ZEITSCHRIFT
FÜR DIE
GESCHICHTE
DES
OBERRHEINS
19
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I
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II
Zeitschrift
fftr dto
OescMchte des Oberrheias*
Heue Folge. Baad XL
Zeitschrift
für die
Geschichte des Oberrheins
herausgegeben
BadifiGhen Uistorifichen Kommission.
Neue Folge. Band XL
n>«r s«ni«a E«lh« 60. Baad.]
Karlsruhe.
J. Bielefeldes Verlag.
1896.
Prifitod In Qc. inony
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Inhalt.
SeiU
Ein oberrhemisches Formelbuch aus der Zeit der ersten Habs-
burger, mitgeteilt von Oswald Redlich 1
Johann Georg Jacobi'S Briefe an Pfeffel. mitgeteilt von Theodor
Schoell 86
St&dtische Berufs- und Gewerbestatistik (Heidelbergs) im 16. Jahr-
hundert, von Fram Ealenburg 81
Über die älteren Grafen von Spanheim und verwandte Ge-
schlechter, von Heinrich Witte 161
Inhalt lind Zustand des Pfalz-Zweibrücken'schfin Arc>iivg im Jahra
1567, von Johanne» Mayerhofer 280
Der Exkommunikationsprozess der Stadt Mülhausen von 1265 bis
1271. von A. Kaufmann 254
Das erste Stadtrecht von Freiburg im Breisgau, von Karl Hegel 277
Sebastian Brants Beschrcibuiig von Deutschland und ihre Ver-
öflfentlichung durch Kaspar Hedio, von Konrad Yarrentrapp 288
Zur Geschichte der Juden in der Markgrafechaft Baden-Baden,
von J. A. Zehnter 337
Der Stifter der Solothurner Madonna Hans Holbeins, von Rodolf
Wackernagel 442
Strassburg und die französischen Politiker 1674 und 1575, von
Alkuin Hollaender 496
Die Erziehung der badischen Prinzen Karl Wilhelm iind Leopold
Franz 1639 40 in Köln, von Hermann Kenssen 553
Die Reichsritterschaft im Unterelsass bis zum Beginn des dreissig-
jäbrigen Krieges, von Alfred Overmanii 570
Migcellftn.
Zur Geschichte eines Freiburger Bürgerhauses, von Karl
gchaafar 142
Zum badischen Waffenstillstandsvertrage von 1796, von Karl
flh«i>r 142
Zur Überlieferung der Kaiser- und Fapsturkunden des Klo-
sters Andlau, namentlich des Diploms Heinrichs H. vom
1. Juli 1004. von Hermann Bloch 309
Bemerkungen zu dem oberrheinischen Formelbnche, von
Alfliander Cartelllerl und Oswald Redlich ..... 314
Zu Mathias von Neuenbürg, von Aloys Schulte 818
Die ersten Juden in der badischen Markgrafschaft , von
Richard Featar 638
490S87
Einige Ergiiiuiingon zur Geöchichte der Judeu in der Mark»
grafücbuft Baden-Badeu, von R. Reioftied 648
I^e SamnluDg im Bistum Konstanz ftlr das bl. Geistspital
in Rom tob Jahre 1849, von AleiMdtr Osriilllfri . . 645
Zwd SUtateE des Konstanser Domkapitels ans den Jaliren
1482 and 1486, mitgeteflt Ton Albert Wemiishet . . 649
litteralamotisen 146, 819, 456, 66a
Albert, Radolfii. Privileg 459. 664. — Albrecht, Rappoltst. ÜB.
666. — Anthony Siegenfeld, Wappenbriefe 826. — Barack, Hand-
schrift. Katalog 466. — Banmann, Zwölf Artiitel, Eidgen. and
Bauernkrieg 464. — Baumgarten, Wilh. v. Fürstenberg, Nüsblin 15^
0n3. — Bechtle, Würt. Karte 45G. — Berger-LcvMnlt. Strassbaig
156. — Bernoulli, Baseler Chron. 65G. — Boss. FalKciiber^ ri27. —
Bettgenbäuser, MarktschitlTahrt G(><). — ik>miardot, Voeux de lY-per-
vier 150. — Brunner, Wildfangstreit S2S. — Cartellieri, Klingeu-
hcrg, Albr. Aohill, Konst Begg. 149, 325, 466. — Catalogae des
InonnaUes de Colmar 163. — Chroost, Dohna 828. — Oorragioni, Mflna-
geadi. 826. — Diemar, Beidiak. Kaili d. Kflhnen 463. ^ Dsiatiko,
Outtcnberg 161. — Eberbard, Ludwig Pfalz G54. — Eiter,
Glarean 4C3. — Eubel, bl. Pbilipp v, Zell 4Gn. - Fp.stor, Bad.
Reg. 1J5. — V. Fischer -Treuenfeld, Sclilacbten PtL'iburg. 155. —
Finke, Konst. Konzil 4G1. — Friedensburg , Briotweclisel 327. —
Fritz, eis. Territorien 457. — Gageur, Scheffel 100. — Götziuger,
Yadian 826. ~ Haftwr, VerbrOdemngen 460. — Hahn, Wappen 466.
Haller, Baseler Konzil 160. — Hanck, Eirchengesch. 147. Haupt,
Kolbengericfat 169. — t. Bertling, Dalberg 169. — Höhe, Kochen*
berg. Land 166. — Holder, Handschriften 145. — Holtzniann,
Strassb. Katechismen 154. — Ilössler, Bauernkrieg 464. — Hürbin,
Andlau, Murbacb 151, G58. — Ingold, Grandidier GG2. — Joaeliims-
sohn. Frührenaisbauce G59. — Kassel, Hanauerl:\nil IGO. — Keller,
>ieumanu 329. — Kindler v. Knobloch, Geschlech U rlaub 31U. —
Klemm, Backnang 147. — Kluckhobn, KirchenTisitation 660. — •
Knod, Biotins, Univenittten 164, 661. - Krieg, Oerbert 662. —
I«ag, Hathy 466. ~ Langl, Habsbnrg 462. — Langwerth t. Sim-
mem, Schwab. Kreis 661. ~ I aur, Hobenz. Denkmiiler 14G
Lecourbe 158. — Lehmann, Eis. Territorien 4.')7. — Lelmert, Zwölf
Artikel 153. — v. T.eininfren-W(^<terl)urg, Bibliotbek/t t< lien 154. —
Lenz, Eis. Geschichtschrcibuug 153. — Letz, Ingweiler 157. —
v. Lindenau, Bcrcsina 4GG. — Losertb, Geleitbrief 149. — Mayr-
Adlwang, Expenseureclinungen 325. — Mündel, Eis. Sagen 458. —
Obser, Polit. Koireapondenx 466. — t. Ochelhinser, Miniaturen 146.
— Oxenstiemas scrifler 166, — Pastor, Oesch. der PApete 162. —
Pellechet, Giitalogne 162i — Pfister, Strassburg 156. — Philebcrt,
Lecourbe 158. — Pingand, Gesch. d. Feldzugs i. Elsass u Rbein-
pfalz 662. — Piper, Burgenkunde, Wertbeim 323, G54. — Pistor,
Staden 327. — Redlich, Kberb. v. Konstnnz M!) — Bistelhuber,
Stadtbibl. Strassburg 159. — Ritter, Geiler 152. — Rosenberg,
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vn
Allegorie St. Blasien 157. — Kotli, Ilasclbcrg 827. ~ Schoell,
Pfeffel 158. — Schulze, Eis. Territorien 457. — Scliweizer, Siegel
149. — Simonsleld, Fäpstl. Urkimdeuw. 4G0. — buudeu, Oxeostienia
166. — Spieser, Ortanamen 180. ~ Spirgatis, Eirchheim 161. —
StftBn, Wort. Karte 466. — 8te%, Pattbeig 88a — StieTe, Ober-
Sahn 100. — Stfiber» Sagen 468. ~ Stockhomer t. StareiD, Die
8t V. St. 458. — Stoll, Wilkcn 330. — Tatarinoff, Glarcan 153. —
Völderndorf, Schaible 4G6. — Walther, Rufach 160. — Weber,
Burgfelden 652. — v. Weech, Cod. Salom. Si lioffel, Karlsruhe 146,
IGT», cm. — Weiss, Juden 829. — Wibel, Wertheim 323. — Wir«,
Kurie u. Schweiz 326. — Witte, Hans, Straasb. Urkuiulenb. 810. —
Witte, Heinrich, Genealogisches 148. — Wohlwill, Schubart 157.
— Wolfram, £pcrvier, Straasb. ÜB. 160, 819. — ZeUer-WerdmtUQer,
Siegel 149. Zingeler, Hohens. Deakmiler 14ft
Ndarolog: £diiard Wjnkelmanii f, von Friedlich T» WoMh . . 881
Badiscbe Geschichtslitteratur des Jabres 1896, nuammesgesteUt
von Hvgi laeibtft in Karlsruhe 466
Zum Abschied, vom Bedakteur Altji Sebnlto 664
XltteHtUkgen der bad. hlstoriaehen grnnmlaiilon Vo. 18.
Berieht Ober die XIV. Fienarsitaiiiig am 19. und 20. Oktober 1898^
erstattet von dem SekretAr der Kommission ml
I. Griflich von Leiningen'sehes Anfaiv su Billigheim (Be-
sirksamt Mosbaeh), veneiehnet im Jahn 1887 von dem
PilQger Bfliigermeister Dr. Jak. Swt Weill in Eberbach ml6
n. Gräflich von Helmstatt'scheB Archiv zu Neckarbischofc-
heim (Bezirksamt Sinsheim), verseichnet von demselben m20
HL Freiherrlich Rüdt'sches Archiv zu. Bödigheim (Besirks-
amt Buchen), verzeichnet von demselben mSS
IV. Freihcrrl. von Gemmingen-Homberg'sches Archiv in Hom-
berg bei Net-kar/iinmem (Bearkaamt Mosbach), ver-
zeicIniL't von demselben m47
V. Freiherrl. von Gcmmingen-Guttenbcrg'sches Archiv zu
Keckarmühibach (Bezirksamt Mosbach), verzeichnet von
demselben m59
VI. Freiherr!, von Venningen'sches Archiv zu Eichtersheim
(BesirkBamt Sinsheim), verzeichnet im Jahre 1886 von
Dr. B. lef ek m68
vn. Hemrich von Dieesenhofen als Bewerber um die Dom*
propetd an Konstans, von Dr. i. Wtmtoghsf .... 116
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vni
Hitarbeiter dieses Bandes der Zeitsclirüt
Baut, Br. G., Univerritätsprofessor. Fnibnig.
BLocn, Dr. Hermann, Mitarbeiter der Mon. Qerm. Strassburg.
Cabtellteri, Dr. Alexander, ArchivasBessor. Karlsruhe.
EüLENnrRo. Dr. Franz. i^erlin.
Festeb, l>r. llicharii, Uuiverijitatsprofessor. Erlangen.
Hmift» Dr. Kail, Geh. Bat, UnhttiititsprofesMr. Erlangen.
HbiAimB, Dr. Ateoin, Frotaor. Strutboig.
biSBABT, Dr. Hugo. Earbrahe.
KArFMAN>% Dr. A., Professor. MflUuMueo.
Keussen, Dr. Hermann, Archivar. Köln
Materhofer, Dr. Joliannes, KreisarduTar. Speier.
Obseb, Dr. Karl, Arrliivrat Karlsruhe.
Overmann, Dr. Alired, Hilfsarbeiter am Bez.-Archiv. Strassburg.
Kedlicb, Dr. Oiwald, üniTerBit&tsprofessor. Wien.
BinrntiiD, Eari, Pftrrer. Moos.
SoBAKnB, Dr. Karl, am gormaii. Mnseitm. Nflniberg-
ScHOHJ., Theodor, Professor am Lyceum. Bennes (üle et '^^laiiie).
ScBBÖDER, Dr. Richard, Geh. Hofrat, Professor. Heidelbofg.
Schulte, Dr. Aloys, Universitätsprofessor. Breslau.
Varrentrapp, Dr. Konrad, Univers tfitsprofessor. Strassburg.
Wagkersagel, Dr. Rudolf, Staatsarchivar. Basel.
TON Weech, Dr. Friedrich, Geh, Rat, Archivdirektor. Karlsruhe.
WnMDroHorr, Dr. Alh., Mitarbeiter d. Mon. Germ. Berlin.
WnoAMD, Dr. Wilhelm, Archirdiiektor, Protoor. Strambnif.
'WiNCKELkiAinr, Dr. Otto, Stadtarehivar. „
Witt«, Dr. Heinrich, Professor. Hagenau.
ZBHTOBf J. A., Landgerichtadirektor. M^nnhfiini.
Redaktion.
Profeaaor Dr. Soedlti«
Redaktiengaissehiisg.
Arehivrat Dr. Obser. Professor Dr. ScnrLTE.
Bofrat Pro£ Dr. ton Simson. Archirdirektor Geh. Rat Dr. von Wssch.
AidüTdirektor Protoor Dr. WnoAa».
t Geheimer Hofrat Protoor Dr. Wraxuiuim;
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Ein oberrheinisclies Formelbucli
ans der Zdt
der ersten Habsburger.
Mitgeteilt
von
Oswald Redlich.
Am 8. Oktober 1849 hat Chr. Fr. Stalin in Anwesenheit
Böhmers auf der Bil)lif)thek zu Einsiedeln die Ihindschrift
No. 329 durcligcsehen und einzelnes daraus abgeschrieben und
excerpirt. In der Wirtcnibergischen Geschichte 3, 51 ver-
wertete Stälin die unten als No. 1 und 2 niitgetoilton Schreiben
und bemerkte dabei, dass die Handschrift Briefforraulare aus
Tudolfinischer Zeil enthalte. Nach der Abschrift Stalins ist
sodann in Böhmers Acta imperii selecta 709 No. 1009 das
Schreiben Herzog Hermanns von Teck über den Streit an der
Schosshalde im Jahre 1289 und nach einer Abschrift Baum--
gartens ist ebendort S. 366 No. 481 das Schreiben König
Rudolfs, über seine Absicht die Krone niederzulegen gedruckt
Diese Mitteilungen und Andeutungen bewogen midi, der
Handschrift, die doch noch manches zu enthalten versprach,
genauer nacli/ugt'hen. Dank dem liebenswürdigen Entgegen-
kommen des Herrn Stiftsbibliothekars von Einsiedeln P. (iabriel
Meyer konnte ich den Codex in Wien benutzen, nachdem be-
reits früiier Herr Dr. Max Schedy denselben in Emsiedeln
selbst auf meine Veranlassung hin untersucht und seinen
Inhalt verzeichnet hatte. Es stellte sich heraus, dass die
Briefsamralung ausser jenen in den Acta imperii veröffent-
lichten Stücken doch eine Reihe nicht uninteressanter und nicht
unwichtiger Schreiben enthalte, welche zumeist dem letzten
Jahrzehnt der Regierung Rudolfs von Habsburg angehören und
SrilMlir. f. QmoIi. d. Obwrb. V.T. XL I. 1
Digiiizeü by LiOOgle
2
Redlich.
oberrheinisch-schwäbische Dinge betreffen. Ein guter Teil der
Briefe ist der Veröffentlichung wert, für das übrige genügten
Auszüge vollständig. Ich gebe nun zunächst Nachricht über
die Handschrift und füge hinzu, was sich etwa über die Ent-
stehungsverhältnisse der Briefsammlung sagen lässt.
Cod. 329 der Einsiedler Stiftsbibliothek ist ein kleiner
Samnielband von 48 Blättern Papier (96 Seiten, durchschnittlich
14:20 cm), ans sechs in Papier und Grösse verschiedenen
Bestandteilen zusammengesetzt, welche mit Ausnahme eines
einzigen durch die gemeinsame Beziehung zur Ars dictandi
verbunden sind. Der erste Teil, Seite 1 — 20, enthält unsere
Briefsammlung und ist in der zweiten Hälfte des 14. Jahr^
hunderts ziemlich flüchtig und schlecht zusammengeschrieben
worden*). Darauf folgt in einer zweiten Lage, S. 21--32,
von einer Hand aus den ersten Dezennien des 15. Jahrhunderts
geschrieben eine Ars dictandi, die sich am Schlüsse als
„Colecta Tybini" bezeichnet und die Datierung M12 l'eria
tercia ante festum Gregorii (März 8) liinzugefugt hat'). Der
nächste Teil S. 83—48 ist von einor Hand der ersten Hälfte
des 15. Jahrhunderts gesclnieben und enthält einen Ordo de
observatione terminoruni sacri palatii cnusarujn. der folgende
S. 49 — 52 aus derselben Zeit „Proverbia ISenice" in alpha-
betischer Ordnung der Anfänge von A— I. Blatt 53; 54 ist leer,
eine Bemerkung „appellacio domini electi", die sich auf flis
folgende bezieht, wurde wieder verwischt. Auf S. 55^75
') Auf die letzte ursprünglirh leor gebliebene Seite 20 schrieli eine
llaiid saor. 15 eine Formel für Vidiraierung einer Beglaubigung einer
Kupie durch einen Notar und eine Hand saec. IB oder 19: CoUecta Tybini
tive «n epistolandi 1412, was sich auf den folgenden Teü besieht ^
') Von diesem Tybinni, aber den meines Wissens sonst nichts bekannt ist,
^ad such anderweitig derartige Arbeiten vorbanden. So enthält Cod. 8474
der Wiener Ilofbibliothek „Correctoria Tybini", Cod. 5191 nml 5218 eine
„Summa Dybini", welche in der ei^tgenannten Handschrift mit den Worten
schliesst: Kxplicit snmniii Dybini ^ub niino tlomiiii 1B75. Diese für
histcirisi^ lic Zwecke nur sehr geringwortigen bammhuigcn von meistenteils
erluudenen Briefen weisen nach den vorkommenden Nameu auf ilie bt»hmi-
sehen L&nder als Ort der Entstehung. Inwieweit die Jahre 1375 und
1412 (in nnseiem CSodez) mit der Entstebongsseit znssmmenbSngen, mnss
dahingestellt bleiben. Die Namen weisen Qbrigens auch auf das Ende
des 14. Jahrhunderts. Diese Wiener Codices bat Herr Josef Susta unter-
sucht. Auch im Münchener Cod. 22 373 (aus Windberg) treffen wir
Diota Tybini und anschliessend daran Prager Dictamina.
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Ein oberrheinisdieg Fonuelbiich.
3
steht das Appellationsinstrumcnt des Domkapitels und der Stadt
Cur an den päpstlichen Stuhl gegen eine zu Feldkircli ange-
schlagene päpstliche Littera betrefib Restitution des Bischofs
Ueinrich von Konstanz an das Bistum Cur, 1453 Mai 11 Cor.
Den Schluss der Handschrift bildet endlich von S. 77—96 eine
Bhetorica, Lehre vom Briefstil, von einer Hand ans der zwei-
ten Hälfte des 15. Jahrhunderts geschrieben.
Wann diese verschiedenen Bestandteile zu dem einen Codex
zusammengebunden wurden, lässt sich nicht bestimmen; es
lässt sich höchstens sagen, dass sie frühestens seit Ende dos
15. Jaluiiuadei ts vereinigt sein können. Eine ältere Pagiiiieruiig,
die im ersten und letzten Teil erscheint und Zahlen zwischen
734 und 750 aufweist, lässt auf eine frühere unmittelbare Zu-
sammengehörigkeit dieser l)ciden Teile und auch darauf schlies-
sen. dass sie nur als Ürurhstüeke einer umfangreichen Hand-
schrift anzusehen sind. xVuf dem Einband des Codex steht
nun zwar, die Handschrift sei die Fortsetzung von Cod. 198,
allein diese Bemerkung trifft wenigstens auf den heutigen Ein-
siedler Codex 198 ganz nnd gar nicht m.
Unsere Briefsamrolung umfasst auf den ersten 20 Seiten
des Codex 72 Stücke. £ine gewisse Ordnung innerhalb dieses
Ganzen lässt sich nicht verkennen. Die ersten 21 Schreiben
der Sammlung stehen mit Ausnahme eines einzigen (Cod. No. 16
^ nnser No. 29) in Beziehung zu König Rudolf und gehören,
soweit sie sich genauer bestimmen lassen, der zweiten Hälfte
seiner Regierungszeit an*). Wir treffen da Briefe König
Rudolfs an die Stadt Konstanz und Schreiben der Stadt an
den König; ferner Schreiben der Bischöfe von Strassburg,
Speicr und Basel und der Stadt Ollenburg an Kudolf und
andrerseits Briefe des Königs an den Erzbischof von Köln,
an den Grafen Albrecht von Hohenberg, an Hartniaun von
Baldeck, an verschiedene Un^^enannte. Das sind doch so
viele verschiedenartige Aussteller und Eini>f;inger, dass ein
Sammler schwerlich aus ihren Archiven liätte sein Material
zusammensuchen können. Vielmehr ist für diese mit König
Rudolf zusammenhängende Gruppe von Briefen wohl eher die
königliche Kanzlei als ursprüngliche Fundstelle anzunehmen.
0 Auseihalb dieser Gruppe stehen die ebenftUs mit E. Rudolf m-
aunmenhAogenden Schreiben Cod. 71, 72 (uiisere No. 21 n. 17).
1»
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4
Bedlich.
Ein Kanzleibeainter der sp&tern Regierangszeit Rudolfs mag
aus dem ihm zogänglichen origiDalen Einlaaf and den Gon-
oepten der eigenen Kanzlei eine Formnlarsammlung angelegt
haben, die freilich, auch wenn wir im Einsiedler Codex nar
mehr Bruchstücke erhalten haben sollten, kaum so umfassend
gewesen sein wird, wie die anderen grossen Formularwerke
aus der Kanzlei Rudolfs von Habsburij;. Wir besitzen Übrigens
gerade auch aus dieser späteren Zeit Rudolfs eine zweite
kleinere, mit der unsern recht anulo^je Sammlunc:, Nvclrho vom
königlichen Notar Konrad von Diessenhofen herrührt und uns
als Aiiliaii^ zu einer Handschrift des Petrus de Vinea erhalten
ist'); eine "Reihe von Schreiben Konrads selber lässt über
die Entstelmn<i dieser baninilung keinen Zweifel. Solche be-
stimmte 11 altpunkte bietet der Einsiedler Codex nicht. Wir
können vermuten, dass der Sammler für oberrheinische, nament-
lich Konstanzer Dinge ein besonderes, vielleicht heimatliches
Interesse besessen hat und verdanken eben diesem Umstand
eine Reihe von Stücken eigener Art, wie sie uns in den andern
Sammlungen nicht überliefert sind.
Eine zweite Gruppe von Schreiben nmfasst im Codex
No. 22—49. Die Vorkommnisse der geistlichen Verwaltung,
das Verfahren vor geistlichen Gerichten haben zu diesen Brie-
fen den Stoff gegeben (nur Cod. No< 27 ist der Geleitsbrief
eines Grafen). Den Zwecken einer Summa dictaminis entp
sprechend treffen wir in diesem Teile Zusammenstellungen von
Titeln und Grussformeln (Cod. No. 28—30), ferner auch An-
läufe zu einer Theorie, Definitionen von ejustola forniata, jiri-
vilegium, testamentum, cirogiaphum, commissio, ordiuarius
iudex, delegatus und subdelegatus.
Mit No. 50— r)9 foltjen Studentenbriefe bekannten Inhalts,
ebenfalls durch Adressformelu (No. 53a) und durch Regeln für
dictamen prosaycum (No 52) unterbrochen.
Die letzte Gruppe (No. 60—72) betrifft fast ausseid iesslicli
städtische Kreise, bürgerliche Verhältnisse. Ihre zeitlich be-
stimmbaren Stücke gehören den letzten Decennien des 13.,
spätestens den ersten zwei Decennien des 14. Jahrhunderts an.
Und wenn wir hier noch einmal die erste Gruppe ins Auge
Im Cod. 25 Jer Stadtbibiioiliek Luzeri», vgl. Th. v. Liebenau im
Anselger f. Schweix. Geschichte 1686, 8. 110 ff.
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Ein oboiThdniMheB FormdbadL
5
fassen, 80 finden wir, dass auch sie ganz Uberwiegend Städte
und Bürger und ihre Beziehungen znm König berührt. Hierin
dürfen wir denn geradezu eine Eigentümlichkeit unserer ganzen
Sammlung erblicken. Während die anderen Formelwerke vor
allem die Beziehungen des Königs zu den Päpsten, zu den
Fürsten des Reiches und anderer Länder, zu geistlichen und
weltlichen Grossen, die Verhältnisse der herrschenden Klassen
von Adel und Geistlichkeit zu- und untereinander berucksich-
tigL'ii. so haben wir iuer zwar auch einen freistlichcn Teil, im
übri^t'ii aber ganz überwiegend Schreiben, weklie auf Städte
und ihre Bürger, auf die Stellung von Städten zu König und
Reich, auf Sicherlieit und Rechtsschutz von Bürgern, auf
Handel und Wandel in Städten Bezui^ liabon. Vielleicht würde
dies nicht so stark hervortreten, wäre uns die ganze Brief-
Sammlung vollständig erhalten. Aber auch dann würden wir
sicherlich sagen können» dass dieser sozusagen bürgerliche
Bestandteil doch eben gerade dieser Sammlung eigen ist und
in keiner andern in solch entschieden beabsichtigter Vereini-
gung wiederkehrt.
Auch der örtliche Umkreis, den die Briefe berühren, ver-
leiht Ihnen ihr eigenes Gepräge. Ihrem ganzen Inhalt nach
muss die Sammlung in Südwestdeutschland entstanden sein.
S[)cier, Hagenau, Strassburg, Freiburg im Breisgau*), Offen-
burg, Lindau, St. Gallen, dann Augsburg, Donauwörth, Ess-
lingen, die Landvügte von Schwaben und Elsass, der Herzog
von Teck, die Grafen von Freiburg und Werdenberg, die Herren
von Windeck und Rapoltstein begegnen uns in diesen Schreiben.
Ganz besonders aber ist es Konstanz, sowohl Stadt als Bischof
und Geistlichkeit, das stark hervortritt, auf welches sich im
ganzen bei 20 Stücke beziehen. Diese Beziehungen zum
Oberrhein geben durch alle Gruppen hindurch, sind auch im
ersten Teile ganz ebenso stark vertreten wie in den andern
und kennen durch die vereinzelten anderweitigen Namen (Mainz,
Köln) nicht beeinträchtigt werden.
So erweist sich dies Formelbudi als eine mit bestimmten
Absichten einheitlich angelegte Arbeit. Damit läset sich auch
für die Entstehungszeit des Ganzen ein Anhalt gewinnen.
1) Auch das Sefardben Herzog Hcnnuns tob Teck, B0hmer»Fi6k€r,
Acte imp. 709, iat demnach jedeniUIs an Frelbiiig im BrdsgBii gerichtet
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Redlich.
Cod. No. 26 (unser No. 30) und 32 fallen nach 1307 und 1808
and damit ist für die ganze Sammlun»^' der terminus a quo
gegeben. Er wUrde noch viel weiter herabgeschoben, wenn in
Cod. 38 (unser No. 32) die Zuthat: Carulus del gracia Roma-
Domm rex dem Gompilator, nicht etwa dem Abschreiber zn-
zurechnen ist. Denn dann k5nnte der Sammler unbedingt erst
nach der Königswahl Karls IV. im Jahre 1346 thätig ge-
wesen sein. In diesem Falle mttssten wir freilich annehmen,
dass dem Manne eine ältere Sammlung zur Benutzung vorla«;:.
Denn es ist doch gewiss wahrscheinlich, dass diese Briefo, die
der Melirzahl nach den letzten Decennien des 13. Jahrhunderts
angehören, ursprünglich aiuii nur um diese Zeit oder bald
nachher in solcher Weise zusammengebracht werden konnten.
Dann müsste der königliche Kanzlcihi-anite, dem wir den ersten
Teil zu verdanken haben, zu unterscheiden sein von einem
späteren Bearbeiter. Beiden niiissten aber die gleichen Ab-
sichten vorgeschwebt haben. Ohne jedoch den schwanken
Boden weiterer Vermutungen, die nicht viel Nutzen gewähren
könnten, zu betreten, wollen wir uns begnügen, als wohl sichern
Schluss auszusprechen, dass unsere Briefsammlung in vor*
liegender Gestalt jedenfalls nach dem ersten Decennium des
14. Jahrhunderts zusammengestellt wurde, dass sie in erster
Linie sUdwestdeutscbe, speciell oberrheinische und konstanzische
Verhältnisse und da wieder vor allem städtische Kreise and
Angelegenheiten berücksichtigt, dass sie daher, wie man ver-
muten darf, vielleicht in Konstanz von einem Manne kompilirt
ward, der entweder selber noch in den spätem Jahren Rudolfs
von llabsburg in der königlichen Kanzlei gedient hatte, oder
dem eiue aus der königlichen Kauzlei stammende Briefsamm-
lung zu Gebote stand.
Die Art der Bearbeitung ist dieselbe wie bei den andern
derartigen Formelvverken : die Datierungen sind regelmässig
fortgelassen, Titel und Adressen häutig gekürzt, Namen durch
talis ersetzt oder bloss mit Siglen angedeutet, häufig auch
willkürlich verändert und entstellt. Immerhin ist doch ver-
hältnismässig viel Individuelles stehen geblieben, das die sach-
liche Bestimmung erleichtert. Was sodann die Frage nach
der Echtheit der Briefe betrifft, so ergiebt sich aus ihrer histo-
rischen Beurteilung, wie sie bd den einzehien angestellt wurde,
dasselbe Resultat, das wir bei ähnlichen Sammlungen schon
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£in oberrhainiBchM Formelbucli.
7
anderweitig gefunden haben*): die mit der königlichen Kanzlei
zusammenhängenden Stücke (No. 32 gehört natürlich nicht
dazu) sind als Ganzes betrachtet echt und wirklich ergangen.
Ebensowenig ist gegen die andern von uns vollständig publi*
zierten Stücke einzuwenden. Anders wird es sich mit manchen
Briefen der zweiten und dritten Gruppe verhalten, von ihnen
werden diese und jene frei als Formulare erfunden, andere
nach allbekannten Mustern verfasst und mit beliebigen Namen
versehen sein.
Im nacfafolgendoB teilen wir nun in chronologischer Reihe
den Wortlaut jener Briefe mit, deren vollständiger Abdruck
wünschenswert erschien. Der vielfach korrigierte, trotzdem
unkorrecte und verderbte Text bedurfte häufi<2:er Emendatioueu.
Die nicht seltenen willkürlichen Änderungen von Namen oder
ihr Ersatz durch talis werden durch kursiven Druck als Zuthat
des Bearbeiters gekennzeichnet. In den zugefügten Bemer-
kungen ist versucht, die chronologische Einreihung der Briefe
festzustellen und die nötigen sachlichen Erläuterungen zu bieten.
1.
Kdnig B(adolf) ersucht die Bflrger von Konstanz ihm 40
Bogenschfltzen zur Belagerung der Feste (Pruntrut) zuzusenden.
8. 1 No. 1. (1288 Anfang März).
R(udolfus) doi gracin Komanorum rex civibus Constauciensibus
salutem et graciaui suaiu. Vestre dileccionis prestanciam') tociens
experti vestruia in oiiiiii necessitatis^) aiticulu coiisilium*) presumi-
mus iniplorare. Hiuc est quud düecciüui vestre notum esse Tolomos
per präsentes qualiter oomes ßrigardis^) quandam^) tenam epis-
copi fiasiliensis contra iosticiam occnpavit« quam regia maiestas desi-
derat reformare. Quare vos diligeuter exhortamor, qaatenus xl
sagitarios nobis in fatorum destinetis ad obsidionem talis castri,
quod vallare propoiiimus prima fronte, scituri si nostros monltus
adimplerc curaveritis, vestris Semper precibus sicut hactenos exütiti-
mus manebimus obligati.
Vgl. Mitth. WOB dem wtic. AkUt 2, EinL 8. XXXVIIff. ^ no
kom ans m. — *) Folgt ein flbaifltlnigeB in. — oonaUU Cod. —
*) Folgt dudiitricbea qo. — *) Cod. — Folgt gertricheD 9m voluaui
per preMBlei.
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8
Kedlick.
Dieses und das folgeudc Sclu'eibeu gehören, wie schon Chr. Fr>
Stälüi Wirtemberg. Gesch. 3, 51 annalmi, in die Zeit nnmittelbar vor
dem Zitge Kdnig Bndolfs gegen den Grafen Bainald von Burgund
zu HOmpelgard (mons Bligardis), welchen der KOnig zor üntersttttzong
Bischof Heinrichs von Basel nach dem 11. März 1283 unternahm.
Die.' beiden Briefe fulleii wohl noch zu Anfang März. Es handelte
sich vor allem um rnintrut, aut welche; llraf Rainald f,egen die
Kirche von Basel unln i t ( liti^'te Ansprüclie erhob und welches von
Konig und Bischof jedenlalls seit 11). Marz belagert ward. Vgl. Kopp
RcichsgescL 2b, 343 f. Böluuer Reg. imp. 1273—1818 S. 119. Pruntrut
ist sicher aach im vorliegenden Briefe gemeint, dahin sollten die
Konatanzer Ihre 40 Bogenschatsen senden.
2.
Die btadt Konstanz sendet an König (Rudolf) 40 Bogeu-
schützeu und erbietet sich zu weiterer Hilfe.
S. 1 No. 2. (1283 erste Hälfte März).
Sercnissirao rcgi efr. fnu stancicnses perpetuum ad omnia famu-
latum. Cum tenorem vestrarum litcrnrum ])ersi)exerinuis, unaniniiter')
gaudebamus, quod') a nobis vestris taniiliaribus xl snpitarios postulare
curastis et eos vobis glorianter^) transmittimus ud obi^idiouem iulis
castri per voa oliaidendi, rogantes et monentes, qaod si forte plnrinm*)
indigendam habneritis, nobis per vestras literas intimetis, cnm veitris
henepladtis Semper*) debeamos animis volnntarüs obediie propter
aJfectam, qnem erga (nos)*) celsitado regia Semper') adhnc exercnit
indefesse.
Vgl Ho, 1.
3.
Die 8todt Freiburg 0m Breisgau) ersucht die Stadt Augsburg,
ihre Aufnahme in den Landfriedensbund am Lech zu erwirken.
S. 17 No. 68. (1283 erste Hälfte).
Viris discretis civibus Augustensibus uuiversitas civium in Friburg
salutem et ad omnia se parates. Fama publica^) referente cognovinius,
qpallter ez mandato regle maiestatis in terminis vestris circa* licnm
pacem generalem com baronibos terre confirmastis. Com igitur tota
disoordia iam dndom inter nos et dominum comitem*) agitata domino
fiMiente sit sopita, einsdem pacis complices esse desideramns et
inter coninratos compntari. Vestram iu'itur industriam petimus per
presentes, quatenus affcctum nostruni baronibus exponatis, volon-
tatem eorom quantocius poteritis uobis intimare curetis.
^) miamiter Cod. — *) Folgt gestricheo a vsstris. — *) Cod. —
«) plarimum Cod. — •) Folgt getilgtes a. — Fehlt im Cod. — ^ Folgt
gestrichen oxe. — *) b Ist flbeigssGhriebcn. — *) eomnitsm Cod. —
msgii Cod.
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£ui oberrheiaiBcbes Fonnelbach.
9
Den nächsten Anhaltspunkt zur zeitlichen Bestimmung |?iebt die
Erwähnung fies zwischen der Stadt Freiburg und dem Grafen Egen
von Freiburg hergestellten Friedens. Das erste Zerwürfnis zwischen
Gnf und Bfirgern war im tbhre 1282 ausgebrochen nnd durch Ver-
mitlelttng KOnig Rudolfs von dem Bischof Heinrich von Basel, dem
Markgrafen Heinrich von Höchberg ond dem vom EOnig abgeordne-
ten Burkhard dem weissen Beger am 17. Juni 12<S2 jj:c.schlirhtet wor-
den (Schroil)or ül}. v. Freibur;? 1. 92, Riczler, Gesch. des Hauses
Fürstenberg 124). Zu Ende 12si! alier wurde von K. Rudolf gemeinsam
mit Herzog Ludwig von Baiern auf dem Reichstag zu Augsburg zu
Erhaltung des Landfriedens in Schwaben und Baiern, der im Juli
nnd September 1281 schon errichtet und beschworen wordeu, eine
VoUzngsverordnong anlserichtet nnd bestimmt, dass Edle, Ritter nnd
Städte beider Lftnder schwören sollen, den zu Währung des Land-
friedens eingesetzten Iii I tern beizustehen (1282 Dez. 29, Quellen u.
Erörter. 5, 8r)fi, vgl. Wyneken, Die Landfrieden in Deutschland
S. 66 f.). Dies wird in der nächsten Zeit geschehen sein und darauf
nimmt das Schreiben der Stadt Freiburg Bezug, welche inter ( Diiiu-
ratos dieses Landüiedens am Lech, wie sie ihn ganz richtig bezeich-
net, aufgenommen werden will. Bas Schreiben gehört also wohl in
die eiste HAIfte des Jahres 1283.
4.
Bischof (Konrad) von Strassburg entschaldigt sich bei König
(Rudolf), dass er dessen Hocbzeitefeier nicht anwohnen könne.
S. 7 No. 21. (1284 Januar).
Sercnis^imo dnmino suo F. dei Rraeia Komanorum regi et semper
augusto') C(oiiradus) cadem graeia episeopus') Argentinensis salutem
et ad omuia sc paratum. Yestre celsitudinis apices recepimus reve-
renter nt decnit et qoibns perlectis invenimns vos mandare, qnod
celeliracioni') nnpciamm vestramm vellemns Interesse. Qnod ntiqne
fsceremns animo letabundo, nisi qnod presencia cniusdam legati
Romane sedis nos imi)edit et retardat. Monemus tamen iuxta man-
datuni vestrum venerabilcsdominos*) Moguntinum et Spirensem episco-
pos, ut ad eanddii vestram^) festivitateni aeeedercnt ut decereut, quos
tarnen per eiubdem legati*) negoeium oecupatos arbitramur. Petimus
igitur vestram serenitatem '), quod racioue uostra raciouabiliter con*
siderata") nostiam absenciam grave non feratis, qoia vestris bene-
pladtis Semper habetis nos obnoxios*) et paratos.*^
^) augustus Cod. — episcopo Cod. — celebracionem Cod. ~
*) Folgt ein getilgtes a. — ') Folgt ein getilgtes v. — ^) korr. aus lege-
gatL — sempiteraitatem Cod. — ^ radonem nostnun lac considera-
tam Cod. — *) abnozios Cod. — '*) Xwlschen le. 4 ind 9 gehOrt ult-
lieb l#. 33, du lafUge eiies Tenebeu an dea Icbliu gesitit werden
«aiitt.
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10
Bedlieh.
Wenn der Königsname F., wie wohl sicher anzunehmen, eine
willliürliche Änderung des Sammlers und statt dessen R. zu setzen
ist, dann nrnss die Hochzeit, zu der Bischof Konnid von Strassborg
(1273—1299) geladen ward, jene König Bndolft mit Elisabeth von
Burgund sein, welche Anfangs Februar 1234 zu Remiremont (südöstl.
Epinal) gefeiert ^arde. Bischof Konrad entschuldigt sein Nicht-
ersrboineii bei der Venniihlung mit der Atnvrsonheit eines päpstlichen
Legaten und glaubt, dass el)eu (le>hall> auch der Erzbischof (Werner)
von Mainz und Bi^ciiut (Fri»^drieh) von Speier der Einladung nach-
zukommen verhindert sein durlien. Wer war dieser Legat? Der
Kardinallegat tit. s. Gaeciliae weilte seit längerer Zeit schon in
Frankreich, aber wir wissen nidits davon, dass er damals oder aber-
haapt an den Rhein gekommen wäre. Dagegen liesse sich an den
Magister Egydias de Ca.stelleto, Proiist von IhilL'-^'o, denken, welcher
von Pajist Martin IV. am 9. Jänner ! an il^-n t'ranz()sis( Iien Hof
abgesandt wurde, um mit König IMiilijii) wegen de> diesem zuzu-
weisenden Zehnten aus den auf deutschem Hei('h^r(d)iete gelegenen
Diözesen von Besanyou, Toul, Metz und LüUieh zu verhaudeiu (vgl.
Kaltenbmnner in Mitth. ans d. vatican. Archive 1, 293 ff.). Dieser
pttpstliche Bote könnte za Ende Jfinner 1284 allerdings am Oberrhein
dorchgekommen sein — freilich erhebt sich dagegen sogleich die
Frage, weshalb dieser Umweg, was konnte er mit den Bischöfen von
Strassburg, Speier und Mainz zu verhandeln haben, welche jene
Zehentzuteilung ja zunächst gar nicht berührte V
5.
Die Stadt Speier schreibt an die Stadt Strassburg über ihren
Zwist mit dem Bischof und ersucht sie nötigenfalls um Zu-
fuhr Ton Wein und Lebensmlttehi.
S. 17 No. 65. (1284 erste Monate).
Sapientibus viris magistro et commnnitati civitatis Argentinensis
cives Spirenses salutem etc. Vestre dileceioni clareat per prescntes,
quod inter nos et reverendum dominum no.sirum et patrem Spiiensem
uec ius nec racio noc virorum ciicumspeccio sapientum sive pruden-
tum distracte*) pacis formulam potest reformare. Sed et archanis
qnomndam cnrialinm snomm notulis comperimns iamdictnm domi-
anm nostmm non solnm anathematis*) ghidinm, qnem iam dndmn
ezercait, in nostnun demolicionem ac dedecns conatnr sed omnem
teeondam virium suarum potenciam adversus nostram parvitatem
concipit experiri'). Quare diligenter exoramus, quatenus nobis favo-
rabiles existatis (nostre) civitatis gratia^) nobis mitteutes vinum et
dispacte Cod. — ') anethametis Cod. — *) Korr. aus esspiraii —
^ Cod. esistastis, darnach ist ein Banm frei gelassen nnd lifdgt civitatis
giatiaa, was wdil wie im Texte geschehen, sn emendieren sefai dOifte.
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Ein oberrheinischee Fonnelbnch.
n
annonaiii, ti nos') queqnam karistia inpnlsaverit, transmittendo, vt
ex hoc vobiSi n vos simile') quod tarnen avertere dominus dignetnr
exartarit, omni quo possimos studio soffiragari stttdeanras.
IKeses Schreiben gehört wie die folgenden in den langwierigen,
seit 1276 sich hinziehenden Streit zwischen Geistlichkeit nnd Bflrger-
schaft von Speier, und zwar in das letzte Stadium desselben. Das
vorliegende Hilfegesuch der Spcirer an die Stadt Strassburg fällt in
den Zeitpunkt, als Bischof Friedrich im Jahre l'J83 den Bann über
die Stadt verhangt, die Donigeistlichkeit die Statit verlassen hatte
und infolge der Gewaltthaten, die von Seiten der Bürger gegen
Häuser und G titer der Geistlichen und des Hochstiftes in Stadt
nnd ümgebnng verttbt worden, aoch von Seite des Bischofs und
seiner Leute Fehde nnd Bepressalien drohten (vgL Bemling, Gesch.
der Bischöfe zn Speyer 1, 53t f.)- Dies ist etwa in der zweiten Hälfte
des Jahres 128S oder wohl eher in den ersten Monaten von 1284
gewesen, wohin also das Schreiben zn stellen ist
6.
Kdnig (Rudolf) teilt dem (Grafen) Albrecfat (Yon Hohenberg)
LandTOgt in Schwaben mit, dass er nach Speier kommen
werde, um den Zwist der dortigen Geistlichkeit und Bürger-
schaft zu schlichten and fordert ihn auf, mit Vertretern der
ihm untergebenen Städte daselbst zu erscheinen.
S. 4 Nü. 9. (1284 Ende Juni).
L. dei gracia Romanorum rex etc. Alberto advocato per Sweviam
constituto suam graciam. Si celestis altitudo consilii') in terrenani
imperinm pro oeteris (nos)*) ezaltavit, volnntati sne qaantnm sinit
hnmana firagilitas accedere cnpientes snb Ghnstiane religionis regnla
domino militantibus quietem procnrabimus procarare. Sciat igitnr
tua fidelitas, qnod tali die Spiram personalitcr veniemns discepcionis*)
materiam intcr rlcnun et civitatem audituri et eam auspice domino,
qui ventis imperat et maribus, tine congruo deridcre satagemus.
Volumus itaque ea die priiiioribus'') civitatnm tilti roinniissariun con-
vocatis^) ibidem etiam nostrum conspecLuni cumpareas ut eorum
et baronnm nostromni eonsilio dicta taliter disscoisio') sopiator, ne
posthac ex &cilitate flamma discordie rerivescat
Aus No. 7 ergibt sich, dass der in vorliegendem Schreiben be-
stimmte Tag, an welchem König liudolf die Streitigkeiten in Speier
schlichten wollte, Sonntag nach Margareta, der IG. Juli 1284 war.
Rudolf kam nnn an diesem Tage nicht nach Spcier, wohl aber zwei
') Folgt gestrichen quod. — ^) similis Cod. — ^) Das zweite i korr.
aas e. — *) Fehlt im Cod. — *) distipacionis Cod. — pmoribus Cod.
— Folgt gestrichen et. — *) So die Stelle im Cod. — ") disseflsio Cod.
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12
Bedlieh.
Wochen später: am 25. Juli urkundet er, von Basel koninirnd, noch
zu Gennersheim, am 29. Juli in Speier (Böhmer, Keg. Rud. ii. 792,
1208). iJie Speierer Angelegenheiten sind aber da vom König nicht
endgiltig geordnet worden, sondern erst im Oktober 1284, als er vor .
Schloss Waldeek (sfldl. Calw) in Schwaben lag (ürknnde vom 21. Okt,
Beg. Rad. No. 801, HUgard Speyer. UB. 109). — Sehr bemerkenswert
ist nun, dass nach unserm Schreiben der Graf Albert vmi Hohen*
berg, Landvogt in Schwaben, an den dassol]>e gerichtet ist, auf des
Köiiif^s (khoiss Vertreter der ihm unterstellten Keicli^stadte auf den
grnaiiiitcn lag nach Speier zusammenberufen skII, wclrlie ebenfalls
au dem I riedenswerke daselbst mitzuwirken haben. K.s wäre nun
höchst aa&Uend, wenn der König lediglieh znr Beilegung der
Speierer Angelegenheit Vertreter aller schwftbischen Städte (per
Sweviam) yersamroelt hftttc. Die rechte Deutung wird uns durch eine
sehr wertvolle Nachricht der Colmarer Annalen vermittelt, wonach
König Rudolf 1284 circa s. Jacobi fchtum cives Rheni civitatum Wor-
matiain convocavit, iuramenta primo facta secundario per vinculum
contirmavit (SS. 17, 211). Es war also ein prro>ser Städtctau' zum
mindesten für Schwaben und den Oberrhein, den Rudolf auf Ende
Juli nach Speier oder Worms zosammenbernfen hatte and wo er den
Städteboten neaerlich den Treueid abnahm. Der eigentliche Zweck
durfte aber, wie mit Zeomer, Deutsche Städtesteuern 132 zu vermuten
ist, der gewesen sein, an die Städte die Fordrrun:,' des dreissigstcn
Pfennigs, einer Vermöf^cnsstencr von BVa^/o zu .stellen und sie durch
den neuerlichen Trcusdiwui- für die Zahlung dieser schweren Auflage
zu verpflichten. 1 rot/dem ward diese Massreu'el die l'r>ache nicht
unbedeuldicher Erschütterungen im folgenden Jahre, vgl. auch Kr. 8.
7.
Bischof (Friedrich) von Speier bittet den König (Rudolf) um
Nachricht, ob er am 16. Juli nach Speier kommen werde
oder nicht.
S. 7 No. 20. (1284 Anfang Juli).
Screnissimo domino suo //. dei gracia Romanorum regi IL eadem
gracia Spirensis episcopuii ad omnia beneplacita servicium indefessum.
Cum in conspectu regio celsitudinis u\x\\qt astitissem« quidam viii pru«
dentes et providi Testram ') circumspeccionem laadabiliter infonnabant
et laodabant, qood controversiam inter clerom et civitatem Spirensem
aliquamdiu ventilatam decidere decrevistis dominica post Margarete
super ea decisione nobis*) assignata. Quare vestram magnificcnciam
presentibus exorn. quatenus mihi finaliter intimetis, si prescripto') die
vestram debeam i»rc.»enciam oxspectare et o\i<) tanto studiosius ami-
corum mcomm buffragia couvocabo. Scd si (^uis^) casus intervcniens
Cod., folgt gestrichen celsitudinem. — ^ Tobis Cod. — ") pnn
seripto Cod. — *) quos Cod.
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Ein oberrheialscbM'Fonnelbach.
13
vestrum propositnm compcllit perccllcre et certnm mihi vcstre
difßnicionis tcrminom absque quobilet ambignitatis scrupolo') digne-
mini demandare.
Die Siglen für die Naiiu ii dos Königs und Bischofs sind natariich
verderbt statt R(udolfo) und F(ridericus). Bischof Friedrich von
Speier ist sehr wahrscheinlich Ende Juni 128t bei König Rudolf in
Basel gewesen, wo die Vermählung; seiner Nichte Lukardis von Bo-
landen mit Albrecht von Löwenstein, dem natürlichen Sohne des Königs
gefeiert wurde (vgl. Böhmer, Heg. Rud. S. 124, Reraling, Gesch. der
BisefaOfe t. Speyer, 1, 535 Ii. Kurz darnach, also Anfangs Joli durfte
demnach vorliegendes Schreiben fitllen. Der hier genannte Termin
vom 16. Juli wurde nicht genau eingehalten oder verschoben, ob dann
Ende Juli, als König Rudolf in Speier war (vgl. No. G), wirklich Ver-
handlungen zu Ausgleich von Bischof und Stadt geführt wurden,
wissen wir nicht. Der rnistand würde datur sprechen, dass Bischof
Gottfried von Pussau, der in der Yergleichsurkuude vom 21. Oktober
1284 neben Heinrich von Basel als Mittler genannt wird, auch Ende
Jnli schon beim König war (Reg. Rad. No. 792).
8.
König (Rudolf) befielilt dem Landvogt in Schwaben (Grafen
Albrecht von Hohenberg) mit der schwäbischen Ritti ischaft
bis 24. Juni an einen bestimmten Ort zu kommen, um gegen
die aufständiachea StlEidte zu zielien.
S. 6 No. 17. (1285 Anfang Juni).
Sex advocato wo itüi*) eie. Cum deos omnipotens imperial! dyade-
mate nos YOlnerit insignire, ut oeptro insticie bonorum mcrita rema<
nerare*), malorum vero malicias compescere . .■■), tue fidelitati^) volumus
non latere'), quod quedani civitafoi? nostri iniperii rebellionis innudite
presumentes audaciam contra nostiain ci lsitudinem cerviceni*") erexe-
runt') infronitam, tributa sibi iiiipu^ita nostre maicsUUi cunferre
denegantes '"j. (Quorum quidem insolenciam taliter animadvertere decre-
Timns, ne per eomm insolens exemplnm incongnitom ") simile flagi-
cinm cetera civitates andeant ateroptare Qnare sab obtentn nostrer
gracib tibi firmiter iniungimos et mandamos, quatenus aniversis per
dncatam Swevie militibas convocatia liberale Stipendium spondeas,
in evidenciam solvende promissionis maniciones tibi commissas
ipsis"j inpigoorare uou obmittes'*) et omnibas expeditis qaos habere
') procelare Cod. — -j Nach p ein t getilgt. — ') T. Co 1. — re-
munerari Cod. — *j Jcdeutalls ein Wort wie stuJeamus 2U erguiuen. —
tuam fidelitatem Cod. — ">) Folgt gestrichen que. — *) Folgt getilgt
exercn. — >) Vor x em r getilgt. — Korr. aas denegaeio. — ") God.
~ momcioniB Cod. — ^ Folgt nochmals tibi — Cod.
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14
Bedlicli.
poteris doncc ad festum saucii Johannis Baptiste venias ad nos ad
iocam talem, Ibi namque baronnm nofitroium consilio expugnadoniB
dictamm eivitatoin intemptare modom et qnalitatem Tolnmiu emoliri.
Ein Ranz interessanter Beitrag zur Geschiehte der Städteeni]>r»nin^
gegen König Kudolf im Jalire 1285. Im Mai 12<s"> erhoben sich in
den obern Landen, im Elsass nnd in der Wetterau eine Reibe von
Städten gegen die Steoerfordeningen des Königs nnd verweigerten
den Gehorsam; Colmar leistete seit dem 7. Mai offenen Widerstand,
in Hagenau wurde der Landvogt Otto von Ochsonstein vert rieben,
Frankfurt, Wetzlar und Friedberg verbanden sich zu gegenseitiger
Hilfe (Ann. Cohnar. S8. 17, 211. 212, riiron. Colmar, ib. 254). Mitte
Juni belagerte liudolf Colmar, zog aber nach wenigen Tauen >chon
den Rhein hinab, denn indessen hatte sich der falsche Friedrich von
Neuss nach Wetzlar begeben und es drohte nun aus der Verbindung
des BetrOgers, der im Volke vielen Glanben fond, mit den unzu-
friedenen Stttdten ernstliche Gefahr. Rndolf hat nun, wie unser
Schreiben zeigt, anch die sch\väl)i>che Ritterschaft durc h dm Land-
vogt aufbieten lassen nnd auf Johannestag den 24. Juni berufen.
An diesem Tage war Rudolf wohl schon im Mainz, hiehcr hatten
aucl) das treu gebliebene Speier und Worni^ Zuzug geleistet (vgl
Piiilniier lo'g. liud. No. H2(i). Unser Schrribrn, das also etwa zu
Aufaug Juni zu setzen ist, spricht nur von der Verweigerung der
Stenern, kein Wort vom falschen Friedrich und bestätigt so, dass der
Aufstand der Städte sich zuerst nur gegen die Stenerforderungen
Rudolfs richtete (v^l. auch Bussen in Sitznngsber. der Wiener Akad.
111. :wff.). — Der Landvogt, an den sich Rudolf wendet, war sicher
Albrecht von IIohenl)f'ri;. Ks hat nacli (lie>('in Sclu'ciben und No. 6
den Anschein, als ol) weiii'^-tni^ in ilcn Jahren 12^! und 12S5 Graf
Albrecht Ober- und Nie(b'r>rli\\aben (per tlucatuni Swevie, i»er Swe-
viam in No. G) als Landvogt verwaltet habe, während er bis zum
Tode des froheren Landvogts von Oberschwaben, Hugo von Werden-
berg (7. Dez. 1280) nur Landvogt in Niederschvraben gewesen war
(vgl. aber die noch nicht ganz befriedigend aufgekläi ton Verhältnisse
der schwäbischen r,andvogteien Teusch, Die Reichs-Landvogteien in
Schwaben und Elsass 2t) IT. und in dem etwas vervollständigten Neu-
drucke dieser Abhandlung im Progr. des Gymnasiums an Aposteln
zu Köln lÖUt) b. 9 il'.).
9.
Bischof (lieinrich) von Basel teilt König (Rudolf) mit, dass
Papst (Honorius IV.) den 1. Dezember (1286) als Frist für
die Ankunft dea Königs in Horn festgesetzt ]mhn.
S. 6 No. 19. (1286 März-April).
Magnifico domino sno R(udolfo) dei gracia Romanoram legi
Basiüensis episcopus sue parvitatis obseqnium cum salute. Per vestram
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Em oberrhtiiliBcheB Foimelbuch.
16
dominacionem excellcntem ') nobis iniuncta ui irncia fideliter ut opor-
tuit sumus exccuti. Sauctissiinum patreui et dominum nostrum au-
spicedommoproclivemTestrtepeticionibiis Semper iiiTeiiimiis etpanlnm.
jSeiat igitiir Testra cireamspeccio sie de Tobis ez oommani smnini
ponUficis et cardinaKiim coiuUio esse diffimtom, qnod ante kalendas
decembris Romanam curiam acccdatis com mann militom, qaantnm
prepotens') Gcniiania poterit germinare. Totis ißitur viribus et
ronatibus ad hoc sturloatis. qnnd ^rlorioj^us nuster appareat apparatus,
sie iiitiiiitam gloriain Aümanie compai'abitis et nomen in plurima
sccula pcrmansurum.
Das ScLreiben rührt von Biscliof Heinrich von Basel her und
gehört zweifellos in dessen Gesandt^^diaft an Papst Honorius IV , von
Februar l»is Mai 128r). Anfangs l "el)ruar hatte ihn Köniij Rudolf mit
umfii'^st'iidfn Vollniarliteii fvvrl. Böhmer Reg. Rud. No. 8(i<) tf.) au die
Curie gesandt um einen Termin für die Romfahrt und die Kaiser-
krönung zu Terembaren. I>oreh die Schreiben Honorias IV. Tom
31. Mai wurde der 2. Februar 1287 als KrOnongstag bestimmt Ans
unserem Schreiben ersehen wir nnn, dass zuerst ein niiherer Termin
in Aussicht genommen und von Papst nnd Kardinälen bereits festr
gocot7t war, denn wenn Rudolf nach unserem Briefe bis 1. I)oz. in
Rom erwartet wurde, hätte man natürlich nicht bis 2. I cbtuar jnit
der Krönung gc/ogcrt. Wahrscheinlich hat König Rudolf dagegen
wegen Kurze der Zeit Bedenken erhoben uud es wurde die Frist um
zwei Monate hinansgerflckt. Dieses Zwisehenstadinm der Verhand-
limgen und demnach auch unser Schreiben dfirfte nngefthr in den
Mftrz, April 1286 &Uen.
10.
König (Rudolf) ersucht eine Stadt um /ustnduiig von 40
Bogenschützen zur Belagerung von Rapoltstein.
S. 1 No. 3. (1287 Ende Mai -Anfang Juni).
lie.r rtrihus etc. Experiencia quidem comperimus non ambigoa,
quod fortiinatii- ^nc<'Ossus regio maiostati'^ vos") exliilarat, ut fortune
contrarius vos admodum molestaret. Sciat i.L'itur vc^tra prudencia,
quod tota dissensionis^j materia inter nos et ^«/c*? per malignos semi-
nata pro nostra^) voluntate ac honore regie maiestatis*) est sopita
et totun obeidionis procinctmn hactenus habitnm in Bapolczwider^
decrevimas transponendnm. Unde com mnltis et assiduis nostris
petidonibus a nobis fatigati nollnm in obsidione nunc habita sabsi-
dium potuerimos...^) solitom morem repetentes ad tos itemm con-
*) ezceptam Cod. — *j Folgt gestrichen germana. — *) nos God* —
4} disseBsionis Cod. — ^) Testra Cod. — *) Korr. ans maiegstatis. — ^ Cod.
— *) Hier moas wohl etwas aosgefUlen sefai, etwa habere, preoes nostias
preter.
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16
Redlich.
fiigimiia et diligenter ezoraiimii, nt tA oommimem ntilitatem reipublice
tdTertentes nostnun qaoqae graciam ac promodonem vobiEi mmcqnam*)
dim)gatajii*) perponderetiB*) et ad hane obsidionera xl sagitaiios nobis
in SQOCnrsnm destinetis, nt ex hoc vobis promptos promptiores immo
pocins promptissimos Semper et in omnibos babeatis.
Die Erwähnung der bevorstehenden Belagerung von Kapolutein
(in No. 11, hier in No. 10 weniger genau Rapoltsweiler, beide
flbrigens onmittelbar beisammen liegend im Elsase Südwest!. Schlett-
Stadt) weist zweifellos auf das aus den Colmarer Qaellcii (SS. 17, 214,
255 ff.) bekannte Eingreifen König Rudolfs in den Rujxjltstiiner Erb-
scbaftsstreit im Jalirc 1287), vgl. Albrecht Kap|>oltstein. L B. 1, 128 ff.,
auch Mitth. aus d. vatican. Archive 2, 214 ff.), lludolf isl am 22. ]\Iai
1287 noch zu Strassburg (Böhmer Reg. No. 93Ü), am 19. Juni hüchst-
wahrseheinlich schon zu Ulm, wie aus einer ungedrnckten Urkunde
des Abtes von Kempten von diesem Tage im Wiener Staatsarchiv
hervorgeht. In die Zwischenzeit iniiss die dreitägige Einschliessung
Rapoltsteins durch Rudolf selber falh n. Ein .Mordversuch, der gegen
den König geplant worden sein soll, habe ihn bewogen, srhnell das
Elsass zu verlassen und die Belagerung den benachbarten Stiidten
und seinem Vogte Hartmann von Baldeck zu übergeben. Oemnach
sind unsere beiden Schreiben No. 10 und 11 ungefähr zu Ende Mai
oder Anfangs Juni 1287 zu setzen. Unklar bleibt aber die Stelle,
welche auf eine vorher fallende Belagerung eines andern Schioeses
deutet, die infolge eines Ausgleichs mit den betreffenden Herren
aufgehoben wurde. Es mdssten doch wohl Helfer des Rapoltsteiners
gewesen sein. Empfanf,'er dieses und Schreiber des niichsten Briefes
dürfte violleicht auch wie in andern Fällen Konstanz gewesen sein.
11.
Eine Stadt beglückwünscht den König (Rudolf) zu seinen Er-
folgen und verspricht zur Belagerung von Rapoltstein Bogen-
schützen zu senden.
S. 1 No. 4. (1287 Ende Mai-Anfang Juni).
Ohes regi eic*) Sacri florens imperii tranquillitas subiectis Om-
nibus imperio spem sancte (pacis)^) parturit et quietem. literis itaque
vestre serenitatis repetitis*), quibus omncm discordiam inter Imperium
et talem'') dominum agitatam . . . exultare'') vera fide*") gaudinm
uberins mentes nostras pcrtulit affeetatas, eo quod succcssus imperii
fortouatos Semper et continuo sinceris ailectibus amplectamor,
1) Cod. — *) Folgt em widersumiges non. — *) Korr. wie es scheint
aus proponatis. — *) Folgt ein durchstrichenes N — ') Wohl so zu er-
ginzoi. — ^ Btrenuetatis repetis Cod. — Folgt getilgtes d. - ^) Folgt
ein mir unleserliches Wort, vielleicht ist hier auch etwas ausgefiJlen.
*) Korr. in exulare. — fidem Cod.
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Ein oberriiehiiMliM Formellrach.
17
snmmo victori gracias referentes , quod talem . . suis famulis pre-
posuit et adegit. Vestre itaque petitioni') adquicsccntcs tot bali-
Btarios in subsidinm obsidionis aput Rapoltstain disponcndum^) vobis
procul dubio cum primum requisiti fuerinius transmitteinus. In cuias
rci certam evideuciam nostre civitatis siugnacalo ') presentes vobis
hoc traosmitthniu insignitas.
Vgl. die Bemerkoog 211 No. 10» aaf welches dieses Schreiben die
Antwort ist.
12.
Kdnig R(ado]f) ersucht die Stadt Konstanz, ihm durch die
Btbger Getreide in das Lager vor (Herwartstein?) zuführen
zu lassen.
8. 3 No. 5. (1287 Ende September, Anfang Oktober).
R(udolfa8) dei gracia rex Romanomm maf^istro etc. civitatis Con-
stantiensis saintem et suam graciam. Vestre discrecioni*) credimus
non latere, qualiter in obsidione talis castelli moras facimus aliquales
et quantas adhac facere nos oporteat non est nobis certam. Cum
igitar^) fatnris incommodis ohviare nos debeat^), annonc^) penoriam
DOS metaentes vestnun indnstriain diligenter ezoramus, qnateniis per
d?e8 vestros miUe framenti qnaitalia nohis transmitti pfoenretie, qne
digna taxacione solvi fadenms et ne dampnnm timeant*) in ill^ vel
in aliis transferendis, vos prescntibus ab omni raptomm violencia
defensnros nos promittimus et testamur. Ex hoc itaque negociacionis
conuuercio lacrom pariter et regalis excellencie graciam reportabont
Yielleieht bezieht sieh dieses Schreiben auf die Belagerung Ton
Herwartstein, einer dem Grafen von Helfenstein gehörigen Burg
zwischen Ulm und Dinkelsbühl, vor welcher König Rudolf im Herbst
1287 drei Wochen lang lag (nach 16. Sept. und jedenfalls noch am
7. Oktober, vgl. Böhmer Reg. Rud. S. 137, dazu die Erzählung
Christian Kuchimeisters cd. Meyer v. Kuonau 201 ff. and YTartmann
UB. von St. Gallen 3, 250). Vorliegendes Schreiben wflrde deninadi
za Ende September oder Anfang Oktober anzosetcen sein. — Auch
an die Belagerung des Schlosses Weissenburg am südlichen Abhang
des Schwarzwaldes, welche sich im Frühjahr 1288 sechs Wochen lang
hinzog (vgl. Johann v. Wintertlmr cd. Wyss 29 und Ellcnhard
SS. 17, 12Ä) könnte man denken, allein da war der König selbst,
nach Ausweis seiner Urkunden, nur eine Woche im Lager, während
in der übrigen Zeit sein Sohn Herzog Rudolf die Belagerang leitete.
Korr. aus petitione. — dispondum Cod. — ') Cod. — *) ve-
stram discrecionem Cod. — ') Folgt getilgt in. — ^ doceat Cod. — am-
boruin Cod. — Cod.
Z«ttMhr. r. OMch. d. Oberrk. N. F. ZI. 1. 2
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19 B«4llolL
18.
KMg R(adoIf ) fordert die B&rger vm Konstanz zur Lieferung
▼OD Getreide in sein Lager (vor Herwartatein) auf.
S. 3 Ko. 7. (1287 An&ng Oktober).
B(iidolfa8) dei grada Bomaaomm res äe, Dflectis Boia dfilnui
ConslandeoBibiis gradaDi soam. Vestre stramitati*) Yolamiis Mse
notmD, qaod annone pennria nostmiii exerdtmn iacipit*) strictiiis
pertorbare. Qoare vos diligeater exortamar, quatenos mille framenti
quartalia nobis transmittere curetis, que (ligna taxarinnc vobis solvcre
faciemus. Verum tarnen si quocuiKjue fariente casu voluiitatera nostram
in hoc non poteritis obtinere') adimplerc, nobis*) in brcvi demandetis,
ot aliorum^) amiconim nostromm consilitim et auxilium pariter im-
ploremaSf com verecondam') sit regie maiestati propter fictnalfaim
caraaoiaai obsMionem dimittere sollempniter attemptatam^.
Dieses Schreiben schliesst sich wohl eng dem vorhergehenden
an nnd bezieht sich auf dieselbe Belacrcrung. Während iu No. 12
dem Maugci aa Lcbciiämitteln vorgebeugt werden solU ist er jetzt
bereiCa efagetreten. ^mmarWn bleibt aoffldlend, dasa derKOnig neb
in dieaom zwdten Schreiben an Konstanz gar nicht auf sein froheres
Aaw^bftff beruft,
U.
(Otto) von OebaenateiD, Landvogt im Elsasa, beauftragt den
SebultheisB Ton Hagenau Vorbereitungen für die Ankunft der
römiscbeu Königin (Elisabeth) zu treffen.
S. 4 No. 11. (1284 Herbst- 1290 Herbst).
C. de OchsenstAin generalis advocatus Alsacie fideli suo sculteto
in Hagenowe saiutem et bonani in oinnibus voluntatem. Tue fideliUti
presentibos innotescat, quod illustris regina Romanorum . . prohci^ici
di^posoit, Qt ibidem per yemem commoretiir. Qoare ^i sab obtenfea
reffilis grade ininngiraaa*) et maadaaraa, qoatenoB ad ioeondam dna»
dem adYentom largim Yictoaliom copiam c militaribaa neeaon totidem
dominabns suppetentem preparare non obmitt&s ita, qaod ministeriam
suum nullius labe percipi possit accusare"), scieus si quidquani fnerit
erratum vel neglectum, te regis et nostri rancorem gravissiraam
incursurum, sed si laute sicut expcdit fuerit procuratuni, grates
promerebis pro serenissimo domino nostro rege Eomauoram tibi
largiter") inpendenda«.
') cclsitiulini Cod. — ^ Folgt gestrichen subtici sb. — ') Cod. — .
*) n korr. aus v. — alorum Cod. — ') Zuerst ein unterpunktiertes
dann ferecumlum geschrieben. — ') att<;niptam Cod. — *) Im Cod. dna;
Verschreibuüg für dna = doniina, oder lur einen Ortsnamen? — ') in-
iagimaa Cbd. ^ itaque Cod. — So die Stelle im Ood. — Iwle
mit mterponlrtieTtem a. — <*) Folgt gestridieD Inpendie
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Ein obenrMMi« Fonnelbnch.
19
Der Name des Landvogts im Eisass bat richtig Otto von Ochsen-
8tcin zu lauten. Es war dies ein Neffe König Rudolfs und wurde
von diesem ara 17. Dez. 1280 zum Landvogt über ganz Elsass bestellt
(Böhmer Heg. Rad. No. ll&l), er bleibt in dieser Stellung während
der ganzen Regierungszeit K. Rudolfs (vgl. Teusch, Die Reiehs-Land-
vogteien in Schwaben und Elsass 36 If.). Die Königin von der hier
die Bede, kann also niur K. Radolft sweite GemaUin, Elisabeth von
Bargnnd sein, mit der er seit Februar 1284 vennfihlt irar. Da tttr
den bevorstehenden Winter-Aufenthalt der Königin (doch wohl in
Hagenau) vorgesorgt werden soll, kommt somit für das Schreiben die
Zeit von Herbst 1284 bis Herbst 1290 in Betracht
15.
König R(udolf) befiehlt seinem Vogte, einem Ritter zur JBnt-
schädigung fiir dessen Dienste 60 Mark anzuweisen.
S. 3 No. 8. (1273 Oktober-1291 Juli 16).
BCndolibs) dei gracia eh, fideli sno advocato salotem. Tue fide-
Htati inresentibus innotescat, quod miles talis presencimn exhlbitor
nostre celsitudini iamiam dndum in expensis propriis militavit, qnas
commode ipse non posset sustinere. Qnare regia libcralitas snam
decrevit inopiam temporäre et cffusis retribiierc largiora'), qnare tue
devocioni sub obtcntu nostre gracie precipimus et iiiandamus, quate-
nns collacionibus nostris congregatis Iz roarcuä diclo militi studeos
presentare, sdtnms*) si mandatom nostrom*) distoleris adimpbsre,
toam impromptitndinem nldone debita corrigemns.
16.
König R(udoIf ) thüt kund, dass er den Vorweiser des Schrei-
bens in seinen Schutz geiiomjnen habe und verbietet dessen
Verletzung.
S. 5 No. 12. (1273 Oktober- 1291 Juli 15).
R(udolfas) dei gracia Ronianorum rox de. univcrsis presentem
Cednlam inspocturis salutem et graciam suam. Noverint univorsi
qnibus nosce fucrit oportnnum, quod presencium exhibitorem in pro-
tcctione regie maiestatis iccepimus volentes cum ab omni raptorum
violeucia in rebus et in persona securum semper pernuuierc. Qnare
IMresQntibns omnibns inliibemns, ne quis in enm manom andeat
extendere Tiolenter sdentes pro certo qoiconqiio tante temeritatis
eiatiterit^), quod in co regiam offendere maiestatem attemptat, in
ipso proscripcionis gladio cniabimns animadvertere presnmpcionem
Nach lar ein i korr. — securua Cod. — *) Folgt gestrichen
distaler. — *) existiterit korr.
2*
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20 Bedlicli.
nefariam taliter poniendo, quod malefici simüiter committere expa-
vescant
Dies Fonnnlar eines Schatz- und Geleitsbriefes unterscheidet
sich von den gewöhnlichen Schutzurkunden dieser Zeit dadurch, dass
es ausdrücklich zur Vorweisung von Seite des Empfängers bestimmt
und stilisirt ist, und ebenso ausdrücklich gegen Räuber und Wege-
lagerer richtet.
17.
KÖDig (Rudolf) fordert Ungenannte auf, von einem verderb-
lichen Streite abzulassen, bis er selbst zur SchiichtUDg des-
selben kommen werde.
S. 19 No. 72. (1273 Oktober-1291 Juli 15).
Rex etc. viris rliscrotis faübus salutem et graciam suam. Ad aures
nostrc celsitudinis pcrveiiit validus clamor paupenim de perniciosa
discordia, que inter tales et talcs existit tantoque agitur') tumultu^)
cordium, quod uterque vires et suflfragium, quos videlicet habere
poterit, iu communiutem') disponere decrevit, ex quorum coUisione^)
ai ooDTertantiir discrimiiift') hominnm attinendum, in proprio timemiis
immiiiere. Qoaie res*) ▼estras per literas nostns dndmiis ezonmdaB,
quod a tali conflictn vos subtrahere studeatis vestrosque conterraneos
tarn GODsilüs quam sab obtestacione rcgie maiestatis curetis removeri'),
donec nostram presenciam possimus predicte controversie salubritcr
exhibere, et vos in huiusmodi negocio prosequendo adeo sitis studiosi,
quod vestram diligenciam expertam evidencius possimus indiciis
commcüUare.
18.
Die Stadt Konstanz bittet den König (Rudolf) um Hilfe gegen
Burgmannen, welche einen Konstanzer Bürger beraubt haben.
S. 3 No. 6. (1273 Oktober-1291 Juli).
niustrissimo suo domino regi de cives GonstandenseB Ber?iciiiiB
indefessnm. Vcstrc seronitati*') conquercndo cogimur exponwe per
presentes, quod quidam nostronim civium deGallia*) roineans a qui-
busdam castellanis in itinere^") rebus suis exstitit temere spoliatus.
Cum in hac igitnr et in quibuslibet apprehensionibus illicitis maicsta-
tem regiam implorare debemus^^) et ipsius coiisilium et auxUium
augoria und übergesclirieben agitora im Cod. — *} tamoltnm Cod.
^ ^ Cod., daianf folgt noch einmal aterqae. — *) kotr. ans eollidione.
» >) difeerimine Cod. — > *) Cod., Jedcnfidls verderbt. — ^ remorati Cod.
— ^ Btrennitati Coä. ^ ^ Oallie Cod. — »>) intioe» Cod. — »} Cod.
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Eili obonlieiniedieB FofmdlNidi.
21
digne postulare, vestre celsitudini omni qua possumus*) devocione')
preces fundimus incessanter; qaatenus in hoc casu manum regie
maiestatis") nobis porrigentes*) civem nostrum iudempnera restituere
dignemini propter deum, vel vestre dignitati placeat, at ipsis predo-
niboB Bimillä siinüiter imgemtn, nt ex boc yestris Bomper simos
mandatifl ddit IiactemiB ezstitmias') in amplins obligatL
Für dieses und die folgenden Schreiben lässt sich mit Bestimmt-
heit eine nähere Begrenzung als KOuig Rudolfs Uegierungszeit nicht
ansetzeiL Allerdings ist es, nach den flbrigen Stocken der Brief*
sanunlnng zn scUiessen, walusdieinlicli, dass andi diese Schreiben
in die späteren Jahre Rndohb, nach 1280 m setzen sein werden.
19.
Meister and Bat yon Stnusburg ersttchen die Stadt Speier,
ihnen zu AbsteUnng der angerechten ZÖUe des Herrn von
Windeck 200 Bewaffnete zn senden.
S. 17 No. 64. (1273 Oktober-1291 Juli).
Viris honorabilibus etc. civibus Spirensibus magister et consulcs
Argentinenses etc. Cum secundum legis monita quod omnes attigit
upprobari ab omnibuä debeut, ve.stre industriü volumus esse notum,
qnod dominns de*) Temdek contra serenissind re^ Bomanonun
preoeptuffi et ordinadonem noris qnibnsdam et inooncessis tfae-
loneis coltores terre presnmit molestare. Cnm ergo dominns noster
rex alias circa regni negoda quam plurimum sit occupatus et nobis
in boc tempore commodc non possit sub venire'), unauinii") dccre-
viinus consilio tarn propter nostri profectuin (inani propter regie
maicstatis rcvercnciam, quod perfidiam dicti temerarii fugare velimus.
Quare') vos diligenter exhortainur, quatenus nobis**) cc viros armi-
geros usquc in crastinum Jacobi transmitatis") in succnrsom, scituri,
si similis casus tos eontigerit, adintorinm vobis simfle**) vel nlteiioB
cnrabimns ezhibere.
Unter dem dominus de Vemdek dürfte wohl einer der Herren
von Wiudeck zu verstehen sein, die auf Buig (Alt-) Windeck bei
BQU, sndwestl. Bastatt sassen. Bimboto von Windeck ist als Be-
dringer des Klosters Schwarzach bekannt, das sich 1283 nm Schnti
an König Bndolf wandte (vgl. Mitth. ans d. vatic Archive 2, 216).
Zu einer näheren Bestimmung, als sie durch die Begimngszeit Ki^nig
Badoif gegeben ist, fehlen die Anhaltspunkte.
*) possiraus Cod. — ') v korr. aus b — ') Folgt pestrichen vo. —
*) Nach i ein e korr. — Nach t ein u getilgt. — ^) Folgt durchstrichen
vemke. — ') Korr. aus su venire. — *) Übergeschrieben für getilgtes una-
rom. — •) Koir. aus qura». — korr. ans vobis. — ^) Cod. —
**i Folgt getilgt vestre.
DigitizeO by üüOgle
22
Rfidlicli.
20.
Der Edle 6er. von Balage ersucht die Bttrger von Donauwörth,
den Schaden, welchen sie Reichaieuten angethan haben, zu
eraetsen.
a 18 No. 67. (1278 Oktober- 1291 Juli).
Hdaorabilibiu viiis etc. tanihoa de Werd Ber. nobilis de fialage
salntem et ad eorum benepladta volantatcm. Qoeatioiiem satia
absonam licet invitos ad vestram noticiam cogor deportarc de quibus-
dam*) vestris concivibns, qui cum terram dominorum de Rot velleiit
dcpopulari, quosdam homincs regis in advocacie mee (iistrictu resi-
dentes rapinis et incendiis in quadraginta marcis darnpniticaverunt.
i^üdTQ vcstram pradenciam deprecor quantum poitöum, qaod hec
dampna pauperibna illia Telitb raaaroire, sicat iaa et nusio penwa-
debit, ut Testram in hoc indastriam serenissimo regi dooiino nostro')
debeam commendare. Grare qoidem et aoper modum honerosom
iBihi oordi*) sedet, si inter yos et domümm legem alicoina debet
Bzania disoordie rascitari
Unter Werde iat doch jedenfiiUa Donauwörth za Teratehea. Den
Ber, nobilia de Balage weise ich nicht za identificiren; nnter den do-
mini de Rot Ist aber sicher die Familie der Rothe gemeint, deren
Stammsitz Oberroth bei Babenhaosen sOdwestl. Donauwörth gewesen
ist (vrI. Stälin, Wirtemberg. Geschichte 3, C7 Anm- 3). Soviel geht
jcdenialls ans dem Stücke hervor, dass in der Gegend von Donau-
wörth — dieses selbst gehörte zu dem durch Konradin an Ludwig
vüü Baiern gekommcueu Erbe — ein vom Reiche bestellter Vogt
waltete, aei es non als üntervogt des laadTOgts fBr Niederschwaben,
oder aber als selbetandiger Vogt Uber das hier befindlicbe Reichsgnt
21.
Die Stadt Konstanz dankt dem König (Rudolf) für die Ver-
mittlung eines Ausgleichs mit Albert von Montfort und bittet,
diesen zur Sicberatellang seiner Schuld an die Stadt £a ver-
anlassen.
S. 19 No. 71. (1273 Oktober-1291 Juli).
EsoeUentiasimo P. domino soo regi Romanorom et semper
afagnsto*) maglster et communltas civitatis Conatancieasis^) ad omnia
aaa benepladta serviciam indefessanu Yestre magnificencie grael>
arnm nberrimas referimns acdtmes, qaod diseordiam*) inter nos et
Tor qubiudatB ist v getilgt; nadiher fidgt donshstridiaii homhua
Mgis in adToeads mee distriota. — *) aeteaissimnm legeai ^|«wfa"T* ao-
stmm Cod. — ^ Folgt dardistilchen sedeb. — ^) rez et wmper oagnstaa
Cod. -* miiiialMr et coaummi dfiteti Gonrtaatieqii Ck>4. *) disooidia
Cod.
Digitizeü by üüügle
Ein obexrheinifldbeB Formelbuch.
23
dominam Albertom de MoDtcfortc') venülatam ^) vestri mataritate
consilii providc sopivistis'). Com ergo pro pecania nostris ablata
saffidentem candonem nondnm ntAfimmmy inzta legem in com-
posicioiie conatitatam Testram circmDSpeecioiiem preseotibiis depreca»
mnr, qnatcuus dominum Albertom vestris literis ad hoc indacatia, nt
de pecnnia nobis solvenda^) caucionem ydoncam sicat poUicitns est
prestare non obmittat et si forte contradixerit, quid nobis Inunineat,
vestia nos dignetor dominacio edocere.
Einen AUnreoht von Montfort gab es, wenigstens im Grafenhaose
Montfort, bis In das 14. Jahrhimdert in keinem Zweige des Ge-
schlechtes. Dagegen ist ein Albcro von Montfort. Domherr von Cur
und wahrscheinlich ein Sohn Hugos (II.) von Montfort nachzuweisen,
er erscheint 1273 und ist vor 1319 gestorben (vgl. Krüger in Mitth.
2. vaterländ. Gesch. von St. Gallen 22, 116 f.). Sollte das Albertus
unseres Textes eine Entstellung aus Alboro sein, oder sollte dieser
Albert dem lUnisteiialengesddeclit von Hontfbrt angehört haben,
nelchem Mohr Cod. dipL Bhaetiae 2, 256 eben jenen Albero freilich
mit Unrecht zuweisen mOchte? Da das Schreiben doch woU an
KOnig Rodolf gerichtet ist, sind dadurch die Zeitgrenzen gogebea
22.
Die Stadt Offisnbnrg klagt dem Kfinig R(iidolO über die Ge-
waltthat eines Ungenannten gegen einen ihrer Bürger und
yerlangt Bestralnng.
S. 5 No. 15. (Ca. 1281-1291 JnH).
Serenissimo domino Rfudolfo) regi etc. scultetus et uuiversitas
in Offenberch tam paraluin quam debitum in omnibus famulatum.
Fenestra liberior aperitur ad excessus, si malonun Tiolenoia daiisifl
ocolis preteritnr, Sciat igitor vestra dominacio qnod tälia do
amicomm snorom presidio oonfidens, vt etiam enoimitates plnri-
maa qnas commisit taoeamos, nnnc de novo talem servitorem et
concivem nulla causa previa rationabili ad*) mortis intcritnm
pene vulneravit. Quod idem flagicium licet egre feramus, non
possumus \indicare suorum amicorum*^) metuentes . . . Quare vobis
onanimiter devote supplicamus, quod consilium vestrum et auxilium
nobis inpcndatis, quod^j talis euormitas taliter corrigatur^) ut'} qni-
libet mideficas expavescat simile perpetrarc, sdentes pro oerto, nisi
gladiom regio nldonis exeratis ad talia preeidenda, malignonun ani*
*) Korr. aus Monforte. — ventilata Cod; das Wort ist zweimal
geschrieben, das erstemal durchstrichen. ~ *) sepinistis Cod. — *) Folgt
getilgt caucionem. — *) Folgt gestrichen inter. — *) Folgt gctUgt in-
toentes ond eni begonnenes ae; nach metnentes nn» «n Wort via po-
««B«iaar ansgdUleBSein. — Felgf efai gsiOgles o. — *) Korr, ans ooni.
gigatur. — *) Folgt gestrichen qnibna
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24
Bedlich.
BUbitiir OTdadft tz disaimiilacione hainsmodi et bonorum subiectorum
volns procimbitiir qnietadoO*
Vgl. das folgende Schreiben No. 2S3.
23.
König (Rudolf) befiehlt seinem Vogt (Hartmann) von Baldeck
Yor ihm zu erscheinen und wegen der an einem Offenburger
Bürger begangenen Gewaltthat und anderer SdiädeD des
Landes Weisung zu empfangen.
S. 4 No. 10. (Ca. 1281—1291 Juli 15).
L, dei gracia etc. fidcli suo advocato de Baldegg graciam sttam.
Serenitati nostre^) conqucrendo tua tidelitas intimavit, quod quidam
civiuiu iu Offeuburü: a quodam temerario nimis letaliter esset vulne-
ratus, super quo lacio iudicando nostruin tibi auxilium postulasti
inipertiri, ue venie facultas audaciam gigueret delinqaendi Sciat
igitnr toft dOTodo, qood Uüi die looo noBtram ezhibebimus') presen-
dam Gorporaleni. Blic ergo in nostro oomporeas aspectn, quid super
hoc facinorc et super aliis teire dlsaimimbas fitcere^) debeas etregaüi
ezceUeocie sive celsitudinis oraculum accepturus. Yolumus enim terre
nostro panperes tnuiquillitatia gaudio reformari
Die Sigle L. für den Königsnamen ist natürlich willkOrUdie
Änderung. Hartmann von Baldeck erscheint seit 1275 als Boiggraf
TOn RLeinfelden, Vogt von Basel und „procurator" König Rudolfe in
den obem Landen in Sachen des Kelches and des königlichen Hanses
(vgl. Kopp, Ecichsgesch. 2a, 413). Da es sich hier aber um eine
Angelegenheit der Stadt Oflfenburg in der Ortenau handelt, rauss dem-
nach Ilartmann aurh liier Befugnisse als Reichsvogt auszutibcn gehabt
habuu. Üb dies nur zeitweilig der Fall wai* und für wclcbü Zeit,
dies festzustellen fahlen mir weitere Anhaltspunkte. Daher UM sidi
andi aus der ErkUbnmg des EOnigs, dass er demnSchst in diese
Gegenden kommen werde, nichts fBr die seitlidie Bestimmung ent»
nehmen; Budolf konnte hierunter ja auch einen Aufenthalt in Strass-
burg oder Hagenau verstehen. Ausgeschlossen ist natürlich die Zeit
von September 1276 bis August 1281 und insofern dürfen wir wohl,
da die meisten übrigen Briefe der Handschrift in die spätere Zeit
Rudolfs fallen, auch hier c. 1281 als tcrminus a quo ansetzen. Das
vorhergehende Sclueiben der Offcnburger an den König (No. 22), das
dodi ddierlich die gleiche Sache betrifft, wird wohl Torliegendem
vorausgegangen sem; vielldcht hat es Hartmann Ton Baldegg sdbst
dem KAnig zugldch mit seuiem Bericht flbennittelt
1) So der Cod. — >) stnceritaU vestie Cod. — *) ezhibimui Ck>d. ~
^ Folgt gestrichen deba.
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län obenheinischea Fonaelbuch.
25
•24.
Bischof Rudolf von Konstanz bekundet, dass er den H. zum
Priester (oder Diakon) geweiht habe.
S. 11 No. 37. (1274—1298).
Küdolius dei gracia Coastauciensis episcopus uuiversis presencium
inspectoriboB saliitem et eredere sabnotatia Snsiiifiata habetur^)
omnia yeritas, qne non viva voce Td ') literamm testimomo stabilitnr.
Conatare igitor capimns oniTersis, qnod H. exhibitorem presenciom
in gradom sacerdotii in iocrtm ardinem seüieit dffoconi
promovimus rationabiliter prosequendo'). Nc autcm super hnins
ordinacione contingat aliqua caiumpuia dubitacionis suboriri, dicto
U. contulimus ])rcscntcm ccdulam sigilli nostri munimino commtinitam.
Bischof Rudolf von Coostanz erwählt 1274, vor April 7, gestor-
ben am 3. April 1293.
25.
Bisehof (Konrad) von Strassburg an den Yon MiUnheim, seinen
Prolnurator.
S. 7 No. 22. (1273—1299).
C(onrada8) dei gracia episcopus Argentinensis fideli sao proco-
raCori dicto de MAlhem*) salatem et graciam snam. Tae discredoni
Yolnmns esse notom, qnod omnibos negociis nostris fideUter apat
a^nissiinuin regem et dominum nostrum dispositis . . .
Bischof Konrad von Strassborg regierte von 1273 bis 1. August 1299.
26.
G. ersucht den Grafen H(ago) von Werdenbeig, eine Schuld,
für die Jener als Bttrge haftet, au zahlen.
S. 19 No. 70. (1281—1809).
Hagnifico viro et Ulustri H(ugoni) comiti de Werdenberch *) G.
tälis ad omnia soa bmphMdta Toluitateai sire senriciam indefesnnn.
Testra noverit dominado, qaod apat Ltitfirldom Betirongerinm*) dveoL
Gonstandensem pro c marcis argenti ponderis Constanciensis, quas
idem vobis matoavit'), me fideiussorem constituistis ita videlicet,
ut') si in termino non solverctnr diftinito, sine "*) rontradicdone qualibet
in obstagium deberem*^) presentari. Cum igitur terminus imminet'*),
0 babeator Cod. — *) Folgt ein getUgtet r. — ») ex proaequaido
Coa. — Mfllhem« Cod. - •) Yor ch ein g gefügt. — •) Lesung nicht
eidier. 0 matavH Cod. — *) courtltutis Cod. — *) Fehlt im Cod. —
Folgt gefeiigt eontnu — Folgt dnidutiidien pr. — '>) Cod.
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Eediicli.
nMnm dooiiiiadimein depteoor et eibortor, qaod efficMiter iator
tennmom nobiseom diapooatis, qnaliter iiredieto Lätfrido saum debir
tBm in termino penolvator, ut posthac studeam fidem meam attmcioi
obligare. Plnribus enim paccionibiisiiiTolutus^) dampaiiiiilBimeiisum')
sutiaebo, si extra domnm meam*) in obetagiom me focari contigit.
Graf Hogo L Ton Werdenberg-HeiUgeiiberg, Landvogt in Ober-
schwabea, ist am 7. Dez. 1280 gestorben (Krüger in Mitth. z, vaterl.
Gesch. V. St. Gallon 22, 138); er dürfte kaum der Adressat dieses
Schreibons sein, da die genauer bestimmbaren Briefe der Handschrift
doch alle nach 1280 fallen. Daher ist hier wohl sein Sohn Hugo 11.
gemeint, der zwischen 1305 und 1309 gestorben iät (Krttger 148 f.)*
Der Terderbte Name des KosBtaiuen ist olfenbar in Bettminger an
Terbeeeern.
27.
Anselm von Kapoltstein ersucht jemanden, für üm ein Streit-
rofls za Iniifen.
S. 18 No. 69. (1277—1311).
ACneelmiii) nobilis de Bapoltstain dOeeto sno creditori salntem
etc. Tue dileccioni clareat per prescntes, quod caballum belloram
habilem insnltibns non habeo nec A-enialem invenio sicut veliem. Qaare
toam discretionem flagito, quod omni diligencia volis mihi perscrutari
talem cquura, videlicet corpore*) validum, cursu velocem, laboribus
oportunum. Et si quem talem') inveneris, ipsnm studeas licitari.
Taxacionem mihi protinus quuque demandcs, ut ab aliismeis^) credi-
toriboB mntaor pecnniam et eam tibi dirigam, qua cabaUnm^ valeas
flolvere licitatom.
Anselm II. von Rapoltstein erscheint von 1277—1311 (vgl. Albrecht
Bappoltstein. ÜB. 1, 706), dadurch ist die Zeit des Schreibena begrenst
28.
Oer Meiater der Stadt Stnunburg klagt dem Grafen (Egen)
voo Freibiirg ttber eine an einem Strassburger Bürger verübte
Gewaltthat und verlangt Genugthuung.
S. 18 No. 66 (1271—1316).
Strcnuo viro ac nobili comiti de Friburgo magister civitatis
Argontniensis salutem et ad omnia beneplacita se paratos. Vestre
dommaciuiii notiäcare^) compelümur^) conquerendo, quod qoidam de
0 Koir. aus inrobitis. — <) Folgt getilgt st — *) Folgt i obstsg
ducbsilicbeiL — ^ VieUsicM so sa «BModierea statt des capri ove des
OmL — >) Folgt getilgt sqwiiB. — *) Folgt durchstricbsn ereditores, dsa
in creditoribos za bessern venncbt wurde. — ^ Korr. aoa —
^ Folgt gsstricbea eoik — ^ Karr, ans oonpeUeianis;
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Ein oberrhwfiiwhe» Formelbach.
27
vestris subiectis qaendam de nostris civibus nulla racione previa
rebus suis temere spoliaverunt et spoiiatum ') in vincuüä detinere non
foraidant. Cum igitor üiter hob et vestnuii drcumspeccionem non
levis vsiiB amieide feerit ab antiqno, sumino') opere deprocamnr,
quatcnos nostrum oondTem invinciilatam . . et darnima, qneaostmiiit,
sibi diguemini^) resardre, at ez hoc nos, qnos derotos Semper habni*
stis servitores, deyodores in onmibos sendatis.
Das Schreiben ist jedenfalls an Graf Egen von Frdbnrg geriditet,
der seit dem Tode seines Vaters Konrad (I) im Jahre 1271 die Stadt
Freiburf? besass und 1316 dieselbe seinem Sohne Konrad (II.) über-
liess, vgl. Kiezler, Gesch. des Hauses Fürstenberg 113 £L Eine engere
Begrenzung lässt sich sdiwerlidi finden.
29.
Graf (Egen) von Freiburg fordert die Stadt Strassburg auf,
den einem Freiburger Bürger angethaneu Schaden gutzumachen.
S. 6 No. 16. (Ca. 1282—1316).
C oomes de Fribarch^) viris honorabilibns et discretls magiatro
et commnnitati civitatis Argentinensis salutem et ad singnla bene>
placita se paratum. Vestre prudencie conquerendo significo per
presentes, quod qiiidara civis Friburensis'') rcdieiis de nundinis')
Argentinensis civitatis a quibusdam VLstratibus nimis temere fuit
occupatus. Cum ergo iuxta l'urmam pacis generalis a terrc baruuibus
confinnate^) quilibet qnantameimqae debitcar tantnm corain domino
800 debet conveoire, Testram indnstriam depreoor et exhortor, qna-
tenns hoc qnod in predicto dve minus rationabUiter attemptatmn
est, velitis revocare, nt ad vestra beneplacita dm Semper promptna
et paratus, scituri, si vos non feeeritis tantam nequiciam . . '), nec
possum nec debeo claosis ocoiis preterire, ut qoidqiuun simlle vobis *0
irrogem ut oportet.
Die Sigle C für den Grafen fon Frciburj: ist sicherlich absicht-
liche oder unabsichtliche Entstellung; Grat Konrad von Freibarg,
auf den sie passen würde, war schon seit 1271 tot, seine Söhne waren
Heinrich und Egen, der dritte, Konrad, kommt als Geistlicher nicht
in Betracht. Es muss doch wohl E statt C gesetzt und auf Grafen
Eigen, den Htnu von Freiburg bezogen werden. Einen wahrschein-
lUkm leminns a quo ergiebt die Berufung auf den a tenre beronibas
^) spoliam Cod. — summe Cod. — Ein Wort wie libciare ist
zu ergänzen. — *) Folgt durchstrichen rccusaie. — *) Korr. aua Fri-
burgech. — So von gleicher Hand mit anderer Tinte nachgetragen,
das ursprüngliche Aug(u8tensiB) aber nicht getilgt. — ondinis Cod. —
^ eonfinnare Cod. — *) Folgt getilgt totam neqaieiaa; es mus Uer doeb
ila Wort trie emeodare eifiBst weiden. <*) eansis Cod. — Folgt
getiigk inegsov
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28
Redlich.
beschworenen allgemeinen Landfrieden: Ende September und Oktober
1281 Uesä König Rudolf durch ganz Schwaben und Elsass überall den
Landfrieden bmcfawQfen (Elteäaid SS. 17, 125). £ben dmab zog
übrigens der König g^en den Grafen Egen und belagerte ihn in
Freibarg; am 23. Oktober erfolgte die Slkhne (Böhmer Beg. Bnd.
Ko. 631).
90.
Herzog Leopold yon Österreich präsentiert dem Bischof von
Konstanz ciaeü Priester für eine Kirche.
S. 9 No. 20. (1308 Mai 1 - 1326 Febr. 28).
Reverendo in Christo patri ac doraino cpi^^copo ronstanciensi
Lupoldus dei pracia dux Austrie et Stiric ( obsequiosam compla-
cendi in omnibus voluutatcm. Ecclesia iali nobis ex morte^) talis
derici quondam rectoris eiusdem eoclesie vacante, cnins ins patronar
tos nobis dinosdtor pertinere, honestnm ¥inun iaüm sacerdotem TobiB
littoris presentibns presentamns rogantes snnimo studio et affectn,
qnatrmis ipsom cora animarum eiusdem eoclesie invcstire dignemini
et in ipsius possessionem auctoritate ordinaria (inducere) corporalem'),
quatenus prefatura talem dei et nostrarum precum iiitnitii de dicta
ecdesia investiatis cum sollempnitatibus dcbitis et consuetiä. Datum etc,
TTorzng Leopold übernahm nach der l'>inordung seines Vaters
K("mig Albreciits im Jahre VA)S die Verwaltung der oberen Lande,
nach ^veiclieni Zeitpunkt doch vorliegendes Formular gehören wird,
and starb am 28. Febr. 1326.
31.
Meister und Hat der Stadt Frei bürg (im Breisgau) ersuchen
den Magister C. dabin zu wirlten, dass das Konstanzer OMzialat
keine Klage des Freiburger Bürgers Arnold Slunt, der wegen
Diebstahls bis jenseits des Bodensees verwiesen worden sich
aber trotzdem in Konstanz aufhält, gegen Freiburger Bttrger
S« 14 No. 53. annehme.
Pmdentis eloqnende oratori magistro C. magister et eonaoles
opptdi^l Fribnrgensis affsctnm matao complaeendi sinoerom. Yolentes
in evigentibus nostre plebis cansamm strepitibos sapiende vestre
patrodnio dirigi et defendi casum vobis relacionc veritatis') scribir
mus subvocatum Amoldus dictus Slunt noster pridem roncivis, dum
fiusset*) anno iam terdo ') preterlapso super furti reatu crucis pati*
*) Daraber geschrieben Td resignadoue. — *) Lfldce, jedenAOs so
sn eig^biiea. *) coponlem Cod. — *) mfaiister eoosnles et oppidi
Cod.— «) veritati Ood. — •) fuisM Cod. — ^ Folgt dnrdiatrichenpreter et
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Ein obenbelniBch« Foraelbnclu
29
bulo puniendi*) coram nostris iudicibus per viros constantes ac-
critcr accusatus et hac de cansa carccri maleticoruin obscure detni-
sus proximi tribunalis sentenciam expectaret, mox ob consangui-
neorum^) suonun preceö mtoiisai> luci redditus") et plenarie libera-
msm*) donatns post tridanm deUberadoms^) sciUcet tempus ydon-
enm ooram indidbiiB sapientibiis et plebe mm iponte soUemp-
niter oorporali prestito sacrameiito sancdTit sMb Bibi*) siianim
remm sarcinis et ceflaantibus iudicomO nostromm et accosandnin
persecucionibus et querclis fore*) sine spe reditus in exilio perpetuo
moraturus'), et adhuc infra mensis ciusdcm curriculum arrepto itincro
trans lacum dictum Bodense sine intcrmissione'®) directo, dcinrcps
niunqnam citra tanti spacii terminos nostris menibus accessurus. Nunc
antem, ut dicitar,sae salutis immcmor et nota^')furti periurii ^^}labe")
cftmmaoiliitiw Constande monua agit et ibidem nostros oondTeB tra*
Mt in causam. Qnapropter drcamapeodoiuB Testre coras pro nobis
vigües exdtamus seriOBis monitia postulantes, quatenus apat honofa-
blies dominos episcopatns Constandensia viearios vel officiales eorun,
ne predictum raaleficum et infamem contra nostros oppidanos tam-
quam pcrsonas laycales laycuni non audiaiit, spA i)ocin.s. dtim actor
seqtii dobeat(forum)") rei, ipsuraimmo*^) non ipsum, sed procuratorem
eins, cui pro eo super petendis debitis iasticiam fieri procurabimus
indilatam, absque difficultate rcmittant, evincere incoretis, gratum
w\na in hoc obseqaimn impcndatis.
32.
Formular einer Jahrtagsstiftung. S. 11 No. 38.
Oirulns dej. gracia Jiomammm rc.r univcrsis prcsencium inspec-
toribus salutcm et credure subuotatis et subscripte veritatis noticiam
memorandam^^). Quoniam hnmane condidoma opera in oblivionia
pfedpidnm dedncontar Td ea qne genmtor in tempore com temporls
ihictiiadonibiiB perdontnr, nid ledivivo'^ Uterarmn testimonio paienr
tnr**), noverit igitur presens etas et posteritas postfutura, quod nos
divini zelo pheumatis '\) iiiHainmati orlesie beate virginis in tali loco
Site contulimus x iiiarca.s redditibus )iitcri>üsito tali pacto, quod canonici
in eadem eclesia militaiUes uostruui debcnt aniiiversarium cum caa-
delis certis regie niemorie convenientibus solieuipuiter celebrare.
Die ganze Fassung dieses Stüciies, angefangen schon yon der
Pnblikation entspricht keineswegs den Fcnmeln dner KOniganrknnde,
^) Korr. ans pnniengedL — ob saagalaeonim God. — ^ xeddi Cod.
— *) liberacionum Cod. — ») deliberacioDi Cod. — «) Mit Verweisungs-
idchen eingefügt. — ^) iudiciura Cod. — ^) foret Cod. — ^) rnnratus Cod.
— Korr aus intermissinone. — notam Cod. — i^) perinciam Cod.
die letzten zwei liuclistaben getilgt. — Korr, aus labes. — Fehlt
im Cod., wohl so zu ergänzen. — ") inmo Cod. — ") subscripte-me-
noiaadam am Bande nachgetragexL — redivio Cod. — Cod.
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Bedlioli.
bewegt sich vielmehr in Wendun^yen, welche in Privaturkonden gang
und gäbe sind. Das vorgesetzte Canilas dei gracia Rom. rex ist
daher sirherlii 1» willkürliche Änderung oder Znthat des Sammlers
oder Abschreibers und beweist nur, dass da^ Stück in dieser Form
flnl aadi dar Eönigswalil Karls IV., b^o nadi IBM enMiiidfitt ieia
kann.
33.
König (Rudolf) schreibt den Grossen, dass der nach Nürn-
berg bemfene Reichstag verschoben werden mtisse^ und ent-
bietet sie dafür zu einer Heerfahrt
S. 5 No. 14. (1284 März).
H, dd grada €te, onivenli baroniboB per Alemaoiam oonititiitiBO
aaloiem et snam gradam. Non est novum et*) Incengmam alicni
rcputandum'), si pro qimlitate temporis . . quam regalis celsitudo
statuit copimur iinniutare. Sciat icritur vestra discrecio, qund bcllis
ingrucntibus in Austria non spcratis curiam dccretam in Nfircnbcrch
in amplius suspendere*) nos oportet, donec per dei graciam nostris
laboribos et exjiensis pacem disturbalam repaiavimus. Quare vestram
diaereoknem, quibus presenfl sciiptam flMrit eihibitnm, sammo open
eomaoneniiiB, quatenaa ezpenaaa et laborea, qnoa ob honoreiB regia
magnificencie in pre&tam curiam inpendere Tolebatia, noUaeam
ciatis in hostibus imperii debellandis usqne . noakra tob^ oonspec»
tui pro<;entante8, qoi ab imperiaii cahnine promodonem altqaam veli-
tis expectare.
Die Deutung und Einreihunf? dieses Schreibens wird ermöglicht
durch den Brief König Rudolfs an die Stadt Lübeck vom 8. März 1284,
Cod. dipl. Labec. I 1, 415. Hier teilt der König an Lflbeck mit, dass
er des nach Nftmborg bemfcnen Beicfastag widerro&a vnd statt
dcasea £e Ziina— aniiwhimg emas Bdebshaeres auf %L Joni ange-
ordnet habe, was er für die Wahrung dea Landfriedens viel zweck-
dienlicher erachte. Es handelte sich da um ein Eingreifen in die
weitreichenden Verwickelungen, die im Nordosten Deutschlands droh-
ten. Lülfcck war schon seit raehn rcn Jahren mit den Markprati n
von iiraudenburg in Zwist wegen tinauzieller Forderungen, weli lio
dieselben aus ihrer Pflegschaft des Keichsgutes in diesen Gegenden
ableüetaa. Lflbeck mr ein Haupt des grossen Bostocker Bnndaa
von HerrcB and Stildtan laia 13. Jnni ISSS, der sieh awar in erster
Linie gegen Norwegen kehrte (vgl. Hansisches ÜB. 1, 344 Na 966),
der aber auch gegen die Brandenburger gerichtet war. Diesen hatte
sich aber andrerseits wieder Herzog Albrecht von Sachsen verpflichtet
(vgL Schreiben Rudolis vom 7. Juni 1284, Cod. dipL Labec. 1 1, 420).
^) cnnstittitiis Cod. — ^) Folgt gestrichen inj? — repentaiuhim Cod.
— ♦) Ilirr niuHS jedenfalls etwas niisgefallpn sein. — splendcre Cod. —
^) Im Cod. ktiiue Lücke, doch ist hier die Bezeichnung des Termins eiuzii-
fügen. — *) n<is <^
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Ein oberrheinischefl Formelbuch.
31
Mlijalir U84 kirmirtflB oiBM Ftiadseligkeiten. Da wollte als»
der König Tennittelnd eintreten, die anftagliehe Abdcht, einen Reichs-
tag n bernfien, ward lalleo gelaaeeii, Bnddf wollte energischer, mit
Beeresenlgebot Ruhe stiften. Das war im März 12Bi, in diese Zeit
fällt unser Schreiben. Aber auch dazu kam es nicht, Rudolf begnügte
sich durch Briefe und Boten einzuwirken und wenigstens zwischen
Pommern und Rflgen einer-, Brandenburg andrerseits wurde im
August 1281 ein Aasgleich geschlossen. Vgl. anch Kopp, Ileichsgesch.
1, 401 ff. — Die Sigie H. in onserm Schreiben ist natQriich willkttr-
liche Terlndenmg. Yielleiehl isl andi das Anstria" eo in hear>
teilen. Osterreich kann darunter nnmflglieh verstanden werden, eben-
sowenig die marchia orientalis (Meissen); wollte man e>; einfach als
„Osten" fassen, so passt auch dies nur recht schlecht. Die Wendung
der Adresse: nnivcrsis baronibus per Alemaniam, welche auffallen
könnte, lässt sich ähnlich auch in einer Urkunde K. Albrechts vom
5. Februar 1300 (Winkelmaun Acta imp. 2, 192, barones et nobiles
regoi Alemanie) belegen.
Im Folgenden geben wir nebst der Vergleichong der Reihenfolge
der Handschrift mit onsern Drucken eine auszugsweise Übersicht der
anderen in unserer Brieftammluig enthaltenen Schreiben. Bei den
in den Acta imperii sei. TerOlOfontlichten Stacken No. 18 nnd 68 sind
die Tom Druck abweichenden Lesearten des Codex verzeichnet.
Cod. Ko. 1 » oben No.
1
Cod. Ko- 11 oben No. 14
2
2
12 16
8
10
13 Formular einer
4
11
Privilegicnbestutigung für ein
5
12
Kloster. Cum pro sacrc re-
6
18
ligionis.
7
13
Cod. Ko. U » oben No. 83
8
15
15 38
9
6
16 28
10
22
17 8
18.*) Gedruckt Böhmer-Ficker, Acta sei. 365 No. m. Leseartcn
nach dem Texte des Codex: Z. 1 R(ndolfus) dei gracia Rom. rex et
Semper augustus . . . episcopo salutem et bouam in oran. voluntatem. —
2 seneetus (!) — 3 subiectis (!) — 6 alacrius. — 7 quanti (!) - 8 in
regem coraudum (1).
19 B oben No. 9. — 20 oben Na 7. — 21 » oben No. 4 —
22 = oben No. 25.
291*) Litera Jude! baptisati. Plebaaos talis talis ecdesie Con-
stanciensis dyocesis bearkundet, dass er sub anno domini tali den
Jndoa Aascbelin, prseeaeinm latorem, in aller von der Jürcbe vor-
») 8. 6. — ») 8. 9.
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82
Bedlich.
gescbric])cnen Form getauft habe. Datum anno domini etc. Noverint
universi quos — sigillo oommunitas.
24. YidimiLs. Officialis curie Constauciensis vidimiert eine Ur-
kunde von Jo. episoopns aervm elc. MoTerint xairreai efe flinioli —
ftdmus commiuiii.
25. Tto sepoltora. Jo. penitenciarins Teveraidi in Christo talis
giebt tali den Auftrag, den Körper des jüngst getödteten H. kirchlich
za beerdigen nnd etwa von demselben Beschädigte oder Gläubiger
ans seinem Nachlasse zu befriedigen. Datum anno etc. DeYOcioni
tne comniittimus - ante omnia satisfaciaut.
26 = oben No. 30.
27. Pro ducatu. U. comes talis nimmt den C. dictum Münser ei-
fern in Eeselingen, der Kwftnannuchaft halber in firemde Lander
reisen wül, in Schnts nnd Geleite. Datum etc. Noverint oniTerei
presencium — fuerimns requisiti.
28. Quomodo ab[bates] scribunt. £ine Reihe TOB Titeln and
Grossformcln für Schreiben von Äbten,
29. Quomodo [clerici] scribunt. Eine Keihe von Grussformeln
für Schreiben Geistlicher.
30. ') [AdJ amicus. Kiue iieihu von Grusslormeln für Schreiben
an Freunde.
81. [Ad] superiorem [pro b]enefido. Ein Bitter bittet einen Bi-
schof um eine geistliche Pfrllnde ftr seinen Sohn. Com non meis
meritis vchimmcius excitentur.
^?2. [Quo] modo superior [conjcedit beneficium. Gerhardus (Bischof
von Konstanz, 1307—1318) verleiht dem Sohne des Ritters eine geist-
liche Pfründe. Quoniani longis temporibus — liberaliter assignamus.
33. Yenerabili episcopo tali in curia Romana existenti talis. £r
ersucht den Bischof, fOr den G. clericus die Yerleihung einer Pfrflnde
bd der Curie zn erwirken, Yestre patemitati ~ obnixins teneamnr.
34. HonorabiUbns ac sapientibns viris indidbns cnrie Constan-
ciensis talis. Er empfiehlt den Richtern die Sache eines H., der
durch die Bosheit eines Feindes vor ihr Gericht geladen ist. Licet
Testre dominacioni — prevaleat in codem.
35. Amico privato talis. Er ersucht den Freund um Nachricht
de statu Romane curie und ob er mit Aussicht auf Krfolg dahin pro
beneficio impetrando gehen könne. Dilecciouem tuam — pro bene-
fido impetrando.
86.*) Ad episeopom qoi lesas. YenmbOi in Christo patri ae
domino Pe. episcopo. Ein Kleriker, der im Auftrag des Bischofs
reiste und von einem Ritter überfallen und schwer verwundet wurde,
bittet, den Ritter gebohrend zu bestrafen. Potestas iodiciaria — te-
meritas reprimi.
37. Formata est scriptum autenticum a persona eclesiastica in
dignitatc posita alicui persone tradita ad calumniam excludendam,
que potest alicui contra iusticiam irrogari'). Darauf folgt unser No. 24.
1) & 10. — >) S. 11. — >) iirigata Cod.
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Ein obenrhciniMbeB Ftemelbaeh.
38
38. Nota, Privilegium didtiir a privacione Icgnm, nnde privilegfam
dicitor, qoia privata lex et specialis. Darauf folgt unser No. 32.
39. Testament eines H., der tali oclc^ie x mansos agri seminalis
et totidem viniferos cum x iugeribus pratorum vermacht, ita qaod
canonici') loci prefati menm dcbcnt anniversariom singolis^) annis
rite et rationabüiter celebrare. Testamentiun') est actio — testibos
snbnotatis.
4a Cirographns est miinmJiB descriptio, qne post fiustom partita
per medhuii oonwriptiMMiiiL ntriqiiB ptrti oonfertiir, ofc siia paotio
firodor possit esse. H. Terplkndet ein Haas mit Jahresdne toi niei
Jahre. Qne abolere conswevit — evidenciam reliquendam.
41. *) C. plebanns empfiehlt latrix presencium, die ihm beichtete,
quod cum sibi noctis sub silencio detestabiles sompni delicie subre-
psissent et paulum post sompnum vigilaret soum aput se invenit pue-
rom sufocatum, zu geistlicher Hilfe. Yeniens ad me — gracia re-
leraii*).
42. CaanaMo est, quaiido ofdinariaa iwtox propter legitimiim
impedimentnm ddegat sobdito suo causam. Ordinarius iodez appel-
latnr omnis^) in superiori iudicio. Delegatus est, eoi index soperior
causam dclcfjat. Subdclcpjatus est, cui legatus causam comraittit et
qui constituitur a legato et ponatur tale excmplum: Jo. episcopus
talis tali salutem. Yeniens ad nos talis dyocesis talis soam nobis
querimoniam demonstravit — unus vel doo exequantur.
43. [Rejsignacio [eclesije. C. rector talis eclesie resigniert die-
selbe eisern Ssdiof oder dem Fatronatsherm. Cum ego propter —
robore commimitas.
44. Judicium. Albertus et Ja iadioes sancte Moguntine sedis
tali. Sie wollen den von dem Adressaten empfohlenen H. in seinem
Rechte gegen seinrn WidersQcber schtltun. Datum et actum etc.
£t si cunctis — poterimua promovemus.
45. Sapienti viro magist ro H. de sancto Gallo officiali curie
Constanciensis amico predilecto. £r wird ersucht, eine honesta
domina von der Exkommunikation zu lösen, in die de ex communione
talis verfallen ist Amiddam mtram — eidem commnnieari, —
Ein Sddasasats, eine a Petro tali dtierte PeisOnUdikeit betreHiuid,
scheint sachlich nicht zu dem Vorhergehenden zu gehören.
46. Sacerdos [peti]t a indicibus [quod] sibi sit [dicjendum. Re-
verendis in Christo dominis') vicariis eclesie Cons tanciensis talis
sacerdos incuratus in tali. Er ersucht um Weisungen in einer Rechts-
sache. Vestre discrecioni — presto snra adimplerc.
47. ') Litera pro ex{ami]nacione t[estiumj. Discretis viris doctori-
bos pnerorum in tali Sie werden (vom Konstanter biscbOfiiclien
Offidal) anftiefordert, in einer Rechtwacfae Zengen su femehmen und
canoci Cod. — >) sigulis Cod. — «) teitimomum Cod. — ♦) S. 12.
— •) Ein ähnliches Schreiben in einer Wonnser Briefeammlung des 13.
Jahrb., vgl. Boos, Wonnser Ürk.-Buch 1, 399 No. 66. — «) Folgt ge-
strichen iudex. — ') Folgt getilgt TicariTicarüs. — *) S. 18.
Z«ttochr. t. GMob. d. Ob«rrh. N. F. XI. 1. 3
Digitized by Google
84
Bedlicb.
deren Aussagen unter Siegel einzusenden. Datum Cdnstancie tili
die etc. In causa mota — ea nihilominus exequatis.
48. Litera quando remittuntur dicta testium. Uonorabili domino
officlali curia Constanciensis Jo. puerorum doctor in tali loco iu-
dex scu examinator testium et piincipaliam personarum a vobis de-
patatus. Er berichtet Uber die Yernehmung der Zeugen und ttber-
aendet deren Anangen. Noverit Testm rewencia ~ tenniniim pre-
fixiiniie»
40. Litteia pro clerico incnrando. Sapienti viro domino Wem-
hero viceplebano in Lindow C. talis. Er ersucht, einen viceplebenns
als Vikar zu bestellen. Cum vir diserctus — habere vclitis.
50. Petrus bittet einen Freund, ihm novum grecismum . . a ma-
gistro quondam C editum zu verschaffen. Hier sowie für das nächste
Sehreiben eine Auswahl von Adrcssenformeln vorangestellt. Lectori
nomm grecismnm — constringie ailtotam.
51. *) Der Freund ecbreibti er wisse nnr einen einsigen grecia-
mns, der pro nuurca ugenti sn brnfini ist. Noverit toa sinoeritas ^
transmitti procurabo.
52. Regeln fQr dictamen prosaycom.
53 = oben No. 31.
53a- ^) Jemand schickt an seinen Freund 30 solides zur Bezahlung
der Kopie eines Buches. Pure societatis — subici contingat. — Dar-
auf, folgen wieder Adressenformeln an Geistliche and;Freiuide.
61.*) H. Scolaris artibos inrigilaas Barysias bittet seinen Yater
am Znsendang Ton swei Marie. Non est pater — proeol dnbio g^oriari.
55. Civis Argentinensis filio suo stodere debentl; will Um
kein Geld schicken, bevor er sich nicht bessert Litere a te valeas
reformare.
56. Diligeudo patri suo C. G. gracia studii Parysius existens:
Bitte um Zusendung von 10 Mark. Sicut patri filins floreat et
exultet.
67. Beverendis parentibos suis C. Scolaris Stadens Bononie; bittet,
da sein magister gestorben, am Bestellong eines andern sodns; sonst
werde er in die Heimat snrOckkehren. Yestre dilecdoni — non
obmittam.
68. Dilccto fratri suo C. clerico studio Parysius existenti ego
miles Argentinensis et fratrcs sui; sie melden ihm den Tod ihres
Bruders Nikolaus and fordern ihn zur Heimkehr aof. Si (^ue deos
dedit — salubriter disponamus.
59. ') C. Scolaris artibus Parysius iusudans schreibt seinem Freunde
moram Anrelianis fteienti, er möge nach Paris studieren kommen.
ConsoUt et indadt — perpetao profntnram.
60. Der. civis Constanciensis schickt dnem befrenndeten Bor-
ger von Mainz 5 karratas Wein, welche dieser baldigst ^ Terkaufen
und dafür Salz und Häringc einkaufen soll, damit er letsteres bereits
um Mittüasten in H&iideu haben könne. Amici digne — obseqnÜs
inherebo.
*) & 14 - S) S. 16. - ») S. 16.
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Ein oberrfaeinischeB FonnoUnich.
35
61. Civis Werdensis schreibt einem civis Augustensis über
die beabsichtigte Verheiratung seines Sohnes mit des letztem Tochter
und bittet ihn zur Besprechung der Sache nach Mainz (!) zu kom-
men. Diversa quidem relacio — poteritis intimetis.
62. GM Coloniensis dii tali salntem. Bedanert und entaehvl-
digt flidi, dan er de« letzten Wonech nadi einer Heirat ihrer Kin-
der nicht erfiBlIen könne, da er seine Tochter bereitB vermählt habe.
YeBtramm series literanim — mihi demonstratis.
63 = oben No. 3.
04= , ,19.
*>5 = „ • 5.
66 = „ „28.
67= , «20.
68.*) Gedmckt BOhmer^Eidnr, Acta eeL 709 No. 1009. Lesearten
nach don Texte des Codex: Z. 1 Tiris etc. magistro et oommnnL
— 2 animnm nostrom (I). — 8 affeetatom (!). — 4 vires eoram ever-
Simns-
69 = oben Ko. 27.
70 = . , 26.
71= , . 21.
72« , „17.
<) 8. 18.
3*
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Johanii Georg Jacobi's Briefe an Pfeffel.
Hitgeteflt TOD
Theodor SchoeU.
„Die Universitätsbibliothek zu Freiburg i. B. bewahrt noch
38 Briefe Pfeffcls an Jacobi, die vom 25. November 1787 bis
zum 11. April 1S09 reichen, von denen A. Stober seclis ver-
öffentlicht hat, darunter den ersten und letzten (Epistel an
die Nachwelt S. 90 — 105), während die Briefe Jacobi's an
Pfeffel verschwunden sind." (PfaDoenschmid, Pfeffels Frem-
denbuch S. 300.)
Diese verschwunden geglaubten Briefe Jacobi's sind nun
zum Teil (87 an der Zahl) vorhanden, und der folgende Auf-
satz hat zum Zwecke, ihre wesentlichen Stellen mitziUnilr n.
Aufbewahrt wurden sie in der Familie des Strassburger Pfar^
rers Bieder (f 1862), der 1798 Pfeffels Schreiber gewesen
war. Sie gehen vom 17. Januar 1799 bis zum 14. Juni 1808.
Da nun Jaeobi 1784 zum Professor der schönen Wissenschaften
in Frmbnrg ernannt wurde und sdion folgendes Jahr (20. Sep-
tember) durch Schlossers Vermitthing ^) den Oolmarer Sänger
besuchte 2), so ist anzunehmen, dass der Briefwechsel gleich
begann (jedenfalls seit 1787), und dass die erste liälfte von
Jacobi's Briefen verloren ist.
Die wichtigere Hälfte jedoch ist es jedenfalls, die erhalten
ist. Denn erst mit dem Tode Sarasins (1802) nahm Jacobi
im Kreis von Pfeffels Freunden die bevorzugte Stellung ein,
welche den Umstand erklärt, dass Ehrenf. Stöber seine
Der 1764 Jacobi's auserlesene LieJer gesammelt und herausgegeben.
^ *) Seiiie Schwägerin« die GemaUhi det Fhilosopheu, war schon 1780^
Tier Jahie tot ihrem Tode^ in Bemche bei PfefBal, den aie wohl durch
ihre F^renndin Joh. Fahfaner, Sehloasen iwtite CNktCu» kemieD gelent
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Briefe JmMb PfeifoL
37
Blätter dem Andenken Pleffels gewidmet, gerade an
ilm richtete. Auch gehörte er zu den wenigen Auaiändem,
welche Ehrenmitglieder der 1801 gestifteten Celmarer Naeh-
eifernngsgeseUechaft waren.
Der Wert der nun anszogsweise folgenden Briefe ist ein
mehrlMher. Sie beleachten uns nicht nur das innige Ver-
hältnis der bmden Dichter, den Entstehuugsprozess ihrer
diesem Zeitranm angehörenden Werke und ihre beiderseitigen
Familienangelegenheiten, sondern auch die Lokalgescbichte
Freiburgs und seiner Universität, besonders im Augenblick
seiner Einverleibung in Baden nach dem Pressburger Frieden.
Über Jacobi's Anteil an der 1787 von Schlosser angelegten
Circularkorrespondenz, siehe diese Zeitschrift (1894, S. 325)
und die Stöber'scben Anmerkungen zu der Epistel an die
Nachwelt (S. 90). Aus letzterer Stelle ergiebt sich, dass
1787 Pfeffel und Jacobi schon in regem Briefwechsel standen,
jedoch das vertrauliche Du noch nicht gebrauchten.
1. Freyburg, d. 17. Jänner 1799.
Seit Weihnachten, lieber Bruder, bin ich immer unpässlich ge«
wesen. Do wirst mir also verzeihen, dass ich für deinen reichlichen
Beytrag zum künftigen Taschcnbuchc^) dir nicht eher dankte. Jedes
dieser Stücke zeichnet sich aus, entweder durch glückliche Laune,
oder durch feinen Wahiheitssiun und tiefes Gefühl des sittlich Guten
und Schönen. Ich kann dir nicht sagen, wie es mir wohlthat, dass
du bei allen Gelegenheiten dem Gdste des Zeitalters so muthig ent-
gegengehst, and swar ohne dich zu ereifern, mit dem lachenden
Spotte, der gewiss mehr wider ihn vermag als die bündigsten Beweise
aus der speculativen Philosophie. Beccarias Grabschrift hat mich
sehr belustigt; bei dem Witzling'j aber war es mir, als hätt' ich
es schon gelesen. Solltest du etwa es jemanden vorgelesen haben,
der es irp^emhvo hätte einrücken lassen? So hatte vor zwei Jahren
einer au^ Karlsruhe dein Sinngedicht auf dcu NeufräuL Kalender
bei Fliek gesehen, es auswendig bdialten und dem Badenschen
Hosen-Almanacfa, obwohl verstflmmelt, einverleibt, so dass es dort
firOher erschien als in dem meinigen.
Der Bejfall, welchen du meinem Mayliede giebst« freot mich
*) „Das Taschenbuch von J, G. Jacobi und seinen Freunden'* er-
schien 2U Köni^berg und Basel in deu Jahren 1795, 96, 93 u. danii
in Zflrieh bei FOsali. — >) Poet. Yenoche, Bd. IV, S. 9e.
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38
Seh 06 IL
sehr. In welchem Grade deine Zufriedenheit mit der Topographie
Ton Frey bürg iiireu Verfasser glücklich gemacht hat, würdest du dir
TonteUem kSnnen, wenn du nicht allsn bescheiden wftrest Dem
Lebenstftnse gab ich nicht bloss wegen meines VeriiUtnisses mit
dem Abb6 Zwerger eine Stelle im Taschenbuch, sondern weil mir
einige Ansichten daiin nen schienen. Uebeidem wurde das Stück,
als ich es in meinem praktischen Collegio vor ungefähr 2<X) Zuhürem,
worunter sich Doctorcn, Olticiere, Geistliche und sogar Damen befan-
den, zur Faschingszeit las, mit so allgemeinem Beyfall aufgenommen,
dass ich es, als eine Fastnachts-Kurzweil, der Bekanntmachung nicht
imwUrdig achtete.
Dein Brief an den jungen Brucker ist besorgt Ich habe dem-
selben hier eine Hofineister-Stelle ▼erschafft, die zwar manches Ustige
hat, aber vor allen Nahrungssorgen ihn sichert. Unser Prediger
speiste am Dreikönigsfeste bey mir zu Nacht, da wttnschten wir recht
sehnlich dich und seinen Bruder zu uns.
Von Barts Almanach hörte ich nichts; werde aber, sobald ein
Anlass sich darbietet — denn ich habe in Wien keinen eigentlichen
Correspondeutou — mich nach dem Todtcu Amor') erkuudigen,
der mir in meinem Tsschenbnche höchst wüUcoramen wfire.
Schlosser ist mur in Frankfurt entfernter als in Entin*); denn ich
erhielt, seit der Nachricht von seiner dortigen Ankunft, nicht eine
Zeile von ihm. Er klagte damals, dass er aus dem unaufhörlichen
Wirbel von Zerstreuungen sich nicht heraushelfen könne.
Auf dem Postwagen bin ich nicht portofrey; solltest du aber nicht
bald eine andere Gelegenheit finden, so schicke mir nur mit dem-
selben dein Büchlein'). Ist der Gartensänger, wie die Zeitungen es
melden, wirklich in Paris angekommen und hat er seine Antigene
bey sich?
Lebe wohl, liebster teder 1 Ich schrieb dieses grOssfeentheils
uiter dem GelänD mehies Elehum*) und smner Gbmeiaden, indess
*) Poet Versuche, Bd. VII, S. 43. Jacobi sollte sich erkundigeu,
ob die so betitelte fn&B Übezsetzung m Wien abgedruckt weiden.
^ Sddosser war von 1787 Us 94 in Karlsruhe beschfift{gt, güig dann
nach AnspAch and von da (1796) nach Eutin. Im Herbst 1796 kehrte
er in seine Vaterstadt Frankfurt zurück, um das Amt emes Syndikus zu
bekleiden. Er starb daselbst am 17. Oktober 1799. — ») Pfeffels Ant-
wort (Epistel an die Nachwelt, S. 99) g'wht uns näheren Aufschluss über
diese und die folgende Zeile: „Das Büchlein, so ich dir br-stimme. ist
ein typographisches Phaenomenchen, ein von Didot, nach seiner neuer-
fimdenen steieotypischen Manier gedruckter YixgUi der 15 Sols kostet
und dich iblglich leicht mdir Porto kosten konnte als er wert ist Der
Gartensflager (Delille) ist nicht üi Paris und sefaie Singerin ist leider
noch bei ihm in Brannschweig. . . " Über Delille hn Eham (1794) siehe
Hevue d'Alsace 1895, S. 6—6. — *) Fritz, das emzige, 17 Jahre
nlte (1811) gestorbene Kind Jacobi*s und Ursula Müllers, die in den
Briefen Marie heisst und unter dem Namen Naiade von ihrem Gatten be-
sungen wurde.
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Briefe Jacobi's an rfeü'el.
39
mein« Marie seit einigen Tagen an einer £rk<ang leidet und der
Buhe bedarf. Sie nnd ich umarmen dich and die Deinigen von
ganzer Seele.
Inliegend eine Schnarre an meinen Freund Baden, nebst einem
Epigramm, von welchen ich wissen möchte, oh ich sie in mein künf-
tiges Taschcnhuch aufnehmen soll. Meine hiesigen Bekannten sa^en:
ja, ich aber fürchte, der Scherz möchte in jener nicht edel und in
diesem die pointe nicht auffallend genug seyn'j.
2. März.)
Alles was du mir geschickt hast, habe ich richtig erhalten: deine
Briefe vom 25. Jftnner>), vom 2. Homnng und 16. März, imgleichen
den Didotschen Virgil. Anfiaglich hinderte mich eine abermahlige
ünpäsalichkeit, dir fttr so viele mir gemachte Freuden zu danken;
nachher war ich theils mit einer £pistel an meine Marie, theils als
memhre du comitd de l'Univcrsitö mitunsernneu angekomme-
nen Gästen beschäftigt. Es ist gar schlimm, dass ich nicht zwey
von einander verschiedene Dinge gleich hintereinander thun kann,
und es mir so unglaublich schwer fällt, mich aus der Poesie in die
Prosa oder ans derreqvdte an einen Gommissaire ordonnatenr
in den Ton eines freundschaftlichen Briefes zn versetzen . . .
Ohngeachtet aUer Unrohen, die mich umgeben, bin ich znm
Dichten so aufgelegt wie je. Anch haben enre Truppen sich hier bey
ihrem Durchmarsch insgesammt auf eine lobenswürdige Art betragen.
Gegenwärtig haben wir eine kleine Garnison und würden so ruhig
leben wie mitten im Frieden, wenn nicht die täglichen Requisitionen
uns, zumalü wegen der Folgen, grossen Kummer verursachten.
Uebermorgen gedenke ich mit den Meinigen in Emmendingen zu
speSsen nnd da werde ich deinen Gross an Zink*) aosriditeiL Schnets-
1er ist als Landständischer Commissarias abwesend . . .
') Pfeftel autwortetc: „Der Namenstag ist ein liebes heiteres Im-
promptu, in der leichieu schnmckloscu, aber desto gefölligern Manier dta
Cbaulieu. Die Spitze des Epigramm's ist freylich nicht nach fraasOsi-
scher Art geschärft, aUein es ist ihm dech wahrbaftig nicht zum Fehler
anmreebnen, dsss es den griechischen Epigrammen gleicht, welche meist
den Lesern etwas zu denken geben." Der Namenstag steht in Jacobi^s
Werken (2. Aufl. ZOrich 1812, Bd. M, & 10). Das Smngedicht lautet:
Liebhaberey.
Im Schatten dieses Baums, warum
So unbeweglich und so stumm?
Was Behaut ihr da mit unverwandten
Empor gehobnen Angen? —
Schweige du!
Wir sitien hier, als Dilettanten,
Und hören jenem Qnckguck an.
*) Woraos obige Anszfige. ~ °) Friedrich Zink, Hofrat zu Em-
mendingen, t 1600. Schnetslers Sohn, August, war Diditer, Schwabe
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40
Schoell
3 (12. April 1800.)
Wie viel die gftnilidie Altgesehiedenheit Ton dir meinem Herzen
gekostet hat, wird dein eigenes dir sagen. Noch daan war der Ter-
gangne Winter far mich einer der kummervollsten, die ich erlebte.
XJnsem Schlosser hatt' ich verlohren ; kurz vor ihm war eine Schwägerin
mir gestorben, die Frau meines jüngsten Bruders, und mein andrer
Bruder ' j fasste den Entschluss, sich in Eutin niederzulassen, so dass
ich, ihn vor meinem Ende noch einmal zu sehen, schwerlich hoffen
darf. Während meiner Ti-auer tlber alles dieses wurde unser Fritzchtu
von einer gcfährlicfaeii Krankheit befallen. Als er sich an erhohlen
anfieng, bekam seine Mutter ein ihenmatisches Fieber, und endlich
traf die Reihe mich ...
Non geht es besser nnd wir sehnen uns nach einer Nachricht von
dir, an den wir in unsrer betrübten Lage tausend Mahl gedachten.
Auch verlangte mich, dir mein Taschenbuch zu schicken; aber es
fand sich dazu keine Gelegenheit bis jetzt, wo einer meiner Freunde
die Besorgung desselben übernehmen will. Dein Epigramm Uber
die neueste Philosophie wirst du vermissen. Ich musst' es weg-
lassen ans Sdumnng gegen meinen Bmder. Seinen gedruckten Brief
an Fichte kannst du TieUeicht aas Beceosionen. Mir ist es leid
genug, dass er durch die Nachbarschaft von IQel, wo Reinhold ^)
und Consorten sich wie Kletten an ihn hängen, immer tiefer in die
metaphysischen Grübeleien hineingeräth; da ich im Gegentheil den
geringen Nutzen desselben für das praktische Leben immer klarer
einzusehen glaube und mein bisschen Philosophie je länger je mehr
vereiütache. Vor einiger Zeit schrieb ich einem jungen eifrigen Kan-
tianer in sein Stammboch:
Geritoschlos sacht ein. weiser Mann
Was glücklich macht und gnt;
Er zündet keine Fackel an,
Wenii's auch ein Lümpchen thut.
Ueber wie manche Materie dieser Art hätte ich mit dir zu
sprechen, wenn uns der Himmel wieder zusammenführte! Sorge
unterdessen dafür, dass ich bald etwas von dir erhalte, welches nun
wieder auf dem ehemaligen W^ege müglich ist . . .
4 (27. Aprfl 1800.)
Kar einen herzlichen Gross doreh deinen Freund Hochstedter,
den edlen Mann, der sich meiner mit einer Wärme angenommen, die
und Stoebers Freund, und starb jung. Kreisrat Schuetzler war Heraus-
geber der Freibniger Zsitong nnd des ünterhsltongsblattes. Siehe im
Anhang semea Nachraf an PfeflbL Zhik war aas Thflruigea, SeUossen
Verwandter, Mitarbdter an der jflngem Iris.
») Der Philosoph und Romanschriftsteller. — ») 175S— 1823, Wie-
lands Schwiegersohn, Prof. dor Thilos, in Jena (1787—94) imd Kiel, emer
dor ersten^ Anhänger Kants, über desfien Philosophie er 1786 in Weimar
Briefe herausgab.
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Briefe Jacobi's an PfeSel.
41
mich gerührt bat MOndlich wird er dir von ans erzählen; denn ich
habe GeseUscbaft bei mir, imd hätt' ich sie nicht, so wüsst' ich doch
nifsht, ms leb unter tansend Dingen, die mir anf der Seele liegen,
zuerst sagen sollte.
& (22. May UDO.)
Mein Kopf ist nicbt so, wie er aeyn aoQte, mn dir an scbrelben;
neH aber die Peatstraase nach Baael Olfen ist and man nicht wissen
kann, wie lange solchea dauert, so wttrd' ich mir es nicht verzeihen,
wenn ich diesen lang gewünschten Zeitpunkt versäumte. Deinen
Brief vom 10. hat H. N. mir richtig überbracht. Ich darf dir nicht
erst sagen, wie es mich gefreut hat, deinen Nahmenszug endlich ein-
mal wiederzusehen. Aber dass der vergangene Winter auch für dich
von so vielen Leiden begleitet warl
Unser bevorstehendes ScbiciEBal bier ist noeb in imdnrebdring*
liebes Donkel gebttllt. Für Jets! leben wir mbig and dn soUteat, da
man sicher hin und her kann, deinen Beaocb bei ans nicht msdiie-
ben. Denice» dass ein einziger Schlag ans auf lange Zeit wieder
trennen kann. Dann erhalt' ich aus deinen eigenen Händen die
Stücke für mein künftiges Taschenbuch, zu welchem du mir Hoffnung
machst und deren ich dieses Mahl vorzüglich bedarf, weil die be-
ständigen Unruhen mich selbst wenig arbeiten Hessen. Auch hörte
ich dein Urtheil über einige Kleinigkeiten von mir, die bereits an
den Verleger abgegangen dnd. Heate bin ich nicbt im Stande, mleb
sehriftUch anf mebreres einndassea; denn ich worde den ganzen
Morgen dorch Besuche gestört und muss eilen, m^en Brief aaf die
Post zu bringen. Kar meinen Dank noch Üat dein Blflmcben aaf
Schlossers Grab.
Was du dem wackern II. für mich mitgec^eben, hab' ich nicht
erhalten. Man sa^te mir, er wSre gleich darauf von Neu-Breysach
abgerufen worden. Der Weg von Basel nach Frankfurt war für die
reitende Post niemals gesperrt. Unsere Eaafleate konnten ihren
Brielwecbsel mit der Scbveiz beständig fortsetzen.
Dass da den Bof; dessen dn erwlQmst'), nicht angenommen, ist
mir nicht bloss um meinetwillen lieb, sondern weil ich die Lage für
dich misBlich gefanden bfttte . . .
6. (8. Juni.)
Vorgestern hatt' ich die Freude, deinen sehnlich erwarteten Brief
vom 3. und dein reiches Geschenk für mein Taschenbach za erbaltea.
Sanmi's Grab*) and die heisse Qnelle haben midi im Innersten
^) Wahrscheinlich der im vierten Brief genanute Hocbstetter. —
') In Betreff dieses Rufes schreibt Pfcffel an Aug. Tarier in einem auf
der Colmarer Bibhothek aufbewahrten Briele aus derselben Zeit: a Hen-
riette (Frau Parier, geb. v. Bergheim) m*a xacont6 beaaooup snrlLMon-
nier. La dnc de Weymar me propoee de lemplaoer «et as-constitaant
a la tMe de llnsütat dn BelYMtee; faurais aocept« poor Beiger (Ffef-
fels Schwiegersohn), si j^avais diz sas de mouis. ^ 0 Stmim ist behannt-
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42
Schooll.
gerührt, und in den mit so liebenswürdiger Einfalt erzählten Faboln,
welche wohltbätige Wahrheiten! Meinen herzlichen Pank insbeson-
dere für den mir zugeeigneten Phoenix, über ^veIchcm mir es doppelt
lieb ist, meinen Nahmen zu sehen, weil da das tröstliche darin mir
ganz aus der Seele geschrieben . . .
Schuetzlers verfehlte üoüuuug, dich zu sehen, hat ihm und mir
leid getbaiL Wie es scheint, wird die Gemeinschaft swischen dies-
seits und Jenseits nieht lange nnterbrocben bleiben nnd dann findet
sich gewiss ein Zeitpunkt, wo du die Reise an ans nntemehmen
kannst . • .
7. (7. Aogvst)
Heut' über acht Tage hoiT ich meine Heise nach f'ranl^fuit au-
satreten . . • Immer redmete ich anf eine mflndliche Unterredung
mit dir, denn idi habe so viel anf dem Herzen; aneh wftrde die
ScUosserinn 0 sich gefreut haben, wenn idi ihr umständlichen Bericht
vim dir und den deinigen hfttte geben kftnnen; aber mein Parucken-
macher, welcher in Colmar war, hörte von einer deiner Tücbter, da'^s-
deine Gesundheit nicht die beste wäre und du zu einer Reise hici her
dich nicht entschlicsseu würdest Ich kann eben so wenig meinen
Weg durch das Elsass nehmen. Vielleicht geschieht es auf der Kück-
reise; aUein wie lange noch bis dahin, weil ich vermuthlich bis Ende
Oktober in Frankfort bleibe. Dass ich von dir, dem einsigen unter
allen meinen Freunden, den ich in der Nähe behielt, so getrennt
seyn mnss!
Indessen wird es doch endlich Friede werden. Wir, in der hiesigen
Gegend, seufzen darnach mehr als je; denn für uns ist der Waffen-
stillstand verderblicher als der Krieg . . . Den Frieden feiern wir
dann unter deinem Dache. Aber denke, wie es mit meinem Taschen-
buche lur lÖOl mir geht! So wie selten ein Unglück allein kommt,
so wm es sich nach meiner Pllinderung fügen, dass auch das Unter-
nehmen mit dem Taschenbndi fßr das kttnftige Jahr mir vereitelt
wird. Keiner der versprochenen Beiträge ist eingegangen nnd der
Verleger, der selbst grossen Schaden davon hat, sieht sich genöthigt,
ein Jahr zu überspringen, um für 1802 eine desto vollkommnere Samm-
lung zu liefern . . . Was du von Wicland urtheilst, ist nur allzuwahr.
Immer war es sein Fehler, dass er mehr seiner Phantasie als seinem
Herzen folgte und ihm weniger an dem Stoffe selbst als an der Aus-
bildung desselben lag . . .
lieh der poetiache Name von Pfeffels erstgeborenem, im 11. Jahre ver-
storbenem Sohne. Des Gedicht steht a 44 der BeclamMen Aufgabe
(Ausgewählte poet Weifce).
1) Schlossers Witwe in Frankfurt, welcher Pfeffel 1789 den »Stordi
suDelft" (roct. Vers. III, 171) gewidmet hatte. Wie wir sehen werden,
reiste sie nachher in ihre Heimat DüsscMorf zurück und war dann in
Mimchen gleichzeitig mit Jacobi 1806. Von ihrem früh verstorbenen
Öohu Eduard wird noch die Rede sein.
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Brieft Jacobrs an Pfeffel.
43
8. (Frankfurt, 16. Oct. 1800).
Verzeihe, dass ich deine Briefe vom 6. Aug. und il Seyit. nicht
eher beantwortet 0. Ich konnte mich nicht überwinden, dir nur wenige
Zeilen zu schreiben; zu melircreii aber land ich keine Zeit. Du wirst
Bir intesen glauben, dass ic^ mit der gaten ScbloBoeriiin und memer
Marie dicb eben so sehnlich her wUnsehte als dv selbst Immer noch
bedaore ich das durch meinen Pamckenmacher Tentrsadite His8ver>
Bttndniss, denn hfitte ich. deinen VorsatZf mich in den letzten Tagen
des Antr. zn besnchen, geordnet, so hfttte ich vielleicht meiiie Heise
auüschieben können.
Auf meiner liückreise bey dir anzasprechen, halten mancherley
Bedenklichkeiten mich ab. Unter antleru könnte ich ein Paar Be-
kannte in Mainz nicht unbcsacht lassen, welches nicht allein mich za
lang aufhielte, sondern sogar Yerdaeht gegen mich erweckte . . .
Was den Auftrag von Gerando betrilR*)« *o moss ich dir gestehen,
dass er die Scfalosserinn und mich in Yerlegenheit setzte. Ihr erster
Gedanke war, dass der Verewigte das Verfahren nicht völlig ge-
nehmigen würde, ihm, insonderheit zu dieser Zeit, das erste Monument
in Frankreich zu setzen. Hierzu kommt, dass sie bereits ihren
Schwiegersohn Nicolovius') aufgemuntert, das Leben des Mannes zn
schiciben, dem er ao kindlich anhieng. Endlich hat auch der Prof.
Hugo in Göttingen sich zur Verfertigung dieser Biographie angebothen.
Kicht wohl konnte man ihm einen Fremden Torsiehen.
Nicol. lehnt« zwar ans Bescheidenheit ein solches Geschäft von
sich ab; doch will er das was er gesammelt hat, selbst herausgeben,
nicht als Biographie, sondern als INIaferialien zu einer solchen. Wir
bitten dich also, unserm Gerando rocht verbindlich zu danken und
ihn auf jene Materialien zu vertrusten. An dem bisheri^'en Still-
schweigen Uber Schlosser^) sind die Kuutiuucr Schuld, iiin Theil
unserer Schrifksteller gehört zn ihnen und andre f&rchten sich Yor
dieser intoleranten Secte^ Sogar WieUmd hat es nicht gewagt, sdnen
lannigten Auszog ans Herder's antikritischem Werk im deutschen
*) Materialien zu einem Leben Schlossers zu erhalten. — Joseph
V. Gerando, aus Lyon, später Mitglieil des Institut de France, Prof.
des öffentl. Rechtes in Paris und Pair de France, hatte in don letzton
Tagen des Jahres 1798 Annette v. Katbsamhausen pcbeiratet (vgl. Poet.
Versuche VII , S. 60 WinterblUmclieu in Aouetteuä Brautkranz''),
deren Brielwechsd 1880 von ibran Sohne in "PtanM TeröffentUeht worden.
^ *) Sefaloflsers Leben von Nicolovios erschien erst 1844. Er hatte
Schlössen ftltere Tochter ans erster Ehe (also G4tbe*8 Kiehte), Lnise
(t 1811> geheiratet, an welche Pfeffel die im 4. Bd. (S. 09) seiner Poet.
Versuche eingerückten Verse richtete (1791). — *) Pfefi'el hatte bereits
an seinen Freund einen Nachruf gerichtet, „Auf Schlossers Grab'* (Poet.
Vers. Vlll, 66). „Was die beiden Munner zu dauemdt r Freundschaft
führte, war . . die ablehnende Haltung gegen die damals herrschende Auf«
klinmgssucht und die kritische Ricbtong, welche die Philoeophie seit
Kam eingescUagea.** (Pfiamenschmid a. 0. 8. 29.)
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44
Schoell.
Merkur fortzusetzen. Ucberhaupt ist Gleichgültigkeit gegen ver-
storbene üelelu'te ein National-Fehler bey nns. Viele der grössten
Uimer haben keinen Gfatekeln, and ihre Biographie, wie leer und
troekenl Die einzige vielleicht, die wir in Absicht des Materiellen
den franzQeischen an die Seite stellen dflrfen, ist das Leben ?on Oaniti,
wie es der alte trenhersige Eoenig anfgczeiclinet Ich bin deswegen
auch nicht im Stande, nnserm Gerando bessere Hülfsqucllen, als die
von dir genannten, anzugeben. In Schlichtegrolls ') Nekrolog sind
verschiedene Lebensbeschreibungen, insonderheit die ersten, vortreff-
lich. Unentbehrlich l)ci solcher Arbeit ist Meusels Gelehrten-Lexikon,
welches ein sehi^ genaues Verzeichuiss aller Schriften ansrer Gelehrten
liefert . . .
Den 8. No?. gedenken wir Freybnrger nach ansrer Htimath
zarflckznkebren.
9. (Freybnrg, d. 23. Dec. 1800.)
Zur Entschuldiining meines Stillschweigens mass ich dir sagen,
dass ich meine Antwort nicht gern über Basel schicken wollte, weil
du sie auf diesem Wege gemeiniglich spät erhältst. Des Dothen
mochte ich mich noch weniger bedienen; denn mau will hier aus der
Er&hruBg wissen, dass die ihm anvertrauten Briefe dann nnd wann
liegen bleiben. Es schien mir deswegen am rathsamsten, dnreh
nnsem Landsmann Naegele an schreiben, welcher anf Weihnachten
eine Beise ins Elsass vorhatte. Nnn aber hOre ich, dass neulich ein
Pfarrer der hiesigen Gegend, wegen eines von der Universität mit-
genommenen Briefes, bey dem Uebergang über den Rbein grossen
Verdruss hatte; so dass mir nichts ttbrig bleibt als der gewöhnliche
Weg Ober Basel.
Seit meiner Wiederkunft war ich durch bestündigeu Ueberlaui
nnd mancherley Dekanate-Geschäfte an dem, was ich am liebsten
wollte, gehindert. Hierzu fcunen verschiedene tranrige YorflUle, die
mich ZOT Unterrednng mit abwesenden Freunden weniger geneigt
machten-
Abb6 Zwcrtrer, ein ir)j;ihrin;er treuer Freund meines Hauses, starb
an der Wassersucht, der junge Baden*), mein täglicher Gesellschafter,
ist als Geissei in Strassburg und verlohr unterdessen seine Mutter;
Zink ist in bedenklichen Gesundheitsumständen und ich fürchte, dass
auch er mir entrissen wird. Unsre fiolitische Lage hier ist ebenfalls
niederschlagend, nnd wehe dem armen Breisgaa, wenn der Friede
noch lange TersÖgert")! Naegele*) wird dir mflndlich mehr sagen. In
') Professor und IHMiothekar zu Gotha, tiann Direktor der Münche-
uer Hot biMiothek und Generalsekretär der kouigl. baier. Akademie, deren
Präsident der Philosoph Jacobi war; gab 1791 bis IbOO den Kekrolog
der Deutschen heraus. — ^) Freih. Anton Karl v. Baden, cf. v. Weech,
Bad. Biographien I, 89. ^ ^ Der Beidislcrieg gegen Frankreich, wel-
cher seit dem 80. ^ril 1798 danerte, endete erst am 9. Febr. 1801 mit
dem Sriedea von Lnntville. — *) Der ans Dflsseidorf gebflrtige, spiter
berahmte Heidelberger Gynaekologe Fiaos Karl NSgelei der damals in
Freibnig stodierte.
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Briefe Jacobi's aa Pfeffd.
45
ihm hast du mir einen wackem jungen Menschen empfohlen, dessen
Umgang viel angenehmes für mich hat, indem er nicht nur von
meiner Vaterstadt 0 mich unterhalten kann, sondern in der Physik,
Chemie und medieuiiselieii JUtlentar Keimtiiiaee besittt, die en einem
nochsCiidieraiideiiiiibewimdenisiiid. la den echfinen Wiaaeneehafteii
hat es ihm bisher gfinzUeh an ünterridit gefehlt; dinim hOrt er bei
mir die Aesthetik.
Der Kantische Unfug geht freylich in Deutschland sehr weit.
Nach der Critik der reinen Vernunft wird gepredigt und katcchisiert,
sogar hat man nach derselben einen Katechissmus für das Landvolk.
Neulich gab ein Arzt eine üutersuchmig a priori: „Ob eineArzney-
wissenschaft möglich sei?" und ich bin yersichert, wenn ein Deatseher
jetzt, wie es vor mehreren Jaliren ein FVanxoee that, ein Werk Aber
die beete Fonn der Schale ?erfBrtigte, so ullrde man darinn lauter
Beweise a priori fordern.
Die Freade, welche da hattest, deinen rOckkehienden fimder zu
mnarmen*) habe ich recht innig mit dir getheilt . . .
So eben höre ich das nnsre Geissein, wider alles Vermathen, ?on
Strassbnrg zorückgekommeu sind.
10. (18. Febr. 1801.)
Dein letzter lirief wurde mir von meinem Landsmann überliefert
und ich hatte denselben in der nächsten Woche beantwortet, wfir'
ich nicht dadnrch, dan m^ Kleiner die Blattern bekam, daran
gehindert worden. In meiner engen Wohnung bringt ein solcher
ünutand gleich eine gewaltige Stöhrnng hervor. Kaum hatte Fritzchen
das Bett verlassen, als ich mich legen mnsste und bis änf diese
Stunde wird mir das Schreiben sauer, weswegen du nur wenige
Zeilen von mir erhältst. Länger warten kann ich nicht, weil ich bey
dir anfragen muss, ob ich dein Gedicht auf Sonim's Grab in mein
Taschenbuch einrücken darf.
Deine Freude über die jetzige Lage deines Bruders theile ich
von gansem Herzen. Wolle der Himmel, dass die gestern hier ein-
getroffene Kachricht von dem in LonAviUe feyerlich bekannt gemach-
ten Friedensschlüsse gegiündet seyl
Zink's Umstünde sind immer noch misslich, indessen hoflft der
Arzt mehr als er fürchtet. Der bey allen seinen Schwachheiten ehr-
wiLrdige Lavater hat in seinem letzten Lebensjahre ein herrliches
Zeugniss von der in ihm wohnenden thätigen Liebe abgelegt. Hast
du die auf Karteublütter gedruckten Epigramme von ihm, Launen
im Bade betitelt, gelesen? Sie enthalten treffende Gedanken über
Ksntisehe Mond nnd BeUgionssystem.
') Jacobi war am 2. Sept. 1740 in Düsseldorf geboren. — ^) Nach
Tierjahrigem Aufenthalt in Mannheim war der Diplomat Pfeffel Anfangs
nuu nach Nürnberg gezogen. Im September IdOO erwirkte beiu iiruder
dtirdi CWnutM and Rapps Beista&d, die StreldiuDg von der Enigrsaten-
liite. Der Diplomat verlicas alaobald Nflraberg, hielt sich emen Moaat
in Colmar aaf tmd kam nach Nei^ahr in Paris an.
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46
Sckoell.
11. (21. März.)
In ansern Jahren ist es schon traurig genug, dass die älteru
Freunde nach und nach dahin gehen; warum mfissen wir aach noch
die jüngsten unter denen, die wir lieben, beweinen nnd das blfiliende
Midclien nnd das Eind>), das wir erst ins Leben bewillkommten,
dem Grabe lassen? Deine Fanny erinnerte mich an das Mädchen,
das ein Persischer Dichter mit einer kostbaren Perle vergleicbt, deren
die Erde nicht würdig war:
^Darum legte sie Gott sanft in die Muschel zurück."
Von dem traurigen Falle, den Wieland im vorigen Herbste
crlebeu musüte, wirst du gehört haben ; denn ohne Zweifei hat deine
Tochter Gandine die junge reizende Sophie Brentano*) in Fianlcfiirt
gekannt, die Ton Wieland aogebethet, bej ihm anf seinem Landgnte
starb nnd in seinem Garten begraben liegt.
0 wie gern wär' ich bei dir; aber in den Osterferien ist mir die
Reise unmöglich. Dagegen rechne ich auf Pfingsten; hoffentlich
hören bis dahin unsre Bedrückungen auf; wir fangen an, der Erst-
lingsfrttchte des Friedens zu gemessen. Die Bekanntschaft eures
rraefectes") wird mir um so theurer sein, als es bey uns, in Absicht
des Umgangs, ziemlich öde aussieht.
Fflr die röhrenden Yerse von Lavater meinen henUchen Dank!
einige seiner Epigramme, die ich in Frankftirt abgesdirieben, bring*
ich dir mit. Ich freue mich schon auf das, was wir einander lesen
werden, insonderheit verlangt mich nach deiner Epistel an die
Nachwelt*).
12. (29. April).
Dein letzter Brief erfreute mich auf mancherley Weise. Schon
das machte mich gUicklich, dass mein Trostschreiben dir und den
Eitern deiner guten Fanny willkommen war. Noch grössere Freude
yemraadite mir das Dekret deines PraefiBcts, dem in Deutschland
Tansende daftr danken werden. Seine Rede las ich mit ausnehmen-
dem YergnOgen. Ich bewundere darinn theils die Weisheit, womit
Fanny von Bergheim war im 23. Jahre, als Braut des Herrn von
Landaberg, am 10. Februar gestorben und neben ihrem Neffen, Adolf
Parier, begraben worden. Beide Gräber sind auf dem Ostheimer Gottes-
acker nodi sa sshea. Die Elegie, wcldie HM dem Oedlchtnis semer
jnngen Frenodhi widmete, steht m den Poet. Yen. (THI, 167). — *) Sophie
de U Boches Eokdhi. Der Arst Qntemaan m Eanfbeoem, der Tater
dieser SchriflstelleEin, nnd der Prediger Wieland in Biberach, der Vater
des Dichterg, waren verwandt. — ') Noöl, der den Dichter am i. April
1801 y.n seinem Übersetzer (secr^tairn interpr^^te) ernennen Hess.
Darauf bezieht sich das im folgenden Brief erwähnte Dekret, demgemass
Pfeflfel einen Gehalt von 1200 Fr. erhielt. Am 28. Sept. 1802 wurde
NoQ durch F^lix Desportes ersetzt; er starb 1841 als Inspectour gön.
de lUniTcrsit«. — «) Im Herbst 1800 gedichtet and 1869 bei der Em-
weihong des Pftffeldenkmsls ?od Andrsss Friedrich durch Aug. Stftber
mit Eriittterungen verOffentlieht
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Briefe Jaoobi's an FfeSel.
47
er einen so reichen Gegenstand behandelt und dasjenige nur aus-
gehoben hat, was für Zeit und Ort am nöthigsten war, theils die
Mäsäiguiig, da er seiner Nation das gebührende Lob giebt und den-
noch den Besiegten durch keine BChmftbliche HerahwUrdigong vdie
tfant M Letiernivird seine Bede eine desto angenehmere Wirining
her?or bringen, da sie einen solchen Uebenetser &nd
Die Hoffnung, in Kurzem bey dir zu seyn, tröstet mich jetzt
Aber die mir gestern fehlgeschlagene Freude, da ich darauf gerechnet
hatte, mit Jung*) wenigstens einen Abend und einen Morgen hier zu
leben, und dieser nur auf eine halbe Stunde mich besuchte. Von
seiner sonderbaren Erschcinnng — um so mehr sonderbar, da er dich
hieher eingeUden hatte — mOndlicb das weitrel . . .
13. (3. May.)
Gestern Abend, als ich ans meiner philologischen Yodesnng kam,
wurde ich von deinem Fidcdien und denen, die es mir überlieferten,
auf das angenehmste überrascht. Ich freue mich, dass sie einen Theil
des Abends bey mir zubrachten und würde sie gern heute auf ihren
Spaziergängen begleiten; aber ich bin kein Spaziergänger, Wegen
eben dieses Zustandes, der mir im Freyen Schwindel und Unbehag-
lichkeit verursacht, ist es mir peinlich, in einem ganz offenen Wagen
zu fahren; indessen braucht derselbe auch nicht ganz verschlossen
zu seyn. Meine Reise nach Frankfiirt machte ich in einer halbgedeckten
Chaise, and mir war vollkommen wohL Da dar&t also keineswegs
am eine andre didi bemühen, ünsre Reise in dir ist auf den Pfingst*
montag, 25. dieses, festgesetzt. Melde uns, zu welcher Tageszeit es
dir am gelegensten ist, dass wir in Altbreisach eintreffen. Deiner
Antwort zufolge, fahren wir entweder frühe genug von hier, um schon
^lorgens dort zu seyn, oder nehmen kalte Küche mit, um unterwegens
zu speisen.
Adel in e^) wird meine Maiie mir vorlesen, sobald wir wieder
allein sind, denn heute morgen besachte ons dein Hauptmann^). So
eben hflre ich, dass euer Fnefect hier ist Unser Ptoröctor hat mit
sween Oeconomie-Bfithen ihm anfgewartet . . .
14. (a May.)
Am Mittwoch erhielt ich durch Braeker deinen Brief ?om 4.
Die Hauptsache ist. dass dein Vorsatz uns abzuholen, zu Stande
gebracht werde; indem entweder du nach der Consistorial wähl*) erst
abfährst, oder wir unsere Heise bis auf den folgenden Tag verschieben.
Benachrichtige mich zugleich, ob mir ein Pass von dem hiesigen
Magistrat hinreichend ist.
^) Niiinlioh PfefTcl. — ^) Stilling besuchte Pfeffel erst im Sommer
1806, nachdem er als badischer geh. Ilofrat nach Karlsruhe berufen wor-
den, und blieb seitdem im Briefwechsel mit ihm. Seine Briefe sind teil-
weise erhalten. — ^) Eine dramatibierte Novelle (Poet. Versuche, Tü-
bingen 1812, IX, 160). — Der im folgenden Brief genannte H. Göll
— ") aP&HU war seit mehreren Jahren Ifitglied des Ckdmarer Koosi*
stoiinBBB, wurde bald bis Genenl-KoosiBtoiiam beraliBa nnd hi der ecslea
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8clioell.
Den Auftrag des H. Göll') hab' ich bey meinem Hauswirthe aus-
gerichtet. Er meynt — da sich schwerlich eine Gelegenheit von hier
nach Ck)lmar findet — das Beste würde seyn, wenn er das Gemähide
ftey nach Altbreysach lieferte imd w der gew^fluUiehe Bothe Ton
d<nt mitnälime. Sonst mttsete es von Colmsr erst nach Strassborg
besorgt werden nnd versögerte sich die Zahlung auf solehe Art. Der
Mahler bedarf des Geldes und wer ist nicht im ähnlichen Bedürfnisse
hierV Auch wir bey der üniversitÄt, die wir bisher richtig bp7ahit
wurden, erhielten jetzt nicht unser volles Quartal. Vorgestern kamen
wieder neue Truppen, die sich einquartierten, so dass wir das Ende
des immer drückendem Elends nicht absehen . . .
Dir und deiner Sophie' die herzlichsten Glückwünsche, die wir
80 gern ihr mAndUch sagen mochten . • .
15. a& May.)
Ich sehe mich genothigt, das GemShlde ftr H. Hanptmann Qoll
an dich zu. adressieren, wefl ich den Nahmen seines Oheims und Vor-
mnndeSiWdeber ihn ]iierher begleitete, vergessen liabc. Er versicherte
mich, dass er vor Pfingsten in seine Garnison zurück müsstc. Brächten
wir also die Lands;chaft mit, so träfe sie ilm nicht mehr in Colmar
an. Uebrigens konnte H. Göll meinem guten Hauswirth in Strass-
borg einigen Absatz verschaffen, so erwies' er mir selbst dadurch
einen wirklichen Frenndscliaftsdienst
ünsie Lage ist immer noch tranrig, heeondera weil dicijenigen,
die sich nnser annehmen sollten, nns ginzlich zn ▼ergessen schönen.
Hätten wir noch onsern uneigennützigen, edeln Commandanten
Cointet, dessen Andenken bey der hiesigen, auf alle Weise von ihm
erleichterten BOrgersch&ft noch lange in £hren leben wird!
16. (1. Juny.)
Das waren seelige Tage für uns! Wir danken dir und den
Deinigen tausend Mahl für das unzählige Gute, das wir unter deinem
feierlichen Sitzung desselben, d. 81. März 1806, ins Direktorium gewählt,
womit ihm die Verwaltungsgeschäfte des Oberrheins übertragen wurden "
Pfeffels Verdienste um Erziehung und Schule u. s. w. von Aug. Stöber.
Slra&sb. 1878. S. 00—31.
<) Zwei Besneher dieses Namens kommen im Fremdenbuch vor:
der ehie ans TemiODbronn hn WflrtembeigiBchen (Sept 1786), der andere
als TeUnngskommisaar im Oberamt Bötehi (4. Ang. 1788). Hier ist es
der schon erwähnte Hauptmann. Eben finden wir die Abschrift oner
Trauerfeyer unserm Heinr. Eduard Gell, Artillerielieutenant
und Lizenziat der Rechte, von Chr. Stoeber Herrn Obrist Göll, dem
Oheim des Verstorbenen gewidmet. — ') Diese vorletzte der fünf Töchter
Pfeffels hatte sich eben mit Franz Ehrmann, Rat am Apellhofe (später
Professor au der Strassb. theol. Fakultät), verlobt. Die Heirat fand erst
nach einem Besneh der Bnmt in Aogsborg statt, wohin sie Muleui £m-
meiieh begleitete.
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Briefe JacoUfi aa VM.
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freundlichen, friedlichen Dache genossen. Ich kann es nicht aus-
drücken, wie wohlthätig es für mich ist, wenn mir noch eben so
herzlich, wie einst in meinen bessern Jahroii, die Hand gebothen wird.
Darum hatte selbst der Augenblick des Scheidens seine eigne Wonne.
Ich fühlte, dass ich reicher weggieng, als ich gekommen war. Auch
ist mir der Weg zn dir, weil ieli ihn bin und her gemessen habe,
nm die HSlfte abgekürzt und da gelobtest, dass wir jfifarlieb iwey
Mahl ein Fest der Freundschaft mit einander feyern wollten. Nie
bedurfte ich deiner Nähe so sehr. Bei meiner Wiederkunft fand ich
einen Ahschiedsbrief von der guten Schlosserinn, die nnn bereits
viele Tagereisen von Frankfurt entfernt ist . . .
Sage der guten Friedricke, dass ihre Blumen ') in meinem Alkoven
stehen, wo sie mich eben so freundlich ansehen, als ich sie. Dem
tfenen Merian*) Gross nnd Dank ftr seine vielen ans erwiesenen
GeftUigkeiten ...
Den Zweifel, den da mir Aber deine Schneppen-Fabel mitthe^st,
heben vielleicht folgende Verse von Gleim, noch dazu aus einem
seiner lyrischen Stücke, wo von Schlemmern die Rede ist: „Sie
mögen sich, nebst ihren Qästen, mit Schneppeiidreck and Austern
mlisten.''
17. (7. Juny).
Mein Brief vom 1. dieses war also gestern noch nicht in deinen
Händen! Er gieng von hier, unter der gewöhnlichen Adresse, nach
Basel. Was musst du von uns gedacht haben? Und in deinem
Schreiben, welches ich diesen Nachmittag durch H. Uauptmann Göll
erhielt, rügtest da ein so onveraeihliches Schweigen mit keiner Sylbe.
0 wie wenig war das, was wir schrieben, gegen das, was wir
empfiuidenl • • •
Wie bedaaem wir, dass dein jflngster Sohn') nicht acht Tage
früher kamt
la (13. Jony).
Unsere Freude bcy dem Anblicke deines Briefes wurde uns durch
den Inhalt desselben sehr verbittert. Also müssen wir uns dich wieder
an den Krankenbetten der Deinigen gedenken und noch dazu voller
Besorgniss wegen des iiebens deiner Schwiegertochter*).
Pfeffels dritte und begabteste Tochter, die in seinen letzten Lebens-
Jahren ihm eine wahre Antigene war, malte mit Geschick künstliche
Btumen, so wie sie such mit Geschmack fransflsisehe Terse dichtete (Aber
letzteres siehe Brief 36). — •) Drei Basler dieses Xanirns waren Kriegs-
BchOler zwischen 1779 und 1785. Hier ist von Pfeffels Sekretär die Rede.
— 3) Karl Friedrich (1775 — kam von Reims, wo er ein Jahr lang
als Tciliu'hmer in einem Handelshaus gearbeitet hatte. Im folgenden
Jahre trat er in das Hankhaus Bethmann in Frankfurt ein, wo er sich
Terheiratete und bis zu seinem Ende blieb. — *) Pfeffels Altester lebender
Sohn, Koorad August, heiiatete nachefaiaader (1786 nnd 1801) iwel
Schwestein Glozin. £r war seit 1708 Postdirektor m Cotaaar.
aittMkr.r.<taMb.4.0b«rrb.H.F.XI.l. 4
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SehoolL
19. (27. Juny.)
Morgen reiset Fran von Braun, eine Bekanntiun von uns, nach
Colmar und will einen Brief an dich mitnehmen. Ein für mich glück-
licher Zufall, denn ich hiitte dem Rothen wieder nichts mitgeben
können, weil heute Vormittags Cousibturium war . . . Schon wieder
ist in deinem FamilienloreiB eine Stelle leer*) . . . Herzlichen Dank
ftar die gOtige Anfiialime des jungen Baden, der seiner GemaUInn
den herrlichen Abend bey dir nicht genug rfliimen konnte.
20. (1. Anglist.)
Es scheint, dass wir, um einander za schreiben, uns dennoch fOrs
erste mit dem Dothen behelfen mfissen, denn deinen Brief Ober Basel,
welchen Herr Prof. Weissegger ^) mir vor 14 Tagen bereits ankündigte,
bekam ich noch ininu r nicht, llolfentlirh wird das alte Verhältniss
zwischen Freylnirg und Colmar nun bald wieder völlig hergestellt
und uläduuü Euer ehemaliger Bothe wieder in Gang gebracht. Was
jenes YerhSltnisB betrilPt, so zeigt nns der Oberste H. — den wir in
Colmar besochen wollten nnd nicht antrafen — die glänzendsten Aus-
sichten. Er will bejr Altbreysach eine Brücke bauen, die Denan
schiffbar machen u. s. w.; hat aber keine Vollmacht und zährt, seit
beynahe drey Wochen, mit oinoiii Bedienten, vier Pferden und zwey
grossen Hunden, anf Kosten unsrcr armen Stadt. Zugleich hrjanimert
er mit emporgehobnen Augen das Elend derselben nnd schilt auf
diejenigen, die daran Schuld sind. Dass ich auch au diesem mich
betrog !
Uns gieng es in dieser letzten Zeit ganz ertrfiglich, obwohl ein
Theil der aUgemeinen Noth andi uns trifft, insonderheit das ungewisse
unsres kflnftigcn Schicksals. Wenn nur nicht im Norden ein neues
Kriegsfeucr sich anzündet*)!
Seit meinem letzten Liede hab' ich nichts weiti r als eine Fabel
gedichtet, hoffe aber noch mehreres auf deine Ankunft fertig zu
bringen. Wie vieles hab' ich schon wieder mit dir zu sprechen!
Wie gern spräche ich jetzt mit dir von dem rechtschaffenen Hoze (sie),
der seinem Freunde Lavater so bald gefolgt ist*).
Sollte dir die Sammlung von Schreibers Gedichten, die mir zuge-
sichert sind, in die Hfinde &llen, so lass dir wenigstens das erste
Buch vorlesen*).
') Der nur Samstags nach Colmar fuhr. An diesem Tage hatte Ja-
coV»i zwei Vorlesungen — ^) [»ie der orwiihnten Schwiegertochter, eine
durch i\U} jüngere Schwester der Verstorbenen im seihen Jahre wieder
besetzte Stelle. — *) Job. Maria Weissegger, Prof. der Geschichte in
Freibarg. — *) Czar Paul I., Bonaparte's Verehrer, war am 11. Män
erdrosselt worden. — *) Dt. med. Joh. Hotse aus Biehteischwyl, Pssta-
lond's Verwandter, war im Sommer 1778 bei PfeffaL Im folgeaden Jahr
wurde er sdbst von Goethe besucht. Er starb ZU Fraakfiirt a. M. —
*) Über Sdireiber, siehe den folgenden Brief.
Digitizeü by üüügle
Briefe JacoM*8 «a PfeffioL
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21. (9. August).
Ich schicke dir die Gedichte von Schreiber. Ihr Verfasser ist
Professor in Baaden. Anfönglich hatte er sich dem geistlichen Stande
gewidmet, heirathete aber bevor er die Priesterweih* empfangen.
Dennoch Terlohr er darflher seine Stelle, wurde verfolgt und mnaste
ach mit s^em Weih nnd seinen Kindern erst als Corrector in einer
Druckerey, nachher als Autor ernähren. Nun hat er die verlohme
Professorstelle wieder eriiaiten, die ihm aher ein sehr kflmmerliches
Einkommen gewährt.
Was deine liebliche Idille (sie) für eine Wirkuufr auf uns gemacht
hat, kann dein eignes Gefühl dir sagen, l ud die uuenvartetc Er-
scheinung deines Sohnes ! Mögest du bald eben so in mein Zimmer
treten, jedoch anf Iftngre ZeitI
22. (22. Aug.)
In dem Briefchen, welches dein Sohn, nebst Schreibers Gedichten,
mitnahm, versprach ich dir ein längeres Schreiben, wollte aber vor^
her deine ErzäbluDfj;en lesen. Sie giengen bisher aus einer Frauen-
hand in die andre, wie denn Luise') wirklich noch bey der jungen
Frau von Kaden sich aufholt. Mit Lina ist es mir endlich gelungen.
Ich bew andre darinn die Kunst, mit welcher du einer so einfachen
Handlung ein so ausserordentliches Interesse gegeben hast Freylich
bewunderte ich dieses erst, nachdem ich das Stttck gelesen hatte;
denn wtthrend des Gangs der Geschichte war mein Herz zu sehr
beschäftigt, um mir eine kritische Bemerkung zu gestatten . . .
Vor 14 Tagen erhielt ich von meinem Verleger in Hamburg einen
Brief, der mich niederseblug. Perthes will uehmlich mein Taschen-
lueli für 1KI2 noch abdrucken hissen, nachher aber keins mehr über-
nelimen. Die Kosten belaufen sieh zu hoch, weil er von dem Druck-
orte, von Leipzig, zu weit eutfoiut ist, uud dann benehmen liim die
Aussichten im Norden allen Math. Jetzt habe ich einen Anschlag
anf Cotta, den ich bis za deiner Herknnft noch reifer überlegen will.
23. (26. September.)
Hier, an dem Tische, wo der gnte Merlan dir meine Altern Ge-
dichte vorlas, hier, wo mir alles am deinetwillen lieher geworden,
danke ich dir für deinen herzlichen Brief und für jede Stunde, die
uns dein Hierseyn verx hönerte. So wie du mit Nätrole, so feyerten
w ir gestern Abend mit Schnetzler das Andenken an die Tage, da wir
dirh bey uns hatten; wir, indem wir erzahlten; er, indem er zuhörte,
bedauerte, dich verfehlt zu haben, und uns verschiedene deiner Ge-
dichte ans dem eben heraasgekommenen Damen-Kalender vorlas. Ich
kannte sie alle, bis anf das Heimchen, yon welchem Schnetzler nicht
weniger entzfickt war als wir . . .
<) Pros. Yen. lU. YgL Revne d'Als. 1886 8. 228. Lina Ton
Saalen fttllt den grOssten Tefl des a Bds.
4*
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Sehoell.
So viel für heute, weil ich nothwendig unsrer Schlosserinn mit
der hentigen Post antworten musä. Sie wird Uber deinen Besuch be/
mir sich freuen.
24. (2. Octobcr).
Es kam II. Raspieller und brachte mir deinen Brief von vor-
gestern. Den meinigen vom letzten Sonnabend hattest du noch nicht.
Hoffentlich geht es auch liiermit besser, wenn erst die KheinbrUcke
stdit
Die Rede enree Praefects*) ist dnrebaas mfiimlich und onnnert
die Oberen, anstatt ihnen zu schmeicheln, an das was sie ferner seyn
sollen. Auch hält sie den BOrgm keine andren Wohlthaten vor, als
solche, die sie wirklirli empfangen Iiaben, Deiner Uebersetzung hab'
ich die Eile, worüber du klagst, gewiss nicht angesehen. Herzlichen
Dank für diese Mittheilung, so wie für deinen Brief an Cotta! Vor-
gestern srlirieb ich an die Orellischc Buchhandlung').
Zwey Tage nach ansrer Trennimg wurde ich durch, einen Beeadi
TOD Matthiseon ttberrascht.
25. (17. Oct.)
Dein Brief hat mir, so wie der T^eborbringer do?;sc!ben, grosso
Freude gemacht. In dem ganzen Wesen des Letzteren ist etwas,
das einen gleich zu ihm hinzieht. Schade, dass ich mich so bald von
ihm treuneu musste, denn er kam erst Abends gegen acht Uhr.
Indeeaen Tersprach er uns in den Ferien des künftigen Jahrs einen
Ifiogem BesDch.
Die so erwflnschte Antwort von Cotta würde mich jetzt in Ver-
legenheit setzen, wenn ich dich nicht gebethcn hätte, für dich anza*
fragen, weil ich damals schon durch Schnetzicr mit der Orellischen
Buchhandlung in ein gewisses Verhältniss gekommen war. Hey seiner
Rückkehr sagte mir jener, dass die besai,'te Buchhandlung meine
Bedingungen erwartete. Ich verlangte nuu alles das, was mir von
Perthes war bewilligt worden. Vorigen Donnerstag erhielt ich Ant-
wort Hdne neoen Verleger waren mit meinen Forderangen rafrieden
nnd fügten eine Probe von Format and Lettern bey. Non, mein
Bester, legst da wohl noch, ausser dem Ilirtenmädchen, ein kleines
Stück für raein Taschenbuch bey Seite; mehr begehre ieli nicht, da
deine jetzigen Geschäfte dir leider zum Dichten so wenig Zeit lassen.
Mir wird es in dieser Rücksicht nun besser gehen, da mir in der
nächsten Woche mein Dekanat abgenommen wird. Gebe Gott, dass
sich unsre politische Aussicht auch in Kurzem aufhelle! Ich hoffe
wie du, viel Gates Ton Eorem Frieden mit Enghuid, obwohl viele
hier dawider manren, weil sie behanptet hatten, die Engländer wOr-
GtLalten bei Gelegenheit des republikanischen Neujahrsfestes. —
lu Zürich. Diesen Namen führten zwei Kriegsschüler aus Zürich, wo-
von der eine in die Anstalt eintrat bei ErOffirnng dendben nnd mit seber
Mutter (geb. Lochmaan) im i^ril 1782 VHlSd besachte, der ihm eine
Empfehlung an Lamey gab.
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Briefe Jacobi's «a PfeffieL
63
den die Abtretnng der Niederlande oder eines Theils vom linken
Kbeinufcr fordern. Ich brauche weder jene, noch dieses; mir ist das
Breisgau genug, wenn es nur einen guten Bjocth bekommt. Mög' es
niin anch bald Friede werden in der Sehweis I Alsdanti mflseen wir
bey Sarasin znsammenkommen n. der alten ndugen Zeiten uns eiinnem.
H. Butenadioen *) wttrde mir, so wie unserm Ex-Prorcrtor
Hog, willkommen seyn. ITerrTi Cioll uiisre Gegengrüsse ! Mein Wirth
hat bauen lassen und (licsei NvcKcn eine Zeit lang nicht mahlen können.
Nun ist er daran, die bewussten Gemähldc zu vollenden').
Maria Stuart hab' ich noch nicht gelesen, werde sie mir aber
TOn Schnetzlor ausbitten.
26. (27. Oct.)
Deine beyden Briefe wurden mir, orsterer von dem Bothen, und
der andere von H. Buob") überbracht. Es freute mich, H. Buob
keimen zu lernen und mit ihm und dem Secretaire geuerai de
la Prefecture^), der ihn begleitete, mich ein halbes Stündchen zu
unterhalten . . .
Deinen Anfirag will ich dem Bath Schnetiler mittheilen, der ihn
aieherlich mit Vergnügen besorgen wird, wenn seine jetsigen Yer-
bältnisse ihm solches gestatten. Nach dem allgemeinen Gerüchte,
hat der General Bender den Sohn seines verstorbenen Neffen, des
Gemahls einer hiesigen Fräulein von Hinderfad, zum Universalerben
eingesetzt ; jedoch mit der Clausel : „Wenn nicht ein eigner Sohn
des Generals, ein Elsasser, zu der Erbschaft sich meldet".
In der nächsten Woche also hast du deine Sophie wieder!
27. (31. Oct.)
Hier ein Exemplar meines Taschenbuches, welches du so reich-
lich beschenktest. Vieles darinn ist mir selber unbekannt; denn ich
hatte das Sammeln und Ordnen meinem Bruder tiberlassen. Meine
Beytrige hast dn berdts alle gelesen, den Tanben-Roman ana-
genommen, nnter welchem andre Boehstaben stehen, der aber dennoch
Ton mir ist.
Vorgestern war Schnetzler bey mir, den ich jetzt, wegen seiner
imme^^v;ihrpnden Geschäfte auf dem Rath- und Landhause, nur selten
zu sehen bekoinnie. Er hält es für unmöglich, die verlangte Nach-
richt andf r^wo als in Wien zu erhalten, wo das Testament des Generals
bey dem liofkriegsrathe liegt, und wo mau eine Abschrift desselben
dem schuldig wäre, der als einen nahen Verwandten des Genends eich
legitimieren konnte.
') H Pfannsch. erzählt die wechselToUen Schicksale dieses interes-
santen Mannes, der damals Lehrer an der Colmarer Centralschule war
(Fremdenbuch S. 377). — >) Im folgeudeu Briefe heisst es: „Die Gemähide
ftr H. OoU Skid am vwigen Sonnabend mit dem Bothen abgegangen wid
weiden Qbermoigen in Colmar seyn." — *) XSoe geb. Boobia, Maria
Magd. Hansnuum stsht im Fremdenbuch (Sept. 1780, S. 191). — *) Der
hier erwihale SAcretaire gto^ral ist Herr Briche.
Digiiizeü by LiOOgle
54
SchoelL
Nachdem wir dies abgehandelt, lasen wir dein Hirtenniiidchen.
Marie kann sich nicht genug freuen, zu einem so lieblichen Idyll die
Veranlassung gewesen m fleyn. Eine none Frende macht ihr nun
dein TenprocheneB Exemplar der Flora.
Ist Kaegele nirn abgereist? 0
28, (14. Nov.)
Am vorigen Dienstage ist Flora ^) eingetroffen. Deine Ilirteu-
geschichte lasen wir mit Rührung. Nui- ein Zweifel ist mir auf-
gestOBsen, ob nehmlich Florentin und die beyden Mädchen nicht
so sehr veredelt sind. 0ie moralisdie Bestimmung der EnSblong
scheint es allerdings nMhig zn machen, dass Therese mit den Stftdte-
rinnen, welche du warnen willst, mehr Aehnlichkeit hat, als sie nach
der strengen Wahrheit haben könnte.
Hast du die txcsammelten Gedichte von Seume? Die mehrstcn sind
ohne Plan und deswegen zu lang, haben oft harte Verse und etwas
rohes im Ausdruck; aber es ist doch eine Fülle von starken und
originellen Gedanken darinnl £r dichtet nicht sowohl, als er Gefable
ans der Seele heraus singti die er nicht länger bergen kann . . .
Wflssten wir doeh, wann die Hochzeit der Sophie seyn wird,
damit wir an demselben sie feyem konnten!
29. (4. Dcc.^
Danke für die vortreffliche Festrede des Praefectes. ') Wie kurz
die Zusammenstellung der altern franz. Republik und der neuern,
und doch wie voUstäudig! Es hat mich gefreut, eine auffallende
Aehnlichkeit zwischen dem Schlosse ond denjenigen meiner Traoer-
rede anf Kaiser Joseph*) zu finden. Die grossen Schwierigkeiten,
Im Torietiten Briefe stand: «Die Emlsge bitte ich dich unTersflg-
lich besorgen zu lassen, weil H. Nacgele am 22. abzureisen gedenkt" —
*) Eine bei Cotta erscheinende Zeilschrift. — Des schon erwähnten
Nool, dem man in Lyon nachweinte, wie T'feffel in einem anderen Briefe
Bclireibt. Er ist der Verfasser iticlmner lange Zeit geschätzten Schul-
bücher, besonders eines franz.-lat. und lat.-frauz. Wörterbuches, das 1B24
in neuer Auflage bei La Normand (Paris) erschien. — *) Derselbe lautet:
^Pie mehisten verhalten sich gegen ihre Forsten wie gegen die Vorsehung,
von welcher sie die Frfichte einer Arbeit verlangen, die sie nicht ver-
richteten ; welche sie anklagen im Unglücke, da sie doch mit eigner Hand
ihr Elend bauten. 0 dass alle diejenigen, die eine Stimme in der Nation
haben, es ihren Mitbürgern sagten! Bis ins Innere der Familien kann
der Moüarch keine Gesetze geben; und wie soll das (in uze ^Im klicb seyn,
wenn es nicht der einzelne Untertlian. der Gatte nelcu .meiner Gattinn,
der Hausvater unter seineu Kindern iät V Was vermag der Heu des Lan-
des mit aller seiner Sorge, wenn er seinen Staaten Ordnung ertheflen
wiU, indeesen Unfriede die klehiem Qesellsohaften im Reiche seirtttet?
Was BoU an ihn und an unser Vaterland uns binden, wenn uns die
Bande nicht einmaU heilig rind, die emen jeden unter semem Dache mit
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Briefe Jacobi's fta PfeffeL
55
mit deueu du bey deiner Uebersetzung zu kämpfen hattest, sind mir
lucbt entgangen. Uli ein Paar Ausdrücken des Originals war ich
nicht T5Uig sofrieden; du «her hast ihnen ihr aastOssiges genonunen.
H. Ehnnaan nnd seiner Gattinn wiederhaUen wir onsre Segene-
wttnsche.')
8a (5. Dec.)
Der inliegende, gestern geschriebene Brief war schon geriegelt,
als mir der Bothe den deinigen brachte. Ich erhielt diesen eist nm
11 Uhr. zu der Stunde, wo ich mein Collegium lesen muss, und nun
geht es auf Eins, weswegen ich dir nur mit laufender Feder das
Nöthigste beantworten kann. Einen wannen Dank für deine Bey-
träge zu meinem Taschenbach. Der Druide verdient in der besten
Anthologie eine Stelle.')
SL «19. Dec.)
Deinen Brief ober Basel und den durch den Bethen habe ich
erhalten nnd über bcyde mich gefreat. Dies ist alles was ich heute
dir sagen kann, denn die Zeit bis zum Abgang des Dothen ist kurz,
mein Koj)! gewaltig eingenommen und es wird mir sauer werden,
mein vor!nittä[.nges Collegium zu lesen.
Das Päckchen für Madame Langlois will ich gern besorgen.
82. (16. Jan. 1802.)
Lauge haV ich dir geschwiegen. Km vor Weihnachten war
ich krank; nachher wnsste ich wegen des grossen Wassers keinen
Brief za dir hin zu bringen, und vergangne Woche legte sich Fritichen
an der Rothsucht. In dergl. Fällen ist meine Wohnung, den Winter
hindurch, äusserst unbequem. Die Paticntenstnbo ist zutrloirli mein
Ai tu itszimmer, so dass ich in meinen Schreibereyen oft unterbrochen
werde.
Dass die hiesige Gegend durch die Ueberschwemmung einen
Schaden von wenigstens 100000 Fr. gelitten hat, weisst dn ans den
Zeitungen. In eben diesen las ich das UnglOck, das einen grossen
Theil des Elsass tnf.*)
dem was seinem Herzen am nAchgten seyn sollte, vereinigen? Es sind
nicfat glorreiche Siege, nicht erweiterte Grensen, nicht blühender Handel
und Überfluss, die eine Nation wahrhaft beglücken und emporheben. Der
Geist ist es, welcher die Nation beseelt; ehi Gdst der liebe, der Eintracht,
der MIssigUBg, auf grosse Dinge geheftet, wirksam und selbst&ndig.
Können wir den vom Himmel herabbitien, so warten goldene Zeiten auf
uns" u. 8. w.
') Es ist also anzunehmen, dass Sophie Ffeffel Ende November sich
verheiratete. — *) Dazu wurde noch eine Fabel eingesandt: Der Major
nnd der Schuster. — *) »DenSl. hesember ftblte man ebi Erdbeben,
wdcbes einige hernach nodi einmal empihnden wurde. Die Wasser
stiegen su einer betrichtlichen Höhe, aber man ftrchtete nichts Ausser-
ordentliches, weU an Nei^ahrstag die Kalte eintrat; aber in der daraof-
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66
SchoelL
Kon von deinen mir gesandten Gedichten! Das an die unbe-
kannten Frevnde hat eine schOae Fietion... Das von dea
Dreyen Brttnelein macht m deinem Heimchen*) ein recht Uebes
Settenatflclc. Ich möchte nicht, dass da etwas darinn ändertest. In
der meinem Taschenbuche *i bestimmten Fabel Der Fuchs und der
Hund wtlsste ich ebenfalls keine Veränderung vorzusclilagen. Soll
ich die Verfasserinn des Originals daboy nennen?')
Den Druiden hast du sehr glücklich verbessert. . .
Deine Nachrichten von Klopstock und Delillc vsaren mir neu.
Dass ich das bewiuste an Med. de Langlois besorgt, hat diese
dir seihst gemeldet
83. (20. Febr. 18()2.)
Wir haben wieder einen gemeinschaftlichen Freund vcrlohren.
Zink, welcher hierher gezogen war, um den Prof. Ecker, seinen Arzt,
in der Nähe zu haben, ist nach langem Leiden Mittwoch euUsciiiafen
und Gestern nach Emmeudiugcu iu seine Ruhestätte gebracht worden.
Es war traarig, den sonst so muntern Hann in entsetslieher £nt-
krftftnng and stammer Schwennath za sehen. Der letite Kampf
daoerte lang , . Wir ?erlohren gleich viel, dn einen ftltem, ich
einen Freund, der mir ntther lebte und dem ich in meiner Verlassen-
heit manchen frohen Tag verdankte . . .
Schillers Jungfrau von Orleans habe ich noch niclit f^'elescn.
Ich weiss zum Voraus, dass die Verdrehung der wahren üeschichte
mich darinn nicht weniger beleidigen wird als dich.
Der guten Peggy^) zor kleinen Tochter and euch zur Enkelinn
onsem heisUchsten ßlflckwnnsch.
folgenden Nacht durchbrach die Wuth des Wassers an verschiedenen
Orten die beschädigten Dämme; Dorfschaften, die weit vom Rhein ent-
fernt liegen und keine Gefahr ahndeten, wurden durch die Sturmglocke
geweckt, aber ihre Wohuunfren waren schon von tobenden Wellen um-
ringt . . . Wäre regnerisches Wetter eingetreten, so wären Hunderte von
Menschen verschmachtet oder ertrunken; da aber die Kälte wuchs, so
fiel der Rhein bis den 8. Januar am vier Schuhe. FreSieh verursachte
der Frost neue Uebel; das stehende Wasser in den Häusern geftor mit
den Kästen, Betten und Tiacben... Unterdessen verschwind doch die
Furcht einer neuen Überschwemmung, indem ein sehr langsam aafthaum-
des Wetter eintrat" u. s. w. (Friese V, S. 440 u. 442 )
^) In der iieclaui'schen Ausgabe S. 260. — Bereits 1774, beim
üegiun seines zehnjährigen Aufe. thaltes in Düsseldorf, hatte Jacobi die
Herausgabe eines Taschenbuches (Iris) übernommen. — >) Friederike
VteSeL — ^) In der Nachschrift heisst es: »Bei der Ocifiiuog foad man
dea in der Mitte suaammengeKOgenen Magen in swey TheOe getheilt und
unten an demselben swej grosse Oew&cbsa — *) Pftffisls älteste Tochter
Kathar. Margar. (im Familienkreis Peggi, in Gedichten Phoebe genannt
halte am 14. Febr. 17!)4 den trüberen Gehilfen ihres VatSf», damals PfO*
fessor an der CentraUchule) Kaspar Berger geheiratet.
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Briefe Jafiobi*! an PMU.
57
at. (13. Marz).
Die Fabel vom Eiuliuro, ulä Üeytrag zu meiuem Taschenbuche,
l8t mir lidchtt wfflkoniinffli. Iiidesaen thnt es mir toid, dir so tiekp
abmehmen. Bb Imt/t ja der Flora imd dem Dammkaleader so
vieles m liefern.
Da» zu deinen physischeii UebeUi eich auch noch moralieche •
geeellteii, echmeizt naa ungemein . . .
3& ^ April.)
So eben komme ich') aus unsemi (rärtcben, wo ich in der Flora
las, unterdessen Jacobi auf- und abging und den Anfj^mg 2a eineoi
Gedicht über den Regenbogen declauiirtc . . .
Wie oft bin ich im Geiät« bey Ihaeu, zumahl, wenn ich im Gärt-
chen da sitze, wo wir sie in onsrer Mitte hatten! Dann sehe ich nach
dem Schlomberge, wohin Sie mit mir giengen. Ich mache dieeen
Weg oft mit meinem L Fritschen; die Gegend ist wieder so schön!
(G. May). Ich werde an der Endiguni,' dieses Briefes dadurch
gehindert, dass Jacobi seitdem sich gar nicht wohl befand. Nun ist
ihm ein wenig besser. Er sagt Ihnen für Ihre beyden Epit^ramme
und der 1. Made mois. Friederike für ihr gütiges Anerbieten-) innigen
Dank. >Vas das letztere betrifft, so will er gern Gebrauch davon
machen, hat aber nichts neues, das er schicken könnte ; weswegen er
Sie bittet, sich die Uebenetzong des kleinen Gedichts Ton ihm: Die
Tanne and das Yergissmeinnicht noch einmal Torleeen an lassen
and an artheilen, ob der Inhalt den Franzosen gefidlen kannl
86. (29. May.)
Deine beyde Briefe sind uns zugekommen. Es thut uns leid, das
der kalte, windige FrOhling aach deiner Gesondheit nachthailig
gewesen . . .
Ende Juny mms das letzte Manuscript zu meiner Iris abgehen,
bchon desvver^cn könnte icb in den Pfingstferien nicht von hier weg;
dazu erwarten wii* den Besuch einer alten Taute, die uns vor ihrem
Hinacheiden noch einmal an eeliNi-wIlnscht. Sorge nur, dass da den
Sept. fir^ behalteett Dann aber erwarten wir dich hier, weil ich im
Octp eine andre kleine Reise vomehmen muss. ') Dieses Mahl wollen
wir dir auch deinen Willen lassen, im Gasthofe an schlafen, indem
unser Fritz das einzige uns übrige Zimmer zum Lernen iintbicr hat.
Schreiber*) hat mir ein Paar schöne Stücke zu meinem Taschcubuche
gesteuert, welches, ausser deinen Beyträgcn und einer Heldcn-^knlie
von Matthisson, an Poesiecn ziemlich arm seyn wird. Von Baggeseu *)
erhielt ich, durch meinen Bruder, eine Ode, worinn ich einige Stellen
nicht entrflthaehi kann. Die Leute steigen so hoch« das ihnen selbst
ond dem Zosdiaaer dabey sehwindelt.
*) Dieser Brief ist von Frau Jacoln. — ') Einige Gedichte Jacobi's
metrisch ins Französische zu übersetzen. — ') Nach Heitershsin. —
*) Siehe Brief 21. — *) Jens Baggesen (1764—1896), Epiker der nmumi»-
sehen Sehnte, Yeiftsser des idyllischen Epes Parthenais oder die
▲Ipeareise.
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SehoelL
37. (9. July.)
Da kommt Freund Neukirch und bietet sich an, dir einen schrift-
lichen Gruss von uns zu bringen, auf einen längern Brief kann er
nicht warten. Mündlich will er dir sagen, warom da so lange nichts
von mir hürtest . . .
38. (2. Aug.)
Seit dem Besuche von Neukirch hatte ich wieder einige Anfölle
von Brustbi'.scbwerden, welche oft mit merklicher Abspannung dos
Körpers und Geistes verbanden waren. £ine Zeit lang habe ich
wegen meiner Iris mich Uber Vermögen anstrengen mflasen, nvn ist
das letzte Manuscript abgegangen nnd nach dem 15. bin ich aoch
von meinen Bernfiigeschäften frey. Das zweyte Vierteljahr der Flora
erhielten wir vor acht Tagen und freuten uns, deinen sclumcn
Schweizergesang und die Fabel von den Katzen darinn zu tinden.
Diderots Anekdoten von der russischen Kaiserinn und die Charakte-
ristik dos Tüutenelle waren mii- sehr interessant. Durch die Mit-
theiluug der Abschiedsrede des rechtschaffenen Noel') hast da mir
ebenfalls etwas sehr angenehmes erwiesen . . .
Ich weiss nicht ob ich der guten Friederike als Uebersetzerinn,
und ihrer Schwester, der Abschreibennn. schon gedankt habe. Darf
ich sie, fttr das künftige Taschenbuch, wieder um einige Beytrftge
bitten?
Unser armes Ländchon. dessen Schicksal noch iminor unent-
schieden bleibt, seufzet nach baldiger Kettung. Niemand will uns
haben.
Lass mich ehestens wieder etwas von dir hören und wiederhohle
nur, dass dn kommst.
89. (1. Sept.)
Dass du nicht kommst und wir auch keine Zeile Nachi'icht von
dir erhalten, setzt uns in grosse Verlegenheit. Es wäre tranrig, wenn
zuletzt meine Hoflhung, dich wiederzusehen, noch gar getäuscht würde.
Schon darüber haV ich mich betrabt, dass ich, anstatt einer Woche,
dich nur zwcy Tage haben soll. Der L Caroline hat Marie ein
Stübchon bcy uns nnsorsolion. Mit doincm andern Begleiter wirst du
am bebten llmn, im Röniischen Kaiser, gleich am Breisacher Thor,
folglich in unsrer Nai lilniischaft, dein Quai'tier zu nehmen. Nur
dieses für heute; denn ich hülfe immer, dich eher zu bewilikommeu,
als dieser Brief hej dir anlangt.
40. (17. Sept.)
Ich kann, aus Maugel an Zeit, dem Briefe unsers guten Brodhag -)i
*) Siehe die Anmcrk. zum 11. a. 29. Briefe. — >) PfeffiBls Studien»
freund in Halle, besachte ihn 1768 und, mit Gemahlin, 1785. Er war
1768 bis 1777 Pfarrer in Hötzingen, dann in Bickensohl. Damals, 1802,
war er in Gundelfingen. Sein Brief ist noch vorhanden. Pfeffel hatte
ihn gebeten, sich nach einer Famihc Brunner in Ihringen zu erkundigen,
wegen eines Heiratsantrages, der an seine Nichte, Frl, Hess gerichtet
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Briefie Jacobi's an PleffeL
öd
den er mir gestern selbst überbrachte, nur wcuiges beyfügen. Zuerst
wieUerhohle ich euch unseru herziuuigeu Dank für eureu 1. Besuch,
Aber dessen Eflne idi midi mm dior titele, da ich an des ehrlichen
Sararin') Stelle treten, nnd nnn dich Öfter sehen soll.
Nächstens schicke ich der 1. Friederike meine Bomanze^), in
welcher sie ja« nach Gutfinden, auslassen und hinzusetzen dart Das
Silbenmass ist. wie ich glaube, aus Frankreich zu uns gekommen,
wenigstens haben franz. Romanzendichter sich desselben bedient und
Gleim^) es einem derselben nachgeahmt .
H. Schmidt^) uusre besten Emplehlungen.
41. (2. Oct.)
Dem gegenwärtigen Briefe Brodhags') kann ich wieder nur ein
worden war. PSsirrer Hess hatte 1769, als Diakon sa Müllheim, Pfeffiels
Schwägerin (f 1780) gcehelicLt. Er war nacheinander Seelsorger von
Niedereggenheim, Hasel und Ihringcn, wo er jedoch damals, wie klar aus
Brodhags Brief hervorgclit, nicht mebr war. (Vgl. Pfannenbchiuid Fremden-
buch S. 220) Man luuss annehmen, dass die Familie Brunuer eine neu-
eingewanderte war, sonst httte PI Hess, nach zwöl^ährigem AnÜBnthalt
in BixiBgea, sich nicht hei Andern Qber sie so erlmndigen branchen.
Brodhag war den 16. September nach Eidiiletten auf den Jahrmarkt
gefüiren und mit mehreren Leuten von Ihringen zusammen gekommen
u. a. mit beiden Bninncr, Vater und Sohn, bedauert aber den Pfarrer
von Ihringen verfehlt zu halien. Brodhag erzählt auch von der Freude
seiner Töchter über den zu kurzen Üesuch von Karoline Pfetiel bei ihnen,
Ton Freiburg aus, wohin sie ihren Vater begleitet, wie wir aus Jacobi's
Briefen w^sen.
') Jakob Sarasin, PfelfelB Tortrautester Freond, dessen Briefe auch
snm Teil erhalten sind, war am 10. Sept. gestorben. Sefaie Fran, die Ton
Pfeffel viel besungene Zoe, starb schon 1791. Das Bildnis iles Paares befindet
sich bei den vorhandenen Briefen des Gatten in unsem Händen. Über ihre
liebenschicksale, s. Pfannenschmid Fremdenbuch S. 162 — 168. — ^) Der
Sperlinp (Sämmtl. Werke, 2. Aufl. Zürich 1812, Bd. VI, S. 86), dessen
Sylbenmass, wie PfefFel in seiner Antwort meint (durch Stocher veröflFent-
ficht in Epistel an die Nachwelt S. 102), dem Montcrif abgeborgt
ist Am 39. Mai schrieb Jacohi: «Seit ehi Paar Wochen rehne ich an
emer Bomanse, deren Held em Sperling ist« merke, dass nichts daraus
werden will und kann sie doch nicht aus dem Kopf brii^B. Jetst will
ich machen, dass sie fertig wird und sie dann ins Feuer werfen, damit
ich Ruhe bekomme/* Das Sylbenmass Montrrifs hatte Gleim zuerst in
seiner Marianne nacbgeahmt. — ^) Bekanntüch war Gleim, der den
folgenden IB. Februar als Donist kretar in Halberstadt seine Laufbahn
Tollenden sollte, Jacobi s Jugendideal geweseu. Erst mit der Gründung
der Iris (1774) begann er sich von den Tiadeleien nnd dem flachsn Opti-
mismos der Oleim*schen Schule so entfernen. — ^) Pfeffeb Sekretir, der
ihn nach Freihnrg hegleitet nnd von dort ans emen Besach dem Brod-
hsg abgestattet — *) Wieder die Heiratsangelegeiiheit betreffend. Brod-
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SchoelL
Paar Worte beifügen, weil ich einen Stoss von Briefen m bwafe-
wortm bftbe und ein sehr langsamer Sehrdber bin. Ich bitte dir
«niBt vieles von miBerai Besuche bey dem Kamler ia HeiteraheimO
m endhlen, wo wir sehr vergnügt waren. Schade nnr dass leb darüber
Matthisson verfehlte, der an dem Tage meiner Abreise hier ankam!
Indessen hatt' ich, auf einen Abend, den ehrlichen Jung') bey mir,
der sich mit gewöhnlicher Wärme nach dir erkundigte.
Sorge nur fOr die Deligence!^) Dann kümien wir uns auch einige
vergnügte Wintertage machen.
42. (28. Üct.)
Ich wartete auf diesen mir versprochenen Brief von Brodliag*),
um dir zugleich meinen wärmsten Dank zu schreiben für dein 1.
Geschenk^). Noch eine grosse Freude hast da mir dnrch deine Bey-
triige zom Damenkalender geraaeht, worunter verschiedene mir nen
waren. Zo diesen gehftrt das System, ein treflTendes Epigramm, das
alle Beoensenten ausheben sollten.
Eine politische Nachricht, von der unsere Stadt voll ist, hat
mich ganz verstimmt. Sollto sie gegründet seyn, so wäre nicht nur
unsre Befreyung, die wir nahe dachten, wieder in die Ferne gerückt,
sondern gar ein neuer Krieg zu befürchten; und dann wär' unserm
armen Ländchen sein Untergang gewiss. Ich freute mich aaf einen
rahigen Winter, vm so mehr, da ich die l. Schlosser wieder in Frank-
fnrt habe, wo sie f)lr*s erste bleiben wird . • •
Frau von Zink ist leider ihrem Manne gefolgt. Da ist wieder
ein Freundeshaus für mich Öde geworden. Der 1. Friederike sende
hsg hatte sich dieserhsllien an den Eirchenrat Odckel in Fmunendingen
gewendet, der bei der Instsllation des neuen Ihringer Pfarren BflrkUn
sieh genau erkundigt und keinen erwünschten Beriebt hatte mitteilen
können. Zugleich meldet sich Brodhag als Suhskrit>ent für die zu Tü-
bingen im Druck befindlirlie 2. Ausgabe der Poet. Versuche Tfeffels
^) Aus Heitersheim hatte Pfeftel 1778 den Hesuch des fürstlichen
Maltheser-Gross-Priors Grafen von Keinach-Foussemngne. Üt'er diese Fa-
milie, siehe Kevue d'AUacc löi^O, b. ö6~-'db. i>er Kauzler ist Ittuer,
tber welchen wdter gesprochen wird. *) Siehe Anm. 3 warn swüUlen
Brief. Pfeffel antwortet über diesen Pnnkt: „Es thut mir leid, dsss Jung
immer auf dem rechten üfer nach der Schweis wandert; er kdnnte, mir
zu Liebe, wohl seinen Hass gegen die Frausosen anf elnsn Tag suspen-
dieren. Ich hin ihm schon lange eine Antwort schuldig " — Es sollte
ein regeliDküsiger Wagenverkehr, wie er vor der Revolution bestand,
awibcbeu Colmar und Freihurg wiederhergestellt werden. — *) diesmal
echrieb Ii. um für die Sendung der elien erschienenen ersten Lieferung
der Poet. Venniche zu danken und ein solches Exemplar für Kirchensat
Gückei ni bestellea. PCbIIbI hatte onterdensn den jungen Bmnner per-
sftnUch kennen geiemt und war für ihn eiageDonmiso, also dem Heürats-
pn^iekt günstig. Brodhag lidt Frso Pfeffsl m Besuch ein und kmidigt
den seiner Töchter in Colmar für nächsten Frühlmg an. — Miaüich
die erste lieteung der aasgswiUten Werke.
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Briefe Jaoolri't «a VSefUL
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ich im nächsten Monate mein Taschenbuch, in welchem sie den Sper-
ling, mit der dazu gehörigen Anmerkung, findet, obwohl es mir besser
scheint, bcjr der Uebersetzung keine Kücksicht darauf zu nehmen.
48. (& Norember.)
IHeMB Briefchen ist nur, nm dir die Tnn Geheimerftthiim Frank
Toa Hechingen zu empfehlen, eine Verwandte des Eanders in Hei-
tenheim und eine Freundin von Hatthisson . . .
Das Gerücht, dessen ich en^ähnte'). betraf die Angelegenheiten
in Regensburg, war aber unbpf^ründet. Indessen ist unser Schicksal
noch immer ungewiss; uii»rc (iräste') haben sich zwar vermindert,
aber uns bey weitem nicht alle verlassen.
(19. Nov.) Obwohl das vorstehende Schreiben seine Bestimmung
ferfehlt hat, irail Wrw Frank nnTermothet nach Hediingen sarfiek
misste, so schick* ich es dir dennoch, am dir eine deiner unbekannten
Freundinnen, die wohl eine Stelle anter den Nahmen der mysti-
schen Linde verdient, bekannt zu machen nnd dich auf ihren
künftigen Besuch vorzubereiten. Unterdessen erhielt ich deinen 1.
Brief vom ü. und Exemplare meiner Iris. Zwei derselben geb' ich
dem Bethen mit, denn die g. Friederike muss ihr eignes haben.
Zu deiner neuen Enkelin, unsern herzlichen Glückwunsch. Künf-
tiges Jahr helfen wir sie zn sehen and dann anch deine Sophie ken-
Boi sn lemoi. Es freat mich, dass eoer menschenliehiger Praefect')
dir ein besseres Pflaster und dem Wandrer einige Raheplätze im
Sdiatten bereitet. Mein Neffe in Aachen hat die Praefectstelle ans»
gcschlacen. ist aber Praefectur-Rath geblieben, weil er, nls solcher,
in Aaclien wohnen und die Gesrhfifte, bey seiner ausgedehnten Hand-
lang, neben her verrichten kann.
Meine Postfreyheit erstreckt sich nur auf die reitende Post und
auch auf diese nor insofern als die Briefe keine Pftekete sind.
44. (20, Jan. 1803.)
Nicht blosse Unpässlichkeit war Schuld daran, dass dein Brief
vom 2. Dec. so lange unbeantwortet blieb, sondern ich wurde auch
durch eine Menge Pesnche daran gehindert, indem meine Freyburger
sich diesen Winter geföllifrer als je gegen mich erweisen.
Ich danke dir herzlich für die zweyte Lieferung deiner Gedichte,
welche deinen letzten Brief begleitete, so wie für die Liebe, mit der
do dick meiner Iris annimmst. Die Anfrage von Cotta kommt xa
spftt; denn im Nov. schon hab* ich den Vertrag mit den Zflrichem«)
Siehe den vorigen Brief. — Pie frams. Besatzung. — 3) Felix
Besportes, welcher 566 000 Bäume im Überelsass ptlanzon liess, wie wir
aas einer Atuiierkunp: zu den Zwei Dryaden, dem vou l'feffel ihm ge-
widmeten Gedicht, erfahren. — *) Nämlich ndt OreU nnd Hohllieh FflssU,
der im Hai 176B mit Lavater sn Spalding nach Barth gesogen war. Am
1. Okiober 1796 schrieb Fllssii an Wieland: „Wenige Tage nach Dmr Ab-
reise nKchten wir hiev die Bekanntschaft dass Jangen Kflnstlen ans Cot
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SclioelL
erucut und die Sujets za Kupferstichen sind bereits abgegangen.
Sollte dein Yerleger aber den guten Willen behalten, so konnte ich
mit ihm ftr 1806 in Verbindong treten, weil Orell ■ i nnd Fdasli mir
Bofawerlich ein so reichliches üonorar zugestehen.
Die überschickte Probe von den gedruckten Verhandlungen der
Aemiilatinnsgesellschaft') war mir um so lieber, da sie mir die ange-
nehme Stunde vergegenwärtigte, in welcher ich in diese Gesellschaft
aufgenommen wurde.
45. (10. März.)
Bloss weil ich nicht ausführlich schreiben konnte, s( liwieg ich so
lange auf deinen Brief vom 3. Febr., welches ich mir um so weniger
verzeihe, da ich mit demAclbeu dein liebes Geschenk für meine Iris
erhielt. Die Reformatoren Cuid ich Tortreiriich; der Casnist
ist herrlich erstthlt nnd der Ortolan erinnerte mich an mehrere
seines gleichen ohne Federn. In Absicht der Strophen an Annette
musst du mir erlanbeo, nicht deiner Meynnng zn seyn* Gestatte mir
das Gedicht in mein Taschenbuch einzurücken, wie es ist?
Die Rede des Praefects war mir ebenfalls ein angenehmes Ge-
schenk. Sein Styl scheint mir geschmeidiger und blühender als der
seines Vorgängers, bey dem ich die Fülle der Gedanken liebte, die
sich, wie von selbst, in wenigen Worten ergoss. Die Anrede an die
Wittwe des Ledere*) moss eine grosse Wirkung hervorgebracht haben.
Das Schicksal onsers Landes ist nun freylich entschieden; die
Universität aber erhielt noch keine Yerhaltungshefehle. Indessen
mar, Hrn. Gssinür Karpf , euMS Schillers von David. Sr wies m» t&ot
mit sehwaner Kreide vollendete Zeichnong vor, deren Haoptgegenstaad
sein vortrefflicher Mitbfiiger PtUFel ist In seinem gewohnten einfachen
Costttffl (Uniform und Stiefehi) sitzt derselbe vor dem Kamin, ein wenig
gegen seinen Secretär (Buxtorf) gewandt, der auf das ihm Diktirte mit
FmpfindnnfT horclit. Herr Tardier in l'aris, dessen kräftiger (Jrubstichel
au» ^'(lltaire"s Bilde vor der Kehler Ausgabe bekannt ist, soll die Zeich-
nung in Kupfer stechen. So l&sst sich nicht zweifeln, dass wir ein i>ehr
interesnntes GabinetstaGk eriialten werden, und swar auf folgende Be-
dinge" tt. 8. w.
1) Siehe Brief 24. *) Über ihre Ordndong schreibt Pfeffel an Sa-
rasm (14. April 1801): «Praefect KoSl bat hier eine Soci^tä d'^mulation
des Sciences, heiles lettres et arts gestiftet, die ans 36 Mitgliedern besteht,
die ihn zum Präsidenten und mich zum Virc-I'r gewiihlt ha'-en Zudem
hat die Gesellschaft noch 12 Associ^s r&iidants in Coiniar, 24 im De-
partement und eine unbestimmte Zahl ausserhalb (auch ausländische
Ehrenmitglieder)." Stöber, der Herausgeber dieses Briefes (Epistel an
die Nachwelt, 8. 74), bemerkt, dass die Oesellsehaft nach swei Jahren
66 in Colmar residiöende Mitglieder, 54 im Departement nnd 66 aaner-
halb wohnende zählte. Sie bestand bis 1814 und war eine Erweiterung
der vor der Revolution in Colmar vorhandenen Lesegesellschaft. —
') Bonaparte's Schwager f am 2 November in Hayti, wo er die Em-
pörung der Schwarzen unter TouasaintpLouTerture bekämpfte.
uiyiiizeo Dy Google
Briofe jMobi'i an PfeffsL
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zweifle ich nicht, dass sie wenigstens hier bleibt . . . Ueber Hebels
Gedichte wirst du keine geringere Freude haben, als ich. Beyliegend
ein Aufsatz, den ich, zu ihrer Empfehlung, auf Schnetzlers Bitte, dem
hiesigen lutelligenzblattc gab.
46. (7. May.)
Ich wollte diesen Brief Brodhaps ') mit einem von mir begleiten,
aber da kommt uuvcrniuthet die Tochter dos Kanzlers in Heitcrsheim,
um bey uns Mittag zu halten. Auch dui l ich keine von meinen bey-
den hentigeii YorlesimgeB aiusetzen.
47. (18. May.)
Wir kommen, lieber Bruder! Am Pfingstmontage, so Gott \Nill,
denke ich gegen Mittag, mit Weib und Kind, in Altbreysach im
Salmen zu seyn, wo ich dich bitte uns abhohlen zu lassen oder — *
noch herrlicher — flelbst AbznhoUen.
48. (20. May.)
Schon gestern Morgen erhielt ich deinen Brief vom 18., welches,
wenn das Datum nicht Tenchrieben worden, mir nnbegreiflich itt
Deinem Vorschlage gemfiss habe ich mm meinen Reisephui in so fem
geändert, dass ich firOher TOn hier aufbrechen werde, um vor eilf
Uhr in Altbreysaeh zu seyn, von dort sogleich abzufahren und bey
dir Mittag zu halten. Der Baron von Falkenstein, welcher dir einst
einen Gruss von mir brachte, ein wackerer junger Mann, giebt mir
seine Pferde und begleitet mich. Untenvegens, auf einem seiner
Güter, werden die Pferde gefüttert und wir nehmen ein zweytes
Fmhstflck.
Inliegend ein*) Billet yon nnsorm Brodhag. £r erwartet eine
Antwort von dir, ob seine Töchter am Donnerstag oder Frey tag Yor
Pfingsten ihre Reise antreten sollen. Sie fihren dann in dem Wagen,
der mich') abhohlt, zorflck.
49. (22. May.)
So eben kommt der Baron von Falkenstein*) zu mir. Er hatte
sich ein grosses Fest daraus gemacht, dich und deinen Rcisetjcfiihrten,
nebst mir, in Altbreysach zu bewirthen und bittet mich nun flehentlich,
dich in seinem Nahmen einzuladen. Da er mir zur Hm- und Herreise
seine Pferde giebt, überhaupt der zuverlässigste unter meinen hiesigen
Frennden ist, so kann ich dich nnr ersnchen, am Pfingstmontage^)
gegen Mittag mit Wagen nnd Pferden dich in Altbreysach einznfinden.
* Geschrieben bei Empfang der letzten Lieferung von Pfeffels Werken,
zugleich um demselben die Verlobung seines Sohnes Wilhdm in Paris
mit der Tochter des (lorti<ron Juwelenhändlcrs Friess anzuzeigen und ihn
zur Hochzeit einer Tochter ein/uladen. Den angekündigten Besuch in
Colmar besUiLigt er für ilie Pfinf^stwochc, in welcher auch Jacobi seine
die^ährige Heise zu Pfeffel augesetzt hatte. — *) verlorenes. — ^) In
Altbreisach. — ^ Fnns Anton FMir. t. Falkenstein, später bad. Qeh.
Itat ~ •) dem 80. Mu.
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SckoelJ.
50. (7. Juny.)
I>or Abschied von dir ist mir dies Mahl leichter geworden, weil
ich ihn auf kürzere Zeit nahm. Ich hielt deswegen im Schlosse zu
Rimsingen^) frühliche Mahlzeit, denn an eben dieser runden Tafel,
dachte ich, sitzet im Sept., so Gott will, mein lieber Peffel swiseben
0118 .. .
Be7 meiner Ankunft fand ich einen Brief von Elamer Schmidt,
nebst einigen schönen Gedichten für mein Taschenbuch. Schmidt
wird nächstens, auf Gleims Verlangen, dessen Gedichte auf dem
Sterbebett, als Manuscript für Freunde, abdrucken lassen nnd
ihnen eine kurze Nachricht von den letzten LcbcnstagRn des Dichters
beyfQgen. In sechs Wochen verspricht er mir ein Exemplar davon,
welches ich dir mittheilen werde. Anch giebt denelbe die «i Gleim
Ton seinen Fteondea geechriebenen Briefe herene . . .
N.S.~H. Prof. Salat in München') hat mir sein letztes Weik
gesebiekt and sendet dir seine innigen Wünsche für dein WohL
51. (27. July.)
Nie, seitdem unser Biiefwecliscl seinen ordentlichen Gang geht,
kamen so viele Umstände zusammen, die mich am Schreiben hinderten.
Fürs erste musste ich meine Wohnung yerfindem . . . Alsdann mnsste
ich fBr meine Iris sorgen, wobey es mir an prosaischen AnfiUttsea
fehlte. Matthisson nnd die Brun') giengen mir ab. Desto reicher
bin ich an Versen. Eins der herrlichsten Stücke nnter diesen ist ein
Gesang von Salis*) an die Harmonie. Kndlirh fiel das Vermühlungs-
fest des Praesidonten von Baden, zu dessen Feyer ich ein Hochzeits-
gedicht musste drucken lassen, nach dem Horazischen: Carmina
possumus donare. Morgen Abend wird bey mir der Nahmenstag
der jungen Frau v. Baden mit einem Picknick begangen, bei welchem
m^e Hose aber nur mit einem aof Band gedmdEten Epigramm nnd
mit ansgefttllten Endreimen erscheint . . .
Vor allem meinen Dank für deinen Mammuth, eine Fabel, die
keiner Ynrhcssoninp hedurf, nnd fllT die Schwalbe, ein wOrdiges
Seitenstück zum Heimchen.
<) Auf dem Gute dss Bsnms von FalkenstebL — Wohl der ha
Framdenboch nnterm 9. Oktober 1788, als Alnmnns Ton 0lllingen, eia*
getrsgene Jakob Salat, dsn Jacobi bei seiner Biief 80—68 erwihnlea
Reise in München besuchte. — •) Friederike Brun (1766—1835), Tochter
(lea Superintendenten und geistl. I.iedordichtors Balthasar Munter, hei-
ratet 1783 den Direktor der dänisch-obtiiulisclicn Kompagnie, narhherigen
Konferenzrat Brun, lebt zu Genf im Umgänge mit Frau von Stm l. Ausser
ihren Gedichten (1795), gab sie Keisebeschreibungen und Briefe heraus.
— *) Job. Gaudenz, Baron von Solis-Seewis (1762—1884), hatte 1783 als
FBhndrich bei der Schwdssr-Gaide in YensiUeSi den ndt seiner FsmlUe
eng befreuidetett PUbÜbI besocfat, schehit aber, wieH.FlhmenschBdd (Frem-
denbnch 8. 138—99) es gesi^t, kdner der diei KricgMchfller desselben
Namens sa sein.
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Briefe JocobPs an HeffeL 55
52. (22. Aug.)
Deine Briefe vom 12. und in. ^ind mir zucrokoramen. Was deine
Anfragen betrifft, so fangen meine Ferien mit dem 1. Sept. an und
dauern bis Aller Heiligen. In der 2. Hälfte des Sept. habe ich
dem Kanzler in Ueitcrshcim einen Besuch versprochen, zu welchem
ich aber nur fünf Tage brauche. Kor mnss iefa ?or Michael bey
ihm eeyn. Meine Wohmuig ist in der SchoBtergasse« hey dem Schnei-
der Stohr, das 2. Haus von Kellers Apotheke, und der nächste Gast-
hof bej mir, das Schwert, wo man freondlichen Empfang und
gutes Nachtlager findet. So sehr mir die anzulegende Deligence
willkommen, so wüni^che ich doch nicht, dass du diesmal weiter als
bis Altbreysüch mit derüenu n reisest; wegen des Barons v. Falken-
stein, den es ungemein sciuiu r/en würde, dich nicht abhohlen und
in liimsingou bewirtbcn zu kOnncn. Wir hoffen, dass die g. Friederike
dich h^leiten wird. Ihre Uehersetzimg kam leider zn si)at; ich
werde sie ÜBr das ktlnftige Ttochenbuch aufbewahren.
53. (5. Sept.)
Wir erwarten mit Sehnsacht die Anzeige, wann wir mit FUken-
stein dich abhohlen sollten. Du weisst, dass dn mit der Deligence
— gegen deren Titulatur das hie.sicro Postamt protestiert, indem es
ihr nur den Titel eines voiture de louage zugesteht — an mich
schreiben kannst? Dn darfst nur etwa^s Makulatur tun den Brief
machen, damit er zum kleinen Packet wird.
Für dein glücklich zu Stunilo gebrachtes Gcschätt mit Cotta hast
da mir einen wichtigen Liebesdienst erwiesen, Ben Zürichern hab'
idi den Antrag ?on Cotta — ohne ihn m nennen — gleich gemeldet
und in acht Tagen ihr altimatom verlangt
54. (G. Sept. Abends 9 Uhr.)
Biesen Nachmittag ttberraschte mich die erfrenlidie Kachrieht
▼on deiner baldigen Ankunft. Falkenstein bittet mich, dir zn melden,
dass wir am Freytag, gegen 11 Uhr, dir nach Altbr^ysach entgegen
kommen und mit - dir nach Himsingen fidiren werden. Mehr kann
ich jetzt nicht schreiben und morgen muss meine Schachtel schon
um 7 riir dem Conducteur der Diligence übeiliffert werden. (Jc^tern
schrieb ich dir mit der Post über Rätsel. Dein /immer im Schwert
ist bestellt und ein junger, von Marie selbst für dich gekaufter Jiahn
kräht Üeissig, um dich herbeyznrufen.
55. (23. Sept.)
H. Baspiler wird dir unsre Grüsse überbracht und die Ankuiüt
deines Packets gemeldet haben. Einen Brief konnte ich ihm nicht
mitgehen, weil mich am Morgen ein Feldmesser^Ezamen and Nach-
mittags ein BesQch hinderte, insonderheit aber, weil mich seit acht
Tagen ein hypochondrischer Daemon verfolgt, der mir alles erschwert.
Dazu kommen quälende Besorgnisse wegen des Schicksals unsrer
Universität, von deren Versetzung nach Cunsf :n5z man zu reden anfängt.
Da verlöhr' ich den letzten Tro>t bey meiner AbtM schiedenheit —
deine Nachliarschaft. Ueberhaupt war' es hart füi' mich, aus meinen
Z«it»cbr. f. Gesch. d. Oberrh. K. F. XI. 1. 5
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66
Sehoell.
19jähriRon Verbindungen hier herausgerissen zu werden, um mich in
meinem Alter an einem ganz fremden Orte niederzulassen. Auch
würd' ich in diesem Falle mein möglichstes anwenden, eine Versor-
gung in Tuhingen oder noch lieber iu Ueidclberg zu tiudeu. Doch
Inim es sein, dass uure Landstlad«, io «dir Umen flbrigens die
Ilfigel geUUimt sind, einen für lYeybnrg so tOdtlichen Stoeich almenden,
nnd irir auf der BheinbrOcke, zn irolcher da mir Hoffhiing madist,
oft zu einander hinfahren.
Gestern begegnete mir H. v. Greiffenegg *>, der es sehr bedauerte,
dich verfehlt zu haben.
Am nächsten Montag denken wir nach Heitersheim zu fahren und
bis den 1. OcL dort zu bleiben.
56. (5. Oct).
Mlle Picot") hat sich erbotheu, die beykommenden Iiis-Exemplare
fOr euch mitzunehmen. Ich bin aof dein Urtheil Ober meine Aufsätze :
Gleim nnd an den Verfasser der Ideen, sehr begierig. Meinen
Brief vom 23. Sept hast dn durch die, leider schon aufhörende*)
Diligcncc erhalten.
Das Schicksal der Universität ist noch eben so nngewiss. Freylich
wird unser neuer Praesidcnt, zur Abwendung eines für Stadt und
Land so grossen Unglücks, alles mögliche versuchen: allein es soll
der Wiener Ilof mit dem Modenesischen nicht im besten Vernehmen
stehen. Unterdessen ist die Organisation des lireisgau zu Staude
gebracht nnd Baron von Baden hat b^y den Landreehten die Frae-
sidoitenstelle, so wie SUkenstein die eines Bathes angenommen.
67. (18. Jan. 1804.)
Wehe that es mir, ttber 2 Monate in völliger Abgeschiedenheit
von dir sn leben; aber schreiben konnte ich bey meinen sich immer
vermehrenden Geschäften*) nicht Da die Universität Landstand ist
und der Proroctor dieselbe auf der Praelatenbank ro]>racseiitirt, so
gab es, unter der neuen Regierung, welche die liisiicrigen \'un ('t hte
der Stünde nicht tjeaehuiigte, mancherley missliche Vorli;iiitlluiigen,
an denen ich iheil nehmen musste. Ausserdem eiliieii uiisre hohe
Schale ihre Gerichtsbarkeit vrieder, mit deren Organisation wir ans
lange beschäftigten . . .
Vielleicht hattest du im Herbste, wie ich, die Ahndnng, dass
onser Brodhag dich nicht, seinen Wtlnschcn gemäss, im Frtlhling
würde besuchen können. Seit ein Paar Monaten war er sehr leidend
and er verschied letzten Sonnabend . . .
Sollte Cotta meinen Doctur Lnther nicht gebrauchen können,
60 bitte ich dichf mir das Mspt zurückzusenden.
*) Begiemugspri^ent Baron Trcmdlin von Greiffcnegg zu Freiburg,
der als kaiscrl. Regienincrsnit 1770 den blinden Dichter besucht hatte.
— Ein Genfer l'farrer dieses Namens war bei Pfeffel Anfang Juni
1781. — •) Den Winter über. Vor der Revolution fuhr dtr Postwagen
dreimal wöchentUch von Colmar nach Neu-Breisach. Er hielt in dem
noch vorhandenen Oasthaas nir Taube. — Als Prorector.
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Bride Jacobi's an Pfeffel.
67
5a (20. Hän.)
. . . Schnetzler hat die Erzählung der Genlis') von dem Taub-
fftommeii, der sich in eine BUndgebohnie verliebt, ftr mein Tuchen-
bnch flbersetzt. Nun ist mir der Zweifel gekommen, ob dn nicbt
dieselbe Geschichte für das ITul)or?chc') Joomal bearbeitet hättest.
Beyliegend das hiesige Intelligenzblatt vom 1. Jan., in welchem
ich unsem BürRcm znm Neujahr gltlckwünschen musstc. Send' es
mir gelegentlich zurück, weil ich es dem Bergischeu Almauache
bestimmt habe.
69. (a Ifoy.)
Der heutige Morgen sollte für dich seyu, weil ich keine Vorlesung
hatte und vor den mit Acten beladenen Sfieken des Pedellen, der die
Österlichen Beichtsettel einsammelte, mich sicher glaabte; aber da
kam zuerst ein jnnger Fechtmeister ans dem Elsass, der die hiesigen
Akademiker gern unterrichten möchte; darauf ein Apothekerinn,
wegen oino? Stipendiums für ihren Solin; narlilior eine Doctorinn,
um mir. für eine Inschrift von G Zeilen, den ganzen Orlando
für i OSO znm Geschenke zu l)ringcn; gegen Mittag der Pedell mit
Expeditionen zum Lesen und Unterschreiben; endlich mein Fritz mit
einem lat Exercitio, so war es Ein Vhi, eh' ich mich nnr hatte
ankleiden können. Nach dem Hittagessen wde ich wieder gestöhrt,
nnd anf die Abende kann ich niemahls rechnen, so dass ich meine
Antwort so kurz als möglich fassen moss. Ach! nnd zn einer Heise
zu dir auf Pfingsten ist keine Hoffnung. Wenn auch die laufenden
Geschäfte mir eine Abwesenheit von wenigen Tagen erlaubten, so
dürfte ich, theils wegen eines bevorstehenden allg. Landtnires, dem
ich beywohnen muss, theils wegen eines Besuchs von unserra l^ndes-
fUrsten, den wir baldigst erwarten, nicht von hier weg. Ausserdem
ist der Ftorector jetzt, da wir nnsre Gerichtsbarkeit wieder haben,
grossem Verantwortangen, ab zn?or, ansgesetst. Bn kennst das
Stndenten-Yölkchen nnd ich hatte schon einige Händel zu schlichten,
sogar solche die mit nächtlichem Lärm und Widersetzlichkeit gegen
die Polizey-Wnche verbunden waren. Gottlob, dass mehr als die
Hälfte meines Prorectorats vorüber ist!
Auf den Freymüthigcn kannst dn dich ohne Anstand bey
Schnetzler abonnieren; nur bittet er dich, deuseibeu nicht au Kaspiler,
sondern an ^ch selbst adressieren m tassen; da er sieh nnanfhOrlich
') Gniün von Grnlis (1746 — 1830), Erzieherin des nachmaligen Königs
Ludwig-Pliilipp, Verlasserin von zahlreichen (80) Werken über die Er-
ziehung, geschichtlichen ilomaucn u. s. w. — So hiess Jacobi's Vor-
gänger , der 1779 in Colmar war und schon 1776 durch FlMliBl an La-
mey empfohlen wnrde. Diesen Namen fikhrten auch efai Eriegnchfller
aus Basel und ein anderer Besucher Pfeifeis (Juni 1786) ein Basier Me-
dailleur. Beide kannten dieselbe Person sein, da eisterer schon 1778 das
Institat mliesB
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68
Schoell.
über Rasps Unordnung zu beschweren hat. Es kommt darauf an,
dasB er die Bttcksendtmg der gelesenen Stfleke immittenMur von dir
erwarten darf.
tJO. (19. Juny.)')
Ohne Zweifel hast du von dem zwischen den hicsi'jtM, Akademikern
und dem Erzherzo^rl. Milit.'ir entstandenen Lärm f^chüi t. Ks wurden
zwey Studenten gefahrlich und ein Schuster tötlich verwundet. Da
die Studenten, mit denen viele Btlrger gemeine Sache machten, als
der angegriffime Theil, Genugthaong forderten; die Begienmg hin-
gegen die Partey der Soldaten nahm; so hätten, ohne die schneUsten
M^tssregeln von Si it< n der Universität, sich bedenkliche Folgen
ergeben können. Ein Signal der Studenten am folf,'. Abend, worauf
vif'lo Tlandwerksbursche warteten, hätte schrecklichen Tumult erregt;
allein es gelang mir, jeden Ausbruch zu vcrhtitcn. Die Unruhe, den
Ueberlauf. die Vnliöre und Berichte an die Regierung kannst du
dir denken. Immer noch dauern unsre Debatten mit der Regierung,
bey denen am Ende nichts als ein Machtspmch herauskommen wird.
Aber die Ebxe der hohen Schule verlangt, dass wir das Letzte wagen
nnd die meinige, sowie meine Pflicht, dass ich mich dem Hass eines
Praesidentcn bloesstelle, der unmittelbar unter dem Landesherm
steht und vermag was er will
Daher die Verzögerung meines Dankes für deine köstlichen Verse
in Henriettens') Stamnd)uch und eines Auftrages der Frau v. Braun,
den ich vor 14 Tagen schon ausrichten sollte. Sic wünscht ihren
mtesten Sohn, der im 8. Jahre ist, zu Hn. Berger in Kost und
Unterricht zu thun, folglidi die Bedingungen, unter denen es ge-
schehen kann, die Lehr-Gegenstfinde u. s. w. zu erfahren.
Mein Prorcctorat darf ich nicht vor dem 15. Oct niederlegen,
indcss wird in den Ferien wenig vorgenommen, so dass mich nichts
hindert, dich Ant. Oct. hcy mir zu sehen. Für die Bekanntschaft des
H. Stoeber^), den seine Uerzlichkeit uns allen besonders lieb machte,
danke ich dir sehr.
1) Die Antwort auf diesen Brief hat Aufr. Stöber (Epistel an die
Nachwelt S. 103) ebenfalls voroffentliclit. — ^) v. Berckheim, die am
25. Juni 1798 Aug. Terier pehcirati t nnd im Schlots Vizille bei Grcnoble
wohnhaft, luehrmals zu Besuch nach Colmar zurückgekommen. .'>iche
Kevue d'Als. IbUö. S. 78 u. 219. — Pfeffels Schwiegersohn hatte seit
dem Aufboren des Instituts Zöglinge in Beinern Hause aofgenonmien, *. B.
Faul Lehr, den nachherigen Übeneteer einer Auswahl von PfeiSd'sdien
Fabeln. Berger, damab 81 Jahre alt, war Proftesor an der Central-
SChnle (1796 — 1803), dann an der Ecolc sccondaire. Er war 1791 ala
Gouverneur in das PfeffelVhe Institut eingetreten und hatte -ich im s<'ll>on
Jnhr vfHoM. Die Heirat ertolgte erst am 14. Febr. ITül. t'ber einen
;iiuli rii i'ent^ionar licrgers. s. Brief 75. — *) Daniel Fhrcnti ii il, der Vater
von August und Adolf, Verfasser eines elsässLschen Tiibcheubuchcs einer
Yie d'Oberlin (Strassb. 1831) u. s. w. Seine BUtter dem Andenken
Pfeffels gewidmet erwAhnten wir hi der Einleitung. Er war AdTO*
hat wie heute sein Enkel in Mfllhausen. Siehe Uber ihn Brief 76.
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Briefe JaeoU*» an PfeffeL
69
61. (a Aug.)
Za meinen übrigen Arbeiten kam aacb noch der landständische
Depntationstag, da ich mich in die Deliberanda hinein studieren,
den prälatständischen Conferenxen and nachher den allgem. Sitzungen
bey wohnen musste.
Der Prospectus uns. Freundes licrLrcr \<i den Wünschen der Frau
von Ürauu voUkommeu gemäss; aileiu ihr ältester Sohn bekam deu
Keichhasten und die Eltern kOnnen sich nicht entschüeesen, ihn Ton
eich sn lassen. Nächstes Jahr firagen sie seinetwegen wieder an.
Ich eriiielt von Cotta das erste Stttck der YierteljShr. Unter-
haltungen, suchte aber vergebens deinen Namen darinn. Das alt-
schotti^flif» Lied von Ilautr') ist nalf uut] schön versificiert. Die
Uebcrsctzungen ans dem Petrarch dagegen, weich ein erbärmliches
Machwerk!
So eben sckickt II. Prof. Ecker, mein Arzt, m mir und bittet um
ein Empfehlungsschreiben an dich. Ihm geb' ich also diesen Brief.
Er ist nicht nur ein in seinem Fache vortrefflicher Hann, sondern
aoch vertrant mit der griech. nnd rOm. litterator ond der neuem so
händig wie einer, dabey rechtschaffen ond hOchst nneigennfltzig . . .
Sollte dein l Karl*) noch bey dir seyn, so grttsse ihn von onsl
62. (.24. Aug.)
Gestern Abend brachte mir Sehnetzler die freudige Narhricht,
dass du wahrschein Hell Auf. nüehstcn Monats uns bcsnchen würdest.
Sorge, dass meine Freude niclit vereitelt werde!
63. (25. Sept.)
Von dem Ueberlaufe bey mir warst du nun .'selbst Zeuge, und nach
deinem Abschiede hatt' ich noch weit mehr zu thun. Da kamen Leute
Von allen möglichen Prolessiüuen, jeden Tag gab es neue Klagen und
Verhöre, dabey giengen die Gonsistorien ihren Gang fort, ond oben
drein liess unser Erzherzog seine haldige Ankunft b^ uns vermuthen.
Schon erhielt ich eine Deputation vom Maglstiat mit der Bitte um
einen Prolog mit ChOren nnd um Angabe einer dazu passenden
Tlieaterdecoration. — Kurz, ich durfte nur eine Feder in die Hand
nehmen, so klopfte sicherlich jem^ind an die Thür.
(27. Sept.) Gerade als ich die obigen Worte schrieb, wurde wieder
geklopft; aber es war kein Kläger und kein Verklau:ter, sondern der*)
Prof. Hugo vou Güttiugcu, ein Fremid uns. sei. Schlossers. Mit ihm
brachte ich den Abend zu, worttber mein angefangener Brief, der mit
>) Epigianunatiker (1761—1639), YerfiMser von »Hondert Hyperbeln
auf Herrn Wahl's grosse Nase". — ') Sollte hier von Butenschöns Nach-
bildung der Poesien des Petrarca die Rede sein, deren erster Band 1796
erschien? — ') Karl Pfeffel war seit 1802 im Bankhaus liethmann zu
Frankfurt. Im Sommer 1808 besuchte er meinen Vater zum letztenmal.
Siehe über ihn Brief 17. — *) Schon erwalmt ^Brief 8).
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70
SchoelL
der ge'^trif^en Diligcnce abgehen sollte, liegen blieb. Wenn ich ihn
nur übermorgen glücklich fortbringe
Deine Verse für Theonc sind rührend und für die Dithtcrinn
gevsii>b ein beglückeudci», heiliges üeschenk, Vorigeu Freytag kam
sie unerwartet mit ihren Schwestern snraek und Tags daitnf ttber-
raschte sie mich anf sehr angenehme Weise. Ich fimd nehmlich
morgens beym £rwachen, neben meinem Bett, einen schOnen Blnmen-
topf, TOn der neu erfundnen gefärbten Erde, mit zwey antiken Bü*
dem darauf, den sie von Strassburg mitgebracht hatte ; in demselben
waren pens^es') gepflanzt, an denen ein kleines sehr artiges Ge-
dicht hieng.
Die Gedichte von Delille und Clotilde'), die du mir übersandt
liast, werden mich künftige Wocho nach Ueitersheim begleiten, wohin
ich anf acht Tage reisen kann, w^ es nnn gewiss ist, dass der Erz-
herzog nicht kommt, mid von den wenigen hier gebliebenen Studenten
nichts tumultoaiisches zu fürchten ist Am 11. Oct mnss ich, wegen
nnsrer Weinlese, zurück sein.
Gestern besuchte mich Sehnetzler, im Entzücken noch über seinen
Aufenthalt bey dir. Von deinem Betindeu bracht' er mir keine gute
Nachricht, aber desto bessere von deiner muntern Laune . . .
64. (6. Not.)
Diesen Morgen, da ich dir schreiben wollte, kam Frennd Ittner*).
IHesen Nachmittag hatte Fritz seinen Sprach- and Musikmeister,
meine Frau einen Besuch und ich folglich kein eignes Zimmer. Jetzt
erwarte ich Theoncn . . .
Deinen I5rief vom 11. d. v. M. erhielt ich vor meiner Reise, denn
wegen der Unpüsslichkeit meines Kleinen musste ich diese bis auf
den 17. verschieben; da es dann, weil ich am 15. mein Prorectorat
niederlegte, bis auf den letzten Augenblick allerhand Geschäfte gab.
Nach meiner Rftckkehr wurde ich durch das in feyemde Nahmens-
fest des Jungen Praesidenten von Baden und durch Yerfindemngen
in unserem Studienplan gehindert, dir zu antworten, was mir um so
' I Demnach scheint der Postwagen nur zweimal in der Woche nach
Colmar gefahren zu nein. — ') Dreifaltigkeitsblum en , ."^tielmütterchen.
— ') Die angeblichen Gedichte der Clotilde deSurville (1405—95)
waren 1803 durch ihren wirklichen Verfasser, de Vauderbourg, ver-
Offisutlicbt wordSD. Clotilde Ton Sorrüle hatte ihm Gatten bd der Be-
Isgerong von Giltens verloren und hi der Pflege der Dichtkunst Trost
gesucht Ihr Nachkonme, dn Marquis von Surrille, wurde 1798 hin-
gerichtet, weil er als Emigrierter in seine Heimat zurückgekehrt war. —
♦) Der öfter erwähnte Kapitelskanzler des Maltheserordcus in Ueiters-
heim, ein Amt, das er seit I78G bis zur Aufhebung des Ordens (18<)6)
bekleidete. Darauf >\urdc er Kurator der Universität zu Freiburg und
zugleich bad. Gesamiter in der Schweiz, schli^slich (1812 — 18) Direktor
des Seekreises zu Konstanz, wo er 1825 starb, nachdem er (1822) das
Leben sehies IVenndes, unseres Jacobi, beschrieben.
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Briefe Jacobi's an Pfeffel.
