  verhergt  zu  Aschen-  und  SteinhaufTcn  gemacht  werden 
müTsen;  allermassen  wir  gestern  als  den  Heyl.  Ptingst-  Dinstag 
gegen  4  Uhren  Nachmittags  beyde  Statt  Wormbs  unnd  Speyer  leyder 
in  vollem  Brand  haben  stehen  sehen,  und  was  es  vor  ein  erschröck- 
liches  Feuer  gewesen,  ist  nicht  genugsam  zu  beschreiben,  die  beyde 
Rauch  haben  sich  zusammen,  und  darauff  theils  gegen  das  Gebürg, 
theils  gegen  den  Rhein  gezogen,  dergestalten,  dafs  der  damahlen 
gantz  heitere  Himmel  auf  einmahl  darvon  bedeckt  und  gantz  Aber- 
zogen worden:  diesen  Morgen  haltet  der  Brand  noch  starck  an, 
und  ist  auf  dem  I^and  von  der  Stadt  Wormbs  mehr  nicht,  als  der 
eine  Thum  vom  Thum  durch  die  Flammen  noch  zu  sehen.  Von 
gedachtem  Worms  haben  sich  mehr  denn  100.  Personen  über  Rhein 
salviret,  so  das  schon  vorm  Brand  gewesene  Elend  nit  genugsam 
beschreiben  können,  referirend  zugleich,  dafs  sich  über  1 000  Personen 
zwaren  aufs  der  Statt  salviret  unnd  im  Gesträuch  und  Hecken  ver- 
borgen gehabt,  seyen  aber  gleich  dem  Wild  aufFgesueht  und  zu- 
Mordbrenner de  la  Iiros.se  oder  des  aiinoeh  Regierenden  Königs  in 
Franckreieh,  Lndoviei  XIV.  wieder  die.  durch  seine  neue  Feuerwerker, 
am  Rheinsrrom.  Francken.  Schwaben  und  anderswo  im  rOm.  Reich  gelegene 
Provincen  ahermahls  vorgenommene  unchristliche  Prozeduren,  welche 
de  la  Rrosge  auf  eben  dieses  tingerathenen  Sohns  Befehl,  verübten  ITntharen. 
in  Sengen,  Ureniien,  frevelhafter  ("ontrihution  Forderung.  Barbarischer  Kin- 
llsrherung  verschiedener  Länder.  DnrfFer,  als  vielen  audein  dergleichen 
l'nbilden  mehr  nicht  ungleich  sind.  Von  einer  unpnrtheyisehe»  Feder  uuf- 
richtig  heseh rieben,  und  bey  gegenwärtigen  < 'onjiinkturen  dem  bedrängten 
Teutschland  vor  Augen  gestellet.  Gedruckt  zu  ( 'iiiin  168ft.u  Angehängt  ist  : 
„Cuntinnation  der  Krsehreck-  grausumb-  vnd  verübter  Frant/.nsiseher  Pro- 
cednren  gegen  Speyer  und  Worms." 


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summen  fortgetrieben  worden.  Von  Speyer  seindt  über  200.  Per- 
sonen allhier  ankommen,  so  »ich  in  gröster  Lebensgefahr  wegen 
de«  Tyrannischen  Verbotts,  wie  sie  gangen  und  gestanden,  über 
Rhein  gewaget,  unter  andern  der  Herr  Wey-Bischoflf  selbst  sampt 
dem  meisten  Clero  und  zweyen  Bürgermeistern,  es  ist  aber  diese 
erhärmliche  Salvirung  vielen  nicht  geglücket,  inmassen  die  Closter 
Jungfern  ad  Sanctam  Mariam  Magdalenain  über  Hasen-Pfuhl  Domi- 
nicaner Ordens,  als  sie  diese  Seithen  Rheins  gewinnen  wollen,  von 
dem  barbarischen  Feind  ertapt,  übel  tractirt,  gefänglich  weggeführt, 
und  all  des  ihrigen  beraubt  worden,  wie  auch  dergleichen  unter- 
schiedlichen Canonicis  und  andern  ehrlichen  Leuten  wiederfahren, 
und  referirt  einer  mit  seinen  Augen  gesehen  zu  haben,  dafs  zwey 
Eheleuth,  so  auf  Veranlassung  eines  Schiffmanns  von  Lossen  dem 
Schifflein  zueylen  und  überfahren  wollen,  von  denen  darzu  gekommenen 
Frantzosen  auf  dem  Platz  lebendig  erschossen  worden. 


4.  Fernere  Extract  Schreibens  vom  5  Junii. 

Die  jüngst  wegen  Einäscherung  der  Stadt  Speyer  überschriebene 
höchst  traurige  Zeitung  ist  leyder  nur  zu  viel  wahr.  Gestern 
Abend  ist  N.  N.  allhier  ankommen,  welcher  in  vorgehabter  Flucht 
über  Rhein  ertapt  unnd  darumb  angehalten  worden,  dieser  unmensch- 
lichen Tragödi  8.  Tage  lang  zuzusehen.  Derselbe  referirt  mir 
weynend.  wie  dafs  am  Phngst- Dienstag  der  fatale  Tag  gewesen, 
da  umb  4.  Uhren  Nachmittags  oben  an  dem  Eck  der  Stollbruder- 
gassen gegen  der  H.Hn.  P.  Jesuiter  Kirchen  über  (mit)  der  Mord- 
Drennerey  der  Anfang  gemacht,  und  alldar  das  erste,  nachgehends 
aber  eine  Viertel  Stunde  darauff  in  allen  Gassen  und  Ecken  gedachter 
armer  Reichs-Statt  Speyer  das  Feuer  gleichsam  auff  einmahl  auff- 
gehend  gesehen  worden,  welches  nit  allein  bifs  Donnerstag  Abend 
noch  angehalten,  sondern  auch  am  gefolgten  Freytag  noch  allhier 
von  der  Stern-Schantzen  brennend  gesehen  worden:  bey  seiner 
Salvirung  seye  kein  Bau  mehr  gestanden,  als  das  Carmelitter  und 
alte  Capuciner  Closter.  beyde  in  der  Vorstatt  gelegen,  weilen  in 
jenem  die  Krancke.  in  diesem  aber  der  General  Monclar  sich  auff- 
gehalten.  nunmehr  aber  liegen  diese  auch  schon  in  der  Aschen. 
Der  Thum-Kirchen  hatten  die  Tyrannen  versprochen  zu  verschonen, 


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des  wegen  der  mehrere  Theil  der  Einwohner  viele  Mobilien  hinein- 
gebracht, umb  selbige  darinnen  zu  salviren,  als  aber  alles  bey- 
samraen  gewesen,  hätten  sie  es  auch  angesteckt,  und  seye  also  ein 
so  herrliches  von  weyland  Kayser  Conrado  mit  grösten  Küsten 
erbautes  Haufs  Gottes  gantz  destruiret  und  verhergt  worden ;  das 
Bley,  womit,  wie  bekannt,  der  gantze  Bau  bedeckt  gewesen,  seye 
wie  das  Wasser  bey  einem  starcken  Platzregen  herabgeflossen ;  die 
4.  Thürn  und  das  Gewölb  zum  Theil  wären  zwarn  stehen  blieben, 
am  Donnerstag  frühe  aber  hätten  die  Mord  Brenner  angefangen, 
die  Ecken  mit  eysernen  Bückein  und  andren  Instrumenten  auszu- 
brechen, umb  solche  auch  übern  häuften  zu  werften ;  Selbigen  Morgen 
seye  auch  mit  Trommelschlag  ausgeruften  worden,  dafs  alle  Oewölbor 
und  Mauren,  so  noch  etwa  hie  und  da  stehen  geblieben  eingeschlagen 
werden  selten,  damit  ja  kein  Stein  auf  dem  andern  verbleiben  thäte ; 
viele  Gassen  seyen  damahlen  schon  wegen  zusammen  gefallenen 
Bau-Holtz  und  Materialien  nit  mehr  zu  erkennen  gewesen,  und 
habe  mancher  nit  finden  können,   wo  seyn  Haufs  gestanden;  den 
armen  Leuten  seye  zwarn  versprochen  worden,  dafs  man  ihnen 
mit  Fuhren   umb  das  jhrige  anderwärts  in  Salvum  zu  bringen, 
behülfflich  seyn  werde,  es  seindt  auch  8.  Tag  vor  diesem  erschröck- 
lichen  Brand,  und  dessen  gantze  Zeit  über  täglich  ettliche  100. 
Fuhren  ankommen,  und  abgangen,  aber  nicht  zum  Behuff  der  armen 
Leuten,  sondern  den  unmenschlich  geplünderten  Raub  abzuführen, 
massen  nit  allein  alles,  so  in  der  Statt,  sondern  auch  sogar  dafs- 
jenige,  so  mit  grossen  überschwenglichen  Kosten  (wie  dann  eine 
Fuhr  nur  biß»  auff  Berghausen,  ein  halb  Stündlein  von  Speyer  abge- 
legen, mit  10.  Rthlr.  bezahlt  werden  müssen)  in  die  umliegende  Dorff- 
schafften geflüchtet  wäre,   Preifs  gewesen  und  geplündert  worden 
ist:  was  auch  der  Soldat  liegen  lassen,  das  haben  die  Ober-Elfsasische 
und  Lotthringische  Bauren,  so  in  Fuhren  gebracht,  geraubt  und 
mit  genommen :  Herr  Dechand  zu  Aller-Heyligen  habe  sich  wegen 
tödtlicher  Kranckheit  nit  fortmachen   können,   und  daher  in  den 
Keller  tragen  lassen,  in  Hoffnung,  sich  darinnen  zu  erhalten,  man 
vernimbt  aber,  dafs  er  es  mit  dem  Iseben  bezahlet  habe :  Die  Stadt 
Landau,  an  deren  Fortificirung  die  Frantzosen  schon  viele  hundert- 
tausend Rthlr.  verwendet,  haben  die  Land-  unnd  andere  Leuth  mit 
geflüchtetem  Gut  gantz  angefüllt,  es  solle  aber  dieser  Stadt  nun- 
mehr auch  angesagt  seyn,  innerhalb  6.  Tagen  zu  räumen,  und 


-   


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wird  dieselbe  folglich  eine  gleiche  Unmenschlichkeit  und  Fatalität 
ausstehen  müssen.  So  gleich  lauftet  auch  die  entsetzliche  Zeitung 
ein.  dalV  das  gantzc  jenseits  Speyer  liegende  sogonantes  Gebürg, 
so  eine  edle  und  fruehtbahre  in  vielen  schönen  Stattlein,  Flecken. 
Dörffern.  Schlossern  und  Häusern  bestehende  weinreiche  Landschafft 
auch  schon  in  der  Aschen  liege,  und  zu  einer  Einode  gemacht 
werden  wolle,  dergleichen  Grausambkeiten  unnd  abscheuliche  Ver- 
hergungen  unschuldiger  Statt  unnd  Landschafften  von  mehr  dann 
1000.  Jahren  her  in  keiner  Hystorien  zu  lesen,  dahero  ich  auch 
wegen  entsetzlich-  unnd  Traurigkeit  die  Feder  vor  difsmahl  nit 
mehr  führen  kan. 


5.  Schreiben  des  Magistrates  aus  Heidelberg  an  die 
Reichs  Versammlung  zu  Regensburg  den  19/29  Juni  1689. 

Tln'utrum  Kiiropatiiin  X.11I.  09K  f. 

Hochwürdige  etc.  E.  Excell.  Hochw.  und  unseren  Grofsg. 
Hochgeehrten  Hn.  haben  zwar  von  der  ohnlängst  fürgegangenen 
jämmerlichen  Abbrenn-  und  Verwüstung  der  Kais,  und  des  H.  Keichs 
Stadt  Speyer  aus  dem  allgemeinen  Kuff  genügsame  Wissenschafft 
erlanget,  und  ohne  Zweifel,  dieser  unglücksei.  Stadt  über  alle  massen 
Hchweres  Verhüngnüfs  sich  mitleidig  zu  Hertzen  gehen  lassen : 
Nachdem  aber  wol  vermuthlich  ist,  dafs  denenselben  die  Geschieht 
mit  Umständen  bifs  hiehero  noch  nicht  vorgetragen  sey.  so  haben 
wir  nicht  allein  uns  schuldig,  sondern  auch  vor  eine  hohe  Not- 
wendigkeit erachtet,  E.  Excell.  Hochw.  und  unsern  Grofsg.  Hoch- 
geehrten Herren  nunmehr  nachdem  wir  uns  unserer  tödtlichen 
Hestürtzung  wiederum  in  etwas  erhohlet.  und  etliche  der  gemeinen 
Stadt-Cantzley  Bedienten  aus  ihrer  Pflicht  sich  bey  uns  eingefunden 
haben,  nachfolgenden  Gehorsam-  und  dienstlichen  Bericht  wehe- 
müthiglich  zu  erstatten .  demnach  ist  zu  wissen ,  wie  dafs  am 
'2-\.  Maji  jüngsthin  Abends  um  5.  Uhr  der  Frantz.  Intendant  de 
la  Fond  welcher  eben  selbigen  Tags  in  Speyer  ankommen.  Bürger- 
meister und  Rath  theils  der  vornehmsten  Bürger  auf  den  Bischöftl. 
Hof  erfordern  lassen,  und  denselben  allda  in  Gegenwart  des  Gen. 
Monclas  die  ersehreckl.  Bott  schafft  angekündiget,  dafs  man  inner- 
halb <i.  Tagen,   mit  Weil»  und  Kind.   Sack  und  l'ack.  die  Stadt 

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räumen,  «»der  widrig«in  Falls  «lie  Personen  als  Kriegs-<  Jefaug<ine, 
und  die  Güter  contiscirt  werden  sollen:  Massen  die  Saehe  in  einem 
solchen  Stand  seye ,   dafs  der   König   seine  Yülcker  in  hiesiger 
Gegend  nicht   könte  stehen  lassen,  mit  dem   Zusatz,   es  würden 
400.  Fuhren  kommen,  deren  solteri  sieh  «Ii«'  Bürger  zu  Weghringung 
ihrer  Güther.  bedienen,  es  werde  aher  niemand  über  Rhein  gelassen 
werden,  solte  auch  keiner  bey  Leib-  und  Lobens-Stratt*  hinüber  zu 
setzen  trauen,  sondern  sich  ins  Ober-Hlsafs.  in  Burgund  und  Lot- 
thringen   begeben,   und   daselbst   häufsl.  niederlassen,  da  sie  dann 
10.  jahrige  Freyheit  zu  gemessen  haben  sollen:  mau  begehre  darum 
die  Stadt  nicht  zu  verbrennen  oder  niederzureifson.  sondern  es  habe 
nur  die  Meynung.  dafs  der  Feind  keine  Lebens- Mittel  oder  einige 
Menschen  die  ihm  an  die  Hand  gehen  können,  darinn  finden  möchte  : 
obwol  man  nun  von   Aufhebung  oder   Milderung,   so  dann  Ver- 
längerung des  Termins  solchen  grausamen  Gebots  und  endlich  nur 
um  freyen  Zug  über  Hhein  aufs  flehentlichste   angesuchet.   so  ist 
doch   nichts  zu  erhalten  gewesen,   vielmehr  seyntl  die  Bürger  be- 
nöthiget  worden,  gleich  den  :>4.  besagten  Monats  (weiln  die  treu- 
lose Frantzosen  schon  selbigen  Tags  in  einige  Keller  mit  Gewalt 
gedrungen,  und  die  Wein  hinweggenommeu)  den  Anfang  mit  Hin- 
wegführung ihrer  Sachen  zu  machen,  und  die  Stadt   mit  Zurück- 
lassung   ihrer   meisten   Mobilien  und  Wein    vor   Verfliessung  des 
Termins  zu  verlassen,  hierauf  ist  den  .'11.  May.  welcher  war  der 
l'fingstdiensttag.    die  Stadt  in  Brand  gestecket,    und   dadurch  zu 
einem  lautern  SteinhaufTen  gemacht  worden,   «labey  es  aber  nicht 
verblieben,  sondern  es  hat  folgend*  auch  das  vom  Brandfeuer  nicht 
gefüllte  Mauerwerck  au  Kirchen   theils  gesprenget,    theils  nieder- 
gerissen werden  müssen,  ja   es  ist  seither«)  noch  weiters   bifs  auf 
den   heutigen  Tag  an  Brunnen.  Kellern.  Gewölben,   an  tiestatten 
und  Gewölben  der  durch  die  Stadt  rinnenden  Speyerbach,   und  in 
ander«*  Wege,  in  «lern  des  Thums,  der  darinnen  Kiiis.  Begehrnissen, 
des  kunstreichen  <  Ubergs.  u.  andern  Sachen  nicht  verschonet  wonh-n. 
so  greuliche  Verwüstung  geschehen,  dafs  der  Schaden  nicht  g«'iiug- 
sun  zu  beschreiben :  zumahlen  tu*  auch  noch  zur  Zeit  «lurch  v«>r- 
stilndige  Leute  in  rechten  Augenschein  nicht   genommen  werden 
kan.    hierzwischen    haben   Kaths-Yerwamlte  Geist-  und  weltlnhe. 
auch  Schulbediente  und  die  Bürger,  «'in  jeglicher,  wohin  er  g«'könt. 
sich  gewendet,  und  w«-iln  «lie  Frantzosen  am  Hhein  gar  scharfle 


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19 


Wacht  gehalten,  so  ist  es  dem  wonigsten  Theil  gelungen,  welche 
auch  dabey  in  grol'ser  (iefahr  Leib  und  Lehen  wagen  müssen, 
über  Rhein  zu  entrinnen,  dafs  dannenhero  eine  nahmhaffto  Anzahl 
von  Knths<  ilicdern  und  Bürgern  jetzo  noch  würcklich  auf  jener  Seite 
des  Rheins  hin-  und  wieder  vorstreuet,  in  der  Irr  gehe:,  und  das, 
so  ein  oder  der  ander  mit  grossen  Kosten  nach  Landau  geflüchtet, 
bev  der  dasigen  den  24.  huj.  entstandenen  Feuersbrunst  erst 
verzehret  worden.  Und  dieses  ist  also  kurtz  verfast,  die  traurige 
(»eschicht  von  erbärmlicher  Verwüstung  der  Stadt  Speyer,  Zcr- 
trenuung  deren  Inwohner,  und  derselben  jetzigen  elenden  Zustand* : 
wiewohlen  nun  erzehlter  massen  die  gute  Stadt  abscheulich  übel 
zugerichtet  ist.  und  mancher  Bürger  etwa  viel  zu  scharten  haben 
wird,  die  Stelle,  wo  sein  Haus  gestanden,  von  andern  zu  unter- 
scheiden, sevnd  wir  unten  benannte  dannoch  entschlossen,  welches 
der  von  uns  abwesenden  übrigen  Raths- Freunden  Mevnung  nicht 
weniger  seyn  wird,  erachten  uns  auch  Pflichten  halber  darzu  ver- 
hunden.  so  bald  man  sichren  Ful's  übern  Rhein  wird  setzen,  und 
■>hn  (iefahr  wird  sich  aufhalten  können,  unser  verwüstes  Vaterland 
zubeziehen,  nothdürfftige  Wohnhütten  über  den  Brandstätten  auf- 
zuschlagen, und  das  durch  Feinds  Gewalt  zertrennte  bürgerl.  Wesen 
nach  ii.  nach  wieder  aufzurichten.  Wann  aber  wir  und  unsere 
arme  Bürgerschafft  anfängt,  durch  das  langwürige  Frautzös.  Winter- 
quartier um  die  bereits  gehabte  Mittel  gebracht,  und  bil's  aufs 
Mark  aufsgesogen  worden,  und  hernach  erst  bey  gezwungener 
Räumung  der  Stadt  das  mehreste  an  fahrenden  und  liegenden  zum 
Kaub  u.  Verderben  liegen  lassen  müssen,  daher»)  uns.  Vermögens 
nicht  ist.  uns.  guten  Vorhaben  nach  durch  Erbauung  Kirchen, 
Schulen,  Rathhauses  und  anderer  ohucnthehrlicher  (Jebäu  auch  eine 
<iestalt  zu  geben,  und  den  (irund  darzu  zu  legen,  damit  diese, 
welche  jetzund  gleichsam  in  den  letzten  Zügen  lieget,  in  küntftigen 
Zeiten  zu  einem  der  Komis.  Käiserl.  Maj.  und  dem  gesamten  Reich 
nützlichen  Mitglied  wiederum  erwachsen  möge,  sondern  wir  hierzu 
einer  nahmhaflten  milden  Beysteuer  vor  allen  Dingen  höchst  von- 
nöthen  haben.  so  werden  K.  Kxcell.  Iloehwürd.  und  unsere  Hoch- 
geehrte Hn.  hiemit  gehorsamst  und  dienstlich  gebeten  sie  wollen 
gnädig,  grolsgenoigt  und  grofsgünstig  geruhen  ihren  allerseits 
höchsten,  hohen  und  (in.  Hn.  lYincinalen,  Comiuittcnton  und  Obern 
unsern  hierinnen  vorgestellten  erbärmlichen  Nothstand  gebührlich 

2* 


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20 


zu  hinterbringen,  und  nicht  nur  dabey  unserm  Verlangen  um  eine 
gutthatige  Heysteuer  zu  ob«>rmeldtom  End  kräfftig  das  Wort  zu 
roden,  sondern  auch  von  «binnen  erspriefslieh«'  Instruction  und 
Hefohl  einzuholen,  auf  was  Weise  und  Schlag  der  Rom.  Kais. 
Maj.  durch  ein  allergehorsamstos  Heichs  Gutachten  oinzurathen  sey. 
dafs  unserm  zerstörten  Stadtwesen,  von  gesamten  Heichs  wegen 
einige  zulängliche  Ergetzung  verschaffet,  unter  die  Anne  gegriffen, 
und  dessen  Wieder-Auffnahm  betoniert  werden  möge:  Gleichwie 
E.  Excell.  Hochw.  und  unserer  Hochgeehrten  Herren  löhl.  Neigung 
aller  bedrängten  und  Nothloidenden  Anflehen  gütiglich  anzuhören, 
und  denen  nach  Möglichkeil  mit  Trost  und  Hülffe  zu  hegegnen. 
uns  von  langer  Zeit  her  hekant  ist :  also  zweiflen  wir  in  unserem 
gegenwartigen  ungemeinen  und  gantz  sonderbahrein  l'nglücksfall 
desto  weniger  an  Gnädiger.  <  Jml'sgeneigtor  und  Gnd'sgünstiger  Will- 
fahrung, erwarten  demnach  solcher  mit  sehnlichem  Verlangen,  und 
wollen  immittelst  E.  Excell.  Hochw.  unsere  (irofsg.  Hochgeehrte  Herren 
samt  und  sonders  dem  allmütditigcn  GOtt  in  väterlichen  Schutz  zu  Ver- 
hüllung alles  seihst  wünschenden  hohen  Wohlergehens  treu  eyfferigst 
anbefehlen,  denselben  aber  uns  und  übrige  unsere  noch  zerstreuete  anno 
Mitbürger  zu  unvergänglich,  (inad.  Huld,  (iewogenheit  u.  Grofs- 
gunston  gehorsamst,  dienstlichst  und  Ehrerbietigst  ergeben  haben,  nls 

E.  Excell.  Hochw.  und  unserer 

Grofsg.  Hochgeehrt.  Hn. 
Hoydolberg  / den  21».  Hrachmonat.  1*>!S1*. 

Gehorsamst«*  und  Dietistschuldigstc 
Anwesende  Hürg«*rmeist«r  und  Kathsvorwandto 
«ler  Stadt  S|n'y«*r. 

6.  Continuatio  Relationis  über  die  Verwüstung  der  Stadt 
Speier  von  dem  Hochfürstlich  Speierischen  Statthalter 
und  Domdechanten  Heinrich  Hartard  von  Rollingen. 

Kirrweiler,  den  15.  Juli  lüsa.».j 

Als  ich  vor  un«l  nach  s.  .Toannis-tag  täglich   «*inige  fuhren 
mit    meinem    cammer<li<*n<>r   und   dem   stitfts  -  ki«*lfer   aui  Speyer 

M  l)i«>  «rlei«  lii'all*  von  Kirrweiler  den  1"».  .Iiiiii  »linierte  Keliitimi 
i-t.  wie  nlu-ii  erwiilmt.  von  Prot.  Weil*  im  II.  Helle  dieser  Mitleiliii'L'eii 


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21 


geschickt,  um  einige  fafs,  welch»*  noch  in  der  dechaney  und  anderen 
geistlichen  kelleren  befindlich  waren,  herauszuführen,  um  selbige 
hin  und  wieder  in  dem  gebürg  zu  behueff  des  küntTtigen  herbsts 
zu  verlegen,  liehe  mir  einsmahl»  der  frantzüsische  ingenieur  mr. 
I.aparu  durch  ennelten  meinen  cammerdiener  sagen :  „ da fs  der  dorn 
noch  weiters  gefahr  leyden  dürfte,  mal'sen  durchgehens  von  denen 
hoch-  alfs  niedrigen  ofticicrs  dargegen  gesehmälet  würde,  dafs  ein 
solches  gebäu.  worinnen  sich  grofso  mannschatTt  aufhalten  und 
defendiren  könnte,  aufrocht  gelassen  würde."  Habe  ich  also  gleich 
folgenden  tags  dem  p.  (iernrd.  quardiano  von  denen  Cnpucinern  zu 
Speyer,  hierüher  geschrieben  und  gebet  ten.  den  alldasigen  common- 
danten.  mr.  le  comte  de  Tessö,  hierüber  zu  sondiren.  So  er  auch 
gethan  und  andern  tags  wieder  geantwortet:  „dafs  er  das  geringste 
von  widriger  intention  nicht .  sondern  alle  gegen  Versicherung 
vernommen." 

Dem  ohngeachtet  habe  mich  den  1.  dieses  von  Philippsburg, 
wohin  mich  begeben  gehabt,  um  zu  sehen,  wie  die  dahin  trans- 
ferirte  sachen  verwahret  waren,  auf  ermeltos  Speyer  begeben  und 
nach  ein-  und  anderm  anbringt'!!  bey  besagtem  comte  de  Tesse 
wegen  des  fouragirens  auch  des  doms  gedacht  mit  vermelten.  dafs 
verhoffen  wolte.  es  würde  bey  dem  gethanen  versprechen  verbleiben, 
defsen  er  mich  mehrmahlen  versichert  ,  doch  einmahl  mit  dem 
anhang :  „falls  keine?  exprel'se  widrige  ordre  von  hoff  einkommen 
solte."     Welches  mir  billig  nachdenckeu  verursacht,   und  dahero. 

S.  Sl  — 11  ">  veröffentlicht  worden.  In  dem  dersidhen  beigegebenen  Schreiben 
Uollin^ens.  dar.  Kirrweiler  7,  .fulij  1ÖX9.  heist  es:  „Solisten  gehet  auch 
hiihey  die  ausführliche  und  warhafre  relation  über  den  betrübten  Speye- 
rischen brand.  frort  verhüte,  dafs  dem  platten  bind  es  nir  eben  also 
ergebe,  so  sieh  nun  bald  zeigen  wird;  inmasseu  <|cm  verlauf  nach  die 
kaiserliche  bey  Mayntz  den  Rhein  passiref.  und  weilen  demzufolg  wir 
et  w«ii  sei  luve  in  dieser  gegend  bald  zu  sehen  bekommen  möchten,  wird 
ohne  gehorsamste  maiLsgehung  gut  und  nötbig  seyn.  wenn  dem  hoffrath 
Matthias  als  hiesigem  amtsverweser  ein  patent,  gleich  herr  Champagner 
auf  jener  seiren  gehabt,  zugeschickt  werden  könnte,  damit  die  ■•oiHcrvatioii 
der  armen  uuterthanen  desto  tritTtiger  betördern  kau.  Ich  werde  besorglich 
ans  bekannten  Ursachen  ihnen  noclisobald  uit  viel  beförderlich  seyn  können. 
sniist,.n  auch  wohl  auf  allen  fall  ein  credit iv  verlanget  hätte,  der  in 
tieff'ster  submLssioii  verbleibe  etc."  In  dem  Hcglcitschreiben  zur  Fortsetzung 
"biger  Relation  sagt  der  Verfasser:  „Aus  der  heylag  geruhen  ewer  chur- 
fiir-tlicbe  gnaden  den  letzten  und  gröbsten  hertzstni's .  womit  dem  dorn- 
st ift  Speyer  zugesetzt  wird,  gnildigst  zu  ersehen.  Ich  kau  hievon  ein 
iiiehreres  nicht  schreiben;  gehet  mir  rieffer  z-i  hert/eu  als  all  voriges." 
Die  Relation  wie  ihre  Fortsetzung  nebst  den  beiden  Regleit  si-hn-ibcn  Huden 
sich  in  dem  zu  Nr.  2  erwähnten  ^uartheft  Kuhlmanirscher  Abschriften 


22 


sobald  das  haupt-quartior  nach  Wintzingen  gekommen,  mich  dahin 
erhoben  und  unter  andern  auch  wegen  conservation  des  doms  bey 
dem  herrn  mareehal  de  l>uras  abermahligo  anrogung  gethnu,  der 
mir,  dal 's  es  bey  der  zusage  sein  verbleiben  hätte,  reiteriret.  so 
Tiiir  auch  durch  den  duc  de  Yillerov.  comte  d'Auvergne.  marquis 
de  st.  <iermain.  mr.  Chnmlav  und  andre  mehr  versichert  worden. 

Den  11.  dieses,  morgens  in  aller  frühe,  wurde  mir  durch 
einen  unterthanen  von  Mavcaminer.  so  den  vorigen  abend  aus 
Speyer  gegangen,  reforiret.  wie  dafs  man  anfange  an  dem  dorn 
abzubrechen.  Weil  er  aber  keine  andre  particularia  zu  sagen 
gewulst.  als  dafs  er  über  die  hundert  Soldaten  mit  pickeln  gegen 
den  dorn  zu.  nicht  aber  hinein  gehen  gesehen,  habe  einen  ex  preisen, 
um  die  eigentliche  bcschaffenheit  zu  vernehmen,  schicken  wollen. 
Weilen  aber  inzwischen  auch  ein  pater  von  denen  Franciscanern 
mir  selbiges  contirmiret  mit  dem  zusatz :  dafs  man  ihn  nicht  hätte 
wollen  in  den  dorn  hineingehen  lafsen.  wohl  aber  von  der  wacht, 
dafs  man  darinn  mit  dem  miniren  heschäff'tigt  wäre,  vernommen 
hätte,  habe  mich  alsogleich  zu  dem  herrn  inarechal  de  1  Miras 
begeben,  ihme  dieses  vorgetragen,  an  die  vielfältige  Versicherungen 
erinnert,  und  deren  handhabung  gebeten.  Welcher  mir  also  gleich 
gestanden,  «dafs  ihn  der  comte  de  Tesse  des  vorigen  tags  berichtet, 
wie  dafs  ihme  ordre  von  bot"  zugekommen  wäre,  den  dorn,  und 
zwar  ohne  zeitverlierung.  zu  sprengen,  so  ihme.  dein  herrn  inarechal. 
nicht  allein  leyd  wäre,  sondern  auch  nicht  approhiren  könnte,  weilen 
nicht  ünden  thäte ,  dafs  aus  der  conservation  dem  königlichen 
interesse  einiges  nachtheil  entstehen  könnte,  und  nicht  weniger 
zeit  erforderet  würde ,  den  dorn  zu  einer  rechten  defension  zu 
bequemen,  als  eine  neue  schantz  aufzuwerffen  :  es  müsteu  unwissend 
seiner  anderwerte  bericht  nacher  hotf  geschickt  scyn :  er  wäre 
Vorhabens,  morgen  auf  I'hilippsburg  zu  gehen,  wolte  den  umweg 
auf  Speyer  zu  nehmen  und  sein  möglichstes  tlutcn .  damit  die 
execution  dieser  königliehen  ordre  verhindert  oder  wenigstens  so 
weit  suspendiret  werde,  dafs  er  forderist  darüber  nacher  hoff 
schreiben  und  gegon-rcnioustration  thun  könne",  wie  er  denn  auch 
wircklich  anhefohleu.  ihm  ein  unterlegtes  pferd  nach  (iciusheim  des 
abends  vorzuschicken. 

l>ii'semnüchst  habe  mich  zu  dem  mr.  de  Chamlav  begehen 
und  ihme  diese  sach  ebenmäl'sig  bestens  reeommetidiret,  so  mir  eben 


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23 


die  antwort  von  dem  mr.  de  Duras  roitiriret  mit  dorn  zusatz: 
.dal»  weder  an  die  hohe  genital itaet,  noch  auch  an  den  intendant 
de  larmöc.  diesfalls  etwa«  ergangen,  Zweifels  ohne  weilen  dem  hoff 
bekannt,  dal«  ihre«  ort«  die  eonservation  verlängeret  und  versprochen 
und  .schon  zum  andern  mahl  und  bis  hiehin  gegen  de«  hoff«  sen- 
fiment  der  Speyerische  so  wohl  als  der  Worm«i«che  dorn  conserviret 
worden :  wolte  Wey  morgiger  dim  hreifse  zu  Speyer  «ein  möglichstes 
zu  weiterer  erhaltung  eontrihuiren  helfen." 

Den  12.  abends  habe  vernommen,  dal«  der  herr  marechal 
diene«  tage«  nicht  auf  Philippsburg  verreifset.  daher  den  13.  frühe 
den  herrn  hoffrath  Matthias,  weilen  wegen  zugestofsener  Indisposi- 
tion nicht  auskommen  können,  in  da«  lager  geschickt  und  neben 
andern  sachen  auch  dieser  sach  halber  bey  herrn  marechal  und 
nir.  Chamlay  weitere  instantia«,  und  dal«  bey  zurückgegangener 
reifso  di«'  Inhibition  oder  wenigsten«  die  Suspension  schriftlich 
geschehen  möge,  committiret.  Welther  den  allerseits  die  antwort 
erhalten:  .daf«  die  königliche  ordres.  welche  inniittels  dem  herrn 
marechal  copeylich  von  Speyer  aus  zugekommen,  so  positiv  und 
pertinent  wären,  daf«  darinn  nichts  zu  thuen  und  alle  mühe,  so 
man  etwa  anwenden  wolte,  vergeblich  seyn  würde.*  Wie  dann 
niehrgedachter  mr.  Chamlay  dem  herrn  Matthias  eben  dafselbe, 
was  er  mir  in  hoc  pafsu  gesagt,  mit  mehrerem  reiteriret. 

Inzwischen  aber,  und  ehe  dieser  aus  dem  haupt-quartier  wieder 
gekommen,  hat  mir  ein  vicarius  des  dorn«,  namens  herr  Wickart. 
referiret:  .wie  dal«  er  des  vorigen  tags  als  den  12.  diese«  andern 
Ursachen  halber  auf  Speyer  gegangen  und  allda  gesehen,  dafs  nicht 
allein  der  gantze  crenfzgang,  der  mehrere  theil  der  eapitulstube 
und  des  archivs.  sondern  auch  die  beyde  st.  Stephans  und  st. 
.loannis-chöre  durch  attaehirte  minen  in  der  untern  grufft  gantz 
über  häuften  geworffen  und  an  minirnng  des  grofsen  chors  so  nacht 
als  tag  gearbeitet  würde:  an  den  pilaren  in  navi  ecclesiae  werde 
auch  mit  allem  Heils  gearbeitet,  und  hätte  man  bereits  an  denen- 
selbigen  verschiedene  minen.  doch  ohne  sonderbahren  effect  sprengen 
lafsen :  an  beyden  soitcn  des  langwerck«  würden  durch  grol'se  anzahl 
arheitcr  die  matiren  eingeschlagen :  die  eisene  geremser  an  dem 
grofsen  und  kleinen  paradeif«.  wie  auch  allen  Capellen  und  beyden 
chören  wären  schon  ausgeschlagen:  an  den  4.  thürn  würde  zwar 
noch  nicht  gearbeitet,  hätte  aber,  weilen  der  frantzösischen  sprach 


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24 


unerfahren,  nicht  vernehmen  können,  oh  selbige  bleiben  oder  aber 
auch  gesprenget  würden."  Daran  meines  ort«,  wenn  ihnen  die 
zeit  gelassen  wird,  nicht  zweifle. 

(ileichwie  nun  aus  diesem  vorfahren  leicht  abgenommen 
werden  kann,  welche  rationes  über  bevde  hiebevor  angeführte 
opinionen  praevaliren,  also  ist  auch  hiemit  alle  hoffnung  verlohren 
zu  der  wioderaufferbauung  zu  gelangen ,  mafsen  dieser  letztere 
schaden  dem  ersteren  weit  praevaliret  und  um  desto  schinortzluifter 
ist,  als  liierbey  kein  Unglück  praetextiret  werden  kann,  sondern 
aus  unleugbarer  vorsetzlichkeit  geschehen  ist. 

Kirrweiler  den  15.  Julij  UiHU. 

H.  H.  de  Kollingen. 


7  Beglaubigung  für  die  zur  Sammlung  einer  Beisteuer 
behufs  Wiederaufbaues  der  Stadt  vom  Rate  ausge- 
sandten Personen. 

27.  August  1689. 

Aus  Act  <HW  des  Spciercr  Stadtarchives, 

Wir.  die  burgermeistere  und  rathsverwamlte  des  heil,  reichs 
freien  stadt  Spcier,  dieser  zeit  zu  Franckfurth  am  Main  anwesend. 
Urkunden  und  bekennen  hiemit  öffentlich:  Nachdeme  it/.t  benielte 
statt  von  der  fri<MlbrÜchigen  Franzosen  wühterei  gantz  unversehulder 
und  unter  Christen  unerhörter  weise  zu  einem  aschen-  und  Stein- 
haufen gemachet  worden ,  wie  solches  weit  und  breit  gnugsam 
bekant.  mehrern  inhalts  aber  in  dem  verfartigteu  sammelbueh 
erzehlet  ist,  und  wir  uns  daher  genothigt  befinden,  zu  wiederauf- 
richtung  unsers  jammerlich  zerstörten  vatterlandes  christlich  gut- 
thatige  hertzen  um  mitteilung  einer  milden  beisteüer  gebührend 
ansprechen  zu  lafsen,  dafs  wir  zu  solchem  ende  unsern  burgern 
J(diaun  Sutorius.  not.  Caes.  pub]..  raths-  und  gerichtsprocurator. 1 ) 

M  An  dessen  Stell«'  trat  ^piUer  Johann  Heinrich  Norndorf.  der  tr 
falls  als  N.»f.  t'aes.  I'ubl.,  ruht*-  und  o,ri«'lif:»|>rocurator  heyeichnet  und  fin- 
den sowie  den  Lrenannren  Marth,  s  Ketnpter  unter  dem  '2>.  M  ir/  1  •!!•»>  eine 
neue  von  dem  Hürireniieister  Johann  Nikolaus  Spendet  unterzeichnete  Voll- 
inaelir  ausgestellt  wird.  »ihiehen  Inhalts  und  auch  im  Wortlaut  weiiiir 
abweichend  i>t  das  dem  Stadt -»-hreilter  Johann  Melchior  Kuch-  und  dem 
Hu-blührer  «iotltried  Seiler  ebenfalls  unter  dem  '27,  August  lliS«l  ertei|re 
Ib'glatihiguii'jsächrciheii, 


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25 


und  Matthe*  Keinpfern,  buchtruckem,  vollmacht  und  gewalt  auf- 
getragen haben,  geben  solche  auch  hioniit  und  in  k rafft  dieses, 
dafs  sie  in  unserm  nahmen  an  denen  orthen,  welche  sie  auf  ihrer 
reise  betretten  werden,  bei  jedes  orths  obrigkeit  sich  geziemender 
niafsen  anmelden,  unser  anliegen  beweglich  vorbringen,  um  samlung 
einer  freiwilligen  christlichen  steüer  nach  jeglicher  statt  gewohn- 
heit  oder  der  obrigkeit  gutbefinden  bitte  einlegen,  das  gesamiete 
gelt  empfangen,  den  belauf  in  obgedachtes  sammelbuch  einzeichnen 
lafsen.1)  solches  folgends  durch  sichere  kaufleüthe  nacher  Franck- 

l)  Die  ersten  Sammler  wurden  um  •*?  Ii.  September  10H9.  die  zweiten 
tun  22.  März  109()  vereidigt,  und  ua<  lubin  ursprünglich  bestimmt  worden 
wur,  daf*  je<le  (iahe  in  das  Sammclhuch  eingetragen  werden  solle,  dies 
lutit  Protokoll  vom  19.  März  1090  dabin  abgeändert,  dafs  nur  (iaben,  die 
sieb  auf  30  fl.  und  darüber  beliefen,  in  dieses  Album,  kleinere  Beisteuern 
aber,  soferue  es  die  lieber  nicht  anders  verlangten,  in  ein  besonderes  Ver- 
zeichnis geschrieben  werden  sollten.  —  Was  die  von  den  einzelnen  Samm- 
lern erzielten  Resultate  betrifft,  so  nahmen  .lob.  Sntorius  und  .lob.  Matth. 
Kempfer  im  fränkischen  und  obersächsischen  Kreise  in  der  Zeit  vom  0.  Sept. 
10*9  bis  4.  Febr.  1090  ein  11MO  fl.  9  kz.  fl  aiil'seidem  wurden  auf  ihre 
Veranlassung  von  einzelnen  fiebern  direkt  an  den  Rat  eingesandt  404  fl. 
ö  btz.  9  j  und  für  Osiein  des  nächsten  Jahres  im  ganzen  versprochen 
1S10  fl.  Von  den  haar  erhaltenen  Beisteuern  sandten  die  beiden  Sammler 
zusammen  KöO  tl  in  drei  Posten  nach  Frankfurt  ein  und  lii|ui.iierten  bei 
der  Rechniingsstellung  am  17.  Nov.  1090  nuiser  ihren  unmittelbaren  Reise- 
kosten hediingenermafscn  für  l.*»2  Nächte  je  einen  halben  (iiilden.  zusammen 
1*>2  fl.  so  dals  noch  eine  Differenz  von  \r>  H.  2  brz.  f5  .j  zu  ihren  Gunsten 
verblieb.  -  l'nmittelhar  nach  der  Rückkehr  von  dieser  Reise  begab  sich 
Kempfer  mit  .loh.  Heinrieh  Nonidorf  aliennals  auf*  die  Wanderung  vom 
2."».  März  bis  7.  Nov.  1090  und  zwar  nach  dem  niederrheiuischen  oder 
wi  stpbUliscbeii  und  niedersiiclMschen  Kreise  und  dem  Fürstentum  <  Istfries- 
laud.  worüber  die  (icnnnnten  ihren  Auftraggebern  gleichfalls  am  17.  Nov. 
1090  Bericht  erstatteten.  Hiernnch  betrug  ihre  Hinnahme  auf  dieser  Reise 
löo9  fl.  ;J  btz.  101  -i  wovon  sie  zu  vier  verschiedenen  malen  im  ganzen 
looo  fl.  von  der  Reise  ans  eingesandt  harten  und  nach  Begleichung  ihrer 
eigenen  Forderungen  für  Zehrgeld  und  Sammellohn  (für  2<>K  Nächte  je 
104  fl.)  noch  82  fl.  11  btz.  u.  1.5  4  haar  übergaben.  -  Kincn  vollständigen 
Mif«erfolg  dagegen  hatte  und  wohl  nicht  am  wenigsten  durch  eigene  Schuld 
fb  r  Stadrscbieiber.  spiirer  ( Jrüfl.  Dauii'scbe  Rat  und  Amtmann,  .loh.  Melchior 
Fuchs  aufzuweisen,  der  liebst  einem  ihm  zur  Begleitung  mitgegebenen 
Speierer  Bürger,  fiotffried  Seiler.  Holland.  Kngland,  Holstein.  Seldeswig. 
Dänemark  und  Schweden  vom  12  22.  Sept.  10*9  —  10.20.  Aug.  1090 
bereiste,  nach  seiner  Rückkehr  jedoch  die  verlangte  Rcchnungs.s'clliiug 
unter  allerlei  nichtigen  Vorwiluden  hinausschob  und  yehliel'slieh  gegenüber 
einer  Kinnahme  von  lo8<)  Ii.  4  brz.  13  a"  eine  eigene  Forderung  von  1."»90  fl. 
2  btz.  10  .1.  ungerechnet  20  \>>n  ihm  aufgeu.iinmene  und  noch  nicht  znrück- 
iM'zabite  englische  Kronen,  präsentierte  und  durch  fortgesetzte  Chikauen 
und  die  Drohung,  den  Rar  beim  Kaiser  zu  verklagen,  denselben  schliefslich 
zwang,  sich  mit  ihm  zu  vergleichen.  —  Am  meisten  Mitgefühl  fanden  die 
tinglüi  kliclien  Speierer  hei  den  Bewohnern  der  Scliwesferstitdfe  namentlich 
der  protestanf Neben  im  Reich.  So  ergab  eine  Kollekte  in  den  evangelischen 
Kirchen  von  Regensburg  401  fl.  11  btz.  12       in  Nürnberg  wurden  für 


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furth  übormachen  und  insgemein  alles  das  thun  und  handeln  sollen, 
was  gotreüen.  Heifsigon  gewalthabern  oblieget  und  sie.  gleichwie 
bei  gott.  also  auch  gegen  uns  zu  verantworten  getrauen,  und  wir 
uns  dofsen  zu  ihnen  gäntzlich  versehen  wollen.  Versprechen  her- 
geben ihnen  beeilen  samt  und  sonders  behörige  schadlofshaltung 
und  die  mühewaltung.  welche  sie  dem  genieinen  wesen  zum  besten 
übernehmen,  gegen  ihnen  Selbsten  und  den  ihrigen  danckbarlich  zu 
erkennen.  Zu  defsen  urkund  haben  wir  der  stadt  Speier  »ecretinsigel 
hier  fürdrucken  lafsen.  So  geschehen  den  21  Augstmondes  UiHiJ. 
L.  S. 

8.  Erzählung  des  Stadtbrandes,  wie  sich  solche  in  den 
von  den  Kollektensammlern  gebrauchten  Sammel- 
büchern vorne  eingeschrieben  findet. 

27.  August  IttH'J. 

Aus  Art  iU>H  de,  Speiner  Sfadt;U <hi\ es. 

Wiewohl  der  kimig  in  Franckreith.  seit  deine  dal»  er  den 
im  jähr  ltl<S4  zu  Regcnspurg  ge.schlol'senen  zwantzigj/ihrigen 
stillstand  gebrochen  und  das  römische  reich  mit  kriegsinacht 
überfallen  hat.  nunmehr  fast  ein  jähr  lang  auf  deutschen  boden 
an  dem  obern  und  lindern  Rheinstndim.  in  Kram  ken  und  Schwaben 
durch  einnehinung  der  festungen  und  statte,  abzwingung  schwärer 
kriegsschatzung.  Verbrennung  der  landschlofser  und  dörfere.  Ver- 
heerung der  frttchten  im  fehle  und  vollbringimg  anderer  ühclthaten 
der  römischen  kaiserlichen  mavestaet .  unserm  allergnaedigsten 
herm.  und  verschiedenen  des  heiligen  reich«'  c  hurfiirsten,  fürsten 
und  ständen  unbeschreiblich  grofses  unrecht  und  schaden  zufügen 
lafsen:  so  hat  doch  in  allen  erzehlten  fällen  der  französische  grimm 
und  grausamkeit  also  hetftig  nicht  gewühtet.  wie  er  uachmahl 
gethan.  da  berühmte  rhurfürstliche  wie  auch  uhralte  reichs^iät te 
das  unglück  tragen  müfsen,  dafs  ihre  wälle,  mauern  und  ihürne 
geschleifet,   die  einwohnere  aufsgetrieben   und   zuletzt   die  gebäue 

«.!<•  s.r»'>annn>'lr  *!>l  H.   1  lif/.  s  .j;  der  Kat    von   Srliweintiirt  übersandte 

iL'*»   Ii..    Mild    ebells  ,   wurden    in         Vrrs,|)iedr|iell    l'o-trlt    von    dm  Städten 

W'-tzlnr.  D'  ttn  <ld.  l.it'LMiit/  et.  .  ur< -s r »-i i » -rr  .">H  Ii.  Aber  das  alles  Lreciiefe 
d  i<  !i  kaum  »iii-  dir  driiiL'riiilst.  ii  laufenden  Ausgaben  wahrend  «lex  lan--ii 
K\ils  und  konnte  tiii  den  späteren  Wiederaufbau  der  Stadt  schwerlich  in 
KerlminiL'  L'e!)ra«  ht  werden. 


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27 


und  häuser  selbsten.  geistliche  und  weltliehe  ohne  unterscheid,  nb- 
gehrant  und  zu  Steinhaufen  gomachet  worden.  Dafs  nun  unter 
solchen  durch  französischen  mordhrand  verwüsteten  und  umgekehrten 
orten  des  heiligen  reich«  freie  statt  Speier  leider  auch  begriffen 
»eie.  davon  hat  sich  der  klägliche  ruf  schon  in  alle  weit  aufs- 
gebreitet. Es  ist  diese  statt  am  18.  herbstmondes  jüngst  ver- 
flogenen jahrs  \i\HH  mit  französischen  völekern  besetzt  worden. 
Von  solcher  zeit  an  haben  die  französischen  genoralen,  intendanten 
und  commissarien  eine  be*chwarung  nach  der  andern  aufgebracht 
und  alle  ersinnliche  weege  und  mittel  gebrauchet,  das  gemeine 
wesen  sowohl  als  die  einzele  einwohnere  bifs  aufs  marck  aulszu- 
saugen.  Unterdefsen  seind  die  mauern  und  thürne  erstlich  der 
vorstAtte  und  hernach  der  statt  mit  erzwungener  hülfe  der  bürgere 
sclbsten  umgerissen,  desgleichen  alle  in  der  statteantzlei  und  archiv 
befundenen  briefschafften  in  grofser  menge,  folgendts  alle  gesehütz. 
gewehr.  der  statt  bibliothec.  feüerspritzen,  buchtruckerei  etc.  nacher 
Strafslmrg  abgefflhret  werden.  Endlich  hat  man  montags  den  Vi. 
Maien  allen  ein  wohnern  aufs  königlichem  befehl  angekündet,  die  statt 
innerhalb  sechs  tagen  mit  weih  und  kind  zu  räumen,  und  nach- 
deine  solches  geschehen,  ist  die  statt  auf  pfingstdinstag  den  Jl. 
Maien  in  brand  gesetzet  wonlen ,  welches  mordfeüer  dann  alle 
kirchen,  klöstere.  schulen,  rath-  und  andere  gemeine  statthäufserc. 
mithin  auch  die  cammergerichtliche  rath-  und  audienzstuben.  cantzlei 
und  andere  zu  defselbon  gebrauch  von  alters  her  verordtnete 
zimmere,  dann  alle  bürgerliche  und  übrigen  einwohneren  zugehörige 
häufsere  verzehret,  so  gar  dafs.  nachdeme  etliche  wenige  gebaüe, 
welche  die  Franzosen  bei  dem  ersten  brand  zu  ihrem  vorteil  hatten 
stehn  lafsen.  kürtzlich  auch  in  rauch  aufgeflogen,  itzund  würcklich 
in  der  gantzen  stadt  nicht  ein  eintziges  haufs  mehr  zu  finden  ist. 
Ja  es  seind  die  mordbrännere  mit  des  feüers  würckung  selbsten 
nicht  zufrieden,  sondern  viel  graiiMiinmer  gewesen,  indeme  sie.  was 
jenes  nicht  gefallet,  neinlich  das  übergebliebene  mauerwerck  an 
kirchen  und  häul'sern.  vollends  umbgerifsen,  auch  die  kellergowölbe 
und  brunnen  zerbrochen  haben.  Was  nun  für  eine  abscheüliche 
Verwüstung  daher  entstanden  seie.  und  was  für  einen  unschätzbaren 
schaden  solche  auf  sich  tragen  müfse.  kau  ein  jeder  vernünfft iger 
mensch  gar  leicht  begreifen.  Die  aufsgetriebene  und  grofseutheils 
an  den  bettelstab  gesetzte  arme  bürgere,   denen  die  flucht  über 


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Rein  scharf  vorbotten  gewesen,  haben  grolsc  gefahr  aufsgestanden, 
bifs  sie.  wiewohl  es  nicht  allen  gelingen  wollen ,  soinleni  deren 
viele  noch  jenseits  Umschweifen,  die  weege  finden  können,  über 
besagten  strohm  zu  entrinnen,  leben  itzund  in  dem  elend  hin-  und 
wieder  zerstreitet  und  erwarten  mit  sehnlichem  verlangen  der  zeit 
zur  wiederkehr  in  ihr  verwüstes  vatterland.  sintemahl  die  meisten 
willens  seind  daselbsten  ins  künftige  wiederum!»  zu  wohnen.  Wann 
aber,  gleich  wie  dem  rath  zu  auferbauung  kirchen,  schulen,  rath- 
und  anderer  gemeinen  hiluscre,  nicht  weniger  zu  verwahr-  und 
beschliefsung  der  statt  und  einrichtung  des  stattwesens.  also  auch 
den  meisten  bürgern  zum  bau  nothdürftiger  Wohnungen  die  erforderte 
mittel  ermangeln,  und  daher  die  unumgitnglichc,  hohe  noth  erheischet, 
dafs  man  bei  wohlwollenden,  guthertzigon  nebenchristen .  welche 
gott  mit  zeitlichem  vermögen  gesegnet  hat.  um  glitt  hat  ige  reichung 
einer  milden  beisteüer  zu  obgedachtem  ende  gebührlich  anklopfen 
mufs:  so  seind  hiemit  alle  und  jede,  nicht  allein  lobliche  gemeinden, 
sondern  auch  einzelige  personell  Indien  und  niedern  Standes,  bei 
denen  vorweisore  dieses  sammelbiichs  und  unserer  vollmacht,  unsere 
bürgere  Johann  Sutorius,  not.  Ca  es.  publ.  raths-  und  gerichts- 
procurator,  und  Matthos  Kempfer.  buchtrucker.  V»  sich  anmelden 
werden,  von  endsunterschriebenen  in  unterthitnigkeit  und  gehor- 
sam, auch  dienst-  und  freundlich  gebetten.  sie  wollen  umb  der  liebe 
gottes  willen  und  aus  christ rühmlicher  barmherty.igkeit  gegen  uns 
verderbten  leüthen  und  unserer  armen  hurgerschaflt  milde  bände 
aufthiin  und  die  liebeswercke  dergestalt  an  uns  erweisen,  damit 
obberübrtes  unser  vorhaben  dadurch  nachdrücklich  befördert  werden 
mögt*.  Wir  zweifeln  nicht,  es  werden  alle,  denen  die  übermafs 
unsers  elends  und  jammers  etwas  bekant.  hertzliches  mitbetrübnufs 
darüber  empfinden  und  zu  tugeudtlicher  gutthätigkeit  um  mi  viel 
mehr  geneigt  sein,  als  sie  sich  dofscii  gewil's  zu  getrosten  haben, 
dafs  der  oberste  vergelter  ihrer  hcmachmals  auch  gedenckeu .  sie 
in  uutall  erhalten,  vor  wiederwartigkeit  behüten  und  ihre  in  der 
'armen  und  dürftigen  sehos  ausgestreute  gaben,  wie  mit  ühcrflülsigen 
zeitlichen  seegen.  also  mit  dem  ewigen  gnadenlohn  und  unvergnng- 

')  In  dem  zwejieii  v uhandenen  K\empl;ir  heilst  es  st;itt  dessen: 
der  edle,  vesfe.  Ii.iehw.dilgelelirfe  herr  Joh  uin  Meb-liior  Kie  hs.  sialt>elirejl>er 
und  eaiit/leidirektor  zu  Speier.  und  unser  ihm.'  zu^-LM-lieiier  ImrL'er  und 
biiehfulirer  tJottfried  Seiler  


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■ 


liehen  filtern  reichlich  ersetzen  werde.  Und  darum!)  auch  werden 
wir  samht  den  unsrigen  seine  göttliche  gütigkeit  mit  brünstigem 
eit'er  zum  zeügnus  unserer  dnuckharkeit  unnnchlafsig  anrufen,  der- 
selben inmitlelst  alle  Christen,  insonderheit  unsere  wohlthlitor  zu 
schütz  und  gnaden  hertzlich  empfehlende.  Gegeben  in  Franckfurth 
unter  der  statt  Speier  vnrgedruckten  gröfsern  insigel  den  27.  Augst- 
nionden  1  ♦»*!». 

L.  S. 

Anwesende  burgermeistere  und  rathsverwandte 
des  h.  reich«  freier  Statt  Speier. 

Wir  burgermeistere  und  rahtsverwandte  des  heil,  reichs  freier 
statt  Speier.  der  zeit  in  Franckfurt  anwesend,  bekennen  hiemit. 
dafs  wir  auf  abgang  des  einen  steflrsamlers.  Johannis  Sutorii.  zu 
fort setzung  unserer  angestellten  stenrsamlung  an  defsen  stelle  erkiest 
und  abgefärtiget  haben  unsern  burger  Johann  Heinrich  Norndorf, 
not.  (-aes.  pub..  auch  rahts-  und  gerichtsprocuratorem ,  auswois 
darüber  gefertigten  und  ausgehandigten  gewalts.  Defsen  zu  wahrer 
urknnd  haben  wir  gemeiner  statt  Speier  secretinsiegel  nochmahlen 
hie  fürt  rucken  lafsen.  (ieschehen  in  Franckfurt  den  22.  Merz 
L.  S. 


9.  Dankschreiben  des  Rates  für  die  (auf  das  Gesuch 
vom  19/29.  Juni)  von  einigen  Reichsständen  gewährte 
Gfcldhilfe  und  Bitte  um  eine  besondere  Kaiserliche 

und  Reichsbefreiung. 

80.  September  1689. 

Tlieatnuii  Hitropaeum  XIII.  <>9{>  f. 

E.  Excell.  Hochw.  (inad.  und  unseren  llochgeneigt-  und  Hoch- 
geehrt. Herren  ruhet  vermnthlich.  noch  in  frischem  (Jedächtnüfs, 
was  dcnenselhen  wir  in  unserm  den  21».  Hrachm.  abgelassenen 
wehemüthigen  Klagschreiben  von  dem  Yerlauff  des  Heil.  Rcichs- 
Stadt  Speyer  grausamer  Abbrenn-  und  Verheerung,  (ieschicht- 
Erzehlungs- Weise ,  vorbringen  müssen,  und  warum  wir  zugleich 
unterth.  gehorsam  und  dienstl.  gebeten  haben,  dafs  nemblich  E.  Excell. 
Hochw.  (in.   und   unsere   Hochgeneigte  u.  Hochgeehrte  Hn.  sich 


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belieben  lassen  weiten,  nicht  allein  Iii.  allerseits  höchsten,  hohen 
und  Grofsg.  Hn.  Prinzipalen.  Committontcn  n.  Obern  unser  Ver- 
langen um  eine  mihle  Beysteiier  zu  vorhabender  Wiodcr-Aufrichtung 
unsors  zerrütteten  "gemeinen  Stadtwehen*  beweglich  vorzutragen, 
sondern  auch  von  donenselben  satten  Befehl  einzuholen,  welcher 
(iostalt  uns  zu  orstgomeldt.  Vorhaben  von  gesamten  Reichs  wegen 
hüHHieher  Vorschub  geleistet,  u.  wie  weit  dilsfalls  Ib.  Käis.  Maj. 
imserm  allergn.  Herrn  durch  ein  allergehors.  Keiehs-Outachten  ein 
ohnmafsgebl.  Vorsehlag  gethan  werden  möchte.  Nun  hahen  wir 
mit  gebührl.  Danckbarkeit  höchl.  zu  rühmen,  was  massen  aus  E. 
Excoll.  Hochw.  ( i n .  und  unserer  Hochgeneigt,  und  Hochgeehrt. 
Herrn  bey  derselben  Hn.  Prinzipalen  und  Obern  gethaner  Vorsprach 
die  neuliche  Würckung  entstanden,  dafs  an  theils  Orten  die  ver- 
langte Steuer  vor  uns  bereits  gesamlet.  an  andern  Orten  aber, 
dafs  dergleichen  geschehen  Milte  die  Christi.  Vertröstung  gegeben 
worden:  es  ist  auch  kein  Zweifel  bey  uns,  wir  werden  hierumfals 
von  Tag  zu  Tag  mehre  erfreuliche  Nachrichtungen  zu  empfangen 
haben.  So  viel  aber  den  Übrigen  Theil  unser»  flehentlichen  An- 
suchens betrifft,  können  wir  nicht  umgehen  zu  Behauptung  des- 
selben aulTerster  Notwendigkeit  über  vorige  Erzehlung  in  Unter- 
thanigkeit  und  (iehorsam  weiters  zu  berichten,  dafs  von  der  Zeit 
an,  als  die  Churf.  Stadt  Heydelberg  von  dem  Keichsfeind.  wiewol 
({Ott  sey  Loh!  vergeblich  berennet  worden,  und  viel  unserer  Bürger, 
die  sich  zu  Durlach  aufgehalten,  das  vorige,  so  aus  Speyer  gerettet 
worden,  in  dortigem  Mordbraud  vollends  verlohren  haben .  und 
gilntzlich  an  den  Bettelstab  gerathen  seyn,  die  jenige  aber,  so  zu 
Heydelberg  ihre  zeitliche  Wohnung  genommen  gehabt .  auf  der 
Flucht  von  dannen,  nicht  allein  an  ihren  Oütern  gar  merkl.  Schaden 
gelitten,  sondern  auch  theils  durch  feindl.  Schieflen  am  Leib  ver- 
letzet, theils  von  dem  aufsgestandenen  ohnbeschreibl.  Schrecken 
Todes  verblichen  seyn ,  durchgehend»  aber  auf  diesen  letztern 
Krantzös.  Uberzug  eine  abermahlige  Zerstreuung  unserer  armen 
Bürgerschaft:  erfolget,  und  unser  obgedachtes  Vorhaben  in  weit 
grölTerc  Beschwehrlichkeit .  dann  es  zuvor  gewesen ,  gestürtzet 
worden  ist:  wie  es  dann  auch  nunmehr  allen  entständen,  u.  Anzeige 
nach  viel  härter  fallen  wird,  das  unglückselige  allenthalben  herum- 
schweiffende  Volek  hiernächst  wieder  zusammen  zu  bringen,  u. 
nachdem  ohne  allen  Zweifel  oft  besagte  Bürger  zur  Heimkehr  in 


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ihr  verwüstes  Vaterland,  und  delTen  VViedor-Erbauung  desto  gröfler 
Begierde  tragen  und  erhalten  werden.  Wann  sie  Versicherung 
haben,  dnfs  sie  eine  geraume  Zeit  lang  von  allerhand  Besch  werd 
betreyet  seyn  .sollen:  So  unterwinden  wir  uns*  hiemit.  En.  Excell. 
llochgntfl.  ( * ii.  und  unser  Hoch-  und  vielgeehrte  Herren  ahcrmal 
unteithanig  gehorsamst  zu  bitten,  Sie  geruhen  in-  und  mit  dein 
hiebevor  von  uns  verlangten  Reichs-! iutachten  der  Köm.  Kais.  Maj. 
zugleich  allergehorsamst  einzurathen,  dafs  die  elende  Stadt  Speyer 
und  dero  Burgorschaftt  neben  andern  YVolthaten,  auch  mit  einer 
sonderbaren  Kais.  Reichs  -  Befreiung  von  allen  Einquartierungen, 
Durchzügen,  Stilllager.  Kontributionen,  Zöllen.  Keichs-  und  Creise- 
Steuren  und  andern  Anlagen  mehr,  wie  die  immer  Namen  haben 
mögen,  au  ff  gewisse  -lahre  begnadiget  und  erfreuet  werden  mögen. 
Eu.  Excell.  Hochw.  (in.  und  l'nserer  huchgeneigten  und  hoch- 
geehrten Herren  proilswürdige  (irofsmüthigkeit  und  liüte,  lüsset 
uns  die  tröstliche  Hoffnung  schöpften,  dal's  dieselbe  Uns  Unser 
tlehendlich  Bitten  gnüdig  und  hochgeneigt  gewähren  werden.  Es 
soll  Uns  aber  auch  über  alles  angelegen  seyn  und  bleiben,  solche 
hohciinnde  und  Gunsterweisung  um  dieselbe  mit  unterthilnig  gehors. 
und  willigsten  Diensten  unserm  schwachen  Vermögen  gemals  zu 
verschulden,  die  wir  muhst  Erlassung  derselben  in  (iottes  allge- 
waltigen Schutz  mit  auffrichtiger  Ehrerbietigkeit  verbleiben. 

Eu.    Excell.  Hochw.  (in.   und   l'nserer  Hochgeneigton  auch 
<Jrofsg.  Hochgeehrten  Herren 

Den  30.  Sept.  HiJS«. 

Unterthünig,  gehorsamst  und  Dienstw. 
Bürgermeister  und  Rath  des  Heil.  Reichs 
Stadt  Speyer. 

10.  Bericht  des  Rates  an  die  in  Frankfurt  sich  auf- 
haltenden Bürger  über  das  bisher  im  Interesse  ihrer 
zerstörten  Stadt  Geschehene. 

I.  I  i.  Januar  IfiUO. 

Art  »»67.  Faszikel  0(10)  »Iis  städtischen  Archivs. 
Besonders  Helte  mitbürgere  und  gute  fremde. 
Es  haben  die  alliier  zu  Kranekfurt  anwesende  der  stadt  Speier 
bürgermeistere.  allermeistere  und  rahtsverwandten  vor  gut  befunden. 


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die  Speirische  bürgere,  so  viel  ihrer  in  gomeldtor  alhiesigon  stadt 
«ich  aufhalten,  zusammen  zu  berufen,  der  meinung.  ihnen  nicht 
alleine  bekandt  zu  machen,  was  bifshero.  seitdem  unsere  liebe  stadt 
Speier  in  dem  frantzösischen  mordfeür  aufgegangen,  an  seiten  des 
rhats  zum  vortheil  des  gemeinen  wesens  vorgenommen  und  gehandelt 
worden .  zumahl  worauf  es  diser  zeit  mit  der  steürsamblnng  be- 
ruhe, senden)  auch  zugleich  wohlmeinend  fürzustellen,  was  man 
für  gedancken  über  künftiger  einriehtung  des  stadtregiments  führe, 
und  welchermassen  bosagter  rahtsverwandten  unverfänglichem  gut* 
achten  nach  hiernächst  ein  und  andere  dinge  anzuordnen  sein 
möchten,  wen  gott  gnade  geben  weite,  dafs  in  difsem  jähr,  wie 
man  defsen  in  guter  hofnung  lebeten,  die  verbrandte  stadt  widrum 
bezogen  werden  könte. 

Und  ist  demnac  h  zufordrist  zu  wifsen,  dafs  man  schon  Iftnger 
alfs  vor  einem  halben  jähr  den  jilmerlichen  zustandt  und  das 
unbeschreibliche  elend  der  stadt  Speier  und  ihrer  bürger  sowohl 
ihrer  keyserlichen  mayestaet,  unsrem  allergnädigstem  berren.  alfs  der 
höehstlöblichen  reiehsversamblung  zu  Kegenspurg  beweglich  vor  äugen 
gestellet,  und  allerseits  umb  trost  und  hülfe  gebetten,  auch  vor  der 
hand  die  versichrung  von  Kegenspurg  bereits  erhalten  habe,  dafs  man 
sich  ihrer  aldorten  nachdrücklich  annehmen  werde,  mafsen  dan  ohne 
zweiffei  ein  gewüriger  reichsschlufs  schon  erfolget  sein  würde,  wan 
nicht  alle  berahtschlagung  durch  den  Sachsenlauenburgisehen  sterbfall 
ins  stecken  gebracht  worden  waren.  Soviel  dan  ihre  keyserliche  maye- 
staet absonderlich  beträft,  hat  man  an  dero  allergnüdigsten  Vorsatz, 
der  stadt  Speier  unter  die  arme  zu  greifen,  ganz  keinen  zweifei 
zu  tragen,  und  ist  ietzund  eben  im  werck.  dafs  an  dieselbe  widrum 
ein  allergchorsamstes  glückwünsehungssch reiben  zum  ncüen  jähr  und 
zu  der  römischen  königswahl  abgehen  solle,  darinnen  man  dan  des 
vorigen  ersten  Schreibens  gedencken  wirdt.  wie  auch  ferner  beschlossen 
ist,  sobald  ihrer  keyserlichen  mayestaet  bei  ihrer  ordentlichen  hoff- 
statt  zu  Wien  widrum  angelanget,  alsdan  dieselbe  um  erteilung 
verschiedener  keyserlichen  gnaden,  deren  man  vonnöthen  hat.  und 
ohne  welche  der  stadt  aufriebt ung  gar  schwerlich  von  statten  geben 
würde,  eiferig  anzurufen. 

l)ie  steürsamhluiig  belaugent,  nachdeine  zu  ende  des  ver- 
wichenen  sommers  in  Heidelberg  mit  Zuziehung  des  aufsschussos 
löblichen  burgerschafft  vor  rahtsam  erachtet  worden,  brandtsteür  vor 


33 


dio  stadt  Speir  einsamblen  zu  laben ,  und  der  schlufs  defsfals 
auf  horren  stadtschreiber  Fuchfsen  gefallen,  als  der  sich  darzu 
willig  angebettelt,  ho  ist  darauf  derselbe  mit  dem  ihme  zugegebenen 
Gottfried  Seilern  am  12.  septembris  des  jüngst  zurückgelegten  jahrs 
in  gottes  nahmen  gegen  Heiland  abgereiset  und  von  dannen  in 
Englandt  übergefahren,  woselbsten  sie  sich  auch  vermuhtlich  noch 
aufhalten.  Obwohlen  man  nun  von  der  ausbeüte  ihrer  samblung  noch 
zur  zeit  keine  nachricht  hat,  so  wirdt  doch  nicht  gezweifelt,  sie  werde 
ein  uahmhaftes  an  gemelten  orten  eintragen,  in  Denenmarck,  Schweden 
und  denen  Seestädten  aber  etwan  ein  mehrers  zu  hoffen  sein. 

Femers  seind  um  obgemelde  zeit  Johann  Sutorius  und  Johann 
Matthes  Kämpfer  auf  eine  andere  strafse  zu  gleichmäfsiger  steür- 
sainblung  auch  ausgeschickt  worden ,  und  haben  dieselbe  bisher 
etliche  100  rthlr.,  so  an  verschiedenen  orten  zur  steür  gefallen, 
hieher  Übermacht. 

Wobei  noch  zu  gedencken,  dafs  gedachte  drei  bürgere  mit 
abgeschwohrenem  leiblichen  aid,  herr  stadtschreiber  Fuchfs  aber  bei 
seinen  dinstpflichten  versprechen  müfsen,  dafs  anvertraute  geschafft 
trewlich  und  ohne  alle  gefährde  auszurichten. 

Man  hat  auch  an  alle  churfürsten,  fürsten,  praelaten,  grafen 
und  stadte  des  heyligen  römischen  reichfs  schreiben  abgehen  lafsen, 
darinnen  sie  umb  barmhertzigkeit ,  gegen  der  verwüsteten  stadt 
Speier  zu  erweisen,  geziemend  ersuchet  worden. 

Was  nun  darauf  in  Sonderheit  beede  churfürsten  zu  Branden- 
burg und  zu  Pfaltz  gnädigst  geandt wordtot  und  zu  beschoid  haben 
geben  lafsen.  dafs  ist  aus  beden  schrifften  zu  vernehmen,  welcho 
man  hiemit  vorlesen  lafsen  will. 

Uber  alle  steürgelder  nun,  die  sowohl  alhier  zu  Frankfurt 
eingegangen,  als  an  etlichen  andern  orten  aufTgehoben  worden,  wovon 
man  bishero  ein  merckliches  an  arme,  dürftige  bürgere  ausgeteilet, 
teils  aber  zu  andern  nothwendigen  und  nützlichen  auslagen  ver- 
wendet, und  das  übrige  noch  würcklich  vorhanden  ist,  sindt  herr 
Uützhaub  und  herr  Spengel,  welche  zu  Heidelberg  und  alhier  in 
Frankfurt  die  ausgaben  gethan.  vor  ihren  mitrahtsverwandteii  und 
dein  bürgerlichen  aufschufs,  den  man  dazu  erwöhlen  möchte,  auf- 
richtige Rechnung  zu  thun  erbietig  und  .stündlich  bereit. 

Hiernächst  der  allhie  anwesenden  rhatsverwandten  gedancken 
von  künftiger  Bestellung  des  rahts  zu  eröffnen,  so  geben  sie  vor- 

3 


uig 


1 


84 


her  zu  betrachten,  erstlich,  dafs  der  raht  Heiter  verbrannung  der 
stadt  schon  um  4  persohnen  ringer  worden,  indem  herr  Schönockh 
und  herr  Velpes  mit  tod  abgegangen  sindt ,  herr  Widnian  aber 
und  herr  Roth  ihre  rat«-  und  bürgerliche  pflichten  durch  ein- 
tretung in  andere  pflichten  stillschweigend  aufgesagt  haben .  das 
also  in  allem  nur  noch  2-1  rahtsglider  vorhanden,  zweitens,  da  Ts 
ungewifs.  ob  alle  rathsverwandte  widerum  nacher  Speir  zu  kehrn 
gemeinet  seind,  und  ob  nicht  vors  drite  etwa  noch  mehrere  den 
wog  aller  weit  gehen  dürften,  ehe  dan  es  zu  widerbeziehung  des 
vattorlandts  kommen  dürfte :  weiten  sie  demnach  dafür  halten, 
weiln  es  sich  nicht  würde  thun  lafsen,  einen  und  den  andern  von 
den  noch  übrigen  rahtspersohnen  abzuschaffen,  es  könte  gleichwohl 
bei  der  jetzigen  zahl  bleiben,  und  selbige  sambtlich  in  ihrem 
ehrenstande  gelatsen  werden:  man  solte  sie  aber  bil's  auf  ein 
geringere  zahl,  so  der  zahl  der  bürgere  gemäs  wärt*  und  hier- 
nechst  bestimmet  werden  könte,  nach  und  nach  absterben  lafsen  : 
dann  selten  die  rahtspersonnen  ein  gantzes  jähr  lang,  von  der 
zeit  an  zu  rechnen,  da  man  in  .Speier  wider  anfangen  wirdt  raht 
zu  halten,  dem  gemeinen  wefsen  umsonst  dienen  und  keine  ergötz- 
lichkeit zu  gewarten  haben. 

Dafs  burgermeisterambt  belungent ,  vermeinen  gedachte  an- 
wesende rhatsverwandte .  man  hat«'  es  nach  der  heimkunfft  gen 
Speir  also  zu  halten,  das  zwen  der  herren  burgermeistere  ein  halbes 
jähr  lang,  nehmlich  von  dreikönigtag  bis  Maria  heimsuchung.  die 
zwen  übrige  aber  das  folgende  halbe  Jahr  abgewcchfsclt,  so  dann 
denen  rigirenden  burgernieistern  vor  ihre  mühwaltung  eine  zimb- 
liche  erkandtnufs  verordtuet  werden,  doch  dem  raht  und  dem 
burgeraufsschufs  freistehen  solle,  mit  der  zeit  nach  erheischung  der 
umbstüuden  desfals  dienliche  verenderung  vorzunehmen. 

l'nd  weiln  man  nicht  allein  ietzund  schon  zimblich  viel  mit 
schreiben  zu  thun  hat.  sondern  auch  inskimftige  die  geschäfte  sich 
je  länger  je  mehr  anhäufen  werden,  so  sind  die  rahtsverwaiidten 
der  meinung.  man  müste  neben  herrn  stadtschreiber  Fuchfseii  aufs 
wenigste  noch  einen  rahtschreiber  in  diensten  behalten. 

Ferner,  dafs  man  darauf  bedacht  sein  mülste.  nicht  allein 
zum  w«>nigsten  eines  pfarrherren  und  Seelsorgers  sich  zu  ver- 
sichren,  der  gleich  bei  der  heimkunfft  in  sein  geistliches  ambt 
eintretten  möge,  sondern  auch  einen  tauglichen  Schulmeister,  der 


35 


geschickt  scye,  die  jugeud  im  lesen  und  schreiben,  in  lateinisch- 
und  deitscher  spräche  zu  unterweisen,  an  der  band  habe. 

Narhdeme  ein  lauter  Unmöglichkeit  scheinet,  einen  syndicum 
derzeit  unterhalten  zu  können .  so  haben  die  rahtsverwandte  mit 
herrn  Dr.  (iablern.  dein  abgegangenen  und  nun  in  der  stadt  Frankfurt 
dinsten  stehenden  syndico ,  dahin  gehandelt  ,  das  er  übernehmen, 
gegen  einer  jährlichen  erkandnuls  der  stadt  Speier  von  haufs  aus 
mit  raht  gewartig  zu  sein  und  an  die  band  zu  gehen,  so  lange 
bis  die  noth  erheischen  und  die  mittel  zulal'sen  werden,  del'sfalls 
andere  fürsehung  zu  thun. 

Gleichwie  nun  aus  allem  oberzehlten  die  alllüer  gegenwertige 
ehrliebende  bürgen-  abnehmen  können,  das  man  geneigt  und  willig 
scie.  das  stadt regiment ,  und  was  dazu  von  geistlich  und  welt- 
lichen bedienten  gehörig,  auf  das  ftngeste,  alfs  es  immer  möglich, 
einzuschrancken :  also  hat  man  zu  ihnen  das  gute  vertrauen,  sie 
werden  auch  vor  nothwendig  erkennen,  dafs  nach  der  heimkunfft 
ins  vaterlandt  die  nöthige  mittel  gesuchet  werden,  woraus  die,  so 
dem  gemeinen  wesen  dienen,  ihren  gebührlichen  sohl  empfangen 
mögen.  Es  will  dermahl  wegen  abwesenheit  vieler  rahtsglider 
und  meisten  teils  der  bürgerschatft.  anderer  Ursachen  zu  geschweigen. 
nicht  müglich  sein,  alles  nach  nohtdurfft  zu  überlegen  und  vor- 
zubereiten :  man  wirdt  aber,  wan  gott  die  zerstreüte  aus  ihrem 
elend  hoffentlich  bald  wider  nach  haufs  geführet,  von  allen  noht- 
dürftigen  dingen  reiflich  rahtschlagen  und  allen  müglichen  fleifs 
anwenden,  das  wesen  auf  solchen  fus  zu  setzen,  damit  einnahm 
und  ausgab««  gegen  einander  bestehen  mögen. 

Unterdefsen  will  man  einer  ehrliebenden  bürgerschafft  wohl- 
meinend zu  gemüth  geföhret  halten,  und  Werdens  auch  die  meisten 
von  selbsten  sich  defsen  zu  bescheiden  '  wifsen.  dafs.  obschon  «las 
gemeine  stadtwefsen  zu  Speier  durch  feindes  wuth  und  gewalt 
in  Zerrüttung  verfallen,  sie  gleichwohl  defswegen  ihrer  bürgerlichen 
eide  und  pflichten  nicht  entbunden,  noch  in  den  stand  gesetzet 
worden,  als  wan  sie  ihrer  alten,  ordentlichen  oblrligkeit  nicht  mehr 
zuget  ahn  tUld  unterworfen  sein  solten:  welches  dann  diejenige  wohl 
zu  mercken  erinndert  werden,  die  fast  ohne  sehet)  sich  verlauten 
lafeen  dörfen  (wie  man  mit  schmertzen  vernehmen  muls).  sie  weiten 
malcflnfftige  zu  Speier  ein  ieglicher  nach  seinem  gutdencken  bauen, 
leben,   handien    und  wüsten   von    keiner  obrigkeit,   die  ihnen  zu 


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befehlen  hete,  müsten  von  allen  und  jeden  beschwärden  durch- 
gehend befreiet  sein,  und  würden  ihnen  niemand  etwas  zu  sagen 
haben,  und  was  dergleichen  unbesonnener,  auch  woitaiifsschonder, 
gefahrlicher  reden  mehr  sein  mögen.  Der  h.  npostel  Paulus  kan 
dieselbe  eines  befsern  berichten .  wan  er  in  der  epistcl  an  die 
Römer  am  13.  capitel  vermahnet:  „Jederman  seye  unterthan  der 
obrigkeit,  die  gewalt  über  ihn  hat  :  dan  es  ist  kein  obrigkeit.  ohne 
von  gott :  wo  aber  obrigkeit  ist,  die  ist  von  gott  verordnet.  Wer 
sich  aber  der  obrigkeit  widersetzet,  der  widerstrebet  gottes  Ordnung : 
die  aber  widerstreben,  werden  über  sich  ein  urteil  empfahen.  So 
seit  nun  aus  noth  untertahn.  nicht  allein  um  der  strafe  willen, 
sondern  umb  des  gewissen*  willen.  So  gebet  nun  jederman,  was  ihr 
zu  geben  schuldig  seit:  schofs.  dem  schofs  gebürt,  zoll,  dem  zoll 
gebührt,  furcht,  dem  furcht  gebürt.  ehre,  dem  ehr  gebürt!'* 

Es  hat  gott  uns  alle  miteinander  so  härtiglich  gezüchtiget, 
dafs  man  sich  in  billich  hüten  solle,  denselben  mit  neüen  «finden 
zu  neuem  zorn  zu  reitzen,  welches,  wie  es  durch  Widersetzlichkeit, 
ungehorsam  und  aufstand  der  bürgere  gegen  dem  raht  ohne 
zweifei  geschehen  würde,  also  verhelfen  burgermeistere  und  rahts- 
verwandte  ein  befseres  und  halten  vor  gewifs.  es  werde  von  allen 
jetzigen  zuhörorn  nicht  ein  einiger  bürger  sein,  der  nicht  lieber 
unter  seiner  alten  obrigkeit  alfs  ein  reichfsbürger  dafs  übrige 
seines  lohens  werde  zubringen  und  seine  erben  under  dem  schütz 
einer  reichfsstattischen  herschafft  hinterlafsen,  als  seine  gedancken 
nach  einer  fremden  obrigkeit  richten  wollen .  sonderlich .  da  er 
defsen  versichert  sein  kan.  dafs  die  abgebrande  stadt  Speir  und  deren 
bürgere  von  keyserlieher  mayestaet  und  dem  reich  grofse  gnaden 
freiheiten  und  Überheining  von  allen  reichs-  und  kreissteüern  und 
andern  krigsanlagen  auf  lange  jähr  erhalten  werden  .  bei  welcher 
bewandnuls  das  wenige  umgeld .  so  man  zu  nothdürfttiger  erhalt- 
und  beschirmung  des  gemeinen  wesens  auf  einen  gantz  ertrilglichen 
fus  anzusetzen  genötiget  sein  wirdt,  vor  eine  solche  heschwikhrung 
nicht  anzusehen,  das  darumb  der  ordentlichen  obrigkeit  und  guten 
Ordnungen  sich  zu  entziehen  Ursache  nehmen  solte. 

Soviel  hat  man  einer  ehrliebenden  bürgerst  hattt  vor  difsmahl 
umleiten  und  treühertzig  zu  gemüth  zu  führen  vor  noth  wendig 
ermclsen,  und  werden  sie  damit  sambt  und  sonders  dem  ulltnächtigen 
gott    zu    Verleihung    guter    gesundtheit    und    verbessrung  ihres 


37 


zu*tundts  in  disem  noüen  jähr,  auch  eingebung  fridfartiger,  heil- 
sanier  gedancken  floiCsiglich  empfollen.  Geschehen  in  Frankfurt 
«Ion  j44.  Januar  ltfUO. 

Diser  aufsaz  ist  gemacht  worden  auf  ansinnen 
der  naehbenandten : 

Hrn.  Hurgerm.  (Jeorg  Ernst  Rützhauben, 

Hrn.  Alterm.  Johan  Phillip  Zuber, 

Hrn.  Altm.  Johan  Nicolaufs  Spenge! . 

Hrn.  Israel  Kümüch. 

Hrn.  Job.  Henrich  Kümilch. 

Hrn.  Georg  Michael  Wörthweins, 

Hrn.  Johann  Barcken. 


11.  Umständliche  Beschreibung  Und  Aestimation  Dess- 
jenigen  Schadens  welcher  von  der  Cron  Franckreich 
des  Heil.  Reichs  Freyen  Stadt  Speyer /von  Anfang  des 
ausgebrochenen  noch  fürwährenden  Krieges  biss  auff 
die  Zeit  Ihrer  jämmerlichen  Zerstörung  durch  Brand 
Raub  und  allerhand  andere  Kriegs- Pressuren  zugefuget 
worden;  und  Ein  Löbl.  Magistrat  derselben  dessent- 
wegen an  besagte  Cron  völlige  Schadlosshaltung  und 
Reparation  zu  suchen  hat.  Männiglichen  wie  zur 
Nachricht  also  auch  zu  Erweckung  kräffligen  Bey- 
standes  bey  allerseits  Hohen  Potenzen  welche  die  Be- 
förderung eines  allgemeinen  Friedens  Christlichgütigst 
übernehmen  werden.  Gedruckt  im  Jahre  1697. 

Speiercr  Stadtarchiv  Act  fi*t!*  u.  Münchner  Staatsbibliothek.1) 

OBwolilen  die  Stadt  Speyer  gar  nit  gemeynet  ist  /  dieses 
Orts  Worte  zu  machen  aus  was  Ursachen  der  am  T''s.  Augusti 
H».S  |.  zu  Kegcnspurg  geschlossene  zwantzig-jährige  Stillstand  /  gegen 

')  Im  Jahr  1709  Iii-Isen  K;»t  und  Bürgerschaft  von  Speier  zum  Zweck 
»■hier  neuen  Hingabe  an  die  Kei'-hsstilndc  die  im  Folgenden  enthaltene 
Bereeli ming  ihw  im  Orleunischcn  Kriege  erlittenen  Sehadens  tinter  dem  Titel : 
„Summarischer  Kxtract  uinstiindlieher  He-c  lneibunir  und  AstimaMoir  ete. 
\vie<Icr  abdrucken.  Dieses  Schriftstück  hat  Brut".  Weiss  in  seiner  oben 
erwähnten  Abhandlung  über  .den  Kriogsschaden,  welchen  die  freie  lieichs- 


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3S 


aller  Manschen  Vermuthen  /  so  schnell  seine  Fmdschafft  errciehet 
haben  möge?  gestalt  es  an  sich  eine  knmlbare  in  Actis  publicis 
ausgeführte  Sache  ist:  So  hat  dannoeh  dieselbe/  ehe  und  bevor 
sie  zu  würcklicher  Abfafs-  und  Ausstellung  des  von  der  fron 
Franckreich  von  Anfang  des  ausgebrochenen  Kriegs  bifs  au  IT  die 
Zeit  ihrer  jämmerlichen  Verheer-  und  Verwüstung  /  durch  allerhand 
schwehre  Krieg-Pressuren  Brand  und  Plünderung  zugefügten  Scha- 
dens/schreitet/  der  Nothdurfft  zu  soyn  ermessen/  ein  und  anders 
zu  pnemittiren/  um  dadurch  münniglichen  vor  Augen  zu  legen/ 
wie  ohnverschuldeter  Weise  diese  uralte  Reiehs-Stadt  die  betrübte 
Wirckung  gegenwärtigen  Kriegs  habe  empfinden  müssen  :  Und  wie 
dargegen  die  höchste  Billigkeit  erfordere/  dafs  derselben  defscrlidtenon 
Schadens  behörige  Schadlofshaltung  verschaffet  werde.  Alles  breiteren 
Innhalts/ inmassen  hiernach  folget: 

Und  ist  demnach  zu  wissen:  Als  im  Jahr  H>sn.  bey  aus- 
gebrochener neuen  Kriegs- Klamme  naehdeme  die  Chur-Pfaltzische 
Städte  Käyserslautern  und  Neustatt  an  der  Haard  /  bereits  mit 
Frantzösis.  Völckern  besetzt  gewesen  der  Königl.  Frantzösis.  General 
Mr.  Le  Marquis  dHuxollos.  auch  die  Stadt  Speyer  im  Namen  des 
Königs  /  dahin  aufffordern  /  lassen :  Dafs  dieselbe  sich  in  dessen 
Protection  oder  Schutz  ergeben  /  und  gutwillig  Völcker  einnehmen 
solte;  Mit  Versprechen /  Sie  solte  nicht  alleine  mit  Gclindigkoit 
gehandelt  /  sondern  auch  bey  ungeschwächter  Niessung  Ihrer  alten 
Gnaden /  Freyheiten / Hechten  und  Gewonheiten /so  wohl  in  Religions- 
als  in  weltlichen  Sachen  gehandhabet  werden.  Und  dann  vor 
menschlichen  Augen  kein  Mittel  erschienen/ die  Stadt  in  freyein 
Stand  zu  erhalten /als  welche  wie  Reichs-kündig/  weder  bevestiget/ 
noch  mit  Tiesatzung  anderen  zur  Gegenwehr  und  Beschützung  eines 
Platzes  gehörigen  NothdurfTten  versehen  gewesen :  So  hat  der 
Rath/  in  sothanen  ohnvcnneydliehem  Frangenti  änderst  nicht  ge- 
könnt/dann dem  Gewalt  zu  weichen  /  und  sich  auff  die  vorgetragene 

stadt  Speier  im  XVII.  und  X  V I II.  Jahrhundert  dun  ))  die  Franzosen  erlitten 
hat",  im  II.  Hett  unserer  Vereinsiiiitteiliiu^en  S.  4:1  .VJ  veriilfeiitliehr. 
Die  Abschnitte  S.  41>:  .Item  ist  des  Raths  und  der  Kvanirelischen  < irineinde* 
etc.  und  S.  .'»1  :  „Item  haben  die  Feindlichen  Franzosen"  etc.  sind  Zusätze 
des  zweiten  Abdruckes,  woselbst  auch  der  < Jesanitschad'U  auf  .'Mt.MiM  Ii. 
41,._,  kr.  statt  auf  :5:5:54iMi4  fl.  41 1  2  kr.  und  der  Verlud  an  Meuten  und 
(ietÜlleu  wählend  des  K\ils  auf  lOäfllMI  H.  statt  auf  H»4< M MI  ll.  hezillWt  wird. 
Dayeiren  müssen  nach  heiden  Ver/.cie|mis>eu  tollende  Zahlen  hei  W'ejfs 
geändert  werden:  S.  44  statt  ll«i4J  ||.:  UMl  Ii.  .S.  4s  statt  öU*j:»H!  Ii.: 
o'JlMIo*  Ii.  und  statt  122.">n  fl.:  422.M»  ti\ 


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39 


Conditiones  zu  ergeben:  Gestalt  dann  solche  /  boy  AnkunflFt  des 
Mr.  I,c  Maninil  d'Huxelles.  nicht  allein  von  diesem  nochmnhlen 
genehm  gehalten  /  solidem  auch  am  2 1 .  Sept.  1 .  Oetobr.  hernach  / 
von  dem  Herrn  Marechal  de  Dura»,  und  j\.  Oetobr.  in  dem  Lager 
vor  Philippshurg,  von  Monseigneur  Lo  Dauphin  selbsten  /  ratiticiret/ 
und  bestattiget  worden. 

Wie  nun  zu  gleicher  Zeit  auch  die  Vestung  Philipjisburg 
herennt  /  und  darauflF  formaliter  belagert  worden :  Die  Königl.  Armee 
über  bey  ihrem  ersten  Anzug/ weder  mit  Proviant /  noch  vielen 
andern  Notwendigkeiten  versehen  gewesen:  So  wurden  sogleich 
alle  Speicher  in  der  Stadt/ vermittels  militärischen  Gewalt»/  durch- 
sucht /  und  wo  nur  immer  Korn  anzutreffen  war/ auffgefast/ ge- 
mahlen, und  zu  Behuf  der  Königl.  Armee  verbacken;  dem  Rath 
aber  auffgedrungen  /  die  darzu  erforderte  Fuhren  ohno  Entgeh! /zu 
verschaffen :  Da  immittels  von  Habern  und  Heu  die  Burgors-Häuser 
sobald  geleeret  worden  seynd  /  dafs  die  Belagerer  endlich  diesosfalls 
anderwärte  Verordnung  machen  müssen. 

Es  ist  kein  Tag  vorbey  gangen  /  an  welchem  nicht  hunderterley 
Sachen  /  deren  die  Belagerer  henöthigot  waren  /  dem  Rath  abge- 
fordert wurden :  die  musten  beygeschafft  werden  /  ob  sie  schon  zum 
öfftern  schienen  eine  lautere  Ohnmögliehkcit  zu  seyn.  So  wurde 
auch  die  Burgerschafft  /  neben  bereits  auff gehabter  schwären  Ein- 
quartierung/mit ohnauffhörlichon  Frohndiensten  über  alle  massen 
geplagt:   ja  die  gantze  Stadt  in  cöntinuirlicher  Bewegung  seyn. 

Wie  schwär  nun  diese  Last  der  Stadt  Speyer  immer  für 
gekommen  /  auch  neben  deme  leichtlich  zu  vermuthen  war  /  dafs 
das  bevorstehende  Winter  -  Quartier  /  sampt  denen  continuirlichen 
Durchzügen  und  Still  Lagern  /  die  Stadt  und  Burgerschafft  nicht 
weniger  hart  drücken  dörfften :  so  hatte  man  sich  doch  /  in  Hoff- 
nung einer  erwünschten  Erlösung  auff  alle  Weise  suchen  zu  über- 
winden wann  nur  von  Seiten  der  Cron  Franckreich  /  das  gethane 
Versprechen  /  oblauts  /  hatte  gehalten  werden  wollen :  dann  auff 
diese  Königliche  parole  hat  man  gebauet  und  sich  leediglich  ver- 
lassen/auch nimmermehr  geglaubt /  dals  darwider  solto  gehandelt 
werden  wollen. 

Alleine  es  hat  der  in  dem  Königl.  Manifest  (Memoire  des 
railons,  qui  ont  ohlige  le  Roy  ä  reprendre  les  armes)  vom 
J4.  Septemb.    1H8S.   bestimmte  Termin  kaum  ablauffen  können/ 


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40 


so  wurde  sogleich  das  ingelegeno  Volek  an  die  Arbeit  goführet/ 
umb  die  Stadt-Mauren  und  Thürne  abzubrechen  und  niedorzureissen : 
Welches  dann  allschon  ein  böser  Vorbott  gewesen  /  und  bey  mannig- 
lichen  um  da  mehr  schwehre  Gedancken  erwecket/  als  von  selbiger 
Zeit  an  /  der  genieine  Soldat  den  Eifer  /  welchen  er  /  die  Stadt  in 
voller  Feuers- Flamme  zu  sehen  /  bey  sich  gohegt  /  nicht  mehr  ver- 
bergen können :  dadurch  aber  sümptlieho  Einwohner  dermassen 
alarmiret  und  erreget  /  dafs  die  Generalität  vor  gut  angesehen  / 
durch  offenen  Drommelschlag  dem  Soldaten  da«  Stillschweigen 
aufzulegen :  wiewohl  solches  alles  zu  nichts  anders  dienete/als 
die  vor  der  Zeit  geschrtpffte  Forcht  bey  den  Leuten  in  etwas  zu 
mildem :  Dann  im  Werck  selbst  /  war  es  ein  für  allemal  beschlossen 
(ohneraehtet  der  Marechal  de  Duras  zu  zwey  verschieden  malen  / 
des  Raths  Deputirte  eines  andern  vertrösten  und  beredrn  wollen) 
die  Stadt  mit  Feuer  zu  verderben  /  und  die  arme  Inwohner  ins 
Elond  zu  vertreiben.  Allermassen  dann  sothaner  Vorsatz  mit 
solchem  grund- verderblichen  Eyfer  zu  Werck  gesetzet  worden/ 
dafs  es  bey  vielen  leichtlich  das  Ansehen  hatte  gewinnen  mögen  / 
als  mflste  die  Stadt/ an  dem  Aller-ChristlichNten  König  sich  gröblich 
vergriffen  /  und  zu  Widerwillen  grosse  Ursach  gegeben  haben. 

Gleichwie  aber  im  Gegentheil  der  Königl.  Intendant,  Mr. 
de  la  Fond,  bey  dem  Ausgebott  und  angekündeter  Räumung  der 
Stadt /  öffentlich  doclariret :  .Wie  dafs  Ihre  Majestät  diese  Ver- 
ordnung /  des  Ausgebotts /  gar  nicht  umb  dofswillen  ergehen  Hessen  / 
als  ob  Sie  einigen  Chagrin  oder  Mifsvergnügen  an  der  Stadt  und 
Burgerschafft  trügen :  oder  wären  mit  deren  C'onduite  übel  zu 
frieden?  au  contraire,  Sie  wären  damit  sehr  wohl  vergnügt/*  etc. 
Also  cessiret  dieser  besorgte  Vorwurff/und  gereichet  der  Stadt 
Speyer  zu  einein  ohnvergängliehen  Zeugnüs  Ihrer  Unschuld. 

So  nun  dessen  allen  ohngeachtet/  der  Königl.  Hoff  nichts  da 
weniger  den  Entschlufs  fassen  können  /  nicht  allein  die  Mauren 
und  Thüme  um  die  Stadt  und  Vorstatte  niederreissen  /  und  dabeneben 
die  Stadt-Gräben  an  8.  Orten  ausfüllen  /  sondern  auch  in  der  Folge 
alle  innere  Gebäuo  ohne  Unterscheid  durchs  Feuer  gehen  und  zu 
einem  Stein-Hauffen  machen  zu  lassen :  allerrnassen  dann  geschehen  / 
dafs  nach  allschon  vollbrachtem  Jirand/  an  den  fflrnehmsten  Ge- 
bäucn  die  auffrecht  gebliebene  Mauren  niedergeritsMm  /  und  die 
Keller-Gewölbe  eingeworffen :  Oder  ob  es  nicht  vielmehr  die  Millich- 


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41 


keit  /  Kocht  und  Gerechtigkeit  erfordert  /  der  Stadt  »Speyer  zu 
verschonen/  und  Sie  bey  der  /  zur  Zeit  der  stipulirten  Königl. 
Protection  zu  manuteniren?  Lasset  man  die  gantze  ohnpartheyische 
Welt  darüber  urtheilen. 

Wäre  es  auch/ dar«  die  Römis.  Kayserl.  Majestät  und  das 
gesammte  Keich  /  diejenige  Vorschläge  /  welche  der  Aller-Christlichste 
König  in  obangezogenem  Manifest  (Memoire  des  raisons  etc.)  thun 
lassen  /  nicht  angenommen  ;  sondern  dargegen  der  Cron  Franckreich 
den  Krieg  angekündiget :  so  hat  doch  die  Stadt  Speyer/  wann 
nochmahlen  in  Betracht  gezogen  wird  /  dafs  Sie  Ihrer  Beschaffen- 
heit und  Läufften  nach /  sich  ohne  langen  Verzug/ willig  ergeben/ 
und  die  angebottene  Protection  angenommen  /  auch  dem  König  zu 
Widerwillen  die  geringste  Ursaeh  niemal  gegeben:  Dafs  vermöge 
des  Marquis  d'Huxelles  und  Herrn  Marechal  de  Duras  anfänglichen 
Versprechens /  Sie  nicht  allein  bey  ihren  Rechten  /  Gerechtigkeiten 
und  Freiheiten  gehandhabet  /  sondern  auch  mitGelindigkcit  gehandelt 
werden  sollen ;  dafs  Sie  vom  Königl.  Dauphin  seihst  /  zum  zweiten- 
mal aller  Gnade  und  Schutzes  versichert  worden:  Dafs  die  Konigl. 
Völcker  fyy  währender  Belagerung  der  Vestung  Philippsburg  und 
nachgehends  im  Winter- Quartier / ja  bifs  ans  Ende  unzähliche 
Nutzbarkeiten/  und  den  Kern  defs  besten  Vermögens/  von  der 
Stadt  und  ihren  Einwohnern  gezogen  etc.  dessen  mit  Hecht  nicht 
mehr  entgelten  noch  viel  weniger  feindlich  gehandelt  sondern 
bey  der  getroffenen  Capitulation  allerdings  gehandhabet  werden  sollen. 

Weswegen  dann  von  der  Stadt  Speyer  um  so  viel  hefftiger 
zu  Gemttth  gezogen  wird  dafs  domo  allem  zu  wider  man  es  von 
Seiten  der  Cron  Franckreich  bey  Hoffnung  der  Stadt  Niodorroissung 
der  Mauren  und  Thüme  auch  Ausfüllung  der  Gräben  nicht  bewenden 
lassen  sondorn  noch  darzu  kurtz  vor  dem  Abzug  der  Stadt  Geschütz/ 
dessen  Sie  doch  Ihrer  gütigen  II  bergab  wegen  in  keinerley  Weise 
verlustig  gemacht  werden  können  entführet:  bey  dem  Auszug 
selbst  aber  die  Königl.  Gens  d'Armes  und  andere/ den  Burgern 
in  die  Hauser  zum  Kauben  und  Plündern  eingefallen  und  was 
diese  überlassen  /  der  Königl.  Conhscations  -  Commissarius  an  sich 
gezogen ;  mithin  die  arme  Leute  wegen  der  zum  Auszug  /  so  eng 
ehigeschränckten  Zeit  zumahl  aber  da  Ihnen  bei  Lebens  •  Straff 
verbotten  wurde  sich  der  Commodität  defs  Rheinstrohms  zu  bedienen 
mithin  auff  diese  Seite  zu  entfliehen  /  und  des  daher  entstandenen 


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42 


Mangel«  der  erforderten  Fuhren  (dann  der  jenigon  400.  Frohn- 
Fuhron  welche  besagter  Intendant.  Mr.  de  la  Fond,  sagte  /  «ler 
Burgerschafft  zu  Behuf!'  in  die  Stadt  beordert  zu  haben  hat  sieh 
ernannter  Confiscations-  ('oininissarius  und  andere  Frantzosen  zu 
Abführung  des  Kaubs  alleinig  bedienet)  das  allerwenigste  davon 
gebracht  sondern  die  Stadt  mit  unermeßlichem  Verlust  und  Einbnfs 
so  vieler  Weine  Früchten  und  anderer  Mobilien  verlassen  und 
räumen  müssen:  ja  endlichen  mit  der  Stadt  Speyer/ um  diesclbigo 
gäntzlich  zu  verstoren  und  in  Stein- Häuften  zu  verwandlen  man 
es  mit  andern  dabin  gospielot  als  wann  sie  immer  öde  verbleihen 
und  ins  künfftige  weiter  nicht  überbauet  und  bewohnet  werden 
sollte:  (Jestalten  dann  auch  erfolget  dafs  die  gantze  Zeit  des 
fortwährenden  Kriegs  über  keinen  Menschen  verstattet  werden 
wollen  in  der  Stadt  Speyer  auch  nur  die  geringste  Wohn-Hütte 
aufzurichten  ohnerachtot  man  deswegen  vor  -L  Jahren  am  Königl. 
Hofe  bewegliche  Ansuchung  thun  lassen:  sondern  es  müssen  die 
noch  lebende  arme  Leute  nachdem  sie  das  davon  gebrachte  aller- 
dings autfgezebrt  nun  in  das  achte  Jahr  noch  immer  hin  und 
wieder  zerstreuet  /  das  bittere  Elend  bauen:  der  abgestorbenen 
Wittwon  und  Waysen  aber  defs  grösten  Theils  vor  den  Thören 
suchen  worunter  solche  Leute  sich  befinden  welche  da  sie  hiebevor 
zu  Speyer  nicht  alleine  in  vollem  Vermögen  gesessen  sondern  auch  in 
Ehren  Aemter  verwaltet  anjetzo  allerdings  nicht  mehr  bergen  können 
es  komme  dieses  I letztere  Ihnen  viel  empfindlicher  und  ohnert Täglicher 
vor   als  der  übrige  Verlust  miteinander    ja  der  Todt  selbst  on. 

Tnd  ist  es  an  deine  dafs  so  auch  nur  dieser  Schaden 
welchen  die  Bürgerschaft  durch  so  langwieriges  Exiliutn  an  Ihrer 
Nahrung  und  (»eworh  erlitten  bevorab  defs  daher  Ihnen  znge- 
stossenen  Nutzens  entbehren  müssen  /  geschätzet  werden  solte  oder 
könte  würde  derselbe  auff  excessive  Summen  (Jeldes  hinaus  lautfen  : 
defs  ohnersetzlichen  Nachtheils  welcher  dein  Mono  l'ublieo  dadurch 
zugewachsen  dafs  dessen  Bürgere  währender  Zeit  bifs  aiiif  dem 
vierdten  Theil  abgestorben  die  noch  lebende  aber  gantz  verarmet 
zu  Wiederauffrichtung  neuer  Wobnungen  allerdings  untüchtig  gemacht 
worden   allhier  zu  gesehwoigen. 

Wobey  es  aber  nicht  verbleibet  sondern  es  hat  die  Stadt 
Speyer  für  allen  andern  noch  dieses  grosse  l'nglück  dafs  die 
Verwüstung  bifs  an  diese  Stund  bey  derselben  anhaltet  :  da  immittels 


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43 


andere  ruinirte  Ort««  in  «lein  Stand  gelassen  werden/ wie  sie  zur 
Zeit  dos  Vollbrachten  Brands  gewesen:  Inmasscn  noch  täglich  die 
besten    Mau-   und    l'rlnster-Steine    von   denen  Brand  -  Stätten  gen 
l'hilippshurg  und  anders  wohin  abgefüret.     So  seynd  auch  mittler 
Zeit  die  Karten  in  Vörstetten  sowohl  als  in  dem  Felde    autl"  dem 
(irund  ruiniret   viel  tausend  fruchtbare  Baume  umgehauen   die  Wein- 
Stöcke   vertretten    und   insgemein   dermassen   zugerichtet  worden 
dafs  sie  mehr  einer  dürren  Einöde   als  einer  fruchtbaren  liegend 
wie  sie  hiebevor  gewesen   gleichen:   mithin  ohne  Schiuertzen  und 
äussersto  Betrübnüs  hauptsächlich  darum  nicht  angesehen  werden 
können    weilen  bey  erfolgenden  Frieden    die  Früchte  davon  dem 
Bürgersmann  in  seiner  Nahrung  zur  grossen  Boyhülff  würden  gewesen 
soyn   deren  Sie  aber  nunmehr  die  Zeit  ihres  Lebens  werden  enthühron. 
müssen.    Fan  Schaden   der  in  sich  selbst  inestimable  ist! 

Wann  nun  ab  deine  so  jetzo  angeführet  worden  gantz 
raisonable  zu  glauben  es  werde  die  Cron  Franckreich  zu  Be- 
hauptung der  fürgenommenen  entsetzlichen  Zerstörung  der  obigen 
Ursachen  keine  mit  Bestand  anführen  wollen  noch  können  sondern 
lediglich  auf  eine  Kaisen  de  guerre  anzutragen  sich  bemühen : 
woran  um  da  weniger  zu  zwoiffleii  als  obgedachter  König!.  Inten- 
dant, Mr.  de  la  Fond  selbst /zur  Kaisen  defs  Ausgebott»  sich 
folgender  massen  explicirte :  Es  geschehe  nehmlich  solches  alles 
gar  nicht  in  der  Absicht  als  ob  der  König  sich  vor  seinen  Feinden 
fürchtete  oder  einiges  Mißvergnügen  an  der  Stadt  und  Burger- 
schafft trüge  etc.  sondern  NB.  damit  des  Königs  Feinde  weilen 
derselbe  seiner  Völcker  anderwärts  benöthiget  keine  Lebens-Mittel 
oder  einigen  .Menschen  /  der  Ihnen  an  die  Hand  gehen  honte  darinnen 
finden  selten:  So  wird  dahin  gestellt  ob  diese  vorgeschützte  Kriegs* 
Noth  oder  Raison  de  guerre  vollgültig  auch  sonsten  wann  cnmahl 
erwogen  wird  dafs  die  halbe  Stadt  bereits  geöffnet  und  die  (traben  aus- 
gefüllet  gewesen  in  der  Christenheit  practicable  ?  tmd  lasset  billich  die 
jenige  welche  der  Kriegs- Maximen  besser  erfahren  /  hierüber  urtheilen  : 
wiewohl    man  des  Widerspiels  mehr  dann  zu  wohl  versichert  ist. 

Diesem  allem  also  vorgegangen:  so  will  man  nunmehr  ohne 
ferneren  [Jmschweiff  zur  Sache  sclhstcn  schreiten :  vorher  jedoch 
zu  einem  Advertissement  noch  dieses  anfügen:  da  Ts  bey  Durch- 
lesung nachgesetzter  Rechnung  ja  niemand  die  (iedancken  schöpffon 
möchte/  ob  wäre  dieselbe  nur  obenhin   au  ff  gerat  he  wohl  /  verfasset 


44 


worden :  sintemahl  hiemit  tnünniglichen  bey  wahren  Worten  ver- 
sichert wird  dal«  man  hierinfnlls  alles  und  jedes/  mit  Zuziehung 
Hau-  und  Feld-verständiger  Lenthe  fürgenommen  reiftlich  erwogen 
und  zum  Schlufs  gebracht  /  ja  durchgehend«  einer  solchen  Moderation 
sich  gebraucht  habe/dafs  man  wohl  sagen  darff:  Es  sollte  auch 
das  alterum  tantum.  hieunten  gesetzten  Auswurffs  bey  woitem  nicht 
zulänglich  seyn  der  Stadt  Speyer  ihr  vormahliges  Ansehen  wieder 
zu  geben,  und  sonsten  den  causirten  Schaden  darch  die  Kanck  zu 
ersetzen.  Gestalt  hierin  nicht  einmal  begriffen  was  die  grosse 
Monge  Kriegs-Volcks/ welche  eontinuirlieh  zu  Speyer  par  Etappe 
passirt,  über  ihr  regulirtes  Deputat,  von  ihren  Wirthen  orprefst : 
Auch  nicht  was  denen  (Jenorulspersonen  und  andern  Befehlshabern 
an  Wein  und  andern  Victualien.  auch  Haborn  und  Heu  als  ein 
Donativ.  hat  geliefert  werden  müssen:  Noch  weniger  die  über- 
mässige Frohn-Diensto  welche  die  arme  Bürgerschaft  mit  Fuhr- 
werck  Hand-Arbeit  und  Bottengehen  ohnaussotzlich  leisten  müssen. 
So  ist  über  obiges  bey  der  Winter-Verpflegung  /  dem  Offieier  sowohl 
als  dem  Soldaten  die  Rechnung  blofs  auff  den  Ful's  «1er  Königl. 
Reglements,  und  zumahl  in  gantz  leidentlichem  l'reifs  gemacht 
worden:  da  doch  kein  vernünftiger  Mensch  sich  wird  bereden 
lassen  dafs  der  Soldat  so  stricte  an  das  Reglement  (als  dessen 
Hohe  und  Niedrige  nur  ihren  Hohn  gehabt)  sich  werde  haben  binden 
lassen  und  nicht  vielmehr  den  Wirth  noch  dreymal  so  viel  solte 
gekostet  haben.  Dann  unschön  über  die  Excessen  und  (Kontraven- 
tion der  Königl.  Reglements  behöriger  Orten  continuirlieho  Klagen 
geführet  worden  so  hat  man  doch  von  denselben  keinen  andern 
Trost  als  II  faut  avoir  patience,  und  Cent  pour  cela,  quo  vous 
estes  icy,  erhalten  können.  Vieler  anderer  Drnugsaalcn  allhier 
Kttrtze  halben  nicht  zu  gedcncken. 

Hierum  so  wird  vor  allen  Dingen  vollkommene  Restitution 
der  jenigen  Corporum.  welche  noch  in  natura  vorhanden  gefordert 
als  da  ist : 

Erstlich  das  Stadt  -  Speyerisch  Archiv,  samt  denen  Rath*- 
I'rotocollix,  auch  allen  andern  Cantzlev-Acten.  Brieffschafften  und 
Documentcn  so  in  \'-\t<.  Meel-Küsten  eingepackt  nach  Strafsburg 
geführet  /  und  daselbst  durch  eigen"  darzu  bestellte  Leute  bifs  daher 
untersuchet  worden:  Also  und  dergestalt/  dafs  wann  auch  ein 
und  andere  Stücke  davon    wie  leicht  zu  vermuthen     in  Frantzösis. 


45 


Händen  zunick  bleiben  Holten  und  man  sich  deren  in  künftigen 
Zeiten  (so  jedoch  «1er  Allerhöchste  verhüten  wolle!)  entweder  gegen 
dir  Stadt  Speyer  oder  einigen  andern  Stand  des  Reichs  unter 
was  Prtetoxt  «las  immer  geschehen  möchte  bedienen  und  gebrauchen 
wolte  solche  zurück  gebliebene  Brietfschafl'ten  insgemein  und  deren 
jedes  Stück  insonderheit  ungültig  und  krafftlofs  seyn  einfolglich 
nicht  anders  geachtet  werden  sollen  als  wären  sie  niemahlen  unter 
Frantzösische  Hände   oder  sonsten  zu  ihrer  Wissenschafft  gekommen. 

Zweytens  das  Geschütz:  Bestehend  in  Sieben  Stücken  und 
einer  grossen  Anzahl  Doppelhacken  (worunter  viele  Messene  gewesen) 
Musqueten  und  Flinten  auch  Bandoulieres.  Degen  Piquen  Parti- 
sanen Cui  rossen  etc.  mid  was  sonsten  für  Gattung  Gewehrs  mehr 
vorhanden  gewesen :  von  welchen  letztem  60.  Wägen  beladen 
benebens  noch  8.  grossen  Messenen  auff  Rollen  gestandenenen 
Keuer-Spritzen  nacher  Landau  abgeführet  worden.  Welches  alles 
zu  vindiciren  man  um  so  mehr  befugt  als  die  Stadt  Speyer 
ohne  einige  Resistence  oder  Gegenwehr  /  sich  gütlich  an  die  Cron 
Franckreich  ergeben :  und  daher  dessen  autf  keinerley  Weise  priviret 
werden  können:  Sölten  aber  die  Stücke  umgegossen  oder  sonsten 
unbrauchbar  gemacht  und  dabeneben  das  übrige  zum  Krieg  ange- 
wendet worden  seyn:  so  wird  dafür  wenigstens  gefordert  11000  fl. 

Drittens    Ist  des  Haths  und  der  Evangelischen  Gemeinde  in 
der  Ffarr- Kirchen   zu  den  Predigern    gestandenes  eigenthumlichos 
Grosses  Orgelworck  gewalttätiger  Weise  ausgehoben  abgebrochen 
nach  Strafsburg  geführet    und   daselbst    in   der   Kirche  des  neu- 
etablirten  Frauen  -  (Most ers  aufgeschlagen    und   von  verschiedenen 
Speyerischen  Raths  -  Persohnen    Stadt  -  Bedienten  und  Bürgern  in 
Augenschein  genommen  worden:  Gleichwie  aber  sich  woder  schicken 
noch  von  Hechtswegen  gebühren  will  /  dal's  dieses  Nonnon-Closter 
cum  detrimento  einer  von  selbst  ohne  alles  Verschulden  zu  Grund 
gerichteten  Reichs-Stadt  sich  bereichere    noch  viel  weniger  mehr- 
gedachtes Orgelwerck  als  Exuvias  Spirenses.   zum  Siegs-Zeichen 
in   ihrer  Kirche  auffbehalte :   Also   ist   man   das  Seinige  auff  alle 
Weise  zu  vindiciren  befugt  :  Gestalten  dessen  würckliche  Restitution 
hieniit  optimo  jure  gefordert  wird  *) 

')  Folgt  mit'  Seite  7— 1."»  dir  eigentliche  Berechnung  des  der  Stadl 
Speier  seit  ihrer  Besetzung  durch  die  Franzosen  bis  zu  ihrer  Klinslichen 
Zerstörung  zugefügten  Kriegsselimlens  im  Betrage  von  3334001  II.  41^  kr. 


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46 


In  diesem  nun  '  so  ohlauts  angoführet  worden  /  bestehen  der 
Stadt  Speyer  Beschwehrnüssc  gegen  die  (Von  Franckreich :  Mit 
heygefügter  demüthigsten  und  angelegentlichsten  Bitte :  Es  wolten 
diejenige  Hohe  Potenzen  welche  die  Beförderung  eines  allgemeinen 
Friedens  /  sich  mildist  werden  lassen  anbefohlen  seyn  geruhen 
solches  alles  in  Christlich-gütigste  Consideration  zu  ziehen  mithin 
der  armen  Stadt  Speyer  vermittels  Ihrer  Hohen  Interposition, 
knittrigste  Assistenz  dahin  zu  leisten  /  damit  derselben  von  Hoch- 
besagter  fron  Franckreich  des  zugefügten  ohnverdienten  Schadens 
behörige  Indemnisation  geleistet  werden  möge. 


12.  Speciflca  designatio  ab  hoste  per  incendium  et  ex- 
cidium  Spirense  cathedrali  ecclesiae  ibidem  illati  damni. 

V<ui  der  Hand  Kuhlinanns  jret'ertiete  Alwrhrift. l) 

Imperiale*. 

Inprimis  pro  aediticio  cathedralis  ecclesiae  ab  aliquot 
Homanis  imperatoribus  gloriosissimae  memoriae  regiis 
sumptibus  oxstrueto  et  ad  sepulturam  regiam  fundato, 
cum  irreparabile  sit,  aestimatioiieii  exeedit:  creditur 
tarnen  ab  architectis  impensurus  millionen  imperialium 
opus  relicturus  imperfectum  1,000,000 

Item  pro  sedilibus  artiticiosis  in  utroque  choro ,  pro 
peristylio  seu  ambitu.  domo  capitulari  et  archivali. 
incomparabili  Monte  Oliveti  et  granario  contiguo 
(piinque  contignationum   100,000 

Item  pro  tegumento  plumbeo   40. (MM) 

Item  pro  triginta  altaribus   lö.OOO 

Item  pro  duobus  praestantissimis  organis.  duobus  horolo- 
giis  et  quatuordeeim  campauis.  quarum  alia  altera 
major,  prima  post  Erfurtensem  in  (iermania  maxima 
habebatur   4 '2.000 

Item  pro  innumeris  aeneis  statuis.  columnis.  monumentis. 
candelabris.  tarn  mohilihus  k  immobilibus  ponderosae 
magnitudinis,  quam  pensilibus  pro  epitaphiis&  memoriis 
in  et  extra  ambitum  utrimque  A  ubique  erectis .  12.0OO 

  1.200.  (MM) 

')  Siehe  auch  dessen  (it«rhichtc  der  Zerstörung  der  Stadt  S.  l:t:l. 


4? 


Translat  u  s  J  mperi  al  p.«. 

1.2<M»,000 

Item  pro  dcpcrdita  magna  parte  archivi.  quod  cum  oh 
aiiLcnst iam  tempoiis  in  sccuritutem  transferri  11011 
potuerit,  id  cum  miiltis  pretiosis  ex  itcrat a  per  supre- 

•  mam  generealitatein  (iallicam  regiae  projnifsinnis  et 
persuasiunis  sinceratione  ccclcsiam  cathedralem  salvain 
forc  in  dictam  ccclcsiam  illatum  et  rccomlitum  fuit 
ibique  contra  datain  tidem  ineendio,  exeidio  et  praedae 
relinqui  debuit   100,000 

Idem  contigit  perf'eetissimac  et  incomparabiü  bibliothecae, 

pro  qua   50,000 

Item  pro  4  parochialihus  apportinentibus  ecclcsiis.  simul 

et  4  separatis  sacellis  cum  campanis     omni  ornatu  40.000 

Item  pro  110  curiis  Ä-  domihus,  quae  cathedrali  eedesiae 
propriac  erant,  ac  quurum  aliae  aliis  amplioros  fuerunt. 
in  summa   200.000 

Item  pro  -i.">(i  plaiifctris  vini  moutaui  singulorum  collato 

pretio  00  pro  plaustro   21.000 

Item  pro  doliis  et  suppellectile  cellaria  eomputatis  000 

plaustris  in  et  extra  eivitatem   2.400 

Item  pro  devastatione  potissimae  partis  pagi  Ketsch, 
pro  eversis  praediis  tarn  vicinis.  quam  aliis  et  molen- 

dinis  hisce  in  partibus   8,000 

Quae  hactenus  in  partibus  occupatis  transrlicnanis 

ecclesiih,  domihus  parochialibus.  praediis  aliisque  reveren- 

dissimo  capitulo  appertinentibus  dainna  illata  sint,  adhuc 

ignorantur.  hinc  taxari  nequeunt. 

Nec   computantur   etiam   reditus   et  proventus. 

quibtiH  in  octavum  annum  (eotifiseatis  bonis  ecclesiae 

transrhenanis.    subditis  vero   reliquis   in   bis  partibus 

per  tot  annorum  continuatas  eontributionum  exaetiones 

extreme  exhaustis*  reverendissimum  capitulum  cum  clero 

suo  in  exilio  destitutum  est.  qui  in  multa  millia  excurrent. 

Salvo  caleulo  1.0:t0,400 
i.  e.  inillio  sexcenta  triginta  millia  quadraginta  (statt  quadringent  i  I. 
imperiales  «duo  milliones  quadringonta  quadraginta  quinque  millia 
sexcenti  Horeni. 


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48 


13.  Designation  und  aestimation  dess  dem  bisthumb 
Speyer  durch  die  in  anno  1688.  frantzösische  feindt- 
liche  invasion  und  1689.  mit  rauben  und  plinderen, 
sengen  und  brennen  zugefügten  verlusts  und  erlittenen 
Schadens  biss  1696  inclusive,  so  weit  derselbe  auss  denen 
noch  vorhandenen  rechnungen  erweisslich,  wass  bey 
allen  ämbtern  und  kellereyen  zu  selbiger  zeit  beflndt- 
lich  und  vorrathig  gewessen,  it.  wie  die  abgebrente 
baw,  die  mobilien  aestimirt  und  angeschlagen,  wein 
und  fruchten  geschätzet  und  angeschlagen,  wornach 
diesser  aufTsatz  eingerichtet,  und  alles  specificirt,  wie 
folgend  aussgeworflen  worden,  zu  sehen  ist. 

(Jr.  bucl.  (i«MHM-al-Lamlesur<'hiv  (BiucIhuI:  <  Jciieialia,  Fase.  <)">()>. 

IV  Der  fürstliche  rosidenzbaw  in  Speyer,  die  pfaltz  genant, 
sei  auffs  kostbarste  aufgemacht  gewefsen ,  mit  einem  gant/.en 
schreinwerck  versehen  und  bekleidet  gewefsen .  die  zimmer  mit 
kostbahrou  getäffei  oben  und  an  den  seithen  aufsgemacht,  it.  mit 
kostbahren  caminen  versehen  und  gcziret  gewefsen,  it.  mit  grofsen 
al tauen  und  winckelstegen.  It.  ist  der  gantze  unterste  stock 
gewölbt  gewefsen,  worunter  ein  kostbahrer  gewölbter  keller,  so 
grofs  und  lang  der  baw,  und  ist  der  gantze  baw  auffs  kostbahrst, 
mehr  königlich  alfs  fürstlich  mit  einer  steinen  gallerey  aufsgemacht 
und  aufsstafhrt  gewefsen,  dafs  das  pretium  darfür  nicht  wohl  zu 
schätzen  und  auffs  wenigst  unter  180  m.  rthlr.  nicht  kan  angeschlagen 
werden  1:10000  rthlr. 

Neben  diofsem  büw.  so  darzu  gehörig  seint  gewefsen.  der 
kcllcrcybaw,  marstall,  verschiedene  andere  kleinere  büw,  so  nach 
der  stattmauer  zu  gestanden,  werden  zum  wenigsten  angeschlagen 
ad  15  m  15000  rthlr. 

lt.  die  mobilia  in  der  residenz,  alfs  kostbahre,  new  gemachte, 
summe te,  mit  silbern  und  seidenen  franien  und  übersilberten  näglcn 
aufgemachten  und  beschlagenen  und  überzogenen  Hessel  und  stühl, 
marmorsteine,  auch  andere  schöne,  eingelegte  taffein,  bethladen, 
kostbahren  vorhängen,  vielen  dutzendten  von  säubern,  rothen, 
lederen  stühlen  und  holländischen  tap|H<ten.  wormit  einige  zimmer 
aufsstaffirt  und  behenckt,  tischteppichen  und  dergleichen. 


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49 


It.  allerhandt  kostbahre  bettwerek,  Ieinwatt  und  tischgezeig. 
It.  allerhandt  knchengosehirr  und  zinworek,  kupffer-  und  mefscn- 
geschirr  neben  anderem  vielen  haufsrath.  zusammen  angeschlagen 


It.  an  mettallenen  und  eifsenen  stücken  ein  mörsel,  messene 
doppelhacken  und  laffeton,  auffs  wenigst  gekostet    .     4000  rthlr. 

lt.  haben  sich  ün  grofson  keller  befunden  zu  beiden  seithen 
24  grofse  fafser.  iedes  zu  30  fuder,  auflfs  kostbahrsto  aufgemacht, 
werden  durch  die  banck  angeschlagen  pro  300  rthlr.  das  stuck. 
It.  12  oval  fftfseron,  das  stück  pro  20  rthlr.,  thun  zusammen  7440  rthlr. 

lt.  in  den  nebenkellern  an  gemeinen  faTseren,  so  theils  mit 
eisenen  roiffen  beschlagen  gewefsen.  zusammen  gerechnet  149  fuder, 
das  fuder  pro  4  rthlr.  angesetzt,  thun  samb  denen  eisenen 
reiffen   700  rthlr. 

It.  an  allerhand  kostbahren,  mit  säubern  ramen  eingefasten 
schilderey.  so  mehr  dan  4000  rthlr.  gekostet,  werden  wenigstens 
gesetzet   2000  rthlr. 

An  wein  seint  bev  der  invasion  in  diofsem  pfaltzkeller  vorräthig 
gewefsen  025  fuder,  das  fuder  durch  die  banck  angeschlagen  pro 
80  rthlr.,  thut  50000  rthlr. 

An  körn  und  schwerer  frucht  seint  vorräthig  gewefsen 
805  malter,  das  malter  zu  selber  zeit  2  rthlr..  thun    3400  rthlr. 

Item  an  leichter  frucht  alfs  speltzen  und  haber  zusammen 
1070  malter,  thun   1670  rthlr. 


(It.   aufs  der  landtschreiberey  an  bah  rein   geldt  genohmen 


It.  die  herrschafftliche  leibgutschen  sambt  anderen  carosson 
werden  zusammen  acstimirt  ad   2500  rthlr. 

It.  der  Verlust  des  spolijrten  eantz(lei-)  und  landtschreiberei- 
archivij  vom  gantzen  bistumbs  documenten,  so  fast  inaestimabel, 
weiln  dardurch  das  bistum  umb  recht  und  gerechtsamme  gebracht, 
und  die  depopulirung  dels  landts,  als  von  denen  inwohnern  kaum 
der  vierten  theil  mehr  vorhanden  und  zu  gelt  nit  angeschlagen 
werden  kan. 


ad  10  m 


10000  rthlr. 


Salvo  calculo  1838.55  rthlr. 


worden 


292  rthlr.) 


4 


14.  Abdruck  ,/Unterth.  gehors.  Memorials  /  Einer  Hoch- 
preissliehen  Reichs- Versammlung  zu  Regenspurg  von 
Burgermeisteren  und  Rath  des  Heil.  Reichs  Freyen  Stadt 
Speyer  übergeben.   De  dato  V  Martii  1698. 

Im  Speierer  Stadtarchiv  mehrfach  vorhanden. 

Defs  Heil.  Römif.  Reichs  Chur- Fürsten    Fürsten  und  Ständen  zu 
fortwährender  allgemeinen  Reichs -Versammlung  verordnete  Hoch- 
ansehnliche  und  Fürtreffliche  Herren  Räthe  Hottschafften 

und  Gesandte; 

Hochwürdige/  Hoch-  und  Wolgeborne   Hoch-Edelgcborne  Hoch- 
Edle   (iestrenge    Wol- Edle    Veste  und  Hochgelährte  Gnädige 
Hochgeneigte   Grofsgünstige  und  Hochgeehrte  Herren: 

ES  würde  unsers  Ermessens  ein   Uberflufs  sein  /  wann  Ew. 
Hochwürd.  Excell.  Gnd.   und  Unsere  Hochgeneigte   auch  Grofsg. 
Hochgeehrte  Herren  wir  mit  wiederholter  Erzehlung  defs  ohner- 
mofslichen  Elend-  und  Jammer- Standes   darein  die  Stadt  Speyer 
gleich  zu  Anfang  defs  letzt-aufsgebrochenen  Krieges   durch  Rrand 
und  darauff  erfolgte  gäntzliche  Zerstör-  und  Verwüstung  gesetzet 
worden   difsmals  ferner  behelligen  weiten;  anerwogen  ein  solches 
bereits  unterm        Brachmonden  defs  verlidtenen  1  (»89. ten  Jahrs 
sampt  allen  erforderten  Umständon   von  uns  geziemend  goschchen 
und  der  Verlauff  davon  nunmehr  Reichs-  ja  Weltkündig  ist  worauff 
wir  uns  auch  kürtze  halber  beziehen. 

Nun  hätten  wir  nichts  mchrers  wüntschen  mögen  als  dal's 
unser  lotzteres  an  Ew.  Hochw.  Excell.  Gnd.  und  Unsere  Hoch- 
geneigte  auch  (irofsg.  Hochgeehrte  Herren  fub  dato  .*{(>.  Januarii 
defs  letztverwichenen  1K97.  Jahrs  abgelassenes  gehorsamste  Me- 
moriale.  darinnen  umb  Deroselben  Hohe  und  Vielmögende  Affiftenz. 
zu  Erhaltung  so  billicher  Satisfaction  von  der  (Von  Frankreich 
wir  unterthäniges  und  gehorsames  dienstliches  Ansuchen  gethan 
halien  der  Wirekung  gewest  wäre  dafs  der  darunter  gebuchte 
Effect  hätte  erreicht  und  durch  sothanes  Mittel  Ew.  Hochw.  Excell. 
(ind.  und  Unsere  Hoehgeneigte  auch  GroIVg.  Hochgeehrte  Herren 
von  fernerem  Anlauft  verschonet  bleiben  mögen :  Nachdem  aber 
alles  Fleisses  den  nicht  allein  wir  unsers  geringen  Orts  nebst 
Ettbl.  Stadt  Worms  zu  aiigemerckteni  End«'  durch  eigene  Abord- 
nung und  ohrinhlässiges  solicitiren  fürkehren  lassen ;  sondern  auch 


51 


der  Kayserl.  wie  auch  ( 'hur- Fürston  Fürston  und  Stünde  Höchst- 
und  Hochansehnl.  Gesandsehatften  und  ( tevollmächtigten  hierunter 
höchst -rühmlich  angewandten  Mühe  und  Sorgfalt  ohngeachtet  in 
dom  Satisfaetions-Oosuch  ho  gar  nicht  zu  reuffiron  gewesen  dafs 
man  loyder!  mit  leerer  Hand  wieder  abziehen  müssen:  So  werden 
Ew.  Hochw.  Excell.  Gnd.  und  Unsere  Hochgeneigte  auch  Grofsg. 
Hochgeehrte  Herren  von  Selbsten  gnädig  und  hochgeneigt  ermessen  / 
dafs  /  nachdem  unsere  Hoffnung  also  fehl  geschlagen  unser  in  üus- 
serste  Armuth  versunckenos  Stadtwesen  je  nicht  gebessert  sondern 
vielmehr  in  noch  weit  hürtern  Stand  der  Ursachen  halber  gesetzt 
worden  sey  dafs  man  in  fpecie  zu  Speyer  es  bey  der  ersten  Ver- 
wüstung wie  an  allen  andern  Orten  geschehen  nicht  gelassen ; 
sondern  damit  die  gantze  Zeit  defs  fürgewesenen  Krieges  ohnauff- 
hörlich  fortgesetzt :  die  dann  am  Ende  so  weit  gekommen  ist  dafs 
maus  mit  der  Feder  zu  beschreiben  nicht  vermag:  Einfolglich  unsere 
Vermögens  nicht  ist  unserm  guten  Vorhaben  nach  durch  Erbauung 
publiquer  und  anderer  unentbehrlicher  Gebüue  auch  sonst  erforderte 
nothwendige  AufTrichtung  derer  Thoren  Mauren  und  (trüben  die 
Stadt  wiederum  dergestalt  zu  erheben  und  den  Grund  dazu  zu 
legen  /  damit  dieselbe  in  künftigen  Zeiten  zu  einem  der  Römis. 
Kayserl.  Majest.  und  dem  gesammten  Reich  nutzlichen  Mitglied 
wiederum  erwachsen  möge:  sondern  wir  hiezu  von  andern  Orten 
her  /  nachdrücklicher  Hülffe  hoch  vonnöthen  haben 

So  haben  Wir  in  einer  so  schweren  Anligenheit  nirgend 
anderswohin  dann  zu  der  Köm.  Küyserl.  Majest.  Unserm  Aller- 
gnädigsten  Herrn  und  defs  Heil.  Reichs  Chur-Fürsten  Fürsten  und 
Ständen  Clemenz  und  Gütigkeit  uns  lencken  können  in  zuversicht- 
licher Hoffnung  Sie  werden  der  unglückseligen  Stadt  Speyer  über- 
mässige schwäre  Verhängnüfs  Sich  mitleidig  zu  Hertzen  gehen  und 
dieselbe  in  dieser  ihrer  Betrübnufs  und  Nothstand  ohnconfolirt  nicht 
lassen.  Wie  dann  solchem  nach  an  Ew.  Hochw.  Excell.  Gnd.  und 
Unsere  Hochgeneigte  auch  Grofsgünstige  Hochgeehrte  Herren 
unser  unterthünig  gehorsam  und  dienstliches  Ersuchen  und  Bitten 
gelanget  Sie  wollen  Gnädig  Hochgeneigt  und  (irofsg.  geruhen 
Ihren  allerseits  Höchsten  Hohen  und  (irofsg.  Herren  Principalen. 
Committenten  und  Obern  diese  unsere  Anligenheit  nicht  allein  be- 
weglich zu  hinterbringen  sondern  auch  von  dannen  gewürige 
Instruction  und  Befehl  einzuholen   auft"  was  Weise  und  Schlag  der 

4* 


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52 


Rom.  Kayserl.  Majest.  durch  ein  Allergeh  orsamstes  Reichs-Gutachten 
einzurathen  «eye  dafs  unserm  zerstörten  Stadtwesen  eine  ergiebige 
Httlffe  (darzu  wir  unsers  geringen  Orts  jedoch  ohne  vorgroit'Hiche 
Maafsgehung  die  Verwilligung  einiger  Römermonaten  das  thunlichste 
und  auch  zulänglichste  Mittel  zu  seyn  erachten)  zu  wege  gebracht/ 
und  dessen  Wiederauffhahm  befördert  weiden  möchte. 

Es   erweisen    Ew.  Hochw.   Excellenz   Gnaden  /  und  Unsere 
Hochgeneigte  auch  Grofsg.  Hochgeehrte  Herren  ein  solches  Werck 
welches  Uns  und  unsere  Pofteritat  auflf  ewig  verbinden  wird  wie 
Wir  dann  nächst  derselben  Erlassung  in  Gottes  Macht  Schutz  zu 
allem  beharrlichen  Selbstwählendem  hohen  Wolwesen  mit  geziemender 
Ehrerbietigkeit  beständig  verbleiben 
Ew.  Hochwürd.  Excellenz,  Gnaden  und  Unserer  Hochgeneigten 
auch  Grofsg.  Hochgeehrten  Herren 
Geben  den  y  Martii  1698. 

Unterthänige  gehorsamste  und  dienstwilligste 
Burgerm,  und  Raht  d.  H.  R.  F.  St.  Speyr. 


15.  Edict,  die  Hausplätze  und  Feldgüter  bei  Wieder- 
beziehung der  Stadt  betreffend. 

14.  Märe  1698. 

Im  städtischen  Archive  in  zahlreichen  Exemplaren  vorhanden.1) 

WIR  Burgermeistere  und  Rath  defs  Heil.  Reichs  Freren  Stadt 
Speyer  Fügen  hiemit  männiglichen  denen  daran  gelegen  sonder- 
lich aber  Unseren  Burgern  und  Angehörigen  zu  wissen  :  Xachdemo 
gleich  zu  Anfang  defs  letztaufsgehrochenen  Krieges  erstgedachte 
Unsere  Stadt  wie  leider!  bekannt  auffeine  gantz  ohngewöhnliche 
Weise  bifs  auff  den  Grund  verstört  und  zu  einem  Steinhauffen 
gemacht  deren  gesamte  Inwohnere  aber  in  das  bittere  Elend  auf- 
getrieben worden :  und  daher  hin  und  wieder  zerstreuet  sich  auff- 
halten  müssen:  Und  dann  bey  nunmehr  durch  Gottes  Güte  erfolgtem 
lielien  Frieden  es  dahin   gedyen   dafs  die  bisherige  Unruhe  und 

!)  Dassclhe  wurde  in  Speier  se|lt>r  xi»wi"  in  Frankfurt.  Wetzlar. 
Mainz  und  wohl  auch  noch  :in  andern  Orten  öffentlich  an<r<  >dila'_'en  iiikI 
nach  einer  in  einem  einzelnen  Falle  l>ci<rcsehrieheueri  N«itiz  uVn  "JH.  April 
1700  iiiu-hinaN  der  Uürgersdiaft  pultliciert.  Audi  die  Zahl  14  in  dem 
auL'ephcneu  D.itini  ist  nur  in  cinwin  ein/jjrm  Kxempl.tr  in  den  «m>t 
l'reigi-las.sei.eii  Kaum  eingeschneiten. 


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53 


Unsicherheit  sich  wiederum  gos  tili  et  /  auch  übrige  Feindseligkeiten 
ein  Ende  gewonnen  /  mithin  einem  jeden  der  Weg  zu  dem  Seinigen 
zu  kehren  dergestalt  gebnhnet  wordon  dafs  man  daselbst  wiederum 
ruhiglieh  werde  wohnen  und  verbleiben  können;  Uns  aber  als 
ordentlichen  Obrigkeit  allerdings  gebühren  will /  Sorge  zu  tragen/ 
damit  das  umbgestürtzto  Stadtwesen  wieder  ausgerichtet  die  von 
denen  aufgebrannten  zusammen  gefallenen  Mauren  verschüttete 
t.assen  und  Strassen  anberaumt  und  durch  Erbauung  anderer 
Wohnungen  der  Stadl  eine  neue  (iestalt  gegeben  nicht,  weniger 
die  verödete  Keldgüter  in  wesentlichen  Hau  gebracht  werden: 
Als  haben  wir  der  NothdurHr  zu  seyn  .-rächtet  solches  allen  und 
jeden  so  Seholsbaiv  oder  auch  andere  unserer  Bottmassigkeit  unter- 
gebene fiüter  in  der  Stadt  Speyer  und  deren  t iemarekung  hiebevor 
eigenthumlieh  besessen  insonderheit  al»er  Unseren  Bürgern  und 
Angehörigen  durch  dieses  offene  A uhWhreih«  i)  bieinit  anzufügen 
und  zu  verkündet)  erforderte  Anstalt  zu  inachen  damit  zuforderst 
in  Zeit  der  nächsten  zwey  Monaten  vor  eine-  jeden  l'roprietarii 
hiebevor  gehabten  Behausung  die  von  denn  zusammen  gefallenem 
Mauerwerck  verschüttete  Strafen  gesäubert  ;  und  .lann  in  Einer 
-lahres-Krist  alles  von  dato  dieser  Auskündigung  anzurechnen 
mit  neuen  Wohnungen  wenigstens  nach  Unser  E,  Kaths  hiernäehst 
ertheik-nden  <  »rdnung  überbauet  niclit  weniger  die  wüsten  Ueld- 
güter  in  Hau  und  Be^erung  genommen  weiden  mögen.  Mit  dem 
ausdrücklichen  Beding  dal's  wo  in  \'ei  hleibuug  del*  Ersten  Uns 
gemüssiget  selten  linden  die  Strassen  auü  gemeiner  Stadt  Kosten 
säubern  und  räumen  zu  lassen  wir  sothaner  Auslagen  Ersetzung 
an  denen  Haufsplntzen  zu  suden  und  zu  nehmen  Uns  hiemit 
vorbehalten  hüben  wollen  ;  Andern  falls  alter  und  da  gegen  bessere 
Zuversieht  auch  diese-  unseres  offenen  Edicts  ohngeachtel  einige  von 
denen  Eigenthuno Herrn  vorsetzlieh  aufbleiben  'noch  sonsteii  del's- 
falls  jemanden  •  u  Ii  gedachter  (iuter  anzunehmen  oder  dieselbe 
suchen  zu  verkantbn  gehörigen  B'-fehl  au  ff  tragen  und  datdureh 
ihre  Hauf>|»lätze  und  .Vhlgiiter  od  und  wu-le  ligen  lassen  wurden 
Wir  nach  Verth. -ssimg  der  angesetzten  Zeit  dieselbe  sampt  und 
als  verladene  llerrenl<»e  liüter  an  I  n-eru  genieinen 
nehmen  und  denen  jenigen  welche  sich  in  Unserer  Stadt 
und  Bürgerlich  werden  niederlassen  wollen,  timh  einen 
Ureifs  überlassen    auch  nachmals  niemanden    weder  Kede 


54 


noch  Antwort  darumb  weiter«  geben  sondern  damit  /  wie  »ich» 
gebührt  und  recht  ist  /  ohngehindert  männiglichs  zu  handeln  und 
zu  schalten  wissen  werden. 

Demnach  uns  auch  wol  bewust  ist  /  dafs  in  vorigen  Zeiten 
viele  Behausungen  und  andere  Güter  mit  Zinsen  und  Gülten  /  auch 
andern  Schulden  beschwärt  gewesen  /  wordurch  ein  oder  anderor 
jetzo  einen  Bau  dahin  zu  setzen  abgehalten  werden  dörftte;  80 
wollen  nicht  allein  alle  und  jede  Zinshöhen» /  sondern  auch  die/ so 
etwa  an  solcherley  Gütern  die  Uberbesserung  und  das  Eigenthum 
zu  suchen  /  oder  sonsten  in  andere  Wege  Spruch  und  Forderung 
zu  haben  vermeynten  /  dahin  wolmeynend  angewiesen  haben  /  sich 
defsfalls  mit  denen  Eigenthumsherrn  /  der  Billichkeit  nach  zu  ver- 
gleichen /  oder  in  Entstehung  der  Güte  /  die  Sache  zu  Richterlichem 
Entscheid  zeitlich  aufzustellen  /  umb  darduch  zu  verhüten /' damit 
die  Stadt/  oder  ein  guter  Theil  davon  nicht  ohngebauet  liegen 
bleiben  müste. 

Wobey  zugleich  alle  diejenige  /  welche  Lust  haben  werden  / 
dergleichen  öde  Haufsplatze  oder  Feldgüter  an  sich  zu  erkauften  / 
und  neue  Wohnungen  zu  erbauen /  (darum  wir  sie  dann  auch  hin- 
wieder würcklichen Genul's  wollen  empfinden  lassen)  treulieh  gewarnet 
haben  wollen  /  sich  aller  Winckelkauffe  zu  müssigen  /  sondern  viel- 
mehr daran  zu  seyn  /  damit  /  sobald  der  Kauft  geschehen  /  auch 
sogleich  in  Unser  Contraet-Bueh  eingetragen  /  und  demonachst  dem 
Herkommen  gemafs/die  weitere  Währschaftt  geleistet  werden  möge; 
Dann  widerigen  falls  dieselbe  nicht  allein  bey  dergleichen  Winekel- 
käuften  von  Uns  nicht  gehandhabt/ sondern  auch  aller  Forderungen/ 
die  wir  von  gemeiner  Stadt  wegen  /  oder  auch  ein  anderer  /  daran 
zu  suchen  haben  möchten  /  als  Selbstschuldnere  verhafftet  bleiben 
sollen.  Womach  sich  mannigüch  zu  richten.  Zu  Urkund  dessen 
haben  wir  Unserer  Stadt  Secret-Insiegel  hie  vor  drucken  lassen. 
So  geben  und  geschehen  den  14.  Marth'  HÜJK. r) 

')  Von  Kaiser  Karl  VI.  erwirkte  der  Hat  der  Stadt  Speier  :nn 
(\.  Juni  17:12  ein  Hcseript.  worin  es  heilst,  dafs  der  Hat  schon  zu  ver- 
schiedenen malen  und  erst  kürzlich  unterm  20.  November  17:?0  die  Anzeige 
iretlian  habe,  dal's  in  der  Stadr  Speier  nach  ihrer  letzten  Zerstörung  seit 
mehr  als  40  Jahren  viele  Platze  öd  und  unirebauet  daliliren.  ja  die  ver- 
schütteten Strafsen  und  «Jass.-n  nicht  einmal  durchgehend*  jiutV^rilunit  und 
L'esiinlitTf.  auch  in  d-Tti^er  <  icmarkiuiir  die  Feldhüter  yleich>;tm  verödet, 
wüst  und  unbebaut  seien,  und  es  wohl  in  solchem  Stande,  wenn  man  nicht 
mit  Krnst  dazu  thiite,  ewi<r  gelassen  werden  würde.    Daher  gestattet  der 


55 


16.  An  die  Reichsstände  in  Regensburg  gerichtetes 
gedrucktes  Ansuchen  um  Gewährungeiner  allgemeinen 
Reichshilfe  zur  Wiederherstellung  der  Stadt. 

3.  Mai  1698. 

Speierer  Stadtarchiv. ') 

Durchlauchtigster  Fürst  /  Gnädigster  Herr. 
BW.  Hoch-Fürstl.  Durchleueht  ruhet  Zweiffelsohne  annoch  in 
gnädigstem  Andeneken /  was  massen  wir  gleich  nach  erfolgter  jäm- 
merlicher Zerstörung  der  Stadt  Speyer /  uns  genothiget  befunden/ 
Dieselbe  dahin  unterthänigst  anzuflehen  /  dafs  Sie  zu  Wiedererheb- 
und  Auffrichtung  unsers  umbgestürtzten  gemeinen  Stadtwesens  vor 
gut  erkennen  /  und  sich  gnädigst  gefallen  lassen  wolten/in  Dero 
Fürstenthum  und  Landen /  auf!'  Art  und  Weise/ wie  es  darinnen 
gebräuchlich/  zu  unserm  I testen  und  vorangedeutetem  Ende/ eine 
Christliche  Heysteiier  cinsammlen  zu  lassen.  Gleichwie  nun  vor 
snthane  uns  geleistete  gnädigste  Heyhülffe  Ew.  Hoch-Fürst.  Durchl. 
nochmalen  unterthänigsten  Danck  erstsitten  /  und  Gott  für  deren 
reichliche  Vergeltung  immerfort  inbrünstig  anruffen :  Also  hätten 
nichts  mehr  wüntschen  wollen;  als  dafs  bey  letzt  -  fürgewesenen 
Friedens- Trac taten  in  dem  Satisfactions  -  Gesuch  bey  der  Cron 
Franckreich  dergestalt  hätten  reuffiren  können  /  damit  Ew.  Hoch- 
Fürstl.  Durchl.  von  fernerem  AnlautT  hätten  verschonet  bleiben 
mögen.  Nach  dein  aber /wie  bekannt  ist/  unsere  desfalls  geschöpfTto 
Hoffnung  so  weit  fehl  geschlagenf  dafs  wir  leyder!  gantz  leer 
abziehen  müssen;  Inzwischen  obhabender  theuren  Pflichten  halben/ 
bey  uns  nicht  stehet/  so  schlechterdings  Hand  abzuziehen/  und 
die  Stadt  in  ihren  Drümmorn  liegen  zu  lassen:   Gestalt  dann  von 

Kaiser,  das  schon  1Ü1»8  publicieite  ßdict  wieder  dahin  zu  erneuern,  dafs 
den  Eigentümern  der  öden  l'liltze  oder  FeMgftter  nochmals  eine  Jahresfrist 
angesetzt  werde,  hinnen  welcher  sie  ihre  öden  l'liltze  und  Felder  wieder 
behauen  oder  dieselben  einem  andern  kiiuHich  überlassen  Sollten,  widrigen- 
falls dieselben  au  den  Meistbietenden  verkauft  und  der  Britta  den  Eigentümern 
nach  Abzog  dpr  gewöhnlichen  Leistungen  verabfolgt  werden  solle. —  Der 
Rat  gab  dieses  Rescripl  am  18.  Oktober  \1:V2  durch  „öffentliche  Aftigieruug 
in  dreier  Herren  Landen"  den  Interessenten  bekannt. 

')  Ein  anderes  Exemplar,  dem  auch  das  obige  Datuni  mitTinte  bei- 
gesebriebeu  i«t,  unterscheidet  sich  hauptsächlich  nur  durch  die  Form  der 
Anrede:  „Hoch-  und  Wol-Edlc.  Gestrenge,  Vetfe,  Hoehgeltthrte,  Wolftlr« 
sichtige.  Hoch-  und  Wolweise,  tasonders  (Jrofsgünstige  Hochgeehrte  Herren" 
iLrctneiut  sind  die  Vertreter  der  Reichsstädte)  in  der  (Überschrift.  .Unsere 
grufsgQnstige  Hochgeehrte  Herren"  im  Kontexte  und  am  Schlosse,  woselbst 
auch  die  Bittsteller  sich  „dienstbereitwilligste"  statt  „uiiterthünigäte"  nennen. 


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56 


dem  wenigen  Vorrath  der  eingegangenen  Geld-Steuren  /  bereits  zu 
nötliiger  Auffraumung  der  umbgeworft'enen  Stadt-Thore  /  und  anderem 
mehr  /  einen  Anfang  machen  lassen ;  Würden  aber  unseren  guten 
Vorsatz  bald  wiederum  sincken  lassen  müssen  /  wann  zu  einem  so 
schwer-  und  groffem  Vorhaben  uns  nicht  anderwärte  hülfniche  Hand 
gebotten  werden  solte.  So  haben  wir/  (gleich  die  Stadt  Worms 
auch  gethan/)  anders  nicht  gekönnt /dann  zu  der  Komin.  Kayserl. 
Majestät  Unserm  Allcrgnädigsten  Herrn  /  und  defs  Heil.  Reichs 
Chur- Fürsten  /  Fürsten  und  Ständen  Gemen*  und  Gütigkeit  uns 
zu  lencken /  und  dieselbe/ nach  Innhalt  beykommenden  Abdrucks 
Unterhän.  gehorsamsten  Memorials,  umb  eine  allgemeine  Keichs- 
Hülflo  wehmüthigst  anzuflehen. 

Allermassen  nun  in  Ew.  Hoch-Fürstl.  Durchl.  wir  das  unter- 
thänigste  Vertrauen  gesetzet/  Sie  werden  von  sclbsten  mildist 
geneigt  seyn  /  alles  das  zu  thun  und  bey zutragen  /  was  zu  der  armen 
trostlosen  Stadt  Speyer  reftauration  fürträglich  möchte  seyn. 

Als  ergehet  an  Dieselbe  unser  unterthänigstes  hochangelegenes 
Flehen  und  Bitten  /  Sie  wollen  gnädigst  geruhen  /  dieses  unser  Gesuch 
durch  Dero  bey  der  zu  Kegenfpurg  fürwühr»nden  lieiehs-Versamm- 
lung  habende  höchst-ansehnliehe  Gesandtschaft!  gnädigst  und  dahin 
fecundiren  zu  lassen/  damit  wir  nicht  gar  hülff-  und  trostlofs  ge- 
lassen werden  mögten :  Gestalten  auch  darumb  geschehen  ist  /  dafs 
Ew.  Hoch-Fürstl.  Durchl.  umb  gnädigste  Verwilligung  einer  Kirehen- 
Collect  auffs  neue  unterthänigst  zu  ersuchen  /  mithin  in  zweyerley 
Wege  zu  beschweren /wir  bedencklich  /  ja  ohnziemlieh  erachtet  haben. 

An  Ew.  Hoch-Fürstl.  Durchl.  gütigsten  Neigung  uns  hierhin- 
fals  unter  die  Arme  zu  greiften  /  haben  wir  nicht  den  geringsten 
Zweiffei /  und  halten  vor  gewifs/  GOTT  werde  Deroselben  die  uns 
hierunter  erweisende  höchste  Fürstl.  Gnade  und  Wolthat  mit  reichem 
Seegen  anderwärts  wieder  vergelten  /  wie  Er  dann  darumb  von  uns 
und  allen  den  unserigen  brünstig  nngeruffen  werden  solle.  In  dessen 
Macht-Schutz  Ew.  Hoch-Fürstl.  Durchl.  wir  treulich  erlassen  /  zu 
Deren  höchsten  Füret  liehen  Hulden  aber  uns  samt  unserem  zer- 
störten Stadt -Wesen  unterthüngst  empfehlen/  als 
Ew.  Hoch-Fürstl.  Durchl. 

♦  ITnterthänigste 
Uurgemi.  und  Habt  d.  H.  K.  F.  St.  Speyer. 


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57 


17.  öffentliche  Aufforderung  zur  Wiederansiedelung 

in  Speier. 

Extraordinär!  Europäische  Zeitung  (Octeber)  1698.  Nun.  80. 

Städtisches  Archiv. 

NB.  Es  wird  von  wegen  E.  E.  Raths  defs  Heil.  Reichs 
freyen  Stadt  Speyer  /  hiemit  Männigliehen  kund  und  zu  wissen 
gethan/  dafs  alle  und  jede  so  in  erstgemelter  Stadt  sich  häus-  und 
bürgerlich  würden  niederlassen  wollen/  zehen  jahrige  Befreyung 
von  allen  Bürgerlichen  Anlagen  /  aufTer  dem  gewöhnlichen  Accis, 
zu  genielTen  haben  /  denen  Evangelisch  -  Reformirten  Glaubens -Ver- 
wandten aber  '  nebst  diesem  /  annorh  insonderheit  freyes/  ohnge- 
hindertes  Exercitium  Religionis  hiemit  vorstattet  seyn  /  und  sie 
solchem  zu  folg  Macht  haben  sollen/  in  denen  Ring -Mauren  der 
Stadt /an  bequemen  räumigem  Orte  eine  eigene  Kirche/  auch  Schul- 
und  Pfarr-Häufser  zu  erbauen  zu  welchem  allem  man  einem  jeden 
nach  Vermögen  hülffliche  Hand  zu  bieten  sich  wird  willig  finden  lassen. 


18.  Denkmünzen  auf  die  Verwüstungen  der  Franzosen 

in  der  Pfalz. 

Die  Vorwüstungen  der  Franzosen  in  der  Pfalz  haben  Ver- 
anlassung zur  Prägung  verschiedener  Denkmünzen  gegeben.  Die 
eine  auf  den  Ryswicker  Frieden  geprägte  habe  ich  im  vorigen 
Hefte  der  Vereinsmittoilungen  S.  185  wegen  ihres  speziellen  Be- 
zuges auch  auf  Frankenthal,  die  andere  mit  der  bekannten  Darstellung 
des  den  Erdball  in  Flammen  setzenden  Phaethon  in  meinem  Versuch 
einer  Speierer  Münzgeschichte  (Heft  X  dieser  Mitteilungen)  S.  147 
boschrieben,  wobei  noch  nachzutragen  ist.  dafs  dieselbe  in  Silber 
und  Kupfer  vorhanden  ist,  und  dafs  bei  einem  Durchmesser  von 
4b\5  mm  diejenige  in  Silber  $6  Gramm,  die  kupferne  dagegen 
11  Gramm  wiegt.  Seitdem  ist  unsere  Münzsammlung  um  zwei 
weitere  derartige  Stücke  bereichert  worden. 

Das  eine  ist  eine  silberne  Medaille  von  45  mm  Durchmesser 
und  37  Gramm  Gewicht,  welche  einerseits  die  allegorische  Figur 
der  Hilfe  oder  wehrhaften  Stärke  zwischen  denen  der  Treue  und 
Eintracht  und  dieselben  bei  der  Hand  haltend  zeigt,  zu  ihren  Füfsen 
ein  Blitze  in  der  rechten  Kralle  tragender  Adler.  Im  Abschnitt  die 


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58 


Inschrift  die  hClfb  i>vk(;u  tukv  it.  Eintracht  svch.  Auf  der  Rück- 
seite erblickt  mau  im  Hintorgrund  zwei  belagerte  Festungen  mit 
der  Bezeichnung  philipsbvro  u.  coblenz,  rechts  eine  hochgelegene 
Stadt  mit  der  Unterschrift  iieydelbero  :  das  dazwischen  liegende, 
mit  Truppen  erfüllte  Land  ist  als  pfai.tz  gekennzeichnet.  Im  Vorder- 
grund manichfaehe  Scenen  von  Kaub,  Mord  und  Brand,  im  Abschnitt 
die  Worte:  denck  tevtsi  iiland  an  den  friuenbrv»  ii.  mdii.xxxviii. 
Oben  herum  im  Halbbogen :  secvros  sie  tractat  oallvs  amichs. 
endlich  als  Handschrift:  das  soi.i.  ihr  ein  ewhjkr  uvnij  seyn  dir 

VNI)    DEINEN  KINDERN. 

Die  zweite  aus  Zinn  bestehende  und  nun  im  Durchmesser 
grofse  Denkmünze  bezieht  sich  wohl  vorzugsweise  auf  die  im  Speierer 
Dom  begangenen  Tempelschändungen,  da  sie  die  verklärte  Gottes- 
mutter, die  Schutzpatronin  des  Speierer  Domes,  als  Zeugin  der 
Frevel  darstellt,  welche  vor  dem  mit  ihrem  Bild  geschmückten  Altar 
französische  Krieger  schleppen  trotz  des  Widerstandes  von  Ooist- 
lichen  und  Mönchen  Krzbilder  und  Monstranzen  zur  königlichen 
Münze  sich  abspielen.  Neben  rechts  die  Inschrift  :  exitis  acta 
probat,  unten:  sacrii.ecia  oai.i.ic.  mhi  x<  i.  Andererseits  der  Kopf 
Ludwigs  XIV.  von  rechts  mit  d- r  Umschrift  :  i.vdovicvs  maonvs  rex. 

Endlich  besitzen  wir  wenigstens  in  der  Abbildung  van  Loons. 
Nederlandische  Historipcnnigen  IV.  10H  eine  Medaille,  deren  auch 
Kuhlmann  S.  4-'{  nach  dem  Theatrum  Europaeum  XlV,f>l(i  Erwähnung 
thut.  Dieselbe  wurde  geprägt  auf  das  Bombardement  von  Dieppe  und 
Havre  de  Orace  durch  Lord  Barkley  im  Juli  1<>!M  und  z<;igt  einer- 
seits den  lorbeergekrönten  König  Wilhelm  III.  von  England  aufrecht 
stehend  in  antikem  Harnisch  und  Mantel  und  mit  dem  Blitzstrahl 
in  der  halb  erhobenen  Hechten.  Oben  herum  die  Umschrift  iovi 
roNANN,  im  Abschnitt:  <;i  u.iei.mo  ih-h-o-m-kkit ann-hkoi-  Die  Bück- 
seite  zeigt  mehrere  Seestädte  von  einer  feindlichen  Flotte  bombardiert, 
darüber  die  Sonne.  Anspielung  auf  den  roi  soleil.  Oben  im  Halbkreis: 

v  HB  Es  aspicit  Aivensas:  n  Ei '  tantos  sisTlNET  .I'.stis.  im  Abschnitt: 

vi  b  ra  ta  in  mahitimas  oAi.i.i.F.  c  KB  es  fii.mina  *  D>'.M  *.  Die  Hand- 
schrift endlich,  um  derentwillen  uns  die  Münze  interessiert,  die 
aber   auch   auf  manchen    Exemplaren    fehlt .    lautet :    va.noiom  m 

NEMETI  MiH  »:    PURES    l  U  lsi  ITI  K    ANOl.l  s:     DIs»'E   TIM  ERP   (JRAVES  MM 
I  tlHiVlCE    VI»  KS. 


511 


II. 

Speierer 
Bürgermeisterliste  1289  bis  1889. 

Von 

Prof.  Dr.  Harster, 

Koiwrvutnr  d»>s  historischen  Wn'ines  der  Pfalz. 

In  dem  Jahre,  da  die  einstige  freie  und  des  Reiches  Stadt 
Speier  das  Andenken  an  ihre  gfmzliirlie  Zerstörung  vor  200 
Jahren  und  ihre  nachherige  Wiedererstellung  in  angemessener 
und  ernster  Weise  feierte,  mag  es  wohl  anstehen,  einen  Blick 
auf  die  Keine  der  Ntadthäupter  zu  weifen,  die  wir  volle  sechs 
Jahrhunderte  hindurch  verfolgen  können,  wobei  nur  das  acht- 
jährige Kxil  nach  dorn  Brande  von  16b9  und  die  französische 
Herrschaft  seit  1792.  bezw.  1796—1813  zwar  keine  Tuter- 
brechung.  wohl  aber  eine  Störung  in  der  legitimen  Aufeinander- 
folge der  Lenker  des  kleinen,  bis  zu  seiner  Einverleibung  in 
Frankreich  und  nachher  in  Bayern  fast  Souveränen  Gemein- 
wesens verursachte.  Die  wechselnden  Verfassungsbestimmungen, 
mich  welchen  die  Wahl  der  Bürgermeister  —  es  waren  ihrer 
bis  zur  französischen  Occupation  jederzeit  zwei  —  erfolgte,  ist 
hier  zu  erörtern  nicht  der  Platz;  vielmehr  daif  ich  in  dieser 
Beziehung  auf  raeine  im  XXXV HL  Bande  der  „Zeitschrift 
für  die  Geschichte  des  Oberrheins"  erschienene  Abhandlung 
über  „die  Verfassungsänderungen  in  Speier  wahrend  des  Mittel- 
alters" und  speziell  über  „den  Kampf  der  Zünfte  und  Patrizier", 
sowie  auf  die  diese  rntersuchungen  fortsetzenden  Abhandlungen 
vorweisen,  welche  in  Band  III  und  V  der  Neuen  Folge  der 


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60 


genannten  Zeitschrift  unter  dem  Titel  „Die  Veränderungen  des 
Zunftregimentes  in  Speier  bis  zum  Ausgang  des  Mittelalters" 
und  „Die  letzten  Veränderungen  der  reii-hsstädtischen  Ver- 
fassung in  Speier"  erschienen  sind.  bezw.  noch  erscheinen 
weiden.  Wohl  aber  glaube  ich  im  Hinblick  auf  diese  volle 
«00  Jahre  umspannenden  fasti  consulares  die  Frage  aufwerfen 
zu  dürfen,  wie  viele  Städte  unseres  Vaterlandes  hierin  wohl 
der  alten  Xemeterstadt  sich  zu  vergleichen  im  stände  sind. 
Dabei  finden  sich  die  ersten  magistri  bmgensium,  bald  eivium 
magistri  genannt,  schon  weit  früher,  nämlich  1230  und  dann 
weiterhin  1260,  1201,  1204.  1273,  1281,  12S5  und  1286  ver- 
zeichnet, während  diejenigen  von  1282 — 84.  1287  und  1288 
mit  nahezu  absoluter  Oewil'sheit  sich  vermuten  lassen.  Der 
Vollständigkeit  wegen  verzeichne  ich  auch  diese  Namen  und 
gebe  außerdem  in  den  Anmerkungen  für  jedes  .Jahr  die 
urkundlichen  Belege,  desgleichen  in  einem  Anhang  die  noch 
ungedruckten  Ratslisten  von  1256.  1264.  1281  und  1285  aus 
dem  Codex  Heidelbergensis  358'.  welche  mir  von  dem  Heraus- 
geber des  Speiet  er  rrkundenbuches,  Kernt  Prof.  Dr.  Ililgard 
in  Heidelberg,  zu  diesem  Zwecke  gütigst  mitgeteilt  wurden. 
Übrigens  verdankt  Speier  diesen  Vorzug  fast  lückenloser,  bis 
in  die  frühesten  Zeiten  zurückreichender  l  bei  lieferung  für  die 
zweite  Hälfte  des  XI 11  und  die  erste  Hälfte  des  XIV.  .Jahr- 
hunderts seinem  Reichtum  an  Privaturkunden,  in  welchen 
gewöhnlich  sämtliche  Mitglieder  des  Rates  als  Zeugen  aufge- 
führt werden,  von  da  an  bis  zur  Mitle  des  XVII  l.  Jahrhunderts 
seinem  herrlichen  Ratsbnch,  einem  der  kostlichsten  Kleinode 
seiner  geistigen  Schatzkammer,  des  Archive«,  endlich  für  die 
folgende  Zeit  den  Ratsprotokollen,  gleichfalls  einem  Denkmal 
echt  deutscher  Ordnungsliebe  und  Pflichttreue,  wie  sie  in  den 
einstigen  freien  Reichsstädten  herrschten. 


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61 


1239.  Dithmarus  theleonarius  u.  Sifridu«  filius  Simonis. 1) 

12»>0.  Gotzo  u.  Cunradus  (de  columba).2) 

1201.  (iotscalciiH  Sehephelinus  u.  Sigolo  Pullus. 3) 

1204.  Hermannus  u.  Elwinus  Niger.4) 

1278.  H(einrieus)advoiatiis  u.  F(rizzo)Ybischo. r>) 

1281.  Siflridus  Resehelin  u.  Frizzo  Eppen.8) 

1282.  (Bernhohus  ad  coronam  u.  Johannes  de  Rorhus.) 
12*3.  (Johannes  dictum  Kranich  u.  Dietmarus  ad  coronam.) 

1284.  (Uotsehalcus  Sehephelinus  u.  Sygelo  Hullus.) 

1285.  Knolzo  (Zolner)  n.  Volzo  in  salzhove. ') 
12H0.  Bermannus  u.  Gotschalcus  ad  barbam8) 

1287.  (Sitfridus  Resehelin  n.  Frizzo  Eppe.) 

1288.  (Bornhohus  ad  coronam  u.  Johannes  de  Rorhus.) 

1289.  .Johannes  dictiih  Kranich  u.  Heinricus  de  Colonia;  statt  des 
letzteren  spätestens  seit  dem  29.  Oktober  Cunradus  de 
columba.  ö) 

1200.  Marquardt!«  Lambesbuch  u.  Cunradus  de  columba.10) 

1291.  Volzo  zem  zalboume  u.  Knolzo  Zolner.11) 

1292.  Heinricus  dictus  Cluphel  u.  Cuonradus  Retschelin. ls) 

1 298.  Gotschalkus  Klobelouch  u.  Bernhohus  ad  columbam. ls) 

1294.  Berahous  ad  coronam  u.  Ebelinus  ante  monasteriuin. 14) 

1295.  Johannes  Cranich  u.  Wernherus  Sydenswantz.  v>) 

1290.  Marquardt  Lambesbuch  u.  Conradus  ad  columbam. ,c) 

1297.  Voitze  in  saltzhove  u.  Knoltzo  Zolner.17) 

1298.  Heinricus  Kluphel  u.  Cuonradus  Retschein. 1N) 

1299.  (lotschalius  Klobelauch  u.  Ulricus  de  Rorhus.19) 

V>  Z«'ic-schr.  f.  d.  (ö-seh.  d.  Ohirrh.  20.  24  u.  Remlin?.  Ältere  l'r- 
kuiid»>u  1.  21*.  2)  Speien-r  Crkundciilnich  S.  71.  —  3)  8p.  l'ikiindi'iih. 
72.  -  *i  <'..d<>\  llridelberp.  35Si  fol.  XXVI  r  (11  r^.  _  ^  Sp.  l'rktiiidenb. 
1)1.  —  ,!)  C  Hi-idelb.  tul.  XU  v  (27  vj.  —  <)  C.  Uciddb.  fol.  XIV  r  »29*).  — 
*)  Lehmann-Fucbs.  SpHeivr  Chronik  8.  272  u.  I iemliiifr  381.  —  °)  VVürdt- 
wciu.  M<.n.  l'al.  3.  ir»0,  1<>3  ii.  171.  Zt-iNchr.  (.  d.  H.  d.  <>.  20.24  u.  8p. 
1'rkiHKbnli.  123.  —  10)  Mmi«.  Zeitsrhr.  20.24.  Zeitsrh.  f.  d.  G.  d.  O.  2. 
357  ii.  8p.  rrkuudcnh.  125  (.  -  n)  Lehmann  272  u.  303.  Mom- Zeitsrhr. 
20.  24  ii.  8p.  Cikuiideiib.  12*  t.  —  12|  Würdtwein.  Ii.  181  ti.  .Sp.  l'rkundenb. 
121).  -  ,3)  Mim»».  Z.'its,  lir.  20.  25  u.  Sp.  Crknndeub.  131  n.  l.U  f.  —  u)  Leh- 
mann 273.  M03  r.  und  57(»  ii.  Sp.  l  ikiindfiili.  137.  —  ,s)  Wilrdrwein  3. 
l.sp-HM  ii.  ff.,  Mmie.  ZeifM-lir.  20.  25  ii.  311  n.  Sp.  l'rkundeuli.  142  ff".  — 
lr,i  Würdtwein  :{.  201  f.  und  Sp.  L'rkiiudetil).  15t>.  l~)  Sp.  t'rkumhnb. 
1*V»  ff.  —  w>  8p.  I  rkmideiib.  159.   -  ,0)  Sp.  Uikundeiib.  101  f. 


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62 


1 300.  Bernhohus  ad  coronam  u.  Ebelinus  ante  monastcrium.  *) 

1301.  .Johannes  dictus  Kranch  u.  Wernherus  Sydenswantz.") 

1302.  Cuonradus  ad  columbam  u.  Gotzo  La  m  es  h  1 1  c  h .  ) 

1303.  Sygelmnnnus  Guntram  u.  Heinricus  de  Colonia.4) 

1304.  Gotschalkus  dictus  Schaf  de  hne  u.  Sifridus  dictus  Side. 6( 

1305.  Gotzo  Lammesbueh  u.  Johannes  faber.0) 

1306.  Johanne»  Fuhs  u.  Wernherus  textor. 7) 

1307.  Cuonradus  Retschein  u.  Voltzo  sutor.  8l 

1308.  Henricus  de  Colonia  u.  Heilmannus  Bunteckem. v) 

1309.  Engdmannus  de  Gumerszheim  u.  Wernherus  zum  Hilde.10) 

1310.  Wernherus  Sydenswantz  u.  Bertholdus  Sehulle,  an  Stelle  dos 
ersteren  spätestens  seit  dem  1 .  April  Fritzo  dictus  Eppe,  der  vor 
dem  8.  Juli  zu  Gunsten  des  Wernherus  de  Hne  zurücktrat.  n) 

1311.  Fritzo  dictus  Eppe  u.  Conradus  Gibeling. 12) 

1312.  Conradus  ad  columbam  u.  Bertoldus  pilleator  (Hueter). 13) 

1313.  her  Nyclawes  zum  guldin  Schaff  u.  Hugo  von  Swobchon- 
heim.  statt  des  letzteren  seit  27.  Juni  oder  früher  ßot- 
schalcus  Schaf  de  fine. 14 ) 

1314.  Sigelman  Hun  u.  Fritze  Eppe.15) 
131.">.  Sigelman  Guntram  u.  Burkart  Frünt.10) 

1316.  Conrat  Roner  &  Jakob  von  Lutorburg.  17) 

1317.  Wemher  zuor  Ecke  u.  Wernher  von  Böbingen.18) 

1318.  Sygelmann  Huon  u.  Cuonrat  Bickenbacli ;  statt  des  letzteren 
wird  an  anderer  Stelle  genannt  Conrat  Wiszenlachen.  10  ( 

1319.  Engelman  von  Gumersheim  u.  Ulrich  Clupfel. 20 ) 

1320.  Schaf  zu  der  Ecken  u.  Jacob  von  Lutterburg.  *•) 

1321.  Engelmannus  de  Gumersheim  u.  Heintzolinus  de  Colonia.  22 ) 

■)  Mone,  Zeittchr.  20.  2.r»  und  Sp.  Crknndenh.  162.  —  *)  Sp.  l'r- 
kandenb.  163  f.  n.  166.  —  ")  Sp.  t'rkundonb.  167  f.  —  «)  Sp.  Urkuadenb. 
174.  —  6)  Lehmann  304  u.  589,  Wttrdtwein  8.  287  ff.  n.  Sp.  Urkunden». 
176  f.  ii.  17»  f.  -  -  •)  Mono,  Zeitsrlir.  20.  25.  Zeit  Kehr.  f.  d.  <i.  d.  ( >.  7.  224  n. 
Sp.  Urkunden)).  181  f.  —  *)  Wlirdtwein  3.318  ff.  u.  Sp.  Urkandenb.  lH.r>  f.  - 
*)  Mone.  Zeitschr.  20.  25  u.  Sp.  Irknndenb.  IHM  t'.  -  »)  Lehmann  :{0.*>  u.  55M> 
n.  Sp.  l'rkondenb.  191  f.  —  10)  Sp.  Urkundenb.  1»4  f.  —  »)  Wflrdtwein 
;{.  :{!*:{  ff.  ii.  4  i5 — 140  u.  Sp.  Urkunden)».  Hin  ff.  —  Mone,  Zeits.hr. 
20.  26  u.  Sp.  Urkandenb.  20*.  —  ia>  Lehmann  306  n.  690  d.  Sp.  Urkun- 
denbueh  206  ff.  ")  Lehmann  690,  Mone  Zeits.hr.  '-'<>.  26  u.  Sp.  Urkiin- 
denhurh  208  f.  u.  211  f.  —  l5>  Mone,  ZeiN.hr.  20.  26  u.  Sp.  Urkundenb. 
215.  —  ,a)  Sp.  Urkandenb.  235.  —  17 >  Sp.  L'rknndenb.  2:$7  f.  n.  210. 
,8i  Mi.ne.  Zeirschr.  20.  26  u.  Sp.  Urkandenb.  240  f.  --  ,0»  Mone.  Zeitechr. 
20.  26  ii.  Sp.  Urkandenb.  256.  -  *»)  Sp.  Urkandenb.  266.  2l)  Sp.  Ur- 
kandenb. 295.  —  **)  Beinling  1.  5oo  u.  Sp.  Urkandenb.  270  f. 


63 


1322.  Wernherus  zuo  der  Ecke  u.  Henriens  de  Colonia. l) 

1323.  .lohnn  Vuhs  u.  Fritze  Eppon2),  für  ersteten  wenigstens  seit 
dem       April  Bert  holt  Vuhs  (miles). 

1324.  Hartmuot  zu  dem  Rothenschilt  u.  Uotschalk  Scheifol.3) 

1325.  Sygelhuon  u.  (xotschalk  Scheffeln.4} 
132»!.  Ulrich  Clupfeln  u.  Syfrid  Ketschein.6) 

1327.  (iotschalk  Sehauf  zuo  der  Ecke  u.  Ulrich  Cluepfel  der  .hinge.  °) 

132s.  Engelman  von  Guinersheim  u.  .lohans  Sydo.  7) 

132V».  (Bertholt  Fuhs.  ritter  u.  Ebelin  dein  Sigel.)*) 

1330.  Syfrid  Retseheln  u.  Johan  Verlin.9) 

1331.  Conrat  Zoller  u.  Siegehart.10) 

1332.  Peter  Filgram  (Bilgerin)  der  Alte  u.  Fritzmann.11) 

1333.  Hug(o)  zu  der  Tuben  u.  Eberhart  Andeler.  ,s) 

1334.  .Tohans  Klobelouch  u.  Niclaus  Rinecke.13) 

1335.  Hun  Knoltz  u.  Eberhart  Andeler.14) 

133»!.  Hartmuot  zuom  Hotenschilte  u.  Herbort  von  Neckerowe.15) 

1337.  Conrat  Zoller  u.  Claus  Rinecke. lfi) 

1338.  Engelin  von  Bebingen  u.  Sigehart.  17) 

1339.  Hun  Knoltz  u.  Eberhart  Andeler. ls) 

1340.  Engellin  von  Bebingen  u.  Herbort  von  Neckerowe. ,9) 

1341.  Cuonrat  Zoeller  u.  Ebelin  Clein  Sigel.20) 

1342.  Sigelhuon  von  Wormesse  u.  Albreht  Heidenrich.  2I) 

1343.  Cuonrat  Zoeller  u.  Heinrich  Knoephelman. 22) 

1344.  W einher  Sidenswantz  u.  Heinrich  »iermersheimer .  ersterer 
gest.  nach  dem  3.  Juli:  Ersatzmann  Engellin  von  Bebingen.23) 

134-'».  Huon  Knoltz  u.  Heinrich  Knoephelman.24) 

1340.  Sigelhuon  von  Wormesze  u.  Wernher  Kurtze. 26) 

')  Sp.  Urkunden!).  273  u.  276  f.  —  2|  Mono.  Zeitsehr.  20.  26  u.  Sp. 
( •rkmidenh.  2S2  ff.  —  3>  Mono.  Zeit  sehr.  20.  27  u.  Sp.  Urkumleub.  284. 
*)  Mono.  Zeit*ehr.  '20.  27  u.  Sp.  Urkunden!».  2«8  f.  5'  Mone.  Zeit. sehr.  20. 
27  ii.  Sp.  Urknndenb.  '293  f.  6)  Sp.  Urkunden»).  299.  -  7)  Zeitsrhr.  »'.  d. 
»«•seh.  d.  Olterrli.  6.  200  ff.  —  8)  Xaeh  einer  /..  Z.  leider  nrknndiieh  niclit 
ln'lcyhureii  Miueilunir  des  Hrn.  Dr.  Hiltrud.  °)  Sp.  Urkunden!).  311.  — 
10  ti.  »)  Lehmann  fU»5  u.  Zeitschr.  f.  d.  <  »herrli.  3S.  309  f.  -  ")  Lehmann  60f» 
it.  Sp.  Urkiuidenl).  366  f.  u.  412.  ~  ")  Mone.  ZeitsHir.  7.  51.  Lehmann  (i05 
n.  Sp.  Urkunden!».  375  f.  —  u)  Lehmann  »»06  u.  Sp.  Urkunden!).  3S7.  — 
lr>l  Lehmann  606  u.  Sp.  Uykiindetih.  3KS.  —  lfil  Lohmann  606  n.  Sp.  Urkunden!). 
39-2  f.  -  l7)  Lehmann  60(5  n.  Sp.  Urkunden!».  399  f.  —  w)  Lehmann  »106 
n.  Sp.  1'rknnd.Mil).  402  f.  n.  ff.  —  i">  Sp.  Urknndenb.  412  ff.  —  a,>  Sp. 
Crkundenh.  421.  *•»  Zeir*.l.r.  f.  d.  (Jeseh.  d.  Ohorrh.  20.27  u.  Sp.  Ur- 
knnd.nl).  425.  —  *2|  Sp.  Crkiindonl..  425  n.  42*.  —  Sp.  Crkunden!.. 
42S.  43-2  ff.  u.  490.  24)  Sp.  Urkunden!..  (434),  43*  u.  439.  —  Sp. 
Urkunden!).  (438  n.)  448. 


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64 


1347.  Conrat  Zoller  u.  Sifrit  Schalluf.1) 

1348.  Friderieh  Fühssel  u.  Albreht  Hoidenrich.  2) 
1340.  Johans  Bernhoch  u.  der  Günther.8) 

1350.  Fritze  Kursener  u.  Sifrit  Schalluf.4) 

1351.  Peter  von  Landau  u.  Bertholt  Munich.  °) 

1352.  Albreht  Heidenrich  u.  Johans  Phruomboum. c) 

1353.  Sifrit  Schalluf  u.  Meister  Heinrich  Munssomoister.  ') 

1354.  Gotschalk  von  Kolle  u.  Heintze  Verlin.8) 

1355.  Johans  Phrumboum  u.  Hennel  Fritzeman.9) 

1356.  Peter  von  Landowe  u.  Contze  Verlin.10) 

1357.  Claus  von  Bebingen  u.  Contze  Fritze.11) 

1358.  Rudolf  von  Ottenburg  u.  Hennol  Fritzeman. 12) 

1359.  Conrat  Verlin  u.  Dyeterich  Side. 18) 

1360.  Contze  Fritze  u.  Brohtel  Frispecher. 14 ) 

1361.  Rudolf  von  Offonburg  u.  Contze  Dyle. ln) 

1362.  Contze  Dyetrich  u.  Side  Birke.16) 

1363.  Side  zuor  Blumenouwe  u.  Brehtel  Frispecher. 1  ) 

1364.  Rudolf  von  Offenburg  u.  Contze  Dile. 1H) 

1365.  Contzo  Vorlin  u.  Sibot  Schalluf.1") 

1366.  Syde  zuor  Blumenouwe  u.  Brehtel  Frispocher. 2Ü) 

1367.  Rudolf  von  OfFenhurg  u.  Contze  Dyle.21) 

1368.  (Contze  Verlin  u.  Sibot  Schalluf.) 

1369.  Breljtel  Frispecher  u.  Engelman  under  den  (iadeinenetn. 22) 

1370.  Hans  von  Wissen  u.  Contzel  Frispecher.23) 

1371.  Conrat  Dietherich  u.  Bertholt  Reinbotde. 24 ) 

1372.  Brehtol  FriBpecher  u.  Wernher  Swigker. 26) 

1373.  Contze  Diele  u.  Contzel  Frispecher.26) 

1374.  Claus  Ringkenberg   u.  Berhtolt   von  Sunnesheim  (dh.  B. 
Reinbotde). 27) 

1375.  Brehtel  Frispecher  u.  Honncl  Meingoz.  aufserdein  Heintzel 
von  Landau  und,  wie  es  scheint,  noch  ein  vierter  Name. 28) 

*)  Sp.  Crkunden)).  (442  u.)  452.  -  2)  Sp.  I'rkundenb.  (462  u.)  454.  - 
8)  Ratsbuch.  —  4)  Ratsbueh.  bestätigt  durch  eine  Crkunde  de.s  Hürirerliospitals. 
-■  5  u.  •)  Ratsbueh.  —  7)  Ratshneh.  bestätigt  durch  ( 'odex  <>,  fol.  3»v.  dos 
Stadtarchives.  —  H)  Ratsbueh,  bestätigt  durch  Mone  7.  78.  —  *)  Rafsbuch. 
bestätigt  durch  Mone  19.  «5.  —  ,0)  Ratsbuch.  —  u)  Ratsbuch,  bestätigt 
durch  eine  Crkunde  des  bist.  Ver.  d.  IM.  —  Katsbuch.       •*)  Rats- 

buch, bestätigt  durch  Mone  7.  54.  31  u.  -)  Ratsbueh.  —  Ratsbuch,  der 
erste  Bürgermeister  bestätigt  durch  Urkunde 2U5  des  Speie rer  Stadtarchives.  — 
**)  Ratsbuch.  —  S5— Ratsbueh  unter  der  Rubrik  Magistri  civium. 


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05 


1376.  Contze  Diele  u.  Contze  Frispecher.  ) 

1377.  Bertholdt  Reynbotte  u.  Dietrich  Syde. a) 

1378.  Brehtel  Friapecher  u.  Heilman  Holtmuot. 8) 

1379.  Contze  Diele  u.  Heilman  Buontel. 4) 

1380.  Bertholt  Reinbotd  u.  Dietherich  Syde.5) 

1381.  Brehtel  Fryspochor  u.  Heilman  Holtraut. 

1382.  Contze  Diele  u.  Heilman  Buontel. 

1383.  Bertholt  Reynbote  u.  Dietherich  Syde. 

1 384.  Brehtel  Frysprecher  (degradatus  propter  conspirationem  1 380) 
u.  Hensel  Muttersteder. 

1385.  Contze  Diele  u.  Contzel  Frysbecher. 
1380.  Berhtold  Reynbotd  u.  Dyetrich  Syde. 

1387.  Hensel  Muttersteder  u.  Hans  Fritz  der  Elter. 

1388.  Contze  Diel  u.  Contze  Frietz. 

1389.  Berthold  Reinbod  u.  Dietherich  Side. 

1390.  Hensel  Mutdersteder  u.  Hans  Fritze  der  Elter. 

1391.  Contze  Fritze  u.  Claus  von  Rinckenberg. 

1392.  Bertholt  Reymbotd  u.  Diether  Side. 

1393.  Hensel  Muttersteder  u.  Hans  Fritze  der  Elter. 

1394.  Contze  Fritze  u.  Claus  Rinckenberg. 

1395.  Bertholt  Reynbot  u.  Diether  Side. 
1390.  Hensel  Muttersteder  u.  Hans  Fritze. 

1397.  Contze  Fritze  u.  Claus  von  Rinckenberg. 

1398.  Dietherich  Side  u.  Conrat  Roseler. 

1399.  Hensel  Muttersteder  u.  Hans  Fritze. 

1400.  Contze  Fritze  u.  Claus  von  Rinckenberg. 

1401.  Dietherich  Side  u.  Conrat  Roseler. 

1402.  Hensel  Muttersteder  u.  Martin  Stofsel. 

1403.  Contze  Fritze  u.  Claus  von  Rinckenberg. 

1404.  Dietherich  Side  u.  Conrat  Roseler. 

1405.  Hensel  Muttersteder  u.  Martin  Stofsel. 
1400.  Contze  Fritze  u.  Claus  von  Rinckenberg. 

1407.  Dietherich  Syde  der  Alte  u.  Conrat  Roseler. 

1408.  Hensel  Mutdersteder  u.  Martin  Stofsel. 

*)  Ratsbnch  unter  der  Rubrik:  „DicBiirtrenneister*;  der  letzter«  Name 
durchgestrichen.  —  2)  Faszikel  829,  Urkunde  2  des  Speierer  Stadtarchivs.  — 
5>  Von  bis  1762  sind  die  Bürgermeister  im  Ilutshuche  ohne  Lücken 

verzeichnet  ;  Fuchs  618  ff.  gibt  ihre  Namen  von  1372— 1580  mit  Ausnahme 
des  Jahres  1377. 

5 


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66 


1 409.  Contze  Fritze  u.  Claus  von  Rinckenbcrg. 

1410.  Diethrich  Syde  u.  Conrad  Koseier. 

1411.  Hensel  Mnttersteder  u.  Martin  Stofsel. 

1412.  Claus  Kinckenberg  u.  Contzol  Diele. 

1414.  Eberhart  von  Meinlsheim  u.  Engel  von  Rinckenborg. 

1414.  Conrad  Roseler  u.  Martin  Stofsel. 

1415.  Claus  von  Rinckenborg  u.  Contze  Diele. 

1410.  Engel  von  Rinckenborg  u.  Eberhart  von  Meinfshem. 

1417.  Conrad  Roseler  u.  Martin  Stofsel. 

1418.  Claus  von  Kinckenberg  u.  Contze  Diele. 

1419.  Engel  von  Kinckenberg  u.  Eberhart  von  Meinsheim  der  Alte. 

1420.  Conrad  Roseler  u.  Eberhart  von  Meinfshem  der  .lunge. 

1421.  Claus  von  Kinckenberg  u.  Hans  Helwig. 

1422.  Engel  von  Rinekenberg  u.  Eberhart  von  Meinfshein. 
142:3.  Eberhart  von  Meinfsheim  der  Junge  u.  Sifrid  Schalluff. 
1424.  Peter  Fritze  u.  Diether  Rillung. 

142T».  Engel  von  Rinckenborg  der  Alte  u.  Eberhart  von  Meinfs- 
heim der  Alte. 

1420.  Eberhart  von  Meynfsheim  der  Junge  u.  Sifrid  Schalluff. 

1427.  Peter  Fritz  u.  Diether  Billung. 

1428.  Ytel  Fritz  u.  Claus  Wifshar. 

1429.  Eberhart  von  Meinfsheim  u.  Sifrid  Schalluff. 
14  40.  Peter  Fritze  u.  Diether  Billung. 

1481.  Ytel  Fritz  u.  Heinrich  Steinhuser. 

14:12.  Eberhart  von  Meinlsheim  u.  Sifrid  Schalluff. 

1444.  Peter  Fritz  11.  Diether  Billung. 

14:14.  Ytel  Fritz  u.  Heinrich  Steynhuser. 

14:}.").  Sifrid  Schalluff'  u.  Conrad  Eyerer. 

14:10.  Peter  Pritzo  u.  Diether  Rillung. 

1447.  Ytel  Fritz  u.  Heinrich  Steinhuser. 

1448.  Conrad  Rnsekr  u.  Conrad  Eyerer. 

14.59.  Engel  von  Rinekenberg  u.  .loste  Fryspach. 

1440.  Heinrich  Steinhuser  u.  Hans  Roseler. 

1441.  Conrad  Roseler  u.  Conrad  Eyerer. 

1442.  Engel  von  Rinekenberg  u.  Joste  Fryspechcr. 
1444.  Heinrich  Steinhuser  u.  Hans  Roseler. 
1444.  Conrat  Eyerer  u.  Niclaus  zum  Swanen. 
14l.">.  Joste  Fryspach  u.  ('onrat  WilWhare. 


67 


1446.  Heinrich  Steinhuser  u.  Hans  Roseler. 

1447.  Conrat  Eyerer  u.  Niclaus  zum  Swanen. 

1448.  Conradt  Wifshare  u.  Claus  von  Rinckenborg. 

1449.  Hans  Lebart  u.  Claus  Konig. 

1450.  Conrat  Eyerer  u.  Niclaus  zum  Swanen. 

1  4 r»  I .  Conradt  Wilsliaiv  u.  Claus  von  Kim-konberg. 

1452.  Hans  Lebart  u.  Claus  Konig. 

1458.  Conrat  Eyerer  u.  Niclaus  zum  Swanen. 

1454.  Claus  von  Kim-kcnbe rg  u.  Fried. »rieh  Fritze. 

1455.  Hans  Lebart  u.  Clau>  Konigk. 
14515.  Conrat  Erer  u.  Niclaus  zum  Swanen. 

1 4  57.  Claus  von  Rincken)«rg  u.  Friedericli  Fritze. 

145«.  Hans  Lehart  u.  Claus  Konig. 

1451».  Conrat  Enr  n.  Niclaus  zum  Swanen. 

14*»<>.  Claus  von  Kiiu  kenU-rt:  u.  Friedi  ii«  Ii  Fritz«-. 

1401.  Claus  Konig  u.  Conrat  Sighart. 

14»>2.  Engel  Erer  u.  Marx  zum  Lamme. 

14<>:L  Claus  von  Kinckcnln -vss,  u.   Friedericli  Fritz«-. 

14('»4.  ('laus  Konig  u.  Conrat  Sigliart. 

14*>5.  Engel  Erer  u.  Marx  zum  Lamm««. 

14  *>♦'».  Claus  von  Kinckenberg  u.  Fried,  ricli  Fritz«'. 

14<>7.  Claus  Konig  u.  Conrat  Sigliart. 

1  ir>S.  Marx  zum  Lamme  u.  Caspar  Fr.-r. 

14t»!».  Friederich  Fritz  u.  Hans  Hoteman. 

1470.  Claus  Konig  ti.  Conrat  Si-hart. 

1471.  Marx  zum  Lamm«   u.  Caspar  Erer. 

1472.  Friederieh  Fritz  u.  Hans  H..teman. 

1478.  ('laus  König  u.  IMh.Ii  Lorlin  iClauseii  S.dmt. 

1474.  Marx  zum  Eam  u.  Caspar  Erer. 

14  75.  Frieden«  Ii  Fritz  der  Akt  u.  Hau*  Hoffman. 

147t).  Claus  Konig  u.  hel.uk  Borlin. 

14  77.  Marx  zum  Lamme  u.  Caspar  Erer. 

1478.  Friderich  Frilz  der  Alh  u.  Han>  HotVman. 

1471».  Debolt  Horlin  u.  Nulauls  Sal.ls. 

14H0.  Marx  zum  Lamm«'  u.  Caspar  Frei. 

1481.  Friderich   Fritz  der  Akt  u.   Hans  H<> Hinan. 

1482.  Debolt  Borlin  u.  Nielaus  Salis. 
Caspar  Erer  u.  Ol'swalt  il«»knan. 


68 


1484.  Friderich  Fritz  u.  Hanns  Hofman. 

1485.  r>*' polt  Berlin  u.  Paulus  Hieltprant. 
148»;.   Melichior  Weyfe  u.  Debolt  Beyer. 

1487.  Hanns  Murer  u.  Friderich  Fritze  der  Junge. 

1488.  Depolt  Horlin  u.  Paulus  Hieltprant. 
1481».  Melchior  Weif«  u.  Debolt  Heyer. 

1490.  Ytelfritz  der  Elter  u.  Hans  Murer. 

1491.  Depolt  Berlin  (f  2 1  /VIT,  ersetzt  durch  Niclaus  vom  Hai») 
(u.  Paulus  Hieltprant,  wohl  nur  infolge  eines  Versehens 
nicht  aufgezeichnet.) 

1492.  Melichior  Weyfs  (der  Name  am  Hände  nachtragen)  u. 
Deholt  Heyer. 

149:».  Ytelfritz  der  Elter  (f  2/1 V.  ersetzt  durch  Jacop  Burckhart) 
u.  Hanns  Murer. 

1494.  Paulus  Hieltprant  u.  Niclaus  vom  Hage. 

1495.  Melichior  Weyfs  u.  Debolt  Beyer. 
149«».  Hanns  Murer  u.  Jacop  Burckhart. 

1497.  Paulus  Hilthrant  u.  Niclaus  vom  Hage. 

1498.  Melchior  Weife  (t  17/VT1.  ersetzt  durch  Daniel  l.udewigj 
u.  Deobolt  Beyer. 

1499.  Hans  Murer  u.  Jacob  Burckart. 

1500.  Paulus  Hilthrant  (genant  zum  lamnib)  u.  Niclaus  vom  Hage. 

1501.  Deobolt  Beyer  u.  Hans  Seheuhcl. 

1502.  Jacob  Burckart  u.  Friderich  Ytelfritz. 
150:1.   Heinrich  von  Hinckenberg  u.  Jacob  Murer. 

1504.  Deobolt  Beier  u.  Hans  Scheubell. 

1505.  Jacob  Hurckhart  u.  Friderich  Fritz  (t  monse  .Tulio.  ersetzt 
durch  Valentin  Zuttel. 

1500.   Heinrich  von  Hinckenberg  u.  Jacob  Murer. 

1507.  Depolt  Beyer  u.  Hans  Sehewbel. 

1508.  Jacob  Burckhart  u.  Valentin  Zuttel. 

1509.  Heinrich  von  Hinckenberg  u.  Jacob  Murer. 

1510.  Hans  Stheubtdl  u.  Jacob  von  Ach. 

1511.  Jacob  Burckart  u.  Valentin  Zuttel. 

1512.  Heinrich  von  Hinckenberg  u.  Jacob  Murer. 
151  Ha.  Jacob  von  Ache  u.  Jacob  von  Swinfurt. 

151- ib.  Hans  Lummersheim  der  Elter  u.  Hans  von  Alzen. 
1514a.  Peter  Brun  u.  Wiprecht  Kercher. 


69 


1 51 4h.  Hieter  Riese  u.  (Jeorig  fiobel. 

1 51  5a.  Adam  von  Berstein  u.  Hans  von  Altzen. 

1515b.  .lorg  Muapach  u.  Heinrich  Morbel. 

1  51«>a.  Jacoh  von  Aclie-  u.  Hau«  Mettenheymer. 

1 5  1  t\b.  Jacnh  von  Swinfurt  u.  Hanns  Erhart. 

IM  7.    I  >ift«T   Hirse    ti.    Adam    voll  BriMrin. 

dnnr  Mns[ta<h  n.  Hans  Mrttrnlirvmrr. 

löll*.  Adam  von  Hrrstrin  ti.  I'eter  Brun, 

l-'iju.  Jorg  Musculi  u.   Hans  Mrn.nlirvmrr. 

1      f.  Adam  von   Hrrsirin  ti.  JaruN  von  Swinfurt  Ii. 

I  VJ-J.  dorg  Mu-i'acli  u.   Wiikcr  u'rahtis. 

15'Jd.  Adam  von   Hrrstrin  n.   IVtrr  Brun. 

1521.  Heinrirh  MrrUd  n.  Wyrk.r  <irahu». 

]'r2->.  iVt.r  Braun  u.  Jacob  von  Srhw ynlnrl Ii. 

lö-Jii.  Heinrirli  Mrrl.rll  u.   Wirker  lirabtiis. 

1  .»JT.  I'rtcr  Brunn  u.   i'ri.h  ri.  fi  Murrr. 

IVJs.  Heinrirli  Mrrb.d  u.   Hans  H.idolf. 

15'2'.i.  Adam  von  Hrrstrin  u.   Kriderirh  Murrr. 

[■>.U\.  Heinrirli  Mrrl.r]  u.   Hannfs  Kirsr. 

\->M.  Kridrrirli  Mrtirrr  u.   Bastian  N'rvdcck. 

1  ■'»:?_>.  Halb  Kirsr  u.  Omradt  Lutz. 

15;i:;.  Adam  von  Hrrstrin  n.   l'i  idnn  h  M.-mvr. 

15:14.  Hans  Ki.sr  u.  Conradt  [aitz. 

1  VC>.  Kridrrirli   Mnin-r  u.   Bastian  Nrydrrk. 

Hau»  Birx    u.  Conrad  Lutz. 

15;i7.  l-'ridrrirh  Mruivr  u.  Sebastian  \nd<-rk. 

15:5s.  Hanns  Kirsr  u.  Conrad  Lutz. 

15:t<».  Kridrrirli   Mruivr  u.  S»  l»ast  ian   N<  idr.  k. 

1540.  Hans  Kw  u.   i'onrat  Lutz. 

1541.  Kridrrirli  Mmrrr  u.  s,  ki-,t ian  Vidr.k. 

1542.  Conradr   Lutz  n.   Ilaini  i.  Ii  '.;^t.ll. 
154:1.  Kridrin  Ii  Murrr  u.  Srl.a-.tian  \<  i«l»'«  k. 
154  L  Conrad!    l.utz  u.   Hamri.  Ii  Ca-Trll. 
15}5.  Kridrrirli  Murrr  u.   Manuln  Mul^harli. 
15Jn.  Conradt   l.utz  u.   Hainnrli  Castrll. 
1547.  Kridrrirli  M.-mvr  h.   Hauul>  Mw-.par|i. 
154*.  Conrad   Linz  u.   Ilriurrh  iJasi-ll. 
1541».  Kridrrirli  Mrutvr  u.   Marx  Kivv-j.arli. 


I 


70 


1550.  Conrad  Lutz  u.  Jost  Rollwagen. 

1551.  Friderich  Meurer  u.  Marx  Freispach. 

1552.  Conrad  Lutz  u.  Georg  Konig  (t  24/XI). 
1558.  Friderich  Meurer  u.  Marx  Freifspach. 

1554.  Conrad  Lutz  u.  Peter  Augspurger. 

1555.  Friderich  Meurer  u.  Marx  Freifspach. 

1556.  Conrad  Lutz  u.  Peter  Augspurger. 

1557.  Friderich  Meurer  u.  Marx  Freifspach. 

1558.  Conrad  Lutz  u.  Peter  Augspurger. 

1559.  Friderich  Meurer  u.  Marx  Freifspach. 

1560.  Conrad  Lutz  u.  Peter  Augspurger. 

1561.  Friderich  Meurer  u.  Marx  Freifspach. 

1562.  Conrad  Lutz  (t  18/IV)  u.  Peter  Augspurger. 

1563.  Friderich  Meurer  u.  Hamman  Petsch. 

1564.  Potter  Augspurger  u.  Adam  Syefs. 

1565.  Haman  Petsch  u.  Hanns  Heidolff. 

1566.  Peter  Augspurger  u.  Adam  Syefs. 

1567.  Haman  Petsch  u.  Hanns  Haidolff  (t  13/VI). 

1568.  Peter  Augspurger  u.  Adam  Syefs. 

1569.  Haman  Petsch  u.  Lienhardt  Hohenbeckh. 

1570.  Peter  Augspurger  u.  Hannfs  Rospeeher. 

1571.  Hamann  Petsch  u.  Linhardt  Hoenbeck  (t). 

1572.  Peter  Augspurger  (t  8/VI,  ersetzt  durch  Engelbert  Schönauer) 
u.  Johan  Rospecher. 

1573.  Haman  Petsch  (t  23  III,  ersetzt  durch  Hans  Weiek)  u. 
Engolbertus  Schonauer  (t  29  III). 

1574.  Hannfs  Voltz  u.  Peter  Reinhart. 

1575.  Frantz  Permenter  u.  Christmann  Petsch. 

1576.  Johan  Voltz  u.  Petor  Reinhardt. 

1577.  Frantz  Bermentor  u.  Christman  Petsch. 

1578.  Johann  Volltz  u.  Peter  Reinhardt. 

1579.  Christman  Betsch  u.  Bernnhardt  Schiffell. 

1580.  Hanns  Volltz  u.  Petter  Rheinhardt. 

1581.  Christman  Petsch  u.  Bernnhardt  Schiffell. 

1582.  Hanns  Volltz  u.  Petter  Rheinhardt. 

1583.  Christmanri  Petsch  u.  Hannfs  von  Cassel!. 

1584.  Hanns  Volltz  u.  Petter  Rheinhardt. 

1585.  Christman  Petsch  u.  Hanns  von  Cassel. 


r 


71 


l"),st;.  Johan  Voltz  u.  Peter  Reinhardt. 

1587.  Christman  Petsch  u.  Johann  von  Cassel. 

1  588.  Johann  Voltz  u.  Poter  Reinhardt. 

1589.  Christman  Potsch  n.  Johann  von  Cassel. 

1590.  Johann  Voltz  u.  Peter  Reinhardt. 

1  .">*.»  1 .  Christman  Potsch  u.  Johann  von  Cassel. 
1592.  Johann  Voltz  und  Peter  Reinhardt. 

1598.  Christman  Petsch  (decus  et  ornamentum  hoc  rcipuhlicae 
placidc  in  Christo  ohdonnivit  ipsis  Calendis  Novemhris  circiter 
10.  et  11.  diei  horam  anno  94.)  u.  Johann  von  Cassel. 

1594.  Joann  Voltz  u.  Peter  Reinhanlt. 

1595.  Joann  von  Cassel  u.  Jacob  Rometsch. 

1596.  Joann  Voltz  u.  Peter  Reinhardt. 

1  597.  Jacob  Rometsch  u.  Niclaus  Heilman. 

1598.  Peter  Reinhardt  u.  Frantz  Augspurger. 

1599.  Jacob  Rumetsch  n.  Niclaus  Heilman  (f  22  IV). 

1 000.  Peter  Reinhart  ( decessit  humanitate  ainabilis.  expcrientia  insig- 
nis.  facundia  dtdcis.  prudentia  eminentissimus  senex  circa  horam 
1.  noctis  28.  Septembris  ..  AV  100O)  u.  Frantz  Augspurger. 

1001.  .Jacob  Rumetsch  u.  Johan  Hadamar. 
10<»2.    Frantz  Augspurger  u.  Coorg  Rngell. 

1008.  Jacob  Rumetsch  (t  81  V.  ersetzt  durch  Hanfs  Job  Hattstein) 

u.  Johann  Hadamar. 
1004.   Frantz  Augspurger  u.  (ieorg  Engell. 
1605.   J(dian  Hadamar  u.  Johan  Job  Hatstein. 
1000.   Frantz  Augspurger  u.  Jacob  Rospecher. 

1607.  Johann  Hadamar  u.  Johann  Job  Hatstein. 

1608.  Frantz  Augspurger  u.  Jacob  Rosp  »eher  (+  25  XII I. 

1609.  Johann  Hadamar  u.  Johann  Job  Hattstein. 

1610.  Frantz  Augspurger  u.  Georg  Bourlin. 

1011.  Johann  Hadamar  n.  Johann  Job  Hatstein. 

1012.  Frantz  Augspurger  (vir  prudeutissimus  et  de  repiihliru 
optime  meritus  pie  in  Christo  obilt  9.  Septombris  boc  anno, 
actatis  suae  01.)  u.  Johann  Hieb  Hatstein. 

161H.  Johann  Hadamar  n.  Georg  Meurlin. 

1014.  Johann  Job  Hatstein  u.  Jacob  Amand  Humctsrh. 

1015.  Johann  Hadamar  (f  28  X»  u.  < ieorg  Beurlin  (t  14  III. 
ersetzt  durch  Johaim  Adam  Voltz). 


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72 


1616.  Johann  Job  Hatstein  u.  Jacob  Amandus  Rumetsch. 

1617.  Johann  Adam  Voltz  u.  Conrad  Hieteroth. 

1618.  Johann  Job  Hatstein  u.  Jacob  Amand  Rumetsch. 

1619.  Johann  Adam  Voltz  u.  Conrad  Hieteroth. 

1620.  Johann  Job  Hatstein  u.  Jacob  Amand  Rumetsch. 

1621.  Johann  Adam  Voltz  u.  Conrad  Hieteroth. 

1622.  Johann  Job  Ha  tötein  (t  6,  IV,  ersetzt  durch  Conrad  Hieteroth) 
und  Jacob  Amand  Rumetsch. 

1623.  Conrad  Hieteroth  u.  Marcus  Heid. 

1624.  Jacob  Amandus  Rumetsch  u.  Elias  Maier. 

1625.  Conrad  Hüteroth  u.  Marcus  Heid. 

1626.  Jacob  Amand  Rumetsch  u.  Elias  Maier. 

1627.  Conrad  Hieteroth  u.  Marcus  Heid. 

1628.  Jacob  Amand  Rumetsch  u.  Elias  Meyer. 

1629.  Conradt  Hietrodt  u.  Marcus  Heidt. 

1630.  Jacob  Amand  Rumetsch  u.  Elias  Meier. 

1631.  Cunrad  Hietrodt  u.  Marcus  Heidt. 

1632.  Elias  Meier  u.  Adam  Cullmann  (  , Statthalter"  an  Bürger- 
meister Rumetsch  statt). 

1633.  Conradt  Hietrodt  u.  Marcus  Heidt  (Melchior  Meuckel,  Statt- 
halter an  Hietrodts  statt). 

1634.  Elias  Meyer  u.  Adam  Cullmann. 

1635.  Cunradt  Hietrodt  (t  3  1  1636)  u.  Marx  Heidt  <t  1635 1. 

1636.  Elias  Meier  (t  25  VIII;  an  seiner  Stelle  zum  zweiten 
Bürgermeister  erwählt  Matthias  Vilbell)  u.  Adam  Cullman. 

1637.  Matthiafs  Vilbel  (t  7  IX)  u.  Heinrich  Maufs. 

1638.  Adam  Cullmann  (f  3  XI.  ersetzt  durch  Frantz  üöbell)  u. 
Hanfs  David  Kob. 

1639.  Philipp  Jacob  Petseh  (t  22  VII)  u.  Johann  Ernst  Rentzier. 

1640.  Frantz  (Töbell  u.  Johann  Heinrich  Schademan  (schon  das 
Jahr  zuvor  bis  Ostern  Statthalter  für  den  erkrankten  Bürger- 
meister Ph.  J.  Petech). 

1641.  Heinrich  Maufs  u.  Johann  Ernst  Rentzier. 

1642.  Frantz  Uöbell  u.  Johann  Heinrich  Schademan. 

1643.  Heinrich  Maufs  u.  Johann  Ernst  Rentzier. 

1644.  Frantz  (irtbel  u.  Johan  Heinrich  Schademan. 

1645.  Heinrich  Maufs  u.  Johann  Ernst  Rentzier. 

1646.  Frantz  Oöbel  u.  Johan  Heinrich  Schadenman. 


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73 


1647.  Henrich  Maufs  u.  Johan  Ernst  Rentzier. 

1648.  Johan  Heinrich  Schademan  u.  Johan  Georg  Rummetsch. 

1649.  Heinrich  Maufs  u.  .loh.  Emst  Rentzier. 

1650.  Johan  Heinrich  Schademann  u.  Johan  Georg  Rummetsch. 

1651.  Henrich  Maufs  u.  Johan  Ernst  Rentzier. 

1652.  Johan  Henrich  Schademann  u.  Johan  Goorg  Rummetsch. 
1658.  Henrich  Maufs  u.  Joh.  Ernst  Rentzier. 

1654.  Johan  Georg  Rummetsch  u.  Joh.  Ludwig  Rödel. 

1655.  Henrich  Maufs  u.  Michael  Müller. 

1656.  Johan  Georg  Rummetsch  u.  Johan  Ludwig  Rödel. 

1657.  Henrich  Maufs  u.  Michael  Müller. 

1658.  Johan  Georg  Rummetsch  u.  Johan  Ludwig  Rodel. 

1659.  Henrich  Maufs  u.  Michael  Müller  (t  25  III.  ersetzt  durch 
Hans  Georg  Ritzhaub). 

1660.  Johan  Georg  Rummetsch  u.  Johan  Ludwig  Rödel. 

1661.  Henrich  Maufs  (f  26/VIII)  u.  Wilhelm  Bitte. 

1662.  Johan  Ludwig  Rödell  <t  27- VIII)  u.  Valentin  Heilgert. 

1663.  Wilhelm  Bitto  u.  Johann  Anthoni. 

1664.  Valentin  Heilgcrt  u.  Johann  Mühlherger. 

1665.  Wilhelm  Bitto  u.  Johann  Antoni. 

1666.  Johann  Mühlberger  u.  Frantz  Lepper. 

1667.  Wilhelm  Bitto  u.  Johann  Antoni. 

1668.  Johann  Mühlberger  u.  Frantz  Lepper. 

1669.  Wilhelm  Bitto  u.   Hanfs  David  Kümmich  <t  Jan.,  ersetzt 
durch  Georg  Albrecht  Müller). 

1670.  Johann  Mühlberger  (suspendiert  23  III,  ausgestoßen  14/V. 
ersetzt  durch  (Jeorg  Zeitböfs  18  V)  u.  Frantz  Lepper. 

^1671.  Wilhelm  Bitto  u.  Georg  Albrecht  Müller. 

1672.  Georg  Zeitböfs  u.  Joh.  Phil.  Zuber. 

^^1673.  Wilhelm  Bitto  u.  (ieorg  Albrecht  Müller. 

1674.  Georg  Zeitbös  u.  Johann  Philipp  Zuber. 

^/1675.  Wilhelm  Bitto  u.  (Jeorg  Albrecht  Müller. 

1676.  Georg  Zeitböfs  u.  Johann  Philipps  Zuber. 

1677.  G.  Alb.  Müller  (t  3,  l V.  ersetzt  durch  Sebastian  Schiller  1 1  VI) 
u.  Heinrich  Fridlin. 

1678.  (ieorg  Zeitböfs  u.  Joh.  Philips  Züber. 
1H79.  Heinrich  Friedlin  u.  Sebastian  Schiller. 
1680.  Georg  Zeitböfs  u.  Joh.  Philips  Zuber. 


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74 


168 1 .  Heinrich  Friedlin  (f  18.111,  ersetzt  seit  22  "VI  durch  den 
33jährigen  Johann  Georg  KaufTniann)  u.  Sobastian  Schiller. 

1682.  Georg  Zeitböfs  u.  Joh.  Philipp  Zuber. 

1683.  Sebastian  Schiller  u.  Joh.  Georg  KaufTniann. 

1684.  Georg  Zeitböfs  u.  Joh.  Philips  Zuber. 

1685.  Sebastian  Schiller  (t  27/X)  u.  Joh.  Georg  Kaulfmann. 

1686.  Georg  Zeitböfs  u.  Johann  Philipp  Zuber. 

1687.  Joh.  Georg  Kauffmann  (t  1687)  u.  Joh.  Paul  Fuchs. 

1688.  Joh.  Philip  Zuber  u.  Johann  Niclaus  Spengel. 

1689.  Joh.  Paul  Fuchs  u.  Georg  Emst  Rützhaub. 

1690.  (Johann  Philipp  Zuber  u.  Johann  Nikolaus  Spengel.1) 
1691. 

1692.  ] 

1693.  / 

1694.  (Georg  Kmst  Rutzhaub.) 
1695.1 

1696.1 
1697. 


!)  In  den  Protokollen  aus  dem  Jahr  1090  werden  anfangs  noch 
rogelmilfsig  unter  den  Anwesenden  genannt  dii'  Bürgermeister  Job.  Phil. 
Zuber  und  Joh.  Nikolaus  Spengel  und  darnach  der  Allermeister  (»eorg 
Krnst  Rützhauh.  Unter  dem  17.  November  jedoch  linden  wir  auch  den 
letzteren  als«  Bürgermeister  bezeichnet,  und  je  lautrer  das  Kxil  dauert,  desto 
mehr  wird  derselbe  für  die  zerstreute  Bürgerschaft  der  einigende  Mittelpunkt 
bei  allen  auf  die  Wiederberstellung  der  Stadt  gerichteten  Bestrebungen. 
Dagegen  lesen  wir  sebon  unter  dem  24.  Miliz  1690.  dafs  Uber  Bürger- 
meister Zuber  Mißfallen  seitens  der  übrigen  Hatsmitglieder  bezeigt  wird, 
„dafs  er  sieb  des  gemeinen  Wesens  und  dessen  Wiederaufnahme  gar  nicht 
anzunehmen  begehre,  sondern  an  seinen  eigenen  Sachen  billige",  und  am 
11.  Dezember  desselben  Jahres  wird  dem  inzwischen  nach  Hanau  Verzogenen 
ein  schriftlicher  Verweis  erteilt,  „dafs  er  <o  stillschweigend  und  ohne  Ab- 
schied von  Frankfurt  weggezogen  <••»".  (Weichwohl  folgte,  wie  wir  aus 
dem  Protokoll  vom  1K  Juli  1692  ersehen,  sein  Kollege  Spengel  dem  ge- 
gebenen Beispiel,  indem  er  unter  dein  Vorwand  einer  Badereise  seinen 
Wohnsitz  nach  lleilbronn  verlegre,  vielleicht  hauptsächlich  deswegen,  weil 
er  von  dem  gemeinsam  aufgenommenen  sog.  Meriiscbeii  Darlehen  im  Be- 
trag von  850  lithlr.  einen  Anfeil  von  212'  .>  Rrhlr.  bezahlen  sollte.  Da 
er  dessen  auch  nachher  sich  weigerte,  während  Bürgermeister  Zuber  seine 
eigene  Verpflichtung  bereitwillig  anerkannte,  -o  wurden  laut  Protokoll  vuin 
26.  Juni  169:1  seine  in  Frankfurt  zurückgelassenen  Krfekten  vom  Kate  mir 
Beschlag  belegt,  bis  er  seine  t^nota  in  der  genannten  <  Yeditsache  einge- 
liefert habe,  (ianz  teiluamslos  scheint  sich  der  erste  Bürgermeister  des  Jahres 
16X9  Johann  Paul  Fuchs  (er  starb  übrigens  schon  109(0  verhalten  zu  haben,  der 
Vater  des  Stadt  Schreibers  Johann  Melchior  Fuchs,  der  mit  seiner  nordischen 
Sannnelreise  dem  Pate  so  viel  Arger  bereitete,  bis  er  glücklich  die  Stelle 
eines  rheingräflich  Daunischen  Kates  und  Amtmannes  ergattert  hatte. 


75 


1698.  Georg  Ernst  Rützhaub  (Bürgermeister)  u.  Johann  Philip 
Zuber  (  Altermeister). 

1699.  Goorg  Ernst  Rützhaub  u.  Sigmund  Heinrich  Stegman. 

1700.  Georg  Emst  Rützhaub  u.  Israel  Kümmich. 

1701.  Sigmund  Heinrich  Stegmann  u.  Georg  Daniel  Bleyel. 

1702.  Georg  Ernst  Rützhaub  u.  Israel  Kümmich. 

1703.  Sigm.  Heinr.  Stegman  u.  Georg  Daniel  Bleyel. 

1704.  Georg  ErnHt  Rützhaub  u.  Israel  Kümmich. 

1705.  Sigm.  Heinrich  Stegman  u.  Georg  Daniel  Bleyel. 
Ob'.  Georg  Ernst  Rützhaub  u.  Israel  Kümmich. 

"07.  Sigm.  Heinr.  Stegman  u.  Georg  Daniel  Bleyel. 

"08.  Georg  Emst  Rützhaub  (f  11  XII)  u.  Israel  Kümmich. 

T09.  Georg  Daniel  Bleyel  u.  Nicolaus  Süfs. 

f10.  Israöl  Kümmich  (f  18  III,  ersetzt  durch  Johann  Peter  Schreyer 
24  VI)  u.  Johann  Conrad  Schwankhard. 

11.  Georg  Daniel  Bleyll  u.  Nicolai»  Süfs. 

12.  Johann  Conrad  Schwanckhard  u.  Johann  Peter  Schreyer. 
'18.  Georg  Daniel  Bleyll  u.  Nicolaus  Süfs. 

14.  Johann  Conrad  Schwanckhardt  u.  Johann   Peter  Schreyer. 

15.  Georg  Daniel  Bleyll  u.  Nicolaus  Süfs  (f). 

16.  Johann  Conrad  Schwanckhard  u.  Johann  Peter  Schreyer. 

17.  Georg  Daniel  Bleyll  u.  Georg  Heinrich  Kümmich. 

18.  Johann  Conrad  Schwanckhard  u.  Johann  Peter  Schreyer. 

19.  Georg  Daniel  Bleyll  u.  Georg  Heinrich  Kümmich. 
r20.  Johann  Conrad  Schwanckhard  u.  Johann  Peter  Schreyer. 
"21.  Georg  Daniel  Bleyll  (f  18  VII)  u.  (ieorg  Heinrich  Kümmich. 
'22.  Johann  Conrad  Schwanckhardt  (f  5  IV.  ersetzt  durch  Johann 

Adam  Weifs  24  VI)  u.  Johann  Peter  Schreyer. 

"23.  Georg  Heinrich  Kümmich  u.  Johann  Heinrich  Geyer. 

'24.  Johann  Peter  Schreyer  u.  Johann  Adam  Weifs. 

:25.  Georg  Heinrich  Kümmich  u.  Johann  Heinrich  Geyer. 

'26.  Johann  Peter  Schreyer  u.  Johann  Adam  Weifs. 

'27.  Georg  Heinrich  Kümmich  u.  Johann  Heinrich  Geyer. 

"28.  Johann  Peter  Schreyer  u.  Johann  Adam  Weifs. 

"*29.  (ieorg  Heinrich  Kümmich  u.  Johann  Heinrich  Geyer. 

'30.  Johann  Peter  Schreyer  u.  Johann  Adam  Weifs. 

"31.  Georg  Heinrich  Kümmich  u.  Johann  Heinrich  Geyer. 

"32.  Johann  Peter  Schreyer  u.  Johannes  Bast. 


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76 


1783.  Johann  Heinrich  Geyer  u.  Andreas  Hoffmann. 
17:14.  Johann  Peter  Schreyer  u.  Johannes  Biist. 
1785.  Johann  Heinrich  Geyer  u.  Andreas  Hoffmann. 
1780.  Johann  Peter  Schreyer  u.  Joh.mnes  Bast. 

1787.  Johann  Heinrich  Geyer  u.  Andreas  Holtmann. 

1788.  Johann  Peter  Schreyer   (t  5/ VII  im  68.  Lebensjahre)  u. 
Johannes  Hast. 

1739.  Johann  Heinrich  Geyer  u.  Andreas  Hoffmann. 

1740.  Johannes  Baost  u.  Johann  Melchior  Schwanckart. 

1741.  Johann  Heinrich  Geyer  u.  Andreas  Hoffmann. 

174*2.  Johannes  Baewt  (t  1  /IV.  ersetzt  durch  Georg  Martin  Weltz) 
u.  Johann  Melchior  Schwanckart. 

1743.  Johann  Heinrich  Geyer  (f  16  XI)  u.  Andreas  Hoffman. 

1744.  Georg  Martin  Weltz  u.  Johann  Barthol.  Weltz. 

1745.  Andreas  Hoffmann  u.  Johann  Friedrich  Kummich. 

1746.  Georg  Martin  Weltz  u.  Joh.  Barthol.  Weltz. 

1747.  Andreas  Hoffmann  u.  Johann  Friedrich  Kümmich. 

1748.  Georg  Martin  Weltz  (t  21  III.  ersetzt  durch  Johann  Jacob 
Koch  24  VI)  u.  Job.  Barthol.  Weltz. 

174D.  Johann  Fried.  Kümmich  u.  Benjamin  Losch. 

1750.  Joh.  Barthol.  Weltz  u.  Joh.  Jacob  Koch. 

1751.  Joh.  Friedr.  Kümmich  u.  Benjamin  Losch. 

1752.  Joh.  Barthol.  Weltz  u.  Joh.  Jacob  Koch. 

1753.  Johann  Friedr.  Kümmich  u.  Benjamin  Losch . 

1754.  Joh.  Barthol.  Weltz  u.  Friedr.  Wilhelm  Ufslaub. 

1755.  Benjamin  Losch  u.  Joh.  Michael  Deines. 

1756.  Joh.  Barthol.  Weltz  (t  23  IX)  u.  Frid.  Willi.  Ufslaub. 

1757.  Benjamin  Le.sch  u.  Joh.  Michael  Deines. 

175JS.   Frid.  Wilhelm  Ufslaub  u.  Joh.  Frid.  Schwengsfeur. 

1759.  Benjamin  Losch  u.  Joh.  Mich.  Deines. 

1760.  Frid.  Wilhelm  rfslaub  u.  Joh.  Frid.  Schwengsfeur. 

1761.  Benjamin  Losch  u.  Joh.  Michael  Meines. 

1762.  Wilhelm  Friedrich  Ufslaub  u.  Johann  Friedrich  Schwengsfeur. 

1763.  Benjamin  Losch  u.  Job.  Mich.  Deines.1» 

1764.  Friedr.  Wilh.  Ufslaub  u.  Job.  Friedr.  Schwengsfeur. 

1 »  Von  1763  an  fiinlt -it  sich  die  Namen  fiel  Hiir  imt  iiiei>ter  innl  Ii  os- 
Imtp  ii  nicht  mehr  in  einem  eigenen  \  ejv.eiehnk  sondern  für  jedes  Jahr  in 
dem  betreffenden  IVotokollbueh  vorn  einirctruir«  n. 


77 


17t>5.   Benjamin  Lesch  u.  .Toh.  Mich.  Deines. 

I7<1«.   Friedr.  Wilh.  Cfslaub  u.  .loh.  Friodr.  Schwengsfeur. 

1707.  Benjamin  Lesch  u.  .loh.  Heinrich  Weltz. 

1 7*>M.   Friedr.  Wilh.  Ufelaub  u.  Joh.  Friedr.  Schwengsfeur. 

1709.  .loh.  Heinrich  Weltz  u.  Joh.  Carl  Alexander  Holtzmann. 

1770.  Friedr.  Wilh.  Clslaub  u.  Joh.  Friodr.  Schwengsfeur. 

1771.  .Toh.  Heinrich  Weltz  u.  Joh.  Carl  Aloxander  Holtzmann. 

1772.  Friedr.  Wilh.  I'fslaub  u.  Joh.  Friedr.  Schwengsfeur. 

1773.  Joh.  Heinrich  Weltz  u.  Joh.  Carl  Alexander  Holtzmann. 

1774.  Friedr.  Wilh.  II fslaub  u.  Joh.  Georg  Freyburger. 

1775.  Joh.  Carl  Alexander  Holtzmann  u.  Joh.  Mich.  Weifs. 
177«.   Friedr.  Willi.  Ulklaub  u.  Joh.  Georg  Freyburger. 
1777.  Joh.  Carl  Alexander  Holtzmann  u.  Joh.  Mich.  Weifs. 
177«.   Friedr.  Wilh.  Ufslaub  u.  Joh.  Georg  Freyburger. 
1779.  Joh.  Carl  Alexander  Holtzmann  u.  Joh.  Mich.  Weifs. 
17*0.   Friedr.  Wilh.  ITfslaub  (t  27  XII)  u.  Joh.  Georg  Freyburger. 
17K1.  Joh.  Carl  Alexander  Holtzmann  u.  Joh.  Mich.  Weifs. 
17*2.  Joh.  Georg  Freyburger  u.  Joh.  Kaspar  Petsch. 

17*4.  Joh.  Carl  Alexander  Holtzmann  u.  Joh.  Mich.  Weifs. 

1784.   Joh.  Kaspar  Petsch  u.  Joh.  Friedr.  Trapp. 

17*5.  Joh.  Mich.  Weifs  u.  Georg  David  Scharpf. 

178«.  Joh.  Kaspar  Petsch  u.  Friedr.  Christoph  Freytag. 

17*7.  Joh.  Mich.  Weife  u.  Joh.  Friedr.  Trapp. 

1788.  Joh.  Kaspar  Petsch  u.  Friedr.  Christoph  Freytag. 

17*9.  Joh.  Mich.  Weifs  u.  Job.  Friedr.  Trapp. 

171)0.  Joh.  Kaspar  Petsch  u.  Friedr.  Christoph  Freytag. 

1791.  Joh.  Mich.  Weifs  u.  Joh.  Friedr.  Trapp. 

1 792.  Joh.  Kaspar  Petsch  u.  Friedr.  Christoph  Freytag.  beide  bis  2/XI. 
Speier  zum  ersten  mal  französisch  30  IX  1792  21V  1793: 
provisorische  Mairie  (2  XI  1792-9  III  1793):  C.  L.  Petersen 
Maire  und  Friedrich  Keissinger  Procurator;  definitive  Mairie 
(9/III  21  V  1793):  Job.  Becker  Maire  und  St.  Georgen 
Proeurator. 

I  793  (  2 1/ V  30  XII)  Speier  deutsch,  die  alte  Verfassung  hergestellt: 
Joh.  Kaspar  Petsch  u.  Johann  Friedr.  Trapp  Bürgermeister. 
Speier  abermals  von  den  Franzosen  besetzt  (30  XII  1793 
bis  31V  1794):  Terrorismus;  Senator  Karl  Wilhelm  Mentzer 
fungiert  als  Maire. 


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78 


1794  (31  V     14/VII)  Speier  wieder  in  der  Gewalt  der  Deutschen : 

Joh.  liecker  u.  .loh.  Schwanckhardt  Bürgermeister:  an  des 
letzteren  Stelle  seit  6  VI  Joh.  Mich.  Weifs. 
Dritte  französische  Occupation  (14  VII  1794     16  X  1795): 
Bürgermeister  und  Rat  grofsenteils  in  Mannheim :  unter  dem 
20/1  1795  Carl  Holtzmann  als  negociateur  de  Spire  erwähnt. 

1795  (16  X)     1796  (8  VI)  Nach  Abzug  der  Franzosen  führen  die 

Verwaltung  als  Bürgermeister  bis  6  1  1796  Johannes  Becker, 
von  da  an  Joh.  Adam  Weifs  und  Joh.  David  Staub  als 
Bürgermeister,  Joh.  Becker  als  Altenneister. 
Die  Franzosen  zum  vierten  (8  VI  28/ VI:  Joh.  Becker 
Maire)  und  fünften  male  (4  VII  I  X  1796:  Joh.  Adam 
Weifs  Maire)  in  Speier:  dazwischen  die  Deutsehen. 

1796  (1  X     31/X)   Die  reichsstädtische  Verfassung  zum  letzten 

malo  wieder  hergestellt :  Joh.  Adam  Weifs  u.  Johann  David 
Staub,  Bürgermeister,  Joh.  Becker,  Altermeister. 
1796  (31  X)     1814  (I  I)  Speier  dauernd  unter  französ.  Herrschaft: 
1796  (81  X)     1798  (,s  II)  Johann  Adam  Weifs  Maire. 
1798  (8  II    IX)  Karl  Holtzmann  Agent. 
1798  (22/IX)-  1800  (27/11)  Wilhelm  Leschmann  Agent, 

1800  (29/11)- 1801  Franz  Freytag  Agent. 

1801  (5  II)     1804  (15  II  f>  Johann  Adam  Weifs  Maire 
1804     1809  (14/VIIl)  Ludwig  Wilhelm  Sonntag  Maire. 
1809  (17  V  III)  -1813  Georg  Friedrich  Hetzel  Maire. 

1814  (I-  23  IV)  Franz  Keichardt  Oberbürgermeister. 

1814  (23  IV)     1819  (X)  F.  Claus  Oberbürgermeister. 

1819  (19/XI)     1829  (23/XHl  Georg  Friedrich  Hetzel  Oberbürger- 

1830(6/1)     1832(25  IX)  August  Heydenreich  ;  tritt  zurück,  [meister. 

1833  (6  III)     1838  (8  VIII)  Georg  Friedrich  Hetzel. 

1838  (8  VIII)     1843  (30  VI)  Georg  Friedrich  Hilgard. 

1843  ll/VII)     1848  (30  VI)  Carl  Philipp  Claus. 

1848  (20  VIII     1849  (22  VII)  Georg  Friedrich  Kolb:  tritt  ab. 

1849  (22  VII)  1850  <4  II)  (ieorg  Friedr.  Clslaub.  Bürgermeisterei- 
1S50(2/VII)  1859  Joh.  Melchior  Scbultz.  I Verweser. 
1859  (30  XII)     1868  (III)  Georg  Jakob  Haid. 

1S6.S  (9  III)     1874  (31/X1I)  Job.  Conrad  Eberhard. 
1875  (1/1)    18K4  (31/XII)  (ieorg  Jakob  Haid. 
1885  (1/1)     1889  Georg  Peter  Süfs. 


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79 


Für  die  Veränderungen  in  der  Stadtverwaltung  seit  der  fran- 
zösischen Revolution  finden  sieh  die  Beiego,  die  wir  nicht  mehr 
im  einzelnen  angeben,  hauptsächlich  hei  Rcmling.  „Die  Rheinpfalz 
in  der  Revolutionszeit  von  1792  98*  und  in  eben  desselben 
.Neuerer  Geschichte  der  Bischöfe  von  Speier  *,  für  die  ersten 
Jahrzehnte  der  bayrischen  Verwaltung  aber  in  den  jeweiligen 
Amts-  und  Intelligenzblättern:  vgl.  auch  den  für  das  Jahr  1872 
von  Rechtsrat  Moos  verfafsten  „Bericht  über  die  Verwaltung  und 
den  Stand  der  Gemeindeangelegenheiten  der  Kreishauptstadt  Speyer* 
S.  8  12.  Mit  der  Leistung  des  Treueides  an  den  französischen 
Staat  am  I .  Januar  1 798  waren  die  letzten  Reste  der  reichs- 
städtischen Verfassung  beseitigt,  und  schon  am  23.  desselben 
Monats  erfolgte  die  Einführung  der  französischen  Kantonsmunizipalität. 
Durch  Gesetz  vom  28.  Pluviose  des  Jahres  VIII  der  französischen 
Republik  ( —  17.  Februar  1800)  wurde  die  Munizipalität  der  ein- 
zelnen Gemeinden  an  Stelle  der  Kantonsmunizipalität  festgesetzt 
und  hiemach  am  5.  Februar  1801  zum  ersten,  1810  zum  zweiton, 
181V»  zum  dritten  und  1829  zum  vierten  male  gewählt.  Am 
30.  April  und  1.  Mai  1816  nahm  Bayern  Besitz  von  der  Stadt, 
und  es  wurden  seitdem  ein  Bürgermeister  und  zwei  Adjunkten 
jedesmal  auf  5  Jahre  durch  die  Kgl.  Kreisregiernng  ernannt,  auch 
als  am  17.  November  1837  ein  neues  Wahlgesetz  erlassen  und 
die  Dauer  jeder  Wahlperiode  vom  l.  Juli  des  einen  Jahres  (zu- 
nächst 1838)  bis  30.  Juni  des  darauffolgenden  fünften  Jahres  (hier 
also  1843)  festgesetzt  wurde.  An  Stelle  dieses  Wahlgesetzes  trat 
am  29.  April  1809  die  noch  in  Kraft  befindliche  Gemeindeordnung, 
wonach  die  seit  1798  bestandene  Ernennung  der  Vorstände  der 
Stadtverwaltung  durch  die  Regierung  aufgehoben  und  dem  Stadt- 
rate selbst  überlassen,  aufserdem  aber  der  Beginn  der  noch  immer 
fünfjährigen  Wahlperiode  auf  1.  Januar  verlegt  wurde,  so  dafs  also 
mit  dem  Jahre  1890  eine  neue,  die  fünfte  Wahlperiode  beginnt. 

Um  die  Übersicht  nicht  zu  beeinträchtigen,  habe  ich  bei  den 
Namen  der  Bürgermeister  neuerer  Ordnung  die  der  beiden  his  1 869 
gleichfalls  von  der  Regierung  ernannten  Adjunkten  weggelassen, 
obwohl  dieselben  thatsächlich  an  die  Stelle  der  früheren  zweiten 
lhirgermeister  getreten  sind.  Ich  trage  dieselben  nunmehr  hier  nach. 


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80 


1800  1809  (14  VIII)  Georg  Friedr.  Hetzel  I.  Adj.  u.  Arbogast 
Schwab  (1798  180t  Tl.  Adj.;  Nachfolger  Karl  Alexander 
Holtmann  1801  (5/II)  -1809  (14  VIII». 

1809  (17/VIII)  1813  (XII)  Franz  Kcichardt  u.  Carl  Alexander 
Holtzmann. 

1814  1819  Carl  Alexander  Holtzmann  u.  Georg  Friedr.  Wilh. 
Ufslaub. 

1820  II  I)  1824  (31 /XII)  Friedr.  Heinr.  Vülmann  (auf  Ansuchen 
entlassen  1  O/III  1820;  Nachfolger  Philipp  Marcus  Lichten- 
berger) u.  Christian  Sues. 

1825  (l/I)     1829  (81 /XII)  Joseph  Spitz  u.  August  Heydenreich. 

1830  (l/I)  -1833  (6/III)  Georg  Friedr.  Hilgard  (tritt  zurück  IX 
1832)  u.  Georg  Friedr.  Hetzel. 

1833  (0  III)  1834  (III)  Joseph  Spitz  (tritt  zurück  1834)  u. 
Christian  Sues  (seit  11/V). 

1834  (2  IV     XII)  Christian  Sues  u.  Heinrich  Bleichroth. 

1835  (7/II.  bzw.  12  I)  1843  (30/VI)  Georg  Friedr.  Welt/,  u. 
Joh.  Michael  Zechner. 

1843  ( I  VII) -1848  (30/VI)  Joh.  Michael  Zechner  u.  Christian  Sick. 

1848  (24  VIII,  bzw.  20  VII)  -  1849  (VI)  Wilhelm  Rebenack  u.  Georg 
Friedr.  Ufslaub. 

1849  (9  VI  20/VI)  Georg  Friedr.  Wilh.  Lohru.  Georg  Friedr.  Ufolnub 
(bis  2/ VII  1850). 

1850  (9/II,  bzw.  4/II  1«  V,  bzw.  2/VII)  Peter  Eberle  u.  Phil.  Peter 
Völcker. 

1850  (2/VII)    1853  Fritz  Heppenheimer  u.  Peter  Volcker. 

1853  (24/11)     1858  Peter  Völcker  (tritt  aus  22/11  1855)  und  Georg 

Jakob  Haid  (seit  22  II  1855  erster  Adjunkt  :  für  ihn  tritt  ein 

als  zweiter  Adjunkt  Faust,  t  7  XII  1857). 
1858  (12  IV)     1803  Jakob  Grohe  (t  10/IV  1862)  u.  Joh.  Jakob 

Müller. 

1803  (30/111)     1808  Johann  Jakob  Müller  u.  Wühelm  Finninger. 

1808  (9/III)  1809  (31/XII)  Ludwig  Heydenreich  u.  Daniel  Esch- 
mann (f  28/VIII  1809). 

1870(1/1)-  1874  (31  XII)  Georg  Friedr.  Weltz  u.  Martin  Moos. 

1875(1/1)  1879  (31  XII)  Kasimir  Lichtenberger  (t  3/X  1877) 
u.  Friedrich  Merbel  (seit  H/XI  1877  erster,  Georg  Peter  Süfs 
zweiter  Adjunkt.) 

1880  (1/1)  1884  (31  XII)  Friedrich  Merbel  (t  18/X  1882.  ersetzt 
durch  Christian  Sick  seit  2  XI    1H82)  u.  Heinrich  Freytag. 

1885  (I  I)     1889.  Christian  Sick  u.  Carl  Friedr.  Velten. 


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81 


Anhang. 

1256.  L 

Der  Spoiercr  Bilrtjer  Manhard  vermacht  testamentarisch 
den  Klöstern  EnssertJuil,  Maulbronn,  Schirnau,  Heilsbrxwk  und 
St.  Lambrecht  sowie  den  Minoriten  zu  Speier  verschiedene 
Lienen** haften. 

Aus  dem  Cod.  Heidelb.  .Höf*'1,  fol.  Xv  (25*). 

In  nomine  patris  et  filii  et  spiritus  saneti.  Ego  Manhardus 
«ufficienti  deliberacione  prehabita  spontaneus  et  bene  compos  mentis 
moe  de  assensu  et  rogatu  uxoris  mee  Mehtildis  Iego  curiam  meam 
quam  inhabito  monachis  de  Userstal  et  fratribus  minoribus  in  Spira, 
ut  post  decessum  menm  et  uxoris  mee  predicte  curia  vendita  ad 
necessitatem  monachorum  et  fratrum  predictorum  per  ipsorum  pro- 
curatores  redigatur.  Siquis  autem  ex  horedibus  meis  ipsam  curiam 
habere  maluerit,  C.L.  mareas  argenti  dare  teneatur  monachis  et 
fratribus  memoratis.  Item  lego  monachis  in  Mulbrunne  et  in 
Schonuowe  curiam  meam  «x  opposito  curie  mee,  quam  siquis 
heredum  meonini  habere  voluerit,  XL.  mar  t  an  argenti  persolvet 
eisdem.  Item  lego  vineas  nieas  sitas  in  loco  qui  dicitur  Hart  et 
in  Alehesheim  cum  curiis  quas  ibidem  habeo  monialibus  in  Heilin- 
brucke  et  domiuabiis  ad  sanetum  Lampertum:  siquis  autem  heredum 
meorum  eas  habere  voluerit,  memoratis  monialibus  C.  mareas  argenti 
persolvat.  l'reterea  vulo,  ut  hec  omnia  in  omni  casu  sicut  a  me 
statuta  sunt  firmiter  perseverent,  nisi  aliqiiando  in  parte  vel  in  toto 
in  presencia  iudicis  et  media  parte  consulum  presente  me  contigerit 
immutare.  Acta  sunt  hec  Spire  atme  doniini  M'.'  CU.  LVI",  coram 
sculteto  Sigulino,  qui  ex  officio  suo  iuxta  consuetudinetn  civitatis  ad- 
hibuit  testen  subscriptos.  Ebeliniim  ante  nionasterium,  Sigulonem  Huon, 
Heinricum  de  tine,  l'lricum  ('luphel.  Fridericum  Il>echen,  (Jozzonem 
ante  monasterium,  Gozzonem  de  Hasclnchc,  Heinricum  Advocatmn, 
Hartmudum.  Volzonem  et  Cuonradum,  fratres  Hartmudi.  Ruzsonem. 
Cnolzonem,  Sigulonem  Huon  iuniorem,  Eberhardumde  Durlach.  Sigulo 
Freide.  Fridericum  Sudenstil,  Frizzonem  fratrem  Buselini  Choudem. 

ß 


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82 


1264  Nov.  2. 

Der  Sjieicrer  Bürf/er  Conrad  Fleizhevker  r<  rpfiiclitet  sieh 
(jeyenüher  einem  andern  Bärifer  Heinrieh  an  d>  r  Kt  km  zar 
Zahlnntj  eines  jährlichen  Zinses  nm  :1  Pfd.  Heller. 

Aus  dem  ('(»I.  Heuh-Ib.  X?>si,  fol  XXYl*  (Wi. 

.Tüdicks,  consules  et  universi  cives  Spirenses  et  cet.  Ad  notieiam 
universorum  tum  presencium  quam  futurorum  citpintus  pervettire. 
quod  Heinrieus  an  der  ecken,  noster  coneivis,  aput  Conradum  ditt tun 
Fleizhecker.  eoneivem  nostrum.  duo  taleitta  hallensium  lej;aliurn  de 
curia  sua  quam  possidet  aput  novam  portain  et  de  domo  sua  iuxta 
Bcrnzonem  sutorent  in  vieo  sutorio  annis  singulis  solvendorum 
seeundum  ius  hereditarium  et  eonsuetudinem  civitatis  nostre  duditin 
hahitam  et  probatam.  videlieet  in  nativitate  domini  partein  dimidiam 
et  in  feste  beati  Johannis  haptiste  reliquam  porcionent  solvendam 
eonparavit.  Acta  sunt  her  presentibus  Berntnnuo  et  Elwino  Ninro. 
eivium  mapistris,  (rotsrhaleo  de  vico  saneti  Jacobi,  <Jozzone  ante 
nionasterium  et  H.  fratribtis .  «int schalen  Seheffelino,  Friderico 
Ybeschono.  Conrado  de  ('nluinha.  Merkelino  Lamhcshucho,  »Sigelone 
Fullo  consulibus  et  aliis  ydoneis  et  honest is  per  scultetuin  Elwiuum 
Xigrum  in  prescripte  rei  testintonium  adhibitis  et  vocatis.  Xos 
autem  pro  huiusmodi  veritatis  indicin  presentem  litteram  sijjilln  nostre 
civitatis  ieeimus  roborari.  Datum  anno  domini  MV  ('(''.'  LX"  IUI", 
in  festo  beati  Martini. 

Haue  litteram  dedit  domina  .  .  de  Elophante  .  .  conventui  saneti 
Lantperte  cum  censu  duarum  librarum  hall,  quas  otinet  (I.  ohtinetl. 
additis  aliis  quatuor  lihris  censuum  perpetuorum. 

1281  April  24.  3. 

Adelheid  eon  der  Ler/en  n  isch reiht  dem  Kfosf,  r  Sf.  Lam- 
hrerhf  hii  der  Aufnahme  i'ner  Töehter  Hedaiij  and  Adelheid 
U>  Pfd.  Heller  i'ihrlirhen  Zinses. 

Ans  <l,  m  Ctnl.  Ih  lthlb.  :i  >,s>.  /«/.  XI h  (X?vß. 

Nos  iudices.  consules  »t  universi  cives  .Spirenses  ad  cunc- 
torum  notieiam  cupintu*  pervenire  presentibus.  quod  Elisabeth  de 
Lein  constituta  eoram  Cnolzone.  sculteto  Spirensi.  attendens  bette- 
lieium  impcnsiim  sibi  in  duabus  filiabus  *uis.  seilieet  Hedewii;e  et 


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83 


Adelheide,  a  .  .  priorissa  et  conventu  dominarura  »ancti  Lamperti, 
ordinin  predieatorum.  Spirensis  dioc.  Quod  easdem  filias  in  sorores 
»uns,  onlinein  et  habitum  reteperunt,  dicti«  .  .  priorisso  et  conventui 
ae  filiabus  Hiiis  pie  propter  deum  contulit,  tradidit  ot  corain  dicto 

Cnulzone  et  n<»}»is  HlwralitiT  resi^navit  una  rmn  YVernhero  et 
dnhanne  ar  Hartha  pueril  suis  in  fmhismodi  tradieionem  et  dona- 
rionem  expres:>e  ronseni  ientibus  redditus  deeem  Iihrarum  hll.  sub- 
srriptos  cum  pleno  iure,  si.nt  n.s  ntultis  annis  .(iiiete  et  parifiee 
habuit  et  rerepit,  ilirct  duns  libras  lill.  annuas  et  perpetua*  dandas 
annuatim  alt  .  .  abbate  et  eonvrntii  in  M nlnburne  in  festis  (ieurii  et 
Martini.  Ii  ein  tleeeni  mir.  hll.  de  denn»  Hunonis  Sinirwir  Johannis 
hapt.  «•!  in  nativitate  domini  dandas.  Iti-m  de  domo  St  hurheimer 
.  «mti^ua  dtunui  dirti  Huu'onis  derein  mir.  et  Y  hll.  dandas  in  quatuor 
temporum  festis  po-,t  rineres  et  pust  exalt a<  ionein  säurte  rrueis. 
Item  de  instita  rf Ii«  le  Kblini  .Iii -ti  Siek  sex.  hll.  et  i|uindeeim  mir. 
in  festis  <juatu.tr  tempormu  anni  dandas.  Item  deeem  et  noveni 
unr.  et  sex  hll.  de  inslita  tilia.-lri  h'uile^.n  laniliei.«,  in  nativitate 
domini  et  Johannis  haj.tisle  dandas.  Item  de  dorn.»  domine  Rudel- 
manni  iimlerim  mir.  hll.  te^to  ti.t.rii  et  in  nativitate  heate  .Marie 
dandas.  Item  de  tribu-  doinibu«.  in  viro  lebekuehei\urasse  lihram 
et  XIIII  hll.  in  nativitate  l.eale  Marie  et  tü-orii  dandas.  Item  de 
dmiio  doniine  \V<dpi.Tt in  novem  mir.  et  qtiatuor  hll.  eisdem  feruiinis 
dandas.  Item  de  alia  domo  eiu-drm  domim-  nur.  m  tu  et  orte  hll. 
dandas  eod.m  iii.mIi».  tVnstituit  .|uo.|iie  dirta  Kli/aheth.  ijueil  <|ui- 
eiim.jue  heif.lum  .-.in-rum  r.-ntr.i  j.redirla  venire  voluerit  et  pr..|. nä- 
heres dirtiiruui  bonorum  e-w  -  .  urijiti  manas  ari:enli  dai.it  .  .  |»rio- 
risse  et  ettiiventui  innm-ratis.  Adiertnin  r-t  etiam  >i  di.te  moniales 
vel  alhjuis  .-aruiii  nomine  j.redin.»-  »  «jiii  annuatim  .  .  j»rimis-.e 

et  ronvenlui  |».  i  j>.  1  u.»  d.-bem  mini-T  rari  nee  ah  ei-,  distrahi  M\e 
Velldi.  alii  nai  e  seu  wilden  pre-iini}.-,. -vi T .  lj»M  rriisiis  j.redieatnfes 
•loniUs  Spiren-ds  in  proprium  j ..-im •  nomine  devidveiitur.  Super  «pio 
Cliol/U  predirtiK  ex  debilo  sui  ot'tieii  s<m  Uliduni  iura  ei  <••  Hisllet  U.lilirln 

Spirensjs  rivitatis  adhihuit  et  dedit  Ii..-,  in  lest.-,  ><-iliret  Sitlridtim 
Hesrlieliii  Fi  i//.»iieiii    Kpprn  .    .  iviiuu    maud-tros.    <  ,..u<  liahunt 

seniorem.  Syu'eh.nnn  l'ulimn.  Hermanuum  ,  Johamieiu  .1.-  Iforhus. 
HonririliuAdvMrnl.mil.  Hernln  diuni  .-t  I  tna  i  u  in  iralre>.  (...t^rlial- 
Clim  juniorem.  Y.dzmirin  in  -al/.lieve  et  .lidianu-m  di.-tnm  t'ranrh. 
COtlsules  Spirense.-.  et  alio*  Üdedi-uos.  Supri"  .|ii.»  presen1e>  Jitt.-ra- 


84 


nostre  civitatis  sigillo  ad  rogatum  dieto  Elizabeth  et  eins  puerorum 
predictorum  roboramus.  Actum  et  datum  anno  domini  MV  ('(".'  LXXX° 
primo,  in  crastino  Oeorii. 

1285.  4. 

Cf*l.  HeifMb.  .V5fii.  fol  XIV*  (2(tr). 

Iudiees,  consules  et  univorsi  cives  Spirenses  erklären,  dafs 
der  Speierer  Bürger  Johannes  Cerdo  und  seine  Gattin  Mehtildis 
vor  ihnen  »dem  Schultheifs  Henricus  dictus  Cluphel  dem  Kloster 
St.  Lambrecht  2  Morgen  Weinberg  in  der  Gemarkung  Ilagenbach 
übergeben  und  von  dem  Kloster  titulo  locacionis  pro  derariata  cere 
annuatim  danda  auf  Lebenszeit  zurückerhalten  haben.  Verarmen 
aber  die  Ehegatten  ganzlich,  so  dürfen  sie  das  Weingut  in  ihrem 
Nutzen  verilufsern.  Als  Zeugen  gibt  der  Schultheifs  Knolzouem  et 
Volzonem  in  salzhove,  civium  magist  ros ,  (iothchalcum  Scoflelin 
seniorem,  Gotschalcum  filium  suum.  Sigulonem  Pullum.  Bermannum. 
Syfridum  Hezelin.  Johannem  de  Uorhus.  Hernhohum,  Fr.  Eppen. 
Johannem  (Vanich  et  Marquardum  Lamesbuch  consules  et  plures 
alios  cives  Spirenses  tidedignos.  Datum  a.  d.  MV  C't'V  LXXX".  Vi' 
feria  quarta  post  octavam  penthccostes. 


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85 


III. 

Historisehe  Blätter 
aus  dem  alten  Leininger  Land. 

II.  Teil.1) 

Gesammelt  von 

Karl  Emich  Graf  zu  Leiningen-Westerburg, 

Preniierlioiitenunt  und  Hriyade- Adjutant  in  Breslau. 


I.  Alte  Funde  in  Kehrdichannichts. 

[in  Germanischen  Museum  zu  Nürnberg  befindet  sieh  unter 
Nr.  1K373  das  Anno  1714  gedruckte  Werk:  „D.  M.  B.  Valentini, 
hochfürstlich  hess.  Leibmedicus  und  Professor  inGiessen,  Museum 
Muscorum,  Natur-  u.  Materialienkammer,  Frankfurt  a.  M.  1714." 

In  dessen  IL  Teil,  Seite  5.  fand  ich  in  einem  Artikel 
Uber  „l'rnis  oder  Aschentöpfe4'  folgende  bisher  noch  unbekannte 
Nachricht  über  zwei  im  vorigen  Jahrhundert  —  nun  vor  circa 
ISO  Jahren  —  gemachte  interessante  Funde  aus  grauer  Vor- 
zeit in  der  an  Altertümern  so  reichen  Dürkheimer  Gegend. 
Der  Wortlaut  besagt:  „Worbey  dem  curiosen  Leser  ein  andere 
abentheuerische  Hegebenheit  erzehlen  muls,  welche  sich  bey 
Tün  khi  im  in  der  Graftschaft  Leiningen-Martenburg  vor  einigen 
Jahren  mit  dergleichen  Aschentopf  zugetragen  wie  der  Lands- 
ht'ir  von  selbiger  Graftschaft  der  hochgeborne  Gräfe  und  Herr  / 
Herr  Johann  Friederich  Graf  zu  Leiningen  und  Dachsburg/ 
Men  zu  Appermont  und  Heringsholm  mir  es  selbsten  in  hoher 

x)  Don  1.  Teil  siehe  in  den  Mitteilungen  des  historischen  Vereines 
der  Pfalz  vom  Jahro  188«  Heft  XIII. 


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Person  gnadigst  referiret  und  betheuret  hat.  Als  nemlich  mitten 
in  Kriegszeiten  gemeldter  Herr  Graf /  sammt  allen  Hotbedienten  / 
zur  Lust  ein  Jagdhaufs  auf  einem  hohen  Berg  mit  eigenen 
Händen  erbauten  auch  weilen  in  wahrendem  Bau  von  vielen 
Trouppen/  so  durchmarchirten  gedacht  wurde  und  hochge- 
meldeter Herr  Graf  gegen  einen  Arbeiter  diese  Wort:  „Kehr 
dich  an  nichts"  redete  solches  Hauls  auch  bis  dato  noch 
„  Kehr  dich  an  nichts"  /  geheissen  würde,  trug  es  sich  zu  dal's 
man  ohngefehr  einen  grofsen  steinernen  Sarek  (demjenigen  /  so 
Tab.  II.  Fig.  7.  abgezeichnet/ in  der  Gröi'se  gleich  kommend) 
unter  der  Krden  funde  woraus  Se.  hochgrafl.  Excellenz  einen 
schönen  Fischbehalter  (worauf  die  Worte:  „Kehr  dich  an  nichts"/ 
gehauen  sind)  allda  machen  liefsen/  an  welchem  Ort  sich  zu- 
gleich ein  grofser  irdener  Topff  von  sich  selbsten  aus  der  Krden 
in  die  Höhe  begeben  so  gar/  dal's  einige  Laqueyen/so  vorüber 
lauffen  wollen  /  dafür  gestntzet  und  erschrocken  sind  /  w  elche  / 
als  von  Sr.  hochgräfl.  Kxcellenz  in  meiner  Gegenwart  im  ver- 
wichenen  1710  Jahre  sie  deswegen  nochmahlen  befraget  wurden 
solches  nochmahlen  bestandigst  bestätigten.  Ob  nun  dieses 
von  der  äusserlichen  Drnckgewalt  der  Lutft  (welche  etwa  von 
dem  Sarck  zuvor  auftgehalten  wurde)  oder  von  einer  anderen 
verborgenen  und  übernatürlichen  Ursach  herrühre/  lasse  jetzo 
an  seineu  Ort  gestellt  sein.  Zum  wenigsten  kommt  es  mit 
demjenigen  was  oben  der  Herr  ( Neuritis  von  solchen  Aschen- 
töpfen gedacht  ziemlich  überein/ zumahlen  unter  der  Aschen 
so  in  diesem  I'rna  war/ auch  noch  einige  Heiliger1)  zu  sehen 
waren /  weiswegen  sie  dann  von  Anderen  auch  Ossuaria  und 
Ciueraria  genennet  werden.  Allwo  dieses  noch  zu  mercken.  dal's 
diese  Vrmv  nach  des  obbclobten  1  In  Balduini  Meynung  nicht  auf der 
»Scheibe  wie  sie  hetitzutag  von  denen  Hafnern  gemacht  werden 
sondern  mit  den  Händen  aus  Letten  und  Sand  formiret  seyn  wie 
er  solches  an  obberührtem  <  )rt  aus  dem  Augenschein  dargelh.iii." 

Der  hier  erwähnte  Graf  Johann  Friedlich  w  ar  zu  llarten- 
burg2)  am  18.  (28  ?)  Miliz  10T.1  geboren  als  das  8.  Kind  und 

M  IWiirh.-n.       2)  iA'ininpt-nsclK«  Burg  Ihm  Dürkheim  a  ll. 


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der  3.  Sohn  Graf  Fi iedricll  Kmich's  von  I „eininjjrcMi-Da^-.sbur^r- 
llartcnburg  und  dessen  < iemahlin  Sybilla,  gebomen  Gräfin  zu 
Waldeck- Wildungen.  Graf  «loh.  Friedrich  sueeedierte  seinem 
Vater  20.  Juli  1698  und  starb  9.  Febr.  1722.  Vermählt  war 
er  zweimal:  l.  seit  1085  mit  Dorothea  Friederike  geb.  Grafin 
V  Ahlefcldt  und  2.  seit  1701  mit  Kathaiina  geb.  Markgräfin 
von  Baden-Dorlach.  Graf  Job.  Friederich  ist  der  Urururgrol's- 
vater  des  jetzigen  Fürsten  Ernst  zu  Leiningen. 

Der  Titel  „Herr  zu  Dachsburg"  rührt  von  der  in  Leiningen- 
srliem  besitz  befindlichen  Grafschaft  Dagsburg1)  im  Klsass, 
der  Titel  „Mei  e  zu  Aspermont"  von  der  in  Lotliringen  gelegenen 
Leiniitgen'scheu  Herrschaft  Aspermont  her,  —  Beides  Titel,  die 
häuhV  in  Verbindung  mit  dem  Leiningen'sehen  Xamen  vor- 
kommen Der  Titel  „Herr  zu  Heringsholm"  erscheint  jedoch 
liier  zum  ersten  Male  und  bedarf  daher  näherer  Erklärung: 
Der  Besitz  Heringsholm  liegt  in  .Kitland  im  Stifte  Ripen  im 
Lnndosnaeslunt.  Graf  Friedrich  Ahlefeldt  erhielt  Heringsholm 
als  Mitgift  1(557  von  seinem  Schwiegervater  dem  Grafen  Rantzau. 
Graf  Friedlich  Ahlefeldts  Tochter  Dorothea  Friederike  (geboren 
Hj.  Dezember  1001.  f  1.  März  —  1(5.  November?  —  1698) 
heiratete  10n5  den  Grafen  Johann  Friedrich  von  heiningen- 
Dagsburg-Hartonburg,  und  so  übernahm  Letzterer  bei  Graf 
Friedrich  Ahlefeldts  Tode  10S7  in  der  IOrbauseinandersetzung 
das  (int  Heringsholm,  wovon  belegter  Titel  herzuleiten  ist. 

Mit  den  Kriegszeiten  sind  der  von  1088— 1797  dauernde 
pfälzische  Erbschaftskrieg  und  dessen  Xachwehen  gemeint  — 
eine  Zeit,  in  der  die  Pfalz  Unsägliches  unter  den  rohen  fran- 
zösischen Mordbrennern  zu  leiden  hatte.  Während  Dürkheim 
und  2s  Leiningische  Ortschaften  niedergebrannt  und  zerstört 
worden  waren,  blieb  die  Hartenbarg  dadurch  erhalten,  dafa 
die  Franzosen  lOJM)  eine  starke  Besatzung  in  diesen  wichtigen 
milit  lirischen  I n k t  gelegt  und  bei  ihrem  eiligen  Abzug  1092 
nur  die  Anisen  werke  und  den  grofsen  höchstgelegenen  Turm 
gesprengt  hatten.   Der  hiebei  entstandene  Brand  schadete  blos 

*)  Duisburg  mit      nicht  mit  eh.  ist  die  richtige  Schreibweise. 


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dem  Dachwerk  der  sonstigen  Gebäude,  so  dafs  die  Burg  bald 
wieder  in  bewohnbarem  Zustand  und  auch  der  Sitz  der  gräf- 
lichen Familie  war. 

Da  es  heilst,  dafs  der  genannte  (iraf  nebst  allen  Hof- 
bediensteten  ein  Haus  auf  jenem  hohen  Berge  „mit  eigenen 
Händen"  erbaut  habe,  so  scheint  mir  daraus  hervorzugehen, 
dafs  es  sich  hier  um  eine  einfache  Errichtung  eines  Holzbaues 

—  einer  Holzhütte,  eines  sogenannten  „Blockhauses",  id  est 
iSchulzhauses  bei  Jagden,  bei  schlechtem  Wetter,  Nacht  oder 
Nebel  etc.  etc.  handelte,  denn  der  jetzt  noch  stehende  Steinbau, 
das  Forsthaus  Kehrdichannichts,  von  dem  .1.  G  Lehmann  im 
„Dttrkheimer  Thal"  S.  163  sagt,  dafs  es  von  Graf  Friedrich 
Magnus  aufgeführt  sei,  ist  sicher  von  sachkundigen  Maurern 
ordnungsmäßig  erbaut  worden,  vielleicht  nachdem  der  besprochene 
Holzbau  verbrannt,  zerstört  oder  zusammengefallen  war,  jeden- 
falls auf  demjenigen  Platze  aber,  auf  welchem  das  erste 
„Kehrdichannichts"  errichtet  war. 

Soviel  steht  fest,  dafs  J.  G.  Lehmann  in  seinem  „Dürk- 
heimer Thal"  S.  1Ö3  irrt,  wenn  er  behauptet,  dafs  Graf  Friedrich 
Magnus  dem  in  Rede  stehenden  Forsthause  den  Namen  Kehr- 
dichannichts gegeben  habe.  Aus  obiger  Nachricht  Valentinas 
in  seinem  1712  geschriebenen,  1714  gedruckten  II.  Hände 
seines  Musei  Museorum  geht  hervor,  dafs  derjenige,  welcher 
diesen  eigentümlichen  Namen  erfand,  Graf  Johann  Friedrich 
war;  da  die  gräflichen  Lakaien  im  Jahre  1710  nochmals  nach 
den  verschiedenen  l'mstunden  bei  jenem  Funde  gefragt  wurden, 

—  aufserdem  nach  dem  Frieden  von  Kvswick  1007  —  die 
gräfliche  Familie  ebenso  wie  das  ganze  Land  in  grofser  Not  lebte, 
also  schwerlich  gleich  ein  Jagdhaus  „zur  Lust"  zu  bauen  im 
Stande  war,  so  wird  man  nicht  sehr  irre  gehen,  wenn  man  sowohl 
die  Erbauung  des  Forsthauses,  das  von  ( naf  Johann  Friedl  ich  mit 
dem  Namen  ..Kehrdichannichts"  belegt  wurde,  als  auch  die  Funde 
jener  Altertümer  in  die  Zeit  zwischen  17<)0  und  1710  setzt. 

Das  oben  erwähnte  „Durclimarschiercn"  ist  nicht  darauf 
zu  beziehen,  dafs  die  Truppen  (französische)  an  Kehrdichannichts 


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selbst  vorilbermarsehiert  wären,  sondern  vielmehr  der  allge- 
meine Truppendurchzug  fand  im  Thüle  unten  auf  der  Strafse 
I>urkheim-Hartenburg-rVaiikenstein  statt  —  Patrouillen  mögen 
auch  wohl  ab  und  zu  einmal  auf  den  Waldwegen  Dllrkheim- 

Lambertskreuz  gekommen  sein  ■-.  alter  am  einsamen,  hoeh- 
mid  abgelegenen  Kelirdiehannichts.  das  von  keiner  Haupt  st  ralse 
berührt  wurde.  fand  kein  ..Murhmarschiren"  \vn  Trnppenzügen 
statt;  defshalh  lafsf  sich  am  h  diese  von  Lehmann  abweichende 
Namenserkli'uung  iuimerliiii  leicht  verstehen.  I  >eun  sollet  jetzt, 
wo  das  I  )iirk|je'mier  Thal  durch  die  emporgewachsene  Industrie, 
durch  die  bessere  Strafe  und  die  t'i  iedlichen  geordneten  Ver- 
hältnisse, oft  so  reichlich  von  Kuhrwerk  und  Fufsgangern 
belebt  ist.  kummt  doch  nur  seilten  ein  Tourist  nach  dem  idyllischen 
Forsthausc  -    wir  stiller   muls   es   da   oben   in  jenen 

kriegerischen  Zeilen,  in  denen  ringsum  die  hegenden  entvölkert 
waren,  gewesen  sein,  seihst  wenn  tief  unten  im  Thale  die 
Strafse  wiederhallte  vomTiitt  und  Lärm  marschierender  h'egi- 
menter.  Die  I )i'u fer  waren  aufgebrannt,  die  Lewohner  vei  triehen 
und  oft  die  Hälfte  der  Kinwohner  einer  (  »rtsehal't  getödtet  uder 
durch  Knlbehi iing  gestorben  höelistens  ein  Wilddieb  oder 
ein  Versprengter  suchte  einmal  die  Kinsamkeit  .auf  also  ist 
es  recht  gut  möglich,  dals  «'Iraf.loh.  friedlich  zu  jenem  Arbeiter 
in  Rücksicht  auf  das  oft  laute  Treiben  im  Thale  unter  Hinw  eis 
auf  diese  Kinsamkeit.  die  begünstigt  war  durch  hole-  Lage  und 
durch  die  Abgeschiedenheit  des  <)rb->.  heruliigeiid  sagte: 
.Kehr  dich  an  nichts!" 

.).  <i.  Lehmann.  Hürkheimer  Thal.  S.  ic.aj)  schreibt  die 
Benennung  .jenes  Lciningen'-chen  K«u-stliause>  dm  Jagd-  und 
Forst.streitigkeiien  zwischen  Chai-pfaiz  und  Leiningen  zu.  und 
bin  ich  auch  der  Meinung,  dafs  dies  bei  den  anderen  beiden 
nahegelegenen  Forstliaiisen.  ..M in  rmirnn  ht\ ie["  und  ..Sehau- 
dichiiichtum"  zutiiti'i.    Ivs  \<\  \idlk>>mmen  -laublich.  dal<  der 

'i   l'itl      ..öl  n,.',  ilci  :   Aul-.  Ii-,  l'ni/   I    l'ci1/.  i     S.  :;ig 

Kiihy.  m:il.  und  kl,.       ,1/  >.         „.  -N-j.  V-.i-r  l:,is.|.-i  ^  \':  ,i/r-:.  ,.  ,■ 

ISSl»,  S.  TU.  .M. -litis.  Diekli.  im  umt  -.•in-  t "  im-lmn- n  s.  [Ii-    ,.  ... 


90 


Name  „Kehrdiehanniehts"  auch  wirklich  auf  die  bei  Valentini 
oben  beschriebene  Art  entstanden  ist,  «nid  vermute  ich.  dals 
man  hierauf  in  den  unruhigen  Zeiten  die  ursprüngliche  Bedeutung 
dieses  Namens  vergals  und  erst  später  in  den  gegenseitigen 
teils  mehr  oder  weniger  ernsten  Neckereien  als  „geschmack- 
volles" —  ?  —  Gegenstück  jene  beiden  anderen  Namen  mit 
dem  Hintergedanken  „freundnachbarlieher"  Drohung  bei  den 
neugebauten  Porst-  und  Jagdhäusern  schuf. 

Kehrdiehanniehts  steht  heute  noch,  während  die  beiden 
anderen  als  Forsthäuser  eingegangen  sind.  An  Kehrdiehanniehts 
ist  noch  anfser  Karyatiden  und  Löwen  ein  Steinrelief  erhalten, 
das  nach  den  obigen  (Quellen  den  Grafen1)  Friedrich  Magnus 
von  Leiningen  darstellen  soll.  Da  diese  recht  guten  Skulpturen 
unmöglich  gleich  nach  der  kriegerischen  Zeit,  in  der  allerwegen 
Not  und  Armut  herrschte,  entstanden  sein  können,  so  gewinnt 
wohl  meine  Ansicht  an  Wahrscheinlichkeit,  wonach  das  erste 
Kehrdiehanniehts  ein  einfacher  von  Graf  .Job.  Friedlich  auf- 
geführter Holzbau  —  ein  Blockhaus  —  war,  und  d;is  jetzt  noch 
stehende  zweite  Kehrdiehanniehts  eist  später  in  besseren  Zeiten 
von  (iraf  Johann  Friedrichs  Sohn,  (iraf  Friedrich  Magnus,  in 
Stein  und  mit  künstlerischer  Ausschmückung  gebaut  wurde,  — 
wobei  vielleicht  nun  erst  zum  Hohn  des  churpfiilzer  Nachbarn, 
an  den  alten  komischen  Namen,  nur  im  andern  Sinne  ange- 
knüpft wurde. 

Der  wiederholt  angeführte  Graf  Friedrich  Magnus2)  ist 
der  4.  Sohn  des  Graten  .loh.  Friedrich  und  dessen  zweiter 
Gemahlin,  Katharina,  geborenen  Markgiälin  von  Baden-Durlaeh ; 
Friedrich  Magnus  ist  geboren  27.  März  170.1,  succedierte  seinem 
Vater  9.  Februar  1722  und  starb  28.  Oktober  1756. 

Welcher  geschichtlichen  oder  vorgeschichtlichen  Penode 
der  aufgefundene  Steinsarg  --  der  spätere  Fischbeliältcr  — 
angehörte,  dies  festzustellen  überlasse  ich  anderen  Federn,  die 
in  jener  grauen  Vorzeit  genauer  Bescheid  wissen.    Ich  weise 

')  Xi.-lit  „Kürst.'tr.  wir  us  in  M.'hlis.  Dürkheim  timl  -'  in.-  I.'iiiiHumil' 
.S.  119  liuifct.  —       Mnsriius  ist  liiur  Vorniuiiu.  nicht  epithuton  onians. 


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nur  darauf  hin.  dals  Valentini  die  Gröi'se  als  der  gleich- 
kommend bezeichnet,  welche  der  ..auf  Tab.  II.  Fig.  7"  abge- 
bildete römische  Steinsarg  hat;  vielleicht  führt  diese  Notiz 
zur  annähernden  Bestimmung  der  Zeitperiode,  aus  der  diese 
Steinkiste  stammt,  vielleicht  veranlal'st  sie  auch  weitere  l'nler- 
suehungen  in  der  Umgebung  dieses  Jagdhauses. 

Was  aus  diesem  Sarg,  bezw.  Fischbehälter  geworden  ist. 
ob  er  noch  irgendwo  existiert  oder  durch  den  Zahn  der  Zeit 
oder  durch  Menschenhände  vernichte  worden  ist,  konnte  ich 
nicht  feststellen;  jedenfalls  besagt  eine  mir  gefälligst  gewordene 
Nachricht  vom  81.  März  1889  ..dals  sich  beim  Forsthaus 
Kchrdichannichts  kein  steinerner  Fischbehälter  vorfindet  und 
dals  laut  gepflogenen  Recherchen  sich  auch  Niemand  eines 
solchen  erinnern  kann." 