71
leider tbat, weil ich dir gern die Iris, die ich heute vor acht Tagen
erhielt, ohne Verzug geschickt hätte. Httgest du mit meiner Epistel
an dich zoMeden seynl Ton den Beisebeschreibongen der Frieder.
Bnm') nnd des genieliechett Heinse*) bin ich gewiss, dass sie dir
gebllen werden.
Deine Verse an Theone trafen gerade vor ihrem Nahmenstage
ein, und ich legte sie zu einem Liede von mir.*) Ihre Freude, ihre
Thränen des Dankes rührten mich unaussprechlich. Sie war unschlüssig,
ob sie dir eigenhändig schreiben sollte, unterliess es aber aus Be-
scheidenheit.
65. (aa Dec.)
Inliegend ein Gesang von Theonen, welcher meinen Nahmen mit
dem deinigen brflderlieh vereint Da weiset docb, dass weil ihr Schwager
eine Anstellmg in Wien erhieltt sie mit ihren nnTerheiiatheten
Schwestern nach Oedenbnrg zorfl<& mnsste ? Vor drei Wochen reisten
sie von hier ab.
Vor acht Tagen war Matthisson, leider nur Stunden, bcy mir.
Er reiste mit seiner Fürstinn nach Dessau, wo der Fürst an einem
Beinbruche gefährlich daniederliegt.
66. (22l Febr. 180».)
Es freot mich, dass da mit meiner Bomanze an Theonen zu-
frieden bist Sie ist in ihrer Heünath glflcklich angelangt.
Aach für das 4. Stück der Unterhaltungen nnd für Ernestine*)
unsem besten Dank. Gar zu gern hätte ich auch der 1. Frieder, auf
ihren Brief heute geantwortet. Wenn doch ihre Uebersetzung aus
dem Ossian erschiene. Immer noch that mir die Erinnerung daran
wohl.
Hast du Haugs Hyperbeln auf eine lange Nase gelesen^). Yauder-
bonrgs ^) Uebersetzung meiner Abhandlang Aber &lB Lebensanhfing-
liebkeit der Alten, in den Archive s Httiraires, finde ich yor>
trefnich.
67. 012. Mfin.)
Seit 14 Tagen hin ich leidend, und es ist kein Wunder, denn in
unsrer Stadt findet man kein Haus, in welchem nicht wenigstens
Eines die grippe^ hat. Mein Kopf ist dermassen angegriffen, dass
ich dir nicht schieiben würde, wenn du nicht meine Meynung über
die Verse an Eduainl Schlosser entartetest. Ich freue micli über dieses
kleine, unsera versturbeuen Freundes vollkommen würdige Denkmahl.
Mein Bruder zieht von £atin nach München, um dort Mitglied
der Akademie za werden, mit 8000 fl. Gehalt*).
*) Siehe Brief 51. — ^ Der Komanschriftsteller Wilh. Ueinse war am
22. Juni 1803 als kurmainzischer Lektor, Hofrat und Bibliothekar gestorben.
Seine Hauptwerke sind „Ardmgbello und die glückseeUgen Inseln" (17Ö7)
and „midegard v. Hohenthal'* (1796). — ») Siehe Anhang. — Prosaische
Ven. VI, a 1— la — •) Siehe Brief 61, Anm. 1. - ^ Siehe Brief 68,
Anm. S. — ') Heute würde er sagen: die Inflnenia. ^ <) Fried. Heio.
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72
Sckoell.
68. (22. April.)
Gieschwind ein Fuur Worte, filr wdche mir, obwohl sie erst morgen
Aliend auf die Diligence kommen, nnr dieses Tiertelstflndchen bleibt
Heote Vormittag lese ich die A( stlu tik, heute Abend das Practicum,
worauf ich mich den ganzen Nachmittag vorbereite; alsdann ist
Kränzchen bey Frau von iiraun. Morton, nn meinem Nabmenstage,
muss ich gleich in der Frühe Besuche annehmen.
Die Uebersetzung meines ersten Schattenrisses iu den
Archivcs litteraires ist eben so getreu als gciüiliig.
69. (24. May.)
Eine für mich sonderbare Arbeit, nehmlich die Gensnr der philo-
sopli. Aufsiitzo von zwey Compctentcn um die hiesige Lehrkanzel der
Logik und Metapli. beschMtigt mich dermassen, dass ich dir nur
flüchtig antworten kann.
1) gedenke ich, wie immer, am Pfingstmontage abzureisen.
2) Da ich die Pferde von Falkeustein nur bis Altbreysach be-
komme, 80 muss ich dich bitten, fOr meinen weitem Transport zu
sorgen. Welch eine Frende wird es für nns seyn, in deiner Gesell-
schaft nach Colmar zu fahren !
8) Ich werde im Salmen dich finden oder auf dich warten.
4) Da Falkenstein mich begleiten wird, so werden wir schwerlich
gleich abfahren können, weswoi^'pii auf ein Mittagessen in Colmar
nicht zu reclmen ist. Ich dücliie. wir nähmen beyderseits etwas
weniges zu essen in den Wagen, speisten unterwegs und tränken in
Colmar den KafTee.
Dass ich die 1. Frieder, nicht antreffe, ist fftr mich ein grosser
Verlost.
70. (31. Maj.)
Falkenstein ersacht mich, dich zn einem kleinen Mittagsmahle in
Altbrcysach einzuladen. Kr war so dringend, dass ich durch eine
abschlägige Antwort ihn beleidigt hfttte.
71. (14. July.)
Yorgestem wollte ich dir ftber Basel schreiben, als ich vernahm,
dass mit dem gestrigen Frohnleichnamsfeste zugleich das Fest des
h. Antonius von Padua einfiele, da ich denn sowohl dem landstSn-
(lischen Praesidenten als nnserm Falkenstein eine kleine Gabe dar-
bringen musste. Ersterem zu Ehren, trSomte ich, der h. Antonios
würe auf den von dem Baron Baden venchOnerten Johannesberg
.Jacobi war schon 1779 als Geh. Rat und Referent über das Zollwesen
nach München bornfen wonleu, zur Zeit der Yeroffentlichung seines be-
kanntesten Werkes Wolde mar. Jetzt kam er dahin als Präsident der
köüigl. Akademie der Wii>s>c'n{>chaltcn und in dieser Eigeuschalt veranlasste
er, mit dem Qeneialsekretär Schlicfategroll, die An&ahme Pfeffels hi die>
selbe als Ehieomitglied (96. Mlrs 1809). Er war diei Jahre jflnger als
Sehl Bruder und starb 1819.
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Briefe Jacobi's an Pfelfel.
73
herabgestiegen, um den beydeu Patronen unsrer Stadt und den übrigen
daselbst versammelten Heiligen, nehmlich denjenigen, die au uusern
Stadtthoren oder auf nnsem Bnmnea befindlich siiid, die biedgen
Antonie bestens zn empfehlen. Falkenstein bekam ein Paar Bosen
nebst einem Billet, halb in Prosa und halb in Versen, von mir.
Beydes musste in grösstcr Eile gemacht werden; darom ist mein
Kopf, zumahl nach oincm vorgestrigen grossen Soup^ bei dem
jungen Baden und einem gestrigen, eben so grossen dine bei seinem
Vater, heute noch ziemlich wn^t und zu einem Rriefgespräclie mit
dir, wie es nach den in deinem iluuse verlebten seeligen Tagen
billig wäre, nicht besonders geschickt. Wie wohl war uns neben
deiner fttr nnser YergnUgen so zftrtlich besorgten Fran, der 1. Oaroline,
den andern freundlichen Mädchen and in der Gesellschaft des herzlichen
Zauberers'), der meinen Fritz mit so violer Geduld in seine Künsten
onterrichtet hat, des redlichen Lac6*) und des geistvollen Maeder.')
72. (5. Jnly.)
Gestern kam ein Deputierter von einem Theil der hiesigen Btlrgcr-
schaft, und bat mich um Anordnung einer Illumination für ein über-
morgendes Bürgerfest, da sie die alte Linde ihres Quartiers bekränzen
und mit Inschriften versehen wollen. HierQber gieng mir mehr als
der halbe verlohren, nnd nnn will gar nnser Frorector ins Bad
reisen, da ich den vier Wochen lang, als Esrector, Ittr ihn ▼icarieren
mnss . . .
73. (6. Sept.)
Deine Briefe vom 21), July, 18. und 29 Aug. sind richtig nnp^e-
langt. Grestern bal/ ich das letzte Munuscript zur Iris fortgeschickt,
meine Vorlesungen geendigt, die Prüfungen gehalten und das aka-
demische Regiment in die Hände des Prorectors zurückgegeben und
bin folglich auf ein paiu ISIonathe ein freyer Mann. Ich wünschte
daher dass da dich auf einige Tage frey machtest« nmnnssn besuchen,
bevor das am politischen Himmel drohende Gewitter losbricht*}. Da
meine Hausgenossin, Fräulein von Hossner auf mehrere Wochen ver-
reist ist und uns ihr Wohnzimmer für dich überlassen hat, so kOnnen
wir dieses Mahl dich ond Hrn. Schmidt beherbergen.
74. (4. Oct.)
bü eben erfahre ich, zu meiner Freude, dass die Diligence von
Colmar angekommen ist nnd morgen firdh zorttckAhrt Ich eile also,
dir m sagen, diss ich deine beyden Briefe eihalten, dass wir hier so
') Des Sekretäiu Pfcffels, Schmidt. — ^) Damals Pfarrer in Munster,
friilier l'fetTels Gehilfe und Konrektor des prot. Gymnasiums zu Colmar.
— 3) Pfarrer Maeder aus Mülhausen besuchte Pfeflfel im August 1786,
Joh. Maeder und Jadith Schmalzer, geb. Maeder, im folgenden April. Der
hiergenannte wird wohl Joh., und der Ffimrer sehi Vater sein. — ^) Am
26. Sept. kam Kapoleon vom Lager zu Boulogne in Stnasbnrg an und
am 8. Okt erOfbete der Kampf bei Wertingen den Krieg gegen &terreiGh.
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74
SchoelL
ruhig wie mitten im Frieden leben und ich dir rathen würde, die
Reise zu ans zu maclieu, wenn ich mcht einen Besuch in Heitersbeim
versprochen hätte. Den 9. mnm idi dort seyn and kehre am 15.
zurück.
Yergin nielit, mir die Adieaie tod Momii in Buel zu melden,
wenn du nicht etwa für unsre Briefe den Weg über Strassbnrg eben
so knrs und sicher findest.
7». (16. Not.)
Dein Schreiben nach Heitersbeim, das Päckchen mit dem 8. Theil
deiner Gedichte und dein Bnefchen vom 13. worden mir richtig zu-
gestellt, letzteres durch den Grafen von Kagenegg selbst'), welcher
über seinen Besuch bey dir, so wie aber die Aufnahme seines lüeinen
bey H. Berger, sehr vergnügt war.
Wegen der Iris hatte ich grossen Yerdruss. Vorigen Dienstag
bekam ich endlich einen Brief von den Verlegern, worinn sie mir
sagten: Das Taschenbvch wäre fertig; sie wollten aber, weil obne
^ess zwey Knpfer dazn feUten, es erst anf das Jahr 1807 herans-
geben, indem sie jetzt, wegen des Kriegs, Nachtheil befürchteten.
Ich antwortete, dass sie ihr gegebenes Wort halten mtissten, widrigen-
falls ich mich an eine andre Buchhandlung wenden würde, um für
1807 eine Fortsetzung der Iris, unter einem andern Titel zu liefern.
Sollten sie auf ihrem Vorsatz beharren, so bitte ich dich, dem libe-
ralen Cotta mein Taschenbuch und meine sümmtlichen Werke —
denn ohne jenes gebe ich diese nicht in Terlag — anzutragen, mit
dem Yersprechen, dass ich mit allem, was ich etwa noch heransgeben
mochte, an ihm mich halten würde.
Wegen deines Exemplars für Lonise Lavater*) hat mir FüssU
nichts geschrieben. Eh' er dein Billet bekommen hatte, sagte er
mir, dass sie deines Gedichts würdig wäre.
In dem Chant du cygne deiner Frieder, fehlt der 2. Vers.
Ich habe, mit Zuziehung der Adele Picot'), einen eingeschoben. Dass
Frieder, noch in Grenobel*) bleibt, ist für mich ein wirklicher Verlust.
Lebe wohl, lieber Bmder, nnd lass die Bheinbrflcke nicht ver-
gebens hergestellt sein.
M Graf Heinridi von Kagenegg besuchte Pfeffel im Okt. 1785 mit
seinem Hofmeister; zwei Jahre spater warGnitin Tlioresia von Kagenegg,
geb. Gräfin von Sahn-Reiferscheid Cseit 177« \erheir.), beim Dichter. Eine
andere Gräfin v. E. heiratet 1771 den Grafen v. Metternich- Wiuneburg
uid wurde die Matter des Fflnten und Kanslers dieses Namens, der im
Aug. 1788 mit sehiem Vater m Colmar war. Ausser dieser seit 1771
reicfasgrillichen linie der altstiaasbnrg. Famile gab es in FVäbiug ehie seit
1674 freiherrliche. — ^ Lavaters Tochter wohnte mit ihrer Mutter in
Zürich; mehrere Priefe von ihr an Pfefifel, ihren Pathen, sind erhalten.
— *) Genfer Pfarrerstochter. Siehe Brief 56. — *) Frieder, war bei
ihrer Freumlin, Frau Aug. Parier, geb. Henriette v. Bergheim zu Besuch.
Von 1812 bis 1834 leitete sie dort die Erziehung der Kinder derselben.
Diesmal war sie in der Dauphin^ vom Sept. 1805 bis Ende März 1806.
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Bri«f6 JMobi's «o TfettA,
76
76. (10. Jan. 1806.)
So eben, als ich schon deine Briefe vom 23. und 30. Dec. vor
mich hingelegt hatte, um sie zu beantworten, erhielt ich den dritten
durch den Grafen von Kagenegg. An der Verzögerung meines Schrei-
bens war die Versendung der Iris-Exemplare \uu\ inliosjendes Ge-
dicht, dann der Ueberlauf beym neuen Jahr, endlich uusrc politische
YertoderoDgO Schuld. Heute soUten, wie es verlautet, 6G0 Mum
BadeniGhe Triippeii eüuUckeii, denen Comnusearien folgen werden,
um uns in Besitz in nehmen. Sohidd diese angekommen, miiss ich
mit dem Prorector and Ecker, als Deputierter, nach Carlsrnhe, weil
wir wegen des Hierbleibcns der Universität besorgt sind.
(11. Jan.) Noch sind die Truppen und Commissarien nicht ange-
langt. Stöbers Tempelherren^) hast du ohne Zweifel. Es zeigt
sich in der Uebersctzung viel Anlage; vorztlf^lich hab' ich dem Ver-
fiasser es gedankt, daäs er in der Zuneigung memen Nahmen mit dem
deinigen vereinigt hat.
Den Herren Schmidt vnd Bieder*) onsre freondlichen Grttsse.
77. (11. MXrz 1806.)
Doctor Braun wird dir von dem Erfolg unsrer Deputation nach
Garlsmhe berichtet haben. Die Anfhebong der Universität war schon
beschlossen. Dorch nnsre Yorstellnngen erhielten wir, dass die Re-
gierang anf dieselbe, von welcher sie ganz irrige Begriffe hatte, auf-
merksam wurde and versprach, die Sache genauer zu untersachen.
Man kann sich eben so weni? entschliessen, Heidelberg untergehen
zulassen, alszwey Universitäten zuhaben.*) Ks wird darauf ankommen,
ob wir unsre Einkünfte in Schwäbisch Oestreicb, auf welche Würtem-
berg Ansprüctio macht, retten.
Dass der wflrdige GeheimraCh von Drais als Badenscher (3om*
missilr, in meiner Kachbarschaft wohnt, weisst du. Er und seme von
Sophie La Boche*) ihm zogefbhrte Gemahlinn wOnschen sehnlich,
ein Paar Tage mit dir zu leben, und da sie bis zur Blüthenzeit hier
bleiben, so mnsst da diesen Wonsch ihnen gewähren. Schnetzler sah
') Am 2G. Dec. war der Prcssburjrcr Frieden unterzeichnet worden,
wonacli Oesterreich den Breisgau au Baden abtrat. — ') Das Trauerspiel
V. Rayiiouard (1761 — 183G), die Templiers, war 1805, erschieiuii. —
Dieber ehemalige Sekretär Pfeffels war, seit April 1806 vierter Coimarer
Pfarrer und heiratete, im Mai 1806, ein Fräulein Dietz aus Colmar. Von
ihm war in der Ehileitung die Bede. — *) Vgl. Pfister, Die finaoriellen
YerhälteisBe der Univenität Freibofg 8. 126. — *) Geb. lu Anspach 1766,
TOB lothringischer Herinmft; besucht Pfeifol im Joni 1786, f 1830 zu
Manohdm. Seine Familie war bei FTeibnrg ansässig. — ^) Auch eine
Korre^pondcntin Pfeffels, führt ihm einen ihrer Söhne zu (Aug. 1784)
und nimmt eine seiner Töchter mit. Sie starb 1"^07 auf ihrem Landsitz
zu Offenliarlr. wohiu sie schon 17bU von Speyer gezogen. Mehrere ihrer
Briefe an i'leö'el sind erhalten.
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76
ich. seit dem Empfanf? tleines Briefes nicht, auch er iiiu;>ste, als
Maj^istratsdeputierter, mich Carlsruhe, bekam nachher, durch die
Anweseuiieit des Conmiissariats, viel Arbeit, und iu diesen Tagen war
er wegen der Wabl eines Bflrgermeisters beschftltigt. Ich werde deine
GraTamina an ihn gelangen lassen.
78. April.)
Unter deinen mir zugeschickten Gedichten wühlten wir, wie ge-
wöhnlich. Sclinetzlor und ich; für die, welche ich behalte, sage ich
dir brüderlichen Dank und lege die übrigen bey. Ernesline hat
ein Frauenzimmer in St Peter znm Lesen mitgenommen. Wir wollen
sie zortlckfordem, um sie dir zn senden. Hit ihr erhältst da auch
eine gestern för dich angekommene Inangond-Dispotation: De tnr-
gore vitali von Edoard Schlosser'), der in Halle Doctor geworden.
Au Beybehaltung unsrer Landstände ist wohl nicht zu denken,
da der Churfürst persönlichen Widerwillen gegen alles hat, was I^and-
stand hcisst. und Napoleon ihn nicht zur Beobachtung des die Land-
stande begünstigenden Artikels, im Frieden^sc hiu^se, anhalten wird.
Die Universität dagegen hat tröstlichere Aussichten, die sich vornehm-
lich auf Versprechongen des uns gewogenen General Clarke gronden.
H. Drais ist nach Carlsnihe gereist, irird aher in 14 Tagen
wieder kommen, um noch einen Monath zn bleiben. Ich recline
während der Zeit auf einen Besuch von dir, da kannst doch nicht
den ganzen Frühling durch auf Stilling') warfen.
^0 angenehm es mir wäre, mit Cotta mit Verbindung zu stehen,
so könnte ich doch auf sein neues Journal mich nicht einlassen, da
ich kaum meine Iris zu IStaude bringe.
79. (21. May.)
Zwey Worte nur, um dir zu melden, dass ich deinen Brief vom
3. erhalten, dass die Universität gerettet *i: unser Hof-fommissarius,
Freih. von Drais, zurück'j:f>kehrt, den ganzen Soujnier bleiben wird
und dich zu sehen wünscht Das wir dies noch sehnlicher wünschen,
darf ich dir nicht erst betheueru.
80. (21. Jany.)
Uebermorgen über 8 Tage wird hier gehuldigt. Einen Wechsel-
gesang dazu, ftlr die Fever im Münster habe ich bereits geliefert,
nun verlangt noch die Universität von mir ein, in ihrem Nahmen zu
überreichendes, Gedicht, auch soll ich Sinnbilder zu Beleacbtongen,
*) Sddossers efauiger Sohn und letates (viert«) Kind f 26. Mits
1807. Seine Mutter überlebte ihn bis 1821. T^ns andere Kind aus zweiter
Khe ist Frau Hasonclcver. — Herzog von Feltre (1769—1818), Kriegs-
minister l~o7 und 1816 (nach den Hundert TiitrenX In dieser Eigen-
schaft unterzeiclincte er das AnklagCvlekret gegen Marsehall Ney und
wurde dafür selbst Marschall. — ^) Der er.vt am 17. .Juli mit seiner Frau
nach Colmar kam. Er war seit Autuug dc^ Juhre^i als bad. geh. Hohiat
in Karlsruhe wo er am 2. April 1817 starb. ^ *) Vgl Pflster a. aO. 8. 127.
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firiefe JmoU'i an PfefiiBl.
77
Inschriften u. s. w. antjcben; kurz ich kann dir nur im Fluge das
Nöthigste sagen- In Absicht deiner Ilerkunft muss ich bemerken,
dass mein Bruder uns nach München eingeladen und wir Mitte August
absoreiMn gedenken.
81. (14. Aug.)
Ünsre Abreise ist auf den 20. festgesetzt. Deinen Brief vom 26.
hat Marie beantwortet ond dir nnsre Freude ftber die Yermehnmg
deiner Einkünfte gesagt*). Morgen feyert die hiesige franz. Garnison
das Napoleonsfeet nnd gieht einen BaU, der wohl nicht alkn stark
besucht werden möchte.
Pein nachhoricTos Schroibon. mit dem Louisd'or von H. Stoeber,
hat Frau von P\^n'et') '-'obracht. Sehe zu, dftSS du den Besuch im
Nov., wenn wir zurück sind, nachhohlestl
82. (11. Dec)
Schnetder hat dir von nnsrer glttckliehen Wiedeiknnft erzfthlt
Das die Schlosserin und ilure Tochter, mein Bmder ond die Schwestern
dich, eben so wie wir, in nnsem Zirkel wünschten, daran wirst da
nidit zweifeln. Und wie viele;? bnttc ich von nn?crm Leben in München
dir zu sagen ! Aber auf Weihnachten muss ich Manuscript zum ersten
Band meiner säiniiitlirhen Schriften nach Zürich senden. Kine miss-
liche Aibeit, im Alter seine jugendlichen Gedichte zu verbe>>em!
Die Nachricht, dass ich dich erst im Frühjahr wiedersehen soll,
war mir unwillkommen, desto erfreulicher aber die, welche deine
OatoUne betrifEt, deren kfinftiges Loos dir manche Sorge verorsachte').
83. (16. Aprfl 1807.)
Du wei.sst, dass ich einen Bruder habe, den ich so zärtlich liebe
wie du den deüiigcn liebtest^). Wer also kann deinen Verlust inniger
empfinden als ich?
I)n thust wohl, eine gelindere W itteniufj: abzuwarten, um mich
zu besuchen. Aber wende alles an, um in deu ersten Maitageu reisen
^) Im Juli hatte PlelTel eine jahrliche Pension von 1200 Fr. erhalten,
Fnn Jacobi schreibt hierüber in dem erwähnten Brief: „Napoleon hat
vieles gut gemacht bey mir dnxch seine Oeneroritftt gegen Sie. Wftre ich
so mit Ihrem poetischen Geist, wie mit Ihren Bhenmatisen begabt, würde
ich ihm eine Ode singen.* — ') Ferret statt Fenette = Pfirdt, vermut-
lich die Gemahlin des nachmaligen bad. Gesandten, Joh. Baptist v. I'cr-
rottp, der damals zu Freihnrg lebte. Cf Polit. Korrespondenz Karl Frie-
drichs von Bideu, II, 131. •') Diese zweite der Töchter Pfeft'els (peh.
14. Mai 17(i9) hatte am 10. Dez. den Bruder ihres Schwagers Berger
geheiratet. Nach wenig glücklicher Ehe verlor sie ihren Mann zu Mout-
beiiard am 14. Febr. 1811. — *) Christ Fried. Pfeffiel war am 21. Mftn
im 81. Jahre in Paris am Schlagfluss gestorben. Sehl Lob worde durch
Gtomdo im Monitenr oniv. rom 13. AprU and durch SchfichtegroU m
der Sitniag der Mttnchener Akademie Tom 38. Sept ansgcsprochen.
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78
Schoeil.
zu können. Denn nachlier erwarten wir unsem Grossherzog; da giebt
es wieder iur mich allerhand zusammeuzureimeo, und mir graut davor
am 80 mehr, ab mir tet der )»Ibe Winter mü solchen cphemeriflcheB
Prodocten yorfiber gieag, auf welche sich das Yirgil*sche cni non
risere parentes anwenden Ifisst.
Voss sah ich nie; also kannst da dir vorstellen, was deine An-
kündigung eines Frühlingsbcsurhes von ihm für eine herrliche Both-
schaft für mich war Auch würd' es mich sehr freuen, die Bekannt-
schaft von Cotta zu machen. Mit welchem Verlangen Drais dich
erwartet, hat er dir gewiss selbst gesagt. Freund Ittner, der seine
schönen Pflanzungen verkissen muss, um als Curator der Universität
hey OOS la wohnen, sehnt sieh -nicht weniger nach dir.
84. (2. Sept. 1807.)
Wamm ich so lange schwieg, wird Schnetder dir ersihlen, der
von meinen vielen Arbeiten für die Tris Zeuge war. Unser Froh-
locken über deine Genesung ahndest du. Ich würde einen Päan
anstimmen, wenn die Musen gegen mich gefälliger wären. Wenn sie
während des Herbstes, welcher mich sonst eher begeistert, sich nicht
besinnen, dann: Barbilon hic paries habebit!
85. (9. Oet)
Es thut mir weh, dich diesen Ilerbst nicht zu sehen. Aber ich
konnte nicht abkommen, weil mein Fritz mit seinem Lehrer eine
Fossreise anf den Schwanwald machte nnd wir ans nadiher mit den
Yorbereitungen zur Beziehung eines andern Quartiers beschfiftigen
mussten. Seit 8 Tagen wohnen wir in demselben and sind noch nicht
völlig in der Ordnang.
86. (9. April 1808.)
Warum ich mir auf Ostern die Freude, zu dir zu reisen, versagen
muss, hat Schnetzler dir geschrieben. Auf Püngston komme ich,
wenn k^ nnftberwindliches Hinderniss in den Weg tritt, gewiss.
Höge nor mit dem Frtthling aoch meine frohe Laane, die mhr an-
tren zu werden anfängt, wiederkehren!
Herslichen Dank fttr deine willkommenen Beytrfige zor Iri&
87. (28. May.)
Schnetzler hat mich bey dir bereits angemeldet. Endlicli naht
die Zeit, der ich so lange mit Sehnsucht entL'egen sah. Wie wohl
wird es mir thun, wieder deine Stimme zu hören und deine Hand
zu drücken ! Also, so Gott will, am Pfingstmontage ! Ich bitte dich,
mir einen geschlossencu Wagen nach Altbrejsach entgegen zuschicken,
and wenn es Zeit nnd Gesondheit gestatten, oiitznkonmien.
') Yoss war 1806 von Jena nach Heidelbeig bemfSsD worden. Den
FübIEbI besDchte er erst Im Herbst 1808 mit seuier Fian.
^.ujKi.L,^ l y Google
Briefe Jacobra aa Pfefibl.
79
8a (U. Juny.)
Wie vieles haben wir von euch genossen und geniessen es noch
in der Erinnerung! Auch langten wir, ungeachtet des Gewitterregens,
der uns bey Thiengen tiberfiel, mit heiterm Muthe hier an, wo wir
gleich unsem Freunden viel von dir erzählen mussteu. Von ihnen
erfidiren wir cten Ungnind te Gerflcbtea, das mu In Breisach er>
schreckt hatte. TermvthUch war es durch die Ankmift eines französi-
schen Detaclicments veranlasst, welches die angeworbenen dentsohen
Fahrknechte in Empfang nehmen sollte. 0
Anhang.
1. (Zu Brief 2, Anm. 3.)
Auszog aas der Freyborger Zeitong vom a. May 1809.
Freyhatg den 1. May. Der ehrwürdige Ffeffel ist nicht mehr;
heute früh am 2 Uhr hat sein Geist die sterbliche Halle verlassen.
Unbeschreiblicli waren seine Leiden in den letzten zwei Monaten; die
rheumatischen Schmerzen, an denen er seit vielen Jahren litt, hatten
sich auf den Magen geworfen . . . Aber mit der Standliattigkeit eines
Weisen ertrug der Dulder die heftigsten Anlälle seiner Krankheit;
mit Sanftmut and Liebe tröstete er die Seinigen, und im entscheiden-
den Angenblicke schwebte noch ein heiteres liichehi, der Abglanz
der reinsten Seele, anf seinen Lippen.
PfeffiBls Name wird nicht nntergehen . . . Die schöne Periode,
in der er seine BlUthen entfaltete, btlrgt ftlr die Unsterblichkeit des
blinden Säncrers. Nur wenige haben ihn tiborlobt; einsam stehen die
drei Zurückgebliebenen (WieUind, Gerstenberg und J. G. Jacobi) und
trauern an seinem Ascbenknige. Aber nicht nur die deutsche Muse
beklagt den Verlust ihres Lieblings; um ihn weinen die edelsten
dentschen Mftnner and seine zahlreichen, in ganz Europa zerstreuten
Freonde, die der von ihm gestifteten Akademie ihren ersten Unter-
richt and die hohen Imter verdanken, welche viele anter ihnen be-
kleiden.
Er war der zärtlichste Gatte und Vater, der redlichste, feurigste
Freund; sein j?rosses Herz umfasste alles Scliöne und Gute mit En-
thusiasmus und strömte die Fülle seiner Liebe auf alle über, die sich
ihm nahten; wer ihn sah und kannte, masste ihn verehren und lieben . . .
F. X. Schnetzler.
Pfeiids letzter Brief an Jacobi, vom feigenden 11. April ist dnreh
StOher veröffentlicht (Epistel an die Kachwelt 8. 106).
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80
2. (Zu Brief 64, Anra. 3.)
Hier ist Jacobis Gedicht, das er dem Pfeffel'schen beifügte.
Meiner Fk«iiiiduiii Theone
Am 16. Oetober 1804.
Auf grüner Matte, froh und firey
Sah eine junge Linde
Um bU h der Bliiuilein manclicrlcy ;
Die wurden ihr mit jedem May
Zorn brtntlichen Oewinde.
Zum Dörfchen, wo die Linde Staadt
Kam jetzt ein holdes Mädchen;
Sie kam daher aus fremdem Land,
Als Liedcrsaugerinu bekannt
In manchem fernen Stftdtdien.
Ihr nickten jiinirre Uäumc gleich
Mit äuubelud sanftem Beben.
Auch Hessen sich der Vögleia viel
Auf ihren Zweigen hören; o- x. l a m i.
Beym Wettlauf ward .ie oft als Ziel , *\*!f^^'!r' ^ Bl^en idch
Bekränzet, oft bey Saiten.piel Hebt ihr dttHaoptempor; nicht ench
Umtuuict von muntern ChOren.
Wie manches tränte Pirchen gieng
Zur Lande, wenn aufs Neue
Sie um und um voll Bliithen hieng,
Und pab si( h dann, ii. nahm den King,
Den goidneu lüng der Treue
So sdiwandenTagnndMondiind Jahr,
Bis endlich ihr die Aste
Kein Hauch des Lenzes nen gebahr;
Auf ewig nun vorüber war
Die Zeit der Frühlingsfeste.
Noch einseht grOnte hier und dort
Ein Zweig; allem dem Gatten
Bief keine Nachtigall hinfort.
Gelispelt ward kein süsses Wort
Der JUebe mehr im Schatten.
Darf mein Gesang bdeben.
Sie, der ein nahes £nde droht,
Der jeder Vogel schweiget,
Sie grfiss* ich bier im Morgenroth,
WeQ sie dem Wandrer EOhlnng both
Und noch an ihm sich neiget
Das Mädchen singt; vor ^\onue
schwankt
Der Wipfel hm und wieder;
Mit Umterem GeflOster dankt
Der Epheu, der den Baum umrankt;
£r fohlt die Macht der Ueder.
Und aas der Linde tAnfs: 0 dn
Mit deinen Trostgcsängenl
£b wehen Segen dir und Buh
Im Zepliyr und in StOrmen au
Auf allen deinen Gingen!
Ich bin*8, die hier als Njmphe wohnt;
Verdorrt ist meine Krone;
DochstrahlenmirnochSonn* u. Mond;
Noch liebt derlliiiniu l michundlohnt
Dir, freundliche Theone 1
Diese eben so dnrohsirhtige als — heute noch — anmntige Alle-
gorie ^vard die Yeraii!n<snng zu dem im 60. Hriofe or\v;ihnton Ge-
dichte Theonens, „An Jacobi und PfetFel zum Abschied", das wir auch
unter den Augen habeu, aber nicht fUr wert erachten, mitgeteilt zu
werden.
^ i;jKi. „^ i.y Google
städtische Berufs- und Gewerbestatistik
(Heidelbergs)
im 16. Jahrhundert
Von
Franz Enlenborg.
So wichtig auch für das Verständnis sozialer Gebilde die
Darstellung einer Bemfisstatistik ersehenen mnss, so stellen
Bich doch ihrer Yerwirldichting, sobald es sich nm femer-
liegende Zeiten handelt, nicht geringe Schwierigkeiten entgegen.
Es ist nicht einmal die Seltenheit geeigneten Materials, die
hier in erster Linie in Betracht konunt.
Was ist eigentlich „Beruf' im wirtschaftlichen
Sinne? Man kann sagen: die dauernde Beschäftigung, die
dem Menschen den Lebensunterhalt gewährt, mithin seine
Erwerbsthätigkeit. Aber damit ist zugleich gegeben, dass
diese Erwerbsthätigkeit nicht immer eine einheitliche ist und
dass der ilusserc bürgerliche Berufsstand uns nur eine un-
vollkommene Antwort auf die Frarre nach der Quelle des
Erwerbes erteilt. Die moderne Unterscheidung in Haupt- und
Nebenberufe sucht dem wenigstens etwas Rechnung zu tragen*
Am allerwenigsten wird man natürlich aus dem Namen des
Titels, den eine Person angenommen hat, einen bündigen
Schluss auf ihren Erwerbscharakter machen dürfen. Und
doch sind wir für die Vergangenheit ziemlich ganz auf dieses
Anskunftsmittel angewiesen, aus der Bezeichnung auf den
wirklichen Thatbestond zu schliessen. Wonach wurden aber
zum Teil die Bezdchnungen genommen? Aus der Stellung
am öftesten, die das spezifische Unterscheidungsmerkmal des
Ztitichr. r. Gesch. d. Oberrh. N. F. XI. 1. 6
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82
Enlenbnrg.
Mannes ausmachte. Das ist aber keineswegs immer der Haupt-
beruf und die Haupterwerbsthätigkeit gewesen; sondern es
kann sehr oft ein Nebenberuf, eine nur Yorübergebende Be-
schäftigung gewesen sein, nach welcher der Titel geführt
wurde. Auch aus unseren Verhältnissen wird man zumal für
kleinere Orte dieselbe Beobachtung machen können, dass
jemand sich eine Herufsbezeichnuiig beilegt, ohne doch darin
seine Haupterwerbsthätigkeit zu finden. Etwa jemand hat
für die Fremden und Gäste eine Schankwirtschaft aufgemacht
und heisst darum „Wirt", trotzdem kann sein Haupterwerb
in der Bestellung seines Landgutes liegen u. s. f.; oder ein
anderer nennt sich Uhrmacher, weil er wohl auch Uhren
verfertigt bezw. ausbessert, während seine Uauptthätigkeit die
Anfertigung von Metallarbeiten ist, die ihm seinen Lebens-
unterhalt gewährt. Ähnlich bei den liberalen Berufen und
Ämtern: Bitter oder Junker oder Konsul sind zwar die offiziellen
Benennungen und ütel, aber doch oft nur sehr untergeordnete
Charakteristika, die uns In die Irre fahren, wenn wur daraus
auf die Art der Lebenserhaltung schliessen wollen. Gerade
die Yorübergehenden oder nur periodisdi wiederkehrenden
Thätigkeiten werden oft zur eigentlichen Bezeldinung des Be-
rufes gewählt werden, ohne darum doch den Erwerbscharakter
irf?endwie besser zu kenuzeichnen, als etwa die früher iibhchen
Beinamen die Eigenschaften des Herrschers oder die vier
Temperamente die Eigenschaften des Menschen.*) „Bürger-
licher Stand" und „Erwerbsthiitigkeif sind eben zwei
Kreise, die sich wohl schneiden und oft auch ein grosses oder
sogar sehr grosses Segment gemeinsam haben, die doch aber
nicht so ohne weiteres zusammenfallen.') Statistisch lässt
sich aber meist nur jener Berufsstand fassen, da wir für
die Vergangenheit eine Korrektur mcht mehr vorzunehmen
vermögen. Wir mflssen uns dann damit begnttgen, auf
diese Mängel hinzuweisen und mit einiger Yoisidit bei der
VerwerUng der Angaben zu verfahren.
Dagegen sind diese Bezeiclinangen irdt eher in gebianchen snr
Charakteriaiening der gesellschaftlichen und persOnUclien Wertschätzuug.
— Hiemi verpl Buch er. Pevölkerunir von Frankfurt a Main im
XIV. und XY Jahrhundert. 8. 293/4 and Otto, Bevölkerung der Stadt
Butzbach, Daruutadt 1893, S 39 f.
ui^ui-L-j cy Google
Beruft- vu Gewerbettetiitlk BeidelbeEgB im 16. Jahrhondert. BS
Dass auch trotzdem einer Beruf sstatistik früherer Zeiten
ein holier Wert zukommt, ja dass sie erst die Grundlage fUr
das Yeratändnis und fUr die Möglichkeit einer Vergleicbiiog
mit anderen VerlüUtniafien abgiel»t, ist ohne weiteres klar.
Es kommt also darauf an, geeignetes Material vbl finden. —
Im Jahre 1688 wurde ein »Yerxeichniss der Inwohner
der Churfttrstl. Stadt Heidelberg* angefertigt, das im
erstm Bande des «Neuen Archivs fttr die Geschichte der Stadt
Heidelberg and der rheinischen Pfslz** (N. A. I) vollständig
gedruckt ist.*) Die Veranlassung zu dieser statistischen Aui-
liuhme ist niclit ersichtlich; man hat vermutet, dass es viel-
leicht zur Ilerstellung von Notspeichern gedient habe. Die
Anlage ist so eingerichtet, dass strassenweise Vor- und
Zunamen und Beruf der Haushaltungsvorstände,
Name der Frau, Zahl der Kinder, Mägde, Knechte,
Lehrjungen und sonstigen Personen und zum Schluss
jedesmal die Gesamtsumme der Uaushaltungsmitglieder ange-
geben sind. Das £inwohnervenseiGhnis ist also zu statistischem
Zwecke ganz ausgezeichnet verwendbar. Es sind nur ver-
hältnismässig wenige Personen zu ergänzen, so dass wir ttber
Einwohnerzahl, Verhältnis der männlichen zur weiblichen Be-
völkerung, über Umfang und Zusammensetzung der Haus-
haltungen, ttber Zahl und Anteil der Kinder nnd der Hilfs-
personen u. a. m. eingehende Kenntnisse gewinnen kftnnen.
Danach belief sich im Hai 1588 die Einwohnerzahl Heidel-
bergs auf 6291 Seelen; sie vertdUen sich, wie folgt:
I. Ilofangehülige . . . lOüä 4- 64
II. Universitätsangehörige 239 -f- 218
Iii. Schuitheissangehörige 4396 + ^76
5738 + 568
6291.
Diese Bevölkerung soll im folgenden nach ihrem Berufe
hin untersucht werden; soweit dabei Gewerbetreibende in Frage
Vgl. die Anzeige in der Deutschen Literaturzeitung No. 16 v. J.
1895. — An dieser Stelle sei dem einen der Herren Herausgeber, Carl
Christ in Heidelberg, mein Dauk für den oft erteilten Hat ab-
gestattet.
6*
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84
Ettlemburg.
kommen, wird zugleich noch der Versuch einer Gewerbestatistik
gemacht Aiuscheidea sollen von Torneherein nur die Sin*
denten, Soldaten und Spitalhewohner (also anter Rabrik b);
sie machen eine Zahl von 558 Personen aus, deren Beruf
feststeht, und bleiben einer besonderen Betrachtung vorbe-
halten. Wir haben es also im folgenden nur mit den 5783
bürgerlichen Personen zu thun.
Aber auch abjjesehen von der eingangs dargelegten Schwierig-
keit weist unser Verzeichnis geriide in den Berufsaiigaben
Lücken auf, indem zum Teil gar keine Angabe sich findet,
zum Teil Personen einfach als „Universitäts-" oder „Canzlei-
verwandte'* bezeichnet werden, woraus natürlich nichts zu
schliessen ist. Sonach haben wir die folgenden Punkte be-
sonders zu beachten:
1) Bei einer nicht geringen Anzahl der Fälle, nämlich
bei 10 o/o (= 104) aller männlichen selbständigen Bürger
fehlt jede nähere Angabe des Berufes. 2) Bei den selbstän-
digen Wittwen, die einer Haushaltung vorstanden, ist eben-
falls eine nähere Bezeichnung nicht angegeben (166 Fälle);
aus dem Halten von Gesellen und Lehrlingen geht aber oft
hervor, dass sie das Gewerbe ihres Mannes fortgesetzt haben.
3) Die nebenberuflichen Beschäftigungen, auch wo solche sich
leicht hätten bestimmen lassen, sind entweder nicht ange-
geben oder sie sind auch, wie oben bemerkt, allein aufge-
führt. Doppelbezcichüuu^en tiiidcu sich nur ganz selten, und
doch wird ein Teil der Uea inten noch einen bürgerlichen
Hauptberuf mit versehen haben.
Wir müssen mithin die Kategurien 1) und 2) bei der
folgenden Darstellung auslassen; denn da nuo nachträi^liche
Ergänzung doch nicht ohne Willkür vorgenommen werden
könnte, so haben wir von jeder Jtünstlichen Vervollständigung
Abstand genommen. Es fallen sonach 115 selbständige Männer
und 166 selbständige Wittwen aus unserer Statistik fort; dies
macht mit allen ihren Familien- und Dienstangehörigen zu-
sammen 1179 Personen aus. Es bleiben also für uns übrig
zur Bearbdtuog (5783 — 1179 s^) 4654 Personen, d. h.
72,4^/« aller Einwohner; von diesen sind 966 als selbständige
Haushaltungsvorstände zu bezeichnen. Das Hauptkontingent
der Fehlenden möchte vermutlich auf die Gewerbetreibenden
entfallen; dagegen werden die liberalen Beruie und die Be-
Berufs- u. Gewerbestatistik Heidelbergs im 16. Jalirliuudert. 35
amten wohl nahezu unzählig vertreten sein: ein Titel nnd
Rang wird seltener ausgelassen als ein einfacher Gewerbe-
beruf!
I. Berufsstand der Heidelberger Bevölkerung.
Es kann sich im folgenden zunächst nur darum handeln,
die selbständigen Erwerbenden hinsichtlich ihres Berufes
zu gliedern; sie fallen fast ganz zusammen mit den Haus-
haliungSTorstftnden. In zweiter Linie war es aber auch mög-
lich, die zu jedem Berufe überhaupt gehörigen Personen, also
die Berufsgesamtheit zu ermitteln: es gehören dahin die
Frauen und Kinder, sowie die Mägde, Knechte und Lehr-
jungen der selbständig Erwerbsthätigen.^) Dagegen liess sich
eine Scheidung unter den Uägden und Knechten, wie viele
etwa zu persönlichen Diensten im Hause, wie viele als gewerb-
liche Hilfsarbeiter beschäftigt waren, nicht mehr vornehmen.
Die Grenzen sind früher durchaus keine so festen gewesen,
dass wir hier noch deutlich unterscheiden könnten. — Wir
teilen die selbständigen Erwcrbsthätigen in die folgenden fünf
bezw. sechs Gruppen, die nach der modernen Berufsgliederung
sich am natürlichsten ergeben.*) A. Urproduktion, B. Ge-
werbe i. e. S., C. Handel und Verkehr, D. Beamte und
liberale Berufe, E, Lohnarbeit, F, Beruf lose. Jede Gruppe
zerfällt in eine Keihe von Berufsarten und diese wieder in
Berufzwoge: deren Gesamtheit macht dann die städtische
Arbeitsteilung aus.
*) Vgl. Kol! mann, die soziale Zusammenietiiuig der Bevölkerung
un deutschen Reich in „Allgemeines Statistisches Archiv", Bd. I, 1690.
S. 540 — 614. — Unter „Berufsgcsamthoit"' siml <lPTnna(?1i alle von einem
Beruf mittelbar und unmittelbar lebenden rersoncu ;cu verstehen. —
Die Einteilung scliliesst sich eng an die Gruppen der Berufeählung
von 1882 an} Bücher, Bevölkerung des Kantons Basel (S. 82) hat die-
selbe EmteÜong, nur gewinnt er dorch Ttennnng Ton Handel und Ver-
kehr in swei Groppen eine Bnbrik mehr, doeh schien diee ftr uns nicht
ndtig sa sein. — Unsere sechste Kategorie ist doch nur eine Yerlegen-
heitsgruppe, die keineswq|B wirkliche Beruflose (Rentner etc.) nmfiwstei
sondern alle die, bei denen eine nähere Angabe fehlte; wir haben sie
daher im folgenden nicht weiter berücksichtigt!
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86 Eulenburg.
Tab. 1.
SeHwOndige
Uberhaupt
Personea
A T Iii"
A. l rproduktion
139 =
14,4 »/o
632
13,9 %
B- Gewerbe i. e. S. ....
4Ö0 =
46,6 %
2264
4V>,7 %
C. Handel und Verkehr . .
114 -
113
528 =
D. Beamte uiid Liberale . .
249 =
25,8%
1088 =
23,9
14 =
1,4 %
42 =
0,9 «'o
966
4554 =
100%
Ohne Angabe bezw. berofislos
281
1179
Wir wenden uns nunmehr der Betrachtung des Einzelnen
zu und bitten hierbei die folgende ausführliche Tabelle ver-
gleichen zu wollen.^)
Die Bevölkerung der Stadt Heidelberg im Jahr 1588
nach dem Berufe. Tni. o
Berafiarten
Männer II
KnechtJ
Frauen i
Mägde 1
Kinder |
Sonstigem
Zu-
sammen
A.
Urproduktion.
1
80
6
148
3
322
43
3
39
6
118
3
212
6
12
6
6
24
54
4. Batrarsleiite
4
8
4
I
7
90
2
3
11
139
27
130
28
302
•
1 632
B. bewerbe 1. e
. s.
I. Mctallarbeit ....
70
55
67
30
140
362
II. Textilindustrie . . .
39
30
35
8
63
1
176
III. Leder und Hanf . .
31
23
25
18
75
1
173
IV. Ilülzverarbeitung . .
58
32
56
16
135
1
298
V. Nahrungsmittel . . .
56
48
50
39
104
2
299
YI. Bekleidung ....
110
97
101
40
190
12
560
TIL Baugewerbe ....
60
42
54
16
127
299
Tin Yerscbiedene . . .
26
7
24
5
42
3
107
334
412
172
870
»>
2264
Die Beieieliiiaog8D ifaid doicbw^g nacb umerer Schreibart wiedar*
gcgaben.
Beruft* u. Gwr«b«tatiitik H«UMbergB im 16. Jahrhundert. 87
BerniMurten
»4
2
a
»4
o
a
t
<o
ei
.a
U
fr«
cn
ta
o
oo
1. Fuhrleute (b)
2. Zwischenhändler (a)
3. Gastwirte (c) . .
4. Schiffer (b) . .
5. Krämer (a) . •
6. Hüker ca) . . .
7. WeiDflchenkd (o)
a Boten (b) . • •
9. Biefneder (e) .
Handel nnd Veriebr.
D. Ubmle Benfe ib4 «ffeatUebe Dienste.
i a
41
4
34
Q 1
y 1
oo I
1
X
142
16
3
14
1
50 '
14
16
14
21
37
2
104
12
19
11
6
14
1
68
13
6
11
8
15
1
54
7
1
6
4
6
24
4
4
3
9
20
4
4
1
7
16
3
1 'l
3
2
12
21
114
101
55
1 203
5
1 528
1. Professoren
2. Geistliche .
3. Licentiaten
4. Schulmeister
5. Lehrer . .
6. Doktoren .
7. Arzte. . •
8i Apotheker .
9. BiblioUiekar
13
2
11
13
29
2
70
13
3
12
12
27
3
70
6
1
5
7
11
1
81
9
4
9
7
1
40
7
2
1
12
7
2
6
11
10
36
6
4
5
7
4
1
27
2
5
1
4
3
3
18
1
1
2
•4 1 88
1"
1 96
1"
1 306
b) Höhere Beamte
1. Junker am Hofe •
2. Yerwaltnngsbeamte
3. Vorsteher ....
4. Geriebtsbcamte . .
5. Hofamter ....
6. St&dtische höhere Ämter
1 Boten
2. Hof- und Stadtknechte
3. Diener
4. Schreiber
Übertrag
23
21
9
11 1
8
6
78
22
8
19
20
43
112
19
3
17
15
36
90
14
11
9
15
17
2
68
9
5
4
5
3
1
27
10
10
8
8
20
56
97
1 58
"
"
,127
1 •
431
atc in Hof n'nd Gemeinde.
12
11
18 1 1
42
13
1
13
4
28
j
59
12
1
, 12
1 5
11
41
10
n
()
! 10
1
40
47
1 8
1 43
1 ^5
|87
1 2
1 182
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88
Eulenb urg.
Beru&artea
Männer
Knechte
Frauen
Mägde 1
Kinder
Sonstige
• 1
N 1
UDtftrag • •
'kl
Q
o
fi7
Q
tu
109
108
18
2
13
7
28
68
6. Forst- und Waldbeuate
9
5
7
3
9
33
7. Waffenbeamte . • • .
4
2
2
3
10
—
21
10
5
6
10
15
1
47
88
82
71
38
129
3
351
a + b + c . .
848
188
188
173
352
24
1088
B. TagtlObMr.
14
10
18
42
Insgesamt . .
888
518
840
428
1754
58
4554
F. Bervfslose.
Ohne Angabe
115
Wittwen , .
m
558
A. Urproduktion. Was im allgemeinen über das Un-
zureichende der Berufsbezeichnungen bemerkt worden ist, das
gilt ganz besonders für die Kategorie der Urproduzenten. Ein
Teil des Vermögens der Einwohner bestand aus städtischem
Grundbesitz; dazu gehörte aber nicht nur das Haus und die
aus seinem Ertrag fliessendc Wohnrente der Mietsleute, son-
dern auch Gärten und Weideland, Vieh- und Geflügelzucht
kommen hierbei ganz wesentlich in Betracht. So wird z. B.
in der Hddelberger Stadtordnung von 1471 erwähnt % dass
ein Bäcker zur ersten Zucht sich zehn, zur zweiten Zucht
sich acht Schweine umsonst halten dürfe, erst hü aber
grosseren Anzahl hat er dne Abgabe zu entrichten, wohl ein
Zeichen, dass die Viehhaltung keine geringe war. Eine Reihe
von Personen wird ferner ihren Weinberg besessen und ihn
mit Hilfskräften haben bestellen lassen und doch werden sie
<) Wirth*s Archiv fSa CMhiehte der Stadt Heiddbeig n, & 168
§ 19. — Eine Taxe tta Wdngart- und Ackedeute Heidelbeigs aus dem
Jahr 1579 findet sieh im Copialbach Ko. 608 su Kariamhe.
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Berofis- u. üewerbeätatiatik Heidelbergs im 16. Jahrhundert. ^9
bei uns unter einer ganz anderen Bezeichnung aufgeführt,
wenn auch die ürproduktion vielleicht die Haupteinnahme-
quelle bildete. Namentlich wird das von einem grossen Teil
der im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen gelten: sie
führen den bürgerlichen Titel nach dem Amte, Hauptbeschäf-
tigung und Nahrungsquelle bildete aber trotzdem etwa der
Weinbau. So besassen z. B. ausser den Adligen und Geist*
liehen auch die UniTersitätsprofessoren häufig genug Wein-
berge und hatten sogar bedingten Weinausschank des eigenen
Gewächses. 0 Auch viele der am Hofe angestellten höheren
Beamten lassen sich als Grundbesitzer der ferneren oder
näheren Umgebung nachweiseD, gehören also ihrem ganzen
Erwerbscharakter nach in diese erste Gruppe.
So ist die Abteilung der Urproduktion in unserem Ver-
zeichnis auf Kosten der anderen zurückgetreten, und wir
müssen in Wirklichkeit den Anteil, den die Landwirtschaft
damals an der Ei werbsthätigkeit der Bewohner hatte, höher
veranschlagen. Wir haben es eben hier nur mit der
„reinen" Urproduktion zu thun, d. h. mit derjenigen, welche
den alleinigen Erwerb der Personen ausmachte, während
doch ein grosser Teil der anderen Berufe ebenfalls bierin
ihren Lebensunterhalt fand.
Wir können nun 1588 unter den Urproduzenten noch die
folgenden Berufsarten unterscheiden:
Tab. 3.
li^taniliLrr
OesADitheit
= 8,7 " 0
322
- 7,1
43
212
- 4,6
6
54
4. Bauersleute ........
4
— 1,3%
30
= 2,2
2
14
13i)
- 14.4 o/o
1
Die Weingärtner stellten die stärkste Berufsart der
Bevölkerung dar, auch abgesehen von den übrigen Weingarten-
«) Vgl. Neues Archiv (N. A.) II S. 171 Ii und die Heidelberger
«Friheit« von IK o § 19-26 in Wirth's Archiv U, 128 f.; dieae Zeit-
schrift V, S. 390—91.
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90
Ealesbarg.
besitzen! : schon nach unserer Zählung war fast jeder zwölfte
Bürger ein WeingUrtner und wir dürfen den Besitz der übrigen
Bürger an Weinland nicht gering anschlagen. Sie bildeten
in Heidelberg eine Zunft, deren Stube in der Judengasse lag.
150 Jahre früher (1439) betrug die Mitgliederzahl der Wein-
girtnmunftlSl, d. h. 17 ^/o aller selbständigen Steuerzahler
es war schon fast jeder sechste Bürger von Beruf Wein-
glrtaer, wenn er auch vieUeicht nodi nebenberuflich diese
oder jene Hantiemag beitrieb! Der Bau des Weines bildete
die Hanp^rodiMon der Stadt*) Wie es Im 16. Jahrhundert
mit den realen Besitmrliftltaissen stand, Tenn(igeii wir nicht
Im dnzehien zu sagen. Aber whr nUssen annehmen, dass
ein grosser Teil ?on den Weinbauern nicht auf eigenem Omnd
und Boden sass, sonden nur Pächter oder Ausnutser gewesen
sei; auch wo die Weingärtner Eigentümer waren, ruhten
auf dem Lande Gilten, Zinsen und Kenten, so dass sie nur in
seltenen Fällen ganz Rchuldenfrei geblieben sind. In der Freiung
von 1465 wird ausdrücklich erwähnt^): „was wins den geist-
lichen Personen, die zu Heydelberg gepfrundet sin, off iren
gutem zu ihren pfrundten gehörig wechßt" und ebenso „wine,
der den edelluden, die zu H. gesessen sin, off den iren
wechßt oder von iren zehnden wirdet** und weiter „was
peraone in der edellude huser siezen, die in der edellude
ejgen cost nit sin ungeverlich". Aus solchen Notisen d&rfen
wir wenigstens für das 15. Jahrhundert mit ziemlicher Sicher-
heit sdüiessen, dass die Pacht- und NntzungsverhUtnisse einen
betrüchtlidien Teil ausgemacht haben. Eine weitere Be-
stätigung crgiebt sich aus den Yerm^te^nsYerhältnissen der
Weingärtner im Jahr 1439: die 131 Personen besassen nur
ein geschätztes Vermögen von 8600 Gulden, auf den Einzelnen
kommt sonach ein Vermögen von 66 Gulden '), während der
städtische Durchsclmitt 129 Gulden ausmachte. Dahingegen
*) Vgl. Enlenbnrg, zur Bevölkcrungs- und Vennögensstatistik des
15. Jahrhunderts in: Zeitschrift für Social- und Wirtschaftsgeschichte.
Bd. III. S 457. — ^ Über den Weinbau vpl. Kriegk, Deutsches Bürger-
tum im ^littekilter S 2t0: ausführliclier über i'reis und Einkommen aus
dem 16. Jahrhundert Schäfer, Wirtschaft»- und Finanzgeschichte der
B«ie]i8tadt Oberliogen S. 45-08. — Wirth's Archiv II, S. 128
Axt 19—28 — Kur vier hatten mehr ab 800 Giddeii, 94 dagegen
unter 00 Ouldenl Vgl Enlenbnrg, a. a. 0.
Bernik- n. Geworbeatatiiitik Heidelborgv im le. Jahriiiudert. 91
batten 1439 die 33 sogenannten »Kolhünger*, d. i die alten
gnuMlbentsenden GeBchlechter, im Dnrchedinitt ein Verm(fgen
Ton 315 Oidden. Hierron rnuss ein gnnser Teil in Omnd
und Boden bestanden haben, der in der Umgebang der Stadt
gelegen entweder seibet bewirtschaftet oder in Pacht gegeben
wnrde. 8onacli ist es gerechtfertigt, wenn wir für lütte nnd
Ende des 15. Jahrhunderts die Mehrzahl der Weingärtner nicht
als Eigner annehmen, sondern zum Teil waren es einfache Wein-
landarbeiter, die auf fremdem Besitz sassen und vielleicht
eine kleine Scholle zur Eigennutzung hatten, zum Teil aber
auch Erb- oder Zeitpächter, die gegen eine bestimmte Quote
des Reinertrages die Nutzniessung des Weinberges hatten,
nur zum kleineren Teil endlich eigentliche, mit mehr oder
weniger Gilten, Zinsen und Renten behistete Besitzer') von
eigenem Lande. Die Ansiedelung war so gestaltet, dass die
Weingärtner am zahlreichsten in der Neustadt wohnten. Diese
Neustadt («Vorstadt*' genannt) war eine Erw^itemng des ur-
sprünglichen Heiddbergs nach Westen, die im Jahr 1392
vorgenommen wurde» indem den Einwohnern des Dorfes Berg-
heim die An- und Übersiedelung an diese Stelle befohlen
wurde. ^ Die Weinberge lagen xnmeist am Abhänge des
Gafsberges, des Hasenbttls, im Walzgrunde und an der Berg-
iieijucr Steige und erstreckten sidi über die ganze Gemarkung
wohl über eine Meile weit; auch auf dem anderen Neekurufer
zu Neuenheim lagen zahlreiche Weinpflanzungen.
Für die Kennzeichnung der wirtschaftlichen Lage der Wein-
gärtner im 16. Jahrhundert können wir aus unserem Ver-
zeichnis selbst noch einen Anhaltspunkt gewinnen, nämlich in
der Zahl der Hilfspersonen. £s kommen aber im ganzen auf
unsere 84 Weingärtncfr nur ein Knecht und sechs
Vgl. über Schlierbach N. A. II, 141, 164; dasselbe geht aus der
früher erwähnten Iloidclberi^er Taxortlnung vom Jahr 1679 deutlich her-
vor. — Vgl. „Das deutsche Bergheim bis zu seiuer Yereiulgung mit
HaidftllMii 600—1892 in Wirth't Arelii? I, 8. 66-07. In d«r Frei-
uig TOtt 1485 Art 16 (DieM Zehsehrift IV, & 890) hdsrt es: «uch die
for dem Berge m H. nnd die tu Kenenhejm sollen das Ungelt geben.'*
Vgl. N. A. I, S. 260. — «) So wenigstens nach den ältesten Stadtplänen
(wie z. B. Merians). Dagegen befan lon sich in der Altstadt, deren Grenze
die heutige Marstall- und Grabengaase bildete, keine Gärten, wohl aber
in der westlichen Vorstadt.
92
Ettlenburg.
Mägde. Dies charakterisiert hinlänglich, wie gering der Be-
sitz des Einzelnen und wie ärmlich im ganzen die Lage dieser
ürproduzenten war: während sonst ziemlich auf jede Haus-
haltung eine angestellte Arbeitskraft kam (auf 100 Haus-
haltungen 94 Hilfspersonen), fiel bei den Weingärtnern erst
aaf jede zwölfte Familie eiae solche! Daher beträgt auch die
Gesamtheit der zum Weinhau zugehörigen fierufspersonen nur
322 (=s7 %), blieb also hinter dem prozentualen Anteil der
Selbständigen (8,7 Vo) erheblich zurück!
Hinsichtlich des Weinschankes stand es im 15. Jahrhundert
so, dass jeder Bürger und Einwohner zum Hausverbrauch
vom Fuder Wein ein Hausungeid („Ohmgeld") zu entrichten
hatte; es war aber auch jedem Bürger unbenommen, als Miet-
oder Kostgeber Wein auszuschenken, er hatte dann nur die-
selbe Accise wie die Weinwirte zu bezahlen (Schenkunt^eld). ')
Dagegen waren Adelige und Geistliche für seliist?:czo^^onen,
nicht gekauften Wein von dieser Abgalie befreit; dasselbe
Recht des „bedingten" Ausschankes hatten alle Universitäts-
angehörige, von den Professoren an bis zu den Studenten,
Buchdruckern, Näherinnen herab: das gehörte zur akade-
mischen „Freiheit", die damals in des Wortes eigentlichstem
Sinne gefasst wurde, d. h. als Steuerfreiheit') Fremder Wein
hatte die üblichen Einfuhr^ bezw. Transitzölle zu entrichten,
konnte aber eben&Us verzapft werden. *) Die Aus laute da-
gegen durften in HddelbOTg keinen Wein schenken oder
schenken lassen, sondern dies war eben nur ansässigen Heidel-
bergern gestattet^ Welche Wandinngen sich im Laufe von
') ÄlinlicU liegen noch heute die Vcrhalfiiissc niil den Sachsenliäuscrn
V»ei Frnnkfurt a. M. — Hierzu ausser Wirth's Archiv II, S. 126
bis 130, Art. 9—35 und diese Zeitsclirift IV, auch die Erklärung N. A. II,
171 — 176. — ■) Ähnlich war der Weinschank in Wien, vgl. Eulenburg
in Zeitsclirift ftür Sozial- und WirtadiaftflgeBchiclite I, 8. 813; für Über-
lingen Scblfer, a. a. 0. S. 68 £ » *) Hier findet sich in der Ordnung
von 1468 ein ünterschied des Bfirgerrechtee. Nur die wirklieben Bürger,
die „rysen, wachen, huden und ander beawernis lidcn'', haben den eigent-
lichen Handel mit gekauftem Wein; dngej^en alle anderen Einwohner
(„inwoner") sollen „keyneu winschaiick han, ußgenomnien, was ire uff dem
iren wirdet in einer mile wegs umb II. ungevcriich". Und endlich die
Ausleu tc („Ußlude", d. h. die gruiidbeisitzendcn Auswärtigen) dürfen
überhaupt „keyuen winschauk zu H. han, dann in massen diso Ordnung
inhdt, so hm wins ejne notturft nm ein simlich gelt au H. geschändet
wirdet«
Beruft- v. OewerbMtatiitik HeidalbergB im 16. Jalurhimdert. 9$
anderüialb JahrhimderteD hierin herausgebildet hatten, liesB
sich bei dem Mangel an Urkunden nieht feststellen. Doch
tragen jene Festsetzungen so sehr den Stempel des Natürlichen,
dass wir sie im grossen nnd gansen als von selbst bestehende
und dauernde ansehen dürfen; nur das Vorrecht der Steuer-
freiheiten Ist im Laufe der Zeiten geschwunden und hat dem
Prinzipe der Gleichheit aller Bürger Platz gemacht.
Der Weinbau bedingte natürlich noch eine ganze Reihe
anderer Berufsarteu, so der Küfer, Weinschröter, Bender und
ähnliclic, über die an späterer Stelle zu handeln ist.
Nächst den Weini^ärtnern wurden von den Bcrnfsai ten der
Urproduktion die Fischer am häufigsten gezählt, nämlich 43
oder 4,4 ^/o der Gesanitberufe; 1882 entfielen in Heidelberg
nicht mehr als 1 ^/o auf sie. Der Neckar bot ja für den
Fischfang hinreichende Gelegenheit, dazu kam, dass die
Fischnahrung in früherer Zeit ungleich mehr genossen wurde
als heute. In dem Steuerbuche von 1439 betrug die Zahl
der Fischer sogar 54, d. h. 7 aller selbständigen Steuer-
zahler! Es fUlt freilich ins Gewicht, dass die damals noch
katholische Stadt wegen der Fastenspeise auch eine grössere
Nachfrage nach Fischen hatte als im 16. Jahrhundert. In
dem grossen Stadtplan von Merian aus dem Jahre 1620 wird
darflber gesagt dass „der vorttberlanffende Strohm des Neckers
Schiffreich ist biss acht Meilen über diese Statt hinauf, auch
wegen seines klaren frischen Wassers sehr reich an allerband
Fischwerk, besonders Eitzen oder Mayfischen, Laxen, Bersig
und Gruudeln".
Die Fischerei scheint auf dem Neckar ^c^emeine Allmend"
d. h. jedermann zum eigenen Gebraucb L^stattct gewesen zu
sein, und zwar für die ganze Strecke vom Rhein bis an den
Bainbach oberhalb Neckargemttnds. ^) Nur eine übermässige
<) Vgl. Das Grossherzogtum Baden. Karlsnihe 1865, 8.483.—
Ein Rttckgang der Fischerei ist in unserem Jahrhundert fibemü fest-
niateDan; ala TTraacfae nimmt man die Zunahme der Schiffe nnd dea
Verkehra an. — >) K. A. I, S. 39. — Über die heutigen Fischarten vgl.
Das Grossherzogtum Barlen S. 124 ff. Kayser sagt in seinem
historischen Schauplatz von Ilcidflbortr (1733): „er führt ein hartes Wasser
und bringt nicht allzu reiclilic li !• i>i he herfür''. — ') Dazu jetzt die aus-
fuhriidie Darbteilung der Fischerei von Christ, N. A. U, S. 215—241,
der Fiachereiordnungen von U72, 146^, 1502, 1518, 1540 mitteilt. So
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94
Ealanburg.
Ausnutzung sollte unterbleiben und dagegen wurden dann
besondere Massregeln erlassen. Jedoch lag der Handel und
Verkauf der Fische den eigentlichen Fischern ob; sie bildeten
in Heidelberg ebenso wie anderwärts eine Zunfti deren Stube
iD der beatigen Dreikdnigstnsse lag. Sie hatten eich jäbrlidi
zwei «Neckaiigrafen" aas ihrer Bütte zu w&hlen, denen ein
i^Herrenfischer" als kurpfiUsiacher Beamter und BeanfBichtiger
des Fischereibetriebes zugewiesen war.*) ]>en fremden Fiscbem
war auf dem Markt der Verkauf dirdrt an die Konsumenten
gestattet, dagegen der Wiederverkauf den Heidelbergern unter-
sagt. — Zu unserer Zeit war die „{gemeine Allmende" bereits
beschränkt und blieben wöchentlich zwei Tage aubt^clilicsslich
den Fischeln vorbehalten; dann trat auch hier die Beschränkung
ein, dass nur solchen die Fischerei gestattet sei, die sie erlernt
hatten und eine bestimmte Abgabe bezahlten, d. h. also fischer-
zünftig wurden. Aus einem allgemeinen Recht wurde h der
erbliche Privatbesitz der Privilegierten.
Die Fischer wohnten zumeist in der Vorstadt und in den
dem Flusse zunächst liegenden Strassen, was sich ja von
selbst versteht. Auch hier bleibt die Frage offen, ob die
Fischerei Haupt- oder Nebenberuf war, ob die Zahl nicht nach
der einen Seite (der »Fischer" griisser), nach der anderen
(der vom Fischfang ausscbliessUch Lebenden) kleiner gewesen
ist; die Fischerei kann Ja nur periodisch ausgeübt werden.
Die Gesamtheit der Angehörigen betrug (1688) 212 Personen;
diese hohe Ziffer hat darin ihren Grund, dass damals die
Fischer besonders gesegnet an Nachkommen waren: es fielen
auf jeden Hausvater im Durclischnitt drei im Hause lebenden
Kinder. Auch bei ihnen war der Eigenbetrieb die Regel, auf
43 Selbständige kamen nur drei Knechte (und sechs Mägde).
Die wirtschaftliche Lage der Fischerbevolkerung scheint im
ganzen rtwas besser als die der Weingärtner gewesen zu sein.
Nach der Vermögensschätzung von 1439 entfiel auf einen selb-
ständigen Fischer ein Vqrmögen von 85 Gulden, das hält
zwischen dem der Weingärtner (66 Gulden) und dem Durch-
heisst es: „Nachdem der Necker vom Hein auc bi^b an diu iieiubuch
gemein Almeot ist, dias idennaim darin fiMhon mag, außgenommen die
Ware, Mülstett and Unser Fischwasier*.
*) Diese Zeitschrift IV, 8. 78 nnd Christ, Dorf Mannheim nnd die
Rechte des Pfidsgitfta 8. 17 ff.
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Berofr- n. Oewerbestatiitik BndtUhngß im Id. Jahrbtuutert ^
schnitt (129 Guldeu) etwa die Mitte. Wir finden freilich auch
innerhalb der Fischorbevölkerung Unterschiede zwiBchen 670
Gulden als Höchstbetrtg «nd 20 Giüden als niedrigsten; setien
wir die Grenze der kleinen Einkomnen einem Vemi<%ensatz
von 40 Oulden gleick, so sind im Jftbr 1489 von 54 Fischern
weit Uber die H&lflte (84) nnter diesem Satze geblieben; nur
fünf Ton ihnen bosassen über 800 Gnlden. Nicht ohne Grund
hat man also die Fischer stets «arm** genannt. Aber die
soziale Lage war gegenüber den Weingftrtnern doch insofern
günstiger, als sie nicht auf fremdem Eigen wie jene sassen,
und dass doch einige sicli zu grösserem Wohlstande erhoben.
Von den übrigen Beiufsartcn der Urproduktion ist nicht
allzuviel mehr zu sagen. Mühlen gab es jedenfalls in Heidel-
berg nur drei. Trotzdem betrug die Gesamtzahl der Müller-
angehöri^Tn 54; dies ist darauf zurückzuführen, dass die Müllerei
gai ' notwendig einen grösseren Betrieb mit Gesellen und
Mägden erforderte. Wir finden daher auch zwölf Knechte
und sechs Mägde verzeichnet. Die Müller befanden sich ja
in einer sehr bevorzugten MonopolsteUung, die auf der ganzen
Anlage der Unternehmung beruhte: die Bevölkerung war darauf
angewiesen» diese Mühlen zn benotsen.
Eigentliche «Bauersleute* habe ich nur vier gezählt
(drei Bauern und einen Neubauer, d. i. Kolonist), was aber
sicherlich der WirUiehkeit nicht ganz entspricht £s gab in
der Vorstadt eine eigene Banemzunft, d« h. ^e Korporation
von Feldbegüterton , deren Vorsteher merkwürdigerwdse den
Namen „ScliultLeiss iu der Vorstadt" führte.^) Auch hier
dürfen wir annehmen, dass die Berufsbezeichnung oft nach
dem ausgeübten Gewerbe angenommen wurde, während die
Haupterwerbstbiitigkeit doch auf dem Gebiete des Feldbaues
lag. Ausserdem >Yaren natürlich die Nuchbargcmeinden
Schriessheim , Ilandschuchsheim , Neuenheim, öchlierbach*)
dörfliche Ansiedelungen, die ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt
0 die ausfUiilidie Darlegung N. A. I, 8. 48-54 und N. A. U,
155. — *) N. A. I, S. 264. — In der erwähnten Taxordnung nehmen die
Ackerbauloute eine besondere Rubrik ein ^) Über die Bevölkerung
Schlierbachs sind wir au8 dem Einwohnervcrzeiobnis von 1600 (N. A. II,
ISG ff.) unterrichtet. Danach bestand es im Jaiir 1600 aus 21 i'aiuiÜeu
mit zusammcu 119 rersonen; 1784 hatte es 300, 1814 achon 589, 1880
Aber 800.
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96
Eulen barg.
in der Stadt hatten. Jene vier Bauersleute batten aber zu-
sammen acht Knechte und sieben Mägde, müssen also durch-
aus über ein grosseres Landgut verfügt haben, Ton dem sie
auch allein leben konnten. In dem Begistrum exaodonis von
1439 sind, wie bereits erwähnt, noch 33 „Kohlhägener* ver-
zeichnet, die zu den wohlhabendsten Bttrgern gehörte; man
hat in ihnen die alten Patrizier oder Geschlechter vermutet
Wenn auch ein Teil ihres Besitzes in Weingärten bestanden
haben luiig, so wird doch auch anderes Land ihnen i^ehört
haben. Ihr durchschnittliches Vermögen (von 315 Gulden)
blieb allerdings noch weit hinter dem der Ratsherren (700
Gulden) zurück. Auch letztere müssen landbegütert gewesen,
sie sind jedenfalls unter den später fol^nnden Beamten zu
suchen, falls diese Geschlechter nicht ausgestorben sein sollten,
— Die zwei Gärtner endlich unseres Verzeichnisses von 1588
sind Hofarbeiter gewesen; sie erklären sich hinreichend aus
den Bedürfnissen des Schlosses und seiner Bewohner; da sie
mehrere Knechte und Mägde beschäftigten, so muss ihre
Thätigkeit und demnach ihr Verdienst beträchtlich gewesen
sein. —
Eine ähnliche Darstellung der Berufe, deren quellenmässige
Grundlage freilich etwas zweifelhaft ist, giebt es aus früherer
Zeit nur noch für Frankfurt a. M. Hier belief sich die Anzahl
der Urproduzenten *) im Jahre 1440 aut 18,3 •'/o der Gesamt-
heit aller selbständigen i^r werbenden (nur diese Hessen
sich dort eiinittcln, nicht aber wie bei uns auch zugleich die
Zahl aller Berufsangehörigen!). Und zwar entfielen auf
Fischerei 4,4 " q
Selbständige.
Gärtnerei 4,7 °, <,
Reine Landwirtschaft 7,2 *^/o
Kicht alle Kategorien lassen sich mit den unserigen un-
mittelbar vergleichen, weil der wirtschaftliche Charakter beider
Städte durch ihre geographische Lage ein verschiedener war.
Der Anteil der Fischer ist beidemal gleich, dagegen ist die
Gruppe der „reinen Landwirtschaft" in Heidelberg zum Teil
durch die Weingärtner vertreten, die dafür in Frankfurt mehr
zurückbleiben. Dort machten die Urproduzenten in der Mitte
des 15. Jahrhunderts ein Sechstel aller Berufe aus, und in
ij Lucher, Frankfurt, S. 294.
Beruft- v. GewerbesUtirtik HtUdbaigii im 16. Jalufaniidert. 97
Heidelberg betrug ihre Zahl am Ende des 16. JahrbundertB
noch ein Siebentel. Beidemal ist ausserdem noch die neben-
bOTifKehe Thätigkeit der anderen Bfirger $Mk an dieser
Gruppe beteiligt Dagegen machte naeh der BernüBsälilang yon
1882 die Urproduktion in Heidelberg nor noch 6V0 (=210)
aUer8dbstitiidigenBeniflrthltigenatt8(Tgl.Tab.9^^ Damit
ist am deutlichsten die Verschiebung der Erwerfasthättgkeit
und die Verftndemng des sti&dtisehen l^rpns ausgedrückt; und
dazu kommt noch, dass heute die Anzahl der Personen, die
nebenbei sich noch mit der Landwirtschaft abgiebt, erheblich
geringer ist als vor 300 Jahren.
B. Gewerbe i. e. 8. Soweit sich nach unserer Quelle
diese ermitteln liessen, wurden 450 selbständige Gewerbe-
treibende gezählt » 46,6 ®/o; die BerufBangehörigen machten
2264 Personen oder 50*/o aus. In der Mitte des 15. Jahr-,
hunderts fielen Ton der Gesamtheit der Steuerzahler (771) nur
35,3 (272 Personen) auf die Abteilung der Gewerbe, während
sidi deren Anteil in Firankfurt a. M. zu derselben Zeit doch
schon auf 58,3 °/o belief. Indessen wollen wir der besseren
Übersicht wegen diese Gruppe erst später behandeln, um dann
die Art der stofflichen Arbeitsgliederung, den Umfang der
Gewerbebetriebe und die Stellung der gewerblichen Bevölkerung
im einzelnen zu verfolgen.
C. Handel und Verkehr. Dass Handel und Verkehr,
die eigentlich auslosenden Moniente jeder Tauschwirtschaft,
nicht unabhängig von den Gestaltungen der Produktion und
Konsumtion des Landes sich ausbilden können, ist eine Wahr-
heit, die unmittelbar a priori einleuchtet und induktiv sich
mannigfach bestätigen läset 0 Handel und Verkehr stehen
in einem notwendigen VerhIUtnis einmal zu der Stufe der
städtischen Produktion, dann zu der Grtee des Marktes und
zur Entwiekekoig der Verkehrswege, Handwerk an und fttr
sich ist keine Produktion auf Vorrat, die zu einem AktiT-
handel doch unentbehrlich ist, sondern nur Produktion für
Ein grosser Teil der Litteratiir über Handel, Markt und Kauf-
maniMigiliiiwi entbehrt daher der realen Grumllnsrcn. Von Grosskaufleuten
oder gar „GroRsknufleutegenossenscbarten" dart im Deutschland des 13. Jahr-
hunderts allgeuieiu kaum gesprochen werden. Und auch sonst macht
sich oft starke Übertreibung von der Grösse und dem Umfange dieses
Elementes geltend.
Sdiwfer. t QmOk d. Ob«Rb. V. V. XI. 1. 7
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Ealenburg.
individuelle Kundschaft.*) Was in der Mehizalil der Städte
an Handel existierte, war zunächst der Kleinhandel des Krämers;
der aktive Grosshandel knüpft häufig an die Tuchfabrikation
oder wohl auch an die Metallfabrikation (Nürnberg) an. Wir
Bind aber den wirklichen Umiang des Aktiv« sowohl wie des
Tranaithandels in früheren Zeiten sehr wenig unterrichtet, die
meisten Arbeiten behandeln mehr die formalen Institutionen
der Kauf leute und Handwerker. Schon die Beniisbezeich-
nnngen führen in dieser Hinsicht oft irre, dasni fehlen Geschäfts-
bücher, Zollrodeln und sonstige Realangaben. Aber man wird
aus dir Art der Betriebe und den entscheidenden Faktoren
der Wirtschaft einen ungefähren Masstab für die Grösse von
Handel und Verkeiir immerhin gewinnen können.
Dass es danach in Heidelberg 1588 Grosskauf leute nicht
gegeben hat, wird man kaum auffallend finden; das Gegenteil
würde eher überraschen. Aber auch von Kleinhandeltreibenden
wurden nur gezählt: Tab. 4.
Solbstandicre
Überlianpt
Personen
13
54
7
24
Zwischenhändler . •
16
84
zusammen . .
3ti = 3,7 %
162 = 3,5 " o
Die Berufsangehörigen blieben also prozentualiter noch
hinter den Selbständigen zurück; dies wird erklärlich, wenn
wir sehen, dass jene 36 Kleinhändler zusammen nur 10
Knechte und 13 Blägde sich gehalten haben. Ans der Anzahl
der Knechte wird man schliessen kdnnen, dass der Betrieb
klein gewesen, ans der Anzahl der HSgde, dass die Familien
im Dnrchschnitt nnr zn den mittelbegttterten gehdrt haben.
Auch hier werden wir freilich kanm za sagen Termögen, wer
von den anderen Gewerbetreibenden noch Eramwaaren ver^
kaufen durfte; namentlich wissen wir aber nicht, wie viele
von den Frauen neben dem Berufe ihrer Männer noch einen
Kramladen hatten („Hocken von Manns- oder Frauenbilde").
1) Vgl. Bacher, Art. „Gewerbe" im Handwörterbuch der Stuls>
wiasenschafteD, Bd. III, 8. 922 ff. — Dass Städte, die durch ihre Lage
begünstigt waren, einen ausgedehnten Transit ohandel hatten, ist natür-
lich selbstverständlich: dahin gehören in Dcutschlaad Läbeck, Breslau,
KOhi,^^ümberg, Eegensburg und einige andere.
Bernis- n. Gewerbestataetik Heidelbeigs im 16. Jahrhundert. 99
Ausserdem dürfton wohl aus der Zahl der sojicnannten „Rats-
verwandten" sicherlich noch einige den wohlhabenderen Krämern
zuzuzählen sein. Die Zahl von 20 Händlern werden wir dem-
nach sicherlich etwas erhöhen müssen, da sie gar zn gering
erscheint. (In dem Stenerrerzeichnis Ton 1489 werden uns 55
Mitglieder der Krämennmft genannt, das würde 7,2 */o aller
Steuerzahler aasmachen und für jene Zeit schon recht an-
sehnlich sein; wir wissen aber, dass auch Schwertfeger, Hut-
macher, Zimmerleute, Weissgerber, Seiler u. a. zu dieser Zunft
gehörten. *) Das Durchschnittsrermögen jener 55 als „Kiibner*
bezeichneten Personen betrug 120 Gulden, erreichte also ge-
rade den Gesamtdnrchschnitt der Stadt: ein Verhältnis, das
wir für die Gesamtlage des Standes als recht gunsti^^ bezeichnen
müssen. Es hatten nur 19 „Krämer" ein Vermögen von 40
Gulden und darunter und nur vier ein solches über 300; die
übrigen 32 bewegten sich in der Mitte. Eine mittlere wirt-
schaftliche Lage entspricht auch ganz der Bedeutung, welche
diese Klasse in einer kleinen Stadt einnimmt: als Vermittler
des Handels und als unentbehrliche Glieder der städtischen
Gesamtwirtschaft.)
Der Verkauf konzentrierte sich um das städtische Kaufhaus
(„Dantzbus**). Hierhin wurden die Waaren von den ansiriirtigen
Händlern und von den Produzenten abgeliefert, um zunfichst
fSat das grossere Publikum einen halben Tag feihsustehen und
dann an die eigentlichen Krämer und FUrkäufer yerkauft zu
werden.') Dort auf dem Kaufhaus geachah auch die PrOfung
der Waaren seitens der Beamten. Diese Kaufhäuser (fondachi)
▼ermittelten den Zwischenhandel zwischen Produzenten und
Konsumenten. Wie allenthalben so wurden auch in Heidelberg
mannigfache Ordnungen gegeben; namentlich auch der Vorkauf,
d. h. das Aufkaufen von ankommenden Waaren en gros seitens
der Händler , wurde verboten , um Teuerung zu verhüten. ^)
Der Zolltarif aus dem Ende des 15. Jahrhunderts enthält
gegen 50 Artikel, sowohl Rohprodukte (Hohlziegel, Mauer-
steine, Seefische, Fett u. s. w.) als Kunsterzeugnisse (Wollen-
tucb, Leinwand, Arras).^) Die Krämer hatten ihre Verkaufs-
^) Vgl. Euienburg in Zeitschr. für Social- u. Wirtschaftsgeschichte,
m, 8. 4Mw — *) Ülrar das KsaflMHlft n. im Handel s. K. A. II, ISS n.
177—179. — *) Ordnimg von 1471 hi Wirtb's Arehlr II, 8. 167. —
<) N. A. n, ISOft
7*
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100
Ealenbarg.
lädeil und Gewölbe am prossen Mnrktjylatz, oder in Krambuden
um die Heiliggeistkirche oder auch in ihren Häusern. Seiden-
mid Tuchhäodier werden besonders namhaft gemacht.
Die von uns als „Zwischenhändler" bezeiGfaneten Per-
sonen waren nidit reine Handelsgewerbe, sondern tragen znm
Teil den Charakter Ton städtischen Halbbeamten. Es werden
in den Verzeichnis aufgeführt eine Unterk&uflerin, <wei Holz-
schfttzer, ein Salzschfttzer, Tier Getreidemesser, acht Wein-
sdirOder. Sie hatten, wie der Name bereits sagt, den Ein-
und Yerlcauf von Holz, Salz, Getreide und besonders von Wein
zu besorgen und zu regeln. Die Welnschröder luden die Fta^
auf und ab, rollten sie in die Keller, hatten wohl auch die
Weingefässe zu aichen und die Reinheit des Weines zu prüfen.
Man vermied früher oft den unmittelbaren Verkehr zwischen
Produzenten und Konsumenten und diese Zwischenhändler
vermittelten dann den Austausch. Vielleicht ist den Handels-
gewerben auch ein Teil der Goldschmiede zuzuzählen; sie
übernalimen wohl Geld- und Wechselgeschäftc und waren auch
an dem kurpfälzischen MUnzwesen beteiligt, hatten den Fein-
gehalt der Münzen zu überwachen') und ähnliches. Aber
trotzdem bleibt die Zahl der Handelsgewerbe in Heidelberg
nur gering: in der modernen Stadt machten sie dagegen tkber
12 ^/o aller Berufe aus.
Ungleich stärker sind die Verlcehrsgewerbe Tertreten
gewesen. Es wurden 1688 gezählt:
Selbständige
Überhaupt
rer.soiic-u
Fuhrleute . .
Schiffer . . .
Boten ....
41
12
.=.,
142 - 3»1«/»
63]
16}=1»7
Gastwirte . . .
14
101,
21)
>VeinschL'uko .
Biersieder . .
4
3
-2,2
Zusammen .
78
-0,1»/,^
[ 366 =8 %
Es war einmal der llof und dessen zahlreiche Angehörigen,
die sich Fuhrleute hielten; dann bedingten auch die Gäste und
Studenten eine grössere Anzahl von Pferden und Wagen, —
N. n, i90i:
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BernfB- n. Gewerbestatistik Heidelbeigs im 16. JaJuiiaiidert 101
koanten doch damals vorzugsweise reiche Leute studieren, und
kam doeh ein Teil der vornehmea Studentschaft aus weiter
Ferne! — und endlich machte auch das einzige Ezportgewerbe
der Stadt, der Wein, sowie das Interesse der Staatsverwaltung,
die ja in Heidelbefg ifaren Sita hatte, Verkehrseinriehtungea
nötig. Es Warden alles in aUem 41 Fährleute gen&hlt, das
sind nicht weniger als 4,2 ^/o aller Berufeangaben: hierunter
baben wir freilich die Tersehledenen Kategorien der BoUwagen-
besitzer, der E[ftrchner und Fuhrknechte, der selbständigen
Fuhrherren und Einspänni(?en zusammengefasst. Unter
letzterou sind ursprünglich solche Eigenleutc zu verstehen
(eigentlich „Eigenspännige"), die mit ihrem eigenen Zwei-
gespann PVohnden zu leisten hatten; dann aber waren sie
öffentliche Bedienstete, denen zur Erfüllung ihrer Obliegen-
heiten ein herrschaftliches Pferd gestellt wurde, sie dienten
infolge dessen als Boten, bewaffnetes Geleite, als Fuhrleute
und Krieger. Solcher Einspännigen werden neun genannt, sie
schienen am besten zu den Verkehrsgewerben zu passen. Jene
41 Personen bezeichnen zunächst die Besitzer von Fuhrwerken
zu Verkehrszwecken; aber die Beobaditung heutiger YerluUt-
nizse zeigt, dass die Besitzer daraus keineswegs ihr einziges
Gewerbe machten. Trotzdem bleibt die Zahl dieser Personen
unveriiältnismässig gross ftir eine Stadt von nur 6300 Ein-
wohnern.
Lag diesen Fuhrleuten der Land verkehr ob, so blieben
für den Wasserverkehr zwölf SchifTsknechte und Schiffsleutc.
Der Schiffsverkehr auf dem Neckar und zumal die Flösserei
waren damals verhältnismässig grosser als heute , wo die
Eisenbahnen in Konkurrenz getreten sind. ^) Holz vor allem,
aber auch andere Baumaterialien und Rohstoffe wurden geflösst,
die Waaren vielfach zu Schiff befördert. Aal zwölf selbständige
Schiffer kommen 19 Gehilfen, ein Zeichen, wie stark damals
der Wassenrerkehr entwickelt war; denn wir finden ein so grosses
0 N. A. I, 83 a. n, S. 108. Auf dem Merian'schen Panorama
kann man sehen, dass kleinere Lasten auch auf einspännigen Sclüeifen
durch die Stadt geführt wurden. — D. h. Knechte in selbständiger
Uaushaltang, also wohl Angestellte. — ^) Über die Flösserei s. N. A. II,
199—204. — Femer Das Grossherzogtum Baden S. 530 unl Baer,
Chronik über Straasenbau und Strassenverkehr im Grossberzogtum Bftdea
(Berlin 1S78) S. 18fi
102
Eulenburg.
Personal (2:3) nirgends in der Gewerbestatistik der Stadt
wieder und müssen daher sagen, dass das Schiffer^^ewerbe im
Verhältnis das ausgedehnteste gewesen ist. — Rechnen wir
schliesslich noch die Tier städtischen Boten, welche die mannig-
fachen BeBtelluDgen nach ausserhalb zu besorgen hatten und
den Anfang zu einem regelmässigen Postverkehr bildeten,
hiDza, so kommen wir auf 57 Verkehrsgewerbetreibende,
d. h. auf 5,9 Vt der Benifsgesamtheit Ein Vergleich mit
der Gegenwart ist nicht direkt angängig, weil wur heute
Eisenbahn und Staatsbetrieb haben.
Den eigentlichen Verkehrsgewerben reihen steh die Oast-
und Schenkwirts ehaften an. Als selbständige Weinschenken
werden vier genannt; nach den früheren Bemerkungen Über
den Heidelberger Weinschank hat man den llauswein von dem
Gastvvein zu unterscheiden: jeder Weiuwirt hat von seiner
Einnahme den achten Pfennig als Accise zu gebend ausser
dem allgemeinen Ungelt. Wir müssen aber annehmen, dass
ausser jenen vier als Weinschenken bezeichneten Personen
noch eine Reihe anderer Leute einen vorübergehenden Wein-
schank (Straussenwirtschaft) ausgeübt hat. — Das .Bier ist
anfangs in Heidelberg nur Einfuhrartikel gewesen ; in unserem
Verzeichnis finden wir schon drei selbständige Bierbrauer,
»wegen vieler mißwachsender Jar und erfolgter Weinteuerung''
wurde aber später das „Bierbrauen und Verkaufen gemein",
so dass im Jahre 1603 es zehn Brauer gab. Ihre Zahl wurde
dann fUr künftige Zeiten auf nur sechs festgesetzt, zum Ver-
kaufe sollten nur gelernte Brauer zugelassen werden. ') Unsere
drei waren kleine Brauer, da sie zusammen bloss einen Knecht
beschäftigten.
Gastwirte mit eigener Schildgerecbtigkcit gab es in unserer
Zeit zu Heidelberg 14, deren Namen uns sämtlich bekannt
sind. ^) Diese Zahl ist jedenfalls vollständig und entsprach
demBedürfnisdersomannigfach zusammengesetzten Bevölkerung.
In diesen 14 Gasthäusern dienten IG Knechte und 21 Miigde,
ein Zeichen, dass ihr Betrieb umfangreicher gewesen ist: Hof
und Universität mit ihren Gästen machten einen grösseren
«) WirtVsArehiT IItl89f.; K.A.II, 171. — >) BnnoidnuDg vom
Jahre 1608 hi Wirth*s Arcbir U, 108—107. Vgl N. A. U, 176—176.
Für sein Gesinde und seine Hewwhaltnng itt dts Bnnen jedem noogewert".
- )) Att^ez&hlt N. A. I, 8. 14 d. 281.
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Beruä- u. G«werbestatiBtik Heidelbergs im 16. Jahrhundert 103
Verkehr nötig; die Studenten lebten zum Teil in den drei
Bursen und hatten ausserdem, wie wir uns erinnern, für ihren
Eigenbedarf einen freien Uaustrunk. Zusammen dienten 21 s=
2,2 *^/o aller Selbständigen der Beherbergung und £rquickiuig,
während die Gesamtheit dieser Bem&angehörigen 141 oder
3,2 Vo betrog. Der grossere Teil derStadeatenschaft, undzwar von
den S85 etwa zwei Drittel, wohnte bei einzehien FamOien der
Stadt Einige Professoren hatten mehrere solcher „Pendon&re",
die übrigen hatten sidi in BttrgerfEunilien einquartiert Es
findet sich daher zuweilen die Angabe In unserem Verzeichnis,
dass „eine Stube zu vermieten" sei. Ebenso haben etliche
Hofbesucher sich in bürgerlichen Familien für einige Zeit
niedergelassen. Durch dieses „Zimmer vermieten" erhöhte sich
demnach indirekt noch die Menge der Beherbergungen. B'ür
arme Reisende gab es zudem noch eine „Elende Herberge"
die unentgeltlich den Durchreisenden Unterkunft bot.
Die Gesamtzahl aller in Handel und Verkehr selb-
ständigen Erwerbsthätigen betrug sonach in Heidelberg
114 oder ll,8Vei die Gesamtheit aller Berufsangehörigen 528
oder 11,4 von letzteren entfällt gerade ein Fünftel (106
Personen} auf die männlichen und weiblichen Angestellten.
Die soziale Lage der Krämer und Gastwirte werden wir im
ganzen als eine günstige bezeichnen müssen, sie haben durch-
aus zu der Mittelklasse der Bev^Ucerung gehört. In Frank-
fort a. M. ist für 1440 folgende Berechnung der dritten Be-
rufsgruppe angestellt, mit der wir H. vergleichen:
Tab, 6,
Frankfurt*)
Heidelberg
1440
1588
a) Kleinhandel. . . .
3,9 %
a u- c)
= 3,7 0/0
b) Grosshandel . . .
0,8
h)
= 0,0
c) GaätwirUchaft . . .
0,8
c)
= 2^
d) Transport 0. Verkehr
1,7
e) flialbbealnte in Han-
d n. e)
del u. Verkehr. .
6ß
Zusammen . .
i2,sy
11,8 %
*) über ..eloiuleu Herbergen" im allgemeinen Kr iegk, Deutsches
Bürgertum im Mittelalter No 8, S 153- 160; über die Heidelberger N. A.
I, 257 u. n, S. 151. — 2) Bucher, Frankfurt, S. 296.
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104
Eulenburg.
Die einzelnen Kategorien entsprechen sich in beiden Städten
nicht ganz, da sich uaiiientlich die fünfte ßorufsart nicht
immer deutlich sondern liess; doch bleibt trotzdem eine Ver-
gleichung möglich. Das Heidelberg des 16. Jahrhunderts steht
entsprechend der geringeren Einwohnerzahl und dem anderen
Stadtcharaktor hinter dem Frankfurt des 15. in Handel und
Verkehr noch etwas zurück. Ist in der Neckarstadt der Klein-
handel z. T. geringer, so erscheint dafür Verkehr und Gast-
wirtschaft stärker vertreten. Der Gesamtanteil der ganzen
fierofsgruppe macht in Heidelberg ein Neuntel, in Frankfurt
em Achtel aller Selbständigen ans. Ob die Gesamtheit der
Berufeangehdrigen dem entsprochen hat, vermögen wir nur
fflr erstere Stadt mit »ja* zu beantworten; wir kannen daher
anch Aber Grösse and den Umfong des Frankfürter Handels
bezw. GrosshandelB nichts ausmachen, während der Heidel-
berger ganz nnd gar *sieh anf den lokalen Ort besdiränkte.
Dass hier die Verkehr- und Gastgewerbe zahlreicher und grösser
gewesen, lag nicht sowohl in dem Typus der Stadt begründet,
sondern verdankte es dem Umstände, dass Hof und Universität
den Fremdenverkehr anzogen. Hier müssen wir demnach die
Frankfurter Zitiern als die normaleren und typischeren für die da-
malige Zeit ansehen.
Nach der Berufszählung von 1882 gab es in Heidelberg :
Tab, 7.
Selbständige
158d
Ilanilplsgewerbe
423 = 12,4 ^,0
V c r kehrsge w c rbo
79 =- 2^
Beherbergung und
Erquickung
129 = 3,8
Handel und Verkehr
zusammen
423 = 18,5 0,0
11,8%
aUer selbständigen
Bernfethtttigcn.
Diese Zahlen sind wieder nicht ganz vergleichbar, da 1 588
das Verkehrsgewerbe nicht immer der Hauptberuf war und
mithin zu gross erscheint; für 1882 ist dieses dagegen im Ver-
hältnis erheblich zu klein notiert, da die Eisenbalmen Staats-
betrieb sind und iiütliin aus der Reihe der selbständigen Be-
rufe ausscheiden. Immerhin drückt sich in dieser dritten
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Berufi9- u. Gewerbestatistik Heidelbergs im 16. Jaluhundert. 105
Beruftgnippe jou Handel nnd Verkehr das chaiakteristische
Merkmal der Entwfckelmig ans. Die Zunahme der nicht
direkt an der Produktion beteiligten Kräfte (der
,?erteilenden* Elemente) bildet eine wesentliche
Bedingung aller fortgeschrittenen Tauschwirt-
schaft; das Verhältnis müsste sich sogar noch erheblich
weiter verschieben: deun im 16. Jahrhundert konnte doch
ein Teil der Handels- und Verkehrsthätigen daneben noch
Landwirtschaft betreiben*), während dies heute ziemlich aus-
geschlossen ist. Die Hauptzunahnie gegen früher liegt auf
dem Gebiete des „reinen" Ilandelsgewerbes; die Zahl der
Selbständigen hat sich darin verdreifacht und aach die Be-
Tufsangehörigen sind iunter diesem Wachstum nicht zurück-
geblieben. *)
D. Öffentlicher Dienst und liberale Berufsarten.
Die Zahl der in dieser Gruppe selbständigen Personen belief
Bich 1588 auf nicht weniger als 249, d. h. 25,8 ^/t, die der
Berufeangehörigen auf 1088 oder 23,9 ®/q, also ein Viertel
aller BeruMhätigen llberhaupt^: ein ganz unmdgliches
Verhältnis! Nach der Bemfszählung von 1882 entfielen
aut diese Gruppe, die doch heute ungleich stärker vertreten
sein müsste, nur 15.1 ®/o. Wie ist jene Ziffer zu erklären?
Wir können diese Berufsgruppe in drei Untergruppen teilen:
Tab. 8.
SdbttäDdige
Berufs-
angehönge
a) Liberale Berufe . . .
64 =
6,6 %
306 - 6,5 '/o
b) Höhere Beamte . . .
97 =
10
431 = 9,5
c) Niedere Beamte au Hof
und Gemeinde . . .
88«
9,2
351 « 7,9
Zusammen • .
219 =
25,8%
1088 = 23,9 %
Vgl. Otto, Bevölkerung der Stadt Butzbach in der Wetterau,
8. 54. — ') Um falschen Verallgemeinerungen vorzubeugen sei hervor-
gehoben, dass diese UmformuDg nur von den Städten des Heidelberger
1} pus hk Breslau & B. betrag 1568 der Aatefl dar Handels- und
VeikehmewflitM Khon 90^1% (uMsh lirten 4m Bredtuer StadtaiehinX
Übertraf ako bereits nicht unerliebBch das moderne Heidelberg und ist
heute aa^noch nicht bedeutend starker! — Für Überlingen berechnet
Schäfer n. n. 0. s. 71 die Menge der Besoldung erhsltendmi Personsn
eben&Us auf ein Viertel aller Steuerzahler! 1
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106
Enlenbnrg.
In die Kategorie der unteren Beamten gehören zum
Teil Haibbeamte, wie Hirten, Wächter, Pförtner, die das Amt
nur nebenbei TerBahen, aber doch nicht ihren vollen Beruf darin
fimden. So wird uns x. B. einige Male Pförtner und Sehnh-
macber oder Seiler und Botenläufer, ja sogar Fischer und
Schultheiss^ als eine Person genannt; in anderen FlUlen wird
es ähnlich gewesen sein, ohne dass wir noch nachträglich eine
Sonderung vornehmen können. Einen weiteren Teil machten
die lieriächaftlichen Diener aus, die am Hofe beschäftigt waren
und in der Stadt wohnten, Lakaien, Kammerknechte, Frauen-
knechte, llofbedienFtete aller Art. Ferner gehörten dazu
die ganze Schar der unteren Stadtbeamten und Kanzleidiener,
Schreiber, Stadtknechte, Wald- und FeldschUtzen u. s. w. Wir
haben so gefunden:
12 Boten,
13 Hof- und Stadtknechte,
12 Diener,
10 Schreiber,
18 Aufselu r (Pförtner, Wilcbter,
Hirten),
Feldschtttz,WaidnianD,Jftger-
meister),
4 Waffenbeamte (Bau- und Kran-
meister, Armbroster, Zeug-
Wärter).
10 weitere Kauzlei- und liatsver-
9 Forst- und Waldbeamte (Wald-, j wandte.
Unter den nEanzleiyerwandten" hat man Mitglieder des
kurfürstlichen Regienmgspersonals zu yerstehen. Wir müssen
uns aber durchaus hflten, gerade aus diesen Berufsangahen
auf dauernde Erwerbsthätigkeit zu schliessen; die oberen
Beispiele haben ja den Beleg dafür gegeben, dass solche Ämter
— wie auch heute noch — durchaus Nebenberuie waren.
Auch ein Teil der mittleren und höheren Beamten,
zu denen Vügtc, Sekretäre, Gerichtspersonen, Räte u. s. w.
gehörten, mochten nur nebenberuflich ihre Stellung ausüben
und in ihrem Erwerb ausserdem auf Grundbesitz angewiesen sein.
Heidelberg war eben Residenzstadt, es war der Sitz der Ge-
richts- und Kegierungsbehörden. Hier befand sich die kur-
fürstliche Kanzlei und die landesherrliche Mttnze; hierhin war
auch von Friedrich dem Siegreichen (1472) das ständige
Kammer- und Hofgericht verlegt, welches für die ganze Kurpfalz
das oberste Apellationsgericht bildete^ und das aus ritterschaft-
n N. A. I, S. 195 uud II, Xo. 2^S. — 2) Vgl. X. A. II, S. 120. -
tls fehlt bisher eine Verwaltungsgeschichte der P£alz, die eine sehr lohnende
Arbeit wäre.
L/'iyiki<_cCi Ly
Bernft- u. Gewerbestatistik Heidelbergii im 16. Jahrhasdert. 107
liehen Unterraarschällen und lechtsgelehrten bürgerlichen Hof-
gerichtsräten sich zusammensetzte. Ebenso befanden sich die
Verwaltungsorgane in Heidelberg: die Rechenkammer (Kammer-
meisterei), in der die kurpfälzischen Gefälle zusammenflössen,
der Kirchenrat, der Oberrat für innere Angelegenheiten u. a.
Diese Landesverwaltung machte naturgemäss einen grossen
Beamtenapparat nötig. Im einzelnen gehören in diese Unter-
grappe: 23 Junker und Adelige am Hofe, darunter ein Haupt-
mann, ein Kapitän, Oberst» die Beisitzer am Hofgericht; 22
VerwalUrngsbeamte irie Beglstratoreiii SeicnCftre, Zahlmeister,
Bechenräte, ^dicns, Zollbeamte; 19 Yorsteiier, Verwalter,
Prokoratoren, Inspektoren, Ökonomen; 14 Oerichtsbeamte,
Hofterichtsräte, Statthalter, Kanzler, Frotonotare, weiter 9 Hof-
ämter, wie Hofineister, Kammerherren, Marschälle nnd endlieh
den Besehluss bilden 10 höhere städtische Ämter, Vögte,
Schultheissen, Bürgermeister: zusammen 97 Pürsoneu mit ins-
gesamt 431 Angehörigen. — In dieser Gruppe ist die Zahl
des Dienstpersonals sehr erheblich: es kommen nicht weniger
als 58 Knechte und 74 Mägde auf die 97 Haushaltungsvor-
stände, sie bilden so den Gegensatz zu der Gruppe der Ur-
produzenten. Aus diesen Familien bestand der Adel und die
sozial höchststehende Klasse der Einwohner. Viele von ihnen
zählten gar nicht zur eigentlichen Stadtbevölkerung, sondern
standen als Hof- und Marschallsangehörige gerichtlich ausser-
halb des bürgerlichen Kreises. Sie entstammten auch zum Teil
dem in der Umgebung ansässigen Landadel an und gehörten
ihrem eigentlichen Erwerbsberufe nach in die Kategorie der
Grundbesitzer.
Wie die Gruppe der unteren Beamten zumeist durch die
Stadt, die der höheren Beamten durch den Hof ihre Thätigkeit
erhielten, so war für die liberalen Berufe die Existenz
der Universität ausschlaggebend: Uuivursitätsprofessoren, Geist-
liche, Licentiaten, Ärzte und Schullehrer. Ausser der Uni-
versität, an der im Jahr 1588 sich 385 Studenten befanden,
existierte ein Pädagogium als Vorschule für das theologische
Studium. In ihm befanden sich 38 Stipendiaten oder Alumnen,
weitere 27 Pädagogici waren bei Bürgern untergebracht. Aber
auch andere Kinder konnten diese Schule als Externe besuchen.
Ausserdem gab es in der Stadt noch zwei private Mädchen-
schulen (Paxin und Maria Bingler) und eine Knabenschule in
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106
finlenburg.
der Bussemergasse. Alle diese Anstalteu müssen zahlreich
besucht ijowesen sein, wie die Schulfrequenz zeigt. ') Es waren
dafür auch die entsprechenden Lehrkräfte nötig. Im eiozeloen
setzte sich die Gruppe der liberalen Berufe zusammen au8
13 Professoren, 13 Geistlichen, 6 Licentiateo, 9 Schulmeistern,
7 sonstigen Lehrern, 7 Doktoren, 6 Ärzten, 2 Apothekern nnd
1 Bibliothekar: snsammen 64 Personen « 6,6 ^/^ mit 306
Angehörigen. Fast die Hälfte ist auf Kosten der üniverBitäl
sn setzen, deren Ldirerzahl wir auf mindestens 30 ansehen
müssen. Eaam eine dieser Haoshaltungen ist ohne Diehst-
mädchen gewesen, die natfirlich nur zu persönlichen Hilfe-
leistungen benutzt wurden: doch waren die Haushaltungen
zuweilen dadurch grosser, dass Studenten bei den Professoren
wohnten.
So erhält also durch die gleichzeitige Anwesenheit des
Hofes, der Verwaltung und der Universität die anormal hohe
Ziffer dieser ganzen Gruppe ihre hinreichende Erklärung. Es
vermindert aber ein anderer Umstand schon äusserlich jene
Zahl von 249 Personen; denn unter jener Ziffer giebt es
auch viele Leute, die nicht mehr im aktiven Dienste standen.
Es findet sich nämlich nicht selten die Angabe »ehemaliger
ünterkeUer", „ehemaliger Marsehall' u. s. w. Sie lebten dann
also nur als Privatpersonen in H., als Rentner und Pensionäre
oder als Gutsbesitzer, wohl durch die angenehme Lage des
Ortes und besonders durch die Nähe des Hofes zur dauernden
Niederlassung bewogen. Um keine Uniileichartigkeit der
Behandlung entstehen zu lassen, haben wir diese „ehemaligen"
Beamten nicht ausgeschieden, sondern in dieser Gruppe belassen.
Im heutigen Heidelberg betrug der Anteil der Beamten
und liberalen Berufe nur 15,1 ^/g der Berufisgesamtheit, was
ja an sich ebenfalls nicht gering ist und nur durch die Uni-
versität sich erklärt Im Frankfurt des 15. Jahrhunderts
finden wir dagegen erst 5 ^/o der selbständigen Erwerbenden *)
Aus dem „Verzeichnis des Vierten Quartals im Jahr 1000" kann
man eine ungefähre Berechnung anstellen. Es sind dort im jranzen G57
Kinder aut'gezähh, von diesen haben 13ß, also der fünfte Teil, und
zwar im Alter von 3 bis 18 Jahren die Schulen besucht. (Vgl. X. A. II,
S. 10 f. und deutsche Literaturzeitung 1895 Sp. 499.) "Wollte mau für
1688 denaelbeo Mamtib anlegen, so würde man auf 450 Schulkinder
kommen. — Bacher, Frankfort 8. 238.
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Beruft- n. Genrerbestatiaftik Heidelbergs im 16 Jahrhunderi. 109
in Gruppe D, ein Verhältnis, das jedenfalls dem normalen
Stadttypus weit mehr entspricht, aU unser durch besondere
Umstände uuregelmässig verschobenes. Hier gab es zwei Ärzte,
neiben Prokuratoren, sieben Richter, dasu Keller, Zöllner,
Schutze», Pfortner u. s. w.; es fehlte dagegen die Mehrsahl
der liberalen Berufe imd der höheren Beamtenschaft.
E. In die Gruppe der gemischten und wechselnden
Lohnarbeit gehören nach der Berufszählung von 1882 auch
die häuslichen und persönlichen Dienstleistungen. Aber da
für 1588 zwischen gewerblichen Hilfspersonen und häuslichen
Dienenden nicht genügend unterschieden werden konnte, ist
von einer Vorführung dieser Elemente hier Abstand genommen ;
sie ergeben sich ja mit hinreichender Deutlichkeit aus unserer
ausführlichen Berufsstandtabelle (S. 8G — BS). Doch auch die
gemischte und wechselnde Lolinarbeit an sich wird bei unserer
Statistik oft unter andere Kategorien mit aufgenommen sein,
d. h* unter d e m Beruf, der sich zufällig angegeben fand, auch
wenn diese Beschäftigung durchaus Iceine udauemde" war.
Es ist Uberhaupt im ganzen zu bemerken, dass in den
eigentlichen Gewerbebetrieben weit mehr geler nte Arbeiter be-
schilftigt warmi als heute. Kur die landwirtschsfUichen Betriebe»
Inner die Verkehrsgewerbe (Schiffersil) und die periodischen
Arbeiten (Bradceo-, Wegebau u. s. w.) machten wechselnde
und gemischte Lohnarbeiter in grösserer Zahl nötig. So finden
wir mit der Bezeichnung »Tagelöhner" nur 14 Personen ver-
zeichnet, die in irgend einer — wohl meist baulichen oder
ländlichen — vorübergehenden und ungelernten Beschäftigung
thätig waren. Die Zahl der nur vorübergehend, nicht dauernd
angestellten Personen ist damit natürlich nicht gegeben; sie
entzieht sich aber unserer Kontrolle und ist unter die anderen
Berufsarten mit eingegangen.
Endlich blieben noch F. die berufslosen selbständigen
Erwerbeoden übrig; ihre Zahl betrüge nach unseren Ermitte-
lungen — abgesehen von den Witwen — 115, d. h. 10 %
der Bernfsgesamtheit Aber es ist schon oben bemerkt, dass
bei dem grössten Teile derselben die BemüBangaben nur aus
zufölligen Grilnden fortgeblieben sind, nicht aber etwa» weil
die Betreffimden in Wirklichkeit keinen Beruf gehabt. Wir
können sie also nicht in diese Gruppe zusaiiinienfassen.
Manche der als , Junker" bezeichneten Herren mögen ja allcr-
üigiiized by Google
110
Eulenbarg.
tlings keine bestimmte Beschäftigung ausgeübt, sondern sich
nur zeitweise hier aufgehalten haben. Bei drei Personen ist
durch den Zusatz des Verzeichnisses „Zert seinen Pfennig"
direkt darauf hingewiesen, dass wir es mit Rentnern zu thun
haben. Dagegen müssten wir, wie oben gezei^^t, im Grunde
jedenfalls aus der Beamtenklasse noch einige den , Berufs-
losen" zuzählen. Im allgemeinen wird auch bei den Beatnern
es eben der Ertrag der Bodenrente gewesen sein, von dem
sie lebten. Schliesslieh befanden sich in dem städtischen
Krankenhanse zur Zeit noch 60 Menschen, die wir aber einst»
weilen ebenso wie Studenten and Soldaten von der Berufs-
Statistik ausschliessen.
So viel etwa zur näheren Ausführung unserer ausführliclien
BerufsstandtabeUe; sie hat vor den bisherigen Veröffentlich-
ungen den einen grossen Vorzug, dass wir nicht nur die selb*
ständigen Berufs- und Erwerbsthätigen daraus ersehen können,
sondern auch die Gesamtzahl aller Berofszugehörigen speziali-
siert darin verzeichnet finden. 0 Sie wäre im Übrigen einer
modernen Berufiastatistik an die Seite zu stellen, wenn nicht
eben jene allgemeine methodologische Beschnlnkung in Kraft
träte, dass die Berufs hezeichnung an sich immer nur ein
unsicheres Kriteriuni für die Ermittelung der wirklichen Be-
rufs thätigk ei t abgeben kann. Das wird aber freilich für
die Vergangenheit stets der Fall sein müssen und gilt bis zu
einem gewissen Grade von jeder Berufsstatistik. — Ganz zu
durclischauen vermögen wir freilich den Sinn unserer Zitfern
erst dann , wenn wir imstande sind, sie zu beurteilen, d. b.
an analogen Gesamtheiten zu messen. Darum wagen wir noch
die folgende vergleichende Tabelle — freilich mit alle dem Vor-
behalt, den die Sache erfordert.
') Von der Veröflfentlichung einer fiusf uhrlichen Tafel der Berufe und
Namen (wie sie Bücher S. 215—25 gicbg ist AbsUnd genommen, da es
HOB nicht anf ihie Mannigfrltigkeit der Benennungen ankam» und da ja
dno NachprOfimg unserer Angaben and Bereduiungen doith das ge-
dmekle Versdehnis üi jedem AngenUieke mflglkh ist.
Berufii- u. QewerlMBtatiBtik Heidelbeigi im 16. Jahrhundert. Hl
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113
Enlenbarg;
Die Hauptgrappen der selbständigen Bernfe können wir
noch kürzer in folgender Übersicht zusammenfusen. Es waren
von 1000 Berufsthätigen: Tab, m
Heidel-
berg
1588
Heidel-
berg
1882
Frank-
furt
1440
Basel
1890 <)
144
466
61
m
188
fi89
63
688
C. Handel und Verkehr ....
118
185
128
277
D. Öffentliche und liberale Berufe
25«
151
50
53
14
126
83
69
Gesamtheit . •
1000
1000
1000
lOOO
Nehmen wir zunächst das Frankfurt a. M. des 15. Jahr-
hunderts zum Vergleich, von dem Heidolberg ja wirtschaft-
lich nicht allzu fern steht, so zeigt sich zunächst eine grosse
Übereinstimmung in der Beteiligang von Handel und Verkehr
an der Gesamtheit: sie treten gegenüber den anderen grossen
Berufsgruppen noch verhältnismässig zurück. Mit anderen
Worten: wie der Austausch der Güter überhaupt ein geringerer
war und die Bedürfnisse teils noch durch die Eigenwirtschaft,
teils durch den lokalen Markt des Ortes zum gr^issten Teil
befriedigt werden konnten, so war auch die Zahl, die sich
den unproduktiven, lediglich der Verteilung dienenden Handd
und Verkehr hingaben, entsprechend geringer. Schon das
moderne Heidelberg zei^^t in dieser Gruppe eine um ein Drittel
stärkere Vertretung; diese Zunahme ist durchaus auf den
„reinen" liaiulel (s. Kolonne 4) zu setzen, die Zahl der selb-
ständigen Bcrufsthätigen hat sich in Gastwirtschaft- und
Verkehrsgewerben verhältnismässig nicht vormehrt. Dafrecjon
zeigen die letzteren Unternehmungen durch die grosse Zahl
der Berufszugehörigeu (Selbständige 2^/o, Berufszuge-
hörige 14®/,), dass sie in ungleich grösserem Masstabe wie
irüher betrieben werden . Eine moderne Industriestadt(KolonDe 7)
weist natürlich hierin einen noch weit stärkeren Anteil an
der Berufsgesamtheit auf.
Die Zahl der Urproduzenten ist vermutlich in Flrankfurt
genauer bestimmt als in Hddelberg, wo wir viele Nebenberufe
0 Nacb Bflcher, Beveflkerang des Kantons Bttel-Stadt, Tab. IL.
Bern^ n. Gewerbettetirtik HeidelbefiKi im 16. Jabibandert. nS
als eincige Erwerbsthätigkeit angegeben fanden und entspradiend
rnbrixieren mnssteD; infolge dessen ist der Anteil in Frank-
fürt a. M. nicht unerheblich grosser (18 ^/^ gegen 14 in
Heidelberg). Die „reine* Landwnrtschaft scheint in unserer
Stadt gegenüber dem Weinbau ziemlich zurückgetreten zu
sein; die Aussengenieinden müssen dann für die unentbehr-
lichisten Cerealien gesorgt hab(;n.^j Trotzdem tragen beide
Orte noch eine landwirtschaftliche Physiognomie, wenn auch
numerisch die Gewerbe ura mehr als das Dreifache über-
wogen. Die Fisclierei war beide Mal früher ziemlich stark
vertreten und ist seitdem stetig zurückgegangen. In der
modernen Stadt nimmt die Landwirtschaft dagegen eine unter*
geordnete Stellung ein. Diese Gruppe steht ja überhaupt in
einem umgekehrten Verhältnis zu der Grösse der Orte: je
volkreicher die Siedelung und infolge dessen je
intensiver die Wirtschaft um so mehr wird dieUr*
Produktion zurückgedrängt, um so mehr kommen die
anderen Berufe in den Vordergrund.
Welche Ursachen das starke Anschwellen der Uberaleii Be-
rufe und der Beamtengruppen herbeigeführt haben, ist vorhin
gezeigt: Hof und Universität. Diese Momente gaben der Stadt
Heidelberg ihr speziliachti Gepräge, das sie scharf von anderen
Orten ähnlicher Grösse unterscheiden musste. Die ziemlich
26 ®/o haben sich durch Fortfall des Hofes und des Sitzes der
Verwaltung auf 15% ^^'^ Gegenwart vermindert, was ja
ebenfalls noch recht stark erscheint, wenn man z* B. das
moderne Basel (mit 5 ®/o) dagegen hält.
Dass das grössere Frankfurt auch ein stärkeres Kontingent
Yon Gewerben beschäftigte, erscheint natürlich trotz des zeit-
lichen Unterschiedes, der zwischen den beiden Aufnahmen sich
befindet. Die grössere Stadt stand in wirtschaftlicher Be-
deutung ganz anders da, wie die kleine pfälzische Universitftts-
und Besidenzstadt, in der jeder vierte Bilrger ein Amt oder
Ämtchen hatte. In dem modernen Heidelberg ist der prozen-
tuale Anteil der selbständigen Gewerbe in der Oesamt-
wirtschaft der Stadt nicht erheblich grösser als vor 300 Jahren!
Dafür ist aber die Menge der Lohnarbeiter um das NeuulaLhe
Über den Getreide Handel fehlt jede Nachricht; ähnUch war der
Anetausch der Ceroalien des Lande! gcgea den Wein der Stadl in Über-
lingen, vgl. .Schaler, a. a. 0.
Zdtaohr. f. GmOi. d. übarrh. M. W, XI. 1« 8
Digitized by Google
114
Eulenburg.
gestiegen (12,6 <>/o geojen 1,4 ''/o). Das besagt aber nichts
anderes, als dass die Zahl der selbständigen Betriebe
im Verhältnis stehen geblieben und dass dagegen der
Umfang der einzelnen bedeutend gewachsen ist.
Und damit kommen wir zu dem letzten Ergebnis, das wir
ans unserer vetigteicbendeii BenifiBstandtabeUe ziehen können:
das Yerbilltnis der Selbständigen znr Bernfsgesamt-
beit Wir finden nnmittelbar aus unserer TabeUe:
2b6. 12.
14
Auf 1 Selbitiiidig«i kunen:
1688
1882
A. Urproduktion
4,6
6,7
6
6,7
C. Handel und Yerkehr . . .
4.B
10,3
D. Öffentliche Q. liberale Berufe
4,4
6,9
3
2
Im Durcbschoitt . .
Im 16. Jahrhundert kamen also bereits auf 47 Personen
10 selbstiindige, 1882 aber erst anf 611 Damit ist die soziale
Verschiebung der Rangstufen aufs deutlichste ausgedrückt,
und zwar hat sidi, wie man sieht, in diesen drei Jahrhunderten
die Möglichkeit, selbst&ndig Berufsausttbender zu
werden, sehr verschlechtert.^ Am ungünstigsten stehen
hierbei natürlich die Verkehrsgewerbe, wo heute der Gemein-
wirtschaftsbetrieb am vorgeschrittensten ist. Aber auch iu
der Landwirtschaft zeigt sich etwas ähnliches. Offenbar hängt
diese Frage nach dem Verhältnis der Selbständigen und Un-
selbständigen aufs engste mit der nach Grösse der Betriebe
zusammen. Wir wollen dies in unserer Gewerbestatistik noch
näher betrachten.
II. Zur Gowerboatatietik Alt-Heidelboras.
a. Die gewerbliche Arbeitsgliederung.
Für die Gewerbestatistik früherer Zeit gilt in noch höherem
Masse, was Uber den Berufsstand im allgemeinen eingangs aus-
geführt ist, dass man nämlich aus den Bezeichnungen nur
^ Qaiui anahhftngig ist diese Frage von jener anderen, ob etwa
du U8i8terweide& recht lieh durch ZnnftiwtBnngen efschwert wurde.
Digitized by C
Beruft- n. Oewerbestatiiyk EeidfllbeigB im 16. Jahrhundert |15
mit grosser Vorsicht ohne weiteres Schlüsse auf die wirkliche
Thätigkeit sieben kann. Freilich den einen sehr bedeuten-
den Einblick bat nns die bisberige statistiscbe Behandlung
der Gewerbe ecbon eröffnet, dass nSmlicb mit der Einteilung
in ^ Dutzend oder mehr gewerblicbe Zttnfte lange noch nicht
die gewerbliche Berufsgliedemng erschöpft ist* Vielmehr war
die BerufiBteihmg in den eigentlicben Gewerben eine ^osse
und die Handwerker waren oft im weiten Sinne Speziaüsteu.
Hat man doch in Frankfurt a. M. für 1387 nicht weniger
als 148 und für 1440 gar 191 lierufbarten gezählt, und in
dem ganz kleinen Butzbach 1395 immerhin schon 75.*) Aber
wir dürfen diese einzelnen Berufsarten nun nicht als lauter
selbständige Thatigkoiten auffassen. Auch müsste man deut-
licber als es der Kall ist, zwischen dauernder und vorüber-
gehender Beschäftigung unterscheiden können. INe speziellen
Berufsbezeichnungen erschöpfen eben keineswegs die gesamte
Erwerbsthftügkeit
Fttr das Heidelberg des Jabres 1588 gelten ausserdem nocb
die besonderen Beschrankungen, die uns die BeschaffiBubeit
unseres Materiales auferlegt und die gerade bei der Gewerbe-
statistik L e. S. sich besonders ftthlbar machen. Mit dieser
allgemeinen reservatio mentalis k(jnnen wir jedoch getrost eine
solche entwerfen und innerhalb gewisser Grenzen auch Schlüsse
aas ihr ziehen, voruehralich aus einer doppelten Erwägung
heraus: einmal sind die oben angegebenen Lücken doch nur
verhältnismässig gering, die ohne Angabe des Berufes vor-
handenen Personen belaufen sich nur auf ein Zehntel der
Gesamtheit. Zurzeit aber erstrecken sich diese Fehler und
Lücken auf alle Gewerbe gleichmässig, es liegt kein Grund
vor, warum hierin ein Gewerbe besonders benachteiligt sein
sollte; da es aber im wesentlichen nicbt so sehr auf die ab-
soluten als vielmehr die relativen Ziffern ankommt, so werden
sieb diese Lücken die Wage kalten; nur dem Laien impo-
nieren ja grosse Zahlen an sieb. Und bei anderen Orten
Hegen die Dinge äbnlicb, sodass im ganzen sieb die ün-
genanigkeiten kompensieren und wir Vergleicbe sieben können
vorausgesetzt, dass wir binreicbend kritiscb dabei verfahren.
E. Otto, Die Bevölkerung der Stadt Butzbach. Damistadt 1893.
8. 61. — ') Es sei hei vcrtjohohon. dass die gewöhnlichen Zuuftlisten nur
dann Bedeutung haben, wenn wir über die Zusammeusetzung der Mit-
glieder genauer uutciiichtet äiud.
116
Eulen barg.
Wir wissen über die Heidelberger Gewerbeverfas>ung nur
wenig. Aus dem 15. Jahrhundert existieren einige Stadt-
ordnungen, auf die vorhin schon Bezug genommen ist« und
in deneo sich auch allgemeine polizeiliche Bestimmungen Uber
das Gewerbewesen finden, namentlich über Backen und Mahlen.
Aber ausser einer Goldscfamiedeordnung fehlen Zanftsatsungen.
Freilich scheint es mir, dass wir fttr unseren Zweck nicht
allzuviel dadurch ▼erlieren. Man hat ein zu grosses Gewicht
auf die formalen Zunftordnungen gelegt, ohne doch dadurch
dam Verständnis des Gewerbewesens sehr viel näher su kommen.
Zudem sind wir ja Aber den allgemeinen Inhalt solcher Ge-
wei beordnunuen aus jener Zeit hinreichend unten ichtt t. Es sei
im allgemeinen für Heidelberg nur hervorgehoben, dass sowohl
Freizügigkeit als auch freier Handel nach dov Otilnung von
1465 gewiihrleistet wurde — eine Landesregierung wird uicist
in anderem Sinne und Interesse verfahren, als die Zünfte
selber. *) Hinsichtlich der Niederlassung zur Anlage eines Ge-
werbes heist es^): „Item — mag ein iglicher unser burger oder
in woner EU H. sin gewerbe mit gewar uss und in H. triben
und füren und die stat mit in- und usslossen gancz offen
sin« es were denn, das dies in der stat H. bedorf lieh und not
were. FUr die einzeken Gewerbe galten dann später noch
besondere Vorschriften und Beschränkungen; die Zttnfite werden,
wie üblich, Lehr- und Meisterzeit eingeführt haben wie uns
dies bei den Biersiedem schon begegnet ist, die im Anfiing
des 17. Jahrhunderts die Zahl normierten („schlössen") und
Lernzeit verlangten. —
Bevor wir zur eigentlichen Gewerbestatistik von 1588
kommen, sei noch ein Blick auf die Angaben geworfen, die
wir aus einem Steuerbuch des 15. Jahrhunderts gewinnen
können. In dem „Registruin exaccionis" aus dem Jahre 1439*)
werden folgende Zünfte aufgeführt:
^) GotheiDf Mannhciiii ha ersten JahrhonderC seines Bestehens.
Diese ZeiHcfar. NF. IV, a 147 und dera. Bilder ans der Ealtaijgeschichte
der Piish 8. SS. — *> Fiettong nm 1465 m dlsaer Zeitiehrift II, & SM
—97, Art. 69 «. 68. — ») In der Taxordnung für 1579 beisst es bei den
Steinmetzen (Oeneral-Landesarchiv, Kopial buch 503): „Doch sollte vor-
geschribcne Tnx allein auf!" recht geschaffene Meister und Meistergesellen,
die ire Arbeiten der gebür verrichten khönnen und gar nicht die unvor-
stendigen . . gemeint und verstauden sein.*^ Danach scheint hier keine
Zuuftabschliessung bestanden zu haben. — *) Berainsammiung No. 3482
im General-LendettrehiT zu Karlsruhe; vgl. Enlenbvrg a. ». O. 8. 467.
^ ujKi^ i.y Google
Berufr- II. Gewerbestatiiak IfeidelbeigB im 16. jAhrhuadert. 1 n
1) Metzger . . .
, • 80 Mitglieoer
2) Fischer . • ,
8) Schmiede . • .
. • 91 .
4) Bäcker . . .
. 88 „
5) WeiD^urtner, .
. 131
o ^ ocnuoniECiier «
1) Weber. . . .
27
8j Kiiimer . . .
9) Schneider . . .
. 50 ,
10) Weioschröder .
. 13
Zünftige 525 = 68 o/t
aller Steuerzahler. 0
Wir würden demnach nur zehn Zünfte haben; von diesen
scheiden aber vier mit 253 Mitgliedern aus (nämlich No. 2,
5, 8, 10), da sie nicht zu den Gewerben i. e. S. gehören,
sondern bereits vorher behandelt sind. Es blieben als eigent-
liche Handweri^er nur die sei Iis Zünfte der Metzger, Schmiede,
Bäcker. Schuhniat her, Weber und Schneider mit 272 Mit-
gliedern Übrig: es würden also nur 35,3 *^/o zu den Gewerben
gebörea, dazu wären freilich aus den UnzUnftigen noch einige
hinzuzurechnen. Entspricht diese Einteilung wirklich den in
Heidelberg des 15. Jahrhunderts vertretenen Gewerben? Ich
glaube nach dem Vorangehenden sicherlich nicht. Zwar sind
die ttberlieferten Zahlen der Liste zuverlässig und vollständig,
aber keineswegs ist mit der äusserlichen Gliederung, die aus
Bteuertechnischen Grttnden erfolgt sein mag, auch nur an-
nähernd der Reichtum an innerlicher Beru&gliederung erschöpft
Zudem können wir bei zwei von jenen sogenannten nZUnften*
direkt zeigen , dass es nur Sanimel begriffe für eine Vielheit
von Berufen und Gewerben gewesen. Unter den 91 Scliniie-
den finden sich nämlich eine Reihe weiterer Berufsangaben,
und zwar waren unter ihnen öfter vertreten: Bender, Schreiner,
*)Dasa UnsOnftige . « . 74
Rat und Kolfaenger 45
Vor dem Beig . . 51
Neuenheim ... 40
Keuatadt . . 37
247
Inqgesunt . . 772
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118
Ettlenburg.
Zimmerleute, Sattler, Maurer, Häfner, ausserdem Brettmacher,
Holzschuher, Schlosser, Kessler, Ölscli läger; und ebenso fanden
sich bei den Krämern unter aiiderni Schwertfeger, Hutmacher,
Zimmerleute, Weissgerber, Seiler und andere verzeichnet.
Endlich konnten unter den Unzünftigen noch festgestellt
werden: Kessler, Barbiere, Keller, Schneider, Bäcker, Koch,
Schreiber (letztere Hofdiener?) u. a. m. Weder enthalten also
die Listen nur die an der Spitze stehenden Namen, noch auch
enthalten sie wenigstens alle die zu dieser Berufsart gehören.
Vielmehr haben wir bemerkt: 1) Es gehören zu einer als
aZunIt* bezeichneten Gesamtheit Personen, die das betreffende
oder auch ein verwandtes Gewerbe nicht ausüben (z. B.
Bender, Sattler, Ölschlilger bei den Schmieden). 2) Gewerbe-
treibende können zu einer anderen Zunft gehören als zu der-
jenigen, der sie eigentlich zuzälilen müsslen (so die Schwert-
feger [Schmiedezunft] unter den Krämein). 3) Auch unter
den U n zünftigen befinden sich Gewerbetreil)ende, für die eine
Zunft existiert (z. B. Bäcker, Schneider), während die übrigen
gleichartigen Berufsgenossen doch dieser angehören.*) Nicht nur
wurden also die ungeeinten Berufe den bestehenden „Zünften"
zugeteilt, sondern auch innerhalb der Zünfte zeigt sich keines-
wegs eine scharfe Berufsgliederung durchgeführt.') Ob dies
nur bei Gelegenheit der Steuerschätzung so gewesen oder
allgemein bestand, liess sich nicht ausmachen, für unseren
Zweck erhellt jedoch, dass die Steuerliste tou 1439 nicht ge-
eignet ist, als Grundlage für eine der Wirldichkeit entsprechende
Gewerbestatlstilc zu dienen. So mttssen wir also im folgenden
auf dnen Vergleich mit dem 15. Jahrhundert yerzicbten und
uns mit dem Verzeichnis von 1588 begnügen. —
Wir folgen bei der Einteilung der Gewerbe dem Prinzipe
der Stoffverarbeitung und der Bedürfnisbefriedigung, wie es
unserer neueren Gewerbestatistik im ganzen zugrunde liegt;
also unterscheiden wir die folgenden Gewerbegruppen:
Eb fiadet sieh also ToDstSadig beBtätigt, iraa BOdier saent Ar
Fnakfiirt a. M. festgestellt liatte ; vgl. Hanrer, Geschichte der SUdte-
verfEissungen n, S. 705 —14. — ^} Woraus man freilich auch den Schlois
ziehen muss, dass die „Berufe" damals keine stereotypen, der Person
bleibende gewesen, dass die Erwerbstbätlgkcit durchaus nicht eine so
dauernde, stAudige war, als man nach den Zunitsatzunpen sonst nur zu
leicht anzunehmen geneigt ist. — Dagegen kann man für soziale lietrach-
tongen dfo liate wohl gebntttchen.
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BenifisF> u. Gewerbestatistik Heidelbeigs im 16. Jabriiandert. X19
I. Metallverarbeitung (17 Berufsarten)
II. Textilindustrie (11 „ )
III. Papier- und Leder- Verarbeitung . . ( 7 ^ )
IV. Holz- und Flechtstolfe (5 , )
V. Nahrungs- und Genussmittel . . . ( 3 , )
VI. Bekleidung und Beinignog . . . . ( 5 „ )
VII. Baugewerbe (10 , )
VIII. Verschiedene Gewerbe (7 , )
Es Hesse sich wohl eine noch bessere Anordnung denken;
doch genügt es ja, dass überhaupt ein durchgreifendes prin-
dpium divisionis zugrunde gelegt wird und wir folgen ihm
einstweilen schon aus dem Zweckmässigkeitsgründe der Ver-
gleichbarkeit. Unter diesen acht Gewerbsgruppen unterscheiden
wir weiter 66 Bernisartea (s. Tab. 16, 8. 135), die auch im Ver-
zeichnis getrennt werden. Rechnen wir dazu femer die 15 Be-
mfearten der Urproduktion, Handel, Verkehr und Lohnarbeiter,
80 erhalten wir 80 Arten produktiver Thätigkeit;
dazu kämen noch 33 Bezdchnnngen für dffentliche Dienste
und liberale Bmfe (zusammen 108 Beruftarten!). Für eine
Stadt yon 6300 Seeleu wahrhaftig eine weitgehende Arbeits-
teilung. Aber freilicli scheint es übertrieben, wenn man heute
bloss 145 Berufsarten in der Statistik unterscheidet, dann im
15. Jahrhundert für Frankfurt 191 selbständige Zweige nur
aus den verschiedenen Benennungen herauszulesen: oft be-
deuten doch verschiedene Namen dasselbe oder ganz nah ver-
wandtes. So viel bleibt allerdings voilkonimen bestehen, dass
auch solch kleine Gemeinwesen eine sehr weit durchgeführte
Arbeitsteilung aufwdsen; sie bildeten eben für die nächsten
Bedttrfiiiase eine Gesamtwirtschaft.
Wir betrachten zunächst die selbständigen Gewerbetrdben-
den, d. h. den Beruf der männlichen Haushaltungs vorstände:
damit haben wir überhaupt die Zahl der selbständigen Ge-
werbetreibenden getroffen, da die gewerblichen Hilfsarbeiter
noch keine eigenen Haushaltungen bildeten, sondern unver-
heiratet im Hause des Arbeitgebers wohnten (über die Frage
nach dem eigenen Betriebe s. w. u.).
Die Gesamtheit der selbständigen Gewerbetreibenden betrug:
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130 £ul6ikburg.
Tab. XSL
SelbfltAnditre
1588
Zahl %
1882
Zahl
L Metallverarbeituug .
70
15,5
92
6,6
n. TeztUindustrie . . .
40
9
34
a.i
in. Leder and Hanf . .
31
6,9
89
4.2
IV. Hole- nnd Flechtttoffe
68
12,9
113
6^9
V. riajiruiif^biiiuici • •
56
12,4
569
VI- Bcklcidg. u. Bdinigiing
110
21,4
U2
8.8
VII. Baugewerbe ....
59
13,1
29
1.8
YHI. Verschiedenes ....
26
5,8
577
35,5
Inageaamt . .
4Ö0
100
1626
100
I. Die Metall yerarbeitang ist unter den Gewerben
das zwdtstärkBte gewesen; es zählte 70 = 16,5 % Vertreter,
1882 dagegen nur 92 = 5,6 %. Wir treffen hier die reichste
Arbeitsgliedemng, nicht weniger als 17 Bemfszweige liess^
sich in Heidelberg nachweisen, nnd zwar: 17 Goldschmiede,
9 Schlosser, 7 Bflchsenschmiede, 6 Sporer, 5 GOrtler, 4 Waffen-
schmiede, je H Messerer, Uhrmacher, Hufschmiede, je 2 SchwLM t-
feger, Kessler, Kunuegiesser, Nadler, Juweliere, je 1 Plattiior,
Spengler, Giesser. Unter den Metall^^ewerken ninunt merk-
würdiger Weise das der Goldschmiede der Zahl nach die erste
Stelle ein, d. h. den vierten Teil aller Metallhandwerker. Eine
hinreichende Erklärung vermag ich dafür in keiner VVeis(3 zu
geben. Man kann ja auf den Bedarf des Hofes und der
reichen Junker hinweisen, aber für 17 Personen boten sie
doch kaum Beschäftigung, denn Goldschmiedearbeiten sind
keine dauernden Bedürfuis-, sondern nur Luxusartikel:
hat doch heute die Stadt nur deren fünf bei vierfacher Ein-
wohnerzahl! Wenn auch die Berufsbezeichnung nicht die volle
Erwerbsart des Mannes wiedergiebt, so bleibt es doch auf-
fällig, dass gerade die Goldschmiedekunst nebenberuflich aus^
geUbt sein sollte. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass zu
den Goldschmieden auch die Geldwechsler, sowie die Zwischen*
händler von Gold- nnd Silberwaren gehört haben, aber auch
das erklärt die grosse Anzahl noch nicht hinreichend. Übrigens
gab es in Heidelberg eine eigene Goldschmiedezunft die
^) Die Goldschmicdeordnung von I5G2 ist gedruckt in Wirtlu Archiv
H, jS. 68-62 (1869), vgl. N. A. II, S. 182, 184, 186 ff.
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Bera£9> u. öewerbestatttük üeüUlberga ün 16. Jahrhundart 121
ihre Geschworenen wählte und in den Rat Vertreter sandte.
Sie verlangten in der Mitte des 16. Jahrhunderts (löG2) eine
vierjährige Lern- und eine zweijährige Mutzeit Mehr als
zwei Gesellen z\i halten und sonst noch eineo oder swei Lehr^
finge war nicht gestattet, „dass sich der arme beym reichen
auch bleyben und erneren möge". Nur dem Hofgoldschmied
wird die Zahl der Hilfsarbeiter nicht abgemeasen, doch soll
damit kein Missbraach getrieben werden.
Aurh die Schmiede bildeten eine grosse Zunft, und wir
haben bereits gesehen, wie weit die Berufsteilung unter ihnen
ging. Wir dürfen freilich nicht annehmen, dass die einzelnen
Zweige lauter S]>ezialisten darstellen, dass ein Kessler z. B.
nicht auch Sporen und Gürtel machen durfte; vielmehr bestand
wenigstens innerhalb der Zunft Arbeitsfreiheit. Die verhältnis-
mässig starIce Vertretung der Metallbranche (ein Sechstel der
gewerblichen Berufegesamtheit) wird hinreichend erklärt durch
die Anwesenheit des Hofes und der Ritter: sie machten eine
grössere Anzahl von Bttchsen-, Waffen- und Hufschmieden
nötig und auch den Sporem, Juwelieren werden sie Arbeit
▼erschafft haben. Klempner, Blech- und Messerschmiede,
Kanncgiesser und Kesselmacher, Schlosser und Schwertfeger
stellten jene Gerätschaften her, die im Hause und bei der
Arbeit, auf dem Felde und in der Werkstatt gebraucht wurden
und sich daher dauernden Absatzes erfreuten.
IL Textilindustrie. Heidelberg besass durchaus kein
Gewerbe, das exportiert hätte — ausser etwa den Wehi; sonst
bestand nur die Befriedigung der rein örtlichen Bedürfnisse,
die allerdings durch Hof und Universität etwas äber den ge-
wöhnlichen Duruhscliniti gesteigert waren. So darf es uns
niciit allzusehr wuiulern, dass die Textilindustrie nur sehr
schwach entwickelt ist. Für eine ausgedehntere Wollmanu-
faktur sind weite Viehtriften notwendig, an denen es in der
Umgebung ieliltc. Das Weben mochte vielfach noch im Hause
geschehen, der Bedarf auch sonst durch fremdes Tuch und
fremde Waren (Seiden- und Tuchkrämer!) gedeckt werden.
Aber trotzdem bleibt die Vertretung ausserordentlich gering:
5 Weber, 2 Färber, 2 Tuchscheerer, 1 Stepperin, 1 Spinnerin,
1 FiJzmacher machen die ganze Tuchmanufaktur aus! Auch
hier wollen wir eingestehen, dass uns dieses Verhältnis —
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]22
Ealenburg.
5 Weber und 17 Goldschmiede! — nicht recht verständlich
ist. — Die LfCineweber waren 1588 ungleich stärker besetzt,
es gab 18 Personen dieses Gewerbes, welche das, wohl zumeist
selbstgesponnene Flachs weiter verarbeiteten. Sie wohnten
zumeist in der Vorstadt, vermutlich der Flachsfelder und der
Bleiche wegen. Von weiteren Textilgewerben finden wir 4
Seiler, 2 Seidenatricker, 2 Teppidunacher (Teppichwirker*),
1 Hosenstricker (Strumpfwirker). Nur die Teppichwirker
mdgen auch für auswärtige Kunden einiges geliefert haben.
Dass ein grosser Teil namentlich der Weberei beruftgliedrig
zusammen arbeiteten, um ein fertiges Produkt hermstellen,
bedarf an dieser Stelle keiner besonderen Hervorhebung. —
Im ganzen war demnach die Gruppe der Textilindustrie mit
12 Berufsarten besetzt, die allerdings nur 40 Personen um-
fassten. Das macht 9 °/o der gewerblichen Berufe aus; gegen-
über den heutigen Verhältnissen, wo in Heidelberg nur 34,
d. i. 2,1 "i'o selbständiger Vertreter existieren, bedeutet auch
das noch einen verhältnismässig^ starken Anteil. Heute haben
eben die Uaudelsgewerbc in höherem Masse die Herbeischaifung
der Waaren aus fremden Produktionsstätten übernommen : die
Lokalisierung der Produktion hat das Ausdehnen von Handel
und Verkehrsgewerben im Gefolge gehabt und die interlokale
Arbeitsteilung geschaffen.
HI. Die Papier- (Hanf-) und Lederverarbeitung
tritt unter den Gewerben noch mehr zurück; wir zählten nur
7 Berufsarten mit 31 Vertretern 0,13 '^;o, während 1882 ihr
Anteil sich sogar bloss auf 4,25 " o erstreckte (69 Personen).
Die Bearbeitung von Leder und Hanf kann offenbar nur unter
gewissen Umständen einen grösseren Umfang annehmen, die
wiederum von der Erzeugung der Kolistotl'e (Felle) abhängt;
zudem ist die Herstellung von Papier in grossen Mengen erst
neueren Datums. Voran stehen unter den Gewerbetreibenden
10 Sattler, die wohl hauptsächlich für die Ritter und die
Pferde des Hofes beschäftigt wurden, es folgen 9 Rot- und
5 Weissgerber, hinzuzosählen sind femer 4 Seckler, je 1 Zelt-
schneider (Verfertiger von Zelten), Nästeler und Tapezierer*);
') Im Mittelalter soll hier die Bild- und Teppichwirkerei stark be-
trieben sein; -vgl. diese Zeitschrift Bd. 32, S. 325 — Eine Tuchficheerer-
Taxe befindet sich in der Churfürstl. Taxordnung von 1679, in der die
LOhiw ftr die eiueiiieii Arbetten üaetgeiteUt werden. — *) N. A. S, 8. 19$.
Beruft- u. Qewerbestatistik Heidelbeijgii im 16. JalirliiuidArt. 123
letiterer ist, wie der Name zeigt, ein Hngenotte gewesen, der
fttr den Hof herangezogen war.
IV. Verarbeitung von Holz- und Flechtstoffen be-
schäftigte 58 Meister, d. h. 12,9 ^/q. Der Gesamtcharakter
einer Stadt bedingt natilrlich ganz wesentlich auch den Um-
fang der Berufsarten. In Heidelberg war der Weinbau die
entscheidende Produktion und er zog eine grosse Anzahl von
Wirten, Eüblem, Schrddern nach sich. So stehen denn auch
die Bender (Fassbinder) unter den Gewerben weit voran: mit
ihrer Zahl von 80 Mitgliedern (= 6,6 ^Z«) stellen sie nächst
den Schneidern und Schohmachem das stärkste Gewerbe der
Stadt dar. Eine eigene Zunft bildeten sie zwar nicht, dodi
bestand dafür die Spänhauerzunft, in welcher die Mehrzahl der
Holz- und Bauhandwerker noch bis in unser Jahrhundert hinein
vereinigt hliebiii.*) Ausser den Bendern, welche für die Wein-
produktion thätig waren, gab es folgende 5 Holzgewerbe:
19 Schreiner, 6 Wagner, 2 Dreher und 1 Siebinacher. Es
tehlen darin Tischler, Kistenmacher und andere Holzwaren-
verfertiger, möglich auch, dass diese in der verhältnismässig
grossen Zahl der Schreiner^) mit inbegritfen waren; wir haben
uns ferner vorzustellen, dass Bender und Wagner andere Holz- .
waren verfertigten. Die Spezialisten in dem einen Fache hatten
meist das Recht des Verlcaufes von Waren auf benachbartem
Gebiete. Das ist im Auge zu behalten, wenn wir gewisse
Berufe gar nicht vertreten finden und anderseits dafür eine
Menge von Spezialitaten, die kaum die einzige Erwerbsthätig-
keit ausgemacht haben können. 1882 betrug der Anteil dieser
Gruppe 6,9 "/o, 1588 dagegen fast das Doppelte.
V. Was die Nahrun gs- und G en u ssmittel brtriift,
so wird unsere Ermittelung den thatsächlichen Verliälttiissen
hierin am wenigsten gerecht werden. Denn einmal gehört ja
ein grosser Teil der Urproduzenten wie Fischer und Wein-
1) N. A. I, S. 167; in dem Registrum exaccionii Ton 1489 existiert
der Name noch nicht. — Über die Thitigkeit der Bender er&hiea wir
ans der Ttaoidnnng von |579 genmeres: sie hatten nieht alle durchweg
in der eigenen Werkstatt zu arbeiten, sondern arbeiteten auch im Hanse
des Auftraggebers gegen Kost und Lohn. — ^) In der Taxordnung von
1579 heisst es: „Und so die Schreiner jemandts ein Stub oder dero-
glichen schlecht stukh oder gantz täfeln mit gesimbs oder auch sonsten
andere schlechte Arbeit machen.'*
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124
JBttlenbarg.
gärtner auch zu dieser Berufsgruppe, andererseits würden von den
Verkehrsgewerben vielleicht noch Weinschenke und Biersieder
in diese Kategorie kommen. Es blieben mithin nur 25 Bäcker,
24 Metzger und 7 Köche, im ganzen also 56 Personen, d. h.
12,4 ®/o aller selbständigen Gewerbetreibenden übrig. In dem
Kegistrum exaccionis von 1439 sind die entsprecliendeu Ziffero
der beiden ersten 31 und 38, zusammeu 13,4 °/o; sie wären
mithin stärker (?) besetzt gewesen als im 16. Jahrhundert!
Nach der Berufstatistik yon 1882 gehörten dagegen nicht
weniger als 569 Personen, d. h. 35,1 aller Gewerbetreiben-
den den Nahronga- und Genussmittelgewerben an. Wie sind
diese beiden Ziflforn zu verstehen?
Einmal sind, wie schon bemerkt, aus den ürproduzenten
und Erquickungsgewerben noch einige unter diese Kategorie
zu zählen. Doch das könnte jenen gewaltigen Unterschied
von 12,4 <*/o und 35,1 °/o noch keineswegs erklären: denn es
ist ein allgemeines wirtschaftliclies Gesetz, dass die rein
materiellen, auf die Nahrung gerichteten Bedürf-
nisse im Verhältnis zu den übrigen und höheren
Kulturbedürfuissen dauernd eine Verminderung
erleiden'); demnach sollten wir auch in den Gewerben
eher ein umgekehrtes Verhältnis erwarten, als wir es in
Heidelberg hnden. Ihre hinreichende Erklärung für den
geringen Anteil der Nahrungs- und Genussmittel ist darin zu
suchen, dass die Einwohner noch vielfach Vieh Wirtschaft,
Garten- und Feldbau trieben, dass thatsäcblich das Haus noch
weit mehr selbst für die Befriedigung der Nahrungsmittel
(Eigenwirtschaft) sorgte. Daher fehlen in Heidelberg alle Ge-
mflse- und Geflttgelhändler, Milchwurtschaften und ähnliche,
die nur eine rein städtische Kultur erzengt Die notwendigen
GewOrz- und Kolonialwaren lieferte der Krämer; Brauen,
Backen, Schlachten, Melken geschah häufig noch hauswirt-
schaftlich ^) wie es noch heute im ländlichen Gemeinwesen der
Fall ist. Andere Orte, die weiter vorgeschritten waren, hatten
*) Eb i&t liier nicht der Ort difises Gesetz abzuleiten und zu begrün-
te; es sei nur benaerkt, diu neuArdiogs eioMi fthalidum Gnmdgedaokeii
vartiiftt Pattto, the tbeoiy of djumie eeononiei (Philadelphia 1692),
te «r nWietf «f censiiiDplkMi*' imiDt. (Geieti der mnehmenden Man-
nig<igkeit".) — ') Daniv scheint mir auch die Angabe aber die fiSdoer
in Überlingen (Schäfer a. a. 0. S. S8) HmeOgliBh.
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Berofis- u. Gewerbestatistik Heidetbeigs im 16. Jahrhondert. 125
übrigens auch bereits die Gewerbe, die wir hier vermissen,
schon im 14. und 15. Jahrhundert. — Dass endlich die Köche
durch die Bedürfnisse des Hofes bedingt wurden, bedarf kaum
der Erwähnung.
VI. Die Gewerbe für Bekleidung und Reinigung sind
luit 110 Selbständigen = 24,4 "/o am stärksten besetzt. Trotz-
dem finden wir nur die 5 lU^iufsartcn der Schneider, Schuh-
niaclier, Hutmacher, Kürschner und Bader — Barbiere unter
ihnen. Voran stehen die Schneider mit 50 Meistern = 13 °,o
aller Gewerbetreibenden; ihnen foli^en die Schuhmacher mit 36
Meistern = 8 ^/q, Barbiere und Bader gab es 9, Kürschner 4,
Hutmacher 3. Die ensteren beiden bildeten natürlich Zünfte,
die im Jahre 1439 aus 50 bezw. 36 Mitgliedern, zusammen also
86 oder 14,6 **/o bestanden. „Gevatter Schneider und Schuh-
macher*' stellten 1588 reichlich ein Fünftel aller Gewerbe-
treibenden dar. Dagegen gab es 1882 nach der Berufszählung
in dieser Gruppe nur 142, d. h. 8,7 *|o selbständig Ausübende;
der Anteil derselben wäre demnadi gegen drei Jahrhunderte
früher fast um zwei Drittel zurückgegangen. Die Gründe sind
nicht ganz durchsichtig. Denn wenn auch heute ein grösserer
Betrieb im ganzen bestehen mag, so überwiegt er doch in dem
modernen Heidelberg noch nicht in dem Masse, dass er bereits
die selbständigen Meister allzu stark aufgesogen haben sollte.
Eine Erklärung ist wohl vielmehr darin zu suchen, dass heute
in der Bekleidungsbranche erheblich mehr fertige Marktwaren
und besDnders auswärtige Konfektionsartikel bezogen werden :
früher hatte dagegen die einzelne Kundenproduktion allein den
Bedarf zu befriedigen und die Gewerbetreibenden arbeiteten
gerade unter den Schneidern und Schuhmachern noch vielfach
yUmb den Tagelohn in heusem", wie es in einer gleichzeitigen
Taxordnung heisst. — Eigene Badstuben gab es in Heidelberg
drei Ol zugleich als Kuranstalten benutzt wurden.
VII. Die Baugewerbe waren mit 67 Personen (12,4 */o)
recht stark vertreten. Wir ünden 10 Berufsarten, auf die sie
sich folgendermassen verteilen: 18 Maurer, II Zimmerleute,
8 Steinmetzen, 8 Maler, 4 Schieferdecker, 4 Glaser, 2 Pflasterer,
je 1 Ziegler und Häfnei'i dazu kommen noch die 3 Brunnen-
1) N. A. I, 8. 78ft Q. IT. A. n, 8. 168; yfß, Kriegk, Dsntadm
Bfligertnm im Ifittelalter, NF. 8. Iff.
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126
Euleaburg.
meister. Dass diese nicht alle dem Bedürfnis der Stadt selbst
entsprachen, liegt auf der Hand. Hier gewählt«^ aber das
Schloss mit seinen beständigen Bauarbeiten*) eine hinreichende
und dauernde Beschäftigung. In der heutigen Stadt ist die
Zahl der uoteroehmenden Baugewerker auf nur 29 herabge*
suiiken, also auf die absolute Hälfte wie vor 300 Jahren; ihr
Anteil beträgt nur 1,8 ^ o* ^ braucht wohl kaum besonders
herYorgehoben zu werden, dass diese gewaltige Änderung in
der veränderten Betriebsweise ihre Ursaclie findet.
Vni. Endlich bleiben noch eine Reihe von Gewerben übrig,
die sich den anderen Grupi>en nicht gut anreihen Hessen. Es
sind 7 Berufsarien und 26 Personen (— 6,5%). Allen voran
stehen hier die Musiker mit 13 Mitgliedern, unter denen noch
Trompeter, Posauneubläser, Zinkener unterschieden werden.
Sie dienten ganz und gar den Bedürfnissen des Hofes, der sie
bei festlichen Gelegenheiten gebrauchte. Zu den polygraphischen
Gewerben gehörten die 5 Buchbinder und 4 Buchdrucker*),
die yomemlicb an der Universität ihre Beschäftigung fanden.
Es kamen endlich als vereinzelte Berufe noch je 1 Pulver-
macher, Orgelbauer, Münzergesell, Flasehenmacher hinzu, die
sich durch ihre Namen selbst erklären. Die Gegenwart zeigt
dann noch eine grosse Reihe von Thätigkeiten auf, für die
in der alten Stadt kein Bedflrfiiis vorhandm war.
Damit sind die 65 gewerblichen Bemfearten Heidelbergs
im Jahre 1588 erschöpft. Am reichsten gegliedert erwies sieh
die Gruppe der Metallverarbeitung mit 17 Berufsarten, ihr
folgte die der Textilindustrie mit 12, der Baugewerbe mit 10,
der Papier- und Lederverarbeitung mit 7, der Holz- und Flecht-
stoflfe und der Bekleidung -Reinigung mit je 5, der Nahrungs-
und Genussmittel mit 3, zersplittert waren 7 weitere. Die
meisten dieser Erwerbszweige waren stärker besetzt; die Höchst-
zahl (Schneider) betrug 59, nur einen Vertreter wiesen dagegen
17 Berufszweige aus. Anders ist dagegen die Reihenfolge der
Gruppen, wenn wir die Zahl der selbständigen Vertreter ins
Auge fassen. Da stehen voran die wenig gegliederten Be-
*) Vgl. N. A. III, Huffschmid, Zur Geschichte des Heidelberger
Schlones. Gerade Aber Zimmerleute, Steinmetsen, Maurer, TOodier und
Decker ▼erbrütet aich die Tazordnimg aehr aotfilhxlidi; ea wird der Lohn
mit lind ohne Koat, im Sommer tmd Winter, Arbeitaaait, Preiae ftr ge-
lieferte Waarea a. a. featgeaetat — *) Vgl. N. A. L
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Beni&> u. QewerbeitAtiBtik Heidelbets» im 16. Jahrhunderft. 127
kleidungsge werbe mit 110, dann folgen in weiter Entfernung
Metallindustrie mit 70, Baugewerbe mit 59, Holz- und Flecht-
stoife mit 58, Nahrungsmittel mit 56, Textilindustrie trotz
reicher Gliederung mit nur 40, Leder und Hanf mit 51 Ver-
tretern, verschiedenen Zweigen gehören 26 Personen an. Man
sieht, dem Beichtom an innerer Gliederung innerhalb einer
Gruppe entsprach nicht immer die Anzahl der ausflbenden
Personen. Fttr eine Stadt Ton 6300 Einwohnern eine immer-
hin gans betiüchtliche Arbeitsteilnng. Wenn uns dagegen
eine ganze Reihe tob Gewerben zu fehlen scheint, die wir für
notwendig halten, z. B. Seifensieder und Lichtzieher, Hand-
sehuhmacher, Tischler, Töpfer und andere, so mögen diese
Arbeiten zum Teil noch hauswirtschaftlich ausgeübt sein, zum
Teil haben sie wohl that&ächlich im Gewcrbewesea der Stadt
gefehlt.
Um wenigstens noch einen Einblick in andere Verhältnisse
zu gewinnen, wählen wir die gewerhestatistisdien Angaben
Frankfurts^}, für das bisher allein eine ühnltche Darstellung
geboten ist Es sollen nur Stichproben sein, die zur Veran-
sdiaulichung dienen, keine realen Gegenabersteüungen, die
nach der Verschiedenartigkeit des Materiales nicht möglich sind.
£s kamen auf die Gruppe der (in Prozenten)
Frftnklurt')
Heidel-
1887
1440
berg
1688
X* HetallTerarbeitiuig . . .
9,8
12,0
16,6
26^8
24^7
9
ni. Ledervcrarbeitong • • .
5,3
6,7
6,9
IV. Ilolzverarbeitung . . .
9,5
8,7
12.9
V. Nahrungsmittel ....
14.4
14,3
12,4
VI. Bekleidung u. Keinigimg
21,8
20,7
2»,4
11,3
11,9
13,1
1.1
1,0
5,8
100
lUO
100
^ Von einer VorfUuning anibger VerhSltniwie m Bostock (1594),
Bndtn (1689), Nürnberg (1363) und anderer Orte wurde AlwUmd
genommen. — ^ Bacher a. a. 0. 8. 288.
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128
EaUnbarf.
Die ÜbereinstimmuTig ist ziemlich gross , namentlich
Lederverarbeitung (III), Nahrungsmittel- (V), Bekleidungs- (VI),
und Bangewerbe (VII) nehmen fast dieselben Grössepklassen
ein. Nur in der Textilindustrie befindet sich ein bedeutender
Unterschied. In Heidelberg war für Schaf- und WoUzucfat
gar kein Platz, während Frankfurt vielleicht noch die Nachbar-
orte mit versorgte.
Betrachten wir die Berufsteilung im einzelnen M, so fielen
auf die Grupi)e der Metallverarbeitung in Frankfurt 26 Ge-
werbsarten, in H. nur 17, aber auch das kleine Butzbach
hatte deren noch 20. Freilich sind eine ganze Reihe dieser
Gewerbe in der Mainstadt nur ein einziges Mal vortreten ge-
wesen; zudem musste ein Teil der ritterlichen Ausrüstung im
16. Jahrhundert bereits zum Fortfall kommen. In der Textil-
industrie stehen den 16 Frankfurtern 12 Heidelberger Berufs-
arten gegenüber; aber dort sind es öfters nur verschiedene
Benennungen fUr dieselbe Sache. In der Lederindustrie weist
¥r, 8, H. 7 Berufe auf, in den Holzgewerben 13 gegendber 5;
dafür sind in ersterer Stadt darunter Unlka wie Asenmacfaer,
Schnitzer, Stuhlniaeher, Säger und ähnliche, die man kaum als
eigene Berufsarten wird gelten lassen können. Ein erheblicher
Unterschied zeigt sich in der Nahrungs- und Genussmittel-
bereitung, dort 9, hier nur 3 Arten; dort wurden uoch Fladen-
bäcker, Lebküchler, Kuchenbäcker von einander geschieden,
was hier fortfiel. Für Bekleidung und Reinigung waren in
Fr.*) 12 Berufszweige, in H. nur 5 thätig; aber es liegt das
daran, dass man in unserer Stadt z. B. Schuhmacher, Reussen
und Schuhklepper nicht weiter unterschied. Unter den Bau-
gewerben hatte die Mainstadt 18 Berufe, die Neckarstadt nur
9, aber auch dort sind es mehr verschiedene Namen fiir die-
selbe Sache als mannigfachere Berufiagliederung« Wenn wir
aber nun die Anzahl der einmal autgeftthrten Gewerbearten
wirklich als eigene auflassen wollen, so stehen den Heidel-
berger gS in F^nkfurt 106 gegenttber; von letzteren haben
allerdings 34 nur einen einzigen Vertreter und weitere 21 nur
deren 2. Es erhellt daraus, dass Fr. bereits reicher entwickelt
Bücher S. 215— 220. — ») Tiuhscheerer und Seidenstricher würde
ich in Fr. lieber zu den Textilgewerben gerechnet haben, ebeujso die Bier-
bfaner sä den Yttkahngewerben.
L/'iyiki<_cCi Ly
Bero&- 0. Gewerbeatatistik HudelbergB im 16^ Jahrhuiutort 129
war. Es stehen überhaupt Einwohnerzahl und Berufsgliede-
rung in einem annähernd gleichen Verhältnis : bei 6300 Ein-
wohnern fanden wir 65« bei 10000 etwas über 100 Gewerbe-
zweige. Wir können demnach hier die allgemeine Beobachtung
bestätigt finden, dass ein bestimmter Anteil aller Ge-
werbe and Berufe auf die notwendigsten Lebens-
bedürfnisse fallen muss, und dass die übrigen
nach dem Masse der zunehmenden Beydlkerung
(und damit der intensiyeren Kultur) sieb weiter
differensieren.
Andere Schlossfolgerangen Über das VerbSltnis der Ein-
wohnerzahl zu der Zahl der selbständigen Betriebe und ähn-
liches kann man aus den angegebeneu Tabellea gelbst ent-
nehmen.
b) Der Umfang des Gewerbebetriebes.
Wir hatten im vorangehenden die nSdbständigen* Meister
in den Gewerben betrachtet Aber wir haben das richtig zu
yeistehen: es soll keineswegs damit gesagt sein, dass diese
Meister etwa alle iür den Absatz des Marktes selbständig
arbdteten. Es war ausser dieser „Marktproduktion* zum
einen Teil vielmehr Kundenproduktion, d. h. auf direkte
Bestellung privater Kunden angefertigte Ware; es war aber
auch zuweilen nur Teilproduktion, die gar kein fertiges
Arbeitsprodukt für den Besteller herzustellen hatte. Das ge-
meinsame ist die eigene Werkstatt, in der das Erzeugnis
gearbeitet wird: sei es nun, dass die Meister auf Vorrat und
Verkaut arbeiteten (Marktproduktion^), sei es, dass sie ihre
Kunden, die oft den Rohstoff selbst gaben, zu befriedigen
hatten (eigentliche .Handwerker", Kundenproduktion), sei es
endlich, dass sie nur die Zwischenhände bildeten, die ein Halb-
fabrikat empfingen und es zur letzten Fertigstellung weiter
gaben (Scheerer, LohmUller, Färber). Zum Teil fehlte aber
auch diese Werkstatt und die Handwerker waren nur ein-
1) Hierzu Bücher, Die gewerblichen Betriebsformen in ihrer histori-
schen Entwicklung. — Es erscheint nötig, die Marktproduktion, die doch
bei dem alten Handwerk nicht ganz gefehlt hat, besonders zu unter-
scheiden. Wir haben Yonchriften über das Ausstellen von Waren, ein
Zdchen, da« die Meister nicht bloss Ar den indiTidnellen Bedarf der
Besteller arbeiteten.
Zritaehr. t ümtk, 4. Ob«rrfa. V. 9. Xf. I. 9
Digitized by üüOgle
130
Ea^leiibnrg.
fache Haus- oder Heimarbeiter (Störer), d. h. sie
arbeiteten dann im Hause eines anderen, von dem sie Loha
und Ko8t erhielten und dem sie nur ihr Arbeitszeug ins Haus
brachten. Wir haben in Heidelberg für diese Gruppe von
Gewerbebetrieben, die wir als «Lohnwerker*^) beseiehnen
kdnnen, direkte Belege; die Benennungen „Hausbäcker",
„Aushausschneider", „Hausmetzger" besagen es schon zur
Genfige. Es ist dies also nodi der Rest jenes Gewerbebe-
triebes, bei der die Handwerker nicht einmal eine Werkstatt
besassen, sondern mit ihrem Handwerkzeug im Hause ihrer
Kunden auf Arbeit auf die „Stör" gingen'): unsere Reparatur-
tischlt>r, Hansschneiderinnen und Wäscherinnen machen es ja
noch lieuti zum Teil so. In dieser Lage befanden sich früher
z. B. die JBaugewerbetreibende, die von dem Bauherrn ver-
pflichtet wurden und entweder die Materialien gegen ent-
sprechende Anrechnung selbst zu liefern hatten oder auch die
letzteren auf dem Bau fertig erhielten.') Die „Hausbäcker"
wurden nach der Freiung von 1465 von der Stadtgemeinde
angestellt und hatten zumeist Im öffentlichen Backhaus das
„Hausbackenbrot" gegen entsprechenden Lohn zu verbacken.
Aber audi mit anderen Gewerben stand es ebenso. Von den •
Schneidern wird gesagt, dass wenn sie ersucht witarden ,umb
den Taglohn in heusem zu arbeiten*, sie sieh nicht weigern
ßolleu, dies zu thun, sondern gegen entsprechende Lohn und
Kost zum „Hausmann'' gehen. Und ebenso können z. H.
die Bender die Fässer im Hause ihres Kunden binden. Meist
wird beide Art des Betriebes im 16. Jahrhundert neben-
einander bestanden haben, sowohl die Arbeit in der eigenen
Werkstätte mit und ohne Lieferung des Kobstoffes als auch
^ SchmoUer, Strassburger Tucher- und \Vel)erzunft S. 410, Hücher
a. a. 0 S. i)5. — ^ Vgl. N. A. II, S. 156. — In der Taxordnung von
1579 heiast es bei den 8chuhmacheru „Und weile der Gemeine Haussmaun
mebrerthflüs dH Leder far ddi edbirten beniten und nachgeendts in
beOBsem verarbeiteii list, so aollen of solehen M die Bchndimacher die-
selbigen heflt rasclumdeo, aach soosten im Taglohn und Vorrechts xa
arbeiten schuldig sein" . . . Andererseits gab es aber aüch Werkstfttten>
arbeit: .,Da ahor ein Schumacher einen Vorrechts in seiner behaiisnnc:
Stiffeln oder Schuch machen -würde, dar/.u der Haussmann das lioder und
riuckheu geben, soll ime für Ma<herlohn gereicht werden ..." — „Oa
auch jemandt bauen und das holtz nicht Selbsten bestelien» sondern vom
Zimmennan nemmen wollte" u. s. w.
uid' '-y Googie
Beruft- n. G«werbeitati8tik Heidelbergs im 16. Jabriitmdert. 131
die Verdingung im Hause des Kunden gegen Kost und Lohn.
In der kurpfälzischen Ordnung von 1579, die „sonderlich auf
die Stat Heidelberg dirigiert", finden sich für beide Arten der
Produktion Festsetzungen und zwar bei denselben Gewerken.
Für ein Verlagsystem, in dem ein grösserer Unternehmer
Ware zur Marktprodoktion und damit zum Zwecke des Ex-
portes in Arbeit gab, war in Heidelberg kein Platz; es feUte
an kaulmlUinlscfaem Kapital und Geist und an Gelegenheit
Grosseren Betrieb habe ich nur einmal im Verzeichnis von
1600 gefunden; charakteristischerweise war es ein Ausländer, ein
französischer Maurer, der vermutlich am Schlossbau besclüiftigt
wurde.') Überhaupt ist bei den Hofhandwerkem zuerst
ein umfassenderer Betrieb zugelassen, die Gehilleuzahl z. B.
bei den Goldschmieden lieigegehen. — Diese allgemeinen An-
gaben über den Gewerbebetrieb können ergänzt werden, indem
wir die wirkliche Zahl der männlichen Gewerbege-
hilfen untersuchen: sie giebt die sicherste Auskunft über die
Grösse der Betriebe und bildet auch heute die Grundlage
für die äussere Einteilung.
Auf die 450 selbständigen Meister fielen 334 Gesellen
(Knechte) und Lehrlinge (Jungen), also auf vier Selbstän-
dige etwa drei Hilfsarbeiter; mithin beschäftigte noch
nicht einmal durchschnittlich jeder Gewerbetreibende eine Hilfs-
person. Von jenen 450 „Meistern'* waren 241, d. h. 63,8 %
überhaupt ohne jeglichen (mSnnlichen) Gehilfen, also Einzel-
betriebe. Er^nzend tritt freilich hinzu, dass häufig die Sohne
bei dem Vater gearbeitet haben werden. Immerhin bleibt
doch der Einzelbetrieb das Überwiegende, und zwar kamen auf:
Meister
Einselbetriebe
I. Metallverarbeitung.
. 70
33
47.1 ö/o
II. Textilindustrie . .
. 39
21
Ö3»9
III. Leder und Hanf .
. 81
19
61,8
IV. Holzverarbeitung .
. 58
34
58,6
V. Nahrungsmittel . .
. 56
29
51,8
VI. Bekleidung . . .
. 110
46
■41,9
VII. Baugewerbe . , .
. 60
40
6G,7
VUI. Verschiedene . .
. 26
19
73,1
450
241
53,3 Vo
<) Die BeBtimmimgeii der Taxordmmgen liiid auch abgedrockt bei
Bacher, Betriebatormen & — *} N. A. II, 146.
9*
Digitizeü by Google
182
Ealenbarg.
Die gehilfenlosen Betriebe nehmen also über die Hälfte ein;
am grössten ist ihre Zahl unter den BaugewerbeD, woüaatfiieben
Zehntel derselben allein ohne Gehilfen waren, aber nur schein-
bar, denn in Wahrheit werden die Zinunerleate, Steininetsen,
Maurer am ehesten im Lohne eines üntemehmerB gestanden
haben, der sie auf Zeit in Eontralct nahm. Auch bei den
Leder- und Hanf- sowie bei den Holzgewerben beträgt der
Anteil der Einzelbetriebe zwei Drittel, was sich ans der
geringen Bedeutung dieser Gewerbe ffir die damalige Stadt
erklärt. Am geringsten sind die Einzelbetriebe in der Be-
kleidungsindustrie, aber auch hier machen sie noch zwei Fünftel
aus. Ihr folgen die Metallgewerbe, während in der Textil-
industrie und unter den Nahrungsmittclgewcrben sich die
Einzel- und die Gehilfenbetriebe ziemlich die Waage hielten.
Überwiegend mit Gehilfen arbeiteten Bäcker, Schuhmacher
und Leineweber, von denen es sich auch wegen der inneren
Arbeitsteilung am ehesten verstehen lässt.
Die Betriebe mit Gehilfen machen demnach 46,7 "/o aus,
also blieben nicht unerheblich unter der Hälfte zurttek. Auf
diese 209 Selbständige entfielen 884 Gesellen und Lehrlinge 0,
d« h. im Durchschnitt 1,6 HilÜBarbeiter. Davon hatten
240 Gewerbe keine männliche Gehilfen
= 03,3 °/o
123 Gewerbe mit 1 männlichen Gehilfen
= 27,5
W , » 2 ,
= 12,4
24 a » 8 , «
= 5,8
= 1.8
1 t» II ö , „
= 0,2
zusammen 209 Gewerbe mit 1,6 männl. Gehilfen = 46,7 ^/g
Diese Verteilung hat nichts auffallendes, es überwiegen
anter den Gehilfenbetrieben naturgemäss die mit einem An-
gestellten, sie betragen über ein Viertel aller Gewerbe,
die mit zwei HilfBarbeitem immeihin noch dn Achtel; dagegen
yerschwinden die mit drei, Tier, fttnf fast gänzlich (zusammen
I) El sei bemerkt, dass in Nürnberg (nach Bücher S. 34) auf 3404
Bürger nur 1219 Knechte fallen, d. h erst auf jeden dritten einer; in
Heidelberg kommt bereits auf zwei Burger ein Knecht. Man muss dar-
aus allerdings schliesscn, dass in N. die Verhältnisse im Jahre 1449 be-
sonders ungünstig lagen i denn die Stadt hat sonst ganz andere Erwerbe-
TeriiiltniHe mfgsmum ah dit Utiii« Hdddberg.
^ lyui^L,^ 1 y Google
Beruft» u. Gewerbestatistik Heidelbergs im 16. Jahrhnndert X33
ein Fünfzehntel), mit fünf Arbeitern ist nur ein einziger
Steinmetz gezählt worden. Es wird uns aus derselben Zeit
(1594) über den Kostocker Grewerbebetrieb berichtet 0> dass
ein Wantmacher acht Kneclitd, ein anderer deren sieben ge-
habt, dass ein Kannegiesser mit sechs Gesellen gearbeitet
habe, dass Tief männliche Hilfsarbeiter bei den Nagel- nnd
Eapferachmieden niehts seltenes und vier bis fünf bei den
Bächem der Darchschnitt gewesen sei. Aber diese Zahlen
sind doch zu fragmentarisch, am einen Überblick zn gestatten.
Anch wird diese Mitteüang selbst dadurch ganz in Frage ge-
stellt, dass daselbst auf 2S50 nur 1036 Gesellen, Knechte
und Lehrlinge entfielen, mithin auf zwei Männer noch nicht
einmal durchschnittlich eine Hilfskraft!*) Einstweilen wider-
sprechen diese beiden Angaben sich direkt und wir können
jene mitgeteilten Ziffern keineswegs für durchschnittliche, son-
dern nur für ausnahmliche halten. Von Basel wird gesagt'),
dass Mitte dos 15. Jahrhunderts der Gewerbebetrieb noch
recht bescheiden gewesen. Doch fehlen uns für andere Orte
genauere statistische Angaben.
Die Verteilung der Betriebe auf die einzelnen Gewerbe-
gmppen ergiebt sich aus folgender Zusammenstellung:
Tab, 14.
mit Gehülen
Be- 1
triebe
0
1
2
3
1
4
5
I. Metallverarbeitong .
70
33
26
5
5
1
II. Textilindustrie . .
39
21
10
4
4
III. Leder und Hanf . .
31
19
5
4
2
1
lY. Holzverarbeitung .
58
34
18
4
2
V. Nahrungsmittel . .
56
29
12
11
2
2
VI. Bekleidung ....
110
46
33
19
7
VIL Baugewerbe ....
60
4,0
7
8
2
2
1
Vm Versddedene . . .
36
19
7
Zusammen . .
460
1 Sil
128
65
24
6
1
Danach hatten einen ausgedehnten Betrieb die Nahrungs-
mittelgewerbe, bei denen 26,8% eolche mit zwei oder mehr
Gehilfen waren; ihnen folgen am nächsten die Bekleidungs*
*) Paasche in Conrads Jahrbüchern für Nationalökonomie und Sta-
tistik Bd. Y (1882) S. 864. — *) Paasche, S. 848. Schönberg,
das. VI (1888) 8. 864.
lyui^L-j cy Google
134
Enlenburg.
gewerbe mit 23,6 7o grösseren Werkstätten, am unteren Ende
der Reihe stehen die Holzgewerbe mit nur 10,3 '•/o und die
Meta]]gewerbe mit 15,7 ^i^; in der Mitte befinden sich die
anderen. Bezeichnen wir entsprechend den Verhältnissen einer
Landstadt diese Betriebe mit zwei bis vier männlichen Ge-
hilfen als Bfittelbetriebe, so wttrden wir folgende Stufenfolge
der Gruppen finden:
Tab. 15.
Kleinbetriebe
mit 0—1 üe-
hiUiMi
Mittelbetriebe
mit 2—4 Ge-
hiMui
1) Nahnmgsmittel ....
^ BeUeidimg
$ Leder und Hanf ....
78,2%
70,4
77,4
2^%
28,6
22,6
^ Textilindustrie
77,5
22,5
5) Baui^cwerbe
79,7
20,3
6) Mctailgewerbe
7) Holzverarbeitung ....
84,3
89,7
15,7
10,3
Insgesamt . •
80,9 «/o
19.1 7i
Dass namentlich die Bäcker mehrere Gesellen brauchten,
erscheint durchaus natürlich und erklärt das verhältnismässige
Überwiegen des Mittelbetriebes unter den Nahrungsmittel-
gewerben. Auffallen könnte dagegen, dass unter den Metall-
gewerben die Gehilfen- und Mittelbetriebe nicht stärker Ter*
treten sind. — Es ist hier freilich überall nur Ton den männ-
lichen Hil&kraften die Bede gewesen; es mag seui, dass in
einigen Fällen eine Vorgrössemng des Betriebes dadurch
stattfand, dass auch Mägde beschäftigt wurden; doch wissen
wir genaueres hieräber nicht, und es wurde daher angenommen,
dass die weiblichen Kräfte nur in der Hauswirtschaft ver-
wendet sind. — Werfen wir schliesslich noch einen Blick auf
die einzelnen Berufsarten, so finden wir fast ausschliesslich
Alleinbetrieb bei den Maurern, Bendern, Zinnnerleuten, da-
gegen überwiegend Gehilfenbetrieb bei den Bäckern, Schneidern,
Schuhmachern, Leinewebern, Schlossern.
c) Die Stellung im Beruf.
Wir haben in der Heidelberger Gewerbestatistik die ge-
werbliche ArbeitsgUederung und den Umfang der Gewerbe-
Digitized by
Beruiä- u. Gewerbestatistik Heidelbergs im 16. Jahxhuudert. 135
Betriebe kenMi gelernt (die technisdie und wirtschaftliche
Seite); wir müssen aber, soweit es unser Verzeichnis zulässt,
noch einen Blick auf die soziale Zusammensetzung der ge-
samten gewerblichen Bevölkerung werfen. Die Gesellschaft
der Gewerbetreibenden besteht ausser den selbständigen Meistern
und deren Gehilfen, aus den Frauen und Mägden, aus den
Kindern und sonstigen Angehörigen. Die Einzelheiten sind in
der folgenden auafübrlichen sozialstatistischen Tabelle zu-
sammengefasst.
Stellung der GewerbeangehÖrlgen. Tah.iß.
1.
M
s
0
2.
Frauen
tiO
'-SS
4.
O)
a
5
a
9 a
1
6.
L Metallverarbeitung . . .
70
55
67
30
140
362
1. Goldschmiede
17
12
16
12
42
99
2. Schlosser
9
11
8
2
19
49
3> Bflchsenschmiede ....
7
6
7
2
11
33
4. Spor6r
6
1
6
2
18
33
5. Gürtler
5
1
5
1
7
19
22
6. Waffcnschnuede
4
6
4
4
4
7. Uhrmacher
3
3
3
—
5
14
8. Hufschmiede •
3
6
3
2
8
22
9. Messerschmiede
3
3
3
7
16
10. Kessler
2
1
2
2
2
9
11. Eannegiesser . .....
2
1
2
1
8
14
12. Sehwertfcger
2
1.
2
2
7
Q
2
1
0
14. JeweUere
2
1
1
1
5
15. Giesser
1
3
1
1
6
16. Platter
1
1
1
1
4
17. Si)engler
1
1
3
5
D. Textilindustrie
34
30
35
8
63
176
18. Leinenweber
18
17
16
2
29
82
19. Weber
5
4
5
1
6
22
20. Seiler
4
4.
4
1
10
23
21. Farb er
2
8
2
4
12
22. Tuchscheerer
2
2
2
7
18
23. Seidenstricker .....
0
1
2
1
2
8
24. Teppichmacher
2
1
2
3
8
25. Stepperin
1
1
26- Spinnerin
1
_
2
3
27. Hoseustricker
1
1
2
28b Filzmacher
1
1
2
109
85
102 1
38 1 203
538
Digitizeü by Google
136
Enlenbitrg.
^ 1
1
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38
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iU. Leder und liaaf • • . .
31
23
25
18
75
173
29. battior -
10
11
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17
49
9
4
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12
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53- Scliicfcrdecker ....
4
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1
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1
1
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Vlii- V erscüieaend * • • . .
26
JA
7
24
5
42
107
13
4
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16
50
5
1
4
11
21
A
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1
o
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o
5
17
62. Palvonnacher
1
1
4
6
1
2
1
1
1
8
66. Flaschenmacher ....
1
1
1
5
8
884
418
1 178
876
9864
Digitized by Google
Beruft- Q. Qewerbestfttifltik HeMalbogs im le. Jahrliiuidert. 137
Scheiden wir aus dieser Tabelle zunächst die OeBamtfaeit
der ErwerbBthäUgen (Kolumne 1 imd 2) aas, so erhalten wir
784 Personen, denen wir dieselbe Gesamtheit 18820 SegOD-
Überstellen:
Tai 77.
1.
M Selb-
ständige
1588
a
1
0
8.
4.
•/o
5.
0
. 60
Sä
3
6.
a
7.
1883
w
8.
l
2.
- Wirkl.
^ Anteü H
I.
70
55
125
— 15,9
92
309
401
= 15,5
= 9,9
II.
39
30
09
= 8,8
34
29
63
= 2,4
= 1,6
m.
31
23
54
= 7
69
139
2()6
= 8,1
= 6,1
rv'.
58
32
90
= 11.4
113
305
418
= 16,2
= 10,3
V.
66
48
104
= 18,8
569
332
901
= 34,9
= 22,2
TL
110
97
207
» 28,4
142
848
485
s 18.9
« 11,9
TU.
60
42
102
==18,
20
78
102
- 4,
= 2,6
VlU.
•2f;
/
00
Ii-)
1 .)
450
884
784
» 100
I 1048
1(1826)
1680
(2426)
2578
(4061)
= 100
s:100>)
Was zunächst und vor allem aus dieser Übersicht in die
Augen springt, ist das Verhältnis von Selbständigkeit und
Abhängigkeit unter den Erwerbsthätigen. Während 1588
noch auf 4 selbständige Leiter 3 Gehilfen kamen, entfielen
1882 schon auf 2 selbständige 3 Gehilfen, d. h., das Ver-
hältnis der selbständigen zu den unselbständigen
Gewerbetreibenden ist gerade um die Hälfte ge-
sunken: 1882 waren verhältnismäesig noch einmal soviel
Personen in direkt abhängiger Stellung als TOr 300 Jahren.
In der modernen Stadt treten nur in den Nahrnngsmittel-
gewerben die Gehilfen gegenaber den Selbstilndigen surflck,
hier überwiegen also die Einzelbetriebe; am weitesten ist die
Selbständigkeit in den Metallgewerben geschwunden, wo die
Maschine und die Grösse der Produktionsmittel den Aussehlag
giebt. Im IG. Jahrhundert überwogen noch in allen Gruppen
die Selbständigen.^)
I) Badische Statistik Bd. 18 (1886) 8. 341. — <) Ans der Statistik
für 1882 sind absichtlich die neueren Berufe nicht ausjjesrhieden, da wir
einen Überblick über die gesamte erwerbsthätifre Bevölkerung in beiden
Stadien erhalten wollten und daher auch diese Berufe brauchten, —
*) Freilich in einigen engeren Zweigen war auch hier bereits die Zahl
138
Ealenburg.
£s kamen auf 10 Gehilfen Selbständige:
1882
I
ft
9
n.
12
12
m.
18
5
IV.
18
4
V.
12
17
VL
11
4
vn.
14
4
13
7
Die Selbständigkeit der ErwerbstlAtigeii war demiuicb 1588
am grössten in der Holzverarbeitimg und in den Bangewerben,
am geringsten in der Bekleidungsindustrie. 1882 ist das
Verhältnis nur in deu Textilgewerben gleich geblieben, sonst
durchgehendö gesunken, und zwar, wie man sofort sieht, sehr
erheblich, um das Drei-, ja Vierfache. Nur die Lebensmittel-
gewerbe haben in dieser Hinsicht eine erhebliche Besserung
erfahren (früher 12, jetzt 17 Selbständige auf 10 Gehilfen).
Aber freilich ist dem gegenüber auf der anderen Seite wieder
zu betonen, dass auch die früheren „Selbständigen'' nicht alle
wirkliche Meister mit eigaier Betriebstätte gewesen sind,
sondern vielfach nur Haus- und Heimarbeiter^); dass dagegen
die Mehrzahl der jetsigen „Selbständigen*' m wirklichen Ge-
schäftsinhabern (Unternehmern) aulsestiegen ist.
Ein zweites Ergebnis, das wir ans der ansfiUKrIiehen Tabelle
gewinnen können, bezieht sich anf die übrigen Angehörigen
der GtewerbetrdbeDden. Wenn das Halten von Mägden einen
der Gebüftii grosser ab die der SeH»tBiidigen, so bei den SdUoaem
(11:9), Waffensduniedeii (6:4), Huftchmiedeii (6:8)^ SatOeni (11:10),
Weissgerbem (6:6), Barbieren (11:9), Earschnem (6:4) und eriieblicher
bei den Steinmetzen (14:8) und B&ckern (33:25). Aber im ganzen gilt
das umgekehrte Verhältnis p]ine feinere ünterscheitlnng in höhere tp:e-
lernte; und niedere (ungelernte) Ililfspersoucn hat truhcr infolge der Eiu-
facliheit und Kleinheit der Betriehe nicht bestanden, sondern iüt erst mit
dem modernen Vordringen der grösseren Unternehmungen und Grosü-
betriebe eingetreten.
') Dem «itqirechend erhielten im 16. Jehrhondert die „Sbieter" ench
niehl weaentlicli hAhore Lohne als die Gesellen: bei den Zimmerleaten,
Steinmetsen, überhaupt den meisten Baagewerben tet der Lohn ein gens
gleicher nnd auch vo eine Abstufung eintritt, betrSgt sie nnr gans wenig.
Befofii- u. Gewerbestatistik Heidelbergs im 16. Jahrhundert. 139
gewissen Rtickschluss auf die Wohlhabenheit zulässt, so haben
wir folgendes festzustellen : Auf 450 Gewerbehaushalte kommen
nur 172 Mägde, also auf 2,7 Haushalte erst 1 Magd. Die
Gewerbegruppe steht darin sowohl hinter den Handels- und
Verkehrsberufen (mit 2 Haushaltungen auf 1 Magd) als auch
besonders hinter den Beamten und liberalen Berufen, bei denen
schon auf 1,4 Haushalte 1 Magd fällt, zurück. Und zwar
kam 1 Magd auf:
Haushalte
Nahrungsmittelgewerbe . • . 1,4
Leder- und Hanigewerbe . . . 1,7
Metallverarbeitung 2,3
BeUeidnng und Beinignog . . 2,7
Holzarbeit 3,6
Baugewerbe 4,
Textaittdustrie 4,4
Ich glaube, dass diese Reihenfolge im ganzen der
sozialen Stellung der Gruppen entspricht! DieTextil-
industriellen bestanden aus den armen Wollen- und Leinen-
webern, die meist in der Vorstadt wohnend sicherlich zu den
ärmsten Klassen der Bevölkerung gehörten. Nach dem Re-
gistrum exaccionis von 1439 fielen auf den Kopf der Weber-
zünftigen*) nur 62 Gulden, sie erreichten also nur die Hälfte
des durchschnittlichen Vermögens; sie stehen auch in unserer
Reihe zu unterst. Dagegen hatten nach jener Steuerlistc die
Nahrungsmittelgewerbe mit 180 Gulden auf den Kopf den
Durchschnitt (120 Gulden) weit hinter sich gelassen. Und
ans der grossen Anzahl von Mägden dürfen wir vielleicht auch
fftr 1588 den ähnlichen Schloss machen, dass Bäcker nnd
Metzger zu den wirtschaftlich bestgestellten Einwohnern der
Stadt gehörten.*) Es darf nns das bei der Bedentnng, die
damals noch ganz besonders diese Gewerbe einnahmen, anch
nicht weiter Uberraschen. Die Frage der Nahrungsversorgung
einer Stadt war ungleich schwieriger als heute und bildete
einen beständigen Gegenstand städtischer Politik. - Wie
^) Vgl. Eulenburg a. a. 0. S, 457. — ') Ebenso sind auch in
Meissen die Bäcker am woblhabenditen gewesen. Vgl. Bicht«r in MH-
teilungen des YereioB ftr Geschichte der Stadt Meissen I, 8» 8. — *) Vgl.
Georg Adler, Die FleischteneningspoHtik der deutschen Stftdte. IMp-
sig 1898.
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140
£uleQburg.
weit die Mägde in der Produktion mitwirkteu, liess sich nicht
mehr ausmachen; unter den Selbständigen treten uns nur ver-
einzelt Arbeiterinnen entgegen, da für die Witwen die Berufs-
angaben fast ganz fehlten.
Endlich können wir aus unseren Übersichten noch die
folgende Betrachtung anstellen: Knechte und Mägde bilden
für den Haushalt einen Bestandteil , den wir als „mitprodur
xierenden Faktor'^ (Hausgenossen) in Bechnung bringen wollen;
die „Kinder*' 0 dagegen stellen im ganzen das „unproduktive
Element** dar. Nehmen vir den männlidiwi Familienvorstand,
dessen Beruf sich in unserem Veneiehnis ja allein feststellen
Hess, als Emihrer, so wird natütüeh die Zusammensetsung
der beiden anderen Elemente, der «^Hausgenossen** und der
„Kindel^ fon wesentKebster Bedeutung für die soziale Stellung
des Ganzen sein. Es zeigt sich nun die folgende interessante
Gruppierung: Es kamen 1588 in Heidelberg auf 100 selb-
ständige Berufsthätige:
Tab. 18.
Knechte
Mftgde
Mitprodu-
zierende
soMunmen
Un-
produktive
(Kinder)
19
20
39
217
B. Gewerbe i. e. S. . . . •
74
86
112
196
0. Handel und Veikelir . .
44
48
92
178
B. OimtL 0, liberale Berufe
4»
84
188
141
Dorchsclinitt . .
62
60
102
164
Bs tritt ein ausserordentliches charakteristisches Merkmal
in den Gruppen hervor. Die Urproduzenten haben das wenigste
Hilfspersonal und die meisten Kinder; die liberalen Berufe
dagegen zeigen die grösste Zahl von Hausgenossen und die
kleinste Kinderziflfer ! Handel und Verkehr sowie Gewerbe
stehen beide Mal in der Mitte. Nehmen wir die Zahl der
weiblichen HilliBkräfte wiederum als Masstab der wirtscbaft-
lichen und sozialen Stellung der Gruppe, 80 würde auch
hier die Kinderziffer in einem umgekehrten Ver-
hältnis au dem Wobl8tandderBe?ölkerung sieben.
1) Eiae Untencheidiing nach Alteraklanea giebt miaer Venei€haii
nicht; „Kinder« ifaid die un Hanse der Eltern lebenden Kichkommen.
Beruft- v. GeworbflstatiBtik Heidelbergs im Ift, Jahrinindert. 141
Die Urproduzenten würden in dieser ffinsicht am schlechtesten
fortkommen: die Hilfe, die ihnen aus der Mitarbeit der ange-
nommenen Arbeiter erwächst, ist sehr gering, die Belastung
durch Kinderreichtum bedeutend; umgekehrt haben die wohl-
habeiulen Staatsbeaiiiten und höheren Gesellschaftsklassen eine
grosse Anzahl von Hilfskräften zur Verfügung und bleiben iu
der Belastung durch die unproduktiven Elemente weit hinter
dem Durchschnitt zurück.
Dass — wenn anders wir an jenen vier Berufsgruppen
festhalten — der Standard of life im ganzen die obige Reihen-
folge im Heidelbeng des 16. Jahrhunderts inne gehalten hat,
erscheint nach den vorangehenden AuseinandersetzuniKen sicher
za sein. Ob aber die Kinderziffer überhaupt in einem mittel-
baren Zusammenhang mit der Lebenshaltung steht, ist ein
noch ziemlich offenes Problem. Einzelne induktiven Ergeb-
nisse vermögen es natürlich nicht zu entscheiden; zudem sind
unsere absoluten Ziffern noch recht klein. Aber für unseren
speziellen Fall scheint doch der Zusammenhang zuzutreffen,
daäs die sozial günstigst gestellten Klassen unter, die sozial
ungünstiger gestellten Klassen über den Durchschnitt mit
Kindern gesegnet waren. Über das Verhältnis von Ursache
und Wirkung ist damit noch nichts ausgesagt; nur eben der
Zusammenhang selbst bleibt bestehen. Und der ist bedeut-
sam genug. — Dass so auch die speziellen berufs- und gcwerbe-
statistischeu Untersuchungen wiederum beim allgemeinen Be-
YÖlkerungsproblem enden, kann nicht wunderbar sein, wenn
man die grundlegende Bedeutung dieses Prinzipes für Volks-
wirtschaft und Gesellschaft in Betracht zieht Denn auch die
Aufgabe der Einzelfoischung muss es sein, auf letzte Prob-
leme zurückzuführen; bleibt doch das besondere immer nur
ein Einzelfall des allgemeinen Gesetzes.
0 Rnbin- Westergaard, StatiiÜk der Ehen (Jena 18S2) 8. 87.
Tallquist, Hecherches statistiqu« snr la tendance k tine moindre £6-
condit« des mariagee (1666j.
uiyui^uu Oy LiOOgle
Miscellen.
Zur Geschichte eines Freiburger Bürgerhauses Vun dem
reichsten Denkmal der bürgerlichen Baukunst des 10. Jahrhunderts in
Freibur^^ dem später so jjenanntcn Falkenstcin'srhcn Hause in der
Franziskanerstraiie mit seiner eleganten Erkerlassadc war schon in
dieser Zeitschrift NF. X, S. 670 die Rede. Als Nachtrai^ und teil-
weise zur Berichtigung des dort Gesagten sei hier noch Folgendes
mitgeteilt: Das Innere dieses Bauwerks erfahr im la Jahrhundert
eine gründliche Umgestaltung, welche die gesamte Ranmeintei-
Inng Terftnderte. Vorher lag ein heute abgebrochener Tunn mit
einer Wendeltrepi>e an der Rückseite des Gebäudes; diu Thüren
loit ihrem wildverschrcnkten t^otisclien Astwerk, welche in den drei
Stockwerken die Verliinduiig mit dem „Scbneck" herstellten, sind
noch Norhaudeu. Fiir die Geschichte dieses Hauses, besonders
interessant dirch seine Beziehungen zu Kaiser Maximilian L, liess
sich ans dem städtischen Archiv folgendes feststellen: vier, viel-
leicht sogar fDnf Hioser, von denen eines „zom Blattfoss", ein
anderes „zur weissen Gilgen", ein drittes „das offen Hus" genannt
wird, erwarb um 1515 Jakob Villinger, der kaiserliche Schatzmeister,
und baute daraus das IJaus „zum Walfisch" bestimmt zum Wolinsitz,
des Kaisers — pro senectutis suae nido sagt Erasmus, der es in der
ersten Zeit seines Freiburger Aufenthalts 1529—31 bcwolintc. Um
die Mitte des Jahrhunderts gehörte es dem Dompropst Wilhelm Böck-
lin von BOddinsan (f 1586) und diente wahrend dieser Zeit Kaiser
Ferdinand I. zum Ahstdgeqoartier, als er hior 1562 Weihnachten
verbrachte. In den Besitz der Freiherrl. Familie von Falkciistein
kam es erst im Jahre 1796. (Die Mitteilung der betreffenden Archi-
valien verdanke ich der Gate des Herrn Stadtarchivars Dr. Albert
in Freiburg.)
Nürnberg. Sehaefer.
Zum badischen Waffenstillstandsvertrag von 1796 in der
Nouvelle bioeraphie universelle 42, 85 wird in einem Artikel aber
RejTiier bcrieliiel, es bci bei den Verhandlungen über den badischcn
Waflenstillstand, welche der GeneralstÄbschef Moreau's im Juli 1796
mit dem Laudvogte von Reitzenstein geführt, von Seiten des hadi-
schen ünterhAndlers der ftbelangehrachte Versuch gemacht worden,
ihn xa bestechen, indem man ihm gegen Nachlass von eüier Million
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Miscellen.
143
an der Kontributionsfordermig die Summe von 100000 Livres an-
geboten habe; Reynier habe indes das Ansinnen entrüstet zurück-
gewiesen und dem badischen Diplomaten bedeutet, er möge sich
schleunigst aus dem Bereiche der französischen Armee entfernen.
Auch H. V. Sybel, Gesch. des Revolutionszeitalters, 4, 236 gedenkt
dieses ZwiadieiifiUUi, infolge dessen, wie er anfahrt, an Beitsensteins
Stelle der IfiniBter von Edelaheim den Yertrag nntenseiclinet habe.
Beide Darstellangen sind, soweit es sich dabei insbesondere nm die
Penon Beltzensteins handelt, wie schon Krdmannsdörffer^) nach-
gewiesen hat, tinrirhticr: in ilen Karlsruher Akten über diese Ver-
handlungen, den ^Acta i»acis scrretissima", findet sich keine Spur,
die auf einen ähnlichen KouHikt ixki t^ar eine Ausweisung des badi-
schen Bevollmächtigten hindeutet. Dagegen crgicbt sich aus den
Geh. Ratsprotokollen vom 18. and 26. Juli^) allerdings, dass mau
Ton französischer Seite Beitzenstein deutlich ra verstehen gegeben
bat, er dfirfe, »wenn man ihm eine ansehnliche Smnme ra Yerwen-
dangen auf das zn den Traktaten konkurrierende Personale zustellen
würde" , auf eine wesentliche Erleichtemng der französischen For-
derungen rechnen; es ergiebt sich aus denselben femer, dnss der
Geh. Rat denientsi)recliend dem Landvogte 10000 Lsdr. zu diesem
Zwecke zur Vorlügung gestellt, General Reniicr aber die ihm „an-
gebotene Geldsumme schlechterdings ausgLScLlugen" hat. Eine er-
wfinschte Ergänzung der Torliegeuden Nachrichten bietet em zweifel-
los dem Nachlasse Beitzenstdns entstammendes Schreiben Reyniers
Tom 19. Jnli, das idi mit Erlaubnis des derzeitigen Besitzers Prot
Dr. Marc Rosenberg') hier znm Abdruck bringe. Wie dasselbe lehrt,
hat in der That zwar nicht Reitzenstcin, dessen diplomatischem Takte
und Geschicke ein solcher Missgritf mwh schwer zuzutinuoii 'gewesen
wäre, wohl aber der zu seiner rntcr-tützung ihm beigegelienc Hof-
rat K. M. Maler ^) in plumper, aulUriuglicher Weise, wie es scheint,
1) ErdmannsdOrffer, Polit. Korrespondenz Kail Friedrichs, II,
406, Anm. 1. *) ErdmannsdOrffer, a. a. 0. II, 406, 419. — Aas
M. Rosenbergs Päd. Autographensammlmig; die Teröffentlicbung des von
Dr. K. Hauck bearbeiteten Eataloges steht bevor. — ^) In dem eigen-
händigen Originalschreiben steht beideraale irrtümlich Mayer. Geh. Rat
Meior, an den man dabei zunächst denken konnte, kann nicht gemeint sein,
denn weder die Akten, noch sein Tagebuch aus dem .lahr 1796 (Polit Kor-
respondenz, II, 367 ff.) wissen irgendwie etwas von seinem Eingreifen
in die YerbaniiHnngen mit Reynier sa vermelden. Wie die Dinge liegen,
kann es sieb nur um eine Yenrechdnng mit Maler bändeln, dessen Kamen
der Franzose fiüsch iroratanden und mit dem üun gelinfigerea Mayer ver-
tauscht bat; Ton dem Hofrat Maler tot bekannt, dass er durch Geh. Bats-
beschluss vom 18. Juli angewiesen war, Reitzenstein nach Baden-Baden
zu begleiten und bei seiner Negociation zu unterstützen Zu allem Uber-
fluss findet sich in einer kurzen, nach Karlsruhe gerichteten Meldung
Malers vom 19 Juli eine Stelle, die nur auf den oben berührten Zwischen-
&11 und das nachstehende Schreiben Reyniers bezogen werden kann:
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144
Miieenea.
dem französischen Generalstabschct ^'cgentiber einen Bestechungs-
versuch unternommen, der au der Ehren- und Gewissenhaftigkeit des
letzteren völlig scheiterte. Aus dem merkwürdigen Schriftstücke,
das seiaeu Verfasser um so mehr ehrt, je seltener die franztaisdieii
Generale imd Diplonukten der Republik jUmliche Beispiele von Un-
eisennatzigkeit m geben pflegten, eieehen wir ragleich, dus Reynier
in seiner EmpOrong flber jene Zumutungen nicht nur unverblümt zn
erkennen gab, man werde die weitere Teilnahme Malers an den Ver-
handlungen höchst übel vermerken, sondern sogar für seine Person
jede fernere Mitwirkung an denselben ablehnte und Reitzenstein er-
suchte, sich künftig direkt an Moreau zu wenden. Soweit ist es frei-
lich nicht gekommen, vielmehr ist es vermutlich den Bemühungen
Beitzensteins noch am 19. Juli gelungen, den begangenen Fehler
ideder gnt za machen nnd den Qeneial ?on seinem Yorfaaben absni-
bringen. Die Yerhandlongen Aber den Tertiag, in deren Yerlanl^
wie schon nach dem vorliegenden Schreiben sa hoffen stand, eine er-
hebliche RedulJion der französischen Forderungen mielt wurde, sind
bis zu ihrem Abschlüsse am 25. Juli nach wie Yor zwischen Reitaen-
stein und Reynier geführt worden.
Arm6e de Rhin-Moselle.
An qoartier-g^neral h Baden le l»'^ Thermidor an 4« de la
R6pabliqne frttnyaise, nne et indivisible.
Le gInM de Brigade, Chef de i'Etat-major g6nteal k
H'* le Baron de Reitsenstein.
Oa Honsienr Mayer parle bien mal fran^ais on il connatt bien
peu les Gencraux de l'Armöe fran^ise, en pensant qu'un petit in-
törC't particulier puissL- Ics engager ä rien changer h. ce qu'ils font
pour Tinteret de l'Armee ou [de] la Republique. Apr6s de pareilles
propositions je ne veux plus me charger dV-tre riiitcrmMiaire du
G6neral en Chef, poui" deLermiuer les conditious du traiui d aiuiistice.
Je Toos prie d'adresaer direetement an Gto&ral en Chef Yoe obser-
Yations et propositions sor le projet qne je ms ai ranis Mer de sa
part.
Le G6n6ral en ( hcf vous fera part des r^octions qn'il m'avait
charg^ de faire aux i»remicres propositions.
Je vous prie de faire connaitrc ä Monsieur Mayer qu'il sera tres
mal vu dans tous les endroits oü ou traitera de pareils objets.
Je suis flichö qne oet inddent retarde la eondosion de ce trait6
qn'il est trös instant ponr le bien da pays de tenniner.
Je Toos prie de croire k Teetime et & la considdiation qn'a ponr
^08. £. Reynier.
Earlsrtthe, Karl Obm-
„Meine Eröffuungen, — heisst es da, — schieueu ihren Zweck nicht zu
verliBUeii, wiewohl too der «inen Sdte ein kleiner Nebenschriftwechsel
diraber entstanden hif Dass freilich Maler nach der Abfertigung, die
Reynier wenigitens ihm sa Teil werden lassen, noch wShnen komite, seuie
Anerbietongen bitten Eändrock gemacht, sengt tob onbegreiflicfaer Selbst»
ttnsehong.
ui^ui-L-j cy Google
LittaraturnotiieB.
An Veröfifentlichungeii der badischeu historischen Kom-
mission sind erschienen:
Badische Neujahrsblätter, Sechstes Blatt: Markgraf
liernhard I. von Baden und die Anfänge des badi-
schen TerritorialstaateSt von Richard Fester (Karls-
ruhe, firauD). Ferner ist vom Codex dipiomatictts Sale-
mitanus von Fr. von Weech, welcher mit Untersttttzung
Sr. Königl. Hoheit des Grossherzoge und der Badischen
Historischen Kommission erscheint, die vierte Lieferung des
dritten Bandes erschienen (Earlsmhe, Braun). Sie umfosst
das Orts- und Personenregister zum dritten Bande und
schliesst das Werk ab.
Per dritte von Allred Holder bcarbeiteto Teil des Hand-
schriftcnkatalogs : „Die Handschriften der (irossb. bad. Hof-
und Landesbibliotbek in Karlsrube" (ebenda, Gioo^) behandelt
die Fonds Durlach und Rastatt, d. h. die Handscbriftcnsanim-
luugen, welche au deu beiden bad. Höfen in Durlach und Kastatt
nach und nach entstanden. Man wird keine alteren Handschriften
dort Tennnten, doch sind die Handschriften der Epistolae s. Boni-
fatU, des Walthariliedes von Ekkehard, des Uber Manegoldi ad Gebe-
hardnm, wie des Chronicon Trithemii Spanheimensc u. a. glSnzendc
Gegenbeweise. Dem Umstände, dass bei beiden Linien des fürst-
hchen llause< die Kriegskunst gepflegt wurde, verdankt die Samm-
lung eine Reihe wertvoller IStücke. Die grosse Mebr/ahl ist frei-
lich an das Generallandesarchiv zur Aufbewahrung überwiesen
worden. Neben Artillerie-, Fortifikationsbüchcm , Exerzierregle-
ments (darunter das des bekinnten Geneials Ogilvy), Beschrei-
bungen von Befestigungen (namentlich an der ungarischen Grense)
erwähne ich Codex Durlaoenria No. 80, der eine von dem Ingenieur
Georg Andreas Böckler zusammengebrachte Sanmilung von Ordre de
bataille's zur Geschichte des drcissifijübrigen Krieges und der zunächst
folgenden Zeiten enthält. Der Wert der einzelneu Stücke ist natür-
lich nur durch EinzeluntcrsuchuDg festzustellen; es ist aber kein
Zweifel, dass das reichste Kartenmaterial zur Kriegsgeschichte des
17. Jahrhunderts innerhalb Deutschlands in Karlsruhe zu finden
ist FOr das 16. Jahrhundert kommt dasu der hochwert?oUe, bis
heute noch nicht ausgebeutete Nachläse von Specklin« In Politicis
stehen Eorrespondensen von Mazzarin, Briefe der Kaiser an Schwendi,
italienische (mdst yenetianiscbe) Relationen in einer Beihe m
SvIlMkr. L QmUt, S. Oterrb. N. F. ZI. 1. 10
146
IdttontaiiiotisciL
Bänden voran. Anderes betrifft Haosgeschichtc (Jüngler, Joh. Georg
Graf zu Hohenzollern. Gamans), persönliche Erinnerungen, Jagd,
Falkncrei. Auch fehlen Stammbflchcr, Rezept- und Kochbücher,
lyeichcnreden und sonstige Predigten, Komödien, Nativitates nicht.
Dasselbe gilt von theologischen Ilandsclirifteu; die Topographie ist
am reichsten für Württemberg; ob die Reiseberichte des Johann
Holzwarth sn Stoekaeh (am 1600) schon beachtet sind, weiss idi nieht
Andere Dinge flbergehe ich; es ist natflrlich unmöglich, den r^hen
Inhalt dnes Handschriftenloitaloges in einer knappen Notiz zu er-
schöpfen. 8,
Der zweite Teil des Werkes vonA. von Oechelhfiaser: ^ie
Miniaturen der Uni versitfits-Bibl iothck zu Heidelberg"
(Heidelberg, Köster) behandelt zunächst die dem 12. und einem Teil
der dem 13. Jahrhundert augehörigen Handschriften. Die grössere
Zahl derselben ist geistlichen Inhalts und die meisten entstaimnen
dem Kloster Salem, wenn auch nur für wenige Handschi Uten er-
wiesen ist, dass sie im Salemer scriptorkm geschrieben und gemalt
wurden. Verf. nimmt in weitem Maasse französischen bezw. bor-
gondischen Ursprang an. Die weltlichen Handschriften i^gen zwei
hervorragende Repräsentanten: den Wälst h* ii Gast des Thomasin
von Zerkläre, Ober dessen Illustration der Yerf> schon vor mehreren
Jahren eingehend gehandelt hat, und die grosse (Manessische) Lie-
derhandschrift, der der meiste Kaum (330 von 4^) Seiten) gewidmet
ist. Auf Einzelheiten kann ich leider an dieser Stelle nicht ein-
gehen. Der dritte Band wird die berühmten Rechtshandschriften,
Boners Edelstein n. a. zn besprechen haben. Dem vorliegenden Bande
sind 16 Tafeln beigegeben. A. 8.
Auch die HohenzoIlem*schen Lande haben nunmehr ihre Kunst-
topographie erhalten. K. Th. Zingeler nnd W. F. Lanr bearbeiteten
im Anfbrage des HohenzoUem'schen Landesansschnsses: ^Die Ban-
nnd Kunstdenkmäler in den Hohenzollern'schen Landen"
(Stuttgart, Neff.) Das reii h und gut illustrierte Werk behandelt kein
Land, in ^veh hem man eine Fülle von wertvollen Denkmälern suchen
darf, es fehlten ihm ja grössere Städte wie reichere Klöster; doch
bietet das Land erheblieh mehr, als mau erwarten konnte. Die
Beschreibung zeugt von eingehendem Studium ; sie ist sehr detailliert
nnd berücksichtigt das historische Material starker, als das sonst der
Fall zn sein pflegt. Anch die Ortsnamen zn deuten ist nicht unter-
lassen, ebenso sind die eigentlichen Altertümer eingehend mit-
behandelt worden. Aus romanischer Zeit sind die Kirchen von Ye-
ringendoif und die Weilerkirche bei Owingen zu nennen, als Werk
der Plastik die auf dem Hohenzollern anf-jefundenen Relieftafeln.
Zahlreiche und gut erhaltene Burgminen enthält das Land. Der
gothischcn Periode gehören das Kloster Stetten und die Kirchen zu
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LUtWftkimotiMD.
147
Trochtelfingen und Laiz n. a. a. 0. an. Die Grabplatte des Grate
Eitel Frietirirh von Zollern wird für Peter Vischer in Anspruch ge-
nommen; ein vortreffliches Denkmal ist das Grabmal des (»rafen Jo-
hann von Werdenberg in Trochtelfinf^en. Diesen am meisten der Ver-
nichtung ausgesetzten Epitaphien haben die Verf. besonderes Interesse
zugewendet, was wir im hiBtorischen Interesse nur dankbar begrUs^eu
]£0imeii. Die Zeitblom*8chen Tafelgemftlde in Bingen waren sehon
froher liochberOhmt Das eigentomliehate Werk des Landes ist die
reiclie Wanddekoration der Klosterkirche St Lnzen bei Hochingen.
Die späteren Jahrhunderte sind reich vertreten. Mit Befriedigung
wird man diese Statistik zu Rate ziehen, doch ist m beachten, dass
über die reichen Sigmaringer Sammlungen nur summarisch Bericht
erstattet wird. Zum Einzelnen möchte ich mir einige Bemerkunuen
gestatten. Eine besondere „crux" der Altertumsforscher sind die
auf dem offenen Felde befindlichen meist niedrigen Steinkrenze,
welche nm Teil als SOhnekreoze zn erklären sind; aber doch anch
nor znm Teil. Man hat meines Wissens bisher noch nidit emsthaft
genug sie mit den Stadt Im zw. Marktgrenzen in Verbindungen ge-
bracht. Als solche Markt- bezw. Stadtkreuze sind unzweifdliaft die
um Trochteltingcn (S. 43) in Anspruch zu nehmen, vielleicht auch
das des Marktfleckens Uangendin}j;en (S. 158). Der Platz des Kreuzes
wird für die Deutung entscheidend sein; steht es an der Grenze
eines Stadt- oder Marktgebietes, so wird man anbedenklich zn dieser
Dentong greifen dfiifen. Das Werk erwähnt gelegentlich anch
ArehiTalien, so eine CoUectio snbsidü charitatiri von 1468 (S. 96).
Wenn die Jahreszahl richtig ist, so wäie das eine neue Quelle znr
Statistik des Bistums Konstanz (vergl. NF. 10, 680). Die S. 25G an-
gefahrte Urlrande von Q43 ist eine viel jüngere Fälschung. A. S,
Im Anhange zu seiner „Kirchengeschichte Deutschlands"
dritter Teil, zweite Hüllte (Leipzig Heinsrichs) S. 972 veröffentlicht
Albert Ilauck einen Brief Papst Paschalis II. an das Domkapitel
von K(»ji stanz, worin er nach dem Tode Rischof Gebhards von Züh-
ringen für die Ycrwullung des Bistums durch den Dekan Sorge trifft.
Heinrich T. hatte sofort seinerseits den vom Papste nicht enerkannten
Ulrich Ton Dillingen zum Bischof ernannt Ans derselben Quelle
(Freibnrger Handschrift des Dekrefnm Bnrchards von Worms) folgt
eine Note Bischof Eberhards von Konstanz, welche Ladewig Xo. 45G
wenigstens indirekt benutzte. Der Brief beweist, dass Eijerbard
nicht die Rechts^anmdun^' Burchards veranlasste, sondern nur eine
Abschrift für seine Diözese herstellen Hess.
In den Blättern des Altertnms-Vereins für das ^ylurrthal und
Umgebung 1895 No. 27 tindet sich ein Vortrag des Dekan Klemm:
Die Erzplatten zum Andenken an die Markgrafen von
Baden in der Stiftskirche zu Backnang. Die Gebeine der in dieser
10*
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148
lifttentmnotiseB.
ältesten Gruft des badischen Fürstenhauses beigesetzten Familien-
glicdor sind in neuerer Zeit nach Lirhtenthal überführt worden ; die-
selben waren srlion 1513 erhoben und in mehreren Grüften vereinigt;
über die damals gefertigten l^latten berichtet der Vortrag.
Der Titel des Werkes von Heinrich Witte: Die älteren
Hohenzollern und ihre Beziehungen zumElsass (Strassburg,
Heitz), das als Festschrift zur Einweihnngsfeier des Kaiser-Friedi-ichs-
Denkmalcs bei ^^'(^rth in prJirbtißor Ausstattung erschienen ist, ist
zu kna])]): denn es handelt sich um eine Geschichte der Zollern bezw.
der IJurcliadiiiucr von Ilunfrid Oiiii w<x>) bis etwa 1210, an der nur
einzelne Teile besonders genau ausgearbeitet sind. Im Elsasse lag
das Heiratsgat der ersten Gemahlin König Rudolfs von Habsbnrg,
das Weilerthal. Dasselbe ist nach Witte, der Schmid mannig&ch
berichtigt oder ergänzt, an die Hohenberger Linie der ZoUem durch
eine Erbtochtcr der Linie Haigerloch-Wiesneck gelangt. Diese kam
aber in den Besitz durch eine Tochter aus dem Hause der Sülich-
gaugrafen von Humingen, welche wohl in weiblicher Linie auf
einen um 1000 lebenden Grafen Wernher von Ortenberg im Elsass
znrtickpehen, von dem eine Tochter übrigens an den Vater Burchards
und \\ e/Us von ZoUeru verheiratet wurde. Durch diese Ehe sei
der Name Werner in das Hans der ZoUem gelangt. Dieser Werner
vom Jahre 1000 war der Grflnder des Klosters Hagshofen. Einen
Einwand will ich hier gleich hervorheben. Das Wcilerthal mnss
seinen Namen Albrechtsthal doch wohl von einem Albrecht haben.
Dieser Name findet sif ii aber nicht in der Liste der Eigentümer, wie
sie Witte aufstellt. /winj?end scheint mir dagegen der Nachweis,
dass die Gemahlin des Habsburgers Rudolf Kuneirnndis, die Mit-
stifterin von Ottmarsheim, aus Zollern'schem iilute stammte; dasselbe
gilt von dem Beweise, dass die Hohenberger Linie die ältere« die
Zollem'sche die jüngere ist In andern Punkten ist gleicbfiüls das
Ergebnis sicher, so wenn aof die ürkonde betr. Trivels gestotzt nach-
gewiesen wird, dass die Zollern gegen Heinrich lY. standen nnd somit
eine Verwandtschaft mit den Staufern um diese Zeit wenig wahr-
scheinlich ist; von Friedrich von Büren sollte der Name Friedrich zu
den Zollern gekommen sein. Die Giessener Genealogie wird entgegen
Schmid wenigstens für die Frauen als glaubwürdig herangezogen.
Mit kühler Kuhe bespricht Witte auch die in der Burgfeldener
Kirche geftmdenen, Beichenaner Einflnss Terratenden Wandgemälde,
welche zn manchen Phantastereien Anlass gaben. Auch Witte be-
kämpft die mittelalterlicher Gewohnheit völlig widersprechende An-
sicht, als sei dort eine Scene aus der Geschichte des Zollernhanses
dargestellt. Übrigens war Burgfelden zur Zeit der Gründung von
Ottmarsbeini habsburgisch, wohl durch jene eben erwähnte Kune-
gundis erworben. Schon dass man diesen Ort einer Tochter gab,
spricht da^efron, den Hurijfelder Funden hohe dynastische Bedeutung
zu viudizieruu. 1 ur diu alteren Zeiten schiiesst sich Witte unter
^ lyui^L,^ i.y Google
Litteraturnotizen.
Ablehnimg der Schmid'scheii Anschaoungen yon dem gemeinsamen
Unprange der ZoUem and Zflhringer an KrOgen in dieser Zeit-
schrift ausgeführte Andcht an, welche die Rnrchadinger, die Schwa-
ben mehrere Herzoge gaben, auf die Nellenburger überführt und aus
ihnen die Zollcm herv'orgchcn lässt. Im einzelnen sind auch hier
andere Ansichten vorgetra^'en und begründet. L>ie ültercn Kloster-
gründungen der Zollern wären also in chronolugischer Folge: Schän-
nis, Waldkirch, Ottmaisheim (Kuuegundis Mitstifterin des habsburgi-
schien Klosters), Allerheiligen in Schaifhatuen (Neuenbürg), Alidrs-
bacb und St. Mfirgen. Im Einzelnen ist die Untersachung gewiss
sehr dankenswert; ob sie in ihrer Gesamtheit BeifiUl finden wird,
moss erst die Prüfung durch andere erweisen. Ich kann allerhand
generelle Bedenken, welche sich gegen fast alle in den letzten Jahren so
eifrig gepflegten genealoLrischcn Studien richten, nicht unterdrücken.
Gerade einem so veniienteu l'orscher gegenüber, wie Heinrich Witte
es ist , möchte ich das hervorheben. Von demselben Verf brachte
das Lothringische Jahrbuch in Band V Genealogische L'nter-
suehnngen zur Geschichte Lothringens and des Westrichs,
denen demnächst ein zweiter Teil folgen soll. Unsere Zeitschrift
wird im nächsten Hefte Studien ftber die Gra&n von Spanheim
bringen. A. St^tuUe.
Die dritte Lieferung der von J. Schweizer und II. Zeller-
Werdniüller herausgegebenen Sie^'elabbildungen zum Ur-
kundenbuch der Stadt- und Land^cliatt Zürich (Zürich, Fiisi und
Beer) bringt 72 Abbildungen; neben dem hohen Adel ist besonders
Stark der Elems vertreten. Anf einer Beihe von Siegeln des Hoch-
adels dieser Zeit (Habsbnrg, Yeringen, Werdenberg, Tengen o. a.)
erscheint als rätselhaftes Beizeichen auf dem Siegel, sogar auf dem
Siegelbilde die Lilie. Eine Losung haben auch die beiden hoch-
verdienten Herausgeber nicht bieten können. Bflrgerliche Siegel
fehlen diesesmal gänzlich.
Als Beitrag zur Wahlgeschichte Alfons' von Castilien veröffent-
licht 0. Kediich in den Mitteilungen des Österrciehischen Instituts
659 ff. ein Schreiben des Rischofs Eberhard IL von Kon-
stanz vom 23. Aug. 1257 aus liurgos au den Dompropst Heinrich
von Basel. — Ebenda 682 ff. pabliziert J. Loserth bei Besprechong
der Schrift Uhhnanns, König Sigmunds Geleit für Hos n. s. w. Halle
a. S. 1894, den Geleitbrief Johanns XXm., d. d. Konstanz U14,
Okt. 90m m Gunsten des Herzogs Friedrich von Osterreich fbr dessen
Beise zom Konstanzer Konzil. A. VT.
In der Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereines Band 17 (1895)
behandelt A. Cartellieri unter dem Titel: Heinrich von Klingen-
berg, Propst von Aachen 1291—93, das Vorleben des hervor-
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150
Lilteraturiiotiseu.
ngesden KomfeiBaer Bischoles, das in den BegMten d. Biaehöfe toh
KoBstaax Ko. 2848 sich mir skissiereii liess. Teil stellt eine ein-
gehende DantdloDg auch der bis^Of liehen Zeit in Anssidit, ein»
jirbeit, die idr dankbar begrflssen würden.
Im Jahrbuch der Geseiischatt tur lothringische Geschichte uud
Altertumskunde VI. Jahrgang verotfentlichten G. Wolfram und
F. Bonnardot ein bis dahin ganz unbekanntes Gedicht: Lesvoeux
de Tcpervier, das den Bomzug Kaiser Heinrichs VIL behandelt
Als Creschicfatsqoelle nicht za verachten, erkämpft sich das kleine
Epes sofort einen angesehenen Fiats in der Geschichte der fransOsischen
IHehtung. Wolfram glaubt den Verfasser in dem Metzer Domherrn Si-
mon deHarville gefunden sn haben, doch stehendem Bedenken ent-
gegen. Dio Voeux de i'fipervier stehen an innerem Wert weit über
ihrem unmittelbaren Vorbild, den Voeux du I'aon des Ja(iucs de Loiigwy
über einem grossen Teil der altfranz(Hisrhen K\m\ ülierhaupt; der kräf-
tige Eindruck lebender Überlieferung ist in echt epischem Sinn kristal-
lisiert Die alte Fonn ond der alte Geist sind gleich anfflUlig su
einer Zeit, in der sich im grOesten Teil Frankreichs nichts Ahnliches
mehr findet Die Heransgeber identifizieren die Heimat des Dichters
und der Abschrift. Sacliiich wegen der Enfv'ähnnng der Beziehungen
des Kaisers zu Philipp de Gournaix, dorn Bürger von Metz, die in-
dessen selir wohl dem Berieht oder der Erinnerung des Mitreisenden
entüossen sein kann. Si)rachli( h aus einer ganzen Reihe von Grün-
den, die indessen nur ftir den Kopisten gelten, des>en Dialekt keines-
wegs der der einzig massgebenden Keime ist. Allerdings hebt Bon-
nardot eine spezifisch nenmetzische Form henror, metrisch gestutztes
Phlip für Phelipe V. 42. Hier ist jedoch ohne Frage Ph. der Hs.
wie immer mit Phelipe anfzolüeen, das ttberschOssige ^olt nom** zu
tilgen, Tom Schreiber aus dem vorausgebenden Vers wiederholt. Die
Reime zeigen den Kinfluss der duniinierenden centralen Verkehrs-
sprache, aber der Dichter gestattet sich, eiii/elno Dialektismen, -ic
für -iec im, 193, 195 ; 511 trahat neben 498 gauisrhix Belle in -ee
Tirade 375 ist sicher ein Fehler. Dazu kommt 219 daez ait = dahez
alt (denn so, nnd nicht vaez ait bat gewiss die Hs.) im Tiradcnreim
anf 4, während Str. 5^ 27 n. 28 reines -a aufweisen. Das ist genug
nm anf Ostfrankreich zn schliessen, aber nicht ganz fOr Lothringen,
nnd ich möchte das Gedicht einstweilen dorthin stellen, wo wir
gleichzeitig die y«T\'andte Nachblüte des alten Epos finden, nach
Flandern -Ilennegau- Lüttich. Da«;s die Voeux du Paon in Eüttich
entstanden sind, hat Bonnardot selbst auf Grand des neugefnndenen-
Gedichts in Romania XXIY, 576 klargelegt. G. B.
Die ^Historische und Antiquarische Gesellschaft Ton Basel* hat
anf Anregung Ton Johannes Haller es unternommen, „Studiea
nnd Quellen zur Geschichte des Konzils von BaseT heraus-
gegeben, welche ungedrucktes Material wie es sich über Erwarten
reich in verschiedenen ArcMven nnd Bibliotheken fand» und sich
liUeratarnotizen.
151
daian anicUiesBeiide Stödten bringen adl. Ton einer langen Reihe
Ton Jahren wird anch das Sitxnngsprotoki^ geboten werden können,
wie aach die ProtolroUe einee AnsscbnneB bis 1416 noch erhalten
dnd. Der vorliegeDde erste von Joh. Hall er bearbeitete Band
(Basel, R. Reich vormals C. Detloff) bringt Studien und Doknmente
für die Zeit von 1431—1437. Eine geschlossene Grujjpe bilden die
Berichte eines Tegernseer Mönches, weitaus der grösste Teil des
Bandes ist aber amtlichen Aktenstücken verschiedener llcrkuiitt ge-
widmet. Eine eingehendere ^Yurdiguug i^ehört in den Kahmuu der
Weltgeschichte; der Ertrag an Kaehriehten, welche die Beziehungen
zur Stfttte des Konzils erläntem, ist gegenflber jenen weltgeschicht-
lichen natflrlicfa klein.
In der Zeitschrift der Savigny-Stiftung ftlr Rechtsgeschichte,
Germ. Abt. IG, 41— (52 macht J. Hürbin auf die Kollegienhefte Ja-
kob Loubers, einen Bestiindteil der Basler Universitätsbibliothek,
aufmerksam. Sie bieten lehrreiche Ergänzungen zu Peters von And-
lau Abhandlung „De Caesarea monarchia" (vgl. Aibert in dic^icr
Zeitschrift 9, 624), sei es, dass sie die nSmlicfaen Ansichten des
Kanonisten wie dort, sei es Wandlongen seiner AnBrnwag Uber die
Fragen des Staats- nnd Staatskirchenrechts des 1& Jahrhunderts snr
Anschauung bringen. An der Hand von Citaten aus ihnen und jenem
Tractat unternimmt 11. die A!)srhälzung des Verhältnisses beider
Erkenntnisquellen für die Bedeutung des Basler Rechtslehrers. In
einem Anhang wird versucht, auch für die Geschichte der deutschen
Kaisersage, namentlich für deren Verbreitung in Süddcutschland und
im £lsass, Schrift und Lehrthätigkeit Peters von Andlau heran-
zuziehen. A, Weminghoff.
In der „Sammlung bibliothekswissenschaftlicber Arbeiten" Heft 8
(Leipzig 1895) findet sich ein wichtiger Auftatz von Prof. K. Dziatzko
mit dem Titel: „Was wissen wir von dem Leben und der Per-
son Job. GutenbergsV* Das wenige Tliatsächliche, das aus dem
Leben des Erfinders der Buchdruckerkunst bekannt ist, wird in knap-
jjer Form mitgeteilt. Uns interessiert besonders die Darstellung,
welche Guteubergs Strassburger Aufcuthalt zateil wird. Dziatzko
nimmt ohne Bedenken an, dass Outenbergs Terbindnng mit seinen
drei Strassbnrger Genossen der Ansfibung des Typendruckes ge-
golten habe. — Die gleiche Sammlung enthält femer eine bemerkens-
werte Abhandlung von M. Splrgatis, die betitelt ist: „Eirchheim
im Elsass, eine bisher unbekannte Drnckstätte des
15. Jahrhunderts". Es wird darin der Versuch gemacht, den fin-
gierten Dnickort Klein- oder New-Troya, welchen eine Anzahl
Inkanabeln am Schlosse als Entstehungsort angeben, in dem elsässi-
sehen Ort Eirchheim (der urkundlich als Nova Troja nnd Nftwe
Troje belegt ist) wiederzuflnden. — h.
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152
litlentarnotisai.
"Onr dritte Band der Geschichte der Pf\)»ste von Ludwi?
Pastor, der von der Wahl Innocenz' VUl. bis zum Tode Julius II.
gehend naturgemass 80nst oberdeutsche Verhältnisse weni^ berührt,
bringt im Anhang als No. 68 ein Breve Julius 11. an den Kurfürsten
Philipp Ton der Pfiüz vom 26. April 1601. Der Überbringer, der
pipstL Nmitiiis Mariaiio Bartolim. soUte zwischen dem KnrflDrsten
und Herzog Albrecht dem Weisen von Bayern in dem Streite mn
die Erbedtaft Herzog Georgs des Beichen von Landshat Termitteln.
Der „Catalogue des incunablps de la IHbliotht que de
la ville de Colmar" ist jetzt in Bnchforni (Paris 1895) erschienen,
Tm Vorwort werden nach den Aufzeichnungen des früheren Stadt-
bibliotheknrs liuf^'ot die verschiedenen „fonds"' aufgezählt, aus denen
die wertvollen Bestände der Colmarcr Buchcrbauinilung geflossen sind,
lieben den Schätzen der oberelsässiscben Klöster (z. B. Mnrbach)
war von besonderem Werte die Rappoltsteinische Bibliotbelc, die be-
sonders viele typogr. Seltenheiten spendete. Unter den 1381 Num-
mern dos Katalogs finden wir zahlreiche Incunabeln ans Strassburg
und dem benachbarten Basel, aber auch Hagenau, Heidelberg und
Freiburg sind vertreten. Auffallend i'^t die grosse Zahl von Wiegen-
drucken aus franz(isischcn und italienischen Pressen. Gute Uegi'^ter
der Druckorte und Buch<lruckcr schliesäen das Buch, dessen gewissen-
hafte Bedaktion von Marie Pellecbet in Paris besorgt wurde. — A.
Ein Ao&atz von 0. Ritter Uber „6 eiler von Keisersberg und
die Reformation in Strassbnrg" (26. Jahresbericht des KgL
Realgymnasiums zu Döbeln) fördert unser Wissen Aber den bertüimten
"Vorläufer der Reformation in keiner Weise. Verf. scheint nicht ein-
mal Geilers Biograjjhie von Dacheux zu kennen. Auch H. Baum-
gartens treffliche Bemerkungen über di«» ^ Orreformatoren (vgl. Reden
and Aufsätze) sind ihm unbekannt geblieben. 0, W—n.
Ilerm.in Haupts neueste Veröffentlichung: Ein oberrhei-
nisches Kolbengericht aus dem Zeitalter Maximilians I., Zeit-
schrift der Savigny-Stiftung, Germ. Abt. IG (1895), 1U1)-218 kann
mit Fug als ein Beitrag zur Vorgeschichte des Bauernkrieges im
Bfidwestlichen Dentsehhuid bezeichnet werden. Im Anschloss an seine
Studie Aber einen oberrheinischen Revolntionfir des 15. Jahrhonderts
• (vgl Schulte in dieser Zeitschrift 8, 716 f.) veröffentlicht er aus der-
selben Colmarer Handschrift, welche die Grundlage jener Abhandlung
bildet, und als ein Werk desselben Verfassers die ScliildtTunGr eines
„Kolbcngerichts", d. h. eines solchen, in weichem der Kolben, Symbol
und Werkzeug der Gewalt, nicht das Recht den Ausschlag giebt.
Der Schuu])iatz der Vurliamliung ist eine Dingstütte wohl im süd-
lichsten Teile des Schwarzwaides; gering ist die Sorge der Schöffen
nm Aufhellung des Thatbestandes; der Machtsprach des Vogtes als
litteratumotixeiL
153
des Vertreters der Herrschaft entscheidet. Gehaltvolle Erläuterungen
gehen der Publikation voraus, nur scheinen die Farben allzu düster
gehalten, wenn der Hmosgeber von einem „Nachtstück mittelalter-
licher Kriminaljiutix" spricht Der Charakter der mittelalterlichen
Strafirechtspflege war an sich ein gtansamer: die Empfindung fOr sein
nach unseren Begriffen oft unmeasdülches Ver&hren hatte jenes
Zeitalter kaum oder üess sie doch nur selten an*8 Tageslicht treten.
A, Werminghoff,
In einer Hallenser Dissertation „Studien zur Geschichte der zwölf
Artikel" (Halle, 1894) nntersncht K. Lehnert die Frage nach dem
Urspnmge nnd dem Ter&sser aofii neue: er hSlt mit Stern an der
Priorität der zwölf Artikel gegendher der Memminger Eingahe fest und
versucht die namentlich von Baomami Tertretene Annahme, wonach
dieselben als das offizielle Programm der Memminger christlichen
Vereinigung anzusehen seien, zu widerlegen. Die Fra[?e der Autor-
schaft wird ofi'en gelassen; weder für Hubniaier, noch für Schappcler
und Lotzer sind ausschlaggebende Gründe bisher vorgebracht worden.
E. 0.
Als „Mitteilungen dos Solothurn'schen Historischen
Vereins" hat E. Tatarinoff die Briefe Glareans an Johannes
Aal, Stiftspro]>st in Solotlmrn. aus den Jahren 1538—1550 veröflent-
licht und orlautort fSolothurn, Zipfel). Es sind zwar nur neun
Briefe, welche der gefeierte Freiburger Lehrer an seinen ehemaligen
Schüler richtete, aber ihr Inhalt ist sehr reich und für uns um so
wertvoller, da gerade für die letzten Leben^ahre des Humanisten
bisher die Quellen sparsam genug flössen. Neben politischen Er-
drterongen, Nachrichten Ober sein Privatleben, die Universität, seine
PensionSre finden sldi in diesen Dokumenten ächter Freundschaft
vor allem auch Nachrichten über die Entstehung des Hauptwerkes
Glareans: des Dodekachord. Ans zwei Exemplaren dioses Buches
sind auch die eigenhändigen "Widmungen in Facsinüie der vortreff-
lich kommentierten Ausgabe dieser Briefe beigegeben.
Der geistvolle Vortrag, welchen Max Lenz auf der IV. General-
versammlung des Vereins für Reformationsgeschichte zu Strassburg
Aber Geschichtsschreibung und Geschichtsauffassung im
Elsass zar Zeit der Beformation gehalten hat, ist jetzt als
49l Heft der Yereinsschriften im Dmck erschienen. (Halle, Niemeyer.)
Der Verf. schildert in beredter Weise die lebendige, von durchaus
deutschem Geist erfüllte Thätigkeit, welche auf dem Gebiet der Ge-
schichtsschreibung im Elsass während der ersten Hälfte des 16. Jahr-
hnnderts entfaltet worden ist. Er würdigt die historischen Anschau-
ungen und Leistungen der noch zur alten Kirche haltenden Humanisten
Wimpfeling und Beatus Rhenanus, des Sektierers Seb. Franck, des
Reformators Bucer und vor allem Sleidans, und zeigt, in wie firodit-
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154
lurer Wdse die gesduchtUche Anffiuflaiig und Kritik gerade im
Elsass durch die Reformation bceinflnsst worden ist. In einem lehr*
reichen Exkurse wird schliesslich näher beleuchtet, unter welchen
Einwirkungen das berühmte Hauptwerk des Beatus, die Res (Termanicae,
entstanden sind. Es ergiebt sich dabei die wichtige Thatsache, dass
der grosse bayrische Geschichtsschreiber Aventin auf Methode oud
Anlage des Werks einen hervorragenden Einfluss geUbt bat.
0. «.
Eine kleine populäre Schrift von Fritz Baum garten, „Der
wildp Graf (Wilhelm von Ftlrstenhcrp) iiiul die Reformation
im Kinzigthal" (Halle 1895) giebt ein anschauliches Bild von dem
bewegten Leben dieses merkwürdigen Kriegsmannes. Wenig bekannt
dürfte dessen Aufenthalt in Strassburg sein, wo er manche wichtige
Beziehungen anknüpfte, insbesondere zu. dem Strassburger Münster-
prediget Kaspar Hedio. ^h,
„Über einige Strassburger Katechismen ans der Re-
formationszeit" handelt Prof. H. Holtzmann in der Zeitschrift
für praktische Theologie XYU (1895) S. 112—123, mit Kachftiag
S. 266-66. - h.
Im Gentndblatt fto BibUotiiekwesen KII, 266 ff. giebt G. Knod
einige ans den ProtokoUbachem der Strassburger Scholhenren und
ans bidier nnbenatzten Briefen geschöpfte Nachrichten Ober die Be-
ziehungen des gelehrten Niederländers Hugo Biotins, des ersten
Bibliothekars der Wiener K. K. Hofltibliothek , zur Strassburger
Akademie. Er versah an derselben vom Oktober bis März 1570
die Professur der Ethik und war nach einigen Wanderjahren wieder
bereit, daselbst die Professur der Rhetorik zu überuehmen, als man
ihn in Wien dauernd festzuhalten wusste. U'. W.
Im „PiUsischen Masenm" Xn. Jahrgang No. 4 teilt Graf Karl
Emich zu Leiningen-Westerbarg eine Abbildung des Biblio-
thekzeich ens mit, welches Kurfürst Maximilian I. von Bayern durch
den Mtinchener Kui)ferstecher Raphael Sadeler für die Bücher der
Bibliotheca Palatina ausführen liess, die er nach der Einnahme von
Heidelberg dem Papst Gregor XV. zum Geschenk machte. Das Wap-
pen zeigt in Feld 1 und 4 die bayerischen Kauten, in 2 und 3 den
Pfälzer Löwen, im Herzschild den Reichsapfel, der seit Maximiiiaus
Ernennung zun KnrfttiBten 1G23 ans dem knrpiUzischen in das kar-
bayrische Wappen übergegangen war. Über dem Wappenschild halten
zwei Engel den Knrhut. Die Inschrift dieses Ez Ubris lantet: Snm
de Bibliotheca, quam Heidelberga capta spolinm fecit et r. M. Gre-
gorio XV. trf>iihaenm niisit Maxiniilianus Vtrinsque Bavariac Dux etc.
S. R. J. Archidapifer et Princeps Elector. Anno Christi MDCXXIU.
V. TV.
ui^ui-L-j cy Google
Iittenlaniotii«B.
155
Der unlängst erschienene 7. Band der „Rikskansleren Axel
Oxenstiernas skrifter och brefvexeliug^ bearbeitet von Per
Sonden, verdient, insofern er die Korrespondenz mit Herzog Bern-
hard von Weimar ans den Jahren 1632-39 enthält, auch hier be-
sondere £rwfi]innng. Sie bietet, speziell für die Jalure 1632/3 und
1635-^, wertvolle BeitrKge znr Eriegsgeschichte der ober- und
mittel rheinischen Lande. Ich notiere hier die Mitteilnngen vom
Kriegsschauplätze in der Pfalz und dem Bistum Speier 1632 (S. 3, 5
321—3) und über die Gefechte um Oberrhein iiu Herbst 1633 (S. 90 ff.)
vor allem aber die mit dem Oktol er 1631 eiusetzende Serie der Bo-
richte über die Operationen an der Bergstrasse und am untern Neckar,
die Vereinigung mit den französischen Truppen bei Ladenburg, den
Bflckzng Aber den Rhein and die Belagerung und Eroberung von
Speier im Frflljahr 1635 (& 28^-97). Ein Schreiben vom Jan. 1636
gedenkt der militärischen Bedentang der Feste Hochberg. Ans den
Jahren 1636—39, der Zeit nach dem Vertrage von St. Germain en
Layc, ist, ^vie erklärlich, die Zahl der erhaltenen Schreiben an den
Reichskanzler nur eine kleine; für die Vorgiinge am Oberrhein kom-
men in Betracht einige Briefe aus Delsberg, Neuenburg und Breisaeb.
Unter Ilartten (S. 313) ist zweifellos das zwiseben den letztgenannten
beiden Städten gelegene Hartheim an verstehen; statt Wensheim ist
8. S39 wohl Bensheim an lesen. K Obm,
Nachdem schon Dämmert, Lufft und der Herzog von Anmale sich
mit den Ereignissen des Jahres 1644 im Breisgau beschäftigt hatten,
hat nun auch ein deutscher Militär, Gen. -Lieutenant z. I). v. Fischer-
Treue nfcld zunächst in einem Vortrage in der Gesellschaft f. Gc-
schichtskundc von Freiburg (abgedruckt in deren Zeitschrift Bd. XH),
dann aber in einem eingehenden Werke: Die Rftckeroberung
Freibnrgs durch die kurbaierische Armee im Sommer 1644
(Kommission von Emil Stock in Leipzig) diese Zeit behandelt. Der
Vortrag bespricht nur die Schlachttage vom 3. und 5. August, das
Werk aneh die voraufpehcnde Belagerung und Einnahme. Der Verf.
bezeichnet die Ereignisse vom 3. bis 5. August als eine einzige drei-
tägige Schlacht. Seine Untersuchungen fussen auf einer gi naucn
Feststellung des Terrains, wie es U)44 bewaldet u. s. w. war; auf
diese Weise gewann Tor allem der Kampf Tnrennes bei Aue eine
nene Beleuchtung. Fischer verlegt ihn ans der Schlucht auf die
flöhe oberhalb derselben. Die Archive von Httnchen, Innsbruck,
FVeiburg und Karlsruhe sind herangezogen und boten neue Ausbeute.
Die militärische Kritik des Verf, stellt die Verdienste der einzelnen
Heerftlbrer vrillig klar. In besonderer Weise ist auch der Obrist-
meister Hardtniann Pvrr gewürdigt worden, wie überhaupt der Verf.
den städtischen VerbülMii-^oii in diesem der Bürgerschaft gewidmeten
Erinnerungsblatte genau naciigeguugeu ist.
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156
Litteraturnotizen.
„Souvenirs Strasbourgeois'' sind zwei Reden betitelt; die
eine, welche 0. Berger-Levraalt bei der feierlichen Aufnahme
unter die 36 der Akadtoiie de Stanislas za Nancy im Mai 1886 ge-
halten, nnd die andere, mit welcher der Präsident der Akademie
Chr. Pf ister geantwortet hat (Paris, Nanry, Bprcrer-LevTault). Die
erste Bede ist ein dith]rrambisches Loblied auf die alte Stadt Strass-
burj?, ihre Verfassuntr und ihre Bürger und iii<nf*'rn nicht ohne
Worth, als sie für eine Reilie von Ammeistern und Stiittincistern
aus dem IG. und 17. Jahrhundert, wie z.B. die Städels l>i()u:rai)hi.sche
Notizen bringt, welche den akademischen ProgrammaLa entuummen
sind. Dem Kcdner, der eine sehr eingehende Kenntnis dieses Ma-
terials besitzen moss, hätte es nicht entgehen dürfen, dass die Ans-
dehnnng der Reisen nnd des Aufenthalts im Auslände, welche an-
geblich den goi>tij,'pn Gesichtskreis der Strasshurger so erweiterte,
dass sie ihre Befähigung zu Staatsmännern vollen<lete, nichts den
Strassburgcrn Kii,'tMitüinIii lio< i'^t. sondern mit der allgemeinen Sitte
der sogenannten rcreurinutio aufs engste zusammenhängt. Er hfttte
wolil auch wenigstens ein Wort für Strassburgs wahrliatt fjrosse Zeit,
die mittleren Jahrzehnte des IG. Jahrhunderts, finden sollen. Ptisters
Anerkennung der biographischen Leistungen des neuen Akademie-
genossen wird man im allgemeinen beistimmen dftrfen, denn Berger-
Leyraults „Catalogoe des Alsatica**, in sieben Heften 1866 erschienen,
nnd seine „Annales des profosseurs des Aead^raies et üniversit^s
alsaciennes" sind ein rülimliches Zeugnis emsigsten Sammlei-fleisses.
AVenn aber Pfister zum Schluss die Universität von Nancy als die
direkte Erl»in der Strassl)urL;cr Universität, wohlcromcrkt der alten
protestantischen Hochschule von 1G21 proklaniierl, so siuil daftir wohl
patriotische Tiraden noch nicht beweiskräftig genug. Entscheidend
dagegen sprechen der Studiengang nnd die wissenschaftlichen Ver-
bindungen der alten Strasshurger UniTersitfttslehrer bis zur lütte des
18. Jalirhunderts, entscheidend dagegen ebenso die deutsche Frequenz
der Strasshurger Hochschule und das ausgedehnte Stadium der
Elsässer auf den tiberrheinischen Universitäten. Über diese Fragen
wird die in Angriff genommene Publikation der alten Strasshurger
Umversitiitsmatrikel den urkandlicheu Aulschluäs bringen.
In erfreulicher Weise mehren sich in jüngster Zeit die lokal-
historischen Arbeiten im £l8ass, die nicht bloss auf der Benutzung
sekundärer Quellen fussen, sondern auf die urkundliche libprliefening
zurückL'chcn. Von Jg. Höhe ist eine lii-^torische Studie ülier das
Kochers horger Land erschienen (Strassburg, Müller. Ilerr-
mann und Cie.), bei der allerdings der Fleiss und der gute Wille
mehr Anerkennung verdienen als die Leistung selbst, die wesentlich
nur eine Zusammenstellung ideUach ungeordneter Notizen ist nnd noch
in der Korrektur zuweilen die erforderliche Sorgfalt Termissen Uast,
wie V. a. das verschiedene Jahresdatnm ein und desselben Ablass-
ui^ui-L-j cy Google
litteittomotiMii.
157
briefes Clemens XI. far die Eilianskirche zu Dingsheim auf 8. 14
beweist VortreflFllch dagegen ist die Geschichte der Stadt
Ingweiler, nach Quellen bearbeitet von Karl Letz. ?>Iittelschul-
lehrer in Brumath, welche der rührige Verlag von A. Fuchs in
Zabern als erstes Heft der „Bausteine zur Elsass-Lothringischen Ge-
schichts- und Landeskunde" herausgiebt. Sowohl die mitteklterliche
Vergangenheit dieses Licbtenbergischen Städtchens wie seine bewegten
Erlebnisse im 17. imd 18. Jalurhandert werden anter Benntzong der
Akten im Besirke-, Stadt- und P&rrarchiv mit Yerstfindnis and An-
schaulichkeit geschildert. In sehr geschickter Weise erhält der Leser
durch einen Rundgang durch Bann und Stadt Ingweiler (S. 23 — 32),
der in das Jahr l&M verlegt wird, eine klare Vorstellung ancli von
der alten Topogra]»bic de.s Ortes. Dankenswert ist im Anhang be-
sonders die Zu.sammenstellung der Flurnamen des Bannes Ingweiler.
Über Brumath ist eine dritte Arbeit im Druck uaiiezu abgeschlossen,
die ich demnftchst hoffe aaxeigen ni kftnnen. W. W.
In einer Ideinen Schrift behandelt Marc Rosenberg: eine
Allegorie anf St. Blasien (Karlsruhe, Braon). Es handelt sich
am eine Ton Glndcher gezeichnete, Ton dem Augsborger Barth. Kilian
in Enpfer gestochene Thesenanktindigung eines Jacob Heinrich Hug,
der auf der Benediktineruniversität Salzburg lOsi unter Abt Romanus
Vogler promovierte. Es wurde 1719 das Blatt mit Decktarl)en tiber-
malt und was nicht auf die neue Idee passte, durch andere Zuthaten
crset/t. So wurde daraus eine grossen Stiles nidit entbehrende Ver-
herrlichung des Klosters, welche Eosenberg wohl eUvas kühn mit der
Dispota Bafiiels and ihrer Bedentung fttr die gesamte Christenheit
in Vergleich zieht. Historisch wertvoll sind Ansichten von ver-
schiedenen von St Blasien aas veranlassten and grossenteils zerstörten
Banten. Derartigen Thesendrucken hat man bisher bei uns wenig
Beachtung geschenkt. Ausser einer Kollektion in Salem sah ich noch
innerhalb unseres I^andes einen solchen in Donaueschingen, der auch
bei Kraus, Kunstdenkmäler des Grossherzogtums Baden II, 11 auf-
geftihrt ist, wie ich zur Ergänzung von S. 23 anfüge. Jedenfalls sind
ilirer doch noch viele im Lande erhalten. Ä. 8»
Die von Ad. Wohlwill im Euphorien, II, Heft 4, S. 798-80$
verOientlichten „Sdmbartiana'' behandeln anter Yerwertnng neuer
Arehivalien ans Karlsruhe and Weimar an erster Stelle des Dichters
Beziehungen zumbadisrhm Hofe, wo Schubart einflussreiche Freunde
and in dem Markgrafen Karl Friedrich einen wohlwollenden Gönner
hesa=:?. der seine Sympathien auch dem Gefangenen auf dem Asperg
bewahrte. Der Plan einer Bemfang nach Karlsruhe zur Übernahme
einer Professur, später zur Leitung der Hofkapelle, hat sich beide-
male zerschlagen. -Ä". 0.
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158
litteraftninotiieiL
In dem Oktoberhefte der Annales de l'Est S. 538—75 giebt Th.
Schoell („L'ccolc militaire de Colmar") eine kurze Skizze rle? be-
rühmten, von Pfeffel in den Jahren 1773—92 geleitt ten Lehrinstituts;
auf (jrund von Papieren eines ehemaligen Sekietiirs des Dichters,
denen der Verfasser auch den in dieser Zeitschrift mitgeteilten Brief-
wechsel mit Jacobi entnommen, ergSnzt sie vielfoeli die biographi-
schen Angaben, die sieh Aber Lehrpersonal und Schttter In dem von
Pfiinnenschmid Teröffientlichten Fremdenbnehe Pfeifels finden. K* O.
Den zahlreichen Biographien und Memoiren der Generale der
ersten Republik und des ersten Kai.sfrreichs, die in dem letzten
Jahrzehnt erschienen sind, reiht sich nun auch ein Lebensbild des
Generals Leeonrbe an (Le gönöral Leoonrbe d*aprte ses arcMTes,
sa correspondance et antres docoments a?ec nn prMsce de Mr. le
g6n6ral Philebert. Paris 1896. 573 S.), der bekanntlich wiederholt
auf dem Kriegsschauplatze am Oberrbein eine Bolle gespielt hat.
Leider Itofricdigt die Publikation nur wenig; der ungenannte Autor
hat es nicht verstanden, den hervorragenden Anteil Lecourbes an
den französischen Waffenerfolgen in der Schwoiz und in Oberdeutsch-
land, wo Moreaus Verdienste vielfach auf .seine Kosten überschätzt
worden sind, genügend hervorzuheben, vergebens sucht man nadi
einer kritischen Wflrdiguug seiner Operationen. Die deutsche and
französische kriegsgeschichtliche Litterator ans ftlterer und nenerer
Zeit wird nur in höchst bescheidenem Umfange herangesogen; bei
dem Feldzuge von 1800 bleiben zwei Quellen, die für die Operationen
des von Lecourbp licfehligten rechten Flügels der Rheinarmee den
wichtigsten Aufschluss geben, Denons „Relation d6taill6c" und drr
„Precis des Operations du genöral >rolitor" völlig unbenützt. Als
Bngadegeucral unter St. Cyr, auf Moreaus linkem l<lügel, hat Le-
conrbe im Jnni 1796 erstmals den Rhein überschritten und an den
Gefechten bei BtUd, Gemsbach, Eoppenheim, den Schlachten bei
Ettlingen, Keresheim nnd Biberach teilgenommen (8. 181-66); die
aus dieser Zeit erhaltene Korrespondenz ist eine spärliche. Was der
Publikation ihren eigentlichen Wert verleiht, sind aber gerade die
militärischen Berichte, die er erstattet liat. Sie wachsen an Zahl
und Bedeutung nach der Übernahme eines Ki>Miiiian(los in der Schweiz
(Nov. 1798), wo er sich bahl als einen Meister «Ir» Kriegs im Kleinen
erweisen sollte. Im ÜKt. 17119 überträgt ihm das Direktorium den
Oberbefehl Aber die Bheinarmee; seine Berichte lassen deutlich er-
kennen, in welch klfiglicher Yer&ssnng auch diese sich befand. »Des
tronpes et de Pargent" mit dieser Fordernng schliesst sein erster
Bapport nach Paris. Mit 14000 Mann, einer Armee, die erst re-
organisiert werden musste. von der Regierung im Stiche gelassen,
von (ieni eifersüchtigen Massena trotz allem Drängen ungenügend
unterstützt, hat er die Rheinlinie von Breisach bis Düsseldorf ge-
deckt, Überlegenen feindlichen SU'eitkräfteu gegenüber mit dem
Litteratnmotuen.
159
Rhein übergange bei Mannheim erfolgreich die Offensive ergriffen und
sich vom Oktober bis Dezember 1799 auf dem rechten Rheinufer be-
hauptet (S, 311—44). Die Brandschatzungen, welche er den Städten
und Dörfern zwischen Neckar und Rhein auferlegt, haben dem Heere
das Geld geliefert:, das ihm fehlte; wie wir wissen (Pol. Korr. III, 324),
hat er sich selbst dabei keineswegs vergessen. Zweifellos den wert-
▼oUsten Bestaadteil des Baches hilden die Berichte, die er wShrend
des Feldznges Yim IBOO als Fahrer des rechten Flügels an Morean
erstattet bat; ich verweise iashesondere auf die Berichte über den
geschickt vorbereiteten und ausgefflhrten Bheinflbergang bei Stein,
den Donauübergang bei Blindheim und die siegreichen Gefechte bei
Gundelfingen und Neuburg, tlber die Operationen vom 11.— 15. Juli
im Allgäu und Brcgenzer Wald . die mit der Besetzung von FeUl-
kirch endeten, sowie Uber die Kampfe au der Salzach uud Saalach
(8.— 14» Dtf .) und die Erstfimong yon Kremsmflnster. Über die
weiteren Schicksale Leconrhes, der hekanntlicb als ein Opfer kaiser^
licher Ungnade in Folge des I^zesses Morean im rostigsten Mannes-
alter pensioniert worden ist und erst während der 100 Tage, wenige
Monate vor seinem Tode, nl.«; Führer .Tura-Observation.skorps vor
Beifort Gelegenheit zur Wiederentfaltunp nnlitänscher Tliäti^'keit
erhalten hat, darf hier wohl hinwegK'^A'anr^eu werden. Die Wieder-
gabe der deutschen Ortsnamen ist entsetzlich: wer sollte hinter La-
bergstrack, Nerkgemuud, Schewetringen und Gurich die Bergstrasse,
Neckargemftnd, Schwetzingen nnd Kork veminten? Anch der Ter-
ftsser des Vorworts hat in dem Punkte gesündigt; Beweis: die Orts-
namen Rnhl (Bflhl), Blelnbeim nnd Oreimheim. Dass er S. XX Le-
eonrhe hei Blindheim den Rhein passieren Usst, ist wohl nur ein
lapsos calami. iL Obser.
Im Histor. Jahrbach, 16, 1895, S. 575—85 teilt K. v. Bertling
(„Zur Geschichte des Fürsten Primas Dalberg") einen Vor-
trag des Freih. v. Gruben, sowie ein Schreiben desselben an den
badischen Gesandten in Paris, Emmerich Josef v. Dalberg, vom Nov.
1808 mit, aus denen sich crgiebt, dass der Fürst Primas damals doch,
was vou Beaulioa-MarcuDuay bestritten, ernstlich daran gedacht hat,
die weltliehe Nadifolge im FrimatialsCaate mit Hflfe TUle^rraada
seiner Familie, seinem Neffen, dem ohengemumten Diplomaten snsa«
wenden. Charakteristisch fDr den Fftrsten ist dabei das Bestreben,
anb sorgflUtigste sa verhergen, dass der Gedanke von ilmi selbst
sosgehe. IT. 0,
Von P. Ristelhuber or.«;chien soeben ^Histoire de la or-
mation de la Bibliothcquc municipale crcee k Strasbourg
en 1872" (Paris IbUo). Es werden in der kleinen Schrift die „Proces-
verbaux des s6ances de la commission" vom 29. Febr. 1872 bis
90. Jan. 1873 mitgeteilt, aus denen wir interessante Einzelheiten über
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160
die Entstehung dieser Bflehenammlung lernen. Am Schluss findet
Bich ein »Catalogue des mantiscrits d^poste im Ja mdme p6riode^
In dem von A. Kennel geleiteten Jahrbuch des Scheffel-
bundes für 1895 macht Karl Gageur auf Grund der bei verschiedenen
Gerichtshöfen erwaclisenen Akten, die im Laufe dieses Jahres auf
Antrag der Archivdirektion and Anordnung des Grossh. Ju^tizmini-
sterioms dem General-LandeearclüT In Earlsmhe zur ferneren Anf-
bewahnmff ftbergeben worden, Mitteilungen Ober die Prozesee, die
Sdieffisl mit den Fischern des Untersees fUurte. Idi selbst habe einige
aktenmässige Notizen über Scheffels Grossvater, den Oborschaffner
der Abtei Gengenbach, Magnus Scheffel beigebracht und deuselbwi
eine Abbildung des von diesem gefülirten Wappens beigefügt.
V. Weech.
Das „Jahrbuch für Geschichte, Sprache und Litteratur
Elsass-Lothringens XI. Jahrgang 181)5 (Stra^sburg, Heitz u. Mün-
del)" enthält diesmal sehr wenige geschichtliche Beiträge. Die
flüchtige Skizze über die Grafschaft Ober-Salm in den Vogesen von
Stieve verdient kaum eine Erwähnimg. Walther teilt eine Urkunde
König Wenzels üBr Rnfach ans dem Jahre 1384 offanbar nach einer
spätem Abschrift mit, es wkd darin den Bflrgem dieses Ortes der
eigene Gerichtsstand verliehen. Ans den mundartlichen Formen der
Ortsnamen der Umgegend von Waldhambach, welche Pfarrer Spieser
gesammelt hat, ist eine und die andere historisch brauchbare Notiz
zu gewinnen; aber der wertvollste Beitrag dieses Bandes, der Auf-
satz von Dr. Kassel „Zur Volkskunde im alten Hanauerland", der
eine Fülle sorgfältiger und verständnisvoller Beobachtungen birgt,
kommt für uns nur insoweit in Betracht, als er selbst zuweilen auf
Sitten und Oebränche frflherer Jahrfannderte zurllckgreift oder wenig-
stens einen Bflc^Eschlnss erlaubt. W. W.
Weitere LUteraiumotißm mOssm wir tpegm Bammumgel mh
rückkgen.
Die Bibliographie der historischen Litteratur des Elsasses wird
für die Jahre 1804 und 1*^95 vereint, bearbeitet von Bibliothekar
Dr, Marckwald, im vierten Hefte des laufetiden Bandes erscheinen.
über die älteren Grafen von Spanlieim
und yerwandte Gesehlechter.')
Von
Ueinrich Witte.
I.
In dieser Zeitschrift ist wiederliolt die Bede gewesen ?on
dem für die ältere Geschichte des Herzogtums Ailemannien
so hochwichtigen Geschlechte der Nellenburger 2) , ohne dass
dabei die Frage Uber das Verhältnis derselben zu den Grafen
von Spanheim*) eine genügende Beantwortung gefunden hätte;
dem Geschichtschreiber der Grafen und der Grafschaft Spau-
heim aber sind die einsrhlägigen Verhältnisse überhaupt un-
bekannt geblieben'), obwohl ihm in dieser Plinsicht die Ge-
lehrten der Academia Theodoro-Palatina vortretiliche Voi-
p**beiten geliefert hatten.^) Und dabei handelt es sich um
if^ne geringere Frage als diejenige, ob nicht die SiMinheimer
*) Für die vorliegende AxMit nnaste ich in amieiordaitlichem Um-
fang die Strassburger Universitätsbibliothek benutsen nnd ich bin dem
Herrn Hibliotheksilirektor Prof. Dr. Parack zu ganz besonderem Danke
verpdichtt t tur das mir stets bewiesene Entgegenkommen, dass mir alle
einschlägigen Werke nach meinem Wohnort zur Benutzung gesandt
wunlen. — ^) Zuletzt von Tumbult Bd. V, 425 und von Krüger Bd. VI,
572 (lieser Zeitschrift NI<\ — *) Das ist die urkundlich bezeugte Form
des Namens; die jetzt allgemain flbliche Form Sponheim ist wohl ans der
Hnnsrftckw Mundart erwachsen. — *) Lehmann. Die Abhandlung in
dem Khein. Aotiquarius II, 16 über die Grafen von Sp. ist ohne wissen-
schaftlichen Wert. — *l Christoph Jak. Kremer, Diplomatische Beiträge:
I. Geneal. Gesch. dw Grafen von Sponheim 1761. CroUius, Von dem
ersten GeschltTht ilri alten Grafen von Voldonz in Act. Palat. II, 211 ff.
sowie d'iQ 15» sohl t ii)uug der rheinlViiukibcheu üaue von Lamey in den ein-
schlägigen Bunüen der Acta Palat.
Zfittcbr. f. Oescb. d. Ob«rrli. N. F. XI. 2. 11
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162
Witte.
überhaupt als Nellenburger anzusehen sind. Schon deshalb
dürfte sich die Behandlung dieser Frage in dieser Zeitschrift
rechtfertigen, wenn auch die Grafschaft Spanheim nicht mehr
in den engeren Bereich des Oberrheins hinetnf&Itt, ganz ab-
gesehen davon, dass in späterer Zeit ihre Geschicke sich auf's
engste mit denen von Kurpfaks und Baden verknüpft haben,
insofern die Grafen von Spanheim von den Pfalzgrafen und
den Markgrafen von Baden beerbt worden sind.
In der Hauptsache sind wir für die älteste (Tcscliichte der
Gräfin von Spanheim ange\viesen auf das Chronicon Spon-
heimense des gelehrten Abtes Trithemius, der zeitweilig Abt
des Klosters Spanbeiro war. Dass es n)it seiner Glaubwürdig-
keit übel bestellt ist, weiss jeder Historiker; jene Angriffe
aber, die auf ihn deshalb mit Recht gemacht worden sind, ;
beziehen sich auf andere Werke als das Chronicon Sponhei-
mense. Dieses ist, soweit mir bekannt, in Bezug auf seine
Glaubwürdigkeit bisher überhaupt nicht untersucht worden,
und eine Untersuchung würde wenigstens für den älteren
Teil das beste Ergebnis zu Tage fordern. Es sind einerseits
urkundliche Vorlagen, die der Abt vermutlich aus dem Kloster-
archiv benutzt und vcrotfentlicht liat , anderseits muss ihm
auch eine liistoria fundationis sowie eine Klosterclironik
oder doch ein Anniversarium des Klosters vorgelegen haben,
und daraus entniimnt er seine genauen chronologischen An-
gaben, die von vornherein Vertrauen erwecken. Misstrau, ,i >
ist aber gleichwohl ucj^hii ihn angebracht, und da ist vftn
grosser Wichtigkeit, dass seine Angal>en zum Teil wenigstens
auch anderweitig Bestätigung finden.
Trithem erzählt nun, wie im Jahre 1044 Graf Eberhard
von Spanheim ^ auf dem Feldberg (Möns Ganipi) zwei Stunden
von Spanheim den Grundstein zu einer Kirche gelegt und
den Bau in drei Jahren vollendet habe, worauf das Gottes-
haus am 1^4. Juni (8 kal. julii) von lu'zbischof Bardo von
Mainz eingeweiht worden sei.*) Ob Trithem nun in diesem
Falle den Geschlechtsnamen dos Gnindcrs bereits in seiner
Vorlage vorfand oder ob hier eine Zuthat von ihm vorliegt,
*) Trithemii Opora historica !• lankfurt KiOl. t II, 237 IT — Trit-
hem schreibt Sponheim. — ^) Über die Güter, womit er die Kirche aus-
stattete, verweise icli auf den Schluss dieser Abhandlung.
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über die ältereu Oraicu von äpanheim.
163
lässt sich nicht feststellen; in letzterem Falle war sie jeden-
falls nicht willkürlich, sondeiii er folgte dabei einer alten
Lukaltrudition , die darauf fusste, dass der (iiiinder dieser
Kirche, die später zum Klo.^tcr Spanlieim auswuclis, auch ein
Graf von Spanheim gewesen sein niuss.
Diesen Grafen von Spanheiiii hat man nun entdecken
wollen in jenem Grafen Eberhard, dem Heinrich IV.*) am
22. Mai 1065 die Dörfer Ilochfeiden und Schweighausen nebst
dem Heiligen Forst bei Hagenau schenkte, und es war nicht
etwa die Namensgleichheit, womit man diese Annahme recht-
fertigte, sondern Tor allem der Umstand fiel ins Gewicht, dass
das Original dieser Urkunde von altersher im Spanheimer
Archiv gelegen war.*) Insofern man nun aber in dem Em-
pfänger jener obigen Schenkung mit guten Gründen den
Grafen Eberhard V.*) von Nellenburg erblickte, muss man zu
der Folgerung kommen, dass es sich hier um eine und die-
selbe Person handelt,*) mit andern Worten, dass Graf Eber-
hard von Nellenburg auch der Graf Eberhard von Spanheim
ist. Solche Doppelbenennungen kommen allerdings häutiger
erst in der Zeit der Staufer vor, aber sie lassen sich auch
früher nachweisen, wie z. B. bei den Eticlufiien, die sich schon
zur Zeit der Salier sowohl Grafen von Kgislieini als Dags-
burg nennen. Jene Annahme aber gewinnt um so grössere
Wahrscheinlichkeit, als Graf Eberhard V. von Nellenburg
thatsächlich gerade in Kreuznach, dem spätem Ilauptoit der
Grafschaft Spanheim, begütert war; dieses Dorf Kreuznach
nftmlich im Nahegau in der Grafschaft des Grafen Emicho
mit dem Lehen des Grafen Eberhard von Nellenburg^) schenkte
1) stumpf 9066, der ihn als Grafen von Sponheim beseichnei; ebenso
QöTZy Mittelrhein. Beg. 1, 896 No. 1394. — Das führt Lehmann an.
Das Original kam später ir.s Strassburger Uczirksarchiv. Herr ArchiT*
direkter l'rof. Dr. Wiegand lic-tittigtp mir auf meine Aulrage freundlichst
nicht nur die Provenienz der ( rkuiide, sondern teilte mir nnch noch mit,
dass das Original von einer Haud des 15. Jalnliuiiderts den Kuckvtnnierk
tragt; wie die gruvebchaftt von Spanheim mit dem vor^5teu (ersteu? un-
deutlich) gestifft wart. — ") In der Benennung der jS'ellcnburger folge
ich Krflger. — *) In dieser Dragweite haben TombOlt nnd Kröger die
Frage nicht erkannt, weil sie die Hericonft der Uifconde nicht würdigten
oder nicht kannten. — ^) Mit dem Nellenburger wuasten die rhdniKhen
Lokalgelehrten nichts anmikngen; sie zogen daher vor, Nuwcnbarg zu
lesen nnd fanden dies Neaenbnrg in einer Spanheimer Veste an der Nahe.
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164
Witte.
üatiurich IV. am 30. Augast desselben Jahres an das Bistum
Speier. 0
Es ist also zuoftchst zu untersuchen, in welchem Verhält-
nis die beiden Geschlechter zu einander stehen. In den
rheinischen Gegenden ist der Spanheiinei- Name zuerst nach-
weisbar im Jahre 1075. Da zeugt ein Stei)han von Spanlicim
in einer Urkunde des Erzbischofs Udo von Trier, der selber
ein Sohn des Grafen Eberhard V. von Nellenburg war.') Mit
diesem Stephan von Spanlieim ist dann ein Graf Stephan,
der seit 1052 in Trierer Urkunden als Zeuge vorkommt, zu-
sammengeworfen worden, aber dieser Graf Stephan, um 1081
spätestens gestorben, ist der Gatte einer illustris matrona
Frideruna, die um diese Zeit an das Kloster Ravengiersburg
eine Kirche zu Mengerscheid schenkt, und ihre Kinderlosig-
keit ist ausdrücklich bezeugt.*) Dieser Graf Stephan kann
somit nicht derselbe Stammhalter der Grafen ?on Spanheim
gewesen sein, der erst im Jahre 1118 die Augen schloss. Es
ist die Zeit, wo bei angesehenen Geschlechtern die Familien-
namen immer mehr überhand nehmen, anderseits aber bei
Grafen, namentlich in amtlicher Thätigkeit, der blosse Vor-
name noch immer ausreichend erscheint. Nun ist der Käme
Stephan in rlieinisclien Gegenden fremdartig und selten. Die
gratiiche Eigenschaft Stephans von Spanheim in späterer Zeit
ist bezeugt, und so werden wir das Kecht haben, jenen Ste-
Nachdem mm die Gelehrten der Academ. Theodor -Palat. in den Act.
PaL (II, 267) die richtige Leetrt nachgewiesen haben, war es Lehmann
Torbehalten, diesen alten Fehler zn enieaern. Fflr ihn ergeben sich da-
her auch weiter keine Schwierigkeiten in der Feststellung der Genealogie.
Übrigens gehörte die genannte Burg Neuenbürg oder Naumburg an der
j^Bhe ursprünglich gar nicht den Spanheimem, sondern dem wildgrii flieh
Vcldenzischeu Stamme, so dass schon aus diesem Grunde alle sich ii;iran
knüpfenden Folgerungen hinfällig sind. Vgl. die spatern Aiisfalauiigeu.
SU 2682. Die Urkunde selbst iät gefulscht. (Vgl. i uuibult iu dieser
Zeitschrift y, 124.) InhaltUeh bietet die Urkunde jedoch keinen Anstand.
Noch lange nachher waren die Bischöfe von Speier Lehnsherren ? on
Kreuanach, und Graf Eberhard war auch sonst in der Gegend reich be>
gatert — ^) Beyer, Mrh. Ub. 1, 433. Hier erscheint er unter Edelt rtncn,
ohne die Hezeichnung comes. Sie fehlt aber öfter bei (irafen. und in
diesem Falle kann sich das Fehlen so erlilären, dass der Vater Stephans
noch lebte. Darauf ist später zurückzukommen. — (jörz, Mrh Keg.
2, 605 -\o. 2177 Ihr Gatte wird hier bloss Stephan genannt; 1194 führt
sie anstatt der obigen Bezeichnung den Charakter comitisaa. Beyer II, 178.
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über die Alterea Gnlka yon Spaohdm.
1G5
pbanus comes, der 109D in einer Urkunde des Erzbiscfaofs
Hermann von Köln für Kloster Brauweiler an der Spitze der
welüiehen Zeugen erscheint^), für den Grafen Stephan von
Spanheim zu hallen. Wichtiger noch ist .eine bisher un-
benutzte Urkunde^) des J;ihrc.«5 1098. Da übergiebt Arnold
dem Kloster St. Maximin einen Hof zu Weippcraide, welchen
ihm sein Herr Gerung vor Antritt der Kreuzfahrt für den
Sterbefall zur Übergabe an das Kloster überwiesen hat sub
Gilberto archiepiscupo, Stephano coniite. In diesem Falle
muss man schliesseii, dass der genannte Hof in der Graf-
schaft Stephans gelegen war. Weiperath finde ich aber auf
dem Hochwald, schon nicht mehr im Nahegau, sondern auf
der Grenzscheide zwischen Bedgau und Mayenfeld.*) Beide
Gaue sind aber in festen Händen und so kann es sich hier
um einen Akt von Lehns- oder territorialer Hoheit handeln.
Jedenfalls steht die Persönlichkeit Stephans von Spanheim
fest, 1111(1 sü weiden wir keine Veranlassung haben, die fol-
gende Erzählung Trithcms zu bezwciielii. Danacli begann Graf
Stephan von Spanheim im Jahre 1107 die von seinen Vor-
fahren auf dem Feldberg errichtete Kirche in ein Kloster um-
zuwandeln. Die Vollendung des Baues erlebte er nicht mehr;
er starb am 25. Februar (V kal. mart.) 1118. Sein Sohn
Graf Megenhard, durch die Bitten seiner Gattin Mechtilde
angetrieben und unterstützt von seinem Bruder Rudolf und
dessen Gattin Richardis, vollendete den Bau in wenigen Jahren,
und am 22. April (quasimodo) 1123 konnte Bischof Bukko
von Worms im Auftrag des Erzbischofs Adalbert von Mainz
die Einweihung des neuen Klosters in Spanheim vornehmen.
Im folgenden Jahre am 26. März ttbergab Graf Megenhard
im Verein mit den genannten Angehörigen das Kloster dem
Erzstift Mainz, worauf Erzbischof Adalbert am 7. Juni 1124
*) TAComWct, NiLHlerrli üb. 1, 157. Auf ihn folgen Gerhardus de
lioätade, Adolbcrtu» de Sutluberg. Adolfus de Monte, iMüuucr, die gleich»
seitig such in gräflicher EigeDsehaft-Torkommeo. Man möchte annehmen,
daiB Qnf Stephan hier in amtUcfaer Eigenschaft thfitig Ist Es handelt
sich hier um Streitigkeit zwischen der genannten Ahtei and dem Marien-
gretenstift zu Köln um Güter, die zum Toll wie zu C'lotten und Euifirch
an der Mosel iu späterem Spanheimer Macbtboicich gelegen siml, aber
einen Scblusa auf die Grafschaft ^^tel)haus kanu man nicht gewinnen. —
Görz II, 603 2^^o. 2191. — ^) Die Greozeu beider Gaue stehen nicht lest«
biyiiizeü by Google
166
Witte.
die Übergabe des Klosters ao das Erzstift durch domiaus
Megenhardas de Spanheim und seine Gattin Mechthild und
den Grafen Rudolf und seine Gattin Riggart bestätigte; am
24. Februar 1125 sodann bestätigte auch der Kaiser auf
Bitten des Grafen Megenhard von Spanheim die Gründung
des gleichnamigen Klosters. Bald darauf fügte der Graf noch
eine iieuc Schenkung liiiizu. Diu Kirche des Iii. (Jeorg iu dem
Uuite Daleu am Fasse des Gauwesberges, die iiiteste Pfarr-
kirche der Getrend, lange Zeit vor Sponheim und Bockenau
errichtet, die vor Alter verfallen war^), Jiatte er wiederher-
stellen lassen und übertrug sie nun mit dem gleichnamigen
Dorfe an das Kloster. Darauf weihte sie Bischof Bruno von
Strassburg auf Ersuchen des Erzbischofs Adalbert und des
Spanheimer Abtes Bernbelm am 20. August 1125 ein« Damit
war die Stiftung abgeschlossen. Am folgenden Tage regelte
der Graf nun die vogteilichen Verhältnisse des Klosters, und
da erklärt er ausdrücklich, dass sein Vater Stephanus comes
de Spanheim den Plan gefässt habe ecdesiam suam in Monte
Gampi inxta villam Spanheim positam in monasterium erlgere.^
Im fernem VerUiuf lernen wir aus der Sponheimer Chronik
noch weitere Mitglieder des Geschlechtes kennen. Am 22. De-
zember') 1136 starb Jutta, die Tochter des Grafen Stephan
und Schwester des Grafen Megenhard vou Spanheim auf dem
Disibodenberg, wo ihr Vater ihr neben dem Mönchskloster
') Dafür, dass das Geschlecht vou Allers her auf dem Hunsrück au-
sä&äig war, ist diese That&ache von Belang. — *) Wenn es dann aber
weiter heisst: poat mortem vero meam senior ex fllüs meis, qni dominus
laerit in Gnitsenaeht et post eum Semper senior de cognntione mea co-
mes de Sponheim et dominus de Creatxenacht advocatiam gerat, so liegt
hier sicher ciuc Interpolation TOT, denn die Spanheimer besassen damals
überhaupt keine Burg zu Kreuznach und werden erst viel später Eigen-
tümer dieses Ortes. Diese Interpolation ist« aber nicht auf Kechiuiiig
Ththems, sondern auf die der Kreuzuacher Linie der Grafen vou .Span-
heim zu setzen. — ^) '2 kal. Januar. Abweicheud berichten die Auu.
Disibodi: Eodem anno (1136) obiit domna Jndda, 24 annis in monte sti.
Dysibodi indnsa, soror M^nhardi comitis de Spanh^m. Haec sancta
mulier indnsa est kal. Kovemlnr. „äliae tves cum ea, sdlicet Hyldegardis
et stiimet vocahuH dnae; qnas etiam quoad vixit, sanctis viriutibus imbuere
stadait**. Mon. Germ. 17, 25. Hildegard ist die spätere bekannte Äb>
tissin von Bischofsberg boi Rinpen, dor man prophetische Gabe nach-
rühmte; sie stand mit der Familie des Grafen Meinhard in naher Be-
xiehung.
über die älteren Grafen von Spanheim.
167
eine klösterliche Niederlassung hatte errichten lassen. Hier
hatte sie 24 Jahre zugebracht, nachdem sie sich im 22. Le-
bensjahre dem klösterlichen Leben gewidmet hatte. Da er-
scheint ferner ausser dem Grafen Gottfried, dem Nachfolger
des Vaters in der Grafschaft, Cratito, der 1149 im Kloster
Spanheira als Mönch eintrat und 1151 nach dem Tode des
ersten Abtes Bernhehn die Leitung der Abtei übernahm.
Ursprünglich war er vermählt mit dementia, der Tochter des
Grafen Adolf von Hohenberg, den das Chr. Sponheim, auch
als comes Altimontis bezeichnet. Sie hatte jedoch das Ge-
lübde der Jungfräulichkeit abgelegt und wusste nun sowohl
die Zustimmung ihres Verlobten als auch des Grafen Mein-
hard zu ihrem Eintritt ins Kloster zu gewinnen; letzterer
übergab sie selbst dem Kloster Oeren*] in Trier, wo sie ün
Jahre 1176 am 21* März (12 kal. April.) im 46. Jahre ihres
Lebens im Gerüche der Heiligkeit starb und beigesetzt wurde,
nachdem ihr früherer Bräutigam ihr am 28. Mai (5 kal. Jun )
des vorigen Jahres und im 58. Jahre seines Lebens im Tode
\oraufgegangen war.
Was uns hier das Ghron. Sjionheiin. erziUdt, war in jener
Zeit durchaus niclit ungewöhnlich. Schwierig wird es nur,
den Grafen Adolf von Hohenberg unterzubringen, denn der
Geschk'chtsname Hohenberg war damals aus.serordentlich ver-
breitet, und das veranlasste Trithemius wohl, in den Chr. Hirs-
aug., wo er ebenfalls diese Notiz, wenn auch mit einiger Ab-
weichung bringt^), den Grafen als nobilissimus comes Alsatie
zu bestimmen. Nun führen sowohl die Etichonen im Elsass
als auch das Haus Lnn^ville in Lothringen*) den Namen
Hohenberg (Hoemburc, Homburg); aber damals war derselbe
nicht melur in Gebrauch und zurückgetreten bei den Etichonen
vor den Beinamen Egisheün und Dagsburg, bei dem Hause
Lun^ville vor den Benennungen nach Metz und KasteL Dazu
kommt, dass beide Geschlechter ständige Vornamen besitzen,
die geradezu zu Kigen- und Familiennamen geworden sind,
und ein Vorname wie Adolf findet bei beiden Geschlechtern
Die hier hervortretende BesiehuDg zn diesem Kloster ii>t insofern
nicht ohne Wichtigkeit, als Goren ursprünglich Kreuznach bcsass Vpl
Gorz p. S27 No. 1119 Urkunde Ottos III. — Er lässt sie hier im
48. Lebensjahr und im 27. ihr» r Konversion sterben. — ^) Vgl. meine
genealog Untersuchungeu Ii im Jahrbuch f. lothr. Gesch. 1695 8. 101.
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168
Witte.
ubeiiiau])t keinen Platz. Eliensowenig lässt sich an das Ge-
sclileclit der Grafen von liohenl)urg (Altomonte) im Wostiicli
denken, das erst später unter diesem Namon auftaudit und
ebenfalls keiiipn Namen striiger Adolf kennt. Möglich wäre
es» dass hier der Graf Adolf von Berg (de Monte, de Castro*)
gemeint ist, der um jene Zeit lebt und in dessen Geschlecht
der Name Adolf damals ebenfalls ständig ist
Graf Meinhard starbt 1155 am 28. Februar, nachdem er
sich schon längere Zeit von den Geschäften zurückgezogen
hatte.') Nach dem Chr. Hirsatig. hinterliess er ausser den
beiden bereits erwähnten Söhnen noch an Kindern den Grafen
Megenhard*), welcher sich mit seinem liruder Gottfried in der
*) Unter diesem Namen Zcutrc st. 3370 im Jahre 1139. 8t 8375 Adolf
de Monte. — ') Zuletzt vermag ich ihn nachzuweisen im .Tahr 1132 als
Zeuge in Urkunden Eberhards und Ailalbert« von Mainz bei Gudeuuüf Cod.
dipL MoguDt 1, 107. In Urknnden Lothare m. ist er bloss eiomal im
Jahre 1181 St 8262 sachsuweises. Auf der Bildflflche erscbeiiit er noch
einmal wieder im Jahre 1150. uls Aht Bcrnhclm von Spanheim auf seine
dringende Verwendung vom £rzbi8chof Heinrich von Mainz und von der
hl. Ilildegardis zu Rupertslierg einen Schenkelkiiochen des hl. Stci)han
für Kloster bpanheim zum Geschenk erhielt. Lelminnn — '•') l>as
Chr. Sponheim bemerkt, dass Abt Crafto für seinen verstorltenen Vater
ein Auniversax stiftete. — *) Der Rhein. Antiquarius 1. c. G48 — G51 ver-
aeichnel noch dnoi dritten Bruder des Grafen M^i^hard, Johann mit
Namen, dem ein Qraf Bernhard von Hinesheim als 8ohn gegeben wird,
alles ohne genfigende Quellenangabe. Nun finde ich weder m einschlägigen
Urkundm noch in geschichtlichen Aufzeichnungen der Zeit einen Grafen
Johaim, cresclnvL'ifre d(>iii\ eiii'Mi Hrafon Johann von Spaiihcini. Einen
Grafen Uernliard von iiilleshcim vrrniag ich aber in dem Gülorverzeich-
nis deü Is'onnenklosters Rupertslx i '^ lioi Beyer 2, 3 ff. nachzuwei>en Jene
schon erwähnte hl. Hildcgardis iiatte 1147 den Grund und Boden f&r
ilire Niederlassang Rupertsbelg bei Bingen Ton dem Grafen Bernhard
▼on Hillesheim gekauft. (Gdrs 1, 666 No. 2061.) Diesen Grafen Bern-
hard finde ich wieder in Bemhardus vicedomnus de Hildmisheun als Zeuge
in Urkunden Lothars für Kloster St. Pantaleon zu Köln a. 1129 (Lacom-
blet, Niederrhein. Urk. 1, No. 304), gleich darauf, No. 305, wieder Zeuge
in Urk. Lothars für IHiisburg als Graf Rernhard von Ilildinesheim und
endlich No. 313 wieder in Urkunden Lothars für St Pantaleon Zeuge als
Bernhardus vicedonuius de Ilildinisheini. Dem Spauheimer Geschlecht
Icann er nicht augehört haben. Das Chr. Sponh., das ebenfalls die vorau-
stehende Notia bringt nnd das grösste Interesse an der Gründung der hl.
Hildegard nimmt, eben weil die Spanheimer erheblich dabei beteiligt
waren, hätte das sicher erwihnt. Auch Eb. Arnold von Mainz erwähnt
1168 in der Konfirmationsurk. I&r das gen. Kloster der Sdhne des vice*
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I
über die älteren Grafen von Spanheim. X69
Giafscliaft teilte, Hiltrud, die in das Kloster Rupertaberg bei
liingen eintrat, und Sophia, die Fridericus coines Valentiae
heimführte. Von den hier zuletzt erwähnten Kindern kennt
(las Chr. Sponheim, nur die Nonne Hiltrud, die 1177 am
17. November (15. kal. Dec.) zu Rupertsberg im Gerüche der
Heiligkeit verschied. Von einem Grafen Megenbard II. hin-
gegen ist sonst nichts bekannt, und ebenso steht es mit dem
angeblichen comes Valentiae und seiner Gattin. Man könnte
ihn ja allenfalls bei den Grafen von Veldenz suchen, aber
hier ist in den ersten drei. Crenerationen überhaupt nur der
Name Gerlach und Emich in Anwendung. Um ganz sicher
zu gehen, müssen wir aber noch eine Wanderung nach Flan-
dern antreten, denn seitdoin Balduin VI. von Flandern 1056
vom Reiche mit Valenciennes (Valentia) belehnt worden war,
führte das Geschlecht auch davon den Namen, aber weder
hier noch bei den von Balduin VI. abstammenden Grafen von
Hennegau ist ein derartiizcs Familienmitglied vorzufinden*)
oder dieser Name überhaupt nur in Anwendung. Man wird
demnach diese in Chr. Ilirsaug. erwähnten Mitglieder des
Spanheimer Geschlechts getrost aus der Famüientafel strei(>]ien
können. Hingegen gewinnen wir ein anderes Mitglied des
Geschlechts in dem Kölner Domdechanten Hugo, der 1137 auf
Lothars Römerzug Erzbischof von Köln wurde und kurz darauf
starb;') zeitlich wäre er demnach wohl als Bruder des Grafen
Meginhard anzusetzen.
Wenn nun auch die Angaben des Chr. Sponheim, schon
durch ihre genaue Datierung den Eindruck grösster Zuver-
lässigkeil machen, so ist es doch von grosser Wichtigkeit,
dass die hier genannten Faniilieninitglieder sich auch ander-
weitig feststellen lassen. Von Graf Meginhard war iu dieser
domniu Bernhardos de HOdeneshdm und ihns Tftterlidieii Ohebni des
Propst« Hermann de St. Cruce nls Wohltbätcr des Klosters, licyer II,
32. Ich lialte diesen Bernhard von Hillesheim für einen Leiuinger. denn
dies ^;(^( liU'cht bt-sa^s Ilillcnsheim als Afterleheu des Klosters Prüm von
Herzog l''ricdri( h di-ni Ein;iu^Mueu von ScUwabeu. Vgl. Beyer II, lö2.
Vgl. auch die .Schlusbbemerkuiig.
>) I/Art de vorifier les Dates 13, 3öb. Artikel dis ( omtts d^
Ilainaut. — -) Die Nucliriohten über ihn zusanimcngt-atellt bei IJeruhardi.
Lothar von bappliuburg, p. 710. Vgl. auch Kremer p. SO. Vor ihm
wird noch ein anderer Spanheimer auf dem ershischoflichen Stahl von
Köln nachgewiesen werden.
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170
Witte,
Hinsicht bereits die Bede; es mag noeb hinzugefügt werden,
dass er im Jahre 112d aueh als Vogt des Klosters erscheint.*)
Und auch Abt Bernhelm von Sponheim ist eine historisch be-
glaubigte Person ebenso wie sein Nachfolger Graf Crafto von
Spanheim. Eine plänzendo Bestätigung der Angaben des
Chr. Sponheim gewuhit sodann eine Urkunde des Erzbischofs
Adalbert von Mainz aus dem Jahre 1128 für Klostor Disi-
bodenberg, an dem ja die Spanheimer hervorraj^end Anteil
naluiion. Unter den verschiedenen Schenkungen an fl;^s Klo-
ster wird auch aufgezählt diejenige des Grafen Megenliard vnii
Spanheim, der, um ein Gelübde seiner Schwester Jutta zu er-
füllen, das Dorf Nuwcnkirchen, wie es vor ihm seine ver-
storbene Mutter Sophia besessen, dem Kloster geschenkt habe.^)
Demnach ist jetzt auch der Name der Gattin des Grafen Ste-
phan von Spanheim festgestellt.
Über den Bruder des Grafen Meginbard, den Grafen Ru-
dolf and seine Gattin Richardis, fehlen bis dahin alle An-
haltspttnkte.') Um so dankbarer muss man es begrttssen, wenn
auf die Verhlltnisse dieses Spanheimers durch die Angaben
eines fernab wohnenden, aber unbedingt zuverlässigen Chro-
nisten wenigstens einiges Licht geworfen wird. Es ist der
Propst Gislebert von Möns, Kanzler des Grafen Balduin V.
von Hcnnegau, der durch seine Heirat Graf von Flandern,
durch Erbschaft Markgraf von Namur wurde, der uns erzählt*),
wie sein Herr 1181 über Nanmr, Luxemburg, Trier, Tholey
und Hornbach nach Hagenau zum Kaiser reiste und sodann
die Rückreise antrat Uber Selz, Speier, Worms, Spanheim,
GOn p. 488, No. 1780. Vgl. auch ad a. 1123 No. 1745. —
*) Gör» No. 1801. — *) Es mag bloss angefahrt werden, dass 1112 ein
Graf Rudolf i\h Graf in iler benaclil»;irten Kunigessumlra Erscheint. —
*) Die Steile lautet: Keditus comitis Hanoniae luit per abbatiam Zesse
(Selz) et per Spiram et Worniaciam, per Spaneheni et per Kireberc
(Kirchberg bei Si)anboi!n, nicbt zu verwechseln mit ilcin Schlosse Kirch-
herp, Kyrburg der i»«ahegralen), terniin coii^au^'uiueoruni lladulphi co-
mitis tiiiurum, Ileurici scilicet, Symouis, Ludowici militum, Alberti, Gode-
fiidi et Friderid clericornm, et per TreTerim et per Lnscelenborcli. Con-
docUHr autem comitis Hanoniensis ad cnriam ex parte imperatoris a Tre-
veris osque ad cnriam et redeondo osqoe ad Treverim ftait ipsins eomitia
consanguincns , prcdictus Simon de Spanelicm, miles probisi^ns. Mon«
(lenn. Sä. 21, &37. Gön hat diese Stelle in seinen Begesten xnerst an-
gezogen.
Üb€r die älteren üraleii vou äpaiiheim.
171
Kirberg, das Land seiner Verwandten, der Söhne des Grafen
Kudolf, nämlich der Kitter Heinrich, Simon und Ludwig,
sowie der Kleriker Albert, Gottfried und Friedrich, und zwar
war ihm sein Verwandter Simon von Spanheim vom Kaiser
als Führer aut der Rückreise mitgegeben.
Nach Lage der Verbältnisse kann es sieb hier nur um
eine darcb die Gattin des Grafen Rudolf vermittelte Verwandt-
schaft handeln, da sonst die Nachkommen des Grafen Megen-
hard dem Hennegauer gerade so nahe stehen mttssten; ihre
Natur aber zu ermitteln, ist fast unmöglich. Man würde ja
zunächst daran denken, dass die Gräfin Richardis die Schwester
des Grafen Balduin gewesen wäre; diese Annahme erledigt
sich aber .sofort durch die Thatbache, dass der Vater dos
Grafen, Balduin IV., sich noch in jugendlichem Alter befand,
als die (initin Richardis bereits mit dem Grafen Rudolf ver-
heiratet war. 0 Alt kann sie freilich auch noch nicht gcnvcscn
sein, als Graf Megcnhard das Werk seines Vaters vollendete,
da ihre Söhne noch bis in das dreizehnte Jahrhundert hinein-
ragen. Die Art, wie die Verwand tscliaft erwähnt wird, ver-
bietet aber, ihren Ursprung in zu hohen Graden zu suchen;
sie yiHre daher zeitlich an die Seite Balduins IV. zu rücken
and würde also Tante Balduins V. von väterlicher oder mütter-
licher Seite sein. Die Söhne des Grafen Rudolf und Balduin V.
von Hennegau wären somit Vettern gewesen. In dem einen
Falle würde sieh daraus eine Verbindung dieser Linie der
Spanheimer mit dem Hause der Grafen von Geldern und
weitt'ihin eine nahe Verwandtschaft mit dem Hause der Her-
zöge von Limburg ergeben; denn Balduin IH. heiratete in
jugendlichem Alter*) um 1107 Julauta, die Tochter des Grafen
Gerliard von Geldern, NvähriiKl ihre Schwester Jutta dem
Herzog Walrain H., genannt i'aganus, von Limburg die Hand
reichte. Die zweite Möglichkeit der Verwandtschait ist alter
in diesem Falle ausgeschlossen ; denn als Schwester der Mutter
Balduins V. wäre Richardis die Tochter des Grafen Heinrich
des Blinden von Namur und Luxemburg gewesen, und ihre
Söhne hätten ebenfalls Ansprüche auf das Namur^sche Erbe
1) Vgl den Artikel aber die Gitfen von Hennegfto im VArt de
vArifler 18, 861 IT., sowie Emst, Hist. de Limbontg III» 66. — *) valde
ioTenia. Oislebert.
172
Witte.
gehabt. Davfin ist nichts bekannt, so rciiiihaltig die Nach-
richten über die Namur'sche Erbfolge sind, und somit muss
es bei der Geldern'scben Verwandtschaft bleiben.^)
II.
Die Herkunft des Gründers der Kirche auf dem Feldberg
ist bisher in Zweifel gelassen. Eifjontlich Kann allerdings
gar kein Zweifel darüber bestellen; denn das Chr. Si)onheim.
sagt mit klaren Worten: Eberhardus conies de Spanheim
ecclesiam in loco qui Möns Canipi dicebatur antiquitus fun-
davit. Auf der andern Seite wusste man sich alsdann nicht
zu erklären, wie Graf Eberhard von Nellenburg nach Kreuz-
nacli kam; und da ferner Graf Eberhard v. Nellenburg
und seine Mutter Hedwig ausserdem in der Nähe von Kreuz-
nach das Kloster Schwabenheim errichtet hatten, schloss man
weiter, dass der Name Spanheim In dieser Verbindung seine
Existenz lediglich entweder einer Verwechselung*) oder gar
einer willkürlichen Zuthat Trithems verdankte. So entschloss
sich denn Meyer-Frauenfeld ') frischweg, den gordischen Knoten
durchzuhauen, indem er die Stelle im Chron. Sponheim* will-
kürlich umwandelte und anstatt Sponheim Nellenburg setzte;
in weiterer Fol^^erung gesclJle er ilnn nun wie für Schwaben-
heim so auch für die Kirche auf dem Fcldberg seine Mutter
Hedwig als Mitbegründerin zu. Diese Aufstellung haben Tum-
bült und Krüger unbesehen übernommen, und so heilst es
bei ihnen, dass Graf Eberhard von Nellenburg mit Genehmigung
seiner Mutter Hedwig die Kiiche auf dem Feldberg begründet
habe, obwohl von der Hedwig und ihrer Teilnahme kein Wort
'J Hier ist aiirli ein Citat von Krenier 1. c. p. (i" natli Tesclien-
macher, Anaalcb Ciniae anzuführen; (Jerlucus couies Gclriae Margaretam
SpoDheimiae et Ilapbbanniae filiam Bterilem uxorem habuit primam circa
annom 1170. Md|^icherweiBe könnte hier eine YenrechBliing mit dem
Grafen Gerhard III. von Geldern Torliegen, dessen Gattin erster Ehe viel-
leicht Margarete gehelssen hat, aber die Zusammenstellung iwischen
SpoDhcim und Haspengau alldn muss Unglauben erwecken. — ') Wie
unklar die Vorstellungen bisher waren, geht am besten daraus hervor,
dai>s selbst ein solcher Kenner der rheinischen Territorialgeschichtc wie
lieyer den Spanheimer für einen Nclleubur^er liielt, — In eiueiu boust
verdieustiicheu Aufsatz über Hedwig, Gemahlin Eppo's von Nellenburg,
im Anzeiger für Sehweiz. Gesch. 1879, S. 124.
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über die Alteren Grafen von Spanheim.
173
im Chr. Sponheim, steht. Wenn diese drei Forscher die von
ihnen angeführte Urkunde des Erzbischofs Adalbert von Mainz
für Kloster Schwabenheim richtig verstanden hätten, so wür-
den sie den Schlüssel für die richtige Lösung ^^L'funden halieii.
Indem nämlich der Erzbischof )i;{0 die Übergabe dieses Klo-
sters durch den (Jral'en Meginhard von Spanheim und seine
Gattin Mcchtikle beurkundet, sagt er ausdrücklich, <!nss Graf
Eberhard und seine Mutter Hedwig dies Kloster gegründet
haben und Frau Moclitild, die Gattin des Grafen Meginhard,
es kraft Erbrecht von ihren Vorfahren überkomraeu hat. Diese
Urkunde enthält demnach keinen Widei'spruch zu der Angabe
des Chr. Sponheim., sondern sie sagt uns im Gegenteil, dass
Graf Eberhard von Nellenbnrg nicht Graf Eberhard von Span-
heim ist. Jener war der Vorfahr der Gräfin Mechtilde, und
ihre Sippe wird somit derjenigen ihres Gatten gegenüber-
gestellt.
Damit stimmt genau überein die Legende ') von Eberhard V.
dem Seligen, dem Grafen von Nelleuburg und Gründer des
Klosters Allerheiligen zu Schatfhausen, die uns erzählt, wie
Graf Kbethard in seinen jungen Jahren mitwirkte, als die
Gräfin Hedwig nach dem Tode ihres Gatten, des Grafen Eber-
hard-£ppo IV., auf ihrem Eigengut das genannte Kloster
gründete und daselbst ihre Tage beschloss. Die weitern
Schlüsse ergeben sich von selbst. Graf Eberhard V. von Nei-
lenburg ist es, der ein Lehen zu Kreuznach besass, dem Hein-
rich IV. den Hagenaner Forst schenlcte, und insofern Graf
Meginhard durch seine Gattin Mechtild das erste Geschlecht
der Nellenburger beerbte, findet auch der Umstand, wie die
erwähnte Schenlcungsurkunde über den Hagenauer Forst ihren
Weg ins Spanheimer Archiv fand, eine befriedigende Erklärung:
der Verzicht auf das Kreuznacher Lehen seitens des Nellen-
burgers zugunsten des Bistums Speier bedingte eben die
Schenkung des Hagenauer Forstes.
Damit löst sich auch in der einfachsten Weise eine Schwierig-
keit, fär deren Beseitigung man sonst zu dem beliebten Hilfs-
mittel aller Genealogen, einer in diesem Fall durch nichts
bezeugten Erbfolge in weiblicher Linie, seine Zuflucht hätte
*) VgU Meyer-Frauenfeld 1. c.
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174
Witte.
nehmen müssen. Denn wenn wirklich Graf Eberhard V* von
Neuenbürg der £rbauer des Klosters auf dem Feldberg irilre,
wie konnte dann Graf Meginhard erklären, dass diese Kirche
seinem Vater, dem Grafen Stephan gehörte, und woher nahm
dieser die Berechtigung, über die Kirche wie über sein Eigen-
tum zu schalten!*) £s kann demnach gar kein Zweifel dar-
über bestehen: Graf Eberhard, der Mitbegründer des Klosters
Schwabenheim, und (iraf Eberhard von Spanlieiin, der Er-
bauer der Kirche auf dem Feldberg, sind zwei durchaus ver-
seliiedene Personen, die miteinander niclits cjemoin haben als
(b'ii Vornamen, und es ist kein Grund vorbanden, warum nicht
der eine so gut Eberhard heissen kann wie der andere.
Damit sind ondgiltig alle Zweifel abgethan, die bis jetzt
nocii über das Verhältnis dieser beiden Eberharde be^tehen
konnten. Die Älutter also des Grafen Eberhard V. von Neuen-
bürg, die Gattin des Grafen Eberhard-Eppo IV. war es, welche
das Kloster Schwabenheim in unmittelbarer Nähe des Span-
heimer Stammbesitzes auf ihrem Eigen gegründet hatte*
Schon deshalb ist die genaue Ermittlung ihrer Herkunft von
grosser Wichtigkeit. Ein bestimmter Fingerzeig wird gegeben,
insofern sie consobrina des Kaisers Heinrich H. genannt wird.
Eine ganze Reihe von Hypothesen ist über ihre Herkunft auf-
gestellt, von denen, wie es so zu geschehen pflegt, die eine durch
die andere in ihrer Unmöglichkeit erwiesen worden ist, bis end-
lich W. Gisi •) eine Aufstellung gemacht hat, die allen Ansprüchen
gerecht wird und somit die höchste Wahrscheinlichkeit für sich
hat Darnach wäre sie die Tucliter Gerhards 1. von Elsass aus
dem Stamme des Etiehonen ^rewesen, des Grafen von Metz aus
seiner Ehe mit Eva von Luxemburg, der Schwester der Kaiserin
Kunigunde und Seiiwä^ierin Heinrichs 11., sie führte ihren Na-
men somit nach ihrer Grossmuttcr Hedwig, der (Jattin Sig-
frids L, des ersten nachweisbaren Grafen von Luxemburg.^)
^) Der Spriinn; von Eberhard von Nellenburg als an^^eblichem GrOnder
der Kirrhe aut dem Fcldbcrg auf Stepban v Sp. ist bisber so gemacht»
dass man diesen eine Tocbter Kberbards v. NelUnburg heiraten Hess*
Man bat dabei niclit an die Heirat da-, Soluica \mi Stci)ban v. Sp. mit
Mechtild von Muraberg gedacht, die in diesem Falle pcscblossen wäre
zwtschen einem Enkel iind einer ürenkelin des Nellenburgeru — An-
seiger flir Schweiz. Gesch. Jalirg. 1886, 8. S47ff. — > •) Ober Graf Ger-
hard TgL meine genealogischen Untersuchungen I im Jahrbuch für lothr
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über die llteren Grafen Ton SiMoheim.
175
Graf Gerhard war nachweisbar in Rheinfranken begütert 0,
und dasselbe lässt sich von seiner Schwester Adelheid, der
Mutter Konrads IT., sagen.') Anf solche Weise wird es nun
auch deutlich, wie die Legende von dem Grafen Burchard,
dem Sohne Eberhards Y« des Stifters, erzählen konnte, dass
er „gar witen güt, baidn*^ in Schwaben und im Elsass besass;
„das was im ze erbe worden von der heiligen frowen grae-
vinne Haedewig, d(!l sines vatters müter was.**
Mit diesem mütterlichen Erbe gewann der Nellenburger
also festen Fuss in Rheinf ranken. Dass es mit jener Stiftung
zu Schwabenheini noch nicht erschöi)ft war, geht aus der an-
geführten Urkunde selbst hervor, denn Graf Meginhard über-
gab das Kloster mit der Kirche zu Schwabenheim und dem
Zehnten nebst dem üblichen Zubehör, jedoch nur mit dem
neunten Teil der Herrschaftsgefalle; ausserdem behielt er sich
die Güter vor, womit er seine Ministerialen belehnt hatte. ^)
Gesch. Jahrg. V, 2 S. CO ff. Darnach ist Gisi auch bezüglich der Eiurei-
buDg des Grafen Oerhard unter die Eticbonen zu berichtigen.
*) GiBi 1. c nennt Burg Hdnbacb unterhalb Bingen. — *) 1046
Sept 7 schenkt Heinrich m. der genannten Domkircbe ra Speier quas-
dam villas PUlungisbaeh Lnoch dictas in pago Splrichgouwe in comi-
tatu Hugonis sitas, quas ex avia nostra Adelheid dicta iure here-
ditario susccpimus Remlinjr, üb. des Irisch v. Spcipr 1. H7. riiiitreijen
ist CS fiilsch, wenn auch jetzt iiooh immer die Graieu Hugo und Iloinricli
im Speiergau nach dem Vorgänge Schopflins dcD Etichouen beigezühlt
werden Schöpflin, Als. iUustr. II, 517, lien sieb zu dieser Au&teUung
verleiten, weil nm diese Zeit auch im Unterelsass (Nordgau) ein Hugo
nnd Heinrich ans dem Hause der Etichonen als Grafen auftreten; aber
dieser Hugo, der Bruder des Papstes Leo IX ., ist bereits gestorben, wäh-
rend Graf Hugo im Speiergau sich noch im Jahre 1057 nachweisen lüsst
(Kcmling 1. c. 47 u 48, Stumpf 2535 u. 2539). Damit fällt jeder Grund
fort, der fiir die Zugehörigkeit des nachfolgenden Grafen Heinrich zu dem
(icschlecht der Etichonen tspiache. Vgl. auch meine genealog. Unter-
suchungen II 1. c. p. 107. — ^) Der Text der Urkunde ist schlecht Qber-
liefert, namentlicb was die Bestimmung des Vogtrechtes anbetrüTt Da heisst
es in dem Abdruck im Chr. SponheimenBe, dass nach dem Ableben des
Grafen, si haereditas eins sorte duali beredum personis distributa fueriiis
qui per praedia pcrtinentia ad c astrmn videlicet Dille . . possederit, die
Vogtci besitzen soll. Fiir Dille haben nun die spätem Drucke ville enien-
diert nnil daim unter dtn- betreffenden Burg, wozu Schwabenheim gehören
Boll, Spanheim verstanden. Das war eine emendatio in peius, denn Dill
auf dem Hunsrück (Kr. bimmeru) ist eine der ältesten Yesteu der bpau-
beimer, und bei der ersten grossen Erbteilung der Spanheimer um 1234
blieben Burg Spaaheim und Veste Dill noch Gemeinbesits. Es liegt anf
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176
Witte.
Damit stimmt überein, dass seine Gnttin in der Lage war,
dem Kloster Spanheim selbständige Schenkungen zuzuwenden.
Diese Stellung des Grafen Eberhard in Rheinfranken wurde
noch erheblich verstärkt dadurch, dass er auch die Gaugraf-
schaft in dem damals noch ungeteilten Neckargau erwarb*^)
Er war hier der Nachfolger des Grafen Werner,*) der jener
salischen Nebenlinie angehorte, die man kurzweg die Wer-
nerisehe nennt, und die ausser in Hessen auch im Worms* und
Speiergan eine bedeutsame Stellung einnahm, und es ist wohl
möglich, dass Graf Eberhard diese Stellung gewann nat der
Hand seiner Gattin Ida, deren Herkunft unbekannt ist, mag
sie nun eine Tochter^) des Grafen Werner oder sonst mit
ihm verwandt gewesen seiu.
III.
Es ist jetzt die Stellung der Mechtild*) innerhalb des Ge*
schlechtes der Nellenbnrger, die bis dahin noch recht unsicher
war, genau festzulegen. Mit dem Grafen Burchard, dem Sohn
Eberhards V., erlischt das Geschlecht der Nellenbnrger im
der Hand, dass wie Schwabenheim so anch Dill, an dem die SchutKvugtei
aber das Kloster haftete, mit der Hand der Hedwig an Graf Megiohard
gckoninieii ist«
Es ist noch daxiuf hhianweisen, dass schon vorher die NeOen-
bnrger m der Gegend begfitert waren, indem bereits Graf Mangold 967
von Otto m. ein predinm in loco Badon im Vtgua ab proprietas erhielt
Vgl. Krüger 1. c 686. — Wenrk. Hessische T.arulesgeschichte III, Iß ff.
— ') Baumann. GanprafVcliafton S. 1<)7. liat diese VHrmtituntr aufgestellt,
die mir wohl aimehmhar erscbi^int, womit alu-r die na« liher anzuführende
Beziehung tlor Grafen von Lauieu mit den Xellcnburgfru zu vergleichen
ist. Die Aufstellung Krugers (S. 591), dass 4Jer als Graf im Neckargau
erwähnte Wemher jener WezU von Zolorin gewesen war, der 1061 flUlt,
entbebrt jeglichen Stfitzpunktes. Dass es sich hier um den Graf Werner
aus dem Hessengan handelt, wird in hohem Grade wahrscheinlich dadurch,
dass eine Generation sp&ter wieder ein Graf Werner dieses Stammes, der
Gatte der AVillehirg von Achalm, als Graf im Neckargau auftritt. —
*) Da Schwabenheim dem Wormsgau in seiner ursprünglichen Au^dt hnung
angehört (vgl die Beschreibung dos Wormsgaus von I.amey in Bd. i,
8. 21Mf. und dit.- ro« Nalicraues von demselben Verf. in Bd V, S. 127fl.
der Acta acad. Theodor, l'alat.), so haben Lehmann und seine Vorgänger
daraus die Abstammung der Hedwig von den «alten Grafen des Worms-
gau* gefolgert.
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über die ältereu Grafen von Spanheim.
177
Mannsstamme. 0 Als Hatiptert)e erschefnen zwei Brüder, die
Graf Burchard selbst als seine Neffen (ncpotes) bezeichnet.
Der eine, Dietrich, der vordem als Graf von Bürgeln erscheint,
folgt dem Oheim in dem Stammbesitz und führt auch den
Namen des Geschlechtes weiter; der andere, Graf Adalbert
von ^lörsberg, wird bei Lebzeiten dos Grafen Burchard Vojit
Uber das reich bep:abte Familienkloster Allerheiligen zu Schalf-
hausen. ^) Er übernahm auch den Familienbesitz der Nellen-
burL^er in Rheinfranken und hinterliess ihn seiner Tochter,
der Gräfin Mechtilde von Spanheim, und ihrem Gatten, dem
Grafen Meginhard. Das wird sich aber in der Hauptsache
nor auf die Eigengflter beziehen; wenigstens hat der Span-
heimer nicht vermocht, seinem Schwiegervater in allen seinen
Leben zu folgen. Das geht hervor aus einer bisher nicht an-
gezogenen Verfügung des Erzbischofs HOlin von Trier, wel-
cher der Abtei Himmerode, m der Eifel gelegen, Wingerten
in der Pfarrei seines Hofes Chemeta (Kaimpt, Kr. Zell an der
Mosel) schenkt, die aus den Lehen des Grafen Albert von
Morsberch unter seinem Vorgänger (Albero) wieder ans Erz-
stift gefallen waren. ^)
Da das Erlöschen der Nellenburger im Mannsstamm mit
Graf Burchard feststeht, niiiss selbstverständlich die Geschlechts-
folge auf weiblicher Erblinie beruhen. Nun will es aber das
Unglück, dass zwei Töchter, beide namenlos, des Grafen
Eberhard V. bezeugt sind. Bei den verwandtschaftlichen Be-
ziehungen, in denen später das Geschlecht der Grafen von
Laufen zu dem Nellenburger Famflienkloster Allerheiligen er^
scheint, ist die Vermutung aufgestellt worden, dass die eine
Tochter in dies Geschlecht hineingeheiratet habe. Es ist na-
mentlich der Erzbischof Bruno von Trier der sieh später
des Klosters Allerheiligen in dessen Streitigkeiten mit dem
Klostervügte, eben dem Grafen Adalbert von Mörsberg, an-
nimmt, und dieser Erzbischof nennt nun die Grafen Eberhard
und Burchard seine proximi cognati*) und wird selbst ein
I) Zuletzt eneheint er um 1106. Baamann, Die ftltesteu Urkanden
Too AnerheiUg^ in Schaffliaiueii in Quellen zur Schweiser Geschichte
m, 71. ~ >) 1. c 67. ~ *) Beyer 1, 667. Olme Datom e. 1167. —
Pftr ihn finde ich noch einen Bruder, namens Gottfrid als Chorbischof
nnd Archidiakon zu Trier 1068—1121. Vgl. Beyer 1, 606. — Ban-
mann 1. c. 100.
Z«itfchr. f. tiMcb. i. Obtrrli. N. F. JU. 2. 12
uiyiii^ed by Google
178
Witte.
andermal consanguineus des Grafen Eberhard V. genannt.*)
In diesem Fall aber begreift man nicht, warum nicht aucli
die Brüder des Erzbischofs, die Grafen Heinrich und Poppo
von Laufen an dem Nellenburger Erbe teilgenommen haben.
Zudem türmen sich sehr bedenkliche chronologische Uindernisse
auf. Der Annalista Saxo berichtet nämlich zum Jahre 1026,
wie der Bruder des Erzbischofs und des Grafen Poppo II.
▼on Laufen, Graf Heinrich, Ida, die Tochter des Grafen Bern-
hard Ton Werte, eines Bruders der Kaiserin Gisela, heim-
geführt habe. Jedenfalls liegt hier ein Rechenfehler des Anna-
listen ?or, da sonst zwischen dem Hochzeitstag des einen
und dem Todestag des andern Bruders') beinahe ein ganzes
Jahrhundert läge; auf keinen Fall aber kann man aJsdann
die Mutter dieser Brttder für eine Toditer des Grafen Eber-
hard halten, dessen Gattin selbst erst nach dem Tode ihres
letzten Sohnes, des Grafen Burchard, nach 1105 die Augen
schloss. Viel eher könnte man unter diesen Umständen Ida,
die Gattin Eberhards V., für ein Mitglied oder eine Verwandte
des Hauses der Grafen von Laufen halten. Hingegen nimmt
Graf Adalbert von Wiesneck und Uaigerloch an dem Nellen-
burger KrV»p teil, und diese Thatsache fände eine sehr einfache
Erklärung, wenn man ihn als Gatten der einen Tochter des
Grafen Eberhard betrachtete. Dass er noch bei Lebzeiten
derselben als Mitbesitzer in Schaffbausen erscheint, dürfte in
dieser Hinsicht nichts ausmachen; auch Graf Adalbert von
Mörsberg ist noch bei Lebzeiten des Grafen Burchard Vogt
von Allerheiligen geworden und ebenso nannte sich sein Bru-
der Dietrich bereits vor dem Ableben des Oheims Graf von
Neuenbürg. Und in dieser Hinsicht wäre noch anzuführen,
dass in dem letzten Rechtsakt, der unter der Vogtei des Grafen
Burchard seitens des Klosters Allerheiligen Überliefert ist, in
der Zeugenreihe nach dem Grafen Burchard als Vogt angeführt
werden: Dietrich von Bürgeln, Adalbert Graf von Wiesneck,
sein Bruder Bruno, der spätere Kanzler Heinrichs V., Adalbert
Graf von Kiburg'); damals hätte demnach Graf Burchard seine
Erben um sich versammelt gehabt
L c 161. YgL Mi€h Tnmbfllt. Bnmo Fnacos natione insigiiis
DobiHtate ntpote quem pater Ainoldns es nobillisiiiia AdeDieida matie
genuerat. Stalin, WOrlembefg. G«8chichte H, 416. — ^) Erzb. Bruno
lioa— UM. — •) Bannuttin SA. Der Mitbeaita des Grafen Adalbert von
^ lyui^L,^ 1 y Google
über die ftltefen, QmSai Ton Spenheiiii*
179
Hier ist der Graf von Kiburg von uns mit gutem Grund
dem Grafen Adalbert von Mörsberg gleichgestellt. Damit
werden wir übergeleitet zu der nicht minder schwierigen
Frage Uber die Herkunft der beiden Brüder Dietrich Graf
von Bürgeln und Adalbert Graf von Mörsberg. Name und
Besitz weisen sie nach dem Thurgau.') Was für den einen
Bruder gilt, trifft auch für den andern zu. Die Burg Mörs-
berg liegt bei Winterthur, und Graf Adalbert selbst wird ein-
mal Graf von Winterthur genannt.*) Mit Fug und Recht
konnte er sich aucli demnach Grat' von Kiburg nennen, denn
er gehörte dem Geschlecht jener Thurgaugrafen iin, denen
Kiburg gehörte. Soweit ist Gisi beizupflichten; alsdann aber
beginnen die Scliwierigkeiten. Nach dem eigenen Zeugnis
des Grafen Burchard haben wir die beiden Brüder als seine
Neffen, d. h. in diesem Falle als seine Schwestersöhne zu be-
trachten; denn wenn auch das Wort nepos unter Umständen
in weiterem Sinne zu fassen ist, so ist zunächst doch an der
wörtlichen Bedeutung festsuhalten. Die Schwierigkeit besteht
nun dnerseits darin, dass noch ein zweiter Graf Adalbert
von Kiburg auftritt; anderseits handelt es sich darum, dem
Qrafen Adalbert von Morsberg-Kiburg seine Stelle innerhalb
des Geschlechtes der Thnigaugrafen anzuweisen.
Die Tochter des letzten Thurgaugrafen Adalbert, der mit
dem Papst Leo IX. gegen die Normannen gezogen und in
Apulieii gefallen war, Adelheid von Winterthur und Kiburg,
hatte den Grafen Hartmann von Dillingen geheiratet; aus
dieser Ehe waren drei Söhne entsprossen, von denen der
Stammhalter Adalbert das Geschlecht der Grafen von Kiburg
begründete die in der Geschichte der oberrheinischen Land-
schaften eine so bedeutsame liolle spielen. Beide Adalbert
haben es sich gefallen lassen miissen, dass sie zusammen-
geworfen oder mit einander verwechselt wurden^); in diesem
WmMtk findet jedoch beowre ErUinmg toi Stunmeigemefaiidiaft mit
den KeDenlmriem. YgL mein Boeh „Die Slten Hoheniolleni und ihre
Bedehonien snm Ein«'* 8. 27.
») GfSf Dietrich von Bürgeln finde ich zuerst 1092 Febr. 26. Bau-
Bitim 18. — ») Gisi 1. c 352. — ^' Vpl. Pipitz, Grafen von Kilmrg S. 20flF.
Neugart, Episcopat. Constant 131, welche die beiden Adalbert zusammen-
werfen. — ♦) Steichele, Histmn Augsluirg III, S. 92—95, begeht diesen
Fehler, wenn er dem Graten Adalbert von Dillingeu-Kiburg den Rechts*
akt bezüglich Illuau zuweist, worauf gleicli einv^dien ist. Btomann in
12*
180
Witte.
Fall lässt sich die Sache allerdings leicht richtig stellen, denn
Adalbert von Mörsberg-Kiburg war ohne nuinnliclie Erben.
Anders steht es aber mit seiner Herkunft, bei der gleichzeitig
mit seiner Eigenschaft als nepos und Erbe des Grafen Bur-
chard von Nellenburg zurechnen ist; Gisi sapponiert nun dem
Vater des Grafen Adalbert von Winterthur und Kiburg, welcher
vielleicht Liutfrid geheisseo hat, als Gattin eine Tochter der
oft erv^hnten Hedwig von Nellenburg, die somit Schwester des*
Grafen Eberhard V« und Tante Bnrcbards von Nellenburg
gewesen wäre. Aas der Ehe dieses Grafen Lintfrid 1. ent-
sprossen ausser Adalbert noch zwei Söhne, Liutfrid n. (f 1052
im Böhmenkrieg) und Hermann, Abt von Einsiedeln, der con-
sanguineus des Papstes Leo IX. und mit ihm cognatione iunc-
tus bezeichnet wird. Bis dahin kann man diese Aufstellung
gelten lassen, ^vcil .^ie die Verwandtschaft des Geschlechts
mit dem Etichonen Leo IX. erklärt; was aber darüber hinaus-
geht, ist unhaltbar. Die Brüder Dietrich von Rürglen-Nellen-
burg und Mörsberg-Kilnu g sollen nämlich, nach Gisi, Söhne
jenes Liutfrid I!. gewesen M'in; irgend einen Beleg aus den
Quellen hierfür giebt es nicht. Es handelt sich also ledi{j;lich
um eine hypothetische Aufstellung, der nun zunächst schwere
chronologische Bedenken gegenüberstehen. Es ist zunächst
nicht richtig, dass Graf Adalbert nach 1111 in den Urkunden
nicht mehr erscheint, er ist erst 1124/25 gestorben 0; jeden*
falls würde es sieb also um einen Zeitraum Ton mindestens
74 Jahren handeln. Das wttrde nichts AnffiUliges haboi;
dieses Mindestalter des Grafen Adalbert wächst aber erheblich,
wenn man einerseits in Betracht zieht, dass Graf Eppe von
Nellenburg im Jahre 1009 heiratete und bereits gestorben
war, als s^ Sohn Eberhard V. noch „in der iugende was**,
anderseits an das Altersverhältnis der Nachkommen des Grafen
Adalbert durch seine Tochter Mechtilde denkt. Ausserdem
sieht man nicht ab, wie auf solche Weise die beiden Brüder
Adalbert und Dietrich dazu kommen, Alleinerben des Nellen-
burgers zu sein; nachdiiii der Mannsstamm der Nellenburger
einmal crluschcn war, waren auch die Dillin^'cr Miterben ge-
wesen. Unsere üilfsquellen reichen nicht aus, diese zwei Brü-
den Nachirägeu za seiiiem Urkmidenwerk 8. 186 siebt imomlichenreise
in dieien Fehler eine Beriditigong.
1) BeiOgUdi des Grafen Dietrich, der 1108 nacb Oisi gestorben sein
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Ober die ftlteran OitÜNi ▼on Spaoheim.
181
der in gesicherter Weise unterzubringen, und schliesslich mag
noch daran erinnert werdeni dass es um 1050 noch eine Ki-
burger Nebenlinie*) der Thiirgaugrafen gab, auf die man mit
demselben Recht die beiden Brüder zurückleiten darf. Wenn
es sich also darum handeln soll, an bisherige Vermutvngen
eine neue anzureiben, so wäre es diese, die den Vorzug hat,
keine zu nahe verwandtschaftliche Beziehung zu den Nellen-
buiigern zur Voraussetzung zu haben. Auf alle Fälle aber
betrachten wir die Brüder Dietrich und Adalbert als Schwester»
söhne des letzten Nellenburgers.
Graf Adalbert glich sehr wenig seinen frommen Vorfahren
und das Kloster Allerheiligen führte bittere Klagen über seinen
bösen Vogt. Da trifft es sich nun merkwürdig, dass in den
westlichen Gauen des Reichs ganz alinliche Klagen über ihn
erschallen und hier gar der Bann deshalb über ihn verhängt
wild. In seiner Histoire de Lorraine hat Cahnet eine Ur-
kunde in späterer schlechter französischer Übersetzung ver-
öffentlicht, mit der die lothringischen Lokalliistoriker nichts
haben anfangen können. Seitdem ist diese Urkunde im lateini-
^en Urtext herausgegeben und durch eine zweite Urkunde
das ganze Verhältnis klaigestellt') Darnach hatte Albertus
comes Morsperoensis, vir suromae discretionis eine Tochter')
des Grafen Dietrich L von MOmpelgart und Bar geheiratet^)
und war somit in Verbindung mit einem Geschlechte getreten,
das als eines der vorndimsten der abendländischen Christen-
heit galt.') Über die Mitgift seiner GaUin geriet er in Streit
mit der Abtei St Denis, deren Besitzungen im Saar- und
Bliesgau er als dazu gehörig in Besitz genommen hatte. Kein
Geringerer als der berühmte Abt Suger von St. Denis that
ihn daiUr in den Baun, und erst nachdem sich der Graf zu
•on, Termag ich nichts nadiii^rflfeiL Nadi CUd wlre •!«> Adalbert
(•nUel stt Burchaid von NeUenbuig m setsen.
«) Gin 1. c 858. — *) YieUard, Docum. . . k Iliistoire du territoiie
de Beifort 201 , 206. FOr die oberrheinische Geschichte sind diese Ur-
kunden noch nicht verwertet worden. ^) Ihr Name lässt sich nicht
bestimmen. Wahrscheinlich führt sie den in dem Geschlecht Mümpel-
gart-Bar tibliclieu Niuiieu Mathilde. — ■*) Vgl. den Artikel von Gran-
didier über dies Gcbchlecht in l'Art de v^rifier 11, 176. — Die Mutter
seiner Gattin, Ermeutrudis , war Tochter des Grafen Wilhelm m Blir>
gond und Sdiwester des Papstes Cklixt; sein Schvager irar der Bischof
Steplum von Mets.
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182
Witte.
einer jährlichen Zahlung von fünf Unzen Gold verstanden
hatte, wurde er nm 1123 freigesprochen. Ob er sich nun der
Zahlung entzogen hatte, oder ob sein Schwiegersohn sich die-
sem Abkommen nicht fttgen wollte, genug, nach dem Tode
des Grafen Adalbert brach der Streit aufs neue aus, bis
Maynardus com es Morspercensis, der die Tochter des
yerstorbenen Grafen, Bfathilde mit Namen, geheiratet und ihm
in der Grafschaft kraft Erbrecht seiner Gattin gefolgt
war, in den Ta^^en der Wahl Lothars von Sachsen in Gegen-
wart des Erzbiscliofs Adalbert von Mainz und des päpstlichen
Legaten und unter Mitwirkung des Bischofs Stephau von Metz
und lothringischer Grossen ein Abkommen traf.*)
Graf Meginhard von Mörsberg und Spanheim war somit
in das volle Krbc seines Schwiegervaters eingetreten. Als
solcher gab er für sich und seine Gattin Mathilde zu Kreuz-
nach am 21. September 1127 die Zustimmung zu der Schenkung
von lUnau, die Graf Adalbert aus Reue für frühere Sünden
im Jahre 1124 dem Kloster Allerheiligen gemacht hatte, die
aber ungilUg war, weil der Akt ohne Zustimmung der Töchter
und Verwandten des Erblassers geschehen war.*) Bei dieser
Gelegenheit spricht Graf Megenhard ausdrücklich aus, dass
ihm der gesamte Nachlass seines Schwiegervaters zugefallen
sei; wenn gleichwohl von Töchtern des Grafen Adalbert die
Diese Urkunde ist für die Geschichte der Wahl Lothars nicht ühue
Wichtigkeit und von Bcrnliardi, Lothar von Supplinburg S. 25 nacli F6-
libieu, Hiät. de üi. Denys, ungezogen, aber sehr mangelhaft verwertet
worden. IHe Thfttig^eit des pftpstlichen Lesaten bei dem Handel erwAhnt
er nicht, den Qnfen »Heinard Ton Hozsbeek" nennt er einen lotluingi-
sehen GiosBen nnd von den Zeugen führt er mir die mit ihrem Familien^
namen genannten Friedr. Graf von .Saarbrücken und Benno von Truch-
stein an; er lässt hiiipe^on aus die Grafen FuJmar, Saibert und Gottfrid.
Fulmar ist der .Sta^ltgraf von Metz aus dem Hause Lunöville, der mit
seinem Vetter oder Oheim, dem Crafeu Gottfrid von Kastel, den gemein-
schaftlichen Lehcubherru Bischof Stephan nach Mainz begleitet hatte.
Qtaf Saibert endlich ist Graf Sigebert von Elsasi^ Bruder des Enbischofr
Adalbert Ton Mains ond des Grafen Friedr. von Saarbrflcken. Vgl.
meine genealog. Untersachnngen 1 1. c. 77, II 1. c. p. 98. ~ *) Bannuum
107—109. Bestätigung dieser Schenkung wiederholt durch den Sohn des
Grafen Megenhard, Graf Gottfrid von Spanheim, 1145 zu Worms vor
König Koma<l in der Versammlung der Fürsten. Baumann IIS. Gleich-
zeitig bestätigt Graf Gottfrid auch donationcm praediorum in Lcymen
(Leymheim bei Heidelberg) a pareutibus avoque dem Kloster Allerheiligen
gemacht Neugart, Cod. dipl. Allem. 2, No. 858, von Baumann Qbersehen.
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Ober die alteren Grafen von Spanheim.
183
Rede ist, so löst sich diese Soliwierigkeit damit, dass die eine
Tochter des Grafen Adalbert, Irmentrud mit Namen, mit dem
Aussatz behaftet^) und demnach aicht erbfähig war.
IV.
Damit ist die eine Anlgabe dieser Untersnchang erledigt;
es bandelt sieb jetzt zunächst darum, die rheinischen Span-
heimer auf zwei und drei Generationen weiter zn verfolgen,
am einerseits die nötige Unterlage für die Beantwortung der
Frage nach der Herkunft des Geschlechtes zu erlangen und
iinderseits für die ältern Mitglieder des Geschlechts eine ge-
sicherte Stammtafel zu gewinnen. Es war also Graf Gottfrid,
der noch bei Lebzeiten des Vaters in das Erbe seiner Väter
eintrat. Urkundlich ist er zuerst bezeugt im Jahre 1135 in
einer Urkunde des Erzbischofs Albero von Trier für das St.
Simeonstift daselbst. Und wenn bei dem Vater die enge
Verbindung mit dem Erzbischof Adalbert L von Mainz aus
dem Hause Saarbrücken nuffallen nuisste, so schloss sich der
Sohn ebenso eng Adalbert U. von Mainz, dem Neffen Adal-
berts I., an und begleitete ihn 1140 in Gemeinschaft mit Abt
Bernhelm von Spanheim nach Rom zu Papst Innocenz II.,
von dem er kostbare Reliquien heimbrachte. Am Hofe Eon-
rads III. erscheint er nur selten, und was man zunächst von
ihm vernimmt, ist nicht gerade ehrenvoU. An dem Kriege
des Pfalzgrafen Hermann von Stahleck mit Erzbischof Arnold
Yon Mainz im Jahre 1155 nahm er in (Gemeinschaft mit Graf
P^micho von Leiningen, Heinrich von Katzenelnbogen, Konrad
von Kirberg uud Heinrich von Diez auf Seite des Pfalzgrafen
teil und musste sich daher auch wie diese der schimpflichen
Strafe des Hundetragens unterziehen. Es kann keiueni Zweifel
unterliegen, dass er in dieser Hinsicht dem Pfalzgrafen als
seinem Lehensherrn Folge leisten musste, wenngleich seine
Lehenspflicht auf anderer Grundlage beruhen mochte, als die
seiner Genossen, die mit ihrer Grafschaft von der Pfalz lehens-
abhängig waren. Es sind einzelne Lehen, wie man wohl aus
*) Meyer 1. c. 121 erwShnt diese Tbalsachc. Es musa übrigens be-
merkt werden, dass urkundlich (Baumanu 102, im llegister nicht ange-
fthrt) auch noch ein Neffe des Giaftn Adalbert, BerthoM mit Namen,
im Kloster Allerheiligen beseugt ist. — Oün 611 No. 1881. Ich ?er»
weise abrigens ein fttr alle Mal aaf die StammtaSaln.
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184
Witte.
späteren Lehenbriefen rückwärts schliessen darf, wie der vierte
Teil von Stadt Kirchberg, die Dörfer SütTerslieim und Leu-
bersheim, aber auch Hoheitsrechte wie der Wildbann im Soon-
wald und die Fischerei in der Nahe. ^)
Diese entehrende Strafe hinderte ihn so wenig wie seine
Genossen, in der Öä'entlichkeit zu erscheinen. Wir treffen
ihn als Zeugen in Urkunden der Erzbischöfe Arnold von
Mainz') und Hillin von Trier. 3) Wiederholt erscheint er jetzt
auch am Hofe des Kaisers.*) Dann schwindet er aber seit 1159
vollständig aus dem öffentlichen Leben zurttek, und er fehlt
auch bei solchen öffentlichen Akten, bei denen man seine Ge-
genwart zuYersichtlich erwarten sollte, er wird also gestorben
sein. Über den Zeitpunkt fehlt jegliche Kunde, und es lässt
sich daher auch nicht mit Sicherheit bestimmen, ob der 1165
zu Worms und 1 173 zu Speier ^) am kaiserlichen Hof erscheinende
Graf Gottfrid von Spanbeim noch der Vater oder bereits der
Sohn 161. Die spätem Faiuilieuveihaltnisse machen aber wahr-
scheinlich, dass Gottfrid I. frühzeitig gestorben ist, und so
verni'hmen wir denn 1180 bereits von Graf Gottfrid H. und
seinen Söhnen, die als Zeugen und Treul)änder in dem Siihiic-
akt zwisclien dein P^rzbischof Arnold von Trier und dem Herrn
Arnulf von Wallecourt für den letzteren auftreten. Bis dahin
hat von der zahlreichen Nachkommenschaft des Graten Rudolf
noch nichts verlautet. Einigermassen geklärt wird das Ver-
hältnis durch einen Sühneakt des Pfalzgrafen Konrad bei
Rhein zwischen dem Kloster Springiersbach und dem Grafen
Gottfrid von Spanheim mit seinen Söhnen, wonach dieser für
25 Mark auf seine Vogteirechte über Güter eines Klosterhofes
zu Traben a. d. Mosel verzichtet Unter den Zeugen werden
angeführt neben Graf Gottfrid mit seinen Söhnen die Herren
(domini) Heinrich, Simon und Ludwig von Spanbeim.^
^) Vgl. Crollius, De ducatu Franciae Rhenensis in Acta Palatina III,
470 ff. — ^ 1158 Zeuge in Urkunde des Erabischofs AnioUl für Kloster
Kupertsberg Gudenus 1, 231. Vgl. auch Stumpf, Atta Moguntina zum
22. Mai 1158 für dasselbe Kloster. — In dem bekannten Taui^chvertrag
mit liiötum WoruLs ilöU März Ü, wodurch er Burg Nassau eintauscht
Odrz II, 48 No. UL — *) 1167 Jan. 6 wa Trier 81. 8761; Apr. 4 sa
Worms St 8767; 1168 Apr. 26 u. 27 sn SMg bei Bonn St. 8806 u.
8809. — <) St 4068 u. 4149. — Beyer II, 108. 1181 Onf Gottfrid
allein Zeuge in der Urkunde des Abtes von St Alban zu Maina für die
Propstei FUnheim. G6n 132 Ko. 469. — Beyer 1. c. 100.
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über die ilteren Gnfen von Spanheim.
185
Somit treffen wir jetzt die Söhne ^es Grafen Rudolf an,
während uns Graf Gottfrid II. bereits verlässt; denn von ihm
ist fernerhin nicht mehr die Bede. Es war im folgenden
Jahre, wo sie den Besuch ihres Verwandten, des Grafen von
Hennegan erhielten.') Alsdann nahm von ihnen Graf Simon
an dem letzten Bömerzng Friedrichs I. teil und weilte 1184
bis 1186 in Italien an seinem Hofe, worauf er sich hier dem
jungen König Heinrich anschloss. Auch in Deutschland er-
scheint er sowohl am Hofe Heinrichs als auch an dem-
jenigen des Kaisers.^) Darauf nahm er mit seinem jüngeren
Bruder lleinrieli. der bereits 1189 zu Adrianopel starb, am
Kreuzzuge dos Kiiisers teil; auch er mag hierbei den Tod ge-
funden haben, denn er ist seitdem verschollen. Wenn nun
am 29. Dezember 1191 ein Graf Heinrich von Spanheim zu
Hagenau an einer Gerichtssitzung Heinrichs VI. teilnimmt^),
so liegt auf der Hand, dass derselbe nicht zu der schon er-
wähnten Nachkommenschaft des Grafen Rudolf gehören kann;
was aber für ihn gilt, moss auch für seine Brüder zutreffen,
die Grafen Albert^) und Ludwig; alle drei erscheinen im Juni
1193 zu Koblenz als Zeugen in einer Urkunde Henrichs VL
fOr das Erzstift Edb.') Sie sind also die Söhne des Grafen
Gottfrid, die bereits einmal genannt sind.
Von ihnen weilt seitdem Graf Albert in der Umgebung
des Kaisers; er nimmt teil an seinen beiden letzten Zügen
nach Italien, und einer der letzten Akte Heinrichs ist es, dass
er am 12. September 1197 den Grafen mit dem königlichen
Gut zu Monzingen belehnte, wo er und seine Brüder ®) sclion
Rechte besassen.
') Einen der früher angefülirten peistlinhen Brüder trifft man im
Jahre llSl an. Da bchlicbtet Erzbi^ckul AiiioM vou Trier einen Streit
des Abtes ßeinher von St. Martin sa Trier mit Albert von Spanheim,
den Ffeetor Betidast«! wegen des Zeimten vom abteilichen Hof in
Oiadia. Bejer L c. 88. — *) Die Belege bei QOr. Graf Ludwig von
gjMiliahw TCraeichne ich noch 1189 in der Lchensurkuude des ErzbÜBCb*
Philipp von Köln für Pf. Konrad über Burg Stahleck und die Vogtei zu
Bacharach, Beyer 1. c. 133: desgl. (1190) in Urkunde Erzbisch. Joliauns
von Trier für Kloster Sprenkiisbach 1. c. 155. — ') (»örz 18o No GGl.
Er ist auch Zeuge zu Worms 1192 Aug. 29 in Urkunde Heinrichs Vi.
lur Mainz 1. c. IUI Iso. G85. — *) Dieser Graf Albert kann aelbetrer-
atiiidttcli niclit der Pfiunrer von Bendcastel aein. ^ ^) Lacomblet 1, 589.
HenricQB eomce d« Spanheim et fiatree eiti Albertos LodowicoB. — *) Acta
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186
Witte.
Bis dahin Hessen sich die beiden Spanheimer Linien aus-
einanderhalten; schwierig wird es aber, wenn am 27. Mai 1197
Pfalzgraf Heinrich, um seinen Ereuzzug antreten zu können,
ztt Stahleck den Grafen Heinrich, Albert und Gottlrid von
Spanheim flir 650 Mark comeclam in Meineveldt ex illa parte
Mosellei), für 650 Mark die Dörfer Engelstatt und Hedenes-
heim nnd für 100 Mark das Dorf Sickenbach veräussert.
Mit Sicherheit kann dieser Gottfrid III. nicht eingestellt wer-
den, aber so wie früher die drei Brüder zusammen auftraten,
sollte man meinen, dass jetzt nach dem Ausscheiden Ludwigs
der jüngste, der nun zu seinen Jaiiren gekommen, eben Gott-
frid III. hinzugetreten wäre. ^) Völlig hilflos ist man bei
zwei weiteren Spanheimern, die um diese Zeit auftreten. Da
ist /uruichst ein Graf Walram „in" Sjjanheim, der 1192 als
Zeuge erscheint, da die Gebrüder Gottfrid und Friedrich von
Virneuburg dem Erzstift Trier ihre Grafschaft als Lehen auf-
lassen«*) Zunächst geht aus der angeführten Bezeichnung
hervor, dass dieser Walram Teilbesitzer der Grafschaft Span-
heim ist; der Name Walram weist sodann auf verwandtschaft-
liche Beziehungen zu dem Limburger Herzogsgeschlecht hin,
und so mag man ihn dem Rudolfinischen Zweige zuweisen*
Etwas mehr weiss man von einem Grafen Gerlach*), dessen
Palat. 6, 186. üngenanes Regest bei Gön 222, No. 806, wo Tonuatlich
infolge eines Drackftihlera Bruder anetott Brflder steht
1) Dss heisst auf der Seite, wo der Ausstellnngsort StaUeck bei
Bacharach liegt, also auf dem rechten Moselufer. Beyer 212. Vgl. auch
die Ciaubcscliieibmi{,' 1. c. XXVII. Heddesheim bei Kreuznach, Eugel-
stad bei Oberingclheini in Hheinhesseu. — ') Vgl. die spatem Ausführ-
ungen. — 3) Beyer II, 16G. — Wenn ich auch sonst von den Aus-
führungen Lehmanns Abstand nehme, muss ich hier doch auf einen Funkt
eingehen, aus dem weitere Irrtümer entspringen könnten. Lehmann S* 18
stellt niinUch diesen Graf Gerlaeh gleich mit einem Grafen Qeriach de
Nuenbuic, der 1180 in der Stiftongsnrkunde des Grafen Ludwig Ton Saar-
Wtfden für Kloster Werschweiler als Zeuge eiscbeint, indem er davon
ausgeht, dass Nuenburc eine spanheimische Veste war, wie das im Anfang
dieser Untersuchung bemerkt worden ist. Diese Orafen von Nucnburc
sind bisher noch nicht bezüülicb ihrer Herkunft und Zugehörigkeit nach-
gewiesen worden. Es ist bekannt (Crollius, Die Graten von Veldenz Acta
II, 256), dass im Anfang des 12. Jahriiuuderts von den i^michoneu, den
Nahegaugrafen, sieh du Geschlecht der GmUm von VeMeni abaweigt,
die in den nfldisten Generationen den Namen Gerlach fUiren, daneben
aber auch des Namens Emicho sich weiter bedienen. Den Familiennamen
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über die ftlteren Gniisn von Spaiiheim.
187
Name auf Heirat seines Vaters mit einer Tochter aus dem
Veldenzer Stamme hinweist. Er schlichtet 1193 einen Streit
über Wald und Weide zwischen dem Kloster und dem Dorfe
Spanheim und es scheint demnach, das8 er die Togteilichen
Bechte über Kloster S|Minbeim besass*); somit wäre er damals
nach der Vogteiordnung des Grafen Megenhard der älteste
regierende Graf von Spaoheim gewesen. Damit stimmt es,
dass er in Spanheim selbst die peinliche Gerichtsbarkeit ans^
übte und 1198 den Schnltheiss des Dorfes, Dmtwin mit Nar
men, wegen Todschlags hinrichten Hess.*) Er übte also die
Herrschaft aus in der spätem sogenannten vordem Grafschaft
Spanheiiii, und wir erinnern uns, dass in Spanheim und Kirch-
berg Balduin von Ilennegau die Söhne des Grafen Rudolf vor-
fand. Mit ziemlicher Sicherheit ist er als Enkel des Grafen
Veldems weise ich zaent naeh fSr das Jahr 1129 in einer Urkunde £b*
Adalb. T. Iis. für KL Umbiug (Acta PaUt 8, 88), seitdem noch wieder-
holt nnt sdnem Bnider Emicho, dem Nahegangralen, der sich nadi Kir-
berg tmd Sniideburg benennt Dabei mnss bemerkt werden, daas der
Name üerlacli sehr selten geführt wird; um diese Zeit kommt er nur bei
dem Gcschlechte Isenburg vor, bei dem er ebenfalls ständig ist. Die
beiden I>rüder treton zuletzt zusammen 1135 auf in einer Urkunde des
Eb. Albero von Trier für daa Simeonstift zu Trier (Görz 511, No. 1881).
1140 tritt die definitive Trennung in beide Linien ein; da dnd Konrad
Graf von Kirberg und sein Bnider, dessen Name sich später als Emicho
heiansstellt, der sich nach Bomenebnrg und Flanheim nennt nnd das
(ieschlecht der hirsuti comites (Raugrafen) begründet, Zeugen in einer
Urkunde Konrads St. 3406. Die Fortsetzung der Veldenzcr Linie lässt
sich schwerer feststellen wegen der Gleiclilieit dos Vornamens. 114G muss
aber auch Gerlach I. von Veldenz gestorben sein, denn es ist nicht wahr-
scheinlich, dass in einer Zeugenreihe Graf Konrad von Kirberg vor seinem
Oheim Gerlach von Veldenz angeführt wäre (Crollius 1. c 267). In dem-
selben Jahre erschehit non aoch ein Emmecho c de Nnenbnrc als Zeuge
in einer Urkunde Kb. Heintichs von Mains filr Kloster Betters (tindenos.
Cod. dipl. Mogunt. 1, 177) und bei der Verleihung der Kirche zu Geisen-
heim an das Mainaer Domkapitel als Embrico de Novo Castro. 1. c.
p. 182. Ebenso erscbeint mch 1149 ein Gerlacus c. de Novocastro als
Zeuge in einer Urkunde Kourads III. iSt. Ü505). Da nun auch ein Grat
Emich von Veldenz naeliwoisbar ist (115'J Juni Eb. llillin von Trier für
das Euchariuskloster Gürz 2, 47, No. 158), su wird man die beiden Grafen
Gerlach und Emicho de Knenburc gleichsetaen dflrfen mit den Grafen
Oerlach und Emich von Veldens und demnach auch den 1180 angefahrten
OsrhKh c de Nuenburc fftr den gleichnnmigen Yeldenzer halten mttssen.
1) Chr. Sponheim 268. ^ *) 1. c 268.
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Witte.
Rudolf anzusetzen, der naturgemäss au Alter die Urenkel des
Grafen. Megenhard übertraf.
Sein Rechtsnachfolger ist Graf Albert Als dieser im Jahre
1201 einen Kreuzzug antrat, übertrug er die Regierung der
Grafschaft dem Abte Rupert yob Spanheim und übernahm sie
aus dessen H&nden im Jahre 1203 zurttck. Bei dieser Qe*
legenheit schenkte er dem Kloster ausser Reliquien und Kost-
barkeiten das Dörfchen Auen bei Monzingen. Zum letzten
Male tritt er als Zeuge auf in einer Urkunde des Erzbischofo
Johann von Trier vom 15. Juli 1204 für Klostei* Altenkamp'X
und da nun späterhin Graf Johann, der Sohn des Grafen
Gottfrid III., als Herr dieser vordem Grafschaft erscheint, so
muss demnach wie früher Graf Walrani und Gerlach so auch
Graf Albert ohne Erben verstorben sein.
Wie Graf Gcrlach und Graf Albert von Spanheim mit ein-
ander bezüglich der vordem Grafschaft in Verbindung stehen,
SO Graf Heinrich und Gottfrid U. bej^üglich der spätem „hin-
tern" Grafschaft. Bereits bei Gottfrid H. waren Vogtei- oder
Territorialrechte zu Traben a. d. Mosel festgestellt. Über Graf
Henrich liegt nun eine Urkunde vor, die wenigstens über die
Besitzverhältnisse des Geschlechts an der Mosel und ihren
Ur^rung einiges Lieht verbreiten kann. Nach dem Verzeichnis
der Erwerbungen des Erzblschofs Johann für das Erzstift Trier
erwarb derselbe gegen Ende des 12. Jahrhunderts von Graf Hein-
rich von Spanheim Burg Starkenberg an der Mosel, die Burg
Harn und die Hälfte der Burgen Ouren und Clerval (Clerf)
und 10 M;iiisus in Lunenbach und überliess ihm diese Be-
sitzungen wieder als Lehen; und in derselben Weise erwarb
der Erzbischof von den) Grafen Friedrich von Vianden die
beiden Burgen zu Dudelendorf sowie Burg Garland und be-
lehnte ihn damit. Mit Ausnahme von Starkenberg, das den
Mittelpunkt des Spanlieinier Besitzstandes an der Mosel bil-
dete, lagen die hier angeführten Burgen in der Eifel im Biet-
gau, und zwar durchsetzten die Spanheimer Burgen die Graf-
schaften Vianden.*) Unter diesen Umständen könnte man
geneigt sein, an gewisse Beziehungen zwischen beiden Ge-
1) 1. e. 200, 261. — *) Gön H, 271 No. 960. — «) Oarlaat ist nicht
nftchsaveiaeii, nach B^er TiflUeicht bei Schöneck (Belle-Coete). Loneii-
bacfa gehörte vielleicht lu Bhiafeld bei Spaag, Kr. WittUch.
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über die iltereu Grafen tod Spaubeim. 139
schlechtem 0 2U denken. Merkwürdig ist auch, dass das
Erbbegräbnis dieser Starkenberger Linie der Grafen von
Spanheim sich im Kfoster Himmerode befindet, das in der
Eifel gelegen gewissermassen eine Brücke bildete von Starken-
berg nach der Grafschaft Vianden und den Siumhcimer Bur-
gen daselbst. So fand auch Graf Heinrich dort sein Begräb-
nis mit seiner Gattin Lifeta und nach ihm Graf Gottfrid Iii.
mit seiner Gattin Adelheid von Sain^), und (loch standen we-
der die Grafen von Vianden noch die von Spanheim in irgend
welcher Beziehung sei es zu dem Begründer des Klosters,
dem Erzbischof Albero") von Trier aus dem lothringischen
Hause Montreuil, sei es zu dem Kloster selbst. In der langen
Reihe der Klosterarkunden bis zur Zeit des Grafen Heinrich
erscheint nicht einmal unter den Zeugen' irgend ein Vertreter
der beiden Familien und ebensowenig wird irgend eine Schenkung
▼on dieser Stite angeführt.
Es entsteht natürlich die Frage, woher dieser Besitz der
Spanheimer stammen mag, der immerhin weit genug von dem
Stammbesitz des Geschlechts im Nahe- und Wormsgau und
auf dem Hunsrück entfernt ist, uml sehr wahrscheinlich han-
delt es sich hier um einen Erbfall infolge des Erlöschens
eines Geschlechtes in dem zweiten Jahrzehnt des 11. Jahr-
hunderts, das an der Mosel eine bedeutsame Rolle gespielt bat.
V.
Es ist ein Geschlecht, das man nach seinem ständigen
Vornamen daqenige der Bertold -Bezelin bszeichnen kann*)
und das sich durch zwei Jahrhunderte hindurch im Bietgau
1) Übw tlie iiiteste Gesdiichte der Grafen von Vianden weiss asn
überhaupt nichts; was Neyen, Hist. de la ville de Vianden et de ses
comtes darüber bringt, kann nicht genügen. — ^) Lehmann 17 u. 18
bringt diese wicbtiL'c Niuliri(bt nach Zillesius, Gencalogia Spoulu mia,
der sich seinerseits aul <irabiiischriften zu Himmerode beruft. LikUi
wird vermutlich ein Lesefehler für Liseta, Liaetta Min aadi Analogie
von Laufeta, Lraretta, Loietta, einem in diewr Orenzgegend hiaflg vor-
kommenden Namen. ^ >) 1181^1162. — *) Yfß. Draodt, Die Grafon
▼on Xflring in den Fonchungen mir deutschen Geschichte Bd. 2:?, der aber
den Fehler begeht, Bertold ond die davon abgeleitete Kosefoi-ui Bezelin
ftr Ewei verschiedene Namen und somit auch die betrelfemlen Namens-
Irilger tVir verschiedene Personen zu halten. Kniger nimmt in seinen
Untersuchungen über die Zähringer auf diese Bertold-Beselin nicht Bedacht.
190
Witte.
sowie im Mayenfeld uiul Trechirgau, dio zusammeu ein geo-
graphisches Ganzes bilden, nachweisen liisst. Als Stammvater
des Geschleclits wird Bertolf, ein Sohn des Grafen Gebhard
von Lahngau, des Ahnherrn der Konradiner angesehen. Das
mag dahingestellt bleiben. Geschichtlich nachweisbar ist ein
Graf Bertold zuerst im Jahre 9C6 im Moselgau; da schenkt
Gtto I. am 8. Januar 966 an Kloster St. Maximin seine Höfe
£mmei and Winterich im Gau Moselgowe in der GralBchaft
des Grafen Bertold.*) Bei dieser Beziehung zu St. Maximin,
die Bich noch lange verfolgen ISsst, wird man dann auch jenen
Grafen Bertolt, auf dessen Fttrhitte Otto II. dem Kloster St.
Maximin im Jahre 973 früher entrissene Güter im Speier-,
Worms- und Nahegau zurückgiebt, mit jenem Grafen Bertold
gleichstellen dürfen, und yon der Grafechaft des Grafen Bezelin
vernehmen wir sodann wiederum im Jahre 996, als Otto III.
der Abtei St. Maximin Marktrecht und Münzstatte zu Wasser-
billig verlieh. 2) Noch einmal wird die Grafschaft des Grafen
Bertold im Moselgau erwähnt im Jahre 10 IG, als Kaiser Hein-
rich an Kloster Prüm ein Gut im Dorf und in der Gemarkung
Munzervelde schenkte.*) In derselben Weise tritt zuerst im
Jahre 992 ein Graf Bertold im Trechirgau auf; die Güter,
welche der Kaiser zu Werlau und Hungeroth*) an die Kirche
von St Goar schenkte, liegen in seiner Grafschaft, und in ihm
müssen wir nun auch jenen Bezelin erblicken, dem Otto IIL
994 das Gut Domnissa (Denzen, Kr. Simmem) im Nah^u
schenkte.*) 988 geschieht der Grafschaft des Grafen Bezelin
im Meineveld Erwähnung, und so heissen auch die Grafen in
diesen beiden benachbarten Gauen unter der Begierung Hein-
richs II. Unter diesen Umständen drängt sich von selbst die
Vermutung auf, dass es sich bei diesen drei zusammenliegenden
Gauen um einen und denselben Grafen Bertold-Bezelin han-
delt.*) Für die beiden zuletzt genannten Gaue lüsst sich das
Gi'n-z II, 593 No. 2141; bei Stumpf noch nicht verzeichnet. —
») St. 1095. — 3) Monzelfeld, Kr. Bernkastel, Görz II, 598 No. 2164;
bei Stampf nicht verzeichnet. — ♦) Gorz 1. c. 596 No. 2150; desgleichen.
T-> *) St 1056. Das geht uuä dcu sputern BesitzTerhältnisäen hervor.
NMh Oflnther, Cod. dipL Bheno-Mosdhuras trigt die üriconde dis alte
Übenehiift: Otto res donat BeeeUno comiti MoaeOeiiai praediom. —
*) Bertold-Beieliii im Tieehirgau St. ISOe, 1416, 1714, in Meinefidt
St. 1411» 1672, 1798, Uer mit der Namensform Pertolt
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über die älteren Graten von Spauheim. i^i
dirtikt nachweisen, denn 1019 Mai 20 schenkt Heinrich II. an
Kloster Kaufungen bestimmte Oite in der Grafschaft des
Grafen Perhtold in den Gauen Trichira und Meinifeld.^) So
niuss es auch unter Konrad II.. Heinrich III. und IV. gebliehen
sein; wo ein Graf im Trechirgau und Meinevelt genannt wird*),
führt er den Namen Bertold, und da nun einerseits unter
Heinrich III. Graf Bertold ^) beide Grafschaften besitzt, ander-
seits auch 1105 0 der Graf Bezelin sie ebenfalls in seiner Hand
vereinigt, dürfen wir mit Bestimmtheit schliessen, dass es so
während der ganzen Zeit der Fall gewesen ist. Von da ab
erscheint kein Graf dieses Namens mehr in den beiden Gauen,
und nur noch einmal wird aberhaupt im Jahre 1112 ein Graf
im Trechirgau erwähnt und der ftthrt den Namen Adalbert.*)
Die beiden Gaue zerfallen in ihre Territorien und es mag
gleich bemerkt werden, dass der Ffalzgraf und der Erzbischof
▼an Trier hier fernerhin sowohl den Hauptbesitz, als auch die
Lehnshoheit besitzen.
Dies Geschlecht der Bertold- Bezelin stand in engen Be-
ziehungen zu den Spanheimern. In dieser Hinsicht kommt
zunächst ein Tauschakt zwischen dem Grafen Bertold und dem
Abt Yon Deutz in Betracht, den Konrad U. am 10. Januar
1026 bestätigte, wonach der Abt seinen Hof zu Biebern (Er.
Simmem) im Trechirgau gegen Grundbesitz zu Garden an der
Mosel im Meineveit gegenüber Treis von dem Grafen ein-
tauscht Späterhin nennt sich das Geschlecht nach der Burg
Stromberg im Nahegau auf dem Hunsrttck, und Graf Bertolt
von Stromberg ist es, der 1056 an der Seite Heinrichs TR.
bei der Regelung der Befugnisse des Klostervogtes der Abtei
St. Maximinus thätig erscheint.®) Erst die Urkunden des Klo-
sters Ravengirsburg ') werten einiges Licht auf die Verhält-
nisse dieses Geschlechts sowolü als auch der Spanheimer. Da-
1) St. 1726. — ^) Im Trechirgau Stumpf, Acta imp. 395 unter Kon-
rad II., desgl. unter Heinrich III. St. 2139, 2240, 2294 und ebenso im Meiue-
Telt St. 2509, unter Heinrich IV. im Trechirgau St. 2784, St 2863 mit der
Terkflnrten Nameuform Ben. — *) Stampf Act imp. 4SI. — St S960.
Zeitweilig besMB das OeieUeelit anch den Einiidigiui 8t 2382 and den
Ahigan St. 2S87, diese Osue liegen znsammen Bedenklich erscheint es
mir aber, den Graf Bertold in der Wetterau ohne weiteres mit dem Ber-
told im Mayenfeld und Trecliirjyan zu identifizieren. — *) St. 3()S4. —
0 St 2489. — Bade, Kloster Kavengirsburg bietet f&r diese Zeit nichts.
192
Witte.
nach hatten Graf Bertold und seine Gattin Hedwig ilire Ka-
pelle zu Ravengirsburg von der Mutterkirche ^ pretrennL und
sie mit dem dieser Kirche gehörigen Zehnthezirk begabt und
diese durch ein Vierteil der Güter zu Wendelsheim, Mechen-
berg, Rockenhausen, Chumbd*), Razzenhausen und Simmern
im Betrag von 2*/4 Hufen entschädigt. Die Kapelle hatte
mit Zustimmung der Gräfin Kunigunde, der Witwe des Grafen
Immecho und ihrer Miterben Arnulf und Bertram, Erzbischof
Udo von Trier eingeweiht und die Gräfin sie mit dem Zehnten
und der Kirche zu Alzei sowie mit ihren vordem auf die Ka-
pelle angewiesenen Wittumsgtttem begabt, die vorher dieser
Kapelle zustanden. Darauf bestätigte Erzbischof Sigfrid von
Mainz, der bei dieser Gelegenheit die Gräfin Hedwig seine con-
sanguinea nennt, am 5. Mai 1072 diese Anordnung. Als
Zeugen werden aufgeführt Graf Zeisolf, Graf Emtoicho und
sein Bruder Bertold, Graf Ludwig und Graf Bertold; von den
übrigen Zeugen mögen angeführt werden die eben genannten
Arnold und Bertram.')'
Zwei Jahre später wurde die Kapelle zum Kloster erhoben.
Jenes grätiiche Ehepaar — postposita heredniii et amicoruin
suorum dilatata propafrine — hatte sich die Heiligen Christof
und Martin als Erben erkoren und seine Güter in den drei
Gauen Nachgowe, Trechari und llundesruchc''), von denen die
einen in der Grafschaft eben des Grafen Bertold, die andern
in der des Grafen Emicho gelegen waren, dem Altäre St. Chri-
stof zu Babengeresburg gestiftet; diesen Ort aber hatte Graf
Bertold erbeigentttmlich besessen und seiner Gattin Hedwig
als Morgengabe geschenkt Die Gfiter aber waren Tonnesse,
*) Jedenfalls die auf isolierter Hflhe ganz vereuiaelte Knnkiieh bei
Sargenroth. — ^ Rockenhauäcu a. d. AlsenSf Chunilxl bei Dinp;en. —
*) Beyer 1, 429. Das Regest bei Görz ist ungenau. — *) Meines Wissens
kommt diese Gaubezeichnung nur dieses ein/ipro Mal vor. Es handelt sich
hier um einen l'ntergau des Meinevclt oder um die nähere Bezeichnung
des Gauabschnitts rechts der Mosel, der nun auch ganz treti'eud durch den
Namen Hunsrück bezeichnet wird; das geht ganz deutlich hervor durch
die nikandMche geographisdie Bestimmung der Orte, die nach Menke in
diesem Hnnsrflekgau liegen sollen und die als im Mayenftld gelegen h^
seiehnet werden. Übrigens ist damit das Register der Schenkungen des
Olafen Bertold noch nicht erschöpft. Nach einer Urkunde des Pf.
Konrad aus dem Jahre 1194 schenkte er dem Kloster auch Hof und
Güter 2u Diebach und Mannenbach bei Bacharach.
L/'iyiki<_cCi Ly
über die titeren Grafen von Spanheim. 193
Endurichet Cheri, Buodenesheim, die Stadt und Kirche zu
Alzey und Aekerland und Weinberge zu Munzfehun. *) Das
Kloster übertrugen sie dem Erzstift Mainz, worauf der Erz-
bischof dem Grafen, der dafür sein Vasall wurde, die Vogtei
über das Kloster übertrug unter Anweisung bestimmter
Nutzungsrechte, die jedoch nach dem Tode des Grafen und
der Gräfin an das Kloster zurückfallen sollten. Der Erz-
bischof seinerseits überwies dem Kloster eine Rente von
10 Pfund, je 10 von seinem Ilof zu Sobernheim im Nahethal,
zu Ulm (Bheinhessen) und seinen Besitzungen in Hessen.
Darauf schenkte 1081 die erlauchte Frau Fridenma zum
Seelenheil ihres verstorbenen Gatten Stephan dem Kloster die
Kirche zu Mengerschied (Kr. Simmem). Auch diese Schenkung
bestätigt Erzbischof Sigfrid 1081 und nennt diese Matrone
ebenfalls sdne Verwandte; als Zeugen^ sind zu nennen die
Grafen Zeisolf, Emich und Ludwig^, bei einer Schenkung des
Erzbisehofe Wezel von Mainz an das. Kloster erscheinen so-
dann die Grafen Emidi, Bertold und Everhard.^) Endlich
kommt noch ein Tauschakt in Betracht zwischen den beiden
Pröpsten von Ravengirsburg und St. Stephan zu Mainz, inso-
fern dabei Graf Bertolf von Querings als Voirt von Ravengirs-
burg auftritt.') Es mag dann noch gleich hinzugefügt wer-
den, dass Graf Bertolf von Stromberp und sein Sohn Bertolf
zum letztenmal 1090 genannt werden/)
Was ergiebt sich nun aus diesem Material? Zunächst
steht fest, dass es sich bei der Gründung von Bavenjiirsburg
um einen Erbfali handelte 0, an dem Graf Bertold, die Witwe
Kunigunde des Nahegaugrafen Emicho und die beiden er^
wihnten Brüder tdlnahmen und da nun bei der ersten Be-
urkundung durch Erzbischof Sigfrid Graf Emicho und sein
Bruder Bertold als Zeugen erscheinen, so liegt die Aufstellung
') Denzen, das Otto III. an Bczcliu geschenkt hatte, Enkirch an der
Mosd. fheri wuchs mit Kappel bei Kirchberg zusammen, Monzingen,
üudebheim bei Bingen. — ») Beyer 1, 431. Mitten unter den Zeugen
ohiie StandesbeiflichBiuig encbeint Baodolf eomet. V^. aaeh Gudent»
381. — ») Gte II, «06 No. 2177. — ♦) 1. c. No. 2181. — ») 1. c I, 441
No. 1570. — *) L c. II, 606 Ko. 2184. — ^945 schenkte Otto I. auf
Verwendung dos Grafen ImoiO einige ITörigc seinem Oetrenen Kabangar,
St. 122. Da die Urkunde ans einem Chartular des Klosters Ravengirs-
burg summt, winl dieser Itahangar d. r Besitzer oder Ciründcr der ursprüng-
lichen nach ihm benannten Burg gewesen sein. Vgl Görz I, 261 No. 918.
7^it«chr. f. Geuh. d. OLei rh. N. F. XI. 2. 13
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194
Witte.
nahe, dass jene Kiinigundis die Schwester des Grafen Bertold
war, die den Nahegaugrafen Emicho, nach der gewöhnlichen
Zählang den vierten, geheiratet nnd eo den Kamen ihrer Fa*
milie in die der Nahegangrafen gebracht hatte. Daher also
auch das Interesse^ das diese Emichonen an dem Kloster nah-
men. Das Geschlecht des Grafen Bertold wird sodann nSher
bestimmt durch die Erwähnung der Gaue, in denen die von
ihm geschenkten Güter liegen, und da nun zweifellos der Nahe-
gau für Emicho V. abgeht, so bleibt für ihn der Trechir- und
der Hunsrückgau übrig, und der letztere bedeutet den Teil des
Mayenfeld rechts der Mosel. Seine Gattin ist eine consuiiguinea
des Erzbischofs Sigfrid; in derselben Lage befindet sich die.
erlauchte Matrona Frideruna*), die Gattin eines Grafen Ste-
phan, der zum letzten Mal 1068 2) nachzuweisen ist; beide
Frauen werden als Schwestern anzusetzen sein. Erzbischof
Sigfrid aber wird mit grosser Wahrscheinlichkeit zu jenem
Gaugrafengeschlecht der Kunigessundra gerechnet, das auch
nach der Burg Eppenstein den Grafentitei führte, und zwar
uritoe er dann als Sohn des 1040 erwähnten Grälen Sigfiid
ansosetsen.*) Daraus eigieht sich femer Verwandtschaft mit
jenem andern Zweige der Knnigessundragrafen, den Grafen
von Laurenbeig, die sich später nach Nassau beieichnen, so-
wie mit dem Zeugen, der Graf Ludwig genannt wird nnd dem
Amsteiner Geschlecht der Gaugrafen des Einrich angehört,
und da sich endlich Erzbischof Adalbert I. von Mainz, der
Sohn des Grafen Sigibert L von Saarbrücken sowolil einen
Verwandten des Erzbischofs Sigfrid als der Grafen von Lauren-
berg nennt, so ist damit auch eine Verbindung des Grafen
Bertold mit dem Hause Saarbrücken erwiesen.
Demnach war Graf Bertold verwandt mit den mächtigsten
rheinfr&nkischen Häusern, von denen man nur eins vermisst,
anf das es gerade ankommt, da^enige der Spanheimer. Das
ist um so merkwürdiger, als die Schenkungen des Grafen Ber^
told durchaus im Machthereich dieses Geschlechts liegen. Hier
kommt vor allem Gheri bei dem spanheimischen Kurchherg,
') Draudt 375 setzt beide ala Schwestern des Erzbischofs Sigfrid an,
aber coaüanguinca heiänt nicht Schw^ter. — Oörz I, 400 No. 1409. —
') Vgl Dnuidt878£; SchUephake, QeBchichte ron ITMsau 1, ISO ft und
mtine fSiiMl. Untenudumgttn L c II, 195.
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über die älteren Gn&n Ton Spanheim.
195
Simmern, Monzingen und namentlich Reil and Enkireli an der
Mosel in Betraeht ^) Letzterer Ort gebSrt ep&ter wenigstens
den Spanheimem und Graf Johann bestätigt 1239 dem Kloster
diese ScheukuDg eines Hofes zu Enkirch sowie Güter zu Reil,
die ebenfalls auf Graf Bertold zurückgehen.*) So unbeteiligt,
wie es scheint, waren die Spanheimer aber keineswegs bei der
Gründung des Klosters: der Graf Zeisolf, der in der ersten
Urkunde des Erzbischofs Sigfrid und ebenso bei der Beur-
kundung der Schenkung der B'rideruna an der Spitze der
Zeugen steht, war ein naher Verwandter der Spanheimer, und
da die übrigen gräflichen Zeugen Familienangehörige sind,
wird man das auch von ihm vermuten dürfen, und schliesslich
wird der in der Urkunde des Erzbischofs Wezilo von Mainz
angeführte FUrbitter Graf Eberhard wahrscheinlich ein Span-
heimer sein.')
Das Ehepaar Bertold-Hedwig war kinderlos. Darauf weist
der Wortlaut der Urkunde hin. Der Graf schenkt seine Güter
dem Kloster und trifft nur für seinen und seiner Gattin
Lebensunterhalt Sorge, er redet nur von seiner Verwandt-
schaft, nicht von seiner Nachkomnienscliaft. Zu jener gehörte
der Vogt des Klosters, Graf Bertolf von Nuerings*), zu ihr
der gleichzeitig erwähnte Graf Bezelin von Trechirgau und
Mayenfeld, zu ihr auch der Graf Rertolf von Stromberg und
sein gleichnamiger Sohn. Auch diese Linie ist unter Hein-
rich V. erloschen; Stromberg fällt an den Kaiser und da
diese Burg sieh später im Besitz der Pfalz befindet, wird
anzunehmen sein, dass die Burg zu dem salischen Hausgut
gehörte und unter P&lzgraf Konrad zu der Pfalz geschlagen
wurde. Die Pfalz ist aber auch der Haupterbe im Trechir-
gau nnd später noch im Besitz der gräflichen Rechte im
Mayenfeld am rechten Moselnfer, und so mdchte man annehmen,
1) 1223 crltisät Gräfin Adeleüis v Sp. nach dem Tode ihres Gatten
Qfnha Gottfrid dem Kloster B. die mit Uniecbt auferlegte Abgabe von
eiiiem Fbder Wein aof den Hef sa Enldreh ood gewährt aneierdem Bede
und Abgabenfirobeit in dem Dorf Enkerich; desgL Graf Johann für den
Hof im Dorf Munzige. (iörz U, 441 No. 1629, 8. 426 No. 1604. —
Acta Palat. in. 102. — ') Darauf ist noch zurückzukommen. — *) So-
weit wird man Draudt zustimmen müssen; ob aber sonst die Bertolde in
der Wetterau auf diese Bertold-Bczelin zurückgehen, ist eine andere Sache.
Tor allem fehlt die Kontinuität des Namens.
^ i;jKi. „^ i.y Google
196 Witte.
das8 auch diese Gaue den Saliern gehörten, dass Heinrich V.
sie nach dem Ableben des letzten Inhabers einzog und dass
was von den beiden Grafschaften noch übrig war, durch Frie-
drich L zu der Ausstattung seines Halbbruders, des Pfalz-
giafen Konrad, geschlagen wurde.
Um dieselbe Zeit ist auch von dem Erlöschen eines 6e-
schlechtes die Rede, dessen letzter Vertreter Graf Bertolf nach
der Burg Treis a. d. Mosel im Mayenfeld den Namen führt,
und die Sache wird nun vermutlich so liegen, dass der zuletzt
erwähnte Graf Bezelin von Mayenfeld und Trechirjjau, der
Graf Bertolf von StromberiL^ und der Graf Bertolf von Treis
eine und dieselbe Person sind. Mit diesem Erbfall fällt noch
ein anderer zusammen, und da ist auf jenen Bertold zurückzu-
gehen, der unter Otto III. und Heinrich II. als Graf im Mosi-lgau
erwiesen ist. Dies Verhältnis dauert auch unter den fol-
genden Kaisern fort, und zu dem Moselgau tritt der Bictgau *)
im Eifelgebiet hinzu. Zunächst vernehmen wir 1033 von der
Grafschaft Biendeburch und dem Grafen Bezelin v. Biende-
burch (Bitburg) bei Gelegenheit eines Gütertausches zwischen
den Abteien St. Maximin und St. Martin zu Metz und auch
1046 ist noch von der Grafschaft des Grafen, Bezelin im Biet«
gau die Bede.') In derselben Weise kommt noch ein Graf
Bertold im Jahre 1039 und 1056^) im Moselgau vor; yon da
ab wird im Mosel-Bietgau ein Gaugraf nicht mehr erwähnt
Nun aber gehörten sowohl Mosel-Bietgan als auch die Vogtei
über St. Maximin den Luxemburger Grafen, und wiederholt
tritt das ursprüngliche Verhältnis zutage. ')
Diese Bertold-Bezelin waren also in ihrer EigenscluUt als
Gaugrateii Lehensträger der Luxemburger, und ihre mehrfache
Thätigkeit in Sachen des Klosters St. Maximin wird ebenfalls
darauf zurückzuführen sein. Damit stimmt es, dass lü3G die
Grafschaft Bezelins im Bietgau direkt als Lehen des Luxem-
burgers Heinrich II., des Grafen im Moselgau, erwähnt wird. ^)
Dabei ist zweifelhaft, ob der Mosclgau in der Trierer Landschaft
als Hau aufzufassen ist; der Bictgau erstreckte sich hier zu beiden ^>e^teD
der Mosel. Beyer will hier von einem Moselgau überhaupt nichts wissen. —
») Götz I. 355 No. 1250. — ») St. 2307. — St. 2i4Ü u. 250(j. — ^) Vgl.
meine geneal. Untersuchungen I, 1. c. S. 60 ff. — *>) Michilenbahc sub
comitata Besdhd ex beneido comitis HeioricL Ilicbelbtch bd Weier-
weiler, Kr. Hersig. Beyer I, MO. Ab Zeoge BeceUniie comes im Prekarie-
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über die ftlteron Gra&n you SpMkhdm.
197
Ohne nähere Beziehung auf eine bestimmte Grafschaft
kann man nun einen Grafen Bertolf unter den hohen Stütsr
Vasallen als Zeugen in Urkunden der Erzhiadiöfe von Trier
von 1052—1063 weiter verfolgen.') Ob es sich in allen diesen
Fällen nur um eine und dieselbe Persönlichkeit aller drei
Gra&chalten handelt, Iftsst sich nicht ausmachen. Ursprüng-
lich mag es wohl der Fall gewesen sein; dann aber erfolgte
später jedenfalls eine Trennung, und die Bertold im Bietgau
fangen nun an, sich nach ihrer Burg Hain a. d. Prüm zu
nennen.*) Für die Macht und das Ansehen des Geschlechts
war es von grosser Bedeutung, dass es die Vogtei über das
reiche Kloster Prüm erwarb.^; 1083 wird Graf Bertold von
Harn zuerst in dieser Eigenschaft erwähnt. Wie überall,
hatte auch Prüm sich über seinen Vogt zu beschweren und
führte um 1099 beim Kaiser Klage über Bertold von Harn
und seine Söhne, und dieser Hess durch eine Kommission die
Klagen des Abtes untersuchen und die Rechte der Vögte be-
stimmen. Darauf schloss Graf Bertolf von Harn die Augen,
und es folgte ihm sein jüngerer gleichnamiger Sohn, der sich
um die eben getroffene Anordnung wenig bekümmerte, sodass
der Kaiser selbst sich veranlasst sah, 1103 nochmals die
Vogteirechte genau zu regeln.')
vertrag des Erzbisrliofs l'oppo von Trier uiit di'iu Graten Kadclo 1. c. 378,
desgl. in einer Urkunde des Erzbix liol's El>erliard für das Simeonstit't zu
Trier im Jahre 104Ö 1. c. 3ö3. Ahl i'uppo von Muxiiuiu iiemit den Gr.
Beoelin seinen fidelis 1. c. 886.
') OOn 1, 385 Ko. 1858; H, 001 No. 2168 ad a. 1066; 1, 891 Ko. 1872
ad a. 1068 imd 8. 89i ad a. 1068. Die Oldchheit der Namenafbim Bertold*
Bertolf-Bezelin tritt hier deutlich hervor. — ^) Zum erstenmal wirdlOR2
ein Becelinus de Ham erwähnt. — ') Es ist ein Irrtum von Beyer, wenn
er im Register diesem Geschlecht Bertolf-Beceliu von Ham lediglich die
üntervügtei über das Kloster zuweist. Die rechtliche Stellung geht klar
aus dem Rechtsstreit des Klosters i'rum mit dem Grafen Heinrich von
Limburg im Jahre 1101 am kaiserlichen Hofe zu KOht wegen das Gates
Pronafidd hervor. Zn K6ln gab der Graf daaselbe in manam et abbatia
Wolframi et advocati Bertolli aorflck. Da der Graf aich leiner Ver-
pflichtuDg entzog, fimd eine nochmalige Verhandlung zu Kaiserswerth
statt, bei der auch zugegen war Berchdolf, der Sohn Benlolfi comitis et
suprascripti advocati. Beyer I, 460. — *) Beyer I. 465. Weim U02
Prüm ein Rechtsgeschäft abschliesst Wulframmo abbate et Bertolfo II
comitc et advocato Cl- c. 4G2) so ist damit der eben erwähnte Nachfolger
gemeiut. Aus einer Prumer Urkunde des Jahres 1136 ist noch einiges
aber das Geschlecht an gewimifiB. Danach belehnt« Abt Rupert (1066
198
Witte.
Seitdem verlautet nichts mehr von dicacni Geschlecht,
dessen Erlöschen also zusammenfällt mit dem der Bertold-
Bezelin im Mayenfeld und Trechirgau. Als Rechtsnachfolger
erscheinen die Grafen von Vianden; sie besitzen fernerhin die
Vogtei über Prüm. Zuerst erscheint in solcher Stellung
Graf Fridrich von Vianden im Jahre 1152 und neben
ihm wird sein Bruder Gerhard Graf von Clervaux (Clerf) er-
wähnt. 0 I)ie Grafen von Vianden müsBen aber auch die
£rbeii des Allodialnachlasscs der Grafen von Ham gewesen
sein, während der Graf von Luxemburg die Grafschaft Bit-
burg*) einzog. So erklärt sich denn auch die Rolle, welche
die Grafen von Vianden in den nnrahigen Jahren unter Lothar
und Konrad an der Mosel spielten. Von den Spanheimem
vernimmt man in diefien Gegenden gar nichts; das wurde erst
anders, als sie den Grafen Gerhard von Clervanx beerbten.
An der Thatsacbe selbst kann nicht wohl gezweifelt werden, da
Graf Heinrich von Spanheim im Besitze von Clervaux erscheint.
Zu dieser Erbschaft jjehörte jedenfalls auch die Hälfte der Burgen
Ouren und Ham, während es zweifelhaft gelassen werden muss,
ob der spanheimische Besitzstand an der Mosel ebenfalls darauf
zurückzuführen ist. Starkenberg selbst und die dazu ge-
hörigen Orte, Crove^), Trorbach*), Traben^), Enkirch, Reil
und Litzig liegen im Mayenfeld, und vielleicht sind diese Be-
sitzungen bereits nach dem Absterben des letzten Gaugrafen
Bertolf von Treis^ an die Spanheimer gelangt, falls derselbe
bis 1063) den Vogt Grai BeceUn mit Stadtfeld (Kr. Dann); er wird gleich-
zosteUen Bein mit dem 1062 erwfthnten Becelin von Ham. £b ist hier
teuer die Bede tob einem Bnpert, Sohn dm Gntei Becelio, der nt PrOm
beiFalMB wftrd, fikr den ein miiiniB in Beigfa mbImd wnnil, deegleidieB
tta Graf Bocclin selbst Besitz zu Pnneche. Sodann schenkte Berftolfiis
comes senior für das Seelenheil seiner Mutter Bcnvisca 1 mansus zu
Wille; sein Sohn Gottfrid schenkte femer seinen Besitz zu Buche und
Bertolfiis iunior schenkt villam Udelhoven mit Kirche und Zubehör 1. c.
543. Die liier penannten Orte lassen sich nicht mit Sicherheit bestimmen:
Berg in der ebeuialigeu Herri>cliali Dasburg, i'uueche — Puchet (Bleialf),
Kr. PMn. Vgl Begister MB6|fr. WiUe •» Weiler im Kant Virata
oder ClervaiB? Lmembnig.
<) Beyv I, 682. ^ n Gfln UI, 489 No. 1861. — G6n III,
287 No. 1272 — *) Tranerbach 1. c 259 No. 1126. — ») 1 c. 234
No. 946, S. 394 No. 1765. Beyer 1, 657. — «) Wenn Erzbischof Bruno
von Trier 1122 sagt, dass der Graf ohne Nachkommenschaft und Erben
gestorben ist. weshalb er seine Lehen eingezogen hat (Beyer I, 607), so
wird man hier au Lehenserben zu denken haben.
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über die ilteven Onftn von Sptididm. 199
eine andere PersSnlichkeit ist als Graf Bertolf von Harn.
Sicherheit lässt sich darüber nidit gewinnen; mit Gewissheit
kann man nnr sagen, dass zuerst GottfHd n. nnd seine S9hne
im Jahre 1183 im Besitz von Hoheitsrechten zu Traben a.d.
Mosel nachweisbar sind. Unter diesen Umständen kann es
zweifelhaft erscheinen, ob bereits Graf Gerhard von Clervaux
wenigstens den Besitz in der Eifel vererbte. Von ihm selbst
ist nichts weiter bekannt; jedoch kommt noch im Jahre 1157*)
ein Graf Simon von Clervaux vor. Ob derselbe noch dem
Hause Vianden oder bereits dem Hause Spanheim angehörte,
ist wiederum nicht zu sagen. Im letzteren Falle würde er
dem rudolfinischen Aste angehören, und alsdann würde sich
die Sachlage erheblich klären in der Weise, dass der mdol-
finische Zweig darch den Grafen Gerhard von Clervanx das
Geschlecht ?on Harn, hingegen der meinhardische Zweig den
Grafen Bertolf von Treis heerht und später damit das mdol-
finische Erbe vereint hätte.
Durch diese Ansfohrungen ist nun auch die Unterlage ge-
wonnen zur Beurteilung jener Behauptung, als ob die Span-
heimer gar von den Grafen von Vianden abstammten. *) Wie
diese Ansicht hat entstehen können, ist jetzt klar. Die Grafen
von Spanheini konnten von den Grafen von Vianden aus dem
einfachen Grunde nicht abstammen, weil sie an 60 Jalu* früher
vorkommen. ^
>) Beyer I, t>57. — *) I^ehmaim, dem die hier auseinander gesetzten
YerhftiCnine nnbekiiint gobUeben sind, spricht von doem nndorehdring-
Uchen Dnniiel, das auf der geiehichtliehcn Yerbindimg der beiden Grafen*
hiiiBer im 11. und 12. Jahrhundert ruht, das nur spiter aidi ergebende
Urkunden oder zuverlässige Nachrichten zu lichten vermögen, denn im
11. Jahrhundert habe rin Hraf (Hrrhart?) von Spanheim mit seiner Gattin
Adelheid in dem Gebiete der Herrschaft Clervaux das Nonnenkloster TTo-
singen, worin ihre Tochter die erste Vorsteherin gegeben, gegründet. ]>iesp
Nachricht beruht auf der Angabe des hochfit unzuverlässigen und vuilig
kritiklosen Bertholet; Neyen 65 führt dann noch eine andere Heinnng an,
vonach Graf Gerhard von Yianden und adne Gattin Adelheid von Span-
heim 1100 daa Kloster gegrflndet hätten. Jm Nekrolog dea Kloeten wer-
den lediglich Gerardns comes et Aleydis comitissa angefahrt. Vielleicht
ist aolchen vagen Meinolfen bereits zu viel Raum gewidmet. Aber auch
Beyer Ifisst die Grafen von Sp. von den von Vianden, die er von den
Gaugrafen im Ardennergau ableitet, abstammen. — 3) Vgl. die folgenden
Ausführungen. Der Ursprung der Grafen von Vianden ist völlig in Dunkel
gehüllt Nach der Lage ihrer Besitzungen scheinen sie ein Zweig der
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Witte.
Die hintere Grafschaft Spanheim *) hat eine solche Aus-
dehnung bis weit hinein in die Eifel nicht behauptet^ die an-
geführten Burgen sind schon sehr früh verlereo gegangen an
die Grafen von Luxemburg und Vi&nden, und nur einzehie
Spuren weisen noch auf die frühere Stellung in der Eifel zurück
und diese haften an dem Kloster. Himmerode, mit dem die
Spanbeimer nun die lebhaftesten Beziehungen unterhalten und
ttber das sie, wie es scheint, jetzt die Vogte! besitzen«')
VIL
Das Todesjahr des Grafen Heinrich ist nicht bekannt; zum
letzten Mal ist er urkundlich im Jahre 1198 bezeugt und von
da ab tritt Graf Gottfrid III. von Spanheim, der zuerst um
1195 genannt wird, wiederholt in seiner Eigenscliaft als trieri-
scher Vasall bei Beurkundungen des Erzbischofs Johann von
Trier als Zeuge auf. £r war der Rechtsnachfolger des Grafen
Heinrich und nannte sich auch nach der Burg Starkenberg
und hier war es, wo er 1218, bevor er die Fahrt ins gelobte
Land antrat, dem Kloster Werschweiler einen zu seinem Hofe
Luxemburger zu sein. Unter ihrem Namen Vienna erscheinen sie erst
1096. Beyer I, 447. Falbch ist es, wenn Neyen is. Gl einen Graten von
Vienne 1068 den LQtticher Landfriedeo ontenchreibeD Iftat Vgl Bntit.
Bist de .Lhnbourg I, 149.
') Ob die Vogtei der Spinheuner Uber den Idurwald, die ebeoiUls
trierisches Leben war, auf diese Erbfok'e zurückgeht, Usst sich nicht
bestimmen (Beyer II, 409—410.) — ^) Nach Ouren, Hamm und Dudelen-
dorf nennen sich Ilerrengesclilechter , die von Tjuxemburg und Trier
lehensabLangig bind. Bezüglich der Herren von Hamm vgl. Gor/ 171,
653 No. 2272 ad a. 1208, S. ü49 No. 2bö^ ad a. 1243. Graf Heiuni h
von Vianden Iftsst 1220 sein AUod zu Hamme dem Erzstift Köln als Lehen
aot I c. n, 407 Na 1601. Die Hemchaft ClernMiz war spftter Viandi-
sches Lehen (Neyen); hier Iftsst aich jedoch auch Spanh. Besiti sp&ter
nachweisen. Göns lU, 43 No 187 ad a. 1240 und 8. 284 No. 1200 ad
a. 1255. Lehenslierrlichc Rechte, die sich zum Teil an Himmerode an-
knüpfen, übten die Grafen von Spanheim-Starkenbcrg aus gegenüber den
Herren von Bruch und Dudelfiulorf (Görz IV, 448 No. 2<H>l ad a. 1292,
b. 625 No. 280Ü ad a. 1298). .suwie den v. der Nencrburch s ("C, No. 3042
ad a. 1300. Zu bemerken wäre auch noch, dass 1239 am ü. Juli Arnold
Herr von der Fels mit Zustimmung seiner Gattin und des Grafen Jobann
TOB Spanhdm dem Kloster Harientlial das Patronatarecht von WaldbilUg
scbenkte. 0<^n HI, 29 No. 196. — *) Das beiengt seine eigene Gattin
Adelheid 1247. Gütz HI, 129 No. 676.
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Iber die älteren Grafen von Spaoheim. 201
Dalsheim bei Worms gehürigcn Mansus sehen Ii te. ^) Nach dem
Tode des Grafen Albert vereinigte er das ganze Spanlieiraer
Erbe in seiner Hand und hinterliess es um 1223 ungeteilt
seinem Sohne Johann. 2) Seine Gattin Adelheid von Sain, . die
ihm das sainische Erbe zubrachte, heiratete nach seinem Tode
den Grafen Eberhard von Eberstein und lebte noch im Jahre
1263 '); sie überlebte ihn also mindestens um 40 Jabre. Der
älteste Sohn aus der Ebe des Grafen Gottfrid, Johann, machte
bereits 1217 einen Kreuzzag mit; die Heirat seines Vaters
mnss also zusammenfallen mit der Zeit seines ersten poli-
tischen Aoftretens um das Jahr 1195. Als Sohn des Grafen
€K>ttfrid I. wäre derselbe damals schon bei Jahren gewesen. Nun
kommt es ja oft genug vor, dass ein junger Mann eine alte
reiche Erbin heiratet; sehr unwahrscheinlich muss es aber in
diesem Falle erscheinen, dass ein b^'ahrter Mann eine der
reichsten Erbinnen, vielleicht die reichste am Rheine, in
jugendlichem Alter als Gattin heimgeführt hätie und das
bpricht wieder dafür, Graf Gottfrid Ii. als Vater Gottfrids III.
einzusciiieben.
Graf Gottfrid III. ist der Stammvater aller späteren Span-
lieimer, aber auch des zweiten Hauses Sain durch seinen Enkel
Gottfrid geworden und in dessen Nachkommen, den Fürsten
von Sayn-Wittgenstein blüht das Haus Spanheim bis auf den
heutigen Tage. Somit findet die Geschichte der älteren rhei-
nischen Spanheimer hier ihren natürlichen AbscMuss, und es
ergiebt sich nun nach den bisherigen AusfOhrnngen folgende
Stammtafel.^)
>) Görz II, 37Ö No. 1778. - h 1. c. 441 No. 1G29. Lehmami er-
ziihlt, wie G(tttfriil den Dan v'nwv neuen Burg zu Kreuznach begonnen.
Köui<{ Philipp ihm aber die Fortiuhrung des Baues, weil auf Eigentum
der Spderer Kirche exziditet, Terboten habe. Bas steht nun aber in der
betreffenden Urininde bei Bemling, Urk-Bncfa der BiaehOüs von Speier
I, 141 keineswegs. Yen onem GmUan Ton Spanhdm ist in derselben
ttberbanpt nicht die Rede, König Philipp spricht von nostrum Castrum
quod apud Crutzcnache aedificari inceptum est, dessen Fortbau er aus
dem angegebenen Grunde verbietet. — •) Görz III, 422 No. 1888. —
*) Autlallen muss, dass der Name der Ahnherrn Eberhard und Stephan
nicht wiederkehrt; einen angeblichen Grafen Eberhard II. mit seiner
Gattin Ida habe ich, weil ra unsicher beglaubigt, fortgelassen.
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über die älterea Grafen von Spaoheim.
203
VIII.
Manche Punkte mossten bisher im Dunkeln gelassen werden,
und ein klares deatliches Licht Aber den Ursprung der Span-
beimer wird bei dem bisherigen Bestand der Überlieferung
flberhsnpt nicht gewonnen werden. Das Alter des Geschlechts
können wir aber doch noch weiter hinauffuhren und das Trug-
bild von Bessiehungen zwischen den Nellenburgem und ^an*
heimem einerseits, den Grafen von Vianden andererseits voll-
ständig zerstören, wenn der Leser sich jetzt mit uns von den
Ufern der Mosel und des Rheins in das Thal der Drau nach
Kärnten begeben will; denn dort gab es bereits Spanheinier
vor der Gründung der Kirche auf dem Feldberg, und ilire
rhein-fränkische Herkunft vou öpauheim ist ausdrücklich be-
zeugt.
Der österreichische Geschichtsschreiber Thomas Ebendorffier
von Haselbach aus dem 15. Jahrhundert erzählt: Fertur etiam
quod comes de Pfanheimbd Fridericus nomine germanus
beati Hartwici Juvavensis archiepiscopi tempore Ottonis tertii
et Henrici imperatoris ex Richardta niaioris Carinthiae genita
genuit Engelbertum comitem de Lavanda qui seniori fratri
Sigefrido cedens Carinthiam inhabitavit. Qui Engelbertus . .
ex Hedwige uxore suscepit filios Hartwicum Magdeburgensem
episcopum, Henricum Charinthiae ducem . . haeredem in du-
catu patrui de Epinstein , Engelbertum ducem Carinthiae,
postea Sigefridum et Bernhardum comitem de Strubsin".
Diese Nachricht mischt Wahres und Falsches durcheinan-
der und hat viel Unheil angerichtet, obwohl Arentin sie
wesentlich berichtigt hatte und nun auch richtig Fridericus
comes de Spanheim druckte. ^) Erst der Vater der allemanni-
sehen Geschichtsforschung, Trudpert Nengart, hat durch Auf-
findung und Veröffentlichnng des Traditionenbuches seines
Stiftes St-Paul in Kärnten und durch seine Geschichte dieses
Stiftes^ in jene VerhSltnisse Klarheit gebracht und dadurch
^) Ebenso werden wir spater zwar keinen comes Beruhardus de
Strabiuif aber de Tmchseii nachweiBeo. Die Stellen bd t. AakMahoUni,
Geieb. Kftrntens n, 971. — *) TradpertDS Nengart» Hlstoii« Honttlerii
«id. 8. Bfloed. ad 8. PMdmn In valle inftrlore Karinthia« lavaiitiim.
Klagenftiit 1848. Gieaebredit, der auf die Bedeutung dea Werket fBr
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204
Meisner.
eine gesicheile Grundlage für die (iescliichte Kärntens im
11. und 12. Jahrhundert geschalTen. Wenn nun auch die
lokale Geschichtsforschung Kärntens auf dieser Grundlage
weiter gebaut hat, so ist das Werk Neugarts für die allge-
meine Geschichte fast unbeachtet geblieben, und die Grafen von
Lavant, die Markgrafen von Istrien im 11. und 12.. die Her-
zöge Kärntens im 12. und 13. Jahrhundert gelten nicht für
Spanheimer, sondern für Ortenburger. Die rhcinisclie Lokal-
forschung gar bat von diesen Thatsachen überhaupt keine
Kenntnis genommen, und ein Geschichtsforscher wie Lehmann,
dem man gewiss keine Hyperkritik vorwerfen kann, nennt
jene Nachrichten Uber die Verbreitung der Spanheimer in
Kärnten kurzweg abentenerlich.
Dagegen kann man ruhig sagen, dass wir uns glücklich
schätzen könntet), wenn alle geschichtlichen Thatsachen so
beglaubigt wären, wie diejenige der Zugehörigkeit der Grafen
von Lavant und ihrer Verzweigungen zu dem Gcsclileclit der
rheinischen Spanheini, denn sowohl der Codex traditionum als
auch das JSeiirologium von St.-Faul stimmen in dieser Hin-
sicht überein. Da wird uns von dem Gründer der Kirche von
St. Paul im Lavantthal, dem Grafen Sigfrid erzählt, wie seine
Geburtsstätte die Burg Spanheim *) gewesen, und ausdrück-
lich wird bemerkt, dass er von fränkischer Herkunft war.
Seine Gemahlin Richardis war dem vornehmsten Geschlechte
Kärntens entsprossen*) und brachte ihrem Gatten mit ihrer
Hand die Grafschaft im Lavantthal zu. Von Wichtigkeit ist
hierbei die Notiz, dass Erzbischof Hartwig von Salzburg das
die Spanhefaner OnÜBD anfinerkaam machte, hat es nur »im Teil ver-
wertet; Riezler scheint C8 f&r seine Geschichte Baierns nicht benatst zn
haben, da er die kArntner und bairiechen Spanheimer für Ortenburger
hält, und /!ilet/t noch Meyer v. Knonau in seinem Heinrich IV. nennt den
t'leich /u ei walmenden »irafeu Sigfrid anlässli( )i seiner IMlirerraliit ins ge-
lohte Land einen <'ralru von Orteuburg. Jet^t iat ilie liistoria lundationis
S. Pauli in den Mou Germ. XV verüffentlicht ; auäserdem liegt auch das
Urkimdenbnch dei Stiftes St. Paol Ton Beda SchroU vor in Fontes rer.
Aoetr. Abt 2, Bd. 89. Wien 1876. Alschker. Das Benediktinentift St.
Panl, Klagaofort 1880, habe ich nicht an Qedcht bekommen.
') Sigfridi natale solum Spanheimensc fiteilA castmm. — -) Von dem
ältesten Sohne des Ehepaares Engelbert heiast es: Comes £ngelbertus ex
patre Sigfindo Fianconim ciTifl» ex matre BUdcarda maiomm Karinthie
primus.
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über die älteren Grafen ton Spaoheim.
205
Ehepaar getraut habeJ) Da nun Hartwig dem ErzsUft von
991—1023 Yorstand, so ergiebt sich also als änsserster Termin
der Vermählung des Paares das letztere Jahr. Wie aber der
Rheinfranke dazu kam, sich mit der Tochter der Alpen zu-
sammenzufinden, darüber fehlt jeder Nachweis; aber die Ver-
mutung wird nicht unbegründet sein, dass Heinrich II. über
die Hand der reichen Erbin verfügte, und dabei darf wohl hin-
gewiesen werden auf die Hezieluingen, in denen tlie nächsten
Nachbarn der Spanheimer, die Salier, seit Otto im Wormsfeld
zu Kumten standen. Näheres über Sigfrids Thäti^'kcit in Kärnten
ist nicht bekannt; möglich ist. dass er zeitweilig auch die
Grafschaft im Pusterthal ^) bekleidete. Hier hätte er alsdann
als Vorgänger und Nachfolger einen Engelbert aus dem Hause
der ihm durch seinen Bruder verwandten Grafen von Görz
gehabt.
Gegen das Ende seiner Tage begann er auf dem Schlosse
ztt Lavant den Bau einer Kirche zu Ehren des hl. Paul. Vor
Vollendung derselben aber huldigte er dem frommen Zuge
seiner Zeit und schloss sich der Wallfahrt an, die Erzbischof
Sigfrid von Mainz und Bischof Günther von Bamberg im Jahre
1064 nach Jerusalem unternahmen. Auf der Rückkehr fand
er im folgenden Jahre am 7. Februar in Bulgarien den Tod. *)
Seine Witwe wusstc sich später den Leichnam des verstor-
benen (latteu 'r^v'^cn Lösegeld zu verschatTen und setzte ihn
in der Kirche bei, die er selbst begonnen und vollendet hatte.
Auch (iräfin Richuniis unternahm dnrauf eine Wallfahrt nach
Sant-Jago di Compostella; auf dem Rückweg kehrte sie hei
den Verwandten auf Schloss Spanheim ein und schied hier
aus dem Leben. Ihr Sohn, Erzbischof Hartwig von Spauheira,
Jiess später ihre Überreste in Sj)anheim erheben und an der
Seite ihres Gatten in St.-Paul beisetzen.
Nach diesen Ausführungen kann über die Herkunft des
Grafen Sigfrid, der nun der Stammvater eines überaus ver-
*) Memoria S. Ilartwici arcliiepiscopi Salibburgensis , qui Sigfridom
eomitem SpoDheimensem et Bichardam Lavantinam comitiasam paientea
Eogelberti fundatoris copolavit et inititun monasterü S. Tanli dedit. Ne*
krolog. Letzteres in der Weiae, da» der Ersbischof der Kirche von St
Paul, von der das Kloster seinen Ursprung nahm, Pfarrrei rechte verlieh.
— Der Name Sigfrid fallt vollständig aus der Xanicnbildung der Grafen
von Görz, die Engelbert und Meinhard (Me^iinhard) heilen, beraos. —
^) Sigfridua comes de Spoubeim pater lundatoris.
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S06
Witte.
breiteten Geschlechtes geworden ist, kein Zweifel mehr be-
stehen. Minder günstig steht es mit Jenem Grafen Fridrich,
den Neugart als Bruder dem Grafen Sigfrid zuwenden irill.
Der Satz bei Ebendorffer, der ihn als Graf von Spanheim be-
zeichnet, ist ein wahres Muster geschichtlicher Konfasion.
Grammatisch genommen lässt er keine andere Deutung zu,
als dass Graf Fridrich hier als Vater zweier Brflder, des Grafen
Sigfrid und Engelbert, bezeichnet wird; dieser letztere ist aber
als Sohn des Grafen Sigfrid bezeugt, und schliesslich behauptet
der Satz eine chronologische Unmöglichkeit. Auf der andern
Seite, wenn Graf Frifirich ein Bruder des Erzbischofs Hartwig
war, kann er kein Spanhcimcr gewesen sein; denn dieser Erz-
bischof gehörte auf keinem Falle diesem Geschlecht an, sondern
war sehr wahrscheinlich ein Aribone. Dennoch darf die
Nachricht nicht ganz bei Seite geworfen werden.
Es ist wiedemm die Grttndungsgeschichte eines Klosters,
die wenigstens einiges Lichta in dieses Dunkel wirft. Die
Gattin des Grafen Otwin im Piisterthal und Lumgau ^, Wich-
burg mit Namen, baute unter Mitwirkung ihres Bruders, des
Erzbischofs Hartwig die auf ihrem eigenen Grund und Boden
gelegene Kirche zu St. Georg am Längsee oberhalb St. Veit
in Kärnten im Gau Chrowati wieder auf und begann daneben
ein Nonnenkloster zu errichten. Die Einweihung geschah noch
zur Zeit Heinrichs II. durch den Erzbischof Hartwig von Salz-
burg, und es ist nun von Wichtigkeit, dass die Ausstattung,
welche die Stifteriu und ihre Tochter Berchunt bei der Ein-
weihung dem Klostor zuwandten, im Jaunthal*), da wo die Ari-
bonen vomämlich begütert waren, gelegen war; an diesem Akte
nahm nun auch Graf Fridrich teil. Für die Hericonft der
Wichburg ist dann noch ein Übereinkommen von grosser
über die Aribonen, die in Baiem und EAmten eine so bedeut«
aamfl Bulle spielen, vgl. jetit 0. Kaemmd, Zur EntvieUungsgesdüdite
der weltUehen Gnudhemchaften in den deutschen SfldoBtmarken wah-
rend des 10. und II. Jahrhunderts in der Festgabe der histor. Gesell-
schalt zu Dresden für Ernst Förstemann, Leipzig 1894, 8. 66. — Im
Thalgebiet der obem Drau. — *) Noch Erzbischof Konrad von Salzburg
erklärt 1134 iu seiner Urkunde für dieses Kloster, dass dasselbe von
Wichburg, der Schwester des Erzbischofs Hartwig von Salzburg, und
ihren Söhnen gegründet sei. v. Meiller, R^. des Erzbisch, von Öalz*
borg 8. 26 No. 160. — *) Das Jannthal (lunothal) gt^euaber dem La-
▼antthaL
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Uber die älteren Gitfin von Spuiheim.
207
Wichtigkeit, wonach die drei Brttder VoUcold, Hartwig und
Heinrich ihrer Mutter 15 Hufen zu Leibedorf auf der Orens-
scheide zwischen dem Lavantthal und dem westlich davon ge-
legenen Gau Girowath, westlich von Völkermarkt als elicnialigcn
Besitz ihres Bruders, des Grafen Gerlach, zuweisen, wogegen
sie auf die übrige Hinterlassenschaft dieses ihres Sohnes ver-
zichtete. *) Somit wird dieser Graf Gerlach, der also kinderlos
gestorben sein niuss, seinem Vater Otwin In dessen Graf-
schaften gefolgt sein; dieser soll 17 Jahre lang auf der Pilger-
fahrt im heiligen Lande abwesend gewesen sein und nach seiner
Bückkehr auf Schloss Sonnenburg im Pusterthal seine Augen
geschlossen haben, worauf er in St. Georg heigesetzt wurde.
Ihm folgte vermutlich in der Grafschaft Engelbert, der als
Graf im Pusterthal und Lurnfeld nachzuweisen ist. Sein ver-
wandtschaftliches Verhältnis zu den Söhnen von Wichburg
wird urkundlich festgestellt dadurch, dass er auf Verwendung
seines Bruders, des Bischofs Hartwig von Brixen, dieser Kirche
in comitatu Lurinensi in loco Cetulic (Zettlach) ein Gut
schenkte. ^ Und ebenso schenkte Heinrich nohilissima pro-
sapia ortus praedia, quae in regno Italico comitatu Foroiuli-
ensi, loco Goriza (Görz) etc. habuit, diesem Bistum. Endlich
wird auch die Stellung des Volkold durch eine Aufzeichnung
Über die Stiftung des Klosters Sonnenburg ins Licht gerückt.
Danach hatte derselbe sich an seine Schwester, die uns bereits
bekannte Perchnnt, die mittlerweile ihre Schwester Hfltibnrg,
die im Kloster St Erentrud zu Sakiburg ihr Gelübde abgelegt
ond von ihrem Oheim Hartwig als erste Äbtissin za St-6eorg
eingesetzt war, in dieser Stellung abgeldst hatte, mit der Bitte
gewandt, in sdner Borg Sonnenburg in yalle Pnstrissa in comi-
tatis Engelberti comitis sito ein Nonnenkloster einzurichten
und Stiiüc Nichte Wichburg, die als Tochter seines Bruders
Heinrich bezeugt ist, aus dem Kloster St.-Georg hierher als
Äbtissin zu versetzen. Und er wandte darauf dem Kloster
Besitzungen im Pusterthai zu in praesentia beatae memoriae
Hartwici praesuUs gernianique sui lijigelberti, eiusdem re-
') XcufTjirt 10. — Sinnacher, Beiträge zur Geschichte der Kirche
JSttben-Brixen II, 371, Diese und die folgenden bei Sinnacher abgedruckten
Urkunden jetzt besser bei 0. Redlich, Acta Tirolensia I; Tgl. auch Zeit-
schrilt dea i'erdiuandeums 3. Folge Bd 28. — *) 1. c. 379.
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208
Witte.
gioiiis comitis. Daraua kann aber nicht geschlossen werden,
dass Volkold der Bruder dieser beiden war. Fest steht nur,
dass Bisebof Hartwig von Brixen und Graf Engelbert 0 Brttder
waren, und es bedarf erst des Nachweises der Übereinstinunung
des Hartwig' genannten Sohnes des Grafen Otwin mit der
Person des Bischofs Hartwig, um diese beiden Männer mit
Sicherheit der Nachkommenschaft der Gräfin Wichburg ein-
zureihen; hingegen kann man sie wohl mit Sicherheit dem-
selben Geschlecht zuweisen, denn Stellung und Besitz weist
durchaus darauf hin.
Der Nachfolger des Grafen Engelbert ist Sigfrid, den
wir für einen Spanheimer halten, zumal derselbe, ver-
mutlich durch seine Gattin in naher Beziehung stand zu
dem hier herrschenden Geschlecht; im Lurngau hingegen finden
wir einen Grafen Meginhard, der auf Fürbitte seiner Gattin
MatUde (Mechtiide) sein Gut Geduna in pago Lienzina in
comitatu Lurnensi an Brixen schenlcte') unter Vorbehalt des
Fhichtgenusses für seine Gattin auf Lebenszeit; nach ihrem
Tode trat dann Bischof Altwin von Brixen durch Verfügung
des Grafen in vollen Besitz ein.') Neben dem Grafen Megin-
hard erscheint um dieselbe Zeit im Pusterthal wieder ein Graf
Engelbert, bis diese Grafschaft an Brixen vergeben wurde;
ebenso verschwindet jetzt der Luruf^au und erscheint jetzt als
Territorium der Grafen von Gürz, Ortenburg und der Aribonen.
Als Stammvater der ersteren ist sehr wahrscheinlich Engel-
bert II. anzusetzen, während Graf Fridrich von Spanheim
*) Wenn Bischof Hartwig s^er Kirche per maniis Engelberti advo-
cati Bui in comitatu Isenehkenwensi» in loco Totenberg . . et Askauwa (am
untern Inn) Hositz sohonkt (Sinnacher II, ci71), so ist damit noch nicht
LTsagt, dass der Vogt Engelbert der l'ruder des Biscliofs ist. Auf der
andern Seite erscheint liier der Bischof als Eigentümer innerhalb Ari-
bonibclieu liebitzes — ^) Siimacher 1. c. ÖU5. Durch die Erwähnung des
BiKhofr Altwm von Brixen towie dndwfpJi, daas Ctraf Meginhard 1070
nrknndfich ab Zeage auftritt, 1. c 676, Uaat sich seine Zeit annfthemd
bestimmen. Der als Yogt des Btschofr Altwin von Brixen erwfthnte
Meginhard (1 c. M5 u. 146 vgl. auch IGO) kann also nicht gleichbedeu-
tend mit dem Grafen Meginhard sein. Wenn dies gräfliche Ehepaar be-
zü'jlirli der Namen nun übereinstimmt mit dem früher erwähnten Span-
heimer Paar, so ist das bei den Frauen selbstverständlich zuftllip: hin-
gegen könnte der Name des fränkischen (irnfen. der in seiner Heimat
selten war, sehr wohl auf eiue Verbindung mit diesem Geschlecht hin-
weisen. « ■) 1. c 606.
^ lyui^L,^ i.y Google
über die ilterai Giafto ▼on S^enheim.
209
nun vielleicht das Haus der Grafen von Ottenburg in Kärnten
begründet hat.
Die Beteiligung des Grafen Fridricb an der Stiftung von
St-Geofg ist bereits bervorgefaoben. Sdn verwandtschaltliches
VerhSItnIs zn Erabischd Hartwig nnd dessen Schwester Wieb-
borg wird festgestellt doreh eine Urkunde des Jahres 1058.
Da schenkte Fridericns, filins comitis EpponisO aus
Liebe asu dem Erzbischof Hartwig, qui fuit suns quondam
secundum camem cognatus, mit Zustimmung seiner Gattin
Christine den Chorherrn der Salzburger Kirche die Villa sancti
Udalrici ucbat der dort errickltiteo Kapelle sowie 50 Leib-
eigene. Zunächst sind wir jetzt in der Lage, die Mitteilung
Ebendorffers richtig zu stellen. So wie Graf Fridrich zeitlich
neben den Grafen Sigfrid zu stellen und demnach als sein
Bruder anzusehen ist, so war er auch nicht etwa ein Bruder
des Erzbischofs Hartwig, gehörte aber durch seine Gattin zu
dessen nächster Verwandtschaft. Von grösster Wichtigkeit
aber ist es, dass wir jetst auch den Namen des Vaters des
Grafen Fridrich kennen gelernt haben, der selbstverständlich
dann auch derjenige des Vaters des Grafen Sigfrid ist Eppe
ist die Keseform ittr Eberhard; wir werden nun nicht etwa
an Jenen Eberhard denken, der 1040 als Markgraf von Erain
erscheint und dem Geschlecht der bairiscben Grafen von
Ebersberg zuzurechnen ist ^j, sondern an den Grafen Eberhard
Ton Spanheim, der 1048 die Kirche auf dem Feldberg w-
richtet hat.^)
Von Wichtigkeit würde es nun sein, genau die Familie
kennen zu lernen, in die Graf Fridrich hineingeheiratet hat.
Der Name Hartwig, der dem Geschlecht der Aribonen*) eigen-
tümlich ist, gewährt einen gewissen Anhalt, und dafür kommt
auch in Betracht, dass dies Geschlecht im Salzburg- und Isengau
die Grafschaft besass. Dies Geschlecht nahm ausserdem noch
durch seine pfalzgräfliche Würde in Baiem eine höchst ange-
') Vgl. die allerdings nicht immer auf gesicherter krithscher Chuml-
lage beruhemle Monographie von Tangl, Die Grafen von Ortonburg in
Kärnten im Archiv für oster. (leschichte 30, 231 ff. — Walmscliaäe,
Das Herzogtum Kärnten und seine Marken, S. 49. — ^) Darauf hat Neu-
gart ä. 7 bereits hingewiesen. — *) Vgl. auch den FMkwn yob Brestiaa
Ober die Yerwandtediaft der Eisbiaeböfe Aribo von Ifaini «nd PQgrim
TOD Köln bei Hirsch, JabrbOeber unler Heinrich IL Bd IH, S4a
MtMbr.r.QM«b.4.0lwrrh.K.P.XI.t. 14
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210
Witte.
sehene Stellung elu und nicht minder in Kärnten und Ober-
steierinark; man kann es als das angesehenste Geschlecht
wenigstens in Kärnten um die Wende des 10. und im Anfang
des 11. Jahrhunderts bezeichneu. Und nun ist es von grosser
Wichtigkeit, dass die Schenkungen der Gräfin Wichburg and
ihrer Söhne recht eigentlich in das Machtgebiet der Aribonen
hindiifaUeii* St Georg selbst lag im Gau Ghrowati, wo P&lzgraf
Hartwig awischen 958—980 die Grafschaft inne hatte; ausser-
dem besass er auch eine Art pfol^grftfllcher Stellang in Kärnten.
Die Hanptsdienkiittgen für das Kloster lagen im Jaanthsl
ond hier treffen wir nun die ganze Sippe der Aribonen be-
gütertan; den Bruder und Nachfolger Hartwigs, Aribon.tden
Bischof Albuin von Brixen und ihre drei Schwestern Wezela,
Perechswint und Gepa; und hier sehen wir nun wenigstens
an einer Stelle bei Leipizdorf sowohl die Gräfin Wichburg
und ihre Söhne als auch das Geschlecht Aribos II. begütert. *)
Daneben verfügte das Geschlecht über höchst ansehnliche Be-
sitzungen im Lmngau, und hier war es, wo Aribo II. recht
eigentlich im Machtbereich der späteren Grafen von Orten-
burg das Kloster Millstat begründete.
Das sind alles Gesichtspunkte, die der Vermutung, dass
die Grilfin Wichburg dem Geschlecht der Aribonen angehört
hat» ein eihehliches Gewicht verleihen. Alsdann wiren sie und
ihr Bruder Hartwig anzusetseu als Kinder Aribo*s n. und
sdner Gattin Adala« Das wttrde chronologisch durchaus passen,
und die (Gattin des Grafen Fridricb, die um ein Glied weiter
vorrückt, wäre demnach anzusehen als die Tochter, sei es der
Gräfin Wicliburg, sei es eines andern Mitgliedes des aribo-
nischen Hauses. Letzteres ist wahrscheinlicher, wenn anders
es unser Fridrich ist, der das Geschlecht der Grafen von
Ortenburg begründete, die im Lurngau ansäsjsig waren. Dafür
giebt es keinerlei Beweis, zumal nicht überhefert ist, dass
Fridrich männliche Nachkommen hatte, aber allerdings spricht
in hohem Grade dafür, dass die Zelle St. Ulrich später im
Besitz der Grafen von Ortenburg ist und dass der Patriarch
▼on Aquima, in dessen Biösese diese Stiftung lag, 1309 an-
erkannte, dass sie von den Vorfahren der damaligen Grafen
▼on Ortenburg gegründet worden war.*)
>) Vgl. KMnmiel 69. — >) Tib^ waiit mit Recht duauf hin.
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über die llteien Gtafea von Speoheiiii.
211
Damit scheiden wir von diesem Spanheiiner und wenden
uns wieder der Familie seines Bmdera zu. lieber das Ge-
schlecht der Gräfin Richardis liegt keinerld Nachricht yor.
Bedeutsam Ist jedoch der Hinweis auf die hohe und angesehene
Stellnng ihres Geschlechtes. Nach Lage der VerUUtnisse
konnte diese Beseichnung nur einem Mitgliede des Geschlechtes
der Eppenstein oder der Aribonen zukommen. Eine Eppen-
steinerin war sie aber zuverlässig nicht, und nun geben auch die
Namen ihrer Kinder in dieser Hinsicht zu denken. Gerade in
dem Geschlecht der Kärntener Spanheimer werden die Namen
Engelbert und Hartwig, die einerseits auf die Grafen von Orten-
burg und Görz, anderseits auf die Aribonen hinweisen, durch
mehrere Generationeu fortgeführt, und wir werden noch Gelegen-
heit haben zu sehen, dass sie sich geradezu als Mitgift in
entfernt wohnende Geschlechter vererben. Dazu muss noch
bemerkt werden, dass das Lavantthal überall von aribonischeni
Besitz umklammert oder begrenzt war, im Westen vom Gau
Chrowati, im Süden vom Jauntbal, und hier hatte Gräfin
Richardis u-hehlichen Allodialbesitz; im Norden endUch lag
in niehster Nähe das Lenhenthal, wo die Aribonen ebenfalls
zeitwdlig die Grafschaft hatten and in der Lage waren, das
Kloster Göss zu begründen, und endlich im Osten waren sie
ansehnlich begütert im Hengstgau, und auch hier treffen wir
die Nachkommen der Grifin Bichardis mit ansehnlichem Besitz.
Erwägt man nun noch das Interesse, welches Erzbischof Hart-
wig für dieses Ehepaar Sigfrid-Richardis durch die Trauung
desselben bekundete, so wird man unserer Vermutung, dass
die Gräfin von Lavant in dieselbe Familienverbindung wie die
Gattin des Grafen Fridrich hineinzubringen, vielleicht gar als
Schwester der Gräfin Christina anzusehen ist, eine gewisse
Berechtigung nicht absprechen. Dazu ist noch eines gewich-
tigen Umstandes zu gedenken, wie gerade der Spanheimer in
der Lage war, mit den Aribonen in Beziehung zu treten, seit
Aribo*s IL gleichnamiger Sohn 1021 Erzbischof von Mainz
geworden war, wahrend bald darauf ein Vetter*) desselben,
Pilgrim, Erzbischof Ton KShi worde.
Anlegt vielleicht durch das von seinen Verwandten im
Pnsterthal früher gegebene Beispiel beschloss der älteste Sohn
unseres Ehepaares, Graf Engelbert, die Umwandlung der Kirche
>) Nach Bresslau ein Neffe. ^
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212
Witte,
ju St. Paul auf Schloss Lavant in ein Klüster. Dabei erinnerte
er sich der fränkischen Heimat und entsandte seinen ältesten
Soho Engelbert IL nach Hirechaa zu dem Abte Wilhelm, um
von diesem wttrdige InBusen für seine Stiftung zu erbitten. ')
Diese Berufen^ der MSndie mag in das Jahr 1083 fallen,
während die eigentliehe Stiftung und Übergabe erst im Jahre
1091 erfolgte. Aus diesem Jahre stammt auch die Grilndungs-
Urkunde illr das Kloeter; in ihr gedenkt Graf Engelbert I.
der Zustimmung seiner Gattin Hedwig, wfthrend an der
Spitze der Zeugen sein Sohn Heinrich steht; ausserdem noch
lüag unter ihnen der gleichnamige Sohn fies Grafen Ludwig
von Friaul erwähnt werden. *) Die Orte, die in der Urkunde
als zur Ausstattung gehörig aufgezählt werden, liegen in der
Hauptsache im Lavantthal, und zwar zumeist im Bezirk
Vülkermarkt, d. h. im nächsten Bereich des Jaunthales oder
daran stossend. Diese Besitzungen müssen aus dem Erbe der
Gräfin Richardis stammen; wenn ausserdem Besitzungen')
in Friaul und in der Kärntner Mark gcsclienkt werden, so
gehen erstem sehr wahrscheinlich auf das Erbe der Grätin
Hedwig zurück, während letztere besUglich ihrer Herkunft
nicht zu bestimmen sind.
Zwei Jahre spSter, im Dezember, vollzog ErsbischofTiemo
▼Ott Salzburg, dieser eüHge Gregorianer, die Einweihung der
KlosterkiTthe, und bei dieser Gelegeiiheit lernen wir einen
Poppo als Sdiwifigersohn des Grafen Engelbert I. kennen, der
unmittelbar darauf anlisslieh der Schenkung eines Hofes zu
Aquileia an das Kloster Markgraf von Istrien genannt wird. *)
Graf Engelbert von Spanheim starb darauf am 5. April 1096*),
nachdem er vor seinem Lebensende noch das Mönchskleid an-
gelegt hatte.
Aus den angeführten Thatsachen erhellt zur Genüge, welche
Stellung Graf Engelbert I. in dem grossen Kirchenstreit ein-
nahm; er war ein eben so eifriger Anhänger des Pa])stes, wie
seine Schwäger, die Herzöge Lutold und Heinrich von Kärnten,
^ Bei ditewr Gdflgenheit möchte ich noch darauf hinweisen, daas
1057 (St. 2586) ein Engelbert Graf in dem dem Kloeter Hirschau benach-
harten Kraichgau war. Darauf ist zurürkziikommen. — ^) Schroll G —
^) Dort Lippu öAÜ. von Graüiäka und 1 mamus sub Castro Ketin Die
Lage dieses Platzes ist noch nicht bestimmt. — *i Cod. tmdit. raj». V.
— *j Das Toteubuch von bl. l'aul ueunt ihn bei dieser Gelegenlieit irr-
tamlich Herzog von Kftrnten. Schroll 10.
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über die alteren ürafeu von Spanheim.
213
Anhänger des Kaisers. Er war es, der 1086 mit bewaffneter
Hand den vertriebenen Erzbischof Gebhard von Salzburg in
sein Erzstift zurückführte. In dieser Haltung scheint er
auch noch beharrt zu haben, als sein Bruder Hartwig, der
Erzbischof von Magdeburg, 1088 seinen Friedeo mit dem
Kaiser gemacht hatte.
Seine Laufbahn fährt uns in die Heimat der S[>anheimer
sorttck; denn bevor er 1079 Erzbischof von Magdeburg ward,
war er Kaaonikoa xa Mains, Propst za Erfurt, Vir de prin-
cipibtts FrancoTum nobilitate darissimus.*) Seinen
Bruder, den Grafea Hermann*), Terpflanzte er von der Dran
«n die mittlere Elbe, indem er ihn zum Vogt Beines Erz-
stiftes machte.^) Graf Hermann starb im Jahre 1118"), wie
es scheint ohne männliche Erben, seine Tochter Richardis
heiratete den Markgrafen Rudolf von der Nordraark aus dem
Hause der Grafen von Stade, und zwar drücken sich die An-
nalen von Stade*') charakteristisch aus: Rodolfus filius Udonis
primi duxit Richardim de Franconia cum multa here-
ditate. Dabei nun kann man eine charakteristische Beob-
achtung machen, wie die Vornamen sich von einem Geschlecht
in das andere vererben. Auch die Grafen von Stade hatten
ihre ständigen Vornamen, und so hiessenzwei Söhne aus jener
Ehe Rudolf und Udo; der dritte aber war Hartwig genannt:
es ist der spätere Erzbischof von Bremen. Die beiden Söhne
Rudolf und Udo fanden ein gewaltsames Ende.
Während Udo, der sich nach FlrecUeben 0 benannte und
von Lothar 1129 mit der Nordmaric beiefant wurde, im Kampf
') Vita Gebhardi eil. WattenlKu li, der aber iu der Aamerkimg in den
gewöhnlichen Irrtum verfällt und den Grafen Engelbert für einen Orten-
burger hält. Mon Gem. SS. 11, 26. — *) Oesta archiepiscoporum Magde-
burgensiam in Hon. Qenn. 88. 14, lOA. Andere eldttiadie Geichicht»-
queDen nennen ihn K&mmerer des Mainzer Erzstiftn oder Erzkaplan.
Vgl. 1. c. die Note. Hartwig starb am 17. Juni 1102. — Kap. VII,
SchroU S. 11 wird er ausdrücklich als solcher bezeichnet Vgl. auch
Kap. II, Scbroll S 5. — Als solcher erscheint er am 5. Februar 11(>0.
Vf:\. V. Mülverstedt, Ilegesten der Erzbischöfe von Magdeburg S. 327. —
-\ Annal. Saxo. Mon. Germ. SS. VI, 755. Vgl. auch Ann. Magdeburg.
1. c. 16, 182. — ' ) Mon. Germ SS. 16, 326. In dem seiner Ausgabe
angefügten Stammbnam nennt Lappenbeig den GraÜBn Hernnamt com.
de Fmnkenlere (FroeUeben an der Wipper zwischen Aschersleben nnd
8MidenIebett> Vgl. Bendiaidi, Lothar v. Supplinburg 221. — «) Die
Ann. 8. IMsibedi bfloinnen ihn darnach Udo Fnackenlaat Er irar Ter-
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214
Witte.
mit Albrecht dem Bären 1130 den Tod fand, ohne Nachkom-
men zu überlassen, fand sein Bruder Graf Rudolf von Stade
im Jahre 1144 am Todestage seines Bruders*) unter den
Fäusten erbitterter Bauern Ditmarschens sein Ende, und auch
er hatte mit seiner Gattin Elisabet, der Schwester des Mark-
grafen Ottokar von Steiermark, keine Kinder erzielt Vielleicht
noch anglflcklicher war Ltntgard, die Tochter ans der Ehe der
MnkiBchen Richardis mit dem Oralen Rudolf. In erster Ehe
hatte sie den PfaUsgrafen von Sachsen Fridrich von Sommer*
esehenbnrg geheiratet, aber diese Ehe, aus der dn Sohn
Adalbert entspross, musste wegen zu naher Verwandtschaft
aufgel($st werden.') Darauf heiratete sie 1144 den DRnen-
könig Erich Lam, der bereits 1146 starb. Ohne Kinder von
ihm bekommen zu haben, ehelichte sie den gewaltthätipen
Hermann II. von Winzenburg und wurde 1152 in ihrer
Schwangerschaft mit ihrem Gatten ermordet.^)
So sahen denn Gräfin Richardis und ihr einziger über-
lebender Sohn, der Erzbischof Hartwig von Bremen, das Ende
ihres Geschlechts vor Augen. Mit vollen Händen gaben sie
beide aus ihrem reichen Erbe an kirchliche Stiftungen, und
namentlich war es das Erzstift Mainz unter dem Erzbischof
Adalbert I., dessen enger Verbindung mit dem Grafen Megen*
hard von Spanheim bereits gedacht ist, dem die Gräfin ihre
Wohlthätigkeit zuwandte.*) Dabei lässt sich nun schwer unter-
scheiden, was hier ans stadtschem Hausgut, was aus ihrem
väterlichen Erbe herstammte, das Graf Hennann von Fhinken-
leve vermutlich, soweit es in Sachsen und Thttringen gelegen
war, durch die Hand seiner uns unbekannten Gattin erworben
hatte. Das wQrde auch nicht zu unserer Aufgabe gehören,
aber Richardis gedenkt nun auch desjenigen Klosters, das
ihren rheinischen Stammesvettern nächst dem Kloster Span-
heim am meisten ans Herz gewachsen war, in dem weibliche
Mitglieder des Geschlechts an der Seite der hl. Hildegardis
ein beschauliches Leben führten, des Klosters Rupertsberg bei
Bingen. Dahin schenkte sie ihr Allod zu Ockenheim ^) bei Bingen.
mAUt mit der Schwester Herminns von Winxenboig) des Landgrafen von
Thüringen.
<} Bernhirdi, Konnd m.89&^>)ie.80a. — *)!. e.92L--^
*) das Verzeichnis der Erwerbungen Adalberts I. ftr aeu Enstift
bei Qndemia I, 890. — ^) Vgl. die Bearkmidiiiig der Gatererwerbangen
über die ilteren Grafen von Spanheini.
215
Es liegt auf der Haud, dass es sich hier nur um Span-
heimer Starambesitz handeln kann, wie denn von Besitz der
Grafen von Stade im Nahe- und Rheingau überhaupt nichts
bekannt ist. Graf Hermann hatte also Fuss in der Heimat
behalten, sowie ja auch sein Bnider, Erzbischof Hartwig von
Magdeboig, die Bezidmngen zur rheinischen Heimat aufrecht
erhalten hatte. Sonst ist uns aber Ton Besiehnngen zwischen
den rheinischen und Kärntner Spanheimem nichts Sicheres be-
kannt, wenngleich eine Spur zu bemerken ist» die nebst dem
Namen des Grafen Meginhard von Kärnten nach dem Nahe-
gau hinttberftthren kannte. Es gab nämlich noch einen Sohn
des Grafen Sigfrid, dessen Namen wir nicht kennen, der
seinerseits einen Sohn hatte, der sich Graf Zeisolf nennt. In
Kärnten selbst muss sich die Kunde von diesem Bruder Engel-
berts I. frühzeitig verloren haben; man kennt ihn nicht anders
als den frater senioris comitis Engelberti *), und merkwürdiger
Weise bezeichnet ihn auch sein Sohn, der Graf Zeisolf so und
nicht bei seinem Namen; dieser Graf) Zeisolf, als er sich
seinem Ende nahe fühlte, setzte die bischötiiche Kirche zu
Gurk, das Kloster St.-Paul und das Kloster Lambrecht zu
Erben seines gesaroten Besitzes ein"), und zwar handelt es
sich hier um Güter, die in der Hauptsadie im Gau Gnrkatal
einerseits, im südwärts daranstossenden Gau Chrowati ander-
seits gelegen sind.
des Klostcrä durch Erzbischof Axnold in Mains im Jahre 1158. Stumpf,
Acta Maguntina 68.
^) Diese Bezeichnung wird falsch aufgefasst, auch vou SchroU S. 17,
als ob es dch hier nm einen ftltern Bruder des Grafen Engelbert lisiidle.
GnI Ellgelbert iat aber «ladraeUidi all primo genitoe bcMidiiiek und
erscheint auch als Hanpterbe. Daa Wort aenior gebSrt offenbar m Engel-
bert und beieicbnet den ältem Engelbert I. im Gegensatz au Engelbert II.
In Graf Hermann diesen Bruder zu erblicken, dafür fehlt jeder Anhalts-
punkt. — ') So wird er im Npkrolog bezeichnet. — ■) Die Urkunde ist
ohne Datum. Schroll setzt sie in die Zeit zwischen 1130 und 1140, wie
mir scheint, etwas zu weit gerückt, da mit dem Umstand gerechnet wer-
den muss, dass Gral Zeisolf erklärt, dass er nicht seine Eltern oder Ver-
wandte da Erben einseteen wolle; seine Eltern lebten somit noch. Da
Iran aber Graf Bernhard, der Sohn Engelberts I. von Spanheim, als Vogt
von St. Lambrecht, dieser Grtlndnng der Ejppeoiteiner, ersebeint, so wird
man annehmen müssen, dass dieser Rechtsakt wenigsteoa nach dem Aus-
sterben der Eppensteiner, d. h. nach 1122 anzoseUea ist. Als Verwandter
des Grafen Zeisolf ist jedenfalls aus den Zeugen noch Zeisolf» Zsisolfi
nepos, zu entnehmen, über den sonst nichts bekannt ist
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216
Witte.
Weder in Kärnten noch sonst in den Alpeulandschaften i^t
irgend eine Spur von ihm zu finden. Denken wir aber an
die energische Betonung der fränkischen Herkunft des Ge-
schlechts, so dürfen wir vielleicht in Rlieinfranken nach irgend
welchen Spuren suchen, und in der That ist ja bereits ein
Graf Zeisolf bei Gelegenheit der Gründang von Ravengirs-
imrg yorgdcommen. Hier handelt es sich aber nicht etwa um
das vereuiselte Auftreten eines Grafen dieses Kamens, sondern
es Itet sich nnn in Rheinfranken eine förmliche genealogische
Reihe von Zeisolfen nachweisen. Dabei muss aber zuvor auf
die eigentümlichen Veriiältnisse in dieser Landschaft hin-
gewiesen werden, wo wir, wie wenigstens im Speier-, Worms*
und Nahegau 0 a^if dem linken und in den gegenüber liegenden
Grafschatten auf dem recliten Rheinufer im Kraichgau
und Eisenzgau die Salier als die eigentliclieii Inhaber der
Grafschaft von Konrad dem Roten von Lothringen ab nach-
weisen können.') Die Männer, welche wir also unter den
Saliern bis zu ihrer Thronbesteigung die Grafschaft in diesen
Landschaften ausüben sehen, haben demnach ilire Rechte von
Konrad dem Roten und seinen Nachkommen empfangen. Nun
treffen wir zunächst auf einen Zeisolf als Zeugen in der Be-
urkundung eines Gütertausches zwischen Herzog Konrad und
dem Bischof Regenbald von Speier im Jahre 946.^) Diese
an und für sich für uns TöUig gleichgiltige Persdnlictdrait ge-
gewinnt aber Inhalt und Bedeutung, wenn wir im Jahre 976
von einer Schenkung Otto*s IL in dar Gra&chaft des Grafen
Zeisolf im Worms- und Speieigau vernehmen.*) Nach ihm
erscheint mniichst ein Hugo in amtlicher Eigensdiaft als Graf
im Speiergau in publice mallo qui dicitur Luttramnus Forst
bei Gelegenheit der Gründung des Klosters St.-Lambrecht im
Speiergau durch Herzog Otto von Kärnten um 977.^) Wo
1) Im Nah^u und Wommgaa ist Graf Wernher bereits 891 nacb-
zuwelseii. Schannat, Episcopatos Wormat II, 10 — ^ Das Verhiiltnjs
tritt namentlich deutlich benror unter Otto von Wormsfeld, dem Herzog
von Kärnten. Ich verweise in dieser Hinsicht auf St. 882 sowie auf die
betreffenden Gaubeschreibungen in den Act. Palat , wo das Verhältnis
klar gelegt ist — <*) Remling 13. — ♦) Stumpf 673. Der Wortlaut der
Urkunde ist nicht deutlich; es heisst in comitatibuü Spirchkewe et Wor-
masrelds Zeiiolfi et itenim ZmaxA sitani. Man kSnnte also aOenMls
aa swei feneUedene Giafen dieses Namens denken. — *) Crollius, Ob>
aer?. genealogiae Salicae Probat, in Acta Palat VI, 870. Die Chrono-
über die älteren Grafea von Spauheim.
217
der hier als Zeuge angeführte Graf Wolfram damals die Graf-
schaft besass, lässt sich nicht genau bestimmen*); 1007 ist
er als Graf im Speiergau nachzuweisen.-) Seitdem geschieht
hier nicht mehr seiner Erwähnung und wenigstens von 1046
ab ist Hugo Graf im Speiergau. Hingegen erscheint von
1024 ab ein Graf Wolfram im Kraiehgaa und dem benach-
barten Phnncingau*), und hier kann man ihn Terfolgm bis
smn Jahre 1056. 0 Alsdann tritt 1057 Graf Engelbert in
dieser Grafschaft anf, und seitdem vernimmt man im fernem
Verlauf des Jahrimnderts T<m dem Geschlecht des Grafen
Wolfram nichts mehr, ihnlich steht es mit der Grafochaft
im Wormsgau, hier erscheint ein Graf Z^lf im Jahre 985,
1008 nnd 1018; seitdem nicht mebr.^)
Weiteres Licht wirft auf das Geschlecht die Gründungs-
urkunde des Bischof Johannes I. von Speier für Klositer Sins-
heim in der er gleichzeitig Vergabungen zu andern
Zwecken macht. £r stiftet hier einerseits ein Jahresgedächtnis
logie ist unsicher. Zeugen Willehalmus com , Wolfinmus com., Lnttolt
com ; an der Spitze der dreien Zeisolf. Einen Grafen Zeisolf weise ich
um diese Zeit auch im MayeultUl uacli. 1)5<^ Okt. macht Zeuisolt zu St.
Troud diesem Kloster eine bedeutende bcheukung uui beiden Seitea der
Mosel im Dorfe Bredhal (Briedel) im Gau M^nevelt und in a^er Graf-
flcbaft gelegen, so jedoch, den er Itlr sieh nnd seine Matter Ytha den
NieBsbntncli Torbehtit. Qön II, fi08 No. 2142
<) Ltaey, Act. Pnlit. V, 169 wUl ihn 992 als Onf im Naiiegaa
fimlon. Er stützt sich dabei auf eine Urkunde Ottos III. (St. 956) für
Bischof Hildebald von Worms, der von Graf Wolfram Güter in villa Al-
dcnglane et Deinesberge eintauschte. Nun ist es ja riclitii,', dass die hier
genannten Orte im Nahegau lagen; dass aber Gral Wolfram hier die
Grafschaft besass, ist nirgends gesagt; und wenigstens in demselben Jahre
finden wir Emicho hier als Graf. St. 977. — -) 6l 1436. Die von La-
mey. Acta Palat III, 269 in seiner Bcsclirabnng des Speieigans ad a. 992
tingeftthrte ürknnde Ottos III. für Kloster Sels, wonach Gfaf Woiftam in
diesem Jahre bereits Graf im Spdeigan gewesen wire, ist geftlscht. Stumpf,
Acta imp. 32. — ») St 1877. — •) 8t 2497. — *) St. 880, 1510 u. 1706.
Es ist ein Missverständnis, wenn Lamey in der Beschreibung des Worms-
gau (Act. Pölat. I, 194) ad a. 994 einen Grafen Burchard hier ansetzt.
In der angeführten Urkunde fSt. 1027) ist allerdings die Rede von einer
curtis Nersiein in pago Worniaceuse et comitatu Burchardi comitis, aber
es wird hier Bezug genommen auf einen Bechtsalct seitens Ludwi^p des
Kindes, nnd der hier genannte Graf Barchard gehört also auch in jene
Zeit nnd ist ein Sohn des Gzafen Walah Tgl. meine geneaL Untere
suchnngen II im Jahrbuch 1. c 80. ^ *) 1100 Jan. 0. KemUng I, 09.
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218 Witte.
für seine Blutsverwandten, den Erzbischof Hermann von Köln,
seinen Vater Wolfram, seine Mutter Azela, seinen Bruder
Zeisolf und dessen Töchter Adelheid und Judda. Diese Abtei
Sinsheim hatte er gegründet auf seinem Aliod im Elsenzgau
in der Grafschaft des Grafen Bruno'), das er Yon seinen Eltern
kraft Erbrecht überkommen hatte, und zwar war die Stiftung
erfolgt zu seinem Seelenheil, dem seines Yaten, sanier Matter
und anderer Angehörigen, die dort bestattet lagen. Diese
Kirdie hatte er ausgestattet mit yerschiedenen Gtttem unter
Zustimmung der Grfifin Adelheld, der Tochter seines Bruders
Zeisolf, die auch ihre eigenen Besitzungen dem Kloster Ober^
trug. Er schenkte nun dem Kloster Asbach, Stenifärt und
Reichartshausen im Eisenzgau, Ensilnheim und Menzingen im
Kraichguu, Zei solfsweiler, Lenzingen, Dürmenz und Kussel-
biunn im Enzgau*), Buelon (Bühl) im Hedenegau, Oftenbach,
Bebingen und Serflingeu im Speiergau, Alsenz im Nahegau,
Guntramsheim im Wormsgau; und in derselben Weise er-
streckten sich die Sclienkungen der Gräfin Adelheid über den
Spoiergau, Eisenz- und Knzgau. Seine übrigen Besitzungen
hatte er der Speirer Kirche übertragen, nämlich seine Burg
Meistersei und den Ilof Steinweiler. Da er nun für seine
Nichte den Niessbrauch bestimmter Gttter festsetzte, die nach
ihrem Tode an Bistum und Abtei zurflck&llen sollten, möchte
man annehmen, dass diese comitissa eine kinderlose Witwe
war. Die geographische Lage der Güter entspricht im ganzen
den MachtverhältDissen des Geschlechts.
Was wir aus dieser Urkunde für das Geschlecht entnehmen,
gewinnt noch eine wichtige Ergänzung durch eine Mitteilung
der Amiales Spirenses. ^) Der Vater des Bischofs Johannes wird
9 TehnntUch gehört er za dem Geschlecht der Grafen von Laufen.
_ «) In oomitata conitia BnmonlB linsingen, DOrmeiui, Zaiiertwejher»
OA. llanlbfonn; Kieadbronn, BA. Pfotsbeiin. — •) Mon. Germ. SS. 17, 88.
Eb handelt sicli hier um eine spätere Kompilati(m ^oa nnglekbem Wert.
Was im Besondem Ober das Geschlecht der Salier gesagt wird, trftgt
einen durchaus verworrenen Charakter, und danach muss auch die Mit-
teilung über die angebliche Tochter Heinrichs III. auf Misstraucn stossen,
wenngleich ihr Name urkundlich bezeugt ist. Soweit ich übrigens sehe,
haben SteindoiiT in den Jahrbüchern unter Heinrich HI. und Meyer von
KBonm hl demjenigen miter Heinfich IV. dieie llitteihiag tbendMB. —
Auch der comee Aidneane wird anf ebiem WmuMaäaäB des spatem
KompUalots bendieD; dass hier der gleichaeitise Ardennergraf Wahtm IL
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Ober die flterea Giafen von Spanheiin.
219
hier genannt Wolframmus comes Ardueune, qui multos comi-
tatus habebat, scilicct in Creychowe et Enzeberch et multas
possessiones; seine Mutter Azela wird eine Schwester Henrici
semoris genannt, und dieser Heinrich senior kann nach dem
ZoBammenbang nnr Heinrich IV. sein. Es werden dann wdter
genannt als Bruder des Bischofs Graf Zeisolf, dessen Tochter
Adelheid, die den Grafen Heinrich von TQMngen 2um Manne
hatte und der Nachkonunenschaffe entbehrte. Und es heisst
nun mm Schluss, dass von diesem Geschlechte Kestenburg,
Meistersei und Dietensheim an die Spelrer Kirche gelangten.
Daran knttpft der Annalist allerlei schätzbare Mitteilungen
über den Bischof, und in dieser Hinsicht kommt namentlich
in Betracht, dass neben dem Grafen Wolfram nun Graf Sig-
frid und eine heilige Gräfin Adelheid*) als in Sinsheim be-
stattet erwähnt werden. In diesem Sigfrid aber findet man
vielleicht jenen Sigfrid wieder, magna Francorum ex Stirpe
progenitus, der bisher noch niclit hat untergebracht werden
können, der 1070 an das Bistum Strassburg Schloss ülm-
burg in der Orteuau und Ottenheim schenkte.^)
Mag nun über dies Geschlecht vieles im Dunkeln bleiben,
soviel steht fest, dass es späterhin sein Schwergewicht vom
Speier- und Wormsgau nach den fränkischen Gauen rechts des
Bhänes verlegt hatte, dass hier auch noch der Bisehof Jo-
hannes zu Sinsheim und Enzberg graftchaftliche Rechte be>
von Arloii gemeint sem könnte, ist überhaupt ausgeschlossen. Hingegen
beruhen sonst die Mitteilungen über das Geschlecht des Bischofs Johannes
aichtUdi mf chronüniliKheii, mm Teil arknndlichen ToiliseiL Wenn
hier erwihnt wird) dass er auch die Abtei Btanbenem in Schiraben
grOndete, lo ist damit «nammenimhalten, dass weboB Nichte, die Oilfin
Adelheicl, that^sächlich bei der Ausstattung diesesFamilienkloBters der Grafen
and Pfialzgrafen von Tübingen beteiligt war. Vgl. die Regesten der Pfalz-
grafen von Tübingen bei StÄlin, Würtemb Gesch. II, 437. Von der
Gräfin Adelheid ist ausserdem noch bekannt die Schenkung von drei
Hufen zu Sindlingen, OA. Herrenberg, und der halben Kirche zu Niefem
an der Enz an Kloster Reichenbach. L c. Es ist fibrigens ein Anachronis-
moa des iplteni Kompilators, wenn Graf Heinrich von TQlriiigen hier
Pidagraf genannt wird.
Hach den Speicrer Annalen ist ihre FerBönlidikeit von derjenigen
der Gräfin Adelheid von Tübingen zu trennen. — ') Würdtwein, Nov.
Snbs 6, 244 Annalrs Spirenses. 1. c. Hier heisst es auch, dass Sins-
heim a proavis also den Urgrosseltem des Bischoft Jnbann gegründet
worilen sei, Bischof Johann es aber aus einem Kanouikerstift in ein
Mönchskloster verwandelt habe. Stälin 429.
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Witte.
sass und dass seine Nichte Adelheid vielleicht gar nach
diesem, dem letzteren Ort den Namen trug. Für die Ver-
bindung mit den Spanheimern ist aber bisher noch nicht viel
Stichhaltiges angeführt worden ; es konnte nur einerseits hin-
gewiesen werden auf die BeteiHgung des Grafen Zeisolf an
Rechtaakten für das Kloster Ravengirsburg, sowie auf das
Vorkommen des Name Zeisolf bei den Kärntner Spanheimern.
Nun aber stiftete Bischof Jobannes eine Jahresfeier für seine
cottsanguineis und nennt dabei in erster Linie, noch Yor seinen
Eltern, den Erxbisebof Hermann von Köln. Koch kurz zuvor
erscheint Erzbischof Hermann m. neben den Erzbischöfen
EigilbertM von Trier und Hartwig von Magdeburg als Zeuge
in einem Tauschakt des Bischofs Johannes von Speier mit dem
Bischof Cuno von Worms.*) An jenen Hermann, der 1089
iüzbibchüf von Köln wurde und 1099 starb, dem die Kölner
Aimalen den Beinamen Dives geben '0, wird man also auch in
erster Linie zu denken haben, und da ist es von grosser Wich-
tigkeit, dass dieser mit dem Erzbischof Hartwig von Magde-
burg in nächster Verwandtschaft stand.**) Da nun ausser
Richardis, der Markgrähn von Istrien, von Schwestern der
vier Spanheimer Brüder nichts bekannt ist, werden wir ihn
also als einen Sohn, sei es des Grafen Hermann, sei es des
Iiiruders unbekannten Namens anzusetzen haben. Demnach
ist auch die Verwandtschaft dieser Kraich* und Enzgaugrafen
mit den Spanheimern erwiesen. Die Tochter des Grafen Zei-
solf, Jutta mit Namen, kann diese Verwandtschaft nicht be-
gründet haben; sie muss zum mindesten auf die beiderseitigen
Eltern, d. h. den Grafen Sigfrid') von Spanhdm ttnerseits,
den Grafsn Wolfram und seine Gattin Azela anderseits zurttck-
gehen'), und wir würden demnach zu dem Schlüsse kommen,
>) Es mag hier erwftbnt werden, dass dieser E(gDbert dem OeeeUedit
der Kftnitiier Onenbiixger aogehörte (vgl. Gtti I, 414 No. 1467) und
demnach wahrscheinlich als stammverwandt mit den Spanhenneili Ansa-
sehen ist. — ») BemUng I, 09. — ^) Annales Colonienses Marimi. Mou.
Germ. SS. 17, 744. — *) Walram v. Naumburg de uniiatc ecclesiae c^d.
Frcher I, 297 erzählt von Streitigkeiten zwischen dem Erzbischof Hart-
wig und Hermanns Vorgänger Sigewiu und bemerkt, dass Herrmann pro
affectu c onsanguinitatis, qua prozime attingebat eum (Hartwig),
sich daruni nicht geldlmmert hebe. *) Ihn l&r den theu genannten Gtef
Sigfrid m halten ist unmöglich, da dieser als m Suisheiai bcetattet er-
wähnt wird. • •) Es ezgiebt sich i&r dies Geschlecht der Zeisolf fidgende
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über die älteren 6i«feii tob Spanhein.
221
dass diese Azela vermutlich eine Schwester des Grafen Sig-
frid von Spanheim war. Unter dieaea Umständen kann es
jetzt auch nicht mehr als wunderbar erscheinen, wenn man
den Spanheimer Engelbert zeitweilig als Grafen im Kraicbgau
TorfiDdet, und ebenso finden jetzt die Beziehungen der fernen
Grrafen von Lavant zu Kloster Hiischau eine Töllig aus-
reiehende Erklärung.
Nachdem die Verwandtschaft zwischen den beiden Erz-
bischöfen von Köhl und Magdeburg nachgewiesen ist, dürfte
man gegen die daraus gezogenen Schlüsse nichts einwenden
können. Hier zeigt sich aber, auf wie schwachen Füssen alle
Genealogie steht und wie sie in der Giltigkeit ihrer Aufstell-
ungen und Folgerungen für ältere Zeiten oft rein vom Zufall
abhängig ist. Erzbischof Hermann von Köln war nämlich
kein Spanheimer, sondern gehörte dem Geschlechte von Hoch-
staden an. Das geht aus zwei allerdings nicht ganz einwand-
freien Urkunden, in denen der Erzbischof ein Bruder Gerhards
Oeschlechtstafel; dabei lasse ich zunächst den Grafen Zeisolf des Elsenz*
gaues anberücksichtigt , dem Heinrich IV. 1{>67 Münz- und Marktrecht
in seiner villa Sunuiuheini (Sinsheim) verleiht (Stumpf, Acta 77) und be-
halte mir vor. unter Heranziehung der Chronik von Sjanheim in Mones
(^uellensammlung zur Badischeu Geschichte darauf zurückzukommen.
Zeisolf 946.
Wolfram, Zeisolf,
Giaf im Speiergi» Graf im Wormsgau
\)8b. inrK. 1018.
Wolfram,
Graf im Kraichgaa
1024. 1056.
Axda.
Bischof Johann
▼on Spder.
Graf Zeisolf
1073. loei.
N.
Adelheid Jutta
Oraf Heinrich von
Tobingen.
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222
Witte.
von Hochstaden genannt wird, klar hervor.*) Dadurch wird
die Verwandtschaft der Spanheimer mit den Kraichgaugrafen
zwar nicht aufgehoben, aber weiter gerückt und unbestimmter,
während sich gleichzeitig eine Familienverbindung der Span-
heimer mit dem am Niederrhein ansässigen und mächtigen
Gescfalechta ^on Hocbstaden ergiebt Für diese verwandt-
schaftlichen Beztebongen ist die erste, bereits angezogene Ur*
knnde des reichen Erzbisdiofe für die Abtei Brauweiler von
Interesse: sein erwähnter naher Verwandter, der Bischof Johann
von Speier, steht an der Spitze der geistlichen Zeugen; Oraf
Stephan (von Spanheim) an der Spitze der weltlichen, und auf
ihn fol^t der Bruder des Erzbiscliofs Gerhard von Hochstaden.
Das Zusanimentreflfen dieser Verwandten in Köln kann nicht
zufällig gewesen sein; worauf nun aber die Verwandtschaft
zunächst zwischen Spanheim und Hochstaden beruht, ob die
Verwandtschaft zwischen Spanheim und den Kraichgaugrafen
damit parallel geht oder ob sie nur auf der gemeinschaftlichen
Verwandtschaft mit den Hochstaden beruht, darüber lässt sich
nichts Sicheres ausmachen; die bereits berührten Verhältnisse
lassen jedoch eine nähere Verwandtschaft auch der Spanheimer
mit den Kraichgaugrafen als wahrscheinlich erscheinen.
VL
Graf Engelbert I. hatte von seiner Gattin iUnf urkundlich
beglaubigte Söhne, Engelbert U., Sigfrid, Hartwig, Bernhard
und Heinrich, die fortfahren dem Kloster St. Paul reiche
Schenkungen zu machen sowohl im Lavant- und Jaunthal als
auch in der untern Kämtenci' 31ark, in Kram und FriauL
Vermutlich stammen diese letzteren Besitzungen von der Gattin
Engelberts I., Hedwig her, die ihre Witwenzeit auf Schloss
Mosa nördlich von Gradiska zubrachte. Höchstwahrscheinlich
war sie eine Tochter Markwarts von Eppenstein und somit
eine Schwester der beiden letzten Kärntener Herzof^e aus
diesem Geschlecht.^) Daraus erklärt sich sowohl die Macht-
*) Lacomblet 1, No. 250 u. 251. In Kölner Urkunden jener Zeit
feUt MIer die Bneiduiuiig comcs bei deiuenigen, denen sie tokommt.
No. 268 steht unter den Zeugen Geriiaidns oomes de Hostaden.
t) Wahnschafib, Des Hersogtom Kirnten and sdne Msiken 8. 84,
der mit Recht gegen Neogart darauf hinweist, dass sie aus chronologi-
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über die Alteren Grafen von Spanhetm.
223
Stellung der Spanheimer in dieseu Landschaften, als auch die
Thatsache, dass sie den £ppeiist6inera später in ihrea Ämtern
und Würden folgten.
Wann die Brüder ihren Frieden mit Heinrich IV. machten,
lässt sich Dicht bestimmen; Jedenfalls treffen wir Engelbert IL
als Nachfolger seines Schwagers Poppo aus dem Hause Weimar-
Orlamünde 1104/1105 als Markgrafen in Istrien an.^) Bei
der Empörung Heinrichs V. gegen seinen Vater standen die
Spanheimer auf Snten des unnatttrlicben Sohnes and sogen den
ersten Vorteil davon; denn es war Hartwig von Spanheim,
der Salzburger Dompropst, den Heinrieh V. im Oktober 1105
als Bischof in Begensbnrg einsetzte. Hingegen war es noch
während der Regiemng Heinrichs IV., dass nach dem Tode
Hermanns III. von Köln ein Spanheimer, Fridrich mit Namen,
ihm auf dem erzbischöflichen Stuhle folgte. So berichtet
wenigstens der in seinen Angaben durchweg recht zuverläs-
sige Alberich von Trois-Fontaines; er nennt ihn einen Bruder
des Bischofs Hartwig von liegen sburg und des Markgrafen
Engelbert von Friaul*); und aus der Reichsgeschichte ist be-
kannt, welch' bedeutsame Bolle dieser Erzbischof unter Hein-
rich V. spielte.
Wenn Erzbischof fridrich von Köln aber wiederholt in
Waffen stand gegen seinen kaiserlichen Herrn, so bewiesen
sehen Orftsden unmöglich die Tochter des leisten Eppenrteinera Heinrich
von Kirnten sein kann.
') Cod. tradit. Schroll S. 27. — «) Die Verwechslung anstatt Istrien
mindert den Wert seiner Nachricht nicht herab: die beiden benachbarten
Landschaften werden öfter verwechselt, und zudem waren die Spanheimer
in Friaul reich begütert. Dagegen führt Giesebrccht, der hier trotz seines
Hinweises auf Neugart die Spanheimer für Ortenburger hält, eine Stelle der
Aanakt Bodeosee «a ad a. 1122, wonach Friedlich ton dem bairiwlitti
Sehlone Sehwanenbeig aa der bflhmindwm Orenie hentanmite (HI, 1178).
Durch diese Notis wird aber die Angabe Alberidu noch nicht abgetban,
dto rodem durch unsem Nachweis der Spanheimer Verwandtschaft Her-
manns III. eine weitere Stütze erhält. Man sieht nicht recht, wie dieser
Herr von Schwarzenberg nach Köln kommen sollte; dieser Familie würde
dadurch für jene Zeit eine Bcdciituiifr zugewiesen, die ihr im Mittelalter über-
haupt nicht zukommt. In Wirklichkeit lassen sich beide Nachrichten ganz
gni Tereinigen. Schloss Schwanenberg gehörte n dar bairiMshen Graftdiaft
Ortenburg (nicht so terweehaefai mit der glefchnamigen Oraftchaft in
Xlrntea), die Engelbert H. begrflndete, ond es tot sich denmach sehr
webl erldiren, dass jener Friedrich danach den Namen fthrte.
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224
Witte.
ihm hingegen die Kärntner Brüder unverbrüclilicho Treue, und
wenn ihr Vater und sie selbst früher gegen Heinrich IV. für
Gebhard von Salzburg die Waffen geführt hatten, so kämpften
sie nicht minder eifrif^ für Heinrich V. gegen Konrad von
Salzburg.') So ernteten sie auch den verdienten Lohn für
ihre Treue; denn nach dem kinderlosen Absterben des letzten
Eppensteincrs Heinrich von Kärnten Terlieh ileinricb V. dem
jüngeren Bruder des Markgrafen von Istrien, Heinrich von
Spaoheim, dies Hersogtum, und als dieser nach kurzer Amts»
flihmng am 24. Marz 1123/1134 starb, kam das Herzogtum
an Markgraf Engelbert. Dieser Engelbert hatte wiederum eine
sehr vorteilhafte Heirat geschlossen und war damit in lüichste
Besiehnngen zu dem bairischen Hochadel getreten, indem er
Uta V. Kraiburg als Gattin heimführte. Ihre Mutter Adelheid
war eine Tochter des Grafen Kuno von Frontenhauscn, Pfalz-
grafen von Baiern und heiratete in erster Ehe den Grafen
Markwart von Markwartstein und Hohenstein. Da diese Ehe
kinderlos blieb, war sie in der Lage, als reiche Witwe dem
noch reicheren Grafen Udalrich von Passau'), der wegen
seines Reichtums im Volksmund den Beinamen Vilrich führte»
ausgedehnte Besitzungen südlich und westlich vom Chiemsee
zuzubringen. Aus dieser Ehe stammte die oben erwähnte
Uta« während die jetzt noch reichere Witwe in dritte Hand
ging und den Grafen Berengar von Sulzbach heiratete, der
mit seinem Sohne Gebhard unter Heinrich V. und dessen
nächsten Nachfolgern eine höchst bedeutsame BoUe spielte.
Die Ehe Engelberts U.*) mit Uta von Kraiburg war mit
Kindern gesegnet; von ihnen folgte ihm sem ältester Sohn
Ulridi, der mit MatbüdOi der Tochter des Markgrafen Her-
<) TiladiuonuU: pott biiiic(H«fair. ¥. Eppensteiu) peraeoatoves hiimit
(EnUieb. Konmd) aliuiii Hoirleom qvi imiior appeDabator et piiori
Henrieo mortoo doeatnni KarintUae obtinoit et fratres eiut Eagelbertiim
et Bernhardam. Sed Henricus festioa morte sablatitB Bngflbeito fintii
crudelitatera, quam contra ecclesiam excitaverat, prosequendam aim du-
catu dcreliquit Mon. (icrni. SS. XI, 72. — ') Riezler 1. c. 865, der aber
ebenfalls die Spauheinier für Ortenburger ansieht — ') Sein Vetter war
der baierische Pfalzgraf Rapoto von Cham und Vohburg, von dessen
Vater mau schon sagte, dass wenn er nach Rom reiste, er ununter-
brochen auf eigenen Burgen oder Dörfern Quartier nehmen konnte. Ries*
1er 659. Pftd^sraf Bapoto nad sein Vetter Udalrich ttarben 1099. —
*) Ygl Neogart 68 ff.
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über die ftlteren OrtHen ▼on SpADheim.
225
mann IL yon Baden vennäblt war, Im Herzogtum nach, als
Herzog Engelbert sich 1135 von der Welt zurflckgezogen
hatte ond im Kloster Seen als M(hich eingetreten war. Von
den übrigen 8(ninen wurde Hartwig wieder Bischof Yon Regens-
burg; Engelbert III. ttbemabm die Markgrafschaft Istrien;
ausserdem wurde ihm von Kaiser Lothar die Mark Tuscicn
verliehen, die er freilich bald an dessen mächtigen Schwieger-
sohn, Heinrich den Stolzen, abtreten musste*), da er sich nicht
in derselben hatte behaupten können. Aus dem Erbe seiner
Gattin hatte sein Vater für ihn in Baiern die Grafschaft Mark-
wartatein im Püflen und Westen des Chiemsees sowie die
Grafschaft Kraiburg am untern Inn gebildet und danach nannte
Engelbert III. sich auch Markgraf von Kraiburg. Daran schloss
sich die Grafschaft Ortenburg im Eotthal für den Jüngern Sohn
Rapoto; zu ihr gehört auch noch ein weiter entferntes Stück am
mittlem Böhmerwald und hier lag Schwarzenburg. *) Dem Zuge
nach dem Westen hing^en huldigte einerseits fhngelberts II.
Tochter Mathilde; sie heiratete den Grafen Thibaut IV. von
Champagne und Blois, und aus dieser fruchtbaren Ehe ent-
spross einerseits Adelheid, die Gattin Ludwigs VII. von fVank-
reich, die ihm den grossen Philipp August gebar, anderseits
der Graf Heinrich von Troyes, der Freund und Bundesgenosse
Fridrich Barbarossa*s in dessen Streitigkeiten mit seinem
königlichen Schwager Ludwig VII. Und endlich ist noch
jenes Heinrich zu gedenken, des Freundes und Gefährten
Otto's von Freising in Kloster Morinutnt; er begründete das
Kloster Villers-Bcttnach in der Nähe von Metz und wurde
auf Verwendung seiner Schwester Mathilde um 1145 Bischof
von Troyes; in dieser Eigenschaft suchte er später die Aus-
söhnung Friedrichs 1. mit der Kirche herbeizuführen.')
Zum Schluss ist noch der Vollständigkeit halber auf die
beiden Brüder Engelberts II., Bernhard und Sigfrid zurück-
zukommen. Mit diesen beiden Brüdern endigte die Notiz von
Veit £berdorifißr. Den Grafen Bernhard von Strubsin erkennen
wir wieder in dem Grafen Bernhard von Tnihsen^) und erhalten
') Bemhardi, Lothar 73 n. 763. — Das ITaiis der Grafen von
OrtenlMirg besteht noch pef^enwärtig in liairrn. — ^) Giesebrecht V, 377
und passim berücksichtigt dirso vrrwandtächaftlichen Beziehungen nicht.
— *) Jetzt Trixen bei Völkermarkt. Zalin, Urkundenbuch des Herzog-
tums Steiermark I, 247. Vgl. auch das Register.
ZMtMbr. f. GcMlu i, OlMrrb. H. F. Zt. «. 15
226
Witte.
damit noch einen willkomnioncn Beweis dafür, dass die An-
gaben uusers Gewährsmanns im grossen und ganzen zuver-
lässig sind, mag er nun auch die Namen entstellt und die
verwandtschaftlichen Beziehungen innerhalb des Geschlechts
verraeogt haben. Graf Bernhard erhielt hauptsächlich den
Familienbcsitz im Lavantthal und an der untern Drau, war
aber auch in Friaul begütert, wie er denn 1146 sein dort ge-
legenes Schloss Denia an den Patriarchen Pelegrio von Aqui-
leja gegen Besitsangen bei Marburg a. d. Drau vertauschte/*)
Der ihm von seiner Gattin Kunigunde, Tochter des Mark-
grafen Ottokar iV. von Steier, geborene Sohn Bruno ^) war
gestorben und so verwandte das Ehepaar einen Brheblichen
Teil seiner Besitaungen auf kirchliche Schenkungen. Das
Kloster St Paul, dessen Vogt Graf Bernhard war, wurde
namentlich reich bedacht; ausserdem stiftete das Ehepaar
Kloster VIktring bei Klagenfart Immerhin kam ein erheb-
licher Teil des Nachlasses an den Bruder des Grafen Bern-
hard, den Grafen Sigfrid, den Ahnhenn iles Grafen von Lie-
benau*;; wenigstens führte späterhin eine jüngere Linie dieses
Geschlechtes nach Truchsen, wonach sich ja auch Graf Beru-
hard benannte, den Namen.
Es erübrigt jetzt noch, die Grafen Sigfrid und Fridrich
den rheinischen Spanheimern einzureihen. Als Söhne des
Grafen £ppo finden sie die natürliche Anknüpfung au jenen
Grafen Eberhard von Spanheim, der 1044 die Kirche auf dem
Fcldberg gründete. Zwar reichen die Söhne in ihren Anfangen
in Kärnten in die Zeit Heinrichs IL zurUck, aber es lässt sich
recht gut denken, dass Graf Eberhard erst üi hohem Alter, wie es
öfter zu geschehen pflegte, seine Grttndung machte. Alsdann
ist Graf Stephan von Spanheim (1076—1118) mindestens ein
Glied herabznrttcken und zwischen ihn nnd Graf Eberhard
ein nnbekannter Vater einzustellen.') Danach ergieht sich
nun Ittr das Spanheinier Geschlecht folgende Familientafol:
Zahn 1. c 261. — *) Neugart 45. Scliioll 13. - ^) Südlich von
Graz am liukeu Muruler. — ♦) Darauf hat bereits Xcugart hingewiesen.
Man kflonto fidMit an jenen Grafen Eberhard danken, der 1008^1086
in Ttieter ürkanden mkommt, aber Beweiae dafttr beibringen kann man
nicht. Auch unter dieser Voraunetning einea nntmaadichen Vaten reibt
sich Graf Stephan achlecht ein, wenngleich er an Lebensalter mit dem
Grafen itermann von FrankenleTe snsammenfiUL
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über die Üteren Onfta von Spudieini.
227
o
.Co -
.22 3
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228
W itte.
X.
Durch den Nachweis der Verbreitung des Spanheimer Ge-
schlechts in Kärnten ist der Name desselben um 20 Jahre
hinaufgerückt, jedoch das Dunkel, das über seinem Ursprünge
liegt, noch nicht geklärt; aber vielleicht lüsst sich doch noch
einiges Licht hineinbringen. Die Wiege des Geschlechtes steht
im Nahegau; dort erhebt sich jene stolze Stammburg, viel-
leicht der älteste Burgbau am Rhein, dessen mächtigen alten
Quaderturm man bis in die Zeiten der Karolinger^) hinauf-
ÜUiren kann. Nach diesem Schlosse benannte sich das Ge-
schlecht bereits, bevor es zvei seiner Söhne in das ferne
Kärnten entsandte. Demnach ist der Geschlechtsname Span-
beim einer der ältesten des deutschen Boichs, und die Familie,
die ihn führte, sonderte sich dadurch von den meisten sintern
gräflichen Geschlechtern ab, die erst ein halbes Jahrhundert
später anfangen, sich nach ihrer Hauptburg zu benennen.
Diese besondere Stellung tritt auch in anderer Hinsicht her-
vor: ausdrücklich wird ihre voriiGlimc fränkische Herkunft
hervorgehoben, und insofern kann man sie mit den Saliern
vergleichen, denen man ihre edle fränkische Herkunft eben-
falls zur besonderen Ehre anrechnete. Damit stimmt auch die
frühzeitige Verbinduncr mit einem Gcschleclito wie demjenigen
der Aribone; auch wenn Heinrich II. über die Hand der
beiden Erbinnen verfügte, so musste er dem Gesichtspunkt
von Herkunft und Stellung unter der Zahl der Bewerber
Rechnung tragen.
Wie die Stammburg, so lag auch die Grafschaft Spanheim
in ihrer Hauptmasse innerhalb des Nahegaues. Man macht
hier eine ähnliche Wahrnehmung ine bei den Familiennamen
der Spanheimer, insofern man sie auch unter die ersten gräf-
lichen Territorialherren rechnen kann. FOr die rheinischen
Spanheimer hat keine bestimmte Gaugrafschaft nachgewiesen
werden können; diejenigen, an die man zunächst denken
würde, befinden sich sämtlich in festen Händen. ^) £s handelt
0 Beyer 2, CXZI7. — *) Man l^tet die Spuih^er aach wohl von
des Kahegaagrafen ab, aber obne fatreffimden Grand. Das einsige, waa
dafQr angeführt werden kann, war der Besitz der Spanheimer im Nabe-
pan, alter einerseits war die Machtstellung der Emichonen keineswagp
eine solche» dam sich ein so mächtiger Zweig von ihnen hAtte abtrennen
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über die ftltenn GraHui Ton Spttoheim.
229
sich in der Hauptsache um AUodialbdsitz, wozu einzelne Lehen
namentlich des Bistums Speier*), geschlagen worden sind.
Dieser Gesamtbesitz schied bereits in der ersten Hälfte des
11. Jahrbimderts aus dem gaogräflichen Verbände ans und
&eia Inhaber übte seinerseits die gräflichen Rechte ans. Ein
gewisser Grundstock altspanheimischen Besitzes kann fest-
gestellt werden; und in dieser Hinsicht ist es von Wichtigkeit
und könnte einen Fingerzeig geben, dass die Spanheimer nun
auch mit erheblichem Grundbesitz im Wormsgau ansässig sind.
Worms- und Nahegau sind aber recht eigentlich die Stammgaue
der Salier und es dürfte nicht unwahrscheinlich sein, dass die
Si)ciTiheimer auf dies Geschlecht zuriiclvzufUhren wären, und
man würde in dieser Hinsicht wohl am besten an den Grafen
Eberhard anknüpfen, der 937 als Graf im Nahegau erscheint.*)
Dafür spricht vor allem auch die Betonung der vornehmen
fränkischen Abstammung, dafür auch der Reichtum des Ge-
schlechts in seinen Anfängen, und die Übersiedelung der Span-
heimer nach Kärnten ündet alsdann eine vortreüliche Er-
klärung: zur Zeit des Herzogs Cuno von Böckelnheim ^) ger
langte das stammverwandte Geschlecht dorthin, und es wäre
' nicht unmijglich, dass auch die Burg Böckelnheim nach dem
Absterben des salischen Zweiges von Kärnten in Spanheimer
Hände gelangte. 0
könucu; duuu spricht auch — von verschicdeium uuderu üründcii ab-
geseheu — der üuiütand, dass der charakteristische Familieiinamc Kmicho
niemals bei üeu Spauheimeru vurkoiumt| gegeu eiue äulche Abdtamiuung.
') Burg Beckelhehn an d«r Nahe; «laserdem Lehea m Ereaniach.
Herren Ton Ereaaiiach worden die SpoDheimer «tat durch die Sayniache
Erbschaft, nachdem Bischof Eonxad Ton Speier an Graf Heinr. mn
Sayn die Güter seines Hodistifte und Domkapitels zu ECretunach fUr
1100 Mark verkauft hatte. — ») St. 66. — ») Herzog Cuno de
Beckelnheim und seine Gattin Jutta sclionkten zum Gedächtnis ihrer
Tochter Uda auf Bitten dea Bischofü Willegia Grundbesitz in villa Boys
(bei Sobernlieim, Kr. Kreuzmich) uu Erlöster Disibodeuberg. Beyer i, 57'J.
— *) Jedeufalls befimd sich die Burg im 12. und 18. Jahrhundert Ui
Spaidienner Berits; die h. HUdegarde Ton Bedcelhehtt mt die Tochter
ebM8 spaaheiinischen IMenstmannea.
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Inhalt und Zostand
des f falz-Zweibrfickeuschen Archivs im Jahre 1567.
Von
Johannes Mayerhofer.
Seit dem 16. Jahrhunderte wendete das Herrscherhaus
der Wittelsbacher seinen Archiven eine erhöhte Sorgfalt zu.
Davon geben Zeugnis die in Archiv- und Historikerkreisen
in gutem Andenken stehenden Namen eines Augustin Kölner,
Erasmus Fend (f 1585), Johann Gailing (zum Archivar be-
stellt 1586), Michael Anodeniusi) (Archivar 1590—1594),
Christoph Gewold') (Archivar 1595 — 1617) und Johannes
Lieb') (geb. 1566, gest. 1650), die sich alle um das Archiv-
wesen der altbayerischen Herzoge Albrecht IV, (1465 — 1508),
Wilhelm IV. (1508—1550)» Albncht V. (1550—1579) und
Wilhelm V. (1579 - 1597) Terdient gemacht haben«
Und was noch mehr ist: die von Herzog Wilhehn V. am
16* BlUirz 1586 erhtssene Archivordnnng*) steht nicht an, das
ftrstUche ArcfaiT als den „tonembsten Sehats dises landts*
sn bezeichnen.
In die Fusstapfen seiner altbayerischen Vettern trat be-
züglich der Fürsorge für das Archiv auch Herzog Wolfgang
Yon Zweibrückeu (1532 bezw. 1543—1569).
Es ist mir zwar nicht bekannt, ob er, gleich Wilhelm V.
von Bayern, eine eigene Archivordnung erlassen hat; jedenfalls
aber zeigte er ein lebhaftes Interesse am Zustande seines
^ Über Leben aad Wirken dte ebeneo tttehUgen als nnrabigea
Anodenine riebe die eiagebeode Arbeit CbrieUaa Hiaüe^ im »Oberbay.
Archiv*, Bd. 84, 8. 190^-286. — *) Über QvnHä s. Oefele in der
Allgem. Deutschen Biographie, Bd. VI, S. 131 ff. — •) Über Lieb a. Neu-
degger in v. Löber's Archival. Zeitschrift VI, S. 118—127. — *) Qedmckt
in Löher'a Archival. ZeiUchrift IX, S. 90.
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Das Pftb^ZwelbrOckeiudM ArehiT 1667.
231
Archives, und es scheint « dass das Zweibrücken sehe Archiv
nicht viele Zeiten gehabt habe, in denen es an Vollständigkeit
seines Inhalts und an innerer Ordnung auf einer hiOieren Stufe
gestanden sei als zu Herzog Wollgangs Tagen.*)
Schon in der neuen „Kanzlei-Ordnung"^), welche Wotf-
gang durch seinen Kanzler Dr. Ulrich Sitzinger*) im Jahre
1559 feststellen und den Kanzleibeamten einhändigen Hess,
war ein Paragraph über die Behandlung der „Registratur
vnd SaalbUcher* enthalten.
Unterm 22. September 1567 aber verlangte Wolfgang ge-
radezu einen ausführlichen Bericht darüber, „welcher gestalt
die Ordnung der Registratur" bei seiner ßegierungskanzlei zu
Zweibrttcken gehalten werde.
Der von den »verordneten Räten zu ZweibrUcken" und dem
Mao denke z. B. au die schweren Verluste, die das Archiv im
drdMlgjlhilgan Kriege durch die von Gmenl Gallas unter dem Koib-
nando des Obentoo Moriamo in ZweibrOeken lurflckgelatteDeD kalter'
lieben Trappen im Jahre 1636 und später wieder im Jahre 1677 erlitten
hat, wo die Soldaten die Wacbssiegel von den Urkunden abrissen und sie
meammenschmolzen, um Geld aus dem Wachse «u lösen, wo dio Pferde
im „Kechtn Kaiiimpr Gemach und zwar auf denen Knie hoch uff dem
Bodeu herum gelegenen Akten, Registern und Rechnungen" standen! —
Vgl. Johann Henrich Baehmanu, Pfalz Zweibrückiscbes Staaisrecht (Tü-
bingen, 1784), S. VUf. und Phil. Gatimlr Heinti, PfUaiweibrfleken wäh-
rend äm SOjAhrigen Eri^gei, S. 128 bea«. Hermann Finger, Altee und
Neoee aua der SOOjIhrigen QcneUehie des Zweibraeker Oymaaeimne,
(Landau, 1859), S. 40 f., wotelbst die einschlägigen Stellen ana Heinta.
citirt sind. — ^) Vor Abfassung derselben hatte sich Woligai);^ von Herzog
Christoph von Württemberg die Einsichtnahme der Würticmberg'schen
Eanzleiordnung erbeten am 21. August 1557; siebe Karl Menzel, Wolf-
gang von Zweibrücken (München, Reck, 1893), 8. 152. — ■) Dr. Ulrich
Sitxinger, geboren 11. April 1525 zu Worms, btudirtu 1544 — 1651 zu
Vnttenberg, wurde 1661 Bat nild 1666—1869 Kanaler in ZweibrOeken,
heiw. aeit 1668 fai Kenhurf^ 1661 Landrichter in Snlahach hi der Ober-
pfaU und starb am 1. November 167i anf aeinem bei Snlabach gelegenen
Schlosse Holnstein, nach welchem er ilch aeit seiner Nobilitirnng Sitzingw
▼on Holnstein nannte. Von diesem grossen Zweibrückener Staatsmanno
und intimen Freund seines Amtsnachfolgers Johann ätieber hoffe icli dem-
nächst eine interessante Denkschrift veröffentlichen zu können. — Ueber
ihu siebe Qeorg Christian Crollius, Commentarius de Cancellariis et pro-
caneeUarÜB Bipontinia (Frankfurt and Leipzig, 1768), S. 66—92 und
neneeima den fibrigena nieht aehr fiel Nenea bietenden Artikel von Job*
Sehneider in der Allgem. Deutichen Biographie, Bl 84, 8. 499.
u lij- i^u^ i.y Google
232
Majerbofer.
„Kauzleivei Walter" Johann Stieber hierauf am 18. Oktober
1567 an den dauuils in Neuburg a. D. weiienüeii Hcizog er-
stattete Bericht hat sich bis heute erhalten. Er liiitterliegt
im Kgl. Kreisarchive Speier, Abteiluug ZweibrUckea II,
Fasz. 198, üo. 2102 a.
Sein Zustand ist nicht der beste: der Kopf des Berichts
hat durch sMmtliche Blätter des acht Folien starken Libells
hindurch mehr oder minder stark durch Mäusefrass gelitten,
auch fehlen die im Texte erwälmten, gleichsam als Illustra-
tionen zur Darstellung gedachten f&nf Beilagen A bis E.
So schwer der Verlust dieser Beilagen zu beklagen ist,
ebenso sehr und noch weit höher anzuschlagen ist die Rettung
des Berichts. Denn derselbe zeigt uns anschaulich und getreu
in allen wesentlichen Zügen sowohl den Inhalt und die Ord-
nung des ZweibrUckenschen Archivs im Jahre 15G7 als auch
die für die nächste Zukunft geplanten Ordnungsarbeiten.
Dass der Bericht vom Jahre 1567 nicht von einem fürst-
lichen Archive, sondern nur von einer .Registratur**
spricht, kann nicht Wunder nehmen.
Das heizoglich Zweibriickeusche Staatswesen war erst
über 150 Jahre alt, und dass ein xVrchiv auch einem andern
als einem Regierungszwecke dienen könne, lag damals noch
nicht im Gesichtskreise der Zwei brücker liäte.
Heutzutage nehmen die Staatsarchive immer mehr den
Charakter von Anstalten an, welche die amtlich entstandenen
und darum objektiv mthrhaftigsten schriftlichen Dokumente
der verschiedenen Zeitabschnitte enthalten, aus denen die
Staats- und Rechtsgeschichte, die Kirchengesdiichte, die Kunst-
und Kulturgeschichte unseres Volkes geschöpft werden kann;
heutzutage werden die Staatsarchive immer mehr Gemeingut
des ganzen Volkes, aus dem eiü Jeder die Beweise fflr sein
gutes Privatrecht und das Material für die Geschichte seiner
Familie und seinci engeren oder weiteren Heimat erholen kann.
Dadurch werden die Staatsarchive di(; ungetrübte und er-
giebige Quelle, aus der unser bestes Wissen über unsere ganze
Vergangenheit fliesst, eine Fundstätte von fast unermesslicher
Ausbeutungsfähigkeit, und im idealen Sinne genommen ist's
auch heute noch wahr, dass die Archive der „furnembste
schätz** eines Landes sind.
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Da» Pfiüa-ZweibrOelmiMhe Afehir 1667.
233
In diesem Sinne war aber das Wort Wilhelms V. im Jahre
15S6 nicht genieint. Dasials erachtete man das Arehiy als
fürstliches Privateigentum and als Zweck desselben erkannte
man den Schutz der fttrstlichen Rechte an Land und Leuten,
Einkünften und Ezpektanzen.
Das Archiv wäre „nit für den geringsten Schatz dieses
i\u-.-tcüthumbs zu achten" sagt unser Bericht vom Jahre 1567,
da man sich mit meiner liilfe, wenn es wohlgeorduet sei, ,,alle
zeit gegen vnruwigen nachbarn, die sich doch an rechtlichem
Process gnugen Hessen, zu getrösten hett''.
Man ersah also im Archive lediglich die juristische Küst-
kammer, aus welcher der Landesherr in jedem gegebenen
Falle seine prozessualen AngrifiEs- oder Verteidigungswaffen
holen mochte.
Solange diese in der Natur der Sache liegende Auf-
fassung andauerte — und sie dauerte solange, als eine Unzahl
wirklicher oder blos angesprochener fürstlicher Rechte in Frage
gestellt schien und mittels der Urkunden und Akten erkuuipft
oder geschlitzt werden musste — konnte von einem Staats-
archive im modernen Sinne keine liede sein; mau konnte in
Wahrheit nur von einer fürstlieli geheimen Registratur reden.
Für uns Kinder des 19. Jahrhunderts hat die Zweibrückener
Registratur vom Jahre 1567 den geheimen Kegistraturcharakter
vollständig verloren; uns erscheint sie als öffentliches Staats-
archiv, zu dem wir ungehinderten Zutritt haben und dessen
»innere Einrichtung wir im folgenden uns näher besehen wollen;
unser Führer hlebei ist unser Bericht, dessen Text wir weiter
unten im Wortlaut wiedergeben werden.
Das Archiv zerfiel in zwei grusle Hauptabteilungen: A. in
das Urkundenarchiv, B. in das Akten- und Literalienarchiv.
Das Urkundenarchiv war „im Gewölbe" untergebracht.
Daselbst stand ein grosser Schrank, der nicht weniger als 80
Schubladen enthielt.*) In letzteren ruhten die Originalperga-
menturkunden mit ihren Siegeln. Die Eiuteilung der Urkunden
1) Auch der „grosse, lauge zwtiiiaclie Kaatea iu der Mitte" dei inneren
Gewölbes im MQocbeoer Atehiv« tathiolt nach M. Airodens sArchiviun
Honachienie** vom Jahre 1681 achtsig Laden; doch gab es dort noch
Tiele andere Laden; cf. Hautlo fan .Oberbay. Aiebif«, Bd. 84, 8. 232.
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234
Majerbofer.
war erfolgt zunächst nach chronologischem System; d. h. es
bildeten jeweils die unter einem Fürsten erwachsenen Urkunden
eine grosse Gruppe für sich; jede dieser grossen Gruppen aber
war anderseits nach einem sachlichen Systeme gegliedert, in-
dem sie in die Rubriken: Regalien, Lehenbriefc, Testamente,
Heiratsbriefe, Verträge and ürkuoden Uber die einzelnen
Ämter des Landes zerfiel.
Für die Pergamenturkunden bestacd ein Bepertorium, das
den Lagerort nach Schabladen angab.
Etwas geringerer Sorgfalt erfreuten sich die Papiemrkunden,
welche nicht in SchnbFaden untergebracht waren» sondern in
Säcken aufgehängt an den Wänden des Gewölbs hemmhingen,
ein Verfahren, das sich zum Schutze der IrcbiTalien vor
Mausen und Feuchtigkeit allerdingB dann empfidblt, wenn es
an Gestellen und Kartons oder an guten Sduränken fehlt, und
das Franz y. Löher Im Hauptarchive zu Brüssel unter dem
belgischen Generalarchivare Ludwig Prosper Gachard (1800 —
1865) noch ini Jahre 18G1 angewendet antraf. *)
Zu den solchergestalt verwahrten Papierurkunden existierte
kein Repertorium ; doch war aussen auf den Säcken im all-
gemeinen notiert, welchen Herrn, welches Amt oder welchen
Gegenstand die darin enthaltenen Dokumente betrafen.
Befanden sich die Uriiunden „im Gewölbe", so waren die
•Akten und sogenannten „Saalbücher", d. h. die Kopialbücher —
weil kurrenter Natur und zu beständigem Gebrauche nötig —
in der Kanzlei verwahrt, und zwar wohlyersorgt in Schränken,
Kisten, Laden und Säcken.
Da stand der 1. Schrank, lediglich bestimmt zur Auf*
nähme der „Saalbttcher, in denen gemeiniglich alle Origi-
nal hrieff Begistrirt zu finden sein, welche Im gewölb liegen**;
er enthielt ehie Reihe von Fächern, von denen sieben bereits
angefüllt waren.