Erwähnen  will  ich  noch,  dal's  der  III.  Tril  des  Eingangs 
angefühlten  Valentini'schen  Werks,  ..dem  hoclurebohinen  Gräften 
und  Herrn,  Herrn  .Johann  Friedrich  Gräften  zu  Leiningen  und 
Dachsburg,  Herrn  zu  Aspremont  und  Heringsholm,  etc.  etc. 
meiuem  gnädigsten  Gräften  und  Herrn!*  gewidmet  ist,  und 
dal's  es  in  der  hierauf  folgenden  Dedikationsvorrede  heilst  : 

Hochgebohrner  (iraff,  (inädiger  Herr! 

Euro  hochgräfflichc  Excellentz  geruhen  Sich  gnädigst  zu  er- 
innern /  dals/  als  dieselbe  vor  einigen  Jahren  auf  dero  lustig-  und 
curiosen  Berg-  und  .Jagthaus  /  Kehr  dich  an  nicht«  genannt  mir 
denjenigen  Ort  wo  sieb  so  wunderliche  Avanture  mit  dem  Heyd- 
niachen  Aseheiitopft*  begeben  in  Selbst  -  hoher  Persohn  zeigten/ 
auch  diejenigen  Dienere  /  so  solches  gesehen  /  vorstelleten  ich 
darauff  alles  dem  IT.  Tomo  des  Musei  Muse"runi  einzuverleiben 
versprochen  habe. 

Wann  dann  ermebltes  liueh  /  durch  (iöttliehe  (Jnnd  und  Seegen 
nunmehr  auch  zum  Stand  gebracht  /  und  nicht  allein  diese  sondern 
auch  einige  andere  (  urioMtäten  ,  welche  in  Kurer  hochgräffliehen 
Excellentz  schönem  Land  zu  finden  sind  darinnen  angemercket 
hal»;  auch  aus  hero  gnädigsten  I  >isciir»cii  /  welche  damalen  von 
denen  sogenannt«!)  Barometern  Thennoinetern  und  dergleichen 
heut  zu  Tag  berühmten  Instrumenten  fielen/  zur  (•einige  verstanden/ 


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92 


welch  ein  groffes  Beilagen  und  Vergnügen  Sie  von  dergleichen 
Dingen  nehmen  und  empfinden. 

So  habe  aus  unterthänigster  Contidenze  die  Freyheit  nehmen 
wollen  Eurer  Hoch  -  Gräflichen  Excellentz  die  hierbey  gedruckte 
Zeug-  und  Rüstkammer  der  Natur  öffentlich  zuzuschreiben  '  und 
zugleich  vor  alle  mir  wie  auch  meinen  respective  Geschwistern  / 
Kindern  und  Verwandten  bis  daher  so  vielfältig  erwiesene  Hoch- 
Gräffliehe  Gnaden-Bezeugungen  in  tieffster  Reverence  allen  ersinn- 
lichen dcmuthigeti  Dank  zu  sagen. 

Gott  der  einzige  Schopffer.  R.egierer  und  Erhalter  der  Natur  / 
(so  auch  durch  dieses  Buch  ewig  gelobet  und  gepriesen  seye ! ) 
wolle  Euer  hochgräfflichen  Excellentz  samt  dero  hochfürstlichen 
Frau  Gemahlin  /  Junger  Herrschafft  /  und  dem  gantzen  Hoch-Gräff- 
lirhen  Haus  bey  diesen  so  gefährlichen  Kriegs- Läufften  in  seinen 
Schirm  und  Schutz  nehmen  mit  einem  baldigen  Frieden  erfreuen 
und  in  allem  Seegen  an  geistlichen  und  leiblichen  Gütern  erhalten  / 
welches  von  Grund  meiner  Seelen  wünsche  als  Euer  hochgräfflichen 
Excellentz  unterthänigster  Diener 

Michael  Bernhanl  Valentini. 
Axchinter  und  Professur  zu  Giefsen. 

Fürwahr  eine  Musterleistung  des  schwülstigen  Stils  des 
vorigen  .JahrhunderLs ! 

Zum  Schlüsse  bemerke  ich.  dals  Valentini  im  II.  Teil 
pag.  20  auch  erwtthnt,  „dals  er  in  der  Clratfsehafft  Leiningon- 
Martenburg  auf  dem  Baltenberg  lange  Sandsteine  gefunden, 
welche  wie  die  Orgelpfeifen  bey  einander  stehen  und  alle 
gleichsam  von  unten  bis  oben  aus  durchbohret  sind,  in  deren 
Muhle,  ein  gelber  reiner  Sand  zu  finden. u 

Er  meint  hiemit  die  sogenannten  Blitzröhren,  die  man 
heute  noch  vielfach  im  Battenberger  wie  im  benachbarten 
Neu-Leininger  Berge  tindel ;  von  ihnen  schreibt  Dr.  C.  Mehlis, 
Bad  Dürkheim,  S.  «">:  „Ihre  Entstehung  schrieb  man  früher 
dem  Einschlagen  des  Blitzes  in  den  eisenhaltigen  Boden  zu; 
neuere  Forschungen  sehen  in  diesen  oft  ful'sdicken  und  inanns- 
langen  Kohren  das  Produkt  oberirdischer  Infiltration  mit  Wasser." 


I 


9:3 


2.  Abgeschlagener  Angriff  auf  die  Harden- 
burg. 

Auf  welche  Art  die  Hartenburg  einmal  vor  einer  Cber- 
rnmpelung  bewahrt  wurde,  schildert  nachstehend  beschriebene 
Kpisode,  die  ich  in  „D.  Valentinfs  Zeug-  und  Rüstkammer 
der  Natur  oder  des  sogen.  Musei  Museonim.  Krankfurt  a  M.  1714." 
III.  Teil,  pag  00,  im  XVI.  Kapitel,  „von  denen  Fem  und  Ver- 
gröfserungsglJlsern"  §.  1  verzeichnet  fand;  es  heilst  daselbst: 

„Ks  knme  auch  in  dem  vorigen  Frantzösischen  Krieg  dem 
altern  Heini  G  raffen  von  Leiningen- Hartenburg  sein  Perspectiv 
sein  u  ohl  zu  statten,  als  eine  Frantzösische  Partie1)  sich  an 
sein  Residentz-Schlol's  Halte:. bürg  machte  und  die  arme  Leute, 
so  ihre  Sachen  daliin  gefluchtet  hatten,  in  die  grofste  Angst 
und  Wehmuth  setzte.  Dann  als  dieser  generöse  Herr  hoch- 
seeligsten  Angedenkens  aus  dem  Fenster  des  Schlosses  wahr- 
nähme, dafs  der  Ofh'eirer,  so  die  Partie  führete,  immer  von 
einem  Raum  zum  andern  Sprunge,  um  alle  Avenuen  zu  recog- 
wweiren,  schlüge  er  seine  Pirsch- Büchse  an,  legte  ein  Perspectiv 
darauf,  und  als  er  den  Partisan  recht  gefasset  hatte,  Hesse  er 
das  Perspectiv  sinken,  druckte  los  und  traff  denselben,  dafs 
er  alle  Viere  streckte,  die  Soldaten  denselben  in  einen  Mantel 
wickelten,  und  in  aller  Eyl  sich  davon  machten,  worauf  er2) 
in  der  Kirche  8)  worin  sich  die  Leute  reterirt  hatten,  so  balden 
das  Te  deum  laudamus  singen  Heise." 

Dieses  Buch  ist  1714  gedruckt,  zu  einer  Zeit  also,  in 
der  Johann  Friedrich  Graf  von  Leiningeu- Hartenburg  noc!' 
lebte;  da  der  Verfasser  jedoch  sowohl  vom  „vorigen  französischen 
Krieg**,  als  auch  vom  „älteren**  Herrn  Grafen  „hochseeligen 
Angedenkens"  spricht,  so  kann  der  Letztere  nur  Graf  Friedrich 
Kmich  v.  Leiningen- Hartenburg,  gel  oren  1621,  gestorben  1698, 
der  Vater  Graf  Johann  Friedrichs,  sein;  somit  ftLllt  der  „vorige 
französische  Krieg"  auch  in  die  Lebenszeit  Graf  Friedrich 

l)  StreifpartfM.  —  3)  Nilmliih  drr  (.Jrat*.  —  8)  Ks  ist  hier  die  llurp- 
kapelle  gemrint.    Siehe  Lehmann,  Diirkheimer  Thal.  Seite  230. 


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94 


Emich 's  und  mul's  daher  der  dritte  französische  Eroberungskrieg, 
der  sogenannte  pfälzische  Erbsehaftskrieg  von  1088  —  1097 
gewesen  sein. 

Die  Hartenburg  war  eine  der  wenigen  Burgen,  welche 
in  diesem  Kriege  nicht  wie  fast  alle  pfälzischen  Hingen  zerstört 
wurde;  nur  das  Dachwerk,  der  Hauptturm,  und  die  Aulsen- 
werke  litten  1089  bzw.  1692  durch  Brand  Schaden,  so  dals 
die  Burg  bald  darauf  wieder  bewohnt  wurde.  .Später  jedoch, 
wahrend  des  Revolutionskriegs  1794  wurde  sie  vollständig  ein 
Raub  der  Flammen  und  ist  seitdem  Ruine,  erfreut  aber  heute 
noch  jeden  Geschiehtskundigen  oder  Naturfreund  durch  die 
gigantischen  Ruinen  und  die  köstliche  stillromantische  Lage  im 
schönsten  Thale  der  Pfalz. 

Graf  Friedrich  Emich  war  geboren  ü.  Frebruar  1021, 
snecedierte  seinem  Vater  25.  Oktober  1043  und  starb  20.  Juli 
1098.  Vermählt  war  er  seit  10.  Januar  104  4  mit  Sibylle 
geborenen  Gräfin  von  VValdeek-Wilduugen. 

Oben  beschriebene  Episode  scheint  die  gleiche  zu  sein, 
welche  LehmAim  in  seinem  „Dürkheimer  Thal"  1834,  S.  200 
andeutet,  woselbst  er  nach  „Manuskripten"  *)  anführt :  „Da  i.  J. 
1713  die  Franzosen  abermals  in  die  Pfalz  einfielen  und  aus 
Furcht  vor  denselben  viele  Effekten  aus  der  l'mgegend  nach 
(der)  Hartenburg  geflüchtet  waren,  so  wurde  dieselbe  von  dem 
dem  Heere  nachziehenden  Gesindel  ebenfalls  nicht  verschont. 
Ja  es  kamen  einst  mehr  denn  1000  Marodeurs  davor  und 
begehrten  Einlal's  oder  drohten,  (iewalt  zu  gebrauchen.  Graf 
Johann  Friedrich  aber,  der  sich  in  der  Burg  befand,  begegnete 
diesen  Räubern  mit  solchem  Nachdrucke,  dals  ihnen  die  Lust 
danach  vergieny.  nachdem  sowohl  ihr  Anführer  als  auch  viele 
Genieine  getödtet  waren  " 

Wenn  auch  Lehmann  hier  diese  Episode  in's  Jahr  1713 
verlegt,  so  möchte  ich  (loch  glauben,  dals  er  bezüglich  der 
Zeitbestimmung  irrt  und  dafs  der  Vorfall  zufolge  der  genau 
zu  bestimmenden  Person  des  Grafen  Friedlich  Emich,  der  ja 

l)  Heute  nirlit  mein-  bekannt  .»der  aufzufinden. 


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95 


1698  schon  starb,  früher,  in  den  pfälzischen  Erbschaftskrieg, 
etwa  in  die  Jahre  1689—  1692  zu  setzen  ist.  Da  Lehmann's 
(Quelle  „Aus  Manuskripten"  nicht  mehr  aufzufinden  ist,  obwohl 
ich  fast  den  ganzen  reichhaltigen  historischen  Nachlafs  Leh- 
mann'.? über  das  Haus  Leiningen  angekauft  habe,  so  ist  es 
unkontrollierbar,  ob  Lehmann  die  Zahl  1713  selbständig  berechnet 
und  hinzugefügt  oder  in  dem  möglichenfalls  tragwürdigen 
„Manuskript4  schon  vorgefunden  hat. 

Ein  anderer  denkbarer  Fall  wäre  allerdings  auch  der, 
dafs  Valentinas  und  Lehtnann's  Episoden  nicht  ein  und  die- 
selben sind,  sondern  sich  wirklich  zu  2  verschiedenen  Zeiten 
ereigneten,  die  erste  unter  (i  rat"  Friedrich  Emieh  etwa  zwischen 
1689  und  1692  und  die  zweite  unter  Graf  Johann  Friedlich 
im  „spanischen  Erbfolgekrieg"  (1701  — 1714),  in  dem  die  Fran- 
zosen, das  alte  pfälzische  Erbübel,  1713  erneut,  wenn  auch  mit 
geringerer  Wut  in  die  Pfalz  eingedrungen  waren.  Verlockend 
mui's  ja  die  stolze  und  feste  Hing  den  im  Thale  unten  daran 
vorbeimarschierenden  Truppen  immer  erschienen  sein.  Näheres 
wird  sich  wohl  schwerlich  jemals  feststellen  lassen;  doch  ist 
dies  auch  nicht  allzuwichtig.  Jedenfalls  durfte  wohl  mancher 
Handstreit  h  auf  die  begehrenswerte  Burg  versucht  und  ver- 
eitelt worden  sein. 


3.  König  Friedrich  Wilhelm  II.  von  Preussen 

auf  der  Hardenburg. 

Im  Pfälzer  Museum  1885,  Nr.  12,  Seite  93,  veröffent- 
lichte ich  einen  Artikel  über  die  Anwesenheit  des  Königs 
Friedrich  Wilhelm  IL  von  Preufsen  auf  der  Hartenburg  bei 
Dürkheim  a/H  ,  in  dem  sich  hinsichtlich  der  Bestimmung  der 
einzelnen  Leininger  Persönlichkeiten  ein  Irrtum  eingeschlichen 
hat,  den  ich  vor  Kurzem  bei  Gelegenheit  anderer  Studien  selbst 
bemerkt  habe;  ich  gebe  daher  den  beregten  Artikel  abgeändert 
und  nuu  richtig  gestellt  hier  wieder. 


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06 


In  der  Vofs\schen  Zeitung-  vom  24.  August  1793  findet 
sich  nachstehende  Nachricht: 

Oppenheim,  11.  Aug.  1 79*1.  (Hestern  Abend  um  5  Uhr 
fuhren  Seine  Majestät  der  König  von  Preufsen  von  Türkheini  nacli 
dorn  Bergschlofs  Hartenburg,  welches  das  alte  Fürstlich  Leiningischc 
Stammhaus  ist.  Bei  der  Annäherung  des  Monarchen  ertönte  eine 
frohe  Musik,  und  das  durch  ihn  gerettete  und  von  Deutschlands 
Feinden  befreite  Volk  bezeugte  ihm  seine  Freude  durch  allgemeines 
Vivatrufen.  Am  Fuf»e  des  Herges  wurde  der  huldreiehe  König 
von  dem  Fürsten  bewillkomnit  und  der  neugehorne  kleine  Prinz  ') 
überreichte  Ihm  einen  Lorbeerkranz.  Die  Güte,  mit  welcher  Friedrich 
Wilhelm  den  Dank  der  Nachkommenschaft  empheng,  rührte  alle 
Anwesenden,  und  Ihm  flössen  überall  dankbare  Thränen.  Der 
Monarch  besah  hierauf  das  ganze  Schlofs ,  besonders  die  merk- 
würdigen alten  Rittergefängnisse  und  fuhr  hierauf  wieder  nach 
Türkheim. 

Zur  näheren  rOrklärung  diene  Folgendes :  Nachdem  Custine 
im  Herbst  1792  mit  einem  französischen  Heere  die  ganze  Hardt 
entlang  gezogen  war  und  sich  der  Städte  Speyer,  Worms  und 
Mainz  bemächtigt  hatte,  winde  Letzteres  bei  Ausbruch  des 
eisten  Koalitionskriegs  anfangs  1793  von  einem  preu Isischen 
Heere  «eruiert;  Fouragierungen  und  Rekognoscierungeu  der 
Preufsen  gingen  bereits  am  (J.  und  7.  Marz  1793  bis  in  die 
(irünstadt-Durkheimer  (legend  und  nach  Altleiningen.  Die 
Franzosen  marschierten  am  19.  Marz  aus  Mainz  ab  und  über 
Kreuznach- Alzey- Worms-Pfeddersheim  längs  des  (Jebirgs  nach 
Landau.  Am  30.  (oder  31.?)  Marz  plünderten  sie  das  Dorf 
Altleiningen  und  zogen  am  1.  April  Morgens  aus  Dürkheim 
ab,  während  die  Preufsen  Nachmittags  bereits  in  diese  Stadt 
einrückten. 

Da  durch  sie  die  (legend  von  den  Franzosen  gesäubert 
wurde,  und  noch  überdies  am  22.  Juli  1793  Mainz  sich  den 
Preufsen  übergeben  hatte,  begreift  man,  warum  Konig  Friedrich 
Wilhelm  II.  am  10.  August  als  „ketter"  und  „Befreier"  bo- 
grttfst  wurde. 

>)  Damals  .r>»  3  Monat  ah  ' 


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97 


Leider  war  dieser  Feldzug  trotz  aller  preufsischen  Siege 
von  Pirmasens  (14.  September  1793)  und  von  Kaiserslautern 
(22  Mai  1794)  erfolglos,  da  sich  die  Österreicher  aus  Belgien 
zurückzogen,  was  auch  die  Preußen  nötigte,  aufs  rechte  Rhein- 
Her  zurückzugehen.  Die  Folge  war,  dal's  das  linke  Rhein- 
Her  -  die  arme  vielgeplagte  Pfalz  —  wieder  in  die  Hände 
der  Franzosen  fiel  (Friede  zu  Hasel  1795). 

Anfang  1794  kamen  sie  wieder  nach  Dürkheim  und  ver- 
brannten am  29.  März  die  Huttenburg  --  7  Monate  nach  jeuem 
Besuche  König  Friedlich  Wilhelms. 

Der  oben  genannte  Fürst  war  der  Fürst  Karl  Friedrich 
Wilhelm  zu  Lehmigen.  Derselbe  war  geboren  am  14.  August 
1724,  vermahlt  24  .Juni  1749  mit  Christine  Wilhelmine  Luise 
geborenen  Gräfin  zu  .Solms-Rödelheim,  und  starb  9.  Januar  1807. 
Der  erwähnte  kleine  Prinz,  sein  Knkel,  ist  der  damalige  Prinz 
Friedrich  Karl  Heinrich  Ludwig  Emich  gewesen,  der  jedoch, 
1.  März  1793  geboren,  am  22.  Februar  1S00  schon  verstarb. 


4.  Zwei  Grabschriften  für  Schloss  Altleiningen 
aus  dem  18.  Jahrhundert. 

In  meinem  Leiuingen'sclien  Privatarchiv  befindet  sich  ein 
Manuskript  „Kurtze  Beschreibung  und  Historische  Begeben- 
heiten des  Schlosses  und  Stammhaulscs  Altenleiningen  aus 
Originalurkunden  zusammengetragen",  das  der  hochgraflich 
Leiningen-Wcsterburg'selic  Archivrat  .7.  L.  Knoch  1759  ver- 
faßt hat. 

In  demselben  fand  ich  zwei  ,,<  irabschriften*4  verzeichnet, 
die  dem  Andenken  des  von  den  Franzosen  1(590  zerstörten 
Schlosses  Altleiningen  gewidmet  sind  und  von  denen  die  Line, 
wahrscheinlich  die  Zweite,  als  (iedeuktafel  im  vorigen  Jahr- 
hundert in  der  Schlol'sruine  aufgerichtet  weiden  sollte.  Da  dies 
jedoch  unterblieben  ist,  mögen  dieselben  hier  eine  Stätte  finden. 

7 


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- 


98 


Die  Erste  lautet  wörtlich: 

Hier 
unter  dem  Schutt 
dieser  Mauern 
eines  der  ältesten  Schlössern  Teutschlands 
liefet  begraben 
das  andenken 
eines  denen  Kayfser liehen  Avocatoriis 
gehorsam  gewesenen 
Hcrni  Gratfens  zu  Leitlinien: 
welcher, 

durch  den  anverlangten  Gehorsam 
seine 
Wohlfahrt 
Land  und  Leuth 
und 

diese  seine  Resident/ 
dem  Ruin  der  FiantziVsischen  Grausamkeit 
Anno  l(ü)() 
anfopflern  müssen. 
Dattlr  die  Wieder  Vergeltung. 
Requiescat  in  pace. 
Mein  Alter  war  voll  Pracht. 
Doch  muis  durch  Ranch  ersterben 
Weil  tonische  Treu  und  Zwang 
Krweckten  mein  Verderben. 

Die  zweite  Grabschrift,  die  „Verbesserung  dieser  vorigen 
Iiiscript:  Lapidar:",  wie  sie  der  Verfasser  nennt,  lautet: 

Vorbeigehender 
Stehe  still  und  betrachte 
die  zerschmetterte  un<l  zertrümmerte  (  berbleibsel 

Kines  Schlosses, 
welches  über  ein  halblausend  .Iahte 
unter  vielen  anderen 


99 


in  Teutschland, 
an  Ansehen  und  Pracht 
bervorgeraget  hat ; 
dessen  In  habere, 
die  an  Tapfl'erkeit  und  teutscher  Redlichkeit, 
fast  von  undenklicher  Zeit  her 
berühmte 
Herrn  Gräften  zu  Leiningen 
vorneinlich 
der  letztere  Bewohner 
an  diesem  seinem  Stammhaufs, 
Kür  den,  dem  Hanls  ( »streich  bezeugten  Gehorsam 
aus  Hache  Frankreichs 
Im  Jahr  1090 
ein  Hauch  und  ßrandopffer 
werden  müssen. 
Was  Fried  und  Kinigkeit  HuO  Jahr  erhalten, 
Hat  plötzlich  Krieg*  und  Rauch  zu  Trümmeren  zerspalten. 

Hin  Verfasser  dieser  originellen  „Grabschrift  enu  ist  nicht 
angegeben,  doch  ist  es  nicht  unmöglich,  dal's  der  Archivrat 
Knoch  selbst  der  Yerfertigcr  war;  wenigstens  lalst  dies  die 
überreichliche  Spende  an  Lob  vermuten. 

Der  letzte  Bewohner  der  Stammburg  Altleiningen  war 
Philipp  Ludwig  ( I rat'  zu  Leitungen- Westeiburg  der  Hixinger 
Linie,  geboren  im  Februar  1652.  In  Paris  nach  damaliger 
Mitte  erzogen,  wurde  er  1(>71  katholisch,  trat  in  die  franzosische 
Armee  ein  und  beiratete  die  reizende  Gabriele  Marquise  de 
Hönze  zu  Paris  am  26.  Dezember  167$.  Heim  Ausbruch  des 
Krieges  zwischen  dem  deutschen  Reich  und  Frankreich  rief 
der  Kaiser  den  Grafen  zurück,  der  dann  auch  schließlich  IßKM 
aus  dem  französischen  Heere  aus-  und  in's  Reichsheer  eintrat. 
Auf  dieses  bezieht  sich  der  in  beiden  ( Jrabscln il'ten  erwähnte 
„Gehorsam  gegen  das  Haus  Österreich",  welcher  freilich  für 
Graf  Philipp  Ludwig  verhängnil'svoll  wurde;  denn  die  Fran- 

7* 


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100 


zosen  rückton  1090  vor  Altleiningen,  das  durch  eine  „Frey- 
kompagnie von  100  Mann"  geschützt  war:  Letztere  ..verliefsen 
jedoch  das  Schlots  durch  einen  Ausfall  hey  Xaeht  und  gaben 
es  mit  allen  Mobilien  und  anderen  dahin  geflüchteten  Sachen 
der  frantzösischen  Grausamkeit  Prcifs;  darauf  dasselbe  geplün- 
dert, verbrannt  und  durch  eingelegte  Minen  an  verschiedenen 
Orthen  gesprenget  wurde.'41) 

Das  ganze  Leininger  Land  ward  in  dieser  Zeit  gleich 
der  übrigen  Pfalz  durch  die  Brandschatzungen  der  Franzosen 
verwüstet  und  zu  Grunde  gerichtet. 

Graf  Philipp  Ludwig,  der  kurz  zuvor  aus  Altleiningen 
geflohen  war.  lebte  eine  Zeit  lang  in  Mainz  und  wmde  wieder 
protestantisch.  Der  ('hurfürst  von  der  Pfalz  nahm  sich  schliess- 
lich seiner  an  und  machte  ihn  im  Laufe  von  einigen  .Jahren 
zum  Geheimen  Rate,  Gcnerallieutenant  und  Gouverneur  in 
Heidelberg.  Auf  des  Churh'trslen  Empfehlung  wurde  er  später 
auch  kaiserlicher  Generalfeblwachtmeister  und  Gouverneur  von 
»Siebenbürgen.  Es  heilst  ausdrücklich  von  ihm .  dals  er  mit 
Auszeichnung  im  Türken-  und  im  spanischen  Successionskiiege 
gefochten  hat. 

Am  10.  August  1705  tiel  Graf  Philipp  Ludwig  in  der 
Schlacht  von  Cassano  auf  dem  Felde  der  Ehre  durch  eine 
französische  Kugel  bei  dem  von  ihm  angeführten  Sturm  auf 
die  Brücke  über  den  Kilorto. 

Seine  erste  Gemahlin  Gabriele,  geborene  Marquise  de 
Hönze,  starb  am  24  Dezember  109s  zu  Oberbroun,  worauf  er 
Sydonia  Therese,  geborene  Freiin  von  Eibiswalde  loun  hei- 
ratete. Sein  einziger  Solin  Job  Karl,  geboren  I  L  April  1074. 
starb  vor  ihm  am  24.  Juni  1700.  und  erlosch  die  Hixinger  Linie 
des  Leininger- Westerburger  Hauses  mit  Graf  Philipp  Ludwig. 

M  Kii'.rli  :i.  a.  <). 


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101 


5.  Der  Freiheitsbaum  von  Altleiningen. 

Ober  dem  merkwürdigen  Brunnen  zu  Anleitungen,  aus 
dem  das  Wasser  direkt  aus  dem  Felsenlager  in  20  dicken 
Köhren  ausströmt,  erhob  sieh  bis  1883  eine  Linde,  der  hier 
ein  kurzer  Iiistoriseher  Nachruf  gewidmet  sei. 

Nach  mündlicher  Oberlieferung  wurde  sie  im  Geburts- 
jahre Kaiser  Wilhelms  des  »Siegreichen,  1797,  gepflanzt;  doch 
werden  auch  die  Daten:  l.  April  1790  und  1.  oder  2.  April 
1798  als  Tage  der  Pflanzung  angegeben;  Herr  Pfarrer  (und 
iSchulinspektor  in  Bergzabern)  M.  L-»ng,  der  viele  Jahre  in 
A Kleiningen  segensreich  gewirkt  und  eine  historisch  interessante 
Pfarrbeschreibung  aufgestellt  hat,  sagt  in  Letzterer:  rDen  1. 
oder  2.  April  1798  wurde  der  Freiheitsbaum  (die  jetzt  noch 
über  dem  Brunnen  stehende  Linde)  gesetzt  Zur  Feier  wurde 
Kallstadter  Wein  gekauft  für  die  Gemeinde  aus  der  Gemeinde- 
kassa, und  wurde  der  Baum  auch  damit  angegossen.  Den  24. 
.Januar  1804  wurde  ein  Geländer  um  den  Freiheitsbaum  ge- 
macht/' Letzteres  geht  aus  einer  Quittung  hervor,  die  sich, 
noch  erhalten  hat ;  sie  lautet :  „Maire  Walter  fordert  an  die 
Gemeinde  für  1  Vrtl  Leinoel  zur  Reparation  des  Gemeinde- 
brunnens  und  für  gelieferte  Latten  an  das  Geländer  um  den 
Freiheitsbaum  12  franes.  Altlein,  am  25.  Messidor  13.u  Der 
Datumist  der  14.. Juli  1805(nicht  1804.  wie  oben  bei  Lang  a.  a.< ).) ; 
„13U  bedeutet  das  Jahr  13  seit  Abschaffung  des  französischen 
Königtums  (21.  Sept.  1792)  und  seit  Gründung  der  Republik. 

Auf  dem  Baume  selbst  hing  eine  Zeit  lang  nach  der 
Pflanzung  eine  rote  phrygische  Mütze. 

Hinsichtlich  der  Freiheitsbi-lnme  besagt  ein  ..Dekret  der 
Xationalconvention"  vom  3.  Pluvios  2,  „dals  in  jeder  Gemeinde 
ein  Freiheitsbaum  gepflanzt  werde;  dieser  Baum  ist  unter  der 
Aufsicht  des  Maiers  maire),  welcher  über  die  Beschädig- 
ungen, die  er  leiden  könnte,  einen  Verbalprueeis  proces 
verbal  =  Protokoll)  aufzusezzen  hat.  Jede  Gemeinde,  in 
deren  Bezirk  ein  Freilieitsbaum  umgehauen  worden,  ist  schuldig, 


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102 


innerball)  der  Dekade  einen  anderen  zu  setzen  etc.  etc.  Gesotz 
v.  24.  Nivos  G.  Art  S;  das  Verbrechen  der  Verstümmelung 
der  Freiheitsbäume  wird  mit  4  Jahren  Einsperrung  bestraft; 
6.  Art.  4." 

Als  Altleiningen  schliesslich  nach  der  traurigen  fran- 
zösischen Periode  bayrisch  wurde,  blieb  diese  Linde,  der 
Zeuge  stürmischer  Zeiten,  ruhig  stehen  und  grünte  als 
Schmuck  dos  Brunnens  —  ohne  republikanischen  Beigeschmack 
—  lange  Jahre,  bis  sie.  die  zu  gleicher  Zeit  mit  dem  kleinen 
Prinzen  Wilhelm  von  Preui'sen  erstanden,  am  Todestage  des 
grolsen  Kaisers  Wilhelm  1.  niedersank  An  demselben  Tage, 
an  dem  sich  zu  Alldcul  Schlunds  unsäglicher  Trauer  die  Augen 
des  Vielgeliebten  schlössen.  —  am  \).  März  lsss  —  zog  ein 
gewaltiger  Sturmwind  über  das  stille  Leininger  Thal,  der 
Abends  3  4ll  I  hr  die  schone   Linde  brach  und  niederwarf. 

Ist  die  historische  Denkwürdigkeit  dieses  Haumes  auch 
keine,  bedeutende,  so  ist  er  doch  Zeuge  wichtiger  Ereignisse 
und  sicher  wert  gewesen,  dal's  man  das  zufällige  Zusammen- 
treffen seines  Anfangs  und  Endes  mit  dem  Aufgang  und  Nieder- 
gang unsres  deutschen  Heldenkaisers  erwähnte. 


6.  Schenkgerechtigkeit  in  Dürkheim  a/H. 

Wie  hoch  im  vorigen  Jahrhundert  eine  Schenkkonzession 
zu  stehen  kam,  ersieht  man  aus  nachfolgend  wiedergegebener 
Lrkunde,  die  ich  vor  Kurzem  in  Frankfurt  a/M.  auffand  und 
die  sich  nun  in  meinem  Familienarchiv  befindet    Sie  lautet: 

Wir  Johann  IViederich  «Jraff  zu  tciniiiircn  lud  Duchshurg. 
Herr  zu  Asprcinoiit  etc.  etc.  halten  auf  I  ntert  harnest  es  Ansuchen 
Fnlseres  Ih'lr.uers  und  Mc/l'ois  Johann  Nicklaufs  llotlnianu  /.u 
Inirckheim  Ihme  ein  Schild.  .Zur  (JüluVneji  IMuni"  t;enannt.  au^- 
znsi ecken  lud  <ler  Wirthschaft  bleich  anderen  zu  tivihen.  (Jnüdiust 
erlaubet;  Für  welche  Schil.l-I icrechtii;keit  Kr  füntfcig  rtlilr  Lud 
zwar  jet/.o  öo  Ii.  haar  erleben.  die  I  hrigen  25  H.  aber  über*  Jahr 


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103 


vollends  gegen  Quittung  bezahlen  sollt-,  Zu  Mehrerer  Versilberung 
haben  Wir  «Heises  eigenhändig  unterschrieben  Und  Unl'ser  Ciräfft. 
Insiegel  bevtrucken  lassen. 

(•eben  zu  Hardenburg  den  26.  Martij  1716. 

iL.  S. I  Johann  Friederich  Graff  zu  Leiningen. 

Unter  „Schild"  ist  hier  selbst  redend  ein  Wirtshaussehild 
zu  verstehen. 

Bezüglich  des  hier  erwähnten  Beichsthalers  ist  zu  be- 
merken, dafs  liier  nicht  der  alte  Reichsthaler  (nach  dem  Leip- 
ziger Ful's  das  doppelte  des  Guldens)  gemeint  ist,  sondern  der 
Zählthaler,  von  dem  der  Gulden  das  2  »fache  war.  Die  Leiningen- 
Westerburger  Gulden  von  1675  und  1676,  sowie  viele  andere 
(iulden  tragen  daher  auch  bald  die  Bezeichnung  „ü()a  (=  Kreuzer) 
oder  ,.2  3U  (=  Thaler).  Ks  sind  hier  somit  50  Thaler  =  75 
(iulden  (50  -f-  25  fl.) 

Der  Aussteller  der  Urkunde  ist  der  in  diesen  Blättern  schon 
mehlfach  vorkommende  Johann  Friedrieh  Graf  zu  Leiningen- 
Dagsburg-Hartenburg,  geb.  1661,  f  1722:  er  hat  diese  Ur- 
kunde eigenhändig  unterschrieben  und  sein  .Siegel  in  rothem 
Siegellack  unter  dieselbe  gesetzt;  es  zeigt  unter  derErlaucht- 
grafcukronc  einen  von  einer  Ordenskette  umgebenen  ovalen, 
quadrierten  Schild,  in  dessen  Feld  1  und  4  das  Wappen  der 
jüngeren  Linie  Leiningen  3  (2,1)  (silberne)  Adler  (in  Blau) 
unter  (rotem)  Turnierknigen.  in  Feld  2  und  3  der  (schwarze) 
Löwe  unter  (goldenem)  Glevenscepter  (in  Silber)  von  Dagsburg, 
und  im  Mittelschild  das  (silberne)  Kreuz  (in  Hot)  von  Asper- 
mont  erscheinen. 

Anfragen  beim  Bürgermeisteramt  Dürkheim  a/FL  d.  d. 
.} uiii  1NK9  ergaben,  dal's  sowohl  die  Wirtschaft  „zur  goldenen 
Blume"  heute  nicht  mehr  existiert,  als  auch,  dal's  trotz  Nach- 
forschungen in  den  Kirchenbüchern  Nachkommen  jenes  .Johann 
Nicolaus  Holtmann  nicht  mehr  aufgefunden  wurden. 


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10-4 


7.  Vnderrichtung  meinem 
Genedigen  Junckernn  Von  Westerburgk. 

Für  das  höchste  Vndt  das  allerbeste,  so  solt  ihr  das 
oberste  glitt,  das  ist  der  allmeehtig  ewig  gütiger  Gott,  der 
vber  alle  Herrn  ein  Herr  ist,  lieb  haben  vndt  inn  des1)  furcht 
leben,  seine  geholt  halten,  vndt  nicht  verschmehen,  so  wil  er 
euch  vndt  ewer  leben  niininer  mehr  verlassen,  sondern  euch 
vndt  ihne  geben  hie  vff  erden,  ehr  gut  vndt  gesundtheit  vndt 
dann  die  ewige  seeligkeit. 

Darnach  solt  ihr  ein  getreu  vndt  fleissig  vftsehen  haben 
vf  ewer  arme  leut,  die  euch  liie  vtf  erden  nehren  vndt  hin- 
bringen. Vndt  ihr  leib  vndt  gut  nacht  vndt  tag  fuhr  euch 
settzen  müssen;  die  wolt  genediglich  hören  Vndt  freundtlieh 

bescheiden  inn  ihrem    2) 

vndt  ihne  getrewlich  nach  

verstandt,  inn  ihren  sachen  nehren  

vndt  sie  auch  zu  ihren  

eweren  besten  Vermögen  schirmen  

handt  haben. 

Wollt  auch  einem  iglieben3)  inn  eueren  gericht.  da  ihr  zu 
gebieten  vndt  verbieten  habt.  vnuerzeu«.'lich  recht  wieder  fahren 
lassen,  vndt  eweren  amptleuten  nitt  gestatten,  dafs  sie  das  recht 
vft'schlagen,  den  armen  zu  schaden,  es  wehre  dann  dafs  zu  Zeiten 
einem  armen  die  gütlichkeit  nüttzer  wehr,4)  dann  das  recht. 

Wollt  auch,  so  best,  ihr  möget  verhütten,  durch  euch  vndt 
die  eweren,  dafs  niemandt  liederlich  vndt  vnrechthYh  vmb  sein 
ehr  vndt  gut  bracht  werde,  denn  es  ist  eine  sündt  die  taglieh 
zu  (iott  ruft,  vndt  der  armen  stim  wird!  erhört  zum  offen  mal. 
vndt  sunderlich  die,  denen  vnreeht  geschieht 

Wollt  auch  ewere  arme  leut  nit  liederlich  gegenn  euch 
versagen  lassen,  es  sey  durch  ewere  amptleut  oder  knechte, 
sonder  lasset  nur  die  armen  für  euch  kommen  vndt  höret  sie  selbst 
vndttindet  ihr,  dafs  euch  ewer  amptleut  vndt  knecht  gerinnet  haben. 

i)  —  il.^s.'ii.  —  *)  verwisHu.  •  -  3;  —  jeirlirlu-ii.  --*)•-  wiirv. 


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105 


so  strafft  sie,  hat  aber  ein  armer  verbrochen,  den  solt  ihr  genadt 
beweissen  vndt  ihn  nicht  straften  nach  des  amptmanns  vndtknechts 
raht,  dann  zum  offermal  wirdt  prallten  inn  neidt  vndt  hals. 

Lasset  ewer  knecht  vndt  diener  nicht  ewer  meister  werden 
vndt  sey  ilinen  nicht  zu  gemein  mitt  worden,  vff  dafs  sie  ein 
vffsehen  vff  euch  haben,  euch  fürchten  vndt  ewres  willens  sein, 
lasset  ihr  sie  vber  euch  meister  sein,  so  ist  es  eiu  Zeichen 
cwers  Verderbens,  sehet  an  eweren  Vettern  Landtgraff  Hessen, 
der  wahr  seiner  knechten  knecht  vndt  sie  herm,  ihr  befindet 
aber,  dafs  es  niemals  genutzet,  sondern  merklicher  schaden 
darufs  erwachsen  ist. 

Wollt  auch  ewer  arme  leut  mitt  t'rondiensten  vndt  anderen 
Vnziemlichen  Dingen  nicht  beschweren,  sondern  ihnen  genedig 
sein,  vndt  die  frondinste  thun  sollen,  dafs  sie  die  zu  Zeitten 
thun,  so  sie  am  allerwenigsten  zu  thun,  vndt  nicht  ihr  arbeit 
dardur1)  ver(loren?)  werde,  das  bringet  dem  annen  ein  grossen 
willen  vndt  neygung,  dafs  er  gegen  euch  desto  williger  ist  was 
er  auch  thun  soll. 

Item  wollet  auch  nicht  lichtlichen  Schweizern  vndt  lieb- 
kosen! glauben,  sondern  wann  euch  einer  etwas  sagt,  so  er- 
fahrt euch  darnach  vndt  lengt  er  euch,  so  glaubt  ihm  nicht  mehr. 

Wollt  euch  auch  an  ruhlose2)  leut,  die  da  Gott  oder  ehr 
nicht  lieb  haben,  nicht  kehren,  sondern  euch  ihrer  eussern, 
wo  ihr  kttndt. 

W  ollt  auch  der  geistlichen  milsig  gehen, 3)  inn  suchen  die  euch 
nicht  zustehen,  dann  daran  ist  weder  ehr  noch  geliick  zu  erreichen. 

Item  nach  dem  ihr  euch  noch  nit  inn  die  ehe  verendert 
habt,  vndt  ein  gemahl  haben  soll,  so  ist  vor  allen  Dingen  not, 
dafs  ihr  bedenket,  wo  ihr  ewer  wägen  mitt  eweren  knechten 
vnd  Jungfrawen  haben  wollet,  vndt  ein  ordtnung  vornehmen,  die 
da  beständig  sey,  vndt  strenglich  gehalten  vndt  nie  liederlich 
gcciidtert  werdt,  dann  wo  ihr  vermerckt  werden,  dafs  Ihr  solche 
Ordnung  liederlich  haltet,  so  entstehet  euch  grofse  beschwerung 

r)  dadurch.  -)  ruchlos.  -  3)  S.  v.  a.  nicht  mit  d<?r  (icistlichkeit 
anfaulen. 


106 


daraus,  vndt  wirdt  euch  desto  minder  von  eucli  gehalten  von 
ewern  eigenen  knechten  vndt  anderen. 

Item  so  ist  auch  not,  dafs  ihr  ein  Wissens  habt,  was  ihr  iahrs 
an  geldt,  an  wein  korn  liabern  weifs1)  u.  Cappen2)  hilner  vndt 
gänssen  vnd  anderem  fallen3)  habt,  vndt  so  ihr  das  wisset,  so  thut 
not.  dafs  ihr  wisset  was  ihr  iahrs  hinweck  zu  geben  schuldig  seidt 
es  sey  güldt.  dinstgeldt,  amptgeld  oder  anderes,  vndt  es  dann  gegen 
ein  ander  halten  vndt  mereken,  was  ihr  vber  schuldt  haben  moget 
vndt  euch  dann  mltt  ewer  haufshaltung  darnach  richten  moget. 

Zum  haufshalten  gehört  gar  viel,  da  muls  sein  wein, 
fleisch,  brodt,  vnd  frucht,  alt's  korn,  hatier,  weittzen  und  salttz 
vndt  botter,  speck,  hering,  fisch,  kh'idung,  vndt  mancherlei, 
das  zu  feit.4)  dafs  alles  gelt  bedartf,  vndt  demnach  zu  ieder 
zeit  mitt  Vortheil  zu  bestellen  ist.  dal's  all  zu  ein  groses  darutf 
geht,  als  wan  man  es  erst  bestellen  soll,  da  mans  bedartf. 

Wals  dan  sonst  Zufeldt.  frewcl,5)  oder  ander  Vnfall,  das 
mag  man  auch  ordnen,  dafs  es  zu  gut  möge  dienen  vnd  wol 
angelegt  werden. 

Item  ist  ir it,  dal's  auch  bedacht  werde,  ob  ihr  ewern 
herm  vndt  freunden  dienet,  oder  zu  Dage  oder  zu  den  herrn 
vndt  fhrsten  reitten  sollet,  dafs  auch  etwas  darauff  geordnet 
werdt,  damitt  man  ein  gewisses  habe,  dafs  man  iahrs  zukommen 
möge,  mitt  dem  das  ihr  fallen6)  habt,  vndt  nicht  inn  das 
hauptgut  greiften  oder  entlehnen  werden. 

Wollet  auch  nicht  liederlich  gelt  vtf  güldt  entlehnen, 
denn  die  schuldt  wechset,  wann  ihr  schlatfet,  vndt  mögt  schwer- 
lich  heraufs  kommen. 

Ks  ist  auch  not,  dafs  ihr  ewer  güldt  die  ihr  iahrs  Ver- 
schrieben habt,  bezahlet,  \ ff  dal's  nicht  vtf  euch  geleistet  werdt, 
vndt  ein  schadt  vtf  den  andern  geht,  dann  so  ihr  ewer  brietf 
vndt  siegel  haltet,  so  deneken  ewer  nachbarn  ihr  habt  ewer 
sach  gesettzt  zu  IMeiben.  vndt  so  euch  dann  not  angehet,  so 
leyen  sie  euch  desto  lieber,  vndt  settzen  desto  geringlicher  zu  euch. 

V)  WVizmi?  -  3I  CapauiiHi.  -  3)  (Mallen.  -  *)  Hinzu  kommt. 
a)  Frt-vol.  -  (,J  An  Otall.-n. 


107 


Item  ihr  solt  auch  geneigt  soyn  zu  frieden  vndt  niemand! 
sturen  zu  vnfrieden  vndt  wo  ihr  ewer  naclibarn  vnfriedtlich 
wisset,  so  solt  ihr  getrewon  fleifs  thun,  sie  zu  vertragen,  das 
bringt  euch  rühm,  ehr  vndt  lob. 

Ihr  sollt  euch  auch  selbst  vor  kriegen  hüten,  denn  das 
ist  ein  werck  dal's  viel  mehr  arbeit  kostet  vndt  vnruh  vff  ihm 
tragt,  vndt  zu  keinem  nuetzen  dienet. 

Item  ihr  solt  auch  ein  Vff  sehen  haben  vff  die  lehen, 
die  euch  verfallen  sein,  die  kleinen,  so  moget  ihr  ewern  knechten, 
die  euch  getrewlich  dienen,  damit  versehnen,  dal's  sie  euch  desto 
bal's1)  gedienen  mögen,  sein  sie  aber  von  mercklichem  uutzen,  so 
moget  ihr  sie  selbst  behalten  vndt  zu  eweren  nuttzen  gebrauchen. 

Item  man  moig  auch  ein  bedencken  haben  der  frondinst, 
die  entlegen  sein,  vndt  nicht  dienen  können,  dal's  dieselbigen 
iahrs2)  abz3)  was  dafür  geben. 

Item  desgleich  auch  initt  der  attzung  moig  man  auch 
wegsuchen,  dals  ein  gelt  dafür  geh'll,  an  ettlichen  enden  vndt 
so  ihr  die  ding  selbst  angriffen,  so  weiden  euch  die  lieben 
vndt  werden  mercken,  was  nuttzen  darinen  stecket  vndt  der 
nuttzen  kompt  euch  heim. 

Mein  gutdüncken  ist  auch,  dal's  ihr  euch  selbst  ordnet  mitt 
knechten  vndt  Pferden,  wieuiel  ihr  des  iahrs  erziegen  möget 
vndt  so  fern  ihr  mir  da.s  nicht  vor  Cbel  bilden,4)  so  deuch5) 
mich  gut,  dafs  ihr  ein  klein  Zahl  pferdt  vndt  knecht  hattet, 
bil's  ihr  aufs  schulden  kernet,  vnd  so  ihr  ewern  herrn  vndt 
freunden  dienet,  oder  zu  schimpf6)  reiden  sollet,  dal's  ihr  dann 
mehr  bettet,  alls  hernach  stehet. 

Ihr  habt  Schultheisenampt  vndt  andere  ampt  da  die 
Sehultheisen  frey  sein,  bedeuch  mich  gut  dafs  ihr  an  dieselbige 
ampt  frome  reisige  knecht7)  thetten,  dar  iglicher  ein  pferdt 
hildt.  wann  ihr  dann  reisen  oder  sonsten  zu  schimpf  oder  ei  nst 
reiten  sollett,  so  würden  dieselbe  halt  gefordert,  vndt  wer  ihnen 
vmb  ein  rock  ihrer  einen  zu  thun,  man  noch  auch  die  selbige 

')  lieaner.  s)  Jahrs  über.  —  3)  al>  und  zu.  4i  halten  wollt.  — 
')  deucht  —  °)  zum  Kampf.  -  "')  S.  r.  a.  Soldaten. 


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108 


knecht  mitt  weibem  versehen,  so  wehret  ihr  all  weg  genist  vndt 
dürfft1)  doch  des  grosse;i  Kostens  im  haul's  nicht,  denn  wer  mehr 
vfltragen  will,  dann  sein  gülden  ertragen,  dem  sieht  man  zu  vndt 
lob  ihn,  all's  lang  bifs  er  verdirbt,  all's  dann  wirdt  er  zu  spot,  i<rli 
aber  trauw  zu  Gott,2)  ewrethalben  nimmermehr  geschehen  soll. 

Wehr  auch  ein  meinung,  dal's  ihr  euch  ein  Zeit  lang  vndt 
sonderlich  diesen  sommer  zu  Altenleyningen  aufhieltet,  vndt 
da  Selbsten  wehret,3)  das  brecht  dem  gemeinen  mann  vndt 
den  nachbarn  ein  lieb,  vndt  den  feinden  ein  furcht,  der  fürst 4) 
möcht  es  vielleicht  auch  gern  haben,  dal's  ihr  ihm  so  nahe 
wohnet,  da  möcht  ihr  jagen  vndt  ander  kurtzweil  treiben,  vndt 
so  man  ewer  bedürft't,  hat  man  euch  an  der  handt. 

Undt  dieweil  ihr  zu  Leyningen  weiet,  dal's  ihr  dann 
ewer  Sachen  zu  Westerburg  ordnet,  das  euch  daselbst  vor- 
schlüge, vndi  was  ihr  zu  Alten  Leyningen  verthet,0)  zu  Wester- 
burg wiedei-  ersparet  würde. 

(Hift-  endot  diese  altt>  Handschrift.) 

WTem  diese  vortrefflichen  Ratsehlage  und  Krmahnungen 
gegolten  haben,  ist  nicht  mehr  bekannt,  doch  ist  es  jedenfalls 
ein  Vademecum  eines  Hauslehrers  für  seinen  jungen  Zögling. 
Der  Letztere  ist,  da  Landgraf  Hesso  zu  Leiningen,  „sein  Vetter'4 
genannt  wird,  aufserdem  Westerburg  wie  Altleiningen  im  Be- 
sitze des  jungen  Herren  erscheinen,  ein  (iraf  zu  Leiningen- 
Westerburg  gewesen  und  zwar  wahrscheinlich  (iraf  Reinhart  I. 
geb.  1453,  f  1522,  oder  Graf  Cuno  II.  geb.  I48T,  j  1547. 

Jüngerer  Zeit  dürfte  der  Betreffende  nicht  angehört  haben, 
da  noch  von  Landgraf  Hesso  die  Rede  ist  und  dieser  noch 
als  „Vetter"  bezeichnet  wird 

Das  Manuskript,  jedenfalls  ans  dem  Lnde  des  15.  oder 
Anfang  des  1(5  Jahrhunderts,  befindet  sich  im  Original,  noch 
gut  lesbar,  in  meinem  Archiv«. 

»)  bedürtW.  -  -)  sr.  duls  es.  »)  weilet.  -  *)  der  l'fulzirriil'  hei 
Rhein.  —  *)  vorthuer.  ausgeht. 

~*t>~.  


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109 


IV. 

Kriegsbauteehnisehe  Erfahrungen 

über  die 

Anlage  der  Burgen  in  der  Pfalz. 

Mir-rWrilt  von  J.  Naeher,  (Jr.  liad.  IiiiriMiü'iir  n.  I). 

A.  Vorwort. 

Khe  ich  meine  iin  voiigen  Jahre  begonnenen  Durchforsch- 
ungen und  Aufnahmen  der  Burgen  im  Königreich  Württemberg 
wieder  fortsetze,  benütze  ich  gerne  die  Rullezeit  des  Winters, 
um  die  gemachten  Krfahrungen  zu  sammeln  und  zu  prüfen. 
Meine  liurgenstudien  in  Klsals- Lothringen  und  in  der  bayerischen 
Pfalz  fallen  in  die  Jahre  18.S6  und  1H87;  sie  reihen  sich  zu- 
nächst an  einen  einjährigen  Aufenthalt  in  der  romanischen 
Schweiz  an,  welchen  ich  ebenfalls  zur  genauen  Durchforschung 
der  dort  befindlichen  alten  Schlosser  verwendete. 

Vergleicht  man  die  verschiedenen  Bauweisen  in  den  ein- 
zelnen Landern,  welche  zur  Zeit  der  Krbauung  der  Feudal- 
burgen  von  den  Stammen  der  Burgunder,  Alemannen  (Schwaben) 
und  Franken  beherrscht  waren,  so  findet  man  leicht  heraus, 
dais  bezüglich  der  Grundpläue,  der  Anlage  der  einzelnen  Ver- 
teidigungswerke und  insbesondere  auch  der  Hautechnik  in  diesen 
Landein  ganz  besondere  Stilrichtungen  zur  Geltung  kamen. 

Jeder  Altertumsforscher  weil's,  wie  vernachlässigt  bisher 
gerade  dieser  von  uns  behandelte  Zweig  der  mittelalterlichen 
Baukunde  war,  mit  welcher  Vorliebe  die  Bergfriede  und  Burg- 
walle der  Burgruinen  von  so  vielen  sonst  um  die  Altertums- 


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110 


künde  hochverdienten  Gelehrten  auf  römischen  Ursprung  zurück- 
geführt wurden,  und  wie  schwer  es  hält,  eine  so  tief  einge- 
wurzelte Vormeinung  zu  bekämpfen. 

Dem  historischen  Vereine  der  Pfalz  dürfte  es  willkommen 
sein,  meine  Erfahrungen  über  die  Anlage  der  Hingen  in  der  Pfalz, 
namentlich  über  die  Bedeutung  der  Verteidigungswerke  und  über 
ihren  jetzigen  Zustand  zu  vernehmen.  Möchte  derselbe  hierin 
meine  vollste  Anerkennung  der  hohen  Verdienste  aller  Vereine 
und  der  einzelnen  Besitzer  der  Burgen  finden,  welche  sich  um 
die  Erhaltung  dieser  Baudenkmäler  verdient  gemacht  haben. 

Wer  kennt  nicht  den  märchenhaften  Reiz,  welchen  der 
Besuch  einer  auf  hoher  Bergeskuppe  liegenden  Burgruine  mit 
seiner  wunderbaren  Fernsicht  ausübt  ?  Es  wäre  nur  zu  wünschen, 
dal's  diese  Orte,  welche  dem  Volke,  der  fröhlichen  Jugend 
sowohl  als  auch  dem  reiferen,  nachdenkenden  Alter  ein  Heiligtum 
geworden  sind,  nicht  mehr  in  Privathände  kommen,  sondern 
Eigentum  des  Staates  oder  der  betreffenden  Gemeinde  bleiben. 

Gerade  in  der  romanischen  Schweiz  empfindet  man  den 
grol'sen  Nachteil  am  meisten,  den  der  Privatbesitz  dieser  noch 
in  bewohnbarem  Zustande  befindlichen  Schlösser  zur  Folge  hat. 
Dem  Volke,  wie  dem  Fremden  bleibt  da  oft  der  bezauberndste 
Anblick  auf  die  Landschaft  verschlossen,  und  die  Allgemeinheit 
hat  keinen  Anteil  mehr  an  diesem  Naturgenuls. 

Ein  bitteres  Kriegsverhängiiis,  d.-is  uns  allen  jetzt  noch 
nahe  geht,  hat  freilich  bei  uns  den  stolzen  Zeugen  der  alten 
Feudalherrschaft  ein  trauriges  Ende  bereitet,  aber  es  ist  so;  wir 
siud  jetzt  daran  gewöhnt.  Die  Stätten,  wo  einzelne  herrschten, 
sind  jetzt  der  Sammelplatz  der  Bevölkerung  an  schönen  Sommer- 
abenden  geworden;  auch  sie  hat  ja  ein  Anrecht  am  Genufs 
des  Anblickes  der  schönen  Gegend,  und  nichts  sollte  ihr  ferner 
dasselbe  verkürzen. 

„halst  die  Burgen  wie  sie  sind,  dann  freut  sich 
Mann,  Weib  und  Kind.  Dies  ist  der  Wahlspruch  aller 
Naturfreunde  und  gewii's  auch  derer,  welche  sich  für  die  bau- 
liche Anlage  einer  Burg  interessieren ;  denn  auch  diesen  bleibt 


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111 

■ 

die  genaue  Durchforschung  der  einzelnen  Rauteile  erschwert, 
wenn  sie  abgeschlossen  sind. 

Nirgends  finden  wir  grolsartigere  Kriegsbaudenkmäler  als 
in  Klsals- Lothringen  und  in  der  Pfalz;  hauptsächlich  ist  dieser 
günstige  Umstand  hier  dem  ausgezeichneten  Baumaterial  (Vo- 
gesensandstein)  zuzuschreiben.  Selbst  nach  dem  30jährigen 
und  Orleaus'schen  Kriege,  dem  alle  festen  Orte  der  Pfalz  bis 
tief  in  das  Herz  von  Schwaben  hinein  zum  Opfer  fielen,  er- 
freueu  uns  hier  doch  noch  sehr  wertvolle  Reste  von  Denk- 
mälern der  alten  Zeiten. 

Die  hervorragenden  Umbauten  und  Vorwerke,  welche  die 
Vogesenburgen  nach  Erfindung  der  Artilleriegeschosse  erfahret) 
haben,  sind  auch  dem  Umstände  zuzuschreiben,  dal's  hier  des 
Reiches  Macht  einen  Kranz  unüberwindlicher  Festen  herzu- 
stellen suchte,  welche  dem  schon  im  16.  .Jahrhundert  sich 
zeigenden  Vordrängen  der  Franzosen  einen  Halt  gebieten  sollten. 
Mächtige  deutsche  geistliche  Reichsfürsten  uud  Graten  hatten 
diese  Teile  an  der  Westgrenze  inne.  Im  Klsafs  waren  es: 
die  Grafen  von  Württemberg- Mömpelgard,  von  Pfirt,  von 
Rappoltstein.  von  Lichtenberg  und  Leiningen- Daxburg  und 
hiezu  die  mächtigen  Bischöfe  von  Stral'sburg  und  die  Erz- 
herzoge von  <  Österreich.    (Thann,  Knsisheim,  Pfirt.) 

In  Lothringen:  die  Grafen  von  Lützelburg,  Saarbrücken, 
Nassau,  die  Herzoge  von  Lothringen,  die  Bischöfe  von  Metz 
und  Trier. 

In  der  Pfalz:  die  Pfalzgrafen,  die  Grafen  von  Leiningen, 
von  Veldenz,  die  Wild-  und  Rheingrafen,  die  Ritter  von 
Sickingen  etc.  und  die  Bischöfe  vou  Speier.  Hiezu  kommen 
noch  mächtige  Abteien  und  endlich: 

die  Reichsstädte  Stralsburg,  Kolmar,  Hagenau,  Metz, 
Kaiserslautern  etc.,  welche  zusammen  ihre  Burgen  und  Städte 
mit  starken  Ringmauern  und  mächtigen  Batterietürmen  am 
Bude  des  15.  und  zu  Anfang  des  ir>.  Jahrhunderts  neu  um- 
gaben, und  deren  bauliche  Reste  heute  noch  unsere  Bewun- 
derung erregen.    Wir  erinnern  hier  nur  an  die  Landskron  im 


112 


Sundgau,  die  Hohkönigsburg,  Girbaden,  Hohbarr,  Lichtenberg, 
] titsch  im  Klsai's,  die  Ltttzelburg,  Sierk  und  Uodeinachern  in 
Lothringen,  an  die  Hurgen  Madenburg,  Hartenburg,  Moschel- 
landsberg,  Kbernburg,  Lichtenberg  etc.  in  der  bayerischen  Khein- 
pfalz,  welche  Festen  in  dieser  Zeit  die  großartigsten  Umbauten 
erfahren  haben,  welche  wir  unten  genauer  besprechen  werden. 

Bezüglich  der  baulichen  Entwicklung  der  Burgen  Ist  es 
gut,  drei  Hauptzeitabschnitte  zn  unterscheiden. 

1.  Die  erste  Anlage  in  der  Zeit  der  Gründung 
der  Feudalherrschalten,  wo  die  Dynasten  ihre  bestän- 
digen Wohnsitze  auf  die  von  der  Natur  schon  zur  Verteidigung 
begünstigten  Bergeskuppen  verlegten  und  sich  sodann  nach 
diesen  Sitzen  benannten,  während  sie  vorher  meist  nur  unter 
Vornamen  bekannt  waren. 

Diese  Zeitperiode  ist  im  allgemeinen  das  11.  Jahrhundert, 
während  sich  die  grölseste  Bauthätigkeit  erst  im  12.  und  13. 
•Jahrhundert  entwickelte.  Diese  Zeit  war  zugleich  die  des 
romanischen  Stiles,  welcher  erst  in  der  Mitte  des  12.  Jahr- 
hunderts dem  sogen.  ( ■  bergangsstil  zur  Gothik  weicht. 

Man  hat  fast  keine  sicheren  Urkunden  über  die  Gründung 
der  Burgen,  während  über  die  Anlage  der  geistlichen  Stiftungen 
d.  h.  der  Klöster  meist  sehr  interessante  Urkunden  erhalten 
sind.  Diesen  Mangel  darf  man  bestimmt  darauf  zurückführen, 
dal's  es  sich  bei  dem  Bau  der  Burgen  in  Stein  nicht  um  eine 
neue  bauliche  Gründung  handelte,  sondern  dal's  an  dieser 
Stelle  schon  früher  ein  Burgstall  oder  ein  mit  Kidwall  und 
Graben  umgebener  Hingwall  war,  welcher  durch  den  Neubau 
in  Stein  ersetzt  wurde.  Hiezu  fand  man  eine  Stiftungsurkunde 
nicht  nötig. 

Auch  diese  erste  Burg  war  noch  sehr  einfach,  wie  wir 
unten  sehen  werden.  Sie  mag  indessen  schon  im  13.  und  14. 
Jahrhundert  in  Folge  der  Krfahrungen,  welche  die  Ritler 
während  der  Kreuzzüge  bei  der  Anlage  der  griechischen  Städte 
gemacht  haben,  durch  Zwingeranlagen  und  Flankierungstürme 
verbessert  worden  sein. 


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113 


2.  Die  großartigste  (' mgestal tun g,  namentlich 
;m  d«>n  Aul'seuwerken  der  Angriffsseite  zu.  erfuhren  die 
Burgen  nach  der  Einführung  der  Artilleriegeschosse. 

Kein  Dynast  oder  Rischof  durfte  es  versäumen  gegen 
diese  neue  und  furchtbare  Art  des  Antrittes  seine  Burg  ent- 
sprechend umzugestalten  und  mit  milcht  igen  Batterietürmen, 
aus  welchen  ebenfalls  Artilleriegeschos.se  abgefeuert  weiden 
konnten,  zu  versehen.  Ks  entstanden  Vorwerke  mit  Flankie- 
rung.stürmen  zur  Bestreichung  der  Graben,  eingewölbte  Wehr- 
gange und  Brückenköpfe  zur  Verteidigung  der  Haupteingange 
und  Zugbrücken. 

:J.  Die  dritte  Periode  umfafst  nur  einzelne  Burgen, 
welche  nach  dem  n  e  u  e  r  e  n  B  e  f  e  s  t  i  g  u  n  g  s  s  y  s  t  e  m  mit 
Bastionen  nach  dem  Vauban'schen  System  verstärkt  und  ver- 
besseit  wurden.  Beispiele  dieser  Art  finden  wir  namentlich 
in  den  Vogesen,  wo  der  Lichtenberg,  Lützelburg.  Büsch  noch 
im  Kriege  von  1S70  eine  Kolle  spielten.  Auch  die  Herzoge  von 
Württemberg  verbesserten  in  dieser  Weise  ihre  Festen  Hohentwiel. 
Hohenneuffen  und  den  Asberg,  die  Markgrafen  von  Baden 
die  Hochburg  und  die  Landskron,  wahrend  in  der  bayerischen 
Rheinptalz  keine  Burg  bedeutendere  Krweiteruiigcn  erfuhr. 

•letzt  haben  alle  diese  alten  Keudalsitze  keinen  strate- 
gischen Wert  mehr.  Sie  sind  und  bleiben  Baudenkmäler  wie 
die  alten  Kirchen  und  Klöster,  und  man  mtifs  es  bedauern, 
dal's  die  Spioncnriecherci,  wie  ich  .sie  in  der  Schweiz  erfahren 
habe,  soweit  geht,  in  der  Durchforschung  der  ersteren  eine 
politische  (iefahr  zu  erblicken.  Die  Kriegsführung  ist  gegen- 
wärtig eine  ganz  andere  und  groi'sartigere,  als  sich  dieser  ver- 
lassenen, kaum  eine  Kompagnie  bergenden  Höhenpunkte  zu 
versichern  und  hier  einen  Verteidigunirskampf  organisieren  zu 
wollen 

Ich  habe  meine  hier  gestellte  Aufgabe  mehr  als  früherer 
Kriegsbautechniker,  als  welcher  ich  beim  Festnngsbau  in  Rastatt 
in  den  Jahren  1H48  und  1M4U  eine  ausgezeichnete  Schule 
unter   dem   anerkannt  tüchtigen  österreichischen  (ienickorps 

8 


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114 


durchmachte,  behandelt,  aber  os  dürfte  gerade  diese  Anschauung 
bei  den  alten  Kriegsbaudcnkmiilern  die  mafsgebendste  sein, 
um  sich  über  die  Einzelheiten  dieser  Balltechnik  klar  zu 
werden,  welche  bisher  nur  der  Kgl.  preufs.  Oberst  a.  1).  von 
Cohausen.  Konservator  der  Altertümer  der  Provinz  Nassau, 
mit  allgemeiner  Anerkennung  vertreten  hat. 

Mögen  meine  bescheidenen  Mitteilungen  die  geeignete 
Nachsicht  erfuhren  und  andere  Alerttimsfreunde  und  Collcgen 
zu  ahnlichen  Forschungen  anspornen. 

Zur  besseren  Erläuterung  der  Abhandlung  habe  ich  eine 
entsprechende  Tafel  von  <  irundplänen  »1er  Bergfriede  und  der 
Steinmetzzeichen  angeschlossen. 


B.  Die  mittelalterliche  Burg  zur  Zeit  der 

Gründung. 

Wir  unterscheiden  liier  die  Hochhurgen,  welche  die 
P.eigvorsprünge  krönen,  und  die  Tiefburgen  in  den  Thal- 
ebenen,  von  Wassergraben  umgeben. 

In  der  Pfalz  sind  die  letzteren  von  keiner  Bedeutung 
mehr.  Man  darf  wohl  sagen  :  die  Zerstörungswut  der  Franzosen 
hat  sie  in  Asche  gelegt,  und  seit  dieser  Zeit  sind  auch  ihre 
baulichen  Keste  verschwunden,  l'nsere  Betrachtungen  gelten 
daher  nur  den  Hochburgen,  welche  die  Kuppen  der  Bcrgvor- 
sprünge  behaupten.  Den  Kein  dieser  Feiidalsitze  bilden  hier 
sehr  oft  die  in  der  Diluvialzeit  auf  den  Berggraten  entstandenen 
hohen  Kelsen .  in  welche  Stiegen  und  (Jemächer  eingehanen 
sind,  und  auf  deren  beschranktem  obein  Kaum  sich  die  eigent- 
liche Ritterwohnung  erhebt. 

Mit  einer,  wenn  auch  schmalen  Seite  hangt  eine  solche 
Bergeskuppe  stets  mit  dem  Haupt  berge  zusammen.  Wir  be- 
zeichnen dieselbe  als  die  Angriffsseite,  weil  von  ihr  aus 
allein  ein  wirksamer  Angriff"  auf  die  Burg  ermöglicht  werden 
konnte. 


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115 


Das  Verteidigung*  werk,  welche  hier  die  Bursr 
sichert,  ist  die  mit  starken  Buekelqnadern  aiif^«'fülirte  hohe 
Schildmauer,  die  wie  ein  Schild,  das  hinter  ihr  stehende 
Wohnhaus  deckte.  Diese  war  je  nach  der  Lage  der  Angrifls- 
seite  bis  :*.">  m  lang,  25  m  hoch  und  3— 4  m  stark.  Sie  war 
auf  ihre  ganze  Höhe  und  Breite  intact,  das  heilst  von  keiner 
( )tmung  durchbrochen,  mit  Ausnalune  des  oft  15  —  17  m  hohen, 
an  der  Innenseite  belindlichen  Einganges,  durch  welchen  in  der 
Dicke  der  Mauer  der  Zugang  zum  Welirgang  vermittelt  ist. 

Nur  von  diesem  aus  fand  die  Abwehr  der  feindlichen 
Angriffe  statt.  Den  übrigen  Burgraum  umgibt  eine  weniger 
hohe  und  weniger  starke  Mauer,  der  Mantel  genannt,  welche 
sich  meist  in  rundlichen  Formen  dem  Terrassenrand  der  Berges- 
kuppe anschlieist.  Der  Hurgweir  zieht  von  der  Thalseite  herauf, 
und  das  Burgthor  mit  der  Zugbrücke  ist  in  der  Mantelmauer. 
Die  Ältesten  Ritterwohnungen  standen  hinter  der  Schildmauor, 
und  erst  später  wurden  sie  an  die  Mantelmauer  der  Thalseite 
zu  angeschlossen,  tun  d«Mn  Kittersaale  und  den  Wohnräumen 
eine  schönere  Aussicht  und  mehr  Luft  und  Licht  zu  verschallen. 
In  der  Mitte  des  Hofraumes  war  wo  möglich  der  das  Trink- 
wasser liefernde  Brunnenschacht.  Hin  Kundgang  umgab  schon 
in  den  frühesten  Zeiten  den  Luis  der  Schild-  und  den  der 
Mantelmauer,  dem  Thale  zu  erweiterte  sich  derselbe  terrassen- 
artig und  bot  so  den  nötigen  Kaum  zur  Aufstellung  von 
kleineren  debäuden  für  die  Bedienung  und  den  Treis. 

Der  Bergfried  oder  Berchfried  ist  der  gewaltige, 
hohe  und  starke  Turm,  der,  hinter  der  Schildmauer  stehend, 
diese  überragte,  zur  Beobachtung  des  Feindes  und  schliel'slich 
als  letzter  Zufluchtsort  den  Belagerten  diente. 

Die  kleinereu  Lehnburgen  hatten  in  Schwaben  keine 
Bergfriede;  hier  diente  als  letzte  Zuflucht  die  Schildmauer, 
welche,  wie  bei  der  Burg  Bernegg  im  Nagoldthale,  neben  dem 
gedeckten  Welirgang  mit  geräumigen,  zwei  Stockwerke  um- 
fassenden Wachtstuben  gekrönt  war.  in  welchen  ca.  20  Leute 
Bergung  finden  konnten. 

a* 


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116 


Was  die  besondere  Bauteehnik  dieser  beiden  iiitesten 
Verteidigungswerke  einer  Feudal  bürg  anbelangt,  verweise  ich 
auf  meine  Abhandlungen  von  der  Entstehung  und  dem  Wesen 
der  Burgen  in  Süddeutsehland  *)  und  die  Burgen  von  Elsafs- 
Lothringen, 2)  wo  ich  den  Zweck  der  einzelnen  Teile  der 
Burgen  genau  besprochen  habe.  Hier  gilt  es  hauptsächlich 
die  Eigenheiten,  durch  welche  sich  die  pfälzischen  Burgen 
bezüglich  ihrer  baulichen  Anlagen  auszeichnen  und  von  den- 
jenigen der  Nachbarländer  unterscheiden,  hervorzuheben. 

Bei  den  ältesten  alemannischen  Burgen  steht  der  Berg- 
fried stets  frei  hinter  der  Schildmauer,  meist  in  der  Mille 
derselben,  während  in  den  pfälzischen  und  fränkischen  Landen 
beide  Bauten  so  miteinander  verbunden  sind,  dais  sie  ein  sich 
gegenseitig  unterstützendes  Verteidigungswerk  bilden. 

Hungens  zeigen  die  Burgruinen  der  Pfalz  deutlich,  dais 
die  Schildmauer  nur  stumpf  d.  Ii.  ohne  Verband  an  die  Seitm- 
wände  des  Bergfriedes  angelegt  ist.  und  dais  in  dem  Kall, 
als  die  Schildmauer  an  diesen  Stellen  den  feindlichen  Bresche- 
arbeilen unterlegen  ist,  der  Bergfried  doch  noch  unberührt 
dastand.  Auch  in  Bezug  auf  die  Form  dieses  Turmes  zeigen 
die  fränkischen  Burgen  einen  grolseu  Fortschritt  in  der  Kriegs- 
baukunst gegenüber  den  alemannischen  oder  schwäbischen.  Hier 
finden  wir  bei  den  älteren  Lohnburgen  meist  nur  die  quadra- 
tische Grundform,  mit  Ausnahme  der  Gegenden  in  der  Kalk- 
steinformation,  wo  durch  den  Mangel  an  grofsen.  zur  Eckvei- 
k  leidung  nötigen  (Rinderst  ticken  die  kreisrunde  Form  der  Türme 
bedingt  war.  Im  linksrheinischen  Franken,  wozu  die  Pfalz 
gehörte,  ist  hingegen  die  fünfseitige  Grundform  der  Bergfriede 
mit  der  Bastionsspitze  gegen  die  Angrift'sseite  vorherrschend. 
Wir  linden  diese  Form  in  den  Vogesen  bis  in  die  Gegend 
von  Rappoltsweiler,  wo  die  Bergfriede  des  Giersberg,  Keiehen- 
berg,  Ortenberg,  Bernstein  und  weiter  hinunter  die  von  Arns- 
berg, Wangenburg  und  Lützelburg  ein  Zeugnis  abgeben. 

l)  Vrrln<_r  «Irr  deutschen  Buuzt,itiiii'rr  in  li«*rliti  ( Emst  TnrhH  lYeis  1  JC 
*)  Srllistvi-rlair  mnl  in  Koinnii««ii»ii  l»-i  Hik  IiIiüimIIit  Xoiiirl  in  Struls- 


117 


hi  der  Pfalz  vertreten  die  Bergfriede  der  Harpen  Greven- 
stein,  Schöneck,  Michelsburg,  Alt-Wolfstein  und  Hoheneck  diese 
wichtige  (irundfonn,  welche  in  Sclnviiben  an  der  ostfränkischen 
Grenze  nur  heim  sogen.  Landhaus,  der  alten  Burg  von  Beil- 
stein, vorkommt.  Der  Inneni-aum  dieser  Türme  ist  stets  von 
rechteckiger  Grundform,  so  dal's  die  Bastionsspitze  eine  ver- 
hältnismäl'sig  grolse  Widerstandsmasse  darbietet  Diese  Form 
hat  aber  den  entschiedenen  Vorteil  gegenüber  der  quadratischen 
Grundform,  dafs  sie  die  Verteidigungsfront  auf  den  Zinnen 
vermehrt  und  der  Angriftsseite  eine  gleichsam  unverwundbare 
Spitze  darbietet. 

Die  rundlichen  Grundformen  trifft  man  hingegen  in  der 
Pfalz  nicht,  da  die  geologische  Unterlage  (der  Sandstein) 
allenthalben  die  Verwendung  der  schönsten  (^uaderstücke  er- 
laubte. Der  runde,  mächtige  Batterieturm  der  Hartenburg  gehört 
schon  in  die  Zeit  des  Umbaues  der  Burgen,  welche  wir  im 
Abschnitt  C  genauer  betrachten  werden. 

Kin  anderer  Umstand,  der  uns  bei  den  pfälzischen  Burgen 
als  etwas  Eigenartiges  entgegentritt,  ist  das  Eingangsthor  durch 
die  der  Angriffsseite  zugekehrte  Schildmaner  und  Ringmauer, 
was  bei  den  alemannischen  Burgen  grundsatzlich  vermieden  ist. 
Indessen  ist  es  doch  möglich,  dals  auch  bei  den  frankischen 
Burgen  diese  Anordnung  nicht  in  die  Zeit  der  Gründung 
zurückgeht,  sondern  erst  in  eine  spätere  fallt,  wo  die  Angriffs- 
seite durch  vorgeschobene  Werke  geschützt  und  hier  für  die 
Belagerten  ein  Ausfallsthor  nötig  geworden  war.  Betrachtet 
man  z.  B.  den  Grundplan  von  Schlofseck,  so  war  das  Thor 
durch  die  Schildmauer  neben  dem  Bergfried  eine  unverant- 
wortliche Schwächung  der  Widerstandsfähigkeit  der  Burg, 
namentlich  da  dasselbe  nicht  einmal  durch  eine  Flankierung 
geschützt  war. 

Entschieden  in  eine  spätere  Zeit  fallen  die  ähnlich  liegen- 
den Zugänge  bei  der  Madenburg,  Landeck,  Grevenstein, 
Prankenstein,  Waehtenbnrg  (ebenfalls  zunächst  neben  dem 
Bergfried),  Hartenburg  etc.  während  die  Hoheneck,  derMoschel- 


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I 


118 


landsbere;.  der  Landstuhl.  der  Lichtenberg  und  andere  keinen 
I  Mirchbrueh  in  der  in  die  ( iründune-szeit  der  ßur*r  lallenden 
Schildmauer  zeigen  Hei  der  Madenbur«:.  der  Sclutrfeneek.  der 
Hoheneck,  dem  Lic|itciiher<r,  dem  Falkcnstein  etc.  bemerkt 
man  alsbald,  dais  die  mächtigen,  den  ganzen  Burirraum  ab- 
schlielsenden  Schildinanern.  deren  Kern  oft  ein  natürlich  empor- 
stehender Kelsrrrat  ist.  erst  in  der  Zeit  des  ersten  l'mbaues 
der  Hinyen  aufgebaut  worden  sind. 

Das  schönste  Bild  einer  in  die  romanische  Zeit  zurück- 
gehenden mächtigen  Dynastenburir  (von  den  (I raten  von 
Leininiron  zum  Schutz  ihres  (iebietes  im  Westrich  erbaut) 
zeigen  die  wohl  erhaltenen  Buinen  der  Hunr  ( irevenstein  bei  der 
Station  Hhiterweidenthal  oder  Kaltenbach.  Hier  ist  noch  der  Kin- 
yang-  in  die  obere  Burir  neben  «1er  «1er  Anirriftsseifo  zugekehrten 
Kinjrmauor  erhalten,  wie  diese  Anordnunir  auch  bei  den  Buriren 
von  Elsals- Lothringen  und  Schwaben  die  altherkömmliche  blieb. 

Als  die  in  licziifr  auf  die  Krice-sbaukunst  ausirohildctsten 
und  besterhaltenen  Bergfriede  der  romanischen  Zeitperiode  sind 
die  runden  Tin  ine  in  Besigheim  a  '  Neckar  und  der  Bersrfricd 
der  Burir  Beiehenborir  bei  Backnamr  anzusehen,  und  letztere 
Bure"  ist  eines  der  weniiren  Krieirsbaudenkmälei .  über  deren 
(Jründunp-  im  12.  .lahi hundert  eine  rrkuude  Aulsehliils  iribt. 

Von  den  eewi'ihnlichen  Dimensionen  der  (piadratischen 
lieivfriede  abweichend,  erscheint  in  der  Pfalz  der  Turm  der 
Inn  «/ Trifels.  des>en  ( irftnduiur  ein  besonderer  l'mstand,  nämlich 
der  der  Bcreimir  der  Ueichskleinodii  n.  unterstellt  werden  muls. 
Wühlend  die  viereckigen  Bergfriede  nicht  über  S  \)  m  Seite 
haben  und  deren  Innenräume  enire  und  linster  sind,  haben  die 
Aul'senseiten  des  Trifels  12.7  m  auf  '.».2  in.  Der  Innenraum 
hat  in  dem  zweiten  Stockwerk  s.7  tu  Länire  auf  f>  m  Breite, 
wählend  derselbe  bei  den  irewöhn liehen  Berirfrieden  nur  3  bis 
:$.">  in  beträirt.  Der  Trifels  nähert  sich  dabei  bezüglich  seiner 
Bauart  mehr  den  fränkischen  Donjons,  welche  sich  ebenfalls 
durch  irröl'sere  und  zum  Welmen  ein&roriditete  limenräume 
auszeichnen. 


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119 


Hei  den  Hurgen,  wo  der  Kern  der  Befestigungsanlage 
einen  Felsklotz  bildet,  und  wo  es  sich  darum  handelte,  den 
oberen  Kaum  möglichst  auszunützen,  fehlt  natürlich  Schild- 
mauer und  Bergfried,  da  hier  meist  eine  wirksame  Angriffsseite 
fehlt.  Die  zu  dieser  Art  gehörigen  Burgen  sind  in  den  Nord- 
vogesen  und  dem  anstoisenden  Haardtgebirge  nicht  selten  und 
behaupten  heute  noch  eine  dem  Volke  lieb  gewordene  Romantik, 
welche  auch  den  Naturfreund  und  Altertumsforscher  ansprechen 
mufs.  Deshalb  sind  auch  der  Fleckenstein,  der  Lützelstein, 
die  Hohbarr,  der  Arnstein,  der  Windstein  in  den  Vogesen, 
wie  in  der  Pfalz  die  Dahner  Schlösser,  der  Berwartstcin,  der 
Drachenfels,  die  Trifelser  Burgen,  der  Falkenstein  etc.  allgemein 
bekannte  und  vielbesuchte,  hochinteressante  Burgruinen. 

Wenn  sich,  wie  beim  Trifels,  dem  Scharfenberg,  dem 
Grevenstein,  dem  Frankenstein,  dem  Landsberg,  dem  Lichten- 
berg etc.  der  Bergfried  auf  einem  erhöhten  Felsen  befindet, 
und  wenn  in  diesem  Fall  unter  dem  Kingangsstoekwerk  nicht 
der  Innenraum  erzielt  werden  konnte,  der  sonst  unter  dem 
Namen  Burgverliels  bekannt  ist.  wurde  neben  der  Felserhebung 
ein  schachtarturer  Anbau  auf  der  Seite  des  Hofes  hergestellt. 
Wir  sehen  einen  solchen  Anbau  bei  der  Burg  Grevenstein, 
wo  der  Zugang  vom  innem  Hof  der  oberen  Burg  noch  erhalten 
ist.  Da  hier  im  Vorhof  eine  Cisterne  besteht,  so  ist  die  An- 
nahme ausgeschlossen,  als  habe  dieser  Schacht  etwa  auch  als 
Wasserbehälter  gedient.  Im  übrigen  ist  nachgewiesen,  dafs 
bei  einigen  Bergfrieden  der  unterste  Teil  des  Verliefses  eine 
Cisterne  enthielt,  wie  beim  Steinsberg  etc. 

Selten  hat  der  oft  12  in  hohe,  nur  3  auf  3  m  messende 
Innenraum  des  Verliefses  eine  Licht-  oder  Luttöffnung  nach 
aul'sen.  Mit  einem  Haspel  liefs  man  sieh  durch  die  Öffnung 
des  Kingangsstockwerkes  hinunter  in  dieses  feuchte,  finstere 
Loch,  wo  die  Gefangenen  untergebracht  worden  sein  sollen. 
Das  angebliche  Verliefs  des  Richard  Löwen  herz  neben  dem 
Turm  des  Trifels  wird  noch  gezeigt.  Ob  der  hohe  Gefangene 
hier  so  lange  eingepfercht  war,  ist  und  bleibt  eine  Legende, 


120 

wie  überhaupt  die  Verwendung-  der  Verliefst  als  rnterkunfts- 
räume  für  die  Gefangenen  sein*  fraglich  bleibt. 

Bezüglich  der  Konstruktion  der  I Jeiyt'riede  müssen  wir 
hier  noch  einen  F  instand  erwähnen,  welcher  namentlich  bei 
der  Landeek  beobaelitet  weiden  kann,  nämlich  der,  dais  die 
jLWii  die  Aiitfiiffsseite  zugekehrte  Wand  oft  um  0,r>  m  stärker 
ist,  als  die  iregvnüherstcliende,  wenig  gefährdete  Seite  des  Turmes. 

Eine  besondere  Aufmerksamkeit  verdient  in  der  Pfalz 
das  Schleis  N  e u -  Le  i  n  i  n  g en .  dessen  bauliche  Anlage  auf 
die  Grundsätze  des  bmyundischen  Stiles  zurückgeführt  werden 
mufs,  nach  welchem  die  noch  in  der  romanischen  Schweiz  er- 
haltenen Schlosser  ausgeführt  sind.  Nicht  allein  eine  von  den 
schwäbischen  und  trilnkischen  Hurten  durchaus  verschiedene 
Grunddisposition  der  P.urg.mlagv.  sondern  auch  eine  ganz  be- 
sondere Bautechnik,  deren  Muster  in  den  römischen  Baudenk- 
mälern zu  suchen  sind,  zeichnen  diesen  Stil  aus.  den  wir  den 
burgundisehen  nennen. 

Die  Hauptmeikmale  dieser  Bauweise-  sind  folgende:  Die 
Grundform  der  eigentlichen  Burg  ist  im  allgemeinen  das  Recht- 
eck, an  dessen  Ecken  sich  über  die  Mauerfiuchten  hervor- 
springende Kundtürme  erheben.  Wir  finden  namentlich  in  den 
Thalgründen,  im  Hügellande  und  an  den  Ffern  der  Seen  der 
romanischen  Schweiz,  wo  die  Wahl  der  Form  nicht  durch 
Terrainschwierigkeiten  beschränkt  wurde,  das  Rechteck  des 
römischen  Kastelles  als  die  Grundlage  der  mittelalterlichen 
romanischen  Burg  durchgeführt.  Auch  die  llalbrundtürme. 
hier  an  den  Ecken,  weisen  auf  die  hauweise  der  römischen 
Städtebefestigung  hin,  welche  hei  einzelnen  südfranzösischen 
oder  damals  burgundischen  Städten,  wie  Carcassone.  Arles  etc. 
heute  noch  erhalten  ist. 

Eine  ganz  besondere  Eigenheit  dieser  Hauweise  i»l  bei 
den  Hochhurgen  der  romanischen  Schweiz  das  Hervortreten 
des  Bergfriedes  über  die  Flucht  der  Ringmauer,  wählend  bei 
den  fränkischen  und  alemannischen  Burgenanlagen  dieses  stärkste 
Yerteidigungswcrk   stets  hinter  der  Schildmauer  steht.  Die 


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sogen,  senkrechte  Verteidigung  ist  durch  die  Anwendung  der 
KallOcher  von  den  an  der  Außenseite  der  Wehrgänge  und 
Plattformen  der  Türme  hervortretenden  Gallerten,  die  ui-sprüng- 
licli  in  Holz,  später  in  Stein  ausgeführt  wurden  (machieonlis) 
bei  den  romanischen  Hurgen  meisterhaft  durchgeführt,  wahrend 
sie  bei  unseren  Burgen  fast  ganz  fehlt.  Nur  über  den  Thor- 
eingängen sehen  wir  hie  und  da  erkerartige  Vorbauten,  welche 
zum  Herunterwerfen  von  siedendem  Pech  etc.  dienten  und 
daher  auch  noch  unter  den)  Namen  Pechnasen  bekannt  sind. 

Hei  den  romanischen  Hurgen  vermissen  wir  anderseits 
die  Huckelquadern,  welche  unsern  Hurgen  ein  so  malerisches 
und  monumentales  Gepräge  geben,  und  die  Steinmetzzeichen 
auf  den  Hausteinen,  die  wir  mit  Stolz  als  eine,  rein  deutsche 
Eigentümlichkeit  künstlerischer  Zusammengehörigkeit  bezeichnen 
müssen. 

In  meinem  Werke  über  die  Hurgen  der  Pfalz1)  habe 
ich  schon  hervorgehoben,  dafs  der  Erbauer  der  Hing  Nou- 
Leiningcn,  der  Graf  K riedrieh  IH.,  Landvogt  des  Speiergaues 
und  des  Westrichs  (f  12S7),  verheiratet  mit  der  Gräfin  von 
Kyrburg  (Mutterschwester  des  Kaisers  Rudolf  von  Habsburg), 
in  Kolge  seiner  Hesuche  in  der  Schweiz  die  burgundischen 
Hurgen  kennen  gelernt,  und  dafs  er  die  Absicht  gehegt  haben 
dürfte,  nach  dieser  Hauweise  sein  Schlots  in  Neuleiningen  zu 
errichten,  was  er  wohl  mit  Hilfe  eines  aus  der  dortigen  Gegend 
bestellten  Werkmeisters  ausgeführt  hat.  Ks  ist  ein  grofses 
Glück,  dafs  dieses  schöne  und  interessante  Kriegsbaudenkmal 
jetzt  wieder  in  den  Hesitz  Seiner  Erlaucht  des  Herrn  Graten 
Karl  Kmich  von  Leiningen- Westerburg,  eines  kunstsinnigen 
und  gelehrten  Nachkommen  des  Krbauers,  gekommen  ist,  und 
dafs  dadurch  ihre  Erhaltung  gesichert  bleibt.  Ks  wäre  sehr 
zu  wünschen,  dafs  meiner  zu  kurz  gehaltenen  Erwähnung 
in  meinem  genannten  Werke  noch  eine  auf  Grund  sorgfältigerer 
Durchforschung  fufsende  Beschreibung  mit  Zeichnungen  folgte, 
um  alle  Einzelheiten  der  Hauweise  dieser  Burg  erschöpfend 

')  In  Kommission  ln-i  (intisr  hik-Witu-r  in  Naustadt. 


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besprechen  zu  können.  Wir  wollen  liier  noch  erwähnen,  dal's 
als  besonders  chirakteristisches  Merkmal  des  burgundisehen 
Stiles  auch  in  Neuleiningen  der  starke  Anzug  der  Aufsenwändc 
der  Ringmauer  und  Türme  hervortritt,  welches  die  senkrechte 
Verteidigung-  bedeutend  erhöhte,  indem  dem  Feinde  durch 
die  herabgesehleuderten  (Geschosse  und  das  Abprallen  derselben 
auf  dem  Anzug  jede  Annäherung  erschwert  wurde 

Hei  den  romanischen  Hurgen  war  stets  ein  Eckturin 
mächtiger  und  hoher  als  die  andern.  Derselbe  diente  wohl 
den  Belagerten  als  letzter  Zufluchtsort,  wie  der  Bergfried  bei 
unsem  Burgen.  Kr  stand  der  Angriftseite  zu,  so  dal's  zugleich 
die  Widerstandsfähigkeit  derselben  erhöht  wurde.  Von  den 
besterhaltenen  Burgen  dieser  Art  erwähnen  wir  die  zu  Yverdon 
im  12.. Jahrhundert  von  den  Herzogen  von  Zähringen  als  Kc(  toren, 
Statthaltern  von  Burgund,  erbaut,  zu  Morges.  Nyon.  (irandson, 
Oron.  Aigle.  Colombier,  Bulle,  Lucetis,  Vnftlens.  Cliülon  etc. 

Leider  sind  bei  der  Burg  Neuleiningen  nur  die  unteren 
Stockwerke  der  Eck  türme  erhalten,  so  dal's  nicht  mehr  nach- 
gewiesen werden  kann,  ob  dieselben  wie  bei  den  Burgen  der 
romanischen  Schweiz  mit  Maschikulis  gekrönt  waren.  Der 
starke  Anzug  des  unteren  Teiles  derselben  läJst.  jedoch  auf 
eine  durchgehende  Anwendung  dieser  Kallöcher  schliel'sen. 

Eine  interessante  ältere  Burganlage,  welche  auch  durch 
die  Ausgrabungen  von  Dr.  Mehlis  eine  sre  wisse  Berühmtheit 
in  den  Kreisen  der  Altertumsforscher  erlangt  hat,  ist  die 
Heidelsburg  bei  Waldtischbach.  Ks  ist  nicht  ausgeschlossen, 
dal's  hier  auf  der  von  der  Natur  zur  Verteidigung  sehr  be- 
günstigten, von  steilen  Kelswänden  eingeschlossenen  Beigkuppe 
schon  zu  den  Zeiten  der  Kelten  und  (Jallier.  also  in  der  vor- 
römischen Zeit  ein  sogen.  Kefugium  für  die  Landbevölkerung 
des  Westrich  vorhanden  war.  Aber  es  ist  auf  der  andern 
Seile  ganz  falsch,  diese  Befestigungen  auf  römischen  Trsprung 
zurückführen  zu  wollen 

Ks  ist  durch  eine  Menge  von  Beispielen  nachgewiesen, 
dal's  die  Römer  auf  solchen  Bergkuppen  keine  Kastelle  oder 


223 


Verschal  izungen,  wohl  aber  Tempel  zur  Verehrung  ihrer  Götter 
hatten.  1  >ie  Römer  waren  zu  groise  Strategen,  um  ihre  Wehr- 
kraft auf  solchen  vereinsamten  Höhen  zu  zersplittern  und  zu 
schwächen.  Die  römischen  Kastelle  behaupteten  stets  maisige 
Höhenlagen  zunächst  der  Heerstral'sen  und  des  Grenzwalles 
(limes  im  Zehntlande).  ( ierade  die  Verwendung  der  römischen 
Skulpturstücke  in  der  Ringmiuer  der  Heideisburg  zeigt,  dais 
dieselben  einer  römischen  Tompelanlage,  welche  entweder  im 
Thal  von  Waldtischbach  oder  auf  der  Berirkuppe  der  Heidels- 
burg  selbst  stand,  entnommen  sind. 

Ks  wäre  unumgänglich  notwendig',  die  Ausgrabungen  auch 
noch  auf  den  erhöhten  .Schuttkegel  der  Heideisburg  auszu- 
dehnen, wo  der  l'nterbau  eines  Bergfriedes  zu  Tag  treten 
dfufte.  welcher  die  mittelalterliche  Burg  am  besten  zu  bestätigen 
im  stände  ist. 

DieKingmauer.  welche  die  Ib-idelsburg  nach  der  Angritfs- 
seite  zu  absch liefst,  ist  wie  bei  der  Schlofseek  in  rundlicher  Form 
dem  Terrassenrande  folgend,  herumgeführt.  Wie  hier,  so  auch 
dort  ist  ein  vorrömiseher  Hingwall  nachgewiesen;  man  sieht 
namentlich  bei  Schlofseek  noch  den  aus  rohen  Kelsblöekon  der 
keltischen  Zeit  zusammengesetzten  Wall.  Wir  glauben,  die 
Anlage  der  Heidelbuiir,  namentlich  die  der  Aligriftsseite  zuge- 
kehrte Kingmnuer,  weh  he  durch  die  Ausgrabungen  von  Herrn 
Dr.  Mehlis  nur  an  der  Aulsenseite  blofsgelegt  wurde,  auf 
mittelalterlichen  rrsprung  zurückführen  zu  müssen.  Der  erhöhte 
Schutt kegel  dürfte  von  der  oberen  Keudalburg,  welche  stets 
ein  abgeschlossenes  Ganze  bildete,  herrühren  ;  der  andere  dem 
Thüle  zugekehrte  Teil  bildete  sodann,  ähnlich  wie  bei  der 
Schlofseek.  die  Vorburg. 

Amtsrichter  Grnl's  in  ( Mönstadt  sagt  in  seiner  Abhandlung 
(Heft  XI H  der  Mitteilungen  des  historischen  Vereines  der  Pfalz 
lsss,  S.  -lu).  dais  das  reiche  Waldland  des  Westrich  in  den 
ältesten  Zelten  zu  dem  von  den  Mediomatrikern  bewohnten 
belgischen  Gallien,  das  sich  bis  zum  Kheine  erstre  k!  gehörte, 
und  dais  sich  diese  Kelten  nach  der  Verdrängung  durch  ie 


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121 


germanischen  Tribukkcr  sodann  in  die  reichen  Wälder  des 
Westrich  zurückzogen.  Demnach  wären  der  Ringwall  der 
lleidelsburg  wie  der  des  I  >onnersberges  und  andere,  ebenso  die 
auf  den  höchsten  Kuppen  des  Eisais  liegenden  Yerschanzungen 
auf  keltischen  Ursprung  zurückzuführen,  während  wir  aber 
anderseits  der  Meinung  des  genannten  Verfassers,  als  hätten 
die  Homer  nach  Besitzergreifung  des  Landes  zur  Sicherheit  der 
Strafsen  und  der  darauf  stattgehabten  Truppendurchzüge  auf 
diesen  Höhen  Kastelle  mit  Besatzungen  gehabt,  nicht  beistimmen 
können. 

Auf  Cirund  solcher  Annahmen  entstand  auch  die  Vorliel)e, 
Uberall  au  diesen  ( >rten  römische  Heerstrafsen  zu  suchen  und 
ein  römisches  Strafsen  netz  zu  ersinnen,  das  meist  nur  in  der 
Einbildung  beruht.  Schon  in  der  vorrömischen  Zeit  bestanden 
Wegverbindungen,  welche  die  Homer  benutzt  haben.  Aber 
gerade  die  römischen  landwirtschaftlichen  Gehöfte  (villaerusticae) 
liegen  im  Zehntlande  abseits  der  Verkehrswege  in  stillen  Thal- 
gründen,  und  eine  solche  Niederlassung  bedingt  in  den  selten- 
sten Fällen  auch  die  Hcrühruug  durch  einen  Verkehrsweg. 
Man  hat  wieder  in  der  neuesten  Zeit  verlassene  mittelalterliche 
Wege,  namentlich  im  Rheiiithale  zwischen  Strafsburg  und 
Speier  (Heidelberg  anderseits),  verlassene  Strafsendämme  aus 
der  Zeit  der  grolsen  Kriege  gegen  Frankreich  im  17.  und 
18.  Jahrhundert  auf  römischen  Ursprung  zurückgeführt: 
sogar  eine  Anzahl  von  ( Huben  längs  der  Strnfse  von  Rastatt 
nach  Oos.  welche  von  den  preufsischen  Soldaten  im  Jahn' 
1K49  bei  der  Festung  Rastatt  zum  Schutz  gegen  die  (ie- 
schosse  der  Belagerer  eingegraben  wurden,  den  Kölnern 
zugeschrieben.  Man  kann  daher  mit  der  Begründung  von 
Römerstraisen  nicht  vorsichtig  genug  sein.  Meine  Unter- 
suchungen über  die  Spuren  der  unbestrittenen  Heerstrafsen 
von  Augusta  Rauraeorum  (Angst  bei  Basel)  nach  Stralsburg 
und  von  da  nach  Zabcrn  haben  deutlich  gezeigt,  wie  auch 
diese  Bauwerke  (wie  die  Hochbauten  der  Römer)  nach  fünf- 
zehn .Jahrhunderten  in  der  Kultur  verschwunden  sind,  wenn 


125 


sie  nicht  im  Mittelalter  für  den  Verkehr  beibehalten  und  ver- 
bessert wurden.  *) 

Die  alte  Hohenstaufenpfalz  Kaiserslautern  war  gewifs 
schon  zur  keltisch-gallischen  Zeit  ein  Knotenpunkt  von  Ver- 
bindungswegen und  zwar  westlieh  Uber  Saarbrücken  imch  Metz 
durch  das  Westrich,  anderseits  nach  Speier  und  Mainz.  Auch 
ist  gewifs,  dals  diese  Wege  nach  den  (irundslltzen  derStrafsen- 
führung  der  keltisch-gallischen  und  römischen  Zeit  stets  die 
trockenen  und  eine  Aussicht  gewährenden  Höhenrücken  ein- 
nahmen; aber  es  ist  doch  sehr  gewagt,  hierauf  ein  romisches 
Strafsennetz  zu  begründen :  dazu  gehören  namentlich  noch  Funde 
an  Bauresten,  Meileuzeiger.  Münzen  etc..  welche  die  Anwesenheit 
der  Kömer  in  jener  Zeit  beweisen  müssen.  Wenn,  wie  nachge- 
wiesen, die  römischen  Heerstrafsen  im  Klsafs  kaum  eine  Breite  von 
4  m  hatten,  so  waren  die  anderen  Verbindungswege  jener  Zeit 
kaum  mehr  als  Saumpfade,  und  von  römischen  Truppendurch- 
zügen auf  solchen  und  römischen  Kastellen  zur  Behau] itung 
und  Sicherung  dei*selben  kann  in  einem  damals  abgelegenen 
Landstrich  wie  das  Westrich  keine  Rede  sein.  Ks  wird 
überhaupt  zu  empfehlen  sein,  nur  die  in  der  Peutinger  Tafel 
verzeichneten  Militärstraisen  als  Verbindungen  von  Bedeutung 
anzusehen  und  die  übrigen  alten  Verbindungswege  mehr  auf 
keltischen  als  römischen  I  rsprung  zurückzuführen.  Auch  in 
Bezug  auf  die  Bauweise  zeigen  die  römischen  Heeistrafsen 
eine  grofse  Einfachheit.  Im  Rheinthale  sind  sie  mit  Kies,  in 
den  <  iebirgsthälern  mit  grofsen  Steinplatten  auf  eine  Breite  von 
2,5  bis  3  m  eingedeckt,  die  Richtung  derselben  eine  möglichst 
gerade. 

Wie  weit  sich  die  Römermanie  verlor,  zeigt  auch  der 
Ausspruch  eines  gelehrten  Altertumsforschers  der  (iegenwart. 
es  sei  erst  in  der  Xeuzeit  die  Stral'sijnbauteehnik  wieder  zu 
der  Vollkommenheit  gelangt,  welche  die  Römer  schon  vor 
sechzehn  .lahrhunderten  erreicht  hatten. 

')  Si»'li»>  ilie  riluiisolien  I  lt'«Mxf  rafsen  iiml  I  latnlelsw  in  <]».r  Srliweiz 
und  in  SiiilwrttritMit*«  hlaml  ii:sl>rsoml»'n-  im  KNnl*  von  .1.  N;n'li<  r.  2.  Antiar- 
Ihm  Bu<:hhilmü»r  Noiriol  in  St ralsbuig. 


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126 


C.  Die  Bauperiode  der  Erweiterung  der 
Burgen  nach  der  Anwendung  der  Pulver- 
geschosse. 

Wie  schon  oben  bemerkt,  sind  die  elsäfsisehen  und 
pfälzischen  Burgen  für  die  (leschiehte  der  Krie<rsbankunst  dieser 
Zeit  besonders  lehrreich.  Wir  werden  am  besten  bei  jeder 
einzelnen  Hur?  die  geschehenen  Krw  eiteruntrs.irbeiten  besprechen 
und  überlassen  es  den  Besuchern  dieser  Kesten,  etwaige  weitere 
Krfahnniiren  zu  sammeln  und  unsere  Andeutungen  bei  der 
Durchforschung  anderer  Baudenkmäler  dieser  Art  zu  verwerten. 

Die  Maden  bürg,  schon  im  11.  . f alu hundert  gegründet, 
war  im  Anfang  des  Ki.  Jahrhunderts  eine  Hauptschutzteste 
und  in  den  Zeiten  der  Kriegsgefahr  eine  Zufluchtsstätte  der 
Bischöfe  von  Speier.  l'nter  dem  Bischof  Kberhard  entstanden 
schöne  Neubauten .  worunter  das  Herrenhaus,  welches  lange 
den  Bischöfen  zum  Sorameraufenthalt  diente.  Abgesehen  von 
den  baulichen  Anlagen  des  südlichen  Teiles  der  Burg,  welche 
schon  im  13.  und  14.  Jahrhundert  zur  Ausführung  gekommen 
sein  düiften,  fallen  in  die  fragliehe  Zeit  des  lTmbaucs  haupt- 
sächlich die  Schildmauer  mit  dem  Kingangsthor  auf  der  Seite 
des  Angriffes  und  der  westliche  Aufgang  mit  dem  Tliorgebäude. 
ferner  das  gegen  Südosten  liegende  Vorwerk  mit  den  die  öst- 
liche Seite  einschliefsemh-n  Zwingeranlagen.  Der  alte  Aufgang 
in  die  obere  Burg  ist  noch  in  dem  Treppenaufgang  an  der 
nordöstlichen  Seite  erhalten.  Den  Kein  der  oben  genannten 
bis  5  m  starken  Schildmauer  bildet  ein  Felsgrat,  und  es  scheint 
der  vor  demselben  befindliche  ( irabeneinschnitt  in  dieser  Z<Mt 
des  Cinbaues  vei tieft  und  erweitert  worden  zu  sein,  «ahnlich 
wie  bei  der  Scharfeneck  und  Hoheneck. 

Minen  höchst  interessanten,  für  das  Studium  der  Kriegs- 
baukunst  sehr  empfehlenswerten  Defensivbau  bildet  die  mächtige 
Schildmauel'  der  Burg  Schärft? neck ,  welche  die  AngritVs- 
seite  so  wirksam  absehlofs.  dafs  hier  ein  Bergfried  entbehrt 
werden  konnte.    Leider  ist  dieses  Bollwerk  nicht  mehr  ganz 


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127 


erhalten:  es  sind  die  höheren  Lathen  desselben  mit  dein  Wehr- 
gang abgebrochen.  Der  alte  Eingang,  welcher  in  das  Innere 
der  Schildmaner  führte,  ist  noch  in  der  äulseren  Verkleidung 
derselben  zu  erkennen,  ebenso  die  daneben  befindliche,  im 
Rundbogen  eingewölbte  Öffnung,  welche  wohl  den  Thorwächtern 
zum  Aufenthalt  gedient  haben  dürfte.  Der  Zugang  führt  hier 
aber  nicht  direkt  in  das  Innere  der  Burg,  sondern  in  eine  ca. 
">  m  breite,  81  2  in  lange  mit  einem  Halbkreisgewölbe  bedeckte 
Vorkammer,  von  der  ein  1  m  breiter  Gang  einerseits  in  den 
nbern  Burghof,  anderseits  zum  Wehrgang  der  Ringmauer  und 
mittelst  einer  Wendeltreppe  zum  Wehrgang  der  Schildmaner 
führt,  welche  hier  eine  <  iesamtstärke  von  11  m  mit  rundem 
Abschluls  am  Ende  hat.  Die  ganze  Länge  dieses  Hollwerkes 
betragt  ca.  57  m  und  die  Starke  derselben  auf  der  Seite  der 
oberen  Burg  7  m  In  spaterer  Zeit  wurde  der  Burgweg  au 
den  südöstlichen  Fufs  des  Zwingers  verlegt,  wo  sieh  am  Ende 
desselben  der  Thoreiugang  jetzt  noch  befindet.  Auffallend  in 
seiner  Erscheinung  und  verschieden  von  den  Grundsätzen  des 
Zuganges,  welche  bei  den  alemannischen  Burgen  mafsgebend 
waren,  bleibt  immerhin  das  Eingangsthor  durch  die  Schild- 
mauer der  Sehaifeneek.  Bei  der  kolossalen  Stärke  derselben 
und  der  Anordnung  des  Einganges  war  für  die  Sicherheit  der 
Burg  allerdings  nichts  zu  befürchten.  Hotten  wir,  dal's  eine 
nochmalige  l'ntersuchung  dieser  Burg  den  Zweifel  aufklärt, 
ob  dieser  Zugang  in  dem  Plan  der  ursprünglichen  Anlage 
liegt,  oder  ob  es  eine  Veränderung  ist,  welche  in  die  Zeit  des 
rmbaues  tallt. 

Ähnlichen  Zuständen  begegnen  wir  bei  der  Wachtenburg 
und  Schlol'seck ,  wo  die  Eingänge  in  die  obere  Burg  dicht 
nebep  den  Bergfrieden  liegen,  während  die  der  Burgen  Greven- 
stein, Xannstuhl.  auch  der  Landeck  unter  Schonung  der  Schild- 
inaoer in  die  seitliche  Ringmauer  eingeführt  sind.  ( mne  Zweifel 
gehört  die  f  berbrückung  des  Grabeneinschnittes  an  der  An- 
griffsseite bei  den  Burgen  Altbaumberg,  Altleiningen,  wo  übrigens 
ein  mächtiges  Vorwerk  diese  gefährdete  Angriftsseite  deckt,  bei 


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12H 


den  Burgen  Lichtenberg,  Hoheneck,  Ebemburg  und  Kalken- 
steiu  der  Zeit  des  späteren  rmhaues  an.  Hier  wurde  durch 
den  Hau  von  Flankieruugstürm  ;n  die  Annäherung  des  Feindes 
erschwert.  In  diese  Zeit  fallen  auch  noch  die  an  den  Angritfs- 
seiten  erricliteten  mächtigen  Batterietürme,  ebenso  die  mit 
Klankierungstürmen  verselicnen  ZwingeTanlagen  und  endlich 
die  Vorwerke,  welche  die  Annäherung  und  Beschiefsung  der 
Hurg  durch  die  Aufstellung  und  Verwendung  von  (beschützen 
verhindern  sollten.  Sowohl  bei  den  wichtigeren  elsäisisehen 
als  auch  bei  den  pfälzischen  Hurgen  finden  wir  staunenerregende 
Reste  dieser  mittelalterlichen  Kricju'shaukunst.  Wir  nennen  hier 
vorzugsweise  die  Rundturme  der  Hartenburg,  des  Landstuhls, 
von  Moschellandsberg  (zerstört),  der  Ebernburg,  von  Alt- 
leiningen (sechseckig),  von  Lichtenberg,  von  Xeudahn.  der 
Madenburg  (Thorturm)  etc.  Die  beiden  ersteren  sind  die  be- 
deutendsten und  obgleich  sehr  beschädigt,  erlauben  ihre  Reste 
doch  noch  einen  Einblick  in  die  Ausführung  derselben. 

Der  Turm  der  Hartenburg  ist  in  der  Höhe  abgebrochen, 
und  es  mul's  den  Altertumsfreunden  alles  daran  liegen,  den 
jetzigen  Bestand  dieses  grofsartigen  Handenkmales  zu  sichern. 
Bei  6.«  m  starken  Seitenwandungen  mifst  der  Innenranm  eine 
Weite  von  «  m.  Das  zweite  Stockwerk  ist  von  einer  machtigen 
liehe  und  kuppelformig  eingewölbt.  Den  Aufgang  vermittelt 
eine  3,3  m  weite  Wendeltreppe,  welche  bis  zur  Plattform 
führte,  eine  andere  schmalere  dient  abwärts  zur  Verbindung 
des  bedeckten  Wehrganges  der  Nordfront. 

Einen  anderen  ebenso  mächtigen  Batterietunn,  welcher 
nur  in  dem  untern  Stockwerk  erhalten  ist,  sehen  wir  an  der 
Schildmauer  der  Bing  Landstuhl  vorgebaut.  Er  hat  einen 
Durchmessel'  von  ca.  2<>  m  mit  ö,4  m  starken  Seitenwänden 
im  zweiten  Stockwerke,  von  welchem  noch  eine  Gesehützöft'nung 
erhalten  ist,  deren  Nische,  wo  das  (icschütz  aufgestellt  war, 
2.2  m  hoch,  2,<>  m  tief  und  2.">  m  breit  ist.  während  die 
Öffnung  nach  aui'sen  innen  1  in.  au  Isen  LH  m  in  der  2.s  m 
starken  Wandung  beträgt.    Solcher  (Jeschiitzötfnungen  hatte 


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129 


das  Stockwerk  fünf  an  der  Zahl.  Ebensolche  Türme,  aber  hier 
nur  Halbrundtürme  (jetzt  zerstört),  hatten  die  Burgen  Moschel- 
landsberg  und  Kbernburg.  Und  doch  widerstanden  diese 
nichtigen  Defcusivwerke  selten  den  Geschossen  der  Belagerer. 
Die  verbündeten  Kurfürsten  von  Trier  und  der  Pfalz  beschossen 
das  Schlots  Landstuhl,  wo  Franz  von  Siekiiigen  den  7.  Mai  1523 
seinen  Heldentod  fand,  mit  lOrfolg,  durch  die  günstige  Aufstellung 
ihrer  Batterien  auf  der  beherrschenden  Höhe  der  Angriffsseite. 

Die  weuiger  starken  Flankiernngstttrme  an  den  neuer- 
richteten Zwingermauem  hatten  wie  diese  nur  Sehiel'söffniingen 
für  Hakenbüchsen.  Auch  hier  unterscheiden  wir  die  Sehiels- 
kammer  zur  Aufstellung  der  Schützen  und  das  Schieisloch  in 
das  der  Gewehrlauf  eingeführt  wurde  Der  obere  Teil  der 
Ringmauer  trug  den  bedeckten  und  krenellierten,  das  heist  mit 
Schieislöehem  versehenen  YY ehrgang,  in  der  Regel  1  m  breit. 
Reste  desselben  sind  bei  der  Burg  Scharfeneek  noch  am  besten 
erhalten,  ebenso  beachtenswert  sind  die  OberUeibsel  der  in 
das  13.  Jahrhundert  zurückgehenden  Ritterwohnung  (Pallas) 
der  Burg  Hoheneck.  Thoreinglinge  dieser  Zeitperiode  sind  bei 
den  pfälzischen  Burgen  nicht  mehr  erhalten.  Die  furchtbaren 
Verwüstungen  der  Franzosen  im  Orleans'schen  Krieg  und 
spater  die  Sucht  der  Bevölkerung  die  Steine  dieser  Burgen 
abzuführen,  haben  diese  Denkmäler  der  mittelalterlichen  Kriegs- 
baukunst  zu  völligen  Ruinen  umgewandelt. 

.Jetzt  bleibt  es  eint1  der  dankbarsten  und  anerkennens- 
wertesten Aufgaben  aller  Behörden,  die  Reste  dieser  für  die 
Geschichte  eines  Landes  und  für  die  Befriedigung  aller  Natur- 
freunde wichtigen  Baudenkmäler  so  gut  als  möglich  zu  erhalten 
und  zugänglich  zu  raachen. 

D.  Einige  Erfahrungen  über  die  bei  den  Burgen 
vorkommenden  Steinmetzzeichen. 

Die  profanen  Kriegsbeuten  wie  die  kirchlichen  Baudenk- 
mäler tragen  auf  ihren  (^uaderstücken  die  Marken  der  Stcin- 

y 


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130  

hauer,  welche  dieselben  zugerichtet  haben,  sogenannte  Stein- 
metzzeiehen.  Da  denselben  jetzt  gerade  eine  besondere 
Aufmerksamkeit  von  Seiten  der  Altert umslorselier  zu  teil  wird, 
so  seien  auch  hier  mit  Berührung  der  in  der  Pfalz  vor- 
kommenden Beispiele  einige  erläuternde  Bemerkungen  angefügt 
Die  Zeit  der  grol'sen  mittelalterlichen  Bautätigkeit,  wo 
sich  allenthalben  in  den  Städten  die  herrlichen  Dome  erhoben, 
wo  die  Pürsten,  Graten  und  Ritter  auf  den  Bergkuppen  ihre 
mit  machtigen  Hingmauern  und  Bergfrieden  eingeschlossenen 
festen  Wohnsitze  errichteten  und  die  Feudalherrschaft  begründe- 
ten, war  das  11.  und  12.  Jahrhundert,  wählend  die  meisten 
Klosterstiftungen  in  eine  frühere  Zeitperiode  zurückgehen. 
Unter  den  Hohenstaufen  namentlich  erwuchs  der  starke  und 
selbsthewufste  (iemeinsinn  der  Städte  und  der  Zünfte.  Keine 
der  letzteren  gewann  durch  die  grolse  Bauthätigkeit,  welche 
ganz  Deutsehland  begeisterte,  eine  solche  Wichtigkeit,  wie  die 
der  Steinmetzen.  In  den  Städten,  wo  sich  diese  Dome  erhoben, 
entstanden  die  sogenannten  Bauhütten  und  Hüttenordnungen, 
welche  eine  feste  Organisation  der  bei  den  Bauten  verwendeten 
Steinmetzen  bezweckten.  Dem  Meister  des  Baues,  der  im 
Mittelalter  nur  als  Werkmeister  bezeichnet  ist,  waren  die 
Steinmetzen  oder  die  Brüder  der  Zunft  unbedingten  Gehorsam 
schuldig,  nicht  allein  in  Bezug  auf  das  Geschäft,  sondern  auch 
in  Bezug  auf  ihr  äulseres  Leben.  Wir  sehen  daher  diese 
Brüderschaften  sich  durch  eine  strenge  Zucht  und  Zusammen- 
gehörigkeit immer  mehr  zu  einer  ganz  bevorzugten  und  machtigen 
Körperschaft  erheben,  deren  Zunftordnungen  von  den  Kaisein, 
zuerst  von  Kaiser  Maximilian  I.  1493,  sodann  von  seinen 
Nachfolgern  bestätigt  wurden.  Geheimnisse  hatte  diese  Zunft 
keine,  und  die  Zurückfühlung  der  jetzigen  Logen  auf  die  Satzungen 
der  ersteren  beruht  auf  falschen  Annahmen.  Man  darf  wohl 
sagen,  dals  die  Symbolik  der  letzteren,  welche  den  Hand werks- 
zeichen  der  Steinmetzen  eine  so  grolse  Bedeutung  beilegt,  eine 
Erfindung  derer  ist,  welche  zu  Anfang  des  vorigen  .Jahrhunderts 
den  sogenannten  eklektischen  Kreimaurerbund  gestiftet  haben. 


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131 


Die  ältesten  Steinmetzzeichen  an  den  Baudenkmälern  gehen 
noch  in  die  romanische  Hauzeit  (Mitte  und  Ende  des  12.  .Jahr- 
hunderts) zurück.  Der  Turm  von  Moudon  in  der  Schweiz,  den 
die  Herzoge  von  Zähringen,  die  Statthalter  von  Burgund,  als 
Zwingburg  gegen  den  aufrührerischen  transjuranischen  burgnn- 
dischen  Adel  errichteten,  zeigt  auf  allen  <  ,>uaderstücken  ein 
Steinmetzzeichen;  es  sind  dies  Buchstaben  in  einfachen  Linien. 
Pfeilformen,  Kreuze  etc..  wie  sie  auch  bei  den  Kirchen  bauten 
dieser  Zeit  vorkommen.  Kbenso  tieften  wir  dieselben  Merk- 
male auf  den  Buckelquadern  der  noch  im  romanischen  Stil 
gehaltenen  Burgen  Schwabens,  des  alemannischen  Klsafs  und 
der  Pfalz.  Bei  der  schwäbischen  Burg  Blankenborn  kommen 
auch  Zusammensetzungen  von  Buchstaben  vor.  welche  auf  eine 
Namensbezeichnung  zurückgeführt  werden  dürften.  Die  Stein- 
metzzeichen  sind  nichts  anderes  als  Marken,  die  sich  auf  den 
Yerfertiger  des  zugerichteten  Steines  beziehen,  ob  sie  irgend 
einen   Buchstaben  oder  sonst  einen  andern  Sinn  bedeuten. 

Alte  Zeichen  dieser  Art  Huden  wir  in  der  Pfalz  bei  dem 
Trifels.  ( Jrevenstein,  Frankensteiii  und  Schlol'seck,  bei  ersterein 
eine  ziemlieh  reiche  Anzahl  am  Turm,  von  welchen  wir  einige 
abgebildet  haben.  Beim  Grevenstein  kommt  der  namentlich 
bei  den  schwäbischen  und  elsälsisdien  Burgen  so  häufig  wieder- 
kehrende Pfeil  mil  doppeltem  Strich  für  den  Schaft  und  abstehen- 
der Pfeilspitze  vor.  Ks  ist  dies  ein  noch  nicht  aufgeklärtes 
Sinneszeichen.  Auf  das  T  (tau)  der  Runenschrift  kann  man 
dasselbe  ebensowenig  als  andere  Zeichen  dieser  Zeit  zurückführen. 
Das  A  beim  Trifels  sehen  wir  häutig  bei  allen  Bauten  der 
romanischen  Bauzeit  und  des  l  bergangsstilos,  ebenso  das  Kreuz 
und  das  Z  oder  den  Doppelhaken  (beim  Grevenstein). 

Auch  in  der  gothisehen  Zeit  scheint  dem  Steinmetzen  die 
Wahl  des  Zeichens  überlassen  gewesen  zu  sein;  denn  wir  finden 
hier  eine  Menge  der  verschiedensten  und  sonderbarsten  Namens- 
zeichen neben  den  in  gothischer  Schrift  gehaltenen  Buchstaben. 
Krst  in  «1er  spfügothischen  Zeit  nahmen  die  Steinmetz/eichen 
eine  bestimmte,  auf  einer  Grundform  tulseude  Gestalt  an.  und 


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132 


die  Zuuftbücher  dieser  Zeit  bestätigen  auch,  dafs  der  Lehr- 
junge bei  seiner  Ledigspreehung  zum  (Gesellen  sein  Ehrenzeichen 
vom  Meister  der  Bauhütte  verliehen  erhielt. 

Hei  den  Kriegsbauten  des  Elsafs  aus  der  Zeil  des  Umbaues 
bemerkt  man  auf  den  grölseren  Quaderstürken  oft  zwei  vei- 
schiedene  Steinmetzzeiehei:  nebeneinander.  Diese  Eigentümlieh- 
heit,  welche  wir  bei  den  Kirehenbauten  nicht  treffen,  durfte 
auf  den  Umstand  zurückzuführen  sein,  dafs  diese  Steine  v.  n 
zwei  Steinmetzen  zugerichtet  wurden.  Wenn  man  bedenkt, 
wie  rasch  diese  Umbauten  durchgeführt  werden  mufsien,  um 
die  Sicherheit  der  Burg  nicht  zu  gefährden,  so  ist  eine  solche 
rasche  Bearbeitung  der  Steine  wohl  begründet.  Von  den  neueren 
Steinmetzzeichen  finden  wir  welche  an  der  Kropsburg,  am 
aufseien  Thor  der  Hoheneck,  des  Landstuhls,  der  Hartenbnrg  clc. 

Meisterzeichen,  welche  sich  dadurch  kennzeichnen,  dafs 
sie  in  erhabener  Arbeit  in  Schilden  ausgehauen  sind,  linden 
wir  au  den  Kriegsbaudenkmälern  sehr  selten,  und  wir  dürfen 
daraufs  schliefsen,  dafs  der  Burgherr  meist  unter  Mitwirkung 
geschulter  Steinmetzen  den  Bau  leitete. 

Bei  Kalkstein-  und  Urgesteinmauerwerk  finden  wir  keine 
Steinmetzzeichen,  wie  überhaupt  dieselben  bei  den  Kriegsbauten 
weniger  zahlreich  sind,  als  bei  den  kirchlichen  Baudenkmälern. 

Schon  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  wurden  durch 
Keichstagslieschlüsse  die  besonderen  Privilegien  der  Bauhütten 
aufgehoben,  und  es  kam  in  Folge  dessen  auch  die  Anwendung 
der  Steinmetzzeichen  in  Abgang.  Eine  gröfsere  Abhandlung 
über  das  mittelalterliche  B  «uhüttenwesen  und  die  Steinmetz- 
zeichen  hoffe  ich  bald  der  <  )ffentlichkeit  übergeben  zu  können. 


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VllaMiaS  0500. 

1.  Trifels 


4.  Schlosseck  5.C 


ki^oirdßhw»  Ort/ 


13:J 


V. 

Arehaeologisehes. 

Von 

Dr.  O.  Mehlis. 


A.  Ausgrabungen  auf  der  Heidenburg  bei  Kreimbach. 

Die  Ausgrabungen  auf  der  Heidenburg  bei  Kreimbach  wurden 
mit  bestem  Erfolge  in  der  zweiten  Hälfte  des  Monats  April  und 
im  Mai  d.  J.  fortgesetzt.  Da  dieselben  jedoch  noch  nicht  beendet 
sind,  so  mögen  unsere  Mitglieder  vorläufig  mit  nachfolgenden  drei 
kurzen  Referaten  fürlieb  nehmen.  Im  nächsten  Hefte  wird  aus- 
führlicher Bericht  mit  Situationsplan  und  Zeichnungen  der  Haupt- 
funde erscheinen. 

10.  April.  Auf  der  Heidenburg  bei  Kreimbach  im  Lauter- 
thaie fanden  in  den  letzten  Tagen  Ausgrabungen  statt,  welche  im 
Auftrage  des  historischen  Vereines  der  Pfalz  der  Verfasser  leitete. 
Auf  dem  ca.  200  Meter  über  dem  Lauterspiegel  gelegenen  Plateau 
wurden  sternförmige  Gräben  ausgehoben.  Diese  lieferten  neben 
sehr  vielem  mannigfaltigem  Thongeschirr  römischer  Herkunft  Be- 
schläge. Nägel.  Klammern.  Schlüssel  < ,  Fallst-hneUcr*  >  aus  Eisen, 
geschmolzene  Hleistücke.  tegulae  hamatae.  eine  angesägte  Hirsch- 
krone, zahlreiche  Tierknochen  u.  s.  w.,  kurz  Anzeichen,  dafs  hier 
in  letzter  römischer  Zeit  in  Baracken  Romanen  gehaust  haben. 
Auch  drei  römische  Bronzemünzen  fanden  sich  vor.  Nr.  1  von 
Magnentius.  Nr.  2  von  Konstantins.  Nr.  3  (irofserz,  unleserlich. 
Der  wichtigste  Befund  wurde  an  der  südwestlichen  Umwallung 
gemacht.  Hier  grub  man  die  Rudera  eine«  Thores  aus,  welches 
■\  Meter  Breite  hatte.  Bodenplatten  und  Seiten  wände  waren  noch 
intakt.  Daneben  legte  man  die  rmfassungsmauer  blofs.  Dieselbe  bildet 
im  Südwesten  der  Römerburg  ein  Polygon,  gebildet  von  mindestens  fünf 


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134 


Ecken,  von  «lern  drei  bisher  blofsgelogte  Seiten  je  13  Meter  Länge 
besitzen.  Die  einzelnen  Innenwinkel  der  Ecken  messen  !*•>  bis 
120  (Jrad.  Die  Mauer  besteht  aus  weifsen  und  roten  Sandsteinen, 
welche  zum  Teil  behauen  sind,  während  das  lagernde  < Gestein 
Melaphyr  ist.  /wischen  den  Fugen  stocken  mit  Mörtel  verbunden 
Kalksteinbrocken.  Die  Aufsenkante  der  Mauer  hat  noch  eine  von 
30  bis  40  cm  wechselnde  Höhe,  während  die  Innenkante  31'»  in 
höher  liegt,  so  dals  die  innere  Höhe  der  Mauer  noch  ca.  4  m 
beträgt.  Die  Mauelstärke  wechselt,  von  1 1  •>  bis  3  m.  Unter 
dieser  Kömormauer ,  auf  der  zahlreiche  römische  <  iefäfstrümmer. 
Tierkuochen.  Ziegel  u.  s.  w.  liegen,  lagert  ein  1  m  hoher  prä- 
historischer Steinwall  mit  charakteristischen  Ia-Tene-Scherhen. 
Von  Architekturstücken  fand  sieh  am  Osthange  ein  Ourtstück  von 
30  cm  Länge  und  00  cm  Höhe  mit  mehreren  Schiniegen.  offen- 
bar bestimmt  zur  Zinncnkrönung.  und  zweitens  ein  4~>  cm  langer, 
44  cm  breiter.  ÖO  cm  dicker  Quader,  auf  dessen  Haupt  Ornamente, 
bestehend  in  Hlattmotiven  und  Halbkreisen,  zierlich  eingehauen  sind. 
Die  Ausgrabungen  werden  fortgesetzt. 

13.  Mai.  Die  vom  historischen  Verein  der  Pfalz  begonnenen 
Ausgrabungen  auf  der  Iloidcnburg  bei  Kreimbach  wurden  letzte 
Woche  fortgesetzt.  Der  Mauer-  beziehungsweise  Wallzug  ward 
bisher  im  Oanzen  auf  eine  Sirecke  von  110  m  blofsgelegt.  Darnach 
bildet  die  römische  Befestigungslinie  von  Südwesten  bis  Südosten 
der  Uurg  ein  Fünfeck,  dessen  ">  Seiten  «'ine  Länge  von  13.  12. 
33.  Di,  30  m  haben.  An  jedem  Ende  dieses  Fünfecks  erhob  sich 
ein  3  m  breites  Thor.  Aulserdem  hat  die  Hing  im  Norden  2  Ecken, 
so  dals  das  (Janze  aus  einem  Achteck  bestand,  mit  4  Thoren  nach 
Südwest,  muh  Südost,  nach  Ost.  nach  West.  Ferner  ward  an 
drei  Stellen  ein  Durchschnitt  durch  den  Wallzug  an  der  Sohle 
gemacht.  Der  erste  reicht  vom  Hrunnen  bis  zur  äulsereii  Mauer- 
kante und  hat  eine  Länge  von  ll»  m  bei  2  bis  2*  >  m  Höhe  im 
Innern.  Von  To  cm  Tiefe  an  zeigt  sich  Mörtel.  Dasselbe  war 
beim  Durchschnitt  III  der  Fall,  der  eine  Länge  von  10  m  auf 
2  m  Höhe  besitzt.  Hier  beginnt  der  Mörtel  schon  in  40  cm 
Tiefe,  von  oben  gerechnet.  Im  Durchschnitt  II.  der  1»  in  Länge 
auf  2  in  Höhe  hat  .  war  von  Mörtel  wenig  zu  bemerken.  Es 
geht  aus  diesen  Aufschliefsungsarbeiteii .  sowie  aus  den  bis  zur 
Sohle  gewonnenen  zahlreichen  Scherben  hervor,  dals  die  Körner  im 


135 


dritten  oder  vierten  .Jahrhundert  nach  Christus  den  vorrömischen, 
gallischen  la  Tene-Wall  zu  ihren  Zwecken  benützt  hahon.  Sie 
mörtelten  eine  regelmal'sige  Mauer  von  1 , 7<>  ni  bis  3  in  Dicke 
in  den  Wall  hinein,  erhöhten  diese  bis  zu  etwa  4  m  Höhe  und 
krönten  sie  mit  starken  Gesimsen,  von  denen  noch  mehrere  vor- 
handen sind.  Eines  derselben,  das  am  Südwoststrande  noch  liegt, 
hat  eine  Breite  von  f»»5  rm.  wovon  auf  die  überragende  Schmiege 
'21  cm  treffen.  20  cm  Höhe  und  t>0  cm  Länge.  Die  Durch- 
schnitte II  und  III  wurden  links  und  rechts  am  Södwestthore 
gemacht.  Während  sich  nun  im  Wallgraben  bei  Durchschnitt  11 
aufsir  Scherben.  Knochen  und  einer  Münze  wenig  an  Bedeutung 
vorfand,  lieferte  Durchschnitt  III  rechts  des  Thoros  zwei  Lanzen- 
spitzen. 1  Pfeil,  zahlreiche  Eiseiihaken,  Schlüssel.  Riegel,  Beschläge, 
10  Römermünzen,  (worunter  5  gröfsere:  davon  sind  1  Gordianus, 
2  Magnentius,  3  Constantius  II.  I  Oonstantinus .  1  Constans), 
ferner  eine  prächtig  erhaltene  7."»  cm  lange  und  •">  cm  breite 
Armbrust tibel  aus  Bronze,  eine  Kuhschelle  aus  Bronze  in  Gestalt 
einer  Halbkugel  von  4  cm  Höhe:  am  Thor«*  zahlreiche  römische 
Gofäfse,  1  Spinnwirtel.  ferner  Bleistücke,  Glasbecherfragmente. 
Auf  den  Thormauern  lag  das  Fragment  eines  runden  Mahlsteines 
von  32  cm  Bogenlänge  aus  Quarzit.  Offenbar  bildete  das  Thor 
das  Objekt  eines  Angriffes,  wobei  die  Verteidiger  den  rechts  ohne 
Schild  anrückenden  Gegner  mit  Geschossen  abzuhalten  suchten. 
In  der  Rechten  hielt  man  Lanze  oder  Schwert,  in  der  Linken 
den  Schild,  folglich  mulsten  die  Verteidiger  die  rechte  Seite  des 
Gegners  angreifen.  Die  Ausgrabungen  werden  nächst©  Woche 
fortgesetzt. 

2H.  Mai.  Die  Ausgrabungen  auf  der  Heidenburg  bei  Kreim- 
bach in  der  l'falz  wurden  während  der  letzten  1 4  Tage  mit  Erfolg 
fortgesetzt.  In  architektonischer  Beziehung  sind  folgende  zwei 
Ergebnisse  wichtig.  Erstens  deckte  man  das  Ostthor  oder  viel- 
mehr die  Schwelle  desselben  auf.  Dieselbe  bestand  aus  drei  Sand- 
slein<|uadeni  mit  einer  < iesamtbreite  von  2  ni.  von  denen  der  dritte 
südöstlich  z.  Z.  herausgerissen  ist.  Die  Länge  der  Thorschwelle 
beträgt  z.  Z.  77  cm.  Daneben  und  darauf  stiefs  man  auf  zahl- 
reiche tegulae  hamatae.  welche  zur  Entdeckung  des  Theres  dienten, 
wahrend  Hohlziegel  den  Dachfirst  schützten.  Zwei  Meter  hinter 
dem  Thore  stiefs  man  in  HO  cm  Tiefe  auf  einen  fragmentierten 


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13« 


Inschriftstein.  Von  der  55  cm  breiton,  2N  cm  dicken  Sandstein- 
platte  sind  nnr  noch  20  cm  Hohe  erhalten.  In  regelmäßigen, 
7  cm  hohen  Buchstaben  steht  ,auf  der  gerundeten  Platte  —  seitlich 
Blumengewinde  AENfO  NT;  ferner  fand  sieh  hier  ein  Stück  einer 
Saulentrommel  von  22  cm  Höhe  und  20  cm  Durchmesser,  ver- 
ziert mit  fortlaufenden  Hauten.  Zweitens  fanden  sieh  weiter 
südlich  hinter  dem  jetzigen  Südost  eingange  in  50  cm  Tiefe  vier 
mit  viereckigen  Löchern  versehene  Satzsteine  für  Holzpfosten. 
Dieselben  sind  4"»  bis  50  cm  lang.  2»  bis  M2  cm  breit  .  20  cm 
hoch.  Sie  stehen  in  einer  Entfernung  von  2.40,  A,  2,W>  m  von 
einander  in  gerader  Linie.  Daneben  lagen  römische  Seherben, 
sehr  viele  Holznägel,  Schutt,  Kohlen,  Eisensachen,  Münzen.  Knochen 
u.  s.  w.  Es  sind  die  Kndera  von  Holzbaracken,  in  denen  zur 
Hömorzeit  Mensch  und  Vieh  untergebracht  waren.  In  archaeo- 
logischer  Beziehung  ist  bemerkenswert  das  massenhafte  Vorfinden 
römischer  Münzen  am  Ostthor  und  gegenüber  in  zwei  Durch- 
schnitten an  der  Westfront  der  Befestigung.  Es  fanden  sich  hier 
zusammen  an  70  Stück,  darunter  mehrere  Tetricus  <f  274  v.  Chr.». 
viele  Mngnentius.  Constantinus  I.  u.  II..  Constantius.  Constans  u.s.  w., 
von  filteren  Knisermünzen  zwei  (Vmmodus  (f  192  n.  Chr. I:  alles 
aus  Bronze.  An  der  Westseite  ergaben  sich  auch  zahlreiche 
Befunde  au  glatten  Bronzenadeln  mit  runden  Köpfen,  Bronze- 
messerchen.  Bronzetibeln  von  Nauheimer  Typen.  Armreifen.  Be- 
schlägen aus  Bronze  und  Eisen,  einzelnen  Mosaikperlen,  glatten  Finger- 
ringen aus  Bronze  und  Eisen,  mehrere.  Lanzen-  und  Pfeilspitzen. 
Thonwirteln.  Schleifsteinen,  zahlreichen  (iesehirresten.  l'nter  den 
Schmucksachen  ist  ein  silberner  Siegelring  bemerkenswert.  Er 
trügt  die  Inschrift:  IOVANTACAR  -  .lovantucar.  offenbar  ein 
gallischer  Eigenname.  Unter  den  Lapidarfunden  am  Westthor  sind 
■i  Steine  hervorzuheben:  1.  ein  mächtiger  74  cm  langer,  5  cm  breiter 
und  :14  cm  hoher  (lewölbstein  aus  weil'som  Sandstein,  2.  ein 
40  cm  hoher  Rumpf  einer  Figur,  bedeckt  von  einem  faltigen 
Obergewande.  :L  eine  50  bis  57  cm  lange.  15  bis  -V\  cm  breite 
und  15  cm  starke  Blatte.  Auf  diesem  Fragmente  sind  unterhalb 
einer  im  Kelief  gearbeiteten  Längsborde  zwei  Doppelkreise  ein- 
gehauen. Am  «»bereu  Hände  sind  die  Schenkel  und  Hufe  eines 
starken  Thieres.  wahrscheinlich  eines  Stieres,  sichtbar.  Nr.  2  und  .'i 
sind  aus  rotem  Sandstein  gearbeitet.        Die  Resultate  im  «tanzen 


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137 


zeigen  bisher,  daß*  dieser  Platz  schon  von  der  Bronzezeit  an  be- 
wohnt war.  In  der  spateren  la-Tene-Zeit  war  die  Burg  schon  von 
einem  Steinwall  umgürtet,  seit  Ende  des  dritten  Jahrhunderts  n.  Chr. 
bot  sie,  mit  Mauern.  Zinnen  und  Thoren  versehen,  den  Umwohnern 
Schutz.  Zerstört  wurde  die  Burg  gründlich,  wahrscheinlich  unter 
Kaiser  Magnentius.  doch  wurde  der  Platz  noch  zur  Karolingerzeit 
wie  einzelne  bemalte  Scherben  beweisen,  und  im  frühoren  Mittel- 
alter gelegentlich  als  Refugium  benützt.  Alle  Funde  gelangten 
in  das  Kreismuseum  nach  Speier.  Die  Ausgrabungen  sollen  im 
nächsten  Frühjahr  fortgesetzt  werden. 


B.  Römische  Inschrift  von  Gerhardsbrunn. 

Auf  einer  Studienreise  durch  die  Westpfalz  begriffen  fand 
ich  Ende  April  d.  J.  zu  Gorhardsbrunn .  einer  durch  ihron  land- 
wirtschaftlichen Betrieb  bekannten  Gemeinde  der  .Sickinger  Höhe" 
2  Stunden  sws  von  Landstuhl,  einen  römischen  Inschriftstein  auf. 
Derselbe  war  in  der  Gartenmauer  des  Anwesens  von  Adolf  Schneider 
eingemauert  und  besteht  aus  einer  viereckigen  Tafel  mit  aufgesetztem 
dreieckigem  Giebel  aus  rotem  Sandstein.  Die  Tafel  ist  von  doppeltem 
Hände  umgeben.  Höhe  =  1  m,  Breite  =  0,88  m,  Dicke  =  0,31  m. 
Der  Stein  ist  unten  abgebrochen.  Er  fand  sich  nach  Aussage 
des  Besitzers  vor  ca.  60  Jahren  im  „  Binsenstück "  südlich  des 
Anwesen«  von  Schneider;  im  Garten  desselben  stiefs  man  früher 
auf  römische  Münzen,  von  denen  mir  zwei  zu  Gesicht  kamen. 
Es  ist  Gufserz  aus  der  Zeit  der  Antonine.  Auch  fand  sich  hier  ein 
römisches  Mühlrad  aus  grobem  Quarzit  von  3,8  cm  Durchmesser. 

Von  der  Inschrift  sind  noch  zwei  Zeilen  erhalten.  Dieselbon 
bestehen  aus  folgenden  Buchstaben: 

M  M  •  -  =34  cm  Lange, 

NA- I  L  F.I  LCAH  =  59  cm  Länge. 
Die  beiden  M  auf  Zeile  1  sind  sperrig  eingehauen  und  12,8  cm 
höh.  Das  erste  A  der  2.  Zeile  besitzt  Querstrich,  das  zweite  A 
entbohrt  desselben.  Zwischen  dem  zweiten  I  und  dem  F  ist  eine 
gröfsere  Lücke.    Die  Schrift  der  2.  Zeile  ist   13  cm  hoch  und 


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nicht  ijuadratisch,  ebenso  wie  die  der  1.  Zeile.  Die  Buchstaben 
sind  von  nicht  ungewandter  Hand  eingehalten :  da«  F  I  L  dagegen 
zeigt  ziemlich  flüchtigen  Ductus. 

Nach  Analogien  ist  diese  Sepulcralinschrift  zu  losen  : 

M  a  n  i  b  u  s 
N  a  i  i  f  i  1  i  i  ("ah.... 

Zu  dem  vom  doppelten  M  abhängigen  (ienetiv  des  Namens 
vgl.  Wilmanns  exempla  inscript.  lat.  Nr.  ltMWa  (Foinpeji). 

Zum  Cognomen  Naius  vgl.  das  Femininum  Neia  hei  Brambach 
cod.  inscr.  Khonan.  Nr.  1121  (Mainz!  und  zwei  Inschriften  hei 
Wilmanns  von  Horn  mit  Nais  (Nr.   1»»1  u.  Sollte  Naius  ein 

cognomeii  novuin  sein? 

Inschrift.  Münzen,  Mahlstein  gehörten  offenbar  zu  einer 
römischen  Villa,  welche  hier  im  J.  bis  1.  .Jahrhundert  Instand. 
Mine  römische  Verbindungsstrafso  seheint  nach  Funden  von  Land- 
stuhl nach  Martinshöhe  hörn.  Münze)  über  die  Höhe  nach  (ierhards- 
brunn  und  weiter  über  Saalstadt  (vgl.  Name  und  rrnenfohl)  muh 
Herschberg  (röm.  Münzen).  Höheinöd  nachdem  Bibermühler  Schlols 
gezogen  zu  sein  (vgl.  d.  V.'s  ^archaeologische  Karte  der  Hheinpfalz 
und  der  Nachbargebiete*.)  Obige  Inschrift  macht«'  der  Besitzer  dem 
Kreismuseum  der  Pfalz  auf  des  Verfassers  Wunsch  zum  (iescheuke. 


C.  Der  Opferstein  vom  Maimont. 

Nicht  nur  die  Vorderpfalz,  auch  der  abgelegene  West  rieh 
bietet  dem  Forscher  stets  neuen  Stoff  und  neue  Thatsachon.  Selbst 
die  weiten  Forste  de»  an  der  Südgrenze  gelegenen  Waskcnwaldcs 
beherbergen  noch  manches  (Jeheimnis.  Hei  Schönau,  drei  Stunden 
südwestlich  von  Dahn,  liegt  etwa  eine  Stunde  nach  Südwesten  die 
Doppelpvramide  des  waldbedeckten  Maimont  (MJ  Meter  Scehöhci 
Schon  der  Name  ist  höchst  merkwürdig  und  bedeutet  offenbar 
nicht«  anderes  als  Maiae  mons  -  Berg  der  Maia.  der  niiigna  mater 
der  Hönier,  der  grofsen  Krdmutter  der  (iriechen.  Körner,  ballier. 
Wer  den  südwestlichen  steilen  l  tipfei  des  Maimont  ersteigt,  findet 


139 


im  Schatten  «1er  drei-  his  vierhundertjährigen  Buchen  und  Eichen, 
und  zwar  an  der  Nordseite,  zwei  mächtige,  halbmondförmige 
Schanzen,  welche  den  von  West  nach  Ost  laufenden  höchsten 
Felsgrat  schirmend  uniHchliel'scn.  Ein  alter  Eingang  führt  durch 
beide  von  Norden  her.  Der  äufsere  Wall  besteht  meist  aus  Erde  und 
hat  eine  Länge  von  140  Schritten  bei  einer  Höhe  von  5  bis  H  m. 
Hinter  dem  H  m  breiten,  noch  wohlerhnltenen  Graben  erhebt  sich 
ein  aus  Findlingen  und  Erde  zusammengetragener  imposanter  Haupt- 
wall. Er  hat  eine  Länge  von  400  Schritten  bei  einer  Höhe  von  12  m. 
Nur  der  Wall  auf  der  Houbirg  hei  Nürnberg  kann  sich  solcher 
Dimensionen  rühmen.  Nach  Nordwesten  zweigt  sich  eine  vier- 
seitige Schanze  ab,  welche  2  Quellen  umsehliefst.  Jede  Seite 
dieses  Quadrats  mifst  40  Schritte.  In  der  Mitte  des  Felsgrates, 
auf  seiner  höchsten  nach  Süden  gelegenen  Spitze,  liegen  unmittelbar 
nebeneinander  zwei  Felsblöcke,  welche  zusammen  einstmals  ein 
Ganzes  bildeten.  Die  Dimensionen  betragen  4  m  Länge.  2  m 
Breite.  0.70  m  Höhe.  Im  Innern  des  Blockes  ist  eine  Schüssel 
eingehauen,  welche  einen  Durchmesser  von  l."»0  m  bei  0.40  m 
Tiefe  besitzt.  Mitte  August  wurde  diese  Opferschüssel  wohl 
die  erste  am  Rhein,  deren  Existenz  feststeht!  vom  Verfasser 
freigelegt,  und  es  fand  sich,  dul's  sie  auf  einem  künstlich  herge- 
stellten Sockel  von  0.80  bis  0,40  m  Höhe  steht.  An  Funden 
ergaben  sich  nur  mehrere,  stark  erweicht*»  Ziegelstücke  von  etwa 
Ys  »»  Tiefe.  Offenbar  ward  diese  Opferschüssel  mit  Gewalt  zer- 
trümmert, etwa  zur  Zeit  des  Verbots  des  Druidendienstes,  zur  Zeit 
des  Kaisers  Claudius  oder  zur  Zeit  Karls  des  Gruben,  der  dem 
altgermanischen  Opferdienste  mit  Gewalt  ein  Ende  machte.  Einige 
andero  Felszeichnungen  in  der  Nähe  der  Opferschflssel.  2  Hände, 
1  Baum  rühren  aus  dem  Mittelalter  her  und  beziehen  sich  auf 
die  Grunzen  der  Besitzer  des  nahen  Wasichensteines.  Die  Hand 
bildete  bekanntlich  das  Wappenzeichen  der  ältesten  Ritterfamilie  auf 
dem  Wasichensteine.  I  >io  Beziehnng  des  Baumes  ist  dagegen  unklar. 
Dafs  diese  Gegend  den  Römern  nicht  unbekannt  war.  beweibt  auch 
der  Befund  des  Fragmentes  einer  Rtfmorschrift  auf  der  nahen  Hohen- 
burg, welche  dein  Maimont  gegenüber,  etwa  gleichfalls  eine  Stunde 
östlich  von  Schönau  liegt  Iö70  m  Seehöhel.  Dieselbe  besteht  aus 
weifsem.  mit  Glimmer  versetztem  Sandstein,  hat  20  cm  Länge.  17  cm 
Breite ,   X  cm   Dicke.     Der  obere   Rand  ist  noch    erhalten.  Zu 


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140 


lesen  sind  noch  folgende,  sehr  schön  eingehauene,  3,5  cm  hohe 
Buchstaben : 

VCIA  |  IN- 1  ID- 

Da  auf  der  ersten  Zeile  vorn  nur  ein  Buchstabe  fehlt,  ist 
ziemlich  sicher  L  zu  orgänzon  und  Lucianus  zu  lesen.  Zeile  2 
und  3  sind  zu  fragmentarisch  erhalten ,  um  aus  ihnen  einen 
Schlufs  zu  ziehen.  Der  Stein  kam  als  Geschenk  des  Verfassers 
in  das  Museum  nach  Speior. 


D.  Funde  auf  Scharfeneck. 

Die  Ausgrabungsresultate  auf  Kirim;  Scharfeneck  bei  (ileis- 
weilor  vom  Jahre  1889  sind  nicht  unbedeutend.  Die  Arbeiten 
nahm  der  pfälzische  Verachönerungsverein  vor.  An  der  Angriffs- 
seite  der  Burg,  welche  nach  Osten  dem  Rheänlande  zugebt, 
stiefs  man  beim  Aufräumen  auf  zwei  eingehauene  Jahreszahlen: 
1584  und  1578,  welche  uns  die  Entstehungszeit  der  11  m 
dicken  Schildmauer  angeben.  In  Mitten  dieser  selbst  befinden 
sich  die  Keste  des  ältesten  Borgfriedes.  ein  Mauerzug,  welcher 
nach  seinen  Buckelquadern  wohl  Anfangs  des  13.  Jahrhunderts 
erbaut  sein  kann.  Westlich  von  der  Schildmauer,  nach  Süden  zu, 
legte  man  eine  Wendeltreppe  frei,  welche  zu  der  Altane  des  Prunk- 
saales führte.  Letzterer  erstreckte  »ich  in  einor  Länge  von 
mindestens  12  m  von  Ost  nach  West.  Unterhalb  der  Altanen- 
platte  sind  noch  die  starken  Konsolen  zu  sehen,  während  hinter  der 
Altane  der  Eingang  zu  einem  mächtigen,  gewölbten  Keller  führte, 
dessen  Konstruktion  an  die  der  Kellerräume  auf  der  Hardenburg 
erinnert.  Es  ist  nun  Aufgabe  des  Pfälzischen  Verschönerung»- 
vereine»,  den  ganzen  Raum  des  Prunksaales  frei  zu  legen  und 
auch    den    Keller    zugänglich    zu    machen.  Die  Einzelfunde 

wurden  links  und  recht»  der  Altane  gemacht,  von  welcher  der 
Podest  noch  steht.  Hervorzuheben  sind  zwei  Kachelöfen  im 
Spätrenaissance-Stil,  erhalten  in  Trümmern,  wozu  ein  stehender, 
aus  Eisen  wohl  gegossener  Löwe  von  30  cm  Hohe  und  23  cm 
Länge    gehört,    ebenso    eine    guiseiserne    Platte    von    1,20  in 


141 


Höhe  und  circa  30  cm  Breite  mit  einem  Wappen  und  einer 
Figur.  Unter  den  eisernen  Gegenständen  befinden  sich  manche 
Fensterbeschlage,  Schlösser,  sowie  besondors  Harnischteile,  welche 
Wert  für  ein  historisches  Museum  haben.  Zerstört  wurde 
Burg  Scharfoneck  im  dreifsigjährigen  Kriege  von  den  Kaiserlichen 
und  Spaniern,  da  die  Grafen  von  Löwenstein  -  Scharfeneck  gut 
pfalzisch  und  protestantisch  gesinnt  waren.  Ein  genauer  Termin 
ist  unbekannt.  Sämtliche  Funde,  so  besonders  die  Kachelöfen, 
sowie  die  Eisensachen,  gelangen  in  das  Kreismuseum  zu  Speier 
als  Geschenk  «los  Pfälzischen  Verschönerungsvereins,  während  die 
Gufsplatte  dem  Fürsten  von  Löwenstein-Wertheim  als  Geschenk 
zufällt,  deren  Stamm-  und  Residenzsitz  ja  ein  Jahrhundert  lang 
Burg  Scharfeneck  gebildet  hat.  Über  Scharfeneck  vgl.  J.  G.  Leh- 
mann:  .Burgen  und  Bergschlösser  der  bayerischen  Pfalz"  II.  Teil 
S.  1*8  bis  200  und  Näher:  ,Die  Burgen  der  Pfalz"  S.  37-38  u. 
Taf.  12:  Palas  östlich  von  b. 


E.  Der  Bronzekelt  von  Böbingen. 

Neustadt.  Speier,  Landau  bilden  ein  Dreieck,  dessen  Fläche 
besonders  reich  ist  an  archaeologischen  Funden  der  Stein-  und 
Bronzezeit.  Inmitten  dieses  Dreiecks  auf  dem  Bann  von  Böbingen 
gegen  Geinsheim  zu  stiefs  Bürgermeister  Vogel  im  Frühjahr  beim 
Sandgraben  auf  ein  Bronzestück.  Dasselbe  lag  unter  dem  Acker- 
boden (30  cm)  und  dem  Sande  (50  cm)  in  einer  Tiefe  von  80  cm. 
Der  Finder  übersandte  es  dem  Verfasser,  der  dasselbe  dem  Kreis- 
museum übergab. 

Es  ist  ein  sogenannter  Bronzekelt  d.  h.  eine  Axt  aus  Bronze. 
Die  Länge  beträgt  15  cm,  die  Breite  an  der  Schneide  4  cm,  am 
Haupt  2,5  cm.  Über  den  Mittelteil  ziehen  sich  4,7  cm  lange  und 
2  cm  in  der  Mitte  hohe  Lappen  von  ovaler  Form,  und  mit 
Krümmung  nach  Innen.  Dieselben  haben  den  Zwock,  don  hinein- 
gesteckten Stiel  in  Gestalt  einer  Zwinge  festzuhalten.  Unterhalb 
des  Lappenanfanges  befindet  sich  eine  2  cm  lange  und  0,7  cm 
hohe  Öhse.  von  welcher  eine  starke  Schnur  die  Verbindung  und  den 


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Halt  mit  dem  »Stiel  hergestellt  hat.  Da«  Stack  ist  gegossen.  Die 
.Schwere  beträgt  :140  gr. 

Solche  Bronzokolte  finden  sich  nicht  selten  im  Rheinlande: 
gerade  von  der  Landauer  Gegend  stammen  mehrere,  welche  seiner 
Zeit  in  den  Besitz  des  Oberst  von  Gemming  übergingen  und  sich 
jetzt  im  Museum  zu  Dürkheim  befinden.  Eine  spätere  Entwicklung 
dieser  Axt  ist  die  Verbindung  der  beiden  Lappen  oben  und  unten 
zu  einer  Tülle  und  der  Wegfall  des  Mittelstückes  bis  zum  Beginn 
der  Sehneide.  In  diese  Tülle  ward  dann  der  Stiel  gesteckt,  ähnlich 
wie  bei  den  gewöhnlichen  Eisenlanzen.  Solch  ein  Tüllenkelt,  wie 
man  ihn  im  Gegensätze  zu  den  Lappenkelten  bezeichnen  kann, 
findet  sich  nun  mehrfach  abgebildet  auf  einem  Bronzeblech,  welches 
zu  Watsch  in  Krain  auf  einem  bekannten  Grabfelde  von  Fürst 

Karl  Windischgratz  ausgegraben  ward.  Auf  diesem  Gürtelbleeh 
werden  kampfende  Heiter  und  Fufsganger  dargestellt,  von 
denen  zur  Linken  ein  Fufsganger  mit  dem  Lappenkelt  bewaffnet 
erscheint,  während  ein  Reiter  zur  Rechten  einen  Tüllenkelt  oder 
l'aalstab  schwingt  (vgl.  „Mitteilungen  der  archaeologisehen  Gesell- 
schaft zu  Wien-   XIV.  B.  S.  (40)    (4«)  u.  Tafel  IV). 

Befestigt  sind  sie  an  einem  Schaft,  dessen  Vertikal-  und 
Horizontalteil  aus  einem  Aststücke  besteht.  Die  Schuftung  de* 
Keltes  ist  beim  Fufsgänger  und  Reiter  die  nämliche.  Aufserdem 
sind  beide  noch  mit  Lanze  und  Schild  bewaffnet.  Der  Reiter  hat 
eben  seine  Lanze  gegen  den  Feind  geschleudert  und  schwingt  jetzt 
den  Kelt  zum  Wurfe.  Der  Fufsgänger  erhebt  mit  der  Rechten 
gleichfalls  den  Kelt  zum  Angriff,  während  die  Linke  noch  hinter 
dem  Schilde  die  zwei  Lanzen  birgt.  Nach  Hechts  wendet  sich  von 
des  Kampfesszene  ab  ein  furchtsames  Bäuerlein,  dessen  Haupt  mit 
einer  Art  von  „Nebelspalter*  bedeckt  ist.  Die  Kämpfer  tragen 
bis  auf  einen,  dem  die  Bedeckung  vom  Lanzenstofs  entfiel,  topf- 
artige Bronzehelme. 

Nach  dieser  klaren,  aber  wenig  bekannten  Darstellung,  welche 
wohl  aus  dem  Übergänge  von  der  Bronzezeit  zur  ältesten  Hall- 
stattj>eriode  herrührt  und  in  den  Kreis  der  Situlen  von  Watsch. 
Este.  Bologna  mit  ihren  figürlichen  Darstellungen  fallen,  ist  der 
Zweck  dieser  Luppen-  und  Tüllenkelte  klar.  Sie  dienen  als 
Streitbeile,  ganz,  wie  die  spätere  Francisca  bei  den  Franken. 
Alamannen.  Gothen,   und  zwar  neben  der  Lanze.  Wahrscheinlich 


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144 


sogar  als  Wurfwaffe,  ila  «Ii««  Kürze  des  Stillos,  den  wir  zu  27 
oder  '28  ein  Lange  berechnen ,  wenn  «las  Verhältnis  der  Figuren 
zur  Natur  1:11  beträgt,  gegen  die  Verwendung  als  Hiebwaffe 
spricht. 

Nach  dieser  unanfechtbaren  Darstellung  ward  auch  unser 
Hobinger  Lappenkolt  zweifellos  seiner  Zeit  als  Waffe  im  Nah- 
kanipf  benutzt. 

Ober  die  Zeit  dieser  Benützung  können  wir  nur  Vermutungen 
wagen.  Der  bekannte  goldene  Hut  von  SchifTerstadt  ward 
gleichfalls  in  Vergesellschaftung  von  Kelt's  gefunden.  Er  ruhte 
auf  drei  stark  mit  Kupfer  versetzten  Äxten,  welche  jedoch  im 
(Jcgensatze  zum  Böhingcr  nur  ganz  schwache  Lappenansätze  und 
keine  öhse  besitzen    (vgl.   d.   V.'s   .Studien"    HL   Abt.   S.  :>(»). 

Sie  entsprechen  in  ihrer  Bildung  noch  genau  der  Form  der 
Steinbeile,  wie  sie  sich  massenhaft  am  Oherrhein  (Schweizer  Pfahl- 
bauten) und  am  Mittelrhein  (Baden  und  Pfalz)  vorbilden. 

Nach  diesen  Anhaltspunkten  sind  wir  geneigt  die  Schiffer- 
stadter  :\  Bronzebeile  der  ältesten  Bronzezeit  im  Mittel- 
rheinlande zuzuschreiben  d.  h.  etwa  der  Mitte  des  2.  .Jahrtausends 
v.  Chr.  Das  Böbingor  Bronzebeil  dagegen  gehört  einer  kulturell 
etwas  jüngeren  Zeit,  dem  Ende  der  Bronzezeit,  an.  Denn  der 
Tüllenkelt,  das  Endprodukt  der  ungelochteii  Axt,  bildet  sich  in 
der  Hallstatt-  und  la-Tene-Zeit  auch  in  Eisen  vor,  folglich  be- 
deutet sein  Erscheinen  das  Ende  der  Bronzezeit.  Etwas  älter  ist 
der  Lappenkelt  von  Böbingen  mit  den  übergel>ogenen  Lappen  und 
der  Öhse.  Man  wird  gut  daran  thun.  ihn  in  das  Ende  des  2. 
•Jahrtausends  v.  Chr.  zu  setzen.  Dem  Bronzel>oil  von  Bollingen 
gebührt  also  ein  Alter  von  ca.  tfOOO  .Jahren  und  der  Platz  als 
zweitältestes.  datierl»ares  Denkmal  der  Pfalz,  während  den  ersten 
Platz  behauptet        der  goldene  Hut  von  Schifferstadt. 


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144 


VI. 


Jahresbericht. 


In  dem  vorjährigen  XIII.  Hefte  dieser  Mitteilungen 
konnte  am  Schlüsse  des  Herich tes  über  die  Vereinsjahre  18*%; 
und  1H87  hh  der  Hefriedigung  Ansdrurk  gegeben  wei  den,  dafs 
s<«it  langer  Zeit  zum  ersten  male  wieder  sowohl  der  AussHmfs 
des  historischen  Vereines  der  Pfalz  als  die  Kommission  für  die 
Verwaltung  des  Museums  in  der  Stadt  Speier  vollzählig 
geworden  sei.  Wer  hatte  damals  geglaubt,  dafs  diese  Voll- 
zähligkeit nur  so  kurze  Zeit  dauern,  und  dafs  der  kaum 
geschlossene  Kreis  schon  nach  wenigen  Monaten  aufs  nme 
zerrissen  werden  wurde?  Am  11.  Januar  1889  wurde  Herr 
Ludwig  Heydenreich,  der  durch  die  Wahl  vom  28.  Juli  des 
vorausgegangenen  Jahres  zum  ersten  Sekretär  unseres  Vereines 
bestellt  worden  war,  nachdem  er  bis  dahin  das  Amt  eines 
zweiten  Sekretärs  bekleidet  hatte,  durch  einen  unerwarteten 
und  plötzlichen  Tod  dahingerafft,  Herr  Stadtpfarrer  Xey  aber, 
unser  langjähriger  Hibliothekar,  schied  infolge  seiner  Hefbrderang 
zum  Dekan  in  Landau  zu  Ostern  dieses  Jahres  ans  hiesiger 
Stadt,  in  der  er  17  .Jahre  hindurch  thätig  gewesen  war.  Krst 
in  der  Ausschulssitzung  vom  13.  August  wurden  die  so  ent- 
standenen Lücken  wieder  ausgefüllt,  indem  Herr  Konsistorialrat 
Leyser  zum  Vereinsbibliothekar,  der  bisherige  zweite  Sekretär, 
Herr  Studienrektor  Ohlenschlager,  zum  ersten  und  an  seiner 
Stelle  zum  zweiten  Sekretär  Herr  Hegierungsaccesoist  G.  Herthold 
ernannt  wurden,  welche  sämtlich  die  auf  sie  gefallene  Wahl 
anzunehmen  erklärten.    Etwa  gleichzeitig  ernannte  auch  der 


14f> 


hiesige  Stadtrat  für  Herrn  Ludwig  Heydenreich,  der  bisher  als 
einer  der  beiden  städtischen  Vertreter  der  Museumsverwaltung 
angehört  hatte.  Herrn  Bürgermeister  Süls  zum  Mitglied  dieser 
Kommission  mit  der  Bestimmung ,  dafs  künftig  immer  der 
jeweilige  Bürgermeister  derselben  angehören  solle. 

Mit  dem  im  Vorteilenden  Gesagten  Ist  zugleich  auch 
bereits  des  für  die  Geschichte  unseres  Vereines  und  seines 
Museums  wichtigsten  Ereignisses  aus  dem  abgelaufenen  Jahre 
gedacht,  nämlich  des  Todes  des  Herrn  Ludwig  Heydenreich. 
Was  derselbe  im  Leben  seiner  Vaterstadt,  was  er  der  ganzen 
Pfalz  gewesen,  das  hier  auszusprechen  darf  wohl  als  überflüssig 
betrachtet  werden,  da  es  noch  zu  frisch  in  unser  aller  Erinnerung 
lebt.  Auch  in  welcher  Weise  er  die  reichen  irdischen  Güter, 
die  ihm  beschieden  waren,  zu  einer  Stiftung  verwendet  hat, 
die  noch  nach  Jahrhunderten  den  Ärmsten  der  Armen,  den 
verwaisten  Kindern,  zu  gute  kommen  wird,  ist  jedermann  bekannt. 
Dagegen  ist  es  unsere  Pflicht,  auch  an  dieser  Stelle  den 
wärmsten  und  innigsten  Dank  gegen  den  aus  unserer  Mitte 
geschiedenen  treuen  Mitarbeiter  zum  Ausdruck  zu  bringen, 
der  durch  seinen  letzten  Willen  zugleich  einer  unserer  gröi'sten 
Wohlthäter  geworden  ist,  indem  er  seine  sämtlichen  Kunst- 
und  Altertumsgegenstände  sowie  seine  reiche  Bibliothek  dem 
Museum  seiner  Vaterstadt  vermacht  hat.  Damit  sind  nicht 
blols  die  bisher  schon  als  Depositum  seines  vor  ihm  ver- 
storbenen Bruders  Eduard,  des  ersten,  hochverdienten  Konser- 
vators de.s  neubegründeten  historischen  Vereines,  in  unseren 
Räumen  aufgestellten,  überaus  wertvollen  Sammlungen  römischer 
und  mittelalterlicher  Fundgegenstande  in  den  dauerndeu  Besitz 
unseres  Museums  übergegangen,  sondern  auch  eine  Fülle  von 
künstlerischen  und  kunstgewerblichen  Erzeugnissen  aus  der 
Zeit  der  Renaissance  bis  auf  die  neuere  Zeit,  welche  während 
dreier  Generationen  in  dem  reichen  Patrizierhaus  sich  ange- 
sammelt, vorzugsweise  aber  unter  den  Händen  des  genannten 
Eduard  Heydenreich  zu  einem  vielfach  ganz  einzig  dastehenden 
Schatz  vermehrt  hatten. 

10 


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146 


Denn  dieser,  ein  ebenso  tüchtiger  Chemiker  als  viel- 
seitig gebildeter  Kunstkenner,  verwendete  seine  reichen  Mittel 
und  die  ganze  Mufse  seines  Privatlebens  zu  einer  Zeit,  wo 
einerseits  die  Konkurrenz  auch  auf  dem  Gebiete  des  Anti- 
quitätensammelns  noch  nicht  so  übermächtig  wie  heutzutage 
war,  und  andererseits  der  Hoden  namentlich  in  Rheinzabern 
noch  willige!-  die  in  ihm  verborgenen  Altertumsschätze  heraus- 
zugeben schien,  darauf,  alles,  was  ihm  durch  Herkunft  und 
Alter,  Form  und  Gestalt  als  merkwürdig  erschien,  zu  sam- 
meln, auch  Dinge,  ;m  denen  ein  weniger  geübtes  Auge 
nichts  Besonderes  zu  ei  mittein  vermochte,  und  die  vielleicht 
als  altmodischer  Kram  .lalnzehnte  lauy  in  einer  Rumpelkammer 
verborgen  gewesen  waren.  Mit  unübertrefHichem  Geschick 
und  unermüdliche!'  Geduld  verstand  es  Kduard  ll<  ydenreich 
aus  Dutzenden  von  Trümmern  ein  römisches  Glas-  oder  Thon- 
gctllfs  wiedei-  zusammenzusetzen  oder  die  zierlichen  Schnitzereien 
eines  Kiehensehraukes  der  Renaissancezeit  von  den  auf  ihnen 
haftenden  Ölfarbschichten  zu  befreien.  So  erfüllte  der  eine 
Mann  in  den  zwei  .Jahrzehnten  von  1*411  lso'i),  wo  der 
historische  Verein  der  Pfalz  schlief,  thatsächlich.  soweit  dies 
Überhaupt  einem  Kinzelnen  möglich  ist.  die  Aufgaben,  die 
einem  solchen  Vereine  gestellt  sind,  und  die  Früchte  dieses 
unermüdlichen  Sammeleifers  sind  nun  durch  die  grol'smütige 
Verfügung  von  Eduards  Minder  Ludwig  für  immer  dem 
hiesigen  Museum  und  damit  auch  dem  historischen  Vereine 
der  Pfalz  als  Miteigentümer  und  berufeneu  Hüter  desselben 
gesichelt. 

Dazu  kommen  aber,  wie  erwähnt,  zahlreiche  Gegen- 
stände, welche  seit  mehreren  Generationen  zum  Mesitze  einer 
Familie  gehört  hatten,  in  der  auch  das  minder  Hedeutende  und 
Kostbare  jederzeit  mit  pietätvoller  Schonung  behandelt  und 
aufbewahrt  worden  war.  Ks  wurde  zu  weit  fühlen,  auch  nur 
die  hervorragendsten  Gegenstände  namhaft  zu  machen  oder 
von  den  einzelnen  Gattungen  die  Stückzahl  anzugeben,  zumal 
hiemit   noch  kein  richtiges  Mild  von  der  Heschatfcuhcit  der 


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147 

«ranzen  Sammlung  gewonnen  wäre.  Es  mag  in  dieser  Beziehung 
genügen,  dal's  beispielsweise  die  Bibliothek  über  11  no  Werke 
mit  mehr  als  2H00  Banden  zählt,  worunter  besonders  die 
Litteratur  des  17.  und  18.  Jahrhunderts  namentlich  die  archäo- 
logische, historische  (speierer  und  pfälzische)  sowie  belletristische 
und  wiederum  in  ganz  besonderer  Weise  neben  der  deutschen 
die  französische  vertreten  ist.  Von  hervorragender  Bedeutung 
ist  die  sehr  reiche  Sammlung  pfälzischer  Flugblätter  und  Zeit- 
schritten der  Jahre  18.J()-  lH.r2  und  1848/1S49.  (irol's  ist 
auch  die  Zahl  von  Erzeugnissen  der  reproduzierenden  Künste 
wie  von  Kupferstichen,  Stahlstichen  u.  s.  w..  deren  Sichtung 
und  Klas.silizierung  Herr  Professor  Koch  dahier  mit  dankens- 
wertester Bereitwilligkeit  übeinomtnen  und  durchgeführt  hat. 
Verhältnismälsig  ebenfalls  zahlreich,  aber  in  bezug  auf  Kunst- 
weit minder  hervorragend  sind  die  vorhandenen  Ölgemälde, 
rnter  den  Möbeln,  besonders  den  geschnitzten  Schränken, 
betinden  sich  einige  Prachtstücke,  die  dem  gröl'sten  Museum 
zur  Ehre  gereichen  würden.  FaM  unübersehbar  ist  wieder 
die  Fülle  von  Porzellaiigegonständen .  worunter  namentlich 
die  figürlichen  Darstellungen  aus  der  Frankenthaler  Fabrik 
des  Kurfürsten  Karl  Theodor  das  Entzücken  der  Kenner 
hervorrufen.  Auch  schöne  ( i läser,  Terrakotten,  Majoliken  u.  s.  w. 
finden  sich  in  den  mannigfaltigsten  Formen,  desgleichen  Eisen- 
arbeiten mit  einheizten  Verzierungen,  wählend  zu  den  beiden 
bisher  schon  in  unseren  Museumsräumen  aufgehängten  (iobelins 
nun  noch  vier  weitere  hinzukommen.  Aber  auch  damit  ist  die 
Mannigfaltigkeit  des  Vorhandenen  bei  weitem  nicht  erschöpft, 
so  dal's  man  mit  vollem  Hechte  sagen  kann,  es  würde  das- 
selbe ausreichen,  um  ein  eigenes,  keineswegs  unbedeutendes 
Museum  zu  bilden. 

Fnd  damit  sind  wir  bei  einer  Frage  angelangt,  die  zur 
Zeit  noch  der  Entscheidung  harrt,  und  in  betreff  deren  wohl 
auch  hier  eine,  wenn  auch  durchaus  persönliche  Ansicht  ge- 
ändert werden  darf.  Ks  ist  dies  die  Frage  nach  der  künftigen 
rnterbringung  des  von   Herrn  Ludwig  llcydenreich  seiner 

10* 


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148 


Vaterstadt  hinterlassenen  Schatzes  an  Kunst-  und  Altertums- 
gegenständen im  Zusammenhang  mit  der  Frage  narh  der 
künftigen  Bestimmung  des  laut  testamentarischer  Verfügung  für 
einen  üffentlichen  Zweck  zu  verwendenden  Heydenreieh'sehen 
Wohnhauses.  Dafs  dasselbe  bei  seinen  beschrankten  Raum- 
verhältnissen jemals  in  einer  Weise  eingerichtet  werden  konnte, 
um  unser  ganzes  städtisches  Museum  oder  auch  nur  die 
historische  Abteilung,  namentlich  wenn  dieselbe,  wie  wir 
hotten,  auch  in  Zukunft  in  ähnlichem  Verhältnis  wie  seit  einer 
Reihe  von  .Jahren  sich  vermehren  wird,  aufzunehmen,  wagen 
wir  mit  aller  Bestimmtheit  zu  bezweifeln.  Dagegen  könnte 
das  Haus  in  seinem  jetzigen  Zustand  und  ohne  gröi'sere  als 
durch  das  Herausnehmen  einiger  Zwischenwände  bedingte 
Veränderungen  recht  wohl  zu  einem  eigenen  „Heydenreirh- 
Museum"  eingerichtet  werden,  das  auf  diese  Weise  eine  Art 
lokalen  Gewerbemuseums  darstellen  würde.  Sollte  jedoch  die 
Vereinigung  der  zur  Zeit  noch  im  Heydeiircicli'scheu  Hause 
aufbewahrten  Gegenstände  mit  dem  allgemeinen  Museum  in 
den  von  demselben  bisher  innegehabten  Räumen  beschlossen 
werden,  so  darf  füglich  jiIs  selbst  verständlich  vorausgesetzt 
werden,  dafs  schon  aus  Pietät  gegen  den  Schenker  eine 
Sammlung  von  dieser  Bedeutung  ungetrennt  gelassen  und  zu 
einei'  besonderen  Abteilung  gruppiert  werden  wird. 

Neben  der  Bereicherung  unseres  Museums  durch  die 
Ileydenreiclfsehe  Sammlung,  vorausgesetzt,  dafs  auch  der  gegen- 
wärtig noch  getrennte  Teil  mit  demselben  vereinigt  werden  wird, 
verschwinden  einigermalsen  die  übrigen  durch  Geschenk  oder 
Kauf  oder  durch  eigene  Ausgrabungen  in  letzter  Zeit  gemachten 
Erwerbungen.  Gleich  wohl  würden  dieselben  schon  jetzt  keinen 
unbedeutenden  Nachtrag  zu  dem  neuen  Katalog  der  historis  hen 
Abteilung  unseres  Museums  bilden,  der  bekanntlich  den  Besitz- 
stand vom  Knde  des  Jahres  1887  darstellt.  Ks  wird  dies  < 
ersichtlich,  wenn  wir  hier  den  Bericht  über  den  Zuwachs 
unseres  Museums  während  des  Kalenderjahres  1888  reproduzieren, 
welchen  wir  wie  seit  einer  Reihe  von  Jahren  für  die  von  Museums- 


* 

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141) 


direkter  Dr.  llettuer  in  Trier  in  der  „Westdeutschen  Zeitschrift 
tnr  Geschichte  und  Kunst*'  veröffentlichte  Museographie  erstattet 
haben,  und  hieran  die  hauptsächlichsten  Erwerbungen  aus  dem 
laufenden  Jahre  sehliel'sen.  Wir  betrachten  luenacli  den  Zugang: 
l.  an  prähistorischen  Altertümern.  Aufser  einem  in 
Berzhausen  iri-fundenen  Stcinmeilsel  aus  Lrrauem  Material  nennen 
wir  vor  allem  ein  prachtvolles  Feuerstein messer  mit  doppelter 
haarscliart'er  Schneide  in  drei  Bruchstücken,  von  denen  die 

zwei  zusammengehörigen  1 1  cm  lang  und  2,5  cm  breit  sind, 
das  dritte  eine  Lfm^e  von  5.f>  ein  und  eine  Breite  von  8,5  cm 
hat.  während  zwischen  diesem  und  den  beiden  anderen  Stücken 
noch  ein  «rrölseres  Bruchstück  fehlt,  ebenso  wie  die  Spitze 
teilweist'  abgebrochen  ist.  Gefunden  im  Stundenwäldchen 
bei  Speier,  Geschenk  des  Herrn  Sckondelieutenant  Berthold  in 
Speier.  —  Aus  Nanzdiezweiler  am  (ihm  stammen  27  bis  30 
Bronzeiinpe,  worunter  ein  vollständiger  und  ein  zerbrochener 
I  laisreif,  sowie  zwei  massive  nnverzierte  und  ein  zer- 
brochener verzierter  Kufsreif,  das  fbrigu  meist  offene  und 
durch  Kinschnitte  verzierte  Armreife.  Dr.  Mehlis,  der  an  der 
Kundstelle  weiter  jrrnb  und  vier  Hinire,  Rin^fraimiente  und 
Scherben  fand,  konstatierte  das  Vorhandensein  eines  Grab- 
gewölbes aus  der  Bronzezeit  ca.  1000  v.  Chr.  —  An  der 
bekannten  Fundstelle  in  Leimersheim  kamen  weiter  zum  Vor- 
schein ein  dünner  Halsreif,  ein  ebensolcher  Kufsreif  und  zwei 
Armreife  mit  petschaftilhnlichen  Schlulsknöpfen.  In  denen  des 
I laisreifes  befinden  sich  an  der  oberen  Seite  kleine  Löcher; 
ebenso  ist  die  dahinter  befindliche,  irleiehfalls  knopfartiVe 
Verdickung  in  der  Richtung  der  Senkrechten  von  zwei  greisen 
durchgehenden  Löchern,  in  waurrechtcr  Richtung  von  einem 
bis  in  die  Mitte  gehenden  durchbohrt.  —  Schönes  Eisensch  wert 
der  la-Tene  Zeit,  nach  Torrn  und  Gröfse  (09  cm  lan<r,  wovon 
16  cm  auf  die  Griffzunge  entfallen,  bei  5  cm  Breite)  einem 
römischen  Gladius  sich  nähernd,  von  der  pfälzisch-hessischen 
Glänze.  —  Dazu  kommen  aus  dem  laufenden  Jahre  ein  massiver 
Kul's-  oder  ( Iberannreif  vom  Südabhange  der  Limburg,  wo  er,  wahr- 


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150 

scheinlich  durch  vorausgegangene  Hegengüsse  blolsgelegl,  mit 
mehreren  Bruchstücken  eines  /weiten  ähnlichen  Ringes  gefunden, 
wurde  ferner  der  oben  S.  141  beschriebene  Bronzekelt  von 
Böbingen,  (Midlich  ein  steinerner  ( ietreideqtietseher  und  eine  An- 
zahl thönerner  und  an  der  Spitze  durchl)ohrter.  vermutlich  zur 
Umfriedung  einer  (»rabstiitte  dienender  Kegel  von  Einselthum. 

2.  an  römischen  Altertümern.  I>ie  bereits  im  Früh- 
jahr 18S7  in  einem  verschütteten  römischen  Steinbruche  bei 
Breitfurt  im  Bliesthale  aufgedeckten  beiden  bossierten  römischen 
Keiterstatuen  von  2.50  in  Länge  und  2,65  m  Höhe,  wohl  die 
gröfsten  römischen  Skulpturwerke  diesseits  der  Alpen,  wurden 
wilhrend  des  abgelaufenen  .lahres  nach  Speier  überführt  und 
vor  dem  Ustportalc  des  Muscumsgebäudes  aufgei iditet.  Siehe 
die  photolithographische  Abbildung  der  einen  der  beiden 
Statuen  im  XIII  Hefte  der  Vereinsmittejlnngen  Von  eben- 
daher stammt  ein  Bossi»*rhammet  von  12  cm  Lange  und  <J  cm 
geringster  Breite  und  Höhe.  Von  der  Heidenburg  bei 
Kreimbach  rühren  vermutlich  zwei  römische  Denksteine,  wo- 
von der  eine,  mit  der  Darstellung  eines  Centauren  geschmückte 
bisher  an  der  Slrafse  zwischen  Karlbach  und  Uutsweiler  ein- 
gemauert, der  andere  mit  einem  Brust  hihi  versehene  in  eine 
(Gartenmauer  in  Rofsbach  eingelassen  war.  —  Vier  kleinere 
l'men  und  drei  Teller  oder  Untersätze,  sowie  eine  schöne 
graue  Urne  von  2S  cm  Höhe  und  sö  cm  Umfang  nebst  einem 
als  Deckel  dienenden  ziemlich  tiefen  Teller  aus  schwarzem 
Thon  wurden  in  Speier  gefunden,  ebenso  eine  verzierte  l'atera 
aus  terra  sigillata  mit  dem  Stempel  KKSTITVTVS  und  andere 
Stempel  wie  A  VIT  VSF,  CA  Hl  A  .  .  ..  CKRIALISF,  IASSVSF. 
IVLIAXVS,  TER  •  F  u.  s.  w.  In  Mechtersheim  wurden 
auf  dem  Hochufer  des  Rheines  mehrere  (4  5)  (Jräber  auf- 
gedeckt, welche  aus  je  4  römischen  Falzziegeln  bestanden,  die 
um  einen  wagrecht  gelegten  Ziegel  gestellt  und  von  einem 
ebensolchen  übeidecki  waren.  Im  Innern  dieser  (Jräber  be- 
fanden sich  aufscr  Klumpen  geschmolzenen  Clases.  Kisenteilen 
u.  dgl.  sechs  Aschenkrüge  von  gewöhnlicher  Form.  ein(Jrab- 


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i  r>  i 


läinpdien,  eine  Schale  mit  hohrin  Ful's.  sowie  5  kleinere 
saniisrlic  (JetaTse  (Schale,  Recher  und  3  Schusselehen),  wovon 
zwei  mit  den  Stempeln  BORLF  und  VKRKCVND  •  F  und 
ein  U  i  m  hohes  und  2«)  cm  im  l'nifange  messendes  vierec  kiges 
(ilas  mit  niedrigem  H.-ils  iiikI  breitem,  rechtwinklig  gebogenen 
Henkel.  —  Die  Ausgrabungen  auf  den  Heizwiesen  bei  Blies- 
dallieim  lieferten  aul'ser  den  gewöhnlichen  (ilas-  und  Thon- 
seherben. Kisenfragmenten,  Stin  ken  von  farbigem  Wandverputz, 
kleinen  l'.ronzemünzen  u.  s.  w.  keine  besonderen  Fundresulkite; 
nur  n  meist  zierlich  geformte  beinerne  Nadeln  und  eine  flache, 
auf  der  ( Hjerfläche  ornamentierte  und  in  der  Mitt'  mit  einem 
Loche  versehene  beinerne  Scheibe  von  4  cm  Durchmesser 
verdienen  hervorgehoben  zu  werden.  —  Dagegen  brachte  ein 
seltenes  Fundstück  der  Zufall  in  Kisenberg  zu  tage  in  destalt 
eines  Deichselkopfes  aus  Bronze  von  22  cm  Länge,  der  am 
vorderen  Kode  in  zwei  lang  vorgestreckte,  nacli  entgegen- 
gesetzten Richtungen  gewandte  Rasiliskenköpfe  sieh  teilt. 
Aus  tsy.»  sind  hier  besonders  zu  erwähnen  die  Fundergebnisse 
von  der  Heidenburg  bei  Kreimbach,  bestehend  aul'ser  einer 
rnzahl  von  Thonscherben.  Xägeln,  Fragmenten  von  dtinnem 
Bronzeblech  etc.  in  einer  hübschen  Bronzeschelle  von  5.7  cm 
Durchmesser,  einer  Bronzenadel  von  10,ö  cm  Länge,  einem 
Schrei  bgritt'el  aus  Bronze,  einer  Schaafscheere ,  einer  l'feil- 
oder  kleinen  Lanzenspitze,  einem  Senkel,  einer  eisernen 
Rosette  von  8  cm  Durchmesser,  2  eisernen  Schlüsseln  und 
verschiedenen  eisernen  Ringen,  4  Thonwirfeln,  einigen  kleineren 
Beschlagstüeken.  Ringen  u.  dgl.  aus  Bronze,  einem  silbernen 
Siegelring  mit  der  Inschritt  l(  )V  ANT  /  V(1AR  •,  endlich 
ca.  100  meist  kleineren  und  kleinsten  Bronzemünzen  grölsten- 
leils    aus    den    letzten    Zeiten    der    römischen  Herrschaft. 

Von  hervorragenderen  fränkischen  Funden,  an  welchen 
unsere  Pfalz  immer,  wenigstens  im  Vergleich  zu  dem  Reichtum 
au  vorgeschichtlichen  und  römischen  Fundgegenständen,  als 
jiu Hallend  arm  sich  erwiesen  hat .  haben  wir  nur  eine  acht- 
eckige,   vergoldete,  mit    einem   erhabenen  Linienoniamente 


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152 


geschmückte  Zierscheibe  von  3  cm  Durchmesser  aus  Ungstein 
namhaft  zu  machen. 

3.  an  (}  egenstanden  des  Mittelalters  und  der 
neueren  Zeit.  In  dieser  Abteilung  war  es  wieder  vorzugs- 
weise das  Münzkabinet.  das  zahlreiche  wertvolle  Bereicherungen 
erhielt,  so  aus  dem  vom  Unterzeichneten  in  den  „Mitteilungen 
der  bayrischen  numismatischen  (iesell schalt  für  1888,  S  7  bis 
54  beschriebenen,  aus  -135  (Johl-  und  12'J  Silbermttuzen  des 
Mittelalters  bestehenden  Dirmsteiner  Kunde  5  seltene  pfälzische 
(iold-  und  drei  Silbermünzen,  sodann  eine  Sammlung  von  1 18  im 
Bliesthale  gefundener  Münzen,  von  Augustus  bis  Magnus 
Maximus  reichend,  und  85  neuere  Münzen  und  Medaillen, 
(ifschenk  des  Herrn  Bezirksamtsassessors  Luxenburger,  nun- 
mehr in  Schweinfurt,  eine  Anzahl  neuerer  Münzen,  geschenkt 
von  Herrn  Ingenieur  0  Ilettinger  in  Neustadt  a  II.,  ferner 
von  besonders  kostbaren  Stücken  ein  «(>..">  min  im  Durch- 
messer groises  silbernes  Medaillon  des  Speierer  Bischofs 
Damian  Hugo  von  1711),  zwei  Medaillen  auf  die  Vermahlung 
der  Eleonore  Magdalene  von  der  Pfalz  mit  Kaiser  Leopold  I. 
1677,  einen  Dukat  von  Karl  II.  von  Ptalz-Zweibrücken  von 
1788.  eine  noch  unedierte  Medaille  auf  die  Hinnahme  Landaus 
durch  den  römischen  König  .loseph  1702,  eine  Notklippe 
aus  derselben  Belagerung  mit  dem  Wappen  Meines  und  der 
Wertbezeichnung  iiii  LI  VRE  4  (Sons)  u.  s.  w.  —  Dazu 
kommen  nun  weiter  40  prächtig  erhaltene  Mittelbronzen  von 
Diocletian,  Maximian  und  Constantius  aus  dem  im  .Jahre 
1887  zum  Vorschein  gekommenen  grolsen  Münzfunde  von 
Emmersweiler  (Kr.  Saarbrücken),  welche  Herr  (justav  Adt  in 
Ensheim  schenkte,  nachdem  ein  Beamter  desselben,  Herr  (irentz 
in  Korbach,  schon  1887  neunzehn  ihm  gehörige  Münzen  der- 
selben Art  dem  Verein  überlassen  hatte,  ferner  von  seltenen 
pfälzischen  Münzen  ein  Wachenheimer  Weilsgroschen  von 
Ludwig  von   I  »falz  -  Zweibrücken  (f  1439).  ein  unediertes1) 

1  >  Dil'  ein»'  S.it»  /i-iirt  drii  L"«  kn'3iit«;-n  Ki>ii}is;i<Ili'r.  uuf  der  Itrust 
in  ruinl-m  SrhilrtV      jiuls.-n  li.rum  t1i<>  Insrhrilt :  MATTHIAS  *  IiOM  * 


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153 


Dreikreuzerstück  des  Speierer  Bischofs  Philipp  Christoph 
von  Sötern  von  1612,  gröi'ste  silberne  Medaille  auf  die  Ver- 
mählung Kaiser  Leopolds  l.  mit  Eleonore  von  der  Pfalz,  eine 
grol'se  vergoldete  Bronzemedaille  von  Kurfürst  Johann  Wilhelm 
(f  17 16)  mit  Schiff  und  der  Umschrift  Dominus  Yirtutum  Nobiscum, 
Doppeldukat  auf  das  Reichsvikariat  des  Kurfürsten  Karl  Theodor 
1792  u.  s.  w.  Wir  schliefsen  hieran  die  Erwähnung  von  18  mittel- 
alterlichen Siegeln  wie  des  Speierer  Domkapitels,  des  Pfalzgrafen 
G  eorg,  Bischofs  von  Speier  (1513—1529)  u.  s.  w.,  eines  Geschenkes 
des  Herrn  Grafen  Karl  Kmieh  zu  I .einingen- Westerburg.  — 
Auch  die  Kupferstichsammlung  wurde  erheblich  vermehrt 
namentlich  durch  Erwerbung  einer  Reihe  von  Ansichten,  Plänen 
und  Flugblättern,  welche  auf  die  Belagerungen  von  Kranken- 
thal im  dreifsigjährigen  Kriege  und  diejenigen  von  Philipps- 
burg und  Landau,  in  den  Kriegen  Ludwigs  XIV.  sich  beziehen. 
Auch  eine  grofse  kolorierte  Ansicht  der  Stadt  Speier  von  der 
Domseite  aus  der  Mitte  des  16.  Jahrhunderts,  die  älteste  bis 
jetzt  bekannte,  und  verschiedene  seltene  Porträts  wie  die  des 
Speierer  Bischofs  Eberhard  von  Dienheim  (1581  —  1610),  des 
berühmten  Arztes  Jacobus  Theodoras  Tabernae  Montanus,  des 
Theologer.  Paulus  Pagius,  eines  geborenen  Rheinzaberners, 
u.  s  w.  gehören  hierher.  —  End  lieh  gelang  uns  die  Erwerbung 
zweier  kostbarer  Speierer  Inkunabeldrucke,  des  Breviarium 
Herbipolense,  gedruckt  von  Peter  Drach  1477,  und  des 
Psalterium  Spirense,  eines  prächtigen  Musikdruckes  aus 
derselben  Officin  von  1516,  allerdings  um  nicht  gerade 
billigen  Preis,  indem  das  letztere  Buch  mit  100  Mark,  das 
erstere  sogar  mit  der  doppelten  Summe  bezahlt  werden  mufste. 

Es  erübrigt  hienach  nur  noch  eine  kurze  Beleuchtung 
unserer  Finanzverhältnisse,  da  dieselben  bei  einer  oberfläch- 
lichen Durchsicht  des  von  dem  Herrn  Kassier  im  Folgenden 

IMl*  *  AV<n\ST#  1612.  die  andere  .Seite  ein  quadriert«*  Wappen  (1  ti.4 
Speier.  '2  Weifeenburg.  .Sötern),  von  8  Helmen  (rechts  Speier.  links 
Weifseiiburg,  in  der  Mitte  Sötern)  überdeckte«  Wappen  und  die  l'mschrifr : 
I'HIL  •  CHRIST  •  D  •  (»  •  Kl'.  SPIIl-  K(t)  •  P(raepoeitus)  •  Wtan- 
burgensis)  •  lMlXerialtej  •  CAM(erae)  •  IV(des)  • 


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154 


mitgeteilten  Auszuges  aus  der  Rechnung  des  abgelaufenen 
Vereins  ja  I)  res  leicht  ungünstiger  erscheinen  könnten,  als  sie  es 
thatsächlieh  sind.  Zunächst  ist  mit  dem  Ausdrucke  lebhaftesten 
Dankes  hervorzuheben,  dals  die  von  hohem  Landrate  der  Pfalz 
unserem  Vereine  in  gerechter  Würdigung  seiner  gemein- 
nützigen Ziele  und  Restrebungen  schon  im  Vorjahre  gewählte 
Unterstützung  demselben  auch  im  letzten  .Jahre  wieder  zu  teil 
geworden  ist  und,  wie  wir  wohl  hotten  dürfen,  auch  in  Zukunft 
nicht  mehr  entzogen  werden  wird.  Dasselbe  gilt  von  dem 
seitens  der  Stadt  .Speier  dem  Museum  bewilligten  jährlichen 
Kredite  von  850  Mark,  der  für  die  Verhältnisse  unserer  Stadt 
und  in  Anbetracht,  dals  dieselbe  dem  Museum  fast  den  ganzen 
oberen  Stock  des  ausgedehnten  Realschulgebäudes  unentgelt- 
lich überlassen  und  auch  statt  der  nicht  mehr  ausreichenden 
Räume  des  Lapidariums  einen  Neubau  zu  errichten  ver- 
heizen hat,   keineswegs  unbedeutend  genannt  werden  kann. 

Wenn  nun,  trotzdem  wir  mit  einem  Aktivrest  von  fast 
<>00  Mark  in  das  Vereinsjahr  18g8/so  eingetreten  sind,  gleich- 
wohl am  Schlüsse  desselben  ein  Deficit  von  fast  200  Mark 
vorliegt,  so  sind  daran  in  erster  Linie  die  bekannten  kolossalen 
Reiterstatuen  aus  dem  römischen  Steinbruche  von  llreitfurt 
schuld,  deren  Kosten  das  letztjährige  Rudget  leider  sehr  stark 
beschwert  haben.  Denn  ihre  nicht  ohne  Mühe  gelungene  Lr- 
werbung.  sodann  der  Transport  der  ungeheuren  Lasten,  endlieh 
die  Wiederzusamniensetzung  der  Stücke,  in  die  namcntli"h  die 
eine  der  beiden  ursprünglich  ganz  unversehrten  Statuen  durch 
nachstürzende  Schuttmassen  zerschlagen  worden  war,  alles  dieses 
verursachte  einen  Aufwand  von  nicht  viel  weniger  als  1000  Mark, 
(ileichwohl  möge  niemand  glauben,  dals  dieselben  um  diesen  Preis 
zu  teuer  erkauft  gewesen  seien,  da  zahlreiche  Kenner,  die  sie  bisher 
gesehen,  diese  Statuen  nicht  nur,  wie  erwähnt,  für  die  größten 
römischen  Steindenkmäler  diesseits  der  Alpen  erklärt,  sondern 
auch  versichert  haben,  dals  dieselben  trotz  ihres  wenig  gefälligen 
Aussehens  in  mehr  als  einer  Hinsicht  zu  den  interessantesten 
gehören.    Der  Museumskredit  der  Stadt  Speier  sodann  winde 


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155 


in  diesem  .Inhr  in  höherem  Mal'se  als  sonst  auch  für  die  natur- 
hislorisehe  Abteilung  in  Anspruch  genommen  durch  die  Schenkung 
einer  grofsen  Kollektion  seltener  Vogel-  und  Saugetier- Balge, 
womit  unser  seit  einer  Reihe  von  Jahren  als  holländischer 
Regierungsarzt  auf  Sumatra  thätige  Landsmann,  Herr  Dr.  Hagen 
aus  Homburg  bei  Zweibrüeken,  der  nach  Ablauf  eines  längeren 
l'rlaubs  demnächst  wieder  nach  den  Tropen  zurückkehren 
wird,  auch  das  hiesige  Museum  bedacht,  und  deren  Aus- 
stopfung einen  nicht  unbedeutenden  Aufwand  veranlal'st  hat. 

Sind  im  Vorstehenden  zwei  außergewöhnliche  Gründe 
für  die  minder  günstige  Gestaltung  unserer  Fiiianzverhaltnis.se 
angeführt  worden,  so  darf  doch  auch  nicht  unerwähnt  bleiben, 
dal's,  wie  das  Beispiel  der  beiden  Speierer  Inkunabeln  beweist, 
für  Antiquitäten  jeder  Art  infolge  der  gesteigerten  Konkurrenz 
der  zahlreichen  öffentlichen  und  privaten  Sammlungen  des  In- 
landes und  vielleicht  noch  mehr  des  kapitalkräftigeren  Auslandes 
wie  Englands  und  Amerikas  oft  ganz  exorbitante  Korderungen 
gestellt  werden,  und  dafs  dabei  die  Preise,  wie  man  z.  B.  im 
numismatischen  Verkehr  täglich  beobachten  kann,  noch  fort- 
während in  rapidem  Steigen  begriffen  sind,  so  dal's  ein  Stück, 
das  man  heute  als  zu  teuer  ausgeschlagen,  in  wenigen  Jahren 
vielleicht  auf  das  Doppelte  zu  stehen  kommt.  Wenn  wir  aber 
einerseits  alle  Gegenstände,  die  entweder  außerhalb  der  Grenzen 
unserer  Provinz  gefunden  sind  oder  auf  die  Pfalz  keinen  Bezug 
haben,  falls  sie  uns  zum  Kaufe  angeboten  werden,  prinzipiell 
zurückweisen,  so  verfolgen  wir  andererseits  das  Ziel,  allo  auf 
pfälzischem  Boden  gemachten  und  fürdie  historische  Entwicklung 
des  Landes  und  seiner  Bewohner  bedeutsamen  Funde,  sei  es  im 
Original  oder  in  genauen  Nachbildungen  in  unserem  Museum  zu 
vereinigen,  das  wirmehr  und  mehr  zu  einem  treuen  Abbild  pfalzischer 
Geschichte  und  pfälzischer  Eigenart  zu  gestalten  bestrebt  sind. 

Dal's  aber  ein  solches  Ziel  zu  seiner  Erreichung  auch 
bedeutende  materielle  ( >pfer  erheischt,  ist  von  selbst  einleuchtend, 
und  so  ergeht  neben  dem  Ausdruck  lebhaften  und  aufrichtigen 
Dankes  gegen  alle  diejenigen,  die  uns  in  dem  abgelaufenen 


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15« 


.lahre  durch  Geschenke  für  die  Sammlungen  erfreut  haben, 
die  herzliehe  Bitte  an  unsere  Vereinsmitglieder  wie  au  alle, 
die  für  unsere  heimische  Geschichte  und  Vergangenheit  sieh 
interessieren,  sie  möchten  dureh  Zuwendung  historisch  oder 
kulturell  bedeutsamer  Gegenstände,  durch  rechtzeitige  Benach- 
richtigung von  dem  Vorkommen  etwaiger  Altertumsfunde, 
durch  Belehrung  namentlich  landlicher  Finder  und  Eigentümer 
solcher  Gegenstände  über  den  Zweck  unseres  Vereines  und 
die  dureh  denselben  jederzeit  gebotene  Gelegenheit  auch  zu 
günstiger  materieller  Verwertung  eines  Fundes,  kurz  durch  ein 
Überzeugtes  und  opferwilliges  Eintreten  eine  Sache  unterstutzen, 
die  man  nach  der  Bedeutung,  welche  unser  Museum  bereits 
gewonnen  hat,  wohl  als  eine  Ehrensache  der  ganzen  Pfalz 
bezeichnen  darf.  Speziell  an  unsere  Mitglieder  aber  richten 
wir  die  Mitte,  dem  Vereine,  dem  sie.  wie  wir  glauben  und 
hoffen,  von  Herzen  zugethan  sind,  auch  in  ihren  Kreisen  neue 
Mitglieder  zu  werben,  da  nur  durch  ein  Zusammenwirken 
vieler  ein  Ziel  wie  das  im  Vorstehenden  gekennzeichnete  sich 
erreichen  Ifll'st,  und  empfehlen  zugleich  als  beste  Aufmunterung 
zu  solchem  Werke  wie  als  wirksamstes  Lockmittel  eine  Be- 
sichtigung unseres  Museums,  das  noch  fast  jeder  Besueher  mit 
dem  Geständnis  verlassen  hat,  dafs  es  seine  Krwartungen  bei 
weitem  übertroffen  habe 

Spei  er,  im  Oktober  1HK«J. 


Prof.  Dr.  Klarster, 

Konservator. 


 157 

Auszug 

aus  der  Rechnung  des  historischen  Vereines 

Tür  das  Jahr  1888/89. 

I.  Einnahmen.  JC.   j       JC.  4 

1.  Aktivrest  aus  1887  88  ....  594.12 

2.  Beiträge  aus  1887/88    ....  12.— 

3.  Beitrage  für  1888/89  von  550  Mit- 
gliedern zu  3  JC  1050.— 

4.  Beiträge  des  Kreises  für  1888  nach 
Abzug  der  <,)uittungsgebühr   .    .  054.— 

5.  Beitrag  der  Stadt  Kaiserslautern 
für  1888  nach  Abzug  der  Quittungs- 
gebühr   19.80 

0.  Erlös  aus  verkauften  Vereins  - 
schriften  Vi.— 

7.  Abonnementsgebühren  für  das 
Correspondenzblatt  der  Westdeut- 
schen Zeitschrift  für  18*8  von  140 

Mitgliedern  140.— 

Ciesamteinnahme  .  3082.92 

II.  Ausgaben. 

1.  Postporti,  Fracht,  Botenlohne, 
Reisekosten  216.91 

2.  Regieausgaben  124.13 

3.  Gehalt  des  Yereinsdieners  .    .    .  100.— 

4.  Buchbinder-  und  Huehdruekerlöhne  1016.15 

5.  Bibliothek,  Sammlungen  und  Aus- 
grabungen   1637.19 

0.  Correspondenzblatt  der  Westdeut- 
schen Zeitschrift  133.40 

Gesamtausgabe  \  3227.78 

demnach  Mehrausgabe  (Vorschufs  des  Rechners)  .  144.86 
auf  1889  übergehend. 

Speier,  im  Oktober  1889. 

Der  Vereinsrechner: 
Schwarz. 


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Inhaltsverzeichnis. 


Seite 

I.  Materialien  zur  (resehiehte  der  Zerstörung  der  Stadt  Speier  lftHji. 
Von  l'rof.  Dr.  llarster,  Konservator  des  historischen  Vereines 


der  l'falz   1 

II.  Speierer  Bürgermeisterliste  1289—1889.    Von  ebendemselben  ">9 

III.  Historische  Blatter  aus  dem  alten  Leininirer  Land.  II.  Teil. 
Gesammelt  von  Karl  Enrich  Graf  zu  Lein  ingen- Westerburg, 
r'n'inierlieutenant  und  Brigade- Adjutant  in  Breslau   ....  8.") 

IV.  Krieg.sbaut*-chnisehe  Erfahrungen  Ubei  die  Anlage  der  Bünden 

in  der  Pfalz.  Mitgeteilt  von  .1.  Naeher.  (Jr.  bad.  Ingenieur  a.  I).  KH» 

V.  Andiaeologisehes  von  Dr.  C  Mehlis  

VI.  Jahresbericht  über  das  Vereinsjahr  1888  W).  erstattet  von  l'rof. 

Dr.  Harster   Iii 

VII.  Kcchnungsahlage  über  das   Vendnsjahr  1888  w.    Von  Ober- 

regiernngsrat  Schwarz   lf>7 


MITTEILUNGEN 


DES 


HISTORISCHEN  VEREINES 


DER 


PFALZ. 


xv. 


SPEIER. 

DRÜCK   DER  H.  OlliRDONB'sCHEl  BCCHDROCKEREI. 

1891. 


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Inhaltsverzeichnis. 


Seite 

I.  Zur  Geschieht«  der  wohltbätigen  Stiftungen  in  Neustadt  a.  H. 

Von  Dr.  Leyser.  Kgrl.  Konsistorialrat   1 

II.  Das  Inventar  des  Speierer  Dominikanerklosters  vom  Jahre  1526. 
Herausgegeben  und  mit  Einleitung  versehen  von  Dr.  J.  Mayer- 
hofen Kgl.  Kreisarchivar   11 

III.  In  Bürgers  Haus  und  Hof  um  1597.    Bin  Bild  pfälzischer 
Kultur.    Von  L.  Eid,  Seminarhilfslehrer   41 

IV.  Die  erste  Saecularfeier  der  Zerstörung  der  Stadt  Speier  im 
Jahre  1789.    Von  Dr.  Harster.  Kgl.  Gymnasialprofessor  .   .  81 

V.  Urkunden  zur  mittelalterlichen  Verfassungsgeschichte  Speiers. 

Von  Prof.  Dr.  Harster   111 

VI.  Biel,  Becher  und  Weife,  drei  pfälzische  Volkswirte.  Von  Georg 

Berthold,  Ratsaccessist  und  Kgl.  Rechnungskommissar  ...  150 
VH.  Miscellen : 

1.  Der  sogen.  Klosterberg  bei  Überotterbach.  Von  Dr.  Mayer- 


hofer   243 

2.  Flugblatt  auf  die  abermalige  Einnahme  Landaus  durch  die 

Deutschen  1704.   Mit  Einleitung  von  Prof.  Dr.  Harster  245 
VIII.  Jahresbericht  Uber  das  Vereinsjabr  1889/90,  erstattet  von  Georg 

Berthold  250 

IX.  Rechnungsablage  über  das  Vereinsjahr  1889.  Von  Oberregie- 
rungsrat Schwarz  256 


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I. 

Zur  Geschichte 

der  wohlthätigen  Stiftungen  in  Neustadt  a/H. 

von 
Dr.  Leyser. 

Die  älteste  wohlthätige  Stiftung,  die  zu  Neustadt  a/H. 
gegründet  wurde,  von  welcher  eine  sichere  Kunde  sich  erhalten 
hat,  war  das  (Jutleuthaus  oder  Feld  siechen  haus.  Ich 
fand  darüber  den  nachstehenden  urkundlichen  Aufschlnss.  „Die 
Entstehung  des  Armenleuthauses  fallt  in  die  Kreuzzüge  nach 
dem  gelobten  Lande,  da  die  frommen  Pilger  hin-  und  herzogen, 
sie  zu  beherbergen.  Wahrscheinlich  haben  vennögliche  Bürger 
zu  seiner  Einrichtung  beigetragen.  Die  aus  dem  gelobten 
I^ande  Zurückkehrenden  haben  leider  die  br>se  Seuche  des 
Aussatzes  mitgebracht.  Desswegen  war  auch  ein  Gutleuthaus 
für  dieselben  an  dem  Zusammenlauf  der  Neustadter  Stralse 
nach  Lachen  mit  der  von  Winz  in  gen  herauf." 

Der  Aussatz  war  eine  Volkskraukheit,  welche  im  Alter- 
tum in  Europa,  Asien  und  Afrika  herrschte,  im  Mittelalter  in 
Deutschland  sehr  um  sich  griff,  jetzt  dagegen  in  Europa  nur 
vereinzelt  auftritt.  Dafs  der  Aussatz  in  Deutschland  schon 
vor  den  Kreuzzügen  vorkommt,  beweist  die  Thatsache,  dafs  in 
Bremen  im  9.,  in  Würzburg  im  11.  Jahrhundert  Hospitaler 
für  Leprose  gegründet  wurden;  doch  dürfte  die  allgemeine 
Verbreitung  in  Europa,  namentlich  im  13.  Jahrhundert,  nicht 
mit  Unrecht  den  Kreuzzügen  zugeschrieben  werden.  In  der 
Zeit  der  Kreuzzttge  entstanden  viele  Spitaler,  nach  dem  Vor- 

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bilde  der  von  den  Johannitern  und  Templern  gegründeten 
Krankenhauser.  Da  man  den  Aussatz  für  ansteckend  hielt, 
wurde  die  Absonderung  der  Aussatzigen  von  Staatswesen  »in- 
geordnet; sie  hiefsen  daher  Sondersieche.  Die  Sondersieehen- 
häuser  erhoben  sich  raeist  vor  den  Thoren  der  Stadt.  Die 
Leprosen  erhielteu  ein  schüft liches  Zeugnis  und  eine  besondere 
Kleidung,  ein  sehwai'zes  Gewand  mit  besonderen  Abzeichen 
und  einen  Hut  mit  weifsem  Bande.  Sie  trugen  eine  hr>lzerne 
Klapper,  um  ihre  Annäherung  den  gesunden  Personen  kund- 
zuthun;  die  Gegenstände,  die  sie  begehrten,  berührten  sie  mit 
einem  Stocke.  Für  das  Leprosenhaus  zu  Neustadt  bestand 
wohl  die  damals  allgemein  üblich  gewordene  Hansordnung; 
Frauen  und  Manner  waren  getrennt,  kein  Siecher  dunte  ohne 
Gefährten  aus  dem  Hause  gehen  oder  über  Nacht  aus  dem  Hause 
bleiben;  dagegen  war  i:  nen  gestattet,  bettelnd  umherzuziehen. 

Schon  in  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  geht  die 
Klage  durch  die  Akten,  dafs  die  Urkunden,  welche  das  Gut- 
leuthaus betreffen,  im  Laufe  der  Zeit  zum  grofsen  Teile  ver- 
loren gegangen  Meine  Quelle  enthalt  lediglich  noch  die 
Notiz:  „Als  das  Wallfahren  der  Pilger  aufgehört  hatte,  ist 
das  Gutleuthaus  für  die  Neustadter  Gemeinde  Übergegangen. 
Die  Klasse  der  Mens.hen  waren  alte  abgelebte  Leute,  welche 
ihre  noch  übrigen  Tage  gerne  iu  Ruhe  wollten  zubringen,  wohl 
auch  Waise  und  Kranke.  So  lange  das  ganze  Land  katholisch 
gewesen,  waren  es  nur  Katholische;  als  aber  zwischen  1550 
bis  15(50  das  ganze  Pfalzervolk  die  protestantische  Religion 
angenommen,  ist  die  Stiftung  den  Reformirten  zu  Teil  worden." 
Im  Jahre  1690  wurde  das  Feldsiechenhaus  abgebrochen;  noch 
in  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  waren  von  demselben 
einige  Rudera  zu  sehen. 

Schon  im  Anfange  des  14.  Jahrhunderts  bestand  in 
Neustadt  auch  ein  sogenanntes  Armenien t haus.  Ks  war 
an  derselben  Stelle  erbaut,  wo  das  erst  in  der  neueren  Zeit 
verlassene  prot.  Schulhaus  steht.  Als  Wahrzeichen  war  an 
demselben  ein  Bettelsack  ausgeraeiiselt.  Schon  im  Jahre  1372 


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war  dasselbe  in  so  guten  finanziellen  Verhältnissen,  dafs  es 
der  hiesigen  Stadt  gegen  eine  Obligation,  in  welcher  dieselbe 
den  Noilenwald  ihm  verpfändete,  Geld  darleihen  konnte.  Das 
Armenleathaus  dahier  scheint  mehr  ein  Pfrtindehans  gewesen 
zu  sein,  in  welchem  alte  Leute  gegen  Einbringung  eines  ge- 
wissen Vermögens  ihre  Tage  ruhig  verleben  konnten.  Von 
dem  zunehmenden  Wohlstande  dieser  Anstalt  zeigt  ein  Dar- 
lehen von  3510  Gulden  im  Jahre  1607  an  das  kurpfälzische 
Landkommissariat.  Auf  der  Gemarkung  von  Lachen  besais 
dasselbe  gegen  170  Morgen  Güter. 

Vor  allem  scheinen  zahlreiche  milde  Stiftungen  diesen 
Wohlstand  des  Armenlenthauses  begründet  zu  haben.  Von 
zweien  derselben  stand  mir  eine  Abschrift  der  Stiftungsurkunde 
zur  Verfügung.  Im  Jahre  1412  stiftete  Ulrich  Saltzkern 
von  Alzey  und  Else  von  Kingernheim,  seine  eheliche  Hausfrau, 
ein  ewiges  Almosen  der  Stadt  Neustadt,  eine  jährliche  Rente 
von  101  Gulden.  Es  heifst  in  der  Stiftungsurkunde :  „Da  wir 
gemercket  und  bedacht  haben,  dafs  in  dieser  vergänglichen 
Zeit  nichts  sicheres  ist,  denn  der  Tod  und  nichts  unsicheres, 
denn  die  Zeit  des  Todes  und  wir  mit  dem  zeitlichen  und  ver- 
gänglichen Gut,  das  uns  der  allmachtige  Gott,  unser  Schöpfer 
verliehen  hat,  unser  Seelenheil  meynen  zu  schaffen:  so  haben 
wir  mit  Gesundheit  unseres  Leibes,  rechter  Vernunft  und 
Wissen  und  auch  mit  wohlfürbedachtem  Muthe  und  Rathe  dem 
allmächtigen  Gott  uusenn  Schöpfer  und  seiner  werthen  Mutter 
der  reinen  Jungfrau  Marien  zu  Lobe  und  zu  ehren  und  allen 
gläubigen  Seelen  zum  Tröste  und  zu  Hülfe  ein  ewig  Allmosen 
gemacht,  gesetzt,  gestift  und  geordnet."  Demgemäl's  soll  man : 
„Dreyzehn  Haufsarroen  Menschen  in  der  Stadt  Neustadt  alle 
Tag  zu  einer  genaunten  Stunde  geben  und  handreichen  ein 
bequemlich  Brod,  eine  halbe  Maafs  Wein  und  zwey  Eyer  oder 
aber  vor  die  zwey  Eyer  nach  gebtlhrnils  Speck  oder  Butter 
und  sonderlich  in  der  Fasten  ihn  Jeglichem  einen  Hering  ohne 
Gefahrdte."  Ludwig  IV.  von  der  Pfalz  erteilte  dieser  Stiftung 
die  landesherrliche  Genehmigung. 

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Im  Jahre  1550  errichtete  Frau  Helene  Zuleger,  ge- 
borene Gräfin  von  Bernthal,  eine  Verschreibung  von  tausend 
Gulden  in  die  elende  Herberge  zu  Neustadt,  das  Armenleuthaus 
genannt.  Nach  derselben  sollen  „dem  Meister  im  Armenleut- 
haufs  järlieh  acht  gülden,  uf  Ostern  vier  gülden  und  uf  den 
heiligen  Christtag  vier  gülden  durch  den  Kirehenmeisler  ge- 
reicht und  uf  beide  solche  Festtag  acht  haufsarmen  Menschen, 
welche  fromme  leuth  sein,  durch  Kirchenmeister  und  Kirchen- 
geschworne  ins  Haufs  zu  Mittag  Imbs  bescheiden  und  mit 
ebenmäisiger  speifs  und  tranckh  gespeist  und  getrenckt  werden.  » 
Femer  soll  der  Kirchenmeister  den  armen  Schülern  allhin  von 
dem  Zinfs  järlieh  vier  gülden  reichen,  damit  sie  desto  besser 
zukommen  mögen;  ferner  soll  der  Kirchenmeister  durchs  jar 
zehn  gülden  Wittiben,  Waysen,  Kraueken  und  andern  elenden 
Personen  treulich  und  unparteilich  aul'stheilen ;  ferner  da  der 
Kirche  Gottes  an  fortvlantzung  der  Studien  hoch  und  viel 
gelegen  ist,  so  soll  der  Kirchenmeister  oder  Pfleger  einem 
Studioso  im  Casimirianum  zu  Heidelberg  vierzehn  gülden  liefern; 
zuletzt  soll  der  Kirchenmeister  oder  Pfleger  seiner  Mühe  halben 
zu  seiner  ergetzlichkeit  zwen  gülden  als  Besoldung  erhalten." 

Unter  den  Gefallen  des  Armenleuthauses  erscheint  auch 
eine  Stiftuug  von  fünfzig  Gulden  und  32  Malter  Koru  zu 
reichen  aus  der  Landschreiberei  und  Kellerei  zu  Neustadt: 
der  Stifter  war  jener  kraftvolle  Fürst,  an  welchen  der  Ruprechts- 
bau zu  Heidelberg  mit  seinem  Reichsadler  uud  pfalzischen 
Löwen  noch  heute  erinnert,  Ruprecht  der  II  F.,  Kurfürst 
und  deutscher  König. 

Endlich  haben  wir  noch  des  Beghiuenhofs  zu  gedenken, 
den  der  Rat  zu  Neustadt  im  Jahre  1388  errichten  liefs.  Die 
Beghineu  waren  Genossenschaften  von  Frauen,  die,  ohne  ein 
Gelübde  abzulegen,  einem  frommen  Leben  sich  weihten;  sie 
verbreiteten  sich  namentlich  in  den  Niederlanden  am  Rhein. 
Die  Anregung  war  von  einem  Priester.  Lambert  le  B^gue, 
ausgegangen.  —  Weil  das  Gebet  des  Gerechten,  nach  der 
Schrift,  viel  vermag,  die  Bürger  aber  durch  ihre  Geschäfte 


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vielfach  verhindert  sind,  so  halt  es  der  Rat  für  erwünscht, 
dnls  ein  Verein  dieser  frommen  Schwestern  in  der  Stadt  auf- 
genommen werde,  damit  sie  für  die  Herrschaften  und  für  die 
Bürgel  beten,  den  Kranken  beispringen,  überhaupt  der  Stadt 
durch  einen  christlichen  Wandel  vorleuchten.  Die  Zahl  der 
Schwestern  wurde  auf  zwölf  festgesetzt.  Elise  Dolden,  eine 
ehrbare  Krau  aus  Neustadt,  schenkte  zu  diesem  Zwecke  ihre 
Wohnung  und  wurde  die  erste  Vorsteherin  des  Vereins. 

So  fand  das  16.  Jahrhundert  zu  Neustadt  fünf  in  sich 
aligeschlossene  und  besonders  verwaltete  Stiftungen,  nach  dem 
Ausdruck  der  Akten  „fünf  corpora"  vor;  1.  das  Feldsiechen- 
haus, 2.  das  Armenleuthaus,  8.  das  Grofsannenlenthaus,  4.  das 
Emmrichshäuslein,  zwischen  Neustadt  und  Mufsbach,  zu  dessen 
Erhaltung  die  Mufsbacher  in  Neustadt  wöchentlich  sammeln 
duiften  und  5.  das  Saltzkerner- Almosen. 

Im  .Jahre  1602  wurde  in  der  Vorstadt  in  der  Nahe  des 
ehemaligen  Friedhofes  der  Bau  des  noch  vor  kurzem  bestehen- 
den Hospitalgebäudes,  „Siegen-  oder  Latzarethaufs"  genannt, 
begonnen.  Cber  der  Hausthür  des  Gebäudes  ist  die  Jahrzahl 
1602  eingegraben.  Die  Fundationsurkunde  des  Kurfürsten 
Friedrich  I  V.  ist  datiert  Heidelberg  10.  August  1603.  Unter 
anderm  wurden  demselben  die  Gefalle  des  Saltzkerner- Almosens 
sowie  des  Emrarichshäusleins,  in  welches  die  Mufsbacher  fremde, 
verdachtige  Landstreicher  aufgenommen  hatten,  zugewiesen. 
Zur  Unterhaltung  der  Armen  sollte  in  der  Kirche,  wie  iu  den 
Wirtshausein  Almosen  gesammelt  werden,  auch  die  Verlassen- 
schaft  der  darin  Verstorbenen  dem  Hause  verbleiben.  Die 
Verwaltung  wurde  in  die  Hand  des  Stadtrates  gelegt,  die 
Oberaufsicht  verblieb  den  Beamten  des  Kurfürsten,  in  deren 
Gegenwart  jährlich  die  Abhör  der  Rechnung  stattfand. 

Diese  letzteren  Bestimmungen  verdienen  unser  besonderes 
Interesse.  Schon  die  älteste  Kirche  hat  zahlreiche  Wohlthätig- 
keitsanstalten  gegründet.  Dieselben  hatten  stets  eine  Beziehung 
zur  Kirche,  sie  waren  kirchliche  Anstalten.  Wenn  auch  die 
Kaiser  ein  gewisses  Recht  der  Approbation  sich  vorbehalten 


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hatten,  so  war  doch  dem  Bischof  das  eigentliche  Verwaltungs- 
recht,  die  Anstellung  der  Beamten  und  die  Rechnungslegung 
geblieben.  Das  romische  Recht  betrachtete  daher  diese  Wohl- 
thätigkeitsanstalten  als  kirchliche  Institute.  Diese  Grundsätze 
werden  in  den  Sammlungen  des  kanonischen  Rechts  wiederholt. 
Aber  schon  im  Mittelalter  gründeten  die  Zünfte  Hospitaler  und 
bereiteten  dadurch  den  Übergang  der  Verwaltung  auch  auf 
das  Laienelement  vor. 

Vom  Jahre  1560—1621  zählte  die  Stadt  Neustadt  meist 
Bewohner  reformierten  Bekenntnisses,  auch  die  wohlthätigen 
Stiftungen  galten  daher  als  reformiertes  Besitztum.  Auch  nach 
den  Wechselfallen  des  30jährigen  Krieges  traten  die  Evan- 
gelischen kraft  des  westfälischen  Friedens  mit  dem  Jahre  1648 
wieder  in  den  Besitz  der  genannten  Anstalten. 

Durch  eine  Verordnung  vom  5.  Juni  1699  erklärte  der 
Kurfürst  Johann  Wilhelm  den  Besitz  an  Almosen  für  kon- 
fessionell gemeinschaftlich ;  auch  zu  Neustadt  wurden  alle 
Armenanstalten  simultan.  In  den  Armeuleuthausrechnungen 
der  Stadt  aus  jeuer  Zeit  linden  sieh  Anweisungen  von  dem 
reformierten  Inspektor  Desloch,  dem  katholischen  Prior  der 
Jesuiten  und  dem  lutherischen  Pfarrer  Schröder. 

Eine  neue  gesetzliche  Grundlage  schuf  die  Religions- 
deklaration vom  Jahre  1705.  §  49  derselben  lautet:  „In  den 
Spithalern,  Waisen-  auch  andemdergleiehen  Armen- Häusern, 
so  für  die  Einwohner  und  Bürger  gewidmet  seynd,  wollen  wir, 
dai's  nach  der  von  Uns  concedirten  Proportion  der  2/i  und 
5  7  Teil  (V?  für  die  Katholiken,  V-  für  die  Reformierten)  jeder 
Keligions- Verwandten  reeipirt  und  in  ihrer  Religion  nicht  tur- 
biret,  be vorab  die  Waisen  nach  der  Religion,  deren  der  Vatter 
gewesen,  erzogen  werden/  So  stand  bis  1722  ein  reformierter 
Verwalter  an  der  Spitze  des  Lazareths.  Peter  Schoppmanu; 
dann  folgten  katholische  Verwalter  französischer  Abstammung, 
Paraquin  und  Touve. 

Da  begann  jene  Bewegung  in  Frankreich,  welcher  das 
alte  Europa  erliegen  sollte.    Seit  dem  Jahre  1794  war  die 


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linksrheinische  Pfalz  überflutet  von  den  Truppen  der  franzo- 
sischen Republik.  Mit  der  Einnahme  von  Mainz  im  Juhre 
1797  kamen  die  Franzosen  bleibend  in  den  Besitz  des  linken 
Rheinufers.  Ks  folgte  dann  die  Einteilung  in  4  Departements. 

Das  Departement  du  Mont-tonuerre  zerfiel  in  4  Arrou- 
dissements;  zum  Arroudissement  de  Spire  gehörte v  auch  der 
Kanton  Neustadt.  Nachdem  durch  den  Frieden  von  Campo 
Formio  (1797)  und  durch  den  Luneviller  Frieden  (180 1  •  das 
linke  Rheinufer  definitiv  an  die  franzosische  Republik  abgetreten 
war,  wurde  auch  die  französische  Gesetzgebung  für  die  eroberten 
Lander  publiziert. 

In  diesen  Wechsel  der  Dinge  wurden  auch  die  wohl- 
tätigen Stiftungen  und  Anstalten  zu  Neustadt  hineingezogen. 

Am  28.  Prairial  (10.  Juni  1799)  erging  seitens  des 
Conseil  geueral  du  departement  ein  Reskript,  das  näheren 
Aufschluß  verlangte  über  die  zu  Neustadt  bestehenden  milden 
Stiftungen,  ihren  Zweck,  ihr  Vermögen,  ihre  Verwaltung  Die 
Katholiken  stellten  die  Behauptung  auf,  das  Hospital  sei  ein 
ausschliesslich  katholisches  Institut.  Die  Protestanten  dagegen 
suchten  den  Nachweis  zu  erbringen,  dafs  seit  dem  westfälischen 
Frieden  der  reformierte  Charakter  dieser  Anstalt  ohne  Wider- 
spruch anerkannt  worden,  dafs  selbst  nach  der  Religions- 
Deklaration  1705  wenigstens  */7  der  Einkünfte  ihnen  zukämen. 
Dieselben  Ausführungen  enthielt  eine  Petition  der  Neustadter 
Protestanten  und  ein  Gutachten  des  damaligen  Bürgermeisters 
Friedrich  Grohe.  All'  diese  Schriftstücke  wurden  dem  Unter- 
präfekten  zu  Speier,  Sadoul,  tibergeben. 

Nun  hatte  ein  Beschlufs  des  fränkischen  Vollziehungs- 
Direktoriums  (Directoire  executif)  vom  23.  Brumaire  V 
(1.  Novb.  1797)  bezüglich  der  Zivilspitäler  Folgendes  angeordnet  : 
„Les  revenues  des  hopitaux  civiles,  situes  dans  une  meine 
Commune  ou  qui  lui  sont  particulierement  affectes,  seront 
«jonformement  ä  la  Loi  du  16.  Vendemiaire  percus  par  uu  meme 
et  seul  receveur  et  indistinctement  employes  ä  la  depense  de 
ces  Etablissements." 


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D.  Ii.  „die  Einkünfte  der  Zivilspitäler,  die  in  derselben 
Gemeinde  gelegen,  oder  für  sie  besonders  bestimmt  sind,  sollen 
geinäTs  dem  Gesetze  vom  16.  Vendemiaire  von  einein  und  dem- 
selben Einnehmer  eingezogen  und  zur  Bestreitung  der  Aus- 
gaben dieser  Anstalten  ohne  Unterschied  verwendet  werden." 

Demgemäl's  verordnete  ein  Arrete  des  LTnterpr!ifekten 
Sadoul  vom  28.  Frimaire  IX  (7.  Dezbr.  1801),  dal's  das  Hospital 
zu  Neustadt  der  privativen  Verwaltung  der  kath.  Gemeinde 
zu  entziehen,  dal's  die  Gefalle  füp  die  Dürftigen  aller  Konfes- 
sionen zu  verwenden  und  dais  eiue  aus  Mitgliedern  der  ver- 
schiedenen Konfessionen  bestehende  Hospital- Kommission  zu 
bestellen  sei. 

Am  18.  Nivöse  IX  (8.  Januar  1802)  erlieJ's  der  Präfekt 
einen  weiteren  Besehlul's,  wonach  auch  die  kirchlichen 
Almosenfonds  der  reformierten  und  lutherischen  Kirche  in 
gleicher  Weise  verwaltet  und  verwendet  werden  sollten.  Dieser 
Besehlul's  befand  sich  unleugbar  im  Gegensatz  zur  Gesetz- 
gebung der  Republik  Sofort  ergriff  der  prot  Kirchen  vorstand 
Rekurs,  indem  er  sich  darauf  berief,  dal's  doch  ein  Unterschied 
sei  zwischen  einem  Zivil-Spital  und  dem  kirchlich-konfessionellen 
Almosen,  und  dal's  in  den  4  neuen  Departements  nie  ein 
Gesetz  publiziert  worden  sei,  nach  welchem  die  kirchlichen 
Almosengelder  zur  Dotierung  der  Staatsanstalten  verwendet 
werden  sollten.  Im  Angesichte  der  drohenden  Gefahr  begab 
sieh  eiue  Deputation  des  prot.  Presbyteriums  nach  Speier, 
welcher  der  l'nterprafekt  eröffnete,  er  werde  die  Sache  dein 
Oberprafekten  zu  Mainz  vorlegen.  Die  Entscheidung  des 
Oberpräfekten  erfolgte  am  18.  VentAse  IX.  (7.  Juli  1802)  und 
bestätigte,  wie  es  scheint,  in  folge  einer  tendenziösen  Begut- 
achtung den  Besehlul's  des  Unterpräfekten. 

W  ir  .-stehen  hier  einen  Augenblick  stille.  Der  Unter- 
schied zwischen  einem  öffentlichen  Hospital  und  den  kirchlichen 
Almosen  ist  administrativ  und  zivilrechtlich  so  unantastbar, 
dal's  selbst  die  Religions- Deklaration  von  1705  in  dem  eben 
mitgeteilten  §  49  denselben  rückhaltlos  auerkannt  hatte.  Diesen 


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gesetzlichen  Zustand  hatte  auch  die  fränkische  Republik  in 
keiner  Weise  angetastet,  vielmehr  hatte  sie  durch  ein  Gesetz 
vom  7.  Venderoiaire  I  V  allen  Religionsgesellschaften  den  gleichen 
Schutz  verheil'sen.  Das  Vorgehe»  des  Pr&fekten  war  daher 
durchaus  willkürlich  und  ungesetzlich,  die  kirchlichen  Almosen 
unterstanden  nach  der  damaligen  Gesetzgebung  in  keiner  Weise 
seiner  Kompetenz.  Der  protest.  Kirchen  vorstand,  eingedenk 
seiner  Pflicht  gegen  die  protest.  Gemeinde  Neustadt,  beschlofs 
denn  auch,  sich  beschwerend  an  den  Regierungskommissar  für 
die  vier  neuen  Departements  zu  wenden  und  denselben  auf 
Grund  einer  auszuarbeitenden  Denkschrift  um  Aufhebung  des 
PrSfektur-Beschlusses  zu  bitten.  Durch  diese  Denkschrift  geht 
ein  warmer  Ton:  „Der  nämliche  Geist,  welcher  der  Republik 
ihre  Gesetze  diktirte.  belebet  uns  alle,  es  ist  hohe  Ehre  und 
Freude,  sein  Herz  und  seine  Kräfte  der  leidenden  Armut  zu 
weihen.  Die  Republik  wünscht  dazu  zweckmäfsige  Einricht- 
ungen und  hat  ihre  Anstalten.  Allein  die  Republik  ist  weise 
und  gerecht.  Sie  kann  nicht  in  den  Mitteln  irren  wollen,  wenn 

sie  einen  löblichen  Zweck  will   Die  bisherigen 

Almosenanstalten  der  reformierten  Bürger  unserer  Stadt  sind 
ein  Heiligtum  Unter  allen  Drangsalen  vergangener  Zeiten 
haben  sie  ihre  privativen  Rechte  nicht  darauf  verloren.  Die 
churpfillz.  ehemalige  Landesregierung  hat  dieses  Eigentum 
religiöser  und  humaner  Tugenden  den  Hiliiden.  welchen  es 
gehörte,  gelassen.  Eine  irrige  Politik  wagte  bisweilen  Ein- 
griffe, aber  eine  förmliche  Deklaration  des  Fürsten  schützte 
vor  dem  ganzen  richtenden  Europa  1705  und  in  jeder  Folge- 
zeit die  schönsten  und  heiligsten  Anstalten  der  Menschenliebe. 
Umsonst  haben  wir  Alles  empfangen;  kein  Betrug  hat  es 
erschlichen;  umsonst  spenden  wir  es  wieder  aus.  Die  ange- 
sehensten und  ehrbarsten  Manner  unserer  Religion,  ihre  Lehrer 
und  die  Vorsteher  der  Gemeine,  sind  die  uneigennützigen 
Verwalter  des  Fonds,  ohne  einen  Heller  von  Lohn.  Ihre  Ehre 
ist  Wohlthun  und  ihre  Freude  der  Lohn  des  guten  Gewissens 
vor  Gott  und  den  Menschen!   Die  Hospital- 


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Kommission  kann  dem  Endzweck  nicht  besser  entsprechen. 
Sie  wird  die  eckelhaften  Hütten  der  Annen  nicht  besuchen. 
Unsere  Lehrer  uud  Vorsteher  besuchen  dieselben,  und  das 
Elend  erhält  mit  der  Liebesgabe  noch  die  Erquickung  des 
Trostes  und  der  liebreichsten  Belehrung,  deren  Wert  oft  grosser 
ist,  als  der  einer  kalten  Gabe." 

Diese  Denkschrift  wurde  dem  Regierungskommissar  am 
22.  Pluviöse  IX  (13.  Marz  1802)  überreicht;  hier,  in  der 
letzten  Instanz,  wurde  das  gute  Recht  der  protest.  Gemeinde 
anerkannt. 

Die  neuere  Geschichte  des  Neustadter  Hospitals,  seine 
ungeordnete,  von  finanziellen  Verlusten  begleitete  Verwaltung 
während  der  napoleonischen  Zeit,  die  Entscheidung  der  königl. 
Regierung  der  Pfalz  vom  Jahre  1822,  wonach  sämtliche  Arme 
von  Neustadt  ohne  Unterschied  der  Religion  an  dieser  unter 
einer  konfessionell -gemischten  Verwaltung  stehenden  Wohl- 
thätigkeitsanstalt  teil  zu  nehmen  berechtigt  sind,  die  Ver- 
einigung sämtlicher  Armenanstalten  der  Vorzeit  in  dem  soge- 
nannten „Bürgerhospital",  das  an  Kapitalien  und  Gütern  ca. 
100,000  Mark  besitzt  —  das  Alles  gehört  nicht  mehr  in  den 
Rahmen  unserer  Betrachtung. 


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II. 

Das  Inventar 

des 

Speierer  Dominikanerklosters  vom  Jahre  1525. 

Herausgaben  und  mit  Einleitung  versehen  von 
Dr.  J.  Mayerhofor, 
kg].  Kreitarchivar. 

Das  Jahr  1525  brachte,  wie  weithin  in  deutschen  Landen, 
auch  in  Stadt  und  Hochstift  Speier  eiue  hochgehende  Bewegung 
hervor. 

Zu  Grunde  lag  dieser  Bewegung  ein  Geist  der  Neuerung, 
der  sich  der  Gemüter  bemächtigt  hatte  und  der  sich  Luft  zu 
raachen  suchte  auf  socialpolitischein  Gebiete  nicht  minder  wie 
auf  religiösem. 

Seit  Ostern  1 525  —  ( Mersonntag  war  damals  der  1 6.  April  - 
erhoben  sich  offen  gegen  die  bisherige  sociale  und  kirchliche 
Ordnung  auf  dem  platten  Lande  des  Hochstifts  zu  beiden  Seiten 
des  Rheins  die  Bauern  und  seit  derselben  Zeit  drängten  in 
der  Stadt  Speier  die  Bürger  auf  eine  Neugestaltung  der  Ver- 
hältnisse hin. 

Als  am  Montag  den  24.  April  das  Domkapitel  und  die 
Kollegiatstifte  St  German  und  Moriz,  St.  Guido  und  Johann 
und  Allerheiligen  „im  grofsen  Oberkapitel  eapitelsweise"  eine 
Versammlung  abhielten,  erschienen  vor  ihnen  der  Stadt-Bürger- 
meister Peter  Brun,  eiue  Ratsdeputation  bestehend  aus  Adam 
Berstaiu,  Wicker  Grabus,  Hans  Mettenheimer  und  Wiprecht 


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Ker-cher1)  sowie  ein  aus  über  30  Mitgliedern  bestehender 
Burgeraussehufs  und  Helsen  durch  den  8tadtschreiber  Diether 
Drawel  folgenden  Vortrag  halten:  Die  Bürgerschaft  sei  mit 
ihrem  Ausschusse  über  etliche  Artikel  betreffs  der  Geistlichkeit 
überein  gekommen,  habe  dieselben  zu  Papier  gebracht  und  dem 
Rate  überreicht  zu  dem  Behüte,  dai's  derselbe  aus  beiden  Rats- 
kollegien Deputierte  wähle,  welche  gemeinsam  mit  den  Bürgern 
bei  der  Geistlichkeit  um  Abhilfe  ihrer  Beschwerden  vorstellig 
werden  sollten. 

In  Ausführung  dieses  Beschlusses  stehe  die  Deputation 
nun  vor  der  Versammlung  der  Geistlichkeit.  Der  Besch  wetde- 
und  Porderungs- Artikel,  die  daraufhin  zur  öffentlichen  Verlesung 
kamen,  waren  es  acht: 

1.  dafs  das  Wort  Gottes  in  allen  Pfarreien,  Klöstern  und 
Kirchen  lauter  und  klar,  ohne  alle  menschliche  Erdichtung, 
Erfindung  und  Zusalz  gepredigt  und  verkündigt  werden  solle; 

2.  dafs  der  jüngst  zwischen  der  Geistlichkeit  und  der 
Stadt  „durch  grossen  Vnuerstandt  einer  gemein  vnd  des  Rahts" 
aufgerichtete  Vertrag  wieder  abgetan  werde;2) 

3.  dafs  in  Zukunft  kein  Zins  mehr  gegeben  werden  solle, 
über  den  nicht  eine  urkundliche  Versehreibung  vorhanden  sei ; 

4.  jedem  Zins-  und  Giltpflichtigen  solle  die  Einsicht  der 
besiegelten  Ukde,  die  ihn  zu  s.  Abgabe  verpflichte,  gewährt 
werden,  ohne  dafs  er  für  diese  Einsicht  zuvor  das  ganze  Kapital 
zu  hinterlegen  brauche,  auf  welches  der  Zinsbrief  laute; 

V)  Alle  diese  bekleideten  zwischen  1514- -1.V29  «'in  "der  mehr  Male 
die  Bürgermeisterwürde  in  Speier.  S.  Dr.  Rarster.  Speierer  Bürgermoister- 
liste  von  128»— 1889  in  Mitteilungen  des  bist.  \  er.  d.  Pf.  XIV.  68  f. 

*)  Gemeint  ist  damit  wol  die  umfängliche  33  Druckschriftfolien 
umfassend««  „KItclerung  Entscheidt  vnd  entlicher  verfrag  in  den  jrrun  gen 
so  sich  zwischen  Dechant  Capittelen  der  vier  Stiefft  vnnd  gemeiner  Pfaff- 
heit  zu  Spier  vnd  Bürgermeisterei!  Käthe  vnd  ge.'meinde  daselbst  etlicher 
vertrege  Spruch  vnd  anders  Auch  dero  vngleiches  verstants  hal  ber  gehalten 
Mit  Beydertheyl  glitten  wissen  vnd  willen.  Dinstags  nach  Sunt  Lu/cientag 
(1».  Dez.)  .Im  funfftzehenhundersteu  vnnd  viertzehenden  .Iure  vttgeriehtet. 
AberTho/me  apostoli  (21.  Dezb.)  eroffeuet  publicirt  vnd  geschworen  worden. 
(Kreisarchiv,  Hoch.  Sp.,  Bruchsal  nr.  72.) 


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5.  weder  die  Geistlichkeit  noch  sonst  Jemand  solle  „zu 
Vnehe  sitzen",  d.  h.  im  Concubinate  leben; 

G.  werde  ein  Haus  einem  Kläger  durch  Urteil  zuge- 
sprochen so  habe  der  darum  Eingeklagte  dasselbe  in  Jahr  und 
Tag  wieder  in  baulichen  Stand  zu  setzen;  versäume  er  dies, 
so  solle  die  erklagte  Hofstatt  dem  Rathe  und  der  Gemeinde 
verfallen  sein; 

7.  mit  dem  Zehenten  wolle  es  die  Gde.  Speier  halten  wie 
die  umliegenden  Städte; 

8.  Zinsen  und  Gilten,  die  von  ihren  Voreltern  an  die 
Stifte,  Klöster  und  Pfarreien  zu  Jahrtagen.  Vigilien  und  Seeleu- 
messen vergabt  worden,  sollen  in  «Zukunft  abgetan  sein ;  denn 
diese  Schankungen  seien  ihren  Vorfahren  nur  betrügerischer 
Weise  abgenommen  worden,  indem  ihnen  neben  „andern  finan- 
zischen erfindungen"  eingeredet  worden  sei,  solche  Stiftungen 
k Urnen  den  Seelen  im  Kegfeuer  zu  Trost;  in  göttlicher  Wahr- 
heit aber  befinde  sich,  dafs  sie  weder  den  Todten  noch  den 
Lebenden  nützlich  sondern  dafs  sie  vielmehr  verdaramlich  seien, 
indem  dadurch  der  Genugthuung  durch  unsern  Erlöser  Jesus 
ein  Abbruch  zu  thun  versucht  werde.  Hätten  feiner  die  In- 
haber solcher  Gilten  auch  die  Hypotheken  derselben  erkauft, 
wobei  sie  die  Giltsumrae  von  der  Kaufssumme  in  Abzug  ge- 
bracht hätten,  so  sollten  sie  sich  mit  den  Verkäufern  oder  ihren 
Erben,  bezw.,  wenn  keine  solchen  mehr  vorhanden  seien,  mit 
dem  Stadtrate  im  Sinne  in  Rede  stehenden  Artikels  auf  güt- 
lichem Wege  vergleichen. 

Nach  Verlesung  dieser  8  Artikel  gab  die  Ratsdeputation 
noch  die  Erklärung  ab.  dafs  sie  mit  den  gestellten  Forderungen 
ihre  geziemenden  Schranken  nicht  überschritten  habe  und  von 
ihren  Gelübden  und  Eiden  nicht  abgewichen  sei. 

Als  die  Deputation  abgetreten  war,  beratschlagten  die 
versammelten  4  Stifter  in  Gegenwart  des  Dr.  Simon  Riebeysen 
und  des  Kapitels-Notars  Peter  Rörich  sofort  über  ihre  Lage. 
Die  Forderungen  der  Stadt  wurden  als  ungestümm  und  gewalt- 
tätig bezeichnet;  aber  sich  denselben,  wenigstens  für  den  Augen- 


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blick,  nicht  fügen,  hiefs  sich  der  gröfsten  Gefahr  selbst  fttr 
Leib  und  Leben  aussetzen.  Die  aufgeregte  Bürgergemeinde 
war  nämlich  in  einer  Anzahl  von  500  Mann  versammelt  und 
drohte,  wenn  die  Geistlichkeit  die  eine  odv«r  mehrere  der  ein- 
gebrachten Forderungen  nicht  annehme,  so  wolle  sie  die  Stifte 
überrumpeln,  plündern  und  berauben  „sackman  machen".  Um 
das  Schlimmste  zu  verhindern,  beschlossen  die  geHngstigten 
Stifte,  dem  Drucke  der  Furcht  und  des  Zwanges  nachzugeben 
und  die  acht  Artikel  anzuerkennen,  freilich  nicht  ohne  unter 
sich  gegen  diese  Vergewaltigung  Protest  zu  erheben  und  die 
Wiedereinsetzung  in  ihre  alten  Rechte  für  die  Zukunft  ins 
Auge  zu  fassen. 

Unterm  26.  April  händigten  sie  dem  Stadtrate  eine  mit 
ihren  Siegeln  und  mit  dem  Siegel  des  Fürstbischofs  und  Pfalz- 
grafen Georg  ausgefertigte  Urkunde  ein,  worin  sie  allen  acht 
Artikeln  nachzukommen  versprachen.1) 

Mit  dieser  Annahme  war  fürs  Irrste  der  Bürgerschaft  der 
Boden  entzogen,  um  sich  mit  Gewalt  am  Eigentum  und  den 
Rechten  der  Geistlichkeit  der  4  Stifte  vergreifen  zu  können. 

Nunmehr  richteten  sich  die  Blicke  der  Bürgerschaft  auf 
die  Mönchs-  und  Nonnenkloster  der  Stadt:  nämlich  auf  die 
MannsklOster  der  Dominikaner  und  Augustiner,  auf  die  Frauen- 
klöster St.  Martin  und  St.  Clara,  sowie  auf  die  „Gotteshäuser", 
d.  h.  Beginenhäusei 2)  zum  Rotenschild,  zu  St.  Jakob,  zum 
Mertzen  und  zum  „Gunters  Gottshause". 

Aus  „Eehafften  vrsachen"  beschlossen  Bürgermeister, 
Rath  und  Gemeinde  der  Stadt,  aller  Mönchs-  und  Nonnen- 

')  Simonis,  Beschreibung  aller  Bischoffen  zu  Speier,  Fol.  400— 40«; 
ich  citire  nach  dem  in  der  kgl.  Krnsarchivs- Bibliothek  hinterliegenden 
Manuskripte. 

a)  Für  die  Hinrichtung  des  von  dem  Scholasfer  des  (Jermansstifte« 
Magister  Heinrich  Marciii«  errichteten  Beginenhauses  in  der  Hundgassi' 
sieh»*  die  t'rkunde  vom  15.  Mai  1331  in  Hilgard«  schönem  Werk«»: 
„Crkundcn  zur  (Jesrbichte  der  Stadt  Speier*.  Strafsburg,  1R85,  S.  333  ff. 
Au«  dieser  t'rkunde  läl'st  sich  ein  allgemeines  Bild  vom  Leben  der  armen 
Beginen  gewinnen. 


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klöster  in  der  Stadt  Speier  „liegende  [nnd]  varende  hab  vnd 
gueter  auch  ornat  vnnd  gezier  der  Kirchen,  Renten  und  gulten« 
zu  inventieren  und  in  ein  Verzeichnis  zu  bringen.  Weil  aber 
Rath  und  Gemeinde  „obligender  gesehefften  halb"  bei  solcher 
Inventur  nicht  persönlich  zugegen  sein  konnte,  so  verordnete 
er  hiezu  aus  dem  Rate  die  Ersamen  und  Weisen  Hanfs  Wal- 
sporn und  Niclaus  Reich wyn  und  aus  der  Gemeinde  den  Meister 
Veit  Sigmar  und  Dhebolt  Schumacher.  Diese  Deputierten 
begaben  sich  am  15.  Mai  1525  zum  öffentlichen  Kotare  Adam 
Pfrem  mit  dem  Ersuchen,  die  Aufrichtung  des  Inventars  zu 
übernehmen,  und  handigten  ihm  ein  Formular  des  von  Rat 
und  Gemeinde  beschlossenen  Eides  ein,  der  jedem  Kloster  vor 
Beginn  der  Inventur  abgenommen  werden  solle  und  der  dahin 
zielte,  dafs  kein  Kloster  irgend  Etwas  von  seiner  Habe  ver- 
heimliche. 

Notar  Pfrem  begann  unter  Zuziehung  von  Zeugen  noch 
am  selben  15.  Mai  sein  Mandat  zu  vollziehen  und  machte  den 
Aufang  der  Inventur  beim  Dominikanerkloster. 

Es  ist  keine  Frage,  dafs  diese  Inventur  nur  das  Vorspiel 
war  zur  beabsichtigten  Säcularisation  der  betreffenden  Klöster. 
Allein  der  Sieg  des  Kurfürsten  Ludwig  von  der  Pfalz  über 
die  Bauern  bei  Pfeddersheim  (22.  n.  23.  .Juni  1525)  erwürgte 
nicht  nur  den  Aufstand  auf  dem  Lande  sondern  erstickte  auch 
die  Aspirationen  der  Speierer  Bürger. 

Die  den  4  Stiften  abgezwungene  Urkunde  raufste  vom 
Rate  wieder  herausgegeben  werden,  die  alten  Freiheiten  und 
Verträge,  welche  durch  jene  Urkunde  waren  abgetan  worden, 
wurden  wieder  für  rechtsverbindlich  erklärt  und  neu  geschrieben 
und  besiegelt,1)  die  Säcularisation  der  Speierer  Klöster  unter- 
blieb, die  Mönche  und  Nonnen  waren  für  diesmal  mit  dem 
blofsen  Schrecken  davon  gekommen. 

Aber  gerade  diese  Inventur,  die  anno  1525  den  Mönchen 
und  Nonnen  keinen  kleinen  Schrecken  wird  bereitet  haben, 

»)  Siehe  Remling,  Geschiebte  der  Bischöfe  zu  Speyer,  II,  269. 


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macht  uns  Spätgeboreuen  heute  keine  geringe  Freude.  Das 
„Inventar"  des  Notars  Adam  Pfrem  hat  sich  nämlich  im 
Originale1)  bis  auf  heute  erhalten  und  lälst  uns  einen  Blick 
thun  in  das  Treben  der  Speierer  Klöster  vor  bald  400  Jahren. 

Im  Nachstehenden  kommt  zum  Abdrucke  derjenige  Teil 
des  Inventars,  der  sich  mit  dem  Dominikaner-  oder  Prediger- 
kloster befafst. 

Ein  allgemeines  Interesse  hiefür  dürfte  vielleicht  nicht 
ohne  Grund  vorausgesetzt  werden. 

Ist  doch  das  alte  Dominikanerkloster  von  allen  ehemaligen 
Stadt-Speier-Klöstern  das  einzige,  das  noch  lebendig  und  thätig, 
wenn  auch  uuter  veränderten  Verhältnissen  und  nur  mehr  zu 
einem  kleinen  Teile  in  unsere  Tage  hereinragt. 

Von  der  ganzen  grofsen  gothischen  Kirche  der  Domini- 
kaner hatte  sich  bis  in  unser  Jahrhundert  nur  der  Chor  herüber- 
gerettet. Seinem  heiligen  ursprünglichen  Zwecke  entfremdet 
diente  er  lange  Zeit  unter  dem  Namen  „Hohe  Burg"  als 
Wirtshaus  und  Tanzplatz.  Seit  dem  25.  Mai  1836  aber  ist 
dieser  anmutige  Chorbau  wieder  seiner  uranfanglichen  Bestimmung 
zurückgegeben  und  ist  bekannt  als  Klerikal- Seininars-Kirche.  *) 

Aber  auch  abgesehen  von  dieser  Beziehung  zur  Gegen- 
wart ist  das  „Inventar"  auch  an  sich  selbst  wohl  geeignet, 
das  Interesse  des  Leser*  zu  erregen  und  zu  fesseln,  weil  es 
durch  die  Fülle  seiner  Einzelheiten  uns  mitten  in  Kirche. 
Küche,  Keller,  Schlaf- und  Wohnstube  der  Mönche  von  1525 
zurückversetzt. 

Wir  lernen  vor  allem  den  Personalstand  sowie  den  liegen- 
den und  fahrenden  Besitz  des  Klosters  kennen. 

Der  Personalstand  setzte  sich  zusammen  aus  dem  Prior, 
12  Mönchen,  2  Laienbrüdern  und  2  Buben;  der  liegende  Besitz 
bestand  in  Gütern  in  der  Stadt  und  in  solchen  auf  dem  Lande. 


*)  Kgl.  Kreisarehiv.  Ifochstift  Speier.  Nr.  747a. 

•)  Vgl.  Kemling:  l'rkdl.  (ieschit-hte  der  ehemaligen  Abteien  und 
Klöster  im  jetzigen  Rheinhayern  II,  180 f,  woselbst  eine  kurze  (Jesrhirhfe 
des  im  Jahre  Vlti'i  begründeten  Dominikanerklosters  /u  Huden  ist. 


17 


In  der  Stadt  besafs  das  Kloster  vor  allem  die  bereits 
erwähnte,  nach  Simonis  I.  c.  Fol.  214  r  von  Bischof  Heinrich 
von  Leiningen  im  Jahre  1266  angefangene  und  von  Bischof 
Siboto  am  Sonntag  Judica  (31.  Mär/)  1308  eingeweihte,  herr- 
liche gotische  Kirche. 

Wir  lernen  speziell  kennen  davon  die  Schatz-  und  Para- 
menten-Behälter,  die  Sakristei  (Nr.  1—233),  den  Chor  (Nr.  234 
bis  242)  und  das  daranstofsende  St.  Peters -Chor  lein  (243 
bis  248). 

In  nächster  Nahe  der  Kirche  stand  das  Schlaf  haus  „dor- 
menter".  worunter  wir  uns  ohne  Zweifel  das  eigentliche  Wohn- 
gebäude der  Mftnche  vorzustellen  haben. 

Dasselbe  enthielt:  die  Bibliothek  (Nr.  249-262),  auf 
welche  unten  noch  mit  einigen  Worten  zurückgekommen  werden 
soll;  eine  grofse  Gaststube.  —  nebenbei  bemerkt  ein  viel 
heimlicherer  Ausdruck  als  unser  etwas  kühl  ablehnendes  Wort 
„Fremdenzimmer"  —  (Nr.  271—274).  vier  Kammern  oder 
Zellen  (Nr.  263—270,  275—278.  279-280.  281—282),  in 
deren  ersterer  man  mit  Fug  wohl  die  Zelle  des  Priors  ersehen 
mochte;  die  sogenannte  „Schwanstubc"  (vor  Nr.  281  und 
Nr.  324),  einen  Saal  auch  Sommerhaus  genannt,  worin  man 
aus  den  Einrichtungsgegenständen  —  den  Atiszugstischen,  der 
Credentz,  den  Kühl-  und  Schwenkkesseln  —  das  Refektorium 
ersehen  darf  (Nr.  283—292).  endlich  Küche  (Nr.  300—322) 
und  Keller  (Nr.  325)  mit  ihren  Nebenräumen  (Nr.  323  und 
293—299). 

Aufser  der  Kirche  und  dem  Wohn-  und  Schlafhaus 
besafs  das  Kloster  in  der  Stadt  Speier  noch  eine  Badstube 
in  der  Trenkgasse.  die  aber  sehr  reparaturbedürftig  war  (Nr.  328), 
ein  Haus  am  Kuhthor,  50  h\.  ein  Haus  hinten  am  Kloster. 
50  fl.,  ein  Haus  hinterm  Kirchenchor,  30  h\,  und  ein  Haus 
in  der  Greifengasse,  20  h".  wert  (Nr.  329—332). 

Die  liegenden  Besitzungen  des  Klosters  auf  dem  Lande 
waren:  ein  Baugut  zu  Berghausen,  welches  mit  Haus  und 
Hof,  Wingert,  Wiesen,  Weiher  und  Acker  etwa  5*50  h\  wert 

2 


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war,  und  wofür  85  fl.  jährliche  Gilt  zu  entrichten  waren  (Nr.  326 
u.  345);  und  ein  8  Morgen  grofsor  Wingert  nebst  neuem 
Hause  zu  Königsbach  etwa  200  fl.  weit  (Nr.  327). 

Die  fahrende  Habe  weist,  soweit  sie  Gebrauchsgegen- 
stande umfafst,  eine  grofse  Einfachheit  aus. 

Im  Zimmer,  das  vermutlich  der  Prior  bewohnte,  standen: 
ein  versehliefsbarer  Tisch;  eine  Bettlade  mit  Bett,  Strohsack, 
einem  Federkissen  (Pfulwe)  und  einem  grünen  Teppich  als 
Decke;  eine  leere  Truhe,  (welche  damals  unsere  Kommode 
und  wie  es  scheint  auch  den  Arbeitstisch  vertrat),  zwei  kleine 
Kisten,  eine  Bank  und  ein  Sopha  (Lotterbett),  das  in  ein  Bett 
umgewandelt  werden  konnte  (Nr.  263—270). 

Noch  einfacher  waren  die  Zellen  der  übrigen  Mönche 
ausgestattet,  deieu  je  4  oder  5  in  Einer  Kammer  zusammen- 
gewohnt  und  geschlafen  haben  müssen  (275  —  282);  etwas 
besser  war  die  Gastkammer  eingerichtet,  woselbst  das  Bett 
noch  durch  Leintücher  und  Deckbett  und  das  Gemach  durch 
einen  Tisch  Ergänzung  gefunden  hat  (Nr.  271 — 274). 

Das  Trink-  und  Küchengeschirr  war  aus  Zinn  (Nr.  292 
und  322),  dem  damals  vor  Erfindung  des  Porzellans  und  vor 
Einführung  der  billigen  Glaswaaren  in  den  weitesten  Kreisen 
der  Bevölkerung  ob  seiner  Haltbarkeit  und  Reinlichkeit  be- 
liebtesten Materiale  für  Krüge,  Schüsseln  und  Teller.  Das 
Küchenzinn  und  das  Kellereizinn  zusammen  hatten  ein  Gewicht 
von  etwa  435  Pfund  (Nr.  293  —  206  und  322);  für  Leuchter 
und  Becken  und  Mörser  und  Pfannen  war  Messing  das  Material 
(Nr.  207  —  299,  313,  315  f.);  Kessel  und  Eimer  und  Seiher  waren 
aus  Kupfer  (Nr.  293,  301  f.  3(>(>f.),  die  Hafen  aus  Thon,  die 
übrigen  Küchengebrauchsgegenständeaus  Eisen  (Nr  308  —  320). 

Auffällig  ist,  dafs  im  Kloster  aufser  Wein  (Nr.  325) 
trotz  der  damaligen  Naturalienwirtschaft  und  trotzdem  das 
Kloster  28  bezw.  5.»  Malter  Korn  (Nr.  227 f.  und  233)  und 
2V2  Eimer  Ol  jahrl  Giltgefalle  hatte,  kein  Viktualienvorrat 
inventiert  wurde.  Es  ist  denkbar,  dafs  bei  der  finanziell  etwas 
prekären  Lage  des  Klosters  (cf  Nr.  233  und  besonders  Nr.  343  f, 


19 


wo  die  regelmäfsigen  Einnahmen  desselben  in  der  Hohe  von 
450  n\  700  fl.  Passiven  gegenüberstehen),  diese  Naturalgetalle, 
wovon  ja  ohnehin  fast  die  Hälfte  schon  verpfändet  war  (Nr.  288) 
entweder  verkauft  oder  aber  seit  ihrem  Anfalle  im  Herbste 
den  Winter  hindurch  schon  aufgezehrt  worden  waren.  Viel- 
leicht aber  lost  sich  diese  Frage  am  einfachsten  durch  die 
Annahme,  dai's  die  tägliche  Lebsucht  des  Klosters  ihre  Be- 
friedigung fand  durch  die  täglich  frisch  vom  Baugut  in  Bek- 
hausen (Nr.  826)  zur  Stadt  gebrachten  Viktualien. 

In  größtem  Gegensatze  zu  der  wahrhaft  mönchischen 
Einfachheit  der  Lebensführung  in  Bezug  auf  Wohnung  und 
Einrichtungsgegenstiinde  steht  die  Pracht  und  Köstlichkeit  und 
Fülle  der  zur  Verherrlichung  des  Gottesdienstes  bestimmten 
Getäfse  und  Paramente.  Unwillkürlich  wird  man  beim  Durch- 
gehen der  einzelnen  Nummern  an  das  Wort  des  Psal misten 
(Psalm  25)  erinuert:  Domine,  dilexi  decorem  domus  tuae  et 
locum  habitationis  gloriae  tuae. 

Mid  gewiunt  den  Eindruck ,  dals  seitens  der  für  sich 
selbst  sehr  bescheidenen  Mönche  kein  Mittel  gespart  wurde, 
wenn  es  galt,  zur  Ehre  Gottes  kostbares  Geschmeide  und 
köstliche  Stoffe  zu  erwerben.  Freilich  aus  ihren  eigenen  Mitteln 
hätten  sie  das  nicht  Alles  aufbringen  können,  aber  sie  fanden 
reiche  Unterstützung  in  der  Opferwilligkeit  der  mit  Glttcks- 
gütern  gesegneten  Speierer  Bürgerschaft. 

Eine  ganze  Reihe  ven  Speierer  „Geschlechtern"  hat  ihrem 
frommen  Sinne  Ausdruck  verliehen  durch  Stiftung  kirchlicher 
Gewänder,  denen  sie  ihr  Wappen  aufsticken  liefsen ;  wir  lernen 
in  dieser  Richtung  aus  dem  Inventare  die  Familien  kennen: 
Peter  Adam  (Nr.  154),  Berlin  (Nr.  139),  Bersten  (Berstain) 
(Nr.98u.  113),  Freisbacher  (Nr.  141),  die  zum  Horn  (Nr.  18. 
92,  119,  150  f.  153  (Claus  zum  Horn),  156).  Knoploch  (Nr.  155). 
Christein  zum  rothen  Crenz  (Nr.  159).  Leboritz  (Nr.  122), 
Riesen  (Nr.  127,  159).  Röfsler  (Nr.  126,  146)  und  Stein- 
häuser (Nr.  93).  wozu  noch  die  Wappen  Ungenannter  kommen 
in  Nr.  96  u.  99  und  ohne  Zweifel  auch  Nr.  34  (Spitzhauc). 

2* 


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Von  der  Fülle  der  Paramente  zeugen  Zahlen:  es  waren 
vorhanden:  Alben  124  (Nr.  194);  Altartttcher  (und  Lavabo- 
tücher-Zwehel)  wenigstens  21  (Xr.  18 f,  21  -24.  58— «2,  1970, 
Antependicn  (Furnltartüeher)  18  (Xr.  97f,  100,  107,  113 f. 
130,  199 f,  234),  Caseln  oder  Mef'sgewänder  83  (Xr.  92f,  9«, 
100,  105  f,  108,  114.  118,  122—129,  131  —  136,  138  —  142, 
145—160,  164 f,  172,  179,  181-  183,  19üff.),  Chorkappen, 
d.h.  Plnvialien,  Rauchmftnel  II  (Xr.  91,  100,  106,  114,  121, 
126f,  131,  136,  143,  1«2),  Corporalien  13  (Nr.  33—45), 
Humeralien  8  (Nr.  25  -32),  von  den  vielen  Leviten-Rocken, 
deu  Ministranten- „Chorkaplin"  (Nr.  202),  den  Teppichen  und 
Banktüchern  (Xr.  20 23ß),  deu  Fahnen  (Xr.  242)  und  dem 
Traghimmel  (Nr.  203),  zu  geschweigen. 

Mit  dem  Reichtum  an  Pararaeuten  wetteiferte  deren 
Köstlichkeit  in  Bezug  auf  den  Stoff,  aus  dem  sie  gefertigt 
waren,  und  wir  lernen  in  dieser  Beziehung  kennen :  Atlas(Xr.  105, 
179  f),  Burschet  (Xr.  159,  164),  Daraast  (z.  B.  Xr.  127,  190), 
Satin  (Nr.  149,  157).  Sammt  (z.  B.  Xr.  96,  105,  112.  114  bis 
1 18,  123  f,  152),  Schamelot  (z.  B.  Nr.  147),  Seide  (z  H.  Xr.  124  f, 
1400,  Zendel  (z.  B.  Xr.  129,  148),  Tuch  (z  B.  Nr.  165—171), 
von  Leinen  (z.  B  Nr.  183)  nicht  zu  reden. 

Alle  diese  Stoffe  leuchteten  in  den  feuerigen  Farben,  in 
deren  dauerhafter  Bereituug  das  farbenfreudige  Mittelalter 
Meister  war. 

Es  hat  etwas  Reizendes,  gerade  über  diese  Seite  unseres 
Inventars  ein  wenig  eingehender  zu  handeln.  Allein  aus  mehr- 
fachen Gründen  mui's  ich  mich  auf  ein  paar  Satze  bezw.  An- 
deutungen beschränken.  Die  Stoffarben,  die  uns  aus  dem 
Ins'entare  entgegentreten,  sind:  äschig  (Nr.  146),  blau  (z.  B. 
114  —  118,  165).  braun  (z.  B  Nr.  123,  145.  147-149),  mohv 
(Xr.  165),  grün  (z.  B.  Xr.  96-  105),  rot  (z.  B.  Nr.  1 12),  schwarz 
(z.  B.  Xr.  152,  157),  weifs  (z.  B.  Xr.  127,  129,  190),  und  eine 
mehrfarbige,  d  h.  bunte  Oaxel  aus  Tuch  erscheint  in  Xr.  171. 

Jedem  Leser  des  Inventars  wird  das  starke  Hervortreten 
der  grünen  Kirchenfarbe  in  die  Augen  springen.  Das  hangt 


21 


zusammen  mit  der  Liturgie  der  damaligen  Zeit,  in  welcher  die 
Zeitfarbe  grün,  die  von  der  Epiphanie-Oktave  bis  Septua- 
gesinm  und  von  Trinitatis  bis  zum  ersten  Adventsonntage 
horrsclit,  noch  nicht  durch  die  Kestfarben  weifs  und  rot,  welche 
durch  Einführung  von  zahlreichen  Heiligen-  und  sonstigen  Festen, 
in  den  Vordergrund  traten,  im  Gebrauche  zurückgedrängt  war. 

Kur  den  Liturgiker  ist  es  auch  interessant,  an  einer  Fülle 
von  Heispielen  zu  sehen,  dafs  die  Humeralien  und  Cor- 
poralien,  welche  heute  nur  aus  Leinen  (byssus)  bestehen, 
damals  aus  farbigem  Sammt  und  Daraast  gefertigt  waren. 
Das  kommt  daher,  dafs  das  Corporale  damals  zugleich  als 
l\ila  diente  und  dafs  das  Humerale  nicht  blols  um  deu  Hals 
und  über  die  Schultern,  sondern  —  wie  noch  heute  beispiels- 
weise von  den  Kapuzinern  — ,  auch  über  den  Kopf  gezogen 
wurde  und  somit  ein  nicht  unter  der  Casel  verstecktes  sondern 
in  der  ganzen  Kirche  sichtbares  und  darum  reich  zu  schmücken- 
des Parament  war. 

Aber  mit  der  Kostbarkeit  des  Stoffes  uud  dem  Leuchten 
der  Farben  hatte  es  noch  nicht  seiu  Bewenden.  Die  Kirchen- 
gewande  zeigten  auch  den  reichen  künstlerischen  Schmuck 
der  Sticknadel. 

Von  gesticktem  Bildwerk  begegnen  uns  im  Inventare 
folgende  Vorwürfe:  Bildwerk  überhaupt  (Xr.  137);  Tierstücke 
(Lämmer,  Huude,  eiu  Schwan)  (Nr.  106,  192  f,  286,  113,  119, 
118),  ein  Blumenstück  (Nr  28),  Gottes-  und  Heiligenbilder, 
einzeln  und  in  Gruppen  als:  di*  Trinität  (Nr.  36),  das  hl. 
Abendmahl  (Nr.  38),  die  Auferstehung  (erstentnufs)  (Nr.  97), 
Christus  am  Kreuz  mit  unser  lieben  Frau  und  St.  Johannes 
(Nr.  35),  Jesus  und  Maria  Magdalena  (Nr.  34,  letztere  auch 
Nr.  144),  eine  pieta  (Vesperbild)  (Nr.  27),  l'usere  liebe  Frau 
(Nr.  2ü,  128),  Cnser  lieben  Frauen  Grals  (Nr  26,  33,  130), 
St.  Katharina  und  .Johann  (Nr.  26),  St.  Apolonia  (Nr.  37), 
St.  Vcronica  mit  dem  Schweifstuch  (Fronika)  (Nr.  30,  91). 
Von  den  Wappen,  die  ebenfalls  hieher  zu  rechnen  waren,  war 
bereits  die  Rede. 


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22 


Verhältnisroal'sig  selten  tritt  uns  die  Stickerei  mit  (rold- 
oder  Seidenfaden  entgegen;  es  ist.  wenn  von  Stickerei  die 
Rede  ist.  fast  immer  Perlen-Stickerei  und  wir  lernen  aus  unserra 
Inventar  einen  geradezu  erstaunlichen  Aufwand  an  Perlen  für 
diesen  Zweck  kennen  (Beispiele  von  Nr.  25  ab  sehr  zahlreich) ; 
und  dieser  Perlen- Aufwand  setzt  sich  auch  fort  in  Perlenkroneii 
und  Stirn-Reifen  für  Heiligen- Figuren  (Nr.  «3f,  77—82,  84  -87). 

Dafs  die  gottesdienstlichen  ( Jerate  ans  Edelmetall  waren. 
Hilst  sich  hienach  erwarten. 

Wir  sehen  vorhanden:  4  silberne  Monstranzen  (Nr.  6,  10. 
205  f),  duneben  freilich  auch  eine  aus  Kupfer  (Nr.  8)  und  eine 
aus  Messing  (Nr.  228);  0  silberne  Kelche  (Nr.  9-14)  neben 
einem  aus  Zinn  (Nr.  218);  2  silberne  Rauchfässer  (Nr.  7  u.  205) 
neben  4  aus  Messing  (Nr.  204),  1  silbernes  Kreuz  mit  silbernem 
Heiland  (Nr.  20),  4  silberne  Hecher  (Nr.  2),  3  silberne  Pacem 
(Nr.  15,  208),  silberne  Melskännlein  (Nr.  205),  silberne  Schellen, 
d.  h.  Mefsklingeln  (Nr.  90),  ein  mit  Silber  beschlagenes  und  mit  den 
4  Evangelisten  in  Silber  geschmücktes  Evangelienbuch  (Nr.  I). 

Aus  Elfenbein  ist  ein  Christkindlein  (Wvhenachtefigur) 
(Nr.  208). 

Aus  einem  mir  bis  jetzt  nicht  entzifferbaren  Stoffe  ist 
eine  gedrechselte  (?)  in  Silber  gefal'ste  zweiteilige  Nul's.  deren 
Innenraum  mit  Reliquien  (Heilthume)  ausgefüllt  war  (Nr.  207). 

Es  Helsen  sich  noch  manche  Einzelnheiten  hervorheben, 
doch  will  ich  dem  geneigten  Leser  nicht  den  (ienui's  ver- 
kümmern, auch  selber  noch  einiges  Interessante  im  Inventar? 
aufzufinden. 

Nur  auf  das  Archiv  und  die  Bibliothek  möchte  ich  noch 
die  allgemeine  Aufmerksamkeit  mit  ein  paar  Worten  lenken. 

Das  Archiv  des  Klosters  (Nr.  224—233)  befand  sich 
in  der  Sakristei,  welche  z.  B.  nach  Nicolaus  de  Syghen  auch 
im  Erfurter  Peterskloster  der  Ort  tür  die  „eleuodiu  atque 
prineipalia  privilegia"  war.1)  Das  Archiv  setzte  sich  zusammen 

\)  Wattoiibn.h,  Schriftw.'M'ii,  S.  ;*14. 


23 


aus  den  eigenen  Urkunden  (Nr.  224—231  u.  233)  sowie  aus 
«4  Urkunden,  welche  anderen  Personen  gehörten  und  dem 
Kloster  wohl  zur  Verwahrung  übergeben  worden  waren 
(Nr.  2  *2). 

I>ie  eigenen  Urkunden  betrafen  des  Klosters  Freiheiten 
und  Hechte  (Xr.  224)  sowie  seine  Einkünfte  an  Zinsen  und 
Gilten. 

Die  Zahl  der  ersteren  ist  nicht  angegeben  ;  die  Zahl  der 
Gilt-  und  Zinsbriefe  betrug  370.  wovon  215  Stück  (Xr.  230) 
nur  mehr  historischen  Wert  besaßen  und  „vngibig"  waren; 
die  „giebigen"  155  Urkunden  ertrugen  in  runder  Summe  jahr- 
lich: an  Geld  240  fl.,  an  Korn  28  Malter,  an  Wein  l  Fuder, 
an  Ol  21/«  Eimer. 