Im Fache 1 standen die Saalbücher der Grafen von Vel-
denz, im Fache 2 die des Herzogs Stephan (1410—1459), im
Fache 3 die Herzog Ludwigs I. (1459— Uö9j, im Fache 4 die
T. LOhtt*k Arohival. Zcitadirift, Bd. XI, a m FOr die Tielftcba
Tarwendoiie T<ni Sldiflii rar Aofbewahnug von Urkoadea ist eio veiterei
Zeagnis, dass auch das MOocbner ArchiT im Jabre 1691 87 solcher S&cte
oder „CarlifT" zahlte, -welche dort allerdings nicht ao der Mauer hingen,
soodern io den ^neaen KAaten* lagen. CL HAuUe n. n. 0., S. 282.
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Dm Pfoli-ZwtfbrtlflkenKlM AreliiT 1607.
285
Saalbücher Herzog Alexanders (1489—1514), im Fache 5 die
Herzog Ludwigs IL (1514--15S2), im Fache 6 die des Pfklz-
grafen Ruprecht, des Oheims und Yormimds Herzog Wolf-
gangs (15S2— 1543), und endlich im Fache 7 die Saalbttcher
Herzog Wolfgangs seihst von 1543—1559.
Der IL Schrank nahm die Ämterverwaltnngs-
akten anf.
Für jedes der vier damaligen Ämter dos Fürstentums: Amt
Zweibrücken, Amt Nüucubtel, Amt Meisenheini und Amt Lichten-
berg waren zwei Laden vorgesehen, in deren eine die täglich
einlaufenden Gesuche der Unterthanen und die Berichte der
Beamten gelegt wurden, während in der anderen alle die Rechte
und Irrungen des hetrefTenden Amtes mit den Nachbarn be-
treffenden Akten ihre Unterkunft fanden, und zwar in losem
Zustande, bis das Jahr zu Ende ging. Je nach Scbluss eines
Jahres wurden die während desselben aufgelaufenen Akten
ämter- und laden weise gebunden, mit der entsprechenden
Aufschrift, z. B. „Allerhand gemeine Nencastler-Amtshand-
Inngen de Anno 1560*' yersehen and also aufbewahrt
Da „alle Handlungen tägliche prothocollirt*' wurden, d« b.
da fiber den Ein- und Auslauf ein T^ebach geführt wurde,
so konnte nach langen Jahren noch mit L^chtigkeit mich
einem Akte recherchiert werden, der vor 80 und mehr Jahren
auf der Kanzlei vorgefallen war, Torausgesetzt fireflicb, dass
der Gesuchsteller — wie der Bericht etwas naiv bemerkt —
das Amt anzugeben wusste, in dem er daheim war, und das
Jahr, in dem seine Angelegenheit schon einmal auf der fürst-
lichen Kanzlei zur Verhandlung gestanden hatte.
Ausser den acht für die vier Ämter reservierten Laden
befand sich im Schranke II noch eine Reihe weiterer Laden,
auf welchen aussen der Name derjenigen Personen verzeichnet
stand, deren Spezialakten, je mit Fergamenttektur yersehen,
drinnen verwahrt wurden.
Was an Akten über Beziehungen zu Nachbarn und Unter*
thanen kein Unterkommen im Schranke finden konnte, wurde
auch hier in der Kanzld — lUmlicfa den Papiemrkunden im
Gewölbe — in Säcken an den Wänden aufgehängt
Der HL Schrank diente znr Aufnahme der Kloster>,
Schul* und Religionsakten.
Im IV. Schranke lagen die Lehensakten.
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236
Mayerhofer.
Für jeden Lehonsmann war ein eigener Faszikel angelegt,
dessen Signatur der ZilTer entsprach, unter welcher der Akt
in dem ebenfalls im Schranke liegenden „Kegiüter aller Lehen-
leut" vorgetragen war.
Für die Lehenssachen wurde in derselben Weise wie für
die Auiterverwaltungsakten ein eigenes Geschäftsjournal geführt.
Eine V. Gruppe im Ordnungssysteme der Zweibrücken-
sehen Archivalien bildeten die Personalien der Pfarrer,
Diakone und Schullehrcr.
FUr jede P&rrei, jedes Diakonat und jede Scbnle war zur
Eintragung der Personalien ein eigenes Buch angelegt, und
aUe diese Bücher wurden ämterweise aufgestellt in zwei mehr-
iücfaerigen Kisten, in' welchen auch die ebenfalls amterweise
zusammengefassten Yisitationsakten ihren Platz fanden.
Eine eigene Lade barg als VI. Gruppe die „Criminal
▼nd malefitzsachen" nebst kurzem Verzeichnis darüber.
Diese Akten wurden wie die Civilakteu im II. Schranke alle
Jahre gebunden, überschrieben und so aufbewahrt.
Als eigene, VII. Gruppe, figurierten die in einer Lade
untergebrachten Ehesachen; für sie bestand wieder ein ge-
sondertes üeschäftsjournal und ein eigenes Buch, in welchem
die in Ehesachen ergangenen Urteile eingetragen wurden.
Eine Vlll. Archivgruppe tritt uns in den Hofgerichts-
akteu entgegen. Das Hofgericht bildete für die Landesunter-
thanen die AppeUationsinstanz von den Untergerichten weg.
Solange ein Prozess am Hofgerichte anhängig war, wurden
die Streitakten beider Parteien je in einem eigenen Sacke auf-
bewahrt; nach Entscheidung oder Beilegung des Prozesses
kamen sie in besondere Kisten. Die ergangenen Urteile wurden
in ein speziell dafür angelegtes Buch zusammengeschrieben.
Die IX. und letzte Archivgruppe umfasste die Akten
Uber jene Prozesse, welche der Landesherr gegen Nachbarn
u. s. w. am Reich s kam merger ich te oder anderwärts führte.
Diese Gruppe zerfiel in zwei Unterabteilungen: in die
„extra judicialia acta", d. h. die gelegentlich eines Prozesses
entstandenen Missive, Berichte, Konzepte und Instruktionen,
sowie in die „acta judicialia'', welche die rein juristischen,
im Prozesse vor dem Gerichte erwachsenen Produkte dar-
stellten. In der letzteren Unterabteilung wurde auf das Sorg-
fältigste alles gesammelt, was für den Gang des Prozesses vom
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Das Pfaiz-ZweibrflckeDacbe Archiv 1667.
237
Anfange bis zum Ende materiell oder formell von Wicht ip^keit
war oder werden konnte. Da fehlton nicht das „Protokoll",
d. h. der dem Gerichte in der Form eines schriftlichen Auf-
satzes überreichte Partei vertrag; der Rezess, d. h. der vor
dem Gerichte mündlich gehaltene und von diesem zu Protokoll
genommene Parteiyortrag; die Prozessordnimg des Kammer-
gerichts; der jeweils ergangene Bescheid; die Vormerkung der
Termine; die , Jnterlocute**, d. b. Jene gerichtlicben Beschliksse,
welche entweder nur eine vorbereitende, prozessleitende An-
ordnung oder eine nur provisorische Verfligung oder Äussere
ung des Richters darstellten; da &nden sich die Berichte der
,,SollicitAtoren*S welche die Beschlennigang des Prozesses be-
trieben; die „Citationen", d. h. Ladunpisschreiben der Parteien;
die „Prociiratorien'', d. h. die Vollinachten zur Stellvertretung
der Parteien, die „Exzeptionen", d. h. die Einreden der Be-
klap^ten, dass das Recht des Klägers, wenn es auch früher
bestanden habe, später wieder aufgehoben worden sei oder
nl'or dass die Wirksamkeit der im allgemeinen ja wolil be-
gründeten Klaffe vermöge einer besonderen Ausnahmsbestim-
mung verhindert sei; da waren zu finden „die articulirten
vrsachen", d. h. die Klagebegründnnaen, die „"Responsionen",
d.h. Klagebeantwortungen, die „Repliken", d. h. Erwiderungen
der Klagspartei, und so fort alle in allen Stadien des Pro-
zesses bis zur Ausbringung des Endurteils erwachsenen ge-
richtlichen Produkte. *)
Auf den in beiden Unterabteilungen in einer Streitsache
entstandenen bezw. je in einen Band zusammengetragenen Akten
wurden aussen auf der Tektur mit IVakturschrift der Name
des Klägers und des Gerichts, das Objdct der Klage, das Jahr
des Prozessbeginns und die Signatur des Aktenbandes ver-
zeichnet. Den Akten lug ein Terminkalender, Repertorium
genannt, bei, der bei jedem anhüngiiren Prozesse genau die
Termine vorgemerkt enthielt, wann die Advokaten, Procura-
toren und Sollicitatoren ihres Amtes zu walten, die Anitleute
Berichte zu erstatten hätten, kurz wann und von wem irgend
eine Handlung vorzunehmen sei; der Terminkalender hielt jedes
materielle und formelle Versäumnis fern, er gab jederzeit zu-
Die Erklärung ier einzelnen juristischen Termini ist gegeben nacb
Hieronymiifl Bayer, Vorträge Aber den deutscheii gemeinfln ordentlidien
ZifilproieM. MBocfaeo, 1869.
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238
Mayerbofer.
Terlässige Auskunft darüber, wie weit ein Prozess gediehen
und au wem ein neues Angriffs- oder Abwehrstadium war.
Haben wir bisher den Inhalt, die Ordnuuj; und die Art
der Unterbringung des Zweibrückenschen Regierungsarchivs
im Jahre 1567 kennen gelernt — auffallender Weise ist im
Berichte der Rechnungen nicht namentlich Erwähnung ge-
than — so stellen wir nunmehr billig die Frage, wem die
eingeführte Ordnung im wesentlichen zu danken war.
Bei Beantwortung der Frage ist wieder zwischen Urkunden-
and Aktenarchiv zu unterscheiden.
Wer die Scheidung der Akten in die oben im einzelnen
flkisziertea Gruppen angeordnet hat, können wir nicht mehr
angeben. Vermutlich ist es ein Kanzler gewesen, der die ganz
aachgemässe, in der Natur der Akten seihst gelegene Gruppier-
ung nach Ämtenrerwaltungs-, Straf- und GiTilprozess-, Lehen-,
Pfarr- und Schul- und fihegerichtsakteii vornahm ^), ein Schema,
das sich hd den Kanzleibeamten um so rascher und leichter
einbürgerte, als diese Akten, welche tagtäglich anfielen, zu-
sehends die Faszikel füllten und alle Jahre zu Bänden an-
wuchsen, ihnen täglich durch die Hände gingen.
Anders war es bei den Urkunden, deren sach- und fach-
gemässe Behandlung von An l ang au versäumt worden zu sein
scheint; diese lagen — sowohl die Originalpergamente mit
ihren anhängenden Siegeln als auch „etlich vil säck vol Pa-
pieren schrifften vnd haii'Uungen" . . „ohn sonderliche Ord-
nung zers Ire wet^' umher, und lauge war Niemand, der sich
ihrer annahm.
Schon war ihre Zahl eine zu grosse geworden, als dass
Der Kanzler liatte ja Mben Minen sonstigen Obliegenheiten, modern
gesprochen, auch das Amt eines Archivdirektors; man veifleiche
dafür das Bestellungadekret für den Kanzler Heinrich Has Ton Lauffien
vom Jahre 1' 34. Dirii) wird der Kanzler verpflichtet, „das er vns
vnser Can tzl cy 1 1- (mi wlich vnd mi t Fleiss versehen, den ander n
Substitut vud Schreiber anweissen vnd darzu halten soll, das,
SO in gerurCer TnserCanslej verhandelt wurd, vffzuschrybeu
▼nd nach nottarfft sn reg! sir Iren, anch alle treffenlicfaeMiadfenoder
andre brieff nach gehaptem Badt vnd seiner besten Yerstindnlss
selbs III condpiien vnd dieselbige sampt allen andern ▼nsers
forsten thumbs freiheiten, Soll vnd RechenbQchern oder
andern hriefflichen vrkhunden zum besten verwaren* etC
Siehe CrolUos, Commeot. de cancell. Bipoot S. 49, Note (a).
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Das Püals-ZweibrückeuBche Archiv 1567.
239
die Kanzleibeamten, die mit dem laufenden Dienste penug zu
thun hatten, auch ihre Ordnung noch auf die Schultern hätten
nehmen können; teils auch dürfte ihnen das Verständnis für
die fachmännische Behandlung derselben gefehlt habeo.
Das Verdienst, dea richtigen Mann, der da Ordnung schaffen
solle und könne, an seinen Platz gestellt zu haben, gebührt
dem Zweibrückener Kanzler Michael Han. ^)
Der Mann seines Vertrauens, der dasselbe glänzend recht-
fertigte, war Johann Hos auch Hoss geschrieben.
Hös stammte aus Meisenheim. Auf Oculi (25. Februar)
1543 war er als Kanzleischreiber in Zweibrttcken angestellt
worden gegen ein Dienstgeld von jihrfich 8 Qulden, ein Som-
merboftuch und seinen gebührenden Anteil an der Hälllte der
Kanzleigefälle, welche nach der Kanzleiordnung den Schreibern
zustand.
Obgleich er ausdrücklich ..gleich andern dort angestellten
Schreibern'* angenommen war, hatte er doch noch die beson-
dere Verpflichtung, ,,die Schreiben zu registrieren".
Seine Dienste scheinen von allem Anfang an entsprochen
zu haben; denn schon im nächsten Jahre, 1544, erhielt er auf
seine Bitte um Gehaltserhöhung zwei Gulden jährliche Zulage.
Aber immer förderlicher und wertvoller entwickelte sich
die Thätigkeit des fleissigcn Mannes, und am 29. September
1553, nach zehnjähriger Arbeit, sah er unter dem Kanzler M.
Han sein mühevolles Wirken glänzend anerkannt. Unter ge-
• nanntem Datum wurde er nämlich unter Beibehaltung seiner
Verpflichtung, Schreiberdienste zu thun, zum Registrator er-
nannt.')
Es ist das der erste Fall, dass im fürstlich Zweibrücken-
seben Dienstwesen der Titel „Begistrator"* erscheint.
Augenscheinlich war die Stelle, dem Bedürfnisse im all-
>) M. Han stammte aus Kenz'wtiPn , trat als Syndicus in den Dienst
der Stadt Strasaburg, wurde im ^■()veml)C'r 1547 als Kanzler nach Zwci-
brücken berufen, bekleidete diese Stelle bis Ende des Jahres 1555, lebte
vou da ab als ZweibruckenscUer „Dieoer von Haus aus" noch mehrere
Jahre und cnebeiDt 166S «Ii tot Ct CroUius, De ceooell. Bipont,
S. 61—64. — *) Teldeni-ZveiliraGkeoer Eopialbftcber im k. allg. Beioha-
•rdiive in MdiwlieD, Bd. XXIX, fol. 120; cf. «och Bd. XXXXI, fol.a80.
Die freundliche Mitteilung der auf Hos bezüglichen Stellea aus diesen
EopialbOdieni vecdanke ich der Gate dea Herrn Ludwig £id in Boienbeim.
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240
Mayerhofer.
gemeinen und den Verdiensten des ersten Inhabers im Be-
sonderen entsprechend, für die Person des Johann Hos ge-
schaffen und hob diesen hocli über seine bisherigen Kollegen,
die übrigen Kanzleiscbreiber, hinauf.
Sein Jahresgehalt war damit von 10 auf 25 Guldon ge-
stiegen; dazu erhielt er jährlich 6 Malter Korn, ein Fuder
Wein, ein Sommerhoftuch und die Kost bei Hofe, eventuell,
wenn er letztere nicht «inehmen wollte, als Ersatz dafür
4 Malter Korn und ein Fuder Wein.^)
Die Obliegenheiten des neuen «^Registrators** fasst die Be-
stallungsurkunde dahin zusammen, dass er „alle unsere alten
und neuen Schriften, Briefe, Sachen und Handlungen treulich
und tieissig ersuchen und erlesen, dieselbe alle und jede an
sonderlidion Ort unterschiedlich zusammenlegen, auch ordent-
lich wie :>iclis gebührt, beschreilien und registrieren und damit
eine solche gute M:iss und Ordnung halten solle, damit er auf
Begehr die Sachen, (leren man jederzeit in unsern fürfallenden
Geschäften bedürfen wird, zu finden und bei Händen zu
bringen wisse".
Hos ist seiner Aufgabe, ^daiza er insonderheit bestelt vnd
angenommen" war, nämlich Ordnung und Klarheit in das
wüste Urkundenchaos zu bringen, seit 1558 ehrlich gerecht
geworden. Unser Bericht vom Jalire 1567 rühmt es ihm ins
Grab nach, dass er die Urkunden „ausaeinander gesucht**, die
„Pergamenten brieff in ein grossen schanck im gewölb mit
achtzig Schubladen verordnet vnd registrirt" und darüber ein
Repertorium angelegt, sowie die Papierurkunden in einer ge-
wissen Ordnung in Sacke vei teilt und diese wenigsteas „genera-
liter" überschrieben habe.
£s ist bedauerlich, dass wir den Abgang oder Tod dieses
ersten Zweibrücken sehen Archivars nicht ebenso wie seinen
Dienstantritt zeitlich genau fixieren können. Wir können den-
selben nur ungefähr bestimmen. Zur Zeit der Abfassung
1) Zur Würdigung dieser Bezüge setze ich die Betoldong hierher,
welche Imt BeitaUaii««trkQDde vom 4. Aognet 1661 Dr. ülrieh Sitzinger
alt „Bai aad reehtigelehrler Diener* hatte: 100 fl. Geld, 12 Malter Korn,
2 Fodw Wein, eni Ratehofkleid, BehaosoDg in ZweibrQckeo. — Siebe
Veldenzer Kopialbacher im k. allg. Beiehiarehivo in Manchen, Bd. XXIX,
fol. 102.
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Du FfUa-Zwtibrfllcktiiieha Aiehhr 1667.
24t
unseres Berichts, am 18. Oktober 1667, wird er als Terstorbea*'
beseichDet Er sclieiDt aber schon etwa 5 Jahre frtther Tom
Leben oder wenigstens yom Dienste geschieden zu sein.
Wenigstens finde ich seinen Amtsnachfolger Jost PM zum
erstenmale als Zweibriickenschen „Kanzleiregistrator" erwähnt
in einer Notiz vom 14. Oktober 1662.
Aus der Thatsache, dass Hos alsbald einen Amtsnachfolger
erhielt, geht hervor, dass der Archivar nicht mehr entbehrt
werden konnte, dass er ein ständiger Posten im Zweibrückener
Staatswesen wurde.
Dafür sorgte die zunehmende Geschäftslast in der Regie-
rungskanzlei und die immer klarer zum Bewusstsein kommende
Überzeugung, dass die der archivalischen Bebandlong noch
harrenden Urkunden und Akten allmälig in dieselbe Ordnung
gebracht werden mttssten wie die Pergamentnrkunden, denen
Ho6 seine Kenntnis und seinen Fleiss zugewendet hatte.
Man wttsste in Zweibrttcken im Jahre 1667 den Archivar
gar wohl zu würdigen. Unser Bericht schildert bei der Dar-
stellung der im 11. Schranke in der Kanzlei aufbewahrten
Akten ganz anschaulich die Vielbeschäftigtheit des Archivars,
der au keinem Tage ein Ermüden kennen dürfe. Er müsse
nicht nur, heisst es dort, Register auf Register macheu, damit
man die laufenden Amtsakten jederzeit rasch und sicher finden
könne, er müsse nicht nur persönlich „vast alle stund" mit
den Archivalien umgehen , er müsse sie auch ,,halb schier
auswendig wissen" und ihre Registrirung ^^anz allein leiten.
Denn wollten mehrere, etwa die Kanzleischreiber selbst, die
Einteilung der Akten nach ihrem Kopfe vornehmen, so „gab*
es eine Confusion", die der Archivar verhüten müsse dadurch,
dass er täglich „vfsehe vnd Ordnung halte und an der Hand
bleibe", was f^reilich eine Aufgabe sei, die „ein sonderlich
grossen ernst und Fleiss erfordere*'.
Und doch war das Crebiet der Thätigkeit des Archivars
noch nicht erschöpft mit der Erledigung seines täglichen
Arbeitspensums auf der Kanzleiregistratur.
Urkunden des Klosters Werschweiler No. 84 im Kreisarchive Speier.
— Yon Jost Pfeil durfte die „erst nowlieh*, also knn vor 1067 ins Werk
gesetste «gar richtige* Ordnong der in der V. Areblvgruppe aafgefdhrttD
PerNotlekten der F&rrer und Lehrer and der Vieitatiooaakten berrOkren.
MtMlnr.&aiMb.d.OlMffrk.S.r.XI.S. 16
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242
Hajerhofor.
Wenn Johann Hos auch die Pergamenturkunden geordnet
und repertorisiert hatte, so ^ar doch den in Säcken attfjg;^
hängten ürkonden und Akten bisher nur eine stiefmütterliche
Behandlung zuteil geworden, sie waren vorerst nur „generaliter**
ttberschrieben worden.
Das war ein Misstand, der einem feinen Kopfe nicht ent-
gehen konnte und Abhilfe erheischte.
Ging da ein kundiger Mann, wie der Vicekanzlcr Johann
Stieber, der Erstatter unseres Berichts, zu den Stunden, da
er keiner Ratssitzung zu präsidieren und sonst gerade freie
Zeit hatte, oder aber geradewegs zu Recherchezwecken an
einen dieser „generaliter'^ beschriebenen Säcke, so „hatt er
vilmal befunden, dass allweg etwas darunder oder darbej be-
griffm, so zu andern Sachen auch nutz vnd dienstlich*' als
gorade zu jener Rubrik, welche aussen auf dem Sacke als
Betreff signiert war.
So trefflich und praktisch das System der Archiveinteilung
im ganzen war, so dass es „nit ordentlicher anzurichten" —
die innere Durcharbeitung des gesamten Materials, seine
Durchsichtigmachung für alle möglichen Recherchefälle, wenn
auch damals nur in der prozessualen Richtung gedacht, liess
noch viel zu wünschen übrig.
Nach der Meinung des Vicekanzlers vom Jahre 1567 sollte
es aber für die nächste Zukunft die Aufgabe des Archivars
seio, diese Feinarbeit hauptsächlich an der älteren Registratur
in Angriff zu nehmen.
Stieber kann nicht umhin, das Lob des ArchiTars andi
bei dieser Gelegenheit wieder zu singen.
Ausdrücklich warnt er vor der Unterschätzung der Leist-
ungen des Archivars, der sich mit innerer Ordnungsarbeit be-
schäftige. Man dürfe nicht meinen, dass dies ,,nit gar grosse
mühe erfordert". Wer das glaube, der solle es nur einmal
selbst mit einem oder zwei alten Saalbüchern oder mit einer
Schublade von Pergamenturkunden oder mit einem Sacke voll
Papierurkunden probieren und er werde zur Einsicht kommen,
dass es „mit geringer arbeit vnd ohne embsigen fleiss nit ge-
schehen mag*'.
Mit klarem Blicke erkannte Stieber auch, dass es nicht
genüge, wenn der Archivar, der die Arbeiten der „ligroBristen
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Dm PfalfrZwiilifflckeBscha Aichi? 1M7.
24S
und Copisten*^^) zu „dirigieren** und das ganze System des
Archivs zu „redigieren** habe, blos Mühe und Fleiss nicht
spare; Stieber yerlangte, dass der Archivar „auch des Landts
vnd der hendeU gelegenheit zunor zimlieh Wissens trage**,
d. h. die Geschichte des Landes u. s. w. kenne, and dass er,
soUe er anders der gestellten Aufgabe gerecht werden, „in
etlidien Jharen zu keiner andern arbeit gebraucht werden**
dürfe. £r solle sich lediglich seiner Ordnungsarbeit widmen
können, um so mehr als das Archiv neuerdings wieder mit
Zugängen bereichert worden sei, die ebenfalls eingeordnet und
repertorisiert werden müssten, niiiulich die Klosterarclnvalien,
welche aus den kürzlich slikulai isierten Stiften Disibodenberg,
Oflfenbach a. Gl , Hornbach und Werschweiler nach Zwei-
briieken gelangt seien, sowie die Landesherrlichen Archivalien,
welche man „nach Herr(n) Jacob Scborren^) absterben im
Kirchengewölb" aufgefunden habe.
Bedürfe der Archivar jemals einer geschichtlichen, genea-
logischen, juristischen oder kameralistischen Aufklärung, so
könne er sich jederzeit an den Kanzler oder sdnen Stellver^
treter um Beschdd wenden, was um so leichter zu bewerk-
stelligen sei, als der Kanzler ohnedies in seinen von Sitzungen
und Kanzleigeschäften freien Stunden seine Zeit dem Archive
widmen solle.
Dass Stieber jede von seinem verantwortungsvollen Dienste
erübrigte Stunde im Archive zubrachte, ist gerne zu glauben.
Hätte er das nicht, so wäre er schwerlich dazu gekommen,
1) über ilas panze Kanzlei personal gibt die herzogliche Kamraer-
rechnuDg vom Jahre 1582 Auskunft; darnach bestand a. die Kammer-
kanzlei (Kabiuetskanzlei) aua eioem Sekretär und drei Schreibern; b. die
Landkanslei am iwei 8ekreUlrai, doem Boteomdster, drd Sohroibam,
einem Bagislrator in Eloatenaeben, einem Kanileikaeebt; c die Reeben-
ka ramer ans einem Kammenebreiber, einem Beehenechreiber, einem
Sekretfir, zwei Schreibern, einem Landschrei her. Im ganzen zählte aliO
die Kanzlei 18 Beamte und Bcilieiistete. Cf. Ludwig Molitor, Zweibrücken,
Burg und Stadt (Zweibrücken, 1^71)), S. 110. — Jakob Schorr, 1184
geboren, wird 1515 Landschrtiber der Gemeinschaft Gutteuber«T, 1517
Geheimsekretär des Herzogs Ludwig II. von Zweibrucken, 152U-1533
Kaailer, triu von dieser Stelle freiwillig lorflck, Hat eich seit 1640
wieder ab ordentlicber Bai verwenden « ttirbl im Alter von 88 Jahren
am 94. April 1586 und wird in der Alezanderkirche sa ZweibrOcken be-
graben. — Ober ihn Grollina, de canoell. Bipont» S. 2B— 40.
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244
Mayerhofer.
den uns vorliegeDden Bericht vom Jahre 1567 abzufassen.*)
Nur ein Mann, der das Wesen und die Bedürfnisse des Archivs
Ton Grand ans kannte, der die Arbeit des Archivars auf
Grand persönlidier Erfabrang zu würdigen wusste nnd den-
selben daram andi finanziell „guter vnderhaltnng woll werth**
erachtete, konnte ttber das bestehende Archivsystem und Uber
die nädisten Aufgaben des Archivs das Parere abgeben, das
er dem Herzoge unterbreitete, und worin er keineswegs damit
zurückhält, dass die erst vor acht Jahren bezüglich der Be-
handlung der „SaalbOcher" in der Kanzleiordnung vom Jahre
1559 erlassene Bestimmung archivalisch ungünstig wirke und
deshalb wieder aufzuheben sei.
Vor dem Jahre 1559 waren die Saalbücher", d. h. die
Copialbücher für die Regierungszeit jeden Herzogs in der Art
angelegt gewesen, dass alle Uikiinflen gomäss ihrem Inhalte
in sieben oder acht Rubriken verteilt und alle zu einer dieser
Eubriken gehörigen Dokumente in ein eigenes „Salbuch'' ein-
getragen wurden, so dass sich also unter jedem Fürsten sieben
bis acht dem Inhalte nach verschiedene Arten von „Salbüchem'*
ergaben.
Es war nun natürlich, dsss sich nicht alle Urkunden unter
sieben bis acht BetreffiB einreihen liessen, wenn man den Be-
treffen nicht Gewalt anthat und sehr disparate Gegenstände
zusammen unter ein und denselben Begriff zusammenpresste.
Das hatte aber zur Folge, dass eine Recherche nach einer
bestimmten Urkunde viele Zeit in Anspruch nahm, weil man
eben nur sieben bis acht Scblagworte hatte, unter denen man
die Urkunde suchen konnte, bezw. weil unter einem Schlag-
worte Urkunden der verschiedensten Betreffe in sehr grosser
Anzahl vereinigt waren.
Um diesem Übelstandc abzuhelfen und eine grössere Über-
sichtlichkeit in die Urlaimlenmenge zu bringen, hatte darum
die Kanzleiordnung von 1559 den Gebrauch von 312 T'rkunden-
rubriken angeordnet, eine so stattliche Reihe von Hauptbe-
treffen, dass jede Urkunde ungezwungen und sachgemiiss unter
einem dieser 32 Titel untergebracht werden konnte*
So schün diese Verordnung in der Theorie aussah, so wenig
Dass Stieber persönlich den Bericht verfasst bat, zeigt die Stelle:
„WaDD man aber aolcha lick recht verracht, wie dtn Ich der Ctnts-
lejTerwalter deren etliche fnr die handt geBonmeo etc.*
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Das Pi&Iz-ZweibrttckenBche ArchiT 1667.
245
bewährte sie sich in der Praxis deshalb, weil die 32 Rubriken
nicht blos auf dem Papiere iimerhalb der bisher bestandenen
sieben bis acht Saalbücher durchgeführt werden sollten, sondern
weil verlangt war, dass 32 Saalbücher, je eines für einen
der 32 Hauptbetreffe, zu gleicher Zeit geführt werden sollten.
Das war des Guten zu viel. Manche Bücher, wie die, welche
zur Aufnahme der Heiratsbriefe, der Testamente u. dgl. bestimmt
waren, blieben fast leer, kamen nur selten in Gebrauch, wurden
von Anfang an in so kleinem Format angelegt, dass sie klebt
verlegt wurylen, stachen gegen Ihre dickleibigen Kollegen all-
zusehr ab, kurz, es gab eine Reihe von Anständen.
Da schien es durch die gemachten Erfahrungen geboten,
das Gute einer geringeren Anzahl von SaalbQchem and das
Gute einer grösseren Vielzahl von Urkundenbetreilen zn ver-
einigen in der Art, dass die 32 Rubriken zwar belassen wttrden,
aber nicht in ebensovielen Saalbttchem zum Ausdrucke kommen,
sondein nur innerhalb einer noch leicht übersehbaren Reihe
von aclit bis zehn Saalbiiciieru leditiiicii als Hauptbetreffe ihre
Dienste leisten sollten.
Ob die Vorschläge Stiebers, welche auf die eben besprochene
Verringerung der Zahl der Saalbuclier und auf die Erweiterung
und Vertiefung und Fortführung der inneren Ordnungsarbeiten
im Archive zielten, die Genehmigung Herzog Wolfgangs fanden,
weiss ich nicht zu sagen ; bis jetzt ist es mir nicht gelungen,
ein darauf bezügliches Dekret ausfindig za machen.
Sollten sie aber auch die Gutheissung der „Land-Canzlei"
nnd des Fürsten nicht gefunden haben, die nach dem Besten
und H({cbsten zielenden Bestrebungen des archivverstftndigen
und archivfreundlichen Kanzlers 0 sichern unserm Johann
Stieber noch heute unsere volle Anerkennung und rechtfertigen
es, wenn ich zum Schlüsse anch seiner Person noch dn paar
Zeilen dankbaren GedKchtnisses widme.
Johann Stieber war geboren zu Bingen am 11. März 1525,
also im selbeu Jahre wie sein grosser Vorgänger im Kanzler-
1) Die Äuderuug des TiteU für den höchsten SUMttbaamtea ans
»Kander« fai »lOaMv* aifolgto ia ZiraibraekMi nnter HwMg Gostar
8ams«l (1718—1781) fttr PhiUpp FMr. Sdmt von Sebomobuig (feBb.
1616, Mbwr Diewto «alsetst 1724, «est. 11. F«br. 1757). S. Ludwig
MoUtor, Gesch. einer d«alKheD Fanlentadt, 8.410^ and CrolUus defluifitU.
BifODt. 8. ad K. a.
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Mayerhofer«
amte Dr. Ulrich Sitzinger, mit dem er später lange Jahre am
Zweibrückener Hofe in inniger Freundschaft lebte und mit
dem zusammen er die erste Zweibrückener und Neuburger
Kirchenordnung vom Jahre 1557 sowie die OrgauisatioD der
Schule in Hornbach entwarf.
Seine Laufbahn machte er als kaiserlicher Notar, Zwei-
brückenscher Sokretär (1554), Rat, Vicekanzler (Ende löö8—
1568) und Kanzler (1568—1585).
Im Jahre 1565 besorgte er die Ausgabe der Bergwerks-
ordnung Herzog Wolfgangs'), drei Jahre später die zweite
Ausgabe der anter dem Kanzler Heinrich Has ^) von Lauffen
(1684—1538) unter der Vormundschaft der Herzogin Witwe
Elisabeth und des Pfalzgrafen Ruprecht mit Rechtswirkung
vom 1. Januar 1636 ah erlassenen Zweihrttckcner Gerichts-
ordnung. ')
Selbstverst&ndlich war er bd der Errichtung des bertthmton
Testaments Herzog Wolfgangs zu Meisenheim am 18. August
1568 als Ausfertiger und Siegler, vielleicht auch zuvor schon
— wie Croliius vermutet*) — neben Heinrich Schwebel als
Mitredakteur beteiligt*)
*} „VerkindDiiDg (!), wi« es vff vnser Herzog Wolffgangs etc. Sflber,
Knpfer, Bley md QuekiOber Berkwerken in vnaerm Ffintenttramb Zwei-
braken gehalten werden soll*. (Lavingeo, Enannd Salier, IM,) —
^ Ülior II« inricb Has, der nach dem Tode des berOhmten kurpfölzischen
Kanzlers Florenz von Venningen (f 7. Sept. 1688), Kanzler der Kurpfal«
und spater kaiserlirhfr Kat wurde, seit 15' 5 sich wieder ah Zweibrücken-
icher Diener von Haus aus verwenden Hess und mit Klisubet Helwig ver-
iDählt war, siehe Croliius, Comnient. de cancellariia Bipont, S. 49—55.
<— ') nVntergericbtsordnung vnser Wolffgangs von Gotts gnaden Pfaltz-
gravens ele. wie die hinlllro an allen Yndergeriditen inn mserm Zwttj'
bnüdsdien Fflrstentlmmb obserrirt gehalten werden soll ** — Laningen,
1688. — 4) Crollias de cancell. Bipont, S. 94. — >) Heinrich Scbwebel,
geb. 26. August 1531 , studierte unter Martin Bucer in Straasburg nnd
an andern üniversitüten Deutschlands und Frankreichs Jurisprudenz,
erwarb sich löf)? den Licentiatengrad, wurde 1558 Zweibrücl<pn8cher Kat,
1685 Kanzler, war vermiihlt mit Marjjrete Seniler /welche ihm am 27. Dez,
1607 im 65. Jahre ihres Lebeuü und im 41). ihroa Kbestaiides im Tode
foranging) und starb im 79. Lebensjahre am 3. Jaaoar 1610. Yen ihm,
der mehr als 51 Jaloe im Zweibrflekeoer Dienste fhitig war, stammen
die tiefflidie Kanslelordnnng Tom 27. Jannar 1S86 in 68 Artikdn, die
verbesserte Bergwerksordnung vom 16. Juli 1500 in 60 Artikeln und die
Hofgerichts- sowie die Eheordnung vom 13. Mai 1605. Siehe über ihn
Croliius» Commentarius de cancelL Bipont, S. 97—116. — *) Das Tests-
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Das P&l2-Zweibrllckeiisclie Archiv 1567.
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Stieber blieb nach dein Tode Herzog Wolfgangs auch iü
der Gunst des neuen Fürsten, Herzog Johannes I. (1569 bis
1604) und hielt, so lang er lebte, als überzeugter Anhänger
der lutherischen Lehre, das Eindringen des Calvinismus, zu
dem sein Fürst immer mehr hinneigte, vom Lande fern.
Nach einer Krankheit von nur wenigen Wochen verschied
er friedlich am 14. Dezember 1585 zn Zweibrücken, woselbst
er in der Alexanderkirche Grab und Denkmal erhielt. 0
Die von Pantaleon Candidus^) auf seinen langjährigen
Freund und Gönner gehaltene Leichenrede riibmt ihm Talent,
Fleiss und Klugheit und geßUliges, wohlwollendes Wesen gegen
seine Bfitmenschen nach — Eigenschaften, die wir noch heute
aus 'seinem Zweibrackener ArchiTberichte vom Jahre 1567
herauslesen können — wogegen seine körperliche Gestalt trotz
edler Bildung nicht eben stattlich gediehen gewesen sei.
Von seinen uns bekannten drei hlnterlassenen Söhnen
Ulrich, Ludwig und Heinrich wurden Dr. Ulrich und Dr.
Heinrich Stieber Beamte am Reichskammergerichtc in Speier,
und zwar Dr. Ulrich Reichskammergerichtsassessor und Dr.
Heinrich Advokat.'')
ment Herzog Wolfgangs ist gedruckt iu Moser's Patriot. Archiv für
DentschUuid, Bd. X, 1 iL (Maiuihflim und Leipzig, 1789) sovie neoMtem
in Karl Maud's »WoUguig von Zvetbracken', S. 682^688 (MOncheii,
Beck, IBM). Wolfgugs Monita patema an aeine Sdhne, die Instruktion
zu § 24 seines Testaments, publizierte zum erstenmal ans dem K. b. Haas-
archive Dr. Nathanaol v Sclilichtegroll in seinem „Herzog Wolfgang Ton
Zweibrücken und Neuburg'', S. 116—128 (München, 1850) undneuestens
Karl Menzel a. a 0.. S. 598—602.
*) Über Johann Stieber s. Crolhus, de cancell. Bipont., b. 93 — 95.
— Pantaleon Candidus (Weiss), Genenlsnperintendent dtt FflnHentimt
Zwdbraeken, war geboren an Ips in Osteneidi, wnrde 1568 Diakon nnd
1571 P&rrer wa Zveibracken nnd starb daselbet am 26. bexw. 28. Febr.
1608 im Älter von 68 Jahren. Pathe seines am 3. März 158P> getauften
Sohnes Gebhard war der erwählte Erzbischof von Köln Gebhard Truch-
sess (Kgl. Kreisarchiv Speier, Horstmanniana D.II, fol. 32 f.). — ') Ulrich
Stieber war an der Universität Heidelberg am 27. Juni 15-U iramatriku-
hert und am 17. Dez. 1584 zum Dr. jur. promoviert worden; sein Bruder
Heinricfa war ebenda am 26. Okt. 1594 immatrikuliert worden; s. Töpke,
die Matrikel der ünireiaittt Hddelberg, II, 91, 176 and 602. Die An-
gabe bd Grollins, L c. S. 96, dass Heinrich Stieber Nenborg^scher Bat
gewesen sei, ist wohl fidsdi. Im Taufbuchc der St. Georgs] ifarr ei in
Speier finde ich, dass er und seine Frau Anna Maria Strcitterin schon
am 20. Sept. 1602 und weite» am Ii. Juni 1606, 8. Januar 1608, 19.Kov.
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Majerhofer.
Dr. Ulrich Stieber empfing auch Ittr sich und seine swei
• geaannteo Brüder am 10. Oktober 1586 vom Speierer Fürst-
biscbofe Eberhard von Dienheim (1581—1610) den grossen
und kleinen Zehend za Herxheim bei Landau zu Lehen, weichen
ihr Vater am 27. September 1576 vom Bischöfe Markwart
von Hattstein (15G0— 1581) durch seinen BevollmäclitigLcu, dcu
Laudschreibcr Peter Brechte^), der sein Schwager wai', als
Lehen erhalten hatte.*)
Nuniuelir aber sei es der Einleitungsworte genug und es
spreche der Text des Zweibrückener Arcbivberichts vom Jahre
1567 selber!
Dem durchleuchtigen Ilochgebornen Fürsten vnd Herrn,
Herrn Wulfifgangeu Pfaltzgrauen bey Rhein,
Uertzogen In Bayern, Grauen zu Veldentz Tnd Spanheim,
vnserm gnedigen Fürstenn vnd Herrn.
Son za benlitadiUtgvii Inn die Lannd Oumiley gogeben wetden.
Friflendierdt Neabnxg um der Thonaa den 15. Nouember «iino 1667.
Dnrchlettchtiger Hocbgebomer Fttrst £ii6r Fürstlichen gnaden
seien wer vndnthenig schnldig vnnd gehorsam Dienst mit bestem
fleiss sonor. Gnediger Fftrst vnnd Herr! E. F. G. vnderm dato den
22. Septembris, gncdigcm gegebene beuclL-h nach, derselben ein
aigentlirhc anssftulicli(" Verzeichnus zuzuschicken, Welcher gestalt
die Ordnung dcv lU'gistratur bej dieser E. F. G. Cantzloj alhie zu
Zwei-Pruckenn gehaltenn werde, Geben E. F. G. wir hiemit vnder-
theniglich zuuernemmen, wie vndcrschiedUch hernach volgt.
Erstlich Ist ein schanck In der Cantzlej mit etlichenn fiushen
vndenchieden, Darinnen liegen £. F. G. vnnd derselben Yorfim
hochlOblicher gedeehtnos Ssalbfleher, In denen gemeinglich alle Ori-
ginal hrieff Registrirt zn finden sein, welche Im gewölb liegen. Als
im ersten fach findet man der grauen zu Yeldentz Saalbücher, Im
andern Hertzog StefTans. Im dritten liertzog Ludwigs des Alten, Im
vierten Hertzog Alexanders, Im fttnfften £. F. G. Herrn vatters, vnnd
leoe und 24. Des. 1610 Kinder tsniiBo lieasen. Als das leCile, Bfs
Sophia, getanft wnrde, Itg der Vater eben todt im Hanse. Dr. Ulridi
Stieber's Fkan war Elsa, eine geborene Beichaid. (Aus dem Stadtarchive
Speier.)
') Peter Brechtel erscheint in den Urkunden des k. Kreisarchivs
Speier als Landschreiber zu Germersheim von 1562 — 1576; seit lö7B tritt
als solcher Johann Ott auf. — Kreisarchiv Speier, Urkundeu des üoch-
stifts Speier, No. 807 und 810.
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Das Püftlz-Zweibriickensche Archiv 1567. 249
im seehstonHertoog Bnproehts aller hoeUAblicher gedechtnas, vnnd
Im siebentemi £. F. 0. Saalbacher, yon derselben E. F. G. regirang '
an biSB In das 1559. Jar; Dan als damals E. F. G. durch den ge-
weseneu Cantzler alhie Doctor Virich Sitzingem ein [neue Cantzlei?]*)
ordniiiiK be^^reiffen vnnd den Cantzlei Personen [insijnuiren lassen,
Ist vudur andern! darin versehen. \\u) es hudur mit der Registratur
vnd Saalbücheni soll gehalten, Miud wie dieselbigcn sollen Intitulirt
werden; dieselbige sciudt auch solcher Ordnung nach also gemacht,
vnnd von Pnblidmng der Oantzlejordnung an biss daher obeemirt
worden, wie die Capita derselben anss hiemit geschickter Abscfariflt
sab litera A. annememmen.
Wann nun etwas ftirge£allen, so In Jedes buch gebdrt oder sich
noch Zutrep:t, wirdt dieselbig materj In sein darzu vcrordtnct Saal-
bncli registrirt, auch In den Indii eni so jedes buch besonder hatt
siguirt. damit es desto beider zufimli n. vnnd ist solche neire Ordnung
wie ein Jedes buch IntituiiiL gar gut, allein das der bücher zu viel
worden vnnd etliche darunder Klein seindt vnnd Pleiben« also das
sich hdchtlieher darin an Irren, vnnd sie etwan verlegt werden mögen
vnnd dammb rathsam were, das man solche registratnr bocher deren
jetzt 32 seindt In acht oder Zehen bücher zusammen zöge, vnd nit
destweniger die 32 titul behielte vnd In die wenig btlcher eintbeilte ;
dan zuuor seindt solcher Saalbücher sieben oder acht gewesenn, wie
derselben titul hiebej sub Litera B. zusehen.
Zum Andern ist ein schank . . . derselbig ist den Ainbtemnach
diese . . . aussgetheilt, vnnd die vberige laden sonsteu zu andern
Sachen verordtnet wie die eopj mit C. anssweiset, vnnd In die
laden so den Embtem nach anssgetheilt, werden In die eine die tig^
liehe furfallende der vuderthanen supplicationes, Item der Ambtlent
bericht vnnd schreiben vnd In die ander desselben Ambts Irrungen
vnd gcrechtigkeit so man mit den c^enachbarten hatt, gelegt, vnnd
wan das New Jar Kombt, werden Jedes ambts gemeine handlungen
in derselben laden so vom selben Jar fürgelauffen zusammen gebunden
vnd gemeinglich also daruü' geschrieben: Allerhandt gemeine Zwei-
Prneker vel Neneastler oder eines andern Ambts handlangen de
Anno N. vnd dergestalt vfBrehoben vnnd hingelegt, wo sich sdion In
Nachnolgenden Jaren wider zntrOge das der sachen etwan eine die
In vorigen Jarenn tractirt worden wider vf die ban Kerne, das sie
leichtlich zu finden. Neben dem so werdenn t:iglirhs Alle Hand-
lungen Prothocollirt, dieselbige Prothocolla stimmen dan der Zeit
nach mit der Registratur auch zu, Ynnd dieses exemPell ^ex-tzt, Es
Kompt Jetzt ein vnderthan, der clagt einer sachen hulbeu, Zeigt
darbej an, er sey In [selbigjer Handlung vor mehr bej der Oantsl^
gewesen, Wan man dan das Jar weiss, vnd In welchem Ambt er
') Die ... bezeichnen die Stellen in der Vorlage, welche durch
Mäusefrass gelitten haben. Die zwischen [ ] gesetzten Worte sind Er-
gänzungen, welche der Herausgeber nach dem Zusammenhange des Tctstes
an solchen schadhaften Stellen vorgenommen hat.
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Mayerhofen
daheim, so ist alsbaldt Im hinder sich suchen sein Handlung dem
angezeigten Jar naeh sa finden. In den vberigen laden mdt alle»
das Jhenig fänden, was man dieser Zeit mit denen xa thnn hatt,
deren Namen oder dessen ausswendig daruff gedacht wirdt. Ynnd
so schon der handlangen In einer laden mehr als einer Materj, so ist
doch Jede Handlang besonder in Pergamen bogens weiss eingeheilt,
vnnd Jede ordentlich zu finden, wie dan bemelte mit C. Notirte
Verzeic h II US ferner declarirt.
Kebeim dem hatt man sonst noch vill vnndt allerhandt sachenn
mit genachbarten vnnd andern, die Ire aigno sAck haben, Tnnd
die an der Wandt hangen, darttber batt der Registrator anch
wie In anderm obucrmeltem sein sonderlich Register, also wo der-
gleichen Sachen eine furfeltt vnnd er befragt wirdt, so weiss er solche
alsbaldt ann die Handt zubringen vnnd bericht zii^,'pbon. Vnd damit
er solche sachen desto ordentlicher In einer Kichtsebuur zuhalten
vnnd zutindeu wii^^e, Ist tlas darzu dienstlich, das er vast alle stund
damit Ptiegt vmbzugclieu vnnd die der täglichen beywohnung halb
schier ansswendig weiss ; so geet er anch allein vnd sonst Kein anderer
damit (nm?) . . . Kopif nach registriren wolt, so geb es . . . ein
Confosion, welcher er Immer zu , damit die nit einreisse, mit tSg-
Iklicm Vfsehen vnd Ordnung halten wehren, vnd desto mehr an der
llandt Plciben vnnd sein muss, vnnd will bei solchem l>iug ein
sonderlich grosser ernst vnnd Flciss sein.
Zum Dritten ist iioeli ein schanck, darin werden der Clöster,
schalen, Keligions vnd dtrgieicheu sachen verwarth, vermüg der
Designation mit D. welehe der Registrator gleichftls vnderhanden
batt vnnd ein Jedes In seiner Ordnung verbelt
Gleichergestalt vnnd zum vierten hatt er noch ein schanck, darin
liegen alle Lebenssachen beneben einem Register aller Lehenleut
Namen, vnnd so ein lehens sach furfelt, vnd man derselben handlung
vonnöten, Ist der schanck mit Zieflfern gezeichnet; dessgleichen tindet
man Im catalogo solche Zietfer bej jedes Lehenmans namen auch,
das es also baldt zufinden vnnd haben diese sachen Ir aigen Protho-
koU. Es ist auch jedes Lehenmans sach allein snsammen gebunden
oder eingeheilt Darb^ anch sn finden, was etwan bin vnd wider fiir
scbrÜRen sein Idien betreifendt ergangen.
Zum fünften seindt zwo Besondere Kisten oder ... mit etlichen
fachen vnderschlagen vorhandenn, darin liegen die geistliche sachen,
belangen die Pfarrer, Schulmeister vnd dergleichen; Item die Visi-
tations Handlungen, alles den Embtern nach aussgetheilt, vnd hatt
Jede Pfarr oder Jedes Diakonat oder Schul Ir aigen buch, darin von
vil Jaren hero zu finden, wie ein Pfarrer, Diaconus oder Schulmeister
dem andern socceturt vnnd was Jedesmals ftr Benelch ergangen sein;
Ist erst newüch In solche Ordnung (welche gar richtig) gebracht.
Zum sechsten hat man ein sondere lade, darinnen liegt nichts
dan Criminal vnd malefitz sachen, darbey ein Register aller male-
ficien breuiter verzeichnet; solche handlungen werden den Jharen
nach wie andere gemeine Ambtshandlungen vfigehoben.
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Dm PlUf -ZwelbrflckeDflclie AreUv 1667.
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Gleichergestalt vnnd zum siebenten Ist auch ein besondere lad
vnd Prothokoll vher die ehesachenn, dabcj ein Besonder buch, darinn
man die Sententz so in ehesachen erghen ordentlich registrirt.
Zum achten seindt auch die Hofgerichts sachcn besonderlich von
den Andern abgeschieden, vnnd Jeder I'aitheyeu Iren aigen sack,
darinnen lie verwarth, verordnet, vnnd iran eine erörtert ist, haben
sie such Ire Besondere Kisten, darin man sie zosammen legt, vnndt
wirdt ein [Catalog geführt dass?] . . . man von Jam zn Jarn finden
Kan, [wann sie] am Ilofgericht tractirt worden; In wellchen man
auch vrthel gegeben, die schreibt man In ein Besonder buch.
Zum Neunten werden alle sachcn, so mein gncdiger Fürst und
Herr gegen Einem oder dem Andern halt, sie seien am Cammer-
gericht oder sonst rechthengig, so baldt ein Prozess aussbracht, In
zwc|j bflcher vnderschieden: In das Ein die Extra inticialia acta, Als
Nämlich die missinen, Item bericht concepta vnnd Instmctiones so
hin vnd wider In jeder sachenanssgaogen imderscfaiedlicb eingebunden;
In das ander werden die Acta iuticialia vnnd anders nicht dan so
gerichtlich Producirt zusammen gehefft, Als vnnd znfordcrst das Pro-
thocoU vnd Reces^, welchergcstalt am Cammcrgcricht Proccdirt,
Item was für beschaidt erghen, vfT das die Aduocaten so Ihnen die
Sachen etwas darinnen zustellen vbergeben , desto völliger bericht
haben, auch wissen mögen In quibus tcrminis die bacheu stehn, vnd
was für Inteilocntorien In jeder sach ergangen, vnnd damit solche
ProthocoUa In Jeder Sachen vnderschiedlich haben complirt werden
mögen, Ist heg den Prokmtoren soUicitirt worden, die solche Pro-
thocoUa was sie gehandelt gemeinglich alle qoatember zor Cantzlej
geschickt, da es . . . zu jeder sacken neben vermerckung des tags
vndcrsf liiodiich ProthocoUirt vnnd vermerckt worden. Nach dem
Prothocull wirdt die Citation oder Mandat, das procuratorium, ex-
ceptioues, Articulirte vrsacben, Responsiones vnnd also forthan usque
at condnsionem die sdiriikenn nacheinander gerichtlich einbracht
ortine zusammen geheilt Es wirdt aneh Jedes mal vff solche beide
bflcher zuforderst mit der fractur vff das comPert") verzeichnet vnd
geschriebenn: Acta Iuticialia, vff das ander Extra inticialia In sachen
meins gnedigen Fürsten vnd Herrn G N. Mandati N. tag Anno N,
zu N. aussbracht, da mein gnediL^er Fürst vnd Herr oder N. Impc-
trant, vnnd wirdt ein jede sach entweder mit dem Alphabet oder der
Zieffer siguirt.
Tnnd damit man wissen möge, In quibos terminis die Sachen jeder-
zeit stehn, anff das bi|| Rechter Zeit b^* den Adnocaten, Item bij
den Prokiuatoren vnd sonst vmb gebflrliche Handlang soUicitirt, bcj
den Ambtleflten mb bericht angehalten werde, Ist ein Repertorium
vbcr alle sachen gemacht, darin Summarie vermerckt, was jede Zeit
gehandelt, vnd wan schrifften hinc inte einkommen, also das nichts
versaumbt. Kein terrain vberschritten. auch Jederzeit vnd In conti-
nenti meinem gnedigen Fürsten vnd Herrn oder bluithulter vnnd
«) ™ Ck>uvert.
252
Uayerhofer.
Rüthen bericht beschehcnn möge, wie es mit jeder sachen gesch[ebeD,
wie] weit Procedirt vud au wem die Handlung sej.
Zum Zehendten eo seindt die Pergamenten lirieff mit aiduuigeQ-
den Insiegeln als die Originalia vnd daa anch etlicb vil süek toI
Papiem schrifiten vnd handluugen, so von vil Jliani her znsaauiien
gebracht, vnnd ohn sonderliche Ordnung zerstrewet gelegen, durdl
Johann Hosen seligen, als der d&vzu Insonderheit Vcstelt vnnd an-
genommen, ausseinander gesucht, vnd geiiielte Pergamenten brieff In
ein grossen schanck Im gewölb mit acht/ig Schubladen verordnet vnd
registrirt, die Papiern schrifften In sacken aufgehenckt, der auch ein
buch vber solche Pergamenten brieff gemacht, das man den schub>
laden nach finden Kau, Was an Begalien, lehenbrieffm, Testamenten,
heyiatsbrieiTen, verdregen etc. bej jedem Fürsten gemacht worden,
Tnnd dan anch was für brieff In ein Jedes ambt dienstlich. Sosteet
auch vf denn sftckcn, darinn er die PaPcyern brieff verordnet ge-
schrieben, welchen Herrn, Ambt oder sach sie fnriiamlich belangen,
also das generaliter zimlicher bericht darin mag gefunden werden.
Wann man aber solche säck recht versucht, wie dan Ich der Cantzlej-
verwalter deren etliche für die handt genommen, vnnd zu denen
Stunden, da man etwan Bathbaltens Yberbaben, vnd sonst dn wenig
▼beriger Zeit gehabt, anch sonst In forgebllenen nottorfltigen ge-
scheuten, nachgesucht. So halt sich vilmal befanden, das alleweg
etwas darunder oder darb^ begriflien, so zn andern sachen anch nots
▼nd dienstlich.
Also vnnd gleichwol die Registratur aller sachen, mit denen man
vil Jar her täglich vmbgangenn, vnsers erachtens nit weil ordent-
licher anzurichten, auch bei derselben wol zubehalten, äüuderlich da
man die Personen so darzn verordnet behalten Khan, die auch, so
sie Irem Dienst getrewlich vnd beharrlich vorstehn gater vnder-
haltung well werth, So were doch der sachen noch ferrer hochdienst*
lieh vnnd nit far den geringsten schats dieses Fürstenthumbs zu-
achton, das man sich alle Zeit gegen vnrüwigen nachbarn, die sich
doch au rechtlichem Process gnügen Hessen, zngetrösten hett , das
vber die vorige Jetzt woontliche Registratur ein Ordnung angerichtet
würde, wie ab beiliegender copj mit E signirt zu sehen. Welches
sich woU ansehen lilst, als ob es nit gar grosse mflhe erfordert; wer
es aber nur mit Einem oder zweien alten SalbOchem oder Einer
schnbladen voll Originalien vnnd [Einem Sack] mit PaPim brieffen
versucht, der wirdt glauben vnnd befinden, das es mit geringer arbeit
vnnd ohne embsigen Flciss nit geschehen mag, sondern das neben In-
grossisten vnd copisten ainer sein mllste, so das pantz geschefft fur-
geschriebner mass nach tirigirt vimd In dicsclbig Ordnung redigirt,
der auch des Landts vnd der hendell gelegenheit zuuor zimlich
Wissens trüge, vnnd In etlichen Jharen zu Keiner andern arbeit ge-
braucht würde; Wo Lne dan mangel fhrfiele, das er allemal bej dem«
so die Oantdcj atministrirt, Beschaidts beghem Köndt, Welcher ohne
das, so oft er Raths vnnd anderer Cantzlej geschefft halben ein oder
mehr standen vberig hett, solches Begistratorgescheit besocheu vnd
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Dm Fftls-ZweilHrackeiiBeliie Archiv 1S67.
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anordnenn hclffcn soll; dan durch die Personen, so den tüglichrn
Rathschlägen vnd Cantzlej geschctften bejwohnen vund abwartcu
müssen, Kan dem werck abangeregtermassen Kein genügen geschehen.
Dieweil dan auch Till Originalia Tnd schrifften von clöstern zur bandt
gebracht» vnd man, wie £. F. G. hienor Tndertheniger bericht ge-
schehen, nach Herr Jacob Schorren abaterben Im KirchengewOlb
etlich niolir Originalia E. F. G. sachenn berOrendt fonden, so würde
mit solchen brieffen auch furgeschricbner ordnunj? nach gehandelt.
Also haben E. F. G. gnediglich zuuerncmmen, wie die Registratur
angerichtet Ist vnd gehaltcnn wirdt, auch was ferrer lurzunemmen
sein möcht, Welches derselben entPfangnem beuelch nach wir also
zoznschreiben nit selten ynderlasseim, Thon damit £. F. G. vns an
gpaden ▼ndertheniglich benelhen.
Datom ZweiPnicken, den la Octobris Anno 1567.
£.F. G.
Vnderthenige Gehorsame
Verordtnete Rath zu ZweiPrucken.
Cautzlejverwalter J. Stieb er.
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Der
Exkommunikationsprozess der Stadt Mtlihausea
TOB 1265 bia 1271.
Von
A. Kanfinann.
Während des Waltherianischen Krieges hatte Graf Ru-
dolf von Habsburg etwa im Oktober 12G1 die Stadt Mülhausen
im Einverständnis mit der Bürgerschaft erobert, die Besatzung
des Bischofs Walther von Strassbur^r in die Burg zurück-
gedrängt, diese nach dreimoDatlicher Belagenmg erstürmt und
die nach der Stadt zu gelegenen Befestigongswerke zerstört ^
Damit war die Stadt zwar thatsäddicli von der Herrschaft
des Bisehofo Walther befreit, aber eine rechtliche Anerkennung
dieses Zustandes erfolgte in dem zwischen dem Bischof und
dem Grafen abgeschlossenen Präliminarfrieden vom 9. Juli
1262 nicht, denn dort wird den Bürgern nur Straflosigkeit
für das Geschehene zugesichert.*) Walthers Nachfolger, Bischof
Heinrich von Geroldseck, war daher vollkommen in seinem
Recht, als er gegen Endo des Jahres 1264 die Wiederher-
stellung seiner Herrschaft von dem Schultheissen und dem Rate
der Stadt verlangte. Diese aber lehnten die Forderung ab
und der Biscliuf, welcher infolge der Nachwehen des Wal-
therianischen Krieges wohl nicht in der Lage war, seine An-
sprüche mit Gewalt durchzusetzen, rief die geistliche Vermit-
telung seines Baseler Amtsbruders, des Bischofs Heinrich von
Neuenburg an. In einem freundlichen Schreiben vom 15. Januar
1265*) ermahnte dieser den Bat sich zu unterwerfen und
^) Vorgl. mein Mülhauser Gymnasialprogramm: Die Entstehung der
Stadt Mülbauäcu und ihre Entwicklung zur Kcichsstadt S. 29 u. ff- (1894
bei Weu und Petos. Progr. No. ÖIÖ). — *) W. Wiegand, Orknndenbiich
der Stadt Stnäburg 1, 8. 818, 88. *) Xaver Mosemumi Cartuliiie de
Malbome 1, No. 22.
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Der MODiMier EikommnnihmtioMpgow 1966—1271. 255
that ihn, als er es weigerte, am 15. M&rz in den fiann.^)
Nachdem die Gehanntea gem&ss dem TorgeflchriebeneD In-
stanzenzng zmiäehst den Ezkommonikator selbst um Auf-
hebung der nach ihrer Meinung ungerechten Strafe gebeten
hatten ^, appellierten sie nach Rom. Bereits am 13. Hai d. J.
ernannte Clemens IV. den Abt Dietmar Ton St Georgen bei
Villingen, den Probst Bttdiger von Colmar und den Propst
von Bischofl^ell zu Richtern in der Sache. Die Instruktion,
die er ihnen mitgab, lautete in ihrem ersten Teile dahin, den
Bann aufzuheben und die Streitsache endgiltig zu entscheideu,
nachdem auferlegt, was Kecliteus sei; weiter aber war noch
hinzugefügt, wenn der Bann wegen eines offenkundigen Ver-
gehens, manifesta offensa, verhängt sei, dann dürfe die Abso-
lution nicht eher gewährt werden als bis eine genügende
Busse, sufticiens emenda, geleistet worden sei.
Die Richter nahmen sich reichlicli Zeit, ehe sie au den
ihnen, wie wir noch sehen werden, höchst lästigen Auftrag
herantraten. Und als die erste Sitzung am 26. P'ebruar 1266
zu Villingen endlich zustande kam, da war wohl die städtische
Partei, nicht aber der Bischof von Basel vertreten. Dagegen
lag vom Bischof von Strassburg ein Brief Tor, in dem er, sein
Interesse an der Sache darlegend, darum bat, an Stelle des
Baseler Bischofs auch formell als Partei angebissen zu
werden.*) Dieser hatte bereits seit Jahresfrist eine befremdend
gldchgiltige Haltung angenommen. Er hatte die vielfachen
Verletzungen seines Bannes ohne Ahndung gelassen und es er-
tragen, dass man in MQIhansen lebte, als existiere der Bann
gar nicht. Das war schliesslich so weit gekommen, dass der
Bischof von Strassburg sich klagend an die erzbischöfliche
Kirche von Besangun wandte und deren Offizial in zwei
Schreiben vom 15. März 1200 die Dekane von Murbach und
Lautenbach mit der Ausfuhrung und Verschäifung des Bannes
^) Die Nimen der p:obannten Ratsherren und des Schultheissen lauten:
Wezzel von Ilkach, Heinrich zum Thor, Peter von Walheim und Sohn,
Rudolf, Siegfried und Johannes von Regisheim, Burkhard und l'etcr \on
Trotliuveu, "Wcruher von Sichernierz nebst Hnidcr und der Kellernieisler
von Lutterbach. Der Letztere bcheint sich trüh/.eitig unterworfen zu
haben, weil er schon in der päpstlichen Au&lhlung der Gebanuteo nicht
mehr mltgeiuuiiit wird. — Gut. Ko. 88 Sb 25 vntea. — *) Gart.
No. 24 11. 25. — «) Gut Ko. 26.
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356
KaafmftBB*
beauftragte und gleichzeitig den Bischof selbst mit dem Ein-
greifen der erzbischöflichen Kirche bedrohte, wenn er seine
bisherige „schlatTe und nachlässige'' Haltung nicht selbst in
Kürze ändern. *) Aber nocli vier volle Wochen liess Heinrich
verBtreichen, bevor er, am ll. April, den Bann über den Rat
erneuerte und die ganze Stadt mit dem Interdikt belegte.')
Und anch dies braucht niebt ausschliesslich als die Folge der
ersbischoflichen Mahnung angesehen zu werden, vielinehr
wttrde Heinrich damals auch ohne dieselbe ganz ebenso ge-
gebandelt haben, denn kurz vorher war etwas geschehen, was
seine ßteUung zu der Sache gänzlich verändem musste. Fünf
Tage ?or Verl&ngung des Interdikts, am 6. April, hatte näm-
lich Graf Rudolf von Habsburg das erste Beglaubigungs-
schreiben des ersten städtischen Sachwalters Johannes mit-
untcrbchi leben und niitgesiegelt ^) und halte damit den Rich-
tern und der Gegenpartei offiziell zu erkennen gegeben, dass
die Stadt unter seinem Schutze stehe und er ihr Bundes-
genosse sei. Nun waren aber damals die Beziehungen Hein-
richs und Rudolfs wegen der beiderseitigen Ansprüche auf
Breisach und Rheinfelden äusserst gespannte. *) Ob zwar
1266 bereits die Fehde vorauszusehen war, die zwei Jahre
später zwischen ihnen ausbrach und mit ungewöhnlicher Hef-
tigkeit bis zu Rudolfs Thronbesteigung geführt wurde, lässt
sich bei dem gegenwärtigen Stande der Quellen und der Vor*
arbeiten nicht mit Sicherheit bestimmen, aber immerhin ist dies
wahrscheinlich. Jedenfalls aber gewann Rudolf durch sein
Bündnis mit der Stadt eine erhebliche Verstärkung seiner
Stellung im Sundgau, besonders aber im Kriegsfalle. Denn
eine bessere Schutzwehr seiner els&ssischen Besitzungen konnte
er sich gar nicht wünschen als ein mit ihm verbündetes und
zugleich selbständiges Mülhausen. Fiel es dagegen mit Hilfe
des Baseler Bischofs in die alte Abhängigkeit zurück und fasste
dieser, wenn auch nur für die Dauer der Folide, dort festen
Fuss, dann waren die in dem Dreieck Mülhausen, Basel,
Neuenburg gelegenen habsburgischen Lande für Rudolf ver-
loren und auch der nördlich davon gelegene Teil von der
übrigen Masse abgesprengt. Dieser militärische Gesichtspunkt
OOtft No. 27, 28, 99. — >) Cart No. 86. •) Gart. No. 88 S. 98.
— *) Vergl. A. Schalte, CMiiehtd der Babsbniger in den enien drri
JahThnnderlen 8w 470.
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Der Mülhauser Ezkommimikatioiuprozess 1265—1271. 257
hat später dem Bischof die Waffen in die Hand ^^edrückt und
ihn veranlasst, den Strassburger einzuladen, sich mit ihm zur
Belagerung Mülhausens zu verbinden Oi t^enn dass das heiliger
Eifer gegen die Verächter der Kirche gewesen sei, ist bei
einem Manne, der vorher der Nichtachtung seines Bannes über
ein Jahr lang mit höchstem Gleichmut zusehen konnte, doch
wohl ausgeschlossen. Bischof Heinrichs Interesse gegen die
Verbindung der Stadt mit Rudolf ist demnach klar und somit
auch die Langmnt verständliGfa, die er den gebannten Rats-
berm in so anffiülender Weise zuteil werden Hess. Er mochte
eben hoffen, dieselben doch noch in Gttte von dem habsbur-
gischen Bündnisse abxubringen and vielmehr für jenen Ver-
gleich zn stimmen, von dem er so oft redet nnd anf dessen
Zustandekommen er den grössten Wert legt. Zum erstenmale
geschieht dies in dem schon genannten Schreiben vom 15. Ja-
nuar 1265. Hier wirbt er förmlich um die Freundschaft der
Bürger. Er umfasse sie mit einer höheren Liebe als alle
übrigen seinem geistlichen Szepter Unterworfenen, denn sie
seien durch ein stärkeres Band der Zuneigung mit ihm ver-
bunden. Nur aus Rücksicht auf einen so mächtigen Fürsten
wie der Strassburger Bischof, dem er die Gerechtigkeit doch
nicht verweigern könne, glaube er sie ermahnen zu sollen, dem-
selben wie in alter Zeit zu gehorsamen oder sich auf andere
Weise freundlich mit ihm abzufinden.')
Femer sagt er sowohl in der Begründung des Bannes vom
15. März 1265, nie in der Erneuerung desselben vom 11. April
1266: nicht das sei das Schlimmste, dass die Bürger die Herr-
schaft des Strassburgcrs nicht anerkennen wollten, sondern
dass sie sich weigerten über einen Vergleich mit ihm in Ver-
bindung zu treten. ') Als das eigentlich Strafwürdige erscheint
ihm also nicht der Widerstand gegen die bischöfliche Herr-
schai't an sich — die scheint er selbst für unmöglich zu halten
1) Cart. No. 102. — »).... ejusdem püssimi principis omnem vobis
impendere parati clemenciam vos dominio submittatis autalitcr
componatis amicabiliter cum eodem. Cart. S. 17, 11. — *) Veram
dicti scöltetai et conrolM monltii nottris in hae parte Heek lalnbribiia
non Bolnm perere conten^eenuit, imino qnod eontemptibilins
est, nallum cum ipso domino episcopo super eo postmodum
dignati sunt habere tractatum. Cart. S. 18, 14» Ähnlich noch
einmal am 11. April 1266, Cart. S. 28, oben,
Z«itochr. f. OmcIi. d. Obvnb. N. ¥. XI. S. 17
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258
Kaufmann.
— sondern die Ablehnung des Vergleichs. Dieser Vergleich
nun musstc nach dem Standpunkt des Bischofs alle Schwierig-
keiten lösen: der Strassburger wäre, wie wir noch sehen
werden, damit einverstanden gewesen, die Stadt hätte ihre
Freiheit behauptet, für ein Bündnis zwischen ihr und dem
Baseler wäre freie Bahn geschafifen worden, mid — was die
Hauptsache war — der böse Habsburger wäre fem geblieben.
Das za erreichen war der eigentliche Zweck des Briefes vom
15. Januar 1265 und daher der liebenswiirdige, beinahe
schmeicbebde Ton desselben. Als er dann diesen Zweck nidit
erreichte, Tersuchte es der Bischof zuerst mit Strenge, indem
er sofort den Bann verhängte, dann, als das vergebens war,
wieder mit Güte, die für uns allerdings bloss noch in der
überaus milden und nachsichtigen Handhabung des Bannes
zu Tage tritt, die sich in Wirklichkeit aber auch noch in Ver-
handlungen dukiimentiert haben wird, die der Bischof mit den
gebannten Räten immer noch gepflogen haben mag. Als dies
alles aber nichts nützte und das Bündnis mit Rudolf am
6. April dennoch vollzogen wurde, da zeigte auch der Bischof
Ernst und verhängte am 11. April Uber die Stadt das
Interdikt.
Seine Stellung zvl dem Prozesse wurde also lediglich be-
stimmt durch sein feindseliges Verhältnis cn Rudolf. Dies
war auch die Auffassung der Mfllhauser selbst, die in ihrer
grossen Yerteidigungsschrift geradezu behaupten, Bisehof
Heinrich habe sie nur aus Hass gegen Rudolf in den Bann
gethan.
Damit gewinnt aber der ganze Prozcss ein anderes Gesicht.
Aus der Nichtigkeit eines bischöflichen Hausstreits erhebt er
sich zu einer Sache von allgemeiner politischen Bedeutung, an
der alle ausschlaggebenden Mächte am Oberrhein lebhaft be-
teiligt sind. Wir iiaben in ihm ein Nachspiel zum Wal-
therianischen Krieg, nur dass die Parteien ein wenig ver-
schoben sind: auf der einen Seite die vereinigten Bischöfe
von Strassburg und Basel, auf der andern die Stadt Mülhausen
und Graf Rudolf von Habsburg.
Kommen wir nun zu dem Prozesse selbst. — Auf der
zweiten Sitzung, in Kolmar am 7. und 8. April ^, griff der
1) Out 8. 42, 2. Abntt, — 2) Gart Ko. 84.
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Der MOlbauser Exkommunikationsprozeaa 1265—1271. 259
bischöfliche Sachverwalter zunächst die Gesetzmässigkeit der
Appellation überhaupt an, sie stütze sich auf erlogene Be-
hauptungen u. s. w. Dem gegenüber verlangte der Vertreter
der Stadt in Anlehnung an den ersten Teil der päpstlichen
Instruktion zuerst die Erteilung der Absolution schlechtweg
und dann erst die Verbandittiig von Unterfragen. Die Richter
lehnten beides ab. Wenn manifesta offensa vorgelegen habe,
dann mttsse diese der Absolution im Wege stehen. Alle Ein-
reden aber gegen das Verfahren Uberhaupt seien vor der
nächsten Sitzung schriftlich einzureichen. Sollten dieselben
etwa abgewies^ werden, dann habe die bischSfliehe Partei
ihre Behauptung zu beweisen, dass der Bann wegen manifesta
offensa verhängt sei. So weit kam es aber auf dieser Sitzung
gar nicht, denn der Bischof trat mit einem neuen, direkt
gegen die Person des Vorsitzenden gerichteten Einwände her-
vor. *) Die Handhabe dazu bot ihm der Umstand, dass Abt
Dietmar seine Befugnisse — wie dieser selbst sagt, nur zeit-
weilig und auf Widerruf — dem Propst von St. Quiiiu über-
tragen hatte. Infolge dessen bestritt der Bischof dem Abt
überhaupt das Recht zum ferneren Vorsitz. Hierüber sollte
nun auf einer besonderen Sitzung am 1. Juni in Villingen
entschieden werden. Diese aber suchte der Bischof als eine
bereits ungesetzliche Handlung des Abtes um jeden Preis zu
verhindern und fand auch bei Propst Rüdiger bereitwiUiges
Eingeben auf seine Absichten. Derselbe erklärte sich, ebenso
wie sein Subdelegat, der Abt von Schuttern, bereit, die Sitzung
nicht zu besuchen, den Abt Dietmar nicht mehr als Vor-
sitzenden anzuerkennen und sidi mit dem Propst von St Quirin
als dem neuen Vorsitzenden Uber die weiteren Schritte zu be-
raten. Andi um die Zustimmung des dritten Bichters be-
mühte sich der Bischof — aber umsonst Propst Heinrich
von Embrach, der die BiscboffszeDer Stimme führte, blieb auf
Seiten des Abtes — trotz des drohenden Briefes, mit dem der
Bischof ihn und den Abt einzuschüchtern versucht hatte. Die
Sitzung fand statt, und der Bischof wurde auf Antrag des
städtisclien Vertreters, weil er seine Behauptung nicht habe
beweisen können, zu einer Greldstrafe verurteilt. Die Höhe
^) Vergl. ober dies und das Folgende die Sitzungsprotokolle rom
IL Mai und 1. bi3 2. Jani und den Brief des Biieboli von Stnaboig
Tom 29. Mai 1166. Gart. Ko. 87, 89 nnd sa
17*
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260
KAafmaim.
derselben sollte auf der nächsten SitzuiiL? mitgeteilt werden,
aber das ist nicht geschehen, vermutUcii blieb die ganze Sache
auf dem Papier und die Verurteilung war nur eine verschärfte
Form der ZvrflckweiniDg des Angriffes überhaupt
Interessant ist dieser Zwischen&U nicht so sehr wegen der
ziemlich durchsichtigen Beweggrttnde des Bischofs, dem die
strenge Unparteilichkeit des Vorsitzenden verhasst gewesen
zu sein scheint, als deswegen weil er zeigt, dass jede der
beiden Parteien im Richterkollegium gleichsam vertreten war.
Dass Propst Rüdiger von St. Martin zu Kolmar*) auf der
Seite des lüschofs stand, zeigt schon sein eben geschildertes
Verhalten. Als Mitglied des Baseler Diözesanklerus konnte
er wohl nicht gut anders als für die biscliüfliche Sache stim-
men. Merkwürdig aber ist, dass er nie offen Farbe zu be-
kennen wagt. Er hat keine einziL'e der zahlreichen Sitzungen
besucht, nicht einmal die in Kolmar selbst abgehaltene, da-
gegen hat er als seine Vertreter immer nur Kleriker der
Strassburger Diözese ernannt, den Sänger von Hönau, den
Abt von Schuttem und zuletzt den Kellermeister Friedrich zu
St Peter in Strassburg. Dass er seine Stimme nie selbst
führte, hing vielleicht mit persönlicher BUcksichtnahme auf
Rudolf zusammen, denn er war begütert in der Gegend von
Kienzheim, die vielleicht schon damals hahsburgischen Ein-
flüssen unterworfißn war.') Entschieden auf der städtisch-
habsborgischen Seite stand der Propst von Bischoffezell. Das
eigiebt sich sowohl aus dem Tone des Schreibens, mit dem er
dem Propst von Erabrach seine Stimme überträgt*), wie aus
der Haltung dieses seines Subdelegaten selbst. Dieser hat sich
nämlich nicht nur hier den Wünschen des Bischofs wider-
setzt, sondern sich auch später bei der Abstimmung über das
die Mülhauser verdammende Schlussurteil von seinen Kollegen
getrennt, wie ausdrücklich bemerkt wird, er war damals also
für die Gewährung der Absolution.*) Die Propstei Embrach im
Kanton Zürich gehörte nun zwar zum Eigen der Strassburger
Kirche, aber die Vogtei übten schon vor 1278 die Habs-
<) YeisL aber ihn Annales BarilienaeB. M. G. scr. XYII, p. 19S, SS
and TroniUat, monnnients etc. 2, 278 und 990. — *) Badolf ÜMg, das
Habsburgische Urbar (Quellen zur Schweiler Gesch. XIV. Bd., 1884),
8. 16, Kote 1. — •) Cirt. No. 82. — «) Cait S. 4&, 6.
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Der HfiDunuer EikominnnikartmMprwMW 1965—1871. 261
burger. ^) Klar liegen diese Dinge nicht, aber es scheint, dass
neben dem biBchöflidien ancb habsburgischer Einfluss hier
mas^bend war. Jeden&Us ist die anübisehöfiiche Oesinnmig
des damaligen Propstes Heinrieh Ton Embrach erwiesen.
Nach Erledigung dieses Zwischenfalls rückt der Prozess
endlich vom Fleck. Das kurze Protokoll der Sitzung vom 14.
und 15. Juli enthält bereits die verheissungsvollen Worte sub
spe pacis et concordie werde am 30. Juni in Hornberg weiter
verhandelt werden, und diese Aussicht schien sich in der That
verwirklichen zu sollen. Die Richter verkünden in Hornberg:
infolge eine^ von dem städtischen Vertreter auf das Seelen-
heil seiner Auftraggeber geleisteten Eides .,dem Rechte ge-
horchen zu wollen" sähen sie sich veranlasst, den (Gebannten
die Absolution za erteilen, auf der nächsten Sitzung wollten
sie dann nntersnehen, ob Bann und Interdikt mit Recht oder
Unrecht verhängt seien. Offenbar haben wir es hier zu thun
mit der im kanonischen Recht sogenannten absolutio ad cau-
telam, deren Wesen darin bestand, den Bann Torlänfig bis
zum endgiltigen Urteil ausser Kraft zu setzen und die regel-
mässig nur dann erteilt wurde» wenn begründete Aussiebt auf
yollständige Absolution Torhanden war.*) So auch hier. Da
die Richter in der eidlichen Verpflichtung, dem Rechte ge-
horchen zu wollen, eine genügende Bürgschaft für die künftige
Gewährung der vollständigen Absolution erblickten und darauf
hin schon jetzt die vorläufige erteilten, so müssen unter ,,juri"
die Bedingungen verstanden werden, an deren Erfüllung die
Richter die vollständige Befreiung vom Bann knüpfen würden.*)
Das führt uns auf eine Äusserung, welche die Vertreter des
Bischofs auf der Sitzung vom 1. und 2. Juni gethan hatten:
da die Bürger wegen manifesta oiTensa gebannt seien, so dürfe
die Absolution nicht eher ertolgen, als bis jene eine sufficiens
emenda geleistet hätten.*) Da der Bann ja nun aber wegen
der Nichtanerkennung der bischöflichen Herrschaft erfolgt war,
n Mm«, ITrlMudi 1, 257 Note 1 and SSO Note b. — *) recepta
a procuratore iptomm, qniad hoc predpne speciale mandatum habebat,
juratoria in animas scultetj, consnlura et civium cautione de parendo
juri ... Cart. b. 35, 9 u. fl". — ^) Kobcr, Kirchenbann, 2. Aufl.
S. 54Ü u. ff. — ") In (lern Urteil vom 4. De?.. 1200 wird statt parere juri
geradezu gesagt jurameuto receplo de pareudo maudatiä iiostris- Cart«
8. 48, 5 von unteo — *) Gart & S3^ S. Abnts.
uiyui^L-j cy Google
262
Kaufmano.
so ist sufficiens emenda hier soviel wie die Ablösungssumme,
für welche der Bischof bereit war auf seine Ansprüche zu ver-
zichten. Und das läuft, wie wir sehen, wieder hinaus auf die
Vergleiclisvorschläge des Bischofs von Basel , die derselbe
natürlicli nur im Einverständnis mit dem Strassburger gethan
haben kann. Aus alledem folgt, dass Juri parere und suffi-
eiens emenda sich zu dem Sinne ergänzen: die Bürger erkennen
durch den Kid die rechtliche Verpflichtung, jus, an durch eine
genügende Busse die Absolution zu verdienen, d. h. ins Welt-
liche übersetzt, den Bischof fUr den Verzicht auf seme Herr-
schaft durch eine Ablösungssumme zu entschädigen. Die Hohe
derselben stand aber zur Zeit des Eides noch gar nicht fest,
sondern hing ah von den Verhandlungen der Parteien unter
sich und von dem Ausfall der Untersuchung Uber das Maass
von Schuld auf Seiten der Bürger. Also enthielt jener Eid
nichts als eine prinzipielle Anerkennung der Entschädigunj^s-
pÜicht — daher auch der zweideutige Ausdruck juri und
für diese Anerkennung wird als Gegenleistung die absolutio
ad cautelam gewährt. Denn so unverbindlich der Eid auch
erscheint, so enthielt die in ihm ausgesprochene Aiu'rlvennung
der Entschädi'/ungspflicht doch die Einräumung einer gewissen
Verschuldung und bedeutete ferner, namentlich mit Rücksicht
auf die bisher gänzlich ablehnende Haltung der Bürger gegen
jeden Vergleich, immerhin ein gewisses Entgegenkommen.
Vermutlich waren sie hierzu bewogen worden durch das wohl
jetzt erst zu vollster Wirksamkeit gelangte Interdikt. Auch
ist gar nicht zu bezweifeln, dass es ihnen mit jenem Eid voller
Emst war. Denn ?rie wäre es denkbar, dass sie noch einmal
die Schrecknisse des Interdikts und dazu die jedenfalls sehr
bedeutenden Kosten eines neuen und noch weniger aussichts-
vollen Prozesses auf sich nahmen, wenn sie sich den ganzen
lästigen Handel mit einer nur irgend erschwingbaren Summe
hätten vom Halse schaffen können? Aber die Forderung des
Bischofs muss die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt weit
überstiegen haben. Es ist zu bedauern, dass Uber diesen
wichtigen Punkt in den Protokollen gar nichts berichtet wird.
Aber das entspricht leider ganz dem Charakter dieser nur an
lästigen Wiederholungen reichen, sonst aber überaus dürftigen
Schriftstücke: von dem, was nur verhandelt worden ist, aber
nicht beschlossen wurde, erzählen sie fast nie etwas, nur über
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Der MOlhauser iüxkommnnikationaprozesa 1266—1271.
263
jene Zwischenfall, der seine eigene Person betraf, ist Abt
Dietmar etwas gesprächiger.
Es ist daher ein Glück, dass ausser den Protokollen auch
die Verteidigungsschrift der Bürger und die Gegenschrift des
Biscliofs von Strassburg auf uns gokomraen sind. ') Freilich
über den eben berührten Punkt können wir in ihnen erst recht
nichts erwarten. Denn sie waren für die Kichter angefertigt,
um diesen vor der Fällung des £ndurtei]8 noch einmal eine
zusammenfassende Darstellung alles dessen zn geben, was eine
jede Partei eor Wahrung ihres Rechtsstandpnnktes in den
efaizelnen Sitzungen vorgebracht hatte. Gremäss dem Charakter
des kanonischen Prozesses, um den es sich weniger der Sache
als der Form nach handelt, sind beide, sehr zum Nachteil des
Verständnisses, reichlich angefüllt mit Citaten und Bdegen
aus dem kanonischen Becht. Aber während der Verfasser der
Gegenschrift hierin ganz untergeht und die historisch-sach-
lichen Ausführungen der Verteidigungsschrift fast unbeachtet
lässt, bringt uns dieae doch wenigstenü (!inigc iiuchät wertvolle
und bisher ganz unbeachtet gebliebene Nachrichten über die
Geschichte der Stadt. Nur ist dabei zu beachten, dass wir
es mit einer Streitschrift zu thun haben, welche bemüht ist,
die Ereignisse der Vergangenheit zu ihren Zwecken aus-
zulegen.
Das geschieht besonders in dem Abschnitt, der sich mit
der Widerlegung des von der Gegenpartei erhobenen Vorwurfe
von manüesta ofifensa beschäftigt. ') £8 heisst hier, die Bürger
hätten gerechte Ursache gehabt von dem £ide, durch den sie
frtther der Strassburger Kirche verpflichtet gewesen wären,
zurückzutreten: dominus enim episcopos argentinensls eo tem-
pore quo scultetns et dves predicti defensionls causa sibi
eepemnt adherere et hoc compulsi eisdem civibus certas dedit
condidones, quas postmodum durante poesessione forte vielen^
et minus justa contra promissionem et fidem prestitam viola-
Vit, et ipsas condiciones licitas el honestas ut promiserat, non
servavit. ') Episcopus argeutinensis ist hier ein Ausdruck von
allgemeiner Bedeutung: der Bischof von Strassburg überhaupt,
damit ist nicht eine einzelne, sondern sind zwei verschiedene
<) Gart Ko. 49 und No. 6& — >) Gart 8. 41, 7 n. iE» — ') Veigl.
aber die falsche Lesart des cartulairc S. 41 mein FrogiMiim 8. 28i Note 8.
— Compolai ist jedenftUls Schreibfehler fflr compnlava.
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264
Kautmauu.
Tersonen gemeint. Der Inhalt der Relativsätze quas etc. passt
nur auf Bischof Waither von Geroldseck und das Jahr 1261,
der Inhalt des Haupt- und eingeschobenen Zeitsatzes aber
durchaus nicht. Bischof Walther fing 1260 an zu reL'ieren,
aber schon die Worte co tempore, quo und postnioduni durante
possessione deuten auf einen grösseren Zeitunterschied als nur
den eines Jahres. Ferner war die Stadt schon vor Walther
im Besitze seines Vorgängers Heinrich von Stahleck gewesen %
unmittelbar vor Walther hatte also keine Unterbrechung der
bischöflichen Herrschaft über Mülhausen stattgefunden, folglich
hatte es auch keines Beschlusses der Bürger bedniit, „sidi
dem Bischof anzuschliessen^*. Ebensowenig klmnen als G^en-
leistnng Walthers hierfür die condiciones honestae gewährt
sein, und endlich bleiben die Worte defensionis causa unver^
ständlich. Alle diese Schwierigkeiten ISsen sich, wenn wir
den Inhalt des Haupt- und des Zeitsatzes auf die Regierungs-
zeit Heinrichs von blahleck beziehen. Dazu i.-t es nötig, die
Entwickiung, welche die btadt von 1236 ab durchgemacht
hatte, kurz zu betrachten. ^)
In diesem Jahre hatte Bischof Berthold von Teck den
Kaiser Friedrich 11. und dessen männliche Erben mit allen
seinen Rechten über Mülhausen belehnt. Dieser Übergau.i:^
nun von der bischötlichen in die stautische Verwaltung kam
dem in der Bürgerschaft längst vorhandenen Streben nach
Unabhängigkeit und Selbstverwaltung höchst fördernd entgegen.
Denn allem Anschein nach hat der staufische Vogt den Bür-
gern oder viehnehr den führenden Geschlechtem innerhalb dei^
selben die Regierung and Verwaltung ihrer Stadt gänzlich
überhissen. Den Frieden mit den von ihnen bezwungenen
Herren von Budenheim auf Landser % 1246, schliessen wenig-
stens nur die Bürger der vereinigten Städte Mülhausen und
Basel ab, der staufische Vogt wird dabei gar nicht erwähnt.
Wenn aber der offizielle Regent der Stadt in so wichtigen
Dingen wie Bünduisvertiag mit Basel und Krieg und Frioden
luit dem benachbarten Uaubadel keine Rolle spielte, dann,
niuss man doch sagen, spielte er überhaupt keine. Die Zeit
der staufischen Herrschaft war daher thatsiichlich eine Zeit
der Freiheit und die also verwöhnten Geschlechter mussten
^) Yergt moin Programm 8. 87. — ^ Pr^gr. 8. 86—29. — *) Gurt.
No. 18.
Der Mülhaiuer ExkommimikilioMproBesg 1265—1271. 265
den Tod König Konrads IV, 1254 als einen harten Schlag
emptinden. Denn mit seinem Tode erlosch auch der Lehens-
vertrapj von 1236 und der bischöfliche Überlehensherr Heinrich
von Stableck wird schwerlich lange gezögert haben, die alten
Rechte seiner Kirche jetzt von neuem zur Geltung ssu bringen.
Auf diesen Zeitpunkt — 1254 oder Anfang 1255 — und
diesoi Zusammenhang gehen die Worte eo tempore quo etc.
Denn damals waren die Bttiger in der That vor die Wahl
gestellt, eich der Strassburger Kürche von neuem za unter-
werfen oder ihr Widerstand zu leisten. Indessen, sie fügten
sich und lassten den Entschluss, dem Bischof „anzuhängen",
wie die Verteidigungsschrift mit absiditlich undeutlichem Aus-
druck sagt. Aber nicht ganz bedingungslos erfolgte diese
Unterwerfung: für die Abtretung der politischen Herrschaft
erhalten die bisherigen Inhaber derselben gewisse condiciones
honestas zugesichert, deren Wesen nicht genauer bestimmt
wird. Wenn ni;in aber bedenkt, dass die grosse Mehrzahl der
Geschlechter aus den alten bischöflichen Ministerialen hervor-
gegangen \Yaren und damals noch unfreien Standes gewesen
sein werden i), dann wird man zu der Annahme gedrängt, dass
darunter irgend eine gesetzliche Anerkennung des seit 1236
mächtig gesteigerten socialen Bewusstseins der Geschlechter
verstanden werden muss. Damit stimmt auch überein, dass
flberall, wo von diesen condiciones oder ihrer Verletzung die
Bede ist, immer ein Ausdruck wie honestus damit verbunden
ist Es handelte sich also offenbar um dne Steigerung oder
gesetzliche Sicherang der Standesehre der patrizischen Ge-
schlechter als Gegenleistung für die Preisgabe der bisher von
ihnen gettbten poUtisehen Herrschaft Aber wenn nun auch
an der Gewihrung dieser condiciones selbst nicht gezweifelt
werden kann — denn hierbei an Erfindung zu denken, ist
doch angesichts der gewissen Gefahr sofortiger Entlarvung
ausgeschlossen — , so sind doch alle hieran geknüpften Fol-
gerungen falsch. Der Verfasser unserer Schrift*) braucht hier
den Begriff des foedus aequum, um nachher folgern zu können,
. . . quod oppidi istius inliabitatores saberaat et servieba&t epi-
Mopi8 aigsntineiuilnis . . . Cart. No. 60 S. 45, Mitte. Ähnlich noch «a
^elen andena SteUen. — *) Als soldier man der Ifsgister Kound be-
trachtet werden, der Mit der Sitxiing vom 1. and 3. Juni 1306 die Ge-
schäfte der Stadt fiohrte.
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266
Kaufmann.
da Bischof Walther diesen Vertiag nicht gehalten habe, so
seien auch die Bürger nicht mehr daran gebunden gewesen.
Daher der wunderliche Ausdruck: als die Bürger den Plan
fassten, sich dem Bischof anzuscliliessen, wo es sich doch nur
um einfache Unterwerfung gehandelt haben kann. Daher auch
die Worte defensionis causa. Der gewöhnliche bischöfliche
Schutz, der den Bürgern wenigstens der Theorie nach aus dem
Unterthanenverhältnis erwachsen musste, kann darunter schwer-
lich verstanden sein, denn die Stadt hatte ja erst vor kurzem
bewiesen, daas sie sich selbst schützen konnte. Kim war aber
Bischof Heüirich von Stahleck Mitglied des Rheinischen Bundes,
und gerade dieser Umstand mag den BQrgem ihre Unterwer-
fung in etwas erleichtert haben, denn als bischöfliche Unter-
thanen nahmen sie wenigstens indirekt an den Vorteilen des
Bundes teil, dem sie doch ganz gewiss, wenn ue selbständig
gewesen wären, ebenso beigetreten wären wie ihre glflcklicheren
Nachbarstädte Basel, Kolmar u. a. ^) Wie dem nnn auch sein
mag, jedenfalls kann das defensionis causa hier nur in der
Absicht hergesetzt sein, um von vornherein jedem Zweifel zu
begegnen, als habe es sich bei jenem „Anschluss" um etwas
anderes gehandelt als um einen vollständig freien Willensakt
der Bürger; es soll so scheinen, als habe das Motiv in den
Bürgern gelegen, nicht ausserhalb. Die wirklich treibenden
Ursachen bei Jener Erneuerung der bischöflichen Herrschaft:
die wohl begründeten Ansprüche des Bischofs auf der einen
Seite und die Unfähigkeit der Bürger sich denselben zu wider-
setzen auf der anderen lässt der Verfasser einfach fort, hebt
dagegen den an und für sich richtigen Nebenumstand der con-
didones in den Vordergrund, um so den Eindruck hervor-
zurufen, als sei damals ein Vertrag abgeschlossen worden, bei
dem beide Teile gleich berechtigt gewesen seien. Nachdem
so einmal der Begriff des foedns aequum gewonnen war, schloss
sich die Folgerung von selbst an: infolge der Verletzung des
Vertrags seien die Bürger im Jahr 1261 berechtigt gewesen,
sich von der Herrschaft des Bischofs frei zu machen. Daher
könne von manifesta otfensa keine Rede sein.
Dieselbe Methode aus einer an sich richtigen Thatsache
weit übertriebene Schlüsse in ziehen wendet der Verfasser
*) Yergl. Frogr. S. 27 nnieii und 28.
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Der MiUhauser £»kommiinikatioMpr<M5fiag 1265—1271. 267
auch auf die Geschichte des Jahres 12(j1 an. Die Bürger
hätten damals dem Grafen Rudolf von Ilabsburg den Huldi-
gungseid geleistet, das juramentum üdelitatis et obediencie.
lofolgedessen konnten sie den für den Strassburger Bischof
geforderten Eid nicht Jeisteo, wenigstens nicht ohne besondere
Erlaubnis des Papstes. Also sei es ein Unrecht, sie deswegen
zu verfolgen, dass sie ihrer Pflicht gemäss dem erstvn Eide
tren bleiben wollten. Ebenso sei dies Vorgehen gegen sie anch
ein Unreeht gegen Graf Badolf, weil er in dem Genüsse der
Rechte (possessio), die er durch die Huldigung gewonnen habe
nnd in deren ruhigem Besitze er bis dahin gewesen sei, nicht
ohne ein förmliches Gerichtsverfahren gestört werden dürfe.
An einen Eid in dem Sinne, dass dadurch die Bürger zu
habsburgisclien Kigenleuten geworden wären, ist hier natürlich
nicht zu denken, wenn auch Ausilrücke wie possessio u. a.
förmlich dazu autlbrdern. Aber auch ein für den Feldzug von
1261 etwa gelei^steter Bundeseid, auf den man an und für sich
am ehesten verfallen iiiochte, kann nicht gemeint sein, denn
an einen solchen nur für die Dauer und Zwecke des Krieges
geleisteten Eid können doch unmöglich so weit gehende Wir-
kungen geknüpft werden. So bleibt nur übrig an einen Eid
zu denken , den die Bürger Rudolf in seiner Eigenschaft als
Landgraf des Obereisasses geschworen haben. Ein solcher
Eid konnte sehr wohl als juramentum fidelitatis et obediencie
bezeichnet werden. Aber auch der Ausdruck possessio findet
nun seine Erklärung. Das einzige Recht des Landgrafen be-
stand in der Ausübung der hohen Gerichtsbarkeit Uber die
Freien seines Bezirks; indem ihm die Stadt huldigt, stellt sie
sich unter sein Gericht und räumt ihm damit gewisse Rechte
ein, die hier in den wohl absichtlich unbestimmten und weiten
Ausdruck possessio zusammengcfasst werden.
Wie küiiuiit CS nun aber, dass die Bürger nicht auch von
den Uechten reden, die sie doch selbst aus jener Huldigung
gewannen oder wenigstens gewinnen wollten? Der Landgraf
war doch der einzige Vertreter der Reichsgewalt; indem sie
ihm huldigten und er die Huldigung annahm und endlich auch,
wie wir noch selien werden, der Bischof von Basel gleichsam
seine moralische Weihe dazu gab, — welchen anderen Zweck
können sie dabei im Auge gehabt haben als den, sich unter
den Schutz des Reiches zu stellen und unmittelbare ünter-
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268
Kaafmanu.
t hauen des Reiches zu werden? Wenn dem aber so war, warum
reden sie hier nicht davon, wo doch der Ort dazu wäre?
"Warum ))auen sie nicht ihren ganzen Beweis einfach auf diesen
Anspruch reichsunmittelbar zu sein? Zwei Jahre später, nach
der ersten Verurteilung, thun sie dies auch wirklich und be-
gründen damit das zweite Appellationsgesuch an den Papst. *)
Hier aber babea sie olfenbar noch nicht den Mut dazu. Denn
sie waren sich sehr wohl bewusst, dass sie die Berechtigung
zu jenem Holdigungseide nicht nachweisen konnten und dass
somit ihr AnsfHrach auf Beichatmmittelbarkeit recht schwach
begründet war. Ihr in dieser Beziehung schlechtes Gewissen
verrät sidi schon in Sätzen wie: der Rudolf geleistete Eid,
auch wenn er unberechtigt gewesen wäre, habe sie for-
mell doch gehindert dem Bischof zu schwören und die pos-
sessio Rudolfis, wenn sie auch rechtlich nicht begründet
gewesen sein sollt e, könne ihm doch erst durch ein förm-
liches Gerichtsverfahren abgesprochen werden. ^) Sie suchen
sich also bereits für den Lall zu decken, dass man die Be-
rechtigung zu jenem Eide mit Erfolg anfechten möchte.
Der Hauptgrund aber, weshalb sie hier so umständlich von
Rudolfs Rechten reden, war ein politischer. In Wirklichkeit
war ja jene „possessio", wenn überhaupt vorhanden, doch
jedenfalls herzlich unbedeutend. Hat doch Rudolf selbst sie
in dem Frieden mit Bischof Waltber einfach preisgegeben,
denn Mülhausen erscheint dort noch als eine vollständig
bischöfliche Stadt Wenn trotzdem unser Verfasser seine Be-
weisführung auf diese angebliche possessio stützt, so suchte
er wohl nur nach einer Gelegenheit, um in möglichst unauf-
fälliger und dem juristischen Charakter der Schrift angemes-
sener Weise überhaupt nur Rudolfe Namen nennen zu können.
Diese ganze Herbeiziehung Rudolfs und seiner angeblichen
Rechte ist demnach nichts anderes als ein warnender Hinweis
darauf, dass die Stadt unter dem Schutze des mächtigen
Habsburgers stehe. Den Richtern soll durch diese ihnen ja
längst bekannte Thatsache noch einmal die Verantwortung
klar gemacht werden, die sie durch die Verletzung der habs-
burgischen Interessen auf sich laden würden. Auch äusserlich
ist diese Absicht schon daran erkennbar, dass mit Rudolfs
<) Girt No 61. — *) Gart. 8. 48» Mitte.
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Der MüUwtuer ExkommunikatioiiBprofen 1266—1271. 269
Namen das ganze Schriftstück ausklingt. Kurz, wir sehen,
daas der Verfasser dia mangelhafte Rechtsgrundlage seiner
BeweisführuBg durch einen wohl yorbemteten Sprung in das
politische Gebiet zu verdecken sucht.
Soweit die mehr geschickteii, als gliiddicheii Versuche
unseres Magisters ans der Geschichte der Stadt ihr Becht anf
Unabhängigkeit nachweisen zu wollen. Weit mehr hat er da-
gegen das Recht auf seiner Seite, wenn er aus einem formalen
Grunde die Gesetsmässigkeit des Bannes bestreitet. Zu einem
gesetzmassig gefällten Banne gehMen drei monitiones. Eine
einzige, die sogenannte monitio peremtoria, war nur unter be-
sonderen Umständen und nur dann erlaubt, wenn ausdrücklich
in ihr bemerkt war, dass sie die einzige sei und keine andere
mehr folgen würde. In unserem Falle war, genau genommen,
gar kerne monitio vorhanden. Denn was von der Gegenpartei
dafür ausgegeben wurde, jener liebenswürdige Brief vom
15. Jan. 1265, enthielt ja gar keine Androhung des Bannes,
noch viel weniger kann er als monitio peremtoria gelten.
Einen anderen glücklichen Einwand gegen die Gesetz-
mässigkeit des Bannes weiss der Magister Konrad aus der
wechselnden Stdlnng des Bischöfe Ton Basel zn Rudolf zu
gewinnen. Als Rudolfs Freund, 1261 , habe er die Bürger
beredet, diesem den finldigungseid zu leisten, als Rudolfs
Feind habe er, 1266, Terhingt, dass sie dem Strassburger Bischof
schweren solltai. Als sie das nkht wollten, weil sie es aus
sittlichen und religiösen Gründen nicht konnten, habe er sie
in den Bann gethan. Also sei dieser Bann nicht zelo justitie,
sondern ex fomite odii erfolgt, das aber widerstreite den Ge-
setzen über die Verhängung des Bannes.^)
Die Gegenschrift des Bischofs beschäftigt sich nur mit
diesen beiden letzten Verteidigungsgriinden. Was sie aber
vorbringt, ist so schwächlich, dass es sich nicht verlohnt darauf
einzugehen.
Die Verteidigungsschrift erreichte ihren Zweck nicht und
konnte ihn auch kaum erreichen. Denn wenn die Gesetz-
mässigkeit des Bannes aus den beiden angegebenen Gründen
auch angefochten werden konnte, so war das Becht des Strass-
burger Bischöfe doch zu deutlich, als dass es diesem einen
KolMT, Kiidieiib«m 8. 147 «.ft * >) YeigL dttn Kob« S. 211.
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270
Kaafmftnn.
Umstände und nebenher noch der advokatorischen Geschick-
lichkeit des Magisters Konrad hätt« erliefen können. Ferner
hatte die frühere Aussicht auf einen Vergleich, infolge deren
die absolutio ad cautelam gewährt worden war, nicht in Er-
füllung gehen können, weil die Höhe der von dem Bischof
geforderte sufficiens emenda den Bürgern die Erfüllung ihres
Versprechens dem «Rechte gehorchen zu wollen* unmöglich
machte. Jetzt lag die Entscheidung alldn bei dem Vorsitzen-
den, denn seine beiden Bfitricbter hatten ja Iftngst ihre Stel-
lung in entgegengesetzten Lagern gei^lt Wie schwer ihm
diese Entscheidung wurde, zeigt das ewige Hinausschieben
derselben von einer Sitzung zur andern. Oder wollte er da-
durch die längst ungeduldig gewordenen Parteien nötigen sich
mit einander zu vergleichen?
Auf der 10. Sitzung zu Freiburg am 4. Dezember ILMjii
fiel endlich die Entscheidung. Abt Dietmar und der Keller-
meister Friedrich von St. Peter in Strassburg erklärten gegen
die Ansicht des dritten Richters Heinrich von Embrach, dass
Bann und Interdikt mit Recht Uber die Bürger verhängt
worden seien. ^) Rechtsgründe fügen sie nicht bei , dagegen
berufen sie sich auf ihre Beratung mit einer Anzahl rechts-
kundiger Magister, von denen sechs mit Namen anlgeffthrt
werden, ausser diesen waren aber noch mehrere andere an-
wesend. Vergessen war in dem Urteil die förmliche Aufbeb-
ung der früher erteilten absolutio ad cautelam. Dies wurde
in einer besonderen Urkunde vom 17. Dezember nachgeholt
und dadurch den Bürgein die weitere Ausbeutung dieses Ver-
sehens unmöglich gemacht.*)
Die Berufung gegen dieses Urteil, welche die Bürger wahr-
scheinlich sofort an Ort und Stelle durch ihren Sachwalter
hatten ankündigen lassen, war haui)tsä(hlich begründet mit
dem jetzt offen erhobenen Anspruch auf Zugehörigkeit zum
Reich. Sie ist erhalten in einem von Bischof Eberhard von
Konstanz mitgeteilten £rla8S des Papstes Clemens IV., in
welchem dieser den genannten Bischof, den Schatzmeister
Berthold von Konstanz und den Kanonikus Walther von St.
Gallen mit der Führung des neuen Prozesses beauftragte. ^
Dieser zerfällt in ein Vor- und ein Hauptver&hren. In erste-
0 CuL No. M. — *) Girt No. M. — ^ Gkrt Ko. ei.
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Der Mllllunser EikomiBoiiilationBprozen 1265— 1S71. 271
rem, das am 23. Marz 1268 beginnt^), hatten die Bürger die
BehaiqptttDg der Gegenpartei za widerlegen, dass Ihre BerufuDg
nicht nnter Beobadbtung der gesetzlichen Formen erfolgt sei.
Kach Überwindung unendlicher Schwierigkeiten war man am
5. Juli 1269, also nach fünf Vierteljahren, endlich so weit, dass
das Gericht erklären konnte, die Leute von Mülhausen liättcn
per procuratorem certo loco et termino die Berufung in gcsetz-
mässiger Weise eingelegt. *) Dieser richterliche Bescheid stützt
sich auf die Aussagen von Zeugen, welche die städtische Partei
vorgeschlagen hatte. Einer von diesen, Magister Kuno von
Hügelnheini, liut jeilenfalls — vermutlich aher auch die übrigen
— jenem btal)e von Rechtsgelehrten angehört, mit dem wir
am 4. Dezember 1266 den Abt Dietmar in Freiburg umgeben
finden. Wenn also diese Zeugen etwas über den certus locus
et terminus aussagen konnten, so stammte ihre Kenntnis elien
von dieser Zeit Die Berufung der Borger mnss sich demnach
unmittelbar an die ürteilsverkttndigung vom 4. Dezember 1266
angeschlossen und eben darauf muss ihre Gesetzmässigkeit
überhaupt beruht haben.
Am 2. September 1269 begann endlich das Hauptverfahren.
Dasselbe scheint weniger in einer neuen und selbständigen
Untersuchung der Sache selbst, als vielmehr nur in einer
Prüfung der Akten des ersten Prozesses bestanden zu haben.
Jedenfalls spielten diese Akten die Hauptrolle. Gleich die
erste Sitzung musste deswegen abgebrochen werden, weil der
städtische Vertreter Konrad ohne die nötigen Pergamente
erschienen war. £r sagte, ein gewisser Magister Johannes
y,olim rector pnerorum" habe sie unterschlagen und mUsse
erst durch ein gerichtliches Verfahren zur Herausgabe der-
selben gezwungen werden. ^) Dieser Johannes ist jedenfalls
identisch mit dem ersten städtischen Sachwalter Jobannes,
,,scola8ticu8 Tille noetre de Mulhusen**. *) Er erscheint als
solcher zum letzten Male am 11. Mai 1266, dann immer statt
seiner Ifogister Eonrad. Also hatte er sich, Yermntlich wegen
des Interdikts, mit dem Bat überworfen und war sowohl seiner
I) Cart. No. 62. Die erste Sitzung sollte allerdings schon am 14. Jan.
12S3 stattfinden. Auch hatten sich die Parteien in Konstanz eiiigefiindcn,
aber die — Richter fehlten bis auf einen, der jene wieder nach Hause
schickte. Cart. No. 60. — *) Cart. No. 80. — «) Cart No. 8S. — ♦) Cart.
8. 25, 6 von untea.
272
Kaufmann.
Stellung als Sachwalter wie als Leiter der städtischen Schule ent-
setzt. Die Akten, die er nicht herausgeben wollte, entstamniteu
wohl jener Zeit, in der er die ( ieschäfte der Stadt geführt hatte.
Noch über ein Jahr schleppt sieh der Prozess träge dahin.
Die Sitzungen sind fast alle in oder bei Konstanz und die
Vergeadung von Zeit, Kraft und Geld ist hier noch viel ärger
als im Vorverfahren. Noch jetzt fasst einen die Ungeduld
beini Durchlesen dieser nichtssagenden Briefe, Botschaften und
Sitzangsprotokolle mit ihrem ewigen Einerlei von Formelkram.
Immer wieder werden die Sitzungen verschoben oder resultatlos
abgebrochen. Dreimal haben die Richter die Akten nicht ge<
nügend studiert oder sind am Erseheinen verhindert oder
der Strassburger hat keinen geeigneten Boten und so fort.
Am 9. Juli 1270 wurde endlich das Urteil verkündet, dass die
früheren Richter in hergebrachter und gesetzmässiger Weise
den ersten Prozess gefuhrt hätten.*)
So waren die Bürger in allen Instanzen abgewiesen. Aber
an Unterwerfung dachten sie jetzt noch viel weniger wie
früher. Denn Bann und Interdikt hatten damals ihren Stachel
schon längst verloren. Dass sie Überhaupt aber hatten er-
tragen werden können, ohne zu Parteiung und Spaltung innere
halb der Bürgerschaft zu führen, das spricht doch sehr für
die Klugheit und Kraß, mit der die Herren vom Bat ihr Be-
giment geführt haben müssen.
Der Höhepunkt des kirchlichen Notstandes wird in den
ersten Monaten vor der Erteilung und nach der Authebuug der
absolutio ad cautelam zu suchen sein. Wie tjich die Bürger
damals behalfen, ob durch Herbeiziehung fremder Priester oder
wie sonst, wissen wir nicht. Dauernde Hilfe kam ihnen jeden-
falls erst im Frühjahr 12G8 durch die Augustiner. Dass diese
eben damals erst angekommen sind, beweist eine Urkunde
des Rats vom 28. April, in der er ihnen einen Zugang zu dem
Platze gewährt, auf dem sie üure Klostergebäude, fern von
dem Geräusche des Lebens und nach ihrer Bequemlichkeit
aufrichten können, femer ein £rbpachtvertrag dar Johanniter
von demselben Tage') und bewdsen endlich zahlreiche Ablass-
1) Cart. No. 100. — In bcideu L ikuüdeü (Gart. No. 6'1 und No. 65)
wird Mülhauaen bereits als ,oppidum imperiale** bettSehiist, In einer
dfitten, ittr das Oerioht bestimmten Urkunde von demielben Tage
aber bleu ab „oppldam*. (Ctet No. 68.)
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Der MOlhaaser ExkommunikatioiiBprozess 1265—1271. 273
briefe der Bischöfe von Konstanz, Aucrshiirg, Spoier, Worms
und Sitten*), welche die Gliiubigcn zu niihlthiitigen Gaben für
die Augustiner veranlassen sollten. Zweifellos steht diese
einigennassen geräuschvolle Afikunft der Augustiner mit dem
kirdilichen Notstand in engster Verbindung, oder war viel-
mehr durch ihn geradezu veranlasst. Nirgends fanden diese
ja einen besseren Boden für ihre seelsorgende Thätigkeit ala
hier, wo der regelmässige Kien» versagte. Sie traten eben
in die Lücke ein, die Jener gelassen hatte, und waren als
KlostergeistUche ja auch der Gensnr des Bischols von Basel
nicht so unterworfen wie jener.
Bischof Heinrich scheint anfangs ihre, die Wirkung des
Interdikts aufhebende Thätigkeit ungern genug gesehen zu
haben, wie ja natürlich ist. Sein zu ihren Gunsten ausge-
stellter Indulgenzbrief crfoltrte <n>t sehr spät, am 18. Sept.
12G9 während er als Diözesanlnschof und nächster Nachbar
doch viel früher damit bei der Hand sein musstc mIs z. B.
die Bischöfe von Konstanz und Augsburg, die ilin» Briefe
schon im Juni 1268 ausstellten. Dass nun Bischof Heinrich
überhaupt einen solchen Brief erteilte und damit gleichsam
die Thätigkeit von Leuten anerkannte, die seinem Verbot
direkt entgegenhandelten, hat ja zunächst etwas Befremdendes
und scheint das gerade Gegenteil von dem zu beweisen, was
wir eben als die Hauptabsieht der Augnstinerniederlassang
bezeichnet haben. Aber Bischof Heinrich handelte offenbar
unter Einflüssen, die er nicht abwehren konnte. Wenn Bischof
Eberhard ihn, wie es der Fall war, um die Genehmigung
seines den Augu tinern erteilten Ablassbriefcs bat, was hätte
er erreicht, wenn er es absclilug? Er hätte bloss den Vor-
sitzenden des Gerichtshofes, der über die Giltigkeit des Bannes
zu entscheiden lialte, verstimmt, ohne der Sache selbst zu
nützen. Und was er diesem gewährte, konnte er dem Augs-
burger Bischof nicht verweigern. Ferner lebte damals in
Basel der berühmte Albertus Magnus, der frühere Bischof von
Augsburg.«) Auch er hat sich den Augustinern günstig er-
0 Cart. No. 68, r,9. S7, 101. — *) Fehlt sonderbarer Weise im Car-
tulaire, obwohl scheu li iu la bei Schöpliin Als. Dipl No, Ü64. — Cart.
No. 84. — ♦) Im Programm .S. 'M) ist irrtümlich auch von einem Ablass-
brief des Albertus zugunsten der Augustiner gesprochen, derselbe bezieht
sich auf die Johanniter.
SdtMbr. £ G«Mli. 4. Obarrh. N.T. XI. S. 18
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274
KaafmftiiB.
wiesen, hat ihnen einen Altar und einen Eretu^gang erhant,
und zwar ebenfalls nach vorher ^geholter Erlaubnis Hein-
richs, der dies selbst erzählt Oerade mit Bttcksicfat auf ihn
und jene anderen Bischöfe, schreibt Henrich in seinem späten
Ablassbriefe, habe er sich zu diesem überhaupt erst ent-
schlossen. Vor iiUem aber wird sich in ihm selbst die Über-
zeugung durchgebrochen haben, dass mit Bann und Interdikt
gegen die Bürger doch nichts auszurichten sei. Stand das
aber einmal fest, so lag kein Grund vor sich von der durch
andere längst gewährten, indirekten Unterstützung der kirch-
lich Notleidenden noch länger auszuschliessen. Wenn er also
wie früher, so auch jetzt auf die straffe Anwendung kirch-
licher Zuchtmittel in dem Augenblick verzichtete, als dieselbe
nichts mehr nützte, sondern eher geeignet war, ihn in einen
Gegensatz zu bringen zu Uännem wie Eberhard von Konstanz
und Albertus Magnus, so hat das durchaus nldits Befrem-
dendes. Ausschlaggebend war für ihn ftberhaupt nicht der
kirchliche, sondern der politisch-militärische Gesichtspunkt.
Mülhausen war nur durch Gewalt zu gewinnen. Gelang dies,
dann war dem Habsburger eine schwere Wunde gescUagen.
Erst im Sommer 1271, nachdem das kirchliche Urteil vom
9. Juli 1270 schon ein Jahr lang rechtskräftig war, hielt er
den günstigen Augenblick hierzu für gekommen. Im Mai
dieses Jahres hatte er den Bischof von Strassburg ermächtigt,
mit dem weltlichen Schwert die Verächter der Kirche zu
strafen.*) Anfan;^' Juli haben dann beide ihre Heere ver-
einigt und Mülhausen sechs Tage lang vergeblich belagert. 2)
Von der Teilnahme Rudolfs an diesem Kampfe berichtet
der Baseler Annalist, dem wir diese Nachricht verdanken,
nichts. Der Grund mag der sein, dass Rudolf nicht persönlich
mit dabei war, denn sich in die Stadt einschliessen UaaßD
konnte er freilich nicht. Damit fiel aber für den Annalisten
auch der Hauptreiz zu seiner Erwähnung fort, denn, so viel
ich sehe, berichtet er fast immer nur von solchen Kriegsthaten,
die seine Helden persönlich ausführen. Aua diesem Schweigen
zu flchliessen, dass Rudolf die Stadt in dieser schweren Stunde
ohne Hilfe gelassen habe, wäre jedenfalls ganz verkehrt; für
1) Gart. Ko. 102. — ') Annales Basilieoses, M. G. , scr. XVII,
S. 194, 21.
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Der MOUuuuer EikommiuükAtiootpraMtt 1266—1371. 275
ihn stand zu viel auf dem Spiele, als dass er nicht alles aufgeboten
haben sollte, um die Eroberung der Stadt zu verhindern. *)
Die liischöfe von Strnsshurp? haben auch in der folgenden
Zeit ihre Ansprüche auf die Stadt nicht aufgegeben. In den
wiederholten Erneuerungen des Lehensrertragee von 1286
zwischen Ihnen und den späteren Königen erscheint Mülhausen
immer nach als bischöfliches Eigentum. Aber das hatte nur
eine formelle Bedeutung.
Im Jahre 1271, vermutlich nach der Belagerung, hat übri-
gens auch der Bischof von Strassburg einen Ablassbrief zu-
gunsten der Augustiner ausgestellt. ■) Wann und wie der
Bann und das Interdikt schliesslich aufgehoben und der kirch-
liche Friede mit dem Bischof von Basel geschlossen wurde,
wird zwar iiii ht herichtet, aber anch in dieser Hinsicht wird
Rudolfs Thronbesteigung im Jahre 1273, die allen oberrheinischen
Feiidenein Ziel setzte, vermittelnd und versöhnend gewirkt haben.
So endete dieses Nachspiel zum Waltherianischen Kriege,
wie dieser selbst, mit dem Siege der städtischen Sache. Und
wie dort der Erfolg wesentlich dem Eingreifen Rudolfs zu
danken war, so in noch erhöhtem Masse auch hier. Allerdings
mit dem Unterschiede, dass wir seine Hilfeleistung nur sJs
ein Ganzes erkennen, nicht aber im einzeben nachzuweisen
vermögen. Und zwar liegt das neben der mangelhaften Be-
schaffenheit der Quellen, vor allem an der Natur des mehr
mit geistlichen als weltlidien Waffen gelehrten Kampfes. Aber
die entscheidende Bedeutung dieser Hilfe ist darum doch nicht
minder erkennbar. Vor Bann und Interdikt freilich hat er die
Bürger nicht schützen können, damit mussten sie selbst bei sich
zu Hause fertig werden, wohl aber hat er sie durch seine Bundesge-
uossenschaft der Sorge vor dem Angriff mit weltlichen Waffen
überhoben und ihnen dadurch erst den Mut zum Widerstande
eingeflösst. Ja, man darf geradezu sagen: das Geheiumis dieses
siebenjährigen Krieges der kleinen Gemeinde mit den ihr an poli-
tischen und kirchlichen Machtmitteln so unendlich überlegenen Bi-
schöfen liegt lediglich in ihrer Zuversicht auf die iiilfe Rudolfs.
') strobel in seiner Geschichte des Elsasses, Bd. 2, erzühlt von der
liilfe Rudolfs als einer tiberiieferten Thatsache — aber ohne Quellenan-
gabe — L. Spach, ucuvres cboisiea, uae excommuuication de Mulhouse,
tonie 3, 406 weiss sogar von einer hdrolqne et efflcaee rAsiataiice wa be-
richtenl — >) Cart No. 104.
18»
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I
276 KftafmanB.
Nachtrag.
In den üben erschienenen Stat. Mitt. über Els.-Lothr.
XXVII: Die alten Territorien dcd Elsass wird S. 47 die Ver-
mutung ausgesprochen, dass in Mülhausen auch noch Kcichs-
gut vorhanden gewesen sein könne. Ware das der Fall ge-
wesen, so würde es in den Verträgen 1221, 1223, 1224, 1236»
in denen alle Einzelheiten des biscbödicbeu und kaiserlichen
fiesitzes angegeben und gleichsam gegen einander abgewogen
werden, doch wohl mit aufgeführt worden sein. Die Verträge
kennen nur ein kleines staufisches Allod, kein Reichsgut.
Das erst unter Wenzel auftauchende ßeichslehen, das der Herr
Verf. aber nicht erwähnt, war eben der Rest des später zum
Reichslehen gewordenen Allods, der andere Teil war schon
früh an die Deutschherm gefallen. — Warum femer die «un-
ruhigen Zeiten des Interregnums" als Veranlassung zu der
Erneuerung der bischöflichen Herrschaft angegeben werden,
vernuig ich nicht ciuzuselieu. Als ob der wirkliche Gruiul
nicht vollkoiiiiiicii klar wäre: das Kiiüschen dos Vertrags von
1236 infolge des Todes Konrads IV.! Von den Rechten des
kleinen Konradin ist hier allerdings a])zusehcn. aber der war
so total vergessen, dass nicht einmal die Bürger in ihrem
Prozesse sich auf ihn berufen, was sie doch mit gutem (»runde
tbun konnten. — Ungenau wird über das \ erhältnis des
kriegerischen (?) Bischofs Herrn ron Geroldseck zu M. ge-
sprochen, und irrtümlich ist es zu sagen, Graf Rudolf scheine
M. seit 1261 als Königsgut behalten zu haben. — Bedenklich
erscheint es, eine Reichsstadt des 15. Jahrhunderts als Königs-
gut zu bezeichnen, das 1438 an das habsburgische Kaiserbaus
„fiel* und 1469 mit «anderem* österreichischem Gute ver-
pfändet wurde. — Soviel zur Richtigstellung einiger kleiner
Ungenauigkeiten oder Irrtümer in dem sonst vortrefflichei;
Buche.
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Das
erste Stadtrecht von Freiburg im Breisgau.
Von
Karl Hegel
Das erote Freiburger Stadtrecht zieht unsere Aufmerksam-
keit besonders deshalb auf sich, weil es unter den deutschen
Stadtrechten des Mittelalters neben dem von Soest in Westr
falen das älteste aus dem 12« Jahrhundert ist und weil es
für eine Reihe von andern oberdeutschen Stadtrechten das
Muster gewesen ist. Mit der Entstehung des Freiburger
Stadtrechts, mit seiner AbHassongszeit und mit der Gestalt,
in der es uns überliefert ist, beschäftigt sich ein An&atz Yon
Heinrich Maurer, betitelt: .Kritische Untersuchung der
ältesten Verfassungsurl^unden der Stadt Freibuig i. B/ in
Band I der Neuen Folge dieser Zeitschrift, J. 1886, 8. 170-*199.
Diese mit anerkennungswertem Scluirfsinn und vielem
Fleiss aus;?eführte Untersucliung hat ein solches Ansehen ge-
wonnen, dass der von H. Maurer hergestellte Text des Frei-
burger Stadtrechts jetzt gewöhnlich als der verbesserte ange-
nommen wird, nach dem man es zu eitleren pflegt. Doch
soll im folgenden dargethan werden, dass M'.s vermeintliche
Verbesserungen mit wenigen Ausnalimen nur auf formellen •
Missverständnissen beruhen, die um so mehr beseitigt werden
müssen als sie auch nicht unwesentliche ürtttmer auf dem
Gebiet des deutseben Städtereehts nach sich ziehen.
H. Maurer handelt erstens von der Entstehung des Frei-
burger Stadtrechts, d. h. von der Art, wie der iiberlieterte
Text zustande gekommen ist. £r beweist (S. 176), dass
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278
Hegel.
dieser Text nicht identiisch ist mit der StiftungsurkuDde Kon-
rads von Zähringen, indem nur das Vorwort und einige fol-
gende Artikel, sowie der Schlusssatz aus der Stiftungsurkunde
entnommen sind, dazwischen aber eine grossere Einschaltung
in späterer Zeit stattgefunden hat. Dies ergiebt sich nach
Maurer aus einseinen Abweichungen wie, dass der Herr der
Stadt in der Urkunde dux, in der Einschaltung nur dominus
heisst, dass die 24 Marktgeschworenen in der Urkunde con-
juratores fori, in der Einschaltung consules heissen, und noch
deutlicher aus mehrfachen Wiederholungen, Erläuterungen und
Erweiterungen der in der Urkundo enthaltenen Uechtssatze.
Diese BeweisfUlirung ist ziitretfend und stimmt auch im
wesentlichen überein mit dem, was ich bereits vor mehr als
40 Jahren über dasselbe Thema in der Kieler Monatsschrift
für Wissenschaft und Litteratur, Sept. 1854, geschrieben habe.
Mein Aufsatz wurde M. erst nachträglich, wie er bemerkt,
durch die Abhandlung von £. Huber Uber das kölnische Recht
In den xähringischen Städten (Zeitschr. für d. Schweiz. Recht
Bd. 22) bekannt Hätte er ihn gelesen, so würde er sich
nicht darauf beschränkt haben, bloss zu sagen (S. 142): „Hegel
vermutet eine Entstehung der Handfeste vom Jahre 1120 an
im Laufe des 12. Jahrhunderts**.
Denn nicht bloss vermutet habe ich diese Art der Ent-
stehung, sondern bewiesen mit denselben Argumenten wie
Maurer. Von anderen, die er nicht beachtet hat, erwähne
ich, dass eine Zusage Konrads in § 6 noch einmal in der
Form bindender Verpflichtung ausgesprochen ist, § 34^):
NuUum dominus per se debet eligere sacerdotem ... § 36:
Seultetnm . . dominus ratum dobet iwbere et conflimare, eine
Ausdrocksweise, die schon ein gesteigertes Selbstgefühl der
Bürger gegenüber dem Stadtherrn bekundet und unmöglich
von dem Stifter Eonrad selbst herrühren kann. Auch habe
ich die allmähliche Entstehung im Laufe des 12. Jahrhunderts
dadurch bewiesen, dass jene Wiederholungen einzelner Artikel
auch in der Einschaltung selbst vorkommen; vgl. § 24 mit
17, § 44 mit 20. Dabei bleibt es freilich uugewiss, welche
>) Ich citiere nach der hergebrachten Para;:raphenf iiitc'ilung in d. u
Altdrucken von Gaupp und Gengler, um im Einklang mit meinen trüheren
Cituten zu bleiben.
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Das erste Sudtreeht Ton Freiburg i. Br.
279
und wie viele Artikel schon in der Stiftungsiirknnde gestanden
baben und welche andere erst später hinzngefü^ wurden.
Ganz unfraglich ist, dass der Urkunde ausser dem Prolüg (§ 1
und 2) und dem Epilog (nach § 56) auch die fünf ersten
Artikel 3—7) aiigcliören, worin Konrad in der eisten Person
spricht und seinen Bürgern die von ihm bewilligten Freiheiten
kundgiebt. Weiter aber nimmt Maurer an, dass auch noch
die zehn folgenden Artikel aus der Stiftungsurkunde herrühren,
so dass diese im ganzen 15 (§ 3 — 17) enthalten habe, weil
hierauf (§ 18) zum erstenmal eine Wiederholung vorkommt.
Dieser Grund beweist jedoch für sich allein nichts, auf den
andern, den M. ans dem 8tadtrecht von Kenzingen hernimmt,
komme ich si»ilter.
Mit der Frage nach der Entstehung des ersten Freibnrger
Stadtrechts hängt zusammen zwdtens die nach seiner Ab-
fassungszeit Es handelt sich nach dem bisher über die Art
seiner Entstehung Gesagten zunächst um die Stiftungsurkunde,
sodann um die späteren Zusätze, die den bei weitem grössten
Teil des Ganzen ausmachen, endlich um die Redaktion, die
es zusammenstellte.
Der erste Herausgeber setzte irrtümlicher Weise das ganze
in Rede stehende Rechtsdenkinal in das Jahr 1120 bloss aus
«lein Grunde, weil dieses Jahr im Prolog genannt ist. ^) Doch
mit Recht hat Maurer bemerkt, dass diese Zeitangabc sich
nur auf die Gründung von Freiburg bezieht, von der Konrad
sagt: Friburg forum constitui anno Dom. MCXX, nicht aber
auf seine Stiftungsurkunde. Denn erst auf Verlangen der
Bürger geschah es, dass die ihnen erteilten Freiheitsrechte
schriftlich abgefasst wurden, damit sie auf lange Zeit im Ge-
dächtnis behalten würden: qnod secundum petitionem et desi-
deria eorom ista, quae secuntur privilegia . * . forent sub
cyrographo (Chirographe) conscripta, quatenns per longum
tempus habeantnr in memoria. Nun ist es aber ein wunder-
liches Missverständnia Maurers, wenn er die letzten Worte
quatenus ... in memoria so erkliirt (S. 172): so wie sie (die
Privilegien) lange Zeit inüiuUich überliefert worden, und
liabeaotur in habebautur korrigiert. Hier ist ihm der ge-
0 H. Schreiber, Die Sltesle VeifiMBOogsarkttnde der Stadt Freibnrg,
1888.
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280
Hegel.
wöhnlicbe Sprachgebrauch des Mittelalters entgangen, wonach
quatenus gleichbedeutend ist mit ut, dass, damit, aus dem
sich allein der richtige Sinn der angeführten Worte ergiebt^
Lediglich gestützt auf seine folsche Interpretation und Kor-
rektur kommt dann M. auf die willkürliche Zeitbestimmung
von etwa 1140 für die Stiftungsurkunde, weil bis dahin schon
eine lange Zeit seit Gründung der Stadt 1120 verflossen ge-
wesen sei. (S. 187.)
Verstehen wir aber jene Worte richtig so, dass die schrift-
liche Abfassung der Privilegien auf Verlangen der Bürger er-
folgte, damit sie auf lange Zeit im Gedächtnis behalten wür-
den, so kommen wir auf eine andere Zeitbestimmung. Denn
es ist doch wohl anzunehmen, dass die Bürger von Freiburg,
die infolge der Aufforderung Konrads und seiner Verheissungen
in die Stadt hineingezogen waren, dringend wünschen mussten,
die vorllufig erhaltenen Zusicherungen alsbald auch schriftlich
niedeiigelegt zu sehen. Wir werden daher wohl nicht fehl
gehen, wenn wir den Zeitpunkt der Stiftungsurkunde in das
Jahr 1121 oder 1122 setzen, nicht später, weil Konrad sich
im Prolog schlechthin Ego Conradus, nicht dux nennt, da er
erst nach dem Tode seines Bruders Berthold III. im Dezem-
ber 1122 zur IIerzo^\s würde gelangte.^)
Die auf die Stiftungsui künde und die zu ihr gehörigen
fünf ersten Artikel folgenden Statuten dagegen sind, wie sie
nacheinander auf Grund von BürgerbeschUissen entstanden,
aus unbestimmt späterer Zeit. Das einzige Merkmal, das eine
gewisse Zeitbestimmung gestattet, ist der Gebrauch des Konsul-
titels für die 24 Marktgeschworenen (§ 38), der auf die
zweite Häüte des 12. Jahrhunderts hinweist') Über das
12. Jahrhundert dttrften sie Überhaupt nicht hinausgehen, da
die zweite Bedaktion des Freiburger Rechts in dem sog. Stadt*
rodel in das Ende desselben oder den Anfang des 18. Jahr^
hunderte fällt, wovon ich nachher reden will
*) Vgl. das Vorwort im Stadrechl von Flumet, von dem icli nachher
redeu werde, wo die Worte des Prologü m wicdergegebcu siud: quatcuus
per loDgum tempas ita habercDlor in memoria etc. Der InUun M.'t
wurde sdioii von E. Heyck, Geacb. der Henoge von Zibriogeo 8. 684
anlig^edeckt; niehtideetoweniger beham M. dabei, Bd. Y dieMr Zeittcbr.
NF. 470 Anai. — *) TgL He|ek a. a. 0. 8. 244. — «) Vgl. roeiuen Auf-
satz über die Einführung des Konsultiteli in den deuttcben Stidten in
der Kieler Mooataechrift, Sept 1864.
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Das ente SUidtredit tod Fraibnrg i. Br.
281
Was endlich die Schlussredaktion des ersten Stadtrechts
bctrifiFt, bei welcher der Epilog der Urkunde Konrads an das
£nde des Ganzen gesetzt wurde, so wird schwerlich Jemand
der Yermutung Hanrers (8. 188) beistiminen, dass diese üm-
steUang erst in der Abschrift des Tennenbacher Lagerbuchs
1341 durch den damaligen. Abt des Klosters vorgenommen
worden sei, denn das wi&re doch nur ein sinnloses Verfahren
gewesen. Sondern es war ohne Zweifel die Absicht der Re-
daktion, den Schein zu erwecken, als ob das gesamte Kocht
von Freiburg von dem Stifter selbst herrühre, um es so unter
seine Autorität zu stellen.
Wie kommt nun aber Maurer dazu, in dem überlieferten
Text eine Reihe von Korrelcturen vorzunehmen? Die erste von
diesen ging, wie wir so eben gesehen, nur aus einem Miss-
verständnis der Worte des Prologs hervor. Der Überlieferte
Text beruht bekanntlich allein auf der Abschrift im Lagern
buch des Klosters Tennenbach vom Jahre 1841. Sie ist nicht
frei von Fehlem infolge falscher Lesung. Die meisten sind
unbedeutend und lassen sich leicht nach dem Sinn berichtigen.
Wesentlich entstellt und verstämmelt ist allein § 19, beginnend
mit den Worten: Si vero buigeuses iiiter se rixati fueriut.
Diesen hat Maurer (S. 175) nach dem Wortlaut des Frei burger
Stadtrodels, worin er aufgenommen ist, passend ergänzt und
zurechtgestellt. Weiter aber zieht M. zur Berichtigung und
Erklärung des Textes das um mehr als ein Jahrhundert
spätere Stadtrecht des unbedeutenden, unweit von Freiburg
gelegenen Stiidtchens Keuzingcn heran. £s ist in einer Ur-
kunde vom Jahre 1283 überliefert, worin zwei Herren von
Üsenberg die von ihrem Vorgänger Rudolf im Jahre 1249
den Einwohnern des Ortes bewilligten Freiheiten von Fireiburg
bestätigen. 0 Darin finden sich nicht mehr als die 15 ersten
Artikel (§ 3—17) des Freiburger Stadtrechtes mit Weglassuog
des vierten, der den Herren von Üsenberg nicht passte. Zur
Yergleiehung beider Texte, des Freibnrger und Eenzinger, hat
M. sie neben einander abgedruckt (S. 177—180). Doch ist
daraus ihr gegenseitiges Verhältnis keineswegs klar ersichtlich,
indem hier der Freiburger Text nicht rein für sich wieder-
M Die Urkunde ist in der Freiburger Zeitschr. V, 237 abgedruckt,
den Prolog und den Schluss giebt Maurer S. 181 Anm.
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282
Hegtl.
gegeben ist, sondern in ihm zugleich Änderungen nnd Zos&tze
nach dem Kenxinger angebracht sind, so dass damit eine
fiUsche Übereinstimmung beider erreicht istO ebenso
unbegreifliches wie unstatthaftes Verfahren! Demnach kommt
M. durch solche Vergleichung zu dem Schlnss, dass dem Ken*
zinger Text, sei es das Original oder eine ^^enaue Abschrift,
des Freiburger Stiftungsbriefs vorgelegen haben müsse (S. 181)!
Und darum hält er es für gerechtfertigt, den Freilmrger Text
in den 15 Artikeln, die auch der Kenzinger hat, nach diesem
zu verbessern. Prüfen wir nun diese angeblichen Verbesser-
ungen, so zeigt sich, dass sie durchweg unrichtig sind.
Unrichtig ist im § 11 (Art. 9) die Korrektur potest me-
liores soculares und potest meliores caligas statt post, wie
sich ans der Vergleichung mit dem gleichlautenden Artikel 8
der Ilandfeste von Freiburg im Üchtlande (Gau^ II 84) er*
gicbt, wo es heisst: de unoquoque sutore post primos meli-
ores soculares . . . accipiet, et de melioribus caligarum post
optimas, d. h. der lierzogiiche litanite (minister) soll von
jedem Schuster die zweitbesten Stiefel und Schuhe nehmen.
Unrichtig ist im § 12 (Art. 10): ünuiis nmlier viro parifica-
bitur et e contra, die Einschaltung nach mulier: in successione
hereditatis. Das Freiburger Recht verlangt die Standes- und
Rechtsgleichheit von Mann und Frau nicht bloss inbczug auf
das Erbrecht ; von diesem ist erst in dem späteren Zusatz-
artikel § 43 die Rede: £t vir mnlieris erit heres et econtrn.
So hat auch der Freiburger Stadtrodel Art. 25 (Gaupp II 32)
zuerst den Satz: Omnis mulier est genoz viri sui in haccivi-
tate et vir mulieris similiter; und dann erst den Folgesatz
Art 26: Omuis quoque mulier erit heres viri sui et vir sinii»
liter erit heres illius. Unrichtig und irreführend ist femer
im § 18 (Art 11) der gemachte Zusatz: Si quis (servus) vero
ultra annum et diem . . . permanserit, seeura de cetero gau-
debit libertate, wo es gerade von Bedeutung ist, dass Freiburg
zur Zeit seiner Gründung den wichtigen Rechtssatz der Ver-
jcährung der persönlichen Freiheit zugunsten der Hörigen noch
nicht kannte, da er erst nach Mitte des 12. Jahrhunderts in
^) HineiBgMst tiod in Freilnirg § 11 die Korrektor potest toeliores
soculares statt post m. 8. and poM meliores caligas statt post m. c, in
§ 12 die KinscbaUung in successiooe beredidatis, in § 13 der Zttsats: si»
qais vero ultra annum et diem, in § Ii iatra rauros civitatis.
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Das erste SUduecht too Freiburg i. Br.
283
den deutschen Städten zur Geltung gelangte^), so dass er dann
auch im Freiburger Stadtrodel Art. 5, sowie in deu verwauUteu
schweizerischen Stadtrechten Aufnahme fand.^)
- Um das Verhältnis des von M. so übel herangezogenen
Kenzinger Stadtrechts richtig zu beurteilen, ist es schliesslich
noch nötig, einen Blick auf andere von dem Freiburger Stadt-
Fceht abgeleitete und besonders auf die ihm der Zeit nach
näher liegenden Rechte zu werfen.
Zunächst folgt eine nene Redaktion des ersten Freiburger
Stadtrechts, die in Freiburg selbst veranstaltet wurde. Sie
liegt in dem sogenannten Stadt rode 1 (rotulus) vor.^ Darin
sind die Artikel des älteren Textes meist wdrtlich, manche
aber mit Änderungen und Zusätzen wiederholt und in anderer
Reihenfolgü zusammengestellt. Hinzugckonmien bind dagegen
eine Anzallf' von neuen Statuten, teils eingeschaltet in jene
(§§ 12, 40, 45, 52), teils am Schluss (§§ GO— 80); besoudt-rs
bemerkenswert ist in § 12 ein ausluiirlicher Zolltarif über
allerhand Waaren und Ge^^en^tUnde des Handels und Verkaufs.
Und ganz verschieden von dem Prolog des Uiteren Stadtrechti's
ist die Erzählung im Anfang, worin im Widerspruch mit dem
Stiftungsbriefe Konrads die Gründung Freiburgs nicht ilim,
sondern seinem Bruder Herzog lierthold zugeschrieben ist,
und zwar die Gründung einer freien Stadt nach Kölnischem
Recht.*)
Über die Personenverwechselung der Gründer, sowie Über
die Anwendung des Kolnischen Rechts ist hier nicht der Ort
zu reden. Was aber die Abfassungszeit des Stadtrodels be-
trifft, wird man von vornherein annehmen, dass die neue
Kodifikation erst erfolgte, als das Bedürfnis gegeben war, die
ältere Rechtssammlung durch sie zu ersetzen, und man wird
den Zeitpunkt ziemlich weit Yorriickni müssen, erstens, weil
') Vgl. Hegel, Städte Uüd Gilden II, 507 und die von GLiigltr, D.
Stadtreclii?ahf>r:üm(T S. 416 angeftilirtou Stellen aus den Stadtrfchtcn, —
Vgl. /t erle lers Kommentar zur Börner Handfeste in der Fcstschr ft
zur VII. Saculurfdcr dtr Grümlnug Berns, 1891. S. 88. — ') Ich folge
auch hier der ParagrapheneiDteilung bei Gaupp, Stadtrechte II, 28—38,
— 4) Notnok lit . . . quod Bertboldus, dm Zaeriogi« in loco proprii fandi
aai, Fribore ?ide1icei, aceunduin Jura Coloniae llbenun cointttait fleri ciTi-
taten. DemgtfBlu wird im § 40 bei Streitigkeiten unter den BOrigeni
dfe Appellation nach K<Ua stigela«eeo.
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284
UegeL
die frühere Statutenreihe, wie gezeigt, bereits bis in die zweite
Hälfte des 12. Jahrhunderts hineinreicht, und zweitens, weil
der Zolltarif des Stadtrodels schon auf einen weit ausge-
dehnten Handel selbst mit überseeischen Waaren (Pfeffer,
Weihrauch) hinweist Es ist daher nichts dagegen einzu- '
wenden, wenn Gaupp die Abfassungszeit des Stadtrodels in
den Anfang des 13. Jahrhunderts setzt, und auch nichts,
wenn Maurer dafür das Ende des 12. annimmt. Jedenfalls
mu88 sie vor das Jahr 1218, von welchem die Bemer Hand-
feste Friedrichs II. datiert ist, fallen, weil in dieser sowohl
auf den Bemer wie auf den Freiburger Stadtrodel Bezug ge-
nommen ist*); nur gegen die bestimmte Abgrenzung auf die
Zeit zwischen 1187—1190, die Maurer will, niuss ich mich
erklären, weil sie auf einem blossen Missverständnis beruht.*)
Der Zeit nach näher stehen der ersten Abfassung des Frei-
burger Rechts die Stadt rechte von Frei bürg im Üchtlande
und von Diessenhofen im Thur^au, lu'ide aus dem .lahre 1178.
Freiburg im Üchtlande wurde von Berthold IV., Her-
zog von Zähringen und Rektor von Burgund, 1178 gegründet.")
Das Recht, das er ihm verlieh, ist in der Bestätigungsurkunde
von zwei Grafen Haitmann von Kyburg 1249 enthalten/)
Schon der Name der Stadt besagt, dass das ältere Freiburg
dem jüngern zum Vorbild gedient hat. Auch zeigt sich nahe
Verwandtschaft zwischen beiden Rechten, wenn auch wörtliche
Dbertragung nur an einigen Stellen. Auf eine von diesen, die
Leistungen der Burger zum Heerzug des Stadtherrn betreffend,
wurde bereits oben hingewiesen (S. 281). Die Wahl des Arztes
und des l'rieüters nicht bloas (wie in § 6 Freiburg i. B.), auch
<) Friedrich II. bestätigte für Boro erstens die Rechte, womit llerxog
Konrad tod Zibriogen KrtSbarg begibt batte, sveiteot et iU« jara «t
libettatcs qiw Berehtoldiu duz (Bertbold der Grflnder Beras) qaon-
dttm dominoe veitor dedit et confinmtit, drittens ineoper omnia jora et
libertatee, qoe in rodalibua vestris et FHbnrgi qontinentnr . . . coocedi-
r^.us et confirmamus. — *) Maurer S. 186 liest aus den letzten Worten
dir nngeführteii Stelle heraus, dass schon Berthold V. der Stadt Bern
di(' Rechte des Freihurger Stadtrodels erteilt habe: also müsse dieses
schon vor dem Jahre 1191, dem Jahr der Gründung Berns, vorhanden
gewesen sein. Das ist völlig unverständlich I Nicht Berthold, sondern
Friedrleb II. beit&tigte fflr Bern die Beebt« der beiden Stadtradd. —
*) Hejck a. a. 0. 8. 886 f. — ^ Oedmckt bei tiaupp II, 82 und aoft
neue nach dem Origüial In Footes lernm Bememium II, 296.
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Dai erste Sudtreeht tod Freiboig i. Br.
285
die des Zöllners und anderer städtischer Beamten wird hier
den Burgern überUssen (§ 1 und 2). Die Grösse der Haus*
pHitse ist last ebenso wie dort im Prolog bestimmt (§ 10). Wört-
liche Benntsung liegt vor im Art 38 (Yergl. F. i. B. § 10),
in 39 (vergl. § 17X in 47 und 48 (TergL § 8 und 13). Weiter
aber als bis § 17 von Freiburg i. B. scheint die Bekanntschaft
mit diesem nicht hinauszugehen. Von den Änderungen ist
besonders bemerkenswert die im Art 46, wo es heisst, dass
die Kaufleute ihre Streitigkeiten unter sicii abniaclien sullen,
und die Beruiung auf das kölnisrhe Keclit (F. i. B. § 7) weg-
gelassen ist Im allgemeinen stellt sich Freiburg i. Ü. als eine
selbständige Kodifikation dar und kein anderes Stadtrecht im
12. Jahrhundert konimt ihm in Berücksichti<?ung aller Ver-
hältnisse des städtischen Lehens gleich. Darum ist es auch
selbst wieder das Mutterrecht für eine Keihe von andern ver-
wandten Städten im 13. Jahrhundert geworden. 0
Das Stadtrecht von Diessenhofen im Thurgau wurde von
dem Gründer der Stadt, Graf Hartmann von Kyburg, ihren
Bärgern im Jahre 1178 verliehen und von seinem Enkel
gleichen Namens bestätigt.^) Auch hier ist nur die ältere
Artikelreihe des Freiburger Stadueciits, nachweislich bis § 16,
teils würtlicli. teils mit AbänderunGfon aufgenommen. Art. 6
bestimmt niciit Köln, sondern Freiburg als Oberhof, wo Streitig-
keiten unter den Bürgern nach kölnischem Gewohnheitsrecht
entschieden werden sollen.^)
Die Handfeste der Stadt Bern vom Jahre 1218 enthalt
wesentlich Freiburger Recht. Aus dessen erster Abfassung
wiedm-holt ist, so viel ich finde, nur der zweite Absatz des
Art. 5, der auf das Recht der Kaufleute von Köln verweist. ')
Alles iii)tigc, soweit das FrtMliur;^er Recht zugrunde liegt,
ist aus dem Freiburger Stadtrodel geschöpft.^)
*) Vgl. Forel, Charles eommnnalefl dn paja de Vaud. Lausanue. 1872.
(Mto. de la Suisse Rornande T. XXVII f) ~ *) Gedruckt \m Geogler,
Stadfn clitt' S. 71) als No. I. No. II— IV sin l flie neuen Privilegien mnl
Statuten von 1251 und 1260. — ') — sed pro consueludinario vcllegitinio
jüre civiuiJi Coloniensium eadeni sententia apud Friburtrnm discufietur.
— *) — Bed pro cousuetudiuariu jure inercatonira ei maxime Colouieusiuin
a eivibtts dijudicetar; vgl. Freibarg § 7. — Vgl. die Kacbweisiingeu
in dem sdioii erwUuten Kommentar von Zeerleder aur Beroer Handfeste.
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286
HegeL
Wie scbabionenmässig manche spätere Stadtrechte über-
tragen und kompiliert wurden, als ob gar nichts auf die eigenen
Gewohnheiten nnd Zustände des Landes und des Orts ankäme,
zeigt das Stadtrecht, das Aymon, Herr von Faucigny in Sa*
voyen, im Jahre 1228 dem Orte Flame t verlieh. ^) Das Vor-
wort (Notum Sit) ist wörtlich und sinnlos aus dem Stiftnngs-
brief Konrads von Freiburg abgeschrieben, wobei nur an Stelle
(los Namens Konrad: ego Aymo dominus Faucigniaci, gesetzt
ist. Die folgenden Artikel sind aus Freiburg i. B., dann aus
Froiburg i. Ü., einzelne aus Diessenhofen entlehnt und erst
zuletzt ist noch eine Reihe von neuen Sätzen hinzugefügt.
In diese Reihe abgeleiteter Stadtrechte gehört endlich auch
das von Ivenzingen 1249/1283, das einzige, das Maurer zur
Yergleichung herangezogen hat, worin nicht mehr als die 15
ersten Artikel des älteren Rechts von Freibuig und diese meist
wörtlich autgenommen sind.
Ein anderes Verhältnis waltet ob In dem Stadtrecht von
Neuenburg am Rhein im Breisgau von 1292, worin der
Herausgeber A. Schulte sowohl die Stadtrechte von Freibuig
i. B. wie noch andere Quellen nachweist^
Es zeigt sich in allem dem, dass das Stadtrecht von Frei-
burg i. B. in beiderlei Gestalt, der älteren und der neueren,
voibreitet war und in den abgeleiteten Sladtrechten bald in
der einen, bald in der andern ^^ebraucht wurde. Es ist be-
gieiflich, dass so lange allein die Stiftungsurkunde Konrads
mit den dazu gehörigen und hinzugefü^^ton Artikeln vorhanden
war, man diesen Text bei der Übertraining zugrunde legte
— so in Freiburg i Ü. und Diessenhofen 1187, als man aber
die neue vermehrte Redaktion des Stadtrodels bcsass, diese
vorzog — so in Bern 1218. Auffallend erscheint nur, dass
man später wieder den Stadtrodel bei Seite Hess und auf die
ältere Artikelreihe zurQckkam — so in Flnmet 1228 und selbst
in dem nahe gelegenen Kenzingen 1249, und dass überhaupt
in allen genannten auf das ältere Stadtrecht Freiburgs zurück-
gehenden Ableitungen dessen Benutzung sich nicht wdter als
auf die 15 ersten Artikel erstreckt, woraus zu schliessen ist,
dass dasselbe ihnen nur in dieser kürzeren Gestalt vorlag.
*) Ilerausg. mit Kommentar von CL. Le Fort: Les Frauchises de
Flumc t de 1228 in Wc^m tie !a 80ci^t6 . . . de Gcn§ve T. XIX, auch im
Separatabdruck, 1875. — ») Diese Zeitscbr. NF. 1, 97— lU.
uiyiLi^ed by Google
i>aA erste ätadtrecht yoa Freiburg i. Br.
287
Das Vorstehende ist geschrieben in der Aussicht auf die
neue Ausgabe der Freiburger Stadtrechte in der von der badi-
schen Kommission unternommenen Sammlung der oberrheini-
Stadtrechte und mit dem Wunsche, dass sie in ebenso sichere
Hände gelegt werden mö'clite, wie bereits K. Schröder in den
erschienenen zwei ersten Heften mit Herausgabe der fränkischen
Rechte einen Tortreflnichen Anfang gemacht hat. Nachdem
der allein in dem Tennenbacher Kopialbuche vorliegende Text
des älteren Freiborger Rechts schon durch A. Schulte aufs
neue verglichen wurde, kann dessen Wiederabdruck nur ge-
ringe Schwierigkeit bereiten. Zu verbessern sind im ganzen
nur wenige Lesefehler, wozu zumeist der Text des Freiburger
Stadtrodels die Hand bietet.
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Sebastian Brants ßeschreibung von Dentschland
und ihre VeröffeatlichuQg durch Caspar Hedio.
Von
Konrad Yarrentrapp.
„Sebastian Brant ist als Historiker weniger bekannt denn
als Dichter and als Jurist, und doch sind manche seiner hi-
storischen Arheiten nicht ohne Verdienst': so hat mit Recht
Karl Schmidt 0 geäussert Schon von ihm ist die Bedeutung
von Brants Werlc ttber Jerusalem*), sind noch mehr seine
Forschungen üher seine elsässische Heimat hervorgehoben.
Leider aber hat Ober ihnen bekanntlich ein ungünstiges Cre-
schick gewaltet: der grosse Plan einer Sammlang der Quellen
zur oberrheinischen Geschichte, den Wimpfeling und er ge-
fasst hatten ist von ihnen nicht ausgeführt worden; nur unge-
In seiner UiÄtoire htteraire de PAlsace I, 248. — Selir lobt
diese 1496 enddeiieiie Schrift Bnuits Hane LnpuB von Hennanusgrün in
aeinem yco Schmidt I, 20d, 218, 218 citierten Brief, den er am 9. Jaanar
1604 an Brant richtete. H. wflnschte, daae er zusammen mit einem sol*
chen Kenner der Altertftmer des hl Lands die Reise machen könnte,
die er eben iu dem genannten Jahr über Marseille und Alexandrien an-
treten wollte. Da wir aus diesem Brief erfahren, dass schon 1 1?»"^ Tler-
manusgnni von Freiburg aus, wo er auf dem Reichstag sich authielt,
Brant in Basel besuchte, erklärt sich leicht, dass auch B.'s Freund
WimpfeUng von der interes&auten publizistischen bchrift H/s aus dem
Jahre 1495 Kenntnis erhielt, die Ulmann in den FofBchnngen zur deut-
schen Oeachichte XX, 77 £ TcrMfentlichte. — *) Von diesem Plan spricht
WimpiUing in den bei Janasen, Denlscbe Geschichte l^, 121 ans seiner
Schrift de arte impressoria roitget^ten Sätzen. Wo gegenwflrtig diese
Schrift W.'s aufbewahrt wird, vermochte ich leider nicht festzustpllon.
Erfreulicherweise ist dagegen neuerdings ein von Andreas Jung angefer-
tigter Auszug aus einem Abschnitt der sogenannten Annaleu Brauta wie-
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SebABlüui finots Besohnibniig toh Deataehluid. 289
DÜgende Ezcerpte sind uns aus seinen annalistischen Aufzeidi»
nmigen zur Geschichte seiner Zeit erhalten. Um so mehr dürfte
wohl grossere Beachtung, als sie ihm bisher geschenkt ist,
der auch von Schmidt nur kurz erwähnte Entwurf Brants zu
einer „Chronik über Teutschland, zuvor des Lands Elsass und
der löblichen Stadt Strassburg" verdienen, den aus seinem
Nachlass unter der genauer den Inhalt bezeichnenden Ober-
schrift einer „Beschreibung etlicher Gelegenheit Teutsches
Lantls au Wasser, Berg, Städten und Grenzen mit Anzeigung
der Meilen und Strassen von Stadt zu Stadt" Caspar Hedio
in einem Anhang zu seiner deutschen Weltclironik verütiriit-
lichte. Tn dem Widmungsschreiben vom 1. März 156 j an
Brants Schwiegersohn Mathis Pfarrer, das Hedio diesem An-
hang voranstellte, wies er selbst darauf hin, dass diese Arbeit
von Brant wegen der ihm obliegenden „Geschäfte des gemeinen
^'tttzens, in denen er so emsig gedient, nur entworfen und
nit gar ausberettet und zum End bradit** sei; doch haben
wir Grund, ihm dafür zu danken, dass er sie auch in dieser
Gestalt der Publikation fOr wert hidt Denn bei* all ihren
Unvollkommenheiten zeigt sie uns anschaulich, welchen Anteil
Brant an den aus dem deutschen nationalen Enthusiasmus
seiner Zeit hervorgegangenen historisch- geographischen For-
schungen genoniiiien und für welche Fragen er sicli chibei
besonders interessiert hat. Sind einige Angaben, die sich hier
über Kheinzölle tinden, von modernen Wirtschaftshistorikern*)
der anllsefitiideii; er behandelt die Jahre von 1617 tind eingehender von
1682 an bis 1696; es iit dies nm ao wertvoller» da eben flir diese Jahre
die hier benutzten Strassburger Ratsprotokolle verloren gegangen und;
schon ein Blick auf diese Jahre zeigt aber auch, dass es sich hier nicht
um eine Arbeit Brants, sondern um eine Fortsetzung von ihr handelt.
Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben II, 284 u. 297 und Som-
mprlad, Rheinzöllc im Mittelalter 39 u. 60. Beido entnahmen ihre Mit-
ti'iluügen der von dem Lahnsteiner Altertumsverein herausgegebeneu Zeit-
schrift Rhenus, in deren zweitem Jahrgang Sp. 7 ff. F. W. E. Roth eine
genaue Beschreibung der von ihm irrtümlicherweise für eine biblio-
graphiaehe Seltenheit gehalteoeo Ausgabe der Chronik Hedioe vm 1648
und die auf die Strecke von Maina bia Koblenz bezflgliehen fiemefkungin
Branta abgedruckt hat Baaa schon im 16. Jahrhundert die Angaben
Brants über die Zölle und Brücken besonderes Interesse erreg:ten, wird
auch durch ein Blatt in Bd. I der auf dem Strassburger Stadtarchiv auf-
bewahrten Wenoker'schen Sammelbände bezeugt, auf dem eben die von
Brant angeführten rheinischen Zollstätten und Brücken verzeichnet Bind.
ZdUcbr. r. GMcii. d. Oberrb. N. F. XI. 2. 19
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290
YftrrentrApp.
berücksichtigt worden, so ist diesen noch grössere Bedeutung
eben deshalb zimischreiben, weil sie nicht, wie diese Gelehrten
annalmieii, von dem theologischen Herausgeber der Schrift, son-
dern Ton dem IQr diese Fragen besonders interessierten und
kompetenten Strassbnrger Stadtscbreifaer herrühren.
In Versen, die 1506 der Aufgabe der Pentinger'schen
Tischgespräche 0 hinzugefügt wurden, hat Braut die Ver-
dienste gepriesen, die sein Augsburger Freund sieh durch
diese seine Erörterungen um Deutschland erworben habe; um-
gekehrt hat Pcutinger bei ihnen auf Äusserungen von Brant
sich berufen, in denen er die Übertragung des Reichs von den
Griechen auf die Deutschen und die deutsche Erfindung der
Buchdruckerkuitsi tt ierto. Der gleichen Gesinnung ents]»rang
nun auch diese Beschreibung Deutschlands; er unternahm sie,
wie er au ihrem Schluss selbst sagt, damit nCUejenigenf die
Xeutsche Land nie erkundet oder durchsehen, ein Anzeig
und Bildnis haben möchten der Weite und Grösse teutscher
Land und die fremden Nationen nit gedenken, als oft gesdiicht,
ihre Land fär gross und mächtig allein zu schätzen oder zu
achten sein. Auch sich nit verwundern, warum alle Land mit
Dass dies Blatt nicht, Mie Srhmidt I, i.'.')0 A. 28 angicbt. von Brants
Hand herrührt, zeigt i in Vergleich mit autheiiii>«']ien Autogmphen-, es
Bcheiut hier auch ni* lit eine Vorarbeit 2U, sondern vielmehr ein Auszug
aus seiner bchrift vorzuliegen.
') S. Bnnts Ätuterungen in dem ersten IfiOG in Strassbnrg bei Jo-
haiUMS FrOas enchienenen Dnicfc der Sermones convivales Bl. c d. il e4
und in der 1789 tob Zapf veianitaltetan Anagabe 8. 88, 46 o. 68. Pen-
linger unterrichtete auch Brant Ton dem Druck des Ligurinus in einem
am 22. Apiü lfi07 aus Augsburg im ihn gerichteten Brief. Ligurinus,
heisst es hier, qui accuratissime res I rideriri primi conscripsit, formis
apud nos cxiuditur, quem ahsolutum tihi iranhüiittam. Videbis aetatis
illius et y)o('tain i t oratorem consumatissimum. L)iu latuit, scd per Gel-
tem postliuuüiü re^titutuä in publicum redibit. Dieser und andere Briefe
Peutingcrs an Brant finden sich wie das ausfOhrUche Schreiben Bnatt
an Peatinger, aas dem l&ngere Abschnitte Wencker, Appar. archiToram
8. 98£ abdrockte, and die 8. 887 u. SM envahnten Briefe von Hermanns*
grün und Pbckheimer im ThomasairGhiT in dem Fsssikel, das Kopien
Weockers Ton Brants Korrespondenz enthält und ans dem andere Stücke
von Geiger in der Viert eljahrsschrift für Renaissance I, 116 ff., von Knod
ebenda II, 270 und in den AnoaJen des Vereins fiir den Niederrhein LIV,
198 ff. und von mir in der Zeitschrift für Kirchengeschichte XVI. 291
publiziert sind; diese Abschriften Wenckers sind um bo wertvoller da
sonst, wie schon Halm und Zarncke betonten, so wenig von Brants Kor^
fsspondsns erhalten ist.
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Sebaatian Bnnts Beadireiliniig von Deutsehland. 291
teatscheu £iawohnenk besetzt und mit laufendem Kriegsrolk
erfüllet, dermassen dass teuteche Land nit leichtlich an Leuten
eroset oder erschöpfet weiden mag, und dass billig die Teat-
schen durch ihre Frommkeit, Macht und Maanhelt willen die
kaiserliche Krön aller Erden erlangt haben und aus sonderer
Ordnung und FQrsehunisf des Allmächtigen mit tapferlich Re-
gierung und Fürwesen ehrlich auftragen. Und ach und o
lieber Gott, dass docli die Tcutschen in ihrem Wesen uud
Fürsichtigkeit sich derniassen zusammen hielten als andere
Zungen und Nationen thun, wer sunder Zweifel nit allein der
Regierend Titel, ja vielmehr der Regierend Gewalt und herr-
liche Oberkeit aller Erden nun langest bei den Uänden und
Gepotten der Teutschen gestanden."
Im Beginn dieser Beschreibung bespricht auch Brant wie
80 manche seiner Zeit- und Gesinnungsgenossen in ihren ver-
wandten Arbeiten Deutschlands Umfang und Grenzen in frü-
heren und seinen Tagen und darauf besQgliche Äusserungen
▼on Tadtus, Strabo und Plinius; wihrend aber diesen Er-
örterungen nur anderthalb Seiten von ihm gewidmet sind, be>
handelt der Strassbuiger Stadtschreiber dann besonders ein-
gehend die deutschen Flüsse und Verkehrswege, und zwar zu-
nächst auf mehr als 10 Seiten den Rhein und seine Neben-
flüsse und die au ihnen behiidlichen Städte, Zölle und Biiieken.
Auch bei seinen Bemerkungen über den Ursprung und den
Lauf des Rheins citiert er Sätze römischer Schriftsteller: Caesar,
Tacitus, Ptolomaeus; nachdrücklich hebt er dabei hervor, welche
Veränderungen sich in den Niederlanden seit Caesars Schil-
derung vollzogen, wie ihre Bewohner „in ein menschlich, sitt-
lich und bürgerlich Wesen kommen, mit grossen Hantierungen,
Gewerben und Kaufmannschaften" handelten. Ilinsicbtlich des
Ursprungs des Rheins weist er darauf hin, dass im Brigeiler
Land sich zwei Wasser zu ihm vereinten; komme das eine
Tom Splfigen her, so entspringe das andere an demselben Berg
wie Inn und Etsch. So kommt er audi auf diese beiden Flüsse
zu sprechen und erwähnt namentlich, dass der Inn durch ein
«reiches Schneethal* laufe, in dem die „Engendiner ein sonder
Volk für sich selbst" wohne. Er zühlt dann die Im »Rhein-
thal* und am „Konstanzer See" gelegenen Städte, die Brücken,
die unterhalb Konstanz bei Stein, Diessenhofen, Schalt hausen,
£gIisaU| Kaiserstuhl, Laufenburg, Säckiugen, Rbeiufeiden,
19*
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292
Yar reo trapp.
Basel, Breisach und Strassburg über den Rhein führten, und
die Zölle auf, die zwischen Basel and Strassburg in Neuen-
bürg, Breisach, Limburg, Weissweil und Rheinau erhoben
wurden. Während er sich meist darauf beschrankt nur die
Namen der Orte zu nennen, fügt er bei Laufenburg hinzu,
dass hier der Rhein „sich Aber die Felsen sehweit mit sorg-
lichem Strudel, genannt am Laufen", und hei Säckiu-* n. dass
da auch „ein Strudel sei, der heisst der Hellhock", und wid-
met luehrere Zeilen den beiden Städten, in denen er gelebt
und gewirkt hat. „Zu Basel", sagt er, „lauft der Rhein mitten
zwischen der grossen und kleinen Stadt, da gehet ein Rnick
mit halb teils steinen Jochen, der ander Teil scint holzine
Joch, seint auf dreizehn Joch Uber Rhein, da lauft die Birss
obwendig in Rhein zu der Linken und die Wiese aus dem
Röthler Land zu der Rechten nidwendig in Rhein. Die Bürs-
eck lauft unter der £rden durch die Stadt auch in Rhein."
Bei Strassburg erwähnt er namentlich die «lang Bruck, ist
durch Veränderung und Erschttttung des Rheins schwer und
kostlich zu halten, doch fast nothdurftig und nützlich Fremden
und Heimischen und dem ganzen Land, desshalb da von
nSten und aus kaiserlicher Freiungen ein leidlich Weggeld, des
sich billig niemand weigern oder sperren sollt, nach Gestalt
der Sachen genommen wird, dann es als viel als ein e>viger
Bau daran zu halten, ist die letzt Bruck des Rheins bis in
den See Obwendig Strassburg lauft die III und die Breujfch
mitsamt einem Arm des Rheins in die Stadt und durch hin-
weg, bis unten an der Stadt kommen die Wasser alle wieder
i) Auch Fabri, der etwas froher als Braut schrieb, sagt In seiner
Descriptio Sueriae icm der Stnasbuiger Bhehibrficke, sie ael Ultimos
Kheni pons pretiocnssiinns non ratione materiae, qoia Ugoeiu eet, aet ra-
tioDC quotidianae innovationis, quia Rhenus mutat continue alreum et
fugit a civitate, quem novis aedificiis oportet quotidie sequi (Quellen
zur Schweizer Geschichte VI, 119). Urkundliche Mitteilungen aus der
zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts über eine Erhöhung der dem Lohn-
herm der Rheinbrücke bewilligten Summe enthalten die im Strassburger
Stadtafdii? aufbewahrten tfandate und Ordnungen BaadSi n. 39. YgL
auch SUbetmann, LokaJgeschkhte der Stadt Stnmbiug S. 224» wo auch
ichon der Jetst m den Mon. Germ. SS. XVII, 210 gedruckte Sati der
Golmarer Annalen hervorgehoben ist, nach dem 1282 obiit mulier, quae
recordabatur, nullum pontem Kheni post Constantiam transivisse. Über
Baseler Bracken a. Qeering, Handel nnd Indnstrie der Stadt Basel S. 177 iL
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Sebastian Braiits Beschreiboiig toh Deutschland. 293
in den grossen Rhein mit viel auderen Giessen. Da lauft
auch die Kinzig in den Rhein."
Zwischen Strassburg und Mannheim zälilt er dann die Fähren
auf, die sich bei Graueisbaum unfern Lichtenau, bei Uffens-
heim, Lauterburg, zwischen Speier und Hansen und endlich
bei Mannheim selbst fanden, und die Zolle bei Seiingen, Selz,
Neuenbürg, Schreck, Germersheim und Mannheun. Da unter-
halb Mannheims der Neckar mündet, skizziert er darauf dessen
Lauf von seinem Ursprung an, und nennt die' an ihm ge-
legenen Orte bis nach Heidelberg, wo er „zwischen der Stadt
und Aller Heiligen Berg durch ein Brucken lauft. Danach
aut zwo Meil Wegs lauft er unten an Mannheim in den Rhein.
Gegen Heidelberg ist ein Werd in dem Rhein; um den fahret
man anderthalb stund, so kommt man wieder gegen Heidel-
berg, desgleichen zu Oppenheim und Gerlissheim." Dann er-
wähnt er die Fähre bei Worms und die Zölle bei Gernsheim,
Oppenheim und Mainz. „Mentz liegt zu der linken Hand des
Rheins, da fanget das Rheingau an, da machet Julius der
Kaiser die erste Bruck über den Rhein, brach aber dieselb
wieder ab, dann er der ttberrheinischen Teutschen, als Franken
und Schwaben, Überfall besorgte. Obwendig Mentz lauft der
Main in den Rhein zu der rechten Hand." Deshalb fUhrt
Brant nun die an ihm und seinem Nebenfluss der Tauber ge-
legenen Städte und Flecken auf und hebt unter ihnen be-
sonders Wertheim, wo beide Wasser zusammenlaufen, und die
„Ueic]]bstcidt Frankfurt, eine Lagerstatt und ein Kaufhaus
ganzem teutschem Lande"" hervor.
Auch bei seiner Beschreibung des Rheinthals unterhalb
Mainz berücksichtigt Brant besonders die Zollstätten, die
Fäiire bei Bingen, die steinernen Brücken, die bei Bingen
mit sieben schönen Schwibbogen über die Nahe und bei
Koblenz mit 14 steinernen Schwibbogen über die Mosel
fuhren, und andere für den Verkehr bemerkenswerte Punkte.
So erwähnter, dass man bei dem Dorf Trechsenliniiscn unterhalb
Bingen .von Aufferftthren des Rheins die Lonpferd in einem
sonderen Schiff auf die rechte Seite hinttberführe. Als-
dann fahret man an demselben Staden zu der Rechten bis
gen Waldorf, liegt ein Meü Wegs unter Mentz, dann fahrt man
das Land auf wieder auf die linke Seit hinttbw und fahrt die
Pferd in einem anderen Schiff hinacher, dann fifchret man gen
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Yarrentrapp.
Mentz." Ebenso bemerkt er, dass z\Wschen Sankt Goar und
Wcrshaiisen ein Strudel des Rheins sei, „da sich, als man
scheinbarlich achtet, das halb Teil des Rheins durch eia
Sumpf unter die Erden verleuret, und der Strudel zu den
mehreren Mal grosse Kölnische Schiff mit dem Wirbel um-
ti^, ist sorglich zu fahren, haben die Schiffieut ein Sprich-
wort: »Zwischen Wershausen und Sankt Gwär» da iahet
man im Rhein die grossen Bären*. Als die Orte» W denen «die
frennischen, d. i. die besten, edelsten Wein in dem Rhein-
gebirg wachsen"» nennt er zunächst Hasemannshansen (Ass-
mannshausenl, dann Trechsenhausen und Lorchhausen; bei dem
schüücn Scliloss FUrstenber«, bemerkt er, wachse der gute
Fürstenberger; mehrere Zeilen widmet er iler hübschen pfalz-
griirtichen Stadt Bacharach und ihrer Umgebung bis Ober-
WL'>t']. „Bacharach acliten Ellich genannt sein aus dem Lateiu
Bachi ara, als ob es durch Güte und Gerocli wilU-n dos Weins, ho
in der Art wächst und trenniscb Weiu gonannt, seinen Namen
empfangen habe, als ob Bachus, den die Heiden schalt einen
Gott des Weins hielten, alida seinen Altar gehabt und ihm
geopfert worden wäre. Aus solcher Ursach auch Aeneas Syl-
vins, nachmals Papst Pius genannt, als er Papst ward, ihm all
Jahr ein Fass voll desselben Weins gen Rom führen liess.
Darob an dem Berg ein Schloss Stahleck. Von Bacharach ein
viertel Meil zu der Rechten Kuh die Stadt und darob ein schön
Schloss mit dreien Mäntehi auf dem Berg, pfalzgräfisch und
ein Zoll Dagegen liegt mittel in dem Rhein die Pfalz, ein
frei schön Schloss auf einem gellenden Felsen. Ohntern da-
gegen zu der Linken liegt ein gemeines Schloss mit sechs
Türmen oder Behausungen auf einem Berg an dem Rhein,
heisst Schünenberg, darunter ein Kloster. Hart an dem be-
nannten Kloster zur Linken liegt ein gute Stadt Oberwesel
mit zwenzig Türmen an dem Rhein, da nimmt der Rhein aber
ein Bank zu der rechten Hand. Zu beiden Seiten des Rhein-
gebirgs seint die Berg von oben an bis an Rhein herab durch-
aus voll Reben." Weiter unterhalb beschreibt Brant eingehend
den Königsstuhl zwischen Rhense und Kapellen, ,da man
einen römischen König nach der Kur hinführet Das ist ein
gemauerter Sitz anf grossen steinen Säulen, mit sieben Schwib-
bogen, in der Mitten steht auch ein Säul, geht man 18 stei-
nerne Staffehi herauf, mag man beschliessen, liegt unter sieben
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Sebastian Braata Beichreibiug Ton Deutschland. 295
grossen Nussbäumen, ist fast zerfallen, dass doch wohl zu er-
barmen ist. Oben umb sein zu gering umb Sitz mit Steinen
geplattet, und hat jeglicher Kurfürst des Rheins ein eigen
Schloss oder Stadt, da er zu Zeiten der Kur sicher hinkom-
men mag und wieder an seine Gewahrsame von dem Königs-
stuhl, nämlich Menz Lonstein, Trier Kappel, Köln Rhens, *
Pfalzgraf die Pfalz oder Kub zu dem nächsten." *)
Vielleicht wird man annehmeD dürfen, dass Brant sich
solche Beobachtungen auf oder nach einer Reise aufzeichnete,
die er als Gesandter Strassburgs nach Köln unternahm und
in der er mit Plrckhelmer in freundschaftliche Beziehung
trat; es erscheint danach um so begreiflicher, dass in unserer
Schrift besonders eingehend Bonn und Köln bebandelt sind,
lionii bezeichnet er als „ein gute Stadt in der Aclitunj^ als
Hagenau uder Koblenz, hat einen scliönen hohen Turm und
einen weiten schönen Platz am ^larkt, wohl besetzt mit hohen
Giebeln, ist kölnisch und ein Zoll. Zu Bonn den Rhein wider
hinaufzusehen ist ein lustig Geschieht der 5 Schlösser halb,
zu der Linken llolandseck und Gudensberg und zu der Rech-
ten Drachenfels, Löwenberg und Wolkenberg." „Köln, heisst
es weiter, liegt zu der linken Uand des Rheins wie Strass-
burg und alle namhaften Städte des Rheins, wann sie wider
die überrheinischen Teutschen von den Römern also befestigt
worden. Da ist die Thumbstift mit einem fast mächtigen
grossen Turm angefangen, doch zu diesen Zeiten nit über das
halb TeU ausgeführet. Auf der einen Seiten gehet man wohl
26 Staffeln auf die Thumbkirch von der Gassen, ist die Kirch
etwas länger dann zu Strassburg, aber noch nicht ge wölbet,
aber der Chor ist lustig gewölbet. Doch in Ansehung des
weiten Spatiums und BogritTs, so hinter dem Fronaltar ist
mit dem weiten Gang und der heiligen 3 König Grab, auch
Altar dahinten, i-t d i- Chor nit so lang oder so scheinbar als
Chor in dem Xiiumbätift Strassburg/ (ir bemerkt dann, es
') In den sehr ausführlichen Mitteilungen über die Geschiclite des
Königstuhls, die llellbach im ersten Jahrgang der von dem Lahnsteiner
Altertumsveri'in hf'rausge.'ehcnen Zeit-i hrift Rhenus vemtYentlichtc, wird
8p. 69 nur eine aus dieser Beschreibung Hedios abgeleitete Darstellung
«rwihxit — ') Am 20. Angnst 1618 flbemiidfte Pirckheiiiier an Braut
«inige Schriften als Zeichen der Ftenndscbaft, qoam tecom Coloniae, cum
Qterqoe rel publicae soae legatnm ageret, oontrazi.
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296
Yarrentrapp.
fzäbe in Köln 7 Stifter, 19 Pfarren, 13 Mannsklöster, 14
Frauenklöster, 2 Mannskapellen, 7 Klausen, darin beschlossne
Schwestern. 25 Kapellen „mit Altären nit offenbar", b Spi-
täler für arme alte Leute, 2 Elenden-Uerbergen, 63 Beginen-
Sammlungen. «Wenn ein Bischof zu Köln, fährt er fort, zu
Chor geht, so gehet ihm vor der Seudgraf, das ist der Blut-
richter, trägt einen didran, weissen Bengel, armsdick 2 EUen
lang, dem trügt ein Knecht ein golden Schwert nach auf Beeht
in einer Scheiden. Danach gehen zween Verldhnete der Stift,
trägt einer einen grünen Flegel, der andere einen weissen Flegel
Ton Sammet auf der Achseln, zu bezeichnen, dass Köln ein
Baumann und ein Bauherr des Reichs sei, und der Bischof
ein Haupt darüber. Köln hat einen selioui'n hohen und weiten
Turm an ihrem lüithaus, mit Gewölben und scliönen Bildwerken,
seind fünf Gaden oder Gewölb aufeinander."
Von den Nebenflüssen des Rheins behandelt Brant am aus-
führlichsten die Mosel, und zwar namentlich ihren Oberlauf.
„Sie eutspriDgt", schreibt er, „in Lotbaringen an dem Wasichen,
der da stosst an das Elsässer Qebirg, ohnfern hinter St. Die-
bolt. Daran liegt Rimelsberg, ein Kloster und Stettlin, ist
lotharingisch, 6 Meilen von Münster in St. Gregorienthai über
das Gepirg, Item Ertsch, ein Schloes und Fleck. Zwischen
Rimelsberg und Ertsch liegt Blumers, das Wasserbad, doch
nit auf der Musel, ist ein Sommertagreis von Kaisersbecg
ein rauher Weg auf 8 Meilen. Danach Spinal, dn Stadt
und ein Bergschloss auf der Musel, ist lotharingisch. Danach
S Meilen gen Schette Musel oder Muselbui^^". Auch bei der
Maas hobt er hervor, dass sie „aus dem Berg Vogeso entspringe,
so zu teutsch an dem Wasichen genannt wird". Dann zählt er
die an ihr und ebenso die in den Niederlanden gelegenen Städte
auf; er erwähnt, dass man von Bergen op Zoom, und auch
von Calais nach England fahren könne. „Cales", bemerkter,
^ist jetzt des Königs von Engelland, Hegt an dem See; sitzet
man zu Schiff und hat man guten Wind, so fahret man in
einem Tag, zu Zeiten in einem halben Tag in Engelland. In
Engelland ist Lun die Hauptstadt, da man die Lundischen
über andere Be>( hreibungen von Köln aus dem 16. Jahrhundert
6. Merlo, Annalen dea hibtorisclieu Yereina für deu Niederrheiu XLIV,
189 ff.; XLVI, 167 ff. und baoondert Korth, ebadA L, 78 ff., Aber dto
Oetehichte der Bargen dei Stobengebirgs Earleu, ebenda XLVI, 1 ff.
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SebMtUka Brftats Beschreibung toa Deutschland. 297
Tuch machet." Ähnlich veranlasst ihn die Bemerkung, dass
man zu Lübeck Schiffe fände, um nach Dänemark, Jütland,
Schweden, Gothland, Preussen, Liefland, Ilussland und Pom-
mern zu fahren, auch die Hauptstädte dieser Liande aufzu-
fahren.
Kürzer als der Rhein ist die Donau beschrieben, so sehr
die Bedeutung des Flusses anerkannt wird, der »durch 60 schiff-
rdche Waaser dareinfliessend gemehret, mit solchem Ohn-
gestüm in das pontisch Mdr aosfliesst, so stark, dass das ge-
salzen Waaser des Mdres ob den 40 000 Schritt weit in das
Hör darron süsstrinkig befunden wurd". Unter den in Deutsch-
land an der Donau gelegenen Orten hebt Brant besonders
'Wien hervor ; er giebt die Dimensionen der Stadt, ihrer Vor-
städte und der Stephanskirclie an. Bei diesen Angaben über
die Dunau und Wien liegt die Frage nahe, ob Brant nicht
für sie die Schilderung von Enea Silvio benutzte, dessen hi-
storische und geographische Schriften so anregend in Deutsch-
land wirkten Und wohl ist es möglich, dass durch sie in-
direkt auch Brant beeinÜusst ist; doch tritt uns, wenn wir
Beider Ausführungen vergleichen, nicht nur eine Abweichung
in Einzelheiten, sondern die grundverschiedene Art beider
Sdiriftsteller entgegen. Eine farbige kulturhistorisch interes-
sante Schilderung, wie wir sie von den Sitten der Wiener
Bey(flkemng und Studentenschaft bei dem Italiener lesen, ist
bei dem Strassburger Stadtschreiber nicht zu finden; dagegen
bietet er, wie schon Hedio bemerkte, «eine genaue Anzeigung
der Meilen und Strassen von Stadt zu Stadt*, die für den
Strassburger wichtigsten Itinerare. Im Anschluss an seine
Bemerkungen über die Donau beschreibt er zunächst auf
anderthalb Seiten den AVeg von üsterreicli nach Strassburg
über Salzburg, l]ur*iliauseu, Landshut, lugulstadt, Nördlingen,
Schorndorf, Pforzheim und Rastatt, dann den Weg über den
Ariberg in das Osterland; darauf verzeichnet er die Wasser,
die der Reisende von Strassburg bis nach Ustci reich zu über-
schreiten hat, und die Stationen des Wegs von Strassburg
über den Ariberg nach Trient, Verona und Venedig und der
Wege von Strassburg nach Preussen und nach Schlesien. Da-
>) Vgl. ausser G. Voigts Biographi« det Eom Sihdo II, 843 ff. Oengler,
Aeneas Sylvias in seiner Bedeutong tOr die deutsche Becfat^gescfaichte
S. 28 iL, 78 ff. und Joacbinsolui, IMlerlüi 8. 167 ff.
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298
Varrentrapp.
bei kommt er auch auf Elbe, Oder und Weichsel und die
Entfernungen der an ihnen izelegenen Städte zu sprechen;
die Erwiiimung von Frankfurt an der Oder veranlasst ihn,
ein Verzeichnis der deutschen Universitäten einzuschieben;
dann beschreibt er andere wichtige Wege von Strassburg nach
dem Osten, nach Xiunberg ond von da nach Wittenberg und
nach Prag, nach Würzburg und nach Bamberg, femer solche
nach der Schweiz, nach Einsiedeln, nach Glarus, nach Luzem
und nach Bern. Dabei erwähnt er auch die zwischen den
beiden letzten Städten gelegenen Orte und ihre Entferniiogen
?on einander, ebenso die der Orte am Vierwaldstädtersee und
der Stationen des Wegs, der von Luzem über den Gotthard
nach Italien und hier über Mailand nach Florenz, Bologna und
Rom führte. Fast durchweg beschränkt er sich darauf, nur die
Namen der Orte zu nennen; nur bemerkt er bei Samen, dass
da Bruder Klaus wohuto, bei Senipach. dass da ein harter Streit
geschah, und bei Bellinzoua, von da seion es iiücli „drei Meilen
gen Lugan an den See, daran liegen Lowers und Lugarus, die
zwei Schloss, die der König von Frankreich Ludovicus 1513 den
Eidgenossen aufgab, umb dass sie allein mit ihnen umb PYieden
reden lassen sollten, und ward doch aus dem Frieden nichts" 0«
Wie die nach Osten und Süden, beschreibt Brant dann auch
die von Strassburg nach Norden und Westen führenden Wege;
er yerzeichnet die Stationen auf der Hin- und Rückreise nach
Lttbeck und verschiedene Wege nach den Niederhindent nach
Paris und nach Lyon. Zusammenfassend schildert er dann
wie „Strassburg allem teutsehem Land gelegen" sei; er zählt
die Lande auf, die sich östlich und südlich, nördlich und
westlich von ihm finden, und knüpft daran eine aus Königs-
hofen*) abgeleitete Schilderung des alten Umfangs der Stadt
') Über die Verliaudlimgcu zwischen dem £raiuösii>chen KOaig und
den Sehwdiern, nach denen im Anfimg des Jahree 1513 die SchUtoKr
Ton Lugano und Locarno den Eidgenossen übergeben mirden, s. Gisi,
Anteil der Eidgenossen an der europäischen Politik 1512—16 (Sdiaffh.
1866) S. 84 fF. und die von ihm S. 247 f. zitierten Quellen, besonders Ans-
heim HI (l^'f^'^), 107 ft'. und Eidgenössische Abschiede II, (»'^l t\'. Da auch
diese Notiz wolil von Braut, nicht erst von Iledio gescliriebeu ist, wird
die Abfiissuufi der Schrift in Brants letzte Lebensjahre zu verlegen sein. —
Da aus Kunigshofens in Hegels Ausgabe der Strassburger Chroniken II,
716 ff. gedruckten Schilderung hier auch die Erw&hnung der Martinskirche
entnommen ist, die 1699 abgebrocben wofde, encheüit es «ahncheiaUch,
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SebftsU&a Brants Beschreibung von DeatsdUancL
299
Zum Schluss wird dem Leser die „Summa aller Macht teut-
scher Nation" vor Augen gestellt, indem die Kurfürsten, die
Erzbischüfe und Bischöfe, die weltlichen Fürsten, die Keichs-
stiidte, die Abte, Prälaten und Pröpste, die Grafen und Herren
des jReichs verzeichnet werden.
Schon dieser Auszug zeigt, dass aus mehr als einem Grund
Brant's Arbeit nicht ohne Interesse ist. Mit Kocht ist die
Bedeutung der Beschreibung Deutschlands und des Elsass be-
tont, die am £nde des 13. Jahrhunderts im Oberelsass Ter-
fasst war^); aber deutlich tritt doch denjenigen, der mit ihr
Branfs bestimmte topographische Angaben vergleicht, der
seitdem gemachte Fortschritt entgegen. Beachtung verdient
aber auch, dass diese Schrift, die Brant selbst nicht mehr
herausgeben konnte, in der Zeit der Reformation einer ihrer
eifrigsten Vertreter in Strassliurg veröffentlichte. Anschaulich
hat neuerdings Max Lenz geschiUki t, welch' iuiregenden Kiii-
fluss auf die Geschii htsauffassung und Geschichtsschreibung
im Elsass 2) die lletoi niation ül)te; er wies dabei auch auf den
„wackeren Caspar iledio. den ersten protestantischen Kirchen-
historiker", hin, desren 400jähriL^er Geburtstag im Novt'itibcr
1894 zusammen mit dem 350 jährigen Bestehen des durch ihn
ins Leben gerufenen theoiogischeu Studienstiftes, des Colleirimu
Wilhelmitanum gefeiert wurde'). Wie bei diesem ihm be-
datt auch dieser AbschniU uoserer Schrift von Brant herrührt und nicht
efwa erst von Ilfdio eingeschoben ist. I>ass übrigens auch Ilclio Königs-
hofen fzokannt und bonut/.t hat, is^t durch Wiegand in seiner bclirift über
das Belhini ^VaItheriaullnl S. 'i^ liowiesen.
So uameniiich von Ü. Lüreu:^, Deutsche Geschichte im 13. und
14. Jahrhundert II, 321. Mit Bccht htt kflzzlieh Joaebintsohn in leiner
Scbrift fihor Meisterlin S. 107 die Ansicht suraekgewiesen, dMS erst von
dieiem die Descriptio Alsatiae rertot sei, und wenn auch er „eher die
Abfiwsnngszi'it für strittig'* halten möchte, so hat dagegen schon der
Herausgeber dieser Zeitschrift (X, 679) erklärt, dass zu solchem Zweifel
kein Grund vorliege, die Beschreibung des Elsass vielmehr sicher dem
Ausgang des 13. Jahrhunderls angehöre. — ^) In seinem Vortrag, den
er auf der Geueralvf ibummlung des Vereins für Keforniatiousgeschichte
in Straäsburg hielt, und der als 49. Heft der Vereinsschriften 1895 Ter*
öibntlicht wQfde. — *) S. ausser Spindlers 1864 erschienener Bissertatios
die Arbeit ?on Hinunelheber in Bd. VH der Stadien der evang. GeistU
Badens, Erichsons Festschrift aber das CoUet^nm WÜhelmitanom und
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300 Varrentrapp.
sonders am Herzen liegenden Unternehmen strebte „der
rüliripre, nie versagende Arbeitsgenosse seiner grossen Vorder-
männer Bucer und Capito" für die Verbreitung seiner religiösen
Anschauungen und wissenschaftlicher Bildung auch durch seine
litterarischen Arbeiten zu wirken. Gern knüpfte er dabei an
die Ton ihm verehrten älteren elsässischen Humanisten an;
er liesB sieb darin nicht irren durch die Klagen, die Wimpfe-
ling und Beatus Rhenanus über seine und seiner Gesinnungs»
genossen reformatorische Neuerungen erhoben; vielmehr suchte
er durch die That zu beweisen, mit wie gutem Recht Bucer
solche Klagen zurttckwies indem er mithalf, in dem Bil-
Holtzmauns Festrede in der protcst. Kircbenzeitung vom 28. November
1894. Am wenigsten genügend iüt bisher Uedios schriftstellerische Thätig-
keit gewürdigt. Dass das von Himmelbeber gegebene Verzeichnis seiner
litterahscheu Arbeiten unvollständig iät, bemerkte schun ilartfclder im
Briefwechsel des Beatus Ehenuiiis S. 669 und seinen MelaochthoniMia
paedagogica S. 68. Kicht berQckaichtigt ist Ton Himmelheber auch H.*s
unten wo. erwihnende Bearbeitung von Conumnes. Über seine Über-
setzang der Abhandlung von VItcs vgl. anch Nikolaus UoDer, Stadien
und Kritiken 1894 S. 368.
^) S. sein Schreiben an Beatus Rhenanus in dessen Briefwecfasd
S. 348 ft'. Schon Kiiod hat in dem Centralblatt für Bibliothekswesen
Jahrg. Ibö7 b. 306 bemerkt, dass man diesen Brief nicht 1525 ansetzen
dürfe, da er wohl erst durch das von KnoJ a. a. 0. und von Erichson
in der Zeitschrift für Kn\hengeschichte XII, 212 f. gedruckte Schreiben
von Sapidus vom 8. August 152G veranlasst wurde, in dem dieser von
den Klagen des Beatus Bbenanns aber die Beibnnatonn berichtete. Wie
sehr aber auch spftter Hedio und Beatus Bheaanus sich gegenseitig
BChät/teu, bezeugen Beider Schreiben an Erb vom 29. Juli 1543 und vom
29. Juli 1547 und die Bemerkung von Johannes Sturm in der Vita des
Beatus Rhenanus, wonach dieser magno amore ac pietate Iledionem est
prosecutus. (Brietw. des B. R. S. 10, 501. 59'i,) Übor das Verhältnis
Wimpfelings nml der Strassburger Reformatoren zu emauder s. die von
mir in der Zeitschr. für Kirchengeschicbte XVI, 282 ff. veröffentlichten
Briefe und dtierten Schriften. Schon bichmidt (I, 83) wies auf Uedios
Bericht Aber WimpfeUngs Streit mit den Augustineni bin, bei dem Peu-
tinger und Spiegel i,firenntUdi und treulich'' sich ftr ihn bei Papst
Julius n. verwandten; wie in der auaeriesenen (3hronik (8. 708 der Ans»
gäbe von 1543), hat Hedio auch in Beinen Paralipomcna (S. 478 und na-
mentlich S. 496 der Ausgabe von 1537) und in seiner 1545 veröffent-
lichten Kirchengeschichte S. 409 f. pietätvoll Winij)feliugs gedacht. In
dem Verzeichnis der für die Paralipomena benutzten Bücher nennt H.
auch W.'s epitome rerum Germanicarum; mehrfach citiert und benutzt
er andi dessen cataiogus episcoporum Argeutinensium ; vgl. ausser dem
schon von Wiegand, Bellum WaKherianum 8. 88 beq^rochenen Bericht
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Sebastian Branta Beschnflnuig von Deatsdüaod. 301
duBgsireseii des protestantisefaeii Strassbnrg ins Leben zu
führen, was Wimpfeling angeregt aber nicbt durchgesetzt
hatte. In diesem Zusammenhang betrachtet, gewinnt wohl die
Beobachtung grösseres Interesse, dass er, der in seinen histo*
rischen Arbeiten voll Pietät Wimpfelings gedachte und für sie
dessen Schriften benutzte, in einem Anhang zu seinem deut-
schen weltgeschichtlichen Lesebuch 1539 auch die in Brant's
Nachlass gefundene Arbeit herausgab. Schon in dem ersten
Brief, den er 1520 an Luther schrieb hatte er den Segen
gepriesen, den dessen deutsche Schriften brächten; durch deut-
sche Übersetzungen machte er selbst lateinische Werke, be-
sonders Bücher von Kirchenvätern, namentlich Augustin, und
die Abhandlung von Vives über Armenpflege weiteren Kreisen
zugänglich. Kein Geringerer als Erasmus erkannte 1582 das
Verdienstliche seiner Übersetzungen an, glaubte aber, Hedio
sei auch für eigene litterarische Arbeiten geschiclct, und wirlc-
lich wurden solche dann von diesem schon vor 1539 auf histo-
rischem Gebiet unternommen. Überzeugt von dem vielfältigen
Nutzen geschichtlicher Kenntnisse übertrug er nicht nur die
Kirchengeschichte des Eusebius und die Historia tripartita,
Josephus und liegesippus ins Deutsche, sondern fügte auch
eine Fortsetzung zu der Weltgeschichte des Sabellicus und zu
der Ursperger Chronik hinzu. In einem Schreiben an Me-
lanchthon, der ihn zu einer neuen Ausgabe der Ursperger
Chronik angeregt hatte, hob der Drucker Krafft Müller ^ Ue-
der Faraliix iiäona ülirr dioson Streit des 13, Jahrhunderts die nemerküngen
S. 4J2ti über die Eriiuduiig der Buchdruckerkunst. Für die Würdigung
der y«ncliiedeBhdt der historischeii Anechanangen IMiu Sehriftstoller
sind besondan ihre liuseniiigeii Aber Heinriclis IV. Streit mit Ortgor VIL
bemerkemwert; Hedio empfiehlt aiudrfleUich die Yita Heinrid 17, die
Schrift de unitate ecclesiae consernnda, des Kaisen Briefe an den Papet
und die Schrift des Kardinal Beno gegen Gregor tn lesen.
') In der Ausgabe dos Luther'schen Briefwechsels von Enclors II,
421 fif. No. 348. — 2) In diesem Widmungsschreiben, das Krafft Müller
an seinen Lehrer Melanchthon richtete und das neuerdings Ilartfelder,
Melanchthouiana paedagogica 43 ff. wieder abgedruckt hat, wird Hedios
Käme stur bei Erwihmuig der Handschrift genaimti die ilim es coenobio
AiigostixiiaDonim Aigentinenrinm contigit; dass er aber auch der historia-
miD Btadioeos vir candidoB war, der nach Mtlllers Aoafilhmngen den Text
der Chronik onter Benntsmng ihrer Quellen und zweier Handschriften
neu gestaltete und ausserdem historische Randnoten und ex probatiori-
bos ecriptoribns Faralipomena hinzufügte, wird aoadracklich dorcli einen
302
Varrentrapp.
(lio's mannigfache Verdienste um diese hervor: er suchte den
Text zu verbessern, indem er dafür manche der in der Com-
pilation des Chronisten benutzte Quellen nachschlug und zwei
neue Handschriften heranzog, von denen ihm die eine aus dem
Strassburger Angustinerkloster , die andere aus Dalbergs
Bibliothek stammende durch Huttich mitgeteilt war; er wies
in Noten auf andere Schriften hin, namentlich solche, die
günstiger den Gegner Gregors VII., Kaiser Heinrich IV. be-
urteilten als die Autoritäten der hierarchischen Jahrhunderte.
Noch mehr aber diente er in gleichem Sinn der Forderung
und Verbreitung historischer Bfldung durch die Fortsetzung,
die er 1537 der Chronik hinzufügte, und die zwei Jahre darauf
veröffentlichte deutsche Bearbeitung seines Werks. Er wollte
dadurch vor allem seinen des Lateinischen unkundigen Mit-
bürgern eine gesunde geistige Nahrung bieten, aber auch
für diesen Zweck beschränkte er sich nicht auf die Verwertung
bereits gedruckter historischer Werke. Für sein historisches
Interesse ist die Instruktion bezeichnend, die er für den evan*
gelischen Feldprediger verfasste, welcher 1542 die Strassburger
Truppen im Zug gegen die Türken begleiten sollte; ihm wurde
hier eingeschärft, er möge über seine Kriegserlebnisse Auf-
zeichnungen machen und sie mit anderen ähnlichen veigleichen,
namentlich aber dafür soigen, dass die Soldaten nicht in den
alten Bibliotheken Ungarns und Griechenlands und besonders
Konstantinopels ähnliche Verwfistungen unter den litterarischen
Schätzen anrichteten, wie sie Deutschkind zur Zeit des Bauem-
Brief Hedios an Oswald Myconius beseagt, Ton dem sich eine Abichrifl
ohenso wie von den Schreiben TT. 's an seinen Landsmann und Freund
i^^rb im Thesaurus Baumianus findet. Am 2. Jauuar 1537 bat hiernach
Pledio den Baseler Reformator, er möge ihm für lüe historische Arbeit,
die gegenwärtig vuu ihm gedruckt werde, genauere Mitteilungen de ori>
gine et gaeeepn HelTetioram nachini und bemerkte dabei: Hac hyeme
jestitni magno sme Ubore ohionifiam abbatis ürspeigensis quod sab
piek» eit; huic rtsro Impiiba et rogatn HehmchthoniB a^jieio Fanli-
pomena niminun a Friderico n usque nd haec tempora. Nach Mfllleis
Angaben über Iledios Arbeit, welche die Herausgeber der Crsperper
Chronik in den Mon. Gorni. nicht beachtet liaben, dürfte wohl nochmals
zu prüfen sein, ob nicht das von ihnen gefüllte ungünstige Urteil über
die Ausgabe von 15B7, zu dem sie wohl durch Hedios Bestreben, den Text
der compiliereudeu Chronik nach iliren (Quellen umzugestalten, veranlasst
mute, sn modUbieien und namentliGh ob oiidit in diewr Aoflgvibe eise
Benutmng der beiden enrShnten Hnndiifthriftmi erkennbar leL
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SebasÜaa Brants Beschraibiiiig von DeulvcUand.
303
krißgs gesehen hatte Wie bei seiner Ausgabe and Fort-
setzung der Chronik zog er auch bei ihrer deutschen Be-
arbeitung Handschriften heran und fUgte ihr im Anhang nun
die ans Brant's Nachlass noch nicht publizierte topographische
Arbeit hinzu. Auch jetzt binderte ihn die Knappheit der Zeit
noch reicheren und besser durchgearbeiteten Stoff dem Leser
zu liefern; ausser einem kurzen Hinweis auf die erst 1538
veröffentlichte „Alpisch Rhetia Egidii Tschudi", aus der er
eine Bemerkung über die Nähe der Flussgebiete von Rhein
und Donau entnahm, scheint er in den Anhang nur eine
Schilderung des eben auch erst 1538 organisierten Strassburger
Gymnasiums ein^M'sclioben zu haben.
„Strassburg", lesen wir hier, „ist kein hohe Schul, aber
durch Fürsichtigkeit eines ehrsamen Rats seind die lateinischen
Schulen zusammengefasset, und im Predigerkloster ein ge-
legener Platz mit ziemlichen Kosten zugerichtet, da die Knaben
bei einander und doch ein jede Ordnung und Gattung (dassis
genannt) ihr sonderes Orte haben mage. Und nachdem ein
jeder Knab fähig und geschickt in ein Lektion und Gattung
abteilet, jeder Grattung ihren eigenen Lehrer und Präzeptor
verordnet, damit ein jeder Junger nachdem er geschickt und
fähig gelehrt und der Lehrer, so er also nit vielerlei lectio-
nes /u versehen, sonder allein einer Lehr obzuliegen und zu
warten von Tag zu Tag dest geschickter sein müg. Doch so
haben diese Lehrer ihre in Sonderheit verordnete Überhand
und Überselier, die von den Verstiindigsten und Gelehrtesten
geordnet seind, welche auch allwegen haben die Jungen zu
behoren, ein jeden in die Gattung so ihn gemäss zu verord-
nen, die Übungen, so zu Anreizung der Jugend dienstlich und
fiirderlieh sein, halten und brauchen, auch alles dasjenig, das
der Schule notdurftig in Lehr, Zucht und Strafen erfordert,
versehen und anrichten. Auch dass man die Lehr \m der
Jugend recht und wie es biUig sein soll fttrdem mdg, bat man
allerlei Anreizung und Übung, wie dann bei den alten Ge-
lehrten fast im Brauch gewesen ist, dass man nach Q^en-
heit der Jungen ein Examen oder Verhöre zum Jahr zwei-
') S. Art. XII der im Corpus Reformatorum IV, 824 flf. und von
Iluhrich in der Zeitschr. tur histor. Theologie 1855 S. 633 ff. publiäertea
Instruktion.
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304
VarrentrApp.
mal haltet von einer Ordnung in die ander die Knaben zu
setzen und erhöhen, so sie dermassen fUrgefahren und studiert
haben, dass es mit ihrem Nutz geschehen kann. Dieses bringet
bei den Jungen einen besonderen Fleiss und Trieb. Ond be-
schicht dest fttglicher und fruchtbarer, so man die Jungen in
tapferer Anzahl m einer Zucht, Lehr und Regierung bei einander
hat, und ein jeder in seiner Gattung oder Ordnung viel seines
gleichen haben mag. Zu dem allem ist ein gemeiner Superinten-
dent oder Rektor von den verordneten Schulherren proben, der
den ganzen Handel anrichten und in rechter Ordnuni^^ i i halten sull.
Gott verleihe dazu sein Gnad. Amen. Auch wird die Lehrjugend
fleissig zur Oottseligkoit und christlicher Zucht ermahnet, die-
weil es alles daran gelegen ist, dass man frummer und ver-
ständiger und zum Himmel gelehrt werde. Au die neu Schul
ist diese Geschrift zur Gedächtnuss in ein Stein gehauen: Ju-
ventuti religione christiana ac disciplinis liberalibus mstituen-
dae Jacobe Sturmio, Nicoiao Kniebsio et Jacobo Meiero lite-
ratorum prefectis bunc ludum S. P. Q. ArgenL F. F. An.
MDXXXVni. Depositis armis et placata inter Garolum V
Rom. Imp. et Franciscum I Galliarum regem gravi dlscordia"
Dass Hedio auf diese Zusätze zu Brant's Arbeit sich be-
schränkte, dafür spricht namentlich, wie mir scheint, ein auch
sonst besonders interessanter Abschnitt unserer Sclirift. Für
sie und ihren Autor ist es bezeichnend, dass er hier auch
eine Aufzählung der deutschen Universitäten geboten hat.
<) Diese üuchiift, die Mvermatlich Hedio vertete**, dmekte Engel
hl der Feetechrift sur Feier des SfiQjfthilgeii Beeteheiie des proteetanti-
Bchen Gymnasiums S. 123 ab; ebenda 8. 186 £ Bind von ihm H.'s Ver-
dienste um lins Strassburger Schulwesen nachdrücklieb betont; vgl. dar-
über jetzt nameutlich seine im 4. Band von Founiiers PuMikation über
die Univcrsit^s fraii(,aise8 1894 veröflfentlicbte Urkundeusauunlung über
Gymnase, acad^mie, universite de Strasbourg — 1621. Über Hedios Be-
mühungen am das Kirchen- und Schulwesen in Gengenbach s. Fritz
Baumgarten in Heft 26 der von dem Verein ftr Beformattonsgeschichte
heiaaagegebenen Volknehiiften 8. 14 fl* tmd beeondeis Hedioe Brief*
weehiel mit seinem Freunde Erb ; am 8. Angoet 1688 schrieb Hedio die-
sem: Dixerit hie aliqBii, quid tua intereet Hedio, an ludimagiätrum ha-
beant Gcngcnhaoenses necue? Imtno men interest, qui cupio illis beuefacere
et qui sciain, (luaiitura situm sit iiifnrraatioue iuventutis; versatur euim
negotium rei publicae cbristianae vel augendae ?el minuendae magna
parte in hoc hominum ordiue.
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Sebastian Brants JUeschrdbung von Deutschland. 305
Und zwar nennt Brant hier nicht nur die süddeutschen und
rheinischen Hochschulen, nicht nur Basel und Freiburg, Heidel-
berg. Tübingen, Ingolstadt und Wien, Mainz, Trier und Köln,
sondern auch Erfurt und Leipzig, Grcifswald und Rostock,
Wittenberg und Frankfurt a. d. Oder*); wohl ist es auch
für Brants Auffassang der Stellung Böhmens und der Nieder-
lande beachtenswert, dass bei dieser Aufzählung Prag fehlt,
dagegen ausser den anlgefiihrten 15 Hochschulen auch noch
Löwen genannt ist Hätte Hedio nnn beabsichtigt, bei dem
Druck ttberall auch nur die für die Gegenwart nötigen Er-
gänzungen vorzunehmen, so würde er sicher nicht vergessen
haben, ihnen die 1527 gegründete Marburger Universität
hinzuzufügen, da er ihren Stifter, den hessischen Land-
grafen und gerade auch sein hierdurch erworbenes Verdienst
besonders schätzte^).
Auch bei neuen Ausgaben, zu denen Hedio 1543 und 1549
veranlasst wurde, hat er aber nur wenige Änderungen vor-
genommen; fügte er 1543 flpr auserlesenen Chronik eine Fort-
setzuncr über verschicdciiariiuc wichfigo, ilm besonders inter-
essierende Ereignisse der letzten vier Jahre hinzu, so schob
') Üass danach erst nach 151X5 Brant diese Schrift abiasste, stimmt mit
dem oben in Anm. 1 zu S. 297 über ihre Abfassungszeit Bemerkten üher-
ein. — ^) 1532 widmete Hedio dem Landgrafen seine Übersetzung des Hege-
»pp und hob dabei rflbmend berror, dbas Fbilipp und der Korflkrst von
Sftdisen „Uninrsititen ofgericbt and anch of deoielbigen so viel der
Armen, bei denen Ingenia gespürt werden, halten". Über die interessanten
Mitteilungen, die ihm 1529 bei dem Marburger Gespräch der Landgraf
gemacht hatte, unterrichtet uns sein von Erichson in der Z»Mlschrift für
Kirchengeschichte IV, S. 414 ff. publi/iortes Itinerarinm. Bei ditseu Be-
ziehuupen zwischen Beiden verdient wobi auch Beachtung, was Hedio in
seiner i'ublikation von 1537 und ähnlich in seiner acht Jahre später ver>
AffentHchten Kirebengeecbicbto Uber des jungen Landgrafen Haltung aaf
dem Wonmer Reichstag von 1521 berichtet und waa vielleicbt gerade
$bai Pbflipps Biogfapb lanie (Leben Philipps I, 48 f.) nacbenihlt bat
LathemS) Mgen die Paralipomena S. 478, Wormatinm venit, rationem fidei
snae coram Carolo Y Auguato reddit. Cum de fide publica illi danJa
apud principes ageretur et placuisset dandam illi esse, ferunt illustrissi-
mum principem Philippum Landgravium, tum adolescentem, cum rogaretur,
respondisse: non modo dandam, sed servandam esse fidem. Testimonium
üermani et cordati principis. Haec non semel letnlit clarinlnn» ac inte-
gerrimos vir D. Jaoobos KJnefacnii, ülneUininii prindpit Pbilippi mar»
ebioais Badeoiie caseeUariot, qni enm principe tnn condoni interfnit,
com de vocando Lotbeio rogafentor lentsntiae.
B«itMhr.f.aMcii.4.0bOTili.V.V.ZI.a. 20
306
Varrentrapp.
er, der vor seiner Berufung nach Stras.sburg in Mainz gewirkt
hatte, 1549 in den Anhang eine genaue Beschreibung der
Fahrt von Strassburg nach Mainz ein*).
Schon die drei Auflagen, die Hedio's Werk innerhalb eines
Jahrzehnts erlebte, bezeugen, ein wie vielfach empfundenes
Bedürfnis dadurch befriedigt wurde, mit wie gutem Gniad
Melanchthon empfehlende Worte ihm mit auf den Weg ge-
geben hatte. Er hob hier namentlich die Vorzüge der genauen
Angaben des Ursperger Oironisten und Hedio's vor den viel-
gelesenen Schriften Sebastian Franck*8 hervor, der „als ein
Ungelehrter oft in der Zeit und den Geschichten geirret*, be-
sonders aber «seine eigenen Affectus in die Historien aus-
gössen, Deklamationen daran gehänget, löbliche weltliche Po-
testaten schantlich gelästert, die Anabapti.sten geschmückot".
Vielleicht wird man amiehnien dürfen, dass gerade Franck
gegenüber, der mit stilistischem Talent topographische und
historische Schilderungen verbunden hatte, Hedio es für
zweckmässig hielt, seinem historiselieii Lesebuch einen topo-
graphischen Anhang hinzuzufügen und deshalb wenige Jahre
nach Franck's Geschicbtsbibel und Kosmographic, wenige
Monate nach dessen Germania Brant's Arbeit veröffentlichte.
Sie bot in der Tbat manches, was nicht nur Franck*8, sondern
auch all die anderen bedeutsamen historisch -geographischen
Arbeiten vermissen Hessen, welche gerade die letzten beiden
Jahrzehnte dem deutschen Publikum gebracht hatten. Im Zu-
sammenhang mit seinen Erörterungen Uber die Bedeutung der
Reformation fttr die Geschichtschreibung hat Lenz auch die
in ihre Zeit fallenden Bestrebungen und Leistungen von Aven-
tili und Beatus Rhenanus hell beleuchtet; aucli ihre Publi-
kationen aber ertullleii nicht die liolien Forderungen, die sie
an eine deutsche Volks- und Landeskunde gestellt hatten.
Und noch weniger täuschten sich Hedio und seine btrassburger
Freunde darüber, dass seine schnell zusammengestellten Werke
*) Bd dieser geoaaenii Beaehreibiuig der Fahrt von Strassburg nacli
AJatos werden zuerst „die Werd, Awen ond Griea nmb die Stadt Strass-
burg SU beiden Seiten liegend, eine Qbcrschono grosse und weile Almend
111.(1 lustigs Gesicht", dann Schiltigheim, Rujirechtsau und Wanzenau, boi
Mainz der «LTOsse Handel mit Schiflfen, eil Stifter und viel Klöster" er-
mahnt. Ausserdem wurde in der Ausgabe von 1549 zuerst eine auf die
Belagerung vou Kaub im Jahre 1504 bezüglich gereimte luscbrift mit-
geteilt.
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Sebastian Brants Beschreibung von Deutschland. 397
solchen Forderungen nicht genüjjjten, dnss zu historiscli-geo-
graphischen Arbeiten, wie sie dringend auch von ihnen ge-
wünscht wurden, es dem vielbeschäftigten, bescheidenen Manne
an Zeit und Kraft gebrach. Ebendeshalb haben sie eifrig für
die Berufunpr Avontins nach Strassburg sich bemüht und
nachdem ihnen diese nicht gelungen war, Sleidan dafür ge-
wonnen, dass er hier unter ihrem Beistand die wichtigste Dar-
stellung der Geschichte ihrer Zeit verfasste. Wer diese recht
würdigen will, muss sie mit dem vergleichen, was bisher auf
dem gleichen Feld erschienen war; deshalb ist auch wegen ihrer
Mftngel die Betrachtung yon Uedios historischen Arbeiten von
Interesse. Und in gleicher Richtung empfiehlt es sich, mit
der yon ihm veröffentlichten Schrift Brant's zu vergleichen,
was auf topogi aphischem Gebiet bald nachher Sebastian
Münster leistete. Deutlich lässt eben ein solcher Vergleich
den Fortschritt erkennen, der durch Münsters Kosuiographie
<) Vgl. den Aufsatz von Lenz in diesen Blättern IX, 629 6*. Wie leb-
haft eich auch Iledio für Aveotintt Arbeiten intornssierte, bezeugt das
Schreiben vom 12. Oktober 1551 an Graf Günther von Schwarzbnrp vor
Bciucr dicstm g( widmeten Bearbeitung von Commincs' „Historie von König
Karl VIII. au.s Frankreich und von dtm Krieg zu Napels". Er erinnert
hier den Grafen daran, wie sie in ihren Gesprächen über allerhand Ui>
atorienbOcher auch des „hoebbertthmten nod fittt bekannten AveDtini" ge*
daebten und «wie grosser Scbad es war, daia seine Historibacber doch
nit einmal auch ans Liebt kflmen, die doch so weitläufigen Nnti in sich
habra und ganz kurzweilig zu lesen weren. Und so ich verdrängen Jabr
auch noch hoi etlichen bearbeitet hatte, die ganze IJücher Aventini zu
überkommen und aber sollichs bis auf den heutigen Tag nit mögen zu
Wegen brins^en, s(t hab icii doch düsen kur/.en Inhalt, den icli zum Teil
aus Aventini selbs Uandg^-chrift hinter mir liab, zum Theil sonst aus den
Charten Herr Beati Rhenani, der mir oftermala von aUerhand Histori-
Materien freundHeh angeschrieben hat, bekommen, wöllen hierher ver-
seichnen*^. ünd so bietet er aof den folgenden Seiten eine Inhaltsflber^
sieht der deutschen Chronik Ä**6, die im wesentlichen mit der in Aven*
tins Werken 1 , 307 ff . aus dessen eigener Aufzeichnung abgedruckten
übereinstimmt. Auf die Beziehungen Hedios zu Sleidan, dessen lateinische
PearbeitüDg des Commines er seiner deutschen zu Grunde legte und der
ihm dabei Hilfe leistete, hat schon Baumgarteu (Sleidans Briefwechsel 157)
hingewiesen.
*) Mflnstera frühes lebhaftes Interesae fBr deutsche Landedcnnde be-
settgt schon sdn Brief rem 6w Wkn 1626 an Beatus Rhenanus in dessen
Briefwechsel S. 868, Aber den namentlich aoch der Exkurs von Lenz zu
seinem Vortrag S. 27 zu Tergleichen ist. >1 '> Kosmographie enthält
bekanntlich auch Abbildungen von elstasiMhen St&dten, so von Kolmar
20*
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308
Varreotrapp.
gemacht wurde. So dürften zugleich als Vorstufen für eine
höhere Entwicklung wie als Zeugnisse der Zeit, in der sie
geschrieben und veröffentlicht wurden, die hier besprochenen
historisch-geographischen Ausführungen zu schätzen sein.
und Schlettstadt, von Strassborg und Weissenburj»; bei der von Schlett-
stadt bemerkt er, der Rat selbst habe ibm die l'iktur überliefert. „Ich
hab sie nicht übersehen, nachdem ich mich allenthalben in der ganzen ,
teutschen Nation bis in Pommern und Preussen beworben, und allen
Städten mein Gutdunken angezeigt bab . . . Hab auch viel gefunden, denen
mein FarnebmeD gefidlen und die lieh mir freosdlidi orieigt habao. Sind
Aber dagegoi Tiel gewesen, die mein Anbringen filr ein Sehimpf an^-
nommen." Ober •olcho Erfabrnngen bei eeiner Arbeit machte er manche
interessante Mitteilungen auch seinem Lohrer und Freund Pellikaa in
seinen jetzt auf dem Züricher Sta.'it.-archiv auf bewahrtni Rricfon; am
20. Juni 1549 schrieb er: Abbas Fuldensis picturam et desci iptionem suae
civitatis proxime misit. Selestadienses quoquc et Argen tinonses, qui prius
me non audicrunt, jam sua sponte obtulcrunt sua . . . liabeo Argentine
duos sculptores, qui continuc parant figuras.
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Miscellen.
Zwt Ueberlieferuig der Kaiser- und Papsturkunden des
Kiesters Andlau, namentlich des D. Heinrielis Ii. vem I. Juli
1004. (Stumpf Beg. 1388.) Die Feindschaft der franzOeisdieii
Beyolation gegen Adel nnd GeiflÜichkeit äaeserte sich anch darin,
dass die Vernichtung aller Pergamente, wenigstens soweit sie als
Kcchtstitel der Feadalfaerrschaft dienten, befohlen wurde ; auf öffent-
lichem Platze sollten sie zusammengetragen und verbrannt werden.
Dieses Vorgehen mag nicht wenig dazu beigetragen haben, dass nur
norli ein geringer Teil von den archivalischen Schätzen im Elsass
und in Lothringen vorhaudeu ist, aua deiieu im vorigen Jahrhundert
dort namentlich SchOpflin und Grandidier, hier Tor allem Oalmet
schöpfen konnten.') Ihre Werke haben ans zaUrdciie Urkonden
allein, andere wen^tens ans besseren Quellen als die uns jetzt sn
Gebote stehenden ^lalten- Um indessen eino t^cwisse Kontrolc an
ihnen üben zu können nnd einen Massstab für die Wertung ihrer
rrkuii den drucke zu gewinnen, ist es immer notwendig, ihre Quellen
festzustellen und die spärlichen Überreste anderweitiger Überlieferung
der von ihnen gegebenen Urkunden zu sammeln.
Bei der Bearbeitung der von Grandidier ') „ex autographo" ver-
(Mfentliehten Urkonde Heinrichs IL filr das Kloster Andlao Tom
1. Jnli lOOi (Stumpf Beg. 1888)*) erhoben sich von Tomherein Be-
denken dagegen, dass seine Wiedergabe des Textes auf das Original
zorSckgebe. Abgesehen nämlich von offenkundigen Fehlern, stimmt
Grandidier (Cl) mit den früheren Drucken des DH. II. 79 naliezu
wörtlich überein; besser scheint sein Text nur durch die Angabe
der zu 10O4 passenden Indiction II in der Datierung. Da indessen
die von Lünig (L)*) und Schöpflin (S)^) gebotene Ind. I dem damals
in der Kanzlei stfindig gemachten Rechenfehler') entspricht, hat G.
•) Der Umstand, dass in diesen Gegenden eine ungewöludich grosse
Zahl von Urkunden erst seit dem 18. Jahrhundert untergegangen ist,
berechtigt dazu, die bekannten Revolutionsedicte dafür verantworthch zu
machen. Vgl. aber Siokel in Beitrüge zur Diplomatik V, 369. — Bei
Würdtweiü, Nova subsiiüa dipl. 6, 154 No. 76 und Hist. d"Al;iace 1», 197
No. 861. — 3) Vgl. künftig Mon, Genn. DiplonaAa m, 99 No. 79. —
«) Tentsches BeicbsaiehiT XXI (1721X 119 No. IIS. - •) Altttia diplo-
matlca 1, 148 No. 186. — •) S. N. Archi? XX, 186.
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310
Misceilen.
nach seiner scheinbar besseren Kenntnis die Zahl ohne Zweifel selb-
ständig verändert, Hut er überdies gemeinsam mit L. und S. den
Fehler: scibilift, scibilitete, sdbilins — statt staliflia, stahilttate, stap
biliös, der in seiner dreimaligeil Wiederhohmg schlechterdings un-
möglich anf einem Schreibfehler des Originals beroht, — so kann er
das DH. IT. 79 nicht diesem entnoninicn haben. Als Quelle für seine
Drucke karuliii^ischer Urkunden vonAndlau giebtGrandidicr ein Uhar-
tulariuni menibranaceum saec. XIV,^) an; beiden späteren Urkunden
des Klosters citiert er ein Salbnch von 1348.^) Jenes Uliai tularium
mcmbran. ist aber nicht nur, wie eine Vergleichung der Drucke lehrt,
mit dem von Schöpfliu benutzten Cartulai*, sondern auch mit eben
diesem Salbnch identisch.*) Die doppelte Bezeichnung bei Orandi-
dier wird sich ein&ch darans erkläran, dass er zmülchst ftlr die
Karolingerurkonden nur Abschriften aus Andlau erhielt, aber erst
später nach seiner eigenen Angabe ^) das Kopialbuch selbst einsehen
konnte und erst dabei dessen Charakter als Liber salirn«; von 1348
erkannte. Die Drucke des Dil. II. 79 bei Schöpflin und üraudidier
gellen daher auf dieselbe Quelle, das Salbnch, zurück.')
Die Herkunft des einzigen übrigen Druckes bei Lünig weist auf
Transsumpte des DH. IL dorch Sigmund vom 13. Juni 1437 und Frie-
drich HI. vom 13. Juli 1449 hin. Anfiagea in Wien ergaben zwar, dass
das D. Sigmunds in den Registeibttchem des Kaisers nicht über-
liefert ist ; daftlr boten sich aber im ßezirksarchiv zu Strassbaig eine
einfache Abschrift desselben aus dem 17. Jahrhundert (Cl), eine no-
tarielle Abschrift vom 27. April 1758 (C'2) und eine Kopie des 16. Jahr-
hundert^ (U3). Eine von Herrn v. Oyöry gütigst übersandte Colla-
tion des in den Registerbüchern Friedriclis III. im k. k. Ilaus-, Hof-
uud Staatsarchiv zu Wien enthaltenen D. vom 13. Juli 1442 (C4),
^velches zum grössten Teil das D. Sigmunds wiederholt, diente dazu,
den Wortlant des Transsumptes mit voller Sicherheit herzustellen.')
M Genau dieselbe Änderung hat Orandidier (Hist d*Alsace I^. ;%
No. 360) bei dem aus Hangott, Geneal. II, 98 entlehnten Auszug von Stumpf,
Reg. 1389 vorgenoninien. — *) Vgl. Hist de l'^^disc de Strasbourg 11»', 159.
— Vgl. ebenda 329 und die Andlauer Urkunden bei Würdtwein,
Nova subsidia. l'enier üramlitlier, Oeuvres iu^dites I, 217 ff. Autszü^n^
aua dem baibuch. — Mau beachte z. B., dasä Huhmer- Mühlbacher,
Heg. 1068 nach Hiit de Strasbourg U\ 122 im Chartolar anf fei, 9B
steht, und nach p. 880 ebsnIaUs auf foL 98 im Uber salicus. — a
ebenda p. 899. ^ *) Dadurch ist es nicht aosgesehlossen, dass Oiaadidier
nicht etwa auch das Or. von DH. H. 79 gesehen habe; wenn er es aber
mit seiner Abschrift kollationiert hat, so hat er doch, höchstens vielleicht
von dem Ortsnamen Antilaha abgesehen, nichts daraus verbessert. — Die
Bedeutung' der Abschrilteu in den HegisterbücLern beruht darauf, dass
sie von deu Ausstellen! hergestellt und daher frei von den lokale Ein-
flüssen sind, welche auf die von Seiten des Empfängers angeiertigten
Abschriften einwirkea kOanen. Vgl. Brealaa, Handbuch der Urkunden-
lehre I, 90C
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Mitcellen.
311
Er untcrsi-lieiclet sich rachifacli von demjenigen der Drucke; eine
bessere Lesart aber bietet er nur in der Arenga: renalis est decen-
tiae tideiibus '^uis raodeste (xjstuiata concederc entspricht dem Stil
des Notars, der i). 79 dictiert hat, mehr als regalis est clcmentiae
etc., wie alle Dracke haben. Da jeduch auch das Transsumpt die
Formen scibUia, scibilitate, adbiUiiB aufweist^), somuss entweder an-
geoommen werden, dasB fitr die Abscbriit des D. Heinrichs IL in
der Urkunde Sigmunds, selbst wenn das Original vorgelegt sein mag,
doch im wesentlichen das Salbuch von 1348 zu Grunde j?elegt ist, —
oder wir müsseii eine ältere Ah^chritt vernniten, aus der sowohl das
Sallau h, als aurh das I), Sigmunds geschöpft haben. Der allen ge-
meinsame leliler würde dann schon in dieser Abschi'ift, niciit erst
im Salbuch begangen worden sein.
Neben den oben verzeichneten Kofnen fimd sich indessen im
Besirksarehiv noch in notarieller Abschrift vom 29. Februar 1756
(B) eine französische Übersetzung des Sigmundtranssnmptes, die nach
Angabe von Ltinig, bei dem sie nebst Übersetzungen des D. Frie-
drichs III. von 1112 und anderer Andlauer DD. ^'edruckt ist'), „vom
Mntristrat zu Sirassburg am 1. Juni l(k% vidiniiret worden."') Der
bei l.ttnig (L) selbständig abgedruckte Text des DH. 11. 79 ist nun
dieser Übersetzung des D. Friedrichs III. entnommen*); seine wört-
liche, ja buchstäbliche Übereinstimmung mit B erweist, dass in dem
Vidimns von 1686 die BD. Sigmunds und Friedrichs lU. das BH.
II. 79 in völlig gleicher Gestalt boten. Diese entspricht aber nicht
etwa der durch die Abschriften C für diese beiden Transsumpte
gesicherten Form (mit dccentiae u. s. w.), sondern vielmehr derjenigen
des Salbuchs. An allen entscheidenden Stellen u'elien I?. u. L. mit
den Lesarten von Scböpflin und (irandidier. Die einlacliste Er-
klärung^) dieser aullallenden Tlial>aehe ist, dass lüi* das Vidimus
von 1686 Abschriften der DD. Sigmunds und Friedrichs III. benutzt
wurden, in denen das DH. IL etwa nur mit den ersten Worten ge-
geben war. Da man es aber in dem Vidimus natürlich ungekflürzt
haben wollto, trug man es in beide DD. an den entsprechenden
Stellen aus dem Sal buche ein.
Auf diesem verlorenen Salbuchc von 1348 beruht also so ziem-
lich unsere ganze Überlieferung des Dü. II. 79; aus ihm stammen
') bo C2; inCl. Cl: stibilia, stibilitate, stibilius. £s ist indes» be-
kamt, wie schwer t uod e hi der damaligen Schrift m scheiden ifaid. ^
GS hat allerdiogs: stabilia, stabOitate» stabiUns, ohne Zweifel aber nur
darch richtige Emendation des Absebrdben. — *) Lflnig, Rdchsarchiv
XXI, 121 ff. — *) a. a. 0. 125. — *) In dem D. Sigmunds übergeht Lünig
ohne besonderen Hinweis das inserierte DU. IL; in dem Friedrichs heisst
fs: inseratur privileg. imp. Heinr. II, de A. 1004 quod supra sub numero
CXII videri potest. — Sollte Ltinig sich hier nur geirrt und dag DH. II.
dem D. Sigmunds entnommen haben, so würden unsere Ergebnisse dadurch
doch nicht weiter berührt werden. — ^) Alle etwa möglichen andern
ErklArangen m besprechen, dürilte in diesem Falle tiberflflssig sein.
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812
Miscellea.
die Drucke von Schöpflin (S.) and von Grandidier (G.) ; gleichiaUs
darauf zurück gehen durch Vermittlung des verlorenen Vidimus von
1686 der Druck von Lünig (L.) und die Abschrift vom 23. Februar
1758 (B). Dahingestellt muss allordiiigs bleiben, ob das uns durch
eine Reihe von Abscliriften erhaltene Transsumpt Sigmunds von 1437
(C) dun Text von DU. II. 79 mit gelegentlicher Heranziehung einer
andern Überlieferung auch dem Salbuch entnommen oder ob es aas
einer Siteren Abschrift geschöpft hat, welche dann nach für das Sal-
hoch als Quelle gedient haben wflrde. — Unter keinen Umstftnden
kann Grandidiers Bemerkung ^ex antograpiho" dazu veranlassen,
seinen Druck als dem Original entnommen der Ausgabe des DU.
IL 79 zugrunde zu legen. Die Gestaltung seines Textes, die in den
Mon. Genn. Dipl. III gegeben werden wird, zu rechtfertigen — das
war der bescheidene Zweck dioer Zeilen.
Musste bei dieser Gelegenheit der Bestand „Abtei Andiau" des
Beziifcsarchivs zu Strassburg darchgesehen werden, so ist es doch in
erster Beihe den Ergehnissen der vor karzem begonnenen Keiionl-
nnng nnd NenaufsteUung der dortigen Bestände m danken, dass zu-
gleich eine Überseht Aber die in dem betreffenden Fonds enthaltenen,
Andiau und die ihm zugehiii i ii Klöster betreffenden Kaiser- und
Papsturkunden gewonnen wurde, von (U ikmi in irgend welcher Form
eine handschriftliche Überlieferung vorhanden ist. Eine grossere
Zalil ungedruckter Stücke fand sich unter den l'apsturkundcn, na-
mentlich für das Andiau gehörige Kloster Ilugshufen, während die
wenigen Überreste von Kalsnrurknnden nur das Bedauern Aber alles
das, was uns verloren ist, erwecken können. Herr Professor Dr.
Wiegand, Dirdrtor des Berirksarchlvs, hat gatigst die Veröffentlichung
des folgenden Verzeichnisses gestattet Die Beschränkung desselben
für die Papsturkunden, die nur bis auf Honifaz YIU. verzeichnet
werden, war ans rftonüichen Gründen geboten.
I. Kaiserurkunden.
1) Ludwig das Kiud. Bühmer-Müh Ibacher, Reg. 2006. Unvollstäudige
Absdnift laee. XVn. aus den Salbuch £ 24 (bis: divioi amoris soccensa
tndidit).
3) Kad der Ebftltige. Böhmer, B«g. Karolonutt 1987. ünvoH-
ständige Abschrift saec XVII. ans dem Salbnch f. S2 (bis: ipsam sedem
tradidit).
8) Heinrich II. Stumpf, Beg. 1388. Abschriften im Transauupt
Sigmunds vgl. oben S. 310.
4) Friedrich I. Gedr. Mitteil. des Inst, für Österreich, üeschichts-
forsch. X, 299. Or.
6) Friedrich I. Stumpf, Reg. 39n. Abschrift aaec. XVDI. woU aus
den Salbuch.
6) Hsuirich Vn. Böhmer, Bsf. Htinrid VIL 280 fai Abschrift von
1717 des Tranasumpts Karls IV. (S. Xo. vS).
7) Heinric h VU. Böhmer, Beg. Heinrici VII. 524 ohne Tsgesdatum-
Or. mit X. kaL febr.
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HiteeUen.
8} Karl IT. Hitgenaii 1847 Des. 18. Bestätigung und TkanBMimpt
Ton No. 0. Vgl. Schöpflin, Alaatia flipl 2, 93 N. q. Abschrift von 1717.
9i Karl lY. Böhmer-Haber, Beg. 512. Alwchrift aaec. XYII. aus
dem Salbuch fol. 30 u. 33.
10) Sijnmind. Strassburg 1414 Juli 17. Erneuert dem Heinrich von
Audlau und (icssen Geschlecht die Keichslehen, insbesondere die Vogtei
des Thaies Andlau. Abschriften saec. XV.— XVIIL
Alle folgenden Stflcke sind in Abschriften saee. XYL— XVHI. erhalten.
11) Sigmnnd. Konslani 1415 Jnni 18. Bestitigk der Äbtiisin Sophie
▼on Andlau die Regalien and weltUeben Lehen sowie alle Privilegien.
12) Sigmund Prag 1437 Juni 18. Tnmsnmiert das D. Heiniiehs ü.
(oben No. 3 i Vgl oben S. 310.
13y Friedrich III. Chmcl, Rcij. Frid. 690. {Die No. 12, 13, 17 sind
nur in französischer Übersetzung gedruckt bei Lünig, Reichsarchiv X.\I,
121 £)
14) Friedlieh ÜL Ghmel, Reg. 1088. Bestätigung tod No. la Auch
in Absdirift saee. XV.
15) Friedrich 01 Chmei, Beg. 1095.
16) Friedrich in. Chmel, Reg. 6575.
17) Maximilian I. Mecheln 1494 Jan 27. Transsumpt von Xo. 12.
18 Maximilian I. Strasshurc^ 1507 Miirz 24. Bestätigt dvn Herren
von And lau die Privilegien, betreffend das Asylrecht für alle vom Hof-
gericht ^u iiottweil geächteten.
II. PapsturkuiidcD.
1) SOrester IL JalEft-Uwenfidd 8904. Abschrift saee. Xm.
2) Leo LK. J. L 4196. Or. Vgl. ICitt. d. Inst f. Österreich. Ge-
schieh tsforsch. V, 141 ff.
3) Viktor II. J.-L.4349. Absc hrift saee XVHL wohl aus dem Malbuch.
4) Calixt II. J.-L. 7130. Abschrift saee. XVIU. wohl aus dem
Salbuch.
5) Innocenz U. J.-L. 7706. Or. mit Data Pisis IHL idns innü,
indictione Xm, ineaniationis dominieae anno MCXXXYII (1 an der n ist
korrigiert)i pontificatos amto Vto (dahinter Ueine Basar; es scheint YI^
Torher gestanden sn haben).
6) Gregor IX. Reate 1232 Apr 2. Erlaubt dem Bischof von Strass-
burg, das St. Stephanskloster in Strassburer zu reformieren unil dort die
Cistcr/ienserregel einzuführen. £x parte tuA frater. Abschrift saee*
XVlll. wohl atis (lern Salbuch.
7) Gregor iX. Reate 1232 Apr. 2. Desgl. in Betreff des Klosters
Eschan. Es parte tua frater. Abschrift saee. XTIH wohl ans dem
Salboch.
8) Alexander lY. Viterbo 1268 Apr. 18. Bewilligt der Abtei And-
lau, dass Provisionen erledigter Pfründen nur durch pipstUches Spesial-
nandat erfolgen dürfen. Paci et tranquillitati vestre. Or.
9) Alexander IUI. Anagni 1259 Jan. 29. Bestätigt eine Urkunde
des Bischo& Heinrich III. von ätrassburg, durch die dem Kloster Uugs-
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314
Miscellen.
hofen der vom Landgraf Rudolf ?ou Uabsburg gesclmikte Hot' Soherwetter
bestatitrt wird. Devotionis fiujnnentum nobi». Or.
Hl) (ircgor X. I..you 1274 Marz 7 Bestätigt llugshoten alle durch
pupsll. und kai-erl. Urkunden erteilten Freiheiten. Cum a nobis petitur. Ör.
11) Gregor X. Lyon 1274 Apr 13 Gestattet dem Abt und Kon-
jeat von Hugihofeo, durch Erbreeht läiieD fnkm. Biüdeni müXkoäib
beweglidie ond nnbewcgliehe Güter, mit AmmhiBe T«m Lehen, an akh
ni nehmen. Devütfonifl veetre precibiu inolinntL Or.
12) Gregor X Lyon 1274 Okt. 23 Befreit den Jobannitefonien TOn
der Leistung des Zehnten i= Polthast 20M2. 20946). IpS» n08 cogit
Abschrift baec. XVIIL
13) Johann XXL Yiterbo 1277 Marz 11. = No. 11. DeYOtionis vestre
precibuä inclinati. Or.
14) Nikolaus III. Rom 1279 No?. 13. s No. 10. Cum a nobii
Petitor. Or.
16) Nikolaus m. Rom lit79 Not. 18. Bestätigt dem Kloeter Hag»>
hoftn ältere privilegia et imUilgcntiae. deren man sieh propter Bimidid-
tatem et iuris ignorantiam nicht bedient hatte. Cum sicut ex parte Or.
16) Nikolaus IlL Rom 128() Apr 27. Bestätigt dem Kloster And-
lau alle durch päpstl. und kaiserl. Urkunden erteilte Freiheiten. Seiet
aunuere sedes. Or.
17) Nikolaus IUI. Rom 1288 Okt. 25. Gestattet, dass im Kloster
Andlan bei allgemeinem Interdikt dansis iaanis Meise gelesen werde.
Devotionis vestre predbus inclinati Or.
18) Bonifaz Vin. Potthast, Reg 24110. Or.
19) Bonifitf Vm. Poithast, Reg. 25165 fai Boni&z IX. 1401 I^Iarz 7. >>
Sirasainirjh Hermtmn JUoch.
Bemerkungen zu dem Oberrheinisehen Fermelbuche. (VgK
S. Iflf.) 1) Das Formelbnch, das 0. Redlich im ersten Hefte
dieser Zeitschrift veröffentlicht hat, ist für die Forschung besonders
darum wertvoll und mit Dank gegen den Herausgeber zu begrüssen,
weil aus Urschriften über die Beziehungen der Stiidtc zum Reichs-
oberhaupt nur wenig erhalten ist. Um die richtige Würdigung der
uns neu erschlo?;sencn Quelle zu fördern, möchte icli liier einige
ergänzende Mittciluiigeu aus Urkunden des liicsigeu üoiierailaudeä-
archives machen.
YergegenwSrtigen wir uns den allgemeinen Charakter des Fonnel-
bncbes, wie ihn Bedlidi S. 6 darlegt Es ist vermntlich in Konstanz
von einem mit den städtischen Verhältnissen wohl vertrauten Manne
angelegt worden, der entweder selbst in den späteren Jahren KOaig
') Nach AbschhisH diesor I'hersicht ist das kaiserl. Bczirksarchit
durch Schenk unp in den Besitz tiuer Ab^rlnift ^&qc. X. von Böhmer*
Mühlbacher, Reg. 1635 gekommen, über die Herr Prof. Wiegand im
Neueu Archiv XXII berichten wird.
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Miscellen.
315
Rudolfs in dessen Kanzlei thätig war, oder eine der kOniglidien
Kanzlei eutstammeude Srtniniluns: benutzte.
Kennen wir eine Persünliclikoit. die zugleich zu der Stadt Kon-
stanz nnd der Kanzlei Köni^ Hildulfs entre Beziehungen luitteV Aller-
dings. Beides trifft bei Heinrich von Klingenberg'), dem bekannten
fiischof von Konstanz (1293—1306) zu. Seine Stammburg Klingen-
berg lag im Thurgau, nicht eben weit von Kontlanz. Seine Mutter
Willibnrg von Kaetell gebArte einer Familie an, die in Konstanz
Btbrgerrecht hatte. Er selbst war Domherr von Konstanz und zu-
gleich Kirchhc IT in mehreren Pfarreien des Bistums. Seit 1283 finden
wir ihn als I'rotonotar Rudolfs, seit 1286 als dessen Vizekanzler mit
den wicht iL'strn Reichsangelegenhciten beschäftigt. Das Vertrauen
des Kölligs be.sa>s er bis zu dessen Tode in uneingesehrünkteni
Masse. Alle Schriftstücke, die zwischen 1283 und 1291 aus der
königlichen Kanzlei hervorgingen, sind von ihm, oder wenigstens
■nter seiner AnMcfat entworfen worden. In sofern ist sein Anteil
an dem ans vorliegenden Formelbache gar nicht zn bezweifeln.
Gehen wir dann die einzelnen von Redlich bekannt gemachten Briefe
durch, so vennügen wir einen gewissen Zusammenhang zwischen
einigen an«: der Reilie und dem Klingenberger aufzuspüren.
In No. U S. 11 sdircibt Bischof Heinrich von Basel aus Rom an
König Rudolf. Heinrich von Klingenberg war aber auch als ■Mitglied
der GcsandtschaiL in Rom, uud wir haben die Schreiben, durch die
er dem Papste und einem Kardinal empfohlen wnrde. (Vgl* Böhmer,
Regesten Rudolfe No. 872, 879.)
No. 12 und 18 S. 17 und 18 sind nach der sehr annehmbaren
Vennutung Redlichs im Lager vor Herwartstcin ausgestellt. Dort
befeud sich auch der Klingenberger, wie Kuchimeister Kap. dO und
öl erzählt.
Da innere Gründe dafür sprechen, dass der Sammler der Briete
ein Konstanzer war, da eine Gruppe dieser Formulare der Reichs-
kanzlei entstammt, da die übrigen Gruppen uut das bischöfliche Offi-
zialat und die Bürgerschaft Bezug nehmen, liegt es nahe, diese ver-
schiedenen Erwignngen zu vereinigen und zn sagen, dass ein ans Kon-
stanz stammender, oder zum mindesten daselbst lebender Beamter
des Konstanzer Ilot'gerichts, also etwa ein Notar, dieSammlung
angelegt hat. Er erfreute sich dann wohl der Unterstützung des Bi-
schofs Heinrich, der ihm etwa in seinem f5esitz betindliche Entwüife
aus der Reichskanzlei zur Verfügung stellte. Vergessen wir dabei
nicht, dass im Anfang des 14. Jahrhunderts das geistige Leben in
Konstanz sehr rege war. Dort legte Albrecht von Hohenberg den
Grand zu seiner trefflichen juristischen Ausbildung. Auch Heinrich
<) Vgl. nehien kleuien Anftats in der Zeitschrift des Aachener 6e-
schiditsvereiiis XVII (I8V6) S. 74--88, der eine kurze ÜberBicht über das
Leben des Klingenbergers bietet. Alles was Aber seine bi^rliöfliche Re-
gierung bekannt ist, ist vollständig gesammelt in der 1. Lif't. 2. Bds. der
Regesten sur Geschichte der Bischöfe von Konstanz (Innsbruck 1894).