Drei  weitere  Giltbriefe  (Xr.  233),  wovon  2  Stück  auf 
jahrlich  rund  4  fl.  und  der  dritte  auf  24  Malter  Koni  lauteten, 
waren  an  GläuHgcr  pfandweise  versetzt 

Die  Aufbewahrung  der  Urkunden  geschah  in  einem  Schranke 
mit  10  Laden;  ihre  archivalische  Einteilung  beruhte  einerseits 
auf  der  Trennung  der  giebigen  und  ungiebigen  Briefe,  ander- 
seits und  bezüglich  der  giebigen  Briefe  auf  dem  Prinzipe  des 
Zins-  und  Gilt-Anfall-Termines,  so  dais  also  beispielsweise  in 
in  Einer  Lade  vereinigt  waren  alle  Urkunden,  in  welchen  — 
ohne  Rücksicht  auf  das  Pflichtige  Objekt  und  dessen  Forum 
und  ohne  Rücksicht  auf  das  Ausstellungsjahr  —  der  Zins-  oder 
Gilt-Yerfal  Istag  Michaeli  und  Martini  war. 

Rechnet  man  die  3  versetzten  Giltbriefe,  sowie  die  64 
fremden  Personen  gehörigen  Urkunden  zur  obigen  Summe  der 
370  Stücke  und  schätzt  man  ferner  die  Zahl  der  Privilegien 
und  Geivchtigkeitsbriefe.  die  das  Kloster  von  Pftbsten,  Bischöfen, 
Ordensobern  u.  s.  w.  erhalten  hatte,  nur  mäl'sig  auf  20  Stück, 
so  ergibt  sich  ein  Urknndenschatz  von  457  Stück.  Wären  diese 
Urkunden  noch  erhalten,  so  würde  aus  ihnen  ein  reiches  Licht 
auf  die  Verhaltnisse  der  Stadt  Speier  in  der  Zeit  von  1205 
bis  1525  fallen.  Leider  aber  sind  sie  —  soweit  ich  wenigstens 
z  Z.  sehen  kann,  —  sämtlich  verloren  gegangen. 


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24 


Die  Bibliothek  (liberey)  befand  sich  im  Schlaf  hause1) 
durmenter)  (Nr.  24i>— 262).  Auf  13  Pulten,  welche  mit  den 
Buchstaben  A  bis  N  bezeichnet  waren,  sowie  weiters  in  einem 
Schranke  waren  die  Bücher  aufgestellt,  deren  es  für  die  Zeit 
(1525)  und  für  ein  Bettelkloster  eine  überraschend  hohe  Zahl 
war.  Nach  mittelalterlicher  Sitte2)  lagen  254  Bücher  an 
Ketten.  Man  hat  sich  das  so  vorzustellen,  dafs  auf  den 
breiten  Lesepulten  die  Bücher  auf  ihren  Breitseiten  lagen;  an 
den  Deckel  war  je  ein  mit  Schlüssel  zu  Öffnendes  Schlots 
befestigt,  von  dem  eine  Kette  das  Pult  hinablief,  an  dessen 
Puls  eine  lange  Eisenstange  lag,  an  welche  die  verschiedenen 
Ketten  der  verschiedenen,  auf  dem  Pulte  ruhenden  Werke 
mittels  Ösen  aufgereiht  waren.  Nicht  an  Ketten  sondern 
frei  lagen  auf  den  Pulten  unseres  Predigerklosters  122  Bücher, 
in  Summa  waren  es  also  376  Bücher. 

Rechnet  man  dazu  auch  noch  das  köstliche  Evangelien- 
buch  (Xr.  1).  die  12  Mefsbttchei ,  die  2  Gesangbücher,  das 
Evangelien-  und  Epistelbuch  (Xr.  209)  sowie  endlich  die  im 
('höre  zum  Gebrauche  aufliegenden  4  Psalter.  5  Missalen,  3 
Antiphouare  und  das  Kollektenbuch  (Xr.  237  —  241).  so  ergibt 
sich  als  Gesamtzahl  der  im  Kloster  vorhandenen  Bücher  die 
Stückzahl  406,  und  diese  alle  können  nur  Handschriften  und 
Erstlingserzeugnisse  der  jungen  Buchdruckerkunst  gewesen  sein 
und  stellten  somit  einen  sehr  erheblichen  Kapitalswert  dar. 

Da  die  Zahl  der  im  Gebrauche  befindlichen  Mei's-  und 
Chorbüeher  genau  angegeben  ist,  so  darf  man  schliefsen,  dafs 
die  376  zuvor  erwähnten  Bücher  wissenschaftlichen  Inhalts 
waren.  Ist  der  Schlüte,  wie  wohl  anzunehmen,  richtig,  so 
kaun  man  sagen,  dafs  das  Leben  der  Speierer  Dominikaner 

')  Aii.  h  das  Domkapitel  von  Stralshurg  und  Hamburg  sowie  die 
Vieare  von  St.  Willehad  in  Riemen  hatten  ihre  Hibliothek  int  Schlafhause. 
Siehe  Watteiibaeh.  Schriftweseu  im  Mittelalter  [lH7b)  S.  527.  Nach  unserer 
Annahme,  dafs  Dormenter  und  Wohnhaus  der  Dominikaner  wn  und  das- 
selbe (tehilude  war.  hat  die  Aufbewahrung  der  Hibliothek  im  Dormenter 
ganz  und  gar  nichts  Auffälliges. 

*)  Wattenbach,  I.  c.  528—532. 


25 


gewidmet  war  dem  Studium  und  dem  feierlichen  Gottesdienste, 
und  dnfs  die  Mönche  diesen  beiden  Hauptrichtungon  ihrer 
Thatigkeit  die  gröfsten  Opfer  brachten.  Hatte  Notar  Pfrem 
nur  auch  die  Titel  wenigstens  der  grofsen  an  Ketten  liegenden 
Bücher  ins  Inventar  aufgenommen!  Aber  seien  wir  um  das 
Inventar  zufrieden  auch  so,  wie  es  ist  Denn  auch  so,  wie  es 
ist ,  verdient  es  unsere  Dankbarkeit,  die  um  so  grOfser  sein 
mufs,  als  wir  ohne  dasselbe  blutwenig  vom  Speierer  Domini- 
kanerkloster wüfsten.  Nun  aber  sei  es  des  Begleit Wortes 
genug,  und  es  folge  das  Inventarium  selber! 


* 


F«Ur.  Das  Predigerkloster. 

Demnach  vff  Montag  den  xv  tag  des  May  Sein  die  bemelten 
verordenten  Rath»  vnnd  gemein  der  stat  speyr  In  by  »ein  mein 
Notarien  vnd  hernachge»ehrieben  gezengen  darzu  beruften  vnnd 
erbetten  In  da«  Closter  zum  prediger  alhie  zu  Speyr  kommen  vnnd 
als  prior  vnnd  Conuentual  prüder,  kostgenger  vnnd  dinstbotten  by 
einander  Im  Reuenter  versandet  warn  Den  eyd  furlassen  lesen  vnd 
nachmals  dem  beueleh  nach  Prior,  Conuent,  kostgenger  vnnd  dinst- 
botten sampt  vnd  sunder  Jn  glubde  vnnd  oide  genommen  worden. 
Die  auch  nach  Inhalts  des  beuelch»  globt  vnnd  geschworn  haben 
vermog  desEydts  getreulich  nach  zukQmen,  Vnnd  seint  difsdie  namen: 

Theobaldus  Holtzschucher,  prior,  Johannes  Volg : 1)  Johannes 
Hangesser :  Valentinus  Doliator :  Nicolai!»  bickel :  Caspar  Steinbach  : 
Johannes  Rosenberger:  Erhardus  Kuhol :  Johannes  Hefe:  Nicolau» 
Eger:  Johanne»  Sifridi :  Johannes  Sartori»:  Johanne»  Grumbach. 

Famuli:  Wendelinu»  becker:  Johannes  blum. 

Buben :  Hans  vnd  Veitin  bro»an. 

*)  Oder  ist  Vols  zu  lesen? 


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26 


Fol.  5a.  Erstlich  in  der  Sacrasty  obgemelts  Ciostora 

zum  Prediger nn. 

I.1  Ilten»  ein  Euaugelium  buch  mit  Silber  beschlagen,  ver- 
guldt  vnnd  mit  vier  Euangelistenn  Silbere  vnuergult. 
2  -5.  Item  vier  Silbere  becher,  habenn  In  gewicht  andert- 
halb pfund  droy  lodt. 

6.  Item  ein  Silberin  vergulte  monstrantz  mit  eim  glafs, 
wigt  achthalb  pfund  vier  lodt,  vnnd  daruff  ein  seidifs 
krentzlin  mit  borlin  bestickt. 

7.  Item  ein  Silbere  Rauch  vafs  vnd  ein  Silbere  kapf  mit 
zweyenn  theilen,  wigt  drey  pfund  minus  ein  halben 
vierling. 

8.  Item  ein  kupfere  vergult  monstrantz. 

5*  - 1      Item  funff  silbere   vergulte  Kelch,  haben  in  gewicht 
funff  pfund  minus  ein  halben  vierling  sambt  Irenn  patenenn. 

14.  Item  nach  ein  Kelch  mit  eine  kupferinn  fufs,  sunst 
Silbere  vnnd  vergult  mit  einor  silberinn  vergulte  paten. 
ist  der  Hutmacher, 

15.  Item  ein  Silbere  pacem  mit  perlin  bestickt. 

1ß.  Item  ein  monstrantz  ist  obenufs  Silbere  vnnd  vuden 
der  fufs  kupferin  vbersilbert. 

17.  Item  ein  hültze  vergult  Creutz  mit  einem  kupferin 
vbergulten  hergott. 

18.  Item  ein  altar  Duch  mit  eim  gestickten  vergulten 
borten,  perlin  bilden  vnnd  mit  Der  zum  Horn  schilt 
bezeichnet. 

10.  Item  ein  altar  Duch  mit  eim  Roden  samethen  bodem. 
Daruff  gestickten  bild  mit  goldt  vnd  perlin,  Dero 
XXIX  seinn. 

20.  Item  Eyn  Silbern  verguelt  Creutz  mit  Eynen  silbern 
P«L5r.  saluator,  wiegt  newn  pfundt.  vior  lott. 

21     24.  Item  vier  altar  zwehel. 

25.  Item  ein  Rod  Samethe  humeral  mit  vnnser  lieben 
frauwen  bild  mit  perlin  bestickt. 

li  Di»'  lautenden  Zahlen  sind  vom  H^ransgehtT  vorgesetzt,  um  das 
Auffinden  der  in  der  Einleitung  besprochenen  Einzelheiten  zu  erleichtern. 


27 


26.  Item  nach  ein  humeral  vff  «Henri  Rodenn  Sameth  mit 
vnnser  liebenn  frauwen  grufs,  Sant  Katherintnn  vnnd 
Sant  Johann  bilder  mit  perlin  gewtickt. 

27.  (tum  ein  humeral,  damff  ein  vesper  bildt  *)  mit  perlin 

bestickt. 

28.  Item  nach  ein  humeral  vfl  blauwen  geblumpten  Sameth 
mit  eim  blumyn  geweckt«  vnnd  mit  perlin  gestickt. 

29.  Item  ein  humeral  vff  alten  blouwen  Sameth  mit  vnnser 
lieben  frauwen  perlin  bestickt. 

30.  Item  nach  oin  humeral  vff  brunem  Sameth  mit  einer 
fronica. 

31.  Item  nach  ein  humeral  vff  rodem  Damasch  mit  silbero 
Agnus  dei. 

32.  Item  nach  ein  humeral  mit  schwartzem  Sameth,  Daruff 
JhesuK  Maria  perlin. 

33.  Item  ein  Schwartz  Sameth  Corporal  mit  dem  Kngelischen 
grufs. 

84.  Item  oin  blauw  Sameth  Corporal  mit  einer  Silberin 
Schor.  2>  Vnserm  hergodt  vnnd  Maria  Magdalena  mit 
perlin  vmbstickt. 

35.  Item  nach  ein  Schwartz  Samethe  Corporal  mit  eim 
Crutzifix,  Daran  vnnsor  lieber  (!)  frouw  vnd  Sant 
Johann,  die  zwey  bild  mit  perlin  bestickt. 

36.  Item  nach  ein  Corporal  mit  einer  Trinitet  vnnd  perlin 
gestickt  mit  Silberin  vergulten  grofsen  bucklin. 

37.  Item  ein  Corporal  braun  Sameth  mit  sant  Apolonia  bild 
gestickt. 

hl  IIa.    38.  Item  nuch  ein  Corporal  mit  eim  abent  essen,8)  mit 

perlin  die  Diadem4)  gestickt. 
39     4."i.  Item  nach  sieben  Corporal   mit   perlin  knopffen  mit 

etlichen  perlin  Diademen. 
46  -  57.  Item  nach  XII  Corporal  seiden  schamalothenn/')  die  sie 

deglich  brauchenn. 
58     62.  Item  funff  seide  zwehel  vnnd  ein  leine  zwehel  mit  seide 

vfsgeneitd. 

')  Pieta.  —  2)  Schor  Schaufel,  Haue.  Spitzhaue;  <•(.  Lcxer.  mitrel- 
hochdeutachesHandwÜrterbuch,  II,  Sp.  772.  —  8)  Abendmahl.  —  *)  nimhus. 
Heiligenschein.  —  5)  Gewebe  aus  Kamelhaaren. 


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63.  Item  ein  perlin  krön. 

64.  Item  ein  perlin  scheppcl. 

65    67.  Item  drey  lange  (Walle  paternoster. 

68  —  70.  Item  III  heiligen  mentelichen,  zwoy  Köder  vnnd  ein 

weifs  seiden. 
71—75.  Item  funflf  Schleyer  boels  vnnd  guet. 

76.  Item  ein  katzendhumpen  (? )  paternaster  mit  breiden  körnen. 
77—78.  Item  zwu  grosse  krön  mit  perlin  bestickt. 
79  —  80.  Item  zween  mittelmessige  perlin  krön. 
81—82.  Item  zwey  deiner  perlin  kronlin. 

83.  Item  ein  grüner  seide  heiligen  manthel. 

84.  Item  ein  Rod  schamalothe  stirn  mit  perlin  bestickt. 
85  —  86.  Item  zween  perlin  ReuflF  gestickt. 

87.  Item  nach  ein  berlin  krentzlin. 
88  —  89.  Item  zween  porten  mit  perlin  gestickt. 

90.  Silberin  und  halben  vergulte  Schellen  vnd  halb  Silberin 
schellen. 

9 1 .  Item  ein  grun  geplurabte  Sameden  Chorcap *)  mit  einer 
fronick,  Agnus  Dei  vnd  sunst  viel  heiligen  mit  perlin 
gestickt  vnd  mit  einem  Silberin  vergulten  grossen  knöpf. 

M6r.  92.  Item  ein  grun  Sameden  verblumbtt  mefegewandt  oder 
Casel  mit  Vieln  gestickten  perlin  bildenn  mit  der  zum 
horn  schilt  bezeichnet. 
93.  Item  nach  ein  grun  Samethe  geblumpt  Caseln  mit  vier 
perlin  gezelten  vnd  ein  perle  geblumpt  mit  defs  Stein- 
husere  wappen  bezeichnet. 
94    95.  Item  zween  grüner  Samcthcn  Leinten  Rock. 

96.  Item  nach  ein  grun  Samethe  Canel  mit  ein  gülden 
Crucifix  vnnd  zween  Silberin  Schiiten,  Der  ein  schilt 
drey  cle  Wetter. 

97.  Item  ein  grun  Samethen  für  altar  Duch  mit  einer 
ersten  tnufn  Hgurn. 

98.  Item  ein  grun  Samethen  furaltar  Duch  mit  einer  ge- 
stickte leisten  vnd  der  von  bersten  wappen  bezeichnet. 

99.  Item  nach  ein  grun  Samethen  Casel  mit  zweyen  schilten 
vnnd  mit  gülden  streifTen. 


»)  Pluvialc. 


29 


100  —  104.  Item  nach  ein  grun  Samethe  Cassel  mit  zween  Leuiten 
Heck  vnnd  ein  grun  Samethen  Chorkap,  auch  mit  ein 
grun  Samethen  geplumbten  furaltar  Duch. 

105.  Item  nach  ein  grun  atlafs  Casel  mit  einem  gülden  Creutz. 

106.  Item  ein  Casel  mit  allem  ornaten  Leuiten  Rocken  vnd 
Chorkappen  mit  gülden  lemelin  vnd  andern  Dierlin. 

107.  Item  ein  grun  seiden  furaltar  Duch  mit  gülden  leisten. 
108-  111.  Item  vier  gülden  stuck  omat  Cassel  oder  mefsgewant, 

112.  Item  ein  Rod  Sameth  Casel  mit  seinem  omat,  zween 

Leuiten  Rock  vnnd  einer  Chorkap. 
FoL  7a.  113.  Item  ein  Rod  seide  für  altar  Duch  mit  gülden  hundtlin 

mit  der  bersten  wappen. 
114-117.  Item  vier  geblumpter  blauwer  Samethe  Casel,  zween 

Leuiten  Rock,  ein  Chorkap  vnnd  ein  blauw  Sameth 

furalter  Duch. 

118  119.  Item  zwu  blauw  Cassel,  das  ein  mit  gülden  schwan, 
das  ander  mit  guldem  brecklin, *)  Daruff  des  zum  Horn 
schilt. 

120-  121.  Item  zween  blouwer  Samethe  Leuiten  Reck  vnnd  ein 
blouw  Samethe  Chorkap. 
122.  Item  ein  blouw  gülden  stuck  Casel  vnnd  Leuiten  Rock 

mit  Leboritz  wappen  bezeichnet. 
128.  Item  ein  brun  silberin  Casel. 
124    125.  Item  nach  zwu  seiden  Cassel  wyfs  vnnd  blouw. 

126.  Item  eins  damaschen  omat  Casseln  vnd  zween  Leuiten 
Rock  vnnd  ein  Chorkap  mit  der  Roefslerin  wappen 
bezeichnet. 

127.  Item  nach  ein  weifs  damasche  Casel  mit  eim  gestickten 
Creutz,  mit  Rysenn  wappen. 

128.  Item  nach  ein  weifs  Damasche  Casel  mit  vnser  lieben 
frauwen  bild. 

129.  Item  nach  ein  weifs  Zendel  Caseln  mit  eim  Creutz. 

130.  Item  ein  weife  Zendel  furaltar  Duch  mit  dem  Enge- 
lischen Grufe. 

131.  Item  ein  Rod  gülden  stuck  Casel,  zween  Leuiten  Rock 
vnnd  ein  Chorkapp. 

')  Kleiner  Bracke  (Hand). 


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30 


132—133.  Item  nach  zwu  seiden  Casel,  die  ein  Rod  vnd  blauw 

getheilt,  die  ander  grun  vnnd  Rod. 
134-  135.  Item  nach  zwu  seiden  Casel,  die  ein  Rod  vnd  blauw 

die  ander  grun  vnnd  braun. 
hl'tt.  13«.  Item  ein  Rod  Zendel  Dort  (?)  oroat  Caseln,  zween 

Leuiten  Rock  mit  gülden  leisten  vnnd  ein  Chorkap. 

137.  Item  ein  Rod  Duch  mit  seiden  Bilwerck  vfsgeneidt. 

138.  Item  ein  Rod  Sameth  ornat  Cassel,  zween  Leuiten 
Rock  mit  gülden  leisten  oder  borten. 

139.  Item  ein  Rod  Schamaloth  Casel  mit  berlins  wappen 
bezeichnet. 

140    141.  Item  zwu  seiden  Casel  Rod,  die  ein  mit  gülden  wildenn. 

die  ander  mit  der  freispacherin  wappen  bezeichnet. 

142.  Item  nach  ein  Rod  zendel  Casel  mit  einem  gestickten 
Creutz. 

143.  Item  ein  alt  braun  Samethe  kap. 

144.  Item  ein  alt  braun  Damaschten  ornat  Casel  mit  eim 
Creutz  vnd  Maria  Magdalen  perlin  gedickt  vnd  zween 
Leuiten  Rock. 

145.  Item  ein  braun  ornat  Cassel  zendel  Dort  vnnd  zween 
Leuiten  Rock  mit  gülden  borten. 

14«.  Item  ein  Eschfaruw  damasehe  Cassel  mit  der  Röfslerin 
wappen. 

147.  Item  ein  braun  Schamalothc  Casel  mit  einem  Creutz. 
148     149.  Item  nach  zwu  braun  Casel,  eyne  von  Zendel.  die 
ander  Sathyne. 

150     151.  Item  nach  zwu  seidener  Casel  brau(nl  vnd  Rod  mit 
der  zum  Horn  schilt. 

152.  Item  ein  Schwartz  Samatho  geblumpt  ornat  Casel  vnd 
zween  Leuiten  Rock  mit  gülden  leisten. 

1 53.  Item  nach  ein  Schwartz  Sameth  geplumbt  ornat  Casel 
mit  claufe  zum  Horn  schilt  gezeichnet. 

154.  Item  ein  Schwartz  Schamaloth  Casel  mit  ein  gülden 
Creutz  vnd  peter  Adams  wappenn. 

M.       155.  Item  ein  Schwartz  Damasche  Caseln  mit  eim  gülden 
Creutz  vnnd  Knoplochs  wappen  verzeichnet. 
15«.  Item  ein  Schwartz  Damasche  ornat  Caseln  vnd  zween 
Leuiten  Rock  mit  der  zum  Horn  wappen. 


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*1 


157  —158.  Item  zwey  Schwartzer  Caseln,  da»  ein  Sathein,  das 

ander  burschet1)  mit  eim  Creutz. 
1 59  —161.  Item  nach  Drey  Schwartz  Scharaalothe  Casseln ,  Das 

ein  mit  Rysen  wappen,  das  ander  mit  Cristeinen  zum 

Roden  Creutz  wappen. 
162     163.  Item  zwen  Schwartz  alt  gebletz  *)  Samethe  leniten  Rock. 

164.  Item  nach  ein  schwartz  burschet  Cassel  mit  einem  Creutz. 
165  -171.  Item    Siebenn  Duchine  Cassel;    ein    blauw,  morchee 

faruw,  ein  grün,  ein  braun,  ein  gefegelfs.8) 
172  —  178.  Item  nach  Sieben  Duchene  mefsgewandt  allerlei  faruw. 
179     180.  Item  zwey  Schwartz  Adlofs  Casseln. 

181.  Item  ein  geblumpt  seide  Cassel  mit  zweyen  Leuiten  Rock. 

182.  Item  ein  weifs  alt  Samatha  Casel  mit  zweyenn  Leuiten 
(Rock)  vnnd  ein  Chorkap  gebletzt. 

ISrt     189.  Item  VII  leinen  Caseln. 

190.  Item  alt  weifs  Damaache  ornat  Casel  mit  zweyen 
leuiten  Rock. 

191.  Item  ein  Rod  arrefs4)  Caseln. 

192  -  198.  Item  zwu  seide  Casseln  gmn  vnnd  braun  mit  dierlyn. 

194.  Item  hundert  vnnd  vierundzweintzig  Albenn  guet  vnnd 
boefs.  etlichen  mit  Ihrem  zugehörden. 

195.  Item  XXVIII  gewinkte  vnd  sumst  kussin  ziechen  mit 
kussin  guet  vnnd  boefs. 

196.  Item  nach  funffundzwentzig  kussin  mit  seidenn  ziechenn 
guet  vnnd  boefs,  grofs  vnnd  cleinn. 

197.  Item  vier  altar  Ducher,  zwey  seiden,  das  Drit  gedruckt 
werck.  Das  vierd  vom  Wille  Dueh  vnnd  Daruff  geneidt. 

198.  Item  funff  altar  leine  Ducher. 

199.  Item  funff  furaltar  blauw  schlechter  gedruckter  Ducher. 

200.  Item  funff  gewurckter  wille  furaltar  Ducher. 

201.  Item  ein  seiden  gestepter  zendel  Deppecht  vnd  sunst 
zwey-  vnd  zwentzig  Hanckducher  vnnd  Stuellach  groefs 
vnnd  cleinn. 

')  bursat.  halbseiden  Zeil)?.  Lexer.  MiHelhoehdeu^sches  Handwörter- 
buch, I.  Sp.  398. 

a)  bletzen  —  dicken,  aufbessern. 

*)  Wohl  mit  v.m-Ii.  vehes  —  bunt,  gefleckt,  mehrfarbig,  besonders 
von  Pelzwerk  jfehraucht.  zusammenhäiifrond. 

*)  Wohl  Gewebe  der  franz.  Stadt  Arra*. 


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32 


Acta  fuerunt  hec  Sub  anno,  Indictione.  die,  menge, 
quibuH  supra.  presentibus  Ibidem  Discretis  viris  Johanne 
Beuw  alias  schmeltzlin  de  Brettheim  Notario  publice 
Sultstituto,  et  Michaele  de  Kitzingenn  Test  ihn  s  ad 
premissa  vocatis  specialiter  atque  rogatis. 

Adam  Pfrem  alias  Volckher,  Notarius  puhlicus 
manu  propria  subscripsit. 

Die  vero  Martin  Decima  sexta  supradicti  mensis 
May  per  me  Notarium  publicum  In  prenominato  raona- 
sterio  Inuentata  atque  Registrata  Bunt  hec  subscripta: 

Ftl.  9».  202.  Item  In  gemelter  sacrasty  funffzehen  Chorkaplinn,  so 
die  Jungen  zu  der  minist rirung  brauchenn. 
208.  Item  ein  blauwer  hummel,  so  gebraucht  wurd  Corporis 
christi. 

204.  Item  vier  messin  Rauch vafs. 

205.  Item  ein  Silberin  monstrantz,  ein  Silbere  Rauchvafs 
vnnd  zwey  silberin  raefskentlin ,  haben  In  gewiecht 
funff  pfund  ein  vierling. 

206.  Item  ein  Silbere  vergult  monstrantz  vnnd  zwu  Silbere 
vergulte  Scheiben  oder  spangen,  wigen  drey  pfund. 

207.  Item  zwu  meher  (?)  nufs  vffeinander  In  Silber  gefafst, 
Darin  etlich  Heilthumb. 

208.  Item  zwey  pacem:  das  ein  Silberin  vnnd  vergult  mit 
einem  Crucifix  vnnd  zurück  ein  wyhenachte  figur. 
Das  ander  Silbere  Darin  ein  wyhenachte  figur  helffen- 
beine  vnnd  zu  Ruck  ein  Agnus  Dei  In  einem  Adlafsen 
seiden  seckel  mit  zweyen  Silberin  vergulten  knopffen. 

209.  Item  XII  mefsbucher.  zwey  grofse  gesang  bucher.  ein 
Euangelium  vnnd  Epistier  buch,  so  Deglich  gebraucht 
werden  (cf.  Nr.  383). 

210.  Item  ein  lange  kist.  darin  etlich  alter  Ducher  vnnd 
zwehel. 

211.  Item  zweintzig  mefskentlin.  wigen  XIII  Pfund  ein 
vierling. 

212.  Item  zwu  kanthen.  Darin  man  wein  vnd  wasser  zu 
mefs  lesen  braucht.  Darzu  Drey  deiner  floschlin.  wigen 
zehenthalb  pfund. 


33 


•213.  Item  ein  zinne  handvafe.  ein  grosse  zinne  kanth.  ein 
zinne  wyhekessel,  wigen  Xllll  pfund  vnd  ein  vierling. 

214.  Item  XII  zinne  altar  leichter  grofs  vnnd  dein,  haben 
in  gewicht  LXXXI  pfund. 

21.").  Item  ein  zinne  ful's  zu  einein  t.Veutz  gehörig,  wigt 
XXVIII  pfund. 

21K.  Item  VIII  grosser  messen  altar  lonchter.  haben  in 
gewicht  LIX  pfund. 

217.  Item  III  messene  beckin.  ein  messener  leuchter  vnnd 
sunst  deine  messene  leuchtorlin.  wigen  ziisamen  «l1  2 
pfund. 

218.  Item  ein  zinne  kelch.  Darinne  wyhe  saltz  (cf.  Nr.  342). 

219.  Item  ein  yrtzener  wyhe  kcsscl. 

220.  Item  ein  hangender  messene  leichter  mit  V  Rorlin. 

221.  Item  nach  ein  messener  wyhe  kessel. 

222.  Item  IUI  eyae  leuchter. 

223.  Item  ein  messene  monstrantz. 

In  g  e  m  e  1 1  e  r  S  a  c  r  i  s  t  y  Inn  einem  s  c  h  r  a  n  c  k  ( 1  u  1 1  vnd 
Zinfs  brieff  obge  dacht«  Clont  eis. 

224.  Item  In  einer  ladenn  ligen  etlich  bullen  Inhal tenn  des 
(.'losten*  vnnd  personenn.  priuilegien.  gerechtigkeiten 
vnnd  freyheiten. 

225.  Item  In  einer  Ladenn  daran  litere  in  festo  Georgij  et 
In  Natiuitate  et  purificationis  beate  Marie  verginis  etc. 
Darin  ain  vnnd  dreissig  brieff  so  gibbig  seyen,  halten 
In  summa  XLVII1  gülden  gelt«  ein  ort  vnnd  Siebentzehen 
pfund  funff  Schilling  heller. 

2^0.  Item  ein  ander  lad  bezeichnet  also  litere  quattuor 
tempomm,  penthecostes  et  Cruci«  etc..  In  welcher 
laden  XXXII  gibbige  zinfe  vnd  gult  brieff  liegen,  halten 
In  summa  (_'X  gülden  gelts  XXII  pfund  XI III  Schilling 
zween  heller. 

227.  Item  nach  ein  lad.  Daran  Litere  festo  Martini  et 
Michaelis  etc.  bezeichnet.  Darin  XXX II  gult  brieff. 
zynfs  kom  vnd  wyn  gult  besagen,  halten  In  summa 
XLIII  gülden  gelts  ein  ort  VII  pfund  XV  Schilling 
heller,  zweintzig  malter  korns  vnnd  ein  fueder  wynfs. 

3 


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34 


228.  Itom  ein  andere  lad  Daran  geschrieben  Litere  Domorum 
Conuentus  et  Censuum  sacrastie,  Darin  XVII  zins  korn 
ole  vnd  gult  brioff  besagen  halten  In  summa  Neun- 
zehenthalben  gülden  VII  pfund  heller  funff  Schilling 
acht  roalter  korns  minus  ein  vierntzel  vnnd  II  aimor  ole. 

229.  Item  nach  ein  lad  Daran  Litere  censuum  Johannis 
Euangeliste  et  Johannis  Baptiste  et  Assumptionis  etc. 
stodt  Darin  XXVII  gult  vnnd  zinfs  brieff,  besagen  In 
Summa  17l/a  guldenn  VI  pfund  Schilling  VIII  heller. 

280.  Item  200  vnd  XV  Zinfs  korn,  vle 1 ),  Testament,  qui- 
tantzen,  Donationen,  gult  vnd  andere  vngibige  briff  In 
zweyenn  laden,  Die  ein  litere  pensionum  annone,  Die 
Ander  litere  Censuum  in  terminis  et  testamentorum 
bezeichnet. 

lOr.  281.  Item  XIIII  gülden  minus  ein  ort  vnnd  sechtzehen  pfund 
IUI  Schilling  heller  vnnd  ein  halber  eimer  ole  halten 
XXVI  gult  zinfs  vnd  ole  brieff,  welche  zusamen  In  ein 
lad  geleit,  die  do  bezeichnet  ist  also:  Litere  quatuor 
temporum  Lucie  et  Valentini. 
282.  Item  LXIIII  zinfs  korn  vnnd  sunst  ander  gult  brieff 
vngibbig  In  einer  laden  gezeichnet  also:  Litere  non 
pertinentes  ad  Conuentum. 

Nachuolgende  gult  brieff  seyen  vsser  dem  closter 
pfantz  Weifs  versetzt: 
233.  Item  ein  gultbrieff  drey  gülden  ein  halb  ort  besagenn 
hat  Jacob  Kunlin  des  Conuents  metzler. 

Item  nach  ein  gult  brieff  ein  gülden  gelts  besagen 
vff  dem  Ratzraan  hat  obgemelt  Jacob  Kunlin  der  metzler. 

Item  ein  brieff  besagen  X  XIIII  malter  kornfs 
Jerlicher  gulten,  haben  die  buwern  zu  Kuenigspach  mit 
namen  Veitin  Hultzeschlegel  vnd  Hans  Zeytz  In  pfantz 
weifs  Inn. 


Im  Chor. 

234.  Itom  ein  Rod  gewurckt  willen  furaltar  Duch. 

235.  Item  ein  altar  Duch  mit  einer  Roden  gülden  leisten. 


»)  Wohl  verschroben  für  Ole  =  Öl? 


35 


hl  IIa.  286.  Itera  IX  Deppecht  vnd  der  ein  vl'swendig  mit  neiden 

Dier  werck. 

287.  Item  vier  psalter. 

288.  Item  V  Missal. 

289.  Item  zwen  antiphenaria. 
2  40.  Item  ein  Antiphonarius. 

241.  Item  ein  Collectarn. 

242.  Item  IUI  alle  phann. 

In  Saut  Peters  Chorlinn  neben  dem  grui'sen  Chor. 

248.  Item  zwu  leisten,  sein  der  Barbirer  brudersehalft  .  die 
ein  grol's.  die  annder  lengellechte. 

244.  Item  ein  zinne  leuchter  vff  dem  altar. 

245.  Item  ein  kist  mit  zweyen  malen  schlössen  vnd  sunst 
ein  sehlol's  In  der  mit,  ist  der  Hutmaeher  hrnderschafft. 

246.  Item  nach  ein  lange  kist  mit  droyen  schlössen,  eins 
In  der  mit  vnnd  sunst  zwey  malen  schiefsten ).  der 
bruntregeln  bruderschafft  zustendig. 

247.  Item  nach  ein  lange  kist  mit  zweyen  schlössen  ist  der 
achmid  bruderschafft. 

24H.  Item  IUI  grosse  leuchter  eyse.  Die  man  zu  den  begeng- 
nufs  der  Jarzyten  braucht. 

Fol.  Hr.         Vff  dem  Dorinenter  In  der  liberey. 

249.  Item  ein  pulpet  mit  achtzehen  bucher  an  kethen  mit 
A  bezeichnet. 

250.  Item  vff  dem  Andern  pulpet  XXXVI  bucher,  welcher 
mit  B  bezeichnet  ist. 

251.  Item  vff  dem  pulpet  der  mit.  C  bezeichnet  ist.  XXII II 
bucher,  auch  am  ketthen. 

252.  Item  XXIIII  bucher  vff  dem  pulpet  mit  1)  signirt. 
258.  Item  XXVIII  bucher  an   kethenn  vff  dem  pulpet  mit 

E  denotirt. 

254.  Item  ein  pulpet  mit  F  bezeichnet.  XXX  bucher  an 
ketten  liegend  besagen. 

255.  Item  vff  dem  pulpet  XVI  bucher  an  ketten  mit  <J 
verzeichnet. 

256.  Item  vff  dem  pulpet  mit  H  signirt  XII  bucher  an  ketten. 

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36 


257.  Item  XXXVI  bucher  an  ketten  vff  dem  pulpet  mit  dem 
buchstaben  J. 

258.  Item  XLII  bucher  vff  dem  pulpet  mit  K  bezeichnet. 

259.  Item  ein  pulpet  mit  acht  vnnd  zwentzig  bucher  an 
ketten  mit  dem  buchstaben  L. 

260.  Item  XL  buchor  ann  Ketten  vff  dem  pulpet  M. 

261.  Item  XX  bucher  vff  dem  pulpet  N. 

262.  Item  nach  ein  bucher  schranck  XIII  bucher  an  ketten. 

FoL  12a.  Inn  einer  Camer  oder  Zellen  auch  vff  dem 

Dormenter. 

268.  Item  XLII  bucher  grofs  vnnd  dein. 

264.  Item  ein  beschlossenen  beschlagenen  Disch. 

265.  Item  ein  bethlad  mit  einem  bedt,  strosack,  ein  pulwen 
vnnd  einn  grünen  Deppecht. 

266.  Item  ein  lere  Druch. 

267.  Item  ein  längs  kistle. 

268.  Item  ein  banck. 

269.  Item  nach  ein  cleinfs  kistel. 

270.  Item  ein  lottorbett  mit  einer  hethladen  vnd  kussin. 

In  der  grossen  gast  kam  er. 

271.  Item  V  bethladen  mit  betten  strosack  vnd  pfulwen, 
zehen  leilach,  X  kussin  grofs  vnnd  dein  mit  dreyen 
Deckbeth  vnnd  sechs  sergen1)  oder  Deppecht. 

272.  Item  ein  kist  mit  eysen  blechen  beschlagen. 

273.  Item  ein  zugelegter  Disch. 

274.  Item  nach  sechs  beth  mit  bettladen,  zwolff  kussin  vnd 
sechs  Deppecht. 

In  einer  andern  kammer. 

275.  Item  IUI  bethladenn,  V  beth,  drey  pfulwen,  X  kussin 
grofs  vnnd  dein  vnnd  ein  grofs  schulter  kussin. 

276.  Item  IUI  lerer  kisten. 

277.  Item  ein  zwufachter  Disch. 

278.  Item  ein  stuel. 

')  Serge  =  eiti  Wolleimtoff  teils  mit  Leinen  teils  mit  Seide  gemischt, 
sarsche,  daraus  verfertigte  Decke.    Lexer,  I.  c.  II.  8p.  890. 


87 


Item  nach  in  einer  kamer. 

279.  IUI  hott  laden  mit  zweyen  betten  IUI  kussin  vnnd  ein 
deiner  pfulwe. 

280.  Item  ein  alte  lange  kist,  zwu  sergen  vnnd  ein  par  leilach. 

P»U2r.  Item  nach  In  einer  kamer  vber  der  Schwann 

stuben.  *) 

281.  Item  ein  grosse  gehumelte  bethlad  mit  einer  kolschenn2) 
ziechenn  vnnd  ein  strosack  mit  eim  pfulwen. 

282.  Item  ein  bethlad  vnnd  ein  beth  mit  einem  stroesck, 
pfulwen,  ein  kussin  vnd  einer  Roden  sergen. 

In  dem  Summerhufs  oder  sal. 

283.  Item  zwen  zwifachter  zugelegter  Disch. 

284.  Item  nach  zwen  langer  zugelegter  Disch. 

285.  Item  ein  zugelegter  Disch  vff  zweyen  beinen. 
280.  Item  drey  sessel  oder  stuel. 

287.  Item  ein  credentz. 

288.  Item  zwen  banck  pulwen  mit  einem  grunnem  stulach. 

289.  Item  IUI  alter  gewirkter  kussin. 

290.  Item  ein  zynne  handtvafs. 

291.  Item  ein  kupferin  kuel  kessel. 

292.  Item  ein  kupferin  schwenck  kessel. 

In  der  kellere y. 

293.  Item  drey  vnnd  dreissig  kanthen  grofs  vnnd  dein, 
zwu  mftssig,  ein  masig,  halb  massig  vnd  Schoppen 
kentlin,  zinne,  haben  In  gewicht  ein.  Zentner  vnnd 
zwey  pfund. 

294.  Item  XIII  zynne  saltzvafs. 

P«l.  13a.  295.  Item  XX  pfund  zinner  kanthen,  giefsvafs,  mefskentlin 
vnd  sunst  mefä  kannen  vnnd  becher. 


')  Die  „Schwann  stube"  hiintrt  vielleicht  mit  der  Urkunde,  mm  HO. 
November  1334  bezw.  24.  Februar  1345  (Hilgard.  Urkunden  zur  Geschichte 
der  Stadt  Speyer.  S.  380  f)  zusammen,  wodurch  Jungfrau  Katherine  Swenin 
ihr  ganzes  Vermögen,  worunter  ihr  Haus  „zum  Schwanen"  drei  Prediger- 
Mönchen  vermacht,  worunter  ihr  Bruder  Julian  „zum  Swanen*. 

*)  Kölnisches  Zeug,  Barchent,  gewöhnlich  mit  blauen  Streifen. 
S.-Lexer.  1.  c.  I,  Sp.  1666. 


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38 


29b\  Item  XV  zinnen  flcschenn  haben  In  gewicht  ein  Zentner 
achtzehen  pfund. 

297.  Item  V  messene  grosser  beckin. 

298.  Item  III  messono  Schenck  kannen  vnnd  ein  dein  mesNe 
kentlin. 

299.  Item  IX  messene  leuchter  grofs  vnnd  dein. 

In  der  k u c h i n. 

800.  Item  ein  grofs  steinen  Mandel  mul. 

801.  Item  zwen  kupferin  kessel. 

802.  Item  zwen  kupferin  eimer. 
808.  Item  ein  grossen  Erne  haflfen. 

804.  Item  III  Erne  heffen. 

805.  Item  ein  dein«  Erne  heft'el. 

806.  Item  ein  kupfere  syhe. 

807.  Item  ein  kupferin  bradt  pfan. 

808.  Item  »in  eise  Roest. 

809.  Item*  zwu  eise  Hahel1)  mit  einer  eysen  vberzwerchen 
stangen. 

810.  Item  ein  bratspiefs  mit   fligeln  vnd  einem  einen  fufse. 

811.  Item  III  eise  Koefst. 

812.  Item  zwu  eise  brand  Keihcl  <?». 

818.  Item  ein  grosse  messene  bull  Mörser?» 

814.  Item  zwen  bradt  spießt. 

815.  Item  etlich  messin  pfannen  grofs  vnd  dein. 

Fol.  l:»r.  8Hi.  Item    nach    zwu    messene    pfannen    zu    tisch  sieden 
gehörig. 

817.  Item  zwey  Hackmesser  vnnd  ein  fleisch  beihel. 

818.  Item  zwen  eise  leffel,  ein  grosser  vnnd  ein  deiner. 

819.  Item  ein  eise  sehmoltz  pfenlin. 

820.  Item  zwen  trifufs,  ein  grosser  vnnd  ein  deiner. 
:J21.  Item  ein  kuchin  schanck. 

822.  Item  ein  lange  kist.  Darin  mau  Das  Zin  hineyn  legt. 
Item  das  Zienwerck  In  der  kuchin  wigt  zusammen 
208  pfund. 

*)  Hülic]     -    I lacken,    um  den   Kc-mI   üliers   Feuer  zu  hangen. 
S.  J,e\er.  1.  .  .  I,  Sp.  1144. 


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39 


Vor  der  kuchin. 

823.  Item  zwey  lerer  grosser  fuoderiger  vafs. 

324.  Item  X  lerer  fafs  halbfuderig  vnd  süst  by  derschwan 
st  üben. 

Im  Keller. 

325.  Item  drey  stuck  vff  anderthalb  fueder  wynfe  ongeuer- 
lich  halten,  noch  mit  wein. 

Hienach  uolgen  die  liegende  guter  gedachts 

Closters. 

326.  Item  ein  bauw  gudt  zu  berghusen  mit  hufs  vnnd  hoff, 
seinem  zugehor,  Wingert,  wiesen,  wyher  vnd  einem 
acker,  geacht  vngeuerlich  vff  560  gülden. 

327.  Item  ein  wingart  guet  zu  konigspach  vff  VIII  morgen 
mit  einer  Neuwen  behusung  geacht  vngeuerlich  vff 
200  gülden. 

Pol.  Ua.  328.  Item  ein  badstub  mit  seiner  zugehor  In  der  Drenck- 
gassen  zinfslofs,  die  besserung  vff  200  gülden  geacht. 

329.  Item  ein  hufs  mit  seinem  hegriff  vber  Hasenpful  by 
dem  kuwtbor  gelegen,  so  etwan  Flenschen  gewesen, 
geacht  vff  L  gülden,  zinfslofs. 

330.  Item  ein  behausung  hinden  am  closter  so  Fritzen 
Dochter  Ir  leben  lang  erkaufft  hat  vnd  besitzt  vff  L 
gülden  geacht. 

331.  Item  ein  hauis  hinder  gemelts  Closters  Chor  besitz 
Drappen  Hanfs  vnd  sein  hausfrauw  ir  leben  lang,  vff 
XXX  gülden  vngeuerlich  geacht. 

332.  Item  nach  ein  hcusel  In  der  greiffen  gassen,  das  ander 
hufs  neben  Wyprecht  Kercher,  geacht  vff  XX  gülden 
vngeuerlich. 

Nachuolgende  ornatenn  vnd  bucher  seyen  den 
München  vsser  der  sacristei  teglich  zubrauch 

gegeben  worden. 

333.  Item  IUI  mefs  bucher  vnd  sunst  II  bucher  das  Euan- 
gelium  vnd  Epistier  buch.  (cf.  Nr.  209.) 

334.  Item  V  Corporal. 


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40 


3 3. V  Item  III!  Kelch  mit  iren  Zugehor. 

33t».  Item  VIII  Cosel,  zwen  Leuiten  Rock  mit  VI  LI  albcu 
vnd  irem  zugehor. 

337.  Item  IUI  eine  leichter. 

338.  Item  VIII  mcfc  kentlin. 

339.  Item  ein  yrtzener  wyhe  kessel. 
Kol.  Mr.  340.  Item  ein  dein  silber  Rauchvafs. 

341.  Item  ein  messin  Rauch  vafs. 

342.  Item  ein  Zinne  kelch.  darin  wyhe  saltz.  Icf.  Nr. 

1  Messe  Ding  «eint  durch  mich  offenen  Notarien 
vollendt  wordenn  vff  Dinstag  den  XVI  tag  den  monat 
May  Im  Jar,  Indiction  vnnd  kaiserthumb  wie  obstat 
In  by  vnnd  mitsein  der  Erbern  Johan  Beuw  sunst 
Schmeltzlin  von  Bretheim  vnnd  Micheln  von  Kitzingen 
Als  gezeugen  darzu  In  Sonderheit  beruften  vnnd  erbetten. 
Adam  I'frem  alias  Volckher,  Xotarius  publicus 
manu  propria  subscripsit. 

Schulden  so  der  Colinen  t  schuldig  ist. 

343.  Item  Allte  vnnd  newe  *chuldt  des  Conuentz  zu  den 
predigern.  so  sie  schuldig  seindt.  Driefft  Sieben  hundert 
gülden. 

Was  man  Inen  schuldig. 

344.  Item  das  man  Innen  widderumb  schuldig  i»>t  an  zyii>cu 
vnnd  gülten  drifft  41  *  hundert  gülden. 

W  ab  sie  zu  g u  1 1  geben. 

34. "».  Item   gibt   der  Comtent   mit  dem  guet  zu  Berghausen 

zu  gulten  Achtzig  fünft'  gülden. 


41 


In  Bürgers  Haus  und  Hof 

um  1597. 

Ein  Bild  pfälzischer  Kultur. 

Von 

L.  Eid. 

Seminarhilfälehrer. 


Ks  ist  eine  trübe,  eine  traurige  Zeit,  die  zweite  Hälfte 
des  sechzehnten  Jahrhunderts,  düster  und  wunderlich  nament- 
lich in  ihrer  Xeige.  Des  dahinsterbenden  Säknlums  letzte 
Reste  genießt  ein  vielfach  schlaffes  Geschlecht,  dessen  Religions- 
eiter mit  unduldsamer  Bekenntnissttchtelei  und  dessen  Bekenntnis 
gemischt  war  mit  Aberglaube.  Die  allbekannten  entsetzlichen 
Schauer prozesse,  welche  der  Einführung  des  neuen  Rechtes 
folgten,  sind  deutliche  Zeugen  hiefür.  Noch  herrsehte,  nament- 
lich in  Bürgerkreisen,  verhältnismäfsiger  Reichtum,  gleichzeitig 
aber  auch  trotz  drohenden  Umschwunges  Überladener  Prunk 
und  unsinnige  Ausschweifung  oft  bis  zum  lacherlich  Überladenen 
und  schamlos  t'nmäfsigen.  Abgesehen  von  der  Sammlung 
erlesener,  deutschinniger  Volkslieder,  steht  öde  das  Keld  der 
Poesie;  denn  Deutschtum  und  Natioualsinn  beginnen  zu  schwin- 
den. Schon  ist  das  Recht  römisch,  die  Schule  einseitig  klassisch, 
der  Baustil  italienisch ;  das  Turnier  wird  zum  maurisch-läppischen 
Spiel,  das  Kleid  spanisch,  und  heimische  Laute  untermischen 
sich  stark  mit  gallischem  Welsch.  Bald  ist  germanisches 
Wesen  zu  Schaum  geworden,  den  die  mehr  und  mächtiger 
flutende  Welle  des  bevorzugten  Fremdländischen  als  Krone 


42 


kreiselnd  nebenbei  noch  mit  sich  führt.  Denn  deutsch,  ausge- 
sprochen, übertrieben  deutsch  war  nur  mehr  —  Essen,  Trinken 
und  Spieleu,  und  die  deutscheste  Einrichtung  des  Heidelberger 
Schlosses  ist  zu  jener  Zeit  offenbar  —  das  grofse  Fafs  von  1591. 

Unbefriedigt  sucht  das  Auge  im  Dunkelgrau  dieser  Zeit 
den  lichten  Punkt,  eine  Gruppe  der  leidenschaftslosen  Ruhe, 
der  erquickenden  Behaglichkeit.  Allein  vergebens!  Denn  selbst 
die  einzige  Stelle,  in  der  wirkliche  frische  Volkskraft  noch 
pulsieren  dürfte,  der  Stand  der  Landbürger  und  Hauern:  er  war 
weit  zurückgedrängt  Zwar  hatte  der  „arme  Mann"  mit  jäh- 
lings gewaffneter  Hand  in  dem  tollen  Wutausbruch  der  zwanziger 
Jahre  die  Welt  und  ihre  Machte  dräuend  an  sein  Dasein  er- 
innert. Doch  der  abgeschossene  Pfeil  kehrte  sich  gegen  den 
Schützen.  Hinrichtung  und  Verbannung  im  Vereine  mit  eigner 
Grausamkeit  und  Voreiligkeit  hatten  in  selbstentzündetem  Feuer 
den  Aufständischen  vernichtet.  Wenn  nun  freilich  auch  nicht 
ausblieb,  dafs  das  Fürstentum  immer  deutlicher  und  bestimmter 
zur  Einsicht  über  die  staatserhaltende  Bedeutung  jener  Hand 
gelangte,  die  da  den  Pflug  führt;  wenn  es  so  sich  fügte,  dals 
der  Landstand  insbesondere  da,  wo  er  an  der  tumultuarischen 
Bewegung  des  vergangenen  Geschlechts  nicht  teilgenommen, 
in  rechtlich  gesicherter,  in  durch  Fürsten-  ja  sogar  Gelehrten- 
sorge begünstigter  Lage  aus  einer  erträglichen  Gegenwart 
in  eine  bessere  Zukunft  schaute :  so  fehlt  uns  doch  die  Mög- 
lichkeit, in  jene  geschichtlichen  Verhältnisse  näher  einzudringen. 
Denn  schon  interessiert  der  „grofse  Krieg"  unsere  Kultur- 
historiker und  absorbiert  ihre  Aufmerksamkeit  in  zu  reichem 
Mafse,  als  dafs  sie  der  unmittelbar  voraufgeheuden  Zeit  volle 
Aufmerksamkeit  schenken  könnten.  Überdies  fliefsen  auch  die 
Quellen,  die  einen  Blick  in  jene  Jahre  und  Stände  zu  thun 
vergönnten,  äufserst  spärlich. 

Um  so  angenehmer  raufs  daher  der  Besitz  eines  Schrift- 
stückes aus  jener  Zeit  berühren,  das  zwar  nicht  vereinzelt  dasteht, *) 

x)  S.  die  lk»m.  bei  Umhin*  am  Khyn,  Kulturjfoschichtp  Hd.  II.  S.  *2. 
woselbst  auch  das  poetische  Hausratinventar  des  Hans  Sachs  wiedergegeben  ist. 


48 


auch  nicht  über  alle  kulturellen  Seiten  jenes  Standes  Aufschlufs 
gibt ,  das  aber  immerhin  als  ein  spezifisch  pfälzisches 
Denkmal  der  materiellen  Zustände  von  kurz  vor 
1600  volle  Wertschätzung  verdient.  Es  ist  ein  im  Stadtarchive 
zu  Obermoschel  autbewahrtes  „Inuentarium  vnd  verzaichnus 
aller  ligender  -vnd  Farender  hälfe  vnnd  guetlere,  So  Weilandt 
Niclaus  Schefftr  f/eueßner  Burger  allhie,  vnnd  Anna  Maria 
seine  eheliche  hauffraw  beeile  seeliy,  nach  Irem  ableiben,  Lern 
Hinderlassrm-H  Sohn,  Hannß  Caspar  Verlassen,  So  Alles 
Jnuentirt  durch  mich  Jonas  Raiflin,  der  Zeit  Stattschreibern 
zue  Mitschell .  .  den  Tten  Sten  vnd  9len  Nouetnbris  Anno  u  1097.'' 
Das  vollständig  beweiskraftige  Dokument,  eine  praktische 
Folge  des  wichtigen  Stadtprivilegs  der  Inventur,  gibt  auf 
18  Folien  in  34  Seiten  mit  peinlichster  Gewissenhaftigkeit 
und  kleinlicher  Treue  eine  Zusammenstellung  des  Hausrates 
einer  nicht  gerade  sehr  verraögliehen  landstadtischen  Familie. 
Vom  , verfallen  Stübiclien1)  vffm  Speichel-4  bis  zur  reichgeschnitzten 
»Trisur  in  der  Vnrdernstub*.  vom  ,blechin  Trüchterlin*  bis 
zum  ziselierten  »halbmals  KHndtlein  mit  buckheln*,  vom  ,Mund- 
tuechlin*  bis  zum  goldverbrämten  Hochzeits,sturenschleyer* 
hat  der  löbliche  Familienrat  im  ,beysein  der  Wohlgelärtten 
Ehrenhafften  vnnd  Achtbaren  Herrn  Philips  Rttckh  weil  lern, 
Pfarrern.  Hanns  zahnen,  Schuldtheissen,  vnnd  Melchior  Kal- 
pachers  Gerich tsscheffen  allda*  zu  Moschel  die  Besitztümer 
seines  Mündels  verzeichnen  lassen.  Nichts  scheint  vergessen, 
ausgenommen  die  —  vielleicht  an  Knechte  und  Mägde  ver- 
schenkte —  Tages-  und  Leibgewänder  der  Dienstherrschaft 
und  einzelne  —  wohl  als  niet-  und  nagelfest  zum  Gebäude 
gerechnete  —  Ziramereinriehtuugsgegenstände.  Wir  konnten 
uns  indes  zu  einer  blolsen.  wenn  auch  kommentierten  Edition 
des  hochmerk  würdigen  Aktenstückes  nicht  entsehiielsen ;  sie 
würde  einmal  mit  ihren  gespreizten  „Item"  zuviel  Raum  ver- 
langen, und  trotzdem  zu  wenig  (Übersichtlichkeit  bieten,  zum 
andern  aber  lose  für  sich  niemals  recht  klar  aufgefafst  werden 
')  Packlaf*. 


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44 


können.  So  entstand  die  nachfolgende  freie  Schilderung,  die 
jedoch  nur  insofern  frei,  als  sie  Stil  und  Stab  unbehindert 
setzen  wird,  sonst  aber  getreu  der  historischen  Wahrheit 
im  Gewände  der  rauhen  Wirklichkeit  und  niemals  im  Festtags- 
oder gar  Paradekleid  der  Dichtung  sich  bewegen  wird.  Die 
Darstellung  wird  demnach  nicht  blofs  das  Dokument  selbst  in 
meist  wörtlicherTreue  bieten,  sondern  sie  istauch  in  ihrem  Wesen 
anssehliefslich  der  angezogenen  Haupt-  und  verschiedenen, 
dem  obengenannten  städtischen  oder  dem  Kreisarchive  Speier 
entnommenen  Nebenquellen  entlehnt.  Allgemein-sittengeschicht- 
liche Bemerkungen,  die  in  geringer  Zahl  zur  Abrundung  und 
als  Beiwerk  notwendig  waren,  verraten  sich  als  solche  dem 
Kundigen  sofort.1) 


Nicht  die  bestgestellten  im  Reiche  waren  die  t'nterthanen 
des  zweibrückisehen  Herzogs  Johann  l.  (1569—1608).  Sein 
Land  krankte  in  einer  standigen  finanziellen  Notlage,  hervor- 
gerufen teils  durch  die  schon  von  Woltgang  überkommenen 
Lasten  für  seinen  unglücklichen  Hugenottenzug  und  neue  un- 
vermeidliche grössere  Staatsausgaben,  teils  aber  auch,  und  zwar 
nicht  zum  wenigsten,  durch  den  wachsenden  Luxus  bei  Hofe, 
der  sich  namentlich  in  den  pompösen  Hochzeitsfeierlichkeiten 
des  Jahres  1579,  sowie  in  dem  trotz  der  „vbermessigen  Schul- 
denlast" durchgesetzten  Neubau  einer  neuen  „standesgemäßem" 
Residenz  änfserte.  Entgegen  und  zum  Hohne  der  von  allers 
respektierten  Freiheitsbriefe  mulsten  Stadt  und  Land  fast  ohne 
Gegenleistung  sich  die  Auflage  nicht  blofs  neuer,  bisher  nie 
gekannter  Schätzungen  gefallen  lassen,  sondern  auch  durch  die 
„Landstande"  die  Ableistung  anderer  herzoglicher  Verpflicht- 
ungen übernehmen,   langst  aber  hatte  das  schreckliche  Leut- 

!)  Die  Zitat«*  ans  der  vielberegten  (Quellt«  sind  in  , 4  gegeben,  so 
dafs  «'in  etwaiger  Henüt/.er  vorliegender  Arbeit  an  der  Hand  dieser  Zeichen 
sich  im  allgemeinen  das  Original,  welches  die  (JegenstHnde  nach  ihrem 
Stoff  ordnet,  neu  zusammenstellen  kann.  Die  einzige  Freiheit  bei  der 
Wiedergabe  besteht  in  der  Zusammenzieuung  gleichartiger  Posten. 


45 


sterben  schon  tiefe  Lücken  in  die  Reihen  des  steuerbaren 
Volkes  gerissen ;  denn  seit  den  60er  Jahren  durchfrais  nicht 
weniger  als  viermal  die  uuhoimliche  l'est  das  Land.  Franzö- 
sische Söldlinge  durchzogen  1575  die  Ämter  und  wohl  nicht 
zum  Segen  für  Besitz  und  Sitte.  So  mufste  entweder  Unzu- 
friedenheit und  Murren  wachsen  und  steigen  und  die  Kreise 
der  Unruhe  sich  weiten,  namentlich  als  zu  dem  materiellen 
Druck  der  unter  Strafandrohung  1588  dekretierte  Bekenntnis- 
wechsel sich  fügte;  oder  aber  Lauheit  und  Gleichgiltigkeit 
wurden  Grundton  der  Volksgesinnung,  die  dem  überhandnehmen- 
den bedürfnisreiehen  Leben  der  obern  Stände  naher  und  nahe 
kam.  —  Doch  gab  es  freilich  noch  manchen  Bauern  und  Bürger, 
der  sich  „mit  eigentümlichem  trockenen  Humor  in  die  Ungunst 
der  Zeiten  schickte  und  durch  fleifsige  Beobachtung  und  Aus- 
nützung der  Witterung  redlich  nährte."1) 

Mit  zu  den  gesegnetsten  Gebieten  des  lindes  Zwei- 
brücken-Wittelsbach gehörte  Moschel- Landsberg,  schon  seit 
Jahrhunderten  berühmt  und  geschätzt  als  „Erzamt"  des  Fürsten- 
turas. Der  Steil-  oder  Stahlberg  mit  seinen  Weich-,  Seiberg 
mit  seinen  Hartsilbererzen,  beide  mit  ihren  Kupferstufen,  ihren 
alaun-  und  vitriolhaltigen  Gängen,  der  Landsberg  selbst  mit 
seinen  noch  lange  nicht  genug  bekannten  Quecksilberschätzen: 
sie  schienen  ihtem  Herzoge  das  Rei  ht  zu  geben,  gleich  Sachsens 
Fürst  von  seinem  Lande  zu  singen: 

Silber  hegen  seine  Berge 

Wohl  in  manchem  tiefen  Schacht! 

Dazu  kam  die  Gunst  der  natürlichen  Verhältnisse  des 
Amtes.  So  klein  es  ist,  —  es  beschränkt  sich  auf  Ober-  und 
(V«  v.)  Niedermoschel,  Unkenbach  und  Sitters  —  so  wohlbe- 
stellt und  ausgezeichnet  gelegen  erweist  es  sich.  Nicht  weniger 
denn  1244  Morgen  Wald  ohne  die  kleinem  Gebüsche  besass  es. 
Unter  diesen  letztem  bieten  die  zahlreichen  vielfach  zerstreuten 
„Weckhollderboseh"  dem  Bild  belebende  Abwechslung,  wie 

9  Stacke,  deutsche  Geschichte  II.  Bd.  S.  169. 


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46 


sie  denn  auch  Scharen  von  gerngejagten  Krammetsvögeln 
Nahrung  und  Versteck  gewahren.  Das  so  geschaffene  vielfache 
Dunkel  echt  deutscher  Laub-  und  Hochwälder,  die  sich  Aber 
nicht  weniger  denn  89  höhere  und  niedere  Berge,  grol's  und 
klein,  über  Hügelköpfe  und  deren  Teile  dahinlagem,  wird 
angenehm  durchlichtet  von  einer  nicht  minder  groisen  Zahl 
von  Thillem,  Gründen  und  Schlanken,1)  wohlangebaut  und  wohl- 
bewflssert.  Denn  es  sammeln  sich  in  diesem  kaum  eine  Quadrat- 
meile  zahlenden  [Kindchen  6  „Flufsgcn"  und  Bäche,  in  einer 
Gesamtlänge  von  fast  Amtsumfang.  l'nd  nicht  genug  damit: 
der  Reichtum  an  Laubwerk  spendet  60  Brunnen  und  (Quellen 
„frisch,  wohlschmeckend  vnd  gesund"  Nahruug,  ungerechnet 
der  „viel  Winterqnellen  oder  MärzbronneuM,  so  man  überall 
findet.  Noch  verteilen  sich  17  durch  einen  eignen  Weiher- 
meister wohlgeptiegte  fischreiche  „Wöge  und  Weiher"  über  die 
Flur,  die  mit  ihren  —  im  „roten  Meer"  fast  70000  (^uadratschuh 
groisen  —  blitzenden  Wasserspiegel  dem  Markungsbilde  den 
Perlenschmuck  geben.  Und  damit  das  Auge  das  saftige  Grün 
der  Wiesen  nicht  misse,  dräugen  sich  zwischen  Wald  und 
Wasser  86  sorglich  gepflegte  Auen,  aus  denen  an  Süd-  und 
OsthSlngen  sich  „Wingartten**  mehr  denn  heute  gen  Berges- 
haupt heraufziehen.2)  Diese  und  die  Gürten  um  die  Flecken, 
die  „Dung-  und  Aufsen(d.  i.  Öde-)felder",  jene  an  den  Seiten, 
diese  auf  den  Höhen  der  Hügel,  geben  den  Bewohnern  aus- 
kömmlichen l'nterhalt  und  lohnende  Arbeit.  Besonders  segens- 
reich ist  das  1596.  Jahr,  wo  der  heii'se  Sommer  eine  Traube 
briet,  die,  köstlich  und  reichlich  zugleich,  alle  Gemüter  mit 
Freude  erfüllte. 

Stolz  und  stattlich  ragte  dämm  auch  am  11.  September 
1596  das  erst  kürzlich  renovierte  I )ynastenschlofs  Landsburg 

»)  Dialektisch:  kleine»  Seit*nthah  das  Rrhlnrhuirtigp  Itiniiaal  im  Ober- 
lauf eines  Bnvhm  und  dessen  nächsten  1' fcrtVIdor. 

2)  Die  Markungebesi  hicilmiif?  ist  ^eueben  nnrh:  Fried  r.  Ilofnmim- 
Hesrhreibunir  des  Landsberger  Amtes  1<$01>.  Kreisarrh.  Speyer.  Zweibrücker 
Domauialakteii  Nr.  173  S  X;  und  (»rund-  und  Lairerburli  dos  Kellers  Fried  r. 
Mi  st  erlin  auf  Srhh.fs  Landsberjr  1598.  Oberm.>srheler  Ntndtnrehiv  Fase,  f». 


47 


mit  seinen  Tünnen  und  Zinnen  auf  seines  Berges  luftiger  Höhe 
und  winkt  dem  Waudrer,  der  zum  morgigen  Jahrmarkt  und 
zur  Kirchweih  dem  „Stattlin  Mosseln"  einen  Besuch  zu  machen 
gedenket  Uralt  ist  der  Thalweg,  der  ihn  bei  der  im  Rhein- 
gräflichen  gelegenen  Moschel-Mündung  unterhalb  Alsenz  auf- 
nimmt. Von  hier,  wo  die  erst  1586  87  erbaute  Pochmuhle 
bereits  das  zweibrückische  Erzland  ankündigt,  gehts  an  den 
„Eppichhallen"  vorüber  (epheuüberwachsene  Berg-Schutthaufen) 
gen  Abend  nach  Niedermoschel,  das  zur  Hälfte  früher  den  Löwen- 
steinern, jetzt  aber  den  Warsbergern  gehört.  Hier  jenes  edlen 
Geschlechts  uralte  Grabkirche,  schon  geziert  zu  ihrem  morgigen 
Ehrentage;  denu  das  „vnndere"  hat  mit  dem  andern  „Muschel" 
gleiches  Weihefest.  Nicht  weit  davon  der  Hofbering  des 
reichen  Schultheiisen  Conrad  Göler,  des  Bankiers  des  ganzen 
Amtes.  Ein  „fahreud  Scuülerlin"  tritt  eben,  von  der  Strafsen- 
jugend  freudigst  umschwärmt,  über  die  Schwelle  des  väter- 
lichen Hauses :  Es  ist  Friedrich  Göler,  der  nachmals  als  lands- 
bergischer  Hofprediger  und  Dekan,  als  Homiletiker  und  Hi- 
storiker berühmt  geworden. *)  Jetzt  allerdings  ahnt  noch 
niemand  in  dem  schmachtigen  10jährigen,  der  in  der  Sonne 
der  lateinischen  Schule  zu  Meisenheini  sich  eben  zu  bewegen 
beginnt,  die  künftige  Grölse.  —  Ein  „feiner  Wiesengrund" 
„obwendig  dem  Dorfe"  bringt  landschaftliche  Neuheiten.  Da 
erhebt  sich  aus  saftigstem  Grün  der  auffallend  regelraäfsige 
Kegel  mit  den  Resten  von  des  Löwen  Stein.  „Man  sieht  noch 

l)  Er  schrieb:  1.  Zwey  vnd  zwantzig  Predigen  über  den  hundert  vnd 
neunzehenden  Psalmen  Davids.  Selbstverlag.  Gedruckt 
zu  Basel  1658. 

2.  Spiegel  des  Teutschenlandes.  in  welchem  erstlich  der 
grausame  .Jammer  des  Ten t sehen  Krieges,  darnach  der 
tauäc-ndreiche  Segen  des  erfolgten  Friedens  Gesprächs 
und  Reimweifs  in  Lateinischer  nnd  Tentscher  Sprache 
gewiesen  wird.    Gedruckt  zu  Basel  1658. 
Seine  Lebensbeschreibung  müTste  eineu  recht  wertvollen  Beitrag 
liefern  zur  Geschichte  des  HOjührigen  Krieges.    Material  hiezu  wäre  zu 
suchen  in  Heidelberg,  Appenheini  bezw.  Alzey.  Kreuznach,  Baumbolder  und 
Zwei  brücken ;  zu  Speyer  im  Kreisarchiv  in  Fase.  1205  lit  d  Zweibr.  Abt. 


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48 


eine  Rinkmaner  und  TOnne  gar  wohl,  aber  doch  ist  es  fast 
gar  verfallen.  Ks  hat  kein  grol's  Begriff,  so  viel  das  nlte 
Haus,  so  auf  dem  Walle  stehet,  anlangt.  Aber  neben  daran 
steht  eil»  Stück  von  vier  Hauptmauern  .  .  .  Diesen  soll  eine 
Edle  von  Löwenstein,  wie  man  sagt,  ihrem  .Juncker,  welcher 
nach  dem  heiligen  Grabe  gezogen,  inmittelst  zu  Ehren  haben 
bauen  lassen.  Als  aber  ihr  Junker  auf  solcher  Reise  geblieben, 
ist  an  solchem  Gebftu  von  ihr  nichts  weiter  gemacht  worden." l) 
Bewegt  wendet  sich  der  Blick.  Doch  sieh,  dort  am  Berge,  links 
gegenüber  vom  Turme  die  silberweifsen  Trümmerhaufen  und 
darüber  die  Thüre!  Ists  ein  Keller,  deu  sie  schliefst?  Nein, 
hier  ist  die  schon  142»  eröffnete  Zugangsstelle  zur  Schatzkammer 
des  vor  uns  liegenden  Seiberg,  es  ist  der  Stollen,  der  „im  Wasser 
ersoffen"  und  dann  durch  den  von  Bergesgipfel  abgeteuften 
„Judenschacht*4  gewältigt  werden  sollte.  Doch  ohne  Erfolg! 
Verlockt  von  sagenhaften  Erzählungen  und  getragen  von  Hoff- 
nung, hatte  vor  12  Jahren  Johann  primo,  als  er  eben  in  Besitz 
der  Mitgift  seiner  fürstlichen  Gemahlin  gekommen,  neue  Ver- 
suche angestellt.  Allein  die  Ausbeule  lohnte  nicht,  die  Gänge 
und  Gesenke  wurden  nach  4jährigem  Betriebe  neuerdings 
geschlossen  und  sind  seitdem  ein  Gegenstand  der  Sehnsucht  bei 
abergläubischen  Schatzgräbern  der  Umgegend. 

Doch  schon  dehnen  sich  die  Schatten  im  engen  Grund 
zu  LOwensteiu,  und  fürbafs  eilt  unser  Wanderer  das  moscheler 
Hauptthal  aufwärts.  Noch  ein  Bergesvorspi  nng.  eine  Straisen- 
wendung  —  und  er  steht  am  „Markstein",  am  „Scheidtbaum" 
des  Stadtbannes  Obermoschel. 

Welch  überraschendes  Bild!  Ein  trichterförmig  sich  er- 
weiternder Kessel,  an  seiner  Öffnung  von  Sei-  und  Landsberg 
eingeengt,  an  seiner  Rundseite  im  Westen  abgeschlossen  von 
dem  massigen  Rücken  der  Glan  Wasserscheide,  der  steil  über 
Unkenbach  aufragenden  Seelmefshaide,  von  deren  Gipfelpunkt 
der  Moschler  Galgen  vielsagend  hinabdroht  ins  stille  Thal!2) 

l)  Landsh^rpMr  Amt*b**chtvibiini.T.  a.  a.  O. 
*)  ebenda. 


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49 


Ganz  nahe  vor  dem  betrachtenden  Reisenden  steht  am  Fufs 
der  Veste  Landsberg  die  altersgraue  Burg-  und  Bannmühle,  ein 
Lehen  derer  von  Bernstein.  Links  über  dieser  besetzen 
„Hallden"  oder  Erzschutt häufen  mit  ihren  Kawen  —  Hütten 
an  den  Eingängen  der  Stollen  —  den  von  hohem  Laubwalde, 
dem  Hain  oder  Han,  bestandenen  Landsberg;  rechts  aber 
drängt  seines  Nebners  massiger  Fufs  sich  vor.  der  Seiberg, 
der  sich  bis  zu  seinem  mit  lichter  Hocke  gedecktem  Haupte 
in  reichen  Rebenmantel  hüllt.  Zwischen  beiden  fühlt  nahe  der 
Moschel  die  von  den  Angrenzern  unterhaltene  gemeine  Strafse 
weiter.  Mehr  und  mehr  treten  die  Berge  zurück,  und  ein  fettes 
Gartenland,  das  Mündungsgebiet  von  fünf  Bächen,  dehnt  sich 
in  der  Thalsohle.  ..Gesehlacht  vnd  vngeschlacht"  *)  (veredelte 
und  wilde)  Obstbäume  begleiten  alleeartig2)  den  Weg  durch 
das  üppige  Gelände,  „welches  sehr  lustig  und  fruchtbar  mit 
schonen  Wiesen,  Feldern.  Weingarten  und  Gürten,  auch  nütz- 
lichen Obstbäumen  dermafsen  geziert  ist.  als  man  sie  an  einem 
Ort  finden  möge".8) 

Von  der  Kapelle  am  Steinkreuz  vor  dem  Thore  erklingt 
jetzt  das  gewohnte  Sonnabendläuten,  und  begleitend  fällt  die 
Glocke  der  auf  dem  stadtbeherrschenden  Hübel  thronenden 
Hauptkirche  ein.  Ganz  besonders  feierlich  töuts  diesmal  in 
die  dämmernde  Markung,  und  recht  tief  vom  Herzen  lost  sich 
des  Bürgers  altgewohntes:  Gott  walts!  Denn  nicht  nur  einer 
Woche,  eines  ganzen  mühevollen  Jahres  denkt  er  hente,  wo 
er  angesichts  der  nun  begonnenen  Festtage  seine  Blicke  rück- 
wärts, seine  Schritte  heimwärts  lenkt.  Da  drängt,  was  in 
der  „Gemark"  sich  mühte,  zum  Thore  und  zu  des  Herds  ge- 
selliger Flamme:  Der  „Ratsfreund"  mit  bedächtigem  Schritt, 
den  leichten  ,Affiter-  oder  Ganzkrappen'  über  der  Schulter; 
der  Feld-  und  Waldschütze  mit  dem  Spiels,  dem  Wahr-  und 
Wehrzeichen  seines  als  Bürgerpflicht  ausgeübten  Amtes;  der 

l)  Weifsrum  von  Obermoschel  anno  159:1 

*)  Cierirhtsbuch  von  ebenda  1571. 

3;  Amtsbeschreibung  Hofmanns  a.  a.  (). 

4 


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60 


Grumet-  und  Habermeder,  die  Schnitter  mit  ihren  weitbauchigen 
Henkelkrügen,  die  ihnen  nach  längst  herkömmlicher  Laudes- 
sitte und  nach  verbrieftein  Rechte  mit  täglich  „5  rech tmas 
wyns"  vom  Arbeitsherrn  gefüllt  werden  mufsten.1)  Ein  „Kareh" 
oder  Halbwagen,  auch  ein  „Ernnkarn"  schwanken  herzu, 
jener  von  einem,  dieser  von  zwei  in  »Kommet  vnnd  Trag,  in 
Zaum  vnd  Afftern*  geschirrten  ,Clftppern4  gezogen.  Selbst  das 
stolzere  Reitpferd  fehlt  nicht,  und  nicht  am  «Sattel  die  Tasche 
und  der  Bügel*,  nicht  »Reil'szaum  noch  Halfter  und  Sporen*. 
Wenig  mehr  sieht  man  den  lasttragenden  Esel,  der  früher  regel- 
mäfsig  und  unentbehrlich  des  Bürgers  täglichen  Holzbedarf  — 
bis  zu  2  Gebinden  —  aus  den  „gemeinen  Weiden"  im  „Schladt" 
(=  Schlag)  einbrachte.  Vor  dem  über  »grundell*  gestürzten 
»Pfluege  mit  Ruester,  hockhen  samt  langkhat*  trabt  der  Ochse, 
und  hinter  ihm  folgt  Schaf-  und  Schweine-  und  Kuhhirt  mit 
zahlreicher  Schar.  Ein  mit  Türmen  und  Stockwerken  geziertes 
Thor,  die  Backhauspfurte,  nimmt  sie  auf. 

Stille  wirds  nun,  und  droben  am  Berg  über  den  öden 
Trümmern  einer  Meierei  flimmert  der  Abendstern  auf.  Hoch- 
obrigkeitlicher Ackerfriede  senkt  sich  mit  der  Nacht  ob  Hub 
und  Hain.  Drinnen  aber  in  den  engen  tinstern  Gassen  der  Stadt 
bewegen  sich  Laternen.  Die  Bürgerwacht  kommt,  die  zur  Hut 
aufzieht  und  aufsteigt  zur  Letze  und  Wehr  der  Mauer,  zum 
Zinnengang  rings  um  ihre  Stadt.  Der  Pfbrtuer,  zugleich  herzog- 
licher Ungelts( Weinaufschlags) einnehme!-,  schreitet  mit  dem 
Schlüssel  zum  Thore;  und  eilig  tritt  der  draußen  Harrende  ein. 

Wohin  nun?  Wird  ihn  eine  Herberge  aufnehmen? 

Der  Wächter  ist  jedenfalls  in  der  Lage,  Auskunft  zu 
geben.  Ehrlich  und  derb  wird  er  gestehen,  dafs  die  „Wuerdts- 
häuser"  der  Schrecken  des  Reisenden  auch  in  der  Landsberger 
Gegend  sind.  Zwar  weil's  jeder  Gast  ganz  genau,  wie  viel 
er  trinken  darf:  In  liebevoller  Obsorge  hat  ja  die  hohe  Obrigkeit 
in  Befürchtung  allzustarken  Heringsbedarfcs  die  Quanta  vor- 

')  Tii£lülitii'ri>rdiiiinp  Hrr/.oy  Ludwins  von  Zweibrilcktni  d.  d.  l.Vi.'l 
im  Stadtarchive  zu  Obermoschel. 


51 


geschrieben,  hat  auch  die  Polizeistunde  (auf  8  Uhr  wohl  wie 
anderwärts?)  festgesetzet.  Aber  „die  Ordnung'  stehet  nur  auf 
dem  Bapier"  und  so  ist  es  gerade  nichts  seltenes,  dals  die 
Leute  —  namentlich  „die  frembden  Schmelzer  und  Häuer*  — 
tagelang  iu  den  Wirtshäusern  liegen,  dafs  sich  bei  den  „vielen 
Hochzeiten,  Kirchweihen  und  Kindtaufen",  auch  bei  Nacht  „einig 
mutwillig  Handlung"  begeben,  die  allzeit  eifrige  Bürgerwacht 
dann  heranstampft  und  —  wehe  den  Ärmsten!  —  die  Tumul- 
tanten „stracks  in  den  Thom  nach  Landsberg  ins  Gefenncknus 
locht'4,  wo  der  Burgvogt  Herpffer  gar  nicht  glimpflich  regieret. 
Auch  betrügt  der  Wirt  gar  zu  gem.  trotz  eigens  ihm  vor- 
gesetzter Aufseher  und  Weinprüfer:  Hinge,  die  seinem  Haus 
nicht  zur  Empfehlung  gereichen. 

Was  thun?  Vielleicht  bei  einem  Inwohner  es  wagen? 

Leider  weifs  man  in  Augsburg  wie  in  Nttrn-  und  Heidelberg, 
in  Annaberg  und  in  Schwaz  nur  zu  gut,  dals  „das  Volck  zue  nider 
vnnd  Obermusehel  (gar)  vnwillig  mit  den  frembden  sein  (vnnd 
diese)  zue  Ihr  Xodturfft  nichts  bekommen  mugen".  *)  Und  da- 
gegen vermögen  auch  Amtleut  und  Keller  wenig  vorzukehren. 
„Viel  trotziger  Gehorsam  wird  (ohnehin)  gespüret"  „und  ist 
ein  wunderbar  Ding  mit  unsem  Leuten.  Man  mufs  ihn  die 
Sachen  schwer  einbläuen  und  einstreichen  wie  Kindern  den 
Brei."  „Widerspenstig*  allenthalben,  spotten  die  Bauern  des 
Handels  ihrer  Herrn,  zu  dem  „kein  Ernst  vorhanden".2) 
Erkundigt  man  sich  indes  nach  dem  Grunde,  so  erfahrt  man, 
dals  die  Fremdlinge  niemals  was  zahlen  wollten  und  sehr 
häutig  an  ihnen  die  ganze  Zeche  verloren  gehe. 

Das  ist  eine  Erleichterung  für  unsern  Wandrer.  Er  wagt's, 
und  um  Geld  und  gute  Worte  führt  ihn  der  Thorhüterin  ein  ziemlich 
nahegelegenes  Bürgerhaus,  das  ,mit  sampt  seinem  Neuen  Neben 
Pawen  •  •  Scheureu,  Schöpft*  vnnd  annderra,  mit  aller  zue  ge- 
hörigen gerechtigkeit  •  •  Inn  einem  Hofgering  beschlossen,  vff 

l)  Brief  Crnffter*.  l.r»<»4  Mai  üfl.  Fa*. .  f»Oo  .b>s  Kreisardi.  Speier. 
Zweibr.  Abt. 

*)  Berichte  Th.ains  lf>Ö:i— 1572.  490  u.  f»ÖO  ebenda. 

4* 


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52 


einer  seitten  an  die  ringkhmauer  vnnd  (mil  der)  Scheur  auf  die 
Gemeine  Gaffs  stofst.*  Auf  dem  Wege  dahin  berichtet  der 
gesprächiger  weidende  Mentor,  der  Besitzer  des  Anwesens  sei 
der  Sohn  des  früheren  Landsberger  Burg-Kellers  (etwa  Rent- 
beamte  nach  heutiger  Bezeichnung)  Jorg  Scheffer.  Er  habe 
lange  Zeit  als  Stadtschreiber  ein  grofses  Ansehen  genossen, 
dann  aber  nach  dem  Tode  seiner  Mutter  (1593)  jene  Stelle 
niedergelegt  und  seinem  Ackerbau  sich  zugewendet.  Seine 
Brüder,  namentlich  Philipp,  seien  zwar  vermoglieher,  aber  weniger 
geschickt  im  Umgange  mit  Fremden:  deswegen  besuche  man 
wohl  besser  ihn,  den  Nikolaus  Scheffer.1)  Schon  ist.  mau 
denn  auch  am  Ziele,  und  zur  Ehre  unserer  freien  Bürger  der 
freien  Stadt  Moschel  wollen  wir  annehmen,  man  werde  den 
Herberg  suchenden  Fremdling  uicht  blofs  aufnehmen,  sondern 
so  halten,  dafs  er  am  Ende  seiner  Reise  mit  dem  Nürnberger 
Stadtsyndikus  Thain  berichten  könne:  „Vnnd  ist  summa  der 
Wein  in  diesem  Land  zu  gut  und  seind  gar  viel  holdselig 
Leutt  allda,  ihr  versteht  mich  wohl  u  2) 

Die  freundliche  „Hansfrawe"  geleitet  zur  Vnderstube, 
einem  vielfenstrigen,  eichenholzverschalten  Gemach,  grofs, 
niedrig  und  doch  anheimelnd.  Aus  dem  ,Gemachstuel*  neben 
dem  mächtigen  Ofen,  „so  vom  Kachelinsetzer  gemacht",  erhebt 
sich  jetzt  der  Herr  des  Hauses,  den  Gast  willkommen  zu 
heifsen  und  ihn  zum  Niedersitzen  auf  der  «lehnen  bankh*  vor 
dem  zwilchgedeckten  Tische  zu  not  igen.  Aufmerksam  mustert 
jener  seine  Umgebung.  Gleich  neben  der  Thür  prangt  ein 
,mit  zihn  beschlagen  handtfaifsschrftnnkhlein*,  darin  sich  ein 
»gleich  einer  Eyehell  formiert  zinnen  hanndtfal's*  (Handwasch- 
gefllfs)  in  blankstem  Glänze  präsentiert.  An  der  gegenttber- 
ziehenden  Wand  hat  man  ein  »beschlossen  (=  verschliefsbares) 
schanckhlein*  mit  einer  von  ,rein  flächsen  Tuech*  bedeckten 
»Trisur*  (Art  Büffet)  plaziert.  Auf  dieser  letztern  ist,  was 
das  Haus  an  Trinkgeschirr  benötigt,  aufgestellt:  Neben  einer 

»)  Nach  dem  MnschritT  Stadr«erirht.«hucht-  von  1574  bis  101 1. 
*)  Kreisarch.  Speier,  l'arz.  Zweibr.  Fase  409,  Jahr  1557. 


53 


grofsen  »knpffern  sehenckflasch  mit  einer  Narrenkappen*  reckt 
sich  »ein  gläsern  Süffel*,  das  einzige  Glasgefäl's  im  Wirtschafts- 
wesen, empor  Zu  beiden  Seiten  von  diesen  sind  fünf  steinerne, 
zum  teil  mit  Zinndeekeln  versehene  »Krausen4  (Krüge)  und  eben- 
soviel dazu  passende  »Treuckbeeher*  angefügt.  Unter  dieser 
erstell  thronen  als  zweite  Reihe  ,breit  und  bauehett*  ,9  zinnerne 
messige  (=  1  Mafs  haltende)  Zapf kai inen'  »sampt  (ebensovielen) 
Trenckhkändtlcin',  denen  sich  noch  3  solcher  und  ,Vt  Schoppicht- 
Kändtlein*,  welche  jedoch  nicht  zur  Garnitur  gehöreu,  endlich 
als  aufserste  Flanke  ,4  gebuckhelte  Halb-  und  ebensoviele 
Eehtmal's  Kandtlein  darunder  ein  Bier-K anth'  angliedern. 

Die  Vorbereitungen  zum  „Abendbrot"  werden  eben  ge- 
troffen. Der  an  den  Fenstern  stehende  Eistisch  wird  in  die 
Mitte  des  Zimmers  gerückt,  unter  das  »olig'gespeiste  ,  Hang- 
eissenlicht' (eiserne  Hängelicht).  Ans  dem  Sehlielsschrank  der 
Trisur  wählt  die  Wirtin  sodann  das  Gedeck;  ,19  Sernitten 
darunder  eine  zerprochen'  uud  ebensoviele  teils  fein  flächserne 
»gerügclt  oder  gebülte'  und  »geripte  oder  geleisstete'  (Webart), 
teils  hänfene  und  zwilchene  ,Tischduecher*  lagern  hier  zum 
Gebrauche  bereit.  Eines  der  letztem,  zum  Alltagsdieust  be- 
stimmt, wird  aufgelegt.  Ein  dienstbarer  Küchengeist  stellt  die 
»hülzen  Teller'  auf  und  legt  daneben  aus  einem  »eisernen  Löffel- 
korbe'  das  einzige  Efsbesteck,  den  ,hülzenn  leffell'.  An  die 
Gabel  kann  man  sich  nämlich  nur  sehr  schwer  gewßhuen,  und 
noch  ist  im  ganzen  Hause  keine  einzige.  Das  Messer  aber 
führt  wohl  jedermänniglich  mit  sich.  Die  Bänke  werden  herzu- 
geschoben,  die  Familie  —  Mann  und  Frau  und  ein  noch  schul- 
pflichtiger Juuge,  der  Stolz  des  Vaters  —  nehmen  mit  dem 
Gast  auf  der  »lehnen*,  Knecht  und  Magd  aut  der  schlecht 
(=  ungelehnten)  Bank  Platz. 

Man  spricht  jedenfalls  tüchtig  zu  und  die  ohnehin  »tiefen 
Suppenkahr  und  Gemuefsschüsselich*  folgen  sich  »eines  grölser 
als  das  ander*.  »Grolse  breite  Platten'  bringen  die  Fleischspeise, 
„Ppiffer  oder  Bultz",  den  man  sich  nach  Belieben  nachwürzen 
kann ;  hiezu  bieten  ,7  niernberger  Senffschüsselich*,  2  davon  sogar 


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,mit  oren4,  2  ,Salzkanthen'  uud  dto.  »Zwibellkroppger*,  niclit 
minder  zwei  runde,  die  Stelle  des  modernen  huilier  ver- 
tretende ,Würzladen  mit  Wttrzsieb*  reichlich  Gelegenheit. 
Sollte  aber  trotz  dessen  die  Kost  nicht  munden  —  vielleicht 
thuts  eine  kleine  Anekdote:  Wie  an  diesem  Gerichte  so  viel- 
leicht vergift  gewesen  —  vor  nicht  gar  langer  Zeit  der  auch 
landesunkundige  Bergverwalter  Herschel  mit  seinem  Sohn 
Jählings  krank  worden  vnnd  fast  gestorben  seie"!1) 

Der  Tisch  wird  aufgehoben  und  zum  Abendtrunk  bereitet. 
Von  der  Trisur  langt  der  Knecht  »Zapfkanne  und  blechin 
trichterlin',  dann  verschwindet  er  in  einer  Seitenthür.  Neugierig 
folgt  ihm  der  Fremde.  Einige  Stufen  fahren  unmittelbar  aus 
der  Wohnstube  abwärts  in  einen  sogenannten  Vorkeller.  Dort 
in  der  Ecke  erkennt  man  beim  trüben  Schein  des  in  eisernein 
Leuchter  getragenen  „Vnslettlichtes"  eine  riesige,  doch  ab- 
gangige (»zerbrochene*)  Baumkelter.  Sie  soll,  erzählt  der 
Schenk,  demuächst  gegen  ,eine  Prel'skelter4  vertauscht  werden. 
Neben  ihr  lehnen  wie  schläfrig  drei  ,stangen  und  ein  allt  rückh 
legell*  samt  Stangen  und  Ring,  die  mit  dem  hutforroigcn 
mächtigen  , La dfu Istrichter'  von  baldigem  Weckruf  träumen. 
Die  Kellert  hflre  öffnet  sich  und  mit  ihr  ein  vollständig  in  die 
Kelsen  des  Stadtberges  gesehrottener  Raum.  Fässer  von  1 
bis  fast  9  Ohm  Gehalt  liegen  hier,  wovon,  wie  der  Zäpfler 
erklärt,  indes  zur  Zeit  nur  2  mit  «  Ohm  gefüllt  sind.  Duell 
hofft  man  in  diesem  Jahre  von  den  4l  2  Morgen  „Weingarttenn", 
die  teils  zu  „Ridhellen"  und  „Redenkellen",  zum  teil  aber  aurh 
auf  Seiberg  gelegen,  ein  Erträgnis  von  24  oder  25  Ohm 
( Landsber  ger  Mafsung  ä  160  1),  also  einen  selbst  nach  heutigen 
Begriffen  ziemlichen  Herbst.  Und  wenn  der  Besucher  darob 
sein  Erstaunen  zu  erkennen  gibt,  so  wird  man  ihm  erklären, 
dafs  man  in  hiesiger  Gegend  schon  seit  fast  200  Jahren  den 
Weinbau  wohl  kenne  und  die  Reben  nicht  blofs  zu  schneiden, 
sondern  auch  zu  „gurten  und  biegen"  verstehe. 

* 

!)  Fa.v.  4M)  dv!<  Kreisarchivs  Speiur  Zweibr.  Abt. 


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Man  kehrt  zurück.  Einige  Nachbarn  sind  „zum  maien" 
(=  gemütliches  Plaudern)  gekommen:  die  Brüder  des  Haus- 
herrn, Georg  und  Philipp  Scheffer,  der  reiche  Nachbar  und 
ehemalige.  Bergverwalter  Matheifs  Weilspfcnuig,  Hans  Conrad 
Baier  der  Forster  und  Veit  Friedrich,  der  Ratsfreuud  und 
Gerichtsschöffe.  Die  Unterhaltung  wird  bald  lebhaft.  Das 
morgige  Fest  und  der  damit  verbundene  Jahrmarkt  geben 
reichlichen  Stoff.  Man  nennt  die  Handler,  die  unter  herzog- 
lichem Geleit  und  Schutz  seit  drei  Tagen  gekommen.  Vielleicht 
auch  erzahlt  man  von  dem  Preisschiefsen, *)  und  mit  besonderer 
Freude  verspricht  der  Hausherr,  dem  zugereisten  Manne  seine 
Waffenausrüstung  zu  zeigen.  Man  kommt  auf  Landwirtschaft  und 
Viehzucht  zu  sprechen ;  man  erörtert  lebhaft,  wie  mächtig  der 
Einflul's  der  Fremden  in  der  Stadt  geworden,  wie  sie  gleich  das 
Beste  an  Haus  und  Gut  gewannen,  indes  die  Ingesessenen  mehr 
und  mehr  rückwärts  gingen.  Da  sei  der  Pfarrer,  der  das  beste 
Land  nach  und  nach  an  sich  bringe,  sei  der  „andächtige  und 
geistliche  Herr  Matheis  Sirckh,  des  Gotthaufses,  weiller  Bettenach 
Conuentual,  vnnd  Pastor  zue  Bibersten  —  teutschen  Bellisthumbs 
Lothringen",  sei  Ottilia,  weilandt  Johanu  Dhilens,  des  rhein- 
gräflichen  Hoffgerichts-Sekretärs  Witwe  zu  Kirn,  die  Haus  und 
Hof  in  der  Stadt  besäisen.  Man  schätzt  den  „Edlen  Ehren- 
nesten" Friedrich  Maisterlin,  den  derzeitigen  Keller  zu  Lands- 
berg, als  gelehrten  und  umsichtigen,  eifrigen  und  wohlwollen- 
den Verwalter,  rühmt  von  ihm,  wie  er  schon  vor  10  Jahren 
die  genauen  Marksteine  gesetzt,  wie  er  dann  bei  Erhöhung 
der  Heede  gar  bald  eine  neue,  gleich-  und  rechtmässige  Be- 
steuerung durchgetührt  und  ein  ,gar  reinckliches  Beedregister 
verfasset*,  und  wünscht  ihm  von  Herzen  die  Beförderung  zum 
Amtmann  in  Meisenheiin.  M;*n  freut  sich,  dafs  er  mit  solcher 
Entschiedenheit  dem  eigenherrischen  Junker  Hans  Schweick- 
hardt  von  Flerfsheira,  genannt  Monzenheimer,  entgegengetreten, 
als  dieser  ihm  das  „mehrerteills  zerfallene"  Flersheimersche 

')  In  jener  Zeit  allgemein  «blieb,  doch  für  unsere  Ciepend  erst  vom 
Jahre  1728  an  nachweisbar. 


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Haus  an  der  obem  Pforte  mit  „walserleitung",  Acker  und  2 
Wiesen  um  275  ti.  verkaufte,  ohne  vorher  sich  der  Einwilligung 
seiner  Hausfrau,  Elisabeth  geb.  Knobloch,  welche  darauf  ver- 
wittumt  worden,  zu  versichern.  Gar  streng,  sagt  man.  sei  der 
Burgvogt  auf  Landsberg,  Bernhard  Herpfer  aus  „Newburg  an 
der  Thonau",  der  einmal  Schultheifs  zu  Moschel  werden  solle. 
Wenig  beliebt  scheint  .Junker  Maucheuheimer,  der  von  Zwei- 
brücken  gekommen,  wohl  als  Hofmann  und  Verwalter  des  alt- 
adeligen Lehensgutes  derer  von  Bernstein,  jetzt  im  Besitze  des 
hochf forstlich  pfalzzweibrückischen  Hof-  und  Jägenneisters 
Christoph  von  Bernstein.  Der  Förster  weii's  da  ein  neue  Mär: 
Der  Herzog  Johann  primo,  so  zum  Bau  der  Disibodenbergcr 
Mühle  30  Stämme  gut  eichen  Holzes  von  2  Fufs  Dicke  brauche, 
solches  aber  nicht  ohne  grofseu  Schaden  in  seinem  Kloster- 
walde schlagen  lassen  könne,  habe  vernommen,  dafs  seine  liebe 
getreue,  die  gemeine  Burgerschaft  zu  Moschel,  in  ihrem  Bau- 
walde mit  dergleichen  Holz  zur  Notdurft  genügsam  und  wohl 
versehen  sei.  Er  habe  drum  Maisterlin  beauftragt,  in  herzoglichem 
Namen  die  Burgerschaft  mit  Vermeidung  seines  allergnädigsten 
landesfürstlichen  Grufses  umb  solches  Holz  alsbald  anzusprechen.1) 
Ob  es  die  Gemeinde  wohl  thun  wird!  Warum  nicht?  Hat  doch 
jeder  schlichte  Bürger,  der  ein  Haus  baut,  Anspruch  au  die 
Gemeinde  auf  sämtliches  Bauholz  Und  dein  Herzog,  wenn 
er  auch,  fügt  man  spöttelnd  bei,  nichts  bezahlen  kann,  ist  man 
noch  zu  besouderm  Dank  verpflichtet,  da  er  nicht  blols  1579 
die  Bürger  auch  nominell  von  der  Leibeigenschaft  befreit, 
sondern  gerade  ei-st  im  vorigen  .Jahre  der  Landsberger  Amts- 
hauptstadt  auch  einen  Viehmarkt  für  Rinder  und  Schweine  am 
ersten,  für  Pferde  am  andern  Tage  verwilligte.  —  Die  „hohe 
Politik  zieht  vor  allem  den  behäbigen  Weilspfennig  an,  der 
nun  mit  der  Mär  anrückt,  der  Herzog  werde  trotz  seiner  ewigen 
Geldverlegenheiten  den  Bau  des  Stahlbergs  wieder  aufnehmen, 
aber  nicht  auf  Silber,  sondern  auf  Alaun.  Das  ruft  stürmischste 
Entrüstung  und  eine  sein  unangenehme  Debatte  hervor,  die 

x)  Speieivr  K reiflich.  Zweibr.  Fa.*-.  1205a  Nr.  48. 


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sich  nicht  immer  in  den  schmeichelhaftesten  Ausdrücken  gegen 
den  Herzog  ergieist.  Also  sollen  wieder  die  „Urinafesslin" 
an  unsern  Thoren  aufgestellt, l)  sollen  wir  um  dem  herzoglichen 
Säckel  aufzuhelfen,  neue  Lasten  durch  die  fremden  Bettel- 
Bergleute  und  spitzbübischen,  ewig  durstigen  Schmelzer  ins 
Land  nehmen?  Wäre  es  nicht  besser,  der  Herzog  dächte  an 
Nützlicheres!  Da  ist  die  Schule  zu  Moschel!  Seit  10  Jahren 
fehlt  fast  jeder  Unterricht!  Als  1588  beim  Übertritt  zum  ref. 
Bekenntnis  der  Pfarrer  im  veldenzischen,  also  lutherischen 
Alsenz  sich  weigerte,  für  seine  zweibrückische  Filiale  Nieder- 
moschel dem  Religionswechsel  sich  anzubequemen,  wurde  die 
Pastorierung  dieser  Kirche  ueben  der  von  Unkenbach  und 
Hallgarten  auch  noch  dem  Diacon  zu  Moschel  übertragen. 
„Ühumöglich  aber  konnte  dieser  (bei  seineu  vielen  Wochen- 
predigten und  Seelsorgspflichten)  jetzt  mehr  „dem  Schuldienst 
iiotturffts  nach  abwarten".  Wie  lange  denn  mag  es  noch 
dauern  —  der  Gastgeber  Nikolius  Scheffer  erhebt  jetzt  seine 
Stimme  —  „so  ist  es  Laider  dahin  kommen,  das  schier  schimpf- 
lich zu  deuckhen  zue  geschweige  noch  zu  sagen,  das  Jztmahls 
baldt  nit  ein  Junger  gesell  vnnder  kleinen  vnd  grossen  Inn 
ganz  Moschel]  vnd  dero  Vmbligenden  Dörffern  zu  finden,  der 
einen  einzigen  Buechstaben  lesen  oder  oder  schreibenn  könne, 
daraufs  leuchtlich  zue  erachten  was  Inn  könftig  vor  ellendt 
vnd  Jamcr  geberen  möchte.  Das  auch  zue  solcher  Zeitt  vnder 
der  Burgersehafft  vnd  gemeindten  schwerlich  wird  jemandts 
gefunden  werden,  der  die  herzogliche  •  •  Beth  vnd  anders  ein- 
samblen  vnd  liefern  zue  geschweigen  Inn  gerichtlichen  Vbungen 
vnd  Bürgerlichen  Sachen  etwas  verrichten  vnd  regieren  würdt 
können,  welches  dann  ein  enntlicher  Vndergang  vnd  Zerrüttung 
einer  ganzen  Burgersehafft  guetter  Polizey  vnd  Ordnung  — 
wie  solche  erst  anno  95  aufgestellt  —  geperen  thette!"2) 

')  Zur  herzoglichen  Alaunsiede  auf  Stalberg  waren  etwa  20  l'rin- 
siiiinnelfUsser  in  den  umliegenden  Ortschaften  xum  grofsen  Verdruß*  der 
Hevölkernng  aufgestellt. 

«)  Speierer  Kreisarch.  Van.  Zweibr.  Faac.  1205  a  Nr.  48. 


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Einen  schlechten  Gulden  Schulgeld  will  man  vom  Kinde  jähr- 
lich zahlen,  so  man  wieder,  wie  von  alters  her  brauchlich, 
einen  eigenen  „Schuelmaister"  haben  möge!  Warum  kümmert 
sich  darum  Zahn,  der  Schnltheifs  und  Raiflin,  der  Stadtschreiber, 
nicht?  Warum  sorgt  sich  des  Rückweiler,  der  Pfarrer,  nicht, 
statt  Acker  um  Acker  zu  erwerben? 

So  gehen  die  Reden  hin  und  her,  und  noch  gar  mancherlei 
wird  Über  Gericht  und  Rat  geäußert.  Der  Krug  kreist  un- 
ausgesetzt, und  die  Zecher  werden  nicht  müde,  zu  reden  und 
zu  trinken.1)  Der  Gast  indes  sehnt  sich  nach  Ruhe,  und  man 
bittet  ihn  zum  Schlafgemarh.  Von  den  auf  einem  Seitentischchen 
blinkenden  ,6  messingnen  Leuchter**  trAgt  man  ihm  einen  voran. 
Am  Ende  des  Hausflures  führt  eine  steinerne  Wendeltreppe 
auf,  wohlversehen  mit  einem  stützenden  Eisengelander.  Die 
Stufen  sind  niedrig;  leicht  steigt  sichs  an  In  Halbstoekhohe 
das  „heimliche  Gemach"2)  und  dann  oben  gleich  rechts  die 
Gastkaramer.  Ein  kleines  Fensterchen  mit  Holzgesims  und 
sechseckigeu  Butzenscheiben  laist  den  gestirnten  Nordhimmel 
hereinblioken.  Zwei  »machtig  hohe  Bette'  an  den  Längsseiten 
des  Zimmers,  ,6  hölzen  schimraell'  (==  Stühle?)  und  in  der 
Ecke  ,ein  beschlagen  Lngelegt  Küsst'  mit  den  Wappen  der 
beiden  Eheleute  füllen  den  schmalen  Raum  ziemlich  aus 
Neben  dem  Eingang  zeigt  sich  ein  „Kupffem  hanndtfalTsbeckhenu, 
und  die  Innseite  der  Thür  bedeckt  eine  breite,  reinleinene 
»Handzwehl4  (Handtuch)  »gerttlt  oder  gebtilt'  mit  ,franssen'. 
Besondere  Aufmerksamkeit  verdient  auch  das  kunstvoll  ge- 
arbeitete Thürsehlol's  mit  der  vielfach  gewundenen  Thürklinke, 

!J  Groins  leisteten  hierin  beide  Geschlechter  bei  Hoch  und  Nieder.  . 
Man  vergleiche  hiezu  Henne  am  Khyn.  K  ult Urgeschichte  des  deut- 
schen Volke«,  Bd.  II.  S.  02  und  die  Hoftrinkorduung  Herzog  Krnst 
des  Frommen  von  Gotha,  aus/.üglich  hei  Seherr,  deutsche  Kultur-  und 
Sittengeschichte,  S.  298.  Kflr  einheimische  Verhältnisse  ist  hier  illustrativ 
die  »hen  schon  citierte  Tnglahnerordn ung  Ludwigs  II.  von  Zw  ei- 
nrücken vom  .Jahre  1523.  deren  Siltzc  über  Weingebühr  durchaus  nicht 
als  an  Geldesstatt  gesetzt  angenommen  werden  dürfen. 

*)  Abort. 


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59 


dem  geheimnisvollen  Schlüssel bart  und  der  zierlich  gravierten 
Oberfläche.  Zwei,  von  einem  »gruen,  rodt  vnnd  gehl  ange- 
strichenem' und  mit  »Vorhäng*  gezierten  »Himmel*  überdeckte 
Betten  laden  zur  Ruhe.  Ein  »An-  oder  Furtritt'  hilft  auf  die 
Lagerstiltte.  und  wie  erstaunt  der  Fremdling  ob  der  fast  fürst- 
lichen Ausstattung!  Kin  »grols  rodt  gebttldt  Deckhel  duech 
mit  gülden  rosen'  dient  als  Bettspreite.  Darunter  breitet  sich 
ans:  ein  barchett  Deckbett  mit  blau  gestreifter  Zieche,  ein 
,Pfulben*  (längeres  Tnterkissen)  in  rein  flächsenem  Überzug, 
darauf  2  Kissen,  deren  eines  in  künstlerisch  ,vernehtem' 
Überzug  mit , kölnischem  [ngefutter*  steckt,  während  das  oberste 
hi  feinster  Zierde  prangt :  Auf  dessen  blüteweüsen,  mit  schwarzer 
Seide  vernähtem  Überzug  zeigt  sich  neben  „anderm  Bildwerk" 
anch  ein  (gesticktes?)  Cruzifix!  —  Unter  dem  grofsen  ,rein 
fleehsen  Leylachen'  liegt  ein  »vnderbatt  mit  einer  Cöllnischen 
federraider* ;  selbst  das  ,zinen  HarngeschiiT  oder  Kachell' 
fehlt  nicht  und  vervollständigt  die  Einrichtung  des  Bettes,  in 
dessen  , Pflaumen'  tief  geborgen  bis  zum  frühen  Morgen  der 
wii'sbegierige  Held  wohl  schlummern  mag. 

Man  stand  zeitig  auf,  in  der  Regel,  zumal  unter  der 
Dienerschaft,  um  4  lThr.  Noch  vor  dem  ersten  Hahnenschrei 
schreitet  die  Magd  mit  dem  ,eisernen  Stalllenchter*  in  der  einen, 
dem  messingenen  Milchkessel  in  der  andern  Hand  zum  Melken. 
2  Kühe  und  ebensoviel  jährige  Kälber  dazu.  2  grunzende 
Borstentiere  mit  ihren  drei  Ferkeln,  <>  Schafe  und  2  Lämmer 
warten  der  Pflege;  die  Ziegen  hat  Herzog  Johann  Primo  im  ganzen 
Herzogtum  abgeschafft.  In  ,2  Kuebuttgen  sampt  3Kttbell'  bringt 
die  Magd  die  Tränke  zum  Stall,  und  den  obenbeschriebenen  Milch- 
kessel trügt  sie  dafür  gefüllt  zur  Küche,  um  seinen  Inhalt  entweder 
in  den  4  grofsen  »erden  Schüsseln'  mit  den  ,8  deckhell'  zur 
„Morgensuppe"  abzukodien.  oder  in  den  ,13  irdenen  Ganz-  und 
32  Halbmafskrügen'  zum  Verbuttern  aufzusammeln.  2  Butter- 
fässer, darunter  eins  mit  ,zweyen  deikheln'  und  ebensoviel  »ge- 
flochten Kefskörb'  —  diese  zum  Aussaigern  der  Sauermilch  —  und 
eine  eisenbeschlageue  „Kefskttsst"  stehen  zu  weitern  ähnlichen 


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Diensten  bereit.  —  And»  der  Knecht,  der  im  Pferdestall  ge- 
schlafen, ist  schon  bei  der  Arbeit  Vielleicht,  dais  sein  Herr 
heute  in  Rüstung  das  Pferd  besteigt!  Sorgfältiger  als  sonst 
wartet  er  darum  des  „Clöppers",  und  nicht  spärlich  bemifst  er 
dessen  Futteranteil.  Man  hat  es  ja!  Liegen  doch  da  drüben 
in  der  mit  Heu,  dem  Wachstum  von  6  Morgen  Wiesenflache, 
und  Stroh,  von  im  Ganzen  40  Morgen  Ackerland,  wohl- 
gefüllten Scheuer  neben  7  Malter  Spelz,  9  Malter  Dinkel 
und  fast  5  Malter  Gerste  mehr  denu  8  Malter  Hafer  uud 
3  Malter  „HechseU"!  Ein  ziemliches  Teil  des  fast  13  Morgen 
grofsen  Dungfeldes  war  anscheinend  sonach  für  die  Erhaltung 
des  Pferdes  bestimmt.  Das  —  mutmasslich  mit  Hülsen- 
früchten bestellte  17  Morgeu  zählende  Ansfeld  hatte  nur  l1/« 
Simmern  Wicken,  1  *  Simmern  Erbsen  und  V«  Sestem  Linsen 
getragen.  Was  indes  hier  abging,  ersetzte  reichlich  ein  nahezu 
8  Morgen  umfassendes  Gartenland  in  bester  Hodenklasse. 

Während  solcher  Vorarbeiten  in  Küche  und  Stall  fängLs  an 
zu  tagen.  Man  beeilt  sich  mit  Ankleiden,  denn  schon  um 
8  tThr  beginnt  der  Gottesdienst.  Zur  Morgensuppe  gibts  Brot 
mit  Honig,  dessen  man  etwas  über  2  Mals  iu  diesem  Jahre 
hat,1)  oder  Kuchen,  den  man  auf  »holzen  Nardten'  aufträgt. 
Das  Gebäck  wird  —  der  Gast  inui's  das  wohl  erkundigen,  um 
der  Hausfrau  eine  Anerkennung  nicht  schuldig  zu  bleiben  — 
im  Hause  selbst  hergerichtet,  nur  das  Backen  geschieht  durch  den 
„Bawabäeker  der  Stadt.  ,2  Backmulten*  und  ,1  Brotrahme*  sind 
daher  unentbehrliche  Hedarfsstücke.  Ähnlich  befriedigte  man  — 
wie  erzählt  wird  —  den  Fleisch  bedarf.  Ein  eigenes  Zimmer, 
das  Fleischhaus,  enthält  zu  solchen  Zwecken  fein  Schragentisch4, 
drei  Haubänke,  ,da  man  tieisch  aufhawett',  zuletzt  auch  eine 
eiserne  Wage,  sowie  2  Stübich  und  Fleischkasten  nebst 
,3  stenderichen  Unnderfaffs*  zum  Aufbewahren  des  Fleisches,  das 
in  dem  mächtigen  Schornstein  recht  wohl  gedörrt  werden  konnte. 

Die  Hausgenossen  treten  zum  Kirchgang  an:  und  ihr 
Gast  ist  starr  ob  der  aufgewandten  Kleiderpracht.  In  Sammet 

i)  Fin  Maf*  Honig  wird  1697  mit  1  II.  bea&hlt. 


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nnd  Seide  geht  man,  steif  und  ausgestopft,  bebändert  und  be- 
franst! Ein  Paar  »schwarze  Tafettoberhosen  mit  Samt  verbrämt' 
ein  schwarzes  ebenfalls  samtbelegtes  Atlaswaras  mit  21  silbernen 
Knöpfen,  darüber  ein  alter  schlichter  Mantel,  der  am  Hals  mit 
einem  grofsen,  nun  schon  fast  unvermeidlich  gewordenen  »Krefs* 
oder  Krausen  abschliefst,  zieren  den  Hausherrn;  dazu  tragt 
er  überdies  noch  einen  »breiten  gülden  ring  ohne  Stein'  am 
Pinger  und  auf  der  Brust  ein  »silbern  vberguldten  Schaupfennig 
mit  Christoffels  Wappen  oder  Bildtnus*.  In  ausgesuchtester 
Tracht  zeigt  sich  die  Frau.  Dem  Geschmacke  der  Zeit  folgend, 
trägt  sie  dunkel  »Ein  brauner  Burschetter ])  Rock  mit  dreyen 
bruckhischen  Attlassen  leisten'  fällt  breit.  glockenförmig  herab, 
läfst  aber,  auf  der  einen  Seite  gerafft,  das  Unterkleid,  »ein 
Braunen  A  nassen  rockh  mit  zween  burschetten  schwarzen 
leissten'  recht  gut  sehen.  »Ein  Braun  daffetten  schurzduech 
mitt  drei  sameten  leissten'  deckt  sich  darüber.  Möglichst  eng 
liegt  »ein  schwartz  damasten  leibichen  mit  rautten  mit  samet 
verprembdt  vnd  mit  baumwoll  gefuettert'  an.  Um  die  Arme 
srhliefsen  sich  »ein  Paar  doppel  dafetten  Ermell  oder  steuch 
vornen  mit  samet  verprembdt*.  Von  den  Vornehmen  längst 
aufgegeben,  ist  hier  noch  das  seidenvernähte  Goller  (Radchen) 
in  Ansehen,  unterm  Kinn  von  einem  Paar  kupferner,  über- 
guldeter  »Kellerschlofs*  zusammengehalten.  Den  Kopf  deckt 
»ein  schwarz  sametten  Eckhaub  mit  einer  Braunen  vnd  schwarzem 
leynen  futter4.  Zur  vollständigen  Ausstattung  fehlt  der  Modedame 
selbst  das  »rein  Wischtuech  oder  fazenettlein  mit  rotter  seyden 
genehet  mit  goldt  vberstochen'  nicht,  das  —  mehr  zur  Schau 
als  zum  Gebrauch  —  in  einem  kleinen  blauen  »Godtenseck- 
lein'  an  dem  wappengeschmückten,  15  Lot  schweren  silbernen 
Leibgürtel  getragen  wird.  Am  Finger  prangt  „ein  gülden 
Ring  mit  eim  schmaragdt",  und  den  Busen  schmückt  ein 
»Christallen  Creuz  mit  Silber  beschlagen  beschnittener  Arbeitt 
vnnd  vberguldet'  und  darüber  »zwei  christallen  Herz  in  Silber* 

*)  Wie  Arras.  Srhamblott.  Kölnisch  <-tc.  Tuchsorten,  meist  nach  dem 
Herstellungsort  benamt. 


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jedenfalls  ein  Brautgeschenk  des  Ehegatten.  Und  über  all  diese 
Pracht  faltet  sich,  zum  Kirchgang  den  Stolz  bescheiden  ver- 
verhüllend,  heut  »ein  Arrassen  guetter,  sonst  nur  ein  Wollen 
Weiber-Kirch  Manttell*.  Stimmungsvoll  aber,  nach  alter  Ge- 
wohnheit, schlingt  sich  wohl  um  die  Hände  ,ein  Corallen  Pater- 
noster mit  310  kleiner  Corallen,  gleich  der  erbissen  Grosse 
sampt  2  silberer  vnnd  21  Cristallen  Corner*. 

Unser  Fremdling  hat  noch  Gelegenheit,  auf  dem  allmählich 
erreichten  „Kirchpfadt"  seine  T'-achtstudien  bei  den  zur  Andacht 
wallenden  Männlein  und  W'eiblein  der  guten  Stadt  Moschel 
fortzusetzen.  Ein  wunderliches  Gemisch  ist  diese  ländliche 
Mode  von  Neuem  und  Altem,  und  mit  den  Augen  des  Kostüm- 
iustorikers  gemessen,  gleicht  die  ganze  (remeinde  der  Mündungs- 
stelle  eines  klaren  Bächleius  in  einen  trübern  Strom:  Nur 
langsam  und  schwer  mischen  sich  die  Wasser,  tolle  Kringel 
bildend,  wo  sie  nebeneinander,  komische  Tinten,  wo  sie  in- 
einander fliefseu;  noch  weit  im  Flusse  aber  erkennt  man  die 
lichtem  Teile  des  Neuaufgesaugten.  Ähnlich  war's  in  diesem 
abgelegeneren  Thale.  Zäh  und  hartnäckig  hielt  die  alte 
Generation  an  ihrer  Jugendzier,  an  der  germanischen  weiten 
und  freien  Landsknechtmanier,  mit  ihren  Pluderhosen  und 
Schlitzwämsen,  mit  ihren  bequemen  Schaubenüberwürfcu  und 
Flügelärmeln,  ihren  Hauben  und  Baretten  und  »Zendelle*,1) 
ihren  bunten  Farben  und  ihrer  fröhlichen  Ungebundenheit. 
Doch  man  konnte  das  Kindringen  eines  neuen  Geistes  wohl 
auf-,  nicht  aber  abhalten.  Spanische  Hofkleidung  gewann  An- 
hänger; die  Puffhose  und  der  Keifrock,  die  Mantille  und 
Manschette  oder  Krause,  Hut  und  Calotte  fanden  Gnade  vor 
den  Augen  der  Modeherrn,  und  die  Farben  wurden  —  wohl 
das  Colorit  der  Zeit  —  immer  düsterer,  zuletzt  ganz  schwarz. 
Zwischendurch  diese  äufsersten  Punkte  ging  der  Mittelsmann, 
der's  mit  dem  prunk  liebenden  Hofe  nicht  verderben  und  doch 
auch  nicht  dem  ernsten  Bürger  böses  Beispiel  sein  oder  gar 
auf  seine  Standesabzeichen  und  -freiheiten  —  denn  an  Kleid 

M  Liu»<R'wall<'iides  seidene  Hutband. 


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und  Schmuck  z.  H.  an  der  Zahl  der  Streifen  und  Borten  er- 
kannte man  Rang  und  Stand  —  verzichten  mochte.  So  schritt 
er  denn  in  der  halb  ausgestopften  Schlumperhose,  mit  Ganse- 
bauch,  Armwülsten  und  Federhut  einher. — Trotz  dieses  Wirr- 
warrs drängt  sich  aber  immerhin  durch  i-egelmäTsige  Wieder- 
kehr eine  Eigentümlichkeit  dem  von  der  Empore  ins  Volk 
sinnenden  Beobachter  ganz  besonders  ant.  Es  sind  dies  die 
Hänge-Einsatzärmel  und  Schleier.  Ob  sie,  die  andernorts  längst 
abgeschafft,  ja  schon  so  lange  erloschen  sind,  dafs  sie  dem- 
nächst wieder  ihre  Auferstehung  feiern  können  —  ob  sie  eine 
Landsberger  Volkstracht  gewesen  sind  oder  noch  werden?1) 

Der  Gottesdienst  ist  zu  ende.  Die  Hausfrau  eilt  heim 
zur  Küche,  indes  der  in  den  Bräuchen  der  Welt  nicht  uner- 
fahrene Bürger  und  ehemalige  Stadtschreiber  den  zwar  unge- 
betenen, aber  allmählich  liebgewonnenen  Gast  zu  einem  kleinen 
Spaziergange  einlädt  Man  besucht  seine  vier  Gärten,  die  jedoch 
nichts  Merkwürdiges  bieten;  alle  sind  einförmiger  Weise  mit 
Kappes  und  Kraut  bestellt;  der  nahe  gelegene  Wingert  am 
Kalkofen  lockt  vielleicht  zu  längerm  Verweilen.  Man  kehrt 
zurück,  um,  wenn  das  „Mittag-Imbs"  (Imbifs)  noch  nicht  be- 
reitet sein  sollte,  die  innere  Einrichtung  des  Hauses2)  in  bessern 
Augenschein  zu  nehmen. 

Dieses  —  erst  1583  aufgeführt,  wie  eine  kartouchierte 
Inschrift  über  der  Thüre  besagt  —  hebt  sich  durch  seine  solide 
Bauart  ebenso  vorteilhaft  von  den  übrigen  Häusern  des  damals 
ca.  70  Wohngebäude  zählenden  Städtchens  ab,  wie  es  durch 
den  Reichtum  seiner  Ausstattung  unter  ihnen  hervorsticht. 

1)  Gorade  in  jener  Zeit  bildeten  sich  in  Deutschland  die  einzelnen 
Sfanmiestraehten  aus.  Noch  heute  gehfirt  das  Kopftuch,  jedenfalls  der 
frühere  Schleier,  zu  den  unumgänglichsten  Kleidungsstücken  der  Frauen 
und  .Jungfrauen  des  Moschelthales. 

2)  llkbei  lehnen  wir  uns.  soweit  dies  ohne  Verstofs  gegen  unser 
Inventar  geschehen  kann,  an  die  noch  ziemlieh  gut  erhaltene  Ausstattung 
des  Michael  Schuckschen  Mause«  zu  Obermoschel  an.  Das  Haus  Scheffers 
mufs  das  heute  im  Besitze  von  Friedrich  Klein  befindliche  gewesen  sein. 
Siebe  auch  „die  Baudenkmale  in  der  Pfalz"  2.  B.  3.  Lief.  S.  102. 


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Erst  seit  1574  und  da  erst  aufgrund  stadtpolizeilicher  Anord- 
nung hat  man  nämlich  in  dasiger  Gegend  thatsächlich  „ge- 
mauert", und  zwar  so,  dafs  man  eine  sog.  Zarge,  dann  die 
Giebel  und  endlich  Thür-  und  Fenstergestell  aus  Steinen,  das 
andere  aber  aus  Fach  werk  vom  K  laiber  herstellen  lieft. 1) 
An  unserm  Neubau  ist  indes  schon  das  ganze  Erdgeschoft 
gemauert,  dessen  steinerne  Thür-  und  »Fenstergerimbs*  in  den 
Formen  der  Spätgothik  profiliert  sind.  Über  der  ziemlich  hohen 
Haustreppe  mit  dem  neben  ihr  befindlichen  Ziehbrunnen,  der 
gleichzeitig  vou  Strafte  und  Kttche  benützt  werden  kann, 
erhebt  sich,  von  Säulen  getrugen  und  mit  dem  Haus  verbunden, 
ein  zierliches  Schutztürmchen.  Die  Symmetrie  wählte  der 
Planzeichner,  indem  er  als  Gegenstück  zu  diesem  Vorbau  dem 
untern  Teile  der  Facade  den  Erker,  den  Öeckig  vorspringenden, 
gab.  Grauenhafte  Fratzen  grinsen  hier  von  den  Enden  der  Eck- 
säulen den  Vorübergehenden  an.  Fragend  sieht  dieser  wohl 
einmal  auf  zu  den  zierlichen  Butzenscheiben  in  den  eisennm- 
rahmten  Fenstern  mit  ihron  Renaissanceschuitzereien  an  den 
Holzeinfassungen.  Und  gelangweilt  schaut  ihm  dann  entgegen 
die  „layen"  (schiefer)  belegte  Zirbelhaube  des  Erkerdaches. 
Das  Hauptdach  ist  mit  tiefgerinnteu  Pfannziegeln  gedeckt,  und 
das  gereicht  ihm  zu  ganz  besonderer  Merkwürdigkeit,  weil 
man  erst  seit  wenigen  Jahren  „womöglich"  die  Schindel-  und 
Strohlager  zu  entfernen  trachtet^  Auch  die  First  ist  gegen 
Schnee  und  Wind  wohl  geschlossen,  und  das  leidet  dem  eif- 
rigen Stadtrate  sonderlich  gut,  da  seinem  sorgenden  Auge 
längst  schon  die  nit  „in  Dachong  gestellten  fursten  In  Hufs  vnd 
schiiern*  ein  Dom,  dem  Stadtsäckel  allerdings  ein  Innahmposten 
gewesen,  da  sie  „urab  eyn  gülden  peenen"  roufsten. 

Eine  VVaudernng  durch  das  Haus  vervollständigt  des 
( iastes  Ortskenntnis  Der  Hausflur  des  untern  Stockwerk  läuft 
rechtwinklig  zur  Strafte  und  läl'st  links  nur  die  Kttche,  rechts 
die  Unterstube,  in  der  man  gestern  Abend  gezecht,  und  hinter 

*)  Stadtordnun?  vom  Jahre  1674;  im  (ieriHifsbucbe  von  1571.  stildt. 
Archiv  Obermoschel. 


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dieser  das  mittelgrofse  alkovenartige  Schlafgelais  der  Eheleute. 
Ein  weniger  reiches  als  das  dem  Besuch  zur  Benützung  über- 
lassene  Himmelbett  mit  Vorhängen  steht  dort  neben  der  Wiege, 
aber  welcher  sich  ,ein  holzen  Cruziflx  mit  den  vier  Euange- 
listen*  recht  passend  angebracht  findet.  Von  der  Mitte  des 
Raumes  schiebt  sich  ,eiu  gehimmelt  Bedtladgen'  für  den  Sohn 
gegen  den  Zimmer-Eingang  vor,  und  oben  an  der  linken  Seite 
steht  —  wohl  ein  Ersatzlager  im  Krankheitsfalle  —  ein  Ac- 
hime! t  bedtladt  so  man  aufzeucht  mit  eissen  vmbhangstang*. 
Zwei  grofse  alte  »Sesselstühle  sarapt  allten  Kustlein*  stellte 
man  zwischen  die  Betten,  und  an  der  Mittelwand  lehnt  ein 
,bülzen  schankh  mit  zweyen  fachen*,  der  die  notwendige 
»Bettung  vnd  Leinen  geduech'  aufnimmt,  während  ein  »beschlossen 
gemahlet  Küstlein'  etzliches  ,ann  Bargeld,  Kleinodien  und  Ge- 
schmuck' zum  gewöhnlichen  Gebrauch  bei  der  Hand  hält.  Das 
GelaJ's  ist  ohne  Fenster;  ,ein  erden  Lichtformb',  spendet  zur 
Nacht,  die  offenstehende  Thür  bei  Tag  die  nötige  Helle. 

Wir  treten  zurück  in  den  Hausflur,  der  mit  einfachen 
Steinflieseu  belegt  ist.  Drinnen  an  des  Herdes  heil'gem  Feuer 
schaltet  geschäftig  noch  die  Hausfrau  ;  man  will  und  darf  sie  wohl 
jetzt  nicht  stören.  So  ersteigt  man  einstweilen  durch  den  an 
der  Hausrückseite  angebauten  Treppenturm  den  Oberbau.  Er 
ist  ganz  Fachwerk.  Sein  Gang,  die  »Hausehrn'  (?)  ist  mit 
400  roten  gebrannten  ,Bladtstein'  belegt,  die  durch  ihre  ge- 
wölbten und  gebuckelten  Ornamentverzierungen  gerade  keine 
bequeme  Gehfläche  bieten.  Er  kreuzt  sich  mit  dem  untern 
Flur,  und  so  kommen  zur  Hofseite  4  kleine  Kammern  zu  liegen, 
deren  erste  die  von  gestern  Abend  bekannte  ist  Neben  ihr 
öffnet  sich  eine  ähnliche,  wiederum  mit  2,  aber  schlichten 
Betten  und  einer  »schlecht  dannen  Küsst  darlnn  Nichts'  bestellt. 
Ein  starker  angenehmer  Geruch  verrät,  dafs  man  nebenan 
wohl  Obst  haben  mag.  Die  Äpfel kammer,  so  heilst  sie  that- 
sächlich,  hat  grofse.  mehrschaftige,  strohbedeckte  Bretterlager; 
die  Nüsse,  bereits  geerntet,  warten  des  „Koldens**;  auf  3 
Malter  schätzt  der  freundliche  Führer  das  diesjährige  Erträgnis. 

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Die  äufserste,  obere  oder  Mägdekammer  enthalt  ein  vollständiges 
Himmel-  und  ein  gewöhnliches  Bett,  die  beide  mit  Strohsack 
und  barchetten  Kissen  ausgerüstet  sind.  Davor  steht  wieder 
der  Ktlrtritt  und  nebenan  ein  ,allt  Kleider  Küsst  ohnbesehlagen*. 
Auf  dem  Speicher  macht  sich  ein  riesiger  „schornstyu"  breit, 
gebaut  ganz  aus  Brennsteinen,  die  man  offenbar  von  der 
Hütte  bei  den  benachbarten  drei  Weihern  holte.  Mit  besonderm 
Wohlgefallen  wird  der  Beschauer  vermerken,  wie  mit  pein- 
licher Sorgfalt  alles  „futer,  hauwe,  Strohe,  laup,  dhur  holtz 
oder  anders"  leicht  feuerfaugendes  Material  von  dem  Schlot 
weg  gehalten  ist.  Sein  Gastgeber  erklärt  ihm,  dafs  dies  strenge 
Gemeindeordnung  und  bei  Strafe  eines  Guldens  geboten  sei. 
Bürgermeister  und  Schultheifs  zögen  zur  Besichtigung  alle 
Jahre  einmal  von  Haus  zu  Haus  „zu  desto  mehrer  Verhütung 
besorgenden  Schadens",  wie  sie  auch  streng  der  Verordnung 
nachsetzten,  dafs  jeder  Schornstein  mindestens  3  Fufs  hoch 
über  First  aufgeführt  werde. 

Unter  solchen  Gesprochen  ist  die  Frist  verstrichen,  die 
bis  zum  Mahl  gesetzt  gewesen;  es  ist  etwa  10  Uhr.  Man  begibt 
sich  vom  Speicher  treppab  in  die  »obere  Stube*.  Wie  erstaunt 
man  aber,  hier  einen  wirklichen  Salon  zu  finden,  der  die  ganze 
Längs-  und  Strafsenseite  des  Hauses  einnimmt!  Die  Decke  ist, 
wie  auch  der  untere  Teil  der  Wände,  mit  Eichenholz  getäfelt, 
die  Balken  laufen  in  der  Diagonale,  um  desto  sicherer  den 
vorspringenden,  etwas  über  Stubenbodenhöhe  liegenden  Erker 
tragen  zu  können.  Eine  Säule  stützt  sie  an  dem  Kreuzungs- 
punkt, und  kunstgeübte  Schnitzerhände  haben  phantastische 
Menschen-  und  Tierköpfe  hier  an  das  Kapitäl  und  dort  an  den 
Eintrittspunkten  des  Estrichs  in  die  karyatideniihnlich  ver- 
schnörkelten Zimmerecken  gewirkt.  An  Bauholz  scheint  kein 
Mangel  gewesen  zu  sein.  Natürlich,  denn  jedem  Bürger  wird 
ja  zu  einem  ordnungsgemässen  Bau  auf  sein  blol'sex  Ansuchen 
von  Stadtobrigkeitswegeu  Holz  nach  Notdurft  zum  Fallen 
angewiesen ,  wofür  er  dann  nur  einen  einzigen  Pfennig  pro 
Stamm  an  Schultheifs  oder  Bürgermeister  zu  zahlen  hat!  — 


67 


Ein  Kamin  steht  in  der  Ecke,  und  Aber  dein  Tisch  hängt  ein 
»eissenstang  mit  zween  leuehter(-)roren*.  Der  (rast  nimmt  im 
Gemachstuhl  heute  den  Ehrenplatz  ein,  wo  er  auf  »einem  klein 
rodt  daffeten  Kusselein  mit  grünen  Quasten*  vor  reichbesetzter 
Tafel  sich  nicht  übel  fühlen  mag.  Heute  ist  das  Gedeck  feiner: 
das  blendend  weifse  Tischlinnen  ist  »laden  arbeitt  franssen*; 
Teller  und  Löffel  sind  aus  Zinn  und  der  Becher  zweie  sind 
silbern,  davon  so  »einer  20  Lot  haltende.  In  einem  »messin 
Tisch-  oder  schüsselring*  wird  ausnahmsweise  heute  in  »getfhrten 
Suppenkahr*  und  geschlagenen  Zinn-Platten  mit  ebensolchen 
»gemuej's  schüsselich'  aufgetragen.  Die  Hausfrau,  des  Mode- 
zwanges vor  der  Öffentlichkeit  ledig,  hat  ihrem  Gast  zu  Ehr 
sich  neu  gekleidet.  Mit  Vorliebe  trägt  sie,  der  ältem 
Richtung  huldigend,  hell,  und  so  erscheint  sie  denn  in  einem 
»MacheyerleibfarbenenRot  k  raitzwoen  grünen  Attlassenleissten*, 
worauf  ein  »Negelfarb  Sehamblott-  (wohl  Camelot)  schürzduech 
mit  vier  sametten  leisten*  (Borten  am  untern  Rande);  dazu 
ein  wiederum  »negelfarben  Attlassen  leibichen  mitt  schwartzem 
samet  belegt*,  das  sie  hente  dem  zweiten  „damasten  leibichen 
mit  schwarzem  samet  verbrembdt"  vorzieht.  Auch  jetzt  fehlt 
nicht  die  aus  apartem  „Kreistuch"  genähte,  wohl  mit  dem 
Brenneisen  gestellte  Halskrause.  Sie  dehnt  sich  breit  über 
dem  längst  veralteten  Halskoller  (oder  Goller),  welches  von 
einem  neuen  güldenen  Schlofs  zusammengehalten,  während  der 
Mahlzeit  aber  wohl  abgelegt  wh-d.  Weit  vor  bis  zu  den 
Fingerknocheln  reicht  der  Stauch  oder  Ärmel  »mit  vier  gülden 
bortten  mit  Silber  durchwoben*,  welcher  der  Länge  nach  durch- 
zogen wird  von  einer  »aufrecht  Gulden  bortt  mit  Perlin  gestuckht 
daruf  der  Tagweiis  historii*  (?),  ein  Erb-  und  Prunkstück  aus 
längst  vergangener  Zeit.  Am  kleinen  Finger  prangt  ein  silberner 
Ring  mit  einem  ,Kredten(?)stein*,  indes  der  eigentliche  Ring- 
finger mit  einem  silbernen  »Heidenköpflein*  (?)  in  goldnem  Reif 
geschmückt  ist.  An  »guldner  Schnur*  schaukelt  unter  der 
Krause  eine  , Italianische  Crohn  mit  einem  ringlein*  und  darüber 
glitzert,  von  korallner  Kette  getragen,  ein  »groi's  silbern  Herz*. 

5* 


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68 


Der  »Silberne  leibgürttel  mit  einem  Wappen*  trägt  ein  weit 
herabhängendes  rot  sametnes,  gesticktes  Taschlein.  Ein  »reyner 
stürenschleyer  —  diademähnlich  —  mit  goldt  Ingcfasst*  ver- 
hüllt  Haupt  und  Haar. 

Der  Gast  wird  als  weitgereister  Weltmann  nicht  ver- 
fehlen, während  des  Mahles  das  Haus  und  seine  Herrin,  deren 
Schönheit,  Anmut,  Glauz.  Jugend-  und  Tngendsamblichkeit 
festig-  und  sUltiglich  zu  preisen,  worauf  ihm  dann  auch  wohl 
die  Bitte  um  Besichtigung  von  Küeh'  und  Getüch  nicht  abge- 
schlagen werden  wird. 

Man  hat  sich  dann,  durch  Speis'  und  Trank  befriedigt, 
getrennt,  die  Wirtin  zur  Arbeit  in  die  Küche,  die  Männer 
zum  Spiel  in  das  lauschige  Erkerpliitzchen.  Auf  der  »lehnen 
Bank  daselbs*  vor  dem  »angenagelt  Tüschlein*  mit  seiner  »vier- 
facherigen Schubladen1  geniefst  man  bei  einer  Kann«*  Weines 
ruhiger  Unterhandlung;  der  Fremde  wird  wohl  eines  der  ge- 
läufigen Kartenspiele  —  Landsknecht  oder  auch  Karnüffel  — 
wagen  müssen;  sie  werden  damals  schon  allgemein  betrieben. 

Die  Gastgeberin  erscheint,  dem  Fremdling  seiner  Bitte 
gemäfs  den  Hausrat  zu  zeigen.  Sie  führt  ihn  zum  viertächerigen 
Schttsselschrank  in  der  grofsen  Stube,  den  er  bis  dahin  kaum 
beachtet.  Auf  der  obern  Platte  zeigen  sich  allerhand  Kleinig- 
keiten und  Schmucksachen :  In  der  Mitte  eine  »rund  gemahlete 
Zuckherladt,  da  rinn  allerhand  seiden  vnnd  Nehewerekh  sampt 
drey  ehlen  silbern  Bosament  schmier'  und  »ein  durchsichtig 
bortten  ohngeferlich  einer  ehlen  lang  an  ein  Kttsseu  Ziech 
gehörig  so  weifs  leynen';  der  galante  Kitter  hat  hiebei  Ge- 
legenheit, sich  um  die  Handarbeiten  seiner  freundlichen  Dame 
zu  erkundigen,  worüber  ihm  denn  auch  ein  Nähres  in  Aus- 
sicht gestellt  wird.  Ein  zweites  bemaltes,  verschliefsbares 
Kistlein  öffnet  sich  ihm,  die  Kasse  des  Hauses  nach  damaliger, 
in  moderner  Meinung  freilich  blol's  eine  Münzsammelbüchse. 
In  einem  »Gläslin*  stehen  112  landläufige  und  2  »hungarische* 
Pfennig,  das  Kleingeld  der  Wirtin.  Daneben  liegen  in  einem 
»roten  Teschlin4  die  Batzenstücke:  2  Zweibriieker  darunter  l1  t 


69 


alte.  I  ganzer  Mansfelder,  1  Wormser ;  1  Strafsburger  Schillings- 
grosehen, 4  Leben  englisch  (ob  Liber?),  3  Galgentomus  (ein 
solcher  galt  10  damalige  Pfennig  und  war  wohl  eine  Silber- 
münze), 1  Kettmännehen, *)  1  Drei-  und  1  Ein  kreuzerstück. 
Ein  vvterei-kig  Litdlin  versehleufst4  2  Ducaten.  damals  zu  je 
25  Batzen  oder  florentiner  Gulden  gerechnet ;  1  l/t  italienische 
Kronen,  gleich  36  Batzen  oder  2  Goldgulden;  4  Marzellen.  (?)2) 
Ein  drittes  Kistlein  läfst  mit  seinen  2  Deckeln  und  2  Schlossern 
etwas  Sonderliches  erwarten:  Man  ist  am  Kleinodienschrein 
des  Hauses,  und  wahrlich  ein  Juwelier  brauchte  sich  solchen 
Besitzes  nicht  zu  schämen:  4  Ringe,  2  silberne  Jakobsstäbe, 
einer  davon  mit  einem  Kredtenstein,  ,ein  Eychen  Müffel  (?)  Inn 
Silber  gefasst',  2  Korallen(ketten),  2  überguldene  Marzellen, 
2  silberne,  vergoldete  Heidenkopflein,  1  Kredtenstein  in  Silber 
gefafst.  die  vorhin  schon  beim  Kostüme  gesehene  Krystall- 
arbeit  Herz  und  Kreuz,  i  Lasurstein,  2  eingefafste  Weifs-  und 
4  Schaupfennige,  zumteil  Übergoldet,  rund  oder  viereckig,  in 
Zweibrücker,  Wormser  und  ausländischer  Prägung ;  3  silberne 
Ersatzknöpfe  zu  den  21  an  des  Herrn  Wamms,  nicht  zu  ver- 
gessen das  silberne  Gürtelwappen  und  die  2  Gollerschlösser, 
die  am  Kleid  der  Hausfrau  heute  morgen  geprangt  und  nun 
wieder  sicher  ruhen  unter  gleichen  Genossen,  wie  auch  das 
neben  ihnen  liegende  riesige  Korallenpaternoster,  welches 
sihon  in  der  Frühe  des  Tages  die  Aufmerksamkeit  auf  sich 
lenkte.  Auch  des  Herrn  »Pettschatft  So  Inn  Messin  Stempell 
geschnidten*  birgt  sich  unter  Doppel verschlufs  bei  den  Kostbar- 
keiten. —  Der  Schrank  selbst,  auf  dem  diese  „Nippes"  stehen, 
enthält  das  Prunkgeschirr :  Eine  ,hülzen  gemahlet  vffhebsehüssel* 
(Präsentierteller?),  eine  kleine  Nürnberger  Schale,  zwei  ge- 
schlagene Gemülsschüsseln  aus  Zinn,  ebensoviele  dazu  passende 


')  Cours  unbekannt;  dneh  heute  in  dortiger  tiefend  noch  als  Redens- 
art gebräuchlich;  bezeichnet  etwas  'ast  Wertloses. 

*)  Umrechnung  nach  Fase.  600  des  Speiercr  Kreisareh.  Zweihr.  Abt. 
Es  gelang  mir  noch  nicht,  den  Ausdruck  „Marzellen"  sonstwo  zu  Knden. 
Gr  kommt  unten  noch  einmal  vor. 


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70 


^Suppenkärirh1  (Näpfe)  nebst  1  großen  und  1  kleinen  breiten, 
und  einem  Dutzend  Platten  geringem  Umfanges;  hierher  sind 
auch  plaziert  die  14  bessern  Teller  nebst  ihren  z.  Zt.  nur 
11  Löffeln  —  alles  aus  gutem,  grauschimmerndem  Zinn,  das 
sich  mit  seinem  matten  Silberglanz  recht  angenehm  von  dem 
schwarzen  Anstrich  des  Schrankes  abhebt.  —  Das  wiederum 
am  Eingange  befestigte,  mit  Zinn  beschlagene  Handfafs- 
schränklein  mit  seinem  zweirohrigen  messingenen  Handfafskessel 
ist  Veranlassung,  die  Reinlichkeit  im  Hause  zu  loben,  und 
wohlgefällig  entgegnet  die  Herrin,  wie  im  Haus,  wo  selbst  das 
,Kindsbadbüttchen*  nicht  fehle,  so  sei's  überall  in  der  Stadt. 
Der  Rat  sorge  unausgesetzt  für  Erhaltung  der  öffentlichen 
Badstube;  doch  der  Gemeinde- Bader  Lenhart  Basel  sei 
nunmehr  alt  und  unkräftig  geworden,  weswegen  man  sich 
schon  nach  einem  andern  umgesehen.  Aber  es  fände  sich 
keiner,  und  die  Stadt  werde  die  Hadstube  wohl  verkaufen 
müssen. 

Man  ist  unterdes  auf  den  Gaug  hinausgetreten.  Eine 
beschlagene  grofse  Truhe  mit  2  machtigen  »Blechschlofs*  und 
Riegeln  wird  aufgelegt.  Hier  ist  „gesammelt  im  reinlich  ge- 
glätteten Schrein  die  schimmernde  Wolle,  der  schneeigte  Lein", 
lu  einer  runden  Schachtel  sind  eigens  untergebracht  die  Kinds- 
wäschestücke :  Das  blau  taffetene,  gelb  durchwirkte  Tauftuch, 
eine  seidene  Taufbinde  mit  Gebild,  eine  goldene  Taufschnur 
und  entsprechende  Haube.  Darunter  liegen  2  blaue,  mit  Leib- 
farbe durch  wirkte  und  mit  durchsichtigen  Borten  vemerte 
Taflet-  und  2  weitere  kleine  Kissenüberzüge  mit  gestricktem, 
kunstvoll  vernähtem  Einsatz.  Eine  rot  Taftetzieche,  eine  prob- 
leinene Wickelbinde  und  5  Windeln  bilden  den  Rest  der 
Wiegen- Ausstattung.  Mit  glücklicher  Hand  breitet  die  Mutter 
nach  der  Besichtigung  ihre  »Hoelizeitskranzschnur*  Über  die 
Kleinodien  und  bringt  sie  sorgsam  geordnet  wieder  in  der  Truhe 
bergende  Tiefen.  Unter  einem  schwarzen  Leintuch  sitzen  zum 
Gebrauche  in  den  10  vollständigen  Betten  des  Hauses  6  V«  Dutzend 
grofse,  zum  teil  hänfene,  zum  teil  wergene  und  rein  flächserne 


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»Leyllaeher* ;  2  Dutzend  Überzüge,  zu  dreiviertel  rein  Flachs  und 
vernäht  oder  mit  Gebild  versehen,  endlich  noch  16  Handtücher, 
worunter  5  »gerügelt*.  Noch  sind  im  Schreine  aufgehäuft  nicht 
weniger  als  sieben  Paar  Ärmel,  9  Halsgoller  und  19  Schleyer, 
gestrickt,  vernäht,  besetzt  und  gekräuselt  von  »leinen  und  seiden*, 
die  Ärmel  mit  und  ohne  Leibich,  Krausen  oder  Stauchen,  die 
G oller  mit  Krägen,  die  Schleyer  ingefafst  und  gestickt  als 
»Stüren  und  Umbieget».  Die  Tischtücher  und  Servietten  haben, 
wie  bekannt,  in  der  Trisur  der  Unterstnbe  ihren  Platz  gefunden. 

In  der  neben  dieser  Truhe  stehenden  »schwarzen  rifs 
küsst'  findet  sich:  ein  kleines  Fäfslein,  worin  man  sorgfältig 
alle  Gl.isstückcheu  sammelt,  die  ja  als  sehr  wertvoll  gelten; 
,ein  viereckig  Lädliu'  mit  19  »grober  Trfidt*  (Huf?)  Eisen,  end- 
lich ein  Schlagbohrer  und  ein  Schneidmesser.  Offenbar  hat 
man  hier  den  Arbeitskasten  des  Hausherrn  vor  sich,  zu  dem 
der  iu  eiuem  »Steinen  Sarckh  Im  Hoff*  »umlaufende  Schleifstein* 
die  notwendige  Ergänzung  bildet. 

Die  Zeit  zum  Spinnen,  meint  während  des  Treppenab- 
steigens  die  Haufrau,  ist  noch  nicht  da;  Acker  und  Garten 
machen  noch  gar  mancherlei  Ansprüche.  Wenn  aber  die 
Traube  eingeheimst  ist,  wenn  der  Wind  um  kahle  Bäume  tost 
und  Allerseelen  ins  Laud  gegangen,  dann  regen  sich  die 
Hände  wieder,  die  den  »Wollkamm*  rühren  und  die  Spindel. 
Dann  schnurrt  wieder  der  »Klingelstock*,  und  die  »Haspel*,  und 
in  dein  »Cftllnisch  alt  Ziechlein*  sammeln  sich  zu  den  ,9  Klingeil 
hännnen  vnd  7  Klingel  flechsen  garu*  neue  nud  mehr.  Sie  zeigt 
auch  diese  ihre  Spinngerate  uud  -erzeugnisse,  und,  jedenfalls  unter 
Lächeln  über  die  Neugier  des  Gastes,  ihre  ,2  Nähkörbleiu*,  ihre 
»runde  Lade*,  worin  sie  allerhand  Bedarfsstttcke,  »Knöpf  und 
Probierstein*  zu  haben  pflegt,  ein  kleiues  »Kästlein  mit  Farben* 
und  endlich  —  zur  Strafe  für  die  Zudringlichkeit  —  »etliche 
allte  Lumpen  so  man  zue  Stopduechern  gebrauchet*! 

Ins  Heim  und  Reich  der  Frau  geht's  nun:  zur  Küche. 
Welches  Blinken  und  Blanken,  welcher  geradezu  verschwen- 
derische Reichtum  an  Metallgeschirr!  Fast  alles,  was  hier 


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aufgestapelt,  ist  elicro!  In  Gufs-  uud  Triebwerk  alles  vom 
Kloinsten  bis  zum  Gröl'sten,  ausgenommen  ein  Salzfafs  und  die 
Warzlade  mit  dem  Würzsieb!  Ein  zinnen  schlichtes  Handfais 
neben  der  Thüre  scheint  viel  gebraucht.  Im  »Eschenkessel' 
auf  dem  Herde  klimmt  die  Kohle,  die  des  Herdes  Glut  neu 
entfachen  soll.  Still  ist  es  jetzt  an  der  Feuerstelle;  schlaf- 
trunken spannt  der  »Dreifufs*  seinen  Schritte  über  die  vermeinten 
Flammen,  und  unbeschäftigt  lehnt  an  seinem  Ringe  das  eiserne 
, Feuerhaklein  mit  der  Gabel4,  das  »Kohlenschüppchen'  (Schaufel) 
und  die  «messingene  Kohlenpfanne*.  Sie  dichten  wohl  und 
träumen  den  Rauchwölkchen  nach,  die  so  oft  schon  vor  ihren 
Augen  hier  vom  Herdstein  sich  erhoben,  um,  von  dem  riesigen 
„Busem",  dem  Rauchfange.  eingesogen,  den  langen,  langen 
Steinschacht  hinauszuziehen  zum  herrlichen  Äther,  der  von 
hoch  oben  herabblaut.  —  Der  , Kuchensehrank*,  der  an  der 
entgegengesetzten  Seite  des  Herdes  steht,  ist  in  seinem  untern 
Teile  mit  zwei  verschliefsbaren  Thoren  versehen.  In  15  hölzernen 
,  Authebschüsseln*  stehen  hier  die  Tagesvorräte,  daneben  die 
Milchkrüge,  die  2  hohen  und  2  kleinen  Salzkanuen  und  die 
Würzlade  mit  dem  Würzsieb.  In  den  3  Gefachen  der  obern 
Hälfte  sind  die  Gezeuge  für  den  Handgebrauch  untergebracht; 
zunächst  die  eisernen:  1  Würzstein  (Mörser)  mit  Stöfser.  5 
Häfen,  2  grolse  und  4  kleine  »Düppen*  (Töpfe),  zum  teil 
mit  Füisen,  2  alte  Spaltmesser  und  dazu  12  eiserne  und  blecherne 
Deckel  ,grofs  uud  klein,  gut  und  bös*.  Darüber  die  Messing- 
stücke: 2  neue  grolse  und  2  alte  kleine  Potten(Topf)pfannen 
mit  Kaisen,  1  Kischpfanne  nebst  2  Fischeisen  (?)  und  2  neue 
Seihen,  zuletzt  2  »klockhenspeissene  duptTen*,  (Töpfe  mit  Kaisen) 
»deren  einer  grol's*,  und  6  Leuchter.  In  das  letzte  Fach 
endlich  sind  die  Zinn-  und  Blechgetal'se  verwiesen:  ü  grolse 
breite,  10  mittlere  und  5  kleinere  Platten,  3  geohrte  Suppen- 
kahr,  0  Gemüse-,  7  Senf-  und  5  Blechschüsseln  samt  einer 
grofsen  blechernen  Kanne,  der  einzigen  im  Hause.  Die 
99  hölzerne  Teller  und  9  Kuchennardten  sind  wohl  nebenan  auf 
einer  leichten  Rahme  getallig  hintereinander  gereiht.  Darunter 


73 


dekorieren  15  langhalsige  Brat-,  Schweifs-  und  Kuchenpfannen 
und  -Pfilnnlen,  grofs  und  klein,  ohne  und  mit  Füfsen  die  weifs- 
gestrichene  Wand,  die  zur  Herstellung  gehöriger  Symmetrie 
an  dieser  Stelle  noch  6  eiserue  ,Feiin(Schaum)löffel4,  2  Hack- 
messer, ebensoviele  Reibeisen  und  1  »Kleischgablin'  tragen 
mufs.  Zu  ständigem  Gebrauche  steht  auch  hier  eine  »eissen 
waag  mit  Knpffem  Schüsseln  und  eyssen  gewichtstein4.  Neben 
dem  vergitterten  Ziehbrunnen  sind  auf  schlecht  tinnener  Bank 
eine  »kupferne  Wassergelte',  mit  einer  ,Zoth'  (Giersrohr),  eine 
kupferne  »Boll'  (Schöpflöffel)  und  3  kupferne  Eimer  aufgestellt. 
Daneben  haben  nicht  weniger  als  4  Kessel,  2  messingene  und 
2  kupferne,  deren  einer  6,  der  andere  2  Eimer  fafst,  Unter- 
kunft gefunden.  —  Wahrlich,  es  ist  ein  reiches  Gebiet,  in 
dem  die  Hausfrau  hier  schaltet,  ein  Gebiet,  das  rein  uud  fein 
zu  erhalten  ein  Grofsteil  der  Tagesarbeit  in  Anspruch  nimmt, 
ja  hiezu  schliefslich  eine  Arbeitskraft  für  sich  allein  verlangt 
So  sieht  man  denn  auch  thatsächlich  eine  eigne  »beschlagene 
Kiste  mit  Reibsand*  im  Flur  steheu,  und  es  ist  ein  alltaglicher 
Anblick,  die  Magde  der  Stadt  schon  am  frühen  Morgen  emsig 
mit  Scheuern  beschäftigt  zu  sehen,1)  wenn  nicht  gerade  die 
Arbeit  am  »Stübich*  oder  Stauderich  (Bottich)  mit  dem  »Blaul* 
vordringlicher  ist  — 

Zu  ende  ist  die  Umschau,  und  die  zuvorkommende 
Führerin  ruft  den  Gatten,  dafs  er  sich  des  Fremden  wieder 
annehme.  Jener  aber  hat  sh  h  indes  in  Rüstung  geworfen, 
da  es  gilt,  am  Schielsen  teilzunehmen.  »Trabharnisch  mit  Ring- 
kragen, Handschuhen  und  Sporen4  zieren  ihn,  »Knebelspiefs  und 
Stofsmesser4,  vor  allem  aber  das  »Selbgeschoffs  mit  der  winden' 
(Armbrust)  und  dem  »eissem  ladstecken'  sind  seine  Waffen.  Und 
dafs  der  Familienprunk  uicht  fehle,  legte  er  das  heiligste  Kleinod 
über:  einen  »gruenen  lindischen  Wappenrockh  mit  Stauchen 
(Manschetten-Ärmel),  So  Herzog  Wolffgangen  seeliger  gedAcht- 
nus  gewesen*.  —  Auch  sein  Eheweib  hat  sich  zum  Ausgehen 

»)  Kreisarchiv  Speier,  Zweibr.  Porz.,  Fase.  1265  d. 


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74 


bald  umgekleidet:  ein  Paar  weifs  leinene,  hochmodern  ge- 
kräuselte »Ermell  mit  leibichen*,  dazu,  dem  alten  Brauch  zu 
Ehren.  ,ein  stauch  mit  vier  gestickten  Gulden  Bortten  von 
»Silber  durchwoben',  nmschliefsen  den  Oberkörper,  während 
eine  ,weifse  gestrickte  oder  genehte  Haube  sarapt  einem  allten 
roden  Zendell'  das  Haar  deckt  und  einschliefst.  Am  Gürtel 
aber  ist  ein  »schwarz  frauen  wetzger,  dabei  ein  blosametten 
Messerscheidt  mit  einem  scherlein'  in  roter  ,Tesch*  neben 
einigem  Kleingeld  für  etwaige  Einkäufe  befestigt. 

So  gehts  zum  Markte  mit  seinem  tollen  Leben  und 
rauschenden  Lärm,  was  zu  schildern  nicht  im  Rahmen  unserer 
Arbeit  liegt.  — 

Nach  dreien  Tagen  scheidet  der  Pilgrim  von  dem  Wirte, 
mit  dem  Versprechen,  nächstes  Jahr  wiederzukommen.  — 

Ein  Gast  zwar  schritt  gen  Herbst  1597  durchs  Stadt- 
thor, pocht'  ans  Haus  und  drängt  sich  harsch  und  höhnisch  durch 
die  enge  Pforte.  Doch  nicht  l^ben  und  Gedeihen  —  nein 
Tod  und  Vererben  ist's:  die  Pest,  das  grofse  Sterben.  Und 
unter  den  Halmen,  die  mit  kalter  Hand  sie  mähte,  war  auch 
Nikel  Scheffer  und  sein  ehlich  Weib.  Leider  sehr  zur  Unzeit ! 
Denn  nicht  nur  blieb  ein  unerzogner  Sohn  zurück,  auch  eine 
schwere  Schuldenlast  lag  auf  dem  Gut.  Längst  schon  hatte 
Schetfer  Acker  um  Acker  verkauft,  um  sich  Geld  zu  schaffen ; 
doch  trotz  dessen  und  seines  reichen  Erbtums  war  ihm  wenig 
geblieben.  Nicht  blol's  die  laufenden  Wirtschaftsobliegenheiten 
an  Krämer,  Wirte  und  Küfer.  Bäcker  und  Müller,  Schueider, 
Schuhmacher  und  Schmiede  stundete  er;  nicht  allein  Teil- 
summen von  seinen  Neubauten  standen  oft'eu:  Es  waren  noch 
fast  800  fl.  Kapitalschulden  zu  decken,  die  er  zumteil  schon 
vor  langen  Jahren  aufgenommen,  für  die  er  sogar  seine  silbernen 
Becher  verpfändet  und  nicht  einmal  die  Zinsen  bezahlt  hatte. 
Wie  grofs  diese  Schuld  gewesen,  läfst  sich  ermessen,  wenn 
man  bedenkt,  dal's  1  Fuder  1596er  dasigen  Weines  auf  12 
damalige  fl.  kam  (heute  würde  solche  Qualität  480  bis  «00  Mark 
kosten,  und  die  800  obige  Gulden  glichen  somit  etwa  30  bis 


75 


40000  Mark) ;  der  gesamte  Grundbesitz,  der  sieh  auf  im  Ganzen 
22  Morgen  Hau-  und  ca.  17  Morgen  Ausland  belief,  wog 
nur  kuapp  die  Forderungen  auf.  Hans  Caspar  Scheffer  „der 
Jung"  war  reich  an  fahrender  Habe,  doch  ohne  Land  —  ein 
Bauer  ohne  Pflug! 


Was  in  Vorstehendem  niedergelegt,  ist  eine  ebenso  voll- 
standige  als  wahrheitsgetreue  Verwertung  unseres  Hauptquellen- 
materials. 

Jene  erste  Eigenschaft  kommt  der  Arbeit  in  dem  Begriff 
zu,  dafs  nur  einiges  Wenige  in  Wegfall  gekommen  ist,  teils 
weil  es  an  sich  unbedeutend,  für  den  Gang  der  Darstellung 
aber  störend  war  —  wie  die  Anzahl  der  Wasch bütten  und 
-Ständer,  die  Zahl  der  Siebe,  Dreschflegel  uud  Heppen  (ge- 
bogene Handbeile),  der  Simmernmafse  und  Gewichtsteine  — , 
teils  weil  es,  offenbar  als  Rest  eines  Ganzen,  nicht  aufnahme- 
fähig schien  —  Kutterkasten,  Reitkiste,  Wagen-  oder  I^aug- 
khetnägel  und  -beschläge,  Liesen  und  Naben,  Ketten  und  Zaun- 
stangen —  teils  auch  und  endlich,  weil  seine  Bedeutung  unbekannt 
gewesen  und  der  kurz  angesetzte  Terrain  zur  Lieferung  diese 
Aufsatzes  weitergehende  Recherchen  nicht  mehr  gestattete. 
Was  aber  trotz  dieses  Mangels  der  Unbestimmtheit  verwendet 
wurde  bezw.  werden  muiste,  ist  wenigstens  seiner  Gattung 
nach  im  allgemeinen  khir  gewesen;  anderes,  was  eine  rout- 
mafsliche,  wenn  auch  durch  allgemeine  und  örtliche  Kultur- 
studien begründete  Auslegung  oder  Anwendung  gefunden  hat, 
ist  als  solches  gewissenhaft  signiert.  Ganzlich  dunkel  und  nicht 
verwertbar  ist  auf  diese  Welse  nur  l  Stelle  geblieben,  die  wir 
hier  wiedergeben.  Unter  der  Rubrik:  ,Kupfferu  Messin  vnd 
annderm  kuchenn  geschirr*  ist  nämlich  verzeichnet:  ,ltem  ein 
treibender  Bredter  mit  dem  Kasten  sampt  vier  Spisseu  vnd 
zweyen  Sch&lckhen.'  (?) 

Alle  Angaben  geschahen  gleichzeitig  auch  mit  voll- 
kommenster Treue,  trotz  der  mannigfachen  Versuchungeil, 


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76 


die  bei  solcher  Darstellung  notwendig  an  die  wärmer  werdende 
Feder  herantreten.  Und  nicht  blofs  zurückhaltend  wollte  sie 
geführt  sein!  Schreckte  sie  doch  selbst  nicht  wenige  Male  und 
fragte  sich,  ob  diese  Dinge  mit  ihrer  strotzenden  Fülle  nnd 
Pracht  denn  auch  alle  wahr  und  wirklHi  seien!  Neuerdings 
und  wiederholt  zahlte,  verglich,  kontrollierte  sie  —  das  Ver- 
wunderliehe war  Factum!  So  zeichnete  denn  der  Stift  weiter, 
kopierte  dem  Baum  eine  mächtige  Krone,  ein  gewaltiges  Grün, 
einen  grofsartigen  Blätterschmuck.  Doch  leider  ist's  uur 
Colorit,  und  Stamm  und  Ast,  von  Brand  und  Wurm  genagt, 
waren  nicht  in  der  Lage,  jenen  Prunk  zu  nähren,  geschweige 
denn,  Früchte  zu  tragen.  Nach  aufsen  Pracht  —  im  Innern 
Ohnmacht! 

Es  läfst  sich  dabei  nicht  einmal  —  namentlich  in  Hin- 
sicht auf  die  Zeitverhältnisse  —  behaupten,  dafs  der  Luxus, 
wie  er  vorausgehend  geschildert,  wohl  einzig  in  der  Stadt 
gewesen  sei.  Denn  nach  dem  Besitzstandsregister  aus  jenen 
Jahren  rangiert  unser  vielgenannter  Hauswirt  Nikolaus  SchefFer 
durchaus  nicht  an  erster  Stelle  Es  ist  im  Gegenteil  eine 
namhafte  Reihe  von  Bürgern  vorhanden,  die  ihn  an  Grund- 
besitz um  das  2-  bis  4fache  überragen.  Wie  grofs  und  über- 
trieben seine  Hausausstattung  gewesen,  läfst  sich  vergleichs- 
weise ans  der  Mitteilung  entnehmen,  dafs  der  Züricher  Ge- 
lehrte Josias  Simmler  (f  1576)  *)  u.  a.  hinterließ:  4  aufgerüstete 
Betten,  52  Leintücher,  24  Tischlaken,  72  Schüsseln,  2  ver- 
goldete Schalen,  20  Tischbetther  und  29  U\ffel.  Der  weiland 
Stadtscheiber,  dann  Bürger  und  Bauer  Nikolaus  SchefFer  in 
dem  gegen  Zürich  doch  unbedeutenden  Obermoschel  aber 
vererbte:  10  vollständig  ausgerüstete  Betten,  54  I^ein-, 
19  Tischtücher  und  Servietten,  16  ilandzwehleu,  25  Ziechen, 
46  Trink kannen  und -Becher,  118  Teller,  18  Löffel,  83  Schüs- 
seln und  Platten,  45  irdene  Krüge,  4  eherene  Waschbecken, 
11  grofsere  und  kleinere  Kessel,  20  Pfannen,  13  eiserne  Tfipfc 


»)  Bei  Uenne  am  tthyn  a.  a.  O.  S.  84. 


Digit 


77 


und  Hafen  und  20  Ohm  Fässer;  seine  Kleinodien  füllen  4  Folio- 
seiten uud  die  Schleier  seiner  Frau  zählen  allein  auf  19,  ihre 
Ärmelpaare  auf  6  ohne  die  2  Stauchen  (Manschetten),  und 
ihrer  Halskoller  mit  den  Krausen  sind  9.  Alles  das  ungezählt 
der  vielen  Kleinigkeiten  und  Einzelheiten,  die  wir  oben  gegeben. 
Wahrlich,  man  begreift,  wie  in  dieser  Zeit  der  Ausstaflierungs- 
sncht  jene  Puppenstuben  entstehen  konnten,  deren  Ausrüstung 
oft  an  tausend  Gulden  kam  und  die  noch  heute  die  Besucher 
z.  B.  des  germanischen  Museums  zu  Nürnberg  in  Verwunderung 
setzen. 

Wenn  nun  auch  diese  Zahlenreihen  in  ihrer  stattlichen 
Ausdehnung  und  namhaften  Höhe  gauz  gewifs  imponieren  und 
wenn  dieser  Eindruck  noch  durch  Hinblick  auf  die  Qualität 
der  Bestandteile  nicht  wenig  verstärkt  wird;  so  darf  doch 
keineswegs  dem  Lichte  der  Schatten  fehlen,  und  die  Betrachtung 
wäre  unvollendet,  lielse  sie  das  sehr  wichtige  Gegenstück  des 
Besitzes,  den  Nichtbesitz,  aufser  Ansatz.  Ein  aufmerksames 
Auge  „sieht  nämlich  in  der  Menge  auch  einiges,  das  nicht  da 
ist".  Hierher  sei  nun  nicht  bloi's  der  sehr  fühlbare  Mangel 
an  dem  nötigen  Klein-  und  Bargeld  gerechnet,  zumal  dies  als 
akute  oder  chronische  Eigenschaft  auch  heutzutage  noch  man- 
chem Hauswesen  ankleben  soll.  Auch  sei  unerforscht,  wie 
unsere  biedern  Altvordern  sich  mit  im  ganzen  3  Familientaschen« 
tüchern  behalfen,  sofern  nicht  etwa  einer  unserer  Leser  aus- 
drücklich konstatiert  haben  will,  dafs  der  Hausvater  jedenfalls 
kein  Schnupfer  gewesen  sein  kann.  Weiter  wollen  wir  auch 
nicht  fürwitzig  sein  und  lange  über  den  Verbleib  der  tehleuden 
9  »Harmbgeschirre*  zu  den  10  Betten  grübeln,  und  ebenso 
wenig  wäre  es  zartfühlend,  zu  entscheiden,  ob  die  19  Servietten 
sich  gleichmäfsig  auf  die  19  Tischtücher  verteilten  und  ob 
alsdann  die  gesamte  Tafelrunde  in  unempflndsamer  Friedlich- 
keit sich  eines  einzigen  gemeinsamen  Mundwischtuches  bediente 
oder  nicht.  Eher  schon  gelte  die  Frage,  ob  denn  neben  Essig-, 
Salz-  und  Butterfals  nicht  auch  ein  Ständer  für  die  kultur- 
historisch doch  so  wichtige  Seife  gewesen.  Leider  nein  doch 


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I 

78 


sei  zur  Beruhigung  angstlicher  Gemüter  gesagt,  dafs  man  sie, 
das  Liebigsche  Kulturbarometer  nämlich,  eine  uralte  keltische 
Erfindung,  wohl  kannte  und  benützte,  und  dafs  es,  wie  ja 
auch  aus  unserer  Schilderung  hervorgeht,  um  die  üufsere 
Reinlichkeitspflege  ziemlich  wohl  bestellt  war.  Sollte  sieh 
weiter  eine  sorgsame  Hausfrau  vergebens  nach  den  gefüllten 
Kisten  und  Kasten  des  Kellers  umsehen  —  sie  tröste  sich! 
Unser  Inventar  kann  freilich  nicht  soundsoviele  Zentner 
Kartoffeln  autzahlen;  aus  dem  sehr  einfachen  Grunde,  weil 
die  „Grundbieren"  erst  ein  Jahrhundert  nach  diesen  Zeiten 
zur  Einführung  im  Herzogtume  kamen.1)  Und  wenn  auch  der 
andern  Dinge,  die  ein  wohl  bestellter  Keller  an  Rüben  und  Kraut, 
an  Gemüse  und  Zuthat  zu  bergen  pflegt,  nicht  Erwähnung  ge- 
schieht, so  waren  sie  doch  vorhanden  gewesen,  sind  aber  — 
jedenfalls!  —  aus  Xot  zum  Grofsteil  veräufsert  oder  aus 
speziellen  Gründen  an  die  Diener  vei*schenkt  worden.  Eine 
besonders  neugierige  Leserin  wird  vielleicht  noch  wissen 
mögen,  warum  man  so  wenig  irdenes  und  fast  gar  kein 
gläsernes  Geschirr  verwertete.  Nun,  der  Grund  hiezu  lag  nicht  in 
Sparsamkeit  —  wenn  auch  Glas  noch  als  äufserst  wertvoll 
galt  (s.  o.)  — ,  sondern  in  Zerbrechlichkeit  des  letztern.  — 
Das  alles  ist  es  aber  nicht,  was  als  „fehlend"  besonders 
autf.il lig  sein  mufs,  es  sind  im  Gegenteil  3  andere,  für  die 
Zustände  von  damals  recht  lehrreiche  Punkte,  die  unsere  Auf- 
merksamkeit erregen,  die  Frage  nach  Uhr,  Buch  und  Hemd. 
Jene  erste,  die  „Vbren"  (wohl  von  hora,  Stunde)  war  nämlich 
auch,  und  zwar  selbst  als  Wecker,  im  Zimmer  und  in  der 
Tasche  schon  vielfach  verwendet.  Doch  scheint  sie  um  1600 
in  unser  Thal  noch  nicht  vorgedrungen  zu  sein,  da  sonst  der 
fortschrittliche  und  prunkliebende  Stadtschreiber  Nikolaus  Scheffer 
sich  gewifs  eine  zugelegt  hätte.  Er  begnügte  sich  wie  auch 
andere  vorläufig  mit  der  städtischen  Uhr  „ufm  Rodthaui's". 
welche  gegeu  einen  Jahreslohn  von  12  fl.  9  albus  —  der 

l)  Siebe  Heiiitz,  IMal/xweyhrflrkrii  wilhivinl  dem  drevsiujlihrijreii 
Kriege,  S.  162. 


79 


vornehmste  Bestandteil  seiner  Besoldung  —  der  Diacon-Schul- 
meister  „stellte".1)  Ein  solcher  war  aber  ende  des  16.  Jahrhunderts 
etwa  15  Jahre  nicht  da  und  —  o  glückliches  Geschlecht!  — 
so  „mahnte  kein  Stundenschlag  dich  an  den  letzten  Tag.0  — 
Auch  der  Bücher  und  Bilder  geschieht  mit  keinem  Worte 
Erwähnung,  und  wir  können  mit  vielem  Grunde  annehmen, 
dafs  thatsächlich  keine  vorhanden  waren.  Denn  einmal  ist 
die  Inventaraufnahme  doch  von  amtlicher  uud  durchaus  red- 
licher Seite  geschehen,  und  zum  andern  waren  Bücher  damals 
gar  zu  wertvoll,  als  dafs  man  sie  übersehen  sollte.  Ihr  gänz- 
liches Fehlen  in  einem  sonst  so  wohlausgestatteten  Hause  ist 
aber  ein  deutungsreiches  Zeichen,  zumal  wir  es  nicht  mit 
einem  Mann  des  untersten,  ungebildeten  oder  nur  halbwegs 
unterrichteten  Volkes,  sondern  mit  einem  auf  einer  herzoglichen 
Burg  erzogenen  Bürger  zu  thun  haben,  der  des  Lesens  und 
Schreibens  nach  den  uns  vorgelegenen  Proben  in  nicht  mittel- 
mäfsigem  Grade  kundig  gewesen.  Die  Presse  hatte  also  noch 
nicht  sonderlich  bei  unsern  Bürgern  Einöds  gewonnen.  Was 
aber  endlich  und  letztens  durch  Abwesenheit  glänzt,  das  H  emd, 
ist  im  Zusammenhalt  mit  dem  Kehlen  der  gesamten  Leibwäsche 
erklärlich.  Nimmer  kann  nämlich  behauptet  werden,  dafs 
dieses  unentbehrlichste  und  älteste  Kleidungstück  gemangelt. 
Wir  sind  im  Gegenteil  der  Annahme,  dafs  der  Reichtum  an 
solchem  und  andern  Unterkleidern .  die  ja  sämtlich  fehlen, 
ebensohoch  war  als  der  an  anderm  Getüch.  Wenn  aber  auch 
nicht  das  Mindeste  dergleichen  aufgezählt  wird,  so  hat  das 
offenbar  seinen  Grund  in  einer  herzoglich-zweibrückisehen  Ver- 
ordnung vom  2.  Dezember  1564,  wonach  die  Leibsttteke  eines 
Pestkranken  niemals  gewaschen,  sondern  dem  Feuer  übergeben 
werden  mufsten.8)  Auf  diese  Weise  scheint  der  Vorrat  an 
solchem  gänzlich,  an  anderm  Leinenzeuge  teilweise  vernichtet 
worden  zu  sein. 

*)  Faso.  1205  des  Speierer  Kreisarohivs  vom  Jahre  1566. 
2)  .Siehe  Stuff  f.  d.  künft.  Verfasser  einer  pfiU/..-zweibrürkteeheii 
Kirchengeschichte,  Bd.  1.  S.  61. 


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80 


Gar  mancherlei  und  manche  wichtige  Polgerungren  und 
Belege  liefsen  sich  filr  die  Kulturgeschichte  des  Reiches  wie 
des  Landes  aus  unserer  Urkunde  noch  ableiten,  die  gerade  weil  sie. 
wie  eingangs  bemerkt,  noch  manche  —  aufserpfölzische  —  Seiten- 
stücke hat,  von  Wert  sich  erzeigt.  Doch  zur  Ausbeutung  der 
Quelle  in  diesem  Sinne  fehlt  dem  Verfasser  der  gegenwartigen 
Mitteilung  alles:  Kraft,  Beruf  und  Zeit.  Er  genügt  sich,  die 
Perle  in  die  Kette  gefügt  und  die  Blume  an  ihren  Ort  gestellt 
zu  haben.  Sie  zu  bewerten  und  einzuordnen  überlalst  er 
andern,  Fähigen!1) 

Speier  am  Tage  Kunigund  1891. 


l)  Die  vielgenannte  HaupUjnelle  zu  vorli»ie'f»nder  Arbeit  bildet  das 
erat«  Heft  in  Fase.  8  des  ObermoHchHler  Stadtarchiv**. 


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IV. 

Die  erste  Saeeularfeier 

der 

Zerstörung  der  Stadt  Speier  im  Jahre  1789. 

Von 

Prof.  Dp.  Harster, 

Konservator  des  historischen  Vereines  der  Plala. 


Eine  kurze  Darstellung-  des  im  .Jahr  1789  in  Speier  zur 
Erinnerung  an  die  hundert  Jahre  zuvor  erfolgte  Zerstörung 
der  Stadt  abgehaltenen  Lob-  und  Dankfestes  auf  Grund  der 
in  Akt  669  des  stadtischen  Archiven  enthaltenen  Materialien 
dürfte  auch  in  der  Gegenwart  nicht  ganz  uninteressant  sein, 
da  sie  sowohl  im  allgemeinen  uns  zeigt,  wie  derartige  Feste 
von  unseren  Vorfahren  gefeiert  wurden,  als  auch  insbesondere 
erkennen  läfst,  wie  weit  der  Neubau  eines  völlig-  vernichteten 
politischen  Gemeinwesens  binnen  eines  Jahrhunderts,  das  selbst 
wieder  mancherlei  schwere  Heimsuchungen  für  Speier  mit  sich 
brachte,  bereits  gediehen  war.  Auch  wurden  bei  dieser  Ge- 
legenheit manche  einzelne  Züge  wieder  aufgefrischt,  deren 
die  damals  lebende  Generation  nach  den  Erzählungen  der  un- 
mittelbar vorausgegangenen  sich  noch  erinnerte,  die  aber  in- 
zwischen, nachdem  ein  weiteres  an  welterschütternden  Hegeben- 
heiten reiches  Jahrhundert  vorübergerauscht  ist,  dem  jetzigen 
Geschlechtc  mit  manchen  anderen  um  vieles  näher  liegenden 
Erinnerungen  entschwunden  und  abhanden  gekommen  sind. 

Es  war  der  eine  der  beiden  städtischen  Konsulenten 
Petersen,  der  zuerst  am  24.  April  1789  in  dem  sogen.  Kon- 

ü 


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82 

sistorium  vortrug,  „dafs  wegen  dem  100jährigen  Verlauf  seit 
der  letzteren  Zerstörung  hiesiger  Stadt  auf  bevorstehendes 
Pfingstfest  ein  Dank-Jubiläum  zu  halten  schicklich  seyn  wurde", 
worauf  beschlossen  wurde,  „von  beyden  Consulenten  eiu  näheres 
Einrathen  über  die  Art  der  Hinrichtung  solchen  Festes  zu 
erwarten  und  bey  Einem  Hoehedelm  Rath  über  dieses  Vor- 
habenden vordersamst  berichtlich  anzufragen,  bils  wouächst 
im  einzelnen  das  weitere  verabschlüsset  werden  möge."  Schon 
am  darauffolgenden  Tage,  Samstag  den  25.  April,  kam  die 
Sache  auch  im  Rate  zur  Verhandlung;  der  Vorschlag  im 
ganzen  wurde  einstweilen  angenommen  und  über  die  Veran- 
staltung im  einzelnen  die  Konsulenten  ein  schriftliches  Gut- 
achten zu  erstatten  aufgefordert.    Dieses  Programm  wurde  in 
einer  am  1.  Mai  abgehaltenen  Konsistorialsitzung  vereinbart 
und  tags  darauf  bei  Rat  verlesen.    Es  bestand  hauptsächlich 
in  einem  feierlichen  Zuge  der  gesamten  Bürger-  und  Einwohner- 
schaft, d.  h.  der  zünftigen  Bürger  wie  der  Insassen,  zu  der 
evang.  lutherischen  Stadtkirche  und  in  einem  besonders  feierlich 
zu  gestaltenden  vor-  und  nachmittägigen  Gottesdienst  für  den 
Pfingstmontag  sowie  in  einem  am  darauffolgenden  Nachmittage 
im  sog.  grofsen  oder  Bibliotheksaal  des  Stadthauses  seitens 
der  Lehrer  und  Schüler  des  städtischen  Gymnasiums  abzu- 
haltenden, aus  Reden,  Deklamationen  und  Musikstücken  be- 
stehenden Schulaktes.  Dabei  wurde  bestimmt,  dals  die  Geist- 
lichkeit die  Texte  und  Gebete,  welche  sie  zu  den  Kirchen- 
audachten  wählen  wollte,  vorlegen,  und  dafs  während  dieser 
Gottesdienste  Patrouillen  in  der  Stadt  fleifsig  herumgehen  und 
namentlich  die  Thore  gut  besetzt  werden  sollten 

Auch  diese  Vorschläge  fanden  die  Billigung  des  Rates 
ebenso  wie  der  in  der  Sitzung  vom  9.  Mai  verlesene  Vor- 
schlag des  Konsulenten  Petersen,  durch  ein  besonders  anzu- 
stellendes Herrengebot  einen  von  ihm  entworfenen  „Vorhalt44 
an  die  Zünfte  gelangen  zu  lassen.  Der  Genannte  machte 
hiebei  darauf  aufmerksam,  dals  durch  das  Gebot  iti  Mänteln 
zu  erscheinen  sehr  grofse  lukonvenientien  entstehen  würden. 


83 


Kaum  die  Hälfte  der  Bürgerschaft  sei  mit  blauen  Mänteln 
versehen ;  Regen-  und  Reiseraäntel  ^iber  machten  eine  sonder- 
bare Mischung  und  seien  als  die  äufserste  „Negligee-Tracht" 
in  mancher  Rücksicht  sehr  unschicklich.  Der  Geschmack  der 
gegenwärtigen  Zeiten  wisse  ohnehin  nichts  mehr  von  Feierlich- 
keiten in  blauen  oder  andern  buntgefärbten  Mänteln.  Viele 
Bürger  bezeigten,  wie  mau  vernehme,  im  voraus  einen  grofsen 
Widerwillen  gegen  das  Mänteltragen,  und  es  sei  vorauszusehen, 
dal's,  wenn  der  Rat  darauf  beharren  und  sogar  auf  das  Aus- 
bleiben eine  Strafe  setzen  wollte,  dennoch  kaum  die  Hälfte 
der  Bürgerschaft  erscheinen  werde.  Die  Meinung  beider  Kon- 
sulenten sei  daher,  man  lasse  einem  jeden  die  freie  Wahl,  in 
welcher  Tracht  er  bei  der  Prozession  erscheinen  wolle,  und 
bemerke  in  dem  Herrengebot  nur,  dafs  ein  jeder  Zuuftgenosse 
in  möglichst  sauberer  Kleidung  erscheinen  solle. 

Ein  weiterer  Punkt,  der  bei  dieser  Gelegenheit  dem 
Rate  von  beiden  Konsulenten  zu  bedenken  gegeben  wurde, 
betraf  das  Domkapitel,  und  zwar  erschien  es  denselben  aus 
verschiedenen  Gründen  nicht  ratlich  mit  dem  Domkapitel  wegen 
Begehung  des  Festes  eine  Kommunikation  zu  pflegen  oder  die 
Geistlichkeit  zur  gemeinschaftlichen  Zelebrierung  förmlich  ein- 
zuladen. Gleichwohl  werde  es  unpräjudizierlieh  dem  „Wohl- 
stand und  nachbarlichem  Vernehmen"  geraäfs  sein,  von  der 
diesseits  getroffenen  Veranstaltung  eine  blofse  Xachricht  zu 
erteilen  und  dabei  anheimzustellen,  ob  und  in  wieferne  man 
jenseits  an  dieser  oder  jener  Feierlichkeit  teilnehmen  wolle 
oder  nicht. 

Entgegen  ihrem  eigenen  zuvor  überg ebenen  Vorschlag 
oder  Schema  sodann  äufserten  die  Konsulenten  nunmehr  Be- 
denken gegen  einen  Zug  geradeaus  vom  Stadthaus  Über  den 
sog.  Sturmfederischen  Platz  nach  der  lutherischen  Kirche,  da 
dieser  Raum  nicht  ausreiche,  um  auch  nur  die  Hälfte  des  Zuges 
aufzustellen,  und  schlugen  statt  dessen  vor,  den  Zug  entweder 
die  Strafse  aufwärts  um  die  Ecke  des  sog.  „Trutzpfaft'en"  am 
Dom  herum,  oder,  wenn  der  Ausgang  durch  den  Rathot  hin- 


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84 


durch  geuommen  werde,  durch  die  Schustergasse  den  Markt 
hinauf  und  über  den  neuen  Platz  vor  der  Kirche  zu  führen. 

Zum  steteu  Andenken  dieses  Festes  ferner,  zur  Fort- 
pflanzung guter  Harmonie  uud  Zuneigung  zwischen  Magistrat 
und  Bürgerschaft  und  zur  öffentlichen  Bewährung  des  guten 
ökonomischen  Zustandes,  worin  sich  das  Ärarium  befinde, 
dünkte  es  den  Beratern  der  Stadtverwaltung  gar  kein  übel 
angelegter  Aufwand,  wenn  dasselbe  einer  jeden  der  zwölf 
Zünfte  ein  gewisses  Quantum  an  Wein,  welches  sie  jedoch 
erst  am  folgenden  Tag  zu  verzehren  hätten,  verabfolgen  liefse. 

Endlich  sollte  das  Bürgermeisteramt  das  Spicllenthalten 
am  Dankfest  bei  Strafe  den  Wirten  verbieten  lassen. 

In  diesem  Sinne  geschah  denn  auch  schriftlicher  Vorhalt 
an  die  zwölf  Zünfte  und  mutatis  mutandis  an  die  Inwohner- 
schaft, worin  den  Zanftgenossen  ohne  Untei-schied  der  Religion 
geboten  wurde,  sich  am  kommenden  Pfingstmontag  früh  um 
7  Uhr  auf  ihren  Zunftstuben  zu  versammeln  und  von  dort 
aus  sich  in  das  Rathaus  zu  begeben,  alsdann  aber  der  solennen 
Prozession  nach  der  evang.  lutherischen  Kirche  in  hergebrachter 
zunftmäfsiger  Ordnung  beizuwohnen  Fernbleiben  von  der 
Prozession  wurde  nur  für  den  Fall  ausreichend  zu  bescheinigen- 
der Cnpäfslichkeit  gestattet,  aulserdem  aber  mit  „gehöriger 
Ahndung"  —  nach  dem  ersten  Entwurf  mit  einer  Strafe  von 
10  fl.  —  bedroht.  Dabei  sollte  es  jedoch  in  das  Belieben  der 
katholischen  und  reformierten  Bürger  gestellt  bleiben,  vor  dem 
Eingang  in  die  lutherische  Kirche  abzutreten  und  in  die  Kirchen 
ihrer  Konfession  sich  zu  verfügen. 

In  gleicher  Weise  uud  unter  gleichem  Datum  ergingen 
Ausschreiben  des  Rates  an  die  lutherische  und  reformierte 
(Jemeinde,  worin  der  Rat  die  Erwartung  aussprach,  dafs  ein 
jeder  Bewohner  der  Stadt,  welcher  ein  gefühlvolles  Herz  habe, 
und  welcher  den  dermaligen  beglückten  Zustand  mit  der 
traurigen  Lage  der  Vorfahren  vergleiche,  erkennen  werde, 
dafs  es  eine  heilige  Pflicht  sei,  für  so  viele  geistliche  und 
leibliche  Wohlthaten  der  allgütigen  Vorsehung  den  demütigsten 


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85 


Pank  zu  opfern.  Es  versah  sich  daher  auch  der  Rat  zu  alleu 
seinen  Unterthanen.  dafs  sie  an  dem  gedachten  Festage  sich 
nicht  mir  bei  dem  öffentlichen  Gottesdienste  fleifsig  einfinden, 
sondern  auch  d^n  ganzen  Tag  in  und  aul'ser  der  Kirche  sich 
stille  und  eingezogen  verhalten  würden. 

Dieser  Erlafs  sollie  den  beiden  evangelischen  Gemeindeu 
am  letzten  Sonntag  vor  Pfingsten  nach  geendigter  Vor-  und 
Nachmit  tagspredigt  von  der  Kanzel  herab  verkündet  werden. 
Dem  Pfarrer  der  reformierten  Gemeinde  wurde  zugleich  an- 
heimgestellt, ob  und  auf  welche  Stunde  er  etwa  seinen  vor- 
mittagigen Gottesdienst  wegen  des  allgemeinen  Kirchgauges 
der  gesamten  Bürgerschaft  verlegen  wolle.  Aufserdem  wurde 
den  Geistlichen  beider  Konfessionen  die  Vorlage  der  für  die 
verschiedenen  Festgottesdienste  gewählten  Predigttexte,  der 
selbst  verfertigten  Gebete,  und  soweit  dieselben  nicht  bereits 
durch  das  offizielle  Programm  bestimmt  waren,  auch  der  zu 
singenden  Lieder  behufs  Genehmigung  durch  den  Rat  aufge- 
tragen. Nachdem  dieselbe  erfolgt,  wurden  die  Konsulenten 
zur  gutachtlichen  Äußerung  aufgefordert,  welche  keine  weitere 
Erinnerung  zu  machen  hatten,  als  dafs  das  von  dem  zweiten 
lutherischen  Pfarrer  Spatz  verfertigte  Gebet  um  die  Hälfte  zu 
kürzen  sei.  Im  Programme  waren  demselben  für  seine  vor 
dem  Altar  zu  haltende  Rede  höchstens  Viertelstunden, 
dem  ersten  lutherischen  Pfarrer  Schultz  für  seine  Predigt 
höchstens  3  Viertelstunden  zugeteilt  worden. 

1  )ie  von  den  Ratskonsulenten  gemachten  Vorschläge  waren 
somit  sämtlich  von  dem  Magistrate  genehmigt  worden  nur  mit 
der  Ausnahme,  dafs  zu  Verhütung  aller  Unordnung  für  jetzt 
die  Verabreichung  des  Weines  für  die  Bürget schaft  unterbleiben 
und  auf  eine  andere  Zeit  verspart,  der  Aufzug  aber  in  der 
beschlossenen  Weise  vom  Rathause  unmittelbar  über  den  Stnrm- 
federischen  Platz  in  die  Kirche  vorgenommen  werden  sollte. 
Die  beiden  Rechtsgelelirten  beruhigten  sich  indessen  bei  diesem 
Entscheide  nicht  und  brachten  zunächst  in  der  Sitzung  des 
Konsistoriums  vom  22.  Mai  nochmals  ihre  Bedenken  gegen  die 


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vom  Magistrate  beliebte  Anordnung  des  Zuges  vor.  Man 
müsse  sich  die  Ausdehnung  des  feierlichen  Zuges  zum  Haupt- 
augenmerk dienen  lassen  und  in  dieser  Absicht  den  Ausgang 
der  Prozession  durch  den  Rathof  festsetzen.  Wer  diese  Ab- 
sicht unbefangen  überlege,  werde  nichts  Unanständiges  darin 
entdecken,  zumal  da  der  Rat  wieder  bei  der  Facade  des  Rat- 
hauses vorüberziehe  und  ihm  daselbst  durch  die  Kontingents- 
mannschaft die  Honneurs  gemacht  würden.  Den  zweiten  Punkt 
brachten  sie  in  der  am  25.  Mai  stattgehabten  Magistratssitzung 
zur  Sprache,  indem  sie  wiederholten,  dafs  zum  steten  An- 
deuken,  und  um  die  Bürgerschaft  in  den  bisherigen  guten 
Gesinnungen  für  ihre  Obrigkeit  noch  weiter  zu  ermuntern,  auch 
um  keine  widrigen  Begriffe  von  dem  Zustande  des  Ärars  zu 
erwecken,  man  diesmal  eine  allzugenaue  Sparsamkeit  nicht 
vordringen  lassen,  sondern  die  besagte  Rekreation  der  Bürger- 
schaft um  so  mehr  verwilligen  möge,  als  die  meisten  Bürger 
sich  schon  sichere  Hoffnung  darauf  machten,  auch  in  der 
Reichsstadt  Worms,  wo  doch  die  Lage  der  Sachen  in  mancher 
Rücksicht  so  günstig  nicht  sei,  eine  gleiche  Rekreation  mit 
Brod  und  Wein  auf  den  Zunfthausem  gegeben  und  solches 
sogar  schon  durch  das  im  Druck  herausgekommene  Reglement 
der  Feierlichkeiten  verkündet  worden  sei.  Desgleichen  dürfte 
es  den  Umständen  angemessen  sein,  wenn  am  zweiten  Tag 
nach  Beendigung  der  Reden  eine  kleine,  jedoch  anstandige 
Kollation  von  kalten  Speisen  im  Rathaussaal  und  der  Kanzlei 
aufgestellt  würde,  wie  denn  das  nämliche  nach  der  erwähnten 
Anzeige  auch  zu  Worms  geschehe. 

Allein  der  Rat  bestand  auf  seinem  Beschlüsse,  daJ's  der 
Zug  vorne  zum  Rathause  heraus  und  aut  dem  kürzesten  Weg 
zur  groisen  Kirchenthüre  hineingeführt  werden  solle,  während 
er  inbezug  auf  den  zweiten  Punkt  seinen  Ratgebern  den  Willen 
that  und  auch  den  im  letzten  Konsistorium  gefafsten  Beschlufs 
bestätigte,  wonach  das  bisher  am  zweiten  Pfingstfeiertage  ge- 
haltene Hufs-  und  Bettest  auf  den  vorletzten,  das  Dankfest  aber 
auf  den  letzten  Sonntag  des  Kirchenjahres  verlegt  werden  sollte. 


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Unter  diesen  und  ähnlichen  Vorbereitungen  und  Verhand- 
lungen war  der  Pfingstsonntag  herangekommen,  an  welchem, 
wie  das  Domkapitel  dem  Stadtrate  auf  dessen  Einladung  uuter 
dem  15.  Mai  mitgeteilt  hatte,  auf  Anordnung  des  Fürstbischofes 
im  Dom  ein  feierliches  Amt  gehalten  und  nach  dessen  Be- 
endigung das  Tedrum  abgesungen  wurde;  aufserdem  hatten 
die  Domprediger  Weisung  erhalten,  in  ihren  ?uif  diesen  Tag 
zu  haltenden  Predigten  die  vor  100  Jahren  erlittene  Ein- 
äscherung und  seitherige  gesegnete  Aufnahme  der  Stadt  Speier 
ihren  Zuhörern  auf  eine  schickliche  und  zweckmässige  Art  zu 
Gemütc  zu  führen  und  sie  zur  Danksagung  anzumahnen. 

Abends  um  6  Uhr  wurde  sodann  das  von  der  Stadt  zu 
begehende  Fest  mit  allen  Glocken  der  lutherischen  und  der 
reformierten  Kirche,  welchen  auch  das  Kloster  der  Dominikaner 
die  seinige  beigesellte,  V-»  Stunde  lang  eingeläutet,  worauf  bis 
7  Uhr  vom  Altpoitel  herab  nach  allen  vier  Seiten  Posaunen 
sich  hören  liefsen,  welche  unter  Zimbelbegleitung  die  Melodien 
der  Lieder:  „Sei  Lob  und  Ehr  dem  höchsten  Gut"  und  „Ach 
bleib  mit  deiner  Gnade"  anstimmten  Am  folgenden  Morgen 
von  6  bis  1/a7  Uhr  und  von  V*  bis  aÄi7  Uhr  wurde  dieses 
Geläute  fortgesetzt  und  dazwischen  wieder  ein  Choral  auf  dem 
Altporte]  geblasen.  Von  7  Uhr  an,  nachdem  bereits  eine 
Stunde  früher  die  Kontingentsraannschaft  *)  —  die  Wachen  an 
deu  Thoren  waren  zeitig  um  je  4  Mann  verstärkt  worden  — 
von  der  Hauptwache  an  das  Rathaus  gezogen  war,  um  dort 
zu  paradieren,  versammelte  sich  der  Rat  in  corpore  mit  sämt- 
lichen städtischen  Bedienstelen,  desgleichen  den  drei  lutherischen 
und  dem  reformierten  Geistlichen  auf  dem  Stadthause;  gleich- 
zeitig zog  die  zünftige  Bürgerschaft  von  ihren  Zunftstuben 
unter  Anführung  der  Zunftmeister  paarweise  nach  dem  Rat- 
hofe, desgleichen  sämtliche  Schutzverwandten  unter  Führung 
des  bürgerlichen  Schutzbeamten,  vor  dessen  Haus  sie  sich 
versammelt  hatten,  endlich  die  Schüler  der  deutschen  Schuten 

»)  Wahrend  des  7juhri^;n  Kri^es  hatte  die  Stadt  ein  Kontingent 
von  80  Mann  mit  einem  Offizier  bei  der  Reichsarme«  zu  unterhalten. 


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beider  evangelischer  Konfessionen  und  die  des  städtischen, 
d.  h.  lutherischen  Gymnasiums  in  Begleitung  ihrer  Lehrer  und 
Professoren  und  die  Waisenknaben  mit  dem  Waisenvater. 

Um  3/40  Uhr,  als  das  Zusammenlaufen  beider  evan- 
gelischer Kirchen  begann,  setzte  sich  der  Zug  in  Bewegung 
in  folgender  Ordnung: 

Erster  Zug. 

1.  Die  Waisenknaben,  nach  dem  Alter  geordnet,  mit  dem 
Waisenvater. 

2.  Die  Schüler  der  reformierten  Schule  nebst  ihrem  Lehrer. 
3  Die  Schüler  der  vier  lutherischen  Schulen  mit  ihren 

Lehrern  Eiderbeuz,  Wenning,  Fahr  und  Wagner  auf  den 
Seiten. 

4.  Die  Schüler  des  Gymnasiums  mit  ihren  Lehrern,  Rektor 
M.  Johann  Georg  Hutten  und  Konrektor  Heynemann. 
Georg  Friedrich  Braun  und  Musikdirektor  Georg  Ludwig 
Braun. 

5.  Die  Geistlichen,  nämlich  die  beiden  lutherischen  Pfarrer 
Johann  Georg  Schultz  und  Johann  Wilhelm  Spatz,  so- 
dann der  reformierte  Pfarrer  Ernst  Tilemann,  genannt 
Schenk,  und  der  lutherische  Diakonus  M.  Johann  Adam 
Mayer. 

Zweiter  Zug. 

A  mit  Vortritt: 

a)  des  mit  Stock  und  Degen  anführenden  Stadt  heim  burgers, 

b)  der  Unterbediensteten  in  paarweiser  Ordnung,  nämlich : 

1.  des  Bauschaffners  Andreas  Körle  und  des  „Herren- 
lifers«, 

2.  des  Grabenmeisters  Gottfried  Ochsner  und  des  Stadt- 
jagers  Johann  Adam  Passenauer, 

3.  der  beiden  Einspanniger  Johann  Michael  Kemer  und 
Konrad  Heinrich  Philipp, 

4.  der  beiden  Kanzleidiener  Johann  Heinrich  Müller  und 
Friedrich  Ludwig  Güllich,  endlich 


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5.  des  „Herrenknechtes"  sowie  des  Stadtknechtes  Melchior 
Martin. *) 

H.  der  Rat  mit  den  Seinigen  und  zwar: 

a)  die  beiden  regierenden  Bürgermeister  .Johann  Michael 
Weifs  und  .lohann  Friedrich  Trapp, 

b)  die  beiden  Altermeister  Johann  Kaspar  Petsch  nnd  Fried- 
rich Christoph  Freitag, 

c)  die  beiden  Stadtsyndici  Petersen  und  Karl  Anton  von 
8t.  Georgen,  beider  Rechte  Doktor,  auch  füistl.  Öttingen- 
Wallenstein'scher  Hof-  und  Regierungsrat, 

d)  der  eine  der  beiden  ordentlichen  Stadtphysiei  Dr.  Elwert 
—  der  andere  Dr.  Brodbeck  fehlte  im  Zuge  —  zwischen 
den  beiden  anfserordentlichen  Hofgerichtsrat  Dr.  Koller 
und  Dr.  Enslin. 

e)  die  Mitglieder  des  geheimen  Rates,  nämlich  Johann  Becker 
nnd  Johann  Schwanckhardt,  Balthasar  Stamm  und  Franz 
Wilhelm  Britz. 

f)  die  eine  Hälfte  des  äufseren  Rates,  nämlich  Adrian 
Andreas  Pfannenschmidt  nnd  Georg  Friedrich  Ulslaub, 
.lohann  David  Staub  und  Johann  Adam  Weifs, 

g)  die  stadtische  Kanzlei  und  zwar  die  Ratschreiber  Ohlen- 
schlager und  Maximilian  Fabricius,  Deines  und  Grether, 2) 

h)  die  andere  Hälfte  des  äufseren  Rates,  nämlich  Wilhelm 
Karl  Meuzer  und  Johann  Heinrich  Rübsaraen,  Jobann 
Philipp  Pallant  und  Johann  Christoph  Lobauer, 


M  So  dii-  Ordnung  des  am  2.1.  Mai  dem  Ruf«'  vorgelegten  und  mit 
einer  einzigen  noch  zu  erwähnenden  Änderung  genehmigten  Programmos. 
In  dem  Bericht  über  das  stattgehabte  Fest  fehlt  der  Stadtheimburger  sowie 
der  Herrenliefer  und  Herrenknecht,  und  folgten  auf  die  beiden  Kin.spänniger 
die  beiden  Kanzleidiener,  dann  der  Bausehafiner  mit  dem  Stadtjüger  und 
zuletzt  der  Grabenmeister  mit  dem  iStadtknecht. 

s)  Die  oben  angedeutete  Änderung  bezog  sich  auf  den  dem  Kanzlei- 
personal  im  Programme  angewiesenen  Platz,  nämlich  den  lö..  18..  19.  u. 
27.,  während  der  Rar  verfügte,  dafs  die  sämtlichen  Ratschreiber  für  dipses- 
mal  und  unbeschadet  ihres  sonstigen  Rang»*»  in  der  Mitt^  des  Hufs«r»Mi 
Rates  gehen  sollten. 


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i)  der  Kaufhausschreiber  und  Stadtadvokat  Wilhelm  Friedrich 
Kulmann  uud  der  Inventur-  und  Hospitalschreiber  Johann 
Heinrich  Welcker.1) 

Dritter  Zug 

Die  zünftige  Bürgerschaft  nach  dem  Rang  der  Zünfte 
und  zwar: 

1.  die  Krämerzunft, 

2.  die  Weberzunft, 

3.  die  Metzgerzunft, 

4.  die  Bäckerzunft, 

5.  die  Schmiedezunft, 

6.  die  Schneiderzunft, 

7.  die  Schuh macherzuuft, 

8.  die  Bauleutzunft, 

9.  die  Haseupfühlerzunft, 

10.  die  Fischerzunft, 

11.  die  Gartnerzuntt, 

12.  die  Lauer-  (d.  h.  Gerber-)  zunft. 

Vierter  Zug. 

Die  Inwobnersehaft 2)  oder  Schutzverwandten  unter  An- 
führung des  bürgerlichen  Schutzbeamten  Johann  Philipp 
Kayser. 

Zwischen  jedem  Hauptzuge  sollte  ein  Abstand  von 
wenigstens  20  Schritten,  zwischen  jedem  besonderen  Zug  von 
10  Schritten  und  zwischen  jedem  einzelnen  Paar  von  2  Schritten 
gehalten  werden.  Djis  auf  beiden  Seiten  am  Thor  des  Rat- 
hauses in  Parade  aufgestellte  stadtische  Militär  unter  dem 
Befehl  des  Hauptmannes  Kohler  rührte  I  eim  Austritt  des  Rates 
die  Trommeln  und  gab  auf  der  einen  Seite  eine  Salve  ab, 
welche  letztere  Ehrenbezeigung  beim  Ausgang  der  ersten  Zunft 
auf  der  anderen  Seite  wiederholt  wurde. 

')  Im  Programm  war  noch  au  17.  St*>llo  Archivar  Mühlherger  und 
an  MO.  und  letzter  (;»:ri«htsprokurator  von  Berg  aufgeführt. 

*)  Diese  bestand  damalx  aus  141  Männern  und  72  Witwen. 


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Heini  Eintritt  des  Rates  durch  das  vordere  Portal  der 
Kirche  ertönten  Trompeten  und  Pauken,  die,  wie  der  Bericht 
sagt,  so  lange  der  Zug  dauerte,  mit  einer  Instrumentalmusik 
begleitet  wurden.  Hierauf  nahm  der  Gottesdienst  mit  dem 
gewöhnlichen  Gesaug:  „Komm,  heiliger  Geist,  erfüll  die  Herzen 
deiner  Gläubigen"  und  dem  von  der  Orgel  begleiteten  Lied 
„Nun  danket  alle  Gott"  seinen  Anfang.  Dann  trat  Pfarrer 
Spatz  an  den  Altar  und  las  ein  auf  das  Dankfest  besonders 
verfertigtes  Gebet  ab,  worauf  er  seine  „Vorbereitungsrede" 
über  Jesaias  12  hielt.  Nach  Schlufs  derselben  erschollen 
wieder  Trompeten  und  Pauken,  und  es  folgte  daun  eine  von 
Musikdirektor  G.  L.  Braun  über  einen  von  Diakonus  Mayer 
verfalsten  Text  komponierte  Vokal-  und  Instrumentalmusik, 
welche  mit  den  drei  ersten  Versen  des  Liedes:  „Herr  Gott, 
dich  loben  wir"  beschlossen  wurde.  Wahrend  des  Gesanges 
wurde  mit  allen  Glocken  der  beiden  evangelischeu  Gemeinden 
geläutet  und  bei  dem  ersten  und  letzten  Vers  die  auf  dem 
Sturmfederischen  Platz  aufgepflanzten  sechs  kleinen  Stücke 
gelöst.  Hierauf  bestieg  Pfarrer  Schultz  die  Kanzel  und  hielt 
eine  Predigt  über  Psalm  147,  12—15,  nach  welcher  er  eben- 
falls ein  besonders  verfertigtes  Gebet  ablas,  und  endlich  wurde 
der  Gottesdienst  mit  Anstimmung  des  Liedes  „Lobet  den  Herrn, 
den  mächtigen  König  der  Ehren"  beschlossen. 

Dabei  ist  zu  bemerken,  dafs  auf  Veranlassung  des  Pfarrers 
Tilemann  die  gauze  reformierte  Gemeinde  sich  bei  dem  luthe- 
rischen Gottesdienst  einfand,  wie  denu  auch  sehr  viele  ein- 
heimische wie  fremde  Katholiken  demselben  beiwohnten,  so 
dafs  die  Vorsorge  des  Rates,  der  die  Emporbühnen  mit  Gerüst- 
holz hatte  unterfangen  lassen,  sich  als  sehr  zweckmäfsig 
erwies. 

Gleichzeitig  mit  diesem  Gottesdienste  hielten  auch  die 
Patres  Dominikauer  ein  solennes  Dankfest  ab,  wozu  sie.  den 
Rat  wahrend  seiner  Samstags  den  30.  Mai  stattgehabten 
Sitzung  durch  zwei  der  Ihrigen  hatten  einladen  lassen.  Obwohl 
nun  Konsulent  Petersen  riet,  dafs  einige  Ratsmitglieder  abge- 


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ordnet  werden  mochten,  welche  nicht  allein  dem  Gottesdienst 
der  Dominikaner,  sondern  auch  dem  in  der  reformierten  Kirche 
beiwohnen  sollten,  war  doch  leschlossen  worden,  zwar  den 
Abgesandten  für  ihre  „Attenzion"  zu  danken,  letzteres  aber 
zu  unterlassen.  Inzwischen  mufs  aber  der  Rat  auch  in  dieser 
Hinsicht  sich  eines  besseren  besonnen  haben ;  denn  gleich  nach 
geendetem  Gottesdienst  in  der  lutherischen  Kirche  verfugten 
sich  beide  Stadtsyndiei,  desgleichen  die  Mitglieder  des  inneren 
Rates  Becker  und  Britz  und  aus  dem  aufseien  Staub,  Weifs, 
Menzer  und  Rftbsamen  in  die  Klosterkirche,  wo  soeben  der 
Pater  Prokurator  das  Hochamt  beendigt  hatte,  worauf  Pater 
Thomas  die  Kanzel  bestieg  und  eine  „wohlausgearbeitete  Tole- 
ranzpredigt" hielt,  nach  deren  Schlufs  das  Te  deum  laudamus 
unter  einer  von  Trompeten  und  Pauken  begleiteten  Instrumental- 
musik abgesungen  wurde. 

Nachmittags  um  2  Uhr  wurde  in  der  lutherischen  Kirche, 
in  welcher  sich  wiederum  eine  aufserordentliche  Menge  Zuhörer 
beiderlei  Geschlechtes  von  allen  drei  Religionen  eingefunden 
hatte,  die  Dankfeierlichkeit  in  folgender  Weise  fortgesetzt. 
Nach  dem  Gesang  des  Liedes  „Nun  danket  alle  Gott"  begann 
eine  Kantate  gleich  der  am  Vormittag  zur  Aufführung  gelangten; 
dann  hielt  Diakonus  Mayer  seine  Predigt  Uber  8.  Mos.  26, 
2  —  6,  11  u.  12,  welche  er  gleichfalls  mit  einem  für  die  be- 
sondere Gelegenheit  verfertigten  Gebete  beschlofs.  Zum 
Schlüsse  sang  die  Gemeinde  unter  Musikbegleitung  das  ganze 
Lied  „Herr  Gott,  dich  loben  wir",  bei  dessen  drittem  sowie  bei 
dem  letzten  Verse  wiederum  die  erwähnten  6  Stücke  („Beller") 
abgefeuert  wurden. 

Dem  am  gleichen  Nachmittag  in  der  reformierten  Kirche 
abgehaltenen  Dankfest  wohnten  Konsuleni  Petersen  und  fünf 
der  oben  genannten  Ratsherren  sowie  der  altere  lutherische 
Pfarrer  mit  vielen  seiner  Gemeindegiiedem  bei.  Nach  dem 
Gesang  der  Lieder  „Sei  Lob  und  Ehr  dem  höchsten  Gut"  und 
„Unbegreiflich  Gut"  sprach  Pfarrer  Tilemann  über  Jer.  33, 
10  und  11  und  beendigte  seiue  Predigt  mit  einem  von  ihm 


93 


verfafsten  schwungvollen  Gebet,  worauf  der  Gottesdienst  mit 
dem  Lied  „Nun  danket  alle  Gott"  beschlossen  wurde. 

Nach  all  diesen  kirchlichen  Feierlichkeiten  wurde  noch 
die  Verteilung  der  20  Louisd'or  oder  220  fl.  auf  dem  Rat- 
hause vorgenommen,  welche  das  Domkapitel  dem  Rate  über- 
sandt  hatte,  um  sie  nach  seinem  Ermessen  unter  die  bedürftigen 
Hausarmen  auszuteilen.  Zu  diesem  Zwecke  hatte  der  Rat  von 
sämtlichen  städtischen  Pfarreien  der  drei  Religionsgemeinschaften 
ein  Verzeichnis  ihrer  Hausarmen  verlangt,  und  es  hatte  dem- 
entsprechend Pfarrer  Schultz  ein  Verzeichnis  von  104,  Pfarrer 
Spatz  von  33,  Diakon  Mayer  von  36,  Pfarrer  Tilemann  von 
41  Annen  eingereicht,  während  für  die  Dompfarrei  13,  für 
Skt.  German  20,  für  Allerheiligen  15,  für  Skt.  Guido  17,  im 
ganzen  also  297  gezählt  bezw.  zur  Berücksichtigung  empfohlen 
wurden. 

In  derselben  Weise,  wie  dieser  erste  Festtag  begonnen, 
mit  Trompeten  und  Pauken  vom  Altportel,  wurde  derselbe 
abends  sechs  Uhr  beschlossen. 

Am  darauffolgenden  Morgen,  Pfingstdienstag  den  21.  Juni 
schickte  der  Rat  allen  geistlichen  und  weltlichen  Beamten  zwei 
Flaschen  Wein  aus  dem  Ratskeller  und  einen  Kuchen,  ebenso 
wurde  allen  protestantischen  und  katholischen  Studenten  eine 
mürbe  Bretzel  für  8  Kreuzer  und  den  Volksschülern  eine  solche 
für  sechs  Kreuzer  verabreicht  und  den  letzteren  dabei  die 
Geschichte  der  Zerstörung  der  Stadt  vorerzählt.  Nachmittags 
2  Uhr  fand  dann  im  Rathaussaal  der  von  der  Stadtverwaltung 
augeordnete  Actus  oratorius  statt,  dessen  Veranstaltung  im 
einzelnen  dem  Scholarchat  uud  Schulvisitatorium  zusammen  mit 
dem  Rektor  und  Konrektor  des  Gymnasiums  überlassen  worden 
war  jedoch  mit  der  Mafsgabe,  dafs  die  ganze  Feier  nicht  länger 
als  höchstens  gegen  3  Stunden  dauern  dürfe,  und  dafs  der 
Rektor  dazu  durch  ein  gedrucktes  Programm  einladen  solle. 
Das  letztere  geschah  durch  eine  noch  zu  erwähnende  Druck- 
schrift, au  deren  Schlufs  gesagt  war: 


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„Unsere  Feierlichkeit  selbst  wird  übrigens  also  vollzogen 
werden,  dafs  unter  abwechselnder  Musik,  hauptsächlich  unter 
Aufführung  des  Jomellischen  Te  deura  landamus,  folgende  als 
Redner  auftretten: 

1.  Herr  Konrektor.  Simon  Heynemann,  wird  eine  historische 
Schilderung  der  Zerstörung  Speiers  in  teutscher  Sprache  geben. 

2.  Georg  Fried.  Wilhelm  Schulz,  von  Speier,  Zuhörer  der  ersten 
Klasse,  wird  seine  jugendl.  Freunde  von  der  Wahrheit  zu 
überzeugen  suchen,  dafs  Speier  im  Laufe  des  gegenwärtigen 
Jahrhunderts  nicht  weniger  Wohlthiitiges  der  göttlichen  Für- 
sorge erfahren  habe,  als  es  vor  hundert  Jahren  die  züchtigende 
und  schröckende  Hand  de*  Allgewaltigen  fühlen  mufste. 

'4.  Friedrich  Wilhelm  Schröter,  von  Grehweiler,  Zuhörer  der 
ersten  Klasse ,  wird  von  der  Pflicht  und  Dankbarkeit 
sprechen,  zu  welcher  unsre  studierende  Jugend  bei  solcher 
Betrachtung  des  Wohlstandes  ihrer  Vaterstadt  sich  verpflichtet 
fühlen  soll. 

4.  Johann  Gerhard  Friedrich  Wilhelm  Spatz,  von  Speier,  Zu- 
hörer der  ersten  Klasse,  wird  in  lateinischer  Sprache  Unsrer 
theuersten  Obrigkeit  für  die  Vergünstigung  des  Dankfestes, 
und  den  wehrtesten  Zuhörern  für  die  Ehre  ihrer  Gegenwart 
im  Namen  gesammter  Jugend  danken. 

"».  Endlich  werde  ich  selbst  der  Sache  und  meinem  Amt  geraäfs, 
veranlafst  durch  die  Geschichte  der  Wiedererrichtung  unsers 
Gymnasiums,  von  der  Sorge  für  Schulen,  als  einer  vorzüg- 
lichen Pflicht  der  Regenten  und  Obrigkeiten  eines  Staats  in 
teutscher  Sprache  reden. 

Dieses  Programm  erfuhr  eine  Bereicherung  durch  den 
Vortrag  einer  Ode  über  die  Zerstörung  der  Stadt,  welche 
Sonntag,  gleichfalls  ein  Zuhörer  der  ersten  Klasse,  deklamierte, 
sowie  dadurch,  dafs  vor  der  SchluTsrede  des  Rektors  Hutten  den 
meisten  Anwesenden  ganz  unvermutet  Hofrat  von  Berg  auftrat 
und  zeigte,  wie  viel  Speier  seit  der  Wiederaufbauung  an  Auf- 
klärung gewonnen  habe,  übrigens  war  die  Versammlung  aut 
dem  Ratssaale  aufserordentlieh  zahlreich  und  ansehnlich;  man 
sah  in  derselben  viele  katholische  Geistliche,  Ordensgeistliche 


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aus  allen  Kittstern,  viele  Fremde  and  auch  Frauenzimmer. 
Nach  Schlufs  des  Festaktes  traktierte  der  Rat  alle  Anwesenden 
mit  einem  seltenen  und  köstlichen  Weine  vom  Jahr  1719  uud 
mürbem  Kuchen,  wobei  unter  den  verschiedensten  Religionen 
die  freundlichste  Vertraulichkeit  herrschte  und  man  bis  in  die 
Nacht  hinein  plauderte  und  trank  *) 

Über  die,  wie  erwähnt,  zuerst  vom  Magistrat  abgelehnte 
oder  mit  Stillschweigen  übergangene,  dann  aber  wiederholt 
von  den  Konsulenten  für  den  zweiten  Festtag  beantragte 
Spendung  von  Wein  und  Brod  an  die  zünftige  Bürgerschaft 
erfahreu  wir  aus  einem  Ratsprotokoll  vom  6.  Juni.  Hiernach 
überreichten  die  Zunftmeister  der  Metzgerzunft  schriftliche 
Danksagung,  während  gleichzeitig  die  von  den  übrigen  Zünften 
mündlich  dankten  sowohl  für  die  lobliche  Veranstaltung  des 
Dankfestes  überhaupt,  als  auch  für  die  der  gesamten  Bürgel - 
schaft  zugedachten  Gaben  an  Brod  und  gutem  Wein.2)  Dem 
Rate  gefiel  dieser  Beweis  von  guter  Gesinnung  so  wohl,  dafs 
er  beschlofs,  auch  sämtlichen  Schutzverwandten  aus  dem  Gut- 
luutkeller  auf  den  Mann  eine  Mafs  und  auf  eine  Wittfrau  V« 
Mafs  Wein  mittlerer  Güte  nebst  einem  Vierkreuzerbrod,  außer- 
dem auch  deu  bürgerlichen  Konstablern  für  ihre  Bemühung 
je  45  Kreuzer  aus  der  Rechenkammer  reichen  zu  lassen.  Als 
Probe  der  Form,  in  welcher  noch  im  ersten  Jahr  der  franzö- 
sischen Revolution  in  einem  kleinen  deutschen  Freistaate  der 


*)  Siehe  die  aas  einer  handschriftlichen  Erzählung  des  Stadtrate« 
J.  Ad.  Weis  geschupfte  Anmerkung  bei  Geifsel,  der  Kaiserdom  zu  Speyer 
S.  468  (4.  Aufl.),  wobei  jedoch  einige  Ungenauigkeiten  zu  verbessern  sind, 
z.  R  dafs  das  Jubiläum  am  1.  und  2.  Juli  gefeiert  worden  sei,  dafs  bei 
dr*m  erwähnten  Redeakt  der  Pfarrer  Schultz  eine  deutsche  Rede  über  die 
Zerstörung  der  Stadt  gehalten  habe  u.  s.  w. 

2)  Nach  der  erwähnten  Erzählung  des  Stadtrates  Weis  erhielt  am 
dritten  Morgen  jeder  Bürger,  dessen  Witwe  und  jeder  Hintersasse  auf 
seiner  Zunftstube  eine  Mafs  guten  Wein  aus  dem  Ratskeller  und  ein  weifses 
Hrod.  Sogar  ans  benachbarten  Dürfern  waren  arme  Leute  gekommen,  und 
auch  sie  erhielten  gleich  den  Speierern.  Auch  die  Kontingentesoldaten 
wurden  nicht  vergessen. 


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96 


Verkehr  zwischen  Regierenden  und  Regierten  sich  vollzog, 
mag  das  Dankschreiben  der  Metzgerzunft  hier  eine  Stelle  finden. 
Dasselbe  lautete: 

Hoch  und  Wohledle,  Ehrenveste,  Fürsichtige, 
Hoch  und  Wohlweifse,  Grofsgünstige,  Hochzuverehrende, 
Hochgebietende  Herren! 

Noch  fortdauerndes  inniges  Gefühl  der  Freude  und  Wonne 
über  die  Begehung  des  feyerlichsten  .Jubiläums  fordert  uns  Bürger 
auf,  Euer  Hoch  und  Wohledeln  für  die  herrliche  Veranstaltung 
defsselben  den  wärmsten  Dank  zu  sagen.  Nicht  genug,  dafs  Sie 
den  schönsten  Tag  unsers  Lebens  mit  Ihrem  mit  uns  vereinigten 
Zuge  in  die  Kirche  und  andern  Selenrührenden  Anstalten  schmückten, 
erfreueten  Sie  uns  und  alle  bürgerliche  Wittwen  der  Stadt  auch 
noch  mit  dem  reichlichen  Geschenk  von  Brod  und  vortreflichem 
Wein.  Allerdings  war  diese  väterliche  Gabe  ein  Reweifs  und  Folge 
hiesiger  wohleingerichteter  Staatsverwaltung,  bey  der  auch  so  viele 
Dürftige  durch  Ihre  Wohlthätigkeit  täglich  getröstet  werden  und 
die  sich  bey  den  all-  und  besonders  difsjährigen  kostspieligen  Damm 
und  Rheingebäuden,  bey  bester  Herstellung  der  Chausseen  und 
Strafsen  nicht  nur  erhält,  sondern  noch  täglich  im  Wohlstand  wächfst. 

Uns,  unsern  Kindern,  Enkel  und  Urenkel,  die  schon  zum 
Theil  Ihre  Hochobrigkeitliche  Gaben  mit  seliger  Kinderfreude 
schmeckten,  seye  das  Andenken  dieser  Täge  heilig  und  nichts  ver- 
wische die  Herrlichkeit  ihrer  Feyer! 

Der  Gott  des  Segens,  der  sich  bifs  auf  den  heutigen  Tag 
so  reichlich  über  Speier  ergossen  hat,  wird  auch  noch  ferner, 
wird  immer  und  beständig  mit  seiner  unerschöpflichen  Schaale  des 
Wohlthuns  über  uns  schweben  und  mit  gnädigem  Wohlwollen  auf 
uns  herab  blicken;  denn  eine  gute  Obrigkeit  und  eine  Ihr  treue, 
Sie  als  Väter  zärtlich  liebende.  Bürgerschaft  ist  Sein  Wohlgefallen. 

Mit  Wiederholung  des  heisesten  Danks  sind  mit  sehudigster 
Ehrfurcht  Euer  Hoch  und  Wohledeln 

Gehorsamste  Bürger  sämtliche  Glieder  E.  E.  Metzgerzunft. 

Speier,  den  6.  .Juny  1789. 

Namens  derselben 
Friederich  Christian  Schultz,  Johann  Daniel  Freytag, 
Als  Zuuft  Meistore. 


97 


Als  Nachfeier  veranstaltete  am  8.  Juni  die  Schtttzen- 
gesellschaft  ein  Festschiefsen,  wozu  der  Rat  in  Erwiderung 
der  an  ihn  ergangenen  Einladung  zwei  Piasehenkeller  mit  Wein 
spendete.  In  dem  Einladungsschreiben  ist  gesagt,  dafs  das 
von  dem  Magistrate  veranstaltete  Lob-  und  Dankfest  auch  den 
bürgerlichen  Eiter  einer  sämtlichen  Sehützengesellschaft  belebe, 
ihren  devoten  Patriotismus  gegen  ihre  verehrungswürdige  Obrig- 
keit durch  ein  feierliches  Schiei'sen  an  den  Tag  zu  legen.  Sie 
habe  deswegen  eine  neue  Scheibe  verfertigen  und  malen  lassen. 
Die  rechte  Seite  dieser  Scheibe  abwärts  gegen  das  Gesicht 
enthalte  die  Vorstellung  der  Stadt  Speier  mitten  in  den  Flammen 
und  die  Auswanderung  der  Bürger  und  Einwohner  mit  den 
Ihrigen,  die  linke  Seite  hingegen  das  wiederhergestellte  Speier 
im  Prospekte  von  dem  Kischerthor  gesehen.  Oben  strahle  die 
Sonne  der  „Vorsicht*  durch  den  lichten,  blauen  Himmel  auf 
das  wiederbeglückte  Speier  herab;  im  Vordergrund  stehe  ein 
Baum,  dessen  einer  Teil  gegen  das  zerstörte  Speier  zu  herab- 
gesplittert  auf  der  Erde  liege,  dessen  anderer  Teil  aber  in  die 
schönsten  Blatter  ausgeschlagen  sei.  Rings  um  die  Scheibe 
und  nebenher  sei  eine  kurze,  auf  die  Geschichte  passende,  in 
deutscheu  Versen  verfafste  „Umschreibung"  angebracht.  Der 
Künstler,  der  diese  „Ritter-Scheibe"  gemalt,  war,  wie  wir  aus 
Geifsel1)  erfahren,  der  bekannte  Speierer  Maler  Rnland.  Nach 
beendigtem  Ritterschielsen  habe  sich  ergeben,  dafs  die  Uhr 
des  Altporteis  das  geheime  Zentrum  war. 

Alle  Personen,  weiche  in  der  einen  oder  anderen  Weise 
zur  Verherrlichung  des  Festes  beigetragen  hatten,  wurden  von 
dem  Rate  aufser  mit  Wein  und  Kuchen  auch  mit  Geldge- 
schenken erfreut.  So  erhielten  die  drei  lutherischen  Geistlichen 
je  eine  Karoline  und  aui'serdem  für  Dedikation  einer  Anzahl 
von  gedruckten  Exemplaren  ihrer  bei  dem  Daukfest  gehaltenen 
Predigten  jeder  eine  Mariend'or,  wofür  sie  unter  dem  17.  Juni 
dem  Rate  dankten,  wie  dies  unter  dem  24.  Juni  auch  Rektor 

l)  Derselbe  läfsf  dieses  „xolenne  Prris-  und  Ritfersohiefsi'ii"  von  der 
„lüblii'hen  Seh u*t ermüde"  statt  von  der  St-hützeng-ildp  veranstalte  werden. 

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■ 


98 

Hutten,  Konrektor  Heynemann  und  Musikdirektor  G.  L.  Braun 
thaten.  Gleichzeitig*  mit  seinen  lutherischen  Kollegen  sprach 
auch  der  reformierte  Pfarrer  für  ubersandte  11  Gulden  nebst 
einem  Geschenk  an  Brod  und  Wein  seinen  Dank  in  einem 
übermässig  devoten  Schreiben  aus,  das  den  für  solchen  Weihrauch, 
wie  es  scheint,  besonders  empfänglichen  „Regenten"  der  Stadt  so 
wohl  gefiel,  dafs  sie  dessen  Aufbewahrung  besonders  anordneten. 

Bei  diesen  Gnadenbeweisen  waren  vermutlich  zufälliger- 
weise, wie  Konsulent  Petersen  in  einem  am  17.  August  bei 
Rat  verlesenen  Antrag  sagt,  einzig  jene  vier  juugen  Redner 
des  Gymnasiums  vergessen  worden,  wovon  doch  Schultz  und 
Schröter  ihre  Reden  selbst  ausgearbeitet  hätten.  Dieses  Ver- 
säumnis nachzuholen  sei  wohl  das  bevorstehende  Herbstexamen 
die  schicklichste  Gelegenheit,  und  so  schlägt  der  Antragsteller 
vor,  aus  dem  städtischen  Gutleut- Almosen  etwa  eine  Karoline 
dafür  auszusetzen  und  dieselbe  auf  gute  Bücher  zu  verwenden, 
die  den  genannten  Jünglingen  nach  dem  Examen  öffentlich  und 
feierlich  gegeben  werden  könnten. 

Von  den  hienach.  wie  sich  vermuten  läfst,  nicht  unbedeuten- 
den Kosten  des  Dankfestes  beschlols  der  Rat  am  29.  Juni  der 
Reehenkaramer  500  ( iulden  aus  dem  Gutleut- Almosen  zu  vergüten. 

Das  in  solcher  Weise  gefeierte  Kest  hat  auch  verschiedene 
Druckschriften  hervorgerufen,  wovon  meist  1—8  Exemplare  dem 
von  uns  benutzten  Aktenfaszikel  beiliegen.  Wir  erwähnen  zuerst : 
„ Texte  zur  Kirchenmusik  auf  das  am  zweeten  Ifingst- 
tage  1789.  zu  Speyer  gefeyerte  hundertjährige  Lob-  und 
Dankfest,  in  Musik  gesetzt  von  Georg  Ludwig  Braun. 
Musikdirektor  und  vierten  Lehrer  des  hiesigen  Gymnasiums. 
--  Speyer,  gedrukt  mit  Enderesisehen  Schriften."  8  Seiten 
Kleinoktav.   Die,  wie  erwähnt,  von  Diakonus  M.  Mayer 
für  Vor-  und  Nachmittagsgottesdienst  verfafsten  Texte  be- 
stehen beidemale  aus  Tutti.  Recitativ.  Aria  und  Choral. 

..Amtspredigt,  über  Psalm  GXLVU.  12-15.  an  dem 
feyerliehen  Dankfest  der  Reichstadt  Speyer,  nach  ihrer 
vor  hundert  Jahren  geschehenen  Einäscherung  und  seit 


99 


dem  geseegneten  Wiederherstellung,  gehalten  am  Pfingst- 
montag den  1.  Jim.  1789.  von  Johann  Georg  Schultz, 
allerem  evangelisch  lutherischen  Pfarrer.  Speyer,  gedrukt 
mit  Endoresischon  Schritten."  Mit  dem  für  diese  Ge- 
legenheit besonders  verfertigten  (iebet  32  Seiten  Kleinoktav. 

In  einigen  Aumerkungen  gibt  der  Verfasser  Notizen  von 
mein-  oder  minder  allgemeinem  Interesse,  beispielsweise,  dal's 
sein  eigener  mütterlicher  Trgrofsvater  Johann  Michael  Vulpes 
sich  mit  anderen  Burgern  auf  den  Wörth,  eine  der  Stadt  Speier 
gehörige  Rheininsel  flüchtete,  aber  bald  auf  derselben  starb 
und  aus  Furcht  vor  den  Feinden  bei  Nachtzeit  über  den  Rhein 
gefahren  und  auf  dem  Speierer  Gottesacker  begraben  wurde, 
feiner  dal's  Schultz  wahrend  seiner  Iniversitätsstudien  in  Stras- 
burg 1757/58  viele  ansehnliche  Familien  kennen  lernte,  die 
bei  der  Verheerung  Speiers  hinaufgezogen  waren,  deren  Kltem 
und  Voreltern  er  nachmals  in  den  Speierer  im  Archiv  aufbe- 
wahrten zwei  Taufbüchern  zu  den  Predigern  und  zu  St.  Georgen 
—  das  dritte  zu  den  Augustinern  ging  verloren  —  verzeichnet 
fand.    Besonders  ein  ehrwürdiger  Greis,  Pfarrer  Christ  beim 
alten  St.  Peter  in  Strafsburg,  rodete  ihn  mit  den  Worten  au : 
„Ich  bin  auch  ein  Speyrer,  von  dem  Waisenvater  mit  den 
andern  Waisen  hieher  geführet  und  durch  Gottes  Güte  so  weit 
gekommen."    Auch  die  vor  der  Zerstörung  in  Speier  wirken- 
den evangelischen  Prediger  seien  nicht  wieder  zurückgekommen : 
Senior  Gustav  Adolf  Hiltebrandt  wurde  hessen  -  kasselischer 
lutherischer  Inspektor  zu  St.  Goar,  Johann  Conrad  Willius 
Senior  zu  Dünkelspiel,  Johann  Adam  Haislocher  Superintendent 
zu  Weilburg,  Rabanus  Schneider  Pfarrer  zu  Weifsenburg  i.  E. 
„Gebet  und  Vorbereituugsrede  über  Jesajae  XII.  auf 
dem  Altar  der  Evangelisch -Lutherischen  Kirche  in  der 
Reichsstadt  Speyer  bey  Gelegenheit  des  Hochobrigkeitlich 
verordneten  und  auf  den  Pfingstmontag  dieses  1789  Jahrs 
feyerlichst  begangenen  Lob-  und  Dankfestes  von  Johann 
Friedrich  Wilhelm  Spatz.  Pfarrer.   Speyer,  gedrukt  mit 
Enderesischen  Schritten,  1789."  32  Seiten  Kleinoktav. 

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100 


„Predigt  über  3  Mose  26,  2—ti.  11  und  12.  gehalten 
«in  dem  auf  den  Pfingstmontag  1789  zu  Speyer  gefeyerten 
hundertjährigen  Dankfeste,  zum  heilsamen  Andenken  Mi- 
die speyersche  Gemeinde  von  M.  Johann  Adam  Mayer. 
Speyer,  gedrukt  mit  Enderesisehen  Schriften.  1789." 
Mit  dem  Gebet  24  Seiten  Kleinoktav.    Besonders  bemerkens- 
wert aus  dieser  Rede  ist  folgende  auf  den  damaligen  Zustand 
der  Stadt  bezügliche  Stelle  S.  5:   „Aber  —  o  welch  eine 
Freude  für  uns!  —  nun  blüht  das  ehehin  verbrannte  Speyer 
wieder  im  Flor;  Gott  hat  sich  unsrer  Voreltern  erbarmt,  sie 
wieder  hieher  gebracht,  und  ihnen  Glück  und  Soegen  zur  Er- 
bauuug  der  Stadt  gegeben.    Rathhaus.  Kirchen  und  Schulen 
nebst  andern  zur  Zierde  und  zum  Nahrungsstande  gehörigen 
Gebäuden  sind  nun  wieder  aufgerichtet.  ( i  r <">  f  s  e  r  ist  jetzt 
Speyers  Wohlstand,  als  er  vor  jener  unglücklichen 
Einäscherung  war,  zahlreicher  die  Bürgerschaft, 
blühender  der  Handel,   betrachtlicher  Gewerbe 
und  H  a n d  t  Ii i e r u  n g e n ,  geseegnet  ist  die  Lage  des 
ganzen  gemeinen  Wesens.1)    In  einem  Zeitraum  von 
hundert  Jahren  hat  der  Herr  Grolses  an  Speyer  gethan!"  — 
Von  einer  vierten  bei  diesem  Fest  gehaltenen  und  im 
Druck  herausgegebenen  Predigt  erfahren  wir  aus  den  „Tübinger 
gelehrten  Anzeigen  9».  Stück"  vom    10.  Dezember  1789. 
Dieselbe  betitelt  sich:  ,.Rede  bei  dem  hundertjährigen  Andenken 


')  Vor  der  Zerstörung  zahlte  man  kaum  40t»  Bürger  und  die  Folgen 
des  iiOjährigen  Krieges,  in  welchem  die.  Stadr  mehrmals  belagert  und  die 
Vorstädte  verwüstet  worden  waren,  drückten  .sie  uofh  sehr;  jetzt  betrug 
die  Zahl  der  Bürger  wieder  o\"»4);  Mauern.  Thore.  Brücken.  Wege.  Stege, 


ItuthliatiK  und  Kaufhaus  uehst  anderen  kleineren  (IfFfiit liihen  Uehündcu 
waren  wiederhergestellt,  die  öfl'entlichen  S<  liulanstnlten  wurden  von  Zeit 
/.u  Zeit  verbessert,  neue  Lehrer  angestellt,  ihn«  Besoldungen  erhnhr .  eine 
St-hulhihliothek  ungelegt.  Dieses  alles  hatte  der  Bat  seit  »1  .labreu  zu 
stand«-  gebracht,  ohne  Schulden  zu  machen,  ja  er  hatte  sogar  in  diesem 
Zeitraum  gegen  KKKMKJ  rt.  alte  im  ilojiihrigen  Kriege  gemachte  Schulden 
abgetragen;  und  auch  die  Bürger  standen  sich  im  ganzen  ungleich  besser 
als  vor  1089. 


101 


der  Zerstörung-  der  Reichsstadt  Speyer,  gehalten  von  Konstantin 
Scheiblen,  Augustinerordens  d.  Z.  Doraprediger.  Prankfurt 
und  Leipzig."  24  Seiten  Oktav.  Der  Rezensent  widmet  der- 
selben eine  eingehende  Besprechung  und  nach  den  mitgeteilten 
Proben  scheint  dieselbe  allerdings  in  auffälliger  Weise  von 
dem  sonst  die  ganze  Feier  durchziehenden  Geiste  religiöser 
Duldsamkeit  sich  unterschieden  zu  haben,  wie  sie  namentlich 
auch  in  der  Predigt  des  Dominikanerpaters  Thomas  und  in  der 
reichen  Spende  für  die  Stadtarraen  seitens  des  Domkapitels 
sich  manifestiert  hatte. 

Noch  einer  andern  hieher  gehörigen  Gelegenheitsschrift, 
„eines  besonders  gedruckten  Hogensu,  erwähnt  die  genannte 
Quelle.  Der  Titel  lautet:  „Ausführliche  Nachricht  von  den 
Anstalten  und  Feyerlichkeiten .  unter  welchen  das  hundert- 
jährige Daukfest  zu  Speyer  gehalten  worden  ist." 

Auch  die  beiden  wichtigsten  Publikationen,  welche  bei 
dieser  Gelegenheit  entstanden,  linden  an  der  bezeichneten  Stelle 
Erwähnung  und  Besprechung.  Die  eine  dieser  Schriften  ist  di« 
„Geschichte  der  Zerstörung  der  Reichsstadt  Speyer 
durch   die   französische   Kriegsvölker  im  Jahr  1689, 
herausgegeben  von  Wilhelm  Friedrich  Kuhlmann.  Speyer 
mit  Enderesichen  Schriften."    136  Seiten  Oktav  ohne 
Vorrede  und  Einleitung.1) 

')  Ich  kann  nicht  umhin  das  l'iteil  des  Rezensenten  der  „Tübinger  Ge- 
lehrten Anzeigen1*  wenigstens  üb«'r  diu*»1  Schritt  wiederzugeben.  Derselbe  sagt: 

„In  der  Einleitung  wird  die  Veranlassung  des  Kriegs  auseinander- 
gesetzt, der  die  Pfalz  am  Rhein  und  die  nngränzciidcn  Landschaften  vor 
hundert  Jahren  *o  fürchterlich  verheeret«.  —  dessen  Wuth  sich  auch  Uber 
unser  Vaterland  grofsentheils  verbreitete.  Aufser  dem  allgemein  bekannten, 
das  der  Verfasser  in  guter  Ordnung  eizHhlt.  hat  er  auch  das  Verdienst, 
bisher  noch  unbekannt  gebliebene  Nachrichten  mitzutheilen.  Recensent 
rechnet  besonders  dahin,  was  von  der  churpfalzisehen  Oberamtsstadt  Neu- 
stadt an  der  Hardt  und  ihrer  damaligen  Erhaltung  gesagt  wird.  Die  Ge- 
schichte selbst  ist  mit  Treue  und  Fleifs  theils  aus  alten  gedruckten  Schriften, 
theilsaus  handschriftlichen  Nachrichten  zusammengetragen:  auch  sind  manche 
Anmerkungen  beigefügt,  die  ihren  localeu  Worth  allerdings  haben,  und 
«ich  entweder  auf  den  ehemaligen  Zustand  der  Stadt,  oder  auf  neuere 
Zeiten  derselben,  beziehen.    Niemand  wird  übrigens  die  Geschichte  fran- 


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102 


Bereits  in  der  Ratssitzung  vom  28.  April  hatte  Konsu- 
lat Petersen  berichtet,  dals  der  Kaufhaussehreiber  Kullmann 
beabsichtige,  eine  gedruckte  Geschichte  der  Einäscherung  der 
Stadt  Speyer  herauszugeben.  Kr  habe  dabei  die  vorhandene 
alte  Druckschrift1)  zu  Grund  gelegt  und  damit  eine  im  Archiv 
des  Domkapitels  aufbewahrte  Relation  des  ehemaligen  Dom- 
dechants  und  nachherigen  Fürstbischofs  von  Rollingen,  der  ein 
Augenzeuge  des  Brandes  gewesen  und  die  Begebenheiten  jedes 
Tages  aufgezeichnet  habe,2)  verbunden,  zugleich  mehrere 
Schriftsteller  damaliger  Zeit  benutzt  und  die  ganze  Geschichte 
mit  Noten  versehen,  welche  die  Hauptsache  sowohl  als  andere 
Nebenumstande  erläutern.  Nach  des  Konsulenteu  Ermessen 
verdiene  diese  Arbeit  Beifall  und  Unterstützung,  weil  die  vor- 
handenen Nachrichten  sehr  rar  zu  werden  anfingen  und  der- 
malen der  rechte  Zeitpunkt  sei,  eine  echte  und  umständliche 
Beschreibung  des  traurigen  Vorfalls  der  Nachkommenschaft  zu 
überliefern.  Er  empfiehlt  daher,  wenn  auch  nicht  die  Ab- 
nahme von  150—200  Kxemplaren,  wie  Herr  Kuhlmann  wünsche, 
so  doch  von  180  zur  Verteilung  an  das  Rats-  und  Kanzlei- 
personal,  die  12  Zünfte  u.  s.  w.  zuzusichern.  Dies  geschah, 
und  es  wurden  weiterhin  diese  180  Exemplare  mit  30  Kreuzer 
das  Stück  bezahlt,  für  die  vom  Autor  selbst  aber  seiner 
( »brigkeit  dedizierten  28  Exemplare  demselben  4  alte  Louisd'or 
verabreicht.  Von  diesem  Vorrat  beantragte  Ktmsulent 
von  St.  Georgen  aufser  2  Exemplaren  für  jede  Zunft  auch  den 
Speierer  Stimmführern  zu  Regensbuig  (,J.  Ch.  Theod.  Gemeiner), 

/tisisclit-r  TrculnNurkfit  und  <  irausamkrit .  dir  an  ♦  im  r  irnnz  srhuldli»m 
Stadt  vrrijht  wurdr.  mit  kalrmi  Mint  le>»n  kitnm-n.  Nur  ist  <••«  un;iHkr*'ii*  lmi 
auf  so  manche  Spra»hunriihti'_'kritrn .  dir  Koc.  nsMif  j:».tim'  zum  T«'il  für 
Drin  k fVhln  anerkennen  will,  zu  sri'rut Immi  ;  und  für  dir  Sarin»  seilet  ist  .'s 
wohl  Schade,  dals  ilj^s  schwrrlitlliire  des  Stils,  und  der  ut  willikon  tu^hurh- 
uiiisijfrn  Kinklcidiitiv  Iwvde«  wahrscheinlich  eine  Fol  irr  dos  Berufs,  in 
d'-tn  der  Verfasser  steht  manche*  Interesse  Keiiimmt.  so  sehr  man  aus 
manchen  Stellen  zu  scbliel'srn  l»erceliti<.'t  i>f.  dafs  es  ihm  nicht  an  drr  Gabe 
t'ehle.  einem  •  n-tfriistand  Leben  und  Narhdrirk  in  iranzer  Dur^tellune  zu  irobrn." 

•>  S.  Miu.'ilmiL'.'n  d.  hist.  V,.r.  d.  Pf.  XIV.  .5  f. 

s>  S.  Mitteilung,,  d.  Iiisi.  Vrr.  d.  Pf.  II.  »l-li:.  und  XIV.  20-24. 


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103 


Frankfurt  (Oberrheinischem  Kreisgesaudten  G.  W.  Hofmann), 
Wien  (Agenten  von  Alt)  und  Wetzlar  I  Prokurator  Hofmann) 
je  ein  Exemplar  zuzusenden,  desgleichen  deu  Syndici  zu  Frank- 
furt, Worms  und  Heilbronn  mit  Privatschreiben  der  beiden 
Konsulenten,  endlich  dai's  eine  gleiche  Verteilung  unter  die 
Lehrer  der  Schulen  —  die  Geistlichen  u.  s  w.  hatten  sie  wohl 
bereits  erhalten  —  und  die  Bibliothek  des  Gymnasiums  ge- 
schehen mochte. 

Die  andere  der  oben  als  die  wichtigsten  bezeichneten 
Schriften,  durch  welche  der  Rektor  M.  Johann  Georg  Hutten 
„seine  theuerste  Obrigkeit  nebst  allen  Gönnern  und  Freunden 
der  Jugend  zu  der  auf  den  2.  Juni  Öffentlich  veranstalteten 
Feierlichkeit  des  Gymnasiums  geziemendst  einladet",  enthält 
„etwas  zur  Geschichte  des  Speierer  Gymnasiums,  theils  das 
Leben  des  im  Jahr  1689  mit  der  iStadt  verunglückten  Rektors 
Hofmann,  theils  die  vom  Jahr  1703  geschehene  neue  Errichtung 
desselben  betreffend."  („Speier.  gedrukt  mit  Enderesisehcn 
Schriften  1789."  31  Seiten  Kleinoktav.)  Für  den  ersten  Teil 
verdankt  er,  wie  er  S.  5  ausspricht,  die  Nachrichten  von  dem 
Leben  Hofmanns  und  Auszüge  aus  seinen  eigenen  Aufsätzen 
der  Mitteilung  des  Dr.  Kasp.  Friedr.  Hofmann,  K.  preufs. 
Geheimen  Rats  und  Kammergerichtsprokurators  zu  Wetzlar, 
eines  l'renkels  jenes  Rektors  Hofmann.  Hie  nach  beschreibt 
Hutten  mit  Hofmanns  eigenen  Worten  aber  unter  starken 
Kürzungen  dessen  unter  Gefahren,  Drangsalen  und  Verlusten 
aller  Art  bewerkstelligte  Flucht  aus  Speier  vom  13.  Mai  1689 
bis  zu  seiner  Ankunft  in  Stuttgart  25.  August  und  weiterhin 
in  Eislingen,  wo  er  dann  als  Rektor  des  dortigen  Gymnasiums 
von  1689  bis  zu  seinem  1703  im  73.  Jahr  seines  Alters  er- 
folgten Tod  wirkte. 

Ungefähr  der  gleiche  Inhalt,  nur  etwas  ausführlicher 
tindet  sich  in  „Nachrichten  von  der  Hofmauuschen  Familie  zu 
Wetzlar,  Frankfurt  und  Braunfels.  Als  Manuscript  für  diese 
Familie  gedruckt  1799."  64  Seiten  in  Kleinoktav  nebst  einer 
Stammtafel  von  dem  bereits  genannten  K.  preuis.  Geheimen 


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104 


Rat  (\  F.  Hofmann  zu  Wetzlar,  von  dem  ein  Dankschreiben 
für  Obersendling  der  Jubil&umsschriften  bei  unseren  Akten 
liegt,  worin  er  Speier  als  sein  zweites  Vaterland  bezeichnet.1) 
Gleichzeitig  wies  der  Genauute  den  Konsulenten  von  St  Georgen 
an,  in  seinem  Namen  20  fl.  dem  Gymnasium  zuzustellen,  um 
zum  Andenken  seines  Irgrofsvaters  ein  gutes  Buch  in  die 
Bibliothek  dafür  anzuschaffen.  Auf  seine  Anregung  geschah 
es  auch,  dals  der  Rat  weitere  2H  Exemplare  sowohl  der  Kuhl- 
mannschen  als  der  Huttenschen  Schrift  zur  Verteilung  unter 
die  Mitglieder  des  Reichskammergerichtes  nach  Wetzlar  sandte. 
In  dem  Begleitschreiben  heilst  es  unter  anderem:  „Wenn  wir 
uns  auch  der  gegenwartigen  Wiederaufnahme  unserer  Stadt 
und  gemeinen  Wesens  erfreuen,  so  kann  doch  hierdurch  nicht 
die  schmerzliche  Empfindung  vertilgt  werden,  welche  bei  uns 
darüber  entsteht,  dafs  der  Aufenthalt  des  höchsten  Reichs- 
gerichts in  unseren  Mauern,  welcher  über  anderthalb  Secula 
hindurch  der  Stadt  Speier  zur  gröfsten  Wohlfurth,  Ruhm  und 
Zierde  gereicht  hatte,  mit  jener  unglücklichen  Katastrophe 
leider,  zu  Ende  gegangen  ist,  und  der  heisestell  Wünsche, 
Bitten  und  Bewerbungen  ohngeachtet,  nicht  hat  rck'-.perirt 
werden  können." 

Aus  der  Ehe  von  Sophie  Philippine  Hofmann.  einer 
Tochter  des  genannten  Kammergcrichtsprokurators.  mit  IMiilipp 
Freudenberg,  Negotianten  zu  Hachenburg,  stammte  der  Vater 
des  Herrn  Gutsbesitzers  und  Land  tagsabgeordneten  Frendenberg 
in  Zweibrücken,  aus  der  Ehe  einer  alteren  Tochter  Juliane 
Wilhelmine  mit  dem  Hotrat  Böhmer  in  Frankfurt  die  Mutter 
desselben  Herrn.  In  seinem  Besitz  befindet  sich  noch  die 
von  Rektor  Hofmann  selbst  aufgezeichnete  Beschreibung  seines 
Lebens,  welche  die  Aufschrift  führt: 

,,Mein  und  meiner  lieben  Haulsfrauen  Auna  Regina 
Rumpacheriu  Lebens- Lauft',  zu  Eislingen  in  unserem  Exilio 
bey läufig  ent wurden  von  M.  Johann  Hofmann  von  Marburg 

Vi  Vtrl.  hVmlinsr  < h.  .l.-r  His.-Imi'i-  zu  Sp»  v.-r  II.  :ü  \.  Aiiiii.  171« 
..n,l  I.  1«  (XJIJj. 


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aufs  Hessen,  des  Gvmnasii  zu  Speier  gewefscnem  Reetore. 

jetztmaligctn  Kxulanten  Anno  1689  d.  1.  Decembris." 

Auch  ein  wohlerhaltenes  < ")lpoi  trat  seines  Vorfahren  besitzt 
Herr  Frendenberg,  von  welchem  derselbe  dem  historischen 
Vereine  der  Pfalz  eine  photographische  Aufnahme  zu  machen 
bereitwilligst  verstattete.1)  Dasselbe  trügt  auf  der  Rückseite 
die  Inschrift:  M(agistei)  IGH(annes)  HOKMANX  P(oeta) 
L(aureatns)  CAES(areus)  IN  VALLK  RVT(arum)  SOC(ictatis) 
TKVTON(icae)  DVRANS  GYMXA8IT  ESSLINUKNSLS 
H(oc)  T(empore)  RECTOK  CoLLEUH  ALVMX(orum)  IN- 
SPEKTOR NATTS  MARBVRGH  ANNO  1031.  U  MARTH 
VIXIT  IN  3  C()XIV(;(iis)  KT  «  OFFICHS  ANNOS  4f>. 
PICTVS  ANNO  MDCXCIX  MORTVVS  ESSUNGAE 
ANNO  1703  DIE  2«  MARTH.  Den  Beinamen  „Der 
Dauernde"  (Durans)  erhielt  er  bei  seiner  Aufnahme  in  die 
Kautenzunft  der  Teutsehgesinntcn  Genossenschaft  1688.  Eine 
ähnliche  rmschrift  hat  auch  sein  gleichfalls  1699  in  Kupfer 
gestochenes  Bild,  unter  welches  der  württembergische  Rechts- 
gelehrte  und  (iesdiiehtsforscher  Jon.  Phil.  Datt  die  Verse 
gesetzt  hat: 

Hos  vultus.  oculosque  refert!  doctrina  sed  isto 
Aere  viri,  morum  gratia.  snada  latent. 
Die  historische  Schilderung  der  Zerstörung  der  Stadt, 
womit  der  Konrektor  des  ( Gymnasiums  Heynemann  den  bew nisten 
Redeakt  auf  dem  Stadthause  am  2.  Juni  eröffnete,  und  welche 
nach  einem  gleichzeitigen  Berichte  viele  der  Anwesenden  bis 
zu  Thrftnen  rührte,  findet  sich  abgedruckt  im  „Journal  von 
und  für  Deutschland"  1789,  10.  Stück,  S.  330—338.  Wir 
verzichten  auf  den  Inhalt  naher  einzugehen,  da  die  zitierte 
Zeitschrift  wenigstens  in  grosseren  Bibliotheken  wie  der  Münchner 
Hof-  und  Staatsbibliothek  zu  finden  ist,  und  erwähnen  statt 
dessen  noch  zweier  Schlitten,  einer  gedruckten,  aber  vermutlich 

!)  D»i*  Mnt'niaiin^'ltc  Wappen  zi'ipt  aul  mtem  K»*ld  «'im-ii  ir)l,|Z 
<  »riin   und  (iold  Lrekl«»id»'t»'ii  .lH<r*«r.  dpr  in  d»>r  ausgestreckten  Rechten 
drei  Pfeile,  in  der  gleichfalls  ausgestreckten  Linken  einen  Bogen  hält. 


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106 


sehr  seltenen  und  einer  angedruckten,  welche  den  auf  das 
Dankfest  bezüglichen  Akten  beiliegen  und.  jedes  in  seiner  Art, 
bezeichnend  sind  für  die  damals  im  Schwange  gehenden  An- 
schauungen und  Ideen.  Das  eine  ist  eine  Nummer  der 
„Deutschen  Zeitung.  29.  Stück,  den  17.  Julius,  1789",  welche 
auf  8  Quartseiten  als  einzigen  Artikel  die  Schilderung  ..eines 
Bürger- Festes ,  gehalten  zu  Speyer  am  Pfingstmontag,  zur 
Erinnerung  der  grausamen  Verwüstung  der  Stadt  durch  die 
Franzosen  am  Pfiugstfest  1689"  enthält.  Der  Herausgeber 
erklärt,  die  in  dieser  Krzählung  vorkommenden  Thatsacheu 
teils  aus  Privatna<  hrichton.  die  er  von  Sachkundigem  erhalten, 
teils  aus  der  Kuhlmannschen  Schrift  entnommen  zu  haben. 
Darin  heilst  es  S.  243  und  244  : 

.  Diese  schreckliche.  «Iah  menschliche  Gefühl  empörende,  aber 
leider!  wahre  Beschreibung  des  tygermäfsigen  Verfahrens  eines 
Truppen-Corps  gegen  eine  Stadt,  welche  ihm  gutwillig  die  Thore 
geöffnet,  und  es  sechs  Monate  lang  aufs  beste  verpflegt  hatte  — 
diese  mehr  als  cannibalische  Wuth  gegen  schuldlose  Schlachtopfer 
gleiches  Glaubens,  wie  ihre  Peiniger  diese  unglaubliche  Frech- 
heit und  Verachtung  rechtgläubiger  Katholiken  gegen  die  ehr- 
würdigsten Gegenstande  ihrer  Religion  diese  unbegreifliche 
Roheit  und  Unmenschlichkeit  eines  Volke«,  welches  damahls  da» 
gesittetste  und  geschmackvollste  in  Euro]»a  war .  sein  goldnes 
schriftstellerisches  Zeitalter  hatte,  und  sich  in  Träumen  einer  ein- 
gebildeten Vortreflichkeit  vor  andern  Nationen  wiegte  diese 
barbarische  Harte,  befohlen  von  dem  glänzendsten .  galantesten 
Hofe  Europens,  wo  das  zärtliche  Geschlecht  den  gröfsten  Einflufs 
juf  die  Geschäfte  hatte,  wider  eine  Stadt,  weither  der  Grimm 
des  stolzen  Monarchen  gegon  die  Pfalz  nichts  angieng  dieses 
ganze  entsetzliche  Grsluel-Gemahlde  ist  hier  nicht  in  der  Absicht 
aufgestellt  worden,  um  den  Nationalhafs  gegen  die  Franzosen  in 
den  Herzen  des  deutschen  Lesers  zu  nähren.  Lieber  möchte  es 
in  ewige  Nacht  gehüllt  liegen,  wenn  es  dies«?  traurige,  unsittliche 
Wirkung  thun  sollte!  Möchte  en  hingegen  den  lebhaftesten  Ab- 
scheu, den  stärksten  bis  zur  That  steigenden  Hafs  gegen  die  Quelle 
jener  die  Menschheit   entehrenden  Auftritte  erregen !    Diese  war 


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107 


nähmlieh  keine  andere,  als  —  der  Despotismus.  Die  Franzosen 
der  daroahligen  Zeit  waren  gewohnt,  die  Befehle  ihres  Königs  als 
unwidersprechliche  Gesetze  anzusehen,  und  ihm  einen  blinden  Ge- 
horsam  zu  leisten.  In  seinem  Beyfall  setzten  sie  die  höchste  Ehre, 
ihren  Abgott.  Beym  Kriegsstand  insbesondere  war  die  höchste 
Tugend,  ~  nicht  Aufopferung  fürs  Vaterland,  Bondem  für  den 
Monarchen.  Grobe  Laster  und  Verbrechen  wurden  kaum  für  so 
schimpflich  gehalten,  als  die  geringste  Abweichung  von  seinem 
Willen  und  den  Befehlen  der  von  ihm  gesetzten  Obern.  Civil- 
Personen  hätten  sich  gewifs  nicht  dazu  brauchen  lassen,  die  schönen 
Städte  und  Dörfer  der  Pfalz  in  Brand  zu  stecken,  ihre  wehrlosen 
Bewohner  zu  peinigen,  Obst-  und  Weingärten  zu  verderben :  aber 
beym  Militair  unterdrückte  die  Gewohnheit  des  blinden  Gehorsams 
alle  Zweifei  an  der  Kechtmäfsigkeit  der  vom  Throne  gegebenen 
Vorschriften .  und  die  gewohnte  Sklaveroy  liefe  den  Gedanken, 
dafs  auch  der  Soldat  Pflichten  als  Mensch  und  Christ  hat ,  und 
Gott  noch  mehr  gehorchen  muff»,  als  seinen  Obern,  nicht  auf- 
kommen. Weil  nun  der  Unmensch  Louvois  im  Nahmen  seines 
Herrn  gebieten  lief»:  senget,  brennt  und  mordet!  so  sengten, 
brennten  und  mordeten  Officiere  und  Gemeine,  auch  wider  ihres 
Herzens  Neigung,  und  hielten  es  für  schändlich  und  pflichtwidrig, 
nicht  zu  sengen,  zu  brennen  und  zu  morden,  .letzt  ist  nun  die 
französische  Nation  anderes  Sinnes.  Sie  zeigt  den  stärksten  Hafs 
gegen  das  Ungeheuer  des  Despotismus  durch  wirkliche  Bestrebungen 
und  Thaten.  Sie  erkennet  und  behauptet  laut,  dafs  die  Rechte 
der  Menschheit  noch  heiliger  sind,  als  die  Pflichten  gegen  den 
Staat,  und  setzt  sich  wirklich  in  Besitz  dieser  bisher  unterdrückten 
Rechte:  und  der  Kriegesstand  unterstützt  den  friedlichen  Bürger 
in  diesem  ädeln  Bestreben,  und  weigert  sich,  die  Waffen  gegen 
ihn  zu  brauchen.  Es  wäre  daher  sehr  unbillig,  die  Schuld  des 
damahligen  Geschlechts  das  gegenwärtige  entgelten  zu  lassen. 
Vielmehr  verdient  der  größte  Theil  des  jetzt  lebenden  französischen 
Volkes .  wegen  des  bey  ihm  erwachten .  und  zum  Theil  schon 
ziemlich  entwickelten  Gefühls  seiner  Menschen  und  Bürger-Würde, 
unsre  ganze  Hochachtung:  und  unsern  Abscheu  an  jenen  Grouel- 
t  baten  des  vorigen  Jahrhunderts  müssen  wir  blos  durch  thätigen 
Eifer  für  die  Aufrechthaltung  des  deutschen  Vaterlandes  bey  seiner 
Verfassung  und  deren  Verbesserung  beweisen ;   da  sie  der  will- 


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kührlichen  Gewalt  starke  Schranken  setzet,  und  ihren  Bürgern  gegen 
solchen  Despotismus  und  Sclavengeist.  der  die  sonst  gutmüthigen 
Franzosen  in  Wüthrige  verwandelte,  ziemliche  Sicherheit  gewähret.  * 

Das  zweite  zuletzt  von  uns  erwähnte  Schriftstück  ist  ein 
Manuscript,  über  welches  das  Ratsprotokoll  vom  6.  .Juni  Fol- 
gendes besagt:  „Zwey  Patres  des  hiesigen  Augustiner-Konvents 
als  dennalige  Lehme  im  hiesiger  Katholischen  lateinischen 
Schuhle  erstatten  Einem  Hoch  Kdelen  Rath  für  die  ihren 
Schüleren  am  vergangenen  Lob-  und  Danckfest  erwiesene 
(iütigkeiten  nicht  nur  mündlichen  Danck,  sondern  überreichen 
auch  einen  Aufsaty.  derjenigen  Danckrede,  welche  der  zugleich 
mit  erschienene  Schüler  im  Namen  seiner  gesamten  Mitschüler? 
vor  Kinem  versandeten  HochEdelen  Rath  ablegen  zu  dürfen 
gewünschet  hatte."  Der  Abdruck  dieser  Ansprache,  die  viel- 
leicht auch  als  Probe  des  (Gymnasiast endeutsch  vor  hundert 
•Jahren  einiges  Interesse  bietet,  mag  diese  Darstellung  he- 
schliel'sen,  da  auch  sie  beweist,  dafs  trots  Scheiblen  der  Heraus- 
geber der  „Deutschen  Zeitung"  ein  Recht  hatte  zu  sagen: 
„Alle  anwesende  Fremde  freuten  sich  innigst  über  die  bey 
diesem  wahren  Bürgerfeste  bemerkten  deutlichen  Spuren  von 
allgemeiner  Eintracht  zwischen  den  verschiedenen  Standen  und 
Hassen  der  Bewohner  dieser  Stadt"  u.  s.  w. ') 

Die  auch  kalligraphisch  hübsch  ausgeführte  Adresse  lautet : 

Unterthaenige  Danksagung  an  Einen  Hoohweisen  und 
HochEdlen  Magistrat  der  Freien  Reichsstadt  Speier 
vom  Katholischen  Gymnasium. 

HochEdler.  Hochweiser  Magistrat. 
Hochgebietende  Herrn ! 

Erlauben  Sie  dafs  wir  hier  in  einer  Versammlung  voll  Ansehen 
und  Wichtigkeit  ihre  ernsten  (Geschäfte  zum  ßästen  des  Staates, 

•l  An  einer  anderen  Stelle  sayl  er:  «Die  V<u-  und  Nnchuiittue> 
irehaltenen  Predigten  schienen  alle  vnni  <«ei*t  der  Liehe  einire^enen  /u 
m-vii:  auch  hei  den  Knilioliken.  (kaum  Kine  aussen. mimen)  welche 
dieses  Fest  in  allen  Kirchen  durch  ein  l'everliche*  Hochamt  verherrlichten"' 
u.  8.  w. 


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zum  Wohl  der  Menschheit,  auf  wenige  Augenblicke  unierbrechen  — 
so  mächtig  wirket  in  uns  das  Dankes  Gefühl  und  Begierde  Ihnen 
Hochgebietende  Herrn!  im  Namen  unseres  ganzen  Kollegiums  zu 
zeigen,  welchen  Anteil  wir  an  der  jüngstvollzogenen  Feierlichkeit 
nehmen. 

Es  ist  unötig  zu  beschreiben,  wie  erhaben,  und  dem  Zwecke 
entsprechend  diese  Feierlichkeit  war :  aber  welchen  Seele  erheben- 
den Eindruck  auf  Jugend  sie  machte,  können  nur  jene  beschreiben, 
die  ihn  selbst  als  Jünglinge  empfanden. 

Ja.  edle  Vater!  ehrfurchtvoll  standen  wir  und  sahen  den 
feierlichen  Zug  -  Ha!  dachten  wir  —  und  staunten  in  ein  voriges 
Jahrhundert  zurück  —  Ha !  Sie,  die  Edle,  Sie  feiern  ihn.  den  Tag 
billig  —  würdig  feiern  Sie  ihn  Heil  Euch!  ziehet  hin!  — 
tief  denkend  standen  wir  noch,  als  plötzlich  himmel  auf  fliegender 
(  iosang  uns  weckte  —  wir  giengen  hinein  in  den  Tempel  Gottes  — 
Herz  und  Stimme  vereinigten  wir  mit  wahren  Gottesverehrern  — 
wie  sahen  Redner  auftretten,  die  so  ganz  uiberzeügend  von  Dank- 
schuldigkeit sprachen  —  Dank  dir  Jehova!  rief  der  Prediger,  und 
unser  Herz  sprach:  amen!  —  ohne  ausschweifenden  Lermen  — 
feierlich  war  alles. 

Fremdlinge,  Schwärmer,  die  hieher  kamen ;  blos  wegen  Frei- 
heit. Zügellofsigkeit,  die  nur  tolle  Zusammenkünfte  erwarteten, 
waren  freilich  betrogen. 

Nur  der  richtig,  redlich  denkende  fand  hier,  was  er  wünschte 
Toleranz.  Menschen  Bruderliebe  —  verschiedene  Religionen 
verbindet  ungeheuchelte  Freundschaft  —  Er  ist  rechtschaffen  — 
von  welcher  Religion  er  auch  sei,  er  ist  rechtschaffen  —  er  ist 
mein  Freflnd,  er  ist  mein  Bruder  -  so  spricht  der  Speirer  und 
so  denket  er:  dies  zeigten  der  erste  und  der  zweite  Freudentag 
des  hundertjährigen  Gedächtnisses:  war  es  nicht  göttliches  Ver- 
gnügen in  den  Tempeln  Gottes,  und  in  anderen  öffentlichen  Ver- 
sammlungen so  ganz  ein  Herz  und  eine  Seele  zu  sehen?  0  Speier! 
eine  der  würdigsten  deiner  rheinischen  Schwestern !  glücklich  durch 
Fortgang  in  Aufklärung  —  Toleranz,  durch  weifs  dultende  Obrigkeit  — 

Durch  das  gefühl.  welches  Toleranz  in  mir  erwecket,  gehe 
ich  fast  vom  Danke  zum  Lobe  uiber : 

Doch  nein :  dultende  Güte  ist  es  ja.  für  was  wir  danken 
wollen  —  schon  in  der  Frühe  des  zweiten  festlichen  Tages  zeigte 


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110 


uns  ein  Hochwewer  Magistrat,  so  ganz  ohne  unsere  Verdienste, 
seine  ausnehmende  Güte  —  Auch  unser  Gymnasium  wurde  zur 
Feierlichkeit  auf  den  Nachmittag  vorgeladen  Ihr  Freünde.  ihr 
Bruder,  die  mich  hieher  begleitet,  ihr  seid  Zeügen,  wie  sehr  unHere 
Lehrer,  wie  sehr  wir  alle,  diese  Güte  hochschätzten!  Wir 
erschienen,  und  mit  welcher  Freundlichkeit  nahm  man  uns  nicht 
auf?  Wir  hörten  Lehrer  und  junge  Redner  sprechen,  die  so 
würdigen  und  wohlverdienten  Heifall  erhielten  wir  hörten  es, 
und  nahmen  innigsten  Anteil 

Diese  Freude  welche  Sie,  Hochgebietende  Herren  uns  dadurch 
verursachet,  und  die  Herablassung,  mit  welcher  Sie  uns  begegneten, 
brachte  in  uns  o  vermag  ich  wohl  den  Herzens  Ausdruck  zu 
erreichen !  brachte  in  uns  das  wärmste  Dankgefühl  hervor 
•la  stünden  Ihnen  Hochgebietende!  unsere  jugendlichen  Herzen 
offen .  so  sollten  Sie  sehen ,  wie  der  Dankbarkeit  Flamme  hoch- 
lodemd  Ihnen  entgegenstiege  das  Andenken  wird  ewig  eines 
jeden  Brust  durchglühen. 

Heil       Wohlergehn  —  Seegen  von  obon 
dem  beglückten  Speier 
und  Ihnen  Hochgebietende! 
seinen  weisen  und  dultenden  Vaetem. 


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111 


V. 

Urkunden 

zur 

mittelalterlichen  Verfassungsgeschichte  Speiers. 

Von 

Prof.  Dr.  Harster, 

Konservator  des  historischen  Vereines  der  Pfalx. 

Dunk  der  Freigebigkeit  unseres  ausgezeichneten  I Lands- 
mannes, des  Herrn  Heinrich  Hilgard.  genannt  Villard,  in  New  - 
York  und  Pank  dem  Fleil'se  und  der  Sachkenntnis  seines 
Verwandten,  des  Herrn  Gymnasialprofessors  Dr.  Alfred  Hilgard 
in  Heidelberg  besitzt  Speier  wenigstens  für  die  ältere  Zeit  ein 
lrrkundenbuch,  wie  es  seiner  fast  2000jährigen,  mit  den  Ge- 
schicken des  deutscheu  Reiches  und  Volkes  unlösbar  verknüpften 
Geschichte  würdig  ist.  Leider  jedoch  reicht  dieses  schone 
Werk  nur  bis  zum  Jahr  1349.  in  welchem  nach  der  von  der 
zünftigen  Gemeinde  erzwungenen  Abdankung  des  bis  dahin  im 
Besitze  der  Herrschaft  gewesenen  Patriziates  und  durch  die 
Aufrichtung  eines  reinen  Zunftregimentes  eine  neue  Epoche  in 
der  Entwickelung  unserer  Stadt  anbrach,  welche  erst  mit  ihrer 
Losreifsung  vom  Reiche  und  dem  Verlust  ihrer  Freiheit  durch 
die  französische  Revolution  ihren  Abschluß)  erreichte.  .Indes 
brachte  die  unmittelbar  auf  jene  Katastrophe  folgende  Zeit 
noch  manche  innere  Fiewegung  und  Veränderung,  bis  der  da- 
mals von  den  Zünften  errungene  Sieg  dauernd  gesichert  erschien 
und  ihre  Herrschaft  jene  festen,  um  nicht  zu  sagen  starren 
Formen  annahm,  in  welchen  sie  bis  zum  Ende  der  Reichs- 


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standschaft  verharrte,  und  welche  nachhaltig  auch  durch  die 
Wirren  von  1512—1516  nicht  geändert  wurden,  wodurch  die 
zünftige  Gemeinde  gegen  das  aus  ihrer  eigenen  Mitte  hervor- 
gegangene, aber  allmählig  druckend  gewordene  Stadtregiraent 
sich  erhob,  allerdings  nur  um  nachher  in  desto  grolsere  Ab- 
hängigkeit von  demselben  zu  versinken.  Diese  Stabilitüt  in 
den  Verfassungsformen  kann  man  für  Speier  im  wesentlichen 
als  erreicht  ansehen  mit  der  Ratselsordnnng  von  1440,  welche 
übrigens  einen  neuen  Beleg  dafür  bietet,  dafs,  wie  überall  in 
Natur  und  Menschenleben,  so  ganz  besoudcrs  in  der  Geschichte 
der  Staaten  und  Volker  Stillstand  Rückschritt  bedeutet,  und 
dal's  Zeiten,  in  denen  kräftige  Gegensätze  nach  Geltung  oder 
Herrschaft  ringen,  in  kulturhistorischer  Beziehung  fruchtbarer 
zu  sein  pflegen  als  solche,  in  welchen  l'niformität  und  mit 
derselben  Trägheit  und  Energielosigkeit  herrscht.  Die  KinV 
Wickelung  dieser  in  Speier  wie  in  den  andern  alten  Freistädten 
autochthon  entstandenen  und  für  zahlreiche  andere  Gemein- 
wesen typisch  gewordenen  Formen  habe  ich  unter  dem  Titel 
„Die  Veränderungen  des  Zunftregimentes  in  Speier  bis  zum 
Ausgang  des  Mittelalters"  in  der  Zeitschrift  für  die  Geschichte 
des  Oberrheins  X.  F.  III.  4  Seite  447—500  zu  schildern  ver- 
sucht und  diese  Darstellung  in  einem  zweiten  Aufsatze  über 
„Die  letzten  Veränderungen  der  reichsstädtischen  ^Verfassung 
Speicrs"  ebendaselbst  X.  F.  V,  4  Seite  443  —  473  bis  zum  Ende 
der  ganzen  Institution  durchgeführt.  Die  Tikunden  aber,  auf 
welche  die  Schilderung  namentlich  der  Werdezeit  der  zünftigen 
Kegiraentsverfassung  sich  gründet,  und  welche  ich  im  Folgenden 
mitzuteilen  beabsichtige,  reden  auch  für  sich  ;allein  eine  so 
deutliche  Sprache,  dafs  nicht  blofs  der  Geschichtsforscher  sondern 
jeder,  der  tiefallen  findet  an  der  Beschäftigung  mit  der  Ver- 
gangenheit seiner  engeren  oder  weiteren  Heimat,  im  stände 
sein  dürfte  aus  der  Lektüre  derselben  ein  klares  Mild  jener 
Zeit  und  der  sie  beherrschenden  Strömungen  zu  gewinnen. 