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316
MUcellen.
Trucliüess von Dics^seuhofen und der Notar des Hofes, Jolumn von
Ravensburg Verfasser des ansprechenden Lebensbildes des Bischofs
Nikolaus sind da zu nennen. Die bürgerlichen Kreise waren iBr
die ans Italien IcommeiMie formale fiUdoag sdir empfibigUdi. Ein
jetzt in Potersbnrg liegendes Formnlarbnch, das idi demnädut in
öffentlichen gedenke, ist wohl von einem Gliede der Familie Lind
angelegt worden. Trotzdem möchte ich es jetzt noch nicht wagen,
irgend eine bestimmte Porsönlichkeit als den Sammler dor Redlich-
scheu Formulare vorzuschlagen. Wenn einmal der zweite Hand der
Konstanzor Bischofsregesten samt Register beendet sein wird, dürfte
CS möglich sein, der Frage mit Erfolg näher zu treten.
In der Datierung des Formelbuchs können wir die Schätzung
BedUchs S. 4 mehrfaeh ergänzen.
No. 45 a 38 ist an den Magister H. von St. Gallen, Offizial des
Konstanzer Hofes, gerichtet Dieser ist sonst gut bezeugt. Von 1316
März .5 ab bis 1325 Juli 26 kommt in den Konstanzer Bischofsregesten
Magister Heinrich von St. Gallen als Chorherr des St. Johannstiftes
in Konstanz vor. 1330 bis 1332 wird derselbe als Oftizial von Kon-
stanz bezeichnet (Fontes Rer. Bern. 5, 732 No. 693 und Regg. Konst.)
und muss demnach zu gleicher Zeit Domherr gewesen sein. 1631
Jnni 16 ist Magister Johann Windlock, der spätere Bischof (1352—
1366) Offizial. Die Sammlang der zweiten Briefgruppe kann daber
nicht vor der Mitte des dritten Jahrzehnts des 14. Jabrhnnderts abge-
schlossen worden sein. Der Konstanzer Offizial, aber ohne Namen,
erscheint dann auch noch in No. 47 und 48 S. 33 und 34.
Zu einigen weiteren Stücken mögen noch kleinere üeitrfige hier
angeschlossen werden.
In No. 6. 8 ujid 14 S. 11. 13 und is ist vo;. den schwabibcben
JLandvögten die Rede, wobei Redlich auf diu Lücken unserer Kennt-
nis hinweist. Einige Aof klftrongen giebt die nachstehende Urkunde.
1292 Dez. 1. Eberhardns oomes de Gatzenellebogen, advoeatos
provinciaUs Snevie soperioris, Otto de Ossenstein index provincialis
per Alsaciam pmdentibus viris . . scnlteto . . eonsolibns nccnon civi-
bus universis Constantiensibos qaicqnid possunt commodi et honoris.
Nos quibus certi districtus a serenissimo domino Adolfo reiie Ronia-
norum et illustri domino Alberto dme Austrie nostro gulienianiiui
sunt romniis.->i, in nostram protcctionein vestros cives Constuntienses
per onines terminos uobis commissos recipimus et couductum, ad iu-
stantiam pntdenl3S viri Hogonis dieti Veneger vestri condTis ad hoc
fiuiendnm indinati In coins rei testimoninm sigilla nostra presen-
tibns doximos apponnenda. Datom Hagenonwe lad. dec. annodomini
1292. Or. Perg. Karlsruhe GLArchiv. 5 Sp. 115. Beide Siegel
hängen. Das des Grafen Eberhard ist stark beschädigt. Das des
Ochsensteiners, wohl erhalten, zeigt die (hier aufgelöste) ümsrhrift:
Sigillum Ottonis de 01is8in[8teinJ advocati sacri imperii per Alsaciam.
') Über dea Uaveosburger, einen bisher unbekamiten Chromaten vgl.
mefaie Regg. Konst. 2. Bd. No. 4680.
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Miscellen.
317
Im Sic^'elfcltlc ein nach links sprengender crewaupneter Reiter, dessen
Schild und Hehn (kis ^Val)^>en der Och^ensteiner tragen. Zwischen
der Keitertigur und dem Pferdekopl als lieizeicheu ein Adler, der
auf die Stellung des Ochsenstainen im Rddisdienst hindeutet. Vgl.
ttber i)m Bedlich S. 19 oben.
Za No. 24 S. 25 kann ich auf Crnind meiner Kenntnis der Kon-
Stanzer geistlichen Urkunden beniorken, dass die Bescheinigung eines
Weihe in den Jaliren 1293—1356 überhaupt nicht erhalten und mir
auch früher oder si)äter nicht begegnet ist. Ich lasse dafür eine
Urkunde gleichen Inhalts folgen, die Bischof Johann von Basel Ki56
Dezember 17 ausgestellt hat. Wie man sieht, ist die Formel selir
ähnlich.
13S6 DeK. 17. Johannes Del et apostolice sedis gratia episcopos
BasOiensis. Hotom fisdmns tenore presentiom nniTersis, qnod nos
sa^bato iefuiio quatoor temporom post festom beate Lade virginis
sacros ordines in Colombaria celebrantes Chunradiim Faber acolitum
ad sacros ordines subdyaconntns dnxinms promovendum sancti Spiri-
tus gratia coopcrante. Datum dicta die anno domini 1350 sigillo
nostro presentibns in]ii e>so in testimonium premissorum. — Or. Staats-
archiv Basel-Stadt (St. Peter 3132). Auf der Rückseite geringe Spuren
eines aufgedrückten roten runden Siegels. Das rergamentstück ist
28 cm lang imd 4 cm breit
In No. 23 S. 31 (dazu Ko. 41 S. 38) wird eines plebftnns Gon-
stantiensis gedacht Unter diesem ist Simon, Piarrer der 8t
Stephanskirche zu verstehen, der zuerst 1285 als solcher genannt
wird und 1325 Juli 19 noch thätig ist.
In No. 24 S. 32 ist Papst Johann XXII. gemeint, also ist 1316
der früheste Termin.
In No. .33 S. 32 ist nach Regg. Konst. 2 No. i^i) und
Bischof Gerhard IV. anzunehmen.
No. 46 S. 33 gehört in die lange StnUerledigung von 1318->1322
zwischen den Bischöfen Gerhard lY. und Rndolf m.
Karlsruhe* AI CarteUierL
2) Auf S. 34 No. ü() und 51 ist die Hede von einem novus gre-
cismus . . a magistro quondam C. cditus. Darunter i>t nun zweifel-
los der Novus grecisraus des Kuniad von Mure zu verstehen, der
dies Werk im Jahre 1244 begann. Vgl. Boddnger in Quellen and
Erörter. 9, 406 ff., wo die Einleitung Konrads zu seinem Bache mit-
geteilt ist. Konrad von More starb am da März 1281 (Rockinger
ibid. 416). Daher jene Briefe d. h. ihre Anfertigung durch den
Compilator des Forraelbuches oder meiner Grundlage, da sie gewiss
fingiert sind, nach diesem Zeitpunkt fallen mttssen.
Wien, Osicald liedlich.
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dld
MiscL'l len.
Zu Matiilas von NtlülilHirg. in meiner Abbandlung aber
Hatiiias Yon Kenenbnrg (diese Zeitsdirift N. F. a, 515) hatte ich die
Befttrchtnng aofigesprochen, dass neues Material an seiner Lebens»
gcschichte in Strassburg nicht mehr zu finden sein werde. Der nene
(fünfte) Band des Strassburper Urkiind('iil>U(lie> beweist, dass diese
Bofürebtung unbegründet war. Am meisten lntere>se unter den
neuen Stücken erregt No. 891 (zu 135(i Oktober 31). Die Stadt Strass-
burg war wegen einiger gegen die Kleriker gerichteter, in den über
suurum statutorum aufgenommenen Bestimmungen der Exkouiniuui-
kation verfielen. Die Stadt hob non die sfimmtUchen gegen Geist*
liehe gerichteten Statuten anf. Zn der entscheidenden Verhandinng
berief der Bischof Johann von Strassbnrg eine Menge von Geistlichen
und Rechtsgelehrten, damit sie ihm Bat erteilten, vnter ihnen ist auch
magister Mathyas de Nüwenburg. Er wird zum zweiten M:ile in
derselben l rkuude als Zeoge des Notars und 2war ausdrücklicli als
juris peritus erwähnt.
Derselbe Band enthält noch weitere bisher unbekannte Stücke.
In No. 115 vom 15. März 1343 ist Mathias de Nüwenburg clericus
reverendi patris domini . . Bertholdi episcopi Arg. biscbfiflicher
Kommissar^ als die Nonnen von St Stephan erüfiren, es sei bei ihnen
Recht, dass die Frauen weder den COlibat geloben noch auf ihr
Ki^'cntum verziclitcn. In No. 172 (1318 August 7) ist magister Mathias
de N. Zcui.M' «ler Äbtissin von St. Steplian bei Anwendung ii
Keelites de.^ Kli>stcrs. Auch die neu bekannt gewordenen Stiirkc
beweisen wieder, da>>s Mathias ein Vertrauensmann der beiden
Bischöfe Berthold und Johann und ein hochangesehener liechtskenner
war. In Briefen des Bischofs Johann an die Stadt (No. 474 und 475)
erscheint weiter ein meister Mathis, es handelt sich da am einen Streit
zwischen einem Johann Bölre, der eine PfirOnde an 8t. Thomas in
Strassbur:; l» uispruchte, und diesem Stifte. Die beiden Stücke ent-
behren In lalu esdatierung. der Herausgeber, der im Hegister gleich-
falls diese Steile auf unsern Mathias hc/ielit, brin^^t sie zum Jahre
l.T>^>. wollin '-ie in der That wohl unzweilelhatt gehören. Ks ist also
dieses Julu ila?. letzte, in dem wir Mathias nach weisen können. Das
ist für die Krage bedeutsam, ob die in den Handschriften A und U
erhaltene Fortsetzung der Chronik, welche bis Ende 1356 reicht, von
Mathias herrflhrt oder nicht Es ist jetzt wohl kein Zweifel mehr,
dass er anch der Verfasser dieser Fortsetzung ist.
Meine Meinung, dass Mathias und nicht Albrecht von Hohenberg
der Chronist sei, ist nun wohl so gut bewiesen, «hiss weitere Gründe
ttbertlüssig sein könnten. I>oeh icli will noch zwei neue bieten.
Albrcclit von Ilohenberti erscheint in dem ^Mn/en Bande des IJr-
kundenbuclies nur in den beiden Landfrieden von l.S.S^^ als Landvogt
und wird in einer Urkunde der Stadt Horb von 1359 erwähnt
(No. 470), damals war er aber schon Bischof von Freising. Man
sieht, wie gering die thatsftchlichen Beziehungen Albrechts zum Elsass
waren.
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Iftiseellen.
319
Die Beziehungen zu den Bucheckern, welche sich in der Chronik
linden, sind schon öfters, auch von mir hervorgehoben. Kvst }>ei
neuer Durcharhcitunc: sehe ich, (la->a iiurh die Verwandten der Buch-
ecker in der Chionik bevorzugt sind. Eine Schwester der Buchecker
war an Ulrich von Sigpaa yennihlt, dia Tooliter Sasanna ward« die
Gemahliw des in dOT Chronik vielgenannten Grafen Eberhard von
Kyl»arg.^Der Bruder Sa8anna*8 Ulrich Ton Signan iiar Dompropst
in Strassburff. a. Bruder Bcrthold Domherr und nach Xo. VM rector
ecclesiae in Nümburs Constant. diocesis Diese Angabe würde auf
K i in burtr am Kaiserstuhle zu deuten sein: aliein sie ist uns aus einer
päpstlichen Urkunde überliefert, die auch aus dem OfHzial Schuerlin
einen Stoherlin macht. Sollte der Signauer Pfarroktor in der Hei-
mat des Mathias gewescu äein, wie stand es damals mit dem Patro«
nat der Kirche von Keneaburg am RheineV Gab es vielleicht schon
Altere Beziehungen zwischen Neuenburg und den Bacheckern?
Des Geschichtsschreibers Sohn gehörte dami zu den Genossen
des Dompropstes Johann von Kiburg, welche 1370 dessen G^ner den
Domdechantcn Johann von Ochsenstein mitten in Strassbarg gefoogen
nahmen uml nach der Burg Windeck führten.
Im TiChon oiM heiut Mathias und sein Sohn als ein Fivnnil der
im Stra^sburger Domkapitel bestehenden schweizerischen Clique, die
auch in der Chronik ebenso bevorzugt ist. Ä. Schläfe.
^ ' Litteraturnotizeii.
An \ erötfentiichun;:eii der badischen historischen Kom-
mission sind erscliKTipri :
Oberbadis( lies G('.s( Ii 1 'chterbucb, bearbeitet von J.
Kindler von Knobloch. Erster Band. 4. Lieferung (von
Trochtelfio^en — von Ettendorf).
Die lan^'e erwartete Fortsetzung des Urk undenbuchc> der
Stadt Stras>buri( liegt nunmehr in dem in zwei stattlichen llalb-
bänden ansiroL'ohojien fünften Bande vor. Er enthält beaibeitet
von Hans Wille uml lieorg Wolfram: Politische Urkunden
von 1332—1380. (4". 1128 Seileu.) Durch Wolfram s. Übersiedlung
nach Metz wurde es ihm unmöglich, den 1883 begonnenen Band zu
vollenden, Wittes Überarbeitung beghmt mit dem 17. Bogen. Das
Begister ist ganz sein Werk. Dieser Bend bringt vielleicht noch
mehr als seine Vorgänger dem Leser zum Bewusstseiu, dass das
mittelalterliche Strassburg die Hauptstadt der oberrheinischen Tief-
ebene war. Kine länirere Anzeige wird man daher wohl ^'Cstatten.
Die Urkunden führen uns durch die überaus bewegten Zeiten des
Judenmordes, der beiden Einfälle der „Engländer" unter dem Erz-
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320
Litteraturnotizen.
priester und Kiiguciraud vou Coucy, der beftigeu Kample um den
Strassbnrger Bischo&tnU, des dentscheii ThroostrdtoB, des Kampfes
mit der Kurie und endlich bis in die Tage des Schismas. So viel-
fitch diese Themata anch behandelt sind, flberall bringt der Band
neuen wertvollen Stoff herbei.
Eine Fülle von Bündnissen. Landfrieden, Friedenschlüssen, Ur-
fehden, politi^rlio Missiven. Korresjwndenzen mit befreundeten Städten
oder Bürgern, welche hie und da bereits den Charakter von Zeitungen
tragen, u. a. m., ist vereinigt. Unter diesen ])olitischen Aktenstücken
erregen besonderes Interesse die Mitteilungen über an Jaden an-
gestellte YerhOre ttber Bnmnenvergifimig. Einige waren ja schon
von Schilter gedreckt (so No. 182, wo SdiUter Zeringen statt Zo-
vingen las), üngedruckt waren aber die Aussagen aus Freil)ai^,
Waldkirch, O])orehnheini, Kenzingen, Breisach, Offenburg. Scldott-
stadt und B;\<o]. Sie führen nn«; die fiol)erhaft erregte Zeit des Fest-
jahres vor Augen. >»ehr interessant sind die .Tndenbriefe No. 3?5.
No. 88 (Aufnahme), No. 12()3 (.Judenordnung t. Die /ahlreichen Fehdoa
jener Tage, sowie die Landfriedeusbestrebungen erhalten vielfach
neue Belenchtong, so anch der Kam]if der Stadt Freibnrg wider seine
Grafen. Bei der Fehde um Windeck erfohren wir in No. 991 IF., wie
viel an Frachten nnd Wein eine mittelalterliche Borg enthielt Aach
für die innere politische Geschichte der Nachbargebiete bietet der
Band viel Wertvolles, so No. 113 ein Verzeichnis der verpfiindetcn
Bistumsgüter, No. 733 ebenso der linb^bnrdschen Pfandschaften.
Die Stücke zur (Tcscliirlitc der Markgrafen von Baden sind wohl
ausnahmslos in den Fester'scliLMi Kegesteu venvertet. In No. 829 ist
Z. 32 graben der Ortsname Gruben.
Auf die reichen Beiträge zur Handelsgeschichte sei nebenbei
hingewiesen, fast eben so reich ist der Ertrag für die kirchliche Ge-
schichte. Eine grosse Zahl von Statuten geben ans von dem mannig-
fachen Leben der Strassburger Stifter nnd Klöster Kunde von dem
hochadligcn Domka])iteK von <lem arg verweltlichten Frauonllo^tor
St. Stephan, dessen Nonnen dn^. Rc(dit hoanspniolioii. ^irh sjniter zu
verheiraten, von den Bettelordcn und den ihnen zugewandten Fraucn-
klüstern. Besonderes Interesse werden die höchst eigeutiinilichen
Beziehungen Rulmann Merswins zu Grünenwerth, Kl. Altorf und den
Johannitern erregen. Seine Grflndnng ist ebenso exceptionell organi*
siert, wie er selbst sich von seinen Zeitgenossen unterscheidet Wei-
teres über ihn und die Art, wie er sein Vermögen als Bankier er-
warb, wird wohl aus den Privaturkunden sich s. Z. ergeben- Eine
Reihe von Ahl:i^^]»riefcn fand Aufnahme. No. 276 bringt Nachrichten
über die Doraschule von Strasshin t;. Das Regest zu No. 280: „Der
Franziskanerprovinzial Rudolf verspricht dem Strassburger Stadt-
schreiber Walther für die guten Dienste, die dieser dem Orden ge-
leistet hat, die Ilälfte sämtlicher in Alemannicn dem Orden bei ge-
wissen Gelegenheiten gemachter Geschenke** ftlhrt in die Lrre. Der
Stadtschreiber erhält Anteil an den Yon den BrQdem der Ordens-
proTinz erworbenen göttlichen Gnaden. Sehr interessant ist Ko. 561,
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litteratoniotiMii.
321
wo die Beschwerden zusammenj^estellt sind, welche das geistliche
Gericht wegen Einschränkung seiner Thätifjkeit führen zu dürfen
glaubte — ein unscheinbares, aber sehr wertvolles Aktenstttck! Für
das Leben hervorragender Strassburger bringt dieser Band gleich-
falls manchen neuen Aulschluss. Bez. Mathias von Neuenbürg vcr-
weiae ieh auf obige Hiaielle (8. 318). Die sicfa anf Closener beziehende
No. 610 war mir, als ich a. Z. Aber Cloeeners Leben adurieb, nocli
unbekannt. Die Familie der Mftnaterbanmeister, wie die Oeflefaichte
des Münsterbanes ist fast nur durch schon von mir s. Z. benutzte
Urkunden vortreten: In No. 84 der Kcchnungsablage des Franen-
hauises ist meister Ger. zu meister Gerlach zu ergänzen, statt meister
Johans Wintin ist Winlin zu lesen. No. 1273 bietet ein ziemlich ge-
naues Inventar des Frauenwerkes.
Die Strassburger Verfassungsgeschich Lc hat vielleicht den meisten
Gewinn. Der Band hebt mit dem TerhOre ttber das G^chölle der Zorn
und Mttlnbeim an, meine Arbeit (d. Z. NF. Bd. $) war wohl bei der
DmcUegnng noch nieht ersehienen, sonst wfire das Kopfregest wobl
anders gefasst worden. Gegen Ende des Bandes begegnen die zahl-
reichen Aktenstücke über den Streit der Roslioiin und Rebstock.
Sehr zahlreich sind Ratsverordnungen, Notizen über Ratstractanda,
interessante Aufzeichnungen über Kricgsrustungen und Ausbürger
(No. 4(Hj und 531), Münzordnungen, Schwürbriefc, AmtsänderunL^en.
Am reichsten ist das Material zur Geschichte der Zünfte, es iiuucn
freilich SehmoUer nnd Meyer die Akten der Weber, Tncher und
Goldschmiedeziinft bereits heransgegeben. Doch ist anch von den
flbrigen Zünften reiches Material erhalten. Ein henUfochesUnünmi
dürfte der Streit der Strassburger und Hagenauer Weinleute um ihr
Wappen bieten, und das schon 1H57! Vgl. No. 417 nnd 42(5. Leider
ist das Zunftsiegel von Hagenau nicht besehriobea, wie überhaupt
die Siegel auch in diesem Rande nicht beschrieben sind. Es ist
geradezu ein Bedüitnis nach einem elsässischeu Siegehvorke vor-
lianden. Bei dem regen historischen Sinne, der im Elsasse herrscht,
glaube ich, dass diese Anregung früher oder sp&ter befolgt werden
wird. Der jetzige Znstand ist unhaltbar.
Mit diesen Andeutungen kann ich natürlich nicht entfernt den
reichen Inhalt des Bandes charakterisieren. So nberaus reiche archi-
valische Quellen, wie Strassburg, hat kaum eine andere deutsche
Stadt; und hinter fast keiner tritt sie an geschichtlicher Bedeutung
zurück. Zum Register habe ich manche Korrekturen der Orts-
bestimmungen anzubringen; Yier 15 Jahre auf einem 1^'elde arbeitet,
kennt es besser, als einer, der es erst 6 Jahre bestellt; ich eriiebe also
keinen Tadel Von den Ortsbestimmnngen abgesehen ist das Register
Torfrefflich gearbeitet, ich habe iast keine anderen Fehler gesehen,
nur Erlewin von Dambach ist falsch als Domdekan eingereiht. Ampts
ist Ems, Vorarlberg. Bumc ist nicht bei Schlettstadt , sondern an
dar Pfälzer (rrcnze, Königsfelden ist das Kloster bei Brugg, Kürn-
berg die Burgruine bez. Herrschaft bei Kenzingen, die von Tegernau
sind bei Schopf heim, nicht bei St. Galleu zu Hause, die von Totti-
ZeitBcbr. f. G««ch. il. Ob«iTb. N. W. XI. 2. 21
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322
LiUeraturnotusen.
kofeu nicht aus dem Kauton Thurgau, sondern ein FreiViurger fic-
schlecht, die Trachentels sind eher im Bcruisclien al» im Sieben-
gebirge zu suchen, die von Ellerbach sind keine Österieiciier, sondern
Ton £rbach, wllit. OA* Ehingen, die FaUcenstein genannt Ton Bam-
stein gehören in den Schwarzwald bei Schramberg. FeltAr ist das
bekannte abgeg. Vallator bei Schwarzach , der Hornbergische Tum
an der Gutach lag nicht an dem Nebenflusse der Elz, sondern an
dem Nebenflusse der Kinzig: Lichtenfels ist nicht nordöstl. von Bam-
berg, sondern in llohenzoUern; die Senn von MiinvinL'en nannten
sich nicht nach »leia württembergisi hen, sondern dem schweizerischen
M., Ko.seuowe ist Rosna in Ilohenzüllern, auf welches Rotenburg
194, 40 zu beziehen, lässt sich nur nach den nicht beschiiebenen
Siegeln bestimmen, bei den Schönau ist schon im Text der Beiname
Hüms in Hüms verderbt, bei Schwarzenberg ist das Firagezeichen
der Deutung zu streichen, Seimen ist unzweifelhaft Septimer, unter
Steinaeh ist Ncrkarsteinach zu verstehen, Strubcncich ist die Mal-
statte (1 'S Landgerichts Stühlingen, Susenhart ist das Gebiet der
Hcrr-ehaft Susemberg, die Burg l'escnberg lag bei Breisaeh. das
Kloster Wettingen liegt im Kanton Aargau, nicht bei V\m. die zu
dem Wiger waren ein Zweig der F reiburger Schnewiin, der bekannte
Wolf von Wunnenstein bleibt unerklärt.
Mit diesem Bande ist das monumentale Werk wieder ein gutes
Stück vorwärts gekommen, auf dem Umschhige werden als im Drucke
befindlich bezeichnet der noch ausstehende Band IV, 1 (mit den
Nachträgen zu I — III und dem Register zu II, III und IV, 1) und
Band VI (Politische T>kimden von 1381 — MOT). Ausserdem ist ein
YII. Band angekündigt mit privatrechtlicheu Urkunden von — 1400.
A. Schulte.
Vor Kurzem .sind zwei treffliche Werke zur Gtschiihte des
Bnrgenbaus erdchieneu, welche unsere Gegenden berühren. Das spe-
ziellere ist: Ferdinand Wibel: Die alte Burg Wertheim am
Main und die ehemaligen Befestigungen der Stadt Mit 1 Titelbild
und 133 Abbildungen im Text. Freiburg J. C B. Mohr, XVI u. 370 a
Wohl keine deutsche Burg hat ein so prächtiges W^erk ans der Liebe
einer Familie erstehen sehen, welche vier Generationen hindurch <lie
Ruinen studiert liat. Mit ausserordentlicher Sorgfalt ist der scheinl)ar
unbedeutendste Rest untersucht und unter Zuhilfenahme von Akten
und Abbildungen eine minutiöse Baugeschichte verfasst, welche von
einer FflUe von Zeichnungen, Bissen und Rekoustruktionsversucheu
begleitet ist Wenn wir Yom Heidelberger Schlosse, der Wartburg
und der Burg Gleiberg absehen, giebt es keine Burg, die eine gleich
▼ortreffliehe Darstellung in Bild und W^ort gefunden hätte, und
nirgendswo hat eine einzige Familie einer Burg solche Liebe und
solche Opfer gewidmet , wie das hier der Fall i^t. Das Buch bietet
neben einer Darstellung und Baugeschichtc der einzelnen Teile
auch eine allgemeine Entwicklungsgeschichte der Burg, wobei der
Verf. für die verschiedenen Perioden Rekonstruktionsversuche giebt.
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Litterat urnotizen.
323
welche sehr aui-chaulich sind. Unter Heranziehung allen donk]»aren
Materiales wird eiae sorgfältige Datierung jeden Bauteiles, jeder
Umändenmg angestrebt Für welche deutsche Bm-g giebt es der-
artiges in solchem Umfange? Zahllose Schwierigkeiten waren mit
einem bescheidenen Matcriale zu lösen. Eine der Einleitnng an-
gehängte Notiz Avondct sich gegen das gleich zu erwähnende
Werk Pipers, wo zum Teil andere Datierungen ^on^eben sind.
Herr Piper hat niieli ?el)etcn. mitzuteilen, dass er bezüglich der
Bauzeit des ,,Hol(lerturniev'- und der ^Citadelle" seine von Herrn
\Yibel abweichende Meinung durchaui. autrecht erhalte und sich
eine nfthere Begründung derselben vorbehalte. Die Differenz der
beiden Anschannngen liegt vor allem darin, dass Piper die jen-
seits der Schlacht vorgeschobenen Werke, — es handelt sich mn
drei Basteien — fBr Werke des 16. Jahrhunderts hält, welche durch-
aus ftlr den fiobrauch der PulverwafFen bc^tinmit seien, wahrend
NVibel da-^; obere Bollwerk f^ar bis 13H^/5 herautrücken zu kiinnen
glaubt. Hat er mit ^?einer Ansicht Kecht, — ich möchte mich
jedes eigenen l'rteils enthalten - gehört dieses "Werk der Über-
gaugszeit von der Armbrust zum Geschütz an, und ist diese wirk-
lich SO weit zorttckzndatieren, so eilt der Wertheimer Bau der
ttbiigen Entwicklung fast um ein Jahrhundert vorauf. Wibel stützt
sich bei seiner Datierung auf das Inventar der Burg Schweinburg
von 1488, wo allerdings ttberraschend viel l 'eucnvafFen erwähnt wer-
den, nnd auf den Zusammenbanfj mit den Stadtbefestigungen. Die
Fr;»'it' läs«;t «^icli ni. E. nur aut (irnud vergleichenden Studiums einer
gi (f>seren Zahl von Basteibauten, der Schiessscharten derselben u. s. w.
entscheiden. In diesen vorgeschobenen Werken scheint bereits einem
schweren artilleristischen Angriff Rechnung getragen, das halte auch
ich für 1400 für unmöglich. Das Prinzip der mittelalterlichen Be-
festigung, den Feind zu flbmrfaOhen, ist verlassen. In der fVage
stehen Gründe wider Gründe und allerdings ist die Frage nicht
gleichgiltig. Ist sie in Wibels Sinn zu beantworten, so ist der
Schöpfer der oberen Bastei der Schö])fer der Betest iLTunir'^knnst,
welche sich nach den Feuerwaffen einrichtet, — In vortreti" lieber Weise
ist die Bau£?esrliiclite des Palas, der Kapelle und der übrigen Wohn-
gebäude ausguiührt, wie überhaupt, auch wenn der Verf. die vor-
geschobenen Werke wie den Holderturm zu weit zurQckdatieren
sollte, das Werk einem Jeden, der selbst Burgen näher untersuchen
will, als ein Huster sorgfilltiger und eindringlicher Arbeit empfohlen
werden kann. An Liebe zur Sache, an Peinlichkeit der Untersuchung
und Opferwilligkeit Avird schwerlich irgend Jemand dem Verf. gleich-
kommen. Man ist ihm zu tiefem Danke verbunden. Sehr erfreulich
ist es zu hören, dass eine sinngemässe Rostauration einzelner Teile
seitens der Besitzer, der Fürsten von Luwenstciu, in Aussicht ge-
nommen ist.
Das allgemeinere Werk, J>ie Burgenkunde. Forschungen Aber
gesamtes Bauwesen und Geschichte der Burgen innerhalb des deut-
fldien Sprachgebiete8% von Otto Piper (Mflnchen, Ackermann XV
21*
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324
Litieraiarnotizen.
und 830 S. mit 621 Abbilduugcu; bcruiit aui omcr so ausgedehnten
Kenntnis der Bargen, wie sie bisher Nteauad iMsass. Schon daraus
ergiebt sieb, dass der Verf. viel weniger abbftngig ist von lokalen
Beobaehtiuigen, viel weniger Ge&hr läuft, Qesetie nnd Segeln zn
finden, wo es keine gicbt. Das Buch durchzieht detin auch ein
nüchterner, verständiger Geist, der mit allen „Theorien" streng ins
Gericht geht. Er bekämpft die Unterscheidungen irischen Dynasten-
und Dienstmannenburgeii, die Stilarten, wie sie Näher lokal fest-
stellen zu können f;laui>tc, u. a. mehr. Der Verf. betont die reiche
Mannigfaltigkeit des Üurgcubaues, die Bedeutung der natüi'licheu
Bedingungen nnd findet daher auch keine: »Kormalbnrgen". Der Po-
lemik gegen Leo, Krieg von Hochfelden, von Cohansen, Schölts,
Nfiher, Essenwein v. a. ist ein vielleicht zn weiter Ranm gegönnt,
aber unzweifelhaft hat Piper die Forschung selir erheblich gefördert
und durchaus auf den Boden nüchterner Betrachtung gefesselt. Seine
Stellung in einigen wichtigen Fragen sei hier wenigstens berührt.
lh\>s Piper die noch immer spukende Lohre Mone's und Krieg's von
den Ivimcrtürmcn abweist, war zu erwarten, doch weist er auch die
extremen iUischauuugcn der „Germanisten" zurück. Die lieiden-
maner anf dem Odilienbcrg, die zu Lindau bezeichnet er als rOmisch.
Die sorgfiütige Untennchnng der römischen nnd mittelalterlichen
Manertechnik zeigt, dass es äusserst schwer ist, sichere Unterscheid
düngen zu machen; die mittelalterliche hat sich eben aus der römi-
schen entwickelt. Der Zweck der Buckelquadern wird dahin be-timiut,
dasss sie weder ausschliesslich deshalb verwandt \snnlcii. um »las
Ilinanf.-cliiclien von Leitern zu verhindern, noch den auliiie','ciiilc]i hlein-
kugeln einen Winkel darzubieten, also deren Kraft zu veiininderu,
sondern dass man sich begnügte die Borden zu bemeisscln, weil man
dann den Stein an Lot nnd Band, d. h. richtig anfinanem konnte.
Bei der Untersnchnng der Steinmetzzeichen wird Rziba znrQck-
gewiesen, doch befiriedigt mich der yiositive Teil weniger. Die Ka-
pitel 6 — 19 behandeln die einzelnen Teile der Burg. Piper hält an
der Bezeichnung Bergfried fest, schreibt aber, weil es sich um ein
fremdes Lehcuwort handelt: lierclifrit, also weder romanisch noch
deutscii. Ich sehe nicht ein, wnnim man nicht Bergfried, auch wenn
diese Schreibung eine falsche Deutung enthielte, schreiben soll. Für
unsere Gegend hat besondere Bedeutung die Untersuchung der Schild-
mavem, der WohntOrme n. a. mehr. Das Kap. 20 behandelt die
Wasserburg, 21 die Höhlen nnd ansgehanenen Borgen (daronter Fal-
kenstein, Fleckenstein u. a. ans den Nordvogesen) dann wird die
GesamtUÜage, Ganerlien])urgen besprochen, endlich die Frage, ob
es BurgffiDgroppen gab. Gerade in diesem letzten Kapitel ist das
Gebiet dieser Zeitschrift ganz eingehend berücksichtigt, wie über-
haupt die elsässischen. pfälzischen, nordhudischen, wie die des ßoden-
seegebietes besonders eingehend behandelt sind. Trifels, Uochkönigs-
borg, Landsberg, aber auch Wertheim, Homberg, Mägdeberg, Bod-
man sind wohl am eingehendsten besproeben. Der zweite Teil des
Welkes besteht ans einem deutschen Biirg(-niinen)*Lexikon, wo Aber
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*
littentamotittn. 325
annähernd 3000 Borgen kurze Notizen gegeben sind; nicht zn flber-
sehen sind die Hinweise auf den systematischen Teil. Ein Mangel
des hochverdienstlirhen Buches ist nrben fioii (namentlich in Eigen-
namen zahlreichen) Druckfehlern der Mangel von Unterschriften
anter die Skizzen, wie ein Register zu denselben. Den Grundriss
Ton Trifels mass man z. B. lange suchen, ehe man ihn unter Fi-
gur 573 findet.
In seiner „Münzgeschichte der Schweiz" (Genf, Stroehlin.
1896. XII 4-184 S. 50 Tafeln) behandelt Leodegar Coraggioni auf
S. 149 und 150 des Anhangs ganz kurz die Münzen des Bistums und
der Stadt Konstanz. Dazu gehört die Tafel 49 und die Erkläning
8. 188L Die Begesten der Bischöfe Ton Konstanz scheinen dem Yer-
fasser, nnch einigen Verweisen zn schUessen, nnbekannt zn sein,
finden sich auch nicht im Quellenveneichms. Ebenda vermisst man
das Archiv für Brakteatenlrande. A> C,
Im Jahrbnch der K. K. Heraldischen GeseUschalt „Adler*, Nene
Folge Bd. 5 ond 6 (Wim 1896), 896-^ veröffentlicht Alfred Bitte-
Anthony von Siegenfeld „die Wappenbriefe und Standes-
erhebungen des römischen Königs Ruprecht von der Pfalz"
auf Grund der in Wien befindlichen Roichsregi^^traturbttcher; kurze
Erläuterungen und Beschreibungen der Wappen sind beigefügt. In
das Gebiet dieser Zeitschrift gehören vor allem die Urkunden vom
25- März 1408, betr. die Verleihung eines leider nicht wie sonst ge-
schilderten Wappens an die Konstanzcr Familie von Schwarzach,
imd vom U. September 1406 Ar Peter Bickenbach, ebenftUs Borger
der Beichsstadt am Bodensee. Ob das Diplom vom 18. Januar 1408
auf ein Mitglied des Sdralthaisdschen Geschlechts — in der Ge-
schichte der Konstaazer Historiographie hat es einen gnten Klang
^ sich bezieht, rnoss dahingestellt bleiben. A, Werminghoff,
In den Forschungen zur brandenburg. und preuss. Geschichte?
(Leipzig 1895), 301 f. verzeichnet A. Cartellieri einige Urkunden
des Karlsruher General-Landesarchivs von und fllr Kurfürst Al-
brecht Achilles aus den Jahren 1462—1475; knappe £^lftuterungen
ond Ortsbesümmongen sind beigefügt. A. >r.
Das unlängst ausgegebene Heft der „Mitteilungen des Instituts
lür üsLerr. Geschichtsforschung'* Bd. 17, S. 71—106 bringt einen Auf-
satz von M. Mayr-Adlwang aber ^xpensenrechnongen fttr pApst-
liche Provisionsbnllen des 15. Jahrtmnderts.*' Ans swei Bfinden der
Libri ddla eamera apostoliea verOtetUcht und erlSntert der Verl
alle aus den Jahren 1468 und 1481 stammenden Zusammenstellungen
derjenigen Ausgaben, welche fOr päpstliche Provisionsbullen seitens
deutscher (ond teteneichischer) £mpfibiger gemacht werden mossten;
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Litteraturnotisen.
einige Ergänzungen sind Ilandscliriffen des Innsbrucker Statthalterei-
arcliiv» entnommen. Eine lieüie jener U berbicliteu berührt das Ge-
biet dieser Zeitsdirift, eo vor aUem die $m dem Jahre 1463 (S. 91
No. 1) fttr die Bestätigung Borkards IL von Konstanz, die seine
Sachwalter, Gebhard Sattler (so ist für ^Saceter" zu lesen, vgl. S. 98;
naeh einer Urkunde vom 20. August 1459 im Frauenfclder Kopial-
buili des Stifts Bischofszcll f. ir»2a war er Magister, Doctor decre-
torum und Donilierr /u lv*)nstanz) und Georg Winterstctter, bei
der päpstlichen Kammer einreichten. Andere des nämlichen Jahres
beziehen sich auf die Abteien St. Gallen (S. 92 No. 2) und Rei-
chenau (S. 93 No. 3), solche des Jahres 1481 aul" Strassburg (S. 102
Ko. 12) und Wertheim (S. 99 No. 14). Ungewiss bidbt hei No. 7 auf
S. 94 die Zuweisung cüeser Kostenberechnung zu einer bestimmten
Kirche. Prae]>ositus et capitulum ccclesiac s. Mauritii in „Ralingen*
Constanc. dioc. bezeichnen unfraglich das Koliegiatstift zu Ehingen,
die Grttndung der Hohenberger ivgl. die Bestätigungsurkunde des
Bischofs Heinrich III. vom 12, August 1362 bei Srhmid, Monum.
Hohenbergica ö(^M') No. 563). Anders steht es iml der pnrocliialis
ecclesia s. Lauixncii in „Triengeu". Man mochte au die i'iurrlcirche
zu Triengen im Kanton Luzem denken, deren Patron ich allerdings
nicht ermittehi konnte; immerhin spricht gegen diese Vermutung die
weite Entfernung des Ortes von dem Stifte am Neckar, dem die
Kircbe inkorporiert worden ist. Auch die Lesart ^Ehingen*' ist aus-
geschlossen; denn eine Urkunde des Bischofs Otto IV. vom 20. Juni
1 182 Riegger. Analect. Acad. Friburg. 217) beweist, dnss die Kirche
zu Ehingen damals durch Papst Sixtus IV. der Freiburger Universi-
tät inkorporiert war. Noch andere Varianten wie Thiengen oder
Thengen wage ich nicht vorzuschlagen, ehe nicht die Patrone in allen
diesen Orten zu bestimmen sind. A, Werminghoff.
Als erstes Stück des dreizehnten Jahrgangs der Schriften des
Vereins fftr Refoxraationsgeschichte (No. 50) hat Ernst Götzinger
ein sehr anziehendes und angenelun zu lesendes Lehensbild des
„Joachim Vadian, Reformators und Geschichtschreibers
von St Gallen" veröffentlicht. (Halle, Niemeyer. 1895. 73 S.) Der
Hauptwert der Darstellung liegt naturgcmäss auf der recht wohl ge-
lungenen Schilderung der ?er<;ünlichkeit von NVatt's, aber auch sonst
bietet der Verfasser dem oberrheinischen Forscher manch \NilIkomme-
neu Fingerzeig. A, C\
Als 16. Band der ^Quellen der Schweizer Geschichte, heraus-
gegeben von der Allgemeinen geschichtsforschenden Gesellschaft der
Schweiz" (Basel 188r» Verlag von Adolf Cicring. Band 15 erscheint
später) sind soeben Akten über die diplomatischen Beziehun-
gen der römischen Kurie zu der Scliweiz ir)12 — 1.532, heraus-
gegeben von Kaspar Wirz erschienen (LI u. 534 S. 8"). Nächst
den für die Schweizergeschichte des 16. Jahdiunderts sehr wichtigen
AktenstAcken ist die Publikation des allen deutschen Benfltzem der
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litteraturnutizeu.
327
Römischen Archive uiul Bibliotheken als ebenso wohloriuntierten wie
gefHUigen schweizerischen Gelehrten, der seit 1891 seine ganze Zeit
ond Eraflb der Dnrchforschnng der in der Ewigen Stadt befindlichen
fast nnerschöpflichen Materialien für die Geschichte der Schweiz
widmet, besonders wertA tll durch die in der umfangreichen Einlei-
tung ontlinitenen .austilln iirlion ^Mitteilungen über die nestandc der
italienischen, in erster Reihe der runiischen Arcliive und Bibliotheken.
Jeder, den seine Studien in diese reielien Sniiimlniifjfen führen, kann
aus den Darlegungen von Wirz nüt/liclie lideiiiung und brauchbare
Winke schöpfen. Mit vollem Becht spricht sich C. Wirz rückhaltlos
anerkennend Ober die Liberalität ans, mit welcher man in ganz
Italien in staatlichen wie kommunalen Archiven den Benutzern ent^
gegenkoinmt, eine Anerkennung, die — wie Schreiber dieses ans
niehrfaciier eigener Erfahrung dankbar zu bestätigen vermag — in
erster Reihe und im höchsten ^la^se der Verwaltung des Vatikani-
sclien Archives und der Vatikani>rl!t'n Bibliothek gebührt. .Tedr
Vermehrung unserer Kenntnisse auf (ieu weitesten Ocbicten der (je-
bchichtswissenschaft musis die dankbare Verehrung fUr die lloch-
sinnigkeit Leos XUL ond das Verständnis, mit welchem die Organe
seiner gelehrten Sammlangen den Intentionen des Heiligen Täters
entsprechen, von Neuem bekräftigen. v, Weeeft.
In der Zeitschrift für Kirchengeschichte, herausgegeben von
Brieger und Bess, 16 (Gotha 1896), 470—499 beginnt W. Friedens-
burg die Veröffentlichung von Beiträgen zum Briefwechsel der
katholischen Gelehrten Deutschlands im Reformations-
zeitalter, die in der Ausgabe der Nuntiaturberichte keinen Platz
finden konnten. Ihr erster bis jetzt vorliegender Teil bringt Briefe
von und an Ludwig Ber (vgl. König, P'reiburger DiOcesan-Archiv 24,
11). Otto Brunfels (vgl. Roth in dieser ZeiUchrift N. F. 9, 284 ff.)
und Wolfgang Fabritius Capito. Im ganzen die Jahre 15^—1638
nm&ssend, geben sie vor allem Au&chluss Uber die Beziehungen der
genannten Ttranner zur römischen Kurie und deren Nuntius Alexander.
— Auch auf die Studio von B. Bi'ss (ebenda 385—404) über Jo-
hannes von Falkenberg 01\ und den inenssisch-polnischen Streit
vor dem Konstanzer Konzil sei hier kurz verwiesen. A. W,
In Ilerrigs .,Archiv für das Studium der neueren Spi*achen und
Litteraturen, hrsg. von Tobler und Zupitza. !•") (Braunschweig 1895),
:-501- 307 bietet F. W. E. Roth in seiner Studie über „Johann Hasel-
berg aus Reichenau und Jakob Schenk aus Speier'' einen kleinen
Beitrag zur Volks- und Übersetzungslitteratur des 16. Jahrhunderts.
A, Werminghüff.
In der »Festschrift der 26. Jahresversammlung der deutschen
Anthropologischen Gesellschaft (Kassel 1895) handelt Julius Pistor
über „Hans Staden von Homberg ond sein Reisebuch*". Stadens
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Utteratumotixen.
ßcliildcrung seiner Erlebniüäe und Abenteuer in Südamerika wird
aueh beate noch von munhaftwi Geographen geschätzt und ob wira
dämm erfreulich, wenn Aber seine froheren SchickBale etwas mehr
bekannt wflrde. Johann Jnet Winkehnann behaniitet in seiner „Be-
schreibung der Fürstentflmer Hessen und Hersfeld", dass Staden als
Proviantmeistcr unter Pfalzf?raf Friedrirli in dem Heere gedient
habe, das im Jahre 1532 gegen die Türken aufgeboten wurde, giebt
aber keine Quelle an. Sicher ist, dass Staden Erfahrung im Ge-
schützwesen besass. \ ielleicht findet einmal ein oberrheinischer
Forscher etwas Uicrhergehüriges. AI. Ckirteilien.
Das im Verlag der Kgl. bayr. Akademie der Wisseui^chaften in
München — in Kommission des G. Franz schen Verlags (J. Roth) — ►
1896 erschienene Buch: Abraham Ton Dohna. Sein Leben and sdn
Gedicht aof den Reichstag von 1618 von Anton Chroost (KU o.
886 SS. 8^) kommt in Folge der mannigfachen Beziehungen Abrahams
von Dohna und anderer Angehöriger dieses Geschlechtes zu der Kur-
pfalz insbesondere zu den Kurfürsten Friedrirli IV. und Friedrich V.
zur Stadt Heidelberg, zu den bedeutendsten pfälzischen Räten in der
Zeit der Union auch für unser (iebiet in Betracht und wir wollen
nicht unterlassen, auf die auf bisher grossenteils unzugänglichen
Quellen aas dem gräflichen Archiv in Schlobitten und auf Forschungen
in andern Archiven bemhende Darstellong der Lebensgeschichte
eines bisher kaum genannten hervorragenden Mannes nnd aaf das
hier zuerst veröffentlichte bisher kaom beachtete Litteratordenkmal,
das in sorgfältiger Weise durch eine grosse Anzahl von Anmerkungen
und Ausführungen kommentiert ist, aufrnerksam zu machen, v, TT.
Einer Anregung Erdmannsdörfi'ers in seiner nl^^utschen Ge-
schichte" verdankt die tüclitige Dissertation von K. ßrunner über
den „Pfälzischen \V ildfangstreit unter Kurfürst Karl Lud-
wig"* (Innsbruck bei Wagner, 1896) ilire Entstehung. In kurzen,
sichern Zügen werden Begriff, Bedeutung und Umfang des Wildfang-
reehtes dargelegt, das, ursprünglich ein Vorreeht der Krone, in den
Tagen König Wenzels zunSchst in Form einer Yerpfibidung, spllter
als ein kaiserl. Privfleg auf Karpfidz als Reichsvikar übergegangen
ist; es wird dann gezeigt, wie Kurfürst Karl Ludwig im Interesse
der Machtstellung: seines Hauses sowohl, als aus fiskalischen Rück-
sichten die halbverschollene Keeht,sreliquie wieder hervorholte und
unter dem Widerspruch der Nachbarn von neaem zur Geltung zu
bringen sich bemühte, des weitern der Ursprung und Verlauf des
vielberufeneu Streites, der schliesslich durch den Schiedsspruch von
IVaiikreifih «nd Schweden im Laudom Heilbronnense zugunsten von
Knrpialz entschieden wurde, sowie sein Zusammenhang mit der politi-
aehen Bewegung der Zeit eingehend erörtert Von besonderem In-
teresse ist der letzte Abschnitt, in welchem Branner auf Grand
neuen statistischen Materials feststellt, dass aber 76"/« samtlicher
^ lyui^L,^ 1 y Google
litteratomotisen.
829
Einwohuer der pfälzischen Ausdorfer damals Wikllängc >varen, die
jährlichen Einkünfte aus dem Privilcge aber sich aut mindestens
58737 fl., d. h. 12% der gesamten pfälzischen Staatseinnahmen be-
liefen, ond damit den Nachweia liefert, daas die ganze Streit&age
üDr Karl Ludwig in erster Linie eine eminent praktieelie finanzielle
Bedentang besass. — Eine Kartenbeilage Teransdianlicht die terri*
toriale Ansdehnnng des Wildfangrechtes, über dessen V erwandt sclialt
mit dem franzüsischea IiYemdenrecht Verf. eine weitere Untersachong
in Aussicht stellt. K. Ohaer,
Einem der MeisLer des liol^oko, dem genialen Erbaner der fürst-
biscböflichen Residenzen zu Würzburg und Bruchsal, setzt die kuust-
geachicbtliche Studie Dr. Ph. Jos. Kellers ober JB alt hasar Kea-
man n** (WOrzbiirg bei Bauer, 1896. 208 S.) das verdiente biograpbiscbe
Denkmal. Es sei an dieser Stelle speziell auf den Abschnitt über
den Bruchsaler Schlossbau (S. 109 — ^21) hingewiesen, der eine Reihe
neaer, meist aus dem Würzburger Archive geschöpfter Daten bei-
bringt und ausser allen Zweifel stellt, dass dem si)eier. iiaumeist^r
Lconh. Stahl lediglich die Rolle eines bauführenden Arrhitekten zu-
kömmt. Auch der schon von Durm bes])rochcnen Entwürfe für das
Karlsrober Schloss. sowie der Plftne ffir eine filrstbisdififi. Residenz
zn Heersborg wird gedacht; unter den zahlreichen Eirchenbanten
K.''8 ent&Uen anf das heatige Baden die Peters- und Hofkircfae zn
Bmchsal. K. 0.
Die „Gcsrliichte und rechtliche Stelinnir der Juden im
Ftirstbistum Strassburg, besonders in dem jetzt badischen Teile"
behandelt eine Heidelberger Dissertation von K. Th. Weiss (Bonn,
1896), von der ein Abschnitt in der Alemannia 22, S. 97—143 vor
kurzem TerOffontUebt worden ist Die vorwiegend ans den Akten
des Strassborger Bezirks- ond Karlamher Gen.-Lande8archivs ge-
schöpfte Darstellung beschränkt sich im wesentlichen auf das 18. Jahr-
hundert und berücksichtigt von dem rechtsrheinischen Gebiete fest
ausscliliesslich die Stadt Ettenheim. Der Verfasser hat wohl, wie
gerne anerkannt sei, fleissig mancherlei Material gesammelt, aber
darauf verzichtet den gesammelten Stoff gelitirig /.u sichten und zu
verarbeiten. Es fehlt fast jede Disposition: ohne inneren Zusammen-
hang werden die Thatsachen aneinandergereiht, so dass man sich
das Znsammengehörige erst selbsl heranssnchen mnss. Man vergl.
2. B. 8. 70 IT., wo wir erst von einem Jndendiebstahl, dann von einer
Judentaufe und schliesslich von einem Fleischkaufverbote hAren; oder
S. 54 flF., wo der Besprechung des Ettenheimer Vertrages vom Jahre
1717 ein Exkurs nber den Handel und die rechtliche Stellung der
olsässischen .Tudenschaft folgt, bis die Erzählung dann wieder
ebenso unvermittelt zu dem Vertrage zurückkehrt. Über den Ein-
tiuss der französischen Revolution auf die Judenfrage im Elsass, ins-
besondere in Strassburg erfehrm wir nichts, mnsomehr von dem
Prozesse, den die Ettenheiroer Juden wider die bisehdfl. Regierung
. i;jKi. „^ L.y Google
330
Littoraiuruotizen.
wähic'inl der 0()r Jalirc beiui Keichskamiuii^eriLlit jrcführt haben,
wie bich Uenu überhaupt von den Etteuhcimer Verhältnissen, wenn
man die serstrentm Nachrichten ziuaniiDenstellt, ein ziemlich an*
schaoliches und voUstftndiges Bild gewinnen lässt. — Eine dankens-
werte Beigabe bilden eine Anzahl von Urkunden und AktenstOcken
ans den Jahren 1377—1803, insbesondere die bischöfl. Juileuordnungen
aus den Jahren 1575, 11558 1759, sowie ein Lichtdmck des sog.
nJadenfiressers"* im Colmarer Museum. O.
In den Neuen IIeidclberj?er Jahrbüchern (HoiiloHuT^r (J. Koester
18!i(;) v( röffcTitlifht im 1. Heft des G. Jahr;;anjifs Uciidiold Steig ein
Lebciisliild df r Vr.m Auguste Pattberj? geb. v. Kellner, die durch
ihre Mitarbeiter .! hall an der 18(>()— 1S>.S l)ei Mohr und Zimmer in
Heidelberg crMhieneneu „Woehcnschrilt für die badi-sehen Lande**
ond an „Des Knaben Wnnderhorn" nnter Jenen Personen genannt
werden moss, die sich um die Erhaltung von Denkmftlem der deut-
schen Yolkslittcratnr Verdienste orwoben haben. Ihr verdankt man
U. a, die Einsendung der Gediclite „Bald gras ich am Nerkar, bald
gras ich am Main"" und ..IN st( lil ein Daum im Odenwald'". Aus
der genaniilt'ii Zeitschiift und aus der eigenhändigen Nieder^riirift
der Frau I'attberg wird mitgeteilt, was sich als deren geistiges
Eigentum nachweisen lässt. v. W.
Die Jahresberichte des konigliclioii Friedrichsgymnasiums zu
Ka'^sel über die Schuljahre 18i)V^*5 und 181)5/iM) eut halten als Beilage
Fortsetzung und Schluss der Abhandlung des Professors Adol
Stoll Ober den Historiker Friedrich Wilken, deren I. Abteilung
in Band 9, S. 526 dieser Zeitschrift angezeigt worden ist Die IL Ab-
teilung behandelt eingehend die Th&tigkeit Wilkens nach seinem
Abgang von Heidelberg (März 1817) als UniversiUitsiirofessor und
Vnr'stand der königlichen Bibliothek in Merlin, während die III. Ab-
teilung in einem Anhang Briefe von J. v. Mtiller, v. Halb^- und (lern
Freiherrn vom Stein, ein nach der Zeitfolge geordnetes Ver/ei. bnis
der Schriften Wilkens sowie der ihm gewidmeten Schriften und emi-
lich Auszüge aus Aufzeichnungen von Wilkens Gattin Karoline über
ihren Vater Johann Friedrich August Tischbein und ttber ihre eigene
Jugendzeit mitteilt. Die beiden Abteilnngen sind nicht nur hinsicht-
lich des den bertthmten Gelehrten und seine Familie betreifenden
Inhaltes sondern auch dadurch fQr uns besonders interessant, weil
aucli inch Wilkens Abgang von Tfcifbdberg seine und der Seinigen
Beziehungen zu der Musenstadt am Neckar nicht aufhörten. Von
den drei Abteilungen ist nun auch eine Buchausgabe mit Register
und fünf Porträte aus dem Wilkeu-Tischbein'schcn Kreise erschienen,
V. W.
Eine Seihe weiterer LtHeraturmtuen muss ich leider wegen
Saummangd eurikekUgem. SehuUe»
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Eduard Wiukelmaun, f
▼om 9. April 1883 bis zu seinem Ableben am 10. Februar 18% Vor-
stand der Badischen Historisehen Eommission, hat nicht nur in dieser
Eigenschaft, sondern anch seit dem Obergange der Zeitschrift für
die Geschichte des Oberrheins an die Kommission im Jahre 1886 als
Mitglied des Redaktionsausschusses, sowie dorch Veröffentlichung
kleinerer Mitteilungen und Litteratuniotizcn in derselben zu der
Neuen Folge diesser Zoit.x lirift in so eiiuaii I>ezieliuiij4on gestanden,
dass diese duj> gute Ueclit beanspruciien darf, in vorliegendeiii Hefte,
dem ersten, das nach seinem Tode erscheint, ihm ein Wort der
Erinnening zu widmen.
Es kann sich an dieser Stelle nicht um eine eingehende Wttrdigung
der Thätigkeit Winkelmanns als (lelehrter, Schriltsteller und aka-
demischer Lehrer handeln. Ks soll nur, an einen kurzen Überblick
flber die liesamtheit seine'« tiffentliehen Wirkens ankntipfemi. <?eine
Thätigkeit in der Badischen Historischen Kommission gewüidigt
werden.
Eduard Winkelmanu war am 25. Juni lb38 in Danzig geboren.
Studierte von 1856 bis 1859 an den Universitäten Berlin und 66t-
fingen, wo er zu Georg Waitz in nähere Beziehung trat, war nach
seiner Promotion in Berlin ein Jahr lang bei der Herausgahe der
Monumenta Germaniae historica tbätig und erhielt 186C) seine erste
Anstellung als Oberlehrer an der Ritter- und Domschule in Reval.
Im Jfihre 1865 habilitierte er sich aN Privatdozent der Geschichte
an der Universität Dorpat. Von da \vur<le Winkelinann an die T'^ni-
versität Bern berufen, wo er seit 1, April 18()9 als ausserordentlicher,
seit lü. Oktober de» gleichen Jahres als ordentlicher Professor das
Fach der Geschichte vertrat Seit 1. September 1873 gehörte er als
ordentlicher Professor der Geschichte der Universität Heidelberg an.
Der geschichtlichen Epoche, mit der sich seine Doktorschrift „De
regni Siculi administaratione, regnante Friderico II. imperatore" be-
schäftigt hatte, war von nun an der grösste Teil seiner wissenschaft-
lichen Arbeiten gewidmet. Während seiner Thätigkeit als Gymnasial-
lehrer in Reval gab er 1h»;8 den ersten Band seiner „Geschichte des
Kaisers Friedrich II. und seiner Reiche" heraus. Ihm folgte 1865 die
bis 1239 herabreicbende erste Abteilung eines zweiten Bandes, der
keine weitere FortflUinrng erfhhr. Denn bald nachher war Winkel-
mann von der Historischen Kommission hei der Königlich Bayerischen
Akademie der Wissenschaften für die neue Bearbeitung der Jahr^
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332
Nekrolog.
bücher der stauhschen Zeit gewonnen worden, und da niusste einer
"Wiederaufnahme und Fortsetzuni< seiner Studien über Friedrich 11.
die Darstellung der Regierungszeit Philipps von Schwaben und
Ottos IV. voranfgeben. Die Jatarbflchor FliilippB encbienen 1873^
OttM 1878.
Hatte schon sein froheres Buch Aber Friedrich II. Winkelmann
als einen Ifoister klarer ond übersichtlicher DarsteUang geaeigt and
seine BefiUiigong dargetban, die grossen Zflge der gesdiicbtlicfaen
Entwicklung über der treuen nnd gevinenhaften Einzelforschnng
keinen Augenblick ausser Acht zu la'^sen, so kam diese Seite seines
Könnens besonders auch den .Tahrbttrhem zu Gute, bei denen die
Gefahr eines Untergehen^ der ^nossen Gesichtspunkte in der Un-
masse der Einzelheiten und in der vor^^eschriebenen chronologischen
Anordnung nahe lag. So wie "Winkelmann den Stoff souverän be-
herrschte, ftbenvand er eine soldie Gefobr in diesen Rtaden ond
vielleicht noch in hdherem Maase in dem 1869 erschienenen ersten
Bande der neoen Bearbeltwig Friedrichs n., der die Jahre 1218—
1228 omfiisste. Leider sollte auch diese zweite Barstellung der
Thaten des Kaisers, dessen Geschichte Winkelmnnn so viel verdankt,
dessen Hild, wenn ich nicht irre, erst durch ihn in die richtige Be-
leuchtung gestellt worden ist, nicht vollendet werden. Das die Jahre
1228—1233 umfassende Mannskript liegt drucktertig vor. Wer wird
im Stande sein, es im Geiste, mit der gelehrten Machtffille und der
▼omehmen Objektiritftt Winkelmanns zu vollenden?
Für die staufischen Jahrbücher sowie für die in den Jahren 1880
und 1885 erschienenen Acta imperii inedita hat Winkelmann deutsche
und italienische ArchiTe dnrchforscbt Die zn diesem Zwecke untere
nommenen Reisen waren Lichtblicke in seinem arbeitsreicfaen Leben.
Besonders von seinem mehrmaligen Aufenthalte in Italien, bei dem
er mit den namhaftesten Historikern dieses Landes in Berflhrong
kam und seinem Namen in den dortigen Fachkreisen einen sehr
guten Klang erwarb, erzählte er gern und lebhaft, und nicht nur
von Archiven und Bibliotheken. Denn alles Grosse und Schöne, das
die hesperischen Gefilde dem offenen Auge desjenigen darbieten, der
ihre Eigenart za ergründen versteht, hatte Winkelmann in Geist und
Qemflt anfigenommen.
Die archivalischen Studien waren ihm von frühester Jugend au
vertraut; hatte er doch idM» ata vierxehnjährigar Knabe dem Dan*
ager Arcfaiw Theodor Hirsch bei Ordnung imd Verzeichnnng des
dortigen Stadtarchifa hilfreiche Hand geleistet. Mit dieser Neigvag
zu archivalischen Arbeiten ebenso wie mit seinem Wunsche nach
möglichster Vertiefung der Erkenntnis der mannigfaltigen Erschei-
nungen der staufischen Zeit im Lebeu des Staates und der Kirche
hing wohl auch seine Bereitwilligkeit zusammen, die Herausgabe der
Acta Imperii inedita, unter Benützung der reichen Sammlungen
Fickers, zu übernehmen und dieses von ihm hochgeschätzten Ge-
lehrten grosses Regestenwerk (die BOhfflerVheB Begasten 1198—11173)
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Nekrolog.
333
in seinen 2W6i letiten Abteilangen in den Jahren zu vol-
lenden.
Zwischen so grossen, einen wahren Bieneutleiss erfordernden
Arbeiten war Winkeluianu noch im Stande eine (,'anz vortreffliche
„Geschichte der Angelsachsen bis zum Tode König Aelfreds** (1883
in Onckens Allgemeiner Geschichte in Einzeldarstellungen) zu schrei-
ben und zum Jabilftnm der Univerritftt Heidelberg das monnmentale
Werk eines ürfcondenbnehes der Bnperto-Carola heraimgeben.
Dass Winkelmann ein vorzQgUcher und anregender akademischer
Lehrer war und dass namentlich seine historischen Übungen eine ihm
trea ergebene Gefolgschaft strebsamer Jünglinge um ihn versammel-
ten, die ihn wie das Haupt einer Familie verehrten und liebten, ist
an den drei Hochschulen, an denen er lehite, bekannt.
Neben dem grossen Thema, dem recht eigentlich die Arbeit
seines Lebens gewidmet war, der Geschichte des grossen Stautors
und seiner Zeit, fühlte Wiiikehnann sich auch von tlen historischen
Vorgängen angezogen, welche da» Land berührten, in dem er wohnte.
Die baltische Geschichtschreibuug hat er durch eine Reihe fon
kleineren Arbeiten bereichert nnd flkr sie durch die Biblioteca Li-
voniae ein grondlegendes Werk zur Orientierung Aber die historische
Litteratur der drei Ostsecprovinzeu geschaffen (1869^70), dessen treff-
liche Bearbeitung durch das liedlirfnis nacli einer /weiten Aullage
eine bei derartigen Werken seltene Anerlceimmm erfuhr.
Und so hat er auch der Geschiclite des badischen Landes sein
lebhaftes Interesse zugewandt. Als Seine Kr>nii^liehc Hoheit der
Grossherzoi? im März 1883 die Badischc Hibturische Kommission
zur P^örderung der Kenntnis der Geschichte des Grossherzoglichen
Hauses und des badischen Landes ins Leben rief, folgte Winkelmann
Diit IVeuden dem Rufe des Landesherm, der ihn als Vorstand an die
Spitze dieses ivissenschafUichen Institutes stellte. Von 'diesem Zeit-
punkte an hat er die Arbeiten dieser Kommission mit seiner reichen
Sachkenntnis und dem unermüdlichen £ifer, der ihn bei jeder Thätig-
keit auszeichnete, erfolgreich geleitet.
Schon in der ersten Plenarsitzung am 20. und 21, April 1^h3
beantragte er. die Kommission möge heschliessen, die Sammlung und
Bearbeitung der politischen Kon c>})ondenz Karl Friedrichs von Haden
uuverztlglich in Angriff zu nehmen und gab damit die Anregung zu
einem Unternehmen, das, von B. Erdmannsdftrffer und K. Obser be^
arbeitet, den vollen BeUkll der maßgebenden Kreise der Historiker
gefunden hat. Femer beantragte er die Bearbeitung der Regesten
der Pialzgrafen am Rhein vom Anfang des WittelsbachVhen Hauses
(1214) bis auf König Ruprecht, deren Leitung er persönlich tiber-
nabm. Er fand auch sofort in A. Koch und J. Wille die geeignet-
sten Bearbeiter und bewies sein fortdauerndes Interesse an der für
die pfälzische Geschichte höch^l wertvollen Publikation durch den
in der sechsten Plenarsitzung (1887) gestellten Antrag auf Fortfuhr-
ung dieser Regesten durch J. Wille bis zum Jahre 1509.
. ly 1 y Google
334
Nekrolog.
Em anderei- Antrag, den Wiiikelmaun iu der fuaflcii Pleuar-
Sitzung der Kommission (18fö) stellte, bezweckte die Herausgabe der
für die Geschiebte des höheren Unterrichtswesens überaus wichtigen
Heidelberger UniTersitfttsstatnten des 16. bis la Jahrhunderts durch
August Thorbecke in Heidelberg, und in der neunten Plenarsitzung
(1890) stellte er den Antrag, die Kommission wolle die Sammlung
der nachweislich in Mailand, wahrscheinÜLh aber auch in Genua und
wohl iUK'li an anderen Orten vorhandenen Urkunden und Aktenstücke
zur Gr-Schichte des Handchvorkehrs der oberitalienischen Stiidte mit
deu btiidteu des Oberrheiuij während des Mittelalters bcschlicsseu
nnd mit derselben Herrn Archivrat Dr. Schalte beauftragen.
Wenn er die Vollendung der anderen durch seine Anträge her-
Yorgemfenen Werke (abgesehen von der noch nicht in Angriff ge-
nommenen Fortführuu}^ der Regcsten der Pfalzgrafen ^ ganz oder
wenigstens in erheblichem Umfang mit freudiger Genugthuung sehen
durfte, war ilim nicht gegönnt, den Abschluss dieser ihm besonders
am Uerzcn liegenden Arbeit zu erleben, aber er konnte aus den ihm
vorgelegten Berichten des Bearbeiters die bcstinmite Zuversicht
schöpfen, dass Ergebnisse der einschlägigen Forschungen in Aussicht
stehen, welche die bei der Inangriffnahme der Arbeit gehegten Er-
wartungen bei weitem flbertreffen dfirften.
Von dem Zeitpunkte an, an welchem, auf seinen mit dem Unter-
zeichneten genieinsaiii gGStclIten Antrag die Zeitschrift für die Ge-
schichte des Oberrheins von dem General-Landesarchiv in ihrer Neuen
Folge an die Radische Historische Kommission überging, gehörte er.
wie schon früher erwähnt, deren Rcdalsf inn^mis^rhuss an, und das^
ihm auch die Arbeiten, die ganz vor/ng>uri<c i\rv l^ikalrn Forschung
gewidmet waren, nicht zu gering schienen, um sich au ihnen aktiv
zn beteiligen, bewies Winkelmann, indem er schon 1884 das Ehren-
amt eines Respicienten bei der Durchforschung, Ordnung nnd Ver-
zeichnung der Archive nnd Begistraturen der Gemeinden, P&r-
reien, Korporationen und Privaten des Landes für den die pfl&lzischen
und fränkischen Landesteile umfassenden Bezirk übernahm und an
der Überwachung der von doti PHegern der Kommission gelieferten
Arbeiten sich sehr eitrig und deren Thätigkeit wesentlich anregend
und fordernd beteiligte, bis er .sich im Jahre IS'H) durch Rücksichten
auf seine Gesundheit und auf andere dringliche Arbeiten veranlasst
sah, das Respidat einem jüngeren Eommissionsmitgliede, Professor
Haitfelder, zu flbergeben
Winkelmann entfaltete als Vorstand der Kommission nicht nur
in wissenschaftlicher Beziefanng eine hervorragende Thätigkeit, er
bewährte auch die Gabe einer ausgezeichneten Gescbüftsleitung. Er
führte den Vorsitz in den Plenarsitztingen mit voller Beherrschung
der zur Beratung stehenden Gegenstande und verstand es vortrefflich,
die Verhandlungen stete in knappen und sachlichen Bahnen zu er-
halten.
Leider war die neunte Plenarsitzmig am 7. und 8. November
1890 die letzte, welcher er persönlich beiwohnen nnd präsidieren
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Nekrolog.
335
konute. Ein schon damals störend hervorgetretenes LeidtMi nahm
einen Charakter an, welcher ihm fortan die Pumsc nach Karlsruhe
und die Teihiahme an den Kommissioü>>il/iuigt ü verbot.
Aber den Arbeiten jder Kommission, allen Gegeuätändeu, welche
— sei es wissenschAftlich, sei es geschifilich — seine Mitwirkimg
erheischten, gehörte auch in den folgenden Jahren sein lebhaftes
Interesse, seine stets bereite Mitwirknng. Ich habe in der Zeit Tom
November 1890 bis Februar 189G über jede irgend wesentliche Einzel*
heit. diesii li auf die vielfachen Aufgaben der Kommission bezog, mit
Winkelmann in Briefwechsel gestanden und ihn stets bereit gefunden,
sich an der Beratung über die tlabei zu erörternden Fragen und an
ihrer Entscheidung mit dem lebhaftesten Interesse zu l)eteiligen.
Wie er, vou seinen Kollegen und Schülern bewundert, sich durch
das namenlos schwere Leiden, das ihm auferlegt war, an der ErfHU-
long seines akademischen BemfiBs nicht abhalten liess, wie er nn-
ermttdlich weiter arbeitete sowohl an YoUendong der umfassenden
wis 11 M haftlichen Arbeiten, von denen früher die Hede w^ar, als auch
an kleineren mit ihnen in Beziehung stehenden Untersuchungen (die
letzte in den Mitteilungen des Instituts für üstcrrcicbische Geschichts-
forschung über die angebliche Ermordung des Herzogs Ludwig von
Baiern durch Kaiser Friedrieh im Jahre 1231 ist kurz vor seinem
Tode im Drucke erschienen und steht ganz auf der Höhe metho-
discher Kritik), so waren die Schmerzen, die er duldete ohne zn
klagen, die vielen Stönmgen, die seine Krankheit mit sich brachte,
fOr ihn kein Hindernis, an unseren Arbeiten den fördersamsten Anteil
zn nehmen. Es war daher ganz selbstverständlich, dass die Kom-
mission, als im Jahre 1892 die Neuwahl des Vorstandes vorzunehmen
war, ihn, ebenso wie früher im Jahre 1887, einstimmig bat, dieses
Ehrenamt für weitere fünf Jahre wieder zu übernehmen-
Icli darf hier, wenn es mir auch ferne liegt, von meiner Ge-
schäftsftihrung als Sekretär der Kommission zu sprechen, doch her-
vorheben, dass ich nicht nur von 1868 bis 1890, sondern auch von
da an bis zu Winkelmanns Ableben mit ihm stets in vollster Har-
monie zusammenwirkte. Ein gerader, offener Charakter, einer Un-
wahrheit, eines Winkelzuges, einer Intrigne unfähig, hat er auch in
Fällen ernster Meinungsverschiedenheiten, die im Verlaufe von 13
Jahren sich wohl auch einmal einstellten, in seinem Verkehre mit
mir sich stets als ein ausschliesslich durch die Rücksicht auf die
Sache bestimmter Amtsgenosse verhalten, und unsere Beziehungen
wurden aus geschäillichen sehr bald aufrichtig und unerschatterlich
freundschaftliche. Es gereicht mir zur Genugthuung, dass Winkel-
mann in seinem letzten, am Sl. Oktober 1895 an die Kommission ge-
richteten Schreiben , in welchem er sebien Bank für ein an ihn ge-
richtetes Begrüssnngstelegramm aussprach, sein volles EinverstÄndnis
mit mir bei allen auf die Kommission bezOglicben Angelegenheiten
hervorhob.
Wenn Ed. Heyck in dem Nachruf, den er in der Beilage No. 48
der Allgemeinen Zeitung Winkelmann widmete, mit vollem Rechte
336
Nekrolog
die mit ihm geführte Korrespondenz „einen wissenschaftlich wie
menschlich wertvollen BedU* nennt, so darf ich mich solchen Be-
sitzes nicht nnr im Hinblick anf die Honderte Ton Briefen, die ich
mit dem Entsdilafenen wechselte, rOhmen, sondern ich darf hinzu-
fBgen, dass jeder Besacfa, den ich im Verlaufe der letzten fünf Jahre
in seinem Krankenzimmer — der Statte einer trotz aller Leiden rast-
losen Arbeit — machte, mich mit der höchsten Bewunderung der
geistigen und sittlichen Kraft erfüllte, die der edle Dulder bewährte-
ich kann nur sagen, dass ich mich bei jedem \Vicdersehen des ver-
ehrten Mannes erhoben und erbaut fühlte und zu dem Vorbild helden-
mütigen Ertragens eines nnabwendbaren Geschickes, ich mAchte
sagen andflchtig emporblickte. Nie habe idi eine Klage, nie ein
bitteres Wort aus seinem Munde vernommen-
Das ganze Leben Winkelraanns war der Arbeit und seiner Fa-
milie gewidmet. Da ist es aber auch an dieser Stelle eine Pflicht,
der treuen, selbstlosen, tapferen Gefährtin seines Lebens, mit der er
s( hon in Reval in jungen Jahren den Kliebund gcschlosfen, zu ge-
denken, welche, wie sie dem Gesunden die verständnisvolle Genossin
seiner Arbeit, die gleichgesinnte Helferin in den Kämpfen eines
schlichten Gelehitenlebens, in wehshem Entbehnmgen und Opfer
nicht aasblieben, aber auch die fireodige Teilnehmerin seiner Erfolge
war, so dem Kranken als unvergleichliche Pflegerin zur Seite stand.
Der Blick auf die geliebte Frau, die drei Töchter nm\ die zwei Söhne,
deren Leben er mit Befriedigun;? sieh in gesicherten Bahnen gestalten
sah. bot dem von unsäglichen Schmerzen Gequälten Trost und Za-
versicht.
Mit freudiger Anerkennung standen die Mitglieder der Badischen
ffistorischen Kommission ihrem hochgeschätzten Vorstand in seinen
gesuiden Tagen gegenOber, mit Bewnndenmg und Rohrang betrach-
teten sie sein onermüdetes Schaffen , als er von schw crcr Krankheit
heimgesucht war, mit Ehrfurcht die Grösse seines Charakters, die
kein Leiden beutete, in treuer Erinnerung werden sie stets des Ver-
klärten gedenken. Sein Andenken bleibt uns allen heilig.
Fr. V. Weech.
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Znr GesoMehte der Jaden in der Markgra&chaft
ßaden-ßaden.
Von
J. A. Zehnter.
§ 1.
Einleitnng.
Im Jahre 1515 auf St. Jakobi des Apostels Tag teilte der
Markgraf Christof I. von Baden, der seit dem Jahre 1503
die vorher vielfach geteilten Lande der Marktrrafen von Baden
und von Ilochher^^ in seiner Hand wieder vereinigt hatte,
diese seine Lande unter drei seiner Söhne: Bernhard erhielt
den halben Teil der hintern Grafschaft Sponheim (an der
Mosel), die luxemburgischen Lande and die triersche Pfand-
Schaft Schönenberg; — Philipp die ganze MarkgrafBchaft
Baden (das Hanptland) mit Altensteig (Württemberg) und
Beinheim (Elsass), den Anteil an der yordem Grafschaft
Sponheim (gegen den Rhein in der Gegend Ton Kreusnach),
den halben Teil der Gra&chaft Eberstein and die Herrschaften
Lahr and Mahlberg, sowie Teile der Herrschaft Geroldseck;
— Ernst erhielt die breisgauischen Lande, nämlich die Mark-
grafschait Höchberg und die Herrschaften Osenberg, Röteln,
Badenweiler und Sauscnberg mit der Stadt Schopfheim.
Wenige Tage nach der Teilung ubergab Markgraf Christof
krankheitshalber auch die Regierung seinen Söhnen. Nach
seinem Tode (1527) beliessen es die Söhne bei der väterlichen
Teilung. Markgraf Philipp, der Haupterbe, starb jedoch schon
1533 ohne männliche Nachkommen, und sein Besitz ging auf
seine Brüder Bernhard und Ernst über. Diese verwalteten
das Erbe eine Zeitlang gemeinschafUicb, teilten es aber dann
MtMhr. f. OMch. «. Obmb. H. F. ZT. 22
338
Zeluiter.
im Jahre 1535. Bernhard erhielt zu seinen linksrheinischen
Besitzungen die Stadt und das Schlos? Bad(>n und alles Land süd-
lich dieser Stadt und nördlich derselben bis zur Alb nebst dem
Schinurecht über Herrenalb und Frauennlb, den Anteil an der
vordem Grafschaft Sponheim und die Herrschaft Beinhcim im
Elsass. Emst erhielt zu seineu breisgauisehen Herrschaften
die Städte und Ämter Pforzheim, Durlach, Mtthlburg, Rem-
chingen, Stein, Graben, Staffort, Altensteig, Mundelsheim und
Besigheim, sowie die Dörfer nördlich der Alb nebst der untern
Hard. So wurde Bernhard der Gründer der baden*badi-
sehen, Ernst der Gründer der baden-pforzheimischen
Linie, welch letztere sich nach der Verlegung ihres Wohn-
sitzes von Pforzheim nach Durlach (1565) von Baden-D ur-
lach nannte. Die Trennung bestand bis zum Aussterben der
baden-badischen Linie im Jahre 1771, worauf Markgraf Karl
Friedrich von Baden-Durlach den gesamten Besitz des Hauses
wieder in seiner Hand vereinigte.
Den Gegenstand der nachfolgenden Darstellung soll nun
bilden die Geschichte der Juden in der Markgrafschaft Baden-
Baden. Ausgeschlossen bleiben jedoch diejenigen ehemals
dazu gehörigen Gebietsteile, welche heute keinen Bestandteil
des Grossherzogtums mehr bilden, also namentlich die auf
der linken Bheinseite gelegenen, durch den Lfineviller Frieden
von 1801 verloren gegangenen Besitzungen. In Betracht
kommen nur die noch jetzt zum Grossherzogtnm gehörigen
Gebiete. Es sind dies: 1) Die obere Markgrafschaft Baden,
seit der Vereinigung der Markgi'afschaft Baden-Baden mit
Baden-Durlach auch die mittlere Markgrafschaft genannt.
Diese obere Markgrafschaft Baden unifasste: a) das Oberamt
Rastatt und Kuppenheim zu Rastatt; b) das Amt Baden;
c) das Amt Ettlingen; d) das Amt Steinbach (bei Bühl);
e) das Amt Bühl und Froschweiler zu Bühl; f) das Amt Stoll-
hofen und Schwarzach zu Schwarzach. — 2) Die Grafschaft
Eberstein mit dem Amt Gernsbach nebst Frauenalb. — 3) Die
Herrschaft Staufenberg mit dem Amt Staufenberg. — 4) Die
Herrschaft Mahlberg mit dem Oberamt MaUberg. — 5) Das
Amt Kehl,
Zeitlich endigt die DarsteDung mit der Wiedervereinigung
der Markgrafschaften Baden-Baden und Baden-Durlach im
Jahre 1771 und sie hätte ihrem Titel gemftss zu beginnen
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Geschichte der Juden in der Markgia&diaft Badan-fiaden. 339
mit der Teilung von 1535. Jedoch werden diesem eigentlichen
Gegenstand der Darstellung auch die wenigen geschichtlichen
Nachrichten vorausgeschickt, welche uns aus den markgrilflich
badischen Gesamtlanden aus der Zeit vor der Teilung von
1535 bezüglich der Juden erhalten sind und die ihres geringen
Ümfangs halber kaum den Gegenstand einer besondem Ab-
handlung bilden können.
Die Darstellung beruht im wesentliclieii, nämlich überall
da, wo gedruckte Belegstellen nicht angeführt sind, auf archi-
valischen Quellen. Die Materialien wurden aus eiucr grossen
Zahl von Aktenhetten und aus einer Reihe von Kopialbüchern
des Grossh. Generallaiidtsarchivs lu Karlsruhe zusammen-
getragen. Die, übrigens sehr lückenhaften, Akten sind zu-
meist unter der Rubrik „Baden-Generalia: Judenrechte und
Judensachen" registriert; spezielle Nachweise daraus werden
hier in der Darstellung der Umständlichkeit halber nicht an*
gegeben. Die Belegstellen aus den Kopialbüchern sind in den
Noten bemerkt.
§2.
Die Juden in den markgräflichen Gesamtlanden bis
zur Teilung von 1535.
Bei der Nähe der uralten jüdischen Niederlassungen in
den rheinischen Handelsstädten (Worms, Trier, Köhl) ist anzu-
nehmen, dass frühe schon Juden in die markgrilflichen Lande
kamen, wenn nicht zu bleibendem Wohnen, so doch um auch
hier Geschäfte zu machen. Die älteste Nachridit, welche uns
das Vorkommen Ton Juden in der Markgrafschaft positi? be-
zeugt, datiert jedoch erst aus dem Jahre 1267, aus einer Zeit,
in -welcher auch sonst die Juden iu den der Markgrafschaft
benachbarten Gebieten auftraten. *)
Die aus dem Jahre 1267 stammende Nachricht betrifft die
Stadt Pforzheim und berichtet uns von einer jener blutigen
Prozeduren gegen Juden, wie sie um jene Zeit in Deutsch-
<} Vgl. ScbOpfliOt Hirt. Zwingo-Badflosfi V, S. 176; diew Zeitschr.
I, 8. 124 (Juden bd Ftribaig). — Löwensteiii, Gesch. der Jaden am
Bodensee und Umgebung S. 1 (ÜberHngen), S. 20 (KonsUna), S. 57
(Schaffhauseu), S. 79 (Diessenhofen). — IjOwenstein, Beitrftge rar Q«flch.
der Juden in der Korp&dz S. 1..
22*
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840
Zehnter.
land nicht selten waren. Nach der Überlieferung fanden
eines Tages FCorzheimer Fischer in einem der dortigen Ge-
wässer die Leiche eines Kindes, dessen Hand ans dem Wasser
heraussah, während der Leichnam im übrigen mit Steinen
bedeckt war. Auf die Anzeige der Bischer wurde die Leiche
in Gegenwart des Markgrafen Rudolf L von Baden aus dem
Wasser gezogen und auf das Ufer gelegt. Man erkannte,
dass das Kind ermordet worden sein müsse. Nun ereignete
sich aber das Merkwürdige, dass der Leichnam sich auf ein-
mal aufriclitete, dem Markgrafen die Hand entgegenstreckte
und sich dann wieder auf den Boden niederlegte. Es war den
Anwesenden klar, dass das wunderbare Verhalten der Leiche
nichts anderes bezwecke, als den Markgrafen zur Rächung des
geschehenen Frevels und zur Bestrafung der Schuldigen auf-
zufoidem. Der Verdacht der Ermordung fiel alsbald auf die
Juden. Sie wurden yoigerufen und bekannten, dass sie das
Kind, ein siebenjähriges Mädchen Namens Margaretha, von
einem alten Weibe gekauft, ihm den Mund mit Tüchern ver-
stopft, die Adern geöffnet und das Blut zur Verwendung bei
ihren religiösen Gebräuchen aufgefangen, die Leiche aber im
Wasser versteckt und mit Steinen beschwert hatten. Auch
das alte Weib gestand seine Schuld. Das Weib und ein Teil
der Juden wurden gerädert, andere gehenkt. So ward die
als erwiesen angesehene Schuld gesühnt. Das als Märtyrerin
gestorbene Mädchen wurde in der Michaelis-(Schloss-)KapelIe
zu Pforzheim in einem auf steinernem Sockel ruhenden Stein-
sarg beigesetzt, welcher die .Inschrift erhielt: „Margaretha
a Judaeis occisa obüt felidter anno Domini MGGLXVII Cal.
Jul. fer, VI." *)
Seit dem Jahre 1267 fehlen auf längere Zeit weitere Nach-
richten aus den markgriiflichen Landen bezüglich der Juden.
Wir wissen nur, dass Markgraf Rudolf III. von Baden (f 1332)
mit der Stadt und dem Bischof von Strassburg mehrfach in
blutige Händel geriet, und dass dabei auch Ansprüche des
*) J. Bader, Bad. iMämgmh, (8. Aufl.) 8. 292£; Saehs, Ein], in
die Gesch. der Markgraftcbaft Baden II, S. 15 ff. Bei Sachs finden sich
auch nähere Mitteilungen über die spätem Geschicke des Grabrnfvls des
getödteten Mädchens und derLeichp d^ss^lben. Die Namen der geti»dteten
Juden sind uns noch in einem alten hebräischen Klagelied erhalten.
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Geschichte der Juden in der Markgrafschaft Baden-Baden. S4i
Markgrafeu wider die dortigen Juden mit den Gegenstand
des Streites bildeten.^)
Bißt den an Zahl und Geld reichen Jaden Ton Strassbnrg
standen die Harkgrafen von Baden, ine die meisten am Ober«
rhein angesessenen Herren, damals ttberhanpt in yielfoclien
Besiehnngen; fast alle waren Schuldner derselben. Als im
Jahre 1349, anlässlich des grossen Jadenbrandes, Kaiser
Karl IV. zum Schutze der Juden, seiner Kammerknechte, ein-
schritt, den Städten, welche ihre Juden verbrannt hatten,
Bussen auferlegte und verordnete, dass den Städten das ein-
pezogene Judengut wieder abgenommen oder von ihnen dafür
entsprechender Ersatz geleistet werden müsse, alles zu seinen
und des Reiches Gunsten, gefiel daher dieser Eingriff der
kaiserlichen Gewalt den Städten und Fürsten durchaus nicht.
Sie sahen voraus, dass es bei der Verordnung des Kaisers
nicht sein Bewenden haben werde, dass vielmehr von den
Bechtsnachfolgem der getödteten Juden jedenfalls der Versuch
gemacht werden würde, deren Ansprüche gegen ihre Schuldner
früher oder später wieder geltend zu machen. Gegen diese
Gefahr suchten die Städte und Fttrsten ihrerseits durdi Btknd-
nisse sich zu schtttzen. An einer solchen Vereinigung benach-
barter Reichsstände, welche der Bischof von Strsssburg, die
Grafen von Württemberg, von Freiburg, von Hohenberg, von
Fürsten berg, die Herren von Eberstein, von Geroldseck und
andere mit der Stadt Strassburjx am 5. Juni 1340 abschlössen,
beteiligten sich denn auch die Markgrafen Friedrich, Hermann
und Rudolf von Baden. Die Stadt Strassburg verpflichtete
sich, alle Pfandbriefe, welche die dortigen Juden gegen die
Verbündeten in Händen gehabt, den Schuldnern zurückzugeben,
wogegen diese hinwiederum der Stadt Hilfe zusicherten, falls
sie der Juden wegen angegriffen werden sollte.') Markgraf
Rudolf V. von Baden wusste sich von der Gunst des Kusers
überdies noch eine besondere Verscbreibung d. d. Speyer«
Dienstag vor dem Palmtag 1349 zu erwhrken, worin der Kaiser
ihn und s^e Bttrgen von allen seinen Sdiulden an die Ja-
den zu Strassburg oder sonstwo los und ledig sprach.*) —
1) T. Weech, Bad. Gesch. S. 29. — ^ Ebenda 8. 87; Sachs, End. I,
8. 217; II, 8. 142, 152. — ■) Die Urkunde iit abgedrockt bei 8eh(»pffin
y, 8. 486. 8. auch ürk..Biich d. Stadt Btranburg T, No. 208, 204, 206-
342
Zehnter.
In demselben Jahr siegeln sodann Markgraf Hermann, Herr
zu Eberstein, und Markgraf Rudolf, genannt der Wecker,
auch eine Urkunde, worin Markgraf Friedrich III. bezeugt,
dass er die Krone, welche Ruprecht, Pfalzgraf bei Rhein und
Herzog in Bayern, für 1 1 iediichs Vater, den Markgrafen Ru-
dolf von Baden, bei den Juden zu Strassburg versetzt hatte,
wieder zurückenipfangen habe^), und der Pfalzgraf Ruprecht
selbst bekennt in einer Urkunde vom Sanistag vor Miseri-
cordia lo4Ü, dass „die erberen wisen Lüte. der Ammann-
meister, der Rat und die Stadt geuieinliche ze btrazburg un-
serm lieben Sweher. Markgiafe Friederiche von Baden, die
Grone, die wir in Pfandes wis Jeckelin und Manekinde, eth-
wane Juden ze Strazburg, vor sin Vatter seligen, unsern
Oheim, Markgrafs Rudolf versatzet hatten, unverbröchenlichen,
als wir sie den vorgenannt Juden versetzet hatten, in sine
vesten und gewalt wieder gehent und geantwortet habent, so
dass er derselben Grone sicher und gewaltig sie. So sagent
wir die vorgenannt von Strazburg von solicher Anspruch, die
wir von derselben Grone wegen zu in haben mochten, quit,
ledig und loss/^)
Dasä zur Zeit des Judenbrandes von 1340 Juden auch in
der Markcrrafschaft Baden ansässig waren, ergiebt sich aus
dem Deutzer Memorbuch S. 6,^) woselbst Dur lach unter
den Orten aufgeführt wird, wo 1349 Judenverfolgungen statt-
fanden. *) — In einer Urkunde von Montag nach St. Lucien-
tag 1349 erklären denn auch die Markgrafen Friedrich III.
und sein Bruder Kudolf V., Herren zu Baden, dass, wenn
Jemand (ans den Judenverfolgungen her) Judengut in Besitz
habe, und es „dem erberen Gonvent und dem goczhuse und
unserer base, der eptisin ze Büre (Beuren = Lichtenthai bei
Baden), will gen ', ihm erlaubt sei, fünfzig Pfund Strassburger
Pfennige (= 550 Gulden) zu geben, aber nicht mehr.')
Aus Anlass der Verfolgungen von 1349 hatten sich die
meisten Juden, welche nicht umgekornuieu waren, aus Deutsch-
land geüüchtet, zumeist nach Polen, wo sie damals gute Auf-
») Sachs, Eiul. II, S. 152. — 2) Siehe die Urkunde bei Schöpflin V,
8. 438. — *) Unter der Beseichnuug „Memorbflcher" Tenteht man alte
kebräisehe Marlyrologien, deren dck aus Terachiedenen StAdten erhalten
haben. — *) Löwenstein, Beiträge zur Gescht der Juden in der Kurpfalz
S. 168 in der Note. — Diese Zeitschr. ym, S. 93.
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Geschichte der Judeu in der Markgrafschaft Baden-Baden. 343
uahiiie fanden. Aber bald kehrte ein Teil von ihnen wieder
nach Deutschland zuiück. Inzwischen waren Dinge vorgo-
gangeii, welche für ihre Stellung in der Mavkgrafsciiaft niciit
ohne Bedeutung waren.
Den zähringischen Markgrafen war es, trotz des kräftigen
Anlaufs dazu unter Markgraf Rudolf I. von Baden (1243 bis
1288) bis zum Ende des U. Jahrhunderts in keiner ihrer
Linien gelungen, sich in den ReichsfUrstenstand emporza-
sehwingen, d. h. ein territoriales Staatswesen zu begründen.
Sie blieben als Grafen (Landgrafen) im Breisgau und im Uff-
gau kaiserliche Beamte und erhoben sich im übrigen nicht
über die Stellung einer grossen Gutsherrschaft Erst seit
Rudolf VL beginnt die Entwicklung zu einem territorialen
Staatswesen. Diese veränderte reichsrechtliche Stellung der
Markgrafen kommt zuerst bei der Belehnung des Markgrafen
Rudolf VI. von Baden durch Kaiser Karl IV. zum Ausdruck.
In dem Lehin.-brief vom 9. Januar 13G2*) wird die Mark-
grafschaft zum erstenmal ausdruckÜLh als Fiirstcutum be-
zeichnet, und Gegenstand der Belehnung sind nicht mehr, wie
früher, nur einzelne benannte Lehen, sondern ausser dei
Lehen zwischen Pfinz und Schwarzach auch die Markgraf-
schaft mit allen Rechten, WildbUunen und Forsten, Geleit zu
■Wasser und zu Lande. Münze und Gericht, mit andern Worten
das ganze Territorium des Markgrafen, auch insoweit es nicht
vom Reiche unmittelbar zu Leben ging. Damit war dem
Markgrafen die Beichsunmittelbarkeit seines Gesamtbesitzes
an Gütern und Rechten vom Kaiser feierlich verbrieft und die
unentbehrliche Grundlage zur Ausbildung der Landeshoheit
endlich gewonnen. Von da an erwarben und entwickelten
Markgraf Rudolf VL und seine Söhne denn auch ein Hoheits-
redit um das andere.^
Zwar sind in einer Urkunde vom Jahre 1359''), in wel-
cher Karl IV. dem Bischof Berthold und dem Domkapitel zu
Strassburg gestattet, die vom Kaiser den Markgrafen von
Baden verpfändete Landgrafschaft Ortenau aus des
Marligraieu Rudoit V. üändeu zu lösen, unter den zu dieser
^) Schöpflin V, 8. 466. — >) Vgl. Badische Ne^jalmblatter. SecluleB
Blatt: Markgxmf Bexnhard I. nnd die Aof&nge des bad. Territorialstaates,
von Richard Fester, Karlsruhe WM, S. 11, 10. — Schöpflia V, S. 440
(vgl. aach 8. 484). ~ Von Weecb, Bad. Gesch. S. 35.
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344
Zehnter.
Landgrafschaft gehörigen Bechten, welche auf den Bischof und
das Domkapitel Übergehen sollten, auch „die Juden* genannt;
dagegen findet sich In den Beleihnngsurkunden der Mark-
grafen von Baden und von Hochberg bis dahin unter
den den Markgrafen verliehenen Bechten das Recht des Juden-
Schutzes noch nicht, auch nicht in dem oben erwähnten
Lehensbrief vom 9. Januar 1362. Erst in dem Lehensbrief,
welchen König Wenzel im Jahre 1382 dem Markgrafen Bern-
hard 1. von Baden erteilte, wird zu dem iMünziejj'al und dem
Geleitüi echte das Recht des Judenschutzes hinzugefügt. Es
heisst in dem Brief: „Und liaheu ihm darumb mit wohlbe-
dachtem Muthe , . . alle und jegliche seine Lchenschaft, Herr-
schaft, Land, Leuten, Zölle, Geleite, Wildbänne, Güttern . . .,
seine Müntze, seine Juden mit allen Nutzen, Ehren, Rechten
und Zugehörungen, als die von Uns und dem heiligen Reich
zu Lehen rUhren und als er und seine Vorfahren seel. Ge-
dächtnusB die von Römischen Kaisem und Ednigen, Unsern
Vorfahren, gehabt und hergebracht haben, als die zu seiner
Maikgrafschaft zu Baaden gehören gnädiglich verleyhen und
gewährt, verleihen und reidien Ihme die in Crafft diess Briefs
von Römisch-Königl. Machte.* *) Die gleiche Verleihung ent-
hält dann der Investiturbrief des Königs Ruprecht von 1401.^)
Auch in den Lehensbriefen des Kaisers Sigismund für den
Markgrafen Bernhard von Baden, d. d. Konstanz, Donnerstag
vor Paulstag 1415, und für den Markgrafen Jakob von Baden,
d. d. Basel, Donnerstag vor Allerheiligen 1433. werden als
zu den den Markgrafen bestätigten Reichslehen gehörig be-
zeichnet: „Geleite, Landgerichte und Juden, wa er die hat
oder gelegen sind, mit allen ihren Nutzen und Zugehörungen." ')
Den gleichen Wortlaut hat auch der Investiturbrief des Kai-
sers Friedrich für den Markgrafen Jakob von Baden, d. d.
Frankfurt, Sonntag nach St. Jakob des hL zwölfpotten 1442. *)
In den Lehensbriefen der späteren Kaiser sind zwar die Juden
gewöhnlich nicht mehr ausdrücklich erwähnt^}; da aber je-
weils die hergebrachten Lehen darin bestätigt werden, so
unterliegt es keinem Zweifel, dass die Markgrafen von Baden
1) Schoepflin V. S. 518. — Ebenda VI, S. 1, 3; Sachs. Einl. H,
S. 186. — ») Copial-Buch No. 30 i, fol. 1 u. 6. — *) Ebenda No. 30i,
fol. 9. _ ») Vgl. z. B. Schoepflin VII, S. 67, 133, 224.
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Geschichte der Juden lu der Markgraiächaft Baden-Baden. 345
jedenfalls seit dem Jahre 1382 im Besitz Jus Judenschutz-
rechtes waren.
Wann und wie und wo jedoch nach den grossen Ver-
folgungen zuerst wieder Juden in den Schutz der Markgrafen
angenommen wurden, wissen wir nicht. Im Jahre 1422 er-
teUte Kaiser Sigismund dem Markgrafen Bernhard I. den
Auftrag, behufs Aufbringung der Mittel zur Ausrottung der
hussitischen Ketzerei in Böhmen von den Juden im Reiche»
besonders von jenen in Schwaben, am Bodensee, im Elsass
und dem Rhein entlang bis nach Kdln hinunter den dritten
Pfennig von all ihrem Gute einzuziehen,^) und in einer Ur-
kunde vom 29. April 1423 ersucht er den Markgrafen, von
den eingezogenen Judengeldern eine Schuld des Kaisers an
den Grafen Adolf von Nassau zu bezahlen.^) Es ist jedoch
niclit bekannt, ob damals auch in den markgräflichen Landen
selbst Juden im Schutze sasscn. Doch befanden sich um jene
Zeit in der Nähe der Markgrafschalt Juden auch in den
kleineren Orten. So nimmt z. B. der Pfalzgraf Ludwig bei
Rhein im Jahre 1420 einen Juden Namens Löb aus Villingen
in seinen Schutz auf und im gleichen Jahre gestattet er
einem Juden Abraham, sich nach Eppingen in den Schutz zu
setzen.^
Nach der unglücklichen Schlacht bei Seckenheim (1463)
erreichte es die Gemahlin des Maikuiafen Karl, eine Schwe-
ster des Kaisers, von diesem, dass dem Markgrafen, um ihm
einigermassen Ersatz für die grossen Verluste des Krieges zu
bieten, das liecht gewährt wurde, für sich die Judensteuer
in Allemanien in gewissen, in dem kaiserlichen Schreiben
näher bezeichneten Orten einzutreiben (uxor . . . obtinuit ab
Imperators non solum absolutionem, sed in praesidium et sub-
sidium sui domini et mariti exactionem Judaeorum per Ale-
maniam in lods in literis imperatoris ezpressis et determina*
tis.)^) Da jedoch unseres Wissens der kaiserliche Brief, in
welchem die Orte aufgezählt sind, nicht erhalten ist, so kann
auch nicht festgestellt werden, ob sich darunter Orte in den
T. Weech, Bad. Gesch. S. 64. — Sachs, Einl. II, S. 274. — ^ Oop.-
Bnch No. 60 fol. 251 ff. ^ *) Cop.-Bach No. 466 fol. 6 u. fol. 282. —
*) JabrgMchiehte des P&rren Anton Ton Ihriogin: bei Hone, Qoellen-
Mininlong stur bad. Landesgeich. I, 8. 248 o. 478 ff.
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346
Zehnter.
markgräflichen Landen selbst befinden. Eine auf die Sache
bezügliche, uns erhaltene kaiserliche Urkunde vom 15. De-
zember 1463 enthält eine Aufzählung von Orten nicht; sie
gewährt dem Markgrafen die Ermächtigung, von den Juden
den zehnten Teil ihres Vermögens und den goldenen Opfer-
pfennig iibeiall L'iuzutrciben. giebt ihm Vollmacht, die Wider-
spänstigen zu iu hten und an Leib und Leben m strafen, wie
gebührlich, und hebt alle entgegenstellenden Privilegien auf. ')
Dass jedoch um jene Zeit Juden auch in den markgratiichen
Landen im Schutz «assen, scheint gleichwohl sicher zu sein.
Es findet sich wenigstens im Generallandesarchiv zu Karls-
ruhe eine andere Urkunde') vom Freitag nach St. Margarethen-
tug 14G3, wonach der Kurfürst Friedrich Ton der Pfalz die
Jaden Allendorf von Frankfurt und Leo von Pforzheim
nebst Weib und Kind und Brodgesind auf sechs Jahre nach
Heidelberg in den Schutz aufnimmt.
Die nächstfolgende l'rkunde. welche sich auf die Juden in
der Markgrafschaft bezieht, ist ein Schirm- und Geleitsbrief
des Markgrafen Christoph L, d. d. Baden auf Donnerstag St.
August instag 1487. Durch diesen Brief wird jedoch dem In-
haber nur das Recht eingeräumt, im Lande zu reisen, nicht
aber, sich doit auch häuslich niederzulassen. Es heisst in dem
Brief: „Wir Christoph u. s. w. bekennen, dass wir Pliael Juden,
ytzt zu Uagenauw, und Salomen sinen sun, auch ir beiden
wiber, kindere und Husgesinde ufgenommen und empfangen
haben in vnnsem Schirm und wollen sie zu irer Notturft ge-
treulich schirmen, versprechen und handhaben zu Recht und
Billigkeit, wo und gegen wen uns das gebürlich ist, glich
anndem den vnnsera, onge verde. Darum geben wir Inn ein
fry, sicher, ufTrecht gleit, inn und durch unnser Marggrave-
schaft Baden zu wantlelii, wann und bO oft sie das bedorffend,
bis Widder an ihre Gewahrsame, sechs jar lang, die nächsten
nach dato dieses Briefs utieinander folgende, für uns, die unn-
sern und der wir ungeverlich mächtig sind, und bevelhen allen
und jeden vnnsern Amptleuten, Vögten, Schultheissen, Zollern
und VerweserD, den dieser vnnser Brieft'e fUrkompt, dass Ir
') Copialbuch Xo. 60 fol. -102—4' 9. Vgl. auch daselbst die vorher-
gehende Urkunde vom 13. April 14t>2. Über das tranze Ereignis siclie
V. Weecb, Bad. Gesch. b. 90—%. *) Copialbuch ^o. 47 i fol. öl*.
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Geschichte der Jaden in der Markgraftchaft Baden-Baden. 347
die vorgenannten Jaden, auch Ire Wibere, Kindere und Hus-
gesinde mit Ir habe, als dick inne das not thut, unbeswert
und on hinderung durch vnnsere Stetten, DMere vnnd ge<
bieten vnnserer marggrafschaft wandeln und ziehen lassend.
Daran tund Ir Vnnseni Willen. I'och behalten wir vnns hier-
hin vor, (lass wir soliclien Sc Iii im und gleit in benannt zit,
wann vnns geliebt, widder utlsagen luügen.''^)
Sichere Kunde davon, dass einer grösi^ereu Zahl Juden
Schutz mit dem Rechte, im Lande selbst zu wohnen, gewährt
worden ist, linden wir erst aus der Zeit der Regentschaft der
Söhne des Markgrafen Christoph I. Markgraf Philipp I., wel-
chem in der pragmatischen Sanktion von 1515 das Haupt-
land, die eigentliche Markgrafschaft Baden, zugefallen war,
war es, der seit dem Jahre 1524 nachgewiesenermassen eine
Anzahl Juden ins Land aufnahm. Es war dies die Zeit, in
welcher, hauptsächlich durch den Einfluss des Humanismus,
die Lage der Juden in Deutsehland sich Uberhaupt allmählig
milderte und ihnen häufiger als früher Schutz und Wohnrecht
von den Landesherren gewährt wurde. Die Sehirmverleihungen
des Markgrafen Pliilipp setzten sich fort bis zu seinem Tode
1533. Wir stellen sie nach den vorhandenen Urkunden*) in
tabellarischer Form zusammen, wie folgt:
Name des
Schutagoden
Bisheriger
Wohnort
1
Zugelassen
nach
Datum des
Schatz-
briefs
Dauer der
Schutzzcit
Jährliches
Schntzgeld
David
Eyforingen
Pfordieim
Donnerstag
10 J.
12Guld.ziiein.
(Altstadt)
tu St« 3Car>
garethentag
1524
Seligniann und
Ffonheim
17. Oktober
10 J.
zus. 35 Gulden
seia lichwager
1524
in gutem Gold
Hana
Mosse
Aäseuum
HuclienlolJ
St. Martißs-
6 J.
10 Guldcu in
od. fittchen-
tag 1525
gutem Gold
bronn
Mayer
Notzingen
Senheim
31. Jaiinar
6J.
83 Golden in
(Elsiss)
1525
gutem Gold
Gross Jakob
Höpfigheim
Munde]6*
10. Februar
6J.
zusammen
a. Klein Jakob
heim
1525
45 Gulden
0 Cop.-fittch No. 82 gegen Ende. — Ebenda.
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348
Zehnter.
ocmimoaeii
UtoliM*! aar
DHUMTi^er
wonnors
hacü
Datum des
Schutz-
briefs
Dauer der
Schutzzeit j
sscniittgeia
vueiniMiiiii
1k7 ^ M • A Hb
AouEiDgen
•
ein-
Ol. Januar
6 J.
oo uuiueu in
garien (nei
guien uoju
Bruclisal)
otemoaca
Aiieusteig
n.reuruar
6 J.
eoenso
Stenunft
Munoels-
4o*reDrunr
6 J.
au biuoen in
neun
102bO
gutem voui
«lAKOD Liemiein
xcnen*
^A-*-**
üituingen
28. Juni
8 J.
oo vuiu. meuL
ttuQ Beine Dei-
bnusen
in gutem uoKi
läPi II T ^mloin
ocl Ii. XjCiUiClIi
x\IJrct.lJUIil uuu
A iei6rn
Tiili
^0. JUll
6 J.
/US. oo vjUIU.
Salomon. Ge-
1526
rbeiu.io gutem
brüder
Gold
Miene und
Sehelk-
Pfondieim
8. Sept.
6J.
60Guld.r]iem.
HeliM
lingen
1628
in gutem Odd
Löwe
Stein
Pfiniprten
4 J.
20 Gulden in
1682
gutem Oold
Diese Schutzbriefe, von denen zwei in den Anlagen No. 1
und 2 abgedruckt sind, datieren zumeist von Ettlingen oder
Baden, einer auch von Speyer. Sie stimmen ihrem Inhalte
nach im wesentlichen überein. Der bewilligte Schutz erstreckte
sich stets auch auf die Weiber, die Kinder und das Brod-
gesinde („verbrote gesind") der Aufgenommenen. Dem Juden
Mayer in Beinheim war in dem Schutzbrief gestattet, über-
dies noch einen weiteren Juden nebst Weib und Kindern,
sei es seinen Vater Rabbi Aren oder einen andern, ohne Er-
höhung seines Schutzgeldes zu sich nach Beinheim zu nehmen.
Die Dauer des bewilligten Schutzes war in jedenr Brief be-
stimmt. Nach Umfluss der Schutzzeit mussten die Au|s^
nommenen, falls ihnen nicht weiterer Schutz neuerdings be-
willigt wurde, das Land wieder veriassen. Es war ihnen aber
das Recht eingeräumt, auch schon vor Beendigung der Schutz-
zeit wieder abzuziehen, falls ihnen länger zu bleiben nicht
beliebte, jedoch hatten sie in diesem Fall ein Abzugsgeld zu
entrichten. Das Schutzgeld war verschieden bestimmt; seine
Höhe beruhte auf Vereiubarung mit den Einzelnen, wie denn
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Gesciliehte der Juden in der Maricgrafiehaft Baden-Baden. 349
Überhaupt das ganze Schatzverhältiiis den Charakter eines
Vertrages mit gegenseitigen Hechten nnd Pflichten hatte.
Ausser dem Scbntzgeld an den Landesherrn hatten die Joden
nach aosdrttcldicher Bestimmung der Schutzbriefe, obwohl sie
in den Verband der Gemeindebtirger rechtlich nicht eintraten,
doch die Pflicht, die bürgerliclicn Abgaben in Bezug aut Un-
gelt, Wachen, Frohnden u. s. w. zu leisten, wie andere Unter-
thanen i)ires Wohnsitzes, wogegen ihnen auch der gleiche
Schutz zugedacht war. Die Schutzbriefe gewährten den Juden
das Recht, durch Kaufen und Verkaufen mit den Unterthanen
zu handeln und zu wandeln. Nüttels verzinslicher (wucheri-
scher) Darlehen Geschäfte zu machen, war den Juden in den
Schutzbriefen zum Teil ausdrücklich bei Strafe verboten. Den
meisten Juden war indes dieses Kecht in den Schutzbriefen
eingeräumt, dabei aber der Zins bestimmt, den sie nehmen
durften, auch Torgeschrieben, dass sie beliefaene Pfänder vor
Jahr und Tag nicht verkaufen durften, damit den Schuldnern
die M(iglichkeit der Einlösung blieb. Ben Juden Seligmann
und Hana, welche unterm 17. Oktober 1624 nach Pforzheim
aufgenommen wurden, war ausser dem Handel auch gestattet,
„die Kunst der Wundarznei in der Markgrafschaft, wer das
au sie gesinnet, um eine zimbliche Belonung zu geprauchen."
Die Juden waren angewiesen, ihr Recht vor den landesherr-
schaftlichen Gerichten zu suchen. 0
Nach Umfluss der ursprünglich bewilligten Schutzzeit
wurde den oben genannten Juden der Schutz zum Teil ver-
längert. Einzelnen wurde gestattet, ihren Wohnsitz während
der Schutzzeit an einen andern Ort zu verlegen* Moese in
Pforzheim wurde auf Donnerstag nach Jubihue 1581 nach
Zahlung des Abzugs aus dem Lande wieder entlassen. Sein
Schutzgenosse Hellas hatte infolge dessen Ton da an nur noch
40 Gulden Sehutzgeld zu entrichten.
Abgesehen von den Schutzbriefen sind uns weitere Vor-
schriften bezüglich der Jnden aus der hier behandelten Zeit
nicht bekannt. Jedoch entnebmeu wir aus einem noch vor-
n Um die gleiche Zeit, in der die Aufnahme von .Tiulcn in der Mark-
grafächaft Batlen erfnlgte, geschah solche auch in der vorderen Grafschaft
Sponheim. Vgl. den sehr ausfuhrlichen .Schutzbrief im Geu.-Laüd.-Arch.,
Cop.-Buch No. 54 a. E.
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350
Zehnter.
haudenen Aktenstück vom 26. liovember 1529, dass Anord-
nungen darüber bestanden, wie es mit den liegenden Gütern
zu halten sei, welclie Juden erwarben. In einem Befehl an
die Oberänter und Ämter Pforzheim, Durlach, Zell (Ueben-
zeli), Altensteig, Stein, Mühlburg und Staffort vom genannten
Tage wird nämlich unter Verweisung auf die früheren Anord-
nungen verfttgt, es sei von den Juden für die liegenden Güter,
welche sie innerhalb Jahresfrist nicht verkauften, die ge-
bührende Schätzung mit 2V« Gulden von 100 Gulden Guts-
wert zu cilieben. Diese Vorschrift stand damit in Zusammen-
hang, dass die Juden, da sie als Fremde lialten, ebenso wie
andere Ausländer Liegenschaften, welche sie im Lande er-
worben hatten (etwa bei Zwangsvollstreckungen), nicht länger
als ein .lalir behalten, sie vielmehr binnen dieser Zeit wieder
an Inländer veräussern sollten.')
8 3.
Die Juden in der Markgrafschaft Baden-Baden bis
zum Tode Philipps IL (1535—1588).
Nach der Teilung von 1535 lebte der Gründer der baden-
hadischen Linie, Markgraf Bernhard III., nur noch kurze
Zeit; er starb am 29. Juni 1536. Seine beiden Söhne Phili-
bert und Christoph IL, von denen der erstere am 22. Januar
1536, der letztere erst nach des Vaters Tode, am 26. Februar
1587, geboren wurde, teilten noch unter der Herrschaft ihrer
Vormünder am 23. April 1556 das ^väterliche Erbe, wobei
Philibert die eigentliche Markgrafschaft Baden-Baden und den
Anteil des Hauses an den Sponheimischen Besitzungen, Chri-
stoph die luxemburgischen Lande erhielt. Da aber Christoph
sich meist auf Reisen befand, übernahm Philibert auch die
Verwaltung der luxemburgischen Lande, gegen Zahlung einer
Kente an seinen B? iuler, und regierte bis zu seinem Tode 1569.
Zur Geschichte der Juden in der Markgrafschaft während
der Begierungszeit dieser beiden ersten Markgrafen Bern-
*) Vgl. ^Vesentlicller bilialt des beträchtlichsten Teils der neuen hoch-
fürstlich markpräfiich Itadischen Gfsety gebung oder alphabetischer Aus-
zug aus den Carlsruher und Ka<»tatter WocbeublUttem. Bd. 1 (Carls-
rahe 1782) 8. 288.
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Geschichte der Juden in der Markgrai^cUaft Baden-Baden. 351
hurd III. und Philibert fehlt es an Nachrichten. Es ist nicht
bekannt, ob die von dem Markgrafen Philipp nach Ettlingen
und Beinheini aufijenoninienen Juden nach dessen Tod weiter
geduldet und etwa neue Schutzbcvvilligungen gewährt wurden.^)
Philiberts Nachfolger war sein Sohn Philipp II. (1569
bis 1588), der beim Tode seines Vaters erst 9 Jahre alt war.
Die Regierung wurde zunächst vormundschaftlich geführt, bis
sie Philipp im Jahre 1577 selbst in die Hand nahm. Aus
seiner Begierungszeit liegt ein ziemlich reichliches Material
zur Oeschichte der Juden ?or.
Bei Beginn der Begierungszeit desselben mussten die
fremden Juden das Geleite» d. h. die schriftliche Erlaubnis,
das markgräfliche Gebiet betreten zu dürfen, unmittelbar bei
der markgräflichen Kanzlei (Ceiitrahegierung) erwirken. Be-
reits unterm 17. August 1573 erging jedoch ein Anssclireiben
der Regierung, worin verfügt wurde, dass die fremden Juden
hinfüro, wenn sie in das Fürstentum kämen, nicht mehr zur
markgräflichen Kanzlei behufs Erwirkung eines Geleits zu
schicken brauchten, ihnen dasselbe vielmehr von den Amtleuten
jeden Orts gegen Erlegung von 5 Batzen für jede Woche
Aufenthalt im Lande, samt V Batzen „Drinkgelt", erteilt
werden solle. Zu diesem Zwecke wurde den Amtleuten eine
Anzahl Geleitsbrief formulare mitgeteilt, welche sie zu ver-
wenden und deren £rl(NS sie mit der Kanzlei zu Terrechnen
hatten. Damit aber die Juden nicht ohne Geleitsbriefe im
Lande reisten, wurde zugleich befohlen, dass sie sich bei ihrer
Ankunft Im Fürstentum bei dem Schultbelssen oder Amts-
yerweser des ersten markgräflichen Orts zu melden hätten,
der sie dann auf ihre Kosten „um gebührlichen Lohn" mit
einem eigenen Boten an den Amtssitz schicken sollte.') Als
Beweis, mit welcher Wichtigkeit man dabei das Judengeleit
behandelte, mag erwähnt werden, dass, als im Jahre 1584 in
») Der Schlitzbrief, welcher den Juden Mayer Levi und dessen Tochter-
mann im Jahre 1525 für die Stadt Kreuznach auf zwölf Jahre bewilligt
wordta war (vgL die Note oben 8. 849), scbehit nicht Terlingert worden
SU sefai. Erst onterm 2S. JoU 1648 atellten, naehdem efaie seitlang keine
Joden mehr in der Gfifidiaft Sponheim gewesen waren, die Gemmn-
scliaftsherren wieder einen Schutzbrief für vier Juden auf 15 Jahre aus
(Cop.-Buch No. 495 fol. 52). — ') Ausschreibebuch des Markgrafen Phi-
lipp hn Gen -Land -Arch. M. 148/61a. — Diese Zeitschr. XXX, S. 142.
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352
Zehnter.
der mit tiem Grafen von Eberstein gemeinschaftlichen Stadt
Gernsbach ein Jude ohne Geleit betreten und verhaftet wor-
den war, auf Einladung des Markgrafen dieser, der Graf
von Eberstein und der pecen Bürgschaft aus der Haft ent-
lassene Jude eigens in Baden zusammeukamen, um sich über
die Strafe zu vergleichen. Markgraf Philipp erleichterte aber
nicht aur den fremden Juden das Geleite, sondern er ge-
stattete anch Jadea den Wohnsitz in seinem Lande. Unterm
10. März 1682 benachricbtigte er in einem Ausschreiben die
Amtleute zu Ettlingen, Bastatt, Kappenheim, Steinbaeh und
Btthell*), er habe sich mit seiner schirmverwandten Juden-
schaft dahin verglichen, dass dieselbe mit W«b und Kind,
auch Brodgesinde, wieder auf sieben Jahre lang ihre häusliche
Wohnung im Lande nehmen und mit den Unterthanen, es
sei durch Contrahieren, Leihen, Kaufen oder Verkaufen, Handel
treiben mochten, wie solches in Schrift verfasst und durch
die der Judenschaft erteilten Privilegien ausgewiesen werde.
Die Amtleute sollten nun den Juden zur Einbringung ihrer
Forderungen gleich andern Untcrthanen behilflich sein. Wenn
sie aber einigen Argwohn hätten, dass einer oder mehrere
jener schirmverwandten Juden sich auf flüchtigen Fuss be-
geben wollten, so sollten sie diesem zuvorkommen, die Be-
treffenden anhalten und ihn, den Markgrafen, a<iossclben so
tags, so nachts berichten.*^
Auch neue Schutzbriefe erteflte der Markgraf. Einer der*
selben, vom 9. Mai (stylo novo) 1584, ausgestellt für Samson
Jud und dessen Schwäher Abraham, ist uns erhalten und in
Anl. 3 abgedruckt. Daraus ergicbt sich, dass die Rechte und
Pflichten, unter welchen Philipp II. den Juden Schutz gewährte,
im Wesentlichen mit dem übereinstimmen, was schon die
Schutzbriefe des Markgrafen Philipp l. festsetzten. Neu sind
nur die Bestimmungen über die Verpflichtung zur Anzeige
von Gold- und Silberkäufen und über das Recht der über-
lebenden Witwe und Kinder, den Schutz noch ein Jahr über
des Hausvaters Tod hinaus zu genlessen*
Wenige Jahre nach der erwähnten Verl&ngerung der Schutz-
briefe änderte indess Markgraf Philipp offenbar seine Be-
>) Ei waren dies die Ämter, worin Toramtiich alMs Mm^fndan
HMen. — *) Siete Zeitsehr. XXIY, S. 405.
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Oesehiebie der Jaden in der MarkgrafiKhaft Baden-Baden. 353
trachtuDg in Bezog auf die Jaden und schaffte sie ans seinem
Lande ab. Bereits unterm 18. August 1584 finden wir ein
Ausschreiben desselben an die Amtleute zu Baden, Kuppen-
heim, Ettlingen, Stolhoyen, Steinbach, BUhell, Rastatt, Gerns-
bach und Beinheim, worin er sagt: Den Beamten sei bekannt,
dass er mit seinen schiimverwandten Juden einen Vergleich
abgeschlossen habe, wonach dieselben bis zu einem bestimmten
Termin das Land ^^iinzlich zu verlassen hätten. Obgleich nun
den Juden dabei zugesagt worden sei, dass man ihnen von
Obrigkeitswegen bei Einziehung ihrer ausstehenden Schulden
behilflich sein wolle, sei die Einziehung doch nicht geschehen.
Ein Teil der Juden habe daher um Verlängerung des Abzugs^
termins gebeten. Er, der Markgraf, wolle aber seine armen
Unterthanen von den Jaden ledig machen und habe daher
alle Judenschulden selbst übernommen und in zwei Zielem zu
zalilen versprochen. Eines dieser Ziele komme an Michaelis.
Die Amtleute sollten daher alle Judenschulden der Unter-
thanen genau erkunden und verzeichnen, sie seien gewiss oder
ungewiss, verloren oder un verloren, und hierauf dieselben im
Namen des Markgrafen uiii/.ithen, indem sie sich mit Geld,
Wein oder Getreide bezahlt machten. Spätere Schulden, die
nicht in diesem Verzeichnis stünden, würden nicht berücksich-
tigt werden.*) Der Markgraf gin^ also, obwohl er die Juden
als schädlich erkannt hatte, keineswegs mit Härte gegen sie
vor. Er vertreibt sie nicht einfach, sondern vergleicht sich
mit ihnen wegen ihres Abzugs, und da sie ihre Ausstände nicht
rechtzeitig einbringen, Übernimmt er selbst deren Einzug, nur
um die Unterthanen möglichst bald von den Juden zu befreien.
Indes ist sicher, dass auch später doch noch einzelne Joden
im Lande waren« Unterm 25. März 1587 wies der Kurfürst
Johann Kasimir von der Pfalz auf Ersuchen des Markgrafen
Philipp seine Beamten an, den Juden Samuel Scbampffier aus
Kuppenheim, „ein Federstäuber, welcher Seiner Liebden, dem
Markgrafen Philipp von Kaden, zu deren Hof- und Haushalt
allerhand Federwaar auf der Frankfurter Mess einkauten soll",
die ordentliche Geleitsstrasso nach Frankfurt hin und zurück
gegen Erlegung des gewühuiichen JudenzoUs und Geleits
passieren zu lassen.^)
0 Diese Zeitschiift XXIV> S. 411. — ') Löwensteui, Gesch. d. Jnden
in der KnrpfiOs, S. 61.
IcttMhr. r. OMch. d. Obwrlt. N. F. XI. S. 23
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854
Zehnter.
Für wie schädlich jedoch Markgraf Philipp die Juden an*
sah, ergieht sich aus der haden-hadischen Landesordnung,
welche Philipp karz vor seinem Tode im Jahre 1588 hinaus-
gehen Hess. Darin heisst es nämlich unter dem Titel: »Die
Juden hehinngenndt*:
»Als auch menigUch unverborgen, welcher massen die na-
genden und schädlichen Wurm, die Juden, dem gemeinen
Nutz beschwärlich, die Armen mit Irem schandlichen Gesuch
und Wucher wider Gottes Bcvelch und Ordnung inn Verderben
und Sterben richten, wie dann wir das Alles leider zu Ein-
gang unserer Regierung befunden; nämlich das sie unsere
arme Unndcrthauen und Angehörigen mit allerJey Gefähr und
Betrug eingefuert und gegen Inen viel erdichter und falscher
Schulden und Brief gemacht, als wenn, solche Summa darinn
bestimbt, Alles baar von der Hannd hinaussgelüheu, so doch
etwann nicht der vierttheil und noch weniger an barem Gelt
bezahlt, und das annder Alles aufgerechneter Wucher ist,
deme (indem) die Juden Anfangs ihre Belohnungen denn
Unnsem uf em bestimbte Zeit zu dem Hauptgut hu Iren Brief
setzen und oftennals darnach Uber das von dem allem alls
geliehen Hauptgut von newem Wucher gefordert und ander
mehr arglistigkeit gebraucht, dardurch unnsere ünnderthanen
in solchen Nachthdl gefnert, das deren etliche von heusslichen
Ehren, Weib, Kindern, Haab und Güttern verjagt, vertrieben
und endlich zu verderben geriebt sind, unnd zuversichtlich
binfüro, wo solches durch uns mit stattlichem Einsehen nit
fürkhommen, täglichs noch mer beschehen würdt;
Dieweil wir aber alls der Lanndtsfiirst von Oberkheit we-
gen geneigt, das auch vor Gott und allen Rechten schuldig
sindt, Weeg und Mittel zu suchen^ den gemeinen Nutz und
unnsere ünnderthanen, sovil immer möglich, vor der arglistigen
Juden Verderben zu verhuetten, auch die unnützen, verthunigen
Buben, so tag und Kacht in den Wirthsheussem Ilgen, das
Irig üppiglich mspttlen und Yerbrassen und zum Th^ so
sie das Ir gar verthan, Irer Trew und Ayd vergessen, hinweg
von Weib und Kinder teufen, die im jämmerlichen EUendt
sitien, Hunger und Ifangel leiden lassen, von solchem leicht-
sinnigen Wesen abzuschr^hen, zu guter Haushaltung zu
ziehen und vor Verderben zu verhuetten;
wollen wir hiemit allen und jeden unnseren Ünnderthanen
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Geschichte der Jnden in der Markgra&chaft fiaden<Baden. 355
bei Leibstraf verbotteii haben, sich hinfüro mit benielten Juden
in ainigen Contrakt mit Entlehnen, oder anndercm. wie das
Kamen haben möchte, nit einzulassen, sondern derselbigeu
in Allem durchaus muessig zu gehen. Da auch über das ainer
oder mer Contr&kt fürginge, solle doch derselbig Krafft dieser
unser Ordnung von Unkräfiten und cassirt, auch der Cbrut
dem Juden nichts zu gelten oder zu geben schuldig seyn.
Unnd damit aber sie, die Juden, Irer Notturfft nadi von
ainem Lanndt in das ander wandeln mdgen, haben wir auss
Gnaden, und gar keiner Gerechtigkeit, auch in allweg unbe-
geben des alten löblichen Herkommens, Ordnung und Brauchs,
und dazu auch habender kaiserlicher Freyheiten und Privi-
legien, sonder denen unverletzlich und unnachtailig, bis uf
unser Enderung gnedig bewilligt, dass sie, die Juden, durch
unuser Fürsteuthumb Ir Notturfft nach ziehen und wandern
mögen; doch dergestalt, das ain jeder, sobald er in solchem
unserem Fürstenthumb ankombt, sich zu unnserem nächst ge-
sessenen Amptman verfüngen und Inn umb glcitt ansuchen
und bitten. Derselb Amptman soll und würdt, beneben dem
Zoller, solchem oder solchen Juden alsdann uff sein Anzeigen,
^a er sein B^s hinnemen will, zu dem nächstgesessenen
Amptman so lang und vil, bis er uss unnserem Fürstenthumb
kommt) ein schrififtlich Geleidt geben. Darfür soll er oder
ain jeglicher Jud jedem unserem Amptman unnd ZoUer für
solch Gleit zalen unnd geben zwen Batzen Beichsmttntz, welche
in die zollbüchs allssbaldt zu anderm zoll gelegt und gelüfert
werden sollen. Dergleichen Glaidt sollen aber allein, wann
die Juden durch unser Fürstenthumb zu raissen begern, ge-
geben und gevolgt werden ; unnd da ainer oder mer Juden in
unser Marggraffschafft still zu liegen begern, das Glaidt bey
unser Canntzley abgeholt und die Gepür dafür erlegt werden.
Und sollen sie, die Juden, sich in solchem Durchzug gleitiich
halten und bey Verlust diss Glaits und Leibsstrafen, auch Ver-
lierung Haab und Gutt gar kein Handtirung oder Wucher,
um was Schein oder List das immer erdaclit, fur,i,^enommen
oder geschehen möcht, oder Ichtzit (etwas) annders, wie das
Kamen hat, das unsern Freyheiten zuwider, in ainichen weeg
widertreiben, brauchen, üben, noch hanndeln, sondern wa sj in
Stätten und Fleckhen fürziehen würden, in Herbergen bleiben
und sich unserer Unterthanen gentzlich enthalten und ent-
23*
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356
Zehnter.
schlagen. Da sie auch gestolne oder geraubte Wahren unter
dem Schein, das sie dieselbige ( rkauft, in nnser FürsteDtbumb
bringen thäten, welche nachmals angesprochen würden, sollen
sy dasselbig ohn allen Entgelt dem entwehrten Theil wieder-
umb zu erstatten schaldig sein. Es were dann, das also einer
im Durchzug auf ein freyen Markht kerne, und umb baar
Geldt etwas aufrecht und redlich kaufte oder verkaufte, soll
ihm das unal)gestrlkht sein. Doch soll In dieser Yergleichung
uns und unseren Unterthanen an unseren Haben und Frey-
heiten, Privilegien, Bräuchen, alt llerkonimen, Gewohnheiten,
Landsordnung auch Straf gejren unsem Unterthanen, Zuge-
hörigen und Verwandten und wass wir sonnst ^^'gen denn Juden
befugt seien, nichts begeben, sondern in allweg vorbehalten sein,
alles verinog und Inhalt obgemelter gemachter Vergleichung.
Und nachdem bissher die Juden, w ann sy inn oder durch un-
ser Fürstenthumb wandern wöUen, durch die Ambtssverwaltung
unvergleit bis in die Statt zu unsem Ambtleuthen gezogen
und dann allda allererst das Oelaidt empfaahn, und aber in
solchem durch sie viel Gefahr und VtatAz gebracht werden
mag, das uns zu gedulden mit nichten gemeint, so wollen
wir, das die Juden, so inn oder durch unser Fürstenthumb
antreffen, im n&chsten Fleckhen bei unserem Schulthelssen
oder Ämbtman anzaigen, der Inen alssdann einen zugeben, der
mit Incu l)is in die Statt zu unsern Amptmann gang, allda sie
das (ihiitt empfahen und das gellt, sü sie darumb schuldig,
erlegen sollen.
Demnach so gepieten wir inn Krafft unser Fürstlichen
Oberkheit und gedachter Freyheit Euch allen und Jeden sambt
und sonders emnstlich unnd abermals bei denn Pflichten und
AydeUy damit Ir uns zugethan, verwandt seyen, und wollen,
das Ir diser unser Ordnung in allen und Jeden Puncten und
Articuln gehorsamlich nachkommt, darbey bleibt und hier-
wider mit nichten inn oder ausserhalb Rechts^) handelt oder
thunt oder Jemanden das zu thun gestattet, alls lieb Euer
Jedem sey, unser Ungnad und Straf zu vermeiden. Das mei-
nen wir gar Ernstlich, wollen uns auch das zu Euch allen
und jeden gentzlich versehen.'
d h. iii- oder ausserhalb Gerichts.
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OeBchichte der Juden in der Markgraiachafl Baden«Baden. 357 .
Es wurden also uicht nur keine Juden mehr im Lande
geduldet, sondern es durften, abgesehen von freien Messen und
Märkten, auch keine fremden Juden mehr Geschäfte im Lande
machen.
8 4.
Die Regierungszeit des Markgrafen Eduard Fortunat
und die Zeit der badeu-durlachischen Besetzung
(1588—1622).
Die Abschaffung der Juden durch den Markgrafen Philipp
war, wenn sie überhaupt jemals vollständig durchgeführt wurde,
jedenfalls nicht von langem Bestände. Philipps Nachfolger
war der Markgraf Eduard Fortunat (1588—1594), Sohn
des Markgrafen Christoph II. von Baden. War die Markgraf-
schaft schon beim Tode Philipps stark verschuldet, so war
Eduard Fortunat am wenigsten der Mann, die Schuldenlast
wieder zu erleichtern. £r häufte vielmehr durch ein üppiges,
verschwenderisches Leben neue Schulden auf Schulden.
Von diesen bedrückt, mochte es ihm gelegen erscheinen,
auch durch Aufnahme von Jaden sich eine Einnahmequelle zu
eröffnen, und so finden wir denn mehrere von ihm herrührende
Schutzbriefe. Unterm 25. Februar 1593 werden zwei Juden,
Judas und Baruch, und unterm 7. Juni 1593 zwei weitere,
David und Schimmel, nach Bühl zugelassen und am letzt-
genannten Tag einem weitern Juden Namens Männle ein
Schutzbrief für Ettlingen bewilligt.
Die Schutzbriefe, welche Eduard Fortunat erteilte und
wovon einer in der Anlage 4 abgedruckt ist, stimmen unter
sich im wesentlichen überein, sind aber erheblich ausführlicher,
als der uns erhaltene Schutzbrief des Markgrafen Philipp II.
Der Schutz wird darin überall auf zehn Jahre gewährt und
das Recht zur häuslichen Niederlassung für einen bestimmten
Ort eingeräumt Die Juden dürfen eontrahiren, leihen,
kaufen und yerkaufen. »Blutig Gewand, nasse Häute, un-
gedroschene Frucht, zerknitschte Kelch und alles was zur
mess gehärt**, sowie .auch gestohlene Sachen dürfen sie Je>
doch weder kaufen, noch darauf leihen. Der Zinsfuss wird
auf einen markgräflichen Heller wdchentlich vom Gulden be-
stimmt. Beüehene Pfänder dürfen sie nicht vor Ablauf eines
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358
Zehnter.
Vierteljahrs nach Verfall der Schuld verkauten. Zu Darlehen
an die Uiiterthancn über 50 Gulden und zu Darlehen auf
liegende Pfänder überhaupt bedürfen sie Genehmigung des
Amts. Die Bestimmungen über ihren Rechtsschutz sind ähn-
lich, wie im Schutzbriefe des Markgrafen Philipp. Falls sie
ein Kind verheiraten, dürfen sie es zwei Jahre lang ohne
Tribut bei sich im Hause behalten. Mit den Gemeinden sollen
sie sich wegen Steuer, Wacht und andern Dienstbarkeiten ver*
gleichen. Sie haben sich nach dem Beichstagsabschied von
1551 zu richten und jährlich ihr bestimmtes Schutzgeld zu
bezahlen. Nach ümfluss ihrer Schntzzeit dttrfen sie frei ab-
ziehen. Das Schutzgeld ist verschieden, bald 10, bald 20
Gulden.
Die Mitte], welche Eduard Fortunat durch die Aufbahme
von Juden gewann, konnten iudess seinen Ruin nicht hindern.
Die Gläubiger schickten sich an, zu ihrer Befriedigung die
Einsetzung in den Besitz fürstlicher Güter zu erwirken. Der
Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach erhielt auch
Kunde davon, dass Eduard Fortunat in jeder Art versuche,
noch weitere Mittel flüssig zu machen, und dass er nach ver-
schiedeneu Seiten hierwegen Verhandlungen angeknüpft habe,
welche schliesslich dazu führen mussten, die ganze obere
Markgrafschaft dem fürstlichen Hause zu entfremden. Als
Kaiser Rudolf II. auf Andrängen der Gläubiger die Lande des
Markgrafen unter Sequester stellte, hielt daher Markgraf
Emst Friedrich den Augenblick fttr gekommen, seinerseits,
wozu ihn die alten Hauaverträge berechtigten, einzuschreiten,
indem er am 21. November 1594 die obere MarkgrafBchaft
Baden besetzte und sieh als deren Verwalter hülfen Hess.
Eduard Fortunat, über dieses Vorgehen seines Verwandten
auf das äusserste empört, führte fortan ein unstätes Leben
und starb am 8. Juni 1600 im Schlosse Castelaun in der hin-
teren Grafschaft Sponheim durch einen Sturz von der Schloss-
treppe. Er hinterliess zwar zwei Söhne, Wilhelm und Her-
mann Fortunatus; allein die baden-durlachische Linie bestritt
deren Ebenbürtigkeit und hielt die obere Markgrafschaft auch
nach Eduards Tod besetzt. Erst nach einem langen Prozess,
und nachdem der Markgraf Georg Friedrich, des Markgrafen
Ernst Friedrich überlebender Bruder, im Jahre 1622 in der
Schlacht bei Wimpfen besiegt worden war und flflchten musste.
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Geschichte der Juden in der Markgra&chaft Baden-Baden. 359
kam die obere Markgrafschaft wieder in deo Besitz der Mark-
grafen von Baden-Baden.
Es war eine Folge der Besetzung der obern Markgrafschaft
durch die baden-durlachischen Afarkgrafen, dass deren Wille
vom Jahre 1594 an mehr als ein Vierteljahrhundert lang auch
für die baden-badischen Lande massgebend war.
Aus der Regierungszeit des Markgrafen Ernst Friedrich
als Regenten der baden-badischen Lande (1594—1604) sind
Schutzbriefe nicht erhalten. Dagegen findet sich bei den
Akten des GenerallandesarchiYS ein an den i^Untenrogt zu
Kuppenheim und lieben getreuen Nicoiao Barthold" ge-
richtetes Schreiben vom Jahre 1601, aus dem sich ergiebt,
dass auch der Markgraf Emst Friedrich mit der Anfhahme
von Juden fortfuhr. Das Schreiben lautet:
., Ernst Friedrich, von Gottes Gnaden, Marggrauc /n f^a<lcn und
Ilachberg u. s. w. — Lieher getrewer. Wir haben guediglicU be-
willigt, dass Isae Jud, so jezuiahle zue Gunstetten in der Landvogtey
Uagenauw wohnt, möge gehn Kuppenheim ziehen und daselbsten
ohne Tribut wohnen; doch hingegen uns off unsem Hansem er die
Betbgewandte in dem mit ihm aberkommenoi klkn soll der gebOhr
nach säubern, bereiten und waschen. Ist unser Meinung und bevelcb,
wollest gedachtem Jaden uff gewohnliche Huldigung berflrter gestallt
gestatten und in solchen, wie sich gebnrt, »^chüzen und handthaben
und ufachtung geben. da.ss or in zeit seiner Wohnung sich der^restallt
verhalte, da-s unsere Underthanen damit in keinem Weg beschwerdt
werden. Thun wir uns versehen. Datum den 12. Auguäti anno lüOl.
Erhardt von Bamingen. Jo. Rndolpii Lorehheimer.*
Um die gleiche Zeit, in welcher die Aufnahme des Isaak
Jud nach Kuppenheim erfolgte, müssen auch Juden nach Ra-
statt in den Schutz genommen worden sein, ohne dass je-
doch näheres darüber bekannt wäre. Kuppenheim und Ra-
statt und die schon unter Eduard Fortunat mit Juden ver-
sehenen Orte Ettlingen und Bühl blieben für die nächste Zeit
die Sitze der Juden in der obern Markgrafschaft Baden. Ihre
Zahl war noch gering.
Nach Emst Friedrichs Tod (1604) übernahm dessen Bru-
der Georg Friedrich von Baden-Dnrlach die Verwaltung
der oberen Markgrafechaft Baden (1604—1622). Gleich aus
dem Anfang seiner Regierungszeit liegen ausfahrüche Ver-
handlungen mit den badischen Juden vor, die uns nicht bloss
über ihre Zahl, sondern auch sonst über ihre Lage gut unter-
richten.
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360
Zehnter.
Ztt Anfang des 17. Jahrhunderts bestand eine markgräf-
lich durlachlsche Post, welche die unteren Landesteile mit den
hreisgauischen Herrschaften verband und den Zweck hatte,
die herrschaftlichen Dienstsendun^aji und die Beamten bei
ihren Dienstreisen zu befördern. Die.se Post ging von Pforz-
heim bis Küteln. Nach einem \ ertrag d. d. Sulzburg, den
21. Juli 1604 hatte Hans Liess in Pforzheim als markgräf-
licher Postmeister die Instradierung dieser Post iibernoininen.
Kr hatte die Verpflichtung, zu Pforzheim, Durlach, Rastatt,
Bühl, Lahr, £inmeodi!iL'<<Ti und Sulzburg je einen Postreiter
mit zwei Pferden zu halten, „damit man versehen und jeder
Zeit wohl fortkommen könne**, und musste wöchentlich zwei
Ordinariposten, n^lich am Montag und Donnerstag, reiten
lassen. Dafür hezog er Jährlich 700 fl. an Geld, 25 Malter
Haber, das Malter zu 26 Batzen gewertet, femer 8 Ohm
Wein & 3 fl. und «eine Wildhaut zu einem Kleid** im An-
schlag von 10 fl. Ausserdem konnte Liess, „wenn ihm von
Fremden oder andern, so nit in ihrer fürstlichen Durchlaucht
Diensten, Brief oder andres aufgeben wiudeu, sicli dafür eine
billige Ergötzlichkeit geben lassen". Wurden von der Herr-
schaft oder ihren Beamten Kxtraordinariposten verlangt,
„nämblich wann Ihre fürstliche Gnaden oder deren Rath und
Diener Post reiten", so erhielt Liess auf jede Poststatioü für
jedes Pferd eine halbe Krone oder 12 Batzen.
In den Geldnüthen, in welchen sich der Markgraf von
Baden-Durlach infolge der Ausgaben für die militärische Be-
setzung der badcn-badiscben Landesteile befand, kam man
nun im Jahre 1605 auf den Gedanken, auch an den Ausgaben
für die Post zu sparen und zu diesem Zwecke die Post in
eigene Regie zu nehmen. Im Herhst 1605 wurden die Jimter
beauftragt, zu erheben, wie viel Lohn der Postmeister Liess
seinen Postreitem jeden Orts entrichtete. Die Erhebungen
ergaben, dass Liess an Lohn jährlieh bezahlte: dem Postreiter
zu Sulzburg 98 fl.; zu Emmendingen 90 fl. und 2 Thaler
Trinkgeld für des Postreiters Frau; zu Lahr im Jahr 1604
den Betrag von 80, im Jahre 1605 von 90 fl.; zu Nesselried
im erbten Jahr dem Postreiter Marx Jelin 75 fl. und ausser-
dem für Extraordinariposten 70 fl., im zweiten Jahr dem Post-
reiter Jörg Stigelin von Huchenfeld 90 fl. und für Extra-
ordinariposten von Jakobi bis November 1605 weitere 12 fl.;
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^ Geschichte der Juden in der Hklarkgrafüchaft Baden-Baden. 361
zu Bühl, ausser den Extraordiimriposten, 80 fl.; zu Rastatt
im ersten Jahr dem Postreiier Hans Schreckh 50 fl., im zweiten
Jahr dem Postreiter Friedrich Buben 75 ti.; zu Durlacli dem
Chrisüan Jünger 50 11. und »einen Hut sammt Federn". Hier-
nach berechnete die msrkgräfliche Kanzlei, dass, wenn die
Post in eigene Ilegie genommen und den Postreitern ihr Lohn
direkt aus der Kameralkasse bezahlt, die Au&icht Uber die
PoBtreiter aber den markgräflichen Beamten jeden Orts über^
tragen würde, man an der Post eine Ersparnis von mindestens
181 fl. 5 Batzen machen könne. Die danach noch ndtigen
Auslagen für die Post aber sollten womöglich von den Juden
aufgebracht werden.
Um mit ihnen hierwegen zu verhandeln, wurde den Ämtern
Ettlingen, Rastatt, Kuifponheim, Buhl, Staufouberg uiui Bein-
heim Befehl erteilt, sämtliche Schutzjuden des Landes auf
einen bestimmten Tag in die Carlsburg nach Durlach zu be-
scheiden. Sie traten am 7. November 1G05 daselbst sämtlich
an, im ganzen 13 an der Zahl, nämlich Emanuel, Hirsch,
Esias und Samuel Kraanuels Sohn aus Ettlingen, Mendle
und Esias aus Rastatt, Arou und Israel aus Kuppen heim,
Judas, Baruch, Salomon, Calraann „ihrer Kinder praeceptor"
und Josef „der Federstäuber" aus Bühl. Es wurde ihnen,
wie sich aus dem Berichte der Kanzlei an den Markgrafen
über den Verlauf der Veihandlattg ergiebt, der Zweck ihrer
Vorforderang bekannt gemacht und ihnen „neben EinfQherung,
welcher Gestalt die christlichen Unterthanen jttngsten eine
ansehnliche Httlfe* bewilliget, eii^ffnet und angezeigt, dass dem-
nach billig die Judenschaft es nit besser habe, sonder gleich-
falls das ihrige thuen. Darauf sie gleich anfangs in Antwort
vermeldt, sie seien geneigt und begehrten zu geben, was ihnen
möglich, verhofften hingegen, Kw. fürstl. Gnaden werden sie
halten, dass sie bei Weib und Kindern bleiben möchten; fol-
gends nach begescheheuem Abtritt weiter angezeigt, dass ihrer
etwan 4 oder 5 im Lande seien, die etwas haben und ver-
mögen, die übrigen seien alle arme Tropfen, welche zum
Teil sie, die Vermöglichen, müssen helfen erhalten ; mit ferne-
rem Vermelden, sie hätten bisshero anderthalbhuudert Gulden
contnbuirt, vermeinten, wenn sie zu Erhaltung vermeldter
Post hinfUro miteinand 200 fl. geben, £w. fürstl. Gnaden soll-
ten gnä% zufrieden sein, in Erwigung sie sonsten auch alle
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362
Zehnter.
Tag gebraucht und wohl ja mehr geplagt, dann man wisse.
Als wir ihnen aber, dass solcher Vorschlag zu gering und
denselben Ew. fürstl. Gnaden anzubringen Bedenkens mit
mehrereni zu verstehen gegeben, auch nochmalen zu Geinüth
geführt, was die christlichen Untertlianen thäten, haben sie
nach abermalig beschehenem Abtritt, auf Erholung angedeuteter
ihrer Beschwärungen und anzeigen, wann sie gleich mehr ver*
hiesen, sie es doch nit zu halten vermöchten, sonderlich weil
es nit nur ein Jahr oder zwei, sonder continue währen sollte,
300 fl. zu erlegen bewilliget, mit bitten, ihr arm Weib und
Kinder zu bedenken und sie weiter nit zu treiben. — Darauf
wir dann weiter replicirt, wir sorgten solch ihr Erbieten nach
zn gering, in Erwügong, £w. fdrstl. Gnaden die Post viel ein
mehreres so zu erhalten kostete; uff ratification Ew. fUrstL
Gnaden aber wollten wir vierthalbhundert Gulden annehmen
und bei deroselben hoffentlich soviel zu wege bringen, dass
ihrer, sonderlich ausserhalb Ew. fürstl. Gnaden Befehls und
Geschäften, mit Dargebung ihrer Pferde (damit sie bis anhero
in der Beamten und Diener eigenen Sachen sehr beschwert
worden) sollten verschonet werden, wie sie dann zu dem End
solche und ander ihre Bescliwernissc schriftlichen möchten
übergeben. — Darauf sie sich wiederurab bedacht und, neben
Kepetierung ihrer voreingewendten Beschwerden erklärt, dass,
wenn man solch Geld, in die vier Quartal dess Jahrs zertheilt,
von ihnen annehmen und den Beamten dameben Befehl thuen
wollte, dass, wie sie, die Juden, sich unter einander desswegen
mgleichen und Jedem sein Gebtthr ufflegen wtirden, die Be-
amten ihnen auff ihr Anbringen und Klagen gegen die Saum-
seligen kräftige Hand bieten sollten, item, dass ihrer mit Dar^
leihnng ihrer Pferde etwas mehr, als bisshero, möchte vet-
schonet werden, wollten sie in unterthäniger Hoffnung, Ew.
fürstl. Gnaden Schutz und Schirms zu geniessen und dass ihnen
in rechtmässigen Schulden auch hülfliche Hand geboten, die
vierthalbhundert Gulden gesetzter Massen ordentlich /ii
reichen eingewilliget haben; darinnen sie gleichwohl sich zum
äussersten angreifen müssten; überreichen auch pfleichbalden
ihre Beschwerden schriftlich, wie Ew. fürstl. Gnaden aus der
Beilag No. 1 gnädig zu sehen; mit schliesslicher unterthäniger
Bitt, Ew. fürstl. Gnaden Ihro in fürstlichen Gnaden Belieben
lassen wollten, auf jetzt gethane nnterthänige Bewilligung
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Geschichte der Juden in der MarkgraCschaft Baden-Baden. 363
ihnen ihre Schutz- und Schirmsfireibeit mit ehester Gelegen-
heit gnädig zu confirmiren".
In Anbetracht, dass also die Juden 350 fl. bewilligt hatten,
befürwortete der Geheimerath, der Markj^raf möge das Angebot
annehmen, wegea des Missbrauchs mit dem Pferdeverleihen
Abhülfe befehlen und den Juden die Schutzbriefe, die sie für
die baden-badischen Lande hatten, erneuern, welchem Antrag
der Markgraf auch sein Placet beisetzte, obwohl er sich, was
den Beitrag der Juden betraf, «eines mehreren gnädig yersehen".
Hans Liess wurde nun als Postmeister entlassen, die Post
▼om 1. Januar 1606 an in eigene Hegie genommen, die Post^
reiter aus der landesherrlichen Kasse bezahlt und die Beamten
jeden Orts mit der Aufsicht über die Post betraut.
Die Veiciiibaiung mit den Juden über die Zahlung der
350 fl. legte die markgriitiiche Kanzlei so aus, dass diese
jährliche Zahlung nur an die Stelle des Schutzgeldes der Juden
treten, daneben aber die Juden schuldig bleiben sollten, nach
wie vor ihre Schätzung und die Bede zu entrichten. Als aber
den Juden davon Kenntnis gegeben wurde, erklärten sie, sie
hätten die Verhandlung so verstanden, dass in den 350 ti.
nicht nur das Schutzgeld, sondern auch Schätzung und Bede
enthalten seien, und sie baten, da sie mehr zu leisten ausser
Stande seien, es bei der Verwilligung der 360 fl. in diesem
Suine zu belassen. Obwohl nun die daraufhin geraachten
Feststellungen ergaben, dass die Juden bisher an Schutzgeld,
alter Schätzung und Bede 193 fl., unter Hinzurechnung der
neuen Schätzung aber bereits 253 fl. jährlich zu bezahlen
hatten, so dass die yon ihnen bewilligte Summe tou 350 fl.
ihre bisherigen Leistungen nur um 97 fl. überstieg, und ob-
wohl die markgräfliche Kanzlei fand, dass das eigentlich nicht
genug sei, beantragte sie doch unterm 13. Januar HiuO bei
dem Markgrafen, es bei den 350 fl. zu belassen und darunter
auch die alte und die neue Schätzung und die Bede als mit-
enthalten gelten zu lassen, indem sie sich dahin aussprach,
die Juden winden wohl nicht mehr leisten können, denn die
meisten von ihnen seien wirlclich „arme Gesellen**. — Der
Markgraf Georg Friedrich war indess anderer Ansicht und
befahl, die Juden schärfer anzugreifen.
Darauf wurden diese dann im Januar 1606 abermals in
die Garlsborg nach Durlach yorgefordert und ihnen die An-
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364
Zehnter.
forclerung gestellt, statt 350 fl. im ganzen 500 fl. zu bezahlen,
eine Anforderung, die sie jedoch ablelinten. Schliesslich einigte
man sich dahin, dass die Juden ausser dem, was sie bisher
an Schinngeld, alter Schätzung und Bede mit zusammen 193 fl.
bezahlt hatten, nocli weitere 207 fl. zur Verlegung der Post,
also im ganzen 400 fl. jährlich quartalsweise an die mark-
gräfliche Kasse bezahlen sollten. Dieses Angebot wurde denn
auch TOD dem Markgrafen, nachdem die Juden unterm
16. Januar noch eine flehentliche Bittschrift eingereicht hatten,
genehmigt.
Vor der neuen Vereinbarung hatten die Juden im Jahre
1605 folgende Abgaben zu entrichten gehabt:
Tribut ^
Schirmgeld |
Bede
Buhl
EttUoga
Kuppeuheim
Bastatt
•
i
Judas
liaruch
Salomen
Emanuel
Hirsch
Esias
Aron
Esias
Mendliü
Smnma
GolJguIden
20
10
8
15
firai
Thaler
28
16
14
16
8
2
4
21 BtsB.
21 ,
Thaler
6
4
4
2
Bidits
SSGoldgul-
den = 88
Thlr. 5Bti.
89 Tliakr
12 Bfttwa
Nach der Vereinbarung mit d^r Herrschaft vom Jahre 1606
schlugen die Juden die von ihnen nunmehr aufzubringenden
400 fl. unter sich in folgender Weise aus: Es hatten zu zahlen
in Ettlingen: Emanuel 63 fl., Hirsch 29 11. 2 Ürtlein, Esiass
13 fl., Samuel 23 fl. 2 Örtlein; zu Rastatt: Mendlo 19 fl.
2 Örtlein, Eliass 14 fl. 2 Örtlein; zu Kuppenheim: Aron IS fl.
1 Örtlein, Isaac 12 fl.; zu Bühl: Judas 57 fl., Barueh 63 fl.
1 ürtlein, Calman 12 fl., Josef 12 fl. Summa 400 fl. jährlich.
Die vereinbarte Summe von 400 fl. wurde von Martini
1606 an bezahlt; bis dahin blieb es bei den bisherigen Lei-
stungen der Juden. Der Jude Isaac zu Kuppenheim, welcher
im Jahre 1601 „ohne Tribut, uff gewöhnliche Huldigung*" auf-
genommen worden war, beschwerte sich zwar unter Berufung
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GesdiicLte der Judeu iu der MarkgralbchaU Badeu-Badeu. 3()5
darauf und auf seine Armut, dass ihm mit Unrecht ein Teil
von den 400 t\. zur Tragung zuge.->cluieben worden sei, der
Markgraf entschied jedoch, dass die 100 d. auf einem neuen
Titel beruhten und d('r Heschwerdefülirer desshalb billig seine
Bürde auch /u tragen habe (20. Dez. 1607 und 26. Jan. IGOS).
Zieht nuin iu Betracht, dass nach flamaligen Preisen ein gutes
Pferd etwa 40 fl. kostete, ein Malter Haber 26 Batzen, eine
Ohm Wein SU., so kann man sich ein Bild von der enormen
Höhe der Abgaben machen, welche hienach von den Juden
gefordert wurden. Es ist aber auch leicht verständlich, warum
die Juden, als sie die Summe bewilligten, zur Bedingung
machten, dass die markgrfiflichen Beamten angewiesen wer-
den mttssten, ihnen In der Eintreibung ihrer ausstehenden
Forderungen kräftige Hand zu leihen; denn die Juden, welche
nichts anderes trieben und nichts anderes treiben durften als
Handel und Wucher, mussten das, was sie an die lamlesherr-
liche Kasse /.u zahlen liatten, eben wieder aus den christlichen
Unterthancn heraussclilagen, und schliesslich waren doch diese
es, welche die Last zu erarbeiten und aufzubringen hatten.
Die Geldzahlungen an Tribut (Schutzgeld), Schatzunir und
Bede waren intless nicht die einzigen Leistungen, welche die
Juden au die Herrschaft zu präsüeren hatten. Diese stellte
auch sonst allerhand Anforderungen ati sie. So beanspruchte
man von ihnen, dass sie ihre Pferde für die Dienste der Herr-
schaft und ihrer Beamten herzuleihen hatten, und zwar nicht
bloss bei Reisen, sondern auch zu Jagden und andern Zwecken.
Beispielsweise ergeht am 9. August 1606 von der Carlsburg
zu Durhich aus an die Ämter Hastatt, Ettlingen und Bfihl
der Befehl, jedem Juden in ihrem Bezirk aufzugeben, dass er
„ohne Verzug einen guten Klepper, nicht wie bishero, sondern
mit Sattel und Zaum wohl vcM sehcn, zu bevorstehender Hirsch -
jagd alihero zum fürstl. Marstall verschaöen wolle." Ein
anderes Mal heisst es in dem Befehl an ein Amt: „Nachdem
man die drei Mühlross allliie (in Dnrlach) nunmehr täglich
zum Beschälen wegnimmt, und man liiebevor obwegen den
Beamten zu Ettlingen, Kuppenheim und Bühl Befehl er-
theilet, ihren schirmsangehörigen Juden jeden Orts zu befehlen,
dass sie drei andere starke Pferde, selbige mittler Zeit und
bis nach dem Mai zu gebrauchen, anher schicken und leihen,
als werdt demnach eueres Amts untergebenen Juden befehlen.
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366
Zehnter.
dass auch sie unversäumt ein solch starkes Pferd anhero ver-
schaffen wollen".
Zu Reisen konnten die markgräflichen Beamten von Hechts-
wegen von den Juden Pferde nur dann beanspruchen, wenn
sie die Reisen in ihrem Dienste unternahmen, und darüber
erhoben die Juden keine Beschwerde. Aliein es blieb dabei
nicht Es ist oben bereits erwähnt worden, dass die Juden
anlftsslich der Verhandlung mit ihnen wegen ihrer Leistungen
das Begehren stellten, dass der Missbrauch mit dem Verleben
von Pferden abgestellt werde und dass sie hierwegen eine be-
sondere Beschwerdeschrift übergaben. In dieser Schrift vom
7. November 1605 heisst es ii. a. : „Und weylen auch bis an-
hero mit Darleihiing unserer Pferd diese grosse Un^elegenheit
sich ereignet, dass vielmahlen dieselben von uns erfordert, et-
liche Tage hin und wieder geritten, auch hernacher also ab-
gemartert und verderbt zu Haus wiederumb geschickt werden,
dass auch wohl aus einem Pferd 40 oder mehr gülden vorm
abreisen erlöset, hernacher aber nicht wohl der halbe Theil
daraus erbracht werden können, auch unserem einfältigen Er-
achten nach wir änderst nicht erscl.cn noch spüren mögen,
dann dass ein solches nit alle Zeit in Euer fürstlichen Gnaden
Namen, sonder vielmehr in ein oder des andern sdibst Privat»
geschäften zu geschehen pflegt Derohalben ist an Euer fttrstL
Gnaden unser gleichmässiges, ganz unterthänig und flehent-
lidies Bitten, Euer iürstl. Gnaden wöUen ebenermassen an-
geregte grosse Unordnung abschaffen und beneben diese gnä-
dige Verfügung thun, auf dass, wann In Ew. fttrstL Gnaden
Verrichtungen wir unsere Pferd dargeben sollen, darsu wir
uns ganz willfährig und schuldig erkennen, alsdann ausser
Ew. fürstl. Gnaden Kanzlei uns dessen Schein und Urkundt
eingeliefert werden mochte." — Am gleichen Tag beschweren
sich die Juden überdies in der fürstlichen Kauzlei zu Carls-
burg auch noch weiter, „da manchmal die Beamten Einem zu
Gefallen, der schon gebührlichen Rosslohn zu geben erbietig
gewesen, mit Vermelden, dass es unnöthig, die Juden müssten
es wohl umbsonst dargeben, ein Pferd befohlen zu fertigen'*,
so m$ge man auch damit zukünftig sie verschonen. — Auf
Anordnung des Markgrafen Georg Friedrich eigeht dann auch
unterm 16. Dezember 1605 Befehl an die Beamten, dass die
erwähnten Missbiüuche bezüglich des Pferddeihens in Zukunft
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Geichidite der Jad«ii In der Mukgn&duA Baden-Baden. 367
nicht mehr stattfinden dürften, und bei der Erneuerung der
Schtttzbhefe im Jahre 1609 wurde ausdrücklich in Artikel 8
aufgeDommen, dass die Juden die VerpAichtung anir Herleihung
von Pferden nur auf Befehl und Gesuch des Markgrafen hätten.
Die Regierung selbst aber machte von der Inanspruchnahme
der Pferde der Juden auch in der Folge immer noch Gebrauch.
So findet sich z. B. ein Befehl vom 19. Juli 1618 bei den
Akten, worin ongeordnet wird, dass die Juden innerhalb 14
Tagen folgende Zahl „guter Klepper mit Sattel und Zeug"
verseben zur Hofstatt in Durlach zu bringen hätten, nämlich
die Juden zu Ettlingen drei, zu Rastatt zwei und zu Bühl drei.
Übrigens scheint dieses Herleihen von Pferden von den Juden
später nicht mehr gefordert worden zu sein, da die Akten
darüber weiter nichts mehr enthalten und auch nirgends von
einem sog. Pferdegeld der Juden die Rede ist, welches in
anderen Gebieten in der späteren Zeit an die Steile des sonst
üblichen Pferdeverleihens trat
Seitdem die Markgrafen von Baden-Durlach die obere
Markgrafecbaft besetzt hatten, wurde den dortigen Judoi auch
die Zumutung gemacht, die abg&ngigen Pferde aus dem Mar-
stall SU IHuflach einfach um den Preis, welchen der Stall-
meister zu bestimmen fttr angemessen fand, anzunehmen, in-
dem man ihnen ttberliess, zu seilen, wo sie die Pferde ihrer-
seits wieder absetzen konnten. Auch hierwegen hatten sich
die Juden bei der markgräflichen Kanzlei mehrfach, nament-
lich gelegentlich der Verhandlung über ihren Beitrag zur Ver-
legung der markgräflichen Post beschwert, und es war ihnen
der Trost gegeben worden, dass sie damit in Zukunft ver-
schont bleiben sollten. Gleichwohl wurden sie am 8. Juli
1607 von dem markgräflichen Stallmeister wieder nach Dur-
lach citiert und es wurde ihnen eröffnet, dass sie eine Anzahl
Pferde um den bestimmten Preis zu übernehmen hätten. Hier-
wegen reichten sie aber unterm 9. Juli 1607 eine flehentlich^
Beschwerdeschrift bei dem Markgrafen ein, worin sie auf die
Ihnen früher gemachten Zusagen und auf den von ihnen ver-
sprochenen hohen Tdbut von 400 fl. ji&hriich hinwiesen und
baten, man mSge sie mit der ihnen angesonnenen Auflage der
Übernahme der Pferde verschonen, da ihnen »mit solchen
schweren «id starkm Pfsrden zu handeb ganz unmdglieh.*
Sie IlShrten dabei aus, es seien ihrer „nur fttnf in der Zahl, so
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368
Zehnter.
gleichwohl eines, jedoch nur geringen Vermögens; die übrigen
sieben aber seien ganx arm und erschöpft und wttssten mit
ihren armen Weib und Kindern das liebe tSgliche Brod nicht
▼oll zu erobern, sondern mflssten des bittem Hungers sich
schwerlich ernähren*. Sie seien doch auch «Landeskinder*;
man möge ihnen «ein Werk der Bannherzigkeit erzeigen" und
sie mit der Auflage verschonen, da sie sonst ganz zu Grunde
gerichtet würden und sie doch ihren Tribut von 400 fl. bis-
her unklagbar entrichtet hätten. Der Markgraf verfügte dar-
auf auch, es sei nicht seine Meinung, dass man die Juden
zwinge, dergleidien Pferde zu hohem Wert anzunehmen, man
solle es vielmehr bei der Abtinduiig von 400 fl., die man mit
ihnen vereinbart, belassen.
Bei der Bewillitrunp der 400 fl. jährlich war den Juden
die demuächstige Ausstellung ihrer neuen Schutzbriefe zu-
gesagt worden. Obwohl aber die Juden „inmittelst oft und
dick bei der markgriitiichen Kanzlei und etwan auch Einem
und Andern (der markgräflichen Bäte) insonderheit desswegen
inständig angesucht", so waren sie doch im Sommer 1607
noch nicht in den Besitz ihrer neuen Schutzbriefe gelangt-
Erst unterm 14. Juli 1607 legte die Kanzlei dem Markgrafen
den Entwurf eines neuen Schutzbriefformalars vor. Sie be-
merkte dabei, die Ausfertigung der Schutzbriefe sei „biss da-
hero wegen allerhand Obliegen nnd biss man eigentlichen Be-
richt, wie es zuvor mit diesen und andern Juden hiesiger
Landen gehalten worden, erlangt", unterblieben. In dem Ent-
wurf des neuen Schutzbriefiformulars aber war gegen froher
manche Änderung zu Ungunsten der Juden vorgenommen
worden; dennoch hielt die Kanzlei „in ihrer unterthänigeu Ein-
falt dafür, dass dadurch den Juden gleichwohl Schirms halber
genugsam Fürsebung geschehen, daneben aber auch allerhandt
wucherliche Vortheil abgeschnitten, und der zugelassene Wucher
nicht viel schaden möchte". Der Markgraf genehmi?xte auch
den Entwurf und es wurden die neuen Schutzbriefe zur Be-
händigung an die Juden ausgefertigt und den Beamten ein
Extrakt davon mit der Weisung zugeschickt, denselben den
Unterthanen zu i)ublizieren, jährlich bei den Vogtgerichten
die Publizierung zu wiederholen, die Unterthanen zur strengen
Beobachtung der sie betreffenden Vorschriften anzuhalten und
sich selbst strikte danach zu richten«
Qeschiclitf der Judeu iu der Markgrafächalt Badca-Badeu. 309
Allein die markgräfliche Kanzlei hatte ihre Rechnung ohne
die Juden gemacht. Als diesen die neuen Schutzbriefc zu-
gestellt wurden und sie sich darauf reversieren sollten, ver-
weigerten sie die Annahme der Schutzbriefe und stellten, trotz
wiederholter Erinnerung, die von ihnen verlangten Reverse
nicht aus; sie erklärten, bei solchen Schutzbriefen nicht be-
stehen zu können, und drohten, lieber das Land zu verlassen,
als dass sie sich auf diese Briefe einliessen. Die markqräfliche
Kauzlei entschloss sich daher, da der landesherrhchen Kasse
durch den Wegzu?? der Juden ein erheblicher Ausfall ent-
standen wäre, mit den Juden wegen Abänderung der neuen
Schutzbriefe in Unterhandlung zu treten. Diese fand am
9. Dezember in08 in der Carlsbur^' zu Durlach statt, und
die Kanzlei berichtete unterm 10. Dezember über den Verlauf
an den Markgrafen, wie folgt:
^Erstlichen haben sich die Juden vorni'imblich darüber beschwert,
dass ihnen auferlegt werden wolle, sich mit denen Personen, so ihnen
verdächtige "NVaarcn zu Haus bringen, pleichwohl in liamlluiig einzu-
lassen, aber sie solang aufzuhalten, bis sie es den endtsverordneten
Beamten angezeigt, — mit dem Yorwenden, wann sie dergleichen
thaten und solche Personen in Haft and Gefohr brftchten, die fol-
gends wieder tosgelassen wftrden, daas sie ihres Xisibs und Lebens
▼or denselben nit gesichert. Ob nun wohl solches zur Abschreckung
der Dieb und damit ein Andrer das Seinige umb soviel sicherer be-
halte n rnörlttc. angesehen worden; jedoeh weil die Juden sich darob
bochweren und wir der von ihnen angedittenen Gefahr geständig
sein müssen, ihnen aber ohnediess verboten, keine gestohlenen
Waaren wissentlich zu kaufen, sie aach in der Gefiüur stehen, im
Fall einer auch wissendt etwas Erstohlenes kaufen oder darauf leihen,
dass er solches, da er in Erfahmng gebracht wird, alsbalden wieder
herausgeben and folgen lassen muss, so hielten wir unterthänig da-
für, dass solcher Punkt in Ausfertigung der Schutzbriefe auszulassen.
Zum Andern thnn sie sich höchlich beschweren, dass sie von
jedem Guldin die woche über weiter nicht, als ein Ortlen eines mark-
gruriiciien Pfennigs zu nehmen befugt sein sollen, da ihnen doch iu
vorigen Jahren ihre Befreiungen ein markgrftflicihen HeUer ertaubt
und zugelassen, ~ mit Vermelden, dass de solcher Gestalt den ver^
sprochenen Tribut zu erobern und Weib und Kinder zu ernähren
allerdings nit getrauten, sjntemahl das 100 fl. Jahrs wenig tiber 7fl.
erlief, da docli die Cliristen bald ins^remein 8 fl, einander abnähmen,
auch im ganzen römi^^elien Reich kein Ort nirgendt, da es Juden
hab, welchen nit zum wenigsten ein pfalzgräHidien Heller zu neh-
men zugelassen sei. Nun ist hierinnuu iu gedachtem Concept uflf der
Unterthanen Wohlfahrt billig, und nldit ihr, der Juden, vorige, dieser
Saitaebr. f. Om«1i. «. ObHTb. K. F. XI. S. 24
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Zehnter.
Orten gehabte Freüieiten, krafft deueu wöchentlich vom Gulden einen
auu-kgräflichen Heller wa nehmen ihnen erlaubt gewesen, gesehen
worden. Demnach sie aber nicht allein ihre Armnth nnd der Christen
Wudier allegiren, sondern auch dabei anzeigen, dass erwähnte 400 fi.
SOnsten zu erstatten uncrschwinglirh, in sonderem Anbetracht, ihrer
nicht über 5 oder B, die etwas geben können, die andern aber alle
sehr arm, zndem sie mit Dargebung ihrer Pferde j^rossen Schaden
erleiden müssen, so halten wir auf solch ihr Fürbringen in unser
Einfalt unterthänig dafür, dass, wann sie im Landt bleiben und den
jährlichen Tribnt, welcher ziemlich hoch, erlegen, auch ihre Pferd
also dargeben sollen, dass sie so ErgOtznng dessen, wie von ^ters
in halten und die Wochen ein maikgrftfl. Heller Tom Golden an neh-
men ihnen zugelassen sein möchte-
Zum dritten wolle aurli dieses, da<s sie keinem Uber 30 fl. und
dazu nicht ohne Vorwiesen des Entlehners vorgesetzter Obrigkeit zu
leihen ISIacht haben sollen, ihnen sehr nachtheilig fallen, da ihnen
doch vermög ihrer alten Schinnbrief hieyor 50 fl. ohne Yorwissen
zn leihen zugelassen gewesen, — mit Vermelden, dass mancher wohl-
habende Mann in Torfidlenden Nöthen bei ihnen, seine grossere Un-
gelegenheit zu vermeiden, ein Gulden 40 oder 50 ein zeit laog nfP*
nehme, welcher nicht r/) oder mehr Gulden nehme, dass es ein Obrig-
keit wissen sollte, und doch ihm damit wohl gedient Avcrde. Wie-
wohl wir nun hievor in ein solcb starke Summe zu verwilligen dar-
umb Bedenkens tragen, dass wir die Filrsorg getragen, die Unter-
thanen sich allznsehr bei ihnen Terstecken mochten; dieweil sie aber
gehörter Ursachen wegen höchlich bitten and sich vernehmen lassen,
dass sie in hoffhong, jetzige Schirmbrief den alten gleich sein sollten,
den versprochenen Tribut verwilligt: als hielten wir auch in diesen
Punkten nnterthänig dafür, dass es bei dem Buchstaben der alten
Brief zu lassen wäre, zumal weil sie sich erbieten, in diesem und
Anderem unklagbar Gestalt von ihnen auch bisher beschehen wäre,
zu halteu.
Und lictzttiehen, weil in dem begriilBnen neuen Cmept ihnen
keine gewisse Anzahl Jahr Scfantz nnd Sdiirm verspioehen nnd zu-
gesagt, 80 desswegen ausgelassen, damit, zu welcher Zeit man wolle,
sie aus dem Landt gar abzuschaffen, haben sie ebenmässig dammb
gebitten. Wann sich dann befindt, dass ihnen liievor genieinlieli zehn
Jahr lang bewilligt gewesen, darauf sie sich auch wiederumb zu re-
versiren, und also ein Keciprocum ist. dadurch dann Ew. fürstl.
Gnaden auch ihies Tributs sicher werden; als hielten wir unterthäuigst
dflftr, dass die jetzige Schirmbrief anch auf zehn Johr gestellt wer-
den könnten*"
Der Markgraf tral in allen diesen Punkten dem Antrag
seiner Kanzld bei; nnr bezüglich des letzten Punktes befahl
er, dass die Schatzbriefe nicht auf zehn, sondern nur auf fünf
Jahre auszustellen seien. Unter Berücksichtigung dieser
QeschJclite det Jute in d«r Ifarl^gnfteliift Baden-Baden. 971
Änderungen wurden dann die neuen Schutzbriefe im Januar
1609 wiederholt ausgefertigt und den Juden zugestellt. Diese
ihrerseits reversierten sich sodann darauf und die sämtlichen
Ämter dee Unterlandes: Pforzheim, Stein, Langensteinbach,
Durlaeh, Mtthlburg, Stafibrt, Graben, Ettlingen, Kuppenheim,
Bastatt, Baden, Btthl, Btollhofen and Beinheim wurden hierauf
zur Damachachtung von dem Inhalte der neuen Schutsbriefe
in Kenntnis gesetzt. Der Wortlaut des von Jedem einzelnen
Juden aosgesteUten Reverses, in weldien der Inhalt des Schutz*
briefes vollständig aufgenommen ist, ist in Anlage 5 abgedruckt.
Mit der Zahlung des versprochenen Tributs hatte es frei-
lich bei der Armut der meisten Juden Schwierigkeiteil. In
einem Bericht des Amtes Ettlingen vom 2. Januar IG 11 ist
bemerkt, von den beiden Juden in Ettlingen sei der eine so
arm, dass er schon zweimal seinen Tribut nicht habe zahlen
können. Ein Jude Namens Schmoll floh im Jahre 1611 vieler
Schulden halber aus dem Lande. Es galt damals überhaupt
das Sprichwort: „Arm wie ein Judenwucherer". Wucher und
Handel waren das Einzige, womit die Juden sich ihren Unter-
halt erwerben konnten. Jeder Eiugritf der Juden in die Er-
werbsrechte der zünftigen Handwerker wurde von diesen eifer^
süchtig überwacht und zurückgewiesen. In einer Eingabe vom
20. Dezember 1607 motiviert Jud Isaak von Kuppenheim seine
Unvermögendheit zur Zahlung eines Beitrags an den 400 Gul-
den 0. a. damit, dass er «von den Glasern, welches Hand-
werk er ziemlicher Massen erlernt und zu tägUeher Ufent-
haltung bisher getrieben, nicht mehr gestattet, sondern davon
getrieben werde".
Als Handelsleute genossen aber einzelne Juden auch da-
mals selbst bei Hof Vertrauen. Wenn auch nicht dem Kamen,
so doch der Sache nach hatten die Markgrafen schon damals
ihre „Hüfjuden". So finden wir in den Akten des General-
landesarchivs unterm 3. Juni 1606 das Konzept eines Aus-
wcisbriefes, worin der Markgraf Georg Friedrich dem Hof-
schmied Zumprecht Berschler und den beiden schirmsanerc-
hürigen Juden Hirsch und Lazarus zu Ettlingen zum Zweck
ihrer Legitimation beurkundet, dass sie von ihm beauftragt
seien, für den mark^n-iifliclicn Marstall im Lande Württemberg,
bei Hechingen oder anderswo, wo sie am besten dazu kommen
möchten, 12 oder 13 Pferde anzukaufen. Der Brief enthält
24*
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372
Zehnter.
zugleich den Auftrag an die Beamten und Zoller, die Inhaber
des Briefes unbehelligt und zollfrei passieren zu lassen.
Da die Schutzbriefe vom Jahre 1609 auf fünf Jahre ge-
stellt waren, so ging die Schutzzeit im Januar IC 11 zu Ende.
Indess wurden bis zum Ablauf der den alten Juden bewilligten
fünfjährigen Schutzzeit einzelnen Juden auch noch neue Briefe
für den Rest dieser Zeit erteilt. Im Jahre 1610 suchte der
Jude Hirsch zu Ettlingen, ein Vetter des zu Sulzburg im
baden-durlachischen Oberland geborenen, aber in Ettlingen
niedergelaasenen Juden Hayum, dämm nach, der Markgraf
mOge des letsteren Sohn Gossmann in den Schatz aufnehmen,
und zwar nach Koppenheim, »da dorten die Häusser besser,
dann anderer Orten, zu bekommen". Das Gesuch wurde
zwar «ans Ursach, dass es besser wäre, auch er — Gesuch-
steUer — und andere Juden w&ren gar aus dem Lande*, ab-
gewiesen und nor gestattet, dass sich Cossmann vorerst ohne
Schutzbewilligung zwei Jahre bei seinem Vater in Ettlingen
aufhalten dürfe. Schon Anfang Dezember IGIO wiederholte
jedoch der Bitt-steller sein Gesuch, da sich für die kurze
Zeit von zwei Jahren „ein neuer Hausmann nit recht wohl
setzen oder ein häusliche elieliche Wohnung anschickhen"
können ; und da sich auf eingezogene Erkundigung ergab, dass
sich sowohl Uayum, als auch dessen Sohn Cossmann bisher
klaglos gehalten, und dass der letztere ein Vermögen von
circa 400 ti. habe, so wurde er unterm 11. Januar IG 11 bis
zum Ablauf der Zeit, für welche den andern Juden der Schutz
bewilligt war, gegen ein jährliches Schatzgeld von 10 ii. nach
Kappenheim aufgenommen* Bei diesem Anlass berichtete das
Amt Ettlingen, offenbar unzutrefiTend , soviel es vernommen,
seien vor Jahren in Kuppenheim neun oder zehn Judenfamflien
ansässig gewesen, jetzt aber nur noch zwei.
Im November 1612 wird sodann Jakob Jud, der in Ett-
lingen geboren war, aber seit seiner Verheiratung bereits
zwei Jahie tributfrei in Bflhl wohnte, für diesen Ort in den
Schutz aufgenommen und ihm nach Massgabe seines. Ver-
mögens von 300 fl sein Schutzgeld bestimmt.
In der späteren Zeit erwies sich Markgraf Georg Friedrich
als ein heftiprer Gegner der Juden und schaffte sie aus seinem
eigenen Laude, der Markgrafschaft Baden-Durlach, alle ab.
Dass das Gleiche auch mit den baden-badischeu Juden ^ge-
Geschichte der Jaden in der Markgra&chafi Baden-Baden. 378
schehen wäre, wissen wir zwar nicht positiv, aber es ist sehr
wahrscheinlich. Seit 1614 verschwinden alle Nachrichten.
Was die Behandlung der fremden Juden anbelangt, so
bestand die durch die baden-badische Landesordnung von 1588
getroffene Einrichtung, wonach das Geleit oder der Judenzoll
von Amt zu Amt entrichtet wurde, Dicht lange. Unterm
27. Januar 1609 forderte die Regierung die Ämter zu Stein,
Mühlburg, Ettlingen, Rastatt, Baden, Gernsbach und den Zoll-
schreiber zu üügelsheim auf, zu berichten, wie es komme,
dass seit Jahren in ihren Ämtern nichts fUr Judengeleit Ter-
einnahmt werde, wälurend doch ohne Zweifel fremde Juden
durch das Amt gereist seien. Das Amt Ettlingen berichtete
darauf: Nach flüchtiger Nachfrage bei 'den ZoUdienem und
auch bei dem Juden Emanuel, dem ältesten Juden zu £tt*
Hngen, habe man erfahren, es sei früher allerdmgs so gebräuch-
lich gewesen, dass, wenn ein fremder, ausländischer Jude in
das Fürstentum der oberen Markgrafschaft habe reisen wollen,
er an jeder Zollstatt, wo er Torbeigekommen, zwei Batzen für
Ocleit habe zahlen müssen. Dieser Gebrauch habe aber nach
der Zolldiener und des Juden Emanuel Wissen nicht über drei
Jahre gewährt, sondern sei, zweifelsohne auf der Juden Klage,
vor zehn Jahren von der Herrschaft wiederum geändert und
angeordnet worden, dass die Zahlung des Geleits zu Bühl,
Beinheim, Staffort, Graben und an andern Orten auf der
Grenze geschehe. Dort an der Grenze nehme nun regelmässig
jeder fremde Jud, der in oder durch das Amt Ettlingen reisen
wolle, das Geleit für seine ganze Reise, welches sechs Batzen
koste. Der Jud Emanuel sei übrigens der Meinung, dass es
in der Herrschaft Nutzen wäre, wenn angeordnet würde, dass
auch zu Mörsch oder Sebreckh das Geleit gelöst werden könne;
denn die in der Gegend von Landau wohnenden Juden hätten
sich schon oft bei ihm, Emanuel, beklagt, dass sie mangels
Gelegenheit, das Geleit zu lösen, zu Neubnrg oder zu Sclireckh
nicht über den Rhein kommen könnten, und ehe sie des
Geleits lialber so weit um die Weg ziehen oder Unkosten
aufwenden müssten, um dasselbe an entlegenen Orten abholen
zu lassen, eher blieben sie daheim und Hessen namentlich die
Rossmärkte diesseits Rheins unbesucht Auf diesen Vorschlag
des Juden Emanuel wurde denn auch sofort eine Station zur
Lösung des Geleits in Schreckh (jetzt Leopoldshafen) eiu-
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374
Zehnter.
gerichtet. — Der Beamte zu Stein berichtete, dass die in sein
Amt kommenden Juden ge\v<ihnlich an anderen Orten ihr
Geleit losten. Er habe zur Zeit der vormundschattlichen Ke-
gierung und während der Regierung weiland des Markgrafen
Emst Friedrich zweimal Geld für Geleite abgeliefert, einmal
für 17 Geleite 6 Guld. U Kr., das andere Mal für 19 Geleit
6 Guld. 58 Kr.; jetzt besitze er von 58 Geleitscheinen, die
er in drei Malen empfangen, noch 19 Stück. Während der
Regierungszeit des Markgrafen Georg Friedrich sei noch kein
Geleite bei ihm gelöst worden. — Der Beamte zu Gerns-
bach berichtete, er sei während seiner AmtsfübraBg noch
keines fremden Juden in seinem Amt ansichtig geworden»
Dagegen pflegten wohl die Bölüer Juden, wenn sie nach Pforz-
heini auf die Bossmftrkte gingen, dnreh Gernsbach zu ziehen.
— Das Amt Bastatt meldete, die Juden, die Ins Amt lähmen,
ISsten ihre Geleite an der Grenze , und zwar , wenn sie sa-
zuerst in die obere Msrkgrafschaft kämen, zu Oberbtthl oder
zn Beinheim, wenn sie aber zuerst die untere MarkgrafiNhaft
betriiten, zu Pforzheim, Graben oder Staffort — Ähnlich be-
richtete auch das Amt Mtthlburg. Nur einmal sei während
des berichtenden Beamten Dienstführung ein Geleit zu Mühl-
burg gelöst worden. — Desgleichen das Amt Baden. Die
Juden, die etwa „zu Badenfahrt Zeiten" nach Baden kamen,
würden genau kontrolirt.
Im Jahre 1619 sah sich demnächst die Regierung zu
Carlsburg „aus sonderbaren erheblichen Ursachen", nämlich
um mehr F'innahme zu erzielen, veranlasst, den Betrag des
Judengeloits zu erhöhen. iMit Erlass vom 30. Dezember 1619
wurde den Ämtern Durlach, Pforzheim, Graben, Beinheim
eröfihet, dass in Zukunft statt der bisherigen 6 Batzen von
jedem fremden jüdischen Manne 12 Batzen an Geleit zu er-
heben seien, von jeder Frau und jedem Kind aber statt der
bisherigen drei in Zukunft sechs Batzen; es fand also eine
Erhiihung des Geleitsgeldes auf das Doppelte statt
§5.
Die Regierungszeit der Markgrafen Wilhelm und
Ludwig Wilhelm (IG22-1707).
Es ist, wie erwähnt, sehr wahrscheinlich, dass im Jahre
1622, als die Markgrafschaft Baden-Baden an den Markgrafen
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Geecbichte der Juden in der Markgrafschaft Baden-Baden, 375
Wilhelm von Baden-Baden (1G22 — 1G77) zurückgegeben
wurde, sich daselbst keine Juden befanden. Während des
30jährigen Krieges Hessen sich jedoch solche wieder in der
oberen Markgrafschaft nieder. In einer Beschwerdeschrift
der christlichen Einwohner von Bühl vom Jahre 1697 ist
bemerkt, schon vor 50 und mehr Jahren seien Juden in Bühl
gewesen. Nach ihnen seinen dann Hirtzel Mayer und andere
daselbst in den Schutz f^ekommen. Auch in der Herrschaft
Mahlber?^ sassen schon mindestens seit der Mitte des
17. Jahrhunderts einzelne Schutzjuden zu Kippenheim und
Friesenheim. Dass um diese Zeit auch fremde Jaden Geschäfte
halber in's Land kamen, ist sicher.
Unterm 28. Oktober 1674 trigt ein gewisser Löwenstein
von Durlach dem Markgrafen vor, der Jude Samuel Oppheim
in Heidelberg sei ihm noch eine starke Summe Geldes
gehuldig, ivie Beine ^in Händen habende und von ehrlichen
Geieugen auch unterBchriebene Obligation genugsam darthun
kdnne*. Der Jude mache aber wider den klaren Buchstaben
allerhand teigiversationes. Der Markgraf möge daher ebenso,
wie dies der Markgraf von Baden-Durlach gethan, auf des
Oppenheim Forderungen an die baden-badisdien Unterthanen
Arrest legen, ein Antrag, dem unterm 9. Novembtf 1674
entsprochen wurde.
Eingehendere Kunde über die Juden finden wir erst wieder
unter dem Markgrafen Ludwig Wilhelm (1677—1707).
Zunächst sind es die bischöflich speyerischen Kirchen-
visitationsprotokolle von 1683 und 1701, die uns Nachricht
tlber die Zahl der in einzelnen Gemeinden wohnenden Juden-
familien geben. Danach sassen in dem damals zur Diöcese
Speyer gehörigen Teile der oberen Markgrafschaft^)
im Orte
1683
1 1701
1 im Orte
1683
jlTOl
Bastatt ....
d
6
Ettlingen . . .
2
3
Kuppenheim . .
10
3
Gemsbach . . .
1
1
Maisch ....
?
3
Hörden • • • .
1
?
Muggensturm . .
?
1
Baden «...
?
1
<) Vgl Fnibuier DffiecMiiaKldT XII, 8. 47, 61, 66, 60, 06, 72, 79,
IIS^ 118; Xnr, 8. 189, 196; XYI, 8. 66; JCVUI, 8. 147.
37$ Zehnter.
Von dem zd Hörden wohnenden Joden hdsst es in dem
Visitationsprotokoll von 1683*), die ganze Nachbarschaft be-
klage sich über die Nichtsnutzigkeit und Schlechtigkeit des-
selben, da er die armen Unterthanen aussauge und \ eran-
lassung zu vielen Diebstählen gebe. („Contra Judaei illius
ncquitiüs et malitiam quaeritur vicinia tota, qualiter uempe
miserps exsugat et ansam det multiji furtis.")
*» Auch aus den Akten des Geuerallaudesarchivs ergiebt
sich, dass während der liegierungszeit des Markgrafen Ludwig
Wilhelm Juden in den markgrätliclien Landen im Schutze
sassen. In der oberen Markgraf schalt werden vor der
französischen Invasion von 1688/89 unter anderem erwähnt:
3 zu Malsch, 2 (Isaak und Josef) zu Ettlingen, mehrere
(Elias, Josef, Samuel, Moyses) zu Bühl (?), 1 (Aron und seine
Brüder) zu Baden. Der Jud Hirtzel von Btthl aiedelte tot
Michaeli 1688 nach Baden aber.
In der zwischen dem Markgrafen von Baden-Baden und
dem Bischof Ton Speyer gemein schaftliclien Stadt
Gernsbach waren bis 1682 keine Juden. Seit diesem Jahre
sass daselbst det Jude Israel im Schutz. Im Jahre 1689
starb dort dessen Schwiegervater, welcher aus Anlass der
französischen Invasion sich von seinem Wohnsilz Baden nach
Gernsbach geflüchtet hatte, und im Jalire 1694 dessen
löjähriger Dieustbube; beide wurden nach Kuppenheim zur
Beerdigung gebracht.
In der zu den baden-badischen Landen gehörigen Herr-
schaft Mahlberg sassen Juden zu Kippenheim und Friesen-
heim. Die Zahl der Kippenheimer Judenfarailien betrug im
Jahre 1684 vier; darunter war ein Schutzjude Namens Lüw,
dessen Vater damals bereits 30 Jahre in Kippenheim wohnte,
und zwar zuerst als einziger Jude.
Infolge der Verwüstung des Landes durch die Franzosen
Üüchteten sich die meisten Juden vor Weihnachten 1688 über
den Rhein und kamen erst nach Eintritt der Ruhe im Jahre
1690 zum Teil wieder zurück. Da sie sich weigerten, fllr
die Zeit ihrer Abwesenheit das Schutzgeld zu bezahlen,
«) Freiburgcr OfOcennarchiv, Bd. XVI, S. 7a — Badeaia oder das
bftdbdie Land und Volk, hfinmsgegeben toa Dt, Joief Bad«r, Hflidfll-
berg 186e£ <^weite Folge), Bd. 8. 002.
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Otflchidite der Juden in der Markgrafschaft Baden-Baden. 377
fanden hierwegen zu Anfang 1691 Verhandlungen mit ihnm
statt
Gegen Ende des Jahrhunderts, nach dem Rysswicker
Frieden (1697), nahm die Zahl der Juden wieder erheblich zu,
wesshalb die Kegicrung sich veiaulasst ,sah, eiuer weitereu
Vermehrung entgegenzutreten. Im Jahre 1698 sassea in der
oberen Markgrafschaft 42 Haushaltiiiii^en ; zu Bühl allein
waren es 11 mit 90 Köpfen. Der Markgraf verordueLe nu&
im Jahre 1698, dass diese Zahl 111 Zukunft nicht überscliritten
und ein neuer Jude immer erst dann wieder aufgenommen
werden solle, wenn ein bisheriger Schutzjude abgegangen;
doch müsse der Neuaufzunehmende ein Vermögen von
mindeBtenB 500 fl. besitzen. Der schon im Jahre 1700 wieder
ausbrechende (österreichische Erbfolge-) Krieg brachte es aber
mit sich, dass die Zahl der Juden in den nächsten Jahren
sich zeitweise wieder verminderte und Überhaupt sdemlich
sehwankte, wobei die Zahl von 42 Familten für längere Zeit
kaum mehr erreicht wurde. Im Jahre 1700 sassen zu
Ettlingen 5, zu Malsch 3, zu Rastatt 10, zu Kuppenheim 6,
zu Stollhofen 1, zu Gemsbach l, zu Muggensturm 1 und zu
BüM 14, zusammen 41 Haushaltungen. Aber schon im
Jahre 1706 finden wir nur noch folgende Liste :
Orte
0
c
0
o
'S
'S <^
l
cö B
Ü
PS
4
J
10
5
_ 1
1
1
1
1
1
1
4
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4
5
2
2
12
10
22
7
2
2
3
8
lUfltatt und l
Euppenheutt/
13
13
2o
&
1
4
5
Samma * •
32
66
20
8
2.
l 10
11
Das Schutzgeld betrug für jeden Schutzjuden gewöhnlich
10 oder 20 fl. Als im Jahre 1698 die Zahl für die obere
Markgrafischaft auf 42 bestimmt wurde, wurde jedoch zugleich
festgesetzt, dass sie zusammen ein Schutzgeld von jährlich
600 fl. aufzubringen hätten. Dieses Schutzgeld war unter
die einzelnen so ausgeschlagen, dass der geringste dazu 45 £r.,
der höchste aber 4 Quid. 45 Kr. vierteljährlich beizutragen
^ kj .1^ uy Google
378
Zehnter.
kitte. — Ansserdem hatte jeder Schutzjude in den imtern
Btthl, Ettlingen, Malsch and Gernsbach alljährlich auf Martini
an die HofkUche eine fette Gans, sog. Martin sgans, oder
statt derselben den Werth mit 1 Guld., das sog. Küchen-
geld, zu liefern. Der llofrath Hess den Juden alljährlich
einige Wochen vor Martini eröffnen, ob sie die Gänse in die
Mast setzen und in Natura abliefern oder statt dessen das
Küchengeld bezahlen sollten. Bei den Juden in den Herr-
schaften Mahlberg und Staufenberg, in der vorderen Graf-
schaft Sponheim und in den Ämtern Gräfenstein und Bein-
heim war diese Abgabe, die auch bei den christlichen Unter-
thanen vorkam, nicht üblich. — Neben diesen Abgaben hatten
die Juden an die Landesherrschaft von ihrem Vermögen die
Schätzung und die Bede zu bezahlen, wie christliche Unter-
thanen. Von den Joden in Kippenheim hatte jedoch 168Ö
nnr einer ein Haus.
Mit den Gemeinden, mit denen die Juden als landes-
herrliche Schutabefohlene in einem rechtlichen Verbände nicht
standen« hatten sie sich, wie schon in den Scbatzbriefen von
1609 aniBdrttcfclich bestimmt war, ttber ihre Rechte und Pflichten
m vertragen, da sie, wenn sie auch an dem Vermögen und an
der Verwaltong der Gemeinden keinen Anteil hatten, doch
Wege, Brachen und Stege^ Wasser und Weide bentttaten und
den Schute der Gemeiadewachen genossen. Das Verhältnis
XU den Gemeinden gab aber nicht selten Anlass zu Streitig-
keiten.
In einer Eingabe vom Augusi 1684 beschwerten sich die
Juden zu Kippenheim über verschiedene Punkte, welche
von der Regierung nach Anhörung der Betheiligten unterm
23. September 1684 entschieden wurden. Es handelte sich
um folgende Gegenstände: 1. Die Juden fühlten sich beschwert,
weil der Gemeinderat ihnen versagte, ihr Vieh auf die Weide
zu treiben. Der Gemeinderat machte aber geltend, die Juden
bezahlten nichts für den Weidgang, während dies doch üblich
sei; sie brächten krankes Vieh auf die Weide und ebenso
Vieh, das gar nicht ihnen, sondern fremden Juden gehöre.
Der Hofrat entschied, dass die Juden sich mit der Gemeinde,
wie an anderen Ortea, um ein Billiges zu vergleichen hätten.
Infolge dessen kam unterm 27. September 1684 zwischen der
Gemeinde und den Tier dort aagewssenen Juden Level, Hirsch,
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GMchicIite der Juden in der Uuicgnkftehaft Baden-Baden. 879
Josef und Koppel eine Verembarimg dahin 2tt stände, dass
die Juden ihr Vieh, von dem sie durch Atteste nachsuweisen
hatten, dass es aus gesunden und unverdächtigen Orten stamme,
auf die Qrtsweide treiben dürften. Dafür hatten die drei
erstgenannten Juden der Gemeinde jährlich auf Fastnacht
1 Guld. 5 Batzen, Koppel aber, weil er fast iiieinals Vieh
auf die Weide trieb, jährlich fünf Batzen zu zahlen, vor-
behaltlich etwaiger späterer Erhöhung. Mit künftig auf-
zunehmenden Juden sollte jeweils besondere Vereinbarung ge-
troffen werden. — 2. Die Juden beschwerten sich, dass die
Metzger ihnen verbieten wollten, Vieh zu schachten, wogegen
umgekehrt die Metzger sich über die Konkurrenz der Juden
beschwerten. Unterm 23. September 1684 wurden diese beider-
seitigen Beschwerden dahin erledigt, dass jedem Juden ge-
stattet wurde, für seine Haushaltung ein paar Stück Binder
zu Schächten, mit der Massgabe, dass die Juden dasjenige
Fleisch, welches sie ihren Gesetzen nach selbst nicht essen
durften, in erster Beihe den Metzgern um billigen Preis zum
Kauf anzutragen hatten. Erst wenn die Bletzger das Fleisch
nicht kaufen wollten, war ihnen gestattet, dasselbe an andere
Leute nach Belieben zu verkaufen. — 3. Beschwerte sich der
Jud Low darttber, dass er von seinem Hause alle Ordinari-
und Eztraordinari-Anlagen bezahlen müsse, was jedoch der
Hofrai nur fttr recht und billig fand. — Zu den Quartier- und
KoDtributionslaBten hatten die Juden während der langen
Kriegszeiten wie die Christen beizutragen. Nach einer mit
der Gemeinde getroffenen Vereinbarung zahlten die Kippen-
heimer Juden während der Kriegsjahre den festen Beitrag
von 30 Gulden jährlich an die Gemeinde. Nach Eintritt des
Friedens wurde jedoch dieser Betrag durch eine neue Verein-
barung vom 21. Februar 1717 auf 20 Gulden herabgesetzt.
Diese Zahlung war sowohl für den Extraordinariauflagen, als
für Weid und Wasser, so dass die Juden dafür in keiner
anderen Weise von der Gemeinde in Anspruch genommen
werden konnten.
Im Jahre 1697 beschwerten sich sodann auch die Ein-
wohner von Bäh 1, dass die dortigen Juden die christlichen
Unterthanen durchttbermSssigen Weidgang allzusehr schädigten.
Sie führten dabei aus: Schon vor 50 und mehr Jahren seien
Judmi in Btthl gewesen. Sie hätten aber immer nur das
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380
Zehnter.
llccht geliabt, auf einem bestimmten Distrikt ihr Vieh zu
weiden, uämlich auf dein sog. EhlcLweg, und hätten dafiir der
Gemeinde jährlich zwei Gulden Weidgeld zahlen müssen ; da-
gegen sei ihnen nicht erlaubt gewesen, die gemeine Weide zu
beniU/.en. Später, als die Juden zahlreicher geworden, habe
die Gemeinde jedem Juden das Recht einireräumt, bis zu vier
Pferden auf die Weide gehen zu lassen, da auch kein Christ
mehr als einen Ziiir habe; aber auch dieses Recht sei den
Juden nur auf dem erwähnten Ehletweg gestattet gewesen.
Nun hätten aber die Juden die Unordnung, welche während
der langen Kriegszeiten eingerissen, sehr zu ihren Gunsten
benutzt, trieben jetzt bis zu 50 und mehr Stück Pferde und
Rindvieh auf die Weide, beschränkten sich dabei keineswegs
auf den ihnen angewiesenen Distrikt, sondern Hessen ihr Vieh
anf der gemeinen Weide laufen, zahlten kein Weidgeld mehr
und gefährdeten das Vieh der christlichen Unterthanen, indem
sie allerhand krankes Vi^ auf der Weide laufen Hessen,
welches sie ohne den vorgeschriebenen Gesundheitsschein ins
Land bräditen. Durch alles das seien die Unterthanen sdur
geschädigt und gingen ihrem ^nzlichen Ruin entgegen. Die
Gemeinde verlangte daher, dass die Juden wieder auf den
alten Weiddistrikt auf dem Ehletweg beschr&nkt und zur
Zahlung des Weidgeldes angehalten >vürden. Der Amtmann
Zettwoch zu Bühl, ein geborener Bühler, erliess jedoch unterm
16. August lü'JT einen Bescheid, wodurch das Gesuch der
Gemeinde im wesentlichen abgewiesen und die Juden bei dein
von ihnen bisher geübten Weidgang belassen wurden. Dagegen
beschwerten sich jedoch die Bürger in einer Eingabe an die
Regierung, welche indess der Amtmann mit einem den Juden
günstigen Bericht vom 5. September 1697 der Regierung vor-
legte. Als dieser Bericht mit Reskrijjt des Hofrats vom
IG. September 1G97 an das Amt mit dem Auftrag zurückging,
die Gemeinde mit ihrer weiteren Erklärung darüber zu hören,
führte jedoch der Amtmann den Auftrag nicht aus und liess
die Sache bis zum 3. August 1 698 liegen, ohne die Gemeinde
zu vernehmen. In einer Eingabe an den Hofrat von 1698
beschwerte sich daher die Gemeinde neuerdings, indem sie
ausführte, der Amtmann Zettwoch habe in seinem Bericht vom
5. September 1697 »wider seine Pflicht und die Wahrheit^
allein in favor der Juden und immediate wider die Ghristea
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Geschichte der Juden in der Markgrafüchaft Baden-Baden. 381
oder seine untergebene Amtsunterthanen, und, vielleicht nicht
mit seinem Schaden, parteiisch gesclirielicn" und dann, als er
den Auftrag erhalten, die Gemeinde über seinen Bericht zu
hören, diesen Auftrag hinterlialteu, damit die Sache aussehe,
als ob die Gemeinde wider diesen Bericht nichts zu sa^jen
wisse und sich beruhigt habe. Infolge dieser weiteren Be-
schwerde, die sich auch noch auf verschiedene andere Punkte
bezog, wurde der Amtmann von Hühl mit Reskript der Re-
gierung vom ^n. Oktober 1G98 zur Rechtfertigung und zum
weiteren Bericht aufgefordert. Ea ist jedoch aus den Akten
nidit ersiehÜich, welchen weiteren Verlauf die Sache nahm.
Aus der Zeit der Regierung des Markgrafen Ludwig Wil-
helm sind uns auch noch eine Beihe einzelner Verordnungen
bezüglich der Juden erhalten. Unterm 19. Februar 1681 be-
richtete das Amt Bastatt, die CJnterthanen würden von den
Juden im Pferdehandel arg betrogen und übervorteilt, indem
es wegen der yier Hauptmängel hat in jedem Amt anders
gehalten werde. Wenn nun ein Pferd yersteckt (dämpfig) sei,
so rechneten die Juden diesen Fehler nicht unter die vier
Hauptmängel, sondern behaupteten, der vierte Hauptmangel,
für den sie zu gewähren hätten, sei, dass das Pferd nicht
gestolilen sei. Dafür bedürfe es aber gar keine Gewähr, denn
wenn das Pferd gestohlen sei, sei der Handel ohne weiteres
nicht i^^. Zudem verständen die Juden die Untertlianen da-
durch noch zu betrügen, dass sie die Dämpfigkeit „drei bis
vier Wochen stellen machon könnten", worauf dann die Unter-
thanen den Schaden hätten. Mit Dekret vom 5. April 16öl
wird daher zur Verkünduug an die Unterthanen sämtlicher
baden-badischen Ämter eröffnet, dass neben Rotz, Krätze und
Wurm auch die Versteckung oder Dämpfigkeit ein Haupt-
mangel sei.
Unterm 30. Mai 1687 bemerkte die Regierung den Amtern,
man habe wahrgenommen, dass die Schntquden ihre ver-.
heirateten Kinder, auch wenn diese den Schutz nicht erhalten
hätten, bei sich behielten. Es wurde, da dies zum „merki
liehen Nachteü der Herrschaft sei«, verfügt, dass solche ver-
heiratete Judenkinder ohne Schutz nicht mehr geduldet werden
dürften.
Unterm 3. Februar 1698 wird bemerkt, man habe erfahren,
dass die Juden, welche mit Honig und Wachs ins Ausland
382
Zehnter.
handelten, .wider die Gewolmlieit und Billigkeit* yiele Immen
(Bienen) aufkauften und tddteten. Dies wnrde den Juden fOr
die Zukunft bei Strafe verboten und der Verkauf den Unter-
thanen untersagt. „Damit aber die Handlung diesfalls nicht
gehindert werde", wird gleichzeitig angeordnet, dass, wenn die
ünterthanen Immen zu verkaufen hätten, sie selbige zuvorderst
der gnädigsten Herrschaft und, falls diese sie nicht kaufen
wolle, den christlichen Unterthanen anzutragen hätten.
Schon in der ersten Zeit der Regierung des Markgrafen
Ludwig Wilhelm finden wir bei den baden-badischen Juden
auch Nachrichten über die Existenz eigener jüdischer Vor-
gesetzter, die von der Landesherrschaft als solche anerkannt
wurden und denen von ihr gewisse jurisdictionelle Befugnisse
über ihre Glaubensgenossen übertragen waren. Unterm
24. Juli 1681 erscheint folgendes Dekret in Betreff eines Jnden-
gerichts:
4)6mnach Aren ni Baden ond Isaac ni Ettlingen wiederom de
novo zu Judenschulthcisseii angenommen and zu dem Ende genumn^
ter Jadenschaft dieser Markgrafschaft bei fflrstl. Kammer präsentiret
worden, und zwar solcher gestalt, dass sie beide, mit Zuziehung des
Rabbiners zu Durlach, Aron Fräukel, die jederzeit ihren jüdischen
Gesetzen zuwiderlaufenden Fehler corrigiren und der Gebühr nach
abstrafen, was aber von einer importanten Bach and mehreres, als
Hure jadische Geiemonien ond ritos betridl, also anter Ihnen allein
nieht decenuert werden kann, jedes Mal bei ftIrstL Kammer der Ge-
bohr anbringen ond dem Anasprach gewSrtig sein and ehender in
keinerlei Saeh kein Straf ansetzen sollen. Wobei ihmc, Rabbiner,
waiHi or in solchen Geschäften von cim oder dem andern Juden-
schulzen berufen wird, versprochen worden, dass er jedes Mal des
Judengeleits, so er sonsten gleich antlern Juden zu lösen schuldig,
befreit sein solle. In Urkond hiesigen aufgedraefcten forstlichen
Kanziei Secret^Insiegels. Baaden, den 34. Jnli 1681. FOrstl. raaik-
griifl. Eammerdirektor a. Bäthe.**
Im Jahre 1699 finden wir sodann als Judenschultheissen
genannt: Isaak oder Itzig zu Ettlingen, Matz oder Matzel zu
Baden und Josef zu Bühl. 1707 wird Mathaus Schweizer zu
liastatt als Judenschultheiss erwähnt.
Der in dem Dekret von 1681 genannte Rabbiner Aron
Frankel in Durlach war infolge der französischen Invasion mit
den sonstigen Juden der beiden Markgrafschaften otfenbar
auch ausser Landes gegangen. Nach dem Rysswicker Friedens-
schluss nahmen die Juden In der Marlcgrafschaft Baden-Baden
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GMchidite der Juden in der lUrlKgraftcliaft Baden-Meii. 888
den BabUner Beigamm Wolf za Hagenaa, der lugleick
Rabbiner für die Elsüseer Joden war nnd seinen WohnsiU
in Hagenatt belbebielt, mit landeaberrlicber Genehmignng zu
„ihrem Begenten und Obrigkeit" an. In einer Eingabe von
1699 baten die drei oben genannten JadenaniriUte, die Be*
glemng möge ancb dem neu angenonmieoen Babbiner, In
Gonformität mit der unterm 24. Joli 1681 ergaugenen
Verordnung, bei seinen Dienstreisen in's Land yom Geleite
frei lassen. Benjamin Wolf machte den Juden eine Schätzung
(Umlagekataster), nach der sie ihre Gciiieiuschaftslasteu um-
legten und die Herrschaft die Abgaben der Juden bestimmte,
kam aber im übrigen wegen des schon im Jahre 1700 wieder
beginnenden Krieges bis zum Jahre 1709 höchstens vier- oder
fünfmal in's Land.
An sachlichen Genossenschaftseinrichtungen be-
Sassen die Juden einen eigenen Friedhof zu Kuppenheim.
Für jede Leiclie, die daselbst beerdigt wurde, musste ein sog.
Begräbnisgeld an die Landesherrschaft bezahlt werden. Das-
selbe betrug für eine erwachsene Person 3 Guld., für ein Kind
1 Guld. 30 Kr. Als, wie bereits oben S- 376 erwähnt, im
Jahre 1694 dem Juden Israel zu Gernsbach ein 15jiUiriger
Dienstbube gestorben war, dessen Leiche zur Beerdigimg nach
Kuppenbeim geftthrt wurde, woaste jedocb keiner von den
Gemsbacher Beamten, wie es mit dem BegHlbnlsgeld in dem
Gemeinschaftsgebiet zu halten sei. Um nicht zu wenig zu
thutt, setzten sie nun dem Israel für den Dienstboben
10 Beichsthaler und nachtriigllch auch noch fUr seinen 1689
verstorbenen Schwiegervater 20 Beichsthaler Begilibnisgeld
an, wogegen aber dieser remonstrirte.
§6.
Die Begierungszelt des Markgrafen Ludwig Georg
(1707—1761).
Markgraf Ludwig Wilhelm starb am 4. Januar 1707. Er
hinterliess zwei Söhne, von denen ihm der ältere Ludwig
Georg (1707—1761) in der Regierung nachfolgte. Da dieser
jedoch beim Tode seines Vaters erst fünf Jahre alt war, wurde
die Regierung zunächst vormundschaftsweise durch seine
Mutter, die Markgräfin Franziska Sybilia Augusta, geführt
384
Zehnter.
Erst am 7. Juni 1727, nach erreicliter Volljährigkeit, Uber-
nahm Ludwig Georg persönlich die Regierung.
Während der Regierungszeit dieses Markgrafen befestigten
Bich die Verhältnisse der Juden und erhielten im wesentlichen
diejenige Ordnung, welche bis zur Neuregelung nach der Ei>
richtung des Grossherzogtunis bestand.
Der Wechsel in der Zahl und im Aufenthalt der Juden
dauerte wegen der kriegerischen Unruhen in der ersten Zeit
der Begierung des Markgrafen Georg Ludwig noch fort.
So siedelten z. B. im Jahre 1709 die hisher in BUhl wohn-
haft gewesenen Jnden Josef, Jakob und dessen Tochtermann
Salomen nach Durlach aber, und der Jude Götschel Koppel
zog 1708 des Krieges wegen ton Malsch nach Friesenheim,
flttehtete sich aber 1711 ans dem gleichen Gründe wieder von
Friesenheim nach Malsch. Bis zum Jahre 1714, demjenigen
Jahre, in welchem der spanische Erbfolgekrieg beendigt wurde,
hatte sich jedoch die Zahl der Judonfamilien in der oberen
Markgrafschaft Baden wieder bis auf 42 vormehrt. Im
Jahre 1715 wurden 1 nach Bühl, 1 nach KastaU und 2 nach
Malsch aufgenommen. Das Speyerer Kirchenvisitationsprotokoll
von 1715*) nennt sodann auch einen Juden in Völkersbach.
Im Jahre 1721 betrug die Zalil der Judenfamilicn 40; es
Sassen 2 in Baden, 5 in Rastatt, 5 in Kuppenheim, G in
Ettlingen, 5 in Malsch und 17 in BUhl. Im Jahre 1723
waren es nur noch 32, im Jahre 1724 aber 33, nämlich 5 zu
Ettlingen, 3 zu Malsch, 4 zu Rastatt, 7 zu Kippenheim, 2 zn
Baden und 12 zu Bühl. Im Jahre 1725 waren es wieder
nur 31 ; Knppenheim und Btthl hatten je eine Familie ver-
loren. Später vermehrten sich die Juden wieder etwas. Im
Jahre 1737 wohnten in Malsch 6, im Jahre 1744 aber 7
Familien. In der Zeit von 1758^1759 wurden inhaltlich
der Akten des Generallandesarcfaiys neu aulgenommen: nach
Knppenheim 1, Rastatt 1, Bühl 6, Malsch 1. Eine Verordnung
vom 22. September 1740 bestimmte neuerdings, dass die Zahl
der Juden zu Bühl nicht weiter vermehrt werden dürfe.
Die Gemeindevorsteher von Malsch baten im Oktober 1737
gleichfalls, sie mit weiteren Juden zu verschonen. In früheren
Zeiten seien nur drei Familien zugelassen gewesen, jetzt aber
*) Freibarger DiOcesanardiW, XVn, S. 79.
Geschichte der Juden in der Markgra&chaft Baden-Baden. $85
seien es sechs: Mayer, Abraham, Low, Salomen, Koppel und
des Abraham Tochtermann. Durch die Juden würden die
Hand Werksleute, namentlich die Metzger und Krämer, stark
geschädigt. Auch die ganze Einwohnerschaft verspüre wegen
des starken Weidgangs einen „ziemlichen und wirklichen
Schaden". Mit Erlass vom 20. August 1740 wurde der Ge-
meinde gleichfalls zugesagt, dass sie mit weiteren Juden ver-
schont werden solle, in einer Eingabe vom 9. Febmar 1744
wiederholten sodann die Qemeindevertreter anlässlich des
Gesuchs des Juden Gotsdiel um Au&ahme ihre Bitte. Dabei
ist bemerkt, unter den Vorgängern des damaligen Markgrafen
seien in alten Zeiten in den Ämtern Rastatt und Ettlingen
gar keine Juden angenommen worden, in den j Ungern Zeiten
aber nur zwei oder drei. Dermalen seioi bis sieben Juden-
familieQ in Malsch, „wodurch der arme Unterthan in seiner
kleinen Handticruiig nicht nur verkürzet, sondern auch aller-
hand von den Juden bekanntermassen an den Christen aus-
übenden practiquen ein entsetzlichen Abbruch leide, indem
obgedachte sieben Judenfarailien sogar verschiedene Häuser
und Wohnung zu grossem pracjudiz der Gemeindsleute an
sich gebracht". Durch die sieben Judenfamilien sei der Ort
„bereits also überlastet und durch derselbigen wucherische
Händel also vemachtheiliget", dass die Bitte billig sei, sie mit
weiteren Juden zu verschonen. Das lientkammerkoUegium
fand in seinem Bericht an den Markgrafen die Bitte der
Gemeinde auch begründet, bemerkte jedoch, schon 1715 seien
sechs Judenfamilien in Malsch gewesen. Im flbrigen meinte
es aber, man solle «forthin keinem Juden mehr ein^ Schutz-
brief erteilen, damit, wann die wUrUich in Schutz stehenden
nach und nadi abstarben, das Land von dergleichen Blntigehi,
welche nur die Unterthanen aussaugen und dem fürstlichen
aerario ein Geringes eintragen, gereiniget werde.* Mit Erlass
des Geh. Bats vom 6. Mai 1744 wurde denn auch wiederholt
zugesagt, dass die Zahl der Juden in Malsch kQnftig nicht Uber
sechs Familien vermehrt werden solle. Was aber den weiteren
Vorschlag dei Kentkammer wegen allmiihligen Abgehen-
lassens der Juden betraf, so wollte die Regierung solchen
in weitere Erwägung ziehen. Es kam aber zu keinem Be-
schluss.
ZdtMbr. f. GMcb. 4. Obtnrh. S. t. XI. 3. 25
386
Zehnter.
In dem mit Speyer gemeinschaftlif.lien Gernsbach starb
der oben S. 37r> erwähnte Israel im Jahre 1711. Später
finden wir daselbst einen Juden Namens Isaak. Bei ihm war
sein Vater und ein Bruder Namens Hertz Lazarus. Sie sassen
ohne Schutzbrief im Lande; erst unterm 7. Dezember 1724
erhielt Isaak nach Vereinbarung zwischen der badischen und
speyerischen Regierung einen solchen und musste für die Ver-
gangeobeit, während welcher er ohne Schutzbrief im Lande
gesessen, und für die Zukunft jährlich 20 Gulden Schutzgeld
und 2 Gulden 45 Kreuzer Neujahrsgeld für die Beamten be-
zahlen, welche Betrüge, wie auch späterhin bei den nach GeniB^
bach aufgenommenen weiteren Juden, zwischen Baden und
Speyer geteilt worden. Hertz Lazarus trieb von 1720 an mit
sdnem Bruder Isaak das Gesch&ft in Kompagnie, ohne sidi
Jedoch dnen Schutzbrief zu erwirken. Erst 1730 wurde er
in den Scbuti aulgenommen. Dabei musste er das Schutz-
und Ne^jahrsgeld für die Tergangenen neun Jahre und die
jShrliche Schätzung k 10 Gulden mit zusammen 247 Gulden
nachbezahlen und ausserdem ein besonderes Aufnahmageld
mit 200 Gulden, also zusammen 447 Gulden entrichten, wo-
von Baden und Speyer je die Hälfte einzog. Für den Handel
in der „privativen Markgrafschaft", d. h. in den Baden-Baden
allein gehörigen Gebieten, hatte er zuerst eine besondere
Gebühr nicht zu bezahlen. Nachdem aber im Jahre 1733 ein
weiterer Jude, David Kaufmann, dessen Schutzbrief in der
Anlage 6 abgedruckt ist, nach Gernsbach aufgenommen und
ihm für den Handel in der privativen Markgrafschaft eine
besondere Abgabe von 8 Gulden jälirlich auferlegt worden
war, welche er neben dem je zur Hälfte an Baden und Speyer
zu entrichtenden Schutz- und Neujahrsp^eld an Baden allein
zu bezahlen hatte, bat Kaufmann, ihm entweder die 8 Gulden
zu erlassen oder sie der Gleichheit halber auch dem Hertz
Lazarus aufzuerlegen, welch letzteres denn auch unterm
7. März 1741^ vom Markgrafen beschlossen wurde. Lazarus
wehrte sich aber dagegen. Er erklärte, er halte sich an seinen
Sohntzbrief, der ihm eine solche Abgabe nicht auferlegte;
wenn man die 8 Gulden haben wolle, müsse man sie ihm mit
Gewalt abnehmen. Ja der aBosswicht" lief sogar zum speferi-
sdien Vogt, beklagte sich bei diesem und animierte ihn, dieser
solle auch den priyatiy badischen Juden für den Handel in
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Geschichte der Juden in der Markgrafschaft Baden-Baden. 357
dem Gemeinschaftsamt eine besondere Reco^rnitionsgebühr
auferlegen, was dieser denn auch zu Protokoll des j?cniein-
schaftlichen Amts beantragte. Hortz Lazarus mus.stc indess
die 8 Gulden doch bezahlen, indem der badische Vogt ihm
Ausstände zu Hörden pfändete, in den 1760er Jahren wur-
den zwei Söhne des David Kaufmann nach Gernsbach in den
Schutz aufgenommen, von denen der ältere, der aber , seit
der ihm unbilliger Weise begegneten Arretierung In dem Kopf
verwirret und zur Treibung eines Handels unfähig wurde*,
Isaak oder Eisig Kaufmann« der jttngere Simon Kaufmann
biesB.
In der Grafschaft Eber stein finden wir ums Jahr 1724
einen Joden Namens Abraham zu Muggensturm, der Im Jahre
1765 daselbst starb. In der Zeit von 1753 bis 59 wird je
ein Jude nach Muggenstnrm und einer nach Hdrden auf-
genommen.
Im Oberamt Mahlberg wohnten 1739 zu Kippenheim
fünf Judcnfainilien, die alle Häuser hatten. Zu Fricsenheim
wohnten gleichfalls fünf Familien , von denen drei Häuser
hatten. Auf diese wurden Extraordinariabgaben, wie Türken-
steuer, Kriegsgelder u. s. w., umgelegt; dagegen waren die-
jenigen Juden in Friesenheim, die keine Häuser hatten, von
Extraordinariabgaben frei. In der Zeit von 1763 bis 1759
wurden nach Kippeuheim ein Jude in den Schutz au^nommen
und nach Friesenheim zwei. 0
In dieser Zeit traten ausser den im Vorstehenden gelegentlich
genannten Zunamen (Hertz, Kaufmann u. s. w,) auch sonst
manche Namen von Juden auf, die später als erbliche Ge-
sdilechtsnamen erscheinen. So finden wir seit Anfang des
18. Jahrhunderts die Schweizer zu Rastatt und später zu Baden,
femer die Flttrscfaeim, Kossei (Kosel, Kusel) und Vola zu
Bastatt, die Koppel, Bodenheimer und Hertz zu Bttbl, die
Hertz und Jost zu Ettlingen, die Weil und Utobeimer zu
Kippenbmm und Friesenbeim n. s. w.
Während der langen Kriegszeiten am Ende des 17. und
am Anfang des IS. Jahrhunderts waren unter den Juden ver^
*) Um die frlficlic Zeit wurden auoh in den hnksrheinischen Gebieten
der Markgrafüc liaft Juden aufgenommen: nach Sessbach 1, Schönbom 1.
Kirchbei^ 1, Weyerbach 2, Otzweiler 2.
25*
888
Zehnter.
schiedene UnordnuDgen und Ungehörigkeiten eingerissen.
Schon mit Erlass vom 15. Juli 1710 wurde eingeschärft, dass
weder ein Judensohn, nach der Mann einer Judentochter
selbständig handeln dürfe, wenn er sich nicht in den Schutz
eingekauft uud das Schutzgeld bezahlt habe. Nach beendigtem
österreichischem Erbfolgekrieg erhoben sich dann „allerhand
Klagden und Beschwerden der Unterthanen und Gemeinden"
gegen die Juden. Um diese zu untersuchen, setzte die Mark-
gräfin Sybilla Augusta eine Kommission ein, welche über das
Resultat ihrer Untersuchung, deren Kosten den schuldig be-
fundenen Juden auferlegt wurden, Bericht erstatteten und
Vorschläge zur Abhilfe machten.
Zunächst hatte die Untersuchung ergeben, dass verschiedene
Juden im Lande wohnten, die sich teils durch Vergehen straf*
fällig gemacht hatten, teils nicht im Besitze von Schutzbriefen
waren, teils wegen gänzlicher Verarmung nicht mehr schätz-
filhig erschienen. Bezttglieh ihrer schlug die Kmnmission
teils Bestrafimg, teils sofortige Ausweisung, teils AufkQndung
des Schutzes vor. Diesen Vorschlägen entsprechend wurde,
nachdem die Eammerkanzlei sich gutachtlich geäussert hatte,
vorgegangen. Jud Löwel der Alte wurde aus dem Lande ge-
sdiafft Dem Juden Ahraham wurde wegen des Ankaufii
eber gestohlenen Pfume eine Strafe von vier Galden angesetzt.
Dem Lämmle Mayer und Mayer dem Alten wurde der Schutz
aufgekündet und beide aus dem Lande geschafft. Dem Lämmle
wurde eine Strafe von 1 Guld. 30 Kr. augesetzt. Kaufmann
Schweizer musste, da er keinen landesherrlichen Schutzbrief
hatte, das Land verlassen. Ebenso Moyses Schweitzer, der
seinen Schutz im Bischötlichen hatte. Itzig der Rothe und
sein Tochtermann Jonas der Junge wurden des Schutzes für
verlustig erklärt. Gegen den Juden Jäckel und den jungen
Jonas sollte wegen Nichtentrichtung von Accise noch weitere
Untersuchung geführt werden. Zugleich mit der Übersendung
der Liste der auszuweisenden Juden wurden die Ämter an-
gewiesen, den Christen oder andern creditores, welche an die
Auszuweisenden etwas zu fordern hätten, vor dem Abzug
durch reale Execution zu dem Ihrigen zu verhelfen. — Dies
war der eine £ffekt der Untersuchung.
Im übrigen erachtete die Kommission fttr angez^,
künftigen Un;Bnträg]ichkeiten durch Erlassnng gewisser Vor-
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Geschichte der Jaden in der Markgrafschaft Baden-Baden. 3^9
Schriften vorzubeugen. Zu diesem Zweck entwarf sie eine
umfangreiche Judenordnung. Diese wurde, nachdem der Ent-
wurf gleichfalls von der Karamerkanzlei begutachtet und zum
Teil abgeändert worden war, „zur Vorbeugung künftiger
Klagden und Inconvenientien. auch Abstellung des schänd-
lichen Judenwuchers, sodann urab die Wohlfahrt der Unter-
thanen bei der häufigen Judenschaft za erbalten*. unterm
1. August 1714 als Judenordnung erlassen, „wonMh sich ein
jeder schutzverwandte Jud in seinem Handel und Wandel
richten und bei Vermeidong nnansbleiblicher Straf dagegen
nichts handeln, anch dieselbe die Beamten in den Vorfallen-
heiten pro regnla halten sollten*. Diese Jodenordnong von 1714
enthftlt die erste nm&ssende, einheitliche Regelung der Ver-
hältnisse der Juden in der Markgra&chaft Baden-Baden. Ihr
Wortlaut ist aus dev Anlage No. 7 ersichtlich. In dem Gut-
achten, welches die markgr&flidie Eaauneffcaazlei m dem
Entwurf erstattete, hatte sie ad punctum 1^ yorgeschlagen,
die zu Bühl in Christenhäusern wohnenden 6 Juden von den
Christen wegzuschaffen, ihnen von Amtswegen einen Platz
zum Bauen, jedoch nicht unter den Christen, anzuweisen und
zum Überbauen ihnen eine Frist von sechs Monaten zu geben.
Den in Kuppen heim am Kirchhof in eigenen Häusern
wohnenden drei Juden sollten die Häuser gerichtlich abgeschätzt
und den Christen überlassen werden. Der Erlös aus den
Häusern Itzig des Rothen und seines Tochtermanns Jonas
sollte zur Befriedigung der Gläubiger derselben verwendet
werden. Dem Dritten, Itzig dem Jungen, sollte der Erlös
seines Hauses ausgebändigt, ihm ein Platz, jedoch nicht unter
den Christen angewiesen, und ihm zum Bauen sechs Monate Zeit
gegeben werden. Alsdann könne er sdnen Vater, den alten
Jonas, zu sich nehmen; dieser aber habe die ihm jetzt ge-
hörige H&lfte an dem Haus einer Wittfirau zu yerkaufen.
Mit den Bestimmungen der Verordnung von 1714 waren
jedoch die Juden in mehrfacher Beziehung nicht zufrieden.
Sie baten daher „um gnädigste Erläntmng und Mitigierung
in ein so anderen Punkten." Ihre Beschwerden richteten sich
hauptsächlich gegen die Art. 1, 2, 6, 9, 12 und 19, um deren
Abänderung sie baten. Die Rentkanimer sprach sich in einem
Gutachten vom 8. Oktober 1714 über die Wünsche der Juden
aus und befürwortete in den meisten Punkten ein Entgegen-
Digili
390
Zehnter.
kommen. Was insbesondere die Beschwerde bezüglich des
Art. 6 anbelangte, sprach sie sich dahin aus , man solle zu
diesem Artikel die Bestimmung fallen lassen, dass die Juden
sich alle drei Jahre neu in den Schutz einkaufen müssten,
und solle sich dabei begnügen, wenn die Schultheissen alle
drei Jahre um die Continuierung des Schutzes bäten, worauf
den Juden, falls sie sich gesetzmässig verhalten, der Schutz
ohne weitere Cognition ferners gewährt werden solle. Dagegen
solle man den Juden, die bisher in Ansehung der sonstigen
Lasten, welche sie während der Kriegsxeiten zn prästieren
gehabt, fttr den herrschaftl. Schutz und andere Gelder nur
600 Gulden jährlich bezahlt hätten, die Zahlung um 100 Gulden
erhöhen, „welchem nach gleichwohlen vor die alle drei Jahre
(in der Verordnung Ton 1714) verlangte Redimierung des
herradiaftlichen Schutzes 800 Gulden erhoben würden.* Das
bisherige Schirms-, Schatzungs-, Bede-, Kttchen- und Garde-
Geld sei sehr mässig gewesen. IHe 700 Gulden könne man
unter die 42 Juden so umlegen, dass die zehn Vcnnöglichsten
jedes Jahr 28 Gulden, die zwölf Mittelmiissigen 20 Gulden,
zehn weitere 12 Gulden, die zehn Ärmsten 6 Gulden bezahlten.
Im Wesentlichen dem Gutachten der Rentkammer entsprechend
wurde denn auch als Anhang zu der Judenordnung vom 1. Au-
gust 1714 „zu desto genauerer Beobachtung" derselben unterm
11. Februar 1715 eine neue Verordnung erlassen, welche in
Anlage No. 8 abgedruckt ist. In § 3 wurde insbesondere
bestimmt, die Juden sollten 2war alle drei Jahre aufs neue
um den Schutz nachsuchen, es wurde ihnen aber zugleich zu*
gesichert, dass, £alls sie sich nichts zu Schulden kommen
Hessen, sie der jeweiligen Verlängerung des Schutzes gewärtig
sein dürften; auch war von einer Zahlung für die Verlängerung
keine Rede mehr. Die jährUch zu zahlenden 700 Gulden
wurden in einer der Verordnung befgefttgten Deeignation je
nach dem Vermögen so auf die 42 Juden umgelegt, dass in
der ersten Klasse 80 Gulden, in der zweiten 26 Gulden, in
der dritten 20 Gulden, in der vierten 15 Gulden und in der
fünften 10 Gulden jährlich zu bezahlen waren.
Schon vor der Judenordnuiig von 1714 war den Juden ge-
sULlet, für ihren Hausgebrauch eine gewisse Stückzahl Vieh
zu schlachten. Das gleiche Recht gab ihnen die Jadenordnung
von 1714. Im Jahre 1716 war aber angeordnet worden, dass
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Geschichte der Juden in der Mariigraisch< Baden-Baden. 39 X
die Juden in Ettlingen ihr Fleisch von den dortigen Mit/.gei u
zu beziehen hätten. iJa jedoch die iMetzger deü Juden ilir
Fleisch nicht ordentlich lieferten, erging unterm 8. Marz 17ld
die Verfügung, dass das Amt Ettlingen unter Zuzug des
Judenßchultheissen ein Schema aufstelle, wie viel Stück Gross-
und Kleinvieh jeder jüdischen Haushaltung zu schlachten er-
laubt sei. Die Hinterviertel hatten die Juden an die Metzger
zu verkaufen. Der Accisor zu Ettlingen hatte auf die Ein-
haltung der Verordnung zu sehen. Es wurden jeder Haus-
lialtuug nach ihrer Grösse im Quartal zwei bis drei Kinder
und sechs Kälber oder Böcke zu Schächten gestattet. Ein
Ochs sollte ftkr zwei Kinder gelten.
Als unterm 13. Februar 1745 die markgräfliche Kegierung
von Baden-Dttxiadi für die Durlacher Markgrafscbaft eine
neue Jadenordnung erlassen hatte, teilte sie, da dieselbe auch
für die Naehbarterritorien und deren christliche und jüdische
£änwohner von Interesse war, Abschrift davon u. a. auch
der baden-badischeii Begierung zur Kenntnisnahme mit Der
Markgraf Ludwig Georg beauftragte nun seinen Höfrath, diese
Bnrlaehische Judenordnung zu prOfen und zu sehen, ob und
was davon sich etwa zur Annahme für die baden-badische
Markgrafschaft eigne. Das liesultat der Prüfung war, dass
die Judenordnungen vom 1. August 1714 und 1. Februar 1715
durch einige aus der baden-durlachischen Verordnung ent-
nommene Artikel vermehrt und das Ganze als neue Juden-
ordnung vom 15. Februar 174G verkündet wurde. Dieselbe
ist in der Anlage 9 abgedruckt. Es ergicbt sich aus diesem
Abdruck ohne weiteres, was darin im Vergleich zu den
beiden älteren Judenordnuugen neu ist.*)
Wie aber die Juden im Baden-Durlachischen durch ihre
Vorstellungen zuwege brachten, dass die dortige Juden*
Ordnung vom 13. Februar 1745 durch eine ihnen günstigere
Verordnung vom 23. Januar 1747 ersetzt wurde, so griffen
auch die baden-badischen Juden die neue Verordnung vom
') Diese Judenordnoag von 1746, die in scriptis erging, ist unter
Weglassung der Einleitung und mit unwesentlichen Kürzungen bereits
aljpeilruckt in: Wesentlicher Inlialt des betnichtlichsten Teils der neueren
hüchlurstlich niarkgrätlich Badia» beii (asctzgutmug uder alphabetischer
Auszug aus den Carlsruher und iUbtatter Wochenblättern, lid. I (Carls-
rahe 1782), S. 3C^-aia.
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392
Zehnter.
15. Februar 1746 wiederholt mit Beschwerden an und brachten
auch sonst mancherlei Wttnsche vor. Anlass zu einem be-
sonderen Konflikt gab insbesondere die Inventarisierung de^
Nachlasses des im Sommer 1755 verstorbenen Scbutzjuden
Abraham zu Muggensturm. Nach der Inätruktion des Schult-
heissen stand diesem das Recht der Inventarisierung zu. Als
daher nach dem Tode Abrahams der Amtmann Lassollave
von Gernsbach die Inventarisierung vornehmen wollte, wider-
setzte sich dagegen der Judenschultbeiss unter Berufung auf
seine Instruktion.
Der Amtmann stellte jedoch unterm 1. Juli 1755 an die
Regierung den Antrag, «zur Vermeidung allerhand boshafter
Unterschleife, vieler Verhehlungen und Verschweigungen**
anzuordnen, dass die Inventarisierung auch bei den Juden nur
unter Au&icht des Amtes erfolgen dürfe, und demgemte
wurde denn auch, obwohl die JudenannHUte unterm 2» August
1755 baten, sie bei ihrer Instruktion zu belassen, unterm
6. August 1755 von dem Markgrafen verordnet, dasa die
vormals favor der Juden* erlassene Verordnung und
Instruktion dahin zu ändern sei, dass die Inventarisierung bei
Juden künftig nur in Gegenwart eines landesfürstlkhen Be-
amten erfolgen dttrfe. Die Verordnung erging an die Ämter
Mahlberg, Rastatt, Baden, Bühl, Ettlingen, Gernsbach, Kirch-
berg, Naumburg und Rothalben.
Das gab aber nun wieder neuen Anlass zu Beschwerden,
indem dadurch doppelte Gebühren für die jüdischen Vor-
gesetzten und die christlichen Beamten erwuchsen. So ergiebt
sich z. B. aus einer Beschwerde des Emanuel Marx Weyl von
Kippenheim vom 27. Februar 1759, dass auf Ableben seiner
Mutter aus Anlass der zwei Tage in Anspruch nehmenden
Inventarisierung folgende Gebühren für die Beamten erwachsen
waren :
1) für den Amtsverweser 10 Quid«
2) für den Amtsschreiber, Diät u. Schreibtaxe 11 a 4 Kr.
3) für doppelte Mundirung des Inventars «1,8«
4) dem Scri beuten diesfalls pro discretione . 1 « — «
5) pro testamento 5„ 5,
6) dem herrschaftlichen Schultheissen . . 4 » — «
7) dem Qerichtsmann 2
8) dem Boten — « 4.
uiyui^od by
Geschichte der Juden iu der Markgraüichait Baden-Baden. 393
Ausserdem wurden von den Erben eingefordert für Zehrung
des Scribenten, des Schultheiäsen und des Gerichtsmannes im
Wirtshaus zum Ochsen in Kippenheira 13 Guld. 8 Pf. Weyl
beschwerte sich nun : 1) weil doppelte Diäten berechnet waren,
während nach der, allerdings erst nach dem Todesfall er-
lassenen neuen Judenordnung vom 11. März 1758 die Be-
amten nur einfache Diäten zu berechnen befugt wai'en;
2) weil, entgegen der herrschaftlichen Taxordnung, neben den
Diäten auch noch die Zehrungskosten ünWirtshauB gefordert
wurden.
Der Beamte zu Mahlberg, nun Bericht aufgefordert, recht-
fertigte sich dahin : 1} die Inventar habe zwei Tage in Anspruch
genommen; eie habe Tor der neuen Judenordnung etatt-
gefitnden und erst durch diese sei den Beamten erstmals
untersagt worden, doppelte Diäten zu nehmen. 2) Was die
Zehrung anbelange, so sei immer vom Amt gerfigt worden,
wenn darin ein Ezcess stattgefunden habe; insbesondere sei
im Jahre 1752 bestimmt worden, was bei iBTenturen für
Christen verzehrt werden dürfe. Zehrung seien die Erben,
weil das Geschäft auswärts vorgenommen worden, an sich
von Rechtswegen dem Scribenten, dem Schultheissen, dem
Gerichtsmann und dem Boten schuldig. Die Juden würden
in diesem Fall nicht schlechter gehalten, als die Christen.
Der jüdische Rabbiner, der Judenanwalt und der Juden-
schreiber bezögen bei Inventuren noch höhere Diäten, als die
herrschaftlichen Offizianten, und seien ebenfalls daneben
zehrungsfrei. Es sei aber landbekannt, dass der Judenanwalt
Emanuel Weyl bei dergleichen jüdischen Teilungen fast jedes-
mal betrunken weggehe. Im vorliegenden Fall sei zwar mehr
verzehrt worden, als bei Christen erlaubt sei; aber daran sei
wohl in erster Reihe der Wirt zum Odisen schuld, der wohl
in der Erwägung, dass ihm die erbenden Juden »auch schon
mandimal die Zech teuer gemacht hätten", seine Rechnung
übersetzt habe; gegen diesen milssten sich daher die Juden
in erster Reihe beschweiend wenden. — Um zu beweisen,
wie teuer die Kosten für die Inventuren durch die jüdischen
Vorgesetzten kämen, führte der Amtmann an, dass oft
14 Tage und 3 Wochen zu solchen Inventuren verwendet
würden, wahrend sie in 1 bis 2 oder 3 Tageu gemacht werden
könnten, und dass oft mehr als eine Töchterportiou au Kosten
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394
ZeliJiter.
aufgehe. So hiitteii z. B. auf Ablebeu des Lazarus Weyl zu
Kippeiiheim bei einem Vermögen von 3486 Guld. ST'/a Kr.
die jüdischen Inventurkosten 226 Guld. 50 Kr. betragen.
Gleichwohl getrauten die Juden wegen ihres „albernen Ge-
setzes'' sich nicht über ihre Vorgesetzten zu beschweren. —
In der Folge wurden denn auch unterm 1. Juli 1760 die
Anwälte Emanuel Weyl zu Kippenheim und Lob Bodenheimer
za Bühl wegen Beredmung zu hoher Inventurkosten zur Ver-
antwoitnng gezogen.
Unterm 23. Febroar 1757 baten Bcblietialich die vier An-
wälte um Ernennung eines Hofrats als Kommiss&r, da sie
verschiedene Beschwerden wegen Schmälerung ihrer Handel-
schaft und Schädigung der landesfttrstlichen Interessen vor-
zubriDgen hätten, und der Stoff zu einer Darstellung in
Supplikform zu umfongr^ch sei. Es wurde darauf Hofrat
Knood unterm 14. April 1757 als Kommissär bestellt, welchem
die vier Jndenanwälte mehrere Tage hindurch ihre Beschwerden
in einem viele Bogen umfassenden Protokoll vortrugen. Die
Beschwerden bezogen sich insbesondere auf folgende Punkte:
1) Früher seien die Inventare und Teilungen je nach Wichtig-
keit vom Oberscholtheiss, Babbiner oder Anwalt» ohne Zang christ-
licher Obrigkeit gemacht worden. Seit ein bis zwei Jahren mischten
sich aber auch die Beamten darein. Es käme der Amtmann, der
Amtsschreiber, ein Schreilu r, der Schultheiss, der Bürgermeister,
der Amtsbote und der RablaiuT, so dass die Kosten oft die ganze
kleine Erbschaft auizehritiu oder überstiegen. Mau solle es beim Alteu
lassen.
2) Wenn in einem Civilstreit ehies Joden gegen einen Joden der
Babbiner oder die Anwälte einen Sproch gegeben, ond es htofe der
verlierende Teil vor Amt, so werde er mit seiner Klage angenommen,
wie wenn Rabbiner oder Anwälte gar nicht gesproclien hätten. Man
solle ihnen eine Verordnung, wie im Baden-Durlachischen geben,
worin die bchiedsgerichtsbarkeit der jüdischen Behörden geregelt
werde.
3) Früher habe ein Judenschultheiss 10 Thhr., ein Anwalt aber
6 Gold. Strafe fftr Vergehen der Joden wider ihre Ceremonien an-
setsen können. Seit aber kein Scholtheiss mehr da sei, erlege Nie-
mand mehr die ihm andiktierte Strafe, sondern verlache die Anwälte
oder den Rabbiner. Mau solle ihre Jui-isdiktion in Bezug auf ihre
Ceremonialsachen wieder herstellen und die Beamten auweisen, dass
sie ihnen mit Exekution beliiltlich aeien.
4) Von jeher hatten die Juden das Recht gehabt, die Schätzung
onter si^ festzusetzen. £s geschehe dies dorcfa den Rabbiner, den
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Geschichte der Juden in der Harkgr&£9chaft Baden-JBaden. 395
Judcnschultheisseu , die vier Anwälte und Itiuf oder sechs Dele-
gierten vou drei zu drei Jahren, wobei derjenige, welcher mit der
Schätzung nicht zufrieden sei, sein Yemögen heschwOren kfinne.
Vor IVa Jahren aber sei infolge einer Beschwerde eines Jaden beim
Hofrat der Amtmann mit der Prüfung der Scljatznngsfcstsetzung
beauftragt und diese dann geändert worden. Man möge in Zukunft
solche Beschwerden nicht mehr zulassen und sie bei ihren alten
Rechten belassen.
5) Wegen der Rechnung über die Schatzungsgelder und sonstigen
Ausgaben hätten sich bisher zuweilen Schwierigkeiten ergeben. Man
möge bestimmen, von wem kllnftig die Rechnung abzuhören sei
6) Bisher hätten die Anwälte keine Belohnung fBr ihre Geschäfte
bezogen, sondern nur Ersatz ihrer Kosten. Man soUe ihnen für die
Inventarisationen und die Entscheidung von Civilstreiten eine Diät
von 2^2 Gulden im und von 3 GuJden ausser Orts bewilligen, wobei
die Anwälte ausdrücklich erklärten, dass sie bei armen Juden unter
200 Gulden Öchatzungstuss nichts begehrten.
7) Baten sie um Änderung oder HUderung des Art 1 der Juden-
ordnung Yon 1746^ wonach sie nicht in Hauptstrassen wohnen dfirften.
6) Baten sei um Erläuterung des Art 6 der Jndenordnung
von 1746 in Betreff der Erneuerung des Schutzes.
9) Durcli die in der Yerordnunp: von 1746 vorgeschricbonc all-
jährliche Publikation der Judenorduung würden ihnen durch die
Beamten oft grosse Kosten verursacht. Man solle daher anordneu,
dass die Publikation durch die Judeuauwälte geschehe.
10) Baten sie um Änderung des Art. 8 der Judenordnung von
1746 wegen der Anzeige ihrer Geschäfte an das Amt Man mOge
ihnen gleiches Recht mit den Giristen bezOglich ihrer Händel und
Geschäfte geben*
11) Baten sie um Gestattung höheren Zinses bei nicht h>T>o-
thekaiischcu Darlehen und entsprechende Abänderung des Art 9
der Judenordnung von 1746.
1^) Ausserdem bateu sie noch um Abänderung oder Milderung
einer Reihe anderer Artikel der Judenorduung und endlich
13) um Qestattung des Betriebs von Spezerei- und Kramläden«
Ueber diese Beschwerden der Juden verfasste der Kom-
misBär Hofrat Knood ein mehr denn 60 Seiten umfassendes
Gatachten und nachdem noch sonst mancherlei Erhebungen
veranlasst worden waren, erging unterm 11. Marz 1758 aber*
nuüs eine nene Jndenordnung, die in Anlage 10 abgedruckt
istO Da ^ese nene Verordnung lediglich als »Anhang, Er-
klärung und Erneuerung der Judenorduung von 1746" gelten
sollte, so blieben die Artikel der letzteren, welche in der
') Auszugsweise ist bie bereits mitgeteilt im alphabetischen Aus-
zug, L ä. 294 bis 2%, 2^9 bis 301, 313, bis 317, 328 bis 330.
396
Zehnter.
neuen Judeuorduung von 1758 nicht abgeäudert waren, auch
fernerhin in Kraft.
Wir haben gesehen, wie infolge der langen Kriegsuuruhen
sich allerhand Beschwerden der Unterthanen gegen die Juden
ansammelten, denen man dann durch die Erlassung der er-
wähnten Judenortlnun^en zu begegnen suchte. Ungefähr um
die gleiche Zeit, in welcher die Beschwerden der christlichen
Einwohner sich lauten Ausdruck verschfitften , traten aber
auch die Juden selbst mit Beschwerden gegen ilure Vorgesetzten
hervor.
Etwa um das Jahr 1700 hatte, wie oben Seite 383 er-
wähnt, der Rabbiner Benjamin Wolf von Hagenau, den die
markgräflicheu Juden mit landesherrlicher Konsens „für iln cn
Begenten und Obrigkeit erwählt und angenommen*, das Ver-
mögen eines jeden Juden taxiert und die Umlage zur Auf-
bringung der berrsdiaftlicfaen Gelder gemacht In einer Ein-
gabe Tom Jahre 1712 beschwerte sich nun die gesamte Juden-
schaft, die bisherigen Schultheissen Isaak zu Ettlingen, Matz
zu Baden und Josef zu Bühl hätten sich an des Babbiners
Anordnung nicht gehalten, sondern die Gehler nach eigenem
Gutdünken umgelegt, sich selbst dabei verschont und die
ttbrigen in unTerantwortlicher Weise beschwert. Die Juden
seien daher genötigt gewesen, wider die Sthulteissen den Rab-
biner wieder zu Hülfe zu rufen, was schon früher geschehen
wäre, wenn es nicht der Kriegszeiten wegen untunlich gewesen.
Aus der Taxation des Rabbiners hätten sie nun ersehen, dass
die drei Schultheissen bisher nicht einmal die Hälfte von dem
bezahlt hiitten, was sie hätten zahlen sollen. Sie verlaugten
daher, dass die bisherigen Schulteissen kassiert und angeordnet
würde, dass alle drei Jahre unter der Direktion des Rabbiners
eine neue Schultheissenwahl stattfinde, wie es „die jüdischen
Cermouien und Gewohnheiten mit sich brächten". Eine Neu-
wahl sei jetzt um so notwendiger, weil der Schultheiss Isaac
schon alt und zu seinem Amt nicht mehr tauglich sei, Josef
aber „gleich mit Schlägen . nit allein auf öffentlicher Gasse,
wie schon geschehen, zufährt, sondern sich ohnlängst gar
unterstand, hochsträflicher Weise in der Synagoge einen blut-
rüstig zu schlagen, welches einem Judenschulüieissen nit wohl
ansteht und woraus erhellt, dass Josef nit capabel, das Schnlt-
heissenamt zu versehen, sondern viel bssser den Bosshandel
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Geschichte der Juden in der Markgraftchaft Baden-Baden. 397
bei welchem er auferzo^^en worden." — Zugleich baten flie
Juden in der Eingabe, den von ihnen nun angenommenen
Rabbiner durch eine schriftlich zuzustellende Gewalt zu kon-
firmiren und ihm die Macht zu geben, die Juden auf jüdische
Weise und Manier zu regieren, jedoch vorbehaltlich der Srhutz-
gerecbtigkeit des Markgrafen und des Rechts, von dem Rab-
biner an den Markgrafen zu appellieren. Überdies stellten sie
die Bitte, da sie zur endlichen Beilegung ihrer Differenzen
und Verdriesslichkeiten ihren Rabbiner berttbergeholt hätten nnd
an bestimmten Tagen eine Znsamenknnft aller Jnden in Ra<*
statt stattfinden soUe, dazo die drei Schnltheissen nnd die son-
stigen Jnden forladen zu lassen, damit nicht abermalen, wie
sehen öfter geschehen, die Kosten umsonst aufjgewendet seien,
und sie — die Juden — endlich ans ihrem „Labyrinth** heraus-
kämen.
Es fand dann bei dieser Versammlung in der That eine
Neuwahl der Schultheissen statt. Wir linden noch im Jahre
1712 als solche genannt den Oberschultheiss Hayum Flörsheim
und die Schultheissen Kassel zu Rastatt und Koppel zu Bühl.
In der Folge scheint eine Neuwahl alle drei Jahre vorgenommen
worden zu sein. Im Jahre 1715 werden als Schultheissen ge-
nannt: Hayum, Moses Schweitzer und Salonioii. 1722 er-
scheinen als Vorgesetzte ein Kassel in Rastatt und ein
Schmaul in Bühl. Sie hatten, nachdem Schmaul auf ver-
schiedene Aufnahmegesuche von der Rentkammer keine Antwort
erhalten hatte, dessen Sohn Joseph Schmaul eigenmächtig in
Schutz gedoldet, wurden dafür des Amtes entsetzt und nach
Erlass vom 21. Februar 1722 mit 1600 Gulden bestraft, wobei
der Anteil des Kassel sofort an dessen Forderung an den
Markgrafen abgeschrieben wurde, iriihrend der Anteil des
Schmaul, der kurz zuvor erst grosse Ausgaben auf der Fhmk-
fdrter Messe gemacht hatte und desshalb nicht sofort haar
zahlen konnte, durch Pfändung seines Hauses und seiner
Waaren sicher gestellt wurde. Der Sohn des Schmaul musste
das Schutzgeld nachzahlen und wurde aus dem Lande ge-
wiesen. Im Jahre 1724 werden als Schultheissen genannt:
Mayer zu Ettlingen. Moses Schweitzer zu Rastatt und Isaak
Bodenheimer zu Bühl.
Bis in die 1720er Jahre waren die drei Schultheissen unter
sich gleichgestellt und hatten die herrschaftlichen Interessen
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398
Zehnter.
gemeinschaftlich zn wahren. In den 1720er Jahren ging aber
eine Änderung der Organisation in der Art vor sich, dass
an der Spitze der Juden schaft des ganzen Landes ein Schult-
heiss oder Oberschultheiss stand und unter ilini für die Juden
jedes Oberamtes (Ettlingen, Rastatt, Bühl, Mahlberg; je ein
Anwalt. Dem Schiiltheissen lag dabei insbesondere die
Währung des landesherrlichen Interesses ob. Als erster
Schultheiss in diesem Sinne wird Mathias (Moses?) Schweitzer
genannt. Sein Nachfolger war seit 1730 Isaak Moses Boden-
heimer von Bühl.
Schon in einer Verordnung vom 2S. April 1707 war be-
stimmt worden, dass von den durch die Schultheissen an-
gesetzten Strafen die Hälfte in die herrschaftliche Kasse, die
andere Hälfte in das jüdische Almosen fallen sollte. Nach
der Neuwahl von 1712 erhielten die Schultheissen im Jahre
1713 eine, uns indess nicht näher bekannte, Instruktion zur
Fahrung ihres Amtes mit der Befugniss, gegen ihre Glaubens-
genossen in Ceremoninmangelegenheiten Geldstrafen bis zu
6 Guld. auszusprechen. Im übrigen wurde jedoch zur Ab-
stellung vorgefaUener Missbrftuche unterm 10. März 1725
verordnet, dass von nun an alle Händel (Civilstreitigkeiten)
zwischen Christen und Jaden, sowie zwischen Juden vor dem
Amt als erster Instanz .auszumachen und den Juden die
Appellation an den fürstlichen Ilofrat nur dann gestattet sei,
wenn der Streitwert mindestens 100 Thaler betrage.
Als Isaak Moses Bodenheimer im Jahre 1730 Schultheiss
wurde, erhielt dei-selbe eine neue Instruktion, die erste, die
uns erhalten ist. In dieser Instruktion, welche in Anlage 11
abgedruckt ist, wurden die Ttlichten des Oberschultheissen
in Bezug auf die Wahrung des landesherrlichen Interesses
bestimmt und dessen Rechte gegenüber der Judenschaft fest-
gesetzt. Diese Instruktion wurde in der Folge in der Regel
jedem neuen Schultheissen mit mehr oder weniger Änderungen
aufs neue zugefertigt, nebst einer Bestallungsurkunde über
seine Ernennung. Bodenheimer, dem später der Titel Ober-
schultheiss verliehen worden war, blieb Schultheiss bis zu
seinem Tode Ende 1736.
Nach Bodenheimer*s Tod wurde Infolge seiner Bewerbung
Samson Schweitzer, der Sohn des oben erwähnten Mathias
Schweitzer, unterm 22. Februar 1786 mit der gleichen In-
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Geschichte der Juden in der MarkgraCschaft Baden-Baden. 399
struktion, ^ie Bodenheimer, zum Schultheissen ernannt. -Er
erhielt, wie sein Vorgänger, als Besoldung jährlich 40 Guld.
von der gesamten Judenschaft. Mit Dekret vom 21. Februar
1737 ^vurde ihm auf Ansuchen das Prädikat Oberschultheiss
verliehen „in gnädigstem Betracht seines zu Unseren (des
Markgrafen) Interessen bis hierhin bezeugten und zu dem-
selben noch ferners anfordernden Diensteifers". In der Folge
scheint jedoch Schweitzer sein Amt nicht immer zur Zufrieden-
heit der Betheiligten geführt zu haben.
Schon im Juni 1743 bat er um £rh(jhung seines Salärs,
zugleich aber auch um Fristgev^mng für die Abtragung
einer restlichen Geldstrafe von 75 Quid« S^n Gesuch um
Erhöhung ^rde, nachdem die Begierung Erkundigung in
Karlsruhe über die Höhe des Gehalts des doitigen Ober-
schultheissen eingezogen, zwar abgeschlagen, zur Abzahlung
der Strafe ihm aber eine Frist von zwei Monaten gewährt
Im Jahre 1749 wurde sodann gegen Schweitzer von seinen
Glaubensgenossen ein förmlicher Sturm erhoben, der ihn um
sein Amt brachte. Welcher Art die Beschuldigungen waren,
ist aus den Akten nicht ersichtlich. Schweitzer behauptete,
sie beruhten alle auf Unwahrheit und hätten ihren Grund
lediglich in dem Hasse gegen ihn desshalb, weil er, „neben
der Gerechtigkeit gegen die Juden, allezeit das herrschaftliche
Interesse im Auge gehabt" und dem herrschaftlichen Ärar
viele Tausend Gulden genützt habe. Er werde nur deshalb
seit langer Zeit von den Juden verfolgt, „weil er nicht nach
ihrer Geige tanzen wolle". Seine Glaubensgenossen wollten
ihn von seinem Amt vertreiben, „nur damit sie hernach nach
ihrem Willen und Wohlgefallen thun und gnädigster Herr-
schaft geben könnten, was sie wollten". Die Untersuchung
muss jedoch nicht günstig für Schweitzer verlaufen sein.
Unterm 30. Januar 1749 stellte der Hofrath zu Rastatt,
in Übereinstimmung mit der Untersuchnngskommission, den
Antrag:
1) Ks sei dem boklaL'ton Judensclmltlicis'jcn dio fernere Beob-
achtung' sothanen Dienstes länger nicht mehr aiizuvcrtiaucii. 'sondern
selber davon compcnsis (luidem ob inopiam ipsius expeusis simpliciter
zu cassiren, anbei jedoch
^ für ihn ex bono et aequo insoweit zu sorgen, dass ¥0n Re-
gierongswegen klagende Jadenschaft vennOgt werden kennte, ihme,
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400
Zehnter.
Samson Schweitzer überhaupt und ein für allemal zu künftigem sei-
nem Unterhalt aas einer Mitleidigkeit 50 Gulden herzuächiesscu,
welche jedoch nicht Ihme Sehnltiieiaaen zn behfindigcn, sondern lor
Regiemng, umb ihme davon nach Erfordemiaa derer Ümstttnden
von Zeit zu Zeit etwas verabfolgen lassen zu. kltamen, m hinterlegen
wftren; demnSrhst aber
3) die solchergestalt erledigt werdende JudenschuUlioisscn^lellc
zu desto gesicherterer des hocMürstl Hauses Iiiterpsse ÜesorguDg
nach hochfürstl. Durchlaucht eigenem gnädigstem W'uhJgetaJicii und
Qntbefinden einem dero Landesyaden, welcher wohl vennOglich, aach
sonsten von einer ehrlich jadischen Anfftthrong, ohne eigenem von
den Juden hierunter abznwartenden Vorschlag, gnfldigst wieder an-
vertraat nnd oonferiert werden.
Dieser Antrag wurde aacfa von dem Markgrafen zu Ziffer
1 u. 2 unterm 1. Februar 1749 genehmigt. Zu Ziffer 8 aber
bemerkte der Gehdmerat, man wisse unter der ganzen Juden-
Schaft keinen einzigen zu einem ktbiftigen Schultheissen taug-
lichen Juden, und man erwarte daher eine gutachUicfae Äus-
serung des Hefrats, ob es nicht Torzuziehen s^, zu der
früheren Einrichtung zurückzukehren und Tier Judenminner
„unter den gehörigen praecautionibus, dass einer für alle in
unterlassender Besorgung der herrschaftlicheii Interessen zu
stehen habe, zu Anwälten, unter hingegen Auflserachtlassung
eines künftigen Schultheissen, hinwiederum zu setzen und her-
zustellen, welche sowohl das herrschaftliche Interesse, als auch
der gerammten Judenschaft Bestes hinkünftig zu respiciren
und zu wahren hätten". Auf Auffordern des Hofrats schlugen
darauf als Anwälte vor: das Amt Mahlberg den Friesenheimer
Schutzjuden Mayer Callmann, das Amt Rastatt den Juden
Vola in Rastatt und das Amt liühl den Low Hertz oder den
alten Elias Schmaule von Bühl. Von selbst hatte sich zudem
der Jud Herz Lazarus von Muggensturm um die Schultheissen-
stelle beworben. In seinem Gutachten vom 20. Februar 1749
Sprach sich dann der Hofrat dahin aus, die von den Ämtern
bezeichnete Juden eigneten sich allerdings nicht für die Schult-
heissenstelle. Callmann wohne zu weit von der mittleren
MarkgraÜBchaft entfernt; Vola sei zu sehr mit seinem grossen,
meist ins Ausland gebenden Handel beschäftigt; von den beiden
Btthler Juden aber sei der eine nicht yennögUch genug, der
andere .Mangels eines guten personalis** nicht geeignet Da-
gegen möge der Markgraf dem Juden Hen Lazarus sunttehst
probeweise wenigstens auf ein Jahr die Schultheissenstelle Uber-
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Gesdiidite der Joden in der Markgra&chaft Baden-Baden. 401
tragen, „inraassen er dem berrschaftlidien Interesse gleich-
wolüen fUrträglicher zu sein erachte, wenn zu dessen Besorgung
wiederum ein Schultheiss nach dem Beispiel fast aller benach-
barten Herrschaften eingesetzt werde, als wenn derlei Ver-
richtang den gewöhnlichen vier Anwälten committirt und über-
lassen werden sollte.''
Der Markgraf lehnte jedoch mit Erlass vom 22. Febr. 1749
die Bestellang der Herz Lazams zom Scholtheissen „sicherer Be-
denUichkeiten halber" ab, nndbeanftragte den Hofrat, die Juden
selbst zur Bezeichnung drei« Kandidaten für den Schultbeissen-
dienst behnfis etwaiger Auswahl aufzufordern« Diese machten Yor^
Schläge, stellten aber dabei zugleich die Bitte, es möchten dem
künftigen Schulteissen kein Jahresgehalt und keine Diäten
mehr aus der Juden Beutel ausgeworfen, derselbe vielmehr
augewiesen werden, sicli gemäss den jüdischen Ccremonien und
der allgemeinen Übung mit dem Ersatz seiner Auslagen und
Unkosten zu begnügen, ein Antrag, der von dem Hofiat in
seinem Bericht vom 18. März 1749 mit dem Hinweis darauf
befürwortet wurde, dass nur die zwei letzten Schultheissen,
nicht aber auch die früheren, eine feste Besoldung und Diäten
bezogen hätten, und dass die von den Juden vorgeschlagenen
Personen selbst eventuell mit der beantragten Regelung ihrer
Bezüge einverstanden seien.
Der Markgraf ernannte darauf unterm 26. März 1749
den Baphael Jakob von Btthl, welcher mit den meisten Stimmen
vorgeschlagen war, vorerst auf mn Jahr, zum Oberschultheissen
ohne Gehalt und Diät und blos mit dem Recht, Ersatz für
seine Unkosten und Auslagen von den Juden zu beanspruchen.
Der abgesetzte Samson Schweitzer, der sich offenbar in
ginzUchem Yermltgenszerfall und in grosser Not beiänd, be-
ruhigte sich indess bei seiner Absetznng nicht. In der Untere
snchung gegen ihn waren die Juden schKesslicb zum ErfttHungSF
eid bezüglich der Wahrheit ihrer Beschuldigungen zugelassen
worden, und sie hatten diesen Eid vor dem üntersuchungs-
kommissär in Gegenwart des Rabbiners aus Karlsruhe „ohn-
geachtet aller Protestation" von Seiten des Schweitzer ge-
leistet. In einer Eingabe vom 4. Miirz 1749 behauptete nun
Schweitzer, es stehe in dem jüdischen Gesetz geschrieben,
dass es den Juden erlaubt sei, ,. einem Mauser, auf deutsch
Verräter", als welchen die Juden ihn deshalb ausgäben, weil
Z«itMbr.f.aMch.il.0lMnti.N.F.XI.3. 26
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402
Zehuter.
er das herrschaftliche iDteresse im Auge behalten habe, „den
Hals, wie es die Juden nennen, abzuschwören, ohne dass sie
(leshalb die Strafen des Meineids zu fürchten hätten'*. Der
Karlsruher Rabbiner habe dies, dass so et^Yas im jüdischen
Gesetz stehe, zwar widersprochen; allein ,,ein ai)i)robirt-stu-
dirter Jud, der sich von dem Judentum zu dem wahren und
allein seligmachenden Glauben und Religion begeben, wird
dies jurato behaupten, wie dann solches glaublich auch der
dahiesige Euer Hochfürstl. Durchlaucht Reitknecht . so ehe-
dessen ein Jud, und zwar ein gelehrter, Namens (ilückseehg.
war, uit in Abred stellen wird". Der Antrag des Schweitzer
ging dahin, ,,den Reitknecht Glückseelig liierüber eidlich ab-
zuhören, sodann ihn — Schweitzer — gegen diese falschen
Imputata der Judenschaft zu manuteniren, ihn in seinem
Amt ... zu schützen und die Judenscbaft in alle verursachten
Kost- und Schaden, Versäumniss, auch in die begehrte Satis-
faktion ad 1000 Reichsthaier für den erlittenen Schimpf und
8pott zu condemniren".
In einer weiteren £ingabe vom 4, Mftrz 1749 bemerkt
dann Schweitzer noch weiter, gegenwärtig „seie die ganze
gemeine Judenschaft ttber ihn her; es gehe wirklich bei den
Juden der Ruf, und sie sagten es auch selbst, dass er »
Schweitzer — de facto abgesetzt sei; sie seien daher yoUer
Freuden, dass sie nun zu ihrem Zweck gelangt, auch den
Markgrafen nun recht betragen könnten. Sie zaldten gerne
die Unkosten gegen 500 oder 1000 GuUlen; ihm — Schweitzer
— aber wollten sie, wie sie verlauten Hessen, keinen Kreuzer
Nahrung jährlich geben, wenn sie nicht von Seiten höchster
Justiz angehalten würden, so doch 100 Gulden lür eiue solche
Judenschaft nur eine Bagatelle sei, während er dem Mark-
grafen viele 1000 Gulden eingetragen habe und ihm auch
noch viel eintragen werde. „Weilen nun aber,'* fährt dann
Schweitzer fort, „die ganze Judenschaft über mich ist und
mich gern von dem Schultheissenamt abgesetzt sehete, so es
Euer Hochfürstl. Durchlaucht für gut befunden, habe ich in
meinen alten Tagen (wo doch weder geraubt, noch gestohlen,
auch Armut keine Schande ist, die Judenschaft es aber gerne
sehen thäte und 1000 Gulden Conunissionskösten wie schon
ad protocoU gegeben) nichts dargegen." Jech)ch bitte er, „in
Erwägung seiner allezeit treu geleisteten Diensten" und weil
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Geschichte der Juden in der Markgraischaft Baden-Baden. 403
die Juden ihn vom Amt haben wollten „aus Ursach, dass er
des Markgrafen Interesse gar zu wohl zu besorgen beflissen
gewesen", die Juden anzuhalten, dass sie ihm, solange erlebe
jährlich 100 Gulden in Quartalsraten zu zahlen hätten, „dann
in meinen alten Taqcn es sich nit geziemen will, von Thür
zu Thür mein Brod zu betteln. Was aber hierinfalls Euer
Hochfürstl. Durchlaucht und gnädigste Justiz Rechtens er-
kennen werden, bin es herzlich gern zufrieden und will mich
alsdann in Gottes Namen gern absetzen lassen. Und dieses
thue ich um desto mehr, um nicht allein meine und Dero
hochfUrstlichen nachgesetzten Regierung, sondern Euer Hoch-
fttrstl. Durchlaucht Buhe seibeten zo Terscha£fen, ohne welches
niemalen wird keine (Ruhe) beständig sein allezeit (es heissen
wnd) Judenschulz, Judenschulz vom Morgen bis zur Nacht**
Allein Schwdtzer hatte mit seinen Eingaben kein Glttck.
Es wurde ihm mit Erlass vom 5. März 1769 eröffnet, dass
es bei der inzwischen erfolgten Absetzung unabänderlich zu
yerbleiben habe und er mit seinen Gesuchen um Belassung
als Schultheiss oder jährliche Zahlung von 100 Guld. „ein
für allemal abgewiesen werde". Auf eine kurz darauf ein-
gereichte neuerliche Bitte, worin er wiederum um BelassunR
als Schultheiss oder eine jährliche Pension von 100 Guld.
bat, wurde er unterm 20. März 1749 auf den abschlägigen
Bescheid vom 5. März verwiesen „mit der ernstlichen Erin-
nerung, dass er sich künftig nicht mehr unterstehen solle,
höchst gedachte Seine Hochfiirstliche Durchlaucht diesfalls
supplicando ferner anzugehen und zu beunruhigen".
Der unterm 26. März 1749 als Schultheiss ernannte
Raphael Jakob seinerseits bat, obwohl er vor seiner Ernennung
auch dafUr sich ausgesprochen, dass dem Schnithcissen künftig
keine Diäten mehr bewilligt werden sollen, gleichwohl bereits
im April um Bewilligung von solchen, und es wurden ihml
auch mit Erlass vom 14. Juni 1749 für Zehrung und Un^
kosten bei auswärtigen Geschäften 3 Guld., bei Geschäften
in loco aber 2 Guld. Tagesgebtthren auf den Beutel der Juden
bewilligt — Im August 1749 wurde sodann eine neue In-
struktion fflr ihn ausgefertigt, die jedoch von der früheren
nur darin abwich, dass ihm auf seinen Antrag, da nach
Art. 1 der Instruktion die gesamte Judenschaft fflr die
Schulden flQditig gehender Juden zu haften hatte, auch das
26*
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404
Zehnter.
Recht eingeräumt wurde, vor der Aufnabme eines fremdeD
Juden in den Schutz gehört zu werden. Auf diese Instruktion
wurde Raphael Jakob in Gegenwart des Landrabhiners von
Karlsruhe den jüdischen Ceremonicn {lemäss eidlich ver-
pflichtet, ihm auch alle auf das Schultheissenamt bezüglichen
Akten des abgesetzten Schultlieissen Schweitzer ausgefolgt.
Raphael Jakob war nicht lange im Amte ; er starb bereits
am 4. Dezember 1750 zu Strassburg, und es wurden darauf
unterm 9. Dezember 1750 die vier Judenanwälte, Daniel
Kassel zu Rastatt, Hertz Jost zu Ettlingen, Emanuel Weil
zu Kippenheim und Lob Herz Bodenheinier zu Bülil, einst-
weilen mit der Fortfuhrung der Schultheissengeschäfte beauf-
tragt Sofort bewarb sich nun auch der frühere abgesetzte
OberschultheiBB Samson Schweitzer wieder um die Stelle,
wnrde aber mit Dekret vom 12. Dezember 1750 zorttck-
gewiesen.
Die SchnhheisBensteUe blieb nnn Jahre lang unbesetzt.
Erst im Jahre 1754 wurde auf Anregung der vier Joden-
anwälte die Ftage der Wiederbesetzung wieder in Anregung
gebracht
Unterm 21. November 1764 erstatteten nämUch die vier
Judenanwälte einen eingehenden Vortrag an den UarkgrafeUt
worin sie sich darüber beschwerten, dass .die Juden ihren
Anordnungen und Auflagen keine Folge leisteten, vielmehr
sie offen verhöhnten. Sie baten dessbalb, an die Umdesherr-
liehen Beamten den Befehl zu erlassen, dass auf die jedes-
malige Anzeige der Anwälte deren Erkenntnisse und Sprüche
in jüdischen Ceremonicnangelegenheiten und deren Strafver-
fügungen alsbald und mit aller Strenge vollzogen, in Juden-
sachen mit einem Streitwert unter 50 Gulil. aber von den
landesherrlichen Ämtern die Appellation nicht deferirt werden
solle. — Die Regierung zu Rastatt schlug jedoch infolge dieser
Vorstellung zur Abstellung aller Klagen dem Markgrafen vor,
vielmehr wieder einen Schultheiss zu bestellen, und der Mark-
graf genehmigte mit Erlass vom 4. Januar 1755 diesen Vor-
schlag mit dem Bemerken, dass man womöglich Jemand zum
Schultheiss bestellen solle, den die Juden aus den Rastatter
Juden bezeichneten. Die Ämter brachten nun mehrere
Kandidaten in Vorschlag, von denen jedoch keiner geeignet
schien. Teils waren sie zu alt (Ettlich und Daniel Kassel
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Gescluchte der Juden ia der Markgraüschaft Baden-Baden. 405
zu Kastatt), teils zu jung (die beiden Sühne des Kassel und
der junge Vola), teils stacken sie in Schulden (Löb Hertz in
Bühl), teils lagen andere Bedenklichkeiten gegen sie vor
(Faist von Rastatt). Am meisten geeignet schien noch der
Judenanwalt Hertz Jost in Ettlingen, von dem gesagt ist, er
sei „ein sedater Mann, auch ziemlich bei Mitteln". Auch
der alte Samson Schweitzer meldete Bich (6. Februar 1755)
wieder um das Scbultheissenamt, indem er neben Hervor*
hebang seiner alten Verdienste um das landesfürstliche In-
teresse noch weiter geltend machte, es sei derzeit von allen
einheimiadien Juden keiner, ausser ihm, su dem Amte fähig,
anch „werde er jüngstens seinen Frozess zu Brttssel mit
7—8000 Gold, gewinnen". Der Markgraf konnte sich nieht
entschliessen, irgend einem Yon den Kandidaten die Steile zu
Übertragen, und so erging unterm 1. März 1755 die Weisung,
dass die vier schon oben genannten Anwälte den Dienst bis
auf wdteres fortzuführen hätten. Anwalt L5b Bodenheimer
in Btthl geriet jedoch in der Folge in sdir missliche Ver>
mögensverbältnisse und es wurde deshalb unterm 11. März
1758 bestimmt, dass er nur noch als Schreiber bei den
jüdischen Inventarien, Teilungen und allen übrigen Vor-
kommnissen, sowie als Übersetzer aus dem Hebräischen in's
Deutsche dienen solle, „inmassen demselben in Ansehung
seiner misslichen Vermögensumstände ein Wichtigeres nicht
anvertraut werden mag".
Der Rabbiner, um dessen neuerliche Bestätigung die Juden
in ihrer Eingabe von 1712 gebeten hatten, war vermutlich
der schon früher erwähnte Benjamin Wolf von Hagenau.
Seit Beginn der 172üer Jahre (1721 und 1724) wird wieder-
holt ein Babbi') Isaak der Junge in Rastatt erwähnt. In
der späteren Zeit bedienten sich die Rastatter Juden eines
Schriftgelehrten zu Oberbühl als Rabbiner. Der eigentliche
Landrabbiner zugleich für die Markgrafschait Baden-Baden
>) Rabbi itt nicht gletehbedentend mit Babbiner, sondem der damalg
gebnucbliche Ehientitel ftr Jadan, die iioh durch besondere Vertraut-
heit mit der jQdischcn Litteratur auszeichneten. Die Kenntnis des Talmud,
des jüdischen Rituals und seiner Anwendung im praktischen Leben war
damals noch nicht ausschliessHch dem Gelehrleustande vorbehalten, viel-
mehr hetrachtete Jeder die Forschung auf diesem Gebiete als religiöse
PÜicht. Rabbiner ist der oüizieil bestellte Führer und Lehrer einer
jadiKben Gemeinde.
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406 Zehnter.
war jedoch der Landrabbmer der baden-durladuscben Juden;
Rabbiner fttr die Markgrafscbaft Baden-Dorlach aber war von
1713 bis 1718 Salomon Isaak Kabn ans Krakao. Im Jahre
1718 wurde der oberelsässiscbe Rabbiner Samuel Weyl su
Rappoltsweiler, unter Beibehaltnng seines Wohnsitzes daselbst,
zum Obeirabbiner iür die Markgrafschaft Badcn-Durlach er-
nannt und als dessen Stellvertreter mit dem Wohnsitz in
Karlsruhe der Rabbiner Nathan Uri aus Metz bestellt, der
bis 1749 im Amte war. An seine Stelle trat von 1750 bis
17G9 der Rabbiner Nathanael (Nosanell) Weyl und au dessen
Stelle von 1769 bis 1805 der Oberrabbiner Thias Weyl zu
Karlsruhe. Für die Mitbesorgung der Rabbinatsgeschäfte in
der Markgrafschaft Baden-Baden erhielt der Karlsruher Land-
rabbiner, ausser seinen Geschäftsgebühren, von den baden-
badischen Juden jährlich 25 und später 30 Gulden. — Ini
Jahre 1747 wurde den Juden zu Rastatt gestattet, den Rab-
biner Samuel Weyl, Sohn des Karlsruher Landrabbiners, zu
einem Schulmeister anzunehmen. Auf Bitten der Juden wurde
ihm Freiheit vom Schutzgeld und von allen Personallasten
gewährt
Eigene Synagogengebäude scheinen die Juden um diese
Zeit im Baden*Badischen noch nirgends besessen zu haben.
Die Juden zu Rastatt hidten seit Anfang der 172aer Jahre
ihre Schule in dem Hause des Juden Daniel Kassel, welcher
in der Stadt wohnte. Es kamen aber wiederholt Streitigkeiten
und Störungen in der Schule vor, die die Regtmng zum Ein-
schreiten nötigten. Anfang des Jahres 1741 verübten die Juden
in ihrer Schule „abemiahlen ein entsetzliches und ärgerliches
Geschrei und Gezänkh, ja veniiuthlich unter einander Schelt-
und Schläghänder. Der Markgraf verordnete deshalb unterm
18. Februar 1741, dass die Juden, in Übereinstimmung mit
den schon bestehenden Verordnungen, ihre Schule fernerhin
nicht mehr in der Stadt und gegen die öffentliche Gasse,
sondern über dei Brücke in der Vorstadt halten sollten, bei
Vermeidung von 100 Reichsthalern Strafe. Die Urheber des
Streites wurden mit 50 Reichsthalern bestraft, woran die
Söhne des Daniel Kassel der Jud Vohla zu tragen
hatten. £s wurde auch dem Juden Kassel, trotz vieler Bitt<
gesuche, nicht mehr gestattet, in seinem Hause die Schule ab-
halten zu dilrfen.-
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Geschichte der Juden in der Markgrafschaft Baden-Baden. 407
Im März 1741 suchten nun die Juden um Erlaubnis nach,
in der Vorstadt eine Schule bauen zu dürfen. Das Gesuch
wurde ihnen aber abgeschlagen und ihnen auf den Vorschlag
des Obervogts von Lassolaye zu Rastatt verboten, fernerhin
überhaupt gemeinschaftliche Schule zu halten, vielmehr sollte
jeder seine Gebetsverrichtungen bei sich in seinem Hause ab-
halten; und dabei blieb es, trotz unzähliger Bittgesuche der
Juden um Wiedergestattung eines gemeinsamen, ihrem Gesetz
entsprechenden Gottesdienstes.
Die wirtschaftliche Lage der Juden war zu Anfang der
Regierungszeit des Markgrafen Ludwig Georg nach den langen
Kriegsllluften eine sehr ongilnstige. Schon mit Erlass yom
20. Februar 1710 war, um die vielen Schwierigkeiten mit
dem Einzug des Schutzgeldes zu beseitigen, den imtem Ett*
Hngen, Rastatt, Btthl und Malsch befohlen worden , dass in
jedem Amte, wo Juden angesessen, von dem Amtmann ein
tauglicher Jude aufstellt werden solle, der die Gelder ein-
zukassieren und sie an das Amt abzuliefern habe. Gleichwohl
liefen in den folgenden Jahren immer noch viele Klagen der
Ämter bei der Regierung über den langsamen Eingang des
Judenschutzgeldes ein, und nicht selten erwies sich dieses
wegen gänzlicher Vermögenslosigkeit des Schuldners als un-
beibringlich. Diese Erfahrungen hatten jedoch nicht gehindert,
in der Judenordnung von 1715 das von den Juden auf-
zubringende Schiitztreld auf 700 Gulden jährlich zu erhöhen,
woneben immer auch noch die Schätzung, die Bede und das
Küchen- und Gardegeld zu bezahlen war. Die Lage der
Juden wurde denn auch immer ungünstiger. Ein Bericht des
Amtes Bühl vom 8. Februar 1721 charakterisirt beispielsweise
die Btthler Juden folgendermassen:
Isaak und Mayer Bodenheimer hätten kein Vermögen.
Schmaul und dessen Söhne Eliass und Josef hfttten einen
Kramladen und Kredit in Frankfurt LÖbel Gannss sei «ein
liederlicher Lum]», der nichts werth, hfli)e auch nichts im Ver-
mögen, gebe sich fUr einen Knecht seines Vaters aus und sei
mit einem Wort der aüersdilimmste unter allen*. Sein Sohn
Abraham habe auch nichts, „handle mit alten Kühen, Häuten,
nichtsnutzigen Rossen und derartigen Kleinigkeiten". Löbels
Sohn Lämmle habe nichts. Solomon Marx habe ein halbes
Haus und bandle mit alten Kühen, liederlichen Rossen, altem
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406
Zehnter.
Eisen v. b. w. Samuel der Alte «sei gar nichts nutz, handle
nichts, sei selten im Land und bettle sein Brod*. Lob
Samuels habe nichts mehr im Vermögen, „weilen er durch
Josef Jakobs Bruder in Mannheim föllig rumirt worden;
hingegen sei er dem Meixner Malssen allein über 300 Thaler
schuldig". Aron Mayer habe ein Haus, sei aljer dreimal so-
viel schuldig, handle mit lioderliclieii Kossen u. dgl., dcshalben
allerhand Klagen hin und her gegen ihn einkäraen. Eliass
Schweitzer handle mit Bauernpferden; es werde aber mit
seinem Vermögen nicht viel sein. Kaufmann Schweitzer habe
seinen Handel mit liederlichen Rossen weit im Lande herum
und betrüge aller Orten. Gleicher Gestalten sei es auch mit
Maren. Am Schlüsse sagt der Amtmann in dem Bericht:
„Gewiss ist, wollte, ausgenommen vier, denen übrigen aber
nicht 100 Gulden vor ihr Vermögen geben. Sie leben so
miserabel, dass ja ihre Weiber und Kinder gleichsam herum-
gehen wie die Geister. Und ist nur zu besorgen, dass ver^
mittelst ihrer noch beständig wachsenden Noth und Arniuth in
der vielen Judenschafty so alibier, eine Krankheit entstehe und
damit auch die Christen angesteckt werden. Und also, jedoch
ohnmassgeblich, umb Vorkommen dergleichen Unheil wohl zu
wünschen wäre, wann man unter ihnen eine Musterung halten
und, was so gar nichts nuts und sich nicht nähren kann,
wegwetsen thäte*.
Seit dem Jahre 1720 konnten denn auch die Juden, sumal
sich ihre Zahl vermindert hatte, die ihnen in der Juden-
ordnung von 1715 auferlegten 700 Guld. jährlichen Sehutz-
geldes nicht mehr ganz aufbringen und es blieb ein Teil im
Rückstand. Sie baten in einer Eingabe vom 25. August 1723
um Ermässigung, wurden aber abgewiesen und ihnen bei
Exekutionsvermeiden aufgegeben, auch den Rückstand zu be-
zahlen. Auf Antrag des Judeuschultheissen wurde darauf
unterm 2G. Juli 1724 zur Abschaffung von Klagen unter den
Juden eine neue Verteilung des aufzubringenden Schutz-
geldes unter die einzelnen Juden nach dem dermaligen Stande
ihres Vermögens genehmigt. Allein auch so konnten sie die
700 Guld. jähiiich nicht aufbringen, und es erfolgte deshalb
unterm i. September 1725 die üerabsetzung auf 526 Guld.
jährlich; auch wurden die Rückstände niedergeschlagen. Um
Zweifel aussuschliessen und Missbräuchen vorzubeugen, wurde
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tieschichte der Jaden ia der Markgra&chaft Baden-Baden. 409
sodanu uuterm G. Dezember 1725 ausgesprochen, dass die
Juden ihr Schutzgeld nicht erst vom Tag der Verheiratung,
sondern vom Tag der Schutzannahme zu bezahlen hätten.
Mit Erlass vom 29. Oktober 1736 verfügte sodann die
K^enmg an die Ämter Mahlberg, Staufenberg, Bühl, Rastatt,
Ettlingen, Malsch und Gernsbach, dass, wenn in Zukunft ein
Jude um Aufnahme in den Schutz nachsuche, zuvor der Juden-
schnltheise über dessen VennögenzrerhlUtnisfle und Leomnnd
Teraommen werden solle.
Ungef&hr gleichzeitig mit der vorstehend erwähnten Redu-
zierung dar von den Juden jährlich au&ubringenden Schutz-
geldsumme wurde indess, trotz der schlechten wirtsdiaftlichen
Lage derselben, eine neue, bisher nicht bekannte Abgabe ein-
geführt, die, wenn sie auch nicht regehnässig wiederkehrte,
doch wegen ihrer Qrösse sehr dr&ckend war. Es hatte damit
folgende Bewandtniss:
Zu Anfang der 1720er Jahre wollte die Markgrflfin
Franziska Sybilla Augusta ihren minderjährigen Prinzen eine
schönere Kesidenz verschaffen, und es sollte zu diesem Zweck
die Stadt Rastatt gepflastert werden. Allein weder die Herr-
schaft, noch die damals geringe Bürgerschaft von Ilastatt
wollten die Ausgaben tragen. Die Regierung verfiel daher auf
ein Auskunftsmittel, welches auch früher in geldklcnmien Zeiten
schon angewendet worden war.*) Unterm 24. April 1721
wurde nämlich verordnet, dass die Kosten von der Judenschaft
des Landes aufgebracht werden sollten. Diese Kosten beliefen
8ich nach der damaligen Berechnung auf 6000 Gulden, und
es wurde danach diese Summe auf die Lanc^udenschaft nach
dem Masse ihres Schutzgeldes in der Art ausgeschlagen, dass
das Maximum für einen Juden auf 155 Gulden, das Minimum
auf d4 Gulden .bestimmt wurde. Wer nicht zahlte , wurde
ans dem Lande gejagt nnd das dadurch und durch einzelne
NacUftsse entstandene Defizit wurde auf die übrigen Juden
nachtriiglich noch wdter repartirt*)
Vgl. oben Seite 860 ff.
■-') Zu Mugironsturm war damals, 172J, ein eiuziger Jude, Namens
Al)raham, Vetter des Juden Lazarus zu Gernsbach. Auch dieser soUte
zum Fflastergcld 119 Guld. 30 Kr. in secliu Termmeu k 19 Guld. 55 Kr.
beitragen, erklärte aber, dass er das nicht zahlen kOQoe nnd lieber anaMT
Landes gehe. Aneh sei et nnbillig, dass er allem in der Gralachaft
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410
Zehnter.
Im Jahre 1742 waren die 6000 Gulden ausgegeben, aber
die Stadt noch nicht ganz gepflastert. Die Hofkammer glaubte,
die Stadt müsse nun die Kosten der übrigen Pflästerung über-
nehmen. Allein der Geheime Rat legte durch Verordnung
vom 10. Oktober 1742 diese Kosten auf die seit der ersten
Verordnung vom Jahre 1721 neu aufgenommenen Juden nach
dem nämlichen Repartitionsfuss um. Unterm 10. Juli 1750
wurden abermals 568 Gulden Pflastergeld durch die Rent-
kammer umgelegt, wovon es die Juden zu Bühl 176 Gulden
traf.
Die Verordnung von 1742 wurde dann, ohne dass sich
weitere Verfügungen nachweisen lassen, in der Praxis dahin
ausgedelmt, dass fortan jeder neue in den Schutz aufgenommene
Jude von seinem und seiner Braut Vermögen sechs Prozent
in die Hast alter Pflastergeldkasse zahlen musste. Als ein
Beispiel wie hoch sich das Pflastergeld für den Einzelnen unter
Umständen belief, mag angeführt werden, dass Joseph Elias
zu Bühl bei seiner Schutzannahme in den 1740er Jahren
240 Gulden zu zahlen hatte. Die Abgabe wurde, obwohl für
die Unterhaltung des Pflasters in Rastatt bestimmt, auch
später nicht von der Stadt bezogen, sondern von einer eigenen
Fflastergeldverrechnang , welche ohne Einwirkung des Stadt-
magistrats lediglich der fürstlichen Rentkammer untergeben
war.
Auch nach der Vereinigung der beiden Markgrafochaften
wurde die Abgabe weiter erhoben. Unterm 15. Oktober 1789
yerordnete zwar der Markgraf Karl Friedrich, dass die Juden
in den beiden Markgrafischaften bezüglich der Abgaben gleich
bebandelt werden sollten. Auch das Pflastergeld der Juden
im Baden-Badischen sollte abgeschafft werden, nur wünschte
der Markgraf zuförderst noch ermittelt, wie viel Geld zu der
noch erübrigenden neuen Anlage und zur Unterhaltung des
Eberstein zahlen solle, während sein reicher Vetter Lazarus in Gernsbach
der mit dem Franonalbiscbcn Salzhandel viel Geld verdioiio, leer ausgehe.
Der badi&chc Amtmaiin von Gernsbach berichtete dies seiner Kegierung
mit dem, er glaube, dass die Speyersche Kegierung nicht entgegen sei,
wenn man dem GernabtM^er Juden auch seinen Anteil am Pflastergeld
auflade, vonuiBgeBetst, dan man es mit Speyer teile. Speyer erhob jedoch
gegen den Ansats Protest; wie die Saehe ansgfaig, ist nicht an ersehen.
Der Ansatz, der dem Jades LazaroB an Gemsbach gemacht wurde, betmg
m Guld. 30 Kr.
Geschichte der Juden m der Markgrafischaft Baden-Baden. 411
Pflasters in Rastatt erforderlich sei und woher diese Mittel
genommen werden könnten. Diese von der Rentkamnier zu
bewirkende Vorlage war jedoch im Jahre isi3 noch nicht er-
stattet, und so mussten auch die baden-badischeii .luden das
Pflastergeld immer noch fort entrichten. In der Grafschaft
Eberstein wurden die von den dortigen Juden eingehenden
Pflastergelder seit der Aufhebung der Gemeinschaft mit
Speyer (1803) meist zur Verbesserung der dortigen Strassen
verwendet.
Neben dem Pflastergeld hatten die Juden bei ihrer Schutz-
annahme an Kanzleigebtthren zn bezahlen: eine Rezeptions-
taxe von 20 Gulden, Expeditionsgebähr 7 Gulden 30 Kreuzer,
für das Siegel des Schutzbriefe 1 Gulden, für Stempelpapier
2 Golden 15 Kreuzer.
Die in den Ämtern Bflhl, Ettlingen, Malsch und Gems-
bach Yon fHUierher bestehende Verpflichtung zur Entrichtung
der Martinsgans oder des Küchengeldes dafür wurde mit
Verordnung vom 29. Januar 1744 auch auf die bfs dahin
davon befreiten Juden in den Herrschaften Mahlberg und
Staufenberg ausgedehnt, ebenso auf die vordere Grafscliaft
Sponheim und die Ämter Gräfenstein und Beinheim. Seit der
Mitte der 1760er Jahre wurde die Ablieferung in Natur ab-
geschafft, da die Juden oft schlechte Gänse lieferten und der
Trausport zu lästig war. Die Gcldabgabe dafür dauerte auch
nach der Vereinigung mit der Markgrafschaft Baden-Durlach
fort.
In Bezug auf das Abzugs- und Landschafts^eld
standen die Juden den Christen gleich und hatten daher nach
einer Verordnung vom 10. November 1732*) auch bei Ver-
heiratung ihrer Söhne und Töchter von der ausser Lands ge-
henden Mitgift diese Gelder zu bezahlen.
Einen Todfall vom Vermögen hatten die Juden im Baden-
Badischen niemals zu bezahlen, wie die Herrschaft in einem
Erlasse vom 15. September 1711 ausdrücklich anerlcannte.
Dagegen bestand das schon oben Seite 883 erwähnte Begrübnis-
gdd. Ein Durchfuhrzoll für die in Kuppenheim beerdigten
Leichen wurde nicht erhohen.
Die Speyerischen Juden und so auch die Gemeinschafts-
^) Alphab. Amtiig I. 8. 296.
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412
Zehnter.
Juden zu Gernsbach nuissten nach einer bischöflichen Ver-
ordnung \oii 1732 jährlich durch den Ilof Juden und Schult-
heissen zu Bruchsal ein bestimmtes Quantum Wachs um
30 Kreuzer das Pfund an die bischöfliche Kellerei zu Bruchsal
liefern.
In Bezug auf die Führung von Kramläden war die Re-
gierung selbst nicht darüber klar, ob den Juden das Recht
dazu schon vermöge ihrer Schutzbriefe zustehe, oder ob sie
ausserdem zum Betrieb eines Ladengeschäftes noch einer be-
sonderen Konzession bedürften. Sie veranstaltete in dea 1750er
Jahren, Erhebungen wie es in dieser Richtung bisher von den
Ämtern praktisch gehalten worden; ebenso auch darüber, ob
und welche besonderen Abgaben die Juden für die Führung
von Läden etwa zu entrichten hatten. Es ergab sich dabei
eine manchfache Verschiedenheit. Der Verkauf von Spezerei-
waaren, irelche Christen innerlich gebrauchten, war frtther
den Juden gänzlich verboten gewesen, diese Verordnung aber
längst vergessen und nicht mehr in Übung. In Btthl be-
standen jüdische Eaufttden. Die Inhaber zahlten fUr die
eingeführten Waren den Eingangszoll (PfundzoU) und 2 Kr.
Aods vom Gulden verkaufter Waaren. In Ettlingen gab
es k^e jüdischen Kramläden. In Malsch hatte ehie
Witwe einen kleinen Kramladen, hauptsächlich mit Tabak.
Im Amt öLaufeubcrg gab es keine jüdischen Krämer; die
drei dortigen Juden, Elias und Sabele Wertheimer und Hayum
Bodenheimer waren Bettler. Im Mahl bergischen war der
Spezereihandel ganz in den Händen der Juden; es gab gar
keine christlichen Spezereihändler. Ein grösseres Laden-
geschäft hatte Josua Uttenheimer in Kippenheim. Er zahlte
nach einer 1751 mit der Regierung getroffenen Vereinbarung
an Accis ein jährliches Aversum von 30 Guld. ; ausserdem
brachte er der landesherrlichen Kasse vermöge seines Kom-
missionshandels mit „Konstanz im Tirol" und mit der Schweiz
ziemlich viel Zoll ein. Neben Uffenheimer waren noch zwei
kleinere Krämer in Kippenheim : Hirsch Levi und Marx Weyl.
In Bothalben waren 1754 vier Schutzjuden, von denen zwei
einen Laden hatten, zwei verdorben waren und mit Vieh
handelten. Sie hatten alle das Handwerk von der Metzger-
zunft um 2 Guld. jährlich »entlehnt". Accis zahlten die
Krämer, wie in BfihL
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Geschichte der Juden in der MarJcgnk&chaft Baden-Baden. 413
Wenn die Juden der Markgrafschaft in die damals als
Lehen in der Hand der baden-badischen Markgrafen befind-
lichen Ortenau reisten, mussten sie dort Geleit zahlen. Die
Bühler Juden insgesamt hatten sich im Mai 1737 mit der
markgräßichen Regierung auf ein Jahresaversnm von 75 Guld.
geeimgt. Versuche, die Sunune später zu ermässigeii,
schlugen fehl.
Das Geleite, welches fremde Juden in der Markgrafschaft
zu zahlen hatten, wurde im Jahxe 1722 auf l Quid. 30 Kr.
erhöht. Eine Neuregelung des Geleitswesens fand durch
Verordnung vom 5. Mai 1783*) statt. Es wurde danach
neuerlich unterschieden zwischen Handelsgeleit und Passier-
gcleii Ersteres war zu läsen, wenn ein Aremder Jude des
Handels halber ins Land kam, letzteres, wenn er nur durch
das Land reisen wollte. In beiden Fällen waren 24 Er. zu
bezahlen, aber diese Zahlung galt beim Handclsgeleite nur
für zwei Tage, beim Passiergeleite für acht Tage. Auf er-
folgte Anzeige, dass da und dort in den Ämtern Juden
herumsässen und selbständigen Handel trieben, ohne dass sie
im markgräflichen Schutz stünden oder Schutzbriefe von
fremden Herren besässen, wurden die Ämter Baden. Gerns-
bach, Steinbach, Biihl, Stollhofen, Staufenberg, Mahlbcrg, Ett-
lingen und Rastatt unterm 9. April 1761 angewiesen, alle
derartigen Juden aus dem Lande zu weisen und sie im Falle
der Rückkehr in Strafe zu nehmen.
§7.
Die Regierungszeit des Markgrafen August Georg
(1761—1771).
Nach dem Tode des Markgrafen Ludwig Georg (22. Ok-
tober 17G1) übernahm dessen Bruder August Georg die
Regierung und führte sie bis zu seinem Tode am 21. Oktober
1771. Da mit ihm der letzte männliche Sprosse der baden-
badischen Markgrafen dahingegangen war, ricl darauf die
Markgrafschaft Baden-Baden an den Markgrafen Karl Friedrich
von Baden-Durlacb.
Aus der Regierungszeit des Markgrafen August Georg ist
0 Alphab. Auszug I, S. 297^98.
4U
Zehnter.
bezüglich der Juden wenig Bemerkenswertes mehr zu be-
richten. Ihre Zahl vermehrte sich etwas; so wohnten z. B.
17G4 in Hörden zwei, in Muggensturm drei, in Kippenheim
bereits 17G1 zelin Familien. Im Verhältniss zur christlichen
Bevölkerung waren es aber doch immer nur wenige. — Zu-
namen werden häufiger; es kommen die Uffenheimer, Wert-
heimer, Auerbacher, Kosel, Hertz, Weyl u. s. w. vor.
Soweit aus den spärlich erhaltenen Akten zu entnehmen,
führten auch unter dem Markgrafen August Georg die An-
wälte die Geschäfte des Schultheissen fort; ein besonderer
Schultheiss wurde, wie scheint, nicht melir hostcllt. Als An-
wälte werden erwähnt: zu Rastatt Götschel Kosel (1767 und
1769), zu Ettlingen Jakob Hertz (1767), zu Bühl Josef
Elias (1770), zu Kippenheim Marx Emanuel Weyl (1769).
Nach Massgabe des § 4 der Judenordnong yom 11. März
1758 kamen die jüdischen Vorgesetzten von drei zu drei
Jahren zum Zwecke der Feststellang der Schatznng zusammen,
in der Regel in Oberbllhl, nur ansnahmsweise zu Rastatt
Die Mahlbergischen Juden zu Kippenheim und Friesenheim,
die am weitesten entfernt wohnteo, folgten jedoch schon lange
nur ungern dieser Zusammenkunft in Btthl und waren wieder-
holt, indess vergeblich, bestrebt, sich von den Juden in der
eigentlichen Markgrafschaft zu separieren und einen eigenen
Verband unter sich zu bilden. Sic mussten wiederholt durch
amtlichen Befehl zum Erscheinen auf der allgemeinen Ver-
sammlung in BUhi gezwungen werden, so namentlich 1755
und 1767.
Las Weidgeld der Biililer Juden an die Gemeinde betrug
um diese Zeit, wie bei christlichen Hintersassen, 2 Guld.
jährlich für jeden Schutzjuden. Das Wachtgtld zu Gernsbach
betrug 4 Guld. per Jahr. Viel Streit herrschte, wie schon
früher, im Mahlbergischen wegen des Beitrags der Kippen-
heimer und Friesenheimer Juden zu den sog. Extraordinari-
ausgaben der Gemeinden. Eine besondere Bolle spielte dabei
das sog. Breisacher Kapital, mit welchem es folgende Be-
wandtnis hatte: Im Jahre 1679 hatte die Landesherrschaft
den Unterthanen der Herrschaft Mahlberg zur Bezahlung Ton
Kriegskontributionen em Kapital von 80,000 Guld. vorge-
schossen. Die Heimzahlung dieses Kapitals koonte aber nicht
wieder bewirkt werden und auch die Zinsen blieben rück-
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Geschichte der Juden io der Markgrafschaft Baden-Baden. 4x5
ständig. Im Jahre 1759, also 80 Jahre nach Empfang des
Darlehens, betrugen die rückständigen Zinsen 119,465 Guld.
1 Batzen 2 Pf. In diesem Jahre kam nun eine Vereinbarung
zwischen der Landesherrschaft und den Unterthanen der
Herrschaft Mahlberg zustande, wonach die Mahlberger Unter-
thanen sich verpflichteten, statt der verfallenen Zinsen das
sog. Fiheracher Kapital im Belaufe von 80,000 Guld. in zwölf
Jahresterminen abzutragen. Um sich diese Last zu erleichtern,
thaten die Untertlianen Schritte, dass nicht allein die Forenses
in Ansehung ihrer im Lande liegenden Grundstücke, sondern
auch die Juden in Kippenheim und Friesenhelm zur Ab-
tragung mit herangezogen würden. Infolge einer Vorstellung
der Unterthanen und eines Berichts des Oberamts Mahlberg
▼om 31. Oktober 1760 erging unterm 24, November 1760
von der Regierung der Beschluss, dass die Juden zwar Ton
einem Beitrag zur Abzahlung des Breisacher Kapitals selbst
frei sein sollten, dass sie dagegen zur Abzahlung der Zinsen
resp. des an deren Stelle übernommenen Eberacher Kapitals
heranzuziehen seien, und zwar derart, dass sie von ihren
Häusern und Gärten, von ihrem zu eigenem Gebrauch be-
stimmten Vieh und von ihrem Handel nach dem durch-
gängigen Schatzungsfuss zum Beitrag heranzuziehen seien,
von ihrem Leib oder ihrer Person jedoch nicht nach der
Höhe ihres Schutzgcldes, sondern, wie die leibeigenen Christen,
mit 1 Guld. 20 Kr. jährlich. Dabei beruhigten sich jedoch
die Juden nicht. Sie suchten zunächst den Vollzug des
Dekrets zu inhibiren und machten zu diesem Zwecke ver-
schiedene Eingaben. Jedoch vergeblich. Es wurde ihnen er-
öffnet, dass sie vorerst ihren Beitrag zu bezahlen hätten;
wenn hinterher sie bei der Landesherrschaft Befreiung von
der Zahlung erwirken würden, so werde ihnen das Gezahlte
aCum damno et Interesse" wieder zurückerstattet werden.
Da gleichwohl die Juden nicht zahlten, wurde unterm 14. No-
vember 1761 der herrschaftliche Schultheiss und Bürgermeister
zu Kippenheim angewiesen, »gegen die halsstarrigen Juden
mit würklicher Ezecution fttrzufahren und ihnen durch den
Gerichtsbotten, welchem Tags 10 Batzen zu bezahlen seind,
die Execution efaiznlegen, bis sämtliche ümlagsregister bis
auf den letzten Heller bezahlet und berichtiget sein wird*.
Infolge weiterer Vorstellungen der Juden wurde sodann
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416 Zehnter.
in den Jahren 1761—1764 eine sehr wnfangreidie Untere
Buchung Uber eine ganze Beihe von Beschwerden angestellt,
die die Juden vorgebracht hatten. Diese Beschwerden be-
standen im wesentlichen darin: 1) dass die Jaden Überhaupt
zur Bezahlung der Zinsen des sog. Breisacher Kapitals und
nun des an dessen Stelle getretenen sog. Eberacher Kapitals
angehalten werden sollten, während doch zur Zeit der Auf-
luilime dieses Brcisachcr Kapitals weder sie, noch einer ihrer
Voreltern, ja wahrscheinlich überhaupt kein Jude in der
Herrschaft Mahlberg gewesen sei, auch früher sie niemals
zur Abtragung der Zinsen mit herangezogen worden seien.
— 2) Dass sie zur Abtragung der Zinsen nicht nur mit ihren
steuerbaren Gütern, sondern auch mit ihrem Gewerb, Handel
und Vieh, ja selbst mit ihrem Leib herangezogen würden,
was ungerecht und nirgends üblich sei. — 3) Dass sie nach
diesem Steuerfuss von ihren steuerbaren Gütern, Handel,
Gewerb, Vieh und Leib von den Gemeinden auch zu andern
Extraordinaris herangezogen würden, was ganz gegen die
Übung und gegen die mit den Gemeinden bestehenden Ver-
träge sei. — 4) Dass die Vertreter der Gemeinden die Um-
lageregister olme Zuzug jüdischer DepuUrter aufstellten. ~
5) Dass die Juden, abgesdien Yon Wasser und Weid, an dem
Gemenidenutzen (Holz, Allmend u. s. w.) keinen Anteil hätten.
Unterm 24. Juli 1704 wurde jedoch von der Regierung
entschieden, dass die Juden, und zwar nicht bloss in der
Herrschaft Mahlberg, sondern in allen fürstlichen Landen, bei
den Kreis- und Extraordinarigcldern gleich andern Unter-
thancn zu besteuern seien, also nicht bloss von ihren Häusern
und sonstigen I.iegonschaften, sondern auch von ihrem Handel
und Gewerb und von dem zu ihrem häuslichen Gebrauch be-
sitzenden Vieh. Dagegen sollten sie von ihrem zum Handel
bestimmten Vieh und von ihrem Leib nicht weiter steuer-
pflichtig sein, auch fürderhin bei Kriegszeiten mit besonderen
Umlagen verschont bleiben und ihnen nichts weiter abge*
fordert werden, ausser wenn etwa in ausserordentlichen Fällen
eine Kopfsteuer oder eine andere besondere Umlage allgemein
auferlegt werde.
Die Juden in Bühl hatten bereits im Jahre 1770 zur Be-
berbergung durchreisender Betteijuden ein eigenes Armenhaus
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Qeichiclite der Joden in der MarkgrafBcb»ft fiadenf>Baden. 4X7
fiir 20 Gulden jährlich gemietet; auch gab es 1770 daselbst
einen Judeuwirt
An Terordnimgen, irdche in dieser Zelt besttgüch der
Jaden noch ergingen, ist insbesondere die Yom 1. September
1767 bemerkenswert, welche ans Anlass einer Untersuchung
gegen einen Joden Namens Lövel erlassen wurde. In dieser
Verordnung*) ist bestimmt, wenn ein Fremder einem Juden
etwas zu kaufen antrage, solle der Jude dessen Namen erkunden
und aufschreiben, sodann, falls die Sache verdächtig, mit dem
Fremden und der Waare zu dem Vorgesetzten gehen und es
solle der Fremde sich dort legitimiren. Das Gleiche solle der
Jude auch thun, wenn ihm von Dienstboten, Söhnen oder
Töchtern von Bürgern unter verdächtigen Umständen etwas
zum Kauf angetragen werde. Ein Jude, der ohne diese Vor-
sicht etwas kaufe, das sich hinterher als gestohlen herausstelle,
solle 50 Ueichsthaler Strafe zahlen oder im Falle der Un-
beibringlichkeit „mit Schanzarbeit in Springen" die Schuld
abbüssen. Vergeht ein Jude, der Vorsinger, Schulmeister oder
Präceptor ist, sich in der bezeichneten Weise, so verfällt er
der gleichen Strafe, nnr dass der Schutijude, der den Be*
treffenden in seinem Hause und in Kost und Lohn hat, die
Hälfte der Geldstrafe seinerseits zu zahlen hat Vermag der
Vorsinger n. s. w. die andere Hälfte nicht zu entrichten, so
soll er statt dessen mit Sehanzarbeit oder anderer Strafe be^
legt werden. Wer sich zum zweiten Mal so verfehlt, wird,
wenn er Schut^ude ist, des Schutzes verlustig, wenn er aber
ein in Eost und Lohn stehender Jude ohne Schutzbrief ist,
mit Leibesstraf durch Sdiarfrichters Hand und mit Landes-
verweisung bestraft. — Der Jude, dem von Fremden Waaren
angeboten werden, soll denselben auch den Betrag an Accis
so lange einbehalten, bis der Fremde durch Quittung des
Accisors nachi^ewiesen, dass er den Accis richtig bezahlt hat.
— Die Vcrordnuncf, welche an die Ämter Mahlberg, Rastatt,
Bflhl, Ettlingen, Gernsbach und Staufenberg ergieng, sollte
jährlich publizirt werden.
0 Veigl. Alphab. Aiunig I. S. S88/34.
Ziitaete. t OM, d. Ob«rrta. V. V. Zf . t. 27
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418
Zehnter.
§ 8
Schluss.
Nach der Vereinigung der Markgrafschaft Baden-Baden
QUt der Markgrafschaft Baden-Durlach blieb das für die ehe-
malB badeo-badischen Landesteile geltende Recht in Besag
auf die Juden beatehen. Indeas debnte die Begienuig manche
Verordnungen, die früher für die baden-dorlachiache Mark*
gra&chaft ergangen waren, im Interesse der Anbahnung grosserer
Gleichheit auch auf die frühere Markgrafichaft Baden*Badea
aus. Im Übrigen aber waren die Bestrebungen der Regierung
in der Zeit nach der Vereinigung der beiden Harkgrafschaften
vor Allem darauf gerichtet, die Lage der Juden überhaupt
in der gesammtüii Markgrafschaft zu verbessern. Die Dar-
stellung dieser weiteren Vorgänge ist jedoch nicht mehr Auf-
gabe dieser Abhandlung, bleibt vielmehr einer etwaigen
späteren Behandlung vorbehalten.
AnlAgen.
No. 1 (zu S. 348).
i^Dftvid Juden Göunuug und Fryhait, welcher mass er zu Ffortzheim in
der Altenstatt wonen mage".
„Wir Philipps von Gottes guadeu marggrave zu Baden etc. bekennen
mit diesem Brieve, dan wir David Juden von Eyforingen (V) sampt Mia
wyb, Uaden und getynde sehn jtr lang, die n&chsten an und nach Da-
tum dies brieb anehiand volgend, inn vnnsem Schate und echinn an-
genommen haben, und nemeu Inn uf darinn in und mit krafft dies brieft,
also, dass er in vnnserem Fürstcnthumb und Herrschaften sicherlich wan-
deln und syn stete hussliche Wonung zu Pfortzheira in viuiser Altstatt
in einer sondern Behusung mit den ohgedachten sein wyb und kynden
haben möge. Doch soll er mit vnnsem bürgern und Angehörigen zu
Pfortzhdm alle bnigerüchen BeKhwerden mit vngelt und andern tragen
hdfon.
David toll aber by vermydoag achwefer straf und vngnad vnsem
Angehörigen zu Ffortzheim noch anderswo in ^unserer Matgyamchaft
und Uemchaften nichts l^ben oder geben off wocher.
Am Rande ist bemerkt, ohne Datum: „Diess Schirmbrief abge-
thun und Inn f. Cantzley Überantwort und Daridten dagegen ein neuer
Brief gemacht."
Dioitized bv Goo^e
Geichichte der Jaden in d«r UukesaSMchält Baden-BAden. 419
Gegen bemelteu vnsern Schutz und Schirm soll David uns, eins jeden
jan hmotukr, off den entan Tag des MooAta Augusti zwölf Guldia
Bjaisoher sa BehSnngatt g^beii und nü onter BaiaUang anfEmgen, so
naii alton würdet 1686 Jan; MiUieh SdUnngah jan aym yeden Tiiaem .
Keller zu Ffortzheiia an toaer statt vberantworten, das furthar Tiiiia
in Rechnung bringen mögen. Begem heniff an all und yeds, was wlr-
digen Stands oder wesens die sycn, gaistlich oder weltlich, fruntlich gut-
lich vnd gucdiglich bittende vnd vnsern Amptluten, Vögten, Schultheissen,
Kellern vnd Unterthanen, so mit diesem unsern brieft angesucht werden,
mit Eniat bevdhamida, data Ir gedaditn Daividleii omb vnnseretwillen
an Baoht und BOUgkcit acbfttaao, lelurakflB und liaadthaben wolland wbA
Widder BQUeba ntelits widder&hen lasMii. Dum bewyaen Lr fima Fmat-
aehaft und danknems Gefallen, daa ms gegen jeden nach seiner gepflr aa'
verglichen, fruntlich zu verdienen günstlich und gncdiglich zu erkennen
Btett. So wollen wir vnns diess zu allen und jeden vnnsern Amtsverwal-
tern und Angehörigen versehen. In Urkund mit vnserm anhangenden
Secret Insiegel besiglet domnstag nach St. Margarethen Tag der heiligen
Jnnkfranwen, äla num aalte naeh der geport Ghriati Tnnsers lieben Herrn
ftinhehnlimidert imd awanaig Tier Jiara.*')
No. 2 (zn S. 848).
Seligmaun Juden und Hanna Juden Gönnong und Freiheit.
„"Wir Philips von Gottes gnaden Marggrave zu Baden etc. bekennen
hiemit, dass wir Seligmann Juden und Hanna Juden, sein Schwager,
sampt Iren beyden Eew-ybcrn, Kindern und Brotgesinde in vnsern Schutz
und Schirm uä- uud angenommen haben, also dass sie luu vnserer Stadt
Pfoisbeiin aeha Jahr, die necbaleB, bewaaUeli woaen, die Kunst der
Wundanney in nnacrer Markgraftchaft Baden, war den an 87 geajnnet,
umb ein zimbliebe Belonung gepruchcn sollen und mögen, auch sunat
mit dem Iren, es sy mit lyhen, kaufen oder verkaufen, zehandeln und ze-
thnn, wie das nach Ordnung und Gebrauch der Juden Herkommen. Doch
so sie vnseren Unterthanen, Verwandten und Angehörigen ychzit lyhen
wttrden, sollen sy von einem Gulden der Wochen nit wyter dann eynea
Pfennig zu wucher nemeo; darzu auch den Unsern Ire versetzte Unter-
pCuid oder daa lr in Iceioem Wege verganten oder ombslalieo, ea wire
denn Sadie, daaa ate aolcihe fre Unterpftnd Aber Jar vnnd Tag ventehen
liesaen. Wa sie aber solichs überfahen würden nnd dermassen nit hielten,
so oft und dick das beschehe, sollen aie vns an Straf allwegen 20 Gul-
den rheinisch zu bezahlen verfallen seyn. Wir wollen auch, dass die ob-
genanuten Personen allen )iiiriiOi]i( lien Beschwerden wie ander unser
Bürger zu Pforzheim unterwerfe ti seyen. Dargegen wir sie auch gleich
andera Vnsern Unterthanen zum Rechten uud der Pillichkeit handhabea
sollen and wölton.
For mid umb Bolchen Sehnta and Sebirm nnd Anwobnnng soUen
^) Gen.-Land.-Arcb«, Kop.^Bach No. 82 gegen Ende.
27*
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420
Zehnter.
uns obgemeldte Seligmam and Haiia Jod ftr Sy and die Ina tmt einer
Bnod jihrlidw off deo Sonntag Eito mihi der PfidSm FMtnteht geben
ftnf und drinig Golden in gutem geld und die aUwegen rnmerem Keller
zu Pforzheim, so jeder zeit seyen würden, zu seinen sicheren Handeo
überantworten, ohne einitrcn T^ssznp oder Jnrcd, und mit erster Tiezahliuig^
au£fthen uff Esto mihi im Jahre der mindrcn zahle sechs und zwanzig.
Femer oh auch viclgedachte Juden einer oder mer zu verderben
kommen oder sonst zu Pforzheim ferner nit pljben könnten oder wOllteu,
■ollen Sy uns, sie siehen vor dem Jalmiel hinweg oder nit, niditdeeto-
minder obbeetimpten ginnen Jalusinn reidien nnd dam fttr den Abrag
geben und bezahlen fünfzehn Gulden Ryniicher.
Ob sich auch in Zeit ihres Anwesens zu Pfbnheim, oder andenwa
in vnnser Markgrafschaft zwischen Inen und vnsem TTnterthanen und
Verwandten einiger Span, von der Arzney otJer sonst hen uluend, begeben
wurde, derselbigen sollen sie sich zu gütlichem oder rechtlichem Usstra^
jeder Zeit bringen lassen vor dem Stadtgericht zu Pforzheim oder an
Orten nnd Enden Wir iie bcideneite hinweiieo werden, Alles getreolich
nnd ongevfllulieb«
Zu ürkiind und mit Unserm anhangenden Secret beriglet nnd geben
zu Esslingen uff den xvijtm Tng Octobris Anno dorn. Xf Hundert nnd im
vier nnd swancigsten." *)
No. 3 (zu S. 352).
»Wir FbHipp von Gottes Gnaden UaiggruTe zu Baden und Haehberg»
Grave zu Spanheim und Eberstain, Herr zu Lahr unnd Malberg u. s. w.
bekhennen biemit, das wir Sambson Juden und seinen Schweher Abra-
ham sambt Weib und Kindern, auch Brothgesind inn unserm Schutz unnd
Schirml) gnediglich uff- und angenommen haben ; thun solches auch krafft
diss allso , das er, Sambson, dergestallt die Tage seines Lebens über sein
häusliche Wohnung inn unserer obem Marggraveschaft Baden haben soll
nnnd m<lge. Doeb das er task die Zeit Aber gegen unsere aagewanndten
ünderihanen aller wncherlichen Contrftcten gftntdieh enndhalte. Aber
soll ime mit Wahren an handeln und zu pacticrcn, gleich denen Christen»
nit weniger auch von Gulden jährlicher Pension, nämblich drei Kreutzer,
zu nehmen zugelassen, und unnverweret sein, soinon Oosuch gegen aus-
lÄndischcn zu gebrauchen, inndem er, ungefnivelt gehandelt , auch unn-
gestraft von uns bleiben solle. Da er aber unter unsern Unnderthanen
contrahierte, soll ime zugelassen, vom Gulden ein Marggräver örttlen zu
nehmen wdchentlicfa. Wir wöllen auch gehabt haben, nnd er sich dasu
Teipflicht, was fOr Wahren, es seie vonn Gold oder Silber, ime inlcommen,
uns selbst odw bei ünnser Landschreiberci Baden , so wir abwesendt,
monatlich anzumelden, ob wir wollten selbige nmb den Werth, er es an
dch gebracht, zu erkauffen.
Zum anndern sollen unnsere Ambüeuth, Ober-, Untervögte, auch
1) Oen.-Land.>Arch., Kop.-Buch No. 82 gegen Ende.
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Geschichte der Juden in der Markgrafschaft Baden-Baden. 421
ScholthOBBen za Einbringuug sein, Judeus, scliuldeu, gleich uuuseru üu-
46rChaaeii, ea Bei mit oder ohne Becht*), uff jedrauÜB büger en vezliolfflBn
aein. Dagegen soll er oit Macht oder Gewalt haben, eimchen nnuaerer
Uimderthanen , anugehörige Schirmbsvenrandte oder andere unnserer
Dienere für einig frembd Gericht zu citiren oder laden, sondern sich der
Rechtenn und Gerichtenn, die wir in unnscrm Fürsten thumb, der Marg-
grnfächaft, bisher gehabt und noch gebrauchen, settigen lassen und femers
nit appelliren.
Zum Dritten soll er, Sambion, mit unnsere Unnderthanen an gleich
bnigerlichen Beschwerden, doch in allwegen der Beth und Schataong
frei sein.
Were es aber sach, das er, Jud, solches überfiüivtti und nit halten
thf'ttf'. SO oiTt das beschicht, soll er jedes mal nach nnoaerm Geädlen ge-
fitrai't und zu Poen %erlalleu sein.
Wir thun auch iiue, Sambson, diese Guail, wann er mit Todt abgeen
würde, so soll sein Wittib, Kinder und Brodgcsüud zu einbringung der
schulden noch ein Jar lang au wohnen macht haben, doch sich aller
Handtierungen und Wuchers g&ntslich enndthalten.
üff das Alles hat obgedachter Jud Sambson zugesaget und versprodieB
alles, was hierinn vor- oder nachgeschrieben, bei seinen jüdischen Träuwen
und Glauben, darüber wahr, steet und vest zu halten, dawider in keiuem
wee nichts zum liaudeln noch fürzunemeu, alles getrewlich ohne gevärde.
Und deäs zur wahren Urkunde haben wir unuser Secreth (Sccret) zur
Berestigang dessen wissentlich laastti dmcitot nun dieaen Brief, der geben
ist stt Baden, den 9. Mai atylo noTO Anno etc. achtsig unnd vier (1084)
Philipp, M. s. Baden.« (L. 8.)
No. 4 (za S. SÖ7).
«"Wir Eduardua Fortonatna von Qottea Gnaden Mwggtaff au Baden
und Haehberg, grave au Bpanhexm und Ebevstein, Heir an Lahr und
Malbcrg u. s. w. bekhennen mit dieser Schrift, daiB wir Judas und Barach,
beide Juden, mit samb ihren Weibern, Kindern unnd Brodtgesindte in
unsern Schutz und Schirm haben thun gnediglich uff- und annehmen, also
das sie in unserm Fleckhen BQhel*) zehn Jar, die nächsten nach dato
dieses Briefs folgen, heusslicben wohnen und mit deu Uuseru, es seie mit
GoBtiahiren, Leihen, Kanlfen und Yerkiiita, thun und taen, wie her-
nach folget:
Eratlich sollen sie nit hanfon oder leihen uff blutig gewandt, nasse
heutt, ungetroschene Frucht» aerknitachte Kelch und was zur Mess ge-
hörig, auch was sonsten mehr gestohlen wahren sein möchten, so innen
wissendt, d<iss ts gestohlen were worden; wann es innen aber nit wis-
sendt und bi ircn aidtcu behalten, mögen sie wohl darauf leihen uod
dasselb kaufen und verkaufen, ohne verhindert mennigUdu
Zum Andern, ao sie unsern Angehörigen und SchimuTerwandten et-
<) D. h. mit oder ohne geriehtliche Klage. — *) Bflhl.
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422
ZthnUt.
•VM kiben wöllen, loDen tie von jedem Gidto die Woehe nit weitter
nehmen, als einen marggräTischen Fleller; daxa auch, wann tie Jemandts
uflf fahrende Hab oder pfandt Ichtwas Leihen, so sollen sie vor Auisgang
eines viertel Jars dasselbig nicht verganteu oder verkaufen. Item, wofern
gestobleu guts, so Innen, wie gemelt, nit wi^sendt, verkaufen, sollen sie
du inner MonaUfrist uff nmbfrage and geboth unserer geschworenen
^ttel, diiijenigen et gehörig, vmh dai gell, irie efe et bekoBMaea, «Mer-
nab idiiildig eein lolobet m liiseii.
Zun Dritte D, eolleo eie keinen noienr ündotiinMo, HiotenaaeD,
noeli Tenrandten niebt «eüter oder bfllier uff Wacher leihen, dann
funffzig Golden im Hauptgnth; was man aber weitter daruff leihen und
aufnehmen wollt, das 8oU getefaea mit forwiiaen nnser YOgt, Ambüentlie
oder Schultheissen.
Zum Vierten, wollen wir auch, dass sie keinem unserer ünder-
ihanen, Hintersassen und Angehörigen ufif übende QQtter nichts leihen
oder fimetien, danii vit Tor wiieeD jedee Meie nnaerfr Tflgt, Ambtfenthe
oder SchulibeineB; docb off fiibrende pünder mflgeii lie «ol Mheo.
Zun Fflofteo, wollen vir «mb, dam aie mit aiifiraebteB>) kKoffn
und Verk&uffen handtieren nnd coatrabieren.
Zum Sechsten, sollen alle unsere Vögt, Ambtlcnthc und Schult-
heissen diesen baiden Juden zu einbringung irer schulden zugleich unseren
rnderthanen, ess seie mit Recht oder ohne Recht'), auf ir jedesmal He-
gern verbolfen sein. Dagegen sollen sie nicht macht oder gewalt haben,
einichen unserer Üadertbaaea, aagehörigen ScbinnefervaadtiB oder i0B>
•tea anderer oaicrer tUeaer fflr firembde geriebt sa dtierea oder m la*
deti aeadera aieb der geriebt nad vecbtea, die wir ia muerem laadt aad
berreditfften bitz anhero gehabt und nocb gefaraoebeo, aettigea laaiea and
feroer nit äppelliren oder J«nandt citiren.
Zorn S lebenden, wann diese Juden einen Sohn oder Tocbter verhen-
ratheo, mögen sie dasselbig Khindt mit Mann oder weih zwei Jar ohne
Tribut bei sich behalten ; aber nach erscbeinung derselben Zeit sie langer
unter uns wohnen wollten, sollen dieselben wie die andern auch bürger-
lich gehalten werden und sich des Tributa jedesmal mit uns vergleichen.
Zam Aobtea, sollen lie aocb mit naeerea Uadertbaani derStewer,
Wacbt and aaderea Dieaitbarkeitea äff nad omb eia aimaliebe aad leldea»
liebe gelt yeripeieben aad weiter Aber daa aiebt beeebwerth werden» eea
würde dann ein Sebatioag oder was anders uns oder unseren üunder-
thanen von der römischen Kaisprl. Majestät und heiligen Reich ufferlegt,
sollen sie bierinnen wie dieselben gehalten, auch nit höher getrongen
werden.
Sonaten in allen anderen zutragenden Fällen sollen sich dem
Abeebied, ao äff dem Beiebitag anno ebumdfOnfikig*) nSisericht, gemiaa
verbahea. Wtre ea aber Saebe, da« dieae Jodea dieeer pnakte einen oder
gar nicht baltea wOrdea, behalten wir oni beror, diese jedamala nach ge-
>) Wocber a Ziai. — ^ anfreebtea » ebrlichen, redlicbea ElofiBa.
*) d. b. mit oder obao gericbtUobe Elege. — «) d. b. 1561.
Geschichte^ der Juden in der Markgn^scbaft Baden-Baden. 423
Ubr md ins tardimt n itfifen, gut fag und mnöbi hftbaii, und toDflii
auch anvirUiidat minnigHnh te namt poen nrfütan mIb.
DaDD von uatengtiehriebiaMB dato an Abtr «in Jar anzufahen jähr-
lich au Schirmgelt nos zu erlegen und ans zu nnaeren HaDden zu liefern,
als nämlich Judas Jud zwanzig und Bamch Jud zehn Goldgulden, biss
80 lang zu völligem Aussgang der zehn Jar. So sich aber zutrüge und
begebe, dass diese Juden zu Verderben geriethen oder sonsten nicht mehr
liUiger bei uns oder nnter uns sein und pleiben wollten, so sollen sie nicht
dflttmniger, sto iMmd tot d«n Janiel luawig «dir sUit, mit dfla
gammi Tiitat, «m ato die enaaiaa iahen Jar tnffin oder gabtom wflrdi»
iBr ganz erl«^ and nos za liefern schuldig sein.
So und wann aber die zehn Jar vorflber und anss seb werden und
wir sie nicht länger unter unserm Schutz und schirm haben oder dulden
wollten, oder inen allda zu bleiben nicht gefällig sein, sollen wir sie frei,
sicher, ohne alle Beschwerauss mit iren hab und guettem passiren und
gehen lassen, doch sofern sie uns oder unseru Zu- und Angehörigen zu«
?or all anaafo apmdi- and taobtntfaaige Forderung Teraelat md hasaUt
baiban; gleidifalls soll ibiMii nioht iranigar baacbdui.
Hierauf so gebietten wir mit allem Enal all mnan Vogteo, Ambt-
ieathen, Scbultheissen, Bargermaislam, gemehien aod aU msam (Inder-
thanen, dass ue obgemelte Juden, auch alle andere unsere schirmsyer-
wandten Juden, so von uns Freiheit haben, schützen und schirmen und
unserer Freiheit geniessen la^en, darwider nicht zu thun, auch Ntemandt
gestatten, darwider zu thun. Dess wolleu wir uns ernstlich zu einem
Jedwedem Tenahen. Zu ürkoodt habaii irir uaaar Secret wiaaentHch
herftr dmekhen laamn. Oebao in Baden den KliifaBdiwaiitifgBtan Fabroarfl
anao fOnfiMhDhimdert neimaig drei.
Ednardna F., H a. Baden.« (L. B,)
No. 5 (zu S. 371.)
^Ich Mendel Jud zu Rastatt bekenne hiemit, dass der Durchlauch-
tige, Hochgeborene Fürst und Herr, Herr Georg Friedrich, Markgraf zu
Baden und Hachberg, Landgraf zu Sausenberg, Herr zu Rütteln und
Badenweiler u. s. w., mein gnädiger Fürst und Herr, mir diesen hernach-
geschriebenen Schirmbri' : guadig mittheileu und widerfuhreu lassen, laut
desselben von Wort an Wort hemadi folgandt:
»Wir Geoiv Fkiadrich von Gottae Gnaden Markgraf ta Baden and
Hachbefg, Landgraf an Saoseilbeig, Herr an Bötteln und Badenweiler
tt. a. w. brennen hiermit und in dieser SchrÜt, dass wir Mendel Jod an
Rastatt mitsammt seinem Weib und Kindern und Brodtgesindte in unsem
Schutz und Schirm haben tluien pnädiglich uS- und annehmen, also dass
er in gedachten unscnn Flecken Ilastatt fünf Jahr lansf häuslich M ohnen
und mit den Unserigen, es seie mit Coutrahiren, Leihen, Kauleu und \'er-
kaufeu bandelo, thun und lassen solle, wie hiemidi folgt:
Eratlieh soll er nicht kaufen oder leihen off bhitig Gewandt^ naaae
Hftnte^ nngetioachene Fracht, serknitacht Silbergeschirr«), auch was aonaten
*) Da Markgraf Georg Friedrich Lutheraner war, ist hier TOn ^Kelch
und was sonst zur Messe gchurig'' uicLt mehr die Ilede*
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424 Zehnter.
anderer mehr gestohlene Waarcn sein möchten, so ihm, seinem Weib
Kinder oder Brodtgcsindt wisscndt, dass es gestohlen wäre worden; wann
es aher ihnen nicht wLssendt und er solches auf Auffordern bei Foinem,
Juden, Eid behalten kann, mag er wohl darauf leihen und dasselb kaufen
und verkaufen, ungehindert manniglich.
Zum Andern, so er tuuem Unterthaaen, angehfifigen Schirme-
verwandten und IMenem etwas leihen will, soll er, bei Vermeidung
unserer schweren Ungnade, auch Verlust des Hauptguts, so
alsdann uns verfallen sein solH), von jedem Gulden die Wochen
über weiter nicht, als eineu markgräfler Heller nehmen; dazu auch, wann
er dann Einem ufif fahrende Hab und Pfand geliehen, die^elb vor Ausgang
eines Vierteljahrs (doch dass er denjenigen, dessen die Pfand, solches
vienehn Tag xavor, ob er TleUcicht solche lUen wollle, hnndllch an
wissen mache) nit yerfcaufezL Item, wofern es gestohlen Gvt, so ihm seinem
Weib, Kindern und Brodgesindt (wie gemelt) nit wissendt, YerkaofiBt, das*
selb inner Monatsfrist uff Umfrag und Gebott unserer gesdiworeoen
Büttel, demjenigen es gehörig, ohne Erstattung ausgelegten
Geldes *) wiederum i-chuldig ssein fulgeii zu lassen.
Zum Dritten soll er alleidiag» keinem unserer Unterthanen, ange-
hürigen Schinusverwandteu oder Diener weiter oder mehr ufif ein mark-
gräB. Heller üBr den Gulden wöchentlich au beashlen leihen, dann f&nfitig
Gulden im Hauptpunict; was er aber wuter leiheo wdlte, das soll bei
Vermeidung unserer schweren Ungnad, auch Verlust
dessen, so er also über gedachte fünfzig Gulden hin»
geliehen, welches also dann uns heimgefallen seinsoU,*)
mit unserem Consens geschehen.
Zum Vierten wollen wir auch bei gleicher Straf,^) dass
er keinem unserer Unterthanen, angehörigen Schirmsverwandten oder
Diener uff liegende Gftter leihen oder Arsetsen, dann mit Yorwissen
jedes derselben von uns ihnen ftrgesetsten Beamten. Jedoch uff fehlend
Pfand mag er nach Gelegenheit, doch mehr oder anders nit, dann vor*
steht, leihen.
Zum Fünften (wie im Schutzbrief- Formular vom 2b, Februar
1593).
Zum Sechsten (ebenso).
Zum Siebenten, wann dieser Jnd einen Sohn oder Toditer ver-
hehfath, mag er den- oder dieselbe mit Mann oder Weib zwei Jahre ohne
Zulag') unter gesetztem, Ton ihm und sdnen MItiuden bewilligten Schirmb-
geld bei sich behalten. Aher nach Erscheinung derselben Zeit, da sie
Ifmger unter uns wohnen wollten , sollen dieselben wie die andern auch
gehalten werden, und unsjcderZeitje nach ihrer, der Juden,
Vermehrung dieselbe gäntzlich auszu sc }\ äffen, oder
ihnen ein Hehreres, dann unten benauudt, aufzulegen
boTorstehen.')
Zum Ach ten, soll er, so lat^ er und seine Milden mehiangedenttes
ScUrmgeld (es wire dann, dass wir solches femer anzunfthmen nicht ge-
s) Abindemng gegen froher. — ^ Nlodidi an au zahlendem TUbut.
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Geschichte der Judeu in der Markgraischaft Badeu-Baden. 425
dichten y welches irir uns dann nach Yerlanf obbestimmter ftnf Jahr
jeder Zeit m ihm hiemit ansdrOeklifih vorbehalten) abgondter Maeeen
entrichten werden, aller Schatzun.:, auchBeeth iind anderer Dienstbarkeit
(aoEserbalb deme, so sie, wie 1h i kommen, mit ihren Pferden — jedoch
auf urkundlich bescheioeu uuseres Gebeiss und Befehls — zu leisten
schuldig siuJ , auch da er Hauss und Hof liÄtte oder künftig bekäme,
umb deren willen er bicb dann der bchatzuug, Bectli und Dieuätburlieit
halben mit Bfixgermebter, Bath und Ociieht, des Orts er gesessen, omb ein
siemlidies und leidUehes Geld an vergleichen) Aberhoben und weiter nit
besehwert werden.
Sonsten in allen andern zutragenden Fällen soll er sich der Kaiserl.
Ucichs-, sonderlich auch denen Anno füuflfzig eins aufgerichten Ahscliied
und luiblicirieu Polizeiordnungcu geniiiss verhalten. Ware aber Sach,
dasü dieser Jud dieser Punkten einen oder mehr nit halten würde, so
behalten wir uns beneben Obigem hiemit ausdracklichen bevor, ihn jedes
Mals nach Oebflhr und seines Verdiensts an strafen Out, Fug und Macht
20 haben, seiner und sonst mftnnigUchs unverhindert.
Sodann soll er j&hrlichs zu Sdiirmgeld sein Angebühr an die be-
WUSStcn Vierhundert Gulden erlegen.
Wann alter die fünf Jahr vorüber und aus sein werden, und wir
ihn langer uit unter unserm Schutz und Schirm haben oder gedulden
wollten, oder ihm allda zu bleiben nit gefällig sein uiücbte, sollen wir
ihm soldieB ein halb Jahr savor (es wftren dann erhebliche Ursachen
vorbanden, umb deren wiUen wir ihn alsbald aussusebaffen bewegtX auch
er sich gleichw Gestalt, also doch bis au endlichem Absng sein Ratnm
an furstehender Summe entrichten , anmelden und dann wir ihm nach
Verlauf solcher Zeit fiei, sicher, ohne alle fernere Beschwerniss mit
seinem Hab und Gütern (ausserhalb dem, so er versteuert, davon er den
Abzug zu gehen schuldig) i)assiren und ziehen lassen ; doch sofern er
uoa und unsern Unterthjuen, angehurigen Scbirmsverwandten und Dienern
suvor aller unserer Sprach und Forderungen (deren wegen er uns und
ihnen in unserm FOrstenthumb der Mackgrafschaft Baden ohne Alles
appellieren, querdieren und supplidren und fernerer Elagen endlichen
Rechtens zu sein schuldig) TemQtzt und klaglos gemacht; gleichfalls
soll ihnen nicht weniger beschchen. Und da er gleich ausser unserm
Fursteuthunib verzogen , dannoch um Schuld oder Sachen willen , die
sich in seiner Inwohuerschaft bogeben, keinen unserer Unterthauen
angehürigen bchirmsverwaudten oder Diener änderst, dann obsteht, mit
Recht fttmclimen, auch aber obiges Alles au unserer Kanzlei einen
besiegelten, von üun nntexschriebenen Beven alsbald einliefern solle.
Hierauf so gebieten wir in allem Emst allen unsern Ober- und
Cntervögten, Ambtleuthen, Schultheissen, Bürgermeister, Gemeinden und
allen unsern Unterthanen, dass sie obgemeldten Juden, auch alle andern
unsere sclürmsverwandten Juden, die von uns Freiheit aufzulegen haben,
schützen, schirmen und unsere Freiheit geuicsscn lassen, darwidcr uit
thuen, auch Niemanden dergleichen gestatten. Alles bei Vermeidung
anserer Ungnade, auch ezstlieher, nnnachltenger Straf: des wollen wir
uns emstliGhen an jedem insonderheit verseben. Zu Urkundt haben wir
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426
Ztbnfter.
xamt KansMnerel «teentlich TordiMtai knen. Dstam OulilmrK, ta
ABdoB jABaarii Anno 1609."
Pnranf ich obgenandter Mendel Jud zu Eastatt bei der Juden Eid
versproclieD, Alles dasjenig zu vollziehen und zu halten, was obinserirter
Schirmbrief aasweist und mit sich bringen thut , währlicben und ohne
Gefikhrde. Und dess zn Urkundt hab ich neben meinem unterschriebenen
Namea nebi Petschaft hjaftr gednicH. Geben nf Jalur nnd Tag, wie
oteteht.
<P»l8e]iift) Hendel Jnd.
No 6 (zu S. 366.)
Kund und zu wissen seye Uemit und in Erafl dieses all- und Jedor-
mäniglicheu, welcher Gestalten auf untcrthänipst darumb beschehenes
Suppliciercn Unseres gnädigsten Fürsten und Herrn Hochfürstliche Durch-
laucht gnadigst geruhet, den Juden David Kaufmann von Untergrombach
auf gnädigstes Mitbeliebeu in den herrschaftlichen Schutz auf Gernsbach
ako und deigeetalten gn&digst auf- und anronehmen, dass derselbe sich
an enneldem Geniahacfa in gemeinBchaftlichein Schnts aufhalten, leinen
Handel sofort in dasiser Gemeiniehaft treiben» aich echntzmftasig auf-
führen, sodann bei dnsen Aufzug sogleich zu dieseüigem Aufinahmegeld
20 Gulden, zu jährlichem Schutzgeld oder in Gemeinschaft pleich dem
allschon allda sich befindenden Juden Herz L:i/;irus 22 Gahlen, mithin
zu dieseitiger Hälfte 11 Gulden zu auch badischer ßeamtung zu Gems-
bach richtig abführen solle, als bei welch gnädigster Aufnahme dann er
Jud Dairid Eanfinann, betenden wenn derselbe aieh denen erlanenen
horrschaftlichen Juden- und andern gnAdigsten Ordnungen (ab an deren
stäter observir- nnd ex acter Befolgung er Kraft dieses emstlich an-
gewiesen wird) gemäss, auch abrigens schutzmissig auff&hren wird, gegen
jedermänniglichen Hinderung von Amtswegen gebührend zu manutenieren
ist^ alles getreulich und sonder Gefährde.
Dessen /u Urkund und zu jedermaliger sein, Jud Kaufmanns, Legi-
timation ist gegenwärtiger Schutzbrief bei bochfürstl. Kammer zur Kx-
pedition gebracht und unter gewöhnlicher Fertigung und angedrucktem
hochftntL grosserem Insiegel demadben angestellt worden. So geschehen
Baatatt, den 15. Mai 1783.
ULi. S.) Hoehfiarstl. Markgrafl. Badiache
Cammer-Cantsley.
Unter hierunter vor und angedrucktem hoehftrsü. Cammer grösserem
Signet wird dem von Unseres gnädigsten Fürsten und Herrens Hoch*
filrstl. Durchlaucht auf gnädigstes Mitbelicben der hohen Gemeins-Herr-
schaft auf Gemsbach in gemeinschaftlichen Schutz gnädigst auf- und an-
genommen wordenen Juden David Kaufmann nsLch eingekommener gnädigster
Resolution zugleich auch die Erlaubniss ertheilt, in denen übrigen ba-
dischen Häussem der Ora&cbaft Ebersiein, auch Markgrafschaft sein Handel
treiben an dorlbn, wohingegen sieb derselbe gebfibreod aniVlIhren, dieaer
gnl^gsten Permisaion halber den jährlich pro reoognitione sur dies-
aeitigen Beamtnng Qerasbach von dato aefaiea Aufruga an 8 Gulden sa
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Geschichte der Jaden in der Maricgrafachaft Baden-Baden. 427
ericgMi» dann auch anj^eich ohHgiret um solle, an allen Aalageii, so der
Judeaeehafifc In lande angeeeliet oder von dioNr unter aieh gemaeht
werden solltcOf Ingen und leiden an helftn* So geechelien BastaM, den
Ib, Mai 17S3.
(L. S.) Hochfürstl. Markgräfi. Badisohe
Cammer-Cantzley.
No. 7 (zu S. 389).
Wir Franziska Sybilla Angosta, von OoUes Gnaden Markgr&fin zu
Baden nnd Hadiberg n. i. w. Witüb, denomiBirte Oberlandaregentin nnd
Tormflnderin, geborene Heraogm an Seehten, Engeren nnd Weetphalen
Q. 8. w., fogcn Uemit zu wissen, dass, nachdeme von denen Unterthanen
und Gemeioden gegen die in unseren Schatz aufgenommenen Juden aller-
hand Kiagden und Beschwerden vorgetragen worden, welche wir durch
darzne gn&üigst eroanote Commissionen untersuchen und zum Theil deren
Grand und Wahrheit uns vorab untertb&nigst referiren lassen, und wir
dann hieraus gn&digst entschlossen , zur Yorbringang kOof liger Klagden
nnd Ineonvenientien, aneh AtateUnag dee Kbgndllcben JndenwndieBi, so-
dann nmb die WohlAdirt der UnterdianeB bei der binflgen Jedeasebaft
zu erhalten, eine nene Ordnung publiciren zu lassen: wornach sich ein
jeder schutzverwandter Jud in seinem Handel und Wandel richten und
bei Vermeidung unausbleiblicher Straf dagegen nichts bandeln, auch die-
selbe unsere Beamten in den Yorfallenbeiten pro r^ttla halten sollen.
Also befehlen und verordnen wir, dass
1) in nnscm Sttdten, Fleckhen und DOrfum kein Jnd bei« Cbristan
in einem Bans, fiel weniger nahe an einer katbolieeben Kirche oder Kirch-
hof wohnen, sondern entweder eine eigene^ von Kireben nnd Kirdibdfen
entfernte Wobnnng selbsten aof baoen (wozu denenselben anf ihr Anmel-
den ein bequemer Platz wird angewiesen werden) oder aber von Christen
zu ihrer Wohnung ein Ha/iss mietbcn oder mit ansorm gnädigsten Con-
seos kaufen sollen. Und gleichwie wir nicht gesiuuet und gemeint sind,
fürs künftige zu dulden, dass die Juden mit Christen auf Uauptgasseii
nnd -Strassen venniscbt wohnen sollen, also verordnen wir nnd befehlen
unseren Beaaten, dass sie biemntsr die bebArige Sotgfidl mkebren nnd
keinem Juden ohne sonderbare unsere gnädigste Erlanbniss «ne awlscben
Christen auf der Hanptstiass Usgende Wobnnng verstatten sollen. —
Und weilen dann auch
2) Wir gehorsamst berichtet worden, dass hier und dort in einem
Haus mehr als zwei Familien sich aufhalten, und zu besorgen stehet, dass
aus derenselben Unuauberkeit und häufiger Zusammenwohnung Krank«
beiten odsr sonsten andre Uabeil entepringen durften, slso soll flm Kflnf>
tig nur ein Jndenfamilie sieb b einem Hanswesen mehr anf halten. —
Kieht minder andi
S) Dieselben sowohl unter sich nU mit denen Christen friedlich leben,
sich alles ftrgerliohen Gea&nks ftusserenO* noseren geistlichen Pfarrern
S) as anlliiiiei n enüialian.
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428
Zebaier.
und KftpliBa» ancli Ambttetttgo, Badfeatai ani Yonieliera deren Qe*
meinden allen gebabraadea Bcipect and Submission erweisen, sich alles
Spottens und Vcrachtens gegen die christliche Religion und deroselben
Gottesdienst bei unausbleiblicher scbfrerer und empfindlicher Straf ent-
halten. Welchem nach dann auch
4) unser gnädigster Wille und ßcfohl ist, dass künftighin kein Jutl
in der Markgrafschaft solle aufgeuommeu werden, er legitimiere sich dann
anyorderist, daai Mia YwMg wenigstens aaf 1000 GoUen lioii entraeka,
and er seines redlichen Wandels and Verhaltens halber behOrige Zeagaiss
babringe, und dass derselbe nek elaa eigene Wohnaag aaf assignirendem,
von der Christen Wohnuag aatfemetem Fiats von eigenen Mitteln« fiber
genieldte 1000 fl., welche zum Ilandel allein dsstiairt sein sollen, sA er-
bauen im Staudt seie. — Und weilen
6) wir unterthänigst berichtet worden, dass die Juden zuweilen die
von Christeu feilhabenden ILlnser mittelst Offeriruntr eines excessiven
l'rctii au sich zu bringen traciiteu und dadurch diu Ciiristeu vum Kauf
abhalten, soUichs aber kOaltig nit Tarstattcn wollen, also worden aasoro
Beaaitea IMhueh aagawiessa, keina Jaden aa dergleiehen Stoigeroag
und AnkauAing der Häuser ohne vorharige unsere gnidigste Erlaubniss
SB adadttiraa. — Wir siad aneh solchem nach fQrs
6) nicht gemeint, denen solcher Gestalten fürs Künfftigo aofllrfinisil*
den Juden ewigen Schutz und Schirm oder auf Lebcnslanff, sondern nur
auf 3 Jahr lang zu crtheilen, also und dcrgestalten, dass ein jeglicher
Jud nach Verfiiessuug sothaner dreier Schirmsjahre den Schutz durch
Erlegung eines erklecklichen Stück Geldes, so unsere fürstl. Kammer
nach Bewandtniss der Ssch absamenoa und ansnsetaen hat, wieder aasa-
saehoa and aa erwerben bei Btiaf der Aoswoisang varbnadea sein solle.
7) Soviel nna der Jndea Hsadel and suchende Kahrang betrillt, ist
in der Laadsordaaag versehen, dass ohne Yorbewasstsda des Amts kein
Untertban dem andern mittelst Contrakten, Ausstellung eines Unterpfands
oder Hypotheken sich obligiren solle, diesem aber zuwider sich hervor»
gethan, dass die Juden den Christen und vice versa die Christen denen
Juden theils ohne, theils aber gegen Ilandschriften heimlich ohne Yor-
bewttsst des Amts Geld vorgeschossen; also extendlreu wir nach vor-
gameldt Landsordnnng in diesem Stflck aaf die Jaden aad befehlen gai*>
digst, dsss kOnftighin keinar dem aadern ohne Vorbowosst des Amts
Odd böigen, daranf heimliche Hsndschriften oder auch Unterpfand neh«
men oder ein Christ von einem Juden etwas auf Borg erkaufen solle,
allermassen dann sothaner Contrakt nicht allein eo ipso null und nichtig
und von keiner Verbindlichkeit sein, sondern auch die Übertreter mit
willkürlicher Straf augesehen werden sollen. Und weilen gegen die ver-
dammUeha Jndenwncher fasi in allea Beichssatzungen gar heüssme Ter-
ordnoagen gemacht aad whr selUga an den von ans in Schnts attü^OBom-
mensn and kflnItighiB aofnehmenden Juden arnstUchea voUsiehsa au lassaa
galdigst geoMbt siad, also befehlen aad verordaen wir,
8) dass dieselben mit dem in rOnüschem Boich erlaabtem oder dahier
ia dar Markgra£whaft per nsom eiagefabrtaa Zins ad 6 proosnt sieh bei
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Geschichte der Joden in der Markgrafachafi Baden-Baden. 429
Straf der Confiscation und Kliminirung aus dem Schutz befriedigen und
keinen Kreuzer darOber annehmen sollen. — Es solle ferner
9) alleD Joden, aoeh denen Weibern und Kindani, emtlidi, nnd
■war bei Aof kflndnng dei Sebotaee nnd der In Beebten femdneten Straf
▼erboten eeiiii geeloblene Sachen aninbanfen oder snm Unterpfiud in
nehmen oder anch lo verhehlen, wogegen denenselben die vorschatzende
Unwi'sgenhoit, ob das zum Verkaufen Bringende ein gestohlenes Gut st i,
zur Entschuldigung keineswegs zu statten kommen solle, allermasscn
ihnen, Juden, von fremden, unbekannten Lenten oder Vaganten oder auch
von Unterthanen, welche nichts in ihrem Vermögen haben oder äoustea
tinea liederlieben Wandels sind, etwas an erkanfen nieht erlaobt ist, son-
dern bd solchen ümstinden nnd etwa merkenden Terdacht, das mm
Verkaufen oder mm Verhehlen oder anm Unterpfimd Angebotene sammt
dem Verkäufer dem Amt anzuzeigen Terbanden sein nnd hierin biemlt
ernstlich anjjcwiesen werden. Und plpichwio
10) die Juden bis dahoro allerhand liederliches, s( hlnrhtes. ja sogar
der Muthmassung nach von den Wasenmeistem eikauttcij Vieh und Ross
einbringen und die Christen damit auzu^^etzen trachten, wie üolcheä sich
ans den bei nna von den Unterthanen Torgetragenen Beschwerden ge-
Inssert bat, nnd diesem tOn kttnüUg voisnbengen die Nothdnrft erfordert;
also sollen die Jnden das einbringende Vieh nnd Pferde und wohor sie
solches bringen dem Stabhalter oder Accisor getreulich anaeigen nnd
selbiges, ob's Kaufmannsgtit oder presundc Waaro sei, besichtigen und er-
kennen lassen, und sonderlieh bei etwa grassierender Viehseuche behörige
AttestAta, dass solch Vieli an gesunden Orten erkauft worden, beibringen,
worüber der Stabiiaitcr oder Aecisor einer jeden Gemeinde ein Register
an halten nnd hierauf ileiäj>ig acht an geben bat. — Sonaten ist nna
11) sehr missftllig vorgekommen, dass die Jnden denen Christen anf
den Herbst an lehnen pflegen nnd durch ihr Vorlaufen, im ITerbst sich
bezahlt zu machen, verursacheten , dass bisweilen die herrschaftlichen
Schuldigkeiten, nh anderer Torporum GQlten und Zins anstehen bleiben.
Und weilen wir solchen Excess iur künftig nicht zu gestatten, sondern
emstlichen zu verbieten gemeint sind, aU haben die schutzverwandten
Juden sich der ferneren Belelmung auf den Herbst in futurum entweder
gtotdich an bemOnigen oder aber bei Vermeidung kennebaftlicher Straf
ihren Wein allererBt, wann gnftdigste Herncliafit und andere Corpora au*
vorderst contentirt ehunisammeln. — Und weilen wir auch
12) das von denen christlichen Krämern eingeklagte Ilansiren in
Städten und Dörfern, von denen Metzgern aber das zuviele Schlachten,
und von denen Gerbern den Handel mit rauhen Hauten und Leder fürs
künfFtig emstlich abgestellt wissen wollen: also wir die hiebevor diesfalls
ergangene Verordnung anhero ihres Inhalts wiederholen und darauf an
halten hiemit beTeUen, gestalten wir dann die heimliche FeDtragung der
Waaren anf dem Land, ausser den Mlrkten, es wAre dann Sach, dass
einer einem gewissen Kaufer eine bestellte Waare mit Kundschaft; mit-
brachte, bei Straff der Confiscation verbieten; — auch zweitens die Jnden
nicht mehr Vieh, als sie zu ihrer Consumtion quartaliter nöthig haben,
in unterschiedlichen spedhne schachten, — und dann drittens denenselben
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430
Zehnter.
auch mit gegerbtem Leder n handeln, die milw Htnl aber UttHato
aodo aUda m kaufen gar nicht erlaubt Min lolle; aof deeeen ganane
Obächt untere Beamte erstlich aagewicien irarden. ^ Wir verordnen
dann auch diesem nach
13) dass die Juden an denen Orten, wo denspll)'^n zu wohnen und tn
handeln erlaubt i&t, mit ihrem Vieh auf einen siciiern, von der Gemeind
ihnen angewiesenen Distrikt den Weidgang gegen jährliche Erlegung
eines proportiouirteu Ötücic Geld:» genieüsen, und solches darauf durch
einen eigenen Hirten aus- und eintreiben, auch boten laaeen lollen. —
Und wann
14) ein Ross oder Vieh ausserhalb gemeldten Distrikte denen Christen
an Schaden laufen sollte, so ist solches nicht nur mit denen gewöhnlichen
drei Schilling zu rügen, sondern auch von dem Bannwart dorn Stabhalter
alsbalden der Ort, wo das Vieh Schaden gethan, zu dem Ende anzuzeigen
damit derselbe sofort auf des Juden Kosten den Schaden besichtigen, un-
parteiisch Bch&tssen lassen und den Juden su Ersetzung dessen anhalten
Bolle, mit dflnftineren Aabang, dan, woftm ein tokbar Jad anm aireiten
oder mebrmalen betreten, auch anbei dornen Sobnld, KegUgena oder Be-
flissenheit hierunter anscheinen würde» dttnelbe mit herrschaftl. will*
kürlicher Straf, auch gestalten Sachen nach mit Contiscation dea an
Schaden gelassenen Viehes angesehen werden solle. — Und weilen
15) und letztens die Juden mit denen Unterthanen sich der Land-
strassen. Brück, Brunnen und Pflaster bedienen und dahero die Billigkeit
erfordert, daa Ida au der Unterhaltung mitcontribuiren, also aollen aneb
inakfinfUg beeegta Juden an bemeldter Unterhaltung der StraonUf
Brocken, Brunnen und Pflaster, gleichwie die Unterthanen, einen pro-
portionirten Beitrag leisten.
Und damit sich vorbesagte Juden hiernach richten und für denen
btrafen hüten, auch diese Verordnung zu Je lennänniglich Notiz gelangen
mögen, so haben wir dieselbe sowohl für diessmal in allen Ämtern unsrer
Ularkgrafächaft ofi'eutlich publiciren und verkünden lassen, als auch noch
fttBor biemit gnAdigst und erutlicb befiddea, BJlcbe alle Tlerte^ahr mit
andern an Tcrleeen befohlenen Verordnungen an wiederholen. — So ge-
Mhfllien in nnaerer ftna. Beddenatadt Bastatt» den 1. Augoat 17U
dl. 8} Auguita, Markgrifin an Baden
geb. H. an Saehsen.
No. 8 (zu S. 390).
Wir Franaiika Sybilla Auguata, von Gotteignaden Markgrifin an
Baden und Hachberg Wittib, denominirte Oberlandsregentin und Tor-
mflnderin, geborene Herzogin su Sachsen, Engem und Westphalen.
Als nach vollzogener Publication vorgesetzter, von uns gnädigst
ausgelassener neuen Judenordnung (von 1714) unsere schutzverwandte
Juden um derselben gnädigste Erläuterung und Mitigierung in ein so
andem Punkten unterth&nigst gebeten, und wir dann zu desto genauerer
Beobachtung berührter Disposition derselben Yentand desto klftrer ana-
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Genbichte der Joden in der MarkgrafiKbaft Baden«Beden. 431
zudrücken und in zweifelhaften Posten unsern gnadigsten Willen zu
declariren, auch bemeLlter umrer Schut^uden Nahrung und üaudeläcbaft
so befitedem gnidig&t gemeint: Also erUiren vir dwA dtoeea Anhang
1) daas unser der Jota Wohnung halber Art. I verkündete Dia-
Position dei^talten au rerstehen sei, dass nun die Juden ihre von denen
katholischen Kirchen entfernte, auf Hauptgaasen mit herrschaftlicher,
gnädigster Consens erbaute oder sonsten durch £lauf an sich gebrachte
H&usser zwaren behalten und bewahren dürffbn, doch aber deren dermalige
Inhaber noch bei ihren Lebzeiten solchd n Terkaofen trachten sollen,
aUennaaaen bei denen Unterbleiben man nadi deren jetdgen PoeooMomm
Tod falbo von Obrt^nit wogen de» yfa» oB&mSi flberliww, don Kaaf-
iddUiag aber des Yenlerbenen Erben einhind%en wird. Wird anbei
auch gestattet, dass, wann erstgenannte Hänsser also beschaffen, dass
darinnen ganz füglich zwei Haushaltungen wohnen können, dass solchen-
falls gnädigst erlauben , in selbigen eine christliche und eine jüdische
Familie wohneu zu durffen, dergestaiten jedoch, da&s durch eine Scheid-
«wd beide Xheite giatsUeh Ton einaader separirt Welmen aollen — Wie
denn aocb Inn
a) geschehen lassen, daes sb^ aUUer in Bastaftt (maasen in denen
übrigen Orlen des Landes der Art. 2 entgedaefater oaiOMr Ordnung in
seinem vigore ungeänderter verbleiben solle) in einem proportionirten
modellmässigen Haus zwei Familien, doch also autiialten sollen, dass
gleichfalls dieselben von einander zu separiren sind. Und gleichwie
3) auf den sechsten Punkt wir gn&digst declariren, dass, obzwar die
ai^elm in fttrsU. Sehnts befindlichen oder kftnftig hierin aoMuaende
Joden alle drei Jahre den Schirm wiederum in nehmen Torbonden sein
aoUen^ ao mögen doch dieselben deeaen nageUodert, fnaoaderiieit bei
gestaltaam ihres Wohlverhaltens, des Schutzes versichert sein and dafBr
weiter nichts zu bezahlen, ausser dass die in beiliegend designation ent-
haltenen Juden jährlich richtig und ohne Abgang die auch bemddte
700 Gulden zum Schutzgeld bezahlen sollen. — Also ist auch zum
4) zwaren unser gnädigster Befehl, dass die in Kauf, Yerkaof oder
andern Contnkten Ziel md Mass Torsehreibende Ijmdeaotdnnng sieh auf
die Jodeaaehaft erstrecken aolle, also und dergestalt» dass ein eoaaidoraUer
zwischen einem Unterthanen and Juden vorgehender und sich auf 10 Golden
belaufender Contrakt sub poena nullitatis bei dem Amt anzuzeigen und
dessen Bestätigung zu suchen. Nach<loni aber wir der Juden Handelschaft
und was selbem unumgänglich ankleben mag, hiervon ausnehmen und
darunter nicht verstanden haben wollen, allennasseu dann verordnen,
daas, c^eichwlo den Christen, also aneh denen admtKrerwaadtea Joden
ans ihrem Kramladen die Waaren auf Borg, jedoch ohne Qefthrd und
Betrag, welcher aUewegen nach Willkflr an beatrafen ist, hinaogeben
OBverboten, sondern vergönnt sein sollte. — Als was wir andi com
5) den 12. Art. der vorhergehenden Verordnung dahin pure zu er-
läutern gnädigst bewogen, dass, gleichwie bei der vorhin passirten, nun-
mehr aber nachgelassenen Seuch die Verkaufung der rauhen Häute, um
weitere Kiurcissuug zu verhüten, nur auf sichere Weise verstattet werden
432
Zehnter.
können, mneren sdünnsverwandteD Juden der Handel mit ranliai Hflnten
•njetso ginteUeben Tergdnnet; aber denänaelben erastUch anbefohlen sein
solle, keine Häute eines Viehes, so durch ansteckende Seuche Tterecket,
hei Vermeidung schwerer Straf in den Handel mitzunehmen, sondern mit
denen ins Land bringcndm Iläuten jedes Mal beglaubte attestationeB» WO
sie selbige licr haben, mit beizubringen. — Und weiter zum
6) die des Weidgangs halber Art. 13 verkündete Verordnung allein
aof die za Bfkhl wohnenden Juden, zumalen dieselben meisten Theils mit
dem "raihandel ihre Nahrung rachen, eich entrecken mag, also fhnn
wir dieaen Punkt noch finnen dahin gnädigst erstrecken, dasa, wo ^
Jud zu gedachtem BfihI oder sonsten zu seiner Hausnothdurft Vieh im
Stall, niclit aber zum Ilaudel hielte, dorsolbo die Erlanlmiss treniessen
müge, selbiges unter die Heerden der Gemeinden milKutreiben. Und
gleichwie wir
Letztlich eu, es bei dem luiialt der übrigen Artikel lediglich be-
wenden m lassen und darauf hst au halten gnädigst gemeint sind: also
ist unser gnädigster Befehl, dass diese angehlngte gnidigste Dedaration
resp. eztension und ErUnikemng zu Wissenschaft und untarth&nigster
Befolgung unsrer srhirmsverwandtcn Juden nebens vorangesetzter Ordnung
jedes Mal publicirt werden solle« — So beechehen in unsrer Besidentttadt
Bastatt, den 1. Februar 1715.
(L. S.) Augusta, Markgräfin zu Baden
geb. H. zu Sachsen.
No. 9 (zu S. 391).
Wir Ludwig Georg, von Gottes Gnaden Markgraf zu Baden und
Hacbberg, Landgrat zu Sausenberg, Graf zn Sponheim und Eberstein,
Herr zu Bdteln, Badenweiler, Lahr und Mablberg, der Landvogtei Or<
tenau und Kehl, Hitler des geldeaen TUeasei u. a, v.
FQgen hiermit jedemlonigUehen n wissen, üm, naehdeme unserer
Fran Mutter Gnaden, weiland der verwittibten Frau Markgrafin, Ober>
landtsregentin und Vormflnderin HochfQrstliche Durchlaucht, höcbstseliger
Gedächtnuss, auf die von denen Unterthanen und Gemeinden gegen die
schlitz verwandten Juden vorgebrachte und durch einige darzu gnädigst
ernannte Commissarien untersuchte Klagden und Beschwerden zur Vor-
biegung künftiger dergleichen Elagden und Liconvenienzien, auch Ab>
stellunf des sehindlichen Judenwuefaera^ sodann um die Wohlfahrt der
Unterthanen bei der hiufigen Jndenachaft au erhalten, unterm 1. August
1714 eine neue Ordnung publiciren lassen und solche unterm 1. Februar
1715 in einigen Punkten erläutert, "Wir nicht nur allein diese Vpronlnting
ihres ganzen Inhalts durchaus confirmiret und bestätiget, sondern auch
solche erneuet und mit einigen weiteren Paragraphen vermehret haben,
wornach sich ein jeder schutzverwandter Jud in seinem Handel und Wan-
del richten und bei Vermeidong unaoabkiblidier Straf dargegen nicht
baadein, noeh dieselbe unsere Beamte fai denen ToiftUenheiten pro regula
hahen sollen.
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Gescbicbte der Juden in der ICarkgrafschaft Baden-fiadeo. 433
Also verordnen und befehlen wir, dass
1) in unsern Städten, Flecken und Dörfern kein Jud beim Christen
in einem Hanse, es w*re dann, daas dasselbe also beeebaifen, das darinnen
fam ftgllehea swei Hanshaltniifen wohnen kfionea ond
Theile durch eine Scheidewand gänzlich von einander separirt worden,
Tielweniger nahe an einer katholischen Kirche oder Kirchhöfen wohnen,
sondern u. s. w. (wie im Art. 1 der Verordnunq: von 1714 bis zum Schluss;
sodann weiter:) denenjeniizen aber, welche dabei von denen katholischen
Kirchen entfernte, auf Hauptgassen stehende Häuser mit herrschaftlichem
gnädigstem Consens bereits erbaut oder sonsten uurcu Kauf an sich ge>
bracht, erlauben wir zwar gnftdigst, dass sie selbige annoeh bdiaHen und
bewohnen dfkrfen; Jedoch sollen die dennaligen Inhaber noch bei ihren
Lebzeiten solche zu verkaufen trachten, allermassen in dessen UiateN
bleibungsfiül man nach deren jetzigen Possessorum Tod selbige von Obrig-
keitswegen dem plus offerenti überlassen, den KaofschilUng aber des Ver-
storbenen Erben einbaiuli\:on wird.
Und weilen dann auc)i
2) wir gehorsamst berichtet worden u. s. w. (wie Art. 2 der Ver-
ordnung Ton 1714, jedoch mit folgender EinschaltuDg am Schhiss swildMn
den Worten „ftirs künftig* und „nur* :) ausser in nnsrer ftntlfctoi
Resident Rastatt, woselbsten wir in einem proportionirteoi modeUmisslgen
Hans zwei Familien» jedoch von einander separirter an wohnen gn&digst
erlauben,
3) , 4) u, 5) wie Art. 3, 4 und 5 der Verordnung von 1714
Obwohleu auch
(j) die aiyetzo im fürstlichen Schutz befindlichen oder noch künftig
hierin annehmende Juden nach der Torherigen Yerordnung alle drei
Jahre den Schirm wiedemm an& neue zn suchen und dafür eine pro-
portionirte Recognitiaii zu erlegen, und zwar hei Straf der Ausweisung,
verbunden sind, so mögen doch dieselben dessen ungehindert, insonderheit
bei gestaltsanien ilires Wn]»lverhaltens. des Schutzes versichert sein, und
sollen desswegeu weit* r iii litn, als jiihrlich ihr gewöhnliches Schutzgeld
nebst andern Anlagen uiul lUx hwerdeu richtig und ohne Abgang be-
zahlen. Soviel nun der Juden Handel und suchende Nahrung betri£ft,
befehlen wir
7) anyorderist goldigst und emstlich, dass keiner in unseren fürst-
lichen Landen den Schutz geniessender Jud weder selbst noch durch die
Seuiigen an denen christlichen Sonn-, Fest- und Feier- auch Bettagen
mit einigen Christen oder Juden, einheimiscben oder fremden einigen
Handel, es geschehe gleich auf oftontlichen Strassen oder in seinem oder
eines andern Christon oder Juden Haus, und seie gleich in denen Städten
oder Dörfern auf dem liand, treiben, insonderheit aber sich nicht mehr,
wie wir bisher iff1ff"*^t"*g vernehmen mflssen, die Christen und sonderlich
die Banerdente, wann sie an denen gemddten Tigen von dem Land in
die Stadt kommen und der Juden Häuser vorbeigehen, zu sich in selbige
kommen oder einzulassen unterstehen, um ein und andern Handel mit
ihnen abzureden oder gar zu schliessen. sondern sich dessen gänzlich bei
Verlust des Schutzes vor sich und ihre Familie enthalten. Und wann
ZeiUcbr, f. OMcb. d. Oberrb. N. F. XL 3. 28
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434
Zehnter.
ein Christ an gemeidlen Tagen ihnen, Juden, dergleichen zumuthen und
in loleher Alniclit in ihre Hinser von seliNten begeben wollte, Mlbifen
»ImdBen und ilinen diesfalh kein GeliOr geben, neinelir lie, Jnte, an
denen berührten Tägcn des Handels halber nicht fiber Feld geben, sondern
in ibien Hinieni rieh still und eiogeiogen nnd alles Gewerbe enthalten
aollen. — Weilen auch feniers
8) in der I^ndesordnung verschon, dass ohne V'orhewusst des Amts
kein TJntertban dem andern mittelst (^ontracteu, Ausstellung eines Unter-
ptaiids oder Hypotheken sich obligieren solle, diesen aber anwider sich
bervorgcthanf dasi die Jaden denen dhristen nnd viee Tena die Chriiteii
denen Jaden tbeQs ohne, thdb aber gegen Handschriften heimlich nnd
ohne Vorbewusst des Amts Geld vorgeschossen; so ist oneer gnädigster
Befehl, dass diese in Kauf-, Verkauf- oder nndcrn Contracten Ziel tmd
Maass vorschreibende Landsordnuii? bich auch auf die Judenschaft er-
strecken solle, also und dergestalten, dass eine von einem Christen an
einen Juden ausgestellte Schuldverschreibung, Obligation oder Handschrift,
wofern nicht das in solcher Terschreibang. Obligation oder Handschrift
bemeldte Geld entweder vor Amt oder vor dem ScholtheisBen und aweien
Gerichts- oder andern dirbsien Mlnneni demjenigen Orts« wo der Debitor
sein ordentliches domicilium hat, als Zeugen von dem Juden dem Erborger
oder Debitor baar bezahlet und der Verlauf der Sachen in das Gorichts-
protokoll kürzlich eingetragen worden, nicht von der geringsten Gültig-
keit sein, noch auf dergleichen vor Gericht einige Reflexion gemacht und
darauf gesprochen werden solle; allermassen dann ein considerabler
swischen einem Untertbanen nnd Jndeo voigehender nnd sich auf zehn
Golden bebnftnder Contract sab poena smmllitationto bei dem Amt an-
aoaeigen nnd dessen Bestttigang an suchen Jst, wovon wir jedoch der
Juden Bandelschaft und was demselben ohnamf^bBgUch ankleben mag,
ausnehmen nnd darunter nicht verstanden haben wollen , sondern hiemit
gnädigst verordnen, dass gleichwie denen Christen, als auch nnsem schutz-
verwandtPii Juden aus ihrem Kramladen die Waaren auf Borg, jedoch
ohne Gefährde und Betrug, welches in alle weg nach Willkür zu bestrafen
ist, hinzugeben nicht verboten, sondern vergönnt sehi edle. 0nd weilen
gegen die verdemmBehe Jndenwncher ftst in allen Beidisttlsnngen gv
heilnme Terordnnngen gemacht, und wir sslblge an denen von uns in
Schutz entnommenen und künftighin aufnehmenden Juden emstlich
vollziehen zu lassen gnädigst gemeint sind, also befehlen und ordnen wir,
9) dass dieselben u. s. w. (wie Art. 8 der Verordnung von 1714)
annehmen sollen, vielweniger
10) nebst solchem Geld-, Zins noch allerband Lieferungen, Ausgaben
nnd FrMattonoi, ezempli gratia, dass der Erborger semem Darleiher auch
noch etwas an Batter, Eier, Sehmak, Han^ Flachs, Heo, Stroh, Hafer,
Geisten, Erbsen, Linsen, Bohnen, Wein oder anderen Frachten geben oder
diese oder jene Fahren denselben thun sollen, sie haben Namen und
mögen l'o^tohen, worin nnd wie sie wollen, unter keinerlei Vorwand und
Prätext andingen sollen. Da auch weiters die Erfahrung lehrt, dass die
Juden bei Verstellung des Viehes einen ohnerlaubten Wucher treiben,
und dahero allerdtugs die Nothdurft erheischt, solchen zur Aussaugung
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Geschichte der Jaden in der Markgrafscbaft Baden-Baden. 43s
des imMn JMiimnm abliflieiidem B^gimun Kadidmck n steuern,
so wollen vir
11) dass der jtiuUch MtMirins auf drei Onlden, doch dass Uagegen
dem Beständer auch das Kalb zum Milchgennss verbleiben, festgestellt
und keine Kuh, sie sei denn bereits trächtig odor im Stand, trächtig zu
M orden, in die Vorstellung , bis sie zum Dritt stehet, gegeben, auch auf
den Fall, da ein solch erwachsenes Stück Vieh unfruchtbar wäre, dasselbe
zwar dem Juden rebtituiret, herentgegeu ihm ein Jährliches proportinirtes
Fntteigeld angesetiet und solches nach der etwa genoesenen IDIch deter-
iiüniret weiden solle. — Audi solle femers
13). 13). 14). 16). wie die Ordnung 9. 10. 11. 12. der Terordnmiflf
Ton 1714. Wir verordnen denn auch diesem nach
If)) dass die Juden an denen Orten, wo denenselben zu wohnen und
zu liandeln erlaubt ist, sonderheitlicb aber die zu Bühl wohnhaften Juden,
welche meisten Theils mit dem Viehhandel ihre Nahrung suchen , das
zu ihrer Uausnothdurft im Stall haltende Vieh, nicht aber dasjenige,
womit sie handeln , imter die Heerden der Oemehiden mitnitreiben die
ErlanhniSB geniessen mdgen. Wann aher dieselben
17) ein Ross oder Vieh nicht unter die Heerde, sondern nur sonstea
auf die Weid treiben und dasselbe den Christen zu Schaden laufen sollte,
so ist solches n. s. w. (wie Art. 14 der Verordnung von 1714). — Und
weilen
19) Die Juden u. 9. w (wie Art. 15 der Verordnung von 1714). Damit
nun all Vorstehendes desto exakter beobachtet und dieser unserer Verord-
nung strikte nacfagelebet werde, so ist nnser ftniere gnädigste WiUens-
meinong, dass
19) welcher Jud hierflber sammt und sonders handeln würde, derselbe
nebst Erstattung des dem Christen durch solche Zuwiderhandlung zu-
gefügten Schadens eo ipso nicht nur vor seine Person, sondern auch seine
Familie unsem Schutz verloren haben und dessen verlustiget erklärt,
auch
20) nnd letstlichen einem Dennndanten jeder Zelt der dritte TheD der
Menden Oeldbnss, anf dass die aUenfidls Ton Christen nnd Jnden wider
diese nmre Veronfaning hsechchende Übertretungen desto ehender offsnbar
werden, zngesehleden und beiahlt werden sollen.
Damit nun anrh vorbesa{j:te Juden sich hiernach richten und für
denen Strafen hüten, auch diese erneuerte Verordnung zu jedermännig-
lichen Notiz gelangen möge, so haben wir dieselbe sowohl für diess Mal
in allen Ämtern unsrer Markgrafscbaft utYontlioh publicircn und verkündigen
lassen , als auch noch femers hiermit gnädigst und emstlich beHshlen,
solche alle Vierteljahr mit andern zu verlesen befohlenen Verordnungen
an wiederholen«
So geschehen in unserer fttrstlichen Berideoa Bastatt, den 16. Fe«
bruar 1746.
(L. S.) Louis Markgraf t. Baden.
28*
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486
Zehnter.
No. 10 (zu S. 395).
Wir Ludwig Georg, von Gottes Gnaden Markgraf zu Baden und Hach-
berg, Landgraf zu Sausonberg, Graf zu Spoubeim und Ebersieia, Herr zu
Kdteli}, JbaUenweiler, Lahr und Mahlberg, der Landvogtei Ortflmit and
Sdil, Ritter des goMenen YUenei n, a. w.
Ffigen hienit Jedeniliiiiiglieli in irlneo, demueli bei imi die vier
Jodeunw<e Namsni der geeammten Judemchaft mner obei^ and ontem
der MarkgraAchaft unterthänigst vorgeitellet, gestalten sie in «in und
andern Punkten in ihrer Handlung und sonsten beeinträchtiget und wider
die Gebühr beschweret würden, fort um dererselbon gnädigste Abstellung
sowohl, als um Erläuterung und Milderung einiger Artikel unserer Juden-
ordnuog rom 16. Februar 1746 unterthänigm gebeten, und Wir, um zu
desto genauerer Beobachtung jet2t gesagter unserer Disposition, derselben
Yentänd deato kUürar aunnidrOeken und io den iweiliBlbaften Poeten
unseren goldigsten Willen m declariren, auch beaeldleo unserer Schutz-
joden Nahrung und VermOgen und Handelschaft zu beÜOrdem gnädigst
gemeint sind, also verordnen und gebieten wir hiemit,
1) dass die jüdische Inventaria und Erbtheilnngen Ton einem zeit-
lichen Judenschultheissen oder in dessen Abgang von dem Judenanwait
des Orts mit Zuzug unseres Landrabbiuers, oiinc Beisein unserer Amt-
leute, Amtschreiber gefertiget und für rechtsbeständig gthalton werden
sollen, mit dem ausdrücklichen Anhang jedoch, dass von dem auf solche
Art gefertigten hebcftiseben Inventario eine gentoe Üebenetiong dem
Amtmann des Sterborts eingehftnd%t werden solle, wobei der gesammten
Judenschaft gemessen eingebunden wird, dass, wann ein oder ander
Fertiger eines solchen Inventarii sich Üreventlicber Weiss beigeben lasten
sollte, unserem herrschaftlichen aerarJo zum Schaden etwas m verschwei-
gen, nicht getreulich anzugeben oder das Angemerkte nicht getreulich zu
übersetzen, dem Amtmann nicht deutlich zu erklaren, selben von dem
vollkommenen und ganzen Zustand der Verlassenschuft nicht wahrbattig
w onteniebteo, oder aonsltgt GeObrde m begeben, denelbe idebt alteio
adt einor enq>fliidliehen Strafe nnaoableSblieb beleget, eondem tneb die
gMtmmte Judenscbnft Tor den unserem berrschaftUeben Fteo daitna
entstehen könnenden Schaden haften und alsobald dieses ihr gegOonten
Rechts zu ewigen Zeiten verlustiget sein solle. — Wir nehmen jedoch
hiebei den besondern Fall ausdrücklich aus, dass, wann ein Falliment
vorauszusehen wäre, oder sonsten in aiuirem We^^c das Interessi^ unseres
fürstlichen Aerarü oder eines fürstlicheu Uuterthaneu merklichcu dabei
versierten, ohne Gegenwart des Amtes mit den Inventariafaroi oad Thei-
Inqgen nicbt fBigefobren werden soll
2) Die iwiseben Juden entstebende Streitigkeiten betrefflnd, so ge-
statten wir gn&digst, dase jene lUle, welcbe lediidieh die Gefemonien and
Gebrauche betreiren^ von einem zeitlichen Judenschultheissen, oder in
dessen Abgang von dem Ortsanwalt, jedoch mit Zuzug des Landrabbiuers
in wichtigeren Vorkommnissen, simpliciter entschieden werden sollen, auch
gedachte Schultheissen oder Anwälte die wider ihre Ceremonien und Ge-
bräuche tuhlcudeo Juden mit einer Strafe, jedoch nicht hoher als ad 6 fl.,
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Geachicilte dar Juden ia der MarkgralüBchaft Baden-Baden. 437
* belegen köuiiea, desseu eiute H&lfte unserem aerario, die andere aber dem
Jaden-Armeokuaier aakomme, deafUIi keine Appellatton eiaen Joden ge*
itiCtec iperden, tondern onaere Amtleute auf die Anieife dee SehnltkeiMeii
oder Anwalti wider die Widerspenstige ohnnacblässig die Execution
wirken, die aas von der Straf zukommende Hälfte einziehen und gebOh*
rend verrechnen, ein jeder Anwalt aber alljährlich eine Speciflcation derer
sich ergeben habender Strafen unserer fürstlichen üofkaouner einreichen
sollen. Sollten aber
8) zwischen Juden Ci?il8treitigkeiten entstehen, so sind dieselben
liiermit gn&digst amowelieD, da« lia voidemoMl eioen gfitliehea Yer-
fleiflli vor dem aeitUoben Judenaohnlklieinen oder deoan
4Ud diese bei dessen fruchtloser Y^ntreichuDg in dem Fall, dais der Ge-
genstand des Haders die Summe von 50 fl. nicht übersteige, ermächtiget
sein sollen, einen Schiedaspruch unter dcnenselben, jedoch üergestalten zu
ertheüen, dass, insolange solcher nicht homologirt sein wQrde, die reductio
ad arbitrarium booi viri, n&mlich an ein jeweiliges fürstliches Amt statt-
habe; wohingegen wegen einer Aber 60 fl. steigenden Streitsache, wann,
wie Torgedacbt, duck vArdeclickit an vennebende Gftte nielil anwnlaagett
wire, die Klage bei dem ordentlichen Richter jedesmel ein- und aoiaa*
führen ist.
4) Solle ein zeitlicher Jndenschulthcisa und die 4 Anwälte und 5 bis
6 aus denen verschiedenen Judenklassen gekieste Beisitzer, unter Vorsitz des
Landrabbiners, von dreien Jahren zu dreien Jaliron den Judenschatzungs-
fu8s erneuern und nach selbem innerhalb dieser dreien Jahren die herr-
schaftliche nnd andere jadische Abgaben lepartiren und ebuiehen, nnd
von denen Sebvligeiioiien damof ebne Widerrede benUt nnd enfcriehtet,
gegen die SlomaeUge aber auf Anmfen den JudeneobnltbeiBBen oder An*
walte von unseren Ober- nnd Ämtern die Eseention ohne Anitand ver-
binget und bewirket werden.
5) Erlauben wir einem zeitlichen Judenscbultheissen oder in dessen
Abgang denen 4 Anwälten, falls es die Nothdurft erheischt, einiges Geld
unter die ihuen uutergebene Judunschaft umzulegen, dergestalt und also,
daae lie eelbeten naeb ihrem VermflgeDBrtatn so denen gemefnechaftHehen
Jfldieeben Anelegen glelebbeltliob eoneuriren, aoeb eieb mit einem Eide
vor ilvem Babbiaer zu einer deefidliigen treuen Berechnung verpflichten
lassen, und solche aUj&hrlieb in Gegenwart des Landrabbiners, der 4 An-
wälte und zweier aus der ganzen Judenscbaft genommener Beisitzer, wo-
von alle Jabre einer abkommen und ein anderer statt dessen gewählet
werden soll, ablegeu und damit ihre Bechnungen ohne Ferneres abgethan
und geschlichtet sein sollen.
0) KAnnen wir gnädigst geschehen ksien, dase ein Anwalt bei Fer-
tigong der Inventarien, Erbtheünngen (jene jfldischen YerlaesenBohafteD,
welche in dem Scbalsunpftw nidit Aber 200 fl. angeiehbigett aind, und
welche von ihren Anwilten umsonst inventarisirt werden sollen, ausgenom-
mi-n) und bei denen nach Vorschrift des 2. und 3. Punktes dieser unserer
gnädigsten Verordnung zu bewirkenden Abtbuung der Zwistigkeiten eines
Juden wider einen Juden in dem Ort einen Beichsthaler nad ausser Orts
2 Gulden Gebühr beziehe.
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Zelinter.
7) Mildern wir den § 1 unserer Juüeuordming von 1746 dahin gnä- *
digBt, dass die Jaden ihre von den katholischen KireheD entfernte, anf
HaaptgaMB mit bflntdiiftlicliem gnädigitoi Oomeni erbaaten oder aoa-
sten dareh Kiaaf aa lieb gebraehta Binnr behalten, bewohnen und solche
bei ihren Lebzeiten noch zu verkaufen nicht gehalten sein sollen; jedoch
sollen die Kinder der wirklichen Inbaber bei sich ergebendem Todesfall
ihrer Eltern bei uns desfalls jedes Mal unterthänigst supplicando ein-
kommen. Wann aber in Zukunft von ihnen, Juden, Häuser gemiethet oder
k&uflich an sich gebracht werden wölken, so soll ihnen weder Mieth noch
Kiaf der aof daneii BauptstiaiMo bdageaea Himer geitaltet, jedoeb aber
aoeh diteelbe aof get^geaea Nebeaetranea «edaldet and in die abgetotenen
Winkelgassen nicht gewiesen werden. Sonaten lassen wir es bei vorge>
dachtem Artikel 1 der Judenordnung, dass kein Jud bei einem Christen
in einem Hause, wann dieselbe nicht gänzlich von einander abgesöndert
werden können, mit dem Anhang lediglich bewenden, dass bei alleufallsi-
gen besonderen Ereignissen die Sache von dem Amt jedes Mal unter-
suchet, darüber an unsere nachgesetite forstliche Regierung berichtet and
nach Befand refleetiret werden soIL
8) Lnnen wir unseren schirmsverwandten Juden gnädigst nach, ihren
Schute von dreien Jahren an dreien Jahren zu erneuern, und hanget die
Dauer unseres gnldigiten Schutsee tob ihrem Woblverhalten und richtiger
Ahreichung der herrschaftlichen Abgaben ab.
9) Soll wegen ihrer Beeohwerde wegen des an unseren Kantleien von
ihnen entrichtet werden massenden doppelten Taxes bei der nea aa er-
richtenden Taxordnuup das Nöthige verfügt werden, inzwischen unseren
Ober- und Beamten, auch Stadt- und Amtsschrei bcru befehlende, dass die-
selben in dem Sportulireu und Gerichts- und AmtJigebühreu die Juden mit
denen Christen gleichheitlich halten und ersteren keine doppelten Taxen
ahndiinen sollen*
10) Deren Juden Handelschaft mit Christen betreffend, so verordnen
wir nach Anleitung des 8. Artikels der Judenordnuug de 1746 hiermit
gnädigst, dass erstem in Contracten über fthiende Sachen, ata dasind
Geldlehnen, Viehkftuf und -Tftusche u. s. w. das geborgte Geld aom
Ezempel vor Amt oder dem Ortsschulthcissen und zweien Gerichtsleuten
oder andern ehrlichen Männern dem Christen dargezühlt und über den
ganzen Vorgang eine kurze Registratur innerlialb drei Tagen abge-
halten und dafiir von dem Darlehuer oder Verkäufer 10 Kreuzer pro
taxa bezahlt werde, jedoch ihnen, Juden, in ofi'enen freien Messen und
Jilvailzkten wegen ihrer Yiehhindel und Tioedie diese ProtokoUadoa
zu Beftrdemag dee ooaunercii nachgelanen sein loHe. — Zweitens
-soUeD alle von denen Juden Ober nnbewegUche Gfltereingqgangen werdende
Yorkomnisse, sofern selbe 10 Gulden übersteigen, vor Amt angezeiget und
bestätiget, die Juden aber desfalls in taxa denen Christen gleich gehalten
werden, alles bei Straf der Nichtigkeit des eingegangenen Contrakts. —
Was aber drittens der Juden Handel mit Kramwaaren angeht, so
sollen sie desfalls denen Christen gleich uud ihnen alle Feierlichkeiten
jiacbgelaflMn sein, auch ihren Bücher, wann selbe ordentlieh gefthret
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Geschichte der Juden in der MarkgraÜBchaft Baden-Baden. 439
worden sind, wie andern Kanfmannabttchem geglaubt, sonsten aber alle
bei jlmai geibsdeii werden sollende OeOhrde wiUkOdicli gestraft werden.
11) Isi die gebetene Gestattung, hdhere Zinsen als sechs Pzoient
nehmen zu dürfen, abgeschlagen, mit dem geschärften Anhang, dass, wofem
sich ein Jude gelüsten sollte, dieses Gesetz zu überschreiten uml stärkere
Zinsen, es sei an Geld, Wein, Frucht und andern rebus fuugibilibus
wirklich anzunehmen, der Hauptstuhl uicht allein verfallen, sondern auch
Überhin eine Reduktionsrechnung siaiiiiabeu und das cuudäcirte Kapital
nur loco poenae seSn solle.
13) Aber ist ihnen, Jnden, gnädigst gestattet, dass sie bei YiehUndel
und -Tinscfaen mit nnsem Unterthuen auf Geld nnd Wein oder Frachten
nnd andern res fungibilsB imgWf'' handeln mögen, wobei unseren Amt-
leuten, Ortsschultheissen u. s. w, unbenommen ist, wann sie eine grosse
Disproportion zwischen dem Verkauften und bedungenen Kaulschilling
wahrnehmen, den Unterthan desfalls zu warnen und zu belehren , dassü
er noch vor der i'rotokollation poenitiren und von dem Contrakt abgehen
kflnne. Was
18) die Jndenachaft onterthAnigst gebeten liat, dass denen mit Vieh
handelnden Juden, absonderlich jenen, so an BflU wohnen, angelassen
werden vAchte, nicht allein das zu ihrer Hausnothdurft , sondern auch
zu ihrem Handel haltende Vieh auf die gemeine Weide zu treiben, so
wollen wii' ihnen beides, jedoch dergestalten gnädigst gegönnet haben,
dass sie sich zuvördrist wegen der Gesundheit des aufzutreibenden Viehes
vor Amt legitimireu, dann an denen Orten, wo sie wohnen und Vieu aul
die gemeine Weid liefern wollen, sich sowohl über eui leidentliches
Weidgeld, als der Aniahl des Viehes, welches sie simmtlich anf die Wdd
schicken wollen, mit denen Gemeinden, denen die Weide augehOn'g ist,
abfinden sollen, wobei der Amtmann den Mittler abgeben, die Juden des
Orts aber das praestandum unter sich repartiren können.
14) Erlauben wir unsem schutzverwandteu Juden gnadigst, Spezereien,
als Ka£fee, Thee, Zucker, Zimmet u. s. w. in iliren Laden zu führen und
zu verkaufen.
16) Wann denen Jnden ein Gut gerichtUch Terbrieft wSre, der
Schuldner aber anm Falliment kirne, und alsdann ungeachtet ihrer
Hypothek die gnädigste Herrschalfc, pia coipoia n. a w. ihnen vorgingen,
diese mit ihrer Hypothek bezahlt würden und sie, Juden, wann das Gut
nicht hoch hinaufgetrieben würde, das leere Nachsehen haben niüssten,
in diesem einzigen Fall sollen dieselben zur Steigerung unbewcgsamer
Güter, jedoch mit dem Anhang zu gelassen sein , dass sie sothanes Gut,
wann sie ah Uöchstbieteude es ersteigern soUteu, innerhalb Jahresfrist
an einen Christen rflckrerkanfen oder gew&rtigen sollen, dass dasselbe
auf ihre Kosten anr Aoction gebracht werde und an Christen also rück-
gelange.
16) Sind sie, Juden, von denen ausländischen in unsem fürstlichen
Laudcn versterbenden armen Juden die Grabgebühmis dem Herkommoi
nach zu entrichten schuldig. — Und gleichwie wir es
17) und letztlichen bei dem Inhalt der übrigen Artikel unser oft
gesagten Judenordnung von 174ü lediglich bewenden zu hissen und Uaraui
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440
Zehnter.
fmt sa lialten goldigst gemeint sind, also ist auch unsre gnädigste \yiUeiis>
meinung, dass gegenwärtige Verordnung zu AYisseuschaft und unter-
thänigster Befolgung unsrcr schirmsverwaudten Juden mit gleich an-
hangter Ordnung Ton denen Jadenanw<en jährlich publicirt werden
solle.
Zu wahrer Urkund dessen heben Wir gegenwärtige Ordnung unter
nnserm hierorgedmcfcten filzstlichen Begierangsknnzleünsiegel ausfertiget
lassen. So geschehen in nnserer forstlichen Residenz Bastatt, dm
11. Uartü 1768.
No. 10 (zu S. 398.)
Instruction,
wonach sich der von Uns in nnsrer Markgraftehaft Baden, Gra&chaft
Eberstein und Gra&chaft Malberg gnädigst bestellte Oberscholthdas der
gemeinen Judeuschaft, Isaak Moyses Bodenlieimer, unterth&nigst anrichten
und derselbcQ gehorsamst nachzuleben hat ; und zwar
1) soUe derselbe unsern und unseres furstlicheu Uauses Nutzen und
Frommen überhaupt, soviel an ihm ist, beobachten und befördern, Schaden
und Nachtheil warnen und wenden, auch was hierunter in seine Fuui^tiuu
lanÜBnd Torgehen und Ihme an Ohren kommen wttrde, es ohne Anstand
behörigen Orts eröftien*
2) und insbesondere allen bei Schuts^uden Torgehenden Ehekontrakten
um die Gebühr beiwohnen und diesfalls genau dahin sehen , dasa Ton
jenen, velchö ausser Lands heiratheu, perin{,'ster Unterschleif wegen em-
pfangender Ehe- und Aussteuer in Geld uml Geldwerth nicht vorgehen,
sondern uns daa schuldige Abzug- und Laudschaftsgeld getreulich ab
gestattet werden möge.
8) Hat er avch bei aUem Jfldieehen TheOnngen nnd Übergaben bei
Lebmiten, unter Obsieht nnsrer Beamten, gegen billige Bocognition an
sein und vor die Uns zukommende Gebühr dessen, so ausser der Mark-
grafschaft und Dcpendenz kommet, flcissig -/.u sorgen; zu dem Ende von
diesem sowohl, als dem im zweiten Tunkte enthaltenen Wegbringen seiner
Behörde die treuüchste Anzeig zu tbun und nichts davon, unter was
Prätext es auch geschehen muge, zu vcrächwaigen.
4) Geben vir Ton Landhesncliaft wegen Ihme, ObendinUheissen,
Macht und Gewalt, auf erfordernden Fall die gesammte Jndenschaft lu-
sammen an berufen, nnd mit selMger dae Köthige, jedoch mindesten
nicht gegen unser Interesse, zu überlegen und zu schlichten, TOn welcher
Versammlung ohne erhebliche Ursaoh und bei Straf kftinef anaanfaleiboi
hat. — Wie Wir dann auch
6) ihme, Judenobei^chultheissen, gnädigst erlauben, falls es die Koth-
dofft erheischete, einiges Geld unter die ihme untergebene Judeuschait
umaulegen, dergestalten nnd also, dass denelbige solches wohl anwenden,
auch jihrlich nnd Jeden Jahn besondeis denei^eidgen drei oder
Personen, welche die gemeine Judeosdiait auserkiesen würde, dammb
redlich und tren fiechnmiff abanlegen Terbunden sein. — Und weilen
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QeachiGhte dar Jadea in der MaricgraiacluLft Badea-Baden, 441
G) unter der Hand, doch veiiassig vernelimen kommen, was niassGn
seit dem Tor mehr als zwölf Jahren bei der Judeoschaft gemachten
Schatiaogas- oder Steoefftus bei Einem das Vermag^n sich gebessert,
bei dem Andern aber solches schlechter worden, so ist unser gnädigste
Yerordnnng, dass eines jeden Juden VennOgeii dem jüdischen Gebrauch
nach untersucht, ein Steuerscbatzuugsfuss errichtet und nach solchem
Fuss auf Änderung alle Umlag subrepartiert werden solle. — Wir ge-
statten auch
7) guudigüt, da^s der Judenoberschultheiss in denen Ämtern unter
dei\ Jnflen wag. Anwilte aefann möge, die denelbe biemu tauglich ibden
wflxde, welche sieh dann lüenn willigst gebranchen sa lassen, nnd niebt
•lltin die Umlagen einzuziehen und -zu liefern, sondern auch, was die
jüdischen Gebräuch betreflfend Strafbares vorkommet , fleissig und bei
zu befahender dgner Bestrafung au&onotiren und ihme zu übexgeben
haben.
8) Thun wir aus Abgang eines Babbiners im Land demselben zu £r-
Artenmg aller in die jüdischen Gebrftnch nnd Gerenomen endanfsoder
Torfallenheiten gnldUgst bestellen, und nach solchen die Strafen, Ton wel-
chen die Hilf» nnserm arario und die andere Halbseheid der Juden
Amen-Kasten, wie bishero üblich gewesen» auch also inskfinftig zufallet,
anzusetzen und solche jeden Orts Beamten zu vermelden gnädigst verord-
nen. Wörden aber Sachen von grosser Wichtigkeit, deren Dcbattirung
auf obige Weise niclit zu hoffen, vorkommen, so gestatten wir, dass selbe
mittels Berufung eines oder mehrerer fremder Kabbiner, auf Begehren
nnd Kosten der Theilent mit Zuzug sein, Jndflnobiraebiiltbilsseii, ge-
tcbefaen ndge.
9} Solle derselbe gehalten und schuldig sein, da er in Erfahrung
bringet, dass ein oder andrer mit Schulden beladener Schutzjud sich auf
und davon machen, mithin Uns und Unsere Untertbanen hintergehen
wollte, ein solches ohnversQglichen Uns oder unsrer nacligesetztea furstl*
Begierung anzuzeigen.
10) Ist unser gnädigster Wille, dass er, Oberschultheiss, Ton allen
jfldiselian, nnter sieh machenden Anlagen tu eintger biemnter habender
Erkenntlkhkeik, gleieh solcbes aller Orlen im Beioh Hblieb and beigo-
bracht, die Arme, deren Almosen und Stelgang der 10 Gebote ansgenom-
men, freizulassen sein.
Solchemnach gnädigst und ernstlich befehlende, dass von besagt un*
sercr fürstl. Kegierung und deren Beamten er, Judenoberschultheiss, in
allen Punkten gehandhabt und geschützet, von gemeiner Judenschaft aber
aU diesem, bei zu gewartenhabender Ahndung, gehorsamst nachgelebet
werden soBe, dann dieser unser gnädigster Will und Heinaog. — Gegeben
unter onsrer fiüntUdien Unterschrift und b^gedrocktem 8eeret»Insigel In
onsrer Besidenzstadt RasUtt, den ? Juli 1780.
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Der
Stifter der Solotliarner Madonna Hans Holbeins.
Ton
£adolf Wackernagel.
den rein bistorisdien Fragen, die Bich bei der naliem
Betrachtung eines Knnstwerites ergehen können» gehört anch
die Frage nach dessen Urheber, Veranlasser, Stifter. . Aus der
richtigen Beantwortung dieser Frage können sich AuftchlQsse
ergeben, welche von Wert sind nicht nur für die Geschidite
des betr. Kunstwerkes an sich, sondern auch für nähere
Kenntnis des Künstlers selbst und seine persönliclieu Be-
ziehungen. In den meisten Fällen freilich wird diese Frage
gar nicht einmal aufzuwerfen sein, weil alle Anhaltspunkte
fehlen. ^Yo aber solche Punkte vorhanden sind, wo nament-
lich das Kunstwerk selbst durch Inschrift, Wappen u. dgl. m.
bestimmte Hinweise giebt, erscheint der Versuch, eine richtige
Antwort auf jene Frage zu hnden, als geboten und als ver-
lockend zugleich.
Ein solcher Fall liegt vor bei Hans Holbeins Madonna
von Solothum. Hier sind auf dem Gemälde zwei Wappen-
schilde angebracht, welche ohne Zweifel den Stifter des Ge-
mäldes bezeichnen sollen. Ihre Deutung kann ermöglichen»
die Entstehung des Bildes, welches ausser dem Monogramme
des KGnstlen die Jahreszahl 1522 trägt» noch sicherer nach-
zuwdsen.
Dass dies geschehen könne» ist um so erwünschter bei
dnem Gemälde wie diesem, welches bis in die zweite Hälfte
unseres Jahrhunderts unbekannt geblieben und erst spät an
ganz entlegener Stelle hervorgetreten ist, über dessen Ent-
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Der Stifter der Solothamer MadouoA Uaüs üolbeiiu. 44$
stehung, erste Bestimmung und spätere Geschicke alle Nach-
richten fehlen.
Das Gemälde wurde iia Dezember 1864 durch Herrn
Franz Anton Zetter von Solothurn in der AUerheiliaen-Kapelle
ob Grenchen in verwahrlostem Zustand entdeckt. Zetter er-
warb die Tafel, liess sie durch Eigner ia Augsburg restau-
rieren und trat sie später an den Solothurner KunstTerein ab.
Die Erage nach dem Stifter dieses Gemäldes ist zuerst
von Jakob Amiet beantwortet worden, in der Schrift «Hans
Holbeins Madonna von Solothnm und der Stifter Nicolaus
Conrad, der Held von Domeck und Novara*.^) Amiet ver-
suchte hier den Kachweis zu führen, dass Kicolaus Conrad,
Schultheiss von Solothurn, gestorben 1520, das Gemälde ge-
stiftet habe, und zwar lür den St. Nicolausaltar in der Stifts-
kirche zu Solothurn, welchem der Schultheiss nachweisbar 1520
eine neue Altar- und Pfründestiftung widmete. Die Grund-
lage dieser Behauptung bildet Amiets Aiiuahme, dass von den
beiden Nebtüfiguren auf dem Gemälde der links stehende,
almosenspendende, der heil. Nicolaus sei; hieraus leitete
er die Beziehung sowohl zum Nicolausaltar als zu Nicolaus
Conrad ab. Dem dieser Annahme widersprechenden Faktum
aber, dass die beiden Wappen auf dem Teppich weder mit
dem Wappen Conrads noch mit demjenigen seiner Frau über-
einstimmen, glaubte Amiet damit gerecht werden zu können,
dass er veniiutete. Conrad habe in seinen späteioji Jahren
ein anderes Siegel angenommen, das freilich im übrigen nicht
nachzuweisen sei und nur an dieser Stelle, auf dem Gemälde
Holbeins, voricomme.
Den AusfUhrungen Amiets trat Salomen Voegelin von
Zttrich entgegen.") Er bezeichnete sie, mit Becht, als will-
kürlich und haltlos und stellte seinerseits, jedoch mit aller
Vorsicht, die Hypothese auf, dass das Bild aus der Schmieden-
kapelle des Ursenmttnstm stamme, in welcher die Solo-
thumer Schmiedenzunft 1520 eine neue Caplanei gegründet
habe; er nahm an, die beiden Wappen seien als Zunftwappen
zu deuten.')
1) Solothurn 1679. — >) In der Neuen Züricher Zeitung 1880 Mars
19^—17. — 0) In der Neuen ZQricber Zeilong 1680 Jali 26.-28. findet
sieh Beplik Amteti auf Yosgeliiis BoaurkiiBgCB.
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Wackeroagel.
Seitdem scheint die Behandlung der Frage geruht zu haben.
Erst im Jahre 1895 machte Herr Zetter-Coihn von Solo-
thurn die Mitteilung^}, dass er das eine der beiden Wappen
als dasjenige der Gerster von Basel erkannt habe. Be-
stimmteres beizubringen war jedoch Herr Zetter nicht in der
Lage.
Von den zwei in den Tcppich m Füssen der Madonna
eingewirkten Wappen zeigt das (heraldisch) rechte zwei goldene
gekreuzte Harken oder Kruken mit einem goldenen Sterne
darüber im roten Feld; das andere einen goldenen vier-
kantigen Bolzen oder Nagel, welcher auf der Spitze eine Kugel
oder einen Knopf, ebenfalls golden, trägt, im blauen Feld.
Das erstgenannte Wappen ist unzweifelhaft dasjenige der
Gerstcr, und zwar, wie aus Schnitts Wappenbuch ^) und aus
Siegeln sich ergiebt, genau das Wappen des Basier Stadt-
schreibers Johann Gerster.
Es bleibt also noch das zweite Wappen zu deuten. In
den Basler Wappenblichern steht dasselbe allerdings nicht.
Doch erweist sich anderweitig, dass die Ehefrau dos Stadt-
schreibers Gerster eine Barbara Guldenknopf war, und da
nnn unter den Siegeln des Basler Staatsarchivs mehrere
Siegel der Guldenknopf sich finden, welche ein Wappen
durchaus gleich demjenigen auf dem Madonnenbilde zeigen,
so ist die Beziehung dieses Bildes zum Ehepaar Gerster-
Guldenknopf ausser Zweifel Der Basler Stadtschreiber Johann
Gerster und seine Ehefrau sind die bis Jetzt umsonst ge-
suchten Stifter.
Mit dieser Gewisshdt ist aber die vorliegende Frage nur
zum Teil gelöst T¥ir haben nur die baden Haupte und
Endpunkte: auf der einen Seite das 1864 in einer Kapelle
bei Grenchen entdeckte Bild, auf der andern den 1581 ver-
storbenen Basler Stadtschreiber; es muss versucht werden,
zwischen diesen beiden Punkten einen Zusammenhang und
die Möglichkeit einer Beziehung zu finden.
Hiezu bedarf es zunächst einer Darstellung der Persönlich-
keit Gersters, soweit die Quellen dies gestatten«
I) Im Anseiger fttr lehweiseriiehe Aharttiiiiskunde 1686, 467. —
*) Fol dSOT. (St-A. Biael).
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Der Stifter der Solothurner Madonna Hans Ilolbeins. 445
Johann Gerster stammte aus Kaufbeuren im Allgäu.*)
In Basel begegnet er uns zuerst in den 1470er Jahren, und
zwar als Student der Universität, bei welcher er im Herbst
1475 immatrikuliert wurde.') Den Titel eines Magisters der
freien Künste, Meisters, mit welchem er späterhin immer
erscheint, wird er wohl ebenfalls hier an der Universität er-
langt haben.
Von da an hat Gerster Basel nicht mehr verlassen; Bürger
der Stadt ist er jedoch nie geworden.")
Wahrscheinlich zu Ende der 1480er Jahre verheiratete er
sich mit Barbara Guldenknopf. Die Guldenknopf waren aus
dem Elsass in Basel eingewandert.^) 1491 finden wir Heinrich
Gnldenknopf als Batsherm Ton der Schohmacberzonft; seine
Tochter wird die Fnn Gersters, Barbara, gewesen sein.
Trotz dem Mangel des Bürgerrechtes fand Gerster Auf-
nahme in den Zünften. 1497 kanfte er die Safranzunft ^) ;
aber schon früher war er zu Gelten zünftig p^eworden, und
zu dieser letztern Zunft gehörte er liauptsäclilich. Wann er
hier eingetreten sei, wissen wir nicht; 1491 wurde er Sechser,
im gleichen Jahre auch Kieser zur Meisterwahl, sowie oberster
Stubenmeister. ®) Von da an blieb er Sechser der Geltenzunft
bis zum Jahre 1524.
Auch über die Wohnungen G^rsters, freilich nur diejenigen
seiner spätem Zeit, liegen Angaben vor. 1503 kaufte er
von Morand Von Brunn und Maria Zscheckapurlin das Haus
zur grossen Augenweide (heute Kheinsprung 20). ') Später
erwarb er noch das nabegelegene Haus zum hohen Souuen-
Vgl. die Einträpre in der Matrikel und im liber bencfactornm Car-
thusie sowie die Grabschrift. — *) Johannes Gerster de Koutfbüren Auga-
stensis dyocesis 6 sh. in der Matrikel des Wintersemesters 1475/76
(öiM. Bibliothek Basel). — In den Bürgeraufnakmen kommt sein
Name olcbt vor; noeh tnf leiner Gnbielurift wird er »voa Eaafbearai«
g^tnnt. ~ 4) 1424 April 6 eneheint in einer üiktnide der Heengin
Katharina als Vertreter der Herrschaft Pfirt neben dem Vogte der Schaff-
ner: Bilrcklin Schaffner von Liebstorf; auf seinem Siegel heisst er Bnrckart
Guldinknnpf (Staatsarchiv Basel, St. ürk. 1010). — Das Basler Bürger-
recht kaufen 1443 März 20. Hans Guldenknoph von Pürt {St.-A. Basel,
Öftuungsbuch I, 160) j 1466 Juni 7. Lienhart Guldenknoph (St.-A. Basel,
öffirnngibneh IV, 60t.) — ») Archiv der Safranxa&ft, Eintritterodel 1, 989.
» *) ArchiT der Weialeatensnift, Haadboeh I, 1S9. ^ ') HupirkDiideii
des Hauses Rbeinepnuig 20: 1608 Mai 29.
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446
Wackernagel
luft (heate AagustineigasBse 1) ; Eigentümer desselben sind noch
1511 Oenters Tochter Verena mit ihrem Mann, dem Gericht-
schreiber Marquard MQIIer, aber 1531 Gerster selbst. 0
Nach des letztern Tode ist die Witwe Barbara Eigentümerin
beider Häuser; 1540 verkauft sie das Haus zum hohen Sonnen-
luft an Dr. Hans Huber 1549 verkaufen ihre Erben die
grosse Augenweide an Dr. Ulrich Iseiin und Faustina Amer-
bach. ^
Wichtiger als dieses alles aber ist die öffentliche Stellung
Gersters. ^) — Er diente dem Rate von Basel in den 1480er
Jahren bis 1488 als Substitut des Stadtschreibers, sodann
1502—1523 als Stadtschreiber selbst. Zwischen hinein, in
den Jahren 1488—1502, war er Schreiber des Schultheissen-
gerichts der mehrem Stadt. ^)
Eine Darlegung der Thätigkeit Gersters in diesen Stellungen
und seiner Verdienste im einseinen ist natürlich nicht m$g-
lich. Aus seiner Snhstitutenzeit mag nur das Eine hervor-
gehoben werden, dass er der Erste war, welcher das Archiv
der Stadt ordnete; die von ihm angelegte Klassifiderung und
die von seiner Hand geschriebenen Repertorien haben zum
Teil noch heutiges Tages Giltigfceit. *) Abgesehen von diesem
Detail aber, und wenn wir hauptsächlich die Zeit von Gersters
Stadtschreiberei ins Auge fassen, so ergiebt sich ohne weiteres,
dass seine Amtsführung eine höchst wichtige gewesen ist.
Sie begann gleich nachdem Basel schweizerisch gewurden
riansnrkundcn des Haiuet AagnitlnergasBe 1 : 1511 Angost 28.
ebd. 1531 März 2. — ') Fertigungsbuch im Gerichtsarchi? 1540 Okt 4.
— >) Hauaurkonden drs Hauses Rheinsprung 20: 1549 Juli 26. — ♦) Vgl.
hierüber Basier Chroniken IV, 139, 141. Eine Angabc über den Eintritt
Gemen tnf derKaDxlei als Sabstitat ist in den Quellen nicht su finden;
der ente sieben EinCng von wiiier Baad im Offiaangsbodi itt fom
16. September 1486 (St-A. Basel, OflhongsbQeb VI, ftt. M). lo den
Wocbenausgabebachern ^i*A. Basd) aber findet sich eine Handschrifl,
welche als diejenige Gersters vermutet werden kann, seit Beginn des Jahres
1483. Ein BpfcIiIuss des Rates übor eine Priratangelegenheit Gersters
von 1484 März 9 sieht im Erkantnisbuch I, 29 (St.-Ä. Basel). — *) Seine
Wahl au diese Stelle geschah zwischen dem 23. August und dem 24. Sep-
tember 1488 (St-A. Basel, öffisnngsbnch VI, 110?). SeboD im JoU 1487
baue ibm der Ratb auf sein Andringen baldige Beflttrderung sa einen
Amte Terspioebeo (St-A. Basel, Erkaatnisboeb ^ 74)^ — *) B. Wacker-
nagel, IttTsnlar des Staatsarcbivs des Kantons Baielitade (Basel 1880),
S. 4.
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Der Stifter der Solothurser Madonna Hani Holbeios.
447
war; ihre Zeit ist die denkwürdige Periode, welche den
Reformationsbewegungen unmittelbar voranging: im Innern
die Periode der grossen Verfassungsänderung, der Loslüsung
vom Bischof, des Absclilusses der Gobietsbildung; gegen
aussen vor allem die Periode der italienischen Feldzüge.
Wenn wir uns vergegenwärtigen, was zu jener Zeit und
bei der damaligen Ratsverfassung und Organisation der Stadt-
scbreiber bedeutete, wie viel Ansehen und Einfluss ihm zu-
kam (während er freilich formell zumeist im Hintergrunde
blieb und seine unmittelbare Verantwortlichkeit eine dem-
entsprechend beschiänkte war), so können wir uns eine on-
gefiUire Vorstellimg von der geistigen Art eines Mannes
maehen, der in solchen Zeiten solchen Geschäften gewachsen
war.
Hiezn gebort namentlich, dass Gersters Thätigkeit sich
nicht anf das Bathaas und nicht auf die Stadt beschrinkte.
Er ist oft auswärts anzutreffen, als ein Vertreter der Stadt,
welcher ihr Ehre macht So finden wir ihn wiederholt als
Boten Basels anf den ddgenOsriscfaen Tagsatsungen ja er
war aiidi einer iiet eOf Gesandten, welche im Deiember 1510
nach Rom ritten nnd namens gemeiner Orte mit Papst
Julius II. verhandelten.')
Wir haben gar nicht daran zu zweifeln, dass Gersters
Tüchtigkeit, sein Verstand und seine Gewandtheit ihm bei
solchen Missionen die Anerkennung auch auswärtiger Diplo-
maten und Machthaber eintrug. Die bestimmten Zeugnisse,
welche sich hierüber erhalten haben, gehen sogar noch etwas
weiter: sie zeigen, dass die Fähigkeiten des Basler ?>tadt-
schreibers gewissen auswärtigen Mächten diVekt zugute kamen.
Schon der Bericht des päpstlichen Nuntius Pucci vom
September 1518 erregt in dieser Hinsicht unser Interesse,
wenn wir da lesen : „Der Stadtschreiber von Basel hat Glauben
und Brauchbarkeit wie wenige seinesgleichen in der Schweiz.
Er ist so sehr der Unsrige wie kein anderer und dient
») 1611 Febraar 3 in Baden, 1511 Februar 19 in Luzern, 1511 Juni 17
in Lazern: Eidg. Abschiede 1500—1520, 553, 550, 571. 1521 Apr. 22 in
Luzern: St.-A. Basel, Miasiven 26, 313. K)22 Mai 9 in Luzern: Eidg.
Absch. 1521-1528, 187. — ») Eidg. Abschiede 1500-1520, 529. Über
den AAta dieser Gesandtschaft vgl. Dientoer, Oeichlchte der schweif.
FidiMowmdiaft, II, 40&
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448
Wackeruagel.
gleicherweise dem Herzog irie dem Papste. Derjenige, der
in die Schweiz gehen wird, mag sich völlig auf diesen Mann
verlassen, weil er sich gut bedient finden wird." ') Aber
nocli merkwürdiger ist der folgende Brief, den der öster-
reichische Landsclireiber im Elsass Conrad Schütz 1507 au
den Grafen WoUgang zu Fürstenberg schrieb; er empfiehlt
darin dem Grafen den Basler Stadtschreiber, welcher in
persönlichen Angelegenheiten zu Königlicher Majestät reise,
zu aller möglichen Unterstützung, „dann er sich bishar in
allen Sachen uf unser parthye wol gehalten und des nit vil
genossen und sich allwegs dermassen erzeigt, das man zu
zitten vil verstcntnis by ime gehabt und man des dester
besser kuntschaft gewüst hat, doch so mit geheymen persona»
das solicbs nit geoffenbart worden, auch so mit verborgener
auzeig, das solichs nit vil mercken mögen. Des würde er
billich mit gnaden bedacht. Ich weiss, das ich an stat 6wer
gnaden in den ienffisn ewer lantvogty halben vil trosts nf
in gesetzet und zu zitten mer dan ein anderer vernommen
habe. Doch so sol die geheym gehalten werden, dan dem
guten frommen man stand sterben nnd verderben doruff, do
helff nichts ffir. Dommb verbrennen dis brieflin, das es zu
keines gesiebt kemm. Ir megen dem statsehriber wol ver-
trüwen, er ist fromm nnd gerecht
In diesem Briefe, welcher trotz der Afahnung des Schreibers
nicht verbrannt wurde, sondern im fürstcnbcr^if^chen Archiv
liegen blieb und heute gedruckt von jedermann gelesen
werden kann, erscheint unser Gerster geradezu als im Interesse
Österreichs stehend und handelnd; und dass dabei die Inter*
essen Basels, welcher Stadt er zwar nicht als Bürger, wohl
aber als oberster Beamter verpflichtet war, keinen Schaden
gelitten haben, wird sowenig mit Bestimmtheit behauptet
werden können als das Gegenteil. Unwillkürlich aber drängt
sich die Erinnerung an jenen Pfefferhans hervor, der znr Zeit
der Domacherschlacht den Österreichern geheime Berichte
aus Basel zukommen liess; man hat unter diesem Pfefferhans
früher den BUrgermeister Hans Imer von GOgenberg ver-
0 Quellen rar Sefaweizergeschiehte XVI, 83 (175, u). — >) FMoi-
bergiicbes TJrkimdeiiliiieli lY, 400, No. 448.
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D«r Stifter der SoloUivner Mtidffliim Heni Holbeiiie. 449
mutet*); mit ähnlichem Bechte dürfte jetzt an den, GbenfaUa
im Basler Rathaus amtenden Qerichtschreiber Hans Genier
gedacht werden.
Wie dem aber auch sei, jedenfalls tritt dnreh diese Berichte
die Gestalt Gersters in dn sehfirferes Licht nnd gewinnt
Züge, welche sie för uns fast snr PersMicbkeit machen.
Unterdessen war jedoch Gerster ein hcgabrter Mann ge-
worden. Im Ftttlgahr 1519 schrieh er dem Rate der Stadt
Metz, dass er in seine alten Tage gekommen sei nnd sieh
bald zur Ruhe setzen werde. Das JTahr darauf finden wir
ihn zur Erholung seiner Kräfte in einem Bade, wohin ihm
Bürgenndster • und Bat einen sehr wohlwollenden Brief
schreiben: „wir tönt üch alle das bad gemcinlich mit ernst-
lichem vlis gesegnen." ^) Auch erhielt er damals eine wirk-
same Hilfe auf der Kanzlei durch Anstellung des Claudius
Cantiuncula von Metz, welcher hauptsuchlich die lateinische
und die französische Correspondenz des Kates übernommen
zu haben scheint.*)
Dennoch nahm jetzt Gerster bald seinen Abschied von
den Geschäften. £s war dies im Dezember 1523, in der
Weise, dass er auf sein Begehren und in Anbetracht seines
Alters und Unvermögens TOm Bat entlassen wurde. Er er-
erhielt eine Pension zugesagt, welche in einem Wochengeld
Ton 1 Pfd. 5 8h., in einem Frohnfastengeld von 23 Pfd. und
in dnigen Wagen Holz und Kohlen bestand; er sollte aber
auch fernerhin» so viel er kdnne, der Stadt dienen.")
1) Vgl. K. Yischer-Merian in Beitrftge zur vaterländischen Geschichte,
heraosg. von der hiator. u. antiqoar. Oesellschaft zu Basel, Neue Folge
II, 2S7f. — *) Bivier, Cteode OluoMonetle (BnistUei 1878) 7, Note 6.
» •) SipA. BiMl, MiaalTen 96» III. - «) YgL hicrflhor Biviw, Gtoode
ChansonDette 7 f. Ansierdem als Beispiele: Gerichtautlilv Basel, regi«
etram tbomorum pro notariis curie 1521 Mai 27: doctor Claudius Cantiun-
cula prothonotarius urbis Baail. — St.-A. Basel, Missiven 26, 251, schreibt
der Rat: notre secretaire doctcur Claude, 1521 Dezember 24. — St-A.
Basel, Wocheoausgabebach 1622 Oktober 4: item 18 Pfd. lö üh. geben
doctor Ciadien far Oa froorittengelt der heeUtUnng halb; ebenso ebd.
1623 Denmber 90. Ghanioiiiiette echicikte dem Qertter noch 1699 GrOiae
dueh Amerbeeh: Bivier 69, 88. ^ *) St-A. Basel, Eriomtniibucb m,
90eT: demnach der enam wolgelert ooettr lieber getmwer itetaehriber
meyster Hans Gerster uns und unseren vorderen laug zyt iaren an einem
und dem anderen unseren emptereu getruwlich erlich und wol gedient hat,
inmossen wir solich sin dienst ze hochem gefallen von im empfangen,
Z«iUcbr. f. Gesch. d. Überrb. N. F. XI. 3. 29
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450
WackernAgel
Gerster lebte nach der Pensionierung noch beinahe acht
Jahre. Am 5. August 1531 bezog er zum letztenmale selbst
seinen Wocbensold; acht Tage darauf, am 12. August,
geschah noch eine Zahlung an seine Erben. ^) Zwisclien
diesen beiden Terminen ist er also gestorben.
Er wurde in der Karthause begraben'), mit welchem
Gotteshaus er schon in früher Zeit Beziehungen gehabt hatte.
Über seine Hinterlassenen*) ist in Kürze folgendes m
sagen:
Die Witwe Barbara begegnet uns in Basel zuletzt am
d6. Hai 1542.«)
Von Kindern erscheinen am frühesten die Söhne Paul
und Franz, beide im Jahre 1505 bei der Universität imma-
triculiert«) Pftul trat 1521 in die Zunft des Vaters, die
Wtinleutenzunft*), 1549 ist er tot mit Hintnlassung eines
8$hnleins Hans.^
und dwil er also in unsern dienaten in sin alter und unvermopliciikeit
kümen, deshalb wir bewogen worden, denselben nieister Hansen nun furder
XU rawen stellen, also das er hiufuro uns wie bisher truw und hold sin^
unseren schaden wenden nnd nutz forderen solle, und das er ansers rats
erlanen liii, also dat er dtriD und dann gtn m«gtt nach dnem lieben «ad
geiUkB, doch wann soUiobe geachefik für&Uen und iaiytan, darin wir
ain bcdorlllni und er tob noa bemiR ward«, das er aladenn aieh zu allan
zyten ghorsamlich erzeygen solle, und unser stett brieflF in ordenlicher
registratur halten und haben nach sinem vermögen. Ind umb sollicher
siner vergangner und künftiger getruwer diensten wyllen so haben wir
erkannt und im zugesagt, dass wir im sin leben lang all wucbeu aii üem
aamstag, so wir das ungelt uAieiMD, 1 Pfd. 6 ah. gebea and haodreielieB,
daaa alle froofaatan and aa einar jadeo baaonder 88 Pfd., daoa aoeh dia
2 wegea bolz, 2 wegao kolaa und die besemen, wie man im die bisbar
als einem statschriber geben hat, ouch sin lebtag Tolgen lassen. Wenn
er mit dod abgangan, alsdenn aol oucii solüch paoaion und dienstgelt ab
und bin sin.
St.-A. Basel, Wochenausgabebuch. — ■) Gross, urbis Basü.
epiUpbia (1622), 278. Tonjola, Basilea sepulta (1661), 822: Sepoltura
M. Jobaonia Gatter de Kaoif bdran« — *) War dar im SommeiaanMeCer
1488 an dar UniTeraitlt Baad immatrikoliarte Ulrieos Getiter de KoolT-
btren Augustcnsis dyocesis (öfftl. Bibliothek, Matrikel) ein Bruder
Johanns? Und der Jakob Gerster, der 1537 wegen Unfugen ins Gefängnis
kommt (St.-A. Base), ürfehdenbuch V, 297) und dessen Kinder im Tauf-
buch von St. Peter 1540 flf. stehen, ein Sohn Ulrichs? — *) Hausurkunden
des Hauses Bheinsprung 20. — Öffentl. Bibliothek, Matrikel der Uui-
voiHit Basel 1605. — *) Archir der Weinleutenaonft, Haadboch I, 897.
— ^ Hantarkunden dea Hanaea Bheioaproog 20: 1649 JoU 88. Andere
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Der Stifter der SdoUrniiMr Madonna Hans Holbeini. 451
Der zweite Sobu Franz wurde Caplan am Münster.^}
Ein dritter Sohn iuns Wolf. *)
Die Tochter Verena erscheint 1511 als Ehefrau des Ge-
riclitschreibers Marquard Müller, 1529 als Ehefrau des Rieht-
hanaknecbts Joachim Schenckün.*) Sie lebte noch 1549.*)
Das uns beschäftigende GemUde trSgt« wie schon gesagt,
die Jahreszahl 1522, ist also im vorletzten Jahre von Qersters
Stadtschreibertum gemalt worden.
Welcher Anlass bestand für Gerster, dieses Bild zu stiften?
und wohin hat er es gestiftet.*
Derartige Zuwendungen Gersters sind in Basel bis jetzt
nur lü der Karthaiisc nachzuweisen. Die Veranlassung hiezu
war für ihn seine persönliche Freundschaft mit Jakob Lauber,
dem Karthäuserprior, der aus Lindau stammte und somit der
SteUan über Paul Qenter: 1521 September 4 aduttben BOrgenneister
nnd Bat Ton Baael an ihn nebat Jakob Bonmiarter n. a. n. »ernstlich cr-
foftonde, daa ir Ach ykna aagerieht dis bmflb nrnthaft bar gen Baiel
rtrflegea und von kdnem herro, der sig wer er wil, dienst annemen oder
knecht ziizefieren bedingen lossen (Sf.-A. Basel, MLsaiven 26, 231). —
1522 Oktober 25 schwört er Urfehde bei Emlassung aus der Haff, „dorin
dann in miu herreu haben gehept sius rymen scbribeLS halb" (St.-A.
Baself Urfehdeubuch II, 326). — 1523 August 18: Basel will tou ge-
meinen Eidgenoeien ein FUrsehreiben für Paul Gerster, dea Sfcadtachreibers
Soko, damit ihm der Abt Ten EiniiedelA die sogeeagte Somma beaaUe.
KiJg. Abschiede 1521—1528, 325. — Brief Bonifacius Aw^^hf i^m
Juli 1630: Burckhardt- Biedermann, Beni&dua Amerback 249.
*) „Frantzen Gersters eines caplanen der hohen atifft pfrundthus"
liegt 1528 Mai 20 neben dem Ilof iileiuen-Ramsteiü in Basel (üerichts-
archiy Basel, Fertig uut^sbuch). 1531 September 18 ist Frantz Gerster bei
der Teilung der KrbbcLaft seiues Vaters laudesabweseud (Gerichtsarchiv
Baael, Urteilsbnch). - ^) Wolfgaugus Genter BaaUknaia iaunatrienUert im
Wintereemeitcr 1611/12 (öliU. BibL, Matrikel). 1688 Deaember 89 aebwOrt
Wolff Gerster dea alten ataitiebribera eellgen sau Urfehde bei £ntlaMOflg
aus der Haft, darin er gelegt worden „von des handele wegen, den er
mit herrn Marxen des alteu weybischoffä caplan ghept hatt" (St-A. Basel,
L'rfehdenbuch V, 73). — ^) Hausurkundt'ii des Hauses Augustinergasse 1 :
1511 Auguäi 28 bis 1529 Januar 21 stellt Jalcob Malier vou Basel einen
Kefers aus wegen einer ihm „um seines Grossvaters Verdienste und Bitte
willen* Tediebenen CborberrnpfrOnde an Sl. Peter; er giebt ala Borgen
«Meieter Bauen Genter alten ttateehriber minen lieben keia nnd groa*
fatter und JoacUmen Schenckün knecht uff dem richthuss minen lieben
stieftatter«** (St.-A. Basel, St. Urk. 2918). — Haniorkaadea des Hanaes
fibeimpmng 20: 1649 Juli 20.
29*
452
Wackernagel.
Landsmann Gersters war. In sein Kloster stiftete Gerster
neben zahlreichen Geschenken an Geld, einem Glasgeniiilde
u. 8. f. auch eine gemalte Tafel mit der Darstellung des
jüngsten Gerichtes; auf derselben liess er auch sein eigenes
Portrait und dui^nige des Priors anbringen.^)
Aber es ist nicht daran za denken, dass auch die
Holbeinisebe Ifadonna eine Stiftung fttr die Karthause ge-
iresen sei* Und eibensowenig kann angenommen werden, dass
Gerster sie irgend einer anderen Kirche Basels gewidmet
habe.
Vielmehr deutet der eine HeiKge auf dem Bilde selbst,
welcher unzweifelhaft St. Ursus ist, auf Solothum. In Solo-
thurn aber befindet sich das Gemälde nicht erst seit seiner Ent-
deckung in Grenclien 1864, sondern es befand sich dort schon
im Jahre 1G33.*) Wir können noch weiter gehen und sagen:
es befand sich von Anfang an in Solothurn; für diese Stadt
und die dortige St. Ursenkirche wurde es von Gerster be-
stimmt und von llolbein gemalt
Die hiefilr in Betracht kommende Deutung der einen
Figur als St. Ursus kann als sicher gelten; mit weniger Be-
stimmtheit ist der andere Heilige zu benennen. Jedenfalls
ist er nicht St Nicolaus. Viel eher ist an St Martin zu
denken. Dass Gerster diesen neben den Solothnmer Patron
St Urs auf das Gemülde steDen liess, soll Tielleicht die Her-
kunft des Bildes, den Ort seiner Entstehung, wo Bfaler und
Stifter lebten, andeuten und an die Kirche erinnern, welche
als die älteste Basels galt, welche das Batsgelftute trug und
b^ welcher auch Gerster eingepfarrt war. Andernfalls dttrfte
in dieser Gestalt auch Johann der Almosenspender, Patriarch
von Alexandrien, gesehen werden, womit die Beziehung zum
St.-A. Baael, liber benefactorum Carthusie 210: „oreiur pro Tene-
rabili magistro Johanne Gerster de Kauffburen scriba consistorii Basili-
eosis, qui iutuitu patxü Jacobi prioris exposoit 4 flor. in auro pro ona
tAbtila depicU cum extremo judicio at^ectis yma^nibus 8ua et dicti priorift"
n. w. — • Auf landimaniiichaftliche BedehoDgen wiHt aneh, dati
Genler fttr AngntUa Lntlannyig bei teMD ObenahiM vam OhoAami-
pIrOiide za St. Peter 1495 Oktober 16 tkdi als Bürgen gab; Lnttenwaog
nennt <:icb hier „pfarrer der lütrkilchcn Ivuiffbüren Aagspurgcr bis-
tiunbs.'' (St.-A. Baiel, St. Urk. 2-Ui). — ^) RaliD, die mittdaUerlichfio
Kimitdenksuaer des Caatoiu Solothurn (ZOridi 1698)» 206.
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Der Stifter der Solothimer Hsdoniu Bans Holbeim. 453
Kamen des Stifters wie zn demjenigen des Malers gegeben
wäre.
In welchen Yerbfiltnisseii aber finden wir den Anlass
dafttr, dass der Basler Stadtschieiber Gerster der Solothumer
Stiftsidrehe ein sokhes Gemilde zuwendete?
Wir erinnern daran, dass das Gemälde das Datum 1522
trägt. In eben dieses Jahr aber fallen zwei für Basel uud
Solothurn wichtige Transaktioneu.
Der Vertrag Solothurns mit dem Bischof von Basel über
Thierstein vom 18. Juli*),
und der Vertrag Basels mit dem Bischof über Pfäfüngen
vom 23. Juli.*)
Diese beiden Verträge waren der Abschluss lange dauernder,
j^chwieriger, zum Teil heftiger Verhandlungen, welche über
(he Erbschaft des Grafeuiiauses Tiüerstein geführt worden
waren.
Der Streit, den die Stildte Basel und Selothnm hiebei mit
einander aosfoehten, war nur eine einzelne von vielen
Differenzen, freilicb weitaus die wichtigste. Seitdem Solothurn
Domeck erworben hatte und sogar MQndienstein hatte an
sieh reissen wollen, war der Zank ein beständiger. Es handelt
sich um zahllose kleine Übergriffe, die von beiden Seiten
verabt wurden, um streitige Märchen, Grenzstehie, Jagdhäge,
Herrschaftsrechte, eigene Leute u. d^l. m.: Händel, die zu
Prttgelden an Kirchweihen, zu GeüBrngennehmungen, zu Be-
schwerdeschr^ben, Wortwedisetai und Tagsatzungen ohne
Zahl Anlass gaben und bei dem ersten gri>beren Vergehen
geradeswegs zom Kriege führen konnten. Was jetzt vorlag,
war der eine grosse Streit um die Erbschaft Thierstein.
Der letzte Thiersteiner Graf Heinrich starb Ende No-
vember 1519. In seinem Nachlass waren das wichtigste die
Herrschaften Pfäffingen und Thierstein. Sowohl Solothum als
Basel hatten sich schon bei Lebzeiten des Grafen durch Geld-
darleihen Rechte an der einen oder andern dieser Herr-
schaften erworben. Nun war der Graf tot, und es stritten
sich der Bischof als Lehnsherr, die Stadt Basel und die Stadt
Solothurn um die Beute. Basel strebte nur nach Pfäffingen
<) Eidg. Abschiede 1521-1528^ 890. — *) Si^JL» Butü, St. ürJu28U.
Eadg. Abaclüede 1621—1628, 225.
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454
Waekemagel.
I
und nahm mit einem Handstreich diese Feste sogar ein;
Solothnm erhob kraft des Burgrechtes des Grafen sowie Icraft
Verschreibung Ansprttche sowohl auf Thierstein als auf
Pfäffingen. Nach langem Hin- und Herreden und unter
Vermittelung der Eidgmossen kamen die beiden Verträge
endlieb zu Stande: Solothnm erhielt Thierstein ; Pfäffingen fiel
an den Bischof, und dieser gab dafür den Baslern Riehen. ')
Verhandlungen solcher Art würden heute grossenteils auf
dem Correspondenzwege geführt werden. Damals zog man
die persönliche Aussprache vor, woher es denn kommt, dass
wir über den sachlichen Inhalt der Unterhandlungen im
einzelnen meist nichts erfahren und ebenso nichts über ilie
persönliche Haltung und Thiitigkeit Einzelner, die bei der
Sache beteiligt waren. Zahlreiche Konferenzen fanden statt:
Basler Boten gingen nach Solothurn, Solothunier nacli Basel,
oder beide an einen dritten Ort, Laufen oder Liestal oder
Balsthal oder zur Tagsatzung. Für das Hochstift sprach und
wirkte an Stelle des hochbetagten Bischofs Christoph der Coad-
jutor Nicolaus von Diesbacb, welcher zugleich Propst von
St. Urs in Solothum war.
In diesen Verhältnissen und Verhandlungen haben wir die
Beziehung zu suchen, welche die Stiftung des Holbeinbildes
durch Gerster erklärt.
Gerste musste schon von Amts wegen b^ den meisten
dieser Actionen anwesend und th&tig sein. Einzelne An-
zeichen aber sprechen dafür, dass er in einer, von uns nicht
klar zu erlcennenden, Weise ganz speziell dabei beteiligt war.
Anzeichen solcher Art, die im Archiv sich gefunden haben,
sind ein persdnlicher, eigenh&ndiger Brief des Bischofs Christoph
an seinen Jieben gflten fründ" Gerster, worin er diesem
Mitteilungen über seine Verhandlungen mit Kaiser Max wegen
Pfäffingens zukommen liess^); — und sind ferner Copieen
einiger auf die Sache bezüglicher, aber interner Solothurner
Akten von Gersters Hand.*) Ausserdem ist zu beachten, dass
Gerster der Vogt der verwitweten Grätin Margaretha von
Thiersteiu war; er erscheint als solcher 1521 und noch 1526.^j
«) Heailer, ycrfiimiigazeiebidite der Stadt Btsd 426 f. — *) 8t.-A.
Bald, Addsafdiiv Thientein. — •) ebendi. — *) 1621 Beiember 10:
St.-A. Basel, Miisiven 20, 26S. 1626 8eptenb«r 16: 8t.-A. Baiel, Adels-
aidüT Thienteio.
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Der Stifter der Solothurner Madonna Hans Holbeins.
455
Von jeglichen Yemratungen abgesehen ergiebt sidi hieraus
jedenfalls das, dass Genter mit allen Einzelheiten der Streit-
sache vertraut war, vieles darin zu thun hatte, öfters in
Solothurn selbst verkehrte.
Wir wissen aber, dass gerade damals die St. Ursenkirche
in Solothurn erweitert worden war und mit neuen Altären
u. 8. w. versehen wurde. ^) Es konnte also für Gerster sehr
nahe liegen, bei Gelegenheit einer persönlichen Anwesenheit in
Solothurn sich auch seinerseits au der Verschönerung des
Gotteshauses zu beteiligen.
Er that dies durch die Stiftung eines Madonnenbildes,
vielleicht für den Altar von U. L. Frauenkapelle neben dem
Chor. 2)
Dass er diese Arbeit dem Hans Holbein übertrug, ist aus
allgemeinen Gründen begreiflich; spezielle Berührungen der
beiden Männer ergaben sich überdies aus der 1521 begonnenen
Thätigkeit Holbeins im Rathause zu Basel, an den Fresken
des Grossratssaales.
Es ist die Sache weiterer Forschung, vorab in Solothurn
selbst, einen bestimmtem Nachweis des Zusammenhanges und
Anlasses zu suchen, als auf Grund des erreichbaren Materials
hier gegeben werden konnte.
Was feststeht, ist die Stiftung der Solothurner Madonna
Hans Holbeins durch Johann Gerster und seine Ehefrau
Barbara.
Neben die Madonna des Bürgermeisters tritt nun in ihr
die Madonna des Stadtschreibers.
0 Aauety Da« St. Ufsnspfamtift der Stadt Solothora (Sotothum 187Q)
16, Si, 40. Bahn, Die mittAUltefUebfln KmMtdnknller des CaBtou
Solothnin (Ztlrieli 189SX 199. — ^ Amfot a. a. 0. 46. Dto Kafello
wurde 1648 abgebrochen und mit eioem neuen Altar rersehen; bd diciBiil
Anlasse köoote die Tafel Holbeins, welche inletai 16S8 in Solotbtm Dach-
tuweisen ist, entfernt worden sein.
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Litteraturnotizen.
An Veröffeutlichungen der badischea historischea Kom-
mission sind erschienen:
Regestcn zur Geschichte der Bischöfe von Kon-
Btanz. II. Band, 2. und 3. Lieferung. 1314 — 51, bearbeitet
von Alexander Cartellieri (Innsbruck, Wagner) und Poli-
tische Correspondens Karl Friedrichs von Baden
1783—1806. Vierter Band (1801- 180i), bearbdtet ron
Karl Obser (Heidelberg, Wintor).
Als Festgabe snm ftnfiindzwaDzigjahrigen Bestehen der ksiier*
liehen Universität und Landesbibliothek iu Strassburg und ihier
Übersiedelung in das neue Heim ist der Katalog ihrer Klsass-
Lothringischen Handschriften und Handzeichnungen, be-
arbeitet von Ä. Barack, erschienen (Strassburg, Heitz u. Mündel, 1H1>5).
Den Grundstock dieser Sammlung, die naturgemäss einen ganz an-
dern Charakter hat, eine viel niüdcrnere Färbung aufweist, als es
bei Bttem Bibliotheken der Fall ist, bildet die 1871 erworbene he-
kinnte Hdts'sche Bibliothek. Pergamenthandsehriften sind nv
wenig vei treten und noch weniger haben historischen Wert irie etwa
das Necrologium des Strassburger Klosters St. Johann zum grünen
Wörth und das Zinsbuch der Abtei Lützel, auch einzelne perga-
mentne Kaufurkuuden, die älteste von 1380, sind verzeichnet. Ausser-
ordentlich reich ist dagegen die Sammlung an Zeichnungen, Planen
nnd Ansichten Elsassischer Orte, auch ist eine Keihe von ELsässischen
Chroniken zumeist ans dem 16., nnd 17. Jahrhundert mhanden, lel*
der fehlt fast immer der Vermerk, ob Original oder Kopie. Königs-
hofen ist mit drei Abschriften aus dem 15. und 16. Jahrhundert ver^
treten, von den Strassburger Stadtrechten liegen fünf Handsclxriften
vor. Als die beiden wertvollsten Kleinodien der ganzen Sammlung
möchte ich den sogenannten Thesaurus Baumianus mit 26 Bänden,
jene unerschöpfliche Fundgrube von Briefen der Eeformationszeit,
nnd die Goethc'sche Sammlung der Elsfissischen Volkslieder in der
eigenhändigen Anfseiohnnng des Diehters in Anspmdi nehmen.
W. W.
Die im Jahre 1864 von Oberstudienrat von Stfilin und Haupt-
mann nach veröffentlichte Karte der „Herrschaftsgebiete des
jetzigen Königreichs Württemberg nach dem Stand vom
Jahre 1801" ist einer Neubearbeitung durch Geh. Archivrat
yon Stalin und Topograph Bechtle unter gleichem Titel zur
Ausgabe gelangt ; ein ansgezeldmetes Werk, das den beiden Be-
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littenturüotixen.
457
arbeitern alle Ehra macht und iu teclmisuhcr, wie wisseusdiaitliciier
Hillsicht einen entschiedenen Fortschritt gegcnftber der Im flbrigen
höchst verdienstvoUen Uteren Karte bedeutet. Wesentlich an An-
schaulichkeit und Übersichtlichkeit hat die neue Karte dadurdi ge>
Wonnen, dass auf die schraffirte Wiedergabe der Gebirgszüge ver-
zichtet wurde ; räumlich hat sie eine Ausdehnung insofern erfahren,
als auch die Enklaven im heutigen Baden und die linksrheinischen
Besitzungen, die nominell wenigstens bis zum Jahre 1801 zu Württem-
berg gehörten, mit aufgenommen wurden. Aach die Farbenskala ist
erweitert worden ; neu hinzugetreten ist AbenBberg*Traun, das frtther
aus Versehen die gleiche Farbe wie Thum und Tuds erhalten hatte,
sowie die Scheidung zwisefam Rentkammer- und Kammerschreiberei-
ümtcrn. Die Verbesserungen erstrecken sich im wesentlichen auf
die grosse Zahl ritterschaftlicher Orte, deren Zugehdi it^keit mit
peinlichster Genauigkeit festgestellt wurde, aber auch auf andere
13esitzungen : so werden 1864 Bernstein und Kilchberg bei Sulz a. N.
zu den altwOrttembergischen Khiaterimtem gesShlt, wahrend sia uf
der neuen Karte korrekter Veise als Zugehörden der (toteneichiaehen
Gra&ehaft Hohenbttg, die erst 1805 an WOrttemberg fielen, gekenn-
zeichnet sind. Eine erwünschte, wertvolle Beigabe bilden die er-
läuternden ..T^cgloitworte" der Karte, welche eine Zusammenstellung
der einzelnen Herrschaftsgebiete und insbesondere auch bei dem alt-
wiirttenibergischeu Besitz, soweit möglich, die Zeit der Erwerbung
augeben. K. 0.
Die Statistichen Mitteilungen über Klsass-Lothringen Heft XX\H
bringen als Vorarbeit zu dem beabsichtigten Topographischen Lexikon
eine im wesentlichen Ton Fritz bearbeitete, von Lehmann und
Schulze ergänzte Veröfentlichnng : .Die alten Territorien des
Elsass, nach dem Stand vom 1. Januar 1648". (Strassburg,
Du Mont-Sehaubcrg. le'i S.) Die elsä^sische Litteratur hat seit
Schöpfen diese topograpliisch-historisrlie Seite bevorzugt, so konnte
die bekannte Karte von Kirchner erschuiuen. Daa vorliegende Werk
bringt ausser den Karten auch einen Text, der es unternimmt, die
Entstehnngsgesehicfate der einsefaien Territorien zu skizzieren. SBer
war Ja in den letzten Jahrzehnten Ton Fritze. Schulte und Meister
vorgearbeitet worden. DarOber hinaus geht die Forschung an
manchen Stellen, wie sie sich auch ein unabhängiges Urteil der
übrigen Litteratur gegenüber wahrt. Älit besonderem Interesse habe
ich die Erörterungen über den Sinn der Artikel des westfälischen
Friedens gelesen, sie decken sich mit den von mir in Markgraf
Ludwig Wilhebn vorgetragenen Anschauungen. Die österrelGher
traten damals Rechte ab, welche sie gar nicht besessen. Die Yer»
fiisser heben die Bedeutung der Landgrafsi-haft im Oberelsass mehr
hen'or, als ich es seiner Zeit that. Wie ich zu weit gieng, so ge-
schieht das auch wohl heute nacli der aiulereu Seite. Die letzte
definitive Geschichte der Territorialbihiung ist auch dieses Werk
nicht. Es muss die verwickelte Isatur der Uoheitsrechte tiefer uuter-
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458 litteratarnotizeD.
schieden werden, ich Avürdc heute Uber die habsborgischen Gebiete
mich viel oiiitrehendcr und manchmal auch anders äussern können.
Jjann vciini-^-e ich vor allem eine i>raci>je Sclieidung der Stände,
Bei den Jlüiienburgern und den Fleckensteiu fehlt z. H. die Angabe,
doä sie Dienstmamieu und weabeu Dieuätmauaea sie waren. Daraus
erfUurt man etm Aber den Ursprung ihrer Lehen, llchtee Eigen zn
erwerben, war ihnen zunächst nicht möglich. Diese üntersnchnngen
sind ja sehr verwickelt nnd schwierig, im einzelnen wird man gewiss
noch weiter kommen können. Die nächste Aufgabe hat das Work
aber in trefflicher Weise gelöst. J)ie Kirchner'sche Arbeit ist über-
holt, dasselbe gilt auch von der Karte. Auf Einzelheiten will ich
nicht eingehen. Ein böser Fehler steht S- 81, wo König Adolf zum
Sohne Kudülfs von llabsburg gemacht wiid.
Von den Stöber'schen Sagen des Elsassee ist nun auch der
zweite Teil nBie Sagen des Unter-Elsasses" in der neues von
Curt Mflndel besorgten Ausgabe erschienen (Strassburg, Heitz u.
Mfindel, 1896). Der Herausgeber hat in so bescheidener Weise seine
umfanfrrpiohe Arbeit in dem kurzen Vorwort charakterisiert, dass es
mir Ptiiclit erscheint, hier henorzuheben, dass er den stuber'scheii
Sagenschatz sehr l>f'trachtlich vermehrt und dass er zugleich damit
eine wohlthätige Siciiiung vorgenommen hat, der vielleicht, noch
weitere Grenzen hätten gesteckt werden dürfen. Die erste Anagabe
enthielt 256 Sagen aus dem Unter>Elsa8s, davon sind jetzt 82 StOckeb
die des sagenhaften Charakters entbehren, ausgeschieden und 95 sind
neu hinzQgefQgt worden, so namentlich die Sagen ans dem Dags-
burger Land und der Grafschaft Saarwerden. Nur ans Versehen ist
wohl No. 119 mit untergelaufen, die entschieden über den Khein
gehört. Einen ausserordentlichen Floiss hat der Herausgeber auf
die Litteratursammlung, auf die „Quellen und Nachweisungen'* ver-
wandt Hir scheint hier des Guten fiwt zn viel gethan. Es wSre
meines Erachtena ausreichend gewesen, wenn nach der Bezeichnung
der Quelle Air Jede einzelne Si^e aus der weitem Filiation nur die
Funkte hervorgehoben worden wären, an denen der Charakter oder
der Wortlaut der Sage in irgend einer Weise eine Änderung erleidet.
Statt dessen ist die gesamte Litteratur mit allen gelegentlichen Er-
wähnungen der Sage herangezogen worden, ohne dass jedoch die
Gruppierung der Citate nach einem sichern bestimmten Prinzip er-
folgt. Doch dies sind nur Ausstellungen nebensichlicher Art, jeden-
fiüte ist dank der Sachkunde und dem Fleisse Mündels hier das
Haupt- und Lieblingswerk August Stoebers in einer Form wieder*
erstanden, mit der sich nur wenige provinzielle Sagensammlungen
messen können. fF. TT.
Unter dem Titel: Die Stockhorner von Starein. Versuch
der Darstellung der Geschichte dieses Geschlechtes hat Freiherr
Otto Stockhorner von Starein (Wien, Verlag von Karl K<meg«i
1696. Vm u. 184 S. mit einer Stamm- und einer Wappentafel und
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Litteraturuotizen.
459
einem alphabetiecfaen Personen- und Ortsnamenveneielinis) ein-
gehende Untersuchungen ühcr den Ursprung und die Geschickeseiner
ans Niederösterreich (Stockem, Stokam, Stokharn, Stochern, Bez.
Horn) nach mancherlei Wanderungen und \\'andlungen in das
Grossberzogtum Baden vei-ptiauzten Familie veröffentlicht. Dem dar-
stellenden Teile ist von S. 119— 16Ü eine Reihe von Urkundenaus-
zügen beigegeben.
In der Alemannia SS4 (1696), 1. Heft 87—90 giebt P. Albert
einen sehr beachtenswerten Beitrag zur „Erklärung des Radolf-
zeller Marktprivilegs vom Jahre 1100", das seinerzeit in dieser
Zeitschrift X. F. B<1. 5 (1889), 141 von Schulte abgedruckt worden
ist. Pas Wesentliche ist. dass er in dem bekannten schwer zu ver-
stehenden Satze statt 7iisi (Zeile 8 von unten in Schultes Abdruck)
ut liest und damit für die ganze Stelle einen ungezwungenen Sinn
gewinnt Schnltes ond Sohms Aofifossong von dem Radolfzeller
Harktrecht wird darnach ni berichtigen sein. Da Albert in seiner
„Geschichte der Stadt Radolfeell", deren Druck inzwischen begonnen
hat, auf die wirhtige Frage zurückkommen und durch ein Faksimile
der Urkunde in Originalgrösse jedem ein eigenes Urteil über seinen
verbesserten Text ermöglichen will, cmptiehlt es sich, das Erscheinen
dieses Werkes abzuwarten. Albert würde aber gut tbun, um das
Verständnis jenes erwähnten s^wierigen Satzes zn erleichtern, nach
eontradieere (2Seile 12 y. n.) einen Doppelpunkt zu machen- Dann
wird auch das e< Aoc klarer. Die Übersetzung kann hier wörtlich
sein: darum toMm auch folgendem wir nicht widersprechen: fnäm^
If'JfJ irfnn nun jrmand kauft oder besitzt, so verordnen
Mir mit Gc'^ctzcHkraft. Der ganze Satz Qnod .si bis cd sK'^ripiaf ist
durch das hoc im voraus angekündigt. — Bei dieser (ielegenheit ist es
mir vielleicht gestattet, aui eine Stelle hinzuweisen, die der Auf-
merksamkeit der Stadthistoriker empfohlen zn werden verdient Sie
steht in der Antwort des Konstanzer Rats anf die Klagen des Bischöfe,
jenem hocbinterssanten AktenstQck vom Jahre 1368, das Rapport in
den Konstanzer Beiträgen I (1888) S. 138 f. leider nicht genau ab-
gedruckt hat. Wir sehen daraus, wie sich die Stadt Konstanz ihr
Verhältnis zum Bischof vorstellte. Die Ilatsherren grellen dem
Rischut gegenüber auf die noch lebendige Überlieferung von der
Verlegung des Bistums zurück. Sie beschränken die bischöflichen
Rechte aof MOnze, Zoll an>1 Forst Dagegen steht das Grandeigen-
tom nicht dem Bischof za. Die Bttrger sind dem Kaiser zu Dienst
i^rpOichtet nnd zahlen dem Reiche Steuern. Dem Kaiser leisten sie,
auch gegen den Willen des Bischofs, Heeresfolge. Dies in aller
Kür/e der wesentliche Inhalt der Stelle, die aber bei Huppert selbst
nachzulesen ist. AI. L'artcUicri.
In einer Anmerkung behauptet Herr Albert, ich hätte die Auf-
nahme seiner Arbeit ui diese Zeitschrift .abgelehnt''. Das ist un-
richtig. Ich habe sie wegen ihres polemischen Tones beanstandet
wie das aoch anderen Autoren gegenQber mehrfach geschehen ist
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I
460
liUentarnotisen.
Es bat niemals ilaraber ein Zweifel bestehen kdnnen, dass sie nach
Änderung des Tones aufgenommen wäre. Herr Albert, dem ich gar
die Beigabe eines Faksimile'» anbot, hat es für gut gefunden, den
Ton zu {indem, die Arbeit an anderer Stelle zu veröffentlicheu und
die oben erwähnte unrichtige Anmerkung hinzuzufügen.
Der licdaktcitr: Aloys Schulte.
Ein Aufsatz von 0. Uafuer im 17. Band der „Studien und Mit-
teilungen ans dem Benediktiner- und Cistercienserorden'' (Brünn
1886X 1—14 bringt den voUständig«! Text des Terbrttdernngs-
Vertrages zwischen Hirsau, St. Blasien und Muri (1067 bis
1090), nachdem das Württembergische Urkundenbuch (5, 372) ihn zum
Teil bereits bekannt gemacht hat. Die etwas erbaulich gehaltene
Einleitung — es fehlt der Hinweis auf Piper's Ausgabe der Libri
confraternitatum von St Gallen, Reichenau und Pfiivirs fMon. Germ.
18Ö-1) — beschäftigt sich mit dem Ursprung und der Bcdeuiuug der
Brndenchafken im Mittelalter. Die Richtigkeit der Notiz, das
Beichenaner Konfratemitatsbnch habe an 40000 Namen gezählt« darf
man billig bezweifeln, nicht minder aber die Yermntang, dass alle
weltlichen Gilden den religiösen Bruderschaften ihre Entstehung
verdanken, in dieser Allgemeinheit als verfehlt bezeichnen.
A. Wenningiioff,
Im Katholik (dritte Folge, Bd. 13, S. 549 flf.) veröffentlicht
K. Eubel aus piaizischeu Handschriften der Vaticana in Korn aller-
hand Nachrichtoi Aber die Yerehmng des hL Philipp von Zell im
Bistum Speyer. Darunter ist auch eine um 1100 niedergeschriebene
TiaditionBarkuide ttber einen Wemberg in marka Qozenesheim.
Die „Neuen Beitrage zum pllpstlichen XJrkundenwesen
im Mittelalter und zur Geschichte des 14. Jahrhunderts"
von H. Simonsfeld (aus den Abb. d. Bayr. Ak., HI. Kl., XXI. Bd.
11. Abt. München 1896. 92 S.) enthalten neben anderen Dingen, auf
die hier leider nicht eingegangen werden kann, wertvolles neues
Material zur oberrheinischen Geschichte aus einem Münchener
Formubrbuch der päpstlichen Audientia littcramm contradictamm.
Wir finden genannt: Basel, Breisach, Degerfelden, IVeiburg i. B.,
Gengenbach, Strassborg. Auf 8. 381, No. 152, handelt es sich um
Altnau im Kanton Thurgau. — Auf S. 382 No. 157 wird eines ülricos
Burgravii offic. Constant. gedacht. Ein Domherr T'lrich Burggraf
kommt in den Ecgg. Konst. 2 No. 4678 vor. Dass er Ottizial gewesen
sei, war bisher unbekannt. Vgl. diese Zeitschrift 18%, S. .316. —
S. 393 No. 27 ist cm Schreiben Papst Johanns XXU. an Bischof
Nikolaus von Augsburg vom 10. Mfin 1334. Dieser Nikolaus, aus
dem Gesehlechte der Vögte von Frauenfeld, wurde am 18. AprO 1884
nach Eonstan/ ^(n-setzt. Das Schreiben vom 10. März gehOrt in die
Begg. Konst. 2 hinter No. 4413 und wird wie mehreres von dem
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litteratimoUieii.
461
Folgenden in die Nachträge aufgenommen werden. — S. 394 No. 2B
dient zur weiteren Aufklärung über den Kampf des Fraucufelders
mit Albrecht von Hohenberg um das Bistnni. Sünonsfeld hat datiert:
nach IS. April 1884. Man würd hinzofllgen: ¥or Ende Angost: vgl.
Regg. Konst. 4458. — S. 394 No. 29 ist ein bisher unbekanntes Gte-
such des Bischofs Nikolaus an den Papst, er möge ilim die Suspension
des Interdikts wie in Meersburg so auch anderwärts erlauben. Es
fallt wohl auch vor Ende August 13^4. — S. 397 No. 34 betrifft einen
Streit zwischen Kloster Rheinau und zwei Geistlichen, liefert aber
nebenbei einen willkonmienen Beleg dafDr, dass Ober den K^Mistanser
Bischof Bndolf HI* tbatsSchlich der grosse Kirchenbann veriiSngt war;
vgl. Regg. Konst 2 Ko. 4335, die hiernach zu ergänzen ist. Über
Magister Johann, Kustos von St. Peter zu Basel, Kirchherm in Richen-
tlial (Kanton Luzern), vgl. in den Reger. No. 4059 und 1(160. Mapister
Konrad de Aichain (Tllereichen in Bayern) kommt mehrfach in Be-
ziehung zu den Kunstanzer Bischöfen vor. In dem Abdruck dieser
Nummer muss es Z. 5 v. o. heissen „uuntiata" statt „nuntiatus". In
der Erlftatenmg S. 353 Anm. 7 ist 1883 in 1334 zu berichtigen.
Ebenda S. 368 Z. 2 v. q. ist nZOricher" Brndcf^er fllr nZorzacher".
— Die auf S. 398 No. 35 erwähnte Angelegenheit ist mir aus den
Rcgestcn nicht bekannt. Der Notar des Orafou Ulrich von Württem-
berg würde in Stuttgart wohl festzustellen sein. — Über No. 36
S. 67 wird später wohl das Züricher Urkundenbuch IJclit verbreiten.
— S. 387 No. 18 und S. 413 No. 40 vermehren umserc Kunde über
Albiecht von Hohenberg, der das, was er dnrch die fortschreitende
Forschong als Schrüksteller verliert, als Politiker reichlich ineder
gewinnt — No« 42 S. 415 zeugt von der angesehenen Stellnng des
Abtes von Salem, den Papst Clemens YI. zwischen 1.342 oder 1345 und
1352 mit der Untersuchung des Verlialtons des Esslinger Rates gegen
die dortigen Juden beauftragte. — Der in No. 45 S. 419 genannte
Bttrger von Konstanz wird in den Regg. Konst. 2 No. 4782 in Be-
ziehung zu Sommeri erwähnt — No. 46 S. 420 betrifft die Stifter
Embrach nnd Hefligenberg bei Winterthor. Über letzteres vgl.
Nilscheler, GotteshBoser der Schweiz 2, 266. — Übersieht man die
vorstehenden Notizen vnd nimmt nodi einige andere, der Kürze
halber hier fortgelassene hinzu, so muss man die Ausbeute aus der
Veröffentlichung Simonsfelds als hüch>t bedeutend bezeichnen und
der mit Konstanzer Verhältnissen beschäftigte Forscher sieht sich
ihm zu lebhaftem Danke verpflichtet. A, CarttUicri.
Wie das Baseler Konzil erhält nun auch das Koustanzer Konzil
ein neoes monnmentales Qnellenwerk. Der Heransgeber desselben
ist onsem Lesern schon aof diesem Felde dnrch seine Forschongen
und Quellen zur Geschichte des Konstanzer Konzils auf das Vor-
teillmfteste bekannt, in denen er schon die Absicht der grossen
Sammliiiii: klarlegte (s. diese Zeitschrift NT. Bd. 5, 132). Von ihr
liegt nuniiielir ein Einleitungsband vor: Acta concilii Con>tanci-
eusis, herausgegeben von lleiurich Finke. I. Bd. Akten zur
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462
Litteraturnotizen.
Torsrcscliichtc des Konstanzer Konzils (MIO bis 14U). (Muii-^ter,
Kcgcüsberg Vlll u. 424 SS.) Fiuke hut, durch die Berliner Akademie
nnterstatast, weite Reisen gemaclit, um Qaellen zur Geschidite des
Konzils ao&nspttren. In dem Torliegenden Bande finde ich Archire
und Bibliotheken ans Bum, I-'lorenz, Venedig, Paris. Barzcloua, AVien,
München, Hannover und Trier vertreten und schon dieser £än-
leitungsband bietet eine Fülle von wertvollem Materiale. Unserer
lokal beschränkten Zeitschrift kommt es nattirlich vor allem auf
einzelne Seiten der Geschichte des Konzils und seiner Vorstadien
an. Den zweiten Abschnitt, das römische Konzil von 1412 und 1413,
moss ich demnach übergehen. Der erste behandelt die ünionsver-
handlongen und Konzilsplfine von 1410 bis 1413, der dritte die Vor-
geschichte des Konstanzer Konzils vom Sommer 1413 bis November
1414. In jenem interessieren uns besonders die Beziehungen des
Papstes Gregor XTI zu dem Pfalz*jrafen Ludwig, dem Haui>te der
gregorianischen Ubedicnz in Deutschland. Ks entwickelte sich
z\vi?chcn ihnen ein sehr lel>liafter Verkehr, als Gesandte des Papstes
erächienen der bekannte Johannes von Malkow und Uu^so Ilathenow
von Berlin in Heidelberg, ausser ihrer Instruktion bietet Finke
mehrere andere Stttcke der Korrespondenz. Ein eigener Abschnitt
ist dem Briefwechsel gewidmet. Ein grosser Teil der Aktenstücke
entstammt dem Cod. 5096 der Wiener Hofbibliothek, welcher eine
von einem eliomaligen Rate König Ruprechts Johannes Vener an-
gelegte Sammlung ist, ein anderer dem Codex Palatinus 701 der Vati-
cana, der eine Formelsammlung darbietet. Uber diese beiden üand-
scliiilteu wird Finke im nächsten Bande handeln.
Es fehlt hier an Ranm, die Politik des pfittzer Knrfiarsten, der
auf dem Konzil selbst ja eine bedeutende Rolle spielte, zu schildern.
Ich erwähne, dass er und der Kurfürst von Trier Älr Strassburg
und Basel als Konzilsort eintraten. Audi über die ersten Anfragen
der Curie Johannes XXIII. bei der Stadt Konstanz bringt Finke
in No- r»0 und sonst wichtiges bei. Ich hebe hier absichtlich nur
das Lokali:e^i hi( htiiche hervor, die Bedeutung für die allgemeine
Gcbchichto iestzustelleu ist hier nicht der Ort. Ich erwähne da nur
die genauen Nachrichten Aber die Unionsvorsuche des edlen Malatesta,
die Politik Gregors XII. bis zur Anerkennung des KonzUs, die vOllig
neue Darstellung des römischen Konzils, die Bemtlhungen des von
Finke sehr günstig beurteilten Königs Sigmund um Anerkennung
des Kon/ü«. und die wichtigen Aufschlüsse über die Haltung Spaniens
und Benedikt XIII. Die Aktenstücke sind nach sachlichen Gesichts-
punkten geordnet und jedem Abschnitte geht eine die Forschungen
enthaltende Einleitung vorauf. Ilofieutlich folgt der zweite Band,
der uns auch noch neue Traktate von Dietrich von Niem bringen
soll« diesem ersten recht bald. A» 8*
Die Ilabsburg und die denkwürdi j?cn Stätten ihrer
Umgebung" hat ein Wiener Schuirnt. Prof. Jo^ef Langl, in einer
ursprünglich als Programm erschienenen Schrift recht ansprechend
Littemtttnotiseii.
463
geschildert. Besonders dankenswert sind die bildlichen Beigaben,
Ansichten und Griiiiilris';c. (Wien, £oL HölzeL 1895. Zweite nm-
gearb. Aufl. lY und 64.) A, C.
In seiner Marburger Habilitationsschrift ttber die Entstehung
des deutschen Reichskrieges gegen Herzog Karl den
Kähnen Ton Burgund (Marburg 1896. 101 S.) sehildert Hermann
Diemar auf Grund eines erschöpfenden Materials ans dem Kölner
Stadtarchive die Wirren im Kölner Erzstifte vom Tode des Erz-
biscliofs Dietrich von Mörs am 14. Februar 1463 bis zu dem all-
gemeinen Reichsaufgehot g(>:cn Herzog Karl von Burgund am
27. August 1474. Der Nachtoiger Dietrichs, der am 30. iSIüiz 1403
einhellig gewählt wurde, war der Würzburger Domprobst Ruprecht,
Bruder des Kurflirsten Friedrich des Siegreichen T<m der Plalz. . Der
Kurfürst selbst griflT mehrfach thatkräftig in die niederrheinischen
Verhältnisse ein. Für badischc Historiker bemerke iih, dass auch
der pfälzische Kanzler und spätere Bischof von Speier, Dr. Mathias
Kammung (6. H, 7), der Kölner diorbischof Markgraf Markus von
Baden (S. 20) und schliesslich der Markgraf Karl I. von Baden selbst
(S. 51) erwähnt werden. Im Juli 1473 versanunelten sich zahbreiche
Retchsfilrsten in Baden-Baden. Erfreulich ist der Schluss der Schrift,
wo Yerfiftsser zeigt, dass der Reichskrieg gegen den fibermatigen
hurgundischen Nachbar weithin den nationalen Gedanken belebte.
^Vir sehen daher mit lebhaftem Interesse der angekündigton grösseren
Veröffentlichung des V(Tfa=:ser8 über den Verlauf des Eeichskrieges
von 1474 und 1475 entgegen. A, C.
Das Bonner Universitätsprogranim zur Feier des Geburtstages
des Kaisers brachte eine höchst interessante Abhandlung des Pro-
fessor Elter: „De Henrico Olareano geographo et anti-
quissima forma nAmericae" commentatio". Der Verf. fand In
der Bonner Universitätsbibliothek in einer Ausgabe des Ptolemäus
von 1482 eine hnnd'^fhriftlirhe Weltkarte eingebunden, ■\velelie auch
die eben entdeckte neue Welt enthielt und sie als „Terra America"
bezeichnete. Gezeichnet ist sie von (llarcan und zwar im Jahre 1510
und zu Köln. Der spätere Stolz der Freiburger Hochschule (1529 bis
1563) war in KOln Ton 1506 bis 1510 Student. Diese Karte ist die
iUteste, welche die Bezeichnung „America" enthfilt; de war es aber
nicht immer. Glarean stützte sich auf des Geographen von S -DiÄ
Buch von ir>07. Damit ist der zu Frcihurg geborene WaldseemtUler
gemeint, der den Namen Amerika tiherliauiit erfunden hat. Die in
der Cosmograpliiao intrtHluctio von l.")<i7 aii^^cküinliirto Knrte liat sich
bisher iu keinem E.xeujplare gefunden. Elter erweist nun. sie
nicht in S.*Di^ sondern in Strassburg hergesteUt und auch getrennt
verkauft wurde. Ein Exemplar ist bisher nicht bekannt geworden.
Ilm ein Bild von ihr zu gewinnen, muss man die von ihr abhängigen
Karten studieren, so ausser der Bonner Karte Glareans auch die in
München erhaltene jftngere n. a. Diese sind, wie die.neu gefundene
464
Litteraturuotizen.
Karte, in Xachbildungen beigefügt, auch die Weltkarte, welche der
Freiborger E^arthSnser Gregor Keiseh seiner Margarita philosophica
1506 beigab. A. S,
£ine Leipziger Doktor-Dissertation von Max Albin HOssler:
„Zur Entstehungsgeschichte des Bauernkriegs in Süd-
westdeutschland, mit besonderer Berticksichtigunj? der Land^^raf-
schaften Stühlingen und Fürstenberg" (I^eipzig, l'iischel & Trei)tc,
70 S.) zerfällt in zwei Teile. Der erste ist eine Anwendung der aü-
gemeiner gefondenen Ergebniase der Untersuchungen der Lage des
Banerostandes vom 18. bis snm 15. Jahrlmndert auf ein weites Gebiet
Ton Südwestdeutschland. Die herangezogenen Beispiele gehen von
Pfronten im südöstlichen Allgäu und Rorschach bis nach Wolfarts-
weier bei Karlsruhe. Das (iebict ist also sehr gross und nicht ein-
heitlich. Interessante Einzclstudicn und Vcrpleicho bietet dieser
Abschnitt wohl, aber es sind doch nur einzelne heraosgegritfeuo
Stflcke, welche nicht in organische Verbindung gebracht sind. Uan
merkt dem Ver&sser an, dass es ihm ganz an Ortskenntnis fehlt.
Das Ergebnis ist, dass die Lage der Banem bis snm Beginn des
15. Jahrhunderts gllnstig war, die der Herren schlecht. Von da ab
sei eine Veränderung zu Ungunsten der Bauern eingetreten. Der
zweite Teil behandelt nau die Beschwerden, welche die biühlingcr
und Fürstenberger Bauern dem Kammcrgerichte in Esslingen, dem
die Entscheidung der Streitigkeiten aiüieimgestellt war, im Apni
15S5 Torlegten. Der Verf. kritisiert nnn wohl die dort yorgebracfaten
Klagen, er zieht noch das Ar die Herren sprechende Material her-
beL Aber gegen ein solch einseitiges Aktenstück kommt man nur
dann völlig auf, wenn man eine wirkliche Rechts- und Wirtschafts-
geschichte der Lan<l;?rafsclinft Stültlingen und der hier allein in
Betracht koiinnendcii westlichen Teile der Landgrafschaft Baar vor-
her ausarbeitet. Emu solche hätte den Inhalt des ersten Teiles
bilden müssen. Yerü erkennt die Ursachen der Bewegung als rein
agrarische an, erst durch den £inflns8 von Zürich seien reformatorische
Ideen, durch Thomas Mflnzer wiedtftfinferische hinsogekommen.
Die für einen mit der Gegend gar nicht Tertraaten Doktoranden im
übrigen recht ordentliche Dissertation kann uns eine Vorgeschichte
des Bauernkriegs nicht ersetzen, diese mnss noch geschrieben werden.
A. S,
£i seiner Schrift: ^ie zwölf Artikel der oberschwftbischen
Bauern ISSS" (Kempten, Steel lY n. 170 SS.) hatF.L.Banmann
das Thema seiner Dissertation wieder ao^tenommen nnd uns dar^
gestellt, wie sich die drei Bauernhaufen im AUgftn, am See und der
Baltringer gebildet und entwickelt haben. Vor allem verfolgt er,
wie die Idee des „göttlichen Kcclites \ au dem das weltliche Recht
und Herkommen gemessen werden müsse, sich in diesen Kreisen
Terbrcitet hat. Er vcrgleiciit den Geist der bäuerlichen Beschwerden,
der Gablers von 1585, nnter sich nnd zeigt so die yerschiedenen
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Littentamotuen.
465
Strömungen. Das zweite Kapitel behandelt den Zosammenschluss
der drei Haufen zur „christlichen Vereinigung", im folgenden ist der
Kern behandelt. Es ist die Frage, wer der Verfasser der zwölf
Artikel sei; sie ist sehr Terschieden beantwortet worden. Pwwnftnn
weist naeh, dass sie auf Grand der Memminger Eingnbe (nach Stern
nnd Lohncrt ist diese jflnger) verfasst worden sind von dem Feld-
schreiber des Baltringcr Haufens, dem Kürschner Sebastian Lotzor,
diesem theologisicrcndcn Handwerker hat wohl der Mcmmin^rer
Predi£!:er Schappeler geholfen. Es wurde dieses Programm auf der
zweiten Memminger Bauemversammlung endgiltig am 14. März an-
genommen. Das letzte Kapitel behandelt den Fortgang der Ver-
handlungen des schwäbischen Bundes, vor allem die Zosanunenkonft
in Ulm. Vor dem Boginnc des Kampfes endet die wertvolle Arbeit.
In der genauen Orts- und Personalkenntnis des Verfassers beruht
ein nicht gerin^or Vorzug derselben. Die einzelnen Strömungen
sind gut niitemplnndcn.
Noch näher als dieses Buch berührt unser (xchict eine akademische
Rede desselben Verfassers: Die Eidgenossen und der deutsche
Bauernkrieg bis SfSrz im (Sitz.-B6richte der B&yr. Akademie
philos. n. Mst. Klasse 1896, Heft 1). Man sollte meinen, dass die
Eidgenossen in dem Bauernkrieg gleichgeartete Elemente gefnnden
hätten; wie bei der Entstehung der Eidgenossenschaft handelt es
sich ja um den Kami)f gegen dne Herrschaft. Dorli dem war nicht so.
Der (TCgcnsatz zwischen städtischen und bäuerlichen Kantonen hemmte
beide, erstcrc hatten selbst die Erbschaft der alten Tlcrren ange-
treten und besassen untertbänige Bauernschaften. Die Bauernkantone
waren katholisch, die dentsdie Bauembewegung neigte sich zur
neuen Lehre. Es fehlte bei den Schweizern völlig die Propaganda
der Ideen, sie waren staatsrechtlich durch die Erbeinignng mit
Österreich trcbunden, sie vorsuchten in ihrer Gesamtheit also nicht
eine Ausdehnung nach Norden, wie das von Österreich Vtofürchtet
wmde. Die Politik der Einzelkantone ist verschieden, iki den
Stühlingern suchte Schaffhaosen zu vermitteln. Nicht so ganz neutral
war die Stellung von Zfirich, das, w^ der Graf von Solz das
Züricher Bflrgerrecht besass, im Elettgau doi Versuch machte, die
Bauern für die Zaricher Glaabensmandate zu gewinnen, das jus
reformationis also dem lAndeshcrrn wegzunehmen. Wirküdie
Sympathie fand Waldshut, das unter Hubmaiers Leitnnq' ?ich ganz
der neuen l^ehre angeschlossen hatte. Die Schlacht von Pavia. das
Scheitern des Unternehmens Ilcrzu;j;.s Tlrich von Württemberg haben
die Stimmung der Schweizer noch mein* abgekühlt. Die unsichere
Haltung der Schweiz aber hatte die österreichische Regierung, welche
keinen neuen Schweizerkrieg heraufbeschwören wollte, abgehalten,
firflhzeitig mit Gewalt einzugreifen. A, 8*
In der „Vierteljahrsschrift für Wappen-. Siegel- Und Familien-
kiinde". Daiul XXIV, berichtet Hermann Hahn über den hand-
schriftlichen Nachlass Bernhard Uertzogs in der Frank*
Zelticbr. f. QMoh. d. Ob«rrb. N. F. XI. 3. 30
466
UttentanMliieii.
furter Stadtbibliothek. Fünf Werke des fleissigen, wenn auch kritik-
losen Sammlers in Genealogicis sind uns dort erhalten. Es sind
eine Genealogische Geschichte der Herren von Lichtenberg, ein
CalendAriom historicom für Banan, ZweibrOckeii o. 8. w. Am wert-
voltoken ist eine „Beschieibimg der litterBchaft . . BeiniBcheB Besifto*.
Hahn führt die einzelnen behandelten Geschlechter auf und giebt
eine Kritik des Werkes. Recht beachtenswerth sind die mitgeteilten
neuen Daten über das Leben des Chronisten, dessen Todesjahr freilich
auch jetzt noch nicht festzustellen ist. — Derselbe Verfasser behandelt
an gleichem Orte auch drei pfälzische Wappen: Berlewin Zurno,
Montfort und Breidenborn-
Einen sehr anziehenden Vortrag: „Dir IJcrcsina-Übergang
des Kaisers Napoleon unter besonderer Berücksichtigung der
Teilnahme der badischcn Truppen**, bat der Major des Generalstabs
von Lindenau in Druck gegeben (BerUn, Mittler). Es fochten
damals unter dem Markgrafen Wilhelm von Baden sieben badische
Bataillooef vier Eskadrons vnd acht Gesehfltze, im ganzen 7666 Mann.
Die Heldentbat der sich auch sonst vortrefflich haltenden badischen
Brigade war der Kampf auf dem linken Beresinaufer am 28. November
1812, der dem sich zurückziehenden Heere Zeit zum Überschreiten
des Flusses gab. Die badischen Truppen hatten schon vorher den
Fluss passiert, mussten also ihn insgesamt dreimal überschreiten.
Der Markgraf hat bekanntlich den Befehl Napoleons ansfOhren vnd
die Brocken abbrechen mflssen. Die UehtvoUe Darstellang behandelt
ftberfaaopt den Rocksng Napoleons Ton Smolensk an.
Im 2, Heft des n. Bandes der von Anton Bettelheim herans^
gegebenen Biographischen Blätter (Berlin, Emst Hofinann n. Co. 1896)
veröffentlicht Otto Frhr. v. VöldemdorflF über Karl Heinrich
Schaible, einen in Offcnbnrj? geborenen badischen Landsmann, der,
an der Revolution von l'.t beteiligt, „dem über ihm schwebenden
Todesurteil plücklirh entronnen in England eine hochgeachtete Stel-
lang sich erwai'b und unentwegt für Deutschland und deutsche Ehre
thftttg war", interessante Mittettnngen, welche anf einer nnr iBr
IHonde gedrockten Antobiographie des greisen Patrioten nSieben-
nnddreissig Jahre aus dem Leben eines Exilierten" beruhen. In der
gleichen Zeitschrift teilt W. Lang zwei Briefe von Karl Mathy —
einer vom 16. Juni 18^^ ans Grenchen an Ernst Kochholz in Aaran
der andere vom 17. Juni 1841 au'= Karlsruhe an den Redakteur der
Allgemeinen Zeitung, Kolb geriilitet — mit, welche die Charakteristik
des hochverdienten badischen Staatsmannes in Gustav Frejtags
aefaftner Biographie desselben am einige nene feine Zflge bereichem.
V. TT.
Eine Reihe ireiterer Litteratumf4iMen muss ich leider iccgm
Maummangä MurückUgm, iicItuUe*
Badische GeschichtsUtteratur
des Jahres 1895.^)
Zosammengestellt von
Exkgo, IsenlMurt
Tenelehiii der Abkftnugsn, s. diese Zs. NF. lO, S. 302.
Zeitschriften und bibliographische Hilfsmittel.
1. Zcitsclirift für die Geschichte des Oberrheins, hrsg,
von der Badischen historischen Kommission. NF. Bd. 10 [der
ganzen Reihe 49. Bd.]. Karlsruhe, Bielefeld. 683 S. — Be-
sprechungen: Karlsr. Zg., lioiiagcn zu No. 37, 165, 251 u. 359,
a Bl. [P. Albert].
2i Mitteilangen der Badiscben historischen Kommission.
Xo. 17. Beigegeben m dieser Zs. KF. 10. 100 S.
a. Freiburger Diözesan-Archiv. Organ des kirchlich-histori-
schen Vereins für Geschichte, Altcrtumskundo und christliche
Kunst der Erzdiözese Frcihurg mit Berücksichtigung der an-
grenzenden Diözesen. 24. Bd. Freibarg. i. Br., Herder. XXIV,
315 8.
4 Freihurger katholisches Kirchenhlatt 88. Jahrg. Frei^
hnrg i Br., Dilger. 428 B.
5. Schau-in's-Land. Hsg. und im Verlag vom Breisgau -Verein
«Schau-in's-Lnnd«. Freib. i. Br. 21. Jahrlauf. 103 S. (FreibK-
KBl. Jahrg. 40 [18%]. No. 15, S. 237/38 [x. y.j).
6. Alemannia. Zeitschrift für Sprache, Kunst und Altertum, be-
sonders des alemannisch-schwäbischen Gebiets, begründet von
t Anton Birlinger, fortgeftihrt von Fridrich Pfaff. 23. Bd.
Bonn, Haustein. 288 8.
7. Zeitschrift der Gesellschaft fttr BefOrdernng der Ge-
schichts-, Altertums- und Yolksknnde von Freibarg,
dem Breiscrau nr\(\ den angrenzenden Landschaften.
12. Bd. Frei bürg i. B. In Kommission bei Eogen Stoli. 100 S.
Mit einem Plane.
0 Bern Pfiurrer K. Beinfried in Moos mid den Berren Prof. Dr. K.
Sdinmacher und Dr. Alb. Werminglioff sn Kaiismhe bin ich ftr die
freundliche Mitteflung von Beiträgen tu groisem Danke verpflichtet.
30*
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468
Isenbart
8* Neues Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg"
und der rlioinisrhcn Pfalz im Auftrap:e des Stadtrats h.«2r.
von der Kouimiibion f. d. Gesch. der Stadt. Bd. III, Heft 1.
Heidelberg, KOster. 86 8.
9. Nene Heidelberger Jftbrbttcher, lug. vom bistor.-phüos.
Vereine zu Heidelberg. Jahrg. V, Heft 1 n. 2. Hddelberg,
Koester. 280 S. Dazu eine Karte.
10t Diözesan-Archiv von Schwaben, zugleich Organ für dentscho
Kirchencresrliiohtc. Ms?, von E. Hofele. 12. Jalirg. Stattgart,
„Deutsches Volksl)latt. ' Uli S.
11. Albert, P. Bericht über die badische Gcschichtslitteratur des
Jahres 1894. (Jahresberichte d. 6esch.-Wiss., hsg. \<m J, Jas-
trow. Xm. Jahrg. 1894« H« 8. 186-204.).
12. Isenbart, Hugo. Badische Geodiichtalitterator dee Jahres 1884.
(Diese Zs. NF. Bd. 10, & 302-320).
Prähistorischa und Römische Zeit
(Hit Einschluss der Anthropologie.)
Vgl Ko. 147.
13. Schütz, E. Die inneren und wirtschaftlichen Verhältnisse der
Westgermanen, insbesondere der Weslsneben in der Urzeit
(BeiL s. Jahresbericht d. (Srossberz. Progymnasiiims Bonaii-
eschingen. Donanesehingen, Willibald. 20 S.
14. W[agner], EL Altertmnsfundc im Grossherzogtnm Baden nnd
Neuerwerbungen der Crrossherz. Samnilnntron für Altertums-
luvl Völkerkunde im Jahre 18f)4. f Karlsr. Zg. No. 23 n. 24).
15. Derselbe. Prähistorische Funde aus Baden. (Antiquitäten Zs.,
Jahrg. 6, S. 2<i2— 2G4).
16. Derselbe. Zusammenstellung der in Baden im Jahre 1895 ge-
machten Altertmnsftinde. (Karlsr. Zg. 1896, No. 9; anch ab-
gedruckt in den Prlhistor. BIl. 1896, Heft V, 8. UÜ).
17. Fnndbericlite ans Bodenseegehict. Bodman, Brombach, Bruch-
sal, Buchen, Feidenheim, Griesheim, Grötzingen, Höfen, Iffez-
heim, Ilvesheim, Neuenheim, Niefern, Offenburg, Osterburken,
Schönau, Überlingen. Weinheim, Wössingen. (Fundchronik
des Anzeigers des germanischen Nationalmuseums S. 13—15,
27- 30, 48, (jl, 67, 82, 8i).
18. Leiner. IKldnweiai und Symbole in den P&hlbanten des Bo-
denseegebietes. (ArdüT fflr Anthropologie Bd. 23 [1894],
Heft 1/2, S. 181—182 AbbUd.).
19. Sasbach, BA. Breisacb. Skelett, Scramasax mit Holzgriff-
spuren, Gürtelbeschlag, gefunden bei S. (Anzeiger des g«r-
mani'jclicn Nationalmuseums, Jahrg. 1894, S. 50).
20. 11 0 i tl e 1 1» e r g. W n er n e r . E. Römische Brandgräber mit Aschen-
urnen und UeiKcl. ; vSkelcttc (germanische); Kopf einer Sand-
steinfigui- bei II. (KBWZ. Jahrg. 1894, Sp. 17—29 mit AbbUdg.).
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Badischo GeschichUlitteratur dea Jahres 1895. 469
21. Offenbarg. Schädel, Lanze, Bronzearmbaiid ans einer Gr»b-
stfttte der ROmerzeit (Anzeiger d. germanischen National-
rnnsenrns, Jahrg. 1894, S. 71).
22. Pforzheim. Haug. Römischer Altarstcin mit Skulpturen und
Inschrift bei P. (KBWZ. Jahrg. im, Spalte 115-146).
23. — Lachenmaie r. Römerstrasse Pf. - Soli tu de. (Limesbl. No. 15)
SA, ^VüSsingen. Wagner. E. Römische Gebäude von W. (Ver-
(»ffentlich. d. bad. Sammlung, für Altertums- u. Völkerkunde in
Kaiisruhe u. deb Karlsruher Altertumsvereius II, S. 19—34.
Mit AbhUd. n. 6 Ttf.).
25—35. Ben Limes betr.:
26. Hang, F. Vom römischen Grenz\\'all. (Korrespondenzblatt der
deutschen Geschichtsvereine Bd. 43, S. 37—41.)
26. Hettner, Felix. Bericht über die vom Deutschen Reiche un-
ternommene Erforschung des obergermanisch- rätischen L.
Trier, Fr. Lintz. 36 S.
27. Sarwey, 0. v. u. Hettner, F. Der obergermanisch-rätische
L. des Römerreiches. Im Auftrage der Reichslimcskommission
hsg. Lief. 1. 27, 18 n. 8 S. mit 6 Taf. Heidelbnrg, Fetten.
Lief. 2. Ebenda. 44 S. mit 7 Tai, — Liet 1 beepr.: AZgB.
No. 136 (H. Arnold); DLZ. S. 1220-27 (K. Plath); Litterar.
Rundschau 8. 343—44; Wochenschrift fOr klassische Philologie
12, No. 20.
28. Schumacher, K. Die Limesuntersuchung in Baden. (Südwest-
deutsche SchulbU. Jahrg. 12, S. 55—58; Karlsr. Zg. No. 375).
29. Derselbe. Über den L. in Baden. (Limesbl. No. 14, S. 395—99).
30. Derselbe. Kolonnenweg und Absteinong an der inneren Linie
[des L.]. (LimeebL No. 16, S. 449--451).
81. Derselbe. Altes im Kenen. Eine Betrachtung der FInmamen
im badischen L. (Neue Heidelb. Jbb. Jahrg. V, S. 182—189).
82. Zan^emeistcr, Karl. Der obergermanisch-rfttische L. (Nene
HeidelbJbb. Jahrg. 5, S. 68—104).