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113 


1350.  L 

Statut,  uonath  aus  jeder  Zunft  vier  zur  Ratswahl  iw- 
t/esrhlat/en  uwt  kein  Bürt/tr.  welcher  ein  bischöfliches  Amt 
bfhleiilrt,  innerhalb  th-r  nächsten  fünf  Jahre  in  tlrn  Rat- yegoym 
werth '  n  solle. 

Pergament-Original  (Urk.  284)  mit  anhängender»  Stadt- 
flieget  in  ztrei  hinxichtJich  der  Orthographie  etwa*  «xm  einander 
abweichenden  Exemplaren.  —  Abgedruckt  bei  Bau,  Regiment*- 
Yerfasnmg  d.  freien  Xeichsstadt  Speier  (Speier  1H4Ö)  IL  Abt. 
S.  33  ff. 

Wir  der  rat  zuo  Spin?  bekennen  uns  offenlichen  an  disem 
gegeuwertigen  briefe  unde  dunt  kunt  allen  den,  die  in  iemer  sehent 
oder  hoerent  lesen  .  .  daz  wir  durch  ansihtige  notdurft  und  kuent- 
lichen  nutz  unserre  stetde  zuo  Spire  und  aller  unserre  bürgere  und 
ouch  durch  ewige  eimuotikeit  und  einhellikeit  beide,  armer  unde 
lieber  hie  zuo  Spiro,  dise  hienach  geschriben  gesetzede  gebotden 
unde  gemäht  hahent  und  haut  sie  gelobet  uf  den  eyt  ewiclichen 
stete  unde  vesto  zuo  haltenne  unverbritochenlichen  für  uns  und  alle 
unsere  nachkomen  .  .  zuom  ersten  umbe  einen  rat,  da  von  biz  her 
vil  inisselielle  und  zweiunge  in  unserre  stat  gewest  ist,  wie  man 
den  ierlichen  hie  zuo  Spire  kiesen,  welen  und  setzen  sol  uf  den 
zwoelften  tag  zuo  winahten,  hau  wir  uberkoinen  alsus,  daz  ein 
iegelich  zunft  hie  zuo  Spire  ye  iars.  so  ein  rat  uzgen  sol,  viere 
ufser  irre  zuenfte  kyesen  sol  uf  den  eyt,  die  sie  dunket  die  besten, 
fridelichsten  und  nuetzlichsten  der  stat,  den  burgern  gemeinlichen 
hie  zuo  Spire  unde  ouch  dem  lande,  und  sol  die  selben  viere  dem 
rate  furbringen  und  entwurten.  unde  ufser  den  selben  viern  sol 
der  uzgende  rat  zwene  kiesen  unde  welen  uf  ir  oyde  in  den  rat. 
die  daz  iar  von  irre  zunfte  wegen  in  dem  rate  sitzen  und  sin 
sollent,  unde  wanne  daz  iar  uzkoemet,  so  sollent  die  selben  zwene 
in  den  nehesten  zwein  iam  darnach  keinen  rat  me  besitzen,  noch 
darzuo  gekorn.  noch  geweit  werden  in  aller  der  malse,  als  ez  biz 
her  komen  ist.  Wanne  wir  nu  kuntlichen  sehent  unde  merkent. 
duz  da  von,  daz  etzeliche  unsere  bürgere,  die  ampte  oder  leheu 
in  unsere  stat  gehabet  hant.  und  die  selben  in  den  rut  geruoft  und 
geheischet  wuerdent.  groz  schade  und  unnutz  uns  an  unsere  stetde 
friheiten.  rehten  und  gewonheiten  komen  und  uf  gestanden  ist  und 
(»uch  fuerbaz  da  von  komen  und  ufsten  moehte:  daz  daz  fuerbaz 


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114 


me  fursehen  und  furkomen  werde,  so  han  wir  mit  gemein»»  rate 
durch  geraein  friden  unde  alle?,  guot,  als  unscrn  eyden  wol  zymet. 
wanne  wir  der  stetde  nutz .  friden  und  ere  gesworn  hunt  zuo 
bewarn,  als  verre  wir  kuennent  und  moegent.  von  dez  vorgeschrihen 
artikels  wegen  daz  ernstlichen  ucberkomeu,  gesetzet  und  gehotden 
unde  setzen  unde  gebieten  an  disem  briefe  under  allen  unsern 
bürgern,  als  daz  voraiales  eins  teiles  ouch  gehotden  und  gesetzet 
ist  :  daz  dehein  zunft  hie  zuo  Spire  deheinen  under  in  zun  den 
vorgenannten  vieren,  die  man  ye  iares  dem  rate  dar  geben  und 
entwurten  sol.  als  da  vorgeschrihen  stet  ,  neme  oder  kiese,  der 
dehein  ampt  in  unserre  stat  habe,  ez  sy  mitnnmen  camerer.  schult- 
heifse,  voget.  munfsemeister  oder  zocllerampt.  noch  ouch  die.  die 
dehein  ander  ampt  oder  lehen  von  dem  bischovc  oder  dem  stifte 
hie  zuo  .Spire  habent.  wer  die  sint,  noch  dehein  ander  unser  bürgere, 
die  teil  oder  gemein  an  den  vorgeschrihen  ampten  haut,  daz  zuo 
irme  nutze  treffe  hemlicben  oder  offenliehen  in  deheine  wise. 
Unde  sollent  ouch  sie.  die  selben  amptlute  oder  die.  die  teyl  oder 
gemein  daran  hant.  wer  die  sint.  nach  dem  daz  sie  oder  ir  einre, 
wolher  der  ist.  sin  ampt.  sin  lehen  und  sinen  nutz  ufgeben  und  den 
stap  hingeleit  hat,  wanne  daz  gcschiht.  in  den  nebesten  fünf  iaren 
darnach  in  den  rat  nit  geben,  gekorn,  noch  geweit  werden,  muh 
keinen  rat  in  den  selben  fünf  iaren  besitzen,  noch  in  keins  rates 
heimlichkeit  da  zwuscben  geruoft.  noch  geeischen  werden  von  ieman 
in  dem  rate  oder  uzwendig  dez  rates  ane  allen  argenliste.  Unde 
wer  ez,  daz  deheinre.  der  der  vorgenannten  ampte  etzliches  hetdc. 
oder  lehen.  oder  der  teil  oder  gemein  dar  an  hetde.  keinreleye 
ge verde  dar  inne  tribc  nach  den  reden,  als  da  Vorbescheiden  ist. 
hemlicben  oder  offenliehen,  wo  man  daz  befände,  unde  wirt  er  dez 
beretd  mit  drin  erbern  bürgeren,  als  ein  ereht  ist.  der  sol  darnach 
meinevdiir  und  erloz  sin  und  niemer  in  kevnen  rat  me  geweit  mu  h 
geruoft  werden  in  deheine  wise,  er  enschlahc  sich  denne  dez  mit 
sime  eyde,  obe  man  in  niht  bereden  mag.  als  vorgeschrihen  stet, 
(ieschehe  ouch,  daz  deheine  zunft  hie  zuo  Spire.  sunder  oder  samet. 
oder  ieman  under  in  wider  dirre  vorgeschrihen  dinge  und  st  necke 
deheins  dun  und  wider  sten  wolte,  der  oder  dem  sollen  wir.  der 
rat  zuo  Spire.  der  dnnne  ist.  und  die  andern  zunfte  gemeinlichen 
mit  uns  einmueteclicben  und  vesteclichen  wider  sten  uf  unsere 
eyde  als   lange,   biz  daz  widersten  unde  die  ungehorsamkeyt  und 


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ouch  die  widerwertikeyt  ahegetan  und  hingeleit  wird  gar  undo 
gantz.  als  ouch  der  brief  benaget,  der  mit  der  dritzehen  zunfte 
ingesigelen  besigelt  ist.  Unde  daz  dise  vorgeschriben  stucke  beide, 
sunder  und  samet,  ewiclichen  bi  uns  und  allen  unsern  nachkuine.n 
stete  und  veste  unverbruechenliehen  by  unsern  eyden  gehalten 
werdent.  so  han  wir  unserre  stetde  ingesigel  gehenket  an  disen 
brief.  der  wart  geben,  do  man  zalte  nacli  Cristus  geburte  drutzehen 
hundert  iar  und  nun  und  fünfzig  iar  an  dem  nehesten  samestage 
vor  sante  Johans  tag  Bapisten.1) 

1370.  2. 

Vidimna  der  geistlichen.  Richter,  die  Rataentseteunfj  und 
Verlxmnung  Rudolf*  von  OffenJmrg  wegen  angestifteter  bürger- 
lich e^-  Zwietracht  betreffend. 

Verymnent-Oriyinul  (Utk.  .?.'*■>>  mit  teilweise  erlmlteva» 
Siegel  den  geistliche»  Berichtes. 

[n  nomine  domini  amen  .  .  Judiees  eurie  Spirensis  recognos- 
(imus  et  ad  universorum  notitiam  volumus  pervenire,  quod  eoram 
nobis,  Jacobo  de  Moguntia.  notario  nostro  iurato  et  testibus  in- 
frascriptis  eonstituti  personaliter  honorabiles  viri  Johannes  de  Wilsen, 
magister  civium,  Conradus  T)yel,  Petrus  Sehurheymer  et  Conradiis 
('lingelhard,  eonsulos  civitatis  Spirensis  .  et  suo,  consulum  neenon 
universorum  civium  Spirensium  nomine  nobis  supplicarunt  ac  peti- 
verunt,  quatenus  literas  originales  infrascriptas  sigillo  magno,  vero 
et  integre  civitatis  Spirensis  sigillatas,  quas  de  loco  ad  locum 
propter  lesionem  et  amissionem,  de  quibus  timerent,  secure  non 
auderent  portare  et  ad  portandum  committere.  de  verbo  ad  verbum 
examinaremus ,  legeremus  et  per  notarium  infrascriptum  fidel it er 
transcribi,  transsumi  et  in  publicam  formam  redigi  mandaremus. 

*)  Eine  Erneuerung  dieses  Statutes  vom  Freitag  nach  Skf.  Karharinen- 
tag  des  Jahres  1378  (Trk.  300)  enthält  nur  unwesentliche  redaktionelle 
Änderungen,  abgesehen  von  dem  obigen  Passus,  Seite  114.  Zeile  8  bis  24, 
welcher  hier  tblgenderoiafsen  lautet:  daz  deheine  ratman.  der  ietzünt  in 
den  rat  genommen  ist  oder  flirbafser  daryu  genommen  wirt,  nit  sy  camerer. 
scbültheifs,  vnget.  münl'sniehuer  oder  zöller.  oder  teyle  oder  gemeint*,  duz 
zii  sinein  nütze  treffe,  tttfenlicheii  oder  heimlichen  habe  an  den  ampteii  oder 
ir  deheime,  vnde  daz  er  nit  rat  oder  helffe  gebe  yeman  zii  koinmene  wider 
dise  satzünge,  oder  die  zü  brechene  in  deheine  wise.  vnd  daz  er  deheiiiu 
dirre  umpte  an  sich  neme.  er  habe  daune  seinen  rat  vorntfcebeti  vnd  sy 
elle»  lichen  dar  von  gangen  ane  alle  geverde. 


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quas  q  indem  literas  nos  in  praesentia  notarii  nostri  et  testium 
infrascriptorum  recepimus  easque  ad  siipplicacionem  et  j>etieionein 
ipsorum  examinavimus,  legimus,  autenticavimus  ipsasque  n<»n  abolitas. 
non  «ancellatas  nec  in  aliqua  sui  parte  suspectas  inventas  de  verbo 
ad  verbum  ipsum  .Tacobum  notarium  nostrum  iuratum  fideliter  trans- 
sumi.  autenticari  et  in  puhlicam  redigi  formam  feeimus  et  sihi 
mandavimus.  Quarum  tonor  sequitur  in  hec  verba  .  .  Wir.  die 
burgeremeinstere  und  der  rat  zue  Spins  bekennent  offenlich«'ii  und«« 
dun  kunt  allen  den,  die  diesen  brieff  iemer  sehent  oder  bereut 
lesen,  da«  eyn  burger  in  unsere  »tat  gesessen  was,  der  heilset 
Kudolff  von  Offenburg,  den  wir  unde  aller  inengelicb  in  unsere 
stad,  phaffen  unde  leihen,  riehe  unde  arme,  nianig  lar  bitz  hei  für 
eynen  erbern,  biederben  man  gehabet  haut  unde  ierne  zuht  und  er«' 
erbotden  haut,  unde  wantden  alle,  er  were  eyn  friedelich,  ersam 
man.  dar  ane  wir  leider  vaste  unde  sere  betrogen  syn  geweist, 
wand  wir  bitz  her  von  ieme  nit  andirs  vernommen  noch  verhöret 
hetden.  Des  quament  uff  den  neuesten  saml'stag  nach  saute 
Margarethen  tag  in  deme  vordem  iure,  das  zue  neueste  für  unde 
vergangen  ist .  vor  uns  in  unsirn  rat  etswie  viele  erben-  manne 
in  unsirn  rat  von  der  gemeinde  wogen  gemeinlichen  in  unsere 
stad  und  ongeten  unde  elageten  uns  von  deine  vorgenannten 
Rudolffe  etwie  viele  undelieher  stin  ke,  die  er  begangen  unde  getrieben 
hetde  heymelichen  in  unsere  stad.  die  gar  undelichen  unde  übel 
lutdent.  unde  sundirlichen .  wie  das  er.  beyde  by  nahte  unde  by 
tage,  vcrretscherve  unde  hinderclaffen  under  erbern  luten  alse 
heymelichen  und  verburgelichen  getrieben  und  geworben  hetde 
unde  eyne  partye  weder  die  andir  verlogen  unde  verratden  hetde 
unde  hie  igwedirsite  mit  lugelichen  werten  uff  enander  gehetzet 
und  gereitzet  hetde  so  vaste  und  so  sere.  daz  keyn  erber  man 
dem  andirn  gloubeu  odir  getruwen  mohte  unde  sieh  iegelieher 
vor  deine  andern  hutde.  eyn  bruder  vor  deine  andern,  eyn  frund 
vor  deine  andirn.  unde  keyn  erber  man  zu  denn'  andirn  gen  enteiste 
unde  iedermaii  den  andern  argwenig  hetde.  da  von  unsere  stad 
va*te  sehade  unde  unnütz  vfgestanden  ist.  daz  wir  alrerst  leider 
wob-  kuntiiehen  mit  herlicluT  gezuguilse  erfunden  und  erfarn  hahent. 
Wand  als«*  die  hosheyt  und  solide*  grol's  untad  niht  langer  w»*ren 
sal.  so  brielu't  si  ufs .  und  h<*t«le  uns  got  selber  bitz  her  niht 
behüt,   *o  xilit-   nielir   uns  in  unser»'  sta«l  grol's  uhel.   mort  und«* 


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meyn  uff  erstanden  syn.  Unde  da  wir  die  unde  and  irre  sache  etswio 
viele,  die  wir  alle  nilit  erzclen  noch  geschribent  mogent.  ver- 
hörten und  sie  in  der  warheid  befunden,  da  ineynten  wir,  alse 
unsirn  eyden  und  eren  wole  zymet.  grol'sen  schaden  vorkummen 
unde  vorsehen  und  besanten  yen  unde  verhörten  syne  entwurte  zu 
allen  stucken,  der  man  yen  anzech.  Unde  da  wir  die  clage  in 
«ler  warheid  und  syne  entwurte  in  der  im  warheid  befunden  und 
schöpften  yeme  dar  umbe  eyn  pene  mit  der  miltikeyt  und  in  der 
bescheidenheit.  wand  wir  syn  alter  anesahent,  unde  sprachen  alle 
Herne v n liehen  in  unsirm  ratde  mit  rehtem  uberkummen  eynhelli- 
elichen  durch  frieden  und  gemach  unsere  bürgere,  daz  er  furbafs 
keyn  mundeman  des  lantfrieden  \Ton  unsirn  wegen  sol  syn,  noch  keynen 
rat  by  uns  besitzen,  noch  keynrley  ampt  in  unsere  stad  haben  sol, 
und  solte  er  ouch  unsere  stad  iar  und  tag  rumen  ane  gnade  und  dar 
nach  uft  des  ratdes  gnade,  das  er  ouch  liplichen  mit  ufgehebten  henden 
zu  den  heiligen  geswom  hat  zu  halten  dorch  daz.  daz  wir  soliches 
werresals  undirenander  furbafs  me  und  siner  untede  von  ieme  entladen 
weren.  Also  hant  wir  hit  beratdem  mutde  und  urteil  in  unserm  ratde 
mit  yeme  gefarn.  unde  da  er  von  unserrer  stad  also  verwiset  und 
vertoylet  wart,  da  enboet  er  uns  dar  nach  allo  tago  mit  herren. 
rittorn .  unsirn  ingesessen  burgern  und  andim  erbern  luten  vil  in 
unsere  stad.  wie  daz  er  die  zunfte  an  deme  merren  teil  by  uns 
an  yein«  hetde ,  unde  daz  er  schaffen  wolte,  das  wir  uns  undire- 
nander ermorden  und  erslagen  musten,  und  daz  er  etsliche  unserrer 
bürgere  in  unsere  stad  vierteilen  wolte,  dar  umb  wir  iemo  dar  nach 
unsere  stad  mit  urteil  in  unserm  rate  einhelliclichen  ewiclichen 
verbot  den  und  yn  der  also  verteylet  und  verschriben  hant.  Her 
umbe  hiton  mengelichen  und  sundirlichen  alle  die.  die  diesen  brioff 
iemer  sehent  oder  hoerent  lesen,  saget  der  vorgenannte  Rudolf! 
odir  iemand  andirs  von  sinen  wegen,  das  mit  ieme  andirs  gefarn 
sye.  danne  alse  an  diesem  brieve  gesehriben  ist.  daz  man  uns 
gloube  und  dar  uff  verentwurte  mit  der  warheit.  Unde  des  zue 
unrein  Urkunde,  so  hant  wir  unsere  stete  grofs  ingesiegel  gehenket 
an  dienen  brieff,  der  geben  wart,  da  man  zalte  von  gotdes  gebuerte 
drutzehon  hundert  und  siebentzig  iar  an  deine  nehoston  dunrstage 
tur  sante  finden  tage  des  heiligen  aptes.  In  cuius  rei  testimonium 
praesentes  literas  scribi  et  per  Jacobum  de  Moguntia.  notarium 
publicum  ac  nost  rum  scribam  iura  tum  supra  et  infra  scriptum  publicari 


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mandavimu«  et  nostri  cur(iae)  sigilli  fecimuH  apponsiono  rohorari. 
Datum  et  actum  in  civitate  Spirensi  in  ambitu  ecclesie  ruaiori« 
Spirensi«  sub  anno  a  nativitate  domini  millesimo  treeente«imo 
septuagesimo.  indictione  octava.  die  XXI.  mensis  decembris,  hora 
tertia  seu  quasi  eiusdem  diei.  pontiticatu6  sanctissimi  in  Christo 
patris  et  domini  nostri,  domini  Urbani.  divina  prudentia  papae 
quinti,  anno  nono.  pluribus  honorabilibus  et  discretis  viris,  doininis 
<tipbone  de  Wingarthen.  canonico.  Conrado  Gruninger.  Nicola»  de 
Randeckc,  prebendariis  ecclesie  Spirensis  maiori«  praedictae.  Wem- 
hero  Sydenswantz,  Johanne  Scheffer  et  Nicoiao  Lostad,  civibus 
Spirensibus,  testibus  ad  praemissa  voeatis.  petitis  et  rogati*. 

Et  ego  Jacobus,  natu»  Jacobi  de  Moguntia,  clericus  Magun- 
tinus,  publicus  imperiali  auetoritate  et  honorabilium  virorum  domi- 
norum  iudicum  curie  Spirensis  praedictorum  iuratus  notarius:  quia 
praedictis  supplicacioni ,  peticioni .  literarum  originalium  visioni. 
lecture.  examinacioni  et  singuli»  aliis  praescripti«.  dum  sie  coram 
praofatis  domini«  iudieibus  et  per  eos  herent  et  agerentur  anno, 
indictione.  die,  hora  diei.  pontiheatu  et  loco.  qtiibus  «upra.  una 
cum  supranotatis  testibu«  praesens  interfui  eaque  ut  «ic  nVri  vidi 
et  audivi  et  oa  de  mandato  et  auetoritate  dominorum  iudicum 
praedictorum  publicavi  et  in  haue  publicam  formam  redegi  faitaque 
collatione  cum  originalihus  literis  ipsas  concordantes  inveni  signoque 
meo  solito  et  consweto  una  cum  appensione  sigilli  curie  dominorum 
iudicum  praedictorum  signavi  rogatu«  in  testimonium  omnium  prac- 
missorum  et  requisitu». 


1373.  3. 

Statut,  a  ie  tfcffcn  diejenigen  liän/er  rt-rfulmn  aerdeii 
sollt:  aelehe  sich  aas  der  Stadt  beliehen,  um  andere  Fhhyer  m 
beleidigen,  desgleichen  gegen  diejenigen .  uelche  sidefun  aas- 
tretenden Bürgern  Hilfe  leinten  and  sie  beherbergen. 

Perynairnt-Oriffhuil  { Ut  k.  X'JiO  "dt  nmjrhihujtrw  Stadtxii  fft  /. 

Wir.  die  buergermeistere  unde  der  rat  gemeinlichen  der  «tat 
zü  Spiro,  verieboii  unde  bekennen  uns  offenlichen  an  disem  briete 
und  dün  kunt  allen  den.  die  in  ionier  «ehent  oder  hörent  lesen, 
daz  wir  anego«chon  und  genierket  haben  grof«cn  kuntlicheu  schaden 
und  unnuotz,  der  uns.  unserrer  «tat  und  unsern  btirgeni  gemein- 


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liehen  <la  von  komen  und  üffherstanden  ist  und  fürbaz  mere  da 
von  kümon  und  üffhersten  mag,  daz  etzliche  unsere  bürgere,  so 
si«<  für  unserre  stetde  gerihte  oder  für  unserm  rat  in  unserre  «tat 
zu  Hchaifen  hant  und  nie  bedüncket.  daz  in  daz  reht  und  unsers 
rates  urteile  nit  bequemelichen  sy  in  unserre  stat  zü  neraen  nach 
unserre  stetde  fryheiden.  rehten  und  güten  gewonheiden :  so  farent 
sie  von  unserre  stat  und  werdent  in  andern  stetden  bürgere,  da 
von  unserre  «tat  und  unsern  bürgern  zweyünge  und  mifshellunge 
biz  her  üffgestanden  ist  unde  unserre  stetde  fryheit.  reht  unde 
güt  gewonheit  gekrenket  unde  geswechet  werdent.  Daz  diz  für- 
baz rnere  fürsehen  und  fürkomen  werde,  daz  ez  nit  mere  geschehe, 
so  Wüllen  wir  dürch  gemeinen  frieden  unde  ewige  einhellikeyt  aller 
unserrer  bürgere  daz  ernstlichen  bewarn,  als  unsera  eyden  wol 
anostat,  wanne  wir  unserrer  stetde  ere  unde  nütz  geswom  han 
zü  werben  in  allen  sachen.  als  verre  wir  künnen  unde  mögen, 
und  haben  gesetzet,  geboten  und  gemachet,  setzen,  gebieten  unde 
machen  an  disem  briefe,  daz  von  uns  unde  allen  unsern  nachkomen 
in  dem  rat.  von  allen  unsern  bürgern  ewiclichen  stete  und  veste 
unde  unverbröchenlichen  sol  gehalten  werden  also :  Welcher  unserre 
bürgere  fürbaz  mere  von  unserre  stat  vert  und  anderswo  bürger 
wirt  in  der  mafsc.  daz  er  unser  stat  oder  unsere  bürgere  an  iren 
friheiden.  rehten.  gerihte.  brieten,  hantvesten  unde  güten  gewon- 
heiden.  die  wir  biz  her  hraht  hant.  leidiget,  enget,  hindert  oder 
irret,  oder  der  unserrer  bürgere  güt  ane  gerihte  und  mit  eygener 
gewalt  itff"  dem  lande  ane  griffet  und  nit  reht  von  unsern  bürgern 
in  unserre  stat  nemen  wil.  daz  die  oder  der,  wer  die  sint.  oder 
wer  der  ist.  unde  dar  zü  alle  die.  die  in  herzuo  geraten  unde 
beholfl'eii  sint .  unser  stat  ewiclichen  rümen  sollen  und  süllent 
uiemer  mere  in  unserre  stat  zü  8pire  sefsehaft  noch  wonhaft  werden 
als  lang»«,  als  sie  gelebent.  ane  alle  geverde.  Wer  ez  aber,  daz  ir 
etzlichor  her  über  darnach  wider  in  unser  stat  queme.  wer  den 
hüset  oder  hovet  uober  naht,  der  git  alle  naht  zü  pene  zehen 
jdiünt  heller  an  unserre  stetde  büwe.  unde  begriffet  man  in,  man 
sol  in  haben  unde  ane  griffen  unde  von  vme  richten  als  von  oinem 
untedigem  manne  ane  alle  Widerrede.  I>ise  vorgeschriben  gesetze 
globen  wir  für  uns  unde  alle  unsere  nachkomen  in  dem  rate  un- 
verbröchenlichen stete  unde  veste  zü  halten  als  lange,  biz  sie  ein 
rat  alM-  duot  mit  lütender  glocken  uff  dem  hove,  ändert,  minret 


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120 


oder  ineret  ane  aller  schlaht  geverde.     (Jnde  dez  /.un  urkflnde  m> 
han  wir  unserre  atetde  ingesigel  gehencket  an  diesem  brieff,  der 
geben  wart,  do  man  zalte  von  gotes  gebürte  druetzehen  hündcrt  diit 
:  <         undc  sybentzig  iare  an  sant  katherinen  abent,  der  heiligen  iüngvrowen. 

1375.  4. 

Erneuerung  und  Erweiterung  des  Statuts  vom  Jahre  IHüU 

iiln;)'  die  Waid  und  Besetzung  des  Rates. 1 ) 

Perytiment-Original ( llrk.  304)  mit  icohUrfuilteru-m  yi  uHHnn 
Stadtsieyel.  —  Altgedr%tckt  tri  Bau  a.  a.  O.  Sritr  :U  f. 

Wir  han  ouch  gemerket,  daz  da  von  daz  biz  her  etzliche 
personen  under  uns  bürgern,  die  zuo  dem  rate  nit  gesworn  hetdent. 
etzwanne  von  eischunge  dez  rate»,  etzwanne  ungeheischen  giengen 
in  den  rat  Hetzen,  urteile  mit  den  ratherren  zuo  Kpreehenne.  da 
von  etwaz  argwaiiH  unter  den  luten  und  der  gemeinde  gewesen 
ist,  daz  die,  die  die  machen  oder  die  urteil  von  dem  rate  an- 
giengent,  von  den  weihen  pereonen  gehindert  oder  gefordert  wurdent. 
Daz  nu  furbaz  solich  argwan  under  unsern  burgoni  vermittelt  und 
hingeleit  werde,  und  auch  wand  nieman  ueber  lip.  ere  und  guot 
urteil  sprechen  sol  danne  der,  der  von  rehtes  wegen  darzuo  ge- 
sworn  hat:  dar  umbe  ho  Hetzen  und  verbieten  wir  vesticlichen. 
daz  furbaz  me  nieman  ander»  in  unsern  rat  zuo  Spire  wten  oder 
gen  Hol,  urteil  zuo  »prechenne  oder  dez  rate»  machen  uz  zuo  richtenne 
danne  alleine  die  ratlute,  die  offenlichen  de«  iares  in  den  rat  ge- 
sworn  haut.  Wer  ez  aber  sache,  daz  die  nelben  gesworn  ratlute 
etzwanne  mo  rate»  bedurften  in  unsere  stetde  Sachen,  m>  moegen 
sie.  wanne  und  wie  docke  sie  wollent.  den  uzgegangen  rate  vor 
in  oder  dem  dritten  rate,  weders  sie  wollent.  iegelichen  wunder- 
lichen oder  in  beden  gemeinlichen  zuo  in  besenden  und  bemofen 
und  sie  bi  in  behalten,  wie  lange  und  wie  decke  sie  dez  notdürftig 
sint,  mit  solichen  Vorworten,  weihen  rat  sie  also  beruoffent  und 
besenden  wollent.  den  selben  personen  allen,  burgenneistern  und 
ratluten.  dez  selben  rates  nollent  sie  hei  Isen  gebieten  und  keinen 
underwegen  lazzen ,  die  danne  lebent .  nit  ein  teil  sunder .  ane 
geverde.    Ouch  han  wir  gepmofet.  daz  da  von.   daz  die  rete  biz 

')  Iiis  zu  dem  Sutzr :  1'nd«'  «luz  di«*-  vuiyorhrHs-n  ^tiwki1  «•!•■.  ^h-ii  li- 
lautend  mit  dem  Stutut  von  1359. 


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121 


Iut  litzlich«!  personen.  die  doch  erbere  zunftlute  und  gesessen  bürgere 
hie  warent,  umbe  etwaz  uobergriffes.  worto  oder  werke,  domit  sie 
hezigen  warent,  unverentwurter  dinge  viengen  und  sie  als  unvertige 
lute  tuernten.  do  von  vil  grollen,  hasse*  und  nides  under  dem 
volke  in  unsere  stat  uferstanden  sint.  Wände  wir  nu  in  allen 
dingen  daz  fridelichestes  und  daz  bescheidenlichestes  under  unsern 
bürgern  furwenden  und  furkern  sollen,  als  verre  wir  kunnen  o<ler 
nioegen.  do  von  so  wollen  wir  nit.  daz  man  deheinen  burger.  der 
ein  gesessen  zunftman  hie  ist.  umbe  debeine  sacbe.  der  man  in 
anzihen  mag,  unverentwurter  dinge  angriffen,  vahen.  turnen  oder 
bluechen  solle,  er  werde  danne  vorbin  ueberwonden.  als  hienach 
bescheiden  ist.  daz  ist  also:  Ist  der  antzig  oder  die  sache .  daz 
ez  für  die  mantrihtere  beeret  nach  dez  mantgerihtes  buoebes  sage, 
so  sollen  ez  die  mantrihtere,  die  danne  sint.  rihten.  als  sie  darzuo 
gesworn  haut;  ist  der  antzig  aber  von  werte  oder  von  geselle- 
»chofte  wegen  oder  von  andern  Sachen,  die  daz  mantgerihte  nit 
antreffent,  so  sol  der  rat,  der  danne  ist,  so  in  die  sache  furkommet. 
den  oder  die,  wer  «He  sint,  die  bezigen  werdent.  für  sich  heischen 
und  besenden  und  die  sache  in  furlegen  und  sich  daruf  lazzen 
verentwurten.  Ist  danne  die  sache  swere  und  treflich  gein  dem 
rate  oder  gein  der  gemeinde,  so  sol  der  rat  den  Zunftmeistern 
gemeinlichen  zuosnmen  gebieten  und  in  die  sache  furlegen:  als 
darnach  als  sich  danne  der  oder  die.  die  daz  anget.  danne  dez 
anzieges  verentwurtet  vor  «lein  rate  und  für  den  Zunftmeistern, 
darnach  sollent  danne  der  rat  sunder  und  die  zunftmeistere  sunder 
die  sache  handeln,  daz  sie  truwen.  daz  «len  gienen  kein  unreht. 
ubergrif  oder  kein  nidig  ungelimph  geschehe  und  der  stat  ir  ere 
ouch  behalten  und  fursehen  werde.  Uude  darumbe  so  erlouben 
wir  ouch  mit  vollem  gewalte,  daz  die  zunftmeistere  hie  zuo  Spiro, 
wanne  sie  wollent.  umbe  der  stetde  ere  und  notdorfet  willen  zuo- 
samen  mogent  gen.  wo  sie  hin  wollent.  als  daz  von  altherkomen 
und  hie  vor  gowonheit  hie  gewesen  ist.  ane  gevenle.  Unde  wann«« 
wir,  der  rat  zuo  Spin-,  diso  vorgeschriben  stücke  eins  teih-s  er- 
nuwet  un<l  eins  teiles  von  nuwem  mit  rate,  wifsen  und  willen  aller 
unsere  zunftmeistere  und  zunfte  gemeinlichen,  beretenlichen  durch 
friden.  ere  und  gemaches  willen  aller  der.  die  nu  hie  sint  und 
hernach  komment.  gesetzet,  gemäht  und  geordent  hau.  so  wollen 
ouch  wir,  daz  sie  von  uns  und  allen  unsern  burgern   und  nach- 


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122 


komcn  uf  die  eyde.  die  der  rat  der  gemeinde  und  die  gemeinde 
hinwiderumbe  alle  iar  dem  rate  swerent,  unverbruchenlichcn  ewic- 
lichen  gehalten  werdent  stete  und  veste  ane  alle  Widerrede  ein« 
iegelichen  und  ane  allerhande  gevorde.  Wir  han  euch  dise  vor- 
geKchriben  ding  alle  an  briete  heifson  beschriben  und  die  selben 
l>riefe  mit  unsere  atotde  grofsem  ingesige)  besigeln  und  ieder  zunfte 
hie  zuo  Spire  durch  gezugenisse  und  gedehtnisse  der  selben  dinge 
aller  einen  besigelten  brief  gegeben.  Daz  geschach,  do  man  zalte 
von  gotes  geburte  drutzehen  hundert  sybentzig  und  funfe  iare  uf 
<~  den  nehesten  samestag  nach  sante  Jacobes  tage  dez  heiligen 
zwolfbotden. 

1375.  5. 

ilündnis  Rudolfs  von  Offtmbuty  mit  Heinrich  ron  ImiuUiu 
und  U  anderen  Speiercr  Jiün/im  und  ihren  Frmndcn  und 
Anhdnf/trn. 

I'ergawrnt-Original  Unk.  HÖH)  mit  anhängendem  Siegel 
Etigelmtn»  unter  den  (iadrnun  altt  Bürgen  des  Vertrage»  und 
tsiltrew  erhaltene»)  Siegel  den  giintliehen  Gerichtes. 

Wir.  die  geistlichen  richtere  dez  hoves  zuo  Spire.  veriehen 
und  bekennen  uns  offenliehen  au  disem  briete  unde  dun  kunt  allen 
den.  die  disen  brief  iemer  .sehent  oder  horetit  lesen,  daz  für  uns 
(|iiam  offenliehen  in  gerilltes  wise  der  erber  man.  Kuodolf  von  Offen - 
bürg,  der  veriach  und  erkante,  vergiht  und  erkennet  an  disem 
briofe .  daz  er  für  dirre  veriehunge.  als  dirre  brief  geben  ist. 
keinem  burger  zuo  Spire  vorhin  verbunden  sy  deheiner  globede. 
die  wider  dise  erbere  lute  sy.  mit  namen  :  Heinrich  von  Landoiiwe. 
Kberhart  zum  laube.  Wernher  von  Kirwilre.  Claus  Rosenbuosche. 
Hans  zuom  fluegel.  Dietmar  Hernhoch.  Ulrich,  sinen  bruoder.  Cleysel 
von  Buohel.  Claus  Zutdel .  Hrehtel  Wergmeistcr .  Heile  Ulrich. 
Hennel  Spangel.  Coentzcl  zum  Koseboume.  bürgere  zuo  Spin«,  und 
euch  alle  ire  gesellen  und  f runde  von  <ler  gemeinde  wegen  hie  zuo 
Spire  an  dretten  und  gen  moegeu.  in  deheine  wise,  und  daz  er 
in  und  irn  frunden  und  gesellen .  die  an  hie  hauptent  von  der 
gemeinde  wegen  hie  zuo  Spire.  *ol  alle  wegen  und  als  lange,  als 
er  gelebet,  getruwclieheii  bistendig  und  beholfen  sin  und  von  irme 
rate  und  heimelichkeit  niemer  aptrunnig  werden  ane  alle  geverde. 


123 


unde  daz  er  oueh  keinen  burger  noch  nieman  anders  hie  zuo  Spire 
furbaz  nie  als  lange,  als  er  gelebet,  vertriben  oder  verwisen  sol 
von  der  stat  von  Spire  denne  mit  der  vorgenannten  personell  und 
irre  gesellen  und  frunde  willen,  wissen  und  gantzom  rate,  unde 
daz  er  euch  nieman  von  deheime  ampte  und  der  stetde  dinst  zuo 
Spire  verwisen.  stofsen  und  entsetzen  sol  oueh  als  lange .  als  er 
gelebet,  denne  euch  mit  der  vorgenannten  personell  und  irre  gesellen 
und  frunden  von  der  gemeinde  wegen  willen,  wifsen  und  gantzer 
verhengnisse  ane  aller  slahte  geverde.  Und  wo  er  wider  die  vor- 
geschritten stucke,  sunder  oder  saniet.  dete  und  sie  nit  stete  en- 
hilte  in  aller  der  mafse,  als  da  vorgeschriben  stet,  daz  man  in 
dez  bewisen  moehte  mit  den  obegenannten  personell  oder  int 
frunden  und  gesellen  also,  daz  man  gesprechen  mohte,  daz  er  dez 
wol  bewiset  were .  daz  danne  zue  stunt  daniach  alle  sine  guot. 
die  der  vorgenannte  Hudulf  hat  in  der  stat  zuo  Spire  und  in  der 
stetde  marke,  sie  sin  ligende  oder  fanule,  wie  die  guot  genant 
oder  geheifsen  sint.  den  vorgenannten  personen,  irn  gesellen  und 
frunden  sollent  eigenliehen  vervallen  sin.  daz  sie  mit  den  selben 
guoten  allen  sollent  darnach  dun  und  lazzen  als  mit  im  eigenlichen 
guoten  ane  alle  Widerrede  dez  vorgenannten  Ruodolfes.  sinre  erben 
und  eins  iegeliehen  ane  alle  geverde.  Der  vorgenannte  Kuodolf 
hat  euch  geswoni  einen  liplichen  eit  zuo  den  heiligen .  die  vor- 
geschriben ding  alle,  sunder  und  samet.  in  aller  der  mafse,  als 
da  vorgeschriben  stet,  getruwelichen  und  unverbruchenlichen  stetde 
und  veste  zuo  halten  und  niemer  da  wider  zuo  tuonde  noch 
schaffen  getan  werden  mit  gerihte.  geistlichem  oder  weltlichem, 
oder  ane  gerihte  in  deheine  wise  ane  aller  slahte  geverde.  Und 
zuo  merrer  Sicherheit  *<>  hat  Engelman  ander  den  gademen.  euch 
ein  burger  zu«  Spire  für  uns  veriehen  und  gelobet  uf  sinen  eyt 
für  den  vorgenannten  Ruodolfen.  daz  er  allez  daz.  daz  an  disem 
briete  geschriben  stet,  solle  getruwelichen  stete  und  veste  halten 
unverbruchenlichen  ane  alle  geverde.  Unde  der  vorgeschriben 
dinge  zuo  warem  Urkunde,  st»  hau  wir  tinsers  gerilltes  ingesigel 
zuo  dez  vorgenannten  Kngelinannes  ingesigel  gehenket  an  disen 
brief-  Unde  ich.  Engelman.  der  Engelfriden  seligen  sun.  bürget 
zuo  Spire.  veriehe  offenlichen  an  disem  briete,  daz  ich  für  den 
vorgenannten  Ruodolfen  versprochen  hau  in  aller  der  mafse.  als 
da   vorgeschriben  stet.     Unde  dez  zuo  Urkunde  so  han  ich  min 


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124 


eigen  ingesigel  zuo  der  geistlichen  rihtere  dez  hoves  zuo  Spire 
ingesigel.  vor  den  ich  mich  der  vorgeschriben  dinge  veriehen  hau. 
ouch  gehenket  an  disen  briet",  der  geben  wart,  do  man  zalte  von 
gute»  geburte  drutzehen  hundert  und  fünf«  und  sybentaig  iare  an 
unser  vrouwen  abend«?,  als  sie  geborn  wart. 

1375.  6. 

RuchtutHf,  zwischen  dem  Itatr  und  der  Minier  schüft  ton 
üpi'ier  und  acht  namentlich  ijenannten  Empörern  anffjerichtet 
durch  die  Ahyesamlten  der  Städte  Mainz  und  Worms. 

I*rrguinent -  Original  (lrrk.  'Ut2l  mit  der  Aufschrift: 
..l'rphed  etlicher.  so  an  dem  Sererinsaufruhr(!)  teil  genommen 
und  der  Stadt  verwiesen  worden. "  Von  den  12  angehängten 
Siegeln  ist  eine«  altgefa/len.  ein  zweites  stark  Isschädigt.  die 
übrigen  im  wesentlichen  nneertetzt. 

Wir.  die  geistlichen  rihtere  unsers  herren.  dez  biscliofes  zun 
Spire.  veriehen  unde  bekennet)  uns  ottenlichen  an  disem  briefe  unde 
dun  kunt  allen  den.  die  in  iemer  sehent  oder  horent  lesen,  daz 
fur  uns  quament  otfenlichen  in  gerilltes  wise  Kngclman  under  den 
gademen,  der  Engelfriden  seligen  suon.  Kberhart  zuom  loube.  Wernher 
von  Kirwilre.  Dietmar  Bernhoch.  Clrich  Bernhoch,  sin  bruder. 
(Maus  Zutdel.  Heile  l'lrich  von  Dvdensheim  und  Brehtel  Werg- 
meister,  bürgere  zuo  Spire.  die  veriahen  und  erkanten  alle  mit- 
enander  willeclichen.  wifseutlichen  und  unb«>twungelichen.  veriehent 
und  erkenuent  also  an  disem  briefe.  daz  sie  an  den  erbern.  wisen 
Inten,  den  burgermeistem  und  dem  rate  der  stat  zuo  Spire  und 
gegen  in  grofslichen  und  swerlichen  missetan  haben  und  meineidig 
und  erloz  worden  sint.  dar  umhe.  daz  sie  dem  rate  nit  gehorsam 
sint  gewesen .  dem  sie  gesworn  haut .  gehorsam  zuo  sin  ane 
Widerrede  zuo  allen  sinen  gehotden  als  andere  ir  mitburger.  den 
rat  dez  iars.  die  wile  er  gesessen  ist.  sie  decke  und  zuo  maniger 
zit  uherlouffen  haut,  benötiget  und  getrungen .  daz  sie  in  geben 
muosten  in  im  gewalt  iie  reeheribuchere .  ir  ahtbuch .  ir  slufsel 
zuo  allen  porten  und  sus  die  slüTscl  zu«'  der  stetde  heimcliclikeit 
und  zun  inie  gelte  und  briefe.  die  sunderlicheu  nieman  anders 
haben  sol  dann«-  alleine  die  burgermeistere.  unde  daz  sie  darzuo 
eliter  unde  seineliche  Inte,  die  der  stat  vor  langen  ziten  verwiset 
sint   umbe  ir  missetat .   wider  in  die  stat  braht  und  gefuort  haut 


125 


wider  dez  rates  urteil .  sprechen  und  willen .  unde  daz  sie  die 
seihen  personen .  die  sie  also  in  die  stat  braht  hant .  zuo  in 
mit  besunderre  gloubede  und  eyden,  die  wider  den  rat  hie  zuo 
Spire  gewesen  sint.  verbunden  und  verstricket  haben .  und  daz 
sie  darzuo  in  dein  rate  hie  zuo  Spire  gewonlichen  gesessen  sint, 
so  man  der  stetde  sachen  und  notdorft  gehandelt  habe,  wider  dez 
rates  willen,  und  ouch  daz  sie  gesessen  lute  hie  zuo  Spire  in  der 
stat  gefangen  haben  unde  geturnet  wider  dez  rates  willen,  unde 
daz  sie  mit  diesen  vorgeschriben  dingen  und  ouch  nianigen  andern 
sachen,  die  sie  wider  die  vorgenannten  burgermeistere  und  rat  der 
stat  zuo  Spire  in  manigerhande  wise  begangen  hant.  missetan  und 
ueberfam  haben t.  als  sie  daz  allez  offenlichen  veriehen  und  erkant 
hant.  Unde  veriehent  ouch.  daz  sie  unde  ir  iegelicher  sunderlichen 
umbe  die  vorgeschriben  ir  missedete  gerne  liden  und  tragen  wollen 
willeclichen.  daz  in  der  rat  zuo  Spire  dar  umbe  zuo  pene  uf  ge- 
setzet und  beschopphet  hat.  duz  ist  mit  namen.  daz  sie  die  stat 
zuo  Spire  und  den  burgfriden  ewicliehen  rinnen  sollent,  als  hienacli 
geschriben  stet :  zum  ersten  Kngelman  und  Wernher  von  Kirwilre. 
die  sollent  meinen  über  Hin  sehs  mile  weges  von  der  stat  von 
Spire.  Dietmar  Hernhoch  unde  Eberhart  zuom  loube,  die  sollent 
riiumen  daz  laut  uf  utf  dihssit  Rines  ouch  sehs  mile  weges  von 
der  stat  von  Spire.  Ulrich  Uernhoch  sol  ruomen  daz  lant  abe  sehs 
mile  weges  von  der  stat  von  Spire.  Heile  Ulrich,  der  sol  ruomen 
in  daz  wosterrieh  drie  mile  weges  hinder  der  Nuwenstat.  Claus 
Zutdel  und  Brehtel  Wergmeister,  die  sollent  ouch  ruemen  lieber 
Rin  sehs  mile  weges  von  der  stat  von  Spire,  und  darzue  sol  ir 
iegelicher  geben  und  bezalen  den  vorgenannten  burgermeistern  und 
dem  rate  so  vil  geltes,  als  im  ufgesetzet  ist  zuo  geben  für  daz 
halbe  teil  aller  siner  guotere.  als  sie  daz  ouch  dem  rate  verbürget 
und  verwisset  hant.  als  sie  sprechent.  Ouch  hant  sie  alle  und 
ir  iegelicher  besunder  sich  veriehen  unde  erkant,  daz  sie  furbaz 
nie  also  lange,  als  sie  gelebent,  deheinen  burger  von  der  stat  von 
Spire,  noch  nieman  anders  von  der  vorgeschriben  sache  und  dinge 
wegen  oder  unser  eytgenofsen  von  Mentze  und  von  Wormez 
bürgere  niomer  sollen  gearegen,  geleidigen,  noetigen  oder  betruoben 
in  keine  wise  mit  Worten  oder  mit  werken,  noch  schaffen  getan 
werden  mit  gerillte,  geistlichem  oder  weltlichem,  oder  ane  gerillte 
heimlichen  oder  offenlichen  sunder  ane  allen  argenlist  und  geverde. 


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126 


TTnde  hant  «ich  oueh  willeeliehen  und  wissentlichen  darzuo  verbunden, 
werez,  duz  nie,  sunder  oder  samenthaft.  her  wider  deten  und  den 
rat  und  die  lun  gert*  von  .Spiro,  minder  oder  samenthaft ,  oder  ir 
oytgenofsen  von  Mentze  und  Wonnez  oder  ir  lungere  dar  über 
argeten.  loidigeten  oder  betruoboten  in  deheine  wise  oder  daz 
geschaffen  getan  werden,  welher  der  oder  die  weron .  die  also 
ueborfueren  und  verbrechen,  oder  daz  sie  oder  etsch lieber  linder 
in  mich  daran  uberfuoren,  daz  sie  nit  verüben  an  den  enden  und 
so  verre  von  irre  stat,  als  da  vorgeschriben  stet  und  begriffen 
ist.  von  dein  oder  von  den  sol  und  mag  der  rat  und  die  bürgere 
von  Spire  gerihte  eischeu  als  von  eime  untetigen  manne,  der  lip 
und  guot  verwirket  hat  an  allen  stetdon.  wo  man  sie  begriffet 
oder  haben  mag .  da  sol  man  in  euch  geriht  von  in  dun  ane 
allez  widersprechen  und  ane  alle  Widerrede.  Die  vorgenannten 
Kngclman  under  den  gademen.  Eberhart  zuoiri  loube.  Wernher  von 
Kirwilre.  Dietmar  liernhoch.  Ulrich  Bernhoch.  (Maus  Zutdel,  Heile 
Ulrich  unde  Brehtel  Wergmeister  hant  ouch  und  ir  iegelicher 
hesiinder  geswom  ein  liplichen  eyt  zuo  den  heiligen,  daz  sie  alle 
diso  vorgeschriben  ding .  als  die  da  vorgeschriben  stent  und  be- 
griffen ist.  sollen  und  wollen  ewiclichen  stete  und  veste  halten 
getruwelichen  unverbrochonlicbeii  ane  aller  slahte  geverde.  Unde 
der  vorgeschriben  dinge  aller  zuo  eime  warn  Urkunde  so  han  wir 
unsers  gerilltes  ingesigel  zuo  der  vorgenannten  jiersonen  ingesigelen 
gehenket  an  diesen  briet.  Unde  wir.  die  vorgenannten  Engelman 
under  den  gademen.  Kberhart  zum  loube.  Wernher  von  Kirwilre, 
Dietmar  Iternhocb .  Ulrich  Bernhoch .  Claus  Zutdel.  Heil  Ulrich. 
Breht»l  Wergmeistere  veriehen  und  bekennen  uns  ouch  offenlich 
an  disem  briefo.  daz  wir  alle  die  vorgenannten  ding,  als  sie  da 
vorgeschriben  stent.  veriehen  haut  unbetwungelichen  in  gerilltes 
wise  vor  den  geistlichen  rihtern  des  hoves  zuo  Spire .  und  daz 
unser  ii-gelicher  einen  liplichen  eyt  gesworn  hat  zuo  den  heiligen, 
daz  wir  alle  dise  vorgeschriben  ding  ewiclichen  stete  und  veste 
halten  wollen  getruwelichen  und  unverbruochenlichen  ane  alle  ge- 
verde. Unde  dez  zuo  warem  Urkunde  und  ewiger  vestikeit  so 
bat  unser  iegelicher  sin  ingesigel  zuo  dez  vorgenannten  gerilltes 
unsers  berren  dez  bischofles  von  Spire  ingesigel  gehenket  an  disen 
briet.  Unde  bitden  ouch  alle  mitenander  an  di>eni  briefo  die 
ersamen.  wisen  Inte.  Ortliep  zuo  dem  gelthuse,  Hennan  Firen.  der 


127 


stetde  von  Mentze .  Johans  an  dem  holtzmarkete  und  Heinrich 
Crone,  der  stetde  von  Wormez  erbern  botden,  die  die  rahtunge 
gctoitinget  und  beretd  hant,  du/  sie  ir  ingesigel  zuo  den  unseru 
oueh  honken  an  disen  brief,  uns  der  vorgeschriben  dinge  zun  be- 
sagen. Unde  wir,  die  vorgenannten  Ortliep  zuo  dem  gelthuse, 
Herinan  Fire,  bürgere  zuo  Mentze,  Johans  am  holtzmarkete  und 
Heinrich  Crone,  bürgere  zuo  Wormez.  veriehen  unde  bekennen  uns 
offenlichen  an  disem  briefe,  daz  wir  durch  flissige  betde  der  er!>ere, 
wisen  lute,  der  hurgermeistero  und  dez  rates  gemeinlichen  der  «tat 
zuo  Spire,  und  euch  der  vorgeschriben  personen,  als  sie  da  vorge- 
nannt sint,  den  wir  ouch  beholfen  gewesen  sint,  die  vorgeschriben 
rahtunge  zuo  teidingen  und  zuo  bereden.  Unde  derselben  dinge 
zuo  warem  Urkunde  so  hat  unser  iegelicher  sin  eigen  ingesigel 
zuo  den  ingesigeln  gehenket  an  disen  brief,  der  geben  wart,  do 
man  zalte  von  gotes  geburte  drutzehen  hundert  und  fünf«  und 
sybentzig  iure  an  dem  mantage  vor  dem  iarstage  in  den  winahten.     5;  v~7 

♦ 

1377.  7. 

Vidimu-s  des  geistlichen  Gerichte*  über  die  von  jeder  der 

17  Zünfte  in  gleichlautender  Form  abgegebene.  Erklärung,  daß 

Heinrich  von  Ijxndau  an  dem  Rat  und  der  Stadt  Speier  ein 

meineiAiger,  ehrloser  Bösewicht  geworden  sei. 

Pergamenf-Originnl  (Urk.  mit  anhängendem  Sieget 

den  geistlichen  Gerichtes;  daljei  die  Originalbriefe  von  14 
Zünften  ausser  den  Webern.  Weinknechten  und  Fischern, 
nämlich  diejenigen  der  Tucher,  Hausgenossen.  Krämer,  JHhein- 
kaufleute.  Schneider  und  Geteänder.  Bäcker,  Kürschner,  Gärtner, 
wncie  der  Mütter  (Kornmesser)  unrl  Sackträger  mit,  die  übrigen 
ohne  anhangendes  Zunftsiegel. 

Wir,  die  geistlichen  riehtere  unsirs  herren,  des  bioschoffes 
zuo  Spire,  bekennent  offenlich  an  dieseme  brieffe  unde  tuon  kuont 
allen  den.  die  yn  iemer  ansehent  odir  hocrent  lesen,  das  wir 
syebontzehen  brieffe.  die  da  alle  von  worte  zuo  werte  hienaeh 
gesehriben  stent.  mit  solichen  ingesigeln,  M  die  an  den  selben  brieffen 

M  Die  Speierer  Zunftsiepel.  wie  sie  uns  aus  den  Jahren  1827.  V.\'r2 
und  1877  erhalten  sind,  gehören  wohl  zu  den  iiitesten  derartigen  Sie<reln. 
da  uns  von  Zünften  überhaupt  in  Speier  erst  seit  dem  Jahre  1804.  in  Worms 
i  ist  seit  1808  Htwas  bekannt  ist,  und  es  verlohnt  sich  daher  wohl  der 


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128 


genant  sin.  der  erbern  lute,  der  zunffte  zuo  Spire,  besigelt.  gantz 
und  ane  allen  wandel  gesehen  haben  und  von  worte  zuo  worte 
mit  fiifse  ubirlesen  und  sie  also  auch  daten  abeschriben ,  undc 
stent  die  selben  brieffb  also ,  zum  ersten :  der  ducher  brieff  stet 
also :  Wir,  die  zunfftmeistere  und  die  gezünff t  gemeinlichen .  ryeh 
und  arm ,  der  duecher  zuo  Spire ,  bekennen  uns  offenlichen  an 
diesem  briffe,  daz  Heinrich  von  Landowe  an  dem  rate  und  an  der 
«tat  zuo  Spire  eyn  meineidiger,  orloser  bosewicht  worden  ist. 
Und  des  zuo  urkuende,  so  han  wir  unsere  gezunffte  ingesigel  ge- 
Mühe dieselben  an  dieser  Stelle  etwas  naher  zu  betrachten.  Diejenigen 
von  1327  befinden  sich  nn  der  bekannten  Urkunde,  wodurch  die  13  Zünfte 
si<  h  zu  gegenseitiger  Unterstützung  und  Hilfeleistung  verbinden  (St.  Arch. 
Urk.  Nr.  23ä.  Sp.  Urkuudenbiieh  Nr.  371).  Die  Urkunde  int  aufser  im 
Original  auch  noch  in  einer  etwas  spllter.  vielleicht  1331  gefertigten  Ab- 
schrift vorhanden,  und  es  sind  von  den  13  angehängten  Siegeln  der  Zünfte 
im  Originale  8  ganz  odei  in  Bruchstücken,  in  letzterer  alle  mit  Ausnahme 
des  der  Fischer  erhalten.  Dieses  fehlt  auch  im  Original  und  ebenso  das  Siegel 
der  Kolhiinger,  Ottrtner  und  Ackerleute,  das  der  Zimmerleute.  Steinmetzen 
und  Schiffer,  das  der  Schuster  und  Lauer  oder  Rotgerber  und  das  der  Weber. 
Das  Siegel  der  Schmiede  ist  in  der  Abschrift  ein  anderes  als  im  Original. 

Wir  beschreiben  die  Siegel  der  einzelnen  Zünfte  in  der  durch  die 
Urkunde  ihnen  angewiesenen  Rangordnung : 

1.  die    ducher    gew emier    unde  snider. 

S  •  UANIFICY  ■  KT  •  SAUTOR  -  V ESTIN  •  SIMR  • 

Rechts  vom  Beschauer  eine  geüffnete  Scheere  (sog.  Stutz- 
se  beere?),  links  ein  Fackhoyeu.  in  der  Mitte  ein  Fackholz,  lauter 
Werkzeuge,  wie  sie  zur  Verarbeitung  von  Wolle  oder  Haaren  den 
Tuchmachern,  Hutiunchern  u.  s.  w.  dienen. 

2.  die  •  rin  kauflute. 

!    S  •  M'CATOR  •  IlKNI  •  D'  •  S1MRA  • 

Auf  einem  mit  Blumenzweigen  bedeckten  (irunde  ein  Anker, 
die  Haken  oben,  der  Ring  für  die  Kette  unten. 

3.  die   •  metzeler. 

}  S'  •  (ARNIFMVM  •  SiMRKNSIVM  • 
Kopf  und  Bug  eines  Ochsen. 

4.  die  •  becker. 

SIOIUUVM  •  IMSTORVM  •  SIMR  . 
In  dreieckigem  Schild  auf  einem  Schriigbalkeu  3  Wecken. 
;*».  die--  vischer  (muh  der  Urkunde  von  13f>2). 
S  -  IMSCATORUM  •  SI'IRKNSIVM  • 
Auf  einem  rautenförmig  gemusterten,  mit  kleineu  Sternen 
besiiten  Orund  ein  Fisch  von  recht*, 
«i.  die  kursener. 

S  .  I'KUI.IFH  VM  *  DK  ♦  Sl'lRA  * 
Auf  einem  mit  Blumenzweitreu  bedeckten  Orund  ein  drei- 
eckiger. <|iiertrereilier  Schild,  unten  leer,  oben  drei  Kümme.  wie 
sie  /um  Zurichten  von  Hüuten  und  Fellen  dienen. 
7.  die  •  kolhenirer  -  «rertener  unde  ■  ackerlnte. 
S'  -  DKR  -  KOLHKNUKR  •  SIMR'  • 
Kiu  Rittet   im  Turnierschmuck,  der  sowohl  auf  dem  drei- 
eckigen Schild,  als  in  der  Hehnzierde,  als  in  der  Turnierdecke 


129 

hencket  an  diesen  brieflf,  der  geben  wart,  do  man  zalte  von  gotes 
gebürte  drutzehen  huondert  syben  und  sybentzig  iare  uff  den  nehesten 
dinstng  vor  sante  Martins  dage,  des  heiligen  bischoffes.  Item  der 
husgonofsen  briff  stet  also :  Wir,  der  muntzemeister  und  die  hufs- 
genofsen  gemeinlichen ,  ryeh  und  arm ,  zuo  Spire ,  bekennen  uns 
olfenliehen  an  disom  briffe.  daz  ....  Unde  dez  zuo  urkuende.  so  hau 
wir  unser  ingesigel  geheneket  an  disen  brieff.  der  geben  wart .  .  .  . 
Item  der  kremere  brieff  stet  also :  Wir,  die  zunfftmeistere  und  die 
gezüntft  gemeinlichen,  ryeh  und  arm,  der  kremere  zuo  Spire,  be- 


des  Pferdes  ehi  Kreuz  zeigt,  mit  bewimpelter  Lanze  nach  links 
vom  Beschatter  sprengend.  Die  Kolbenger.  deren  Nameu  Rau  a.  a.  ( >. 
IL  2  nicht  zu  deuten  ge willst  hat.  Lexer,  Mittelhochd.  Hdwürterb.  I. 
1665  nach  Mone,  Zeitschr.  f.  d.  (iesch.  d.  Oberrh.  XV II, 42  als 
„kolpflanzer*  erklärt  sind  die  später  sogenannten  Wynknehte. 
diese  atao  auch  nicht  „eine  neue  erst  um  1370  hinzugekommene" 
Zunft.  Ks  geht  dies  schon  aus  der  Bezeichnung  caupones  her- 
vor, welche  sich  in  der  Abschrift  unserer  Urkunde  über  der  Stelle 
befindet,  an  welcher  das  Siegel  der  Kolbenger  an  die  Urkunde 
angeh&ngt  ist.  wie  in  gleicher  Weise  auch  bei  den  Siegeln  der 
übrigen  Zünfte  die  mit  Ausnahme  der  Tucher,  Rheinkautieute 
und  Altgewiinder  lateinischen  Bezeichnungen  übergeschrieben  sind. 
Aufserdem  verweise  ich  auf  A.  Schmeller,  bayr.  Worterbuch  s.  v. 
Hengler  —  Weiuziher.  Weinruffer.  Holhuper,  Kol  trager. 

K.  die  ••  zituerlute  ••  Steinmetzen  unde  ••  schitlute. 

S  •  LAPK'IDAR  •  UARPENTARIOR  ET  -  NA  VT  AR  SPI R  • 
In  einem  Kabne  steht  aufrecht  ein  Bischof  in  vollem  Ornat 
mit  Inful  und  Krummstab,  die  Rechte  segnend  erhoben ;  zu  seiner 
Linken  ein  Maurershammer,  zur  Rechten  ein  Zimmermannsbeil. 

9.  die  • sehuchsuter  unde  -  lauwer. 

r-  S'  •  CERDONVM  •  ET  •  CALCTFIUVM  •  SPIR- 

Links  vom  Beschauer  ein  heraldisch  gezeichneter,  aufge- 
richteter Löwe  von  der  linken  Seite,  rechts  ein  bi*  zum  Schenkel 
reichender  Stiefel  mit  Sporn. 

10.  die  •  wober. 

HS-  TEXTORVM  .  SP1RENSIUM  • 
Der  Speierer  Dom  über  einer  Weherlade. 

11.  die  •-  smide. 

f  S  •  FABROR  •  SPIRENSIVM  • 

In  einem  dreieckigen,  oben  und  zu  beiden  Seiten  von  je  einer 
Rosette  umgebenen  »Schilde  rechts  ein  Schmiedehammer,  links 
eine  Zange,  darüber  ein  sogen.  Schubscblüssel  zum  Anziehen  von 
Schrauben.  Die  Abschrift  zeigt  bereits  das  spätere  Siegel:  anf 
einem  mit  lilicnartigen  Blüten  bestreuten  (Jniiide  oben  der 
Speierer  Dom,  unten  ein  dreieckiger  Schild,  worin  rechts  eine 
Zange,  links  ein  Hammer,  in  der  Mitte  ein  schlangentormig  ge- 
wundener Schraubenschlüssel.  Die  Umschrift  hier:  S  •  FA- 
BRORVM  •  -  SPIRENSIVM  • 

12.  die  •  cremer. 

S*  INST1TOR*  DE  *  SPI  RA  • 
Auf  einem  mit  lilienortigeu  Blumen  bestreuten  (irunde  ein 
dreieckiger  Schild,  worin     grofse  Kronen  (oben  2.  unten  1). 

9 


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180 


kennen  uns  offonlich  an  dwem  briffe.  daz  ....  Item  der  rvnkouff- 
lüde  briff  stet  also  ....  Item  der  hasenphuolre ,  ziemerlute  und 
steynmetzen  brietf  stet  also  ....  Item  der  snydere  und  der  ge- 
wendere  hriff  stet  also  ....  Item  der  metzelere  hriff  stet  also  .... 
Item  der  beckere  brieff  stet  also  ....  Item  der  schuochsuter  und 
lauwere  briff  stet  also  ....  Item  der  kuorsenere  brieff  stet  also  .... 
Item  der  lynwedere  und  altgewender  briff  stet  also  ....  Hein  der 
smydo  brieff  stet  also  ....  Item  der  wehere  brieff  stet  also  .... 
Itein  der  gertenere  brieff  stet  also  ....  Item  der  wynknehte  brieff 

Vi.  die--  linweter--  altgewender  ••  mutter  inidi*--  sagdreger. 

r  SD-  LINWKD  •    ALT<JKWKD  •  VND  •  MVTTKR 

im  Felde  SPIR  • 

Rechts  ein  Abstreichholz.  in  der  Mitte  eine  geöffnete  Scheerc. 

links  ein  Weberschiffchen. 
Die  nächste  hier  in  Betracht  kommende  l'rkuude  aus  dem  Jahr  ÜI.V2 
(St.  An  h.  Lrk.  Nr.  279»  ist  ein  in  2  Exemplaren  vorhandener  Verspruchs- 
hrief  unter  des  Rates  und  der  sämtlichen  Zünfte  anhangenden  Siegeln,  dafs 
die  .Inden  in  der  Stadt  Speier  in  Schutz  und  Schirm  genommen  wenleu 
sollen.  Von  den  lf>  Zunft  siegeln  sind  in  dem  einen  Exemplar  14.  in  dem 
andern  dagegen  nur  2  erhalten.  Die  14  erhaltenen  sind  in  folgender 
I  leihen  folg»;  von  links  nach  rechts  angehängt :  I.  Hausgenossen.  2.  Tücher, 
:i.  Rheiukantlcufc,  4.  Fischer,  fi.  Schneider.  Ü.  Kürschner.  7.  Weher. 
•S.  Schmiede.  U.  Krämer.  10.  Kolheuger.  1 1.  Steinmetzen.  Zimmerleute  und 
Schiffer.  Y>.  Lauer  und  Schuster.  Vi.  Leinweher.  Altgewänder  und  Mutier. 
14.  Metzger:  das  ahgefalleue  15.  war  jedenfalls  das  der  Bäcker.  In  der 
Abschrift  nehmen  die  Schneider  gleichfalls  die  fünfte,  die  Kolhenger  da- 
gegen die  elfte  Stelle  ein.  Die  Siegel  sind  durchaus  die  gleichen  wie  die 
von  1827.  hezw.  1&U.  auch  das  der  Tücher,  wiewohl  die  tiewünder  und 
Schneider  jei /.t  von  diesen  getrennt  und  als  eigene,  fünfte  Zunft  konstituiert 
erscheinen.  Als  solche  führen  sie  im  Siegel  einen  dreieckigen  Schild,  den 
eine  grofse  Seheere  ganz,  ausfüllt.  Darum  die  Legende:  -{  S  •  SARTd- 
RV  •  KT  •  TilNSORV  •  l'ANOR  •  SPIRKNSIV  •  Das  Siegel  der  114!» 
durch  die  bekannte  Zunfircvolutioti  ihrer  Vorrechte,  beraubten  Münzer  und 
Hausgenossen,  welche  gleichzeitig  gezwungen  wurden,  den  jedenfalls  bereits 
seit  l:t:MI  vorhandenen  14  Zünften  als  dem  Range  nach  erste  beizutreten, 
zeigt  die  Jungfrau  Maria  in  s  j  tiestalt  mit  dem  Jesuskinde  auf  dem  linken 
Arm  und  die  IWlirifr :  S  •  MONKTARIOR  •  SPIHKNSIV.  lh- 
gegen  befindet  sieh  an  der  sogleich  zu  erwähnenden  Crkundc  von  1J77 
wie  beispielsweise  au  der  das  Miellen  der  tJewichtc  betreffenden  l'rkuildc 
von  14.*»2  eine  auf  einer  Hank  sitzende,  nach  links  gewendete  weibliche 
«iesudt.  welche  in  der  Linken  eine  Wage  eniporhält:  die  l'uischrift  lauiet  : 
SD-  HVSl.KNdZKN  •  VO  •  SPIRK  •  Auf  diese  Verschiedenheit 
bezieht  sieh  der  „von  den  Ingesiegeln"  lautende  £  27  des  von  Kheherg 
(Ztsehr.  f.  d.  <b-seh.  d.  (Mierrheius  XXXII.  444  4*0 1  veröffentlichten 
Speierer  Hausgenossi'iirechies :  .Item  der  ingesiegel  der  sint  zwev.  an  dem 
einen  ist  gegraben  unser  frauweii  bilde,  und  daz  sal  ein  inuntzeineister 
hau  und  als  mit  besiegeln  mit  rotem  w.isze.  und  das  ander  ingosiegelo. 
au  dem  ist  gegraben  ein  bilde,  daz  hat  eine  wagen  in  der  haut,  und  daz 
sal  ein  mtiontzeincister  beVelen  iiuseriu  gesellen  eine,  welchem  er  wü.  und 
der  sal  besiegeln  mit  gniotiem  wasze."  Die  zuletzt  beschriebene  Figur  zeigt 
übrigens  auch  eine  <|en  Akten  über  die  Hausgenossen  beiliegende  Doiihlctfe 


stet  also  ....  Item  der  vischere  brief  stet  also  ....  Item  der 
muottere  und  sagtreger  brief  stet  also  ....  Und  zuo  eime  waren 
iirkuondc.  daz  wir  die  vorgeschriben  briefFe  also  gesehen  haben 
und  von  worte  zuo  worte  uebirlesen  und  sie  also  abgeschrihen  sint, 
so  han  wir.  die  vorgenanten  geistlichen  riethere  unsirs  herren,  dos 
hisehofl'es  zu  Spire,  unsirs  gerihtes  ingesigel  gehencket  an  diesen 
brieff.  der  geben  wart,  do  man  zalte  von  gotes  geburtc  drutzehen 
huondort  und  ahte  und  sybentzig  iare  an  dem  nehsten  fritdage  vor 
sante  Ulriche*  tage,  des  heiligen  bieschoflfes. 

1378.  8. 

Ihirijer  »texte?-  und  Rat  der  Stallt  Mainz  hez*-uijen.  daß 
Hein  ruh  ron  Landau  der  riifentfiche  Anführer  hei  dem  Auf- 
laufe ijeyen  den  Bat  gewesen  sei. 

Peryamenl-Oriyituil  (Utk.  :i'{4)  mit  rinn»  Kr*t  ilr*  an- 
hänifenden  StadtxityelH  von  \lninz. 

Wir,  die  buergenneistere  und  der  rait  zuo  Mentze.  bekennen 
uns  und  duon  kuont  allen  bieten  mit  disem  offen  brieve.  daz  vor 
uns  in  unserm  raite  gewesen  sint  Henne  Uorwelff,  Hermann  Frye, 
Ortliep  zür  iuongen  aben,  der  iuongste.  und  Henne  Fette,  unsere 
bürgere  und  raitgesellen ,  und  hant  alle  viere  alda  offinlichen  be- 
kant  und  eigentlichen  erzalt  von  des  offlauoffes  und  der  geschieh te 
wegen,  als  vor  zyten  von  etzlichen  buergern  und  inwonern  zuo 
Spire  wider  die  buergenneistere  und  den  rait  da  selbis  zuo  Spiro 

des  Vertrags  von  l&K)  auf  Pergament,  aber  mit  einem  Kinde  statt  der 
Wage,  also  die  Jungfrau  Maria,  und  mit  der  Inschrift:  —  S  •  MACN  • 
MO  NET  •  SP1UEN  • 

Iii  unserer  obigen  Urkunde  von  1877  tinden  wir  17  Zünfte,  indem 
die  lynwedere  und  altgewendere  von  den  rauotteren  und  sagtregeren  und 
obenan  die  gerteuere  von  den  wynknehten  getrennt  erscheinen;  dagegen 
sind  die  l:i'J8  zum  erstenmale  so  genannten  hascnphuolre  nichts  anderes 
als  die  sehiHutc  von  1327.  Die  vorhandenen  Siegel  .stimmen  mit  den 
illteren  überein  mit  Ausnahme  von  dreien,  nlimlich  der  snydere  und  ge- 
wendere.  der  gertenere  und  der  muottere  und  sagtreger.  Das  erste  zeigt 
einen  im  Vergleich  mit  dem  früheren  bedeutend  grosseren,  von  Arabesken 
umgebenen  dreieckigen  Schild  wieder  mit  einer  grufsen  Schwere  darin  und 
der  Umschrift:  S'  •  SAItTORVM  •  SPIRKNS1 VM  •  Das  Siegel  der 
Gärtner  stellt  einen  Heiligen  (Christus?)  dar.  der  aufrecht  stehend,  einen 
Indien  Kreuzstab  in  der  Linken  und  ein  Grabscheit  in  der  Hechten  hHlt  ;  das  der 
Mütter  und  Sacktrilger  hat.  wie  auch  das  vorausgehende,  nicht  in  einem  Schilde, 
sondern  im  runden  Felde  ein  gmfses  Korn-  oder  Mehlmafs  und  darüber  ein  Ab- 
streichholz.  Von  der  Umschrift  sind  beidemale  nur  einzelne  Buchstaben  er- 
halten. Das  Siegel  der  Hausgenossen  ist  dasjenige  mit  deutscher  Inschrift. 

9* 


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132 


geweltoclich  getan  habent  in  geinwertikeit  der  selben  uons tp  rait- 
gesellen. die  zuo  der  zyt,  do  die  geschieht  zuo  Spin*  geschach. 
von  uonsernt  wegen  zu  Bpire  waren,  und  sprachen ,  daz  Heinrich 
von  Landauowe  des  selben  uofflaufes  und  der  geschiente  ein  recht 
heuobtman  were  und  den  rait  da  selbes  mit  sinen  helffern  und 
nachvolgern  uberlieffe  und  in  notigete  wider  recht  und  bescheiden- 
heit  und  betwongen  den  rait  und  noetigeten  in ,  daz  er  in  geben 
mueste  in  ire  gewalt  ire  rechenbueehere,  ir  ahtbuoch.  ire  slucsscle 
zuo  allen  porten  und  sust  andere  sluossele  zuo  der  vorgenannten 
stetde  heymlicheit  und  7.110  inne  gelte  und  brieven.  und  daz  sie 
dar  zuo  echtere  und  semliche  luete.  die  der  stat  zuo  Spire  vor 
langen  zyten  verwiset  waren  umb  in«  raissetat.  wider  in  die  stat 
des  mals  bracht  und  gefuert  habent  wider  dez  rait/.  zuo  Spire 
uorteil,  sprechen  und  willen,  und  daz  sie  die  selben  personell,  die 
sie  also  wider  in  die  stat  brachten,  zuo  in  mit  besuondere  globide 
und  eyden.  die  wider  den  rait  zuo  Spire  waren,  verbuonden  und 
verstricket  haben,  und  daz  sie  die  selben  in  den  rait  zil  Spire  des 
mals  gewelteclich  Kasten,  so  man  der  stette  Hachen  und  notdorttt 
handelte  wider  des  raitz  willen,  und  daz  nie  gesessen  biete  zuo 
Spire  in  der  stat  des  mals  fyngen  und  die  tornyton  wider  des 
raitz  willen,  und  haut  die  vorgenannten  unsere  raitgesellen  ge- 
sprochen by  den  eyden.  die  sie  uonserm  raite  getan  haben,  daz 
alle  dise  vorgeschriben  stuecke  also  gesehen  und  ergangen  sint. 
Und  wan  wir  diz  in  aller  der  massen.  als  hie  vor  geschriben  steet. 
also  von  den  vorgenannten  uonsern  raitgesellen  und  buergern  vernomen 
und  gehört  haben,  so  han  wir  des  zuo  uorkuonde  uonsere  stette  in- 
gesigel  an  disen  brieff  gehangen.  Datum  anno  domini  millesimo 
C<  'l'LXX  octavo.  sabbato  proximo  post  diem  beatae  Katherinae  virginis. 

1378.  9. 

Bün/ermristrr  und  Hat  dir  Stadt  Wornts  t>rt<>iti/en  in  d*v 
Aiif/attf/rvhrit  Heinrichs  nm  Landau  das  (rlcirln-  nir  dir  ran 
Mainz. 

Pergament-!  Iriyiwtl  (Irk.  .7.7//  mit  teilweise  erhaltenem 
Stadtxieyel  ron  W'ormx. 

Wir.  die  bürgermeistere  und  der  rat  zu  Wormfse,  bekennen 
uns  und  dün  künt  allen  löten  mit  diesem  orten  brife.  daz  vor  uns 
in  unserm  rate  gewesen  ist  Heinrich  (Vone.  unser  httrger.  und  hat 


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188 


alila  uffcnlichen  bckant  und  eigentliche  erzalt  von  den  ufflaüflcs 
und  dor  geschichte  wegen,  als  vor  zyten  von  etlichen  bürgern  und 
iitwonigern  zü  Spiro  wider  die  burgermeistere  und  den  rat  daselbcst 
zü  Spire  geweltorliche  getan  habent  in  gegenwortekeit  des  selben 
unser»  bürgers.  der  zü  der  zyl.  do  dio  geschiecht  zü  Spire  goschach, 
von  uusoru  wegen  zu  Spire  was  und  sprach,  daz  Heinrich  von 
Landau  wo  (das  Weitere  gleichlautend  mit  dor  vorigen  Urkunde). 
Und  hat  der  vorgenannte  unser  büxger  gesprochen  by  dem  eyde, 
den  er  unserin  rate  getan  habe,  daz  alle  diese  vorgoschriben  stücke 
also  gischeen  und  ergangen  sint.  Aüch  hat  dor  vorgenannte 
H einrieb  frone,  unser  bürger,  uns  gesaget  und  sich  uffenlicho 
orkant  uf  den  selben  eit,  daz  Johan  an  dem  holtzmarto  selige, 
der  unser  ratgesollo  was.  mit  jme  zü  der  selben  zyt  by  der  selben 
gesehiechte  von  unsere  stede  wegen  zü  Spire  were  und  die  als 
'  wide  horte  und  sehe,  als  er  und  hie  vorgeschriben  stet.  Und  wand 
wir  diz  in  aller  der  mafse,  als  hie  vorgeschriben  stet,  also  von 
dem  ogenannUm  unserm  bürger  vernomon  und  gehört  haben:  so 
hau  wir  des  zü  Urkunde  unsere  stete  ingesigel  au  diesen  briff 
gehangen.  Datum  anno  dumini  MCCCUXX  octavo,  sabbato  proximo 
post  diem  beate  Katherinae  virginis  ot  martyris. 

1378.  10. 

Unfaii  von  Fnrhenfelt  ( Freckenfeld?),  ein  Edelknecht, 

hczemjt  die  gleichen  nnil  noch  u  ntere  ÜheWuiten  Heinrichs  von 

I Jinda a  and  seines  Anhangen. 

Pergament-Original  (Urk.  ■'{■'14)  mit  wohl  erhaltenem  Siegel 
IIa/ans  ron  Fürhenfeft.  welchen  in  einem  dreieckigen  Schilde 
drei  Bittge  zeigt:  darum  die  Inschrift:  S  •  RA  VRS  •  VON  • 
FKKKNFKLT  ■ 

Irh,  Rafan  von  Fürhenfelt.  evn  edelkneht.  veriehe  und  he- 
kenne  mich  offeulichen  an  disem  brieffe  von  dez  ufflauffes  unde  der 
gosehihte  wegen,  als  vor  zyten  von  etzlichen  bürgern  und  in- 
wonungern  zu  Spire  wider  die  burgermeistere  unde  den  rat  da- 
solbes  zu  Spire  gewelteclichen  getaen  habent.  daz  ich  zu  der 
selben  zyt  der  stetde  von  Spire  diener  waz,  da  die  geschiht  zu 
Spire  geschach.  und  sach  und  horte,  daz  Heinrich  von  Landauwe 
(das  Weitere  gleichlautend  mit  den  beiden  vorausgehenden  Urkunden). 


134 


Unde  daz  der  vorgenannte  Heinrich  von  Landau we  unde  sine 
gosellosehaft  auch  zu  der  selben  zyt  von  etzlichen  bürgern  der 
stad  zu  Spire,  an  die  sie  grossen  gewalt  leiten,  für  dem  rate  zu 
Spire.  dem  sie  gesworn  hetdent  gehorsam  zu  sin,  fur  dem  rate 
die  selben  bürgere  yn  gerne  rehtes  gehorsam  weren  gewesen  zu 
dunde.  als  yn  die  selben  bürgere  daz  zu  vorderst  für  dem  rate  zu 
Spire  und  dar  nach  fur  der  selben  stetde  dienern  und  darnach  von 
Hasel  an  biz  geyn  Colle  fur  allen  den  reten,  die  yn  allen  den 
stetden  da  zwuschen  uff  dem  Ryne  gelegen  sint,  volleclichcn  gnug 
erbotden  reht  zu  dunde  und  dez  rehten  an  den  selben  reten  und 
den  obgenannten  dienern  zu  verüben  nach  anspräche  und  wider- 
entwurte.  keyn  reht  nemen  wolten  von  den  selben  bürgern  zu 
Spire.  und  daz  sie  yn  daz  reht  verslugen  und  yn  dez  und  allez 
rehten  ufsgangen  sint  ane  allerslaht  geverde.  Und  diz  sprich  ich 
uff  mynen  eyd  und  also  hohe,  als  ich  ez  mogelicheu  sprechen  sol, 
daz  ich  alle  die  vorgeschriben  ding  gesehen  und  gehöret  han.  und 
daz  sie  also  geschehen  und  verlauffen  sint,  als  da  vorgeschriben 
stet  ane  alle  geverde.  Unde  dez  zu  warem  Urkunde  so  han  ich 
myn  eigen  ingesigel  gehenket  an  disen  briefl.  der  geben  wart, 
do  man  zalte  von  (Jristi  geburte  drutzehen  hundert  und  ehte  und 
sybentzig  iare  uff  sant  Thomas  abent,  dez  heiigen  zwelflbotden. 


[1378.]  11. 

Hfinrirhs  mit  hiwhut  Helfer  gei/en  die  Stadt  tipeier. 

Enthalten  in  dem  aln  (.Wtvr  d  tu  zeichneten  Statntenlmeh 
aus  dem  XIV.  Juhrhumlrvt  Fol.  4-V. 

Ihz  sint  die.  die  der  »tat  von  Spire  widersaget  hetent  von 
Heinriche*  wegen  von  Landouwe.  und  die  der  rat  unfser  der  vint- 
schaft  gelasen  hat,  zum  ersten:  Wvlhelm  von  Stauffenberg.  «ieorien 
von  Widergryn,  Lodewig  von  Amalter.  Hensel.  sinem  bruder. 
Kryderich  Stahel,  Hans  Hessen,  Han*  von  Elbenstein.  Claus  Maler. 
Brim  von  Tiersperg .  Wernlin  von  Hadstat .  Holle  l'haffenhans. 
Peter  Bon,  der  »ehultheilse  von  Colmar.  Smyde  Hans.  Heint/.  Kwap. 
lohan*  Sygelin  von  Mulnhetn.  (terhart  Schaub.  Wipphorman.  sinen 
swager,  Hans  Ksol,  l'eter  Stahel.  Stahel  von  Kafshem,  Lemelin 
l.amprcht.  dem  kurherren  von  Staufenberg.  Wepphelinger.  Ulrich 
Zubach  und  Hau*  zu  der  megede,  Hans  Burckart  von  Wisenecke 


135 


und  Heinrich  von  Wisenecke,  sin  bruder.  Burckart  von  Keppen- 
bach.  Hannian  Vayge  und  Aberlin  von  Tiersperg.  Und  diz  ist 
gesehen  uff  den  nehsten  durnstag  nach   sante  Diennyesius  tag. 

1386.  12. 

Erzühlumj  der  ak  Aufstand  wider  den  Ruf  bezeuhneten 
Umtriebe  etlicher  ßiin/er,  um  den  Rut  nach  ihrem  Willen  zu 
benetzen. 

Papier-Original  (Akt  Nr.  M. 

Dil»  ist  die  sache  und  beschuldigunge,  dar  urob  der  rat  zu 
Spire  in  dem  iare.  do  man  zalt  von  gotdes  geburte  drutzehen 
hundert  sehs  und  ahtzig  iar,  dise  hie  nachgeschriben  pereonen. 
mit  namen  Brehtel  Frispecher,  ContzeJ.  Frispecher,  Hans  Frispecher, 
Wernher  Roner,  Contzeman  Verlin.  Dolde  Gesmerfsheimer.  »Sifrid 
Retsehel.  Ulrich  Clupphel.  Anfshelm  Mumpelgart.  Hans  Roseler. 
Fritz  Musebach.  Uontzel  Wissenhorn,  Wernher  Geilfus,  Brehtel 
Metzeler.  Uontze  Kobel.  Blumel  den  winkneht.  Hensel  Kannen- 
giesser.  Albreht  Goltsmit.  Masfeit  den  snider.  Claus  Kese  den 
winkneht  und  den  alten  Kuntenheimer.  hat  bul'sswirdig  funden  und 
sie  auch  darumb  gestraffet  hahent,  als  hernach  volget  geschriben. 

Kz  geschach .  das  die  vorgenanten  pereonen  alle  in  dorn 
nehsten  vorder  iare  viel  heimlich»  gewerbes  und  gesprochs  gehabt 
hatdent.  [und  ir  das  niereteil  sich  mit  »uendern  globden  und  vor- 
wuerten  einander  verbunden  hatden,]  wie  das  sie  den  rat  zu  Spire 
nach  irme  willen  bestehen,  und  als  das  dem  rate  furkomen  waz, 
da  warent  sie  befohten.  das  davon  grofs  missehellungo ,  wider- 
wurtikeid  und  ungemach  dem  rate,  den  burgern  gemeinlichen  und 
der  stnt  uffersteen  mochte,  und  dasselbe  furzukomen ,  besantde 
der  rat  byeinander  zuo  yn  alle  die.  die  den  rat  besassen,  beide, 
alten  und  niiwen.  und  auch  die  vorgenanten  personen  und  fragetent 
do  iegltchen  uff  sinen  eid.  ob  ymans  under  yn  dem  andern  mit 
eiden.  glubden  oder  furworten  verbuntlich  were  worden,  das  das 
iibesin  solte  und  einer  den  andern  dez  ledig  sagen  solte.  Dez 
sprachen t  und  entwurtent  die  vorgenanten  personen,  ieglicher,  als 
er  gefraget  wart ,  uff  sinen  eid ,  das  sie  nymanne  keine  glubde 
noch  furworte  getan  hetdent  oder  auch  von  ymanne  keine  glubde 
oder  furworte  gnomen  hetdent.  Darnach  so  quament  die  vorge- 
nanten Frispecher,  Contzmann  Verlin  und  Wernher  Roner  für  den 


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136 


rat  [von  irm  eigen  willen]  und  ungetent  dem  rate,  wie  das  man 
yn  zu  smachheid  in  der  st«d  sünge  und  soite,  wie  das  sie  in 
eyme  gewelbe  worent  gewesen,  und  fzu  Vermeidung  und  ottonberuonge 
der  vorgeschriben  ire  gedat  und  heschulduenge  begerten  sie  selber 
und  vorderten  au  den  rat,  das  er.]  begertent  und  forderten»,  das 
der  rat  an  yn  und  andern,  die  mit  yn  darynne  gewesen  werent. 
erfaren  wolte.  Hetdend  sie  getan  oder  geworben .  das  sie  nit 
selten  getan  bau.  des  weiten  sie  gerne  entgelten :  were  aber,  das 
sie  des  unschuldig  werent,  das  dann  der  rat  den  luden  in  der  stad 
verbieten  wolte .  das  sie  yn  mit  soliehon  reden  keine  smachheid 
erbutden.  Dar  uff  besantde  der  rat  die  vorgenanten  personen  alle 
für  sich  und  fragetent  du  aber  iglichen  besiinder  uff  sineu  cid. 
den  er  darüber  liplieben  zu  de,n  heiigen  swem  müste.  die  warheit 
zu  sagenne,  was  ires  gewerbes  gewesen  were,  und  waz  sie  domitde 
gemeinet  hetdent,  das  sie  noliche  heimliche  gespreehe  und  same- 
nunge  gehabt  hetdent.  als  man  von  yn  seide.  Des  erkantonf  und 
seiden  etliche  der  vorgenanten  personen  die  warheid.  al*  sie  ge- 
fraget wordent.  und  etliche  under  yn.  wiewol  sie  geswom  hatdeiif. 
darumb  die  warheid  zuo  sagende,  die  warent  des  leuckende  und 
vorswigendo.  des  sie  doch  von  den  andern,  die  mit  yn  daby  warent 
gewesen,  redelichen  besaget  und  bezuget  wordent.  [Und  wart  auch 
darumb  von  dem  rat  viel  kuentschafft  und  bezugnisse  verhöret, 
der  eins  teils  hernach  volget  gobchriben.  Und  nach  dirre  vor- 
geschriben kuntschafft  und  nach  viel  ander  warer  gezugnis^e.  die 
hie  nit  boschriben  steet,  befant  dor  rat.  das]  die  vorgenannten 
personen  alle  viel  heimlich*  gewerbes  und  samenuuge  gehabt  liat- 
dent.  und  ir  das  meiste  teil  under  yn  über  den  cid.  als  m'c  «lern 
rate  und  der  stat  gesworn  hatdent.  sieh  mit  sundern  glubdcii  und 
furworten  an  heimlichen  stetden,  do  sie  zusammen  (|iiament.  ein- 
ander globet.  verwilkurt  hatdent,  den  rat  zu  Spire  nach  irmc  willen 
zu  bestellen,  des  sie  doch  vor  geleiickent  hatdent.  als  sie  und  alle 
andere  in  dem  rate  off  ir  eide  darumb  warent  gefraget  wordent. 
als  vor  geschribeu  steet.  Und  das  auch  zu  einer  zyt  das  mero 
teil  der  vorgenanteu  personen  [mit  namen  Brehtel,  Uontzel.  Hans 
Fryspecher .  Contzman  Verliii .  Wernher  Itoner .  Hau«  Koseier. 
Contzel  Wissenhorn.  Uontze  Kobel.  der  alt  Kuntenheymor.  Blume! 
der  winkneht.  Brehtel  metzeler,  Wernher  treilfus.  Anshelm  Mumpel- 
gart.    Bensei    Kannengiexser   und  Dolde  tiermerfsheymer]  in  des 


137 


cgeiuinten  Wernher  Koners  hus  in  oin  gewollte  zusamen  warent. 
<|iiament  und  du  zu  rade  wurden t  und  ratelagetent,  burgermeistere 
und  ratmanne  zu  machene.  do  doch  nvman  under  yn  uff  die  zyt 
de«  rat»  zu  Spiro  waz  danne  alleine  der  vorgunante  Contzel  Frispecher. 
der  burgermeister.  und  beziegen  und  beschuldigeton  do  erbere  Inte 
an  ir  ere,  den  sie  doch  tinreht  daran  daden,  und  die  nie  de»  raten 
Verstössen  woltent.  uff  das  der  gewalt  in  iren  banden  stunde.  L'nd 
erfant  man  ouch,  da*  die  vorgenanten  Frispecher,  Contzman  Verlin 
und  Roner.  die  solichs  gewerbs  anhebet'  und  hoabtlude  warent, 
etliche  der  andern  vorgenanten  personen  [mit  namen  Fritz  Musebaeh. 
Albert  (Joltsmit,  Masfeit  und  Claus  KesenJ  an  sich  gezogen  hatten  t. 
don  sie  versprachen  in  den  rat  zu  helffen,  dieselben  auch  yn 
widerumb  glubde  daden.  ee  sie  in  den  rat  gnomen  worden,  und 
yn  auch  darnach  anderwerbe  glubde  daden.  al*  sie  des  rat*  worden t. 
Des  erraanete  der  rat  die  vorgenanten  dry  Frispecher  und  Contz- 
man Verlin  irre  eide.  als  sie  gesworn  hatdent,  dem  rate  zu  »Spin» 
ane  alle  Widerrede  gehorsam  zu  sinde,  da*  «ie  nach  der  vorge- 
schriben  beschuldigunge  und  nach  irre  widerentwurte  der  suchen 
hinder  dem  rate  soltent  bliben  nach  des  rate  orkentnisse.  das  aber 
sie  uff  die  zyt  nyt  dun  woltent  und  darüber  von  der  stud  entwichen. 
Doch  so  wordent  sie  vertröstet,  wider  für  don  rat  zu  komen.  da* 
sie  sich  damioch  der  sachen  verentwurten  soltent.  ob  sie  mochtent. 
und  nach  solicher  entwurte,  die  sie  dazemal  und  auch  vormals 
getan  hatdent.  und  nach  dem.  als  sie  des  vorgeschribon  gewerbes 
und  glubde  redelichen  warent  bered  wordent,  befand  der  rat  und 
erkante,  da»  dieselben  vorgenanten  personen  und  die  andern  vor- 
genanten  buhfswirdig  warent  und  sunderlichen  die.  die  dez  Ursachen 
und  houbtlude  warent,  als  vorbenant  ist.  Uber  das  so  hat  der 
rat  zu  Spire  angesehen  soliche  grosse  und  ernstliche  betde  der 
von  Mentze.  von  VVormfs  und  von  Frauckenford,  irre  eitgenossen 
frunde.  die  uff  dieselbe  zyt  doby  warent  zu  Spire.  und  hat  die 
vorgenannten  personen  nit  also  herteclichen  gestraftet,  als  sie  doch 
gröblich  verschuldiget  hatdent ,  und  hat  yn  darumb  offgesatzet 
nach  dem.  als  [hernach  volget  geschriben ,  mit  namen:  da«  sie 
soliche  gewerbe  und  gl  übe,  als  vorgeschriben  stect.  niemerme 
weder  mit  ratmannen  noch  andern  litten  zu  Spire  dun  sollen  heim- 
lichen oder  offenlichm,  und  wo  sie  des  auch  von  iemaus  anders 
gowar  würdent,  das  sie  das  dem  rat  zu  Spire  vorbringen  sollen. 


138 


und  da«  si  einander  der  globde,  als  nie  getan  hetdent.  lodig  nagen 
nullen.  Item  da«  ir  keiner  niemer  me  ym  »elber  noch  andern  luden 
werben  »ollen,  weder  rntman  noch  zunfftmeister  zu  »Spire  zu  werden. 
Und  wordent  sunderlichen  Brehtel  Frispecher,  Contzel  Frispecher 
und  Contzman  Verlin  der  stad  zwey  iare  vcrwiset  ane  gnade  und 
darnach  uff  de*  rate»  gnade  bv  einer  mile  weges  nahe  hy  die  stad 
nit  ze  koemen.  Item  ho  wart  Wernher  Roner.  der  auch  zitlicben 
umb  die  vorgeschriben  saehe  Hb  und  guet  an  des  rate  gnade  er- 
gäbe, de»  er  genoß*,  Hans  Frispecher  und  Dolde  (termersheimer, 
ir  ieglicher  ein  iar  der  stad  verwiset  und  den  andern  vorgenanten 
personen  wart  uffgosatzet.  ein  halb  iar  in  den  vorstetden  zue  sin. 
Und  hant  auch  die  vorgenanten  persone  alle  liplichen  zu  den  heiligen 
gesworn.  stetde  und  veste  zu  halten  die  vorgeschriben  artickel. 
als  in  uff  gesät zet  ist.  als  des  auch  sunderlichen  die  vorgenanten 
dry  Frispecher,  Contzman  Verlin  und  Koner  brieffe  über  sich  geben 
hant.  Und  hant  auch  die  vorgenanten  persone  alle  und  ir  ieglicher 
besuender  Hb  und  guet  zu  des  rate  hnnden  gestalt  also,  ob  sie  die 
vorgeschriben  artickel.  als  in  uff  gesetzet  ist,  nit  stete  enhielten 
oder  es  an  die  stad  oder  an  keinen  burgor  zu  Spire  ymer  me 
gerechent,  das  dann  der  rat  des  Hb  und  guet.  der  also  verbreche, 
angriffen  und  nemen  sol  und  mag.  in  damit  zu  straffen  nach  dem. 
als  sich  der  rat  orkente.  Und  also  uberquam  der  rat  vestelichen 
mit  allen  den.  die  der  rete  warent,  diso  vorgeschriben  gedat  und 
gezugnisse  in  diz  ahtbuch  zu  schriben  umb  ewiger  gedehtnisse 
willen,  und  das  die  vorgenanten  buhfswirdigen  personen  alle,  noch 
ir  deheiner  nymer  ratmann  noch  zunfftmeister  zu  Spin*  werden 
sollent,  uff  das  sich  (der  rat  vormals  den  zunfften  beschriben  hat 
geben.  Und  heruff  so  hat  der  rat  gebotden  und  gebildet  allen 
iren  burgern  und  undortanen.  ob  sie  under  yn  von  yman  hortent 
oder  gewar  wordent.  die  die  vorgeschriben  personen  her  über 
ent.Hchuldigetent  und  verentwurtent  oder  yn  heimlichen  oder  offen- 
liehen  zulegende  werent.  das  sie  dieselben  uff  ir  eide  «lern  rade 
melden  und  rügen  sollent.  dieselben  zuleger  auch  dann  der  rat 
darfur  wil  haben,  als  die  vorgeschriben  jM»rsonen  und  sie  darum)) 
furbasser  au  übe  und  an  gute  buhssen  und  straften.1! 

l»  Kim«  zweit»-  in  deiiHellieti   Akt   enthaltene   l'iifiienolle  enthüll. 
m       viui  iinwi-riiili,  Ihmi  ifiliikti.ttM'llHi  Äii<l»  niiiir«-n.  d-  n  ^led-hen  T«\t 
hin  auf  den  Schluß  v«m  den  Worten  an :  der  rat  vermal*  den  zunfften  ete.. 


139 


1386.  13. 

Urfehde  Brei  Ittel.  Contzel  und  Harn  FryspHchun*  und 
Contzman  Verlins. 

Pergament-Original  ( LTrk.  $41)  mit  den  anhängend™  wohl- 
erhaltenen  Siegeln  der  vier  Aussteller . 

Ich,  Brehtel  Fryspeeher,  Contzel  Fryspeeher,  Hans  Fryspeeher 
und  Contzman  Verlin  veriehen  und  erkennen  uns  offenlichen  und 
dun  kunt  allen  den.  die  diesen  brieff  iemer  sehend  oder  hörend 
lesen,  also,  als  ups  der  rat  zu  Spiro  uffgesatzt  hat.  daz  ich,  Brehtcl 
Fryspeeher,  Contzel  Fryspecher  und  Contzman  Verlin,  wir  dry 
unserre  ieglicher  zwey  iare.  und  ich,  Hans  Fryspecher,  ein  iare, 
wir  alle  viere  also  ane  genade  und  dar  nach  uff  dez  ratos  zu  Spire 
genaden  die  stat  zu  Spiro  rumen  sollen,  eyn  mile  weges  nahe  by 
die  stat  zu  Spin*  nit  zu  komeu.  von  sollicher  sache  wegen,  als 
wir  beschuldiget  sin  worden.  I>es  haben  wir  dar  umbe.  als  uns 
von  dein  rat  zu  Spire  uffgesetzet  ist.  lipliche  eyde  mit  uffgehaben 
vingern  zu  den  heiligen  gesworn ,  stete  und  voste  zu  haltenne 
allez.  daz  da  vor  und  hernach  gesehriben  stet,  mit  namen  auch 
also,  daz  wir  noch  unserre  keiner  besunder  nü  oder  hernach 
nvenier  nie  deheine  gewerbe,  furworte.  gelubde  noch  verbuntlich- 
keit.  als  wir  uff  difs  zyt  beschuldiget  und  beretd  sint  worden, 
furbasser  me  mit  nyeman ,  weder  mit  ratmannen  noch  andern 
lntden  zu  Spire  haben  noch  getun  «ollen  noch  wollen  heynielichen 
noch  offenlichen  in  deheine  wise.  und  wo  wir  daz  auch  von  yeman 
anders  nü  oder  hernach  vnnan  und  gewar  wurdent.  das  wir  das 
dem  rat  zu  Spire  furbringen  sollen,  und  das  wir  alle  die.  ob  uns 
yemans  von  dirre  selben  beschuldigunge  wegen  eyde.  gelubde  oder 
furworte  getan  hetde.  derselben  verbuntliehkeit  gentzlichen  und 
aller  dinge  ledig  sagen  und  lassen,  und  das  auch  unserre  deheiner 
nyemer  me  uns  selber  noch  nyeman  anders  werben  sollen,  weder 
ratmnun  noch  zunfftmeistere  zü  Spire  zu  werden,  ez  were  danne 
daz  wir  ane  unserre  werben  darzü  gewelet  und  genommen  werden. 

wt'lilicr  hier  fehlt.  I)a«!'egrn  enthalt  dies.-  Darstellung  nicht  Mnfs  dir  in 
Klammern  gesetzten  Zusiit/.e.  sondern  aurh  dir  den  ^röfstrn  Teil  d«-s 
Si-hriftNtüi-kes  rinnrhmrudrn  Zeiiirenaiissajren  \i»n  Fritz  Museharh.  K»»lie 
Knsseler  drm  Mutter.  Ilerthnlr  K<»'»in.  Mensel  Knirelinan.  Clans  Krse.  dem 
Weinkiieihf.  Sifrit  |{rt*rhr|  /.um  Flrekeiistein.  Masl'rlt  und  ('lins  Diether 
dem  Krilmer. 


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140 


«lnrzu  nie  daz  wir  herumbe.  als  uns  der  rat  zu  Spin»  uffgosetzot 
hat.  als  vorgesehriben  stet,  an  die  «tat  noch  an  keinen  burger 
xu  Spire  noch  an  die  iren.  an  ir  übe  noch  an  ir  gut  nyemor 
gerochen  noch  sie  daruinbo  goloidigen  Hollen  noch  schaffen  ge- 
rochen noch  geleidiget  heimelichen  noch  offonlichen.  und  uns  auch 
dar  wider  mit  deheineu  Herren  oder  stetdon  noch  nyemans  andern 
zu  behelffen  in  deHeine  wise.  ane  alle  geverde.  Und  wo  wir  die 
vorgoschrihen  stucke  oder  ir  deheins  besonder  uberfaren  und  nit 
stete  onhielten.  so  hal>en  wir  uns  darzu  wissentlichen  verbunden 
und  verbinden  uns  mit  diesem  gegenwurtigen  briefe.  daz  dar  umbe 
der  rat  zu  Spire  unserre  iegeliches  lip  und  gutere.  der  also  ver- 
breche, angriffen  und  nemen  sollent  und  mogent,  uns  da  mittle  zu 
straffen  nach  dem,  als  ez  der  rate  erkento,  ane  alle  widerede  unserre 
icgeliehs  und  ane  alle  geverde.  Und  dirre  vorgesehriben  dinge 
aller  zu  einem  waren  Urkunde  uns  zu  besagen .  so  hat  unserre 
iegelicher  sin  iugesiegel  gehenket  an  diesen  brieff,  der  geben  wart, 
da  man  zalt  von  gotdes  gebürtc  drutzohen  hundert  und  seh*  und 
ahtzig  iare  der  neuesten  mitwochon  nach  dem  sontago.  alz  man 
in  der  heiligen  kierchen  singet :  Reminiscere.  in  der  vasten. 

1430.  14. 

RufssUilttt,  rhu-  Hvihr  ron  Mdfsrri/rlii  ritthaltend,  durch 
uelrhc  dir  Herhrifnhrmii/  (fiöfarirr  Ordnuni/  und  Sjmrsatitkrit 
im  ittadtimlu-ii  Hntishaltr  hrzurrkt  wurde. 

PntfatMrnf-Otiffintil  (Utk.  HHU)  mit  anhfiitifetidmi  Stndt*it!i<>l. 

Wir.  die  burgermeistero  vnd  rete  der  stat  zu  Spiro,  ver- 
künden mit  disem  briefe  zu  wissen  allen  vnsem  nachkommen 
scliglich  amen.  Als  ein  iglich  stat  dürch  ir  erber  geordente  menge 
des  folkcs  erhöhet  vnd  gestercket  wirt,  also  wirt  sie  ouch  zer- 
gcnglich  vnd  vnmechtig.  so  sie  des  gebresten  hat.  Dauon  ist. 
das  einer  iglicheu  stat  lob  gebreitet  vnd  aller  irer  bürgere  vnd 
in  woner  notz  vnd  gemach  genieret  wirt.  so  sie  omfsiglich  darnach 
ringt  vnd  stet,  wie  die  zale  vnd  menge  ir»  Volkes  allezvd  lobelich 
an  erbern  litten  wahsse  vnd  zfl  nemme :  danne  kein  stat  gut  go- 
heissen  mag.  wie  vil  sie  mit  tornen  oder  müren  vmb  geben  ist. 
sie  mv  danne  mit  lebendigen  steynen,  das  ist  mit  erbern.  wisen 
luten  geplantzet  vnd  gezieret  vnd  allermeist  mit  burgunneistem 


Hl 


vnd  ratluten.  durch  die  dos  conmüne  vnd  die  stat  vfs  vernünfftigem 
rat  vnd  tugentbernden  sytten  versehen,  gezogen  vnd  geregieret 
werden  mögen.  Vnd  wanne  wir  nü  in  etlichen  vergangen  iaren. 
einsteils  von  verhengnisse  des  almechtigen  gotdes  vnd  danne  ouch 
durch  harte,  swere  criege  leider  schedelich  abgenommen  haben 
an  luten  vnd  guten,  dar  durch  wir  vnd  vnsere  stat  fast  zu  schulden 
vnd  vnmacht  kommen  sint,  so  sint  wir  von  sunder  truwe  vnd 
liebe  wegen,  die  wir  der  vorgenannten  vnsere  stat.  vnsern  lieben 
mitburgern  vnd  inwonern  stetiglich  tragen ,  als  wol  billich  ist, 
gereitzt  vnd  bewegt  worden,  mit  ernstlichem  flifse  daruff  zu  go- 
dencken.  was  vns  in  solichem  furbafs  allerbast  zu  tröste  gesteu 
möge,  vnd  finden  nit.  das  vns  in  dem  utzit  bafs  widerbringen  vnd 
vifgehalten  möge  danne  zu  forderst  die  gnade  vnd  hilflFe  des  almech- 
tigen gotdes  vnd  darnach  friede,  früntschafft  vnd  einmütikeit  vnder 
vns  selbes  vnd  sunder  zugeleit,  das  wir  vns  alle  vnd  vnser  igiicher 
smider  nach  siner  gebare  williglich  lyde  vnd  ergebe  gein  den 
dingen,  die  der  stat  rente  vnd  gemeinen  notze  fürdem  vnd  bringen 
mögen:  danne  so  die  stat  mit  renten  vnd  nützen  ye  hoher  ge- 
plan tzet  wirt  vnd  vffgang  hat,  so  ye  me  von  tage  zü  tage  irer 
bürgere  vnd  inwonere  macht  an  luten  vnd  gut,  an  ere  vnd  Selig- 
keit vffget,  wehsset  vnd  zu  nympt.  dar  zü  wir  vns  nü  alle  als 
recht  liephaber  vnser  stat  vnd  der  vnsern  williglich  ergeben  vnd 
des  zu  eime  seligen  anfange  dise  nachgeschriben  stucke  vnd  pünete 
in  gotdes  namen  gesetzt,  gemacht  vnd  ouch  vberkommen  haben, 
furbasser  zu  halten  in  der  masse,  als  nach  folget.  Des  ersten  so 
setzen  wir  vnd  wollen,  das  furbasser  ierlichs  ein  igiicher  rat,  als 
er  ingegangen  ist,  vfs  dem  nechsten  vlsgegangen  rat  einen  redde- 
lichen, erbern  man  welen  vnd  kiesen  sollen,  der  sie  uff  iren  eid 
bedunckt  togelich  vnd  nütz,  in  der  stat  sachen  vnd  gescheffden 
zu  ryten.  zu  recht  vnd  zu  tagen,  wanne,  wie  vnd  wo  des  not  wirt. 
Der  selbe  rat  sol  ouch  dessglich  einen  ufs  irem  sitzenden  rat  welen, 
der  gewartig  sy.  ob  den  rat  beduchte.  das  nach  gelegenheit  einer 
suche  not  were,  me  danne  eynen  zu  schicken,  das  der  danne  ouch 
gehorsam  sin  mitzüryten,  vnd  welche  danne  also  einhelliglich  oder 
mit  dem  merer  teil  gewelet  werden,  die  sollen  sich  ane  widerredde 
dar  in  ergeben  vnd  ein  halb  iar  gewartig  sin,  dar  inne  für  die 
stat  vnd  gemeinde  das  beste  zü  tunde.  zu  redden  vnd  zu  werben, 
des  sie  sich  verstent  vnd  vermögen,  vnd  sollent  ouch  darzü  einen 


142 


«Andern  eit  tfln,  als  er  yn  von  des  rat«  wegen  gegeben  wirt.  Vnd 
ist  ez.  das  ir  einer  allein  bescheiden  wirt  zu  ryten.  der  sol  des 
gehorsam  sin  vnd  nit  me  knechte  mit  ym  neminem  danne  zwene 
vnd  einen  geleitsman ,  ob  des  not  ist.  Werden  sie  aber  beide 
bescheiden  zü  ryten,  des  sollen  sie  aber  willig  sin  vnd  danne  beide 
nit  me  knechte  nemmen  danne  dry  vnd  oinen  geleitsman .  ob  des 
not  ist.  Vnd  wanne  sie  also  ryten,  das  sollen  sie  tfln  ane  nacht- 
gelt  vtt"  des  rates  costen  vnd  sollen  sich  dar  inne  mit  der  coste 
erberclich  halten  vnd  zA  ie  dem  male,  als  sie  her  heym  kommen, 
dem  rate  zum  nechston.  als  er  sitzet,  ungeuerlich  offenlich  sagen, 
was  ir  rytd  mit  der  zerunge  gestanden  habe.  Vnd  wanne  der  selben 
zweier  zyl.  das  ist  ir  halb  iar  vfs  ist.  so  sol  man  dem,  der  vfser 
dein  vfsgegangen  rat  gewelet  was  vnd  geritten  hat.  nit  me  geben 
danne  vier  gülden  vnd  dem.  der  vfser  dem  sitzenden  rat  gewelet 
was.  sol  man  mynder  oder  nutzt  geben,  nach  dem  er  geritten  hat, 
vnd  sol  das  zum  rate  sten  vngeuerlich.  vnd  sol  danne  der  selbe 
sitzende  rat  zwene  ander  welen.  aber  einen  vfs  dem  vfsgegangen 
vnd  einen  vfs  dem  sitzenden  rat,  die  danne  das  ander  halb  iare 
füllen  vfs  ouch  gewartig,  willig  vnd  gehorsam  sin  sollen,  zu  ryten 
vnd  zu  tflnde  in  nller  mafse,  als  von  den  ersten  zweyn  vorgeschril»en 
stet  vngeuerlich.  Vnd  als  uff  solich  der  stat  ryten  bifs  her  durch 
pherde  vil  sunders  costen  gegangen  ist.  das  das  ouch  etlicher 
mafse  versehen  vnd  gemyndert  werde,  ho  wollen  wir  der  stat  nfi 
furbafs  ein  eigen  phert  halten,  vnd  das  sol  sten  im  rathofe  in  des 
rates  stalle,  vnd  sol  des  ein  stetknecht  phlegen,  dem  das  befolhen 
wirt,  mit  des  rates  filter  vnd  gestrowe .  vnd  sol  ouch  dasselbe 
pherd  nyeman  anders  gewartig  sin  noch  gelehen  werden  danne 
dem.  der  also  in  des  rates  botschafft  zu  ryten  geweit  ist  vnd  ryten 
sol.  Weres  aber  als«»  gelegen,  das  die  vorgenannten  zwene  beide 
ryten  m fisten,  so  sol  der  rat  noch  ein  phert  zu  dem  lehen  oder 
myeten.  dam  ff  danne  der  ander  ouch  zymlieh  geritten  sv  vngeuer- 
lieh.  Were  ouch  ob  ieman  furbafser  des  rates  fflrderünge  oder 
hAlff<'  fordern  vnd  dar  vmb  bitden  wurde,  ez  were  mit  des  rates 
frunden  oder  brieten  vber  feit  zu  schicken,  dar  inne  mag  der  rat 
der  sinen  wol  fnrdrig  sin  zu  raten,  ouch  ire  botschafft  hin  zu 
lihen  oder  brieft"  zu  schicken,  doch  utt  des  cost.  der  dauon  be- 
gerunge  oder  betde  getan  hat.  ez  enwere  danne,  das  den  rat 
beduchte.   das  die  sach  also  gestalt  wen»,   das  der  rat  dos  billich 


143 


im  costen  mitlyden  hetde.  dar  inne  «ich  danne  ouch  der  rat  glich 
vnd  vffrecht  halten  sol.  —  Ez  Hol  ouch  ein  iglicher  rat  iars,  als 
er  ingegangen  ist,  vfs  dein  vfsgegangen  rat  zwene  erber,  togenlich 
manne  welen.  die  der  stat  gebüwe  versehen,  vnd  die  seihen  zwene 
sollen  zu  iglicher  zyt,  als  sich  gepurt  vnd  aotdurfft  ist ,  dem 
zymmerman,  dem  decken  vnd  dem  wegemecher  ernstlich  befelhen 
vnd  mit  yn  schaffen,  das  sie  zu  den  tornen  vnd  tachen,  brücken 
vnd  siegen,1)  wegen,  werten  vnd  andemi,  d*s  danne  iglichem  zu 
sime  ampte  vnd  antwerg  gehört  vnd  der  stat  notdurfftig  ist,  ez 
sy  innwendig  oder  vfswendig  der  stat,  getruwelich  lügen  vnd 
warten,  ob  das  irgent  bresthafftig  vnd  notdurfftig  sy  zu  bessern, 
das  sie  yn  das  melden  vnd  fürbringen,  vnd  was  danne  den  selben 
zweyn  von  den  wergluten  gebrestens  furbracht  wirt,  dio  sollen  sie 
zu  stünt  in  einen  rat  bringen,  vnd  wie  oder  was  der  rat  dar  inne 
furbarser  bescheidet  zu  buwen  vnd  zü  machen ,  dem  sollen  die 
zwene  also  nachgen  und  des  die  werglute  bescheiden  vnd  anrichten, 
den  luten  Ionen  vnd  getruwelich  zfl  vnd  von  gen,  bifs  solich  werck 
tollen  bracht  wirt:  vnd  wanne  solich  werck  follenfurt  vnd  zu  ende 
bracht  wirt,  alsdanne  sollen  die  zwene  zu  stunt  vnd  erberclich  ire 
rechnunge  tün.  Vnd  den  zweyn  sol  das  iare  von  desselben  irs 
amptes  vnd  dienstes  wegen  nit  me  werden  danne  iglichem  als  vil. 
als  eiirie  ratmann  das  iare  von  briefelesen  vnd  rechengelt  gepürt 
vnd  wirt  vngeuerltch.  -  Wir  wollen  ouch,  wanne  die  grolsen 
vngcltere  furbafse  rdie  buhssen  uff  tun  wollen,  das  sie  das  tttn  im 
spital  vnd  nycht  mer  dauon  verzeren  danne  ein  ort  eins  gülden, 
vnd  das  ouch  ir  iglichem  des  iares  von  sime  ampte  nit  me  werde 
oder  gefolge  danne  als  eime  ratman  von  briefe  lesen  vnd  rechen- 
gelt gepurt  vnd  werden  sol.  Von  des  schenk wyns  wegen,  als 
der  rat  zu  den  eren  frembden  vnd  heimischen  schenkt,  wollen  wir, 
das  die  bnrgerineistere  furbalser  mer  dryerlei  zeichen  bv  yn  tragen, 
vnd  sol  iglich  zeichen  sin  sunder  gemcrck  haben .  da  bv  man 
verstee :  wyn  vmb  echte,  wyne  vmb  sieben  vnd  wyne  vmb  sehsse. 
oder  wie  danne  zu  ieder  zyt  der  wyn  am  kouffe  ist,  vnd  sol  iglichs 
zeichen  ein  virtel  wyns  betüten.  vnd  wanne  ez  sich  also  gepurt, 
das  man  von  der  stetde  wegen  schencken  wil.  so  sollen  die  knechte 
zu  den  burgermeistern  gen  vnd  sollen  sie  danne  die  bnrgerineistere 

'>  slaij-  —  Strasse;  s.  Li-xer  a.  a.  <>.  Il,0.r><i  t. 


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144 


bescheiden    vnd  mit  (Jon  zeichen  vfsriehten .  von  wie  vil  wyiw, 

viul  von  welchem  gelte  die  srhenck  sin  solle,  vnd  wie  da«  danne 

di«  burgermeistere  bescheiden  vnd  vfsriehten.  dem  sollen  die  knechte 

also  nachgen   vnd  da  mit.de  zu  stunt  nach  der  schencke  zu  den 

sehrihern  gen  vnd  den  wvn  lafscn  anschriben.   vff  das  sich  der 

wyne   vnd   die  rechnünge  im  büche  vnd  ouch    an    den  zeichen 

glich  finde.        Wir  haben  ouch  angesehen,  das  die.  den  das  mal 

vngelt.  vnd  danne  die.  den  das  haufs  vngelt  ierlichs  befolhen  wirt. 

etlicher  mafee  arbeid  da  mitde  haben,   vnd  das  sie  das  ire  ver- 

sümen  müfsen.     Vmb  das  nü  solichs  etlicher  mafse  t>edacht  vnd 

sie  in  dem  ouch  etwas  mitlydens  mit  dem  rate  haben  .  me  danne 

bifs  her  gewest  ist,   ho  wollen  wir  vnd  setzen,  das  mau  nü  fur- 

bafser  eime  malvngeltere  iar*  geben  solle  vier  gülden  vnd  nit  me 

vnd  eime  hufsungeltere  iars  dry   gülden    vnd   ouch  nit  me. 

Wir  setzen   ouch  vmb  die  vier  richter .  das  ein  iglicher  rat  iars, 

so  er  ingeget,  des  sitzenden  rates  vier  redelich.  erber,  vemünfftige 

manne  kiesen  vnd  welen  sol.  die  das  gantz  iare  vfsriehten  sollen 

vber  alles  das.  das  yn  gec läget  vnd  gerügt  wirt,   vnd  dar  über 

sie  zu  richtend  band  nach  lut  des  richtbuch»«,  als  ferre  sie  die 

lute  des  ersten  dauon  gutlich  nvcht  gewisen  mögen.  Und  die  vier 

sollen  ouch  dann«'  forderlich  dar  an  sin.  das  den  luten  vnuerzogen- 

lich  gericht  geschoe  in  der  mafse,  als  sie  danne  des  besunder  in 

irme  eide  bescheiden  werden.     Vnd  was  also  von  gerichts  wegen 

geltes  gefellet,  das  sollen  die  richtere  zu  sammen  in  eine  buhsse 

legen  vnd  alle  phande  zu  rechter  zyt  vertriben  vnd  zu  gelt  bringen. 

vnd  zum  halben  oder  virtel  iars  so  sollen  sie  die  buhsse  vff  tün 

vnd  des  ersten    von    dem  gelte  allem  schriller  vnd  stetknechte 

vfsriehten,   vnd   was  danne  vbrigs  geltes  da  blibt.   des  sollen  sie 

die  drü  teil  den  rechenmeistern  entwürfen  vnd  yn  selbes  den  Vierden 

teil  behalten,   vnd  sol  yn  ouch  dauon  kein  ander  Ion  werden. 

(hieb  haben  wir  vberkommen  vnd  wollen  nü  furbafs.  das  die  herren 

vnd  ftirspreehen  an  den  gerichten  alles  ir  gelt,  das  yn  von  gerichts 

wegen  gefellet.  zusammen  in  ein  buhsse  legen,    vnd  wanne  ir  zyt 

am  gerichte  vfse  ist.  so  sollen  sie  solich  gelt  dem  rat  halb  geben  < 

vnd  da*  ander  halb  teil  glich  vnder  sich  selbes  teilen,  also  das  ir 

eime  daran  als  vil   werde,  als  dem  andern  vnd  nit  me.  Wir 

haben  ouch  vberkommen  und  gesetzet,  als  von  der  wegen,  die  der 

armbroste.  der  bullösen,   des   kornes  vnd  des  saltzes  warten  vnd 


145 


phlegen ,  so  ferre  doch  nit  grofse  müwe  oder  arbeid  daruflf  get, 
das  danne  alle  die,  die  des  also  warten  vnd  zu  iglicher  zyt  dar 
zu  gekorn  werden,  dem  rate  vnd  der  stat  zü  liebe  ire  iare  vnd 
zyle  vis  vergebens  vnd  vrab  sufs  dienen  vnd  warten  sollen.  Doch 
sol  ein  rat  zu  allen  zyten  dar  zu  geneygt  sin,  das  die  vnd  oueb 
die  andern  empter  vff  das  gliebste  vmb  geen  vnd  geteilt  werden, 
also  das  einer  nyeht  zwei  oder  dru  anipte  habe,  vnd  ein  ander  da 
by  ledig  sy :  dann»  in  allen  dingen  weret  das  gliebste  allerlengste.  — 
So  danne  von  des  geschosses  wegen,  als  vns  etwan  gepurt  not- 
durfft  halb  vff  zu  setzen,  vff  das  dar  inne  nyeman  vbersehen  noch 
vngerechtuertiget  Mibe,  sünder  das  einre  mit  dem  andern  lide  vnd 
trage,  vnd  das  ez  vffrecht  gehalten  werde,  so  haben  wir  gesetzet 
vnd  vorkommen ,  das  die  meister  in  den  zunfften  von  iglicher 
znnfft  ir  sunder  register  machen  vnd  hau  sollen,  dar  in  alle  ire 
zunfftgenol'sen,  vndertenige  vnd  inwonige,  den  danne  zu  schössen 
gepurt.  gosehriben  sin  sollen,  iglichs  besunder  mit  sime  namen, 
vnd  was  ez  verschösset  hat.  vnd  solich  register  s(dlen  vf  den  eit 
hinder  den  meistern  vnd  schribern  also  in  geheymo  behalten  werden, 
das  weder  durch  meistere  noch  schriber  nyeman,  rieh  noch  arme, 
v Inwendig  des  registers  vor  noch  nach  nit  gemeldet  werde?,  was 
einre  oder  der  ander  verschösset  habe,  anders  danne:  wanne  die 
register  gantz  tollen  bracht  vnd  das  geschosfs  in  bracht  wirt,  so 
sollen  die  meistere  das  geschosfsgelt  mit  sampt  dem  register  für 
die  rechenmeister  bringen  vnd  den  das  vbergeben  vnd  in  entwürten, 
vud  sol  danne  der  rat  sine  fründo  dar  zü  ordenon.  die  register 
vnd  das  gelt  gein  eyn  zu  vberslahen  vnd  euch  gar  eben  vff  zu 
morcken,  ob  ioman  were,  der  anders  geschosset  hetde,  danne  er 
solte,  vnd  was  sie  in  dem  also  erfinden,  das  sie  bedunckt  brest- 
hafftig  sin,  das  sollen  sie  uff  iren  eid  für  rat  bringen,  vnd  was 
danne  der  rat  dar  inne  tut  oder  leinet,  daby  soll  ez  hüben. 
Wir  haben  euch  im  besten  vberkommen  vud  gesetzt,  das  furbal'ser 
kein  rat  weder  losunge  noch  lipgedinge  verkeuffen,  noch  kein 
trefflich  schuld  machen  sol  ane  wissen  vnd  willen  der  andern 
zweier  rete.  —  Als  euch  bifs  her  vff  den  montag  vnd  zur  messe 
etlicher  inafso  kost  gehalten  ist  mit  dienern  vnd  knechten  in  der 
burgermeister  huser,  das  sol  furbasser  abesin  vnd  nünune  gesebeen 
anders  danne:  wil  ein  burgermeister  zu  den  Sellien  zyten  etliih 
diener  oder  knechte  zu  tissebe  laden,  das  mag  er  tfln  vnd  dar  xii 

1U 


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140 


ein  virtel  wyns  lafsen  bringen  vnd  nit  mo  vngeuerlich.  Wir 
haben  «uch  wol  bedacht,  das  dessglich  iars  vnnütze  cost  gehalten 
ist  in  der  besigelünge .  vnd  vmb  da«  nü  solichs  furbasser  ouch 
ordenlieh  gehalten  vnd  vnnotdurfftig  cost  vermitten  vnd  abcgeslagen 
worde,  s«  setzen  wir  vnd  wollen,  wanne  ez  sich  furbafser  iars 
gopurt,  das  man  mit  der  stat  grofsem  sigel  versigeln  wil.  so  sollen 
da  by  sin  die  zwone  burgermeistere  vnd  susfs  vier  des  rates,  die 
dar  zu  geheisschen  werden .  zwene  schriber ,  zwene  heimbürgen 
vnd  die  andern  geswornen  stetkuechte,  das  trifft  sich  vff  achtzehen 
personen.  Den  vnd  nyeman  anders  vngeuerlich  sol  man  alsdunnc 
kochen  vnd  essen  bereiten,  als  zymlich  vnd  gewonlich  ist.  vnd 
was  das  costet.  das  sollen  zu  stunt  die  burgermeistere  rechen  vnd 
vfs  dem  eymer  bezalen,  vnd  sollen  (Mich  bestellen  vnd  versehen, 
das  mit  der  cost  getruwelich  gefaren.  sunder  das  die  nycht  zu 
vnnütz  oder  vnmefslich  gebruchet ,  vfsgeschickt  oder  vndergetan 
werde  vngeuerlich.  —  Vnd  wanne  nfl  kein  anfang  oder  mittel 
nycht  wol  rueme  behalten  mag.  im  folge  danne  nach  ein  gilt  ende, 
so  haben  wir  vns  zu  allen  disen  obgesehriben  stucken  vmb  hiters 
nutzes  vnd  frommen  willen,  als  wir  hoffen,  so  darufs  vns.  vnser 
stat  vnd  den  vnsern  wahssen  solle,  williclich  ergeben  vnd  wollen 
ouch  mit  gotdes  hilfe  die  vestiglich  also  hanthaben  vnd  halten: 
nemelich  zehen  iare  aneinander,  die  allernechst  kommen  nach  datum 
«Iiis  briefes,  vnd  darnach  uU  lange,  bifs  das  wir  die  mit  drin  reten 
andern,  hessern  oder  abe  tiln  vngeuerlich.  Vnd  des  alles  zu  wareiu 
vrktlnde  vnd  vestikeit  so  hau  wir  vnsere  stetde  grofs  ingesigel 
offenlich  tun  hencken  an  disen  brieff.  der  geben  ist  nach  (Visti 
gepurte  tusent  vierhundert  vnd  drissig  iare  vff  die  nechste  mit- 
woch  für  saut  Johans  tag  Haptistc.  als  er  geporen  wart. 

1440.  15. 

Iidtscfsonlniiiiif,  die  E'tnf'iiln  nn'1  nm  Sitixtui^jrhh m  für 
dir  Rätsln  rm,  dir  sog.  Präsenz,  hrtrrfl'rhd. 

1'enjitinrnt-Oritfiriof  ( tJrk.  :i74)  mit  onhöuifrmln»  Stmlf- 
s'uu/il.        .!/«/«</ ruckt  tut  Itnu  u  it.  <).  Sritc  .7.1  //'. 

Wir  der  rat  zu  Spire  haben  bedacht  vnd  zu  liertzen  go- 
iiotniuen.  daz  die  ratlnete  gut  zvd  her  (rege  gewest  sind  zu  rat»' 
ZU  gende.  daz  man  selten  volligen  rat  gehaben  vnd  besitzen  inoehte. 


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147 


dardurch  der  stette  Sachen  zu  dickern  male  gehindert  vnd  fur- 
geschlagen  worden  sint,  dauon  der  statt  nie  dan  eynoft  krotte  vnd 
müsal  enstandon  ist.  So  sint  ouch  vnser  burger  vnd  inwonere 
vnd  ander  lute,  die  für  rat  zu  tundo  gehabt  hant  mit  vrteiln  vnd 
andern  sachen  desshalb  ouch  dicke  vnd  vil  desto  langsamer  vls- 
geracht  worden,  dos  ein  iglicher  rat  dauon  vaste  clage  von  den 
luten  gehöret  hat  vnd  hören  muste.  Da»  daz  nu  furkommen  werde, 
vnd  daz  die  ratluto  vnd  die  vier  fursprechen,  die  der  lute  worte 
für  rat  tunt,  iglichs  iars  desto  williger  syen  vnd  gewesen  mögen 
zu  rate  zu  gende,  daz  man  ouch  allezyd,  so  man  zu  rate  gehütet, 
völligen  rat  haben ,  der  stette  sachen  ,  wann  des  not  ist ,  nach 
nottorftigkoit  gehandein,  die  lute.  die  für  rate  zu  tunde  gewyimen, 
geistlich  vnd  weltlich,  allezyd  doste  furderlicher  vfsgerichten  möge, 
als  sich  gehurt  vnd  zympt.  so  haben  wir  mit  guter  betrachtnisse. 
so  wir  danun  gehabt  hant,  wan  wir  der  stette  ere  vnd  notz  go- 
swom  hant  fnrzukeren.  als  verre  wir  mögen,  mit  den  andern  zweyn 
reten.  die  wir  darumb  vnd  defshalb  zu  vns  berufft  haben,  gesetzt 
vnd  geordent.  setzen  vnd  ordenen  ouch  in  crafft  dis  brieffs,  als 
dan  hernach  vnderscheidonlieh  folget,  daz  ist  mitnammen  also: 
wan  die  burgermeistere  vff  die  Montage,  dinstage  vnd  samstage 
zu  rate  gobietont.  es  sye  in  den  rat  hoff  oder  an  andere  ende,  so 
sollont  burgermeistere  vnd  ratluto  vnd  die  vier  fursprechen  schuldig 
vnd  verbunden  sin  zu  rate  zu  gen  zu  den  ungenannten  tagen  vnd 
vff  die  stunde,  als  dan  gebotten  wirt  vngeuerlich,  vnd  welieher 
burgenneistere,  ouch  ratmanne  vnd  furspreche  zu  ende  des  ratsofss 
da  ist  vnd  blibt,  bis  der  rat  vffstet,  sol  man  den  burgermeistorn. 
den  ratmannen  vnd  fursprechen,  ir  igliehem,  geben  vier  pfennige. 
Aber  welieher  burgermeister,  ratmanne  oder  furspreche  zu  solichcn 
tagen,  so  gebotten  were  zu  prime.  zur  andern  prime  glockon,  als 
man  die  dannoch  lütet,  oder  so  zu  einer  andern  stunden  gebotten 
wero,  bis  die  zytglocke  nach  der  selben  stunden  anderwerbe  singe, 
nit  da  werent,  dahin  dan  gebotten  were,  der  sol  iglicher  zu  pene 
geben  vnd  verlorn  han  vier  pfennige  vnd  by  sime  eyde  in  sinon 
ratsefs  by  dem  tage  oder  darnach  nit  nyder  sitzen,  er  habe  dan 
vor  die  pene  geben,  vnd  obe  er  wol  vff  den  selben  tag,  so  er 
verbrochen  bette,  dar  keine  vnd  zu  ende  des  ratsel'ss  dablibe ,  so 
sol  man  ime  doch  die  vier  pfennnige  nit  gel»en.  als  man  andern 
ratluten  gyt.    Auch  weres  daz  einer  zu  rechte  r  zyt  zu  rate  keine 

10* 


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148 


vnd  giengc  hinweg  one  erlaubunge  der  burgermeistere.  der  sol  die 
pene,  die  vier  pfennige,  geben  vnd  verlorn  han,  iiimnls  wie  vor 
stet,  vnd  man  sol  ime  die  vier  pfennige  nit  geben.  Item  wer 
vff  die  vorgenannten  tage,  so  zu  rate  gebotten  were.  in  sin  selbs 
Hachen  oder  an  gerichte  zu  schaffen  hette,  auch  dem  da  gehurt*' 
zu  brüden,  zu  liehen  oder  zu  iargezyten  zu  gen  oder  ander  redlich 
sachen  zu  tunde  hette,  das  mag  er  eime  burgermeister  sauen  vnd 
vrlaup  von  ime  nemmen.  vnd  gvt  ime  der  burgermeister  also  vr- 
laub.  so  verluret  er  der  pene  vier  pfennige  nit,  man  sol  ime  ouch 
nutzit  geben.  Item  obe  eime.  dem  zu  rate  gebotten.  krung  oder 
in  sin  selbs  oder  in  eins  andeni  sachen  geritten  were  oder  rvttcn 
wolte,  der  Holte  die  pene  zu  geben  vnuerlustig  sin,  man  ist  ime 
ouch  der  vier  pfennige  nit  schuldig  zu  geben.  Item  gehurte  vft 
der  vorgemelten  gebotten  tage  eime,  so  ime  zu  rate  gebotten  were, 
in  der  stette  sachen  vnd  ampten  etwaz  zu  tunde  vnd  darzu  zu 
gende.  daz  er  defshalh  nit  zu  rate  gesitzen  mochte  one  geuerde. 
daz  sol  er  dem  rate  oder  eime  burgermeister  sagen,  war  er  gen. 
oder  waz  er  tun  wolle :  tut  er  daz.  so  sol  er  den  tag  vnuerlustig 
sin,  vnd  man  sol  ime  die  vier  pfennige  geben,  als  obe  er  zu  rate 
gesessen  were.  Item  weres.  daz  den  hurgermeistern  soliche  sachen 
zu  fielen,  dauon  inen  von  not  gehurte  rate  zu  halten,  vff  weliehen 
tag  vfswendig  der  obgenannten  tage,  vnd  an  weliche  ende  daz 
were,  da  man  eime  hin  gebfltte,  dar  sol  ein  iglicher  furderlichen 
schuldig  vnd  hy  sime  eyde  verbunden  sin  zu  kommen  vnuerhindert 
vff  die  selbe  »tunde ;  aber  man  ist  niemant  vff  soliche  tage  utzit 
schuldig  zu  geben.  Item  es  ist  ouch  gesetzet,  daz  der  rat  sunder- 
lich  vff  die  dinstage  vrteil.  die  von  gerichte  für  sie  kommen,  boren 
vnd  sprechen  sollen ,  als  verre  sie  mögen,  ungeuerlich.  Item  die 
mitwoehc  sollent  hüben  vnd  gehalten  werden  nut  dem  rate  zu  gen 
vnd  die  jH'iie  zu  geben,  als  von  alter  herkommen  vnd  desshalh 
gehalten  ist.  Item  wan  man  ouch  vff  die  vorgenannten  gebotten 
tage  der  stette  trvheit  briefe  lieset  oder  rechenungen  tut.  so  sol 
man  hurgermeistern.  rat  lutea  vnd  furspreehen .  die  zu  ende  da 
blibent.  daz  hriefegelt  vnd  reehengelt  geben  vnd  ouch  die  pene 
von  den  nemmen.  die  nit  da  werent,  als  daz  von  alterher  gehalten 
worden  ist.  aber  man  sol  ine  die  vier  pfennige  nit  geben,  sie 
sollen  ouch  die  pene.  vier  pfennige.  nit  Verliesen.  Auch  weres. 
daz   die  burgermeisiere   vff  die  obgenannten  drye  rats  tage  den 


149 


alternieistern  oder  etlichen  dos  rat«  frunden  zu  rate  tetent  gebieten 
als  andern  rathiten,  woliehor  also  darkonipt  zu  der  «tundon,  so 
im«  gebotten  were,  vud  dablibet,  dem  sol  man  ouch  geben  vier 
pfonnigc.  welicher  aber  nit  darkeme,  dor  sol  vier  pfennigo  geben 
vnd  ouch  verlorn  han  glich  als  andere  ratluete.  Item  wercs  ouch, 
daz  die  burgenneistore  zu  dem  sitzenden  rate  bedurflften  der  andern 
rete,  eins  rats  oder  zweyer,  den  dan  also  gebotten  woerdo,  die 
sollent  by  dem  eyde  gehorsame  vnd  verbunden  sin  zu  der  stunden, 
.so  inen  gebotten  worden  were.  zu  rate  zu  kommen,  ouch  da  zu 
hüben .  bis  daz  man  inen  erlaubt  vff  zu  sten ;  doch  so  sol  man 
inen  nistnit  schuldig  sin  zu  geben.  Vnd  umb  des  willen,  daz  diso 
ordenunge  vnd  gesetze  furter  alslange,  bis  daz  die  rete  daz  andern, 
mynren  oder  meren .  deste  ordenlicher  vnd  vffrechter  gehalten 
moege  werden,  so  sol  ein  iglicher  rato  disen  brieflF  vnd  ordenunge 
alle  iare  lesen,  als  man  den  alten  ratos  brieflF  lieset,  wie  man  zu 
rato  zu  gen  verbunden  ist,  vnd  damit  den  nuwen  rechenmeistem 
empfelhen.  eime  iglichen  allen  tag  sin  vier  pfennige  zu  geben, 
der  sie  dan  verdienet  hat  vff"  die  vorgenannten  tage,  so  man  rat 
hat,  wan  der  rat  vft"  stet,  vnd  diese  pene  ouch  zu  inen  nenimen 
nach  innhalt  diser  ordenunge  vnd  inmafse  vorgeschrieben.  Auch 
so  sol  diso  ordenunge  vnd  gesetzde  den  alten  ratosbriefT,  den  man 
alle  iaren  dem  rate  furlieset,  in  keinen  weg  nit  krencken  noch 
wider  sin  in  eniche  wise,  vfsgescheiden  alle  geuerlicheit.  Vnd  daz 
dies,  wie  hieuor  geschrieben  stet,  crafft  habe  vnd  von  vns  vnd 
vusern  nachkommen  gehalten  werde,  so  haben  wir  disen  brieff  mit 
Vilsen«  stette  anhangendem  ingesigel  besigelt,  becrefftiget  vnd  bo- 
festenel.  der  geben  wart,  do  man  aalte  von  Cristi  geburte  viert- 
zehen hundert  vnd  viertzig  iaren  vff  sant  Endris  abent,  des  heiligen 
zwoltf  hotten. 


 ,r.-s^ 


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150 


VI. 

Biel,  Becher  und  Weiss, 

drei 

pfälzische  Volkswirte. 

Von 

Georg  Berthold, 

Katbaccessißt  und  Kg)  Rechnungskommiüsnr. 

Der  Ilandr!  der  heutigen  Pfalz  war  im  Mittelalter  und 
in  der  neueren  Zeit  bis  zur  traiizösisehen  Herrschaft  fast  aus- 
schlh'islieh  angewiesen  auf  die  natürlichen  Verkehrsstralsen  und 
konzentrierte  sieh  hiernach  grölst enteils  am  Rhein«.  Künstlich« 
Verkehrswege  waren  im  greisen  Stile  nirgends  vorhanden. 
Man  behalf  sich  mit  den  Überresten  der  Rümerstrafsen. ')  Krst 
unser  .Jahrhundert  brachte  nach  der  Beseitigung  der  Klein- 
staaterei einen  Umschwung  und  diesen  allerdings  in  kaum 
geahntem  Mafse. -)  Wie  gering  früher  das  Interesse'  der  heutigen 

')  Kin  Meispiel  von  Stralsenhau  im  Mittelalter  in  der  heutigen  l'l'al/ 
rindet  «deh  in  der  1'rkunde  vom  11.  August  M1H  in  Kemlini:.  t'rkundeu- 
liiicli  zur  ( ii'Mi'hirhr»'  der  Mi-rhüfe  /u  Speyer.  Mand  I.  S.  4!)l.  die  Wege 
vuii  Speier  zur  l.ul'sheimer  und  lliiiMiihauser  flierfahrt  Mr.  l)ieKi»tou  für 
(l'Ti'ii  Wiederherstellung  sollten  dadurch  aufgehraeht  werden,  dals  wahrend 
10  Jahren  jfd»  s  passierende  Viergespann  -  Heller  und  jedes  Zwei-  und  Kiu- 
gespallll  1  Heller  Weggeld  zu  zahlen  liiitte.  1  )er  Weglau  wurde  v.»m  -2.'».  .luni 
\'*M  von  der  < Jeisrlirhkeir  und  dem  Stadtrat  zu  Speyer  be-elilosxen  und 
für  densellieti  eine  Mauzeit  von  10  Jahren  in  Ansieht  genommen.  Doidi 
war  1-US  der  Weg  nai  h  l'heiuhausen  noeh  uielit  fertig.  Siebe  Keniling. 
a.  a.  H.  S.  '.\UiK  Hilgard.  I  rkunden  zur  < iesrhirhte  der  Stadt  Speyer.  S.  1:5:5. 

-)  Hier  darf  vielleicht  daran  erinnert  werden,  dals  die  Stral-e  l'aris- 
Maiuz  (KaiM  rstralve;  die  er>te  grüisere  Kunsistralse.  welehe  die  heutige 


151 


Pfalz  an  grofsen  Verkeil rswegen  war,  mag  der  Umstand  beweisen, 
dafs  die  erste  grofse  moderne  Verkehrsverbindung,  welche  die 
Pfalz  (seit  1541)  berührte,  die  Tum-  und  Taxis'sche  Post  von 
Wien  nach  Brüssel,  statt  etwa  ihren  Weg  von  Speier  über 
Neustadt  nach  Kaiserslautern  und  Trier  zu  nehmen,  von  Speier 
aus  in  der  Kheinniederung  nach  Oggersheim  zog  und  sieh  von 
hier  über  Frankenthal.  Pfeddersheim  und  Alzey  nach  Kreuznach 
wendete.  Dieses  geringe  Interesse  hatte  übrigens  seinen  Grund 
in  der  Natur  der  Verhältnisse.  Die  Pfalz  bestand  aus  über 
40  Herrschaftsgebieten.  Die  vielen  Zollschranken,  die  geringe 
Gewahr  des  Geleitsrechts,  die  mUfsige  Volkszahl  und  die 
Hörigkeit  der  Bevölkerung  hemmten  stetig  die  Entfaltung  von 
Handel  und  Verkehr.  Sehr  ins  Gewicht  fiel  auch,  dafs  der 
Ilaupthandclsarlikel,  der  Wein,  zu  beträchtlichem  Teile  den 
geistlichen  Stiftungen  zustand,  unter  diesen  aber  der  Löwen- 
anteil den  Stiftern  und  Klöstern  zu  Speier.  Diese  lagerten 
ihre  Weine  in  ihren  grofsen  Kellereien1)  zu  Speier  und  brachten 
sie  hier  in  den  Handel.  Ähnlich  verhielt  es  sich  mit  den 
Kruchten3)  von  welchen  hauptsächlich  der  Zehnte  als  Handels- 
artikel sich  eignete.    Es  kann  daher  nicht  Wunder  nehmen. 

Pfalz  «'iliielt.  1805  bis  1807  gebaut  wurde,  und  dafs  zu  deren  Baukosten 
die  Bezirke  von  Kaiserslautern  und  Zweibrüiken  wahrend  dreier  Jalire 
3"  o  Beischlag  zur  (  Jrund-  und  Mobiliarsteuer  als  besondere  Leistung  ent- 
richten mufsten.  Dekret  vom  8.  ventose  XI II  (=  27.  Februar  1805). 
Si-he  biilletiu  35  Xr.  580  .lahr  XIII  S.  25.    '  ■ 

')  Von  der  Bedeutung  dieser  Kellereien  gibt  am  besten  der  l'msiand 
eine  genügend«!  Vorstellung,  dafs  1089  im  grofsen  Keller  der  bisebödielieu 
Pfalz  'J4  grofse  FiUser.  deren  j«-des  30  Fuder  (=  41  heutige  Fuder)  hielt, 
von  den  Franzosen  verdorben  wurden.  Siehe  Dr.  Ilarster.  Materialien  zur 
( Jesrhiehte  der  Zerstörung  der  Stadt  Speier  108».  Heft  XIV  der  Mitteilungen 
de*  Bist.  Ver.  d.  Pf..  S.  4«. 

2)  Der  (letreidevorrat  in  der  bischöflichen  Pfalz  zu  Speier  betrug  1081) 
2585  Maltor  (Jetreide  (heute  —  4500  Zentner),  worunter  Zehntfrücht«1  nur 
zu  «rering»  in  Teile  begriffen  waren,  da  der  Zehute  zumeist  nicht  dem  Bisehof. 
soiiilern  dem  Domkapitel  zustand.  1340  wurde  im  H«M,hstift  Speier  «'ine 
Steu.-r  cilmben  von  etwa  40000, /f.  heutig««!!  Worts.  darunOir  an  FriUhtoii 
-•»leistet  3718'  Speiorer  Malter  (etwa  00OO  Zentner  heut«-).  Diese  Mengen 
waren  nur  Zufuhren  zum  Speierer  Handel.  Ib.  S.  40.  —  Mone.  Zeitsehr. 
für  die  tieschichte  des  Überrheins. 


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I.V2 


wenn,  besonders  im  Mittelalter,  alle  Yerkchrsbcziehui'gen. 
wenigstens  der  Yorderpfalz .  mehr  oder  weniger  auf  Speier 
deuten,  (ialt  doeli  im  Speiergau  nur  Speierer  (ield.  Speierer 
Mals.  Speierer  (iewicht,  selbst  Speierer  Recht.  Spcier  war 
als  I  »ischofssitz  und  Hauptstadt  des  Speiergaues,  da  von  Romer- 
zeiten  lier  wohl  versehen  mit  guten  Verbindungsstral'scn  naeh 
allen  Riehtungeu,  wegen  seiner  Lage  an  der  Hauptwasserstralse 
des  Rheines  —  der  Rheinhafen  wird  schon  1084  urkundlich 
erwähnt1)  --  wie  geschaffen  zu  einem  Handelsplätze.  Tnd  dat's 
ein  solcher,  nachdem  Kaiser  Heinrich  V.  in  seinem  groisen  Privi- 
legium 1111  die  Einwohner  Speiers  von  der  Hörigkeit  befreit 
und.  wie  angenommen  wird,  seinerseits  Speier  das  Stapelrccht2) 

')  Hilyard.  Crkundcn  zur  (iesch.  der  Stadt  Spcier.  S.  11.  Moiic. 
l'rgeschichte  des  >mdisrhi*n  Landes.  Band  I.  S.  25< >.  sagt,  d:ifs  in  der  (ieyend 
von  Speier  der  römische  Kaiser  Valentinian  I.,  um  :W9  u.  Chr.  in  einer 
s»'itw:lrts  gelegenen  Hucht  dos  Uberns  einen  I taten  für  seine  Flott»«  mit 
Mauern  und  hoben  Wüllen  ungelegt  habe,  so  du  ('s  mau  dir  Schiffe  von 
aul'sfii  liii-lit  sehen  könnt»'.  Wenn  <t  annimmt,  dal's  dieser  Hafen  auch 
ln'i  Schifferstadt  gelegen  halicti  könnt?  (letzteres  lag  damals  noch  am  Ithein), 
so  ist  es  jedenfalls  unrichtig,  diese  Behauptung  damit  zu  begründen,  dal* 
di.s  Wappen  SehirTerstadts  darauf  deute.  Denn  das  Wappen  Schiff'eiMadts 
i>r  nichts  andens  als  das  ursprüngliche.  Wappen  von  Spcier  ein  Hinter- 
schiff darstelh-nd  wie  es  die  iiitesten  Speierer  Münzen  bis  etwa  zum 
.lahr  IHM»  zeiiren.  Die  Stelle  des  Itömerhafcns  wird  an  jener  des  mittel- 
alterlichen Speierer  Hafens  zu  suchen  sein. 

2>  Lehmann  in  seiner  Chronik  sagt  hierüber.  Ausgabe  M12.  S.  .'«5;5: 
„Spevr  ist  eine  StaftVUtatt.  dal's  ist  ein  solcher  Ort.  da  alle  Schirl'  mit 
S'atfelyiitcrn  :tutf  zu  kehren  st  huldiy  seind.  Vmb  die  Zeit  al<  Kaiser  Heinrich 
sein  lYiuilegium  yebeii.  hat  mau  in  Teutschland!  mit  Seiden  vnd  andern 
Kramwahreii  sehr  ycrinye  I  landtieruny  «et riehen .  vnd  sich  holien  vnd 
nidern  Staudts  in  Wiillin  vnd  Lcinin  oder  Fl  o  hsin  Kleidern  «»  trafen,  alter 
mit  victuulien  vnd  andern  vnentbllhrlicheu  Dinireii  ein  Statt  vnnd  Landt  dem 
andern  zu  Noftiirlft  vnnd  zum  Vorrhal  zugeführt.  Demnach  dann  der  Kaiser 
den  Üüryern  seinen  )Co|l  nachgelassen,  hat  er  denselben,  damit  sie  desto 
besser  zu  Kriltftcn  möchten  erspri»'sseii.  seine  ( Jerechtigkeit  von  staffclhareii 
« i ii t ♦>ni  vberireben.  weiche  die  Statt  bils  auf  heutiyen  Tay  yehandthaht  vnd 
behalten,  sol-  her  Staffel  seind  in  den  Stätten  am  Khcitistrom.  Colin  die 
erste.  Maiutz  die  ander,  vnd  Spevr  die  drit.  vnd  haben  diese  (iere.  htig- 
keit.  erstlich,  welch«-  Schilf  dem  Uheinstrom  aulf  vnd  ab  fahren,  vnd 
mit  Stalfelbahren  (iiitern  In  laden  sein,  dafs  sie  daselbst  auffkehren.  dic- 
selbe  aulsladen.  ins  Kautfhaufs  führen,  niederlegen,  vnd  dauon  tlie  S-  huldig- 


i:>3 


für  dii'  Rheinsehiflahrt  verliehen  hatte,  rasch  sich  zur  Blüte 
entwickeln  mnl'sle.  ist  einleuchtend.  Das  Speiercr  Zollweistum 
von  124(5 !)  zei«ft  denn  auch  eine  Ausdehnung'  des  Speierer 
Handelsgehictcs.  üi*;  den  Schliffs  nahelegt,  dai's  Speier  im 
Mittelalter  für  den  ( Iberrhein  dieselbe  Bedeutung  hatte,  die 
heute  Mnnnheim-Ludwigshafen  beiwohnt.  Das  Weistura  führt, 
abgesehen  von  den  allgemeinen  Zollsätzen,  besondere  Zoll- 
satze auf  für  den  Verkehr  mit  Frankreich,  8tral*sburg,  Biseh- 
weiler,  Neuburg,  Schwaben  bis  zur  Enz,  Hockenheim,  Wimpfen, 
Worms,  Mainz.  Trier.  Köln,  Kaiserswerth,  Duisburg  und 
Utrecht  samt  zugehörigen  Bistümern.  Natürlich  darf  man  mit 
diesen  Handelsbeziehungen  moderne  Gröfsen Verhältnisse  nicht 

keit  zahlen  müssen,  weicht'  nach  entrichtet»  gebührlichen  aeeis  vbersoblagen, 
dafs  ist  in  andere  Schiff  oder  auff  die  Ax  geladen,  vnd  in  die  Oberrheinische 
Lunbt  verführt  werden.  Wie  dann  die  Stadt  Speyr  vnd  deren  Scbiffleut 
von  alters  die  Schiffahrten  auff  Strafsburg  gehabt,  vnd  danitn  vermög  Kaiser 
Frideriehs  l'riuilegii  de  dato  1182  (s.  Hilgard.  a.  a.  O.  S.  22)  nicht  mehr 
denn  1:1.  Heller  geben  dürffen.  Die  andere  Eigenschaft  oder  (iereehtig- 
keit  der  Staffel  ist  von  alters  gewesen  vnd  noch,  nemlich  Kauffhaufs. 
Kranen,  Schiffer  vnd  Kärrher,  desgleichen  Kauffhaufs-Obherrn,  Kranen- 
tneUter  vnd  Kauffhaufskneeht.  Die  drit.  dafs  die  Kauffhani'sverordnete 
vlier  die  auffgclafene  vnd  nidergelegte  Staffel  wahr,  ob  sie  von  würden  oder 
»licht,  erkennen  vnd  richten,  vnd  die  so  vnfertig  verwerffen,  vnd  den  Fahrten 
zu  Schiff  vnd  der  Ax  Ordnungen  aufssagen."  Staffelbare  Güter  waren: 
„druekene  vnd  saltzen  Wahr",  insbesondere:  „Fordein",  Rothe,  Wein.  Frucht. 
Salz,  llJiringe.  Eisen,  „Gewahr  dem  Niderland  ertjpriefslich."  —  Seit 
war  dieses  Recht  für  Speier  in  Folge  des  l.'mschwungs  der  Verhältnisse 
( Aut'kotnnien  Mannheims.  Vorrücken  der  französischen  Grenze  bis  zur  (Queich 
und  in  Folge  dessen  Stärkung  des  Stralsburger  Markts)  unpraktisch  geworden. 

')  Die  Zeitbestimmung  ergibt  sich  aus  Folgendem:  1245  hatten  4 
Städte:  l'trecht.  Köln.  Trier  und  Worms  Ausnahmezölle,  d.  h.  geringere 
als  die  gewöhnlichen.  1247  erhielt  die  Stadt  Wimpfen  in  Speier  Zoll  trei- 
ben, wiihrend  das  Welstum  noch  einen  Zoll  für  diese  Stadt  aufführt. 
Ebenso  ist  die  Zollbestimmung  für  Frankfurt  a.  M..  dessen  lliirger  in  Speier 
„sollent  geben  zu  zolle  zweeti  wvl'se  hantschuwe  und  eyn  pfunt  pfeffers", 
die  um  1260  der  Zoller  «Herr  (iottachalcke  by  sant  Jakob"  fs.  Hilgard. 
S.  f>2f>  Z.  18)  dem  Weistum  beifügte,  noch  nicht  darin  enthalten.  Hienaeh 
ist  1240  das  Fntstehunü'sjahr  des  für  die  Rheinhandelsgeschichte  so  wichtigen 
Weistums.  Im. I tili  124."»  hatte  Kaiser  Friedrich  11.  den  Speierer  Bürgern  eine 
1  ItHeige  Herbstmesse  gestattet.  Zu  deren  Mesuch  erlieis  Speier  am  24.  August 
124ö  allgemeine  Einladung  an  alle  Handeltreibenden  des  deutschen  Reichs, 


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154 


verknüpfen.  Erreichte  docli  die  Einwohnerzahl  Speiers  zur 
Zeit  seiner  höchsten  lilute,  als  1422  vier  Kurfürsten  des 
Reiches  es  zwei  Monate  belagerten  und  nicht  bezwingen  konnten 
und  als  Kaiser  Karl  V.  seine  weltberühmten  Reichstage  liier 
hielt,  nicht  viel  mehr  als  10000  Seelen. 

Gleichwohl  sind  die  Handelsumsätze,  soweit  sich  solche 
noch  berechnen  lassen,  auch  nach  heutigen  Begriffen  nicht 
unbeträchtlich.  1414  wurden  im  Speierer  Kaufhause  rund 
180000  Zentner1)  Kaufmanuswaaren  auf  der  Frohnwage 
gewogen,  im  Werte  von  über  3'000000  JC.  1416  wurden, 
abgesehen  vom  Weine  der  Geistlichkeit,  der  steuerfrei  war. 
etwa  8000  Fuder2)  Wein3)  von  der  Stadt  besteuert,  im  heutigen 

indem  w  zugleich  für  alle  Mefsbesucher  die  Zolle  auf  die  Haltte  ermlifsigte. 
Ks  .scheint  daher,  dafs  das  Zollweistum  gelegentlich  der  ersten  oder  zweiten 
Abhaltung  der  Speierer  Messt*,  gleichsam  als  Zusammenstellung  der  in- 
zwischen noch  für  AusnahmezolUutzc  abgeschlossenen  Handels  vertrüge  von 
item  Zoller  Dictmarus  thelonearius  redigiert  worden  ist.  Die  Speierer  Messe 
wuchs  stetig.  Am '20.  Mai  1330  verlängerte  sie  Kaiser  Ludwig  der  liayeraul 
3  Wochen  (zu  halten  vor,  Mariil  (Schürt  bis  Michaeli).  Alle  liesueher  sollten 
das  (.Jeleit  des  Reichs  und  seiner  Stunde  geniefsen.  Hilgard  a.  a.  (>.  S.  Vitt. 
->f>.  317,  48(5  ff.  -  Mone.  Zeitschrift  f.  d.  (iesch.  d.  <  Iberrheins.  Bd.  I X.  S.  41*. 

1)  Die  Zahl  ist  wie  folgt  zu  begründen:  Alle  nicht  für  einzelne 
K;iuHeiite  bestimmten  Waaren  mufstcu  im  Kaufhause  atisgeboten,  bei  Kuuf- 
schlufs  auf  der  Frohnwage  gewogen  werden.  Hiebei  betrug  seit  124*1  das 
Kaufhausgeld  für  Fremde  1  Pfennig,  für  Kinheimische  1  Heller  für  je 
1  Zentner.  Das  Kaufhausgeld  der  Stadt  betrug  1410  GS."»  (Juld.n.  Da 
1414  auf  1  (iiilden  144  rfenuig  bezw.  3H4  Speierer  Heller  gingen,  so  waren 
die  «85  dulden  ÜKH40  Pfennig  ..der  2*13040  Heller;  daher  wurden 
gewogen,  wenn  nur  Fremde  wiegen  Helsen.  !IS«40  Zentner  oder,  wenn  nur 
Kinheimische:  2<»3040  Zentner.  Der  Durchschnitt  dürfte  der  Wirklichkeit 
am  ehesten  Erleichkommen,  mithin  die  Zentnerzahl  1S084O  betragen. 
Siehe  an«h  Hilgard  a.  a.  *  >.  S.  4W).  Weils.  Rechnungswesen  der  freien 
Ueichsstadi  Speier  im  Mittelalter.  Heft  V  der  Mitteilungen  des  Inst.  Ver. 
d.  Pf.  S.  13.  Weils.  <  ieschichte  der  Stadt  Speier.  zahlt  S.  ."»7  im  <  «'anzeii 
s\  Handelsartikel  auf.  welche  112*»  im  Kaulha  is  gehandelt  wurden. 

2)  1410*  wurde  von  einem  niltcui  Fuder  Wein  1  duldeii  Weiinngeld 
erhoben.  Dieses  betrug  1416  .Vsis  H.  Somit  wurden  5*1K  (alte)  Fuder  Wein 
besteuert.  1  altes  Speierer  Fuder  ist  1.3<>8  heutig«'  Fuder,  also  f»M  1 M  alte 
Fuder  ^  7!>.*>ll  Fuder  heute.  -    Siehe  auch  Weils  a.  a.  <  >.  S.  11  u.  12. 

Der  Wein  war  einer  der  wichtigsten  Hamlelsartikel  Speiers  bis 
zur  franz.isis.  hen  Itevolution.    Schon  1)4*1  wird  derselbe  als  Hauptartikel 


155 


Wei  te  von  rund  4*000000  zu  Mehl  vermählen  bezw.  als 
Brod  verkauft  w  urden  1412  gegen  46000  Zentner1)  Getreide 
im  Werte  von  etwa  400000  ^4C  Diese  3  Posten  ergeben  den 
stattliehen  Gesamtwert  von  7'400000  JL  heute.  Aber  auch 
späterhin  noch,  selbst  nach  dem  für  den  Handel  so  verderb- 
lichen 30jilhrigen  Krieg  erhielt  sich  die  Bedeutung  Speiers  als 
Stapelplatz  bis  zur  französischen  Umwälzung.  So  wurden  1689 
in  den  Kellereien  des  Bischofs  allein  von  den  Franzosen  025 
Fuder  Wein  vernichtet,8)  1794  aber  der  Speierer  Bürgerschaft 
072  Fuder  Wein s)  weggenommen  und  im  Ganzen  damals 
einschließlich  des  Weines  der  Geistlichkeit  über  4000  Fuder, 
vielfach  kostbare  Weine  weggeführt,  im  Kaufhause  aber  für  eine 
Million  Kaufmannswaaren  beschlagnahmt.4)  Wie  reich  Speier 
durch  seinen  Handel6)  war,  beweist  zur  Genüge  die  Thatsaehc, 

dos  Speierer  Rhcinhandels  aufgeführt  und  wurde  schon  damals  von  dem 
.  von  au  Isen  eingeführten  Wein  der  „anifenninc"  (Weinsteuer)  gehoben. 
(Hilgard  a.  a.  O.  S.  4.)  Mit  dem  Wein  der  Geistlichkeit  wird  die  Wein- 
menge in  Speier  über  12000  heutige  Fuder  betragen  haben.  Die  Uedeiitung 
dieser  Zahl  ergibt  sich,  wenn  man  erwagt,  dafs  1880  bis  1888  der  Wein- 
ertrag der  Pfalz  im  Durchschnitt  jahrlieh  82695  Fuder  betragen  hat .  die 
heutige  Weinbauflache  der  Pfalz  mit  rund  12000  ha  aber  bedeutend  grüfser 
ist  wie  in  den  früheren  Jahrhunderten. 

')  Die  Zahl  ergibt  sich,  wie  folgt:  1441  betrug  das  Malungeid  für 
1  Malter  Korn  lü  .{,  für  1  Malter  Spelz  9  ^.  mithin  im  Durchschnitt  für 
1  Malter  Frucht  etw  a  12  Das  Malungeld  trug  1412  1300  Pfund  Pfennige 
312000  ^.  mithin  wurden  2(1000  Malter  Frucht  zu  Mehl  vermählen, 
bezw.  al.s  J3rod  versteuert.  1  alter  Speierer  Malter  Getreide  (  Körner)  wiegt 
durchschnittlich  1.78  Zentner.  Somit  wiegen  obige  2(5000  Malter  4(1280 
Zentner  heute.       Siehe  auch  Weil»  a.  a.  O.  S.  14  u.  15. 

'-')  Siehe  oben  S.  151.  Anm.  1:  Dr.  Hülster  a.  a.  <>.  S.  40. 

3)  Siehe  Dr.  Remling.  die  Kheinpfalz  in  der  Revolutionszeit  von 
17112  l)is  1708,  Hand  1.  S.  452. 

"*>  Flugblatt :  Nachricht  von  den  dermalijren  l'iiglückstilllen  der  Reichs- 
stadt Speier.  datiert:  (1.  Juni  1791.  —  Auch  Rlg.  a.  a.  O.  S.  444. 

r')  lliezu  sei  bemerkt,  dal»  die  llandelszünfte:  Miiuzer  und  Maus- 
geiioHsrn,  K  Himer  und  Uheiiikaufleute  (letztere  seit  1432  wegen  des  Salzhaudels 
Salzgiisser  genannt)  weitaus  die  reichsten  in  Speier  waren.  1«34.  also  in 
den  für  den  Handel  schlechtesten  Zeiten  des  30jilhrigen  Kriegs,  zahlte  im 
Durchschnitt  ein  Hausgenosse  nach  heutigem  Werte  tiOO  ,  iL  direkte  Steuer, 
ein  Krämer  200 „fc,  ein  Salzwasser  170, K,  (Steuerliste  im  Speierer  Stadtarchiv.) 


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156 


d;il*s  Speier  für  seine  ( )ppositionspolitik  im  Hunde  mit  der 
l'nion  1601»  bis  1621  über  150,000  Cinldeii  (etwa  fsOuuuo  JC. 
heute)  zu  leisten  in  der  Lage  war  und  trotzdem  finanziell 
ungeschwileht  in  den  30jährigen  Krieg-  eintrat. 

Dal's  auf  soleliem  Hoden  und  unter  dem  Eindruck  uralter 
kommerzieller  Traditionen  Geister  entstehen  konnten,  welche 
gerade  für  Handel  und  Verkehr,  für  Volks-  und  Staatswirt- 
schaft  ein  offenes,  geübtes  Auge,  ein  richtiges,  treffendes  Urteil 
hatten  und  als  Männer  der  Wissenschaft  diese  zu  fordern  im 
Stande  waren,  leuchtet  ein.  lind  so  begegnen  uns  im  Verlaufe 
der  Speierer  Geschichte  drei  hell  erstrahlende  Namen,  deren 
Glanz  der  Lauf  der  Zeit  nur  noch  erhöht  hat. 

Uns  Spatgeborenen  ist  es  aber  Ehrenpflicht,  diese  Namen 
vor  Vergessenheit  zu  bewahren,  ihr  Gedächtnis  zu  erneuern, 
um  hierdurch  den  grol'scn  Söhnen  der  Pfalz,  ihr  zur  Khrc,  den 
Zoll  der  Anerkennung  zu  erstatten. 

Der  Älteste  dieser  Namen  gehört  dem  Mittelalter  an,  slHit 
indes  allerdings  schon  im  Frührot  der  Hewegung  des  16.  .Jahr- 
hunderts.   Es  ist 

Gabriel  Biel. 

Derselbe  winde  geboren  zu  Speier,  wahrscheinlich  um 
1414.  Nach  der  Matrikel  der  l  jiiversit.lt  Meidelberg  wurde 
er  am  13.  .Juli  1432  immatrikuliert  als  Gabriel  Bibel,  premis- 
sarius  altaris  dectm  milium  martirum  in  eapella  s.  Peti  i ') 
Spyrensis.  Am  21.  .Juli  143Ö  bacealaureus  artium-j  wurde 
er  am  21.  Marz  1438  unter  dem  Magister  Conrad  Gummeringen, 
damals  Dekan  der  Artistenfakultät,  zum  magister  artium  pro- 
movirt.  Hierbei  wird  er  ausdrücklieh  genannt  Gabriel  Bibel 
(Bychel)  de  Spiro.*)  Zum  .Jahre  144«  schreibt  Wilhelm 
Kisengrein  in  seinem  Chronikon:  Gabriel  Byel,  S.  Theologiae 

>)  Die  1 1  f>7  von  Domsrholaster  .lohanii  von  Krnberjr  fundierte  Pfarr- 
kirche zu  Skt.  iVter  in  Speier.  Siehe  .Simonis.  Historische  Heschreil.un»: 
aller  Hisehotfen  zu  .Speyer.  HK>8,  S.  77. 

2)  Toepke.  Dr.  jur..  Die  Matrikel  der  Universitär  Heidelberg,  von 
13Hfl  bis  um.  1.  Teil.  Bd.  1.  S. 

8)  Toepke  a.  a.  U.  Hd.  llf  S.  3HÖ. 


 ip  _ 

Lieentiatus,  Cathedrnlis  Nemetum  templi  Presbyter,  insignis 
habetur.  Kclidit :  In  Canonein  Missae  lib.  1.  De  passione 
Domini  lib.  I.  Sermones  plures. ')  Biel  bezog  später  uoeh  die 
Hochschule  zu  Erfurt  (vielleicht  auf  den  Rat  eines  Speierers, 
des  dortigen  Professors  Xycolaus  (Jeylfuss-)  und  zwar  im 
( )stersemester  1451  als  artimn  maxister8)  Biel  soll  zu  Erfurt 
an  der  Universität  auch  gelelnt  haben.  Spater  wurde  er 
Prediger  zu  S.  Martin  in  Mainz,  hierauf  Probst  der  Kollegiat- 
kirche  zu  Urach  in  der  Grafschaft  Wirtomberg.  Biel  wurde 
Vertrauensmann  des  Grafen  Eberhard  von  Wirtemberg  und 
gilt  als  dessen  Hauptratgebei  bei  der  Gründung  der  Universität 
Tübingen,  an  welcher  er  sofort  als  Professor  der  Philosophie 
und  Theologie  eintrat.  1485  und  1480  war  er  t'niversitats- 
rektor.  1482  begleitete  er  seinen  Pursten  Graf  Eberhard  mit 
Ixeuchlin  und  Xaucler  nach  Rom.  Später  trat  Biel  in  den  Orden 
der  Brüder  des  geraeinsamen  Lebens,  erhielt  von  Graf  Eber- 
hard in  dem  neu  gestifteten  Kloster  des  heil.  Petrus  im 
Srhnnauerwald  ein  Kanonikat  und  starb  1495. 4) 

Von  Biels  Werken  wurden  zwei  zu  Speier  gedruckt, 
liiiniiich  seine  Epitoma  expositionis  Canonis  missae,  auf  Veran- 
lassung des  Wendelinus  Stambach,  sacre  theologie  professor 
in  Tübingen,  wahrscheinlich  1499.  Der  Schluls  lautet  in  dem 
Exemplar  des  Werkes,  welches  der  historische  Verein  der 


1)  ( 'hromdngicarum  rerum  nmplissimae  elurissimaeque  Vrbis  Spirae 
Xemetum  Aiijrustac,  lihri.  (iviliclnu»  Eysengrein  de  Xcmcto  Spirensi  Avtore. 
l.'xU.  Fol.  27Ü. 

2)  Xycolaus  Giüvlfuls  de  Spira,  einer  bekannten  Speierer  Familie 
entstammend,  wurde  au  Ostern  1426  zu  Erfurt  immatrikuliert  (hienach  um 
1410  geboren)  und  erscheint  im  Michaelisscmester  1444  als  Liector  alme 
universitatis  studii  Erffurdensis  honorabilin  vir.  m  igister,  sacre  pagiue  baeea- 
hmrius  tormatus.  Siehe  Dr.  Weissenborn,  (le.seluchtsquellen  der  Provinz 
Sachsen,  8.  Hand.  Acten  der  Erfurter  l'niversitat.  1.  Teil.  Halle  1881, 
S.  0b\  104. 

3)  Siehe  Weissenborn  a.  a.  O.  S.  117. 

4)  Dr.  Herzog.  Iteal-Encyklopiidie  für  protest.  Theologie  und  Kirche. 
1S.V1.  Band  II.  S.  22">  tT.  Koalier,  (Schiebte  der  Xatioiial-Ökoiiomik  in 
Deutschland.    München  1874.  S.  21. 


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158 


Pfalz  besitzt:  Explicit  Epithoma  expositionis  saeri  Canonis  misse 
laudatissiini  viri  Gabrielis  Biel  de  Spyra,  sacre  theologie  Li- 
cenciati.  in  Spira  impressurn  per  Conradum  Hyest  —  Sodaun. 
unbekannt  in  welchem  Jahre,  sein  Traetatus  artis  grammaticae. 
Der  Schlufs  lautet:  editus  per  venerabilem  virnm  magistrum 
gebrielcm  byel  Ex  Spira  sacre  theologie  [»rotuudissitnum.  Sphae 
per  C.  Hist. 

Das  Werk  nun,  welches  Biel  den  Namen  eines  „Volks- 
wirtes" verschafft  hat,  ist  sein  Collectorium  sententiarum  in 
4  Büchern.  lf>01  in  Folio  von  seinem  vorgenannten  Col  legen 
»Stambach  zu  Tübingen  herausgegeben.1)  L)as  Werk  enthalt 
ein  System  der  Dogmatik  und  ist  hiermit  theoretische  Philo- 
sophie sowie  in  casuisti  scher  Weise  Hechts-  und  Sittenlehre 
verbunden.  Im  4.  Buch  handelt  er  von  den  Sakramenten  und 
versucht  bei  der  „Bufse"  die  Frage  zu  beantworten,  was  der 
Sünder,  damit  die  Wirkung  des  Sakraments  ermöglicht  werde, 
thun  müsse,  um  den  von  ihm  angerichteten  Schaden  wieder 
gut  zu  machen.  Hierbei  behandelt  er:  1.  Den  Rückersatz 
des  unrecht  Entzogenen  überhaupt  ;  2.  den  Rückersatz  nach 
den  einzelnen  Arten  der  Entäuiserung ;  3.  den  Raub  und  den 
Diebstahl;  4.  die  Erstattung  seitens  der  weltlichen  Herrscher 
in  Folge  Bedrückungen  der  l'nterthanen;  ö.  die  gerichtliche 
Erpressung;  <>.  den  Schadensersatz  jener,  welche  Unfähigen 
Ämter  verleihen.  7.  die  Ersatzverbindliehkcit  der  zu  Unrecht 
Beförderten;  8.  die  Fälschung;  ö.  den  Betrug  im  Mandel  und 
bei  der  Arbeit;  10.  den  wucherischen  Erwerb;  11.  die  zeit- 
lichen und  ewigen  Renten  und  Zinsen ;  12.  den  schimpflichen 
Erwerb;  13.  die  Verjährung. 

Man  darf  bei  Biel  nicht  übersehen,  dals  er  von  Hause 
aus  Theologe  war  und  die  Fragen  nur  in  theologischem  In- 
teresse autwirft.  Zur  Beurteilung  der  Richtigkeit  und  des 
Wertes  seiner  Ansichten  ist  noch  zu  bemerken,  dals  Biel,  der 
als  „der  letzte  der  Scholastiker"  gilt ,  gleichsam  das  letzte 

li  N;irli<r<-In'il(lc    l);ilMi-llmi<.'   i\>--   Svsh.ni*    \iu>\<    LMÜII<l»i    <j.-li  :ml 
ji.  ;i.  o.  S.  2S. 


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159 


Glied  der  scholastischen  Schule  bildet  und  er  somit  einerseits 
im  Banne  der  Anschauungen  des  Mittelalters  steht,  andrerseits 
aber  sich  schon  durchgerungen  hat  zu  Anschauungen,  welche 
wir  als  die  modernen  zu  bezeichnen  pflegen. 

Wenn  Biel  sagt,  das  Privateigentum  sei  eine  unent- 
behrliche Folge  des  Sündenralls,  des  Eigennutzes,  während  im 
«lande  der  Unschuld  die  Menschen  das  „Mein"  und  „Dein" 
noch  nicht  gekannt  hätten,  so  ist  dies  mittelalterlich,  scholastisch. 
Wenn  er  aber  sagt,  die  Jagdherrn  sind  schuldig,  den  Bauern 
den  Wildschaden  entweder  zu  ersetzen  oder  wenigstens  denselben 
zu  gestatten,  das  Wild,  das  die  Felder  verwüstet,  zu  erlegen, 
oder  wenn  er  es  verurteilt,  wenn  die  Obrigkeit  den  Unter- 
thanen  Wald-,  Weide-  und  Wassernutzungsrechte  widerrechtlich 
schmälert,  so  kommen  Anschauungen  zum  Durchbrueh,  welche 
unsem  modernen  Empfindungen  durchaus  entsprechen. 

Zum  „Handel"  gehören  nach  Biel  fünf  Stucke:  zwei  Personen, 
der  Käufer  und  der  Verkäufer;  eine  Sache,  deren  Eigentum  von 
der  einen  auf  die  andere  Person  übergehen  soll  ;  ein  Preis,  als 
Entgelt,  ohne  welches  nur  eine  Schenkung  vorliege;  endlich 
die  Bedingung,  dal's  nur  geliefert  werde,  wenn  bezahlt  würde, 
bezw.  dal's  nur  bezahlt  würde,  wenn  geliefert  werde. 

Bezüglich  des  „Preises"  hält  Biel  dafür,  dal's  bei  den 
„maiiichtachen  und  verdorbenen  Leidenschaften  der  Menschen" 
derselbe  am  besten  von  der  Obrigkeit  festgeteilt  werde.  Diese 
habe  aber  hierbei  zu  berücksichtigen:  das  menschliche  Be- 
dürfnis, die  Seltenheit  oder  Häutigkeit  der  Waare,  die  grössere 
oder  geringere  Nachfrage,  die  Leichtigkeit  oder  Schwierigkeit, 
sich  die  Waareu  zu  verschaffen  oder  herzustellen,  deren  Not- 
wendigkeit, Herstellungskosten.  Mangels  gesetzlicher  Taxen 
sei  die  Gepflogenheit  des  Marktes  mafsgebend.  Hierbei  führt 
Biel  aus:  dal's  der  Preis  der  Waare  steige  mit  der  gröl'seren 
Nachfrage,  letztere  aber  werde  gröfser  durch  die  zunehmende 
Zahl  der  Bedürfenden,  bei  Seltenheit  der  verlangten  Dinge 
und  bei  Schwierigkeit  ihrer  Beschaffung.  Ein  Fafs  Wein  oder 
ein  Scheffel  Korn  gelte  mehr  bei  geringer  Ernte  als  bei  guter, 


160 


as  gelte  mehr,  wcun  viele  es  begehren  als  wenn  nur  wenige; 
der  Preis  steige,  wenn  die  Warnen  von  weither  zu  transportieren 
seien,  als  wenn  sie  am  Kauforte  erzeugt  würden;  ebenso  sei 
der  Preis  höher,  wenn  der  Transport  schwierig  sei,  als  wenn 
er  leicht  sei.  Seien  weder  obrigkeitliche  Taxen  vorhanden  noch 
Marktgewohnheiten,  so  schätze  jeder  seine  Waare  und  Arbeit 
selbst,  wobei  der  Verkaufer  aber  berücksichtigen  dürfe,  aui'ser 
den  regeliniil'sigen  Bedingungen:  die  Gefahren,  die  Sorge  und 
Mülie,  den  Schaden,  den  der  Verkauf  haben  könne,  nicht  aber 
—  und  hier  ist  Biel  wieder  Theologe  —  den  etwaigen  Vorteil, 
den  der  Käufer  durch  den  Kauf  habe.  So  z.  B.  sei  es  richtig, 
wenn  Sachen,  die  leicht  faulen,  im  Sommer  billiger  seien  als 
im  Winter.  —  Die  Hegeln,  die  den  Preis  bestimmten,  regulierten 
auch  den  Arbeitslohn. 

Als  die  Krone  der  volkswirtschaftlichen  Theorie  Biels  gilt 
seine  Lehre  vom  Geld-  und  Münzwesen. 

Mehre  sich  die  Bevölkerung  stetig,  so  nehme  die  Not- 
wendigkeit des  Handels- Verkehrs  entsprechend  zu.  jene  des 
blofsen  Tauschverkehis  aber  in  gleicher  Weise  ab.  Habe  aber 
der  Verkehr  eine  gewisse  Kntwiekelung  erreicht,  so  sei  man 
vor  die  Notwendigkeit  der  Anwendung  eines  allgemein  gütigen 
Tauschmittels  versetzt,  nämlich  des  Geldes.  I  >ieses  aber  müsse 
au  Masse  klein  und  leicht  handlich  sein,  feiner  müsse  daran 
eine  obrigkeitliche  Marke  sein,  um  hierdurch  den  Wert  des 
Geldstücks  sofort  zu  erkennen  und  um  Fälschungen  und  Be- 
trügereien möglichst  vorzubeugen,  sodann  müsse  das  Gewicht 
bestimmt  und  gewil's  sein,  damit  der  Wert  gleichfalls  gesichel  t 
erscheine,  das  Material  müsse  möglichst  wertvoll  sein,  um  in 
kleinem  Behältnis  möglichst  viel  Geld  aufbewahren  und  ver- 
senden zu  können,  endlich  müsse  das  Material  leicht  teilbar 
sein.  Geld,  das  diese  Kigenschaften  besitze,  werde  aber  zur 
Münze.  Wachse  nun  das  Bedürfnis  nach  einer  Sache,  so 
wachse  auch  ihr  Preis,  d.  h.  die  Menge  des  dafür  zu  gebenden 
Geldes.  Dieses  sei  daher  ein  sicherer  Wertmesser  aller  Tau:  <  h- 
u  1  itl  KaufgegensUinde. 


161 


Für  die  Münze  kämen  in  Betracht:  1.  ihr  Stoff,  aus 
dem  sie  verfertigt  werde,  2.  das  Gewicht,  3.  das  gesetzliche 
Gepräge.  Alle  drei  Punkte  konnten  gefälscht  worden,  dem  gesetz- 
liehen Stoffe  könne  unterwertiger  beigesetzt,  das  Gewicht  zu 
leicht,  das  Gepräge  nachgemacht  werden.  Die  Münze  dürfe 
um  den  Betrag  der  Prägnngskosten  teuerer  in  den  Handel 
gebracht  werden,  als  ihr  wahrer  Wert  betrage.  Von  Staats- 
wegen sei  das  Gepräge  der  Münze  zu  ändern:  um  schlechte 
kursierende  Münzen  los  zu  werden,  um  abgenutzte  alte  zu 
beseitigen,  oder  wenn  der  Preis  des  verwendeten  Edelmetalls 
sich  geändert  habe,  mithin  die  Münze  mehr  oder  weniger  gelte, 
als  ihr  Nennwert  angebe.  Es  sei  erlaubt,  Münzen  von  dem 
Orte,  wo  sie  weniger  gelten,  dahin  zu  bringen,  wo  sie  mehr 
gelten. 

Biel  sagt  ferner:  der  Fürst  habe  das  Recht  zu  münzen, 
aber  die  umlaufenden  Münzen  seien  nicht  sein,  sondern  jener 
Eigentum,  welche  sie  für  ihre  Lieferung,  Arbeitsleistung  u.  s.  f. 
eingenommen  hätten.  Daher  sei  es  nicht  erlaubt,  umlaufende 
Münzen  zu  verrufen  zu  dem  Zwecke,  sie  umzuprägen  und 
leichter  au  Gewicht  zum  alten  Werte  wieder  in  Umlauf  zu 
bringen.  Das  sei  ähnlich,  wie  wenn  ein  Fürst  Korn  aufkaufe, 
um  es  sodann  teuerer  wieder  zu  verkaufen. 

Dem  Fürsten  sei  es  wohl  erlaubt,  einen  Münzgowinn  zu 
eraelen,  der  über  die  Prägungskosten  hinausgehe,  aber  nur 
mit  Zustimmung  der  Unterthanen.  Denn  hierbei  handele  es 
sich  um  eine  weniger  empfindliche  Besteuerung  des  Volks  und 
zwar  des  gesamten  Volkes,  also  auch  der  Geistlichen, 
Adligen,  Armen.  Dem  Ausland  dürfe  man  solche  unterwerlige 
Münzen,  da  das  Ausland  nicht  schuldig  sei,  dem  Inlande  bei- 
zusteuern, nicht  zuführen. 

Die  Anschauungen  Biels  über  das  r Kapital"  und  seine 
Produktivität  sind  mittelalterlich,  doch  schon  zersetzt  mit 
modernen  Konzessionen.  Gebe  einer  dem  andern  darlehensweise 
(Jehl,  so  verliere  der  Darleiher  das  Eigentum  an  dem  (Jehl,  da.s 
auf  den  lielielienen  übergehe.    Der  Darleiher  behalte  nur  das 

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162 


Recht,  die  Zurückgabe  dos  geliehenen  Geldes  zu  verlangen  und 
dürfe  dazu  fordern  sein  Interesse,  d.  h.  den  Ersatz  der  etwa  in 
Folge  der  Hergabe  des  Geldes  erlittenen  Schädigung  oder  den 
entbehrten  (iewinn,  und  zwar  dürfe  das  Interesse  gefordert  wer- 
den erst  bei  Rückforderung  des  Kapitals,  nicht  schon  früher  etwa 
in  Form  vorher  fälliger  Zinsen.  Denn  Zinsen  könne  man  heben 
nur  aus  seinem  Eigentum,  für  welches  man  die  Gefahr  trage, 
nicht  aber  von  fremdem  Eigentum,  für  welches  man  die  Gefahr 
nicht  trage.  Diese  Ansicht  ist  scholastisch.  Modem  wird  sie. 
wenn  Biel  sagt:  Vereinige  sich  der  Darleiher  mit  dem  Be- 
liehener in  eine  Gesellschaft,  so  seien  beide  socii,  beide  Eigen- 
tümer des  Betriebskapitals,  also  konnten  beide  den  (iewinn 
teilen,  bezw.  der  Darleiher  von  dem  Beliehenen  für  das  darge- 
liehene Geld  Zinsen  erhebeu,  eben,  da  er  mithelfe  die  Gefahr 
tragen.  Modern  gesprochen  würden  somit  nach  Biel  Aktionare 
stets  Dividendenzinsen  beziehen,  die  PrioritiUenglänbiger  aber 
keine  Zinsen  erhalten  können,  sondern  letztere  könnten  erst  bei 
Zurückziehung  ihrer  Darleihen  den  Ersatz  ihres  Interesse  be- 
gehren. Die  geringe  Anlage  von  Kapitalien  im  Mittelalter  aus 
reiner  Spekulation  war  mit  Veranlassung,  dals  diese  Anschauung 
über  die  Zinsen  aus  Darleihen  erst  in  neuerer  Zeit  einen  Um- 
schwung erfahren  hat.  Pbrigens  sagt  Biel  über  die  Zinshöhe, 
dals  in  Gesellschaftsvertragen  diese  unbeschrankt  und  nur 
bedingt  sei  durch  den  gewinnbringenden  l  Anschlag  seitens  des 
Schuldners. 

Wie  sehr  indes  Biel  auch  in  seiner  noch  durchaus  mittel- 
alterlichen Ansicht  über  den  Darlehenszins  schon  von  modernen 
Kegungen  beherrscht  wird  und  sich  grundsätzlich  diesen  nicht 
verschliefst,  ohne  freilich  die  Folgerungen  zu  ziehen,  beweist, 
dals  er  sagt:  man  könne  eiuem  Andern  vorbehaltlich  des 
Eigenturas  die  Nutzung  des  (ieldes  vermieten.  Also  konstruiert 
er,  um  seiner  theologisch -  scholastischen  Anschauung  gerecht 
zu  werden,  den  Zins  eines  dargeliehenen  Kapitals  als  Miete 
der  Nutzung  desselben!  Man  sieht.  Iii«-»-  eilt  die  l'raxis  der 
Theorie  weit  voraus. 


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163 


Um  zu  ermessen,  welche  Zinsbarkeit  einem  Kapital  bei- 
wohne, unterstellt  Biel  den  Ertrag  eines  Grundstücks,  das  man 
um  das  (ich!  hätte  kaufen  können,  nicht  aber  etwa  den  in 
Folge  Umschlags  des  Kapitales  möglichen  Gewinn.  Gleich- 
wohl ist  Biel  auch  hier  schon  etwas  modernisiert.  Denn  er 
weil's  sehr  wohl,  dal's  der  Ertrag-  eines  Grundstücks  verschieden 
bedingt  ist,  durch  Uberflufs  oder  Mangel  guten  Bodens,  dichte 
oder  dünne  Bevölkerung,  Uberflufs  oder  Mangel  an  Geld. 
Ertrage  ein  Acker  im  Wert  von  20  fl.  jährlich  1  fl.  nach  Abzug 
aller  Kosten,  so  betrage  die  Zinsbarkeit  eines  Kapitals  von 
20  H.  I  Ii.,  oder  für  eine  Rente  von  1  ti.  müsse  man  20  tl. 
hingeben.  Eltrage  aber  der  Acker,  der  nur  10  fl.  koste, 
ebensoviel,  dann  brauche  man  für  eine  Rente  von  l  fl.  auch 
nur  10  fl.  hinzugeben. 

Biel  geuofs  eines  groi'sen  Ansehens.  Seine  Werke  sind 
zumeist  erst  nach  seinem  Tode  herausgegeben  worden.  Noch 
1541  wurde  seine  Münztheorie  unter  dem  Titel:  De  mone- 
tarum  potestate  simul  et  utilitate  libellus  zu  Mainz  von  Virdung, 
von  diesem  als  libellus  verc  aureus  bezeichnet,  herausgegeben. 
Die  Wirksamkeit  Biels  auf  seine  Zeitgenossen  war  so  tief- 
greitend,  dals  er  noch  auf  dem  Trienter  Koncil  als  Autorität 
gegolten  hat.1)  — 

Wenden  wir  uns  nun  zu  dem  zweiten  Volkswirte!  Seine 
Geburt  versetzt  uns  mitten  in  den  30jährigen  Krieg,  in  dessen 
traurigste  Zeiten.  Und  wie  diese  Zeiten  hart  und  rauh  waren, 
erfüllt  von  gewaltsamen  Erschütterungen,  so  auch  die  Lauf- 
bahn des  so  berühmten  Mannes,  des  kaiserlichen  Kammer-  und 
Komroerzienrates  Dr.  med. 

Johann  Joachim  lieclier. 

„Von  der  Parteien  Gunst  und  Hals  verwirrt,  schwankt 
sein  Charakterbild  in  der  Geschichte"  kann  man  mit  Fug  und 
Kecht  von  ihm  behaupten.    Schon  zu  seinen  Lebzeiten,  um! 

')  N'ncli  1  Olii  wurden  soiiio  Piviliirton  /.u  Köln  liomiis«ri»ir«*ln*ii. 
8.  Dr.  Hcrxog,  a.  a.  ().  S.  '220. 

11* 


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164 


noch  mehr  nach  seinem  Tode,  ja  bis  heute  gilt  er  den  Einen  als 
einer  der  ersten  Gelehrten  seiner  Zeit,  auf  den  Deutschland  mit 
Stolz  blicken  könne,  wahrend  die  Andern,  pochend  auf  dir» 
Schwächen  des  Autodidakten  unter  Hinweis  auf  das  Urteil 
Leibniz' *),  sagen,  dafs  er  „neben  viel  geistreicher  Produktivität 
immer  viel  Neigung  zur  Prahlerei  und  Schwindelei  bewiesen, 
dafs  er  sich  in  jeder  Stellung  bald  Feinde  machen  und  seine 
Wirksamkeit,  trotz  unverkennbaren  praktischen  Talentes,  ver- 
kümmern raufste."2)  Die  gegen  Herber  erhobenen  Vorwurfe 
sind  vielfach  nicht  erwiesen,  soweit  zutreffend  aber  durchaus 
erklärlich,  auch  entschuldbar.  Nachstehendes  dürfte  diese  An- 
sicht rechtfertigen. 

Der  Streit  der  Gelehrten  beginnt  über  Becher  schon  bei 
seiner  Geburt.  Während  er  in  seinem  Buche:  Methodus  di- 
dactica  —  geschrieben  und  geendiget  in  München  den  19.  Tag 
Maji  Ao.  1667,  war  der  Himraelfahrtstag  unsers  UKrrn  und 
Heylandes  JEsu  Christi  —  ausdrücklich  sagt,  „ich  bin  nun 
32  Jahre  alt*',  somit  das  Jahr  1035  als  sein  Geburtsjahr  an- 
gibt, glauben  ihm  viele  (unter  ihnen  auch  Koscher),  dieses  nicht 
und  geben  vor:  er  habe  sich  für  jünger  ausgegeben  als  er 

l)  Leibnix  (geb.  1040)  nennt  ihn  un  esprit  excellcnt,  vir  ingeiiuosus. 
Niimmo  ingenuo,  aber  so  schlimmen  Charakters,  dafs  er  in  der  Nut  seine 
Kran  nnd  Tochter  prostituiert  habe  und  leicht  zu  einem  (tiftmord  hatte 
bewogen  werden  können.  Roscher,  a.  a.  O.  S.  271.  —  Ob  Leibniz  für  diese 
schweren  Beschuldigungen  Beweise  angibt,  weifs  ich  nicht.  Doch  dürfte 
hinzu  zu  bemerken  sein,  dafs  Becher  und  I^eibniz  wechselseitig  allem  An- 
schein nach  auf  schlechtem  Fnfse  standen.  So  spottet  Becher  in  Nr.  28 
seiner  weisen  Narrheit  über  Leibniz  also:  Leibnitzens  l'nst  Wagen  von 
Hannover  nach  Amsterdam  in  0  Stunden  zu  fahren.  —  »Dieser  I Libnitz 
ist  durch  seine  Literatur  hekandt  ein  sehr  gelehrter  Mann  /  hat  das  Corpus 
Juris  wollen  reformiren  /  hat  eine  eigene  Philofophie  und  andere  Dinge 
mehr  geschrieben;  aber  ich  woifs  nicht  wer  ihn  auff  diesen  Post-Wagen 
gesetzet  darvon  er  doch  nicht  absteigen  will  ohneracht  er  schon  etliche 
Jahre  darauff  sitzet,  und  siehet;  dafs  der  Wagen  nicht  fort  gehen  will 
man  mllste  dann  des  Weiseln,  Professoris  zu  Jena  holtzerne  l'ferde  vor- 
spannen; Oder  meine  luventinues  gebrauchen  eines  Wagens  sonder  Lang- 
wied da  der  Kohel  furtum,  deorfum.  r< •tn»rfum.  antr.irfum.  dextrorfum. 
finiltrorfum  gehet." 

*)  Roscher.  S.  271. 


165 


gewesen,  es  sei  nicht  glaublich,  dafs  er  in  so  jungen  Jahren  so 
giofse  Reisen  schon  gemacht,  so  Hervorragendes  geleistet  habe. 
Ja  als  (irund  hiefür  wird  ihm  von  einigen  Eitelkeit  unterschoben. 
Roscher  meint,  er  sei,  trotz  seiner  gegenteiligen  Angabe,  wahr- 
scheinlich 16251)  geboren,  (ileichwohl  hat  Roscher  Unrecht. 
Dr.  Becher  ist  zu  Speier  1Ö35  geboren.  Das  Taufbuch  der 
ehemaligen  lutherischen  Predigerkirche  zu  Speier  (Speierer 
Stadtarchiv,  Kaszikel  Nr.  120)  enthält  folgenden  Eintrag  von 
der  Hand  des  lic.  theol.  Johann  Georg  Notter,  seit  3.  Januar 
1633  Pfarrer  der  neuen  Kirche  in  Speier: 


Jahr 

'lauftag. 

Kitern. 

Kinder. 

Gevatter. 

1635 

* 

«.  Mai2) 

JoachimBeeher, 
Pfarrher. 
Anna  Marga- 
retha 8) 

Johann  Joachim 

Johann  David  Kob 
des  Raths. 

Dafs  Hecher  in  Spcier  geboren  ist,  wird  nirgends  be- 
stritten. Er  selbst  bezeichnet  sich  auf  den  meisten  seiner 
Schriften  (methodus  didactica  1667,  physica  subterranea  1669, 
1681,  phyeliosophia  1678)  als  Spirensis  oder  „von  Speier*. 
Ebenso  wird  nicht  in  Zweifel  gezogen,  dafs  sein  Vater 
lutherischer  Pfarrer  in  Speier  war.  Des  Namens  Becher  gibt 
es  aber  in  den  Speieier  Pfarrerlisten  nur  Einen,  nämlich  Joachim 
Becher,  welcher  nach  des  mag.  .Johann  Thomas  Phryfsius 

Kuscher,  S.  270. 

2)  Alten  Stil»;  neuen  Stila  natürlich  16.  Mai. 

3)  Der  vollständig»;  Name  der  Mutter  ist  Anna  Margaretha  Gauss, 
wie  sich  aus  den  TaufeintrHgen  der  3  Brüder  Bechers  im  Taufbuch  der 
Skt.  Georgenkirche  ergibt.  Die  Familie  Gauss  kommt  in  Speier  urkundlich 
vor  von  1Ö72  bis  1644.  Daniel  Gauss,  wohl  Bechers  Grofsvater,  war  von 
1584  bis  zu  seinem  Tode  1614  Ratsherr  zu  Speier.  Johann  Peter  Gauss, 
Spirensis.  1606  in  die  Matrikel  der  Heidelberger  Universität  eingetragen, 
wurde  1631  Diakon  in  Speier.  1632  Pfarrer  an  der  Augustinerkirche  dn- 
selbst  und  starb  1644.  Daniel  Gauss,  1634  und  1635  Mitglied  der  Krllmer- 
/.unt't.  gehörte  bei  29  Steuerklassen  der  6.  höchsten  an.  Demnach  war  die 
Familie  Gauss  vermögend.  —  Bechers  Brüder  wurden  getauft  und  zwar: 
Johanne»  Philippus  12./22.  Juli  1638,  Johan  Erhart  8./18.  August  1640, 
Johan  Ernst  5./15.  November  1641. 


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166 

Tod  am  /\^r  163.3  vom  Hute  der  Stadt  Spder  als  Diakon  be- 
rufen wurde,  am  8./1H.  Oktober  1635  nach  mag.  Jakob  Bickzans 
Tod  zum  Pfarrer  der  lutherischen  St.  Georgenkirche  aufstieg  und 
als  solcher  Anfang  1643  gestorben  ist.1)  In  Speierer  Urkunden 
kommt  der  Name  Becher  lediglich  in  diesen  Jahren  (1633  -  1643) 
vor.  Die  noch  erhaltenen  Hin  terlisten  von  1 C05, 1 6 1 1 , 1 6 1  s,  1 623. 
1624, 1634  und  1635  enthalten  den  Namen  überhaupt  nicht  Somit 
kann  obiger  Eintrag  im  Taufregister,  das  als  öffentliches  Buch 
allen  Glauben  verdient,  nur  auf  Dr.  Becher  und  sonst  niemand 
bezogen  werden  Trotz  aller  Gelehrtenanfeindungen  hat  Becher 
sein  Alter  der  Wahrheit  gcmai's  angegeben2)  und  beweist 
schon  der  Umstand,  dals  man  ihm  als  Motiv,  sich  jünger  aus- 
zugeben, Eitelkeit  vorsätzlich  ohne  jeglichen  (.■rund  unterschob, 
genügend,  welcher  Art  vielfach  die  unbeweisbaren  Vorwurfe 
sind,  die  sein  Andenken  trüben  sollten. 

Bechers  Jugendjahre  waren  hart.  Acht  Jahre  alt  verlor 
er  seinen  Vater.  Er  sagt  selbst  hierüber  in  seiner  „Seelen- 
weisheit" (1678):  Ich  habe  in  der  Jugend  Unterricht  geben 
müssen,  und  zwar  wegen  „vielerhand  Unglücks,  dals  neinlich 
mein  Vater  mir  gar  zeitlich  in  meiner  Jugend  gestorben,  durch 
den  Teutschen  Krieg  mein  Vaterland3)  gantz  ruiniret,  meine 

V>  Pfarrer  .Joachim  Becher,  geboren  um  11106.  stammte  von  Witten- 
au rjr  in  Mecklenburg,  studierte  zu  Strasburg  und  kam  von  da  nach  Speier. 
Von  ihm  sagt  Ibvhcr  in  seiner  methodns  didnetiea:  »Mein  Vater  liat  im 
•JH.  Jahr  seines  Alters  (denn  im  '\7.  .lahr  ist  er  gestorben)  zeheu  Sprachen 
«.okont,  al<  Hebräisch/  ('haldüiseh  Samaritanisch  Syrisch,  Arabisch 
lirieeliis,  h  Lateinisch  Teufsch  Niederländisch  Welsrh.  Diese  Sprachen 
hat  er  nicht  allein  fertig  jreredt.  sondern  er  hat  viel  hundert  Innren  Maren 
darinnen  nebst  seinen  andern  S.  hritftcn  deren  noch  wohl  aulf  die  tausend 
Hoyren  vorhanden  seynd  viel  eompresser  als  wenn  sie  gedruckt  wären 
treschriebeu  derer  ersten  Orieiital  -  SchritTten  aber  ist  eine  mite  Parthey 
durch  ein  t'nglib-k  verbrannt."  Siehe  auch  Küuitr.  l^-lorm;iii<>ns<;esrhjchte 
der  Stadt  Speier.  S.  S<>.  NH.  94.  !>7. 

a>  Kiu  in  der  Sammliinp  des  historischen  Vereins  der  Pfalz  befind- 
licher Kupferstich  von  HJH2  enthalt  die  Worte:  I).  ,l.»hann  Joachim  Hecher 
von  Speyer.  Korn.  Kavserl.  Majestä  t  Cammer-  und  (  ouimercieiiKath  etc. 
Nat.  Ao.  l»i:5'».  Den.  Au.  KW. 

-1)  Mit  Vaterland  meint  Itecher  wohl  die  Stadt  Speier.  welche,  ab- 
gesehen v»m  Schaden  der  <  ieistlichkei'  und  der  Privaten,  einen  Kriegs- 


UM 


übrig« -n  Freunde  gostorbon,1)  meine  Muttor  wieder  geheyrathet 
und  mein  ungerathener  Stiefvater2;  ni«*ht  allein  völlig  das 
Meinige  verthnn,  sondern  aucli  mich  in  die  Fremde  ge- 
schleppet.  Aber  wie  kein  Unglück  so  grofs,  da  nicht  ein  Glück 
dabei:  also  habe  ich  viel  in  der  Frembde  lernen  und  erfahren 
müssen,  das  ich  nie  zu  Hause  bey  gutem  Wohlstände  gethan 
hätte,  sondern  wäre  auff  der  alten  Leyer  blieben.  .  .  Nachts 
habe  ich  müssen  vor  mich  studiren  und  mit  grosser  Mühe  aus 
Büchern  suchen,  was  man  andern  in  Schulen  einkauet  und 
auf  das  beste  vor-  und  ausleget,  könnens  doch  offtmals  nicht 
begreiffen,  ja  aus  Mangel  der  Bücher  habe  ich  manche  Lehr- 
sätze und  Grundsätze  selbst  von  neuem  und  ex  lumiue  naturae 
suchen  müssen,  welches  mir  viel  Zeit  genommen,  wiewohl  ich 
es  hernach  in  aller  Gründlichkeit  bekommen;  so  es  mir  aber 
von  andern  wäre  gesagt  worden,  hittte  ich  selbe  Zeit  anders 
anwenden  können.  .  .  Wenn  ich  des  Nachts  vor  mich  studiret 
habe,  so  habe  i<h  des  Tages  andre  lehren  müssen,  damit  ich 
nicht  allein  mich,  sondern  auch  meine  Mutter  und  zwey  Brüder, 
so  ich  in  der  Frembde  bey  mir  hatte8),  ernehren  könnte  .  .  . 
indem  ich  gelehret  habe,  habe  ich  Selbsten  gelemet:  weil  nun 

Schoden  im  30jährigen  Kriege  erlitten  hat  von  2.(196799  Ünlden.  Seite  171 
der  närrischen  Weisheit  spricht  Hecher  von  „seinem  Vaterlande  Speyer." 

l)  Freunde  der  Familie  Hecher  waren  in  Speier  nach  den  Hintrügen 
in  den  Taufbüchern :  1.  Johann  David  Kuh.  Katsherr  1623,  Bürgermeister 
Hi38.  v  1639.  Pate  von  Johann  Joachim  Hecher.  2.  Philipp  Jakob  Petsch, 
Ratsherr  161").  Rürgermeister  1639.  f  1639.  3.  Pfarrer  Johann  Peter  «Jauss, 
t  1644.  4.  Krhart  Holl.  Ratsherr  1631-1638.  5.  Johann  Krnst  Rent/Jer, 
Ratsherr  1623.  Hürgermeister  16:19,  f  ™  1Ö53.  6.  Dr.  Müller,  städtischer 
Syndikus  1649-1652. 

Dessen  Name  dürfte  den  Speierer  Vormnndsehaftsregistern  ent- 
nommen werden  können.  Doch  sind  jene  für  die  Zeit  des  30jährigeu  Krieges 
anscheinend  nicht  mehr  erhalten. 

Pension  bezog  Hechers  Mutter  nicht.  Bedenkt  mau.  dafs  Speier 
von  1640—1650  die  drückendsten  t£iw|iiartierungslasten  zu  fragen  hatte, 
ja  1649  eine  fast  gänzliche  Plünderung  vieler  l'rivatwohnungen  stattgefunden 
hat.  übrigens  IW-hers  Wohnung  auch  von  Hrandunglück  heimgesucht  wurde, 
so  kann  man  sich  lebhaft  die  traurigen  Zustünde  vorstellen,  in  welchen 
Herbert  Mutter  nach  dem  Tode  ihres  ersten  Mannes  (1643)  sich  befunden 
haben  mag.    Die  Not  wird  sie  in  die  zweite  Ehe  und  wohl  auch  in  die 


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168 


dm  Zeit  bey  mir  über  die  müssen  wohl  muste  angewendet 
werden  und  die  Sorge  mich  und  meine  Leute  zu  crnehren  in 
der  damahligcn  hohen  Jugend  (denn  ich  war  über  13  Jahr 
nicht  alt.  als  solches  geschähe  —  also  1648  — )  die  Sand-Uhr 
gar  genau  umkehret?,  so  speculirte  ich  auff  alle  Weise,  wie 
ich  eine  kurtzc  Lehrmethode  Huden  könte,  darüber  aber  bekam 
ich  Lust  zu  andern  Studien,  setzte  die  didaetiea  auf  die  Seite 
und  studirtc  Theologie,  sodann  Mathematik,  nach  dieser  Medizin, 
auf  diese  die  Chymic,  hierneben  lernte  ich  gelegentlich  der 
Mathematik  etliche  Handwercke  und  bei  diesen  beobachtete  ich 
ihre  Handwercksgebräuche  und  Vorrechte,  also  geriethe  ich 
endlich  in  das  Studium  politicum  und  juridicum." 

Lecher  genofs  seinen  ersten  gelehrten  Unterricht  «'»'» 
Speierer  Retsehergymnasiuru  unter  dem  Uonrcctor  Johann 
Debus1)  (1644),  welchem  er  einen  besonderen  Einflufs  auf 
seine  geistige  Entwicklung  nachrühmt.  Becher  war  eine 
merkwürdig  frühreife  Natur  und  die  furchtbar  über  ihn  herein- 
breehende  Xot  entwickelte  in  ihm  eine  Energie,  welche  auch 
vor  den  grölst en  Schwierigkeiten  nicht  zurückschreckte.  Sein 
Autodidaktentum,  sein  mit  Biencnticil's  gesammeltes  immenses 
W  issen  schwellte  in  ihm  machtig  das  Selbstbewul'stsein,  der 
Mangel  jeglichen  schulgerechten  Bildungsganges  aber  zeitigte 
bei  seiner  frühgeweckten  geistigen  Überlegenheit  eine  zum 
Ubermals  zur  Schau  getragene  Verachtung  der  sehulgemalscn 
Erzieliuugsiuethoden.  Die  Schulen  hangen  allein  an  den  Wörtern, 
von  den  Sachen  (er  meint  den  innern  Zusammenhang,  insbe- 
sondere in  Natur  und  ( -icschichtc)  wissen  sie  nichts."  So  sagte 
er  auch,  als  er  auf  die  Universität  Mainz  zog  (um  16.V2),  dals 
er  es  nur  zum  Schein  gethan,  und  er  mehr  gewulst  habe,  als 

Krt'md»1  LT**t ri**l>t*n  haJ>«'ii.  Spemr  mul'st«1  sie  srlmu  darum  verlassen,  um  ilirrn 
Siiluifii  die  B«:/i«huu<r  n'tmr  Hoclischult;  zu  «rmilirlifhtm  und  zu  erl»*i«ditrrii. 

M  Johann  Dfbus  war  M44--M  <  oitrektor  d»>*  l^tsilu-rp'yniuasium*, 
HJ.V2  1»mJ  Rektor.  ^Hu-r  al»«.r  l'l'arnT  in  Km-hh«'iml)olund«-n.  Sich««  Jili^r, 
di.'  \  orst<di.  r  und  L<>hr«>r  der  frilh»-nm  lUtlis^  liul»«  und  dos  navlniialii^n 
(jymnaxiums  d»«r  imui  li<mlisstHdt  .-Speyer,  Programm  d«>s  Speierer  Gym- 
nasiums 1835,  ,S.  ü. 


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169 


er  daselbst  hätte  lernen  kennen.  Auch  auf  den  Universitäten  zu 
Stral'sburg  und  Wien  soll  er  gewesen  sein.  Frühzeitig  machte 
er  groise  Reisen  und  war  um  1650  in  Stockholm,  wo  er 
unter  Andern  auch  Cartesius  kennen  lernte.  Schon  1654  gab 
er  deutsch  und  lateinisch  eine  Schrift  heraus  Solini  Salt/.hals 
Regiomontani  de  Lapide  Trismegisto  et  Sa  Unis  Philosophicis. 
Auch  nach  Holland  und  Italien  kam  er  damals.1) 

Seine  Studien  schloß*  er  in  Mainz  ab,  wo  er  als  doctor 
medicinae  promovierte.  Er  erwarb  sich  die  Freundschaft  des 
kurmainzischen  Hofrats  Ludwig  von  Horneck  (Hornigk)  und 
gewann  die  Liebe  dessen  wegen  ihrer  Schönheit  gerühmten 
Tochter.  Des  ihm  winkenden  Glückes  wegen  wurde  er  katho- 
lisch und  gewann  als  Schwiegersohn  Hornecks  die  Gunst  des 
Knifürsten  von  Mainz,  Erzbisehofs  Johann  Philipp,  Grafen 
von  Schonbora  (1647— f  1673).  Er  wurde  Professor  der  Me- 
dizin an  der  Universität  Mainz  und  kurfürstlicher  Leibmedikus. 
Diese  Wendung  der  Verhältnisse  hatte  ihn  in  den  Besitz  be- 
trächtlichen Vermögens  gesetzt.  Auch  in  wissenschaftlicher 
Hinsicht  fand  er  beim  Kurfürsten  Unterstützung  und  erhielt 
die  benotigten  Mittel,  „allerhand  experimenta,  sowohl  in  mathe- 
maticis  als  physicis,  medicis  und  chymicis,  auch  in  didacticis 
zu  machen."  „Von  Natur  hatte  ich  Lust  zu  dergleichen  Sachen 
und  hatte  keines  Antreibers  vonnöthen,  wenn  andere  spielten, 
truncken  und  lustig  waren,  da  studirte  ich  und  wo  ich  stund 
oder  ging,  .speculirte  ich,  derentwegen  ich  auch  unterschiedene 
Dinge  gefunden,  und  der  Welt  damit  gedienet,  welche  bisher 
noch  nicht  bekandt  gewesen."  So  beschäftigte  Becher  in  Mainz 
eine  Erfindung  eines  „perpetnum  mobile  physico-mechanicum, 
alle  Uhren,  die  an  einein  Orte  stehen  bleiben,  eontinuirlich 
ohne  Aufhören  gehend  zu  machen.**2)    Der  Kurfürst  Johann 

')  Sieh«»  auch  Bechers  Biographie  in  der  Vorrede  Zincke'.s  zur  Auf- 
lage des  politischen  Diskurses  von  1754. 

3)  „Ich  haue  ausgefnnden.  alle  I  hren  eontinuirlich  gehend  zu  machen 
ohne  Aulfzng  *«'  hinge  nemlich  niehis  daran  bricht  odei  gehindert  wird; 
aber  diese  I  hren  müssen  atih"  einem  Platze  stehen  bleiben ,  und  wie- 
wohl es  anglaublich  scheinet/  so  ist  es  doch  leicht  practicirlich :  dann 


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170  

Philipp  war  hievon  so  entzückt,  dal's  er  tlio  erste  Maschine, 
„so  künstlich  als  köstlich"  zu  Mainz  hat  machen  und  einen 
eigenen  Turm  dazu  hauen  lassen.  Durch  die  Hinterlist 
eines  Hofbedieuten  seien  der  Maschine  die  metallenen 
Kugeln  entnommen  worden  und  hierdurch  das  ganze  Werk 
stillgestanden. 

Ferner  trieb  Hecher  in  Mainz  mit  Vorliebe  Naturge- 
schichte und  schrieb  hier  sein  berühmtes  Werk:  „l'arnassus 
medicinalis  illustratns.  Thier-,  Krauter-  und  liergbueh.  sampt 
d<*r  Salemitanischen  Schul."  Ks  kam  heraus,  geziert  mit  vielen 
Holzschnitten,  zu  Ulm,  1663. 

Auch  seine  sprachlichen  Studien  forderte  er,  indem  er 
einen  „Charakter  oder  Erfindung"  vorschlug,  wodurch  „in 
einer  Stunde  Zeit  Information,  alle  Nationes  einander  und 
doch  jede  die  ander  in  ihrer  eigenen  Sprache  schriftlich  ver- 
stehen kau,  ist  auch  zugleich  ein  Mittel  auf  das  geheimste  und 
sicheiste  mit  einander  zu  correspondiren ,  ist  ein  gutes  Mittel 
zur  correspondentz,  wenn  es  in  unterschiedene  Sprachen  über- 
setzt wäre."  Das  Werk  erschien  auf  des  Kurfürsten  Anregung 
zu  Frankfurt,  lateinisch  und  deutsch,  1660  und  1661.  *) 

wann  ich  nur  eine  l'hr  habe /  die  ein  Jahr  gehet  /  welches  leicht  seyn 
kun  und  ich  ihr  glei«  h  zwei  hundert  Pfund  (Jewicht  zeh»Mi  Schuh«'  t i»*lf* 
zugebe/  su  kan  ich  doch  leichtlich  Antifacoma  (tiegengewiehtl  machen 
von  einer  Ohm  Wasser  die  halt  zwey  Rymer  thut  netto  zweyhiimlert 
Pfund;  nun  fupponir  ich  unfehlbar  dafs  leichtlich  in  einem  Hause  welches 
nur  ein  wenig  ein  Dach  hat  e»  jährlich  so  viel  regnen  werde  dal's  da« 
Wasser  in  eine  ('istern  versammlet  .->in  Ohm  Wasser  mache  welches  genue- 
sam  ist  /  zwei  hundert  Pfund  aufFzuzb'lnm  und  als.,  die  I  hr  wieder  aufl's 
Jahr  zu  revolviren.  Ja  ich  habe  ohlV>rvirt  /  dal's  »>s  hifsweilen  in  einem 
Summer  oder  Herbste  so  viel  regnet /dafs  es  genugsam  eine  I  hr  antf  zehn 
Jahre  autfzichen  könte.**    Nr.  IT»  der  nUrrischcn  Weisheit. 

V)  Hiezu  bemerkt  liecher  „Das  scheint  jetzo  ein  gantz  leichtes  Werk 
zu  seyn  (wie  es  im  Druck  vorliegt),  was  ich  aber  vor  eine  Mühe  gehabt, 
bil's  ich  die  Tabulam  variatiouum  in  sicher  Ktlrtze  erfunden,  ist  mir  zum 
besten  bekandt.  ich  habe  ein  hitziges  Fieber  darüber  bekommen,  und  wüte 
bey  nahe  darüber  zu  Kranckfurt  «.'eati.rben.  ich  habe  es  nun  noch  weiter 
gebracht  und  habe  das  gantz«?  Werk  auf  einem  eintzigen  |  logen,  s«»  über 
die  mausen  curieus  ist." 


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171 


Becher  interessierte  seinen  Landcsherm  auch  für  ein 
Projekt  den  Rhein  mit  der  Donau  zu  verbinden.  Kurfürst 
•Johann  Philipp  und  der  beteiligt«  Graf  Wolfgang  .Julius  von 
Hohenlohe  sprac  hen  öfter  mit  ihm  darüber.  Kr  schlug  vor, 
die  Tauber  von  Wertheim  aus  durch  Schleulscn  schiftbar  zu 
machen  bis  Weickersheim,  von  hier  in  die  Wörnitz  einen  „Durch- 
schnitt" zu  machen,  um  durch  diese  bei  Donauwörth  die  Donau 
zu  erreichen.  Aus  Holland  wurden  Baumeister  zu  Schleulscn 
geholt,  t'm  die  Wasserstralse  zu  beleben,  hatte  man  die 
Absicht  keine  Zölle  zu  erheben:  „doch  haben  die  politica  (die 
widerstreitenden  Interessen  der  benachbarten  Lander)  das  gute 
Coneept  über  den  Häuften  geworften."  l) 

Kinen  besonderen  Gönner  hatte  Becher  in  Mainz  an  dem 
Domkapitular  Freiherrn  Diether  Casp;ir  von  Kürstenberg,  der 
1H73  Domprobst  zu  Mainz  wurde.2) 

Wie  sehr  Hecher  übrigens  im  Vertrauen  des  Kurfürsten 
stieg,  beweist,  dafs  er  H>613)  einen  Kniwurf  niederschrieb  zu 
einer  Mainzischen  Polizei-Ordnung.  Gesetz  wurde  sie  nicht. 
Doch  ist  sie  interessant,  da  in  ihr  zum  ersten  Male  Bechers 
volkswirtschaftliche  Anschauungen  zu  Tage  treten.  In  ihr 
tritt  als  bemerkenswert  hervor,  dals  Becher  erstrebt,  dem  ge- 
richtlichen Verfahren  einen  sicherwirkenden  Vollzigzu  gewähr- 
leisten unter  Verbot  aller  prozessualen  Selbsthilfe,  dafs  er 
Sonntagsheiligung  wollte,  prompte,  feste  Formen,  in  welchem 
der  Handel  sich  vollziehen  sollte,  insbesondere  öffentliche,  event. 
obrigkeitlich  festgesetzte  Preislisten,  dafs  er  eine  Verminderung 
des  Zunftzwanges  und  in  gewissem  Sinne  schon  Gewerbetrei- 

1)  Närrische  Weisheit.  S.  WO. 

2)  Derselbe  war  seit  1H"A  auch  Domknpitular  in  Speier.  Von  diesem 
sairt  IJecher  Ifisi  (Xürrische  Weisheit  S.  &$  u.  :J4):  «Der  Hrcyherr  Caspar 
Fiirstenberg.  Thitmprob.st  zu  Mayntz.  ist  der  erste,  \velrher  sieh  damit  be- 
mühet (aus  Eisen  -Stahl  zu  machen,  vermittelst  eines  ('aements  von  Kohlen), 
und  die  Sache  in  der  Welt  in  einen  llerutf*  gebracht,  mein  sehr  grosser 
Freund  und  Patron,  dessen  Herr  Hruder  annmh  lebet,  und  Bischoh"  /u 
Münster  ist."  Siebe  auch  Remling.  (iesch.  d.  UischiSfe  zu  Speyer.  1«.  11.  S.  'M*. 

3)  Politischer  Diskurs,  IV.  Auflage,  S.  437. 


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172 


hcit  vertrat,  dal's  er  den  Tagelohn  obrigkeitlieh  festgesetzt 
wissen  wollte,  sowie  Verbot  des  Bettels  und  Anhaltung  der  auf 
Heitel  Betroffenen  zu  Arbeit  im  „Werkhaus",  Volkszählung, 
Beschränkung  der  ärztlichen  Praxis  auf  die  auf  Hochschulen 
promovierten  Mediziner,  feste  Taxen  für  ärztliche  Geschäfte, 
strenge  Kontrole  der  Apotheken,  Anlage  von  Katastern  Kn- 
alle Gebäude,  endlich  Stral'senreinigung  und  Feuer  welnptlicht 
als  öffentliche  Lasten  und  Bürgerpflichten  empfahl. 

Wie  mit  dem  perpetuum  mobile,  so  hatte  Beether  auch 
mit  diesem  Entwurf  keinen  Erfolg.  Ob  er  wegen  dieser  Mifs- 
erfolge  sich  Feindschaft  oder  Ungnade  zuzog,  oder  mit  den 
.Jesuiten  in  Streit  geriet  und  in  Folge  dessen  seine  Stellung 
erschüttert  wurde,  ist  nicht  aufgeklärt.  Genug  er  verliels 
den  kurfürstlichen  Dienst  und  trat  zunächst  (1604)  in  Ver- 
handlungen mit  Kurpfalz.  Deren  Ergebnis  scheint  er  in 
Wür/burg  abgewartet  zu  haben.  Als  Mediziner  hat  er 
hier  die  Leiche  eines  hingerichteten  Weibes  anatomisiert. 
Hierob  machte  er  sich  „unehrlich4*  nach  Anschauung  der  da- 
maligen Zeit  Er  verliels  Würzburg.  Ob  er  überhaupt  — 
als  Konvertite  —  bei  der  reformierten  Kurpfalz  in  Dienste 
trat,  scheint  wenig  wahrscheinlich,  wenn  auch  gewil's  ist,  dal's 
er  am  km-pfiUzischen  Hofe  verkehrt  hat.1)  Sicher  ist,  dal's  er 
Herbst  1664  in  die  Dienste  des  Kurfürsten  Ferdinand  Maria 
von  Bayern  (1651  bis  1679)  übertrat.  Für  Bayern  wurde 
Dr.  Becher  gewonnen  durch  die  Vermittelung  des  bayerischen 
Geheimen  Rates  und  Oberhofmeisters  Hermann  Egon  Grafen 
von  Fürstenbelg.  Becher  erhielt  den  Titel  eines  Leibmedikus, 
sollte  jedoch  seine  Hauptaufgabe  erblicken  in  Vorschlügen  zur 
liebung  des  Handels  und  Verkehrs.  Das  Kurfürstentum  Bayern 
hatte  durch  den  30jährigen  Krieg  schrecklich  gelitten,  Handel 
und  Wandel  stockten,  das  Land  erholte  sich  nur  sehr  langsam 
Becher  schlug  nun  noch  1664  ein  Handelssystem  vor,  welches 
einerseits  allen  Handel  in  die  Münde  und  in  die  Aufsicht  des 
Staates  legen,  andererseits  aber  dahin  wirken  sollte,  dal's  „alles 

>)  Närrische  Weisheit,  S.  ö2. 


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173 


Geld  im  lande  bleibe  und  von  aufsen  noch  etwas  dazn  komme." 
Die  Einfuhr  fertiger  Waaren  sollte  verhindert,  die  Einfuhr  von 
Rohstoffen  gefordert  werden.  Der  Staat  habe  Manufakturen 
zur  gewerblichen  Beschäftigung  der  Inländer  ins  Leben  zu 
rufen,  die  fertigen  Waaren  sollten  in  einem  öffentlichen  Kauf- 
haus verlegt  und  umgeschlagen  werden.  Hierdurch  wurden 
die  Kauern  und  Handwerker  durch  gesicherten  Absatz  ihrer 
Erzeugnisse  in  den  Besitz  von  Mitteln  und  in  Wohlhabenheit 
kommen,  der  Fürst  aber  werde  der  Prinzipal handelsmann, 
Negotiant,  Wechsler,  Verleger  im  Lande  werden  und  hier- 
durch einen  solchen  Gewinn  erzielen,  dafs  er  ohne  dem  Lande 
Stenern  auferlegen  zu  müssen  seine  Beamten  bezahlen  und 
stets  über  einen  grofsen  Schatz  werde  verfügen  können,  so 
dafs  ihm  die  Mittel  zur  Aufstellung  einer  genügenden  Heeres- 
macht  im  Bedarfsfalle  bereit  stünden.  Als  Becher  auf  Grund 
dieses  Systems  praktische  Projekte  zur  Verwirklichung  empfahl, 
erhob  sich  Opposition  von  allen  Seiten.  Die  Kaufleute,  die 
Geheimräte,  selbst  die  Geistlichkeit  opponierten.  Eine  Handels- 
kompagnie in  Verbindung  mit  Kaufleuten  kam  nicht  zu  stände. 
Ebenso  mifsglückte  das  Projekt  der  Gründung  einer  Kolonie 
in  Amerika.  Dagegen  glückte  die  Gründung  der  bayerischen 
Seidenkompagnie.  Hier  war  das  Beispiel  Frankreichs  entscheidend. 
Tnd  „wenn  man  auch  keine  Seiden würmer  und  Maulbeerbäume 
habe,  so  sei  doch,  wie  in  der  Schweiz  und  in  Holland,  ein  grofses 
Negotium  mit  derSeiden-Räderei, -Weberei  und  •  Färberei  möglich." 
Der  bayerische  Hof  fand  den  Vorschlag  nützlich,  genehmigte  ihn 
und  ei  teilte  ein  Privilegium.  Kaufleute  schössen  zur  Kompagnie 
bedeutende  Geldmittel  zusammen,  auch  Becher  beteiligte  sich  mit 
( leid.  Das  Unternehmen  hatte  in  der  ersten  Zeit  aber  nur  mäfsigen 
Erfolg.  Die  Leitung  liefs  zu  wüuschen  übrig.  Der  Direktor, 
ein  Italiener  Namens  Luea  von  Uflen  soll  Gelder  der  Gesell- 
schaft veruntreut  haben  und  hierob  gestraft  worden  sein.  *) 

l;  Niirrisrhe  Weisheit,  S.  117  —  119.  —  Später  blühte  «Ii«'  Seide.il- 
mamifaktur  und  wnruV  itsi  von  Minister  Mongelas  zu  Beginn  uV.s  19.  .Jahr- 
hunderts aufgehoben. 


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174 


Becher  hatte  in  München  einen  Rückhalt  an  dem  Überst- 
hofmarschall  (trafen  von  Fürstenberg  und  erfreute  sich  auch 
der  Gunst  des  Kurfürsten  Ferdinand  Marin.  Dieser  stellte 
ihm  Mittel  zur  Verfügung,  so  dafs  er  seine  Studien  mächtig 
forderte.  Kr  konnte  sich  ein  besonderes  chemisches  Labora- 
torium einrichten  und  als  Frucht  desselben  erwuchs  (1667)  sein 
hochgeschätztes  Werk:  Physica  subterranea  seu  Acta  laboratorii 
chymici  Monacensis.  Ks  erschien  auf  Kosten  der  bayerischen 
Regierung  zuerst  1669  und  ist  dem  Kurfürsten  Ferdinand  Maria 
gewidmet.1)  Mit  Unterstützung  Fürstenbergs  gab  er  eine 
Kthica  Christiana  heraus,  eine  hochdeutsche  Obersetzung  der 
manuduetio  ad  coelum  des  Generals  des  Cistci-zienserordens  Jo- 
hannes Bona,  und  zwar  in  Versen. 

1666  trat  man  in  München  der  Gründung  mehrerer  Manu- 
fakturen und  eines  Kaufhauses  näher.  Becher  reiste  hierwegen 
nach  Wien  und  Holland.  Während  dieser  Abwesenheit  sollen 
nun  die  Kaufleute  in  Verbindung  mit  dem  Kanzler  Kaspar 
Schmidt  Anstrengungen  gemacht  haben,  Becher  aus  seiner 
einflnfsreichen  Stellung  zu  verdrängen.  Diese  Bestrebungen 
hatten  Erfolg.  Ob  man  Bechers  Projekte  als  gefährlich  oder 
bedenklich  erachtete,  oder  vielleicht  ihm  vorwarf,  er  habe  in 
Wien  gestiebt  festen  Fui's  zu  fassen,  mag  dahin  gestellt 
bleiben.  Becher  behauptet,  Kanzler  Schmidt  habe  ihn  aus 
seiner  Stellung  vertrieben.2)  Doch  scheint  er,  wohl  durch 
Fürstenbergs  Vermittelung,  noch  einige  Jahre  sich  in  München 
mit  Familie  aufgehalten  zu  haben.  Denn  er  schrieb  in  Mün- 
chen 1667  seine  Methodus  didactica,  deutsch  und  lateinisch, 
gleichfalls  1667  aber  seine  Physica  subterranea  und  vielleicht 

l)  Siehe  Vormio  zur  1.  Auflage  der  Physica  subterranea. 

s)  Närrische  Weisheit.  S.  47.  IUI.  In  der  Widmung  zur  I'hvsieu 
subterranea  sagt  Berber,  dafs  die  aulVerordentliche  <Junst.  in  welcher  er 
beim  Kurfürsten  Ferdinand  Maria  gestanden  und  die  geradezu  einziye 
ITnterstiltzung  seiner  wissenschaftlichen,  vorzüglich  eheniiselien  liest  rebuniren. 
die  er  bei  ihm  erfunden,  ihm  in  München  eine  Menire  Neider  und  Phel- 
Wollender  erweckt  habe. 


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175 


auch  noch  sein  Hauptwerk,  seinen  Kommenden -Tractat, *) 
„worinnen"  er  „den  wahren  Grund  und  Ursachen  des  Auff- 
und  Abnehmen*  der  Städte,  Lander  und  Republiquen,  der 
Populositat,  Nahrung  und  civiler  SoeieUit.  des  geraeinen  Handels 
und  Wandels,  des  Bauren  ,  Handwercks-  und  KaufTmann-Standes, 
des  Monopolii,  Polypolii  und  Propolii  entdecket  solcher  Gestalt, 
dafs  von  dieser  Materie  noch  dergleichen  kein  Buch  vorhanden 
gewesen,  ist  auch  diese  Schlifft  von  vielen  taptfem  Leuten 
fleifsig  gelesen  nnd  wohl  aufl'genommen  worden,  hat  schon 
etlicher  Orten  bereits  Effect  gethan.  Handel,  Wandel  und  Manu- 
fakturen dahin  gezogen." 

Wohl  1668  siedelte  Becher  mit  Familie  nach  Wien  über. 
Becher  war  nach  Österreich  berufen  worden  in  Folge  Um- 
schlags der  politischen  Verhaltnisse.  Als  Kaiser  Leopold  I. 
1 058  die  Regierung  antrat,  befanden  sich  die  StaaLsfinanzen  in 
der  traurigsten  Zerrüttung.  Nicht  nur,  dafs  der  30jahrige 
Krieg  das  Land  bis  aufs  Mark  erschütteit  hatte,  neu  aus- 
brechende innere  und  äufser  Kitmpfe  drohten  jede  Möglichkeit 
einer  Besserung  auszuschliefsen.  Dazu  kam,  dals  die  An- 
sprüche des  Hofes  weit  über  die  vorhandenen  Mittel  hinaus- 
gingen und  die  Finanzverwaltung  so  ziemlich  alles  zu  wünschen 
übrig  liels.  Endlich  war  man  notgedrungen  zur  Einsicht  ge- 
kommen und  sann  auf  Mittel,  dem  Lande  Hilfsquellen  zu 
erschliefsen.  Als  nun  Becher  1666  nach  Wien  kam.  trat  der 
kaiserliche  Kammerpräsident  Georg  Ludwig,  Graf  von  Sinzen- 
dorf, mit  ihm  in  Unterhandlung.  Ms  wurde  vereinbart,  dafs 
er  mit  dem  Titel  kaiserlicher  Kommerzienrat  und  Hofmedicus 
bei  1000  Reichsthalern  Gehalt  in  des  Kaisers  Dienst  übertrete; 
auch  wurde  er  sofort  in  das  neu  zu  bildende  Kommenden- 
kollegium  mit  Sitz  und  Stimme  berufen.    Becher  hat  wohl  in 

3)  Zuerst  gedruckt  16G8  zu  Frankfurt  a.  M.  bei  Johann  David  Zunner. 
In  der  Ausgabi'  von  1H7.1  heifst  der  Titel:  Politischer  Diskurs.  Hier  ist 
ein  1.  Teil  über  die  Staatsverfassungen  vorgesetzt.  Becher  .sagt,  dafs  vor 
10X1  von  diesem  Werke  drei  Auflagen  erschienen  seien,  vermutlich  zwei  1ÜÖ8. 
die  dritte  1(17:1.  Weitere  Auflagen  erschienen  1«S8,  1721,  17M  und  1759. 


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1?6 

Folge  dieser  Wandlungen  seinen  oben  erwähnten  Kommerzien- 
traktat  geschrieben,  gleichsam  als  Programm  seiner  Handels- 
politik, und  widmete  ihn  dem  Grafen  Sinzendorf1),  dessen  be- 
sonderes Zutrauen  er  genofs,  und  an  dessen  kommerziellen 
Privatuntemehmungen  er  lebhaft  Anfeil  nahm 

Die  Thätigkeit  Bechers  in  Wien  war  viel  tiefgreifender 
und  auch  erfolgreicher  als  jene  in  Mainz  und  in  München. 

Zuerst  schlug  er  —  der  31  jährige  —  vor,  die  Errichtung 
eines  Kommerziell -Kollegiums.  Autgabe  desselben  solle  sein: 
„Aufsicht  über  das  Auff-  und  Abnehmen  der  Negotien, 
Handels,  Waudels,  Colonirung,  Populirung,  Introducirung  der 
Manufacturen,  auff  die  Werkhäuser  und  das  müfsig  geheude 
beulende  Gesinde."  Im  kaiserlichen  geheimen  Rat  begründete 
Becher  die  „Nutzbarkeit  und  Nötbigkeit"  des  Kommerzien-Kol- 
legiums.  Bei  der  Frage  der  Organisation  erklärte  er:  Es  sei 
nicht  thunlich,  dem  Hof-Kammer-Präsidenteu  in  diesem  Kol- 
legium einen  Sitz  zu  geben ;  denn  dieser  vertrete  die  Kameralien 
(Finanzen),  es  empfehle  sich  aber,  letztere  nicht  mit  den  Kom- 
merziell zu  vermischen,  vielmehr  sie  zu  scheiden  und  letztere 
durch  besondere  Behörden  verwalten  zu  lassen :  „Denn  es  sey 
ein  anderes  ein  Kaufmann,  ein  anderes  ein  Finanzirer."  Zudem 
hätten  die  Kameralisten,  zumal  der  Hof-Kammer- Präsident, 
soviel  zu  thun,  dafs  „wenn  sie  ihr  Amt  gebührlich  in  Obacht 
nehmen  wollten,  sie  nicht  eine  Stunde  Zeit  hätten  auff  Com- 
merden zu  gedenken,  und  sey  überdiefs  alles  zu  befürchten, 
dafs,  wann  der  Hof-Cammer-Präsident  auch  die  Direktion  des 
Coraraereien-Collegii  bekommen  würde,  dafs  er  alles  Vortheil- 
hafftige  auff  sich  und  seine  Güter  ziehen,  der  Kayser  nur  den 
Schaden,  er  hingegen  den  Nutzen  haben  werde."  Beether  wurde 
entgegengehalten:  „Der  Hof-Cammer-Präsident  sei  der  Com- 
merden kündig,  überdies  liefen  letztere  sehr  in  die  Cameralia.*' 
So  kam  es,  dafs  trotz  der  Warnungen  Bechers  der  Hofkammer- 
präsident  im  Nebenamt  Vorsitzender  des  Kommerzien- Kollegiums 

*)  Di»'  Auflage  von  l(\7A  ist  Kaiser  Leopold  I.,  jene  von  17f4  der 
Kiii«eriu  Maria  Theresia  ztigi-eijftiet. 


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177 


wurde.  Die  Polgen  dieser  Organisation  waren  verhängnisvoll. 
Der  Hofkammerpräsident  Graf  von  Sinzendo?f  war  Spekulant 
und  betrieb  mehrere  industrielle  Privatunternehmungen.  So 
eine  Seidenstrnmpfweberei ,  eine  Goldfabrik  für  Leonischen 
Gold-  und  Silberdraht.  Der  Präsident  beachtete  die  Instruktion 
für  das  Handelskollegium  nicht,  hielt  selten  Sitzungen  und  hat 
„alles  mit  den  KaufHeuten  in  der  Stille  unter  dem  Hütlein 
gespielt",  liefs  auch  durch  Zwischenpersonen  vieles  zu  seinem 
Vorteil  verwalten.  Der  Hof  trat  diesem  Verhalten  bald  ent- 
gegen. Doch  scheute  man  sich  gegen  Sinzendoitf  entschieden 
aufzutreten.  Man  beschlofs,  da  „man  gerne  die  Manufacturen 
in  einem  andern  Gang  gesehen",  um  sie  „unvermerkt  aus  seinen 
Klauen  zu  ziehen",  bei  Wien  ein  Öffentliches,  allgemeines 
kaiserliches  Kunst-  und  Werkhaus  zu  bauen,  „worinnen  als 
in  einem  Seminario  die  Manufacturen  und  Künste  erfunden  und 
introducirt,  die  Leute  abgericht,  und  dann  auff  das  Land,  und 
in  die  mitleidende  gepopulirte  Städte  diffundirt  und  stabilirt 
würden."  Hecher  wurde  die  Direktion  dieses  Kunst-  und 
Werkhauses  allein  übertragen.  Sinzendorf  entging  es  nicht, 
dafs  die  Spitze  dieser  Gründung  gegen  ihn  sich  richtete,  dafs 
man  suche  „solcher  Gestalt  durchzubrechen  und  ohne  ihn  den 
Manufacturen  einen  freyen  Gang  in  die  Erb-Lande  zu  machen." 
„Dieses  zu  verhindern  —  sagt  Becher  —  ward  Sinzendorf 
aus  meinem  gröfsten  Freunde  mein  ärgster  Feind  und  Ver- 
folger." Er  bereitete  fortan  Schwierigkeiten,  wo  er  nur  konnte. 
Die  Privilegien,  welche  er  für  das  Werkhaus  entwarf,  ent- 
sprachen Becher  nicht.  Dieser  verlangte  daher  im  Interesse 
jener,  welche  mit  ihm  für  das  Zustandekommen  des  Unter- 
nehmens einstehen  und  Kapitalien  herschiefsen  wollten,  Er- 
läuterung der  Privilegien.  Sinzendorf  aber  nahm  es  übel  auf, 
„wollte  es  auff  ein  crimen  laesae  Majestatis  deuten,  als  wann 
Erläuterung  einer  Sache  bitten  eben  soviel  wäre,  als  den 
käyserlichen  Worten  nicht  trauen;  da  doch  iederman  bekandt. 
wie  offt  durch  üble  Information  der  gute  Käyser  hiutergangen 
werde."    Präsident  Sinzendorf  weigerte  sie!»,  die  pactierten 

12 


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• 


178 


Baukosten  zum  Werkhause  anzuweisen,  verhinderte  auch  zum 
Teil  die  Realisierung  der  Vorschüsse  der  (i laubiger,  brachte 
hierdurch  die  Bauleute  und  Becher  „in  etlich  tausend  Schaden 
und  hetzet  überdifs  letzterem  die  Bauleute  durch  einen  Prozels 
auff  den  Hals,  als  wenn  er  das  kayserliehe  Werkhaus  vor  sein 
Eigenthum  gebauet  hatte  und  derentwegen  die  Baukosten  aus 
seiner  Tasche  bezahlen  müfste."  Doch  kam  das  Unternehmen 
1671  in  Betrieb  und  fand  Anerkennung.  *)  Zur  Forderung  des 
Werkes  schlug  Becher  vor,  die  Einfuhr  fremder  Waarcn  nach 
Deutschland  zu  verbieten,  dagegen  im  Inland  Manufacturen  zu 
gründen.  „Es  sei  de  jure  gentium  et  naturae,  vom  Handel 
mit  frembden  Waaren,  die  man  selbsten  hat,  abzuhalten;"  „ein 
heilsames  Edikt  wäre  es,  wenn  verboten  würde,  nichts  ins 
Römische  Reich  von  Waaren  und  manufacturen  zu  handeln  und  zu 
tragen,  welche  man  selbsten  darin  haben  kann."  Leider  stofse  ein 
solches  Beginnen  zum  Leidwesen  der  deutschen  Patrioten  auf 
unüberwindliche  Schwierigkeiten.  Obgleich  jeder  den  Vor- 
schlag billige,  so  thue  doch  niemand  etwas  dazu,  oder  stehe 
wieder  bald  davon  ab,  weil  es  mühsam  sei  und  nicht  augen- 
blicklich Profit  bringe.  Die  deutschen  Kautieute  handelten 
selbst  lieber  mit  auslandischen  Waaren  und  seien  seineu  Vor- 
schlägen feind:  es  sei  eine  (ieneralregcl :  „ein  Kaulfmann 
siehet  mehr  auft'  seinen  privntprofit  als  auff  das  allgemeine 
Wohl:  Scyud  nützliche  und  schädliche  Leute,  können  ein  Land 
aulfbringen  und  ruiniren,  wann  sie  wollen,  und  man  nicht 
Achtung  auf  sie  gibt."  Sodann  aber,  „frembde  Waaren  herein- 
zuführen, zu  verbieten,  scheinet  eine  Unmöglichkeit,  dann  das 
Komische  Reich  ist  grois.  in  unterschiedliche  dominien  zertheilt. 
der  Päfs  und  Einfuhren  viel,  und  der  Kauffleute  Alglistigkeit 
noch  mehr,  deren! wegen  nicht  zu  glauben,  was  man  auch  durch 
Edikten  thue,  dals  man  frembde  Manufacturen  daraus  halten 
werde;  unterdessen  werden  gleichwohl  die  Krembden  durch 
Hereinführen  solcher  (tüter  reich,  hingegen  die  Deutschen 
Bettler,  und  wissen  die  KaufhViite  dieses  alles  zu  hesehünen 
'»  IIitImt.  NHrrisrli..  W»-i*ln-ir,  S.  120  ff.,  12«.  118. 


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179 


mit  dem  Einwurf,  dafs  man  den  Handel  mit  den  Frembden 
nicht  brechen  könne."  Becher  wurde  als  kaiserlicher  Kom- 
missar in  Römische  Reich  geschickt  und  winde  von  ihm,  ins- 
besoderc  zu  Augsburg,  Nürnberg  und  Köln,  alles  gründlich 
untersucht,  was  zum  Schutz  der  nationalen  Industrie  zu  thun 
wäre.  Recher  bestrebte  sich  hiebei  „allein  anfts  Fortsetzen  der 
Manufakturen  in  Teutschland,  Continuirung  und  rechte  Ein- 
richtung, auch  Stabil  irung  des  Kaiserlichen  Edikts,  wegen 
Daraushaltung  frembder  Waaren,"  unterstützt  „von  den  treuen, 
deutschen  Handelsstädten,  Chur-  und  Fürsten."  In  Wien  frei- 
lich hätte  der  Kammer-Präsident  lieber  gesehen,  wenn  Becher 
entgegen  dem  kaiserlichen  expressen  Kefehl  „vor  viel  tausend 
FranzOsche  Effecten  eingezogen"  und  sie  dem  Präsidenten, 
„welcher  sich  damals  den  K&y  serlichen  Hof  geneunt",  einge- 
liefert hätte,  obwohl  die  Franzosen  gegen  die  deutsche  Ausfuhr 
Repressalien  über  und  über  verübten. !) 

Von  Wien  wurde  Hecher  wiederholt  nach  Holland  ent- 
sendet um  Anleihen  für  Österreich  zu  vermitteln,  genol's  also 
Vertrauen  in  hohem  Mafse.  Mit  Vorliebe  beschäftigte  Becher 
sich  mit  der  Hebung  der  Seidenindustrie.  Kr  empfahl  die  An- 


*)  Becher,  Närrische  Weisheit.  S.  181  ff.  Daselbst  heifst  es  S.  I): 
„Wiewohl  Kalbe  in  Schwaben  an  einem  unfruchtbaren  Orte  liegt  /  daiineti- 
hero  nilrriwli  geschienen  /  etwas  absonderliches  dort  anzufangen  ;  so  hat s 
doch  der  Kffect  bewiesen  /  dais  durcli  eine  vorsichtige  weis«*  Anstalt  ein 
treffliches  Negotium  von  Wollen-Manufaetur,  dergleichen  sonst  in  gontz 
Teutschland  nicht  ist  /  alldar  introducirt  und  ftahilirt  worden  wodurch  den 
Frautzosen  nicht  wenig  Abbruch  geschieht.  Und  wann/  wie  der  llcrtzog 
in  Würtemberg  der  C'hur-Füist  von  Mayntz  wegen  Ertfurt  der  Krtz- 
Hischoff  von  Saltzburg/  Hischoff  von  Hamberg  und  Würtzburg/  und  der 
Hertzog  von  Neuburg  mit  mir  correspondirt,  und  ich  resolvirt  das  Mann- 
factur-Werck  tortzusetzen  /  wann  /  sage  ich  /  das  Verbot  und  lteichs-Kdiet 
wäre  fortgesetzt  /  und  manutenirt ,  auch  die  dessentwegen  mir  aattgetragene 
Commifsion  die  ich  bereits  weit  iucainiuirt  continuirt  und  ich  nicht  dem 
gewesenen  Cammer -Presidenten  dem  (Iraten  von  Zinzcndorff  (welchen 
doch  (»Ott  darnach  gestürtzt)  zu  gefallen/  von  den  Kayserl.  Min  iuris  wHre 
verfolgt  und  ruinirt  worden /so  würden  anietzo  die  Manu  fachi  reu  in  Teutsch- 
land besser  stehen/  und  die  Kraiitzilsischc  (iold  -  <  Jrnbe  noch  mehr  ver- 
stopffet  seyn.u 

1J+ 


180 


Pflanzung  von  Maulbeerbäumen,  übersetzte  Sully's  Anweisung1 
„über  Seidenzielung"  ins  Deutsche.  Sein  Rat  blieb  aber  „ob 
der  Nation  Faulheit"  fast  unbeachtet.  Nur  der  Kurfürst  von 
Mainz,  Johanu  Philipp,  folgte  ihm  mit  Erfolg  durch  Anlagen 
zu  Vayts,  Hochheim,  bei  Wttrzburg. *)  In  Wien  kam  ahnlich 
wie  zu  München  eine  Seiden  -  Kompagnie  zu  »Stande.  Doch 
wurde  Becher,  wie  er  sagt,  „von  derselben  vcrstofsen*  und 
da«  Direktorium  zwei  Kautieuten  überlassen.  Doch  hätten 
diese  die  besten  Manufakturen  für  sich  genommen,  die  schäd- 
lichen der  Kompaguie  zudirigiert.  Auch  der  Kammer-Präsident 
Sinzendorf  habe  in  diesem  trüben  Wasser  gefischt  und  sich 
für  etliche  tausend  Reichsthaler  Seiden  herausgenommen  für 
seine  Strumpfmanufaktur,  für  welche  er  das  Privilegium  Mo- 
nopolii  hatte.55) 

Becher  bestrebte  sich  trotz  aller  ihm  überall  entstehenden 
Schwierigkeiten  eine  „Oriental-Kompagnie  nach  Konstantinopel" 
ins  Tieben  zu  rufen.  Nach  vielen  Mühen  erlangte  der  kaiser- 
liche Botschafter,  Graf  Lessle  bei  der  Ottomanischen  Pforte  die 
Freiheit,  das  „Negotium  zu  thun."  In  Wien  bildeten  Staats- 
beamte und  reiche  Kaufleute  eine  Handels  -  Kompagnie  und 
schössen  grolses  Kapital  zusammen.  Becher  wurde  umgangen, 
dagegen  einem  Kaufmann  von  Passau,  Nameus  Fuchs,  das 
Direktorium  übertragen.  Dieser  machte  nun  Spekulationen  in 
verschiedenen  Monopolen,  liefs  sich  in  immer  grOfsere  Ver- 
bindlichkeiten ein,  bis  er  schliefslich  fallierte  und  zwar  als  Opfer 
der  Gegenoperationen  des  Präsidenten  Sinzendorf.  Da  indes 
Fuchs  von  letzterem  gefürchtet  wurde,  so  habe  man,  um  ihm 
„als  einem  verwegenen,  unverschämten  Menschen  das  Maul  zu 
stopfen,"  eine  Wollenraanufaktur  angefangen  und  ihn  hiebei 
zugelassen.  Dieser  aber  habe  daun  aus  dem  Kaiserlichen 
Werkhaus  die  Fabrikanten,  die  dem  Kaiser  soviel  Geld  kosteten. 
—  zum  Leidwesen  Bechers  —  teilweise  abtrünnig  gemacht.3) 

•)  Närrische  Weisheit,  S.  7. 
a)  A.  a.  O.  S.  117  ff. 
»)  A.  «.  O.  S.  112  ff. 


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INI 


Da  Becher  in  den  österreichischen  Krblanden  je  länger,  je 
weniger  mit  seinen,  wenn  auch  noch  so  triftigen,  Vorschlägen 
durchdrang,  so  strebte  er  „sich  zu  dem  römischen  Reich  zu 
kehren,  verhoffend,  es  würden  zum  wenigsten  dort  noch  Leute 
gefunden,  welche  das  gemeine  Beste  beobachten  und  dessen 
Beförderer  aestimiren  würden :  Nun  konnte  ich  —  sagt  Becher  — 
es  nicht  besser  und  vorsichtiger  angreifen,  als  an  dem  Orte  zu 
helffen,  wo  es  am  meisten  fehlt,  nämlich  im  Reichs-^Erario,  darüber 
der  Reichs- Ff ennigmeister  bestellt  ist,  welches  Cassa  so  arm, 
dal's  er  bifsweilen  den  Nahmen  nicht  mit  der  That  hat,  nemlich 
zu  Zeiten  nicht  ein  Pfennig  darinnen  ist,  unterdessen  soll 
gleichwohl  das  Speyerische  Cammer- Gerieht,  *)  Justitz  und 
Militz  davon  bezahlt  werden  und  seynd  auch  die  Römer-Monate 
lang  antieipirt  oder  weil  das  Reich  grosse  Kosten  und  Aus- 
gaben gethan,  lange  nicht  zu  hoffen."  Becher  arbeitete  ein 
Gutachten  aus  und  überreichte  es  dem  Kaiserlichen  Bevoll- 
mächtigten zu  Regensburg,  dem  Bischof  Marquard  von  Eich- 
stätt. Der  Vorschlag  war  folgender:  1.  „Dal's  das  General- 
Post- Amt  in  Teutschland,  welches  ein  Reichs-Lehn,  und  bils 
dato  nicht  einen  Heller  zu  des  Reichs  Lasten  tribuirt,  viel 
tausend  hingegen  ans  dem  Reich  ziehet,  demselben  auch  etwas 
bcytragen  solte:  Oder  deutlicher  zu  sagen,  dafs  dasselbige 
gantze  Werck  dem  Reiehs-JCrario  inferirt  werden  solte,  welches 
man  durch  deutsche  Leute  so  gut  oder  besser,  als  es  nun 
geschieht,  bestellen  lassen  würde.  Wann  man  rechnen  will, 
was  der  Graf  Taxis  zu  Brüssel  jährlich  aus  dem  Post- Wesen 
ziehet,  und  was  noch  jeder  Post-Meister  in  Teutschland  auf- 
stecket, wann  solches,  sage  ich,  dem  Reichs- .Erario  zukäme, 
die  deutsche  Nation  würde  danckbarer  seyn,  als  nun  der  Graf 
Taxis;  dann  man  wohl  weifs,  w;is  er  von  den  Teutschen  hält 
und  redet.  2.  Die  Handwercks-Gesellen  in  dem  Röm.  Reich 
sind  keine  Knechte,  sind  auch  keine  Herren,  und  haben  doch 
bürgerliche  Nahrung,  gewinnen  mehr  als  die  Bauren,  gemessen 
des  allgemeinen  Fliedens,  und  geben  doch  nicht  einen  ff  eller 

l)  Der  jährliche  Unterhalt  desselben  betrug  um  1680  62952  Thaler. 


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Iw2 


Aufflagc.  sondern  übernehmen  noch  ihn;  Meister,  sind  infolent, 
und  versaufTen  auf  den  Sonnntag  mehr,  als  mancher  Hanoi  die 
gantze  Woche  verdient:  Diese  Leute  nun  sollen  biilich.  weil 
sie  von  bürgerlicher  Nahrung*  lebeu,  auch  etwas  zu  der  allge- 
meinen Beschwerung  tragen,  welches  leicht  geschehen  kau; 
ich  habe  sie  auch  geneigt  darzu  befuudeu.  dann  sie  halten  es 
selbst  vor  billich,  weil  sie  in  dem  Rom.  Reich  ihre  Kreyheit 
und  Privilegia  haben,  dafs  sie  auch  darbey  tragen,  um  solche 
zu  erhalten:  Weil  nun  ihre  Sachen  in  grosser  ( )rdnung  stehen, 
so  kau  leichtlich  darinu  solche  Anstalt  gemacht  werden,  dafs 
die  Gesellen  .Sonntaglich  bey  ihrer  Zusammenkunft  etwas  in 
die  Büchsen  legen,  welches  qvatemberlich  zusammen  getragen, 
an  die  Creyfs-Zunfit  oder  den  Empfänger  gelieffert  werden  kan. 
Ks  ist  ein  leicht  practicirliches  Mittel,  ohneraptindlich ,  und 
kan  doch  jahrlich  auff  die  hundert  tausend  Reichsthah.  ein- 
tragen, dann  ich  bin  hierauf  curittfs  gewest,  und  habe  michs 
was  kosten  lassen,  um  der  Handwercks-Gesellen  Gelegenheit 
zu  wissen.  3.  wann  Chur-Pfaltz  den  Wildfang  pnetendirt,  so 
kan  vielmehr  das  Rom.  Reich  und  dessen  ^Erarium  was  pneten- 
diren  an  die  Advenas,  die  aus  frembden  Laudem  ins  Rom. 
Reich  wohnen  kommen,  darinnen  hausiren,  handeln  und  wandeln; 
insonderheit  solte  man  auff  die  herumsehweiffenden  Buckel- 
Kramer,  Frantzosen,  ItaliÄncr,  Savojarden,  Kriauler,  Spazacamin, 
<,hacksalber,  (iauckler,  Comödianten  Achtung  geben,  und 
nirgends  im  Rom.  Reich  einen  .Jahrraarckt  zulassen,  wo  nicht 
ein  ieder  was  ins  Reichs- .Erarium  contribnirte,  es  würde  jähr- 
lich ein  grosses  machen.  Endlich  so  fehlt  alles  an  rechter 
Induftrie  des  Reichs- Fifcals,  es  will  warlich  mit  blosser  I  >octorcy 
nicht  gethan  seyn,  es  gehören  Mechanische  und  Mercantilische 
Studia  darzu:  Ich  weifs  noch  auf  eine  Million  Rthlr.  contifea- 
bilia  allein  unter  den  Kauffleuten,  wormit  nieniands  commi- 
feialion  haben  kan,  weil  solche  Sachen  nicht  nur  zu  conlifeiren, 
sondern  auch  zu  bestrahlen  seyn." 

Der  Herzog  Philipp  Wilhelm  von  Neuburg  (1B53  bis 
f  lüOO,  1685  Kurfürst  von  der  Pfalz)  habe  zwar  diese  Vor- 


 183 

» 

schlüge  beim  kaiserlichen  Hof- Kanzler  Hocher  warm  befür- 
wortet, aber  dessen  „Passion  gegen  ihn  —  Becher  —  wäre 
grosser  als  die  Raison  gewesen."  l) 

Als  letztes  Mittel,  welches  Becher  vorschlug,  den  ge- 
sunkenen Wohlstand  Deutschlands  zu  heben,  ist  die  von  ihm 
empfohlene  Kolonialpolitik  zu  nennen.  Er  sagt  selbst  hierüber: 
„Ich  habe  geratheu,  man  sol  sich  hieraus,  in  Europa  uud 
Teutschland  nicht  um  ein  Fufs  breit  Landes  schlagen,  und  so 
elend  einander  würgen,  sondern  man  solle  lieber  nach  West- 
Indien  segeln,  alda  sey  noch  gutes  und  herrliches  Land  ge- 
nung,  man  soll  solches  coloniren,  cultiviren,  Wein,  Heiden, 
Wolle,  Baumohl,  und  solche  Früchte  alda  bauen,  welche  man 
nun  aus  der  Fremde  holen,  t heuer  bezahlen,  und  das  Geld 
dafür  hinaus  tragen  mufs,  auf  solche  Weise  aber  bleibe  das 
(ield  in  Teutschland  und  kOnne  man  die  in  Teutschland  fabri- 
cirte  Maunfacturen  nach  West- Indien  schicken,  und  um  selbige 
Waaren  vertauschen,  also  darinnen  und  hieraufsen  Nutzen  thun, 
und  einen  Handel  dahin  ziehen:  Wir  sind  ja  so  wohl  Leute 
als  andere,  und  verstehen  den  Feldbau  so  wohl  als  andere: 
Haben  auch  bedürftige  Leute  und  Cadetten  genug:  haben  auch 
Gelegenheit  aus  der  Ost-  und  West-See  von  Stetin,  Stralsund, 
Rostork,  Lübeck  und  Hamburg  dahin  zu  fahren:  haben  in  dem 
Rom.  Reiche  die  vier  Haupt-Flüsse,  die  Elb,  Weser,  Rhein 
und  Donau,  worauff  ein  grosser  Theil  von  Teutschland  kan 
befahlen  werden.  Hätten  auch  im  Rom.  Reich  solcher  Waaren 
V'ersch leui's  geuug,  wenn  wir  die  fremden  daraus  Hessen.  Wie 
solches  alles  weitläutftig  und  umstündig  in  einer  Schrifft  an 
Tag  gegeben,  unter  dem  Titul:  Unvorgreiftiiche  und  wohl- 
gemeynte  Gedaucken,  wie  nach  diesem  Kriege,  bey  verhoffent- 
lich  erlangten  Frieden,  dem  ruinirten  Teutschland  wiederum 
auffzuhelffen  sey.    So  lächerlich  und  unmöglich  nun  anfangs 

*)  ltecher  fapt  die  Worte  bei:  „ Kein  (Thür-Fürst  von  Uayntz  Johann 
Philipp  als  Reicbs-Cantzler ,  lebt  mehr/  der  das  Herl/,  hätte/ eine  solche 
Sache  zu  treiben  die  andern  scheuen  sich  /  wann  sie  vermercken  /  dafs  maus 
am  KäyserL  Hofe  nicht  gerne  siehet."    Närrische  Weisheit,  S.  135-140. 


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184 


unseni  Teutsehen  diese  PropoHtion  vorkommen,  so  umständlich 
fangen  sie  nun  an  diesem  Weiuke  nachzudeneken,  und  allge- 
mach zu  mercken,  was  es  sey,  im  Kall  der  Notli  eine  Retinale 
zu  haben,  und  dafs  nicht  nur  alles  von  den  Unterthanen  er- 
prefst  werden  könne,  sondern  auch  etwas  aus  der  Krerad»' 
geuolet  werden  müsse,  dal's  unsere  Nachbarn  auff  solche  Weise 
reich  werden,  und  dal's  Holland  selbsteu  nun  sehe,  was  es  an 
Hnisilieu  verlohren ,  und  vor  diesem  daran  gehabt  habe. 
Niemand  wird  es  läugnen,  dafs  ich  der  Erste  biu,  welcher 
öffentlich  im  Druck  die  hochteutsclte  Nation  dazu  animiret 
habe,  auch  die  Sache  bereits  so  weit  gebracht,  dafs  man  nun 
einen  guten  Effect  darvon  sehen  könte,  wann  nicht  diejenigen, 
welche  das  Werck  befordern  hätten  sollen,  solches  sei  taten 
hintertrieben  und  gehindert  hätten."1) 

■)  Cher  sein  Projekt  „Neu-Hanau  in  West-Indien*  sagt  Hecher  in 
seiner  Närrischen  Weisheit.  S.  10:1:  wDafs  Spanier  Portugiesen  Frantznsen 
Kii^ellander,  Hollander  Schweden  und  andere  Nationen  in  West -Indien 
(.Vdnitien  haben  /  ihre  arme  Leute  und  l'nterthanen  auff  eine  Zeit  hinsehieken 
und  sich  dort  bereichern  lafsen  ,  auch  von  dannen  naeh  ihrem  I^iudc  Handel 
und  Wandel  treiben  das  ist  weifslich  und  wohl  gethan.  Wann  es  aber 
die  Hoch-Teutsehen  thun  wollen  /  so  ist  es  die  «rrosie  Narrheit  von  der 
Welt  /da  doeh  keine  Nation  ist,  zu  guter  Ucgicrung  Militz  und  Feldbau 
s<»  beqveni  als  die  Hoch-Teutsche  /  so  gar  /  dafs  andere  Nationen  Hoch- 
Teutsche  zu  ihren  (iubematonn  in  Indien  eingeladen  haben.  Ks  fehlt  auch 
in  Teutschland  äff  armen  Leuten  nicht  die  Lust  dar/u  haben  und  nun 
unter  dem  schweren  Joch  der  Ost-Indischen  ("ompaunie  nach  Hsi-Indien 
«reiten;  man  hat  auch  in  Teutschland  (.Jelegeuheit  genug.-  was  aus  West- 
Indien  kommt  wiederum  dahin  zu  verhandeln  ,  und  anden;  Waaren  dargegeti 
hinein  zu  schicken  es  fehlt  auch  au  (iele«renheit  zur  See  nicht  /  dann  wir 
haben  vornehme  Reichs-Stadte  so  an  der  See  gelegen :  So  fehlts  in  West- 
Indien  an  gutem  Lande  nicht.  Darinn  aber  war  es  unweifslich  gethan/' 
dals  da  es  durch  den  (trafen  von  Hanau  angefangen  dessen  eigene  l*e- 
fn'unde  die  Sache  verkleinerten  und  hintertrieben  ,  und  dann  ,  dafs  die  West- 
Indische  Compagnie  in  Holland  kurtz  hernach  gantz  cassirt  eine  neue 
Regierung  formirt  und  aller  der  vorigen  Transuctiones  ausgehoben  worden; 
zu  jres.  hweio-en  dals  nun  die  Frantzosen  (^viana  gar  hinweg  genommen 
we|.  her  L'estalt  wann  man  gleich  Millionen  angewendet  hilft««  sie  alle  ver- 
lohren gewesen  waren  :  Ks  war  derohalben  damahls  mehr  nützlicher/  dafs 
es  nicht  vor  sieh  gienge  und  doch  nützlich  /  dafs  es  proponirt  wurde 
damit  die  Natur  der  Proposition  recht  erkennet  /  und  was  pro  und  contra 


185 


Becher  machte  durch  seine  Projekte  sieh  eine  Menge 
Feinde.  Die  einen  sahen  sich  durch  diese  in  ihrem  Erwerb 
bedroht,  die  anderen  erblickten  in  ihm  und  in  seinen  stet« 
sprudelnden  Plänen  Hindernisse  ihrer  werbenden  oder  noch  zu 
erstrebenden  Monopole.  So  schlug  er  vor,  der  Kaiser  solle, 
da  ja  alles  Quecksilber  im  Reiche  kaiserliches  Eigentum  sei, 
altein  hieraus  den  Nutzen  ziehen.  Es  konnten  aus  der  Dar- 
stellung von  Sublimat.  Praecipitat  und  Zinnober  jährlich 
50000  Rthlr.  gewonnen  werden.  Man  brauche  nicht  allen 
Gewinn  den  holländischen  Wasser-Ländern  und  den  Venetianem 
zu  lassen.  Allein  aus  Mifsgunst  gegen  seine  Person  hätten 
der  Präsident  Sinzendorf  und  seine  fremden  Kreaturen  und 
Favoriten  den  Vorschlag  hintertrieben,  so  dafs  die  50000  Rthlr. 
jährlich  Fremden  gelassen  werden  müfsten,  und  „denuoch  klage 
man  allzeit  am  kaiserl.  Hof,  man  habe  kein  Geld,  und  Dr. 
Hecher  thue  nichts."  *)  Man  habe  vom  kaiserl.  Hofe  aus,  an 
statt  versprochener  „Protektion  und  Promolion"  des  durch  ihn 
aufgerichteten  kaiserl.  Kunst-  und  Werkhauses,  die  Manu- 
fakturen mehr  verhindert  als  gefördert.  So  habe  man  in  dem 
Privilegium  des  Unternehmens  ausdrücklich  ihm  zugesagt,  wenn 
er  ausländische  Fabrikanten  nötig  habe,  würden  ihm  die  nötigen 
Pässe  erteilt.  Als  er  nun  eine  'Partie  Handwerksleute  in 
Frankfurt,  Köln  und  Holland  zusammen  gebracht  und  um  die 
Pässe  geschrieben,  habe  die  Hofkammer  diese  zuerst  zugesagt, 
sodann  aber  verweigert.  Becher  „mufste  also  mit  Schand  und 
Schaden  die  geworbenen  Fabricanten  wieder  gehen  lassen", 
und  „darnach  wurde  geschrieben,  er  solle  unverrichteter  Sachen 
nicht  wieder  zurück  kehren,  wenn  er  nicht  in  grol'se  Ungnade 
fallen  wolle."    Unterdessen  wurde  Becher  nicht  ein  Heller 

passiren  kirnte/  erfuhren  würde,  wann  sich  die  hohe  Teutsche  und  Fürst- 
liche Hauser  noch  eine  Zeitlang-  dergestalt  vermehren;  und  mau  den  <'itli- 
hatum  doch  nicht  zulassen  will.  Item  wann  der  Frantzosen  Proeediiren 
nicht  gesteuret  wird  /  so  dOrffte  man  noch  wohl  mit  der  Zeit  an  die  Hoeh- 
TeutMchc/  Indische  <'<>iicept  sredeneken  und  al*dann  vor  weise  halten  was 
nun  närrisch  treschienen.  Ein  mehren«  hievon  in  meinem  Commercien-Tnu  tat." 
»)  Narrische  Weisheit,  S.  55,  56. 


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lbö 


Geld  (zur  Bestreitung  der  Kosten  seiner  grofsen  Reisen)  ge- 
schickt, seine  Besoldung  zurückgehalten,1)  Präsident  Sinzen- 
dort'  aber  verdächtigte  ihn  bei  Hofe,  als  habe  er  diesen  beleidigt. 
Zugleich  liefen  in  Wien  allerlei  Ausstreuungen  um:  „Becher 
habe  keine  Verdienste,  er  habe  nichts  geleistet,  wttfste  seinen 
Herrn  nicht  zu  bedienen;  er  nehme  (beschenke  an,  sei  ein 
heimlicher  Spion,  Säufer.  Hurer,  Spieler."  Diesen  Verdächtig- 
ungen wurde  Glauben  geschenkt  und  Becher  seiner  Stelle 
entsetzt.  Sinzendorf  habe  beim  Abschied,  sagt  Becher,  zu  ihm 
geäussert:  „Es  sey  ihm  leid,  dafs  er  in  solches  Geschrey 
kommen,  er  zweiflle  gantz  nicht  daran,  dal's  solches  nicht  wahr 
sey,  es  sey  ihm  aber  leid,  dafs  audre  seine  Collegen  nicht 
auch  der  Meynung  wären,  sondern  den  Principalen  mit  widriger 
Meynuug  angefullet,  er  seines  Theils  könne  den  gantzen  Hof 
gegen  ihn  nicht  länger  portiren,  müste  bereits  viel  seinetwegen 
leiden,  dafs  er  sich  so  familiär  mit  ihm  eingelassen,  es  sey  ihm 
von  Hertzen  leid,  dafs  er  sich  von  ihm  scheiden  müste,  er 
solle  sich  nur  eine  Zeitlang  retirade  halten,  es  würde  schon 
mit  der  Zeit  besser  werden,  und  diese  trübe  Wolcke  vorbey 
gehen,  er  wolle  schon  mit  Gelegenheit  seiner  wieder  im  guten 
gedenken." 

Becher  h'el  anscheinend  völlig  in  Ungnade.  Ks  blieb  ihm 
nichts  übiig,  als  Wien  den  Rücken  zu  kehren,  seine  Güter  im 
Stiche  zu  lassen  und  froh  zu  sein,  Leben,  Weib  und  Kinder 
gerettet  zu  haben.  Das  war  1678.  Bitter  spricht  er  sich  über 
den  Zusammenbruch  seiner  Bestrebungen,  über  seinen  Wiener 
Aufenthalt  aus:  „Ich  habe  nun  10  Jahr  Über  (seit  1669)  nicht 
zu  meinem  Absehen  und  Ruhe  kommen  können,  sondern  bin 
durch  böse  Leute,  welche  mir  mein  Stück  lein  Brod,  meine 
Ruhe,  und  diejenigen  wenigen  Gaben,  welche  mir  Gott  mit- 
getheilet,  railsgegönnet ,  wie  ein  Ball  von  einem  Ort  zum 
andern,  von  einem  Unglück  in  das  ander,  von  einem  Schaden 
in  den  andern,  von  einer  Weitläufftigkeit  in  die  andere  ge- 
wortfen   worden."    (s    Seeleiiweislicit).     „Gegen    so  theure 

')  A.  a.  O.  S.  124,  125. 


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187 


Kayserl.  schriftlich»  Versicherung  innl's  ich  mit  Weib  und 
Kindern  wegen  meiner  so  treu  gehabten  Intention,  Kosten  und 
Arbeit,  mit  viel  tausend  Verlust  aus  Teutschland  exuliren. 
Das  ist  nun  mein  Dank-  und  Lehrgeld.  Ich  bin,  ohne  Ruhm 
zu  meiden,  der  erste,  welcher  Teutschland  die  Augen  in  Ne- 
gotien auffgethan,  der  von  lutroduction  der  Manufacturen  redet, 
schreibet,  und  sich  wttrklich  in  der  That  bemühet,  auch  der 
Teuteehen  Nation  den  Zustand  ihrer  Commerden  klar  vor 
Augen  gestellet  hat,  werde  auch  wohl  hoffentlich  der  letzte 
seyn,  dann  sich  ein  ieder  ehrlicher,  teutscher  Patriot  an  mir 
spiegeln  wird,  es  wäre  denn  Sache,  dafs  er  auch  so  eiue  weise 
Narrheit,  wie  ich  begangen,  begehen  wolte.  dafür  aber  ieglichen 
ehrliehen  Teutschen  GOtt  behüte!  Dann  mich  kostet  es  Ehre, 
Haan,  Guth  und  Leben." *) 

Dr.  Lecher  erhielt  für  die  schweren  ihm  widerfahrenen 
Kränkungen  und  böswilligen  Verdächtigungen  noch  zu  Leb- 
zeiten glänzende  Genugthuung.  Sein  Feind  und  Widersacher 
Hofkaromerprasident  Graf  v.  Sinzeudorf  wurde  1680  in  Au- 
klagezustaud  versetzt  und  durch  Strafurtheil  gegen  ihn  erkannt 
wegen  Verbrechen  im  Amte,  Veruntreuungen  und  Unter- 
schlagungen auf  Amtsentsetzung,  schwere  Ehren-  und  hohe 
Geldstrafe! 

Becher  hat  sich  lt>78  von  Wien  über  Salzburg  nach  dem 
Niederrhein  begeben  und  nahm  Wohusitz  in  Hartem.  Er- 
stand in  Unterhandlungen  mit  mehreren  deutsehen  Fürsten 
wegen  Gründung  einer  Kompagnie  nach  Westindien.  Es 
schien,  als  wolle  er  in  die  Dienste  des  Herzogs  von  Mecklen- 
burg-Güstrow  treten.  Doch  trat  er  dem  Gerücht  entgegen, 
als  werde  er  sich  von  neuem  in  das  Hofleben  begeben:  „ich 
bin  vielmehr  beschäftigt,  meine  Sachen  zur  Richtigkeit  zu 
bringen,  alsdenn  mich  zur  Ruhe  zu  begeben;  ich  vermeynete 
einen  Platz  in  Holland  dazu  zu  erkiesen,  befinde  aber  ein  sehr 
ungesundes  Clima  darinuen.  Wenn  das  West- Indische  Werck 
in  Gang  kiline,  so  gienge  ich  alsobald  dahin.    Indessen  haben 

l)  Nftrrische  Weisheit,  6.  135. 


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188 


mir  fhr  Hochfl.  Durclil.  Hertzog  Gustav  Adolph ')  zu  Meck- 
lenburg Güstrow  eine  Retirade,  tuguriolum,  laboratorium,  eremi- 
toriuni.  oder  wie  mans  etwa  nennen  will,  in  Dero  Uinden  zu 
bauen  und  ad  dies  vitae  zu  fundiren  gnädigst  versichert,  allwo 
ich  etwa  mit  ein  paar  guten  Freunden  latitiren  werde.  Kan 
ich  von  dannen  sowohl  Ihr.  Käyserl.  Maj.  als  dem  Hertzoge 
mit  Rath  und  That  dienen,  so  bin  ich  willig  als  schuldig, 
solche«  zu  thun,  ich  mufs  ja  aller  Orten  die  Kost  verdienen 
und  wird  niemand  sagen,  dafs  er  mir  etwas  umsonst  gethan, 
welches  ich  nicht  doppelt  recompensiret  hätte.  Da  hast  du 
mein  ueues  Hofleben  und  meine  Residente  oder  Pallast,  der  in 
eiuem  Laboratorio,  Dormitorio,  Oratorio,  Apothek,  Bibliothek 
und  einer  kleinen  Druckerey  bestehen  wird,  und  raust  du  nicht 
meynen,  dafs  mich  zu  dieser  Resolution  die  gegenwärtige  Ver- 
folgung treibe;  Ach  nein!  Es  ist  schon  in  das  vierdte  Jahr, 
dafs  ich  damit  umgehe,  und  kann  noch  kommen,  dais  ich 
sterbe,  ehe  ich  es  effectuire,  indessen  suche  ich  gleichwohl 
einen  Port,  und  womit  ich  nun  10  Jahr  umgehe,  mit  ein  paar 
guten  Freunden  in  der  Stille,  Ruhe  und  Untersuchung  der 
Natur,  auch  meinen  Nächsten  docendo  et  medeudo  zu  dienen, 
mein  übriges  Leben  zuzubringen.  Ich  habe  bereits  dergleichen 
retirade  und  tuguriolum  an  dem  Käyserl.  Werek- Hause  zu  Wien 
gebauet,  und  vermeynet,  mein  Leben  allda  mit  Beten  und 
Arbeiten  zu  der  Ehre  Gottes,  Ihr.  Käyserl.  Maj.  Nutzen,  und 
meiner  eigenen  Vergnügung  und  Subsistentz  zu  beschliefsen, 
ich  bin  aber  durch  unbillige  Verfolgung  davon  vertrieben  und 
nicht  dabey  mainteuiret  worden,  derentwegen  gedencken  müssen, 
dafs  es  GOtt  also  haben  wollen."  (s.  Seelenweisheit). 

Becher  hielt  sich  1G78  und  1679  meist  iu  Harlein  auf.  war 
auch  im  Haag.2)  In  Harlem  suchte  er  durch  seine  Kenntnisse 
der  Seidenfabrikation  sich  eine  Existenz  zu  gründen,  nachdem 
die  Westindische  Kompagnie  nicht  zu  Stande  kam.   „Zu  den 

»)  U»h.  1ÖH3.  nir.  wir  Ki-ifi. 

2)  Jt.M-lier  war  am  27.  April  1H7S.  sowie  am  W.  Mürz  1Ü79  im  Ha:.:;, 
am  14.  Februar  1Ü79  iu  Amsterdam. 


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— 


189 


Seidenmannfakturen  ist  es  ein  herrlich  Werk  und  viel  tausend 
werth."  Die  Erfindung  eines  Seidenfilntorium ,  einer  Seiden- 
abwindemaschine, stellte  er  der  Stadt  Harlem  zur  Verfugung. 
Letztere  errichtete  eine  grofse  Fabrik,  800  Schuh  lang,  welche 
40000  (iulden  zu  bauen  kostete.  Während  Recher  glaubte, 
„nunmehro  einmal  in  Kuhe  ohne  Herrendienst  ein  ehrlich  Stücke 
Brodt  von  seiner  Arbeit  zu  gemessen,"  ruhten  seine  Feinde 
am  Kaiserlichen  Hof  zu  Wien  nicht,  verdrängten  ihn  auch  aus 
dieser  Stellung,  durchkreuzten  seine  übrigen  Plane,  Uber 
welche  er  mit  den  Generalstaaten  in  Unterhandlung  getreten 
war,  so  dafs  er  in  aufiserster  Armut  noch  1679  *)  nach 
England  sich  wenden  mnfste.2)  Aller  Mittel  entblofst,  ver- 
lassen, verarmt,  unbekannt,  fremd  kam  er  hier  an.  Doch  fand 
er  in  der  grofsten  Not  einen  Retter.  Der  Ruhm  seiner  Werke 
war  bis  nneh  England  gedrungen.  Hier  hatte  er  begeisterte 
Verehrer  seiner  Schriften,  so  insbesondere  seiner  Physica  sub- 
terranea.  Der  Leibarzt  des  Königs  Karl  IT.  von  England, 
Dr.  med.  Edmund  Dickinson  suchte,  sobald  er  von  Bechers 
Ankunft  gehört  hatte,  obwohl  selbst  ihm  unbekannt,  als  treuer 
Schüler  ihn  auf,  tröstete  ihu,  half  ihm,  empfahl  ihn  bei  Hofe 
und  erwarb  ihm  die  Guust  des  Königs  und  insbesondere  des 
Prinzen  Ruprecht  von  der  Pfalz.*)  Dickinson  gab  Becher 
auch  die  Mitte]  zur  Einrichtung  eines  Laboratoriums  und  unter- 
stützte ihn  derart  mit  Geldmitteln,  dafs  er  in  London  noch 


*)  Närrische  Weisheit,  S.  16:  „AI«  ich  letztens  nach  Schottland 
reisefe  /  und  bey  28  Tage  auff  der  See  war  in  sehr  grossen  Stürmen 
Schiiiigerungen  und  Bewegungen  des  Schiffes  hatte  ich  Gelegenheit  genug 
experimenta  z\i  nehmen  oh  eine  perpendicular-Bewcgung  (einer  L'hr)  auff 
einem  Schiff  '  und  dessen  Sturm  und  Bewegung  sich  correct  practiciren 
Hesse  habe  aber  das  Contrarium  befunden  '  und  absonderlich  noch  andere 
Mangel  notirt  die  ich  in  einem  absonderlichen  Tractat  beschrieben  und  in 
London  drucken  lassen/  unter  dem  Titul:  De  nova  temporis  dimetiendi 
ratione."  Diese  Schrift  schrieb  Becher  im  Januar  1680.  Dieselbe  erschien 
in  Frankfurt  bei  M.  (I.  Weidirann  noch  1680. 

8)  Närrische  Weisheit.  S.  lf>,  175. 

8)  Sohn  des  Kurfürsten  Friedrichs  V.  von  der  Pfalz,  geb.  1611», 
gest.  1682.    Er  war  Geschwisterkind  mit  König  Karl  II.  von  England. 


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190 


eine  fruchtbare  wissenschaftliche  Thätigkeit,  vor  allem  in  der 
Chemie,  entfalten  konnte.1)  Als  sogar  nach  London  durch 
die  Person  des  kaiserlichen  Gesandtschaftssekretärs  Natiz2)  die 
Wiener  Feinde  ihre  Netze  zu  erstrecken  suchten,  blieb  Becher 
durch  die  Stütze  seiner  neuen  Freunde  vor  weiteren  Nach- 
stellungen sicher.  Diese  Verfolgungen  hörten  sogar  ganzlich 
auf,  als  1680  den  Grafen  Sinzendorf  die  Nemesis  ereilt  hatte. 
Hecher  erfreute  sich  der  Gunst  des  Herzogs  von  Lauderdale, 
sowie  des  Parlamentsmitgliedes  Kitter  Johann  Weildmann. 
Wegen  seiner  Erfindungen  erhielt  er  an  Prinz  Ruprecht  von 
der  Pfalz  einen  besonderen  Gönner.  Dieser  stand  an  der 
Spitze  grofser  Unternehmungen,  so  der  „Biber-Kompagnie  in 
Amerika",  uud  betrieb  eine  Geschützgiefserei  im  Grofsen.  Auf 
Anregung  des  Herzogs  von  Lauderdale8)  weilte  Becher  1680 
uud  1681  in  Schottland  der  Bergwerke  wegen,  hielt  sich  auch 
im  Hafen  Faimouth  an  der  aufsersten  Küste  Englands  „vnlgo 
Ijaudes  Ende"  (Comwallis)  und  auf  der  Insel  Wight  auf. 
Becher  stand  in  London  in  Beziehungen  mit  der  Königlich 
Englischen  Gesellschaft  im  Oollegium  Greshamense.  Doch  kam 
er  nicht  aus  seinen  gedrückten  Vermögensverhältnissen  heraus. 
Als  ihm  in  dieser  Beziehung  Besserung  beschieden  schien, 
indem  er  mit  dem  Herzog  von  Mecklenburg  wegen  Über- 
siedelung nach  Güstrow  verlraudelte,  überraschte  ihn  der  Tod, 
1685.4)  Becher  starb,  ferne  von  den  Seinigen  in  solcher  Armut, 
dals  seine  Freunde  auf  ihre  Kosten  ihn  beerdigen  Uelsen.  Er 
erhielt  unter  Erstattung  letzter  Ehren  seine  Ruhestätte  zu 
London  in  der  Kirche  S.  James  in  the  field  in  S.  James  Street 
unter  der  Kanzel.5)  So  starb  der  grofse  deutsche  Gelehrte, 
angeblich  wieder  Protestant  geworden,  50  Jahre  alt,  ver- 
dächtigt vom  Vaterland,  geehrt  vom  Ausland! 

l)  Siehe  Vorrede  Hediers  zu  seinem  108Ö  erschienenen  Tripus  her- 
metieus  fatidicus. 

*)  Närrische  Weisheit,  S.  07. 
»)  A.  a.  O.  S.  47. 

*)  Ks  wird  auch  Miaupter,  Tfcvher  <ei  schon  im  <  iktoher  lf»82  tfesi«»rl»en. 
Zinekc,  Vorrede  zum  politischen  Diskurs.  Auflage  17f4. 


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191 


Als  Schriftsteller  war  Dr.  Becher  ungemein  fruchtbar. 
Die  Zahl  seiner  Werke  betragt  Aber  50. *)  Von  diesen  seien 
drei  hervorgehoben. 

Sein  volkswirtschaftliches  Hauptwerk  ist  sein  Tradatus 
de  Commerciis.  Monopolio,  Polypolio  et  Propolio,  in  spaterer 
Auflage  betitelt:  Politischer  Diskurs.  Wahrend  die  erste 
Aufllage  nur  über  den  Handel  sich  verbreitet,  ist  in  der  zweiten 
Auflage  als  1.  Teil  eine  Abhandlung  Ober  din  Staats- 
verfassungen vorgestellt.  Als  System  solcher  bezeichnet  ßeeher 


')  Dr.  Hecher  gibt  selbst  am  Schlösse  seines  1680  xu  Frankfurt  a.  M. 
bei  Weidmann  erschienenen  Kxperimentum  nnvnm  ac  enriosum  de  Minera 
arenaria  perpetna  seil  Prodromus  historiae  ein  Verzeichnis  seiner  bis  1680 
verfafsten  Schriften.    Diese  sind: 

A.  In  Philologicis :  1.  (Tiaracter  seu  Clavis  convenientiae  lingua- 
rum.  Frankfurt  1060.  lateinisch.  —  2.  Dasselbe,  deutsch.  Frankfurt 
1661.  —  8.  ldem  character  compendiosiorc  inventione  super  nna  philura 
seu  uno  folio.  Lat.  MS.  —  4.  Methodus  didactica,  deutsch,  München 
bei  Witwe  Schellin,  1667  in  4.;  lateinisch,  Frankfurt  bei  Zunner,  in  8.  — 
5.  Methodi  annus  primns  seu  prima  affinltas  vocabulorum.  Frankfurt  bei 
Zunner.  in  8..  lateinisch  und  deutsch.  —  6.  Novum  Organum  Philologicum. 
Opus  decumanum  seu  Methodi  didactirae  annus  secundus.  Frankfurt  bei 
Zunner,  in  8.,  lat.  und  deutsch.  —  7.  Nomenclatura  Adamica,  seu  methodi 
annus  tertius.  MS.,  lat.  und  deutsch.  —  8.  Panegyricus  Atlanti  Medico 
D.  Ludovici  de  Kornirk  dictus.  Frankfurt  bei  Oerlin,  in  4.,  lat.  —  9.  De 
defectu  ling-nne  Latinae  demonstratio  ad  oculos.  MS.  fol.  Lat.  -  Deutsch. 
Dazu:  Syllabarium  linguae  Latinae  50000  verbornm.  Opus  laboriosum  et 
riirioMum,  hactenus  nunqnam  visum.  MS.  Sowie:  Terminationes  suhstanti- 
rorum,  quotquot  exstant,  rvthmicae.  MS. 

B.  In  Mathematik:  10.  De  motu  et  usu  quatuor  Elementorum  in 
Mechanicis.  Accedit  specialis  observatio  et  novum  inventum  circa  Horologia 
construenda  et  temporis  mensurationem.  MS.  (1667).  —  11.  Centuria  Para- 
logismorum  Mechanicornm.  MS.  —  12.  Catalogus  propriarum  Inventionnm 
pt  obsenrationum  Mathemattcarum.  MS. 

O.  In  Physicis,  Medicis  et  Chymicis:  13.  Solini  Saltzhals  Regio- 
montani  de  Lapide  Trismegisto  et  Salinis  philosopbicis ;  deutsch  in  12., 
1654.  —  14.  Oedipus  Chymicus  seu  Institutiones  Ohymicae  Prodrumae. 
Frankfurt  und  Amsterdam;  lat.  12.  —  15.  Metallurgia  seu  de  Oeneratione. 
Refinatione  et  perfectione  Motallorum;  deutsch  in  8.,  Frankfurt  bei  Serlin.  — 

16.  Concordantia  aliquot  millium  Processuum  Chymicorum;  fol.  MS.  — 

17.  Physica  suluerranea  cum  duobus  supplementi*  seu  Ana  laboratorii 
Monaeensis.  Frankfurt  bei  Zunner,  in  8.,  lat.  1669.  —  2.  Auflage,  Frank- 


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 192  

i 

die  geistliche  und  die  weltliche  Obrigkeit;  letztere  sei  ent- 
weder monarchisch,  oder  aristokratisch,  oder  demokratisch 
oder  gemischt. 

Dem  geistlichen  Regiment  sei  eigentümlich  die  Nicht- 
erblichkcit  Folge  sei,  dafs  jeder  geistliche  Herrscher  zunächst 
für  sich  und  die  Seinen  sorge,  worüber  vielfach  versäumt  werde, 
die  Schäden  des  Landes  zu  heben.  „Wo  Pfaffen  führen  das 
Regiment,  da  nimmt  es  selten  ein  gut  End."*  Vorzüge  dieses 
Systems  seien  indes  folgende  Punkte:  „Geistliche  Herrscher 


fort  b«-i  Weidmann,  1681.  -  Weitere  Aufluve  1702,  besorgt  von  Stahl.  — 
18.  Dasselbe.  Uber  seeundns,  eni  accesser  im  t  millc  hypotheses  chymieae 
practicae.  MS.  —  19.  Institutiones  Semicrti  in  Aphorismus  redartae.  Frank- 
furt bei  Beyer,  lat.  in  8.  —  20.  Parnassus  medieinalis  illustrativ  seil  de 
Animalibus.  vegetabilibus  et  mineralibus  Observationen  et  descriptiones 
physicae.  medicae  et  therapeuticae,  in  prosa  et  poetice.  Thier-,  KrHnter- 
und  liergbuch,  Ulm  bei  Gorlin.  foL  deutseh,  mit  Figuren,  1663.  — 
21.  Psychosophin  seu  methodus  (inostica  ex  solius  aniuiHe  eonsiderntione 
tot  um  tiecessarium  seibile  cognoscendi.  (Seelenweisheit).  Güstrow,  bei 
Scheipelius,  deutsch  in  8.,  1678.  —  4.  Auflage.  172ö.  —  22.  (.'ornueopiae 
naturae  seu  animalium.  vegetahilium.  mineralium  et  artificalium  genera  et 
species;  fol.  MS.  Lat. 

D.  In  Juridicis,  l'oliticis  et  Cameralibus:  23.  Joachimi  Hopperi  Nomo- 
thetice,  item  Sutholti  lustitutiones  nee  nun  Arn.  Corvini  a  Relderen  Corpus 
Juris  Canonici  in  Tabulas  Dichotomien  redactae;  fol.  MS.  -  24.  De  fundando 
aerario  perpetuo  in  Imperio  Romano.  <  Cber  Gründung  eines  ständigen  Reichs- 
sclint/.es)  (1673).  —  2S.  De  milite  perpetuo  alendo  in  imperio  Romano  (Tber 
den  Unterhalt  eines  stehenden  Reichsheeres).  —  26.  lnextinguibilis  et  semper 
scintillans  fomes  t  urbar  um  et  tumultuum  in  Imperio  Romano.  —  27.  Methodus 
in  Germania  mauufacturas  fabricandi  et  peregrinas,  juxta  ultimum  Edictum 
Caesareum  excludendi ;  deutsch  in  4.  (Gedanken  und  Verlauft*  über  dasContis- 
cationswerck  der  französischen  Waaren  und  Manufakturen  in  Teutschland 
gerichtet  an  die  Reichaversammlung  in  R**gensburg,  um  1672,  s.  auch  oben 
S.  183).  —  28.  Ventilatio  et  Consultatio  num  induatria  quadam  maiiufacturae 
fabricari  bona  conscientia  et  citra  laesionem  boni  publici  possint,  ita  ut  unus 
homo  tantum,  quantum  multum  alii,  elaborare  possit ;  deutsch  in  4.  Frankfurt 
um  16(58.  —  2i).  Traetatus  de  t'ommereiis,  Monopolio,  l'olypolio  et  Propolio. 
F/ditio  prima  et  secunda,  Frankfurt  bei  Zuniicr ;  deutsch,  in  8.  —  30.  Ejusdem 
Traetatus  tertia  editio.  cujus  Index  adjunetus  est  sub  tinem  Pmpositiuni 
Superiori  de  fundando  Aerario.  Politischer  Diskurs,  Uber  den  Fortschritt 
und  Niedergang  der  Städte.  Länder  und  Staaten.  (Siehe  oben  S.  175  ff.)  — 
31.  Memorial«*  ad  imperatorem  Leopoldum  ratione  meae  commissiotiis  in 


11)3 


führen  selten  Krieg,  halten  fest  Qber  die  Religion;  ist  ein 
Regent  Übel,  so  währt  es  nicht  lange.  Der  Nachfolger  ist 
nicht  an  eine  dynastische  Politik  des  Vorgängers  gebunden, 
wie  im  weltlichen  Regiment." 

Die  monarchische  Regierung  sei  am  meisten  verbreitet, 
„gleichsam  ein  Ebenbild  der  göttlichen  Regierung,  bey  allen 
Nationen  angenommen,  der  Gemeine  sehr  vorträglich.  Ein 
Herr,  der  eine  Nachkommenschaft  hat,  nimmt  sich  seiner  1  ^ande 
und  Leute  wohl  an  und  hält  bei  ihnen  aus."  „Eine  monarchische 

Imporio  habitae.  ejusque  causa  mihi  illati  damni.  Amsterdam  1679;  deutsch, 
in  4.       32.  Trifolium   Becheriannm  Hollandicutu.   Amsterdam  4.  Belgice. 

E.  In  Ethieis  et  Theologicis :  38.  Ethica  Experimentalis.  Amsterdam, 
lat.  in  16.  —  34.  Duhitafiones  et  resolutiones  illustres  in  omni  scibili.  MS.  — 
35.  Bilanx  humanae  felicitatis  et  infelicitatis.  Wagschale  des  menschlichen 
(i  Micks  und  Unglücks.  Frankfurt  hei  Zunner;  deutsch  in  12.,  1669.  — 
86.  Cardinalis  Bouae  manuductio  ad  eoelutn,  carminice.  Mfinrhen  hei  Schell; 
deutsch,  in  4.  (1665).  —  37.  Regulae  et  fundamenta  societatis  psychosophicae 
ad  imitationem  vitae  Christianae  in  primitiva  ecclesia.  Frankfurt,  deutsch 
in  12.  (vor  1678).  —  38.  Kcce  Homo  seu  de  Imitation«  Passinnis  Christi. 
Nürnberg,  deutsch,  in  12.  —  39.  Commentatio  orationis  seu  S.S.  Patrnin 
circa  orandi  Studium  dicta.  Nürnberg,  lat.  in  12.  —  40.  Su  flu  leimen  tu  in 
octo  Columnarum  fundamentalium  fldei  Christianae  hoc  tempore  corruentium. 
Amsterdam,  deutsch,  in  12.  —  41.  Argumentum  invincihile  pro  demonstra- 
tione  veritatis  Christianae,  lat.  in  4.  —  42.  Theses,  disputationes,  inscrip- 
tiones,  poPmeta.  satyrae.  aliaque  chapsodica.  MS.  fol.  10  Vol.  —  43.  Sep- 
tenarius  lucubrationum  seu  Discursum  Philo-Tlieosophicoram  de  rebus  maxime 
scitu  neeessariis.  --  44.  Aula  et,  Caula  seu  descriptio  vitae  propriae.  MS.  - 

F.  Ferner  sind  von  Becher  geschrieben,  erst  1680  und  spilter  erschienen : 
45.  Prodromus  historiae.  Frankfurt.  Weidmann.  1680.  46.  Theoria  et 
Kxperientia  de  nova  temporis  demetier.di  ratione  et  accurata  Horologiorniit 
construetione,  ad  societatem  regiam  Auglicanam  in  Collegio  Greshamensi 
Londini.  Jan.  1680.  Ebenda  erschienen.  —  47.  Experimentum  Chymicum 
nttvnni.  1680.  Ebenda.  —  48.  Urna  sortis  fortuitae  chymica  (Chymischer 
(ilüekshafen)  (vgl.  oben  Nr.  16).  —  49.  Erbilrmlicher  Schau-Platz  Frantzn- 
sischer  Schand-,  Brand-  und  Mordthaten.  Frankfurt  mit  Kupfern,  tun  1680.  — 
50.  Dispensatorium  secretorum  medicorum;  um  1680.  —  51.  Kluger  Haus- 
vater, kluge  Hausmutter,  und  vollkommener  Landmedikus.  52.  Narrisch«' 
Weisheit  und  weise  Narrheit,  geschrieben  um  1680  zu  London,  in  2.  Auf- 
lage erschienen  1706.  —  53.  Lumen  trimim,  (nach  1680).  —  54.  Triptis 
hermeticus  fatidicus,  zu  Frankfurt  1689  hei  Schiele  erschienen,  gewidmet  von 
Becher  seinem  Freunde,  dem  Leibarzt  des  Königs  Karl  II.  von  Kngland. 
Dr.  med.  Edm.  Dickinson. 

13 


194 


Regierung  ist:  Wenn  ein  Regent  eigen  Land  und  Leute  hat, 
welche  ihm  zugehören,  und  er  darüber  seinem  Willen  n;n  li 
ohne  Einreden  und  Malsgeben  herrschet,  weil  er  das  Regiment 
erblich  hat."  „Doch  gerathen  in  solcher  Regierung  die  Unter- 
thanen  öfters  in  grosse  Noth,  Armuth  und  blutige  Kriege, 
wegen  der  Monarehen  öfterer  unersättlicher  Begierde,  ihr  Land 
zu  erweitem.  Unverstand,  Faulheit,  Verschwendung,  Succcssions- 
streit  uud  kurzes  Leben,  deswegen  die  rnterthanen  kaum  80 
Jahr  eine  beständige  Regierung  haben  und  meistenteils  den 
Hotbedienten  und  Kathen.  Vikarien,  Hofschrantzcn  und  Favoriten 
unterworfen  sind." 

Die  aristokratische  Regierung  sei  dadurch  charakteri- 
siert, dafs  „ein  A  ussc.hu fs  der  besten  und  verstand  igst  en  einer 
Gemeine  gemacht,  und  von  den  Unteithanen  demselben  Treue 
gelobt  und  also  dieser  vor  ihre  Obrigkeit  erkant  wird."  „Hier 
ist  eine  beständige  Regierung.  Denn  deren  Glieder  sterben 
nicht  auf  einmal  ab,  der  Suceession  wegen  erhebt  sich  kein 
Streit,  Tyranney,  Unverstand  und  Verschwendung  regieren 
nicht,  oder  es  wird  doch  nicht  alles  von  den  Redienten  regiert. 
Republiken  floriren  besser  als  Länder,  welche  durch  absolute 
Herren  regiert  werden."  Doch  gebe  es  auch  hier  Mangel. 
„Die  Vota  zu  gewinnen  giebts  Factiones."  rKs  ist  kein  solcher 
Eyfer,  Respekt  und  Resolution  da",  wie  bei  der  Monarchie. 
„So  mufs  man  auch  öfters  aller  dieser  Regenten  Weiber,  Mägde, 
Kinder,  Freunde  und  Favoriten  bestechen,  indem  jeder  weisen 
will,  dafs  er  was  gelle."  „Bei  den  Republiken  ist  ein  kaltes, 
langsames  negociren,  rathschlagen,  schliessen;  zu  geschweige!), 
dafs  darinnen  wegen  Menge  der  Rathsherrn  nichts  verschwiegen 
bleiben  kan.  Es  herrscht  ein  ewiger  Neid,  viele  trachten  nach 
solcher  Stelle,  indem  jeder  sich  einbildet",  es  stecke  ein  Hen  scher 
in  ihm.  „Die  aristokratische  Regierung  ist  nicht  wenig  kost- 
bar, indem  so  viele  ernehret  werden  müssen,  und  ieder  dieser 
Gelegenheit  und  Authorität  sich  bedienet,  und  seine  SchäHein 
ins  trockene  führen  will.  Jeder  denkt  auch  mehr  auf  seinen, 
als  der  Gemeine  Nutzen." 


195 


Id  der  demokratischen  Regierung  seien  „die  Obern  den 
Unterthanen  Rechnung  von  ihrer  Regierung  zu  geben  schuldig, 
und  diese  sitzen,  wenn  sie  wollen,  mit  im  Rath  und  können 
selbsten  ihr  bestes  beobachten  helfen,  auch  sehen  und  hören 
wie  es  zugeht  "  „In  der  demokratischen  Regierung  ist  kein 
Respekt  der  Oberen,  wegen  der  Menge  keine  Verschwiegen- 
heit, wegen  der  meisten  Stimmen  erfolget  manchsmahl  ein  un- 
geschickter Entschlufs.  In  dieser  Regierung  entstehen  gar  oft 
Kaktionen,  Seditionen  und  Rebellionen." 

„Die  Noth  hat  eine  Einrichtung  gelehrt  und  gewiesen, 
aus  allen  dreyen  Arten  von  Regierungen  das  beste  zu  nehmen 
und  ein  gemischtes  Regiment  zu  machen",  das  entweder 
monarchisch  oder  aristokratisch  sei.  In  letzterem  Fall  hätten 
die  Republiken  ihren  Herzog,  welcher  ihr  ein  monarchisches 
Ansehen  gebe  und  bald  mehr  oder  weniger  eingeschränkt  sei. 
Ihm  stünden  zur  Seite  —  als  aristokratisches  Element  —  die 
Ratsherrn,  —  schliesslich  als  demokratisches  Element  —  der 
grofse  Rat,  worin  die  vornehmsten  Bürger  seien.  Überwiege 
das  monarchische  Haupt,  spreche  man  noch  von  einer  Monarchie, 
seien  die  Ratsherrn  raalsgebeud,  von  einer  Republik.  „Um 
aber  der  grofsen  Fürsten  und  Herren  und  Regenten  aus- 
schweifende Gemftther  im  Zaum  zu  halten,  hat  man  die  Par- 
lament- oder  Landschaftsriith e.  Stünde  und  Regierungen  gestiftet, 
von  denen  nach  gewissen  Gesetzen  der  Monarch  oder  Regent 
eingeschränkt  ist  und  sich  dazu  verbindet  Hingegen  huldigen 
ihm  diese  den  Gehorsam  und  schwören  zugleich  den  Unter- 
thanen,  dafs  sie  das  Haupt  in  den  Schranken  der  alten  Landes- 
Gesetze  halten  und  solches  wider  dieselbe  nicht  wollen  handeln 
lassen.  Sie  sind  also  des  Landes-Fürsten  Controllern*."  „Per 
Landschafts-Deputirten  Amt  und  Pflicht  besteht  darin:  ihren 
Herren  und  die  Unterthanen  in  einer  Bilantz  zu  halten  und 
beyde  zu  mainteniren,  nicht  aber  zwischen  beyden  Verbitterungen 
anzustiften  oder  eines  vor  dem  andern  zu  begünstigen  oder  zu 
bedrücken."  „Tn  letzterem  Falle  haben  öfters  Könige  wider 
ihr  Parlament,  dieses  wider  den  König,  die  Unterthanen  wider 

13* 


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196 


beyde  blutige  Kriege  geführt."  (Frankreich,  England,  Polen). 
Zam  Schlufs  sagt  Becher:  „Ich  halte  davor,  dafs  diejenige 
Regierung  die  beste  sey,  welche  ein  weltliches  Haupt,  das 
eine  Succession  hat,  führet,  diesem  aber  Land-Stände,  welche 
solches  obligiren,  und  in  terminis  et  mutua  obligationc  halten, 
beygefüget  werden,  und  die  Land-Stände  dem  Lande,  Kargem 
und  Bauern,  und  deren  Ausschufs  Rechenschaft  zu  geben  ver- 
bunden, ja  von  ihnen  auf-  und  abgesetzt  werden  konneu.  Denn 
also  fürchtet  der  Regent  die  Landstände,  und  diese  müssen 
ein  Auge  auf  die  Unterthanen  haben,  diese  hingegen  müssen 
die  Laudstände  und  solche  die  Regenten  fürchten,  denn  es 
mufs  zwischen  diesen  dreyen  eine  mutua  obligatio  seyn.  sonst 
ist  an  einem  Theile  eine  I^ast,  man  kehre  es  auch,  wie  man 
wolle,  und  es  sind  weder  die  Unterthanen  der  Landstände  noch 
des  Regenten  gebessert,  der  doch  thnt,  was  er  will;  also,  dafs  die 
Landstände  in  solchem  Fall  beyden  mehr  zur  Last  als  nützlich 
wären,  da  sie  doch  sonst  der  Augapfel  eines  Landes  sind/ 

Bechers  volkswirtschaftliches  System  ist  kurz  folgen- 
des:1) Die  bürgerliche  Gesellschaft  einer  Stadt  oder  eines  Landes 
sei  „eine  volckreiche,  nahrhafte  Gemeine".  „Je  volckreicher 
eine  Stadt  ist,  je  mächtiger  ist  sie  auch."  Sie  kann  sich 
leichter  feindlicher  Angriffe  erwehren.  „Damit  eine  volckreiche 
Versammlung  bestehen  könne,  mufs  sie  zu  leben  haben;  ja  eben 
diefs  letztere  ist  ein  Anfang  des  eisten:.  Die  Nahrung  ist 
ein  Angel  oder  Hamen,  wodurch  man  die  Leut  herzulocket. 
Obschon  ein  Land  populos  wäre,  und  im  Fal  der  Noth  keine 
Lebens-Mitl,  Nahrung  oder  Verdienst  hätte,  so  wären  die  Leut 
potius  oneri  quam  usui.  Gleichwie  nun  die  Volckreichmachung 
aufs  der  Nahrung  eines  Orts  quellet,  also  entspringt  die  Nahrung 
aufs  der  Gemeind :  nemlich  dafs  die  Leut  eines  Orts  einander 
unter  die  Arme  greiffen,  und  einer  dem  andern  durch  gemeinen 
Mandl  und  Wandl  zu  seinem  Stück  Brod  verhelfte."  „In  einer 
populosen  Statt  ist  es  leichter,  als  in  einem  deserten  Orth  sich 

V>  Si»»ln»  hi«-/u:  Koscher.  Gisrliirhtp  «I*-r  Xaiinnal-Okonomik  in  Deutsch- 
land. S.  278-28«. 


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197 


zu  ernehrcn,  indem  ein  Mensch  von  dem  andern  lebet,  wie 
hierinnen  alle  grolse  Stätt  ein  Exempel  seyud.  Durch  die 
populining  verstärckt  sich  die  leichte  Nahrung  und  durch  solche 
der  Zulauf  der  Menschen,  hierdurch  aber  wiederumb  die  popu- 
lisirung  gleichsam  in  einen  ewigen  Cireul." 

In  der  Gemeinde  seien  die  einen  Diener  (Obrigkeit,  Geist- 
liche, Gelehrte,  Ärzte,  Soldaten),  die  andern  „constituiren  essen- 
tialiter  die  societatera  civilem",  nämlich  die  Bauern,  Handwerker, 
Kauflcute.  Letzterer  Verhältnis  zu  einander  bezeichnet  Becher 
also:  „ein  eintziger  Kaufmann  kann  verhandeln,  was  hundert 
Handwercksleute  verarbeiten  uud  ein  Handwercksmann  verar- 
beiten, was  hundert  Bauern  in  nie  an  rohen  materien  zum  ver- 
arbeiten geben  können."  „Wenn  die  zwey  erste  Stände  ruiuirt 
oder  im  Abnehmen  seyn,  so  kann  der  Bauer  seine  Flüchte  nicht 
versilbern."  „Die  Consumption  ist  die  Seel  der  drey  Stände, 
der  eintzige  Bindschlüssel,  welcher  sie  an  einander  heftet,  auch 
von  einander  leben  macht;  ja  der  Consumption  wegen  ist  der 
Kauffman-Stand  so  nöthig  in  der  Gemeind,  so  grofs  dariunen 
der  Bauern-Stand."  „Weil  die  Narung  der  Gemeinde  allein  in 
Verhandlung,  Versilberung  ihrer  Guter  bestehet,  so  ist  leicht 
zu  erachten,  dafs  alles,  was  dieses  verhindere,  auch  die  darauf* 
fundiite  Nahrung  und  die  daraufs  entspringende  populosität 
verhindere  und  schwäche." 

„Dieweil  das  Gelt  gleichsamb  die  Nerve  und  Seel  eines 
Landes  ist.  solle  man  allezeit  sehen,  dafs  man  das  Gelt  im 
Lande  behalte  und  von  frerabdeu  Orthen  noch  ein  mehrers 
dazu  briuge."  Mit  dem  Gelde  solle  man  Menschen  beschäftigen, 
zugleich  aber  mittels  „Verlag"  denselben  zum  Absatz  ihrer 
Erzengnisse  verhelfen.  „Verläger  sind  vor  Grundsäulen  aller 
Stände  zu  halten,  von  ihneu  lebt  der  Handwercksmann,  von 
diesem  der  Bauer,  von  diesem  der  Edelmann,  von  diesem  der 
Landsfflrst  und  von  diesen  allen  wieder  der  Kaufmann." 
„Diejenige  Kaufmannschaft,  von  welcher  der  Staat  an  Geld 
und  Nahrung  gemehrt  wird,  ist  negst  der  Natur  die  Säuge- 
Mutter,  welche  das  noch  junge  Aufnehmen  auch  der  deserte- 


um 


sten  Länder  zum  Sprossen,  zur  Blüt  und  endlich  herlichcii 
Früchten  bringet."  Kautieute  aber,  welche  das  Geld  für 
trerade  Waaren  ins  Ausland  schickten,  seien  für  das  Inland 
„Kümmeln,  die  den  armen  Bienen  den  Honig  stehlen*'.  Ful- 
das Blühen  einer  Gemeinde  gebe  es  drei  Milsstände:  „das 
Monopoliura  (Alleinhandel)  verhindere  die  populosiült .  das 
Polypoliuro  (Handelszcrsplitternng)  die  Nahrung,  das  Propolium 
(Vorkauf)  die  Gemeinschaft" 

Kür  ein  Land  sei  es  besser,  „wenn  es  viel  mittelmäi'sige 
reiche  und  von  ehrlicher  Bürgerlicher  Nahrung  Leut  hat.  als 
wenn  es  arm  von  Menschen  ist,  und  nur  etliche  wenige  haupt- 
reiche Leut  unter  sich  hat."  Ebenso  sei  es  „einer  Gemeinde 
viel  nützlicher,  wenn  sie  eine  gewisse  Anzahl  mittelmiifsig 
reicher  Leute,  als  eine  übergrofse  Milnge  Bettler  und  armer 
Polypolisten  hat." 

Für  den  Handel  bestehe  „Freiheit  in  Zu-  und  Ausfuhr 
der  Waaren,  wenig  oder  keine  Auflagen  darauf,  dai's  sich  ein 
.Jeder  mag  ehrlich  ernehren,  wie  er  kann  und  weils,  und  sich 
in  Wohnung.  Kleider  und  Trank  möge  seinem  Willen  nach 
betragen,"  „nur  dafs  er  nichts  zur  Verminderung  der  Volks- 
reiehheit,  Nahrung  und  Gemeinschaft  thue." 

„Die  drei  Stande  (Bauern,  Handwerker,  Kaufleute)  zu 
vermischen,  ist  wider  ihre  Natur.**  Das  seien  „elende  lland- 
wcrcksleut,  die  ohnbestelte  Arbeit  raachen,  hernach  solche  wol 
ein  Jahr  auf  dem  Laden  haben  oder  im  Land  herumb  von 
einem  .lahrmarekt  zum  andern  damit  lautfen;  also  das  auch 
unglückselige  Bauern,  wann  sie  ihre  Feldarbeit  müssen  stehen 
la-ssen  und  ihre  Xohttürftigkeit  im  Handwerekswesen  selbsten 
zu  Haut's  arbeiten."  Die  Handwerker  „werden  billich  in  unter- 
schiedliche Classen  getheilt,  und  nicht  jedem  zugelassen,  allein 
alles  thun."  Die  ZunftmifsbriUiche  seien  abzuschatten ,  die 
Zünfte  sollten  weiter  bestehen.  Gewerbefreiheit  nötige  wohl 
die  Arbeiter  zur  Lieferung  billiger  Arbeit,  allein  die  Konkurrenz 
schmalere  ihren  Verdienst  und  halte  sie  in  steter  Armut,  wahrend 
die  Kaufleute  und  Verleger  sich  den  Gewinn  zu  sichern  verstünden. 


191) 


Kür  den  Handel  mit  dem  Ausland  stellt  Becher  als  Haupt- 
salz auf:  Was  im  Inland  hergestellt  werden  kOnne,  solle  man 
nicht  im  Ausland  holen.  Es  sei  besser  Waaren  zu  verkaufen 
als  zu  kaufen.  Dieses  bringe  Schaden,  jenes  einen  gewissen 
Nutzen.  Hei  Einkäufen  sei  der  Zwischenhandel  zu  vermeiden. 
Die  Ausfuhr  von  Rohstoffen  sei  honer  zu  besteuern,  als  die 
von  fertigen  Waaren.  Die  Einfuhr  letzterer  sei  zu  verhindern, 
die  von  Rohstoffen  zu  begünstigen.  Rohstoffe  solle  man  gegen 
I  nlandswaaren  eintauschen. 

Den  Grol'shandel  sollten  Handels- Kompagnien  treiben. 
Eine  solche  „hat  mehr  Mittel  und  Credit,  gehet  auch  viel  sicherer, 
als  ein  Privathandelsmann,  welcher  viel  ehrer  verderben  kann, 
als  so  eine  gantze  Compagnie,  welche  mächtig  ist,  und  einer 
Sachen  aufswarten  kann."  Der  Kompagnie  sei  ein  Privilegium 
zu  ei  teilen.  Ohne  dieses  könne  selbst  sie  „leichtlieh  über  den 
HautVen  geworffen  werden,  wenn  andere  Kaufflenth,  die  mach- 
tiger seynd,  wider  sie  ein  Compact  machen ;  denn  also  verderbt 
dieser,  der  aufshalten  kann,  die  andere,  so  weichen  mufs." 

..Consumption  und  debit"  (Verschleifs)  werden  um  so 
grOlser  sein,  „wenn  es  jedem  frey  steht,  wie  und  wo  er  bestens 
kau,  seine  Güter  einzukauffen  und  wiederumb  zu  verhandlen. 
Es  ist  aber  sehr  billich,  nöthig  und  nützlich,  wenn  man  die- 
jenige, so  etwas  neues  dem  gemeinen  Wesen  zum  besten  in- 
troduciren,  auff  gewisse  Zeit  und  auff  gewisse  Zahl  der  Per- 
sonen privilegirt"  (Patente  erteilt). 

Ein  Ideal  war  für  Recher,  dai's  der  Staat  auf  Grund 
seines  ,,Commerzienregals"  den  wirtschaftlichen  Zustand  organi- 
siere durch  viel-  Anstalten,  nämlich:  1.  ein  Provianthaus  —  dieses 
solle  auf  10  Meilen  in  der  Runde  um  feste  Taxen  den  Rauem 
ihre  Früchte  abnehmen  und  sie  mit  mäfsigem  Aufschlag  an 
die  Konsumenten  abgeben,  —  2.  ein  Kunst-  und  Werkhaus 
zur  Beschäftigung  aller  Arbeitslosen l)  und  Arbeitsuchenden, — 

l)  Hinzu  su<.rt  Hecher:  „Was  nutzer  ein  Dieb,  uVr  umb  fflntftzip 
(inld.'ii  ist  »vhiinkr  worden.  si<-h  oder  diesem,  dem  er  p-estnlden '*  du  er 
di)«  h  im  Werekhauls  in  einem  Jahre  wohl  viermal  soviel  wieder  verdienen 


200 


3.  ein  Kaufhaus,  wo  die  Kaufleutc  für  ihre.  Waareii  Gewölbe 
besässen  und  wo  die  Handelsumsätze  stattzufinden  hatten,  — 
und  4.  eine  Rank,  deren  Bestände  aber  nicht  zu  Kriegs-  oder 
Hofzwecken  entnommen  werden  dürften  und  Uber  allem  ein 
„Commerz- Collegium",  zur  Förderung-  der  „Floriantz"  der 
Hauern  und  Handwerker,  zum  Schutz  des  Handels,  indem  es 
„aehtung  zu  geben  hat  ex  professo  auf  die  Vermehrung,  Er- 
nehrung  und  Gemcinsehafft  eines  Landes."  In  demselben  sollten 
vertreten  sein:  Juristen, Kaufleute,  Industrielle  uud  Kameralisten. 

Bei  diesem  Ideal  hat  Becher  stets  mehr  das  Volkswohl 
als  den  Fiskus  vor  Augen.  Denn  „die  Gemeine  ist  nicht  umb 
der  Obrigkeit,  sondern  die  Obrigkeit  umb  der  Gemeine  willen 
da".  Die  Geineine,  der  Staat  sei  bei  der  thatsachlich  vorhandenen 
Empfindlichkeit  überhaupt  vorsichtig  und  klug  zu  behandeln; 
denn  der  Staat  leide  leicht  an  Hektik,  wo  dann  erst  das  Blut 
(das  Geld),  hierauf  das  Fleisch  (die  Nahrung),  zuletzt  das  Mark 
(die  Volkszahl)  hinschwinde.  Hiegegen  dürfe  nicht  mit  Purganzen 
und  Aderlässen  (neuen  Steuern),  sondern  nur  durch  humectantia, 
nutrientia  und  refrigerantia  (durch  kräftigende,  nährende,  klärende 
Mittel)  gewirkt  werden.   (Koscher  S.  273.) 

Als  den  „Schatz  seiner  Schriften  und  Wissenschaft"  gab 
Becher  (l«78)  aus  seinen  „Chy mischen  Glückhafen,  oder 
grosse  Chymische  Concordantz  von  1500  Chymisehen  Prozessen, 
aus  den  besten  Mauuscriptis  und  Laboratoriis  durch  viele  Mühe 
und  Kosten,  sowohl  seiner  als  des  Verlegers,  zusammen  gebracht", 
worüber  er  selbst  folgendes  sagt:  „darinnen  habe  ich  die  l'hymia 
dergestalt  mit  allen  ihren  Handgriffen  und  solche  Arcana  en- 
decket, dergleichen  noch  von  keinem  geschehen,  deswegeu  mir 
viel  noch  nach  meinem  Tode  dancken  werden,  sonderlich  wenn 
sie  der  rechten  Anweisung  folgen  und  nachgehen,  l'nver- 
ständige  Laboranten,  deren  eine  grosse  Menge,  berulfe  ich 
nicht  darzu,  denn  sie  werden  wohl  blind  darinne  greinen, 

k;tn.  ziinmNn  da  »'in  D'wh  ci-i  «ji'wissrs  Zi'irhen  ein»»*  MUfsi^traiiif«  wIit 
AritMirlis.  tb  r  von  d»r  *  »hrifrk«'ir  h«>r«|ij»'tl»>r.  ist.  die  nicht  Achtung  M  Z«'it«'ii 
auf  sokhf  Lrutli  jtribt." 


■ 


201 


welches  sie  aber  nicht  mir.  sondern  der  Unwissenheit,  und  dai's 
sie  die  rechten  Handgriffe  nicht  besser  erlernet  haben,  wollen 
zuschreiben."  (Seelenweisheit).  Bechers  Wunsch  ging  glänzend 
in  Erfüllung.  An  seine  wissenschaftlichen  Ergebnisse  knüpfte 
weiterbaueud  kein  Geringerer  au  als  G.  E.  Stahl  (1660—1734), 
der  die  für  die  Entwicklung  der  Chemie  lange  Zeit  so  mals- 
gebende sogenannte  Phlogistontheorie  aufstellte  und  seinerseits 
aussprach :  „  Becheriana  sunt,  qnae  profero".  Becher  hat  seine  für 
die  Entwicklung  der  Stahl'schen  Phlogistontheorie  in  Betracht 
kommenden  Ansichten  ausgesprochen  zumeist  in  seiner  Physica 
subterrauea  und  sagt :  Die  entferntesten  Grundstoffe  aller  Körper 
seien  Wasser  und  Erde.  Aus  diesen  seien  als  Grundbestand- 
teile aller  noch  so  verschieden  zusammengesetzten  Körper  drei 
Substanzen,  drei  Erden,  gebildet,  nämlich:  1.  die  erste  Grund- 
erde, die  sich  als  glasartig,  steinartig,  schmelzbar  äufsere,  2.  die 
zweite,  die  feuerfähige,  fettige  Grunderde,  3.  die  merknrialische, 
metallmachende,  flüssige  Erde,  welche  Substanzen  früher  unge- 
eignet als  Salz,  Schwefel  und  (Quecksilber  bezeichnet  worden 
wären.  Der  Gehalt  eines  Körpers  an  steinartiger  oder  ver- 
glasbarer Erde  bedinge  die  Feuerbeständigkeit  und  Verglasbar- 
keit,  auf  dem  Gehalt  an  fettiger  Erde  beruhe  die  Consistenz, 
die  Farbe,  der  Geschmack,  auch  die  Verbrennlichkeit,  auf  dem 
Gehalt  an  flüssiger  Erde  die  Geschmeidigkeit  der  Metalle, 
auch  deren  Schmelzbarkeit,  Flüchtigkeit,  Geruch  und  Glanz. 
Dals  Becher  diese  Grundbestandteile  in  abstraktem  Sinne  er- 
fafste,  wurde  als  sein  besonderes  Verdienst  angesehen.  Dieselben 
seien  Träger  wichtiger  Eigenschaften,  und  sei  in  allen  Körpern 
ihr  Vorhandensein  in  mannigfachster  Vermischung  anzunehmen, 
wenn  man  das  Vorkommen  der  Eigenschaften  der  Köiper  und  deren 
Verhalten  erklären  wolle.  Die  Grundbestandteile  könnten  indes 
nicht  in  reinem  Zustande  durch  eine  darstellbare  Substanz  repräsen- 
tiert werden.  Die  Verbrennung  hielt  Becher  nicht  nur  für  eiuen 
chemischen  Vorgang,  welcher  auf  dem  Gehalt  au  fettiger  Erde 
und  dem  Ausscheiden  der  flüchtigeren  Teile  beruhe,  sondern 
wesentlich  auch  für  einen  physikalischen  oder  mechanischen: 


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202 


eine  Zerteilung  des  brennende!»  Körpers.  Stahl  aber  lehrte,  die 
Brennbarkeit  aller  Körper  beruhe  auf  dem  Gehalt  eines  bestimm- 
ten, für  sich  nicht  rein  darstellbaren  Körpers,  der  bei  der  Ver- 
brennung entweiche,  beziehungsweise  dessen  Entweichen  die  Ver- 
brennung bedinge,  und  dieser  Korper  sei  das  Phlogiston.  Diese 
Theorie  bildet  eine  Stufe  in  der  Entwicklung  der  Chemie.1) 

Die  dritte  hervorzuhebende  Schrift  Bechers  ist  seine 
„Närrische  Weifsheit  und  Weise  Narrheit."  Sie  zerfällt 
in  zwei  Teile.  Der  eiste  ist  betitelt:  „Närrische  Weifsheit.  oder 
(51)  Conzepte,  welche  dem  ausserlichen  Ansehen  nach  narrisch, 
irraisonable  und  unmöglich  geschienen .  dennoch  in  praxi 
wohl  succedirt.  und  mit  Nutzen  reussiret."  Als  solche  zuerst 
von  der  Welt  als  närrisch  verlachte  Weisheit  bezeichnet  Becher 
unter  anderm  auch  die  Erfindung  des  Magnets  und  dessen 
Gebrauch,  allerhand  Entdeckungen  der  Welt  in  Ost-  und 
Westindien,  die  Entdeckung  auf  „eine  Teutsche  Meil  mit 
einander  zu  reden."  das  Pulver,  die  Wettergläser,  eine  allgemeine 
Spruche  und  Schrift.  Wenn  diese  Erfindungen  auch  zuerst 
als  thöricht,  ungereimt,  unmöglich  erschienen  seien,  so  hatten 
sie  sich  doch  bewährt:  „Darum  man  nicht  alle  Speculanten 
vor  Gecken  und  Narren  halten  soll,  als  welche  einen  Sparren 
zu  viel  haben,  sondern  man  mufs  wissen,  dal's  durch  solche 
Leute  der  Welt  grosser  Nutz  und  Diensle  gethan  worden,  und 
dafs  sie  damit  ihre  Mühe,  Zeit  und  (Jehl  verlohren.  nur  damit 
sie  dem  gemeinen  Wesen  dienen  möchten.  Tnd  das  alles  zu 
erfinden,  zu  practiciren  und  endlich  zur  Vollkommenheit  zu 
bringen,  was  vor  Zeit,  Mühe  und  Geld  hat  das  gekostet?  für- 
wahr viel  Millionen,  etliche  hundert  .Jahre  und  manches  Mannes 
gantzes  Leben!"2) 

Der  zweite  Teil  führt  den  Titel:  „Weise  Narrheit  oder 
Coneepte.  welche  dem  euserlichen  Ansehen  nach  guten  Schein 
hatten,  von  Raison  waren  und  gute  Intention  demonstrirten, 

»)  Sieh.-  Kopp.  Die  Kiitwi.-kflunp  <I«t  <  'liomii-  in  «l»>r  hmhti-ii  »it. 
MlinriVn.  187:1.  S.  42    47.  Ml  110. 

*J  NUrri.s.  l.«.  WVislieit.  S.  9«,  J)7. 


208 

dennoch  «aber  in  praxi  nicht  sueccdirten  und  derentwegen  bey 
dem  gemeinen  Mann  für  närrisch  und  unbedacht  ausgeschrien 
worden."  Dazu  zAIilt  er:  seine  westindische  Kompagnie,  den 
Donau-Main-Kanal,  die  Wienerische  Oriental-Kompagnie,  sein 
Kunst-  und  Werkhaus,  das  Reiehs-Aerarium,  die  Verbietung 
fremder  Waaren  in  Deutschland,  den  Panamakanal  u.  s.  f. 
„Und  ob  diese  Vorschlage  gleich  unter  Narrheiten  gesetzt 
seyn,  so  ist  darunter  doch  viel  Weifsheit  verborgen,  und  was 
heute  diesem  oder  jenem,  auff  diese  oder  jene  Art  nicht  gut 
gethan,  das  kan  vielleicht  auff  eine  andere  Zeit  durch  audere 
Leute  und  »uff  eine  andre  Manier  noch  gut  thun.  Wir  sehen 
hieraus  Gottes  Allmacht  der  Menschen  wunderbarliches  In- 
genium und  der  Sachen  wunderliche  Conjuncturen."  *) 

Diese  interessante  Schrift  schrieb  Becher  in  London  im 
Sommer  1(>80,2)  nach  seiner  ersten  Rückkehraus  Schottland,  noch  zu 
Lebzeiten  des  Prinzen  Ruprecht  von  der  Pfalz  3)(f  1682).  Im  Druck 
erschien  sie  erst  nach  Bechers  Tod,  —  in  2.  Auflage  aber  1706.4) 

•)  A.  u.  o.  S.  181. 

s)  A.  m.  O.  8.  2«,  80,  45.  47.  48,  51,  57.  62.  «7,  86,  89,  zur  Zeit- 
bestimmung insbesondere  auf  S.  74.  90. 

8)  Dieser  wird  als  lebend  aufgeführt  a.  a.  (».  8.  82:  „Se.  Hoheit,  der 
l'rintz  Ruprecht,  haben  mir  etliche  mahl  gesagt,  dafs  si*»  »-in  Rohr  haben, 
dessen  Structur  den  Knall  supprimirt.*  Ferner  8.  84  wo  es  heilst:  „Printz 
Itupreeht  .  .  hat,  anstatt  dafs  wir  suchen  das  Eisen  zu  Stahl  und  hart  zu 
machen,  das  Eisen  weich  und  geschmeidig  gemacht,  dergestalt,  dafs  man 
es  drehen,  und  trefflich  wühl  zum  Schleusen  dienlich  machen  kan.  dann 
den  eisernen  Stücken  hat  btfs  dato  nichts  getehlet,  als  die  (Jrofsheit  und 
l'ngeschmeidigkeit.  welche  durch  diese  luvendem  hinweg  genommen  wird, 
dergestalt,  dafs  solche  eisern*«  Stücke  hesser  als  metallene  seyn.  nur  allein 
dafs»  sie  dem  Kost  noch  nutet  worffen :  der  l'rintz  hat  hierüber  in  Fingelland 
ein  Privilegium,  und  lasset*  in  (irofs  arbeiten."  8.  auch  8.  4S.  51.  59.  8(5.  89. 

*)  Nr.  86  der  närrischen  Weisheit  lautet  CS.  67):  „D.  Heehers  In- 
vention  von  Feuer  Kidilen  und  Theer:  In  Holland  hat  man  Tortf/  und  in 
Enirelland  Stein-Kohlen  /  beyde  taugen  nicht  viel  zum  Urämie/ weder  in 
Zimmern  noch  zum  Schluchzen:  ich  habe  aber  einen  Weg  gefunden  nicht 
allein  beyde  Sorten  zu  guten  Kohlen  zu  brennen  die  nicht  mehr  rauchen 
noch  stincken  /  sondern  mit  den  Flammen  darvou  so  stan  k  zu  schtneltzen 
als  mit  dem  Holtze  Selbsten  und  so  eine  grosse  Extenlion  der  Feuer- 
Flammen  dafs  ein  Schuh  solcher  Kohlen  10  Schuhe  lang  Flammen  machen; 
das  habe  ich  im  Haag  demonftrirt  mit  Torff/  und  hier  in  Kngelland  bey 


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204 


I 


Wie  schon  oben  angeführt,  hat  Leibniz  sieh  Aber  Beehcr 
bei  aller  Anerkennung  seiner  Verdienste  gleichwohl  hart  über 
seinen  Charakter  geäufsert.  Becher  hätte  „ein  besseres  Schicksal 
gehabt,  wenn  er  nicht  durch  boshafte  Geschwätzigkeit  seine 
Freunde  und  Gönner  sich  entfremdet  hätte,  zugleich  im  Glück 
übermütig  und  vei-schwenderisch.  sowie  überhaupt  eitel  und 
lügenhaft  gewesen  wäre."  Soweit  dieses  Urteil  sich  nachprüfen 
läist,  dürfte  es  durch  Vorstehendes  nicht  bekräftigt  werden. 
Im  Gegenteil,  die  Thatsache,  dafs  Becher  nachgerühmt  wird, 
dais  seine  alchy mistischen  Bemühungen  nie  von  Habsucht  ge- 
leitet wareu,  dafs  er  bei  allen  seinen  Unternehmungen,  so  vor 
allem  beim  Kaiserlichen  Werkhaus  in  Wien  durch  seine  oft 
bewiesene  Uneigennützigkeit  nicht  nur  sein  Vermögen  einge- 
büßt hat,  sondern  sogar  noch  in  Schulden  gestürzt  worden 
ist,  endlich  der  Umstand,  dafs  gerade  sein  einflufsreichster 
Gegner  und  Verfolger,  der  Hof kammerpräsidenl  Graf  von  Sinzen- 
dorf wegen  Verbrechen  schlimmster  Sorte  schmachvoll  verur- 

dem  Herrn  Boyle  mit  Stein-Kohlen  /  auch  in  Windsor  darmit  in  groffo  ab- 
getrieben. Hey  dieser  Occafion  ht  auch  merckens  würdig  /  dafs  '  gleich  wie 
die  Schweden  ihre  Theer  ans  kiefern  Holtz  machen  also  hab  ich  hier  in 
Engelland  aus  Stein-Kohlen  Theer  gemacht  welche  der  Schwedischen  in 
allem  gleich  gehet  und  noch  in  etlichen  Operationen  darüber  ist.  Ich  habe 
die  Probe  davon  getban /so  wohl  auff  Holtz  ah  auf  Strirke/  und  ist  in 
der  Probe  gut  befunden  worden  /  gestaltsam  denn  auch  der  König  eine 
Probe  davon  gesehen /  welches  von  Rngelländischen  eine  grosse  Sache  ist/ 
und  die  Kohlen  wann  die  Theer  daran»  gezogen  ist  seyn  besser  zum 
Gebrauch  als  vorhin."  (Coaks.) 

Nr.  41  der  weisen  Narrheit  lautet  (S.  165):  „Du<:  de  Lnxenbourgs 
Fener-Marhinen  vor  Philippsburg;  Item  die  Frantzüsische  neue  küpfferne 
Schiff-Brücke :  Was  der  Dm:  de  Luxenbourg  vor  ein  sauberer  Gesell  sey 
ist  zu  sehen  in  meinem  erbärmlichen  Schau-Platz  Frantzüsischer  Schand  - 
Brand  -  und  Mordthaten  zu  Franckfnrt  gedruckt  /  und  in  Kiipffer  gestochen. 
(i()tt  hat  gleichwol  diesem  bösen  Menschen  seinen  Willen  nicht  in  allem 
gelassen  /  sondern  in  grosse  Cont'nsion  einlauffen  lassen  erstlich  mit  seiner 
Fener-Machina  vor  Philippsburg/  da  er  die  Kayserl.  Sehiff-Brück  wolte 
mit  abbrennen  welches  aber  nicht  angieng  sondern  durch  eiserne  Ketten 
intercipirt  war  und  also  die  Machina  fmchtlofs  verbrandte  und  muste 
Luxembonrg  zulassen  /  dafs  "Imerarht  er  mit  der  gantzen  Frantzösischen 
Armee  darstund  /  ihm  dennoch  Philippsburg  vor  den  Augen  weggenommen 
ward  (1676).  Zwey  tcns /  ist  er  endlich  in  die  verfluchte  Ueaellschafft  der  Gifft- 


 üi 


205 


teilt  worden  ist,  lassen  wohl  erkennen,  dafs  nicht  auf  Bechers 
Seite  die  boshafte  und  Ingenhafte  Geschwätzigkeit  zu  suchen 
ist.  Selbst  der  Vorwurf  der  Eitelkeit  ist  kaum  haltbar,  wie 
die  unbegründeten  Vorwürfe  ergeben,  dafs  er  sein  Alter  zu 
gering  angegeben  habe.  Dafs  er  aber  seine  Freunde  und 
Gönner  sich  entfremdet  hatte,  ist,  soweit  wahre  Freunde  in 
Betracht  kommen,  geschichtlich  unrichtig.  Der  von  seiner  Zeit 
so  hoch  geachtete  Mainzer  Kurfürst,  Erzbischof  Johann  Philipp 
hat  bis  zu  seinem  Tode  (1673)  Becher  seine  Gunst  nicht  ent- 
zogen, der  Kurfürst  Ferdinand  Maria  von  Bayern  hat  Becher, 
auch  nachdem  er  schon  in  den  kaiserlichen  Dienst  übergetreten 
war,  noch  Jahre  lang  Unterstützung  zu  wissenschaftlichen 
Zwecken  gewährt,  die  Freundschaft  aber  mit  den  beiden 
Fttrstenberg  blieb  bei  allen  Wechselfallen  beständig,  ebenso  die 
Gunst  verschiedener  deutscher  Fürsten,  wie  des  Herzogs  Gustav 
Adolf  von  Mecklenburg-Güstrow,  des  Grafen  von  Hanau,  des  Prin- 
zen Ruprecht  von  der  Pfalz.  Für  Hof  bedienstete  freilich  war  seine 

geher  zu  Parifs  kommen/ und  in  die  Hastille.  Die  kupfferoe  Schiffe  be- 
treffend, weifs  man  davon/  dafs  sie  bey  Nirawegen  der  Wind  einmal  um* 
gewehet/  derentwegen  ein  teutscher  Satyriciis  gesagt:  die  Frantzosen  sind 
in  dem  teutschen  Kriege  so  hauffig  in  die  Holle  kommen  /  das*  des  Charons 
sein  Schifflein  nicht  grofs  genug  gewesen  sey  sie  überzuführen  /  hatten  sich 
derohalben  der  neuen  Frantzösichen  kupffernonSchiff-Hrücke  bedienen  müssen." 

Nr.  44  daselbst  lautet  (S.  171):  „Reuehers  Invention  den  Acker 
mit  Elephanten  zu  pflUgen/  worüber  er  ins  Zuohthaufs  kommen:  Dieser 
war  ein  Holländer/  kam  in  die  Unter- Pfaltz  /  und  bauete  auf  der  Rehe- 
Hüfte/  nicht  weit  von  meinem  Vaterlande  Speyer  /  eine  köstliche  Oelmflbl/ 
welche  sehr  wohl  und  gut  gethan  er  hat  sie  aber  endlich  verlassen  müssen 
Schulden  halber  ;  darüber  kommt  ein  Kerl  /  der  einen  Kiephanton  im  Lande 
herum  führt  /  da  fällt  diesem  Holländischen  Hasen  -  Kopff  bey /es  wäre 
Profit  mit  zu  thun/wann  man  den  Elephanten  zum  Ackern  brauchte/ 
zehen  oder  zwUlff  Pflüge  neben  einander  anhenckte  /  so  künte  man  auff 
einmal  einen  gnntzen  Morgen  Lands  pflügen.  Wie  gedacht  /so  gethan,' 
er  kauffte  den  Elephanten  um  400  Rthlr.  und  wie  er  ihn  das  erste  mal 
auff  den  Acker  bringt  /  so  ist  der  Elephant  so  schwer  /  dafs  er  bifs  an  den 
Hauch  in  Grund  nein  rUllt;  da  mufs  man  ein  Gerüst  um  ihn  machen  /  und 
mit  grosser  Mühe  und  Kosten  wiederum  heraus  ziehen :  gehört  also  hillich 
inter  experimenta  non  fuccedentia,  oder  unter  die  weise  Narrheit.  Seine 
Freunde  aber  verstunden  das  Ding  anders  beruften  ihn  zurück  nach  Holland 
und  setzen  ihn  ins  Zucht-Haufs*  (Besserungsanstalt). 


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206 


Sympathie  nicht  grofs.  Will  man  Recher  gerecht  werden,  so  raufs 
man  davon  ausgehen,  dal's  er  vor  allem,  ja  fast  aussen liefsüch 
Korscher  und  Erfinder  war,  stets  beherrscht  von  neuen,  sich 
drängenden  Ideen,  der  fort  und  fort  zu  kämpfen  hatte,  nicht  nur 
mit  häufig  eintretenden,  oft  unverschuldeten  Mifserfolgen  seiner 
mitunter  noch  nicht  ausgereiften  Pläne  und  Entdeckungen,  son- 
dern, was  das  wichtigste  ist,  mit  den  Vorurteilen  seiner  Zeit- 
genossen, die  nicht  nur  albern,  engherzig,  sondern  vielfach 
geradezu  neidisch  und  schelsüchtig  ihm  Kindernisse  in  den 
Weg  legten.  Wenn  schon  in  unserem  aufgeklärten  Jahr- 
hundert z.  B.  der  Einführung  der  Eisenbahnen  fast  unüber- 
windliche Vorurteile  entgegenstanden,  welche  Erfahrungen  mag 
der  doch  immerhin  sehr  aufgeklärte  Naturforscher  Becher  vor 
200  Jahren  gemacht  haben,  als  man  noch  lustig  folterte  und 
Hexen  verbrannte?  Ja,  wenn  Becher  sagt:  ich  bin  der  erste, 
der  Deutschland  in  den  Kommerziell  die  Augen  geöffnet,  so 
wird  man  dies  versteheu,  wenn  man  bedenkt,  dafs,  als  damals 
Colbert  Frankreichs  Zollschranken  gegen  die  deutsche  Ausfuhr, 
diese  tätlich  verwundend,  auftürmte,  Becher  fast  der  einzige 
war,  der  rechtzeitig  das  nationale  Unglück  erkannte  und  empfand, 
bei  dessen  versuchter  Hebung  von  der  Nation  aber  so  gut  wie 
im  Stiche  gelassen  wurde.  Dafs  ein  solcher  Mann,  der  seiner 
Zeit  weit  vorauseilte,  von  dieser,  die  ihn  nicht  verstand,  der 
er  aber  ihre  Beschränktheit,  freilich  seine  Verdienste  betonend, 
vorzuhalten  nicht  ermüdete,  als  eitel  und  prahlerisch  bezeichnet 
wurde,  kann  nicht  Wunder  nehmen.  Die  wegwerfende  Be- 
handlung der  „Sehulgelehrten",  der  Autodidaktenstolz,  der  aus 
eigener  Kraft  sich  zu  seiner  Höhe  emporgeschwungen,  der 
durch  eine  rauhe  .lugend  früh  selbständig  gewordene,  aber 
verhärtete  Charakter  werden  füglich  bei  der  stetigen  geistigen 
Unruhe  Bechers  oft  verbitternd  und  abstofsend  gewirkt  haben. 
Mag  dem  sein  wie  ihm  wolle.  Becher  hat  sich  als  Mann  der 
That  bewiesen  und  hat,  wenn  er  seine  Fehler  selbst  verschuldet, 
diese  am  eigenen  Fleische  hart  hülsen  müssen.  Er  war  ein  ehr- 
licher Manu,  der  sein  Leben  der  Wissenschaft  und  in  Treue  seinem 


207 


deutschen  Vaterlande  widmete.  Die  Geschichte  der  Chemie 
nud  der  deutschen  Volkswirtschaftslehre  werden  seiner  stets 
rühmlich  gedenken.  Die  Pfalz  aber  thut  wohl  daran,  ihn  stolz 
zu  den  Ihrigen  zu  zahlen!  — 

Der  dritte  Name,  der  noch  erübrigt,  versetzt  uns  in  das 
18.  Jahrhundert,  mitten  in  die  Zeit  des  aufgeklärten  Despo- 
tismus, der  im  Vollgefühl  seiner  Kraft  sich  jah  in  Gegensalz 
versetzt  sah  zu  der  radikalen  franzosischen  Umwälzung  und 
sich  anschickte,  seinen  idealen  Besitzstand  gegen  den  Einbruch 
der  neufriinkischei»  Ideen  zu  schützen.  Haben  Biel  und  Becher 
ihre  Laufbahn  außerhalb  der  Pfalz  genommen,  so  entwickelt 
sich  der  dritte  Xame  behäbig  in  der  Pfalz  am  heimischen 
Herde,  uns  nicht  weniger  überraschend  durch  die  Fülle  seines 
Wissens,  als  erfreuend  durch  den  Adel  in  Geist  und  Ge- 
sinnung. Kürwahr  für  die  Pfalz,  das  Land  des  Ehrenbürger- 
meisters, konnte  dieser  Dritte  nicht  sympathischer  sein  als 
gerade  in  seiner  Eigenschaft  als  letzter  Bürgermeister  der 
ehemals  des  heiligen  römischen  Reichs  freien  Stadt  Speier. 
Es  ist 

Johann  Adam  Weiss. 

Weifs  wurde  geboren  zu  Speier  am  9.  Mai  1751.  Er 
entstammte  einer  Familie,  die  seit  Jahrhunderten  der  Metzger- 
zunft angehöi  t  hatte  und  in  besten  Vermögensverhältnissen  sich 
befand.  Der  Reichsstadt  Speier  hatte  sie  viele  Ratsherrn  und 
Biirpermeister  gegeben.2;    Weifs  lernte  als  Meistersohn  das 

!;  Vorstehende  Studie  über  Dr.  Bechers  Leben  und  Wirken  erschöpft 
den  (iegenstand  nicht  vollständig.  Ks  war  mir  in  Speier  nicht  möglich, 
•las  einschlägige  Material,  auch  nur  einigermaßen,  zu  erreichen.  Bei  dessen 
Seltenheit  und  Zerstreutheit  dürfte  es  auch  anderwärts  nur  unter  t  ber- 
winduug  von  Schwierigkeiten  zu  erreichen  sein.  Ich  gebe  daher,  zunächst 
für  die  Zwecke  des  historischen  Vereins  der  Pfalz,  was  ich  habe.  Vielleicht 
gelingt  es  mir  in  Zukunft  in  Hechers  Leben  tiefer  einzudringen,  in  welchem 
allerdings  nicht  wenige  Punkte,  wie  ich  glaube,  noch  sehr  der  Aufhellung 
bedürfen. 

2)  Siehe  Speierer  Uilrgermeisterliste  von  Dr.  Harster.  lieft  XIV  der 
Mitteil,  des  histor.  Ver.  d.  l'f.  S.  7ö.  Job.  Adam  Weifs,  Bürgermeister 


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208 


Metzgergewerbe,  win  de  Geselle,  durchlief  alle  Ehren  der  Zunft 
bis  zum  Zunftmeister,  wurde  1784  Ratsherr,  1793  am  30.  De- 
zember Maire,  legte  aber  nach  40  Stunden  diese  Würde  nieder, 
da  er  dem  Terrorismus  der  Sanskülotten  bei  eigener  Lebens- 
gefahr nicht  zu  steuern  vermochte.1)  Nachdem  Speier  wieder 
deutsch  geworden,  wurde  er  unterm  6.  Januar  1796,  an  welchem 
Tage  zum  letzten  male  die  reichsstadtischen  Ämter  nach  dem 
fast  600jährigen  Herkommen  besetzt  wurden,  zu  einem  der  beiden 
regierenden  Burgermeister  der  freien  Reichsstadt  gewählt2) 
Als  die  Franzosen  am  4.  Juli  1796  Speier  wieder  eroberten, 
wurde  Weifs  Maire,  beim  Einzug  der  Deutschen  am  1.  Oktober 
1796  wieder  Bürgermeister,  um,  als  am  81.  Oktober  desselben 

172-2— 1730.  S.  77  .loh.  Michael  Weifs  1775—1794;  Speierer  Ratshueh: 
Hans  Kaspar  Weifs,  Ratsherr  1011  — 1632.  ,1  oh.  Martin  Weifs  1040-  1669, 
.loh.  Adam  Weifs  1042-1082,  .loh.  Adam  Weifs  1704-1722.  wird  Bürger- 
meister, .Tuh.  Daniel  Weif«  1747-1751,  .loh.  Michael  Weifs  1754-1775, 
wird  Bürgermeister.  Schon  1468  wird  ein  Melchior  Weifs  Ratsherr  und 
1480  Bürgermeister,  gestorben  als  solcher  17.  Juli  1498,  der  allerdings  der 
Zunft  der  Hausgenossen  angehorte. 

l)  Siehe  Dr.  Remling,  die  Rheinpfalz  in  der  Revolutionszeit  von 
1792—1798.  Rand  I,  S.  442  ff.,  wo  es  heifst:  Die  Franzosen  plünderten 
30  Stunden  in  den  abgelegenen  Gassen  der  Stadt  (Speier),  .loh.  Adam 
Weifs.  welcher  sich  schon  nach  Ketsch  geflüchtet  hatte,  kehrte  am  29.  Dezember 
wieder  nach  Speier  zurürk,  "m  als  gewählter  Munizipal  der  Stadt  (Weifs 
wurde  bei  der  von  den  Franzosen  am  8.  März  1793  abgehaltenen  (1.)  Wahl 
eines  Munizipalrates  von  Speier  mit  345  Stimmen  au  2.  Stelle  unter  479 
Abstimmenden  zum  Munizipalrat  gewühlt.  Remling.  a.  a.  O.  S.  244) 
ihr  seine  Dienste  nicht  zu  entziehen.  Er  wurde  provisorisch  zum  Maire 
aufgestellt.  Allein  er  sah  sich  bald  nicht  mehr  seiner  Freiheit  und 
seines  Lebens  sicher,  und  floh  wieder  heimlich  nach  Schwetzingen.  Kr 
sehrieb  die  Geschichte  seiner  4(>stündigen  Maireschaft  auf  5  Bogen  nieder. 
Kr  erklärte  sie  für  „ein  wichtiges  Aktenstück  der  französischen  Greuel, 
der  Räubereien  und  geheimen  Erpressungen  ihrer  Oberen,  für  eine  heilsame 
Belehrung  zum  Nutzen  und  Frommen  aller  deutschen  Freiheitsschwindler. 
Er  hielt  es  jedoch  nicht  für  räthlich,  sie  zu  veröffentlichen,  weil,  wenn  er 
besonders  die  Conventsdeputirten  Lacoste  und  das  berüchtigte  Ungeheuer 
Rotirdon,  welche  die  Hauptrollen  in  dieser  Geschichte  spielten,  in  ihren 
nackten,  raubsüchtigen  Wüthrichsgestalten  an  den  Pranger  stellen  würde, 
er  Alles  für  sich  und  die  Stadt  Speyer  befürchten  milfste."  Diese  Geschichte 
ist  bis  heute  nicht  veröffentlicht. 

*)  Remling,  a.  a.  O.  Band  II,  S.  227.    Harster.  a.  a.  S.  78. 


209 


Jahres  die  Franzosen  für  lungere  Zeit  Speier  in  Besitz  bekamen, 
zunächst provisorisch  die  Maireschaft  fortzuführen.  Am  8.  Februar 
1798  erlosch  kraft  französischen  Gesetzes  thatsächlieh  die  reichs- 
städtische  Verfassung.  Sie  wurde  zunächst  ersetzt  dun-h  die  am 
20.  März  1798  eingeführte  Kantonsmunizipalitat  und  fiel  durch 

diese  das  Amt  eines  Maire  hinweg.  Erst  das  Gesetz  vom 
28.  pluv.  VIII  (=  17.  Febr.  1800)  ,  .  ,        .       r,       .  , 

ärfcrfrivuio-u.  Mai  1800)  brachte  wieder  e,ne  (»emeinde- 
raunizipalitat  und  an  deren  Spitze  wurde  Weifs  von  der  fran- 
zösischen Verwaltung  als  Maire  berufen.  In  dieser  Eigenschaft 
hielt  er  am  20.  thermidor  V 1 1 1  (=  8.  August  1800)  die  erste  Bürger- 
versammlung  ab,  in  welcher  er  sich  (Iber  die  der  neuen  Ordnung 
der  Dinge  gegenüber  einzunehmende  Haltung  aussprach.1)  Doch 
war  es  Weifs  nicht  lange  beschieden,  in  dieser  Stellung  seiner 
Vaterstadt  zu  nützen.  Er  starb,  erat  53  Jahre  alt,  am  24.  Plu- 
viose  des  Jahres  XII  (=  14.  Februar  1804).*) 

Weifs  war  ein  edler,  biederer,  gerader,  Oberaus  ehren- 
hafter Charakter.  Er  hat  sein  Amt  als  Maire  in  den 
schwierigen  Zeiten  der  französischen  Kriegskontributionen,  Er- 
pressungen und  Bedrückungen  mit  seltener  Treue  verwaltet 

')  Hei  der  zweiten  Bürgerversammlung  am  1.  Vend^miaire  IX 
(—  23.  September  1800)  hielt  Weifs  eine  Rede:  „Den  Manen  Ihrer  freyen 
Voreltern  die  speierischen  Bürger. *  Dieselbe  ist  eine  hervorragende  Kund- 
gebung der  im  .lahre  1800  in  der  heutigen  Pfalz  insbesondere  dem 
Anschlufs  an  Frankreich  gegenüber  herrschenden  öffentlichen  Meinung. 
Charakteristisch  für  diese  sind  die  Schlufsworte  der  Rede:  „Heilig  und  ehr- 
würdig sey  uns  allen  jede  durch  gute  Menschen  geleitete  Regierungsform!  — 
„Heilig  und  ehrwürdig  sey  uns  allen  jede  Menschenbeglüekende  Religion!  — 
„Dreymal  heilig  und  ehrwürdig  sey  uns  allen  der  freye  Bürgerstand !  — 
Er  wurzle,  wachse  und  gedeihe!"  — 

Weifs  war  auch  Dichter.  So  dichtete  er  zur  Feier  des  Friedensfestes 
am  1.  Vendemiaire  XI  (=  23.  Sept.  1802):  „Die  Rückkunft  aus  derGeisel- 
schaft";  „ein  Schauspiel  in  Einem  Aufzug  von  Johann  Adam  Weifs,  Maire, 
Metzger  und  Ackerbauer  in  Speier,  auch  Mitglied  der  (lesellNchaft  der  Wissen- 
schaften und  Künste  im  Departement  Donnersberg." 

*)  Im  r£gistre  des  acte«  de  Petat  civil  pour  la  mairie  de  Spire  de  Tan 
douze  heifst  es  unter  Nr.  176 :  „Acte  de  deces  de  Jean  Adam  Weifs,  decede  hier 
le  vingt  quatre  pluviose  k  sept  heures  du  matin.  äge  de  cinquante  deux  ans  et 
neuf  mois.  ne  a  Spire  le  neuf  mai  an  mil  sept  cent  cinquante  un,  rentier  et 
maire  de  ville  de  Spire.  demeurant  a  Spire,  man  de  Eve  Marie  Deines." 

14 


210 


und  die  gröfsten  Opfer  gebracht,  welche  einem  Bürger  in 
Kriegszeiten  angesonnen  werden  können.  Es  mögen  daher  zur 
Charak Arisierung  des  Mannes  nachstehende  geschieht  liehen 
Daten  hier  eine  Stell«»  finden.  Am  4.  Juli  1796  wurde  Weifs 
•mit  dem  Ratsschreiher  Ohlenschlager  und  mehreren  andern  als 
Geil'sel  nach  Landau  abgeführt,  „da  Speier  von  einer  neuerdings 
auferlegten  Kriegskontribution  von  100000  Livres  noch  nichts 
gezahlt  hätte."  Zu  gleicher  Zeit  waren  7  Speierer  Stadtrate 
als  Geii'selu  in  Stralsburg  festgehalten.  Weifs  führte  die  Ver- 
handlungen über  die  Entrichtung  der  Kontribution  sowie  über 
die  Befreiung  sämtlicher  Geifseln.  Doch  gingen  die  Verhand- 
lungen kaum  vorwärts.  Am  17.  Juli  schrieb  Weii's  zurück 
nach  Speier:  „So  eben  bekommen  wir  laicht  und  wahren  Auf- 
schluls,  worin  das  Mittel  unserer  gänzlichen  Loslassung  liegt. 
Geld,  das  Axiom,  um  das  sich  die  Handlungen  der  gegen- 
wärtigen Welt,  besonders  auf  unserem  Flecken  Landes,  fast 
einzig  drehen;  Geld,  das  wir  im  Kleinen  sparen  wollten,  um 
im  Grol'sen  Nutzen  davon  zu  ziehen,  soll  und  mul's  an  den 
gehörigen  Orten  angebracht  werden,  um  den  wirklichen  und 
künftigen  Hakanen  auf  einige  Zeit  G lenzen  zu  setzen.  Ich 
bin  ein  Dümmling  in  der  Kunst  zu  spendiren  Bauern  von 
dem  Lande  verstehen  das  Ding  von  Alters  her,  nach  Landes 
Sitte  und  Gebrauch,  besser  und  machen  sich  frei.  Der  Kriegs- 
kommissar muls  also,  wie  wir  den  Augenblick  gehört,  —  ge- 
schmiert werden.  Kr  gab  mir  durch  seine  höfliche  Begleitung 
bis  unter  die  Stiege,  wo  wir  unter  vier  Augen  waren,  schon 
manchmal  die  Gelegenheit,  spricht  gerne  allein  mit  mir  und 
ich  war  so  dumm,  diese  Höflichkeit  nicht  zu  begreifen."  Als 
Weii's  am  15.  gl.  Mts.  eröffnet  wurde,  wenn  die  Stadt  6-8000 
livres  abschlägig  zahle,  würden  wohl  2  Gcifseln  freigelassen, 
erwiderte  er,  „es  stiebe  gegen  sein  Ehrgefühl,  sich  und  Ohlen- 
schlager die  Freiheit  zu  verschaffen  und  die  andern  Gcifseln, 
seine  Mitbürger,  in  Landau  sitzen  zu  lassen."  Am  10.  .Juli 
wurde  Weifs  mitgeteilt,  wenn  keine  Zahlung  erfolge,  werde  er 
mit  den  andern  ins  Gefängnis  geschickt.    „Lud  wenn  ihr  uns 


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211 


auf  die  Galeere  schickt,"  erwiderte  er,  „so  krtnnen  wir  Geifselti 
kein  Geld  beischaffen."  „Speier  biete  seine  letzten  Kräfte  auf. 
Die  Stadt  habe  einige  Bürger  jenseits  des  Rheins  geschickt, 
um  bei  ihrem  geschwächten,  ja  ganz  verlorenen  Kredit  noch 
einige  Tausend  Livres  gegen  Verpfandung  ihrer  Leiber  und 
Seelen  —  denn  sonst  sei  nichts  mehr  zu  versetzen  *)  —  auf- 
zutreiben, um  sie  an  Prankreich  als  ihr  letztes  hinzugeben." 
Beruhigend  schrieb  Weifs  am  22.  Juli  nach  Speier:  „Wir 
fürchten  keine  Drohung,  oder  den  Vollzug  des  Einsperrens  in 
ein  Gefängnis,  wenn  wir  nur  die  Aussicht  haben,  dafs  unsere 
verblutete  Stadt  Nutzen  dabei  hat  und  das  wenige  gesammelte 
Geld  ihrer  letzten  Anstrengung  gespart  wird."  Endlich  am 
24.  Juli  wurde  Weifs  mit  den  übrigen  Geifseln  in  Freiheit 
gesetzt. 2) 

Als  in  diesen  trüben  Zeiten  Mifstrauen  in  der  Bürger- 
schaft entstand,  dafs  die  Verwaltung  der  Stadteinkünfte  zu 
wünschen  übrig  lasse,  hielt  Weii's  sofort  am  10.  August  1796 
an  die  12  Zunftmeister  als  die  Vertreter  der  Bürgerschaft  eine 
Ansprache,  worin  er  sagte:  „dafs  der  Stadtrath  im  Bewufstsein 
der  genauen  Erfüllung  seiner  obrigkeitlichen  Pflichten  sich  über 
vorurtheiliges  R&isoniren  einzelner  grofsmüthig  hinwegsetzen 
konue;  gleichwohl  habe  der  Magistrat  nicht  nothig,  über  seine 
Verwaltung  der  öffentlichen  Stadtkassen  einen  geheimnisvollen 
Schleier  zu  werfen  und  das  Licht  zu  scheuen,  sondern  könnte 
und  wollte  allen  Augenblick  der  ehrsamen  Bürgerschaft  das 
Verhältnis  der  öffentlichen  Einnahmen  und  Ausgaben  unver- 
hüllt darlegen."8)   Die  Bedrückungen  und  Chikanen  durch 


1)  Man  bedenke,  dafs  die  Kriegslasten  schon  seit  1792  ununterbrochen 
fortdauerten,  dafs  1794  600000  livres  Kriegskontribiition  baar  und  von 
Januar  bis  Mai  1794  allein  Lieferungen  im  Werte  von  044294  h\  43  kr. 
von  der  Stadt  hatten  geleistet  werden  müssen .  während  die  Schädigung 
des  Vermögens  der  Hürger  durch  Plünderung  und  Zerstörung  viele  Millionen 
betrug.  Remling,  a.  a.  O.  Hand  II,  S.  118,  287. 

2)  Remling.  a.  a.  O.  S.  274  ff. 

3)  Remling,  ebenda.  S.  281.  Die  Mtirgersehaft  hatte  kein  Hecht 
der  Einsichtnahme  der  Rechnnngsablage. 

14* 


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212 


Kriegskontributionen  dauerten  indes  ungemindert  fort  Weifs 
wurde  sein  Amt  insbesondere  auch  durch  Beleidigungen  seitens 
der  Kriegskommissare  so  verleidet,  dafs  er  am  28.  Februar 
und  abermals  am  10.  April  1797  abdankte.  Gleichwohl  liefs 
er  durch  Liebe  zur  Heimat  iu  Selbstverleugnung  sich  bestimmen, 
die  Bürde  als  Maire  wiederholt  weiter  zu  tragen.1)  Endlich 
kam  der  Friede  von  Campo  Formio  (19.  Okt.  1797).  In  dessen 
Vollzug  befahl  der  französische  Oberbefehlshaber  Augereau 
aus  seinem  Hauptquartier  zu  Otfenburg  (14.  November)  der 
Tntermediärkommission  zu  Bonn,  allen  öffentlichen  Beamten  den 
in  Folge  des  Staatsstreichs  gebotenen  Eid  der  Republik  abzu- 
nehmen. Weifs  schwur  diesen  Eid  mit  dem  Speierer  Stadtrate 
am  1.  Januar  1798.*) 

In  Mainz  wurde  die  französische  Zentralverwaltung  et-ib- 
liert.  Sie  mahnte:  „die  Gemeinden,  welche  den  geliebten 
Freiheitsbaum  noch  nicht  gepflanzt  haben,  mögen  sich  beeilen, 
es  zu  thun."  Doch  Speier  zögerte.  Es  herrschte  sogar  Un- 
willen in  der  Bürgerschaft  dagegen.  Auf  Mahnung  schrieb 
Weifs  am  15.  März  1798  an  den  Gendarmerie- Lieutenant 
Cosson  in  Speier:  „Die  Gemeinde  Speyer  wird  am  18.  Marz. 
Abends  4  Uhr,  einen  Freiheitsbanm  setzen,  jedoch  in  aller 
Ruhe,  in  guter  Eintracht  und  ohne  jedes  unnütze  Gepränge, 
wie  es  gebomen  Republikanern  geziemt,  welche  mehr  die  Sache 
als  leere  Ceremonie  lieben."3)  Dieser  lakonische  Brief  be- 
zeichnet so  echt  die  ehrenhafte  Gesinnung  des  alten  Bürger- 
meisters, der  gezwungen  war,  höherei-  Gewalt  zu  weichen.  — 

Weifs  hat  den  Namen  eines  Volkswirtes  sich  erworben 
durch  seine  Schrift:  „Ueber  das  Zunftwesen  und  die 
Krage:  Sind  die  Zünfte  beyzu  behalt  en  oder  abzu- 
schaffen? Eine  von  der  Hamburgischen  Gesellschaft  zur 
Beförderung  der  Künste  und  nützlichen  Gewerbe  am  25.  Ok- 


l)  Rptnliiig,  ih.  S.  321.  32*2. 
*)  Remlintr.  a.  a.  O.  S.  W4. 
*)  Itcmliiiff.  a.  a.  O.  S.  4.U). 


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213 


«ober  1792  gekrönte  Preissehrift.  Von  Johann  Adam  Weif s. 
Frankfurt  a.  Main,  bey  Heinrich  Ludwig  BrOnuer  171)8.** 

Die  gestellte  Preisfrage  präzisiert  VVeifs  also:  (S.  1) 

„A.  Welches  sind  1.  zur  Zeit  (171)2), 

2.  für  einen  Staat,  der  nur  Zwischen- 
handel treibt  (Commerce  d'entrepot) 

a)  die  Vortheile     )  der  Zünfte,  d.  h.  öffentlicher  Kör- 

b)  die  Nachtheile  S  perschaften,  welche  die  Ausübung 
irgend  eines  Gewerbes  ansschliefslich  auf  ihre  Mitglieder 
beschränken  und  zwar  in  Rücksicht  auf: 

1.  a)  die  Zunftmitglieder, 
b)  die  Nichtzttnftigen, 

2.  das  Staatswohl  Uberhaupt, 

3.  das  Wohl  der  Gewerbe  und  der  Arbeiter  insbesondere? 

B.  Läfst  sich  die  Krage  allgemein  beantworten  oder  nur 
nach  Sachlage  der  einzelnen  (iewerbe? 

C.  Überwiegen  die  Vortheile  oder  die  Nachtheile? 

D.  Rath  man  zu  Zünften,  welche  Mittel  sind  dann  vor- 
zuschlagen, um  sie  tauglich  zu  machen,  auch  den  modernsten 
Anforderungen  zu  entsprechen? 

E.  Rath  man  von  Zünften  ab:  wie  sind  sie  aufzuheben 
oder  unschädlicher  zu  machen?" 

A  ii  die  Spitze  seiner  U  n  ters  uc  Ii  u  n  g  stellt  Weil's  die  Worte : 
„Unanhanglichkeit  an  A  ltes  und  Neues  sey  mein  Gesetz!  Wahr- 
heit, ich  mag  sie  in  Deutschland  oder  in  Frankreich  finden;  sie 
mag  auf  einem  akademischen  Katheder  oder  von  blos  gesunder 
Menschenvernunft,  durch  richtige  unpartheiische  Erfahrung  ge- 
funden worden  seyn,  mein  einziges  Bestreben.  Ich  schätze  die 
Tochter  des  Himmels,  Freiheit,  über  Alles,  nicht  aber  den 
berauschenden,  Gesetz  und  Ordnung  zerstörenden  Freiheits- 
schwindel u  Mancher,  der  die  wirkliche  Welt  nur  von  seinem 
Aufenthalt  zwischen  vier  Wänden  kenne,  halte  allen  Zwang  für 
eine  Pest  der  (iewerbe,  und  doch  schütze  das  weise  England,  das 
auf  seine  Freiheit  so  eifersüchtig  sei,  seine  Gewerbe  vor  Verfall 
durch  strenge  Gesetze.    Frankreich,  dessen  neue  Verfassung 


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214 


vielen  das  non  plus  ultra  aller  menschlichen  Weisheit  sei,  habe 
wohl  alle  Zünfte,  alle  angeborenen  und  erkauften  Vorzüge;  alle 
ausschliefsenden  Rechte  mit  einem  Machtwort  vernichtet!  Nahe 
läge  der  Gedanke:  Soll  denn  Deutschland  ewig  immer  ein 
Jahrhundert  später  klüger  werden?  Allein,  was  vielleicht 
Krankreich  fromme,  sei  nicht  ohne  weiteres  ungeprüft  auf 
Deutschland  übertragbar!  (S.  2—5).  „Würde  von  einem  neu 
entstehenden  Staate  die  Rede  sein,  so  würde  ich  selbst  in 
unsern  heutigen  Zeiten  —  sagt  Weifs  —  keine  Einrichtung 
der  Zünfte  anrathen,  wohl  aber  die  Zahl  der  Gewerbetreiben- 
den mit  der  Volkszahl  in  ein  entsprechendes  Verhältnis  setzen, 
dabei  aber  jeden  Zunftzwang  verwerfen,  so  wohlthätig  und 
nützlich  er  immer  vor  .Jahrhunderten  dem  Handwerker,  dem 
Flor  und  Kredit  der  Gewerbe,  dem  Publikum  und  den  Staats- 
kassen war."  Allein  jetzt  (1792)  beruhe  die  wirtschaftliche 
Existenz  von  Millionen  Familien  auf  der  Zunftverfassung. 
Hier  gelte  das  ewige  Naturgeseta:  Verletze  Niemand!  Die 
plötzliche  Aufhebung  der  Zünfte  bringe  sehr  wahrscheinlich  Ein- 
zelnen Glück,  doch  sei  der  Untergang  von  Huuderttausenden 
sicher.  Ungehinderten  Zugang  bei  der  schon  vorhandenen 
Übersetztheit  zu  den  Gewerben  schmälere  den  Gewinn  der 
Einzelueu  und  mache  die  meisten  arm  und  ärmer.  Daher  seien 
die  Zünfte  zunächst  dahin  umzubilden,  dafs  das  notorische 
Mißverhältnis  der  Zahl  der  Gewerbetreibenden  zum  wahren 
Bedarf  beseitigt  werde.  In  der  ganzen  weisen  Natur  bestehe 
aller  Orten  ein  raaximum  und  ein  minimum.  das  ungestraft  die 
Menschen  noch  nie  zu  übertreten  sich  erkühnt  hätten.  Zwar 
sagten  die  Physiokraten :  Gerade  dies  maxiroum  und  minimum 
bilde  sich  bei  voller  unbeschränkter  Freiheit  eben  so  natürlich 
von  selbst  wie  die  horizontale  Wasserfläche,  so  uneben  auch 
die  überschwemmte  Gegend  sei!  Allein  im  Staate  würde  es 
wie  bei  diesem  Gleichnis  ergehen.  „Das  Wasser  reifst  zu- 
sammen und  legt  anders  wo  an."  Das  Ganze  als  solches  leide 
nicht,  eine  Unzahl  Einzelner  aber  gehe  zu  Grund  und  ei-st 
nach  vielleicht  langwierigem  Heilungsprozesse  bildeten  sich 


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215 


organisch  für  die  nicht  zu  Grund  Gegangenen  glückliche  Ver- 
hältnisse. Man  müsse  sich  bescheiden  auf  die  von  der  Natur 
selbst  festgesetzten  Grenzen.    (S.  6—9). 

Da  der  Fall  des  Zwischenhandels  sicli  in  Deutschland 
seltener  als  der  des  vermischten  finde,  so  will  WeiTs  die 
gestellte  Frage  zweifach  beantworten:  l.  allgemein  uud 
2.  für  den  Fall,  dai's  ein  Staat  nur  Zwischenhandel  treibe.  „Mir 
liegt,  als  einem  ächten  Deutschen,  das  Wohl  meines  Vaterlands 
so  am  Herzen,  dai's  ich  gerne  für  beide  Fülle  passend  zu  ant- 
worten wünsche,  um  so  mehr,  da  die  Erfahrung  lehrt:  dais 
gar  oft  blos  in  der  Studirstube  Prüfende  von  der  Schönheit 
eines  Systems  hingerissen  weiden,  und  es  dann  aller  Orten 
anpassen  wollen,  ungeachtet  es  nur  in  einzelnen  bestimmten 
Füllen  voll  und  vielleicht  da  nicht  einmal  ohne  Einschränkung 
brauchbar  ist."    (S.  9.  10). 

(I) 

(Begriffe.  Natur  der  Verhältnisse.) 
Die  Blüte  eines  Gewerbes  für  sich  und  den  Staat  findet 
Weils  dann,  wenn  alle  Gewerbetreibenden  jeder  Anforderung 
an  ihren  Beruf  zu  entsprechen  befähigt  seien,  thatsächlich  bei 
möglichster  Güte  sowie  bei  möglichst  billigem  Preise  liefern, 
dabei  aber  für  sicli  und  die  Ihrigen  durchaus  ein  ehrliches 
Auskommen  haben.  Fehle  es  auch  nur  an  einem,  so  verfalle 
das  Gewerbe:  der  Arbeiter  müsse  sein  Geschäft  gründlich  ver- 
stehen, sonst  liefere  er  schlechte  Arbeit,  diese  solle  aber  gut 
sein,  der  Preis  weder  zu  hoch  noch  zu  niedrig,  sonst  leide 
das  Publikum  oder  der  Arbeiter,  oder  beide.  Sei  ein  Gewerbe 
nicht  leistungsfähig,  so  hole  man  die  Waaren  auswflrts,  erhalte 
der  Arbeiter  nicht  einen  auskömmlichen  Lohn,  so  erhalte  der 
Staat  Bettler. 

Der  Flor  des  Gewerbes  setze  daher  voraus:  1.  Gründ- 
liche gewerbliche  Kenntnisse  dcrGewerbetreibenden;  2  sicheren 
Absatz  der  erzeugten  Produkte,  vernünftiges,  wirtschaftliches 
Gebnhren  der  Arbeiter,  prompte  Zahlung  seitens  der  Ab- 
nehmer; 3.  Steigerung  der  Abnahme,  der  Absatzmöglichkeit, 


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216 


Verminderung  der  übersetzten  Konkurrenz;  4.  Aufmunte- 
rung und  Unterstützung  der  Gewerbetreibenden  von  Seiten  des 
Staates  zur  Belebung  des  Erfindungsgeistes,  insbesondere  durch 
Entschädigung  für  den  zu  Erfind ungszwecken  gemachten  Auf- 
wand, Erteilung  von  Patenten  (wie  in  England),  Prämien  für 
V eredel ung  einheimischer  Produkte,  Verschaffung  billiger  Le- 
bensmittel, Erleichterung  der  Hausmiete,  Begünstigung  des 
vorteilhaften  Einkaufs  von  Rohprodukten  oder  deren  Verlags 
zu  Gewerbezwecken,  endlich  prompte  Rechtspflege  für  For- 
derungen der  Handwerker.    (S.  10—18). 

Die  Ursachen  des  Verfalls  der  Gewerbe,  abgesehen  vom 
Nichtvorhandensein  der  Voraussetzungen  der  Blüte,  welcher 
negativer  Fall  identisch  wäre  mit  Gewerbsverfall,  seien: 

1.  Das  unwirtschaftliche  Gebühren  der  Handwerker, 
ihre  den  Stand  übersteigende  Kleidung,  häusliches  Wohlleben, 
gegenseitige  Cberbietung  in  Luxus  und  Verschwendung  hin- 
sichtlich der  Lebsucht, 

2.  übersetztheit  der  einzelnen  Gewerbe  mit  selbständigen 
Gewerbetreibenden.  (S.  18—20.) 

(Zustand  der  Gewerbe  Deutschlands  1792.) 
Welche  Verhaltnisse  beständen  aber  in  Bezug  auf  die 
ü  hersetzt  hei  t  in  Deutschland?  Xach  den  veröffentlichten,  unbe- 
stritten feststehenden  Bevölkerungsziffern  Heise  sich  berechnen, 
dafs  auf  1  Handwerker  Kunden,  beziehungsweise  zahlende 
Abnehmer  kämen  in  Kurpfalz  5,  in  Speier  8l/s  (sofeme  man 
die  Handwerker  selbst  als  Abnehmer  mitzähle,  was  insofeme 
nicht  ganz  richtig  sei,  als  die  Handwerker  gegenseitig  mit- 
einander für  ihre  Leistungen  in  Gegenrechnung  stünden,  also 
in  soweit  sich  wechselseitig  kein  Baargeld  zuführten),  im  Hoch- 
stift  WArzburg  nur  3,  im  Herzogtum  Magdeburg  8V2,  in  der 
Grafschaft  Katzenellen bogen  I2V2,  im  Deutschen  Reich  13! 
(S.  20—  58).  Diese  rbersetztheit  werde  noch  verschlimmert  durch 
den  Handwerksbetrieb  seitens  der  Klöster,  der  Militärhandwerker, 
durch  hausierende  Arbeiter,  Bauernarbeiter  („Schwarzwälder 


217 


Hauern  versehen  halb  Deutschland  mit  hölzernen  Uiren*,  ganze 
Dörfer  weben  W  olle  und  Leinen  und  arbeiten  für  Fabriken),  sow  ie 
durch  Maschinen  (Ein  Maschinenwerk1)  mache  Tausend  Arbeiter« 
bände  entbehrlich),  endlich  durch  die  Auslander.  (S.  58  — «2.) 
Zur  Übersetztheit  gesellten  sich  noch  allerlei  Mil'sstande. 
„Unter  100  deutschen  Abnehmern  kaufen  gewüs  90  nur  nach 
Wohlfeile,  ohne  Kenntnis,  ohne  Rücksicht  auf  innere  UtUe  der 
Waaren,  vielmehr  blols  deswegen,  weils  wohlfeil  ist,  weils  so 
wenig  kostet."  Darnach  werde  gearbeitet,  also  billig  aber  elend ; 
die  Begierde,  sich  Kunden  zuzuziehen  drücke  den  Preis ;  dazu 
komme,  dal's  jeder  Fürst  Residenzen  gründe,  Fabriken  anlege, 
seine  Anlagen  mit  Handwerkern  bevölkere,  um  hiedurch  seine 
Einnahmen  zu  erhöhen,  thatsächlich  aber  schadige  er  dadurch  die 
alten  Handwerkerstädte,  die  Reichsstädte,  aufs  empfindlichste. 
(S.  62—75.)  Angesichts  der  erschwerten  Absatz  Verhältnisse  und 
der  Unmöglichkeit  deren  Besserung  komme  aber  in  Wegfall  jeder 
Spekulation-  und  Vervollkommuungsgeist  bei  den  Handwerkern. 


*)  Weifs  sagt  hiezu  8.  105:  „Hat  noch  kein  .Schriftsteller  erwogen, 
oder  will  keiner  erwägen  den  unendlichen  Schaden,  den  die  Welt,  und 
Deutsehland  insbesondere,  erleiden  wird  durch  die  vielen  neuen  und  täglich 
sich  vennehrenden  Spinn-,  Hand-.  Dreseh-,  Wirk-.  Hechel-.  Wehe-,  und 
andere  dergleichen  Maschinen,  die  den  Witt  wen  und  Waisen  (man  setze 
ohne  Bedenken  hinzu,  den  Handwerkern)  das  Hrod  nehmen,  indem  sie  ihnen 
die  Arbeit  rauben?  Kann  wohl  das  Publikum  im  Emst  dabei  gewinnen, 
wenn  es  jeden  Artikel,  zwar  um  2  oder  3  Groschen  wohlfeiler  erhtilt,  aber  um 
•*o  viel  arme  Ix'Ute  mehr  ernähren  mufs,  die  in  Müfsiggang.  Liederlichkeit 
und  Laster  nunmehr  versinken,  anstatt  dal's  sie,  wenigstens  gröfsten  Theils. 
brave,  biedere  Leute  geblieben  wären,  wenn  man  ihnen  ihr  Stückchen  Brod 
gegönnt  hätte?» 

Weifs  sagt  übrigens  S.  109 :  „Maschinen  trugen  wirklich  zur  heutigen 
Cbersetzung  des  Mewerbestandes  ungemein  viel  bei.  das  Publikum  mag 
nun  dabei  gewinnen  oder  verlieren.  Kin  Staat,  der  sehr  starke  über- 
wiegende Ausfuhr  seiner  Handwerks-Fahrikate  hat.  gewinnt  offenbar  durch 
Kinführung  solcher  Maschinen.  —  Bei  weniger  oder  gar  keiner  Ausfuhr, 
sind  sie  bei  dem  Nahrungsstande  der  Gewerbe  und  dem  Staate  augen- 
scheinlich nachtheilig.  —  Wo  Zwischenhandel  die  Seele  des  Staates  ist. 
möchten  sie.  wenn  nicht  die  Menge  der  Abnehmer  und  Ausfuhr  verarbeiteter 
roher  Produkte  aufserordentlhh  grofs  ist.  wenigsten«  mehr  Schaden  als 
Nutzen  bringen." 


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218 


Vielmehr  kämen  ungesunde,  ja  verzweifelte  Zustände  auf: 
.Jeder  Handwerker  sinne  auf  Herstellung  neuer  absetzbarer 
Modeverbtauehsartikel ,  schliel'slich  seien  aber  hiefür  nur  die 
Handwerker  selbst  die  „Lastenträger",  da  alle  bessere  Luxus- 
waaren  seitens  der  Höfe  und  Reichen  vom  Auslande  bezogen 
würden.  Dum  „deutsche  Arbeit'4,  ehedem  so  blühend  und 
begehrt,  werde  verachtet,  sie  liege  darnieder.  ($.  75—82  ) 
Die  Ausfuhr  inländischer  Kunstprodukte  sei  nicht  nur  unglaub- 
lich vermindert  worden,  sondern  vielmehr  würden  „eine  Menge 
Waaren,  die  wir  ehemals  ausführten,  nun  bei  (Jos  von  aussen 
eingeführt"  Auch  das  Nachlassen  der  Auswanderung  wirke 
schädlich.  (S.  88.)  Bndlich  sei  noch  zu  beachten,  dafs  der 
Rückgang  des  Gewerbes  beschleunigt  werde  durch  Teuerung, 
hohe  Lebensmittelpreise,  ebenso  Krankheiten,  *)  lauter  Umstände, 
welchen  gegenüber  die  schwachen  Schultern  des  Handwerkers 
wenig  Widerstandskraft  entgegen  setzen  könnten,  da  derselbe 
nur  ausnahmsweise  in  der  Lage  sei,  für  solche  Notfälle  sich 
Rücklagen  zu  machen.  Während  bei  dem  gesunkenen  (Jehl- 
wert  die  Gehalte  der  Beamten  entsprechend  erhöht  worden  . 
wären,  seien  die  Preise  für  viele  Handwerkswaaren  seit  .Jahren 
gleich  niedrig  geblieben.  (S.  92—  102.) 2) 

•)  S.  Pfi  nagt  Weift:  „Hamburgs  wohltbltlge  Anstalten«  eine*  der 
schönsten  und  grüfsten  Werke  der  Menschenliebe,  können  leider  nicht 
Überall  nachgeahmt  werden:  du.  wo  es  möglich  wäre,  ist  der  vf'n'iniyi** 
edle  Kiter  so  vieler  thtttiger  Menschenfreunde  noch  nicht  erwacht .  und 
Hamburg  bleibt  bis  beut*»  einzig.  Inzwischen  wäre  für  arme  einzeln»* 
Profession  ixten  (Handwerker)  schon  viel  gewonnen,  und  dabei  den  After- 
ilrzten  ihr  verderblichei  l'nfug  gelegt,  wenn  in  jeder  nur  etwas  bevölkerten 
Stadt,  ein  oder  zwei  Ärzte,  vom  Staate  ein  Wartgeld  für  Handwerker  und 
Arme  Uberhaupt  erhielten,  und  die  Nothleidende  unentgeltlich  dafür  zu 
besorgen  hatten. * 

*)  S.  97  fiihrt  Weifs  als  klassisches  Heispiel  für  die  [jage  des  Ge- 
werbes in  der  Zeit  der  Hlüte  unserer  Literatur  an:  „Sollte  ja  eine  I'roles- 
sjon  heut  zu  Tage  blühen,  so  sollte  es  bei  unserer  allgemeinen  Lesesnchf. 
beinahe  Lesewntb,  die'  Buchbinderei  seyn.  Allein  mau  berechne,  wie  schnell 
ein  Much  gebunden  ist.  wie  viele  Idols  brochirt  werden,  wie  viele,  bei  den 
sehr  blnJIfg  fpeWOrdenen  I.esegesellscliat'ten  ein  lllld  ebendasselbe  Huch  lesen, 
wie  schuiiend  Bücherfreunde  mit  ihren  Münden  umgehen,  wie  wenige  auf 


219 


Datier  sei  die  Ansicht  des  „znnftgcrechten  Handwerkers": 
„es  könne  ihm  bei  dem  bisherigen  Zwangssystem  der  Zünfte 
unmöglich  an  Nahrung  fehlen"  —  ebenso  irrig,  wie  die  des 
Niclithandwerkers,  der  schreie:  „Weg  mit  dem  unnatürlichen 
Zunftwesen!  Dann  werden  die  Gewerbe  blühen,  wie  die  Knie 
nach  einem  fruchtbaren  Regen  nach  halbjahriger  Dürre;  dann 
wird  man  bessere  und  wohlfeilere  Knnstprodukte  erhalten." 
Denn  die  Bedürfnisse  blieben  sich  gleich  mit  und  ohne  Zünfte. 
Es  werde  nicht  besser,  so  lange  Einer  bei  10  Meistern,  statt 
bei  nur  1  das  haben  könne,  was  er  brauche,  so  lange  in 
Deutschland  unter  21  Menschen  nur  t  reich  sei.  10  wohl  ihr  täg- 
liches Auskommen  hatten,  aber  10  blutarm  wären.  (S  102— 1 10.) 

Eine  Hauptquelle  für  die  Misere  des  Gewerbes  sei  aber 
der  unbefriedigende  Stand  der  Landwirtschaft,  die  unwirt- 
schaftliche Benützung  des  Bodens,  die  ungleiche  Verteilung 
der  Grundstücke.  Diese  seien  bald  unverhältnismäisig  grols 
oder  klein,  zerstückelt,  nicht  arrondiert. l)  Folge  sei,  dafs  der 
Grundbesitz  ungenügend  ausgenützt  werde  und  zu  wenig 
Hände  beschäftige.  Die  Hände  aber,  welche  der  Ackerbau 
nicht  verwende,8)  gingen  zum  Handwerk,  in  der  thöriehten 
Meinung,  in  diesem  ein  bequemeres,  angenehmeres  Dasein  zu 

den  thiirich'en  (ledanken  mehr  verfallen,  die  Bücher  zu  scheinen  kostbaren 
Tapeten  zu  gebrauchen,  welch*  ein  Heer  von  Buchbindern  Deutschland  an- 
füllt —  das  sieh  mir  dem  Lesehang  zusehends  mehrte  —  und  man  wird 
sich  nicht  wundern,  wenn  manche  von  diesem  Handwerk  aas  ArheitHmangel 
mit  leerem  Magen  spatzieren  gehen  müssen,  oder  sich  von  Dorf  zu  Dorf 
mit  dem  2.  und  :iten  Einband  urgrofsväterlicher  <'harteken,  zerrissener 
Altt -Bücher  oder  Cateehismen  gegen  den  Lohn  eines  elenden  Mittagessens 
heim  Bauer  vom  Hunger-Tod  retten." 

!)  Weil's  halt  dafür.  S.  118.  ein  Bauerngut  soll  so  grols  sein,  dafs 
eine  Familie  gut  davon  leiten  kann. 

a)  S.  105  sagr  Weifs:  „Ebenso  mufs  die  Verminderung  der  stehen- 
den Heere,  die  (  bersetzung  der  Protessionisten  hOehst  nachtheilig  ver- 
mehren, wenn  nicht  die  Grofsen  der  Erde  ihr  vorzügliches  Augenmerk 
darauf  richten,  dafs  die  Entlassenen  sich  mehr  dem  Laudhau  als  den 
bewerben  widmen.  Denn  manches  Heer  nährt  viele  1000  .Ittnglimre,  welche 
sonst  zum  Handwerksstand  bestimmt  waren  und  diesen  zuverlüfsig  noch 
mehr  belastigt  hätten." 


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220 


haben  als  auf  dem  Lande,  wahrend  »loch  der  weise  und  gütig 
regierte  Hauer  ungleich  glücklicher  sei  als  der  Handwerker.1) 
Das  Zuströmen  zu  den  Städten  bewirke  aber,  nachdem  viele 
Obrigkeiten  meinten,  das  Glück  einer  Stadt  beruhe  auf  mög- 
lichst grofser  Volkszahl,  eine  über  gesunde  Verhältnisse  hinaus- 
gehende Hürgeraufhahme  in  denselben,  und  dies  sei  die  Wurzel 
aller  Pbel,  wahrend  doch  vielmehr  richtig  sei,  dafs  es 
„eine  Hauptsorge  des  Regenten  sein  müsse,  dafs 
ein  jeder  Mensch  Arbeit  bekäme,  etwas  verdienen 
und  sich  ernähren  könne."*)  (S.  110  —  129.) 

')  S.  127:  „L'nter  dem  Schutz,  einer  sanften  Kodierung  ist  gewif* 
kein  glücklicherer  freudenvollerer  Stand,  als  der  Stand  des  nur  vermög- 
lichen, nicht  reichen,  harmlosen  Landmanns.  Frei  wie  ein  (Jott.  hat  er 
keine  Deniüthigungen  von  den  Abnehmern  seiner  l'rodukte  zu  erwarten. 
Man  mufs  diese  haben  ,  und  geht  ein  Küufer  fort,  so  kommen  an  dessen 
Stelle  zween  andere,  die  ihm  noch  gute  Worte  gelten.  Kr  gehört  ganz 
sich  zu.  In  seinem  Hauswesen,  beim  (Jung  seiner  (Jeschiifte  gebietet  er 
als  ein  uneingeschränkter  Herr.  Ks  ist  wahr:  Viehsterben.  Milswachs, 
(  berschwemmungen.  Hagel,  ein  durchziehendes  Heer,  können  die  Hoffnung 
des  Landmannes  auf  ein.  vielleicht  einige  .lahre  vernichten.  Kr  kann  krank 
werden.  Allein  ist  wohl  irgend  ein  Stand  gegen  dergleichen  Zufalle  völlig 
gesichert?  l  ud  wer  leidet  in  der  Folge  empfindlicher  davon?  der  Hauer 
oder  der  IWessionisfe  ( Handwerker)?  Ich  denke  das  letztere  erwiesen  zu 
haben  ts.  a.  a.  <K  S.  9:1  ff.i.  indem  dem  ersten  immer  <lrund  und  Hoden 
bleibt,  wobei  er  sich  in  wenigen  guten  .fahren  wieder  reichlich  erholen  kann." 

Wir  können  uns  nicht  versagen,  hier  wiederzugeben,  was  Weifs  Über 
die  I)  ent  sehe  Arbeit  sagt  (S.  129—134):  «Mangel  an  Ein  wohnern,  vor- 
züglich an  fleifsigen  Händen,  welche  die  Krde  nöthigen,  uns  ihre  (leicht ümer 
initzutheilen,  ist  allerdings  eines  der  gröfsfen  ('bei  welches  einen  Staat  treffen 
kann.  Kin  Magen,  dem  Verdauung* -Kräfte  fehlen,  zieht  in  kurzer  Zeit 
dem  ganzen  Körper  eine  Dörrsucht  zu.  Wer  wird  aber  je  auf  den  dr.dlig- 
ten  Kinfall  kommen,  wenns  auch  möglich  wHre.  den  ganzen  Körper  in 
einen  Magen  zu  verwandeln?  Mangel  au  gesundem  Blut  und  Säften  wirkt 
ilns  neiuliche.  Sind  denn  aber  keine  Beispiele  vorhanden,  dafs  ihr  l'ber- 
finfs  SteckfliUse  nach  sich  gezogen  hat  ?  l  ud  doch  schreien  so  viele  ohne 
Maas:  Bevölkerung.  Bevölkerung  allein  beglückt  die  Staaten !  Nein  erst 
Nahm  Ii:.'  und  Brod  für  die  Völker!  Ohne  deren  Mangel  wiire  nicht  ein 
Drittheil  von  Nordamerika  mit  ausgewanderten  Deutschen  bevölkert,  nicht 
Kap.  Bataviit  und  Surinam  über  die  Hälfte  von  Deutschen  bewohnt,  die 
nebst  so  vielen  andern  Landen  immer  noch  Zufluls  aus  der  unerschöpflichen 
Menschenquelle  des  deutwehen  Reichs  erhalten. 


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321 

Ergebnis  alles  Vorstehenden  sei,  dafs  in  Deutschland 
die  Gewerbsamkeit  sieh  wohl  gehoben  habe,  nicht  aber  der 
Wohlstand.  Die  Lage  der  Arbeiter  und  Handwerker,  deren 
Ideal  sei,  dafs  nicht  mehr  Meister  da  wären,  als  dafs  jeder 
soviel  Arbeiter  bekomme,  dafs  er  2  (Jesellen  und  1  Jungen 
voll  beschäftigen  könne,  habe  sich  stetig  nur  verschlechtert. 
(S.  142—145). 

Zunftverf'assungen  hatten.  \x'\r>  mehreie  Artikel  der  meisten  Zunft- 
Ordnungen  deutlich  beweisen,  »'inen  gedoppelten,  höchst  vorteilhaften 
Zweck,  den  sie  auch  beinahe  in  allen  Orten  glücklich  erreichten,  so  lange 
man  die  vorgeschlagenen  Mittel  redlich  anwandte.  Einmal:  Alle  nicht 
städtische  und  doch  mit  dieser  coneurrirende  Waaren  anzuhalten;  dann: 
Jedem  Gewerbe,  durch  Verfertigung'  der  bestmöglichsten  Waare  und  die 
billigsten  Preise  beim  Abnehmer  Credit  zu  verschaffen,  auch  allem  Hctrug 
und  Uebervortheilung  einzelner  Personen,  sie  mochten  nun  Abnehmer  oder 
Gewerbe  Treibende  seyn,  aufs  beste  vorzubeugen.  Daher  entsprangen  die 
gemessensten  Gesetze  und  die  strengste  Aufsicht,  daher  die  eidlich  ver- 
pflichteten Zeichen-,  Schau-,  Markt-Meister  und  Schätzer.  Allein  die  Hin- 
fuhr, der  Schleichhandel  und  Feilhalten  schlechter  Waaren  auf  öffentlichen 
Messen  und  den  in  jedem  kleinen  Flecken  angelegten  Jahrmärkten  aus  dem 
der  Schau  nicht  unterworfenen  Ausland,  oder  welche  von  unzünftigeu 
ländlichen  Handwerkern,  wohlfeil«  r,  aber  gewöhnlich  desto  schlechter  ein- 
gebracht wurden,  vernichtete  diese  strengen,  dem  Publikum  so  nützlichen 
Schau- Aemter;  nttthigte  den  innlündischen  städtischen  Professionisten  zu 
Verfertigung  gleich  schlechter  Arbeit,  wodurch  sich  das  vorherige 
Zutrauen  und  die  vergewisserte  Güte  jedes  Kunst-Produkts  verluhr,  die 
Kilufer  betrogen  wurden,  die  Verkäufer  «her  betrügen  mufsten,  wenn  sie 
nicht  zu  Grunde  gehen  wollten.  So  entstunden  Nahmngs-Mangel  und 
schlechte  Waare  aus  der  nemlichen  (Quelle,  ans  der  Zerstörung  der  Zünfte 
und  mit  diesen  der  Verfall  so  vieler  Städte,  welche  doch  in  manchem  He- 
t rächt  die  Kraft  eines  Landes,  wo  nicht  allein  ausmachen,  doch  unendlich 
erhöhen.  Kunst-  und  Gewerbe-Geschichte  liefern  unwidersprechliche  Be- 
weise, dafs  Deutschlands  Handwerker  im  grfifsten  Flor  stunden,  ho  lang 
die  Innungen  fest  und  unabweichlich  auf  dem  wesentlichen  Guten,  ihrer 
nach  und  nach  verbesserten,  zweckmäßigen  Zunftordnungen  hielten.  Da 
war  dem  Professionisten  seine  Nahrung,  dem  Käufer  meisterhafte  treffliche 
Arbeit  und  durch  diese  vorzüglich  der  ausländische  Absatz  gesichert.  In 
diese  Zeiten  fällt  die  ruhmvolle  Periode,  wo  Deutschland,  selbst  den  Kng- 
ländcrn  durch  seinen  Spielmann  die  erste  Papiermühle,  durch  seinen  Hox 
den  ersten  Drahtzug.  durch  seinen  Moria  die  Wasserkunst  an  der  Themse, 
ja  sogar  durch  einen  andern  seiner  geschickten  Künstler  die  erste  Pnlver- 
mühli-  gab.  l  ud  noch  ist  dieser  Kunstfleifs  bei  uns  nicht  erloschen.  Wien 
baut  und  lakirt  Wägen,  die  keinen  englischen  und  französischen  was  nach- 


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Könne  diesen  ^beistanden  durch  Erteilung  absoluter 
Gewerbefeiheit  abgeholfen  werden ?  Man  sage :  „Je  grosser 
die  Concurrenz,  desto  mehr  mui's  sich  jeder  bemuhen,  höchst 
vortreffliche,  wohlfeile  Waaren  in  möglichster  Geschwindigkeit 
zu  liefern,  wenn  er  nicht  Hungers  sterben  will."  Bewiesen 
sei  aber  die  Heilkraft  der  Gewerbefreiheit  noch  nicht.  Im 
Gegenteil!    Man  betrachte   die   bildenden  Künste  und  die 

geben.  Seine  Stickerei  (Ibertrifft  nach  dem  eigenen  Geständnifs  vieler 
Franzosen,  die  Lyoner.  Eine  ganze  Gesellschaft  von  kennen»  hielt  in 
Deutschland  verfertigte  Stahlarbeiten  für  englische,  und  es  fabricirt  so 
treffliche  Hüte,  dafs  ihr  wahrer  Werth  auf  2  Carolin  geschätzt  wird. 
Aber  wer  bezahlt  diesen  Preifs  in  Deutschland  für  einen  Hut?  So  könnten 
wir  sieher  in  allen  Fächern,  die  trefflichsten  Kunst- Produkte  haben,  wenn 
deutsche  Industrie  von  Deutscheu  aufgemuntert,  nicht  selbst  von  ihnen 
niedergeschlagen  würde:  Auslander  besolden  Societüten  und  erfinden  wenig, 
der  Deutsche  thut  für  sich  mehr  als  jene.  Der  Engländer  hat  zehnmal 
mehr  t'nterstützung  als  der  Deutsche.  Hatte  diese  der  Deutsche,  er  würde 
zehnmal  mehr  thun  als  der  Engländer.  Der  Franzmann  zum  Erfinden  zu 
flüchtig;  der  Engländer  tiefsinnig,  aber  schwitzt  nicht  gerne;  der  Deutsche 
nicht  eher  von  der  Hank,  bis  er  gefunden,  was  er  gesucht  hat.  Die  In- 
dustrie des  Auslandes,  sagte  erst  neulich  Archenholz,  wird  meist  durch 
Deutsche  erweckt  und  unterhalten.  Der  Fleifs.  Gehorsam  und  die  Treue 
des  untergeordneten  Deutschen  Werkmeisters  sind,  vomemlich  in  Frank- 
reich und  England,  andere  Länder  nicht  ausgeschlossen,  bis  zum  Sprüch- 
wort dermassen  anerkannt,  dafs  man  in  den  grossen  Städten  dieser  Länder 
selten  eine  Manufaktur  von  einiger  Wichtigkeit  sehen  kann,  wo  nicht 
Deutsche  in  dieser  oder  jener  (Qualität  angestellt  sind.  Mit  gleichem  Lob 
und  Heweisen  wird  die  Industrie  der  Deutschen  im  neuen  Göttingjschen 
historischen  Magazin  gewürdigt.  Der  Geist  der  Betriebsamkeit,  und  die 
Anlage  zu  nützlichen,  oder  feinen  mechanischen  Arbeiten,  und  Erfindungen 
regte  sich  in  den  Deutschen  Nationen  von  Anbeginn  an. 

Feine  Leinwand  war  eine  der  vornehmsten  Arbeiten  und  Trachten 
von  Frauen  und  Jungtrauen,  und  feine  Leinwand  war  mit  unter  den  kost- 
baren Geschenken,  welche  Heinrich  der  iJiwe  auf  seiner  Wallfahrt  nach 
dem  gelohten  t^ande  für  den  griechischen  Kaiser  mitnahm.  Deutsche 
Arbeiter  —  führten  im  zehnten  Jahrhundert  die  Wolleumanufakturen  in 
Flandern  ein.  und  im  zwölften  .Jahrhundert  waren  Deutsche  Scharlach- 
tücher  ein  Geschenk,  welches  werth  war.  von  grossen  Fürsten  andern 
grossen  Fürsten  angeboten  zu  werden.  Während  der  ersten  Kreutzzüge 
waren  es  vorzüglich  Friesen  und  andere  Deutsche,  welche  die  Maschinen 
zu  Heiagerungen  erbauten,  und  wenn  die  gewöhnlichen  nicht  hinreichten, 
ganz  neue  erfanden.  Zu  < iui<  <  iardini  's  Zeiten  brachten  die  deutschen  Kauf- 
leute  eine  «rosse  Menire  voii  schönen  und  bewunderungswürdig  gearbeiteten 


223 


deutschen  Künstler  seit  Dürer.  Diese  genössen  Freiheit  ihres 
Berufs.  Seien  sie  wirtschaftlich  fortgeschritten?  Nein!1)  Der 
springende  Funkt  sei  stets:  Jeder  brave  Mann  werde  und  müsse, 
wenn  er  bestehen  wolle,  so  gut,  so  wohlfeil  arbeiten  als  er 
könne,  es  mögen  Zünfte  bestehen  oder  nicht;  denn  in  jedem 
Falle  brauche  er  Brod  und  Abnehmer.  Die  Preise  seien  aber 
trotz  der  Zünfte  nicht  übersetzt.  Dies  beweise  nichts  schlagen- 
der, als  das  geringe  Vermögeti  uud  die  Seltenheit  des  Reich- 
tums selbst  bei  den  geschicktesten  und  fleifsigsten  unter  den 
Handwerkern.  (S.  14Ö — 157).  Ohne  Zweifel  sei  jeder  un- 
nötige Zwang,  jede  willkürliche  Einschränkung  menschlicher 
Freiheit  und  Fähigkeiten  zu  hassen,  nicht  zu  billigen.  Aber 
oft  seien  Beschränkungen  nur  scheinbar,  oft  eben  so  wohlthilti«: 
fürs  gemeine  Beste,  als  weise  Gesetze  und  für  das  dauerhafte 
(Jlück  freier  zivilisierter  Nationen  notwendig. 

Mübelii  und  von  eben  *o  vnrtreflichen  Waffen  Rüstungen  und  andern 
Metallwuaren.  deren  Werth  auf*  eine  unschätzbare  Summe  stieg,  nach 
Antwerpen  zum  Verkauf.  Weil  Deutschland  und  die  Niederlande  im 
vierzehnten,  fünfzehnten  und  sechszehnten  .Jahrhundert  der  Hauptsitz  de« 
europäischen  Kunstfleisses  waren;  so  wurden  auch  fast  alle  grosse  Er- 
findungen, die  den  Künsten,  den  Wissenschaften,  der  Schiffahrt,  den  be- 
werben und  Handel,  den  Verfassungen  und  selbst  dem  ganzen  häuslichen 
Leben  «ine  andere  und  bessere  (J estalt  gegeben  haben,  in  Deutschland  und 
den  Niederlanden  gemacht.  Hieher  gehören  die  Buchdruckerkunst,  das 
l'ulver.  das  grosse  sowohl  als  kleine  Feuer-Gewehr,  die  Taschen-Uhren, 
die  Windmühlen  und  mehrere  andere  Arten  von  Mühlen,  der  Compafs,  die 
Oelmalerei  uiiü  Kupferstecherkunst,  die  Drathzieherei,  und  die  beste  Art 
den  Scharlach  zu  färben,  da.«  Schleifen  von  Diamanten,  die  Orgeln,  und 
die  Walzen  bei  Münzen,  die  hölzernen  Blasebälge,  die  künstlichen  (Maser, 
und  viele  mathematische  und  mechanische  Instrumente.  Alle  unterrichteten 
und  unparteiischen  Ausländer  erkannten  die  Deutsche  Nation  für  die 
kunstreichste  und  erfinderischste  nnsers  Erdtheils  au  und  eigneten  ihren 
eigenen  Landsleuten  nur  das  Verdienst  zu,  die  Erfindungen  der  Deutschen 
zu  vervollkommnen.'* 

')  S.  1-16:  „Kanu  man  jetzt  in  Deutschland  sagen:  die  bildenden 
Kütiste  blühen?  Die  Antwort  fällt  aus  richtigen  Gründen  geradezu  ver- 
neinend aus.  Man  hat  aber  auch  den  Mangel  nicht  sowohl  in  den  Künstlern 
als  ausser  denselbigen  zu  suchen  —  in  der  Geschmacklosigkeit  der  sogenannten 
Kenner,  im  Mangel  des  ächten  Kunstgefühls.  in  der  auch  hier  fehlenden 
Abnahme  und  der  Arbeit  angemessenen  Bezahlung  der  Kunstwerke." 


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224 


(Vorteile  der  Zünfte.) 


Die  Vorteile  der  Zünfte  seien: 

1.  Ungleich  grüisere  Sicherheit  der  Nahrung  der  Ge- 
werbetreibenden; diesen  gewährleisteten  die  Zünfte  nicht  nur 
das  Recht  auf  Arbeit,  sondern  vermochten  ihnen  auch  den 
Nutzen  aus  der  Arbeit  zn  sichern,  durch  Ausschluß  konkur- 
rierender Pfuscher  sowie  durch  Stärkung  des  Vertrauens  in  die 
wirtschaftliche  Lage,  somit  Hebung  des  Selbstvertrauens. 

2.  Gleichförmigere  Verteilung  der  Nahrung  unter  die 
Bürger,  wodurch  der  Armut  gesteuert  und  mehr  mittlerer 
Wohlstand  für  viele,  als  grol'ser  Reichtum  für  wenige  erhalten 
werde.  Wro  der  Zunftgeist  nach  gesunden,  nicht  überspannten 
Grundsätzen  herrsche,  wisse  jeder  Bürger,  ehe  er  sich  häuslich 
niederlasse,  wie  viele  Meister  an  einem  Orte  wohnten,  wie 
viele  sich  ernähren  kOunten,  könne  erfahren  und  berechnen, 
wie  es  mit  eines  jeden  Nahrung  stehe,  ob  auch  er  sein  Brod 
finden  werde.  Kalle  die  Untei suchung  für  ihn  verneinend  ans, 
so  werde  er  sich  anderswo  niederlassen  und  nicht  einen  Sprung 
ins  Dunkle  wagen.1) 

3.  Der  zünftige  Arbeiter  werde  in  seinem  Handwerk 
ungleich  vollkommener,  da  er  seine  Kräfte  nicht  auf  mehrere 
Berufe  zersplittere,  vielmehr  dieselben  auf  einen  Gegenstand 
vei  wende  und  könne  daher  in  Ausnützung  aller  Verhältnisse 


!)  S.  162:  Hei  gesundem  Zunftgeist«!  „nuifs  die  glückliche  Mittel- 
klasse vermal  icher  Bürger  zum  wahren  Vortheil  des  Staat«,  immer  mehr 
/»nehmen,  und  der  etwa  darunter  befindliche  sehr  Reiche  wird  gehindert, 
sich  durch  das  Übergewicht  seines  Oeldes,  in  mehrere  bewerbe  zu  mischen, 
alle  Xahrung  allein  an  sich  zu  reiften  und  den  liest  der  Binwohner  zu 
Sklaven  zu   machen.    Der  ilrmste  Zünftige  geniefst  mit  dem  Reichsten 
gleiche  Rechte,  die  in  ihm  immer  die  so  wichtige  Selbstachtung  erhalten, 
dafs  er  sich  nicht  als  Miethling  wegwirft,  und  lieber  alle  Kräfte  zur  Kr- 
haltung  seiner  Selbständigkeit  aufbietet,  als  um  geringen  Oesellen-Lohn 
zu  arbeiten."    Wie  sei  es  aber  in  Unglücksfällen?  Die  so  prächtig  schim- 
mernde allgemeine  (Jewerbe-Freiheit.  bei  der  sich  keiner  um  den  andern 
hekümmere.  werde  d»nn  keine  Unterstützung  bieten,  wohl  aber  die  Zunft  - 
genossen,  und  /war  nicht  nur  materiell,  sondern  wa-  wichtiger  sei.  auch 
moralisch. 


225 


auch  billiger  liefern,  während  der  Arbeiter  der  Gewerbefreiheit 
heute  dies,  morgen  jenes  Gewerbe  (reibe,  in  pluribus  aliquid, 
in  toto  nihil  verstehe. 

4.  Das  Publikum  erhalte  bei  Preisen,  die  allerdings  hoher 
waren  als  bei  herz-  und  schrankenloser  Konkurrenz,  nur  gute, 
gediegene,  vertrauenswürdige  Waare. 

5.  Dem  Einzelnen  würden  wohl  Schranken  gesetzt,  aber 
nur  zu  seinem  Vorteil,  indem  sie  ihm  Kühe  und  Eigentum,  den 
Genul's  wohl  erworbener  Rechte  sichern  und  vor  Sdimälcrung 
bewahren.    (S.  157—169.) 

(Nachteile  der  Zünfte.) 

Es  seien  zu  unterscheiden  zunächst  A.  wirkliche  Mängel, 
nämlich : 

1.  Alberne,  zum  Teil  schädliche  Statuten.  Derartige 
Bestimmungen  seien  rücksichtslos  aufzuheben  und  seien  hiezu  die 
Obrigkeiten  befugt,  welche  die  Statuten  mit  dem  Vorbehalt  zu- 
gelassen hätten,  sie  nach  Notdurft  zu  mindern  oder  zu  mehren. 
Das  sei  auch  im  15.,  16.  und  noch  im  17.  Jahrhundert  vielfach 
geschehen.  Durch  die  Zerrüttung  der  deutschen  wirtschaftlichen 
Verhältnisse  aber,  sowie  durch  die  stetige  Beunruhigung  infolge 
Forderung  der  Aufhebung  der  Zünfte  seien  die  Zunftgenossen 
müstrauisch  geworden  und  sei  es  dahin  gekommen,  dals  man  nicht 
nur  nichts  ändere,  sondern  zäh  am  Alten,  wenn  es  auch  noch  so 
veraltet  sei,  festhalte.  Dies  widerspreche  aber  dem  wahren 
Zunftgeist,  der  ja  aus  der  Notwendigkeit  der  Verhältnisse 
geboren  einst  zur  Errichtung  der  Zünfte  gedrängt  habe  und 
zwar  zur  „Herstellung  der  Sittlichkeit,  Verhütung  des  Betrugs, 
Erhaltung  des  Credits  und  Debits,  Zerstörung  stümperhafter 
Arbeit  und  fremder  Eingriffe,  Beförderung  guter  meisterhafter 
Arbeit."    Diesen  Geist  müsse  mann  wieder  erwecken. 

2.  Schädlich  seien:  die  Zeitvergeudungen  in  Folge 
überflüssiger  Zunftversammlungen,  unnütze  Trinkgelage  und 
Schmausereien.  Einstandsgelder,  unnütze  Zeremonien,  der  Ein- 
heit.slohn  der  Gesellen,  die  Chikanen  bei  Erlangung  des  Meister- 

16 


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226 


rechts,  die  Ausartung  des  Zunftgeistes,  welcher  die  Gesellen  oft 
zu  Arbeitseinstellungen  und  Empörungen  treibe.  (S.  161)-  170). 

B.  Viele  Mängel  seien  aber  auch  nur  eingebildet.  So 
nachstehende  Behauptungen: 

1.  „Die  Zünfte  verteuern  ohne  Ausnahme  die  Kunst- 
produkte" —  eine  unrichtige  Meinung,  da  jeder  Preis  über- 
treibnng  die  obrigkeitlichen  Taxen  entgegentreten,  die  stets 
mehr  die  Vorteile  des  Publikums  als  jene  der  Handwerker  im 
Auge  hätten; 

2.  „sie  verhindern  die  Vortheile  der  Gewerbefreiheit,  näm- 
lich das  (  berspringen  von  einem  Handwerk  zum  andern"  — 
ein  Zustand,  der  im  Interesse  des  soliden  Handwerks  nicht 
wünschenswert  sei ; 

3.  „hart  sei  es,  dals  ein  Meister  nicht  mehr  als  einen,  ein 
junger  Meister  aber  keinen  Lehrjungen  halten  dürfe"  —  eine 
Einrichtung,  die  im  Interesse  der  gründlicheren  Ausbildung 
gegeben  worden  sei; 

4.  „hart  sei  es,  dals  fremde  Gesellen  erst  eine  gewisse 
Anzahl  Jahre  an  einem  <  >rte  mill'sten  gearbeitet  haben,  ehe 
sie  zunftfähig  würden"  —  eben  um  ein  Mittel  zu  haben,  den 
sittlichen  Charakter  und  die  Geschicklichkeit  des  künftigen 
Bürgers  desto  genauer  prüfen  zu  können; 

5.  „unbillig  sei  es  und  dem  Publikum  nachteilig,  wenn 
Fremden  das  Zunftrecht  erschwert  werde"  -  eine  Vorschrift, 
die  eingeführt  sei,  aus  Gründen  der  Selbsterhaltung; 

6.  „die  eingeführten  Meisterstücke  seien  schädlich"  —  das 
Publikum  müsse  vor  Stümpern  gesichert  sein ; 

7.  „hart  sei  die  Zunftunfähigkeit  der  Kinder  unehrlicher 
Leute"  —  veranlafst  aus  Gründen  der  Selbstachtung  der  Hand- 
werker; dem  Staate  müsse  daran  liegen,  dals  dieselben  der 
Achtung  genössen  und  auf  ihr  Ehrgefühl  hielten; 

«.  „unbillig  sei  das  Verbot  der  Verwendung  von  Häuten 
gefallener  Tliiere"  —  gegeben  aus  Gründen  der  Gesundheit; 

„es  sei  drückender  Handwerkszwang,  dafs  kein  Geselle 
in  der  nämlichen  Stadt  sich  einem  andern  Meister  verdinge,  es 


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227 


sei  denn,  dafs  er  vorher  4  Wochen  aufser  dem  Ort  gewesen"  — 
welche  Vorschrift  eingeführt  sei,  um  die  Verführung  von  Gesellen 
aus  unlauteren  Motiven  von  Seiten  der  Konkurrenten  zu  verhüten ; 

10.  „hart  sei  die  Beschränkung  der  Gesellenzahl"  —  eine 
Bestimmung,  welche  z.  B.  in  Speier  in  einer  Anzahl  Zünfte 
gemildert  oder  beseitigt  sei  seit  1527.  *)  (S.  176—192.) 

Vorstehende  Nachteile  seien  hebbar,  ohne  dem  wahren, 
gesunden  Zunftgeist,  der  so  Grofses  geschaffen,  Abbruch  zu 
thun.  l'nd  zu  diesem  müsse  man  zurückkehren,  sonst  werde 
es  nicht  besser. 

Die  Zünfte  seien  das  Ergebnis  geschichtlicher  Knt- 
wickelung.  Diese  aber  sei  durchaus  rauh  und  hart  gewesen 
und  schließlich  habe  man  die  Überzeugung  ausgesprochen: 
„die  Zünfte  sind  nicht  nur  nicht  schädlich,  im  Gegenteil  sie 
nützen"  —  Ulm,  Xümberg,  Augsburg,  Frankfurt  a.  M.  seien 
stehende  Beweise  hiefür. 


,)  Hirne ii  macht  Weifa  S.  187  nachstellend«1  Ausführung:  „Ich  gehe 
es  willig  zu,  dafs  ein  Professionist.  je  mehr  er  Gesellen  und  Lohnarbeiter 
bey  seinem  Gewerbe  halten  kann,  desto  wuhlfeiler  zu  arbeiten  im  Stande 
ist.  Viele  Arbeiter  für  eine  einzige  Familie  sind  zum  Theil  eine  Mitur- 
sache  der  Wohlfeile  mancher  Fabrikate.  Würde  es  aber  nicht  grausam 
seyn.  von  einem  Orte,  wo  viele  Meister  den  nemlichen  Artikel  bearbeiten 
und  einige  blos  davon  leben,  die  Errichtung  einer  Fabrike  zu  erlauben, 
die  alle  jene  zu  (irunde  richten  müfste?  Die  Dürftigkeit,  wenigstens  der 
Mangel  an  baarem  Gelde  des  deutscheu  Handwerkers  im  Allgemeinen 
ist  jedermann  bekannt;  selten  kann  sich  unter  zwanzigen  Einer  seine 
Materialien  anders  als  im  Kleinen  ankaufen,  viele  müssen  sie  sogar  vom 
harten  Wucherer  borgen:  wie  sollten  nun  diese  mit  dem  zwanzigsten 
reichen  Handwerker,  der  seine  rohen  Produkte  im  Grossen  gegen  baares 
(  Jehl,  oft  um  ein  .Sechstheil  wohlfeiler  einkauft,  und  seine  fertigen  Waaren 
wieder  auf  Credit  in  grosser  Menge  verkauft,  coneurriren  können  ?  Dieser 
würde  bey  gleichen  Preisen  tausende  gewinnen,  bey  denen  der  arme  Hand- 
werker kaum  das  trockene  Brod  verdient.  So  schädlich  demnach  in  ein- 
zelnen Füllen  die  Beschränkung  mancher  Handwerks-Ordnungen  seyn  mag; 
so  wohUhütigc  Folgen  hat  sie  aut  der  andern  Seite  für  den  Wohlstand 
vieler  Meister,  die  sie  erhalt,  es  glücklich  verhindert,  dafs  sie  nicht  unver- 
schuldet Bettler,  und  dadurch  eine  Last  der  übrigen  Einwohner  weiden, 
die  sie  alsdann  ernähren  müssen.  Jede  Obrigkeit  ist  ohnehin  schuldig, 
ihren  L'nterthaiien  Nahrung  zu  verschaffen,  den  Müfsiggang  zu  verhindern, 

lf,* 


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228 


Bei  der  Frage,  ob  Gewerbefreiheit  oder  Zunftzwang 
besser  sei  und  greisere  Gewahr  für  das  wirtschaftliche  Ge- 
deihen des  Einzelnen  biete,  müsse  rann  festhalten,  d.ifs  wo 
genügender  Absatz  vorhanden  und  für  jeden  gesorgt  sei,  obige 
Frage  bedeutungslos  wäre.  Es  dürften  somit  nicht  in  Anschlag 
kommen  ein  London,  Paris,  Wien,  Berlin  (8.  216)  und  andere 
grofse  Städte,  worin  sich  immer  ein  zahlreicher  Adel,  viele 
reiche  Privat- Personen  und  eine  Menge  Fremde  aufhielten,  da 
hier  mit  und  ohne  Zünfte  der  Abnehmer  eine  Menge  sei. 
Wollte  man  aber  einen  Vergleich  ziehen  zwischen  Landein, 
welche  seit  Jahrhunderten  Zünfte  hatten  oder  stets  absolute 
Gewerbefreiheit  genossen,  so  müsse  man  in  Betracht  ziehen: 
„Volksmenge  und  Verhältnis  ihrer  Beschäftigungen  gegen  ein- 
ander, Charakter  der  Einwohner,  ihre  wirkliche  und  einge- 
bildete, vorzüglich  Lieblingsbedürfuisse,  Hang  zum  Luxus  oder 
Sparsamkeit,  wohlfeile  und  teuere  Lebensmittel,  Lage  und 


und  durch  Mangel  an  Arbeit  der  unausbleiblich  erfolgenden  Armut!»  zu 
steuren.   Ists  nun  nicht  besser,  wenn  ja  das  Publikum  etwas  zur  Erhaltung 
einiger  Mitglieder  bcyiragen  mnfs.  dafs  es  diefs  thut.  ehe  sie  Bettler  werden, 
dafs  es  ihr  gänzliches  Veninnen  verhindert,  gesetzt,  dafs  es  auch  einige 
Artikel  um  ein  kleines  theurer  bezahlen  müfste.  Denn  nicht  (leschicklich- 
keit.  Kunst,  eigene  Erfindungen  sind  immer  die  wahren  Prsachen  einer 
gn'issern  Menge  von  Kunden.   Empfehlung.  Verwandtschaft.  Beredsamkeit 
des  Professionisten,  Lage  seiner  Wohnung,  eine  schone  junge  Frau  oder 
Tochter,  Heirath  mit  einer  verabschiedeten  Maitresse  etc.  schaffen  dem 
Handwerker  oft  mehr  Abnahme  als  alles  andere,    l'eherdiefs  verliert  das 
Publikum  nichts  bey  dieser  Einschränkung.    So  viele  Arbeit  ist  wohl 
selten  vorhanden,  dafs  jeder  Meister  die  bestimmte  Anzahl  (iesellen  halten 
kannte.  Zudem  lassen  sich  gerade  die  Meister,  welche  viele  (iesellen  halten 
können,  stolz  durch  ihren  Ruf  und  Zugang,  die  Arbeiten  gewöhnlich 
theurer  bezahlen,  ohne  dafs  diese  vor  andern  einen  wesentlichen  Vorzug 
harten:  weil  die  Arbeit  sie.  und  sie  nicht  die  Arbeit  suchen.   Daher  setzt 
auch  das  deti  1  fiten  Juny  1771  übergebene  Keichs-(i machten .  die  Ab- 
stellung einiger  Handwerks-MifsbrUuche  betreffend,  im  dritten  Absatz  bey 
diesem   Punkt    weist-    hinzu:    „  Diese    Bestimmung    aber,    (wegen  der 
(■csfllen  Zahl)  doch   mich   Bewaudnifs  der  besondem ,   nicht   an  allen 
Orten    gleich    gearteten,    und    bey    verschiedenen  Handwerks-Innungeu 
sich   ungleich   zeigenden  l'mstiliiden .  jeder  Luniles-  und  Orrs-f ihrigkeit 
zu  überlassen. " 


229 


Gelegenheiten  zum  inneren  und  aufseren  Absatz,  eigene  rohe 
Lnnüesprodukte,  deren  Verarbeitaug  im  Land,  oder  rohe  Aus- 
fuhr, guter  oder  schlechter  Grund  und  Boden,  Schätzung  und 
Neigung  oder  Geringschätzung  und  Abneigung  vor  dem  Acker- 
bau, einfache  oder  modisch  verfeinerte  Sitten  des  Bauern,  u.  s.  f.  — 
und  mit  der  gröfsten  Sorgfalt  abwägen."  *) 

Vorerst  aber  sei  die  Frage  zu  beantworten: 

Könne  man  die  Zünfte  so  geradezu  aufheben? 

Eine  Aufhebung  Überhaupt  sei  unter  allen  Umständen 
schwierig,  aber  zur  Zeit  —  1792  —  geradezu  gefährlich  und 
verhängnisvoll.  Jahrhunderte  hätten  an  den  Zünften  aufgebaut 
zur  Verhütung  allerlei  Mißstände,  die  Zusammeureifsung  der 

1  >  Als  Beispiel  führt  Weifs  u.  a.  Kurland  an  und  sagt  (S.  225): 
„Kr»»y e  Cour urrenz  der  Arbeiter  ist  vom  Flor  der  Gewerbe  Eng- 
lands so  wenig  die  einzige  1" rsache,  als  Zünfte  und  Innungen  in 
Deutschland  vom  Verfall.  Absatz  dürfen.  Mangel  des  Absatzes 
hier,  sind  die  «Quellen  von  beyden."  Wie  sehr  sind  dio  Verhältnisse 
Englands  und  Deutschlands  verschieden  (S.  222):  „England  gab  seinem  in- 
lUndischen  Handel  alle  mögliche  Bequemlichkeit.  Aber  dadurch  würde  die 
ganze  Masse  des  Reicht  hu  ms  sich  nicht  vermehren,  wenn  auch  bald  dieser,  bald 
jciMT  etwas  reicher  als  sein  Xachbar  würde.  Aber  es  zieht  durch  seinen  aus- 
ländischen Handel  ganz  erstaunende  Summen  ins  Land,  und  nun  sind  seine 
Bewohner  im  Stande,  den  Handwerker  durch  beträchtliche  Abnahme  aufzu- 
muntern. Sollte  wohl  in  Deutschland,  im  (tanzen  genommen,  sich  nicht  das 
Gegentheil  von  beyden  linden?  Und  wenn  es  nun  vielleicht,  beym  ausländischen 
Handel,  mehr  für  baares  Geld  ein-  ah  ausgeführt  —  so  leiden  seine  Hand- 
werker doppelt  dabey.  Sie  kaufen  selbst  fremde  Waaren .  und  ihren 
deutschen  Abnehmern  fehlts  au  Geld,  ihnen  die  ihrigen  abzunehmen. * 
Gesetzt  aber  auch  Deutschland  suchte  dies  nachzuahmen.  Kanüle  zu  bauen, 
so  würde  es  ihm  (S.  220):  „doch  immer  an  Englands  glücklicher  Insel- 
Lage,  welches  an  drey  Seiten  mit  dem  Meere  umgeben  ist.  am  Public 
Spirit.  vorzüglich  aber  au  einem  reichen  bevölkerten  Ostindien  fehlen, 
wohin  e>  alle  seine  Waaren.  gute  und  schlechte,  die  Sack-Uhren  für  eine 
halbe  Guinee  das  Stück  nicht  ausgenommen,  immer  ausführen,  und  mit 
reichem  Gewinn  verkaufen  kann."  —  Bei  Holland  dürfe  man  nicht  vergessen 
(S.  227).  „welchen  unaussprechlichen  Absatz  seine  Manufakturen  und 
Fabriken  nach  beyden  Indien  haben:  dafs  seine  Scniffe  die  meisten  Waaren 
in  Europa  und  Ostindien  verführen;  dafs  die  aus  letzterem  eingebrachten 
Spezereyen.  seine  Haringe,  Wallfisch-  und  Fischfang  überhaupt,  dessen 
Einwohner  unaufhörlich  beschäftigte  und  bereicherte." 


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230 


Schutzwehr  für  die  Nahrung  der  Handwerker  weide  alle  und 
jede  Milsstande  sofort  wieder  an  der  Obertlilche  erscheinen 
lassen.  (S.  194.) 

Die  Schwierigkeiten  der  Aufhebung  seien  doppelte: 

1.  politische  —  die  Zünfte  standen  vielfach  in  Vertrags- 
verhaltuissen  mit  höheren  und  niederen  Obrigkeiten,  und  sei 
daher  eine  Aufhebung  ohne  Zustimmung  der  Zünfte  nicht 
denkbar;  (S.  195—199.) 

2.  moralische: 

1.  Die  Handwerker  hingen  mit  unglaublicher  Anhäng- 
lichkeit an  ihrem  Zunftsystem;1) 

2.  weil  die  Aufhebung  der  Zünfte  einige  sehr  reich, 
tausende  zu  Bettlern  macheu  würde; 

3.  weil   eine  Menge  Stümper  uotweudig  durch  die 
Aufhebung  entstehen  müfsten; 

4.  weil  notwendig  das  Publikum  mit  schlechten  Waaren 
überhäuft  würde; 

5.  weil  die  Kette  der  bürgerlichen  und  Nahrungsver- 
bindung  dadurch  zerrissen  würde; 

(i.  weil  endlich  hierdurch  eine  Menge  verdorbener  Hand- 
werker, Bettler  und  schlimmer  Menschen  gepHanzt 
werde.  (S.  200—213.) 
Die  Beibehaltung  oder  Aufhebung  der  Zünfte  richte  sich 
vornehmlich  nach  der  Natur  der  betreffenden  Gewerbe. 
Gewerbe  für  G  enul'smittel  dürften  im  Interesse  der  allge- 
meinen Wohlfahrt  nicht  Übersetzt  sein,  sonst  würde  ihr  Zweck 
für  sie  selbst  und  das  Publikum  zerstört.  (S.  231— 233.) 

>)  Wril's.  S.  201:  „Man  tnufs  in  «Irr  That  seihst  Vorsteher  einer 
oder  mehrerer  Zünfte  ireweseu  seyn.  wenn  man  si.'i  einen  vollständigen 
HrpriflT  von  der  hartnackigen  Stupidität  und  der  nnhit^sanu>ii  Auhiinjrlieh- 
keit  mancher  l'rofessj.inisten  an  ihre  Handwcrks-Mil'sbrauche  machen  will, 
welche  bey  vielen  weder  die  Beredtsamkeit  eines  Dcinosthenes.  noch  dir 
strengten  (iesetze  eine*  Lykurjjs  ausrotten  können,  lianz  alte  Meister 
pelien  hierinnen  oft  so  weit,  dafs  sie  g;\r  ihr»'  alt»'  heryehnichtc  unbeholfene 
Werkzeuge,  die  sii  li  verbessern  Helsen,  ans  Vorliebe  zum  Alfen,  und  Hals 
wison  alles  Nein».  lirylHdialti'ii:  dafs  si,.  n.-ii  erfundene  Maschinen,  mit 
denen  sie  tätlich  dreymnl  so  viel  als  wirklich,  arbeiten  kannten,  verwerfen." 


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231 


Hei  Gewerben,  welche  für  den  Handel  arbeiten,  sei  der 
Absatz  entscheidend  und  der  zu  erzielende  Gewinn.  Lohne 
dieser  die  Arbeiter  in  jeder  beliebigen  Anzahl,  so  sei  Ge- 
werben eiheit  durchaus  zulässig,  lohne  derselbe  aber  nur  eine 
beschrankte  Anzahl,  könne  die  Obrigkeit  eiuer  beliebigen  Ver- 
mehrung der  Arbeiter  nicht  ruhig  zusehen,  sondern  müsse  weise 
'Schranken  einführen  und  dürfe  nicht  die  Grenzen  der  Freiheit 
zum  Nachteil  der  Einzelnen  erweitern.  (S.  233 — 241.) 

Die  Zahl  der  Gewerbetreibenden  auf  Geding,  d.  h. 
nur  auf  Bestellung  müsse  stets  in  Einklang  steheu  mit  der 
allgemeinen  Bevölkerungszahl.  (S.  241— 245.) 

Aus  dem  bisher  Entwickelten  ergebe  sieh: 

1.  In  Deutschland  sei  im  Ganzen  das  Gewerbe  übersetzt. 

2.  Genügender  Absatz  fehle,  die  Gewerbe  Deutschlands 
blühten,  nicht  aber  die  sie  Treibenden. 

3.  Absolute  Gewerbefreiheit  verheiße  keine  Besserung. 

4.  Die  Vorteile  der  Züntte  überwiegen  deren  Nach- 
teile, welch7  letztere  übrigens  verbesserungsfähig 
seien  oder  ohne  weiteres  gehoben,  beziehungsweise 
gemindert  werden  könnten.  (S.  213.) 

5.  Die  A  uf hebung  der  Zünfte  sei  schwierig,  ein  Sprung 
ins  Dunkle. 

Somit  müsse  man  an  den  Zünften  festhalten, 
aber  sie  in  Rücksicht  auf  die  modernen  Zeiten 
und  Verhältnisse  so  modifizieren,  dafs  der  Nutzen, 
dessen  sie  fähig  seien,  wirklich  erreicht  werde.  Diese 

Mittel  den  Flor  der  Gewerbe  zu  befördern 

seien:  (S.  245.) 

1.  Verbesserung  der  Bürgeraufnahme  (diese  solle 
weder  protektionistiseh.  noch  parteiisch,  noch  schrankenlos  sein). 
(S.  245-248.) 

2.  Verbesserung  des  Ackerbaues:  der  Flor  der  Ge- 
werbe eines  Landes  habe  zwei  Vorstufen: 


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232 


a)  Die  Verbesserung  des  Feldbaues  nebst  der  Viehzucht, 
also  der  Landwirtschaft  als  der  ersten  Grundlage 
aller  möglichen  Glückseligkeit  der  Staaten, 

b)  die  Verarbeitung  der  rohen  Materialien,  welche  jene  er- 
zeuge. Diese  Verbesserung  habe  aber  zu  bestehen  in  der 
wirtschaftlicheren  Benützung  des  Bodens, *)  welche  viel 
mehr  Menschen  beschäftigen  könne,  so  dal's  erreicht  werde 
„Vermehmngund  Wohlfeile  der  Lebensmittel,  wohlfeilere 
Zubereitung  der  Rohstoffe,  und  Minderung  des  Zudranges 
der  I^andleute  zum  Handwerksstand".  (S.  248—256.) 

3.  Verbesserte  Benützung  und  Vervollkommnung 
der  eigentümlichen  Produkte  jeden  Landes,  um  nicht 
zur  Einfuhr  ausländischer  genötigt  zu  sein.  So  sei  zu  fördern : 
z.  B.  die  Schafzucht  (gute,  billige  Wolle),  Viehzucht  (Fleisch, 
Leder),  Bienenzucht.  Zucht  der  Seidenkaninchen,  verbesserter 
Hanf-  und  Flachsbau,  der  Bergbau.    (S.  257—266.) 

4.  Weise  Ein-  und  Ausfuhr  der  rohen  Materialien  und 
von  den  Gewerben  verarbeiteter  Waaren.  Die  hier  einschlägigen 
Vorschriften  dürften  nicht  zwängende  sein,  sondern  sollten  un- 
vermerkt leitende  Einrichtungen  einführen.  So 

a)  möglichste  Erleichterung  und  Unterstützung  der  Aus- 
fuhr aller  überflüssigen,  im  Lande  erzeugten  Waaren, 
welche  weiterer  Verarbeitung  nicht  mehr  fähig  seien. 
Wer  durch  gute  und  wohlfeile  Arbeit  sich  den  stärksten 
Absatz  ins  Ausland  verschaffe,  sei  zu  belohnen. 

b)  Verhinderung  der  Ausfuhr  jener  Rohprodukte,  welche 
mit  Vorteil  im  Lande  verarbeitet  werden  können. 

c)  Begünstigung  der  Einfuhr  von  Rohstoffen,  vornehmlich 
jener,  welche  das  Ausland  besser  oder  billiger  liefere, 
dagvgen  Erschwerung  der  Einfuhr  aller  jener  auswärt  igen 

„Diiis  ich  LcilM'sfrovIu'it  und  (lüteroigrenthum  beim  Million» 
voraussetze  (  nicht  Leibeigenschaft ) .  lie^f  in  der  Natur  der  Sache .  eben 
so  sehr  als  Minen   Klei  Ts  aufmunternden,  den  vorzüglichsten  Land- 

wirtlien  v.ui  Xfic  zu  Zeit  zu  ortheilenden  Belohnungen  und  Unterstütz- 
ungen" (S.  253). 


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233 


Kunstprodukte,  welche  entweder  den  Luxus  befördern, 
oder  im  Inland  hergestellt  werden  können.1) 

Habe  das  Inland  genügende  und  ausreichende 
Beschäftigung,  so  sei  die  Einfuhr  fremder  Waaren  nur 
dann  zu  verbieten,  wenn  das  Inland  diese  mit  Vorteil 
erzeugen  und  absetzen  könne.  Sonst  sei  das  Einfuhr- 
verbot Unsinn. 

Produkte,  welche  auf  unserem  Boden  vorzüglich 
gedeihen,  seien  zum  Eintausch  fremder  Waaren  be- 
sonders zu  pflegen. 

Zur  Hebung  des  Handels  niüisten  die  einschlägigen 
Vorhältnisse  geklärt  werden :  vornehmlieh  dieGrOfse  des 
Tausch-  und  Zwischenhandels  sowie  der  Krachten  und 
Rückfrachten,  die  Ausfuhr  eigener  Produkte  und  Waaren, 

deren  Hindemisse,  die  benachbarten  Kommerz-  und 

> 

Staatsverhältnisse,  der  Charakter  und  unwiderstehliche 
Hang  der  Abnehmer  im  Auslande.  Einfuhrverbote  seien 
verkehrt,  wenn  man  die  betreffenden  Waaren  im  Inland 
nur  schlechter  oder  teurer  erzeugen  könne, 
d)  Wo  Zwischenhandel  möglich  und  vorteilhaft,  sei  die 
Einfuhr  aller  fremden  Waaren  uuter  der  Bedingung 
zu  gestatten,  sie  wieder  auszuführen,  um  dem  Inland 
den  Handelsgewinn  zu  sichern.  (S.  267—272.) 

5.  Minderung  und  möglichste  Abtragung  der 
Staatsschulden.  (S.  272,  273.) 

6.  Weise  Einschränkung  des  Luxus,  d.  h.  nicht 
des  gröl'seren  prächtigen  Aufwandes,  der  zum  Vorteile  der 
Gesundheit  und  aus  nützlicher  Behaglichkeit  in  gewissem  Grade 
nicht  mehr  zu  umgehen  sei,  sondern  jenes  Aufwandes,  der  zu 
Üppigkeit,  Verschwendung,  Armut,  Weichlichkeit,  Charakter- 
losigkeit führe.  Hier  hätte  die  Obrigkeit  einzuschreiten,  soweit 


')  So  habe  Kaiser  Joseph  FI.  in  liohmen  durch  das  Verbot  der 
Hinfuhr  fremder  Wnuren  1784  erzielt,  dal*  daselbst  die  Fabrikanten  und 
.Spinner  sich  um  120902  Kopfe  und  die  W.rkstühle  um  14490  in  4  Jahren 
vermehrt  hatten.  (S.  209.) 


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234 


es  der  gesunden  Vernunft  entspreche,  und  insbesondere 
dem  Absatz  ausländischer  Luxuswaaren  entgegenzutreten. 
(S.  274— 280.)  *) 

7.  Kluges  Betragen  eines  Staats  gegen  seine 
Nachbarn.  Stiiaten  lebten  untereinander  fast  so,  wie  Bürger 
gegeneinander.  Sähe  z.  B.  ein  Staat,  dai's  sein  Nachbar« ein 
Rohprodukt  von  ihm  in  Folge  besonderer  Umstände  mit  Vorteil 
verwerten  könne,  so  wäre  es  unklug,  wenn  ersterer  nur  aus 
elender  Plusraacherei  verführt  in  Konkurrenz  trilte.  Denn  der 
andere  Staat  werde  ersteren  anderweit  zu  schädigen  suchen. 
Bei  solchen  Zollkriegen  heifse  es  aber:  »die  Grofsen  zanken 
sich  —  und  der  Handwerker  mufs  die  Kosten  bezahlen". 
(S.  280.  281.) 

8.  Der  Handwerker  müsse  mit  Kaufleuten  in 
Verbindung  treten.  Denn  dann  weide  es  ihm  nicht  fehlen 
an  Geld  zum  Einkauf  von  Rohmaterial  im  Grofsen,  an  sicherem 
Absatz  und  pünktlicher  Bezahlung,  an  Gelegenheit,  Rohprodukte 
aus  erster  Hand  in  bester  (Qualität  zu  erhalten  Auch  sei  er 
hierdurch  in  die  I^age  versetzt,  zehnmal  so  viel  zu  verarbeiten 
als  ohne  diese  Vorteile.  Bei  dieser  Verbindung  gewinne  Kauf- 
mann und  Handwerker.  Dieser  bekomme  guten  Stoff,  jener 
gute  Arbeit,  das  Vertrauen  wachse,  und  schliefslich  bekomme 
bei  günstigen  Geschäften  der  Kaufmann  seine  Prozente,  der 
Handwerker  seinen  Lohn,  gleichviel  ob  gehandelt  würde  aus 
Menschenliebe  oder  aus  Interesse  Werde  aber  der  Handwerker 
leistungsfähiger,  so  entstünden  mit  der  Zeit  mehr  Fabrikanten, 
nicht  mehr  Fabriken.   (S.  282-284.) 

9.  Achtung  des  Handwerkerstands  seitens  der 
andern  Stände  (S.  284,  285.) 

10.  Erschwerung  des  nichtansäisigen  Hausier- 
handels in  jeder  Form,  insbesondere  gegenüber  den  Aus- 

')  \Wifs  sairt  hier/u  CS.  2HO):  „Ich  hHtte  nicht  Lust  in  Allein  dm 
Ailvok;if»*n  de*  in  vielen  Dingrti  *«»  *«*hr  gesunkenen  Menschengeschlecht* 
zu  machen.  Aber  so  tief  ist  es  doch  pewifs  noi  h  nicht  gefallen,  d.d* 
ganase  Stünde  blos  deswegen  l'nsinn  treiben  sollten,  um  sich  und  ihre 
Familien  an  den  Bettelstab  zu  bringen. " 


235 


(ändern,  welch'  letztere  mit  iliren  Auslandswaaren  den  in- 
ländischen Absatz  drückten  und  dem  Inland  schwere  Uaar- 
surnmen  entzögen.  (S.  286—298.) 

11.  Verminderung    der   Zahl    der  Gewerbe- 
treibenden, 

a)  mittelbar,  wobei  Grundsatz  sein  müsse:  „In  die  Städte 
gehören  Künste  und  Handwerker,  der  Hauer  aufs  Land, 
aber  ja  nicht  umgekehrt  oder  vermischt,  wenn  es  der 
Stadt  und  dem  Land  gut  gehen  soll"  (hiezu  siehe  oben 
Ziffer  1  und  2) ;  insbesondere  sei  auch  die  Niederlassung 
von  Handwerkern  auf  dem  Lande  zu  erschweren; 

b)  direkt: 

a)  bezüglich  der  Meister;  deren  Zahl  solle  nicht  gröfser 
sein,  als  dais  im  Durchschnitt  jeder  2  Gesellen 
beschäftigen  könne; 

ß)  sei  hiemach  die  Meisterzahl  zu  grofs,  so  sei  der 
Zugang  zu  sistieren,  bis  durch  Abnahme  die  Ver- 
hältniszahl erreicht  werde; 

Y)  würde  die  Gesellenzahl  hiernach  zu  grofs,  so  müsse 
die  Aufnahme  von  Lehrlingen  beschränkt,  auch  das 
Aufrücken  derselben  zu  Gesellen  verlangsamt  werden ; 

5)  bleibe  hiernach  Überschufs  von  Arbeitskräften,  so 
erübrige,  wenn  das  Zuwarten,  auch  der  Eintritt  in 
ein  anderes  von  Lehrjungen  zu  ergreifendes  Ge- 
werbe aussichtslos  sei,  nichts  als  Auswanderung. 
Diese  sei  besser,  als  dais  der  Staat  arme  oder  ver- 
armte Familien  sich  grofs  ziehe.  Werde  durch  obige 
Mafsnahmen  die  frühere  Eingehung  einer  Ehe  ver- 
hindert, so  sei  dies  vom  sanitären  Standpunkt  und 
dem  der  öffentlichen  Wohlfahrt  aus  kein  Unglück. 
(299  —  307.) 

12.  Die  Hauptpunkte  der  einzelnen  vorzuneh- 
menden Modifikationen  der  Zünfte  seien: 

1.  Prüfung  dor  Lehrjungen  vor  ihrer  Aunahme  durch 
einen  erfahrenen  Meister  und  einen  Obrigkeitsdeputierten  über: 


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236 


a)  den  Besitz  der  geistigen  und  körperlichen  Kräfte  zu 
dem  zu  wählenden  Gewerbe  (S  309), 

b)  seine  Kenntnisse  aus  dem  technologischen  Unterricht, 
den  er  geniefsen  solle  in  Naturgeschichte,  über  die 
Materialien  und  ihre  Eigenschaften,  die  in  seinem  Ge- 
werbe verarbeitet  werden,  wobei  mehr  auf  Urteilsfähig- 
keit als  auf  blofses  Wissen  zu  sehen  sei.   (S.  310.) 

2.  Untersuchung  der  Frage:  „Ist  die  Zahl  der  Jungen 
im  gewählten  Gewerbe  Oberhaupt  oder  im  betr.  Jahrgange 
nicht  übersetzt".  (8.310,  311.) 

3.  Lehrgeld  sei  so  gering  wie  möglich.  (8.  311). 

4.  Lehrzeit,  falls  Lehrgeld  bezahlt  werde,  nicht  über  2 
Jahre  (8.  312),  beginnend  nicht  vor  dem  16.  Lebensjahr.  (8.  330.) 

5.  Verhältnis  der  .Jungen  zu  Meister  und  Gesellen: 

a)  ein  Meister,  der  sein  Gewerbe  nicht  verstehe,  dürfe 
keinen  Jungen  nehmen; 

b)  der  Junge  solle  nur  zu  Gewerbsgeschäften  verwendet 
werden  (S.  312); 

c)  Verbot  der  Mifsliandlung  des  Jungen,  durch  Gesellen 
(8  314); 

d)  Unterricht  an  die  Jungen  durch  erfahrene  gesellenlose 
Meister,  sofeme  öffentliche  Anstalten  hiefür  nicht  vor- 
handen (8  315). 

6.  Beseitigung  der  Mii'sbräuehe  im  Lehrlingswesen,  be- 
sonders bei  der  Gesellenprüfung.  (S.  316— 319.) 

7.  Minderung  und  Beseitigung  der  kostspieligen,  oft 
albernen  Zeremonien  bei  Erteilung  des  Lehrbriefs.  (8.  320,  321.) 

8.  Hand  werkei  erziehung.  Diese  sei  zu  erteilen  durch 
öffentlichen  Unterricht,  welcher  sich  an  die  bestehenden  Schulen 
anschließen  könnte.    Dieser  Unterricht  sei  zu  erteilen  an: 

a)  die  8chulknaben, 

b)  Lehrjungen  und  auch  Gesellen. 

und  habe  zu  bestehen  in :  Schön-  und  Rechtschreiben,  Rechnen, 
schriftlichen,  jeder  Bestimmung  gemaisen  Aufsätzen,  (Quittungen, 


237 


Oontis,  Waaren -Verzeichnissen,  Technologie,  Anfertigung  von 
Bauanschlägen ,  Zeichnen  (architektonisch  und  frei  Hand- 
Zeichnen).  Naturgeschichte,  praktischer  Sittenlehre.  Den  Unter- 
richt hätten  Prediger  und  Schul lehrer  zu  geben  gegen  Entgelt, 
in  Öffentlichen  Gebäuden,  an  3  Wochenstunden  (abends  7—8 
und  Sonntags  Nachmittag) ;  die  Kosten  seien  aufzubringen  durch 
den  Staat,  die  Zünfte  und  durch  Schulgeld.  Eine  solche  Er- 
ziehung wecke  frühzeitig  das  Nachdenken,  mehre  das  Verständnis 
für  die  Arbeit  und  sei  geeignet  den  Ertindungsgeist  zu  fordern. 
Nicht  nur  der  Einzelne,  der  Staat  selbst  wurde  Nutzen  daraus 
ziehen.  (S.  321  -331.) 

9.  Wanderjahre  der  Oesellen:  ob  das  Wandern  nötig, 
sei  allgemein  nicht  zu  entscheiden.  Das  Wandern  habe  nicht  vor 
dem  20.  Lebensjahre  zu  beginnen  und  solle  kontroliert  werden, 
(inte  Wanderschaft  solle  belohnt,  dieselbe  für  Erlangung  des 
Meisterrechts  von  Gewicht  sein.  Fechtbruder  raüfsten  vom 
Zunftrecht  ausgeschlossen  werden.  Als  Wanderzeit  genügten  3 
bis  4  Jahre.  Übermäfsiges  Wandern  entziehe  dem  Heimat- 
staate nutzlos  Gelder;  dagegen  seien  vorzügliche  Künstler 
und  Handwerker  auf  Staatskosten  zu  ihrer  Ausbildung  in  ge- 
setzten Jahren  an  Orte  gewerblicher  Bildungsföhigkeit  zu 
schicken.  Hierdurch  würden  gebildete  Gesellen  die  Kenntnisse 
der  Fremde  der  Heimat  zuführen.  (S.  332—341.) 

10.  Meisterstücke  und  Meisterwerden.  Bezüglich 
dieser  seien  eine  Anzahl  Mifsbräuche  zu  beseitigen,  insbesondere, 
dafs  hiezu  oft  unnützliche  Gegenstände  gewählt,  dieselben  von 
den  Meistern  nicht  selbst  verfertigt  würden,  mit  unnützen 
Nehmausereien  verbunden  wären.  Künftig  seien  zu  Meister- 
stücken Arbeiten  zu  wählen,  die  nach  dem  herrschenden  guten 
Geschmack  Kaufmanusgut  seien.  Diese  Stücke  sollten  als 
Modelle  dienen  beim  technologischen  Unterricht  der  Handwerker 
und  würde  durch  eine  mit  der  Zeit  durch  Meisterstücke 
entstehende  schöne  Vorbildersammlnng  der  Anschauungsunterricht 
mächtig  gefördert  (S.  342—350).  Die  Unterschleife  bei  Her- 
stellung des  Meisterstücks  würden  am  besten  beseitigt  durch 


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die  Besetzung  des  Schauamts  mit  beeidigten  Meistern  und  Ab- 
geordneten der  Obrigkeit.  (S.  341  —  351.) 

11.  Bei  unwirtschaftlichem  Gebahren  von  Meistern  habe 
die  Obrigkeit  einzuschreiten,  um  künftigem  Vennögensvertall 
zeitig  vorzubeugen.  (S.  351—355.) 

12.  Die  Arbeitseinstellungen  der  Gesellen  seien  meist 
Folgen  kleinlicher,  alberner  Gepflogenheiten.  Diese  seien  ab- 
zuschaffen. Gesellenempörungen  ohne  triftigen  Grund  seien 
streng  zu  bestrafen  am  Schuldigen,  sei  es  Geselle,  sei  es 
Meister,  bei  ersterem  auch  durch  Mitteilung  an  die  heimatliche 
Behörde,  bei  letzterem  durch  gänzliche  oder  zeitweise  Entziehung 
der  Zunftrechte,  ausgenommen  das  Meisterrecht.  (S.  356—365.) 

(II.) 

(Anwendung  der  bisher  vorgetragenen  Sätze  auf  den  in 
der  Preisfrage  eigentlich  bestimmten  Staat,  in  welchem 
lediglich  Zwischenhandel  leommerce  d'entrepöt] 

bestehe). 

Ein  solcher  Staat  bestehe  entweder  blofs  durch  Zwischen- 
handel oder  gebe  einem  Teil  der  eingeführten  Waaren  eine 
durch  Künste  und  Gewerbe  verbesserte  Form,  ehe  er  sie  ausführe. 

In  beiden  Fällen  sei  der  Absatz  grölser,  nach  innen  und 
nach  aul'sen,  V  bersetztheit  der  Handwerker  im  Innern  sei  weniger 
zu  besorgen,  sie  gestalte  sich  weniger  drückend,  es  seien  aber 
auch  die  Vorteile  der  verhältnismüfsigen  Arbeiterzahl  nicht 
geboten.  Ein  solcher  Staat  habe  meist  keinen  oder  nur  un- 
erheblichen Ackerbau,  sei  also  dessen  Einflüssen  eutzogen, 
freilich  würden  auch  die  Lebensmittelpreise  höher  sein.  Erhöhte 
Einfuhr  könne  deren  Höhe  mindern.  Die  Bürgeraufnahme  sei 
nicht  zu  beschränken,  es  sei  denn  Cbervölkernng  vorhanden. 

Bei  der  Verarbeitung  eingeführter  Waaren  gelten  im 
Allgemeinen  die  gleichen  Grundsätze  wie  im  Zunftstaat,  doch 
könne  die  Freiheit  des  Gewerbes  ungleich  gröfser  sich  gestalten 
und  sei  nur  im  Auge  zu  behalten,  dafs  bei  freierer  Bewegung 
der  Gewerbetreibenden  die  Güte  der  Waaren  sich  nicht  mindere 
und  hiernach  der  Absatz  zurückgehe.    Einem  solchen  Staate 


239 


würden  Hände  und  Zeit  ersparende,  künstliche  Maschinen 
Vorteil  bringen,  so  lange  Güte  und  Absatz  der  Waaren  nicht 
gefährdet  sei.  Da  die  Nahrung  für  jeden  reichlicher  fliefse, 
ströme  Alles  herzu,  es  werde  alles  bestimmt  durch  das  eigene 
Interesse,  die  hartnäckige  Anhänglichkeit  ans  Alte  aber  schwäche 
sich  ab. 

Tn  einem  Zwischenhandel  treibenden  Staate  lasse  sich  der 
Versuch,  das  Zunftwesen  aufzuheben,  eher  wagen.  Da  Ab- 
nehmer genug,  finde  schließlich  jeder  in  irgend  einer  Be- 
schäftigung leichter  sein  ßrod  als  im  Zunftstaat,  in  dem 
Mangels  Abnehmer  jedem  sein  Hrod  und  das  oft  karg  zuge- 
messen sei.  Doch  würden  auch  hier  die  üblen  Folgen  der 
plötzlichen  Aufhebung  der  Zünfte  nicht  ausbleiben,  wenn  sie 
auch  nur  in  mäfsigera  Grade  sich  geltend  machen  würden. 
Unter  allen  Umständen  müsse  an  der  Spitze  der  Handwerker 
ein  leiteudes  Kollegium  stehen,  dem  am  besten  die  moderni- 
sierten Zünfte  untergeordnet  würden,  um  eine  wirksame  Ge- 
werbeorganisation zu  erhalten. 

Der  Zwischenhandelsstaat  habe  meist  gute  Ein-  und  Aus- 
fuhrgesetze, sein  Verhältnis  zu  den  Nachbarstaaten  sei  klug, 
Handel  und  Gewerbe  stünden  in  innigerer  Geschäftsverbindung 
und  Hausierer  seien  ziemlich  unschädlich.  Ziel  eines  solchen 
Staates  sei,  die  Waareu  stets  billiger  zu  liefern,  insbesondere 
billiger  als  das  Nachbarland.  Hiedurch  wachse  der  Absatz, 
jeder  Meister  könne  mehr  Gesellen  beschäftigen,  er  könne 
Rohstoffe  im  Grolsen  einkauten  und  beziehe  erhöhten  Gewinn 
aus  dem  Fleiis  seiner  Gesellen.  Durch  die  gröfsere  Arbeits- 
teilung gewännen  besonders  die  Geschäfte  mit  Verbrauchs-  und 
Genufsraitteln,  während  bei  den  kleinen  Verhältnissen  des  Zunft- 
staats z.  B.  die  Meister  vielfach  ihr  Brod  selbst  bereiteten  und 
nicht  vom  Bäcker  entnähmen.  Die  günstigere  wirtschaftliche 
Lage  lege  nahe,  die  Arbeiter  stets  mehr  zu  vervollkommnen, 
sie  gründlicher  zu  erziehen,  zu  bilden.  Würde  aber  von  den 
meist  freieren  Männern  eines  solchen  Staats  ein  gutes  Beispiel 
für  llandwerkererziehung  gegeben,  so  wirke  das  fordernd  auf 


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240 


die  kleineren  Staaten  und  bilde  binnen  weniger  Jahrzehnte 
den  Handwerker-  und  tnnungsgeist  um.  Weise  Erziehung  der 
Handwerker  schaffe  bessere,  ruhigere  desellen;  entsprechende, 
heilig  zu  haltende  Verordnungen  bildeten  sehliefslich  selbst 
die  rohesten  Menschen  sü  um,  wie  sie  ihrer  Bestimmung 
gemäfs  zu  ihrem  und  jedes  Staats  Vorteil  gebildet  sein  sollten. 
(S.  366-375.) 

Weifs  schliefst  seine  Abhandlung  mit  dem  Hinweis,  dafs,  so 
sehr  seine  Vorschläge  auch  in  der  Natur  der  »Sache  gegründet 
seien,  stets  bei  jeder  Gewerbeverbesserung  darauf  zu  sehen  wäre, 
dafs  nie  das  Wohl  der  Bürger  vom  Wohl  des  Staates,  nie 
das  Wohl  des  Ganzen  vom  Wohl  der  Teile  getrennt  werde, 
dafs  letztere  das  Ganze  ausmachten,  und  dafs  selbst  unermefs- 
liche  Summen  endlich  verschwinden  niüfsten,  wenn  ein  Gulden 
nach  dem  andern  darum  vernachlässigt  werde,  da  er  nicht 
allein  das  Ganze  ausmache!  (S.  376.) 


Weifs  hat  die  Erfüllung  seiner  Wünsche  noch  erlebt, 
freilich  anders,  als  er  1792  dachte.  Das  linke  Rheinufer  wurde 
französisch,  die  Pfalz  dem  groi'sen  Wirtschaftsgebiete  Krank- 
reichs angeschlossen,  am  26.  März  1798  wurden  die  Zünfte 
aufgehoben  und  die  französische  Gewerbefreiheit  eingeführt. 
Bei  dieser  Umwandlung  der  Verhältnisse  können  nachstehende 
Worte  Weifs',  die  er  am  23.  September  1800  bei  der  zweiten 
Bürgerversammlung  als  Maire  gesprochen  hat,  nicht  Wunder 
nehmen  (S.  37):  „Unter  dem  Schutz  einer  mächtigen  Nation,  für 
die  Millionen  muthig  gewaffnete  Hände  bereit  stehen,  sind  im 
Frieden  dem  Handel  und  Wandel  die  Wege  geöffnet  und  jene 
ehemalig  kleinlichen  Sperren  eifersüchtiger  Nachbarn  zersprengt. 
Die  vergrößerten,  jetzt  vielfach  erhöheten  Abgaben,  im  Ver- 
hältnis zur  Geringfügigkeit  der  früheren,  werden  im  Frieden 
durch  die  weit  mehr  vergröfsertc  Leichtigkeit  im  Erwerb,  durch 
die  Lebhaftigkeit  des  Commerzes  und  der  Gewerbe  vervielfacht 
gewonnen,  die  größere  Abgabe  leichter  als  die  ehemalige  klein«1 
gezahlt.    Wer  leicht  gewinnt,  kann  leicht  geben.-4  — 


241 


Weifs  hat  seine  Arbeit,  nachdem  sie  am  25.  Oktober 
1792  von  der  Haroburgischen  Gesellschaft  zur  Beförderung  der 
Künste  und  nützlichen  Gewerbe  mit  dem  Preise  gekrönt  worden 
war,  anscheinend  überarbeitet  und  am  ».  Mai  1793  abge- 
schlossen. Wegen  der  Kriegswirren  erschien  sie  gewidmet 
„Seinen  lieben  Mitbürgern  der  freyen  Reichs-Stadt  Speyer" 
erst  1798  im  Druck  zu  Frankfurt  a.  M.  Das  System,  bezüglich 
dessen  Durchführung  wir  von  einer  Kritik  absehen,  ist 
äul'serst  einfach  und  durchsichtig.  Entscheidend  für  die  Be- 
urteilung gewerblicher  Verhältnisse  ist  Weifs  die  Möglichkeit  des 
Absatzes,  des  Verdienstes.  Ist  dieser  reichlich,  so  findet  jeder 
sein  Brod;  ist  derselbe  aber  kärglich,  so  hat  der  Staat  die 
Pflicht,  rechtzeitig  Vorsorge  zu  treffen,  dafs  er  nicht  noch 
kärglicher  werde.  Und  das  wird  am  sichersten  erreicht  durch 
eine  indes  durchaus  modernisierte  Zunftverfassung,  wo  Zünfte 
herkömmlich  sind;  wo  solche  fehlen,  durch  Verhütung  des 
übermäfsigen  Zugangs  zu  übersetzten  Berufen.  Weifs  hat 
Deutschland  1792,  von  wenigen  Teilen  (Hamburg,  Berlin,  Wien) 
abgesehen,  in  Anbetracht  der  Kleinstaaterei  und  der  kläglichen 
wirtschaftlichen  Verhältnisse  geraten,  das  überkommene  Zunft- 
wesen noch  nicht  über  Bord  zu  werfen,  vielmehr  besonders 
seines  moralischen  und  erziehlichen  Einflusses  wegen  festzu- 
halten unter  Anpassung  an  die  Neuzeit.  Schon  1800  spricht 
er  aber  der  freien  Bewegung  der  Gewerbe  das  Wort.  Würde 
er  heute  zu  sprechen  haben,  so  würde  er  bei  dem  ganz  ge- 
waltig gestiegenen  Wohlstand1)  Deutschlands  nichts  anderes 
empfehlen  als  die  Gewerbefreiheit,  um  deren  Einführung  in 
Bayern  vor  mehr  als  20  Jahren  Seine  Excel  lenz  der  k.  Re- 
gierungspräsident der  Pfalz  und  Staatsrat  von  Braun  sich  am 
meisten  verdient  gemacht  hat!  — 

Lassen  wir  nochmals  die  drei  Männer  kurz  an  unserm 
Auge  vorüberziehen,  so  werden  wir  ihnen  die  Anerkennung 

*)  Diesen  erliiutern  am  besten  nachstehende  Ziffern  des  auf  Bayern 
treffenden  Ertrag*  der  Zitlle  des  deutschen  Zollgebietes :  18:37:  ö"  305320  . 
187:3:  9800020  vfc,  1890  :  38-000900  JL 

10 


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242 


nicht  versagen.  Biel,  der  ehrwürdige  rector  magnificus  der 
von  ihm  mitgegründeten  Universität  Tübingen,  untersucht, 
seiner  Zeit  weit  vorauseilend,  die  Gesetze  des  Wesens  der 
Münze  und  des  Geldes,  Beel) er,  der  so  sehr  frühreife  Poly- 
histor, der  geniale  Volkswirt,  weitaussehende  Staatsmann  und 
gelehrte  Naturtorscher,  rat  angesichts  des  wirtschaftlichen 
Niedergangs  Deutschlands  durch  die  Wunden  des  30jährigen 
Krieges  und  der  Deutschlands  Markt  untergrabenden  französischen 
Schutzzollpolitik  Colberts  zu  Mitteln  zur  Hebung  und  Erleichterung 
des  Handelsverkehrs,  zur  Steigerang  der  Leistungsfähigkeit  des 
Inlands,  zum  Schutz  der  nationalen  Arbeit,  will  Reichspost  und 
empfiehlt  Kolonien  als  Absatzgebiete,  Weifs,  der  ehrenwerte 
Bürgermeister  der  freien  Reichsstadt  Speier,  ist  bestrebt,  dem 
darniederliegenden  deutschen  Gewerbe  zur  Blüte  die  Wege  zu 
zeigen,  dem  deutschen  Arbeiter  das  Recht  auf  Arbeit  und  den 
aus  ihr  quellenden  Nutzen  zu  sichern  unter  Erziehung  der 
Handwerker  zu  guten,  tüchtigen  Gliedern  des  Staats.  Sind 
diese  drei  Manner  auch  Kinder  ihrer  Zeit  und  ihr  Urteil  teil- 
weise erfüllt  von  für  uns  überwundenen  veralteten  Ansichten, 
so  mufs  vor  allem  ihr  Stieben  der  arbeitenden  Menschheit  ein 
würdiges,  „ehrliches  Auskoramen"  zu  bereiten,  uns  mit  Hoch- 
achtung vor  ihnen  erfüllen.  Fürwahr  die  Pfalz  kann  stolz 
sein  auf  diese  Namen.  Die  Ideale,  für  welche  sie  gestritten 
haben,  sind  heute  meist  verwirklicht,  ja  zahlen  zu  den  kost- 
barsten Kleinoden  der  neuzeitlichen,  geistigen  und  nationalen 
Fortschritte.  Möge  die  Pfalz  nie  vergessen,  dafs  es  auch 
Pfalzer  waren,  welche  im  edlen  Wettstreit  mitgerungen  haben, 
dieselben  der  Nachwelt  zu  erkämpfen!  — 


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243 


VII. 

Miseellen. 

1.  Der  sogenannte  Klosterberg  bei  Oberotterbach. 

Der  fleifsige  Michael  Frey  in  seiner  , Beschreibung  des 
kön.  bayer.  Rheinkreises "  I,  446  erzählt,  dafs  sowohl  der  Name: 
„Clossenborg*  und  „  Klosterberg k,  welchen  der  schöne  mit  Kastanien 
bestandene  Berg  nordwestlich  von  Oberotterbach  führt,  als  auch 
die  örtliche  Überlieferung  darauf  hinweise,  dafs  auf  ihm  einstmals 
ein  Nonnenkloster  gewesen  sei,  , welches  spater  von  Mönchen, 
sogenannten  „Weifsen  Herren"  —  wahrscheinlich  Wilhelmiten , 
bewohnt  worden  sey,  denen  die  Bedienung  der  Pfarreien  Ober- 
otterbach uud  Dörrenbach  obgelegen  habe,  nebst  der  dortigen 
Kapelle  Celbronn." 

Diesen  hypothetischen  und  zum  guten  Teile  unrichtigen  Nach- 
richten kann  ich  im  folgenden  einige  positive  beifügen: 

1.  In  Stephan  Alexander  Würdtwein's  „Subsidia  Diploma- 
tien ad  Selecta  Juris  Ecclesiastici  Germaniae  et  Historiarum  Capita 
Elucidanda*  Bd.  X.  288  (Frankfurt  und  Leipzig  1777)  wird  bei 
der  Beschreibung  des  „Archidiaconatus  Spirensis  Episcopatus  sub 
episcopo  Mathia  de  Rainung"  (1464-  1478)  erwähnt:  „Pastoria 
in  Otterbach.    Caplania  Capellae  ClofsbergV 

Es  bestand  also  um  1470  neben  der  Pfarrei  Oberotterbach 
auf  dem  „Clofsberg"  eine  Kapelle  mit  einer  Kaplanei. 

2.  Am  17.  Juni  1490  übergaben  die  zweibrückischen  Herzoge 
Caspar  und  Alexander  und  der  ChurfÜrst  von  der  Pfalz  dieso 
„Kirche  des  heiligen  Nico  laus  bei  Otterbach  in  der  Gemeinschaft 
Gutenberg,  genannt  zum  Clausenberg,  den  Franziskanern  in 
Weissen  bürg,  um  unter  gewissen  Bedingungen  den  Gottesdienst 
daselbst  zu  versehen.  * 

16* 


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244 


3.  „Mit  dieser  Anordnung  war  aber  der  Pfarrherr,  der  Früh- 
messer und  die  Kirchenjuraten  in  Oberotterbach  nicht  zufrieden 
und  fühlten  sich  in  ihren  Einkünften  und  Rechten  benachtheiligt : 
daher  der  Dechant  de«  Landcapitels  und  der  Landschreiber  der 
Gemeinde  Gutenburg,  Meister  Hanns  Stalp,  mit  jenen  Ordens- 
brüdern deshalb  1500  eine  neue  Übereinkunft  trafen  (welche?), 
welche  auch  der  speyerer  Bischof  bestätigte  (1500,  28.  April), 
worauf  dann  der  Kurfürst  und  Herzog  Alexander  dieser  erneuerten 
Ordnung  ebenfalls  ihre  Zustimmung  erteilten  am  12.  Okt.  1500.*1) 

4.  De  dato  6.  Mai  1602  berichtet  der  Landschreiber  Ruprecht 
Weiden  köpf  an  Herzog  Georg  Gustav  von  Zweibrflcken- Veldenz 
folgendes : 

„Efs  ist  .  .  vor  Zeitten  gleich  ober  dem  Dorff  Oberotterbach 
an  eim  gehen  Castanienberg  eine  Clause  gestanden,  darinnen  vff 
12  ClauBenbrüder  gewesen.  Solchen  Ort  nennet  man  noch  den 
Clausenberg  vnnd  liegt  vff  eine  halbe  Meil  wegs  vom  Kolbronn. 
Efs  ist  aber  vor  50  .Taren  (also  c.  1552)  solche  Clause  abgebrochen 
vnnd  die  Stein  zu  der  Herrn  Hof  zu  Ober  Otterbach,  alfs  mann 
denfselbigen  erstlich  gebawen,  verbraucht  worden,  also  dafs  man 
defs  Orts  von  keiner  Walfarth  noch  Abgötterej  zu  sagen  waifs: 
so  ist  der  Ortt  an  sich  selbs  also  rauch,  gehe  vnnd  steinicht,  dafs 
mann  nit  wol  daselbst  gehen  kan,  will  defs  Dantzens  geschweigen.*2) 
"Aus  der  Urkunde  vom  17.  Juni  1490  geht  hervor,  dafs  der 
Berg  den  Namen  Clausenberg  schon  geführt  hat  ehe  noch  die 
Franziskaner  aus  Weifsenburg  sich  auf  ihm  eine  Klause  hatten 
einrichten  dürfen :  er  war  also  nicht  nach  der  Klause  benannt, 
sondern  nach  dem  hl.  Nicolaus  (=  Klaus,  mundartlich  Clus), 
dem  Patrone  der  daselbst  erbauten  Kapelle:  und  defshalb  vielleicht 
lautet  auch  die  Stelle  Clofsenberg. 

Die  „weifsen  Herren*  oder  Wilhelmiten  dürften  sich  daher 
erklären,  dafs  die  „örtliche  Überlieferung"  die  „ Weifsenburger 
Herren*,  d.  h.  die  Franziskaner  aus  Weifsenburg,  welche  niemals 

*)  Xr.  2  und  3  entnehme  ich  aus  .loh.  Georg  Lehmann'*  „Voll- 
ständiger Ueschichte  des  llerzujrthums  Z  weibrücken'*  (München,  1HA7). 
S.  2iaf.  und  22!»  f.  Das  sehr  material reiche  Buch  entbehrt  leider  eim* 
Index  und  gibt  für  eine  Reihe  von  Urkunden  keinen  Kundorr  au. 

8)  Aus  dem  Nachlasse  des  Ministerialrats  Heintz.  s.  v.  Oherofter- 
hach,  im  Kjrl.  Kreisarchive  .Sppjer;  Heintz  citiert  als  seine  (Quelle  das 
D.-irrenbaeher  l'larrarehiv,  Kaws.  Bl,  föl.  Vi. 


245 


weifse  Gewänder  trugen,  der  bequemeren  Aussprache  wegen  auf 
„weifse  Herren*  zusammenschliff. 

Endlich  hatten  die  Franziskaner  keinen  Gottesdienst  in 
Oberotterbach  und  Dörrenbach  zu  besorgen,  sondern,  wie  aus 
Nr.  2  und  3  deutlich  hervorgeht,  nur  in  der  Kapelle  auf  dem 
Nicolausberge  »elbst,  welche  50  Jahre  später  bereits  der  Ein- 
fuhrung des  Luthertums  zum  Opfer  tiel. 

Dr.  J.  Mayerhofer. 


2.  Plugblatt  auf  die  abermalige  Einnahme  Landaus 
durch  die  Deutschen  1704. 

Im  XIII.  Hefte  dieser  Mitteilnngen  S.  124  186  habe  ich 
die  Medaillen  und  Gedenkblätter  auf  die  Belagerungen  von  Franken- 
thal und  Landau  im  17.  und  18.  Jahrhundert,  soweit  sie  mir 
damals  bekannt  waren,  zusammengestellt.  Inzwischen  habe  ich 
mehrfach  Gelegenheit  gehabt,  namentlich  auf  Landau  bezügliche, 
in  der  obigen  Aufzählung  teilweise  nicht  enthaltene  Pläne,  An- 
sichten u.  s.  w.  für  die  .Sammlung  des  historischen  Vereines  zu 
erwerben.  Dazu  gehört  auch  ein  Einblattdruck  von  38  cm  Höhe 
und  31  cm  Breite  mit  der  Überschrift: 

„Oourrier  von  Landau  an  den  Königl.  Frantzösis.  Hof 
„nacher  Farifs/  durch  den  gewesten  Commendanten  Monsieur 
„de  Laubanie  abgeschickt;  Seine  Ankunfft  und  abgelegte 
„  Post  ist  in  folgenden  Versen  zu  vernehmen.  —  Pr.  Megorle.  * 
Die  16,5  cm  hohe  bildliche  Darstellung  zeigt  links  ein  zwei- 
stöckiges Gebäude  mit  Entresol  und  daneben  einen  Garten.  Vor 
der  Thür  des  Hauses  stehen  6  mit  Lanzen  bewaffnete  Trabanten 
einander  gegenüber:  an  den  Fenstern  des  oberen  Stockwerkes  sind 
überall  neugierige  Herren  und  Damen  sichtbar;  auf  dem  Balkon 
in  der  Mitte  steht  König  Ludwig  XIV.  mit  den  Personen  seiner 
nächsten  Umgebung.    Von  rechts  her  nähert  sich  auf  einem  Esel 
ein  durch  Posthorn  und  Tasche  kenntlich  gemachter  Kurier,  der 
mit  der  Peitsche  das  störrige  Tier  antreibt,  welches  den  Kopf  nach 
dem  Reiter  umdrehend  sein  Ihahaha  ausstöfst.   Zur  Rechten  befindet 
sich  eine  Gruppe  entlaubter  Bäume,  auf  deren  einem  eine  Eule 


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246 


sitzt,  und  hinter  welchem  ein  Mann  sieh  verbirgt,  der  mit  spöttischer 
Geberde  auf  den  Vorgang  hinweist.  Im  Vordergrunde  links  nehmen 
3  Hasen  vor  dem  Geschrei  des  Esels  Reifsaus. 

Der  Text  in  4  Spalten  lautet  folgendermafsen : 

Königlicher  Minister  am  Fenster  zu  Versailles. 

König  Ludwig  /  ich  seh  reiten  / 

Kommt  mir  für  als  ein  Courrier/ 
Dort  entfernet  von  der  Weiten/ 

Reit  ein  gar  seltsames  Thier/ 
Kurtze  Füfs  und  lange  Ohren/ 
Laufft  nicht  /  ob  ers  gleich  thut  Spören  / 

Das  Post-Horn  gibt  einen  Klang 

Just  als  wie  ein  Esel-Gsang. 

König  Ludwig  kommt  auch  an  das  Fenster. 

Diesen  Kerl  wir  so  nicht  kennen  / 

Glaub  nicht  /  dafs  er  Uns  was  wöll  / 
Er  wurd  besser  blasen  /  rennen  / 

Und  verrichten  seine  Stell ; 
Zwar  er  thut  das  Pferd  wol  peitschen/ 
Möcht  ein  Unglück  seyn  der  Teutschen/ 

Landau  etwan  ist  entsetzt  / 

Welches  unser  Gmüth  ergötzt. 

Minister  schauet  durch  das  Perspectiv. 

NEin/  Ihr  Majestät/  ich  zweiffel  / 

Dafs  es  sey  ein  gute  Post/ 
Ich  glaub  und  beym  hundert  Teuffei/ 

Ob  es  nicht  Landau  gekost/ 
Gar  zu  langsam  herzu  eilet  / 
Keiner  hat  sich  so  verweilet/ 

Diso  Zoitung/  Reuter/  Pfordt/ 

Seynd  nicht  einen  Thaler  werth. 

König  Ludwig. 

HAltet  innen/  ich  hör  blasen/ 

Sehet  /  er  viel  starckor  reit/ 
Dorten  auf  dem  grünon  Wasen/ 

Habt  Gedult  /  erwart  der  Zeit  / 
Auf  der  Pest  in  Winters-Tagen  / 
Wiswt  wohl /  kan  man  nicht  so  jagen/ 

Wie  im  Sommer  in  dem  Staub  / 

Ich  was  Gutes  hoff  und  glaub. 


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247 


Ein  anderer  Cavallier. 

ICh  auch  blasen  gar  starck  höre/ 

Doch  kein  Post-Horn  sehen  kan/ 
Ob  ich  mich  nicht  selbst  bethöre/ 

Mir  mifsfallet  diser  Thon/ 
In  Italia  /  kan  schwören  / 
Thät  ich  solche  Music  hören/ 

Hoher  König!  kein  Verdrufs/ 

Glaub/  es  schrey  ein  Asinus. 

Ein  anderer  Monsieur. 

GErn  will  ich  die  Zeit  erleben/ 

Was  der  Ritter  Gutes  hringt/ 
Will  mich  hin  zur  Port  begeben  / 

Sehen/  wie  das  Pferd  herspringt/ 
Mans  von  weitem  nicht  kan  sehen  / 
Thut  es  lauffen/  oder  gehen/ 

Ob  das  Post-Horn  sey  verrost/ 

Oder  ists  die  Schnecken-Post. 

Endlich  kommt  der  Courrier  an 

di«  Pur»»*  ungehlafsneueK?) /  das  langohrige  Post-Rofs  aber  verhoffte  den 
•Stall  und  schrie  wie  ein  altes  Puat-Horn  mehrmalen: 

Iha/Iha/ha/ha/Iha. 

Heroarh  «tig  der  Currier  ab/gieng  zum  König/  sprechend: 

LAndau/  Landau  ist  nun  über 

Mit  Accord  zum  dritten  mal  / 
Es  hat  ghabt  ein  starckes  Fieber/ 

Zehen  Wochen  Angst  und  Qual/ 
König  JOSEPH  thät  ihms  wendon/ 
Hats  curirt  mit  eignen  Händen  / 

Allen  Wehtag  ihm  thät  stillen 

Pur  mit  den  Franckfurter-Pillen. 

König  Ludwig  zum  Courrier 

Pilger,  warum  dann  so  langsam 

Auf  der  Post/  wer  schickt  dich  her? 
Vor  zwey  Stunden  dich  schon  wahrnahm/ 

Mit  dem  Perspectiv  von  fer/ 
Und  was  hast  du  vor  ein  Gurren  / 

Die  so  lange  Ohren  hat/ 
Hätt  von  einer  alten  H  .  .  .  . 

Balder  solche  Kundschafft  ghabt. 


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248 


Courrier. 

DAfs  ich  langsam  bin  geritten/ 

Zeit  und  Zeitung  bringt«  mit  »ich/ 
Unterthänigst  ich  thu  bitten/ 

Nur  erbarm  dich  über  mich/ 
Hab  erfahren  /  die  aufs  »Schwaben 

Gschwind  geritten  von  Hochstätt/ 
Was  vor  Lohn  empfangen  haben  / 

Wolt  /  dafs  der  Guggu  s'Trinckgeld  hätt. 
Wo  ich  hab  das  Pferd  genommen/ 

Wäre  zu  erzehlen  viel/ 
Dann  ich  bin  ums  meinig  kommen 

Bey  der  Nacht  auf  einer  Mühl ;  *) 
Da  wurd  es  mir  aufsgetauschet  / 

Und  ich  nahm  es  nicht  in  acht/ 
Weil  ein  wenig  ich  berauschet/ 

Auch  es  war  stockfinstre  Nacht/ 
Wie  es  aber  Tag  ist  worn/ 
Sah  ich  gleich  die  lange  Ohm 

Dafs  es  sey  ein  wälsches  Rofs/ 

Mir  geschehen  diser  Pofs; 
Hätt  kein  Post-Haufs  unter  Wegen  / 
Dann  ich  war  schon  hier  zugegen  / 

Und  es  kunt  aufswechslen  nit  / 

Mufst  fortreiten  nur  im  Schritt/ 
Also  konte  ich  nicht  eilen/ 

Hielt  mirs  selber  für  ein  Spott  / 
Hin  heut  kommen  dritthalb  Meilen  / 

Habs  geritten  halb  zu  todt. 
Aber  eins  mufs  ich  gestehen  / 

Dafs  es  habe  mein  Concept, 
Bald  wann  c«  ein  Haufs  gesehen/ 

Mich  defs  Blasens  überhebt. 

Ludwig. 

SAg  mir  an  bey  deinem  Leben/ 
Wann  Landau  soll  Ober  seyn/ 

Hats  Laubane  übergeben  / 

Wurds  mit  Sturm  genommen  ein/ 

Ist  die  Hsatzung  aufsgezogen? 

Sag  mir  alle«  unverzogen/ 
Oder  wie  laut  der  Accord/ 
Hierauf  gib  mir  bald  Antwort. 


*)  Der  Müller  hat  ihm  meinen  Kscl  gesattelt. 


249 


Postillion  oder  Courrier. 

LAubanie  thät  mir  befehlen/ 

Ich  solt  eilends  nach  Parifs/ 
Euer  Majestät  erzeWen/ 

Mündlich  geben  die  Avi8, 
Wie  ihn  hab  die  Noth  getrungen/ 
König  JOSEPH  ihn  bezwungen/ 

Dafs  er  müste  diesen  Ort/ 

Ubergeben  mit  Accord. 
Vier  und  zwaintzigst  diso»  eben/ 

November  sieben  hundert  vier/ 
Hat  sich  Landau  müssen  geben/ 

Samt  dem  Gmein/  und  Officier/ 
Guamisen  ist  aufsgezogen  / 
Vor  dem  König  Knye  gebogen/ 

In  fünffzehen  hundert  Mann/ 

Bewehrter  Hand/  fliegenden  Fahn/ 
Mehrers  weifs  ich  nicht  zu  sagen/ 

Was  ich  red  /  ist  alles  wahr/ 
Glaub/  es  werd  in  wenig  Tagen 

Kommen  in  Particular. 

König  Ludwig. 

Landau  hin/  Landau  her/ 
Landau  ist  kein  Jungfrau  mehr. 

Dr.  W.  Harster. 


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250 


VIII. 

Jahresbericht. 

Im  liest  and  e  des  Vereinsaussehusses  sind  im  letzten  Berichts- 
jähre  folgende  Änderungen  eingetreten:  Der  frühere  Tl.  Vorstand 
Herr  Spaeth  ist  in  Folge  Beförderung  zum  Kgl.  Regierungs- 
Dircktor  und  Versetzung  nach  Regensburg  ausgeschieden  und 
wurde  an  seiner  Statt  Herr  Kgl.  Studienrektor  Ohlenschlager, 
bisher  1.  Sekretär  zum  11.  Vorstande  gewählt.  Die  frei  ge- 
wordene I.  Sekretärstelle  wurde  dem  Kgl.  Kreisarchivan  Herrn 
Dr.  Mayerhofer  übertragen.  Die  Ämter  des  Ausschusses 
sind  daher  wie  folgt  zur  Zeit  verteilt:  I.  Vorstand  Seine  Ex- 
cellenz der  Kgl.  Regierungspräsident  der  Pfalz  und  Staatsrat 
v.Braun,  IL  Vorstand  der  Kgl. Studienrektor  Ohlenschlager, 
Rechner  der  Kgl.  Oberregieiungsrat  Schwarz,  Konservator 
der  Kgl.  Gymnasial professor  Dr.  Harster,  Bibliothekar  der 
Kgl.  Konsistorialrat  Dr.  Leyser,  l.  Sekretilr  der  Kgl.  Kreis- 
archivar Dr.  Mayerhofer,  II.  Sekretär  der  Ratsaccessist  und 
Kgl.  Rechnungskommissär  Berthold,  alle  in  Speier. 

Sitzungen  des  Ausschusses  fanden  statt  am  21.  März  und 
29.  Oktober  1890,  14.  Januar,  14.  April  und  10.  Juni  I.  J. 
In  denselben  war  stets  eine  sehr  umfangreiche  Tagesordnung 
zu  erledigen  und  kann  hier  mit  Freuden  konstatiert  werden, 
dafs  das  Wachstum  der  Sammlungen  des  Vereins  in  allen 
Abteilungen  ein  namhaftes  war.  Eine  ganze  Anzahl  patriotisch 
gesinnter  Pfälzer  hat  dem  Vereine  zum  Teil  sehr  wertvolle 
und  höchst  seltene  geschichtliche  Gegenstände  als  Geschenke 
überwiesen.    Denselben  sei  hier  nochmals  für  diese  warme 


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251 


Unterstützung  der  Vereinsbestrebungen  herzlichster  Dank  aus- 
gesprochen! Über  die  Verhandlungen  der  einzelnen  Sitzungen 
hat  der  Aussehuis  einer  Anzahl  pfälzischer  Blatter  Berichte 
zugehen  lassen  und  haben  letztere  von  diesen  in  anerkennens- 
werter Weise,  soweit  dem  Ausschufs  hierüber  Kenntnis  zukam, 
Gebrauch  gemacht.  Die  Mitglieder  dürften  daher  über  die  Neu- 
erwerbungen des  Vereins  im  letzten  Jahre  unterrichtet  sein. 
Wir  nehmen  daher  für  dieses  Jahr  Umgang  von  einer  beson- 
deren Aufführung  der  Zugänge,  um  so  mehr,  als  durch  die 
bevorstehende  Einverleibung  einiger  grofsraütigdem  Kreismuseum 
überwiesener  Privatsammlungen  eine  Neuorduung  der  Samm- 
lungen, wenigstens  teilweise  stattfinden  wird,  worüber  im 
nächsten  (XVI.)  Heft  der  Vereinsmitteilungen  eingehend  Bericht 
wird  erstattet  werden. 

Nachdem  in  den  letzten  Jahren  die  Reihe  der  früher  auf- 
gestellten Vereinsmandatarc  sich  erheblich  gelichtet  hatte,  hielt 
der  Ausschufs  an  der  Zeit  die  Lücken  wieder  auszufüllen 
und  haben  sich  die  um  übernähme  eines  Vereinsmandates  ge- 
botenen Herrn  zur  Freude  des  Ausschusses  sämtlich  hiezu 
bereit  erklärt.  Es  ist  somit  wiederum  für  jeden  Kanton,  so- 
fern in  demselben  überhaupt  Vereinsmitglieder  sich  befinden, 
ein  Vercinsmaudatar  bestellt.  Zugleich  aber  hat  der  Ausschufs 
geglaubt  für  Orte,  welche  als  Fundgebiete  von  Altertümern 
bedeutsam  sind,  aufserdem  noch  Spezialmandatare  aufstellen  zu 
sollen,  insbesondere  um  den  Herrn  Kantonalmandataren  hierdurch 
wünschenswerte  Erleichterung  und  Arbeitsteilung  zu  ermöglichen. 
Die  Namen  der  nunmehr  aufgestellten  Vereinsmaudatarc  sind: 

1.  Für  die  Kantone  und  zwar  für: 

1.  Annweiler:  Herr  Pfarrer  Johann  Heinrich  Piton  in  Anu- 
weiler. 

2.  Bergzabern:  Herr  Kgl.  Forstmeister  Karl  Martin  in  Berg- 
zabern, 

3.  Blieskastel  und  Set.  Ingbert:  Herr  Pfarrer  Joseph  Can- 
didus in  Mimbach, 


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252 


4.  Dahn:  Herr  Kgl.  Rentbeamte  Ludwig-  Foofs  in  Dahn. 

5.  Dürkheim:  Herr  Dr.  C.  Mehlis,  Kgl.  Studienlehrer  in 
Dürkheim, 

6.  Edenkoben:  Herr  Kgl.  Rentbeamte  Erhard  Stadler  in 
Edenkoben, 

7.  Fraukenthal:  Herr  Kgl.  Bezirksamtmann  Wilhelm  Hierthes 
in  Frankenthal, 

8.  Germersheim:  Herr  Lehrer  August  Keiler  in  Germersheiin, 

9.  Göllheim:  Herr  Uhrer  Karl  Heyl  in  Göllheim, 

10.  Grünstadt:  Herr  Kgl.  Amtsrichter  Karl  Eugen  Grofs 
in  Grünstadt, 

LI.  Homburg  und  Waldmohr:  Herr  Pfarrer  Dr.  Karl  Lederer 
in  Homburg, 

12.  Kaiserslautern,  Otterberg  und  Winnweiler:  Herr  Bezirks- 
ingeuieur  0.  Gr»  Ii  ring  in  Kaiserslautern, 

13.  Kandel:  Herr  Kgl.  Forstmeister  Friedrich  Osterheld  in 
Langenberg, 

14.  Kirchheimbolanden:  Herr  Kgl.  Subrektor  Franz  Binder 
in  Kirchheimbolanden, 

1 5.  Kusel :  Herr  Kgl.  Bezirksamt  mann  Joseph  Heydel  in  Kusel, 

16.  Landau:  Herr  Pfarrer  und  Dekan  Theodor  Julius  Ney  in 
Landau, 

17.  Landstuhl:  Herr  Kgl.  Oberamtsrichter  Andreas  Tisch  in 
in  Landstuhl, 

IH.  l^anterecken  und  Wolfst/ein:  Herr  Lehrer  Georg  Krämer 
in  Lauterecken, 

19.  Ludwigshafen  a/Rh  :  Herr  Kgl.  Hezirksamtmanu  Albert 
Daniel  Conrad  in  Ludwigshafen  a/Rh., 

20.  Neustadt  a/H.:  Herr  Kgl.  Studienrektor  Jakob  Müller 
in  Neustadt  a/H.. 

21.  Obermoschel  und  Rockenhausen:  Herr  Pfarrer  Ferdinand 
Christ  in  Obermoschel, 

22.  Pirmasens  und  Waldtisehbach :  Herr  Kgl.  Hezirksamtmanu 
Max  Alwens  in  Pirmasens, 

23.  Zweibrttcken  und  Hornbach:  zur  Zeit  noch  unbesetzt. 


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258 

IT.  Spezialniandatare  für  wichtige  Fundgebiete  und  zwar  für: 

24.  Deidesheim  und  Umgebung:  Herr  Stadtsohreiber  Heinrich 
Seel  in  Deidesheim. 

25.  Ilafsloch:  Herr  Lehrer  Gottlieb  Wentz  daselbst. 

2«.  Rheinzabern:  Herr  Lehrer  Johann  Lutwitzi  daselbst. 

27.  Jockgrim  und  Umgegend:  Herr  Falzziegelfabrikant  Wilhelm 
Ludowici  in  Jockgrim, 

28.  Kirchheim  a/E.  und  Umgegend:  Herr  Einnehmer  Ludwig 
Leonhard  in  Kirchheini  a/E., 

21*.  Klingenmunster  und  Umgebung:  Herr  T.  Hilfsarzt  Dr.  Otto 
Eckhard  in  Klingenmünster, 

30.  Kreimbach  und  Umgegend:  Herr  Lehrer  Karl  Drumm  in 
Kreimbach, 

31.  Lambrecht  und  Umgebung:  Herr  Pfarrer  Karl  Deppisch 
in  Lambrecht, 

32.  Mutterstadt  und  Umkreis:  Herr  Lehrer  Heinrich  Lützel 
in  Mutterstadt. 

Je  nach  eintretendem  Bedürfnis  werden  weitere  Spezial- 
mandatare  bestellt  werden. 

Die  Aufgabe  der  Vereinsmandatarc  besteht  nach  §  9 
der  Satzungen  hauptsachlich  darin:  neuauf tauchende  Altertümer, 
vornehmlich  Funde  dem  Vereine  zu  sichern,  sowohl  durch 
möglichst  rasche  Benachrichtigung  des  Vereinsausschusses  als 
auch  durch  Entgegennahme  der  für  die  Sammlungen  des  Vereines 
wertvollen  Gegenstande,  seien  es  Bücher,  oder  Urkunden,  oder 
Karten,  Weistümer,  Bildwerke,  Gemälde,  Drucke,  Denksteine. 
Geräte,  Waffen,  Münzen,  Siegel,  mögen  diese  Gegenstände  nun 
gut  erhalten  oder  beschädigt,  ganz  oder  stückweise  zu  Tage 
getreten  sein.  Ebenso  liegt  im  Geiste  der  Satzungen,  dafs 
die  Mandatare  Anfragen  von  Mitgliedern  beantworten,  sowie 
letztere  für  die  Bestrebungen  des  Vereines  zu  gewinnen  und 
zu  interessieren  sich  bemühen,  um  hierdurch  die  Teilnahme 
und  das  Wirken  für  unsere  so  reiche  vaterländische  Geschichte 
zu  beleben  und  zu  erweitern.  Ein  besonderes  Verdienst  aber 
werden  die  Herren  Mandatare  um  den  historischen  Verein 


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254 


und  um  dessen  ideale  Bestrebungen  sich  erwerben,  wenn  sie 
Bedacht  nehmen  mochten,  die  Zahl  der  Mitglieder  stetig  zn 
erhöhen,  um  die  fort  und  fort  durch  Tod  und  Wegzug  ent- 
stehenden  Abgänge  zu  ersetzen.  Für  unsere  gesegnete  Pfalz 
mit  ihren  728000  Einwohnern  ist  doch  eigentlich  eine  Mitglieder- 
zahl eines  ihre  herrlichsten  Ideale,  ihre  Vergangenheit  und 
deren  Bedeutung,  pflegenden  Kreisvereines,  wie  der  historische 
Verein  es  ist.  von  noch  nicht  600  nicht  sonderlich  erhebend. 
Sieht  man  die  Mitgliederlisteu  durch,  so  fehlen  gerade  von  den 
oberen  Zehntausend  eine  ganze  Menge.  Der  Vereinsbeitrag 
von  nur  3  Mark  kann  wohl  kaum  die  Ursache  sein,  dafs 
so  viele  Pfälzer,  die  ihre  pfälzische  Heimat  sicherlich  lieben, 
gerade  dem  Vereine  fem  stehen,  der  ihre  Geschichte  zu 
erschliefsen  bestrebt  ist  und  somit  das  Andenken  beleben 
will  an  alles  Grofse,  was  die  Pfalz  besitzt  und  sie  bewegt  hat. 
Eis  bedarf  wohl  nur  geeigneter  Anregung,  und  wir  glauben 
zuversichtlich,  dafs  die  Zahl  der  Vereinsmitglieder  jene  Höhe 
erreichen  wird,  wie  sie  der  Ehre  der  Pfalz  entspricht. 

Zum  Schlafs  noch  ein  Wort  zu  den  Vereinspublikationen. 
fn  gegenwärtigem  Hefte  wie  auch  in  den  früheren  erscheint 
die  Geschichte  der  Stadt  Speier  mehr  berücksichtigt  als  die  der 
übrigen  pfälzischen  Städte.  Eine  solche  Bevorzugung  Speiers  ist 
seitens  des  Vereinsausschusses  durchaus  nicht  beabsichtigt  Der 
Grund  liegt  vielmehr  in  der  Natur  der  Verhältnisse,  wie  sie  zur 
Zeit  liegen.  Aus  den  pfälzischen  Städten  uud  Gauen  sind  dem 
Ausschusse  nur  ganz  wenige  geschichtliche  Abhandlungen,  welche 
in  der  dargebotenen  Form  druckreif  schienen,  eingesendet  worden. 
Jene  Ausschufsmitglieder,  welchen  die  Redaktion  der  Jahres- 
hefte des  Vereines  obliegt,  waren  daher  genötigt,  ihre  berufs- 
freie Zeit  möglichst  unter  Vermeidung  von  Hindernissen  aus- 
zunützen, und  lag  daher  nichts  näher  als  die  so  vorzüglich 
geordneten,  mit  anzuerkennendem  Entgegenkommen  geöffneten 
reichhaltigen  Speierer  Archive  zu  benfltzen.  Wenn  auch  diese 
Arbeiten  vielfach  einen  über  das  Bereich  das  Lokalen  hinaus 
gehenden  Charakter  besitzen,  so  will  gleichwohl  der  Ausschufs 


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255 


die  Hoffnung  nicht  unausgesprochen  lassen,  es  möchten  pfalzische 
Geschichtsfreunde  ihn  unterstützen  und  geeignete  Arbeiten  ihm 
zur  Verfügung  stellen.  Die  Stadtarchive  z.  B.  von  Neustadt  a/H. 
und  Kaiserslautern  beigen  sicher  manchen  Schatz,  insbesondere 
bezüglich  der  Geschichte  der  Verfassung  dieser  Städte  und  des 
Handels-  und  Zunftwesens,  sind  aber  bis  jetzt  anscheinend  nur 
ungenügend  benützt;  ebenso  bieten  die  Belagerungen  von 
Fraukcnthal  und  Landau,  welche  ihrer  Zeit  Aufsehen  in  ganz 
Europa  machten,  sowie  die  Sehlachten  bei  Pirmasens  und 
Kaiserslautem  1793  und  1794  noch  Raum  zu  mannigfacher 
Aufhellung.  Sehr  wünschenswert  wäre  die  Anlage  einer 
Sammlung  von  gleichzeitigen  Einträgen  in  Kirchen-  und  Ge- 
raeiudebüchem  aus  dem  30jährigen  und  den  verschiedenen 
Franzosenkriegen.  Es  ist  hier  noch  ein  reiches  Feld  anzubauen. 
Hoffentlich  bringen  die  nächsten  Jahre  in  dieser  Beziehung 
willkommene  Arbeiten  zur  Reife! 

Endlich  seien  neueingetretene  Mitglieder  noch  darauf  auf- 
merksam gemacht,  dafs  gegen  ein  Jahresabonnement  von  1  Mark 
unsere  Vereinsmitglieder  das  zwölfmal  erscheinende,  im  Buch- 
handel 5  Mark  kostende  „Korrespondenzblatt"  der  von  Museums- 
direktor Dr.  F.  Hettner  in  Trier  und  Universitätsprofessor 
Dr.  K.  Lamprecht  in  Leipzig  redigierten  im  Verlag  von  F.  Linta 
in  Trier  herausgegebener»  „Westdeutscheu  Zeitschrift  für  Ge- 
schichte und  Kunst"  portofrei  zugesandt  erhalten.  Es  ist  dieses 
in  einer  Auflage  von  4000  Exemplaren  erscheinende  Blatt  zur 
Zeit  Organ  von  1 7  historisch-antiquarischen  und  anthropologischen 
Vereinen  des  südlichen  und  westlichen  Deutschlands,  darunter 
auch  des  unsiigen,  und  vorzugsweise  geeignet  und  bestimmt, 
über  alle  neuen  Erscheinungen  auf  dem  Gebiete  historischer 
und  archäologischer  Forschung  namentlich  in  unseren  Gegenden 
auf  dem  Laufenden  zu  erhalten.  Abonnemeutserklärungeu  wolle 
mau  an  eines  der  Ausschufsmitglieder  sei  es  direkt  oder  durch 
den  betr.  Herrn  Vereinsmandatar  gelangen  lassen. 

Speier,  im  Juni  1891. 

Berthold,  ILfckretir. 


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256 


Auszug 

aus  der  Rechnung  des  historischen  Vereines 

für  das  Jahr  1889. 

I.  Einnahmen.  JC  *    J(  4 

1.  Beitrüge  au«  1888    9. 

2.  Beiträge  für  1889  von  529  Mitglieder 

zu  3  JC   1587.10 

3.  Beiträge  des  Kreises   für  1889  nach 

Abzug  der  Quittungsgebühr  ....  654.— 

4.  Beiträge  der  Stadt  Kaiserslautem  für 

1889  nach  Abzug  der  Quittungsgebühr  19.80 

5.  Erlös  aus  den  «Mitteilungen"        .  3.— 

6.  Correspondenzblatt,  Abonnementsgebühr 

au«  1889    1.— 

zusammen  .    .    .  2273.90 

II.  Anngaben. 

1.  Vorschul*  des  Rechners  aus  1888     .  144.8« 

2.  Postporti,  Fracht.  Botenlöhne.  Reise- 
kosten   113.63 

3.  Regieausgaben   151.71 

4.  Gehalt  des  Vereinsdieners  (3  Quartale)  75.— 

5.  Bibliothek   69.50 

6.  »Sammlungen  und  Ann£rabungen  300.95 

7.  Correspondenzblatt  der  Westdeutschen 
Zeitschrift   124.50 

8.  Beitrag  zum  Gesamtverein  für  1888  und 

1889    20. 

9.  Buchbinder  und  Buchdruckerlohne  .    .  740.73 

zusammen  .    .    .  1740.88 

demnach  Aktivrest  auf  1 890  übergehend  .    .    .  533.02 
Speier.  im  Juni  1891. 

Der  Vereinsrechner: 

Schwarz. 


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MITTEILUNGEN 


DES 


HISTORISCHEN  VEREINES 


PFALZ. 


XVI. 


SPEIER. 

DRUCK   DER   II.  «ILAKDOJIe'scIIEN   BUCIIDRUi  KEKEI. 

1898. 


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TP, 


i 


Dem  Andenken 

Seiner  Exeellenz 
des  KgL  Staatsrats  L  a.  o.  D.  und  Kgl,  Regierungspräsidenten 

der  Pfalz 

PAUL  v.  BRAUN 


teueren  I.  Vorstandes 


4 

TO 


von 


1871—1892. 


Der  Ausschuss  des  historischen  Vereins  der  Pfalz. 


m  WuAt  JO/k  rfuiA  flVi/»  tfWV&  tfV&ltt  « 
»  WF  V^V  'VS'V  WTV  ^ 


{ 

t 


#33 


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Die  Weistümer  der  Rheinpfalz. 

Verzeichnet  und  beschrieben  von 


Dr.  J.  Mayerhof  er,        und        Dr.  F.  Glasschröder, 

Kgl.  Kreisarchivar.  Kgl.  Kreisarchivssekretar. 


Einleitung. 

Am  1.  Oktober  1891  feierte  Seine  Excellenz  der  Kgl. 
Staatsrat  i.  a.  o.  D.  Herr  Paul  v.  Braun  das  zwanzigjährige 
.lubiläum  als  Kgl.  Regierungs-Präsident  unseres  Kreises  und 
am  8.  November  darauf  beging  derselbe  hohe  Herr  das  .Jubiläum, 
an  dem  er  vor  ebenfalls  zwanzig  Jahren  zum  erstenmale  in 
einer  Ausschulssitzung  des  historischen  Vereins  der  Pfalz  den 
Vorsitz  geführt  hatte. 

Nichts  war  natürlicher,  als  dafs  der  Ausschnfs  des  histor. 
Vereins  diese  Gelegenheit  wahrnahm  und  in  einer  Festver- 
sammlung  seiner  Mitglieder  seinem  hohen  l.  Vorstände  zu  dem 
seltenen  Jubiläum  seine  Gefühle  der  Verehrung  und  Dankbar- 
keit zum  Ausdrucke  brachte.  Denn  volle  Wahrheit  war  es, 
wenn  der  [I.  Vorstand  des  Vereines,  Herr  Kgl.  Gymnasial- 
rektor  Ohlenschlager  in  seiner  Huldigungsansprache  darauf 
hinwies,  wie  Se.  Kxcellenz,  der  Jubilar,  diese  vollen  zwanzig 
.labte  her  allen  Ausschufsmitgliedern  vorangeleuchtet  habe  an 
Treue  in  Erfüllung  der  freiwillig  übernommenen  Pflichten;  wie 
es  das  Verdienst  seiner  nimmermüden  Sorgfalt  sei,  wenn  der 
Verein  in  seiner  heutigen  schönen  Blüte  stehe;  wie  es  seine 
allzeit  offene  Hand  und  umsichtige  Vermittlung  sei,  welcher 
der  Verein  viele  seiner  besten  und  kostbarsten  Schmuck-  und 
Schaustücke  zu  verdanken  habe. 

Um  aber  seinen  Gefühlen  für  seinen  f.  Vorstand,  welche 
beim  Huldigungsakte  mit  verhallenden  Worten  und  in  engem 
Kreise  ausgesprochen  worden  waren,  auch  einen  bleibenden 
und  weithin  sichtbaren  Ausdruck  zu  verleihen,  erbat  sich  der 
Ausschufs  die  Genehmigung,  das  nächste  zur  Ausgabe  ge- 


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VIII 


langende  Heft  der  „Mitteilungen"  dem  Jubilare  widmen  zu  dürfen. 
Gütig  erteilte  Se.  Excellenz  die  erbetene  Erlaubnis  und  freute 
sich  der  in  Aussicht  genommenen  Ehrung.  Leider  sollte  er  die 
Ausführung  derselben  nicht  mehr  schauen.  Am  26.  Februar  1892, 
Abends  6  Uhr,  hat  ihn  Gottes  Ratschlufsim  72.  Lebensjahre  mitten 
aus  seiner  Thatigkeit  ab-  und  heimberufen.  Die  Widmuug  des 
gegenwärtigen  Heftes  der  „Mitteilungen*,  die  dem  Lebenden 
zugedacht  war,  kann  darum  nur  dem  Todten  dargebracht  werden. 

So  möge  denn  dies  Heft  hinausgehen,  um  allerwärts  in 
Gegenwart  und  Zukunft  mit  seinem  dem  Andenken  unseres 
teueren,  verstorbene»  l.  Vorstandes  geweihten  Widinungsblatte 
Zeugnis  dafür  abzulegen,  dal's  der  Name  Paul  von  Braun 
untrennbar  mit  der  Geschichte  des  historischen  Vereines  der 
Pfalz  verbunden  bleibt. 

Es  wollte  dem  Ausschüsse  bedünken,  dafs  der  Gegen- 
stand, dessen  Bearbeitung  im  Folgenden  geboten  wird,  für  den 
Zweck  einer  Huldigungsgabe  nicht  unglücklich  gewühlt  sei. 

Wie  die  Augen  des  hohen  Jubilars,  dessen  Andenken 
die  Festgabe  gewidmet  ist,  den  historischen  Denkmalen  und 
Erinnerungen  der  ganzen  Pfalz  zugewandt  wareu,  so  sollte 
anderseits  in  einer  gewissen  Richtung  die  Geschichte  der  ganzen 
Pfalz  das  Auge  aufschlagen  und  sich  in's  alte  und  dennoch 
jungfrische,  kerndeutsche  Herz  sehen  lassen. 

Hiezu  erschien  kein  Stoff  geeigneter  als  ein  beschreibendes 
Verzeichnis  der  „Weistümer  der  Rheinpfalz".  Denn  keine 
andere  Urkunde  und  kaum  ein  Schriftsteller  sind  im  Stande,  uns 
tiefer  in  die  Volksseele  blicken  zu  lassen,  als  die  Weistümer. 

Zwar  ist  hier  nicht  der  Ort  ausführlich  über  Wesen, 
Inhalt  und  Sprache  der  Weistümer  zu  handeln.  Um  dies  mit 
Vorteil  und  Genufs  für  den  Leser  thuu  zu  können,  wäre 
notwendig,  dafs  im  Folgenden  nicht  blos  ein  beschreibendes 
Verzeichnis  sondern  der  volle  Wortlaut  der  Weistümer  zum 
Abdrucke  käme,  was  in  Anbetracht  des  Umfangs  und  der 
Kosten,  die  eine  solche  Publikation  erforderte,  über  die  Krätte 
des  historischen  Vereins  der  Pfalz  hinausgeht 


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IX 


Aber  ein  paar  orientierende  Worte  über  die  Natur  des 
nachstehend  gegebenen  Stoffes  müssen  im  Interesse  der  Leser 
unserer  „Mitteilungen"  gleichwohl  gesagt  werden,  wenn  sie 
auch  gerne  sich  bescheiden,  dem  Kenner  und  Fachmanne  nichts 
Neues  zu  bieten. 

I.  Wesen  und  Entwicklung  der  Weistümer 

im  Allgemeinen. 

Die  Hauptquellen  allen  menschlichen  Rechtes  sind  das 
G  esetzesrecht,  d.  h.  das  Recht,  welches  auf  dem  verfassungs- 
mai'sig  ausgesprochenen  und  publizierten  Willen  der  gesetz- 
gebenden Gewalt  beruht  und  das  Gewohnheitsrecht,  d.  Ii. 
das  auf  der  unmittelbaren  Rechtsüberzeugung  des  Volkes  oder 
eines  Teiles  desselben  beruhende  und  in  der  Ü  bung  eracheinende 
Recht. 

In  der  neueren  Zeit,  in  der  die  Gesetzgebung  eine  über- 
reiche Thiltigkeit  entwickelt  und  Alles  und  Jedes  regelt,  ist 
für  das  Gewohnheitsrecht  wenig  Raum  und  Gelegenheit  sich 
geltend  zu  machen. 

Das  war  anders  im  Mittelalter,  das  in  rechtlicher  Hinsicht 
als  die  Zeit  von  der  Auflösung  der  grofsen  fränkischen  Monarchie 
bis  zur  Reception  des  römischen  Rechts,  also  als  die  Zeit  von 
888—1495  zu  präzisieren  ist. 

Es  war  dies  die  Zeit,  in  welcher  für  die  deutschen  Stamme 
einerseits  die  vom  fünften  bis  zum  neunten  Jahrhunderte  auf- 
gezeichneten al  ten  V  o  1  k  srec h  te  ( Leges)  und  die  K  a  p  i  t  u  I a  r  i  en 
d.  Ii.  die  Verordnungen  der  frankischen  Könige  und  llausmeier 
ihre  Reehtsgiltigkeit  infolge  der  Umbildung  der  staatsrechtlichen 
Verhaltnisse  ganz  oder  teilweise  eingebüfst  hatten  und  worin 
anderseits  das  deutsche  Reich  als  solches  eine  neue  Rechts- 
bildung nicht  besorgte  und  forderte. 

Die  Rechtsbildung  blieb  vielmehr  den  einzelnen  Territorien 
und  den  verschiedenen  socialen  Standen  überlassen  und  dadurch, 
dals  sowohl  die  vielen  Landesherren  als  die  vielen  Stande: 
Klerus,  hoher  Adel,  Ritterstand,  Rürger  und  Hauern  davon 

II 


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X 


Gebrauch  machten  und  für  ihre  Gebiete  und  (Vtlichkeiten  und 
besonderen  Verhältnisse  das  Hecht  sieh  sozusagen  auf  den 
Leib  schnitten,  entstand  jene  Zersplitterung  und  krause  Hunt- 
heit  des  Hechts,  die  ein  Charakteristikum  des  deutschen  Mittel- 
alters ist. 

Hechtbildend  waren  im  Mittelalter  vor  Allem  die  Aus- 
sprudle der  Gerichte,  welche  Genossengerichle  waren,  d.  h. 
Gerichte,  welche  nicht  mit  Hechtsgelehrten  sondern  mit  Standes- 
genossen der  Partei,  also  je  mit  (leistlichen,  Adeligen,  Bürgern 
oder  Hauern  besetzt  waren. 

Wenn  heute  ein  mit  Reehtsgelchrten  besetztes  Gericht 
einen  Hechtsfall  zur  Entscheidung  bringt,  so  gibt  es  damit 
nicht  zugleich  auch  eine  Entscheidung  für  alle  künftigen  ebenso 
oder  ilhnlich  gelagerten  Falle;  es  bildet  kein  Hecht  sondern 
wendet  nur  Hecht  an.  Das  war  anders  im  Mittelalter.  Wenn 
das  mittelalterliche  Genossengericht  einen  einzelnen  Kall  ent- 
schied, so  „trug  es  das  Recht  in  seiner  Brust"  und  sprach  zugleich 
einen  allgemeinen  Hechtssatz  aus;  es  judizierte  nicht  nur  über 
den  vorliegenden  Kall  sondern  gab  damit  auch  die  Norm, 
welche  künftig  in  allen  «ähnlichen  Killlen  zur  Anwendung 
kommen  sollte;  das  Gericht  wendete  nicht  nur  Hecht  an.  es 
bildete  auch  Hecht. 

Die  Gericht«  sprachen  aber  im  Mittelalter  auch  allgemeine 
giltige  Hechtsnormen  aus,  ohne  dafs  ein  strittiger  Einzelfall 
ihren  entscheidenden  Ausspruch  hervorgerufen  hatte. 

Diese  Gerichtsaussprachen,  welche  die  Hegeln  feststellten, 
nach  welchen  gegenwärtige  oder  solche  und  ähnliche  künftige 
Hechtsfillle  beurteilt  und  entschieden  werden  sollten,  sind  es, 
welche  mit  dem  allgemeinen  Worte  „Weistum",  d.  h.  Rechts- 
weisung, Hechtsbelehrung,  Urteil  bezeichnet  wurden.  Speziell 
fand  diese  Bezeichnung  Anwendung  auf  jene  Gerichtsausspraehen, 
welche  von  städtischen  und  bäuerlichen  Gerichten  ausgingen. 
Schon  «1er  Umstand  jedoch,  dafs  die  bäuerliche  Bevölkerung 
in  Deutschland  in  ältester  Zeit  und  durch  das  ganze  Mittel- 
alter die  städtischen  Einwohner  an  Zahl  unendlich  überragte. 


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XI 


hat  de»  bäuerlichen  Weistümern  eiu  Übergewicht  Uber  die 
stadtischen  Weistümer  verschafft.  Die  überwiegende  bauerliche 
lievöikerung  produzierte  mehr  Weistümer  als  die  städtische. 
Vollends  besiegelt  wurde  dies  Übergewicht  der  bauerlichen 
Weistüraer  über  die  städtischen  durch  ihren  Inhalt.  Die  städtischen 
Weistümer  sind  nur  Eine  der  (Quellen,  aus  denen  der  Strom 
des  Stadtreehts  zusamnientiofs.  Das  Stadtrecht,  d.  h.  das  Recht 
des  Handels-  und  Gewerbestandes  setzte  sich  zusammen  aus 
den  Privilegien,  wodurch  ein  Ort  durch  den  Kaiser  oder  Bischof 
oder  sonstigen  Landesherrn  aus  seiner  Landgemeinde- Verfassung 
heraus  und  empor  zur  Stadtverfassung  gehoben  wurde;  aus 
den  mancherlei  Verträgen,  welche  die  Beziehungen  zwischen 
der  Stadtherrschaft  und  den  Stadteinwohnern  oder  zwischen 
den  verschiedenen  Einwohnerklassen  regelten;  aus  den  auto- 
nomen Satzungen  des  Stadtrates  und  der  Stadtgemeinde  und 
endlich  erst  aus  den  Rechtsweisungen  der  städtischen  Schöffen- 
gerichte. Ganz  anders  verhielt  es  sich  mit  dem  bäuerlichen 
Weistum.  Das  bauerliche  Weistum  ist  nicht  Eine  der  Quellen 
des  bauerlichen  Gewohnheitsrechtes,  sondern  es  ist  die  einzige 
Quelle,  in  der  das  ganze  Recht  einer  Landgerichtsgemeinde  zum 
Ausdrucke  kommt.  Das  Übergewicht  nun,  welches  die  bäuerlichen 
Weistümer  vor  den  stadtischen  sowohl  in  Bezug  auf  die  äußere 
Anzahl  als  in  Hinsicht  auf  ihren  inneren  Rechtsumfang  aus- 
zeichnet, hat  dazu  geführt,  dals  mit  dem  Worte  „Weistum" 
schlechtweg  allgemein  und  ausschliefslich  der  Begriff  „bäuer- 
liches Weistum"  verbunden  wird. 

Demnach  ist  der  Gegenstand  der  Weistümer1)  das  von 
bauerlichen  Gerichten  ausgesprochene  und  fortgebildete  Ge- 
wohnheitsrecht der  Bauemsehaft,  das  sogenannte  Hof  recht.2) 

V)  Andere  I  Je/ei  c  Ii  mm  gen  für  Weisrum  waren:  Weisung.  Sprache 
Jahrgcding,  ÖtTnnnf,  Urteil.  Markordtiimir ,  Markprotokoll.  Ehehaft  (in 
Hävern),  Dorfordnung-  (in  Franken).  Bmintheiding  (in  Österreich). 

s)  Dals  „Hof"  =  fierichts-und  l'farrgemeinde  war,  ersieht  nmii deutlich 
aus  dein  Nünsehwcilerweistiim;  siehe  das  Stichwort  Nünschweiler  in  der 
folgenden  Arheit.  —  Da  gemüfs  der  hisherigen  Darstellung  die  „städtischen 
Weistümer"  ülier  den  Kähmen  der  eigentlichen,  d.  Ii.  der  hHuerlichen 

II* 


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XII 


Die  Bauernschaft  des  deutschen  Mittelalters  setzte  sieh 
zusammen  aus  freien  und  unfreien  Elementen,  sal's  auf  eigenem 
oder  fremden  Grund  und  Hoden  und  befand  sich  durch  die 
Oberordnung  der  Territorial-,  Gerichts-,  Vogtei-,  Grund-  und 
Kireheuherrschaft  in  ein-  oder  mehrfacher  Abhängigkeit. 

Cber  alle  in  diesem  Satze  berührten  Verhältnisse  gibt 
das  Weistum  Aufschlufs;  es  weist  aus  den  Umfang-  des  Ge- 
meinde-Bannes.  den  Anteil  an  Wald  und  Weide  und  Wasser, 
es  weist  den  Grund-  und  Geriehtsherrn,  es  weist  die  Abgaben 
und  Frohnen:  kurzum  die  Rechte  und  Lasten  der  Herren  und 
Hauern  in  ihrem  gegenseitigen  Verhältnisse. 

Das  Gericht  wies  das  „Hofrecht"  auf  seinen  Kid  hin 
als  hergebracht  nach  und  damit  kein  Vergessen  des  Hei  kommens 
eintreten  konnte,  fand  die  Weisung  jährlich  in  der  Regel  mehr- 
mals statt,  gewöhnlich  dreimal,  also  ebenso  oft  als  das  „ächte 
Ding",  d.  h.  die  alte  vormittelalterliche  Gerichtsversammlung 
der  Hundertschaft  nach  Volksreeht  gewöhnlich  abgehalten 
worden  war. 

Wie  die  Zahl  der  Weis  tu  ms  tage  so  erinnerte  auch  der 
Weistumsort  an  die  alten  Dingstätten,  vielleicht  noch  besser 
ausgedrückt:  wo  möglich  wurde  zur  bäuerlichen  Rechtsweisung 
eine  alte  Gerichts-  oder  Malstätte  gewählt.  Solcher  Stätten 
waren  der  Platz  vor  der  Kirche,  auf  dem  Kirchhofe  oder 
„unter  der  lande"  u.  s.  w. 

Und  wie  im  alten  Gerichtsverfahren  die  Vrteilsfindung 
geschieden  war  von  der  Urteilsverkttndigung.  indem  ersten« 
von  der  ganzen  Gerichtsgemeinde  bezw.  deren  Ausschuls,  den 

Wi-istiiiiM-r  hinausfallen.  SM  sind  sie  im  uai'!it'(ilir<"iulni  Wr/.rirliiiis  d<r 
„Hm  iii|»fiilzisf lii-n  \Wisf ütiicr"  unln-nii  ksiditi^f  tr»*'»1  i« "1  k 'ti  «rhiih  den  Stadf- 
r»*i  li(f>n  iiliri hiuipr.  VWnn  im  ..  Wr/iMchnissc"  v\w  Innins<'»)iir>nz  in  dieser 
Ite/.iehun;:  dadurch  zu  Tai.'»'  tritt,  dal's  auch  ein  iL''"  Stadtpi  iviletrien.  <•> 
von  ( "astfllann.  Dill.  Trarbach  und  <  Hktmhm  hei  «»der  u'ar  dir  I^  in  rindnnntr 
vuii  |{.'r<_r/alicMi  aiifccmimmcn  sind,  su  m-iirc  die-r-lhc  damit  <iit -»Im Mi lM 
werden,  dal'-,  das  -.'an/r  Material,  das  sieh  sowohl  im  W.  i>t (iiii.-r  Selekt 
als  in  den  alteren  handschriftlichen  Weistüntcr  SauimluiiL'eu  des  Ki.  js. 
ar.-liivs  lind.t  und  \v..v..n  unten  im  l>\(<-  unter  II.  im.li  weiter  die  |{ede 
H.-in  wird,  »'in   I  ii  r  all«-  Mal  v  o  1 1  s  i  ü  nd  i  ir  ausheiltet  werden  wollte. 


XIII 


sieben  Raginburgen ,  den  späteren  Schöffen  ausging  und  dem 
Riclitcr  nur  die  Krage  und  die  Aussprache  des  vom  „Umstand" 
oder  dem  Ausschüsse  gefundenen  Urteils  zustand,  so  wird  auch 
im  Mittelalter  das  bäuerliche  Recht,  das  Weistum,  vom  Voll- 
gericht  d.  h.  Schöffen  und  Gemeinden  gemeiniglich  oder  von 
den  Schöffen  allein  gefunden  (Vollgerichts-  oder  Schötfen- 
Weistum).  gefragt  und  verkündet  aber  wird  es  vom  Meier, 
II  über  und  Schultheifsen. 

Diese  Züge,  welche  die  Ähnlichkeit  des  mittelalterlichen 
Hofrechts  mit  den  alten  Markgenossenschafts-  und  Volksrechten 
darthun,  mögen  genügen  zum  Beweise  dafür,  dal's  die  Weis- 
tümer  ihrem  Inhalte  und  dem  bei  ihrer  Schöpfung  uud  Ver- 
kündigung eingehaltenen  förmlichen  Verfahren  nach  nichts 
anderes  sind  als  im  Bauernstände  fortwirkendes  und  fort  sich 
entwickelndes  altes  Markgenossenschafts-  und  Volksrecht  und 
die  Definition  von  Weistum  wird  nach  den  bisherigen  Aus- 
führungen lauten:  Weistum  ist  das  vun  bauerlichen  Ge- 
richten in  regelmässigen  Fristen  oder  auf  spezielles 
Ansuchen  um  Rechtsbelehrung  hin  festgestellte  bäuer- 
liche Gewohnheitsrecht. 

Mochten  die  alten  Leges  und  Kapitularien  für  die  andern 
Stände  seit  dem  11.  und  12  Jahrb.  schon  längst  ihre  Be- 
deutung verloren  haben,  nicht  etwa  weil  sie  durch  neue  Gesetze 
derogiert  worden,  sondern  lediglich  durch  desuetudo,  —  für 
den  Bauernstand  lebten  sie  teils  inhaltlich  teils  in  der  Form 
gewohnheitsraäfsig  noch  fort  und  erneuerten  sich  fast  unmerklich. 

Das  aber  ist  der  Eine  hohe  Wert,  der  den  Weistümem  inne 
wohnt,  dal's  sie  so  unendlich  konservativ  sind  und  uns  ein  Bild  der 
ä  I  tes  I  en  Gestaltung  des  Rechts-,  Gesellschaft»-  und  Kulturlebens 
unserer  bäuerlichen  Gemeinden  in  treuem  Spiegel  entgegen  halten. 

Das  Andere  aber,  warum  uns  die  Weistümer  geradezu 
heimlich  ans  Herz  greifen,  ist,  dal's  sie  um  mit  Jakob  Grimm 
zu  reden,  ..ein  herrliches  Zeugnis  der  freien  und  edlen  Art 
unseres  ein  gebor  nen  Rechts"  sind.1) 

x)  Deutsche  Ri'clitsaltertüiner  (Güttingen,  1854J,  S.  IX. 


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1 


XIV 


„Die  Bestimmungen  der  Weistümer",  sagt  Johannes 
Janssen  in  dem  schonen  Abschnitte  über  „das  landwirtschaftliche 
Arbeitsleben",1)  „dienen  zum  Erweise,  dafs  der  freie  aber 
grundhörige  „arme  Mann"  des  Mittelalters  seinem  Guts-  und 
Dienstherrn  gegenüber  keineswegs  rechtlos  dastand  und  sein 
Verhältnis  zu  diesem  kein  unwürdiges  und  erdrückendes  war. 
Die  Hörigkeit  des  Colonen  schützte  vor  Xahrungssorgen  und 
gab  meist  erblich  Haus  und  Hof,  und  wo  der  Hörige  im  per- 
sönlichen Dienste  des  Herrn  stand,  da  gehörte  er  mit  zur 
Familie  des  Herrn  "  Und  um  nochmals  Jakob  Grimm,  den 
gewiegten  Kenner  der  Weistümer,  zu  Wort  kommen  zu  lassen, 
so  verdient  es  gewifs  alle  Beachtung,  wenn  er  sagt:2)  „Bios 
das  Rechtsverhältnis  berührend  glaube  ich,  die  Hörigkeit  und 
Knechtschaft  der  Vergangenheit  war  in  vielem  leichter  und 
liebreicher  als  das  gedrückte  Dasein  unserer  Bauern  und  Fabrik- 
tagelöhner." 

Wie  ein  goldener  Faden  zieht  sich  durch  die  Weistümer 
bei  Abmessung  der  gegenseitigen  Rechte  und  Pflichten  der 
Herrschaften  und  bäuerlichen  l'nterthanen  ein  wohlwollender 
und  wohlthuender  Geist  des  Lebens  und  Lebenlassens.  Wie 
mildanmutend  klingt  die  Stelle  im  Weist  um  von  Niederprüm,3) 
dafs  der  Zinsherr,  wenn  die  Frau  des  Zinspfliehtigcn  gerade 
im  Kindbett  liege,  sich  mit  dem  Kopfe  des  Zinshuhns  als  mit 
einem  Wahrzeichen  begnügen,  das  Huhn  selber  aber  der 
Wöchnerin  als  Stärkung  zurücklassen  solle,  l'nd  so  schonend 
sollte  der  Zinsbote  auf  seinem  Dienstgange  vorgehen,  dal's  er 
nirgend  das  Kind  in  der  Wiege  weckte  und  den  Hahn  auf 
dem  Gatter  nicht  erschreckte! 

Nicht  alle  Weistümer  freilich  atmen  den  edel  freien  und 
christlich  milden  Sinn,  der  uns  aus  den  gegebenen  Proben 
entgegeuweht. 

'»  D.uts.li.'  (Jo.liiilitf  snif  Atixiran^  ilt->  Mitt'-hlf.Ts  I.  277  (»mm«! 

2)  Driirs.ln-  U.<  |iNult.rtitmt'r.  S.  XV  XVI.  Nrn.«  2. 

a)  (Iriinm.  Weistümer  II,  f>:{4.  aiifr»'z<»£en  bei  .Janssen,  I.  <■.  1,  27.r>. 


XV 


Teils  mag  dieser  Geist  nicht  allenthalben  gleich  kräftig 
und  wcrkthätig-wohllhuend  geherrscht  haben,  teils  aber  sind 
tlie  Weisthümei,  die  Gefäße  dieses  Geistes,  in  ihrer  weitaus 
gröl'sten  Zahl  nicht  mehr  in  ihrer  ursprünglichen,  die  Blüte 
christlich-germanischen  Hechtslebens  darstellenden  Gestaltung 
auf  uns  gekommen. 

In  der  altern  mittelalterlichen  Zeit  waren  sie  in  der  Form 
von  Frage  und  Antwort  nur  mündlich  gewiesen  und  nicht 
aufgeschrieben1)  und  abgelesen  worden. 

Das  Vor-  und  Durchdringen  des  römischen  Rechts  mit 
seinem  Prinzipe  der  Schriftlichkeit  des  Verfahrens  seit  dem 
13.  und  14.  .Jahrhuudert  hatte  zwar,  besonders  im  15.  und 
16.  Jahrhundert  die  Aufzeichnung  auch  der  Weistümer  zur 
Folge.  Allein  es  sind  nur  die  selteneren  Fälle,  dafs  uns  heute 
noch  diese  ältesten  Originalfixierungen  in  der  Form  von  Urkunden 
und  besonders  von  Notariate-Instrumenten  vorliegen,  während 
die  Fixierung  in  reiner  Frag-  und  Antwortform  ganz  und  gar 
zu  den  Ausnahmen  gehört. 

Meistens  müssen  wir  uns  bei  dem  Verluste  der  Original- 
aufnähme  der  Weistümer  mit  späteren  Abschriften  derselben 
aus  dem  IG..  17.  und  18.  Jahrhundert  begnügen. 

Die  formelle  Korruption  des  ursprünglichen  Textes  durch 
Vei  lesen.  Verschreiben  und  dadurch,  dafs  dem  Abschreiber  im 
Laufe  der  Zeit  manches  Wort  und  manche  Wendung  seiner 
Vorlage  unverständlich  geworden  war,  ist  zwar  manchmal  in 
den  erhaltenen  Oopien  der  Weistümer  störend,  aber  sie  ist 
nicht  das  Schlimmste. 

Schlimmer  ist  es,  dai's  die  erhaltenen  Copien  sehr  häufig 
nicht  mehr  materiell  den  Geist  des  alten  Weistums  wieder- 

l)  Won ii  daher  Dr.  Alexander  Boss  in  seinem  Aufsätze  „Rhein- 
pfHlzische  Weistümer  im  Kreisurehiv  Speier"  in  Hand  XII l,  225  der 
»Anhiviilisclien  Zeitschrift  (Jahrg.  angibt,  das  älteste  Weistum  des 

Kgl.  Kreisarchivs,  nllinlich  da*  des  Klosters  Münsterdreisen,  stamme  im 
Originale,  von  dem  noch  eine  Copie  vorhanden,  aus  dem  Jahre  1090".  so 
ist  das  ein  Irrtum,  der  von  der  Wahrheit  um  400  Jahre  entfernt  ist;  siehe 
unten  s.  v.  Dreisen. 


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XVI 


geben,  sondern  den  Geist  einer  weit  jüngeren  Zeit,  der  die 
„freie  und  edle  Art"  des  deutschen  Rechts  vermissen  läi'st  und 
uns  den  Bliek  auf  Druck  und  Noth  unseres  Volkes  eröffnet. 

Mit  dem  Ausgange  des  Mittelalters  war  eine  neue  Zeit 
angebrochen:  die  Rezeption  des  römischen  Rechts,  die  Folgen 
des  Hauernkrieges,  das  Aufsteigen  der  Macht  der  Landesherren 
und  ihre  Forteilt  Wickelung  bis  zum  Fürsten- Absolutismus,  dazu 
das  Elend  des  30jährigen  Krieges  und  der  Auslanderei,  Alles 
das  trug  dazu  bei,  die  Lage  des  Bauernstandes  zu  verschlechtern, 
seine  Rechte  zu  beschranken  und  seinen  freien  und  adeligen 
Rechtssinn  zu  beugen  und  zu  demütigen. 

Die  Verböserung  der  sozialen  Lage  des  Bauernstandes 
kommt  auch  in  den  Wcistümern  zum  Ausdrucke. 

Schritt  für  Schritt  Hilst  sich 's  verfolgen,  wie  von  den 
Rechten  der  Bauernschaft  immer  mehr  abbröckelt,  je  öfter  die 
Weistümer  „renoviert"  oder  „erneuert"  werden  und  je  gröiseren, 
übermächtigen  Kinfluls  die  „Herrschaft"  über  ihre  Unterthanen 
gewinnt.  In  manchen  Fällen  ist  vom  alten  freiheitlichen  Weis- 
turn  nur  mehr  der  Name1)  Übrig  geblieben,  sein  Wesen  aber 
ist  verflüchtigt. 

Ks  gibt  „Weistümer",  die  man  geradewegs  als  Ver- 
zeichnisse der  Rechte  der  Herrschaften  und  der  Pflichten  der 
Unterthanen  bezeichnen  möchte,  so  wenig  findet  man  darin 
von  dem  gegenseitigen  Correlat,  das  man  hier  wie  dort  voraus- 
setzt.    Zum   prägnantesten   Ausdrucke   kommt   in  manchen 

')  Diis  Wnrt  „Wcistuiir  wurde  üherliaupt  im  Lau IV  der  Zeit  für 
.)«•«!••  Art  vun  Ordnung  und  l»**tr«-liii»ir  von  Keehtsverliiiltnissrn  angewendet. 
Wir  weit  der  Sprarhtrt'hraurh  in  dieser  Beziehunir  sjiiiü-,  zeiirt  ansrli.uilieli 
der  in  der  Sammlung  dfr  „Sal-  und  Lafjrerliücher"  dos  K«,"!.  Kreisarrhivrs 
iM'tuidlirhr  ans  dem  ehemaligen  Speterer  Karmeliterkloster  st  mimende  und 
1««H  aiiir<dt>_rte  Codex  Nr.  IM.  Kant  auf  jeder  besrhriebenen  Sehe  lauiet 
der  Knprhetrert':  „Weistbum* ;  da  L'ik  e«  Alsterweiler-.  Diedesfelder-  II.  s.  w. 
-WeiMtMlmer.  kurz,  auf  den  ersten  Blink  eiatibt  ni:in  auf  eine  wahre  Fund- 
grube v<»n  W»'isiiimi'rn  L'esr«»fsen  zu  sein.  Was  ist  aber  thatsiirhlieh  das 
Alsterweiler  «Weisfunr/  Kille  (Jilt ve|sehreiliiil)L' !  I):is  Diedestelder  «Weis- 
tutn"  ist  ein»-  l'fandversehp'ibun^.  Di«*  Bedeutung  des  Wortes  i>t  1 1 i r 
also  „Beweisiirkunde"  für  ein  lleihtsverhaltnis. 


XVII 


Weislümern  die  gedrückte  Abhängigkeit  der  Bauernschaft 
darin,  duls  der  Herrschaft  die  Befugnis  gewiesen  wird,  die 
die  Rechte  der  Unterthanen  nach  ihrem  Gefallen  „zu  mehren 
oder  zu  mindern" ! 

Aber  so  konservativ  war  die  deutsche  Bauernschaft,  dal's 
sie  trotz  allem  Wechsel  und  aller  Unbill  der  Zeiten  mit  zäher 
Beharrlichkeit  am  alten  Weistura,  das  für  sie,  modern  gesprochen, 
die  Verfassuugsurkunde  war,  festzuhalten  und  zu  retten 
suchte,  was  noch  zu  halten  und  zu  retten  war.  Mochte  auch 
das  materielle  Recht  zum  gröfsten  Teile  zu  Verlust  gegangen 
sein,  so  wurde  doch  von  der  alten  Form  selbst  in  die  jüngsten 
Redaktionen  und  Abschriften  der  VVeistÜmer  noch  so  viel  als 
möglich  herübergenommen,  ja  gar  nicht  selten  sogar  materielle 
Bestimmungen,  die  schon  seit  solanger  Zeit  ihre  Geltung  ein- 
gebül'st  hatten,  dafs  die  Herrschaft  auf  ihre  Ausmerzung  aus 
den  neueren  Redaktionen  kein  Gewicht  legte. 

])als  von  der  also  geretteten  Form  der  Bauer  manch  ein 
seltsames  Wort  und  manche  alte  Wendung  und  Verbindung 
nicht  mehr  verstand,  störte  ihn  nicht,  im  Gegenteil:  der  sinn- 
liche Reiz,  der  in  der  Konkretheit  der  alten  Sprachweise  und 
in  dein  vielfach  poetischen  Ausdrucke,  insbesondere  in  den 
häutigen  Reimen  und  Alliterationen  der  alten  Weisturasformen, 
z.  B.  hagen  und  jagen,  fischen  und  vogeln  n.  s.  w.  lag,  klang 
dem  „armen  Manne14  wie  alter  geheimnisvoller  Zaubersegen  in 
die  Ohren  und  wie  das  leise  Rieseln  eines  fernen  verschütteten 
Waldquells,  aus  dem  er  freilieh  seinen  Durst  sich  nicht  mehr 
löschen  dürft'  und  konnte. 

I  ns  aber,  die  wir  den  Zusammenhang  der  Weistümer 
mit  dem  ältesten  Rechte  unserer  Vorfahren,  ihr  Aufblühen  und 
ihr  Abwelken  im  ganzen  überschauen  können,  ist  es  möglich, 
auch  aus  der  absterbenden  Form  des  Weistums  auf  ihre  kräftige 
Jugendgestaltung  zm  iickzuschliefscn ,  und  uns  sind  beide 
Formen  willkommen  ;  denn  jede  lal'st  uns  einen  Blick  tliun  in 
die  jeweilige,  bald  frohen»  bald  trübere  Geschichte  unseres 
Volkes. 


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XV  III 


II.  Die  rheinpfiüzischen  Weistümer  im  Besondern. 

»Schien  dem  Ausschüsse  des  historischen  Vereins  die 
Wahl  eines  beschreibenden  Verzeichnisse*  der  pfälzischen 
Weistümer  als  Jubilfuimsgabe  schon  aus  dem  Grunde  zweek- 
mäfsig,  weil  in  ihnen  sich  das  Leben  des  Volkes  in  einer 
gewissen  Zeit  getreu  und  lebhaft  widerspiegelt,  so  kam  hiezu 
noch  der  weitere  Gesichtspunkt,  dals  bei  einem  solchen  Ver- 
zeichnisse sozusagen  die  ganze  Rhcinpfalz  sich  einstellen  und 
zu  VVort  kommen  könne.  Denn  die  Rheinpfalz  ist  ein  nicht 
nur  mit  Wein  und  Wald  sondern  auch  mit  Weistümern  reich 
gesegneter  Roden. 

Dafs  mit  den  in  der  Grimmschen  „Weistümer"-Sammlung 
aufgenommenen  pfälzischen  Stücken  die  Zahl  derartiger  Rechts- 
i|iiellen,  welche  die  Rheinpfalz  zu  bieten  habe,  nicht  geschlossen 
sei,  war  für  keinen  Kenner  der  einschlägigen  Verhaltnisse 
zweifelhaft. 

Was  in  Grimms  Weistümern  an  Pfälzischem  Maleriale 
abgedruckt  ist,  beruht  für  die  ersten  4  Räude  auf  gedruckter 
Literatur,  weil  dem  hochverdienten,  am  20.  September  1*63 
verstorbenen  Gelehrten  Zeit  seines  Lebens  die  Benützung  des 
handschriftlichen  Materials  des  Kgl.  Kreisarchivs  Speier  ver- 
sagt blieb.1)  Erst  für  die  Rande  V  und  VI,  die  von  Richard 
Schröder  in  den  Jahren  1860  und  1809  herausgegeben  wurden 
—  nebenher  bemerkt  hat  Schinder  i.  J.  1878  als  VII.  Rand 
noch  ein  Namen-  und  Sachenregister  folgen  lassen,  das  die 
ganze  Sammlung  erst  brauchbar  macht  —  konnte  der  Pfälzer 
Weistümer-Selekt,  welcher  damals  im  Kgl.  bayer.  allgemeinen 
Reichsarchive  zu  München  lag.  benützt  und  eopiert  werden.2) 

Im  Kgl.  Kreisarchive  der  Pfalz  hatte  nämlich,  ich  weifs 
nicht  welcher  Beamte,  schon  frühzeitig  mit  der  Bildung  einer 
eigenen  Weistümer-G nippe  begonnen  und  sie  allmilhlig.  in  24 
Schachteln  eingereiht,  auf  18b"  Nummern  gesteigert.  Infolge 

')  Vir),  (iriniin's  Vorwort  zum  I.  Kamt«'  d.  <1.  :\.  .htni  1*11.  S.  IV 
und  /.um  IV.  llunuY  d.d.  1:1.  D.zpuiIkt  1*i»2.  S.  IV. 

8)  Vpl.  das  Vorwort  zum  V.  Band«;  vom  SqiO'inber  l*<iO,  8.  IV. 


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- 

XIX 


Reiehsarchivserlasses  vom  29.  Dezember  1852  mufste  dieser 
ganze  belekt  nach  Manchen  abgegeben  werden  und  kehlte 
erst  am  15.  Juli  1879  wieder  in  seine  Heimat  zurück. 

Die  Selektenbildung  in  einem  Archive  hat  immer  etwas 
Mißliches,  mag  sie  Weistümcr-  oder  Kaiser-Urkunden-  oder 
Pabstbullen-Selekt  heifscn,  denn  immer  werden  dadurch  die 
Urkunden  und  latteralien  ans  ihren  naturlichen  Bestanden 
herausgerissen  und  zu  neuen  künstlichen  Gruppen  zusammen- 
gefügt. Was  damit  erreicht  wird,  nämlich  die  rasche  Übersicht 
über  den  Barbestand  an  eiuer  gewissen  Gattung  von  Arehivalien 
kann  fast  ebensogut  erzielt  werden  ohne  die  Loslösung  der 
Archivalien  von  ihrem  natürlichen  Verwandtenkreise  dadurch, 
düfs  die  Selekte  blos  auf  dem  Papiere  gebildet  werden. 

Es  wäre  nun  i.  ,7.  1879  möglich  gewesen,  den  aus  München 
zurückgekommenen  Pfalzer  Weistttmer-Selekt  wieder  aufzulösen 
und  die  einzelnen  Produkte  wieder  in  ihre  ursprünglichen 
Faszikel  einzureihen. 

Allein,  weil  er  denn  einmal  da  war,  so  konnte  es  der 
damalige  Kreisarchivsvorstand  nicht  übers  Herz  bringen,  ihn 
wieder  aufzulösen  ;  er  liefe  die  zu  einer  Art  Berühmtheit  gewordene 
Sammlung  als  selbständige  Gruppe  nicht  nur  weiter  bestehen 
sondern  suchte  auch  auf  jede  Weise  ihren  Umfang  zu  mehren. 

Dieser  noch  heute  vorhandene  Selekt  bildet  den  Grund- 
stock der  nachfolgenden  Arbeit,  welche  schon  dadurch  dal's  der 
Selekt  seit  1879  stets  sorgsamer  Förderung  sich  zu  erfreuen 
hatte,  um  Erhebliches  Über  die  Publikationen  der  Grimm- 
Schröder'schen  Sammlung  von  1841  —  1869  hinausgeht.1) 

Dazu  kommt  des  Weitern  die  Bearbeitung  einer  uicht 
geringen  Zahl  von  Weistttmern,  die  noch  nachträglich  bei  ge- 
legentlicher und  bei  planmäfsiger  Durchsuchung  der  Akten  und 
Salbücher  aufgefunden  wurden.  Sehr  ergiebig  endlich,  teils  an 
neuen  Weistümern  teils  wenigstens  an  neuen  Redaktionen  schon 

l)  Die  VerörtViitlic-liuiig-  dieser  neuerdings  seit  1*71)  dem  Selekt e 
eingereihten  Weist  iimer  darf  von  Herrn  Geheimen  Rat  Professor  Dr.  Wasserseh- 
leben  in  Giefsen  erwartet  werden. 


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XX 


bekannter  Stücke,  w;ir  die  Ausbeute  einzelne!'  Weistümer- 
Sammlungen.  welche  seit  dem  16.  Jahrhundert  einzelne  Herr- 
schaften zur  Sicherung  ihrer  Rechte  hatten  anlegen  lassen  oder 
welche  einzelne  Beamte  privatim  zum  Amtsgebrauch  und  zum 
Studium  angelegt  hatten 

Ich  will  für  heideGattungenje  ein  markantes  Beispiel  anführen: 
Im  Jahre  1537  winden  die  „gerieehtzs  wilstumb  vnnd  orde- 
nungen"  der  Herrschaft  Falkenstein  „Inn  by  sin  der  geriecht 
gemeynden"  von  dem  Falkensteinschen  Sekretär  Lamprecht 
Bock  und  seinem  Sohne  Philipp  „Eineuwert  vnd  In  nachfolgende 
Furm  bracht",  nämlich  in  die  Form  eines  :itf>  Papierfolien 
umfassenden,  in  bnmnes  Leder  gebundenen  Codex,  der  im 
Folgenden  als  Falkensteiner  Codex  Nr.  IV  'jitiert  wird.1) 

Ein  grofsartiges  Muster  von  Privatfleil's  zur  l'nter- 

stützung  seiner  amtlichen  ThAtigkeit  hat  der  Zweibrüekensche 

Kammerrat  Ludwig  Philipp  llorstmann  gegeben.  Dieser  treffliche 

Beamte  wurde  nach  dem  Ableben  Job.  Burkhard  K rübers  am 

24.  Juli  1771  zum  Amtsverwesei  in  Trarbach  ernannt.  Cm 

sich  in  die  Verhältnisse  seines  neuen  Wirkungskreises,  „der 

hintern  Grafschaft  Sponheim"  allseitig  einzuleben,  begann  er 

sofort  das  Trarbacher  Cameralai  chiv  durchzuarbeiten,  erbat  .sich 

Crkundencopieen  aus  dem  Herzoglichen  Archive  zu  Zweibrücken. 

aus  den  Amtsregistraturcn  der  Gemeinden  und  von  Privaten: 

kurz  er  legte  sich  in  Trarbach  und  später  in  Zweibrüoken. 

nachdem  er  1777  als  Kegiemngxrut  wieder  dahin  zurückgekehrt 

war,  eine  das  ganze  Alphabet  erschöpfende  Reihe  von  Manusnipl- 

banden  an,  welche  in  der  Hauptsache  die  rechtlichen,  amtlichen. 

statistischen   und   geschichtlichen   Verhältnisse   der  „Hintern 

Grafschaft  Sponheim"  aufzuhellen  geeignet  waren.    Die  leider 

manque  Sammlung  liegt  jetzt  im  Kgl.  Kreisarchive  Speier.  Zwei 

volle  Bande  dieser  Collectaneen  (V  pars  I  u.  II ),  210  und  255  Folien 

')  Auch  das  Hrr/uirnim  Zweilinickcn  iiinl's  eine  amtlich«-  Sammlim«: 
seiner  Weist  iini«-r  jjehalit  hal»i».  Denn  unter  den  Mestiinden  des  sn^en. 
Zweihnii-ker  K ircheiisi  hall'nei- Archivs  1 1 V,  Nr.  "2i>7<»)  hetindet  sich  ein 
.Jteperturiuni  über  die  in  d«-r  Wrwaltunys-Ki  ^Utnitnr  vorhandenen  W«  i  • 
tüim.-r  und  den  n  Mitteilung  au  die  Ketrietunj,'  1745  u.  s.  w." 