33. Neckarburken. Schumacher. Thore, Türme. Prätorium und
andere Gebäude, sowie Badeanstalt des Westkastells bei N.
(Limesbl. Jahrg. 1894, Spalte 341—344).
84. Osterburken. Schnmacher. Greozrersteinung im Aifeldom
nnd der Kalbe anf der Marienhöhe «ad im Hergenstatter Wald
n. s. w. Betr. aaeh d. L. (Limesbl. Jahrg. 1894, Sp. 250—64).
85. Rinachheim. Schumacher. Zwischcnkastell (Fundament^
mauern, Thore. verkoliltc Bnlkcnreste, Barackenfondament) bei
B. (Limesbl. Jahrg. 1894, Spalte 254—255).
Meroanniiohf Zeit
88i Wolff, G. Die Berdlkerong des rechtsrheinischen Oermaniens
nach dem Untergang derBimerherrschaft (Separ.-Abdr. ans den
Quartalbll. d. Vereins für Gesch. des Ghrossherzogtums Hessen).
Darmstadt, Bergstrflsser. 7 S.
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470 Uenbart.
37. Wilser, Lndwig. Schwaben und Alemannen. (Alemannia,
Jahrg. 23, S- 50—74 u. 191).
38b Busch, \V. Chlodwigs Alamannenschlacht. 2 Teile. (Progr.
d. Gymuas. zu MOncheA-Grladbach 18d4^96). 25 a. 37 S. Bespr.:
MIÜ.. 24, 8/9.
3d. Schnitze, W. Die Abgrenzung der Gaugrafschaften des ala-
maiiuischen Badcuä. Heidelb. Diääert. öigmariugen, Lutz.
XLix,aios.
Mittelalter und Neuzeit. Kurpfalz und Baden.
(Markgraffsobaften, Grossherzogtum und grossherzogl. Haus).
YgL No. M. 274. 275. 276. 2M. 845. 870. 871. 872. 878.
40. GrOnenwald. EurfOratennrkimden im Stadtarchiv zu Neustadt
(1847—1416). (PfiOilscbes Hneeun Bd. 12, & 11-^12).
41. Erler, Geor«. Das Qotaehlen des Pfidsgrafen Hnpredit von
der Pfalz über die zwischen König Wenzel TOO Böhmen und
König Karl VI. von Frankreich geplante Zusammenkunft in
Rheims 1898. (Diese Zs. NF. Bd. 10, S. 1—26). Bespr.: NA.
20, S. 674/75. (H. Bl[och]).
42. Eberhard, W. Ludwig III., Kurfürst von der Pfalz und das
Reich 1410-1427. l Teil: 1410-1414. Giessener Dissert
Glessen, Ricker. 54 S. — Bespr.: Diese Zs. NF. Bd. 10, S. 679.
.48. Hnffschmid, Hazimilian. Ott Heinrieh nnd der Kanzler
Mflekenhloser. (Diese Zs. MF. Bd. 10^ a 466-480).
44. Ritter, M. üntersuchongen über die pfälzische Politik am Ende
des Jahres !622 und zu Anfang des Jahres 1629L (HZ. NF. 88
[74], S. 407—441, NF. 39 [75], S. 95).
45. Bodemann, Eduard. Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte
von Orleans an ihre frühere Hofmeistorin A. K. von Harling,
geb. von Uffeln, und deren Gemahl, Geh. Hat i r. von Harling,
in Haanem. Hannover, Hahn. XXXm, 234 S. — Bespr.: Diese
Zs. NF. Bd. lOi, a 287/96 (A. 8[ehnlte]); UOBL Na U (K(nrt]
B[reysig]); Reme historiqne, Jahrg. 60, a 125/26 (PfaiUpson).
4a Wille, J. Pfalzgräfin Elisabeth Charlotte Herzogin von Orleans.
Vortrag gehalten zu Heidelberg in der Üniversit&ts-Aula am
19. M«rz 1895. Heidelberg, Gustav Koester. 41 S. (Neue
HeidelbJbb. Jahrg. V, S. 190— 228.) — Bespr.: PfiÜzisches Mu-
seum Jahrg. XII. S. 45/46 (Gr[o,ss]).
47. Depping, Guillaumc. Madame mcre du r^gent et sa taute l'filec-
trioe Sophie de Hanovre. (Revne historiqne Bd. 59, S. 293- 813).
4a Ladewig, Panl nnd Mtlller, Theodor. Regesta episcoporom
Cdnstantiensinm. Begesten sor Geschiehte der Bisehöfe m
Constanz von Bubulcus bis Thomas Berlower 517—1496, hsg.
V. d. bad. histor. Kommission. J. Bd. 6. (Schlos»-)Iiet Inns-
bruck, Wagner. YH. 321 a
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Bftdiiche GeflcbiehUlitteratiir d«s Jähret 1696. 471
49. Ludwig, Theodor. Einige nnbekaimte Eonstanzer Chroniken
nnd J^flchofsreibcn des GeneraMiandesarchirs zu Karlsruhe.
(Diese 7s., NF. IJd. 10, S. 267-278).
öOt Sclimid, Theodor, S. J. Der heilige Bischof Gebhardus von
Konstanz und die Gebhardskirche bei Brcgenz, Eine Fest-
schrift für das kath. Volk zar Jubelfeier des Heiligen: 27. Au-
gust iöi>ü. Bregenz, J. N. Teutsch. 48 S. mit Abbild.
61. Ueyer von Knonan, O. Über Biscliof Gebhard III. von Kon-
stanz. (Korrespondenxbl. d. dentschen Geschichtsvereine 43,
S. 134r-187).
52. Redlich, Oswald. Zur Wahl des römischen Königs Alfons von
Castilien 1257. (AnOG. Bd. 16, S. 65^)62.). Verf. veröffent-
licht und bespricht ein Schreiben des Bischofs Eberhard von
Konstanz an den Dompropst Heinrich von Basel.
53. Cartellieri, Alexander. Heinrich von Klingcnbercr . Propst
von Aachen 1291 — 1293. (ZsAachouGeschVerein, Jahi-g. 17,
S. 74-^) ~ Bespr.: Diese Zs. 1^. 11, a 148/160; Konstanzer
Nachrichten No, 804: C. B[e7ecle].
64. Derselbe. PSpstliche Stenern im Bfstom Konstanz. (Diese Zs.
NF. 10, S. 287—289).
No. 55—58: Konzil zu Konstanz.
66. Bichental's, Ulrichs von, Chronik des Konzils zu Konstanz
1414 — 1418 in photographischer Nachbildung des im Koustauzer
städtischen Museum befindlichen Originals. Leipzig., Grack-
lauer. 300 S.
66. Loserth, J. Geleitsbrief des Papetes Johannes XXSSL ftr Herzog
Friedrich von Österreich für dessen Beise zum Konstanzer
Konzil vom 30. Okt. 1414. PHÖG. Bd. 16, 8. Ö88— 685).
67. ZOsmair, J. Herzog Friedrichs Flucht von Konstanz nach TyroL
(Programm d. Innsbrucker Gymnasiums.)- 36 S.
58. Denifle, II. Les delegues des universites franraises au concile
de Constance. Nouvelle rectitication aux ouvrages de M. Mar-
cel Fouinier. (Revue dos bibliotheques Bd. 2 (1892); vgl.
HJb. Bd. 16, a 171).
69. Fester, Richard. Begesten der Markgrafen von Baden nnd
Hachberg 1060—1616. Hsg. von der bad. histor. Kommission,
lief. 6—8. Innsbruck, Wagner. S. 345—529 u. h 57— 120.
Bespr.r DLZ. 1896, & 1^18 (Xh. Ludwig); HJb. 16, 412/18
(P. A[lbert]).
60« Derselbe. Die Erwerbung der Herrschaften Hachberg und
Höhingen durch Markgraf Bernhard I. von Baden. (Diese Zs.
NF. 10, S. 650—667).
61. Knod, Gustay. Hat Markgraf Bernhard der Jüngere von Ba-
den (t um im) irirkUch in Bologna studiert? (Diese Zs.
NF. 10, S. 370^-882).
62. Gass, J. Zur Mainzer Bischofswahl vom Jahre 1614. (Katholik,
Bd. 10, (Jahrg. 1894) S. 9—26).
68^ Klemm. Die £rzplatten zum Andenken an die Markgrafen von
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472
Isenbart
Baden in der Stiftskirche za Backnang. (BU. des Altertnmsverdns
Murrthal, No. 27.) — Bespr.: Diese Zs. NF. Bd. 11, S. 147/48.
64.HoItz. Das Nachspiel ilcr Boppartler Fclidc, üarstoUung der
Streitigkeiten im Erzstift Trier bei Gclegeuheit der Coadjutor-
wahl des Markgrafen Jakob II. von liaden. Jahresbericht des
Realgymnasiums Stralsund, Programm No. 152, S. 7 — 22. Stral-
sund, liegienmgsdruckerei. 1893.)
66. Lossen, Max. Die YeriMiratung der Msrbgrfifin Jakolie von
Baden mit Henog WiUielm von JlUich-Cleve-Berg (1581--1665):
Sitzungsberichte d. philosoph. • philolog. n. d- histor. Klasse d.
K. Ba}T.. Akademie d. Wissenschaften zu München, Jahrg. 1895,
S. 33-64. — Bespr. : Diese Zs. NF. 10, S. 68.3; RH. 59, S. 430.
66. Keussen, H. Kaspar Ulcnberg in Köln als Erzieher der badi-
schen Markcrrafen Wilhelm und Hermann lG(X)~ltkMj. (Beitrüge
z> Gesch. uameutlich Kölns u. d. Kheiulandc l. bO. (ieburt^tag
GnsUiT T. Mevissen dazgebiacht von d. Archiv d. Stadt Köln.
Köln, Dn Mont Schaaenberg, S. 906-221. — Bespr.: Diese Zs.
NF. 10, S. 480 u, LZ. S. 339—951 (E. Liesegang).
67. Opel, J. 0. Geschichte des niedersächsisch - dänischen Krieges.
Bd. II. (Wichtig für d. Anteil d. Markgrafen Georg Friedrich
von Baden - Durlach am 30jähr. Kriege.) — Bespr.: DLZ. 1896,
S. 143— 145 (Lorentzen); diese Zs. NF. 10, S.29<>-300 (K. 0[bser]).
68. Obser. Karl. Gustav Adolf von Schweden am Oberrhein im
Jaluc 1G2U. (Diese Zs. NF. 10, S. 130—137).
69. Weech, Fried ricli von. Mitteilungen ans dem vatikanischen
Archiv. (Diese Zs. NF. 10, .a 68SI-619).
69a. Hugard, Budolt Das Ebrbe der Freiherren zn Staufen.
(Schau-in's-Land, Jahrlauf 21, S. 96—102).
70. V. Fischer-Treuenfeld. Pb. Militärkritische Bemerkungen zu
den Kämpfen bei Frei bürg im Aogost 1644. (FreibZs. Bd. 12,
S. 8 — 81; dazu eine Karte).
71. Derselbe. Die Rückeroberung Freiburgs durch die kurbairische
Reichsarmee im Sommer 1614. Freiburg i. Br. Wagner. 238 S.
mit Tfl. — Bespr.: Diese Zs. NF. U, a 166; LGBL Jahrg.
1896, Now 14, & 495.
72. Weiss, Joseph. Briefe aus dem Feldzuge gegen Fraokreicfa
1688—89. (Diese Zs. NF. Bd. 10, S. 161—201).'
78. Fnnck, Heinrich. 2 Empfehlongsbriefe für Graf GaUer. (Diese
Zs. NF. Bd. 10, S. 289-21K)).
74. Das Testament der Markgrafin Maria Viktoria von Baden-
Baden. (Echo von Baden-Baden, No. 7 flF.).
75. Wohlwill, Ad. Schubartiana. 1. Chr. Fr. D. Schubart und
Harkgraf Karl Friedrich von Baden. (Euphorion, Bd. S*
& 796—806). — Bespr.: Diese Zs. NF. 11 (1896), a 167 (K.
0[bser]).
76. Fnnck, Heinrich. Ein merkwtlrdigee Urteil J. G. Schlossers
über Karl Friedrich von Baden. (Diese Zs. NF. 10, a 142^).
77—82. Rastalter Gesaudtenmord:
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Badüclie Geschicbtslitleratur des Ja]ure6.1895. 47$
77. Bühtlingk, Arthur. Der R.'er Gesandtenmord vor dem Karl8-
rnher ScbQflfongericht. Heidelberg, Höming. 112 S. — Bcspr.:
Frankfoiter Zg. No. 107, n (P. B[ameii]); HZ. NF« 89, 8. 878;
Revue historiqne Bd. 60, a 180 (M Philippson).
78. Derselbe. Znm Rastatter Gesandtenmord. Über eine Aktcn-
Pablikation der bad. histor. Kommissioii. Heidelberg, HOr-
ninc. 12») S.
79. Derselbe. Noch ein Wort zum Rastatter Gesandtenmord. (Beil.
. zur Allg. Zg. No. 16). Vgl. dazu die „Erklärung'' von Karl
ObBer: DLZ. No. 7, Spalte
80. Hflffer, Hermann. Der R.*er Oesandtenmord. (Deutsche
RnndBcfaan, Jahr 1804/95, S. 118—137 n. 200-221). Aach se-
parat erschienen bei Paetcl in Berlin. 42 S. — Bespr.: HZ.
NF. 39, S. 5(5()t)l (P. B[aillcu]): Revue critiqoe 29, 8. 361—856
CA. C[huquet|); Revue historique Bil. .W, S. 208.
81. 01)ser. Karl. Karl von Bothmer und der Rastattcr Gesandten-
mord. (Strassburger Post No. 128).
82. Böhtlingk, Arthnr. Karl von Bothmer nnd der Rastatter Ge-
saadtenmord. Ilntgegniiog. (Strassbnrger Post No. 176). •
88. Ein Jabelfest des Aossags von Badens SOhnen nun Befreinngs*
kriege 1814-1839. (Bad. MilitÄrvereinsbl. S. 166/67).
&4. Stein, Ph. Karl Ludwig Sand, geb. 1795. (Knrlsr. Zg. No. 283.)
85. Der Ausmarsch badischer Truiipen nach Preussen 1850, 3. Ba-
taillon. (Bad. Militärvereinsbl. 8. 6^66, 75).
1870/71 :
86. Eltester, H. Geschichte des bad. Train-Bataillons No. 14. Karls-
ruhe, Chr. Fr. Müller. II, 199 S. Nebst 5 Büdem u. einer Karte.
87. Qantermann, A. Mit Badens Wehr ftr deutsche Else, Die
badischen Trappen nnd ihre Anteilnahme am Einigangskriege.
1. Lief. PVciburg i. Br., Lorenz n. Waetzel. 337 S.
88—08. Badener imFeldsng 1870/71. Persönliche Erleb-
nisse und Erinnerungen. Bdd. 5 — 10. Karlsruhe, J. J. Reiff:
88. Zaiss, J. Aus dem Tagebuch eines badischen Pioniers. U, 134 S.
Dazu eine Karte.
89. Hüeck, Jul. Meine Erlebnisse als Kriegsfreiwilliger bei den
badischen schwarzen Dragonern. I, 180 8. Dazu eine Karte.
90. Roth, Fr. A. Ans dem Tagebach eines freiwilligen Unteroffi-
ziers des 5. bad. Infonterie-Regiments. YHI, 200 8. Dazn
eine Karte.
91. Hnsscr,S., in Hochstetten. Erlebnisse eines badischen Train-
Soldaten. ^^, 1.56 S. Dazu eine Karte.
92. Mampcl, Fried. Erlebnisse eines badischen Kriegsfnhrmanns.
VIl, 115 S.
93. Hänssler, Ernst. Erlebnisse eines Soldaten des 4. bad. In-
fimterie-Regiments. 148 8.
04. Beim XIT. Armeekorps vor 25 Jahren. (Bad. Militärrereinsbl.
S. 378).
95« Badische Leibdragoner. (Bad. MUitftnrereinsbL 8. 142).
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474
96. Überfall von Hngoiiau durch unsere Leibdragoner 1870. (Bad*
MilitÄrvereinsbl. S. 134/35).
97. Beim, Wilhelm. Vor 25 Jahrcu. Erinnerungen eines Kon-
stanzer Füsiliers. Im Selbstverlag des Verfassers. Kommis-
sionsverlag der JBachdruckerei von Otto Eeass in Konstanz.
74 S.
96. Eraas, Angnstin. Eine Episode ans dem Jalm 1870/71.
Selbsterlebtes. (Fnibnrg. Zg, No. 47' jl 480-
99. Ans einem Kriegstagebuch der Festimg Bastatt (Echo too Ba-
den-Baden, No. 00").
100. Strassbarg. Die Übergabe von S. am 27. Sept. 1870. (Bad.
MilitÄrvereinsbl. 8. 306/7).
101. — Badenser vor S. (Bad. MilitÄrvereinsbl. S. 314).
102. — Das 2. Grenadier-Regiment vor S. (Bad. Militärvereinsb).
S. 226/27).
108. — liaer vor 8. 1870. (Bad. HOitamreinsbl. a 888/39).
104. Etival. Bas Fasilie^BataiUoIl des 6. bad. ]nfiuit.-B«g. bei £.
(8. Okt 1870). (Bad. Bülitarver^bl. 8. Slfii 254» 275/78).
105. Nnits. Das Gefecht von N. (18. Dezbr. 1870). (Bad. Militar-
vereinsbl. S. 393/94, 401/2, 411/12).
106. ~ Badenser bei N. (Bad. MilitÄrvereinsbl. S. 19/20).
107. — Gelbe Dragoner (21er) bei ^. 1670^1. (Bad. Müit&rrereiosbL
8. 386).
108. — Unsere Leibdragoner bei N. (Bad. Miiitarvereinsbl. S. 394).
109. ^ Bas FOsUier-Bataillon des 2. bad. Grenadierregiments Kaiser
Unibelm L No. 110 Im Gefecht von K., la Bez. 187a (9ad.
IfllitftrvereinsbL a 187/68, 174/76, 181/82>.
lia Burgund. Badenser in B. in fransOsiseher Betoaehtang. (Bid.
MilitÄrvereinsbl. S. 378/79).
111. — Unsere Kaisergrenadiere — 2. Begiment — 1870 in B. (Bad.
MUitÄrvereinsbl. S. 361/62).
112. Dijon. Badische Feldartülerie vor D. 1870. (Bad. Miütär-
vcreinsbl. S. 323/24).
11& — Badische Leibgrenadiere bei D. 1870. (Bad. Militärver^bl.
S. 190).
114 Garibaldis Yogeson-Amee uid ihre Kftmpfe. (Bad. Militär-
vexeinsbl. S. 879/80, 386).
115. Kunz, H. Die EntscheidongskÄmpfe des Generals v. Werder
im Januar 1871. Teil 1: Von Dijon tlber Vesoul nach Viller-
sexel und zur Lisaine; Teil 2: die Schlacht an der Lisaine
am 15., 16., 17. und 18. Januar 1871. Berlin, Mittler. VI,
216 S. mit 3 PlÄnen und VI, 192 S. mit 1 Plan.
118. T. d. Wengen, Fr. Ber Feldsng der französischen Ostarmee
1870-71. (Allgemeiiie IGUttoeitimg No^ 68ft).
117. Secretan, eolonel. L'Arm4e de l'Est: 2a d4eembre 1870-1«'^
f^vrier 1871. Avec trois cartes et un facsimile. Nenchfttel,
Attinger fr5rcs. 1894. IX, 538 S. — Bespr.: Litterarische Rand-
schau, Jahrg. 21, 8. ^4'^l'^0 (Fr. v. d. W[engen]); Badischer
Beobachter No. III; Karisr. Zg. No. 107, BeiL
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BadiKhe Qeiehiclitilitteratur des Jahres 1S95. 475
118. Beifort Vor B. (Bad. MilitSrvereinsbl. S. 15Q^).
119. — Die Tage von B., Jannar 1871. (Bad. MilitttrvereiiisbL S. 19,
26/27, 33-34).
I2OI — Victorien, Pascal. Journal d'un nioblot aa attge de ß.
Beifort, imprimerie du jonrnal „La ronti^re**.
Einzelne Landesteilo und Orte.
121. Krieger, Albert Topographisehea WOrterbnch des Oroeslier-
zogtnms Baden. Hsg. von der bad. hiator. Komminieii.
3. Abt.: Käppelesberg— Nusplingen. Heidelberg, Winter.
S. 321-480. - Bespr.: HJb. 16, S. 922/23 (B[eyerle]); Karls-
ruher Zg. No. 281 (P. A[lbertJ); LCBl No. 43. S. Iöö3 (K— If}.
Abt. 1 u. 2 bespr.: LCBl. No. 1 (K— ff).
122. Pfalz. Christ, K. Auffalieude Pfülzer Orts- und Flurnamen.
(PflUiSadM» mmam Bd. 11 (18d4), S. 31; Bd. 12, S. 8, 30,
— 8. aoeh Ke. 88ft. 846. 848. 87a 871. 878.
128. Codex diplomaticns Salemitanns. Urkondenbuch der Ci-
sterzienserabtei Salem, hsg. von Friedrich von Weech. 3. Bd.
1300—1498. IV, 5a4 S. mit 10 Tafeln Abbild. - Bespr.: Karls-
niher Zg. No. 381 (P. Albert); AZgB. No. 2i>(; (ß).
124. Funke, v. Die oberrheinische Kirchenproviuz. (Freiburger
Kirchenlexikon IL Aufl. ßd. IX, S. 593—612).
128. Höaaler, Max Albin. Zw EDtatefaimgsgescbichte des fianem-
kriegs in SodwestdentscUand, mit besonderer BerOekalchtigiing
der Landgrafschaften Stohlingen und Fürstenberg. (Leipziger
Inang.-Dissert d. Pliilos. Faknlt X Leipzig, POechel 0. Trepte.
VII, 70 S.
126. Johanniterorden. C. H. Die ehemaligen Cameralhäuser und
Commenden des J. im Grossherzogtum Baden. (Wochenbl.
d. Johanniterordensballei Brandenburg, Bd. 36, S. 201 ff.}.
127. Meisner, H. Deutsche Jobanniterbriefe ans dem 18. Jahr*
bnndert (Diese Zs. NF. 10^ 8. 685-881.). Enthalt Briefe des
Komturs Peter v. Englisberg i. Bneksee (1622—28) Q. des
Bailli Georg Schilling v. Cannstatt (1632—39).
128. Simonsfcld, II. Ein venetianischer Reisebericht über Süd-
deutschland, die Ostschweiz und Oberitalien aus dem Jahro
1494. (Zs. für Kulturgesch. hsg. v. G. Steinhausen, NF. 2,
S.242— 283). — Bespr.: AZgü. No. 156 (S. G.); diese Zs. NT.
10, 882 (Wemünghoff).
129. Cartellieri, Alexander. Urkunden von nnd für Albreoht
Achilles. (Forschungen zur Brandenburgisch -prenssischen
Gesch. Bd. 8, S. 301 u. 302). Betr. einzelne Orte in Baden.
130. Löwenstein, I.eopold. Geschichte der Juden in der Kur -
pfalz. (Beiträge zur Geschichte der Juden in Deutschland IL)
Frankfurt a. M., J. Kauffmann. VII, 329 S. — Bespr.: Frank-
furter Zg. No. 172. IV. Bl. (L. G.).
476
Isenbart.
131. Weiss, Karl Theodor. Die Juden im Bistum Strassburg,
besonders in dem jetzt badisclien Teile. (Alemannia, Jahrg.
23, S. 97—1 193—2:^).
132. Aach. Kriegsereignisse aus den Jahren 1796 und 1799. (Freie
Stimme, Unterhaltungsbl. No. 5 u 6).
Adelsberg, s. No. 246; Ahausen» s. No. 262; Achem, Amt, 8. No.
862; Aitern, i. No. 246; Alb, 8. No. 264; Albert, 8. No. 264; Alt-
gladifltte, 8. No. 218.
183. Andelshofen. Stengele, Benvennt. Zur Gesdiichte des
Ortes und der Pfarrri A im iansgan. (Freiborger DiOzesan-
archiv, Bd. 24, S. 2f)l - 304).
Appenweier, s. Xo. 221 ; At/enbach, s. No. 246; Auenheim, s. No. 201.
134. Baden, Amtsbezirk, blosser, Valentin. Archi Valien aus Orten
des A.-B. (Mitt. 17, S. 31/32).
185. — Stadt Frflhe. Ein BflcUiUGk auf die 25 ersten Jahre des
Gymnasirnns uid Bealprogymnadnins zn B. (Bett, snm Be-
richt über das ScfantSahr 1894/95 d. Grossherzogl Gymnasiums
u. Realprogynmasiums B.). Baden-Baden, Kölblin. 25 S.
Bannholz, s. No. 254; Bauland, s. No. 342; Bechtersbohl, 8. No. 254.
136. Beckingen. Urkunden über den Zehnten zu B. (Mitt 17, S. 95).
Beiertheim, 8. No, 184.
137- Ii erniersbach. Die neue Kirche zu B. (Bernhardusblnmen
Ton Baden-Baden No. 48 n. 49).
188. Beaggen. Leo, Hermann, cias Beotschordenshaos zn B.;
mit Zeichnungen von H. M. und F. Lederle; sowie einer
Autot>i)ie nach photograi>hischer Aufnahme TOn C. Bof.
(Schau-in's-Land, 21. Jahrlauf, S. 7—32).
Beuren an der Aach, s. No. 249; Birkingen, e. No. 254; Birndorf,
8. No. 254; Blankenloch, s. No. 184; Bodenseegebiet, s. No. 17,
IS, 312, 329; Bodman, s. No. 17; Bohläbach, s. No. 221.
130. Breisaek, AmtsbezhiL Bavr, Alois. Aiddfalien ans Orten
desA.-R (Mitt 17, 8. 88-86).
140l Breisgau. Kraus, F. F. Rückblick aof die Anfänge des hi-
storischen Vereins für den B. (Freib. Zs. Bd. 12, 8. 3—8).
14L Bretten, Amtsbezirk. Isenbart, Hugo u. Wörner, Georg.
Archivalien aus Orten des A.-B. (Mitt. 17, S. 87).
Brombach, s. No. 17.
14S. Bronubach. Sklarek, M. Die Abtei B. an der Tauber. Ein
Beitrag zur Baiigeschichte der Gisterdenser. Heidelberger
Dissertation. Heidelbog. 63 8. mit Abbild, o. 2 Tafeln.
Bruchsal, s. No. 17, 876; Buch, s. No. 254.
148L Buchen. Schnarrenbergcr, W. Geschichte der höheren
Bürgerschule zu R. Festschrift zur Feier des fiOjfthr. Be-
stehens der Anstalt Buchen, Lind. 68 8.
— 8. auch No. 17.
Buchhok, s.No. 263; Bühl, Amt, s. No. 362; BA.-Stadt, s. No. 336;
Bohl, BA Walddrot, s. No. 254; Bulach, s. No^ 184; BOsingen,
8. No. 208; Bazlanden, s. No. 184; Degemao, s. No. 254; Beggen-
haosen, s. No. 262; Detzeln, s. No. 254; Dieisbiug, s. No. 821*
Badiiclie Getcbiebtilitteratiur du Jtihm 1895. 477
144. Dingelsdorf. StcnA'olc. B. Yerzeicbnis der GeisUichea der
Pfarrei D. (Freie Stimme No. 77).
145. Donaueschiiigeu. KeisefrUchte eines Bibliothekars.
11. Die fürstliche Handschriftensammluüg zuD. (AZgB. No.239).
146. Dorlach. (Bad. Fortbildaugsschale. HanatslMfte. 9. Jahrg.
8. 138-138, 160-164).
147. — Wagner, E. Die Tnrmbergnune bei D. (Veröffentlich, d,
bad. Sammlung fftr Altertams- n. Völkerkunde in Karlsruhe
und des Karlsruher Altertumsvereins 11, S. 35 — U; mit Ab-
bild, u. .3 Taf. Antiquitäten Za^ Jahrg. 3, 3).
~ s. auch No. VJC).
Eggenstein, s. No. 184.
148. Ehreuber g. Urkunden über die Borg K (Mitt. 17, S. 94).
Ebensgan, a. No. 880; Endermettmgen, s. No. 264; Engelnriii, a
No. 217; Enzthal, a No. SSa
149. Engen. Pfaff, Friedrich. Die Eflnstlerinschiift zn E. (Ale-
mannia, Jahrg. 23, S. 03— S4).
150l Erlach. Fehrenbaoh, K. Auszüge aus der E' .. er Orts-
chronik des Joachim Kupferer. (Oberkircher Bote 1894,
No. 144—151; 1895, No. 3—70).
Eschbach, BA. Staufeu, a. No. 243; Eschbach, BA. Wald&hut, s.
No. 254.
151. Ettenheim, Amtebesirk. Weiss, Theodor. Archivalien ans
Orten des A. £. (Mitt. 17, & 29-81).
162. — Stadt E. (Bad. Fortbildniu(S8chnle. Monatshefte, 9. Jahrg.,
S. «8—70 (B. Schwarz).
Feidcnheim, s. No. 17; Fischerhach, s. No. 260.
153. Freiburg, Amtsbezirk. Balles, L. Der Amtsbezirk F. Be-
arbeitet für Schule und Haus. Freiburg i. Br.« Lehmann.
83 8. mit 1 Karte.
164. " Erzdiözese. Personal -Schematisinns der Erzdittzese F.
1805. Freibnrg i. Br., Josef Bilger. 248 8.
165. — Stadt. Das Büchlein ?om alten F. und sein Yerfiuser. (Frei-
burger Bote, No. 183ff.).
156. — Universität. Kcrcr, Johannes, der Gründer des ersten
coUcgium sapientiae in Freihurg i. Br.., von ottgefätir 1440—
1507. (FrcibKKbl., Bd. 39. S. 681-683).
157. — Mayer, Hermann. Geschichte der Universität Fr. i. Br.
1806—1852. (Alemannia, Jahrg. 22 [1894], S. 193—259). —
Anch als Bnch erschienen nnt. d. Titel: Geschichte d. Uni-
versität Fr. i. Br. in der ersten Hftlfte des 19. Jahrhanderts.
m. Tl. 1830-1852. Bonn, Hanstein (1894). 135 S. — Bespr, :
LCBl. No. 27 (-n-) ; MittcilnnRcn ans d. historischen Littera-
tur, Jahr?. 23, S. 115—118 (P. Albert); Karlsr. Zg. No. 47
(e); Littornriscbc Rundschau, Jahrg. 21, 8.117 (Krie?); Süd-
west Licutsdie Schulbll, Jahrtr. 12, S. 137 (L. Zürn); DLZ.
Jahrg. 1896, No. 13, S. 405/G (-n).
158. — König. Die Statuten der theologischen Fakultät in F. vom
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478
Iienbart.
Jahre 1032: Einleitung, Übersicht des Inhaltes, der lateinische
Text, Reilagc, Consideratio. (Freiburger Diözesanarchiv
Bd. 24, S. 1—128.)
160L Freibnrg. Die Mariaiiisohe Congregation unter den
AjcademOm der UniversitAt F. l Br. 1864—1874. (FMb-
KEBL, Jahrg. 89, 8. 278—282 a. 298—800).
10a — Mflnster. Geiges, Fritz. Die ältesten Baoartm dea
F' . . er Münsters Eine Studie ; mit Zeichnungen Ton dem-
selben. (Schau-in's-Land, 22. Jahrlauf, 8. 33—48 u. S. 49— 92d.
161. — Winckelmann. Baumeister Hans Böringer zu F. (Diese
Zs. NF. 10, S. 143/44).
161a.— Sarrazin, Joseph. Die Bohestfltte Mirabeaa-Tonneaos.
(Seban-inVLand, Jahilanf SSI, 8. im).
188. — Sehsfer, K. Bas alte F. £in geschichtUcher Führer gn
den Kunst denkmälern der Stadt. FreibiDg L Br., Loreoi a.
Waetzel. 112 8. mit Taf. u. Abbild.
168. — Engler, Felician und Zell, Franz. Beitriige zur Ge-
schichte der Monsterpfarrei in F. (FreibDA. Bd. 24, S. 129—181).
164. — Die Grundsteinlegung der katholischen Kirche in der Vor-
stadt Wiehre. (Bad. Beobachter No. 109).
166.^ Mayer, Hernanii. Ahrits der Geschichte der F.. er
QjmnashimsbibliothelL (FrabZs. Bd. 12, 8. 83—04.) Bespr.:
Centralbl. f. Biblioth.-Wesen 12, S, 336 (Ht.).
166. — Bihler. Der Schlossberg zu F. (Fieib. Bote No. 277-279).
— 8. auch No. 70. 71. 354. 386. 391.
Freudenberg, s. No. 868; Friedrichsthal, s. No. 184;
Fröhnd, s. No. 246; FOrstenberg, 8. No. 125, 202.
GaUmansweil, s. No. 249.
167. Oerlaeheheim. Stengele,B. Bas Eloeter 6. (DASehvaben,
8. 177—181).
Geschwend, s. Ko. 346; Göschweiler, s. No. 218;
Graben, s. No. 184; Griesheim, s. No. 17;
Grötzingen, s. No. 17; Griinl)olz, s. No. 254;
Grünwiukel, s. No. 184; Gurt weil, s. No. 254;
Höchberg, s. No. 60; Hagsfeld, s. No. 1S4.
168. Uaudschuchsheim. M. J. Die Schlacht bei H.: 24. Sept. 1795.
(Frauke Zg, No. 264, Morgenbl.).
169. — Kamientki, t. Terseichiiie yon ÖlgemUden in der Kirche
zu H. bei Heidelberg in Baden. (Herold, Bd. 26, Beil. 8. 66).
Haid, die badische, s. No. 869; Haoeoitein, s. No. 864;
Hausach, s. No. 2(30.
17a He i d c 1 b c r g. W a a g. Chronik der Stadt II. für das Jahr 1893.
lin Auftrage des Stadtrates bearbeitet. Heidelberg, J. Hör-
ning. VU, 64 S. mit 3 Bildnissen.
17L — Derselbe. Chronik d. Stadt H. ftrdae Jahr 1894. Jahig. H.
Ebenda. 65 8. mit 8 Abbild.
172. — SchloBs. Bach, M. Der Baumeister dee H* . . er Schlossee.
(Konstehronilc NF. 7, Heft 8).
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BadiidM OMdü^ttUttttttnr dM Jahra 1605.
479
178. Heidelberg. — Huffschmid. Maxim. Zur Geschichte des
11. 'er Schlosses von seiner Erbauung bis zum Ende des 16.
Jahrhunderts. (Neues Archiv d. Stadt Heidelberg. BJ. III.
Heft 1, S. 1—66; Heidelberg, Koeiter). — Bespr. : Pfölz. Mus.
12, a 31/32 (Gr[oss]).
174. — Darm, Job. Die Figuren de8H\.er8^kM8e8< (EarUniher
Zg. No. 10; AZgB. Ko. 18. ^ Abdruck an dem Central-
bUtt der BaiiTerwaltnng)
195. — Naeher, Julius. Ein Bild von H. vor der ZerstOmng.
Heidelberg, Koester. 20 S. Mit einem Plan fon H. vor der
Zerstörung.
176. — Oechelhäuser, A. v. Die Miniaturen der Universitäts-
bibliothek zu H. H. Teil. Die Handschriften des 13. u. 14.
Jahrh. (1. Hälfte). Heidelberg, Koester. 420 a mit 16 Tal —
Bespr.: Centnübl. f. Bibliotheksweeen, Jahrg. 12, S. 576—578
(Bnd. KantiBcli); diese Zs. 11 (1886), S. 146 (A. S[clinlteD;
HJb. Jabrg. 1886, No. 18, 8. 669/70 (J. S.).
177. Leiningen-Westerbnrg, Karl Emich, Graf zu. Ex
libris der bibliotheca Palatina, mit einer Abbildnng. (PilUz.
Mus. Jahrg. 12, S. 25—27).
178k — Dietz, Ed. Die deutsche Burschenschaft inH. Heidelberg,
0. Petters. 162 S. 13 Abbild, u 3 VoUbüd.
— 8. auch No. 20. 280. 331. 382.
179. Heinsheim. Urkunden über den Zehnten zu H. (Mitt. 17, 8, 94).
Hettingen, 8.No.342; Heudorf, s. No. 217; Hindelwangen, s. Ko.848.
180. Hintersarten. In den Zarten , Aussöge aas der Pfurcbfonik
iron H. (Freie Stimme Ko. 28—26).
— 8. auch No. 218.
Hochsal, 8. No. 254; Hochstetten, s. No. 184; Höfen, s. No. 17;
Hohengeroldseck, i. No. 848; Höhiogen, b. No. 60; HoppetenseUt
8. No. 249.
181. Iffezheim. Reinfried, K. Beiträge zur Geschichte des Ortes
und der Pfarrei I. (Echo von Baden-Baden, No. 14—20).
— 8. auch No. 17.
llfsdi^ 8. Ko. 17; Indiekofen, a. Ko. 264; Kaiipel im Schwara-
irald, 8. Ko. 818.
182. Kappelwindeck. Beinfried, E. Die frohere nnd die jetsige
Pfarrkirche zu K. (Aeher- nnd BOUer Bote, No. 105 u. 108).
183. — Derselbe. Ortswappen von K. (Acher- u. BOhler Bote No. 87).
184» Karlsruhe, Amtsbezirk. Fecht, K. G. und Funck, H.
Archivalicn nn<; Orton des A. K. (Mitt. 17, S. 20—23).
186. — Stadt. Heimatkunde. 1. Heft Die Stadt K. und ihre
nächste Umgebung. Nach Vorschrift des Lchrplans für die
Hand der Schüler beaibcitct von Fr. Mattes und E. Bür-
kel. Mit einem Stadtplan in Farbendruck. Karlsmhe, B.
Dobler. 1894. 16 8. — 2. Heft: Der Kreis K. von densel-
ben. Mit einer Karte in Farbendruck. Kbenda. 16 8.
480 Isenbart.
186. Karlsruhe. Catliiaii, Th. ir>0 S]tazier^jänjs'e in der Umgebung
der LandeöliauptstailL K. ö. Aaii. Kailarulic, i^iacklut. 98 S.
mit Kcurte. — Bespr.: Badbehe Landeszg. No. 86 n.
187. — Weech, Friedr. y. K. Geschichte der Stadt and ihrer
Verwaltmig. Auf Veraalaseupg des Stadtrats bearbeitet
6. n. 7. Liel (ScfalnssUef. d. 1. fid. 1715—1890), 8. 401—681.
Karlsruhe, Macklot. — Bespr. : AZgB. Ko. 181 Badisclie
Landeszg. No. 117, II (S. C[athian]).
188. — [Krieger, Alb.J. Chronik der Haupt- und Residenzstadt K.
für das Jahr 1894. 10. Jahrg. Im Auftrage der städtischen
Arcbivkommisäion bearbeitet. Karlsruhe, Macklot. 9ü b. mit
7 AbbUd.
189. — Sales Meyer, Fr. Die Haupt- und Residenzstadt K. Ein
Fflhrer fBr deren Gltste. Karlsruhe, HacUot TIQ, 106 S.
mit Plan tl Abbild.
190. — K.*er Erinnerungen und Wünsche. Karlsruhe, Qntsch. 116 8.
— Bespr.: Badische Landrszg. No. 133, II.
191. — Härder, \V. Das K.'er üoftheater 1894—1895. (Allge^
meine Zg. No. 183).
192. — Aus der K.'er Kunsthalle. (Karlsruher Zg. N.». ßeil.i.
193. — Das erste Jahrzehnt der Malcriuuenschulc zu Ii. (Karls-
ruher Zg. No. 168 I).
194. — ErwerbuQgeu des Grossh. badischcu (xenerallandcsarchivs
zu E. (Archivalische Zg. HF. 5, & 295).
106. — Die Orossh. Hof- n. Landesbibliothek zu K. 22. Zugangs^
Verzeichnis. S. 20{).3— 2140. Karlsruhe, Grooe.
196. — Die Handschriften der Grossh. Lad, Hof- und Landesbihlio-
thek in K. III. Die Durlacher und Rastatter Hand-
schriften. Beschrieben von AI fr. Holder. Karlsruhe, Ch.
Th. (iroos. 20(>S. — Bespr.: Diese Zs. NF. 11, 8. 14Ö/146 (A.
S[chulteJ).
197. — Veröffentlichungen der Grossh. bad. b u ühu i u a g e u 1 u r A U c r -
tnms- und Völkerkunde inE. nnd des E.*6r Alter tum s-
yereins fOr dessen Mitglieder zwangloses Heft II. Zor Be*
grüssung der Generalversaounlnng der deutscbeu Geschicfats-
imd Altertumsvereine in Eonstanz 1886. Earlsmhe, Braun.
Mit 11 Tafeln.
198L — Katalog der Lehrerbibliothek des Realgymnasiums
zu K. (Beil. /. Jahresbericht d. Realgymnasiums zu K. 1894 —
95). Karlsruhe, Malsch u. Vogel. 73 S.
199. — Verzeichnis der Bücher- und Kartensammlang der kaiserl.
Oberpostdircktion zu K.
200, — Festschrift der Sektion E. des deutschen und Osterreicbi-
schen Alpenvereins. Zum 25jährigen Stiftungsfeste heraus»
gegeben. Kaj-lsruhe, D5ring*sche Druckerei 63 S. nebst
einer Abbildung.
— s. aach No. SOQ. Sld. 388. 389. 390. 396. 402.
uiyiii.ied by Google
Badilclie Oesehicbtslittmtar im Jabns 1895. 491
201..£ebl, Amtsbezirk. Ililspach n. LöffeL Arelü?aliea am Qr^
teil des A. K. (Mitt. 17, S. 89).
Kieseubach, s. No. 25-4.
202, Kinzigthal. IJaum.i^arton , Fr. Der wilde Graf (Wilhelm
von Fürstenberg) und die Reformation im K. ( Schriften ftlr
d. dtsch, Volk, hrsg. v. Verein f. Reformat-Gescli. Xo. 26).
Halle a. S., Niemeyer. 27 S. — Bespr.: Diese Zs. NF. 7,
8 154 C-h).
Kippenhdäi, No. 151; Knielingen, a. No. 184.
208. Konstanz, Amtsbezirk. Eiselein, Fr. ArcliiTalien ans Orten
des A. K. (Mitt. 17, S. 86.)
201 — Bistnm. Zell, Fr. u. Burger, M. Registra subsidii chari-
tativi im Bistum K. am Ende des 15. und zu Anfang des
16. Jahrh. 1. Teil: Das sub.sidium charitativum im Arrhi-
diakonat Breiscrau vom Jahre 1493, (Freiburger Diözesan*
archiv Bd. 24, b. 183—237).
— 8. aach No. 49. 50. 61. 53. 53. 54. 298.
205. — Stadt. Kaiser lleinrich VI. erklärt die Stadt K. von jeg-
licher Besteaenug von Seiten des Bischofii frei: 24, Sept.
1192. (Den Mitgliedern des Gesamtvereins der dentsch. Qe-
schichts- u. Altertumsvcreine zum 15. — 18. Sept 1895 genid-
met von der Stadt K.) Konstanz, Stadler.
206. — Jeeklin, F. Richtebrief zwischen der Stadt K. und den
Herren von Haldenstein 1334. (AnzSchwQescb. Bd. 26,
S. 290-291).
207. — Ruppert, Ph. K.'cr geschichtliche Beitrfige. 4. HefU
Konstanz, Selbstverlag des Verfassers. II, 128 S.
208. — Wiederherstellung des Domes zu K. (AZgB. No. 230).
209. — Beyerle, Konrad. Präsenztafeln aas dem K.'er Münster.
(Diese Zs, NF. 10, S- 467—469).
— s. auch No. 279. 285.
— Konzil, s. No. 65. 66. 67. 58.
21a Lahr, Amtsbezirk. Strittmatter, Karl. Arehivalien ans Or^
ten des A. L. (Mitt. 17, S. 88I/88).
— Stadt, s. No. 307.
211. Lantenbach im Renchthal. Rnppcrt, Ph. Die Kirche zn
T. l K. (Freiburger Diözesanarchiv Bd. 21, S. 273—290).
Leibeitingeu, s. No. 217; Lenzkirch, 8. No. 218; Leopoldshafen,
s. No. 184; Liedolsheim, 8. No. 184; Linkenheim, 8. No. 184.
212. Linzgau. Stengele, B. Verzeichnis der Dekane, Kämmerer
und Pfarrer im jetzigen Kapitel L. (Freie Stimme, Jahrg. 31,
No. 1—14).
LOhningen, a. No. 254; Luttingen, s. No. 264; Ifahlbeig, s. No. 151;
Ifambacfa, s. No. 246.
218. Mannheim. Die Besehiessnng Ms. vor 100 Jahren. (Karisroher
Zg. No. 368; Tgl* dazn Mannheimer Generalanzeiger No. 2251).
ZrilKbr. f. Gwok. d. Ob«rrb. H. V. ZT. a 31
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482
Isenbart.
314. Mannheim. Landgraf, Jos. Der Gctreidehnndel M' . .s in
den letzten 50 Jahren und das Geschäftshaus Jakob u. Söhne.
Stuttgart, Greiner u. Pfeiffer. 36 S. mit 10 Tafeln.
215. — Mathy, L. Studien sor Oesdiichte der bildenden Kimste
in H. im la Jahrlumdert. ICt Skinen von Architekt TL
Walch. I. Teil Architektar und Skolptnr. (Beilage som
Jahresbericht d. Grossh. Gymnasiums ni lUannbeim 1893/ lU;
Vereinsgabe d. Mannheimer Altertumsvereins 1894. 128 S.
Folio. 121 Abbild. Bespr.: Karlsr. Zg. Nc 173, Beil. 187, 188;
Pfälzisches Museum, Jahi^g. 12, S. 40 (Gr[o8sJ); LCBl., Jahrg.
1896, No. 13, S. 468/69 (H. L).
— 8. auch No. 327, 897.
816. Markdori Stengele. B. Allerheiligen auf dem Gehlenberg
heill. (DAScbwaben, S. 174— 175).
Ueniiiigen, i. No. 141.
817* Messkircb, Amtsbezirk. Scbappachcr, Leopold. Aichig
Valien aus Orten des A. M. (Mitt 17, S. 28—29).
Mühlburg, 8. No. 184.
217aJIIunzingen. Die Glockenschmiede von M. Aus den Aufzeich-
nungen eines Dorfschulmcisters, mitgeteilt von C. Kübier.
(Scbau-in's-Land, Jahrlauf 21, S. 93—95).
Neekarborken, i. No. 88; Neekarthal, s. No. 880; NeazingeQ, s.
No. 849; Neneiihdm, a. No. 17.
818. Neustadt, Amtsbesirk. Welte, Karl. Aicfaivalien ans Orten
des A. N. (Mitt 17, 8. 43-46).
Niefem, s. No. 17; Nussbaum, s. No. 141.
218. Oberachern. Kern, A. Die ehemalige Pfarrkirche St. Jo*
bann zu 0. (Achcr- u. Bühler Bote, No. 28—31).
Oberalpfeo, s. No. 254; Obereggenen, ü. No. 254; Oberharmersbadi,
t. No. 889; Obermettingen, & No. 264; Oberrhein, t. No. 68, 124,
841, 866, 867, 872; Obencheffleni, i. No. 868; ObenrolfiMsh, i.
No. 860.
890i Oensbach. Reinfried, K» Zur Geschichte des Ortes und
der Pfarrei 0. (Acher- n. Bühler Bote, No. 58—63.)
821. Offenburg, Amtsbezirk. Mayer, Karl, Platz, Fr. u. Wal-
ter. Archivalien aus Orten des A. 0- (Mitt 17, S. 16—50).
222. — Stadt. Walter, K. Die Glocken der Pfarrkirche und die drei
Schutzpatrone der Stadt 0. OÜcnburg, Reiff. 19 S. Mit 1 Taici.
— a. auch No. 17, 81.
Ofteringen, i. No. 254; Ohlsbach, a. No. 821; Ooa, a. No. 184.
888. Ortenan. Kern, A. Die Landeshoheit in. der 0. und das
Landgericht Acheni im Jahre 1786. (Acher- n. Bühler Bote,
No. 33-49 u. 79—80).
Ortenberg, 8. No. 221; Osterburken, s. No. 17. 34.
224. Ottersdorf. Keinfried, K. Beiträge zur Orts- und Pfarrei-
geschichte von 0. und den übrigen Riedorten. (Echo von
Baden-Baden, No. 74—^2).
826. Ottertweier. LandkapiteL Die UrcfaUdie BauthKtigktit
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Ba^MlM GeNUehtrilttenttt Jihm 1885.
483
im Landkapitel 0. vor Ausbraeh der ^iTh**fffrftllBng (Freilh
KKBl., Jahrg. 38, S. 298).
226. Otters Weier. Wie in alter Zeit (2. Hälfte des 18. Jahrhunderts)
im Laadkapitei 0. Kapitelskonferenz gehalten wurde. (Freib-
EKBl. Bd. 39, S. 421—425).
— Eeiiifried, K. Die GrOninger'idiea Glocken im Land-
taqiitelO. (Adieiy mid Bfihler Bote, No. 96)i
82& — Dorf. Die ehemalige Jesaitenresidena m 0. (Freibnrger
Diözesanarchiv Bd. 24, S. 239—256).
23B» — Zwei Glockeninschriften zu 0. aoa den Jahren 1436 o* 1605.
(Badischcr Beobachter No. 106).
Pfiuzgaa, 8. No. 830.
290. Pforzheim. Festschrüt zur Feier der Einweihung des neuen
Bethaneee in P.: Ifii WB6k Pforzheim, Binge. 26 S. mit
AbUld.
<— 8. Micli No. 28. SS. flee.
Raithenbuch, s. No. 218;
Rastatt, 8. No. 77—82, 99, 196; Rechberg, 8. No. 254.
231« Eeichenan. V. d. Thar. Auf der B. (Yaterland, Ho. 196,
Jahrg. 1894).
232. — Beschreibung des Abtstabes aus der R. aus dem Jahre 1358.
(Anzeiger fOr schweizerische Altertümer, Jahig. 1895, S. 472 iL),
288. — Bflmmler, iL Zn den finraralae Angienees. (NA. Bd. 21,
S. 801-806). — Befliir.: Diese Zs. NF. 10^ 8. 677.
284. Rappert, Ph. Ein B' . . er WeUtmn. (FrelbDA., Bd. 24,
a 269—272).
— 8. auch No. 286.
Remetachwiel, s. No. 254.
235. Benchen. Der Mniwald-lvanaiprozess aas dem Jahre 1749.
(Acher- u. Bühier Bote, No. 75 — 79).
BkfliidMim, •» No. 254; Biedem am Saad, i. No. 254.
Biedicheii, i. No. 246; KiMChhehn, s. No. 85; Bipthdm, a. No. 184.
Bippddaui, a. No. 280; Bsthenbaeh, a. No. 218; Botiel, a. No. 254.
Rüppurr, B. No. 184; Ruashcim, s. No. 184.
236. SÄckinp:en. H. W. Zu A. Schultes Abhandlung über Gilg
Tschudi, GJarus n 8. (AnzSchwOeach. Bd. 26, 8. 199
Saig, 8. No. 218.
237. Salem. Weech, Friedrich von. Fürbitten für die lebenden
und verstorbenen WohlUiüter des Klosters S. (Diciü Zs. NF.
10, 8. 278^-288).
286. 8t Blasien, Amtsbedric. Birkenmayer, Adelt AreU-
Talien ans Orten des A 8t Bl ^tt 17, 8. 50--52).
280.— Stadt. Pietsch, L. 8t BL (Zur guten Stande, Jahr 1886
bis 94, S. 854—86(3).
24a — St. Bl. im Schwarzwald. (Sarisruher Zg. No. 181).
— 8. auch No. 311.
241. St Georgen. Kalchschmidt, Karl Theodor. Geschichte
des Klosters, der Stadt und des Kirchspiels St. G. aof dem
31*
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484
Isenbart.
badischen Schwarzwald. Heidelberg, Karl Winter. VHI, UA S.
mit 1 Tafeln in Lichtdruck und 1 Abbild, im Text. — Bespr. :
Badischer Beobachter No. 2ß (□); Mitteilungen aus d. histori-
schen Litteratur (Hirsch), Bd. 23^ S. 485/86 (P. Albert).
242. — Mayer, Hermann. Der Pfingstreckenzug zu St. G. (Schau-
in's-Land, Jahrlauf 21, S. 1 — 6 mit Zeichnungen von H^ M.).
243. Sasbach, BA. Achem. Schindler, H. Stiftungsurkunde der
St. Hilarius-Kap] anei in der Pfarrkirche zu S., Dekanats Ot-
terswcicr. (Frciburger Diözesanarchiv Bd. 24^ S. 257—266).
Sasbach, BA. Breisacb, s. No. 19.
244. Sasbachwalden. Brommer, F. Wallfahrtsbüchlein von S.
mit einer Geschichte der dortigen Wallfahrt. Offenburg, Selbst-
verlag des Verfassers. 31 S. 1894.
Schachen, s. No. 2&4j Schapbach, s. No. 260. Mi-
245. Schenkenzell. Mitteilungen aus dem Pfarrarchiv zu S. tiber
die Kriegsjahre 1796—1797. (Offenburg. Zg. No. 11—15).
— 8. auch No. 2fiD.
Schiltach, a. No. 260; Schmieheim, s. No. IhL
246. Schönau, Amtsbezirk. Birkenmayer, Adolf. Archivalien
aus Orten des A. S. (Mitt. IT^ S. 52—67).
— Stadt, s. No. IL
Schwackenreuthe, s. No. 249; Schwarzwald, s. No. 35L 856.
SchweighauBen, s. No. 151; Schwenningen, s. No. 212.
Sentenhart, s. No. 217; Seppenhofen, s. No. 21E
241. Söllingen, BA. Rastatt Roinfried, K. Zur Geschichte des
Ortes und der Pfarrei S. (Acher- u. BühlcrBote, No. l^ff.).
Spöck, 8. No. 184; Stadenhausen, s. No. 2hL
248t Staufen, Amtsbezirk. Baur, Alois. Archivalien aus Orten
des A. S. (Mitt. 17. S. 89).
— Stadt, s. No. 69a.
249. Stock ach, Amtsbezirk. Seeger, Karl. Archivalicn aus Orten
des A. S. (Mitt. 17, S. 36-43).
250: StoUhofon. Reinfried, K. Zur Geschichte des S*..er Sca-
pulicrfestes. (Acher- u. Bühler Bote, No. 83 u. 84].
Stahlingen, Landgrafschaft, s. No. 125.
251. Tauberbischofsheim. Berberich, J. Geschichte der Stadt
T. und des Amtsbezirks T. Mit einem Stadtplan vom Jahre
1790. Heft L da S. Tauberbischofsheim, Zöller.
Teutschneureuth, 8. No. 184; Thunau, 8. No. 246.
Todtmoos, 8. No. 238i Todtnau, s. No. 246^ Todtnauberg, 8. No. 246.
252. Uebcrlingen, Amtsbezirk. Udry, Xaver. Archivalien aus
Orten des A. ü. (Mitt IT^ S. 33—36).
— Stadt, 8. No. IL
ünteralpfen, s. No. 254; ünterlauchringen, 8. No. 254.
Untermettingen, s. No. 254; Villingen, 8. No. 22L 846.
Volkertshausen, s. No. 249j Waibstadt, s. No. 332. 833. 368.
253i Waldkirch, Amtsbezirk. Maurer, Heinrich. Archivalien
aus Orten des A. W. (Mitt 17, S. 90).
Btdische GeadiichtsUttentttr dea Jahres 1896.
m
Waldkirch, BA. Waldshut, s. No. 254.
251. Waldshat, Amtsbezirk. Birkenmayer, Adolf. Archivalien
ans Orten ta A. W. (lOtt. 17, 8. 67—82).
255. — Stadt Thommen, R. Die Städte MeUingen, Baden (in
der Schweiz) und W. verrechnen Zolle inkünfte und Ausgaben
in den Jahren 1397—1399. (AnzSchwG., Bd. 26, S. 186—188).
256. Wartenberg. Welte, Adolf Ein Ausflug auf den W. (Bad.
Fortbildungsschule, Monatshefte, 9. Jahrg., S. 162—168).
Weildorf, s. No. 252; Wcinheira, s. No. 17.
257. Wellenberg. Urkunden Uber W. (Mitt. 17, S, 95).
Wetodmeiireiitli, s. No. 184.
258b Wertheim. Wibel, Ferd. Die alte Bug W. am Main ond
die ehemaligen Befestigungen der Stadt nach architektoni*
sehen, geschichtlichen und kulturhistorischen Gesichtspunkten
untersucht und mit Benutzung der hinterlassenen Arbeiten
des Prof. Karl Wibel dargestellt. XVI, 370 S. Mit einem
Titelbild u. 133 Abbildungen im Text. Freiburcr i. Br. u.
Leipzig, J. C. B. Mohr. — Bespr.: DLZ. 1896, iS. 115/16 (A.
Schnitz); LCBl 1896, S. 167/68 iß). Diese Zs. oben S. 8221.
269. — EissenlOffel, Lndwig. Fxm Sdlb, ein Befionnator
Nflrnbergs nnd Berns. Sein Leben und IHtkea. Zell L W.,
H. Specht, rv, 131 S.
Wieden, s. No. 246; Winterspüren, b. No. 249.
260» Wolf ach, Amtsbezirk. Damal, C. und Hoch^vcbcr, Maz*
Archivalien aus Orten des A. W. (Mitt. 17, S. 90-93).
Wössmgen, s. No. 17. 24; Wutöschingen, s. No. 254.
261. Yburg. Welte, Adolf. Die Y. II. (Bad. Fortbildungsschule.
Mbnatdiefte, 9. Jahrg., a 52—66).
Zdl-Welerbach, s. No. 221; Ziunhanaen, s. No. 249; Zornflgg»
No^ 249.
Familieu«» Wappen-, Sienel- und MOnzkunde.
No. 127 (EuDilie). 188. 816 (Wq^.
262. Kindler Ton Knobloeb.J. Oberbadiflches Oeechlechterfoiich.
Hsg. TOD der Bad. bistor. KommiBBion. Hit Wappen. I Bd.
lief. 8 Ton Brock-Tritt von Ederen. 8. 161—240. Heidel-
berg, Winter. (S. 1894, No. 160.) — Bespr. : DLZ. Jahrg. 16,
S. 689/90 (Ed. Heyck); Herold, Jahrg. 26, S. 38; MlÖCt.
Bd. 16, S. 688/89 (Th. Schön); Neue Züricher Zg. No. 245.
263. Bodman, LeopoldFrciherr von. Geschichte der Freiherren
von Bodman. Lindau i. B. (Schriften d. Vereins für Gesch. d.
Bodensees, Heft 23.) — Bespr.: Diese Zs. NF. 10, 8. 153.
261 104 Urkonden ans dem FreiherrL Yon Bodman'seben Fa^
mülenardüT. (Anzeiger d. germaniacben Nationaimiiseoms,
Jahrg. 1895, S. 8— 12 .
265« Stoclcer, C. W. F. L. Familienchronik der Freiherren TOn
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486 Iieabart
Oemmingen. Heilbnmn, SchelL IX, 806 & 8 Tal. und
1 StammbAnm. — Bespr.: Herold, Jahrg. 26, 8. 181/38 (Hu
Schön).
266* Grabdenkmal des Ulrich v. Landschad (f 1369), des Heinrich
Landscbad (t 1377) und seiner Gemahlin, geb. v. Sickingen,
in Neckarsteinach. (Herold, Jahrg. 26, S. 20 ff. mit Abbild.).
267. ?. Räcknitz. Weiss, Job. Gastav. Arclii?alien aus dem Frei-
herrL v. Baclmits*8Gli6n AxehiT m Heiiuheiin. (Hitt 17,
268. Thorbecke. Chronik und Stammbaum der Familie T. Gedruckt
für dir Mit^dicdcr und Freunde der Familie T. Mannheim,
Raisberger. 1804.
269* Wilckens, Theodor. Aufzeichnungen und Hilfsmittel zu einer
Geschichte der Familie Wilckens. 2. Aufl. Im Selbstverlage
des Yer&ssers. Schwetzingen, Buchdmckerei von Max Pich-
ter. 40 & mit einer TafeL
2701 Nenenatein, Karl Freiherr von. Wappenkunde. Heral*
dtache Ifionatsscbrift zur Veröffentlichung! von nicht edierten
Wappenwerken. Karlsruhe, Selbstverlag des Verfassers. HI.
Jahrg.. Heft 1: V\rappen aus dem Städtemeister- und Am-
meisterbuch von Strassburg (Scblussj; Hefte 1, 2 u. 3: Wap-
pen des Münsters zu Basel; Heft 4 u. 5: Wappen der rats-
fiUiigen Geschlechter von Freiburg i. Br.; Hefte 4—^; Wap-
pen aoa dem alten Wappenbnche von J. G. Redinghoren;
Heft 8—8 n. 10: MSchfttzenbueh des nnter Heraog Chriatoffan
Wflrdenberg nnd Teck anno 1500 nach Stuttgart ausgeschrie-
benen Armbrnstsscliiossens" ; Hefte 11 u. 12: das Idsteiner rote
Buch oder Genealot^iccnbncli des Hauses Nassau und Geldern.
271. Brambach, W. Wappen der Markgrafen von Baden auf Me-
daillen. (Veröffentlichungen d. badischen Sammlungen f. Al-
tertums- a. Völkerkunde in Karlsruhe u. d. Karlsruher Altei^
tomaverebia n, & 45—62). Earlsmhe, Brann.
272. Siegenfeld, Alfred Bitter Anthony von. Die Wappen-
briefe und Standeserhebungen des römischen Königa Bn-
precht von d^r Pfalz (Adler, S. 895—430).
278» Moue, F. Kritik der Wappen der Minnesänger aus Schwaben.
Ein Beitrag zur Geschichte der christlichen Mystik in Schwa-
ben und Alemannien. (DASchwaben Bd. 13, 8. 53 ff.).
274. Bnchenau, H. Der Marburger Goldgulden- und Turaosenfond.
(Barl Hftnabll., Jahrg. 16, & 1823—83.): darunter Mflnaen
dea FfUagraüBn Bnpncht L (1858— im).
276* Menadier. Ein Heidelberger Tournosgroscben dea EnrfiBraten
Ruprecht I., Pfalzgrafen bei Rhein und Herzog von Bayern,
1229(1333)— 1390. (Herl. Münzbll., Jahrg. 16, i>. 1839-43).
276L Ein Fflnffrankstflck aus der Zeit des Rheinbimdes 1806.
(Frankfurter Zg. No. 106, U. Morgenbl.).
Bftdiwbe Geschichtalittentiir des Jihres 1895.
487
ArolHVtt uinI BiMMiakmi.
Ilirtttrrioirtswesen. UnivertitäteA and Schulen.
Archive, s. No. 194.
BIMiotheken, •. No. 14fi. 16&. 179. 177. 195. 196. 198.
ÜDiTeriitfttea: FraOiorg, a. No. 166. 167. 158. 169; Heiddberg,
t. No. m 177. 17a
Schulen, s. No. 185. 143. inr,. m.
277* Geschichte der Entwicklang des Volksschalwesens imOross-
herzogtum Baden. Im Aaftrago des Allgemeinen Badischen
Volksschullehrer-Vereins quellenmässig bearbeitet unter Lei-
tung und Mitwirkung des Obmanns Heinrich Heyd. Bühl,
Koükordia, Lief. 4 u. 5, S. 289— 4Ö0 mit Abbild, u. Karte.
Litteratur- und Gelehrtengeschichte
(mit Ausschluss der biographischen Artikel über Personen
der neuesten Zeit).
Vgl No. 75. 76. 150. 156. 161a. 269.
978. Schulte, Aloy?. Die Standesverhältnissc der Minnesänger.
(Zeitsclir, f. ileutsches Altertum u. f. deutsche Litteratur, Bd. 39,
S. 185 — 251. Sonderabdruck daraus: Leipzig, Hirschfeld. 67 S.).
— Bespr.: Mitteilungen ans d. historischen Littcratar (Hirsch),
Bd. 23, S. 429/430 (Ilwof); HZ. NF. Bd. 39, S. 17L
270. Hohne, F. Die Gedichte des Hein»^ von Kooslans ud die
IGnnelelire. litterarisch historische Untersnehung. Leipsiger
Bissert Leipzig, Fock. 1894. 66 S.
280. Breton, Jean. Notes d'un £tudiant Fran^ais en Allemagne.
Paris, Calmann Levy. 310 S. (Betrifft Heidelberg S. 3—67).
— Pcspr.: Frankfurt. Zg. No. 50, 1. Morgenbl.
281. Schorbach, K. Jüngere Drucke des Ritters v. Staufenberg.
(Zs. für deutsches Altertum, Bd. 40, S. 123—126).
282. Seyler* Über das „Thnmierbnch imd Ordnung von Plridianuner
1486". (Herold, Bd. 26, S. 78 C).
288. Albert, P. Fritz Jakob von Andwil, ein verschoUener Chnnüst?
(Diese Zs. XF. 10, S. 671—674).
284. Htirbin, J. Die Ergänzungen des libcUus de Cesarca monachia
Peters von Andlau. (ZSavigny Stift, f. Rechts^csrh. Bd. 16,
8.41—62). — Bespr.: Diese Zs. NF. 11, S. 151 (Werminghoff).
285> Werra, E. von. Johann Bachner, Domorganist am Mtinster
zu Konstanz 1483 bis um 1540. (Kiichenmosikal. Jahrbach
T. F. X. HaberL Begensbnrg, Pustet — DASchmben Bd. 18;
a 90-95).
286. Roth, F. W. E. Johann Haselberg aas Reichenaa und Jakob
Schenk aus Speier. Ein Beitrag zur Volks- und Übersetzungs-
littoratur des in. Jahrhundert^:. (Archiv ftlr das Studium der
neueren Sprachen o. Litteratur Bd. XCV, s. 301—307).
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488 Isenbart
287. Roth, F. W. £■ Johannes Merctthns Motsheimer. (Diese Zb.
NF. 10, S. 448 -455).
288. Gartcllieri, Alexander. Zu Jakob Locher Philomiuiis.
(Diese Zs. NF. Bd. 10, S. 114—146).
289. Derselbe. Zu Johann von Butzheim. (Diese Zs. NF. Bd. 10,
a 471-472).
290. Tatarinoff, £. Die Briefe GUureaos an Johannes Aal, Stifts-
ptopst in Solothnrn ans dem Jahre 1Ö38— 156a (Mittdlnngen
d. historischen Vereins von Solothnrn, Jahrg. 1805). — Bespr«:
Diese Zs. NF. 11, a 153.
291. Kfirz, Ernst Georg. Gcorc^ius Pictorius von Villingen, ein
Arzt des 16. Jahrhunderts und seine NVissenschatt. Freiburg
i. Br. u. Leipzig, J. C- B. Mohr (P. Siebeck), ll, 96 S. — Bespr.:
Diese Zs. NF. 10, S. 104/55 (Ii ) und LCBl. No. 35 (K. 8.).
292i Da Monlin Eckart, R., Graf. Aus den Papieren eines Illu-
ndnaten. (BehihardstOttner, Ba}T. Forschungen, Bd. 3, S. 186
—289.) - Bespr.: Diese Zs. NF. 10, & 688 (K. 0[bser)); HZ.
75 (NF. 39), S. 559.
293. Bertling, K. von. Zur Geschichte des FOrstprimas Karl TOn
Dalberg. (HJb. Jahrg. 16, S. 675— (M).
294. Funck, II. Glucks zweimaliges Zusammentreffen mit Klopstock
am Hole Karl Friedrichs von Baden 1744 n. 1745. (Euphonon
1894, S. 790-792).
295. Hassenkam p, R. iiricic von J. II. Jung-Stilliug au Sophie
T. Laroche. (Euphorien Bd. 2, 8. 579—097).
296. Earoline von Oflnderode. Dittenberger, R. E. v. G.
(Westefmanns Monatshefte, Bd. 40, 8. 352—357).
297. — Groos, Karl. Friedrich Crcuzer nnd K. v. G. Mitteilung
tlbcr deren Verhältnis. (Frankf. Konversationsbl. No- 164/166.
Heidelberg, Kail Groos. 18 S.) — Bespr.: LCßl. No. 36; Revue
critique, Jahrg. 29, S. 33/34 (A. C).
29a St oll, A. Der Historiker Friedrich Wilken. Abt. 2. Progr. d.
Friedrichsgynmas. zu Kassel No. 288. Kassel, DölL S. 35-84. —
Bespr.: lOtteiliingen ans d. historischen liftlefatnr (Hksch),
24, a 21.'2S).
299. Josef Viktor v. Scheffel. Nichtrasten und nicht rosten!
Jahrbuch des ScheffisUmndes für 1895. Geleiteten A. Ken nel.
Stuttgart, Ad. Benz n. Co. XI, 179 S. — Bespr.: Diese Zs. NF.
11 (1896), S. 160.
900. — Bernays, Mich. Rede auf S, gehalten am Tage der Ent-
hüllung seines Denkmals zu Karlsruhe: 19. Nov. 1892. (Bio-
graphische BU. Bd. 1, ö. G8— 81).
801. - Erhardt, J. Erinnerung an J. T. 8. (fiadiseher Schnl-
hote Jahrg. m, a 822-828; 829-882).
808. — Franzos, K. E. Ans a*s. lotsten Lebensjahren, mit nn-
gedmckten Briefen des Dichten 1878—1884. (Deutsche Dich-
tung 18, Heft 3).
808. — Kopp, Karl Angast Etwas Uber a (AZgE No. 46).
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B«diMhe Oeachichttlittentor der Jahies 1895.
489
Josef Viktor v. Scheffel. Stern, Adolf. J. V. S. (Studien
zur Litteratui- der Gegenwart, Dresden, Esche. S. 179 — 226.)
— Bespr.: AZgB. Na 258 (F. Moncker); Euphorion, Jahrg.
8. 244—248 (SehOnbach).
80& Ludwig Eichrodt Basse, K. L. E. (BU. fHat UUeisrische
Unterhaltung, Jalirg. 1895, S. 497—499).
80S. — Kennel, A. L. E., ein Dichterleben. Lahr, Schauenburg.
149 S. mit Bild. — Bespr. : Pfälzisches Museum 12, 24 (Gr[o8s]).
307. — Die Enthüllung des Ludwig Eichrodt-Denkmals in Lahr am
19. Mai 1895. (AZgB. No. 120; Karlsruher Zg. No. 139; Gregea-
wart, No. 22).
30a Zittel, E. Ein badischer ünionsgottesdienst Im Jahre 1807.
(Protestantische Eirchenzg. No. 49).
Derselbe. Was verdanken wir unserer evangelischen badischen
Landeskirche, und was sind wir ihr schuldig? Heidelberg,
Höming. 16 8.
Kimstgaschiobte.
Vgl. No. 188. 142. 148. 180-162 169. 172-174. 191-198. 20a 916.
282. 266. 888. m
8ia Kraus, Franz Xaver. Znr Knostgeschichte des Ereoses.
(AZgB. No. 41).
311. Bosenberp, Mfix. Allcf^orie auf St. Blasien. Bemalter Kupfer-
stich. Karlsruhe. Braun. 24 S. mit 2 Tafeln. (VeröfiTentl.
d. bad. Sammlungen f. Alterturas u. Völkerkunde in Karls-
ruhe u. d. Karlsruher Altertumsvereius II, S. 53—74)- — Bespr.:
IMese Zs. NF. 11 (1896), S. 157 (A. S[chttlteJ).
812. Sehftfer, E. Eine oberschwSbische BUdschnitzerschnle am
Bodensee. (Anzeiger des (Sennanisebett Nationalmnaemns,
Jahrg. 1895, S. 41-4a Mit 5 Abbild.).
318* V. M Die Festgabe badischer Städte und Gemeinden zum Re-
(lieruncsjubiläum S. K. H. des Grossherzogs Friedrich von
Baden. (Kunstgewerbebl. Jahrg. II, S. 9 — 16).
314. Hans Baidung. Braun, Edmund. Studien aus der Gemälde-
gallerie des germanischen Museums. I. Hans Baidang. (An-
zeiger des gemuudsehen Nationalmiiseiims, Jahrg. 1885,
S. 105-109. Mit einer TM and 2 AbbUdongen).
81K. Derselbe. Hepertorium f. Kunstwissenschaft, Bd. 18; Zeitsehr*
fttr christliche Kunst, Jahrg. 1895, S. 221 ff.).
816b — Stiassny, Robert- Wappenzeichnungen Hans Baldung-
Griens in Coburg. (Adler NF- Bd. 5/6, S. 331-394 mit 16
Tafeln u. 1 Textillustration. Auch separat erschienen 64 S.).
— Bespr.: LCBl. S. 1692/93 (Z.); Anzeiger des germanischen
Natlonalrnnseoms, Jahrg. 1896 ^haefer).
817. — Derselbe. Baldnng-Stndien. (Ktinstcbronik KF. 8, No. 20
u. 21). Nachträge dazu. (Ebenda NF. 7, No. 2).
818. — Terey, Gabriel t. Die Handzeichnongen des Hans Bai-
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490
Isenbart.
dnngt gen. Grien In OriginalgrOne u. liehtdroobiacli-
bildongeii nach den Originnlen in Basel, Berlin, Karlamlie und
Kassel. Mit Unterstützung d. Regfemng y. Elsass-Lothringen
0. d. Stadt Strassburg zum ersten Male hsg. Bd. 2, No. 86
—148. Text S. XXV-XLYII. Strassbnrg, Heitz. — Bespr.:
Diese Zs. NF. 11, S. 195; Frankfurter Zg. No. 133 1 (Rieffei);
Litterarische Rundschau, Jahrg. 22, No. 3, S. 8<) (M. K. F.)
3191 HansBaldung. Derselbe. Ein wiedergefundenes Altarwerk
H. B' . . s. (Alemannia Jalirg. 22, & 279—280).
820. — Derselbe. Bemerkungen zn der JamUgoi Dreieinigkeit",
Gemälde in der Art des H. B. in der OffentHdien Kunstsamm-
lung zu Basel. (Bepertorinm fta Kanstwissenschaft, Jahr^.
1895, S. 194 ff.).
821. Oclenheinz, L. Beiträge zur Biographie des Porträtmalers
Aug. Friedr. Oelenhainz, 1745-1804. (Wirttembergische Vicrtel-
jahrshefte NF. Bd. 4, S. 104—113; vgl. Karlsruher Zg. No. 186).
322. Anselm Feuerbacb. Bendiuer, M. Neue Beiträge zur
Entwiddnngsgesehichte A.*8 v. F. nebst einem nngedradcten
Briefe F.*8 an Niethammer. (Schwäbische Rondschan 6, No. 6).
323» — Gensei, J. A. F. als politischer Schriftsteller. (Grenzboten,
Jahrg. 54, S. 355—869).
324. — Lützow, K. V. A. F. (Biographische Bll. Bd. 1, S. 81— 90\
325. — A. F . . 's Leben und Kunst, (tirenzboten, Jahrg. 54, S. 26—34).
326. Busse. K. Gustav zu Putlitz. (Bll. für litterarische Unter-
haltung S. 241—243).
927. Sehnlse, Wilhelm. Peter Bitter, langjittiriger Kapellmeister
in Mannheim. Sein Leben nnd Wirken. Berlin, 1* Oehmigke.
50 S.
32& — Huseographiettber Baden» (WZh Jahrg. XIV, S.86a-W^
Kulturgeschiobtt,
VgL No. 217a. 242. 260. 268. 261.
329. Bodensee, der, in Bildem. Eine Wanderang an den Ufern
des Bodensees. Mit einleitendem Texte von Adolf Schaf-
hutlin. 15 FoUobilder in pbotograph. Knnstdmcfc. 2 & Text.
Folio. Konstanz, W. Mcck.
3801 Heilig, Otto. Ortsneckereien und Schildbürgergeschichten
aus dem Eisenz-. Neckar-, Ptinzgaa und Enztbal. (Alemannia,
Jahrg. 22, S. 276—279).
331. Derselbe. Bästlösereime ans der Gegend von Heidelberg. (Ale-
mannia, Jahrg. 23, S. 190).
m Derselbe. T(^lieder iras Waibstadt bei Heidelberg. (Am
Urquell Bd. 6, Heft 3).
388. Schlegel, G. Das Lied aus Wailxtadt. Nebst Beitrag WH
R. Sprenger. (Am Urquell Bd. 6, Hefte 4 u. 5).
334. Glockenkande. Schilling, A. Die Einftthrong der TOrken-
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BluUsehe CtowhichtdHterttiir des Jalires 19SI9,
401
glocke in YorderOtteiTekh. (FreibiirgerBiOiaBaiiarchiv fid. 24,
8. 305-313).
836w CHockenkunde. Kraus, Johannes. Zur pfälzischen Glocken-
kunde. (Pfälzisches Museum, Jahrg. 11 (18l>4), S.44— 45; Jahrg.
12, S. 5— 6, 12—13. 19-20. 28-29. 37-^-^. 41-42).
886. Reinfried, K. Die Glocken der katholischen Stadtpl'arr-
kirche zn Btthl. (Acher* a. Bohler Bote Ka. 63->ö6).
— Tgl. No. 2178. 22ä 227. 229.
887. Hansjakob, HeinrieL Der Leutnant Ton Hasle. Eine Er-
zählung ans dem dieiasigjflhrigen Kriege. Heidelberg, Georg
Weiss. IV, 329 8.
338. Derselbe. Der Vogt auf Mühlstein. Freiburg i. B., Herder. 59 S.
338aJ)erselbe. Ausgewählte Schriften. Volksausgabe. 1. Bd. Ans
meiner Jugendzeit. Heidelberg, Weiss. VIII, 287 S.
339. Derselbe. Schneeballen. 1. Reihe: Der letzte Reichsvogt des
reichsfreien Thaies Oberharmersbach 2. Aufl. Heidelberg,
Weiss. lY, 329 8. — Bespr.: Diese Zs. KF. 10, 8. 668.
84a Derselbe. Ans kranken Tagen. Erinneningen. Heidelberg,
Weiss. 279 8.
341. Haupt, Herman. Zur Sagengeschichte des Oberrheins und
der Schweiz. (Diese Zs. NF. 10, S. 472—476).
342. Schmitt, E. Sagen, Volksglauben, Sitten und Bräuche aus dem
Baulando (Hettingcn). Ein Beitrag zur badischen Volks-
kunde. (Programm der Höheren Mädchenschule in Baden-
Laden f. 1894/95. Baden-Baden, Kölblin. 23 S) — Bespr.: Bad.
Landeszg. No. 173, I.
343. Sie fort, Alfred. Die Sage yon Walter tob Hohengeroldseck
und Diepold von Ltttzelhardt. Lahr, Geiger. 80 8. mit 8 Ab-
bildungen.
344. Simonsfeld, H. Reisebericht ftber Sttddentschland, die Ost-
schweiz und Oberitalien aus dem Jahre 1492. (Zs. f. Kultur-
gesch., hsg. V. Steinhansen TT, S. 241 ff.). — Bespr.: Diese Zs.
NF. 10, S. 682 (A. Werminghoff); AZgB. No. 156 (S. G.).
345. Gothein, Eberhard. Bilder aus der Kulturgeschichte der
Pfalz nach dem 30jährigen Kriege. (Bad. Neujahisblätter, hsg.
T. d. bad. histor. Kommission. 5. Bl.). Karlsruhe, Braun. & S.
— Bespr.: Karlsruher Zg. Beil. zu No. 844 (1694); Fnok-
furter Zg. 242, IV (C. S.); KBWZ., Jahrg. 14, S. 38-40.
346k Weiss, K. Th. Zur Geschichte der Chirurgie (darin eine Exa-
mensordnung der Chirurgenzunft zu Villingen a. d. Jahre
1754). (MitteiioDgen des Germanischen NatioDalmoseams
S. 89-99).
347. Obs er, K. Lebkücheltag. (Diese Zs. NF. 10, S 141).
348. Heeger. Pfälzische Dialektstudieu. (Pfiilzisches Museum, Jahrg.
12, S. 1 u. 2, ^11).
849, Sehindler, H. Zasainmenstelinng der ?om Verein fttr Volks-
kvnde cor Beantwortung verseichneten Fragen Aber religiflses
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492
Isenbart.
und kirchliches Leben im Yolkstom. (Freib. KKBl. Bd. d9,
a 413-415).
860. Hoffmann, J. J. Sdu^^bach vnd seine Bewohner. Bearbeitet
nach dem Fragebogen zur badischen Volkskunde. (Alemannia
Jahrg. 23, S. 1—50). Auch separat erschienen unter d. Titel:
„Zur deutschen Volkskunde", Heft 3- Bonn, Ilanstein. 50 S.
mit Tafel. — Bespr.: HZ. 70 (NF. 40), S. 168; LCBl. 1892, S. 30.
351. Derselbe. Volksbräuche im öchwarzwald. HI. Das Schap-
bacher Fest (Bad. Fortbildungsschule, Monatshefte, Jahrg. 9,
S. 86-88, 136-189).
882. Volkstrachten. Ein Gross ans dem Scfawanwald. Hag. v«
d. Verein zur Erhaltung d- V. im Gutach- und KindgtiiaL
Wolfach im bad. Schwarzwald. Karlsruhe, J. Velten.
353. — Zur Erhaltung der badischen V. iKarlsruher Zg. No. 113).
354. — Bericht über die Ausstellung der Y. iu Freibarg i. Br. (Karls-
ruher Zg. No. 130).
355. Drais, Karl von. (Bad. Fortbildungsschule, Monatshefte,
9. Jahrg., S. 161/62 [J.].)
866. Welte, Miehael. Der Meister der Schwanwilder Splelidir-
febrikation. (Freiburger Zg. No. 60, I n. 61, I).
867. — Schott. M. W. (Bad. Fortbfldangsschnle, Monatshefke,
Jabrg. 9, S. 81—86).
Wirthschafts- und Rechtsgeschichte.
YgL Kg. 214. 255. 356 (Wirtschaftsgeschichte).
YgL Ko. 233. 234 (Bechtageschichte).
868. Enlenbarg, Franz. Zur Bevölkerungs- und Vermögensstatistik
des 15. Jahrhunderts. (Zs. für Sozial- n. Wirtsehaftsgeech. .
m. Heft 3). Bespr.: Diese Zs. NF. 10, S. 680.
359. Hecht, M. Drei Dörfer der badischen Hard. Eine wirtschaft-
liche und soziale Studie. Blankenloch, Friedrichsthal, Ilags-
feld. Freiburger Dissert, Leipzig, Frd. A. WilheUn. 94 S.
8801 Geschichte des badischen Baa er nver eins. OBadlsdier Banem-
fcaleoder, 8. 29—86).
861. Fischerei. Meyer, Joh. Ordnung vischens halb im Boden-
see 1544. (Thurgauische Beiträge zur VaterUtndischen Gesch.
Bd. 34 [Jahrg. 1894], S. 99-113).
362. Hanfbau. Reinfried, K. Hanf bau, Ilünfergewerb nnd Hanf-
handel in früherer Zeit in den iiniteru BOhl und Achem.
(Acher- u. Bühler Bote No. 12—^).
868. -~ Derselbe. Die Hanfgärten in froherer Zeit. (Freie Stimme
No. 70 0. 71).
861 Schifffahrt Bar|h, Ludwig. Die Geschichte der FlCsserei
im Flussgebiet der oberen Kinzig. Ein Beitrag zur Ge-
schichte d. Schwarrwülder Schifferfahrten. Mit einer Karte
u. einer archival. Beilage. (München, Staatswirtschaftliche
Fak. Inaug.-Dissert). Karlsruhe, Gutsch. 123 S. 1 Karte.
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BadiBche Ottchichtdittentiir der Jahres 1885.
493
365. Schifffahrt. Gothcin, Eberhard. Zur Geschichte der Rhein-
sfbiüiahrt. (WZ. Jahrg. 14, S. 231—256).
366. — Die Regulirung des Oberrheins. (ßheinschiff; Jahrg. 10,
No. 4a 45. 49).
367. - Zöpfl, Gottf. Die oherrheiniseb-pflUzisGhe Wanerrtnusen*
frage. (Rheinschiff, Jahrg. 10, No. 33, 34« 36, 86).
368. Oberrheinische Stadtrcchtc. Hsg. v. d. bad. hist Kom-
mission 1. Abteil.: Fränkische Rechte. 1. Heft: Wert-
heiin, Freudenberg und Neubrunn. Bearbeitet von Richard
Scliroder. Heidelberg, Winter. .56 s. 2. Heft: Der Ober-
hof Wimpfen mit seineu Tochterrechtcn i^berbach, Wailtstadt,
Obersdiefflenz, BOimigheim und Mergentheim. Bearbeitet
von demselben* Ebenda S. 57-166. — Bespr.: EBWZ., Jahig.
14, S. 204; LGBl. 1896, 2a
869* Schröder. Richard. Übersicht über das gedruckte und hand-
schriftliche Material ffir die Herausgabe der badischen und
clsässischen Stadtro( lite. I. Das nördliche Baden und die
benachbarten Gebiete. (Diese Zs. NF. 10, S. 113—129).
370. Glasschrüder, Fr. Zum kurptaizischen Ständewesen. (Diese
Zs. NF. 10, S. 470—471).
371« Derselbe. Znr Entstefamigsgeschiehle des Lehenbachs Xor-
ftrst Ludwigs Y. von der Pfiilz. (Diese Zs. NF. 10, 8. 670).
373L Haupt, H. Ein oberrheinisches Eolbengcricht aus dem Zeit-
alter Maximilians I. (Zs. der Savigny-Stiftung für Rechts-
gesch. Bd. 16, S. 199—213). — Bespr. : Diese Zs. NF. 11, 8. 152/53
(Werminghoff).
373. Chroust, Anton. Ein Beitrag zur Geschichte der kurpf&lzi-
schen Finanzen am Anfang des 17. Jahrhunderts. (Diese Zs.
NF. 10, 8. 29-41).
374. Wielandt, Friedrich. Das Staatsrecht des Grosshersogtums
Baden. (Handbuch des öffentlichen Rechts Hl, I, 3). Frei-
burf? i. Br., Mohr. XI, 345 S. — Bespr.: DT.Z. Jalirg. 16, S.
1015/46 (S'Brie); Karlsruher Zg. No. 94; Frankfurter Zg. 145,
IV; LCBl. S. ß-'U .-).!; Jahrbücher für Naüonalölionomie u. Sta-
tistik HL Folge, 10, S. ()30.
375. Stroebe, C. Die gesetzgeberische Entwicklnng der badischeu
Gemeindever&ssiing. FMborger Dissert. Freibnrg L Br.,
Epstein. 1894. 176 S.
Biographisches.
376. Amman, Jakob, Direktor des Gymnasiums zu Bruchsal. (Süd-
westd. SchulbU. Jahrg. 12, S. 17-19 [Küngelhöfer]). Nekr.
377. Behringer, Ferd«, Pferrer in Hftnner. (FreibKKBl. Jahrg. 39,
No. 6). Nekr.
878. Oamp, Maxime du. (1894, No. 218-) Härder, Wilhelm. Znr
Erinnenmg an M. d. G. (Karlsroher Zg., Beilage zn No. 38).
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494
Isenbftrt
379. Dietz, Karl, Major. (Bad. MUitänrereinsbL 8. 866/56). Nfl|[r.
880^ FOhlisch, Alfred. Dem Andenken des FOntt* LDwenstein-
Wertheim-BosenbergtBchen Domlnenntee A. F., f 28. Sept.
1808: Von einem f^nnde seiner Fsmilie. FniSbmg 1. Br., *
Wagner. 18 8.
881. Orflnau, Freifrau Bertha von. (BU. d. badisehen Fiaiien-
TCrcins Jalirg. 19, S. m, 18990). Nekr.
882. Holz her, Karl, Dr., Prof. in Heidelberg. C^reibKKBL Jahrg-
89, S. 147/149 u. 168/170). Nekr.
383. Hutter, Franz Josef, Buchhändler. iHerder'sche Verlags-
handlong in Freiburg i. Br.): Badlsdier Beobachter Ko. 172
o. 178. Nekr.
884. Joerger, Karl. (Rbebuduff Jahrg. 10, No. 41). Nekr.
886. Kamm, Ednard, Landgerichtspritsldent in Mosbach. (Karls-
roher Zg., No. 188); BU. d. bad. FranenTereins Jahig. ISi,
8. 69/70). Nekr.
886. Kiefer, Friedrich, Landgerichtspräsident in Freiborg i. Br.
(Kad. Schulzg. Jahrg 35, S. 411/112). Nekr.
387. — Fr. K. Ein Lebensbild von Karl Bacr. Seinen Bekannten,
Freunden und Verehrern gewidmet. Karlsruhe, Macklot.
80 8. — Bespr.: Karismher Zg. Na 380.
388- Lübke, Wihelm (1893, No. 317; 1894, No. 231): Athenaeom
2, 8. 618; Berl. T^bl. Ko. 176 (1898); BibUothiqiie nniver-
selle et Bern Baisse 68, 8 403/4; Gnrlitt, C. (Magasin fhr
Litteratur des In- u. Auslandes 62, S. 257/58); Uhistrierte
Zg. 100, S. 405;r> (1893); Pietsch, L, Nachruf auf W. L- CVos-
sischeZg. Jahrg. 1893, No. 161); Polybibl. Beil. 07, S. 460/61;
R[osenberg], A. : Post, Jahrg. 1893. No. 94; Schorers Familien-
blatt, Beil. Jahrg. 1893, No. 17 (Th. K.); W. L. und seine
jüngsten Schriften (Zs. für bildende Kunst 3, S. 66—71). Nekr.
889. — Die Enthüllung des Ltlbke-Denkmals in Karlsruhe : 12. Juni
1896. (Karisraher Zg. No. 160; Allgemeine Zg. No. 164).
8801 — Briefe tob W. Lttbke an H. Kestner ans den Jahren 1846
bis 1869. Herausgegol)cn von seiner Gattin. Mit Lflbke's
JugendbUd. Karlsmhe. V, 227 S.
991.J(aas, Heinrich, Erzb. Kanzlddirelrtor. (Badischer Beobachter
No. 2G0, 261, 26.9; FreibKKBl Jahrg. 39, S. 741/747). Nekr.
882. Mayer, Aug., Direktor a. D. des Karlsruher Realgymnasiums.
(Südwestdeutsche Schulbll. Jahrg. 12, S.35— 38 [Salzcr]). Nekr-
393. Mtlhlhüusser, Otto, Prof. an der Realschule in Frciburg i. Br.
(Sfldwestd. Schulbll. Jahrg. 12, S. 161—163 [Rebmann]). Nekr.
894. Malier, Morits (Pfor^ia). (Badiacfaer Schnibote, OL Jahrg.
a99). Nekr.
886- Otto, Julius, Oberamtmann. (BU. d. hadischen FnmflnTerefaiB
Jahrg. 19, S. 178). Nekr.
886. Pfister, Josef, Hofgartendirektor in Karlsmhe. (BIL d. bad.
Fraoenvereins Jahrg. 19, S. 62). Nekr.
BAditdM GeMibielitalittentar dei Jahr» leSA.
495
397. Boux, Karl, grossh. Gralleriedirektor In WhwmImwi«. (ßg^,
Landeszg. No. 51, II). Nekr.
398. Schinezer, Karl. (.Südwestdeutsche Schulbll. Jahrg. 12, S. 102
bis 107 [Ernst Hermann]). Kekr.
899. Schneider, Heinrich, Direktor des Oyrnnasioms zu Pfors-
h^. (Sftdwestdeatsche SchidblL Jahrg. 12, S. 891/90).
400. Schuster. Karl. (Badische Fortbildnngaechiile. Monatshefte.
Jahrg. 9, S. 65-68 [Schott]). Nekr.
40L Stolz, Alban, als Schriftsteller. (Cknroepondant Nc 366:
25. Okt. 18i)5).
402. Ungern-Sternberg, Freiherr von. Stosser, L. v. Freiherr
V. Ü.-S, Vorstand des Grossh. Geh. Kabinets (Karlsruhe):
t 20. März 1895. (Karlamher Zg. No. 189, BeU.). Nekr.
403. Yüliez, Th. von, Oberstüentenant a. D. t 14. Joni 1896.
(Badiscbe Landeszg. No. 140). Nefcr.
4M. Zeroni, Heinri( h, Med. Rat Dr. (BXL d. bad. Franenvereins
Jahrg. 19, S. 214> Nekr.
Rioensionen Ober froher ersohieneno Sehriftsn.
401^ Cartellieri, Alexander. Regesta episcoporum Constantien-
ainm n. Bd., Lief. 1 (1894, Ko. 84): Freiburger DUteesan-
Bd. 24, 8. 814/816 (P. AHbert]); HJb. Bd. 18, 8. 2W0i (C.
BO; HZ. Bd. 76, S. 129,130 (Thunibfilt).
406, Erdmannsdörfer. B. Politische Korrespondenz Karl Frie-
drichs von Baden 1783—1806. 2. Bd. 1792-1797 0892, No. 40):
JBL. Bd. 3, IV, lb:97 (M. Philippson).
407. Fürstenbergisches Urkuudenbuch. Bd.6u.7 (1891,No.91):
MIÖG. Jahrg. 16, S. 183 (E. v. 0.).
4081 Ganter, Hubert Beselin von "fingen vnd adne YorfUiran
(1881, Ko. 46): MIÖG. Bd. 16, 8. 880 (0. R).
400L Gothein, £. Wirtschaftsgeschichte des Schwarswaldes nnd der
angrenzenden Landschaften. Bd. I (1892, No. 188): Jahres-
berichte für neuere deutsche Litteratorgeschichte, Bd. III,
I, 4:418 (H. Steinhausen).
410. Gross, C. E. Zur Urgrschirhte der Pfalz. (1894. No. 16): Pfälzi-
sches Museum Jahrg. 12, 2 — 4.
411. Die Handschriften der grossh. bad. Hof- nnd Landesbibliothek
in Karlsruhe. Beilage H (1894, No. 171): UM. Na 16 (S-n).
412. Haupt, Hermann. Ein oberrheinischer Revolutionär aus dem
Zeitalter Kaiser MaximUians 1. (1893, No.46; 1894, No. 243):
Z^. d. Savigny-Stiftung für Rechtsgesch. Bd. 16, S. 261—263
(L. v S ); Theologische Litteratorzg. 1894, No. U, Sp. dOOff.
(G. Bossert).
418. Heyck, Ed. Geschichte der Herzoge von Zähringen. (1891,
No. 45): MIÖG. Bd. 16, 8. 880 (0. B.).
414. Knies, C. Karl Medrid» von Baden brieflicher Terkehr mit
Mbnbean nnd Dn Pont (1868, No. 42): Jahiesberidite fttr
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496
Isenbart.
neuere deutsche LiLteraturgeschiclite Bd. 3, IV, lb:96(M.
Philippson).
415. Krttger, Emil. Zur Herkunft der Zahringer (1801, No. 47;
1892, No. 27): MIÖG. Bd. 16, S. 380 (Oswald Redlich).
416. Ludwig, Theodor. Die Konstanzer Geschichtsschreibung bis
zum 18. Jahrhundert (1804, No. 36): HJb. Hl, S. 222/223 (C.
B[eycrlc]); HZ. NF. Bd. 40, 8. 127/128 (A. Cartellieri); LCBL
No 25 (-eil-).
417. Mayer, Julius. Geschichte der Bonediktinerabtei St. Peter
auf dem Schwarzwald (1893, No. 143; 18M, No. 251): Mitteil,
ans d. hifltor. littentnr (Hirsch), Jahrg. 28, S. 46 (Worm);
Stadien ans d. Benediktiner- n. Gisteizienserorden, Jahrg. 16,
8. 140—146 (P. Alphons Neugart 0. 8. B.); Zs. ftr Kirchen-
geschichte Bd. 16, S. 361/362 (Grützmacher).
418. Maurer. II. Kritische Untersuchung der ältesten Verfassungs-
urkundo der Stadt Freiburg i. Br. (1886, No. 87): MIOG..
IG, S. 'yU (K. Uhlirz).
419. Meyer, Elard Ilugo. Badische Volkskunde. (1894, No. 206):
Anzeiger fOr deutsches Altertum, Bd. XXTf, 8. 1—3 (Lndwig
Laistner).
420. Nenes Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg
n. der rheinischen Pfalz. (ISfK), No. 8 u. 1893, No. 8;:
DLZ. Jahrg. 16, S. 498—500 (F. Euleuburg); Pfälzisches Mu-
seum Jahrg. 12, S. 15/16, ;31,32 (Gr(o.ssl).
421. Rosenberg, Marc. Das Kreuz von St. Trudpert. (ISO-l, No. 190):
Kunstgewerbebl. Jahr?. II, S. 101/102; LCBl. No. 10 (ß).
422. Schäfer, Karl. Die altCüLe Bauperiode des Münsters zu Frci-
hurg. (1894, No. 8Q): KBWZ. Jahrg. 14, 8. 167>-170 (Ed-
mund Braun).
423. Schröder, Edward. Zwei altdeutsche Rittermären: Mbriz
▼on Craon und Peter von Staufenberg (1894, No. 178): Re-
vue critique Bd. 30, S. 452/453 fA. C); Göttinger Gelehrte
Anzeigen No. 5 (Mai 1895), S. 405-416 (Wümanus); LCBl-
No. 16 (Hz.).
424. Schulte, Aloys. Das Stadtrecht von Neuenburg imBreisgao.
(1886, No. 292): MIÖG. Bd. 16, S. 535 (K. Uhürz).
425. Weinmann, K. Bischof Georg von Baden und der Uetser Euf
pitelstreit. (1894, No. 3^: Biese Zs. NF. 10, 8. 476-478
(Richard Fester).
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Btrassbnrg und die fnuizSsisclieii Politiker
1574 und 1575.
Tod
Aleuin HoUaeBder.
Nach der Bartholomäusnacht enyachte in Frankreich die
nationale Entrüstung; in vielen Kreisen herrschte Erbitterung,
dass die lothringische Familie der Guise, dass die italienischen
Batgeber des Königs, ein Gondi und Birago, zu Gunsten
einer spanischen Allianz die Blüte des französischen Adels
hingemordet^}. Hatte doch der gutkatholische Bischof von
Orleans, Monrilllers, unter dem Eindrock des Gemetzels mit
Thraaen geäussert, er wünschte zehn Jahre früher gestorben
zu sein, um den Jammer nicht mit ansehen zu müssen*).
Der 24. August rief eine ganze Litteratnr von Flugschrifteoi
hervor, wie die »Fhinco-Gallia* und die „Vindidae contra
tyrannos", in denen das Heil des Volkes als oberstes Gesetz
hingestellt, und die SouveraiiiLat des ersteren gegenüber den
Missbräucheu eines verderbten Königtums betont wird.
Die Missvergnügten schlössen sich der Partei der sogen.
Politiker an, welche in der Mitte zwischen den eifrigen Ka-
tholiken und den Calvinisten stehend , das Interesse des
Staates über die religiösen Streitigkeiten stellten imd vor
allem fUr Frieden im Lande sorgen wollten*).
^) über das Folgende vgl. namentlich das troflfUche Buch von Decnie,
„Le parti des politiques au lendemnin de la Saint-Barth^lemy", Paris
1892. — >) Vgl. Calendar of IState Papers (1572—74) Xo. 584 und Ilol-
laendflr, Hnbertos Languetos tnStnart)urg (diese ZatBchr. NF. X, i, 52).
— *) Decnie S. 6, Ii n. leo. Der Stnasborger Rektor Johaan
SaÜMlir. r. OMob. d. Obtrrb. N. F. XL 4. 32
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498
Hollaender.
An der Spitze dieser Partei der Gemässigten standen die
vier Söhne des bei St. Denis 1567 gebliebenen Konnetabels
von Montmorency, welche durch die ganze Vergangenheit, die
Stellung und die Verbindungen ihres Geschlechts dazu berufen
zu sein schienen, zwischen den Bestrebungen der fanatisch
katholischen Guise und der reformierten Gbatillons das
Gleichgewicht zu erhalten.*)
Die Unzufriedenen richteten ihre Blicke auf den jüngsten
Sohn der KönigiD Katbarina, den Herzog Franz von AleoQon,
und rechneten auf die Unterstützung der deutschen und eng-
lischen Protestanten.
In der That kam es im Frühjahr 1574 zum Ausbruch
einer Verschwänmg. Unter Führung des Herzogs Franz
sollte das Begiment seiner Mutter gestürzt, seinem Bruder
Heinrich, damals König von Polen, die französische Thronfolge
entzogen, und gleichzeitig ein aristokratischer BUckschlag gegen
den mehr und mehr um sich greifenden Absolutismus der
Krone geführt werden. Zu diesem Zwecke wollten die Ver-
schworenen Alengon und den König Heinrich von Navarra
vom Hofe entführen, damit sich dieselben in Sedan an die
Spitze von hugenottischen und deutschen Truppen stellen
und so dem Hofe ihre Bedingungen vorschreiben könnten. 2)
Dieses Komplott wurde indessen noch rechtzeitig von
der Königin-Mutter entdeckt, auf des Königs Karl IX. Befehl
die Hauptschuldigen La Molle und Coconat hini^erichtet, die
beiden Prinzen in engem Gewahrsam gehalten, ihre vor-
nehmsten Vertrauten aber, die Marschälle Cossd und Mont-
niorency, in die BastUle gebracht.
Sturm glaubt im AogoBt 1574 In Frankreich drei Parteien ontenchdden
in mOoen, die gegen den Hof in Anflehnnng begrifiiBn wftren: die Hn-
genotten, welche Gewissensfreiheit, die ünxufriedinen, welche eine bessere
Reclitspfleeo uml die alten Gesetze verlangten, und tlie Politiker, welche
die Ilerrschaft des Kunign zu Gunsten derjenigen des Adels b^chränkea
wollten (Ch. Schmidt, Jean Sturm S. 163).
1) l'ecrue S. 5G. — ') Vgl. v. Bezold, Briefe des l'fakgraten Juliaiui
Gasimir I, 140 nnd Decnie 8. 902 f. — Der Zeitgenoaie Hub. Languetns
adureibt am 11. Hai 1674: ,,Qm ex GaUia venlont, dfeant ooqjnratofl
nnnqnam cogltaaae de rege et regina mterfidendla, aed tantom ab IIa
peiBaaaos fuisse Alenconium et Navairom, ut ex aula fugerent et oon-
Tocarent nobilitatem Gallicam, et ab ea peterent consilium et auxilium
adversus eos. qui suis perrecBis consilüs regnum evertimt (epifiloUe ae-
cretae ad Augubtum p. ö).
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Stnusbuig and die firaos^taiseheo Politiker 1574 n. 76. 499
Auf die erste Kunde von den stattgehabten Verhaftungen
floh der Vetter des Königs von Navarra, der Prinz Heinrich
von Cond^, im April 1574 aus seiner Statthalterschaft in der
Pikardie nach Jametz und von da nach der Pfalz/) Unter-
wegs hatte sich ihm der ebenfalls flüchtige Thor^« der jüngste
der Sdhne des Eonnetabels, angeschlossen; einen Monat später
traf anch M^m, ein älterer Bnider Thor^, in Strassbnrg ein.
Die Niederlande, die Pfalz, das Elsass und die Schweiz waren
von Flüchtigen angefüllt, von Katholiken und Protestanten,
welche mehr oder weniger in die Verschwörung verwickelt
waren.
Heinrich von Cond^. geboren 1552, war ein Sohn des
Prinzen Ludwig von Coiide und von Eleonore de Roye. ^) Von
seinem Charakter und seiner Persönlichkeit entwirft uns
Decrue folgendes Bild:')
1) d'Aubigne, Hist. univenelle 1, 236 f.: Cond^ prit la fuite avant le
16. attU; il 4tait auprte de r^lectear palatin & la date du 27. aTril 1574.
— *) Eine aosfttlirliche Biographie nebst Portrait giebt Le duc d* Anmale,
Histoire des princes de Condä. — *) Decme S. 87 u. 267. Im nbrigen
hat die Persönlichkeit des Prinzen die verschiedenste Beorteilnng er-
fahren. So schreibt Languet (epist. ad Sydnaeum Nn. 93): ..Doleo viccm
miseri et generosi principis, quem lulversarinnim iiii^uitas cogit a patria
exulare" und M^zeray 5, 240: ^11 etoit presque le ^t'ul parmi les Grands
en France qui füt persuadd de la religion. II fuyoit le libertinage et
avoit en horreor les frandes et les artifices impies.* Ebenso gflnstig
lantet Ober ihn das Urteil in der Biograplde onfverseOe von Midiand
IX, 9: «C'^tait an prince tr^liberal, doox, gradenx et träs-dloquent et
il permcttait d'6tre aussi grand capitaine qne son ptee", und bei Dola-
bordo, Franrois de Chatillon p. 27: -Ce jenne prince, s^rieux de roetir
et de peiis^e, alliait ä unc plöte fervente une maturit6 d'esprit et une
fermetö de caractere telles, que l amiral u'hesita pas k le constituer eu
m6me temps son propre reprösentanf Ganz im Gegensatze hierzu
schreibt de Rnble in seiner Einleitung sn den Memoiren von Ulchd de
la Hngneiye III, p. VII: „Le prince de Cond<, ridienlisi par les chroni-
qucurs de la eear ponr les galanteries de sa femme, aorait m^tö de
l'^tre pour son ambition 6troite. D^ponrvn de cette largeur d'espnt qui
permcttait au roi de Navarra (rcntrevoir au loin, derri»Te los in»ön ts des
Huguenots, la cause de la France, il se laissait guider par i'esprit de parti.
Veuf depuis le 30. octobre 1574, il voulait {-pouser Catlierine de Pourbon
et aspirait ä supplanter son cousin. Les ambassadeurs vtoitieus d^peignent
le prinee de Cond6 d'nn aspect trto faronche, avee an maavais regard,
le soaieil tmnei, sombre, et d*ane Mucation aassi vilaine qne son vissge.
Le roi, par moqoerie, Tappdait l*Hector des Hognenots. Brant6me dit
qa*il Mi an pea soord et trte petit** Ähnlich arteilt De La Ferriftre
32*
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500
Holiaonder.
Seine Mutter war eine Nichte der Chatillons und eine Gross-
nichte des Konnetabels von Montmorency. Heinrich schien
des letzteren militärischen Ernst und die Sittenreinheit des
Admirals geerbt zu haben. Eine strcn? calvinistiscbe Erziehung
entwickelte diese Anlagen. Er war ein treuer Schüler und der
Liebling der Diener der reformierten Kirche. Mit zwölf Jahren
hatte er seine Mutter, mit 17 Jahren seinen Vater verloren, der
1569 in der Schlacht bei Jamac meuchlings ersehoBflen würde.
Der Aufenthalt im Hause der mSnnlichen KMgin Ton Navanm,
Jeanned* Albret, war nicht daia aagetbaa, dem kleinen, hageren
und nervösen Prinzen Anmnt zn verleihen. Man sah dem
sdiwermütigen Ansdrocke seines Gesichtes an, wie sehr er
unter dem Unglück des Staates mid seiner Ftemilie litt.
Während sein Vetter Heinrich v. Navarra durch seine gute
Laune und Liebenswürdigkeit alles für sich gewann, flösste
der ernste Charakter des Prinzen von Conde grössere Achtung
ein. Man schätzte sein Urteil, seinen Verstand, seine Ent-
schlossenheit. 1570 hatte sich der 18jährige Prinz mit der
Prinzessin Marie von Cleve verheiratet, deren Scliwester sich
mit dem Herzog Heinrich von Guise vermählte. Seine Khe
war eine unglückliche. Seiner Gattin sagte man nach, dass
sie sowohl mit dem späteren Könige Heinrich HI. als auch
mit dem durch seine Sittenlosigkeit berttchtigten Edelmann
La Molle in sträflichem Verhaltnisse stände.
Jedenfalls verdankte der Prinz seinen verwandtschaftlichen
Beziehungen zu den Guise seine Rettung in der Bartholo-
mäusnacht. Nur mit grossem Widerstreben hatte er sich
herbeigelassen, zum Katholizismus überzutreten. Was den
Drohungen des Königs Karl nicht gelang, der mit gezogenem
(Rem dm qneBtions UitorIqiiM 18M, 19 p. 489): »Toitt cenz que Pon
a nommte les politlques ne sont qne dos companei on des ambitiAax.
ÜB tenl aima vMtablement la Fnmce; celni-lli, ce ftit Henri IV, Goodi
6tait un sectaire dans Täme duquel la passion religieose k ^tooflü
tont scntimont patrintiqiio." Dieses harte Urteil wir<l sirh kaum auf-
recht erlKiUrn lassen gegenüber einer Äusserung Bezas im Dezember
1575, MO er von dem Prinzen socrt: „Institutum illius est paccni moilis
omnibus potius quaererc, jubtam quidem illam et üriuam, quanii puguarCi
vel tarn eataimtosaiii bdlom prodncer»^. (üngodruckte Besabriefe, der
Straesbniger Landesbibliotbek von Frao Protoor Baum ani dem Nach-
iMB ihm Qatten übenrieieo.)
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Stnnboig und die ttuMUbm Politiker 1674 u. 7& 501
Degen unter dem Ausrufe: «Messe, Tod oder BaBtüle" auf
ihn eifigedningen war, wussten die BekehrungsverBadie eines
früheren refionuiertea Geistiicbea «Du Bosier'' zu erreicheii.
Jedenfalls that ar den schweren Schritt mit dem festen Vor-
fiatz, hei nächster Gelegenheit zum Bekenntnisse seiner Eltern
und seiner Kindheit zurttclczukehFen.O
M6m, der dritte Sohn des Konnetahels, geb. 1686, galt fttr
einen tflchtigen Eriegsnmnn. Er war seit 1568 Generaloberst
der Schweizer Soldtruppen, während Thor^, sein jüngster
Bruder, dieselbe Stellung bei den Chevauxlegers bekleidete.
Der letztere, anfangs ein eifriger Katholik, zeigte ^später Hin-
neigung zum Protestantismus.*)
Am 23. April langten der Prinz von Cond^ nebst ThorÄ
und einem Gefolge von 4 Pferden in Kaiserslautem bei dem
jungen Pfalzgrafen Johann Casimir an, mit welchem sie nach
Heidelberg zu dessen Vater, dem Kurfürsten Friedrich, zogen.
Derselbe bat Meister und Bat von Strassburg, den beiden
französischen Herren , die ihr Vaterland hätten verlassen
müssen, in ihrer Stadt Aufenthalt zu gewähren, „bis der All-
milefatige ihre Sachen in verbesserang richten würde."*)
Am 80. April erschienen im Strassburger Rate zwei Ab-
gesandte des fhtnzüsischen Prinzen, welche dieselbe Bitte vor^
trugen. Nodi an demselben Abend trafen Gondd und Thor6
nebst 16 Begleitern in der Stadt ein, wo ihnen bereitwillig
der Aufenthalt und sogar das Waffentragen gestattet wurde.')
Unmittelbar nach der Ankunft der französischen Flüchtlinge
ereignete sich übrigens ein Zwischenfall, der Ihnen in den
Allgen von Hat und Bürgerschaft ausserordentlich schaden
musste.
0 Soldaa, Geiehidita des Frotntaatinutt 2, 466 a. 474 und Decne
8. ser. — I) Deeme 8. 46 f. — >) Am 29. April lehieibt der pftUiche
Bat Zoleger aoa Hddelbeig an den Stnnhaiger Stadtschreiber Gerbelius :
«Der Prini von Coode und Mona, de Thore sind aus Frankreich flüchtig
alhie ankörnen; Gott pcbc inen erleicliterung." (Str. St AA. 709.) —
*) Kluckhohn, Briefe Friedrichs des Frommen 2, 650; ähnlich Str. St
AA. 693 u. 709. — *) Str. St. R. u 21. April 80. In einem Briefe
vom 4. Mai schreibt Cond6; »Dieu m a iait ceate grace de me coaduire
en ce lieu, pour serrir i n gioire, y receftnt tant ^Offices d*amiti4»
qu'il scmUe que Dien ait rtef4 ecike eceaik» ponr none leodre cer*
«ihii et aaBeoni« Qm Pepdhiitee 88» 2S6). Als FOnteogMchenk wur-
den CmH fier Ohm Weui and ehi Selm flhecteacht.
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602
Hollaender.
Im Februar hatten die Grafen Ludwig und Heinrich von
Kassau und der 23jährige Pfalzgraf Christoph mit französischein
Oelde einige Regimenter Fussvolk und 3000 Reiter zusammen-
gebracht, um dem Grafen Wilhelm von Oranien zu Hilfe zu
ziehen. Jedoch noch vor der Vereinigung mit dem letzteren
erlagen die ungeübten Truppen am 14. April den kriegs-
geschulten Spaniern, die von dem tüchtigen spanischea
Obersten Sancho d'Avila befehligt wurden, auf der Moocker
Heide; die drei Anführer fanden hierbei im ritterlichen Kampfe
den Tod.i)
Weiteras Kriegsvolk'), welches durch den Vertrauten des
Pfiilzgrafen Johann Casimir, den Amtmann von Kaiserslautern,
Kratz von Scharfenstein, in Lothringen, angeworben worden
war und nnter einem Obersten von Ische stand, war erst am
9. April von seinem Musterplatz aufgebrochen und hatte
wegen dieser Verzögerung seine Vereinigung mit dem Haupt-
heere nicht mehr bewerkstelligen können. Es trat auf die
Nachricht von der Niederlage seinen Rückzug nach der Pfalz
und dem Elsass an.^)
Am 1. Mai erhielt man in Strassburg die Kundschaft,
dass jene Kriegsleute in diesen Tagen in Landau und Weissen-
burg erwartet würden, von wo sie am Gebirge entlang nach
Frankreich über £lsasszabeiii zu rücken beabsichtigten. An-
statt aber ihren Weg fortzusetzen, lagerten sie sich in der
Nähe des letzteren Ortes an der wichtigen Heerstrasse und
machten durch verwegene Streifisüge die Umgegend weit und
breit unsicher.*) Unter dem Vorwande, sich im Kriegs-
') Vgl. Bezold 1, 132. — «) Nach Lauguet 1, 239 bestand es aus
16 Fflhnieüi welaehem, sieben deatachem Fussvolk und drei Fahnen Rei-
tern, nach la Hogaerye 1, 223 ans 2000 Mann Fossrolk ans den Qarni*
lonen Mets, Toni nnd Verdnn und 200 Bdtern. — *) Über Erati Tgl.
Y. Bezold 1, 157. Derselbe spielte nach la Hngnerye (1, 238 f.) eine
zweifelhafte Holle: „Le i^giment s'advan^oit comme le mMecin aprds la
mort." Nach Isches Ansicht war Kratz an der Vorzdiiening schuld:
„Que ledit Cratz n'avoit poinct failly juir ignorauce mays par nialice et
corruption." — ♦) Schon vor ihrem Aulbruclie aus Lothringen anfangs
April hatten sie die um Saarburg liegenden Durfer „mit Fressen und
Btiaka, Stehlen nnd Banben" arg geschädigt. (Str. St. AA. 708 April 8.)
Über die schrecIcUdien Unthaten, welche während der fiansdiiichen nnd
niederUndiaelien BeUgionakii^ge bei Gelegenheit der hSnSgen Trnppen-
dnrdnflge der kriesfllhrenden M&ehte hi den westlichen Gebieten Dentach-
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Stcaasbing und die französiacbea Politiker 157i u. 7& 503
zustande mit dem spanischen Könige zu befinden, suchten sie
sich des ihm aus Deutschland zugehenden Kriegsmaterials zu
bemächtigea und die daselbst für ihu angeworbene Mannschaft
zu zersprengen.
Bekanntlich unterstützte Kaiser Maximilian II. seinen
königlichen Vetter in Sj[>anien bei Unterdrückung des nieder-
ländischen Aufstandes auf mannigfache Weise und gestattete
ihm namentlich Werbungen, die er seinen Gegnern durchaus
untersagte.*) So stellte in Oberdeutschland mit Zustimmung
des Kaisers der Graf Jakob Hannibal Ton Hohenems, dn
Bruder des Eardinalerzbiscbofs von Konstanz, 1574 fttr
Philipp n. ein Begiment oberdoitsches Fnssvolk auf.^ Am
5. Mai*) ritt derselbe mit dem Landvogt der Ortenau, einem
Herrn von Schönau, und anderen Ilauptleuten, Dienern und
Kriegsleuten durch Strassburg „unabgesessen" durch, um mit
15 Wagen, die teils mit Harnischen und Handrohren, teils
mit Pulver beladen waren, den Weg nach Zabern zu nehmen.
Da werden sie unfern dieser Stadt bei dem Dorfe Furchhausen
„auf dem Kreuzfelde"*) von etwa vierzig mit langem Feuerrohr
und „Feustlingen" ^) bewaffneten Reitern, die versteckt in
einem Gehölz gehalten unversehens überfallen. 26 Personen
von dem spanischen Kriegsvolke, unter ihnen der Landvogt,
bleiben tot auf dem Platze. Dem durch zwei Schüsse schwer
verwundeten Obersten gelingt es, sich nach Zabern 2u retten.
Die auf der Wahlstatt Gebliebenen werden aasgeplündert und
bis auf das Hemd ausgezogen, die auf den Wagen befindlichen
Waffen für gute Beute erklärt, die Pulverwagen verbrannt
Zwei Stunden nachher rückt auch das Fussvolk, das die
Nacht in Waldolvisheim gelegen, heran und lagert tags
darauf in St Johann. Von hier riditen sie an den in Zabern
residierenden Strassburger Bischof die Aufforderung, ihnen
lands verflbt wurden vgl. die eingehende Darstellung bei RHter, Deutsche
Geschichte im Zeitalter der G( ^t'nrcfoimatinn I, -J2Sff.
Vgl. M. Koch, Quellen zur Geschichte des Kaisers Maximilian II.
1, 282 und Kluckhohu, a. a. 0. 2, 682. — Lauguetus (epist. ad .Syd-
uaeum No. 31) spricht vuu zwei Begimentern. Auch 1578 warb derselbe
Obent cirei Rcgimeiiter deotsches FiiM?olk Ar den KOnig von Spanien
an (aemmlnng der eldgen. Ahedüede lY, 2, 668). — *) Kicht am 4. Hai,
wie Langnetus schreibt ~ *) Das letztere Uegt halbwegs swiiehen Ftarch-
baiuen und Zabem. — *) Fanstrohr, knnee Gewehr. — ^ WoU in dem
sog. Kreuwalde.
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504
Hoilaender.
den Grafen nebst seinen geflüclitctcn Begleitern auszuliefern,
was ihnen aber abgeschlagen wurde, obwohl sie Feuer an die
ausserhalb der Stadt liegenden Gebäulichkeiten zu legea
drohten. Dön Abgesandten der unterelsässischen Landstände,
die sie zum Abmärsche auffordern, erklären sie : da der Prinz
von Oranien ihr Herr sei, und ihre Feinde, der Oberst mit seinem
KriegSYolk, in Zabern läge» gedächten sie nicht zu weichen,
es sei denn, dass man jene wegweise und schwören lasse, die
nächsten sechs Monate gegen hocbgedachten Prinzen nicht m
dienen.^) Erst als das spanische Kriegsrolk die Stadt ver-
lässt, ziehen noch sie Uber die Steige und setzen sich in den
Vogesen auf den Burgen Xiirkenstein ond Chatillon fest")
In Strassburg ging es in jenen Tagen unruhig genug zu.
Die Stadt lag yoU von Eriegsvolk aller Nationen; am 6. Mai
werden Ton den Wirten nicht weniger als 1031 Fremde beim
Amnieister augemeldet. Von draussen her erscheinen Kriegs-
knechte, welche die Rüstungen, die sie von den Spaniern
erbeutet, zum Verkaufe feilbieten. Noch am Abend des
Scharmützels selbst geraten einige Reiter, die herein-
gekommen und Spanier, die im Begriffe steljen, hinauszureiten,
in der Steinstrasser Vorstadt hart aneinander. Der ver-
wundete spanische Oberst forderte von den Strassburgern die
Rückgabe der geraubten Waffen. Sein Oberstlieutenant, Jakob
Dalheimer, liess ausserdem durch den Amtmann von Dett-
weiler dem Straasburger Rate mitteilen:
Er und sein Oberster seien nebst ihrer ganzen Kriegs-
rttstong Terraten und verkauft und durch der Stedt Diener
dem Feinde in die Hände geliefert worden; bierron habe er
0 Vgl. über den Yor&U den ausführhchen Bericht Str. St. AA. 703
oad B. n. 91. Mai 6. Überehmhnmeiid damit irt auch die Dantdloag
▼OS Langnetns (epirt ad Syda. 81 a. S2), ebeoso KlocUiolui «. a. 0. a,
084 a. 700. Die Angaben Strobeb, Valeilftnd. Geschichte des FIninww
4, 162 enthalten einige Ungenauigkeiten. — ') Die Schlösser TOrkenstein
und Chatillon liegen zwischen St. Quirin und Cirey. Über das erstere
vgl. Fischer, Die ehemalige Bergveste Turkstein, und Lepage, le chateau
de Turquostein (M6m. de la soci^t^ d'arch^ol. lorraine 14, p. 144). Lan-
guet schreibt darüber (epist. ad Sydn. 32): „Occuparuut arces Türken-
Stein et Chatillon, ^aae sunt in finiboB Lotharingiae et episcopatus Me-
tenab. Doae illae aicet non pvocal abeunt ab exoelaa lila PalatinopoU
(Pfidiboig), qao enperiore aetlate pvofeetos ei Argeatorato, ut soigentia
ehis moenia conipicereB.''
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StraBsbnig und die fouuösisclien Politiker 1674 n. 76. 505
gute Kundschaft. Er und sein Anbaug wollten sich deshalb
an einer Stadt Strassburg dermassen erholen, dass in deren
Gebiete von ihren Flecken und Dörfern kein Stein auf dem
anderen bleiben, und die Bürger vor ihm and den Seinen
keine Stande frei und sicher sein sollten.
Der Rat beeilte sich, entschuldigend zu schreiben, dass
etwaige in den Besitz der Unterthanen gelangte Rftotungen
wieder herausgegeben werden sollten. Der Stadt SSldner, die
Tags nach dem Gefechte auf der Wahlstatt gesehen worden
wären, s^n lediglieh der Erkundigung wegen vom Rate
hinausgesandt worden.
Andererseits ging man gegenüber den Drohungen und
falschen Anschuldigungen des Oberstlieiitenants energisch vor.
Durch Trommelschlag wurden am Abende des 10. Mai alle
noch in Strassburg befindlichen Knechte des spanischen
Regiments zwischen die beiden Metzgerthore bestellt und
damit sie sähen, „das man guts aufsehens hab", durch ein
Spalier von 200 wohlbewehrten Bürgern hindurchgelasscu,
welche die Strasse vom inneren Metzgerthore bis zur Vieh-
gasse besetzten.
In Gegenwart ihrer Befehlshaber und eines Notars wurde
ihnen darauf mitgeteilt, dass sie als redliche Eriegsleute ferner
nicht mehr unter dem Oberstlieuteoant dienen machten, „er
hab sich denn zuvor purgiert*^) Auf ihn selbst wird Kund-
schaft gemacht, der Bischof zu Zaber» ersucht, ihn, falls er
bei ihm w&re, festzunehmen, andernfalls würde man sich alles
künftigen Schadens an dem Bischöfe erholen, „da jener meiner
herm unterthanen auf leib und gut bedrohet')". Im übrigen
gestattete man deu spanischen üauptleuteu, damit sie sicher
Ffidsgiaf Johtnn Kuiniir Bclirieb daitber am 27. Jvsd an Kur-
flxst AQfQtt: nNaehdem die ttadt StraMbug in erftJmmge gshmcht,
da» des graven von Embs lieutenant Jacob Dalheimer solliches geschrcy
ausgebreitet, haben sie, die von Stranburg, ime diese calumaien und
diffamation nit allein in facie in busem ppsrhoben. sondern auch allen
haubtbevelchs- und kriegsleuten in einer offenen versaniblunge den 10.
verschienen monats Mali publice anzeigen lassen, das raan in für einen
solchen verlogenen ehrlosen mau achteu und halten wolle, Uü W aeiae
diAmiation, wie recht, ausfiindlg mache" (Xlnckkohii 8i TOS). — *} Ihn«
liclie Amaehrciben ergfaigeB an die StSdte IColshefan imd HagenaiL Alis
enterem erhielt man die Nachricht, dam der ObentUeateaa&t beresta ini
Weilerthal au^brochen sei.
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506
Uollaender.
zum Husterplats geUmgen k^nnten^ 300 ihrer Knedite mit
den im Kaufbause befindlichen Wehren, freilich ausserhalb
der Stadt, zu bewaffnen.
Die eben geschilderten Vorgänge waren jedenfalls für die
Stadt sehr verdriesslich. Man hatte Verwicklungen mit dem
Kaiser und dem Könige von Spanien zu befürchten. In der
That machte der Vorfall überall grosses Aufsehen.*) Da in
der Stadt sich das Gerücht verbreitete, dass die geflüchteten
französischen Prinzen in Beziehung mit dem welschen Volke
ständen, zog man schon am 6. Mai in Erwägung, ob jene
nicht besser aus der Stadt auszuweisen, und liess demgemäss
am 10. Mai durch die Vermittlung des Dr. Custosius^) bei
Condö und Thore anfragen , ob das welsche Kriegs volk ihnen
zugehörig; in diesem Falle sollten sie verhindern, dass an fernerem
Unglimpf und Gefahr Strassburgs die geraubten Rttatongen
hereingebracht v&rden. Des spanischen Volkes wegen möchten
die Herren sich still in ihrer Herberge halten und ausserdem,
da die Stadt gross sei, und man nicht in alle Winkel sehen
könne, in Erwägung ziehen, ob sie hier genügende Sicherheit
hätten.
Die letzteren Hessen dem Rate für die gutherzige Warnung
danken und mitteilen, dass sie mit dem welschen Volke nichts
zu thun hätten ; sei es doch durch Pfalzgraf Christoph und den
Grafen Ludwig bereits zu einer Zeit zusammengebracht
worden, als sie selbst noch in guter Ruhe in Frankreich
^) Vgl. neben den oben erwiüiiitcu Briefen Laa^juets (ad Sydn. 31
n. 82) ein Schreiben Ulms Tom 8. Juni (AA. 706), dn aoldm Ton Nfim-
berg vom 7. Juni (ebenda) und vor aUem das «nafahrlielie Jobisn Kad-
min Tom 27. Juni (Elackbobn 3, 700). Yom EAnige ym Spanien an-
geworbene Schweizer Trappen weigerten sich damals, vor der Ankunft
der itahenischen tind spanischen Knechte nach den Niederlanden 7U mar-
schieren; „casus comitia Annibalis ab Ems reddit eos vel cautiores vol
timidiores (Liuiguet ad Sydn. p. 115). — ^) Philipp de la Garde (Custosiub)
wurde 1572 von der Königin Johanna von Navarra beauftragt, dem
Strassburger Rektor Johann Sturm eine grössere ihm geschuldete Summe
xoEUBtellen. 1678 setzte der letstere es durch, dass Costosins aom Pro-
fessor der Rechte an der Strassburger Akademie ernannt wurde (Ch.
Schmidt, Jean Sturm p. 162 u. 181). Im November 1574 wird er von
den Scholarchen für den Winter von seiner Lehrthätigkeit dispensiert,
da er mit der Abfassung eines ^par furtreff liehen'' Werkes „renunciatio
iuris" (nach Schmidt : ^reconcinuatio iuris") beschattigt ist (Foumier und
£ngelf Gynmase, acad^mie et univerait^ de Strasbourg 1, 194).
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Slnuaborg und die firaozADSchen Politiker 1674 o. 76. 507
gesessen. Übrigens sollte jenes schon über die Steige gerückt
und die deutschen Fähnlein entlassen sein. Ihretwegen könnte
der Rat gegen die Friedensstörer mit Strafe vorgehen. Sie
selbst gedächten sich süU in ihrer Herberge zu halten,
glaubten auch daselbBt, wenn der Kat sich mit dem Wirt in
Verbindung setzen wollte, nichts baaorgen zu mUssen. Wegen
der Termeintlicben Dauer ihres Aufenthalts Hessen sie nichts
verlauten, ersuchten aber den Bat um eine Audienz.
Inzwischen hatte die Anwesenheit der französischen Flücht-
linge in Strassburg, die Ansammlung des welschen Kriegs-
volkes an den Grenzen Frankreichs die Besorgnis des Pariser
Hofes erregt. Entging doch der aus Polen heimkehrende
Marschall von Retz, der im Mai den Kurfürsten von der
Pfalz und andere deutsche Fürsten zu bestiuimeu suchte,
Cüude und den Seineu keine Hilfe zu bewilligen, als er nach
Frankreich zurückreiste, zwischen Kaiserslautern und Saar-
brücken nur mit Mühe den Nachstellungen seiner Gegner.*)
Daher richtete der König Karl IX. am 9. Mai ein Schreiben
an den Strassburger Kat^, in welchem er diesen unter Be-
tonung der alten zwischen der Stadt und der französischen
Krone bestehenden Freundschaft ermahnte, den auf Strass-
burger Gebiete befindlichen Flüchtlingen, die kriegerische Ab-
sichten gegen Frankreich hegten, keinen Fttrsehub zu ge-
währen. Man sollte seinen Gegnern weder derartige An-
sammlungen gestatten, noch mit Lebensmitteln oder Munition
zu Hilfe kommen.
Bei der Beratung über die Art der Beantwortung des
königlichen Schreibens wurde von einer Seite vorgeschlagen,
dass man es in französischer Sprache thun solle, „da man in
dieser nit sovil allergnedigstes und underthenigstes hedarf
als in teutscher sprach'. Der Rat entschied sich sich aber:
„Diewei! der König meinen herrn in seiner spräche
geschrieben, sollen meine herrn ihme wieder in ihrer
Sprache schreiben, doch ein französische copey damit
einschliessen, damit der toUmetsch meiner herrn
teutsch schreiben nit verkehre".*)
<)Decn» p. 969. Galendar of State Papen 1674 No. 1418 n. 144a
Laaguet, epistotae aeeretae p. 18 u. 16. t. fieiold 1, 142 f. — Str.
St. AA. 1856. Das Schieiben Ist abgedruckt bei Keutzinger, documents
historiques 1, 79. — R. u. Sl , Mai 23. Der Wortlaut der Stiafls-
buger Erwiderung liegt nicht vor.
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508
Uollaender.
Das KriegSTOlk, das sieh in den Burgen ChatiDon mid
Tttitaistein festgesetzt, wurde bald eine Plage für die
ganze Umgegend, die sie weithin ausplünderten. Nament-
lich trieben sie von allen Seiten das Vieh zusammen und
verschonten auch die nicht, „die sonst leiden mochten, das es
inen wol ging".^ Auch sollte sich französisches Kriegsvolk
aus Metz und Marsal in Blankenburg (Blamont) sammeln,
um gemeinsam mit anderem aus Pont-a-Mousson unter dem
Oberbefehle des Herzo^^s von Guise die Schlösser, falls sie nicht
verlassen wüiden, zu belagern.*) Nach einer anderen Nach-
richt wurden am 15. Mai zu Kambervillers 1000 Heiter uod
1500 Schützen, französisches oder guisisches Eriegsvolk, er-
wartet, zu denen 10 000 Mann mit Geschütz baldigst stossen
sollten, die mit bösen Praktik«! umgingen, etwa einen Phitz
diesseits des Rheins einzunehmen.*)
Diese Kundschaften schienen emsthaft genug, um den Biaehol
Ton Strassburg zu bestimmen, einen Landrettungstag auf
den 20. Hai anzuberaumen, und den Strassburger Bat ^e
Reihe von VorsiGhtsmassregeln treffen zu lassen. Daneben
beschloss derselbe am 26. Mai: „Dieweil viel welsche alhie, und
gemeine Stadt ttberall beschrieen werde, als ob sie allein
ursach, dass das kriegsvolk jetzt herausziehe, auch viel landvolk
von Eiuarzhausen*) mit weih, kind und gut hereinkäme, so
solle man deui kurlursten Friedrich zuschreiben, da meinen
herren des von Cond6 und Thorö halber allerhand verdruss
von hohen und niederen Stenden zukäme, so wäre des rates
bedenken und begehren, dass jene sich zu Verhütung ihrer
selbst eigenen beschwerden an undere ort begäben." ')
Unmittelbar nach seinem Eiutrerten in Strassburg hatte
Cond6 daselbst mit den Abgesandten der reformierten Kirche
von Languedoc und der dieser Landschaft benachbarten Pro-
vinzen eine Zusammenkunft gehabt, welche damals mit dem
Pialzgrafen Georg Hans von Veldenz in Unterhandlnngoi
standen, der ihnen 6000 Reiter zuzuführen zugesagt hatte.
<) B. n. 31. Jmd 1. ~ *) Str. 8t AA* 682. Qraf von Huun ■&
die Dreizehner. — ») Kimdschafi des Herrn Ton Hattstatt (R. u. 21
Mai 16) und Schreiben des Kurfürsten Friedrich (AA. 706). — *) 1570
begann Pfalzgraf Georg Hans, Eiiiarzliausr n in eine Stadt „Pfiilzburg" zu
verwandeln. (Lehmami, Vollständige Geschichte des Herzogtums Zwei-
brücken S. 608.) — *) E. u. 21.
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Strassburg and die franiflaigchen Politiker 1674 n. 75. 509
Der Prinz bewog jene, von ihrem Vorhaben Abstand zu
nehmen und ihm selbst die Annahme der Truppen zu über-
lassen, um so mehr als die eigentliche Absicht des Pfälzers
weniger auf die Unterstützung der Reformierten, als auf die
Wiedereroberung von Metz, Toul und Verdun ginge. ^) Na-
türlich musste dieses Auftreten Condäs den Groll des stets in
Geldbedrängnis befindlichen Veldenzers erregen, der sich
denn andi an dim fransfisischen Prinzen za rüchen versuchte.
Am besten hat diesen merkwürdigen Mann Bezold
charakterisiert, dessen Schilderong^ ich hier wörtlich f6lgen
„Der Pfalzgraf war ein fürstlicher Praktikant ersten
Ranges, dessen Gestalt in allen deutschen und ausserdeutschen
Händeln prahlend, drohend untl vor allem bettelnd zum Vor-
schein kommt. Mit vollem Recht nennt ilin ein hugenottischer
Zeitgenosse einen Bankrottierer, der mit dem Geld anderer
Leute sein Geschäft von vorn anfangen möchte. Dabei ent-
wickelte er ebensoTiei Erfindungsgabe als Gewissenlosigkeit,
und es verschlug ihm wenig, ob man ihn als Feldherm za
Land oder zur See, als Diplomaten oder als Spion oder als
mechanischen und wirtschaftlichen Tausendkünstler verwerten
wollte. Da er nun mit seinen wunderlichen Einfällen und
seiner originellen Grobheit zwar ein gewisses Narrenrecht
genoss, aber geringe materielle Erfolge erzielte, fühlte er
1) Arnfthrlieh hundelt hlerftber de Sems, oommtnUurü de stita re-
ügionis et reipublicae in regno Otlliae V, 7, La Popelini^re, l'histoin de
France 38, 227 und La Uiigaerye 1, 295: „GoDd^ avoit faict cesser 1»
nßgotiation du ministre Alexandre avec lo prince de la Petite-Picrre, de-
piiis la mort dud. sr. comte Luilovic, auquel ils s'attendoieiit et avec le-
qutl ilä avoient traictö auparavant par le ministre de Vaiix. Condd se
courrou^ aigremeiit contre ied. miuiätre Alexandre pour ce que ban» luy
en parier et en sa pröaenoe fl contixnioit sa ntgoiiation avee led. sr.
pfinee de U Petite-Pierre, idaI propra anx afhins qni le prteentoient."
Über die damaligen Aiuhebiuigeii des PfUaen vgl. aneh Ctlendar of
State Papers 1574 No. 1416. Mai 17. — ») A. a 0. I, 80. Ausser der
hier anpefflhrten Litteratur ist über den Pfalzgrafeu noch zu vergleichen:
HiilKM-lin, Neueste teutsche Pfichsgeschichte *J, 4'»>"i; Roilnfre zur Allge-
iiioirun Ze itung 1892, No. Ü5; Uöhlhaum, Mitteilungen au> dem Stadt-
archiv von Köln. Heft 18; v. Weech, Heidelberger Jahrbucher 1893,
HI, 1; Wiukclmanu, Jahrbuch für Geschichte ELsass-Lothringens 1801,
3. 8S— 106; Beaoit, Jahrbuch der GeBeUschaft für lothiing. GeMfaichte,
m, 1891 und Schiemamit ItfÜteUniigen ans der livlftod. Oeiehichte XV.
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Hollaender.
sich Zeit seines Lebens als verkanntes Genie. Um seine an-
geworbenen Truppen an den Mann zu bringen, bot er sie
1568, um sicher zu gehen, gleichzeitig vier Parteien an. Mit
grosser Naivetät gosteht er einmal dem Kaiser Rudolf II., die
hauptsächlichste Triebfeder sei bei ihm die Sonre für seine
zahlreiche Familie. ,.Um mich wärs ein Schlechtes, aber so
viel liebe Kinder vor Augen sehen, bewegt ein Vaterherz.*" ^
Als Vorwand zu seinem Vorgehen gegen Cond^ benutzte
der Pfalzgraf die Besetzung der beiden Vogesenburgen
Türkenstein und Chatillon, auf welche er ein Schirmrecht zu
haben behauptete.') Er schrieb deshalb am 15. Mai an den
Prinzen: Aus der beiliegenden Kopie könne er sich von den
Klagen überzeugen , die ihm wegen der beiden Schlösser
»subjects de notre protection et Jurisdiction* ergingen. Er
fordere ihn auf, ihm dieselben im fr&heren Zustande wieder
zu überantworten , da er es nicht leugnen könne, daas die
Kriegsleute ihm zugehörig. Er mache sich anheischig, ihm
durch seine eigenen Schreiben nachzuweisen , dass er den
Herrn von Monducugo beauftragt habe, sie aufzuhalten und
das Kommando zu übernehmen. Im Falle der Weigerung
würde er sich genötigt sehen, den Reichsabschieden gemäss
ihn und die Seinen verhaften zu lassen.')
Cond^ antwortete ihm darauf am 25. Med aus Germers-
1) Aof dem Regeubnrger Enrfilntentage (1576) untentützte der ffnr*
fflnt von Mainz das Gesuch des Veldenzers um Erhöhung seines Ijuid-
zoll^ mit der Motivierung: „Wie der Pfalzgraf letzthin zu Wien ge-
wesen, hätte ihn der Kaiser auf seine Kosten unterhalten müssen, und
nun wäre er in so bedrängten Umstanden, dass er ohne eine Beihilfo
schwerlich würde nach Hause reisen können." (Häberlin, Neueste teutsche
Reicbsgeschichte 9, 409.) — ^ In der That schrieb am 11. Mai ein Herr
de Thon aa den Pfiilsgrafen: EtUehe TOm fransMeehen Hanftn hitten
sein Haus Chatillon unter allerband GewaltthAtigkeiten eingenommen,
^nnd dieweil ich und meine ontertbanen kein ander znflncht habe, dann
allein bei dem, unter welches schütz und schirm wir gesessen", so hab er
ihn um Pcistand ersuchen wollen. Ähnlich schreibt ihm am 2 Juni
Chretien de Savigny, scignour de Rosnc: Er habe sich nach Strassburg
zu Cond6 verfügt, damit ihm das Haus Türkeustein, das durch den
Obersten Mondncago eingenommen worden wäre, wieder snrflckgegeben
wQrde^ asdemfidls wolle er za ihm, »als einem Sehirmherm", seine Za-
flncbt nebmen (Unteiels. BesirksarchiT E. 866X — Im Jahre 1688 yer-
fiussi i te Georg Hans neben Pfalzburg „alle und jede Dörfer beider Herr-
schaften Dürkenstein und Chastillon'* an Lothringen (ebenda £. 862). —
>) Bes. £. 864.
uiyiiizeo Dy Google
Straisbarg und die franidBachen Politiker 1674 tu 75. 511
heim:*) Er könne ihm vorsichern, dass er über jenes Kriegs-
volk keine Macht habe; andernfalls würde er auch unauf-
gefordert dasselbe zum Verlassen fremden Eigentums auf-
gefordert haben. Mit den Briefen, die er an den Herrn von
Monducago gerichtet haben sollte, hätte es folgende Bewandt-
nis: Als er yornommen hätte, dass der Herr yon Ische, der
jene Truppen befehligt, dieselben habe verlassen wollen, so
habe er damals aus besonderer Zuneigung zum Herzog Christoph
und Grafen Ludwig, den Herrn von Monducago veranUust,
sie an Isches Stelle nach den Niederlanden su führen, zu
welchem Zwecke sie ja auch auQg;eboten worden wären.') Im
Übrigen habe er nichts mit ihnen zu thnn und audi nichts
dawider, wenn gegen sie mit Gewalt vorgegangen Wörde. Er
hätte ihm schon eher geantwortet, wenn ihn nicht die Unter-
handlungen mit dem Marschall von Retz daran verhindert
hätten. ')
Der Pfalzgraf fühlte sich durch diesen Brief nicht befriedigt
und schrieb in den ersten Tagen des Juni nach Strassburg *) :
Es sei ihm von papistischer Seite die Warnuncf f^ekommen,
dass die Lothringer und Franzosen behufs Wiedergewinnung
der von dem welschen Kriegsvolke besetzten Häuser sich der
Vogesenpässe bemächtigen wollten. Zur Behauptung derselben
- hätte ihm der in Türkenstein befehligende Oberst 500 his 800
Schützen angeboten, die er aber zurttckgewiesen. Dagegen
sollte Strassburg ihm Hilfe und Besatzung zukommen lassen,
die der Reichsstadt wohl vom Kreise wiederhezahlt werden
') Vgl. Anhang. — ^ So berichtet auch La Ilnguprye 1, 247, dass
bei einer Zusammenkunft mit Cuud6 und dem Kurfux'äieu ein Edelmann
abgesendet woiden >ei: „a fiuro rtewldre le r^giment d'bch de deecendre
ea Hotaade", den daoelbe solebei aber soradcgewiesen und lefaie Dienste
CondA angeboten habe; ferner Prinsterer (snppl. 1, 164): ^le dit Sr.
prince a faict retcnir le teste pour s'en servir d*oü il est venu, B'fl en
est besoin.'* C(md6 scheint demnach das Regiment zwar nicht in seinen
Dienst genommen, aber doch für alle Falle an der Hand behalten und
auch einen gewissen Einfluss auf dasselbe ausgeübt zu haben; denn dem
Herrn de Kosne wird lhaU>;icbiich „auf iiefelü"* Coudda in Türkenstein
EmluB gew&hrt (Knndsehnft vnm 1. Jnni; Bes.-ArcfaiT E. 866). — Bett
bat am 22. Mai in Germenheim den Korfllnten Friedlich, er machte
Cond^ snr RflcUcehr nach Frankreicli bewegen (Ben)]d 1, 143, Klnck-
hohn 2, 686). Der letztere scheint zu diesen Verhandlimgen aus Stnae«
bnrg herbeigeeilt zu sein; auch sein an Beza gerichtetes Schreil>ea vom
24. Mai ist in Qermexsheim abge£u8t. — £U u. 21. Juni 3.
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512
Hollaeuder.
würden. AndenifaUs mttflBte er die hugenottiflcbe Hilfe an-
nehmen und sich Proviant, wo er ihn bekäme, verschaffen.
„Dieweil nun durch den prinzen von Conde und seinen
anbang seiner schirms verwandten häuser eingenommen,
der feind uf die frontier gelockt, deswegen die passe ein-
genommen werden sollen, so begere er: das meine herren
den prinzen mitsamt seinem ganzen gesind und allen Fran-
zosen, so in der stund alhie — da meine herrn der brief zu-
kommen — ergriffen und zu recht arrcstieren, damit seine
fürstliche gnaden allein oder mit des Kaysers Mt. ihr und
des reicbs notthurft gegen ihr wissen vorzunehmen." Sie
sollten acht darauf haben, dass Cond^ und die Seinigen ihnen
nicht entkämen, damit seine fürstliche Genaden nicht veror-
sacbt wttrde^ solches gebOhrenderweise m ahnden; femer ihn
auch aller arretierten Franzosen Namen nennen, damit er die,
so an der Einnahme von Tttrkenstein nnschnldig, absondern
könne, »mit offerierung genügsamer cauiion, als uf sollich be-
gehren von ime erfordert werden mag, dieweil er ausdrücklich,
unangesehen der prinz von CSondd verläugne, das ime der
häufen zustehe, soÜichs darzuthun ▼erhoffe''.
Der Rat beschloss, sein Gesuch betreff der Hilfeleistung
ablehnend zu beantworten. Im übrigen sollte ihm mitgeteilt
werden: man sei nicht schuldig, den verlangten Arrest zu-
zulassen, weil Strassburg eine freie Stadt „und al wegen die-
jenigen, so das recht leiden mögen, um ihren pfennig alhie
zu meiner herrn gelegenheit seien geduldet und geherbergt
worden, wie dann wol exempla zu erzelen, da auch der Rö.
Kays. Mt. Carolo solche begehren seien verwoierert und ab-
geschlagen worden" , auch sei nichts derartiges gegeu die
hohe fürstliche Person Conde's vorgebracht worden, was
einen solchen Arrest gegen ihn rechtfertigen könnte. Femer
habe sich der Pfalzgraf zwar zu einer Kaution erboten, eine
solche aber bisher noch nicht gestellt. Wenn jener endlich
dem Ammeister zum Vorwurfe mache, dass er den Herrn von
Gond6 selbst zu Schiffe geleitet haben soUe, so sei ihm darauf
zu antworten: «das meine herrn dessen kein sehen tragen,
wenn es geschehen wäre, und das in ihrer stat ihnen niemand
maass zu geben habe, wen oder wie sie diejenigen, so zu und
von reisen, eiiiplahen oder vergeleiten sollen. Dieweil aber
der fürst so ernstlich nachsetzet, und zu besorgen, er möge
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Straoibnig und die finaufläMbeii Politiker 1674 vu 76. 51$
noch weiteres gegen den Gondä vornehmen*, so sollte man,
damit letzterer desto sicherer sei, und meine Herren „der
fretterei**) desto eher abkommen möchten, dem Kurfürsten
Friedrich Yon den Forderungen des Veldenzers Mitteilung
machen und ihm andeuten, «das er ihn besser werde zu ver-
sehen wissen, damit er feineres anlaufs hier möge enthoben
sein**.
Die Übergriffe des welschen Kriegsvolkes, das sich in den
beiden Schlössern festgesetzt hatte , riefen allgemeinen Un-
willen hervor. Die Nachrichten mehrten sich, dass der Herzog
von Guise jene belagern wollte. In diesem Falle war zu
besorgen , dass die dort vertriebenen Ki iefrsleute sich nach
Deutschland wenden möchten. Deshalb richtete der Oberst
des oberrheinischen Kreises, der Graf von Solms, am 5. Juni
an Strassburg die Forderung, sich dem fremden Volke gegen-
über mit ein- bis vierfiacher Hilfe gefasst zu machen. Der
Rat selbst beschloss, seine Burgen Ilerrenstein und Wasseln-
heim stärker zu besetzen. Auch über das ungebührliche Be-
nehmen der in der Stadt in grosser Zahl sich aufhaltenden
Welschen wurde Klage geführt') Bischof und Bitterschaft
Hessen durch Gesandte Gond^ anzeigen: Bas welsche Volk
beriefe sich auf ihn und thue (Iberall Schaden; man werde
es mit Gewalt abschaffen. Sie liessen ihn verwarnen »sich
von hinnen zu thun, damit ihm nicht etwas Beschwerlichs
dahier begegne." *)
In jenen Tagen, und zwar am 30. Mai, dem Pfingstsonntage,
war übrigens der Prinz zum reformierten Bekenntnis wieder
') des Plagens. — ') Am 9 Juni meldete Basel der Stadt Strassbiirf?
den Tod des französischen Königs „und das der von Guise, so mit etlichem
Geschütz, das er zu Metz genomeu gehapt und kriegsvolk schon bey
vier meileu wegs nahe bei Tiirkenstein ankörnen gewesen, also man än-
derst nit Termnlel obg«dachter Ursachen des königs absterben halben
widenim snrfickgesogen sye*. — *) So heisst es am 5. Juni: „Zimlich
vil welsche gestern hetgekonmeiit im gfllden Apfel sieh nmflta gemacht,
den bansknecht ins mol geMhlagen, dem wirt zum Spanbett gedroht, ihn
zum fenster hinauszuwerfen; geben vor, dass sie dämm herziehen, um
von dem Condö bewehrt zu werden" (R. u. 21). — ■•) Obgleich Condö
auch bei dieser Gelegenheit erklärte, dass ihm jenes Volk nicht zustände,
war der iSchein doch gegen ihn; vgl. S. 20. Auch in einem Briefe des
Königs Karl IX. Tom 15. Mal wird von Condö behauptet: ayant pratiquö
quelques tmapcs de soldats frangoys ramasste qni sont maintenant ven
SaYsnie*.
ZtftMhr. f. a«idi. d, Obarrh. K. F. Xf. 4. 03
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514
Hollaeuder.
zurückgekehrt.*) Ein Augenzeuge, der Dreizehner Johannes
Scheukbecher , berichtet darüber in seiner geschriebenen
Chronik: „Auf den heiligen Pfingsttag, 1574, hat der durch-
lauchtigste Fürst und Herr, Heinrich von Bourbon, Prinz von
Conde, allhier zu Strasslnirg in der Kirche St. Nicolai vor
der Predigt öffentlich Gott und alle Menschen um Verzeihung
gebeteo, dass er die erkannte Wahrheit, aus Furcht des Todes
oder aus Zwang des tyrannischen, mörderischeuKönigs Karl IIL
in Fkwikreich, als er das grosse Blutvergiessen Tollbracht^
▼erleognet habe; desbalben der König von Navarra und er,
als junge Herren gezwungen worden, den Papst um Ablass
anzusuchen und in die päbstliche Messe zu geben. Dieser-
wc^en hat der Prinz, da er nach Strassburg kommen, Öffent-
liche Bekenntnis gethan, und männigUchen , so Yon ihm ge-
ärgert worden, um Verzmhung gebeten. Zu obgoneldtem
Aktus bin ich auch berufen worden und habe aHes gesehen
und gehört, es hat mir auch der Fürst von Cond6 alsobald
die Hand geboten und mich aDgesprochen."*)
Unmittelbar darauf hatte Condä den Rat um eine Audienz
ersucht, welche dieser anfangs ablehnte, „damit das geleuf,
das sich sonst begeben mochte , abgeschaflFt würde" , auf
dringende Bitten des Fürsten aber schliesslich doch bewilligte.
So erschien denn am 5. Juni Cond^ nebst den beiden
Brüdern Montmorency in der kleinen Ratsstube, von zwei
Herren geleitet. Während jene sich auf dem Sitze der Le-
gaten niederliessen, blieb ihre Begleitung, einige Edelleute und
Diener, am Eingang stehen.
Der Prinz bedankte sich zunächst für die ihm und den
Seinen, auch für die früher seiner Ahnfrau, Frau von Boye,
und seinen Brüdern geleisteten Dienste.') Er sei nach
^) Vgl, Languetus, arcana I, 21. 1574 Juni 24 und Ja Pope-
linifere, l'histoire de France 38, 227. — ') Friesp, Nene vatorlsindische
Geschichte der Stadt Strassburg 2, 317 t. Lauguct und La Popelini^re
irren fibrigeas, wenn sie die religiuse Feier in der finuttOskchen „Kirche*
goMfaehen huMn, da seit 1668 die frmsOeiaciie Oemeinde in Streasbnfg
kein eigeim Getteduuis mdir hatte; vgl. Erichion, F^gliae fran^eiie de
Strasbotuf an 16e stiele p. 60 und HoUaender, Hubertus Lengnetos in
Strassburg (diese Zeitschr. NF. X, 1, S. 48). Übrigens spricht auch
Cond6 selbst in der Ratssitzung vom 5. Juni ausdrücklicli nur von der
„französischen Versaranihing'* ; vgl. unten S. 615. — *) September 1562
hatte sich Madame de Eoye, die Grossmutter des Prinzen Heinrich von
Strassbaxg und die firaozösiechen Politiker 1574 u. 76. 515
Deutschland aus folgenden Gründen geflüchtet: Er hätte ge-
sehen, dass ganz Frankreich jämmerlich verderbt werde,
sonderlich aber die, welche der Religion sich angenommen
hätten. „Das auch er vor kurz abgeloffener Zeit aus furcht
des todes, blödigkeit und Schwachheit seines alters und hin-
richtung aller seiner nechsten dieser getrungen sei worden
durch die greuliche handlung so in Paris fOigangen, die
wahre religion, in der er nferzogen, zu verleugnen und die
andere anzunehmen, in welchem er schwerlich gesündigt, auch
in seinem gewissen nit ruhig sein kennen und stetigs nach
mitteh und wegen getrachteti das er sich wider versttnen
und hei der erkanten warheit bleiben möchte. Da er hierzu
in Frankreich keine Gelegenheit gehabt, habe er deswegen
nach Deutschland getrachtet, wie dann neulich allhie in
der französischen versamlung geschehen, darum er dem
höchsten Gotte danke und ihn um Gnad bitte, das er
fürderhiu bestendiger dann bis daher geschehen, dabei bleiben
möchte''.
Zum anderen ginge der Anschlag der Räte des Königs
dahin, nachdem 8i6 yersucht, die Religion auszutilgen, die
vornehmsten Geschlechter der Beligion ungeachtet aus-
CondA mit dessen Geschwistern, drei Knaben und zwei Mädchen, iiftdi
StrMBbnrg geflüchtet, wo sie Ua imn Juni 1668 efa» so gutlicfae Auf-
nähme fimta, da» der Ean Ton Andelot an den Bat sclirieb: »tous
ponTtDt Mwoier que la memoire d'ime teile honneiteM et coortoyvye
demeoiera tellement imprimfo en nos espritz que nous ne perdrons ja-
mais occasion de le recongnoiftre en vostre ondrnit" (Keutzinger, docu-
ments historiqiics 1, 55). Namentlich der Rektor Johann Sturm hatte
ihr, die unermüdlich im Interesse der huprenottischon Sache thätig war,
bedeutende Geldsummen vorgeschossen, die er sich selbst grossenteüs
hatte leihea mfiaaen, so dasa er infolgedessen, da die BOekialilung an ihn
aich venögerte, hi finamieDeScbwieiigkeiteii geriet, die adnen Lebenaabend
▼erdnnkeltea; irgL Ch. Schmidt, Jean Stnm 8. 181 £ Bereite 1666
achrieb der Rektor: f^Ego vero in anmxna versor miseria; idqne propter
Boyanam dominam et prindida Condiani liberoe" und „Neque aetas mea,
neque occupationes. iieque paupertas, ad quam liaec me mulier redigit,
huiusniodi (\o]h poteruut bufficere". Auch der Strasshurger Rat trat für
ihn ciu in einem bchreihen, das mit den Worten schliesst: „Oramus igi-
tur, ut Sturmio adesse velis consilio et studio apud principem Condianum,
D. Royanam et reliquos, qui procurationi trecentomm miliam daleromm
sabacripaenrnt, ne ipaina pro ilUa hiteipoaita fidea calamitatem et penii-
dem Starmio periat" (Codex Banmianua).
33*
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516
HoUaeüder.
zurotten ; so sei mit des eigenen Königs Bruder und dem
Konige von Navarra der Anfang gemacht worden, sodann mit
zwei Marschällen von Montmorency und Coss^, die der
Religion halber nit könnten beschuldigt werden, sondern
dem Könige treu gedient; auch seiner hätten sie nicht ge-
schont, wenn er nicht der Gefahr entronnen wäre.
Der ganze Status und alles Thun in Frankreich sei in
den Händen derer, welche die wahren Feinde der Krone
wären, nämUch der Italiener, darch deren Praktiken nicht
allein der gemeine Mann mit ungewöhnlichen Auflagen be-
schwert, sondern auch jede Tyrannei gegen alle Ehrliebendeo,
auch hohen Standes, verübt werde. Alles dieses hätte ihn
wegen der nahen Verwandtschaft, mit welcher er der Krone
Frankreich zugethan, als auch die beiden anderen Herren wegen
der hohen Ämter, so ihre Eltern und sie bei der Krone und
den vorigen Königen bekleidet, dazu bewogen, zu überlegen,
wie solche Unordnung zu yeihessern, was sie sicherer in
Deutschland thun könnten.
Sollte ihnen durch Verleihung göttlicher Gnade dieses
Ziel gelingen, „so würden meine Herren sich gewisslich ver-
sehen, das er mit all seinem vermügen die gutthaten, so ihm
jetzt widerfahren, zu vergleichen nicht wolle vergessen ; sonder-
lich aber dieweil ihm bewusst, das vil eliiiichc leut seinen
voreitern, königen in PYankreich, loblich und wol gedient, den-
selben aber bisher ubel gelont", mache er sich anheischig,
wo mit Gottes Hilfe er Frankreich in besseren Stand setzen
würde, alles Versäumte wieder gutzumachen.
Zuletzt bat er, da er ein geborener Franzose und in
Deutschland nie gewesen, dass, &lls er seiner Unerfahren-
heit mit deutschen Sitten halber einen Verstoss machen sollte,
ihm und seiner Umgehung die nötigen Vorhaltungen gemacht
werden möchten.
Darauf begann der Herr von M4ru zu erzählen, was ihr
Vater bei vier französischen Königen gethan, wie treulich er
ihnen gedient, wie auch sein ältester Bruder, der Marschall,
den Königen in allen Nöten beigestanden; so wäre er selbst auch
bei dem jetzigen Könige also gehalten worden, dass er sich
einiger Ungnade oder Unwillens nicht hätte sollen versehen;
„denn über alle frundschaft, so er sonst mit reden gegen ihn
erzeigt, heile er ihm auch den tag noch, da er ihn gefeng-
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Strassburg und die fraozösischea Politiker 1574 u. 75. 517
lieh zu greifen bevelch gethan, kurz vorher selbst mündlich
die losung geben, die er sein des königs leibguardi geben
sollen, ihne damit desto sicherer zu machen.*) Also hette
er mit ihrem anderen bruder und marschalk, dem von Amville,
gehandelt, der allwegen dem könig mit allein ernst und eifer
gedient, wiewol derselbig auch aus sonderer fursehung Gottes
verwarnt worden, das die practik, so der könig über ihn an-
gerichtet gehabt, nit angangen, sondern ihren effect gegen
denen bekommen hette, die es gegen ihren bruder hetten
exeqauren sollen. *) Daraus denn ein jeder abzunemen, das
es ans eben den anschlügen were gefolgt, wie uf Bartholomaei 72
auch geschehen, und das die fttmemste Ursache solcher Ver-
folgung (dieweil der religion halber kein ursach wider sie),
das sie in die tjrrannische handlung Bartholome! nicht hetten
gewilligt, wie sie denn auch in Wahrheit derselben ratschläg
nit weren wisicnluift gewesen, auch ihnen die noch nit wollen
gefallen lassen oder darzu helfen." Schliesslich erbot sich
Meru auch im Namen seines Bruders, der Stadt für die ihnen
zu teil werdende Aufnahme mit Leib, Gut und Blut dienen
zu wollen.
Zwei Tage darauf wurde ihnen in der Herberge im Auf-
trage des Rates mitgeteilt, was der Kreisoberst auf Befehl
des Kaisers und des Kurfürsten Friedrich ihnen geschrieben,
und was Pfalzgraf Georg Hans wegen Cond^ für Anforde-
rungen an den Rat gerichtet, so dass der letztere dem Prinzen
in treuherzigster Meinung nur anempfehlen könnte, sicli an
einen anderen Ort zu begeben, wo er vor dem «Anlaufen"
sicher wäre. Sollte nämlich des Volkes wegen, das sich auf
ihn beriefe, die Kreishttlfe aufgemahnt werden, welche der
Rat auch auf Befehl des Kaisers, ab seines höchsten Hauptes,
*) Vgl. auch Deeme a. a. 0. S. 209: „La loir du mftme jour, c'tHait
le 3. mai, le mar(^cbal. aprfes avoir donn6 le mot d'ordre j\ la gardc du
cbftteau, se tint dans la chambre du roi jusqu'ä neuf heures et demie."
— ') Vgl. über die vorunglückten Versuche des Hofes, sich des Marschalls
Damville zu bemächtigen, Decrue S. 230 f. — ') Mai 1552 hatte eine
Strassburger Gesandtschaft sich seitens des Connetabels Montmorency in
Zabem eine banche Bdiaadliuig gefallen Iibmo mOnoi. (Vgl. HoUmii-
der, Stranbnig im frtnXlaiseheii Kriege 8. 4Sf.) Dnxeh eine mezk-
wflrdige Schicksalsfügung weilten jetzt 22 Jahre später swei Btltxn» dei
französischen Feldherm als Schutzflehende in derselben Stadt, wdcher
der Vater die VerwSstnng ihres Gebietes angedroht iiatte.
518
HolUender.
zu leisten verpflichtet sei, so würden die Herren keine Ge-
legenheit mehr haben, hin und wieder zu reisen, noch Bot-
schaften und Posten laufen zu lassen.
Im Namen Cond^ dankte Dr. Custosius für die zuteil
gewordene Warnung und versprach, dass die Prinzen bei
erster Gelegenheit die Stadt verlassen wttrden, um dem Rate
zur Rahe zu yerhelfira, worauf letzterer von neoem zu yer-
stehen gab, dass es lediglich ihrer Sidierheit wegen geschehen,
nicht etwa um ihnen die Herberge aufinikCknden*
Ate jedoch nachmittags Custosius dem Rate mitteilt, dass
zwei Edelleute bei Gondö eingetroffen seien, die auf dem Wege
zum Könige von Polen begriffen wären, um demselben den
Tod seines Bruders Karls IX. zu melden '), hielt man es bei
der veränderten Sachlage nicht für gut, auf Cond^s Abreise
weiter zu bestehen, es käme denn künftig andere Zeitung.
In diesem Beschlüsse konnte man durch das am 12. Juni
von dem Kurfürsten von der Pfalz eintreffende Antwort-
schreiben*) nur bestärkt werden. Der Fürst sprach darin
zunächst seinen Zweifel aus, dass, wie Georg Hans es dar-
stellte, etwas seitens Guises zu besorgen sei. Auch mOchte
die Nachricht von des Königs Tode darin manche Änderung
gehen.*) Freilich mttsste man die Augen offen halten.
£8 thäte ihm leid, dass ihnen aus der Condä geleisteten
Hilfe allerhand Unglimpf erwüchse. Übrigens sei auch
er, wie der Prinz als ein vertriebener Freund bei ihm
gewesen, „unziemlich herumgetragen" worden. Solches sei
ihm wegen der Aufnahme anderer verjagter Glaubensgenossen
schon öfters begegnet, und werde er deshalb täglich ange-
feindet.*) „Das man aber deshalben dies stück christlicher
liebe zurückstellen und sich sollicli der weit iiiiss^^unst vil
anfechten lassen solle, da könnte seine churfürstliche Genaden
nicht üadeo, ob und wie das zu verantworten sein wolle".
Karl IX. starb Sonntag den 80. Mai nachmittags 3 übr im Alter
Ton 23 Jahren 11 Monaten. Am 4. Juni wurden drei Edellente mit der
Nacbricht seines Todes nach Polen abgefertigt. (M^moires joumaux de
Pierre rEstoile I, 3 u. 5.) — ^) Vgl. oben S. 508. — •) Vgl. oben S. 5! 3,
Anm. 2. — *) Ähnlich schrieb Friedrich am 11. Juni an den Kurfürsten
August von Sachüeu: „Er erführe tuglich, dasä er durch Iriedhässige Leute
sowohl bd den Blnlrtreanden ab andern nftriemllch heromgetragen
werde.« (Klnckhdhn 8, 68S.)
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Strafisburg und die firansösiachen Politiker 1574 o. 76, 5 19
Conde würde ihnen jedenfalls wegen seiner Aufnahme in ihre
Stadt zu hohem Danke verpflichtet sein und darnach trachten,
sie von jedem daraus entstehenden Verdruss. zu entledigen;
in diesem Sinne habe ihn der Kurfürst aufiäsrdem durch
einen seiner Diener ermahnen lassen.^)
Zwei Tage darauf begab sich Conde mit seiner Begleitung
Dach Heidelberg, wo er in der nächsten Zeit seinen Anfenthait
nahm.
Noch in Straasbnrg hatte er am 1. Joni, fwei Tage nach
seinem Rücktritte nur reformierten Kirche, mit dem Sohne
des Kurfürsten Friedrich, dem streitbaren FfUzgrafen Johann
Kasimir'), ein idchtiges Bündnis anfgerichtet.*)
Nach den Ton dem kaiserlichen Notar Albert Oelinger be-
glaubigten Verträgen*) sollte der Pfälzer selbst das Kommando
der deutschen iiiilätiuppen uuier der Bedingung übernehmen,
*) Sir. StB. v. 21. — ^ Jobaiui Kwiinir, geboren am 7. Hin 164S,
verlebte seine Ennbe^iabre am finunOsiBciien Hofe Heinriche II. nnd an
dem lothringischen zu Nancy. „Seine Neigung und Ansbfldang giengen
anBMhliesslich anf die ritterlichen Ktknete. Mit 31 Jahren erscheint er
als politischer Vertrauter, Statthalter und Berater seines Vaters. Er war
der rechte Neffe des wilden Markgrafen Albrecht und ein echter Vor-
läufer jeuer fürstlichen Coudottiereu des d reissigjährigen Krieges. Nicht
nur seine Politik, seine ganze i'eräuniichkeit weist auf die kommenden
Zdten der yivwiRung. Dieee Mlachung von religiösem Eifer und grobem
Eigennuts, Ton fftnUiehem SelbetgeAdil nnd aOldnerischer Geldgier, von
firaaiöaiicher Mode nnd dentacher Grobheit» vor allem dieaea poUtlacho
Grossthun ohne reale Macht, daa aind die Kennzeichen eines fürstlichen
Proletariats, das vereinzelt schon im 16. .lahrhundert auftritt. Dabei
mag manch gesunder politischer Gedanke, manch ritterlicher oder sojrar
patriotischer Zug mitunterlauferi, den Grundton bildet doch stets der
Egoismus einer unbefriedigten, emporstrebenden Persönlichkeit", (v. Be-
zold 1, 15 ff.) — "j Vgl. darüber Klnckhohn 2, 718 ff.; t. Bezold 1, 145 fil
nnd Bitter, Dentadie Geaducbte im Zeitalter der Gegenreformation 1, 448.
— *) Am 25. September traf in Straaabnrg ein Schreiben dea Ealaeia an
den Bat ein, wegen der Bündnisse und Bestallongen, ao Ton etlichen ana
Frankreich Entwichenen in der Reichsstadt aufgerichtet worden aein
aolltOD. l^er vor den Rat geladene Albrccltt Oelinger .snpt, darüber ver-
hört, aus: er sei zu keinem andern Gebthaft erfordert wonlen, denn zur
üntcrschreibung eines Aktenstückes, darin der Herr Prinz einem Gewalt
gegeben, etliche lÜOü Kronen in der Eidgenossenschaft einzuziehen. Dem
gegenüber erklärt ein BatdMsr, ea aei. ein Inatniment, so Albrecht Odin-
gar an^riehtet, an Meta gemhen worden, darin Pfiüi^graf Jobann Kaaimir,
der Frins Ton Condt nnd der Henog von Alen^n nnd andere aich su-
tamnien mboBden haben aoUen. (IL o. 31. Sept 25.)
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520
Hollaender.
dass ebne zavorige Befriedigung seiner Geldfordeningen kein
Friede geschlossen werden dürfte. Im Falle eines Angriffs
auf die Pfalz sollten die verbündeten französischen Herren
noch vor dem Zuge nach Frankreich zur Verteidigung dieses
deutschen Landes verbunden sein. Vor allem aber versprachen
Cond6 und seine Genossen, den Krieg nicht eher enden zu
Wüllen, als bis Johann Casimir mit ihrer Hilfe die dem Reiche
entzogenen Stifter Metz, Toul und Verdun erobert habe, und
sie verpflichteten sich, ihn im Besitze derselben gegen jeden
Angriff, er ginge von Franzosen oder Fremden aus, zu ver-
teidigen, Cond4 versprach ausserdem, die reformierte Lehre
nie mehr verläugnen zu wollen, während seine katholischen
Mitkontrahenten, an ihrer Spitze die Herren von Meru und
Thord, sich verbürgten, für beständige Religionsfreilteit, Beform
der Justiz und Polizei, sowie Bestrafung der «Tyrannen* mit
aller Energie einzutreten.
Hatte es einst Moritz Ton Sachsen über sich vermocht,
dem französischen Könige Heinrich JI. die drei deutschen Bis-
tämer auszuliefern, so fanden sich jetzt drei dem höchsten
Adel angehörige Franzosen bereit, diese ruhmreiche Eroberung
einem deutschen Fürsten zu überlassm.*)
Zunächst freilich hatte das abgeschlossene Bündnis keine
weiteren Folgen, da seitens des Kaisers und des Kurfürsten
August von Sachsen wiederholte Warnungen vor jeder be-
waffneten Einmischung in die französischen Angelegenheiten
bei dem Kurfürsten Friedrich eintrafen, und auch infolge der
Rückkehr Heinrichs III. aus Polen, der sich gegenüber dem
Pfälzer in Freundschaftsversicherungen überbot, nichts übrig
blieb, als die geplanten Feindseligkeiten zu vertagen.*)
Nachdem die welschen Kriegsleute endlich anfangs Juni
die beiden Vogesenschlösser aufgegeben') und dem Pfalzgralen
M Iki ist daher nicht zu verwundern, wenn de Ruble und Lt Ferri^re
vom Standpunkte des patriotischen Franzosen die Politik Cond^ höchst
Tenrcrflieh finden; vgl. oben S. 499^ Amnu 8. 'Obrigaiis hatte Behon bei
einer froheren Gelegenheit, im Jthre 1678, der feeniOiiiche Memhill
Schömberg es offen aujBgesprochen, den man in Dentscbland sich doch
nicht würde darüber einigen können, wem die Stifler zufallen sollten,
U!i(l den entfernteren Ständen sei der Verlust ganz gleichgültig; „ils se
scütiroieut plus foulds de mille talers qu'il fauldra coutribuer annncUe-
ment que de la perte de Spire et de Strasbourg avecques" (v. Bezold 1,
147). — *) T. Bezold 1, 148. — ■) Gegenüber dem an sie seitens des
^ ij . .-Lo Ly Google
Btranbug and die franiOgischen Politiker 1674 n. 76. 521
Georg Hans eingeraomt hatten, setzten sie sich, Ton ihren
Obersten und HanpUenten verlassen, in Haselbnrg nnd Lützel-
bürg fest") und plünderten von hier aus das nmli^gende znm
Metzer Bistum gehörige Gebiet, indem sie Überall Pferde un4
Vieh forttrieben und von den Bauern Ranzion verlangten.
Dabei verstärkten sie sich taglich durch zulaufendes Volk.*)
Von dem erbeuteten Vieh verkauften sie an die Einwohner
von Pfolzburg nicht weniger als 300 Stück. Kein Wunder,
dass lothringische Heereshaufen gegen das Gebiet des Pfalz-
grafen, in dem sich die Welsclicn festgesetzt, heranzogen, und
dieser ötfentlicli die Befürchtung aus.^prach, „seine Ilerrrschaft
möchte an den Himmel gehängt werden". In dieser auf-
geregten Stimmung liess er sich zu derartigen Droliworten
gegenüber dem Strassburger Rate hinreissen, dass der Herren-
steiner Amtmann, dem solche zu Oliren kamen, es nicht für
geraten hielt, sie der Feder anzuvertrauen. *)
Am 27. Juni hatte der Pfalzgraf selbst in Strassburg mit
dem Ammeister und drei Herren vom Rate eine Unterredung,
in welcher er erklärte: „Wenn das Kriegsvolk jetzt in seinen
Landen ihm und seinen Leuten auf dem Halse liege und sich
vernehmen lasse, es hätte den fiefehl, seine Festen Pfalzburg
und Ltttzelstein einzunehmen, so trttge der Rat allein daran
oberrheinischen Kreii^es abgesendeten Studteboten Eucharius Baumann
hatten sie die Besetzung der Burgen damit entschuldigt, dass sie daselbst
Nadoriditai vom Friniea von Onuii«ik hattea abwarttti woUon (B. u. 21.
Juni 16).
^) Über die Bcdeutang dieser Orte und der von Ydw ausgehenden
Strassen Tgl. Winkelmann, Ein Förderer des Verkehrswesens in Elsass-
Lothringen im 16 Jahrhundert (Jahrbuch f. Geschiibto f]ls.i*!s-T/r>tlinn?ens
1891 S. 83—105). Am 25. Juni schreibt Lanfruetus (ad 8ydn. p. 115):
^Huguenoti adhuc rctinent arces, quas prope inelytam Palatinopolim in
Yogeso occupaverunt." — Iii einer baarbruckeuer Botschaft aus dem
Anflug Jnni heistt es: gWie die Guoonier die SchKiner Chatillon und
TOrkenitein Terlaseen haben und hem Jörg Hansen sogesteUt; doch
haben sie ihren freien ftos- und dnsng; sie aehen hin und wider im lud
herum nach guter beut und sind sehr hochmuetig; sie haben vor zwen
tagen sich versucht, die vestung Marssal, so dem könig us Frankreich
zustendig, ein/.unemen, sollen ein Soldaten vor dem thor erschossen ha»
ben, auch nach der Stadt Vic und Metwich, so dem Cardinal von Lothrin-
gen, zusteet, wcitleuftige Gedanken gehabt, aber nichts ausricliteu mogeu
etc. Und halten sich sonderlich nbel im stift Hets mit blondem andi
pford nnd vieh hinwegftiren, die banem schlagen sie hart, und begerea
eist hernach ein rantion Yon men etc.** (AA. 706.) — ^ B. u. 81. Juni S3.
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522
HoUaender.
die Schuld, da er ihm seinerzeit den Arrest gegen Cond^
nicht habe gestatten wollen, wo er doch solchen aus keiner
Leichtfertigkeit oder Rachgier, und mehr für, denn wider den
französischen Prinzen begehrt. Da es nun aber so stehe,
dass er seiner Unterthanen Verderben vor Äugen sehen müsse,
sei er bedacht, entweder mit Gewalt oder auf einem anderen
Wege sich bei Land und Leuten zu halten. Für den ersteren
Fall mUsste er der Nachbarn Hilfe und Beistand haben.
Deshalb sei er hier, um zu erfahren, wie man ihm helfen
wolle, wurde man ihn unterstützen, so erbiete er sich, das
Seine, was ihm Gott auf Erden beschert, daranzusetzen, also
sei er gegen das Vaterland gesinnt; werd man nichts thun,
so hab er dea anderen Weg, nämlich mit dem anderen Teil
sich in Gomposition einzulassen, damit er bei dem Seinen
bleiben möchte. Da möchten denn die anderen Stände darauf
sehen, dass er lieber Freund bleiben, als ihr Feind sein mflsse.
Er begehr deshalb bis gegen 30000 Gulden zu leihen, yerhofF
sie dessen zu versichem, item 800 Viertel Frucht, auch Kraut
und Lot. Könnte er solches beim Rate erlangen, so sei es
gut, durum sei er hier, begehr dessen Resolution. Würd
er verlassen, so wolle er bis übermorgen aufsitzen
und zu der Königin reiten, sich mit ihr vergleichen*);
denn eins von beiden müsse geschehen. Solches sollten die
Abgesandten nicht nur den Geheimen allein mitteilen, sondern
vor die ganze Bürgerschaft bringen; endlich bat er um die
Erlaubnis, in ihrem Gebiete 1000 Schützen anwerben zu
dürfen.
Der Bat beschloss, wegen des Arrests beim ersten Bescheide
zu bleiben, Geld und Frucht abzulehnen, da es nicht eines
Standes Sache sei, und der Landfrieden darin massgebend
wäre; dagegen wollte man ihm gestatten, 100 Schützen an-
zuwerben, unter denen sich aber keine Btü^er der Stadt be-
finden d&rften. «Da sonst seine fürstliche Gnaden
melden, sich mit Frankreich einzulassen, wo ihm
nit gewillfahrt würde, da stellten meine Herren ihm
anheim, haben demselben kein Maass zu geben,
M Derartige Reden scheiDt der Pfalzgraf in jener Zeit öfters geführt
zu habeo. So äusserte er wftbrend seines Aufenthaltes in "Wien im De-
zember 1574 einmal: „£r wöUe ein weisse lügen avf den haet Stöcken**
(V. Bezold 1, 150).
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StriMlraig und die frinrtriaehen Politiker 1674 n. 76. 533
sondern versehen sich, er werd aU ein deotscher
Forst sieh Qnyerweislich gegen Teutschland wissen
SU halten*.
»
Als dem Pfalsgrafen dieser Bescheid mitgeteilt wurde, er-
widerte er: Er hktte sich einer solchen Antwort nicht ver-
sehen. Dass er des Arrestes wegen nicht genügende Ursachen
sollte fttrgewendet hahen, das schützte der Rat nnr znm
Scheine vor; er hätte als Kantion Land und Leute angeboten,
verhoffte als ein Fürst des Reiches damit genug gethan zu
haben. Dann dass die Herren die Schirmgerechtigkeit nit
disputieren wollten, da würde sich in progressu causae wol
befunden haben, ob er dazu befugt, wie er mit brief und
sigel beweisen könne, dass sie von der kurfürstlichen Pfalz
erblich auf ihn gekommen. Und dicweil man nun vor Augen,
„was uf sollich verweigern erfolgt, so möchten die herren ihm
verzeihen, dass er sie nit könnt entschuldigt haben. Das
aber die herreu ihm das übrige alles abschlügen, gelt, frucbt»
nounition, kraut und lot, dessen hett er sich noch mehr sn
befremden, hätte sichs anch gar nit verseben können, das er
80 gar sollte verlassen werden**. Das Wort: «Sie wQssten
ihre statt als ein vormaur des reichs nit zu verlassen",
das hätte er zuvor mehr gehört; er hielt aber dafür, dass
wenn er verlassen, nnd sehi Land eingenommen wflrde, sie
sich auf ihre Basteien wenig zu verlassen haben würden; er
kfinnte deshalb nit erachten, dass meine Herren weislich oder
witzig in solchem handelten (bitt Ihm zu verzeihen).
„Er hette es der keys. Mt., den churfQrsten, fttreten anch
Stenden des rheinischen Kreises ausführlich geklagt und für-
bracht, in was gefahr er steckte, nirgends nichts ausrichten
niög, ein jeder weise ihn auf den andern; wäre höchlich zu
beklagen, das alle stend so treulos am Vaterland würden. Er
warnte, er rufe an, er thät, was ihm möglich, were erbietig
ums Vaterlands willen alles ufzusetzen, aber da were nichts
zu erhalten. Er hette die hilf nit uf meiner herrn kosten,
sondern uf genügsame Versicherung begert, hette noch uf
100 000 ausstände schulden und dafür gute verschreibung von
seinen vettern, dem churfürsten pfalzgrafen und dem jungen
herzog zu Zweibrücken, deren eine were er erbötig gewesen,
mein herrn einzusetzen, aber es würde ilmi alles abgeschlagen,
dessen er sich hdchlich zu beklagen, das er so schändlich
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524
Hollaender.
von jedermann würde verlassen. Er müsste es Gott befelhen
und wollte es naLhnuüen an die Keys. Mt., an andere stend
des reichs gelangen, auch durch alle mögliche weg und ein
öffentlich truck die warheit an tag bringen lassen, wie er es
gemeint gegen dem Vaterland, und wie wenig man sich sein
aonemen wollen."
Hierauf Hess der Rat ihm anzeigen: «Meine herren hätten
in diesem gescheft uf seine begeren sich erklärt und ent»
schuldigt, wie sie verm(jg ihrer pflidit zu tbun schuldig, wie
sie es auch gedächten, gegen allen Stenden des reichs zu
verantworten, und achteten deswegen nicht hoch, von wem es
weislich oder unweislich judidert wttrd. Bas er sich aber
beklage, das man treulos am reiche handle, und das er
schendlich von jedermann verlassen, das befremdete meine
herrn; denn ob sie sich gleich nit ufzuwerfen gedächten,
andere stend zu verantworten, so würde doch sokhs ihnen
unzimlich zugemessen, wollten auch ihne underthenig gebeten
haben, mit denen Zulagen gemeine stat zu verschonen, danu
sie dessen noch mit grund nicht weren bezichtigt worden,
hoffen auch derselben noch künftit^ enthebt zu sein".
DerPfalzgraf aber fiel den Herren in dieliede mit den Worten:
„Man solle es nicht so verstehen, das er meine herrn an-
tasten wollt, sondern er verstände es de ipso facto. Er were
Ja verlassen, man sollte billich anders zusammenhalten, und
wo ein stat Strassburg in solchen n5ten gesteckt, er wollte
oder Gott sollte ihn nit in himmel kommen laKsen, sie nit
gelassen haben, sondern wo er nit mehr vermocht, mit zwei
oder drei pferden sein dienst angeboten haben. Hette sich
hinwider auch besserer nachbarschaft versehen.* Zuletzt
sagte er: „Dieweil es ja anders nit sein könnt, so würde
doch sein junger köpf nit feiern, sondern müsste in ein band
das Schwert, in die ander ein Strohwisch nemen und es Gott
lassen walten".
Zwei Tage nach dieser Unterredung erschienen zwei Ab-
gesandte des Besitzers des Schlosses Chatillon, des Herrn
von Thon mit einem französischen Schreiben folgenden
Inhalts: Sein König habe mit nichten bewilligt, dass das
^) Derselbe sUiiid, wie aus einem Schreiben Hagenaus vom 2. Juli
hmoiigcht, mit welschem Kriegsrolk jenseits der Zabemer Steige und
•ottte den Bitehof voa Stranhnrg um den Fi« gebeten haben. (AA. 700.)
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Strattboig nnd die framflauchen Politiker 1674 u. 75. 525
Volk, welches aus Frankreich ausgerissen und die beiden
Häuser eingenommen und geiilündert, die Unterthanen des
Bischofs von Metz beraube; er habe Befehl gegeben, sie zu
strafen . Nun hätten diese einen Teil des Baubes, anch Artillerie,
nach Pfalzborg geschleppt, unangesehen er den Pfalzgrafen
davor gewarnt, sich des Raubes anzonehmen. Der Rat möchte
mit daran sein, dass diese Beate ihm, und das nach Strass-
burg geschleppte Vieh dessen Besitzern wieder zugestellt
werde. Endlich sollten sie in ihrer Stadt nicht etliche f&r-
nehme Häupter dulden, die Ton dort räuberische EinfUle in
das franz5sche und Metzer Gebiet veranstalteten. Während
man in Bezug auf die beiden ersten Punkte das grösste Ent-
gegenkommen vorspracli, wies man die letzte Füiderung ziem-
lich entscliiedeu zurück: Was die Getliichteten angienge, „so
wären meine herren von römischen kaisern und konigen also
befreiet, das sie nit allein ausländische personen, sondern
auch des reiches erklärte ächter aufzuhalten und zu beher-
bergen berechtigt, also hab man sich auch dieser Franzosen
angenommen. So nun durch dieselben etwas fUrgenomen, so
were es meinen herren leid; do nun derselben noch mehr
alhie, wolle man solche verwarnen, sich an andere Ort zu
thun und dieser stat nnd des reiches Weiterung zu verhüten/ 0
Im übrigen bäte man den von Thon, sich selbst auf des
reiches boden und gegenüber meinen Herren so zu ver-
halten, dass keine Weiterung daraus entstünde; so wäre man
bereit, ihm allen nachbarlichen Willen zu beweisen.
Da viel fremdes Volk damals in Strassburg weilte*), so
wurden die Abgesandten gebeten, sich nicht den Tag über
auf den Strassen blicken zu lassen; zwei Stadtdiener sollten
sie am Abend auf heimlichen Wegen nach Zabern geleiten.
Wie wir oben sahen, hatte der Tod des Königs Karl IX.
') Bereits am 26. Juni war den Welschon mitgeteilt worden: „Meine
lienen liaben i\ns cliristliclipm erbarmen lang mitlcid mit iiinen gehabt;
sei nioiner lu iin liegehren, sie wollten daran ein veruügen haben und
ihren pteunig anderswo zehren, dieweil es jetzt gegen die Mess, und die
Stet ohnedess mit fremdem toUc überladen sei" (R. n. 21. Jniii 26). —
*) Die Zahl der sdtena der Wirte beim Ammeiater angemeldeteii Fremden
■dhwaiikt in diesen Tagen swisehen 1062 Penonen mit 892 Pforden nnd
2842 mit 908 Pferden (R. n. 21. JnU 8 n. 7).
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Uollaender.
die kriegerischen Pläne des Prinzen Condd gehemmt. Dazu
kamen die von Frankreich eingeleiteten Friedensverhandlungen,
denen der letztere nicht widerstrebte, da er ohne alle Geld-
mittel das Drückende seiner von den deutschen Fürsten durch-
aus abhängigen Lage wohl herausfühlte.^
Anfang August Hess der damals wieder in Strassburg
weilende französische Prinz durch den in seiner Begleitung
befindlichen Prediger VireP) den Genfer Reformator Beza
auffordern, Ztt ihm su eilen. Da der französische König
nämlich, so sehrieb er dem Genfer Rate, dem Palzgrafen und
anderen deutschen Fürsten angezeigt hätte, dass er die TJa*
ruhen in Frankreich stillen und den Anhängern der neueo
Lehre Sicherheit Terschaflfen wolle, so bedUrfe er, Gond^ des
Rates Bezas.^)
Der letztere verliess am 17. August Genf und reiste Uber
Bern nach Basel, von hier zu Wasser nach Strassburg, wo
er am 25. August anlangte iinii mit dem Prinzen Coude eine
Zusammenkunft hatte. ^) Von liier aus schrieb er nach Genf,
dass er, was die Friedensunterhandlungen beträfe, „viel zu-
geschnittene und schlecht genähte Arbeit" gefunden hätte. ^
Der Kurfürst von der Pfalz hatte nämlich damals einen
besonderen Gesandten, den Dr. Weyer, zur Herstellung freund-
schaftlicher Beziehungen an den französischen Hof gesendet. ^
Auch Strassburg machte er die Mitteilung: es handle sieh
darum, „dass gemeinem Teutschland und sonderlich den an
Frankreich grinsenden Stenden zu gutem bei dem jetzigen
») Vgl. oben S. 520. — 2) y. Bezold 1, 153. — 3) Am 24. Mai hatte
Comle den Straüsluirfror Rat ersucht, der Frau und den vier Kindern
Yirels „ministre de la parole de Dieu, un de mes mcilleurs serviteurs"
in ätnasburg Unterkunft m sewihren, da er aettet bald wiedtr naeh
Fhokiticb sorüclBiikehien gedachte, wohin ihn Virel hegleiten sollte.
(BeserBriefe.) Der Bat bewiUigte die Bitte am 16. Jtmi. (R. n. 81.) —
*i Tond^ schrieb damals dem Genfer Rate: »Poor la nigociation d'une
afiPaire d'unc teile gravit^ 11 a besoin de Bdze, qne pur son prudent avis
et conseil. Joint cehiy des autres ministres qui se trouvent par delä U
puisse traitei d unc si graude affaire" (Beza-Briefe; Aug. 2). — Von
Bern berithtete er am 22. August an Bullinprer: „Nunc Arpontinam ad
Condcnsem proficiscor, ut quibus conditionibus pax peti aut ublata re-
cipi possit, iUie deUberet" — ^) „On j'ay troavt beanconp de bewgne
taiUte et mal cooine ponr la ntg oeiation de carte ptiz.'* — *) Über die
gftnzlich erfolglosen Bemflhongen Wejen Tgl. Benld 1, 161 ff. und
Calender of State Fapen Sept. 11.
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Stiattburg ond die firamflwiichen Politiker 1574 o. 76. 527
königc von Frankreich allerhand handlang von etlichen mehr
fitenden gepflogen werde."*)
In Strassbarg traf Beza ausser mit Cond^ mit dem pfälzischen
Rate Zuleger zusammen, der eine Depesche des Dr. Weyer
ans Paris überbrachte, welcher sich jetzt auf dem Wege zum
Könige nach Lyon befand. Die darin enthaltenen Nachrichten
erschienen CoxM so wichtig, dass er Beza bestinunte, ihn
nach Heidelberg znm KnrfOrsten Friedrich za begldten.*)
Hier mnss er Idder die Eriahmng machen, dass die Stiinde,
die helÜBn vollen, es nicht können, während die es ▼ennöchten,
so wenig an Hilfe denken, dass sie gegen sie „die
Sacramentarier" , eine nicht viel freundlichere Gesinnung
hegen, als selbst die eifrigsten Katholiken. ■) Am 15. September
kehrte Beza wieder nach Genf zurück. Die von ihm ge-
leisteten Dienste konnte Cond6 nicht genug hervorheben.*)
Der letztere, der sich übrigens davon überzeugt hatte, dass
er augenblicklich auf die Hilfe der deutschen Fürsten nicht
mehr zu rechnen hätte, folgte bald dem Genfer Beformator
in die Schweiz, um hier Truppen aufzubringen oder wenigstens
eine Intercesnon der Eidgenossen beim französischen Hofe
zu .seinen Gunsten zu erwirlcen. So besachte er im Herbst
die Städte Genf, Lansanne, Bern und Basel*)
B. Q. 81. An demselbai Tage wurde efai „liedleia* tof den E<tnig
Ton Fnmkxelcfa verboten. — ') Ygl. emen BM Beaa an den Oenfisr
Bat vom 27. August, an Bullinger vom 10. September. In dem letxteren
nennt er den Kurfürsten „illustrissimum et sane religiosissimum princi-
pem". — ^) Offenbar eine Anspielung auf das Verhalten des Kurfürsten
August von Sacliscn. der das Eintreten des Pfälzers für Condö durchaus
verurteilte und im Juli jede Gelduntergtützunf? deisselben kurzerhand zu-
rückgewiesen hatte (vgl. V. Bezold 1, 149 u. 163). ~ *) So schrieb er
den Genfem: gVous priant croiie qne sa frteeiiee per dela, laqnelle a
de beaneonp lenri et )a peine, qn'ü a prinee, me aeia to^jonis en teile
sonTenance que j'en retiendini une perpetneile oUigatioa* (Sept 11> —
*) Vgl. V. Bezold 1, 154, Seine Beise in die Schweiz versetzte die ka-
tholischen Orte in nicht geringe Aufregung (Eidgen. Abschiede IV, 2,
650). Unter anderra stellte er an die vier evangelischen Städte das An-
suchen, eine Gesandtschaft an \\vu französischen König abzuordnen, um
einen f rieden zu vermitteln (ebenda 555, Nov. 29). Über den Aufent-
halt Cond^s in der Schweiz finden wir ausführliche Nachrichten bei De-
cme a. a. 0. S. 27S ft Von Baael aoa richtete Cond^ am S9. Kovember
eb anaaeiordentlich warm gehaltenes Dankadueiben an Straaibnxg (AA.
1866; teilweiae abgedmckt bd Kentzioger I, S0).
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528
Hollaender.
Iii letzterer Stadt nahm er vom Herbst 157 t bis in den
Sommer des folgenden Jahres seinen dauernden Wohnsitz.
Hier knüpfte er die Friedensverhandlungen mit dem französischen
Kiinige an, die sich viele Monate hindurch hinzogen, um
schliesslich ergebnislos abgebrochen zu werden.')
Von Basel aus ersuchte Cond^ den Genfer Rat am
27. Dezember, ihm in wichUgen Angelegenheiten Beza noch
einmal zu senden, der denn auch mit den gleichfalls an-
wesenden Abgesandten ron La Rocbelle und Languedoc in
Betreff des Friedens, d. h. wie er selbst schreibt, «um den
Listen der Feinde entgegenzuarbeiten*, in Verhandlang tritt.*)
Nach seiner im März erfolgten Rückkehr nach Genf macht
er Bnllinger yon der von ihm Torhergesehenen Erfolglosigkeit
aller auf den Frieden hinzielenden Bemühungen Mitteilung.^)
Eine dritte Reise Bezas nach Basel fällt in dm Juni.
In yerbltterter Stimmung schreibt er nach seiner Rückkehr
von dort Mitte August an Bullingor: „Übwuhi man in Frank-
reich die Friedensunterhandlungen von neuem aufgenommen
hat, sind die dortigen Verhältnisse höchst elend und be-
jammernswert, indem die Gegner mehr und mehr ihren Sinn
verhärten, die unsrigen lieber die Schwerter schärfen als den
Glauben. Conde ^'iebt sich der Iloflnung hin, Beistand zu
erlangen; hoffentlich ist dieses Heilmittel nicht schlimmer als
0 In Basel wohnte er auf dem EngeH ot auf dem Nadelberpre mit
ziemlich grossem Gefolge und verliess die Stadt erst im August (Ochs,
Geschichte Basels 6, 2G9f.)- Vgl. auch weiter unten S. 531. — Der
in suchsischen Diensten stehende Lauguet hatte von vornherein wenig
Zutrauen zu diesen Verhandlungen. Am 22. November schreibt er:
nAltut agi iam m Oallia de paoe et quidam com ahqua spe, sed Ulis
apebna ego panim trihuo et eeio eoe qai sunt regi a comiliia, mmquam
de paoe cogitatoroe, qnamdiu pecuniam ad gerendam bellnm alioade cor-
radere potuerunt.** — ') „Ut deliberationi de pace i. e. cavendis hostium
insidiis intersim." (Beza-Briefe Jan. 3.) Näheres über die seitens Cond^
dem französischen Köniijp gemachten Vorschläge giebt Decruo iS. 259 f.
Vgl. auch Languctus epist. arcanae 1575 Febr. 24. — *) Cogoovimus vel
nulluni, vel perexiguam pacis spem esse, rege nihil paene eorum conce-
dente, quae nisi obtineamus certum est laqueum rursus uobis necti, quo
Sttb pads epecie atrangulentor reliquiae (Beaa-Briefe Mai 12). ÄhnÜch
schieibt Langoetos am IS. Mftn: gla GaUia apei, quam aliqui de pace
concepeiant, videtiir eTanflaoere"; und am 27. MAn: ^Gomditiones quaa
(legati) proponent, sunt eiusmodi, ut uon dubitem quin eas lex (dt njec*
tun».*' Vgl. auch seine Briefe Tom 26. und 80. Mai.
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StrtBBlmrg nnd die ft«im(Mic1ien Politiker 1674 u. 7& 529
die Krankheit selbst. Aber was ist da za tban? Wer am
Blate Vrwde bat, möge seinen Darst mit Blat stillen."
In der That war im September jede Aussicht anf Frieden
geschwuüden. ^)
Da Condd sich schliesslich davon hatte überzeugen müssen,
dass Heinrich III. unter dem Einflüsse seiner Mutter und
ihrer Ratgeber dieselbe den Hugenotten feindselipje Politik
wie sein verstorbener Bruder zu verfolgen eutschlossen war,
erachtete er jetzt die Zeit gekommen, um verbunden mit den
Pfälzern und unterstützt durch englische Subsidien, die
übrigens nicht direkt an ihn, sondern zu Händen des Kur-
fürsten Friedrich geliefert wurden, mit den Waffen in der
Hand seinen Gegnern einen dauernden Frieden zu dilctieren. 0
Die Abhängigkeit, in welcher sich somit die französischen
Herren den Pfölzem gegenüber befanden, suchte Johann
Casimir wiederum für seine Zwecke auszubeuten. In der
neuen Kapitulation vom 27. und 28. September übernahm er
die Aufstellung von 8000 Reitern und ebensoviel Schweizern
nebst einer gewissen Anzahl von Geschützen. Während die
Hugenotten die Bezahlung zusicherten, sollte das Kommando
Johann Kasimir unter Condes militärischer Oberleitung zu-
fallen. Vor allem aber mussten der letztere und seine Ver-
bündeten dem Pfulzgrafen den Erwerb der Stifter und Städte
Metz, Toul und Verdun auf Lebenszeit verbürgen, und zwar
sollte er nicht allein in den Städten vom König in die
Funktionen eines Gouverneurs, sondern auch in den vollen
nnd freien Gcnuss der Temporalien der BistUmer für die Zeit
seines Lebens eingesetzt werden. Schliesslich wurde noch ein
dauerndes Schutz- und Trutzbündniss zwischen der Pfalz nnd
den Hugenotten ausgemacht, demzufolge beide Kontrahenten
auch nach gegenwärtigem Feldzuge sich gegenseitig Hilfe zu-
sagten/)
<) Beza-Briefe Aug. 16. — *) Am 3. Sept. schrieb Languetus: „De
pace ita agitar nt dt exJgua eins spes", am 21. Sept. : „In OaUia vide-
tor sablata onmiB spes pads.^ — *) Die Ton England bewilligte Summe
belief sich anf 50 000 Thalcr (v. Bezold 1, 163). Die Obligation yom
23. Juli 1575 findet sich Calendar No. 249. — ♦) Vgl. Kluckliohn 2, 9W
und rU'/.old 1, 1G4. Kitter, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Gojjon-
reforuiation 1, 443, macht darauf aufmerksam, (lass in jenem früheren
Vertrage vom 1. Juni löTi der erbliche Besitz der Stifter bedungen, da-
Z«itochr. f. G«8ch. d. Ob«rrb. N. F. XI. 4. 34
580
HollAonder.
Am 1 . z\ugust erschien im Strassburger Rate der pfälzische
Gesandte Zuleger ^) mit der Bitte: seinem Herrn, dem Kur-
fürsten, gegen Versicherung seines Landes 25 000 Golden zu
leiben, ebenso sieb bei Basel und Bern um dieselbe Stimme fflr
ihn zu verwenden. Zuleger erklärte dabei, dass der Kurflirst
das Geld zn seinem nnd des ganzen Vaterlandes Nutzen und
WoUfabrt verwenden wofle und mit einem Potentaten in
Unterbandlung stände, der es wiedererstatten solle. Der Rat
beschloss vorsichtig, nur 20 000 Golden vorzustrecken, dem
Geschäfte aber, zu dem es gebraucht werden sollte, nicht
näher nachzufragen, „sei nit ratsam, dass man sich dessen
weiter belad". Ebenso sollte man auf eine Empfehlung an
die Schweizer Städte verzichten, „des churfürsten schreiben
würde ohnehin mehr ansehen habeOt als aller meinei* berren
recommendatiou .
Den 8. August erhielt der Ararocistcr die Mitteilung, dass
der Prinz von Gond^ mit 80 Pferden hereinziehen nnd im
Gasthofe zum Geist ^ einkehren wolle. Bereits tags darauf
Hess der Prinz den ihm schon von Mher bekannten Drei-
zehner Johannes Schenkbecher zu sich kommen, um von ihm
200 Kronen zu leihen. Der letztere bemerkte hierttber in
eigeuhändiger Au&eichnung : „Welches ich gethao, und darum
hieher geschrieben, um -den Nachkommen zu verstehen zu
geben, wie es in der Welt herumgeht, dass ein Fürst
von könighchem Geblüt aus Frankreich, um der Religion
willen, in solche Not kommen soll, hin und wieder Geld zur
gegen d«r Emrb der Stillte nicht ftii%eiiadit worden sei und hebt
hervor, dm Johann Kasimir bei dieeen Fordenmgea durch keine BOck-
siebten aof das Hecht und die Ehre des deutschen Reiches bestimmt
wurde, da er nicht die Rnckj^abc der Stftdto nn das Reich, sondern oor
die Ernennung zum Statthalter des firanzOsischen Königis Terlangte.
') Der Böhme Zuleger, kurfürstlicher Rat und Yontand des Heidel-
berger Kirchcnkonrents, fibertraf seinen Frcuuil Ehern noch an streng
kalvinistischem Eifer (Bezold I, 11). — 'i Derselbe befand sich im heu-
tigen Gcbiiiuic Thnmasstaden 7. In der Chronik von Büheler (S. ISD
heisst es; „Im Juhrc 1575 hat der prinz von Cond^ alhie hof und hus
gelialten in dem grossen neuen hüs hinder St. Clausskirchen gegen der
GkanbmckeB etwa mit 100 pfertlen.*< Kaeh Ia Huguer>-e (1, 83^ ver-
legte damals Cond^ eeineii Aufenthalt von Baeel nach Stressbnig, vm
dem EnrCarBten Ton der PiUt niher m sein.
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Strassburg und die franzöaisclieii Politiker 1574 u. 75. 53X
Zebrung za entlebnen. Ach Herr Gott, erhalte uns in Frieden
bei ddnon Wort!''^)
Inzwischen nahm die Zahl der Fremden, die sich in Strass-
burg einfanden, fortwährend zu. Am 31. August bat der
Hofmeister Cond^'s, de la Grafini^re, um die Erlaubnis,
15 Pferde seines Herrn in der Nähe ihrer Herberge einstellen
zu dürfen. In denselben Tagen waren ein Sohn des Admirals
Coligny und zwei Söhne seines Bruders, des Herrn von
Andelot, eingetroffen.*) Die welschen Herren in der Be-
gleitung Condes zeigten übrigens in der deutschen Reichs-
stadt dasselbe übermütige Gebahren, durch welches sich später
während der Hevolutioneseit die französischen Emigranten
im Gebiete des KurfUrsten von Trier allgemeiii verhasst ge>
macht haben.*)
') Friese, Neue vaterländische Geschichte der Stadt Strassburg 2,
817. Übo^aupt befimd sich CoM wihread seines Aufenthalts in
Bentsdhlaiid in bettftndlger GeMvezlflgeiiheit. ^ Je suis entr6 en AUsmagne,
disait-i], arec hnitSDte-qiitttre icaa; j^cn suis sorti svec an floiin* (Ld
duc d'Aumale, histoire des princes de Condd 2, 113). — >) £s waren
dies Odet d' Andelot, der zweite Sohn des Admirals und seine Vettern,
die Herren de I^aval und de Rieux. Bei seinem Abmärsche aus Strass-
burfi Hess Cond^ den erstgenannten und den Herrn de Rieux als Geiseln
zurück, während Laval an dem Feldzuge teilnahm (Ja Huguer5e 1, 320).
Am 14. Januar 1576 forderte Johann Kasimir den Strassburger Rat auf,
Ton ihnen die j^Handtreu" m. nehmen, Stramburg nicht an verlassen; er,
Kasimir, hfttte denn suTor Ar sein Eriegsrolk TflUifte Besahlnng erlangt
Der Rat aber wies dieses Verlangen zurück, „das man sich solcher Sachen
nit beladen nnd die geiselschaft oder gelübd von ihnen annemen solle;
sondern wo sie der geiselscbaft halb sollten angefochten werden, würden
meine herren müssen sehen, das sie alhie nit antrofifen würden, wie es
dann ihnen auch vil besser und meinea herren vil ruwiger". Dies sollte
den juugeu lierreu mitgeteilt werden (R. u, 21). — ") Auch in Basel
hatten sie vorher dnrch ihren Übermut allgemeinen Unwillen erregt 80
heint es bei Oehs, OeseUehte Basels 6^ 270: »Ausser Oond6 wohnten
noch zu Basel viele Innren, die Ihn- b^j^tsteo. Mancher Bürger war
aber über ihr Betragen ttbfll za. ^rechen, weil man Andacht und £hr-
barkoit von Personen erwartete, die aus religiösen Beweggründen sich
aus Frankreich flüchteten. Mit der Wahrheit zu reden, hielt sein Volk
ein gottloses, unehrbares Wesen, mit allerlcy Mutwillen. Letzlich wurde
man seiner und seines Volkes so müde, dass üim oder den Seinen eine
Schmach widerfUiren wire, wenn es sich nicht geschickt hitte, dass er
von Basel w^giog. i>enn wenn er etwan ansritt, nm vor der Stadt au
spasieren, so ritten die Sehlen ohne alle Sehen dnrch die Saat nach
ihrem MntwiUen. In Snmma die Bfixgeischaft hatte von ihnen schlechten
Nutien.«
34*
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532
Holltender.
So beschwerte sich der Wirt zam Ochsen, bei dem der
Herr von Tbor6 sich eioqaartiert hatte, dass er nicht mehr
Herr in seineni eigenen Hause sei. Das welsche Gesinde sei
arg wwöhnt! Was ihnen in den Sinn komme, wollten sie
haben. So mUsste er ihnen üai jeden zweiten Tag frisches
Getttch geben. Der Prinz habe etwa 10 Pferde bei sich ge-
habt; mit denen hätten sie fortziehen wollen, ohne za zahlen.
Auch der Wirt zum Hirzen mnsste sdnen . welschen GKsten,
die »etwas ungeschlacht*' gewesen, roit dem Einschreiten des
Rates drohen, was allerdinp:s seine Wirkung nicht verfelilte.
Gar besorglich aber klang folgende Anzeige, die beim
Rate einging: „Wie die Welschen ire versammliinj? bei
St. Katharinen beim Waisenhaus haben, ire pferd da bereiten,
schliffen alle Winkel in der Kruteuau aus, laufen zu allen
Thoren aus und ein, nehmen wol wahr, wie man die thor
zuschliess, haben verschinen sontag nach der predigt das
Steffanstorlein auf- und zugethan und argwönige Sachen fur-
genommen, spüren alle ding aus, and gehts in summa
übel zu".
Kein Wunder, dass man in jenen Tagen in den Rats-
protokollen den Eintrag findet: »Man soll bedenken, wie man
des prinzen seine obersten und kapitanien mit bestem glimpf
und fugen abkomen möge".*) Jedenfalls ergriff der Bat
allerhand Blassregeln, um dem Unwesen zn steuern.
Den Wirten wird zur Pflicht gemacht, jeden Abend beim
Ammeister anzugeben, wem von Reitern oder Fussgängern,
von Deutschen oder Welschen sie in ihren Herbergen Auf-
nahme gewährt. Gegen Unp:ebühr der Fremden würde der
Rat ihnen seinen Sclmtz gewähren. Den Bürgern wird bei
Strafe der Ausweisung verboten, in ihren Hausern Fremde
aufzunehmen. Selbst dem Sohne und den Neffen des Admirals
Coligny "wird ihre Bitte, im Hause des Baumeisters Speckün
wohnen zu dürfen, rundwetr al)geschlagen. Kein Fremder
darf sich auf der Strasse bewaffnet sehen lassen. Diese Vor-
schriften werden unter Trompetenschall, „ob es gleich bisher
nit briluchlich und ein Neues**, verkündet und ausserdem an
den Kirchenthüren angeschlagen.
Cond4 aber wurde mitgeteilt: der Rat habe mit Missfallen
1) R. u. 21. Aug. 81.
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btxaööburg und die fraozösläckeii rolitiker 1574 u. 75. 533
vtn nuiiiinen, dass die Herren aus seiner Bejileitung sich soviel
in der Nähe der Mauern, Thore und Bollwerke aufhielten.
Wollten sie ihre Pferde zureiten, so möchten sie es draussen
im Freien thun, sich der Wälle und Thore enthalten, sich
auch nicht des Nachts auf den Gassen finden lassen. Denn
sollte ihnen etwas Beschwerliches betre^'nen, dürften sie sich
nicht beklagen. Wachen, Thorhüteru und IScharwächteni
wird eingeschärft» gegea Übergriffe mit aller Strenge einzu-
schreiten.
In der Ratssitsnng Tom d. September äusserte sich ein
Teil der Herren dahin, Cond^ wenn seine Beiter ihren Weg
durchs Elsass nehmen sollten, sofort auszuweisen, well man
sich sonst, da die Obersten seines Kriegsvolks hier ihr Haupt-
quartier aufgeschlagen hätten, den Verweis zuziehen möchte,
man sei an dem Verderben des Landes mitschuldig. Dagegen
wurde von anderer Seite der Gesichtspunkt geltend gemacht:
Da man einmal den Tiinzen aufgenouinien, könne man ihn
füglich jetzt nicht zur Abreise nötigen „in ansehunj^' es ein
solcher herr, der leichtlich init der zeit zu einer hohen
dip:nität komen und gemeiner stat und bürgerschaft wohl vil
guts oder im gegenteil vil schaden beweisen möchte". Schliess-
lich einigte man sich dahin, ihm iolgeude Mitteilung zugehen
zu lassen:
Man hätte ihn aus gutherziger Meinung aufgenommen
und hoffe, dass auch er es hier nach seinem Willen gefunden
hätte. Seitdem habe man erfahren, dass er in Kriegsriistung
stehe. Da man nun vor einiger Zeit, als der Prinz von
Oranien und welsches Kriegsvolk durch das Elsass gezogen,
den Vorwurf habe hinnehmen müssen, als oh der Bat an der
Unterthaneu Verderben schuldig, so wflrde er der Stadt Nutzen
befördern; wenn er an einem anderen Orte seinen Aufenthalt
nehmen wollte.
Gleichzeitig wurd«^ zwar dem La Grafiniere die begehrte
Stallung bewilligt, andererseits aber bestimmt, weil dieselbe
und sonderlich des Prinzen Losament in der Nähe des Spital-
thors, nnd man die Welschen im Verdacht habe, „als ob sie jetz-
und ein thor einnemen und ein Unglück anstiften könnten", so
sollte man das betreifende Thor in besserer Achtung haben
und dasselbe mit stärkerer Wache besetzen«
Der Bischof von Strassburg hatte wegen der Kriegsgefahr
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684
HolUender.
auf den 6. September eise Zusammeokiinft der dsteiBchen
Stiinde avegeechrieben, fOr welche die Straasbiuger Abge*
sandten den Auftrag erhielten« falle ihnen die Anweeenheit
Oond^ in ihrer Stadt nun Vorwurf gemacht werden sollte,
und dass man schon knge der Sache teilhaftig wftre und Wissen-
schaft hätte, zu erfclftren : „das meine herren einen jeden, der
sich ruhig, still und friedlich alhie hielte, sein pfennig ver-
zehren Hessen, unerforscht seiner geschäfte*^. Im übrigen
sollten sie den Vorschlag machen, der auch Annahme fand,
Obersten und Rittmeister aufzufordern, sich bei ihrem Durch-
zuge an die Reichsabschiede zu halten*); andernfalls würde
man sich des Schadens halber bei ihnen erholen. Für Proviant
sollte Sorge getragen werden.
Inzwischen gestaltete sich die Lage der Dinge immer
kritischer. Am 7. September erhielt man von dem Obersten
des rheinischen Kreises, dem Grafen zu Solms, die Nachricht,
dass sich in Worms und Speier Reiter sammelten, die durch
lüngeren Aufenthalt das Volk verderben würden. «Damit
man sich denn einmal der hellsamen reichsoonstitutionen er-
freuen mag" sollte Strassburg sieh mit seinem Anschlage zu
Ross und Fuss gefasst machen. Am 15. traf die Meldung
ein, dass gegen 2000 Reiter in Anmarsch, denen noch öüOO
folgen würden, um ihren Weg durch das Bistum Speier,
sodann durch Strassburger und Lothringer Gebiet zu nehmen.
Unterdessen war der Herr von Thore mit 2000 deutschen,
500 französischen Reitern und einer eutsprechenden Zahl von
Arquebusieren von Strassburg nach Lothringen aufgebrochen
wo der Herzog von Goise stattliche Streitkräfte zusammen-
zog. Derselbe sollte, wie am 24. September gemeldet wurde,
mit 9000 Hann und 14 Feldgeschützen bei Rambenrülers
liegen und geschworen haben, ^Pfalzborg heimzosathen und
es an himmel zu hencto und dass er sein feind nachvolgen
woU, sollt er ihn bis gen Strassburg fürs thor jagen*. ^
*) »Wer Truppen wirbt, so verordnet der Depatattoniibichied von
1664, bedarf nicht nur der Erlaubnis des Landesherren, sondern auch
des Kreisobersten. Letztere wird erteilt auf Leistung einer Kaution
wider etwaige Ausschreitungen gegen den Kaiser, die Reiclibstaude und
deren ünterthanen." Ritter, a. a. 0. b. 4oi. ~ 0 "^'gl- Cal. of State
Pape» S08. Über lein klein« Heer flntea ikh fibrigens die venebiedeB«
ilea Stirkeiiigftben; Decrae 8. S08. — *) B. a. 21, Sept 24. Nach
. ,j .^u. Ly Google
Stn88bttrg und die iiuuöiischeii Politiker 1574 u. 75. 530
Abends vorher war ein Edelmann auf abgetriebenem Pferde
zum Prinzen Cond(5 gekommen, dem er im Auftrage Thorrs
meldete, dass derselbe mit seinem Volke über die Steige
gezogen sei, ebenso der von Aflfenstein mit seinen Reitern;
eine zur Rekognoscierung vorgeschickte Reiterpatrouille habe
die Anwesenheit der Guiseschen in der Stärke von 1200
Pferden und 150 Schützen festgestellt. Sollten die Feinde
auf den Berg rücken, würde er ihrem Angriffe standhalten,
ebenso wenn sie in die £bene herüberziehen würden.
So musste man denn 'ähnlich wie im Jahre 1568, wo im
Breuschthale bei Schirmeck Guisosche und Hugenotten blutig
aneinandergeraten waren,*) jetzt in unmittelbarer Nähe Strass-
burgs einen Zusammenstoss der feindlichen Parteien besorgen.
Deshalb traf denn auch der Rat eine Reihe von Vorsichts-
massregeln „damit gemeiner Stadt halber nichts versäumt
werde". Die Wachen an den Thoren und Wasserläufen
wurden verdoppelt, in bestimmte Gebäude in den Vorstädten
Piquets von je 30 Mann hineingelegt, am Ein- und Ausflusse
der Hl Geschütze aufgefahren. An den Thoren sollten nicht
mehr als drei Welsche auf einmal eingelassen, dem flflchtenden
LandTolke dagegen Aufnahme gewährt werden.
Diese Massregeln blieben in Kraft, bis am 28. die Nach-
richt eintraf, dass die Truppen über's Gebirge gezogen, so
dass man auch von Guise nichts mehr zu besorgen hatte.
Der letztere zersprengte das Streifkorps Condds am 10. Oktober
bei Doruians an der Marne in nur einstüudigem Scharmützel.
In demselben erhielt er selbst einen Flinten schuss ins Gesicht,
dem er seinen Beinamen «le Balafr^'' verdankte.')
Wohl mit Bttdnicht auf die aufgeregte Stimmung äet
BeTdlkerung, welche die beständige Unruhe, uoter der die
Stadt nun schon das zweite Jahr litt, mit Recht der Anwesen-
hdt Gond^s zuschrieb, wurde am 26. September yom Rate
von neuem eine Kommission gebildet, um zu bedenken, ,wie
lodarai Nadixichtai hatte Qnise acht Gitüm bei lidi, ein aoaerleeen
•chAnes Volk, 14 Feldgeechfitie und soUte swei Kertlitanen von Hinal
holen lassen.
*) Vgl. Friese 2, 299. — ') Über das Gefecht von Dormans vgl. neben
Decrue S. 808 den interessanten Bericht des in Strassburg befindlichen
fflgliHf.hen A|;ent«n Wilkes vom 20. Oktober (CaL of State Fapers 411).
uiyiii^od by Google
530
Uollaeader.
die Welsehen eiimia! hinausmicliaffeii, and man eine dentsche
Stadt behalten mög".
Dieselbe erstattete am 1. Oktober folgenden Bericht: S.e
hätten nach weitläufiger Beratung „den fug, den herrn prinzen
dismals abzuschaffen, nit finden können in erwegung aller
umstend jetziger zeit. Und in Sonderheit, das es bey dieser
stat von alter also hcrkomen, das man jederzeit fremde, auch
etwan die der Key. Mt. austruckeuiiche feind gewesen, alhie
ihren pfenuing zu zeiireu^ geschätzt und geschirmt, sofern nie
recht leiden rnligen.
Sovil nun die Welschen in gemein anlangt, bab man
erstlich davon geredt, das man bekantlich der commercien
mit fremden nationen nit kdnn entraten, so könn man auch
schwerlich der personen so gar mttssig stehn, also wird es
auch ein seltsam ansehen gewinnen, dn soUich decret zu
machen, das kein Welscher alhie sollt eingeuomen werden.
So bab man auch vor jähren und meiner hn. vor-
fahren ihren fürnemsten rum darin gesucht, das sie
vertribenen, angefochtenen Christen schirm und
Schutz gegeben und sie alhie geduldet. Wie dann die
Engellender in grösserer anzal alhie gewesen, wie jetzt die
Franzosen. So wi.ss man dannoch, was grausame tyranuey ia
Frankreich nicht allein gegen den Hugenotten, sondern auch
gegen allen denen, so aliein die tyranney nit approbiert oder
gut heissen können, bisher geübt und getrieben worden, da
auch die natur uns dahin weisst, mit denen, die gewalt leiden
müssen, geduld zu tragen und sie vor gewalt sovil möglich
au handhaben.
Sovil nun den hn. prinzen von Gond^ in specie belangt,
haben die herrn dahhi gesehen, das er ein fürstliche person
königlichen geblttts und Stammes, der von ihnen allen in
grossem ansehen und ehren gehalten wflrd, da zu hoffen,
wenn er wider in sein „esse" und stand komme, er werde
bey sich erwegen können, was ihm oder den seinen alhie
widerfahren, auch er gegen diese statt in einem oder dem
anderen weg erkennen.
So haben die herrn auch darauf gesehen, wie die lauf
sich jctzo begeben, und das es dannach ein sollich werk,
welches nicht allein gemeiner stat, sonder dem ganzen reich
möge zum besten geraten, derwegen sich dann auch fiimeme
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Strassburg und die frauzösiachen Politiker 157i u. 7& 537
teutsche fiirsten und potentaten der sacliea beladen und darzu
helfen. Wann es nun dahin geraten, so habe man auch zu
sehen, zu was vorteil es diser statt möge ^^ereichen, wie un-
zeitig auch jetzt die abkündung der herberg oder abschatfung
der Welschen müsst oder könnt fUrgenomen werden. Wenn
wir dann wollen Christen sein, so seien wir ja schuldig, dem
nechsten gutes xu thun und ihn als uns selbst zu lieben.
80 haben wir exemplom Christi, der dem Phariseer sagt: der
Samariter sei dessen nechster gewesen, der under die mOrder
gefallen gewesen, ohnangesehen er weder seiner religion noch
seiner sprach oder glaubens gewesen. 0
Hab man nun ¥or Jahren von wegen dieser freien Stadt
die hie geduldet, die austruckenlich wider die Key. Mt. und
das heilige reich practiciert und der Key. Mt. trauwort nicht
geachtet, sondern ihr zuentboten, man woll derselben feind
alhie zu recht halten, so hab man diese desto besser zu ge-
dulden, die dem ganzen reich zum besten ihre practiken
begehren zu richten, da man doch weiss, das sollichs auch
ihrer Mt. zu diser gelegenheit nit zuwider, und dass man sich
deshalb wegen ihrer Mt und den Stenden des reichs nichts
zu befahren.
Sollte man dann allen nachreden bei den genachbarten
wollen fürkommen, so müasten meine herren nit allein die
Welschen abschaffen, sondern mttssten kein wein-, frucht- oder
andere mandata, denn mit yorwissen und bewioiigung der-
selben ufrichten oder pubUderen, da mehr geschrey bei den
genachbarten Ton ist, denn von dem, dass Welsche hie ge-
duklet werden.*^
Deswegen schlugen sie einhellig vor : „Man soll den herni
alhie, so lang es meiner hn. gelegenheit, gedulden".
Der Rat schloss sich diesem Gutachten an, ebenso ihrem
Vorschlage, einer grosseren Anzahl in jenen Tagen aus Basel
angelangten Dienern Condes bei einem Bürger Herberge und
Stalluüg zu gewähren, und gestattete gleiches auch dem Sohne
und den Nefifen dos Admirals Coligny, „dicNveil es junge herrn,
die allein sollen in Hteris instituirt werden''.
So hatte man sich denn entschieden, dem Prinzen und
seinem Gefolge noch weiterhin den Aufenthalt in Strassburg
Vgl. Evang. Lucm 10, 88 f.
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538 Hollsender.
ro gestatten. Doch sollte man diesen Entsehlnss bald bitter
bereuen; denn ein Bittgesaeh folgte dem anderen, so dass die
welsche Dreistigkeit zuletzt selbst den Gönnern Gond^s im Rate
zuviel wurde. Dazu kamen von allen Seiten Klagen über
den Übermut der Herren seines Gefolges und die Verheerungen,,
die sein Kriegsvolk beim Durchzuge im Lande anrichtete.
Bereits am 17. Oktober erschienen im Auftrage Cond^s
und des Herrn von Märu drei Abgesandte*) im Rate mit
folgender Supplik: Ihre fürstlichen Gnaden hätten vor einiger
Zeit etlichen der vornehmsten Potentaten und Stände in
Europa berichtet, weshalb sie sich etlicher Fremden Zwang
und Gewalt in Frankreich zu widersetzen gedächten und
hätten deshalb ein ansehnliches Kriegsvolk angenommen.
Dieweil nun unter allen Ständen des Römischen Reichs Strass«
buig mehr als irgend eine andere Stadt begehrt and geholfen
habe, dass Fried und Einiget in Frankreich herrschen mOge,
80 glaubten ihre fürstlichen Gnaden, dass sich die Uibliche
Stadt bei dieser äussersten letzten Handlung, bei der dn
glttcklicher Ausgang gewiss, sieh keineniiaUs würde aus-
schliessen irollen. Deshalb bäte der Prinz, ihm 8000 Emen
zu leihen, nidit zur Bezahlung des Kriegsvolkes, sondern der
Stadt Bürger, denen er zu seinem täglichen Unterhalt solches
schuldig geworden. Er lioffe ,,er sei so unselig nit, das der
brennen aller milte und gütigkeit, davon grosse wasser uf
andere stend zugeflossen, bei seinem jetzt höchst notwendigen
begehren austrocknen und versiegen würde". Er hatte gleiche
Hilfe von Bern und Basel gehabt und hoffe, Strassburg werde
sich von diesen, denen es zuvor zum Exempel gedient, jetzt
nicht überwinden lassen. £r wolle Treu und Glauben, auch
all sein Hab und Gut dafür verschreiben, ebenso als Haupt
der reformierten Kirchen in Frankreich die Salzgefälle in
Langoedoc
Obwohl der Bat zuidichst der Ansicht war, ihm sein Be>
gehren füglich abzuldmen, entschied er sich Bchliesalieh doch
am 6. NoTember, ihm auf die Bürgschaft etlicher Bürger
und des Freiherm von Hddeck 6000 Gulden Torzustrecken.")
') Martinas Bossulus, Baphael Insulanus und Claudius Deloinus. —
') Led. sr. prince (seil. Cond^) avoit rcccu h sa garde et pour loger pr^s
de sa personue lu baron de Heydech (La liuguerye 1, 364). Nach einer
Kotis vom 28. Horember trat BcUitiBUoh dar Ffiüigtaf lUedrich
Borge fBr di« firtglicbe Summe ein.
Strafisburg uod die französischen Politiker 1574 o. 75. 599
In jenen Tagen machten die in Strassburg sich auf-
haltenden Kriegsleute Cond^ wiederum in uoliebsamer Weise
von sich reden.
So meldete ein Bürger dem Amraeister: „Als er neulich
dem Spitalthor zugegangen, hätten etwa zehn Reiter auf der
Brücke gehalten, daselbst ihre Gäule getummelt, dabei den
Prinzen von Conde mit grosaem Gotteslöstem übel gescholten
und zuletzt der Thorwache zugerufen: «Eure herren halten
wir auch für geheimen and dieb, so lange sie diese welschen
Schelmen nfhaltan and nicht henken lassen*. Er habe besorgt,
sie möchten die Wache ttberfallen. Ein anderer wieder be-
richtete: Üie Beiter seien vor dem Gasthofe zum Geist anf*
gesessen, hätten da viel Hochmuts getrieben, zuletzt sei einer
Uber die Brücke auf des Prinzen Losament losgesprengt, die
anderen hinterher, der eine dann seine Büchse hervorgeholt,
den Hahn aufgezogen und dann zu schiessen begehrt, während
die anderen dabei geflucht und gescholten. Als der Ritt-
meister, der den Prinzen einen verlogenen Mann genannt,
zur Rechenschaft gezogen wird, entschuldigt er sich, er habe
seiner Reiter wegen solche Worte reden müssen und erklärte,
dass er sich mit dem Prinzen bereits vertragen, da er ihm
die Beleidigung abgebeten habe.
Die Zerfahrenheit, die unter der nächsten Umgebung
Condös herrschte, schildert ein damals in Strassburg sich auf-
haltender englischer Agent folgendermassen:^
Ein Teil der Herren, eingefleischte Papisten, werden geradezu
für Verräter an seiner Sache gehalten, andere wollen in ihrer
Selbstzufriedenheit keine Autorität übcnr sich dolden, andere
wieder glaubten, dass ihnen der Sieg ohne Schwertstreich
zuteil werden müsste, so dass Ton irgend einer Überein-
stimmung der Ansichten durchaus nicht die Bede sein kSnute.
Ende November wurde der Rat noch durch neue Forde-
rungen, und zwar seitens der Pfälzer behelligt. Nachdem der
junge Pfalzgrat Johann Casimir bereits vorher für seinen
„christlichen zug" um einen guten Gaul gebeten hatte, der
ihm ohne Entgelt überlassen worden war, liess er am
24. November durch seinen Rat Zuleger zunächst um Pass
1) Thomas Wflkes to lord BoigUey (CalendAr Ho, 882). Vgl auch
Bezold 1, 170.
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640
Hollaender.
«nd ProTiantliefernng gegen Bezahlung für seine Bdter and
Knechte, sowie die Eidgenossen ersuchen, die Ihren Weg
durch das Land nehmen würden. *) Er hätte gemeinem Vater-
land zum besten schwere Last auf sich güladen, damit der
bösen Nachbarschaft, so bei der Krone Frankreich entstehen
wolle, abgeholfen, und diese Sfadt, an der dem ganzen Rhein-
strom und allen (ienacliharten niciit wenig gelegen, der vielen
Unkosten und Rüstungen, mit denen sie schon lange beschwert,
entledigt werden möchte. In Ansehung alles dessen bäte er
sie schliesslich, ihm als einem jungen Kriegsfürsten als Zehr-
pfennig 10 000 Gulden gegen seine Obligation zu überlassen;
würden sie doch dann eine geringere Besatzung anzonehmeii
brauchen, während sie aodernfolls In wenig Wochen desto
mehr ausgeben mttssten. Bei seiner Bückkehr wolle er alles
wiedererstatten und sieh dem Bäte sum Beiterdienste em-
pfohlen halten. Zuletzt Hess der Kurfttrst Friedrich selbst
gegen ausreichende Bürgschaft um 100 000 Gulden bitten, da
die Continuation dieses Werks höchst wichtig, die Gelegenheit
nicht bald wieder käme und dem Sprichwort nach „die
occasiones zu erwisciien und nicht zu versäumen". Er Hess
den Vorsciilag machen, dass 100 Persoaea je 1000 Guidea
vorschiessen mochten.
Pass und Proviant wurden Johann Ciisimir zugestanden unter
der Voraussetzung, dass er sich an die Reichsabschiede halten
und alles Entnommene bezahlen würde. Ebenso befürchtete
man durch Ablehnung des erbetenen Zehrpfennigs „den alten
und den jungen Fürsten vor den Kopf zu Stessen, so dass,
wenn der letztere kttnfUg zur Kur kommen möchte, man
desto geringere Nachbarschaft zu erwarten haben wttrde*.
Doch wurden ihm nur 5000 Gulden bewilligt. Dem Kurfttrsten
hingegen bedauerte man, die 100000 Gulden nicht von
der Stadt wegen leihen zu können. Der Rat wüsste eine
solche Last nicht auf sich zu laden. Doch würde man ihn
befördern, wenn er das Geld bei der Bürgerschaft aufzu-
bringen gedächte.
^) Am 96. Oktober hatte der Herr Ton Giafini^ Stiaaelnug ver-
lassen, um gemeinsma mit dem Yertiaaten Johrnm Kasimin, dem Doktor
Beutterich, dem sich spiter noch der pftlsische Bat Znleger anschloss,
in der Schweiz Werbungen »i betreibett (Zur Laabea, ffist. militaire 6, 2&
u. Bezold 1, Itid).
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Strantnug ond die fransflriidiflii Politiker 1674 vu 76. 541
Am 3. Dezember wurden Cond^ nebst M^ra und Jean de
Ferriäres, Vidame de Chartres, 0 ^om Rate in Absduedsandiens
empfangen.
Sie rttbmten die sprossen Woblthaten, die ihnen bei dieser
Stadt, wo sie so gastlich anfgenommen und ehrlich gehalten
worden, widerfahren seien, nnd namentlich der Prmz ver-
sicherte Strassbnrg seiner steten Dankbarkeit, indem er Rat
nnd Bürgern, so sie etwas in Frankreich za verrichten haben
Wörden, behilflich sein wollte. Zuletzt kam er allerdings mit
der Bitte heraus, da ihm noch etwas Geld fehle, um sich
vollends auszurüsten und die Forderungen etlicher Bürger zu
befriedigen, ihm auf des Kurfürsten Unterpfand nochmals
4000 Gulden zu leihen. Um dieselbe Summe bat der
Vidame de Chartres, während ^leru mit 3000 Gulden zu-
frieden sein zu wollen erklärte. Die französischen Grossen
wurden mit dem Bescheide entlassen, man werde ihnen die
Antwort in ihre Herberge schicken.')
Der Rat bestimmte zur Begutachtung der Forderung der
Franzosen „die wegfertig nicht aufgehalten werden sollten",
eine Kommission^), welche am 5. Dezember über ihre Ver-
handlungen folgendes vortrug:
»Ein teil der herren und gleichwohl die wenigen seien
der meinung: man soll ihnen ihr begehren gar abschlagen
und ihnen ablehnen, man wiss ihnen nichts zu leihen; es sei
gemeiner Stadt nit thunlich, das geld jetzigerzett also hinzu-
geben und haben dieselben zween herren diese Ursachen: Das
M ^.Tean de Ferri?rcs, seigTiPiir de Malipny. vidame de Chartres, n6
vers 1520, poöte, rapitaine calviniste, niort, prisonnier du parti catholique,
aux gal^res, vers ir>8ü. M. de Bastard a ecrit sa vio 186U. (De Kuble,
m6m. de ia iluguerye 1, 149 ) — '■^i Eine wörtliche AuHzeichDung des voa
Condl Vorgetragenen findel tich Str. 8t AA. 1860» — *) Kachdem ste
abgetoeten waren, nnterstAtete ein Batsherr die Fordenmg des Vidame:
dezeelbe habe drd Bottduilten um Geld nach Frankreich abgesendet,
yon denen aber Iceine zurückgekehrt wäre. Seit 1H Juhren habe er fiut
sein ganzes Vermögen bei der Religion aufppsetzt. In einem Scbreiben
an den englischen Minister Walsinpham yom 3o. Oktober beklagt sich
Chartros ebenfiills über seine mischt Ii f Lupe- „Has bad to depeud ou the
favour ot tbc Elector for bis liviug siuce bis stay in Gemiany. Desires
tbat he will endeavour to obtain soroe assistance from her Migesty for
him (Calendar of State papere No. 480). — *) Sie bestand ans den Herren
Stephan Storni, Abiaham Held, Wolfgang Schfltterle, Jaltob m Mols-
heim oad Friedrich von Gottesheim.
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642
Hollaendar.
es Welsche und Franzosen, deren gelegenheit man
wisse, das es leut, die ihrer zusag bald vergessen
oder dieselbe anders deuten, ob es gleich grosse herren,
das sie undankbar, unverschemt erstlich uf ctlidi wenig tag
allein herberg begert, jetzt nachdem sie etlich monat albie
entbalten, ihnen alle freundschaft erzeigt worden, letatlich für
allen dai^ auch erst meine herm sa bennrohigen idcli nicht
scheuen, gdt mit so grossen summen sn begehren.
Dem herrn prinzen seien hier^or uf sein begerea
6000 gülden bewilligt, jetzt will er noch vier haben; es seien
verdächtige welsche h&ndel, das er kleinere summ mit erstem
begert, da er doch die ganze summ, so er bedörftig,
hätt anfangs wol wissen mögen. Sie habens bis ufs letzt
gespart und setzen gleich mein herrn den spiess an bauch:
wöll man ihnen nit helfen, so wissen sie meiner hn. bürger
nit zu befriedigen, wollen also meine herrn gleichsam zwingen.
So sey die hauptsacli ihrer kriegsrüstung also geschaffen, dass
meine herrn vil mehr zu raten, dass sie sich derselben ufs
aller möglichst entschlagen, dann im wenigsten teilhaft m
machen: es sei ein welsch werk und wisse niemand, wie
es mdg ausschlagen. Sollt es sich wenden, so steck dises
ganze land in grosser gefahr, und werd maus meinen Im;
in vil weg zum übelsten zudenten.
Ob dann sonst der p&hsgraf churfUist sich erbiet, darfOr
bürge zu sein, so wisse man doch, dass die Pfalz zum höchsten
yerstrickt, und wo es umsehlagen, und die Pfalz notleiden
sollt, dass das geld verloren; weil man dann etwan hievor
teut sehen fürsten oder herrn zu leihen ohne voivvissen von
schilflel und amman bedenken gehabt, wissen sie vil weniger
jetztmals ^egen welschen und fremden also mit dem ge-
meinen seckel zu scherzen, wollen sich, dass sie darein nit
bewilligt, austruckonlich entschuldigt haben."
Die anderen und der mererteil der herrn seien der
meinung, meine herren sollen den beeden, dem prinzen von
Cond^ und herm yon M^ru, auf des churfürsten blirgschaft
die begehrten summas leihen, auch dem herm vidame von
Ghartres, wo er genugsam Tersicherung thun kann, helfen,
doch sehen, ob er mit einer ringeren summa denn die be-
gehrten 4000 gülden nicht zufrieden sein und haben dessen
volgende Ursachen:
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Stnaslmif und die firamfltiifihen Politiker 1574 n. 75. 543
Erstlich Christiane davon zu reden: so seien dieses ver-
tribene herren, die ohnangeseben sie zum teil noch papistisch,
dennoch za rettnng ihres leib und lebens, der greulichen ver-
fellang und tyranney xn entfliehen, sich in Teutschland tfaim
mttssen, um deswillen allein, dass sie dieselb nicht approlneren
wdllen, da dann nichts löblicher, dann solchen herren in
solchen nöten zu hilf zu komen; denn das sei ex evangelio
bewusst, das weder religion, nation, sprach noch dergleichen,
sondern allein die not der betrengten anzusdien.
Politice davon zu reden: seien es personen bewussten
stattlichen herkommens, die nicht alle einstmals, wie greulich
oder teuflisch es sich auch sehen lass, werden zu grund gehen.
So mög ihr einer allein sollichs vilfeltig gegen dieser statt
erkennen. Item man sei dessen gewiss, so lang dies werk
in Frankreich mög continuiert werden, das dise
Stadt vor demselben könig oder seinen practiken sich
nichts zu befahren, dass er auch je lenger, je mehr
geschwecbt werd, etwas darwider fttrzunemen. Dieweil
dann meine herren mit einer so geringen summ, die sie uf genüg-
same burgschaft ausleihen, sovil thun, das die herren desto
fllrderlichar zum kriegsvolk, das uf sie wartet, kommen und
dasselbe fortführen m^igen, und das gdt fast alles armen
bürgern alhie, b^ denen sie sich ausgerüstet, auch die zdt
alhie gewesen, ihr essenspeiss und kleid kauft, bleib, so
kennen meine herren ohne schaden diesen letzten dank auch
ohne gefahr wohl Terdienen. Der churfürst pfulzgraf sei für
sich und seine erben dafür obligiert, die werd der wind auch
nicht alle einesmals, vil weniger ihr land und leut wie den
Schnee wegführen".
Der Rat schloss sich der Ansicht der Mehrheit der Kom-
mission an, indem er Condö und M^ru auf des Kurfürsten
Unterpfand und ihre eigenen Obligationen die begehrten
Summen bewilligte, dem von Chartres aber nur 2000 Gulden.
Den Herren sollten der Bürgerschaft Geschäfte in Frankreich
empfohlen, und der Kurfürst selbst gleichzeitig ersucht werden,
den Rat, da er mehr auf sich zu nehmen nicht wüsste, künftig
mit ähnlichen Bürgschaften verschonen zu wollen. —
Noch im letzten Augenblicke schienen mehrere Umstände
den französischen Feldzng Tereiteln zu sollen.
Am 15. September hatte der Bruder des KOnigs Heinrich III.,
544
HolUender.
der Herzog Franz von Alenc^on, Paris heimlich verlassen, um
sich der bewaffneten Opposition anzuschliessen, die ihn freudig^st
begrüsste. Indessen scheint er ein falsches Spiel gespielt zu
haben. Wurde doch bald der Verdacht laut, dass seine
Mutter, die Königin Katharina, selbst um seine Flucht aas
dem Louvre gewnsst habe, um dem Prinzen Cond6 in ihm
einen Rivalen zu erwecken und so Zwietracht unter den Ver-
btlndeten anzustiften. 0 In der Tbat schloss er bereits am
22. November auch im Namen der letzteren mit seiner Mutter
einen sechsmonatlichen Waffenstillstand ab| in welchem sich
Heinrich III. bereit erklärte, den Einmarsch der fremden
Heere mit Geld abzukaufen.
Indessen erlangte dieser Vertrag keine Geltung, da weder
Conde noch der Tfalz^Tuf geneigt waren, auf die höchst
zweifelhaften Bedingungen hin, ihre mit soviel Mühe und
Kosten aufgebrachten Truppen wieder zu entlassen.*)
Auch nach Strassburpr war der Kamnierherr des Herzogs
von Alengon, ein Herr de la Xoclo, gekommen und hatte ein
Kreditiv seines Herrn vom 24. Oktober überL:el)en in welchem
derselbe bevollmächtigt wird, die Gründe seiner Flucht mit-
zuteilen und da er trachte, dass Freiheit der Religion und
beständiger Friede möge angerichtet und erhalten werden,
den Bat bittet, seine Sache thatkräftig zu befördern. Zu-
gleich dankte der Abgessudte im Namen seines Herrn für die
Wohlthaten, die sie seiner Niition Anverwandten, namentlieh
dem Prinzen Gond^, erwiesen.
') V. Bczold 1, 106 und Docrno S. 311. — Am 21. Novombor mel-
deto der Wirt zum Heist, dass vier Fninzosen und mit ihnou ein Dont-
sclier gekommrn, sdllen köniirlirhe und des Herzof^ von Alen^on (iosandte
und zu dem Prinzen abgefertigt sein, um wegen Frieden oder Anstand
mit ihm za konferieren (R. u. 21). — ^) „Condaeus Alenconio diserte
xeqpoodeFit, se illas indacias redpere non posse, quibus oon obsenze
tibi et univente cansM stnierentar msidiae* (de Sems, oommentarü 5,
147). Ähnlich Languet: „Aiunt ducem Joaonem Cuimirnm et prindpem
Condaeum respondisae ministris regiis; sc nrma sumpsisse, non ut indicias,
sed ut pacem a rege impetrarent** (157(5 .lan. 6). Auch Beza bekämpfte
von Strassburg aus lebhaft die Annahme des Vertrags (La Huguerye 1,
35G und La I'opelinii^re 2, 29G). So schrieb er am 16. Dezember: „Pa-
rum ubfuit, quin speciosissimarum induciarum spccie nostri fuerint ultimo
dreooiTentb Sed hole malo tempestive occnnum est" (Bram, Besa-
BrieÜB.) — • *) B. n. 21. Des. 15 n. 17. Das Schreiben selbst ist abge-
dradtt bd Kentiinger 1, 82.