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XXI 


stark,  enthalten  nur  Weistüraer  unter  dem  das  Wort  Weistum 
ins  Lateinische  übersetzenden  Titel  „Demonstrationes  juriura." 

Die  volle  Ausbeutung  dieser  und  ähnlicher  alterer  hand- 
schriftlicher Sammlungen  des  Kgl.  Kreisarchivcs  Speier1)  hat 
es  mit  sich  gebracht,  dals  in  der  folgenden  Arbeit  die  Grenzen 
der  bayerischen  Rheinpfalz  mehrfach  überschritten  und  auch 
Weist ttmer  von  Orlen  aufgeführt  sind,  welche  heutzutage  zur 
preufsiseheu  Rheinprovinz,  zu  Hessen  oder  zu  Elsafs-Lothringen 
gehören.  Ich  hoffe,  es  solle  Niemand  daran  Anstois  nehmen. 
Ks  sind  mit  ein  paar  Ausnahmen  nur  Weisthflmer  des  linken 
Rheiuufcrs,  es  sind  nur  Weistütner  von  Orten,  die  frliher  zu 
Territorien  gehörten,  deren  Hauptraasse  in  der  heutigen  bayer. 
Rheinpfalz  aufgegangen  ist;  es  durfte  Manchem  nicht  unlieb  sein 
daran  erinnert  zu  werden,  welch  schönes  Gelände  an  der  Mosel 
11.  s.  w.  einst  unter  Wittelsbach'schem  Scepter  gestanden  und 
mit  der  heutigen  Pfalz  vereinigt  gewesen  ist  und  manchem 
Forscher  und  Liebhaber  von  Weistümem  durfte  ein  Gefallen  damit 
geschehen  sein,  den  vielleicht  sonst  vergeblich  gesuchten  Fundort 
des  einen  oder  andern  Stückes  hier  nachgewiesen  zu  sehen. 

Wahrend  aber  auf  diese  Weise  die  folgende  Arbeit  mehr- 
fach über  die  Rheinpfalz  hinausgreift  sind  anderseits  noch 
manche  Orte  unseres  Kreises  darin  nicht  vertreten. 

Trotz  allem  guten  Willen  ist  es  in  der  gegebenen  Zeit 
nicht  möglich  gewesen,  alle  Weistümer,  welche  „conscribiert" 
hatten  werden  sollen,  zur  Gestellung  zu  bringen.  Gar  manches 
Weistum  ist  nach  auswärts  geflüchtet2)  und  dran  Isen  verschollen; 

l)  Die  au  fserba  verische  Weistümcrsammlungr  „Allerhand  Schütten 
Weifsthiimbeti  viut  .l:vliijrc(linjru  u.  s.  w.  der  (Jrafsehaft  Saarbrücken  (1227 
bis  l."»4H)  „zusammen  colligirt  durch  mich  .huinnem  Andresie  Repri.stra- 
torem*  (Papier- Handschrift  von  'AlVA  Folien),  für  deren  freund liehe  l  her- 
sendnner  zur  lienüt/unq  ich  dorn  Ktrl.  Staatsarchive  Coli  lenz  atteli  hier 
Kestens  dank*',  ist  nur  für  rhein  pfälzische  Orte  ausgebeutet  worden. 

s)  Si»  befindet  sich  das  Ori!».- Weistum  von  Tjobloch  v.  .1.  1442  im 
Itesitzo  des  Herrn  stud.  jur.  Löllbach  in  Strnfshurg'.  Auf  seine  Existenz 
hat  mich  Herr  Phihdoiriekuudidut  Vizelin  aus  Hal'sloeh  aufmerksam  gemacht 
und  Herr  Kaiserl.  Inspektor  Karl  Aul'.  Woll  hatte  die  fiüte.  mir  sein" 
Alischrift  desselben  einsehen  zu  lassen,  wofür  beiden  Herren  Dank  tfesat't- sei. 


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XXII 


und  manch  ein  anderes  wird  auch  wohl  noch  in  der  Heimat  unter 
alten  Amtspapieren  und  auf  Dachspeiehern  in  sicherem  Verstecke 
gehalten  und  so  der  Eintragung  in  die  Stammrolle  entzogen. 
Der  Eintragung  in  die  Stammrolle! 

Es  ist  ein  trockener  Name  und  ich  kann  mir  nicht  ver- 
hehlen, dafs  die  heurige  Gabe  des  hixtor.  Vereins  manchem 
Fieser  und  Empfanger  sehr  nüchtern  und  vielleicht  nicht  wenig 
langweilig  erscheinen  mag.  Der  gütige  Leser  darf  es  aber 
aufs  Wort  glauben,  dafs  der  Unterzeichnete  und  sein  getreuer 
Mitarbeiter,  Herr  Kgl.  KreisarehivssekreUir  F>r.  Glasschröder 
ein  ganzes  Jahr  hindurch  dasselbe  Gefühl  durchgekostet  haben  ; 
er  mag  sich  darum  mit  demselben  Satze  trösten,  womit  wir 
uns  die  Mühen  des  Materialsammelns,  der  Zeitbestimmung  der 
undatierten  Weistümer  aus  dem  oft  recht  schlimmen  Schrift- 
charakter oder  aus  innern  Anhaltspunkten,  des  Aushebens  der 
wichtigeren  Personennamen  und  einzelner  interessanter  sach- 
lichen Momente,  des  Fertigens  der  Verweise  u.  s.  w.  verstti'sten : 
mit  dem  Satze  nämlich,  dafs  nicht  immer  die  angenehmsten 
Arbeilen  auch  die  nützlichsten  sind  und  dafs  es  die  bittere 
Schale  ist,  in  welcher  der  sttfse  Kern  steckt. 

Die  süfse  Frucht  aber  wäre,  wenn  infolge  dieser  Publi- 
kation im  ganzen  Laude  der  Pfalz  ein  reges  Interesse  für  seine 
Weistümer  erwachte,  wenn  dem  Kgl.  Kreisarchive  der  Pfalz 
von  allen  Seiten  die  hier  noch  fehlenden  Weistümer  zugestellt 
würden,  damit  ein  vollständiges  Inventar1)  des  pfälzischen 
Besitzstandes  an  diesen  lleehtsaltertümem  durch  einen  Nachtrag 
in  einem  spateren  Hefte  der  „Mitteilungen"  erfolgen  könne, 
und  wenn  die  Hege  und  Pflege  des  historischen  Sinnes  über- 
haupt geweckt  und  gestärkt  würde.  Denn,  um  es  nochmals 
zu  wiederholen:  es  giebt  wenig  alte  Dokumente,  die  mehr 
geeignet  waren,  die  Liebe  zur  Heimat  zu  wecken  und  in  die 
Seele  unserer  alten  Geschichte  zu  blicken  als  die  Weistümer. 

l)  I)»t  Wunsch  eines  solchen  wurde  vnr  Kurzem  von  Dr.  (irilnenwuld 
w;irni  uus<respr»chen  in  seinem  Aufsätze:  . l*ttilxis<*li«*  Weistümer,  ihr«1  <ie- 
schiehte  und  Keste*  in  der  Monat  s>,hrift  „ITal/ischcs  Museum"  lHfll  Nr.  4. 


xxm 


Tch  meine,  ein  Wiederschein  ihres  herzigen  Zaubers  habe 
sich  sogar  dein  trockenen  „beschreibenden  Verzeichnisse"  der- 
selben mitgeteilt  und  leuchte  freundlich  und  einladend  ans  den 
schwarzen  Zeilen  heraus.  Sollte  er  es  nicht  vermögen,  hier 
und  da  eine  Gemeinde  anzuregen,  sich  das  alte  langst  vergessene 
Weistum  ihrer  rrgroisväter  wieder  einmal  anzusehen,  sich  drein 
hineinzulegen  und  Kopf  und  Herz  am  alten  Bannbeschrieb 
und  an  christlich-germanischem  Rechte  zu  erfreuen  und  zu 
erquicken? 

Ks  steht  doch  aufser  Manchem,  was  nicht  mehr  Geltung 
hat,  auch  Vieles  in  »Uesen  Weisttlmern,  was  noch  in  voller 
Kraft  bestellt.  Was  die  französische  Gesetzgebung  an  alten 
Weistmnsbestimmungen  als  reehtsun wirksam  beseitigt  hat,  be- 
schrankt sich  fast  nur  auf  den  die  Hauernschaft  belastenden 
Teil  des  Weistttmer-Inhalts,  auf  Handlohn,  Sterbfall,  Zehent, 
Zins,  Gilt  und  Prohnde.  Rechtskräftig  aber  lebt  bis  zum 
heutigen  Tage  noch  fort  das  Kapitel  der  alten  Weistümer, 
das  von  einem  der  wichtigsten  Paktoren  der  Existenz  und  des 
Wohlstandes  gar  mancher  unserer  bäuerlichen  Gemeinden  • 
handelt,  das  Kapitel  von  ihrem  Rechte  an  Wald  und  Gemarkung! 

Was  sehlielslieh  die  Mängel  und  Unvollkommenheiten 
betrifft,  die  einer  Arbeit  wie  der  gegenwärtigen  fast  notwendig 
anhaften  und  die  wir  uns  gar  nicht  verhehlen,  wenn  es  auch 
nicht  in  unserer  Hand  lag,  ihrer  aller  Herr  zu  werden,  so 
sagen  wir  mit  dem  Dichter: 

Veniam  petimtis  damusque  vicissim. 
Spei  er.  an  St.  TvosTage  181)2. 

Dr.  J.  Mayerliofer, 

I.  SoLrrlär  du  hislorixkei  Ytrein  der  Pfalz. 


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Vorbemerkungen. 

1.  Zur  Kenntzeichnung  ihrer  Arbeiten  hat  jeder  Herausgeber  den 
Anfangsbuchstaben  seines  Namens:  also  M.  für  Mayerhofer  und  G  für 
Glas8chröder  unter  jede  Weiathumsbeschreibung  gesetzt. 

2.  Die  Drucknachwewe  sind  nur  für  die  Weisthümer  der  Rheinpfalz 
gegeben. 

-*-«<•• 

Abtflschbach  (jetzt  Waldfischbach): 

1.  Schnffenweisthum,  unter  Abt  Johann  Dankart  von 
Hornbach  1418,  crastino  beate  Katherine,  in  Urkundenform 
gebracht,  welche  aus  dem  Grunde,  dafs  das  Gericht  kein 
eigenes  Siegel  hatte,  von  dem  als  Zeugen  gebetenen  Pfarrer 
von  Fischbach,  Herrn  Xicolaus  von  Walsborn  gesiegelt  ist  ; 

2.  Notariatsinstrument  vom  9.  Juni  1369  enthaltend 
das  Schöffenweisthum  der  Rechte  des  Horabacher  Abtes 
Hugo  in  Fischbach,  aufgenommen  in  Gegenwart  des 
Pfarrers  zu  Fischbach  Namens  Breuuiuger  und  des 
Heinrich  von  Nünschweiler,  Kanonikus  zu  St.  Fabian  in 
Hornbach ; 

3.  Zeugenaussage  v.  J.  1565,  dafs  der  Meier  zu 
Fischbach  von  des  Klosters  Hornbach  wegen  das  Gericht 
zu  Fischbach  von  Alters  her  mit  dem  Stabe,  der  kur- 
ptälzische  Schultheifs  aber  mit  eingestecktem  Schwerte 
behegt  und  besessen  habe,  dafs  aber  seit  25  Jahren  der 
Meier  den  Stab  habe  beseitigen  müssen. 

Horstmann,  Demonstrationes  juriura,  V.  P.  1,  Fol.  40 
bis  44;  Copien.  Die  Nr.  2  steht  copiert  auch  im  Falken- 
steiner  Codex  IV,  Fol.  203—205,  nur  heifst  hier  der 
Kanonikus  Heinrich  von  Reifswiller. 

Ein  weiteres  Weisthum  vom  27.  Marz  1530  siehe 
bei  Grimm,  I,  775-778.  M. 

1 


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Adenbach  (ö.  v.  Lauterecken) :  Dorfsordnung,  mit  Rath  und 
Wissen  der  Amtleute  zu  Meisenheim  gesetzt  1714.  von 
der  Regierung  in  Zweibrucken  contirraiert  1717,  5.  .7uli. 

C'opie.   beglaubigt  ( hlonbarli  1777.  22.  Februnr: 

6  Papierfolien.  Aus:  ZweibrüVken,  Fasz.  650.  M. 

Ad  weil  er  s.  Odweiler. 

Albersweiler:  Weisthum  aus  der  1.  Hälfte  des  17.  Jahrb., 
nach  einer  Abschrift  im  furstl.  Löwenstein-Rosenberg'schen 
Archive  zu  Wertheiin  gedr.  bei  Grimm  VI,  414  f.  M. 

Albisheim  (s.  <>.  v.  Kirchheimbolanden): 

1.  Weisthum  des  Gerichts  und  der  Gemeinde  Albis- 
heim, woselbst  die  Stifte  Otterburg,  Rothenkirchen  und  Zell 

sowie  Junker  Peter  v.  Rittechoffeu  (?)  Höfe  haben.  16.Tahrh. 
2  Folien.  Papier;  pr^dr-  bei  Grimm.  IV.  637  ff. 

2.  „Morgenbede-Ruch",  d.  h.  Verzeichnis  der  auf  den 
liegenden  Gütern  zu  Albisheim  ruhenden  Abgaben,  ge- 
ordnet auf  Befehl  des  Grafen  Remhart  zu  Lynningen 
und  Dagfsborg  und  des  Junkers  Friederich  Stepfann  als 
Gerichtsherrn  uud  der  Frau  von  Stailburg  sowie  mit  Ver- 
willigung  des  Junkers  Kbberhart  Hubsamen  und  mit  Rath 
und  Wissen  der  ganzen  Gemeinde  zu  Albisheim.  1492, 
Sonntag  nach  Thome  apostoli. 

Orig.  Papier.  Folio.  2  Platter. 

3.  Das  Gewälde  der  Gemeinde  Albisheim  am  Douners- 
berg  s.  Dannenfels  und  Albisheim,  Urkde  v.  1507.  M. 

Albsheim  Stuinpfwald-Weisthum  s.  Ubersülzen. 

Alexander.  Herzog  (1507)  s.  Wolfersweiler. 

Allenbach:  Hochgerichtsweisthum  über  den  Bezirk  des  Amtes 
Allenbach  s.  Birkenfeld  I.  —  Wälder  zu  Allenbach 
s.  Birkenfeld  II.  5.  M. 

Alsenbrück:  Weisthum  errichtet  durch  Johann  Brenner 
v.  Lowenstein  und  Kaspar  Erlenhaupt  v  Saulheim  — 
als  sich  nach  Beilegung  der  Irrungen  zwischen  Abt 
Primicius  von  < Werburg  und  dem  Alsenbrucker  Schöffen- 
gericht vor  dem  Hofgeriehte  des  Pfalzgrafen  Philipp  neue 
Differenzen  zwischen  genanntem  Abte  und  Xenien  von 


i 


3 

Oberstein  und  nach  dessen  Tode  seinem  Sohne  Hans 
von  Oberstein  als  Karstfant  erhoben  hatten  —  worin  die 
Gerichtshoheit  zu  Alseubrück  dem  Kloster  Otterburg 
zugesprochen  wird.  1507,  11.  Jäner  (Montag  nach  drey 
König). 

Copie  nach  der  Kaiserslauterer  Amtabesehreibung 
v.J.  1601  hergestellt  am  11.  September  1733.  Papierlibell 
von  14  Folien,  wovon  Pol.  2— 11  beschrieben  sind.  Aus 
der  Heidelbg.  Adrainistr. 

ßeiliegen  2  Folien  mit  Abschrift  der  Rechte  de« 
Karetfautj  Hans  v.  Oberstein  zu  Alsenbrück,  die  in 
obiger  Abschrift  des  Alsenbrücker  Weisthuma  v.  J.  1733 
auf  Fol.  7  a  bis  10a  enthalten  sind. 

Das  Weisthum  v.  1507  ist  gedruckt  bei  Grimm, 
Weisthümer,  1.  789—794.  M. 

Alsenz  (o.  v.  Obermoschel): 

1.  Rheingräfliches  Schöffenweisthura  über  den  Flecken 
Alsentz  von  1437  am  20.  „Spürckel  oder  Hornung,  ge- 
nant zu  latein  Ffebbruarius".  Notariatsinstrument  des 
Notars  und  Priesters  Nicolaus  von  Waldodernheym  ab- 
gefafst  in  Gegenwart  des  Edelknechts  Gottfried  von 
Smydeburg  und  des  Junkers  Johans  Wildgrafen  zu  Daun 
und  zu  Kyrburg  und  der  Zeugen :  Ortwin  Knorz,  Pfarrers 
zu  Alsenz,  Johanns  von  Beckelheim,  Priesters  und  der 
Edelknechte  Johaun  vou  Schmydeburg  und  Mathys  von 
Eckamberg.  Siegler:  Gottfried  von  Schmydeburg  und 
Clais  von  Hedischheyra. 

Folio  52—55  der  Demonstration«  jurium   in  den 
Sponheimer-Horstmanniana  V.  P.  1. 

2.  Pfalz-zweibrückisches  VVeisthum  in  der  Schrift  des 
16.  Jahrh..  aber  älter  als  das  folgende  Exemplar. 

4  Papiertolien. 

3.  Pfalz-zweibrückisches  Weisthum  aus  der  Zeit  des 

Herzogs  Wolfgang  (1544  —  1569). 

4  Papierfolien. 
Ein  drittes  pfalz-zweibrückisches  Weisthum  von  Alsenz, 
das  laut  Schlufsbemerkung  vor  1?24  geschrieben  sein 
dürfte,  steht  Fol.  132 r  bis  134a  der  „Demonstrationes 
juriunr  in  den  Sponheimer-Horstmanniana  V.  P.  1.  M. 


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4 


Alsenzborn:  „Weifsthumb  vnnd  Gerechtigkeitt,  auch  Giltt- 

vnd  Haberzinfs,  so  jarlichs  den  8.  Tag  nach  Martini  im 

Hubhoff  zu  Alsenzborn  von  den  Hübern  daselbst  geweist 

vnd  gehandreicht  werden"  v.  .1.  1588. 

Copie  im  „Kai.serslaiiteror  LairerhucJi  von  1601*.  jetzt 
Nr.  50  der  Sal-  und  Las-erbüeher  dos  K.-A.  Speier 
Fol.  194-201.  <i. 

Alsenzborn  und  Enkenbach: 

1.  Weisthum  über  die  Rechte  der  zwei  Gemeinden 
und  des  Frohstes  zu  Enkenbach  und  des  pfalzischen  Kur- 
fürsten nach  einer  alten  Schrift  beglaubigt  am  12.  Mai  1770 
Fol.  1  —  15. 

2.  Weisthttmer,  aus  dem  Lauterer-Lagerbuche  v.  J.  160 1 
Fol.  11  —  13  und  Fol.  211—214  am  28.  September  1715 
zu  Heidelberg  ausgezogen  und  nach  dieser  beglaubigten 
Abschrift  in  beglaubigter  Form  geschrieben  am  12.  Mai 
1770  Fol.  16-30. 

(Von  Fol.  23  r  ab  ein  Weuthiim  vom  22.  November  1581.; 

3.  Grenzbeschreibung  des  Klosters  Enkenbach  und  der 

beiden  Gemeinden  Alsenzborn  und  Enkenbach  v.  J.  1604. 

nach  Abschrift  von  1743  beglaubigt  12.  Mai  1770  durch 

den  Notar  Jon.  Jak.  Joseph  Diel  Fol.  32—85. 

Folio-Libt'll  von  85  mit  Blaustift  folürron  Blattern 
Papier. 

N"B.  Die  „d'renzbeschreibnnjr*  Nr.  3  ist  nach  Fol. 
34  ab  auf  Befehl  des  Pfalzgrafeii  Friedrich  dmrh  den 
Forstmeister  Philipp  Vellmann  von  (ieniiersheim  vom 
3.  Juni  BH>4  an  unteniommen  worden. 

Da*  Kaiserslautern- Lag-erbuch*  v.  .1.  1601  selbst 
ist  jetzt  die  Nr.  f>0  der  „S.il-Lajrerbücher"  des  k.  Kreis- 
archives.  ebenda  Fol.  368—370  eine  Copie  desselben 
Weisthums  vom  24.  April  1560.  M. 

Altdorf  s.  Böbingen,  Erneuerung  ntc.  Xr.  3,  4.  8. 

Altenglan:  Der  (iemeinde  Altenglan  Recht  und  Ordnung, 

errichtet  1581.  Abschrift  vom  30.  Juli  1630. 

Klt-iiiijiiürtlihell  von  32  Psipierfolieu,  wovon  die  »«raten 

29  beschrieben  sind.   Ans:  ZweibrUrkeu.il.  Fas/.  062.  M. 

Altenkirchen,  Bannbeschreibung,  s.  Kübelberg  Xr.  6. 


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5 


Attenkirchen: 

1.  Weisthum  über  die  Rechte  und  Gülten,  welche  den 
Kindern  .Junker  Hans  Blicks  von  Lichtenberg  selig  zu 
Dürkheim  in  dem  Dorfe  Altenkirchen  nördlich  von  Wald- 
moor zustellen,  d.  d.  12.  November  1545. 

2.  „Hüberbuch  zu  Altenkirchen"  v.  J.  1600. 

Papierlibell  von  7  Folien  gr.  8°.  G. 

A  1 1  e  r  k  ü  1 1  z  s.  Spesenroth. 

Altheim  (Alt- Altheim  s.  w.  v.  Neuhornbach): 

1.  Kloster  Hornbacher-Schöffenweisthum  über  Altheim. 
„Datum  uff  Sontag  nach  Conuersionis  Pauli  Anno  1550 
vndt  der  Schreiber  Thiebolt,  Pfarrer  von  Walfsheim." 

Folio  70—72  der  Demonstrationen  jurium  in  den  Spon- 
heimer-Horettnanniana  V.  P.  1. 

2.  .Tahrgedings- Weisthum  von  Altheim  v.  J.  1554, 
26.  Dezember.  (Oberherr:  Kloster  Hornbach.) 

Kopie  davon  steht  im  Faszikel  1132,  Fol.  11—13. 
der  Abtheilung:  Herzogthum  Zweibrilcken  (Rep.  43,  II). 
Über  die  vom  Dorfe  Altheim  angesprochenen  „Bösche* 
(irünbarh.  Morsitirs,  Rostal  und  Pfaffensitirs,  bezw.  den 
Vertrag  darüber  vom  21.  September  1318  siehe  die 
Copie  eodem  loco  Fol.  5.  cf.  Grimm  V.  691  f.  M. 

Altripp:  „Rechtsspruch  und  Weifsthumb  des  Dorffs  Altripp, 
welches  mit  Vorwissen  und  Gutachten  churfttrstlieher 
l*faltz  Amptleuthe  zur  Neustadt  im  Monath  Junio  Anno 
1602  reuoviret  worden." 

Amtliche  Pergament kopie  v.  J.  1660;  aazu  eine 
Abschrift  saec.  XVII.  Papierlibell  von  6  Folien  in  gr.  8°. 

Die  Perg.-Copie  ist  Geschenk  des  Bürgermeisters 
in  Neuholen,  die  Abschrift  aus  Kurpfalz  Fasz.  846.  CJ. 

A  n  t  e  s  b  e  r  g  e  r  -  W  e  i  s  t  h  u  m  —  verderbte  Form  aus  St.  An- 
toniusberg, früher  Gleffharsberg ;  jetzt  wohl  Dantesberg; 
cf.  Frey,  Beschreibung"  des  Rheinkreises  III,  345  — 
s.  Sehfinenberg. 

Antz  «loh.  Gg.:    Landschreiber  zu  Kaiserslautern  (1617) 

s.  Fischbach,  Pflege. 
Archenweiher  s.  Billigheim,  Amt. 


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6 


A  mold  Joh.  Gg. :  Hofkammer-Registrator  in  Heidelberg  (1703) 

s.  Wolfstein. 
Arnstein  Kloster,  s.  Bubenheim. 
Aschbach  s.  Efsweilerthal. 

Asselheim:  „Weifsthumb  zu  Asselheim  defs  Closterfs  Rosen- 
thalfs  Gerechtigkeiten  daselbsten  besagende"  17.  Jahrh. 

4  Papierfolien.  Aus:  Nassau-Weilburg  Fase.  146.  G. 

Assel  heim,  Stumpfwald-  Weisthum,  s.  Obersülzen. 
Aulenbach  s.  Baumholder  1570/71,  Fol.  25—27. 
Bach  Hans  Jakob,  Gerichtssohreiber  zu  Knöringen  (1663) 
s.  Knöringen. 

Baden  Eduard  Fortunat,  Markgraf  v.  —  (1590)  s.  Castellaun. 
Karl,  Markgraf  v.  —  (1463)  s.  Trarbach.  Wilhelm,  Mark- 
graf v.  —  (1661  u.  1672)  s.  Birkenfeld  III.  und  Traben. 
Philips,  Markgraf  v.  —  (1579)  s.  Castellaun. 

Pa  gf  s  (Packs)  Albrecht  v.,  Burggraf  zu  Alzei  (1575  f.)  s.  Kriegs- 
feld und  Oberndorf. 

Baiborn:  Schöffen weisthum  betr.  die  Rechte  des  seit  c.  1560 

in  kurpfalz.  Verwaltung  stehenden  Kloster  Otterburg  zu 

Baiborn  v.  J.  1567. 

Beglaubigte  Copie  aus  dem  Kaiserslauterer  J'opeilich 
Lagerbuch"  zu  Heidelberg  vom  24.  Mai  1707.  Im 
Kaiserslauterer  Lagerbuoh  (jetzt  Nr.  f>0  der  Sal-  und 
Lagerbücher  des  Kreisarebivs)  steht  die  Copi»»  Fol.  328 
bis  333.  S.  a.  Otterberg,  Waldgemark  und  Neunkirchen 
(bei  Otterberg)  u.  Grimm  V,  710-711.  G. 

Baldeneck,  Burg,  s.  Beltheim. 

Barbelroth:  „Ordenunge  vnd  gerichtsvbunge",  seinen 
zwei ,  „etwan  vor  zytten  ...  zu  eynem"  Gerichte  — 
behufs  Verminderung  der  Unannehmlichkeiten  des  Gerichts- 
zwangs —  zusammengezogenen  Dörfern  Barbelrode 
und  Drufsweiler  auf  ihr  Ansuchen  erneuert  von  Herzog 
Allexander,  d.  d.  Zweynbrucken,  1509,  Mautag  nach  dem 

heyl.  Ptingsttage  (=  28.  Mai). 

Rnstgeflecktes  Orig.-l'ergamcnt  mit  anh.  rothem  Wachs- 
si»'gol  d*s  Herzogs.  Aus:  Zweibriicker  Domanialakten 
Nr.  321.  cf.  auch  Fol.  188  des  tnm.  XVIII  der  Zwei- 
brücker  L'opialbücber  im  Reicbsarcbive  zu  München.  M. 


7 


Barborn  s.  Baumholder  1570/71.  Fol.  28—30. 

Barn  .loh.,  s.  Erben  zu  Speier  c.  1600,  s.  Dirmsteiner  „Amts- 

weisthnmer  Xr.  14. 
Bassenheim  Anthoni  Walbott,  Herr  zu  Bassenheim  (1566), 

s.  Sevenich. 

Battenberg,  Gemeinde:  s.  Kleinkarlenbach. 
Baumholder : 

1.  Gerichtssehfttl'enweisthum  von  Baumholder,  worin 
als  oberster  Gerichtsherr  der  Bischof  von  Verdun  und 
als  Afterherr  dessen  Lehensträger.  Graf  Friedrich  von 
Veldenz  sowie  als  Vögte  der  letztere,  Junker  Hans 
Wyntei lecher  und  die  Ulner,  .Junker  Philips  und  seine 
Brnder  anerkannt  werden  etc.  1419.  10.  März. 

Xwtariatsin.strumeur  de*  Jolutnii  genannt  Spolet.  Orig.- 
l'ergament  mit  1  anh.  Siegeln  der  Junker  Gottfried 
von  Randeck  und  des  Jirenner  von  Lewenstein  sowie 
mit  dem  Signete  des  Notars.  Aus:  Zweihriieker  Do- 
manialakten  Xr.  119. 

2.  Schoffenweisthum  ttber  den  Gerichtsbezirk  von 
Baumholder  aus  Anlal's  der  Frage,  ob  .Junker  Wyrich 
von  Obirsteine  berechtigt  gewesen  sei,  den  von  Graf 
Friedrich  von  Veldenz  zu  .Jagdzwecken  auf  dem  Walde 
Wydehaüwe  Krütscheidt  und  in  den  anstoisenden  Wäldern 
augelegten  Hag  zu  zerhauen:  1438,  1.  Mai.  Zeugen  und 
—  die  3  ersten  —  Siegler:  Heinrich  v.  Sötern,  Johann 
Molensteyn  von  Grünebach,  Heinrich  von  Lewenstein  und 
Hinnann  von  Grotte. 

Notariatsinstrument  des  Mainzer  Priesters  und  Notar» 
.loh.  v.  Kirchberg.  Orig.- Pergament  mit  Notariate- 
Signet  ,  während  die  angehängten  Siegel  fehlen. 
Aus:  Zweibrücker  Donmnialakten  Nr.  122.  Ein  anderes 
Weisthum  v.  J.  1419  bei  Grimm  V.  «74-676. 

3  Erneuerung  und  Beschreibung  der  herzoglich  Zwei- 
bruckischen Rechte  im  Gerichtsbezirke  Baumholder 
und  zwar  iu  folgenden  Orten:  Baumholder  Fol.  1  — 18r, 
Rulsperg  Fol.  18r— 24,  Aulenbach  Fol.  25— 27,  Barborn 
Fol.  28—30,  Manbechel  Fol.  31—34,  Grunebach  Fol.  84  r 


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8 


bis  37a,  Ronenberg  Fol.  37 r— 39a,  Urtzweiler  Fol.  39r, 
Heuffersweiler  Fol.  40  a,  Fronbach  u.  Dennweiler  Fol.  42  a 
bis  43  r,  Oberalben  Fol.  44,  Thal-Lichtenberg  Fol.  46  r- 49  a. 

Vorzügliche  Amts-  und  Gerichtsbeschreibung,  ange- 
fangen den  19.  Juli  1570  und  vollendet  den  12.  Februar 
1571  durch  Johanu  Schleraer  zu  Baumholder. 


Papier- Libelle  von  50  Folioblttttern,  an  vielen  Stellen 
stark  stockfleckenbrücbig.  Aus  den  Zweibrückw 
Domanialakten  Nr.  95. 

4.  Kirchenschöffen-Weisthum  über  die  Baupflicht  etc. 
der  Pfarrei  Baumholder.  1533,  Freitags  nach  Simonis 
und  Judae  aufgenommen  durch  den  Lichtenberger  Land- 
schreiber Weydenkopf. 

Für  die  kirchlichen  Verhältnisse  interessant.  Fol.  146 
bis  149  bezw.  151  der  Demonstrationds  jurium  in  den 
Sponbeimer-Horstmannia  V.  P.  1.  M. 

Battweiler  (abgegangenes  Dorf  in  der  Nähe  von  Enkenbach 
cf.  Mitth.  d.  hist.  Ver.  d.  Pfalz  V,  55  f.) 

1.  Erneuerung  des  Weisthums,  das  Schultheifs  und 
Schöffen  zu  Bautweiler  einst  den  Brüdern  Friedrich  und 
Bechtolf  von  Flörsheim,  den  Erben  der  Junker  von  Randeck 
als  obersten  Gcrichtsherren  zu  Bautweiler  gewiesen,  ge- 
schehen auf  Veranlassung  Tiburtius  Bechtolfs  von  Flers- 
heim  und  Conrad  Kolbs  v.  Wartenberg  nach  Neujahr  1554. 

2.  Erneuerung  desselben  Weisthums  auf  Veranlassung 
Friedrichs  von  Flersheim  und  Junker  Conrad  Kolbs 
v.  Wartenberg  als  Gerichtsherrn  zu  Bautweiler  geschehen 
am  4.  Dezember  1593. 


Bebelsheim  s.  Habkirchen. 
Bebingen: 

1.  „Erneuerung  des  Dorfes  Böbingen  Oberherrlichkeit 
und  Gerechtigkeit"  unter  Kurfürst  Karl  Ludwig :  9.  Oktober 
1655  Fol.  1-9. 


Kopie  eines  Vidimus.  welches  1716  nach  dem  im  Be- 
sitze des  Ci raten  v.  Wieser  befindl.  Original  gofertifil 
wurde.  8  Papierfolien. 


9 


2.  „Verschreibung  des  Umgangs"  der  Gemeinde  Bo- 
bingen: 20.  Jänner  1672.  Fol.  10—17. 

3.  Transsumirung  einer  Urkunde  vom  8.  Mai  1489 
betreffend  Irrungen  und  Schiedspruch  zwischen  Edenkoben 
und  Venningen  einerseits  —  Böbingen-Gommersheim  und 
Altdorf  anderseits  betr.  ein  strittiges  Waldrecht  in  den 
vorderen  Wäldern  der  mittleren  oder  Edenkobener  Geraide, 
vorgenommen  in  der  Speierer  Wohnung  des  Domkapitel- 
sehen Sekretars  Philipp  Öymonis  am  2.  August  1570. 
Fol.  18-26. 

4.  Die  Urkunden  von  1600  und  1654  betr.  den  Ver- 
kauf der  sog.  alte  Heide  durch  die  vier  Niederdörfer 
der  Mittelgeraide:  Veningen.  Altdorf,  Böbingen  und 
Gommersheim  an  die  Gemeinde  Edenkoben.  Fol.  27—41. 

5.  Kurpfälzische  Oberamtsentschliefsung  vom  29.  März 
1732  betr.  die  Anerkennung  der  sub  Nr.  3  aufgeführten 
Urkunde  von  1489.  Fol.  41r— 44. 

6.  Entlassung  der  Maria  Kath.  Römarin  von  Altdorf  aus 
der  Leibeigenschaft :  15.  Dezember  1752.  Fol.  44r— 46a. 

7.  Kurpfalzische  Baupflicht  am  Pfarr-  und  Schulhause 
zu  Böbingen  nach  dem  Baubuche  v.  J.  1653.  Fol.  46 r. 

8.  Klage  der  Dörfer  Altdorf,  Böbingen  und  Gommers- 
heim gegen  die  Gemeinde  Edenkoben  puncto  Eckerieh 
und  Uberamtsentscheidung  zu  Gunsten  der  ersieren  v.  .1. 
1731.  Fol.  47—51. 

I'apierlibell  von  52  BlHtter  in  Folio;  amtlich  beglaubigt!» 
Copien  vom  10.  April  1770.  Aua  Kurpfalz.  Fasz.  860.  M. 

Bebingen  s.  1.  Godramstein.  Jurau. Gerechtsame  Fol.  11  r— 13. 

2.  Godramstein,  Gerechtsame  Fol.  I6r— 28. 
Bechtelsheimer  Jost,  furstbischöflicher  Wormsischer  Junker 

und  Hofmeister  (1508)  s.  Ubersnlzen. 
Becheln  .Johans  v.,  Rentmeister  des  Erzbischofs  von  Trier 

(1468)  s.  Bruttig. 
Beckelheim  Johann  v.,  Priester  (1437),  s.  Alsenz. 


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10 


Beilstein  Philipp  Frhr.  von  Winnenburg  und  Heilstem  (1556) 
s.  Blankenrath.  —  Cono,  Coon  Herr  zu  Winnenburg  und 
Beilstein  (1515,  1502)  s.  Strimmig  und  Beltheim  Nr.  4. 

Beindersheim  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  4  u.  5. 

Bell  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Coblenz.  Amtsgerichts  Castel- 

laun).  Lehenweisthum  von  Bell,  erneuert  1698,  6.  Oktober. 

Kol.  246—249  der  Demonstrationes  jnrium  (Horst- 
mauniana)  I'.  2.  M. 

Bellheim,  Gemeinde- Weisthum:  aufhommen  durch  den  kur- 
pfälzischen Landschreiber  Peter  Bre^htel  zu  Bermersheim 
gelegentlich  der  kurpfUlzisehcn  Verordnung  betr.  „die 
Ernewerung  vnnd  Beschreibung  Jdes  orts  habeuden  ge- 
reehtigkeitten" :  14.  August  1565.  Kol.  1  —  8  bezw.  Ö. 
Fol.  8r— 9a:  Bestandverleihung  des  „Lanachtgutlein, 
genannt  am  Spiegelberg"  auf  20  Jahre  an  die  Gemeinde 
Bellheim  v.  J.  1556. 

J'apierlibell  von  12  (9  Wsrhriebenen )  Hlllttern  in  Folio 
in  roten  Pappendeckel  mit  Pery-ament-Rücken  geh. 
Aus:  K urpfalz  Fasz. 353.  S.  auch  <  Jrinmi  V.  554 --556.  M. 

Bell  heim  s.  Godramstein.  Gerechtsame.  Fol.  11  —  13. 
Beltheim  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Coblenz,  Kreis 
Siramern,  Amtsgerichts  Castellaun). 

1.  Dietrich  von  Gelse.  „Churbisehoff"  im  Dome  zu 
Trier  nimmt  auf  Geheifs  des  Erzbischofs  „Cunen  zu  Trier- 
auf  dessen  Burg  Baldeneck  von  den  „Heymburgen"  des 
Cierichts  Beltheim  das  dortige  Weisthum  entgegen  1377. 
Fol.  17—19. 

2.  Weisthum  über  das  14  Dörfer  umfassende  Hoch- 
gericht von  Beltheim  von  wegen  des  Erzbischofs  Werner 
von  Trier  in  Gegenwart  des  edlen  Reinhart  Herrn  zu 
Westerburg  und  Schau wenburg  und  des  Heinrich  von 
Conde  im  Trierer  Bisthura  von  kaiserl.  Macht  eines  offen- 
baren geswomen  „Scholers"  (—  clericus?)  „vndcr  dem 
Lintgen  vur  dem  Kirclioifte,  da  man  zu  zyten  Gerieht 
pfleget  zu  halden*  aufgenommen  anlllfslich  der  „Stüi'se" 


11 


des  Grafen  Walraff  von  Spanheim  und  seines  Sohnes 
Symon  1411.  Fol.  20-23. 

8.  Weisthum  errichtet  zu  „Marfsdorff  vnder  der  Lynden 
an  dem  Kirchoiff"  auf  Begehren  des  Herrn  yon  Trier, 
von  Spauheim  und  des  Junkers  Johans  von  Wonnenberg 
von  der  Herrschaft  von  Bruufshorn  wegen  über  die 
Burgen  etc  des  Gerichts  Beltheim  1460.   Fol.  24  f. 

4.  Weisthum,  errichtet  zu  Beltheym  „vnder  der  Linden" 
in  Gegenwart  des  Ritters  Paulus  Bofs  von  Waldeckh, 
Hofmeisters,  des  Erakh  v.  Simmern,  Spanheim'seh.  Kanzlers, 
des  Cono  Herrn  zu  Wünnenberg  und  Beilstein  etc. 
1502,  12.  April.  Fol.  26-28. 

Aus  den  Demonstration  es  jurium  der  sogr.  Horstmanniann 

P.  2.  Fol.  17-28.  M. 

Beizer  Jon.  (ig.,  Notar  etc.  (1736)  s.  Eschringen  Nr.  7. 

Benrod  Adolf  v.,  Cölner  Kleriker  und  Notar  ( 1450)  s.Grttnburg. 

Bensdorf,  die  Herren  w,  s.  Ransbach. 

Berg  s.  Hagenbach. 

Berghausen:  „Recht  Spruch  So  die  von  Bergkhwsen  Jars 
vier  male  vff  .Ire  Eydt  wysen,  Das  Erst  vff  Montag  nach 
dem  zwolfften  tage,  Das  ander  vff  Montag  nach  dem 
Sontag  Quasimodogenitj,  das  dryt  vff  Montag  nach  Santt 
Jacobstag  vnd  das  Vierde  vff  Montag  nehst  nach  Santt 
Gallentag." 

Abschrift  aus  dem  Anfange  des  16.  Jahrh.  in  Nr.  50 
dpr  „ShI-  und  LagerbUcher*  Fol.  217  f.  und  in  Nr.  36 
derselben  Gruppe  Fol.  118  f.  M. 

Bergzabern:  Feuerordnung  der  Stadt  Bergzabern  vom  20. 
Dezember  1762. 

Papierlibell  von  16  Kolioblattoru.  M. 

Bermersheim  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  9. 

Berzweiler :  Gerichtsweisthum  von  Berzweiler,  das  das  K  loster 
Otterburgk  als  Oberherrn  anerkennt  d.  d.  146»  Montag 
für  S.  Martins  tag  (=  6.  November),  gesiegelt  von  den 
Junkern  Mathes  Mauchenheimer  von  Zweibrücken,  Hanfs 
von  Guntheim  uud  Haus  von  Mackheim,  —  auf  Bitten 


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der  Gemeinde  Berzweiler  nach  ihrem  übergange  an  Kur- 
pfalz vom  Kloster  Otterburger-Pfleger  Hans  Engel  auf 
Pergament  mich  der  älteren  Urkunde  von  1469  über- 
antwortet, da  die  Gemeinde  dasselbe  bis  dahiu  nur  münd- 
lich wies,  am  2.  Oktober  1565.  Siegler:  Junker  Simon 
v.  Kellenbach  zu  Ingweiler  und  Elias  Schild,  Amtmann 
zu  Reipoltskirchen. 

Orig. -Pergament,  die  beiden  angeh.  Siegel  fehlen.  Aus 
den  „Zweibrttcker  Domanialakten*  Nr.  284.  Auch  in  den 
„Demonstration«»  jurium"  V.  I».  1.  Fol.  107—110. 
Gedruckt  bei  Grimra.  V,  «58-660.  M. 

Bescheid  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Trier.  Amtsgerichts 
Hermeskeil):  „Ist  zuwissen  das  das  Jargedingc  ist  be- 
sessen worden  zu  Getschitt  vff  der  Abdien  von  Mettloch 
(=  Abtei  Mettlach)  durch  vus  hern  Thilman  von  Prurae 
von  gotz  gnaden  Abt  der  ehegenanten  Abdien  in  beisein 
Johans  von  Loissem  vnd  Johan  Brauschit.  1479  vff  saut 
Clementz  tagh.  cf.  auch  Mettlach! 

Fol.  188—187  der  „Demonntrationes  jurium"  (Horst- 
inanniana)  1*.  2.  M. 

Peterswald  (Dorf  im  Regierungsbezirk  Ooblenz,  Amtsgerichts 

Zell):  Weisthum  von  1512,  Montag  nach  Sanct  Johannis 

Baptistä.  cf.  Grimm  11,  417  f. 

Fol.  165  f.  der  „Demonstration««  jurium"  <  Hnrstman- 
niana)  P.  2.  M. 

Beymburck  Martin  v.,  (1494)  s.  VVonsheim. 

Pfaffensitirs  Bosch,  8.  Altheim,  Vertrag  von  1318. 

Pfeffingen  Herrschaft:  Graf  Emich  von  Leyningen-Hartenburg 
läfst  durch  seinen  und  der  Herrschaft  Hoenburg  Schul t- 
heifsen  sowie  durch  die  »Schöffen  von  Pfeffingen,  Ungstein 
und  Kaistat  die  interessanten  Rechte  der  Grafen  von 
Leitungen-Hartenberg  und  der  Herrschaft  Hohenburg  an 
Pfeffingen,  Kaistat  und  Ungstein  auf  Grund  «des  Buches", 
d.  h.des  alten  Gerichtsbuchs  feststellen  und  durch  2  Notare: 
Wigand  Fülle  von  Binghe  und  Job.  Carpentarij  von 
Drymperg  in  eine  Urkunde  bringen.  1417,  9.  November. 


IS 


Zeugen:  Joh.  Bock,  Abt  von  Lympurg;  Joh.  Kolb. 
Pfarrer,  Friedr.  Krebefs  und  Richart  Lichtenstein, 
A  Itaristen  zu  Dorenkeyra,  Ritter  Johann  von  Ruprechtspurg, 
Junker  Heinr.  von  Weingarten  u.  a. 

Notariats-lnetrument,  Orig.- Pergament, mehrfach  lädiert. 
Beiliegt  eine  Copie  von  8  Papierfolien  aus  dem  15. 
Jahrb.  Cf.  Grimm,  V.  009-613.  M. 

Pfeil  Jost,  Landschreiber  zu  Lichtenberg  (1579)  s.  Wolfers- 
weiler II. 

Hei  dieser  Gelegenheit  mag  ervühnt  sein,  dass  Jost 
Pfeil  neben  Tillemann  Stella  47  Wochen  lang  der  He- 
gleiter des  Kartographen  Johannes  Hoffmann  war,  als 
dieser  auf  Befehl  des  Pfnlxgrafen  Johann  das  Amt 
Lichtenberg  durchzog,  um  es  zu  vermessen  und  zu  be- 
schreiben 1585,  cf.  Zweibrücker  Domanialakten  Nr.  90.  M. 

Pfeil  Joh.,  Kirchenschaffner  in  Cusel  (1595)  s.  Flurskappel. 

Pfeil  sticker  Joh.  Gg.,  Notar  etc.  (1586)  s.  Eschringen 

Nr.  6. 

Pfister  Nikol.  (von  Lichtenberg?),  Priester  und  Notar  1550 

s.  Kfinigreicher  Weisthum. 
Pfortz,  „Weyssthumb  uund  Jahrspruch  dess  dorffs  Pfotz," 

dessen  Baunherr  der  Propst  zu  Hörd  ist. 

Copie  saec.  XVI.,  6  Papierfolien.  Ci. 

Pfo  rtz  s.  Hagenbach. 

Philipp,  Kurfürst,  Herzog  und  Pfalzgraf  (1485)  s.  Kaisers- 
lautern, Dirmstein  Amtsweisthümer  Nr.  2,  (1492)  Gimmel- 
dingen Xr.  7  und  (1507)  Alsenbrück. 

Bibelsheim,  Sehöffenweistbum  über  die  Rechte  der  Herrschaft 
Falkenstein  zu  Bibelsheim,  aufgerichtet  auf  Anordnung 
Wirichs  vonDhun,  Herrn  zu  Falkenstein  und  zum  Ober- 
stein am  14.  August  1486.  — 

Falkensteiner  Codex  Xr.  4  Fol.  58  -59.  '  O. 

Bibloi's  Conrad  von.  Comthur  zu  Hairabach  (1425)  s.  Zeis- 
kam Nr.  3. 

Biebern  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Coblenz,  Amtsgerichts 
Simmern):  Sehttftenweisthum  der  in  die  Probstei  gehörigen 
Dingleute  des  Gerichts  Biebern,  welche  den  Herzog 


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14 


Johann  als  Schirmherrn  des  Gottshauses  anerkennen. 

1523,  Montag  nach  Decollationis  Johannis. 

Fol.  173dcrDemonstraeioncsjurium(Hur.stmauniana)P.2.  M. 
Biedesheim,  Pfarrei,  s.  Einselthum  Nr.  11. 
Bienwald.  „Bwaltsrecht0 ;  nach  einer Randuote  wurde  „Bwalt", 

d.  h.  Bewalt  gesprochen.    Das  „Recht"  behandelt  die 

Saumast  im  Bienwald,  der  einen  eigenen  „Faut"  hatte. 

Copie  iu  Nr.  36  der  Sal-  und  Lagerbücher  des  Kreis- 
archivs Fol.  204  und  —  aus  spaterer  Zeit  —  Fol.  211.  M. 

Billigheim,  Amt. 

1.  Gerechtsame  der  5  zum  kurpfalzischen  Amte  Billig- 
heim gehörigeu  Dörfer  Steinweiler,  welches  mit  Archen- 
weiher Eine  Gemeinde  bildet  (Fol.  1  f.),  Rohrbach  Fol.  8  f., 
Erlenbach  Fol.  5  f.,  Klingen  Fol.  7,  Impflingen  Fol.  8. 

Consent  auf  9  Papierfolien  16. /17.  Jahrhundert.  M. 

2.  Jura  und  Gereehsame  zu  Billigheim,  Stein- 
weiler, Rohrbach,  Erbeubach,  Klingenmünster  uud  Impf- 
lingen.  Festgestellt  im  Juli  und  August  1599. 

Papierlibell  von  25  Folien.  (i. 

Pi Ilmroth  s.  Cleinich. 

Birkenfeld  I.  „Hochgerichts  Wyfsthumb,  Begriff  vnnd  Be- 
zirck  der  Amptter  Birckenfelt,  Frauwenberg  vnnd  Allen- 
bach."   S.  d.,  aber  jedenfalls  aus  dem  16.  Jahrh. 

Fol.  121  -124  der  Demonstration«1»  jurium  (Horst  man  - 
niana)  1\  2.  M. 

Birkenfeld  IL 

1.  „Weifsthumb  uud  Bezirck  zu  Birkenfeld,  Mail- 
bor und  Lang  weil  er  und  Bezirck  der  Wäldte  umb 
Birckenfeld  und  Ellenbach  gelegen  mit  Bericht 
und  Benennung  der  Waag  (=  Woge)  oder  Weyher  und 
der  Fischweier  daselbst,  vff  Montag  nach  Sant  Michels 
Tag  Anno  (14)81  ist  ein  Witzktag  (—  Weisthumstag) 
zu  Birkenfeld  gehalten  worden  und  difs  nachgeschriebene 
vif  die  Zeit  verhandelt.   Fol.  125. 

2.  „Weifsthumb  Bezirck  uud  Begriff  des  Hoegerichts 
des  Ampts  Birkenfeld"  Fol.  126—127. 


15 


8.  „Hoegeriohts  Weifsthum  in  dem  Gericht  zu  Mail- 
born" Fol.  128a. 

4 .  „  L  a  u  g  w  e  i  1  e  r  Gerechtigkeit  und  Bezirck  gewiesen 
Montag  Martin  1526"  Kol  128rf. 

5.  „Weldt  um  Birkenteid  und  Allenbach  gelegen" 
Fol.  129,  Woge  Fol.  130. 

6.  „Der  Bozirck  des  Hochgerichts  zu  Mailborn" 
Fol.  181. 

Fol.  125—131  der  Demonstrationes  jurium  (Horstman- 
niana)  V.  '2.  M. 

Birkenfeld  III.  Pfalzgraf  Christian  und  Markgraf  Wilhelm 
von  Baden  erneuern  den  Unter*  hanen  ihrer  Dörfer  Birken- 
feld und  Feckweiler  ihren  alten  (von  1572?)  durch 
Feuersnoth  verlornen  Freiheitsbrief,  im  Speziellen  ihr 
Eckerichsrecht.    1672,  4./ 14.  März. 

Nach  dein  Orig.- Pergament  copiert  zu  Birkenfeld  am 
29.  Nov.  1749  in  den  Demonstration«*  jurium  (Horst  - 
manniana)  Fol.  242-245  I».  2.  M. 

Birkweiler  s.  1.  Godramsteiner  Thal,  2.  Godramstein,  Jura 
und  Gerechtsame. 

Bisch  heim  s.  Kirchheim,  Waldweisthum. 

Bischweiler  und  Hanhofen  (zusammen  Ein  Gemeinde, 
Elsafs,  Kreis  Hagenau,  Kanton  Bischweiler).  Erklärung 
des  1499  vff  Dienstag  nach  S.  Erhardstag  aufgerichteten 
„Jahrsspruches",  gegeben  mit  Ratifikation  des  Pfalzgrafen 
Johann  am  4.  November  1613. 

Folio  152— 16H  der  Demonstrationes  jurium  in  den 
.Sponheimer  Horstmanniana  V  .  1*.  1.  M. 

Bissersheim,  Kirche  zu,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  3. 
Bisterschied: 

a)  altes  Gerichtsherrkommen;  Gerichtsherren:  Daniel  von 
Kellenbach  und  Reichart  Greiffenclau  von  Volrath  (c.  1440). 

b)  Atzungsbrief  von  1460  (d.  h.  Verzeichnifs  der  Höfe  etc., 
welche  verpflichtet  sind,  herrschaftliche  Rüden  zu  füttern). 

c)  Weisthum  von  1533,  Montag  nach  Remigii. 

d)  Vertrag  von  1540,  vff  Margretha  betr.  Weinschank  etc. 

i 


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16 


e)  Zinsweisthum  von  1589  fftr  Friedr.  v.  Eitz  und  Reichart 
v.  Greifenclau. 

f)  Neuannahuie  von  Schultheifsen  unter  den  Junkern  Simon 
v.  Kellenbach  und  Dietrich  v.  Greifenclau  (1579—1598), 
wobei  als  solcher  aufgenommen  wird  Heinrich  Böheraer 
im  Beisein  von  seinem  Bruder  Madem  Bohemer  (Vorfahre 
des  großen  Frankfurter  Historikers  Böhmer?). 

Fol.  169  -174  dvr  Demonstration»;*  juritim  in  den 
Sponheimer  Horstmanniana  V.  P.  1.  M. 

Pistorius  Georg  Anton :  Worms'scher  Keller  zu  Neuleiningen 

und  Ramsen  (1656)  s.  Eisenberg. 
Bitsrh  Simon  und  Friedrich,  Gebrüder  von,  genannt  Genter- 

sperger,  s.  Bliesbrücken,  Mauchenheimer  Vogtei. 

Friedrich  v.  BitAch,  Ritter,  erscheint  als  Amtmann  von 
ZweibruYken  im  Weisthum  ßlieskaatel-Weibenheim  vom 
:W.  Aupnst  1483. 

.Junker  Friedrich,  Herr  von,  (1466), 
Graf  Reinhard  von  %  weibrücken- Bitsch  (1515), 
Graf  Jakob  von  Zweibrflck,  Herr  von  Bitsch-Lichtenberg 
(1547—1550)  s.  Burgalben. 

Die  Herren  von  ßitech  s.  a.  sub  Rimlingen. 

Blankenrath,  ältere  Form  Blankenrod  (Dorf  im  Regierungs- 
bezirke Cobleuz,  Amtsgerichts  Zell):  Instrument  des 
kaiserl.  Notars  uud  Hofgerichtssekretärs  der  vordem  Graf- 
schaft Sponheim  Eucharius  Dornberger  errichtet  auf  An- 
trag des  Philipp  FYhr.  von  Winnenburg  und  Beylstein 
über  seiue  Rechte  (Weisthum)  zu  Blankenrath:  1556, 
5.  Oktober.  (Das  Weisthura  wird  gehalten  „bey  der 
Linden  vor  der  Kirchen"). 

Fol.  215—221   der  Demonstrationen  jurium  (Horst- 
manniana) P.  2.  M. 

Blarer  v.  Geiersberg,  Vitzthum  (1582),  s.  Flomraersheira. 
Blarer  v.  Geiersberg,  Thomas,  Vicedom  zu  Neustadt  (1598 

u.  1606)  s.  Neuhofen  und  Winzingen  Nr.  3. 
Pleitersheim  (im  hessischen  Kreis  Alzei),  s.  Wöllstein. 

i 


17 


Pleizenhausen  (Regierungsbezirk  Coblenz,  Amtsgerichts 
Simmern):  Schöffeuweisthum  von  Pleizenhausen.  Gerichts- 
herren: halb  die  Herren  von  Castellaun  und  halb  die 
Herren  von  Stein-Callenfels.  S.  a. 

Fol.  188  f.  der  Demonstrationes  juriura  in  den  Spon- 
heimer-Horetmauniana  V.  P.  1.  M. 

Blicken  (die  von  Lichtenberg),  s.  Margreten  Osteru  und 
Niederkirchen  sowie  selbstverständlich  Lichtenberg; 
Junker  Blick  vou  Lichtenberg  zu  Dürkheim  s.  Alten- 
kirchen;  Hans  Blick  von  Lichtenberg  d.  Ä.  (1517), 
s.  Altenkirchen  und  Duchroth. 

Blickweiler  (s.  v.  Blieskastel,  alterer  Name  Battweiler): 
Fixierung  des  Weisthums  von  Blickweiler  durch  Gerhard 
Mull  von  Vlme,  Amtmann  zu  Blieskastel,  für  den  Erz- 
bischof  Johann  von  Trier,  1535,  Montag  nach  vnser 
lieben  Frauwentag  presentationis  (=»  22.  November). 

Orig.-Papierlibell  von  4  Blattern.  Aus  v.  d.  Leven, 
Fasz.  12.  Gedruckt  bei  Grimm,  II,  29,  aber  nur  zu 
einem  sehr  kleinen  Teile.  M. 

Bliesbrücken  (Brücken  auf  der  Bliefs): 

1.  „Weistumb  der  vier  Jahr  geding  zue  Brückhen  auff 
der  bliefs",  gehalten  1503,  Donnerstag  nächst  nach  sant 
Veitztag  (=  22.  Juni)  „wegen  der  Edlen  Junckhern  vnnd 
Herren  zue  Homburg,  zue  Stüllingen,  zue  Warfsburg 
vud  zue  Stillingen0. 

Papierlibell  von  6  Folien.  Beiliegt  ein  gleichlautenden 
/.weites  Exemplar  des  Weisthums,  ebenfalls  6*  Folien 
stark.    Gedruckt  bei  Grimm -Schröder,  V,  707—710. 

2.  Weisthum  der  Mauchenheimer  Fauthei  zu  Brücken, 
1500.  (Eine  Dorsalaufschrift  hat  1600.)  Am  Schlüsse 
heifst  es,  bei  diesem  Weisthum  seien  gewesen  Simon  und 
Herr  Friederich,  Ritter,  Gebrüder  von  Bitsch,  genannt 
Gentersperger  als  oberste  Herren  der  Mauchenheimer 
Vogtei. 

Papierlibell  von  6  Folien.  M. 

2 


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18 


Blieskastel : 

1.  Schöffen weisth um  betr.  das  Gericht  zu  Blieskastel 
d.  d.  Castel  28.  Juli  1421. 

Beglaubigt«-  Abschrift  <v.  1874)  der  unvollständigen 
( 'opie  im  Ooblenzer  Staatsarchive :  Perpe tuale  Johannis  1 1 . 
»rchiep.  Trev.  VII.  1765. 

2.  Schoffenweisthum  d.  d.  Elfweiler  26.  September 
1570  über  Gerichtsbarkeit  und  sonstige  Rechte  in  der 
Herrschaft  Blieskastel,  so  zwischen  Kurtrier  und  Nassau 
einserseits  und  den  Herren  von  Eitz  anderseits  strittig 
waren.  Inseriert  ist  das  Erfweiler  Schoffenweisthum  vom 

28.  Juli  1421. 

Beglaubigt«  Abschrift  (v.  1874)  dert'opie  im  Coblenzer 
Staatsarchive:  Temporale  .lakobi  de  Eitz  XXIHa  llö. 

3.  Schoffenweisthum  Aber  das  Eigentumsrecht  an  2 
Platzen  und  einem  Stück  Feld  zu  K..  so  zwischen  Kur- 
trier und  Friedrich  v.  Eitz  strittig,  d.  d.  26.  November  1535. 

Beglaubigt*  Copie  (v.  1 875  >  des  Orig.  im  r<>hl«>nzer 
Staatsarchive. 

4.  Weisthum  über  Jagd-  und  Wasserrechte.  Gerichts- 
barkeit zu  Blieskastel.  16.  Jahrh. 

2  Papierfolien. 

5.  „Extractus  Bliefs-Casteller  Weyfsthumb,  wovon  das 
Original  in  dem  alten  Gerichtsbuch  gelegen,  gefertigt  von 
Notar  J.  B.  Schmitt.  18.  Jahrh. 

2  Papierfolien.    Ein  Weisthum  von  Blieskastel  v.  .1. 

lf>40  s.  bei  Urimm,  II.  28  f.  ti. 

Bliescastel  und  We(i)benheim :  SchOffenweisthum  und 
Zeugenverhor  über  das  strittige  Weiderecht  der  Gemeinden 
Blieskastel  und  Weibenheim.  aufgenommen  d.  d.  Blies- 
kastel ,  1483.  30.  August,  in  Gegenwart  des  Friedr. 
Genterfsburgh  von  Büsch.  Ritters  und  Amtmanns  zu 
Blieskastel  vom  Notar  und   Priester  Job.  Stuber  von 

St.  Wendelin. 

Bejflaiibiirt»*  (opie  ans  dem  „Perpetuale  Johannis  II. 

anli.  Trevir.  VII.  1828".  Piipierlibell  von  «  Folien.  M. 

Blittweiler  s.  Blickweiler. 


19 


Bobenheim:  Die  Weide,  welche  deu  Kleinniedesheiroern  in 
der  Gemarkung  von  Bobenheim  zusteht  ;  s.  Kleinniedesheim. 
Ganerbenwald  mit  Dackenheim  etc.,  s.  Dirmsteiner  Amts- 
weisthümer  Nr.  2  und  Weisenheim  a/B. 

Bock  .loh.  Caspar,  Notar  (1744)  s.  Ramstein. 

Rückweiler  (bei  Zweibrücken) :  Weisthum,  das  einem  Schieds- 
sprüche v.J.  13 18  angehängt  ist,  gedruckt  bei  Grimm  V,  692. 

Böh(e)mer  Heinrich  und  Matemus  s.  Bisterschied. 

Bolanden  s.  Kirchheim-Bolanden. 

Porbach  (heute  Porrbacherhof)  s.  Weilerbach. 

Born  Erasmus  v.  Lambsheim  c.  1600,  s.  Dirmsteiner  Amts- 
weisthümer  Nr.  6. 

Born  heim,  Weisthum,  s.  Landecker  Gemeinschaft  S.  1—5. 

Cf.  auch  Grimm  V,  548.  wo  das  „Dinkhovebach"  des 
Hufes  zu  Bornheim,  genannt  S.  irmengarten-Dinghuf, 
dem  Kloster  Erstein  in  Elsafs  angehürig,  abgedruckt  ist. 

Bosenbach  (s.-w.  v.  Wolfstein):  Weisthum  über  die  Rechte 

der  Gemeinde  Bosenbach  bezw.  ihrer  Herren  der  Wild- 

und  Rheingrafen  und  ihrer  Amtleute  zu  Dhaun  nud 

Grumbach.  16.  Jahrb. 

2  Papierlibellchen  vun  zusammen  10  Foliublättern. 
Nach  der  Abschrift  des  Weisthums  in  den  Demon- 
stratiunes  juritim  der  Sponbeimer-Horstmanniana  V.  P.  1. 
Fol.  114-116  ist  dasselbe  v.J.  1578.  M. 

Bosseuheim  Friedrich  v.,  s.  Hassloch. 

Bottenbach,  s.  Nünschweiler. 

Potzbach : 

1.  „Lohnsfelder  und  Potzbacher  Gerichtsweifsthurab". 

Copie  saec.  XVII.  5  Papierfolien  in  Buntpapier  geheftet; 
eine  weitere  Abschr.  im  Falkenst.  Codex  I V.  Fol. 206— 208. 

2.  a)  Extrakt  aus  dem  von  Johann  Engelen  Pfleger  zu 

Otterburg  geschriebenen  Gerechtigkeits-  und  Gefall- 
buch de  anno  1566  das  Dorf  Lohnsfeld  betr. 
b)  Extrakt  aus  einem  Bericht  des  Otterburger  Pflegers 
Christoph  Fluhrheimb  d.  d.  18.  April  1587  die  beiden 
Dörfer  Lohnsfeld  und  Potzbach  betr. 

Copie  saec.  XVI II;  2  Papierfolien.  O. 

2» 


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20 


Bouscher  Johann  Nicolaus,  kaiserl.  Notar,  s.  Sippersfeld. 

Bracken  von  Weifsenberg  sind  Collatomi  der  Kirche  in 
Duttweiler  1591,  s.  Duttweiler. 

Branschit  Johann  (1479)  s.  Bescheid. 

Braunshorn  (Brunfshorn)  Dorf  im  Regierungsbezirk  Coblenz, 
Amtsgerichts  St.  Goar)  s.  Beltheim  Nr.  3. 

Braunweiler  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Coblenz.  Amts- 
gerichts Sobernheim).  „Weifsthumb,  so  die  ....Junckern 
von  Coppenstein  jährlich  zu  Prauoweiller  Dienstag  nach 
Martini  zu  weifsen  haben*.  S.  a. 

Fol.  174derDcmoustrationeijuriura(Hoi-stmauuianH)  l\2.  M. 

Brechtel  Peter,  Landschreiber  zu  Germersheim,  s.  Bell- 
heim, 1565; 

Barthel  von  Neustadt,  Amtsschreiber  zu  Trarbach  1558, 
s.  Hottenbach. 

Breder  Philipp  von  Hohenstein  (1520)  s.  nd weilet*. 

Breitenbach,  s.  Bubach; 

Pastor  Niclas  (1487),  s.  Saal. 

Breitflirt  (bei  Blieskastel)  „Jarding  zu  Breideflirt  gehalten 
uif  Frytdag  nese  nach  des  heiligen  Crutzes  dag  invencionis 
(5.  Mai)  1503"  durch  den  Maier  der  Äbtissin  zu  Herbitz- 
heim nnd  die  Schöffen  daselbst 

2  Copien  saec.  XV.  in  Johann  Andreä's  „Weistümer- 
sammlun^"  im  Coblonzer  Staatsarchive  Fol.  70-  73  und 
178—179.  Gedruckt  bei  Grimm  11,  41  f.  G. 

Bretzenheim.  Gerichtsweisthura  der  Dörfer  Bretzenheim  und 
Winzenheim  auf  Veranlassung  „Wirichs  von  Dhuu.  Herr 
zu  Falkeustein  und  zum  Oberstein"  nach  seiner  Besitz- 
nahme der  Grafschaft  Falkenstein  aufgerichtet  durch  die 
14-  Schöffen  des  Gerichte  Bretzenheim  und  die  7  Schöffen 
des  Gerichts  Winzenheim  am  Mittwoch  nach  dem  heil. 
Christag  (30.  Dez.)  1456. 

Falkonsteiner  Codex  Nr.  4  Kol.  4«-52.  G. 

Briedel  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Coblenz,  Amtsgerichts  Zell). 
1.  Schöffen-  und  Gerichte  -Weisthum.  errichtet  von 
wegen  des  Erzbischofs  Johann  und  des  Junkers  Wirich 


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21 


zninSteyn  1468  zu  „Briedel  in  der  hem  hoiffevonHymmerode, 
da  eyn  rechte  gewonliche  vnd  bescheidten  stat  ist  zu  be- 
sitzen das  gedinge  des  vurgenaunten  hern  vnd  Junghern." 

Aus  den  Demonstrationes  jurium  (Horstmanniana)  P.  2 

Fol.  76  f.    Vergl.  Grimm,  II,  414-417.  M. 

2.  „Weifsthura  über  das  F.  Spouheimische  Baugeding 
zu  Briedel,  welches  jährlich  den  nächsten  Dienstag  uach 
Baptistä  Tag  besessen  und  gehalten  wird."  S.  a. 

Fol.  198—202  der  Demonstrationes   jurium  (Horst- 
manniann)  P.  2.  M. 

Briedern  (Regierungsbezirk  Coblenz,  Amtsgerichts  Zell).  Weis- 
thura  der  gräfl.  Sponheira'schen  Lehenleute  zu  Prieder, 
erneuert  „die  Divisionis  apostolorum"  1470. 

Aus  den  Demonstrationes  juriura  (Horstmanniana)  P.  2. 

Fol.  82  f.;  cf.  Grimm.  II,  433  f.  M. 

Brontorff,  Pfarrer  Johann  von  Neucastel  in  —  (1491), 
s.  Mettlach. 

Bruch  zwischen  Kaiserslautern  und  Landstuhl,  Beschreibung 

desselben  in  einem  „Extractus  Oberambts  Lautern  Weifs- 

thumbs  de  anno  1600." 

8  Papierfolien.   Aus  Johanniterordcn  Fasz.  2.  M. 

Brücken,  Bannbeschreibung,  s.  Kübelberg  Nr.  9. 

Prüm  Thilmann  von,  Abt  von  Mettlach  (1479  und  1491) 

s.  Bescheid  und  Mettlach. 

Brunen  weil  er  (heute  Breunigweiler)  Spital,  s.  Lobloch. 

Bruttig  (Prottig  bei  Kochern). 

1.  Weisthum  der  Hochstift  Trier'schen  Gerechtigkeiten 
im  Dorfe  und  Gericht  zu  Prottig,  errichtet  in  Beisein  des 
Meisters  Johanns  Krydeweiis  Dr.  jur.  utr.  Kanzlers  und 
des  Rentmeisters  Johanns  von  Becheln  sowie  —  von 
Seiten  des  Herzogs  Friedrich,  Grafen  zu  Spanheim  — 
des  Johannes  von  Wissenburg,  herzoglichen  Sekretärs  und 
des  Trarbacher  Amtsmanns  Jost  i.  J.  1468. 

2.  Gräflich  Spanheim'sches  Gerichtsweisthum  von 
Protich  von  1469.  Mitwoch  nach  dem  heiligen  Jarstag. 

Aus  den  Demonstrationes  jnrium  P.  2  Fol.  33—37.  — 

cf.  Grimm,  II,  439  f.  M. 


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Bubach  (Bobach,  s.  w.  v.  Kusel).  Verzeichn.  der  Nassau  sehen 
Gerechtigkeiten  über  ihre  Leibeigenen  zu  Bubach.  Selchen- 
bach, Hof,  Dunzweiler,  Breitenbach,  Werschweiler,  Nieder- 
kirchen  a/Gl.,  Marth.   16.  Jahrh. 

2  Papierfolien.  Vergl.  auch  Niederkirchen.  M. 

Bubenheim. 

1.  Weisthum  über  die  früher  dem  Kloster  Arnstein, 
jetzt  dem  St  Martinsstift  zu  Worms  in  Bubenheim  zu- 
stehenden Güter  und  Rechte,  aufgerichtet  vor  den  Ver- 
tretern genannten  Stifts,  den  Kanonikern  Magister  Joannes 
Hugonis  und  Bemardus  Weidenlacher  und  dem  Vikar 
Wolfgang  Burggraff  von  Schultheifs  und  Sdiöffen  des 
Dorfs  Bubenheim  „uff  gewönlichen  Gerichts  Hanfs"  am 
12.  April  1585.  Zeugen:  Johann  Hau  Pfarrherr  u.  A. 

Origr.-Pergament,  Instrument  des  Notars  Wendel  Carpf 
zu  Worms. 

2.  Bestätigung  vorgenannten  Weisthnms  durch  das 
Gericht  zu  Bubenheim  am  16.  Februar  1586. 

Papiercopie  saec.  XVII.  6  Folien.  <I. 

3.  Collectaneen : 

a)  „Vom  Jahr  gedingh",  das  jahrlich  dreimal  gehalten 
wird ; 

b)  „Weyfsthum  (der)  Schultheifsen  und  Schöffen  am 
geri'-ht  zu  Bubenheim." 

c)  „Wie  es  mit  Becker  vndt  Müller  soll  gehalten 
werden." 

d)  „Wie.  wo  vnd  wer  alle  vnd  Jede  weeg  vndt 
Steeg  halten  soll." 

e)  Vom  Fallthor  und  den  Bannzäunen. 

f)  Vom  Besthaupt. 

g)  Eid derSchultheifsen, Schöffen undGemeinsmänner. 

h)  Vom  Fasel. 

Folio  13-16  d.»r  i.  J.  1719  hergestellten  amtlichen 
Copie  des  am  20.  Juni  1564  erneuerten  aher  nicht  n  ehr 
vorhandenen  Gericht  »buche««  des  Dorfes  Bubenheim  in 
Fasz.  129  des  Hochstift«  Worms.  M. 


28 

Büdesheim.  Haman  von,  Amtmann  zu  Zweibrücken  (1476) 
s.  Webenheim. 

Buntenbach  (bei  Homburg).  „Gerichts  Ordnunge  vnser  Wolff- 
gangs  von  gotts  gnaden  Pfalzgrauen  bey  Rheiu  Herzogen  in 
Bayern  vnd  grauen  zu  Veldencz  vnd  Melchiors  vnd  Niclausen 
vomSteinkallenfellsgeprüder."  Vollständige  Prozefsgerichts- 
Ordnung  für  das  Untergericht  Grossbundenbach,  erlassen 

mit  der  Wirkung  vom  1.  Jäner  1547  an.  am  3.  Janer  1547. 
<  )rig.  -  Papierlibell  von  44  Folien,  mit  3  auf  Fol.  43  r 
aufgedruckten  S..  wovon  jenes  des  Herzogs  Wolfgang 
abgefallen  ist.    Aus:  Zweibrücken.  Fasz.  910.  M. 
Burg  ( Dorf  im  Regierungsbezirke  Coblenz,  Amtsgerichts  Trar- 
bach).   „Baugeding  zu  Burg  gehalten  heut  vff  Corporis 
Christi  Anno  1582.    Doch  ist  der  Dingtag  Sontags  vor 
St  Johanstag  jederzeit  gewesen  .  .  .  vnd  das  dasselbig 
geding  heudt  vff  Corporis  Christi  gehalten,  ist  die  Vrsach, 
dasz  vff  deu  Sontag  ein  grofse  Hochzeit  gelegt  gewesen." 

Fol.  190—197  der  Demonstrationes  jurinm  (Horstman- 
niana  V.  2.  M. 

Burgalben:  Jahrgedinge,  gehalten  über  die  Gerechtigkeiten 
des  Klosters  Wadgassen  und  des  Herrn  von  Bitsch  zu 
Burgalben  aus  den  Jahren:  1466  (Johann  von  Fruntz- 
wiler,  Probst  zu  Mertzig  und  Junker  Friedrich  v.  Bitsch)  ; 
2  Papierfolien.  —  1484,  1  Schmalfoliopapier  (nebst  Copie 
ans  dem  17.  Jahrb.);  —  1511  (Abt  Johann  Tholey  von 
Wadgassen)  in  duplo,  je  4  Papierfolien;  —  1518  und  aus 
einem  unbestimmten  Jahre,  je  2  Papierfolien.  Beiliegen 
«  Prod.  Papier  betreffend  das  Gesuch  des  Abtes  .Johannes 
Tholey  zu  Wadgassen  an  Graf  Reinhard  von  Zweibrücken- 
Bitsch  und  des  Abtes  Leonard  von  Wadgassen  an 
Jakob  Grafen  zu  Zweibrücken,  Herrn  zu  Bitsch  und 
Lichtenberg  um  Mitabhaltung  des  Jahrgedings  zu  Burg- 
alben aus  den  Jahren  1515  (2  Prod.)  sowie  1547,  1549 
und  1550  (4  Prod.). 

Fasz.  von  12  Prod.  Pap.  1466-1550.  Die  Weisthümer 
von  1466  und  1484  sind  zum  Theil  auszUglich  gedruckt 
bei  (trimm  V,  678  f.  M. 


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Burggraf  f  Wolf  gang,  Vikar  bei  St.  Martin  in  Worms  (1535 
s.  Bubenheim. 

Burkard  Marün  (1723),  Müller,  s.  Zeiskam  Nr.  5. 

Püttlingen,    die    Herren    von,    „Vierherren"  (1498) 
s.  Bischringen. 

Cabelius  Leonhard,  Dr.  jur.  (1599)  s.  Zeiskam  Nr.  2. 

Kaiserslautern: 

Weisthum :  Kurfürst  Philips  bestätigt  d.  d.  Heidelberg 
1485,  Dienstag  uach  Leonhard,  dafs  Simon  Mauchen- 
heimer, der  Vater  des  Heinrich  Mauchenheimer,  mit  anderen 
seinen  und  des  Reichs  Burgmannen  zu  Kaiserslautern 
am  Gericht  gesessen  sei  laut  der  im  Orig.-Pergament  in 
vnserm  gewolb  zu  Heidelberg"  liegenden  wörtlich  inserirten 
Urkunde  von  1417,  „donerstag  nach  aller  Heiligentag" ; 

Friedrich  Graf  zu  Leiningen  sitzt  als  Richter  zu 
Lautern  in  der  grofsen  Stube  des  dortigen  Probstgehäuses 
und  läfst  durch  des  Reiches  Burgmannen  zu  Lautern: 
Graf  Friedrich  zu  Veldentz,  Johann  Herrn  zu  Homburg. 
Ritter  Johann  v.  Lewenstein  d.  J..  Simon  Mauchenheimer, 
Hesse  von  Raudeck,  Joh.  v.  Lewenstein,  Johann  vom 
Stein,  Friedrich  von  Montfort,  Götz  von  Mühlhofen,  Carl 
Buser  von  Wartenberg  gen.  Schneberg,  Hans  Horneck 
von  Weichheim  (recte:  Weinheim),  Conrad  von  Entzberg. 
Henne  und  Simon  von  Greidenbom,  Joh.  Hubreifs,  Contz 
Kuch  von  Dannenfels,  Friedr.  v.  Flttrfsheim,  Brenner 
v.  Lewenstein,  Willi.  Horneck,  Peter  v.  Gawerfsheim, 
Eckh  zu  Lautern,  Hainr.  (?)  Steinhulser,  Albrecht  Kefsel- 
ring  und  Henrich  Schreiber  von  Lautern  u.  a.  feststellen 
das  Weisthura  von  Kaiserslautern,  d.  h.  die  Rechte, 
welche  das  Reich  u.  s.  Burgmannen,  die  Bürger,  Förster 
und  Amtleute  dort  haben. 

Cupie  des  17.  Jahrb.,  4  Papierfolien.  Ein  ander«*  Weis- 
thnm  von  Kaiserslautern  s.  bei  Grimm,  I,  772—775.  M. 

Kaiserslautern  s.  Einsiedel. 


25 


Kalk ofen:  Gerichtsweisthum  zu  Kalkofen  aufgerichtet  durch 
Arnolt  Glocken  von  Oberstein,  Amtmann  zu  Palkenstein 
auf  Sonntag  nach  St.  Sylvestertag  1469. 

Falkensteiner  Codex  Xr.  4  Fol.  152-163.  U. 

Kallstadt  s.  Freinsheim  u.  Pfeffingen.  —  Ganerbenwald  mit 
Weissenheim  a/B.  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  1. 
Karl  IV.,  Kaiser  (1349)  s.  Obermoschel. 
Karl,  Pfalzgraf  (1590)  s.  Castellaun. 

Karl  Ludwig,  Kurfürst,  s.  Bebingen,  Erneuerung  etc.  1655. 
Carpentarij   Johannes   von    Drymperg.    Notar  (1417) 
s.  Pfeffingen. 

Carpf  Wendel,  Notar  zu  Worms  (1535)  s.  Bubenheim. 

Castellaun:  Urkunde  vom  15.  Oktober  1590,  wodurch  Pfalz- 
graf Karl  und  Markgraf  Eduard  Fortunat  von  Baden 
den  Bürgern  zu  Castellaun  den  Privilegienbrief  bestätigen, 
welchen  ihnen  am  16.  April  1392  Graf  Simon  (III.)  von 
Sponheim  und  s.  Frau  Maria  von  Vianden  verliehen 
hatten,  nebst  einem  Auszuge  aus  dem  Freiheitsbriefe  des 
Grafen  Simon  von  Sponheim  und  seiner  Frau  Elizabeth 
v.  J.  1305  für  Castellaun  Fol.  1—6;  das  Sehöffen- 
weisthum  zu  Castelhun,  das  jahrlich  auf  Montag  nach 
Quasimodo  geniti  und  Montags  nach  dem  „achtzehenden 
Tage"  gewiesen  wird  (Fol.  7  u.  8) ;  dasselbe  abgehalten 
am  18.  Jänner  1721  durch  den  Pfaiz-Birkenfeld'schen 
Rentmeister  Gg.  Wilh.  Duncker  nachdem  der  Amtmann 
Frhr.  v.  Zant  am  2.  dess.  Mts.  gestorben  war.  (Fol.  Ü 
u.  10);  Urkunde  vom  29.  September  1579,  wodurch 
Pfalzgraf  Johannes  und  Markgraf  Philipps  von  Baden 
die  Einwohner  der  Stadt  Castelhun.  weil  sie  ihnen  eine 
12jährige  Landsteuer  zur  Tilgung  der  Schulden  bewilligt 
hatten,  von  aller  Leibeigenschaft  befreien.  (Fol.  11  u.  12.) 

Aus  P.  2  der  Demonstrationen  jurium  (Horstmminiaiia).  M. 

Castellaun,  die  Herren  von,  s.  Pleizenhausen. 
Katzenbach:  „Geriehtsweistlmmb  über  das  Hochgericht  Anno 
1499  gegeben  worden."    Enthält  genaue  Angaben  über 


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26 


den  Wald  (Fol.  3r  f.).  die  Gefalle  und  die  knrpfalzischen 
Leibeigenen  zu  Katzenbach  (Fol.  9r). 

t'opie  hergestellt  am  Mai  174«  aus  dein  Weisthum 
des  Amts  Rockenhausen  pag.  122—136;  12  Papierf'olien; 
aus  Kurpfalz  Fasz.  124».  ('f.  (trimm  V.  H65.  wo  ein 
Auszug  gcgetan  ist.  M. 

Katzweiler  Weisthum,  s.  Wolftstein  II  Nr.  «. 
Kaub  Job.  Gg..  Geriehtxsehreiber  zu  Edcukoben  und  Wan- 
heim 1659  s.  Walsheim. 

KeD  (Dorf  im  Regierungsbezirk  Trier,  Amtsgerichte  Hermes- 
keil): Nachricht  vom  Bezirke  und  Weist  hurae  des  Dorfes 
Kell  „im  Grimburger  Amt*4  erstattet  1655  durch  den 
Spouheim'schen  Meyer  Niclafs  Haber. 

Fol.  i:föder  Demonstrationen  jiu-ium(Hoi.stmaimi;iiiaj  P.2.  M. 

Kellen baeh  Daniel  und  Simon  v.,  (1450  u.  1579)  s.  Bister- 
schied. —  Simon  v..  s.  Berzweiler. 

Kenemar  (oder  Kencmar?)  s.  Salmbach. 

Kerpen  Junker  Diedrich  v..  (1529)  s.  Löseuieh. 

Kerzenheim:  Weisthum  des  Gerichts  Kerzenheim,  erneuert 
1701,  6.  Dezember  mit  Bewilligung  des  Gg.  Ludw.  Mog. 
Amtskellers  der  Nassau'scheu  Herrschaft  Stauf.  In  der 
Gemarkung  von  Kerzenheim  liegt:  das  Dorf  Kerzenbeim, 
das  abgegangene  Dorf  Kerzweiler,  das  Kloster  Rosen- 
thal und  die  Klause  Schwanen  (Fol.  lr).  Auf  Fol.  9f 
stehen  „Waldordnung  Weiisthumb"  v.  .).  1577.  1586 
und  1602. 

Papierlibell  von  14  BlHft»'ni.  wovon  die  letzten  zwei 
i  leer  sind.  M. 

Kerz weiler,  abgegangenes  Dorf.  s.  Kerzenheim. 
Kessel  ring  Albrecht  (1417)  s.  Kaiserslautem. 
Kefsler  Heinrich.  Landschreiber  zu  Zweibrtiekeu  (1520), 
s      s.  Odweiler. 

Christian,  Pfalzgraf  (1672)  s.  Birkenfeld  TU. 
Chulmann  Adam,  s.  Erben  zu  Heidelberg  und  Dirmsteiner 
Amte-Weisthümer  Nr.  5. 


27 


Kirchberg,  Stadt  auf  dem  Hundsrück:  Urkunde  vom  2y.  Sep- 
tember 1414.  wodurch  Elisabeth,  Gräfin  zu  Spanheim  und 
Vianden.  Herzogin  in  Baiern  den  Bürgern  ihrer  Stadt 
Kirchberg  ihre  alten  Freiheiten  erneuert. 

Aus  den  Demonstrationen  jnriuni  (Horstmanniaua)  I'.  2 

Fol.  84-89.  M. 

Kirchberg  Johann  von,  Priester  und  Notar  (1488), 
s.  Baumholder. 

Kirchheim -Bolanden : 

1.  „Der  Bezirck  der  marekstein  zwttschenn  Kircheini, 
Mauenheim*)  und  Bolanden."   16.  Jahrh. 

2.  Papierfolien. 

2.  „Extraet  Polandischen  Weifsthumbls".  Enthält  die 
Aufziihlung  der  Grenzsteine. 

Pfalz-Simmern'.sohe  Kanzlei-Copie  von  c.  1600.  4  Papier- 
folien. 

3.  Kirchheim  als  Oberhof  für  Ramsen,  s.  Ramsen. 

M. 

Kirchheim,  Fürstlich  Nassau'sehes  .Waldweisthum,  gegeben 
für  die  Stadt  Kin  heim  und  die  4  Dörfer  Orbis.  Morsch- 
heim, Rittersheim  und  Bischheim,  wozu  als  5.  nutzungs- 
berechtigtes Dorf  noch  Mauchenheim  kam.  Waldberechtigt 
waren  ferner  die  Klöster  Marienthal,  Hane,  Rodenkirchen 
und  Münsterdreisen  sowie  die  Hofe  Heuberg  (recte  Haid- 
berg) und  Limmelberg.  welche  dafür  an  die  Förster 
wöchentlich  Imbse  und  jährlich  ein  Paar  Schuhe  reichen 
raufsten. 

• 

„In  gemthrifften  Kroeuwert  aufs  dein  Alten  tierieht.s- 
bnch"  1531 ;  4  Papierfolien,  stark  wnsserfleekig  und 
brüchig.  Beilagen  noch  3  Copien,  wovon  aber  nur 
Xr.  2  und  3,  je  4  Folien  stark,  vollständig  sind  ;  Xr.  4 
uns  2  Folien  bestehend,  ist  Fragment  und  wie  Xr.  2 
ltldirt.    Aus  Xassau.  Weilburg.  Fnsz.  176.  M 


*)  Mauenheim  beifst  jetzt  Marnheim ;  vgl.  Frey,  Beschrbg.,  III,  283. 


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1 


Kirohheimer  Hof  bei  Breitfurt  im  Bliesthal :  Weisthum  des 
Jahi-gedings  des  der  „gnedigeo  Frauwen  von  Herbitzheim" 
zugehörigen  K.  Hofes  v.  J.  1508  Jäner  24. 

Orig>Papierlibell  von  6  Folien.  Eine  Copie.  desselben 
<*.  auch  in  den  Demonsrrationes  jurium  (Horstmanniana) 
P.  2  Fol.  144-147,  wo  der  Schlafs  lautet:  ,Difs  ist 
das  alte  Kircheimer  Weiflhumb.  folget  nun  das  neu«- 
Weifsthumb.  ho  durch  Heinrich  Koch,  vorigen  Land- 
scbreiber  vffg ericht  ist  worden."  und  in  Johann  Andrells 
WeisthOmersammlung  Fol.  148—152.  M. 

Kirrweiler : 

1.  „Des  Frone  Hoffs  fryheyt  vnd  recht  zu  Kirwir, 
die  Gemeyndten  der  tryer  Dorffer  Nemlichen  Kirwir. 
Meyckeymern  vnd  Santt  Marttin  dry  male  Im  Jare  vft' 
Ire  Eyde  Sprechen,  Das  Erst  vff  dornstag  nach  der 
heyligen  Tryer  Konuig  tag,  das  ander  vfl'  den  dornstag 
nach  dem  Sontag  Quasimodogenitj  vnd  das  drytte  vft* 
dornstag  nach  Santt  Johanns  Baptisten  tag." 

Abschrift  aus  dem  Anfang  des  16.  .Jahrh.  in  den  Sttl- 
nnd  Lagerbüehern  Nr.  öf».  Fol.  78  f..  ebenso  inNr.  'W 
Fol.  68  r  f.  M. 

2.  Gereidenspruch  von  1577,  erneuert  1628,  s.  Mai- 
kammer. 

Clahr  Philipp  Arnold  v.,  Landcommentlmr  der  Balley  Loth- 
ringen (1627)  s.  Einsiedel. 
Clausen,  s.  Grevensteiner  Mark. 

Claus enthal,  Steinbruch,  Vertrag  darüber  von  1618,  s.  Mai- 
kammer, Geraidenspruch  von  1577/1628. 

Kleinfischlingen:  Notar  Jon.  Heinr.  Culmann  von  Speyer 
nimmt  auf  Betreiben  der  Brüder  Hans  Heinrich  und 
Philipp  Florenz  von  und  zu  Weingarten,  welche  von 
Kurpfalz  das  Dorf  Kleinfischlingen  zu  Lehen  tragen,  in 
Gegenwart  des  Vesten  Philipp  Jakob  v.  Stettenberg  und 
des  Israel  Dieflfenbacher,  Johanniterordens- Amtmanns  zu 
Heimbach,  das  Weisthum  des  Dorfes  Kleinfischlingen 
urkundlich  auf  1589,  20.  Oktober.  Nachdem  diese  Ur- 
kunde im  Original  in  den  „vieü&hrigen  Kriegs-Troublen 


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29 


verloren  gegangen",  erneuert  das  Weisthum  auf  Grund 
einer  alten  aber  bereits  stark  abgegriffenen  Abschrift  der 
kaiserl.  Notar  am  Kammergerichte  und  Rathsschreiber 
der  Stadt  Speyer  Joh.  Heinrich  Norendorff  aus  Osnabrück 
1720,  28.  Oktober,  nachdem  indessen  auch  das  Dorf  in 
hochgräfl.  Schünburg'schen  Besitz  übergegangen  war. 

Beglaubigte  Co  pie;  Li  bell  von  20  Papierfolien  in  Pappen- 
deckel gebunden,  der  mit  Pergament  Uberzogen  ist. 
Beiliegt  eine  Copie  der  letztern  Cupie  vom  20.  III.  1770 
von  25  Papierfolien,  wovon  1«  beschrieben  sind.  Aus 
Kurpfalz,  Fasa.  12#4.  M. 

Cleinich  (Dorf  im  Regierungsbezirk  Trier.  Amtsgerichts  Bern- 
kastel) : 

1.  „Eydes  Weifsthum a,  wie  es  den  Herren  von  Spon- 
heim und  dem  Junker  Melchior  von  Stein  Callenfells  ge- 
wiesen wird  nach  dem  Original,  „so  Anno  1602  renovirt 
worden"  abgeschrieben  vom  Hochgerichts-Zender  Christ- 
mann. In  dies  „Cleiniche  Eydsweifsthum"  gehörten  fol- 
gende 11  Dörfer:  Cleinich,  Obercleinich ,  Fronhofen, 
Horbruch,  Hochschied,  Effenhausen,  Gözrodt,  Ulzbach, 
Wedroth,  Pillraroth  und  Emeroth  (Fol.  152—157); 

2.  Fragen  und  Bezirk  des  Cleinicher  Eids-Weisthums 

(Fol.  158—162). 

Fol.  152—162  der  „Demonstrariones  jurium"  (Horst- 
mnnniana)  P.  2.  M. 

Kleinkarlenbach:  Weisthum. 

a)  „Copia  Deren  Gerechtigkeit  vndt  Eynn(ung)  zu  Klein 
Carlenbach  „. 

b)  „Item  difs  Seindt  die  Rechte  die  (?)  Gemein  hie  zu  Kleiu- 
Carlenbach  weyisen  alle  Jahr  vff  Sanct  Andreastag  Vnss 
(erm  herrn?)  dem  Apt  bey  Sanctmartin  undt  Vn(serm) 
genedigen  herrn  GrafFen  Emich."  Nach  §  11  der  letztern 
Ordnung  haben  i.  J.  1532  die  Gemeinden  Kleinkarlbach 
und  Battenberg  eine  Einung  getroffen  über  die  Wald- 
Nutzung  in  der  „Kromen  Steygen"  (=  Krumme  Steige?) 

Copie  aus  dem  17.  Jnbrh.  (?),  4  Papiert'olien,  am  rechten 
Rande  sehr  stark  lädiert.  M. 


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30 


Cleinmann  Peter,  Landschreiber  zu  Neustadt  (1572)  s.  Gim- 
meldingen Nr.  3. 

Kleinniedesheim:  „Dal's  ist  der  Gemeine  zu  Utzelfsheim, 
genant  Klein  Nidefsheira  Weifstumb"  betr.  die  zwischen 
der  (Eick-)  Hacb  und  den  Bobenheimer  ßannäckem  liegende 
Weide,  welche  den  Kleinniedesheimern  gegen  einen 
ewigen  jährlichen  Zins  zusteht.  Eine  Schlufsnotiz  gibt 
Auskunft  darüber,  dafs  i.  J.  1521  zwischen  den  beiden 
Gemeinden  Kleinniedesheim  und  Bobenheim  dieser  Weide 
wegen  Irrungen  und  Tagfahrten  stattfanden. 

Copie  des  16.  Jahrb..  2  Papierfnlien,  leider  in  der  Mitte 
und  am  Rande  stark  durchlöchert  und  abgefasert.  Oe- 
druckt bei  Grimm  \\  712  f.  M. 

Kleinniedesheim  s.  Grofsniedesheim. 

Kleinottweiler  s.  Adweiler  und  Odweiler. 

Clingen  (Oberamts  Germersheim  und  Amts  Billigheim):  Dorfs- 
Ordnung,  enthält  alle  Rechte  der  Kurpfalz,  der  Gemeinde, 
der  Pfarrei,  des  Herzogthums  Zweibrücken,  des  Stifts 
Weissenburg  und  der  Junker  von  Gemmingeu  sowie  alle 
Ordnungen  und  Gebräuche  in  kirchlicher,  polizeilicher 
Hinsicht  in  52  Paragraphen. 

Copie  aus  d.  J.  1720  vom  Amtmann  Cuon  in  Billig- 
heim beglaubigt.  In  Schweinsleder  gebundenes  Libell 
von  12  beschriebenen  Folien.  Aus  Kurpfalz  Fasz.  868, 
vgl.  auch  Billigheim.  1  n.  2.  M. 

Klingenmünster:  Latein.  Weisthum  des  Klosters  Kliugen- 
raftnster  v.  J.  1313  gedruckt  bei  Grimm  V,  543  f.; 
cf.  auch  Darstein,  Knöringen,  Oberschlettenbach,  Schwan- 
heim und  Vorderweidenthal. 

Clodius  Michael,  artium  liberalium  Magister,  Notar  und  Stadt- 
schreiber zu  Kaiserslautern  (1579),  aus  Schwäbisch-Hall 
gebürtig:  s.  Wolfersweiler  II. 

Knebel,  Junker  (c.  1600),  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  4. 

Knecht  Mathes  zu  Wachenheim  (c.  1600).  s.  Dirmsteiner 
AratsweisthUraer  Nr.  10—12. 

Knittelsheim  s.  Godramstein,  Gerechtsame  Fol.  16r— 17. 


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81 


Knöringen: 

1.  „Copia  der  Ordnung  uud  Gerechtigkeit  des  dorffs 
Knöringen"  nach  dem  unter  der  vot  mundschaftlichen  Re- 
gierung des  Pfalzgrafen  Johann  Casimir  (1583 — 1592) 
entstandenen  Originale  gofertigt  am  20.  Oktober  1663 
von  Hans  Jakob  Bach  Gerichtsschreiber  zu  Knöringen. 

2.  „Copia  der  Verzeichnis  wais  der  churfürstlichen 
Pfaltz  Slifft  ClingenmüusterBigendumblich  dorffKnöringeu 
vor  Jura  oberherrlich  undt  Gerechtigkeit  undt  dann  auch 
wais  frembte  Herrschaften  oder  ingesefsene  vom  Adel 
dil'ses  orths  berechtiget." 

„KnOringcr  Berichts  protocolli*  Fol.  1  —  16.  (i. 

Knorz  Ortwin,  Pfarrer  zu  Alsentz  1437).  s.  Aisentz. 

Kolb  Joh.,  Pfarrer  zu  Dürkheim  (1417),  s.  Pfeffingen.  — 
Cornelius,  Notar  (1606),  s.  Niedertiefenbach.  —  Kolb  von 
Wartenberg,  Cornelius  (1554  —  1593),  s.  Bautweiler. 

Colgenstein,  Stumpfwald- Weisthuio,  s.  Obersulzen.  : 

Cüln,  Abt  von  St.  Martin  in  Cöln,  s.  Winningen. 

Conde  Heinrich  v.,  „Scholer"  (wohl  clericus?)  und  Notar  (1411), 
s.  Beltheim. 

Königreich  und  Osterthal  s.  Niederkirchen,  Kusel  und 
Margreten  Ostern. 

Vf.  auch  Frey,  Beschrbg..  III.  432,  s.  v.  Selchenbach. 

Königreicher  Weistimm  vom  l.  Mai  1550  in  Gegenwart 
des  edlen  Peter  von  Geitzpitzheim ,  Oberamtmanns  zu 
Ottweiler  und  Homburg  und  des  Hans  Ditter,  Rentmeisters 
zu  Ottweiler  Namens  des  Grafen  Johansen  zu  Nassau- 
Saarbrücken  aufgeschrieben  zu  „Marth  uff  dem  König- 
reich" durch  den  Priester  und  Notar  Nicolaus  Pistor 
oder  Pfister  von  Lichtenberg. 

Orig.-Pergament  mit  Notariats-Signet.  C'opie  nach 
einer  1761  gefertigten  beglaubigten  Abschrift  auf 
Fol.  98— 101  der  Demonstrationen  juriom  in  den  Spon- 
heimer- Horst  mann  ianu  V.  P.  1.  Ferner  ist  das  Weis- 
thum erhalten  in  zwei  Papierabschriften  aus  dem  17, 
Jahrb.;  doch  ist  die  eine  Abschrift  stark  durch  Mause- 
frai's  verderbt.    Ct.  Margreten  Ostern  und  Marth.  M. 


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32 


Königsbach: 

1.  Weisthum  von  1482,  worin  der  Herrschaft  von 
Hirschhorn  Rechte  im  Gericht  zu  Königsbach  gewiesen 
werden ; 

2.  „Gerichtsbuch  der  von  Königsbach",  angelegt  auf 
Maria  Lichtmeß  1531  mit  Bewilligung  des  Conrad  Wein- 
lein, Amtmanns  der  Vogt-  uud  Gerichtsherrn  Georg  und 
Hans  von  Hirschhorn,  Gevettern. 

Ans  dem  „Weifetumb1*  Überscbriebenen  und  um  1702 
angelegten  Papier -Folio- Hände  von  227  Blattern  im 
Ciemeindchause  zu  KUnigshurh  nachgewiesen  und  aus- 
führlich besprochen  von  Dr.  (JrHnenwald  im  „ Pfälzischen 
Museum4*  vom  1.  Oktober  1891.  M. 

Königsbach  s.  Gimmeldingen  Nr.  8. 

Contel,  Wald,  s.  Croeverreich. 

C oppen stein,  Junker  von,  s.  Braunweiler.  —  Walrab  von 

Coppenstein  (1489)  s.  Senheim  Nr.  8. 
Kratz  vomSc  ha  rffenstein  Friedrich.  Amtmann  zu  Lichten- 
berg (1564)  s.  Niederkirchen. 
Kratz,  Junker  von,  s.  Hottenbach. 

Kraus  M.  Ulrich,  Pfarrer  und  Gerichtsschreiber  zu  Wall- 
halben (1585),  s.  Wallhalben. 

Krebs  Friedrich,  Kaplan  (Altarist)  zu  Dürkheim  (1417), 
s.  Pfeffingen. 

Kreimbach:  „Verzeichnis  defs  Weystumb  so  Gemein  vnd 
hüber  vff  den  Thomufs  tag  Järlich  weysen  zu  Oeimbaeh." 
Aufgezeichnet  „vff  den  Thomufs  tag  1615." 

4  lose  Papierfolien.  Aus  Kurpfalz  Fasse.  1283.  M. 
Kreimbach,  Weisthum,  s.  Wolfstein  11,  Nr.  8. 
Cremer  Joh.  Willi.  Maxirain.  Notar  (1657),  s.  Münstercappel. 
Kriech  in  gen,  die  Herren  von.  s.  Ransbach. 
Kriegsfeld:  Grenzbeschreibnng  und  Gemeindeweisthum  des 

zum  Oberamte  Alzey  und  zum  Unteramte  Krbesbttdes- 

heim  gehörigen  Dorfes  Kriegsfeld : 

a)  Grenze  und  Allgemeines.  Fol.  2— 3a; 

b)  Weisthum,  Fol.  3r— 16  r; 


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33 


c)  Hubgericht  und  Fluberweisthum  betr.  die  Gerechtigkeiten 
der  .Tunker  von  Morsheim  v.  .7.  1524,  Donnerstag  nach 
St.  Lorenz.  Fol.  16r—  24  ;i; 

d)  »Steuern,  Weide.  Holzrecht  u.  s.  f.,  Kol.  24 r— 27a; 

e)  Feld -Messer- Ordnung.  157")  durch  den  Alzeyer  Burg- 
grafen Albrecht  von  Pagfs  konfirmirt,  Fol.  27 r—  31. 

Iloglaubijrto  Copie.  aufstellt  5.  April  1770.  Papier- 

von  82  Folien.  Ans  Kurpialz  Fttsz.  127H.  M. 

Cronberg.  Ritter  v.,  s.  Einselthum  Nr.  11. 
Cronnberg  Wilhelm,  Ritter  v.  (1599),  s.  Zeiskam  Nr.  2. 
Cronenberg:  Weist hum  der  Huber  zu  Cronenberg  bei  Steck- 
weiler im  Alsenzthale. 

Zwoibrüeker  BosrHude,  Fasz.  505c,  Fol.  5b  t.  cf.  Srerk- 
weilor.  M. 

Croüe  Hirmann  v.,  s.  Rauraholder,  1438. 

Croeverreich's  Weifsthum.  „Difs  seyndt  die  Herrlichen 
Recht  und  Gewonheit.  die  des  Reichfs  Schöffen  weiisendt 
zu  Croeve  uff  des  Reichfshoff  Einem  Romischen  Vogt 
Kayfser  oder  König  undt  wer  es  von  seinetwegen  inn 
hat  etc.  etc."  Fol.  1  —  17,  Holzrecht  im  Walde  Contel 
(Fol.  17  — 19r),  Ordnung  v.  J.  1492  (Fol  29r-31r). 

31  Papierfolien.  Aus  den  so?.  Demonstrationen  juriutu 

Fol.  1  —  31  der  Sponheimer-Horstmanniana  V.  P.  1.  M. 

Crusius  Joh  ,  Pfarrer  in  Kusel  (1624),  s  Kusel  III. 
Krutseheidt  (Wald),  s.  Baumholder,  1438,  1.  Mai. 
Krydeweifs  Joh.,  Dr.  jur.  utr.  Kanzler  (1468)  des  Erz- 
bisch ofs  von  Tier,  s.  Bruttig. 
Kübelberger  Gerichts-  Beschreibungen: 

1.  Bannbezirk  von  Ober-  und  Nieder-Miesau  und  Elsch- 
bach Fol.  2-5  und  22— 26a. 

2.  Schönenberger  Bann  Fol.  6,  7  u.  26. 

3.  Kübelberger  Bann  Fol.  8,  9  u.  26 r. 

4.  Schmittweiler  Bann  Fol.  10.  IIa  u.  20 r  f. 

5.  Dittweiler  Bann  Fol.  llr,  12  u.  27. 

6.  Altenkircheuer  Bann  Fol.  13a  u.  28. 

7.  Frohnhofener  Bann  Fol.  13 r  f.  u.  28a  f. 


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34 


8.  Ohmbacher  Bann  Fol.  15a  u.  30. 

9.  Brückener  Bann  Fol.  15 r— 18a  u.  30. 

10.  Sander  Bann  Fol.  lftr  u.  30 r. 

11.  Waldbesehroibung  des  Amts  Kübclberg  v.  .1.  1719 

Fol.  20  f.  u.  Fol.  32-33  u.  Fol.  35  f. 

Papierlibell  von  37  Folien;  siitnmtlirhe  lieschreibunjren 
sind  Revisionen  bezw.  Copien  des  „KilbelbergeHienehrs- 
ln'fo^•lmll^^sbuohes,,  v.  .1.  1000:  die  Revisionen  stammen 
aas  d.. 1.  1719.  1729  (Fol.  25  n.  30)  und  1730  (  Fol.  8:5» 
und  1748.  M. 

Kübelberg  (Pfarrei  und  Kirche)  s.  Einsiedel  (13—15). 

Ktiharcl,  Weisthnm,  s  Leimersheim  Xr.  2. 

Culman  .loh.  Heinr.  aus  Speier,  Xotar  1589.  s.  Kleinfischlingen. 

Kurtzrock  Johann.  Notar  (1506),  s.  Sevenich. 

Kusel  L  Schöffen  weisth  um  für  d.  St.  Remigiusland  entstanden 
im  15  Jahrh.  vermuthlich  vor  dem  Anfall  der  Grafschaft 
Veldenz  an  Pfalz-Zweibrücken  i.  J.  1444. 

l'eriramentblatf.  dazu  eine  Abschrift  ans  dem  Kl.  Jahrb. 

auf  4  Papierfolien.    CT.  Cirimm  V.  «7«  f.  U. 

Kusel  II. 

1.  Herzogliche  Ordnungen  für  Kusel  und  zwar: 

a)  Ordnung  und  »Satzung  der  Pfalzgrätin-Wittwe  Elisabeth 
und  des  Pfalzgrafen  Rupprecht  als  Vormünder  ihres 
Sohnes  bezw.  Neffen,  des  Ifalzgrafen  Wolt'gang,  ge- 
geben zu  Meisenheim  am  21.  September  1533.  (Das 
am  Schluß  aufgedrückte  Siegel  ist  abgefallen.) 

b)  Ordnung  und  Satzung  des  Pfalzgrafen  Alexander  vom 
1.  Oktober  1509.  (Aufgedr.  Siegel.) 

Papierlibcll  von  1H  Folien  in  Penrament-l  iHscbla«.'. 

2.  „Weistumbs  anzeige  des  bezirks  vnd  hochgeriehts  Cust- 
hellen"  H>.  Jahrh. 

4  Pnpicrlolien. 

3.  Gerichts-  und  Landsehoffenweisthum  zu  Kusel,  betr.  Recht 
und  Gerechtigkeiten  im  St.  Remigiusland  vom  fi.  Okt.  1541. 

Oriir.-IVrtraineiit  ( Notariatsinstniment  mir  nnh.  Sjcarl) 
und  eine  Copie  de«  1H.  Jahrb.  (6  Papierfolien.) 


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35 


4.  „Newe  Statt  Ordnung  deren  von  Cuschell"  erlassen  von 
Herzog  Johann  zu  Pfalz-Zweibrucken  am  1.  Januar  1580. 

I'apiereopfc  des  ltl.  .lahrh..  28  Folien. 

5.  „Statt  ordtnung  deren  von  Cusel"  erlassen  von  Herzog 
Johann  zu  Pfalz-Zweibrücken  vom  20.  Marz  1587. 

Papiereopie  des  10.  .Inbrli..  34  Folien. 

('..  „Instrumentuni  u.  Weifsthumb  des  Culseler  Landgerichts 
entstanden  am  3.  November  1599. 

Notariatsinstruroent  von  30  Papierfnlien  mit  aufcedr. 
Siegel.  Zu  Fol.  13  flrhören  2  Kinlapen  (4  Papierfolien ) 
mit  Correktnr<Mi.  G. 

Kusel  III.  Neues  Kuseler  Kirchen weisth um ,  auf  Grund  des 
altern  i.  J.  1592  unter  Pfarrer  und  Superintendent  Joh. 
Fabritius  abgefafsten  Weisthums  abgeändert  —  infolge 
des  1600  vor  sich  gegangenen  Tausches  mit  Pfalz- 
Lauterecken  —  und  erneuert  unter  Pfarrer  und  Super- 
intendent Johann  Crusins  1624.  3.  Marz. 

Fol.  235—288  der  Demonstrationes  jiirinm  (Horstman- 
i.iana)  l\  2.  M. 

Dackenheim  s.  Dirmsteiner  Aratsweisthümer  Nr  2.  Weniger 
brauchbar  ist  eine  beglaubigte  Copie  des  Weisthums  aus 
dem  17.  Jahrh.,  bestehend  aus  31  losen,  an  beiden 
Rändern  sehr  schadhaften  Folien.  —  Ganerben,  s.  Weisen- 
heim a/B. 

Dalberg,  Junker  v.,  auf  Krobsburg,  s.  Dirrasteiner  Amts- 
weisthftmer  Nr.  4. 

Diether  v.  (1521),  s.  Gimmeldingen  Nr.  5. 
Dammheim  (bei  Landau):    Notariatsweisthura  des  Gerichts 
zu  Dammheim,  worin  die  Gerichtshoheit  und  sonstigen 
Rechte  der  Stadt  Landau  zu  Dammheim  gewiesen  werden 
d.  d.  3.  Juni  1488. 

Gedruckt  bei  Grimm,  l.  770  f.  M. 

Dannenfels  und  Albisheim: 

1.  Urkunde  vom  24.  (oder  26  ?)  August  1507,  worin 
Pfalzgraf  Johann,  Graf  zu  Sponheim,  einen  Streit  zwischen 
der  klagenden  Gemeinde  Albscheim  und  der  beklagten 

3* 


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36 


Gemeinde  Dannenfels  —  nebenher  geht  auch  eine  Pfiin- 
dungs-Trrung  zwischen  Albisheim  und  den  Grafen  .loh. 
Ludwig  und  Ludwig  zu  Nassau-Saarbrücken  —  über  ihr 
Gewalde  am  Donnersberg  durch  genaue  Zuweisung  des 
der  Gemeinde  Dannenfels  zustehenden  Bezirkes  schlichtet. 

Papier-t\»pie  von  3  Folien ;  heilieg-eii  9  l'rod..  theil« 
<  >rigrinalbriele  theils  ('onzepte  des  Ptalzgrafen  .Johann 
und  des  C raten  .Joh.  Ludwig  v.  Nassau  vom  19.  Okt.. 
5.  u.  10.  Nov.  150«  und  1«.  Mlirz.  22.  April.  14.  Mai. 
26.  Juli,  2-i.  u.  2.">.  Anir.  1507  betr.  die  Anberaumung 
»dnes  Verhandlungstermins  in  der  bereiten  Sacbe,  durrh 
NäKse  stimmt  I.  liidirt.  (Kanzler  Kmieh  v.  Simern  im 
Prod.  vom  2«.  .luli  1507.)  M. 

2.  Nassau 'sehe  Herrschaft, .  ihr  Bezirk  und  ihre  Juris- 
diktion über  Marienthal  s.  Marienthal. 

Dannenfels  Contz  Kuch  v.,  (1417)  s.  Kaiserslautern. 

Dantesberg  =  St.  Antoniusberg,  s.  Schonen berg. 

Darstein  (bei  Annweiler)  s.  Vorderweidenthal.  Ct.  auch  das 
bei  Grimm.  V,  546  f.  gedr.  VVeisthum  über  des  Klosters 
Klingenraünster  Rechte  zu  Darstein. 

Degen feld,  Grafen  von.  ihre  Gnmmersheimer  Waldung, 
s.  Duttweiler. 

Deidesheim:  „Recht  Spruch  So  der  hüber  alle  Jare  vfl' 
Montag  nehst  nach  Sant  Martins  tag  pHegt  Im  hüpphotf 
zu  thttn  zu  ober  didefsheym." 

Dies  Huberweisthum  steht  im  Hochstiff  Speier' sehen 
Salbuche  Nr.  10  Fol.  7  und  nochmals  ibid.  N*r.  10a 
Kol.  23.  ersteres  noch  im  l.">.  Jahrb..  letzten  s  15:52 
entstanden.  M. 

Deidesheim  er  Wal  der  s.  Gimmeldingen  Xr.  5. 

Dellfcld,  Hubhof.  s.  Nünschweiler. 

Peinroth:  132  Morgen  grofser  Wald  in  der  Gemarkung 
Puchroth. 

Pen weiler  s.  Baumholder  1570/71  Pol.  42a  — 43 r. 
Dettenheim  s.  Godramstein,  Gerechtsame  Pol.  22i  -24  und 
Sondernheim. 

Deuter  Hans.  Gerichtsschoffc  in  Grofskarlbach,  welcher  in 
in  freudiger  Kunstbetiissenheit  das  Grotskarlbacher  Weis- 


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37 


thum  i.  .1.  1628/29  zusammenschrieb  und  sfch  dabei  auch 
als  Freund  der  Spruchweisheit  zeigt;  s.  Grofskarlbaeh. 

Than,  Junker  Heinrich  von,  der  .Junge  (1420),  s.  Ramberg. 

I) ha uu,  Schlols,  und  die  Herren  von,  —  Leopold  Philipp 
Wilhelm,  —  Friedrich  Willi ,  —  Johann  Georg  (1682), 
s.  Münstercappel.  —  Johann,  Wildgraf  zu  Dhaun  etc. 
(1437),  s.  Alsentz  und  Bosenbach.  —  Die  Herren  von 
Dhaun.  Kyrburg  und  Grumbach  s.  Grumbach  und  Dhun 

Theisbergstegen:  „Weifsthurab  der  Pfarrkirchen  Deysperg 
unnd  Pastoreien  daselbst  von  den  Kirchengeschwom 
geschehen  uff  Sontag  Trinitatis  1543." 

(•opie  saer.  XVI.:  2  Papicrfnlieii.  Ans  Zweibrückcn  I 
Fasz.  36.  U. 

Thierberg  Jakob  von,  Mönch,  seit  1485  Stiftskustos  zu 

Klingenmünster,  s.  Sch Wanheim. 
Tholey  Johann,  Abt  von  Wadgassen  1511  —  1515,  s.  Burgalben. 
Dernbach  (n.  w.  von  Annweiler):   Weisthum  des  Gerichts 

zu  Dernbach  (Deyrenbaeh),  zur  Herrschaft  Madenburg 

gehörig. 

C.ipi*  von  v.  1580.    2  l'apiertolien.  AI. 

D e s c h  1  e  r  Ludwig,  Landschreiber  zu  Alzei (1530),  S.Einselthum. 

Dhun  Emich.  Herr  zum  Oberstein  (1391),  s.  Volxheim.  — 
Wirich  l.  von,  Herr  zu  Falkenstein  und  zum  Oberstein 
(1456  —  1501),  s.  Bibelsheim.  Bretzenheim,  Queidersbach 
und  Roden. 

Melchior  von,  Herr  zu  Falkenstein  und  zum  Oberstein 
(1501  —  1517),  s.  Eckelsheim,  Freimersheim,  Hilbersheim 
und  Ippesheim. 

Philipp  von.  Graf  zu  Falkenstein,  s.  Freimersheim. 
Wierich  II.  von,  Graf  zu  Falkenstein  (1530  —  1546?), 
s.   Dielkirchen,   Ilbesheim,  Oberstein,  Steckweiler  und 
Trippstadt. 
Diedesfeld: 

1.  „Diei's  sint  die  Artikel  vnd  Recht,  die  man 
spricht  an  eynem  vollen  Gericht  zu  Dydesfeld  unserm 


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gnedigen  heren  von  Spier  vnd  den  Domhern  des 
Cappittels".  15.  Jahrb.. 

Beglaubigt«1  Absrh rifr  piner  der  Gemeinde  Diedesfeld 
gehörigen  grofsentheils  verblichenen  Copie  auf  Perga- 
ment d.  d.  21.  Oktober  1877.  Daus  Weisthum  findet 
sich  auch  in  Nr.  59  der  „Sal-  und  Lagerbiicher". 
Fol.  41  f.  G. 

2.  Geraidensprucb  von  1577.  erneuert  1028.  s.  Mai- 
kaminer. 

Tiefentbai,  Kirche  zu.  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Xr.  3. 
Dieffenbaeher  Israel,  Amtmann  zu  Haimbach  (1589),  s.  Klein- 
fischlingen. 

Diel  Jakob,  kaiserl.  Notar,  s.  Sippersfeld. 

Dielkirchen : 

1.  Gerichtsordnung  für  das  Gericht  zu  Dielkircheu, 
Amts  Stolzenburg  erneuert  durch  Pfalz- Zweibrücken 
(Pfalzgrafin  Elisabeth  und  Pfalzgraf  Ruppreeht  als  Vor- 
münder des  Herzogs  Wolfgang)  und  Wirich  von  Dbun. 
Grafen  zu  Falkenstein  als  die  2  Gerichtsheiren  des  Orts 
am  Montag  nach  Yrisitationis  Mariae  (3.  Juli)  1536 

2.  „Copia  der  Statuta  und  Ordnung  so  durch  beider- 
seits Herrschaften  Veldenz  und  Falkenstein  uffgericbt 
zu  Diellenkirchen  des  Abdriebens  (sc.  „Der  Kauf  und 
Yeikäuff")  halben  fürgenohmen."  Erlassen  von  den  sub 
Nr  l  genannten  Persönlichkeiten  am  Mont.ig  nach 
Trinitatis  (2.  Juni)  1539. 

Fnlkensteiner  Codex  IV.  Fol.  l<Mr-194.  G. 

Dienheim  Gerhard  von,  (1507)  s.  Ippesheim. 

Dierbach  (bei  Barbelroth):  Kundschaft  über  die  Rechte  der 
Neueastersehen  Herrschaft  zu  Dierbach  v.  J.  1418. 

Nr.  310.  319  u.  338  der  „Zweibrilrker  Dotnanialakten".  M. 

Dill  (Regierungsbezirk  Coblenz.  Kreis  Simmern,  Amtsgerichts 
Kirchberg):  Graf  Johann  zu  Spanheim  und  sein«  Ge- 
mahlin Walpurgh,  geb.  von  Leiningen  verleihen  ihren 
Bürgern  „zu  Dille  in  vnserm  Dali-  einen  Freiheitsbrief 


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sub  (1  1427.  Mitwochs  nechst  nach  der  hl.  dreyer  Könige 
Tage. 

Fnl.fJO-  ■•!>."» der  T)»'moMstrari<»iii>sjtiiiiiiii(  llorsrrmmniaiiii) 

\\  2.  M. 

Dirmsteiner  Amts  w  eist  h  ü  in  e  r : 

1.  Weissenheim  a/ Sand  Fol.  1-34:  Die  Ganerben- 
Waldordnung  von  Weisenheiin  a/S  mit  Freinsheim,  Leisel- 
stadt, Oalstadt  und  Herxheim,  aufgerichtet  bezw.  confir- 
mirt  durch  Valentin  Graf  zu  Erbach,  Herrn  zu  Preuberg, 
kurptUlz.  Burggrafen  zu  Alzey  und  Hans  Heinrich  Graf 
zu  Leiningen  und  Dagsburg,  Herrn  zu  Appermont  v.  .T. 
1400,  sowie  die  Ganerben- Waldordnung  v.  .f.  1560; 
Vertrag  zwischen  den  Ganerben  und  dem  Kloster 
Honingen  v.  J.  1510  (Kol.  3— 15a);  Weisthum  der  Hofe 
der  Kloster  Werschweiler  und  Enkenbach  errichtet  zu 
Weisenheim  1515  (Fol.  I5r);  Gemeinde-Polizei-Ordnung 
v.  ,1.  1544  (Fol.  10-28);  Almende,  Weide,  Kirchen- 
baulast  (Fol  30r— 31a).  fremde  Herrschaften:  Kloster 
Werschweiler.  Graf  Emich  d.  E.  Junker  zu  Dürkheim, 
Spital  Dürkheim,  Junker  Hans  Friedrich  v.  Flersheim, 
Kloster  Maria-Münster  zu  Worms,  Paulsstift  zu  Worms, 
Comthur  zu  Einsiedel.  Stadt  Worms  von  wegen  des 
Baifüsser- Klosters.  Johanniterhof  zu  Worms,  St.  Johann 
zu  Worms.  St.  Andreas  zn  Worms,  die  Kirche  zu  Fufs- 
gönheim.  Juuker  Leyser,  Friedr.  v.  Heimstatt,  Junker 
Caspar  Lerch  v.  Dirmstein,  Sebastian  v.  Meckenheim, 
Georg  Stueksen  Tochtennann  Paul,  .Johann  Ott's.  weil. 
Landschreibers  zu  Heidelberg  Erben;  Adam  Schopf  von 
Landau. 

2.  Dackenheim  Fol.  38-67.  Fron  und  Dienste 
gemeinsam  zwischen  Pfalzgraf  Philipp  und  Graf  Philipp 
v.  Nassau-Saarbrücken  v.J.  1485  (Fol.  38— 41  r);  Gan- 
erbenwald zwischen  Dackenheim,  Weisenheim  a/B.  und 
Bobenheim  v.  J.  1599  (?)  (Fol.  42r— 52);  Weisthum 
(Fol. 53);  Gemeindeorduung  erneuert  1579  (Fol. 54a— 57); 


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40 


Gerichtsordnung  (Fol.  57a -59),  Wingerts;-  und  Acker- 
Ordnung  etc.  v.  .7. 1600 (Fol.  59a  -  63).  Viehtrieb(Fol.63r). 
Kircheusachen  (Fol.  65),  Hechte  der  Herrschaft  Stauf, 
des  Klosters  Höningen,  des  Domstifts  Worms  und  des 
«Junkers  Sebastian  v.  Meckenheim  (Fol.  66  f.). 

3.  Grosskarlbach  Fol.  71—84.  Kirchen  bau  etc. 
(Fol.  79).  Fasel  (Fol.  80r-Sla).  Ausmarker:  Maria 
Münster  zu  Worms,  Bischof  zu  Worms,  Domstift  Worms, 
Kloster  Höningen,  St.  Mlrtinsstift  zu  Worms,  hl.  Geist- 
spital zu  Worms,  die  Kirchen  zu  Bissersheim  und  Diefen- 
thal  (grafl.  Westerburgisch),  die  Comthurei  Obertiersheim, 
die  Kirche  zu  Gerolsheim,  der  Junker  vou  Kitz.  Junker 
Hans  Friedrich  von  Flersheim.  Junker  Florenz  Nagel. 
Junker  Joh.  Wolf  von  der  Hauben,  Frau  Hubnerin  zu 
Leiningen,  Dr.  Christoff  Leheumann,  StadLschreiber  zu 
Speier  (Fol.  80— 83 r). 

4.  Hessheim  Fol.  86-99.  Spezialweisthum  von 
1489  (Fol.  90r— 91  r),  Verträge  bezügl.  der  Flur  etc. 
zwischen  Heisheim  und  Beindersheim  und  Heuchelheim 
1539  und  1592  (Fol.  91  r— 92),  Hubgericht,  zugehörig 
den  Dorfsjunkern  zu  Gerolsheim  nämlich  Jen  Dalberg- 
Krobsburg  und  den  Knebel  (Fol.  93);  FlurschQtzen- 
Ordnung  (Fol. 94),  Almende  u.  Kirchensachen  (Fol.96r  f.), 
Ausmürker:  Domstift,  Frauenstift,  reicher  Convent.  St. 
Andreas-  und  St.  Martinsstift,  Gutleulhaus  sümmtlich  zu 
Worms,  Junker  von  Dalberg  auf  Krobsburg,  St.  Pauls- 
stift zu  Worms,  Christoph  Hoofs,  Kathsroitglicd  zu  Worms, 
und  Hans  Geyder  zu  Heidelberg,  das  Spital  zu  Worms, 
Sebastian  Hügle  zu  Heidelberg  (Fol.  97  —  99). 

5.  Beindersheim  (Bennterfsheim)  Fol.  103-119. 
Bachoidnung  von  1599  (Fol.  103r-  107).  Vertrag  mit 
Hefsheim  wegen  des  Siegels  (Fol.  107 r  f.),  Spezialweis- 
thum  v.  .1.  1536  (Fol.  109),  Faselvieh  <  Fol.  112a), 
Almende  und  Weide  (Fol.  113r),  Vertrag  mit  Hefsheim 
und  Heuchelheim  v.  1539  u.  1592  (Fol.  114 r  f.)  Kirchen- 


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r 


41 


soeben  (Fol.  116):  Ausmärker:  Bischof,  Domsüft,  St. 
Andreasstift,  St.  Paulsstitt.  Kloster  St.  Andreasberg, 
sämintlich  in  »Worms;  die  Kirchen  zu  Xiedcsheim  und 
Roxheim,  Junker  Christoph  Lerch  von  Dirmstein,  Adam 
Chuluaanns  Erben  zu  Heidelberg.  Christoph  Wolfs 
Kinder  zu  Dirmstein,  Dr.  Hieronymus  zum  Lam  zu  Speier, 
Christoph  und  Andreas  Schlatt  zu  Worms,  Sebastian 
Hügle  zu  Heidelberg,  .Junker  Heinrich  von  Obentraut. 
Juuker  von  Hattstein  (Fol.  U6r—  119r). 

6.  Flommersheim  Fol.  125—136.  Aluaöud  (Fol. 
130r  n.  132),  Kirchensachen  (Fol.  132rf.);  Ausmärker: 
.Junker  Philips  von  Fleckenstein,  .Junker  Philips  Ludwig 
von  Frankenstein,  Endres  Georg  von  Wonsheim  hiuterlassene 
Kinder,  .Jakob  Voltz  von  Lambsheim.  Stift  St.  Martin  zu 
Worms,  Erasmus  Born  von  Lambsheim  (Fol.  1 33r — 136). 

7.  Heppenheim  an  der  Wiese,  jetzt  hessisch. 
Fol.  139—158. 

8.  Mörstadt  (Mörgstadt),.jetzt  hessisch,  Fol.163— 175. 

9.  Bermersheim,  jetzt  hessisch,  Fol.  179—193. 

10.  Zell  (bei  Einselthum),  i 

11.  Harxheim,  Fol.  197—218. 

12.  Niefernheim  (Ninern),  \ 

Kirchensachen  (Fol.  215r);  Ausmärker:  Hans  Friedrich 
von  Morlsheim,  Cunrad  Fells,  alter  Landschreiber  zu 
Alzei,  .Junker  Wolfgang  Plickh  von  Lichtenberg,  Junker 
Philips  Hühners  Wittwe  zu  Neuleiningen,  Kloster 
Ramsen,  Kloster  Hombach,  Jon.  Weidtman  von  Wachen- 
heitn,  Junker  Morlsheimers  Wittwe  zu  Wachenheim, 
Junker  Philips  Erwin  von  der  Leven  Erben,  der  Pfarrer 
zu  Wachenheim,  Mathes  Knecht  zu  Wachenheim. 

13.  Obersülzen  Fol.  221—220.  Altes  Weisthum 
von  1509;  Almende,  Zehend  u.  Kirchensachen  Fol.  227  f. 
Ausmärker:  Stift  St.  Andreas  und  Audreasberg  in  Worms, 
Junker  Hans  Friedr.  v.  Flersheim,  Junker  Christoph 
Lerch  v.  Dirmstein,  Junker  Florenz  Nagel,  adelicher 


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42 


Stamm  Rodeustcin,  Hans  Martin  Fuchs,  Kammerbote  zu 
Speier,  Hubliof  zu  Gerolsheim  etc. 

14.  Rodenbach  (bei  Göllheim)  Fol.  233-241. 
Almend,  Fol.  237  f..  Kirchensaehen  Fol.  239.  Aus- 
märker:  Bischof  und  Domstift  Worms.  Junker  Wolf  und 
Andreas  von  Oberstem.  .Junker  Hans  Selters  Erben, 
Caspar  Schmitz,  Amtmann  zu  Grünstatt;  die  Klöster 
Rosenthal  und  Ramsen ;  Johann  Barns  Erben  zu  Speier. 

15/16.  Ottersheim  und  Immesheim  Fol.  245— 252. 
Kirchensachen  (Fol  250  ar);  Ausmärker:  Bischof  zu  Worms, 
Druchlab's  Kinder  zu  Uppenheim,  Junker  Wolf  von  Ober- 
stein, Stift  St.  Martin  und  Barfüsserkloster  zu  Worms,  ein 
Altar  zu  Rüssingen,  Junker  Gett  zu  Eppelsheim,  Frau 
Hübnerin  Wittwe  zu  Leiningen.  Comthureihof  zu  Worms, 
Junker  Reinhard  von  Wallbrun,  Corothurei  Oberflersheim. 

Papierband  v«m  258  be/ Werten  Folien  in  Puppendeekel 
gebunden  mit  aufgeklebtem  Titel  auf  Pergament.  Ent- 
standen zwischen  1601  und  1629,  da  Fol.  83 r  Dr. 
Christoph  Lehmann  noch  als  .Stadtschreiber  erwähnt 
erwähnt  wird,  derselbe  aber  Ende  1628  sein  Dienst- 
verhältnis* zur  .Stadt  löste ;  et*.  Erhard  Christoph  Baur. 
Leben  aes  Christoph  Lehmanns.  Frankfurt,  .1.  F. 
Fleischer.  1756.  S.  87.  M. 

Dirmstein  und  Laumersheim:  Urkunde,  wodurch  Bischof 
Johanns  von  Worms  dem  Pfalzgrafen  Ludwig  die  Hälfte 

■ 

an  den  Dörfern  Dirmstein  und  Laumersheim  verleiht, 
wobei  genaue  Mal'sregeln  in  gerichtlicher,  polizeilicher 
und  sonstiger  Hinsicht  getroffen  werden  u.  u.  A.  auch 
die  Befestigung  der  beiden  Dörfer  sowie  die  Erbauung 
einer  den  beiden  Herren  gemeinschaftlichen  Hurg  in 
Dirmstein  in  Aussicht  genommen  wird.  De  dato  Heidel- 
berg. 1419,  4.  März  (Sambstag  vor  .  .  .  Inuocauit). 

Zwei  Papier-Copien  aus  dtm  17.  .Tahrh.  von  je  0  und 

10  Folien,  denen  ein  latfin.  Redest  (1  Folio)  hriliegt.  M. 

Dirmstein,  Caspar  v.,  Edelknecht  (1426),  s.  Frankenstein; 

Caspar  Lerch  von,  Junker,  c.  1601.  s.  Dirnisteiner  Amts- 

WeisthQmerNr.  1 ;  Christoph  Lerch  von,  ibidem  Nr.  5u.  13. 


43 


Disibodenberg,  Abt  Dietmar  von,  (1875),  s.  Schönenberg. 

Pitter  Johann,  Rentraeister  zu  Ottweiler  (1550),  s.  König- 
reicher Weisthuro. 

Dittweiler,  Bannbeschreibuug,  s  Kübelberg  Nr.  5. 

Dommershausen  (Dorf  im  Regierungsbezirk  Coblenz,  Amts- 
gerichts Boppard):  Weisthümer  von  Dommershausen  (Fol. 
189— 192a)  und 

Ehrenburg  [auchErburg]  (seheint,  da  mit  Dorweiler 
die  Lehensleute  gemeinsam  hat  und  mit  ihm  unter  Spon- 
heim'scher  Herrschaft  steht,  im  Regierungsbezirke  Coblenz 
uud  zwar  wahrscheinlich  im  Amtsgerichte  Caslellaun  ge- 
legen gewesen  [?]  zu  sein ;  im  Ortslexikon  von  Ritter-Lagai 
nicht  auffiudbar).  Fol.  192r— 195.  S.  a. 

Fol.  189—195  der  Demonstrationes  jurium  (Horstman- 
niana)  P.  2.  M. 

Dörnbach  (s.  w.  von  Rockenhauseu): 

a)  Weisthum  des  Reipolzkirchen'schen  Gerichts  zu  Dörnbach 

von  1487,  Dinstag  nach  Vincenty 

Copie  von  1607.  4  Papierfolieii. 

b)  Weisthum  der  kurpfalz.  Rechte  und  GetUlle  zu  Dörnbach. 

Copie  aus  dem  17.  Jahrh..  5  lose  Papierblatter.  M. 
Nielas.  Pastor  zu,  s.  Lftwensteiner  Hof. 

Dornberger  Fiiicharius,  Notar  (1556),  s.  Blankenrath. 

Dörrenmoschel :  Weisthum,  auf  Verlangen  Friedrichs  von 
Flörsheim,  den  man  nennt  von  Lautem,  von  HQber, 
Schultheifs  und  Schöpper  zu  Dörmoschel  gewiesen  vff 
Mittwoch  nach  dem  12.  Tag  1477.  Dasselbe  wurde  am 
„gewöhnlichen  Weisthnmstage",  Mittwoch  nach  St.  Catha- 
rinontag  1560  erneuert  und  erweitert.  Im  Jahr  1601  liefs 
der  FamiliVnälleste  August  v.  Flörsheim  das  Weisthum 
in  Folge  von  Differenzen  aus  dem  „Hauptbuch"  seines 
Grossvaters  copieren  und  durch  den  kaiserl.  Notar  Joh. 
Steinbach  zu  Kaiserslautern  vidimieren. 

Von  dieser  beglaubigten  Copie  ist  eine  Abschrift  er- 
halten in  den  Pfalz-Zweibrücken'schen  Lehensakten, 
Fasz.  15  im  k.  Reichsarchive  zu  München.  (Gütige 
Mittheilung  des  Präparandenlehrers  L.  Eid  in  Blieskastel.)  M. 


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44 


Dorweiler,  s.  Dommershausen. 

Traben  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Coblenz,  Amtsgerichts 
Trarbach,  dieser  Stadt  gegenüber).  Pfalzgraf  Georg  Wil- 
helm, und  Wilhelm  Markgraf  zu  Baden  und  Hochberg, 
Landgraf  zu  Sausenberg,  Graf  zu  Sponheim  und  Kberstein, 
Herr  zu  Rotein.  Badenweiler,  Lahr  und  Mahlberg,  kaisei  I. 
Rath  und  Kammerrichter  zu  Speier  entlassen  die  gemeine 
Bürgerschaft  ihrer  Orte  Trabeu,  Litzig  und  Kilsbach  gegen 
Erlag  von  5650  gülden  Batzen  aus  der  Leibeigenschaft. 
1661,  8./18.  März. 

(Folio  289— 241  der  Demonstration»««  jnriiini  (Horst- 
manniana)  V.  2.  M. 

Drachenbronn  (im  Elsafs,  Kreis  Weissenburg,  Kanton  Sulz 
und  Wald).  Gerichtsweisthura  auf  dem  Hubhofe  zu 
trachenborn,  erlassen  von  Jakob  von  Fleckenstein,  der 
Pfalz  Hofmeister  und  Ijiterlandvogt  im  Klsass  14N3, 
mentag  nach  saut  Matheustag. 

(Collationierte  Topie  vom  21.  Nov.  1692.  eiiigelnindff) 
als  Fol.  89  nnd  90  in  die  Demonstrationen  jnriutn  der 
Sponheimer  Hontmanniana  V.  1*.  1.  Nach  einer  Doi>ul- 
notiz  befand  si<h  1771  das  Original  ttnf  lVrgament  zu 
Ingweiler.  M. 

Trarbach  (Stadt  an  der  Mosel): 

1.  Pfalzgraf  bei  Rheiu  und  Karle,  Markgraf  zu 
lUden,  beide  Grafen  zu  Sponheim,  verleihen  der  Stadt 
Trarbach  einen  Kreiheitsbrief  1403,  Sambstag  nach 
St.  Luden  Tag. 

Folio  102-  104  der  Demorij-tratione*  jurium  (Horft- 
nianniana)  1'.  2. 

2.  Baugeding,  Weisthum  (d.  h.  bäuerliches  Lehen- 
Weisthum).  Vor  1624. 

Folio  142—14"»  der  Demonstrationen  jurinm  in  den 
Sponheimer  llorstmanniana  V.  I'.  1. 

3.  Amtsschreiber  Breehtel  zu,  (1558)  s  Holienbaeh. 

4.  Amtmann  Jost  zu,  (1468)  s.  Bruttig.  M. 


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45 


Dreisen  (=  Münsterdreisen) : 

1.  Weisthura  des  Gerichts  und  Abts  von  Munster- 
dreisen „vom  J.  1096"  *).  welches  „alldieweilen  solches 
in  einer  gantz  unlelsbahrer  Schrift!  erfunden,  auch  in 
einer  gantz  ohngewtthnliehen  Sprach"  „auff  Begehren 
deren  HU.  Schultheiß  und  Gerichten  nach  Möglichkeit 
anff  unsere  Landesart  übersetzet  und  geschrieben"  wurde 
„den  24ten  Febr.  1727  von  A.  B.  O.  Junior,  mathem. 
Jnr.":  Fol.  1  —  15; 

2.  Steinsetzung  auf  Kosten  der  Junker  von  Oberstein 
am  24.  Sept.  1606; 

3.  Amtsbefehl  des  kurfürstl.  Amtmanns  Hauprecht 
Heyder  zu  Bolanden  wegen  der  Mühle  zu  Dreisen  und 
Standenbühl  v.  31.  Janer  1609  ; 

4.  Urkunde  des  Pfalzgrafen  Johann  vom  26.  Okt.  1528 
betr.  des  Klosters  Dreisen  Vogtei  etc.  und  Incorporation 
in  das  Kloster  Lorsch  (Fol.  15r  f.); 

5.  Gemeinde-Wege  (Fol.  18 r); 

0.  Urkunde  des  Amtmanns  Heinr.  v.  Geispitzheim  zu 
Bolanden,  des  Wolf  von  uberstein  und  des  Ludwig  von 
Fraukenstein  vom  15.  Okt.  1573  bezw.  27.  April  1579 
betr.  hauptsächlich  das  Waldrecht  der  3  Gemeinden  Dreisen, 
Standenbühl  und  Steinbach  im  Walde  genannt  Witthau 
(Fol.  19—23): 

7.  Ordnung  der  Gerieh  tsheiren  Junker  Seifrid  und 
.Johann  von  Oberstein  und  der  Gemeinde  Dreisen  v.  J. 
1573  betr.  den  Wald  genannt  die  Ruthe  (Fol.  23r— 25); 

8.  Gemarkung  der  Gemeinden  Dreisen  und  Standen- 
bühl v.  J.  1666,  15.  Janer  (Fol.  25 r—  30r);  ! 

9.  Geschichtliche  Notizen  1673—1710  (Fol.  33a); 
10.  Dreiser  Gemarkst einsetznng  v.  15.  und  17.  Febr. 

1727  (Fol.  33r-45). 

*)  Die  .Jahrzahl  1096  ist  zweifellos  falsch  statt  1496;  die  Vorlage 
hatte  wahrHbeinlieh :  im  Jahn»  Tausend  etc.  ftfi  und  der  Cupist  übersah 
die  „mindere  Zahl*  und  brachte  dadurch  das  .fahr  1096  zu  Stande. 


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46 


Pnpiercopie  von  46*  Folien  in  4  losen  Lagen  aus  d.  .1. 
1727.  Nach  Huer  Kleisti ft-N otist  auf  dem  Deckblatte 
stammt  diese  Oopie  aus  oem  Donnersber^rer  Departe- 
metitalarehive.  Von  Nr.  1  eino  Copie  im  Falken steiner 
Codex  IV,  Fol.  27—85).  Ein  anderes  Weisthimt  v.J. 
1857  siehe  bei  Grimm  W,  S.  089  f.  M. 

Dreubitz  Sebastian,  Landschreiber  zu  Neustadt  a  H.  (1060), 
s.  Westheim. 

Trier.  Erzbischof  Tun  von  (1377).  und  Erzbischof  Werner 

von  (Uli),  s.  Beltheim. 

Erzbischof  .Johann  von  (1468),  s.  Briedel. 

Johann  (III.),  Erzbischof  von  Trier  (1531  — 1540),  s.  Blick- 
weiler, 8t.  Ingbert  und  Ormesheim. 

Kurfürst  Job.  Ludwig  von  (1554),  s.  Od  weiter. 

Stift  :  s.  Hottenbach  und  Macken. 
Trier'sche  Beamte: 

Kanzler  Dr.  Job.  Krydeweifs  (1468),  s.  Bruttig. 

Rentmeister  Jon.  v.  Becheln  (1468),  s.  Bruttig. 

Trippstadt: 

1.  „Willenstein  und  Driebstatter  Bezirk  und  Gerichts 
Weifsthum".  Stammt  aus  der  Zeit  zwischen  1530  und 
1550  und  wurde  von  den  Herren  der  beiden  Orte,  nämlich 
a)  Wyrich  von  Dhaun.  Graf  zu  Falkenstein  und  Limburg, 
Herrn  zum  Oberstein  und  Broich,  b)  Friedrich  von  Kiers- 
heim dem  A eiteren  und  c)  Bechtolff  von  Flersheim  bestätigt. 

Copie  saec.  XVIII,  12  Papierfolien.  —  Falken.steiner 
Codex  Xr.  4  Fol.  118-131.  O. 

2.  Die  Grafen  von  Rasseburg,  Herren  von  T.,  s.  Rei- 
polzkirchen,  Herrschaft,  Anm. 

Trirer  Johann,  Stiftsvikar  zu  St.  German  und  Moriz  in 
Speier  (1531)  s.  Mondenheim. 

Trudel  Johann  von  Seligenstadt,  „Schuler"  (1426),  s.  Franken- 
stein. 

Drufsweiler.  s.  Barbelroth  1509. 

Duchroth:  Renovation  aller  Gefalle  und  Weifsthumer  zu 
Duchroth  durch  den  Kanzleischreiber   Henrich  1517, 


47 


Montag  nach  Oantatc  (Grnndherr:  Ludwig  Graf  von 

Veldenz ;  Erblehenherr:  Hans  Blick  von  Lichtenberg  d.  Ä.) 

Der  Obrikeit  wird  der  Wald  „Römerschall",  der  Gemeinde 

dagegen  der  Wald  „Stutt"  und  „Heymal"  gewiesen;  die 

Mühle  in  Oberhausen  ist  Hannmühle  etc. 

Copie  vom  ">.  Dez.  1054  ;  0  Papierfnlien.  Beiliegen : 
1.  ein  Prod.  vom  28.  Dez.  1739.  wonach  in  dem  ge- 
meinschaftlichen Besitze  des  „Ttuinersballer*  Waldes 
den  Blicken  die  Günderode  gefolgt  sind;  2.  Extrakt 
aus  der  Meisenheimer  Landschreiberei  -  Rechnung-  von 
1M4,  worin  der  „DemmtherwaWr  in  der  Duchrother 
(•emarkung  auf  132  Morgen  angegeben  wird;  8.  ein 
B«\£rleitsH)reibon  vom  26.  II  F.  1740.  womit  Nr.  1  u.  2 
dem  Oberforstnmr  (welchem?»  ühersohickt  werden.  6 
Papierfolien.  M. 

Dudenhofen: 

1.  „Rech(t)spruch,  so  sie  Jerlichen  vff  Iren  Kydt 
sprechen  vnd  wisen",  und  zwar  viermal  im  Jahre:  Montag 
nach  dem  zwölften  Tage,  Montag  nach  Quasimodogeniti. 
Montag  nach  8t.  Jakob  und  Montag  nach  Allerheiligen  Tag. 

Abschritt  aus  dem  Anfange  des  10.  Jahrb.  in  Nr.  59 

der  Sal-  und  LagerbHeher.  Fol.  102  f.  M. 

2.  Rechtsspruch,  den  die  zu  Dudenhofen  jahrlich  viermal 
weisen  über  die  Markung,  über  die  Rechte  des  Bischofs 
von  Speier  als  Geriditsherren ,  sowie  die  Rechte  der 
Rerren  von  Maulbronn  etc.  Dieser  Rechtsspruch  wurde 
am  19.  Sept.  1593  durch  den  Amtsschreiber  vou  Marien- 
traut in  ein  „Büchlein"  aufgezeichnet  und  von  einem 
Nachfolger  desselben,  Namens  Johann  Lehr  i.  J.  1602 
in  das  Gerichtsbuch  transhumiret". 

Davon  sind  3  vollständige  Copien  erhalten  von  8,  4 
und  3  Popicrfnlien  sowie  3  Copie- Fragmente  von  1  und 
je  2  Papirrfolien.  Eine  Abschrift  aus  dem  15.  .lahrh. 
steht  in  Nr.  36  der  Sal-  i;nd  Lagerbücher  des  Kreis- 
archivs Fol.  115  r  f.  M. 

Dünckelsberg  (Bitscher)  Wald,  s.  Fisch bach,  Pflege. 
Duncker  Gg.  Willi.,  Birkenleld'scher  Reutmeister  (1721). 
s.  Casteliaun. 


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48 


Dunzweiler: 

1.  Hnberweisthura,  entstanden  zwischen  1459  und  1489. 

I  IVrganientfolie  und  1  «purere  Abschritt  aus  dem 
18.  Jahrb.  auf  2  l'apierfolien.  Ans  Zwcibrilck.'i-  üo- 
manialaktQii  Nr.  2:5. 

2.  Die  Gülten  zu  Dunzweiler  z.  Zeit  Herzog  Alexanders 
von  Zweibrücken  (1489—1514). 

l'organioiitlibell  von  8  Folien  in  8°.  wovon  nur  Fol.  2. 
7r  und  8  beschrieben  sind.  Aus  Zweihrilokpr  Domanial- 
akten  Nr.  23.  d. 

3.  Gemeinde -Ordnung-  von  Dunzweiler,  aufgerichtet 
am  12.  Febr.  1673  und  vom  Zweibrttckner  Amte  be- 
stätigt am  14.  Sept.  1694. 

Papierlibell  von  s  Müttern  in  4°.    Aus  Zwei  brücken. 

II  Fasz.  864.  M. 

4.  s.  Bubach. 

Druchlab's  Kinder  zu  Oppenheim  c.  1600.  s.  Dirrasteiner 

Amts-Weisthümer  Nr.  15  f. 
Dürkheim: 

1.  „Diefs  hie  nachgeschriebene  sint  fricheidt  vnd  recht 
dafs  liuphoeffs  des  heyligen  Crucze  zu  Limpurgk  zu 
Durcken  die  man  vis  spricht  im  huphoffe  daselbst  vff 
dinstag  nach  Martini  Jerlichen  durch  die  hnber  etc." 

Sal-  und  Lagerbücher  Xr.  73  Fol.  178—180; 

2.  Das  „ Marti ns -Weist h um ö,  das  Priester,  Edle 
und  die  ganze  Gemein  zu  Dürkheim  je  am  Vorabende  von 
St.  Martin  dem  Abte  von  Limburg  weisen  siehe  bei  Grimm. 
I,  787  f.  Weitere  Dürkheiroer  Weisihümer  siehe  bei 
Grimm,  I,  783-785  und  V,  596-601.  M. 

Dürkheim.  Spital  zn.  c.  1600.  s.  Dirmsteiner  Amts-Weis- 
thümer Nr.  1. 

Pfarrer  .loh.  Kolb  und  die  Kapläne  Friedr.  Krebs  und 
Richard  Lichtenstein  zu,  1417,  s.  Pfeffingen. 
Chun  (?)  Eckbrecht  von  (1600),  s.  Wolfstein. 
Graf  Eraich  d.  X.,  in  oder  zu  Dürkheim,  c  1600,  s.  Dirm- 
steiner Amts-Weisthümer  Nr.  1. 


49 


Duttweiler: 

1.  Grenzbesclireibung  des  Ortes  Duttweiler  vom  22.  März 
1770; 

2.  „Beschreibung  deren  Gerichts  und  sonstigen  Weifs- 
thummeren  des  Orts  D.a,  enthaltend: 

a)  Die  Holzrechte  in  der  grafl.  Degenfeld'schen  Gomraers- 
heimer  Waldung  nach  dem  Gerichtsprotokollc  v.  1686; 

b)  Beschreibung  der  Knltusbanlasten  in  Duttweiler  nach 
dem  „Pfarreompetenzbuch"  von  1591.  Darnach  sind 
die  Collutoren,  nämlich  die  Bracken  von  Weisenberg, 
verpflichtet,  das  Chor  und  das  Pfarrhaus  baulich  zu 
erhalten,  während  Dr.  Hegenmuller  als  Inhaber  von 
2  Theilen  Zehents  für  den  Übrigen  Theil  der  Kirche 
aufzukommen  li.it; 

c)  div-  angebliche  Gerechtigkeit  in  den  mit  Maikammer 

gemeinschaftlichen  Geraide-Waldungen. 

Heglanbigte  Copien  vom  22.  Marz  1770.  4  Papierfolien. 

Aus  Kurpfalz  Fasz.  885.  M. 

Ebernburg:  Franz  Conrad  von  Sickingen  gibt  den  Schult- 
heilsen,  Schaffen  und  Bürgern  des  Thals  Ebernbnrg  auf 
Grund  des  „Freyungsbriefes",  den  Franz  von  Sickingen 
1508  vft'St.  Fabian  vnd  Sebastians  Tag  ausgestellt,  nach- 
dem beim  Brande  v.  J.  1546  zu  Ebernburg  das  alte 
„Gerichtsbuch"  zu  Grunde  gegangen  war,  ein  neues  Weis- 
thum und  eine  neue  Gerichtsbuch-Ordnung:  1567. 30.  Jäner. 

Beglaubigte  Gopie  aus  dem  neuen  (terirhtsbuch.  ber- 
gesrellt  am  2.  November  1085  vom  Ebernburger  Sehult- 
heifsen.  rapierlibell  von  14  (beschrieben  11)  Folien. 
Aus  Kurpfalz.  Fasz.  894.  Gedruckt  bei  Grimm  V, 
050-055.  M. 

ßckamberg  Mathys  von,  s.  Alsenz. 

Eckelsheim  (im  hessischen  Kreise  Alzei):  Weisthum  über 
die  Hechte  der  Herrschaft  Falkenstein  zu  Eckelsheim 
aufgerichtet  zur  Zeit  Melchiors  von  Dhun.  Herrn  zu 
Falkenstein.  also  zwischen  1501  u.  1517. 

Falkensteiner  Codex  Nr.  4  Fol.  181.  G. 

4 


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50 


Edenkoben: 

1.  „Dies  oiud  die  Reelitte  So  die  Seheffen  zu  Üden- 
koben  Alle  Jure  uff  dinstag  nach  Santt  Jacobs  des  Ap- 
postels  tag  Sprechen,  Es  were  dan,  das  es  Ein  Vyertag 
were.  So  weres  darnach  am  liebsten  Dinstag  darnach. 
So  sie  uff  Ire  Eyde  wylseiit."  Scliöffenweisthum  über 
die  Rechte  der  Äbtissin  von  Heilsbruck  zu  Edenkoben. 

Copii«  mrc.  \VI.(Kl'apierfiilie»)Hiis  Kurpfalz  Fn«z.9i:t. 
Zwei  weitere  <\>pien  siehe  in  den  „Sal-  und  Lager- 
bü.hern"  Nr.  W  F.d.  «4  ff.  und  Nr.  59  Fol.  149  f. 

J.  „Dies  sind  die  Hecht,  die  Eyn  Byschoff  zu  Spyer 

hat,  So  die  Schelfen  auch  zu  dem  vollen  Bericht  vff  Iren 

Eydt  Sprechen." 

Copie  saer.  XVI.  C2  Papierfolieii,)  uns  Kurplatz  Fasz.9l:t. 
Zwei  weitere  Copien  siehe  in  den  „Sal-  und  Lutr»*i- 
bHohern"  Nr.  M  Kid.  <$7  f.  und  Nr.  59  F.d.  151  f. 
<Jedr.  hei  (irimin  I,  771  f.  dessen  Angabe:  „noch  aus 
dem  14.  .hihrh."  auf  einen)  Irrthun  heruhr. 

:t.  Scliöffenweisthum  betr.  die  nach  Aufhebung  des 
Klosters  Heilsbruck  an  den  pfalz.  Kurfürsten  gelangten, 
ferner  die  dein  Rischof  von  Speier  zustellenden  Hechte 
zu  Edenkoben  v.  .1.  1503. 

•J  Copien  sa»'i .  XV II.  0»  u.  5  l'apii'it'olien)  und  eine 
von  ca.  1HH4I  («1  Folien». 

4.  „Extraetus  aul's  Edenkober  Hechts  Spruch  de  anno 
1593"  gefertigt  am  14   .Tuli  166«. 

2  Papiertidien. 

5.  Waldrecht  und  Ankauf  der  sogen,  alten  Heide, 
s.  Hebingen.  Erneuerung  etc.  Nr.  3.  4  u.  8. 

6.  fierichtssrhreiber  zu  Edenkoben  i.  J.  1659  ist 
Kaub  Job.  Georg,  s.  Walsheim.  (J. 

Edesheim,  Sturapfwald-Weisthum.  s  Obersulgen. 

Effen  ha  usen  >.  Heinich. 

Eh  reu  bürg  s.  Dommershausen  und  Spesenroth. 

Ehrwein  Philipp,  kurptalz.  Schaffner  zu  Hördt  (1576),  s.  Hördt. 

Eich  (Dorf  bei  Worms  in  Hessen)  s  Oimbsheim. 

Einselthum,  Ritter  Dieter  von  (1426).  s.  Frankenstein. 


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51. 


Einselthum:  Darstellung  der  Rechtsverhältnisse  zu  Einsel- 
thum.   Enthält  u.  A.: 

1.  Topogr.  Beschreibung  des  Dorfes  Einselthum  S.  1—4. 

2.  „Gemein  Ordnung"  derer  von  Einselthum  gemacht  am 
ii.  April  (Dienstag  nach  Judica)  1484  von  den  Junkern 
Hans  und  Dietz  von  Wachenheim  in  Beisein  Peters,  des 
Vogts  von  Zell  und  des  dortigen  Pfarrers.  8.  4  ff. 

3.  Das  „alt  Kommenrecht"  des  Backers  zu  Einselthum  S.  10  f. 

4.  Weisthum  der  Gemeinde  Einselthum  aufgerichtet  am 
Dienstag  nach  Katharinen  (29.  November)  1530  von 
Ludwig  von  Neuburg  derzeitigen  kmptalz.  Burggrafen 
zu  Alzei  und  dem  Landschreiber  Ludwig  Peschler. 

5.  „Deren  zu  Einselthumb  Insigel" :  Verleihung  desselben 
durch  Christopfel  von  Gottfurth,  kurpfälz.  Burggrafen  zu 
Alzei  am  9.  Mai  lf>(»7. 

(5.  „Ordnung  wie  es  mit  den  Wassergäugen  zu  halten" 
v.  J.  i486.  8.  16. 

7.  „Gebrauch  u.  alt  Heikommen-Rechl  autrefend  den  Muller 
anno  1478."  8.  17. 

8.  „Gemeine  Dorf  Ordnung,  gebrauch  und  gewohuheiten  zu 
Einfselthumb"  v.  J.  1581.  S.  20  ff. 

9.  „Vertrag  so  die  zu  Einselthum  mit  Zellen  vorm  Ambt 
Altzey  aufgerichtet  ein  gemarckenstein  bei  Zell  betrefend." 
Beurkundet  von  Ludwig  von  Neuburg,  Burggraf  zu  Alzei 
am  22.  August  („uf  Donnerstag  nach  St.  Bernhards  tag") 
1532.  S.  33  ff. 

10.  Angaben  (Iber  das  juspatronatusder  Kirche  und  die  Kultus- 
baulast sowie  Uber  den  Zehenten  zu  Einselthum.  S.  42  ff. 

1 1.  PieGüterundGefalleder  Pfarreien  Wachenheimund  Biedes- 
heim, des  Stitts  Zell,  desGeorgiusaltarszu  Laumersheim,  der 
Herren  von  Cronberg,  von  Eitz,  von  Flörsheim,  Rudolf  von 
Oberstein,  von  Wachenheim  u  A.  in  Einselthum.  S.  48  ff. 

Much  v.m  60  hesclir.  Seiten  in  4°  sae«-.  XVII.  Dazu 
niiie  (\ipie  aus  demselben  Jahrb.,  30  Papierhliltter  mit 
Folienzahlen  23-53.  Aus  Kurplalz  Fasz.  944.  0. 


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Einsiedel: 

1.  „Mittelborner  (Huebcr-)  Weisthumb  v.  .).  1531. 

2.  Vertrag  zwischen  der  Deutsehherrrn  -  Kommende 
Einsiedel  —  vertreten  dureli  Philipp  Arnold  von  (Mahr 
Landeommenthur  der  Balley  Lothringen,  Commenthur  zu 
Bückingen  und  Trier,  ferners  durch  Balduin  Herrn  v.  Kitz 
Commenthur  zu  Einsiedel  —  und  den  Brüdern  .Johann 
Casimir  und  Kranz  von  Sickingen  Herrn  zu  Landstuhl 
d.  d.  Landstuhl  2.  August  1627  „wegen  Mittelborner 
mithochgerichts  gcrechtigkeit4*. 

3.  Vertrag  zwischen  der  Kommende  Einsicdeln  — 
vertreten  durch  Johann  von  der  Pelz  Landeommenthur 
der  Balley  Lothringen,  Commenthur  zu  Trier  und  Einsiedel 
—  und  Franz  Konrad  von  Sickingen  d.  d.  12  Jäner  1551. 
„Den  Wald,  jagt,  der  Kruster  atznng  und  Spesbacher 
Zins  betreffend." 

4.  Vertrag  zwischen  Hennerus.  Administrator  des  Hoch- 
meisterthums in  Preul'sen.  Meisler  deutschen  Ordens  in 
teutscheii  und  welschen  Landen  —  vertreten  durch  Johann 
Dietrich  von  Enschringen  Commenthur  zu  Einsiedel,  Hans 
Cuno  von  Horneck  Hauscommenthur  zu  Horneck.  Sebastian 
von  Weittershnusen  Marschalk  und  Johann  Störr  Sekre- 
tarius  —  und  Ptalzgrat*  Johann  Casimir  vom  Hl.  April 
(Mittwoch  nach  dem  Sonntag  Jubilate)  1581  „die  atz, 
Schätzung  und  Zehndten  auch  schliesung  des  Haus  Ein- 
siedel betreffend.*4 

5.  Kaufvertrag  zwischen  dem  Stadtrath  von  Kaisers- 
lautern und  der  Deutschherren-Commende  Einsiedel  bezw. 
deren  Commenthur  Johann  v.  Haue  d.  d.  2.  Janer  (Mit- 
woch  nach  dem  heyligen  jahrs  tag)  148S,  demgemfils  der 
Stadtrath  für  ein«*  von  der  Commende  erworbene  Mühle 
zu  Lautern  eine  jährliche  unablösliciie  (iült  von  ls  Malter 
Korn  und  M)  Kreuzer  zu  zahlen  verspricht. 

6.  Crkunde  des  (Berichts  zu  Kaiserslautern  d.  d.  25. 
April  14 ss  betr.  den  sub  5  genannten  Kaufvertrag,  er- 


53 


boten  vom  Lnndeommenthur  der  Balley  in  Lothringen 
Hans  v.  Fleursheim  als  Vertreter  der  Commende  Einsiedel. 

7.  pjxtrakt  aus  dem  Kaiserslauterer  Rathsprotokoll 
vom  24.  Dezember  1651  betr.  ein  Geldgeschäft  des  Raths 
mit  Reinhaid  v.  Geldern  Frhr.  v.  Ärschen  Comraenthur 
und  dem  Deutsehordenshans  zu  Einsiedeln. 

8.  „Weilerbacher  Hueber  Weisthnrab". 

9.  Vertrag  zwischen  Kurpfalz  und  der  Commende  Ein- 
siedeln —  vertreten  durch  ihren  Commenthur  Jakob 
von  Enschringen  —  d.  d.  Heidelberg  9.  April  1562 
betreffend  die  Pfarre  ompetenz  zu  Ramstein  (incl.  der 
Kapelle  zu  Spesbach)  und  Weilerbach. 

10.  „Extract  Competeiifz  Buchs  de  ao.  1600  Ramsteiner 
Gerichts  pfarr  Besoldung  betreffend." 

11.  rRamstein- Steinbach -Spesbach-  und  zugehörigen 
Filialen  pfarrey  besoldung  in  anno  1700  verordnet." 

12.  „Freiheit  des  hoffs  zu  Eisenberg"  dem  Deutsch- 
herrnorden als  Besitzer  ort  heilt  von  Eberhard  Grafen  zu 
Oberstem  und  Aleidis  seiner  Hausfrau  sub  dato:  Isen- 
burg anno  Domini  1255  octavo  idus  Julü  (8  .Inli). 
Beglaubigte  Copie  des  Notars  P.  Martini. 

Ii».  „Extract  Oberambts  Lautern  Competeutz  Buchs  de 
anno  1510  Gerieht  und  Pfarr  Kubelberg  betreffend." 
Im  Anschlufs  eine  Notiz  über  die  Kapelle  Misau. 

14.  Die  bei  Ausgrabung  des  Fundaments  der  Kübel- 
berger  Kirche  gefundene  Inschrift  (Enthalt  die  Namen: 
Johann  Nicolaus  von  Hagen  Commenthur  zu  Saarbrücken 
und  Theoderich  Lenk  Pastor  zu  Kübelberg). 

15.  Verschiedene  Extrakte  aus  dem  Competenzbuch  dos 

Oberamts  Lautern  saec.  XVf.  betreffend  die  Gerichte 

und  Pfarreien  Kübelberg  und  Weilerbach. 

Buch  von  :JH  Papiertnlieu  saec  X VI I  [.  <>ollitfirrt  dun  h 
„Husjo  Krnst  SchniHddinif  als  kellern".  <i. 

Einsiedel,  Comthurei :  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  I. 
Mittelbrunn  und  Weilerbach. 


, ...       ..ÄSalfefdby  Google 


54 


Eisenberg  (s.  o.  von  Göllheim): 

1.  Huberweisthnm  des  St.  Georgen-Hofes  zu  Eisen- 
berg, „vff  Mittwochen  nach  Martini  Tage"  jährlich  ge- 
halten. Gerichtsherr  ist  St.  Georg  (Kloster  Ramsen, 
welches  den  hl.  Georg  im  Siegel  führte?);  Holzrechte 
im  Stnmpfwalde.  Aufgezeic  hnet  —  offenbar  nach  Älterer 
Vorlage  —  1G56,  12.  November,  von  Georg  Anthon 
Pistorins,  fürst!.  Worms'sehen  Keller  zu  Neuleiningen 
und  Ramsen ;  neuerdings  ausgefertigt  1 68  f ,  1 8.  September. 

Copie  von  r.  11181.  2  l'apierfolien.   Aus  Nassau- W*»il- 

burp  Nr.  402.    (*f.  fJriram  V.  021  f.  M. 

2.  Weisthum  über  die  Kirchenbaulast  zn  Eisenberg 
aufgerichtet  vom  „Sendtscheff",  den  Geschworenen  und 
dem  Pfarrer  daselbst. 

Beglaubigte.  Copie  vom  25.  Oktober  1707  (2  Pnpier- 
tolien)  s.  bei  den  l'rkunden  des  llorbstifts  Wurms 
Nr.  151.  Kino  einfache  Copie  vom  gleichen  Datum 
(2  Papierfolien »  s.  bei  den  Akten  des  llnchstifts 
Worms  Fasz.  102.  <i. 

Eisenberg,  Deutschherrnhof,  s.  Einsiedel  Nr.  12. 

Eck  Ii,  Burgmann  zu  Lautem  (1417),  s.4  Kaiserslautern. 

Elisabeth,    Gräfin    von  Sponheim    und  Vianden  (1414), 

s.  Kirchberg. 

Elisabeth,  Pfalzgrafin  (1533),  s.  Kusel  II  und  Dielkirchen. 
Ellenba  eher  Walder.  eigentlich  Allcnbaeher  Wälder,  s. 

Birkenfeld  11,5. 
Ellerstadt  (bei  Dürkheim) :  Weisthnm,  gedr.  bei  Grimm  1, 788  f. 
Elmstein  und  Iggelbach:  „Dals  ist  die  Gerechtigkeit  als 
der  Gemein  von  Elmstein  und  Igelbach,  als  sie  von 
iinfsern  Eltern  herkommen  ist"  :  Grenzen,  Eckerich,  Wein- 
Iianstrnnk,  Pfarrbesetzung,  Pflicht  des  Pfarrers,  das  Kasel- 
vieh zu  halten,  Pfarrhausbau.  Freizügigkeit,  Krevelgetalle, 
Holzgerechtigkeit.  Entstanden  in  der  gegenwartigen 
Redaktion  etwa  in  der  Mitte  des  16.  Jahrh. 

Heglaubigte  <\>pie  naeh  dem  vorgelegten  und  wieder 
der  (iemeinde  zuni«  kgeir»'benen  Originale herg'Mellt  vom 
Oberamte  Neustadt  vom  9.  Febr.  1793;  4  Papierlolien. 


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55 


Daltr-i  eine  in)lM  irlHiil)i?ti'.  /i<*mli<-h  -fhailhatte  ahei  aus 
»li'iu  IT.  .lalirh.  srnuiiiKMid«'  ("opie  von  4  l'apierfolU'n 
und  »'in  l 'npM'-Fraynieiif  von  "2  l'api^rtolitii.  M. 

Kl m steiner  Waldungen  s.  Gimmeldingen  Xr.  2. 

Elschbach,  Bannbeschreihung.  s.  Kübelberg  Xr.  1. 

Kitz.  .Junker  von.  s.  Blieskastel.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer 

Xi.  3  und  Einselthum. 

Fiiedrich  von,  (1535,  1538, 153!))  s.  Blieskastel.  St.  Ingbert, 
Löwensteiner  Hof  und  Bistersehied. 
Heinrieb  Georg  von,  Detitschordenscommenthur  zu  Saar- 
brucken (15«0),  s.  Eschringen. 

Hans  Wolf,  Herr  zu  Kitz,  ( »beramtroann  zu  Kaiserslautern 
(llil7).  s.  Fischbaeh,  Pflege. 

Balduin,  Heil-  von,  Deutschordenscommentbur  zu  Eiu- 

siedel  (1627).  s.  Einsiedel. 

.lobann  von.  s.  Fankel  Xr.  2. 
Kl  zw  eil  er  s.  Elsweileithal. 
K raerot  Ii  s.  Cleinich. 

Kndres  Georg  von  Wonsheim,  seine  Kinder,  c.  1000,  s.  Dirm- 
steiner Amtsweisthümer  Xr.  6. 

Kugel  Job..  Schultheiß  zu  Kaiserslautern  (1585  lf.)  und  sein 
Sobn  .lakob  Kugel,  Schaffner  zu  Frankenthal.  s.  Franken- 
stein, Correspondenz. 

Haus.  Xassau'seber  Schaffner  zu  Frankenstein  (155)3), 
s.  Frankenstein. 
Enkenbach  s.  Alseuzborn,  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Xr.  I 
und  Flörsheim. 

Enkirch  (Flecken  im  Regierungsbezirke  Coblenz,  Amtsgerichts 

Trarbach):    ..Copia  des  Oberhofs  Bangeding  Regeln  zu 

Enkirch*';  das  Oeding  wird  jährlich  auf  Peterund  Pauli 

Tag  auf  dem  gräfl.  Sponheim'schen   Hofe  zu  Enkirch 

gehalten.  S.  a. 

Fol.  203  —  20«"  ihn-  „DeiuonstmrioiHs  juriinn"  (' Horst - 
iiiiinniiina  i  I1.  2.  M. 

Ense  bringen  .loh.  Dietrich  von,  Commenthur  zu  Einsiedel 

(1581),  s.  Einsiedel. 


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56 


Ensch  ringen  .Jakob  von,  Commenthur  zu  Einsiedel  (1562), 
s.  Einsiedel. 

Entzberg  Conrad  von,  (1417)  s.  Kaiserslautern. 

Eppelborn,  die  Herren  von,  „Vierherren"  (1564),  s.  Esch- 
ringen Nr.  4  der  Anmerkung. 

Epsteiner  Dortbrüeke:  Säuberung  des  Mühlbaelis  von  der 
Epsteiner  Dorfbrüeke  bis  Lambsheim,  s.  Flommersheim. 

Erbach  Valentin,  Graf  zu  Erbach,  Herr  zu  Preuberg,  kurfürstl. 
Burggraf  zu  Alzei  (1400),  s.  Dil rasteiner  Amtsweisthümer 
Nr.  1. 

Valentin,  Graf  zu  Erbach,  kurptälz.  Hurggraf  zu  Alzei 
(i.  .7.  1560),  s.  Freinsheim. 
Erden  (Dorf  im  Regierungsbezirk  Trier.  (Amtsgerichts  Bern- 
kastel): Weisthum  über  die  Sponheim'schen  Rechte  (Vogte 
sind  die  Herren  von  Oberstein)  zu  Erden.    Nach  1524. 

Fol.l67dfTDoinonstratione.sjurimni  'Horstmanniuiia;I'.2.  M. 
Erfweiler:  Schötfenweisthum  über  Gerichtsbarkeit  im  Hoch- 
gericht Blieskastel  und  Gränzen  dortselbst  d.  d.  Elfweiler 
28.  .Juli  1421. 

Papiercopie  von  10  Folien.    Gedr.  bei  (irimm  II,  30. 

Cf.  Blieskastel  Nr.  2.  <«. 

Erlenbach  (s.  w.  Olterberg):  Weisthum  zu  Erlenbach,  wo- 
durch der  Pfalzgraf  oder  wer  das  Büttelamt 
innehat,  zu  Erlenbach  und  im  ganzen  „Büttelamt"  als 
oberster  Carstvogt  zu  richten  vber  Halfs  vnnd  Halfs- 
bein  etc.  gewiesen  wird;  abgesehen  vom  „Büttelamt" 
sind  die  Herren  zu  Erlenbach  die  (Kloster)-Herren  zu 
Otterb  arg. 

„Auffznp  auser  dein  Uerbbubucb  zu  Krleiibach".  J<t. 
Jahrb.,  1  Papierfolie.    Gedr.  I>ei  Grimm,  V.  M. 

Erlenbach,  Gerechtsame,  s.  Billigheim,  Amt  u.  Billigheim, 

Jura  und  Gerechtsame  Pol.  1 5 r —  1 5. 
Erlenhaupt  Kaspar  von  Saulheim,  s.  Alsenbrück  1507. 
Erpolzheim  (n.  0.  von  Dürkheim):  „Das  ist  der  Herren 

Recht  dafs  Sie  haben  in  dem  Gericht  zu  Erpolzheim"; 


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57 


diese  Herren  sind  das  Kloster  Höningen,  welches  ein 

Gut  in  der  Gemarkung  zu  Erpolzheim  hat  und  Graf 

Emich,  Herr  zu  Leiningcn-Hartenburg,  der  Gerichtsherr 

ist.    W  iesen  recht. 

t'opie  ans  dem  16.  Jahrb.  Papierlibell  von  8  Blättern 
in  4°.  Eine  altere  Copie  aus  dem  15  .lahrh.  steht  in 
Nr.  68  Fol.  1  f.  der  „Sal-  und  Lagerbiioher*.  Oedr. 
bei  Grimm,  V,  602-604.  M. 

Erzenhausen  s.  Weilerbach. 

Eschenau  Ludwig  von.   Amtmann  zu  Neukastel  (1544), 

s.  Steck weiler. 
E  Behringen : 

A.  Weisthüraer: 

1.  S<  hoffen weisthum  des  „Vierherrendorfes  Eschringen"  v.  J. 
1498,  dessen  Original  sich  in  der  „registratur  des  Gottes- 
hauses Gräfenthal  vorfindet". 

Heglaubigte  Copie.  von  4  Papierblilttern  in  Folio  d.  d. 
Hlieseastell  22.  Juni  1"71.  ausgestellt  von  „P.  Sehlemmer. 
des  Vierherreudorts  Esehringon  Nahmens  des  Cottes- 
haufp  Grüfenthal  mitheamter". 

2.  Copie  des  Weisthums  von  Eschringen  v.  J.  1550. 

2  Papierblatter  in  4°. 

3.  Copie  (einfache)  des  Schftffenweisthums  zu  Eschringen 
v.  J.  1552. 

5  Papiertolien. 

4.  Fragment  einer  Copie  des  am  10.  Mai  1564  gehaltenen 
Weisthums  zu  Eschringen. 

1  Papiorfolie. 

5.  Copie  des  i.  J.  1572  gehaltenen  Weisthums  zu  Eschringen. 

6  Papiertolien. 

B.  Bezirk-  und  Dorfordnung. 

6.  Beschreibung  des  Bannes  und  Bezirkes  des  Dorfs  Eseh- 
ringen,  aufgenommen  10.  August  1586  durch  Notar, 
Kirchenschaffner  und  Stadtschreiber  Georg  Pfeilsticker 
in  Saarbrücken  in  (Gegenwart  des  Heinrich  Georg  v.  Elz, 
Deutschordenscommenthurs  zu  Saarbrücken  und  des  ( 'anzlei- 
verwandten  Israel  Ratz. 

2  Papiertolioblätter. 


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58 


7.  Dorfordnun^r  zu  Esehringvn.  neu  geschrieben  i.  J.  1730. 
Beglaubigte  Copie,  hergestellt  durch  den  Nassau-Saar- 
brücken 'sehen  Advokaten  und  kaiserl.  Notar  .loh.  Georir 
Heizer  am  U.  August  1730.*) 

4  Papiertolien  mir  autgedr.  Siegel.  M. 
.  Kssinjren  s.  Godramstein.  Gerechtsame  Kol.  7. 

Essweüerthal : 

1.  Topographische  Heseln  eibung;  des  El'sweilerthals, 
welches  die  ( >rte  Ehweiler.  <  )berweiler,  Hinzweiler.  Nerz- 
weiler. Hundheim,  Hachenbach.  Hirschau,  Horschbach, 
Elzweiler.  Asciibach  umfal'st.  beschrieben  von  Keller 
Johann  Hoffmann  zu  Lichtenberg  15«5.  Der  Name 
Weisthum  kommt  dieser  Besehreibung  nur  in  soferne  zu, 
als  sie  die  Grenzen  des  Hochgerichts  weist. 

12  PajwTf'olii'ii  starkes  Libell. 

2.  Weisthümer  des  Elzweiler  Thals  bezw.  seiner  Herr- 
schaft der  Rhein- und  Wildgrafen.  1.  Exemplar:  4  Papier- 
folien; 2.  Exemplar:  i  Papierfolien;  3.  Exemplar:  2  Papier- 
folien.   Alle  aus  dem  U>.  .lahrh.  M. 

3.  „Copey  des  Eisweiler  Thals  Weilsthumb*.  Gewiesen 
auf  Veranlassung  des  .lunker  Friedr.  ('ratzen  von  Seharfen- 
stein.  obersten  Grundherrn  im  Efsweiler  Thal  in  dessen 
Hofstatt  zu  Hirsehau**)  als  Oberhof  am  «.  Sept.  157«. 

Papierlibell  v<m  24  Folien. 

4.  Geistliches  Kanzelgericht  im  Eisweiler  Thal.  s. 
Hirschau. 

Eulenbis  s.  Weilerbach. 

*)  Di«'  „Vier  Herren*  des  Dorfes  K«<lirin<.,eu  waren:  1.  der  Deuts.h- 
«»rdensrunithur  zu  SaarbrüYkfti  il.VrJ:  Jakob  von  Kar bringe n);  2.  der 
,(irnf  von  Xa«.«au-S:inrbriii  k<n  die  Herren  von  Piirtlin^en  und  die  von 
llerin^n:  +.  der  Prior  von  <  iratiiithul  ri.  .1.  l."»72  wur  Prior:  Michael 
Hartinanni  und  die  Herren  von  Kppelhorn. 

♦*)  Über  Hirschau  bei  Wolfstein  vgl.  Frey,  Beschreibung  ek\  III.  48f>. 


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59 


Fabri  Heinrich  von  Bache.  Cleriker  (1426),  s.  Frankenstein. 
Fabritius  Johann,  Pfarrer  etc.  in  Kusel  (1592),  s.  Kusel  III. 
Fachbach.  s.  Niedertiefenbach. 

Falkenberg  Johann  von.  Domherr  zu  Speier  (1531).  s.  Mun- 
denheim. 

•  Falkenstein:  „Wifsthumb  der  Gerichts  Falkenstein  und  Win- 
wüer.  Gewiesen  den  Junkern  Wirich  und  Melcher  von 
Thun  Herrn  zu  Falkenstein  vom  Schultheifs  und  den 
14  SchftfFen  des  Gerichts  zu  Winweiler."  Da  der  1451 
geborue  Melchior  von  Dhun  in  dem  Weisthum  bereits 
neben  seinem  Vater  Wirich  als  Herr  zu  Falkenstein  auf- 
tritt, was  muthmaislich  nicht  vor  seinem  20.  Lebensjahre 
geschah,  so  dürfte  das  Weisthum  nicht  vor  1470  ent- 
standen sein  und  nicht  nach  1501,  in  welchem  .fahre 
Wirich  starb  (cf.  Lehmann,  Urkundliche  Geschichte  des 
Herren  und  Grafen  von  Falkenstein  in  den  Mitth.  des 
histor.  Vereins  der  Pfalz  III.  115-120).  '* 

Kalkeiisteiner  <odox  Nr.  4.  Ful.  5-7.  d. 

Falkenstein,  kaiserliche  freie  Reichsgrafschaft  (seit  1736; 
cf.  von  der  Nahmer,  Handbuch  des  Rheinischen  Rarticular- 
Rechts,  III.  365): 

1.  Schultheifsen-  und  Gerichtsordnung  für  dieselbe  vom 
3.  Jäner  1775. 

Papierlibell  in  Folio.  34  BlHttw. 

2.  Verordnung,  wie  es  mit  deu  Gcmeinds-Rechnungen 
der  Kayserl.  Reichs-G raffschafft  Falckenstein  fürohin  ge- 
halten werden  solle.  Winnweiler.  2.  JHn^r  1771.  erlassen 
von  dem  Reichshofrath  und  der  Reichsgrafschaft  Falken- 
stein, Administrator  Friederich  Carl  Frhr.  v.  Moser. 

Papb'rlibell  in  4°.  16  S.,  Druck. 

3.  Allgemeine  k.  k.  Osten*.  Laudesverordnungen,  welche 
also  auch  für  die  k.  Grafschaft  Falkenstein  gillig  waren, 
als  nämlich: 


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60 

i  a)  die  Verordnung  vom  24.  III.  1770  betr.  Zusätze  zu 
dem  Patente  über  die  Zertlieilung  der  Gemeinde- 
Weiden  ; 

b)  die  Verordnung  vom  4.  II.  1783  betr.  die  Anlage  von 
Urbarien ; 

c)  die  Verordnung  vom  7.  IV.  1789  betr.  die  Anlage 
von  Grundbüchern. 

3  Drucke  von  4  hezw.  je  2  Folien.    Aus  (J  mt  schuft 
Falkenstein.  Fasz.  M. 

Falkenstein  Sebastian.  Graf  von,  s.  Fischbach  Pflege. 
Fankel  (Dorf  im  Amtsgerichte  Cochem): 

1.  Sponbeim'sches  Weisthum  von  Fankel,  abgehalten 
durch  Jakob  von  Lachen.  Bflrger  zu  Kestelun,  von  wegen 
seines  Herrn  von  »Sponheim  zu  Fauckel  1421.  in  die 
Fabiani  et  ISebastiani  Martyrum. 

2.  Fanckeler  Weisthum  v.  J.  1459,  worin  die  Ge- 
rechtigkeiten Triers  und  des  Pfalzgrafen  gewiesen  werden, 
errichtet  in  Gegenwart  des  Hofmeisters  Johann  Herrn 
zu  Eitz,  des  Meisters  Job.  Jux,  lieent.  in  kaiserl.  Rechten, 
Kanzlers  und  der  Ruthe  Joh.  Herr  zu  Pirmont  und 
Kberhart  v.  d.  Arcken  (für  Trier)  sowie  (für  Pfalz)  des 
Meisters  Peter  Wynheymer,  Dr.  und  Pastor  zu  Bacharach 
und  des  Richters  Hans  von  Wache(n)heym. 

Aus  den  Di'inoii'.TmrioiH.s  jurium  (H.ustinanniaiiit.)  1*.  2 

Fol.  63—71.    (irimm.  II.  429  hot  nur  das  siih  2.  M. 

Feckweiler,  s.  Birkenfeld  III. 

Veldenz  Heinrich.  Graf  von  (1349  -1359).  s.  Obermoschel 
und  Schiersfeld 

Georg,  Graf  von  (1339).  s.  Ingweiler  und  Grolsboekenbeim. 

« 

(Traf  Friedrich  von  (1417).  s.  Kaiserslautern.  After- 
Gerichts-  und  Lehenherr  zu  Baumholder,  s.  Bauinholder 
(1419,  10.  Mar/  und  1438.  1.  Mai). 
Ludwig.  Graf  von  (1517).  s.  Duchroth. 
Vellmann  Philipp,  kui  pfalzischer  Forstmeister  zu  Germers- 
heira ;  verfaiste  im  Auftrage  seines  Herrn,  des  Kurfürsten 


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61 


Friedrich  IV.  (1583—1616)  die  kurpfälzischen  Ämter- 
beschreibungen, wozu  er  am  21.  Juni  1600  von 
Katzweiler  aus  den  Anfang  machte  mit  der  Heforchung 
des  Amts  Wolfstein,  s.  Wolfstein*).  M. 
Felsbergerhof,  s.  Imsweiler. 

Fells  Cunrad,  alter  Landsehreiber  zu  Alzei  c.  1600,  s.  Pirm- 
steiuer  Amts-Weisthümer  Xr.  10—12. 

Felz.  Johann  von  der,  Landcomthur  der  Bailei  in  Loth- 
ringen  (1544  u.  1551).  s.  Oberbexbach  uud  Einsiedel. 

Venningen:  „Reehtspruch  so  die  von  Veningen  Jerlichs  vff 
den  nechsten  mitwoch  nach  Santt  Martinstag  zu  Sprechen." 
Darin  wird  unter  Aridem»  gewiesen,  dafs  „Junckher 
Virich  von  Thann  oder  were  das  Schltts  zu  Vieschlingen 
Inhal,  vis  sira  hofe  daselbst  .Jerlichs  soll  verzünen  171/* 
Stecken  an  dem  obgenannten  fronhofe  (zu  Venningen) 
vnd  soll  den  selben  zflne  die  171  2  stecken  hegen,  das 
ein  Ksell  darftnder  möge  drocken  gesteen  mit  eym  inalter 
mels." 

Absrhrifr  aus  dem  Anfamr  de*  H».  Jahrb.  in  den  Sal- 
inid  Lagerbüchern.  Nr.  59.  Fol.  lOHr  --105n  und  Nr. 
:W.  Fol.  Hl -K.J.  M. 

Venningen,  s.  Hebingen,  Erneuerung  etc.  Nr.  3.  4. 

Dr.  Florenz  von.**)  Kanzler  (1521).  S.Gimmeldingen  Xr.  5. 
Verdun,  Rischof  von,  s.  Haumholder  1419,  10.  Miliz. 
Finken  bach.  s.  Keipolzkirchen,  Herrschaft  Xr.  5  u.  Anm. 

*)  Ks  mag  an  dieser  Stelle  gestattet  sein,  darauf  hinzuweisen,  dafs 
d:»s  Knde  des  !♦».  und  der  Anfang  des  17.  Jahrhunderts  eine  hohe  Blüthe- 
zeit  der  territorialen  Topographie  war.  Von  lf»79— 1589  schrieb  Philipp 
Apian  seine  Topographie  von  l  Alt- »  Hävern  (publiziert  im  '*9.  Bande  des 
Oherbayer.  Arehives.  1880)  ;  auf  Befehl  Herzog  Wolfgangs  von  Zweibrüeken 
lieferte  Tillemann  Stella  15(13 1*  die  Beschreibung  der  Aemter  Zweibrüeken 
und  Kirkel  und  sein  Schwager  .Johannes  Hoftmauu  von  1585—1588  die 
Beschreibung  des  Amts  Lichtenberg.  (Jleichzeitig  mit  den  kurpflilzischen 
Aemter- ßeforrhnngen  Vellmanns  ist  auch  die  «.Descriptio  episeopattiK  Bam- 
bergensis4"  im  kgl.  Kreisarchive  Bamberg  -  .  welche  zwischen  H50O  1(110 
lallt.   C'f.  auch  Hotfmanu  .loh. 

**)  Advokat  am  Heichskammt -rgerieht  1495.  Syndikus  der  Reichs- 
stadt Speier  1497-1504.  Kanzler  dei  Kurpfalz  K>04,  t  1538. 


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Virneburg  Wilhelm, Graf  v.,  Herrzu  Palkenstein (1444- 1456), 
s.  Freimersheim. 

Fischbach,  Pflege:  Weisthum  und  Jahrgeding  der,  auf  Grund 
der  Vertrage  von  1587,  1588  und  1612.  errichtet  1617, 
28.  Juli,  durch  Hans  Wolf  Herren  zu  Eitz,  kurpfalz. 
U.- Amtmann  zu  Lautern  und  Johann  Gg.  Antz,  Land- 
sehreiber daselbst,  Namens  des  Kurfürsten  von  der  Pfalz 
sowie  durch  Jakob  Weber,  Fürst  1.  Zweibrückischen 
Schaffner  zu  Ilornbarh.  Enthalt  Bestimmungen  über  Ge- 
richtsbarkeit, Waldrechte,  Kirchensachen  etc..  die  Flers- 
heitner  Haidewalder  gegenüber  Wilstein,  die  Moosalber- 
wiesen des  Grafen  {Sebastian  von  Falkenstein,  den  Wald 
dvs  Klosters  Wadgassen  genannt  Hitscher  Dünekels- 
berg  etc. 

Fol.  1(>4-  Ht8  ilor  Dcinoiistrationes  jiirium  in  den  Spoii- 
lieimvr  Horst  niHimiuna  V.  I*.  1.  M. 

Fitzruth,  Waldung,  s.  Mörschied. 

Fleckenstein,  Jakob  von,  pfalz.  Hofmeisterund  Unterland- 
vogt im  Elsals  (141j3),  s.  Drachenbronn. 

Junker  Philips  von.  c.  1600,  s.  Dirmsteiuer  Amts-Weis- 
thümer  Nr.  6. 

Flörsheim : 

Bechtolff  von  (1390),  s.  Obersülzen. 

Friedrich  und  Bechtolff  von,  s.  Dautweiler  u.  Trippstadt. 

Friedrich  von  (1417),  s.  Kaiserslautern. 

Friedrieh  (c.  1429)  und  Hans  (1519)  von,  s.  Mannweiler. 

Junker  Hans  von,  der  Jüngere  und  sein  Bruder  Scheie 

Friedrich  (1475),  s.  Rischweiler. 

Friedrich  von,  genannt  von  Lautern  (1477)  und  August 
von  (1601),  s.  Dorrenmoschel. 

Hans  von,  Landkomthur  der  Deutschordensballey  in 
Lothringen  (148s),  s.  Einsiedel. 

Hans  von,  Amtmann  zu  Kaiserslautern  (1492),  s.  Gimmel- 
dingen Nr.  7. 


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63 


Tiburtius  Rechfolff  von  (1554.  1574?),  s.  Bautweiler  und 
Mannweiler. 

Friedrich  von,  knrpfiilz.  Amtmann  zu  Kaiserslautern (1563), 
s.  Otterbacli. 

Kriedrifh  von  (1593).  s.  Bautweiler. 

Hans  Friedrich  von.  s.  Dirmsteiner  Amts-Weisthumer 

Nr.  1,  3.  13. 

Flerzheim  er  Haidewälder  gegenüber  WiLsteiu.  s.  Fischbach, 
Pflege. 

Flommersheim :  Weist  Im  m  des  Dorfes  Flommersheim  v.  .T. 
1582.  ( ierechtigkeiten  zu  Flommersheim  haben  die  Herren 
.Junker:  Philips  und  Philips  Ludwig  von  Frankenstein, 
Junker  Bloier  Vitzthum,  Jakob  Voltz  von  Lambsheim. 

12  l'apierfolien.  geheftet  ;  mittels  ( »blute  ist  dem  Weis- 
thmn  ein  Schreiben  des  Oberaints  Neustadt  vom  19.  Aug. 
170!»  beigetllgt  betr.  die  Säuberung  de«  Mülilbachs 
zwischen  Lambsheim  und  der  Kpsteiuer  Dorf  brücke. 
2  Rl.  in  4".  M. 

Flommersheim.  s.  Dirmsteiner  Amts-Weisthüuier  Nr.  6. 
Flörsheim  (abgegangener  Ort?):  Der  Oemeinden  Florsheim, 
Alsenborn  und  Enkenbach  Gerechtigkeit  „uff  dem  Flors- 
lieimer  Holz,  das  mau  nennet  den  Stumpft0"  v.  J.  1401. 
Copie  saec  XVII.  2  l'apierfolien.    Aus  der  Archir- 
Abtheilung  Sayn- Wittenstein  Fasz.  9.  (i. 

Flurskappel  (bei  Hlniet):  „Weisthum  der  vier  Kirehenn 
gesehwornn  der  Pfarr  Kirchen  Fluers  Cappeln  Auno 
1540.*  Die  (Jeschworneu  haben  ihren  „Oberhof4  zu 
Cosel:  als  Collator  der  Pfarrei  weisen  sie  „Ruprechten 
Pfaltzgrauen*. 

<  i>pie  nach  dem  , alten  Original  der  Pfarrkirch  Fluers- 
caphru".  welche  1595  durch  den  KiVhensoha/Fner  Job. 
I'f'eil  in  l'usel  zur  Kanzlei  in  Zweibrüeken  eingeschickt 
wurde.  l'^pierlibell  in  4°.  10  Fol.,  wovon  6  besehrieben 
sind.    Aus  Zweibriiekeii.  II.  Fasz.  1345.  M. 

V  o  I  k  e  »■  s  w  e  i  I  e  r  s.  <  iossersweilerthal. 

Voltz  Jakob  von  Lambsheim  (1582  u.  ca.  1600),  s.  Flom- 
mersheim und  Dirmsteiner  Amtsweisthüraer  Nr.  G. 


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64 


Volxheim  (im  hessischen  Kreis  Alzei):  Schöffenweisthum 
über  die  dem  Junker  Emich  von  Dhun  Herrn  zu  Ober- 
stein, «) uuker  Emich's  seligen  Sohn,  als  Gerich tsherrn  im 
Dorfe  „Folxheim"  zustehenden  Rechte  in  dessen  Gegen- 
wart aufgerichtet  ,.in  dem  Hof  des  durts  Folxheim 
Meintzer  Bistumbs  der  do  genannt  ist  und  noch  heutigen 
tages  heyfst  Junker  Wirichs  seligen  hoff"  am  5.  Mai  1391 
in  Gegenwart  Junker  Tlrich  Saltzkorns  kurtrierschen 
Amtmanns  und  Junker  Gottfried,  Junker  Gottfried^  Sohn, 
von  Spanheim  Dompropsts. 

Kalkensteiner  Codex  IV.  Fol.  150r-152.  <i. 

Vorderweidenthal:  Gefälle  und  Gerechtigkeiten  des  Stifts 
Klingenmünster  in  den  Dörfern  Vorderweidenthal.  Ober- 
schlettenbach und  Darstein.  Das  Verzeichnis  ranfs  vor 
1485  entstanden  sein,  da  es  noch  immer  von  einem  Abt 
des  Stifts  spricht,  seit  1485  aber  ein  Propst  dem  Stifte 
vorstand. 

Papiercopie  saec.  XVI.,  8  QuarthlUtter.  Gedruckt  bei 
<i'rimru.  V.  544  t".  Die  dort  mit  ca.  1530  ange^ebeno 
Hntsrehungszeit  ist  nach  Oltiyem  unrichtig. 

Vor  lach,  abgegangenes  Dorf,  s.  Hagen  nach. 

An  der  Stelle  des  alten  Dorfes  Vorlaeh  (Forlach>  lie^t 
.seit  1055  das  heutige  Dort'  Wörth;  cf.  11  eint/,  ver- 
schollene pfUlz.  Ortsnamen  in  den  „Mitteilungen  des 
histor.  Ver.  der  Pfalz"  V.  70.  M. 

Forst:  „Recht  Sprttch  So  der  hllber  zil  Forste  alle  Jare  vff 
domstag  nebst  nach  Sant  Martins  tag  pfligt  Im  hüpgeriecht 
zu  thOn."  15.  Jahrh. 

Aus  dem  Hochstitt  Speier  scheu  Salhuelie  Nr.  10  Fol.  42r 

l>is  4:1  u.  und  Nr.  10  a  pasr-  12«  f.  M. 

Prankenstein: 

l.  1426,  11.  Juni:  „Schuler"  clericus)  Heinrich 
Kabri  von  Bache,  Mainzer  Histhums,  errichtet  in  Gegen- 
wart  des  Ritters  Dieter  von  Inseltheim  und  des  Diederich 
von  Geroldrode,  des  Amtmanns  des  Grafen  Philipp 
von  Nassau-Saarbrücken,  sowie  des  Edelknechts  Caspar 


85 


von  Dirmstein  und  des  „Schulers"  Johann  Trodel  von 

Seligenstadt  ein  Notariatsinstrnraent  über  den  Bezirk  und 

das  Weisthum   des  Schlosses  Franckenstein    „In  dem 

Dale  vnder  dem  Slofse  .  .  au  der  stadt  da  man  gewon- 

liehen  pflicht  gericht  zu  halten". 

Copie  aus  dem  15.  Jahrb.;  Pergament,  gedr.  bei  lirinim, 
IV,  645  f.  Dieser  Copie  liegen  bei  2  Kopien  auf  Papier, 
je  2  Folien,  ferner  3  Kxtrakte  daraus  betreffend  den 
Mezirk,  je  1  Folie  Papier,  sowie  ein  Brief  des  Hans 
Reinhard  von  Walbrun  d.  d.  Parttenbeim  10.  Febr.  15W3 
un  (traf  Emich  von  Leiningen-Dagsbnrg  d.  .1.,  worin 
mitgeteilt  wird,  dafs  Hans  Engel,  der  Nassau-Saar- 
brück'sehe  Schaffner  zu  Frankenstein  im  fJehUlze  des 
Morsehbeeher  Hofes  Holz  abtreibe. 

2.  Correspondenz  betreffend  die  Verleihung  der  Nassau- 
ischen Gefälle  zu  Frankenstein  und  Hochspeyer  auf  10-  und 
nochmals  3jährigen  Bestand  an  Johann  Engel  (sein  Sohn 
Georg  Engel  war  1599  Schaffner  zu  Frankenthal.  Fol.  lOr), 
Schultheils,  und  dessen  Tochtermann  Jakob  Landsberger, 
Stadtschreiber,  beide  zu  Kaiserslautern,  durch  Graf 
Albrecht  und  seinen  Sohn  Ludwig  von  Nassau-Saarbrücken 
(1585,  4.  Januar),  die  jahrliche  linbsausrichtung,  die 
Verringerung  der  Bestandssurome ,  verschiedene  Be- 
schwerdepunkte, u.  A.  den  Kirchenbesuch  (es  gab  da- 
mals in  der  Gegend  Wiedertäufer,  Fol.  8r),  das  Holz- 
hotzrcchts- Privileg,  das  König  Rupert  den  Neustadtern 
1403,  fer.  tertia  post  jubilate,  erteilte  (Kol.  15),  die  Be- 
bauung des  Schlierenthals  (Fol.  18 r— 22)  u.  X. 

Papierlibell  von  28  Folien.  Jfoiliegeu  einige  lose  Pro- 
dukte von  1585 — 16*04.  betreffend  die  Verhandlungen 
auf  dem  „ gemeinen  Tage*  zu  Hochspeyer  (1585)  Uber 
das  Hirtenhaus  zu  Frankenstein,  die  Hillwiese,  den 
Hof  Mörschbach  u.  s.  w..  s»»wie  die  Verhandlungen 
auf  dem  „(•emeintairu  am  Sonntag  frium  reguin  1600 
Uber  die  Kechnuugsabhtir  der  (icniciumhatt  Franken- 
stein und  Verwaltun?*>siichen.  1585  -1004. 7  Prod.  Pnpier. 

3.  Verzeichnifs  des  1  a  Antheils  am  Schlols  und  Dorf 
Frankenstein,  weleherdem  Grafen Emich d.  J.  von I .einingen- 

5 


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Hartenburg  zusteht;  die  übrigen2/»  gehören  dem  Grafen 
Albrecht  von  Nassau  und  dem  .Tunker  Hans  Heinrich 
von  Walbronn;  alle  3  Tlieile  al)er  rühren  vom  Stift 
Limburg  zu  Lehen.  Kirch*»,  Kirchhof.  Turm  und  Waeht- 
haus  sind  gemeinsam;  ca.  1600. 

1'npiorliMI  in  Polin.  6  Iii.,  wovon  2r*  l>«\*<lirifboii  sinn!.  M. 
Krankelist  ein,   Rechte  des  Klosters  Limburg  in  Franken- 
stein.  s.  Weidenthal  und  auch  Grimm,  V.  504. 
Ludwig  von,  s.  Dreisen  Nr.  0. 

Philipp  Ludwig  von  (1582  u.  ca.  1600),  s.  Flommersheim 
und  Dirmsteiner  Aratsweisthümer  Nr.  6. 
Philipp  von  (1582),  s.  Flommersheim. 

Frauen berg,  Hoehgerichts-Weisthum  über  den  Bezirk  des 
Amtes  Frauenberg,  s.  Birkenfeld  I. 

Freimersheim:  „Dis  das  Wifsthumb.  das  das  GerHit  zu 
Freymersheiin  .Jars  weifst  unserem  gnädigen  Junkern 
Melchiom  (sc.  von  Dhun,  Herrn  zu  Falkenstein)  oder  Wei- 
das Gericht  von  seinetwegen  muliat."  —  Da  an  einer 
Stelle  des  Weisthums  Philipp  von  Dhun.  Graf  zu  Falken- 
stein als  oberster  Grund-  und  Gerichtsherr  von  Freimers- 
heim genannt  ist,  kann  es  sich  nur  um  eine  zwischen 
1518  und  1530  geschehene  Kmeuerung  des  Weisthums 
handeln.  Inseriert  ist  eine  l'rkunde  Wilhelms  Grafen 
von  Virneburg.  Herrn  zu  Falkenstein  (der  nach  Lehmann, 
l'rkundl.  Gesch.  der  Heilen  und  Grafen  von  Falkenstcin 
in  den  Mitteil,  des  hi>t.  Ver.  d  Pfalz  III.  110-112  von 
1444—1450  im  Besitze  der  Herrschaft.  Falkensteiu  war), 
ohne. Fahl  betreffend  die  80  fl.  jährlicher  „Atzung",  welche 
ihm  die  Freimersheimer  zu  zahlen  schuldig  waren. 

Kalki-iwiMiHT  Co«i,>N.  iv.  Kol.  197  -  ins.  <;. 

Freinsheim : 

1.  „Gahn  Krben  Wahlordnung"  der  fünf  ( >i  te  Freins- 
heim, Weisenheim  a  S..  Leistadt.  Kallstadt  und  Herx- 
heim am  14.  November  unu  zum  ersten  Male  auf 
IVrg.-Bl.  aufgezeichnet.  1560  von  den  ( Janerben  revidirt, 


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67 


erweitert  und  in  der  neuen  Gestalt  von  Obrigkeitswegen 
durch  Valentin  Graf  zu  Urbach,  Herrn  zu  Preuburg  und 
kurpfalzischen  Burggrafen  zu  Alzei  und  durch  Hans  Henrich. 
G rat'  zu  Leiningen  und  Dachsburg,  unterm  12.  Miliz  1560 
bestätigt.  Zwei  Jahre  später  fand  unter  Heiziehung  von 
Knaben  zur  Fortsetzung  der  Tradition  eine  Beforchung  statt. 

Copie  saec.  XVI.  <l'apierlil>ell  von  H  Folien)  und  2 
Copien  saer.  XVIII.  <10  n.  Ui  l'apicrfolieii).  ihm/. 
gedruckt  bei  Maurer,  lies«  h.  der  Marken verf.  482  —  485. 
im  Auszüge  bn  tirimm  V.  OOS.  <i. 

2.  Copie  des  sehr  eingehenden  kurptalzischen  Weis- 
thums  der  Stadt  Freinsheim,  wie  es  durch  Kurfürst  Karl 
Philipp  d.  d.  Mannheim.  4.  .luni  1737  bestätigt  wurde. 

28  Papn-rtolii-n .   wovon   die  3  letzten  unbi\H<  hriebtMi. 
Aus  Kurptalz,  Fnsz.  101.1. 

3.  Ganerbenwald  mit  Weisenheim  a/S..  s.  Dinnsteiner 
AmtsweisthUmer  Nr.  1.  M. 

Freisbacli,  s.  Godramstein  Gerechtsame  Fol.  6.  Godramstein 
Jura  und  Gerechtsame  Fol.  13r-15. 

Friedrich,  Pfalzgraf  (1463.  1468),  s.  Trarbach  und  Bruttig. 

Friedrich  IV.  Pfalzgraf  (1583—1010),  s.  Zeiskam  Nr.  2 
(Urkunde  von  1599,  HJ.  März);  läfst  kurpfalzisehe  Ämter- 
beschreibungen  herstellen;  s.  Vellmann  und  Wolfstein. 

Friedrich  Ludwig,  Pfalzgraf  (1667),  s.  Miesau. 

Frohnhofen,  Bannbeschreibung,  s.  Knbelberg  Nr.  7. 

Fronbach  s.  Baumholder  1570/; I.  Fol.  42a—  43 r. 

Fronhofen  s.  Cleinieh. 

Fuchs  Hans  Martin,  Kammerbote  zu  JSpeier.  ca.  1600,  s.  Dirm- 
steiner Aratsweisthümer  Nr.  13. 

Fuchs  loch  (an  der  (Queich,  Muhlplatz)  s.  Zeiskam  Nr.  5. 

Fülle  Wigand,  Notar  von  Bingen  (1417),  s.  Pfeffingen. 

Furth  (Metzer  Bisthums):  Pastor  Henrich  (1487)  s.  Saal. 

Fussgönheim :  Abschrift  des  Weisthums  der  Gemeinde  Fnis- 
gonheim,  welche  i.  J.  1028  der  Falkenstein'schen  Kanzlei 
eingeschickt  wurde. 

3  Papierlolien.  M. 


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68 

Pufsgönheim,  Kirche  zu  (ca.  1600),  s.  Dirmsteiner  Amts- 

wcisthamer  Nr.  1. 
Galgenscheid,  Gericht  (hei  Boppard):  Geriehtsweisthum  von 

Galgenscheid  aufgerichtet  z»  Halsenbach  (Hattenbach 

In  Galgcnseheider  Geriecht)  Namens  des  Krzbischofs  von 

Trier  am  13.  Dezember  1460. 

Aus  den  Dcmoiisrrationes  jnriiim  (Horctniauninnn)  V.  '2. 

Fol.  72— 7'»;  ff.  (Jrimm.  II.  453-45«.  M. 

Ganerbe,  der  oder  die  — ,  in  der  Bedeutung'  von  nngetheiltem 

Waldbezirk,  s.  Hanhofen.  Hubhof-Weisthum,  Note. 
Gauwersheira  Peter  von  (1417).  s.  Kaiserslautern. 
G  ehr weiler  s.  Gundersweiler. 

Geinsheim:  „Recht  Spruch  So  die  von  Genssheym  alle  .Jarc 
dry  Werbe  vif  .Ire  Eyde  Sprechen:  das  Krst  vff  Mitwoch 
nach  vnsere  lieben  trau  wen  tag  Assurapcionis  das  Ist 
wmtzwyhüng,  das  ander  vff  Mitwoch  vbcr  viertzehen 
tage  nehst  darnach  vnd  das  drytte  auch  viertzehen  tage 
nacli  dem  nehst  verurteil  Mitwoch.  das  sind  Sechs  wochen 
nehst  nach  einander  folgen." 

Abschrift  aus  dem  Atifnn«^  d»-*  1«.  .luhrli.  in  Nr.  öU 

— 

der  Sal-  und  LuLr<>rMlch<>r.  Kid.  174:  <>iw  orwa«  illfon- 

in  Nr.  :M  dowlWn  <trupp»\  Fol.  10»  f.  M. 

Geispitzheim  Heinrich  von.  Amtmann  zu  Bolanden.  1579. 

s.  Dreisen  Nr.  6. 

Peter  von,  Oberamtmann  zu  ( >tt  weiler  und  Homhunr.  1550, 

* 

s.  Königreicher  Weisthum 
G  eidern  Reinhard  von,  Krhr.  von  Ärschen,  Commentliiir  zu 

Einsiedel  (1651),  s.  Einsiedel  (7). 
Gelse  Dietrich  von.  „Churbischof"  am  Dome  zu  Trier ( 1377 ). 

s.  Beltheim. 

Gern  minien  von,  ihre  Rechte  zu  Clingen,  s.  Clinyen,  Dorfs- 
ordnung von  1720 

Georg,  Bischof  von  Speier  (1521),  s.  (Ammeldingen  Nr.  5. 

Georg,  Pfalzgraf  von  Simmern-Sponhcim  (1559  -  156w).  Herr 
von  Schleis  und  Amt  Bolanden,  s.  Marnheim. 

Upoik  Gustav,  Pfalzgraf,  s.  Heinzelhausen. 


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69 


Georg  (instav,  Pfalzgraf  (geb.  1504,  f  1634),  s.  Ims- 
weiler. 

Georg  Wilhelm,  Pfalzgraf  (1601),  s.  Traben. 
Gera cli,  s.  Mettlach. 
(Jerbach,  s.  St.  Alban. 

Germersheim:  „Alt  herkommen,  freiheit  und  gercehtigkeit 
der  Pfaltz  leibaigen  leut  die  man  Königs-  und  sauet 
Peterslcut  nennet  und  in  die  pfandschaft  Gerraershaim 
gehörig."  Nach  §  17  und  18  gehören  zum  Bezirke  der 
Königsleute:  Schaidt,  Hatzenbühl,  Rülzheim,  Haina. 
Weiher  bei  Herxheim.  Bockenheim  (Jockgrim?),  Rhein- 
zabern, Herxheim,  Ottenbach,  Kuhard,  Leimersheim, 
Pforz  und  Mörlheim;  zum  Bezirke  der  St.  Petersleute: 
Steinfeid,  Kapsweiher  und  Schluttenbach. 

(Ji'druekt  b«i  Critnm  V.  559.  M. 

(ieroldrode  Piedrieh  von,  Nassau'scher  Amtmann  (1426), 

s.  Frankenstein. 
(i  Grolsheim,  Kirche  zu,  s.  Dirmsteiner  Amls-Weisthümer 

Nr.  3. 

Oorfjuuker  zu,  ibid.  Nr.  4. 
Hubhof  zu,  ibid.  Nr.  13. 
Gersheim : 

I.  „Jarding  zu  (iersheim,  gehalten  uff  Dinstag  Con- 
versionis  Pauli  Anno  1508"; 

1.  „Jarding  gehaltenn  anno  1553  more  Metensis  zu 
(iersheim  meinner  frauwen  der  eptissin  uff  dinstag  nach 
dem  Zwantzigsterrn  tag"  (18.  Janer). 

Copio  saor.  XVI.  in  .lolutmi  AndieH's  „Wwstiimer- 
saTiimlimir"  im  <  V»blpii/.«'r  Staatsarchive  Fol.  155t— 156 r 
himI  IM r- 157.    (Jiulr.  hv\  (Jrinim  IJ.  42  f.)  d. 

(iersheim.  Jon.  v.  Hermbach.  Pfarrer  zu  (iersheim,  s.  Mittel- 
bexbach. 

(iersweiler,  s.  Reipolzkirchen,  Herrschaft  Nr.  6. 
(iett,  Junker  zu  Eppelsheim  c.  1000,  s.  Dirmsteiner  Amts- 
VVeisthümer  Nr.  15  f. 


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70 


Gey  der  Hans  zu  Heidelberg  e.  1600,  s.  Dirnisteincr  Amts- 
Wcisthttroer  Xr.  4. 

(i  ich  weil  er  (im  Klsals).  s.  Obersulzbach. 

Gimbsheim  (bei  Worms  in  Hessen):  „Gimbsheinier  Gerechtig- 
keiten und  gebrauch",  beschrieben  von  Johann  Schick  zu 
Zell  wohnhaft  im  Beisein  des  kurptalz.  Untervogts  Hansen 
Leitwein's  am  29.  Okt.  1607.    Inseriert  sind: 

a)  Das  vom  Hofgerich  tssecretarius  Philipp  Sturm  verfaiste 
Protokoll  Über  die  Verhandlung  des  Heidelberger  Hof- 
gerichts am  3.  Sept.  1522  betr.  den  Streit  der  Dörfer 
Kich  und  Gimbsheim  wegen  der  zwischen  beiden  liegen- 
den Au. 

b)  l'rthcilsbrief  des  Kurfürsten  Ludwig  V.  d.  d.  Heidelberg 
3.  September  1522,  worin  die  Dörfer  Eich  und  Gimbs- 
heim wegen  Absteinung  beider  Gemarkungen  vertragen 
werden. 

c)  Urkunde  Ludwigs  von  Xeuburg,  kurpfälz.  Burggrafen  zu 
Alzei  vom  30.  Juni  (uf  montag  nach  St  Johannis  des 
Täufers  tag)  1533,  worin  derselbe  zunächst  die  Urkunde 
Krhards  von  Rambsberg  Burggrafen  zu  Alzei  vom  29.  April 
(Sontag  (^uasimotogeniti)  1481  bell .  die  Krhaltung  des 
Teiches  zu  Gimbsheim  erneuert,  sodann  über  die  Zahl 
der  Teichraeister  und  über  das  Schafweiderecht  derGhnbs- 
heimer  Metzger  Bestimmungen  trifft. 

Oriif.-l'upii-rliln'll  von  70  Foli*'»  (/►*> — 12.*»».  wovon  «Ur 
Ict/riMi  1  iiiilMs<l)ri«.n<  ti  sind.  Aus  Kurpf.  Km*.*.  D44.  <i. 

Gimmeldingen : 

a)  Huber-Weislhum:  „Dis  uachgesclirieben  wisent  die  Hübner 
zu  Gymmeltingen  alle  .lar  den  Kidt  zu  drien  follen 
dingen."  Schluf:;:  „Ist  das  buch  ul's  geschrieben  wurden 
uff  Samistag  nehst  nach  Sant  Thomas  dag"  146». 

b)  Kxtrakt  aus  dem  Vertrage  zwischen  Amt  und  Stadt 
NeusUdt,  dem  Speier'schen  Amt  Kirrweiler  und  Deides- 
heim v.  J.  1521. 


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71 


S  l';i|)it  i  fulipn,  (jost  hri»»!»«'))  Neustadt  Kl.  Vehr.  1717  ; 
vidit  .loh.  Ludw.  K»'in|»f.  p.  t.  StadtsrhreUwi'.  Auk 
Kiirpfctlx.  Vi\y/..  107'i.  Hi'iliri>r  »«in  Mcrirlit  <i«'s  C  >  im  tu« -I  - 
dinyrr  CM-riclits  vom  i>.  Mai  177H  betr.  «Ii«;  Wktk'r- 
;il)h:ilfi;iii:  des  seit  20  .1.  unterlassenen  Hublioft  s,res  auf 
il-in  ntfentlii-lien  Mubliofplatze  vor  dem  l't'arrhaiise. 

Saimiilini^  beglaubigter  Abschriften  von  Urkunden,  welche 
sich  auf  die  Rechtsverhältnisse  von  Gimmeldingen.  Haardt. 
Lobloch.  Mul'sbach.  Neustadt  und  Königsbarl)  etc.  be- 
ziehen, nämlich : 

1.  Urkunde  von  1515.  montag  nach  Calixti.  wodurch 
Kurfürst  Ludwig  gewisse  Irrungen  zwischen  Neustadt 
einer-  und  den  2  Dörfern  Gimmeldingen  und  „auf  dem 
Kigen  in  der  Haard"  anderweitig  beilegt  und  die  letztem 
auf  2  .Jahre  vom  ganzen  und  für  die  Folge  vom  halben 
Holzzoll  zu  Neustadt  befreit  (S.  1-4): 

2.  Urkunde  von  1565,  Donnerstag  nach  Kvangelist 
Lucas,  wodurch  der  kurpfftlz.  Yieedom  Christoph  Hundt 
von  L.iuteibach  und  der  Neustadter  Landschreiber  Wyp- 
recht  Ziegler  den  obigen  Vertrag  von  1515  erneuern  und 
Verordnung  tieften  bezüglich  des  von  den  Giinmcldingem 
und  Hardtern  aus  den  Elmsteiner  Waldungen  auf  der 
Achse  herausgeführten  und  zum  Verkaufe  gestellten 
Holzes  (S.  5  — S); 

3.  rrkunde  von  1572.  12.  Sept.:  Mit  Zustimmung 
des  kurpfälz  Viztnins  Christoph  Hundt  zu  Lauterbach 
und  des  Landschreibers  Peter  Cleinmanii  zu  Neustadt 
schliefst  die  Gemeinde  Mul'spach  einen  Vertrag  mit  der 
Gemeinde  (Ammeldingen,  wonach  erstere  ein  Brunnen- 
tlüsslein.  den  „  Almentbrunnen"  durch  Gimmeldingen  nach 
ihrem  Klecken  leiten  dürfen  (S.  9—11); 

4.  1655.  15.  Mai:  die  Gemeinde  Muisbach  gestattet 
der  Gemeinde  Gimmeldingen  nach  dem  30jilhr.  Kriege, 
wo  „nicht  allein  die  Menschen,  sondern  auch  Haüfser 
und  Bronnen  in  hiesigen  Orthen  ganz  in  Abgang  ge- 
rathen",  in  der  „Gimmeldinger  Gasse"  auf  ihre  Kosten 


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72 


und  zu  ihrem  Gebrauche  (ein  Muspacher  wohute  noch 
nicht  dort)  aber  unter  Vorbehalt  des  Brunueneigentums- 
reehtes  der  Mul'sbacher.  einen  Brunnenstock  aufzurichten 
(S.  11 --12); 

5.  Auszug  aus  der  lTrkunde  von  1521.  Donnerstag 
nach  St.  Barbara,  worin  Kuifürst  Ludwig  und  Bischof 
Georg  von  Speier  durch  die  Schiedsrichter:  Dr.  und 
Kanzler  Florenz  von  Venningen,  Bitter  Hans  Landsehad 
von  Steinach  und  Diether  Oamerer  von  Worms  genannt 
Dalberg  sich  über  die  Irrungen  vergleichen,  die  ent- 
standen waren  über  die  Mol/rechte  der  Pfalz  in  den 
Speier'schen  Deidesheim  er  Will  dein;  die  Holzbe- 
rechtigten  sind :  1.  der  Pfarrer  von  Gimmeldingen ;  2.  das 
dem  Hochstift  eigene,  aber  der  Pfalz  lehenbare  Schlots 
Wolfsberg;  3.  Schlofs  Winzingen;  4.  die  pfälzische 
Herrschaft  zu  Neustadt  (S.  13—  3*0 ; 

<>.  1512.  Freitag  nach  Bartholom.,  hezw.  Donnerstag 
nach  Simon  und  Judae:  Kv\)f  Hanbecher,  Landschreiber 
zu  Neuenstatt  vergleicht  die  2  Gemeinden  Gimmeldingen 
und  Haardt  dahin,  dal's  1.  die  ganze  Almende  beider 
Dorfer  für  immer  gemeinsam  sein  solle;  2.  dal's  der 
Brunnen  zu  Gimmeldingen  nicht  von  der  Almende,  son- 
dern von  den  Gefällen  dei  dazu  gehörigen  Wiese  etc. 
erhalten  werde;  3.  die  Haardter  sollen  den  „schwarzen 
Brunnen"  bei  Zeyfsolffs  und  Henchins  Haus  benützen 
und  unterhalten  u.  s.  w.  (S.  30-36); 

7.  1492.  Montag  nach  dem  achten  hl.  3  Könige  Tag- 
Junker  Hans  von  Kiershehn.  Amtmann  zu  Kaiserslautern, 
und  Peter  Beinhard,  Landschreiber  von  Neustadt,  vermögen 
den  Kurfürsten  Philipp,  dais  er  die  Junker  Hans  von 
Stettenberg  und  Hans  von  Rosenberg  zu  Schiedsrichtern 
ernennt  für  die  Irrungen  zwischen  den  Gemeinden  Gimmel- 
dingen und  Haardt  einer-  und  Lobloch  anderseits;  die 
Schiedsrichter  legen  die  Irrungen  dahin  bei.  dal's  die 
Loblocher  das  Recht  haben  sollen,  im  „Gimmeldinger 


73 


Walde"  sich  mit  liegendem  dürren  Bmniliolze,  soweit  sie 
es  tragen  —  aber  Fuhrwerk  ausgeschlossen  —  zu  ver- 
sehen (S  37—42); 

8.  1735,  30.  Marz/ 2.  April.  Die  Gemeinde  Königs- 
bach wird  vom  Amte  Deidesheim  angewiesen,  den  kur- 
pftllzisehen  Herzogsgassern  Wasser-  und  Weidgang  zu 
gestatten  (S.  43  f.); 

9.  1744.  23.  April:  Die  Klage  der  Stadt  Speier. 
vertreten  durch  Symlieus  von  »Stocken  gegen  die  Ge- 
meinden Haardt  und  Gimmeldingen  puncto  jmis  colligendi 
castancas  auf  einem  in  der  Gimmeldinger  Gemarkung  mit 
dem  Speier'schen  Wappen  abgesteinten  (Jute  wird  abge- 
wiesen ;  doch  wird  das  Speier'sche  Recht  auf  den  dortigen 
Steinbruch  anerkannt  (S.  45); 

10.  Weisthum  des  Hubhofs  zu  Gimmeldingen 
von  14«9.  Samstag  nach  St.  Thomastag  (S  47-5«); 

1 1.  Rechte  der  Gimmeldinger,  Haardter  und  Loblocher 
(S.  57  f.); 

12.  Girameldinger  Grenzbesehreibung  und  Weidgang, 
nebst  Vermerk,  dafs  Lobloch  i.  J.  1751  dem  Orte  Gimmel- 
dingen incorporirt  wurde  (S.  59  —  «1); 

13.  Haardt,  Gemeindebrunnen  v.  J.  )5«H  (S.  75  f), 
Viehweg  (S.  79),  Weidgang  (S.  81  f.),  Grenzbesehreibung 
(S.  83  f.) 

Piipierf'oliol>!iu<l  von  H4  pi»äfiniit»-ii  .Si'iO-n  in  l'appi'ii- 
derkid  grebuiidon :  «Ii*1  Abschritten  siltnnitlirh  1770  he- 
fflniibfrt.  M. 

( i  I  e  f  f  Ii  a  r s  b  e  r  g ,  s  Schnnenberg. 

Gleisweiler: 

1.  „Das  altt  weistumb  vnd  Rechtspruch  zue  Gleils- 
weiller." 

4  l'apürt'olifii.  i'opiV  des  1«.  Jahrb. 

2.  „Copie  des  Neuen  weistumbs,  So  Anno  etc.  «h 
durch  die  vogtshern  (d.  h  das  Domkapitel  zu  Speier) 
der  gemein  zue  Gleifsweiller  gegeben  worden",  nämlich: 


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74 


a)  Rechte  der  Dorf'sherren  Kol.  1  —  3; 

b)  Gebote  und  Verbote  Fol.  4— 8a; 

c)  Hechte  der  (iemeinde  Fol.  8r— 13; 

d)  Getälle  der  Herrschaft  Fol.  14-15. 

I'api.  rlil.cll  von  Vi  Fnlini.  1«.  .lulirh. 

3.  Rericht  des  Germersheimer  Hühnervogts  vom  Mi. 

Juli  158G  betr.  die  Verhandlungen  über  den  seitens  des 

Domkapitels  Speier  beabsichtigten  Verkauf  des  Dorfes 

Gleisweiler  au  Graf  Albreeht  von  Löwensteiii,  Herrn 

von  Scharfeneek,  und  die  Einkünfte  ans  dem  Dorfe. 

(Offenbar  beabsichtigte  Kurpfalz,  sich  ebenfalls  in  den 

Kauf  zu  schlagen  ) 

4  l'npiorfolit'ji.  Orig.  <T.  muh  (iiiinm.  V.  ;r»<57-  .'»74.  M. 

(Heisweiler,    cf.  1.  Godramstein.  Gerechtsame  Fol.  4  —  5. 

2.  Godramstein,  Jura  und  Gerechtsame  Fol.  8—11. 
(rlocken  Seibert,  kurtrierscher  Keller  zu  »St.  Wendel  (li>:in), 

s.  Odweiler. 

Arnolt  von  Oberstein,  Amtmann  zu  Kalkenstcin  (Mfitt), 
s.  Kalkofen. 

Gödenroth  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Cobenz.  Amtsgerichts 
Castellaun):  Lelicnweisthum  der  Fürsten  und  (irafen  zu 
Sponheim  zu  Gödenroth.  Ohne  Jahr. 

Kol.  207  f.  öVr  LViimnsrrufioiM's  jnrium  (  Morst inatiiiiiiiui » 

l\  2.  M. 

Godramstein,  .Iura  und  Gerechtsame  der  Kurpfalz: 

1.  zu  Godramstein.  Sibeldingen  und  Birkweiler,  ferner  die 
Rechte,  welche  Pfalz -Zweibrücken,  dem  Kloster  Horn- 
bach und  den  (irafen  von  Lciningen  und  Löwenstein- 

♦ 

Scharfeneek  daselbst  zustanden   Fol.  1  —  7; 

2.  zu  Gleisweiler  (wie  sie  nach  dem  Weistham  vom  23. 
Sept.  ! 568  der  Kurpfalz  daselbst  zustehen).  Fol.  8—  II  : 

3.  zu  Hobingen  Fol.  1 1  r—  13. 

4.  zu  Gommersheim  und  Freispacli  (welche  die  Junker  von 
Dalberg  und  Hattstein  als  Klebsiellen  besalsen)  Kol.  13r 
bis  15. 


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75 


5.  zu  Ober-  und  Niederlustadt  (welch*'  Dürfer  zur  Deutsch- 
ordenseomthurei  Heimbaeh  gehörten)  Kol.  1 5  r  —  1 «. 

(i.  zu  Niederhochstadt  (zur  Deutschoitlenscomthnrei  lleim- 
baeh  gehörig)  Fol.  17. 

7.  zu  Heiligenstein  Kol.  I s  r —  19. 

Festgestellt  von  Schultheis  und  Schütten  der  genannten 

Orte  im  Juli  und  Aujrust  1590.  l*uptt*rlil»ell  von  20  Folini.       < l. 

Godramstein,  Gerechtsame  der  Kurpfalz: 

zul.  Godramstein,  Sibeldingen  und  Birkweiler  Kol.  1—3; 

2.  Gleisweiler  Kol.  4-5; 

3.  Gommersheim  und  Freisbach  Kol.  6; 

4.  Kssingen  (d.  h.  Ober-  und  Niederessingen  und  das  Schleis 
daselbst.  Die  Schätzung  und  hohe  Gerichtsbarkeit  ist 
zwischen  Kurmainz  und  Kurnfalz  strittig)  Kol.  7. 

5.  Niederhochstadt  Kol.  8. 

6.  Ober-  und  Niederlustadt  Kol.  8r. 

7.  Heiligenstein  Kol.  9. 
s.  Hellheini  Kol.  11  —  13. 
!).  Ottersheim  Kol.  14-- 10. 

10.  Knittelsheim  Kol.  16r — 17. 

11.  Zeiskam  Kol.  18—20. 

12.  Sondernheim  Kol.  20r-  22. 

13.  Dettenheim  Fol.  22  r— 24. 

14.  Hördt  Fol.  24r-25. 

15.  Böbingen  Fol.  26  r-  28. 

16.  Wörth  Fol  2»— 80. 

Papierlibellsaer.XVI  exeumis. Folien.  Der  A titanir IV - 1 1 1 1 .  (.'. 

Godramsteiner  Thal: 

1.  „Bericht  defs  gantzcn  talß  alß  zu  Godramstein,  Siebel- 
dingen  vnnd  Bürck weiller"  ; 

2.  „Weisthum  von  dem  Gericht,  einem  Hern  vnd  Ablt  zu 
Hornbach"; 

3.  „Weistnm  Kines  Gerichts  zu  Godramstein"; 

4.  „Was  einem  Aptt  zu  Hornbach  zu  halten  gepuiit*. 

1'upierliliell  von  s  Folien  irefertijft  um  1550.  Aus  Kur- 
pfalz Fasz.  1091.  O. 


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76 


Göllheim : 

1.  „Weistlmmb  zu  Geinheim,  aus  andern  Uüehern 
gesehriben,  deren  datuni  Tausendt  vierhundert  vnd  fnufl'zig 
Jahr  auf  Bonifaey  vnd  sollen  im  .Jahr  viermal  gehalten 
vnd  gelesen  werden." 

<'<>pi«>  von  4  Pit»i<-rtoli<'ii.    O".  lirnitm.  V.  027  I".  M. 

2.  Grenzumgang  der  Gemeinde  Göllheim,  durch  den 
vesten  Philips  Daniel  von  Hagen,  grafl.  Nassau-Saar- 
brücken sehen  Amtmann  der  Herrschaften  Kin  heim  und 
Stautt*  auf  den  4.  August  1007  angesetzt;  die  Grenzen 
sind  gerichtet  gegen  die  Geimirkungeu  von  Lautersheim, 
Biedesheim,  Rüssingen.  Marnheim  (Mauwemheimb),  Dreisen, 
Steinbach,  Breunigweiler.  Sippersfeld  und  Kerzenheim. 
Wegen  Verderbnisses  des  Originals  durch  Mäusefrai's 
wurde  am  16.  Oktober  1  «58  die  vorliegende,  notariell 
beglaubigte  Abschrift  hergestellt.  Beigebnndeii  ist  auch 
ein  interessanter  Gemarkungs|ilan  v.  J.  1658  in  Feder- 
zeichnung (ein  roher  erster  Kntwurf  liegt  bei),  der  in  der 
oberu  rechten  Ecke  folgende  Apostrophe  au  Göllheim  zeigt : 

ttelheim  du  begabter  Orth. 

Dich  Holl  ich  billig  grü.s»en, 

Gott  lasset  dich  nein  werthes  Worth 

Und  seinen  Willen  wissen. 

DeinfH  ganezen  Territory 

Mit  grosem  und  mit  kleinem  Vieh 

Nach  deinem  Wunsch  geniesen ; 

l'a pierfolii».  1«  Hl.  und  nt\  IH  )os»  r  Plan.  M. 

Goldsehmidt  Johann,    Notar    von   Zweibrücken  U4S2), 

s.  Mittelbexbach  und  Webenheim. 
Gommersheim  s.  1.  Godramstein,  Gerechtsame  Kol.  <>. 

2.  Godramstein,  .Iura  u.  Gerechtsame  Kol.  1:3 r — 15. 
(i  Ommersheim  s.  Böbingen,  Erneuerung  etc.  Xr.  .1.  4  n.  8. 

u.  Hanhofen,  Hubhofs-Weisthum. 
G  Ommersheim  er  Waldung,  s.  Duttweiler. 
Gomfsheim  s.  Wöllstein. 


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77 


Gossersweiler,  Doif,  s.  Gossersweilerthal. 

Gossersweilerthal:  Gerechtigkeiten,  welche  im  Amte 
Gossersweilerihal.  Kellerei  Landeck ,  der  Kurpfalz  zu- 
stehen, nachdem  nach  dem  Tode  des  Grafen  .Jakob  zu 
Bitsch,  erfolgt  1570,  das  Stift  Klingenmünster  dieselbe 
damit  belehnt  hatte,  d.  h.  mit  dem  4.  Theile,  während 
die  von  Pieckensteiii  die  übrigen  drei  Theile  besessen . 
Die  Orte  im  Amte  Gossersweilerthal  waren:  Gossers- 
weiler, Stein,  Silz,  Völkersweiler  und  Lug.  Verzeichnet 
15M),  24.  Oktober.    S.  Offenbach  Pol.  8—12.  M. 

G  ottfurth  Christopfel  von,  kurptalz.  Burggraf  zu  Alzei  (1567), 
s.  Einselthum. 

Götzrod  s.  Cleinich. 

Gräfenhausen,  Weisthum  von  1563,  s.  St.  I Lambrecht. 

Gräfensteiner  Mark:  Grenzbegehung  in  der  Gräfensteiner 
Mark,  wozu  die  Orte  Hodalben.  Merzalbcn,  Leimen. 
Clausen  etc.  gehören,  vorgenommen  unter  Leitung  Hansen 
.legers  Kellers  zu  Grevenstein  von  den  Gerichtsschöffen 
in  der  Woühe  nach  Misericordia  Domini  1543. 

2  I'apiertolifMi.  (I. 

Gräfenthal,  Kloster,  einer  der  „Vierherren"  des  Dorfes 
Escheringen  und  sein  Prior  Michael  II  artmann  (1572). 
s.  Eschringen. 

Grasewege  Antilraan  von  (1359),  s.  Schiersfeld. 
( i  i  e i den h o r n  Henne  und  Simon  von  ( 14 1 7),  s.  Kaiserslautern. 
G  reifend  au-  Vol  rat  h  Keichart  und  Dietrich  von  (1540  u. 
1584),  s.  Bisterschied. 

Grossbockenheim : 

l.  „Diefs  ist  die  Weisung,  die  dal's  Gericht  und  die 
Gemeind  zu  GroJ'sbockenheim  weü'set  in  dem  Hohediug." 
Entstanden  vor  Aufhebung  des  Klosters  Otterburg  1564, 
da  norh  immer  von  den  Herren  i.  e.  Mönchen  dortselbst 
die  Rede  ist.  welche  u.  A.  das  Gericht  zu  Grofsbocken- 
heim  zu  besetzen  hatten  und  ihre  Gefalle  durch  einen 


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78 


im  „MittelhoP  (Mittelborkenheim)  stationierten  Schaffner 

oinheben  licl'sen.*) 

Copio  tue*-.  W'l..  (i  1'apierfolnMi.  Am  Schlusso  N.»ti/.»'ii 
aus  dem  XVII.  Jahrh.  <T.  (iiimm  V.  fl22~-6*2'>. 

2.  Vertrug  des  Grafen  Jofried  von  Leiningen,  seiner 
zweiten  Frau  Meditild  und  seiner  Söhne  Kritzmann  (aus 
erster  Ehe  mit  Agnes  von  ( Misenstein),  Kmich.  Johann 
und  Jofried  (aus  2.  Khe)  mit  dem  Kloster  <  Hterburg. 
wonurh  dieselben  gegen  Zahlung  von  (550  Pfd.  Heller 
auf  alle  mittelst  Schöffenweisthum  festgestellten  Rechte 
übei  die  KlostergUter  zu  Cirol's-  und  Kleinboi  kenheim 
verzichten.  Zeugen:  (iraf  Jörg  von  Veldenz.  Hangrat 
Jörg  und  sein  Bruder  Raugraf  Konrad.  Friedrich  von 
Leiningen,  Donipropst  zu  Worms.  Diether  Abt  von  Lim- 
burg. Ritter  Johann  von  Meckenheim  u.  a.  m.  — 
Ohne  Datum  aber  zwischen  1317  und  1344  fallend: 
1317  kam  (iraf  Jofried  in  den  Alleinbesitz  der  beiden 
Hockenheim  und  1344  ist  er  gestorben. 

<Vipie  siicc.  XVI.  K  I'apiortolifii.  <i. 

(i  rolsbun den  bach  s.  Hunten bach. 

Grossflschlingen:  „Dils  ist  das  Recht  das  ein  Bischoff  zu 
Speier  zu  grol's  tischlingen  hat.  die  sprechen  die  geraein 
zu  dryen  vollen  gerichten  Im  Jarca,  nämlich  Montag  nach 
Heiligdreik  *>nig,  Montag  nach  St.  Georg  und  Montag  nach 
Maria  Himmelfahrt  rcs  weie  dann  das  vff  der  selben 
mentag  einen  ein  tiertag  were" 

<'opi»>  aus  «lern    1"».  .lalirli.  in    Nr.  3<i  i|»t  Sal-  uii'l 
LaifrrlH'irhiT"  d«>>  Kivisan-Ilivs  Fol.  ?*s,  f.  M. 

Grosskarlbach:  Wei\thum zusammengestellt  und  geschrieben 
von  dem  Gerichtsverwandtcn  Hans  Deuter  dnrtselb.it. 
Die  Buchstaben  sind  mit  roter  und  schwarzer  Tinte  ge- 

*)  H»>utf  i*t  v.ir  (li.'  ,.in  „Mirr.-.hnr  weh-W  Iiis  lal>4  der  Sitz  »•iii.-i 
otrt'ihiuirisrlM'ii  und  seitdem  ••hi«-r  km  pfUI/iM-lnii  Schaff  nfi  war.  lauf  unit- 
lidirn  Hcruhrs  des  1'larrcrs  Kiw  r.w  « i'riil'*l.(»rkciil»riiii  an  «las  k.  Ktvi-»- 
art-hiv  Spn*>r  unterm  tM*.  .luli  lssti  »»r*tatt«'f.  nur  ii.m1i  ein  m-riiumiLr«T 
K.-Il^r  Uhrif/. 


79 


schrieben  aber  mit  grüner  und  gelber  Farbe  gefüllt  und 
verstärkt;  der  Text  jeder  Seite  ist  von  einem  Filet  um- 
rahmt, das  gebildet  wird  von  Linien  -  Pflanzen-  und 
Trauben-Ornamenten  in  grüner,  roter,  gelber  und  blauer 
Farbe. 

Interessanter  l'apier-Folio-Hand  von  127  Folien  in  Holz- 
derkeln  in  braunem  Lederüber/u^  mit  Hockeln.  (Orken 
und  Sr-Mielse  ans  Messing.  Angetan^en  1 1.  Nov.  1628. 
vollendet  <>.  Febr.  162J».  Mit  «rutem  Index.  M. 

G rosskarl bach  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthttraer  Nr.  3. 

Grossniedesheim :  Schöftemveisthum  nber  die  Rechte  der 
Herrschaft  Falkenstein  in  den  Dörfern  „Nettesheim  und 
Ytzelsheim"  (jetzt  Groi's-  und  Kleinniedesheim)  entstanden 
zwischen  1450  und  1535. 

Copia  eopiae  des  kaiserl.  Notars  Conrad  Kirrliheitn 
d.  d.  15.  Nov.  I.Vfc"».  —  Falkensteiner  Codex  Nr.  4 
Fol.  112r-l|S.  <;. 

Grumbach:  Heiden-Sehöffenweisthum  im  Hochgericht  Grum- 
bach,  zu  „Grumbach  in  dem  alten  Danbhanfs  im  ßillser- 
graben."  Grund-  und  Geriehtsherren :  die  Wildgrafer 
zu  Kyrburg  und  zu  Dhaun,  Herrn  zu  Grumbach.   S.  a 

Fol.  140  f.  der  Demonstratioiies  jiirium  in  den  Spmj- 
lieimer-Horstmanniana  V.  I*.  1.  M. 

Grunbach,  „Bosen",  s.  Altheim,  Vertrag  von  1318. 

Grünburg  (Regierungsbezirk  Trier.  Amtsgericht  Herraeskeil) : 
„Kilt'Zcnder"  Weii'sthum  über  den  Bezirk  des  Trier'schen 
Amts  Grünberg  vom  10.  Mai  1550.  Notariats-Instrument 
des  Cölncr  Kleiikers  Adolph  de  Benrod.  S.  auch  Hermeskeil. 

Fol.  115—120  der  Demonstration  es   jnrium  (llorst- 
nianniana)  V.  '2.  M. 

Grönebach,  s.  Baumholder  1570/71  Fol.  34  r— 37  a. 

Job.  Molenstein  von,  s.  Baumholder  1438,  I.Mai. 
G  rünstadt.  Stuinpfwaldweisthum,  s.  ( )bersulzen. 
Gumbsheim  (im  hessischen  Kreis  Alzei),  s.  Wöllstein. 
G  ändernde,  Nachfolger  der  Blick  von  Lichtenberg,  s.  Duchroth. 


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80 


Gundersweiler:  Weisthum  des  „dorffs  Gundersweyler  darzu 
auch  dal's  dorff  Gorrweyler  gehört  und  seynd  beyde  dorff 
ein  Gericht  und  ein  gemein  ins  Ambt  Rocken  ha  ul'sen 
gehörig". 

1.  Beglaubigte  Copie  d.  d.  7.  Au«?.  1770;  Libell  von 
18    Papierfolien    in  2°.    wovon    18   beschriebe».  — 

2.  Beglaubigte  Copie  d.  d.  2H.  Mai  1748;  PapierlibeJI 
von  22  Folien  in  4°  wovon  16  beschrieben.  Aus 
Kurpfalz  Fasz.  1124.  fi. 

Guntheim  Hans  von,  s.  Berzweiler. 

G  Uttershausen,  Junker  Kaspar  von,  kurpfiilz.  Amtmann 

zu  Kaiserslautern  (1560)  s.  Wartenberg. 
Haardt  s.  Gimmeldingen  Xr.  1.  2,  6,  7,  11.  1:1  (Bronnen, 

Hechte  etc.) 
Habkirchen : 

1.  Weisthum  von  Habkirch<in ,  Mandelbach.  Bebels- 
heim und  Hot*  Ermersheim  v.  .1.  1546  (?);  steht  als 
Nr.  85  im  Andreä'schen  Copialburhe  im  Kgl.  preul's. 
Staatsarchive  zu  Coblenz. 

2.  Kirchenschoffen-Weisthura  zu  Hahkirchen  gewiesen 
von  7  Kirehensehöffen  am  25.  Marz  1613. 

2  Fxeniplare.  wovon  eines  die  Ab*ehrift  des  Blies- 
kasteler  Amtssehreibers  Hebestreit  d.d.  18.  Febr.  1099 
(f>  Papierfolien),  der  sie  naeh  einer  gleiehzeitigeu  Copie 
des  Regen«  der  Pfarrei  Hahkirehen.  Hestorff.  fertigte. 
Das  zweite  Exemplar,  eine  Copie  saee.  XVIII.  besteht 
aus  8  Papiertolieu.  <■'. 

Habscheid  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Trier.  Amtgerichts 
Waxweiler):  Weisthum  v.  .1.  1530.  Montag  narh  St. 
Mart  inst  ag. 

Folio  170a  (unten)     172r  der  Demonstrationen  jiirinn» 
(Hor*»tmanniawO  P.  2.  M. 

Hachenbach,  s.  Efsweilerthal. 

Hagen,  .loh.  Xicolaus  von.  Kotnmcnthur  zu  Saarbrücken, 
s.  Einsiedel  (14). 

Hagen,  Philips  Daniel  von.  .\\issau-Saarbrü<-ken\sHier  Amt- 
mann (1607).  s.  Göllheim,  Grenzumgang. 


81 


Hagenbach:  „Der  Stait  Hagenbuch,  pfortz,  forlach  vnd 
Herste  alt  recht  vnd  herkotnen."  Aus  dorn  Hagenbacher 
Gerichtsbuch,*)  c.  1480. 

Von  L.  Schändern  publiziert  in  den  „Mitteilungen  des 
hi*tor.  Ver.  der  Pfalz"  IV.  8.  Die  Rechte  des 
Klosters  Weifsenbuic  zu  I  lagen  hach  aus  dem  Vi.  .lahrh. 
hat  Orimm-SehrOder  V,  714  au«  Zenls.  trad.  Wizen- 
burj/.  308  f.  abgedruckt.  M. 

Haimbach  (Heimbach),  Johannitercomthurei,  s  Zeiskam  Nr.  2 

bis  4  u.  ö  und  Godramstein  Jnrau.  Gerechtsame  Nr.  5u.  6.**) 

Haina  s.  Hatzenbühl. 

Haingeraithen,  Geralden :  ist  die  seit  dem  13.  Jalirh.  im  Elsals 
und  in  der  Pfalz  etc.  vorkommende  Benennung  der  ge- 
meinsamen Waldinarken,  dasselbe  was  Ganerbe  und  in 
noch  ausgedehnterem  Sinne  Almende  ist.  Cf.  Maurer, 
Einleitung  zur  Geschichte  der  Mark,  Hof,  Dorf  und  Stadt- 
verfassung und  der  öffentlichen  Gewalt  (München,  1854) 
S.  «4—60  und  Geschichte  der  Markenverfassung.  S.  33. 

Zur  Namenserklärung  sei  bemerkt,  dafs  das  Wort 
wahrscheinlich  „Wahlordnung"  heifst.  Hain-Hagen- Wald 
und  dem  Geraide  liegt  wohl  das  ahd.  antreitida-series, 
ordo  zu  Grunde;  et".  Schmeller-Frommann,  Bayer.  Wörter- 
buch »;[[.  Ausgabe),  I,  Sp.  1067  und  II,  Sp.  174.  M. 

Hai stenbach  s.  Galgenscheid. 

Hambach:  Rettin  Spruch  So  die  von  Hambach  Jeiiichen  vfl" 
Iren  Kydt  vff  Montag  nach  dem  zwolfften  tag  vnd  vff 
Montag  nach  dem  Sontag  C^uasimodogeniti  vnd  vff  den 
nehsten  Montag  nach  Sanct  Johann  Baptisten  tag  Sprechen. 
(  »berherr:  der  Bischof  von  Speier. 

Abschrift  aus  dem  Anfange  des  1«.  Jahrb.  in  den  Sal- 
iiml  Lagerb  Ii  ehern  N'r.  59.  Fol.  2r — f  a,  elienda  Nr.  36 
Kol.  23r-25  ans  dem  15.  .Inhrh.  M. 

*)  (iesrhenk  des  f  Kgl.  Hezirksaintmanne*  Kmerirh  v.  Moers  an  das 
Kgl.  Kreisarchiv. 

**)  Durch  ein  schon  in  der  Vorluge  sieh  findendes  Versehen  wird  s.  v. 
(i odramstein  von  einer  Dentschordenscotnthnrei  statt  .J  oha  nniter- 
couithurpt  Heimbach  gesprochen. 

6 


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82 

Harn  mann  Paul,  aus  Hagenau,  kaiserl.  Notar,  Priester, 
s.  Marienthal. 

HanbecherErpf,  Landsehl  eiber  zu  Neustadt  (1512),  s.  (iimmel- 
dingcn  Nr.  6. 

Haue  (Pramonstratenseiinnenkloster,  nördlich  vom  Dorfe  Bo- 
landen; cf.  Reinting,  Urkundl.  Geschichte  der  Abteien  etc. 
IT,  151  ff.)  Waldrechte  s.  Kirchheim,  Waldweisthum 
und  Weisenheim  a/B. 

Hahn  Johann  von.  Commenthur  zu  Einsiedel  (1488),  s.  Einsiedel. 

Han  Johann,  Pfarrer  zu  Bubenheim  (1535),  s.  Bubenheim. 

Hanhofen  (Dorf  im  Elsals,  zur  Stadtgemeinde  Bisehweiler 
gehörig),  s.  Bischweiler.*)         "  M 

Hanhofen  (w.  v.  Speier): 

1.  Weisthum  des  Hubhofes  der  (iancrben**)  zu 
Hanhofen.  Die  „rechte  der  (ianerbeu",  welche  die 
„hüber  wysent  alle  .lar  an  dem  durstag  vor  S.  martins 
dag"  im  Hubhofe  zu  lleynhofen.  Die  „Haupter"  d.  b. 
Haupthöfe  des  Hubhofes  sind  Hafsloeh  und  Bommersheim. 

Nach  St.  Jorgen  Tag  1407. 

Oriir.-INrtratu.nt-LiMl  von  12  1«..  wovon  die  ersten 
1»  hrsrhriehen  sind,  in  Holzdeekel  <r«'»"»«len.  wehhe 
mit  srhvvar/.m.  Leder  üherzoiren  sind  und  norh  11 
Mevsinirhurkel  nehst  Messinpsrhliefse  an  einem  Uienv-hen 
zri^nTaos  Fasz.  lul  de*  lWhstifts  Speie,  stammend. 
Nurh  einem  2.  Kxemplare.  den.  ersten.  <onlorm  aber 
ans  18  l'eriran.ent-IHattern  bestehend.  welrl.es  siel. 
1S70  in.  Besitze  eines  Bürgers  in  Hafslorh  Irland  und 
1*71  von  Pfarrer  Blum  dem  k.  Kreisanhive  -ps.  lin.kt 
wurde,  hat   Ludwk'  Srhandein  dies  Weisthum  ver- 

Zur  Krklärunir  des  Nameus  Hanhofen  aus  Hajr.  n-Wah!  und  zu 
,i,o„thiindi,  h,n  Weise,  wie  ,nan  in  alter  Zeit  kleinen-  und  irn'.fseiv 
Hütze  ja  ,anze  Landstrich,  ,e,en  Angriff,  dureh  tormhe  ,  Mau,,n  von 
,1a,™  srhützif  v-1.  A.  v.  Ahausen,  die  Alter.hil.ner  nu  Uhe.nland  <\S  ,es- 

haden.  1801).  S.  10  I.  .  i 

«,  I*,,  oder  die  (;,n,rhe  heilst  |,i,r  nirht  *w«  e.ne  IV.sou  sondern 
,s  wird  damit  der  in  .nn*e,heiUer  «iemehmehaft  besessene  W..W-  un  W,,  , 
lH*irk*  —  i-hne,.  wif  solrher  sowohl  hier  hei  Hanhofen  als  anrh  ,,,  de,, 
Dörfern  Da,  k,nhe  n,  Hohenheim  und  Weisenheim  a  S.  s.eh  Irland  .  et.  Maurer. 
iifs.-hirlite  tler  Marken vertassiniir,  s-  Xi 


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83 


• 

üffentlicht  in  den  „Mittbeilungen  des  hiator.  Vereines 
der  Pfalz"  1  (1870J  S.  27  -33.  Ältere  Abdrucke  das 
wenigstens  aus  dem  Hude  des  14.  Jahrh.  stammenden 
Weisthums  —  nach  einer  doppelten  Vorlage  siebe  in 
(ig.  Ludwig  von  Maurer'*  „Geschichte  der  Marken  - 
Verfassung  in  Deutschland*  ( Erlangen,  1856)  S.  478 
bis  481,  sowie  in  Grimms  Weisthiimen.  Tbl.  V  (1800) 
S.  574—577.  Eine  Abschrift  dieses  Weisthums  ans 
dem  Anfange  des  10.  Jahrb.  findet  sich  auch  in  Nr  59 
der  „Sal-  und  Lagerb  lieber"  Fol.  227—230. 

2.  „Difs  sint  die  Rechten  die  die  geraein  Jars  vier- 
male sprechen  vnd  erkennen  vff  Ire  eide",  nämlich  Montag: 
nach  dem  Zwölften  (d.  h.  nach  Epiphanie,  was  der 
„zwölfte  Tag"  nach  Weihnachten  ist),  Montag  nach 
C^uasimodogeniti,  Montag  nach  St.  .Jakob  und  nach  Aller- 
heiligen. Vogtci-,  Gerichts-  und  Steuerherr  ist  der  Bischof 
von  Speier.  Erwähnt  wird  in  diesem  Weisthiun  der 
„Nonnenforst",  der  von  den  „Nonnen  von  Heylfsbrucken" 
den  Namen  hat. 

t'opie  aus  dem  15.  Jahrb.  in  Nr.  30  der  „Sal-  und 
Lagerbücher  des  Kreisarchiv*  Fol.  123  und  ibid.  Nr.  50 
Fol.  179.  M. 

3.  Copie  eines  Weisthums  von  Hanhofen  betr.  Bann- 
bezirk,  Trift  etc.  dieses  Dorfes  —  Berichte  Uber  die 
Schirmherrschaft,  über  die  Ganerben  und  die  Kirche  zu 
Hanhofen.   18  Jahrh. 

4  Papierfolien.  (i. 

Hanweilerhof:  Aufzeichnung  über  die  Grenzen  des  „Hein- 
willer  Bezirk".  Von  dem  noch  im  XVI.  Jahrh.  vor- 
handenen Pfarrdorf  Heinwiller  (cf.  Frey,  Beschreibung 
des  Rheinkreises  MI,  141)  ist  jetzt  nur  noch  ein  Hof 
der  „Hanwilerhof"  genannt,  übrig  geblieben. 

Falkensteiner  Codex  Nr.  4  Fol.  20.  (  i. 

Harthausen: 

1.  „Recht  Spruch,  So  die  von  Harthausen  Jerlichen 
Sprechen  vnd  wisen." 

Wahrscheinlich  nur  fragmentare  Abschrift  aus  dem 
Anfange  dos  10.  Jahrh.  in  Nr.  59  der  „Snl-  und  hager- 
hücher\  Fol.  1KH.  M. 

0* 


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84 


2.  „Copia  Weifsthums  der  Gemeindt  zue  Hardthaufsen 
gegen  einer  Äbtissin  zu  Heylsbruch  modo  Chnrpfaltz," 
ca.  1581  entstanden. 

Abschrift  sacc.  XVI!  I..  4  l'upiertulion.  <i. 

Harxheim:  Schöffen weisthum  über  die  Rechte  der  Herr- 
schaft Falkenstein  in  Dorf  und  Gemarkung  Harxheim 
zwischen  1450—1500  aufgerichtet. 

Falkonstoiner  Codex  Nr.  4  Fol.  78-  Ka.  C 

Harxheim,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  11. 

Cf.  Grimm  V,  033. 
Hassel,  Dorf:  s.  St.  Ingbert  (Xr.  4). 

Hasselbach  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Coblenz.  Amtsge- 
richts Castellaun) :  Lehcnweisthum  von  Hasselbaeh.  reno- 
viert 1693,  6.  Oktober. 

Fol.2M  d(>rI)oiii(instratioii<  «i  jiiriiiHidforHtmaiiiiiann)  M. 

Hassloch: 

1.  „Kxtraet  Hafslncher  Beweystnmb  von  de  anno  92 : 
Diel's  sindt  die  rechten  die  Herren  haben  zu  Haisloch 
undt  Hohl  von  des  Reiches  wegen*  etc.  —  Entstanden 
der  Sprache  nach  im  15.  Jahrb.,  demnach  1492,  erwähnt 
es  auch  1.  ein  Frtheil  im  Streite  des  Friederieh  v.  Rofsen- 
heim  contra  Agnes  Ehefrau  des  Rudolf  von  der  Wilsen 
wegen  eines  Guts  zu  Halsloch  und  2.  ein  Unheil  betr. 
die  Korngült  der  Speierer  Augustiner  zu  Hafsloch. 

Kxtrakf  (12  I'npiVrfnlwn)  Lre  fertigt  am  S.  Mar/.  KINO 
und  he?l:iiibi<rr.  von  Johann  MichaH  Seel  kiirpfillz. 
Faiith  Hör  Pfleg*»  Hulslorh:  \valirs.|ieinli<-li  hi*Mia<  h  dor 
Dru.k  h.i  (Jrin.nj  V.  />77-;V<3. 

2.  „Hafslocher  Grilntz  sowohl  als  Gerichts  und  sonstige 
Weisthumb  und  Gerechtsame  wie  vor  alters  herkömmlich." 
Festgestellt  von  Schultheifs  und  Gerichtssehöffen  zu  Hafs- 
loch am  19.  April  1770. 

Orip.  (10   I'apiortoliciO   mir   anfgodr.  (iorif'litfisioir,.|. 

<  f*.  aurli  M.uilioCi'ii.  Hiildiof's-WVistlium.  *«'. 

Hatt stein.  Junker  von.  s.  Godramstein  Jura  und  Gerccht- 
same  4. 


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85 


II  Ullstein.  Junker  von,  c  1«00.  s  Dirmsteiner  Amtsweis- 
thümer  Nr.  5. 

Hattweiler  (jetzt  Jägersburg):  Huberweisthum  betr.  die 
Rechte  des  Herzogs  Johann  von  Zweibrücken  zu  Hatt- 
weilei  gewiesen  dortsei  bst  auf  der  „Schlol'sbrucken"  am 
27.  Januar  1584. 

Nntarintsiiislriiiiirlif.  Lil>ell  v»»n  (5  I  Vriranient-Blättorn. 
Aus  den  Xweiliriu-ker  Domanialakten  Nr.  Ii*,  «iedr. 
Lei  (irimm  V,  (WO  ff. 

Unit weiler:  Trier'sehes  Haus  (1554),  s.  Odweiler. 

Hatzenbühl:  Weisthum  der  Rechte  des  Bisehofs  von  Speier 
zu  Hatzenbühl  und  Haina.  15.  Jahrh. 

Aus  Nr.  :W  der  Sul-  und   Lajjeroihlier  des  Kreis- 
Arrhive*  F.d.  20«>r.  M. 

Hauben,  Junker  Job.  Wolf  von  der,  (c.  1000),  s.  Dinn- 
steiner  Aintsweisthümer  Nr.  3. 

Hausen:  (ierichtsweisthum  und  (Jcrichtsbuch  (141)3  —  1520) 
zu  Hausen,  dessen  Gerichtsherru  der  Abt  von  Limburg 
und  die  Grafen  von  Leiningen-Hartenburg  sind. 

Copie  sae«-.  XVI.  14  Papierfolien.  Das  Weistlunn  allein 
tinder  sieh  in  einer  weiteren  Copie  suec.  XVI.  Ton  2 
l'apierfolien  sowie  in  den  „Sal-  und  Layerbiirhem" 
Nr.  «5  Fol.  71  r    72r  und  Nr.  7:1  Fol.  IHlrf.  <i. 

Hausen  (bei  Beltheim):  Weisthum  des  Lehens  zu  Hau  Isen 
bey  Beltheim,  so  den  eisten  Mittwoch  im  May  gehalten 
wird,  dem  Junckern  Boolsen  uf  Waldeek  zuständig!)",  sowie 
„Ürdnungh  und  Weiisthumb  des  ehrbaren  Gerichts  und 
Gerechtigkeiten  zu  Haufsen  gelegen  und  dem  Edlen 
Johann  Boolsen  Herrn  zu  Waldeck  und  Krbambtmann 
aufm  Thoren  daselbst  zuerkannt  von  den  Lehnleuthen  zu 
Haufsen." 

Aus  den  Demonstrationen  juriiim  in  den  llorstmaiiniana 

I'.  2  F(d.  29    32.  M. 

Hausen  .Stoffel  von,  (c.  1600),  s.  Marth. 
Hebestreit,  Amtsschreiber  zu  Blieskastel  (lG'.i'j).  s.  Hab- 
kirchen. 

Hedischeini  Clais  von  (1437),  s.  Alsenz. 


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86 


Hefersweiler,  s.  Reipoltzkirchen,  Herrschaft  Nr.  7. 
Hegenmüller  Dr.  (1591),  ist  Inhaber  von  2  Theilen  Zehents 

in  Duttweiler,  s.  Duttweiler. 
Heidesheim,  Sturapfwald- Weisthum,  s.  Obersulzen. 
Heiligenstein: 

1.  „Rech[t]  Spruche,  So  die  von  Heyligen  Steyn  die 
gemeynde  daselbst  zum  Jare  vier  male  vff  Ir  Eyde  zürn 
Reehtten  Sprechen".  —  Die  Spruchzeiten  sind  dieselben 
wie  bei  Berghausen,  nur  ist  der  Tag  nicht  der  Moutag 
sondern  jeweils  der  Dienstag. 

Abschrift  aus  dem  Anfange  des  16.  Jahrb.  in  Nr.  59 
der  „Sal-  und  Ugerbücher*  Fol.  22*2  und  in  Nr.  36 
derselben  Gruppe  Fol.  120. 

2.  Renovation  des  Weisthuras  des  Dorfes  Heiligen- 
stein, geschehen  im  Jahre  1618. 

6  Papierfolien. 

3.  Rechte  der  Kurpfalz  daselbst,  s.  1.  Godramstein, 
Gerechtsame  Nr.  7.  2.  Godramstein,  Jura  und  Gerecht- 
same Nr.  7.  m. 

H  e  i  1  s  b r  u  c  k ,  Nonnenkloster,  s.  Kdenkoben  Nr.  4,  Harthausen. 
Heimal,  Wald,  s.  Duchroth. 

Heinzelhausen :  „Weisthurab  der  Lehenherren  Gerechtigkeit 
zu  Heinzelhausen."  (Lehenherm  sind  Herzog  Georg 
Gustav  von  Zweibrucken-Kleeburg  und  Johann  Philipp 
Bofs  v.  Waldeck.)  Ferner  Verzeichniss  der  FI  über  und 
den  von  ihnen  zu  entrichtenden  Abgaben  in  den  Dorfern 
Heinzelhausen.  Lohnweiler,  Herzweiler,  Winnweiler  und 
Lauterecken. 

hipi-rlibell  v.>n  40  III.  in  4".  d. 

Heimstatt  Friedrich  von,  (c.  1000),  s.  Dirmsteiner  Amts- 
weisthttmer  Nr.  1. 

Philipp  Jakob  und  sein  Nruder  Johann  von  Helmstatt, 
Rannherren  zu  St.  Ingbert  (1535),  s.  St.  Ingbert. 
Hengsberg  s.  Nünschweiler. 


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87 


Henne  ms,  Administrator  des  Hochmeistcrthuras  in  Pretifscn 

(1581),  s.  Einsiedel  Nr.  4. 
Henri  ei  Job.  Valentin,  Vogt  (1682),  s.  Seunheim  Xr.  3. 
Henrich,  Kanzleischreiber  (1517),  s.  Duchroth. 
Heppenheim  Nikolaus  von,   Priester  und  Notar  (1457), 

s.  (^ueidersbacherhof. 
Heppenheim  an  der  Wiese,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthttmer 

Nr.  7.  Cf.  Grimm  V,  028-633. 
Herbitzheim,  Kloster,*)  s.  Breitfurt,  Gersheini  und  Kirch- 

heimerhof. 

Herbitzheim  (im  Hliesthale),  Weisthura  v.  J.  1458.  Gedr. 

bei  Grimm,  II,  22  f. 
Herchweiler  s.  Niederkirchen. 

Heringen,  die  Herren  von.  „Vierherren"  (1498),  s.  Kschringcn. 
Herrn bach  Johann  von,   Pfarrer  zu  Gersheim,  s.  Mittel- 
bexbach. 

Hermeskeil  (Dorf  im  Landgerichte  Trier):  Krzbischöfl.  Tiier- 
sches,  vom  Amtmann  oder  Burggrafen  zu  Grimburg  be- 
vogtetes  Weisthum  des  Dorfes  Hermeskeil  Anno  1500. 

Fol.  ll:t  der  Demonstrationen  jurium  (Horstmanniana) 

1».  2.  <T.  Crinim.  II.  KM)  uml  VI,  467  ff.  M. 

Herrstein  (Flecken  im  Oldenburg'schen  Furstenthume  Birken- 
feld): Graf  Johann  von  Sponheim  und  seine  Gemahlin 
Walpurg  gab  von  Leiningen  verleihen  den  Bürgern  in 
ihrem  „Schlosse"  zu  Henstein  einen  Freiheitsbrief.  1428. 
Dienstag  nach  St.  Luden  Tag. 

Fol.  (.H>    101  der  Demonstration«'*  jurium  (H.»rstman- 
niann)  V.  2.  M. 

Heiter  Caspar,  Lehrer  und  Wolfgang,  Pfarrer,  1592,  s.  Xieder- 
khehen,  Kirchenschnfien- Weisthum. 


*)  Du*  Klostor  —  d<*r  Nanu»  erscheint  schon  in  der  Teilung  von 
Mörsen  870  ah  Heriholdeshoim  —  hatte  adelige  Nonnen  des  Hencdikriner- 
ordt-us  und  liej»t  der  Ort  zwischen  Sanralhen  und  Saanremünden  an  d  r 
Saar.  Verjrl.  Krohn.  Beiträge  zur  Territorialireschieht«  der  Saa:  tretend 
(Saarbrücken,  1885,  Programm  Nr.  413),  S.  8. 


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88 


Herxheim  a/B.  und  a/S. 

1.  „Ois  sein  die  recht  die  das  Bericht  zu  Hechsheim 
zu  den  Jargedingen  so  unsern  gnädigen  hern  Eimichen 
den  .hingen  (1495  —  1535)  (trafen  zu  Leinnigen  unnd 
Daehspurg  liern  zu  Appermont  gehalten,  ui'sgesproehen 
werden." 

Copie  Safe  XVI  (4  l'apiert'iplien);  if«Hlr.  bei  firitnm  V. 
«04  ff. 

2.  „Dals  seind  die  Rechten,  die  die  geschworu  und 
gemein  zu  Hcrgl'sheira  alle  Jahr  weisen  in  dem  Sende". 

Copie  stier.  XVI.  i»x.  (2  J'apierfolien)  beglaubigt  von 
Wolfgang  Michael  Olivetus  Amtxsrhreiber  zu  Kallstadt ; 
gedr.  bi?i  (trimm,  \  .  «07.  «. 

Herxheim  a/li. :  ( lanerbenwald  mit  Wcisenheim  a/S ,  s.  Dirm- 
steiner Amtsweisthftmer  Nr.  I. 
1 1  e  r  x  h  e  i  m  s.  Freinsheim. 

Herxheim  bei  Landau:  Weisthum  der  Rechte  des  IJischofs 
von  Speier  zu  Herxheim,  15.  .lahrh. 

In  Xr.  :?«  der  Saal-  und  Lagerbürher  des  Kgl.  Kn  is- 
anhives  Kol.  19f»r-109.  M. 

Herzogsgässcr  s.  Gimmeldingen  Xr.  7. 
Hessersweiler : 

1.  „Weifsthumb  der  Hubersehafl't  zu  Hessersweiler  so 
auf  Elisabethentag  beschehen  soll". 

2.  „Hefsersweyler  Zini'sgeld  und  Krncht\ 

Renovation  vom  19.  Sept.  17«'.  (24  Papierlolien  in  4°).  (J. 
Hossheim:  Topogr.  Beschreibung  des  Dorfes  Hessheim  und 
Angabe  der  Rechte,  (Jülten  und  (ierechtigkeiten  dort- 
selbst,  so  Kurpfalz,  dem  Dom-,  St.  Martins-,  St.  Pauls- 
und  Liebfraucnstift  zu  Worms,  dem  Reucrinnenklostcr  zu 
Worms,  den  Junkern  von  Dalberg  auf  Krobsburg  u.  \. 
zustehen;  zum  Theil  nach  Weisihüinern  und  Vertragen 
aus  den  Jahren  1488,  14so,  1530  und  1502. 

Ile«rlaubigre  (.'opie.  175«  mu  h  dem  in  der  km  pfälzischen 
Hotkammer  befimllielieu  ( »riginnl  gefertigt,  l'api.rlibell 
voii  22  Muttern  in  2°.   Ans  Kurpfalz  FW  11««.  (J. 


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89 


H  eis  heim,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  4  u.  5,  an 
welch'  letzterer  Stelle  das  Siegel  von  Mersheim  erwähnt  wird. 

II  estorff,  Regens  der  Pfarrei  Harkirchen  und  Notariiis  (Hilft), 
s.  Habkirchen. 

Hesweiler  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Coblenz) :  „Krneuerung 
der  Ding  Weifsthum  in  meiner  gnadigen  Pürsten  und 
Herrn  (zu  Sponheim)  Orieht  zu  Hefsweiler  so  jährlich 
besel'sen  wird  den  nechsten  Montag  •  nach  St.  Remigii 
Tag.y  Ohne  Jahr. 

Kol.  210  -211  der  Demonstrationen  jurium  (Horstinitn- 
niana  l\  2.  M. 

Hettenheim  und  Leidelheim: 

1.  „Copiu  Hetteuheimer  vndt  Leydelheimcr  Weilsthumb. 
Anno  155«.  ((innid-  und  <  ieriehtshcrr  d<*r  Bischof  von 
Worms). 

4  l'upierftilien. 

2.  Weisthum  des  Hubhofs  zu  Hettenheim  v.  .J.  1  IUI. 

2  Mt'lir  schadhafte  I'apirriuliiMi. 

3.  Huberweisthum  zu  Leidelheim  v.  J.  14!)  1. 

2  ['npiert'olieii. 

4.  Das  Weisthum  im  Hubhof  zu  Hettenheim  und  LeidelhHm. 
10.  Jahrh. 

2  Paphifuiien.   Nr.  2,  :5  und  4  aus  Anhivpar/rlle 
Nassau- Weilburg  Fasz.  :U2.  <i. 

Heuberg,  Waldrecht,  s.  Kirchheim,  Waldweisthum. 

Heuchelheim,  Klur- Vertrag  mit  Heisheim.  s.  Dirmsleincr 
Amtsweisthümer  Xr.  4. 

H  euf  fers  weil  er,  s.  Baumholder  1570/71  Fol.  40  a. 

Heuser  M.  Bernhard,  kaiserl.  Notar  und  HausgerichLsproku- 
rator  der  Universität  Heidelberg  (1582),  s.  Schwanheim. 

Heyden  Philipps  von  der  (c.  1000).  s.  Marth. 

Hey  der  Hauprecht.  Amtmann  zu  Bolanden,  s.  Dreisen  Xr.  **. 

Heyweiler  (bei  Beltheim):  Öponheim'sches  Geiiehtsweistlium 
von  Heyweiler.  [15]50,  Dienstag,  Remigius.  (Wahr- 
scheinlich ist  in  der  Abschrift  falschlich  Dinstag  statt 
Dornstag  geschrieben;  wenigstens  fällt  1556  Remigius 


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90 


auf  Donnerstag  den  1.  Oktober;  Dienstag-  vor  Remigius 
kann  nicht  wohl  angenommen  werden,  da  dies  der  2«. 
September  wäre,  welches  Datum  vermutlich  mit  St.  Michael 
ausgedrückt  worden  wäre). 

Fol.  212—  214  der  Demonstrationen  juriwn  (Horstman- 
niana).  P.  2.  M. 

Hilbersheim:  „Ober  Hilbersheimer  (Berichts  Wifsthumb"  auf- 
gerichtet mit  Willen  Melchiors  von  Dhun,  Herrn  zu 
Falkenstein  und  zum  Oberstein,  also  zwischen  1501  und 
1517. 

Falkensteiner  Codex  Nr.  4  Fol.  59r— 60.  (i. 
Hillesheim  (im  hessischen  Kreise  Uppenheim) :  Schöffcuweis- 
thura  über  die  der  Herrschaft  Kaikensteil)  und  dem  Kloster 
Rosenthal  zu  Hillesheim  zustehenden  Rechte,  aufgerichtet 
am  Mittwoch  nach  .lubilate  (24.  April)  1510. 

Fulkensteitier  Codex  IV,  Fol.  198 r— 200.  U. 

Himmerode,  Kloster,  sein  Hof  zu  Briedel,  s.  Briedel. 

Hingenbach  Peter  von.  Kaplan,  s.  Rieschweiler. 

H in tz weiler,  s.  Hirschau  und  Rfsweilerthal. 

Hirschau  (ehemaliges  Dorf,  dessen  Pfarrei  sich  in  jener  von 
Hinzweiler  verlor,  cf.  Krey,  Besehreibung  des  Rhcin- 
kreises  HI,  485).  Cf.  auch  Kfsweilerthal !  „Weisthumb 
der  Geschwornen  Kirchenscheffen  Hirsawer  Pfarren  vnd 
des  Geystlichen  C'antzelgerichtefs  im  Kfsweiler  Dahl. 
Von  newen  erklert  vnd  beschrieben  wie  dasselbig  vnst  r 
VorEltern  bifs  hieher  geweist  vnd  vff  vns  bracht  haben." 
(\  1600  verfal'st.  (Darin  wird  ein  Gewalthaber  des 
Klosters  Offenbach  als  Collator  und  „Gifft  Herr"  der 
Pfarrei  Hirsjiwen  und  der  Piädicitur  Hintzweiler  aner- 
kannt; 1507  hatte  ein  Anbau  an  der  Pfarrkirche  statt- 
gehabt; die  Zehendordnung  ist  von  1480. 

Fol.  91-97  der  Dcmonstratioiics  juriuni  in  rtVn  Sp.m- 
heimer-Horstniiiiiniaiia  V.  P.  1.  M. 

Hirschhorn  Georg  und  Hans  von,  Vettern  (1531).  und  ihre 
Rechte  zu  Königsbach,  s.  Königsbach. 


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91 


Hochdorf:  „Difs  ist  der  gemein  zu  Hochdorff  Rerhtepruch 
vnd  Weifsthurabe  so  sie  JärlicU  weisen  vf  Jren  Aydt 
vnd  Altem  herkommen." 

Aus  dem  Hochstift  Speier* schon  Saalbuehe  Nr.  10a 
Seite  151  f.,  woselbst  es  wohl  erst  im  17.  Jabrh.  ein- 
getragen wurde.  M. 

Hocheinöd:  „Extractus  HochKinöder  Weilsthumbs  de  anno 
1537  die  Gräntzen  des  Hanau  allein  Zuständigen  Berilses 
zu  Einöth  betr." 

4  Papierfolien.  Aus  Hanau-Lichtenberg  Faaz.  117.  (3. 

Höchen: 

1.  Jahrgeding  gehalten  zu  Höchen  am  11.  Oktober  1464 
durch  Heinrich  den  „Keiner"  zu  Werschweiler  und  Philipp 
den  Propst  von  Wadgafsen,  als  Abgesandten  der  Äbte 
von  Werschweiler  und  Wadgafsen. 

4  Papiert'olien  in  schmal  2  °,  gedr.  bei  Urimm.  V.  697  f. 

2.  Jahrgeding  gehalten  zu  Höchen  am  20.  August  1509 
durch  die  Abgesandten  der  Abte  von  Werschweiler  und 
Wadgafsen. 

2  I'apierfolien.  gedr.  bei  (irimtn.  V,  «99-701.  U. 

Hoch  schied,  s.  Cleinieh. 

Hoch  speier,  s.  Frankenstein,  Corres|>ondenz. 

Hochstetten : 

1.  „Des  Dorfs  Hochstetten  an  der  Alsentz  gelegen  Weis- 
tumb  auch  bürgerlich  vnd  Gerichtsordnung"  entstanden 
am  15.  Januar  1543. 

Orig.-( Papierlibell  von  16  Folien  in  Pergament  geheftet) 
mit  anh.  lttdirteu  (iericht&riegel  von  Hofstetten;  dazu 
eine  CopiV  des  kaiserl.  Notars  Wigand  Hraun  vom 
12.  Febr.  1548  (Papierlibell  von  16  Folien),  (iedr. 
bei  (-trimm.  Weist  hilmer  V,  «39  ff. 

2.  „Ordnung  des  Hannbackhuses  zu  Hostetten  ausser  dem 
Orichtsbuch"  v.  J.  1543. 

3  Papierbliltter.  (3. 

Hftweiller,  s.  Mettlach. 

Hof  (s.-w.  von  Kusel),  s.  Bubach. 


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92 

„Hofu- Weisthum  -Geriehtsweisthum,  das  auf  mehrere  Dörfer. 

welche  zusammen  einen  Hot',  d.  h.  Gerichtshof  bilden. 

Anwendung  findet;  s.  Nünschweiler. 
Muffmann  Johann,  Keller  zu  Lichtenberg  (15!)5),  s.  Kl's- 

weilerthal ; 

M offmann  .Johann:  diesen  bestellt  l'falzgraf. Johann  am  14.  Miirz 
1601  nach  dem  Tode  Tilleman  Stellas  zum  „Gcometra 
und  Mathematicus".  Bis  dahin  hatte  er  als  Keller  zu 
Lichtenberg  mit  Stella  die  Ämter  Zweibrücken  und 
Lichtenberg  beschrieben.  Nunmehr  sollte  er  zunächst 
an  die  Beschreibung  der  Ämter  Meisenheim  und  Landsberg 
gehen,  worauf  die  Ämter  Neukastel.  Barbelroth,  Kleeberg. 
Wegeinburg  und  die  Guttenberger  Gemeinschaft  daran 
kommen  sollten  —  Aulser  diversen  Naturalien  bezog 
Moffmanu  hiefür  1 50  Ii.  I Menstgeld  jährlich.  Sehr  interessant 
ist  die  weitere  Thatsache,  dal's  Hotfmann  voi  hatte,  eine 
„General- Beschreibung  des  Westrichs"  herzu- 
stellen, wozu  ihm  sein  Dienstherr  alle  Forderung  und 
Kmpfehlung  bei  Fürsten,  Grafen,  Städten  u.  s.  f.  in  Aus- 
sicht stellte,  wogegen  Hotfmann  an  den  Herzog  oder  seine 
Erben  eine  Copie  seines  Werkes  auszufolgen  versprach. 
Wohin  ist  du\se  Westricher  Topographie,  wenn  sie 
vollendet  wurde,  gekommen? 

Oltijr»;  Xoti/.»'ii  sind  ♦•ntnnmiiK'ii  dein  Hunde  Ol  (Kol.  Hi(i 
bis  1*19 )  der  Zweiltrilrker  (  opinlhilrlicr  im  kyl.  ;ill«r. 
HriHisarrhivo  in  MiIim-Immi.    ('f.  muh  s.  v.  Vcllminin.  M. 

H  oh  eise  Ii  weil  er  s.  Nünschweiler. 

Hohenburg,  Herrschaft,  s.  Pfeffingen. 

Hoheneckerthal  und  Espensteigerhof:  „Ordnung,  nach 
welcher  alle  jetzige  vnnd  künftige  I  loheneckische  Vnuder- 
thanen  im  Thahal  Hohenecken  vnd  Dörfflein  Kspenstegen 
bey  Vermeidung  iedes  orts  gesetzter  gellt  vnndt  thum 
straff  sich  verhalten  sollen,  wttrt  iedes  Jars  nbgelelsen 
bey  dem  gewohnlichen  .7ar  geding  in  der  wochen  nach 
Barthalomej."  16.  Jahrb. 

Buch  von  17  J'apierfulien.   Aus  Kurpfulz  Kusz.  UM.  (J. 


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93 


Hohenfels  Wolf  Philipp  von,  der  letzte  männliche  Hohen- 
felscr  (f  1602)  und  seine  (iemahlin  Amalie,  s.  Reipolts- 
kirchen. Herrschaft.  Anm. 

Hohensülzen  (im  rheinhessischen  Kreise  Worms),  Gerichts- 
weisthum  zu  „Hoensültzen"  zur  Herrschaft  Falkenstein 
gehörig,  aufgerichtet  zwischen  140CI  u.  1550. 

Falkensteiner  (Videx  Nr.  4  Fol.  !>lr— 95  und  Fol.  107 

bis  112.  (J. 

H  ö  h  m  n  h  1  b  a  c  h  s.  N  nasch w  eiler. 

Holzschuw  Johann,  Pfarrer  zu  Marienthal  c.  1500,  s.  Marien- 
tha). 

Homburg  Johann,  Herr  zu  (U17),  s.  Kaiserslautern. 

Friedrich  Wolf  von,  Vogt  zu  St.  Ingbert  (1535),  s.  St. 
Ingbert. 

Die  Herren  zu,  s.  Bliesbrueken. 

Höningen,  Kloster,  s.  Dirmsteiner  A mtsweisthümer  Nr,  1 . 
2,  3,  sowie  Erpolzheim  und  Weisenheim  a/B. 

Hördt : 

a)  Weisthum  des  Vollgerichts  zu  Hördt  über  die  Rechte 
der  Kurpfalz  und  des  Klosters  Hördt  in  diesem  Dorfe 
veranlafst  durch  Melchior  Reui's  von  Albsheim,  Probst 
zu  Hördt  am  Dienstag  nach  Mariae  Lichtmeß  (3.  Febr.) 
1 540. 

b)  „Defs  Gerichts  zu  Hördt  Brauch  nndt  Ordnung". 

c)  „Hördter  Dorff"  Ordtnung,  wie  von  alters  hcrkoramens". 

d)  „Aydtsformel,  welche  die  newe  angenommene  Gerichts- 
leuthe  zue  Hördt  schwehren  müssen"  und  die  durch  den 
knrpf.  Schaffher  Philipp  Ehrwein  seit  30.  .Januar  157« 
in  (lebrauch  gekommen. 

Alles  nach  dein,  in  der  kurpfälzischen  Verwaltung.1*- 
reinstratur  befindlichen  Orig-inal  de*  Vollg-erichtsproro- 
kolls  v..l.  1540rnpiert.  und  beglaubigt  von  .loh.  Christoph 
Jung:  knrpf.  VerviiltungsregiNtrafor  am  29.  Nov.  1686. 
(ieb.  Buch  von  ea.  f>00  .Seiten  in  kl.  4  °.  wovon  nur 
39  Seiten  beschrieben  sind.  G. 


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94 


Hördt: 

1.  Seholfemveisthum  betr.  die  Rechte  des  pfälz.  Kurfürsten  zu 
Hordt  auf  Veranlassung  des  Junker  Bernhard  Kreils  von 
Lindenfels  kurpfolz.  Vogts  zu  Germersheim  geschöpft 
am  13.  Mai  1448. 

Copie  vom  16.  Okt.  1677.  4  Papierfolien. 

2.  Sehfiffenweisthura  (Renovation)  betr.  die  kurpf.  Rechte 
zu  HOrdt,  gewiesen  auf  Veranlassung  Peter  Brechteis 
kurpf.  T.andschreibers  zu  Gennersheira  am  13.  Aug.  1565. 

('opie,  geh.  l'apierlibell  von  9  Folien. 

3.  S.  Godramstein,  Gerechtsame  Nr.  14;  Leimersheim  und 
Neupfotz. 

('Jedrurkte  WVisthiimer  ans  d.  J.  1448  u.  15A5,  s.  hei 
(trimm  V,  550— 554.  <r. 

Horbruch  s.  Cleinich. 

Horbruch  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Trier,  Amtsgerichts 
Bernkastel):  Schöffen  weist!)  um  über  die  Gerechtigkeiten 
der  Herren  von  Sponheim  und  der  Junker  von  Schmittburg 
zu  Horbruch.  Ohne  Jahr.  Nebst  einem  Auszuge  aus  der 
Landschreiberei-Rechnung  von  1600,  wonach  die  Hälfte 
der  Frevel  an  Gottfried  von  Schmiedberg  fallt,  aber  nichts 
vom  Ungeld. 

Kol.  148—151  der  Demonstrationen  jnriiam  ( Horst inan- 
niana)  P.  2.  M. 

Hornbach: 

1.  „Jura  sancti  Pirminii  scripta  ex  antiquis  libris,  diffinila 
per  scabinos  anno  1354." 

Copie  saee.  XVI,  Papifirlibell  von  1A  Folien.  <J wir.  hei 
(Jrimm  V,  A83-6Ü1.  ii. 

2.  „Pirmanns  Weifsthumb  zu  Hornbach".  „Diese  Copia  ist 
aus  einer  dem  charactere  nach  circa  annum  1450  ge- 
schriebenen Weilsthums- Abschrifft  genommen." 

Kol.  A'i— A8  der  Demonstrationen  jnrinm  in  den  Spon- 
h«'im**r-Horstmanniana  V.  P.  1. 

3.  Extrakt  aus  dem  Hornbacher  Gemeindeweisthum  v.  J. 
1558.  worin  auch  eine  die  Almende  betreffende  Urkunde 


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95 


des  Abtes  Ulrich  v.  «J.  1489  (Fol.  136a)  und  das  „Säuleu- 
reiht"  (=  Snbhastationsreehl)  erwähnt  und  wiedergegeben 
werden. 

F«»l.  135— IM  der  Demonstration  es  juriuni  in  den  Spon- 
heimer-Horstmanniana  V.  |\  1.  M. 

Hornbach,  Kloster,  s.  Altheim,  Dirmsteiner  Aratsweisthümer 
Nr.  10-12,  Godramstein  Jura  und  Gerechtsame  Nr.  1, 
Godramsteineithai.  Mittelbexbach,  Nünschweiler,  Queiders- 
bach, Queichhambach,  Kainsbach,  Walsheim. 
Abt  Hücker  von  Hornbach  (1157  und  1476),  s.  Queiders- 
bacherhof  und  Webenheim. 
Abt  Johann  Danckart  (1418),  s.  Abtfischbach. 
Abt  Hugo  (1369),  s.  Fischbach. 

Hornbach.  St  Fabiansstift,  s.  Münchweiler. 

Heinche  Cristmans  Kanonikus  daselbst  (1476),  s.  Weben- 
heim. 

Horn  eck  Hans  Cuno  von.  Hauseommenthur  zu  Horneck 
(1581).  s.  Einsiedel. 

Horneck  von  Heppenheim,  Junker  Siegfried  (1518),  s.  Lohns- 
feld. 

Horneck,  Hans  und  Wilhelm  (1417).  s.  Kaiserslautern. 
H  o  r  s  c  h  b  a  c  h ,  s.  Ki'sweilerthal. 

Hottenbach  (Dorf  im  Kegierungsbezirke  Trier.  Amtsgerichts 
Rhaunen):  Schöffenweisthum  von  Hottenbach  „wie  es  in 
anno  1558  von  Barthel  Brechtel  von  der  Neuenstadt  d.  Z. 
Amtsschreiber  zu  Trarbach  als  Notarius  erneuert  worden." 
(NB.  Der  „Oberhof"  ohen  an  der  Kirche  stand  den 
Junkern  von  Kratz  und  den  Wildgrafen  von  Kyrburg 
zu,  der  „Xiederhof"  unten  an  der  Kirche  dem  Erzbisehofe 
von  Trier  und  den  Grafen  von  Sponheim.) 

Fol.  122-129  der  Demonstrationos   juriuni  (Horst- 
manniana)  I'.  2.  M. 

Huhn  er  in,  Frau  (Junkerin  zu  Leiningen),  Witwe  des  Junker 
Philips  Hubuer  zu  Neuleiningen,  s.  Dirmsteiner  Amts- 
weisthümer  Nr  3.  10—12,  15  f. 

Hubreifs  Johannes  (1417),  s.  Kaiserslautern. 


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06 


Hügle  Sebastian  zu  Heidelberg,  c.  1600,  s.  Dirmsteiner  Amta- 

weisthttnier  Nr.  4.  5. 
Hugonis,  Magister  Johannes  Kanonikus  zu  St.  Martin  in 

Worms  1535),  s.  Bubenheim. 
Hundheim:  Huberweisthum  Uber  der  Sehaftnerei  Ottenbach 

Zinse  und  (Gerechtigkeit  zu  Hundheiin,    Cf.  auch  Kfs- 

weilerthal. 

F«»l.  10(5  der  Demniwtratiou^s  jurium  in  den  Sponlieimor 
Horstmaiiniana  V".  I'.  1.  M. 

Hund  he  im,  s.  Reipolzkirchen,  Herrschaft  Nr.  2. 

Hundt  von  Lauterbach,  Christoph  von,  kurpf.  Vicedom  in 

Neustadt  (15C5  u.  1572),  s.  Gimmeldingen  Nr.  2,  3  und 

Winzingen  (i.  .1.  1566). 
Hundt  .Jon.  Friedrich  von  Saulheim  (1599)  s.  Zeiskam  Nr.  2. 
Jakobsw eiler  (am  Südfusse  des  Donnersberges,  alter  Name: 

Waxweiler,  Joxweiler): 

1.  Orichtsweisthum  über  der  Herrschaft  Falkenstein 
Gerechtigkeiten  sowie  die  von  Viax  (=-  Veit)  von  ( >ber- 
stein  i.  J.  1539  in  Anspruch  genommene  Heufrohn  zu 
Jakobsweiler. 

Au»  dem  irrafl.  Falkenstein'sdien  „alten  Sahlbiiooh"  in 
nf>glaiibijurt(*r  Form  abgescbrieben  durch  den  tfrUfl. 
FalkeiHteiii  seilen  Ofterainrs-Sckretiir  <  hristopli  l  lri«  b 
Wasjennmnn  am  23.  April  l»i5">.  —  Libell  von  10  losen 
Papierblüttem  in  Folio  mit  uufpedr.  Siegel.  Kimr  weiter»' 
«  'opie  im  Falkensteiner  Codex  IV,  Fol.  21—  25a. 

2.  Dasselbe  Weisthum  in  illtcrer,  wohl  vor  1539 
entstandener  Abschrift,  da  der  Passus  über  Veiax 
von  Oberstein  darin  fehlt. 

Libell  von  1«  J'apiertolien. 

3.  Kxtrakt  aus  demselben  Weisthum  vom  3.  .Juni  1558 
speziell  die  Rechte  und  Ansprüche  der  von  <  »berstein 
betreffend. 

2  Papiorfolion.  M. 
J  a  x  w e i  l  e  r ,  s,  Jakobsweiler. 

Jeger  Hans,  Keller  zu  (Grevenstein  (1543),  s.  (Irevenstciner 
Mark. 


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_    _  _ 


97 


Iggelbach,  Weifsthum,  s.  Elmstein  und  Iggelbach. 
Ilbesheim  (bei  Kirchheimbolanden).  Weistimm  dos  Gerichts 
und  der  (iemeinde  Ilbesheim  (Iber  die  Rechte  der  Herr- 
schaft Falkenstein  im  Dorfe  ,.ribefsheim  by  Kirehem" 
gewiesen  „Wirich  von  Dhun  Grafen  zu  Falkenstein  und 
Liemburek  Herrn  zum  Oberstein  und  Bruch"  am  Montag 
nach  Bonitacii  (9.  Juni)  1533. 

Copie  im  Falkensteiner  Codex  IV.  Fol.  85  und 
auf  Fol.  1  12  des  llhesheimer  (ieriehfsbuchs  (X'od. 
saec.  XVI.  et  XVII)  in  Fasz.  114  der  Herrschaft 
Falkensteiii.  (J. 

Illingen,  die  „Frau  von  I."  (c.  1600),  s.  Marth. 

Ilvesheim  (Amtsgerichts  Mannheim).  Huberweisthum,  jähr- 
lich auf  den  nächsten  Dienstag  nach  8t.  Remigstag  ge- 
halten. 

Folio  12.1  der  Demonstrationes  jurium  in  den  .Spon- 
heimer Horstmaiiniana  V.  V.  1.  M. 

Imbricins  Balthasar,  Schaffner  zu  Hornbach,  s.  Walsheim. 
Iramesheim,  s.  Dirmsteiner  Amts  weist  Ii  Am  er  Nr.  16. 
Impflingen: 

1.  Renovation  der  kurpfälzischen  jura  in  Impflingen 
durch  Peter  Brechtell,  Landschreiber  zu  (Bermersheim, 
vom  6.  Oktober  1565  summt  Einwohner- Verzeichniis. 

4  Papierfolien;  Concept? 

2.  Bericht  der  Gerichtsmänner  zu  Impflingen  über  die 
kurpfulzischcn  jura  u.  s  w.  an  diesem  Orte,  erstattet  in 
Folge  Amtsbefehls  vom  10.  Oktober  1589  bezw.  12.  Juli 
1599  am  2.  August  1599. 

Orig.  von  8  Papierfolien  mit  den  antfredr.  Siegeln  des 
.loh.  Schweinberger.  Schultheißen  zu  Billigheim  und 
des  Wolf  Hust.  Schultheifsen  zu  Impflingen,  sowie  mit 
der  Unterschrift  des  Martin  Hemmerlin,  Notars  und 
.Stadtschreibers  zu  Hille/heim.  Nach  Fol.  f>a  der  letztem 
Nr.  war  das  schriftliche  Weisthum  der  (iemeinde  Impf- 
lingen „Inn  erlittenem  großen  hrunst  vor  ettlich  vnd 
dreyssigk  .1  hären  zu  grundt  gangen**.  —  Vf.  auch 
Hilligheirn  Amt.  und  ltilli<rheim  Jura  u.  (Gerechtsame, 
Fol.  28-25.  M. 

7 


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98 


Imsbach:  Bezirk  und  Gerichtsweisthum  von  Imsbach,  welches 

1537  durch  den  gräflich  Kai  kenst  eingehen  Secretarimn 

Lamprecht  Hack  von  Leyen  mit  Zuziehung  von  Sclnilt- 

heiis  und  Gericht  verfertigt  wurde. 

3  Abschriften  von  11.  10  und  4  Papierfolien.  sämmtl. 
aus  dem  18.  Jahrb.  Eine  Abschritt  ans  dem  10.  Jhrh. 
.steht  im  Imsbarher  (jerichtsbuche  v« »n  1  "»2!*  -  - 1  l>S4  bezw. 
1704.  Ans  (Jrnfsehaft  Falken>tein.  Fasz.  llä.  Kine 
weitere  < 'opie  im  Falken.steiner  Codex  Nr.  4  Fol.  !» 
bis  IS.  M. 

Imsweiler:  Gerichtsweisthum  von  Imsweiler  und  von  dem 

im  genannten  Gerichte  gelegenen  Felsberger  Hof. 

(•upie,  hergestellt  am  2*.  Mai  1748.  narh  einei Vorlage, 
welehe  unter  I'talzirrat'  (Jeorg  (iustav  (geb.  If>ß4. 
t  1ÖS4),  als  derselbe  das  Amt  IWkenhausen  plandsweise 
inue  hatte,  entstanden  war.  10  Papierfolien,  die  2 
letzten  leer.  Kiu  zweites  Kxemplar  dieses  Weisthums. 
0  IM.  Papier,  wovon  aiieh  die  2  letzten  leer  sind,  l»e- 
irlaiihtirt  am  (5.  Anir.  1770  naeh  dem  Jieim  Dinirfrerieht 
Imbsweiler  betindliehen  original"  trügt  ah  Kntstehungs- 
/.eit  der  Vorlage  von  späterer  Hand  dir  .lahrzahl  lf>74. 
tirinmi.  V,  004  setzt  die  Kiitstehuntr  vor  l.*>74.  Aus 
Kurptalz  Fasz.  1211.  M. 

Ingweiler  (bei  Reipoltskirchen). 

1.  Hubgeriehtsweisthum  ohne  Jahr. 

2.  l'rkunde  von  IS39,  Freitag  nacli  8.  .lohamrs  Ent- 
hauptung, wodurch  Kngelbreeht,  Ritter,  von  Reipolts- 
kirchen  sein  Haus  zu  Ingcmudewilr  seinem  Lehensherrn 
Grafen  Georg  von  Veldentz  öffnet. 

Folio  102  --1U4  der  Demotistrationes  J in ium   in  den 
Sponheimer  Norsimaiiniaua  V.  P.  1.  M. 

Johann,  Graf  von  Sponheim  (1424,  1427  f.),  s.  Winningen, 
Herrstein,  Dill. 

Johann.  Pfalzgraf,  Graf  zu  Sponheim  (l">09  1  r>r>7 ).  s.  Itibern, 
Dannenfels,  Albisheim,  Dreisen,  Marnheim,  Ravengiers- 
burg und  Senn  Ihm  in.  M. 

Johann,  l'falzgial'  (IÖ71),  KUS).  s.  Richweiler.  (\istellann. 
Hattweiler,  Kusel  II  und  Schiersfeld. 


99 


Johann  Casimir,   Pfalzgraf  (1581.   1589),  s.  Einsiedel, 

Knöringen  und  Neupfotz. 
.lost,  Amtmann  zu  Trarbach  (1468),  s.  Bruttig. 
Joxweiler,  s.  Jakobsweiler. 

Ippesheim  (im  hessischen  Kreis  Alzei),  Schttffenweisthum 
über  die  Rechte  der  Geriehtsherrn,  nämlich  der  Junker 
Philipp  und  Georg  von  der  Leven,  Gehrhard  von  Dien- 
heim, Melchior  von  Dhun.  Herrn  zu  Falkenstein  und 
Hans  Lantschad  von  Steinach  in  Dorf  und  Gemarkung 
zu  „Yppeslieim",  aufgerichtet  am  8.  Janer  1507. 

Falkensteiner  Codex  Nr.  4  Fol.  86-91.  G. 

Jung,  Johann  Christoph,  kurpfalz  Verwaltungsregistrator 
(1686),  s.  Hordt. 

Lachen,  Anspruch  auf  den  Steinbruch  im  Claufsenthal  und 
diesbezüglichen  Vertrag  mit  Maikammer  etc.  vom 
26.  Juni  1618,  s.  Maikannner.  Geraideusprueh  von 
1577/1628. 

Jux  Johann,  Licentiat  in  kaiserlichen  Hechten  (1457), 
s.  Faukel. 

Lachen,  Jakob  von,  Amtmann  zu  Castellann  (1421  und  1424), 
s.  Fankel  und  Winningen. 

f. am*),  Dr.  Hieronymus  zum  Lam  in  Speicrc.  1600,  s.  Dirm- 
steiner Amtsweisthümer  Nr.  5. 

Lambsheim:  Jakob  Voltz  von  (1582),  Säuberung  des  Mühl- 
bachs von  Lambsheim  bis  zur  Hpsteiner  Dorf  brücke, 
s.  Flommersheim. 

Lanac  ht-G  II  tiein.  gen.  am  Spigelberg,  s.  Bellheini,  1565. 

*)  Leber  die  .luristenfamilie  /.inii  Lam.  von  welcher  in  Speier  mehrere 
Glieder  die  Stelle  von  Uathsadvokafen  bekleideten,  siehe  Lrhard  Christoph 
Uanr,  Lehen  Christoph  Lehmanns  S.  143  f.  Darnach  war  Dr.  Hieronymus 
zum  Lam  38  Jahre  lanir.  his  1611,  Stadtadvokat.  —  Der  knrpfHiziselie 
Kirehenrath  Dr.  Marens  zum  Lam  stellte  von  l.r»7*J—  1606  einen  „Thesaurus 
pietiirarnm*  ziisanmen.  wovon  *2  Bünde  der  Pfalz  p-ewidmet  sind,  jetzt  auf 
der  llofbihliothek  in  Darmstadt.  Cf.  MittheiliuiL'en  zur  {lesellichte  des 
Heidelberger  Sehlosses  ]XHf>.  Hand  |.  S.  3  u.  61  und  An  hival.  Zeitsehril'f. 
1891,  .S.  304. 

7* 


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100 


Landau,  Stadt: 

1.  Die  Haingeraide  der  Stadt  v.  .1.  121)5,  gedruckt 
Ihm*  Grimm.  I,  76(5  f. 

2.  ihre  Rechte  zu  Dammheim  und  (Queichheim,  siehe 
diese  Orte, 

Landecker  Geraeinschaft:  „Rechtsprüch  Ettlicher  ]>orff(erj". 

1.  Born  heim:  S.  1  —  5.  „Copey  des  Weist  liurabs  Oder 
Rechtspruchs  zu  Hornheim.  Ordtnnng.'  und  (Berichts  Spruch 
zue  Bornheiin.  Wafs  beide  Chur:  vndt  Fürsten  Daselbst 
vor  ein  Gerechtigkeit  vnndt  Jntallen  haben,  Auch  was 
für  gereehtigkeit  ein  arme  Gemein  hingegen  haben." 

2.  O  b  e  r h  o  c  h  statt:  „Ordtnung  vnnd  Gerichts  Spruch  zue 
Obernhochstatt,  wie  derselbig  an  den  ortenlichen  Gerichts- 
tagen mundelieh  aufsgesprochen  wirdt."    S.  6-!>. 

3.  Schwegenheim:   S.  10—11. 

4.  Lingenfeld,  Recht  Spruch:  S.  12  —  16. 

5.  Offen  bach.  Recht  Spruch:  S.  17. 

Libell-I'apier-Folio  von  2u  Seiten,  davon  17  beschrieben; 
entstanden  im  Ki.  Jahrb.,  und  zwar  nach  1*>1*>.  in 
welchem  Jahre  das  Ungenfelder  WeHthum  „aufs  der 
alten  schrifft  verzeichnet"  wurde  (S.  12)  und  soirar 
nach  15:«),  in  welchem  Jahre  das  ( Jemeinde-t icrechtig-- 
keiteii-Jinch4*  von  Schwegenheim  <S.  11)  »-e.s.hrieben 
wurde.  (Lose  beilie^t  ein  Produkt  vom  1«  Ausrust 
1602.  betr.  den  Weidiraiifr  und  Zohcnt  der  Gemeinde 
Offen  bach.) 

XH!  Der  l'ebeititel  „Landecker  (iemeinschaft*  be- 
zieht sich  darauf,  dafs  das  kurpfiilz.  l'nferanit  Landeck, 
seitdem  die  H»*rrn  von  ( Jchseustcin  i.  J.  1JD4  und  141M 
ihre  Hitlfte  daran  an  die  Mischüfe  von  Speier  verkauft 
hatten.  Gmeins«  haftlich  der  Kurpfalz  und  dem  Bisthum 
Speier  gehörte.  Cf.  Job.  < Joswill  Widder.  Versuch 
einer  vollständigen  <  leujjr.  -  Histor.  He<ehreibiiiiir  der 
Kurlürstl.  I'falz  am  Rheine.  II.  IM.  (Frankfurt  uiul 
Leipzig.  17X6),  S.  4SI.  M. 

Landschad  von  Steinach: 

1.  Hans  (1507.  1521),  s.  Ippesheim  u  (Ammeldingen  Nr.  5. 

2.  Christofen,  Oberamtmann  zu  Falkenstein  (1537).  s.  Wons- 
heim. 


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101 


3.  Blicker,  s.  Jakobsweiler. 

4.  Hans  der  Jüngere,  Amtmann  zu  Zweibrücken  (1564), 
s.  Niederkirchen. 

5.  Hans  ririch,  kurpfalz.  Obelforstmeister (1 600),  s.  Wolfstein. 
Landstuhl:   „Weylsthumb  vber  das  Gantz  Arapt  Nanstull. 

Wirdt  Järlich  durch  der  Farster  einen  in  bejsein  der 

andern  mit  dem  mundt  ausgesprochen." 

Zwei  l'opien  aus  dem  16.  .Tahrh.,  die  eine  in  einem 
Pap.-Quartlihell  von  U  Müttern,  wovon  9  beschrieben 
sind,  die  andern  auf  4  Papierfoliohlilttern,  welche  gemilfs 
ihrer  alten  Foliirnng  von  „XIX-  XXII1*  einem  errOfseren 
(•atizen  entnommen  sind;  cf.  (iritum,  V,  667— (»70. 

NU.  Ein  „Weist  hum*  hezw.  „Legerburh  Hey  der 
Herrschaft  Landstein"  aus  der  Sickingen'sehen  Zeit, 
zwischen  160:^—1670  entstanden,  doch  nur  Fragment, 
liegt  in  der  „Crkunden-Sammlung"  des  k.  Kreisarchivs 
Speier  suh  Xr.  310.  Hin  gnuze.s  Kxemplar  dieses  letztern 
„Weisthums"  besitzt  seit  Marz  18H8  in  Folge  einer 
Schenkung1  des  stud.  jur.  Alfred  Schuler  in  München 
das  Stadtarchiv  Landstuhl.  M. 

Landstuhlerbruch,  s.  Bruch. 

Langenau,  Philipp  Endres  von,  (1591),  s.  Niedertiefenbach. 
Lang  Kaspar,  furstbisehötl.  Wormsischer  Junker  und  Hof- 
meister (1508).  s.  Obersülzen. 
Langenbach  (s.  w.  v.  Kusel),  Hubenweisthum  vom  6  Mai  1606. 

2  Papierf'olien. 

Langenlonsheim  (an  der  Nahe  bei  Kreuznach):  Weisthum 

über  den  Starckenbarger  Hof  zu  Langenlonsheim*),  zu 

halten  am  Montag  nach  8t.  Martinstag. 

Aus  den  Demonstratives  jurium  der  sog.  Horstmanniaua 

P.  2.  Fol.  lö  f.  M. 

Langweiler  (Dorf  im  Regierungsbezirk  Trier,  Amtsgerichts 
(irumbach)  Gerechtigkeit  und  Bezirk ,  s.  Birkenfeld  lt. 
Weisthnm  v.  ,1.  1512. 

Folio  170a  der  Demonstratioiies  jurium  (Horstman- 
niana)  P.  2.  M. 


*)  D.  Ii.  der  Hof  liegt  in  der  (Semarkung  von  Langenlonsheim:  ct. 
Widder,  JJesehreihung  der  Pfalz.  IV,  99. 


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102 


Laumersheim,  s.  Dirmstein  und  Lautnersheim. 
Laumersheim,  St.  Georgiusaltar,  s.  Einselthum  Nr.  11. 
Lauterbach,  s.  Sa  Imbach. 

Lehmann.  Christoph  Dr.,  Stadtschreiber  zu  Speier,  s.  Dirm- 
steiner Amtsweisthümer  Nr.  3.  ('eher  den  berühmten 
Verfasser  der  „Chronica  der  freyen  Reichs-Stadt  Speyr" 
sehe  man  Erhard  Christoph  Haur,  Leben  des  berühmten 
Christoph  Lehmanns,  Frankfurt  1756,  und  Georg  Kau, 
Christopherus  Lehmann,  Programm  der  Kgl.  (Jesammt- 
Studicn -Anstalt  in  Speier  1850. 

Lehr  Job.,  Amtsschreiber  zu  Marientraut  ( 1602),  s.  Dudenhofen. 

Leidet  heim.  s.  Hettenheim. 

Leimen,  s.  Grevensteiner  Mark. 

Leimersheim  (s.  v.  Germersheiin): 

1.  Zwei  Weisthümer  über  das  Vollgericht  zu  1  Heimers- 
heim, betr.  die  Rechte  des  Probstes  zu  Hördt,  gehalten 
durch  Probst  Melchior  Reüls  von  Alml'shcim  zu  Hördt, 
1540  und  1544. 

Krsteres  Papierliliell  in  4U  von  15  Hl.  tu  lmsehrielHMiem 
Persrainentumsrhla^e  «.'Hilr.  bH  (iriiuni  VI,  411—414, 
letzteres  Papierlibell  in  4°  von  12  MlHttmi. 

2.  „Ordnungs  Buch  zue  Leymerfsheim".  d.  h.  knr- 
ptalz.  Instruktion  für  den  Schaffner  des  (autgehobenen) 
Klosters  Hördt  vom  liJ.  November  1581)  und  darin 
„Weiisthumb  vndt  .Jahrspruch  Beider  Dörffer  Leimerls- 
heim vndt  Cuhardt,  So  Jährlich  am  Vollgeriditstag  otfeut- 
lichen  verleisen  vnd  ausgesprochen  wirdt"  (Fol.  7  —  1»), 

Papii'rlibell  in  4".  10  Uliitter. 

3.  „Deren  zur  Probstey  Hörd  gehörigen  orthschaften 
Leimersheim  und  Knhard  geriehts  Weisthumbein,  abge- 
schrieben und  vidimirt  durch  gt-richtsschreibern  der  Probstey 
Hörd  und  Oberschultheyscrey  Leymersheiru  den  25.  May 
1770." 

Papierlibell  von  12  Folien  mit  aufiM-ili u<  ktem  Siegel 
und  der  Vidiniimnir  des  I  ieriebtssehreibers  Werner  in 
Neupf.it/.    Aus  Kurplalz.  Fasz.  1.102.  M. 


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103 


Leitlinien.  Grafen  von,  s.  Godramstein  .Iura  und  Gerecht- 
same 1. 

Friedrich,  Graf  von  Leiniiigen.  Dompropst  zu  Worms 
(f  1377),  s.  Grofsbockenheiin. 

Jofried,  Graf  von  Leiningen,  Mechtild  seine  2.  Frau, 

Fritzmaiin,   rCmieh,   Johann   und  Jofried  seine  Sohne 

(zwischen  1317  und  1344),  s.  Grofsbockenheiin. 

(iraf  Friedrich  von  Leiningen  (1417).  s.  Kaiserslautern. 

Graf  Einich  (welcher  und  wann?),  s.  Kleinkarlba«  h. 

Graf  Kmich  von  Leiningen  (1509).  s.  VVeisenheim  a/B. 
Le  i  n  i  ngen- Dac  Ii  s  b u  rg.  Hans  Heinrich,  (iraf  zu,  Herr  zu 

Appennont  (1400),  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthnmer  Nr.  1 

und  Freinsheim. 
Leiningen-Dagsburg,  Graf  Beinhart  von  (1492),  (ob  auch 

Junker  Friedr.  Stephan?),  s.  Albisheim. 
Leiningen  und  Dachshurg,  Kmich  der  .Junge,  Graf  zu, 

Herr  zu  Appennont  (1495— 1 535),  s.  Herxheim  a/B. 
Leiningen-Dagsburg,  Graf  Kmich  d.  .1.  von,  (1585,  1593), 

s.  Wallhalben  und  Krankensteiii. 
Lein  in  gen -Harten  bürg.  Grafen  von.  s.  Hansen. 

Graf  Kmich  von  Leiningen -Hartenburg  (1417),  s.  Det- 
tingen. 

Leiningen.  Walpurg  von,  verehlichte  Griifln  von  Sponheim 

(1427  f.),  s.  Dill  und  Herrstein. 
Leitungen -Harten  bürg,  (iraf  Kmich  von,  und  (iraf  Kmich 

d.  J.  von.  (c  1600).  s.  Erpolzheim  und  Frankenstein. 

Herrschaft. 

Lei t wein  Hans,  kurpfiilz.  l'ntervogt  (1607),  s.  Gimbsheim. 
Lenk  Theodorich.  Pastor  zu  Kübelberg,  s.  Kinsiedel  Xr.  14. 
Leven  von  der.  Junker  Jorg  (1482),  und  Junker  Johann 
(wann?),  s.  Mittelbexbach. 

.Innker  Philipp  u.  Georg  Gebrüder  (1507),  s.  Ippesheim. 
Junker  Philipp  Erwins  von  der  Lcycn  Erben,  c.  1600, 
s.  Dirinsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  10—12. 
Graf  von  der  Leyen  (1722),  s.  Schweighausen. 


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104 


Leyser,  Junker  (c.  1600), s. Dirmsteiner  Amlsweisthttmer  Xr.  1. 
Leistadt,  s.  Freinsheim. 

Lei  statt,  Ganerbenwald  mit  Weissenheim  a/S.  etc.,  s.  Dirm- 
steiner Amtsweisthümer  Xr.  1. 

Lichtenberg,  .Junker  Wolfgang  Plickh  von,  c.  1600,  s.  Dirm- 
steiner Amtsweisthümer  Xr.  10  —  12. 
Die  Blicken  von  Lichtenberg  (1570),  s.  Reichenbaeh. 
Peter  von  Moschel,  Laudschreiber  zu  Lichtenberg  (1507), 
s.  Wolfersweiler. 

Die  Herren  von  Lichtenberg,  s.  Obersulzbach. 
Lichteuberger  Thal,  s.  Baumholder  1570/71,  Fol.  46r 
und  40a. 

Lichtenstein  Riehart,  Altarist  zu  Dürkheim  (1417),  s. 
Pfeffingen. 

Limburg,  Kloster,  seine  Rechte  und  Gefalle  zu  Schifterstadt, 
aufgezeichnet  unter  Abt  Machar  i.  J.  1501.  s.  Sehifl'er- 
stadt;  siehe  ferner  Dürkheim,  Hausen,  Sulzbach  und 
Weidenthal. 

Limburg.  Aebte,  Diether  (c.  1330),  s.  Grofsbockenheim ; 

Joh.  Bock  (1417),  s.  Pfeffingen. 
Limmelberg,  Waldrecht,  s.  Kirchheim,  Waldweisthum. 
Lindelsheim,  s.  Sondernheim. 

Lindenberg,  die  von  Lindenberg  haben  ihr  Begräbnifs  in 
St.  Lambrecht,  s.  St.  Lambrecht,  Kapellenweisthum. 

Lingenfeld,  Weist hum.  s.  Landecker  Gemeinschaft,  S.  12 
bis  16.    Cf.  Grimm  V,  564—566. 

Litzig,  s.  Traben. 

Lobloch: 

1.  .Jahrgeding  der  Huber  zu  „Lopphenloch"  aufge- 
zeichnet am  30.  Dezember  1442.  nach  welchem  u.  A. 
vom  Zehent  zu  Lobloch  der  .lohanniteiorden  2  Theile 
und  das  Spital  zu  „Rrunclnvviler"  (heute  Brauchweiler  Hof 
bei  Winzingen)  einen  Theil  beziehen,  der  eistere  dafür  2. 
das  letztere  wöchentlich  eine  Messe  in  der  (St.  Xicolaus-) 
Kapelle  zu  Lobloch  lesen  lassen  sollte. 


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105 


Orig.-I'erganientlibell  in  4°  und  in  Holz  gebunden  im 
liesirze  d»\s  stud.  jur.  Lellbaeh  zu  Straffburg.  Dun 
Verfassern  vorliegenden  Weisthünierverzeirbnisseg  hur 
der  Kaiserl.  Inspektor  a.  ü.  ('.  A.  Woll  in  Strafsburg 
ein»?  eigenbUndige  Abschrift  giltigst  zur  Benützung 
vorgelegt. 

2.  Ihr  Recht  im  „Gimmeldinger  Walde",  ihre  andern 
Rechte,  ihre  Einverleibung  in  Gimmeldingen,  s.  (Jimmel- 
dingen Nr.  7,  11,  12.  G. 
Lohnsfeld : 

1.  Weisthum  über  die  Rechte  der  Herrschaft  Falken- 
stein,  der  Abtei  Otterburg  und  der  florneck  von  Heppen- 
heim zu  Lohnsfeld  gewiesen  von  Sehultheifs  und  Schöffen 
des  Gerichts  daselbst  i.  .1.  1518. 

2.  Protokoll  betr.  die  vor  der  ganzen  Gemeinde  zu 
Lohnsfeld  von  Junker  Syfricd  Horneck  von  Heppenheim 
vollzogene  Abtretung  seiner  gerichts-  und  grundhetrlicheu 
Rechte  über  ein  Viertel  des  Dorfs  Lohnsfeld  an  Philipp 
von  Dhun  Grnfen  zu  Falkenstein.  Geschehen  am  18.  Ok- 
tober 1518. 

Falkensteiner  Codex  Nr.  4  Fol.  lti-18.  G. 

Lohnsfeld,  s.  Potzbach. 

Lohnweiler  (s.  v.  Lauterecken).  „Weifsthumb  der  Hüber 
Inn  der  Stangenhuben  zu  Lohenweiller  vff  Andrei!  den 
5.  Juny  Anno  (15)99  Aufs  den  alten  Anno  etc.  (15)50 
geschriebenen  weifsthumbs  gleichlauttent  abeopirt". 

I'apierlibell  von  8  Blattern  in  4°.  M. 

Loissen,  Johans  von,  (1479),  s.  Bescheid. 
Lorsch.  Kloster,  s.  Dreisen  Nr.  4. 

Lösenich  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Trier,  Amtsgerichts 

Hernkastel):  Weisthnm  des  .Junkers  Diederich  von  Kerpen 

über  Lösenich  v.  ,1.  1529,  Dinstag  nach  Joh.  Bapt. 

Folio  175-17H  der  Dcmoustrationes  juriinn  (Hor.st- 
mannia)  P.  2.  M. 

Löwenhaupt,  Beiname  der  Grafen  von  Rasseburg,  Sidonia 
von,  s.  Reipolzkirchen,  Herrschaft,  Anmerkung. 


106 


Lewensteiii,  Junker  von,  s.  Godramstein,  .Jura  und  Gerecht- 
same Nr.  1,  Seelen  und  Sehwcighausen. 

Löwenstein,  Kitter  Emerich  Lemeltznn  von  Löwenstein  und 
Ritter  Wolfram  von  Löwenstein  (1359).  s.  Schiersfeld. 
Ritter  Johann  von  Löwenstein  (1417)  und  Brenner  von 
Löwenstein  (1417),  s.  Kaiserslautern. 
Brenner  und  Heinrich  von  Löwenstein,  s.  Baumholdcr 
1419  und  1438. 

.Johann  Brenner  von  Löwenstein,  s.  Alsenbrück.  1507. 
Johann  von  Löwenstein  (1535).  s.  St.  Ingbert. 
Graf  Albrecht  von  Löwenstein.   Herr  zu  Schal  fcneck 
(1586),  s.  Gleisweiler  Nr.  3. 

Low  enstein -Wert  heim:  Graf  Joh.  Dietrich  von.  (1625) 
und  Fürst  Maxim.  Carl  von,  (1717),  s.  Scharfeueck. 

Löwensteiner  Hof  (bei  Obermoschel?):  Weisthuui  übet  die 
Rechte  der. Junker  „Lebenstein  vnd  Blicken"  im  Bezirke 
des  Löwensteiner  Hofs  aufgerichtet  am  Dienstag  nach 
Fabian  und  Sebastian  (22.  Jüner)  1538  im  Reiseln  Xiclas 
Pastors  zu  „Dörrebach"  (Dörnbach)  Gorhart.  Pfarrer  zu 
Oisteren  (jetzt  Niederkirchen)  und  Johannes  Schepfer's 
Abgesandten  Friedrichs  von  KHz.  Nassauischen  Hof- 
meisters. 

€ '.«pi**  siwe.  XVI.  in  .lolmiin  Aii(ln;i's  W.isiliüim  r- 
suiiinilutit:.  hn  KolilniziT  Siwi^uvliiv.-  suli.  Nr.  ll»i 

F.,1.  :;r,7  r. 

Ludwig  II.  d.  J..  Pfalzgraf  und  Herzog  von  Zwoibrüekon 
(1514—  1532),  s.  Mittelbrunn. 

Ludwig  llt.,  Pfalzgraf  (1410—  1436).  s.  Dirmstein.  Laumers- 
heim und  Zeiskam  Nr.  3  und  4  U  rkunden  von  1425. 
Montag  nach  Jubilate  und  142S.  Montag  nach  Maria 
Geburt). 

Ludwig  V.,  Pfalzgraf  ( 1508—  1541),  s.  Gimbsheim.  Gimmel- 
dingen, Mannweiler  und  Zeiskam  Nr.  1  (Li-kunde  von 
1516,  Freitag  nach  Jubilate). 


107 


Ludwig.  Herzog  zu  Zweibrucken  (1476),  s.  (Queidersbach 

und  Webenlieim. 
Lug,  s.  Gossersweilerthal. 

Lustatt,  Gemeinde  und  Beheizung,  s.  Zeiskam  Xr.  1. 

(Ober-  und  Nieder)-Lustadt,  s.  1.  Godramstein,  Gerecht- 
same, Nr.  «,  2.  Godramstein,  Jura  und  Gerechtsame, 
Xr.  5. 

Lutte  Isweiler.  Hof,  s.  Niederkirchen. 

Lu  tze  Ist  ein,  die  Herren  von,  s.  Obersulzbach. 

Macken  (Dorf  im  Regierungsbezirk  Coblenz,  Amtsgerichts 
Boppard):  Weisthum,  das  zu  Macken  dem  Bischof  von 
Trier  und  dem  Grafen  von  Sponheim  gewiesen  wird. 
Ohne  Jahr. 

Fol.  1X5    IHK  der  Dcinonstrutioiuis  juriinn  i  llomttnaii- 
iiiaiia)  l\  2.  M. 

Mackheim  Hans  von,  s.  Berzweiler. 

Maikammer  der  Knrstl.  Speiersche  Rath.  Vogt  und  Ober- 
amtmann zu  Kirrweiler:  Wolfgang  Heinrich  von  und  zu 
Weingarten  erneuert  den  zuletzt  1577  erneuerten  „(Ve- 
reiden Spruch  der  vier  Dörfler  Meinkammer,  Kirrweiler. 
St.  Marthin  vnd  Diedefsfeldf  nebst  den  späteren  Nach- 
tragen dazu  betr.  den  Anspruch  der  Gemeinden  Lachen 
und  Speierdorf  auf  den  Steinbruch  im  Claufsenthal  vom 
26.  Juni  1618  (Fol.  6r  f.),  Kichelreeht  (Kol.  lOr)  u.  s.  w. 
am  „Montag  vor  dem  Aschermitwoch"  1628. 

Orig.-fVrgamemliiwIl  von  14  Folien;  das  Si«v«*l  «les 
Erneuern*  ist  von  der  rnthen  .Siegelsehrnr  abgelfisr. 
Ohne  die  Zusätze  j^edr.  bei  (iriintn  VI.  41*1  —  410. 
XH!   Maikainmer  war  der  .Sir/,  des  J  Jereidensrnhls*.  M. 

Mailborn,  s.  Birkenfeld  H,  3  u.  6  und  auch  Malborn. 
Mainz,  Krzstitl.  s  Godramstein  Gerechtsame  Nr.  4  und  Neu- 
baumburg. 

Mainzweiler,  Meinzweiler.  Menzweiler  (Jetzt  nur  mehr  eine 
Kirche,  früher  auch  ein  Dorf  zwischen  Mannweiler  und 
Köln  im  Alsenzthale;  cf.  Mittheilungen  des  historischen 


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108 


Vereins  der  Pfalz,  V.  91):  „Dis  ist  das  Gerichtsbuch  zu 
Mentzwiller  und  ist  angehaben  uff  Durnstag  nach  .sant 
Johanns  Baptisten  Tag  (30.  Juni)  als  man  zeit  nach 
Christi  Geburt  1429."  Gerichtsweisthum  des  zur  Herr- 
schaft Stolzenberger  Thal  gehörigen  Ortes  Mainzweiler. 
Falkensteinr r  Codex  IV  F<»1.  104  r— 105;  auch  im 
Fax/.  505a  Fol.  114  ff.  der  Zweibrüeker  Bestünde.  (i. 

Malborn  (Regierungsbezirk  Trier,  Kreis  Hernkastel;  gehörte 
zur  hintern  Grafschaft  Sponheim): 

1.  Weisthum  von  Malborn,  errichtet  von  Amtmann 
Junker  Job.  Friedr.  von  Wolframsdorf  1643,  21.  Juli. 

Nach  einer  1746  zu  Trarbach  here/esrellren  Copie. 

2.  Beilegung  der  Irrungen  zwischen  der  Abtei  St. 
Mergen  (=  Marien)  bei  Trier  und  der  Gemeinde  Malborn 
vom  11.  Juni  1766. 

Fol.  108  -210  der  Detnonsfnitioncs  jnriiini  in  den  Spon- 
heimer-Horstinanniana  V.  I».  1.  Bezüglich  der  VVulder 
von  Mulborn  s.  Hirkenfeld  If.  :{  u.  fi.  M. 

Man  bediel,  s.  Baumholder  15  70/71,  Fol.  31  —  34. 

Mandel bach,  s.  Ifabkirchen. 

Mannweiler:  „Weistimm  des  Gerichts  zu  Mannwciler",  auf- 
gerichtet 1519  auf  St.  Apolonienta^  zwischen  Pfalzgraf 
und   Kurfürst   Ludwig  V.  (1508  -1544)   und  Junker 
Hansen  von  Flörsheim  als  den  beiden  Geriehtsherren  zu 
Mannweiler,  renovirt  unter  [Kurfürst  Friedrich  IM.  (1550 
bis  1576)  und]  Tiburtius  Bechtolf  von  Flörsheim  (1574?). 
Libell  von  10  l'a|»iert'i>lieii ;  beglaubigte  Copie  summt 
dem   antVedrnekti'ii  (»eriehhKsiejM   von  M:<nmveiler. 
Aus  Knrptulx.  Fus/.  III?«1,  .-f.  Cirimm.  V.  «t>6  f. 

NM.  Mannweiler  war  ni.  A.  an  die  Flersbeimer  <r»  - 
kommen.  indem  Friedrich  von  Flerzheim  (vor  14*29) 
Marpireth  von  li«nd«>L'ir .  die  Tochter  des  reichen 
liiipnH  ht  von  fiiiiidt-irir.  der  hei  14  Kirrer  und  Knechte 
zti  Lehenmihmern  harre,  heirnthete.  M. 

Mann weiler,  s.  Oberndorf. 

Margreten  Ostern  (alter  Name  für  Xiederkirchen): 

I.  Jahrgeding  zu  Margreden  Ostern  v  J.  152*  „oii 
fridag  dem  halben  Meya  auf  Grundlage  des  Weisthums 


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109 


von  1501,  wonach  dio  Herren  von  Margreten  Ostern  die 
Aebte  von  Werschweiler  und  ihre  Vögte  die  Blicken  waren. 

3.  Einige  Auszüge,  ans  Urkunden  aus  den  Jahren 
1458,  1292  und  1556,  letztere  betr.  die  Auflage,  dafs 
die  Kaufs-  etc.  Verhandlungen  Uber  Guter,  welche  im 
sog.  „Königreiche"  liegen,  vor  dem  Hubsehultheifsen  zu 
geschehen  haben. 

Fol.  KiSf.  dor  IVriiKnstratioiios  jnriiim  Olorstmanniana) 

1».  2.    Cf.  Niederkirrhen!  M. 

Marienthal  (alt  Mergendal  bei  Dannenfels): 

1.  Urkunde  vom  6.  .luli  1500,  aufgenommen  von  dem 
kaiserl.  Notare  Paulus  Hammann  von  Hagenau,  Clerk 
8tral'sburger  Risthums,  in  der  Stadt  Kirchheim  beim 
Donnersberg,  im  Hause  des  Junkers  Eberhart  von  Meren- 
berg genannt  Rubsamen,  betreffend  ein  Zeugenverhör  über 
folgende  Punkte : 

1.  ob  die  von  Mergendal  einem  Amtmanne  zu  Danneufels 
anstatt  der  Herrschaft  von  Nassau  gehuldigt  hatten  als 
Hintersassen; 

2.  ob  die  von  Mergendal  zu  allen  ungeboteuen  Dingen  nach 
Dannenfels  gegangen  und  dort  das  Gericht  hiitten  weisen 
helfen ; 

3.  ob  die  Herrschaft  Nassau  in  Mergendal  Bannwein  auf 
die  Kirchweih  geschenkt  habe; 

4.  ob  die' Herrschaft  Nassau  dem  bretleger  und  spyler  zu 
Mergendal  nicht  das  Spiel  gelegt  habe; 

5.  ob  nicht  alle  Zölle  von  allen  Krilmen  bei  der  Kirchweih 
zu  Mergendal  an  die  Herrschaft  Nassau  gefallen  seien; 

6.  ob  nicht  alle  Kaufvei  handlungen  über  Erbgut  zu  Mer- 
gendal vor  dem  Gericht  zu  Dannenfels  abgeschlossen 
worden  seien  mit  Ausnahme  des  Kloster-Widdums; 

7.  ob  nicht  die  Frevel  und  Rrüehe  zu  Mergendal  in  Dannen- 
fels vertheidingt  wurden. 

8.  ob  nicht  die  Dannenfelser  die  Kirch weihhut  zu  Mergendal 
gehabt  hätten? 


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110 


9.  ob  nicht  dem  Pfarrer  Johann  Holzschuw  zu  Mergendal 
von  der  Herrschaft  Nassau  das  Weinschenken  auf  dem 
Kirchhofe  zu  Mergendal  verboten  worden  sei,  bezw. 
ob  er  nicht  dafür  der  Herrschaft  habe  Umgeld  geben 
müssen ; 

10.  wie  weit  die  Herrlichkeit  und  das  Eigeuthum  der  Herr- 
schaft Dannenfels  gehe,  woran  die  Herrschaft  Kalkenstein 
und  der  Pfarrer  zu  Mergendal  stofse. 

Percrament-Hrkunde  mit  dem  NotHriat.szeiehen.  M. 

2.  „Mergenthaler  Bezirkung".  Am  Schlufs  die  Be- 
merkung: „Über  diesen  Bezirk  find  man  ein  Instrument 
in  der  Cantzley  in  der  laden  inne  do  ^  uff  steth,  das 
Datum  steth  Anno  1448  im  Januario." 

Falken.Mteiner  Codex  IV,  Fol.  85. 

3.  Waldrechte  von  Marienthal,  s.  Kirchheim,  Wald- 
weisthum. 

I'eber  das  Kloster  venrleii-ln>  Kemlinp,  (•'esrhichte  d«r 
Kloster  II.  164  ff.  <i. 

Marien  traut.  Amtsschreiber  zu,  (1593  und  1602).  s.  Duden- 
hofen. 

Marnheim:  Gerichtsweisthum  von  Marnheim,  ei-flossen  unter 
Pfalzgraf  Georg  von  Simmem- Sponheim  „als  rechten 
natürlichen  Herr  und  Inhaber  des  Schlots  und  Amt 
Bohlanden"  (1559-  1569);  darin  werden  einzelne  Be- 
stimmungen, welche  1543,  Montag  n»ch  Michaelis  und 
1552,  26.  September  von  Pfalzgraf  Johann  fl.  (1509  bis 
1557)  erlassen  worden  waren,  inseriert.  Als  AnstOfser 
erscheint  auf  Weitersweiler  der  Orolshofmeister  Philips 
Wambold  von  lTmstadt. 

I'apierlihell  von  12  Folien  ;  Copit?  aus  «It-ni  1*.  .hlnh.  M. 

Marnheim,  s.  Kirchheimbolanden. 
Marssdorf,  s.  Beltheim  Nr.  3. 
Marth: 

1.  .Jahrgeding.  gehalten  zu  Marth  auf  dem  Königreirh 
im  Ostert ha I  am  1.  Mai  1577. 

2  l'apierfolieii. 


111 


2.  Bericht  Aber  die  zu  Marth  jählich  fallenden  Martini- 
Gilten,  welche  durch  den  „Meiger"  als  „gemeine  llerren- 
gilt"  an  die  „Frau  von  Illingen",  an  Stoffel  von  Hausen 
und  Philipps  von  der  Heyden  geliefert  werden;  c.  H>0ö. 

2  Pnpiwfolien.    Aus  Zweihriirken  II   Fasz.  108*2.  M. 

Marth,  s.  Bubaeh  und  Königreiche!-  Weisthum. 

Maser  von  Berge,  Junker  Reinhart  von  (1428),  s.  Ramberg 

Mauchenheim.  Waldweisthum,  s.  Kirchheim,  Waldweisthum. 

Mauchenheimer  Vrogtei,  s.  Bliesbrücken  s.  v.  M. 

Ma(u)chenheiraer,  Junker  Simon,  Swager  des  Jorg  v.  d. 
Leven  (1482),  s.  Mittelbexbach. 

Mauchenheimer  Mathes,  s.  Berzweiler. 

Simon  (1417)  und  sein  Sohn  Heinrich  (1485),  s.  Kaisers- 
lautern. 

Mauenheim,  s.  Marnheim  bezw.  Kirchheim-Bolanden. 
Maulbronu.  s.  Dudenhofen. 

r 

Meckenheim  (n.  r>.  v.  Neustadt): 

1.  „Difs  Ist  der  Rechtspruch  den  die  von  Ruppers- 
perg  sprechen  gegen  den  von  Meckhenheim  alle  Jar 
vff  Sanet  Jacobstag".  Am  Schlüsse  steht:  „Difs  ist  der 
weifsthum  dir-  die  von  Ruppersperg  weisen  wie  von 
alters  hero  vnd  ob  sie  mer  oder  minder  weise(n),  so  soll 
es  doch  bleiben  wie  von  alters  her  vnnd  weiset  dafs  vff 
den  Rann."  Die  Thatsache.  dafs  hier  eine  Gemeinde  der 
andern  das  Recht  weist,  deutet  auf  die  alte  Markenge- 
nossenschnft  der  beiden  Gemeinden  Meckenheim  und 
Ruppertsberg;  das  Weisthum  ist  auch  sonst  noch  merk- 
würdig; es  weist  nJlmlich  die  Gemeinde  Ruppertsberg 
auch,  „wo  Kriegsleüff  kommen,  dafs  die  vonn  Meckhen- 
heim vnsern  berg  wolten  brauchen  mit  Irem  viehe"  so 
solle  das  geschehen  dürfen,  jedoch  unter  folgendem  Be- 
ding: „wolten  sie  sich  vff  vnserm  berg  beholten  so  sollen 
sie  den  zciselbacher  thal  aussen  fahren  vnd  wann  sie  ann 
dafs  ort  komen  da  sie  laden  wellen,  so  sollen  sie  mit 
dem  einen  fuefs  stehn  In  dafs  ober  gleifs  vnd  soll(n) 


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112 


Inn  die  linekhen  handt  neraen  dafs  recht  Ohre  vnd  die 
recht  handt  dardurch  Stessen  vnd  werifen  mit  dera  vvaffen ; 
so  weit  er  wirfft,  so  hatt  er  macht  zu  hauwen  vnd  nit 
weitter." 

Ans  dorn  15il2  auflegten  Hochstift  Speier  sehen  Saal- 
buche Nr.  10«x  pag-.  147  ff. 

*2.  Kurpftllz.  Weisthura. 

Copie  vom  19.  Juli  1660.  4  l'npierfoliei).  M. 

Meckenheim,  Ritter  .Tohan  von  (e.  1330),  s.  Grofsboekeu- 
heim. 

Sebastian  von  (c.  1600),  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthttmer 
Nr.  i  u.  2. 
Meli  linken,  s.  Otterberg. 

Merenberg  Kberhart,  Junker  von  Merenberg,  genannt  Rüb- 
samen (1500),  s.  Marienthal. 
Mergendal,  s.  Marienthal. 

Mertesheim,  Stumpfwaldweisthum,  s.  Obersülzen. 
Merzalben,  s.  Grafensteiner  Mark. 

Mettlach,  Abtei  an  der  Saar,  Amtsgerichts  Merzig.  Weis- 
thum über  den  Bezirk  der  Abtei  Mettlach,  der  den  Rann 
der  6  Dörfer  Getseheidt,  l'nterdietfenbach,  Richetshausen, 
Hoeweiller,  Raitzenburg  und  Gerach  umfai'st,  aufgenommen 
in  Gegenwart  des  Abtes  Thilman  von  Mettlach  durch 
den  Notar  Johannes  de  novo  Castro,  Paster  in  Broutorff 
14«  I ,  Mitwoch  S.  Clementis  Tag  •--=  23.  November. 

Kol.  138- -148  Jor  D<Mtion«traiiuii(!N  jurinm  «Horstnmn- 
niann)  1\  2.  M. 

Mettlach,  Abtei,  Abt  Thilman  von  Prurae  (147l>).  s.  Bescheid. 

Metzenhausen  l'lrich  von,  (148U).  s.  .Senheim  Nr.  8. 

Miesau  (jetzt  Ober-  und  Nieder-Miesau):  Urkunde  des  Pfalz- 
grafen Friedrich  Ludwig  vom  7.  Oktober  1667,  wo- 
durch er  die  zu  und  um  Miesau  gelegenen  Bruchhol tzer 
Hubgüther  an  Wiesen  und  Aeckem,  welehe  früher  dem 
Kloster  Werschweiler  gehörten,  mit  Ausnahme  des  Waldes 
dem  Jakob  Lang  und  Hans  Becker,  den  einzigen  aus 
dem  vergangenen   Kriege  überlebenden   dortigen  Krb- 


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113 


bestilndem  zu  Erblehen  unter  denselben  Bedingungen 
übergibt,  wie  sie  1465  verliehen  woiden  waren;  doch 
solle  in  Anbetracht  der  groi'sen  Verödung  der  Güter  der 
volle  Erbzins  erst  mit  dem  Jahre  1675  beginnen. 

Fol.  196  t'.  ihr  Denioiistnitionfs  juriuiii  in  dm  Spon- 
hi-initT-IlorstuiaiiiiiaHii  V.  1*.  1.  M. 

Miesau  (Ober-  u.  Nieder-Miesau).  Bannbesehreibung,  s.  Kübel- 
berg Nr.  I.  —  Kapelle  s.  Einsiedel  Nr.  13. 

M  i  m  b  a c  Ii .  Pfarrer  Johann  daselbst  (1476)  und  das  Weist hnm 
von  Mimbach.  s.  Webenheim. 

Misau,  s.  Miesau. 

Mittelbexbach:  Weist Imm  von  Mittelbexbach,  aufgenommen 
1482,  26.  April  zu  Mittelhexbarii  „vor  dem  Kirchhof)' 
der  Pfarrkirchen*  durch  Notar  Johann  Ooltsehmidt  von 
Zweybrücken ;  als  Oeriehtsherr  wird  gewiesen  Junker 
„Jerg  von  der  Leven  von  Sant  Pirmans  vnd  seinen 
wegen" :  Junker  „Jer(g)  von  der  Leven4*  aber  ist  ein 
rechter  (Terichtsherr  „von  der  Machenheiinern  seins 
Schwagers  Junker  Simons  wegen".  —  Von  dem  Originale 
nahm  später  auf  Bitten  des  Junkers  Johann  von  der 
Leven  der  Notar  und  Pfarrer  zu  Mersheim,  Johannes 
von  Hermbach,  beglaubigte  Abschrift,  und  davon  ist  das 
vorliegende  Weistluim  eine  ('opie.  Entstanden  ist  die 
letztere  c.  1600. 

Pupierlihell  von  10  Folien.  Siehe  Ciriinm  V.  701  -707.  M. 

M  Ittel  bocken  he  im,  s.  (iroisbockenheim. 

Mittelbrunn  (s.  w.  v.  Landstnhl):  „Wcisthumb  der  Hiebet* 
(d.  h.  Huber)  zu  Mittelbornn  .  .  von  wegen  der  Dreyer 
Hochgerichts  herren  obgemelts  Dorff  Beschehenn  vft"  Montag 
nadi  des  Dorffs  Kyrbweihe.  Anno  1529"  und  „1531". 
Davon  sind  5  Copien  erhalten,  3  je  4  Papierfolien  stark, 
wovon  2  aus  dem  16.  und  1  ans  dem  1*.  .Jahrhundert 
stammen,  und  2  je  2  Papierfolien  stark,  aus  dem  17.  und 
18.  Jahrhundert.  Gerichtsherren  zu  Mittelbrunn  waren: 
Herzog  Ludwig  von  Zweibrücken,  Hans  vom  Stein,  das 

8 


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114 


Gotteshaus  Meinsiedel  und  Franz  von  Sickingen  und  die 
Erben  ßernharts  von  Mittel born. 

Aus  Deutsohordeii.  ml  Fasz.  27.  M. 

Mittelbrunn,  s.  Einsiedel. 

Mog,  Gg.  Ludwig,  Amtskeller  der  Herrschalt  .Stauf.  1701, 
s.  Kerzenheim. 

Münch,  Philipp.  Büchsenmeister,  s.  Wolfstein  U. 

Montfort,  Friedrich  von  (1417).  s.  Kaiserslautern. 

Moorlautern: 

I.  „Verzeichniefs  des  Weü'stumbs,  deren  Gemeinde  zu  Mor- 
ia titers." 

Copie  ( 1'apierliMI  von  11  Folien  in  Huntpapier  pe- 
lieftet)  von  16<K).  t^»;t'»-rtiert  nach  der  Abschrift  des  de- 
nieindoweisthtims  im  „Kaiserslauterer  Lair*'rl>nrhe  von 
1601"  jetzt  Nr.  50. der  Stil-  u.  Latrerbih  lier  de*  K.-A. 
Speier  F.d.  221—225. 

•2.  „Weilsthum  vud  altt   hei  kommen   des  Gerichts  Morn- 
lautern". 

Copie  im  obengenannten  „Kaiseislautercr  l.aircrlniclr 

Fol.  :U7— :J.V».  c. 

Moosalber  Wiese,  s.  Fischbach.  Pflege. 
Morschbacher  Hof,  s.  Frankenstein  Nr.  1  u.  2. 
Mörsbach  (Eingegangenes  Dorf  des  Amtes  Stauf):  „Dnt's 
Weistumb  im  huphoift*  zu  Mörfsbach." 

Copie  säe...  XVI  (2  l'apierfolien).  (i. 

Mörsfeld,  Weisthum  der  (iemeinde  Mörsfeld,  entstanden  in 
der  zweiten  Hälfte  des  XVI.  .lahrh.  z.  Th.  unter  Leitung 
Philipps  des  Jungen  Frhr.  zu  Wimenberg  und  liyelstein 
kurpfiilz.  Rurggrafen  zu  Alzei  (1500). 

Heglaubicrte  Copie  vom  27.  Mttrx.  177o.  I'apierhcir  von 

H>  Folien.  -  Aus  Kurptal/..  Fasz.  141S.  <;. 

Morse  heim,  die  Junker  von.  ihre  Hechte  zu  Kriegsfeld, 
s.  Kriegsfeld. 

Morls  heim.  Hans  Friedrich  von.  und  Junker  MorJsheiincis 
Wittwe  zu  Wachenheim  c.  1000.  s.  I Mrmsteiner  Amts- 
weisthümer  Nr.  10  —  12. 


115 


MorJ'sheim  Johann  von,  kurpfAlz.  Burggraf  zu  Alzei  (1494), 
s.  Wonsheim. 

Morsch  heim,  s.  Kirehheiro,  Waldweisthum. 

Mörschied  (im  Amte  Herrstein  in  der  hintern  Grafschaft 
Sponheim):  VVeisthum  der  Waldrechte,  welche  der  Ge- 
meinde Mörschied  in  der  den  von  Warsberg  gehörigen 
Waldung  (der  „Fitzruth")  zustehen.  Abschrift  von  c.  1615 
im  Fasz.  336  der  Zweibrückener  Bestände.  M. 

Morsitirs,  Bosch,  s.  Altheim,  Vertrag  von  1318. 

Mörstadt,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  8. 

Moschel,  Peter  von  Moschel,  Landschreiber  zu  Lichtenberg 
(1507).  s.  Wolfersweiler. 

Moser,  Carl  Friedrich  Frhr.  von.  kaiserl.  Reichshofrath  und 
Administrator  der  Grafschaft  Falkenstein  (1771),  s.  Falken- 
stein, Reichsgrafschaft  Nr.  2. 

Mühlbach  a/Glan  (ö.  v.  Kusel),  Huberweisthum  zu  Mühl- 
bach, bezw.  ihres  .Junkers  Mauchenheimer. 

2  Exempl.  vun  j>  2  Pnpiert'olien,  HJ.  .lalirli.  Djls  Kim- 
Kxeiiiplar  ist  priis.  l.r».  S.-pt.  158:5.  M. 

Mühlheim,  Stumpfwald weisthum,  s.  Obersülzen. 

Mühlhofen  Götz  von  (1417),  s.  Kaiserslautern. 

Münchweiler:  „Copia:  Sanet  Pirmans  Weifsthumb  zne 
Münchweiler".  Rechte  des  St.  Fabiansstiftes  zu  Horn- 
bach in  Münchweiler. 

('opie  saeo.  XV III.  2  Papioifolien.  ü. 

Mull  Gerhard  von  Ulm,  Amtmann  zu  Blieskastel  und  St. 
Wendel,  s.  Blickweiler,  St.  Ingbert  (i.  .1.  1535),  Odweiler 
(1554)  und  Ormesheim. 

Müller  Lorenz,  gen.  Wolheimer,  Landschreiber  zu  Neustadt 
(1593),  s.  Winzingen  Nr.  3. 

Münstercappel  und  Münsterthal: 

1.  Weisthum  über  Münstercappel,  welches  als  Grund- 
und  Lehenherrn  den  Abt  von  St.  Maximin  bei  Trier  und 
als  obersten  Vogt  den  Herrn  von  Dhaun  (welcher  dafür 
vom  Abte  das  Schlots  Dhaun  und  die  Vogtei  etc.  zu 


116 


Lehen  trägt)  weist,  errichtet  vom  kaiserl.  Notare  Jon. 
Wilh.  Maximin  Creraer  1657,  10.  April. 

2.  Vergleich  zwischen  Abt  Alexander  von  St.  Maximin 
und  den  Wildbraten  zu  Dhaun:  Leopold  Philipp  Willi.. 
Friedr.  Wilh.  und  Joh.  Georg  vom  8.  April  1682  betr. 
die  Hechte  und  Gefalle  in  den  4  Dörfern  im  Munsterthal : 
Münstercappel,  Oberhausen,  Niederhausen  und  Winterborn. 

Fol.  I8f>— 190  in  den  Demonstrationes  jurium  cl»>r  Spon- 
heimer-Horstmanniana  V.  I'.  1.  M. 

Munsterdreisen  s.  Dreisen;  aber  Wahlrechte  des  K loslers 

s.  Kirchheimer  Wald.  Weisthum. 

Mundenheim : 

1.  Notariatsinstrument  vom  17  Januar  1531  enthaltend 
das  Huberweisthum,  wodurch  in  Anwesenheit  des  Stifts- 

■ 

vikars  Joh.  Trirer  als  Abgesandten  des  Kapitels  zu  St. 
(ierman  und  Moriz  zu  Speier  die  gegenseitigen  Hechte  und 
Pflichten  zwischen  dem  genannten  Stift  und  dessen  Hubern 
zu  Mundenheim  festgestellt  werden.  Zeugen:  Johann  von 
Falkenberg.  Domherr,  Antonius  Sehnepf,  Domvikar  zu 
Speier. 

Orig.- Pergament  mit  Notariats/niclien.    Ans  Huclutift 
Spfirr  Fasz.  70:$. 

2.  Nenbeforchung  des  Dorfes  Mundenheim.  welches 
zu  '/*  dem  Junker  Hans  von  Hirschhorn  und  zu  V-»  dem 
«Junker  Friedrich  von  Dal  bürg  zu  Ruppertsberg  zuständig 
ist,  vorgenommen  auf  Befehl  des  obengenannten  .Junkers 
Hansen  von  Hirschhorn  durch  dessen  Syndicus  und  An- 
walt Thomas  Winther  von  Schweigern  und  dessen  Schreiber 
Albert  Wildt  von  Heilbronn  am  Mittwoch  nach  dein 
Sonntag  „Vocem  Jueunditatis"  (13.  Mai)  15.'»«. 

Ahschrift  einer  t'opii«  des  Notars  Hernh.  Philipp  Frev- 
spaeh  vom  20.  Juli  1637.  Aus  Hochstift  Spcier  Fa*z.  271».  tl. 

Mufsbach,  Brunnen  zu.  s.  (Timmeldingen  Nr.  3  u.  4. 

Mutterstadt  (Waidgang  in  dem  „Horst")  s.  Neuhofen. 

Nagel  Florenz.  Junker,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthnmer  Nr.  3 

und  13. 


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117 


Nagel  Peter  von  Dirmstein,  Vogt  zu  Marienlraut  1563,  s.  St. 

Lambrecht  Nr.  2. 
N  a  ssa  u -  Sa a  r bi  tte  k en ,  Graf  Philipp  von  (1426),  s.  Franken- 

stein. 

Graf  Philipp  von  (1485),  s.  Dirmsteiner  A  mtsweisthüiner 
Nr.  2. 

Grafen  .lohann  Ludwig  und  Ludwig  von  (1506—1508) 
s.  Dannenfels.  Albisheim  und  Obersülzen. 

■ 

Graf  .Johann  (1550)  s.  Königreichel  Weisthum. 
N  a  s  s a  u  -  W  e  i  1  b  u  r  g  und  S  a  a  r  b  r  ü  c  k  e  n ,  Philipp,  ,J ohaun 

und  Wolf,  Grafen  von  (1555),  s.  Ramsen. 
Nassau-Saarbrücken,  (iraf  Albrecht  von  (c.  1600),  und 

s.  Krankensteiii,  Herrschaft  (und  Correspoudenz). 
Nassaw  Jost  von,  Zweibrttckener  Landschreiber  (1554),  s. 

Od  weil  ct. 
N e rzweil e r .  s.  Eisweilerthal. 

Neubaumburg:  Schöffenweisthum  über  hanngrenzen  und 
über  die  Hechte  der  Herrschaft  Kalkenstein  in  den  Theilen 
dos  ( )rtes  Neubaumburg,  soweit  sie  dieselben  zu  eigen 
oder  pfandweis  vom  Rrzstift  Mainz  besafs.  Obrigkeitlich 
bestätigt  am  23.  .Janer  1529. 

Falkmsteiner  Codex  Nr.  4  Fol.  (50-72.  Kine  Vorlage 

aus  dem  15.  .Jahrb.  (?)  druckt  ab  (."rinin»,  IV.  020  »r.  <..'. 

Nenbamberg,  die  Grafen  von  Rasseburg,  Herren  von,  s. 

Reipoltskirchen,  Herrschaft,  Anmerkung. 
Neuburg  a/Rh.:    „Weisthnm  des  Ortes  Neuburg  im  Amte 

(Bermersheim  heilst  auch  Krneuerung  de  1590." 

15  l'apierfnlien   in   Buntpapier  gebunden.    Cnpie  des 

18.  Jahrb.  (}. 

Neu  bürg.  Ludwig  von,  knrpfiilz.  Burggraf  zu  Alzei  (1530 

bis  1533).  s.  Kinselthum  u.  Gimbsheim. 
Neuca stell  (novum  Castrum),  Johann  von,  Pastor  in  Hron- 

torflf.  Notar  (1491),  s.  Mettlach. 
Neucastell  (bei  Landau),  s.  Steckweiler,   Dierbach  und 

Oberhausen. 


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118 


Neuhofen : 

1.  „Jerliehe  Weyfsthümb  zum  Neüwenhoffc  so  die  (Jemain 
daselbst  unnserm  gnedigsten  hern  dem  Pfaltzgrauen  Chür- 
fursten  etc.  jerlich  daselbst  weyfsen"  v.  J.  1534. 

2.  Notiz  d.  d.  Neuhofen,  10.  Dez.  1694.  wonach  die  Bürger 
von  Mutterstadt  wegen  nicht  rechtzeitiger  Bezahlung  ihres 
Ortsguldens,  ihre  „Gerechtigkeit  zu  dem  Horst"  verloren 
haben. 

3.  Protokoll  vom  4.  Marz  1060  (Iber  Erneuerung  der  zwischen 
Neuhofen  und  Rheingönheim  bestehenden  alten  Rechts- 
verbindlich keiten. 

4.  Copie  einer  Verordnung'  des  kurpfalz.  Vieedoms  zu  Neu- 
stadt a/H.,  Thomas  Blarer  vom  Gcyersperg  d.  d  7.  Dez. 
1606  den  zwischen  Neuhofen  und  Mutterstadt  strittigen 
Weidgang  auf  dem  Horst  betr. 

5.  Amtlicher  Eintrag  vom  21.  .Janer  1653.  wonach  der  kur- 
ptalz. Collekter  zu  Neustadt  fernerhin  wieder  (von  1647 
bis  1653  war  das  alte  Herkommen  infolge  des  30jahrigen 
Krieges  unterblieben)  alljährlich  zu  Martini  der  Kirche 
zu  Neuhofen  den  jährlichen  Bedarf  an  Brod  und  Wein 
für  das  hl.  Abendmahl  zukommen  lassen  soll.  —  Reno- 
vation dieses  Abkommens  im  Jahre  1706. 

Orii.'.-Lil»>]|  von  10  lVr^ainmir-  und  4  rnpierblHtt»Mn 
in  IVriramint  <.'"lu>ft<'f  s".  —  Da*  Wfisthum  liejrr  aucb 
in  v'uwr  bi'irlaubi<rten  Copm  vom  21.  Milrz  1W>1 
(<i  l'npiiTblatter  in  4°)  vor.  (i. 

Neukirchen  (bei  ( Itterberg) :  „Diefs  ist  das  Weiisthurab  beider 
dorffer  Neunkirchen  und  Raiborn  v  .1.  148S  (?). 

Copm  «Her.  XVII  .  2  l\ipi.'rfoli«'ii.  Aus  Kurplatz  Kauz. 
1450.  Kinc  w.-irt'ro.  trbirli  obiger  das  Weistbum  des 
Ober- und  Xit 'dorir»'rirbts  zu  Ni>uukinb«m  und  Haiborn 
ninfasst'iidr  ( 'opi>'  sieb»*  im  „KaiNcr*luut»M»r  f-niri*i -burln* 
von  lbOl"  ji't/t  Nr.  .'O  dor  „S;il-  und  Lu^'Hoir-lier  des 
Kr.-An-h.  Sp»d»-r  Fol.  220-241:  <'b.«nda  Fol  :J25  ff. 
und  :?7I  ff.  die  \Wistbüm«'r  d<>s  Nndcr-  b.y.w.  Oln>r- 
ir*'rirbts  zu  NViikin-bon  separat,  won.-o  b  vi-  am  Sinusfair 
na«b  Krliardi  (1:1.  .iHwr)  154:1  anf^-zoirbrnt  wunb'ii. 
Cf.  (trimm,  V,  710  f.  G. 


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119 


N  eil  k  i  vv Ii  e n  (Xeunkirehen),  s.  Otterbery. 
Xeunkirehen  (im  Saargebiet),  s.  ( Utweiler,  Herrschaft. 
Neupfotz : 

1.  Krlals  des  Pfalz^rafen  Johann  Casimir  als  Vormunds  und 
Administrators  der  Kurpfalz  d.  d.  13.  Nov.  1589  an  den 
kurptalz.  Schaffner  zu  Hörd,  worin  die  gerichtliche  Cora- 
fielenz  dos  Schaffners  zu  Hörd  und  des  Amtes  Germers- 
lieim  übei-  die  Unterthanen  zu  Neupfotz  und  in  den  andern 
zum  ehemaligen  Kloster  Hördt  gehörigen  Dörfern  fixirtwird. 

J.  Steuerordnung  für  die  zum  ehemaligen  Kloster  Hörd 
gehörigen  Dörfer. 

3.  Gemeine  Gerichts-  und  Dorfsordnung  der  mehrgedachten 
Dörfer. 

Beglaubigte  Abschrift  vom  25.  Mai  1770.  X  Papierfolien.  (J. 

Neustadt  a/H.:   Privileg  König  Rupert«  ftir  Neustadt  betr. 

das  Holzflötzrecht  bei  Frankenstein  etc.  von  1403,  s. 

Prankenstein,  Korrespondenz. 
Xeu stadt  a/H.,  s.  Gimmeldingen  Nr.  1,  2,  5,  (>. 
Neustadt  a/H.:    Differenzen  betr.   Weide  und   Wald  mit 

Winzingen,  s  Winzingen. 
Nied e r h a usen,  s.  Münsterappel. 

Nied  er  hoch  stadt,  s.  1.  Godramstein,  Gerechtsame  Xr.  5, 

2.  Ciodramstein,  Jura  und  Gerechtsame  Nr.  (i. 
Niederhochstatt,  Gemeinde  u.  Wald  und  „hölzenies  Wehr". 

s.  Zeiskam  Xr.  2  u.  ft. 
Niederkirchen : 

l.  Zeugenverhöre  und  Besehlul'sfassung  darüber,  dal's 
zum  Bau  bezw.  Unterhalte  der  Brficke  zu  Niederkircheu 
auch  die  Unterthanen  zu  ÜsterbrQcken ,  Herchweiler. 
Selchenbach,  Bubach,  Said,  Marth,  vom  Hofe  Lutter- 
weiler  (?)  und  von  Werschweiler  verpflichtet  seien. 
1504,  7.  und  11.  Marz. 

Au»  den  2  Produkten  lill'st  sich  der  l'mfang  der  alten 
katholischen  Pfarrei  Niederkin  hen  feststellen;  auch 
kommt  der  Name  eines  Pfarrers  Schiffer  vou  e.  lf>14 
darin  vor.   Das  erstere  Verhür  nimmt  der  Zweibrilcker 


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120 


Amtmann  Hau*  Lnndschud  von  Steinacli  d.  .1.  vor  im 
Auftrage  des  Lirhtenberirer  Amtmannes  Friedr.  Kratz 
von  Srharftensrein.  An«  ZweibrüCken  II.  Fusz.  11182. 

2.  Kirehenschoften-Weisthnm,  errichtet  im  Beisein  des 
dortigen  Pfarrers  Wolfgang  Heiter  und  des  Schulmeisters 
Matthei  Syderiei  und  Cuspar  Herter,  letzterer  zu  Fluers- 
cappel.  1592,  5.  Dezbr.  Kirchengeschiehtlieh  interessant. 

Such  dem  1631  in  der  Kirrhensrhatf'nei  Fluersrappeln 
befindlichen  < >ritriiii»l**  für  die  'iemeinde  Xiederkireheti 
copierr,  und  hievon  Uopie  auf  Fol.  175—185  der  Deiimn- 
sirarioiies  jiirium  in  den  Sponheimer  Ilorstnuciniana 
V.  I».  1. 

3.  Extrakt  aus  einem  Verhörsprotokolle  betr  die 
zwischen  Pfalz-Zweibrüeken  und  Nassau  streitige  .Juris- 
diktion über  ihre  beiderseitigen  Unterthanen  zu  Nicder- 
kirchen,  woselbst  die  Vogtei  früher  den  Blicken  (von 
Lichtenberg)  zugestanden  sei.  Praes.  26.  Juni  1581. 

4  l'apmrf'ilimi.  Die  Aufschrift  .Die  Nassa wische  I.eib- 
ei«r,.ji  Jm  Osteithiil  Ki  ."  erkliirt  sich  daher,  dals  Xieder- 
kin  hen  ursprünglich  Ostemaha  hieis ,  vjrl.  Frev.  lb- 
sehreihiin»-  III.  425.  Cf.  aurh  Margreten  Ostern.  M. 

X  iederkirchen,  s.  Sani. 
Niederkirch en  a/Gl.,  s  Bubach. 

N  i  e  d  e  r  k  i  re  h  e  n ,  Gerhart,  Pfan'er  zu  „(  Msteren"  (heute  Nieder- 
kirchen) 1538.  s.  Löwensteinerhof. 
N  iedersulzbach  (im  Elsals),  s.  Obcrsulzbach. 
Niedertiefenbach  (Sponheim'sches  Lehen): 

1.  Weisthum  des  Dorfes  Niedertiefenbach  vom  14.  April 
1501  unter  dem  edlen  Philipp  Endres  von  Langenau  als 
ältestem  Lehentrager  gehalten,  erneuert  in  Folge  eines 
Birkenfelder  Kathshefelils  vom  1.  Februar  1605  am  25. 
Juni  lt>or>,  nebst  (irenzbeschreibung. 
2  Das  noch  nie  geschriebene  und  am  2ü.  Juni  Hi(M>  zum 
ersteumalc  verzeichnete  „Hubgericht  vfl"  der  Opperbach". 
Beide  verzeichnet  von  Notar  Cornelius  Kolb  jr. 
3.  Die  Lehen  zu  Niuern  und  Fachbach,  von  den  Junkern 
von  Staffeln  innegehabt 


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121 

4.  Der  Zehent  zu  Sulzbach,  dessen  eine  Hälfte  zwischen 
dein  Pfarrer  zu  Sehweighausen  und  der  Äbtissin  zu 
Walsdorf  getheilt  ist. 

Fol.  117—122  der  Üeinunstnitione.s  jurium  in  den  Spon- 
heimer  Horstmanniana  V.  V.  1.  M. 

Nied  es  heim,  Kirche  zu,  c.  1600,  s.  Dirmsteiner  Amts- 

weisthümer  Nr.  5. 
Niefernheim,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthiiraer  Nr.  12.  Cf. 

Grimm  V,  683. 
Niuern,  s.  Niedertiefenbach. 

Norendorff  Jon.  Heinrich,  aus  Osnabrück,  Notar  und  Raths- 
schreiber zu  Speier  (1720),  s.  Kleinfischlingen. 

Nünschweüerhof-Weisthum:  Zum  „Hof"  Nünschweiler 
gehören  die  Dörfer:  DelltWd,  Höhmühlbach.  Höheisch- 
weiler, Hengsberg,  Winsen  berg,  Hottenbach  und  Wals- 
hausen; es  „seind  dieselben  Dörfer  alle  ein  Pfarr  vnd 
haben  ein  gericht,  darumb  nennet  man  es  einen  Hoff*4. 
Herrschaft:  Abt  von  Hornbach. 

Fol.  128  der  Denmnstrationes  jurium  in  den  Sponhcimer 
Horstmanniana)  V.  P.  1.  M. 

N  ü n s c  Ii  w  e i  1  e r  Heinrich  von,  s.  Abtfischbach  Nr.  2. 
Nufsbach,  Lehrer  Gg  Ludwig  Brenner  (16 IG)  zu  Nnfsbach. 

s.  Reipolzkirchen,  Herrschaft  Nr.  1. 
Nussdorf  (bei  Landau):  Weisthuni  v.  .].  1508.  gedruckt  bei 

Grimm,  V,  547  f. 
Oberalben,  s   Baumholder,  1570/71.  Kol.  44. 
Oben  traut,  Junker  Heinrich  von,  c.  1000.  s.  Dirmsteincr 

Amtsweisthümer  Nr.  5. 

Oberbexbach: 

1.  Schöffen weisthum  über  die  Rechte  des  Deutsehordens- 
hauses  zu  Saarbrücken  in  Oberbexbach  aufgerichtet  am 
Montag  nach  Jakobi  (28.  Juli)  1544  auf  Veranlassung 
Johanns  von  der  Kelz  l.andeoruthur  der  Bailei 
Lothringen. 

(•opie  saec.  XVI.  2  Papierfulien. 


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122 

2.  Schdffenweisthuin  d.  d.  Bexbach.  Montag  nacli  Martini 
(18.  Xov.)  1541)  betr.  die  Hanngrenze  des  Herrengerichts 
zu  Oberbexbach. 

(*<»pie  sik'C.  XV f.  2  Papierfulien. 

3.  Seil  offen  weisth  um  zu  Oberbexbach,  Mittwoch  nach  Reminis- 
cere  (I.Marz)  1553.  V.  A  betr.  die  Rechte  des  1  >eutsch- 
ordeushauses  zu  Saarbrücken  in  Überbexbach. 

ropi«  saer.  XVI.  2  t'apieifolnn.  U. 

Ober  dein  ich,  s.  Cleinich. 

O bereisen bac h ,  s.  8t.  Julian. 

Oberflersheim.  Corothurei,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer 
Nr.  3  u.  15  f. 

Ober-Gaugrehweiler:  Grenzbesehreibung  und  Gerichts- 
weisthum  des  zur  Grafschaft  Kalkenstein  gehörigen  Dorfes 
„Obergrewiller".  15.  oder  16  Jalirh. 

Falkensteiner  Cud.x  Nr.  4  F»l.  'i. 

Ob  er  hausen,  s.  Münstercappel.  Bannmühle  in  Oberhausen 
s.  Duchroth. 

O  b  e  r h  o c h s ta 1 1 ,  Weisthum,  s.  I Eindecker  G  ennMiischaft.  8. 6 — D. 
Oberhof.  Rechteinstitut  zur  Einholung  von  Hechtsbelehrung; 
s.  Ramsen. 

Obermoschel:  t'rkunde  vom  7.  September  1340,  wodurch 
Kaiser  Karl  IV.  von  Speier  aus  die  trefflichen  Dienste 
des  Grafen  Heinrich  von  Veldenz  damit  lohnt,  dal's  er 
der  Stadt  Moschel  „vnder  Landtsbergu  dieselben  Hechte 
verleiht,  wie  sie  Kaiserslautern  hat. 

Copi«'.  naoh  drin  Oriifinal  «rft'ertitrr.  auf  Kol.  134  <l«r 
Deiiiuiistrution.es  jnriuni  in  nVn  Sponheims  Hitrsiinaii- 
niana  V.  I\  1.  M. 

Oberndorf: 

l.  Weisthum  des  Dorfes  Oberndorf,  welches  nachdem  Tod»' 
Melchiors  von  Waldeck  genannt  von  l7ben  an  Kurpfalz 
als  erledigtes  Lehen  zurückgefallen.  Auf  Befehl  des 
Kurfürsten  Ottheinrich  vom  8.  Mai  1557  errichtet  von 
Schultheifs  und  Gericht  zu  Oberndorf  am  2.  Juni  1557. 


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128 


2.  Oberndorfer  Gerechtigkeiten  und  (Gebrauch  auf  Befehl 
des  Oberamts  Alzei  beschrieben  von  Johan  Schick  zu 
Zell  wohnhaft  am  11.  September  1601.  Darunter  die 
Oberndorffer  Gemarkungsbeschreibung,  wie  sie  am  1.  Mai 
157«  unter  Leitung  Albrechts  von  Pack,  Burggrafen  zu 
Alzei.  geschaffen  werden. 

3.  „Oberndorffer  Gemeine  Ordnung"  aus  der  2.  Hälfte  des 
16.  Jahrhunderts. 

4.  Weisthum  zu  Oberndorf  auf  Veranlassung  des  dasigen 
Geriehtsherm  Junkers  Johann  von  Waldeck  genannt  von 
Üben  aufgerichtet  von  Schultheüs  und  Schöffen  „uff 
Sanct  Harbeintag"  (4.  Dezember)  1507.*) 

5.  Oberndorfer  Gemarkungsbeschreibung  einem  generellen 
Befehl  des  Kurfürsten  Karl  Philipps  von  der  Pfalz  ent- 
sprechend vorgenommen  am  18.  Juni  1731. 

0.  Vergleich  der  Gemeinden  Obemdorf  und  Mauuweiler  vom 

25.  April  1742  in  Granzsaehen. 
7.  Extraet  aus  dem  Regalienbuch  des  Oberamts  Alzei  vom 

Jahre  16b3  das  Dort  Oberndorff  betr. 

Beglaubigte  Conie  vom  24.  April  1770.  Papierlibell 

von  a6  Folien.    Aus  Kurplnlz  Fa.sz.  1482.  <■'. 

Ober  hausen  (bei  Barbelroth):  Kundschaft  über  die  Rechte 
der  Neucastelschen  Herrschaft  zu  Oberhausen  v.  J.  14 1H, 
s.  Zweibrücker  Domanialakten  Nr.  310,  319  u.  338. 

Oberschlettenbach:  Weisthum  von  c.  1530  über  des  Klosters 
Klingenmünster  Rechte  zu  Oberschlettenbach,  gedruckt 
bei  Grimm,  V.  545  f. 

Oberschlettenbach,  s  Vorderweidenthal 

Oberstein  (Stadt  im  heute  Oldenburg.  Fürstenthum  Birken- 
feld): „Obcrsteinisch  Gerichts  Wifsthum  und  Ordenung" 
renoviert  von  Wirich  von  Dhun  Grafen  zu  Falkenstein 
und  seinem  Sohn  Philipp  auf  St.  Martinstag  1538. 

Fulkensteiner  Codex  IV.  Fol.  152r  bis  lHß.  <i. 

*)  Handelt  u.  A.  au  eh  von  den  0*  Ufern  des  Bus  von  Waldeck  in 
Oberndorf. 


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124 


Oberstem : 

1.  Junker  von,  s.  Dreisen  Nr.  2,  Einselthum  Nr.  II,  Erden 
und  Jakobsweiler. 

2.  Rudolf  von,  s.  Einselthum  Nr.  II. 

3.  Wolf  von,  s.  Dreisen  und  Ottersheim. 

4.  Friedrich  und  Niels  von,  s.  Sippersfeld. 

5.  Hans  Sibertin,  Hans,  Hans  Friedrich  und  Dicttrich  von, 
s.  Steinbach. 

6.  Wolf  und  Andreas  von,  s.  Dirmsteiner  Aratsweisthümer 
Nr.  14. 

7.  Wyrieh  von  (1438),  s.  Raumholder. 

8.  Xenius  von,  und  sein  Sohn  Hans  (1507),  s.  Alsenbrück. 

9.  Viax  von  (1539),  s.  .lakobsweiler. 

Oberstein  Eberhard,  Graf  von,  und  seine  Gemahlin  Alaidis 
(1255),  s.  Einsiedel  Nr.  12. 

Obersulzbach  (im  Elsalsi:  „Diis  seint  die  Gericht  und  Recht 
die  man  spricht  zue  Obernsulzbaeh  in  dem  Hoffe."  » 
Weisthum  der  4  Dorfer  Ober-  und  Niedersulzbach,  Gimb- 
weiler und  Weinberg,  in  denen  die  Herrn  von  Lichten- 
berg und  Lützelstein  Rechte  besitzen. 

(•opi»>  siii'c.  XVI.  «>\.  (■{  l'upiorfulifn I  und  Uriirli-tiick 
»'incr  zweiten  l't»j)i»' (:l  I\>piertoli«»n;.  Ans  Zwt>ihrürkt>n  I. 
Fasz.  «8. 

Obersülzen : 

1.  Weisthum  über  die  Rechte,  einerseits  des  Klosters 
Ramsen,  des  Herrn  zu  Stautfund  der  Grafen  von  Leii.ingen, 
anderseits  der  Dörfer  Grünstadt  Mertesheim.  Alselheim. 
Albsheira,  Mühlheim,  Obrigheim,  Colgenstein,  Heidesheim 
und  Obersülzen  in  Bezug  auf  den  „Stumpfwald" 
gewiesen  auf  dem  Klosterfrolinhofe  zu  Ramsen  von  den 
dortigen  GeriHitssehöfTen  am  27.  Jilner  1390  in  Gegen- 
wart Rechtolffs  von  Fleilsheim.  Hartmanns  Kaplan  zu 
Stauff  und  Anthis'  Kaplan  zu  Rosenthal  u.  A. 
beurkundet  vom  Notar  „Sybade  Sybaden  von  Wetters". 

Pergament-Copie  saec.  XV. 


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125 


2.  Weisthnm  Uber  die  Rechte  der  Dörfer  Grünstadt, 
Mertesheim,  Ai'selheim,  Albsheiin,  Mühlheim,  Obrigheim, 
Colgenstein,  Heideslieiin  und  Obersülzen  in  dem  Wald 
der  „Stumpf"  genannt  geseharten  im  Klosterhofe  zu 
Ramsen  von  den  dortigen  Geriehtsschöffen  am  17.  Aprilis 
1508  vor  den  Vertretein  des  Bischofs  Reinhard  zu  Worms 
(1503—1523)  —  den  .lunkem  und  Hofmeistern  Caspar 
Lang-  und  Jost  Bechtelsheiiner  —  und  Johann  Ludwigs 
Herrn  zu  Nassau  und  Saarbrücken  —  Philipp  von  Reifsen- 
burg.  Amtmann  zu  Kirchheira  und  Jörg  von  Sultzbach, 
Amtmann  zu  Stauflf. 

Beglaubigte  Copie  vom  '2S.  November  1703.  10  l'apier- 
tolien  in  Buntpapier  gebunden.  Aus  Kurpfalz  Fasz.  14H5.  <J. 

obersülzen,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  13. 
Oberweiler,  s.  Efsweilerthal. 

Oberwürzbach  (w.  v.  Blieskastel):  Weisthum  v.  J.  142« ; 

steht  als  Nr.  84  im  AndreR'sehen  Copial buche  im  kgl. 

preu fs.  Staatsarchive  zu  Coblenz.  M. 
Obrigheim,  Stumpfwald weisthum,  s.  Obersülzen. 
Ochsen  stein  Agnes  von,  Gemahlin  des  Grafen  Jofried  von 

Leitungen,  s.  Grol'sbockenheim. 
Odweiler  (Adweiler):*) 

1.  Jahrgeding  zu  „Ade-willer  under  der  Lynden" 
durch  Philipsen  Bieder  von  Hohenstein  und  Heinrich 
Kcfsler,  Landschreiber  zu  Zweibrückeu  abgehalten  am 
Montag  nach  dem  Achtzehnten  Tag  (16.  Jäner)  1520. 

Copie  in  Johann  AndreU'a  Weisthümersammlung  in» 
Koblenzer  Staatsarchive  sub  Nr.  1420. 

2.  Jahrgedings-Weisthura  abgehalten  im  Beisein  Seibert 
Glocken  Kellers  zu  St.  Wendel  und  Walther  Ziekschwerts 
Landschreibers  zu  Zweibrücken  als  Vertreter  des  Erz- 
bischofs  Reichart  von  Trier  und  des  Herzogs  Ludwig 
von  Zweibrücken  am  Dieustag  nach  Morici  (27.  Sept.)  1530. 

*)  Ui  Kleinottweiler  bei  Hallweiler  (heute  J iljrershurir  gemmm); 
rf.  Heintx,  Verschollene  OrNiiiiinen  in  (b  n  Mittheiluntron  des  histor.  Ver. 
d.  Pfalz  V,  51. 


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126 


2  Papierfolien  oben  lädiert  :  3  weitere  Oopien  siehe  in 
Johann  AndreU's  Weisthümersammlnngr  iin  Koblenzer 
Staatsarchive  snb  Nr.  110.  118—119. 

3.  Jahrgeding  von  Odweiler  abgehalten  durch  Gcrhart 
Müllen  Amtraann  zu  Blieskastel  und  St.  Wendel  und  den 
Zweibrlieker  Landschreiber  .lost  von  Xassawen  als  Ver- 
treter des  Erzbisehots  Job.  Ludwig  von  Trier  und  des 
Pfalzgrafen  Ruprecht  (Vormunds  des  Herzogs  Wolfgang) 
am  Montag  nach  Cantate  (15.  Mai)  1541. 

t'opie  in  Johann  Andreas  Weisthlimersumtnliiny  im 
Koblenzer  Staatsarchive  snb  Nr.  121  und  bei  Horsf- 
rnann.  Demonstrationes  jnrium  Vr.  t\  1  Fol.  12»  — 1:12 
aber  mit  der  falschen  Jahivnhl  1554.  <J. 

Offenbach  (o.  v.  Landau): 

1.  Gerechtigkeiten,  —  hauptsächlich  kurpfälzisehe  — 
im  Dorfe  Offenbach,  verzeichnet  vom  Gemeinde- Ausschult 
1599,  2.  August.  Fol.  1—8.  Ebenso  in:  Gossersweilerthal 
Fol.  8 --12,  Schwanheim  Fol.  13—15. 

Libell  von  1<»  I'apierfolien. 

2.  Weisthum  (Fragment):  s.  Landecker  Gemeinschaft 
8.  17.  Ibidem  S.  18  ein  loses  Produkt  vom  16.  August 
1602  betr.  den  Weidgang  und  Zehent  der  Gemeinde 
Olfenbach.  Cf.  auch  Grimm,  V,  583.  M. 

Offenbach  (Kloster  a/Gl.):  Huber-Weisthum,  so  jährlich  aut 
Sant  prixi  (=  Briccii)  Dag  im  Kloster  Offenbach  geschieht. 
(Aus  der  Zeit,  in  welcher  bereits  die  Fürsten  von  Zwei- 
brucken „oberste  Lehen  Herren  und  Closters  Beuelch- 
haber"  waren.) 

Fol.  105  in  den   Demonstrationen  jnrium  der  Spon- 
heimer HorHtmanniana.  V.  I1.  1.  M. 

Offenbaeh,  Kloster,  s.  Hirschau. 

Offennozius  Melchior  Caspar  de,  kaiserl.  Notar  (1703), 

s.  Sippersfeld. 
Ohmbach,  Rannbeschreibung,  s.  Kubelberg  Nr.  8. 
Olivettis  Wolfgang  Michael.   Amtsschreiber  zu  Kallstadl, 

s.  Herxheim  a/B. 
Olsbrücken,  Weisthum,  s.  Wöllstein  H,  Nr.  7. 


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127 


Oppe Ubach,  s.  Niedertiefenbach. 
Orbis: 

1.  Weisthnm  de  anno  15(59  Ranngrenzen  und  Viehtrift  zu 
( )rbis  betr. 

C<»pie  saec.  XVI.  (}  l'apierfolien. 

2.  Waldwcisthura,  s.  Kirchheini,  o. 
Ormesheim : 

1.  „Weifsthumb  zu  Onnerfsheimb  des  Ambts  Blieskastel". 

Aufgerichtet  auf  Befehl  des  Erzbisehofs  Johann  von  Trier 

durch  Gerhart  Mull  von  Ulme,  Amtmann  zu  Blieskastel 

und  die  Schöffen  zu  Ormesheim  auf  St.  Katharinentag 

(25.  Nov.)  1535. 

Copic  saec.  XVI ff.  (4  l'upierfolien)  und  eine  nach  dem 
im  Koblenzer  Archive  befindlichen  Original  gefertigte 
und  beglaubigte  Abschrift  v.  .J.  1875  (4  Papierfolien). 

2.  (Hof  Ermersheim?)  s.  Habkirchen. 
Ost  erb  rücken,  s.  Niederkirchen. 
Ostcrthal,  s.  Niederkirehen  s.-w.  v.  Kusel. 

Ott  .Johann,  weil.   Landschreiber  zu   Heidelberg  (c.  1600), 

s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  1. 
Otterbach : 

1.  Origiualweisthum  und  Gerichtsordnung  der  beiden  Dörfer 
Otterbach  und  Sambach  vom  Ober-  und  Gerichtsherrn 
derselben  Friedrich  von  Flersheim  bestätigt  bezw.  erlassen 
am  1.  Mai  1559. 

2.  Weisthum  Uber  die  Freizügigkeit,  zwischen  den  Flers- 
heimischen  Uuterthanen  zu  Otterbach  und  Sambach  und 
den  kurpfalzischen  l:nterthanen  in  den  benachbarten 
Ämtern  auf  Veranlassung  Friedrichs  von  Flersheim 
kurpfalz.  Amtmann  zu  Kaiserslautern  von  den  Gerichten 
zu  Weilerbach,  Steinwenden  und  Ramstein  gewiesen  am 
25.  August  1563. 

Huoh  von  4*2  l'itpierfolien  in  Holz  gebunden. 

Otterberg:  Weisthum  der  Waldgemnrk  von  Otterberg  vom 
22.   Februar   1567   betr.   die   Waldirrungen  zwischen 


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128 


Kloster  Otterburg  und  den  Gemeinden  Balhorn,  Mehlingen 
und  Neukirchen. 

Ans  dem  „< Jenerallandesarehiveu  in  Karlsruhe  mit^e- 
theilt  von  Oberförster  Ney  in  den  „Mittheihuiffen  des 
hinter.  Vit.  d.  I'talst**  IX,  235    240.  M. 

Utter bürg,  Kloster,  s.  Alsenbrück  (Abt  l'riraicius,  1307). 
Balhorn,  Berzweiler,  KrlenbnHi,  Gioi'sboekenheim,  Lohns- 
feld  und  Otterberg. 

Ottersheim : 

1.  Weisthum  der  beiden  Dörfer  Ottershörn  und  Immesheiin. 
Inseriert  ist  eine  Urkunde  Baltasars  Weyller.  Amtmann 
der  Grafschaft  Leiningen  vom  Freitag  nach  Vincula  Pelri 
(«.  August)  1488  betr.  Güterve?  äuJserung.  Unter  den 
im  Dorf  Berechtigten  erscheinen  Junker  Wolf  von  uber- 
stein und  Junker  Reinhard  von  Walborn. 

Copie  saec  XVII,  10  l'apierfolien.  cf.  (irimin  V,  634. 

2.  S.  Dinnsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  15,  Zeiskam  Nr.  5, 
und  Godramstein,  Gerechtsame  Xr.  *J.  <;. 

Otth  ein  rieh,  Kurfürst  (1557),  s.  Oberudorf. 

Ottweiler,  gräflich  Saarbruckensehe  Herrschaft:  Weisthum 
betr.  das  Eckerich  der  Lehenleute  zu  SchifFweiler.  Neun- 
kirchen und  in  dem  „Sindaile",  das  Bergwesen  „von 
golde,  silber.  knpper,  blie.  issen.  steyncolen"  u.  s.  w.. 
und  Anderes. 

1  l'upierfuliohlatt .  wohl  Fragment,  von  etwa  15ti0. 
(  her  die  Herrschaft  Ottweiler  siehe  Krohn,  Beitrüge 
zur  l  iexehichte  der  Snarpepvud.  Saarbrücken  IHM."».  S.  *JK.  M. 

Queichhambach:  Weisthura  und  Hechtes]  noch  des  Gerichts 
zu  (Queichhambach  vom  9.  November  (feria  II.  ante 
Martini)  1382.   Gerichtsherr  ist  der  Abt  von  Hornbach. 

J'opie  saec.  XVII,  3  Papierfolien.  Kine  weitere  Ab- 
schrift siehe  in  den  Pemonstratiunes  jurinm  (Spon- 
heimer-Horsttiiannunia  V.  1'.  1  Fol.  4X  — (f.  des 
Weiteren  Joanuis  oral,  de  Trifels  pair.  32  und  < trimm, 
V,  561  -563.  (j. 


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129 


Queichheim  (bei  Landau):    Notariats- Weisthum  über  die 
Rechte  der  Stadt  Landau  zu  Queichheim  d.d.  24.  April  1452. 

(Jedr.  bei  (irimm,  1 ,  768  ff.,  woselbst  norh  bemerkt  ist, 
dai's  ein  älteres  Wei*thnm  v.  .1.  1413  dem  v.  .1.  145*2 
pleiehlaute.  M. 

Queidersbach : 

1.  „Wil'sthumb  des  Zogs*)  Quidersbaeh"  entstanden  zur  Zeit 
Herzog  Ludwigs  von  Zweibrücken  und  Junker  Wirichs 
von  Dünnen,  also  zwischen  1459—1489. 

2.  „Quidersbaeher  Gerichts  Welfsthumb**  den  (jerichtsherrn 
des  Dorfs  (Queidersbach  nämlich  l'falz-Zweibrüeken.  dem 
Abt  von  Hornbach  und  der  Herrschaft  Falkenstein  ge- 
wiesen am  Mittwoch  nach  Reminiscere  (21.  Februar)  1543. 

Falkeiistein  t  Codex  JV.  Fol.  200  r— 202.  G. 

Queidersbacherhof: 

a)  Weisthum  erflossen  unter  Abt  Hücker  von  Hornbach  am 
1 H.  Jäner  1457.  Notarintsinstrument  des  Priesters  und 
Notars  Nicolaus  von  Heppenheim. 

b)  CierichtsschOffen-Weisthnm  ohne  Datum. 

c)  Weisthum  von  1555  nach  einem  im  Sickingen'sehen  Besitze 
befindlichen  Originale. 

All«1  drei  von  Fol.  SO— 8(j  der  Demonstrationen  jurinm 

ia  den  .Sponheimer-Horstmatiniana  V.  I*.  1.  M. 

Rab  (ieorg,  Schaffner  zu  Hornbach,  s.  Walsheim. 

Kaitzenburg  s.  Mettlach. 

Ramberg  (bei  Landau):  Schöffenweisthum  zu  Rainberg  vom 

8.  .7uli  („uff  sant  Kilianstag")  1420  über  die  den  Herren 

von  Ramberg  im  genannten  Dorfe  zustehenden  Rechte. 
Oritf.-lVrcrami'iit  mit  den  anhangenden  Siegeln  . Innkor 
I);miols  von  Zeifsenkam  und  Junker  Iteinliarts  Maser 
von  Horye;  das  Siegel  Junker  lleinrielis  von  Than  des 
Junten  fehlt.  Vf.  «irimm  V,  «><>2.  <i. 

Rambsberg  Erhard  von,  Burggraf  zu  Alzei(  1481).  s.  (Gimbsheim. 

Ramsen: 

1 .  „Copia  uhralten  Weifstbumbs  des(  ierichts  zu  Ramsen  u 
nebst  den  Abiinderungen,  welche  sich  aus  dem  Vertrage 

*)  Zo«r  —  Ab/.njfsreelit. 

9 


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130 


der  Grafen  Philipp,  Johann  und  Wolf  zu  Xassau-Weil- 
burg  und  Saarbracken  mit  (lern  Bischof  von  Worms  v.  J. 
1555  ergaben.  demgemal's  die  ganze  hohe  und  niedere 
Gerichtsbarkeit  zu  Ramsen  an  die  genannten  (trafen  als 
Herren  zu  Stauff  überging-. 

Papiereopie  saee.  XVII,  8  Folien,  Ha/u  ein  Kxtrakt 
saee.  XVI  (2  Papierfolien),  aus  dem  alten  Weistlinm. 
Aus  Nassau-Weilburg  Fase.  331 ;  et'.  Urimm  V.  «13—621, 
wo  3  Weistbümer  von  Ramsen,  das  älteste  v.  .1.  l.MN) 
abgedruckt  sind. 

2.  „Difs  ist  das  Weifsthnmb  in  dem  pro  Isen  Hubhoff, 
da  der  Hubner  Wiel'se  ist,  auf!'  Montag  nach  S.  Johannis 
tag  des  teuffers  in  Sohlingers  hoff  gelegen  neben  der 
Kirchen  nacher  wählt"  etc. 

Copie  „aufs  dem  illtisten  weifsthumb  (erneuert  am  25. 
Juni  1«0H)  wie  es  an  sich  selbsten  lautet  aufspesebriebeii.* 
2  Papierfolieu.  Aus  Nassau- Weilburg  Fasz.  311  Nr.  7. 

3.  Das  Gericht  zu  Ramsen  erholt  sich  in  einem 
schwierigen  Civilrechisstreite  unter  Mittheilung  des  bis- 
herigen (icrichtsbefundes  Rechtsbelehrung  beim  Oberhofe 
zu  Kirchheim  sub  dato  Donnerstag  nach  Remigii  (?)  1511. 
Auf  dem  Rücken  des  Dokuments  findet  sich  die  Reehts- 
weisnng  des  Oberhots. 

Orig. -Papier  mir  antgedr.  tieriebtssjegel.  <L 

Ramsen,  Kloster,  s.  Dirmsteiner  Aintsweisthümer  Nr.  10—12. 

14,  und  Eiseuberg. 
Ramstein: 

1.  Weisthum  der  drei  kurpfalzischen  Gerichte  Ram- 
stein, Steinwenden  und  Weilerbach  aufgerichtet  unter 
einem  Kurfürsten  Friedrich  (wohl  Friedrich  IV.,  unter 
dessen  Regierung  allenthalben  in  Kurpfalz  eine  Fixierung 
der  Rechte  der  Herrschaften  stattfand). 

('«»pie  gefertigt  nach  dem  bei  der  geistl.  Admiuistra- 
tiniis-Ili'tfisrratur  belindlieben  Original  und  beglaubigt 
durrh  Karl  Friedrieb  .1  akol»  l'lman.  Sekretärin*  und 
Itegisrratiiradjiinkteu  am  1*.  Marz  1712,  Papie» Ii. -ff 
vnii  «  Folien.  Außerdem  ein  beglaubigte  ( 'ttpia  eopiae 
d.  iL  Harnstein,  2(1.  Dezember  1744  gefertigt  vuin  Notar 


181 


Johann  Caspar  Bock.  —  Theilwoi.se  findet  sich  dasselbe 
auch  im  „Kaiserslauterer  Lagerhueh  von  1601 u  jetzt 
Nr.  50  der  Sul-  und  Lagerbücher  des  K«rl.  Kr.-Archives 
Speier  Fol.  163  —  165.  woraus  Grimm  V,  660  ff.  es  ab- 
gedruckt hat;  jetzt  fehlt  leider  Fol.  162,  das  den  Anfang 
des  Weisthums  enthalt.  G. 

2.  Pfarrkorapetenz,  s.  Einsiedel  Nr.  9  —  11. 
Ran  deck  Hesse  von  (1417),  s.  Kaiserslautem. 

Gottfried  von  (mit  Siegel),  s.  Baumholder.  1419. 

Das  „Haus  Randeck"  s.  Seelen. 

.Tunker  von  Randeck,  s.  Buitweiler. 

Margareth  und  Rupprecht  von,  c.  1429,  s.  Manuweiler. 
Ransbach:  Kloster  Hornbacher  Weisthnm  für  Ranspach  vom 

15.  Jäner  1532.  Die  Vögte,  welche  mit  iiireu  Schwertern 

im  Jahrgeding  sitzen  und  den  Abt  vor  Gewalt  beschatzen 

sollen,  sind  die  Herren  von  Warfsbergk,  von  Kriechingen 

und  die  3  Herren  von  Benfsdorff. 

Fol.  74b— 79  der  Demonstrationes  juriiim  in  den  Spon- 
heimer-Horstmanniana  V.  P.  1.  M. 

Ransweiler,  s.  Reipolzkirchen,  Herrschaft  Nr.  4. 
Rasse  bürg,  genannt  Löwenhaupt,  Grafen  von, 

Casimir  von,  s.  Reipolzkirchen,  Herrschaft,  Anmerknng. 
Rathskirchen:  „Rathfskirchen  Weifsthumb,  Huber-Register 

und  Zinls-Erneuerung"  vom  4.  November  1765. 

Copie.  Papierlibell.  18  Bititter  in  4°,  wovon  12  beschrieben.  G. 
Rathskirchen,  s.  Reipolzkirchen,  Herrschaft.  Nr.  1  u.  9. 
Ratz  Israel  (1580).  s.  Eschringen. 

Rauhgraf  Jörg  und  sein  Bruder  Kourad,  s.  Grofsbockenheim. 

Ravengiersburg  (Dorf  im  Regierungsbezirk  Coblenz.  Amts- 
gerichts Simmern): 

1.  „Friheitt  unnd  feil  (so)  mein  gnediger  Her  Hertzog 
Stephann  Inn  der  Probstey  Raueugirfsburg  hatt"  als 
oberster  Erbvogt  und  Richter  Uber  „Hals  und  Haupt" 
In  Anno  XL  primo  (=  1441). 

2.  Vertrag  zwischen  Pfalzgraf  Johann  und  Prior  Friedrich 
und  Konvent  des  (St.  Christophs)  Klosters  zu  Rauen- 

9* 


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132 


girfsburg  vom  Samstag  St  Johans  Enthauptung  1528  über 
den  Inhalt  des  Probstei  Ravengiersberger  Weisthums,  das 
jährlich  auf  dem  ungebotenen  Dingtage  Montags  nach 
Johannes  Enthauptung  gewiesen  werden  soll. 

P«|,  lo?) — 112  der  Demonstration««  jnriam  (Horst- 
manttiana)  P.  2.  Grimm.  II,  174-1*1  kennt  2  Wen- 
tiitner  von  1442  u.  1515.  M. 

Reichenbach :  Weisthum  der  „gemeinen  HonVutli  und  l'ntcr- 
thanen"  des  Hofs  zu  Reichenbach  mit  Verwilligung  ihrer 
Leihsobrigkeit  und  Junker,  nämlich  der  Rücken  von 
Lichtenborn  und  der  Flachen  von  Schwarzenberg  schrift- 
lich vertatst  1570  vf  den  Nechsten  Mitwoch  nach  dem 
Achtzehensten  Tage  (d.  h.  IS.  .Fäner). 

Pol.  111—118  der  Demonstrationen  jnrium  in  den  Spon- 
Iwiincr-llur-f miiiiniüiia  V.  I'.  1.  M. 

Reinhard  Peter,  Landschreiber  zu  Neustadt  (1492).  s.  (Jimund- 
dingen  Xr.  7. 

Rcipolzkirchen,  Herrschaft:  WeisthUmer  und  Zinsverzeich- 
nisse  folgender  Ortschaften: 

1.  Kathsk irchcnVr  Zinsbuch,  beschrieben  durch  Georg 
Ludwig  Brenner,  Schuldiener  und  Gerichtssehreiber  zu 
Nufsbach,  9.  November  16 16.  Kol.  3r— 9. 

2.  Ifundheim:  Weisthum  der  Huberschaft  Hundheint  v.  ,7, 
1590  samt  dem  1630  erneuerten  Zinsregister.  Kol.  9r  —13. 

3u.4.  Schönborner  und  Ransweiler  Weisthum.  das  ; im  Tag 
nach  KrenzerhOhung gewiesen  wird  --  entstandene.  1550.- 
Kol.  l  ir  — Mir  (Fragment). 

5.  Kinkenbacher  ( ierichtsweisthum.  Kol.  I7f— 20a. 

Kruchtzins.  Kol.  22r— 25, 

6.  Gerswetler  (ierichtsweisthum.  Kol.  19. 

7.  Hefersweiler:  Erneuerung  der  Kornzinse  und  Flnber- 
weisthum.  Kol.  26  —  33. 

8  Rndelskircher  Auftrage  (d.  h.  (J  Itter  Veränderungen  von 

1597  -  1652.  Kol.  34-42. 
9.  Kathsk ircher  Weisthum.  Kol.  43r. 


133 


10.  Rudelskirchener  d.  Ii.  Rudolphskirchener  Zinslieferung 
von  170«  und  Hubererneuerung  von  1708 f.  Fol.  43 r— 50. 

I'apier-Libell  in  4°.  anfangs  fragmentarisch,  üOJUHtter, 
in  der  vorliegenden  Abschrift  wohl  ganz,  abgesehen 
von  Nachtrugen,  i.  .1.  Hi'ii  geschrieben. 

NU.  Das  unter  Xr.  ö  aufgeführte  Kinkenbacher 
<  Jerieht^weisthum  anerkennt  als  Oberherrn  die  (J rufen 
..  Herrenstein  (?)  und  Herrn  Casimir  Nebrilder.  G  raffen 
zu  Hal'sburg,  Falckenstein  und  Manderscheid.  Frevherrn 
zu  (irntfnitz  und  Keeelhelm.  Herrn  zu  Bretzenheim. 
Iteipolskirchen.  Sclineeberir.  Newen  Hamberg  und  Tripp- 
sratt".  Die  Herrschaft  Iteipolzkirchen  war  niimlieh 
nach  dem  Aussterben  des  Hauses  Hohenfels,  das  mit 
dem  Tode  Wolf  Philipps  von  Hohenfels  1602  erfolgt 
war.  von  dessen  Wirtwe  Amalie  den  Kindern  ihrer 
Schwester  Sidonia  (Jriih'u  von  Löwen  hau  pr  vermacht 
worden-  der  Westphiilische  Friede  v.  J.  1648  er- 
kannte dies  Hecht  der  Grafen  von  liasseburtf.  zugenannt 
Löwenhaupt.  auf  die  Herrschaft  Reipolzkirchen  au. 
ff.  v.  d.  Nahmer.  Handbuch  des  Ilheiuischen  l'articular- 
ileehts,  III,  361.  M. 

Reipoltskirchen : 

1.  ,,Reipolskircher  Weilst  Ii  um  so  jährlich  den  nächsten  tag 
nach  inventionis  Stephani  den  Ilübern  gewieisen  wird." 
Renovation  vom  7.  August  1710. 

2.  „Der  Kirch weyhen  Frey  hei  t  zu  Reipolskirchen". 

3.  Krneuerung  der  Hüber  zu  Reipoltskirchen. 

4.  Die  Gerirhtsschüft'en  des  Jahres  1728. 

5.  Ordnung  des  Gerichts. 

Copie  saec  XVIII.  Libell  von  12  l'apierblärtern  in  4" 
wovon  nur  7  beschrieben  sind.  <i. 

Reipolskirchen.  Grafen  von,  s.  Rodenkirchen. 

Kngelbrecht,  Ritter  von  (13311).  s.  Ingweiler. 
Rei Isen  bürg  Philipp  von,  Amtmann  zu  Kirchheim  (1508), 

s.  Obersülzen. 

Heils  will  er  Henrich  von.  Kanonikus  zu  St.  Fabian  in  Horn- 
bach (13Gi)j,  s.  Abt- Fischbach. 
Remigiusberg:  Propst  Peter  Godoti  (1487),  s.  Saal. 
Remigiusland:  Weisthum,  s.  Kusel  11,3. 


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134 


Reu  Ts  Melchior  von  Alm.sheim  nach  Reraling,  Klöster  11,30 
von  1539  —  1550  Propst  zu  Hördt,  s.  Hördt  und  Leimers- 
heim. 

Reyland  Johann  und  .Johann  Jakob,  Muller  (1723),  s.  Zeis- 
kam Nr.  5. 
Rheingönheim  s.  Neuhofen. 
Rheingrafen  die,  s.  Weierbach. 

Rheinzabern:  Weisthum  der  Rechte  des  Bischofs  von  Speier 
zu  Rheinzabern. 

Ans  Nr.  3«  der  Saal-  und  Lagerblkher  des  Kreis- 
arehivs  Fol.  201.  M. 

Richets hausen  s.  Mettlach. 

Rieschweiler  Weisthum,  aufGeheil's  der  obersten  Gerichts- 
und  Lehenherrn  des  Dorfes  n.'imlich  des  Junkers  Hans  von 
Flersheim  d  J.  und  des  Scheie  Friedrich  von  Kiersheim 
seines  Bruders  aufgeschrieben  am  22.  Mai  1475  durch 
einen  Notar.  Zeuge:  u.  A.  Peter  von  Hingenbach, 
Kaplan  zu  Rieschweiler. 

Nach  einem  „alten  Fragmente**  Fol.  87— SS  in  den 
Demonstrationes  jurium  der  .Sponheimer- Horstmanniana 
V.  1\  1.  M. 

Rimlingen  (in  Lothringen,  Kreis  Saargcmund.  Kanton  Wol- 
münster) :  „Der  Herren  von  Ritsch  herlichkeit  vnd  Gericht, 
so  die  Schöffen  im  Hoff  zue  Rimlingen  Jarlich  weisen 
vndt  Sprechen*" 

Fol.  Ott  der  Demonstrationen  jurium  in  den  Sponheimer- 
Horsiinanniana  V.  1*.  1.  M. 

Rinnthal:  „Gemeine  Dorffordnung  der  Gemeindt  Rinthel, 
wie  solche  den  20.  Februar  1710  erneuert  werden." 

Copie  sa«?u.  XVIII.  4  Papierf'olien.  (jrnfsrhaft  L«>inini,'.'ii 

Fasz.  124.  <i. 

Reinhard  von  Rippur,  Bischof  zu  Worms  1503—1523, 

s.  Obersülzen. 
Rifsbach  s.  Traben. 

Ritters  he  im  s.  Kirchheim,  Waldweisthum. 


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135 


Rockenhausen : 

1.  Weisthumsrenovation  des  kurptalzisclien  Ortes  Rocken- 
hausen de  anno  1574,  genauer:  amtliche  Aufzeichnung 
der  Guter,  Rechte  und  Gefalle,  welche  dem  Kurfürsten 
von  der  Pfalz  in  Rockenhausen  zustehen. 

Copie  sa»>»\  XVIII.  50  l'upierfolioii. 

2.  Weisthum  vom  1.  August  1678  Ranngrenze,  Gericht 
Zehent  Gefälle,  Wald-  und  Bannsachen  zu  Rockenhausen 
betreffend. 

Cniu-opt.  Papierliett  von  8  Folien  in  Huntpapier.  Kur- 

pfalz  Fusz.  155.J.  (•. 

3.  Amt,  verpfändet  an  Pfalzgraf  Georg  Gustav,  s.  Imsweiler. 
Roda  Iben  s.  Gräfensteiner  Mark. 

Roden  (im  preufs.  Regierungsbezirk  Trier):  „Dis  ist  der  Herren 
lYiheit  und  Recht  zu  Rodde,  wie  Stucks  Wiefse  hernach 
geschrieben  steht  und  diese  Verzeichnis  ist  geschehen 
durch  die  Schöffen  des  Gerichts  zu  Rodde  uff  Saut  Thoraas 
des  helligen  Apostelen  (21.  Dez.)  Sub  Ao.  Domini  etc 
LXXXUIj"  (offenbar  1484.  da  Wirich  von  Dhun,  Herr  zu 
Falkenstein  als  Gerichtsherr  erscheint). 

Fttlkensteiner  <\>dt>x  IV.  Fol.  19Ö— 197.  (i. 

Rodenbach  (bei  Göllheim): 

1.  Difs  sint  die  rechte  und  wüfsunge  des  dorfes  zu  Roden- 
bach", ca.  1450.  Im  vorliegenden  Weisthum  erscheint 
noch  das  Wormser  Domkapitel  als  oberster  Gerichtsherr 
zu  Rodenbach,  1481  kam  das  Dorf  an  Kurpfalz.  An 
das  Weisthum  sehliefsen  sich  von  andern  Händen  einige 
Lokalnotizen  aus  den  Jahren  1473  und  1477. 

Sa»;<\  XV.  2  IVrjruinentblatrern  in  8°.  Kurpl'alz  Fsisz. 
1572.  Cf.  (iriinm,  V,  025  f.  (i. 

2.  »S.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Xr.  14  und  Weilerbach. 
Rodenkirchen.  Kloster,  Waldrecht,  s.  Kirchheim,  Wald- 

weisthurn. 

Röder  Weisthum,  ist  wahrscheinlich  das  Weisthum  von  Rothsel- 
berg, s.  Wolfstein  II  Nr.  4. 


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130 


Ro Urbach,  Gerechtsame,  s.  Binsheim,  Amt,  und  Billigheim, 
Jura  u.  Gerechtsame,  Fol.  11  —  15. 

Roraersehall  (Rumershall)  Wald,  s.  Duchroth. 

Ronenberg,  s.  Baumholder  1570/71,  Fol.  37r— 39a. 

Roofs  Christoph,  Rathsmitglied  zu  Worms,  s  Dirmsteiner 
Amtsweistiiümer  Xr.  4. 

Rosenberg  Hans  von  (141)2),  s.  Gimmeldingen  Xr.  7. 

Rosen thal,  Kloster,  s.  Asselheim.  Millesheim,  Kerzenheim 
und  Dirmsteiner  Amtsweistiiümer  Xr.  14. 

Rosenthal,  Anthis,  Kaplan  zu  (:390),  s.  Obersulzen 

Rostal,  Bosch,  s.  Altheim,  Vertrag  von  1318. 

Rotenstein,  adel.  Stamm,  s.  Dirmsteiner  Amtsweistiiümer  Nr.  13. 

Roth  (welches?  im  Regierungsbezirke  Coblenz,  Amtsgerichts 
Castellaun  oder  Amtsgerichts  Stromberir  oder?):  „Copia 
des  Weisthums  Uber  das  Rother-Lehn,  renovirt  den 
4.  November  1741",  das  seit  161)3  auf  Martini  gehalten 
wurde,  nunmehr  aber  den  nilchsten  Tag  nach  St.  Pauli 
Bekehrung  gesprochen  wird. 

Ful.  254  f.  d»»r  Demonstration»'*  juriiim  <  H<o-»tm!mnian;<) 

P.  2.  M. 

Rothselberg:  rWeisthumb  der  (iemeinden  nndt  llQberschaft 
zu  Rothsylberg,  so  jährlich  daselbsten  uff  den  tag  St. 
Barbarae  alten  Calenders  den  4.  Dezembris  gehalten  wird. u 
CopiV  d.d.  K.'.vpoltzkirrh.'i).  1"».  Milrz  1<»H7.  4  Papin- 
IdatttT  in  4°.  (i. 

R  o  t  Ii  s  e  I  b  e  r  g ,  s.  Röder-  W eisthu m . 

Roxheim,  Kirche  zu,  c.  H»00,  s.  Dirmsteiner  Amtsweistiiümer 
Nr.  5. 

Rübsarnen  Kberhart.  .hinker  von  Merenberg,  genannt  Hüb 
samen  (141)2,  1500).  s.  Albisheim,  Marientlial. 

Rudolphskirchen  (früher  Rndelskirchen): 

1.  rRudell'skircher  Weiisthumb.  Huherregister  und  Zinls- 
Krneu'Tiing  sowohl  über  (i«>ld  allst  Krinhten  auf  Set. 
Conradi  Tag  (2t».  November)  Anno  17(55. 

()rii.'.-l'npi»*rlil>«'ll  von  lt»  t-Juartldiitrrrii.  wovon  7 

sehm-Wn  sind.  (i. 


137 


2.  Huberweisthum,  jiilirlicli  um  nächsten  Tag  nach  Catharina 

gehalten.  Geraeinherren :  die  Grafen  zu  Reipoltzkirchen 

und  die  Füllten  von  Zweibrücken.   Ohne  Jahr. 

Fol.  126  f.  dir  DtMuonsfirttioncs  jurimn  in  dun  Spon- 
lietitior-Hursttnanniaiia  V.  I'.  1.  M. 

3.  S.  Reipolzkirchen,  Herrschaft  Nr.  8  u.  10. 
Hüls  per«,',  s.  Baumholder  1570/7),  Fol.  18r-24. 
Rülzheim:  Weisthum  der  Rechte  des  Bischofs  von  »Speier  zu 

Rullsheim,  15.  Jahrb. 

Aus  Nr.  3tf  der  Sul-  und  LatfurMidiur  du*  Kreis- 
archives  Pul.  200.  M. 

Ruppertsecken: 

1.  Beschreibung  der  Grunzen,  Weisthum,  Gericht,  Ordnung 
und  Gebrauche  zu  Ruppertsecken.  Beschrieben  von  Johann 
Schick  am  12.  September  1  (501 . 

Ht'tr|aiibi£te  Copiu  v.  .1.  1722.  4  l'apiertidiun.  (J. 

2.  Bericht  der  Geriehtsgemeinde  Ruppertsecken  an  das  l'nter- 
amt  Frbesbüdesheim  d.  d.  29.  März  1770  Weisthum  betr. 

Rupert.  König,  sein  Privileg,  für  Neustadt  a/H.  betr.  Holz- 
nötzens  v.  J.  1403.  s.  Frankeustein,  (Korrespondenz. 

Ruprecht.  Pfalzgraf  (1533  u.  1544).  s.  Kusel  II  und  Odweiler. 

Ruprechtsberg,  Ritter  Johann  von  (1417),  s.  Pfeffingen. 

Rüssingen,  der  Altar  zu  (c.  1600).  s.  Dirmsteiner  Amts- 
weist  Immer  Xr.  15  t. 

Ruthe.  Wald,  s.  Dreisen  Nr.  7. 

Rutsweiler  Weisthum,  s.  Wolfstoin  II  Nr.  3. 

Saal:  Sehöftenweisthum  über  die  Rechte  des  Stifts  Remigius- 
berg in  Hof  und  Gericht  „zum  Sale"  auf  Veranlassung 
Peter  Godoti's  Propsts  zu  Remigiusberg  aufgerichtet  am 
2.  Mai  14S7  zu  „Xiderostern"  (Niederosternach  heute 
Niederkirchen).  Zeugen:  Niclas,  Abt  zu  Werschweiler, 
Xiclas,  Pastor  zu  Breitenbaeh.  Henrich,  Pastor  zu  Furt  u.  A. 

lVri.'iin»'nt<opif  r\w<  N.ifariatsiiisrruniunti's  saiv.  XV. 
ZwHhriirkur  Domanialaktcii  Nr.  135.  Ciedrurkt  M 
(Jrimm.  III.  747  ff.  (J. 

Saal.  s.  Niederkirchen. 


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138 


S  a  a  r  b  r  ti  c  k  c  n ,  Deutsehordenshaus,  s.  ( )berbexbaeh. 
Salmbach:    Weisthum  der  Rechte  des  Bischofs  von  Speier 

zu  Salrabaeh,   Lauterbaeh,    Siegen,    Kenemar*)  und 

Scheibenhard,  15.  Jahrh. 

in  Nr.  30  der  Saal-  und  La«,rerbüelier  des  Kifl.  Kreis- 
arehives  Fol.  109  r.  M. 

Saltzkorn,  Junker  Ulrich,  kurlrierseher  Amtmann  (1301), 

s.  Volxheim. 

Sambach,  s.  Otterbach. 

Sand.  Bannbeschreibung,  s.  Kübclberg  Nr.  10. 
St.  Alban  und  Gerbach  (bei  Rockenhausen):  Oriehtswcis- 
tlium,  15  Jahrh. 

2  Papiertolien.  Heiliejrt  eine  stiitist.  Hes»hreibiiii£  der 
Orte  mit  (tofulls-Aiitruhe  von  1">H4  f.  Das  <i.  ri«:hrs- 
wcisthinn  von  St.  Alban  und  Lerbach  findet  sich  ferner 
im  Failkensteiner  Codex  Nr.  4  Fol.  :» f.  M. 

St.  Ingbert: 

1.  Jahrgeding  von  St.  Ingbert,  gehalten  1505.  dornstag  noch 
vnser  lieben  frauwentag  Natiuitatis  von  wegen  des  Erz- 
bischots  und  Kurfürsten  Johann  von  Trier  von  (ierhard 
Müll,  Amtmann  zu  Bliiscastel  und  sent  Wendel  in  Bei- 
sein des  Pfarrers  Syfrid  (ilock  zu  St.  Wendel,  des  Frie- 
drich Herru  zu  Eitz  von  wegen  des  Lehensherrn  Johan 
von  Lebenstein,  des  Vogts  Wolff  von  Homborch  und  des 
Philips  .Jacob  von  Heimstatt. 

Orifr.  oder  tfleirli/eitiye  Copie;  4  Papiertolien. 
1.  Bannding  von  St.  Ingbert  gehalten  1535  vff  mandags 
nach  Sant  Lantperts  dag  durch  Junker  Gerhart  Mülle 
von  wegen  des  Kurfürsten  von  Trier,  durch  Ritter  Philips 
Jacob  von  Helmstat  von  seinetwegen  und  durch  seinen 
Bruder  Junker  Johanes  v.  Heimstet  als  Mitbannherrn  in 
Beisein  des  Vogts  Friedrich  Wolff  von  Homberg  und 
durch  Sitfridt  (ilock. 

Oriir.  oder  trl»kirli/eitiy«' <  opi«'.  '1  Papierblütter:  beilie«rt 
eine  Copie  di<  M's  lianndinirs.  liefert i?t  178(5.  Papier- 
blütter. 

*)  So  steht  in  der  Vorlage.  Sollte  damit  derOriKeffenaih  bezeichnet  sein  ? 


139 


3.  „Weistuinb  uudt  bezirck  defs  Banns  zu  8t.  Ingbreeht." 

Copie  des  IN.  Jahrb.  (V).  2  I'apierblUtter. 

4.  „Nota.  Sandt  Ymbrechts  goreclitijyrke.it;"  in  der  That 
enthält  das  2  Blatt  starke,  aber  nur  auf  Einer  Seite  im 
16.  Jahrb.  beschriebene  Produkt  eiue  Angabe  über  die 
Lage  des  Dorfes  Hassel  zwischen  St  Ingbert  und  Blies- 
kastel. 

Nr.  1—4  aus  v.  d.  Leven  Fasz.  74.  Nr.  1  u.  2  im 
wesentlichen  gedruckt  bei  Grimm.  II,  54  f.  Eine 
„Hannerneuerung"  von  St.  Ingbert  v.  J.  1601  ist  nach 
einer  i.  J.  1773  am t lieh  (?)  hergestellten  und  z.  Z.  im 
katholischen  Pfarrarchive  zu  St.  Ingbert  befindlichen 
Copie  veröffentlicht  worden  von  .1.  Seiwert  in  der 
„['alatina"  Nr.  134  vom  14.  November  1891. 

Die  Achtheit  dieser  Urkunde  ist  jedoch  stark  zweifel- 
haft. Denn  der  als  kaiserl.  Notar  unterschriebene  Krhard 
Müller,  der  mit  der  Kmeuerung  der  St.  Ingberter 
Markung  vom  Trierer  Kurfürsten  Lothar  von  Metfer- 
nich (1599 — 1(523)  betraut  worden  sein  will,  ist  ohne 
Zweifel  der  unter  dem  Namen  Alhardus  Mollerns  weithin 
in  der  l'falz  berüchtigte  IrkundenfHlscher .  der  um 
1780  herum  gesehaftsmStfsig  die  Abfassung  von  Ur- 
kunden betrieb,  welche  er  in  der  Zeit  von  1500—1  MOS) 
entstanden  sein  liefs  und  durch  welche  er  verschiedenen 
pfälzischen  (Jemeindcn  Wald-  und  andere  Rechte  zu- 
sprach, um  an  sie  seine  Erzeugnisse  um  theueres  Geld 
los  zu  bringen.  Man  vergleiche  über  den  Mann,  dessen 
Name  nur  ein  erdichteter  ist,  das  „Intelligcnzblurt  des 
Kheinkreisestt,.Jhrg.  1823,  S.  126M--I282.  DieFüls.hung 
der  unter  dem  Namen  des  Mollerns  oder  Müller,  „der 
Stadt  Weisseiiburg  a/lth.  Kenovators*  gehenden  Urkun- 
den ist  s.Z.  durch  ein  amtliches  Gutachten  der  Sachver- 
ständigen :  .1.  G.  Lehmann.  G.  Kau  und  F.  X.  Remling 
festgestellt  worden.  M. 

St.  J  ohanneskirchen:  Rechtsspruch  des  fürst].  Lowen- 
stein'schen  Dorfes  St.  .Johanneskirchen  in  der  Herrschaft 
Scharfeneck  vom  7.  Januar  1625,  s.  Scharfeneck. 

St.  Julian:  „Weiisthurab  der  beeden  withuin  hüben  8t.  Julian 
undt  OberEyfsenbach." 

Copie  saec.  XVIII,  4  l'apierblatter  in  4".  G. 


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HO 


St  Lambrecht: 

1.  Weistimm,  das  jährlich  an  den  3  „ Yollgerichten''. 
Dienstag  nach  hl.  Dreikftnig,  Dienstag  nach  <t>uasi- 
modogeniti  und  Dienstag  nach  Johannis  d.  T.  gewiesen 
wird  (Fol.  1  —  5),  wonach  Oberherr  der  Bischof 
von  Speier  ist  und  die  Klosterfrauen  von  Lambrecht 
3mal  jährlich  Bannwein  ins  Dorf  legen  dürfen,  das  Fasel- 
vieli  bosorgen  müssen  etc. 

2.  Erneuerung  der  Ordnung  des  Dorfes  Gräfenhausen 
Fol.  5  — 11)  vorn  Montag  nach  convers.  Pauli  1563  durch 
den  Marientrauter  Vogt  Peter  Nagel  von  Dirmstein, 
welcher  hiemit  die  alte  Ordnung  v.J.  1503  (1511  ?) 
conti  rmierte. 

pHpiei-^uurtlibell  von  IS  Blattern,  wuvun  11  beschrieben 
sind.  Nr.  1  steht  auch  in  Nr.  36*  der  „Stil-  und  Layer- 
bücher"  des  Kreisarchives  Fol.  41  r  f. ■.  im  let/.terin  Orte 
steht  Fol.  43  auch  ein  Verzeichnis  der  Rechte,  welche 
ein  Bischof  von  Speier  zu  Sr.  Lambrecht  hat.  welclie 
aher  von  der  Gemeinde  „nitu  gesprochen  wurden. 

3.  „Rechtspruch,  so  das  Gericht  und  die  Genieindt  zu  sanet 
Lamprecht  alle  Jahr  3  Werbe  zum  rechten  sprechen" 
elc.  Gerichtsherr:  der  Bischof  von  Speier.  Erneuert  1563. 

Abgedruckt  als  Heilaye  VI  von  A.  Stauher  in  seiner 
beschichte  von  «Kloster  und  Dorf  Lambrecht"  in  den 
Mittheilmigeu  des  hisfor.  Ver.  der  Pfalz  IX.  214—217. 
Eine  Copie  ans  dem  15.  .tahrh.  steht  in  Nr.  3*3  der 
Sal-  und  Lugerbiicher"  des  Kreisarehives  Fol.  40rf. 

4.  Weisthum  des  Dorfes  St.  Lambrecht  bei  der  jährlichen 
Kirchen- Visitation.  Darnach  ist  das  Nonnenkloster  St. 
Lambrecht  verpflichtet,  alle  Paramente  etc.  in  die 
„Kapelle"  zu  stiften,  und  hat  den  Chor  und  die 
Fenster  der  Kapelle  zu  unterhalten,  die  Gemeinde  hat 
das  Aufsere  der  Kapelle,  den  Thurm  und  die  Glocken 
etc.,  und  die  Kapellenfabrik  die  Mauern,  das  Kirchthor 
etc.  zu  erhalten;  die  zu  Lindenberg  haben  ihr  Begräbnis 
zu  St.  Lambrecht,  müssen  aber  im  Falle  einer  Bauwendung 


141 


an  der  Kapelle  den  3.  Pfennig  geben  und  den  3.  Frohn- 
dienst  thnn. 

Copie  uns  ih'iii  l'i.  .1  ati rh.  2  FoliohlHtter,  wovon  nur 
das  iT.sfe  beschrieben  ist.  Ans  Kurpt'al/.  Fasz.  1312. 
(iedruckt  in  den  Mirth.  d.  hisf.  Ver.  d.  Pf.  IX,  142  f.  M. 

St.  Martin,  Geraidensprueh  von  1577,  erneuert  162«,  s.  Mai- 
kammer. 

St.  Maximin  bei  Trier,  Abtei  und  Abt  Alexander  (1682), 

s.  Münsterkappel. 
St.  M eigen  (=  Marien),  Abtei  bei  Trier,  s.  Malborn. 
St  Remigiusland,  s.  Kusel  1  u.  U/S  u.  6. 
St.  Wendel,  Pfarrer  Sifried  Glock  von  (1535),  s.  St.  Ingbert. 
Säulen  recht,  s.  Hornbach.  Gemeinde,  Weisthum  von  1558. 
Saulheim,  Caspar  Erlenhaupt  von,  s.  Alsenbrück  1507. 
Schaidt    Weisthum  der  Hechte  des  Bischofs  von  Speier  zu 

Schaid 

Aus  Nr.  3fi  der  Sal-  und  Lagerhiieher  des  Kgl.  Krcis- 
Arehives  Fol.  200a.  Hin  ausführlicheres  Weisthum 
hat  M.  Mohr  verbeut  lieht  in  Xr.  1  des  „Pfalz.  Museums" 
vom  1.  Fehruar  1892.  M. 

Scharf eneck:  Gerichtsbuch  der,  1625  (?)  von  Konig 
Ferdinand  II.  dem  Johann  Dietrich  Grafen  zu 
Lewenstein- Wertheim,  Kochefort  etc.  verliehenen  Herr- 
schaft Scharfeneck.  Kol.  3  f.  enthalt  den  „Rechtspruch 
zu  St.  Johanns  Kürchen"  vom  7.  Januar  1625.  Die 
eigentlichen  Gerichtsverhandlungen  beginnen  auf  Fol.  6 
mit  dem  27.  Mai  1651  und  reichen  bis  z.  J.  1721  auf 
Fol.  i>5.  Fol.  80  f.  ist  ein  Erbbestandbrief  vom  7.  Januar 
1717  für  den  Müller  zu  St.  Johannskirchen,  Bernhart 
Gassei,  verliehen  von  Fürst  Maximilian  Karl  von  Lowen- 
stein- Wertheim,  kaiseii.  wirkl.  geh.  Rath  und  General- 
Gouverneur  in  Mailand. 

Papierband  von  95  Folien  in  Schweinsleder  gebunden. 
Zur  Herrschaft  Scharfeneck  Lr»  hiirt*  n  :  St.  .Iohanne<- 
kirthon.  Dernbach.  .  in  Tlu*il  von  Albersweiler.  M. 

Scharfeneck,  s.  Gleisweiler  Nr.  3. 


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142 


Scharfenberg  er  Christian,  Aratsschreiber,  s.  Schifferstadt 
Nr.  8. 

Schauenburg  Reinhart,  Herr  zu  Westerburg'  und  Schauen- 
burg (1411)  s.  Beltheim. 

Schauff  Johannes  von  Engers,  Trier' scher  Kleriker  und  Notar 
(1515),  s.  Strimmig. 

Scheibenhardt  s  Salmbach. 

Schepfer  Johann  (1538).  s.  Lowensteinerhof. 

Schick  Johann  (1601),  s.  Gimbsheim  und  Oberndorf. 

Schiersfeld  (Scheriugisfelt) : 

1.  Die  Ritter  Wolfram  von  Lewenstein,  Syfryd  Sneberger 
von  Wartinberg,  Antilman  von  Grasewege  und  Heinrich 
Pastor  von  Werstat  stellen  als  Rathsleute  in  der  Irrung 
zwischen  Graf  Heinrich  von  Veldentz  einer-  und  Ritter 
Enterich  Lemeltzun  von  Lewenstein  anderseits  wegen  des 
Dorfes  und  Gerichtes  zu  Scheringisfelt  das  Weistbum 
dieses  Dorfes  fest  an  St.  Marcus  Tage  1359. 

Fol.  13  u.  14  der  sopnii.  Ilorstmanniana  V.  2.  (Y. 
Qriinni  V.  655.  M. 

2.  „Ordnung  und  YVeii'sthumb  zu  Schiersfelds"  Schöffen- 
weisthum  Über  Güter  und  Rechte  der  Herzoge  von  Zwei- 
brücken zu  Schiersfeld.  Dem  Herzog  Johann  (I.  oder  II.?) 
zwischen  1569  und  1635  gewiesen. 

Copi«?  saec.  XVIII,  2  Papierfolien. 

3.  „YY'eifsthum  der  Edlen  und  EmV'esten  Junker  der  Lewen- 
steiner,  so  Ihnen  das  Gericht  zue  Scherlsfeldt  Dienstags 
nacli  Catharina  zu  weifsen  schuldig."  Aus  dem  16  Jahrh.? 
Jedenfalls  vor  1064  entstanden,  in  welchem  Jahre  mit 
dem  Tode  Johann  Wolfgangs  zu  Löwenstein-Schiersfeld, 
soweit  es  Lehen  der  Wildgrafen  war,  heimfiel. 

Copio  saor.  XVII f.  2  l'upii»rfo]ii>n.  (Y.  (irimin  V.  656 

bis  <»')7.  ({. 

Schiffer,  c.  1514  kathol.  Pfarrer  zu  Niederkirchen  a  O. 
s.  Niederkirchen. 


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143 


SchifFerstadt: 

1.  „Recht  Spruch.  So  die  Gemeynde  zu  Schiuerstat  alle 
Jan»  Trw  male  Sprechen  vnd  Erkennen  vtf  Ire  Eyde, 
Das  ist  zum  Ersten  vff  den  neusten  Montag  nach  dem 
Zwolfften  tage,  das  ander  vff  montag  liehst  nach  Santt 
Jorgen  tag  vnd  dasTrydt  vff  Montag  nach  Santt  Johanns 
Baptisten  tag."  Schönes  Weisthum,  das  sowohl  die  Rechte 
des  Bischofs  von  Speier  und  des  Abts  von  Limburg  als 
die  der  Gemeinde  weist. 

Abschrift  suis  dem  Anfange  des  l(j.  Jahrh.  in  Nr.  59 
der  Saal-  und  Lagerbücher  Fol.  200-  202  und  Nr.  36 
derselben  Gruppe  Fol.  111  —  114.  ff.  Grimm  V.  588  ff.  M. 

2.  Die  Rechte  und  Gefalle  des  Stifts  Liraburg  in  Schiffer- 
statt uud  zwar: 

1.  Urkundencopien  betr.  die  Ankunftstitel  der  Rechte 
Fol.  l-23r. 

2.  Das  „Wiesen-Weisthnm0  Fol.  27r— 29r. 

3.  Register  der  Kloster  Limburg'schen  Zinsen  in  Schiffer- 
stadt und  „in  villa  que  dicitnr  pratum"  v.  J.  1501. 
Fol.  30 r  bezw.  3lr—  35. 

4.  Libertatcs  seu  Jnrisdictiones  Monasterii  Limpurpensis 
in  villa  Inferiori  Schifferstadt.   Fol.  35r— 39. 

5.  Zinsbnch  von  Schifferstadt,  Fol.  44—58.  Angelegt 
unter  Abt  Macharius  Weyse  dem  „abbas  tercius 
introduete  reformacionis  de  obseruantia  Burfsfelden- 
tinra"  durch  frater  Nicolaus  de  Crutzenach  „quondam 
in  Spanheim,  nunc  in  monasterio  Lympurgensi  mona- 
chura  professum  et  censuariura"  1501. 

<  irofsfoliolibell  von  59  Papierblattern,  wovon  aber 
Fol.  13-24.  40  u.  43  fehlen  und  Fol.  24-  27  r,  41  f 
u.  59  leer  sind,  in  Pergament-l'msehlag  geheftet.  — 
Cf.  (irimm,  V,  f  H3  ff.  (Vr  Abt  Ma.-hurius  cf.  Rem- 
ling.  Geseh.  der  Abteien  und  Kloster  im  Itheinbayern. 
I.  134  f.  M. 

3.  YVeislhuru  über  die  Rechte  des  Bischofs  von  Sp^icr  und 
des  Abtes  von  Limburg  in  Schifferstadt.    Aus  einem 


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144 


alten  Pergaraentbrief  durch  Jen  Amtssehrpiber  Christian 
Seharpfenberger  getreulieh  abgeschrieben.  Speier.  30. 
Aug.  1042. 

l'apiftrliMl  von  3K  Artikeln  auf  f>  Folioblürteni ,  cf. 
(«rimtn  V.  588  ff',  wo  en  39  Artikel  sind.  M. 

Schiffweiler,  s.  Ottweiler.  Herrschaft. 

Schilt  Klias,  Amtmann  zu  Reipolskirchen.  s.  Berzweiler. 

Schlatt  Christoph  und  Andreas  c.  1600  zu  Worms,  s.  Dirm- 
steiner  Amtsweisthinner  Nr.  5. 

Schlemmer  P.,  Kloster  (iräfenthal\seher  Beamter  (1771), 
s.  Esch  ringen  Nr.  I. 

Schlirenthal,  Hof  im:  Reclite  des  Klosters  Limburg  auf  dem, 
s.  Weidenthal.  Die  rrbarmachung  des  Thals  durch 
Kmich  v.  Leiningen  (1599),  s.  Frankeustein,  Correspon- 
denz,  Fol.  lör— 22.  CT.  Grimm,  V,  594.  M. 

Schmideburg  (=  Schmied  berg?)T  Gottfried  und  Johann  von 
(1437),  s.  Alsentz. 

Gottfried  von  Schmiedberg  (1000),  s.  Horbruch. 

Schmitt  weiler.  Bannbesehreibung,  s.  Kftbelborg  Nr.  4. 

Schmitt  .).  B..  Notar,  s.  Blieskastel  Nr.  5. 

Schmitz  Kaspar.  Amtmann  zu  (irünstadt  c.  1000.  s.  Dirm- 
steiner Arotsweisthümer  Nr.  14. 

Schnee  berger  Sigfrid  von  Wartenberg  (13.VJ),  s.  Schiersfeld. 
Karl  Buser  von  Wartenberg  gen.  Selmeeberger  (1417), 
s.  Kaiserslautem. 

Schnepf  Antonius,  Domvikar  zu  Speier  (1531).  s.  Mimden- 

heim. 

Schönborn:  „Weifsthum  der  Hüberschaft  zu  Schimborn  so 
den  nächsten  lag  nach  Katharina  gewieisen  wird  und 
beschienen  soll  zusamt  dem  Zinfsbuch"  Kenovation  von 
1058  bezw.  1090. 

Copi««.  10  l'apiorhlarror  in  klein  4°.  <;. 

Schönborn,  s.  Keipolzkirchcn,  Herrschaft  Nr.  3. 

Schönburg,  (irafen  von.  s.  Kleinfischlingen. 

Schönen berg,  Bannbeschreibung,  s.  Kübclberg  Nr.  2. 


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145 


Schönenberg  (stiefs  früher  an  die  Gemarkung  Odernheiro, 
und  liegt  jetzt  als  Dantesberg  =  St.  Antoniusberg  in  der- 
selben; cf.  Frey.  Beschreibung  des  Rheinkreises  III,  345.)* 
Weisthum,  erflossen  am  12.  November  1375  unter  dem 
Abte  Dithmar  von  Disibodenberg.  Das  Dorf  war  „zu 
einer  Zeit  geheissen  Gleffharfs  Berg  vndt  darnach  hiefs  es 
St.  Anthonius  Berg  und  nun  heifst  SchCneuberg."  Fol.  4C. 

Fol.  45   47  in  den  Demonstrationes  jurium  der  Spon- 
lieimer-Horstmanniana  V.  P.  1.  M. 

Schopf  Adam  (von  Landau,  c.  1600),  s.  Dirmsteiner  Amts- 

wcisthümer  Nr.  1. 
Schreiber  Heinrich  (1417),  s.  Kaiserslautern. 
Schwanen,  Klause,  s.  Kerzenheim. 
Schwanheim: 

1.  Die  Gerechtigkeiten  des  Chorherrnstiftes  Klingenmünster 
im  Dorfe  Schwanheim  festgestellt  vom  Stiftekustos  Jakob 
von  Thierberg  in  dem  von  ihm  1502  angefertigten  Sal- 
buehe  des  Stifts. 

PegJauuigte  Copic  des  Notars  M.  Bernhardus  Heuser, 
HauNgvrichtoprokurstors  der  l'niversität  Heidelberg, 
gef^rrigt  am  25.  .lilner  1582.  6  Papierfolien.  Aus  Kur- 
plalz  Fasz.  J6Pi.  Ct. 

2.  Kurpfälzisehe  Gerechtigkeiten  im  Dorfe  Schwanheim, 
verzeichnet  25.  Oktober  1599,  s.  Offenbach,  Fol.  13—15. 

Schwarzenberg,  die  Flach  von  (1570),  s.  Reichenbach. 
Schwedelbach,  s.  Weilerbach. 

Sch  wegen  heim,    Weisthum,  s.   Landecker  Gemeinschaft 

S.  10—11.  Cf.  Grimm  V,  566  f. 
Schweighausen  (Dorf  im   Regierungsbezirke  Wiesbaden, 
Amtsgerichts  Nassau) : 
1.  „Anmafslich  Schweickhaushei -  Weüsthum  de  1722."  Die 
Herrschaft  stand  „vor  diesem  Junkern  von  Lowenstein. 
nunmehro  Ihro  Excellenz  Herrn  Grafen  von  der  Leven 
allein"  zu;  dazu  gehörte  auch  die  halbe  „Wesrhbaeh". 
Fol.  2.V2— 2">4   der  Demoti.stratioiies  jurium  (Horst- 
manniana)  P.  2.  M. 

10 


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140 


2.  Pfarrer  zu  Schweighausen,  s.  Niedertiefenbach. 

Schweisweiler:  Griinzbegchung  vorgenommen  von  den  Oo- 
richtssehöffen  daselbst  im  Heisein  der  ganzen  (Gemeinde 
„Schweinswilei"  am  Dienstag  nach  dem  Iii.  Plingsttug 
(26.  Mai)  1534. 

Falküiisteim*  C'»uV\  Nr.  4  Kul.  14.  (i. 

Secl  Johann  Michael,  kurpßilz.  Fauth,  s.  Halsloch. 

Seelen:  Huber-Weisthurn,  gehalten  jährlich  aut  St.  Oallcn- 
Abend  (15.  Oktober).  Herrschaft:  die  Junker  von  1 /dien- 
stein oder  die  sonstigen  Inhaber  des  Hauses  Handeck. 
<  Mine  Jahr. 

Kol.  1*24  ii.  12"»  il<-r  l)o!ii»m<tratiMii.-s  juriniii  in  »l<  n 
S|iniili»>iiii«>i-Horstiiiaiiniuiiii  V.  1'.  1.  M. 

Selchenbach,  s.  Hubach  und  Niederk  heben. 
Selters  Hans,  Junker,  seine  Erben  s.  Dirmsteiner  Amtswcis- 
thümer  Nr.  14. 

Seltz,  Stadt  und  Stift:  „Das  seindt  die  Hecht,  so  Stadt  und 

Stifft  Seltz  gegeneinander  haben,  genant  der  Jahrspruch 

und  in  den  I Kirffern  gehören  zum  Stift.   Anno  1310." 

KdI.        :5!>  ihr  DeiuiMisiratiom  s  juriniii  in  <l<n  Spon- 
ln'im»;r  Horstmaiuiiaiia  V.  l\  1.  M. 

Senheim  (Dorf  im  HegierungsbezirkcC'oblenz,  Amtsgerichts  Zell): 

1.  „Deren  Fürsten  und  Orafcn  zu  Sponheim  habende  Oe- 
rechtigkeiten  zu  Senheim  ausgeschrieben  aus  einer  in  der 
V'ogtey  Senheim  sich  fürlindenden  alten  I  rkunde  de 
Anno  1470."  Fol.  30  —  47. 

2.  Sponheim'sches  und  Trier'sches  Weisthum  über  Senheim 
und  die  Moselfreiheit. 

3.  Fürstl.  Sponheim'sche  Hrotestation  und  Heservation  gegen- 
über den  sub  2  aufgeführten  Weisthümern,  soweit  darin 
Trier  als  alleiniger  ( irundlierr  etc.  aufgeführt  w  ird,  nieder- 
gelegt —  aufOrund  eines  alten  Weisthuras  vom  lö.  Juni 
14*2  und  eines  Vertrages  von  14sn  sowie  des  Nachweises, 
dal's  die  zu  beanstandenden  Stellen  sich  zum  ersten  male 
im  Weisthum  vom  24.  September  lf>(>l  tindeu  —  in  einem 


147 


Notariatsinstrumeute,  errichtet  1682,  19.  Jäner  von  Notar 
Ludwig  Casimir  Storck  auf  dem  Rath  hause  zu  Senheim 
auf  Antrag  des  dortigen  Sponheim'schen  Vogtes  Joh.  Val. 
Henrici.  Kol.  49—54. 

4.  Trier  sehes  Weisthum  von  Senheim,  am  1.  Montag  nach 
Trium  regum.  Kol.  54  —  55. 

5.  Kundschaft  Uber  verschiedene  Gerechtigkeiten  zu  Senheim 
betr.  3  Backofen,  Vogtrechte,  Zollfreiheit  etc.  Fol.  56  f. 

6.  Weist h um  zu  Senheim  von  1482,  Dornstag  nach  St.  Vitztag. 
Kol.  58—60. 

7.  Weisthum  von  Senheim  von  15*3,  Mittwoch  nach  Luciae 
virginis,  wogegen  Pfalzgraf  Johann  protestiert  hat.  Kol.  61. 

8.  Kxtrakt  aus  einem  die  Vogtei  Senheim  betr.  Vertrage 
zwischen  Trier  und  Spanheim  betheidingt  durch  Ulrich 
von  Metzenhausen  und  Walrab  von  Coppenstein  Freitag 
nach  Bartholom.  1489.  Fol.  «2-64. 

9.  Spanheim'sches  und  Trier'sehes  Weisthura  von  Senheim 
aus  dem  Senheim'schen  Gerichtsbuche.  Fol.  64 r  f. 

10.  Senheiiner  Schottenweisthum  vom  24.  September  1561. 
Fol.  66. 

11.  Protestation  gegen  das  „neue  Weisthum",  d.d.  18.  Janer 
1575.  Fol.  67. 

Ans  den  Demonstration  es  jniium  (Horstmanniana)  V.  2. 

Fol.  38-«7.  CT.  Grimm,  II,  431-433.  M. 

Sevenich  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Coblenz,  Amtsgerichts 

Castellaun):  Notariatsinstrument  vom  9.  Juni  1566  über 

das   Schoffenweisthum   zu  Sevenich,    auf  Antrag  des 

Obergerichtsherm  des  Ortes  des  edlen  Anthoni  Walbott 

Herrn  zu  Baisenheim  errichtet  durch  Notar  Johann 

Kurtzrock  von  Hessesheim-Homberg.  „Itzo  wohnhaftig 

zu  Andernach". 

Fol.  230—234  der   Demonstrafiones  jniium  (Horst- 
manniana) P.  2.  M. 

Si  bei  dingen  cf.  1.  Godramsteiner  Thal,  2.  Godramstein,  Jura 
und  Gerechtsame  Nr.  1,  3.  Godramstein  Gerechtsame  Nr.  1. 

10* 


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148 


Sickingen  Franz  Konrad  von  (1551  u.  1507),  s.  Einsiedel 
und  Ebern  bürg-. 

Johann  Casimir  und  Franz  von  ( l(»27),  s.  Einsiedel. 

Franz  von  (1508  u.  152!)),  s.  Ebernburg  und  Mitlelbrunn. 
S  i  ge  1  h  ey  m  e  r ,  s.  Weidenthal  Nr.  5.  Der  Druck  bei  Grimm  V I , 

421  beruht  auf  falscher  Lesung,  indem  aus  „eim  genant 

S."  geworden  ist  ein  „gfttl  Sigelheim." 
»Siegen,  s.  Salrabacb. 
Silz  (Sülz),  s.  Gossersweilerthal. 

Simmern  Emich  von,  Sponh.  Kanzler  des  Pfalzgrafen  Johann 
(1502,  12.  April  und  1507,  26.  Juli),  s.  Beltheim  Nr.  4. 
Dannenfels  und  Albisheim. 

Sindaile  (Sinderthal?)  s.  Ottweiler,  Herrschaft. 

Sippersfeld:  Weisthum,  entstanden  vor  1556,  da  dasselbe 
noch  die  Junker  Friedrich  und  Niels  von  Oberstein  als 
Mitgerichtsherrn  zu  Sippersfeld  nennt,  im  .fahre  1556  aber 
Hans  Sifried  von  Oberstein  seinen  vierten  Theil  an  Sippers- 
feld dem  Tiburtius  Bechtolf  von  Flersheim  verkauft 
(ef.  Frey,  Beschreibung  des  k.  b.  Uheinkreises  III,  173  f.) 


Sondernheim,  s.  Godramstein,  Oerechtsame  Nr.  12. 
Sondernheim : 

1.  Weisthum  vom  4.  August  1565  betr.  des  Dorfs  Sondern- 
heim Oerechtsame  gewiesen  von  Schultheis  und  Gerichts- 
schötfen  daselbst  in  Gegenwart  Feter  Brechteis  Land- 
schreibers zu  Gerniersheim.  Tnserirt  ist  eine  Frkunde 
Kurfürst  Ludwigs  11  F.  von  der  Ff  alz  d.  d.  Heidelberg, 
1.  November  1427  das  Fisch  wasser  zu  Sondernheim  betr. 
Abschrift  einer  Gopie  von  1726. 

2.  Protokoll  über  das  am  18.  April  1757  vom  Oberamt 
Germersheim  vorgenommene  Zeugenverhör  in  der  Streit- 
sache der  Baden-Dnrlach  sehen  Gemeinde  Lindelsheim 
contra  Sondernheim  puncto  Fischerei  in  dem  sog.  „Williclr. 


litH'lauhijrtt1  f'opie  sn»'«-.  XVIII.  (Notar«-:  Melchior 
t\ispar  ilc  ( HlViiiMzius.  .larolms  uml  .Foh:imi  Niko- 
laus lloiis<ln'r).  I'api'TliWt  von  (>  Folini. 


149 


3.  Zwei  Extrakte  aus  dein  kurpfälz.  Jagd-  und  Forst- 
besehreibungs-Kegalienbiuh.  GrenzverhaMtnisse  (den  „Wil- 
lich" und  „Koch")  zu  Sondernheim  betr.  v.  J.  1731. 

4.  Vergleich  zwischen  Dettenheim  und  Sondernheim  vom 
20.  Mai  1737  in  (jrenzsachen  vom  Oberamt  (  Jermersheira 
ratificiert  am  11.  Dezember  1737. 

5.  Sentenz  des  Oberamts  (lermersheim  d.  d.  6.  Mai  1758  in 
der  Streitsache  der  Gemeinde  Dettenlieim  contra  Sondern- 
heim puncto  Fischerei. 

Hegl.  <  opie  vom  18.  Mai  1770.  Papierlibell  von  59  Folien.  G. 

Sötern  Adam  von,  Amtmann  zu  Blieskastel,  s.  Blieskastel- 

Weibenheim,  1483,  30.  August. 

H einrief i  von,  s.  Baumholder,  1438,  l.  Mai. 
Speier,  Hochstift,  s.  Edenkoben  Nr.  3. 

Domkapitel,  s.  Diedesfeld. 

St.  Geimanstift  (1531),  s.  Mundenheira. 

Augustiner,  s.  Hafsloeh. 

Stadt,  Steinbruch  in  (rimmcldinger  Gemarkung  (1744), 
s.  Gimmeldingen  Nr.  i). 

Kathsschreiber  Xorendortt'  (1720).  s.  Kleiniischlingen ; 
s.  auch:  Clodius,  Falkenberg.  Lamb,  Lehmann,  Schnepf, 
Stöcken,  Symonis,  Venningen. 
Speierdort'.  Anspruch  auf  den  Steinbruch  im  Claufsenthal 
und  diesbezügl.  Vertrag  vom  20.  .Juni  1018,  s.  Mai- 
kammer, Geraidenspruch  von  1Ö77/102S. 

Spesbach,  Zins  und  Kapelle,  s.  Einsiedel. 

Das  bei  Grimm  V,  072  ff.  «redruckte  v.J.  1Ö70  stammende 
WVistlium  von  .Spesbach  ist  in  der  dort  angesehenen 
«Quelle,  nllnilhh  der  Nr.  140  der  Ahtheiluiig  Kurpfälz, 
jetzt  Nr.  50  der  Sal-  und  LnjrerbüVher  des  K«rl.  Kreis- 
archivex  Speier  herausyesrlmithu  oder  herausgerissen 
und  es  springt  jetzt  die  Foliierun£*  von  Fol.  140  auf  143.  M. 

Spesenroth  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Coblenz,  Amtsgerichts 

Castellaun):    Lehens-Weisthum  von  Spesenroth  (es  sind 

71  2  Lehen  zu  Spesenroth  und  7  Lehen  zu  Altenkültz 

und  „heifsen  Khrenburger  Lehen". 

Fol.  2öOderDemon*tiationesjuriuni  (IJorstnianniana;!'.^.  M 


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150 


Spi[e]gelberg,  kurpfölz.  Gut,  s.  Bellheim,  1565. 
Spirkelbach :  „Gemeine  Dorff  Ordnung  der  Geiueindt  Spirkel- 
bach wie  solche  den  20.  Februar  1710  erneuert  worden." 

4  l'npierfolien.    Aus  Grafschaft  Leiningon  Fasz.  124.  (J. 

Sponheim  (Spanheim).  Junker  Gottfried  von  und  sein  Sohn 
Gottfried,  Dompropst  (1391),  s.  Volxheim. 
Maria  von  Vianden  und  Sponheim  und  ihr  Gemahl 
Simon  III.  (1392).  sowie  Elisabeth  von  Sponheim  und 
ihr  Gemahl  Simon  (1305),  s.  (Kastellaun. 
Elisabeth,  Grafin  von  Sponheim  und  Vianden  (1414), 
s.  Kirchberg. 

Johann,  Graf  von  Sponheim  (1424.  1427  f.)  und  seine 
Frau  Walpurg,  geb.  von  Leiningen,  s.  Winningen,  Herr- 
stein und  Dill. 

Staffeln,  die  Junker  von,  s.  Niedertiefenbach. 

Stai Iburg,  die  Frau  von  (1492).  s.  Albisheim. 

Standenbühl,  Mühle,  Waldrechte  im  Witthau  und  Gemarkung, 
s.  Dreisen  Nr.  3,  6  u.  8. 

Starckenburgerhof,  s.  Langenlonsheim. 

Stauff,  Hartmann,  Kaplan  zu  (1390),  s.  Obersülzen. 

Stauf,  Herrschaft,  Rechte  der  —  in  Dackenheim,  s.  Dirm- 
steiner Amtsweisthümer  Nr.  2. 

Steckweiler:  Weisthum  der  Huber,  enthalten  in  einem  Briefe 
des  Grafen  Wirich  von  Dhun,  Grafen  zu  Falkenstein, 
an  Ludwig  von  Eschenau,  Amtmann  zu  Neu  kastei  und 
den  Zweibrücken'schen  Kanzler  Job  Widenkopff  vom 
Freitag  nach  Letare  1544.  Ausdrücklich  wird  darin 
konstatiert,  dal's  dies  Weisthum  rnitt  in  Schriften  sonder 
mundtlich  gewisen"  werde. 

Z\vdbriiek«>r  Mi'stawli»  Kusz.  505  r  Kol.  5.  M. 

Stein,  s.  Gossersweilerthal. 

Johann  vom  (1417),  s.  Kaiserslautern. 

Junker  Hans  vom  (1529  u.  1531),  s.  Mittelbrunn. 

Junker  Wirich  zum  (14(>8),  s.  Briedel. 


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151 


Steinbach : 

1.  Schaffen weisthum  zu  Steinbaeh  betr.  das  Gericht  daselbst, 
so  den  .Innkern  Hans  Sibertin  und  Hans  von  Obersteiii 
zusteht.    Entstanden  im  Anfang  des  16.  Jahrh. 

C'opie  saer.  XVI,  0  l'iipierfolien.*) 

2.  Renovation  vorgenannten  Weisthums  geschehen  am  Mon- 
tag nacli  Lätare  1566,  als  die  Vettern  Hans  Friedrich 
und  Diettrich  von  Oberstein  Gerichtsherrtl  waren. 

Copie  saec  XVI,  6  I'üptvrf'olH'ii. 

3.  Pfarrbesoldung,  s.  Einsiedel  Nr.  11. 

4.  Wahlrechte  im  „Witthau",  s.  Dreisen  Nr.  0.  <j. 
Steinbach  .Johann,  kaiserl.  Notar  zu  Kaiserlautern  (1601), 

s.  Dörrenmoschel. 

Stein  hausen  Heinrich  (1117),  s.  Kaiserslautern. 

Steinkallenfels,  die  Herren  von,  s.  Pleizenhausen. 

Melchior  und  Nikolaus,  Gebrüder  von  (1547),  s.  Buntenbach. 
Junker  Melchior  von,  s.  Cleinich  Nr.  1. 

Steinweiler:  Gerechtsame  des  Bischofs  von  Speier  zu  Stein- 
weiler: Weisthum  aus  der  2.  Hälfte  des  15.  Jahrh.  in 
Nr.  86  der  Sal-  und  Lagerbücher  des  Kgl.  Kreisarchives 
Fol.  193  bis  195;  s.  auch  Billigheim,  Amt,  Fol.  1  f.  und 
Billigheim,  Jura  und  Gerechtsame,  Fol.  6—10. 

Stein  wenden,  s.  Ramstein. 

Stephan.  Herzog  (1441),  s.  Ravengiersburg. 

Stetten:  Grenzen  und  Gerechtigkeiten  des  kurpfalz.  Ortes 
Stetten  festgestellt  von  Johann  Schick  i.  J.  1601. 

<  >rig..  Huch  von  20  Folien,  in  litintpapitr  gHwndon. 
<T.  (ininni.  V.  549  f.,  wo  ««in  Weisthum  v.  .1.  1521 
iredrmkl  ist.  CJ. 

Stettenberg  Philipp  Jakob  von  (1589).  s.  Kleinfischlingen. 

Hans  von  (1492),  s.  Gimmeldingen  Nr.  7. 
Stöcken  von  (Syndieus  in  Speier  1744),  s.  (  Jimmeldingen  Nr.  9. 

*}  Das  Weisruni  ist  1 -t  <  •  rimni  lid.  V  S.  Iiis  <>l?s  ^odrin-kt,  sein 
l/iitst»  li»'ii  al»cr  in  einer  Fußnote  fillsrhlich  auf  15ljf{.  das  Jahr  der  I.Yiim- 
vation,  datiert. 


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152 


Stolzenberg,  Herrschaft,  s.  Dielkirchen  und  Mainzweilcr. 

Storck  Ludwig  Casimir,  Notar  (1682),  s.  Senheim  Nr.  3. 

[Altstrimmig  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Coblenz,  Amts- 
gerichts Zell):  Gerichtsweisthum  über  die  Gerechtigkeiten, 
welche  der  edle  Conn  (Coon)  Herr  zu  Winneburg  und 
Beilstein  zu  Strimmig  hat,  auf  dessen  Ansuchen  in  einem 
lustrumeute  durch  Johannes  Schauff  von  Engers,  Kleriker 
Trierer  Bisthums  und  Notar  „in  Mittelstrümmieh  in  der 
gemeinen  Stuben"  aufgezeichnet  am  13.  August  1515. 

Nach  dem  Originale  in  den  Demonstrationen  jurium 
(Horstmanniana)  P.  2,  Fol.  78-81;  Grimm.  II,  438  f. 
gibt  den  Text  nach  einer  Copie  von  1H80.  M. 

Strich  er  Hans,  s.  Weidenthal  Nr.  3. 

Stuchs  Georg,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  1. 

„Stumpf"- Wald,  s.  Eisenberg  und  Obersülzen. 

Sturm  Philipp,  Hofgerichtssekretarius  zu  Heidelberg  (1522), 

s.  Gimbsheim. 
Stutt,  Wald,  s.  Duchroth. 

Sulzbach  (Ober-  und  Niedersulzbach  bei  Katzweiler?)  Extrakt 
aus  einem  Notariatsinstrument  vom  6.  Mai  1490  enthaltend 
das  Schöffenweisthum  (Iber  die  Rechte  und  Gerechtigkeiten 
des  Abts  zu  Limburg  im  Dorfe  Sulzbach. 

Sal-  und  La??erhil«her  Nr.  72  Fol.  277.  (J. 

Sulzbach  (Ober-  und  Nieder-),  Weisthum,  s.  Wolfstein  II,  Nr.  5. 

Su Itzbach,  s.  Niedertiefenbach. 

Jörg  vonSultzbaeb,  Amtmann  zuStauff(  1508),  s.  Obersülzen. 

Sydericus  Math.,  Lehrer,  s.  Niederkirchen. 

Syraonis  Philipp,  Dorakapitelscher  Sekretär  (1570),  s.  He- 
bingen, Erneuerung  etc.  Nr.  3.*) 

*)  Ks  mau  vielleieht  den  einen  und  andern  Pfälzer  Historiker  in- 
teressieren, dal's  das  Ksrl.  Kri'isarehiv  Speier  von  diesem  Philipp  Symonis 
<j.r»>k  1;.:{2,  pest.  P2.  Sept.  I.W),  dem  Verfasser  der  Jteselireyhnncr  alli*r 
Pischoffen  zu  Speier  n.  s.  f."  einen  -STr»  Folien  starken  liand  »»»sitzt  liofr. 
„Aetu  vnd  hiuidluiiLT  was  siefi  der  Imnnitet  vnd  »efrei  liefen  pUtz  hull.^r 
vmh  die  l)liotnl»kin  den  zuw  Speyer  He."  zwischen  Domkapitel  und  Stadt 
Speier  Oirlich  und  rechtlich  ziiirHnijreii  von  IM  3  1">72.  iihripvns  01mt 
Symonis:  Kemlinir,  Gesch.  der  Pischöte  zu  Speyer,  I,  10  f. 


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153 


Svpne  Honsel,  s.  Weidenthal  Nr.  2. 

V  Ibersheim  bei  Kirchheim  (- Bolanden),  s.  Ilbesheim. 

III  man  Karl  Friedrich  Jakob,  Hekrt-tär  und  Registraturadjunkt 
bei  der  geistl.  Güteradministration  Heidelberg-  (1712), 
s.  Ramstein. 

Ufzbaeh,  s.  Cleinich. 

V  ii g- U? ich  Hans,  Landschreiber  (1497),  s.  Wolfstein  II. 
Fngsteiu,  s.  Pfeffingen. 
lTnterdieffenbach,  s.  Mettlach. 

Urtzweiler,  s.  Baumholder  1570/71.  Fol.  39  r. 

Vtzelfsheim,  s.  Kleinniedesheim. 

Wachenheim,  Pfarrei,  s.  Einselthum  Xr.  11. 

v.  Wachen  heim.  s.  Einselthum  Xr.  2  und  11. 

W  ac  h  en  Ii  e i  m ,  J unker  Hans  und  Dietz  vou  ( 1 484),  s.  Einselthum. 

Richter  Hans  von  (1450),  s.  Faukel. 

Pfarrerzu Ic.  I000),s. DinnsteinerAnitsweisthttmerXr.10-12. 
Wadgassen,  Kloster:  Äbte:  Johann  Tholey  151 1 —  1515  und 

Leonard  1547—1550,  s.  Burgalben. 

Seine  Rechte  zu  Burgalben,  s.  ebenda. 

Sein  Wald  „Bitscher  Dünckelsberg",  s.  Fischbach,  Pflege. 

Philipp,  Propst  zu  (1464).  s.  Höchen. 
Waidtman  Job.  von  Wachenheim,  c.  1600,  s.  Dirmsteiner 

Amtsweisthüraer  Xr.  10 — 12. 
Walborn,  Junker  Reinhard  von.  s.  Ottersheim. 
Walbrun  (Wallbrunn),  Junker  Hans  Reinhart  von  (1593), 

s.  Frankonstein. 

Junker  Hans  Heinrich  von  (c.  1600),  s.  Frankenstein, 
Herrschaft. 

.) unker  Reinhard  von  (c.  1600),  s.  Dirmsteiner  Amts- 
weisthümer  Xr.  15  f. 
Waldeck  Johann  und  Melchior  vou,  genannt  von  ITben  (da-s 
Geschlecht  starb  ca.  1550  aus),  s.  Obemdorf. 
Bos  von,  s.  ebenda  sub  Xr.  4  Anm. 
.Junker  Boos  und  Johann  Boos  von  (wann?),  s.  Hausen 
bei  Beltheim. 


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154 


Waldeck  Paulus  Boos  von  (1502),  Hofmeister,  s.Beltheim  Nr.  4. 
Wald  fisch  buch.  s.  Abtfisclibach. 

Waldodernheim  Nikolaus  von,  Priester  und  Notar  (1437), 
s.  Alsentz. 

Waldsee  (in  der  ülteren  Sprache  Walsheim,  nördl.  von  Speier): 
„Rocht  Spruch  So  die  gemeynde  zu  Walfsheym  Jars  drw 
werbe  vff  Jr  Kyde  sprechen :  das  Krst  vff  montag  nehst 
uach  dein  zwölften  tage,  das  ander  vff  Montag  nach  dem 
Sontag  Jubilate  vnd  das  drytte  vff  Mitwoch  nach  vnser 
lieben  frauwen  tag  Assurapcionis". 

Wahrscheinlich  nur  frn<rnn*iit}iro  Abschrift  aus  dem 
Anfange  des  1(5.  .lahrh.  in  Nr.  51»  «1er  „Sal-  iunl  Layer- 
bücher*  Fol.  214  r.  in  etwas  älterer  Copie  in  Nr.  -W 
derselben  (i  nippe  Fol,  114r.  M. 

Wallhalben:  Renovation  des  Pfarrwcisthums  (d.  d.  „Donders- 

tach  nach  S.  .lohannis  Enthauptung,  31.  August  1531) 

zu  Wallhalben,  geschehen  auf  Befehl  des  Grafen  Kraich 

zu  Leiningen,  Herrn  zu  Dachsburg  und  Appermont  bezw. 

seines  Amtmans  zu  Falkenburg  Johann  Wyll  am  Samstag 

nach  Viti  (19.  Juni)  1585. 

l'apierropic  des  M.  l'lrieh  Kraus  damaligen  Pfarrers 
und  (ierichtsst  hreibers  zu  Wallhalben.  17  l^uartbliitter. 
(iedr.  bei  rjriinm.  V.  li70-<>72.  <i. 

Wallhausen  (im  preuls.  Regierungsbezirk  Coblenz,  Kreis 

Kreuznach):    Ordnung  und  Weisthumb  des  Gerichts  zu 

Wallhausen,  dessen  Oberherrn  die  von  Dalberg  sind,  vom 

Jahre  1484. 

Beglaubig-  ("npit"  d.-s  Nutars  Peter  Mülb  r  von  174t. 

Aus  Ili.ph.stil't  Speier  Fasz.  279.  «i. 

Walsborn  Nikolaus  von,  Pfarrer  zu  Waldtisehbach  (1418), 

s.  Abtfischbach  Nr.  1. 
Walsdorf,  Äbtissin  von,  s.  Niedertiefenbach. 
Walshausen,  s.  Nünschweiler. 

Walsheim  (bei  Landau):  „Waltzheimcr  Rechtsprueh,  So  dem 
Originaü  in  allem  ( ileichlautend  vndt  von  raihr  Job.  (ig. 
Kauben,  der  Zeith  (ieriehtssehreiben  (!)  zu  Kdencouen  vndl 


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155 


Waltzlieim  beschrieben  worden"  etc.  1659,  19.  November. 
Ausführlich  ist  durin  u.  A.  das  Wiisserungsreeht  be- 
sehrieben. 

Papirrlibell  von  10  Folien.  M. 

Walsheim  (bei  Zweibrücken):  „Pils  Weifsthumb  ist  gehalten 
vnd  erneuert  worden  durch  Abt  Nicklaufsen  zu  \V Als- 
weiler Ao.  XVCLV  (1555)  vnd  zuuor  Anno  15*28  durch 
Abt  Arnolden  In  beisein  der  8chefFen  vnd  gantzer  ge- 
mein zu  Walfsheim.  Item  noch  vnlangst  durch  Georg 
Raben  Schafnern  zu  Hornbach  vnd  ietzo  am  4.  May  1584 
durch  Balthasare  Imbiicium  von  Königshofen,  Schafnern 
zn  Hornbach  vnd  volgents  a.  87."  Von  anderer  Hand: 
„A.  1607  ist  abermalen  das  Weifsthum  erneuert  worden, 
wovon  die  Ausfertigung  auf  Pergament  noch  vorhanden. 
1770." 

Fol.  72—74  d»*r  Demonstration!'*  jiirium  in  den  Spon- 
heimer  Horstmanniana  V.  1'.  1.  M. 

Wambold  Philipps  von  Umstadt,  Grofshofmcistcr  (c.  1550), 
s.  Marnheim. 

Warsberg,  Adelsfamilie,  besonders  Walter  von  Warsberg, 
c.  1613—1619,  s.  Mörschied  und  Ransbach. 

Wartenberg:  Weisthum  des  Schlosses  und  Dorfs  Wartenberg 
gewiesen  im  Jahrgeding.  welches  Junker  Kaspar  von 
(iutteshausen  kurpfillz  Amtmann  zu  Kaiserslautern  zu 
Enkenbach  im  Kloster  am  Donnerstag  den  25.  April  1560 
abhielt. 

t'opie  im  „Kaiserslauterer  Laperhueh  von  1601*  jetzt 
Nr.  50  der  „Sal-  und  Layerhiicher*  d»>H  Kreisarchivcs 
Speier  F.d.  201-204.  (Jedr.  bei  (irimm  1,  781  f.  U. 

W  a  r  t  e  n  b  e  r  g  Kolb  von,  Konrad  ( 1 554  u.  1 593)  s.  Bautweiler. 
W  artin  berg.  Syfryd  Sneberger  von  (1359),  s.  Schiersfeld. 

Karl  Buser  von  Wartinberg  genannt  Schneberg  (1417), 

s.  Kaiserslautern. 
Webenheim:  Weisthum  über  die  Hechte  des  Abtes  Blicker 

von  Hornbach  Ordinis  s.  Beuedicti  als  (jerichtsherrn  und 


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156 


Herzog  Ludwigs  von  Zweibrücken  als  Kastenvogts  der 
Dörfer  Webenheiin  und  Mimbacli  gewiesen  in  Gegenwart 
des  P.  Ulrich  aus  genanntem  Kloster  und  Hamanns  von 
Büdesheim,  Amtmanns  zu  Zweibrücken,  Heinclie  (Yist- 
mans  Kanonikus  des  St.  Fabiansstifts  zu  Hornbach  und 
des  Pfarrers  Johannes  zu  Mimbach  am  20.  Februar  1476. 

Orig.  Instrument  (l't'ry.)  des  Notars  .loliunu  (Joldsdimidt 
von  Zweibrücken.  Kine  Papier-Copie  saee.  XV'l  ent- 
hält auJser  dem  Weist  linm  eine  „Weisimjj  des  Bannes 
und  Berits"  obengenannter  Dörfer  (6  Folien)-  (iedr. 
bei  Grimm  V,  693    697.  <;. 

W  e  [i]  b  e  n  Ii  ei  m ,  Sehöffenweisthum  in  dem  Weidestreile  Weben- 
heiin V  mit  Blieskastel,  1483,  30.  August. 

W  eher  Jakob,  Zweibrtickiseher  Schaffner  zu  Hornbacli  (1617), 
s.  Fischbach,  Pflege. 

Weber  Jon.,  kaiserl.  Notar  in  Heidesheim  (1742),  s.  Wilgarts- 
wiesen. 

Wedroth,  s.  (Meinich. 

Weidenkopf  Job  (von(  Mlcmheiin?),  Landsehrciber  zu  Lichten- 
berg (1533),  Kanzler  zu  Zweibrücken  (1544),  s.  Baum- 
holder,  Kirchenschoften-Weisthura,  und  Steckweiler. 

Weidenlacher  Bemardus,  Kanonikus  zu  St.  Martin  in  Worms 
(1535),  s.  Bubenheim. 

Weidenthal  (w.  v.  Neustadl): 

1.  Urkunde  -  lateinisch  und  deutsch  —  vom  Juli  1251 
betr.  die  Rechte  des  Abts  von  Limburg  und  der  von 
ihm  bestellten  Vogte  (fende  =  Plural  von  laut)  .Johannes 
und  Friedrich  „liberi  de  Frankenstein"  in  den  auf  Lim- 
bnrger  Boden  gelegenen  Dörfern  Weidenthal  und  Franken- 
stein und  auf  dem  Hofe  im  Schlirenthal.  Fol.  1  —  2. 

2.  Zeugnis  des  llensel  Syppe  zu  Durckheym,  dals  er  vom 
Bischöfe  von  Speier  einst  dem  Abte  von  Limburg,  dem 
Johann  Bock  sei.  von  Krft'enstein,  die  Mittheilung  habe 
machen  müssen,  dals  vom  Bischöfe  von  Speier  nicht 
Weidenthal  sondern  Lyndenburg  den  „vom  Hittzhorn* 


157 


als  Lehen  verliehen  worden  sei:  1447,  feria  tercia  post 
dominicam  reminiscere.  Fol.  2. 

3.  Zeugnis  des  Neustadter  Bürgers  Hans  Stricher,  dal's  in 
Weidenthal  der  Abt  von  Limburg  Grund-  und  Gerichts- 
herr sei  und  dafs  die  Herrn  vom  Hirfshom  nur  über 
solche  fbelthaten  zu  urteilen  hätten,  die  geistlichen  Leuten 
nicht  zustünden:  1448,  Mitwoch  nach  Ocujj.  Fol.  2r. 

4.  Die  Rechte  des  Klosters  Limburg  zu  Weidenthal,  Franken- 
stein und  auf  dem  Hofe  im  Tliale  Schlirendal  (Derne,*) 
Eckerich,  Fischerei)  sowie  die  Waldrechte  dieser  und 
der  Dürkheimer  Gemeinde;  die  Dürkheimer  Kirche  hat 
auch  den  Zehent.  Fol.  3a. 

5.  Gemeinde weisthum  von  einem  gewissen  Sigelheymer. 
Fol.  3  b. 

6.  Urkunde  des  Helffrich  von  Üppelborn,  Pfarrers,  und  Jost 
Schoneck,  Kaplans  zu  Dürkheim,  worin  sie  den  Kloster 
Liraburger  „Rodel"  über  des  Klosters  Rechte  zu  Weiden- 
thal inseriren:  1447,  Fritag  nach  Bartholomes.  Fol.  4— 5. 

7.  Urkunde  derselben  Personen  wie  sub  6  über  eine  Urkunde 
vom  „Montag  nach  vnsers  herm  vffart  1337",  worin  die 
Richter  von  Worms  sich  äufsern  über  die  Rechte  des 
Abts  von  Limburg  und  der  Herrn  von  Frankenstein  zu 
Weidenthal:  1448,  Sampstag  nach  Invocavit.  Fol.  5. 

8.  Duplikate  von  Xr.  2,  5  u.  3.  Fol.  6—7. 

Libell  von  7  Papierfolien;  15.  Jahrh.  (X  auch  Grimm, 
V.  591    rm  nud  für  NTr.  5  Bd.  VI,  4*21. 

».  .lahrgedingsweisthum  der  Gemeinde  Weidenthal  bezüglich 
der  Rechte  des  Abts  von  Limburg  als  Obergerichts-  und 
Grundherrn  und  der  Herrn  von  Hirschhorn  als  Vögte. 
Von  Fol.  7  ab  folgen  die  Hub-Zinse,  welche  unter  dem 
„Erwürdigen  Herren  (Abte)  Johann  Bingen"  i.  J.  1552 
gefallen  sind. 

Panier- Libell  von  9  Müttern  in  4°.  doch  sind  zwischen 
Fol.  4  n.  5  ein  oder  mehr  Mütter  ausgefallen;  in  be- 

*)  „Deine"  ist  die  Kichel-  und  Biidielniast  der  Schweine,  die  Abgabe 
dafür  und  das  Hecht  darauf. 


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158 


schrieben*!!  IVnrament-Pnischlagr  £»ehf» ft#»t,  das  fJanze 
am  rei  hten  llan  le  in  der  Mitte  durch  Milusefrals  ziem- 
lirli  stark  v^rd^rLt.  1*5.  .lalirli.  cf.  (tri mm  VI.  411M'.  M. 

Weierbach  oder  St.  Gern  gen- Weyerbach  (Dorf  im  Regierungs- 
bezirk Trier,  Amtsgerichts  Grumbach): 

1.  Sehöflenweisthum  ohne  Datum,  worin  als  oberste  Geriehts- 
herrn  über  Weierbach  die  Rheingrafen  etc.  anerkannt  werden ; 

2.  Geldzinseinuahme  zu  St.  Georgen  Weyerbach  na'jh  einem 
Kxtrakte  aus  der  Herrsteiner  Aratsreehnung  v.  .1.  1072. 

Kol.  179    1*4  der  Demonstration*'-  juriiim  (Horstiuan- 
niana)  P.  2.  M. 

Weiher  (unter  „Rietpurg"):  „Recht  Spruch  So  die  von  Wyher 

.lerliclien  vtt'  Iren  Eydt  vier  male  Sprechen  vnd  wysen, 

wan  Ein  Schultheis  des  nit  entberen  will." 

Abschrift  aus  dem  Anfange  dt-s  Ui.  .fahrh.  in  Xr.  f»J> 
der  Sal-  und  La^crhiiclur,  Kol.  J2Ö;  invh  aus  dem 
IT».  Jahrh.  in  Xr.  :56  derselben  Gruppe.  Kol.  ."»Tri.  M. 

Weilerbach : 

1.  „I  Iiieber  Weifsthumb  gehalten  zu  Weylerbach  des  nächsten 
Sontag  nach  Catharina,  den  28.  November  1613." 

(  oncopt.  1  Papierfolien. 

2.  Extrakt  saec.  WH  „aus  dem  Wcifsthumb  des  Ober- 
amts Läutern  de  anno  1601"  betr.  die  Rechte  und  Gefälle 
der  Kurpfalz  und  der  Deutschherrncommende  Einsiedel  in 
den  zum  Weilerbacher  Gericht  gehörigen  Dörfern  Weiler- 
bach, Schwedelbach,  Porbaeh.  Erzenhausen,  Eulenbis  und 
Rodenbach. 

;{  l'apiorfolicn. 

3.  fluberweisthum  und  Pfarrcompetenz .  s.  Einsiedel  und 
Harnstein.  <;. 

Weinberg  (im  Elsafs),  s.  Obersulzbach. 

Weingarten,  Junker  Heinrich  von  (1417),  s.  Pfeffingen. 

Hans  Heinrich  und  sein   Bruder  Philipp   Florenz  von 

(1489),  s.  Kleinfischlingen. 

WoltVang  Heinrich  von  und  zu  Weingarten,  fürstl.  Speier- 
scher  Rath  und  Oberamtmann  zu  Kirrweiler  0<>2s), 
s.  Maikammer.  Gereiden-Sprueh. 


159 


Wein  lein  Konrad,  Hirschhorn 'scher  Amtmann  zu  Konigs- 

bach  (1531),  s.  Königsbaeh. 
Weisenheim  a/B.: 

1.  Vergleich  zwischen  dem  Kloster  Höningen  und  den  Gan- 
erben zu  Weisenheim,  Hohenheim  und  Dackenheim,  bezttgl. 
der  beiderseitigen  Rechte,  vermittelt  von  Graf  Eraich  zu 
Leiningen  am  Dienstag  St.  Leonhnrdstag  (6.  Nov.)  1509. 

2.  „Die  recht  und  wysung  der  huber  zu  Zwyngwyler  die 
er  spricht  vnd  wyset  den  fünft'  heinburger  der  ganerben 
Wy (Senheim,  Dackenheim  und  Hohenheim,  die  gen  Twing- 
wyler  uff  sant  Andres  tag  geschickt  werden."  15.  Jahrh. 

3.  Hesel) werde  des  Klosters  Höningen  bei  seinem  „gnedigen 
Herrn",  zweifelsohne  dem  Grafen  von  Leiningen,  über 
Heeinträchtigmig  der  Hechte  des  Klosters  zu  Zwingweiler 
durch  die  Cianerben  von  Weisenheim,  Dackenheim  und 
Hohenheim.  15.  Jahrh. 

H  l'upwrfolicn  in  Umschlug.  (J. 

Weisenheim  a/S..  s.  Freinsheim  und  Dirmsteiner  Amtsweis- 
thfimer  Nr.  1. 

Weitershausen  Sebastian  von,  Marschalk  (1581),  s.  Einsiedel. 
Weitersweiler  (den  Wambold  von  Umstadt  zugehörig  c.  1550) 
s.  Marnheim. 

Werner  .1.  A.,  Geriehtsschrciber  zu  Xeupfotz  (1770),  s.  Lei- 
mersheim. 

Werschweiler.  Abte:  1.  Nikolaus  (1 487),  s.  Walsheim  und 
Saal,  2.  Arnold,  s.  Walsheim. 
Kellner  Heinrich  (1464),  s.  Höchen. 
Kloster,  s.  Höchen,  Margreten  Ostern,  Dirmsteiner  Amts- 
weisthiimer  Xr.  1  und  Miesau. 

Werstat  Heinrich.  Pastor  zu  (1359).  s.  Schiersfeld. 

Westerburg  Reinhart,  Herr  zu  Westerburg  und  Schauen- 
burg (1411),  s.  Heltheim. 

Westheim: 

1.  „Excract  Westheimer  Gerichtsbuch,  darinnen  belindtlichen, 
Wals  vors  erste  vnsere  gnädigste  herrsehafft  Speyr,  vor 


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160 


das  ander  das  Dorabstifft  vndt  vors  dritte  die  gemeindt 
Westlieim  Je  ein  Theil  gegen  das  ander  vor  gerecht- 
sahme  hat.  So  Jährlichen  dreymalil  der  Gemeindt  vor- 
gelegen wirdt." 

*2  Papierfolien. 

2.  „Verzeichuus  Wafs  Chur  Pfaltz  vnseie  gnädigste  Herr- 
schafft für  Jura  zu  Westheim  vndt  gegen  selbige  benach- 
barte vndt  sonsten,  delsgleiehen  die  Gemeinde  alda 
herbracht." 

.">  Papierfolien.  Heide  Produkte  wurden  am  19.  .1  tili 
lb'60  von  der  Gemeinde  Westheim  amtlich  an  die  Land- 
sehreiberei Neustadt  (Landsclireiber  war  Sebastian 
Deubitz)  eingeschickt.  M. 

Westrich,  „Generalbeschreibung  des  Westrich",  s.  Hoffmann 
Johann. 

Wetter  Sybade  Sybaden  von,  Notar  (1390),  s.  Obersülzen. 
Wey  Her  Haitisar,  Leiningen'scher  Amtmann  (1488),  s.  Otters- 
heim. 

Wiedertäufer,  s.  Frankenstein,  Correspondenz. 
Wildgrafen  die  —  zu  Kyrburg,  s.  Hottenbach. 
Wildt  Albert  von  Heilbronn  (1550).  s.  Mundenheim  NTr.  2. 
Wilgartswiesen:    Weisthümer    von   Wilgartswiesen  und 
seinem  Bezirk: 

1.  „Dis  ist  der  Pinnaus  gezirck  zuw  Wilgartswiesen  vnnd 
gerechtigkeitt  darin." 

Papier-Libell  von  5  Folien ;  cf.  Orimm  V.  554»  ff. 
Kine  Copie  davon  steht  auf  Fi»l.  50—58  der  Deinon- 
stratiimes  jurium  in  den  Sponheimer-Horstmanniana 
V.  P.  1.  Nach  einem  Vermerke  beruht  die  letztere 
Cnpie  auf  der  Vorlage  des  Pergament-Originals  „etwa 
von  H|erzt><r]  Stephans  Zeiten  in  der  Willpartswiescr 
(i ericht.sk iste".  Daran  schliefscn  sich  in  den  Demon- 
stratioues  jurium  Fol.  50-  <>2  die  (lerichU-Ordnunjr  und 
die  Huber-Ordnunp  und  ein  neues,  17(51  aber  für  un- 
piltijr  erklärtes  W.-isfbnm.  M. 

2.  „Kxtract  Falkenburger  Fauthey  Rechnung  de  anno  1588, 
worinen  des  Closters  Hornbachs  (Gerechtigkeiten  in  dem 


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161 


Pinnaus  Bezirk  zu  Wilgartswiesen  ausführlich  beschrieben 
seind." 

Copia  eopiae  gefertigt  naeh  einem  alten  nniintersrhrie- 
benen  Extrakt  yef'errijrt  am  27.  April  174*2  vom  kaiserl. 
Notar  .Johann  Weber.  (i. 

3.  (ierichts-Ordnnng,  Huber-Ordnung,  Bezirk  und  Weisthum 
von  Wilgartswiesen,  woselbst  der  Herr  von  Hombach 
oberster  Gerichtsherr  und  die  Herrschaft  Kaikenburg 
Gerichtsvogt  ist. 

Beglaubigt?  Copie,  ausgestellt  von  dem  kaiserl.  Notar 
.loh.  Weber  d.  d.  Heydeslmim,  27.  April  1742.  Pnpier- 
Libell  von  8  Folien.    Aus  Lemin<ren,  Fasz.  128.  M. 

Willenstein,  s.  Trippstult. 

Willer  Burkart  von,  kurptalz.   Burggraf  zu  Alzei  (1537), 

s.  Wonsheim. 
Wil stein,  s.  Fischbach,  Pflege. 

Winnen  bürg    (Winnenberg,   Wünnenberg,  Wünnenberg), 

Johans,  Junker  von  Winnenburg  (1460),  s  Beltheim  Nr.  3. 

Coon,  Herr  zu  Winnenburg  und  Böllstein  (1502  u.  1515), 

s.  Strimraig  und  Beltheim  Nr.  4. 

Philipp  Frhr.  von  (1556),  s.  Blankenrath. 

Philipp  der  Junge  Frhr.  von,  kurptalz.  Burggraf  zu  Alzei 

(1596),  s.  Mörsfeld. 
Winningen  (Flecken  an  der  Mosel,  Amtsgerichts  Coblenz): 

1.  Vogtding  abgehalten  zu  Winningen  auf  dem  „8t.  Martins 
Hoffe"  im  Auftruge  des  Grafen  Johann  zu  Sponheim 
durch  seinen  Castellauner  Amtmann  Jakob  von  Lachen, 
1424,  29.  Juni. 

2.  „Angebliches"  Weisthum  über  die  Rechte  des  Abts  von 
St.  Martin  in  Cöln  zu  Winningen. 

Fol.  105—108  der  Demonstrationen  jnrium  (Hnrstmaii- 
niana)  P.  2.  M. 

Winschberg,  s.  Nünschweiler. 

Winther  Thomas,  v.  Hirschhorn \srher  Syndiciis  (1556),  s. 

Mundenheim  Nr.  2. 
Winterborn,  s.  Münstercappel. 

11 


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162 


Winterburg  (Dorf  im  Regierungsbezirk  Ooblenz,  Amtsgerichts 
Sobernheim):  Weisthum,  welches  jährlich  zweimal  ge- 
wiesen wird,  nämlich  am  3.  Montag  nach  Michaelis  und  auf 
Andreastag  Uber  die  Rechte  der  Grafen  von  Sponheim 

Fol.  179—181  der  Dmiotistnitioiws  jurimn  (Hor-am:ui- 
niana)  1\  2.  M. 

Winterlecher  Hans,  .1  unker,  s.  Haumholder  Uli). 

Winzenheim,  s.  Bretzenheim. 

Winzingen: 

1.  „Gräntz-Beschreibung  des  Churpfitltzischen  Orths  Win- 
tzingen." 

Copio  rom  10.  April  1770.  2  Papi^rMu^i. 

2.  Urkunde  vom  4.  April  15G6.  wodurch  Christoph  Hund  von 
Laulerbach,  Vizttim  und  Weyprecht  Ziegler.  Landschreiber 
zu  Neustadt  a  ll.  die  zwischen  Neustadt  und  Winzingen 
entstandenen  Irrungen  wegen  des  Weidgangs  vertragen. 

Cnpio  vom  10.  April  1770.  4  Papii-rtolif-n. 

:i.  Urkunde  vom  8.  November  159.%  wodurch  Thomas  lilarer 
von  (Jeierfsberg,  Viztura  und  Lorenz  Müller  genannt  Wel- 
heimer, Landschreiber  zu  Neustadt,  die  zwischen  Neustadt 
und  Winzingen  entstandenen  Irrungen,  betreffend  das  der 
letztern  (iemeinde  seit  dem  .fahre  1491  vertragsmäfsig 
zustehende  aber  neuerlieh  geschmälerte  Recht  ihr  Mrenn- 
und  Wingertholz  nach  ihrem  Belieben  zu  kaufen,  vertragen. 
Copi.-  vom  10.  April  1770.  8  Papirrfolini. 

4.u.5.Copien  a)  der  Sentenz  des  Mannheimer  llofgericlites  als 
Appellationsinstanz  d.  d.  24.  Milrz  1741  und  b)  der  Sen- 
tenz des  Mannheimer  ( )berappellationsgerichtes  d  d.  2.. Juni 
1742,  beide  erlassen  in  Sachen  des  zwischen  Neustadt 
und  Winzingen  strittigen  sogenannten  „alten  gerayden 
waldts";  durch  letztere  Sentenz  wird  zu  Recht  erkannt, 
dals  in  puncto  juris  lignandi  der  Vertrag  v.  .1.  159.-J  zu 
gelten  habe  und  Winzingen  mit  Neustadt  gleichgestellt  sei. 
llritleCopien  sind  vom  10.  April  1770.  ,lc  1  J\'tpmrf'olm.*i  M. 

Winz  in  gen.  Schlots,  s.  Gimmeldingen  Nr.  5. 


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163 


Wisse m bürg  .Johannes  von,  Sekretär  des  Herzogs  Friedrich 

(U<>8),  s.  Bruttig. 
Von  der  Wifsen  Rudolf  und  Agnes,  s.  Halsloch. 
\YTitthau,  Waid,  s.  Dreisen  Nr.  0. 

Wolfersweiler   (Dorf   im  Oldenburg'schen  Kürstentliume 
ltirkenfeld,  Amtsgerichts  Nohfelden): 

1.  Schöffen  weisthum  über  die  Rechte  des  Herzogs  und  Pfalz- 
grafen Alexander  zu  Wolfersweiler,  aufgenommen  auf  Antrag 
des  Feter  vonMoschel,  Landschreibers  zu  Lichtenberg,  durch 
Notar  Henricus  von  Zweynbrucken.  1507,  8.  November. 

<  »rig.-lV-rq'uineiit  mit  Notariats -Signat.  Aus  den  Zwei- 
bribker  Domanialakfen  Nr.  156.  Kine  Abschritt  davon 
findet  sich  auf  Fol.  16:*  f.  der  Demonstrntiones  juriuni 
l  Horstnmnniaiia)  I'.  2.  Auch  Hand  XV1I1  der  „Zwei- 
briicker-Veldenz'schen  CopialhUeher"  des  Kgl.  bayer. 
allg.  Reichsiircliivs  in  München  Kol.  150a — 15*2  enthält 
eine  -  sehr  gute  —  Copie  aus  dem  Anfange  des  16.  Jahrh. 

2.  Auf  Antrag  des  Pfalzgraflichen  Landschreibers  zu  Lichten- 
berg Jost  Pfeil  nimmt  der  Notar  und  Kaiserslautern 
Stadtschreiber  Michael  Clodius**)  von  Sehwäbisch-Hall 
am  13.  August  1579  ein  Notariatsinstrument  auf  über 
den  Hezirk  und  Rann  des  Dorfes  Woltiersweiler  unter 
Zuziehung  der  auf  freiem  Feld  bei  dem  Langenstein  bei 
Kn'ulesweiler,  welcher  Stein  die  Gerichte  Wolfersweiler 
und  Kberstein  scheidet,  versammelten  Gerichtssehöften. 

Orig.-rergament  mit  Notariats-Signat.    Aus  Zweihr. 
Domanialakten  Nr.  158.  M. 

Auf  einer  beiliegenden  Spezifikation  «»Inger  l'rodukte,  ebenfalls 
vom  10.  April  1770.  hemerkt  die  fiemeinde- Verwaltung  Winzingen,  dafs 
»in  airern  Kriegst i üblen  durch  den  verstorbenen  schultheifs  Lorch  dahier 
eine  gerichts  Kist  naeher  dem  Neüstatter  statt  Rath  verbracht  worden"  sei. 
worin  verschiedene  r(ierechtsame  und  Beweil'sthiimer.  besonders  das  sogenante 
Rothe  Much,  in  welchem  hauptsächlich  wichtige  gereehtsame  stehen,  womit 
die  d'emeind  Wintzingeti  begäbet"  befindlich  gewesen  seien.  2  I'npierfnlien. 

**)  Herr  Rechnungscotnmissilr  Herthold  hatte  die  fi Ute.  mich  darauf 
aufmerksam  zu  machen,  dafs  Clodius  nach  Tilpkes  Heidelberger  Matrikel  I. 
505  und  II.  459  am  .'10.  Juni  1546  an  der  l 'nivcr.sit.lt  Heidelberg  als  pauper 
immatrikuliert  und  dort  um  19.  August  1550  Magister  liberalium  artium 
geworden  sei.  Von  1558-  -1507  erscheint  er  als  Stadtsehreiher  und  ISym- 
na.sialrektor  in  Speier;  cf.  liaur,  Leben  Christ.  Lehmanns.  S.  155. 

11* 


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164 


Wolff  Christoph,  s.  Kinder  zu  Dirmstein,  s.  Dirmsteiner 
Amtsweisthümer  Nr.  5. 

W  olfgang,  Herzog  von  Zweibrücken,s.  Buntenbach  und  Kusel  II. 

Woltramsdorf,  .Junker  Joh.  Friedrieh  von  (1643),  s.  Malborn. 

Wolfsberg,  Schlofs  (jetzt  Ruine  westl.  von  Neustadt  a/H.), 
s.  Gimmeldingen  Nr.  5. 

Wolfstein  (Alt  und  Neu),  Schloß  und  Amt: 
I.  Extrakt  aus  der  Besehreibung  der  Grenzen  etc.  des  Amts 
Wolfstein  durch  den  Germersheimer  Forstmeister  Philips 
Vellmann,  angefangen  am  21.  Juni  1000  von  Katzweiler 
aus.  Vellmann  hatte  nämlich  von  Pfalzgraf  Friedrich  bezw. 
durch  dessen  Oberjäger  und  Oberforstmeister  Chun  (?) 
Kckbreckt  von  Dürkheim  und  Hans  Ulrich  Landschad  von 
Steinach  den  Befehl  erhalten,  „alles  vnd  jedes  Gewäldt, 
. .  feltbaw,  wieswaehs,  fisch  wasser  etc.  dieser  Seiten  Rheins", 
ferner  alle  Nachbarn  der  Ämter,  die  Holzberechtigungen 
der  Beamten  und  Unterthanen  u.  s.  w.  zu  beschreiben 
nach  den  Bezirken  der  einzelnen  Ämter;  den  Anfang  dazu 
machte  Vellmann  mit  dem  Amte  Wolfstein. 

1'apierliWII  von  :*8  Seiten:  die  Copie  ist  vom  Hof- 
kammer  Iteeistrator  J«»h.  (ig.  Arnold  in  Heidelberg 
am  2H.  Juni  1708  als  <rU'irlj|:mtond  mit  den  betreffenden 
Stellen  des  Originals  der  Wolfsteiner  Amtsbefonhung 
erklHrt.  Ans  Kurpfalz  Fasz.  HJ07.  Kin  vollständiges 
Exemplar  der  VVrt»lfst«*im»r  Amt.sbeschreibung  von  Vell- 
mann findet  sieh  im  Fasz.  168  der  Kurpfalz.  M. 

II.  1.  Verzeichniis  der  kurpftllzischen  Satzungen  an  Steuern, 
Vogteigeid,  Zinsen  etc.  im  Amte  und  zum  Schlosse 
Wulfstein  fallend,  beschlieben  durch  Büchsenmeister 
Philipp  Münch  in  Beisein  des  Landschieibers  Hans  Un- 
gleich am  Sanistag  und  Sonntag  nach  Xativitatis  Mariae 
141)7.  S.  1  —  28. 

2.  „Weislhum  des  Oedings  Wolfsteiner  Amts  über  die  Züg" 
d.  h.  Abzugsfreiheit  der  Unterthanen.  S.  29. 

3.  Weisthum  von  Hutsweiler  und  Zweikirchen.  S.  30. 

4.  „ Röder-  Weistumb"  S.  30  f.  (=  Röthselberg). 


165 


5.  „Sultzbacher  Weifsthumb".  8.  32. 

6.  „Katzweyler  Weysthunib".  8.  33. 

7.  „Oli'sbrückener  Weiisthurubu.  8.  34. 

8.  „Greinbacher  Weifsthumb".  S.  35. 

Amtlich  hergestellte  Copie  vom  4.  August  1770.  welche 
genommen  wurde  von  einer  vidimirteu  Copie  der  kur- 
pfillzischen  Hofknmmer  zu  Mannheim  vom  5.  November 
IT.'H),  weither  das  „in  der  HoflV'ammer  Registratur 
Hetindliche  Original"  vorgelegen  hatte.  Fapierlibell  von 
37  beschriebenen  Foliuseiten.*)  M. 

W ol heimer,  s.  Mflller  Lorenz. 

Wöllstein  (im  hessischen  Kreis  Alzei):  Schöffenweisthum 
über  die  den  Herrschaften  zu  Kreuznach,  Neubaumburg 
und  Kirchheim  in  den  Döifern  „Weelstein,  Goml'sheim 
und  Wittersheim"  zustehenden  Reichte,  aufgerichtet  am 
Dienstag  nach  St.  Michaelstag  (3.  Oktober)  i486. 

Falkenateiner  Codex  Nr.  4  Fol.  Wir- 144.  <i. 

Wonsheim : 

1.  „Per  Herren  Recht  zu  Wonl'sheim.  Anno  Domiiii  1454 
uff  Dinstag  nach  dem  Achtzehensten  Tag  (15.  Jäner)  ist 
dies  Ruch  angehaben." 

2.  „  Folgens  ist  der  Bezirk  der  Gemark  Wonfsheymsanno  1503." 

3.  Priisentirung  des  Wonsheimer  Weisthums  („ein  offen  un- 
versehlolsen  Buoch  mit  zweyen  überzogenen  Rimmen") 
vor  Christofen  Landschad  von  Steinach  Obeniratmann  zu 
Falkensiein  am  Mittwoch  nach  Vincula  Petri  (8.  August) 
1537,  da  der  kurpfAlzische  Burggraf  zu  Alzei,  Burkart 
von  Willer  in  einein  Streite  mit  der  Herrschaft  Falken- 
stein  auf  das  Weistimm  sich  berufen  hatte. 

4.  Sehtttfrnweisthum  über  die  Rechte  der  Kurpfalz  und  der 
Herrschaft  Falkenstein  zu  Wonsheim  aufgerichtet  auf 

*)  Das  Amt  Wöllstein  wurde  am  27.  Dezember  1586  unter  der 
Administration  des  l'falzgrufeii  Job.  Casimir  wieder  zurKurpfalz  eingelöst, 
nachdem  es  '20  Jahr»'  lang  an  Pfalzgraf  fieorg  Hans  und  vorher  au  die 
Flersheimer  und  Siekingen  verpfändet  gewesen,  s«  dafs  man  damals  sagte, 
das  Amt  sei  fast  100  .Jahn»  nicht  mehr  bei  der  l'falz  gewesen.  Aus  Kur- 
pfalz Fasz.  168. 


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166 


Veranlassung  Johanns  von  Morfsheim.  Burjftrrafeii  zu  Alzei 
und  Martins  von  Beymburck  am  Monta«r  nach  dem  Sonntag 
(,)uasimodogeniti  (7.  April)  141)4. 

Falk.  tiHt.  in.  r  Codex  IV.  Fol.  144—150.  <i. 

Worms,  Bisehöfe:  Biseliot  (welcher?),  s.  Dirmsteiner  Amts- 
weisthümer Nr.  3,  5,  14,  15  u.  10. 
Bischof  Johann  von  Fleekensteiu  (1410  -1420),  s.  Dirm- 
stein und  Laumersheim. 

Worms,  Domstift,  s.  Herxheim.  Dirmsteiner  Amtsweisthntm r 
Nr.  2,  3,  4,  5  u.  14. 

St.  Martinsstift,  s.  Bubenheini  und  Mersheim,  Dirmsteiner 
AmUweisthümer  Nr.  3,  4,  0,  15  f.  Kleinkarlbach. 
St.  Paulsstift,  s.  Hefsheim,  Dirmsteiner  Amtsweisthümer 
Nr.  1,  4  u.  5. 

St.  Andreasstift,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  1.4. 
5  u.  13. 

Barfüfserkloster,  s.  1  )ii  insteiner  Amtsw  eisthümer  Nr.  1 ,  15 1. 
Liebfiauenstift,  s.  Ilelsheiin,  Dirmsteiner  Amtsweisthümer 
Nr.  4. 

Johanniterhof,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  I. 
Comthureihof,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  15  f. 
Reicher  Convent  zu,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  1. 
St.  Johann,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  1. 
Kloster  Maria-Münster,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthüm  r 
Nr.  1  u.  3. 

Worms.  Reuerinnen- Kloster,  s.  Hel'sheim.  Dirmsteiner  Amts- 
weisthümer Nr.  5  u.  15. 

Heili^ireist-Spital.  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  3  u.  4. 

(Jutleuthaus,  s.  Dirmsteiner  Amtsweisthümer  Nr.  3  u.  4. 
Wörth,  s.  fJodramstein,  (ierechlsame,  Nr.  10  und  Vorlaeh. 
Wydehauwe  (Wald),  s.  Baiimholdcr  143s.  1.  Mai. 
Wyll  Johann,  leinin^ischer  Amtmann  zu  Falkcnbur^r  (I5m.">). 

s.  Wall  halben. 

Wynheymer  Peter.   Dr.  und  Pastor  zu  P.aeharaeh  (I45n)t 
s.  Fankel. 


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167 


Ytzelsheim,  s.  Kleinniedesheim. 

Zant  Frhr.  von.  Amtmann  (gest.  2.  Janer  1721),  s.  Cast<*l!.*iuij. 
Zeiskam : 

1.  Urkunde  des  Pfategrafen  Ludwig  von  1510,  Freitags 
nach  Jubilate  betr.  die  Schlichtung  der  zwischen  den 
Gemeinden  Zeiskam  und  Lustadt  entstandenen  Irrung 
über  die  Bcholzuug  in  dem  in  der  Lustadter  Gemarkung 
gelegenen  Walde.  Fol.  2—8. 

2.  Urkunde  des  Pfalzgrafen  Friedrich  vom  16.  Marz  151)9 
betr.  die  Schlichtung1  der  zwischen  der  Gemeinde  Zeiskam 
und  den  Lnterthanen  des  .Johanniterordens  zu  Nieder- 
hochstatt über  die  Waldnutzung  des  Niederhochstatter 
Waldes  entstandenen  Irrung;  als  Vertreter  des  Johanniter- 
ordens erscheinen:  Wilh.  v.  Oonberg.  Joh.  Friede.  Hundt 
v.  Saulheim  und  Dr.  jur.  Leonhart  Cabelius.  Fol.  9— 14. 

3.  Weisthum  der  Rechte  der  Gemeinde  Zeiskam  sowie  jener 
lies  Pfalzgrafen  Ludwig  und  des  Comthurs  des  Johanniter- 
hauses  Haimbach,  Conrad  von  Biblofs  dortselbst,  auf- 
genommen 1425,  Montag  nach  Jubilate.   Fol.  15— 24  a. 

4.  Urkunde  des  Pfalzgrafcn  Ludwig  von  1428,  Montag  nach 
Maria  Geburt,  wodurch  der  von  der  Johanniter-Comthurei 
Haimbach  an  Grundstücken  fastganz  ausgekauften  Gemeinde. 
Zeiskam  zum  Baue  ihrer  Zwiebel  etc.  ein  Wasserabflul's  aus 
der  (Queich  vom  Pfalzgrafen  bewilligt  wird.  Fol.  24 r— 27a. 

5.  Urkunde  vom  23.  April  1723,  wodurch  die  3.  Gemeinden 
Ottersheim,  Zeiskam  und  Xiederhochstadt,  welche  das 
sogen,  „hölzerne  Wehr"  auf  der  Queich  zwischen  Otten- 
bacher und  Oberhoclistatter  Gemarkung  gelegen,  unter- 
halten müssen  gegen  die  Vergünstigung,  durch  dieses 
Wehr  Wasser  auf  ihre  Gemarkungen  zu  leiten,  einen 
Vertrag  schliefsen  mit  Mart.  Burkard,  Johann  Jakob  und 
Johann  Reyland,  welche  sich  Mühlen  auf  genanntes  Wehr 
und  auf  das  sogen.  Fuchsloch  bauen  wollen.  Fol.  27  r— 37a. 

6.  2  Copien  betr.  die  Verpflichtung  des  Johanniterhauses 
Haimbach  zur  Kultusbaulast  in  Zeiskam.  Fol.  37  r— 41a. 


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168 


Papierlibell  von  44  Folien  (beschrieben  41);  die  ein- 
zelnen l'opien  sind  amtlich  hergestellt  nach  den  Origi- 
nalen am  21.  April  1770.  Aus  Knrptalz  Fasz.  1709.  M. 

Zeiskam,  s.  Godramstein,  Gerechtsame  Nr.  11. 

Zeifskam,  Janker  Daniel  von  ( 14^6).  s.  Ramberg. 

Zelt  (bei  Einselthum),  s.  Dirrasteiner  Amtsweisthumer  Nr.  10 

und  Einselthum  Nr.  9  u.  11.  Cf.  Grimm,  V,  G38. 

Peter  Vogt  in  Zell  (1484),  s,  Einselthum. 
Z  i  c  k  s c  h  w  e  r  t  Wakher,  Landsehreiber  zu  Zweibrücken  ( 1 530), 

s.  Od  weil  er. 

Ziegler  Wiprecht,  Landschreiber  zu  Neustadt  (1505  n.  1506), 
s.  Gimmeldingen  Nr.  2  und  Winzingen  Nr.  2. 

Zilshausen  (Dorf  im  Regierungsbezirke  Coblenz,  Amtsgerichts 
Castellaun):  Weisthum  des  Lehens  der  Grafen  von  Spon- 
heim in  Zilshausen;  wird  gehalten  am  3.  Tag  nach  St. 
Martini,  wird  genannt  St.  Britiustag.  Ohne  Jahr. 

Fol.  12»  der  Demonstrationen  jurinm  (Horstmanniana) 

P.  2.  M. 

Zotzenheim  (bei  Wöllstein,  Kreis  Alzei):  Schöffen  weist  hum 
über  die  Rechte  der  Herrschaft  Falkenstein  zu  Zotzen- 
heim aufgerichtet  feria  III.  ante  Kestum  Luciae  Virginis 
(12.  Dezember)  1480. 

Falken.steiner  Codex  Nr.  4  Fol.  «5  f.  (i. 

ZweibrUcken,  Graf  Reinhard  vou  (1515).  und  Graf  Jakob 
von  (1547—1550),  s.  Rurgalben. 
Heinrich  von,  Notar  (1507),  s.  Wolfersweiler  I. 

Zweikirchen,  Weisthum,  s.  Wolfstein  II  Nr.  3. 

Zwing weiler,  s.  Weisenheira  a/H. 


Berichtigungen  nnd  Nachträge. 

S.  5  ist  nach  Archenweiher  einzusetzen:    Arcken  Eberhard 

von  der  (1459),  s.  Fankel. 
8.  8  ZI.  15  lies  „Demonstrationes"  statt  Demonstrationds. 
S.  14  ZI.  17  lies  Erlenbach  und  Klingen  statt  Erbenbach  und 

Klingenmünster,   und  nach  Pillmroth  ist  einzusetzen: 

Bingen  Johann,  Abt  von  Limburg  (1552),  s.  Weidenthal 

Xr.  9. 

8.  15  ist  nach  Birkweiler  einzusetzen:  Pirmont  Johann,  Herr 
zu  (1459),  s.  Fankel. 

8.  1 9  ist  nach  Bobenheim  einzusetzen :  Bock  Job.  von  Erffen- 
stein,  Abt  von  Limburg,  s.  Weidenthal  Nr.  2. 

8.  25  ist  nach  Karl  Ludwig  einzusetzen:  Karl  Philipp,  Kur- 
fürst, s.  Oberndorf  Xr.  5. 

S.  30  ist  nach  Dettenheim  einzusetzen :  Deubitz  Sebastian, 
s.  Westheim  und  dafür  auf  8.  46  der  Verweis  Dreubitz 
zu  streichen. 

8.  37  ZI.  1  lies  „sich"  statt  ssch. 

8.40  ZI.  9  lies  „Martinsstift"  statt  Mlrtinstift  und  ZI.  4  von 

unten  lies  Fol.  108 r  f.  statt  I07r  f. 
8.  47  ZI.  13  von  unten  lies  „Herren"  statt  Herren  und  ZI.  8 

von  unten  „Davon"  statt  Davon. 
8.  48  ZI.  Iß  von  unten  lies  „defs  huphoeffs"  statt  „dais",  und 

nach  ZI.  4  von  unten  ist  einzusetzen:  HelttVich  von  Oppel- 

born,  Pfarrer  und  .Jost  8choncek,  Kaplan,  s.  Weidenthal 

Xr.  6. 

8.58  ist  vor  Essin^en  <  inzusetzen :  Espensteigerhof  s.  Nohen 
erkerthal. 

12 


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170 


S.  78  ZI.  1  der  Anmerkung  lies  „von"  statt  vor. 

S.  88  Ist  zu  Herxheim  bei  Landau  zu  ergänzen,  dafs  sich  nach- 
träglich noch  ein  Weistum  gefunden  hat  im  Salbuchc  des 
Bischofs  Nicolaus  (1372—1396),  Hochstift  Speier,  Codex 
Nr.  834  Fol.  825—838. 

S.  90  letzte  Zeile  ist  noch  hinzuzufügen:  das  Geschlecht  der 
Herren  von  Hirschhorn,  s.  Weidenthal  Nr.  2,  3  u.  9. 

S.  97  istam  Schlüsse  von  Immesheim  hinzuzufügen :  „und  Otters- 
heim". 

S.  98  ist  die  vorletzte  Zeile  der  Beschreibung  des  Weistums 
von  Imsweiler  richtiger  so  zu  fassen :  Grimm,  V,  604 
setzt  die  Entstehung  des  von  ihm  abgedruckten  Weis- 
tums vor  1574.  Der  Güte  des  Herrn  Bürgermeisters 
Limbacher  von  Imsweiler  verdanke  ich  nachträglich  noch 
die  Einsicht  eines  der  dortigen  Gemeinde  gehörigen 
22  Folien  starken,  in  Holzdeckel  gebundenen  und  auf 
der  Aversseite  des  Vorderdeckels  mit  dem  in  Farben 
ausgeführten  kurpfuschen  Wappen  geschmückten  Per- 
gamentlibells,  eines  Gerichtsbuches,  dessen  Einträge 
(Fol.  3  u.  4)  mit  1464  beginnen  und  mit  1718  (Fol.  14) 
schliefsen.  Auf  Fol.  10—12  befindet  sich  eine  unvoll- 
ständige Copie  des  W'eistums,  wovon  das  Kgl.  Kreis- 
arehiv  die  zwei  beschriebenen  vollständigen  Abschriften 
besitzt;  auf  Fol.  2  steht  das  ältere,  bei  Grimm  V,  664 
gedruckte  und  von  ihm  als  vor  1574  entstanden  be- 
zeichnete Weistum.  Gemäls  dem  Schriftcharakter, 
den  das  Weistum  im  Exemplar  der  Gemeinde  Imsweiler 
zeigt,  mufs  seine  Entstehung  noch  dem  15.  Jahrhundert 
zugewiesen  werden. 

S.  104  ist  nach  Lindenberg  einzufügen:  Lindenburg,  s.  Weiden- 
thal Nr.  2. 

S.  114  ist  nach  Mog  einzufügen:  Mollerus  Alhardus,  auch  Müller 
Erhard,  rrkundenfiilschcr.  s.  St.  Ingbert,  Nr.  4.  Anm. 

S.  126  ist  nach  Olsbrücken  einzufügen:  Oppelborn,  Helffrich  von, 
s.  Weidenthal  Nr.  6. 


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Iii 


S.  134  ist  nach  Rifsbach  einzusetzen:  Rittechofen,  Junker  Peter 
von,  s.  Albisheim  Nr.  1.  Vermutlich  ist  damit  Peter  von 
Rittenhofen  gemeint,  welcher  in  einer  Urkunde  dos 
Klosters  Haimbach  vom  3.  Oktober  1460  erscheint, 
wonach  er  vor  c.  14  Jahren  im  Namen  des  Krzbischofs 
Hiether  von  Mainz  den  Henne  Samlsdag  als  Hüttenmeister 
des  Bergwerks  zu  Haimbach  angenommen  habe. 

S.  144  ist  nach Sehflnburg  einzufügen:  Sehoneck  Jost,  s.  Weidcn- 
thal  Nr.  6. 


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172 


IL 

Jahresbericht. 

Auch  im  letzten  Berichtsjahre  blieb  der  Aussehufs  vom 
Wechsel  in  seinem  Personalstande  nicht  verschont.  Ist  auch 
in  dieser  Beziehung  nur  eine  Änderung  zu  verzeichnen,  so 
ist  diese  um  so  schmerzlicher.  Am  26.  Februar  1.  .7.,  Abends 
6  Christ  der  I.  Vorstand.  Se.  Kxcellenz  Herr  Paul  von  Braun, 
Staatsrat  und  Kgl.  Hegierungs-Prasident  der  Pfalz,  einer  heim- 
tückischen Krankheit  erliegend,  72  Jahre  alt,  aus  dieser  Welt 
abgeschieden,  nachdem  er  mehr  als  zwanzig  Jahre  an  der 
Spitze  des  Vereines  gestanden  hatte.  Was  Kxcellenz  v.  Braun 
in  dieser  leitenden  Stellung  für  den  historischen  Verein  der 
lJfalz  gewirkt  hat,  welche  Erfolge  seinen  in  richtiger  Würdigung 
der  pfalzischen  Verhaltnisse  ergriffenen  Maisnahmen  zu  Teil 
wurden,  zeigt  ein  Blick  auf  die  staunenswerte  Falle  der 
Sammlungen  des  Kreisrauseums  bei  seinem  Ableben  im  Ver- 
gleiche zu  dem  Stande  bei  Beginn  seiner  Wirksamkeit  im  Jahre 
1871.  Die  Sammlungen  des  Museums  haben  sich  in  dieser  Zeit 
wohl  verzehnfacht.  Der  historische  Verein,  1868  verjüngt 
wieder  neu  ins  lieben  gerufen,  war  1871  vielfach  nicht  über 
die  Anfange  hinausgediehen.  War  auch  das  Kriegsjahr  1870/71 
der  Neugründung  nicht  hinderlich,  so  absorbierte  es  doch  die 
wichtigsten  T.ebensinteressen  der  Kreisbevölkerung  in  solchem 
Mal'sc,  dafs  den  friedlichen  Vereinsbestrebuiigen  nicht  viel  Kaum 
übrig  blieb,  l'm  so  rascher  gedieh  der  Verein  zur  Blüte 
im  wiedererstandenen  mächtigen  Deutschen  Heiehe.  1874  wurde 
zu  Speier  die  (iencralversammlung  des  (iesamtvercins  der 


173 


deutschen  Geschieht.**-  und  Altertumsvereine  abgehalten.  Die 
bis  dahin  erzielten  Erfolge  des  Vereines  fanden  bei  dieser 
illustren  Versammlung  derart  ungeteilten  Heifall,  dafs  der  Aus- 
schuß beschlofs  die  bisherigen  Bemühungen,  das  Museum  zu 

einer  Sammelstelle  der  gesamten  Pfalz  für  historische  Funde 
zu  erheben,  nicht  nur  fortzusetzen,  sondern  so  viel  als  möglich 
zu  erhöhen,  vor  allem  zu  organisieren.  Der  erste  Vorstand 
reichte  hiezu  freudigst  dielland  und  bereits  unterm  29  April  1875 
erschien  im  Kreisamtsblatt  S.  415  nachstehender  Prüsidialcrlais  : 
,(Den  historischen  Verein  für  die  Pfalz  betr.) 

hie  auf  Erforschung  der  einheimischen  tieschichte  sowie  die 
Erhaltung  und  •Sammlung  ihrer  Denkmaler  gerichteten  Bestrebungen 
des  historischen  Vereines  für  die  Pfalz  haben  bereits  bei  einem 
greisen  Theile  der  pfälzischen  Bevölkerung  ein  wohlverdientes 
Interesse  und  damit  die  thoils  direkte,  theils  mittelbare  Förderung 
gefunden,  welche  die  sichere  Erreichung  der  Vereinsziole  zur  Voraus- 
setzung hat.  Insbesondere  wurden  vom  Eandrathe  der  Pfalz  au  bei- 
der seit  mehr  als  25  Jahren  zur  Erhaltung  von  Kunstdenkmälern 
und  Alttrthümern  alljährlich  zur  Verfügung  gestellten  namhaften 
Summe  in  den  letzten  Jahren  dem  Museum  in  Speier  noch  spezielle 
Zuschüsse  in  bekannter  Munitizenz  bewilliget. 

So  ist  es  möglich  geworden,  dafs  die  Sammlungen  des  histo- 
rischen Vereines  allmählig  eine  Ausdehnung  gewonnen  .  die  ihnen 
den  ungeteilten  Betfall  der  im  vorigen  Jahre  zu  Speier  ver- 
sammelten Alterthumsvereine  Deutschlands  erwarb.  In  diesem  von 
so  competenter  Seite  altgegebenen  günstigen  L'rt  heile  liegt  nun 
nicht  blos  eine  Zustimmung  zu  der  von  den  Vcreinsorganon  oder 
M  inen  Mitgliedern  entfalteten  Thütigkeit.  sondern  auch  eine  Au- 
erkennung  der  in  der  pfälzischen  Bevölkerung  für  die  Vereins- 
bestrehungen vorhandenen  Sympathicen.  Es  ist  darin  aber  auch 
eine  ernste  Aufforderung  enthalten,  die  einmal  betretenen  Bahnen 
nicht  zu  vorlassen,  sondern  mit  immer  neuem  Eifer  und  im  Ver- 
eine mit  der  ganzen  Einwohnerschaft  des  Kreises  auf  Verwirklichung 
der  eingangs  erwähnten  Ziele  hinzuarbeiten.  Diese  Aufforderung 
erscheint  um  so  dringender,  als  in  neuerer  Zeit  durch  die  Speku- 
lationssucht auswärtiger  Händler  der  imm.'r  gedeihlicheren  Eort- 
entwickelung  der  Sammlungen  des  historischen  Vereines  eine  nicht 


174 


zu  unterschätzende  Gefahr  erwachsen  ist.  Die  Bekämpfung  dieser 
Gefahr  ist  Aufgabe  dos  ganzen  Kreises  um  so  mehr,  als  satzungs- 
gemäfs  die  orwähnten  Sammlungen  bei  einer  etwaigen  Auflösung 
des  historischen  Vereines  an  den  Kreis  fallen ,  wodurch  deren 
zweckentsprechende  Erhaltung  für  die  Dauer  gesichert  erscheint. 
Sehr  viel  kann  in  dieser  Beziehung  dadurch  geschehen,  dafs  dem 
historischen  Vereine  durch  rechtzeitige  Mittheilungen  über  anti- 
quarische Funde  vorzugsweise  Gelegenheit  zur  Erwerbung  derselben 
gegeben  wird. 

Der  anerkennenswerthe  Sinn  der  pfälzischen  Bevölkerung  für 
gemeinnützige  Bestrebungen  läfst  mich  nun  hoffen,  dafs  dieselbe 
zu  einer  förderlichen  Mitwirkung  an  der  Erreichung  der  Ziele  des 
historischen  Vereines  sich  stets  bereit  finden  werde.  In  dieser 
Erwartung  wende  ich  mich  daher  an  alle  Bewohner  des  Kreises 
und  insbesondere  an  die  amtlichen  Organe  mit  der  Bitte,  der 
Wirksamkeit  des  genannten  Vereines  auch  fernerhin  ihre  volle 
Unterstützung  zuzuwenden  und  namentlich  über  jede  Auffindung 
historischer  Denkwürdigkeiten  mir  ungesäumt  geeignete  Mittheilung 
zugehen  zu  lassen. 

Speier,  den  29.  April  187"). 

Das  Präsidium  der  Königl.  Bayer.  Regierung  der  Pfalz. 

v.  Braun." 

Dieser  Erlais,  welcher  die  der  Pfalz  so  wohlwollenden 
Intentionen  Hr.  Excellenz  ebenso  wie  den  nachdrücklichen 
Krcist,  mit  welchem  der  Verewigte  die  Erhaltung  und  »Sicher- 
stellung der  historischen  Pfalzfunde  betrieben  wissen  wollte, 
zum  Ausdrucke  bringt,  scheint  im  Vollzuge  zum  Teil  nicht  den 
erwarteten  Erfolg  erzielt  zu  haben.  Es  erging  daher  schon 
unterm  10.  September  1877  im  Amtsblatte  »S.  681  ein  weiterer 
Präsidialerlais,  in  nachstehender 

» Bekanntmachung.  Krhaltung  historischer  Denkmale  betr. 
An  die  k.  Bezirksämter.  Bauämter.  Bergämter,  Rentämter.   Forst  - 
ämter,   sowie  an  sämmtliche  Gemeinde-  und  Kirchenverwaltungen. 

Die  anthropologische  Gesellschaft  in  München  macht  die 
Erforschung  der  frühesten  Geschichte  des  Menschen  zu  ihrer  Haupt- 
aufgabe. Ihre  Aufmerksamkeit  ist  daher  den  ältesten  menschlichen 
Denkmalen  zugewendet,  deren  Spuren  sie  sorgfältig  verfolgt,  die 


175 


sio  wissenschaftlich  verwerthet  und  gegen  Zerstörungen  möglichst 
zu  schützen  sucht,  durch  welche  die  Überreste  aus  der  Kindheit 
des  Menschen,  insbesondere  unter  dein  Einflüsse  fortschreitender 
Bodenkultur  von  Tag  zu  Tag  mehr  verschwinden. 

Sämmtliche  Behörden  der  innern  sowohl  als  der  Finanzvor- 
waltung.  insbesondere  die  k.  Bezirksämter,  Berg-  und  Bauämter, 
Heut-  und  Forstämter,  sowie  sämmtliehe  Gemeinde-  und  Kirchen- 
verwaltungen  werden  angewiesen,  von  jeder  Entdeckung  alter  Stein- 
denkmäler ,  Gräber ,  Höhlen ,  von  dem  Funde  menschlicher  oder 
thierischer  Knochen  aus  grauer  Vorzeit,  dem  Funde  von  Werk- 
zeugen. Waffen  aus  Stein,  Erz,  Bronze  oder  andern  Metallen,  ferner 
von  allen  Spuren  alter  Niederlassungen  und  dergl.  mit  möglichster 
Beschleunigung  vor  allem  dem  historischen  Vereine  der  Pfalz 
Kenntnifs  zu  geben,  damit  letzterer  in  der  Lage  ist,  in  Verbindung 
mit  der  anthropologischen  Gesellschaft  in  München  das  weitere 
Geeignete  zu  veranlassen. 

Im  Wege  der  Belehrung  ist  der  Zerstörung  solcher  Alter- 
thümer  thunlichst  entgegenzuwirken  und  sind  die  Eigenthümer  von 
Niederlassungen,  Grabstätten  und  ähnlichen  Spuren  ältester  Kultur, 
soferne  dieselben  der  Bodenbearbeitung  unabweisbar  zu  weichen 
hüben,  dahin  zu  bestimmen,  dafs  dem  historischen  Vereine  der 
Pfalz  vor  dem  Beginne  von  Auf-  oder  Abgrabungen  und  ähn- 
licher zerstörenden  Arbeiten  oder  aber  bei  Entdeckung  während 
solcher  Arbeiten  so  schleimig  als  möglich  Kenntnifs  gegeben  werde, 
damit  die  Abordnung  wissenschaftlich  befähigter  Männer  zur  Bei- 
wohnimg und  Ausbeutung  für  die  Zwecke  der  Wissenschaft  er- 
folgen könne. 

Von  dem  historischen  Vereine  der  Pfalz  wird  dem  Finder 
alter  Münzen  und  anderer  Seltenheiten  bei  Ablieferung  der  volle 
Werth  vergütet. 

Speier,  den  10.  September  1877. 

Das  Präsidium  der  Kftnigl.  Regierung  der  Pfalz. 

v.  Braun." 

Nunmehr  kam  die  Kreisbevölkerung  den  Absichten  des 
Präsidiums  mehr  und  mehr  entgegen  und  die  Sammlungen  dos 
Museunis  mehrten  sich,  insbesondere  Dank  der  vielfach  von 
den  Behörden  entwickelten  Initiative,  von  Jahr  zu  Jahr.  Das 


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17« 


lntcros.se  für  den  Verein  wuchs  und  dessen  Bestrebungen 
fanden  insbesondere  in  der  Gelehrtcnwelt,  auch  durch  hervor- 
ragende Publikationen  des  Vereins  wie  1879,  den  Reichstag 
zu  Speier  1520,  von  J.  Ney,  1883  die  prähistorische  Karte 
der  Pfalz,  von  Dr.  Mehlis,  sowie  1885  das  Urkundcnbueh  zur 
Geschichte  der  Stadt  Speier,  von  Hilgard,  1886  die  Heidel- 
berger .lubiläumsgabe,  und  andere,  erfreuliche  Anerkennung. 
1880  erschien  der  erste  Katalog  über  die  historische  Abteilung 
des  Museums  in  Speier  aus  der  Feder  des  um  das  Gedeihen 
desselben  sehr  verdienten  damaligen  Konservators  Herrn 
Dr.  Mayrhofcr,  z.  Z.  Kgl.  Oberstabsarzt  in  Ingolstadt,  in 
welchem  die  Sammlungen  auf  42  Seiten  beschrieben  werden 
konnten.  Bereits  1888  war  eine  zweite  Ausgabe  des  Kataloges 
nötig  geworden  und  erreichte  derselbe,  aus  der  Feder  des  der- 
maligen Konservators,  Herrn  Prof.  Dr.  Harster  erflossen,  bereits 
den  Umfang  von  116  Seiten,  obwohl  hier  die  Bestände  des 
Lapidariums  aufsei*  Betracht  zu  bleiben  hatten. 

Seine  Excellenz  nahm  an  diesem  Aufschwünge  des  Kreis- 
museums  persönlich  den  lebhaftesten  Anteil.  Schmerzlich 
berührte  ihn  jedesmal,  wenn,  wie  leider  mehlfach  vorgekommen 
wertvolle  Pfalzfunde  aus  Unkenntnis  oder  Gleichgültigkeit  dem 
pfalzischen  Museum  vorenthalten  blieben  und  in  benachbarte 
Museen  oder  in  Sonder-  und  Privatsammlungen  gerieten. 
Ks  erging  daher  um  gleichen  Vorkommnissen  soviel  als  möglich 
vorzubeugen  unterm  21.  Juni  1888  im  Kreisarntsblatt  (S.  55)  der 
dritte  Prilsidialerlafs,  welcher  wiederholt  erkennen  lal'st,  mit 
welcher  Lieb»'  und  Hingabe  Se.  Kxcellenz  Ihres  Amts  als 
I.  Vereinsvorstand  gewaltet  und  wie  gerade  der  Verewigte  die 
Ansicht  vertreten,  dafs  das  Kreismuseum  allein  die 
p  f  A I  z  i  sc  h  e  S  a  in  m  e  1  s  t  a  1 1  e  f  ü  r  bist  o  r  i  s  c  h  e  F  u  n  d  e  sein 
solle,  da  durch  Gründung  lokaler  Sammelstellen,  lokaler  Museen, 
.so  löblich  an  sich  solche  Bestrebungen  auch  seien,  nur  Krafte- 
zersplitterung  herbeigeführt  und  den  G  esarat interessen  der 
Pfalz  hierdurch  ein  Dienst  nicht  geleistet  werde.  Dieser 
Erlals,  welcher  die  letzte  öffentliche  Äufserung  des  Verewigten 


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177 


für  das  von  ihm  so  sein-  gepflegte  Kreismuseum  ist,  wollen 
wir  hier  gleichsam  als  ein  heilig  zu  achtendes  Vermächtnis 
wiedergeben.    Er  lautet: 

„Die  Erhaltung  von  Alterthümorn,  Seltenheiten,  kunstgewerblichen 

und  Kunst-Gegenständen  in  der  Pfalz  betr. 
An  die  kgl.  Bezirksämter,  Bauämter,  Rentämter,  Forstämter,  Pfarr- 
ämter, die  Gemeinde-  und  Kirchenverwaltungen. 
In  jüngster  Zeit  ist  ob  im  Regierungsbezirke  wieder  mehrfach 
vorgekommen,  dafs  Gegenstände,  welche  durch  ihre  Bedeutung  für 
die  Kunst  oder  das  Kunstgewerbe,  durch  historischen  Werth,  Alter- 
thum oder  Seltenheit  erhebliches  Interesse  boten ,  von  den  zur 
Veräußerung  schreitenden  Besitzern  oder  von  den  Findern  direkt 
nach  .außerhalb  des  Kreises  verkauft  oder  zum  Kaufe  angeboten 
wurden.  Schon  manchmal  sind  auch  Objekte  aus  irnkenntnifs 
zerstört  oder  beseitigt  worden,  welche  für  dio  Wissenschaft  von 
Werth  gewesen  wären.  Selbstverständlich  besteht  ein  grofses 
Interesse,  Gegenstände  solcher  Art  zu  conserviren  und  l>ezw.  in 
der  pfälzischen  Heimath  zu  erhalten.  Dafs  und  in  welcher  Weise 
die  üufseren  Aemter  hiebet'  mitzuwirken  berufen  sind,  wurde  bereits 
in  früheren  Erlassen  ausgesprochen  und  mehrfach  in  Erinnerung 
gebracht, 

Aus  dem  eingangs  angeführten  Grunde  ist  Veranlassung 
gegeben,  nachstehend  auf  den  Inhalt  dieser  früheren  Bekanntgaben 
und  Weisungen  zurückzukommen. 

Zunächst  ist  zu  bemerken ,  dafs  das  Sammeln  und  Auf- 
bewahren von  historisch  merkwürdigen  Gegenständen  zu  den 
Zwecken  des  historischen  Vereins  für  die  Pfalz  gehört,  In  den 
Satzungen  dieses  Vereines  ist  auch  bestimmt,  dafs  im  Falle  einer 
Auflösung  desselben  seine  Sammlungen  an  den  Kreis  übergehen 
sollen :  ferner  hat  der  Landrath  der  Pfalz  sehen  öfters  und 
besonders  in  den  letzten  Jahren  durch  Geldbewilligungen  seine 
Sympathieen  für  die  fraglichen  Bestrebungen  bekundet;  es  er- 
scheint daher  das  Sammeln  und  Aufbewahren  geschichtlich  interes- 
santer Objekte  nicht  mehr  blos  als  eine  Angelegenheit  des 
Vereines  allein,  sondern  ist  Sache  des  Kreises  geworden,  hat 
mithin  Anspruch  auf  die  thatkräftige  Förderung  seitens  der  ge- 
sammten  Kreisbevölkerung. 


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178 


Neben  dem  historischen  Verein  erscheint  als  eine  für  die 
Aufbewahrung  interessanter  Kunstgewerbe-  und  Kunstgegenstände 
berufene  Sammelstelle  in  neuerer  Zeit  auch  das  pfälzische  Gewerbe- 
museum. 

Wenn  nun  aber  die  Erhaltung  geeigneter  Objekte  für  die 
Pfalz  hier  oder  dort  ermöglicht  werden  soll,  so  ist  es  vor  Allein 
dringend  erforderlich,  dafs  der  historische  Verein  oder  das  pfälzische 
Gewerbemuseum  von  jenen  Gegenständen  in  erster  Linie  Kenntnifs 
erlangt.  Ks  ist  defshalb  Sache  der  äufsern  Aemter,  durch  In- 
struktion der  Ortsvorstände  und  in  sonst  geeigneter  Weise  eine 
entsprechende  Thätigkeit  zu  entfalten,  um  von  dem  Vorhandensein 
käuflicher  Objekte  fraglicher  Art  möglichst  rasch  Kunde  zu  be- 
kommen. Dem  unterzeichneten  kgl.  Kegierungs  -  Präsidenten  ist 
alsdann  Bericht  zu  erstatten,  worauf  weitere  Verfügung  erfolgen 
wird.  Bis  zum  Eintreffen  derselben  ist  durch  angemessene  Be- 
lehrung der  Besitzer  insbesondere  dafür  Sorge  zu  tragen,  dafs  eine 
Abgabe  von  Antiquitäten  etc.  etc.  nach  aulserhalb  der  Pfalz  oder 
an  Händler,  oder  eine  sonstige  Verschleppung,  eine  Beseitigung 
oder  Zerstörung  von  Objekten  unterbleibe.  Dwr  historische  Verein 
für  die  Pfalz  und  das  pfalzische  (tewerbemuseum  sind  in  der  Lage, 
geeignete  Gegenstände  unter  Vergütung  ihres  vollen  Werthes  zu 
erwerben,  und  es  ist  einleuchtend,  dafs  für  pfälzische  Alterthümer, 
Seltenheiten  etc.  etc.  innerhalb  der  Pfalz  mindestens  dieselben  Preise 
erzielt  werden  können,  die  auswärts  zu  erwarten  sind. 

Unter  Umständen  kann  Veranlassung  gegeben  sein,  darauf 
hinzuweisen,  dafs  das  Eigenthum  eines  Schatzes  nicht  dem  Staate, 
sondern  demjenigen  gehört,  welcher  denselben  in  seinem  eigenen 
Grundstücke  findet,  bezw.  zur  Hälfte  dem  Entdecker  und  zur  Hälfte 
dem  Eigenthümer  des  Grundstückes ,  wenn  der  Schatz  in  dem 
Grundstücke  eines  Andern  gefunden  wird:  Code  civil,  art.  71b\ 

Bei  Entdeckung  von  verschütteten  alten  baulichen  Anlagen 
Iz.  B.  von  früheren  Niederlassungen),  von  Höhlen,  Gräbern  und 
dergl.  ist  einstweilen  die  sofortige  Einstellung  der  Ausgrabungs- 
arbeiten zu  veranlassen,  damit  auf  die  anher  zu  erstattende  An- 
zeige hin  wenn  thunlich  die  Abordnung  Sachverständiger  und  so 
die  möglichste  Ausbeutung  des  Fundes  für  die  Zwecke  der  Wissen- 
schaft erfolgen  kann. 


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179 


Was  noch  insbesondere  den  Verkauf  von  künstlerisch  oder 
historisch  werth vollen  Gegenständen  betrifft,  welche  sich  im  Besitze 
von  Kirehenstiftungen  befinden,  so  wird  auf  die  höchsten  Münsterial- 
Entsehliefsungen  vom  12.  Februar  1884  (Kult.-Min.-Bl.  8.  40, 
[(reib.  II.  Bd.,  8.  782],  und  hiezu  Kegierungs- Ausschreiben  vom 
3.  März  1884,  Kr.-A.-Bl.  S.  160)  sowie  vom  23.  November  1884 
(Kult.-Min.-Bl.  S.  251  (253),  auch  abgedruckt  im  Kr.-A.-Bl.  von 
1885.  S.  1  ff.)  aufmerksam  gemacht.  Hienach  ist  zur  Veräufserung 
von  Gegenständen  der  angegebenen  Art  die  kuratelamtlichu  Ge- 
nehmigung erforderlich  und  vor  Ertheilung  dieser  Genehmigung 
stets  die  gutachtliche  Aeufserung  des  Allerhöchst  bestellten  General- 
konservators (derzeit  Prof.  Dr.  von  Riehl,  Direktor  des  Bayerischen 
Nationalmuseums  in  München)  einzuholen,  auch  an  die  kgl.  Re- 
gierung Bericht  zu  erstatton. 

Speziell  für  die  Gemeindeverwaltungen  besteht  bekanntlich 
•  die  Bestimmung  des  Art.  91  Ziff.  4  der  Gemeindeordnung,  wonach 
zur  Veränderung  oder  Beseitigung  öffentlicher  Denkmäler  oder 
Bauwerke  von  historischem  oder  Kunst- Wert  he  die  Genehmigung 
des  kgl.  Bezirksamtes  erfordorlich  ist.  In  Bezug  hierauf  ist  in 
der  Präsidial -Verfügung  vom  27.  Dezember  1869  Nr.  945  0, 
welche  an  die  Bezirksämter  erging,  Folgendes  ausgesprochen: 
„Ein  richtig  bemessener  Vollzug  dieser  gesetzlichen  Bestimmung 
mufs  die  Aufsichtsbehörden  veranlassen,  bei  allen  bezüglichen  An- 
trägen mit  Sorgfalt  zu  prüfen,  oh  die  gänzliche  oder  theilweise 
Beseitigung  solcher  Denkmäler  und  Bauwerke  durch  ein  wirklich 
begründetes  materielles  Verwaltungsinteresse  geboten  ist.  Ist  diese 
Voraussetzung  gegeben,  so  werden  die  Aufsichtsbehörden  keinen 
Anstand  nehmen,  den  gemeindlichen  Anträgen  entgegenzukommen. 
Dagegen  haben  dieselhen  mit  der  ihnen  gesetzlich  verliehenen 
Befugnifs  dahin  zu  wirken,  dafs  werthvolle  Denkmäler  und  Bau- 
werke nicht  der  Unkenntnifs  ihres  Worthes  oder  solchen  Interessen 
zum  Opfer  fallen,  welche  nicht  wichtig  genug  sind,  um  ein  solches 
heanspruchen  zu  dürfen." 

Endlich  ist  daran  zu  erinnern.  was  die  Erhaltung  von 
werthvollen  Urkunden  betrifft  .  dafs  nach  (autogr.)  Kegierungs- 
Entschlu'fsung  vom  31.  August  1883,  Nr.  13536  , Zerstreute 
Archivalien  in  der  Pfalz  betr.",  eine  Vcräufserung  älterer  Akten 


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180 


aus  den  (remeindoregistraturen  nur  mit  aller  Vorsicht  bewerk- 
stelligt werden  darf,  und  dafs  sich  die  Gemeinden  bei  dem  gering- 
sten Zweifel  an  das  vorgesetzte  kgl.  Bezirksamt  zu  wenden  haben, 
welches  sodann  behufs  weiterer  Behandlung  der  Sache  mit  dem 
kgl.  Kreisarchive  ins  Benehmen  treten  wird. 
Speier,  den  21.  Juni  1888. 

Präsidium  der  kgl.  bayer.  Regierung  der  Pfalz, 
v.  Braun,  kgl.  Regierungspräsident. " 

Auch  diesem  Erlasse  blieb  der  Erfolg  nicht  aus.  Die 
Sammlungen  wuchsen  stetig.  Seit  1888  hoben  sich  die  Ein- 
trage im  Inventare  von  Nr.  860  auf  1208,  also  um  40  %. 
Auch  der  Besuch  der  Sammlungen  wurde  stets  reger,  und 
insbesondere  erfreut  war  Se.  Excellenz,  dafs  wiederholt  Dozen- 
ten der  Universität  Heidelberg  mit  ihren  Hörem,  insbesondere 
aber  1891  die  Altertumsvereine  von  Worms  und  Mannheim 
dem  Museum  freunduach barlichst  Besuch  abstatteten  und  sich 
hierbei  höchst  anerkennend  aussprachen.  „Es  wird  gut  sein", 
schrieb  dem  Unterfertigten  Se.  Excellenz  unterm  2.  .Juli  v.  J. 
aus  Bad  Kissingen,  „das  Gutachten  dieser  Vereine  in  der 
Presse  bekannt  zu  geben,  damit  Speier  und  die  Pfalz  allmahlig 
einsehen,  was  sie  am  Museum  haben."  Mit  der  Erwerbung 
wertvoller  Kunde,  selbst  um  teueren  Preis,  war  er  stets  ein- 
verstanden. „Ich  habe  immer  die  Ansicht  vertreten,  dafs  der 
historische  Verein  im  Ankauf  von  Kundgegenstanden  nicht 
kargen  soll.  Wenn  dicis  einmal  bekannt  ist,  dann  werden  die 
Kinder  sich  nicht  mehr  nach  Karlsruhe,  Mannheim,  Worms. 
Mainz  wanden." 

Se.  Excellenz  beschäftigte  sich  im  letzten  Lebensjahre 
sehr  eingehend  mit  der  Frage,  wie  etwa  die  so  wertvollen 
Sammluugen  des  Kieismuseums,  die  in  ihrer  Gesamtheit  den 
Wert  einer  halben  Million  Mark  erreichen,  bequem  und  feuer- 
sicher untergebracht  werden  möchten.  „Die  f  berführung  der 
Heydenreich'schen  Altertümer  ins  Museum,  die  Unterbringung 
der  v.  Stichaner'schen  Dedikationen  macht  die  Beschaffung- 
anderer  Lokalitäten  immer  brennender.    Der  Herr  Bürger- 


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181 


meister  von  Speier  —  meinte  er  im  oben  zitierten  Briefe  — 
würde  sich  ein  grofses  Vordienst  erwerben,  wenn  er  eingreifen 
wollte.  Nimmermehr  konnten  wir  es  verantworten,  wenn  die 
im  Realschulgebäude  schlecht  untergebrachten  reichen  Schätze 
ein  Raub  der  Flammen  werden  sollten."  Se.  Excellenz  dachte 
sich  als  zweckentsprechendste  Abhilfe  dieser  Mifsstände  die 
Erbauung  eines  besonderen  Museumsgebäudes.  Doch 
ehe  dieser  Gedanke  sich  verdichten  und  greifbare  Gestalt 
annehmen  konnte,  überraschte  über  den  Entwürfen  den  uner- 
müdlichen Förderer  der  Tod.  Der  historische  Verein  der  Pfalz 
wie  auch  die  Stadt  Speier  insbesondere,  letztere  in  Anbetracht 
der  Verhältnisse  ihres  so  äufserst  wertvollen,  bis  vor  kurzer 
Zeit  durchaus  ungenügend  verwalteten  Archives,  werden  sich 
dein  Gedanken  eines  Museumsneubaues  in  absehbarer  Zeit 
kaum  entziehen  können.  Wollen  wir  daher  an  dieser  Stelle 
die  Hoffnung  aussprechen,  dais  sich  in  uichtzuferner  Zukunft 
Männer  und  Mittel  finden  mögen,  den  Gedanken  des  Ver- 
ewigten, dem  hiefttr  die  Priorität  gebührt,  zu  verwirklichen, 
nämlich  einen  Museum sneu bau,  würdig  der  wertvollen, 
hei  Verlust  unersetzlichen  pfälzischen  Sammlungen 
aufzuführen. 

Nachdem  bisher  fast  stets  der  Kgl.  Regierungspräsident  der 
Pfalz  an  der  Spitze  des  historischen  Vereines  der  Pfalz,  der 
bekanntlich  einer  Anregung  des  Königs  Ludwigs  1.  von  Rayern 
seine  Entstehung  verdankt,  gestanden  hat,  stellte  der  Ausschuß 
unterm  29.  April  1.  ,7.  an  den  neuen  Präsidenten  der  Kgl. 
Kreisregierung  die  Bitte  um  ('  hernähme  des  verwaisten  Amtes 
des  I.  Vereinsvorstandes.  Der  Kgl.  Regierungspräsident  Herr 
von  Auer  hat  der  gestellten  Bitte  sofort  willfahrt  und  die 
G  (»Schäfte  des  I.  Vorstandes  des  historischen  Vereines  der  Pfalz 
übernommen.  Die  Mitglieder  und  Freunde  des  historischen 
Vereines  werden  mit  Freuden  diese  Nachricht  vernehmen  und 
dem  sehr  verehrten  Herrn  Präsidenten  für  sein  Entgegen- 
kommen  innigsten  Dank  wissen! 

Wie  schon  oben  bemerkt,  haben  die  Einträge  im  Inven- 


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tare  die  Nr.  1208  erreicht.  Da  die  Zugänge  zu  den  Sammlungen 
seit  Herausgabe  des  Kataloge*  1888  zwei  Fünftel  des  hier  ver- 
zeichneten Bestandes  betragen,  so  empfiehlt  es  sich,  um  die  Be- 
imtzbarkeit  des  Kataloges  auch  noch  weiter  zu  ermöglichen, 
hier  in  geeigneter  Übersicht  alle  Zugänge  seit  Mitte  1888  als 
Nachtrag  zum  Kataloge  zusammenzustellen,  um  so  mehr,  als 
die  letzten  Hefte  der  Mitteilungen  keine  oder  nur  gedrängte 
Fund-  und  Sammelberichte  enthalten.  Auch  hieraus  wird  zu 
ersehen  sein,  wie  fruchtbringend  die  Präsidialerlasse  unseres 
verewigten  I.  Vorstandes  gewirkt  haben. 

In  nachstehendem  Zugangsberichte  sind  die  Sammlungen 
Heydenreich,  v.  Stichaner  und  Pfeiffer  nicht  berück- 
sichtigt, da  deren  Inventur  z.  Z.  iu  druckreifer  Bearbeitung 
noch  nicht  erstellt  ist  und  wohl  mit  Rücksicht  auf  die 
hochherzigen  Spender  eine  gesonderte  Beschreibung  dieser 
höchstwertvollen  Saramluugen  in  den  Vereinsmitteilungen  er- 
wartet werden  darf.  Diese  wird  voraussichtlich  im  nächsten 
(XVII.)  Heft  erscheinen  aus  der  Feder  unseres  Konservators. 

Ks  folgen  nun  nachstehend  unter  eben  angeführter  Ein- 
schränkung die 

Erwerbungen  seit  Mitte  1888 : 
hierbei  sei  vorausgeschickt,  dafs  der  in  Klammern  der  Inventar- 
nummer beigefügte  Buchstabe  S  stets  andeutet,  dafs  das 
bezügliche  aufgeführte  Inventarstock  Eigentum  der  Stadt 
Speier  ist.  Alle  übrigen  Zugänge  dagegen  sind  Eigentum 
des  historischen  Vereines  bezw.  des  Kreises.  Durch  diese 
jeden  künftigen  Zweifel  ausschliefsende  Feststellung  des  Eigen- 
tumsrechtes an  den  einzelnen  Gegenständen  bei  ihrer  Inven- 
tarisierung ist  es  möglich  ohne  Rechtsnachteil  die  verschiedenen 
Eigentümern  zustehenden  Funde  und  Sammlungen  zu  einein 
Kreismuseum  der  Pfalz  zu  vereinigen,  das  eben  nur  in 
der  Eigenschaft  als  Haupt- Sammelstelle  der  Funde  eines 
geschlossenen  grosseren  Territoriums  jenen  wissenschaftlichen 
Wert  zu  behaupten  vermag,  der  ihm  schon  seit  geraumer 
Zeit  aller  Orten  beigemessen  wird. 


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A.  Fundstücke,  Waffen,  Werkzeuge,  Gefasse, 
Geräte,  Denksteine,  u.  8.  f. 

I.  Urzeit  (Saal  V  bezw.  Naturalienkabinet).  Prächtiger 
Schenkelknochen  eine«  Mammuth,  von  beträchtlicher  Gröfse  und 
vorzOglichor  Erhaltung,  gefunden  im  Rheine  bei  Spei  er,  dem  Museum 
geschenkt  von  den  Herren  Wolf  und  Krieg,  Fischer  in  Speier 
( Naturalien  kabinot  S).  -  Backenzahneines  Mammuth,  gefunden 
von  Herrn  Ackermann  in  Otterstadt  auf  dessen  Sandacker  im 
Eselsthal,  Gemarkung  Otterstadt,  in  einer  Tiefe  von  1,5  m,  Geschenk 
desselben  (1096).  —  Schädel  eines  Auerochsen,  das  rechte 
Horn  vollständig,  das  linke  teilweise  erhalten,  1,09  m  lang,  ge- 
funden 1890  von  Herrn  Lehrer  J.  Vogelgesang  in  Edigheim  bei 
niedrigem  Wasserstande  in  einer  Kiesbank  des  Rheines  in  der  Nähe 
der  Petersau,  geschenkt  von  demselben  (1121).  —  6  cm  langer 
Zahn  eines  Riesen  hirsches,  gefunden  im  Schifferstadter  Wald, 
Geschenk  des  Herrn  Oberförster  a.  D.  Niederreuther  (1066e).  — 
Schöne  versteinerte  Spitze  des  Stofszahnes  eines  vorsintflutlichen 
Tieres,  in  gebogener  Linie  25  cm  lang;  3  kleine  versteinerte 
Zähne,  Bruchstücke  von  fossilen  Knochen  und  Hirschgeweihen, 
gefunden  in  einer  Thongrube  der  Ludowicischen  Ziegelfabrik  im 
Staatswald,  Distrikt  Grüben,  Forstamts  Langenberg,  nahe  dem  Bann 
Jockgrim,  in  einer  Tiefe  von  3  —  5  m  unter  dem  Erdboden  in 
einer  1  m  mächtigen  Thonschichte.  Geschenk  von  Herrn  Kgl. 
Oberforstrat  Ritter  (1 141).  —  Bruchstück  der  Spitze  eines  fossilen 
Stofszahnes,  gefunden  gleichfalls  in  einer  Ludowici'schen  Thongrube 
bt*i  Jockgrim,  in  der  Nähe  des  Otterbachs  (1160  c). 

II.  Vorzeit  (Saal  V).  a)  Prähistorische  Funde  aus  Stein, 
Thon  u.  dgl.:  Schöner,  in  der  Mitte  durchbohrter  Steinhammer, 
18  cm  lang,  4,5  cm  breit,  6  cm  hoch,  mit  scharfer  Schneide, 
schwärzlich-grünes  Matorial,  gefunden  in  einer  Kiesgrube  zu  Hafs- 
loch,  Geschenk  des  Herrn  Mühlenbesitzers  Lanz  daselbst  (962). 
Desgleichen,  12,5  cm  lang,  5  cm  dick,  hellgrau,  mit  glatter  Unter- 
und  gewölbter  Oberfläche,  gefunden  bei  Fufsgönheim,  geschenkt 
von  Herrn  protest.  Pfarrer  Herzog  daselbst  (997  c).  —  Schönes 
Steinbeil,  8,6  cm  lang,  vorne  4,2  cm  breit,  grau-grün,  mit  scharfer 
Schneide,  nach  hinten  spitz  zulaufend,  gefunden  im  Schifferstadter 
Wald,  Geschenk  des  Herrn  Oberförsters  a.  D.  Niederreuther  ( 1 066a).  — 


■ 


184 


Desgleichen,  schön,  dunkelgrün,  noch  12  cm  lang  und  5,5  cm  breit, 
gefunden  zu  Lachen  (1202  a).  S  t  o  i  n  m  o  i  fse  1 ,  9,5  cm  lang, 
4,5  cm  breit,  grau,  gefunden  zu  Berghausen  (87")).  —  Desgleichen 
Vt  cm  lang.  4  cm  breit,  gefunden  in  Fußgönheim,  Geschenk  de« 
Herrn  kathol.  Pfarrers  Heddert  daselbst  (999).  -  Desgl.  4,1  cm 
lang.  3,4  cm  breit,  schwarz,  gefunden  im  Schiflerstadter  Wald 
(1006  b).  —  Funde  im  Bann  Bundenthal,  geschenkt  von  Herrn 
Forstamtsassessor  Lyneker  in  Rumbach:  a.  Steinbeil  12  cm 
lang,  5,5  ein  breit,  schwarz,  scharfschneidig :  b.  8  8 1  e  in  m  e  i  fse  1 
8,  bezw.  5,5  cm  lang,  grau-grün  und  grau-schwarz,  scharfschneidig 
(1187a  — d).  —  S  t  e  inm  e  i  fsel ,  7,5  cm  lang,  4,5  cm  breit,  scharf- 
schneidig. schöner,  dunkelgrüner  Nephrit,  gefunden  1859  bei  Lem- 
berg, Geschenk  des  Herrn  Forstmeisters  Garcis,  Eisenwerk  Krämer. 
St.  Ingbert  ( 1 1 4  7  K  Prachtvolles  Feuers  toi  n  messe  r,  in  :J 
Bruchstücken,  noch  17  cm  lang,  2,5  —  8,5  cm  breit,  dreiseitig  nach 
der  Spitze  sich  verjüngend,  noch  sehr  scharfschneidig,  gefunden  im 
Bann  Speier,  Geschenk  des  Herrn  Sekondlieutenant  Fr.  Berthold, 
2.  Pion.-Bat.  in  Speier  (879,  S).  —  S  t  e  i  n  w  e  r  k  z  e  u  g  fragment, 
noch  12  cm  lang,  4  cm  breit,  8,5  cm  dick,  schwarzgrau,  gefunden 
zu  Ungstein,  Geschenk  des  Herrn  Vereinsmandatars  Dr.  Mehlis  in 
Dürkheim  (943).  Desgl.,  flach,  in  eine  scharfe  Spitze  auslaufend, 
grau,  noch  14  cm  lang,  7  cm  breit,  gefunden  am  Obermühlenweg 
zu  Hafsloch.  Geschenk  des  Herrn  Voreinsmandatars  Lehrer  Wenz 
daselbst  (970).  Prachtvolles,  durchbohrtes  S  t  e  i  n  w  e  r  k  z  e  u  g , 
2f>  cm  lang,  o"  cm  hoch,  4  cm  breit,  unten  flach,  oben  leicht 
gewölbt,  vorne  scharfschneidig,  gefunden  1858  in  den  ,  Zwölf 
Morgen"  bei  SchifTerstadt,  Geschenk  des  Herrn  Bierbrauereibesitzers 
May  sen.  in  Speier  (101(5).  Kleiner,  in  der  Mitte  durchge- 
brochener Steinkeil,  schwärzlich-grün,  mit  stumpfer  Schneide, 
gefunden  in  Fehrbach,  Geschenk  des  Herrn  Vereinsmandatars 
Dr.  Lederer,  Stadt  pfarrer  in  Homburg  (  I  Ol  7 ).  Prähistorische 
P  f  a  I  z  f  u  n  d  e  des  Herrn  protest.  Pfarrers  Herzog  in  Fußgönheim, 
welcher  diese  für  die  heimische  Vorgeschichte  so  wert  volle  Samm- 
lung von  150  Nummern  sehr  dankenswerter  Weise  dem  Museum 
überlassen  hat  (1020,  1  133,  1491.  Diese  enthält  hierher  ge- 
hörig: 133  S  t  e  i  n  w  e  r  k  z  c  u  gc,  worunter  eine  Anzahl  durch- 
bohrt, davon  gefunden.  1  zu  Altleiningon.  1  1  zu  Battweiler.  5  zu 
Breitfurt.  2  zu  Busenherg  bei  Dahn.  4  zu  Dahn.  1  zu  Edigheim, 


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185 


16  zu  Fußgönheim,  1  zu  Grofsbockenheim,  4  zu  Grofssteinhausen, 
3  zu  Harsberg,  34  zu  Herschberg,  5  zu  Hettenhausen,  7  zu 
Höheinöd,  2  zu  Kirchenarnbach,  2  zu  Mafsweiler,  2  zu  Neumuhle, 
1  zu  Oppau,  7  zu  Riedelberg,  1  zu  Runibach,  7  zu  Saalstadt,  i 
zu  Schmalenberg,  3  zu  S^hmittshauson,  8  zu  Thalfröschen,  1  zu 
Wald  tisch bach,  2  zu  Walshausen,  1  zu  Weselberg,  1  beim  Wirsch- 
häuserhof,  hierunter  drei  Jadeite,  in  den  Rheingegendon  äufserst 
selten!    Kleine    prähistorische    Thonschale   aus  Fufsgönheim, 

12.5  cm  Durchmesser.  —  Bruchstück  eines  Steinbeils,  6,5  cm 
lang,  6'  cm  breit,  schwärzlich-grau ,  mit  wohlerhaltener  Schneide, 
gefunden  nahe  beim  Heldensteiner  Forsthause,  eingesendet  durch 
Herrn  Forstmeister  Scheurer  < 1 074  c  >.  Stein  werkzeug,  glän- 
zend braun,  8  cm  lang,  gefunden  zu  Hafsloch,  Geschenk  des  Herrn 
Lehrers  Wenz  daselbst  (1086d).  —  Schöne  prähistorische  Urne 
nebst  einem  Napfe,  gefunden  auf  dem  la-Tene-Grabfeld  zu  Offstein 
(Zuckerfabrik)  beim  Hahnbau  in  grofsen  Kesselgruben  mit  Knochen 
(8(10).  Nadelähnliches,  aus  einer  15  cm  langen  Geweihsprosse 
hergestelltes  prähistorisches  Werkzeug  (1057),  gefundon  zu  Rhein- 
zabern, geschenkt  von  Herrn  Brunner  daselbst. 

b )  Bronze-  Funde.  Fund  von  Nanzdiezweiler  am  Glan, 
völlig  ausgegraben  von  Herrn  Vereinsmandatar  Dr.  Mehlis,  welcher 
auch  das  Vorhandensein  eines  Grabgewölbes  aus  der  Bronzezeit 
(etwa  1000  v.  Chr.)  konstatierte,  bestehend  aus:  27  bis  80 
Bronzeringe  n,  worunter  1  vollständig  erhaltener  und  1  zer- 
brochener Hals  reif,  sowie  2  massive,  unverzierte  und  1  zer- 
brochener verzierter  Fufsreif.  da»  übrige  meist  offene,  durch 
Einschnitte  verziorte  Armreifo  (885).  L e i m e r s h  e i  m e r 
Fund  aus  der  alten  bekannten  Fundstelle:  Dünner  Halsreif, 
dünner  Fufsreif,  2  Armreife,  mit  petschaftähnlichen  Schlufs- 
knöpfen  (886).  Aus  der  Sammlung  Herzog  zählen  hierher: 
1  Halsreif  aus  einem  Hünengrab  bei  Nünschweiler,  1  verzierter 
Fufsreif  von  Fufsgönheim.  massiver,  ovaler  Fufsreif  von  ebenda. 
1  Fufsreif  von  Saalstadt,  1  Halsring  und  2  Armringe  von 
Marienthal,  je  1  Bronzekelt  von  Leimen  (14,5  cm  lang)  und 
Fufsgönheim  (12  cm  lang)  (1020,  130,  137.  139,  141  145,  150). 
—  Bronzekelt  mit  starken    seitlichen  Schaftlappen    und  Ose, 

14.6  cm  lang,  an  der  Schneide  4  cm  breit,  gefunden  1889  in 
Böbingen,  Geschenk  des  Herrn  Bürgermeister  Vogel  daselbst  (942  ). 

13 


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186 


—  2  Bronze  kelte  ohne  Schaftlappen,  16  bezw.  16,8  cm  lang, 
an  der  Schneide  7  cm  breit,  gefunden  bei  Fußgönheim  (097  abi. 

—  Erzabgüsse:  a)  eines  Bronzekeltes,   16  cm  lang,  mit 
Öse  und  einander  fast  berührenden  starken  Schaftlappen,  b)  eines 
3  cm  breiten,  innen  hohlen  Armreif«,  verziert  mit  eingeritzten 
Ornamenten  (bestehend  aus  konzentrischen  Kreisen  und  parallelen 
Strichen),  c)  eines  massiven  8  mm  starken  Armreifs,  an  der 
Oberfläche  mit  Einkerbungen  verziert,  d)  eines  Bruchstückes  eines 
Armreifs,  im  Innern  offen;  die  Originale  wurden  1865  in  einem 
verlassenen  Steinbruch  bei  Grumbach  (Preufsen),  unweit  Lauter- 
ecken gefunden  (1105a  —  d).  —  Zwei  offene,  an  je  2  Stellen  durch 
Einkerbungen  verzierte  Bronze- Armringe  mit  kleinen  petsehaft- 
ahnlichen  Schlufsknöpfen.  gefunden  zu  Pfeffelbach  ( Rhoinpreufson) 
bei  Kusel   (1043  ab).  —   Glatter   Bronze -Halsreif   16,5  cm 
weit,  desgl.  Armreif.   9  cm  weit,  gefunden  in  der  Staatswald- 
abteilung  , Franzosenschlag,   Distrikt   Hardt",    Bann  Sippersfeld, 
eingesendet    von    Herrn    Forstmeister   Scheurer,    überwiesen  von 
t  Exc.  v.  Braun   (1074  ab).        Kleiner  spiralförmig  gebogener 
Armreif  von   13  mm  Dicke,  mit  2  starken,   unregelmäfsig  ge- 
formten, bis  15  mm  dicken  Schlufsknöpfen,  56  mm  Durchmesser, 
B  r  o  n  z  e  a  r  m  r  e  i  f  von  7  cm  Durchmesser,  8  mm  stärkster  Rundung, 
die  sich  verjüngenden  Enden  hakenförmig  umgebogen,  beide  ge- 
funden zusammen  mit  2  Gerippen  auf  einem  Acker  am  ,  Herren- 
weg", vermutlich  einem  alten  Römerweg,  zu  Iggelheim.  Geschenk 
des  Herrn  Adjunkten  Bohrmann  daselbst  1 1086 ab).  -    Zwei  hübsehe 
Bronzearmreife,    6  ein  Durchmesser,    mit    verzierten  Enden 
und  petschaftähnlichen  Schlufsknöpfen,  gefunden  um  1 880  zu  Klein- 
fischlingen, («ewann  , obere  Gabel"  von  Herrn  Hufschmied  Schmidt 
daselbst  und  von  diesem  geschenkt  durch  Vermittlung  dt*  Herrn 
Pfarrers  Eller  ebenda  (I  ODO  ab).        Massiver  Fiil's-  oder  Ober- 
armreif von  11,5  cm  Durchmesser  (953).        Prachtvolles  prä- 
historisches Bronzeschwert  gleich  dem  aus  Donauwörth  stam- 
menden unserer  Sammlung:  64  cm  lang,  wovon  52.  bezw.  54  auf 
die  3,0  cm   breite  Klinge  entfallen :    dieselbe  besteht  aus  einem 
beiderseits  2.3  cm  breiten,   leichterhöhten  und  gewölbten  Körper 
und    einer    sich    kräftig   absetzenden .    noch   jetzt    sehr  scharfen 
doppelten  Schneide.     Der  die  Klinge  znngenförmig  fassende  und 
durch  2  Nägel   mit   derselben  verbundene  Griff  ist   mit  3  flachen 


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187 


Reifen  und  am  obern  Ende  mit  3  (ziselierten?)  Doppelspiralen 
verziert.  Dasselbe  Ornament.  13  mit  einander  verbundene  Spiralen, 
schmückt  auch  die  obero  Seite  des  42  :  48  mm  haltenden  flachen 
Knaufes,  während  auf  der  untoni  Seite  kleine  in  3  bezw.  4  kon- 
zentrischen Kreisen  geordnete  Dreiecke  angebracht  sind.  Um  das 
hervorragende  Ende  sind  zwischen  2  konzentrischen  Kreisen  kleine 
Punkte  eingeschlagen.  Die  Patina  ist  die  bei  Bronzefunden  seltene 
und  von  besonders  guter  Erhaltung  zeugende  rostgelbe,  vermutlich 
eine  Folge  langen  Liegens  im  Lehmboden.  Gefunden  zwischen 
Kuhardt  und  Rülzheim  in  einem  Acker.  Höchst  wertvoll,  äufserst 
selten!  (10871.  —  Endlich  gehören  in  die  , Vorzeit"  noch  drei 
Photographien  eines  von  Herrn  Universitätsprofessors  Dr.  med. 
Zahn  in  Genf  entdeckten  alten  Opfersteines  auf  dem  Orcns- 
berge,  Geschenk  des  Genannton  (1014a-c). 

III.  Römische  Zeit  (Säle  I,  II  und  IV).  (50  v.  Chr.  bis  40G 
n.  Chr.)  Funde  aus  Speier  (diese  samtlich  Eigentum  der  Stadt  Speier 
soweit  nicht  mit  H  (Eigenthum  des  historischen  YereinsJ  bezeichnet): 
a)  Schöne  graue  Urne  von  28  cm  Höhe  und  85  cm  Umfang, 
nebst  einem  als  Deckel  dienenden  ziemlich  tiefen  Teller,  18  cm 
Durchmesser  aus  schwarzem  Thon  (904).  --  0  Aschenkrüge  (ge- 
funden im  Gässelspfad) ,  1  Grablämpchen  und  1  zerbrochenes 
schwarzos  Schüsselchen  von  zierlicher  Form  mit  Stempel  (gefundon 
beim  Diakonissenhaus)  (971).  —  Schwarze  Urne  von  hoher, 
schlanker  Form  (29,5  cm  hoch,  69  cm  Umfang).  Den  obern  Teil 
umgeben  zwei  durch  einen  1,5  cm  breiten  glatten  Streifen  getrennte 
5,  bezw.  4  cm  breite  Bander  eines  aus  kleinen  Dreiecken  be- 
stehenden Ornamentes  (1103a).  -  (traue  Urne,  kegelförmig, 
(22  cm  hoch,  62  cm  Umfang),  oben  geschwärzt,  bandartig  ver- 
ziert mit  Strichornamenten  (1103  b).  Rauchige,  graue  Urne, 
18  cm  hoch,  59  cm  Umfang  (1103  c).  —  Desgl.,  16  cm  hoch, 
55  cm  Umfang  (1103dl.  Desgl.,  glänzend  schwarz,  niedrig, 
sehr  zierlich,  12  cm  hoch,  43  cm  Umfang,  die  Öffnung  nur  7  cm 
weit,  der  Bauch  mit  lf>  vertikalen  Rippen  verziert  (1103  g). 
Desgl.  von  11  cm  Höhe  und  43  cm  Umfang  mit  scharfkantig 
profiliertem  Bauche  (1103  h).  —  Desgl.  schwärzlich-grau  gefärbt, 
12  cm  hoch,  35  cm  Umfang,  oben  Dreiecksverzierungen  zwischen 
2  parallelen  Kreisen  (1103i),  alles  unter  Nr.  1103,  Geschenk  des 
Herrn  Baumeisters  L.  Moos  in  Speier.  —  M  i  nia  tur  u  nie,  9  cm 

13» 


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188 


hoch,  27,5  cm  Umfang,  schwärzlich-grau  (1103  k).  4  kleine  Urnen 
von  verschiedener  Form;  —  2  Urnen,  24  cm  hoch,  42  bezw.  t>H  cm 
Umfang,  erstere  mit  hohem  Fufs  und  eingodrückten  Seiten  wänden : 
desgl.  17  cm  hoch,  32  cm  Umfang,  becherartig;  —  5  ähnliche  Gefäfsc 
von  gleicher  oder  geringerer  Höhe  mit  rundem  Bauch,  graphit- 
geschwärzt (1128),  alles  gefunden  in  der  Nähe  der  Ludwigsstrafso 
(Gässelspfad),  nordwärt«,  wo  sich  in  der  Nähe  der  Abzweigung 
der  Hilgardstrafse  8  in  früherer  Zeit  bereits  geplünderte  Stoin- 
särge  vorfanden.  —  Schwarze  Urne,  10,5  cm  hoch,  48.5  cm 
Umfang;  desgl.  gelbbraun,  9,5  cm  hoch,  33  cm  Umfang,  ge- 
funden in  der  Nähe  der  Ludwigs-  und  Kanneliterstrafse  ( 1 144).  — 
Graue  Urne.  13  cm  hoch,  45  cm  Urnfang;  —  desgl.,  0.5  cm 
hoch,  25  cm  Umfang;  desgl.  5  cm  hoch,  11  cm  Durchmesser, 
37  cm  Umfang,  alles  gefunden  nördlich  der  Ludwigsstrafse  (1 1 04). 
Gröfstenteils  Geschenke  des  Herrn  Karl  Scherer  in  Spoier. 
7  kleine  T  h  o  n  g  e  f  ä  fs  e  .  davon  4  urnenartig ,  3  tellerförmig 
(897),  geschenkt  von  Herrn  Vogler  in  Speier.  Kleiner  Wirtel 
aus  schwarzem  Thon  (1078 b).  —  Hübschgeformter  Aschenkrug, 
23  cm  hoch,  57  cm  Umfang,  aus  feinem  gelben  Thon  (1103e). 
Aschenkrug,  ohne  Honkel.  19  cm  hoch,  43  cm  Umfang  (1103  0.  — 
Miniaturaschenkrug.  12  cm  hoch,  32  cm  Umfang,  aus  gelblieh- 
woifsem  Thon  (11031).  9  cm  hohes,  25  cm  weites  Krügelchen, 
ohne  Henkel,  aus  schlechter  terra  sigillata,  mit  einer  kurzen  Aus- 
gufsröhre  am  Bauche  (1103m).  Miniaturschüsselchen, 
zierlich,  nach  Form  der  Keibsehüsseln.  aus  schwärzlichem  Thon. 
7  cm  Durchmesser  (1103n).  Henkelloses  Krügelchen,  aus 
grauem  Thon  mit  niedrigem  Hals  und  starkgewölbtem  Bauch,  1 1  cm 
hoch,  3C>  cm  im  Umfang,  der  obere  Teil  grätenartig  verziert  ( 1 103  t ). 
—  Schüssel  aus  schlechtem,  schwarzgrauem  Material,  15  cm 
hoch,  1«  :28  cm  weit  (1108h).  —  Grablämpchen  für  2  Dochte 
aus  Thon  (1115  ),  stammend  vom  Bauplatze  der  l'rotestationskircho. 

Doppelhenkliger   rotgelber  Krug,    26  cm  hoch,    60  cm  im 
Umfang;   —  kleine  Amphora,  32  cm  hoch.  75  cm  Umfang: 
12   einhenklige    A  sc  henk  rüge,    von  verschiedener  Gröfse: 
M  i  n  i  a  t  u  r  k  r  ü  g  e  1  c  h  e  n  ,  9  cm  hoch,  2 1 ,5  cm  weit,  mit  Schnaupe  : 
10   gröfscre    und    kleinere    Untersätze;         Grablämcheii  aus 
Thon  mit  einer  kleinen  komischen  Maske  und  dem  Stempel  attm.i.vs  k: 

3  Bruchstücke  einer  schwarzen    (i  es i  c  h  t  s u  r  n  e    (Nase  und 


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189 


Augen  mit  den  übertrieben  stark  gezeichneten  Augenbrauon  und 
beiden  Ohren)  (1128),  alles  stammend  vom  Gässelspfad.  —  Schöner 
rotgelber  Aschenkrug,  21  cm  hoch,  56  cm  Umfang;  —  2  rohe 
Untersätze.  19,  bezw.  14  cm  Durchmesser  (1 164) :  —  Thonlämpchen, 
von  10  cm  Länge  (1202  b),  stammend  aus  der  Nähe  der  Ludwigs- 
stralse, Vorstehendes  (S. 1 88)  grofsenteils  geschenkt  von  Herrn  Scherer. 

b)  Klein  - Geräte  aus  Terra  sigillata:  Zahlreiche  Bruch- 
stücke vom  Spitzreinhof  (1044).  -Schüssel  aus  schlechter  t.  s., 
10  cm  hoch,  80  cm  weit,  Formschüsselähnlich,  der  Rand  6  cm  hoch, 
fast  senkrecht  (I103o).  — Gröfseres  Bruchstück  einer  Schüssol 
(oben  Löwen,  Bären,  durch  Sblätterige  Blumen  voneinander  getrennt, 
unten  kleine  Seepferdchen;  kleiner,  defekter  Toller;  Bruchstücke 
verzierter  Gefäfse  (1115),  stammend  vom  Bauplatz  der  Protestations- 
kirche.  1  Toller :  Fragment  eines  kegelförmigen  Trinkbechers; 
1  kleines  Schüsselchen:  1  doppelhenkeliges  Krügelchen, 
11cm  hoch.  31  cm  Umfang:  2  hübsch  geformte  bauchige  Trink- 
becher. 11  cm  hoch,  24  cm  Umfang;  Bruchstücke  einer  Reib- 
schale mit  aufgespritzten  Verzierungen  (springendes  Reh  und  Ephou- 
blätter),  sehr  schön  (1128).  Bruchstücke  mit  den  Stempeln: 
cereai.is,  conativs,  TRiBocvs  (867).  Verzierte  Patera  mit  dem 
Stempel:  restitvtvs:  Scherben  (Bodenteile)  mit  den  Stempeln  :  avitvs  f, 
cauia  .  .  ivlianvs,  iAssvsF;  vorzierte  Schüssel  mit:  cerealisf, 
kleinstes  Schüsselchen  mit  tkk.  f.  (874).  Schale  mit:  victor  nebst 
einem  Trinkbecher  (Hälfte),  gefunden  beim  Diakonissenhaus  (104  4).  - 
Bodenstücke  eines  Tellors  und  einer  Platte  mit:  uobio  f,  Trink- 
becherfragment mit :  oiamil  fk  (?)  ( 1 1 0:1  p  q).  Gefafsbodenstücke  mit : 
ivi.(ius).  Lvcivs,  (i.v)civsf.,  marinvsf,  rahiacivaf,(?)  vic.  . . ;  (1115). 

H  Bruchstücke  mit  Töpferstempeln:  avitvs,  pri  .  .  .,  res  .  .  .(1 128). 

Zierliches,  stark  verbranntes  Terrasigillata-Schüsselchen,  8  cm 
Durchmesser,  mit  banilli,  zehn  weitere  Stempel  auf  Bruchstücken : 

CEI.AD.    FE,    DOMITIANVS  (?),    .  .  .  ASSV,    ICAV   oder  AVC1  (?),    1R1TVS  F, 

ljllvs.  (ni)valis  f,  (ve)nicarvs,  .  .  .  vtevs  f,  Bechorfragment  mit  un- 
leserlichem Stempel  (1144).  —  Weitere  4  Töpferstompel :  venvs, 
i.aitivs,  tiVETVs  f,  victorin vs  f.  (1164),  meist  gefunden  im  alten 
römischen  Leichenfeld,  nahe  der  Ludwigsstrafse,  geschenkt  von 
Herrn  Scherer. 

c)  Kleingerüte  aus  (}  las:  Römisches  Gläschen,  35  mm 
hoch,  gefunden  bei  der  Ludwigsstrafse  (Bernatz'scher  Garten)  (863).  — 


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190 


Zwei  römische  Gläser,  das  eine  ein  einfacher  Trinkbecher 
von  6,5  cm  Hohe  und  9  cm  Durchmesser,  das  andere,  kugelförmig 
mit  trichterförmigem  Ausgufs  von  16  cm  Höhe  und  41  cm  Um- 
fang, mit  einem  schönen  Terrasigillatakrug  mit  Henkel  und  Schnaube, 
26  cm  hoch.  60  cm  Umfang,  der  obere  Teil  des  scharf  profi- 
lierten Hauches  mit  weifsen  konzentrischen  Kreisen  und  grofsen 
Tupfen  geziert  —  zusammen  in  einem  Steinsarg  aus  wcifsom  Sand- 
stein im  Gässelspfad  gefunden.  Geschenke  des  Herrn  Glaser-  und 
Schreinermeisters  Willi.  Häufsler  dahier  (972).  --  Gläschen, 
G,3  cm  hoch  aus  einer  Urne  stammend,  viereckiges  Glas,  eine 
Seite  5,5  cm  breit,  das  Glas  teilweise  abgebrochon ,  das  Ganze 
noch  10.5  cm  hoch,  gefunden  bei  der  Ludwigsstrafse.  Geschenk  von 
L.  Moos  (llO.'irs).  —  Bruchstücke  römischer  Gläser,  darunter  ein 
gröfstenteils  wiedorherstellbares  viereckiges,  gehenkeltes  Fläschchen 
(1115),  gefunden  beim  Bau  der  Protostationskirche.  —  Hübsches 
Glas  von  1 1  cm  Höhe  und  2 1  cm  Umfang,  Hals  gerade,  gefunden 
nördlich  der  Ludwigsstrafse  (1 128),  geschenkt  von  Herrn  K.  Scherer. 
—  Zierlich  geformtes  Gofäfs  mit  nioderem  Fufs,  scharfkantigem 
Bauch  und  hohem  Hals,  mit  der  mitten  eingeritzten  Inschrift: 
amatoki  vitam  sempek.  ebenda  gefunden,  geschenkt  von  Herrn 
Dr.  Antz  (1132). 

d )  Kleingeräte  aus  Bronze.  Silber  und  B ein.  Kleiner 
Bronzethürgrift  in  Gestalt  zweier  Delphine  (867),  gefunden  auf 
einem  der  Bornatz'schen  Bauplätze.  Ludwigsstrafse.  Römische 
Bronzewage,  bestehend  aus  2  je  9.5  cm  langen ,  unten  durch- 
löcherten Schenkeln,  verbunden  durch  einen  5,5  cm  laugen  Quer- 
balken, gefunden  beim  Bau  des  Cafe  Schwesinger  (1078  a). 
Beschlägstück  aus  Bronze.  10.5  cm  lang.  1,3  cm  breit,  einerseits 
spitzförmig,  andererseits  mit  starker  Öse  zum  Anhängen,  die  leicht 
gewölbte  Oberfläche  zeigt  erhaben  ein  Ornament,  bestehend  in 
einer  Kartusche,  worin  eine  erotische  Scene.  links  und  rechts  um- 
geben von  Tauben,  das  Ganze  mit  Eisen  unterlegt,  gefunden  bei 
der  Ludwigsstrafse,  Geschenk  des  Herrn  Scherer  (1164). 
Silberne,  oben  gereifelte  Nadel  mit  greisem .  eingekerbtem  Kopf, 
dieser  und  die  Reifehingen  vergoldet.  Geschenk  des  Herrn  Ziegelei- 
besitzers  Scheurer  (1041).  Silbernes.  11  cm  langes  Löft'elchon 
mit  ruinier,  regelmäfsig  durchbrochener  Höhlung,  der  Stiel  ge- 
wunden, oben  und  unten  mit  Knöpfen  und  Reifen  verziert,  in  einer 


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kräftigen  Öse  ein  King,  gefunden  in  der  Staatsstrafso  nach  Landau, 
erworben  durch  Vermittelung  des  Kgl.  Strafsen-  und  Flufsbauamtes 
Speier  (1083,  H).  Römischer  Schreibgriffel  (stilus)  aus  Bein, 
17  cm  lang,  gefunden  am  Südende  der  grofsen  Siimergasse  (1136). 

Ohr  ige  Römerfunde  der  Pfalz  (Kleingerilte)  [Eigentum  des 
hist.  Vereins]:  1.  Bliesgau:  Ausgrabung  auf  den  Heizwiesen  bei 
Bliesdalheim  :  7  gröfsere  und  kleinere  Stücke  von  farbigem  Wandvor- 
putz.  5  zierlich  goformte  beinerne  Nadeln.  1  Hache,  auf  der  Oberfläche 
ornamentierte  Scheibe,  4  cm  Durchmesser.  I  massiver  Bronzefufsreif, 
1 1  cm  Durchmesser.  1  kleinere  Bronzefibel,  Kupfermünzen,  Glas-  und 
Thonscherben.  Eisenfragmente  (896),  (s.  Mitteil.  d.  bist.  Ver.  Heft  XIII, 
192).  —  Bossierhammer.  12  cm  lang,  6  cm  breit  und  hoch,  gefunden  im 
römischen  Steinbruch  zu  Bre  itfurt  (919).  —  Römisch  er  Ziegel, 
42  cm  lang,  35  cm  breit.  5  cm  hoch,  mit  der  Inschrift:  q  •  val  •  • 
sähe,  gefunden  bei  Medelsheim.  Geschenk  des  Herrn  Karl  August 
Well.  kais.  Inspektor  a.  I).  in  Strasburg  (1171).  2.  Eisen- 
berg: Römischer  Bronzeleuchter,  gefunden  daselbst  im  Kirchhofe 
in  einer  Schuttbrandschichte  in  1  m  Tiefe  (883).  Doppelkasseroi 
aus  Bronze  (mit  Stiel),  30  cm  lang.  15  cm  breit,  sattelförmiger 
Fferdesehmuck  aus  Eisen  und  Bronze,  20  cm  hoch,  Goldwage  aus 
Bronze,  Fibel  aus  Eisen,  Schleifstein,  Gefäfsobruchstücko ,  Glas- 
scherben ,  überlassen  von  Herrn  Dr.  Mehlis  (968).  Römischer 
Mühlstein.  36  cm  Durchmesser,  13  cm  hoch.  Geschenk  desselben 
(1021).  3.  Einselthum:  Reibstein,  22cm  Umfang,  geschenkt 
nebst  8  Thonkegeln,  13  cm  hoch,  oben  durchlocht,  von  Herrn 
Daum  daselbst  (979).  -  4.  Fußgönheim:  Sammlung  Herzog: 
Bronzecylinder.  9,5  cm  hoch,  7  cm  Durchmesser,  innen  glatt, 
aulsen  mit  Riefen  geziert  (1020,  135),  abgebrochener  Stilus,  noch 
8.3  cm  lang  (1020,  140),  Bronzering,  4  cm  weit,  8  mm  dick 
(1020,  147)  4  Bruchstücke  von  verzierten  Näpfen  und  oinos  Tellers 
mit  dem  Stempel  fi.orknt(uius)  (1020,  148),  dazu  ein  in  Oppau 
gefundener  eiserner  Senkel  in  Kreuzesform  (1020,  134).  —  5.  Zwei 
runde,  in  der  Mitte  durchbohrte  Netzbeschworer  aus  Thon,  30  cm 
Umfang.  4.5  cm  hoch,  gefundon  im  Kussel,  nördlich  von  Hafsloch, 
Geschenk  des  Herrn  Lehrers  Wenz  daselbst  (1008).  Eisernes  Beil 
(römisch?),  21  cm  lang,  die  Schneide  9,5  cm  breit,  die  Öse  läng- 
lich viereckig,  geschenkt  von  demselben  (1086  c).  Funde  von 
der  Hei  den  bürg  bei  Kreimbach  (Ergebnisse  der  Vereinsaus- 


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grabungen  unter  Leitung  des  Herrn  Dr.  Mehlis):  Bronzeschelle, 
5,7  cm  Durchmesser.  Bronzenadel,  10,5  cm  lang,  }/z  Schafschere, 
28  cm  lang,  gebogener  »Schreibgriffel  aus  Bronze.  14  cm  lang, 
Pfeilspitze.  10  cm  lang.  Senkel.  8  cm  lang,  eiserne  Rosette.  8  cm 
Durchmesser.  2  eiserne  Schlüssel,  eiserne  Ringe,  4  Thonwirtel. 
Beschlägstücke.  Gerätefragmonte.  Bronzering,  silberner  Siegelring, 
mit  der  Inschrift  iov /  ant/  vcah-,  endlich  1 00  kleine  Bronzemünzen 
der  spätem  Kaiserzeit  (950).  Phalera  aus  Bronze,  2  cm  hoch, 
unten  5,7  cm,  oben  8  cm  Durchmesser,  oben  mit  8  Knöpfen  nach 
Art  der  fränkischen  Zackenfibeln  verziert,  eiserne  Schelle,  LI  cm 
hoch,  zierliche  Bronzeschelle,  eiserner  Schlüssel.  10  cm  lange 
Pfeilspitze,  Bronzoring.  28  cm  langes  Bronzerohr,  Bruchstücke  von 
Armbronzeringen,  Mündung  eines  Terrasigillata-Gefäl'ses  in  Gestalt 
einen  Löwenknpfes  mit  Inschrift  (1028).  Vexillum  (?),  Stange  «0  cm 
lang,  am  Ende  in  eine  je  10  cm  breite  und  hohe  Fläche  endigend: 
runde,  eiserne  Wage.  Rebmesser,  dazu  eine  Menge  Thonscherben, 
Kisengeräte,  gegen  70  weitere  Bronzemünzen  der  späteren  Kaiser- 
zeit (1129).  .Jockgrim:  Fundstelle:  uralte  Thongrube  im 
Distrikte  Grüben,  Forstamts  Langenberg,  unweit  des  Otterbaches : 
Teile  einer  Bronzekanne:  nämlich  der  massive,  wohlerhaltene, 
schon  pntiniorte  Hals.  o\7  cm  hoch,  der  massivo .  sehr  schwere 
Boden,  52  mm  Durchmesser,  unten  mit  5  Ringen  konzentrisch 
verziert,  ferner  der  Bauchoberteil.  82  mm  Durchmesser.  '3  Bruch- 
stücke des  (»efälskör|M»rs.  endlich  der  gegossene,  noch  1 1  cm  lange 
Henkel,  der  mittels  Storchschnäbeln  sich  an  den  obern  Rand  des 
Gefäfses  und  mittels  eines  MS  mm  langen,  ovalen  Schild»«  an  den 
Bauch  des  Gofäfses  anschliefst.  Der  Schild  zeigt  eine  mit  dem 
Chiton  bekleidete  Frauengestalt.  in  der  gesenkten  Rechten  ein  eimer- 
artiges Gefäfs.  in  der  erhobenen  Linken  eine  Fackel  über  dem  Haupte 
schwingend,  darüber  eine  Vase  und  ein  Krummstab.  dazu  Bronzelöffel- 
chen. 1  1,5  cm  lang  ( 1  1  71»  I,  alles  durch  hohes  Regierungspräsidium  der 
Sammlung  überwiesen.  8.  Lu dwigshafen.  gefunden  vor  20 
.Jahren  bei  Hafenbauten :  Bronzebüste,  von  unzweifelhafter  Echt- 
heit, vermutlich  des  ( J ermanicus  auf  einem  Marmorsockel,  letzterer 
8  cm.  erstere  18.5  cm  hoch,  eine  hervorragende  Erwerbung  I  1 180|. 
0.  Mechtersheim  (Gräberfunde  am  Hochufer):  Viereckiges  Glas 
mit  niedrigem  Halse  und  breitem,  rechtwinkelig  gebogenem  Henkel. 
14  cm  hoch,  2!»  cm  im  Umfang:  kleine  Patera,  H».5  cm  Durch- 


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messet-,  aus  terra  sigillata;  desgl.  Schflsselchen,  5,5  cm  hoch,  mit 
dem  Stempol  bobl  •  f,  ein  anderes  mit  verecvno  •  f:  wuhlorhaltenes 
Schüsselchen,  ohne  Stempel:  hübscher  Becher,  noch  10  cm  hoch; 
Thonschale  auf  hohem  Fufs.  8,5  cm  hoch :  Grablärapchen,  4  Aschen- 
krüge (907).  Grufsbrunze  von  Kaiser  Hadrian,  Haupt  belorbeert, 
Rückseite:  aufrechte  Frauengestalt  mit  nach  links  gewendetem  Haupte 
(1107a).  —  10.  Neuleiningen:  Glasgefäfse  gefunden  in  2 
Steinsargen,  geschenkt  von  Herrn  Malzfabrikant  Nippgen,  vermittelt 
durch  Herrn  Bürgermeister  Fachenbach,  bezw,  Herrn  Einnehmer 
Leonhard  in  Kirchheini  a.  Eck  (1039).  11.  >Teupfotz:  Terra- 
sigillata-Gcfäfse :  Schüssel,  30  cm  Durchmesser,  die  Glasur  im 
Innern  wohlerhalten,  bauchiges,  gehenkeltes  Krügelchen  aus  schwärz- 
lich-grünem Thon.  13  cm  hoch,  36  cm  Umfang,  4  Bruchstücke, 
eines  mit  dem  Stempel  ianv  f  und  einem  auffallend  grofsen  Manns- 
kopfe: Teller  aus  gelbem  Thon  (1030).  12.  Rheinhessische 
Funde:  Romischer  Gladius  (Eisenschwert  der  la-Tene  Zeit?)  (912): 
3  scheibenförmige  Spielsteine,  40-  50  mm  Durchmesser,  aus  ge- 
branntem Thon,  gefunden  zu  Worms,  geschenkt  von  Herrn  Dr.  Köhl 
daselbst  (1091);  Römischer  Gladius,  mit  teilweise  erhaltener  Scheide, 
gefunden  im  Rhein  zwischen  Mainz  und  Worms  (1131);  2  von 
Herrn  Dr.  Köhl  geschenkte  Abgüsse  einer  in  Worms  gefundenen 
Satyrmaske.  8  cm  lang  (1176).  -  13.  Rheinzabern:  Grab- 
lämpchen aus  Thon  (1048):  Patera  aus  feinster  terra  sigillata, 
mit  dem  Stempel  ivsti  :  Bruchstück  des  Henkels  eines  samischen 
Gefäfses :  Bruchstück  eines  samischen  Gefäfses  mit  weifser  Ver- 
zierimg (Epheublatt) :  desgl.  aus  rotgolbem  Thon  mit  schuppen- 
artiger Verzierung;  desgl.  eines  schwarzen  Gefäfses:  eiserner 
Meifsel,  15,5  cm  lang  (1057).  alles  geschenkt  von  Herrn  Brunner 
daselbst.  Verzierter  Napf  aus  terra  sigillata.  11,5  cm  hoch. 
20  :  21  cm  weit,  das  Ornament  besteht  aus  9  Medaillons,  in  jedem 
ein  nach  links  schreitender  Hahn,  roter  römischer  Ziegel,  20  cm 
dick.  21  cm  breit  und  26  cm  hoch,  vermittelt  durch  Herrn  Ober- 
forstrat Ritter,  gefunden  in  der  Ludowici'schen  Thongrube  (1145). 
Römischer  Flachziegel  und  Hohlziegel,  ebenda  gefunden  (1160). 
Bruchstück  einer  rötlich  gefärbten,  mit  erhöhter  Randleiste  um- 
gebenen Thonplatte,  welche  ein  springendes  Pferd  und  Arabesken 
in  Spritzmanier  zeigt  (884).  eingeliefert  durch  Herrn  Bezirks- 
hauptlehrer Pfeiffer.  —   14.  Rufst  ach:  Römischer  Mahlstein  aus 


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niedermondiger  vulkanischem  Gestein,  geschenkt  von  Herrn  Lenz 
(1161).  15.  Römer  wall  auf  dem  Donnersberg :  3  Mahlsteine, 
eingeliefert  von  Herrn  Forstmeister  Weis  in  Dannenfels  (1040).  — 
16.  Schiffe  ratadt:  Eiserne.  7  cm  lange  Pfoilspitze  mit  Tülle; 
2  romische  Aschenkrüge  aus  gelbem  Thon,  gefunden  im  Walde, 
geschenkt  von  Herrn  Oberförster  a.  1).  Niederreuther  (1066  cd). 
Hübsches  Aschenkrügelchen,  aus  hellgelbem  Thon,  geschenkt  von 
Herni  Lehrer  Lützel  in  Mutterstadt  (1 108).  17.  Websweilerhof 
bei  Waldmohr:  2  versilberte  Bronzefibeln,  rautenförmig,  nach 
jeder  Seite  3  cm  lang,  die  Enden  knopfförmig ;  in  der  Mitte  eine 
halbrunde,  von  2  geperlten  Linien  eingefafste  und  mit  6  blauen 
Querstreifen  geschmückte  Leiste :  beiderseits  je  4  eingeschlagene 
Kreise  mit  vertieftem  Mittelpunkt,  gefunden  1880  in  einem  Steinsarg 
„  am  Nafs wald  * ,  Geschenk  des  H  errn  Gutsbesitzers  J akob  Hautor  (1077). 

IV.  Mittelalter  (Saal  IV  und  V).  a)  Alemannisch- 
fränkische  Zeit  (406-  752).  Ergebnis  der  letzten  Ausgrabung 
in  Obrigheim,  geleitet  von  Dr.  Mehlis:  Urne,  18.5  cm  hoch.  62  cm 
Umfang,  Kanne,  fast  gleichor  Gröfse,  beide  mit  linearen  Ornamenten 
verziert.  4  kleinere  Gefäfse  (Urnen),  runder  Schildbuckel,  Schildge- 
spänge,  2  Lanzen,  noch  24  cm  lang,  eiserne  Schere,  17  cm  lang, 
2  Pfeilspitzen,  1  Bronzebeschläg  aus  10  Teilen bestehond,  Gehänge 
für  ein  Schmuckstück.  1  Anhänger  (bulla).  kunstvoll  mit  farbigen 
Glasstückchen  verziert.  1  Gehänge  gröfsorer  und  kleinerer  farbiger 
Thonperlen .  Ziergegenstand  aus  Hein ,  6  cm  hoch ,  kegelförmig 
ornamentiert,  6  durchlöcherte  römische  Bronzemünzen,  Fragmente 
von  2  3  Kämmen.  Eisenteilen,  1  Glas,  trichterförmig,  mit  am 
Ende  geschlossener  Röhre,  noch  1 3  cm  hoch  (980).  Funde  aus 
Spei  er:  Kleine  verzierte  Urne.  9  cm  hoch,  8  cm  obere  Weite, 
aus  schwarz-grauem  Thon,  thönerner  Wirtel.  kleine  grüne  Perle, 
gefunden  beim  Bau  des  Hotels  zum  Gambrinus  am  Bahnhof  (952  S). 
zugleich  mit  9  wohlerhaltenen  Gerippen.  Schildbuckel.  16  cm 
Durchmesser  mit  3  noch  vorhandenen  Nägeln.  Sehildgespänge  von 
42  cm  Länge.  Lanze  von  noch  37  cm  Länge,  wobei  die  Tülle 
16  cm  lang,  das  Lanzenblatt  ist  6  cm  breit  und  hat  beiderseits 
eine  tiefe,  jedoch  nicht  in  der  Mitte  befindliche  Rinne,  gefunden 
beim  Bau  eines  Knn.ils  der  Baumwollspinnerei  (1003  S).  Kleine 
Urne,  mit  scharfkantigem  Bauche.  12  cm  hoch.  Umfang  42  cm. 
der  obere   Teil   mit    8    Reihen    kleiner    eingedrückter  Vierecke 


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geschmückt,  sehwarz-grauos  Material,  gefunden  beim  Gambrinus 
( 1 03 1  8).  B  r  o  n  z  o  s  c  h  1  ü  s  s  e  1 .  1 0  cm  lang.  5  cm  breit,  durchbrochen 
und  mit  eingeschlagenen  Ringelchen  verziert,  gefunden  im  Konvikte, 
von  der  Anstaltsleitung  (Herrn  Regons  Adam)  überlassen  (1042  S). 

Sonstige  Funde :  Achteckige,  vergoldete ,  mit  erhabenem 
Linienornamente  geschmückte  Zierscheibe.  3  cm  Durchmesser, 
gefunden  am  Edelknechtsgrab  (Reihen graber)  bei  Ungstein,  erworben 
von  Herrn  Dr.  Mehlis  (954).  Kleines,  eisernes  Messer,  17  cm 
lang  mit  Bronzegriff  von  ovalem  Querschnitt,  stammend  aus  einem 
Grabe  zu  Weinheim  (1009  d).  Grabfunde  von  Eppstein,  er- 
worben von  Herrn  Dr.  Mehlis:  Offener  massiver  Armreif  aus 
Bronze,  gegen  die  Enden  sich  verjüngend,  an  5  Stellen  mit  paral- 
lelen Strichen  verziert,  desgl.  ohne  Ornamentierung.  3  Bronze- 
nadeln mit  massiven  Köpfen.  2  Bronzeknöpfe,  der  eine  oben  glatt, 
7  cm  Durchmesser,  der  andere  4  cm  Durchmesser  mit  schild- 
buckelartiger  Erhebung  in  der  Mitte,  8  Pfeilspitzen,  die  eine  mit 
Tülle,  3  Bronzenadeln  mit  verzierten  Köpfen,  verschiedene  kleinere 
Bronzeringe.  Bronzebeschläge,  Bronzemesser,  endlich  eiserne  Pfeil- 
spitze. Bruchstücke  von  Nadeln,  Ringen  und  Reifen  (1019). 
Nachbildungen  2  merovingischer  Rundfibeln  aus  Bronze  mit  kunst- 
voller Goldhligranarbeit  und  aufgesetzten  farbigen  Steinen  (Alman- 
dinen),  6,5  cm,  bezw.  5  cm  Durchmosser,  Geschenk  des  Herrn 
Jules  Wolf  in  Paris,  die  Originale  gefunden  in  einem  Grabe  zu 
Bastieux,  Depart.  Meurthe  et  Moselle  (11 72  8).  Eiserner  Pfeil  mit 
Tülle  und  dreikantiger  Spitze,  noch  7  cm  lang,  gefunden  zu  Barbel- 
roth (1020.  14t>),  endlich  Krügolchen,  14  cm  hoch,  gefunden  im 
Neckardurchstich    bei    Oppau    (1020.  134)    (Sammlung  Herzog). 

b)  Spütores  Mittelalter  (752—  1500).  Kleines  silbernes 
Kreuz,  auf  der  einen  Seite  eine  Lanze  und  eine  Leiter  mit  ms,  auf  der 
andern  ein  brennendes  Licht  zwischen  zwei  Herzen,  gefunden  in 
Schwarzerde  (Preufsen)  (901) :  2  mittelalterliche  Beile  von  22  cm 
Breite,  bezw.  20/13  cm  Höhe,  stammend  von  der  1471  zerstörten  Burg 
Ruppertsecken  am  Donnersherg  (91 3).  Irdenes  bauchiges  Krügel- 
ehen aus  schwarz-grauem  Material,  Di  cm  hoch.  49  cm  Umfang 
mit  geschweifter  Schnaupe,  gefunden  zu  Speier  (917).  Hufeisen 
12  cm  lang,  11  cm  breit,  gefunden  im  Forstbezirk  Hofstätton 
(Pfälzerteich)  (918).  Zweischneidiger  Dogen,  woran  noch  die 
Zwinge  der  Scheide  befestigt  war.  deren  übriger  Teil,  wahrscheinlich 


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auH  Leder  bestehend,  längst  zu  Grunde  gegangen  ist,  gefunden  im 
Gemeindewald  von  Waldsoo  (Sauweide).  400  m  östlich  der  „Borg* 
(Burglache),  wo  die  1849  von  den  Speierer  Bürgern  unter  Führung  des 
deutschen  Kaisers  Karl  IV.  zerstörte  Burg  Affalterloch  gestanden 
hat,  vermittelt  durch  Herrn  t  Regierungsrat  v.  Moers  in  Speier  (92^). 
Eisernes,  zweischneidiges  Schwert.  13.  .Tahrh.,  96  cm  lang.  Ocm 
breit,  dazu  Arm-  oder  Beinschiene,  Schaufel,  eiserner  King  mit  beweg- 
licher Ose,  14  cm  Durchmesser,  gefunden  mit  menschlichen  Knochen- 
resten  in  einem  Steingrabe  im  Staatswald,  bei  der  Kufsmühle,  Bann 
Rockenhausen,  übergeben  von  t  Excellenz  v.  Braun  (1 036).  Drei 
eiserne  Kesselchen,  2  eiserne  Sporen,  Pferdegebils,  Dolchklinge, 
Pflugschaar,  gefunden  in  der  Nähe  der  Ruine  L  ö  w  en  b  u  rg  bei  D  a  n  n  e  n- 
fels  in  einer  Schlucht,  eingeliefert  von  Herrn  Forstmeistor  Weis  in 
Dannenfels,  zur  Verfügung  gestellt  von  t  Excellenz  v.  Braun  (1040). 
Eisernes  Bauernmesser  von  44,5  cm  Lange,  geschenkt  von  Herrn 
Oberförster  a.  D.  Niederreuther  in  Schifferstadt  (1085).  Eiserne 
Maueraxt,  3 1  cm  lang,  gefunden  im  Schutte  der  Südosthalde  des  Sehlofs- 
berges  Ruppertsecken,  wo  1471  die  Burg erobort  worden  ist (1098). 
Ortband  aus  Bronze,  5,1  cm  lang,  gefunden  zu  Burg  Lindelbronn . 
geschenkt  von  Herrn  Dr.  Mehlis  (1175).  Zweischneidiges  Schwert 
(Dogen),  1,25  m  lang,  mit  Griff  und  einer  24  cm  langen  Abweis- 
stange,  Beil,  Hufeisen,  Waffenreste,  gefunden  zu  Noupfotz  (1140). 
Verschiedenes  mittelalterliche  Eisenwerk .  darunter  5  Sporen. 
Schere,  Messer,  gefunden  bei  Dürkheim  (1188).  Funde  von 
Schar feneck  bestehend  in  zahllosen  Bruchstücken  von  Ofen- 
kacheln, Eisenteilen  von  Schlössern,  Feristergittern.  Glasscherben, 
aufserdem  aus  einem  guiseisernen  Löwen.  29  cm  hoch,  24  cm 
breit.  1  vollständigen  grünen  Ofenkachel.  1  wohlerhaltenen  eisernen 
Ofenplatte,  1.33  m  lang,  22  cm  breit.  Fragment  einer  Eisenrobette, 
1  steinernen  Geschützkugel.  kleinen  Bronzemünzen,  Geschenk  des 
pfalz.  Verschönerungsvereines  (974).  Mittelalterliche  Schlüssel, 
gefunden  bei  der  alten  Keichsfente  Wegein  bürg  (1075).  19.4  cm 
lang,  geschenkt  von  Herrn  Kreisbaurat  Kreuter.  desgleichen  gefunden 
zu  Rheinzabern.  6  cm  lang,  mit  künstlichem  Bart,  geschenkt  von 
Herrn  Prof.  Baumann  in  Mannheim  (1092).  desgleichen  stammend  von 
der  im  13.  Jahrhundert  bereit*  verschwundenen  Klosterkirche  im 
Einshalbcrt  hal ,  eingesendet  von  Herrn  Kentbeamten  Stadler  in 
Edenkoben  (1124),  desgleichen,   6,5  cm  lang,  stammend  vom  St. 


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197 


Germansberge  bei  Speier  (984  S),  Geschenk  des  Herrn  Philipp 
Lichtenberger  daselbst,  Hohlschlüssel.  10  cm  lang,  gefunden  in  der 
Ludwigsstrafse  (Bernatz'scher  Bauplatz)  zu  Speier,  geschenkt  von 
Herrn  Regierungsrat  Jahn  (1 135  S).  Bodenbelege:  1  quadratisches 
Blättehen,  einen  nach  links  schreitenden  Löwen  darstellend,  stammend 
aus  der  St.  Georgenkirche  zu  Speier,  desgl.  3  ganze  und  Bruch- 
stücke eines  weiteren  Stückes ,  mit  Arabesken  geziert  (928  S), 
letztere  geschenkt  von  Frau  Rünnewolf,  ferner  3  steinerne 
Bodenbelege,  wovon  2  mit  vertieften  Arabesken,  1  mit  der  Figur 
eines  nach  rechts  galoppierenden  Reiters  geschmückt,  gefunden 
beim  Bau  der  Villa  der  Herren  Direktoren  Kaiser  und  Kirrmeyer 
in  Speier  (950  S),  endlich  9  Bodenbelegplüttchen  in  verschiedener 
Form,  geziert  mit  Arabesken,  Blattornamenten  und  Rosetten, 
Architekturstück  aus  gebranntem  Thon  in  Pyramidenform  mit 
Blattornamenten,  gefunden  bei  einem  Bau  in  der  Armbrust  zu  Speier 
(1071 S).  Schmelztiegel  (Graphit),  gehenkeltes  Krügelchen  mit 
Schnaupe,  10  cm  hoch,  gefunden  in  einem  Garton  des  Herrn  Bau- 
meisters Graf,  Speier  (1022  S).  Funde  von  Kloster  Rosen  thal: 
Modaillon,  10  cm  Durchmesser,  aus  Gyps.  mit  einer  8  cm  hohen 
in  Hochrelief  ausgeführten  Frauenbüste  mit  Diadem  und  langem, 
gelocktem  Haar:  Verschlufssttick  einer  Eisenröhre,  oben  verziert 
mit  einem  Löwenkopf  in  Hochrelief,  7  cm  Durchmesser,  4.5  cm 
Höhe,  geschenkt  von  Herrn  Rechtspraktikanten  Würz  aus  Rosen- 
thalerhof (1150).  Altjüdischer  Trauring  mit  der  hebräischen 
Inschrift  Masat  tob  (herzlicher  Glückwunsch),  geschenkt  von  Herrn 
Bezirksrabbiner  Dr.  Meyer  in  Zweibrückon  (1037  a). 

V.  Neuere  Zeit  (Saal  VI  u.  IX,  seit  1500).  Kleines  sil- 
bernes Petschaft,  der  Griff  in  Form  eines  Delphins,  die  ovale 
Platte  zeigt  unter  einer  von  2  Löwen  gehaltenen  Krone  3  ge- 
kreuzte Gegenstande,  im  Abschnitt  die  Buchstabon  PCB,  gefunden 
zu  Speier  im  Lehm  von  einem  Ziegelarbeiter  (909).  Galla- 
schlüssel der  beiden  Hauptthore  der  ehemaligen  deutschen 
Bundosfestung  Landau,  nobst  dem  Schlüssel  der  Ausfallpoterne 
rochts  in  Bastion  Nr.  20,  übergeben  von  Wallmeister  Leonhard 
Hoffmann,  dem  letzten  Festungsbediensteten,  welcher  die  Schlüssel 
bei  Versteigerung  des  Festungsbtindesarchives  mit  andern  Gegen- 
stünden (Karten)  ersteigert  halte  (937).  Eiserner  Degon  von 
88,5  cm  Lange  mit  vergoldetem,  reich  ornamentiertem  Griff,  ge- 


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198 


funden  in  Rülzheim,  vermittelt  durch  Herrn  Tierarzt  Hengen 
daselbst  (1001).  Eherzahn  und  Hirschhuf  in  mit  Gravierung  ver- 
zierter Hilborner  Fassung.  Pfeilspitze  (A  r  m  b  r  us  t  b  ol  ze  n)  8  cm 
lang,  altertümlicher  Schlüssel,  11  cm  lang,  stammend  von  Wachen- 
heim, geschenkt  von  Herrn  Ingenieur  Rettinger  in  Neustadt  a.  H. 
(888).  Schön  profilierter,  reich  mit  ziselierten  Arabesken  ge- 
schmückter, vergoldeter  Bronze  sporn  (Renaissance),  gefunden 
zu  Speier  beim  Bau  des  Direktionsgebäudes  der  Vereinigten  Speierer 
Ziegelwerke  (1149).    Eiserner  Sporn  mit   lOzackigem  Rüdchen, 

7  cm  Durchmesser,  stammend  aus  der  Zeit  des  80jährigen  Krieges, 
gefunden  bei  Schwegenheim,  geschenkt  von  Herrn  Dreieicher 
(1084  S).  Alte,  sehr  defekte  Pistole.  87  cm  lang,  gefunden 
unter  einem  alten  zusammengestürzten  Brückenbogen  der  Blies  bei 
Blieskastel  (Gefecht  1798),  eingesendet  von  Herrn  Pfarrer 
Candidus  (1142).  Kugelhängeschlofs,  eiserner  Schlüssel,  noch 
15  cm  lang,  gefunden  zu  Spei  er  am  Rofssprung.  Geschenk  des 
Herrn  Heinrich  Moritz  (1082  S).  Eisernes  Hängesehlofs  in  Kugel- 
form, stammend  aus  dem  Keller  der  ehemaligen  Speierer  Haupt- 
wache (1045  S).  Desgl.  aus  Neupfotz,  vermittelt  durch  Herrn 
Lohrer  Feth  (1140).  Thürschlofs,  Anfang  des  18.  Jahrb..  mit 
eingravierten  Verzierungen :  Oberkörper  eines  Weibes  und  muschel- 
ähnliche Arabesken,  stammend  aus  einem  Hause  der  Kutschergasse 
zu  Spei  er.  geschenkt  von  Herrn  Moritz  (1199S).  Zerbrochener 
Krug,  noch  28  cm  hoch,  mittlerer  Umfang  28  cm.  aus  dem 
Jahre  1568.  geschmückt  mit  religiös-satyrischen  Darstellungen: 
Christus  treibt  einen  Teufel  aus,  dabei  die  Inschrift :  pack  dick*/ 
oofrijn/  in  i>  Rom.  Zwei  Bischöfe  im  Ornat  suchen  die  Zweige 
eines  Baumes,  an  denen  Weihrauchfässer  und  Weihwasserkessel 
hängen,  herabzuziehen,  während  Christus  die  Axt  an  die  Wurzel 
des  Baumes  gelegt  hat:  darüber  die  Inschrift:  das  unkh/ut  \vu. 
ich  /  avsiia ven /  vnd  wikpk/es  ins  fevk.  In  der  Mitte  ein  höllisches 
Ungetüm;  übergeben  von  Herrn  Dr.  v.  Hörmann  in  Speier  (985). 

8  gemalte  Apotheker-Standgläser  (1  180  S).  geschenkt  von  Herrn  Karl 
Scherer  in  Speier.  Massive,  kupferne  Kanne.  19  cm  hoch,  86  cm 
unterer,  25  cm  oberer  Umfang.  Henkel  7,5  cm  weit,  mit  Schnaupe. 
oben  eingeschlagen  geschenkt  von  Herrn  Kaminkehrermeister 
Grünewald  in  Speier  ( 1 059  S).  Achteckiges,  mit  Henkel  versehenes 
Kohlen  hecken  aus  Messing  (Fufswärmer).  in  getriebener  Arbeit, 


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199 


dio  Seitenwände  mit  Blumen  und  Buckeln  verziert,  der  obere  Teil 
durchbrochen,  Umfang  65  cm.  Höhe  13  cm.  geschenkt  von  Herrn 
Forstrat  Ruef  (898).  Desgl.,  oben  in  der  Mitte  der  Buchstabe :  M, 
gefunden  in  der  Gemarkung  von  Speier  (1151).  Gold  wage  von 
Herbertz  von  1765,  gefertigt  zu  Solingen  mit  kurpfälzischem 
Privilegium,  desgl.  gearbeitet  zu  Lennep  von  Mittelstenscheidt, 
mit  kurpfalzbayerischem  Privilegium,  also  zwischen  1777  und  1800. 
(11 84  ab),  endlich  von  letzterem,  verfertigt  in  der  grofsherzoglich- 
bergischen  Hauptstadt  Lennep,  also  zwischen  1806  und  1813  (1009), 
diese  geschenkt  von  Herrn  Karl  Scherer  in  Speier.  Gufseiserne 
Ofenplatten,  darstellend  die  Hochzeit  zu  Kana  und  zwar 
a)  stammend  von  Grofskarlbach  (965),  vermittelt  durch  Herrn  Einnehmer 
Leonhard  in  Kirchheim  a.  Eck,  b)  desgleichen  aus  Speier  (1011  S), 
c)  desgl.  mit  der  .lahrzahl  1 706  und  der  Inschrift  (iohan  am  z.  capittel). 
gfschenkt  von  Herrn  Moritz  in  Speier  (1062  S)  d)  und  e)  desgl.  mit 
den  Jahrzahlen  1711  gegossen  zu  Michelstadt  (Hochzeit  zu  Kana)  und 
1729  (fürstliches  Erbach  -v.  d.  Leyen'sches  (?)  Allianz wappen),  Ge- 
schenk der  Firma  Ed.  Zimmermann,  Papierfabrik  in  Speier  (1159  S). 

Frankenthaler  Porzellan  (Saal  IX)  :  Gemalte  Platte, 
44  cm  lang,  30  cm  breit,  in  chinesischem  Geschmack,  mit  dem 
Zeichen  des  «Joseph  Adam  Hannong ,  der  unter  dem  Kurfürsten 
Karl  Theodor  1755  eine  Fabrik  für  Fayonce  und  Porzellan  in 
Franken thal  gründete  (1004 S).  Zwei  gemalte,  12  cm  hohe  Posta- 
mente mit  daraufstehenden  Vasen ,  3  (Blumen)  gemalte  Teller 
(1004  S),  vermittelt  durch  Herrn  Moritz  in  Speier.  —  Zierliches 
Figttrchen  (Karl  Theodor)  :  Knabe  mit  Blumenkorb  (944S). 
Farbige  Gruppe,  mit  dem  gekrönten  Namenszuge  Karl  Theodors, 
A  B6  gezoichnet:  2  geflügelte  Genien  mit  Musikinstrumenten 
und  Notenblättern  darstellend  (1072).  Rahmkännchen,  weifs 
mit  Gold,  beiderseits  je  2  Medaillons  mit  je  2  scherzenden  Genien 
in  Braun,  Namenszug  Karl  Theodors  und  [17]72  (1073 eS). 
Weifse  Gruppe :  Schäfer  mit  Schaf,  Tasche  und  Stab,  Schäferin 
mit  Vogelbauer  und  Blumenkorb,  mit  Namenszug  und  [17J78 
( 1 0 7 3 a S).  Weifse  Figur :  Cleopatra  mit  einer  kleinen  Schlange 
in  der  Hand,  mit  Xamenszug  und  f  17)80  (1073bS).  Farbige  Büste 
einer  Bacchantin  auf  einem  blumengehchmückten  Piedestal 
Namenszug  und  AB 6  (1073cS).  Farbige  Figur :  Herr  in  Rococo- 
kostüm,  die  linke  Hand  mit  rednerischer  Goberde  erhoben  (1073  dS). 


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3  Teller,  der  weifse  Grund  goldig  gestreift  und  mit  Blumenbouquets 
bestreut  (Namenszug,  1078  f  g.  1 1 53  c  S).  Weifse  Gruppe  :  Scherzen- 
des Liebespaar  (1153aS).  Grofso  weibliche  Figur,  weifs,  die 
Trauer  symbolisierend,  auf  eine  Urne  gestützt,  deren  griechische 
Inschrift  besagt:  Den  Unterweltsgöttern  (1153bS). 

Endlich  gehört  hierher  Nr.  1 104  d  8 :  zwei  Salzfäfschon  aus 
getriebenem  Silber  (Festons  und  Wappenhaltende  Genien)  mit 
Einsätzen  aus  blauem  Glas  (Heydenreich'sche  Sammlung). 

VI.  Grössere  FlindstÜCke.  (Denkmäler)  meist  im  Lapi- 
darium aufgestellt:  a)  Römisch:  Cent  au  r,  stammend  von  der 
Heidenburg  bei  Kreimbach,  gefunden  in  Rutsweiler  (921  a),  Brust- 
bild,  ebendaher,  gefunden  in  Rofsbach  (021b),  Stier  köpf  von 
Kreimbach  (921c).  Inschriftstein,  geschenkt  von  Herrn  Ökonom 
Schneider  in  Gerhardsbrunn  (921  d).  Die  zwei  bossierton  Roiter- 
statuen  von  Breitfurt,  2,50  bczw.  2,05  m  hoch,  gröfste  bis  jetzt 
diesseits  der  Alpen  entdeckte  römische  Skulpturen,  je  100  Zentner 
schwer,  (s.  Heft  XIII  d.  Mitteil.  d.  hist.  Ver.,  S.  197) (895).  Bruchstück 
einer  römischen  Inschrift,  19  cm  hoch,  15  cm  breit,  gefunden  am 
Fufs  der  Hohenburg,  vermittelt  durch  Herrn  Dr.  Mehlis  (9-19). 
Viergötteraltar  von  Obern  heim  bei  Landstuhl  (Apollo,  Herkules, 
Juno  und  Minerva),  vermittelt  durch  Herrn  Dr.  Mehlis  (1120). 
Römischer  Denkstein  von  Speier,  1,4  m  hoch,  aus  weifsem  Sand- 
stein :  derselbe  trägt  unter  einem  mit  einer  Rosette  geschmückten 
Giebel  in  3  Zeilen  die  Inschrift:  pkreokinvs  •  c  •  ivi.i /  muklmoms 
skr(vus)  •  ANNlorum)  •  x  •  H(ic)  •  s(itus)  •  E(st).  Darunter  in  einer  von  zwei 
I'ilastern  umrahmten  Nische  die  Reliefgestalt  eines  mit  dem  Saguin 
bekleideten  Knaben,  der  in  der  Rechten  einen  Stab,  in  der  Linken, 
wie  es  scheint,  3  lange  Blätter  hält.  Links  neben  ihm  sitzt  ein 
Hündchen,  das  zu  seinem  jungen  Herrn  emporblickt.  Gefunden  zu 
Speier,  nördlich  der  Ludwigsstralse  in  der  Nähe  des  alten  Stadt- 
grabens, geschenkt  von  Herrn  Bauunternehmer  Ludwig  Moos  in 
Speier  (1 152  S).  Männlicher  Kopf  aus  Stein,  im  Stil  der  italienischen 
Renaissance,  mit  stark  gelocktem  Haarwuchs  und  eng  anliegender 
Kappe,  das  jedenfalls  jugendliche  Antlitz  abgesplittert,  gefunden 
etwa  0  m  oberhalb  der  im  Winter  1890/91  bei  außergewöhnlich 
niederem  Wasserstande  bei  Altrip  im  Rheindurchstich  sichtbar  gewesenen 
und  zuletzt  von  den  Speierer  Pionieren  gesprengten  römischen  Mauer- 
reste, geschenkt  von  Herrn  Ziegeleibesitzer  Baumaiiu  in  Altrip  (lOt»:t). 


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201 


b)  Mittelalter.  Reliefplatte  aus  weifsera  Sandstein,  noch 
44  cm  breit  und  33  cm  hoch,  mit  einer  an  assyrische  Skulpturen 
erinnernden  Darstellung:  auf  dem  Leib  eines  Löwen  der  Ober- 
korper  eines  Mannes  mit  eigentümlichem,  in  einen  dicken  Zopf 
geflochtenem  Haar,  einen  Bogen  schufsfertig  vor  sich  hin  haltend. 
(Salisehe  Zeit).  Gefunden  zu  Speier,  bei  einom  Hausbau  in  der 
Armbruststrafse  (1079  S).  Hebräischer  Inschriftstein,  gefunden  bei  den 
Domstaffeln  in  Speier,  geschenkt  von  Baumeister  Scholl  (1088S). 
Desgl.,  gefunden  beim  Umbau  des  Strafsen-  und  Flufsbauamts- 
gebäudes  in  Speier  (1198),  beide  stammend  vom  alten  Speierer 
Judenkirchhof  (östlich  des  Hauptbahnhofes). 

c)  Neuere  Zeit.  Gewölbeschlufsstein,  aus  dem  ehemaligen 
Karmeliterkloster  zu  Speier  stammend,  noch  55  cm  Durchmesser, 
fragmentiert,  mit  einer  al  fresco  gemalten  Verelirung  der  hl.  Jung- 
frau Maria,  sowie  der  Abdruck  des  Bildes  in  der  Kalkunterlage, 
gefunden  beim  Bau  des  Cafe  Schwesinger,  Geschenk  des  Herrn 
Karl  Schwesinger  (973  S).  —  Fragment  eines  Wappensteines, 
einen  Stier  darstellend,  Fundort  Speier  (927  S).  —  Auf  den  ehe- 
maligen Speierer  Ratskeller  bezüglicher  Denkstein,  in  prächtiger 
Renaissance,  von  1570,  mit  der  Inschrift: 

Anno  MDLXX  acht 

Ist  der  Vorder  Keller  gemacht, 

Damals  regierendt  Bürgermeister  wardt 

Herr  Johann  Voltz  und  Petter  Roinhardt 

Auch  eines  Rhats  Kellermaistor  bekandt 

H.  Jörg  Bien  und  Hans  Hadamar  genandt 

Dem  Gemainen  Nutz  zu  gutt,  Eim  Rhadt  zu  ehr 

(iott  wöll  alzeitt  Trew  Vorsteher  beschör 

Durch  seinen  Sohn  H.  Jehsum  Christ, 

Der  unser  aller  Heilanndt  ist. 

Jerg  Busch. 
Gefunden  im  Kgl.  Bezirksamtsgebäude  zu  Speier  und  von 
Herrn  ßezirksamtmann  Gresbeck  mit  Einwilligung  des  Kgl.  Land- 
bauamts überlassen  (1034  S).  —  Grenzstein,  75  cm  hoch,  23  cm 
breit,  oben  B  -M,  in  der  Mitte  ein  Wappenschild;  das  Wappen 
zeigt  auf  einem  Kreuze  ein  Herzschild  mit  3  Schrägbalken,  darunter 
die  Jahrzahl  15  —  80.  gefunden  bei  Arbeiten  im  Bahnhof  Maikammer. 
Geschenk  der  Direktion  der  Pfälzischen  Eisenbahnen  (1024). 

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202 


B.  Münzen  und  Medaillen  (Saal  IV). 

1.  Keltische  Bronzemünze,  mit  einer  nach  links  springen- 
den Figur,  Fundort  Speier,  geschenkt  von  Herrn  Scherer  (915). 

2.  Römische  Münzen:  Denar  des  Triumvirn  M.  Antonius 
mit  dem  Namen  der  IX.  Legion,  gefunden  in  Speier,  Geschenk  des 
Herrn  Professor  Gümbel  daselbst  (881  aS).  —  Mittelbronze  des 
August us,  belorbeerter  Kopf  von  links,  Rückseite:  Providentia, 
gefunden  in  Speier  (1049  a).    Desgl.,  geschenkt  von  Frau  Kom- 
merzienrat  Sick   in   Speier   (1070 aS).   -»   Prachtvoll  patinierte 
Mittelbronzemünze  des  Germanicus,  einerseits  der  triumphierende 
Feldherr,  auf  einem  von  4  Pferden  gezogenen  Wagen  nach  rechts 
fahrend,  darüber:  oebmanicvs  caesar,  rückseits  derselbe  im  Waffen- 
rock und  Panzer,  bekleidet  mit  von  der  linken  Schulter  fallendem 
Mantel,  nach  links  schreitend,  in  der  Linken  einen  Legionsadler, 
die  Rechte  zum  Grufse  erhoben.    Seitwärts  sionis  kecept( is)  da- 
runter DEVicTi8-GERn(ani8)   und  in  grofsen  Buchstaben  s(enatus) 
c(onsulto),   gefunden  in  Rheinzabern  (1078  a).  —  Mittelbronze  von 
Tiberius,  geschenkt  von  Herrn  Einnehmer  Leonhard  in  Kirch- 
heim a.  E.  (961).  --  Schöne  Grofsbronze  von  Caligula  „C.  Caesar 
Aug.  Germanicus*    p(ontifex)  n(aximus)  TB(ibunicia)  roT(estato), 
sitzende  weibliche  Figur,  in  der  ausgestreckten  Rechten  eine  Opfer- 
schale haltend,  unten  „Pietas*  ;  Rückseite:  bekränzter  Tempol  mit 
6  Säulen,  davor  3  männliche  Personen  an  einem  Alter  opfernd, 
seitwärts  Divo-Auo(usto)   und  s(onatus)  c(onsulto).  gefunden  nahe 
der  Hilgardstrafse  in  Speier,  Geschenk  des  Herrn  Scheror  (1 128). 
-  Mittelbronze  von  Kaiser  Nero,  der  Kopf  von  links,  rückseits 
Siegesgöttin  mit  Palme  und  Kranz,  gefunden  zu  Speier  (881  bS). 
Trefflich  erhaltener  Silberdenar  des  Kaisers  Galba  mit  der  Um- 
schrift: imf.  ser.  «alba  caesar  AV(».,  rückseits  »iva  avovhta,  ge- 
funden bei  Erdarbeiten  auf  dem  Schwartz'schen  Bierkeller  zu  Speier, 
5  m  tief  unter  dem  Boden  (960).  —  Mittelbronze  von  Vespasian, 
rückseits  ,  Felicitas  *  (1202cS),  gefunden  zu  Speier.  —  Desgl.  von 
Domitian,  der  Kopf  von  rechts,  rückseits:   Minerva  mit  Helm, 
Lanze  und  Blitz,  gefunden  zu  Spcier  (881  cS).    Grofsbronze  von 
Domitian,  rückseits  thronende  männliche  Gottheit,  mit .  .  .  victoui 
und  *.  <:.,  gefunden  zu  Speier  (91  '>).       Grofsbronze  von  Trajan. 
rückseits  Trophäen,    gefunden   bei  Set.   Ingbert,  eingeliefert  von 
Herrn  Subrektor  Bamikel  daselbst  (887);  Silberdenar  desselben, 


203 


rückseits  sitzende  Frauengestalt,  gefunden  zu  Speier  (924).  — 
3  Mittelbronzen  von  Hadrian,  davon  oine  rückseits  mit  „Hispania", 
gefunden  zu  Speier,  eine  andere  mit  salvs  avovsti  (915,  1060  S, 
1178bS);  Grofsbronze  desselben,  gefunden  zu  Rheinzabern,  geschenkt 
von  Herrn  Brunner  (1032a);  desgl.:  vorseits  belorbeertes  Haupt, 
rückseits:  aufrechte  Frauengestalt,  das  Haupt  nach  links  gewendet, 
gefunden  in  Mechtersheim  (1 107  a).  —  Silberdenar  des  Antoninus 
Pius,  die  Rückseite  mit  „Moneta  Augusti",  gefunden  bei  St.  Ingbert 
(887):  Mittelbronze  desselben,  rückseits:  stehende  weibliche  Gestalt 
mit  Füllhorn,  gefunden  zu  Speier  (915).  —  Mittelbronze  von  Marc 
Aurel,  mit  nach  rechts  oilender  Viktoria,  gefunden  in  Speier, 
Geschenk  des  Herrn  Spitalsehaffners  Rumpf  daselbst  (1032  c).  — 
Silberdenar  des  Alexander  Severus  mit  einem  Speer  und 
einem  Trophäen  tragenden  Krieger,  gefunden  zu  Speier  (924).  - 
Billondenar  von  Philippus  Arabs.  geschenkt  von  Frau  E.  Sick 
in  Speier  (1070a).  —  Mittelbronze  von  Valerianus,  rückseits 
salvs  avovsti,  gefunden  zu  Speier,  geschenkt  von  E.  Bändel 
(1178cS).  —  Kleinbronzo  von  Claudius  Gothicus,  gefunden 
im  Bliesgau  (1070a).  Desgl.  zwei  von  Tetricus,  gefunden 
eine  zu  Speier,  die  andere  im  Bliesgau  (1070a,  1060 S).  — 
30  prächtig  erhaltene  Mittelbronzen  von  Diokletian  (15)  und 
Maximianus  (15),  stammend  aus  dem  2000  Stück  betragenden 
1887  in  Emmersweiler  (Kreis  Saarbrücken)  gemachten  Münzfund, 
geschenkt  von  Herrn  Gustav  Adt,  auf  Veranlassung  des  Herrn 
Grentz  in  Forbach  (947).  —  Kleine  Bronzemünze  desMagnentius, 
gefunden  in  Speier  (863).  —  3  Kleinbronzen  von  Konstantin 
d.  Gr.,  geschenkt  von  Herrn  Lehrer  Wittmann  in  Bierbach  (1070  b), 
alle  3  mit  „Soli  invicto  comiti",  Nr.  1  und  2  mit  belorbeertem  Haupte 
von  rechts  und  »Imp.  Constantinus  P.  F.  Aug.",  andererseits  im 
Abschnitt  Nr.  1  mit  sarl,  2  mit  ptr;  3  mit  behelmtem  Kopf  von 
links  und  „Tmp.  Constantinus  Aug.",  rückseits:  fln.  —  Zwei  Klein- 
bronzen von  Konstantin,  rückseits:  soli  invicto  comiti,  hübsche 
Patina,  gefunden  zu  Speier  (1178deS).  —  Kleinbronze:  »Con- 
stantinopolis",  rückseits:  „Victoria*,  gefunden  zu  Speier  (1081  d). 
—  10  schöne  Mittelbronzen  von  Constantius,  Adt'sches  Ge- 
schenk (947,  s.  oben  Diokletian).  —  Kleinbronze  von  Constans 
„P.  F.  Aug.",  rückseits  mit  2  einander  zugekehrten  Siegesgöttinnen 
und  der  Umschrift:  victoriae  ü.  d.  avoo.  nn.,  gefunden  zu  Speier 

14* 


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204 


(1070cS).  -  Desgl.  von  Valentinian  I.,  gefunden  zu  Speier. 
Geschenk  von  Frau  E.  Sick  (1070  a).  Desgl.  von  Valens  mit 
„Securitas*,  gefunden  im  Domgarten  zu  Speier  (1081c).  Kupfer- 
münze von  Gratian,  gefunden  zu  Speier  (1000  S).  Guterhaltene 
Mittelbronze  von  Magnus  Maximus,  rückseits:  .Reparatio  rci- 
publicae*,  gefunden  zu  Speier  (1070a).  —  Nachkonstantinisclie 
Münzen  fanden  sich  bei  BlieHdalheim  3  (896),  9  zu  Speier  (924), 

4  zu  Kirchheim  a.  E.  (961). 

Silbermünze  der  Calpurnia  mit  c.  piso  l.  f.  Fm;(gi).  der 
Julia  Mamaea  mit  Darstellung  der  Vesta,  beide  zu  Speier  gefunden 
(924),  desgl.  der  jüngeren  Faustina,  rückseits:  „Junoni  reginae". 
gefunden  bei  St.  Ingbert  (887),  ferner  Grofsbronze  derselben  mit 
saecvli  Felicitas,  gefunden  zu  Rheinzabern  (1032  b),  Mittelbronze 
der  L  ucilla,  Kopf  von  rechts,  rückseits:  aufrecht  stehende  nach 
rechts  gewendete  Frauengestalt,  rechts  einen  Apfel  (?),  links  ein 
langes  Scepter  haltend,  gefunden  zu  Speier  (1049S). 

Endlich  kommt  hiezu  noch  eine  Sammlung  von  118  romischen 
Münzen,  stammend  aus  dem  Hliesthal.  geschenkt  von  Herrn 
ttczirksamtsasscssor  Luxenburger  in  Schweinfurt  (889).  darunter 
6  Augustus,  3  Nero,   1  Silbermünze  von  Vitellius,  2  Vespasian. 

5  Domitian,  1  Nerva,  1  Trajan,  5  Hadrian  (Umschrift:  .Genio 
populi  RomanP,  und  „Securitas  reipublicae1" ),  5  Antoninus  Pius. 
2  Marc  Aurel,  1  Alexander  Severus  mit  „Spes  publica*".  1  Silber- 
münze von  Philippus  („Imp.  Jul.  Philippus  Caesar",  Rückseite: 
Jupiter  mit  „  Jovi  conservat."),  1  Decius.  1  Gallienus(,  Virtus  Augusti"). 
4  Claudius  (mit  .Mars  Ultor,  Pax  Augusti,  ConsocrauV ),  2  Tetricu* 
(„Virtus  Augusti"),  1  Postumus,  2  Victorinus,  1  Probus  (, Romanoruin 
Augustus*),  4   Diokletian.  4  Maximian,    ">  Constantius  Chlonis, 

1  Maxentius,  2  Licinius,  25  Constantin  (mit  .Soli  invicto  comiti. 
Genio  populi  Romani,  Principi  iuventutis,  Sarmatia  devicta,  Beata 
tranquillitas ,  Marti  conservatori * ) ,    3   Constans ,    3  Magnentius. 

2  Constantius.  1  Valentinian  I.,  2  Gratian.  7  Maximus,  14  un- 
bestimmbare. 

3.  Deutsche  Münzen,  a)  Deutsches  Reich:  Yiertels- 
thaler  von  Karl  VI.,  173">,  geschenkt  von  Herrn  Ingenieur  Rettinger 
in  Neustadt  a.  H.  —  Kupferkreuzer  von  Franz  11.(1800). —  Photo- 
graphischische  Abbildung  des  von  Prof.  E.  Dtfpler  d.  J.  in  Berlin 
gezeichneten  neuen  Reichsadlers  auf  den  deutschen  Münzen  nvh 


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205 


1891,  Geschenk  des  Herrn  Grafen  Karl  Emich  zu  Leiningon- 
VVesterburg  in  München  (1182). 

b)  Pfalz.  Goldgulden  mit  kvpert.  dvx.  comes.  pal.  Der 
Kurfürst  Ruprecht  in  voller  Rüstung,  mit  der  Rechten  das  Schwert 
schulternd  und  zugleich  den  pfälzischen  Wappenschild  (Löwen) 
haltend,  während  die  Linke  den  bayerischen  (Rauten)-Schild  gefafst 
hält,  rückseits:  •  s  •  ioha  —  nnes  b  •  Der  Heilige  mit  Kreuzstab,  über 
»einer  rechten  Schulter  ein  Doppeladler:  älter  als  1386,  gefunden  beim 
Diakonissenhaus  zu  Speier  (1203).  —  Weifsgroschen  Kurfürsts 
Ludwig,  von  1444,  vorn:  der  hl.  Petrus  mit  Schlüssel  und  Kreuz- 
stab auf  gothischem  Thron,  rückseits  das  quadrierte  pfalz-bayerische 
Wappen  im  Dreipafs.  oben  links  und  rechts  und  unten  die  Wappen 
von  Mainz,  Köln  und  Trier,  mit  der  Umschrift  a.  dn.  mc  ■  cocxliiii, 
gefunden  mit  einem  gröfseren  Funde  zu  Kusel,  geschenkt  von 
Herrn  Studienlehrer  Dr.  Furtner  daselbst  (1050  d).  —  Desgl.  des 
Kurfürsten  Friedrich  des  Siegreichen  mit  der  Aufschrift  fbid.  o.  p.  — 
r.  dvx.  n.,  rückseits:  mone  nova  —  bach-  (also  um  1454  ge- 
prägt). Desgl.,  mit  der  gleichen  Aufschrift,  nur  dvx.  ba.  — 
Dirmsteiner  Münzfund :  Goldgulden  Friedrichs  I. :  frid-c.p.r.- 
üvx  •  b  —  avak.  Grofses  Kreuz  mit  quadriertem  Pfalz-bayerischem 
Wappen:  Rückseite:  moneta  nova  •  avrea  •  ba  mit  dem  Wappen 
von  Mainz,  Köln  und  Trier;  —  desgl.  mit:  frid.  c.  p.  r.  —  dvx  bava. 
Christus  auf  gothischem  Thron  sitzend ;  zu  seinen  Füfsen  das  pfalz- 
bayerische  Wappen ;  rückseits:  mone  •  nova  •  avrea  •  heidel;  desgl.  2 
von  Kurfürst  Philipp,  jedoch  mit  Lilienkreuz (873).  —  Münz  veroins- 
groschen  von  Friedrich  I.,  --  desgl.  von  Philipp,  1504,  vorseits: 
3  Schilde  unter  einem  Helm,  auf  welchem  der  pfälzische  Löwe 
von  links,  rückseits :  der  jugendliche  Kurfürst,  Brustbild  von  rechts 
im  Ornate.  —  Weifsgroschen  des  Kurfürston  Philipp :  pniL.ro. 
pa  l.  pk ini\  elect.,  quadriertes  pfalz-bayerisches  Wappen,  mit  leerem 
Herzschild,  rückseits:  s  •  pet  a—  postol  1492,  der  hl.  Petrus  mit 
Schlüssel  und  Kreuzstab  Über  einem  Wappen,  links  Pfalz,  rochts 
Mainz.  Aus  dem  gleichen  Funde  zu  Kusel  (I050abc).  — 
Rheinischer  Goldgulden  von  Köln  1510:  phs •  arcii - ieps  colo • 
Christus  auf  einem  Throne ,  zu  seinen  Füfsen  das  Stiftswappen 
mit  dem  Wappon  des  Krzbischofs  als  Herzschild.  Rückseite: 
mo  •  av  •  -  rene-  s  1510.  Dreipafs :  oben  rechts  Mainz,  links  Trier, 
unten  Pfalz,  in  der  Mitte  das  Kölner  Wappen,  wie  auf  der  Vorderseite, 


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206 


gefunden  zu  Speier  (1012).  Münzvereinsgroschen  von  1510: 
vorn  Wappen  von  Köln,  belegt  mit  jenem  des  Erzbischofs,  umgeben 
von  jenen  von  Mainz,  Trier,  Pfalz,  darum:  mo •  phs •  archi  -  eps •  <:o • 
Rückseite  der  hl.  Petrus  mit  Schlüssel  und  Stab  (Brustbild)  über 
dem  Kölner  Wappen,  darum  spetr-vs  151-  0.  Geschenkt  von 
Herrn  Rechnungskommissär  Luxenburger  in  Speier  (1 107  <1). 
Orts  thaler  von  Ludwig  V.,  1525,  3  Wappen  von  einem  ge- 
krönten Löwen  gehalten,  rückseits  der  Reichsdoppeladler. 
Goldgulden  von  Ludwig  V. :  lvdw  •  c  •  pal  •  -  r  .  eie  •  In  spitzem 
Dreipafs  das  quadrierte  Wappen  mit  leerem  Horzschild,  umrahmt 
von  den  Wappen  von  Mainz,  Köln  und  Trier:  Rückseite:  mo.ne  •  av- 
ren  •  1509.  Christus  auf  gothischera  Throne  (873).  -  Schauern- 
heimer  Münzfund:  zwei  Viertelsgulden  von  Kurfürst  Karl  Ludwig 
1664,  1666,  halber  Guldon  desselben  1666,  Gulden  desselben  1673 
(1095a-d).  Rhodter  Münzfund:  Gulden  von  Herzog  Philipp  Wilhelm 
von  Pfalz-Neuburg  von  1674  und  1675,  desgl.  von  Herzog  Leopold 
Ludwig  von  Pfalz-Veldenz,  1674  (894  a-c).  Albus  von  Kurfürst 
Karl  von  168?  mit  der  Umschrift:  „Sustentante  Dco*  (Schauern- 
heimer  Fund,  1095  e).  Kurpfalzische  Silbermflnzo  1728.  gefunden 
zu  Kirchheim  a.  E.  (961).  Karolinstück  des  Kurfürsten  Karl  Philipp. 
1 733, 2 , 7  cm  Durchmesset  1 067  c).  Kurpfälzisches  Zwanzigkreuzer- 
stück,  1736  (961).  Desgl.  Silberkrouzer  (Uli  Holler)  von  1752, 
gefunden  bei  Dahn  (1095  f).  Desgl.  Kreuzer  von  1763,  gefunden 
zu  Speier  (1081e).  Desgl.  Kreuzer  1771.  Doppeldukat  auf  das 
Reichsvikariat  des  Kurfürsten  Karl  Theodor,  1792:  Reichsadler 
mit  bayer.  Wappen  (933).  Doppelthaler  König  Ludwig  I.  1841, 
Rückseite:  Standbild  Jean  Paul  Richters  zu  Bayreuth  (1107b). 

c)  Herzogtum  Zweibrücken.  Wachenheimer  Weifs- 
groschen  von  Ludwig  von  Pfalz-Zweibrücken,  t  1489  (933S).  — 
Goldgulden  von  Herzog  Johann  IL,  1621  mit:  pjfalz)  z(weibrücken). 
—  2  KK(euzer)  i.anumusz  1744  (lOtiOS).  —  Dukat  von  Herzog 
Karl  1788.  gröfstc  Seltenheit.  (893  f). 

d)  Speierer  Münzen:  Denar  (neuer  Typus) :  Brustbild 
eines  Kaisers  mit  der  Krone  auf  dem  Haupte,  in  der  Rechten  ein 
Kreuz,  mit  Fahne  daran,  haltend,  über  der  linken  Schulter  ein  Stern 
(Konrad  III.  (?]  1138-  1152),  rückseits:  Bischof  von  links  in 
zweispitzig  >r  Mitra,  in  der  Linken  einen  Krummstab,  in  der  Rechten 
einen   doppelten  Kreuzstab  haltend,    ohne  Umschrift  (1089).  — 


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207 


Denar  des  Erzbischofs  Balduin  von  Trier,  der  von  1332—1337 
Pfleger  des  Bistums  Spcier  war,  vorn:  Erzbischof  im  Ornat: 
hai.dvin,  rückseits  Reichsadler  mit  trever  (889),  Geschenk  des 
Herrn  Bezirksamtsassessors  Luxenburger  in  Schweinfurt.  —  Münz- 
fund von  Min  fei  d:  Daraus  hierher  gehörig:  286  Speierer 
Heller,  geprägt  um  1347  (963).  —  Goldgulden  des  Mainzer 
Erzbischofs  Adolf  von  Nassau,  auch  Bischof  von  Speier,  1371 
bis  1381,  t  1389,  mit:  adolpvs  a-reps  mog,  der  Kurfürst  im  Hute 
auf  gothi8chem  Thron ,  zu  seinen  Füfsen  das  Nassauer  Wappen, 
aufrechter  Löwe  von  links,  Rückseite :  moneta  :  opidi  hoesde  m 
(Höchst  a.  M.).  Das  Mainzer  Wappenschild  im  Dreipafs,  gefunden 
zu  Merzalben,  vermittelt  durch  Herrn  Pfarrer  Knoll  daselbst  (903).  — 
Schüsselpfennig  des  Bischofs  Georg  von  Speier,  Pfalzgraf  bei 
Rhein,  mit  •  «  .  über  quadriertem  Wappen :  Rad,  Kreuz,  Löwe,  Wecken 
(1195  c).  —  Beschreibung  eines  sehr  raren  Thalers  maro.uards  von 
'Hattstein,  Bischofs  zu  Speier  1571  (1116);  Schüsselpfennig  des- 
selben Bischofs  mit  quadriertem  Schild  [1  Speier,  2  und  3  Hatt- 
stein, 4  Weifsenburg],  darüber  •  m  .  (1067  d).  —  Dreikreuzerstück 
des  Bischofs  Philipp  Christoph  v.  Sötern,  selten,  vom  ge- 
krönter Reichsadler,  mit  Matthias  •  rom  •  imp  •  avovst  1612;  rück- 
seits: quadriertes  Wappen  [1  und  4  Speier,  2  Weifsenburg,  3 
Sötern],  von  3  Holmen  [rechts  Speier,  links  Weifsenburg]  überdeckt, 
Umschrift:  phii.  •  Christ  •  d  •  «  •  ep  •  spir  •  s(t)  p(raepositus)  w(izzen- 
burgensis)  lMp(erialis)  CAM(erae) iv(dex) (94 1  S).  So  genannter  Peter- 
meng er  des  Erzbischofs  von  Trier  und  Bischofs  von  Speier,  Johann 
Hugo  von  Orsbeck,  1708,  gefunden  zu  Speier  (881  d).  Rheingold- 
dukat  von  König  Max  II.  mit  dem  Speierer  Dom  1856  (982  S). 

e)  Frankenthal.  Notklippe  von  1623  zu  zwei  Gulden 
(957  bS). 

f)  Landau.  Medaille  1702  auf  die  Einnahme  von  Landau, 
selten.  Notklippe  von  Silber,  1702,  mit  dem  Wappen  Melac's  zu 
IUI  livres  (893  ghS).  Bronzemedaillo  von  45  mm  Durchmesser  auf 
die  zweite  Einnahme  Landaus  durch  die  Deutschen,  1704,  mit: 
,  Cedit  bis  Caesaris  armis".  Darauf  das  Brustbild  Kaiser  Joseph  1. 
mit  Zackenkrone  (1195  a). 

4.  Aufserdem  kamen  viele  fremdherrliche  Münzen  in  Zugang, 
inventarisiert  unter  den  Nr.  881,  889,  935,  961,  962,  963, 
1012,  1037,  1060,  1070,  1127,  1130,  darunter  Nr.  889  Samm- 


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208 


lung  Otto  Luxenburger  allein  83  Stück,  worunter  eine  Serie 
französischer  Münzen  von  1578 — 1813,  unter  welchen  die  Jahre 
1789  bis  lan  8  [1800]  vollständig. 

5.  Denkmünzen.  Serie  der  18  bayerischen  Herzoge  von 
Ottolli.  [1180]  bis  Maximilian  III.  [1777]  in  Zinnmedaülen  (966). 
—  Joton  auf  die  [1544]  in  Speier  gefeierte  Vermählung  des  Grafen 
Egmont  mit  der  Prinzessin  Sabine  von  Pfalz-Bayern  (1 195  b). 
Bleimedaille  auf  Wilhelm  Freiherrn  von  Schutzper  genannt  Milchling, 
bischöflicher  Vizedom  zu  Speier,  Domkapitular,  f  1591  (1005  8).  — 
Bronzemedaille  von  4,8  cm  Durchmesser:  lud.  xiiii.  n.  o.  Fß(anciac)- 
et  •  NAv(arrae)  •  rex  •  Ludwig  XIV.  in  jugendlichem  Alter  mit 
langen  Haaren,  Brustbild  von  rechts.  Rückseite:  praesidivm  - 
phii.ipsbvroense  •  Auf  einer  vom  Wasser  umflossenen  Bastion  ein 
ovaler  Schild  mit  3  Lilien  an  einer  Hellobarde ,  darunter  eine 
Bischofsmütze  über  gekreuztem  Krummstab  und  Schwert,  1648 
(1067  a).  —  Grofse  Medaille  auf  die  Vermählung  der  pfälzischen 
Prinzessin  Eloonora  mit  Kaiser  Leopold  I.,  1676,  von  P.  H.  Müller 
(933bS).  Desgl.,  Vermählungsraodaillo,  1677,  1681  (893b-dS). 
Krönungsjeton  1690  (1100  a).  —  Medaille  auf  die  Vermählung  der 
Pfalzgräfin  Maria  Anna  mit  Karl  II.  von  Spanien,  1690  (893  eS). 
Medaille  auf  Maria  Euphrosina  Princ.  Palatina  (1100b). 
Bronzemodaillo,  vorn  ludovicus  Magnus  rex  christiamshimus,  Kopf 
mit  langem,  gelocktem  Haar  von  rechts,  darunter  i.  mavukk.  f. 
rückseits  frovide.nter,  im  Hintergmnde  die  Festung  Philippsburg, 
vorn  auf  einer  Urne,  aus  der  Wasser  strömt,  und  deren  Rand  die 
Aufschrift  Rhenus  zeigt,  schwebt  ein  weiblicher  geflügelter  Genius, 
in  der  gesenkten  Rechten  einen  Pfeil,  in  der  erhobenen  Linken 
eino  Mauerkrone  haltend:  im  Abschnitt  i'HiurpiBruorM  expuok. 
xxix.  octoh.  m.  dl*,  lxxxviii.  (1067  b).  —  Bleimedaille  auf  die  Ver- 
wüstung der  Gräber  zu  Heidelberg  1693  durch  die  Franzosen 
(1100c).  —  Silberne  Medaille  von  1694,  29  gr  schwer,  auf  die 
Zerstörung  von  Worms  und  Speier:  iovi-tonanti,  Wilhelm  III. 
von  England  als  Jupiter  darstellend :  rückseits  Bombardement  franzö- 
sirtcher  Häfen  durch  die  englische  Flotte:  Rundschrift:  vanoionvm 

NKMKTVMqVE   VKREM   VL<  IS(  ITVK    ASUI.VS.     IHSCK  Tl. MICKE   (JKAVF.S  NVNr 

i.vdovk  e  vires.  Höchst  selten!  (1201).  —  Vergoldete  Bronzemednille 
des  Kurfürsten  Johann  Wilhelm  mit  Schiff  und  der  Umschrift: 
, Dominus  Virtutum  Nobiscum*  (933 dS).  —  Speierer  Reforma- 


209 


tionsklippe  von  1717  (auf  einem  runden  Tische  die  Bibel  mit 
Abendmahlskelch  und  Hostie)  (1067  c).  —  Grofses  silbernes  Medaillon 
auf  die  Wahl  Damian  Hugos,  Grafen  von  Schönborn,  zum  Bischof 
von  Speier,  1719,  6,55  cm  Durchmesser  (893  aS).  —  2  sols,  Monoye 
de  siege  de  Mayence,  rückseits  Faszen  mit  Mütze  und  Eichenkranz, 
, Republique  fran9aise  1793  Tan  2e*,  Geschenk  des  Herrn  Be- 
zirksamtsassessors Luxenhurger  (889).  —  Bronzemedaillc  auf  den 
Siog  der  Freufsen  bei  Kaiserslautern  unter  Anführung  des 
Herzogs  Karl  von  Braunschweig,  den  28.  bis  30.  November  1793 
(983).  —  Silbermedaillon  des  Königs  Max  Joseph  I.  „Der  Tapferkeit" 
( 1 060  S).  —  Jeton  auf  das  Bündnis  der  drei  alliierten  Monarchen 
und  die  Schlacht  bei  Hanau  (1813),  Goschenk  des  Herrn  Lehrer 
Lützel  in  Mutterstadt  (1107  c).  —  Kupferno  Denkmünze,  50  mm 
Durchmesser  mit:  Alexander  i.  —  fried.  Wilhelm  in.  (Der 
Kopf  dor  beiden  Herrscher  von  links).  ,  Dankbar  gegen  Gott 
eingedenk  seiner  treuen  Verbündeten  und  ehrend  die  Tapferkeit 
seiner  Völker  legte  in  /  Gemeinschaft  mit  Alexander  I.  Kaiser  von 
Kufsland  Friedrich  Wilhelm  III.  den  19.  September  1818  den 
Grundstein  des  Denkmals  für  die  ruhmvollen  Ereignisse  in  don 
Jahren/  1813. 1814. 1815."  Gothisches Denkmal,  darunter  , Schinkel 
arc. fc  Geschenk  des  Herrn  Gymnasiallehrer  Kennol  in  Spoier  (1 197).  — 
Hungermünze:  verzaget  .nicht  —  uott  lebt  noch.  Wage  von 
einem  Arm  gehalten,  darunter  ein  Anker  und  eine  Getreidegarbe, 
1816  u.  18J7;  rückseits:  o  «ieb  mir  brod  mich  hunoert.  Sitzendes 
Weib  mit  2  Kindern.  Geschenk  des  Herrn  Kreisbaurates  Kreuter 
in  Speier  (1125).  —  Bronzemedaille  (28  mm  Durchmosser)  auf 
den  Besuch  der  Kgl.  Villa  Ludwigshöhe  bei  Edenkoben,  1888, 
(1081a).  Medaillon  auf  den  Prinzregenten  Luitpold,  Königliche 
Hoheit:  Zur  Erinnerung  an  den  Besuch  der  Pfalz  1888  und  Er- 
innerung an  die  Weihe  der  Prinzregenten fahno  zu  Speier  am  5.  Mai 
1889  (977).  Zinnmedaille  auf  die  Enthüllung  des  Denkmals  König 
Ludwig  I.  von  Bayern  in  Edenkoben  1890  (1081b),  geschenkt  von 
Herrn  Subrektor  Dr.  Schmitt.  -  Friedensbundmedaillc  [Wilhelm  IL, 
Franz  Joseph  1.  und  Umberto  L]  (977  c). 

C  Ansichten  und  Pläne  pfalzischer  Orte  und  Gebiete. 

1.  Speier.    Älteste  Ansicht  der  Stadt  und  des  Hafens,  von 
etwa  1540,  96  cm  breit,   44  cm  hoch,  nach  dem  Original  im 


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210 


Stadtarchive  kopiert  (891  S).      La  poincture  de  la  citc  tres-ancienne 
des   Nemetiens.    qu'on   appelle    aujourd'huy    vulgairement  Spiro, 
französische  Ansicht  des  Sehastian  Münster.    1548  (1053  aS). 
Nordansicht  des   „Thumb*   und  des  Hafen«  um  1590,  reizender 
Kupferstich  (991  IS).   —   Westfacade  des  Speierer  Domes, 
Kupferstich    von   Johann   Jakob    Ebelmann,    geb.    zu  Speier, 
Titelblatt  dessen    1609    erschienenen    Werkes:     Sammlung  von 
24  Renaissance •  Entwürfen  für  Möbel,  Zimmerausstattungen  und 
Palaste.    Sehr  selten!  (1104a).  —  Speier,  Ansicht  nach  Gott- 
fried,   1632    (8901).    —    Prächtige    französische   Ansicht  von 
„Spir.  Palatinat",  nach  Merian,  von  Perelle.  1650,  (991  kS).  — 
La    glorieuse    campagne    de    Monsigneur    le    duc  d'Anguyen, 
commandant   les  armees  de  Louis  XIV.,   roy  de  France  et  de 
Nauarre,  et  les  victoires  remportees  sur  les  Imperiaux  et  Bauarrois 
auec  la  prise  de  Philipsbourg  et  de  vingt  autres  places  en  Alle- 
magne  en  l'annee  1644.     Par  le  Sr.  de  Beaulieu,  Ingenieur  ordi- 
naire  du  roy.     4  grofse  Blatter.    Unter  den  als  erobert  darge- 
stellten Städten  auch  Speier,    Landau  und  Neustadt  (1031a).  — 
Ansicht   von  Speior  nach  Morian,   gestochen  von  Cochin,  1650 
(1018cS).    Desgl..   oben   aber   in   einem  grofsen  Medaillon  das 
Brustbild  des  Herzogs  von  Enghien,  von  rechts  nach  vorn  blickend 
(1052  S).  —  Spire,  ville  du  haut  cercle  du  Rhin,  prachtvolle,  sehr 
seltene  Ansicht  (nach  Merian)  von  P.  Vander  Aa.  Leyden,  um  1650. 
Plan  von  Speier  und  Worms,  von  demselben  (1169tuS).  —  Speier 
(nach  Merian).  gestochen  von  Grape  (1173bS).   -~   , Eigentliche 
Beschreibung  der  Stadt  Speyer,   Wie  tyrannisch  und  unchristlich 
die  Barbarischen  Franzosen  mit  derselben  Stadt  und  Innwohnern 
verfahren  sind."     Oben  Speier  im  Prospekt,  darunter  Speier  im 
Brand,  sodann  3  Spalten  mit  je  43  Zeilen  Schrift:  .Nachdemc  die 
Frantzosen  gesehen  .  .  .  durch  die  sieg  reiche  gerechteste  Waffen 
unsers  allcrgnädigsten  Kaysere  Leopold"   .Nürnberg,  zu  finden  bey 
Johann  Hoffmann,  Buch-  und  Kunsthändlern.  1689".  Sehr  selten. 
[Text,  siehe  Heft  XIV  d.  Mitteil.  d.  hist.  Ver.  d.  Pf.T  S.  9  Nr.  2 
in  Materialien  zur  Gesch.  d.  Zerstörung  d.  Stadt  Sj>eier,  1689, 
von  Prof.  Dr.  Hareter]  105NS).  —  Schlufsblatt  aus  einer  gröfseren 
Reihe  fum  1695):  Speier  nach  Merian  in  reichverzierter  Umrahmung 
|  Kupferstich),  beiderseits  je  3  Genien,  den  Wein-  und  Getreidebau 
darstellend,  oben  in  einer  Kartusche  die  Worte :  „Ende  der  Capitu- 


211 


laren",  zu  beiden  Seiten  je  3  ähnliche  Kart  wachen  mit  den  Wappen 
der  Speierer  Domkapitulare :  1 .  Johann  Adolf  Spiee  von  Bullesheim 
[1684- fl739],  2.  Lothar  Friedrich  Mohr  von  Waldt  [1688  — 1713], 
3.  Damian  Ehremund  Freyberr  von  Waldenburg  genannt  Schenckem 
[1688-  1730],  4.  vacat,  5.  Emst  Friedrich  von  Twickol  zue 
Hauixbeck  [1695  f  nach  1711]  und  6.  Johann  Wilhelm  von 
Twickel  zue  Hauixbeck  [1694  t  1757J  (981  bS].  —  La  victoire 
remportee  aur  les  Imperiaux  a  la  bataille  donnee  pres  de  Spiro 
et  la  prise  de  la  ville  do  Landau,  1703,  grofser  französischer 
Allmanach  auf  das  Jahr  1703,  Marschall  Tallard.  der  Sieger  von 
Speier,  hoch  zu  Rofs,  in  der  Mitte.  Paris,  chez  Bonnart.  —  Plan 
de  la  bataille  de  Spire,  gagnee  par  Tarmee  du  Roy,  commandee 
par  Monsieur  le  Marechal  de  Tallard  sur  les  Imperiaux,  commandös 
par  M.  lePrince  de  Hesse-Cassel  le  15.  Nov.  1703  (1169  wxS).  — 
Ansicht  von  Speier,  von  Gabriel  Bodenehr,  Augsburg  (1114i).  — 
,  Perspektivischer  GrundRifs  der  sanct  Joannis  Pfarrkirchen  dahier 
in  speyer,  Fecit  J.  A.  Maynz  Eccl.  Cath.  Spirensis  Renovator*  (908  S). 

Photographie  der  Archivar  (ieyer'schen  Kopie  der  Speierer  St. 
Johanneskirche  [nach  Ruland]  (1133aS).  -  Speier,  nach  Merian, 
um  1750,  A.  Sommer  fec,  J.  Edor  exc.  (1194  c).  —  Spire  Ville 
d'Allemagne  dans  le  Bas  Palatinat  Capital  do  l'Eveche  de  meme 
nom  *sur  le  bord  du  Rhein  eile  est  libre  e  Imperial  eile  fut  brullee 
par  les  Francois  en  1689.  A  Paris  chez  Mondharo  rue  S.  Jacques 
ä  l'Hotel  Saumur,  um  1760  (989  d).  —  Speier,  kolorierte  Ansicht 
nach  Merian  mit  6zeiliger  Unterschrift :  „speyer  ehemals  Nemotis, 
oder  in  Römerzeiten  Nemidona  genannt,  heutiges  Tages  Spira 
Nemetum,  liegt  am  Rhein,  ist  ein  Stapelstadt  ....  wo  also  auch 
viele  von  den  ehemaligen  Kaisern  begraben  liegen*  [um  1760]. 
(1162S).  Ölgemälde,  Speier  von  Norden  gesehen,  von  1780, 
67  cm  hoch,  82  cm  hroit  (1185S).  —  „Seiten  faciat  der  Hohen 
Dom  Kirch  in  Speier  von  septentrio  anzusehen  die  ganze  Länge  ist 
463  Schu  speiermer  Mafs.  H.  Cöntgen  sculp.  A.  Kormann  del. 
Zu  finden  bey  H.  F.  C.  Hammer  dormentarius.  1778"  (1 194 d). 
Prise  de  la  Ville  de  Spire  lo  29.  Sept.  1792.  Swebach  Des  fon- 
taines  del.  Berthault  sc.  Sehr  selten.  -  Trait  d'heroisme  de  Lutau. 
surnomme  le  heros  de  Spire,  30.  Sept.  1792.  Episode  aus  der 
Einnahme  von  Speier,  höchst  seltener  Aquatintastich  vor  der  Schrift 
mit  begleitendem  Text  (1169yzS).  —  Dom,  vom  Hafen  aus.  1820, 


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212 


G.  Ruland  fec,  Geschenk  des  Herrn  H.  Moritz  in  .Speier  (1 102  S).  — 
Drei  französische  Domansichten  1844,  von  Bachelier  und  (Jhapuy 
(990  k-m).  —  Dom  mit  Hafen,  1858  (1173acS),  geschenkt  von 
Herrn  Photograph  Hackenjost.  —  Speier,  vom  Wasserturm,  Photo- 
graphie (1173dS).  —  6  Domansichten,  Denkmäler  der  Kaiser  Kudolf 
von  Habsburg  und  Adolf  von  Nassau  (1194e-o).  —  St.  Goorgenturm 
während  des  Brandes,  2.  Juli  1891,  Geschenk  des  Herrn  Karl 
Seltner,  technischen  Gehilfen  der  Brandversicherungsinspektion  Roson- 
heim,  (1 193  S).  Derselbe  Turm  am  Tage  nach  dem  Brande  (1 183  bS) 
(Photographien).  —  Ansicht  der  im  Bau  begriffenen  Protestations- 
kirche  1529  (91  IS).  —  Wappen  von  Speier,  Geschenk  des  Herrn 
Lithographen  Röcker  (  914  S). 

2.  Landau.     2  Ansichten  von  etwa  1580  (991  abS).  - 
Angriff  auf  Landau  unter  Marquis  d'Aumont  1674,  von  G.  Perelle 
(1018bS).  -  Dasselbe,  Photographie  (902c).       Nouveau  Plan  de 
la  Villo  de  Landau  situee  dans  la  Basse  Alsace  sur  la  Ri viere  de 
Queich  •  •  •  Paris  chez  Crepy.  1700  (990  h).  —  Grundrifs  aus  De 
Per,  les  forces  de  1'Europe  1700  (890  cS).       3  Pläne,  wie  Landau 
von  Ihro  Röm.  Kayserl.  Majostät  per  Accord  eingenommen.  1702 
(890).  —  Landau,  oben  rechts:  Villo  au  Roy  et  fortifiee  d'une 
nouvelle  maniere  ....  unten  rechts:   A  Paris,  chez  rauteur  de 
Sr,  de  Fer,  dans  l'Isle  du  Palais  a  la  Sphere  Royale  1702:  links: 
Oes  ouvrages  projestes  n'ont  pas  etes  executcs,  mais  on  a  travaille 
a  un  ouvrage  plus  eloigne  de  la  ville  et  du  meme  cote  oü  il  v  a 
une  hauteur  qui  voit  dans  la   Place.     Dnsselbe,  kleiner  farbiger 
Plan.  D.  de  la  Keuille  exc.  (1169ghS).       Plan  mit  holländischer 
und  französischer  Oberschrift:   Landau,  een  sterke  Stad  in  Duits- 
land  faan  de  Franse]  etc..  Landau.  Ville  forte  d'Allemagiic  (aux 
Franeais]  etc.  1702  10.  Sept.  door  die  Keizorso  veroverd.  Prise 
par  les   Imperiaux  etc.  Car.  Allard.   exc.        Schöner  kolorierter 
Plan  de  lanoaw.  Prise  par  le  Roy  des  Romains  le  11.  September 
1702.    Die  Bezeichnungen  beginnen  mit  A.  Heduit  .  .  .  und  endigen 
mit  O.  t'untregarde.  Tours  bastionnees  (lloOikS).  .Grundrifs 
der  Vöstung   Landau  erobert  von  denen  Kayserlichen.  Ao  17o-J, 
Stridbeek  sc*  (A.  die  Stadt  bis  K.  Traversen)  (9N9a>.        Die  von 
Joseph  I.  besiegte  Vestung  Landau  und  der  darauf  erfolgte  Auszug 
der  französischen  Besatzung  (unter  Melac).  Sept.  170-J.  ('.  Luyken 
inv.  et  fec.  Quer  folio  (991  hS  Kupferstich,  902  b  Photographie). 


213 


Belagerung  1703,  siehe  oben  bei  Speier.  —  Wahrhaffte  Abbildung 
der  Statt  und  Vestung  Landau  nebst  aller  Wercker,  welche  davor 
auf  denen  2  Attaquen  Zeit  wehrender  solcher  Belagerung  [12.  Sept. 
bis  23.  Nov.  1704]  .  .  .  seind  verfertiget  und  erbauet  worden 
(991  eS).  Plan  General  der  Belagerung  [1704]  von  Landau  (Aus 
Gottfried],  C.  Albrecht  sc.  (990  i).  —  Plan  et  Attaque  de  la  Ville 
de  Landau.  Explication  A  bisP.  Oben  rechts  Specialplan:  Plan  Exacte 
des  dernieres  attaques  de  Landau  en  Xovembre  1704.  Plan  der 
Belagerung  von  Landau  1704  mit  holländischer  und  lateinischer 
Unterschrift:  Belegering  der  Stadt  Landau  ....  Overgegeven 
d.  26.  Nov.  1704.  Obsessio  urbis  Landavii  .  .  .  auspiciis  Roma- 
norum Regis  et  Principis  Badaei.  Die  Erklärungen  sind  deutsch. 
Unten  rechts  2  Reiter.  Pet.  Schenk  exc.  Amst.  (11691mS).  — 
Siege  de  Landau  par  les  Marechaux  de  Villars  et  de  Besons.  La 
Tranchce  fut  ouverte  la  nuit  du  24  au  25  Juin  1713  et  la  ville 
se  rondit  le  21  Aout  suivant.  Farbiger  Plan  (1169nS)  —  Attaque 
de  Landau.  Tranchee  ouverte  24.  25.  juin.  1713.  Federzeichnung 
(991  eS).  Grundrifs  von  Landau,  anonym,  (Landau  eine  ehe- 
malige Reichs-Stadt,  seit  1713  aber  eine  in  der  Ober- Rheingegend, 
in  Elsafs,  denen  Franzosen  gehörige,  starckc  Festung,  am  Flufse 
Queich,  9  Meilen  unter  Strafsburg)  (991  dS).  —  Plan  de  Landau 
avec  tous  ses  nouveaux  ouvrages  comme  le  roi  l'fait  fortifier  par 
M.  le  raarochal  de  Vauban,  et  ceux  quo  les  Allemands  ont  fait 
du  depuis,  marque  A.  Grave,  par  Incelin,  um  1713  (1006).  — 
Plan  de  Landau  avec  ses  environs  1731  (937).  —  Grundrifs  und 
Ansicht.  M.  Seutter  fec.  Kolorierter  Kupferstich  von  1750,  Höhe 
44  cm.  Breite  55  cm  (890  eS).  Feuille  de  Profile  pour  servir 
au  nivellement  General  du  Plan  de  la  place,  1769  (937). 
Darstellung  eines  Volksfestes  zu  Landau  zu  Ehren  des  Königs  Max 
Joseph  I.,  1816.  Gerhardt  del.  H.  .1.  Fried,  rad.  (991gS). 
Plan  von  Landau  1817,  mit  164  Erklärungen  (991  cS).  Darstellung 
des  Landauer  Maskenzuges  1858,  Geschenk  des  Herrn  Grafen 
K.  E.  zu  Leiningen- Westerburg  (1117  b). 

3.  Frankenthal.  Abrifs  der  Stadt  Franckonthal,  wie  solche 
von  dem  Vicegeneral  Don  Goncalo  Fernaildes  de  Cordova  belägert 
gewesen,  1621  (991  nS).  —  Wahre  vnd  eygentliche  Abbildung 
der  Statt  vnd  bolägerung  Franckenthal  [durch  Don  Goncalo  de 
Cordova]  mit  3spaltigem  Text  [siehe  Heft  XIII  der  Mitt.  d.  bist. 


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214 


Ver.,  S.  147,  Nr.  10]  (991  p.  S).  Belagerung  von  1621  von 
H.  v.  d.  Borcht,  1621.  Grundrisse  aus  dem  Theatrum  Europaeum, 
1640,  aus  Meissners  Thesaurus,  Gottfried,  und  andern  (890  bS).  — 
Plan  de  la  ville  de  Franckendal,  Beaulien  fecit  [Table  A-OJ 
(991  öS).  —  Ansicht  von  Freinsheim  (im  Hintergrund  Franken- 
thal) mit  der  Überschrift  Hortus  nec  amoenior  ullus,  sowie  deutschen 
und  lateinischen  Versen  am  untern  Rand  (882). 

4.  Neustadt  a.  H.  Ansicht  von  1590  sowie  1640  (940 fg). 
Ansicht  des  Hambacher  Volksfestes  1832  (1111).  Hambacher 
Sehlofs,  Aquatinta,  sehr  schön  (1194).  Plan  zu  den  Gartenanlagen 
auf  der  Maxburg  (1117  c). 

5.  Kaiserslautern.  „Per  französische  Hussar  Schneider 
übergibt  armen  Landleuten  Geld.  17.  Sept.  1793.h  Interessanter 
Stich  vor  aller  Schrift  mit  begleitendem  Text.  Sergent  sc.  (H69fS). 

—  Ansicht  nach  Merian  1645  (940  cS). 

6.  Germersheim.  Ansicht  nach  Merian  1645  (940a  S).  — 
Situation  von  der  Linie  bei  Germersheim,  welche  von  den  Fran- 
tzosen  den  27.  7br.  verlassen  und  von  Ihro  Majestät  von  Grofs 
Brittanien  den  3.  8br.  [1744]  Rassieret  worden  (964  g). 

7.  Homburg.  Hombourg,  est  une  fortresse  .  .  .  Grundrifs 
in  Kupferstich,  anonym,  Amsterdam,  Mortier  sc.  um  1695.  Ansicht 
des  Schlosses  Hombourg,  aus  gleichem  Verlage  (11 14 ab).  Femer 
Ansicht  und  Grundrifs  aus  Bodenehr  (890  aS). 

8.  Deidesheim.  Ansicht  des  oberen  Thores,  W.  Thierry 
fec.  1796  (964  h). 

9.  Edenkoben.    Ansicht  [Enekopia]  (910a). 

10.  Übrige  Orte:  Abtei  Limburg,  Radierung.  H.  Dyck  fec. 
1 843.  Aquarellzeichnung  des  Schlosses  zu  Gaugrehweiler 
(922).  Closter  M  a  r  i  e  n  t  h  a  1 ,  Kupferstich  (989  b).  Vier  photo- 
graphische  Aufnahmen  von  Jockgrim  (1094a-d),  geHchenkt  von 
Herrn  O.  Hochstetten  in  Mannheim.  —  Kloster  Alberspach. 
Burg  Fleckenstein  i.  Elsafs,  nahe  der  pfälz.  Grenze  (990  de), 
Abbildung  deH  grafl.  Leiningischen  Schlosses  Dagaburg  i.  E. 
1643  (1112),  geschenkt  von  Herrn  Grafen  K.  E.  zu  Leiningen-W. 

—  Der  innere  Hof  des  Alten  KurFurstlichen  ResidenzSchlosseH 
zu  Heidelberg,  Seiner  Hochfürstlichen  Durchlaucht  dem  Regie- 
renden Herrn,  Herrn  Herzog  Karl  August  zu  Zweybrücken  .  .  . 
gewidmet  von    Wilhelm   Schmidt   (91  de).  —  Ansicht  der  Stadt 


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215 


Siemern,  von  Münster  1550  (1009  b),  sowie  Ansichten  von  Alten- 
Bamberg,  Dürkheim,  Schlofs  und  Flecken  Falckenstein,  Hagenbach, 
Freinsheim,  Lambsheim,  Leiningen.  Löwenstein,  Otterberg,  Sultz. 
Wachenheim  (890  aS),  Burg  Trifels  (1206),  aus  Grünstadt. 

11.  Philippsburg-  Abrifs  vnd  Verzeichnus  defs  orts 
Udenheim  vnd  deren  gelegenheit,  wie  die  ihm  Jhar  1618.  durch 
den  Herrn  Bischoff  zu  Speyr  bevestigt  vnd  auffgebawen,  aber 
endlich  durch  den  Herrn  Churfürsten  Pfaltzgrauen  den  15.  Junii, 
obgemelten  .Thars  domoliort  vnd  nidergelegt  worden  [Bellus]  (940  dS). 

—  Prospekt  der  Vestung  vnd  Belagerung,  1644.  —  Eigentliche 
Abbildung  der  gantzen  Gogendt  Phillipsburg  sampt  jtziger  Belagerung 
Anno  1676  [.'10.  Mai  bis  30.  August].  Das  Dreieck  zwischen 
Main  und  Rhein  aus  der  Vogelperspektive  (964 ab).  —  Grundtrifs 
der  Haupt Vftstung  Philipsburg,  sambt  der  Belagerung  durch  die 
Kaiserl.  und  Reichsvfllker.  so  Ao  1676  im  May  angefangen  und 
den  9.  Septembris  1676  mitt  accort  erobert  Worten.  [Aus  dem 
Theatrum  Europaeum]  (1080  a).  —  Plan  du  siege  de  Phüisbourg 
par  l'armee  de  Louis  le  grand  commandee  par  Monseigr.  le  dauphin 
.  .  1688.  Loisel  sculp.  (1031  b).  —  Angriff  auf  die  Festung  (1688), 
gestochen  von  Ad.  Perelle  (1018  a).  —  Philippsburg  um  1700,  aus 
dem  Werke  von  Joh.  Christian  und  Joseph  Friederich  Leopold  in 
Augsburg,  geschenkt  mit  65  weiteren  Städteansichten  von  Herrn 
Rechnungskommissär  Luxenburger  in  Speier  (1026,  1174).  Grund- 
rifs  aus  De  Fer,  forces  de  l'Europe  1700  (890  d).  Philippsburg, 
E.  B.  Werner  delineavit  (989  c).  —  Grundrifs  der  Vestung  Philipps- 
burg nebst  den  feindlichen  Attaquen,  Circumvalationslinien  und 
Batterien  23.  März  bis  7.  Juni  1734.  Verlegt  von  A.  J.  Fels- 
ecker. Mit  Ansicht:  das  durch  Bomben  ruinierte  Philippsburg 
(1114  c).  Plan  du  Philippsbourg  par  Carl  de  Foignot  v.  Arrem- 
berg.  [G.  Bodenehr  exc.  Aug.  Vind.]  Mit  Erklärung  A-Z  (1114  d). 
Grund-Rifs  der  Kayserl.  Reichs- Vestung  Philippsburg  währender 
Belagerung,  samt  der  Situation  des  Französisch-  und  Kayserlichen 
Lagers  von  Anno  1734,  Kupfer  mit  2  Darstellungen.  —  Desgleichen. 

—  Die  Gegenden  des  Rheins  von  Speyer  bis  Maintz  nebst  der 
Situation  längst  der  Bergstrafse ,  zwischen  dem  Rhein  und  dem 
Odenwald,  dem  Mayn  und  Neckar  1735,  Homan'scher  Kupferstich. 
Vorstellung  der  Linie  und  Inondation  von  Bruchsal  bis  Ketsch  .  .  .  und 
ferner  von  da  bis  Manheim  nebst  .  .  .  dem  Campement  der  Reichs- 


216 


Armee  1735 ;  ingleichen  von  der  Attaque  Philippsburg.  Kolor.  Kupfer- 
stich. G.  F.  Riocke  del.  Homan  exe.  (964  c-g).  —  Grundrifsder  Vestung 
Phillipsburg  nebst  dem  Rhein  mit  der  Situation  zu  Rheinsheim,  Knau- 
donheim und  Russenheim.  Anonymer  Kupferstich,  um  1 780  ( 1 1 1 4  e). 

Übrige  Kriegskarten:  Grundtrifs  vnd  Entwurff  etlicher 
ohrt  der  ChurPfaltz,  und  wie  die  Spanier  nach  etlichen  treffen, 
Endtlich  gar  daraufs  geschlagen  worden,  1632.  Stridbeck  sc.  1640 
(989  e).  —  Thoatrum  belli  Rhenani  .  .  .  Landavio  gloriose  expugnato 
apertum  10.  Sept.  Ao.  170*2.  Nova  tabula  repraes.  a  Joan.  Bapt. 
Homan.  (992).  —  Plan  de  l'attaque  des  lignes  de  la  Lautier  le 
5.  .hallet  1744  par  les  armees  imperialle  et  Francoise  [ä  Stras- 
bourg chez  Perrier  Md.  d'Estempes  vis-ä-vis  l'Eglise  Neuvo. 
Weis  Argent.  sc.  (1053 bS).  [Siehe  hiezu  oben  bei  Germersheim.] 

Karten  der  Pfalz:    Palatinatus  Rheni.     Per  Gerardum 
Mercatorem  [Duysburg  1585]  (990  a).    Alte  Landkarte  von  1592 
(892  S).    Karte  aus  Bertius  1616.    Nova  Doscriptio  Palatinatus 
Rheni.    Joannes  Jansonius  exc.  1630  (990  bc).    Palatinatus  ad 
Rhenuni.    G.  Blaen  exc.  1645  (1  114f).    Partie  Orientale  (et  oc- 
cidentale)  du  Palatinat  du  Rhin,  les  öveches  de  Spiro.  Worms  et 
le  comte  de  Linange,   von  Sanson,   Paris,  Jaillot   1674.  Grofse 
Karte    von   Henri  Sengu ,  Paris   1680  (1169oqS).     „T  Gebied 
van  Landaw,    't  bisdom  Speir",    von  C.  Allard,  1680  (H69vS). 
Palatinatus  ad  Rhenum,   Episcopatuum  Vormaciensis  et  Spirensis, 
Ducatuum  Bipontini   et  Simmerae,   Comitatuum   Veldensis  Spon- 
heimensis  etc.  novissima  tabula  per  Justitium  Danckerts.  Amstelod. 
1690  (989 f).    Carte   particuliero   des  Environs   de  Landau,  et 
Philipsbourg,  oii  se  trouvent  en  meme  tems  les  villes  de  Dourlac. 
Carolsrouhe    et   Oonweisenbourg ;    enlevee   ...    par  J.  L.  K. 
Augspurg.  Gabriel  Bodener  jun..  1720  (925).  Rheinlauf  von  Basel 
bis  Bonn.  Homan,  1740  (1046).    Gesamtkarte  der  Kurpfalz.  1760 
(1169 pS).    Rheinlauf   zwisrhon    Strafsburg   und    Bingen,  1780 
(1009  c).     Forstliche    Übersichtskarte    der    Pfalz,    1864  (998). 
Historische   Karte   von    Bayern.   Übersieht  der  territorialen  Ent- 
wiekeluiig  seit  1180.  von  M.  Kirrmaier,  1883  (923). 

I».  Speierer  Drucke  (Inkunabeln).  (Saal  vi.) 

1.  khro  Tractatus  magislri  Johannis  Gallensis  de  sex  etatihus 
hominis.  —  Magister  Johannes  Gereon   Doctor   saere    pagine  et 


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217 


Oaneellarius  Parisiensis.  de  modo  audiendi  Confessiones.  cum  pul- 
chris  cireumstancvs  ac  considerationibus.  —  (Eiusdcm)  Hemedia 
contra  reeidiua.  (Spoier.  1470)  (1200aS).  —  2.  Liber  Barlaam 
et  Josaphat  India  regia.  [Speior,  1476J  (98(>S).  —  3.  Breviarium 
llerbipolense,  gedruckt  von  Peter  Drach,  Spire  1477  (955  S).  — 
4.  Hubertus  Uarraciolus  de  Licio,  ord.  minor,  pontifex  Aquinas, 
de  laudibus  sanctorum,  per  Petrum  Drach  Spire  impressum  ao.  1490 
(KMOa.S).  --  5.  Directoriutn  Curatorum  Domini  Doetoris  Aurbach, 
Speier,  1492  (98<>S).  —  f.!.  Compilatio  noua  decretalium  Gregorij 
ima  cum  apparatu  domini  Bornardi.  Spirae,  Pet.  Drach.  1492 
(lOlOhS).  —  7.  Epistole  Franeisei  Philolti  equitis  aurati  Oratoris 
atque  Pooto  laureati  breviores  elegantiores  et  adulescentibus  magis 
conducentes  ex  toto  cpistularum  oius  volumine  conquisite.  — 
Prcterea  familiäres  Epistole  Angeli  Policiani  ad  viros  illustres  con- 
ducenter  praenominatis  ad  calcem  adiecte  sunt.  [Spirae,  Conr.  Hist, 
1495  J  (987  S).  —  8.  M issale  Spirense.  [Fol.  l]  Incipit  liber  missalis 
secundum  ordinem  ecclesie  Spirensis  .  .  .  [In  finej  .  .  praesens  hoc 
missale  diuinorum  ofticiorum  denuo  reuisum  necnon  in  compluribus 
locis  castigatum  non  paruis  impensis  honesti  domini  Petri  Drach 
viri  consularis  ciuitatis  Spirensis  Anno  nostrae  salutis  MCH'OCC 
primo  [1501]  Tdus  Augusti  feliciter  est  consunimatum.  Grofs  Folio. 
Wertvollste  Inkunabel  mit  Notendruck  [  1065|.  —  9.  Copielitterarum 
quas  scripsit  roverendissimus  dominus  cardinalis  Germanie  etc.  legatus 
illustrissimis  prineipibus  Saxoinie  fratribus  seronissime  et  virtuosissime 
regino  Dacie:  in  quibus  eorum  excellenciis  congratulatur  propter 
liberationes  dicte  regine  Dacie:  ab  indigno  captiuitatis  iugo :  quo 
ad  tres  annos  cum  dimidio  detenta  fuit  a  rebellibus  et  ingratis  Suecis. 
Ex  civitate  Spirensi.  XII.  Decembris  Anno  domini  M.  D.  III  [1503] 
(1189b).  Ein  Blatt  Folio.  —  10.  Orarium  Spirense. 
herausgegeben  von  Jodocus  Gallus  Kubeaquensis ,  Speier  1507. 
gedruckt  zu  Venedig  1 509  durch  Julianus  de  Castello  und  Johannes 
llertcoch.  I.  Teil,  enthaltend  das  Psalterium  Spirense  bis  Fol.  120. 
von  f.  120  —  253  Pars  hyemalis  de  Tempore,  von  255 — 309  Pars 
hyemalis  de  Sanctis.  Das  Titelblatt  zeigt  die  von  Inful  und 
Hil  tenstab  überdeckten  Wappen  des  Stiftos  Speier  und  des  Bischofs 
Philipp  von  Rosenberg  mit  dem  Titel:  Orarium  Spiren(se).  Das 
Exemplar  geborte  ursprünglich  dem  Karmelitenkloster  zu  Speier. 
Teil  II  befindet  sich  in  der  Heydenreich'schen  Sammlung  (9li7S). 

15 


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218 


11.  Wencoslai  Brack.  Voeabularius  rerum  ( latcin. -deutsches  Wörter- 
buch), Spirao  150V»  [Conrad  Hijst  (?)]  (!»«»<♦  S).  —  12.  l'salt.  rium 
Spirans*»:  ad  vsum  orandi  et  cantandi.  Cum  kalcndario  an.de  B. 
virgine  pcompletorium  precibus  maioribus  ot  minoribus  et  sibi 
auiiexis  Lctauia.  conelusionibus  horar.  canoniearum.  Accossu  et 
recessu  altaris  triplicib.  mortuor.  et  vigiliis:  vespis  et  obsequio. 
Communi  sanetorum  in  nuvein  genern  distinctor.  de  dedicationc. 
de  romniemoratione  H.  virginis  suffragiis  communihut*:  etiam  tempore 
paschali  Hymnis,  tonis  et  tinalibus.  Omnia  quae  eantantur  in  noti^. 
Prachtigor  Musik  druck  von  Peter  Drach  in  Speier  1  .">!«► 
in  Folio.  Der  Titelholzschnitt  zeigt  unter  der  Aufschrift  :  Vivat 
feliciter  (ieorgius  Spirensis  cpiseopus ,  Comes  palatinus  rheiii  et 
dux  bauarie  da*  Stifts-  und  das  pfalzbayerische  Wappen  aneinander 
gelehnt  und  von  Inful  und  Krummstab  überdeckt  <'.♦.">  1  S). 
1*1.  Directorium  horaruni  canonicarmn  secundum  rituni  dioccosis 
Spirensis  dicendanun.  Speier  1  Ö22  ( 1  i'.V»  S).  14.  Ain  Christlich 
vnderricht  ob  vnd  vis  welcher  vrsach.  auch  zu  wem,  was.  vnd 
warautf  der  wäre  Christonmensch  beten  sol  damit  er  sein  gebet 
in  der  warheit  vnd  dem  gaist  scliglich  thun  möge.  [Wie  man  das 
Vater  Unser  beten  soll.  J  Dietrich  von  Talberg.  K>24.  K».  Sammlung 
der  Reichsabschiede,  gedruckt  zu  Folge  sechsjährigen  von 
Kaiser  Karl  V.  verliehenen  Privilegiums  von  Peter  Drach  zu 
Speier  1527  (t'iM'iS).  K».  Practica  deutsch  des  wirdigen  hoch- 
gelerten  vnd  weyt  berümbten  Doctor  .Inhausen  Virdungs  von  Hass- 
furt /  vff  dz  M.CCCCC.  vnd  X X X I II I .  jare.  gemacht  zu  Koren  dem 
durchleuclitigsten  hochgebornen  Fürsten  /  vnd  Herrn  Herrn  Ludwigen 
Pfaltzgrauen  bv  Hvn  Hertxog  in  Bayern  des  Heyligen  Komischen 
reiehs  Krtzdruchsesson  vnd  Churfürsten  etc.  tiedruckt  zu  Speyer, 
s  HL.  KI.Qu.  mit  Titelholzsehnitt  Ill»i8b).  17.  Keusch,  .loa. 
Prepositiiuies  aliquot  de  fastidiosa  Spyreiisis  puella  inedia.  philoso- 
phis  et  medicis  expendondac.  Spirae  Anast.  Noltius  1"»42.  Mit 
Holzschnitttitelbild.  Ml.  <Ju.  (!>r>N  S).  IS.  Das  .  Wunder  Maidlin 
Margaretha  Weis>in",  .im  Dorf  Hoed.  zwo  Meilen  von  Speyer 
wohnhafft".  die  von  Woihnac  Ilten  1. "»:{«»  keine  Speise  und  von 
Ostern  l'»4"  keinen  Trank  zu  sich  genommen  bis  1Ö42.  wo  sie 
12-lahre  alt  war  und  dieses  ihr  Bildnis  auf  Mefehl  des  Königs  Ferdinand 
aufgenommen  wurde  <!'7M.  Ii».  Margareta  We\>sin  a  Koed. 
aetatis  -uae  12'      mit  lateinischem  Text.  -\\  cm  breit.        etn  hoch. 


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219 


sehr  seltenes  Flugblatt  (1163S).  20.  Verzeichnis  der  Reich- 
stetule.  so  aufl '  yetzigen  Heichstag  alhie  zu  Speier  in  Eigner  person 
besucht.  Auch  etliche  abwesende  yre  Geschickten  vnd  Botsehaffter 
alda  gehabt,  wie  volget  etc.  1544  (1093).  —  21.  De  Gigan- 
tibus eorumque  relupiiis.  A.  -Joan.  Cassanione  H.  D.  Spirae,  typis 
Bernardi  Albini,  An.  CD.  ID.LXXXVIl  [1587].  22.  Micolai 
Cisneri  Jurisconsulti  de  iure  usiicapionum  comincntarius  •  •  •  editus 
opera  et  studio  Jeremiac  Reusnori  Leorini.  Spirae  Nemetum  apud 
Bernarduni  Albinum  •  MDXIIC  [1588J  (1028S).  23.  Petri  Raini 
Veromandui  Regii  Professoris  Dialectieae  Hb.  duo.  Spirae.  Bernardus 
Albinus  excudebat  -  MDXCI.  108  S.  in  10°  (1106a).  24.  Com- 
mentarii  in  Consuetudinos  feudoruni  trium  clarissimorum  iurecon- 
sultorum:  Ant,  Contii.  Fr.  Duareni  et  Matt.  Wessenbecii.  Spirae 
Nemetum  apud  Bernardum  Albinum  -  MDXCIV.  409  S.  Klein  oktav 
(1190S).  25.  Michael  Tarch.  Marullus,  Hieron.  Angerianus. 
Et  .loan.  Socundus.  Poetae  Elegantissiini :  Nunc  primum  in  Germania 
excusi.  Spirae  Nemetum  Apud  Bernardum  Albinum  •  MDXCV  ( 1 1 13S). 

20.  Pucii  -J ulii  .1.  C.  Ad  novam  Imporatoris  Friderici  Consti- 
tutionem ,  tpiae  est  de  studiosorum  privilegiis  liber  singularis. 
Spirae  typis  Bernardi  Albini,  An.  CID.  IDXCVI.  [1596J  (1004S). 
27.  Tractatus  de  crimine  laesae  majestatis  •  •  •  per  •  •  Hieronymum 
Gigantem  Forosem  proniensem  elucubratus.  Spirae  Nemetum  apud 
B.  Albinum  Anno  MDXCVIII  (1100b).  28.  Georgi  Loysi  C.  V. 
Pervigilium  Mercurii,  in  quo  agitur  de  praostantissimis  perogrinantis 
virtutibus  .  .  .  Itcrum  nunc  manuali  forma  editum.  Spirae,  Impensis 
Viduae  Bernardi  Albini  MDC.  112  S.  12°  (11588).  29.  Apologia 
meri  imperii.  inclyto  senatui  civitatis  Spirensis  in  camerales  com- 
petentis:  eiusdemque  anticrisis  ad  disputationem.  a  Petro  Denaisio 
.1.  C.  iinperialis  camerae  adsessore ,  de  eudem  iure,  in  gratiam 
amplissimi  eiusdem  camerae  collogii,  contra  pracdictum  senatum 
institutam.  nee  ita  pridem  in  lucein  emissam.  Spirae  Nemetum 
apud  heredes  Bernhardi  Albini  MDCI,  [1001)  (1148  a).  —  30.  Sieb- 
zehn geistliche  Reden,  welche  Herr  Gangolphus  Bischoff  zu  Davalien, 
etc..  In  St.  Quidons  Stiffts-Kirchen  zu  Speyer,  in  denen  .lahrlich 
mit  dem  allerheiligsten  hochwürdigsten  Sacrament.  alldahin  ange- 
stellten allgemeinen  Processionen  in  Anwesenheit  der  Clerisey,  vnd 
des  gesampten  Catholischen  Volks  gehalten  ( 1030  1050).  Getruckt 
in    dem    Jahr    MOCLV.     In    Verlegung    Wilhelm    Sellin  (S|. 

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•220 


31.  Concept  dern  aufs  Hefelch  der  Kayserlichen  Mayestüt  durch 
Cammer-Richter  /  Präsidenten  vnd  Hcysitzer  von  des  Kayserlichen 
Cammergeriehts  Auff  Ihrer  Maystät  vnd  der  silmptlichcn  des 
Heil.  Reichs  Ständen  Approhation  Anno  1613  ernowertcn  und 
verheuerten  C am  m e r g c  ri  c  h  t s  -  O  r d  n u  n g  etc.  In  Verlegung 
.lacoh  Siverts  Kedrackt  in  des  Heiligen  Reichs-Statt  Speyer  dureh 
Christian  Dürren  Im  Jahr  Christi  MDCLX1I1.  Heigeheftet  ist: 
Processus  Augustissimi  Camerae  Imperialis  Judicii  In  Tahula.s 
Redactus,  .lenae  1  *>♦> l  (1138  h).  —  32.  Consultatio  de  pace  civil! 
religionis  in  Instrumente  paeis  Caesareae-Sueciae  Monasterii  et  Osnn- 
hrugae  eonfectae  data:  eiusdem  artieulo  quinto  in  imperio  motis 
duhiis;  et  auxiliis  fori.  Autor«  .loh.  Deckherro.  !».,  hnp.  Camera« 
Judicii  advocato  et  procuratore.  Spirae.  Impensis  Christophori 
<  »lflTcn  /  Excudehat  Joh.  Matth.  Kempffer  MDCEXXX.  384  S.  Kl.  8" 
(ll'OOcS).  —  33.  Calendarium  quod  .  .  .  Praeposito.  Dccano  caeteris- 
«pie  .  .  .  Canonicis  Capitularihus  Cathedralis  Kcelesiae  Spirensis 
I).  D.  C.  Frz.  Casp.  Hammer  .  .  Capittdi  .  .  .  lJormentarius.  Mit 
Kupferstichen.  1778  (9'J5).  34.  Joseph  II.  nahe  hei  Speier  im 
Jahr  1781.  Von  F(rau)  (i(eheimer)  St(aats')  RliUhinJ  v(on}  iJa) 
Knoche),  Verfasserin  der  Pomona,  Speier  1781.  Zusammengebunden 
mit:  —  3o.  „Sjioyerisehe  Mannigfaltigkeiten  auf  das  Jahr  17*3", 
Speyer,  gedruckt  und  verlegt  von  J.  1'.  Enden»*,  II.  Jahrgang 
vollständig.  Höchst  selten,  beschenkt  von  Herrn  t  iymnasiasten 
Vollmer  in  Speier  ( 1  Mir,  S». 

E.  Pfälzische  Persönlichkeiten  (Portraits). 

Haus  Wittelsbach:  Ludovieus  II..  Cognomine  Severus. 
Ottonis  F(ilius),  Hoioar.  Sup.  I»ux.  Septemvir  (d.  h.  Kurfürst». 
Com.  Pal.  Rhen,  (unten  '2  lateinische  Distichen l.  (Custos  sc.»  (reg. 
12  V»  12!»  IM  lOtil  a).  Rupprecht  III  .  Pfalzgraf  und  deutscher 
Kaiser.  Erbauer  des  Rupprechtshaucs  im  Heidelherger  Schlofs. 
13. "»2  f  141<>,  in  ornamentaler  ITmfassung.  Hiuillard  sc.  I  (lKü'eSi. 
Friedrich  I..  Kurfürst  von  der  Pfalz  (144!»  147M.  gemalt  und 
gezeichnet  durch  v.  Schlichten,  gegraben  von  Chevilet  in  Paris. 
17»'.4  (  lM|."ihi.  Philippus  Elector  Palat.  (  147(1  —  l.~.08>(  |imU  b). 
I.udovicus  (V.J.  Eleitor  Palatinus  (  1  *>os  K.44).  Frideric  us  IL. 
Klector  PiilatimiN  ii:,44  l.V.o)  (l<Mil,,l).  WarhalTte  Contra- 
faktur  des  .  .  .  Herren  Fridrichen  des  hriti.  n  .  .  .  Pfultzgraffen  .  . 


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221 


(1559  -1576,  Verfasser  des  Heidelberger  Katechismus).  Ludo- 
vieus  VI..  Churfürst  und  PfaltzGraf  beim  Rhein  (157«-  1583): 
Fridericus  IUI.  LXoi)  Glratia)  Com(es)  Pal.  Reni  (158:3-1610) 
(Crispiano  Passaeo  caelatoro)  (1015  c-e).  Brustbilder  Friedrieh  V. 
von  der  Pfalz.  Königs  von  Böhmen  (1610  -11632),  und  seiner 
Gemahlin  Elisabeth,  königl.  Prinzessin  von  England  (910  bc).  — 
Philippus  Ludovicus  .  .  Comes  Palatinos  Rheni,  Herzog  von  Pfalz- 
Neuburg  (1509-f  1614)  .  .  .  I W.  Kilian  f.)  (1015g).  Johann 
Casimir,  Pfalzgraf.  Herzog  von  Zweibrüeken-Kleeburg,  Rektor  der 
Universität  Heidelberg.  Neffe  Gustav  Adolfs,  Königs  von  Schweden 
(1589— t  1652)  (Custos  sc),  dessen  Sohn  Karl  Gustav  König  von 
Schweden  wird  (1654)  (1169dS).  --  Carolus  Ludovicus  .  .  Comes 
Palatinus  Rheni  Anno  1603  (reg.  1648  -1680)  (lO!5f).  —  Carolus 
Dei  Gratia  Cornea  Palatinus  Rheni  Sacri  Komani  Imperii  Archithe- 
saurarius  et  Elector,  Dux  Bavariae.  1680  —  1685  (1007  b).  — 
Charlote  Elizabeth  Palatino  duchesse  d' Orleans,  Berey  exculpsit 
(1652 — 1  1722),  ganze  Figur,  Schwägerin  Ludwig  XIV.,  Königs 
von  Frankreich,  Höhe  30,5  bezw.  20  em.  Breite  19,5  bezw. 
17,6  cm  (1007  c).  Elisabeth  Charlotte,  Pfalzgräfin  bei  Rhein, 
Herzogin  von  Orleans,  Hüftbild,  anonym  (1114  h).  —  Adolf  Johann, 
Pfalzgraf  bei  Rhein,  Herzog  von  Zweibrüeken-Kleeburg.  Jülich, 
Cleve,  Berg.  Mörs,  Veldenz.  Sponheim.  Ravensburg,  Marek. 
Schwedischer  General,  1029- f  1689.  (Aubry  sc.)  (1169aS).  — 
Wolfgangus  Wilhelmus  Com.  Pal.  ad  Rhenum,  Herzog  von  Pfalz- 
Neuburg.  1614— t  1653,  Holzschnitt,  unten  2  Distichen  (940gS). 
Derselbe:  I).  G.  Comes  Palatinus  Rheni,  Dux  Bavariae,  Juliae. 
Cliviae  et  Montiiim  (P.  Aubry  exeud.)  (1061  e).  Philippus 
Wilhelmus  I).  G.  Comes  Palatinus  Reni.  S.  R.  I.  Archithes.  et 
Elector,  Dux  Bavar. .  Brustbild,  anonym,  Kurfürst  1685—  1  1690 
(1007 a).  —  Eleonora  Magdalena  Theresia,  Romanorum  Iraperatrix. 
Comitissa  Palatina  ad  Hhenum,  1655  f  1  720  (Leonhard  Heckmann 
sculpsit),  (1061  f).  —  Joannes  Wilhelmus...,  (Kurfürst 
1690  -11716),  (E.  C.  Heils  sc.  Aug.  Vind.)  (1015h).  — 
Christianus,  Comes  Palatinus,  Herzog  von  Pfalz-Sulzbach,  regierte 
1 632 t  1708.  Holzschnitt  (940  fS):  derselbe:  D.  G.  Comes  Pala- 
tinus Rheni,  Dux  Bavariae,  .Juliae,  Cliviae.  Montium.  Comes  Vcl- 
dentii,  Spanheimi,  Marek,  Ravensburg,  Mörs.  Du.  In  Ravenstein, 
unten  3  lateinische  Distichen;  derselbe:  D.  G.  Christianus  August  us 


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222 


C.  I*.  Rhen.  D.  Bav.  Kx  Impcrii  Principibus  Senior.  N(atus) 
UUKHXXII,  Don(atus)  CM  LKW  III,  Act.  LXXXV..  Rogim.  LXIIL 
( 1  Ort  1  h i).  —  Anna  Maria  Louise  von  Medieis.  Pfalzgrsitin  hei 
Rhein.  Urofs  Folio,  herrliches  Frauenbildnis,  Compiglia  del..  Preisler 
sc.  17.'lM  (llrtllbS).  —  Friedrieh.  Pfalzgraf  hei  Rhein.  Herzog 
zu  Zweibrücken.  lrtl>7 — 17rt7,  Orofs  Folio,  in  Rembrandts  Art 
von  Fratrel  in  Mannheini  gestochen,  prachtvoller  erster  tiefschwarzer 
Abdruck  mit  der  Unterschrift  (11  *»!* c S).  —  Karl  Theodor. 
englischerStich  in  prachtvoller  Ausführung,  mit  der  Unterschrift : 
His  Most  Serene  Highness  Charles  Theodore  Count  Palatino  of  the 
Hhine  Archi-Treasurer  and  Eleetor,  etc.,  Painted  by  P.  Batoni.  at 
Roma.  London,  Kngraved  hv  V.  Green.  Metzotinto  Kngraverto  to 
his  Majesty  ot  to  the  Eloctor  Palatino ;  in  der  Mitte  der  Unterschrift 
das  pfalzbayerischo  Wappen  (Heydenreieh'sche  Sammlung  S). 

Fürstbischöfe  ZU  Speyer:  , Bischoffen  zu  Speyr  ordnung. 
L  Athanaricus  (sie!)  his  LXX.  Mar<|tiardus  von  Hattstein  1  r>f>0  ..." 
in  Auswahl,  kleine  Bildnisse  mit  kurzer,  teils  deutscher,  teils 
lateinischer  Biographie  von  Athanaricus  (d.  h.  Athanasius.  Bischof 
zwischen  *U4  und  050),  Heginhaldus  (zweimal)  (044  -  O."»o). 
Otgerus  (002  1*70,  deutscher  Reichskanzler  Kaiser  Otto  L.  seit 
IMiO  kraft  Reichslehens  (Jerichtsherr  von  Stadt  und  Bann  Speier). 
Waldericus  (Baldorich)  (070  —  OM'»).  zweimal,  (stellte zum  deutsehen 
Reichsheer  20  loricatos,  d.  h.  1  %  des  unter  Kaiser  Otto  II.  für  einen 
Romzug  auf  2000  Mann  veranschlagten  Reichsheeres):  Waltherus 
(1004— tlO.H.  gehören  zu  Spider.  Dichter,  Mitbegründer  des 
Speierer  Domes).  Ruckerus  (107:{—  10*10.  Hausgenosse  von  Speier. 
treuer  Freund  Kaiser  Heinrich  IV..  (iraf  im  Speiergau  10*0.  Be- 
gründer der  mittelalterlichen  StadtbefeHtigung  Speiers),  (ierardus. 
Herr  v.  Khrenberg  (1       -  1  Matthias  von  Rammung  (1404 

bis  147s).  Philipp  von  Flörsheim  (1 520— 1  :..V2)  (llrtOccS).  - 
Zwei  Portrait*  des  Bischofs  Eberhard  von  Dienheini,  das  eine  zeigt 
denselben  in  hoher,  spitzer,  das  andere  in  runder  Mütze,  beide 
mit  der  Bezeichnung:  Johan  hogenb.  sculpsit.  Johan  bussemacher 
exeud.  (KOOahS).  — -  Philipp  Christoph  v.  Sötern,  der  Oründer 
der  Festung  Philippsburg.  seit  D>2:{  Kurfürst  von  Trier  (IrtlO     1 ti.Vj). 

Lothar  Friedrich  von  Metternich  (1 0.VJ  ln7*»).  seit  I»i7:? 
Kurfürst  von  Main/.,  zwei  Stiche,  der  eine  anonym,  der  andere: 
C.  1\  Weer  Laudanus  ad  vivum  depinxit,   Philipp  Kilian  sculps. 


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•223 


Frankfurt.  —  .Johann  Hugo  von  Orsbeck  (1  075  — 171 1),  seit 
108:$  Kurfünst  von  Trier.  (Philipp  Kilian  sculpsit).  —  Heinrich 
Hartard  von  Kollingen  (1711  —  1710),  vorher  Domdeehant  zu  Speier, 
1  liiSi*  Ketter  des  Speieror  Doms,  (Georg  Kilian  sculps.,  Aug.  Vind). 
—  Damian  Hugo,  Graf  von  Schönborn  (17111 — 174:1),  Kardinal, 
(Hieronymus  Rossi  incidit  Romae).  —  August,  (Iraf  von  Limburg  - 
Stimm  (1770  —  170  7),  Wiederhersteller  de«  Speierer  Domes 
(Con.  Loth.  Schweickard  pinx.  —  G<"»z  Sem.  et  .hin.  scul.  A.  Vr.).  — 
Nicola  us  Weiss  ( 1842 — 1 801*).  nach  tiein  Lichtbild  von  Steinberger 
und  Bauer  lith.  u.  gedr.  bei  Gustav  May  in  Frankfurt  a.  M.  (975  S). 

Haus  Leiningen:  Siegolabdruck  von  Graf  Gottfried  um 
L570,  das  Original  gefunden  bei  Hockenheim  (1140  t).  Autograph 
und  Wappen  von  Albrecht  Philipp.  Graf  zu  L.- Westerburg,  geb. 
•22.  April  1507.  t  21.  Aug.  1507;  desgl.  von  Emich  XL,  Graf 
zu  L.-Dagsburg-Hartenburg,  geb.  150*2,  t  1007,  und  seiner  Ge- 
mahlin Maria  Elisabeth,  geb.  Pfalzgrütin  bei  Rhein  (deren  Grab- 
monument in  der  Schlolskapelle  zu  Dürkheim  (870 ab).  Photo- 
graphische Abbildung  des  Ehewappens  der  dritten  Gemahlin  des 
Landgrafen  Friedrich  IL  zu  Hessen -Homburg,  des  Helden  von 
Fehrbellin  (1075),  Sophie  Sibylla,  Gratin  zu  L. -Westerburg,  Witwe 
Job.  Ludwigs,  Graten  von  L. -Heidesheim  (101:').  Ehewappen  von 
Graf  Philipp  Georg  von  L.-Dagsburg  (1582  —  f  1027),  und  seiner 
Gemahlin  Anna.  geb.  Gräfin  von  Erbach  (f  1050).  Kniebild  von 
Georg  Wilhelm  Graf  zu  L.- Westerburg  (1010  — 101*5)  (OW).  Bild 
der  Maria  Louise  Albertine.  verwitwete  Landgräfin  von  Hessen- 
Darmstadt,  geb.  Reiehsgrätin  von  L. -Heidesheim ,  Urgrol'smutter 
des  deutsehen  Kaisers  Wilhelm  I.  (020  b).  Wappen  des  (trafen 
Georg  Hermann  zu  L.-W.sterburg  (1070—  1751)  (1*:J0).  Toten- 
schild des  (trafen  Thomas  zu  L.- Westerburg  in  der  Martinskirche 
zu  Grünstadt.  Bildnis  der  Erbprinzessin  zu  Leiningen.  Sophie 
Henriette  17H7 — 1801,  alles  geschenkt  von  Herrn  Grafen  Karl 
Emich  zu  Leiningen- Westerburg  zu  München  (050). 

Mitglieder  des  ReiehskammergeriehtS  zu  Spei  er 
(1520  — 1080):  Viglius  van  Xuichcm,  15:55  15:57  Assessor,  f  1577 
als  Mitglied  des  Geheimen  Rates  Philip]»  IL  von  Spanien  in  Brüssel. 
(Folio,  Edme  de  Boulennois  sc.  1570).  'Johann  Schneide  win.  in 
Speier  um  1544,  später  Professor  in  Wittenberg  t  150*.  <  Balth. 
Jennichen  sc.)  Franz  Burchard.  Praktikant  um  1540.  Regner 


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224 


Sixtinus,  in  Speier  15««—  15«7.  t  1«17.  Johann  Fichard.  der 
berühmt»'  Frankfurter  Jurist,  geb.  15 12,  Reichskammcrgorieht.s- 
Advokat  und  Procurator  in  Spoior  1532  — 1 538,  erhielt  in  Speier 
vom  Kaiser  Karl  V.  1541  den  erblichen  Adel  und  die  Pfalzgrafen- 
würde, t  1581.  Joh.  Halbritter,  um  1580  in  Speier.  +  l«27.  l>avid 
Mngirus,  um  1585,  t  1«35.  Caspar  Klockius,  um  l«00.  Sigismund 
Büchner,  geb.  zu  Nürnberg  1557.  f  als  Assessor  zu  Speier  S.  Mai 
1  «08.  Zwei  Portraits  von  Dr.  Keichard  I)  i  et  er  aus  Prizwald.  Marchieus, 
Assessor  um  1«12  (1009 ab).  Justin  Herdesian,  später  in  Nürn- 
berg. Achatius  Hülsius.  später  kaiserlicher  Hat,  Georg  K  ich  t  er . 
später  in  Nürnberg.  Nikolaus  Stadt  mann,  später  Consistorial  prüfe  kt 
in  Berlin.  Joh.  Jakob  Wolf  von  Todtenwart,  später  in  Hegensburg. 
Huldrich  v.  Eyben,  geb.  1  ♦»29  in  Ostfriesland.  Assessor  I«7h  bis 
1«80,  sodann  kaiserlicher  Hat.  t  1<>90  (Schenk  fec).  Joh.  Dockherr 
v.  Wallhorn,  Reiehskammergeriehtsadvokat  1«7«  —  l«91.  (Sandrart 
sc.  I«88.)  J.  G.  de  IM onnies,  ReichskammergorichUiissessor.  geb. 
zu  Speier  1«««,  |  1733  (I1«9S,  1114). 

Generale:  Verdugo,  spanischer  General,  Eroberer  Franken- 
thals,  1«23  (802  S).  Ambros.  Spinola,  span.  Kommandant  in  der 
Pfalz.  15««.»  — 1«30.  Munt  cornet  sc.)  (IMiOrS).  Ee  Citoyon 
(Justine  General  en  chef  des  Armoes  de  la  Repuhlöpie  Francaise 
sur  le  Rhin  (J.  Huland  in  Speyer  gest.).  der  Eroberer  Speiers 
1702  (102SS).  Herzog  v.  Enghien,  Melac.  Tallard.  siehe  oben 
Ansichten  von  Speier  und  Landau. 

Gelehrte,    Künstler  u.  a. :  Gotfridus  Tinctor  Spiivnsis. 
t  1335.      Simon.  Carmoliter  von  Speier.  t  1350.  —  Georg  v.  Gein- 
mingen.  Humanist.  Domprobst  vonSpoier.  t  151  1.     Simon  Heyring. 
Mediziner,  geb.  zu  Speier  151*.  +  um  1570(  1  1«0S).      Paulus  Fagtus 
Theologns.    nasc.    Tabernis    Rhenanis   in    Palatin.  Ao.   1504.  ob. 
(Jantahriao  in  Anglia.  Ao.  1550,  crematur  ib.  Ao.  155«.  rostituitur 
ib.  15«0  (gestorben  von  De  Bry)  (040  iS).      Joh.  Agrieola  Theol. 
Berolin.  (I1«0S),  predigte  zu  Speier  152«.       Mathiiis  < >ho.  Stifts- 
herr zu  S.  German,  Speierer  Weihbisrhof.  15«3     1572  <  l  l«OS).  - 
Jaeobus  Theodorus  Tabernae  Montanas   Medicinae  Doctor  et 
Archiater  Palat.  (Stich  v.  de  Bry)  (040  hS).     Derselbe  nochmals, 
war  um  15*5  Arzt   in  Speier,   t  150O  (1015k).  Mari|iiar<liis 
Freherus,    Elect.    Palat.  Consiliarius  et    praesens  vicarius.  Nat. 
2«.  Jul.  |5«5,  denat.   13.  Maji  1«14.  (Job.  Jac.  Haid  exend..  Aug. 


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225 


Yind.)  (1015  i  ).  (toorg  Wie ;kram.  Maler  aiiH  Speier,  um  I  590 
(Stiebe  von  Custos  nach  zwei  Gemälden  von  ilim :  Zigala  Bassa 
und  Hinaus  Bassa.  türkische  Feldherrn  in  Ungarn)  (1169S). 
Johann  Jakob  Ebel  mann,  Kupferstecher,  geb.  zu  Spoior,  blühte 
um  159(1  1(515  zu  Strafsburg  und  Köln,  siehe  oben  Ansichten 
von  Speier  (Domfacade  1609).  -  .loh.  Joachim  Becher,  Med. 
Doct.,  wie  aueh  Rom.  Kayserl.  Majestät  Cammer-  und  Commerzien- 
Hath.  (Krügner  seil.  sc.  Lips).  D.  Joachim  Becher  von  Speyer,  R.  K.  M. 
Cammer-  und  Commerzien-Rath  u.  s.  w.  Nat.  Ao.  1635,  Den. 
Ao.  1682  (I056bc).  Desselben  Portrait  von  W.  P.  Kilian 
gestochen  mit  der  Unterschrift :  Jo.  Joach.  Becheri,  Medici.  Chimici 
et  Polyhistoris  celeberrimi  effigies  ad  vivum  dolineata  Viennae 
Austr.  Anno  1675.  Natus  Spirae  Nemetum  circa  A.  ('.  1685, 
Donatus  Londini  in  Anglia  Ao.  C.  1682.  Becher  halt  in  der  Hand 
ein  aufgeschlagenes  Buch,  in  dem  die  Worte  stehen :  Conscia  mens 
recti  famae  mendacia  ridet.  Unter  dem  Bildnis  die  Worte:  Symb. 
Fidem,  Famam,  Scientiam,  Poeuniam.  Vi  tarn :  Tranquillitatem  Ipse 
cura.  ncque  alios  in  hoc  oflFende  (1110).  Johannes  Henricus 
Ursin  us  Spirensis,  Orthodoxae  Ecclesiao  Christi  Ratisponensis 
Pastor  et  Superint.  [1650]  (899  c  S).  Johann  Himmel,  geb.  1582 
in  Stolpe  (Pommern),  Rektor  des  Retschergvmnasiums  zu  Speier 
1614-  1617,  t  als  Professor  in  Jena  1642  (P.  Aubry  sc.),  zwei 
Portrait«  (1 169  S).  -  Photographie  des  Ölbildes  des  Rektors  gleich- 
falls des  Retschergymnasiums  zu  Speier,  Mag.  Johann  Hofmatui. 
letzteres  im  Besitze  eines  Nachkommen  dieses,  nämlich  des  Herrn 
Landtagsabgeordneten  Freudenberg  in  Zweibrüeken.  Das  Original 
trügt  auf  der  Rückseite  die  Inschrift  :  M.  Joh.  Hofmann,  P.  L.  Caes. 
In  Valle  Rut.  Soc.  Teilten.  Durans  (iymnasy  Esslingensis  H.  T. 
Kector  Collegy  Alumn.  Inspector,  Natus  Marburgy  Anno  1631 
6.  Martv.  Vixit  In  3  Coniug.  et  6  Ofticys  Annos  49,  Pictus  Anno 
MDCXCIX.  Mortuus  Esslingae  Anno  170:5  Die  29  Marty  (976). 
L.  Marx,  erster  Tuchfabrikunt  Lambrechts ( 1  1  18).  —  Paulus  Egcll. 
Palatinus.  artis  statuariae  elegantia  veteribus  invidendus.  Palatinae 
aulae  ornamentum,  natus  d.  9.  April  A.  S.  R.  MDCXCI.  Dathan 
pinxit.  J.  Jacob  sculp.  et  exeud.  (872  sS).  Karl  Ludwig  Sand, 
ovales  Brustbild.  1820  (  1  192).  Photographie  des  t  Herrn  Ludwig 
Heydenreich  in  schwarzer  Kahme.  47  cm  hoch,  Geschenk  Sr.  Exc. 
des  t  Herrn  Staatsrats  und  Regierungspräsidenten  v.  Braun  (946). 


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22f> 


F.  Wappen,  Siegel,  Urkunden. 

Wappen.  Wappcnschmuck  «1er  Kurpfalz,  entnommen  aus 
dem  Lehcushuchc  des  Kurfürsten  Friedrich  1.  des  Siegreichen  im 
< •  onerallandesarehive  zu  Karlsruhe,  von  Karl  Frhr.  von  Neuenstein, 
Karlsruhe  hei  Neninich,  1)S!»2  (1157).  Wappenschmuck  des  Lehens- 
huches  des  Bistums  Speier:  77  farbige  Wappen,  kopiert  von 
Frhr.  von  Neuenstein-Hodeck  nach  dem  gleichfalls  in  Karlsruhe 
hefindlichen  Original,  das  14*54  hegonnen  und  his  1  T> 4 7  fortgeführt 
wurde  (1122).  Ohurfürstlich  Pfältzisehcs  Wappen.  Holzschnitt 
(1015a).  Pfalzgraflieh  Sulzbachisches  und  Zweybrückisehes 
Wapi>en  (lOtilg).  Leiningische  Wappentafel  (1  weifsos  und  S 
farbige  Wappen  >,  geschenkt  von  Herrn  (irafen  v.  Leiningeu- 
Westorburg  C.»r>«>).  Seidene  Fahne,  blauweifs  mit  dem  Wappen 
der  Speioror  Weberzunft  (•'*  ins  Dreieck  gestellte,  von  einer  Krone 
überdeckte  und  von  2  Löwen  gehaltene  Weberschiffchen,  von  2 
Kichenzweigen  umrahmt,  darüber  in  Oold  die  Inschrift:  Weber- 
Meister- Verein,  darunter  1H4-L  Dasselbe  Wappen  unter  Olas  und 
Kähmen.  t!»45deS). 

Siegel.     <tij»sahguls  des   Siegels  ('i  Hufeisen   im  Dreipafs) 
des    dunkers    Konrad   Küntzel    Mauchenheimer    von  /weihrücken, 
t  vor  14-VL     (War  Mitbesitzer   der  Oberburg   zu  Wasichenstein 
11414).   (ianerbe  zu  Lindelboll  (1420     1441).   auch   zu  (Schall)- 
Odenbach ,    wohnte  LDH)  zu  /weibrücken.)    Oeschenk   des  Herrn 
H.  Hahn  in  Herlin  (1120).     -  Originalsiegel:  !.  der  Stadt  Speier 
(mit  dem  alten  Dom):   2.  von  Bruchsal  ( Dreieckssiegel  mit  dem 
Speierer  Kreuz):        Freiburg  im  Bnisgau  (('asteil  mit  2  Türmen): 
4.  Lauterburg  (lastcll):    5.  Domkapitel   zu   Speier  mit  .Jungfrau 
Maria:  «1.  Oeorg.  Herzogin  Bayern,  Pfalzgraf.  Bischof  von  Speier 
1  .">  1  •{   -l.VJf  mit  dem  Speierer  (Kreuz)  und  dem  pfalz-bavorischon 
Wappen:    7.  Oggersheim  (Löwe»:   n.  altes  l'niversitatssiegel  von 
Heidelberg.       Neuabdrücke  von  alten  Stempeln :  1.  und  2.  Mainz 
(mit   St.  Martin):    :\.  Worms  (mit    St.    Petrus):    4.    St.  Margen 
(Marien):    .*>.    Ladcnhiirg    (Castcll    mit    2   Schlüsseln):    0.  Dieter 
Lauwer  von  Speier.  Schild  mit  Löwen:  7.  bis  t<.  Konstanz  <7.  mit 
('»stell,  s.  mit  Kugel  «.».  mit  Adler):   D».  Landgericht  im  Kleguu. 
Bischofsmütze  auf  dem  Hehn  (IM*),  geschenkt  von  Herrn  (irafen 
K.  K.  v.  Leiningen-Westerburg.  Aintswappcnstöeke  der  (ie- 

meind.n  Klierstadt,  Oömiheim   und  Meckenheim  aus  der  Zeit  der 


227 


französischen  Herrschaft  in  der  Pfalz  (1 1 H 1  a-c(.  (icschcnk  des  Herrn 
Kgl.  <  >berlandcsgeriehtspräsideiiten  St.  v.  Stengel  in  München  aus 
dem  Nachlafs  seines  Vaters,  des  früheren  Kgl.  Regierungspräsidenten 
der  l'falz  Karl  Frhrn.  v.  Stengel  (1*32  -  1837).  hiuel  •  dkk  • 
i.RixKS  •  wehkk  zvnft  ■  is  •  si>kikk  (Ovales  Wappenschild :  3  in  Dreieck- 
form  zusammengestellte  Weberschiffchen  in  einer  Weherlade,  unten 
ein  geflügeltes  Engelsköpfehen .  beiderseits  aufgerichtete  und  ge- 
flügelte (ireifen,  einen  Kranz  über  dein  Wappenschild»)  haltend, 
geschenkt  von  Herrn  (lerichtssehreiber  Carl  in  Obermoschel  (1  123). 

Siegel,  zeigend  einen  Bischof  mit  Inful,  Krummstab  und  Buch 
auf  reichverziertem  Stuhle,  neben  seinen  Knieen  ein  aufgerichteter 
Bar.  andererseits  ein  Doppeladler,  Umschrift  :  s.  maximix  okkichts 
siuki.  ix  mvnstkrthai. :  desgl..  zeigt  2  gekrönte,  doppeltgeschwänzte 
Löwen,  ein  6speichiges  Zahnrad,  mit  Krone  überdeckt,  haltend, 
mit  der  Umschrift  :  Kim  heimek  •  mihi. eh  zvneft  •  ixsion.  •  D71-3- 
<  icschcnk    des    Herrn    Reichstagsabgeordneton    Briiuck    (880  ab). 

Urkunden  und  Handschriften.   Urkunde  (um  1390): 

Hurgermeister  vnd  der  Rat  der  stat  zu  Spire.  Den  erbern 
wisen  Inten,  dem  greuen.  den  Scheffen.  vnd  dem  rate  der  stat 
von  Ache  vnsern  lieben  besundem  f runden.  Siegel  abgefallen  (981  aS). 

Pergamenturkunde  der  Speierer  M  ü  n  z e  r- H  a u  s g e n  os sc  n 
von  1447  vff  sant  Mauricins  dag.  beginnend:  Klint  sy  allen  den 
die  diesen  brieff  anstehen  oder  boren  lesen  Daz  wir  der  müntz- 
meister  vnd  die  hufsgenossen  (Jemevnlich  zu  Spier  Die  mit  nainen 
hernach  geschrieben  stent.  Ort  bunne  Muntzmeister  zu  dieser  zyt. 
etc.  (931  S.  Depositum  des  Speierer  Stadtarchives).  —  Protokoll- 
buch ,  beginnend  mit  den  Worten :  Cum  fortuna  mit  propera  .  . 
(929  S>.  —  10  Urkunden,  die  Familie  von  Schwarzenberg  in 
Hennweiler  betr. ,  welche  Steinkallenfels  vom  Herzogtum  Zwei- 
brüeken  zu  Lehen  trug  (Lehensbriefe  von  1475,  149*5,  1501,  1510 
(2  Urk.).  1532  (desgl.).  1533.  1541.  1570)  (1038  a-k).  0  Ur- 
kunden betr.  das  Dorf  Altenhafslau .  ausgestellt  von  pfälzischen 
Kurfürsten  1557,  1502.  1052.  1003.  I  7 1  1  und  1 780  (9 1 0  S). 
A  rkebusierbuch.  Handschrift  von  etwa  1580.  in  Pergament 
gebunden.  70  Blatter,  mit  farbigen  Abbildungen.  Unterweisung  in 
der  Artilleriewissenschaft  im  Zwiegespräch.  Anschliefsend  auf  Blatt 
7M'  in  Versen:  „ Lob  der  kunstreichen  Zeugwarten  vnd  Bixen 
maistern".  sodann  Rezepte  für  Anfertigung  von  Sprenggeschossen. 


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228 


mit  1*  Federzeichnungen,  geschenkt  von  Herrn  Dr.  F.  Sick,  z.  /. 
in  Hamburg  (1027  S).  Kaufbrief  <1.  d.  Hambach  Kid«»  (1101).  - 
Pergamenturkunde,  Heiligenstein  1 1 .  November  1622.  Die  Ge- 
meinde Heyligenstein  verkauft  dem  Hanls  Joseph  v.  Cassel  1,  Bürger 
und  Ratsmitglied  zu  Speyer  30  fl.  Martinigeld  um  000  fl..  nach- 
dem der  Speiorer  Bischof,  kaiserlicher  Kamnierrichter  Philipp 
Christoph  v.  Sötern  für  die  rechts- und  linksrheinischen  Besitzungen 
des  Bistums  Speier  für  jede  Seite  die  Hälfte  -  240000  fl. 
(heute  etwa  2*640,000  Mark)  Schulden  aufgenommen  hatte,  d.  d. 
Udenheim,  7.  September  1021  behufs  Errichtung  und  Unter- 
haltung einer  , erklecklichen  Landsdefension*.  Der  Bischof  war 
hiezu  veranlafst  durch  den  Überfall  und  die  fast  gänzliche*  Plün- 
derung seines  Landes  durch  das  in  der  Kurpfalz  liegende  Kriegs- 
volk dos  Generals  H oratio  Veer  am  U>.  August  1021.  trotzdem 
sowohl  der  General  als  auch  der  pfälzische  Statthalter  Pfalzgraf 
Johann  IL,  Herzog  von  Zweibrücken  (1004  10:U>),  schriftlich  und 
mündlich  Fricdensversichcrungcn  abgegeben  hatten.  Die  Urkunde  ist 
00  zu  07  cm  grofs.  Das  Amtssiegel  des  Job.  Christoph  Hund  v.  Saul- 
heim. Oberamtmanns  zu  Marientraut,  ist  abgerissen.  Schenker  dieser 
höchst  wertvollen  Urkunde  ist  Herr  Lehrer  und  Yeroinsmandatar 
August  Keiler  in  Germersheim,  der  sie  in  einer  Küche,  wo  sie  als 
Tischdecke  diente,  entdeckt  und  gerettet  hat  (III!*).  Gemeinde- 
rechnungeu  von  Barnsen .  1022  (enthält  wichtige  Bemerkungen 
über  die  Kriegslage  in  der  Pfalz  1021/22).  sowie  1031  i:\2  ( 1  134  a  b). 
Geschenk  des  Herrn  Kealienlehrers  P.  Kloos  an  der  Waldbauschule  zu 
Trippstadt.  -  Schreiben  des  Herzogs  Maximilian  I.  von  Bayern 
von  1027.  betr.  Die  Entsetzung  der  zwei  calvinistisehen  Assessoren 
am  Keichskammergericht  zu  Speier.  Hans  Georg  Christoph  von  der 
(irün  (15SN  1027)  und  Dr.  Franz  .luggert  (lOK,  1027) 
letzterer  hatte  den  geächteten  Pfalzgrafen  Kurfürst  Friedrich  Y. 
1022  zu  Speier  beherbergt,  überdies  beide  fortwährend  mit  ihm 
korrespondiert  weshalb  sie  gleichsam  als  Hochverräter  von  der 
kaiserlichen  Partei  in  Untersuchung  gezogen  und  ihrer  richterlichen 
Stellen  am  Heichskammergcricht  entsetzt  wurden.  Das  Schreiben 
ist  von  Max  I.  unterzeichnet  und  enthält  0  von  ihm  eigenhändig 
geschriebene  Zeilen  (lJO.'n  S).  Pergamenturkunde  (0  Bl.  in 
kl.  Fol.).  17  Di:  Koctor.  der  vier  Facultaeteti  Decani.  Doctorc» 
undt   Professnres  des  General  Studiums  bei  der  Chur  Pfälzischen 


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229 


Universitaet  zu  Heydelberg  Urkunden  über  den  Verkauf  des  Münch- 
hofs zu  Naunstadt  (9:12  V  (iosehenk  de«  Herrn  (ioorg  Christ  zu 
Böhl.  (»ehührenordnung  für  die  (Jrafsehaft  Nassau-Saarbrücken 
(Kirchheimbolanden)  vom  22.  November  1720,  8  Fol.-Bl.  (1184  c), 
geschenkt  von  Herrn  Kloos,  obgenannt.  —  Taufurkunde,  ausge- 
stellt vom  Franziskanerpater  Conrad  Bronn,  Administrator  der 
S.  (iorman-  und  Moriz-Pfarrei  in  Speier.  (1154).  --  Urkunde 

über  den  Verkauf  des  Taubenbads  zu  Speier  samt  Badegerechtigkeit 
um  <S.r>  h\.  I78ti,  geschehen  Namens  der  Stadt  durch  Georg  Martin 
Weltz,  des  geheimen  Raths  und  Jon.  Friedrich  Schwengsfeur. 
Waisenhauspfleger  an  den  Rathsherrn  Benjamin  Losch.  Zeugen  sind 
die  Bürgermeister  von  Speier:  Joh.  Pet.  Schreyer  und  Johannes 
Bast,  sowie  der  gesamte  Rath  (877  a).  geschenkt  von  Herrn  Kreis- 
schulinspektor Matt.  —  Urkunde  von  Karl  Theodor  von  1752. 
:l  Bl.  gr.  Qu.,  betr.  die  Verleihung  des  ^Kellerey  Güthleins"  in 
Kirchheim  a.  E.  an  Gg.  Nik.  Lang  samt  Erben  (9rtl),  geschenkt 
von  Horm  Einnehmer  Leonhard  in  Kirchheim  a.  E.  —  12  Speierer 
Kaufbriefe  aus  dem  18.  Jahrhundert  (noch  2  mit  anhängendem 
grofsen  Stadtsiegel)  (930 S).  geschenkt  von  Frau  Rünnewolf  in 
Speier.  —  Protokollbuch  der  Speiorer  Leinenweberzunft  1783—185(1 
(945  aS  );  dazu  2  altertümliche  eiserne  Büchsen  mit  allerlei  Zunft- 
papieren  im  Innern  (945  bS).  ■—  Speierer  Hauskaufurkunde  von  1784 
über  ein  Haus  in  dor  Schustergasse,  Preis  700  fl.  Zeugen:  die 
Bürgermeister:  Joh.  Caspar  Petsch  und  .loh.  Friedr.  Trapp  (877  bS), 
geschenkt  von  Herrn  Scherer.  —  Kurpfälzischer  Reisepafs  von 
1794,  sowie  ein  Napoleonischer  vom  22.  April  1808  für  den 
Studirenden  Schaffner  aus  Meisenheim  für  seine  Studienreise  nach 
1'trccht  (878  a  b  S  V 

Ci.  Plugblätter,  Plugschriften,  Gedenkblätter, 
seltene  Einzelschriften  zur  Geschichte  der  Pfalz, 

[unter  Ausschi ul's  der  Zugänge  zur  Veieinsbibliothek 

indes  mit  einigen  Ausnahmen J.  *) 
Gedenkblatt  an  die  durch  den  Mannheimer  Altertumsverein 
bewirkte  Erneuerung  des  S  ecke  n  h  e  i  m  e  r  Siegesdenkmuls,  entworfen 
von  Architekt  W.  Manchot  von  Mannheim  (enthält  links  das  alte 

*l  Das  Verzeichnis  der  Vereinsltiblinrhek  kann  im  gi^euwiirtiiri'ii 
lieft  ItaiiiniiiniiiMs  weisen  nicht  zur  \VrWo*ntlicliim«r  cHangcn. 


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Denkmal  von  1462,  rechts  das  neue  von  1890,  in  der  Mitte 
Wiedergabe  eine»  alten  Holzschnitts  des  Mahls  zu  Heidelberg), 
(1008),  geschenkt  vom  Mannheimer  Altertumsverein.  -  „Ahl  ver- 
manung  Juncker  Frantzen  von  Sickingen  zu  seynein  hör  als  er 
wolt  ziehen  wider  den  bischoff  von  Tryer  aufs  byllicher  sach  vnml 
raitzung.  Welch  vermanung  inn  der  hailgeu  schritt  gegründet, 
ist  etwaz  änderst  gehandelt  vnd  bofshaidt  volbracht  in  dem  kryeg. 
Da  ist  Juncker  Franz  vnschuldig  an.  Bruder  Hainrieh  von  Retten- 
bach. l.Vj:$m.  0  Hl.  Kl.  Qu.  (1  108 a).  —  Die  Epistel  an  die  Colosser 
S.  Pauls,  zu  Spei  er  gepredigt  auff  dem  reychstage,  von  Joann 
Agricola  Ey sieben  (1526J.  Durch  D.  Martinum  Luther  vbersehen. 
Wittenberg  1527  (1101S).  —  Etlich  sermon,  von  den  Acht  Selig- 
keiten:  tieprediget  in  der  hohen  Stifft  zuo  Speyr,  auf  dem  Reichs- 
tag, durch  Doctor  .lohann  Fabri.  Oedruckt  zu  Wienn  in  Österreich, 
durch  Hanns  Singrieuer:  Annodomini  1528.  KI.  Qu.  (1200  bS).  — 
„  Werbung  Christi  vff  den  yetzigen  Reichstag  für  genommen  zuo 
Speir  wider  Häpstliehe  Heiligkeit,  Klag  Christi  wider  den  Kömischen 
Bischoft.  Antwurt  desselben,  vor  den  Stenden  des  Römischen 
reichs.  Mit  dem  Urteil  des  Dichters.  —  Post  tenebras  spero  luccm. 
V.  Scultcti.  MDXXJX"  [1529J.  Titelblatt  u.  10  8.  Text  in  Versen,  am 
Schlüsse  ein  Holzschnitt  :  Die  päpstliche  Tiara  wird  von  Bischofen 
im  Ornat«»  mit  Beilen  zerhauen  (1143).  —  Abschiedt  del's  Reichs- 
tags zu  Speyer  aufgerichtet  im  Jar  1544.  Meyntz  durch  Jiionein 
Schöffer,  mit  interessantem  Holzschnitt  (der  Kaiser  thronend  und 
umgeben  von  den  sieben  Kurfürsten)  Kl.  Fol.  (HOOkkS).  —  Der 
gantz  Psalter  des  heiligen  Propheten  Dauidis.  mit  kurtzer  Catho- 
lischer  erklärung  .  .  .  vormalfs  in  Lateynisch  beschrieben  durch 
weyland  den  Hochgelehrten  Heiren  Raynerum  Snoygoudanum. 
Jetzt  aber  .  .  .  ins  Tcutsch  bracht,  durch  Nieolaum  Hug  Landen- 
burger.  Diakon  des  Kcyserliehcn  Thumbstiffts  Speyer,  Oct  ruckt 
in  .  .  .  Meyntz.  durch  Fianciscum  Behem.  MDLXVI.  Oktav  ( 118;lS ). 
Zweibrücker  K  ircheiiordnung.  Wie  es  inn  des  Durchleuchtigen. 
Hochgebornen  Fürsten  vnd  Herni,  Herrn  Wolffgangs,  Pfaltzgraven 
bei  Rhein  u.  s.  w.  Fürst enthumben  vnnd  Landen  bifs  anhero  mit 
der  Christlichen  Lehr,  raichung  der  Sacramenten  etc.  gehalten 
worden  .  .  .  Im  dar  MDLXX.  178  Hl.  Kl.  Fol.  Dann:  Kirchen- 
gesanng  Teutsch  vnd  Lateinisch,  davon  in  Newhnrgischer  vnd  Zwi-y. 
hrü  ck  is<  her  .  .  .  Kin  henorduting  meldimg  geschieht  ...  I  10  HL 


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Prächtiger,  bereits  moderner  Notendruck  (1 1  70).  —  Illustrationen  zu 
Ovids  Metamorphosen  mit  Erklärungen  in  Verben  von  Johann  Postiiis 
von  <  rermersheim,  gedruckt  bei  Corrieus  Feyrabend  und  Wigand  Gallus' 
Erben  in  Frankfurt  a.  M.  1 509.  Icones  Livianae  mit  Versen  von  Philipp 
Lonicerus,  von  denselben  gedruckt,  1573  (1033).  (ieschenk  des 
Herrn  Ratsaceessisten  und  Kgl.  Rechnungskomniissürs  Luxenburger. 

Pfalzgrat'.)  oh  an  ii  Casimir  zieht  den  französischen  Hugenotten 
zu  Hilfe  den  8.  Dezember  1576.  Stich  von  Hoghenberg  (1180  a). 
Aufsschreiben  defs  .  .  .  Herrn  Johan  Casimirs  Pfaltzgravens  bei 
Hein  .  .  .  Darinnen  kurtzlich  die  vrsachen,  Warum  sich  seine  Fürst! 
Genade  inn  jetzige  KriegsExpedition,  zu  Kettung  der  Betrangten 
Niederlanden  begeben.  Get  ruckt  zue  New  statt,  an  der  Hart 
MDLXXVIII.  (1025  a).  —  Reysiger  zeug  vnd  munition  der  vier 
Churfürsten  bey  Rhein,  Coln,  Meintz,  Trier  vnd  Pfaltz  am  28. 
Augusti  Ao.  D.  1580,  Stich  von  Hoghenberg  (1180b).  Aufs- 
schreiben Unser  Johann  Casimirs  Pfaltzgrafen  bey  Rhein  .  .  . 
warumb  wir  uns  inn  jetzige  KriegfsExpedition .  zu  rettung  des 
.  .  .  betrangten  .  .  .  Herrn  Gebharten,  Erwehlten  vnnd  Bestettigten 
Ertzbischofts  zu  Cölln  .  .  .  nottranglich  .  .  .  begeben.  Gedruckt  zue 
Newstadt  an  der  Hardt  1583  (1080b).  —  Abbildung  einer  bär- 
tigen Weintraube,  welche  1002  mit  anderthalbellenlangen  Haaren 
bei  Landau  gewachsen  war  und  dem -Speierer  Bischof  Eberhard 
der  Seltsamkeit  wegen  verehrt  wurde.  Kupferstich  mit  8  Zeilen 
Text  in  Versen.  Folio  (988).  -  Warhaffter  Bericht,  was  massen 
die  Bischoffliche  Speyrische  Vestung  zu  Udenheim  demolirt  vnd 
geschleitfet  worden.  Gedruckt  im  Jahr  nach  Christi  Geburt  1618. 
4  Hl.  Kl.  Qu.  (Zeitung  aufs  Worin bs  vom  15.  Junij  Anno  1018. 
An  heut  Morgens  vmb  neun  Uhrn,  ist  allhir  >ine  Post  ankommen, 
die  berichtet,  dafs  dem  Schafhirten  zu  Udonheim ,  sein  Pferch, 
daran  er  vber  die  zwey  Jahr  lang  geflochten  vnd  gemacht,  ver- 
hawen  und  zerrissen  werde)  (1139).  —  Diskurs  Teutscher  War- 
sager  vnnd  Gespräch ,  eines  Speirischen  Tumherrn,  Pfältziseher 
Schulmeister/  vnnd  von  einem  Mäntzischen  Pfaffen,  Wormbsischor 
Capellan,  wie  auch  Landgräftischen  Pfleger,  vnd  Anhaltischen 
Schulmeister,  von  einem  Marggräftischen  Bawren  /  vnd  Reichsstatt 
Burger.  Von  der  Hauptvrsach,  dieser  jetzt  im  H.  Römischen  Reich 
grofser  Kriegsgefahr  etc.  Gedruckt  im  Jahr  1021.  12  Bl.  Kl.  Qu. 
(1138  a).  Gründliche  Anzeig  Was  zwischen  Chur- Pfaltz  und 
Bayrn  in  jetziger  betrübten  Böheimischen  .  .  Unruhe  eine  Zeitlang 


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gesehriben.  gehandlet  und  tractiert  worden.  München  ...  Im  Jahr 
1021  (1047  a).  Politischer  Ratschlag.  Wie  die  Köm.  Catholisehen 
in  Teutschlandt.  vnnd  zugleich  auch  defs  Spannischen  Königs 
Macht  im  Niderlandt  zu  schwächen  .  .  .  Durch  Emst  Victor  von 
Ehrnfels.  tiedruckt  zu  F  ranckent  h  a  1  ...  MDCXXI.  ( 1 025  c). 
Pfältzische  Herrenmeinung,  1022  (892).  —  Zwei  Flugblätter  auf 
die  Heiagerung  von  Frankenthal  1023  (in  Photographie,  s.  Mit t. 
d.  h.  Ver.  d.  Pf.  XIII.  147.  150)  (000).  -  Spieilegium  Antujui- 
tatum  Palatinarum  Cis  Kcnanum.  Kurtzer  Bericht,  von  deine  ge- 
nannten kleinen  Franckreich  .  .  .  MDOXXIII  (der  Rhein :  Deutsch  - 
lands  Strom,  nicht  Deutschlands  Grenze)  (1025  h).  -  Perpetuirter. 
das  ist.  Stets  wehrender  Pfaltz- Böhmischer  gekrönter  Winter-  um! 
Summer  Löw  (910  d).  —  Eigentlicher  Warhafltiger  Abrifs  und 
Beschreibung  Eines  Wunderbaren,  frembdon  (ieheimnufsreichen 
(iewächses,  So  in  einem  Dorff  Mö rs  genandt,  unfehr  von  Franckcn- 
thal.  in  diesem  Nachwinter  des  laufenden  1025.  (Jahres),  aufs  einem 
abgehawenen  Pvrbaum  stninck  erwachsen  u.  s.  f.  Mit  (iedicht  von  00 
Zeilen.  Höchst  selten  (OOlmS).  Apologie  oder  Schutzschrifft 
vnd  Kettung  defs  ('atholisehen  F r an  c  k  e n  t  h a  1  s  oder  der  Walfahrt 
zu  den  Yiertzehen  Heiligen.  Wider  dz  vbel  gegründet  und  schlecht 
aufsgeführte  Lutherische  Franckenthal  .  .  .  M.  Andreit  Kesten  .  .  . 
Durch  K.  P.  F.  Simonem  Schreineruin,  derzeit  Priorn  des  Clusters 
Langheim  .  ..  Bamberg  1020  (1000).  —  Die  Sehlacht  \wi  Frei- 
burg im  Breisgau  1044.  von  August  Lufft  (1HS2).  beschenk  des 
Herrn  Kentbeamten  Thoma  in  Landau.  —  Traite  entre  le  roi  et 
M.  1*  evesque  de  Spiro,  touchant  raecomodement  des  differens  de 
P  h  i  1  i  p  s  b  o  ii  r  g.  Fait  ä  Francfort  le  5.  Mars  1663.  0  S.  Qu.  Höchst 
selten  (1150  a).  ~  Summarische  Relation  dessen,  Worinn  defs 
Pfaltzgrafens  Churfürst  liehe  Durchlaucht  Wider  die  klare  Disposi- 
tion defs  Münsterischen  Friedensschlusses  ...  so  wol  von  den 
Frantzösischen  Commandanten  und  (iuarnison  der  Vestung  Philipps- 
burg, als  auch  sonsten  der  Königl.  Armeen  Durchmarsch  und 
feindlichen  Oecupirung  der  Ampts-Statt  und  Schlosses  licrnicrv 
heim  .  .  .  beschwüret  und  .  .  .  vergewaltiget  .  .  .  worden.  Im  Jahr 
1674.  20  S.  kl.  Qu.  (1150  b).  Estat  Present  des  affaires 
d'Allemagne  .  .  .  Lyon  1075.  (Enthalt  wichtige  Beiträge  zur  pfäl- 
zischen Kriegsgeschichte)  (1047  b).  Flugblatt  auf  die  Wiedt-r- 
eniberung  der  Festung  Phil  i  pps  hu  ig  durch  die  Kaiserlichen.  20.  :»<i. 


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August  1076,  gedruckt  bei  W.  E.  Felsocker,  Nürnberg  (890  dS).  — 
Der  entronnene  und  wieder  gewonnene  Schlüssel  am  Rhein,  Oder: 
Die  weltberühmte  Vestung  P  h  i  1  i  p  p  s  b  u  r  g ,  naeh  den»  Ursprung, 
Aufnehmung  und  Gelegenheit  beschrieben,  bis  auf  die  im  1676sten 
.Jahr,  von  den  Kaiserlichen  und  Reichs- Völckern  geschehene  Er- 
oberung. Wobey  Ein  eigentlicher  und  grundrichtiger  Abrifs  der 
Belagerung  und  Vestung,  zu  mehrer  Erläuterung,  in  Kupffer. 
Nürnberg,  Gedruckt bey  Andreas Knortzen.  MDCLXX VI  ( 1 025 d). 
('uriöuse  Geschichten  des  Reichs  der  T od ten  (Unterredungen  der 
beyden  letzten  Evangelisch-reformirten  Churfürsten  zu  Pfaltz  Carl 
Ludwig  I 1648  — 1080)  und  Carls  (1680  —  168"»)  und  ihrer  beyden 
ersten  römisch  katholischen  Nachfolger  Philipp  Wilhelms  (1685  bis 
1690)  und  Johann  Wilhelms  ( 1 690  —  1 7 1 6,  Halle  1721)  (1047d). 
H.  G.  I).  C.  Kran co pol itae  Wahrer  Bericht  von  dem  alten  König- 
reich Austrasien  und  klarer  Beweis,  dafs  die  von  Frankreich  er- 
sonnene  Ober-Rheinische  Dependentien,  sich  notliwendig  über  das 
ganze  Hoch-  und  Nieder  Teutschland ,  difs-  und  jenseits  Rheins, 
mit  begriffen  die  Schweitz  und  vereinigte  Niederlande,  wie  auch 
über  einig  benachbarte  Königreich  und  Länder  erstrecken;  oder 
aber:  der  Rheinstrom,  und  was  jensoit  dosselben,  dem  Reich  Zu- 
gehöriges, gelegen,  durch  unverlangte  kräfttige  Gegenmittel  müsse 
gerettet  werden.  Gedruckt  im  Jahr  Christi  1682.  54  8.  Kl.  Qu. 
(1109).  —  Bayerische  Colonialplane  im  1 7.  Jahrhundert  von 
Dr.  H.  Simonsfeld .  München  1 885  ;  Johann  Joachim  Becher  und 
die  Seidennianufaktur  in  München  unter  Ferdinand  Maria,  von 
Henry  Simonsfeld,  Sonderabdruck  aus  dem  ,  Jahrbuch  für  Münchener 
Geschichte*,  1.  Jahrgang,  1887,  beides  Geschenk  des  Herrn  Ver- 
fassers für  die  Vereinsbibliothek.       [Hiozu  gehören:  Joh.  Joachimus 

V)  Dies«'  beiden  vorzüglichen  Abhandlungen  über  den  berühmten 
•Speierer.  Dr.  Becher,  konnten  bei  der  im  XV.  Heft  S.  16.J  tf.  der  Vereins- 
iniiteilimgen  veröffentlichten  Arbeit  über  Becher  leider  nicht  beniit/t  werden, 
weil  sie  erst  nach  Drucklegung  zur  Verfügung  standen.  Ebenso  mulste 
die  Ahhandlun«:  von  Guus  .1.  Hatschek  über  Becher  .das  Manufakturhaus 
aul  dem  Tahor  in  Wien",  ein  Beitrag  zur  österreichischen  Wirtschafts- 
geschichte ilcs  17.  Jahrhunderts,  wegen  nicht  rechtzeitiger  Erreichbarkeit 
unbenutzt-  bleiben.  Alle  drei  Schriften  behandeln  auf  Grund  animalischer 
Studien  besondere  Phasen  aus  Bechers  wechselvollem  Leiten.  Simonsfeld 
den  Aufenthalt  zu  München.  Hatschek  das  Kunst-  und  Werkhaus  zu  Wien, 
das  etwa  1676  in  Betrieb  gesetzt  wurde,  indes  lös.}  während  der  Belagerung 

IG 


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Bechen»,  Spirensis:  Actorum  Laboratorii  chymici  Monacensis  seit 
Physieac  subterraneac  Hhri  <luo  .  .  .  Franeofurti  imp.  M.  G.  Weid- 
manni  ao  MDCLXXXI  (1056  a).  D.  Johann  Joachim  Bechers  von 
»Speyer,  Röm.  Käyserl.  Majestät  Commercien-Raths  Politische  Dis- 
kurs, von  den  eigentlichen  Ursachen  defs  Auflf-  und  Ahnehmens 
der  Stadt,  Länder  und  Ilepublicken,  In  specie.  Wie  ein  Land  Volck- 
reich  und  Nahrhafft  zu  machen,  und  in  eine  rechte  Societatem 
civilem  zu  bringen  /  Auch  wird  von  dem  Bauren-,  Handwereks-  und 
Kauffmanns-Standt  /  derer  Handel  und  Wandel,  Item  von  dem  Mono- 
polio,  Polvpolio  und  Propolio,  von  allgemeinen  Landmagazinen. 
Niederlagen,  Kauff-Häusern,  Montibus  Pietatis,  Zucht-  und  Werck- 
Häusern,  Wechselbänken  und  dergleichen  aufsführlich  gehindelt. 
Dritte  Edition,  vermehrt.  Frankfurt,  bei  J.  David  Zunner  lt>88 
(1101  cS).  Desgl.  Auflage,  1 754  ( 1 047 e).  Närrische  Weisheit. 
Ausgabe  1 706.  C  h  y misch eritlückshafen,  oder :  Grosse Chymische 
Coneordantz  etc.  Neue  und  viel  verbesserte  Ausgabe.  Leipzig  1755 
(1148b)].  —  Handschriftliches  Tagebuch  eines  Wormser  Rats- 
advokaten  aus  dem  Jahre  der  Zerstörung  der  Stadt  Worms  1689. 
eingeschrieben  in  den  von  Job.  Andr.  Endters  Söhnen  in  Nürnberg 
gedruckten  und  verlegten  „  Alten  und  Neuen  Schreib-Kalender*  etc. 
fflr  das  genannte  Jahr.  Enthält  auch  einiges  über  Speier  und  die 
vor  und  während  der  Zerstörung  flüchtende  Bevölkorung.  ')  (994  S).  — 

Wiens  durch  die  Türken  durch  Feuer  zerstört  wurde.  Erfreulich  ist,  dals 
lieide  Verfasser  und  zwar  unabhängig  von  einunder  zu  dem  gleichen  Er- 
gehnisse gelangen .  wie  das  im  vorigen  Hefte  d<  r  Vereinsmitteilungen 
S.  204  ff.  niedergelegt»,  und  im  allgemeinen  eine  Ehrenrettung  liefern  des 
zu  seiner  Zeit  so  sehr  verkannten  und  auch  in  der  Folgezeit .  trotz  Ues 
irrolsen  Eintiusses  seiner  vielen  Schriften  (sein  politischer  Diskurs  heeiiiftufste 
die  öffentliche  Meinung  Deutschlands  in  wirtsrhaftspolitischer  Beziehung  Uber 
ein  Jahrhundert !)  in  seiner  wahren  Bedeutung  erst  spät  erkannten  Mannes. 

')  l'nter  dem  14.  24.  Januar  H&89  ist  beispielsweise  eingetragen: 
.  .  .  nach  8  I  hren  zue  Rath  gehen  müssen,  da  wegen  der  Wahlsache 
eum  Collega  aufl"  die  < 'anzlev  rangen,  ieh  ein  sehreihen  an  deu  König.  Er 
cxtractum  cereiuoiiiarum  verfertiget.  Als  zue  haufs  kommen,  waren  schreiben 
von  Ockstatt.  l'afsel  und  Nielsen  (da),  gieng.  als  ein  wenig  gefsen,  nachdem 
schwarzen  adler.  wo  Dr.  Sc harter  cum  ux.  libl».  n.  Kiuteni  spe  yeri  seh  eti 
e\ulanteii  aiM/etrotfen  .  .;  20.,:H».  Januar  .  .  ist  von  der  < 'aussei  verkündigt 
worden,  dals  man  fiirohin  nach  dem  n  eüeu  (  'alender  die  Zeit  .  .  führen 
s"lle  ..;  *». ,  1  Ii.  Februar  ...  Herr  Adsessor  Mauritius  Cvou  Speieri  hier 
angelangt,  welchen  i<  li  im  Wirthshaufs  zum  Kauffhaufs  besucht  .  ..  17.  J7. 


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Das  Edle  Flufs-Perle,  Oder  der  Gold-trächtig-  und  Fürtreffliche 
Ströme  -  l'rintz,  der  Rhein.  Sulzbach,  11t»  S.  -  Dazu  Merek- 
würdiger  Anhang  Und  Historische  Erzehlung,  von  der  Frantzösischen 
Grausamkeit  In  Tyrannischer  Verheerung,  Schleiffung,  AnzQndung 
und  Bemächtigung,  der  Edelsten  und  berühmtesten  Städte  defs 
Rhein-Stroms,  und  deren  daran  stossende  Flüsse,  1  6  8  9.  95  Seiten. 
[Älteste  gedruckte  Darstellung  des  Unglücksjahres  1689J.  Geschenk 
des  Herrn  Kaufmann  Georg  Lachenmeyer  in  Pirmasens  (1051).  — 
Das  verunruhigte,  doch  allarte  Teutschland.  V.  Teil.  Frankfurt  und 
Leipzig,  1092  (1047  c).  —  Der  Schau-Platz  des  Kriegs  der  Rom. 
Kaiserl.  Majest.  und  derer  Hohen  Alliirten  am  Rhein,  darinnen 
ausführlich  erzeldet  .  .  .  wird,  was  sich  in  dieser  Gegend  seit 
dem  Spanischen  Erb-Streit  zugetragen  .  .  .  Frankfurt  und  Leipzig, 
In  Verlegung  Christoph  Riegels.  An.  1703.  468  Seiten  12«. 
[Enthält  eine  Beschreibung  der  Landauer  Belagerung  1702,  teil- 

Fehruar  .  .  Nach  10  Uhrn  ist  hiesige  Reüterey  gegen  Mannheim!)  auff- 
gebrochen.  umh  die  Ten t sehen,  sc»  Heidelberg  eingeschlofseii  haben  sollen, 
aurt'  Zuesuchen  .  . ;  20.  Febr./2.  MHr/.  .  .  < ieneral  il'Huxelles  mittags  an- 
kommen (blieb  einen  Tag)  .  . ;  27.  Febr./9.  Marz  .  .  Sindt  12.  Compagnien 
Tragoncr  Kommen,  welche  Vielen  raub  mit  sieh  gebraeht  ...  2«.  Febr. 
10.  Marz  .  .  ist  viel  von  den  getriebenen  insolentien  der  Dragoner  geredet 
worden,  wie  sie  dann  in  der  Nacht  hie  undt  wieder  sehr  geraset  haben  .  .  ; 
2.  12.  Marz  .  .  (wegen  Her  Dragoner)  resolvirt  einen  expressen  naeh  Parifs 
zu  schickhen  .  .:  20.  Marz/8.  April  .  .  Soll  wieder  viel  (Kriegs-) Volk  hier 
ankommen  . . .  Gegen  abend t  haben  die  neuankommene,  Theils  volle  bestien 
sich  wie  unsinnig  bezeiget,  undt  hat  man  genug  zue  thun  gehabt,  das 
hauls  zu  bewachen  . .;  30.  Mür/'IO.  April.  Ist  frühe  H.  Uhr  Herr  Dr.  Gabler 
von  Speyer  zue  mir  kommen,  hat  seine  Flucht  nach  F(rank)tTurt)  ange- 
zeiget  .  .;  13./23.  April  .  .  General  Tesse  ankommen  .  .;  9./10.  Mai  .  . 
Abends  ö.  Uhr  käme  Herr  Maresch.  D.  Duras  an,  deine  man  eine  reverentz 
machte.  (Reiste  am  folgenden  Tag  wieder  ab)  .  .  12.  22.  Mai  .  .  über  dem 
naehtel'sen  erfahren,  dafs  Deereta  vom  Brandt  ankommen  seyen  .  . 
13.  23.  Mai  .  .  Frühe  2  Uhrn  zue  Rath,  eben  obiger  materiell  halben,  Um  f>.  Uhr 
wurde  plenisirt,  und  der  betrübte  Zustand  vorgestellt,  welches  viele  ThrUnen 
heraus  gepreiset,  gegen  8  Uhr  ging  dz  Collegium  zum  neiien  Intendanten. 
Klagte,  undt  hörte  senteiitiam  decretoriam  nochmal  an.  Nachmittag  be- 
ginnere  man  auft*  die  flucht  zuegedenkhen.  trug  fast  alles  so  vorhanden  in 
di  n  Keller  etc  .  .  ;  14./24.  Mai  .  .  Nachmittag  .  .  meine  Familie,  auft'  der 
Fischerswcidte  zusammen  kommen,  abends  <i.  Uhrn  mit  grofser  gefahr  Uns 
über  Rhein  gemacht  .  .  ;  1">.  2f>.  Mai  .  .  nach  vielen  eingelangten  bösen 
Zeitungen  .  .  Flucht  fortgesetzt  .  .;  1Ü./2«.  Mai  .  .  schlechtes  Nachtlager 
.  .  Flüchtige  kamen,  erzehlten  den  erbärmlichen  Zuestand  in  VVormb.s  elc  .  .; 

Iii* 


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weise  in  Tagebuchform]  (1189aS).  —  Courrier  von  Landau  an  den 
Königl.  Frantzüsis.  Hof.  nacher  l'arifs  /  durch  den  gewestcn  Com- 
mendanten  Monsieur  de  Laubanie  abgeschickt  :  Seine  Ankunftt  und 
abgelegte  Post  ist  in  folgendenden  Versen  zu  vernehmen.  Pr.  Mo- 
gerle.  1704.  Höchst  selten.  [Siehe  Mitteil.  d.  h.  Ver.  d.  Pf.. 
Heft  XV,  S.  245]  (991  iS).  Gleichzeitiger  Zeitungsbericht  nlier 
den  Speierer  Bauernkrieg  von  171t»  mit  Abbildung  (940«.  S). 
Fehde  der  Stadt  Speyer  mit  dem  Fürstbischof  H.  H.  v.  Kollingen  1  7 1  ♦> 
mit  Portrait  desselben,  36  S.  8»  Speyer  1830  [von  .loh.  Mich. 
König]  (1169ÜS).  Bischöflich  Speierische  Zollzettel,  ausgefertigt 
am  15.  November  1759,  mit  der  Aufschrift:  ,Vier  Kreutzer 
Hochfürstlich-Speyerischen  Landzoll  zahlt",  seitwärts  ein  verziertes 
Wappen  unter  einem  Fürstenhute,  links  ein  Kreuz  [Bistum  Speier), 
rechts  2  Schrägbalken,  |  Wappen  des  Speierer  Bischofs  Kranz 
Christoph  v.  Hutten.  1743— 1770J  (llH7aS),  ( i eschen k  des  Herrn 

17.  27.  Miii  .  .  gingen  Wir  hinaus  gegen  die  Berge,  weil  starckh  geredt 
worden,  man  habe  in  der  nacht  brennen  gesehen.  Klinten  aber  nichts  wahr 
nehmen,  Kehrten  auch  wegen  hize  haldt  wieder  um  Nachmittag  hat  dz 
fliehen  gegen  F(  rank,)  fürt  undt  aufl'  hieher  (Bergstralse)  coutinuirt  .  .-. 
1H.  28.  Mai  .  .  re.solvirt  .  .  nach  Lantpert heimb  zue  fahren,  welches  autf 
einem  rückgehenden  Holzwagen  geschähe  .  ..  (fingen  nach  dem  Rhein 
undt  erfuhren  je  länger  je  mehr  elendt  .  .;  20./34I.  Mai  .  .  Mittag»  Kähmen 
wieder  hose  Zeitungen  von  hlilndem  undt  brennen  .  .  .  1).  21.  31.  In  preeihus 
et  sacris  meditat.  Wir  giengon  ein  wenig  vor  dz  Thor,  weil  braudt  gesehen 
ward  undt  man  es  vor  Oppenheim!»  hielt.  Nachmittag  fuhr  l)na.  Socr. 
cum  tiliabus  dem  (.«  .  tried  und  meiner  Kleinen,  nach  Lampertheim!», 
gegen  übten  dl  »ahe  man  Speyer  und  Wer  in  Iis  in  vollem  Brand 
stehen,  (iott  erbarm  sich  l'nser'  .  .  22.  Mai/1.  Juni  .  .  (iegen  mittag 
kahmen  Inscre  Leute  von  Luiii|iertheimb  wieder  zurückh  .  .  erzehlten  von 
dem  Jammer,  so  sieh  in  dem  desolirteii  Wormhs  befindet,  dal's  fast  Kein 
stein  auff  dem  andern  geblieben,  der  Dom  undt  alle  grolse  gebaüe  zue 
grund  gebrandt.  l'nser  hauls  zu  Bodemasch!  .  .  23.  Mai  2.  Juni  .  .  ein 
undt  anderes  gelesen.  darbev  ie  liingcr  je  mehr  -<  liliinine  Zeitungen  ver- 
nommen .  .;  24.  Mai  :t.  Juni  .  .  nichts  als  elendt  erzehlen  hören  .  .  meine 
nutgdt  hier  ankommen,  mit  bedeuten,  dal's  mau  iiiemaudt  mehr  über  Khein 
Heise..-,  2ü.  Mai. 3.  .luui  .  .  welcher  erzehlet.  was  Kr  gestern  (in  Worin«»! 
selber  gesehen,  wie  meine  Bihlinthcc  verbraud  worden,  und  was  in  dem 
Keller  passirt  .  .  29.  Mai  s.  Juni  .  .  Anna  Marin  wiederkommen,  hat  in 
Wurmbs  gesehen,  dals  l'nser  hinterster  Keller  orten  undt  alles  daraus  .  . 
1.  11.  Juni  .  .  »utt  den  Kir-  lithurui  gestiegen,  weil  erschollen,  als  ob  Mainz 
brennte  .  7.  17.  Juni  .  .  Vollends  antf  Starkenburg  gestiegen,  da  Wir 
au  verschiedenen  Orten  feiler  autfgehen  «aheu  .  .  . 


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287 


Kaufmann  Moriz  in  Speier.  —  S.  Kurfürstliehen  Durchlaucht  von  der 
Pfalz  K  r  i  e  g  s  -  R  e  g  1  e  m  e  n  t  vor  dero  sämtliche  Infanterie  von  dein 
Jahr  1778.  Erste  Abhandlung  (1025k).  E.  Trierweiller,  Kur- 
Pfältzischor  Militair-Etat.  178<i.  Geschenk  des  Herrn  Regie- 
rungsrates  Pfeiffer,  übergeben  von  t  Exc.  v.  Braun  (1076).  — 
Geschichte  des  kurpfälzischen  Philantropins  zu  Frankenthal  (1780 
bis  1799),  heute  Karolinenstift  daselbst,  von  Dr.  Hanns  Maisei. 
Frankenthal  1889.  0 eschen k  des  Herrn  Verfassers.  --  Historische 
Rede  von  den  ehemaligen  Schicksalen  und  dem  jetzigen  blühenden 
Zustande  der  dritten  Kurpfälzischen  Hauptstadt  Frankenthal  .  . 
(gehalten)  den  2l>.  des  Monats  November  1788  .  .  •  von  Johann 
Peter  Ackermann  .  .  .  dermal  igen  Kapellane  zu  Franken thal. 
Frankenthal,  gedruckt  bei  Ludwig  Bernhard  Friedr.  Gegels  seel. 
Witwe,  1788  (905).  Zwei  Porträts  aus  der  Rokokozeit  (922).  - 
Zweispraehischer  (deutsch  und  französisch )  gedruckter  Erlafs  des 
Fürstbischofs  August  zu  Speier.  (Trafen  von  Limburg-Stirum,  d.  d. 
Bruchsal,  den  4.  Mai  1790,  an  alle  Pfarrer  der  Speierer  Diözese 
im  Elsal's,  worin  ihnen  geboten  wird,  ein  die  Juden  im  Elsafs  und 
den  übrigen  Provinzen  Frankreichs  aufs  neuo  unter  den  Schutz 
des  Gesetzes  stellendes,  von  König  Ludwig  XVL  proklamirtes 
Gesetz  der  franz.  Nationalversammlung  vom  10.  April  1790  am 
nächsten  Sonn-  oder  Feiertag  ihren  Gemeinden  von  der  Kanzel  zu 
verkünden.  21/*  Seiten,  Folio  (1155  a).  —  Erlafs  des  Kurfürsten 
Karl  Theodor  gegen  die  Illuminatcn  und  andere  Sektirer  [München, 
den  15.  November  1791.  Düsseldorf.  4.  März  1791]  (1047  f).  — 
Der  Feldzug  am  Mittelrhein  von  Mitte  August  bis  Ende  Dezember 
1793,  von  August  Lufft.  k.  b.  Regierungsdirektor  a.  I).,  1881, 
geschenkt  von  Herrn  Rentbeamten  Thoma  in  Landau.  —  Ausführ- 
liche Beschreibung  der  Schlacht  bei  Pirmasenz,  den  14.  September 
1 71»-i,  in  drei  Abschnitten.  Nebst  Bataillen-Plan  und  dazu  ge- 
höriger GeneraM  -harte  von  J.  A.  R.  von  Grawert,  Kgl.  prenlsischen 
Obristen-  und  Gonaralquartiermeister-Lieutenant.  Potsdam  179(i. 
Bei  CarlCliriKtianHorvat.il.  412  S.  Qu.  (Ut>(>).  Zur  Geschichte 
der  churpfalzbay erischen  Kavallerie  unter  Churfürst  Karl 
Theodor,  von  E.  Ritter  v.  Xylander.  im  Jahrbuch  der  Militärischen 
Gesellschaft  München  1882/8.1.  (Als  Manuskript  gedruckt).  Hiezu : 
Anteil  der  Churpfalzbayerischen  Kavallerie  an  den  Feldzügen  1790 
bis  179tf,  bearbeitet  und  geschenkt   von  Sr.  Excollenz,  General- 


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288 


lieutenant  Ritter  v.  Xylandcr  in  Landau.  —  Mag.  Johann  Adam 
Mayer,  Pfarrer  zu  Speyer:  Das  christliche  Verhalten  de«  Menschen 
in  den  Trübsalon  dieses  kummervollen  Lebens.  Eine  Predigt  in 
der  Hauptkirche  der  Reichsstadt  Memmingun  gehalten  (zum  lieston 
der  durch  die  unmenschlichen  französischen  Erpressungen  und 
Plünderungen  1794  total  verarmten  Bewohner  Speiers.  (Siehe 
Heft  XV  der  Mitt.  d.  h.  Ver.  d.  Pfalz,  S.  211).  Gedruckt  bei 
Jakob  Mayer  1794.  23  S.  (1205eS).  Das  Betragen  der  Fran- 
zosen in  der  Rheinischen  Pfalz.  Unparteiisch  geschildert  von  einem 
Augonzeugen  in  Briefen  an  den  Geheimen  Hofrath  Girtnnner. 
Chemnitz  1795  bei  K.  G.  Hofmann,  f>86  S.  Kl.  Oktav  (1114g).  - 
Über  die  Pfalz  am  Rhein  und  deren  Nachbarschaft.  Von  einem 
Beobachter,  welcher  die  Feldzüge  der  Verbündeten  deutschen  Heere 
gegen  die  Neufranken  mitmacht.  Brandenburg  1795  (1054). 
, Rechtliches  Gutachten,  die  Übergabe  der  Festung  Mannheim  an 
den  Reichsfeind  betreffend",  im  1.  Heft  des  I.  Bands  des  von  dem 
Hofrat  Prof.  Haeberlin  zu  Helmstedt  angelegten  und  geordneten 
Staate-Archivs,  1796  (119tfa).  Mag.  Johann  Adam  Mayer, 
Pfarrer  zu  Speyor:  Andachtsbuch,  Nördlingen,  bei  K.  G.  Beck. 
1796  (1205dS).  Malerische  Rheinreise  von  Speyer  bis  Düssel- 
dorf, aus  dem  Italienischen  des  Abbate  de  Bertola.  Mit  einer 
Karte  und  einer  Ansicht  von  Heidelberg.  Mannheim  1790  bey 
Schwan  und  Götz  (1204  b).  —  „Zum  Regentenleben  des  letzt- 
verstorbenen Fürstbischofs  von  Speyer.  August  Philipp  Carl,  Grafen 
v.  Limburg-Vehlen-Styrum*,  1797,  in  Heft  8  Band  I  von  Haberlins 
Staatearchiv  (11901)).  -  Gedruckter  Erlafs  des  erwählten  Speierer 
Bischofs  Wilderich  von  Walderdorf  vom  14.  Juni  1797.  die  nach 
Aufhebung  des  hoehstiftliehen  Waisenhauses  in  Bürgerhauser  zur 
Pflege  und  Erziehung  gegebenen  Waisenkinder  betr.  I1  i  Seiten, 
Folio  ( 1  155  b).  —  Den  Manen  Ihrer  freven  Voreltern  die  speierisehen 
Bürger.  Eine  Rede  gehalten  in  der  reformirten  Kirche,  am  9ten 
jährlichen  Gründlingstage  der  Republik  oder  Iten  Vendemiare  9ten 
Jahrs  (2.'i.  Sept.  1800)  von  Job.  Adam  Weifs.  Maire,  Metzger 
und  Ackerbauer  in  Spcier.  Im  Verl.  bey  Fried.  Kranzbühler  i99t»  Si. 
Geschenk  des  Herrn  cand.  jur.  Sick  in  Speier  (s.  Heft  XV  der 
Mitteil.  d.  h.  Vt-r.?  S.  209).  Historisch-statistisches  Jahrbuch 
des  Departements  vom  Hermersberg  für  das  Jahr  10  (lNOJ  -_M 
der  frankischen  Republik.  Von  Friedrich  Lehne.  Mainz  (1025el.  - 


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289 


Jahrzähler  für  das  zehnte  Jahr  der  frankischen  Republik.  Mainz 
(1025  t).  —  Geschichte  des  fränkischen  Rheinufers  .  .  .  von 
Heinrieh  von  Alpen,  Pastor  in  Stolberg  bei  Aachen.  Köln  am 
Rhein  1802  (Jahr  X  d.  fr.  R.)  2  Bände  (10251).  Jahrzähler 
f.  d.  zwölfte  Jahr  d.  fr.  R.  (1803/4).  Mainz  1025  gj.  —  Speierer 
Freimaurer  liste  vom  24.  Juni  1806  [Tableau  des  Freres  composant 
la  R.  L(oge)  St.  Joan,  sous  le  titre  distinctif  de  la  grande  famille 
de  1' Orient  de  Spire,  ä  l'epoque  du  24  e  jour  du  4e  mois  de  l'an 
de  la  v.  L(oge)  5806  regulierement  eonstituee  par  le  G(rand)  O(rient) 
de  France  par  L(oge)  C(entrale)  du  1er  jour  du  3e  mois  5805  pour 
prendre  rangaladate  du  20e  J(our)  du  8e M(ois)  5804J  (l  177 aS).  — 
Zwei  Stempelbogen,  der  eine  mit  der  Aufschrift:  emp  •  fbanc  •,  der 
andere  mit:  adm  •  de  •  l'enr  •  et  des  dom  ♦  (H87bS).  —  Kalender 
fflr  das  Jahr  1808.  Zum  Gebrauch  des  Departements  vom  Donners- 
berg. Mainz  (1025h). —  Die  Mystenschule ,  ein  Lehrgedicht  in 
neun  Hallen  über  Weisheit  und  Thorheit.  im  Geiste  der  alten 
Mysterien,  von  I  *  B  *  Hüram  NN  *  R  t  etc.  (Freimaurerschrift 
von  1810,  darin  Verzeichnisse  folgender  pfälzischer  Logen :  Franken- 
thal, zur  Frevmüthigkeit  am  Rhein ;  Landau:  zur  philantropischen 
Voreinigung,  gestiftet  25.  Januar  1803;  Spoyer:  Zur  grofsen 
Familie  (M  *  v  *  S  *  Ed.  M.  A.  Verny,  Unterpräfekt ;  Jos.  Reibelt, 
Direktor  der  Briefpost.  Her  Aufs  *:  Marchotty,  Capitän,  2ter  Aufs  *: 
Ant.  Heron,  Receveur.  Redner,  Aug.  Damm.  Notar,  Redner  in 
deutscher  Sprache :  Fr.  Schönberger,  Secret  *).  Z  w  e  y  b  r  ü  c  k  e  n  hiefs : 
Joseph  Napoleon.  (M  *  v  *  St  *  G.  Strubberg,  Dir.  des  Gestütes ; 
Fb.  v.  Horn,  Gesetzgeber  u.  Präsid.  Ph.  Christophe,  Major  des 
12ten  Cuirass.  Reg.,  lter  Aufs  *;  Ohr.  Sturtz,  Gesetzgeber,  2ter 
Aufs  *:  Nik.  N.  Luxer,  Notar,  Redner:  J.  J.  Gessner,  Ree.  der 
Dom.,  Sekret  *)  (1204  a).  —  Kalender  für  das  Departement  vom 
Donnersberg  1813  (1025  i).  —  Aufruf  Blüchers  „an  die  Bewohner 
des  linken  Rheinufers *  vom  1.  Januar  1814  (1177bS).  —  „Auf- 
forderung an  die  Männer  und  Jünglinge  des  Mittel rheins  zum  frey- 
willigen Kampfe  für  das  alte  gemeinsame  d  e  u  t  s  c  h  e  V  a  t  e  r  1  a  n  d. 
Trier  am  Aloxanders-Tage,  den  14./26.  Februar  1814.  Der  General- 
Gouverneur,  Justus  Gruner."  Folio.  (1 167).  —  Gedenkblatt  an  den 
,Zug  der  protestantischen  General-Synode  zu  Kaiserslautern  aus 
der  dortigen  kleinen  Stadt-Kirche  in  die  grölsere,  am  2.  August 
1818*.  Gez.  v.  0.  Voltz,  geschn.  v.  E.  Graeff  und  Engel,  Frank- 


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240 


furt.  a.  M.  (1097  S).  —  Fahrt   der   Heidelberger   Studenten  von 
Mutterstadt  nach   Frankenthal  am   14.  August  182«  («MOS). 
Sammlung  von  Flugblättern  zur  Bewegung  der  :H»er  Jahre, 
enthält  eine  Anzahl  Nummern  nachstehender  Zeitungen:  Deutsche 
Tribüne,  der  Wächter  am  Rhein,  Zweibrücker  allgemeiner  Anzeiger, 
bezw.  Zeitung,  Rhoinbayorischor  Volksbote.  Zeitgeist.  —  Der  Polen 
Appellation  an  das  Urtheil  der  Völker  von  Europa,  Neustadt.  1831. 
Freundlicher  Zuruf  an  die  edeln  Polen.     Frühlingslied  der  Polen. 
18.*H.    Polenempfang  in  Strafsburg.  —  Aufruf  an  die  Volksfrcunde 
in  Deutschland,  21.  April  1832,  von  Wirth.     Der  vaterländische 
Prefsverein  und  die  baierische  Regierung :  Flugblatt  Nr.  :$ :  l  nser 
(ilück:  Nr.  5  :  Der  H.Mai  IS.'i'i.  gröfstonteils  in  Zweibrücken  erschienen. 
Aufruf  zum  Hambacher  Fest:  Der  Deutschen  Mai,  Neustadt.  20. 
April  18U2.     Verbot    der  k.   Kreisregierung    vom    8.   Mai.  Da« 
Verbot  des  Maifestes  auf  dem   Harnbacher  Schloß».     Hille  Schrift 
zur  Beherzigung  amtlich  bekannt  gemacht.   Speier  \f>'i2.  Protei 
gegen   das  Verbot  nebst   Rechtsgutachten   vom    11.   Vi.   14.  und 
lt».  Mai.  —  Programm  für  das  Maifest,  welches  am  27.  Mai  auf 
dem  Hambacher  Schlofs  bei  Neustadt  au  der  Haardt  gefeiert  wird 
vom  21».  April.  -   Redeordnung.  —  Festgesänge  de*  Harnbacher  Festes 
am  27.  Mai  18:32:  ,Ks  ist  kein  Traum!  —   Die  drei  Sterne.  — 
Winzerlied.  —  Der  Deutschen  Mai,  gesungen  von  etwa  :0>O  jungen 
Bürgen»  aus  Neustadt.  —  Der  Mai.  —  Allgemeiner  Festgesang. fc  — 
Das  Nationalfest  der  Deutschen  zu  Hambach,  von  Wirth  (offiziöse 
Parteischrift.),  2  Hefte.  —  Polizei- Besch lufs  vom  1.  Juli  18:12.  - 
Regierungscrlafs  vom  14.  Mai  lM-i,  betr.  die  Wiederholung  von 
politischen  l'mtriebeii  und  Kxcesson  am  27.  Mai        \  (1111,  .*><>  Num- 
mern). —  Anzeige  aus  den  von  dem  Königl.  Bayer.  Assisen* ierichte 
der  Pfalz  zu  Zweibrücken  während  des  4.  (Quartals  des  Jahrs  lS-{s 
erlassenen  peinlichen  Straflirteile  (1117  a).  —  Religiös-sntyrisches 
Flugblatt  auf  die  Parteistreitigkeiten  in  der  pfälzischen  evangelischen 
Kirche  is  t:»-  1*47.  (iedruckt  zu  Philadelphia  (?)  (!«!♦:!  S).  Fest- 
ordnung der  Einweihung  des  Nationaldenkmals  auf  dem  Niederwald 
am  2S.  September  1883.  Zirkular  des  Ober-Hof-  und  Haus-MarsrhalU 
für  die  gleiche  (Gelegenheit  (1  14»»bc).    (ieschenk  des  Herrn  <■  rufen 
Karl  Kinich  zu  Leiningcn-Westerhiirg.  Kittmeister  in  München.  1 ) 

'»  Hier  «"Heu  wir  nicht  unterlassen  für  alle  .i**tn* .  wilrle  Alter- 
tümer zu  Huden  in  »Ii»-  LiiLrc  kommen  und  lnter<s>e  tür  deren  Erfindung 


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24^ 

Im  letzten  Jaliro  wurde  der  historisehe  Verein  auch  dmeli 
Geldgaben  erfreut.  kSo  hat  —  abgesehen  von  jenen  des 
Landratcs  und  der  Stadt  Speier  der  Distriktsrat  zu  Ludwigs- 
haten  30  Mark  gespendet,  für  das  Museuni  der  »Stadt  Speier 
aher  die  Speierer  Volksbank,  eingetr.  (Jeu.  m.  u.  H.  100  Mark 
und  die  Vereinigten  Speierer  Ziegelwerke  30  Mark.  Für  diese 
Zuwendungen,  deren  Fortsetzung  vielleicht  auch  von  anderer 
Seite  erhofft  werden  darf,  sei  den  Spendern  hiemit  geziemendster 
Dank  ebenso  ausgesprochen,  wie  auch  allen  Mandataren,  Mit- 
gliedern und  Gönnern,  welche  den  Sammlungen  Geschenke  und 
Altertümer  zugewendet  oder  überlassen  haben.  Wie  die 
Sammlungen  des  Museums  stetig  zunahmen,  so  wuchs  im  letzten 
Jahre  auch  die  Zahl  der  Mitglieder  des  historischen  Vereines. 
Sie  betrilgt  gegen  517  im  Jahre  185)0  heute  (137.  Diese 
stattliche  Zahl  könnte  indes  sich  noch  erheblich  erhöhen,  wenn 
ma IVgebenden  Orts  dahin  gewirkt  weiden  wollte,  dals  auch  die 
politischen  Gemeinden  der  Pfalz,  sowie  die  Distrikts-  und 
gröl'scren  Kultusgemeinden  dem  historischen  Vereine  der  Pfalz 
als  Mitglieder  (Jahresbeitrag  3  Mark)  beitraten.  Hierdurch 
würde  für  die  Vereinsmitteilungen  die  wünschenswerte  Verbreitung 
in  der  Pfalz  erzielt,  in  jeder  Gemeinde  aber  .sicherlich  die 
Kenntnis  der  pfälzischen  Vergangenheit  und  das  Interesse 
hieran  und  an  ihren  Zeugnissen  am  besten  gepflegt  werden. 
Die  Vereinstnitteilungen  sollten  billig  in  keiner  Schulbibliothek 
und  auf  keinem  Bürgermeisteramte  der  Pfalz  fehlen. 

Betrachten  wir  nochmals,  auf  das  stetige  Wachstum  des 
Museums  zurückblickend,  die  heutige  Blüte  desselben,  so 
können  wir  nicht  umhin  auszusprechen,  dafs  diese  Blüte  der 
ebenso  erfreuliche  wie  ersprielsliche  Erfolg  der  zwanzigjährigen 
Leitung  unseres  nunmehr  verstorbenen  T.Vorstandes,  Kxcellenz 
v.  Braun,  insbesondere  der  I  Yasidialerlasse  ist.    Indem  wir 

und  Sirhcri'ii!.'  JimIm-u  au!  .'in  orientierendes  Sclirittclicu  aultm  rksam  zu 
niurlx-n.         t'iihrl  den  Titel :    |)j<-  Altert  ü nu  r  im  Rheinland.  Kiti 

WeL'w.  is.-r  durch  diis  Alte  zum  N  >n  für  (ieistlielie.  Lehrer.  1*. »r«*i -  und 

Landwirte  von  A.  v.  ( 'n  liau  sc  u  .  lnj»'enieur-(  )liei st  /.  1).  und  Konservator. 
Mit  170  Ahhildungrn.  Wiesbaden,  liei  Ktulolf  Herlitold&  ( otup.  Treis  1  J£5o 


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242 


vorstehend  den  Zugang  zu  den  Museumssammlungen  seit  Aus- 
gabe des  Kataloges  1888  vorgeführt  haben,  glaubten  wir  in 
Anbetracht  der  Reichhaltigkeit  desselben  den  sprechendsten 
Beweis  zu  liefern,  wie  sehr  der  Verlebte  es  verstanden  hat. 
da«  Museum  vorwärts  zu  bringen.  Gegenwärtiges  Heft  der 
Vereinsraitteiluugen  möge  daher,  als  den  Manen  Pauls  v.  Braun 
gewidmet,  den  Zoll  der  Dankbarkeit  für  des  Verewigten  Treue 
seitens  des  historischen  Vereines  der  Pfalz  zum  Ausdrucke  bringen ! 

Spei  er,  im  August  1892. 

ßerthold, 

II.  Vereinssekretär. 


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248 


III. 

Verzeichnis 

der 

Mitglieder  des  historischen  Vereines 

der  Pfalz. 

Ausschluss: 

I.  Vorstand:  Kgl.  Rogiorunga-Präsident  Julius  tBtl  Auer. 
II.  Vorstand:  Kgl.  Gymnasialrektor  OhlenSChlaf er. 
Rechner:  Kgl.  Regierungs-Finanzdirektor  Schwarz 
Konservator:  Kgl.  Gymnasialprofessor  Or.  HarstBr. 
Bibliothekar:  Kgl.  Konsistorialrat  Or  LßjfSSr. 

I.  .Sekretär:  Kgl.  Kreisarchivar  Or.  Miyerhofsr. 
II.  Sekretär:  Ratsaccessist  und  Kgl.  Rechnungskonimissär  Berthold. 


Ehrenmitglieder: 

Dr.  Hefner  I.  Jkltineck,  Vorstand  des  K.  b.  Natioiialmuseutns  in  München. 
Or  Meyer,  o.  ü.  Professor  an  der  Universität  Göttingen. 
Frhr.  ».  Pfeilfer,  Excollenz,  Kgl.  Regierungs- Präsident  in  München. 
Frhr.  ?.  Stumm,  Kommerzienrat  und  Hüttenwerksbesitzer  in  Neunkirchen. 

Ordentliche  Mitglieder: 

Altrip :  Matheu»  W . .  Pfarrer.  Eckstein.  Lehrer.  —  Albers- 
weiler: Dr.   Culinann   Karl,   prakt.  v\rzt.  —  Annweiler: 

Piton  Job.  Heinrich,  Pfarrer,  Mandatar.  Jahn  Kaspar,  Kgl.  Sub- 
rektor.  Loy  Otto,  Kgl.  Landgerichtsrat.  Math  es,  Pfarrer. 
Michel,  Papierfabrikant.    Pasquay  H.,  Rentner.  Pfirmann 


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244 


Hubort,  Kgl.  Hentbeamte.  Silbernagel.  Kgl.  Oberamtsrichter. 
Stein  Fr..  Müller.  —  A8Chaffenb\lTg :  Weber  Max,  Kgl.  Oym- 
nasiallubrer.  —  Augsburg:  Dr.  Maisei  H..  Kgl.  Oymnasiallehrer. 
Oumppenberg  Frbr.  v..  Kgl.  Hegierungsassessor.  —  Baden- 
Baden:  Dr.  Scb  ady  Willv.  Orofsh.  Bad.  Universitats-Bibliothekar 
a.  I).  —  Bann:  (iraf  Adolf,  Pfarrer.  —  Barbelroth:  Hupp, 
Pfarrer.  —  Bellheim:  Dörrler  Friedrieb.  Einnebmera.  I).  Silber- 
nagel  Karl.  Brauereibesitzer.  --  BerghaU86n:  Bernatz,  Pfarrer. 
Linz  Heinrich.  Kinnebmer.  —  Bergzabern:  Martin,  Kgl.  Forst- 
meister. Mandatar.  Endrafs  Magnus.  Kgl.  Subrektor.  Lang 
Johann  Michael.  Pfarrer.  Maillot  Frbr.  v..  Kgl.  Hegierung>- 
Direktor  a.  D.  Maurer  Konrad.  Kin  beitrat.  Hau  Ii,  Kgl.  Be- 
zirksamtmann. —  Berlin:  Dr.  Leppln  A.,  Hilfsgeologe  in  der 
Kgl.  preufs.  geolog.  Landesanstalt.  Hahn  H.,  Oberlehrer  an  der 
Margaretensebub'.  —  Biedesheim:  Thür n er  Math.,  Pfarrer. — 
Blieskastel  (s.  auch  Mimbaeh):  Dorr  Jakob,  Priiparandenlehrer. 
Ebitseh  Franz,  Kgl.  Studienlehrer.  Eid  Ludwig,  Priiparandenlehrer. 
Orol's  Karl  Eugen.  Kgl.  Oberamtsrichter.  Kiefer  Prftparanden- 
lehrer.  Memminger  Eugen.  Apothekenprovisor.  Kgl.  Präpa- 
r  a  Ii  d  e  n  s  e  h  u  1  e.  Dr.  W  i  1 1  m  a  n  n  .  Kgl.  Bezirksarzt.  —  Breiten- 
bach:  Sefrin  Nikolaus.  Pfarrer.  —  Bremen:  Wey  rieh. 
Oeometer.         Böchingen:    Oleich    .loh.  Anton,    Pfarrer.  — 

Böbingen:  Peter.  Expositus.  —  Carlsberg:  Kapper  .los.. 
Pfarrer.  —  Dannstadt:  Lau  (üorg.  Pfarrei.  —  Darmstadt: 

Orofsh.  hess.  Haus-  und  Staats- Archiv- Direktorium.  —  Dahn: 
Foohs,  Kgl.  Hentbeamte.  Mandatar.  Dr.  Detzel.  prakt.  Arzt. 
H  e  m  m  e  r .  Kgl.  Sekretär.  M  a  y  e  r .  David.  Kgl.  Notar.  Platz. 
Pfarrer.  —  Deidesheim:  Seel  Heinrich.  Mandatar.  Dr.  Buhl 
Armand.  Heiehsrat  der  Krone  Bayern.  Heichstagsahgeordnoter. 
Dr.  Buhl  Heinrieh,  Outsbesitzer.  Dr.  Deinhardt,  OuUbesitzer. 
Eckel,  Outsbesitzer.  Metzger,  Pfarrer,  gcistl.  Hat.  -  Diedes- 
feld: Waek  Eduard.  ( Jutsbesitzer.  -  Dörrenbach:  Notter 

Pfarrer.  K  n  i  e  r  i  e  m  e  n  .Ins..  Lehrer.  O  e  o  r  g  e  r  Friedrich.  Lehrer. 

Dudenhofen:  Düffels  August.  Pfarrer.  —  Duttweiler: 

.lohann.  Pfarrer.  Dekan.  Dürkheim:  Dr.  Mehlis.  Kgl. 
Studienlehrer.  Mandatar.  Dr.  Adler.  Kgl.  Notar.  Altertum*- 
verein.  Bar  mann,  Institutsvorsteher.  (' Ii  r  i  s  t  m  a  n  n  Eduard, 
Outsbesit/.er.   Eckel.  Pfarrer  und  Distriktssehulinspektor.     K  r  e  i- 


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245 


seng.  Kgl.  Oberlandesgerichtsrat.  Grimm  eisen  Ludwig,  Kgl. 
Oberförster  a.  1).  Gugel.  Kgl.  Rentbeamte.  Hahn.  Pfarrer. 
Dr.  Kaufmann.  Kgl.  Bezirksarzt.  Kufflor  G..  Kaplan, 
L ewerer,  Pfarrer.  Roth  Karl,  Kgl.  Subrektor.  Schäfer  Karl, 
Gutsbesitzer.  Vogt.  Pfarrer.  Wanzel  Wilh..  Sekondlieutennnt 
a.  D.  Dr.  Wolf.  Kgl.  Amtsrichter.  Zinkgraf.  Zahnarzt. 
Zumstein,  Gutsbesitzer.  —  Ebernburg:  Rung  Heinrich, 
Pfarrer.  —  Ebertsheim:  G  um  hei  Jak.  Theodor.  Pfarrer.  — 
Edenkoben:  Stadl  er  Erhard.  Kgl.  Rentbeamte,  Mandatar. 
Arnold.  Gutsbesitzer.  Buers ch  Karl.  Kgl.  Notar.  Merth, 
Rentner.  Dr.  Schmidt,  Apotheker.  Dr.  Schmitt.  Kgl.  Sub- 
rektor. —  Edesheim :  Lederle  Georg.  Gutsbesitzer.  Loderte 
Wilhelm  jun..  Gutsbesitzer.  —  Eichstätt:  Dürr  Wächter  A., 
Gymnasialassistent.  —  Eisenberg:  Feuerstein  Job.,  Lehrer. 
Fink  Hermann.  Lehrer.  Gienanth  Eugen  Krhr.  v..  Eisen- 
hüttenwerksbesitzer. Mentzel  Fr..  Pfarrer.  —  Ensheim:  Adt 
Eduard .  Fabrikbesitzer.  G  r  e  n  t  z  Karl  Leo .  Buchhalter.  — 
R  ummel  P.,  Postexpeditor.  —  Erbach:  Fichter  Georg,  Lehrer. 
Froschauer  Theodor,  Lehrer.  —  Erpolzheim:  Wernz. 
(Jutsbesitzer.  —  Erfweiler-Ehlingen:  Rtttter,  Pfarrer.  — 
Erlangen:  Nägelsbach  Hans,  Kgl.  Gymnasialprofessor.  — 
EUS8erthal:  Stadtmüller.  Pfarrer.  —  Forst:  Bibel  jun., 
Gutsbesitzer.  Mosbach  er  Georg  August.  Gutsbesitzer.  Dr.  Siben. 
Gutsbesitzer.  Spind ler.  Gutsbesitzer.  —  Feilbingert:  Haager. 
Barth.,  Pfarrer.  —  Prankenthal:  Hierthes,  Kgl.  Bezirks- 
amtmann. Mandatar.  Baum,  Kgl.  T.Staatsanwalt.  D a v i d  Cornelius. 
Kgl .  J ustizrath .  G 1  ü c k s t e r n  Eduard,  Bildhauer.  Hilden b ran d, 
Kgl.  Studienlehrer.  Koch  Alwin,  Kgl.  Subrektor.  Kraus  jun. 
L a u r  i  e r  .  Pfarrer.  Lehner  Johann.  Bezirksbausc haffner.  Müller. 
Kgl.  Sekretär.  Regnaul  t  Kgl.  Rentboamte.  S  c  h  m  i  1 1 ,  Kgl.  Land- 
gerichtsrat. Setzier,  Kgl.  III.  Staatsanwalt.  Teutsch,  Kgl. 
Obersekretär.  Dr.  Z  o  e  1 1  e  r ,  Medizinalrat ,  Anstaltsdirektor. 
Zorn,  Apotheker.  —  Prankfurt:  Joseph  Paul,  Lehrer,  Sekretär 
des  histor.  Vereins  daselbst.  —  Freinsheim:  Dr.  Plei Heit- 
mann, prakt.  Arzt.  Rothhaas,  Pfarrer.  —  Fussgönheim : 
Heddert  Joseph,  Pfarrer.  —  Friesenheim:  Benz  Jakob. 
Lehrer.  Khrhart  August,  Pfarrer.  —  Genf:  Dr.  Zahn, 
Univorsitatsprofessor.    —    Germersheim :     Keiler  August, 


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246 


Lehrer.  Mandatar.  Berkel  Heinrich.  Fabrikant,  Grei  ff  Jakob. 
Bozirksamtsgehilfc.  Haibel  Leonhardt.  Kgl.  Studienlehrer.  Hell- 
fritzsch  Franz,  Kgl.  Subrektor.  Henneberger  Wilhelm,  Kechta- 
kon.Hiilent.  Kahn  Gustav,  Kaufmann  (Finna  Valentin  Kahn.  Sohn ). 
Kahn  Wilhelm,  Hoflieferant.  Koch  Heinrich,  Kgl.  Gerichta- 
sekretar.  Kuntz.  Kgl.  Studienlehrer.  M  e  c  h  t  e  rs  h  e  i  m  e  r  Holz- 
handler.  Probst  Joseph.  Kgl.  Studienlehrer.  Roth  gang.  Kgl. 
Kentbeamte.  Weissmann  Jakob.  Stadtschreiber.  Well  er, 
Sekondlieutenant  im  2.   Fufs-Art.-Keg.     Windisch,   Dekan.  — 

Glanmünchweiler:  stuckert.  Pfarrer.  —  Göttingen: 

Kgl.  Universitätsbibliothek.  —  Gimmeldingen:  Mugler, 
Pfarrer.  —  Godramstein:  Dal läus  Philipp  August.  Pfarrer. 
Knoll  Franz.  Pfarrer.  —  Göllheim:  Heyl  Karl,  Lehrer, 
Mandatar.-  Hodenmüller  Joseph,  Distriktstierarzt.  Kuhn. 
Pfarrer.  —  Göcklingen:  Colin,  Pfarrer.  Petri,  Pfarrer. 
Grünstadt:  Dr.  Hocker  Georg,  prakt.  Arzt.  Christmann. 
Pfarrer,  Dekan.  Decker,  Dekan.  Doli  Kmil,  Kgl.  Rentbeamte. 
SpiesJoh.,  Kgl.  Subrektur.    Stoigenberger,  Kgl.  Studienlehrer. 

—  Hagenbach:  Dr.  Herr  mann,  prakt.  Arzt.  —  Hamburg: 

Dr.  Neumayer  G.,  Kaiserl.  Admiralitätsrat  und  Direktor  der 
Seewarte.  Dr.  Sick,  prakt.  Arzt  am  allgem.  Krankeiihause.  — 
Harthausen:  Burkhard  Jakob.  Pfarrer.  —  Hassloch : 
Wenz  Gottlieb,  Lehrer.  Mandatar.  Schaefer.  Pfarrer.  — 
Heidelberg:  Dr.  Wille,  Professor  und  Universitatsbihliothekar. 
Dr.  Z  a  n  g  e  m  e  i  s  t  e  r ,  Hofrat  und  <  >herbibliot hekar.  —  Hermers- 
berg :  Wagner  Job.  Peter.  Lehrer.  —  Herxheim  b.  Landau : 

Sehlott  hauer ,    Einnehmer.     Dr.    Schmitt  ,    prakt.    Arzt.  — 

Herxheim  a.  Berg:  Baum  Friedrieh.  —  Heuchelheim: 

Dr.  Bisch,  Pfarrer.  -  Hohenecken :  Duden  h Affer  Friedrich, 

Pfarrer.  —  Höchen:  Weiler  Joh.,  Pfarrer.  —  Homburg: 
Dr.  Lederer.  Stadt  pfarrer.  Mandatar.  A  u  f  f  s  e  h  n  e  i  d  e  r .  Kgl. 
Notar.  Mullinger,  Kgl.  Be/.irksatntsassessor.  Bügler  Juliu*. 
Bahnassistent.  Hemmer  Martin.  Kaplan.  Junker  Heinrieh. 
Lehrer.  Mettel  Dekan.  Müller  Karl,  Kaplan.  Nah,  Bezirks- 
amtsoftiziunt.  Neuer,  Kgl.  Kentbeamte.  Sc  h  tue  iaaer  Otto, 
Cfflterexpeditor.  Spohrer,  Kgl. Bexirkaamtmann.  —  St. Ingbert: 
Gareis  Fr..  Forstmeister  auf  dem  Kisenwerk  Kraemer.  Kracmcr 
Heinrich,  Hfittenwerkabemtzer.    Kraemer  Oskar.  Hüttenwerks 


247 


besitzer  und  Kommerzienrat.  —  Ilbesheim:  Roth  Eduard, 
Pfarrer.  —  Ingolstadt:  Dr.  Mayrhofer,  Oberstabs-  und  Garni- 
sonsarzt. ~  Ingenheim:   Kerth,  Pfarrer.  —  Ixheim: 

Schwinn,  Fabrikant.  —  Jockgrim:  Ludowici  Wilhelm, 
Fabrikant,  Mandatar.  —  Kaiserslautern:  Göhring,  Bezirks- 
Ingenieur.  Mandatar.  Dr.  Andreä,  Kgl.  Inspektor  der  Lehrer- 
bildungsanstalt. Dr.  Ohandon,  Kgl.  Medizinalrat,  Land gerichts- 
arzt.  D  rech  sei,  Bureauchef.  Gienanth  Ludwig  Frhr.  v., 
Eisenhütten  Werksbesitzer.  Frenkel  Salomon,  Rechtsanwalt, 
.laeger.  Kgl.  Bezirksamtsassessor.  Junker  Einnehmer.  Stadt- 
gemeinde Kaiserslautern.  Kraus  Philipp,  Kgl.  Forstmeister. 
Müller,  Kgl.  Landgerichtspräsident,  v.  Xeumayer,  Geh.  Hofrat, 
Bürgermeister.  Opfermann  Wilhelm,  Oberingenieur.  Pfifsner, 
Kgl.  Gymnasiallehrer.  Reif  fei  Georg,  Kgl.  Landgerichtsdirektor. 
8  c  h  e  r  e  r  August ,  .Seminarlehrer.  S  e  i  t  z ,  Eisenbahningenieur. 
Spatz,  Direktor.  Sturm  Karl,  Sekretär.  Wolf  Karl,  Lehrer.  — 
Kandel  (s.  auch  Langenberg):  Anna  Wilhelm,  Einnehmer, 
v.  Leth,  Kgl.  Rentbeamte.  Siegel,  Einnehmer.  Dr.  Vogt, 
prakt.  Arzt.  —  Karlsruhe:  Grofsh.  Badisches  Landesarchiv.  — 
Kirchmohr:  Grämling  Franz  Anton.  Lehrer.  Jäger  Martin. 
Pfarrer.  —  Kirchheim  a.  Eck:  Leonhard  L.,  Einnehmer, 
Mandatar.  -  Kirchheimbolanden:  Binder,  Kgl.  Subrektor, 
Mandatar.  Espor  Hermann,  Kgl.  Bezirksamtmann.  Krioger, 
Dekan.  Krieger  Gustav,  Sekretär.  Levi  David,  Rentner. 
Rauchalles,  Kgl.  Bezirksamtsassessor.  Thieme  Karl.  —  Kirkel- 
NeuhäUSel:  Schäfer  Joh.,  Kgl.  Forstmeister.  —  Klingen- 
mün8ter:  Dr.  Eckhard,  I.  Hilfsarzt,  Mandatar.  Bell  er, 
Rechnungsführer.  Breitling,  Pfarrer.  Dr.  Feldkirchner, 
Oberarzt.  Dr.  Karr  er,  Anstaltsdirektor.  Keyser,  Bürger- 
meister. M  ü  s  s  1  i  Pfarrer.  Wunderlich,  Verwalter.  —  Kirr- 
berg: Kercher  Rud.,  Pfarrer.  —  Kreimbach:  Drumm  K., 
Lehrer,  Mandatar.  —  Knittelsheim:  Disque  Ludwig,  Mühlen- 
bositzer.  —  KÜbelberg:  Göll  er  Math.,  Pfarrer  und  Distrikts- 
schulinspektor.  —  Kusel:  Heydel  Jos.,  Kgl.  Bezirksamtmann. 
Mandatar.  Benzino  L.,  Rentner.  Decken  brock,  Pfarrer. 
Dr.  Herbert  h,  prakt.  Arzt.  Mergle r,  Bezirksbauschaffnor. 
Utf  bei,  Apotheker.  Schlei  p,  Fabrikant.  —  Lambrecht: 
Deppiwch  Karl.  Pfarrer.  Mandatar.   Marx  Karl,  Kommerzienrat.  — 


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248 


Labach:    Brenner    Leonhard.    Pfarrer.    —  Lambsheim: 

Dr.    med.    Grofs.     Gutsbesitzer.    —    Landau:     Ney  Julius. 
Dekan.  Mandatar,     v.  Berg.  Kgl.  Gcnerallieuteuant  und  Brigade- 
kommandeur.    Bolza.  Kgl.  Justizrat.    Drcykorn  .Tohann.  Kgl. 
Gymnasialrektor.  Feil.  Bezirkstierarzt.  F  e  1  d  ha  u  s  c  Ii  J.  B..  Kauf- 
mann.    Dr.  Grüne  bäum  Elias.  Bezirksrahbiner.     Hertzog  H.. 
Gymnasialassistent,  Hessert,  Kgl.  Landgerichtspriisident.  Jelito. 
Kgl.  Oberamtsrichter.    Jung  St..  Kaplan.    Dr.  Keller,  Bezirks- 
arzt. Keller  J..  Rechtsanwalt.   I.«  v  i  Simon.  Rentner.  Lindner. 
Kgl.  Bezirksumtmann.    M  a  h  1  a  Friedrieh  August.  Hofrat.  Bürger- 
meister.   Pasquay  Max.  Kgl.  Amtsrichter.   Rettig.   Kgl.  Ober- 
sekretar.  R  i  est  er  Eduard.  Lehrer.  R  isser,  Realienlehrcr.  Scholler. 
Advokatanwalt.  Schwartz.  Ingenieur.  Dr.  Thielniann.  Kgl.  Gym- 
nasialprofessor. Thoma.  Kgl.  Rentbeamte.  Weber  W..  Apotheker. 
Ritter  v.  Xylander,  Excellenz.  Geiicrallicutenant  und  Divisions- 
kommandeur,   /ahn  August.  Kgl.  Landgerichtsrat.    Zeitler  Jos.. 
Reallehrer.   —  Land8tuhl:  Tisch,  Kgl.  Oberamtsrichter.  Man- 
datar.    Bart  hei,  Kgl.  Studienlehrcr.     Bauer.  Kgl.  Amtsrichter. 
Benzine  Joseph.   Rentner.     Berdel,  Lehrer.     Bold  Reinhard. 
Kaplan.     Bumb.  Kaufmann.    Burgard.  Gasthofbesitzer.  Eber- 
hahn-t'iriaci.  Ingenieur.   Epple.  Kgl.  Studienlehrer.    Dr.  Geiger 
Karl,  prakt.  Arzt.    Gerhard  K.  G..  Pfarrer.    Hellmich  Emil, 
Kaplan.     Horn.  Kgl.  Studienlehrer.     Dr.  Keiper.   prakt.  Arzt. 
Klingel  Heinrich.  Kaufmann.    Konig,  Bahneinnehmer.  Kraiit- 
bauer.  Bahnhofverwalter.     Lauer  Joseph.  Dekan.  Lellbach. 
Kaufmann.  Leit  brecht.  Lehrer.  Lieser.  Himmclier.  Linas. 
Förster.     Marx  August.  Kgl.  Subrektor.     Müller  C.  Gerberei- 
besitzer.     Müller  N.,  Gerbereibesitzer.     Oehl.  Distriktstierarzt. 
Osterroth.    Lehrer.     Pull  mann   Emil.    Kaufmann.  Rannet 
Wilhelm.  Gerber.  Resl.  Bahneinnehmer.   Sehe  er  er.  Kgl.  Notar. 
Schellhaafs  Ludwig.   Einnehmer.     Schumacher.  Kaufmann. 
Schwarz.  Kaufmann.   Schwarz  walder,  Kgl.  Notar.   Sc hwinn. 
Lehrer.     Stadtmüller.     Einnehmer.     Weyfser.  Apotheker. 
Dr.  Wein  er.   prakt.  Arzt.     Wentz  ler,  Steinbruehbesitzer. 
Langenberg:  Osterheld.  Friedrich.  Kgl.  Forstmeister.  Man- 
datar für  den  Kanton  Kandel.  —  Laumersheim :  Federschmidi . 
Pfarrer.     Schieffer.    Pfarrer.    -   Lauterecken :  Krämer. 
Haiipllehrer.  Mandatar.    II  olleriet  h  .los..  Kgl.  Sekretär.  Kraus 


247 


Joseph,  Kgl.  Bezirksgeometer.  Martin,  Kgl.  Forstmeister.  — 
Lingenfeld:  Eisen  bieg ler  Ludwig.  Lehrer.  —  Llldwig8- 
hafen  a.  Rh.:  Conrad  A.,  Kgl.  Bezirksamtmann .  Mandatar. 
Adelgeist  Karl.  Bauer  Ferdinand,  Lehrer,  t  Boehm  Franz. 
Kgl.  Subrektor.  Bohl  Johann,  Lehrer.  Dr.  01  ein  m  Karl, 
Kommerzienrat,  Reichstagsabgeordneter.  Dehler,  Bahneinnehmer. 
Eifler,  Revisor.  Fellonherger,  Lehrer.  Grafs,  Rovisor. 
Grohn  01.,  Kaufmann.  Landrat.  Hell  A.,  Aichmeister.  Heller 
Peter  Joseph,  Direktionsrat.  Hofherr  Karl  Ad.,  Pfarrer.  Hoff- 
mann Joseph  sen.,  Baumeister.  Jaquet  Adolf,  Fabrikdirektor. 
Kärnor  Hermann,  Oberingenieur.  Klingenburg  E.,  Kaufmann. 
Knopp  Wilh.,  Realienlehrer.  Koch  Emil,  Revisor.  König, 
Kgl.  Rentbeamte.  Kflstner  Wilh.,  Lehrer.  Lauterborn  Aug., 
Adjunkt.  v.  Lavale  J.,  Kgl.  Rogierungsdirektor.  Lederle, 
Kommerzienrat.  Lippert,  Ingenieur.  Ludowici,  Fabrikant. 
Müller,  Direktionsrat.  Dr.  Ney  Ludwig,  prakt.  Arzt.  Röchling  C, 
Kaufmann.  Dr.  Sehlin  k.  Dr.  Weiss,  prakt.  Arzt.  W eicker, 
Bahnassistent.  Dr.  Ziegler,  Kgl.  Bezirksarzt.  —  Mannheim: 
Bau  mann,  Professor.  Schwan  holz  Georg,  Inspektor  der  Leip- 
ziger Feuer-Versicherungs- Anstalt.  —  Maikammer:  Bob  Nik., 
Gymnasialprofessor  a.  D.  — Marnheim:  Dr.  Göbel  F.,  Direktor 
der  Realanstalt  am  Donnersberg.  Hof  mann  Heinrich,  Lehrer.  — 
Maudach :  Keller  Sebastian.  Pfarrer  und  Distriktsschulinspektor. 
Seih  Franz  Joseph,  Lehrer.  —  Mechtersheim:  Daum  K.  Fr., 
Pfarrer.  —  Mimbach:  Candidus,  Pfarrer  und  Distriktsschul- 
inspektor, Mandatar  für  den  Kanton  Blieskastel.  —  Mörzheim: 
Klein  Georg.  Pfarrer.  —  Minfeld:  Baehring,  Pfarrer.  — 
Mittelbexbach:  Botele,  Pfarrer.  —  Mittelbrunn:  Rauch, 
Hauptlehrer.  —  Mosbach  (Baden) :  Dr.  Acker,  prakt.  Arzt.  — 
Mühlbach:  Chormann  Sebastian,  Pfarrer.  —  Mundenheim : 
Broch tel  Julius,  Stationsverwalter.  Graf  Otto,  Lehrer.  Huber 
Wilhelm,  Ökonom.  11  u  b  e  r  Wilhelm,  stud.  agric.  —  Mutter- 
stadt:  Lützel  Heinrich.  Lehrer,  Mandatar.  Koch  Lazarus. 
Geschäftsmann.  Schweitzer  Peter.  Lehrer.  —  München: 
Egenolf  Joseph,  Gymnasiallehrer  am  Luitpoldsgymnasium.  Geib 
Theodor.  Kgl.  Oberregierungsrat  im  Staatsministeriuni  des  Innern. 
Frhr.  v.  Hertling  Karl.  Krämer,  Kgl.  Regierungsasscssor. 
Graf  zu  Leitungen- Westerburg  Karl  Emich.  Rittmeister  a.  D. 

17 


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24« 


Frhr.  v.  Loffelholz-Colherg.  Rat  am  Kgl.  Verwaltung*- 
geriehtshof.  Dr.  Markhau 8er  Wolfgang,  Kgl.  Rektor  des 
Luitpoldsgymnasiums.  Dr.  v.  Rumpier,  Kgl.  Ministerialrat, 
v.  Siebert  Max,  Kgl.  Oberhaudirektor.  —  Neckar8teinach : 
Schneider,  Pfarrer.  —  Neuleillingen :  Maurer,  Pfarrer.  — 
Neustadt  a.  IL:  Muller,  Kgl.  Gymnasialrektor,  Mandatar. 
Bayer,  Pfarrer.  Dochnahl,  Kunstgärtner.  Eearius  .Jul.,  Lehrer. 
Dr.  Grünenwald  Lukas.  Gymnasiallehrer.  Hüll  J..  Rentner. 
Junker,  Pfarrer.  Lang  Jakob,  Lehrer.  Maut  her  Ferd.,  Rentner. 
Neumayer  Anton,  Justizrat,  Kgl.  Notar.  Gehlert  K.  A..  Kgl.  Amts- 
richter. Rettinger,  Architekt.  Rück  los  Julius,  Kgl.  Forst- 
meister. Schäfer  Friedrich,  Dekan.  Schneider,  Kgl.  Rektor. 
Sehwartzenberger  Albert.  Kgl.  Rcgierungsrat.  Straub  K.  F.  W.. 
Pfarrer.  Kgl.  hum.  Gymnasium.  Vogt,  Kgl.  Oberamtsrichter. 
Witter  Eduard,  Buchhändler,  f  Wolffhügel,  Kgl.  Notar. 
Zinkgraf.  Gerichtsvollzieher  a.  D.  — Newyork:  l>r.  Heppen- 
heimer Priedr.  K.  —  Niederbronn  i.  E.:  Dr.  Mahlhäuser 

Otto,  kaiserl.  Amtsrichter. —  Niederhorbach:  Wollen  weher 
Georg,  Lehrer.  --Nürnberg:  Dr.  Autenrieth,  Kgl.  Gymnasial- 
rektor.  Altes  Gymnasium.  —  Nünschweiler:  Paul  Philipp. 
Pfarrer.  —  Obermoschel:  Christ  Ferdinand,  Pfarrer,  Mandatar. 
Heinz,  Gastwirt.  —  Oberotterbach :  F e h  1  Jakob,  Lehrer.  — 

Offenbach  b.  Landau:  Deiiig  Reinhard.  Pfarrer.  --Otter- 
berg :  Dr.  G  o  I  d  f  u  l's ,  prakt.  Arzt .    V  e  1 1  e  r  Georg,  Einnehmer. 

—  Otterstadt:  Schneider  Georg.  Pfarrer.  —  Pirmasens: 

Alwens,  Kgl.  Bcxirksamttuanu ,  Mandatar.  Diffine  G.  Chr.. 
Dekan.  Fahr  Georg.  Ledorfabrikant.  Hauck  Philipp,  Lehrer. 
Krieger,  Kgl.  Notar.  Schneider  August,  Bankier.  Wollen- 
weber, Kgl.  Subrektor.  -  Ramsen:  Mayer  Philipp.  Bürger- 
meister. —  Reichenbach:  Wolf  Leopold.  Pfarrer.  —  Regens 
bürg :  R  u  e  f  f .  Kgl.  <  >berforhtrat.  —  Rheingönheim :  S a  u  e  r- 

man n  H.,  Postexpeditur.  —  Rheinzabern:  Lutwitzi,  Lehrer. 
Mandatar.  Pfeiffer  Fr.  X.,  Gastwirt.  —  Rodalben:  Dr.  Lederer 
Stephan,  Pfarrer.  —  Rüssingen:  Sandlar  Math.,  Lehrer.  — 

Sausenheim:  Maller  Otto.  Pfarrer.  —  Schönau:  Bold  L.. 

Pfarrer.  —  Schifferstadt:  Niederreuther.  Kgl.  Oberförster a.  D. 

Kipplinger  Ernst.  Dekan.  —  Schmeissbacher  Mühle: 

Scheidt   Ludwig  A.,  Rentner.  —  Schwegenheim:  Bender 


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249 


Jakob  Friedrich,  Lehrer.  —  Schweinfurt:  Luxen  burger, 
Kgl.  Bezirksamtsassessor.  —  Siebeldingen :  <  1  a  s  s  e  r  t ,  Pfarrer. 
Sondernheim:  Bamberg  er  Michael,  Pfarrer.  J)  au  ach  Peter, 
Lehrer.  —  Speior:  (s.  oben  Ausschulsmitglieder),  ferner:  Adam, 
Hegen».  Acker,  Ratsaccessist.  Banzer,  Kg).  Oberförster  a.  I >. 
Dr.  Bender.  Kgl.  Rektor  der  Realschule.  Bert  hold  Friedrich. 
Buchbinder.  Berthold  Friedrich.  Kgl.  Sekondlieutenant  im  2.  bayer. 
Pionierbataillon.  Bert  hold  Heinrich,  Controllern-  der  Volksbank. 
Böhm  Sigmund,  Krankenkassenrechner.  Bohl  Elias,  Präparanden- 
lehrer.  Busch  Konrad,  Domkapitular.  Cella,  Kgl.  Hauptmann a.  D. 
Dahl  Michael,  Kgl.  Kreiskassier.  1) aus c h e r  Andreas.  Domprobst. 
Di  Ig  Eugen.  Kgl.  Regierungsassessor.  Dr.  Diernf  ellner,  Apo- 
theker. E  b  e  r  h  u  r  d  t ,  ( Jutsbesitzer.  E  b  e  r  h  a  r  d  t  J.  C.  jun.,  Hof- 
lieferant. E  n  d  r  o  s  0..  Domvikar.  Fehl  Adam,  Kgl.  Konsistorial- 
sekretär.  Fehn  jun..  Uhrmacher.  Feil .  Kgl.  Kreisbaurat.  Fisch- 
bach. Buchhalter,  Oilardone  Heinrich,  Buchdruckereibesitzer. 
Glaser,  Kaplau.  Dr.  (II asscli  r ö d  e r .  Kgl.  Kreisarchivsekretär. 
Göbel  Joseph,  Domkaplau.  Graf  Friedrich  jun.,  Baumeister. 
Grass,  Kgl.  Notar.  Gröninger,  Staatsbaupraktikant.  Haid 
Friedrieh.  Bankier.  Hellwig  Ph.  Heinrich.  Restaurateur.  Hepp 
Otto.  Kgl.  Notar.  Hoffmann  Karl.  Kgl.  Gymnasialprofessor. 
Ho  ff  mann  Theodor,  Pfarrer.  Holzmann  Emil,  Fabrikant.  Horn- 
bach Valentin,  Seminarlehrer.  Husse  Ludwig.  Lehrer.  Dr.  Jäger 
Eugen,  I  -andtagsabgeordneter.  J  a  h  n  .  Kgl.  Regierungsrat.  J  e  s  t  e  r , 
Architekt,  Kämmerer  Fr.,  Ratsaccessist  und  Kgl.  Rechnungs- 
konimissiir.  Dr.  Kurse h  Fr..  Kgl.  Kreismedizinalrat.  Keimöl 
Albert,  Kgl.  Gymnasiallehrer.  Kessler  Xaver,  Kaplan.  Kirr- 
m  a y  e  r  Franz.  Ziegeleidirektor.  Kleber  Franz.  Kgl.  Telegraphen- 
inspektor. Klee,  Kgl.  Bezirksamtsassessor  in  Kulmbach.  Koch. 
Kgl.  Professor.  Kraus  Ph..  Serainarlehrer.  Kr  Omer,  Hospitalein- 
nehmer. Lang  Bernhard,  Lehrer.  Lang  Fr..  Buchhändler.  Lang  G., 
Buchbinder.  Leb  o  n  .  Kgl.  < «y  innasialprofessor.  L  e  m  a  i  r  e ,  Präfekt. 
Lehmann,  Kreissehuliiispektor.  Lichtenberger  Ph.,  Fabrikant. 
Lyncker,  Kirchenrat.  Dekan.  Luxen  burger  Karl,  Ratsaccessist 
und  Kgl.  Rechuungskomiuissiir.  Maginot,  Domvikar.  Matt, 
Kreisschulinspektor.  Marx  Theodor,  Kgl.  Realienlehrer.  M  eck  es 
Richard,  Bahnassistent.  Moos  Ludwig,  Baumeister.  Moritz 
Heinrich,  Kaufmann.  Münch,  gcistl.  Rat.  >Uver,  Buchhändler. 

17* 


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250 


N  usrh,  Kgl.  riymnasialprofessor.  Ort  h  Julius.  Scminarlchrer. 
Pfeiffer,  Kgl.  Verwalter  der  Erziehungsanstalt.  Platz,  geistl.  Rat. 
Rattinger,  Kgl.  Kreisobergeometer.  R  cdererÄ:  Cie..  Buchhandlung. 
Rcindl .  Kgl.  Regierungsrat.  Reit  her,  Kohlenhändler.  Risch.  Kgl. 
Konsistorialrat.  Ritter,  Kgl.  Oberforstrat.  Roesiii ger  Wilh.. 
Braucreidiroktor.  Rohr,  Studttierarzt.  Schandeiii  Ludwig.  Kgl. 
Reichsarchivrat  a.  I).  Scherer.  Pfarrer.  Dr.  Schild,  prakt. 
Arzt.  S  c  h  m  ü  1  d  e  r  s  Ad.,  Präparandenlehrer.  Scholl,  Maurer- 
meister. Schütz  Jean,  Rentner.  Schwärt z  Feter.  geistl.  Rat. 
Schwind  Joseph,  Konviktsdirektor.  Städtler  l'eter.  Seminar- 
lehrer.  Stempel,  Einnehmer.  Süss  Georg  Peter.  Bürgermeister 
und  Landtagsabgeordneter.  Traut  mann  Karl,  Kgl.  Rechnung* 
komniissär.  'Fretter  Joseph,  Buchbinder.  Troll,  Rechnungs- 
revisor.  Ullomeyer.  Domvikar.  Ulmer  Hermann.  Kgl.  Re- 
gierungsrat. Wagner  Ludwig,  Kgl.  Konsistorialrat.  Wagner. 
Kgl.  Bezirksgeometer.  Wagner,  Kgl.  Postoffizial.  v.  Wand 
Hermann,  Kgl.  Regierungsdirektor.  v.  Wand  Theodor,  Kgl.  Kon- 
sistorialdiroktor.  W  a  f  f  e n  s c  h  m  i  d  t ,  Domvikar.  Weis s  Andrea*. 
Realienlehrer.  W  e  i  ss  e  n  r  i  e  d  e  r  J.,  (ilasmalcr.  Weltz  Ludwig, 
Brauereidirektor.  Wolfer  Sik.,  Lehrer.  Dr.  Zimmern,  geistl.  Rat. 
Prälat.        StrassbUTg:  Woll  K.  A.,  Kaiserl.  InsjK?ktor  a.  D. 

Theisbergstegen:  Oberlinger  eh..  Pfarrer.  Teusch- 

llitz:  Dexheimer,  Kgl.  BezirksamUassessor.  Ulmet: 
Stübinger  Theodor.  Pfarrer.  Wachenheim :  Brack  Karl. 
(Jutsbesitzer.  Dr.  Bürklin ,  Reichstagsabgeordneter.  Klein  Ludwig, 
«iutsbebesitzer.  Krack,  Pfarrer.  Wolf  Emil,  (iutsbesitzer. 
Wolf  Louise,  geb.  (irohe.  WaldflSChbach :  Disson  A.T 
Pfarrer.  Hans  (Jeorg.  Einnehmer.  Jung.  Lehrer.  Dr.  Reiser. 
Kgl.  Bczirksar/.t,  Waldhambach:  Laux  Jakob,  Pfarrer. 
Walßheim:  Risch  Hermann  Julius,  Pfarrer.  Wertheim: 
Fürst l.  L  ö  w  e n  s  t  e  i  n  -  W  e  r  t  h  e  i  m  -  R  o  s  e  n  b  e  r  g '  sches  Archiv. 

Wiesbaeh:  Eichhorn  Adam.  Pfarrer.  -  Wilgartswiesen: 

Esslinger  August.  Einnehmer.  Winden:  Sc  Ii  wand  er 
«ienrg.  Lehrer.  Winnweiler:  Alexander,  Vikar.  König 
Job.  Friedrich,  Forstamtsassistent.  Meyer  IL,  Kgl.  Studionlchrcr. 
Schmidt.  Kgl.  Bezirksgeometer.  Wenning  Michael,  Kgl.  Rent- 
beamte.  Wörth:  Kodier  Jakob.  Einnehmer.  -  WÜrZ- 
bUTg:  Dr.  Feeser,  Kgl.  <  Jyrnnasialprofessor.     Hof  mann  Nik.. 


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251 


Kgl.  Regiorungsrat.  Wunsiedöl:  Römer,  Kgl.  Bezirksamts- 
assessor. Zweibrücken:  B a u  d  e ,  Bahnassistent.  Brey  Jos. , 
Realschulassistent.  Butt m min,  Kgl.  Gymnasiallehrer.  F i scher, 
Landwirtschaftslehrer.  Freudenberg  0.,  I^andtagsabgeordneter. 
(tul den.  Kgl.  Landgerichtsrat.  Hahn,  Kgl.  Gymnasialrektor. 
Heck  J.  J.,  Fabrikant.  Hofonfels,  Frhr.  v.,  Bankier.  Jung, 
Pfarrer.  Dr.  Keiper,  Kgl.  Gymnasiallehrer.  Kirch,  Lehrer. 
Li  Her  Georg.  Rentner.  Dr.  Löchner,  Kgl.  Bezirksarzt.  Mar  not 
Friedrich,  Kgl.  Rentbcamte  a.D.  M  o  1  i  t  o  r ,  Kgl.  Oberamtsrichter. 
Kau,  Bezirksbauschaffner,  Reeb,  Kgl.  Gymnasial profossor.  Roth 
Georg.  Fabrikant.  Scherrer  August.  Kgl.  Oberlandesgerichtsrat. 
Schneider,  Kgl.  Landgeriehtsrat.  Schwinn  Adolf,  Fabrikant. 
Serini,  Oberingenieur.  Spach  Eugen,  Kgl.  Oboramtsrichter. 
Dr.  Stern,  Rechtsanwalt.  Sticht  er  .loh.  Valentin,  Kgl.  Ober- 
landesgerichtsrat. Stich  ter.  Kgl.  Gymnasialprofessor.  Sturtz, 
Dekan. 


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252 


Auszug 

aus  der  Rechnung  des  historischen  Vereines 

für  das  Jahr  1890. 


I.  Einnahmen. 

1.  Aktivrest  aus  1889  53«.  02 

2.  Beiträge  au»  1881»   9.  -■ 

3.  Beiträgt)  von  517  Mitgliedern  tür  1890 

zu  3  ^  1551.  - 

4.  Beitrag  des  Kreises  für  1800  nach 
Abzug  der  Quittungsgebühr     .    .    .  «54. 

5.  Beitrag  der  Stadt  Kaiserslautern  für 

1800  nach  Abzug  d«r  Quittungsgebühr        19.  80 

rt.  AbonnementH  auf  da«  Correspondenz- 
blatt  der  Westdeutsehen  Zeitschrift  für 
1890  von  127  Abonnenten  zu  je  1  M.  127. 

7.  Desgl.  für  1891  von  129  Mitgliedern  129. 

zusammen       .    .     .  3022.  82 

II.  A angaben. 

1.  Postporti,  Frachtkosten.  Botenlöhne. 
Heiseauslagen  152.  74 

2.  Regie   «0.40 

3.  behalt  des  Vereinsdieners    ....  100. 

4.  Bibliothek  501.85 

5.  Sammlungen  und  Ausgrabungen  997.  oO 
rt.  Correspondcnzblatt  der  Westdeutschen 

Zeitschrift  123.  40 

7.  Veroinsbei trage   22. 

zusammen       .     .     .1957.  99 
Demnach  Aktivrest  auf  1801  übergehend  .  K>t>4.  83 

Speier,  den  20.  t  Oktober  1891. 

1) er  V  e r e i  n  h r  e  c  h n e  r  : 

Schwarz. 


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