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StrtBsbarg und die franzüsiachen Politiker 1574 u. 75. 545
Der Rat antwortete ihm, er wüsste wohl die Gründe zu
ihrem Zuge zu würdigen, erkenne dieselben als „christlich
und loblich" an und wünsche ihrer Durchlaucht, „dass ihr
Fürnehmen zu dem gewünschten guten Ende kommen möge
zu Ehren Gottes und zu Friede und Einigkeit ihres Vater-
landes und der Nachbarschaft". Nach der Audienz teilte
noch der Gesandte dem Ammeister mit, dass er auch zu dem
Kaiser und allen Ständen des Reiches abgefertigt ^and er
also zu allen Engeln und Teufeln müsse". ^)
Seit dem Sommer hatte Dr. Peter Beutterich*), der ver-
traute Rat des Pfalzgrafen Johann Casimir, im geheimen in
der Schweis Werbungen yeranstaltet «In harter und kalter
Winterszeit", Ende des NoYembers nahmen dieselben greif-
bare Gestalt an, indem der pfälzische Rat Znleger und Gond^
Hofmeister, der Herr de la Grafiniöre, ihre Bemühungen mit
denen Beutterichs yereinigten. Die Angeworbenen waren
meist Unterthanen von Bern. Als letzteres auf die Beschwerde
des französischen Gesandten, des Herrn von Hautefort, den
Auszug verbot, stahlen sich die Leute bei Nacht und Nebel
zum Mustciplatz. Da sandten die Berner vier Mitglieder
ihres grossen Rates mit einem Herolde und offenem Ab-
mahnungsbriefe den Ausgezogenen nach. Sie trafen dieselben
Am SO. November war der Herr de la Kode so Aaraa bei einer
Konferenz der Städte Bern, Basel und Schaffhausen mit ähnlicher Bot-
schaft erschienen (Sammlung der eidgen. Abschiede IV, 2, S. 584). lie-
zeichncml für ilie verworrenen Verhaltnisse ist es, divss an demselben
Tage ebendaselbst der Gesandte des frauzüsischeu Königs von dem zwi-
schen seinem Herrn und dem Herzog von Alen^on abgeschlossenen Waü'eu-
stillstonde ta Schweiler Stidten Mitteilung machte. — ^ »Peter Bentte-
rieh aus Mömpelgftid, von Minen FMonden ndoctor eqnester" genannt,
halb Deutscher, halb Franzose, ursprünglich Gelehrter, dann Diplomat
und Soldat, wus^t 0 durch seine geistreiche und energiiehe Art nicht nur
den jungen Pfalzgrafen, sondeni auch feinere Naturen zu fesseln: üim
selbst war trotz seiner f?ow:\ndt<'n lateinischen Briefe am wohlsteu auf
dem Sattel oder im ^Vortgetecht, wo er die Sprache der Heiter und
Landsknechte recht absichtlich gegen die hufischen Formen ins Treffen
führte'' (v. Bezold 1, 15ö). — ^) Beutterich selbst behauptete in Ktraee-
bnig, daea die Werbungen erst am 1. November angefangen, «da er au
Noirmont nf dem hoben Gebirge angekommen, Oberrten und Hauptleute
bestellt"; am 19. habe er mit ihnen die Kapitulation abgeschlossen und
was er jl»«^« vermöge derselben zum Anlauf und KeisegeUI geben sollte,
am 21. zn Neuenburcr erlernt Am 30. November haben die Knechte zu
Cornol sich versammeln solien (R. u. 21).
Zsllaclir. f. Oescb. J. Oberrb. K. F. XI. 4. 85
546
Hollaeuder.
zu CorDol, in der Nähe von Pruntrut, auf des Bischofs von
Basel Gebiet, Hessen den Herold aufblasen und Hauptleute
und Knechte zusammenrufen. Beutterich aber und der Herr
de la Grafiniere empfingen sie mit hochmütigen Worten. Der
erstere namentlich rief: es gebühre sich nicht, auf eines
fremden Fürsten Grund und Boden das Kriegsvolk seines
gnädigen Herrn abzumahnen, gebrauchte auch wider die
Stadt Bern sehr unbescheidene Beden: Sie, die Gesandten,
sollten heimziehen und ihn an seiner Reise nicht hindern;
falls der Herold femer aufblasen und die Knechte unruhig
machen sollte, würde ihm eine Büchsenkugel zum Lohn
werden. 0
Auch weiterhin wurden den Schweizern, deren Zahl auf
7000 Mann geschätzt wird*), seitens des Bischofs von Basel
und der Regierung von Ensisheim allerhand Schwierigkeiten
bereitet. Dazu kam es unter ihnen selbst wegen des Sold-
mangels zu Meutereien.
Die ersten Nachrichten vom Anmarsch der Eidgenossen,
die das Gebirge entlang nach der Zaberner Steige ziehen
sollten, erhielt man in Strassburg am 7. Dezember. Am
14. übernachteten sie in der Nähe von Scherweiler, in der
folgenden Nacht in der Herrschaft Barr, bei Wal f. Am 15.
tnfit der Schweizer Oberst von Disbach in Strassburg ein,
wo er des Bates Gast ist Auch lässt man ihm an besonderem
*) Stettier, Schweizer Chronik 6, 251. Als Beutterich am 19. De-
zember im Straasburger Rate erschien, stattete er demselben über jene
Vorkommnisse einen eingehenden Bericht ab, aus dem folgendes hervor-
zuheben: „Sei Sun ein Schreiben vom Bat zu Bern überliefert worden,
aei er danut auf die Seite getreten, es sa lesen; ak er aber kaum aoge-
flugen, hatten die Gesandten wieder in die Trompete Stessen lassen, um
zu den Knechten an reden. Er es gewehrt, den Knechten geboten, jenen
kein Gehör zu geben und den Gesandten gesagt, dass die Herrn von Bern
vom König vnn Frankreich mit Geld bestochen wären, diesen Zug zu
hindern und ihnen so zugesprochen, dass er habe besorgen müssen, die
Knechte würden sie aus dem Lager herausgeschlagen haben, also dass er
sie habe wieder müssen beruhigen und Scherzpossen getrieben, u. a. ge-
sagt: de sollten nor snlHeden aem; sie würden anf diesem Zuge so ge-
waltige Thaten tbua, dass wenn sie wieder behnlrtoifm, die Herren Ton
Bern ihnen den Willkommengruss bieten und ihnen den Wein verehren
würden. (Str. St. R. u. 21.) — *) So Beutterich selbst (R. u. 21. Dez. 19)
und Zur Lauben, histoire militaire 5, 25. Nach einer Kostenaufstellung
Tom 20. Nov. (Calendar No. 460) h&tten sie 8000 stark sein sollen.
StraMbuig ood die fhmaftBiiHthim Politiker 1674 u. 75. 547
Gefallen die von ihm gekauften Waffen zollfrei aus der Stadt.
Am 17. liegen die Schweizer in den Ortschaften Dahlenheim,
Scharrachberghcim und Odratzheim, am 19. in Marlenbeim,
Northeim und Kirchheim.
Dieses aafihUend iangsame Vorrücken — hatten sie ja
doch in fünf bis sechs Tagen kaum 40 Kilometer zurück-
gelegt — erklärt sich, ivie Beutterich am 19. Dezember dem
Rate mitteilt, dadurch, daas die Leute, ehe sie i?eiter
marsehiorten, vor allem gemustert und bezahlt seb wollten
und „das sie es für eine hohe sehand und ihrer reputation
zuwider achteten, von den wirten unbezahlt fortzuziehen".
Da es ihm an Zeit fehle, solches seinem Herrn zu melden,
bittet er, ihm für jeden der 16 Hauptleute 100 Kronen vor-
zuschiessen. Solches Geld sollte ihnen binnen zwei Wochen
wiederbezahlt werden, da sie in vier oder fünf Tagen zum
Herzog Casimir zu kommen gedächten. Der Rat liess ihm
antworten, man hätte sich seinem Herrn gegenüber bisher
unterthäniglich und nachbarlich erzeigt ; auf die Dauer würde
man aber weitere Opfer der Bürgerschaft gegenüber nicht
mdir vertreten können. Auf ihre Frage, ob er sich nicht
des Geldes wegen an den Bischof gewendet, antwortet er:
Den Bischof um Geld anzusprechen, habe er Bedenken ge-
tragen, weil derselbe dem Handel zuwider, «möchte es fUr
einen Zwang und Brandschatzung gehalten haben. Er selbst hab
sein Weib und Kind, ein Hauslein und sechs oder sieben
Meierhöfe bei Mömpelgard, die wollt er verpfXnden und was
er hab.*
So entschied sich denn der Hat daflir: .Damit das Kriegs-
volk meiner Herrn Unterthanen ab dem Hals und aus dem
Land kommen müclite, ihm die IGOU Kronen vorzuschiessen.*
Endlich am 24. Dezember erhielt man die Nachricht, dass
die Schweizer über die Steige nach Frankreich abgerückt
seien.
Während der Pfalzgraf Johann Kasimir sich am 5. Dezember
in Marsch gesetzt hatte*), verliess Conde erst am 11. Strass-
burg Am 25. November waren er und der Herr von M^ru
T. Bezold 1, 168. — ') „Princeps (Condaeus) quem decima hoius
nmitii Axgentorati postridie profeetomm nliqoi" (Banm, Bern-Briefe).
Decnie (S. S14) Umt OkcUidierweiM Oond^ am 12, mit den Schweuem
StraMbuig verlaiMii.
35 •
uiyiii^od by Google
548
Hollaender.
auf einige Tage nach Heidelberg gegangen, um sich dort
vom alten Kurfürsten zu verabschieden.*) Hier sah der
Reformator Beza, der auf dringende Bitten Condes anfangs
November noch einmal von Genf zu ihm geeilt war, um
Johann Casimir zur Mässigung seiner Ansprüche zu bewegen ^j,
den jungen Pfalzgrafen „voller Kriegsmut" (admodum aiacii
animo), im Begritfe, zu seinem Heere zu stossen.
Ganz anders scheint die Stimmung Cond^ gewesen zu
sein, der nur mit schwerem Herzen den Krieg in sein Vater-
land trug und noch iu diesem Augenblicke bereit gewesen
MUxe^ auf einen ehrenvollen Frieden einzugehen, eine Ge-
sinnung, welche durchaus den Beifall Beza's fand.*)
Auch der Strassburger Rektor Johann Sturm erregte in
diesen Tagen das Befremden und den Unwillen des Kurfttrsten
von der Pfalz durch ein Schreiben, „darinnen er dieses zugs
halben die leut gewarnt und rat gegeben, was sie thuii
sollten", worauf der seinem alten Lehrer ergebene Landgraf
Wilhelm von Hessen*) dem Pfälzer entschuldigend schrieb:
„Dunkt uns nicht, das es der gute mann aus bösem fursatz
gcthon, sondern allein eo animo, ob er hett mögen ,,isti3
minis" die sache zur underhandlung und vertrag bringen,
auch sich aus den schulden, darin er von wegen des dabevor
dem von Gonde f urgestreckten gelts geraten, wirken,"*)
In der That scheinen es seine Geldverlegenheiten gewesen
au sein, und zwar seine zu Gunsten der französischen
Protestanten in frttheren Jahren ttbemommenen Verpflich-
X) Oalendtf of State Papcn 1571^77 p. 192. — *) Beioldl, 168 Anm. 8.
— ^ BLntitntiuii ÜliiiB 9Btf pacem modle omnibtu potiut quaerera» jiutam
quidem ilUun et firmsm, quam pugnare, vel tarn oilamitOBam bellum
proihicere, quod sauctura consUium utinam deus optimus maximus fans-
tum ac felix esse velit (Be/a. Dez. 1<»), Ähnlich hatte er schon am
12. Mai geschrieben: ^Quaujquam autcni nostros mallem ad patienduin
potiuü quam ad vim vi repelleudam e^sc paratiores, tameu iioc iliiü fruü-
tn saaserim.** Im Abrigen hielt Beia im Hinblick auf die Stirke der
YerbOadetsB eioen glOcUieiien Augang ibfir Sache tta gtviv: JELn.
vix habet k tempore ezerdtam, quem opponat, ae prohide vel pacem
conccdet, quod utinam fiat, vel bellum ducet ceita cum regni pernicie."
(Dez. 16.) — ♦) Deraelbe hatte sich während der Jahre 1646 und 1547
38 Wochen in Strasshurf? aufL^rlialteu, um daselbst in Lehre und ehr-
barer Zucht auferzogen zu werden. inoHrtcndcr, btrassburg im schmal-
kaldischeu Kriege S. 77.) — *) Kluckhohn 2, Üöö u. 94Ö.
^ ij . .-Lo Ly Google
Stcassburg und die faiuömchea Politiker 1674 o. 76. 540
tungen^), die ihm dea Krieg höchst unwillkommen erscheinen
Hessen.
So schrieb er Januar 1576 an einen Freund: „Vielleicht
wunderst du dich, dass ich in meiner Not mich um Politik
kümmere: weil mein Heil Ton dem ihrigen ablegt Ich
bemerke wenig ältere Männer in ihrem Heere, nur streitbare
Jttnglinge, Yon denen ich jugendliche BeschlOsBe fürchte*.
Die Scfaolarcben seien unwillig, dass er yon seinen Glänbigam
Drohungen und Beschimpfungen zu erleiden habe; habe doch
einer der letzteren sogar den Ammeister ersucht, ihn ins
Gefängnis werfen m lassen.^
Der Pfalzgraf hatte Mitte Dezember seine Reiterei bis in
die Gegend von Pfalzburg und Türkenstein vorgesendet, wo
sie den Anmarsch des Fussvolkcs und der Artillerie erwarten
sollte.^) Am 21. Dezember lag Conde zu Salonnes, einer
Ortschaft zwischen Chäteau-Salins und Vic. Tags darauf
musterte er gemeinsam mit Johann Casimir in dem drei
Meilen davon entfernt gelegenen Aulnois die bisher ein-
getroffenen Truppen.^} Von hier zogen sie über Bayon nach
Charmes an der Mosel, wo denn endlich in den ersten Tagen
des Januar die Schweizer zu ihnen stiessen, so dass das ver-
einigte Heer mit der dazugehörigen Artillerie im ganzen etwa
20000 Mann zählte.*)
Es kann unsere Aufgabe nicht sein, den nun beginnenden
Feldzug welter zu verfolgen, der nicht durch Gefechte und
^) So hcisst CS im Calendar of State Papcra 1575 77 p. 216: ^Account of
John Sturmius showing how he is owed aud demanding paymeut of
10 080 crowns, the said sum being the balance owed to him frora dis-
bursementä to lady Boye, the wife of the rriucü of Cuudc, M. Daudelot,
ihe hroCher of the adnünl and fhe Qoeen of Navam.* « *) Codes
Bamniaiiua 1676 Jaa. 28. — *) CUendar No» 478. Aholidi de Serres 6^
147 «Copiae naffiqiie TMienat confloebant: ia enim conTeniendi dictui
erat locus". — ♦) Calendar 1575 Pez. 21 nod Brief Ehems Tom 4. Jan.
7G- ;Klucl<holin 2, 930.) .,Conveuiunt omnes eonim copiae ad oppidum
Vic'' (Lan^'uetua 1576 Jan. 3). — ') Zur T-aiiben, histoire militaire 5, 38.
In einem Patent vom 28. Okt. ernennt Johann Kasimir im Namen des
Fürsten Heinrich von Hourbon, als der reformierten christlichen Kirchen
in Frankreich und dero MitTerwaudteu erklärten Haupt: Heinrich Bu8ch
von Langesham an Minem ohersteD Artillerie- oder Zengmeister. Der-
selbe eriiftlt monatlich 600 Onlden, 6 Tkabaaten au 8 Qnldeot anf jedes
seiner 15 Pferde je 15 Gulden, fftr einen Prediger 25. fftr seinen Schoer
80, Schreiber und Foiier Je 20 Golden ^Str. BesirksarchiT 6. 179).
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650
Hollaender.
Schlachten, sondern durch Unterhandlungen bereits im Mai
1576 beendet wurde, den Hugenotten freilich den vorteil-
haftesten Religionsfrieden verschaffte, den sie bisher erlangt
hatten, während der Pfalzgraf Johann Casimir dafür, dass er
auf die Bistümer Metz, Toul und Verdun verzicluete, durch
grosse Oeldsuranien und eine Reihe Herrschaften im Innern
Frankreichs mit reichen Einkünften vollauf entschüdigt wurde.*)
Werfen wir einen Rttckblick auf die seitens Strafisbiu^gs
in jenen Yerworrenen Zeitläofken beobachtete Politik, so
werden wir uns dem Eindruck nicht Tefschliessen kdimen,
dass sie auch damals noch den thatkr&ftigen Charakter e^
kennen lässt, durch welchen sie sich während der langjährigen
Wirksamkeit des Stättemeisters Jakob Sturm tot allen anderen
deutschen Ständen ausgezeichnet hat. Namentlich tritt das
Gefühl der reiclisstädtischen Selbständigkeit noch immer War
hervor. Wie früher in den Zeiten des schmalkaldischen
Krieges und des französischen im Jahre 1552 halten die
Herren des Rates auch jetzt an dem Ehrentitel der Stadt,
„ein asylum oder Zuflucht des ganzen landes zu seiii"').
unentwegt fest, indem sie Königen und Fürsten deutlich zu
verstehen geben, dass ihnen in Strassburg, als einer freien
Stadt des deutschen Reiches, niemand etwas vorzuschreiben
habe, und dass sie keinen Flüchtling, der bei ihnen das Kecbt
leide und seinen Pfennig verzehre, auszuweisen oder gar aos-
zuliefem gedächten, umsoweniger wenn es sich um Yertriebene
Glaubensgenossen handele.
Hervorzuheben ist femer, dass in jener Zeit des eng*
herzigsten Konfessionalismus, wo, wie Beza einmal schreibt,
die Lutheraner gegeottber den Saeramentierern keine freund'
liebere Gesinnung zeigen, als die eifrigsten Katholiken, weite
Kreise Strassburgs es noch immer für die Aufgabe des wahren
Christen halten, dem notleidenden Mitmenschen ohne Rück-
sichtnahme auf Religion, Sprache oder Abstammung sich hilf-
reich zu erzeigen.
Dabei sind die damaligen Strassburger ihrer ganzen ^b-
<) Vgl. Ritter a. a. 0. I, 444 t — <) Jakob Stam 1668 Febr. 7.
(Str. St AA. 1988X
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Stranbnrg nnd die fniniörischcn Politiker 1674 a. 76. 551
pfindung nach deutsch. So hält man darauf, dem französischen
Könige nicht französisch, sondern in der eigenen, der deutschen
Sprache, zu antworten; der vaterlandslose, mit Frankreich •
drohende Pfalzgraf Johann Georg wird daran erinnert, sich
als deutscher Fürst Deutschland gogenUber nnverweislich zu
verhalteD. Gebt doch die Abneignng gegen der Franzosen
Axt, »die ihre Zusage bald Tergessen oder dieselbe anders
deuten**, so weit, dass allen Ernstes im Bäte die Frage nur
Verhandlung kommt, wie man die Welschen hinausschaffen
und eine deutsche Stadt behalten möge.
Anhang.
StnaBboiiger Betiterchiv £. 864.
Monsieur mon cousin. Monteur George Jeban comte palatin
du Rhin, duc de Baviere et comte de Veldentz.
Monsieur mon cousin. Jay veu par la lettre que mavez
escrite la plaincte quo vous avez receue des compagnyes
fran^oisGs et la priere que vous me faictes de les faire sortir
des chasteaux desquels ils se sont cinparez: surquoy je vous
piye bien humblement me faire cest honneur de croyre que
je naj aucune puissance sur eolx et si je 7 en eusse eu, je
leusse desia faict saus que men eussiez requis ne voulant
faire desplaisir a honune du monde ny mesme a chose qui
Tous apparttenne.
Et qnant aux lettres dont faictes mention que Jay escrites
au Sr. de Montducago, la verite est teile: quayant entendu
que le Sr. Dische colonel des dites troppes fran^iaes a?oyt
resoln de les quitter, pour la redevance et singuliere affection
quejay a lavancement des affaires de messieurs le duc Christofle
et conte Ludovicus javois choisi le dit Sr. de Monducago,
pour luy en faire prendre la charge de les conduyre vers
raesdits Srs. comme je croy que vous avez este assez averty
qu'ils ont este assemblez pour cesteffect: Et si pour quelques
nouvelles qu'ils pouvont avoir receu en cheniin ils ont change
de dessin et se sont retirez a qiielqne autre party, Je vou5?
puis asseurer que ce nest de mon advis ne de mon sceu et
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1
552
Hollaendor.
que je nay et ne veulx avoir aucune auctorite sur eulx comme
aiissi i! ne sc trouvera qu'ils en ayeiit de moy et n'enipescheroy
iamais quils nen seront chastiez ainsi qu'ils le meritent qui
est tout ce que je vous eD puis asseurer en cest endroict ou
apr^ mes tres afiectionnes recommendations a ?ostre boime
grace je prie le createur nostre dieu, Monsieur mon cousin,
qtt*il Tons maintienne en tres bonne sante longue et hea*
rense vye.
GormosoB le 25. de may 1574.
(Das folgende ist eigeobändfg.)
Monsieur mon cousin je vous prie de me tenir pour excuse
je ne vous ay rendu responce plustot acquause que jestois
extresmement empesche avecquea le marreschal de Baix.')
Yotre bien bumble et affectionne cousin
Henri de Bonrbon.
') Am 23. Mai sclireibt Languetus: „Conscribit Condaeus militem iu
Germania, sed audio Marochalcum Retzium agere cum eo de pace, nomine
regiä, hoc est daie openm ut enm fidlat et eiipiat «i oeoMioiiem ral
bene garendaa*.
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Die
Erzieliiiiig der badisehen Prinssen Karl Wilhelm
und Leopold Franz 1639/40 in E81a.
Yoo
Hemi. Keossen.
Der nachfolgende Briefwechsel ^) erläutert die Erziehung
von zwei badischen Prinzen aus der Rodeniacher'schen Linie
des Baden-Badischen Hauses, die mit Hermann Fortunat, dem
Bruder Wilhelms, zur Zeit des dreissigj ährigen Krieges sich
abspaltete. Auch der badische Anteil an der Grafschaft
Sponheim mit der Residenzstadt Gastellaun, welchen Kurpfalz
im Jahre 1600 beim Ableben des Vaters der Brüder, Eduard
Fortunatus, in Besitz genommen hatte war Hermann
Fortunat zugefallen.
Hermann Fortunat, geboren 1696* war zweimal verheiratet,
in erster Ehe am 18. April 1627 mit Elisabeth, der Tochter
Christophs von Kriechingen, Witwe eines Herrn von Hohensax,
in zweiter Ehe mit Marie Sidonie, des Grafen Philipp Franz
von Falkenstein Tochter, welche vorher mit dem Grafen Adam
Philipp von Cronberg vermählt gewesen war. Aus der ersten
Ehe lebten zu der Zeit, als Hermann Fortunat nochmals
heiratete, zwei Söhne, Karl Wilhelm Eugen, geboren 1627
und Leopold Franz, geboren 1628, gestorben am 9. August
1640 zu Küln.'^) Die 1635 geborene Prinzessin Marie Sidonie,
welche der ersten Ehe zugeschrieben wird^), dürfte, nach
>} Im Archiv der Kölner Stadienstiftungen. — *) v. Weech, Badiicbe
Gesehidite & 168. ~ •) Dm Jihr scheint mir nieht sicher. ^ *) VgL
anten Abiechung von [1640 Okt 10 KShi]. — *) v. Weech a. a. 0.
8. 160» 161 ; Voigtei-Cohn, StammtaliBl mr Qcechiehte der enropUichMi
Staaten, Tafel 101.
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554
Keusseu.
ibrem Tanfbamen zu urtdlen, als Toditer der zweiten
Gemahlin Marie Sidonie von Falkenstein anzusprechen sein,
vielleicht aus deren Ehe mit dem Grafen von Cronberg.
Ein Kind Sidoniens war im Jahre 1G38 gestorben.*)
Markgraf Hermann Fortunat hatte zusammen mit seinem
älteren Bruder Wilhelm, dem nachmaligen Ilerni zu Baden-
Baden, seine erste Erziehung in Köln unter der Leitung des
tüchtigen Pädagogen Kaspar Ulenberg erhalten.^) Eine brief-
liche Äusserung Hermann Fortunats^) maclit es wahrscheinlich,
daas der spatere Erzieher seiner eigenen Söhne, Dr. Heinrich
Francken -Sierstorff, damals als Lehrer des liaurentianer^
Gymnasiums auch sein Lehrer war.
Heinrich Francken war im Jahre 1580 zu Siersdorf im Amte
Jülich geboren nnd erhielt seine Ausbildung am KBaee
Gymnasittm Lanrentianum, dem er nach beendigter Studien-
zeit auch als Lehrer angeliSrte. Seit dem Jahre 1611 war
er Doktor der Theologie und einer der Regenten des
Gymnasiums. 4a Jahre lang, bis zu seinem Tode, verblieb
er in dieser leitenden Stellung, nach des befreundeten Ulen-
berg Tode im Jahre 1617 als dessen Nachfolger. Daneben
besass er ein Kanonikat an S. Caecilia und seit 1626 eine
Domherrenstelle; im Jahre 1633 T?ählte ihn die Universität
zum Rektor.*) Er war ein Mann von hohem Ansehen und
Einfluss, als sich Hermann Fortunat im Jahre 1639 an ihn
wandte, um durch seine Vermittlung einen wissenschaftlich
und musikalisch^) tüchtigen Lehrer für seine beiden Söhne
erster Ehe zu erlangen. Die Verhandlungen führten dazu,
dass Francken im Oktober selbst das Erziehungswerk in die
Hand nahm, im Unterricht unterstützt durch emen Präceptor,
während für die leibliche Wohlfahrt der Prinzen ein Kammer-
diener zu sorgen hatte. Fttr die Wahl Francken*s zum Er-
«) Vgl. unten Brief von 1640 Aug. 20. — ') Vgl. meinen Aufsatz:
Kaspar Ulenberg in Köln als Erzieher der badischen Markgrafen Wil-
helm und Hermann 1600—1606 in den „Beiträgen zur Qeaducfattt Tor-
n^Kiniifth Eehtti tmd der BliamlEiide. Zum achtiigirtm Gehortitag Gustav
von Mevteens dai|telnacht von dem ArduT der Stadt X«lii« (KOln 1895)
8. 906—281. — *) Brief toü 1689 Apr. 80 Castellaun: massen uns toü
flucli wit cIerfHbren. — *) Vgl. über ihn Bianco, Die ehemalige Universität
und die Gymnasien zu Köln II 1394—99; dem Rande ist das Bild Franckena
beifrogeben. - - *> Auch Uleiiber«,^ hatte die Musik bei der Erziehung
seiner Prinzen berücksichtigt; Beitrage a. a. ü. S. 213.
Erziehoog der Phnzen Karl Wilhelm a. LeoiK>ld Fraox. 555
zieher wird auch wohl die Stiefmutter der Kinder Maria
Sidonia eingetreten sein; wahrscheinlich hatte sie dem
würdigen Geistlichen früher als Beichtkind nahegestanden.
In ihren Briefen nennt sie ihn „Vater**, sich selbst seine
„getreue Tochter" und schlägt in der Korrespondenz einen
Tertraulichen Ton an, der nur aus längerer Bekanntschaft •
entspringen konnte.^) Zudem Hessen die DomhermwUrde
und der grosse Einfluss Franckens hoffen, dass er den Prinzen
kirchliche PIrttnden yerscbaffen könne, auf welche non einmal
die nachgeborenen Söhne der Fürsten und adlichen Herren
angewiesen waren ; von yomherein trat Maria Sidonia an den
Erzieher mit der Bitte heran, dem jüngeren Sohne Lei^ld
Franz «aufs Stift zu heUbn*, d. h. ihm eine Dompräbende
zu erwirken.*) Und noch in späteren Jahren legte sie es
ihm nahe, sieb für einen später geborenen Prinzen hi diesem
Sinne zu verwenden.*)
Über die Erziehung selbst erfahren wir aus dem Brief-
wechsel nichts; nur äussert sich Francken ungemein günstig
über Anlagen und Fleiss der ihm anvertrauten Prinzen.
Schon nach drei Vierteljahren ward der jüngere Leopold
Franz durch eine rasch totlich verlaufende Krankheit dahin-
gerafft; der ältere Prinz Karl Wilhelm, der gleichfalls er-
krankt war, erholte sich dagegen wieder, wurde aber von dem
besorgten Vater bald darauf zurückgenommen, da er ihn in
grösserer Nähe haben wollte.
Durch die Baubziige des Herzogs von Longueville, der
die verwaisten Truppen Bernhards von Weimar im Sommer
1639 flhemommen hatte, war die bisherige Residenzstadt
Hermann Fortunats» Castellaun, verwüstet worden.^) Der
Markgraf hatte neh mit seiner Familie nach sdnen luxem-
burgischen Besitzungen g^ttchtet In Luxemburg beschenkte
ihn Marie Sidonie am 23. Februar 1640 mit einem Sohne. ^
Für längere Zeit wurde dann die markgräflicbe Residenz nach
dem kleinen luxemburgischen Orte Useldingen verlegt.
*) Auch unter dieser Voraussetzung klingt die Sprache des Briefes
▼on 1640 April 12 Useldingen moämm Obven etwss befrenndfidi. —
I) Brief TOD 1640 Febr. 8 Luxembnig. ^ *) Brief tod 1648 Msi SO
Brfisael. — Vgl. t. Stmmberg, Du Moselthal S. 282; Barthold, Ge-
scliiclite des grossen deutschen Krieges II, 284 — *) Wohl Philipp Bal-
thasar, dessen Oeburt^shr ?oii Voigtei-Golm a. a. 0. nicht angegeben wird.
556
Keusseii.
Über die weitere Erziehung Karl Wilhelms erfahren wir
nichts. Als in einem späteren gelegentlichen Schreiben Maria
Sidonia sich darüber aiisschwieg, verfehlte Francken nicht in
seiner Antwort um Nachricht zu l)itten; docli liegt eine solche
nicht vor. Damals stellte die Markgräfin dem Regenten die
Erziehung des 1640 geborenen, nunmehr achtjährigen Prinzen
in Aussicht, Dicht, ohne die ausdrücklich ausgesprocbeDe
Nebenabsicht, diesem eine Dombermstelle zu versduiffeD
Was aus dem Plane wurde, wissen wir nicht. Dagegen wurde
Karl Wilhelm, der Kammerherr Kaiser Ferdinands IV. mr,
1664 aUerdings Domherr m Köln, starb aber schon osck
zwei Jahren.
1.
1639 April $0. CastOlaun,
Markgraf Herrn. Fortunat mt Badm an Dr, JEtemr. Fran^kt»-
Bkräorff in K&n: hiHet, Bich um einen Lehrer der Wtasemehaftm
und Musik fAr seine beiden jungen SKfhne su bemühen,
Yon gottes gnaden Herman Fortonat, marggrave | za Baden
and Hochberg, grave zu Sponheim nnd | Rflttig, herr zu RodemsdierD,
Unseldingen, Fortbach.|
Unsern gnädigen graess znTom. Erwardig hochgelehrter | lieber
besonder. 1 Beinnacli wir zu unsern heeden jungen söhnen eines |
gueten praeceptorn bedürftig und das vertrauen zu euch setzen, ihr
euch erfreuen werdet, wann ihr die in guetem und ihrem stant nach
geburendem wesen aulurzogeu sehet, niasseu uns vuu euch wieder-
fthren: als ist an euch unser guedigcs gesinnen, soviel bemflhet is
sein nnd euch nmb eine qnalifieirte person, welche sowohl In literis
hnmaaioribiis als aoch der mosic instmiren kann, sn bewertoit
dessen salarii halber wir ihren genngsame satisfaction leisten wöUen,
nnd bleiben euch mit beharlichcn gnaden wolbeigethan. Dstosi
Castelhun am Saten aprilis anno 1639
des herren allezeit gutter freunt
Ilermann Fortunat, marggraff zu Baden.
Adresse: Reverendo admndum et exiraio domino d. Uenricco
Francken Seirstorfio, s. theologiae doc.tori, ecelesiaruni metropolitanae
et 5. Caeciliae canonico, gymnasii s. Laureutii regenti, amico nostro
siugulari, Culoniae.
Or. Pap. mU eum Verschlusse aufgedrucktem Siegel aus rot^ I
Siegellack.
I
I
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Erziehung der Prinzen Karl Wilhelm und Leopold Franz. 557
2.
16S9 Mai 11. Kfiln.
[Dr. Ikinr. Franchen-Stcrstorjfj an Mui /q/mf Herrn. Fortunat :
hat seinen Brief am S. Mai erhalten und sich bereits nach einetn
Lehrer für die Pritum wmg$laH ; ho/fl m kurgem Bescheid gehen
ßu können; fragt an, ob er ^nen GeistU^en oder etne weUUehe
Person vorgiehe,
»
Durchlauchtig hochgeborner Airst. Ew. fbntl. Onaden seien
mein onderthenige dienat besten vennOgens jeder seit beYor.
Gnciliper lierr.
Was Ew. furstl. Gnaden unterm 30. aprilis ncj?sthin an mich
gestalt, umb oiiio rpialificirte pcrson zum praeco|)toren dero bccdoii
jungen licrn n sühnen zu bewerben, gnedig abgehen lassen, hab i\<m
8. maii zu recht empfangen. Wie nun aus alter schuldiger dcvotion
von herzen mich erfreue, in demc vernehme, j die anwachsende junge
berschaft albereit in solchem stand begriffen zn sein, dass den stndüs
zQ befehlen und in denselben anfzuerziehen seien: also wolte ich
nnd tbue nuhiers nit wünschen, dan dass gleich in vielen jaren
sorgfaltig beschehen ist, also anch itzo bei dieser gelegenheit meiner
aufrichtitrcr ticiior intention gemcss Ew. Furstl. Gnaden underthenig
dienen iiioute, in niassen dan nit unterla.ssen will, allermöglichst
mich zu erkundigen und umb eine sowol in studiis als auch in
musica qualiticirte pcrson zu bewerben, gestalten albereit einige
nachfrage gethan und einer kurzer zeit der erclerong von einem
gutem subiecto erwarte, wiewol vieleicbt nit so palt ein solches anzu-
treffen sein mögte, in welchem die erforderte qualitates eben bei ein-
ander sich befinden, will gleichwol, wie gesagt, bester gestalt nach-
denken nnd aufs ehist undorfhenicr berichten, allein pitte zu mehrer
gewissheit, Ew. Furstl. Gnaden ebenniessig gneditr andeuten wollen,
ob zum praeceptoren mehr eines geistlichen oder priesters, oder ob
sonsteu einer weltlichen person sich zu bedienen geneigt seien, damit
darinnen nit etwo Terstoesen werde. Ew. FurstL Gnaden sampt dero
uralten marggrfiff liehen haus göttlicher obacht zn allem hohen fürst-
lichen wolstant treulich, Ihro aber mich zu wehrenden genadon
demütig befehlent Collen ez gymnasio LAurentiano den U. maii
1638.
Ew. Furstl. Gnaden
undcrthcniger treuer alle zeit.
Entwurf auf Papier hinter dem Schreiben des Markgrafen vom
30. Jprü.
3.
163!) Nov. Castetlaun. •)
Marlnräfin M[ariaJ Sidonia zu Baden an [Dr. Jleinr,
Franckcn-] Sierstnrff : erkundiyt sieh nach seinem und der Printen
•) T>ie sehr nnorthotrraphisch geschriebenen Briefe Marie Sidoniens
waren zum ieil nur schwer sicher zu entziffera.
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658
KeuBsen.
Wohlbetinden; letztere haben sich hoffentlich eingewöhnt; sendet
KrammOsvögd umd FüdMhncr gum Martinsabmd; hUta um
Bericht Über eine AngdegenheU des Prifusen Leopold Franciscus.
Hochwordiger lieber her vatter. E. Hw. mit diMem kleinen
brifle | zu besugen kan idi nicht onderlasen, damit ich mag Ter-
nehmen, wei | es £. Hw. nnd onsren }ieben sohnlein ergehet. Hofe
zu Got, I sei werden noch alle woblauf sein, darfor wir diser ort der
gotligcn alraagt hochzutankeii hal)eii. Got gebe y.n beiden theilen
ferner goniit. Die lieben kindcr werden nun schon gewohnt sein,
welche ich E. Hw. hirmit treuwlig befehle, und bin der hofnong,
Bei werden E. liw. gehorsam sein, leb schick E. Uw. heimit 4 heugel
crametsfogel und 4 felthiner 21m 8. ÜBrtinsabend, nnd befilt mir
mein lieber her gemahl, E. Hw. in meinem schriben frnntlich 2a
grossen, und bit, £. Hw. wollen sich dei bewoste sach mit nnsen
söhn Leopolt Fransiscus lassen befehlen und mit negstcn berigden,
■wie es ein beschafenhcit damit liat. Underdesen bcfchl idi E. Hw.
mit ODsern lieben kinderu gotlichcni schütz und bin allezeit
E. Uw. ergebne gelreuwe tochter
M. Sidonia, marggreffin zu Badea.
GastelaoD, den [L&eke] november 1639.
Bis angensteiglein (!) gehört mein söhn prinz Carl zo, bit, £. Hw.
wols im geben.
Adresse : An Ihr Hochwnrden hem Sirstorf, regenten, meinen
Üben hem vater.
Or. Pap. mit eum Veracklun aufyedrüektem SiegdXaeh'&egd
auf hellblauen Seidenfäden,
4.
1639 Dez. 27. Köln.
fT)r. Heinr. Franrken-SierstorffJ nn f Markgräfin Maria
£>idoniaJ: anticortet auf den Brief vi/m November; die Prinzen be-
finden sich sehr wohl.
Durcbleacbtige hochgebome forstine. Ew. Furstl. Gnaden seien
mein in nndertheniger ehren trene dienst, nnd was angenehmes er-
weisen kan, jederadt bevor. Onedige Fran.
Ew. F. Gnaden in no?embri an mich abgangenes schreiben
hab ich neben dem wiltpraten zu recht empfangen und berichte
darauf, dass die junge fürstliche herrschaft sehr wol etc. [Der
Hauptinhalt des Srhrcihcfis ist offenbar irefif/elassen.J Dieselbe
hiemit neben Ihrer Fürstlichen Gnaden, deroselben herrn genialil,
und ganzen fürstlichen hause gottlichem schütz zu langwieriger guttcr
gesondheit nnd gewünschtem wolstand treolich, Ihro aber mich onder-
thenig Yleissig befehlend. Collen in Gymnasio Lanrentiano. Scripsi
omninm ftrimo die 27. dec. 1639.
£w. FoTBÜ. Gnaden
in nndertheniger ehren treuer diener»
Entwurf auf Papier hinter dem euyehörigen Schreiben,
finieluiiig der Primen Karl Wilhelm und Leopold Frans. 559
5.
1640 Febr. 8. Luxemburg.
Markyräßn Maria Sidonia an Dr. Ilcinr. Francken-Sierstorff :
sie und ihr Gemahl haben viel Widerwärtigkeiten ausgestanden und
sind, wie sie gingen und standen, von Hanse gezogen; wird deni
Wunsche ihres Geniahls getnäss in Luscemhurg ihr Kindbett halten;
soll dem Frineen Leopold Franciscus eu einer JJompräbende ver-
lidfen.
Hodnrardiger Heber her vatter. Ich liab endfangen | E. Hw-
scbreiben; iie1»en dem,' das mig E. Hw. | gwondkeit von lieizen er-
fireat, ganz gern vcr]nomcn, das unser Ünder sig fleisig zum Btndizen
anlasen, und bite Got, das sei in allen tagenten zunehmen mögen
und E. IIw. gehorsam leisten. Mein herzlichen heni und mig be-
lanpcnt, danken wir Got vor gcsoudheit, haben bis dahie feil wider-
wertigkeit ausgestanden, zuletz von haus gezogen, wie wir gangen
und gestanden sein. So bat raein herzlicher her mig hergefort, dass
ich mein kindbet hei halten sol. Der liebe Got gebe, was sellig ist,
md ich befiehl £* Hw. mein arme kinder und befäii El Hw. gotlicfaem
schätz mid bin tag lebens
K IIw. gfinz getreuwe togter
M. Sidonia, marggrefin zu Baden.
Lntzenberg, den 8. febraari 1640.
Lieber her vattcr. Ich bit E. Hw. vergasen nigt, unserem söhn
Leopolt Fransiscos auf das stift za helfen.
Or. Pap. mit tum Versckhuse aufgedrücktem roten SiegeUadli'
Siegel auf roten Seidenfäden.
6.
1640 April 12. Uscldingen.
Markgräfin Maria Sidonia an Dr, Heinr. Francken-Sierstorff:
hat Schreiben vom 3. April enipfanr/en; entschuldigt, dass das halb-
jährige Kosffjeld noch xicJif beMahlt ist; sie haben vor dem Feind
flachten miissen, der das Zurückgelassene (jenommen hat; auf dem
Wege nach Luxemburg hat sie der Kutscher umgeicorfen ; doch hat
es noch gut gegangen; am 13, Febr. ist sie von einen% Sohne ent-
bunden worden; wegen der Kleider ist an den Kat^knann Stomd
gesehrieben worden,
Hocherwordiger lieber her Tatter. Ich habe £. Uw. sehreiben
vom 1 8. dises zn recht entltuigen, nnd neben dem» das ich Got
herz liehe tang sage vor dei gesondheit meiner söhn nnd £. Hw.,|
mit frenden Ymomen, dass unsere söhn sich zum studiren und gotsfoi^
sig so fein anlasen. Got der almechtige verleie gnat, dass sei ferner
• in allen tugenten zunehmen und frome fursten werden. Was die
abstatonf? der kosten von einem halben jar meiner kinder belanget,
ist nichts als die billigkeit, dass E. Hw. dasssclbig solte zugeschickt
worden sein, so ist, Got weiss, allein diser trubsellige zustant, dass
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Keussen.
wir wegen des feinds haben mmen ausweigen, das alles solang an»
gestanden, und was ndr snrockgelassen, ist alles ?om feind genomen
worden. So hab ich mig nach Luzenberg begeben. Alda hat mir
der liebe Got den 13. februari ein jon(g)en söhn beschert. Der
koth^er hat auf die weg mit der kot.sen umgeworfen mit meim thicken
bauch, doriber ich so schwag worden, da? man mirh in ein het nach
Lutzenberg foreu müssen, dass ich Got lioch zu tanken hal)e. das es
noch so glucklich abgangen, and bin ich ser schwag im kindbet ge-
wesen, hab geforgt, ich werde nicht daefon komen. So hat der liebe
Got doch gnat yerleien, dass ich fein weder zu creften komen bm.
Es hefilt mir mein herzlicher her gemal, E. Hochwnrden sein gnaden
firenndlichen gruss zu schreiben, nnd wollen ihre gnate anortnoog
thun, dass das kostgclt negste tagen nnt Cohi so! ibersrhickt werden.
Was die kleiter vor die kindcr belangt, hat mein herzlieber her an
den kaufman Stomel geschriben; ald konen E Hw. den befehlen,
wes demselben gefellig und dieselbige guttuuket, geielt mir and meim
hendieben hem raforderst aneh. Ich hoer aoeh gern, das ^
preeebter (I) nnd camertiner sich wohl halten, werdens ins konfüg
auch zu genesen haben. Ich befehl E. Hw. mit allen nnderhabenden
gotUchem schütz. Dattom Useltingcn den [Lücke] appril 1G40.
£. Hochwurdon gute freuii<liii und tochtcr allezeit
Maria Sidonia, mai'ggreiüu zu Baden.
Uselthingen den 12, april.
Gr. Pap. mU zum Verschlusse aufgedrücktem Siegel unter
JPapierdccke,
7.
1640 Mai 22. UsehUngen.
Mar7i(jr(lfln Marin Sidonia von Baden an Dr. Ilcinr. Fraurkcn-
SIt'Kstorff': das KostnrJd für dir Prinzen snfl von der Frau des Hof-
meisters von Knippcnifurii nach Köln ühi'rhriflit werden; bittet die
Verspätung mit der Weite des Weges und der SeUsamkeit der
Zeiten zu cntsrhuldigen.
Hochwurdiger lieber her vatter. Ich verhoffe zu Got, | es werden
Enwe Hochwnrden noch in gntem wohlstant | sein nnd das schreiben,
so idi an denselben wegen | nnser kinder kostgelt, entfiingen haben.
Izonder aber, dieweil ansers hofmeistcrs frau die von Knibenborg
sich nacher Collen begibt, bat mein herzlieber her die anortnong
gedan, darmit Ew. Ilochwurden moiron befritiget werden, und bite
Ew. Hochwurden wollen sich unsere kinder lasen befohlen sein und
nicht vor ongut nelnucn, das ullcis so lang anstet. Die orsacli ist,
das der weg weit und dei zeitcu ser selsam seiu, wei E. Hochwurden
wohl bewust Der liebe Got wolle sieh erbarmen, das mir den lieben
friten einmal bekomen mögen. Befehl E. Hw. beneben nnsem lieben
kjndem gotlichem gnatenreichen schätz und bin
E. Hw. in gebor getreiwe tochter
M. Sidonia, marggre£Gin zu Baden.
Uselthingen den 22. maii 1640.
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Erziehung der Phiuen Karl Wilhelm and liOopold Fnuiz. 551
Or. Pap. mit tum Verschlusse aufgedrüeJdem Siegdlack-Siegd
auf hedhraunm Seidmßdtn,
a
1640 Juni 15, IMdinffen,
Markgraf Hertn. Fortunat an Dr, Hemr, Draneien-Sierstorff:
wird für baldige Bückerstattung des Vorschusses von 33 licichstlm,
Sorge tragen, nachdem die Ampeisung an Apotheker Joh. Linterman
erfolglos geblieben ist.
Von Gottes pnaden Herman Fortunat, | marggraff zu Baden und
Hochberg, | graf zuc Sponheim and Rattig, i herr zue Rodenmachem,
ünsseldingen, Fortbach etc.
ünsern gruüs zuvorn. Ehrwürdiger besonders | lieber freund.
Wir haben (ans denen anhero einglangten schreiben veniommcn,
dass die an Johann Linterman, apothekem aldahe, beechehene
assignation, als deren eigentlicher beschaffenheit wir ans nit erinnert
gehabt, ihren vortgank nit erreichet habe, und dass dahero der herr
nnsem lieben kinderen einen vorschuss von 33 reichstalem gethaen,
wollen derowegen umb glegenheit, womit selbige geld hinüber
gemacht werden können, ougesaumbt vernehmen la-^sen und mit
erster occaäiou selbige dem herrn dankbarlich restituiien, dcme wir
dann obgedachte onsere liebe jugend in seine H vfttterliche pfleg
bester nassen abennals reconunendiren, nnd pleiben demselben mit
erweisong alles gonstigen guten willens jeder zeit wollgneigt Batom
Ünsseldingen am 15. janii anno 1640.
Des herren guter freont alle zeit
Herman Fortunat,
marggraff zu Baden.
Or. Pap. mit losgelöstem roten zum VerscfUusse aufgedrückten
Siegel unter Papierdecke.
9.
1640 Jidi 3. Köln.
Dr. Hcinr. Frnncken-Sierstorff an Markgraf Herrn, Fortunat
von Baden: rühmt die guten Anlagen der Printen; sie haöpn
Neigung zum &utcn, fügen sich willig in die Studienordnung und
haben in der kurzen Zeit in ihren Studien, im Schreiben und in
den lateinia^en EacmUien gan» awserwrdmUkht ForUehritie ge-
madU, «Hum die /MsHffe AufHcM de$ Rraee^pion und WtMms
[des Kammerdieners] heigäragen; die Hmm skiä seftr wM mu-
frieden, gesund und hahm guten Umgang,
0Qrchlachtiger hochgeborner forst. Ew. Furstl. Gnaden seien
mein onderthenige treoe dienst besten Vermögens beTor. Qnediger
heir.
Ew. Furstl. Gnaden unterm 15. junii negsthin an mich gnedig
abgangenes schreiben hab alhier zu recht empfangen und berichte
darauf underthenig, dass den geringen vorschuss der 33 reichstlr.
MUctur. f. GMcb. d. Obtcik. V. W» ZI* 4. 36
562
KeusseiL
gern gethaa habe^ irarober £. F. Gnaden die aaofdning enter
gelegenheit nndertlienig anheinibetelle.
Die liebe junge herrn and prinzen beide und deren recommeD-
daüon belangend verhoffe ich vermittelst gottlicher gnaden, dass
also bei denselben alle sorg vleiss bei- und vorstand durch mich
Selbsten anwenden und durch die meinige anwenden lassen werde,
dass dieselbe in der that nit werde grosser erzeigt oder erfordert
werden kunuen, dan die junge herrn beide, wie von £. F. Gnaden
. wol als dero Fnntlicher Fma Mnttern mir gnedig seind anbeföhlen
worden, also auch treoesten vleiseee bei mir recommendirt verpleiben
goDdcrIich 80 viel mebr in ansehnng, ihr angebomes natorel also
beschaffen, dass zu der gottesforcht, zu den Studien und gutten sittCL,
fort zu allem gutten eine innerliche neigung und inclination tragen,
selbst morgens frühe und die ganze tagliche zeit gleich allen anderen
exemplaritcr sich einstellen und gern anfuhren lassen, gcstalt auch
erfolgt, dass innerhalb der weniger zeit in ihren studiis H in schreiben
und lateinifldien eierdtiis ninen solchen foii^gang und progress
gtfthan, dergleieben ich wol von oder bei keinen anderen in solchen
jungen jaren niemahlen erfahren habe, warzn sonderlich die vleissige
aufsieht und Wartung beider des praeceptoris und Wilhelmi wirken
thut, dieselbe dan ihr officium treulich und recht verrichten. T>ic
junge liebe hcrren seind auch sehr wol zufrieden, fxcsund und taglich
bei angenehmer graff—, adelicher und anderer ^utter conversation.
also nit zweifele, sofern sie Gott allmächtig gesund erhaltet, dieser
gestalt beisamen verpleiben nnd anf dem ftiss, anf irolchen itio ao-
geüMigen, ohne intermption oder verBndemng verharren nnd fyttr
setzen werden, dass ein gewünschter progress darab zu erwarten.
Welches £w. Fnrstl Gnaden und zugleich Ihrer l^'orstL, Gnaden
mid Frau marggraffinncn negst empfelung gottlicher fristung zu allen
hohen fürstlichen wolstant underthenig treulich berichten sollen.
Collen ez g}'mnasio Laurentiano 3. juUi 1610.
Ew. Furstl. Gnaden
aadertheniger diener.
Entwurf auf JPopier hinter dem Schreiben des Markgrafen vom
i5. JunL
10.
1640 Juli 14. Usddingen.
Markgraf Hentk Fturtmoit an Dr, EeSnr, Franeken-BknlUirff:
ist hocherfreut Über die Fortschritte der Primen; hat an Gotthard
BtemmA um IVauerht^der flhr sie ^eaolrieten.
Yen Gottes gnaden Hermen Fortunat, | marggraff an Baden nnd
Hochberg, graff | zne Sponheimb nnd Rnttig, herr ine | Boden-
machem. Unsseldingen, Fortbach n. s. w.|
Unsern gruss zuvor. Ehrwürdiger besonders lieber I freund. Den
gedeilichcn progres uniserer lieben jugend haben wir aus jüngstem
des i herrn schreiben hocherfreulich vernommen, zue Gott hoffend,
j _ d by Google
Eniehoog der Piinsea Karl Wilhelm und Leopold Franz. 563
sie werden of selbigem fuess durch seinen gottlichen beystrnd and
des herm gute tatel fleissig vortfahren.
Wir baben aodi Qotbarten Stommel nmb «usfolgung des gezeogs,
80 snm txm vor unseren beeden Modem vomlKen, zugeschrieben,
bittend, es wolle der herr solches alles dnrch seine direetion und
obsicht ins werk richten lassen, dene w> mit erweisung alles
gunstigen guten willens jederzeit gneigt und zogethaen sein. Datum
Unsseldingen am 14. jolii 1640.
Des herm gntter freunt allezeit
Herman Fortunat, marggraff zu Baden.
Or. Fap. mit briefsdilkssendem Siegel unter Papierdecke,
11.
1640 Auffust 14. Vseldingep
Markgraf Herrn. I^ortunat an Dr. Heinr, Francken-Sierstorff:
H UMSti über das EBmeheidm des im Frühling Miner aiibliikendcn
Jugend aus divem Leben Mmn steigen Vaiertand abgeforderten
Leopold FrandsGUS; möge für gute Pflege des Fxunraltsccnten
Karl Wilhelm sorgen. Der verstorbene Pring soll in dem Kloster,
in dem er aufgebahrt ist, ohne übet flüssige Caeremonien beigesetzt
werden; wegen des Grabsteins loird er demnäcitst durch seinen
Hofßrster Bescheid geben; bis dahin möge er das Grab mit einem
schwarten Tuche nach gewöhnlichem Brauche bedecken und mit
Lkhiem versehen lassen.
Von Gottes gnaden Herman Fortunat, margigrave zu Baden und
Hochberg, grave zn Sponibeim und Bnttig, berr wa BodemnEcbeni,
Umeldiiigeii und Fortbftcb. |
Unsem gross und günstigen guten willen zuvor. Ehrlwnrdiger
besonders lieber freund. | Was gestalt der allmächtig Gott unsere
beede liebe | söhne mit leibs Schwachheit onlengst heimgesuchet und
dardnrch den jungem Leopoldum Franciscum gleichsamb im fruhling
seiner anbluhender jugent aus diesem leben zum ewigen vatterland
gnediglich abgefordert habe, ist uns aus des herren aubero ab-
gelangten scbreiben nit ebne nAtottdwr gematMmpfindmkg ni «issan
worden. Dass nun der herr dem abventorbenen sowohl als auch
dem durch d^e götUidie gnad wiederumb convalescirten Carolo
Wilhe^mo in ihren zogestOMfinen krankheiten alles mnglichen fleisses
abwarten pflegen und versorgen lassen, dardurch hatt uns derselb
ganz hochlich obligirt, werdens auch mit aller muglicher dankbarkeit
in der that zu erstatten nit underlassen , mit diesem temeni
begehreu, es wolle der berr in selbigem cloester, dahe das verblichene
leicbnambldn hingesetzt, unserentwegen nmb I ein grab oontrahieren
nnd selbiges darinnen ohne anwendnng nberBnssiger eeramonien hin-
legen lassen, die nOtige onverzngliche av^ben wolle der herr
on1)cschwcrt darlegen und uns über diesem allem fordersambst
berichten, solle demselben alsobalden dankbarlich wiedei jmh refun-
d'-et wer'*ep. Zae lerUgong des grabsteins und dessen oberschrift
36 ♦
L.ivjM^L,j L,y Google
564
Keasseo.
werden dem herreu mit nechstem fernere bemnhende instmction darcli
amerii hoffiiistem, so in knnem humnter ddi begeben ward, zu-
kommen lassen, immittels aber iroUe der beir das ort der begribnas
mit einem scfawzen tncb nach gewöhnlichem biasch bedecken ond
mit lichtem versehen lassen, gcstalt dann zu Verrichtung diesses
und alles übrigen, was zu dieser kindlichen exequien gehört, der
herr hiemit abermals ersuchet und darzue plenarie gevollmächtiget
wurd, und dann seiner vatterlicher obsorg und pfleg — daran wir
sonst keinen zweifei stellen — der annoch ttberblicbeuer unser lieber
söhne Garolos Wilhelmns lam f(l)eissigsten recommendiret, welches
dann nnserseiti in keinen yergess geraten solle, sondern seind nnd
bleiben demselben mit bezeigung aller angenehmber gefelligkeiten
nnd günstigen guten willens jeder zeit wohlgeneigt Datnm Unssel-
dingen am 14ten angnsti 1640.
Des herrn wolaffoctionirter fireond
Hernian Fortunat
marggratf zu Baden.
Or. Pap. mit briefschliessendem Siegd unter Papierdecke.
12.
1640 August SO. Useldingen.
Markgräßn Maria i^idonia an Dr, Heinr. Francken-Sierstorff:
ist nameiilieh äa^tUb traurig über Leopolds Tod, weil er ihm so
gutes Lob gegdm; ist aber in Odtes Willen ergeben; am^ vor
Mwei Jahren hat sie einen Sohn verloren; der jüngste 8dhn siekt
Leopold sehr ähnlich; hofft, dass Karl viel Gesdlschaß hat: dem
bei den Kindern geht alles Tramm mit dem ßpielen wg,
Hochwordiger lieber her vatter. Ich kan nicht underlasen, E.
Hochwurden ! mit disem briflein zu begmsen, und danke Got dem
almech Ilgen, das es mit unserm söhn Carl \vetler, Got lob, gut | ist.
Es hat uns unsers sohns Leopolt tot hoch geschmcrz(t) insonderheit,
weil E. Hw. L. sellig so gutes lob gegeben, das wir dei ho£nong
baten, firend an im zn erleben. So hat es aber Qot also ge&Uen,
den lieben kleinen in der onsdralt heimzonehmen. Ich welii das £.
Hochwnrden der tot leitgedan, dan E. Hw. in absonderligen lieb
gehat haben. Dem lieben Gott ist nicht zu wederstreben, der magts,
weis seiner gotligen almagt gefeit. Ich hofe, das wir Gotes kinder
sein. Der liebe Got hat ans die zeit hero zemlich heimgesucht, das
wir von dem feind vertriben an allen orten ausgeplündert. Vor
2 jaeren holt Got ein söhn, itz disen. Got gebe femer, was uns zu
seUen nnd leib mag nntzlieh sein nnd in allem gedult. Den kleinen
son, den mir Ck»t iti be8che(rt), sigt ganz nndjaeweiLeopoilseUig.
Got woU in in gesondheit erhalten, weis nutz und sellig ist Ich hab
sorg, prinz Carl wirt ser traurig sein, und hofe doch, well er fei
gesels(ch)aft und kinder liat om sich, er wirds auch vergesen, den
bei den kindern get alles trauren mit dem Spellen hinweg. Mein
herzlieber her und ich haben das vertraawen zu £. Hw. und befellen
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finiehaog der PrinMn Kui Wilhelm and Leopold FiMi« 565
demselben unsem söhn, Got treiwlich biten, das dei gotlich abnagt
E. Hocbwurden und söhn in guter gesondheit erhalten wolle und
ferner vor ungluck bewaren. Dattom Uselthingeu den 20. augusti
IWO.
E. Hw. gute frimdJn md toehter ideneit
M. Sldonift, n. b* B.
Or, Pap. mU rotem BiegtUack-Siegtl tmf »ehwarMm SHdenfOdm.
18.
[1640 Oktober 10. Köln.]
Ahretimung von [Dr, Eeinr. Draneken-SkntwifJ über die
des venkrhwm Brmgm Leopold,
BedmaDg die jonge marggraffliebe badlsdie herren betreffend,
ninetrittimi domini Garoloa WiDielmiis £iigeiiiiis et Leopoldiis
Frandflcne, marcfakmeB Badenses, seind anno 1699 die
10. octobris ins gymnasium Lanrentiannm cingetretten, sollen
jarlichs zalen pro mensa 200 retcbstaler, der eltister benr ist
vcrpliebeu toto anno, facit 100 rtlr.
Jimior ist vom almechtigen in sein reich
abgefodert die 9- aogosti 1640^ ergo
kommen za basalen 83 imperiales. 0
Ihr praeceptor and kammerdiener sind
verplieben dorehs ganze jar, tiiat for
beyde zosammen 100 rtlr.
Ausgelegt:
in janio 1640 zur kleidang ioxta nnme-
rum 1') 14 g. 3 alb.
iuxta numerum 2 98 g. 8 alb.
iuxta num. 3 für hosscn 8 g.
iuxta num. 4 für iedurii auf
die hoet 7 g. 8 alb.
iuta nom. 5 for atleas 2 g. 2Q alb. 8 h.
Machen diese 5 poeten snsammen 40 rtlr. 15 alb. 8 h.
Weitere in angnsto zur totenladen and
anderen Sachen iuxta numeros 6 et 7 16 g. 12 alb.
Für schwarzen bau zur kleidung pro d.
principe Carolo iuxta num. 8 ausgelagt 41 g. 6 alb.
Für schwarzlaken aul das grab ioxta
num. 9 37 g. 12 alb.
Für schwarze hosen ioxta nom. 10 geben 1 g. 21 alb.
Hachen diese 5 nnmeri zosammen 29 rtlr. 2 g. 21 alb.
For die aboontrafeitnng geben ioxta
11 12 rtlr.
Beide Posten sind durchstrichen und als Pauschalsumme 200 rtlr«
angegeben. — *) Die Bdftge liegen nicht bei
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566
Keasien.
Apothecario iaxta nom. 13 11 g. 7 alh
T^ü mdelfB sepolchraliboa ioxta 18 9 g. 4 älb.
Pio resectndo et olMeCniido) sepolriiro 8 g- 6 alb.
Doctori Holtzemio 7 g. 8 alb.
Pro facibus sepultura g-
Machen diese fünf posten 11 rtlr. 31 alb.
Weschlohn 1« rtlr.
BeÜoliü 16 rtlr.
Smniiia 427 ^np. 37 alb.')
Detnbe 160 imp.
Enhourf auf Bapier mU Verhe$ammgm.
14.
1640 Okto1>€r 21. Usddingen.
Marlgraf Herrn. Fortunat an Dr. Hcinr. Francken-Sierstorff :
hat durch seinen Hofmeister Joh. IViYA. wn der KnippcnlMurg, der
das Kostgeld und andere Schulden der Prinzen beeahlen soUte^ mit-
teilen lassen, dass er entschlossen sei, den älteren Karl Wilh, alh
koim m laum, da er ihn in der Nähe bdiaiUen mU; danM ßr die
Mühen der EnMwmg; wird den Sohn mtr JDanH^keU gegen ihn
ereiehen Uueen,
Von Gottes gnaden Herman Fortmiat, marglgiave zu Baden und
Höchberg, gravc zuc | Sponheim und Rnttig, berr zu Bodenmacbern, |
Unsseldingen und Fortbach. |
Unsern c^russ und gunstigen guten wil'en zuvor. | Ehrwürdiger
besonders lieber freund. Derselb | wird von unsenn hoffmeistern und
lieben geltreuen Johann Wilhelmen von der Knippenboorg zwcifeW-
obne verstanden haben, was gestalt wir nacb totlichem ablül imaen
jnngeni eobne Leopold! Frandsci den eitern Carolnm WÜbefanom
▼on dannen abboUen m lassen und in der nSbe albie bei uns za
nehmen entscblossen seind. Gleichwie mm wir ernentcm onserm
hofmeistern zu gcbuhrliclier abzahliinf? sowohl des kostgeltz als
anderer gemachter schulden vernujg oinf^eschickter designation not-
wendige mittel sambt specialn- befelch zugestclt, also verhoffen
wir, dos dem herru dessials von ihme mit aller satisfaction begegnet
werden solle, deme dann wir TOr seine gehabte vatterlicbe obsorg
beeder miserer söhnen abermaligen gebnbrlicfaen dank sagen, aneb
ferner nit anderlassen wollen, zn dessen gebobrender erkentnos gi •
dachtem mserm sehn Carolum Wilhelmnm fleissig zn erziehen und
anw-e'^^cn zu lassen, und wir bleiben demselben mit crweisung alles
gunstigen guten willens jeder zeit geneigt. Datum Unsseldingen am
21.sten octobria 1640.
Des herren woll affectionirter ♦rennt alle zeit
Uennan Fortanat, marggraff zu Baden.
Or. Pap. mii hriefscMiessendem Siegd unUr Papierdeeke.
') Beim Nachrechnen der einzelnen Gruppen und des Ganzen finde
ich mebjfache Inkongrueuzen.
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ErsebuDg d«r Primen Kari Wilhelm und Leopold Frans. 507
15.
1640 November 3. Köln.
[Dr. Ueinr. Franckcn-Sierstorff] an Markgraf Ilerm. Fortunat:
sendet für das fernere Wohlergehen seines bisherigen Zöglings Prinz
Karl seine besten Wünsche.
Ad dominom marchioncm llermannom Badcnscu.
Dorchleuchtiger hochgeboruer. £w. Farstl. Gnadeu seien meiu
oudertbeoig treue dienst besten vloisBeB bevor. Onediger farst
und berr.
Ew. FuttÜ' Ctoaden genomene resolation deroeelben jungen lieben
benn söhn prinz Carlen betreflend bab ans dero abgaogenem schreiben,
auch hcrr bofl&neistern mit mehrerem vemomen und kan darauf undcr-
thenig knrzlich zu antworten nit unterlassen, dass zwar mir sonderlich
lieb und angenehm gewesen were, wan beide junge herreu alhier in
ihren ani^efangencn und sehr wol gesetzten Studien bei mir bei
einander hetten verplcibcn und also fortfahren mögen. Weilen aber
Gott allmechtig ins mittel kommen und nach seinem vatterlicben
vriUen den wackeren jungen benen selig abgefordert, nnd also die
verflndemng mit dem studieren gescbeben, nnd £. F. Gnaden bocbg.
jungen prinzen zu Ihro abholen lassen, so thue zu aller weiter gutter
Icibs p:csnndhcit allen glucklichen progrcss und fürst lichos aufwachsen
von herzen wünschen, dabei gänzlichen hofFcnd, gleichwie die studia
alhier in pietate et omnibus libcralibus exercitiis unter ilurem
praeceptore recht und wol angefangen, auch dabei einen merklichen
fortguug gethau, dass al&o dieser lieber wolmeinendcr junger prinz
ancb binfturters aal demselben fiiss fortgehen, zunehmen nnd endlicb
mit allen fiintlicben qoaliteten vermebret dem lieben yatterland vor-
und beistdien möge. Ew. Fnrstl. Gnaden sampt deroselben Furst-
lii hen Frauen Gemahlinnen gottlicher allmacht zu allen hohen wol-
"^taiul und Ihro mich zu behorlichcn fürstlichen gnaden underthenig
treulich befehlend. Coln in gymnasio Laurentiano den 3. novembhs
1640.
Ew. Furstl. Gnaden
vndertbeniger diener.
Entwurf auf Papier mit inefirfachen Verbesserungen.
16.
1648 Mai 30, Brüssel.
Marl'fjrüßn Maria Sidoyiia an Dr. Heinr. Fravcken-Sicrsforff:
hat vor dlicJicn Jahren durch den licgulkrherrn zu Herren-Leich-
nam (xerh. Westenberg im dnrtiijm Karthäuserkloster ein wertvolles
tkhmnckkiistlcin hinterlegen lassen; da der Fri</r inewischen ge-
storben ist, weiss in der Karthattse nienumd Bescheid; ersucht um
Nadtfcrsehungen; hat vor, ihrm Jungen SohH, der dsmversiorhinm
Lsopold Frans ssUr AMteA sieM, mit der Zeit su ihm m seMdtm»
um ihn SU ersi^en und ßr ihn eine IkmherrensteUe su erUtnffen.
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568
Von Gottes gnaden Maria Sidonia, mazggmin | za Baden und
Höchberg, gravin an Sponheim | und Battig, gebome giaffin zu
Faickenstein, ( firan znm Oberstein und Brach.
Unscm f^nm und alles gats moren. Wohlehrwurdiger | hoch*
gelehrter herr und vatter.l
Demnach wir vor etlich jähren ein klein geschniuck-kistlein I zu
entschuttong aller gcfehrlichkciten nacher Collen in | die Carthauss
durch den würdigen | (patrem) 1 Gcrardom Westenberg, canonichen
regolarem zu Corporis Christi, hinflehen lassen, nnd irir jets nüt
befirembdnng vemomen, dass keiner in angeregter Carthauss von be-
sagtem unserem gcflchcnten geschmack-kistlein, weilen hinzwischen
der pater prior aldahe gestorben, wissen wolle, und also besorgea
es mogte durch solchen zufall crwcntcs kistlcin, daran ein merkliches
gelegen, verlegt und also verloren werden: Als bitten wir den henn
vattern hiebei empsiglich, uns den hohen gefallen zu erweisen, mit
razichuDg crmcltem patris Westenberg nacher angeregtes kistlcin za
erforschen, nnd selbiges an einen in gemelter Cartbanss bewnsten
ort, dahe selbiges wir abholen lassen mogten, in fernem sichern
deposito glegt werde, zu uberschaffen sich bemuhen wolle. || Diese
mnhewaltung werden wir anderwartlichen an verschulden nie nnver-
gessen sein.
In des verstorbenen unsers solms Leopoldi Francisci stelle hat
uns der allemachtig einen gleichmessigen an gesicht und geberden
jungen söhn surrogirt, welchen wir mit der zeit dem herrn vattem
anschicken wollen, damit nit allein derselbiger in stndüs wolerxegen,
sonderen ein canonicat in hohen Thnmbstift aldahe erlangen mOgte.
Gott der allmftchtig verliehen dem bern vattern nur ein langes
gesondfriedliches leben, in dessen schütz wir denselbigcn wol
empfehlen, uns aber und die unserige zu seinem andachtigen gebett
Datom Bmssellae am 30. mal 1648-
E. Hochwurden g. f in gebor
M. Sidonia, marggralün zu Baden.
Or. Pap* mU mm YenMuBt aufgedrÜckUm rofen Siegellack-
17.
lOiÖ Juni 8. Köln. ■
Dr. Heinr, Franckm-Sierstor/f an Markgräfin Maria Sidonia:
das Kistehm steht noch versiegt in der Karihauae Ms §u weiterer
Vtrfitgmg; id mr BtMwmg des jungen Mmm gern her^t ^
sehr Ugkrig auf ifadbrafiMefi vom Frinsen Keurl Eugen,
Borchlenchtige hochgebome fiirstin.)
£w. Fnrstl. Gnaden sind in nnderthftnigen ehren | meine treae
dienst jederzeit bevor. Gnädige frau. \
Ew. Furstl. Gnaden neulich am 30. maii abgangenes schreübens
hab ich zu recht empfangen, worauf alsbald ins i Carthauss zu meinen
woibekanten herrn ex gymnasio einen 1 niagistrura ausgesaudt,
welcher vom daselbst deponirten kistiein gewünschtes antwort zuruck-
Digitized by Google
Enielulog der Prinzen £arl Wilhelm und Leopold Frans. 5^9
bracht, nemblich das solches an sicheren ort versigelt in guter
custodien wol verwart sei bis zu weiterer Verordnung. Das sonst
der junger prinz, an weldiem unseres wackeran berni Leopoldi
IVancisei säUg gesicht und gebSrden allerdings Bich merken lassen,
an kreften und loblichen wesen woll anwachsen thuc, solches hab
ich mit hocbstcr freuden abermal verstanden, wie dan zufolg Ew.
Furstl Gnaden 2(). augusti 1640 datirten Schreibens jederzeit selbiges
mir vorgebildet. Nichts Hebers sollte mir vorkommen, als in solches
herrlin erziehung meiner aufrichtiger treuen intention gemees Ew.
ForstL Gnaden onderthfinig aufzuwarten. Dieselbe hiemit neben
Ihren Forstl. Gnaden Deroselben herm gemahl und ganzem forst-
lichem hans, Bonderlich aber meinem liebsten herm prinz Oarlen
Eogenio (warab etwas in vernehmen sehr begierig) gottlichem schütz
zu langwiriger guter gesondheit treulich, Ihre aber mich underthftnig
fleisig befehlend.
Der durchleuchtigen hochgeborner Mariae Sidoniae, marg-
graffinnen zu Baden und Höchberg, graftinueu zu Sponheimb und
Küttig, frauen zu Rodenmächeren, Unseldingen, Fortbach etc., meiner
gnftdiger hustinnen.
£w. Furstl. Gnaden
nndertheniger d^ener
H.F. S.
Coln am 8- junii 1648.
JBiUtmf auf Fopier,
Digitizeü by üüOgle
Die
Mchsiitterscliaft im Unterelsass
bis zim Beginn des dreissigjährigen Krieges.
Von
ilfred Overmann.
Noch immer fehlt es an einer brauchharen Geschichte der
deutschen Reichsritterschaft. Das bekannte Werk des Fr^
herrn Roth von Schreckenstein*) ist unzulänglich. Vergebens
sucht man sich aus seiner verworrenen, vielfach auf andere
Gebiete abschweifenden, mit Detail überladenen Schilderung
ein Bild von der Entwicklung, der allmählichen Zusammen-
schliessung und der Organisation des Reichsadels zu machen.
Die grosse Bedeutung der unter Maximilian I. und Karl V.
im Reich erfolgenden Verfassungs Veränderungen fu** die
Reichsritterschaft tritt bei ihm z. B. gar nicht hervor. Wir
sehen uns also auch heute noch auf die Werke des vorigen
Jahrhunderts angewiesen, die allerdings zum Teil vortrefflich
sind. Die Untersuchungen von J. J. Moser') und Kemer'X
die 8ich hanptsftchlieh mit der staatsrechtlichen SteUung und
der innan Organisation der Ritterschaft beschäftigen, sind
in ihrer Kürze and Klarheit, in ihrer sichern und glilnzenden
historischen Kritik, zu denen sich bei Kemer noeh eine
hervorragende Darstellungsgabe gesellt, noch immer das
1) Geschichte der deutschen Rddiaritterachaft, 2 Bde., 1871. — ^ J. J.
Mo r: 1) V iT'schte Nachrichten von reichsrittersdiaftlichen Sachen,
1772; 2) Neueste Geschichte der Reichsritterschaft, 2 Bde., 1775—76;
^Beiträge z. ältesten Geschichte der Keichsritterscbaft" in Maders Ritter-
schaftlichem Magazin, Bd. n. — *) Staatsrecht der unmittelbaren freien
Eeicbsritterschaft, 1786—69.
Di» BeiclHritterwlMft im UnterelMss.
671
Beste, was wir über die Bdchsrittoneluift besitzen. Aber
auch sie reichen natürlich nicht ans. Als Moser und Kemer
schrieben, bestand das alte Reich noch und mit ihm die
Reichsritterschaft. Ihre Darstellung verfolgte daher in erster
Linie praktische Zwecke. Der Historiker tritt bei ihnen vor
dem Staatsrechtslehrer zurück.
Bei diesem Stand der Dinge kann es nicht zweifelhaft
sein, wo die heutige Forschung einzusetzen hat. Die Zeit
für eine Gesamtdarstellung der Geschichte des doutschen
Reicbsadels ist offenbar noch nicht gekommen. Zunächst gilt
es einmal, die Geschichte der einzelnen Ritterschaften za
schreiben. 1^ die drei grössten Ritterschaftsvereinigungen,
die scliwäbische, fränkische und rheinische w9re das nicht
besonders schwierig, da gans ungewöhnlich viel urkundliches
Material gedruckt ist. Ich erinnere nur an die umfangreichen
Publikationen Yon Burgermeister*) und Ldnig*). Freilich
dttrfte man dabei die Archive nicht umgehen. Besonders die
schwäbische Bitterschaft hätte bei ihrer Bedeutung eme ein-
gehendere historische Darstellung wohl verdient
Ausser den Ritterschaften In Schwaben, Franken und am
Rhein, an die man zunächst nur zu denken pflegt, wenn man
von der Reichsritterschaft schlechthin redet, gab es aber noch
eine vierte Vereinigung des Reichsadels: d'e Reichsritterschaft
im Unterelsass. Sie ist weniger bekannt, als die übrigen,
denn sie verfügte nur über ein verhältnismässig kleines
Territorium, sie hat von vorne herein auf Grund lokrler Vor-
bedingungen eine von den übrigen in manchen Punkten ab-
weichende Entwicklung genommen, sie hat sich erst sehr spät
(1651) mit den andern Reichsrilterschaften zu einem Gesamt-
korpus vereinigt und ging bald darauf (1678—1681) mit dem
grössten Teil des Unterelsass an Frankreich verloren. Daher
wird sie von Moser nur hie und da, von Kerner sehr wenig
und von Roth von Schreekenstein fast ^r nicht (rwähnt
Mit der Qeschidite dieser bisher so wenig bekannten
1) BiifgwmeiBter: l) Codex diplomatieiis eqoeBtr;«, i Bde., 1721;
Bibliotlieea equestris, 2 Bde., 1 720 n. 1726; 3) Mannp'e equestre, 1720;
4) Tlip innis juris equestris, 171 — Reichsarchiv XII u. VII. —
') Fine Zusammenstellung der wesentlichsten Quellen und IJtteratur zur
Geschieht^ der Reichsritter&chaft bei Zöpfl, Deutsche Rechtsgeschichte,
II, 389 (4. Aufl.).
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572
Overmann.
Ritterschaft will sich der nachstehende Aufsatz beschäftigen.
Kicht die Geschichte der einzelnen reichsadligen Familien soll
gegeben werden, sondern lediglich eine Schilderung der
Organisation, Verfassung und der gesamten äusseren Politik
der Gesauitritterschaft im Unterelsass, insofern sie eine
genossenschaftliche Vereinigung mit repräsentativer Spitze
bildete. Damit ergiebt sich von selbst, dass unsere Dar-
stellung erst mit der Reforniationszeit beginnen kann, denn
erst im 16. Jahrhundert hat sich der unterelaässische Reichs-
adel zu einer organisierten Körperschaft zusammengeschlossen.
Seine Entwicklung in den letzten Jahrhunderten des Mittel-
alters soll hier nur insoweit berücksichtigt werden, als zum
Verständnis seiner Lage im 16. Jahrhundert ndtig ist Dabei
wird alles, was den elsässischen Reichsadel von den Übrigen
Ritterschaften unterscheidet, ganx besonders henroigehoben
werden.
Die BescbribikuDg auf die Zeit bis zum drelssigjährigeo
Kriege bat xunSdiBt einen rein ftusserliehen Onmd: eine
Geschichte des unterelsässischen Reichsadels bis 1789 wttrde
ihrem Umfang nach über den Rahmen dieser Zeitschrift
hinausgegangen sein. Indessen bildet gerade die Regierung
des Kaisers Mathias einen gewissen Abschluss in der Ge-
schichte der elsässischen Ritterschaft. Die erste Epoche ihrer
Entwicklung, die Zeit der Organisation, der Ausbildung der
Gewalt des Ausschusses, der in den alten Formen sich be-
wegenden Beziehungen zum Kaiser, der einseitig protestan-
tischen Politik erreicht damit ihr Ende. Eine zweite
Periode, die mit der französischen Okkupation endet, bereitet
sich vor. Ich hoffe jedoch, später auch noch eine diese
Periode umfassende Fortsetzung folgen lassen su können, die
soweit ich bis Jetzt sehe, für die Geschichte der fonzifsiscben
Eroberung des Elsass und Ihrer Verwaltung in dem M
erwoibenen Lande nicht unwesentliche neue Beiträge bringw
dürfte.
Die Arbeit beruht fast durchweg nur auf arebifalischein
Material. Den Hauptbestandteil desselben lieferte das Archif
der ehemaligen Reichsritterschaft selbst, das sich jetzt im
K. Bezirksarchiv zu Strassburg befindet. Wichtige Er-
gänzungen, vor allem für das Verhältnis der Ritterschaft
zur Stadt Strassburg, bot das dortige Stadtarchiv.
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Di» Baidisrittendiaft im Untuelsasa.
573
So eigenartig sich nun auch die unterelsässische Reichs»
riitencbaft entwickelt hat, so hängt sie doch untrennbar m-
sammen mit den drei übrigen deutschen Reichsrittersclmften,
und der Älmlichkeiten in der OrganisatioD, in der sttalB-
rechtlichen l^llang, in den Beziehungen m Kaiser nnd Beidi
sind so viele, dass es sich empfiehlt, znnächst als Anleitendes
Kapitel eine kurze Obersicht Uber die Entwicklung
der gesamten deutschen Reichsritterschaft im Zeit-
alter ihrer Organisation und der Festsetzung ihrer staats-
rechtlichen Stellung, d. h. also unter der Regierung der
Kaiser Maximilian I. und Karl V. zu geben. Erst durch
diese Übersicht wird ein volles Verständnis der Geschichte
des unterelsässischen Reichsadels ermöglicht werden.
Der niedere Adel im alten Reich zertiel in zwei scharf
von einander getrennte Hauptgruppen: in die Reichsritter-
schaft und in den landständischen oder landsässigen Adel.
Der Reichsritter war reichsunmittelbar, d. h. er hatte keinen
andern Herrn als den Kaiser selbst; der landsässige Edel-
mann war Unterthan ugend eines Beichsfürsten. Beide Teile
haben ihren gemeinsamen Ursprung im Uinisterialenstande
des Mittelalten. Die Reichsritter stammen von der Beichs-
ministerialitilt sowie z. T. von den Ministerialen geistlicher .
Fürsten, die landständiscben Edelleute von Ministerialen
weltlidier Beichsfürsten. Erst mit der Entwicklung und dem
stetigen Wachstum der deutschen Territorialgewalten, also
etwa seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts beginnt
die Reichsritterschaft sich allmählich von dem landsässigen
Adel zu trennen. In den grossen geschlossenen Territorien
Nord- und Mitteldeutschlands, sowie in den österreichischen
Hausgebieten wurde die Ritterschaft dem Landesherm unter-
worfen und gliederte sich als zweiter Stand in den ständischen
Organismus des fürstlichen Hoheitsgebietes ein. Anders im
Süden und Westen des Reiches. In Schwaben, Franken und
am Rhein, wo der frühe Untergang der herzoglichen Gewalt
die Bildung grosser, zusammenhängender fürstlicher Terri*
torien verhindert hatte, wo eine reiche geographische
Gliederung und eine ältere Kultur das Aufkommen kleinerer
Gewalten begünstigte, die in stetem Ringen einander das
Gegengewicht hielten, konnte sich die Bitterschaft ihre Freiheit
bewahren und brauchte keinen andern Herrn über sich anauer-
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574
OTermaon.
kennen als den römischen König selbst. Schon im 14. Jahr-
hnndert wurde der Ausdruck „des Riehes Ritterschaft" im
Gegensatz zu den landsässigen Edlen gebraucht.*) Im fUni*
sehnten tritt dann die Unterscheidung noch schärfer hervoi.
Zum enteDDuU ist hier in einem offiziellen königlichen Akten-
stück von einer Gesamtheit der Reichsritterschaft die Rede:
In dner Uiknnde vom 13. September 1422 erteilt Ktfnig
Sigmund «unser mid des ridwB ritterschaft* das Recht, onter
sich und mit anderen Ständen, besonders den StSdten, zn
besserem Fortgang des ritterlichen Wesens Bttndnisse nnd
Einnngen an scUiessen.')
Frdlich fehlte viel, diass man nun zu dieser Zeit sdion
von einer in ddi geschlossenen, einheitlich«! Reichsritterschaft
im spätem Sinne des Wortes hätte sprechen können. Norh
war der Stand keineswegs festbegrenzt. Fast durchweg finden
wir die Grafen und sonstigeii kleineren Gewalten damals noch
in engster Verbindung mit den Rittern und Herrn. ") Auch
die Trennung von den landsässigen Edelleuten war noch nicht
überall durchgeführt. Der bairische Adel zählte sich damals
noch zur reichsunmittelbarcn Ritterschaft*), und von dem
oberelsässischen lässt es sich mit Sicherheit annehmen.') Auf
der andern Seite fehlte es auch nicht an Versuchen, den
Reichsadel landsässig zu machen. Wie auf allen Gebieten
des deutschen Staatslebens befanden sich auch hier die Dinge
noch im Finss. Ansprache wurden erhoben und bestritten,
Pririlegien mit Privilegien bekämpft, Bttndnisse Je nach dem
augeablickUcfaen Vorteil errichtet und geKist, auch Vennche
einer inneren Organisation des Adels innerhalb einzelner
Gaue worden gemacht, im ganzen aber war der Staatsrecht»
liebe Begriff einer freien, unmittelbaren Ritterschaft des
Reiches in der festen Umgrenzung, wie er uns später ent-
gegentritt, noch nicht vorhanden. Er konnte sich erst aus-
') Zöpfl, Rechtsgescbichte (4. Aufl.), II, »89. — Lüuig, Heiohs-
archiv XII, S. 22. — ■) So '"n der Gesellschaft von St. Jörgonschild in
Schwaben. Vgl. Moser, Verm. Nachi.chten S. 6GÖ. h ar d^s Untere'
TgL aaten. — *) Homt, Behilie In Joh. Madfln ,BeichBrittenchaftl.
Msgailn* II, 8. 160 o. 167. Kenia*, Stialiredii der mmiittelb. Hat»
Bitterschaft ii, as. — *) Noch 1496 Terhuidelte MaximniAD I. mit ihm,
wie mit den flbrigan Bekharfttenchaften, eher die Zelüoiig dee geraeineD
PCmnigi.
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Die Beicharittencbaft im Unterelsass.
575
h'lden, als man zu Beginn der Neuzeit anfing, das Ver-
hältnis der einzelnen historisch gewordenen Gewalten im
Reich zu einander und zum Reichsoberhaupte, die Rechte und
Pflichten der Reichsglieder der (Gesamtheit gegenüber in einer
fttr alle verbindlichen Weise gesetzlich zu normieren, oder
mit anderen Worten: die in den letzten Jahrhunderten voU-
zogene politische und rechtliche Entwicklung des Reiches nun
•neh verfassungsmässig festzulegen. Dies geschah' durch die
sogenannte Bflicfasref6rm Maximilians I., die dann üiran Ab-
schluss unter Karl V. erlangt hat
In der Tbat ist die Bogierung Maximilians I. fttr die
Geschicke und die staatsrechtliche Stellung, der Reichsritte» -
Schaft von entscheidender Bedeutung geworden. Ihre Ge-
schichte beginnt eigentlich erst mit diesem Zeitpunkt Die
Edlen in Sch\faben, Franken und am Rhein sahen sich plöt'
lieh gezwungen, zu den Reformen der Reichsverfassung, der
Auflage einer Reichssteuer, zur Schöpfung eines allgemeinen,
ewigen Landfriedens und eines obersten, vom Kaiser möglichst
unabhängigen Berichtes, zur Kreisverfassung, zur Festsetzung
der Reichs- und Kreisstanc^chaft, zu allen diesen die Machte
lüUe des Königtums beschränkenden, die Fürstengewalt ver-
stärkenden Neuordnungen Stellung zu nehmen. Durch die
Zunahme der fürstlichen Macht fühlten sie sich m ihrer
Existenz bedroht, durch den ewigen Landfrieden und die
KreisveriasBung in ihrer freien Bewegung, ihrer Fehde- und
Baublust hehlndert Nidits war natfirlidier, als dass sie sich
all diesem Neuen gegenüber mischst durchaus ablehnend
verhielten. Sie wollten am Alten festhalten, die neuen Be-
schränkungen, besonders aber die auf dem Wormser Bdchs-
tag von 1496 beschlossene Auflage des gememen Pfennigs
erregten ihren leidenschaftlichen Protest; selbst die gut-
gemeinten Reform vorschlage, die ihnen der Kaiser noch im
Jahre 1517 machen liess, scheiterten an ihrem Widerstande.
Diese Haltung des Reichsadels führte z. T. schon unter
Maximilian I., vor allem aber während der Regierunf; Karls V.
zu drei Erscheinungen, die für die Ritterschaft von grösster
Bedeutung waren und ihre späteren Geschicke bestimmten:
einmal zu einer engeren Verbindung und Organisation der in
einer bestimmten Landschaft gesessenen Edlen, sodann zu
einer Vereinigung der Ritterschaften verschiedener, getrennter
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576
Overmann.
Territorien, d. h. also zu einer Verbindung der ges>»mten
Reichsritterschaf t und endlich zur Festsetzung des staats-
rechtlichen Verhältnisses der Reichsritterschaft zum Reich,
zum Kaiser und zu den übrigen Ständen.
Verbindungen des Adels eines oder ftuch mehrerer Qtne,
Ritterbttnde und BittergeseDsduiften hat es bereits im U.
und 15. Jahrhundert gegeben, vor allem in Scfaivaben nnd
Franken**) Auch Anllbige einer inneren Organisation sind
schon damals bemerkbar, am ausgeprägtesten bei der Gesell-
sefaaft ?on St Jdrgen-Schild in Schwaben, sogar ein Bündnis
der schwäbischen mit der Mnkischen Ritterschaft ist 1430
auf zwei Jahre zustande gekommen.') Aber alle diese Ver-
bindungen sind mehr oder weniger zu irgend einem bestimmten
gerade vorliegenden Zwecke geschlossen worden, es fehlte
ihnen völlig der öffentliche, staatsrechtliche Charakter, ihre
Organisation war, wenn sie überhaupt vorhanden, noch sehr
mangelhaft, vor allem aber — und das ist das Entscheidende
— hatten stets noch andere Elemente an diesen Vereinigungen
teil, am häufigsten die Qrafen, dann aber auch Prälaten*)
und Städte.«)
Erat die Reichsreformen schufen hier eine indenmg, wt
allem die drohende Besteuerung durch den gemeinen Pfennig.
Der Protest gegen diese neue Auflage, die den freien Rittern
unerträglich schien, führte zum eistenmale zu einer festeren
Vereinigung innerhalb der einzelnen Ritterschaften, nicht nur
in Schwaben, wo die in der Gesellschaft von St. Jörgenschild
nnd damit im schwäbischen Bunde stehende Ritterschaft sich
zum erstenmale von den Grafen und Prälaten absonderte
und auf einem besonderen Tage gegen die Reichssteuer
protestierte % sondern auch am Rhein ^, und vorzüglich in
Franken, wo nach einem gescheiterten Reform- und Einigungs-
▼ersuch im Jahre 149i 0 der Widerstand gegen den gemeinen
<) HoMT a. a. 0. 8. lUM, — *) Kerner a. a. 0. II, 7, Anm. g. ^
*) Gnim und FHlaten ifaideii licli aneh in der demUseliaft von St JOigen-
Sdiild in gfomr AnsaU. Hoser, Venn. Nadir. S. 668. — *) Auf die
Verbindung mit letitmi waren die Edlen von K. Sigmund selbst aas*
drücklich hingewiesen worden. Vgl. die oben S. 674 angefahrte Urkunde.
— 9) Burgermeister, Cod. dipl. equest. II, 571. — Keraer a. a. 0. S. 47.
— ') Höfler im Archiv t österr. Geschichte XI, 186 fi.
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Die Rttdurittmehaft im üntenbMi.
577
Pfennig überhaupt erst die Vereinigaog und die feste, dauernde
Organisation der Rittereehait hervorrief.^)
Die Erkenntnis dner gemeinsamen Qefiibr and die Not-
wendigkeit, ihr durch kräftigen Sehnte der gemeinsamen
Interessen zu begegnen, hatten diesen ersten Zusammenschluss
herbeigeführt. Sobald aber die Edlen einer Landschaft ein-
mal in nähere Beziehung zueinander getreten waren, wurden
sie durch die gerade im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts
von allen Seiten auf sie eindringenden feindlichen Kräfte ganz
von selbst gezwungen, diese Verbindung immer enger zu ge-
stalten, ihr immer mehr und mehr den Charakter einer
genossenschaftlichen Organisation zu geben, um endlich eine
geschlossene, gesetzlich geordnete Einheit zu schaffen, die im
Namen aller handelte, eine gewisse Unterordnung des einzelnen
verlangte, ihm aber dafUr einen Schutz und eine Interessen-
vertretung nach aussen gewährte^ die er allein niemals hätte
erlangen können. So entetenden die sogenannten Bitt^
kanteue, deren jeder den Beichsadel emes Gaues umftsste,
mit einer besonderen Kaatonalyerfassung« und diese Kantone
einer grösseren Landschaft — Schwaben, Franken, Rhein -~
schlössen sich wiederum zu einem sogenannten Ritterkreis
zusammen, an dessen Spitze ein Ausschuss oder Direktorium
mit geschäftlicher und repräsentativer Vollmacht stand.
Bei dieser immer enger werdenden Vereinigung mussten
natürlich alle fremden Elemente allmählich ausgestossen
werden. Grafen, Prälaten und freie Herrn, die im 15. Jahr-
hundert stets in Verbindung mit den Rittern gestanden hatten,
sondern sich im Laufe des 16. völlig von ihnen ab. Ihre
Interessen gingen eben unter den veränderten Verhältnissen
allmählich ganz auseinander. Am längsten währte dieser
Frozess, den man an den Urkunden dentUcfa verfolgen kann*),
aus leicht erkennbaren Gründen in Schwaben« Die dortige
Bitterschaft nar schon seit der Mitte des 15. Jahrhmderte
mit den Grafen, PriUaten und fm&a Herrn in der Gesäl-
schaft von St. JSrgenschild vminigt, und cttese GeseUschaft
bildete wiederum einen der wichtigsten Besttndteile des
') Der Anfang einer solchen auf dem Tage zu Schweinfurt 1496.
Vgl. Kerner a. a. 0. S. 34—37. — ") Vgl. für die eIsftS8iache ßitter-
adiaft nuten.
StllMhr.ta«rth.d.ObOTrk. ir.v.zi. 4. 37
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578
schwäbischen Bundes, an dessen Aufrechterhaltung die Kaiser
das grösste Interesse hatten. Erst als der schwäbische Bund
sich aufgelöst hatte (1534) und die Reichsstände in Schwaben
sksb fortdauernd Übergriffe gegen die Bitterschaft erlaubten,
trat diese im Jalire 1543 zu EsaMngen zu einer neuen Ver-
einigung zusammen, die zwei Jahre später durch Hinzutritt
des Kraichgauer Beiehsadels ihren Absehluss erhielt, sieh eine
völlig durchgebildete innere Organisation schuf und so zu
dem schwlbiscben Bitterkreise den Qrund legte. ^ Schon
1561 konnte Kaiser Ferdinand die schwäbische Ritterordnung
bestätigen.')
Schneller vollzog sich die Einigung des fränkischen Beiehs-
adels. Schon 1496 wird dort ein „gemeiner Hauptmann" er-
wähnt, und 1515 ist die Einteilung der Ritterschaft in sechs
Kantone vollendet.') Der rheinische Adel folgte langsamer,
aber^ auch bei ihm schlössen sich die einzelnen Kantone in
der ersten Hälfte des Jahrhunderts zu einem Ganzen zusammen.*)
Allein nicht nur innere Einigung und Kräftigung suchte
man zu erlangen. Mit dem Augenblicke, wo die Heichsritter
sich durch einschneidende Neuerungen und durch einen be-
deutenden Machtzuwachs der fürstlichen Gewalten von allen
Seiten bedroht sahen, war es ganz natürlich, dass sie über
die Grenzen der eigenen Landschaft hinausgingen und Fohlnng
mit allen Standesgenossen im Reich zu erlangen suchten.
Auch hier zeigte sich wieder die Furcht vor der Auflage des
gemeinen Pfennigs als der grtate Sporn. Zu ihrer Abwehr
kamen im Jahre 1496 die schwäbische, fränkische und riieinische
Ritterschaft zu Kulmbaeh zusammen. ^) Damit war der An-
fang einer dauernden Verbindung gemacht. Als dann im
Laufe des fulgoiiden Jahrhunderts die staatsrechtliche Stellung
des Reichsadels sich immer mehr befestigte, die innere Organi-
sation der einzelnen Ritterkreise sich ausbildete, vor allem
aber die Angriffe vonseiten der Reichsstände immer heftiger
wurden, musste man auf diese allgemeinen Beziehungen zurück-
kommen. Von 1543 au hnden in fast regelmässigen Zwischen-
räumen Korrespondenztage der schwäbischen und fränkischen
>) Stäliü, Württ. Gesch. IV, 702—6. BurgBrmeister , Cod. dipl. U,
698. — >) Ebenda I, 161 ff. — Eerner a. a. 0. 8. 87. ~ *) Kemer a.
a. 0. 8. 47 ff. — •) ]3fttt, De pace publica S. 648. Mmer, Tenn. Nachr.
a eS7.
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Die Beichmtterachaft im Unterelaass.
579
Ritterschaft statt. Seit 1559 drängt die erstere immer eifriger
zu einer dauernden Verbindung der drei Ritterkreise hin, die
denn auch auf dem Tag zu Mergentheim im Jahre 1577 end-
lich zustande kommt. 0
So gab die Reichsreform den unmittelbaren Anläse zn der
inneren und ftosseren Organisation der Bittersdiaft. Viel
bedeutsamer war jedoch, dass die mit ihr verbundene Neu-
ordnung der Reichsverfassung mit Kotwendigkeit zur Fest-
stellung des staatsrechtlichen Verhältnisses der Ritterschaft
zum Reich, seinem Oberhaupt und seinen Gliedern führen
musste. Die dafür entscheidenden Ereignisse Üallen zumteil
noch in die Regierungszeit Maximilians I.
Ohne Zweifel war die allgemeine Lage der Reichsritter-
scbaft um die Wende des 15. Jahrhunderts keine besonders
günstige. *) Am wenigsten in materieller Hinsicht. Mit dem
Reicbtum und der Kapitalkraft der Stildte konnten sich die
auf ihren einaamen Burgen sitzenden Edlen nicht im ent-
ferntesten messen. Auch die neue Bildung des Zeitalters
brach sich gerade unter ihnen am allerlangsamsten Bahn,
und diejenigen, die davon berührt wurden, suchten den lohnen-
deren Dienst an den benachbarten Füistenhöfen. Mit ihrer
berüchtigten Rohheit, Rauf-, Raub- und Fehdelust ging ein
Standeshochmut Hand in Hand, wie er sich immer einzustellen
pflegt, wenn über den Standesvorrechten die Standespflichten
vergessen oder als durch die Leistungen der Vorfahren voll-
auf erfüllt betrachtet werden. Am unsichersten war ihre
politische Stellung. Ihre Reichsunmittelbarkeit wurde zwar
anerkannt, aber mit Recht fühlten sie sich fortwährend von
der übermächtigen Fürstengewalt in ihrer Existenz bedroht.
Die Art und Weise, wie die Wittelsbacher in Baiern, die
Habsburger im Oberelsass den freien Adel landsässig machten,
musste ihnen zeigen, was sie von forstlicher Seite zu erwarten
hatten. Dazu kam, dass sie sich, entgegen dem guten Rate
König Sigmunds, ihre naturgemiss gegebenen Bundesgenossen,
die StSdte, durch Hochmut, Fehdelust und Strassenraub
grösstenteils zu »bitterten F^den gemacht hatten, und unter
^ Eener a. a. 0. 8. S5— SO. — *) VgL Ulmaim, Fvm Siekiiigeii
8. 26. — *) In Sehwaben versuchte Henog Christoph fon Wfirtemberg
dasselbe, aber ohne £rfolg. Vgl. St&lin a. a. 0.
37*
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680
Oyermann.
ihren hörigen Leuten begann bereits jene Gährung, die im
Bauernkrieg zu schrecklichem Ausbruch kommen sollte. Als
ihre einzige Stütze erschien der König. Aber auch ihm wur-
den mit der Veränderung des Kriegswesens, die gerade damals
vor sich ging, die Kriegsdienste der Ritter wertloser und ent-
behrlicher, als sie bisher gewesen waren.
Das war der Zustand der Reichsritterschaft, als die
Reformperiode begann, in deren Verlauf über die staatsrecht-
liche Stellung der Bitter entschieden werden musste. Wie
diese Entscheidung ausfallen würde, lag zum grossen Teil in
der Hand des Adels selbst. Die Hauptfrage war, ob ihm die
Beichsstandschaft zu Teil werden wUrde. Von Yome herein
schien das keineswegs ausgeschlossen. Als der gemeine
Pfennig auf dem Wormser Reichstage ?on 1495 beschlossen
worden war, wollte man auch die Bdchsritter zur Entrichtung
desselben heranziehen. Eine Beihe von Beichsftirsten wurde
beauftragt, darüber mit den Ritterschaften der einzelnen Gaue
zu verhandeln; die Verhandlung mit der Kitterschaft im
Breisgau, Sundgau und Elsass wollte sogar der König selbst
übernehmen. Aber überall begegneten die Unterhändler dem
schroffsten Widerstande. Eben bei dieser Gelegenheit war
es, dass der Reichsadel sich zum erstenmale fester aneinander
schloss. Überall war man einig in der Verwerfung der neuen
Steuer. Am schärfsten war der Protest in der fränkischen
Ritterschaft. Die Motivierung der Ablehnung ging zunächst
dahin, dass die Autlage eine unerhörte Neuerung sei, die
gegen die uralte Ritterfreiheit Verstösse; ihr Kernpunkt war,
dass man denöi, die dem Kaiser stets mit ihrem Leib und
Leben zum Kriegsdienst zur Verfügung gestanden hätten und
noch immer dazu berdt w&ren, ausser dieser Blntsteuer nicht
auch noch eine Gutsteuer auferlegen dOrfe.*) Dieser Ein-
wand hätte hundert Jahre frUher noch den thatsächlichen
Verhältnissen entsprochen, damals tJbm hatte er keine Be-
rechtigung mehr.
Es gelang dem Kaiser nicht, diesen Widerstand zu breclien.
So war denn schon im Reichstagsabschied von 1500 nicht
mehr von einer Besteuerung der Ritterschaft die Rede, sondern
man stellte es ihr anheim, »nach ihrem Vermögen auch etwas
0 Moeer» Yerm. Nachr. S. 648 ff. ~ *l Moser a. a. 0. a 660f.
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Die Beichtrittenchaft im Unterelsaaa. ^Qi
zu thun".^) Auch im Kölner Bttchstagsabscbied von 1512
wird nur die Hoffhuog att^gesprochffli, »die Bitterscbaft werde
fiidi snr VoUsiehaBg angesetzter des BMm nothdflritigen
Sachen auch gutwUliglieh erzeigen und ihre Ünterthanen oder
Hintersassen in diesen vorgehenden Anschlag auch dehen'.*)
Als nian dann im Jahre 1621 wieder za den Matrikular-
heitrigen surQckkehrte and die Beiehsmatrikel festsetste,
wurde die Reichsritterschaft gar nicht in den Anschlag hinein-
gezogen. So war es ihr gelungen, jeder Besteuerung, jedem
Beitrag zu den Reichskosten aus dem Wege zu gelieu. Aber
diese kurzsichtige Interessenpolitik brachte sie um die Reichs-
standschaft. Da sie sich den ständischen Pflichten gegen das
Reich entzog, konnte sie auch keine ständischen Rechte er-
halten. Der günstige Augenblick, durch Teilnahme an den
Reichslasten eine den übrigen Keichsgewalten gleichberechtigte
politische Stellung, Sitz und Stimme im höchsten Rate der
Nation zu erlangen, war fUr immer rerpasst ond icehrte nicht
wieder.
Es war nur konsequent, wenn die Ritterschaft nun auch
den aus der Kreiseinteilung folgenden Neuordnungen gegen-
aber sich streng ablehnend verhielt Beharrlich blieben die
Edlen den Kreistagen fem, und so gelang es ihnen trotz des
Widerstandes aller übrigen Stande, auch die Kreisstandschaft
zurttckznweisen.*) Dass sie auch zur Unterhaltung des
KammCTgerichts nichts heftrugen, versteht sieh danach eigent-
lich von selbst.
Wie man sieht, verschloss sich der Reichsadel allen diesen
Reformen vorzüglich aus Furcht vor Beschränkungen und
Beeinträchtigungen dessen, was er seine Freiheit nannte.
Kein anderer Grund war es auch, der die Ritterschaft veran-
lasste, die Vorschläge zu einer festeren Verbindung mit dem
Kaiser und zur Festsetzung eines neuen allgemeinen Ritter-
rechtes abzulehnen, die ihr Maximilian noch im Jahre 1517
machen Hess. Dass diese Vorschläge neben der Sicherung
der Reichsrittcr vor ständischen und fürstlichen Übergriffen
auch den Zweck hatten, dem Landfrieden Geltung zu ver-
schaffen und dem unleidlichen adligen Fehde- und Baubwesen
zu steuern, gerade das machte sie l&r die Ritterschaft, die
>) Köhler, De subsidio charitativo S. 15 f. — ») Köhler a. a. 0. S. IG t
Moser a. a. 0. S. CöO. — Kemer a. a. 0. Hl, S. 100 ff.
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m
Overmann.
eb€D darin keine Beschränkung ihrer Freiheit wollte, unan-
nehmbar. *)
Auf die Dauer freilich war dieser Zustand gesetzloser
Unbeschränktheit in einem geordneten Staatswesen doch nicht
aofirecht zu halten. Dazu kam die Niederlage Sickingens, die
mehr oder weniger den ganzen Ritterstand mit getroffen hatte.
Die Klagen der Stände vermehrten sich von Jahr zu Jahr.
Am unleidlichsten erschien die TÖllige Abgabenfreibeit, deren
sieh die Bitterschaft erfreute. So war es denn natürlich,
dass es zonlcfast hierin zu einer Änderung kam. Als im
Jahre 1582 die Xttrkenge&hr in einer bisher nicht gekannten
Ausdehnung heranrückte, konnte sich auch der Reichsadel der
Hülfel^tung nicht mehr entziehen. Zum erstenmale musste
er sich dazu verstehen, Geld und Mannschaft für Reichs-
zwecke zu bewilligen. Zwar wurde der Charakter dieser
Bewilligung als einer ausserordentlichen, nur im Falle
äusserster Not geleisteten Hülfe sehr scharf betont und —
wie auch später stets bei dieser Beisteuer — ein kaihcrlicber
Revers erwirkt, der bescheinif^te, dass der Ititterschaft durch
diese Geldhülfe kein Kiutrag an ihren alten Freiheiten ge-
schehen solle, aber auf dem einmal betretenen Wege gab es
jetzt kein Zurück mehr. Bereits 1542 und von da ab fast
regelmässig wurde der Reichsadel zu Geldbeiträgen heran-
gezogen, die man — da sie, im 16. Jahrhundert wenigstens, fast
ausschliesslich als TUrkensteuer gefordert wurden*) und stets
das Wesen einer freiwilligen, nicht gesetzlich zu leistenden
Httlfe behieHen — mit dem Namen CharitatiYsnbsidien be-
zeichnete. Von grösster Bedeutung war, dass nicht die StSnde,
sondern der Kaiser selbst die Verhandlungen darüber mit der
Ritterschaft führte. Zwar machten die Stände anfangs den
Versuch, diesen ritterschaftlichen Suksidicn den Charakter
einer Reichsauflage zu geben '), was nicht allzu fern lag, da
sie zunächst immer nur im Anscbluss an die von den Reichs-
') Ulmann a. a. 0. S. 236 ff. und Maximilian I. Bd. II, 8. 599. -
2) Vgl. für das folgende Kemer a. a. O. S. 139 ff. — Über Aus-
sfthmen von dieser R^l in den vierziger Jahren Tgl. unten. — *)
Jahre 1648 wurde im echw&biMhen Eiäitag m Protokoll gebracht »bei
kfinffüger Tftrkeuhfllff Ihro Mi^iestat aonundieD, dass die hftUF ^
Bitterschafft zur geneinen Beichshttlff gesogen werde". Moeer
a. a. O. S. 886.
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Di« Reidurittanchaft im Unterebaas.
583
tagen beschlossenen Bewilligungen erhoben wurden, aber
diesem Versuch wusste die Ritterschaft erfolgreich zu be-
gegnen. Schon 1543 beratschlagte man in Schwaben, ob es
nicht besser wäre, statt die vom Reich beschlossene Belegung
zu beriteksichtigeo, dem Kaiser allein eine Httlissumme gegen
die Türken zur Verfügung zu stellen und dieselbe unter sich
umzulegen, damit man nicht mehr in den Beiehsanschlag
hineingezogen würde. ^) Und so kam es in der That dahin,
dass das Beich allen Einfluss auf die ritterschaftUehen Kon-
tributionen Terlor, dass es wedor mit ihrer Auflage, noch
mit der Bestimmung über ihre H6he, noch mit ihrer Ein-
ziehung und Verwendung irgend etwas zu thun hatte, sondern
dass diese Dinge ausschliesslich zwischen Kaiser und Ritter-
schaft abgemacht wurden.
So seltsam dieses Verhältnis zunächst erscheinen mag, es
entsprach doch den beiderseitigen Bedürfnissen. Kaiser und
Ritterschaft waren aufeinander angewiesen. Die Ritterschaft
bedurfte des kaiserlichen Schutzes gegen die begehrlichen
Beichsstände zur Aufrechterhaltung ihrer Unmittelbarkeit und
vor allem zur Sanktionierung der merkwürdigen Ausnahme-
stellung, die sie Im Reiche einnahm und die sie ausserhalb
der reichsständischen und der Kreisverfassung stellte. Der
Kaiser anderseits bedurfte der Ritterschaft, weil sie allein
ihm eine von ständischer Bewilligung vdllig unabhängige und
keineswegs unbeträchtliche Oeldhülfe gewährte, und weil er in
ihr ein treffliches Gegengewicht gegen die südwestdeutschen
Reichsstände jederzeit bereit hatte.
Dies Verhältnis zum Kaiser gab der staatsrechtlichen Stel-
lung der Reiclisi it Lei schalt ihren Charakter. Reichsunmittel-
bar und doch ohne Reichsstandschaft, innerhalb der Kreis-
einteilung stehend und doch der Kreisverfassung nicht unter-
worfen, den Schutz des Reiches geniessend und doch von den
regelmässigen Abgaben befreit, nicht dem Reich, sondern nur
dem Kaiser unterthan, konnte die Ritterschaft ihre Stellung
rechtlich nur auf unmittelbare kaiserliche Privilegien stützen.
Erst durch diese erhielt ihre Existenz die nötige staatsrecht-
liche Grundlage. Die Entwicklung ging nun dahin, dass diese
*) Bargarmeiitar, Ttaanntt juris eqnestris I, 701. Moser «. a. 0.
S. 886.
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584
Overmaua.
kaiserlicheD Privilegien ^ die seit 1550, anfangs spärlicher,
bald aber in grösserer Auzahl ausgingen, nicht den einzelnen
Edlen, sondern der Gesamtritterschaft der vier Landschaften
Schwaben, Franken, Rhein und Elsass gegeben wurden, die,
wie wir sahen, gerade um diese Zeit ihre innere Organisation,
zum Teil unter Mitwirkung des Kaisers*), vollendet hatten.
Diesen genossenschaftlichen Korporationen wurde eine Anzahl
von Befugnissen und Kechten übertragen, die der einzelne
Ritter nicht oder nur in beschränktem Masse besass, so z. B.
die Jurisdiktion und das Besteuerungsrecht. ') Immerhin aber
besasB «neh der Einzelne die hauptsächlichen Hoheitsrechte in
seinen Besttiungen, vor allem das jus reformandi, das ihm,
wie den Reichsständen« im Augsborger Beligionsfrieden 1555
zugestanden worden war. Auf Grund dieses Rechtes trat die
Mehrsahl der Reichsritter der Reformation bei.
Das ist in grossen Zdgen die Entwicklung des Reichsadela
in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Wollte man also
den Zustand der Reichsritterschaft etwa um 1550—60 gans
kurz schildern, so Hesse sich etwa folgendes sagen: Die
Reichsritterscbaft, nach Landschaften (Schwaben, Franken,
Rhein, Unterelsass) zu sogenannten Ritterkreisen zusammen-
geschlossen, Ton denen die drei ersten eine regdmässige Ver-
bindung unter einander begonnen haben, und innerhalb dieser
Kreise wieder in Kantone (Gaue) geteilt, mit einer Verfassung,
die sich als eine gewählte und bevollmächtigte Gesamtver-
tretung darstellt, ist reichsunmittelbar und besitzt in ihrer
Gesamtheit die Landeshoheitsrechte. Sie hat aber ^Yeder
Reichs- noch Kreisstandschaft und ist in der Ileichsmatrikel
nicht mit einbegriffen. Sie steht vieiraehr unmittelbar unter
dem Kaiser, dem sie in Fallen dringender Not eine freiwillige
Geldhülfe leistet, und dafür von ihm Rechtsschutz und durch
besondere PriTüegien reichsrechtliche Existenz erhälu
Dies gilt wenigstens vom Elsass. Vgl. unten — •) Schröder,
Bechtqgesch. (2. Aufl.) & 801; Zöpfl, Recht^gesdu (4. Aufl.) II, 892.
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Die BeidianttenGliaft im Untorelaa».
685
StscUckte der anterelsitslscbeii Reichsrittmchtit.
Im Gegensatz zum Oberelsass, wo das Haus Österreich
infolge seiner ausgedehnten Besitzungen völlig dominierte,
war im Unterelsass zu Ende des Mittelalters eine grosse
Mannigtkltigkeit der territorialen Gewalten Yorbanden. Kein
Fürstenhaus hatte sich hier zu einer alles beherrschenden
SteUong erhoben. Die Versuche der rheinisdien Pfalzgrafen,
sieh eine solche SteUnng an erringen, waren vergebens ge-
wesen und wurden mit dem Verlust der Landyogtei Hagenau
SU Anfang des 16. Jahrhunderts vollkommen aussichtslos.
Hier, in dem Benrk yom Hagenauer Forst im Norden bis
aum Edmbach im Sttden^), waren also, wie in Schwaben,
Franken und am Bhein, die Verhältnisse ganz dasu geeignet,
die eingesessene Ritterschaft unabhängig und reichsfrei zu
erhalten.
Die Geschlechter, die wir zu Beginn der Neuzeit als
Glieder des unterelsässischen Reiclisadels finden, werden zum
grössten Teile im 13. Jahrhundert zum erstenmale erwähnt.^)
Sie stammen von Keichsdienstmannen und der Mehrzahl nach
von bischöflich strassburgischen Ministerialen. Letztere standen
im Range den Reichsmiiiisterialen gleich') und zerfielen in
einen Stadt- ^) und einen Landadel. Beide Teile aber, sowohl
das st&düsche Patriziat zu Strassburg mit seinen Uauptver-
tretem, den Geschlechtem der Zorn, MttUnheim, Böcklin u. a.,
*) Dies sind die von der Ritterschaft selbst angegebenen Grenzen. —
*) Ein Hecel von Wangen schon 1147 (Strassb. Urk.-Buch 1, M) und Ku-
dolf von Andlau 1181 (Schöpflin I, 276) erwähnt. Auch die I^andsberg
kommen schon im 12. Jahrhundert vor. Ich erinnere nur au Uerrat
Landtberg, die berOlimte ÄbtiBrin von Hohenbnig. — *) Schrtdari
BechMgesdi. & 42S. — «) Die Frage nach dem Unproog dee Stnnbofger
Stadtadels veidieiite etaie neue üntenaehang. Die Anaielit Bl fialtsecs
(Strassb. Stadien II, 68), dass das städtische Patriziat überwiegend aus
Kaufleuten und nur zum kleineren Teile aus bischöflichen Ministerialen
her>'orgcgaDgen sei, dürfte wohl in dieser Ausdehnung zu bezweifeln sein.
Die Zugehörigkeit des Strassburger Adels zur Reichsritterscbaft spricht
nicht für seine kaufmännische Herkunft. Auch ist Baltzer eulgangeu,
daas das Strassburger Patiisiat in den leisten Jahrhunderten des Mittel*
alten niemals Handels- oder Bankgcsefalfite getrieben hat Dm ist aar
um die Wende den 18^ Jalirirasderts Ue and da voigekommen. YgL
anoh nnten 8. 69$.
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586
OTermann.
wie auch die auf dem Lande sitzenden Ritter und Knechte
hatten es zumeist verstanden, unter den ewig geldbedürftigen
ersten Habsburgern und Luxemburgern eine Reihe von Reichs-
lehen und Reichseinkünften durch Pfandleihe oder als Be-
lohnung für geleistete Dienste an sich zu bringen. Die
meisten Ritterfamilien besassen ausserdem noch Lehen der
benachbarten Fürsten und Herrn, der Bischöfe von Basel und
Speier, der Herzöge von Österreich nnd Lotbringen, des
Pfalzgrafen bei Rhein, der Grafen von Württemberg, Hanau
und ZweibrQcken, der Herrn von Lichtenberg, Oetoenstein,
Rappoltstein und Fleckenstein.
Die vornehmsten und ältesten Rittergeschlechter waren
sugleich auch die begütertsten, so die von Andlau, Rathsam-
hausen, Landsberg Bergheim, Hohenstein u. a. Die Andlau
besassen allein ein Territorium von über 30 Quadratkilometer.
Das Gesamtgebiet der unterelsässischen Reichsritterschat t
umfasste rund 650 Quadratkilometer*), wird also höchstens
dem Umfange zweier Kantone der schwäbischen Ritterschaft
entsprochen haben.
Während des Mittelalters hat der unterelsässische Reichs-
adel so wenig wie die übrigen deutschen Reichsritterschaften
eine politische Einheit gebildet. Von einer Geschichte desselben
im 14. und 15. Jahrhundert kann daher keine Rede sein.
Überblickt man jedoch seine Entwicklung in der Epoche des
ausgehenden Mittelalters im Vergleich zu den übrigen Reichs-
rittersehaften, so wird man neben vielem Gleichartigen, das
hl der Natur der Dinge liegt, eine Grundverschiedenheit ent-
decken, die dem elsässischen Adel eine Ausnahmestellung
innerhalb der deutschen Reichsritterschaft anweist, und auf
die wir näher eingehen müssen: sein Verhältnis zur Stadt
Strassburg.
In keinem Rittergau in Schwaben, Franken und am Rhein
bildete eine Stadt durch Grösse, Reichtum und Gunst der
Lage so völlig und ausschliesslich den Mittelpunkt und den
Anziehungspunkt der umgebenden Landschaft, wie Strassburg
für das Unterelsass. Kerne andere deutsche Stadt hat es
<) Dieie drei werden im Jmhi« ISO? tiuditteUicli alt die vmelim-
Bten unter den leidarittenehafUiehen FamilieD beeeidinet — *) Necli
einer eof Orond der Bitteneheftnnatrikei von 1661 engeitellten Berech-
nung.
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Die Bdcbflrittencfaallt im UnterdsaM.
587
aber auch so gut verstanden, den umwohnenden Adel in ihre
Macht' und Interessensphäre hineinzuziehen und ihn stets in
dem Bannkreis ihres Einflusses zu halten.^) Trotz der im
14. Jahrhundert erfolgten Demokratisierung ihrer Verfassnng,
beliess sie dem städtischen Patriziat einen gewissen Ehren-
und Bepräsentativanteil an dem Stadtregiment, und da dieser
Stadtade], von altersher auf dem Lande begütert, stets in
Verbindung mit den Landedeln geblieben war, so bildete sich
hier der ganz eigenartige, sonst nirgends vorhandene Zustand
aus, dasB die städtischen Ftttrizier, die den Bttrgereid geleistet
hatten, also Bürger und Unterthanen der Stadt Strassburg
waren, zugleich auch als berechtigte Mitglieder zur reichs-
unmittelbaren Ritterschaft geliürten. Und noch mehr. Neben
diesen adligen VoUbürgern, die im Rate sassen und die Stätt-
meisterstellen besetzten, gab es noch eine grosse Anzahl von
Edlen, die in einer Art von Schutz Verhältnis zur Stadt standen.
Sie hatten ihre Stamrngüter auf dem Lande, besassen aber
auch Häuser und Hofe in der Stadt, in denen sie einige
Monate des Jahres mit Familie und Hofgesinde zuzubringen
pflegten, und die ihnen in Kriegszeiten eine sichere Zuflucht
gewährten. Diese Ritter, die nicht das volle Bürgerrecht er-
werben, wohl aber Schutz und Schirm der Stadt gemessen *
wollten, nannte man Aussbiirger. Sie mussten der Stadt
Sicherheitsversprechungen geben und waren zu gewissen Ab-
gaben und Diensten verpflicfatet
Man kann daher den unterelsässischen Adel von vorne
herein in zwei Hauptgruppen teilen, die in Strassburg ver-
bürgerten Edlen und die Landritter. Unter den letzteren
lassen sich dann wieder die als Aussbürger in einem be-
stimmten Schirm Verhältnis zur Stadt stehenden und die
ganz freien, lediglich auf ihren Landbesitzungen wohnenden
Edelleute unterscheiden. Letztere bildeten jedoch meist die
Minderzahl. Im U. und 15. Jahrhundert bat es wohl
kaum einen elsässischen Ritter gegeben, der nicht einmal
in irgend einem näheren Verhältnis zur Stadt Strassburg
gestanden hätte, wäre es auch nur yoriibergehrad ge-
wesen. Denn auch hier ist alles in Bewegung und stetem
M TgL daflkr ond für das Folgende: SchmoUer, Stiaasborg rar Zeit
der Znnftkimpfe S. 34 ft
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588
Overmaan.
Wechsel. Adlige Aussbürger werden Vollbürger und um-
gekehrt, Landedle nehmen ein Schirmverhältnis zur Stadt an
und sagen es wieder auf, bald reitet der Adel mit dem
Bischof gegen die Stadt, bald kämpft er in den Reihen der
Bürger gegen den geistlichen Oberherrn, bald wandert er,
wie im Jabre 1419, insgesamt ans der Stadt aus, um seinen
Protest gegen unliebsame Massregeln der Bürgerschaft aus-
zudrücken, and konstitniert sich als «Tereinigte Bitterschaft
aoBserhalb Stfassbnrg*.') Alle diese Bewegiingen firettndlicber
oder feindlicher Art lassen uns erkennen, wie eng die Be-
aiehnngen xwisdien Strassburg nnd dem untereUKssischen
Adel gewesen sind. Stadt und Bitterscfaaft bedurftmi einander,
der Add der Stadt, weil sie ihm Schnts nnd Schirm nnd
einen gewissen politischen Einfluss gewährte, die Bürgerschaft
des Adels, weil sie eine Anzahl von Stellen im Regiment
verfassungsmässig nur mit Edlen besetzen durfte, und weil
durch die Heranziehung des Landadels in ihren Schutz ihr
Machtkreis nach aussen ganz bedeutend erweitert wurde.
Nur wenn man dieses Verhältnis zwischen Strassburg und
der Ritterschaft stets im Auge behält, kann man die eigen-
tümliche Entwicklung verstehen, die der elsässische Beichs-
adel im 16. Jahrhundert genommen hat
Es ist klar, dass auch die Verbindungen und Vereinigangen
der Bitterschaft im 14. nnd 15. Jahrhundert groesenteils
davon beeinflosst wurden. Vor allem die sogenannten Bitter*
Stuben zum Mühlstein und zum Hohensteg in Strassburg,
ursprünglich die Trinkstuben der beiden während der Ge-
scUechtecherrBchaft sich aufs heftigste befehdenden Ge-
schlechter der MUlhiheim und Zom^, aber in der Gestalt,
Bedeutung und Zusammensetzung, wie sie uns isputer ent-
gegentreten, zweifellos erst nach dem Sturz des Patrizier-
regiments im 14. Jahrhundert, im Gegensatz zu den Zunft-
stuben der Handwerker unter dem Bedürfnis gegenseitigen
engeren Anschlusses vom Adel errichtet. Wenn vielleicht
der Gegensatz zwischen den Zorn und Müllnheim anfangs
noch vorhanden w&r, so verschwand er jedoch bald und ein
Stfobei, GMl d. Eban m, 134 iL Der Fkiedemvertiig von 1428
bei LOnig VII, p. spec. Cont. 1—6, 8. 88. ~ V^ A. 8choH« u diCNr
ZdtMfar. NF. Vm, & 604£ n. 510.
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Die Beichsrittencbaft im ÜDterelMN.
589
anderer trat an seine Stelle. Vom 15. Jahrhundert ab lässt
sich nämlich mit Sicherheit erkennen, dass die Stube zum
Mühlstein fast ausschliesslich die in Strassburg Terbürgerten
Ritter zu Mitgliedern hatte, während die Stube zum Hohen-
Btflg ttberwiegend der Vereinigungspunkt für die Aussbttrger,
die Landedlen und die mit denselben yerbandenen auswärtigen
Prälaten, Orafen und Herrn geworden war. Denn auch im
Elaass finden wir die bereite an anderer Stelle erwähnte Er-
scheinung, dass diese letztem bis zum Anfang des 16. Jahr-
hunderte in enger Verbindung mit den Reiehsrittem gestanden
haben. In einem 35 Namen aufweisenden Verzeichnis der
Mitglieder der Stube zum Hohensteg von 1498 finden wir
neben den Andlau, Rathsamhausen, Berstett u. s. w. auch die
Namen der Grafen von Zweibrücken, des Abts von Ettenheim-
münster, des Probstes von Jung St. Peter in Strassburg und
des Johanniterkomthurs zu DorlisheimJ) Die Ritterschaft
zum Mühlstein zahlte 1497, also ein Jahr früher, 37 Mit-
glieder, fast alle dem Stadtadel angehörig, an der Spitze die
Namen Böcklin, Sturm, Bock, Pfaffenlapp, Üttenheim u. a.*)
Beide Stuben besassen ihre Ordnungen und Satzungen.
Vom Mühlstein sind uns solche Ordnungen aus den Jahren
1408 und 1492 erhalten vom Hohensteg nur eine Indemng
eines Paragraphen der Stubenordnung aus dem Jahre 1516,
die bereite die Umwandlung zeigt, die im 16. Jahrhundert in
den Ritterstuben eintrat. Die Änderung betrifft die Wahl der
beiden Stubenmeister, die von jetzt ab auf acht Jahre und nur
ans solchen gewählt werden sollen, die in Strassburg sesshaft
sind.*) Man gelobt ihnen Gehorsam und giebt ihnen jährlich
ein Pfund Pf*^. als Lohn für ihre Mühewaltung. Dafür haben
sie die Geschäfte zu fuhren, die Geldbeiträge einzufordern
und die laufenden Ausgaben zu bestreiten. Als erste auf
Grund der neuen Ordnung gewählte Stubenmeister werden
Jakob Wetzel Yon Marsilien und Jörg Man von Eckwersheim
genannt, beides wahrscheinlich Strassbnrger Bürger. So ist
hier schon der Anlang jener Entwiddung zu erkennen, die
im Lauie des 16. Jahrhunderte einerseite dahin führte, dass
M Bernhard Herzog, Chronikon Alsatiae 310. — «) Ebenda. —
*) Strassb. Stadtarchiv unter J. D. G. 82 Sd. 20 a. 21. ~> «) Stranb.
BMhkwduT K 1876.
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590 OTermano.
die beiden Stoben sich infolge der gemeinsamen Zogehörig-
keit ihrer Mitglieder zu der jetzt als ein Ganzes organisierten
unterelsässischen Reichsritterschaft enger aneiDanderschlossen,
anderseits dahin, dass auch hier, wie bei allen übrigen Koichs-
r itterschaften, die Grafen, Prälaten und Herrn allmählich aus-
gestossen wurden. Später tritt dann die Stube zum Mühl-
stein vor der zum Hohensteg zurück, entsprechend dem Über-
trewicht, das der Landadel alhnählig in der Reichsritterschaft
erhielt. Ein weiteres Zeichen dieses Übergewichtes war es,
dass schon in der zweiten Hälfte des IG. Jahrhunderts der
obenerwähnte Paragraph der Stubenordnung umgestossen und
ausdrücklich bestimmt wurde, dass der eine der beiden Stuben-
meister zum Hohensteg ein Landritter sein müsse. 0
Diese beiden Strassburger Ritterstuben waren die einzigen
ständigen Vereinigungen des unterelsässischen Adels im 14.
und 15. Jahrbundart. Sie zeugen von der beherrschenden
Stellung, welche die Stadt damals der Ritterschaft gegenüber
einnahm. Alle anderen Verbindungen sind vorübergehender
Natur gewesen und nur in l)esonderen Notfällen zustande
gekommen. So wird im Jahre 1439 angesichts der von den
heranrückenden Armagnacs drohenden Gefahr ein Bündnis
zwischen „Wilhelm, Bischof von Strassburg samt der Herr-
schaft Lichtenberg und der „gemeinen Ritterschaft im
Elsass" an einem Teile, dem Unterland vogt zu Hagenau im
Namen der Landvogtei und der zehn Reichsstädte am andern,
und der Stadt Strassburg am dritten Teile auf drei Jahre
geschlossen und wird besiegelt von Bitter Heinrich von Lands-
berg, Hans Ton Rathsamhausen und Eberhard von Andlau
von ihrer nUnd der gemeinen Bitterschaft im Elsass wegen*".')
Aus dieser Urkunde geht hervor, dass die gesamte elslssische
Bittorschaft sich damals in irgend einer Form vereinigt und
die obengenannten, ihre vornehmsten Mitglieder, als bevoll-
mftchtigte Abgeordnete zur Schliessung dieses Verteidigungs-
bündnisses entsandt hat.
Derartige Vereinigungen mögen noch häutiger vorgekommen
sein*), ohne dass wir etwas davon wissen. So viel aber kann
*) Strassb. Bezirksarchiv E. 659, Fol. 4b. — ') Lünig, Reichsarchir
VII, S. 40. Vgl. Strobel, Gesch. d. Elsass in. 191. — ») 1420 finden
wir im Oberelsass eine Rittergesellschat t „vom Lechhart", die unter ihren
Mitgliedern die Waldner, Neuenstein, Müustral, Hadstatt, Mörsperg, vom
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Die Beicbsriltenduift im Untereteus.
591
mao erkennen» dasB sich keine dauernde Verbindung daraus
entwickelt hat Die unterelstoische Beichsritterschaft besass
viebnehr zu Ende des 15. Jahrhunderts noch keine alle Mit-
glieder in gleicher Weise umfassende VereiniguDg; ja, es
fehlte ihr sogar jenes Gefüh] der Zusammengehörigkeit, jener
Drang nach Zusammenschliessung, der bei den meisten
Kantonen der schwäbischen und fränkischen Ritterschaft
damals doch schon vorhanden war. Ihr eigentümliches Ver-
hältniss zur Stadt Strassburg verhinderte das und gab ihr
von vorne berein einen von allen übrigen Reichsritterschaften
abweichenden Charakter. War dieser Unterschied im Mittel-
alter noch weniger bemerkbar geworden, so trat er im
16. Jahrhundert klar und scharf zu Tage.
I.
Organisatioii und Verfaesung.
1) Die Ritterschaft in der ersten Hälfte des
sechszehnten Jahrhunderts.
Die mit der sogenannten Reiehsreform verbundene Keuord-
nung der dentschcoi ReichsverfiBSSung um die Wende des 15.
und im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts hatte, wie wir
sahen ^, den unmittelbaren Anstoss zur innem und äussern
Organisation der Reicbsritterschaft in Schwaben, Franken und
am Rhein und zur Festsetzung ihres staatsrechtlichen Ver-
hältnisses zum Reiche gegeben. Nur im Elsass ist von dieser
Wirkung nichts oder doch nur sehr wenig zu verspüren.
Wohl hat Maximilian I. im Jahre 1496 persönlich mit der
Ritterschaft im Elsass, Suudgau und Breisgau über die An-
nahme des geraeinen Pfennigs verhandelt*) und hier dieselbe
ablehnende Haltung gefunden, mit der man ihm überall be-
gegnete, zweifellos hat auch der unterelsässiscbe Beichsadel
im Jahre 1532 seine Beisteuer zur Türkenhiilfe entrichten
müssen, sicher haben die Verfassungsneuerungen die Abson-
derung des nunmehr landsässig gewordenen oberelsässischen
Hus und Hagenbach zählt, ein eigenes Siegel führt und mit dem Bischof
Ton Strassburg ein Bündnis scblicsst Strassb. Bezirksarchiv G. 136.
') Vgl. oben S. 679. — Moser, Venn. Kachrichten S. 644 fif. VgL
oben S. 580.
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592
OTermano.
Adels und die Ausstossung der bisher mit den Rittern ver-
bundenen Grafen, Prälaten und Herren bewirkt und höchst
wahrscheinlich auch den Anscbluss der Edlen notereiiuuider
befördert« aber sie haben nicht in der Weise direkt zur Ans-
bildnng der innem OiganiBation der RitterBchaft und mm
Anscbluss an die übrigen Beichsritterschaften gefUhrti ivie das
in Sehwaben, Franken und am Rhein der Fall war.
Die Gründe für diese Erscheinung liegen zum grOssten
Teil wieder in der eigenartigen Entwicklung, welche die el-
s'ässische Ritterschaft durch ihr Verhältnis zur Stadt Strass-
burg genoimiiün hat. Überall anders war es hauptsächlich
der Widerstand gegen den gemeinen Pfennig, der den Zu-
sammenschluss des Reichsadels herbeiführte. Im Elsass war
dies nicht möglich, weil die Ritterschaft in zwei Teile zerfiel,
von denen der eine, der Strassburger Stadtadel, als zur Bür-
gerschaft gehörig, zur Zahlung des Pfennigs verpfliclitet war,
also eine ganz andere Stellung der AuÜage gegenüber ein-
nahm wie seine Standesgenossenschaft auf dem Lande, wäh-
rend der andere Teil, aus den Landedlen und den Aussbürgern
bestehend, bereits eine Art von dauernder Vereinigung in der
Ritterstube zum Hohensteg besass, die für seine Zwecke vOllig
genügte, und demnadi gar keine Verankasnng hatte, eine
umfassende GesamtorganiBation anzubahnen. Um kam, dass
Ton BedrOcknngen der Ritterschaft durch die benachbarten
Fürsten und Herren, vidleidit wegen des mSchligen Sebtitses
der Stadt Strassburg, damals wenigstens noch keine Rede
war. Kurz, es fehlte zu Ende des 15. und am Anfang des
16. Jahrhunderts noch völlig der alle Hemmnisse besiegende,
gewaltige Anstoss, der die verschiedenartigen Elemente der
unterelsässischen Ritterschaft, die Stadt- und Landedeln, die
Aussbürger, die Ritterstuben zum Mühlstein und zum Hohen-
steg, die grossen reichen Geschlechter der Andlau, Rathsam-
hausen und Landsberg und die kleinen nur mit einem be-
scheidenen Lehen ausgestatteten Edelknechte zu einer grossen,
gemeinsamen Verbindung zusammengezwungen hätte.
Wie völlig fem damals der elsässischen Ritterschaft der
Gedanke eines festen Zusammenschlusses lag, ersiebt man
daraus, dass nicht einmal die gerade zu iemet Zeit entstehen-
den elsässischen Landtage das Verlangen danach wach
gerufen haben, trotzdem der Reichsadel an diesen Zusammen-
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IHe Beichfirittenchaft im Unterelsaas.
693
künften teilnahm. Es gab zwei verschiedene Landtage, einen
für das gesamte Elsass, der von der vorderösterreichischen
Recrierung zu Ensisheim berufen und anfangs zu Schlettstadt
und Strassburg, später in der Kegel zu Colmar abgehaltea
wurde und eineo zweiten für das Unterelsass allein, dessen
Ausschreibang zu Anfang des 16. Jahrhunderts in der Hand
des Hagenauer Landvogts , seit den dreissiger Jahren jedoch
bei dem Bisehof von Strassbnig lag*), und der sich zunächst
m Hagenau, dann zu Mölsheim und spftter meist zu Strass-
bnrg zu Tersammeln pflegte. So viel ich sehe, ist wenigstens
im 16. Jahrhundert der gesamtelsSssische Tag grösstenteils
nur zur , Landsrettung", „Landsschirmung" und „Landserhal-
tung", d. h. also gegen irgend einen auswärtigen Feind, auch
wohl gegen umherstreifendes räuberisches Gesindel und gewalt-
thätige aus dem Dienst entlassene Soldateska einberufen wor-
den, wahrend der unterelsässische Landtag sich zunächst mehr
mit wirtschaftlichen Fragen beschäftigte*), Korn- und Fleisch-
ordnungcn erliess, sich mit Münzregelung befasste und in
Missjahren über geeignete Massregeln zur Beseitigung des
Notstandes beriet. Doch schon im letzten Viertel des 16. Jahr-
hunderts trifft diese Unterscheidung nicht mehr in allen Fällen
zu; im 17. werden die Gesamtlandtage allmählich seltener,
so dass sich nun auch die unterelsässischen Tage in ganz
besonderer Weise mit der Landessicherheit und Landes-
verteidigung, sowie mit politischen Dingen befassen.
Wann diese Landtage entstanden sind, die, nur die
elslssischen Stände umfassend^, neben den Kreistagen des
^) Wahrscheinlich weil er die Würde und den Titel eines Landgrafen
im Klsass besass. — Ausnahmen kommen natürlich vor, so 1517. —
') Im Jahre 1531 antexBchreiben die imterdaftaBischen Landstände in fol-
gender Beihenfolge den Landtagsabaehied: Bkehel von StniriHifg, Dom-
kapitel QDd hoher Chor, La&dTOgtei Hagenan, Giaf Ton ZweibrOckeii als
Herr Toa Bitsch und Lichtenberg, Graf ronHanaa als Herr TOn lichtea-
berg, Herrschaft Rappoltstein, Freiherr von Fleckensteio, „Baumeister,
Amtleut und Znsät?: der ^lark Morssmünster (Maursmünster) und Scbloss
Ortenl^er^ in Obrochts Tale von wegen iren herschafften und gcmoyner
Pfleger und Amtleut der Herrschaft Barr", die Stiidte Strassburg, Ilaijenau,
Schlettstadt, Oberehuheim und Kosheim, endlich „die Tom Adel uud der
Rittereehaft bi Bolchem Benrk geeeawn'*. Die Abteien haben nie Luid*
ttandechall beeeBsen, auch nicht im geaamtelatoilaehen Landtage. (Nur
einmal 1662 werden der Abt von Münster im Gregorienthai nnd die Äb-
tiaain tob St Stephan all Stande aofgeflihrt) Wahrachemlich wnideo
Sdtaahr. f. ümeh. d. Obwrb. V. F. ZT. 4. 38
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594
Overmann.
oberrheinischen Kreises ihre Sonderezistenz f&hren, war niebt
genau festzustellen. Ihre Anfänge sind zweifellos in den
zahlreichen Vereinigungen zu suchen, welche einige oder
mehrere elsässische Stände zur Errichtung oder Schnroung
des Landfriedens, zu Zwecken der Abwehr oder anch des
Angriffs im 15. Jahrhundert eingingen, und von denen wir
den gegen die Armagnacs gerichteten bereits erwähnt haben.
Aus diesen dem Bedürfnis des Augenblicks entsprungenen,
meist doch nur einen kleinen Teil der elsässischen Territorial-
gewalten einschliessenden Vereiaignogen sind wirkliche Land-
tage, d. h. mit einer gewissen Begetoutosigkeit zusanHueft"
tretöidey alle Stände mnfoeaende, organisierte Veraammlnngen
weU erat um die Wende des 15. Jahihnnderts geworden,
▼ielleidit sogar erst mit AnsUldong der Kreistagt, nach deren
Vorbild man sich dann geriditet hätte. Als Hauptgrund ihrer
Entstehnag möchte ich die exponierte Lage des Elsasses als
Greniland ansdwn, deren sieb die Bewohner jederzeit bewosst
waren, und die sie gerade in jener Zeit der Erstarkung des
französischen Königtums mit Notwendigkeit dazu bringen
musste, sich gegen feindliche Einfälle zusammenzuschliessen,
um so möglichst einer Wiederholung solcher Verwüstungen
vorzubeugen, wie sie die Armagnakenkämpfe mit sich gebracht
und wie sie in den Burgunderkriegen gedroht hatten. Auf
die gemeinsame Regelung der wirtschaftlichen Fragen musste
man dann von selbst kommen. Die erste Erwähnung eines
Landtages finde ich in den Jahren 1516, wo sich die unter-
elsässischen Stände zu Uigenau Tersammelten, nnd 1517, wo
sie in derselben Stadt zum Zweck der Landesrerteidigung
gegen Sicfcingen msammenkamen. 0 Von 1530 an sind wir
hanfigec Uber solche Tage naterrichtet, und seit 1553 werden
sie fast alQihrlich, an Ende des Jahrhunderts oft mehrmals
im Jahre abgehalten.*) — Das Bedeutsame der elslssiscfaen
sie Tom Binhof vertratan. — 1610 find nnr noch folgwpd« Stlnde w-
handen: BiKbof loa 8tn«lMirg, LaiidTOgkd Hagvmii, Graf im Haim
für Bitach und Lichtenbercr, I.einingpn-Hardenburg für die Grafschaft
Dagsburg, Leiningen- Westerburg für die Herrschaft Oberbronn, Herrschaft
Fleckenstein, die Stadt Strassburg, die Beicharittencbalt, die Stidts
Hagenau, Schlettstadt, Oberehnheim und Rosbeim.
1) Strafisb. Bezirksarchiv E. 1391 u. G. 217 No. 3. — «) VgL die
Protokolle im Stiassb. BeiizkaerchiT G. 217, 218, 219.
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Die Befchnittencbaft im Uaterelim.
595
Landtage ist, dass sie eine in ihrer Art einzige Institution
bilden« Nirgendwo anders im Keich kommt es Tor, selbst
nicht in Schwaben oder Franken, die an Mannigfaltigkeit der
territorialei^ Crewalten dem Elsass nicht nacbstdien, dass
Sämtliche reicfasnnmittelbaren, znm grossen Teil mit Reichs-
und Erelsstandschaft begabtien Stftnde einer Landschaft aoaser
den Kreistagen zu solch regelmässigen Versammlungen auf
die Einladung eines aussehreibenden Standes zasammenkommen,
gemeinsame Dinge beraten und fUr alle verbindiicbe Abschiede
beschliessen. ^)
Auf diesen Tagen war nun die Kcichsritterschaft von vorne
herein vertreten, natürlich nur insoweit, als sie Landbesitz-
ungen, Dörfer und Unterthanen besass, und auch da keines-
wegs als Greaamtbeit, denn eine Qesamtvertretung des Adeld
gab es, wie wir sehen, damals noch nicht. Soweit mir die
Protokolle bekannt sind'), zeigen sie vielmehr, das0 man in
der ersten Hälfte defl 16. Jahrhunderts die Einladungen zu
den Landtagen an die einzehien Ritiier ergehen Hess, dass
die Abschiede von denen, die gerade da waren ^, miter-
schrieben wurden, oder dass man dnfach den allgemeinen
Satz „die vom Adel und der Bitteradiaft in diesem Bezirk
gesessen* unter den Abschied setzte.
Man sollte annehmen, diese Landtage, verbunden mit dem
Beispiel, das die übrigen Reichsritterschaften gerade damals
gaben, hätten dem elsässischen Adel die Anregung geben
müssen, sich gleichfalls als Ganzes zusammenzuschliessen und
eine Gesamtvertretung zu schatfen. Aber auch hier bildete
wieder die Trennung in Stadt- und Landadel in zwei Gruppen
mit vielfach ganz verschiedenen Interessen das Haupthindernis.
1) Sonst versteht man unter Landtagen lediglich die Versammlungen
der Stände (mei^t drei: Prälaten, Eitterschaft, Städte) irgend eines einem
Bdchtfanten unterworfeBiai Teriitoriiiiiit, die der Landflaherr laflanuneii-
bemft. Die Stande eind dabei tteti die Onterihanen des Ltodeaherni.
— Eine eingehendere üntersodiiuig Aber die elrtwitchen Landtage
wfirde eine sehr lohnende mid dsakbare Arbeit sein. In den Landtagen
treten die Gesamtinteressen des sonst so zersplitterten Landes zu Tage.
Sie beweisen, dass sich das Elsass trotz dieser Zersplitterung doch stets
als eine landschaftliche Einheit gefühlt bat, vor allem als eine wirtscliaft-
liche — 3j Es sind solche von 1530, 1531, 1533, 1537, 1544 u. 1545. —
*) Meist nor die Yomehmsten, die Andlan, RathninihMiiii, iMidaberg,
Zorn, Mflllntehn.
35*
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596
OTermann.
Und 80 war noch in der Hälfte der vierziger Jahre trotz der
Landtage, trotz der TQrkenbewilliguDgen an den Kaiser und
trotz des Beispiels aller anderen deutschen Ritterschaften der
nnterelsässische Reichsadel nicht zu einem festen Zusammen-
schluss, zu einer organisierten Gesamtvertretung gekommen.
Das Einzige, was man erreicht hatte, war die engere Ver-
bindung der beiden Ritterstuben, die Ausstossung aller nicht
zum Stande gehörigen Elemente und das Bewusstsein einer
gewissen auf einer Reihe von gemeinsamen Interessen be-
ruhenden Zusammeogcbörigkeit. Und das war immerhin etwas,
auf Grund dessen man weiterbauen konnte.
Aher der Anstoss zum Weiterbau kam nicht aus der Ritter-
schaft heraus, sondern erfolgte von aussen: vom Kaiser. Seit
1532 hatte Karl V. neben den übrigen auch die elsässische
Reichsritterschaft zu Türkeusteueru herangezogen und die
Vorverhandlungen darüber, da beim Adel keine vertretende
Körperschaft vorhanden war, durch seine Kommissare mit je-
dem einzelnen Kitter führen müssen. Diesem weitläufigen
Verfahren, zu dem er nur noch im Elsass «^^ezwungen war,
weil man in Schwaben, Franken und am Rhein bereits ge-
schäftsführende Adelsausschttsse besass, beschloss er, als die
Kontributionen häufiger wurden, ein Ende zu machen. Als er
im Jahre 1547 durch seine Vertreter, den kaiserlichen Bat
Hans von Andlau und den Viztum des Stiftes Strasshurg,
Sebastian von Landsherg, wiederum die elsässische Ritterschaft
zur Bewilligung von Suhsidien znsammenherief, Hess er den
versammelten Edlen befehlen, dass sie «auf dem jetzigen Tag
alssbald Iren Kraiss in etliche Bezirk ansteilen und dann
etliche Hanbtleute und Ausschuss under Inen machen
und verordnen und denselben Gewalt geben, von irer
aller wegen in kuufftigen fürfallenden Sachen anzu-
hören, zu handeln und zu schliessen. Damit, so wir
(der Kaiser) diser oder sonst anderer Sachen halben (etwas)
an sie fenier zu gelangen hätten, dass solichs alsdann bey
denselben verordneten Haubtieuten und Ausschuss zu yeder
Zeit möge gesuecht und durch Sy verriebt und volnzogen
werden und nit von nötenseye, die gantz Riterschafft
und Adel von einer yeden Sachen wegen zu beschrey-
ben und in vergeblichen schweren Unkosten, muebe
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Dto neiehnitteiicliaft im ünCerdflUS.
597
und arbeit zu füren".*) Der Kaiser verlangt also, zweifel-
los im Hinblick auf die damals bereits vollendete Verfesamig
der übrigen Reicbsrittenchaften *) und zunächst nur aus dem
Grunde, um bequemer mit dem Adel Terbandeln zu können,
eine Organisation der unterelsässischen Ritterschaft mit einem
gewählten und bevollmächtigten Ausschuss an der Spitze, der
die Qesamthdt vertritt uod die laufenden Oeschäfte zu führen
hat. Dieser kaiserliche Befehl hat den Zusammenschluss des
elsässischen Reichsadels herbeigeführt. Schon in den nächsten
Jahren bildete sich aus einer auf dem Tage von 1547 ge-
wählten Kommission zur Beaufsichtigung der Türkensteuer-
erhebung ein geschäftsführender Ausschuss, der bereits 1550
offiziell als Vertretung der Kitterschaft erscheint. Und in
demselben Jahre erhält die elsässische Kitterschaft als Ge-
samtheit vom Kaiser das erste grosse Privileg'), das die
Grundlage ihrer Kechte und Freiheiten geblieben ist.
So besass nun auch der elsässische Beichsadel um die
Mitte des 16. Jahrhunderts eme Organisation nach dem Mu-
ster seiner übrigen Standesgenossen im Reich. Und doch
zeigt ein Blick, wie stark er sich in seiner Znsammensetzung
und in seiner Stellang den benachbarten Ständen gegenüber
von ihnen unterschied. Keine andere deutsche Ritterschaft
besass Mitglieder, die, wie die Strassburger Patrizier, zugleich
■vollberechtigte Bürger einer Keichsstadt waren. Dass dies
im Elsass möglich war, dass diese Stadtedlen trotz ihres
Bürgereides, trotz ihrer Weigerung, dem Kaiser die Türken-
steuer zu bezahlen doch dem Reichsadel angehören konnten,
lag wohl daran, dass sie in steter Verbindung mit den Land-
htteru geblieben waren, dass sie meist auch noch auf dem
') Strasbh Bezirksarchiv E. 1375, No. 1. — ') Das geht vor allem
aus den Worten liervor: sie möcliteu „Iren Krai^s in etliche Bezirk
amtaflen und dinn eüiclt6 Huibtleate Teroidaeik*'. Hau iprach
daiuli Mhon Tom ■cliwftbiicliaii, fränkischen, riidniaBTiiili Bittarkreii,
daren jedar irieder in BeM» odtf Ktotooe serfid, an deren Spitze ein
Hauptmann lUnd. Offenbar überschätzte man am kaiserlichen Hofe die
Ausdehnung und Grösse des untcrelsässisclicn Reichsadels; daher denn
auch die Ritterschaft in ihrer Antwort au den Kaiser ansdrücklich auf
die Kleinheit ihres Bezirkes hinwies. — ') Statuts et Privileges de la
noblesüe de la hasse Alsace, S. 30 ff. — *) Sie begründeten diese Weigerung
damit, dass sie bereits als Bürger der Stadt sor Zahlqng der Steoer
beimngezügen irfliden ond doch nicht d«»ppelt betastet weiden IcOnnten.
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598
* * • •
Lande Qflter iMsassen, und tot allem daran, dass sie niemals,
wie die Gesehlediter aUer anderen BekhsstMte (s. B. Augs-
burgs, NttrabergB etc.) kattfinännisehe oder Banjcgesch'afte ge<
trieben hatten — was naeh Ansicht der Zeit für einen Edel-
mann als schimpflich angesehen wurde — sondern als wahr-
haft vornehme Herrn nur von ihren Renten und dem Ertrag
ihrer Güter gelebt hatten.
Ein zweiter, höchst bedeutsamer Unterschied liegt in der
I^andtagsfähigkeit der elsUssischen Ritterschaft. In Schwaben,
Franken und am Rhein gab es keine Landtage, an denen der
Reichsadel hätte teilnehmen können, und von den Kreistagen
war er verfassungsmässig ausgeschlossen. Die Folge war,
dass er sich gleichsam ausserhalb des Verbandes seiner Land-
schaft gestellt sah, dass er die Fühlung mit seinen Nachbarn
verlor und sie mit stets wachsendem Misstrauen betrachten
mosste. Die elsftssische Ritterschaft dagegen war durch ihre
Landstandschalt mit dem Wohl und Wehe ihres Landes ver-
wachsen, sie hatte Anteil an allem, was gemeinsam beraten
und beschlossen wurde, sie sah sich im Besitz einer froren,
angeseheneren Stellung ihren Nachbarn gegentlber, denen sie
näher trat, und die sie als gleichberechtigten Mitstand respek-
tieren mussten.
In diesem scharfen Unterschied, der die elsässische von
den übrigen Reichsritterschaften trennt, möchte ich auch den
Hauptgrund dafür suchen, dass sie nicht den Anschluss an
dieselben gesucht hat. Es mochten freilich noch andere
Gründe hinzukommen. Das Elsass hatte stets mehr als
andere deutsche Gebiete eine landschaftliche Sonderexistenz
geführt. Durch den Rhein, die Vogesen und im Norden durch
den die uralte Dialektgrenze bildenden Hagenauer Forst ab-
geschlossen, hat die elsässische Ritterschaft nie in engerer
Verbindung mit benachbarten Bittergauen gestanden. Man
weiss nicht recht, ob man sie der schwäbischen oder der
rheinischen Bitterschaft zuzählen soll. Im vorigen Jahrhun-
dert meinte man, sie habe ursprünglich zur letzteren gehört
In der Tbat hat sie sich im Jahre 1501 an einer Protest-
versammluDg des rheinischen Adels gegen den gemeinen Pfen-
nig zu Speier beteiligt. Aber das ist auch das einzige
^) Lunig, lieichsarchiv XII, Vorrede. — '} Aas einer handsch^ftr
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Die BeM'hiritt**^*^^ in UataielaMa.
599
Zeugnis. In viel höherem Masse hat die elsässische Ritter-
schaft zu dem Ortenauer und Schwarzwald-Ädel Beziehungen
gehabt, der sich im LauÜB der Zeit dem schwäbischen Ritter-
kreise anschloss. Eine ganze Reihe von elsäaaisclieii Edlen
war in der Orteiifta begütert und umgekehrt.
Wie dem auch eef« die unterdsteieehe Bitterechaft, seit
etwa 1550 owiisiert, ichkMS sich nicht als Kanton an einen
der ttbrigen Bitterkreise an, sondern bewahrte sich im Be-
wusstsein ihrer Ansnahmestellwig ihre Freiheit nnd ihre Staats*
rechtliche Sonderexistens.
2) Ausbildung der Organisation und Verfassung
(1547—1618).
Die Grnndlage der im Jahre 1550 durch die kurz Torher
erfolgte Wahl eines ständigen Ausschusses der Hauptsache
nach vollendeten Gesamtverfassung und Organisation der unter-
elsässischen Reichsritterschaft bildete die Matrikel. Sie ent-
hielt ein Verzeichnis der Kitterschaftsmitglieder und ihrer
Güter, und wurde in jedem Jahre erneuert. Ihre Entstehung
fällt wahrscheinlich ins Jahr 1532, wo der Kaiser zum ersten
Male vom Reichsadcl e'mv Türkensteuer erhob. Damals muss
sich die Notwendigkeit eines solchen Verzeichnisses heraus-
gestellt haben, auf Grund dessen man erst die Höhe der Bei-
träge jedes einzelnen Ritters feststellen konnte. Vollständig
rrhaltcn sind uns die Matrikel erst von 1578 an.*) Die von
1547 iässt sich indessen aus den Protokollen der damals auf
dem Tage zu Molsheim erschienenen kaiserlichen Kommissare
wiederherstellen. Danach betrug die Zahl der Landedlen 68,
der in den Städten verbQrgerten Ritter zusammen 37, von
den auf Strassburg allein 29 kamen*), im Ganzen also 115
Personen. *) Von 1578 bis zum Ende des Jahrhunderts ist
die Durchschnittszahl der Landritter 78, der Strassburger
Stadtedlen 32, Ton 1598 ab steigt erstere auf 125, letztere
Udien Aa&eiduiiiiig des Coot von Wilsberg bd Both tod Sehveehen«
stein U, IM, Anm. 4
<) Stnisb. BedrksareUT E. 1293ft — >) AussadaS dni auf Bft-
gaum, drei eof SeUettHidt mid mi auf Bosheiiii. ^ *) 8tiasd>. Be>
arkMurehiv K 1876.
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600
OTemasn.
fallt auf 28. In der reorganisierten Matrikel von 1651 finden
wir im Ganzen^) 119 mänDliche Mitglieder, die sich auf 63
Familien verteilen, 5 Witwen und Jungfrauen und 18 nicht
zur Kitterschaft gehörige Personen, die jedoch immatrikulierte
adlige Güter besitze und eben dieser Güter wegen in der
Matrikel aufgeführt werden.') Denn schon 1566 hatte Kaiser
Ferdinand I. auf Bitten der Ritterschaft bestimmt, dass alle
ihr gehörigen Güter ein unteilbares Ganze ausmachen und
fUr immer bei der Matrikel Terbleiben sollten, so dass selbst
Im Falle ihres Übergangs In nicht adlige Hände die darauf
ruhenden MatrIkularbeitrftge und Kontributionen ihm und der
Bitterkasse erhalten blieben.") Die Bestimmung war nötig,
weil sonst durcli Verkauf oder Aust-terben ganzer Familien
mit der Zeit der Matrikel eine Reihe von wertvollen Gütern
entzogen und somit die pekuniäre Existenz des ganzen Stan-
des bedroht worden wäre. Im Jahre 1614 wurde sie von
Kaiser Mathias dahin ergänzt, dass bei etwaigem Verkauf von
adligen Gütern die Verkäufer verpflichtet sein sollten, dem
Ausscbuss Anzeige davon zu machen, und dass den Verwandten
der Verkäufer und weiter den Mitgliedern der Ritterschaft
ein Vorkaufsrecht zustehen solle.*)
M^urere Male im Jahr, je nach der Wichtigkeit der ge-
rade vorliegenden Angelegenheiten, wurde die gesamte Ritter-
schaft vom Ausscbuss zu den sogenannten Rittertagen eat-
berufen, die, wenn nicht ganz besondere Gründe dagegen
sprachen, stets zu Strassburg in der Ritterstube zum Hohen-
steg abgehalten wurden. Anfangs fanden diese Rittertage
häufiger 'statt, oft drei- bis viermal im Jahr, vom 17. Jahr-
hundert ab, seitdem der Ausschuss grossere Selbstiindigkeit
erlangt hatte, jedoch seltener. Immerhin lag trotz der ge-
steigerten Machtbefugnis des Ausschusses die schliessliche
Entscheidung in allen inneren und Verfassungsangelegen-
heiten in der Hand der auf dem Rittertage versammelten
Gesamtritterschaft. In allen äusseren, die politische Stel-
lung der Ritterschaft betreffenden Fragen verfuhr dagegen
der Ausschuss seit 1608 völlig selbstherrlich und entschied
^) Seit 1608 werdeo die Stfanlmigw Stadtrittar in der Matiikd
Bicht mehr gesondert mtgeMttxi* *) Stalata et priTflegee de hk nob-
lem de U beaae Alaaee^ 8. 117. ^ *) Moeer, Beltifge 818. — *) Stmeb.
BedikürebiT £. 1876.
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Di« Baichsiittenehaft im Unteraliaai.
601
die wichtigsten Dinge ganz nach eigenem Ermessen, ohne die
grosse Mehrzahl der Staudesgenossen zu fragen.
Der Ausschu88, später auch Direktorium (directoire) ge-
nannt, ist die TOID gesaraten untere) sässischen Reichsadel zu
Beioer Vertretmig bevollmächtigte Körperschaft Zweifellos
hatte die Ritterschaft schon seit 1532 bei ihren vom Kai-
ser zum Zwecke der TOrkensteuer berufenen Yersammlungen
eine Kommission aus ihrer Mitte ernannt, aber zur Wahl
eines st&ndigen Ausschusses kam es doch erst auf den im
Jahre 1547 ausgesprochenen Befehl des Kaisers. Die damals,
auf dem Tage zu Molsheim, verordnete Kommission von drei-
zehn Personen war jedoch nur ad hoc gewählt. Für eine
ständige Vertretung war diese Zahl auch viel zu hoch. Der
wirkliche Ausschuss, der uns schon wenige Jahre später in
der Zahl von fünf Mitgliedern entgegentritt, scheint vielmehr
aus einer Kommission hervorgegangen zu sein, die auf dem
Tage von 1547 zur Beaufsichtigung der Türkensteuererhebung
gewählt wurde und ursprünglich aus drei Personen bestand.
Wie dem auch sei, schon im Jahre 1550 und von da ab in
den beiden folgenden Jahrzehnten finden wir einen Ausschuss
von fünf Mitgliedern, die nur vorübergehend, wie 1566 und
1562 auf sechs vermehrt werden. Ton 1571—1604 schwankt
die Zahl der Mit^ieder zwischen sieben und neun, von 1605
ab betriigt sie in der Regel sieben, in den zwanziger Jahren
des 17. Jahrhunderts sinkt sie auf vier, 1651 wird sie end-
giltig auf sieben festgesetzt. ^)
Ihrer Sonderstellung gemäss waren die in Strassburg (und
andern Städten) verbürgerten Ritter von der Wahl in den
Ausschuss ausgeschlossen. Da sie meist städtische Ämter
bekleideten und doch immerhin in erster Linie Bürger der
Stadt waren, mochten sie den übrigen Edlen nicht unabhängig
genug erscheinen, um in allen Dingen, besonders in etwaigen
Differenzen mit Strassburg selbst, ausschliesslich das Interesse
der Ritterschaft zu bewahren. Auch trugen sie nichts zu den
kaiserlichen Kontributionen bei. Im übrigen aber besassen
sie alle Rechte der andern Ritterschaftsglieder.
Die Ansschussmitglieder behielten ihr Amt, wenn sie es
nicht freiwillig niederlegten, bis an ihr Lebensende. Sie
*) Vi^ die Matrikel im Stnssb. BesiriaarehiT £. 1892 fT.
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m
Of«raiMii.
waren nur dann zum Rücktritt gezwungen, wenn sie in den
Dienst eines Fürsten traten. ') Nur der kaiserliche Dienet
galt als so ehrenvoll, daas er aicb mit dem Sitz im Ausschnss
vereinigeii liess.') Oer erste ständige AnsscbBss bestand von
16(8—1662 aus folgenden fttnf resp. secbs Bfitgliedem: J6rg
Zorn von Bnlsi^, Bitter und kaiserlicher iandvogt in der
Ortenan, Wolf Zom^ Aleiander von Andlau, Ludwig Bock,
Becbtold und Wilhelm Mttnch von Wilsperg.')
Der Aussehuss besass das ausaerordentlieh wichtige Recht
der Selbstergänzung. Verlor er ein Mitglied durch Tod oder
Ausscheiden, so erkor nicht etwa die gesamte lütlersehaft
den Ersatzmann, sondern der Aussehuss selbst wählte sich
den neuen Kollegen und war nur verpflichtet, auf dem nächsten
Rittertage die Bestätigung dieser Wahl nachzusuchen, die
aber meines Wissens niemals verweigert wurde. — Man er-
kennt sofort, dass diese beiden gewohnheitsrechtlichen Be-
stimmungen: die lebenslängliche Amtsführung und das &oop*
tationsrecbt die Macht und den £influas des Ausschusses gans
ausserordentlich stetgem nmssten. Damit waren die Voraus*
Setzungen au einer Art von oligarchischem Begiment in der
Bitterschalt gegeben, wie es sich in der Tbat im Laufe des
17. Jahrhunderts immer mehr und mehr herausbildete.
Zwar besass der Aussehuss das Becht, vieUdcht auch die
Pflicht, in besonders wichtigen Fällen noch eine Anzahl von
Mitgliedern der Ritterschaft, gewöhnlich zehn bis zwölf, aus-
zuwählen und zur Beratung und Beschliessung hinzuzuziehen,
und diese Kommission, die anfangs jedesmal neu ernannt
worden war, erhielt 1610 eine bestimmte Anzahl (12) von
ständigen Mitgliedern. Aber als ein Gegengewicht gegen die
Macht des Ausschusses kann man sie kaum betrachten. Denn
einmal wurde dies Kollegium, das auch Nebenausschuss ge-
nannt wurde, und dessen Mitglieder Adjunkten hiessen, vom
Aussehuss hauptsächlich zur Mitübernahme der Verantwortung
bei besonders schwierigen Massnahmen benutat, so dass es
gerade der Aussehuss war, der die Ernennung einer derartigen
<) 8o musste 1571 Jakob Ffaffenlapp ane dem AuBtchoM «ostreten,
weil er Beamter des Bischofs von Strassburg geworden war. — ') So
war Bitter Jörg Zorn von Bulach zugleich kaiserlicher Landvogt in der
Ortenau und Vorsitzender des Ausschusses (1668 — 1662). — •) Strassb.
Bezirki>archiv G. 217, 210 u. 220.
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Die ßeicharittflnchaft im Unterelsaas.
603
Kommission mit bestimmteD Mitgliedern von der Hitterschaft
gefordert und durchgesetzt hatte, — dann aber wurde dieser
Nebenausschuss nur zur Miterledigung von inneren Ange-
legenheiten berufen. Zur Beratung von Fragen der äusserea
Politik wurde er nur in den seltensten Fällen hinzugezogen.
Da die Gesch&ftalast des Ausschusses sich von Jahr za
Jahr mehrte, so wurde, wahrscheinlich schoa su Ende der .
secbsziger Jahre, ein Ritterschaftasyndikus angestellU') Er
erhielt jährlich etnen bestimmten Gehalt (100 Golden und
IfondieomgBgebtthren), hatte die Protokolle in den Auaechass^
aitzongen und anf den Rlttertagen zu führen, die gesamte
Korrespondenz zu besorgen, verwaltete die Finanzen und
diente zudem als Beirat in allen juristischen Angelegenheiten.
Seine Stellung war demnach sehr verantwortungsvoll, aber
auch fast ganz selbständig, denn für gewöhnlich besorgte er
die Geschäfte allein. Erüt als der Ausschuss zu Anfang des
16. Jahrhunderts das Gebiet der auswärtigen Politik betrat,
beschränkte man die Selbständigkeit des Syndikus, und von
1609 ab ist er nur ein Werkzeug des den ganzen Ausschuss
und dessen Politik beherrschenden Ritters Wolf Bocklin von
BÖcklinsau. Der erste Kitterschaftssyndikus war Nikolaus
Keimbolt, Amtmann zu Andlau (f 1601). Ihm folgte Jakob
Reble oder Reblin, Licenciat der Rechte, bisher in den Diensten
der protestantischen Domherren in Strassburg. Nach seinem
Tode (Dez. 1605) stellte es sich heraus, dass er einen grossen
Teil der ihm anvertrauten Rittergelder Yemntreut hatte.
Auch die Protokolle waren ?on ihm sehr nadilässig geführt
worden. Sein Nachfolger, Johannes Scheidt, Rat des evangeli-
schen Domkapitels, bewährte sich dafür um so besser.
Der Ausschuss kam durchschnittlich jeden Monat zu einer
beratenden Sitzung zusammen, anfangs neben Strassburg viel-
fuch in Andlau, weil das Geschlecht der Andlau als das vor-
nehmste und reichste stets im Ausschuss vertreten war, und
weil auch der erste Syndikus zugleich Amtmann zu Andlau
war. Da jedoch die folgenden Syndici ihren Wohnsitz in
Strassburg iuttten, und demgemäss sich auch die Kanzlei dort
befinden musste, so Hess man auch das Ritterarchiv dahin
*) Er wird 1671 snin erstenmal erwähnt. — >) Die schwabische
BflkhsriUenchaft bcM» einen wichen wii 1664. Hoier, Beitiige m
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604
OTermanu.
schaffen, und damit wurde Strassburg der ständige Sitz der
ritterschaftlichen Vertretung. Man versammelte sich entweder
bei einem in der Stadt wohnenden Mitglied, oder im Hause
des Syndikus. Einen ausdrücklich bestellten Vorsitzenden
gab es anfangs nicht; soweit ich sehe, hat meist das am
länprsten im Amt befindliche Ausschussmitglied die Leitung
in den Sitzungen gehabt.
Die Befagnisse des AnascbusseB waren die einer vertreten-
den und geschäftsftthrenden Eörperscbaft. Zunächst hatte er
die Interessen der gesamten Ritterschaft nach aussen au
wahren, gegen jede Verletzung der Frivilegien die entsprechen-
den Massregeln zu ergreifen und die etwaigen Prozesse am
Kaniniergericht oder beim Reichshofgericht im Namen der
Ritterschaft zu führen; er war überhaupt da, wie es in einem
Protokoll von 1571 heisst, „zur Unterredung alles dessen,
was denen vom Adel im Undern Elsass zu Nutz, Wolfart auch
Erhaltung irer Freyheiten und Gerechtigkeiten" diene. ^) Er
verhandelte mit dem Kaiser ülicr die Kontributionen, führte
die gesamte Korrespondenz mit den benachbarten elsässischen
Ständen und mit den auswärtigen Fürsten, vertrat durch
einige aus seiner Mitte abgeordnete Mitglieder die Ritterschaft
auf den Landtagen und unterzeichnete die dort festgesetzten
Abschiede.
Seine Aufgaben nach innen waren zunächst fast nur ge-
schäftsführender Art. Kr hatte die Rittertage zu berufen und
zu leiten, die damit verbundene Korrespondenz zu erledigen'),
dem Syndikus die nötigen Anweisungen zu geben und auf
Anfragen der verschiedensten Art vonseiten der Ritterschafts-
glieder Be.^cbeid zu erteilen. Ferner lag ihm ob die Ein-
ziehung der Beiträge zur Ritterkasse und der kaiserlichen
Kontributionen, wie überhaupt die Verwaltung der ritter-
schaftlichen Finanzen; endlich die Verwahrung des Archivs.
— Mit der Zeit kamen dann noch andere Befugnisse hinzu,
vor allem das Recht, bei etwaigen Streitigkeiten zwischen
Mitgliedern der Ritterschaft in erster Instanz zu entscheiden,
*) Stnttb. Bezirksarchiv E. 656, Fol 11. — <) Ein dgenes Siegel
besass die Ritterschaft damals noch nicht Die nach aussen gehenden
Schriftstücke mtuBten Ton aftmtlichen AnwchnBemitgliedem besiefelt
irerden.
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Di« Bekhiritttnehaa im Unteielii«.
605
und ferner, gegen widenpenstige und zahlungSBlliimige Mit-
glieder mit Strafen Torzngehen.
Alle diese Befügnisae sind selbstrerstilndlicli nicht Ton
Tomeherein bis ins einzelne gesetzlich festgestellt worden,
sondern bildeten sich mit der Zeit je nach den Bedflrfnissen
▼on selbst hmns. Die ganze Thfttigkeit des Ausschusses
beruhte während des 16. Jahrhunderts noch völlig auf dem
Rechte der Gewohnheit und des Herkommens. In einzelnen
Fällen fing man freilich schon an, gewisse Festsetzungen zu
machen. So beschloss der Ausschuss im November 1571, der
Kitterschaft den Vorschlag zu unterbreiten, dass jedes Mit-
glied gehalten sein solle, bei jeder Boeinträchti^uiig seiner
Privilegien, von welcher Seite sie auch komme, nicht auf
eigene Faust zu handeln und sein Recht za suchen, sondern
sofort dem Ausschuss davon Anzeige zu machen, damit dieser
geeignete Massregeln trefiFen und eventuell auf Kosten der
Gesamtheit einen Prozess beginnen k$nne. Und auf dem
nächsten Rittertage, im Dezember, wurde dieser Vorschlag
angenommen. Dieselbe Tendenz, auf Kosten der Gesamtheit
gegen jede Verletzung der Privilegien vorzugehen, zeigt sich,
wenn im Jahre 1578 sämtliche Mitglieder dem Ausschüsse
ältesten in die Hand geloben: „Was für Sachen fürgefallen,
oder künflftig fürfallen möchten, so wider der Ritterschaflft
Freyheit unnd alt härkommen, beynandcr standliafft zu halten
und dieselbige in gemeinem des Kitterstandts Costeo, alßo
wyl Recht ist, ußzufiren.* ^
Überhaupt erschien der Ritterschaft zunächst die Thätig-
keit des Ausschusses nach aussen als die weitaus wichtigere,
was in Anbetracht der gerade im letzten Viertel des 16. Jahr-
hunderts beginnenden Streitigkeiten mit der Stadt Strassburg
und nicht weniger des verderblichen Strassburger Bischofs-
kriegee durchaus erklärlich ist. Hier machte sich daher auch
am ersten das Bedttrfois geltend, dem Ausschuss, der bisher
nur gewohnheitsrecfatlich die Ritterschaft vertreten hatte, eine
gesetzlich normierte und ia rechtlicher Form übertragene Ge-
walt zu verleihen. Den Ausschlag gab, dass die Stadt Strass-
burg im Verlauft des eben erwähnten Streites wiederholt be-
zweifelt hatte, ob der Ausschuss überhaupt die genügende
Stnasb. Benfknrchiv E. 1292.
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60&
Yolhnaelit besitse, nm im Namen des gesamten BeidMaMs
zu yerhandelo. im HinweiB darauf verhoigto der 'Ausselniss
auf dem Rittertag yom 7./17. Febmar 1606 erstens eine
Ratifikation und nachträgliche Gutheissung aller bisher im
Namen der Ritterschaft durch ihn verhandelten Sachen und
zweitens eine Generalvollmacht für alle künftigen Verhand-
lungen, damit man nicht jedesmal einen Rittertag einzuberufen
brauche, und damit die Gewalt, die er bisher nur „dem Her-
kommen nach" ausgeübt habe, nun gesetzlich geregelt werde.
Die Rittmchaft willfahrte diesem Verlangen. In einem um-
fangreichen notariellen Instrument wurde die geforderte In-
demnität erteilt und gleichaeitig diesem und allen künftigen
Auflscbttssen die Vollmacht gegeben, im Namen und als Ver-
tietung der gesamten Rittersehaft Verkandlongen nacb anasen
m führen, Streitigkeiten an vergleichen, rechtskräftige Über-
einkommen zu schliessen und, wenn n(itig, ProMSse dnao-
leiten und dazu nach Bedarf und Outdflnken eine AnsaU von
Mitgliedern als „Anwälte", „Adjunkfen* oder «Nehenaui-
schüsse" hinzuziehen.
Diese Generalvollmacht von 1606 ist die Grundsatzung
für die Rechte und Pflichten des Ausschusses in allen äusseren
Angelegenheiten geblieben und wurde noch im Jahr 1714
als erstes Statut in die damals veranstaltete Sammlung der
Statuten und Privilegien der Kitterschaft aufgenommen.^) Auf
ihr fusste die Machtfülle und die Selbständigkeit des Aus-
schusses, die er seit 1608 in seiner äusseren Politik- an den
Tag legte und die ihn schliesslich dahin- brachte, ohne die
Ritterschaft zu befragen, sich in gtorn^- weitauBsehende Ver-
bindungen und Unternehmungen einanlassen.
Zu ^r dementsprechenden* Feetstellung slmtlieher Be-
fugnisse des Ausschusses nach innen, der Rittersehaft gegen-
über, und umgekehrt, wie sie die ttUrigen Reiehsritlendmften'
bereita damals in ihren Ritterovdnungen beaaasen, kam der
unterelsassische Reichsadel damals jedoch noch nicht Das
Verfassungsleben der Ritterschaft bewegte sich noch fast aus-
schliesslich in den Geleisen der Gewohnheit und des Herkom-
mens. Wie wir sahen, war nicht einmal die Zahl der Aua-
schussmitglieder festgesetzt.
>) Straab. Bedrksarchiv E. 6fi6w — ^ Statoti €i pri?fl«gei de la
ooUflne de b baase Alaaoe 8. 66 ft
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Bm Beiehniltenchaft im UoterelMH.
607
Freilich sah sich der Ausschuss auch hier mit der Zeit
gezwungen, gewisse gesetzliche Bestimmungen zu treffen und
sie TOD der Gesamtheit sanktionieren zu lassen, besonders
als ioiolgB der gegen Ende des 16. Jahrhunderts wieder zahl^
rekher werdenden kaiserücheD Kontributionen Zwangsmittel
mid Strafbestimninngen gfigßia sahlongss&snigft Mitgäeder aiclk
ab ndlig «rwiesen, und der Kaiser selbst das Vorgebe» gegen
dieselben mit der Ifabnung ablehnte: «sy sollten In Irer
VerfasBnag and Znsammensetzang selbs die Mittel nnd
Weg daizn haben. * ^) So legte denn der Aossehnss im Jabre
1597 der Rittmehaft folgende Punkte mr Annalnfte tot;
1) Wenn zwei Glieder der Ritterschaft Streit haben, so sollen
sie „in prima instantia" ihre Sache vor den Ausschuss bringen,
2) der Ausschuss soll in allen Dingen „so Erhaltung des
Ritterstandes Freiheiten, Recht und Gerechtigkeit anlangen",
bevollmächtigt sein; 3) der Kaiser soll bewilligen, dass, wer
von der Kitterscliaft seine Türkengelder nicht bezahlt, durch
Arrestierung seiner Zinsen und Renten zur Zahlung gezwungen
werden dürfe; 4) wer zu den Tagen ohne erhebliche Ent-
schuldigung nicht kommt, bezahlt Geldstrafe. *) Man erkennt
leicht, dass die Annahme dieser Bestimmungen einen nicht
geringen Ifacbtsowacbs des Ansscfaiuflm bedeateü «MsKte.
Der Protest blieb daher nicht ans. An» lebhaftesten war er
Tonseitett der in Strasebmig Teibftrgwten Bitter, beeorglen,
dass man den wegen Zahlnngsweigening angedrohten Arrest
gegen sie anwenden wolle« Daher wopde aneh ^ßeaer Punkt
znn'dehst Terworfen; erst 1601 kam er m Anuahm. ferner
fand Punkt 2, die Volhnacht des Ansscbnsses betffsflM,
gleichfalls erst später, 1606, seine definitive Erledigung. Die
beiden übrigen Vorschläge scheinen dagegen angenommen
worden zu sein.
Indes die Opposition ruhte nicht Der Strassburger Bii^*
ger Hans Friedrich Wnrmser ans Schiltigheim protestierte
1603 gegen den Arrest, den der Ansschuss wegen seiner
Weigerung, die TlIrkeDgelder m besahlen^ gegen ihn be-
schlossen hatte. In seinem Schreiben vom 28. November griff
1) Schnibin 6m Beiditpfamigmebteis an die Bitteisehaft. Straub,
fiesirkianbif E. 660. — *) Stnaebb BesirknichiT E. 066 FoL 16—26^
— *) TgL oben 8. 606r
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608
OYermaDn.
er die AnsBchassniitglieder anÜB heftigste an, zieh sie der
yerschtenderong ritterschaltlichen Gotes and der ParteiM-
keit und hetonte Tor allem, es sei ungerecht nnd nnleidfidi,
dass der Ausschuss, wenn eins s^ner Mitglieder sterbe, ans
eigener BfaehtTollkomnenheit sich ein neues wähle, ohne die
Ritterschaft zu befragen. Der Ausschuss forderte in scharfen
Worten sofortigen Widerruf. Die ersten beiden Beschuldigun-
gen widerlegte er. Was den dritten Punkt betraf, so antwortete
er, ihm hätte „allerwege" das Recht zugestanden, „einen auss
den Gliedern nach seinem Gefallen zu erfordern und hernach
bei Ihnen nammhaft zu machen, dabey es auch fürther ver-
pleiben werde".'') Freilich blieb es dabei. Aber die Oppo-
sition liess sich nicht majorisiereu, und der Ausschuss ver-
mochte sehr häufig gar nicht, seine wohlberechtigten Forderun-
gen bei renitenten Mitgliedern durchzusetzen. So musste, da
der Besuch der BiUertage immer noch höchst spärlich ge-
bliehen war, der schon 1597 gefasste Beschines, jeden zo
bestrafen, der ohne Entschuldigung bei den Tagen fehle, im
Jahre 1617 erneuert und die Geldstrafe Terschärft werden,
aber auch da nur mit Torflbergehendem Erfolg. Es fehlte
doch allen diesen aus dem Bedürfnis des Augenblicks ent-
standenen Verfassungsbestimmungen die moralische und ju-
ristische Kraft, welche den grossen, vom Kaiser feierlich be-
stätigten Ritterordnungen der übrigen Reiclisritterschaften
innewohnte. Vielleicht aber hinderte auch hier wieder die
nur der elsässischeu Ritterschaft eigentümliche Zugehörigkeit
der Strassburger Stadtritter zum Keichsadel die Festsetzung
einer für alle verbindlichen Ordnung der innern Verfassung.
Erst nach Beendigung des dreissigjährigen Krieges, als die
Verfassungsgemeinschaft der Ritterschaft aufs schwerste er-
schüttert war und sich aufzulösen drohte, schuf sich auch der
nnterelsässische Beichsadel eine Ritterordnung.
II.
Die auswärtigen Beziehungen der Ritterschaft
Die genossenschaftliche Vereinigung, zu welcher sich die
nnterelsässische Reichsritterschaft zusammengeschlossen hatte,
war kein Staatsgebilde, wie jedes andere noch so kleine Terri-
*) Strassb. Bezirksarchiv £. 656. — >) Ebenda.
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Die Bdchirittenohaft im ünterehne.
609
torium im Reich. Am besten liesse sie sich noch mit einem
Staateobunde vergleichen. Ihre Organisation verlangte, wie
wir sahen, keineswegs eine völlige Unterordnung ihrer Mit-
glieder unter die von ihnen geschaffene Gesamtvertretung,
sondern beliess den £inzelnen in fast unbeschränktem Besitz
seiner Freiheit und seiner Sonderrechte. Die Bitter f&hlten
sich ganz als reichsunmittelhare Herren und schalteten und
walteten auf ihren Besitzungen völlig souYeriln nnd nach
eigenem Outdflnken. In die Verwaltung derselben, in das
Verhältnis zwischen Gutsherr und Unterthanen durfte sich
der Ausschuss zunächst nicht hineinmischen. Es fehlte also
dieser Gemeinschaft des unterelsässischen Reichsadels von
vorneherein eine einheitliche, von einer mit bestimmten Macht-
befugnissen ausgestatteten Centraistelle geleitete VerwaUung.
Man kann daher von einer innern Geschichte der Ritter-
schaft kaum sprechen; sie würde sich in die Geschichten der
einzelnen adligen Familien und ihrer Territorien auflösen.
Dass sich dann im Laufe des 17. Jahrhunderts im Anschluss
an die Entwicklung der absoluten Staatsgewalt und des He-
amtentums auch bei der unterelsässischen Reichsritterschaft
allmählich im Ausschuss eine Art von centraler Regierungs-
behörde herausbildete, die immer mehr und mehr die Will-
kür des Einzelnen zugunsten der Gesamtheit beschränkte und
mch in der That einen gewissen Beamtenapparat für die Ver^
waltung schuf, das soll hier nur angedeutet werden. In der
Epoche, die uns beschäftigt, war das noch nicht der Fall.
Wie in Schwaben, Franken und Rhein der Adel sich ursprüng-
lich nur zum Zwecke der Abwehr und der Verteidigung organi-
siert hatte, so sah auch der unterelsässische Reichsadel im
16. Jahrhundert die Hauptaufgabe seiner iin Aussciiuss ge-
schaffenen Gesamtvertretung in dem Schutz der gemeinsamen
Interessen gegen von aussen kommende Anfeindungen und
Beeinträchtigungen. Wir bemerkten, wie die erste in recht-
lichen Formen gehaltene Vollmacht für den Ausschuss sich
lediglich auf die Rechte desselben in äusseren Angelegen-
heiten bezog. Nur nach aussen hin erscheint also die Ritter-
schaft als eine geschlossene Einheit. Es versteht sich daher
von selbst, dass eine Geschichte des elsässischen Reichsadels
als politischer Körperschaft in unserer Zeitperiode sich im
wesentlichen nur mit den äusseren Angdegenhdten nnd der
MtoAr. t OtMb. «. OlMtih. H.V.XL«. 39
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510 Overmaua.
s
IhiMveo Politik dieter KSiperechalt, ihren Besiehungen zum
Kaiser, zu den benachbarten elsässischen Ständen und den
übrigen Reichsi itterscbaften , ihrer Stellung zu den giussea
religiösen Kämpfen des Zeitalters zu beschäftigen hat.
Der Ausschuss allein ist der Träger und Leiter aller aus-
wärtigen Geschäfte der Ritterschaft. In demselben Masse,
wie die Macht und die Selbständigkeit des Ausschusses sich
Ausdehnte, die Leitung sich einheitlicher gestaltete, wuchs da-
her auch die Bedeutung der äusseren Politik der Ritterschaft.
Beschränkt sie sich im 16. Jalirhundert noch wesentlich auf
4iie Beziehungen nun Kaiser und zu den benachbarten elaässi-
sehen Ständen, so geht sie am Anfang des 17. aber die Grenaen
des Elsass hinaus, nnd unter dem Einfluss und der FtthruDg
eines einsigen über die Mehrzahl seiner Standeegenossen aa
Gewandtheit, Eneigie nnd Überzeugungstreue hervorragenden
Mannes sucht die fast ganz protestantische Reichsritterschaft,
um sich der ihre Religionsfreiheit bedrohenden Gegenrefor-
mation zu erwehren, eine Zeitlang die engste Verbindung
mit den in der Union vereinigten protestautiächeu ßeichs-
Btänden.
Versuchen wir, uns im einzelnen ein Bild von diesen
auswärtigen Beziehungen zu machen« i
I
1) Verhältnis zum Kaiser. i
I
Die Beziehungen des elsässischen Reichsadels zum Kaiser
hatten sich in derselben Weise gestaltet, wie bei den übrigen
Beichsritterschaften. Von der Reichs- und Kreisstandschaft
ausgeschlossen traten die Edlen zum Kaiser in jenes ganz
eigenartige Verhältnis, das durch die damit verbundene völlige
Ignorierung der Beichsstände und deren Interessen etwas von
dem Charakter einer persönlichen Gefolgschaft erhält Der
Kaiser war ihr einziger Herr. Sie erhielten von ihm den
nötigen Schutz und die Privilegien, deren sie zur Sicherung
ihrer Bedite den Reichsständen gegenüber bedurften. Als
Gegenleistung bewilligten sie ihm — und zwar ihm persön-
lich, nicht dem Reiche — in Zeiten dringender Not eine so-
genannte Türkenhilfe. Erst durch diese, im Jahre 1532 zum
erstenmale erhobene Kontribution erhielt der Reichsadel, wie
wir sahen, seine staatsrechtliche Stellung innerlialb des Beicht
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Die Bdcbarittencliaft im Uatefebia.
611
körpers. Zweifellos hat auch die unterelsässische Ritterschaft
schon damals ihren Boitrag liefern müssen. Sicher wissen
wir es erst vom Jahre 1542. Ganz genau sind wir zum ersten
Male über den Verlauf der Subsidienbewilligung von 1547
unterrichtet und da dieselbe nicht nur typisch für die Folge-
zeit ist, sondern auch allgemeineres Interesse besitzt, so lohnt
es sich wob], näher darauf einzugehen.
Im Sepiemher 1547 beauftragt Karl V. seinen Rat Hans
von Andlau und den Viztnm des Stiftes Strassburg, Sebastian
iron Landsberg, in seinem Namen die Reiehsritterschaft im
Unterelsass zn einem Tage zusammenznbemfen, nm ihr dort
seine Forderungen vorzulegen. Die beiden Kommissare sen-
den darauf an jedes einzelne Mitglied der Ritterschaft ein
Schreiben mit der Autforderung, am 30. November zu Möls-
heim zu erscheinen. Nach einigen Wethen erhalten sie auf
ihre Bitte vom Kaiser die nötige Vollmacht und eine ausführ-
liclie instruktion über das, ^vil^5 sie bei der liittersciiaft vor-
bringen sollen. In der Stärke von 66 Mitgliedern erscheint
der elsässische Reichsadel zu Mölsheim und versammelt sich
früh am Morgen des festgesetzten Tages auf dem Rathaus.
Die Kommissare überreichen zunächst ihr Kreditiv und ver-
lesen dann die kaiserlichen Forderungen. Der Kaiser ver-
langt erstens als Ersatz für die Aufwendungen, die er im
vorigen Jahre (1546) durch den Krieg gegen die Schmal«
kaldener im Reiehsinteresse habe machen mttssen, von der
Ritterschaft als „gepUrende httlff* die sofortige Zahlung des
gemeinen Pfennigs, wie er auf dem Speierer Reichstag von
1544 festgesetzt, aber noch nicht entrichtet worden sei, und
ferner bis zu Lichtmess des nächsten Jahres (1548) noch einen
zweiten gemeinen Pfennig. Zweitens teilt er ihnen mit, dass
er die Absicht habe, einen neuen Bund zwischen ihm und
einer Reihe von Reichsgliedern und -Ständen, ähnlich dem
früheren schwäbisclien Bunde, zu errichten, fordert sie auf,
demselben beizutreten und zur Verhandlung darüber bevoll-
mächtigte Gesandten an ilin abzuoi dnen. Die dritte Forderung
betrifft die Wahl eines ständigen, bevollmächtigten Ritter-
Bchaftsausschusses und ist uns schon bekannt. Nach Verlesung
des kaiserlichen Schreibens treten die Kommifisare ab.
^) Stnasb. BesirkiucliiT £. IS75, Ko. L
39 ♦
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612
Orarmanii.
Die Ritterschaft w&hlt nun einen aas dreizehn Mitgliedern
bestehenden geschäftsifihraiden Aussehuss, der nach eingehen-
der Beratung den Beschloss fasst, zwei Gesandte, Kaspar ven
MüUnheim und Jörg von Wangen zu Geroldseck am Wasichea
mit der Antwoil der Ritterschaft nn den Kaisur zu senden.
In dieser Antwort wird daran erinnert, dass die elsässische
liitterschaft, trotzdem sie zu keiner Abgabe verpflichtet sei,
doch die im Jahre 1542 gefonlerte Türkenhilfe bewilligt habe.
Auf die Wiederholung dieser Forderung iiu Jahre 1541 habe
man I. Majestät untertänigst berichten lassen, dass es wegen
Miss Wachses und Notstandes nicht möglich sei, die Kontri-
bution aufzubringen, und dabei sei es geblieben. Wenn nun
der Kaiser jetzt die Nachzahlung dieser damals nicht zur £r-
hehnng gekommraen TttrkenhiUe and dazu noch eine neue
ebenso grosse Kriegskostensteuer ▼erhinge , so seien sie in
anbetracbt der Yorgebrachten Gründe zwar bereit, die Um-
lage Yon 1544 aufzubringen und zu Lichtmess des nächsten
Jahres zu erlegen, dagegen sprächen sie die dringende Bitte
aus, I. Majestät m(Sge sich mit dieser Zahlung begnügen und
ihnen die zweite Kontribution gnädigst erlassen. Die Forderung,
in einen besonderen Bund mit dem Kaiser und andern Stün-
den einzutreten, wird mit den» Hinweis darauf abgelehnt, dass
ihr Gebiet so klein und ilire Zahl so gering sei, dass dem
Kaiser durch ihren Anschluss wenig geholfen werde; zudem
habe dieser Beitritt dadurch seine Schwierigkeit, weil die zahl-
reichen in den Städten ver bürgerten liiiter unmöglich daran
teilnehmen könnten. Die dritte Forderung, die Wahl eines
ständigen Ausschusses betreffend, wird mit Stillschweigen über-
gangen.
Darauf werden zur Einbringung der bewilligten Kontribution
Jörg von Müllnheim und Gabriel Lenzlin durch den Ausschuss
zu Einnehmern bestellt und ihnen in Mathias Imhoff, Schaff-
ner zu Andlau, ein Schreiher beigeordnet Sie erhalten noch
den Nebenaoftrag, auch die Reisekosten der beiden an den
Kaiser abgeordneten Gesandten, zu deren Vorschiessung sich
Jürg von Wangen erboten, durch Umlage wieder einzubringen.
Diesen Einnehmern wird für alle etwa vorkommenden Schwierig-
keiten und zur Beaufsichtigung eine aus Jakob von Rathsam-
hausen zum Stein, Ludwig Volsch und Alexander von Andlau
bestehende Kommission zur Seite gestellt, in der wir den
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Die BeichnittMiclMft im üntenlfla«.
eis
Kern des in den nächsten Jahren vorhandenen ständigen Aas-
schusses zu erblicken glauben.
Alle diese im Ausschuss gefassten Beschlüsse werden dar-
auf der gesamten Ktterscbaft zur Begutachtung vorgdegt
und Ton der Mehrzahl ohne Widerspruch angenommen. Nur
die Stadtritter stimmen nicht zu. Die Abgesandten der ,,ge*
meinen Ritterschaft zum Hohensteg und Mühlstein, so Bfirger
zu Strassbnrg sind", begehren zunächst eine Abschrift davon,
um sie ihren Genossen überbringen zu können, und verpflichten
sich, deren gemeinsamen Beschluss binnen kurzer Zeit den
kaiserlichen Kommissaren mitzuteilen. Dieser Beschluss (vom
G. Dezember) hiutete, wie nicht tinders zu erwarten war, da-
hin, dass die Strassburger Stadtedeln zu der Kontribution
nichts beitragen konnten, weil sie ja schon als Bürger ihrer
Stadt zu derselben herange zogen worden seien. In derselben
Weise äusserten sich die in den anderen üeiclisstädten ver-
bürgerten Ritter.
Ich habe diese Verhandlungen des Molsheimer Tages von
1547 deshalb so ausführlich dargestellt, weil sie nach den
verschiedensten Bichtungen hin von Interesse sind. Sie zeigen
uns zunächst, wie die grössere oder geringere Machtstellung
des Kaisers auch sein Verhalten der Ritterschaft gegenflber
bestimmt Im Jahre 1544 war Karl Y. wegen der ungünstigen
Lage, in der er sich befond, nicht imstande gewesen, seine
Forderungen bei dem Beichsadel durchzusetzen. Drei Jahre
später, nach Niederwerfung der Protestanten in siegreichem
Kriege, verlangt er herrisch zu der neuen Kontribution auch
noch die Nachzahlung der alten. Ja, er erlaubt sich sogar
— das einzige Beispiel in der ganzen Zeit bis zum dreissig-
jährigen Kriejje — von der Regel abzuweichen und diese
neue Kontribution nicht als Türkenhilfe, sondern als Beitrag
zur Deckung der im schnialkaldischen Kriege aufgewendeten
Kriegskosten zu fordern. Die Bitte des elsässischen Reichs-
adels um £rlass dieser Forderung fand kein Gehör. Kr
musste sich zur Zahlung verstehen, und am 19. Febr. 1549
quittierte Karl den £mpfang beider Kontributionen mit der
ftblichen Versicherung, dass durch dieselben den alten Frei*
heiten der Bitterschaft kein Eintrag geschdien solle. ^)
>) StMb. BeiiikiiiddT E. 1890.
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•14
0?ermAjiB.
Die Verhandlungen des Molsheimer Tages beweisen ferner,
dass man im Jahre 1544 noch in jener Periode des Verhillt-
nisses zwischen Kaiser und ilitterschaft stand, in der die Sub-
sidien noch im Anschluss an die Reichsbewilligungen und auf
Betreiben der Keichsstände erhoben wurden. ') 1547 dagegen
verlangt derKauBr, zwar noch in demselben Zahlungsmodus,
aber doch ganz aus eigner MachtvollkommeDheit den Ritter-
schaftsbeitrag für seine eignen Zwecke.
Eadlieh zeigt uns der Verlauf dieser TOrkenbewinigung
TOA 1547 den Tölligen Hangel einer inneren Gesamtorgani-
sation der untetelslsslscben Beicbsritterscbaft, sowie den
scliarfen Gegensatz zwischen Stadtrittem und Landedien.
Es ist Uar, dass die KontiibutionsYerhandlungen seit der
Errichtung eines ständigen Ausschusses nicht mehr ganz das-
selbe Bild bieten, wie die von 1547, immerhin aber doch ein
ähnliches. Zu Ende des Jahrhunderts wird der endgiltige
Beschluss über die Bewilligung stets durch abgeordnete Ver-
trauensmänner der versammelten Gesamtritterschaft im Verein
mit dem Ausschuss gefasst. Im Falle der Bewilligung folgt
dann regelmässig die Weigerung der Strasshurger Stadtritter,
zu der Kontribution beizusteuern und die gleichfalls stets
wiederholte, aber ebenso nutzlose Zahlungsaufforderung an
die im Unterelsass begüterten Mitglieder der Ortenauer und
oberelsässischen Bitterschaft, auf die ganz regelmässig das
ebenso vergebliche Verlangen als Antwort erfolgt, die unter-
elsässiscben in der Ortenan und im Oberelsass begüterten
Edlen mochten auch ihrerseits den schuldigen Beitrag ent«
richten. Endlich wurde nie versäumt, zugleich mit der Nach-
richt Ton der Bewilligung der geforderten Umlage dem Kaiser
ein umfangreiches Schriftstück einzusenden, das die Grava-
mina der Ritterschaft enthielt, und nach dessen Durchsicht
man stets die Empfindung hat, dass der unterelsässische
Beichsadel ruiniert sei und dem Untergange entgegen gehe.
Aber mit der Bewilligung war die bewilligte Summe, zu
deren Einbringung man gewöhnlich zwei Termine bestimnite,
dem Kaiser noch keineswegs sicher. Erfahrungsmässig ging
Ton der Kontribution meist nur die Hälfte ein. 1602 forderte
der Kaiser Bttckstände aus den Taricensteuem der Jahre 1596
^) Tgl. olMB 8. 682.
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Die BdchaiiftlnMliilt im TTiitenlnM.
•19
tds 1601 iD der von 12000 Gvlden, die daan freiHeh
■ach einer dureh die Recfaenkttnste des l^nkUlnu aagefertigtaD
Bedmnngaablage offiziell auf 4000 redosiert worden. In den
lediglich zn eignen Zwecken zusammengestellten Bilanzen war
der Aussehuss ehrlicher. Nach einer im Jahre 1606 vom
Syndikus auf Grund der Akten und Quittungen angestellten
Berechnung waren von den in den Jahren 1596 —1601 ins-
gesamt bewilligten 45 000 Gulden in der That nur 22 052
eingekoramen, also nicht einmal die Hälfte. Davon hatte der
Kaiser nur 19 000 erhalten.') Von den 1605 bewilligten
4000 Gulden waren zu Ostern 1606 nur 500 eingegangen, im
Juli erst 1000. Vergebens bemühte sich der Aussehuss, die
Säumigen oder, wie man sie auch nannte, Retardanten zur
Zahlung zu bewegen. Die Frage, wie man gegen dieselben
TOrgehen sollte, bildete auf den Aussehuss- und Rittertagen
im ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts den wichtigsten Ge*
genstand der Beratung. Man setzte ihnen immer wieder neue
Fristen, man heschloss dann, Arrest auf ihre Zinsen und
Beuten zu legen, konnte jedoch diesen Beschluss nicht durch«
führen, da die betreffenden zahlungssäumigen Ritter den zur
Arrestanlage abgesandten Beamten thätlichen Widerstand
leisteten und der Aussehuss in der That nicht das mindeste
Becht besass, gegen die souveränen Ritterschaftsniitglieder
mit Zwangsmassregeln vorzugehen. Daraut drohte man, die
Namen der Retardanten dem Kaiser zu übermitteln, und führte
diese Drohung im Jahre 1603 thatsächlich aus. Aber der
Kaiser weigerte sich, irgend etwas gegen die Säumigen zu
thun. Er Hess den Ausschussmitgliedern sagen, sie müssten
in ihrer Verfassung selbst Mittel und Wege dazu finden, und
beschränkte sich darauf, jedes Jahr einige Mahnschreiben an
die renitenden Reicbsritter zu senden. Endlich kam man
ttberein, die Sache dem kaiserlichen Fiskal in Speier zu pro-
zessualischem Vorgeben zu ttbergeben. Aber bereits 1605
musste dieser dem Aussehuss mitteilen, dass er den Prozess
nicht führen könne, weil die Ritterschaft kein Reichs- und
Kreisstand sei und nicht in der Reichsmatrikel aufgeführt
werde. So sah sich denn der Aussehuss gezwungen, eam
Reihe Ton Einzelprozessen durch einen besonderen Prokurator
O Strassb. Beurksarchiv £. 666, VI, Fol. 123.
üigiiizea by Google
*
616 OTermann.
und Advokaten am Kamniergericht führen zu lassen^), die
sich durch lange Jahre hinzogen und im Jahre 16X8 noch
nicht entschieden waren.
Die Umlage der Kontributionen erfolgte auf Grund der
auf Selbsteinschätzung'') beruhenden Matrikel. Die Zah-
lungen sind Matrikuiarbeiträge. Oß'enbar hatte hier die Form
des Reichsfinanzwesens als Vorbild gedient. Zur Entrichtang
der Kontribution waren nicht nur die einzelnen Bitter
pflichtet, sondern auch aHe denselben unterthanen Gemeinden.
Letstere waren, soweit sie Beiträge zu dem Einkommen ihrer
Herren lieferten, mithin doppelt belastet Anfangs, zu den
Zeiten Karls V., wurden die Türkensteuem der Bittersdiaft im
Anschluss an die Reichsbewilligungen and den Zahlungsmodos
derselben, d. b. in Gestalt des gemeinen Pfennigs*) erhoben.
Später unterschied man zwischen halben und ganzen Schätzun-
gen. Letztere betrugen 7—8 *^ o ^es gesamten Einkommens,
1614 wurden jedoch nur 5 °/q erhoben.
Wie oft die Kontributionen erhoben worden sind, ist für
das 16. Jahrhundert nicht mehr genau festzustellen. Die erste
erfolgte, wie schon mehrmals bemerkt, im Jahre 1532. Weitere
fanden 1542, 1544, 1547 und 1540 statt. Unter der Re-
gierung Ferdinands I. scheinen sie seltener gefordert worden
zu sein. Häufiger werden sie wieder unter Rudolf II. Jedoch
wissen wir auch hier näheres erst am Ende des Jahrhunderts,
da die Protokolle nicht erhalten sind. 1596—1601 wurden
dem Kaiser alljübrlicb Tttrkenhilfen bewilligt, dann wieder
1605 und 1614. Um diese Unregelmässigkeiten in der Er-
hebung zu verstehen, muss man stets im Auge behalten, dass
mit einer einzigen, bereits angeführten Ausnalune*) im 16. Jahr-
hundert und auch noch im Anfang des 17. die ritterschaft-
lichen Kontributionen ausschliesslich in Zeiten der Türken-
gefahr als ausserordentliche Beihilfe erhoben worden sind.
Über die Hölie der gezahlten Summen sind wir auch nicht
immer unterrichtet. 1547 (resp. 1548) wurden 0275 fl. 37 kr.
erhoben; ungefähr gleich hoch wird der Betrag der 1542 und
<) Stnaib. BerirksarchiT E. «57. - >) 1607 gab PhiL Jakob toh
Seebach sein fihrlidiee Euikommoi auf 9800 IL an, IflOO 6. ans Fracht»
fiiuen, 1000 aus OeUrenten. Strassb. BeahrksarchiT £. 656. — *) Nach
Roth Schreckenstehi II, 288 f. bandelte es sich dabei am Erlegung
ehiei halben OnUena ven 100. — *) YgL oben S. 619.
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Die BdchsrittttBchAft im UaterelnM.
617
i r iS bewilligten Kontributionen gewesen sein. Im Jahre 1596
wurde eine ganze Schätzung im Betrag von 10 000 Gulden
bewilligt, ebenso in den beiden folgenden Jahren. 1599, 1600
und 1601 begnügte man sich mit einer halben, also mit
5000 Golden. 1602 batte man zwar scbon dOOO bewilligt,
mosBte aber zu Ende des Jahres dem Kaiser mitteilen, dass
man infolge der durch den Strassbnrger Bischofskrieg hervor-
gerufenen Notlage die Kontribution unmöglich aufbringen
könne, und so unterblieb die Zahlung; ebenso in den folgen-
den Jahren. Erst 1605 verlangte der Kaiser wieder eine
Tttrkenhilfe, und diesmal musste er sich mit 4000 Gulden
zufrieden geben, von denen freilich im Juli 1606 erst 1000
eingegangen waren. 1614 fürderte Mathias sogar 20 000
Gulden. Die Ritterschaft bewilligte jedoch nur 4000 und
sandte zu Ende des Jahres mit dem Bemerken, dass der Rest
folgen werde, vorläufig die Hiilfte der Summe an den Reichs-
pfennigmcister. Dieser verweigerte jedoch die Annahme von
nur 2000 Gulden, er müsse auf sofortiger Zahlung der ganzen
Summe bestehen. Als dann im Jahre 1615 infolge des Durch-
zuges fremder Truppen durch das Elsass der Ritterschaft
ausserordentliche Ausgaben erwuchsen, griff der Ausschuss
unbedenklich die vom Reichspfennigmeister zurückgesandten
2000 Gulden an, so dass der Kaiser diesmal ganz leer ausging.
Wie bei allen übrigen Reichsritterscliaften, so wurde auch
bei dem unterelsässischen Reichsadel der Charakter dieser
Kontributionen als einer freiwilligen, nur zu Kriegszwecken
gegen den Erbfeind der Christenheit bewilligten Uilfe stets
aufs strengste gewahrt. Niemals unterlässt es der Kaiser,
mit der Quittung über die eingezahlte Summe zugleich auch
den Revers zu geben, dass der Ritterschaft durch diese Be-
willigung an ihren alten Freiheiten kein Eintrag geschehen
solle. Im Prinzip wird also an der Abgabenfreiheit des Reichs-
adels festgehalten. Denn die Abgabe, die er entrichtet, wird
nur als ein Ersatz für die Kriegsdienste angesehen, zu denmi
die Beichsritter in früheren Zeiten gegen die Türken ver-
pflichtet waren.
Im Zusammenhang mit den Kontributionen scheint es an-
gebracht, einen Blick auf die Finanzen der Ritterschaft zu
werfen.
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eis
Die Errichtung eines ständigen Ausschusses, dem die Ver-
tretung 6es gesamten Reichsadels oblag, die Anstellung eines
Syndikus, die zahlreichen Korrespondenzen und Reisen der
Ansschussmitglieder brachten natürlich gewisse Verwaltungs-
Unkosten mit sich, für welche die Gesamtheit aufkommen
muBBte. Auf welche Weise diese Kosten im Laufe des 16. Jahi^
himdeiti aofgebracht wurden, ist nicht ganz sicher festzn*
Stetten. Der einzige Anhaltspunkt, den wir besitzen, ist eine
Bechnungsablage, die Wilhelm Münch von Wilsperg, ein Ans-
Schussmitglied, im Jahre 1571 dem Gesamtansschuss macht
Danach Terfttgte die Ritterschaft nach Abzug aller Ausgaben
noch Uber ein Vermögen von rund 1500 Gulden, von denen
1200 nach Beschluss des Ausschusses sicher zinsbar angelegt
wurden. ^) Danach hat man, wie es scheint, auch schon im
16. Jalirluuulert (wie es im 17. thatsächlich geschah) die jähr-
lichen Unkosten wenigstens zum pressen Teil durch Zinsen
aus sicher angelegten, durch Umlage unter der Ritterschaft
geschaffenen Kapitalien bestritten. Ob daneben noch kleinere
jährliche Beitrage von den Mitgliedern gefordert wurden,
wenn man in Not war, ist nicht festzustellen. Jedenfalls
wissen wir, dass von den eingegangenen kaiserlichen Kontri-
butionsgeldern stets gewisse Summen nicht abgeliefert, sondern
zur Unterstützung der Bitterkasse benutzt wurden.^
Anfangs lag die Verwaltung der Ritterkasse, wie auch die
Einziehung der Tiirkensteuern in der Hand des Ausschusses.
Zu Ende des Jahrhunderts übertrug man jedoch beide aus
Gründen der Sparsamkeit ') dem Syndikus, eine Massregel,
die sehr üble Folgen haben sollte. Denn die Kontrolle wurde
vonseiten des Ausschusses mit strätiicher Nachlässigkeit aus-
geübt. Es kam vor, dass der Syndikus fünf Jahre lang keine
Rechnung legte. Unter diesen Umständen und bei dem un-
regelm&ssigen Eingang der TUrkengelder musste bald Unord-
nung entstehen. Der alte Syndikus Nikolaus Reimbold verlor
TöUig die Übersicht, nnd da er sich hie und da Vorschüsse
hatte .geben lassen, so stellte es sich nach seinem Tode (f 1601)
heraus, dass er der Bitterschaft eine grössere Summe schuldig
I) Stnnb. BeiiilanrcUT £. «66, II. Fol. U. — 0 ob«a B,M
Q. 6t7. — *) So begrflndete dl« Bitfeenchaft wenigMeni 1607 ta Kaller
gagmflber diese MMn^geL
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Dia BeichshttencbAft im Unterelsasa.
blieb. Immerhin konnte man Reimbold nur Fahrlässigkeit,
nicht aber Unehrlichkeit nachweisen. Sein Nachfolger Reble
war geriebener. Er brachte es fertig — wahrscheinlich in-
folge willkürlicher Zusammenstellung und im Vertrauen auf
die Unübersichtlichkeit und Unentwirrbarkeit des von seinem
Vorgänger überkommenen Bechnungsmaterials — im Jahre
1603 einen Überschuss von 226 Pfd. heranssttrechnen, lon
denen ihm seihet 25 vom Ausschiiae als Extragratifikation
für seine Bemttbungen bewilligt wurden. Auf die Dauer frei-
lich Hess eich der wahre Zustand der Finanzen doch nicht
yerbergen. Schon im April 1605 mangelte es am Kotigsten.
Kaum konnten die täglichen Ausgaben bestritten Werden. Der
Ansschuss sah sich daher gezwungen, auf dem Rittertage vom
15./25. Mai 1GÜ5 der Gesamtritterschaft Mitteilung davon
zu maciien: Die Ausgaben stiegen fortwährend, im letzten
Jahre hätten sie bereits 500 Gulden betragen. Er schlage
daher vor, durch Auflage einer ganzen, oder mindestens einer
halben Schätzung ein Kapital zu bilden, das man sicher an-
legen und aus dessen Zinsen man die jährlichen Unkosten
bestreiten solle. Die Kitterschaft erklärte sich nach langer
Beratung damit einverstanden und bewilligte eine gaose
Schätzung (10 000 Gulden) in zwei Jahresraten. Als dann
freilich bald nachher eine neue kaiserliche Kontribution er-
hoben werden sollte, kam man ttberein, von dieser Schätzung
4000 Gulden dem Kaiser zu geben, so dass zur Regelung der
ritterschaftlichen Finanzen nur noch 6000 Gulden übrig blie-
ben, von denen nach althergebrachter Weise nur ein kleiner
Teil überhaupt einging.
Immerhin wäre man wenigstens für die nächste Zeit der
drückendsten Sorge ledig gewesen, wenn nicht kurz darauf
ein neues Unglück die Finanzen in den alten Zustand zurück-
geworfen hätte. Der Syndikus Reble hatte, wahrscheinlich im
Vertrauen auf die heillose Verwirrung in allem Rechnungs-
wesen, bedeutende Unterschlagungen begangen, die erst ge-
raume Zeit nach seinem Tode (f Dez. 1605) in vollem Um-
fange bekannt wurden. Mit unsäglicher Mühe gelaog es seinem
Nadifolger, dem rechtlichen Johannes Scheidt, Ordnung in
das von seinem Vorgänger hinterlassene Rechnungsroaterial
zu bringen und dabei festzustellen, dass Beble nicht, wie
man anfangs geglaubt hatte, nur 197 FId. der Ritterschaft
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620
OTermann.
schuldig geblieben war, sondern dass er nicht weniger als
1896 Pfd. 1 Scbill. und 5»/, Pfg. (rund 3000 GuMen) Kontri-
butionsgelder niciit verrechnet, d. h. also unterschlagen habe.
Das war ein schworer Schlag für den Ausschuss. Nicht nur,
dass ihm von allen Seiten, am schärfsten vom Kaiser, Vor>
würfe über seine Lässigkeit gemacht wurden, er sah sich auch
jetzt wieder in derselben, ja fast io eioer noch schlimmereo
Geldverlegenheit als vorher, denn nun verlangte der Kaiser
mit allem Nachdruck die Nachzahlung dieser rttckständigen
Kontribotionsgelder. Zwar legte man sofort Beschlag auf
Bebles Haus In der Brandgasse zu Strassburg, aber es mel-
deten sich noch andere Gläubiger, und der Ausschuss musste
froh sein, dass er nach achtjährigen Verhandlungen mit den-
selben den dritten Teil seiner Forderung (1050 Gulden) aus
der Konkursmasse für die Ritterschaft rettete.
Die nächste Folge war, dass man eine schärfere Kontrolle
des Syndikus einrichtete und ihm die unmittelbare Einziehung
der Gelder abnahm. Für dieses Geschäft wurde ein besonderer
Ritterschaftseinnehmer angestellt, der seinen Sitz in Strass-
burg hatte und seine Einnahmen halbjährlich dem Syndikus
ablieferte. Doch wollte der Ausschuss nicht mehr allein die
Verantwortlichkeit für die Finanzkontrolle tragen. Man wählte
alljährlich auf einem Rittertag eine besondere Kommission,
Yor welcher der Syndikus Rechnung zu legen hatte. Die trost-
lose Finanzkige war freilich damit nicht beseitigt. Nur der
Ohnmacht des Kaisers, der, damals ganz in die böhmischen
Wirren hineingezogen, seit Herbst 1607 keine Nachzahlungen
mehr forderte, verdankte es der Ausschuss, dass er fttr die
nächste Zeit noch die nötigen Mittel besass. Als er dann
aber infolge des Jülich -cleveschen Erbfolgekriegcs, der zum
Teil auf elsässischem Boden spielte, das Gebiet der hohen
Politik betrat, wodurch vermehrte Korrespondenzen und grosse
Gesandtschaftsreisen nötig wurden, gingen sie sehr rasch zu
Ende. Das Schlimmste war, dass der Ausschuss sich völlig
darüber klar war, dass er die durch den Krieg und seine
Verwüstungen gänzlich erschöpfte Ritterschaft unmöglich zu
einer neuen Schätzung heranziehen könne, vor allem da es
sich um eine Politik handelte, die, wie wir später sehen wer-
*) Vve «nie BiniMlimar war Andiws Pfltier.
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Die Beichsrittenchaft im Unterelsaai.
621
den, vom Ausschuss ganz auf eigene Verantwortung und ohne
Befragen der Ritterschaft inauguriert worden war. Der Aus-
schuss war also ganz auf sich selbst angewiesen. Lange
konnte man keinen Ausweg finden. Ein Vorschlag Wolf Böck-
lins von BöckÜDsau, die Ausschussmitglieder möchten je
50 Gulden aus eigner Tasche vorstrecken, ging nicht durch.
Zur Aufoatmie einer grösseren Anleihe wollte man sich auch
nicht entschliessen. Endlich erbot sich Wolf BöckUn zur
Vorschiessong einer Summe von 1050 Gulden, zu deren Rttck-
Zahlung sich die übrigen Ausschussmitglieder verbürgen sollten.
Dieser Vorschlag gelangte zur Annahme (1611). Alleüi schon
in sehr kurzer Zeit war auch diese Summe verbraucht, und
so blieb nichts anders Übrig, als sich wieder an die Gesamt*
ritterscbait zu wenden, was jetzt auch weniger Bedenken hatte,
da seit fast einem Jahr bereits wieder Friede im Elsass war.
Im Januar 1012 wurde ein Rittertag eigens zum Zwecke der
Finanzregelung berufen. Eine Miiidcilioit unter Führung des
katholischen Christoph von Wangen, die mit berechtigtem
Misstrauen der durch und durch protestantischen, ihr freilich
nicht einmal in vollem Umfang bekannten äusseren Politik
des Ausschusses gegenüberstand, forderte die Aufnahme einer
Anleihe, da die Unterthanen noch zu erschöpft seien, um et-
was aufzubringen. Die Mehrheit jedoch nahm den Vorschlag
des Ausschusses und der Adjunkten, eine halbe Schätzung
(Ö0OO Gulden) in zwei Terminen, Michaelis und Weihnachten,
zu erheben, an. Bis zur Einbringung derselben solle jedes
Ausschussmitglied 50 Gulden vorschiessen, damit die laufenden
Geschäfte besorgt werden könnten. Einen emstlichen Versuch
zur Finanzr^ulierung machte man jedoch erst im Jahre 1613
auf Böcklins Vorschlag. Die Petition um Bestätigung und Er-
weiterung der ritterschaftlichen Privilegien, welche der Aus-
schuss an den neuen Kaiser Mathias richtete, enthielt am
Schluss auch die Bitte, der Kaiser möge dem Reichsadel „in
dessen unzweiflfelbaren Obrigkeiten" die Erhebung eines Um-
gelds vom Wein zur Besserung der ritterschaftUchen Finanzen
gestatten, wie sie bei allen benachbarten Ständen gebräuchlich
sei. Der Kaiser schlug jedoch diese Bitte ab. So musste
man bei der altgewohnten Finanzpolitik bleiben.
0 Der FtaauB lantet: „Danit aoeh tetdkhen die Bütencliafil hn
andern Ebus widenunb etlicher minnm in Aalkommco geraten möge,
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622
OTermaaii.
Wie man sieht, war das Finanzwesen eine der schwächsten
Seiten der ritterschaftlichen Organisation. Auch hier fehlte,
wie in allen inneren Anpjelegenheiten, noch durchaus eine feste,
gesetzliche Regelung, wie sie die übrigen Reichsritterschaften
bereits damals in ihren bestimmten jährlichen Beiträfren zur
Ritterkasse und der scharfen Kontrolle ihrer Schatzmeister
besassen.
2) Die Bitterschaft und die elsässischen Stände.
Den Tfirkenkontribntionen des Reichsadels entsprachen
auf Seite des Kaisers die Privilegien, die er der Ritterschaft
verlieh. In den früheren Jahrhunderten wurden sie den ein-
zelnen Ritterfamilien erteilt, bestimmten deren Rechte und
sicherten sie durch den königlichen Schutz, von der Mitte
des 16. Jahrhunderts ab ergingen sie auch an die Gesamt-
ritterschaft und bildeten eine der Grundlagen ihrer staats-
rechtlichen Existenz. Eine Erörterung des Inhalts dieser
Privilegien führt uns sofort auf das Verhältnis der Ritter-
Schaft zu den benachbarten Ständen und lässt sich daher nur
im Anschluss an eine Schilderung desselben geben.
Ausser der allgemein anerkannten Beichsunmittelbarkeit
gab es wohl kaum ein von dem unterelsässischen Adel bean-
spruchtes Recht, das ihm nicht von den Nachbarn bestritten
worden wäre. Daher sind — wenigstens in unserer Periode
^ sämtliche kaiserliche Privilegien nur auf Khige der Ritter-
schaft ausgegeben worden und richten sich ausdrflcklich gegen
die den Inhalt der Klage bildende RechtsbedrQckung vonseiten
der benachbarten Staude, von denen hauptsächlich die Stadt
Strassburg und die übrigen unterelsässischen Reichsstädte
Hagenau, Schlettstadt, Oberehnheim und Rosheim sowie der
Bischof von Strassburg und die Abteien Andlau und Ebers-
heimmünster in Betracht kommen.
Was die unterelsässische Reichsritterschaft als ihr .uralt
als werden E. Kais. May. hiemit allerunderthiini^^st ersucht und gebeteu,
Allergnedigst zu Yerwilligeu uud zu. verstatteu, dabä der Adel im Undern-
SiittB in dessen onsweiffelbaren Obrigkeiteii €hi gewöhnlich ümligelt vom
Wehk, irie solcheB all« bei den henadibarten Hemcbaffitea geptSnchlich
umd der RittwachaftUndertaiien an Bolchen Orten geben müssen, auf-
zurichten und ansueteUen macht haben solle. Pkotok. v. 161S im StrMsb.
Bencksarehir.
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Die Reichjäritterschalt im Unterelsan.
Beeilt und Freyheit" beanspruchte, war im wesentlichen fol-
gendes: Befreiung von allen Zöllen und Mauthen für alles,
was sie kauften oder verkauften, völlige Abgabenfreiheit für
ihre Häuser und Höfe in den Städten (die sogenannten freien
Sitze) und für sich selbst, wenn sie darin Wohnung nahmen,
Exemption von aller fremden Besteuerung und Gerichtsbarkeit,
Recht der freien Jagd und der Windhetze auch ausserhalb
das eigenen Gebiets. Schon 1550, also kurz nach ihrer
engeren Vereinigung durch die Wahl eines ständigen Aus-
schusses Hessen die Edlen durch eine besondere Gesandtschaft
beim Kaiser Klage führen, dass alle diese Bechte yon den
benachbarten Ständen missachtet würden, ja, dass man in
einaeUien Städten sogar gewagt habe, bei hoher Strafe den
Verkauf von Häusern und Hofen an EdeUeute zu verbieten.
Und so erwirkte man Jenes kaiserliche Privileg vom 8. Ok-
tober 1550, das von dem unterelsässischen Beichsadd stets
als die Grundlage ihrer Freiheiten betrachtet worden ist, das
übrigens auch deswegen bemerkenswert erscheint, weil es das
erste war, welches vom Kaiser einer deuudien Gesamtritter-
ßchaft erteilt wurde. ')
Nicht alle Wünsche der Äeiclisritter sind jedoch darin be-
rücksichtigt. Die Befreiung von Zöllen und Mauthen wurde
auf diejenigen Produkte beschränkt, welche die Edlen selbst
erzeugt hatten oder zur Haushaltung kauften*), und ein mit
ihrem Siegel versehenes Zeugnis darüber verlangt, die Steuer^
frmheit nicht ausdrücklich auf die in den Städte liegenden
adligen Häuser und Sitze ausgedehnt, sondern nur ganz im
allgemeinen bestimmt, dass alle von altersher fireien adligen
Güter »bei sfdchem Herkommen und fVeiheiten" gelassen wer-
den sollten, und endlich der fnie Kauf und Verkauf von Gü-
tern und Häusern zwar für den Adel gefordert, aber mit dem
bemerkenswerten Zusatz: „doch ob von alters einige Beschwer-
den darauff gestanden waren, die sollen darauff bleiben*.
Uneingeschränkt wurde nur die freie Jagd, das ,Windhetzen
und Beysen"* gewährleistet
Trotz dieser vorsichtigen Kinschränkung war das Privileg
<) Statuts «t pririlflgw de la nobleae de la baae Alnce, 8. 80 ff. —
„Me ihre eigene Frucht, Traid, Wehl und iru ihnen auf ihren dgenea
Gütern, Zinsen, Gülten und Zebeote enrScIiMt oder gefeilt, eder sie m
ihrer H^^f^yJ|:^|p|^ eckaofibD."
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624
Overmann.
ein Gewinn für die Ritterschaft. Sie besass damit vom Reichs-
oberhaupte selbst in feierlichster Form sanlitionierte Rechte.
Freilich darf man seine praktische Bedeutung nicht über-
schätzen. Denn im Grunde genommen bildete es keineswegs
den Ausdruck für wirklich vorhandene Rechte und Frei-
heiten, sondern nur die Basis für immer wieder von neuem
erhobene Rechtsanspüche. Die elsässischen Reichsstände
waren keineswegs gewillt, den Mitgliedern der Kitterschaft
alle die vom Kaiser bestätigten Freiheiten zu gewähren. Das
zeigte sich schon in allernächster Zeit, als der Reichsadel
dorch den Ausschuss das kaiserliche Privileg bei den mäch-
tigsten NachtNirständeD, dem Bischof und der Stadt Stiassburg
insinuieren liess.
Als der Ausschuss zu diesem Zweck am 8. Juli 1551 vor
dem Bat und dem Kollegium der Einundzwanzig der Stadt
Strassburg erschien, kam es zu einer bewegten Sitzung. Nach-
dem man nach Verlesung des Privilegs den Notar und den
Ausschuss hatte abtreten lassen, erhob sicli Jiikob Sturm, der
bekannte grosse Staatsmann Strassburgs zur Kelormations-
zeit, als Sprecher der im Rate sitzenden, zur Reichsritterschaft
gehörigen Stadtedlen und berichtete, man habe vonseiten der
Landritter versucht, sie auf ihre Seite zu ziehen; sie hätten
jedoch mit Berufung auf ihren Rürgereid geantwortet, sie
II wollten sich von ihnen nicht sondern", aber sie könnten das
neue Privileg und dessen Anerkennung nur insoweit unter*
stätzen, als es die Freiheiten der Stadt Strassburg nicht be-
rühre. Trotz dieser Erklärung zweifelte der Rat, ob er seine
adligen Mitglieder zu der das ritterschaftliche Privileg be-
treffenden Beratung zubissen solle. Sie mussten zunächst
abtreten und erst nach längerer Besprechung wurden sie
wieder zur Mitberatung hinzugezogen, „dieweilen es ein Statt-
sach (sei) und sie einem Rat und gemeiner Statt geschworen*.
Die Antwort auf die ritterschaftliche Insinuation konnte nicht
zweifelhaft sein. Fast alle Punkte des Privilegs richteten sich
gegen Rechte und Gewohnheiten, welche die Stadt seit langer
Zeit ausgeübt oder doch wenigstens beansprucht hatte. Sie
war gewohnt, von den adligen Häusern in der Stadt wie auch
von deren Besitzern Steuern und sonstige Abgaben zu erheben.
Vor allem aber mochte sie von der strengen Durchführung
der ritterschaftlichen Freiheiten eiuen ungünstigen Einüuss
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Die ReichsriUerschaft im Unterelsass.
625
auf die bei ihr verbürgerten Edlen befürchten. So lautete
denn die Antwort sehr bestimmt und ziemlich schroff: „man
habe die fürbrachte vermeinte Freyheit gehört. Nun habe
aber ein Statt Strassburg gar ältere Freyheit und Herkom-
men, deren sie in Übung, bruch und besitz, deren man sich
nicht begeben wolte". Man liesse diese ihre neue Freiheit
„in ihrem Werth und ünwerth bestehn", protestiere aber aufs
bestimmteste gegen jede daraus etwa erwachsende Beein-
trächtigung der alten Freiheit und des Herkommens ihrer
Stadt ^) — Zum ersten Male stossen hier städtische nnd
ritterschaftUche Interessen in so scharfer Form aufeinander.
Die anglückliche Zwiiterstellung des Stadtadels musste dabei
zu prägnantem Ansdruck kommen. Aber das war nur ein
Vorspiel der langen Kämpfe, die zu Ende des Jahrbonderts
zwischen Stadt und Ritterschaft entbrennen sollten.
Eine ähnliche Ablehnung erfuhr der Ausschuss, als er
einige Wochen später, am 22. August, zur Insinuation des
Privilegs vor tlem Bischof Erasmus von Strassburg erschien.
Hier war es die Befreiung von allen Zöllen und Mauthen, die
am unangenehmsten empfunden wurde, denn die Zolleinnahmon
gehörten zu den einträglichsten des Stiftes. Der geistliche
Fürst Hess dem Ausschuss sagen, „er habe sich solches An-
bringens boy kaiserl. Majestät keineswegs versehen". Er
und seine Vorgän^jcr hätten sich stets hilfreich und gut gegen
den Adel gehalten und wären in der Erhebung von Wein-
und Fruchtzöllen niemals streng und rigoros verfahren. Da-
her sei man stets gut nachbarlich miteinander ausgekommen.
Wenn die Edlen aber jetzt .Eren, Tittel und Gerechtigkeit"
haben wollten, so werde er sich genötigt sehen, seine alten
Rechte und Privilegien strenger zu handhaben; das sei er
seiner Kirche schuldig. Auch hier erfolgte zum Schluss ein
notarieller Protest des Bischofs.
So fond die Ritterschaft von vorneherein bei den beiden
mächtigsten Nachbarständen im Prinzip einen scharfen Wider-
stand. Privilegium stand hier gegen Privilegium. In Wirk-
') Die EnflUnng des guusen VorgaogB unter dem Titel: »Merk*
wflxdiger Actus, So anno 1661 bei Hemi Riht nnd XXI toigegangen,
ab die Rittersdiafft Ihre newe privilegia insinuiren lassen. Auss dem
Ein and zwanziger Memorial de anno 1651 den 8. Julü" bei Job.
Schilt er, Königshofen, S. 8P2 f.
Zttitoebr. L Q**Qh. d. Oberrb. N. W. XI. 4. 40
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626
Overmano.
lichkeit gestaltete sich das Verhältnis so, dass jeder Teil
nicht iü aller Strenge auf seinen Rechten bestand, sondern
dem andern stillschweigend etwas nachgab. Auf diese Weise
kam man denn leidhch mit einander aus. Nur die Stadt
Strassburg griff im Jahre 1579 plötzlich zu den schärfsten
Massregeln und entfachte dadurch einen langjährigen Streit,
auf den wir weiter unten näher eingehen werden. Aber selbst
wenn die Gegner den mildesten Gebrauch von ihren Rechten
machten, fühlte sich die Ritterschaft in ihren Freiheiten be-
schränkt Alle ihre dem Kaiser Ubersandten Gravamina ent-
halten dieselben Klagen über Verletzung der ritterschaftlichen
Privflegien: Man erschwere ihnen im Bistum wie in etlichen
Städten den Eanf Uegender Güter, ja an einigen Ortoi sei er
ihnen ganz verboten; ihre von alters her freien Häuser und
HSfe in den Stedten wttrden mit neuen Stenern und Abgaben
belegt, ihre fahrenden Güter mit ungesetzlichen ZiHlen be-
lastet. Selbst eine der Grundlagen ihrer Reichsunmittelbar-
keit, die Unabhängigkeit von allen fremden Gerichten, schien
der Ritterschaft zu Anfang des 17. Jahrhunderts bedroht, so
dass sie im Jahre 1614 von Kaiser Mathias ein Privileg er-
wirkte, in welchem ausdrücklich bestimmt wurde, dass die
Reichsritter nur dem Kammergericht unterworfen seien, aber
nicht vor irgend ein reichsständisches Gericht gezogen wer-
den dürften. ')
Nur das Privileg der freien Jagd scheint im allgemeinen
anerkannt worden zu sein. Zwar beklagte sich der Abt von
Ebersheimmünster im Jahre 1602, als die Herren von Ratb-
samhausen auf seinem Gelnet der Jagd oblagen, aber der
AusBChusB wies ihn in sehr bestimmtem Tone auf das kaiser-
liche Privileg, und es scheint, dass der Abt sich gefügt hat
Mit dem Bischof Johann kam man im Jahre 1582 In einen
Jagdkonflikt, der sogar bis ans Eammergericht kam und dort
1586 zu Gunsten des ritterschaftlichen Klägers Haua Kaspar
von Dettlingen entschieden wurde.*)
Am häufigsten waren es die Städte, die der Ritterschaft
Anlass zur Klage gaben, und nicht immer gelang es ihr, den
<) Bittals et priTfltgw S. 4211 — >) Stnisb. BttbkiftrchiT O. 440.
Eb handelte ikh um eine Büchse, die der Bischof einem DettliogiBchea
Jäger abgenommen, der auf biKhAflichem Gebiet, m Dahlenheün, einen
Hasen geachoaaen hatte.
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Die Refebnittmciutft im ÜBteretaati.
627
städtischen Bedrückungen siegreich za begegnen. So hatte
die Stadt Scblettstadt im Jahre 1606 dem Werner Tmchsess
von RheinfelcIeD nicht erlaubt, sich in ihren Mauern anzu-
kaufen, obgleich er eine Hfillnheim, die Tochter eines bei ihr
verbOrgerten Beidisritters, geheiratet hatte und blieb bei
diesem Verbot, trotsdem der Ausscboss Protest dagegen er-
hob. Bereits swei Jahre yorher hatte die Stadt in einen
Sti^t mit der Bitterschaft nicht nachgegeben. Als sie näm-
lich von Kaspar von Rathsamhausen Steuern und Abgaben
verlangte, dieser aber die Zahlung verweigerte und gleich-
zeitig auch gegen die von der Stadt beliebte Zollerhebung
von seinen Früchten protestierte, w&r der Rat mit Arrestierung
seiner Einkünfte gegen ihn vorgegangen. Rathsamhausen be-
absichtigte nun sich ans Kaminergericht zu wenden, wünschte
aber, dass der Prozess im Nanien und auf Kosten der Ritter-
schaft geführt vrürde, weil die Sache die Freiheiten des ge-
samten Ritterstandes berülire. Der Aosschuss aber, der damals
unter dem Eindruck der unangenehmen, aus ähnlichen Grün*
den entstandenen Streitigkeiten mit der Stadt Stnissbuig
stand, war anderer Ansicht. Er entschied, dass die Ange^
legenheit Privatsache des Klägers sei, und erbot sich nur,
seinen Einioss m gütlicher Beileguug des Streites zu w
wenden.')
Derartige Streitigkeiten waren unvermeidlich, sobald eine
der beiden Parteien sich mit allem Nachdruck auf den Buch-
staben ilirer Privilegien berief. Im grossen und ganzen aber
hatte man auf beiden Seiten den guten Willen, möglichst
friedlich neben einander zu leben. Unzweifelhaft trugen die
Landtage zu dieser friedlichen Tendenz das meiste bei. Die
dort Yorhandene gemeinsame Arbeit, die sich, wenigstens im
Unterelsass, hauptsilchlich auf die materiellen Interessen des
Landes richtete, rief ganz von selbst den Wunsch und das
Bedflrfiiis nach gegenseitiger Verständigung und gutem Ein-
Temehmen hervor. Und mochten die Interessen mancher
Stände noch so weit auseinandergehen, die ihnen allen drohende
Gefahr vor feindlichen Einfällen oder plündernder Soldateska
musste diese Grenzlandbewohner immer wieder zur Einigung
') Strassb. Bezirksarchiv E. 656, V. Fol. 3—4. — *) Straasb. BczirkB-
aiciiiY E. 666, lU. Fol. 57— 58, 63—65, IV. FoL 1 u. 39.
40*
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628
Overmann.
zurückführen. Meistens wurden denn auch im 16. Jahrhun-
dert die Landtagsbeschlüsse einhellig gefasst, die Abschiede
von allen Ständen unterschrieben, die Frucht- und Fleisch-
ordnungen gemeinsam erlassen. Selbst etwa vorhandene
Streitigkeiten zwischen zwei Ständen wurden auf den Land-
tapren nicht berührt. Auf diesem gemeinsamen Boden be-
gegnete man sich mit freundnachbarlicher Höflichkeit. Wenn
überhaupt Streitfragen entstanden, so waren sie gewöhnlich
rein formaler Natur und übten auf den Gang der Verband-
langen keinen hemmenden Einfluss aus.
Dies änderte sich mt zu Beginn des 17. Jahrhunderts«
als die religiösen Gegensätze im £]sas8 sich immer mehr und
mehr verschärften und die protestantischen Stände Hanau-
Lichtenberg, Stadt Strassburg und Ritterschaft den katholi-
sierenden Bestrebungen des Hauses Österreich und des Bi-
sehofe von Strassburg entgegentraten. Immerhin kam man trots
des gegenseitigen Misstrauens auch jetzt noch auf den Land-
tagen friedlich mit einander aus. Die gemeinsame von Frank-
reich drohende Gefahr überwog zunächst noch alle trennenden
Moniente unter den elsässischen Ständon. Aber da brach
zwischen Ritterschaft und Städten ein nichtiger Kangstreit
aus, der eine immer schärfere Form annahm und schliesslich
die Landta^'ssitzuDgeu völlig unfruchtbar, ja unmöglich zu
machen drohte.
Es handelte sich darum, wem bei der Abstimmung (der
Abgabe des Votums) auf den gesamtelsässischen wie auf den
unterclsässischen Landtagen der Vorrang gebühre, der Ritter-
schaft oder den elsässischen Reichsstädten. Strassburg kam
dabei nicht in Betracht; sein Ansehen war so gross, dass die
Ritterschaft nie gewagt hat, ihm das Vorrecht des Yotierens
zu bestreiten. *) Im 16. Jahrhundert hatte nun bald der eine,
bald der andere Stand dieses Vorrecht ausgeübt, nicht in
strenger Abwechslung, sondern regellos, wie es sich gerade
traf. Im Jahre 1601 jedoch glaubte sich die Ritterschaft
seit längerer Zeit ungebührlich darin zurückgesetzt und prote-
stierte auf dem Colmarer Landtag (am 17. September) autb
') Die Hitterschaft motivierte auf einem Landtag Ton 1608 diesen
Vorranp: Stiassburgs damit, dass die Stadt ihr Regiment zum driften Teil
mit Adligen besot/e und dass sie als Inhaberin der Herrschaft Barr einen
Herrenstand vertrete.
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Die Aeifiharittencfaaft im Uhterebaai.
629
energischste gegen diese Zurücksetzung, und bereits am
31. Oktober ging eine Petition des Ausschusses an die öster-
reichiscbe Regierung als Einberuferin der Landtage ab, in
^reicher ittr die Ritterschaft kurzweg die Stimmabgabe vor
den Städten gefordert wurde. Auch dem Bischof von Strass-
burg, dem ausschreibenden Stand im Unterelsass, sandte man
ein längeres Sdireiben, das diese Petition rechtfertigen sollte.
Auf dem nächsten Colmarer Landtag (3. November) wurde
dann vonseiten Friedrich Bocks, des Gesandten der Ritter-
schaft, die kategorische Erklärung abgegeben, wenn man sie
nicht vor den Städten votieren lasse, würden sie dem Tage
ganz fern bleiben. Die Städte wollten natürlich nicht nach-
geben, und so löste sich der Landtag noch an demselben Tage
wieder auf. Als dann im Januar 1603 die Einladung zu einem
neuen gesamtelsässischen Landtag nach Colmar ergieng, den
die Ritterschaft wegen der Wichtigkeit der dort zu verhan-
delnden Dinge (Abstellung des Bischofstreites) gerne beschickt
hätte, half sich der Ausschuss, um sich den Städten gegen-
über nichts zu Tergeben, damit, dass er den gräflich hanaui-
schen Gesandten mit der Vertretung der Ritterschaft betraute.
Den zum 15./25. April 1605 nach Strassburg vom Bischof
einberufenen unterelsässischen Landtag wollte die Ritterschaft
Jedoch nur dann beschicken, wenn ihr das Votum vor den
Städten zugesichert würde. In der That gelang es ihr hier,
vor den Städten za votieren. Die Folge war natürlich, dass
jetzt diese protestierten und den Landtagsabschied nicht unter-
zeichneten. Auf einem neuen, im Juli desselben Jahres aus-
geschriebenen Tag stritt man zwölf Tage miteinander herum.
Vergebens versuchten die übrigen Stände eine Einigung her-
beizuführen. Beide Parteien blieben hartnäckig auf ihrem
Standpunkt. Die Städte hoben hervor, dass die Ritterschaft
weder Reichs- noch Kreisstand sei, abo solchen, die dies
wären, unbedingt nachzustehen habe, und dass ferner, was
der Stadt Strassburg recht sei, ihnen billig sein müsse, wäh-
rend der Adel betonte, dass er der vornehmere Stand sei
und ihm daher der Vorrang vor den Bürgern gebühre. Auf
dem Landtage von 1606 (November) erschienen die Städte
Überhaupt nicht. Auf diese Weise war die Sache nicht zu
entscheiden. Im Jahre 1610 klagte die Ritterschaft behn
Kanunergericbt, das jedoch 1G15 zugunsten der Städte urteilte»
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OvermanjL
Nun behauptete der Adel plötzlich, dass die Streitsache über-
haupt nicht vor das Kammergericht, sondern vor den Rcichs-
hofrat gehöre, und machte sie in der That 1017 dort an-
hängig. Die Städte protestierten anfangs aufs lebhafteste
gegen diese Wiederaufnahme einer ihrer Ansicht nach bereits
definitiv entschiedenen Streitfrage, mussten sich aber schliess-
lich doch den neuen Prozess gefallen lassen. Der Streit nahm
natürlich dadurch an Heftigkeit zu. Ende 1625 klagte die
bischöfliche Regierung beim Kaiser, dass die Landtagsgeschälte
TdUig ins Stocken gerieten und bat dringend um irgend eine
Entscheidung. So bestimmte denn Ferdinand n. im Januar
1628, dass beide Parteien »zur Fortsetzung der gewohnlichen
Land-Tag und Beförderung des gemeinen Lands Wohlfahrt
nur ad interim und biss zu gerichtlicher Decision* abirech-
selnd den Vorrang in der Votumabgabe haben sollten. Wer
den Anfang machen solle, sei durchs Loos zu entscheiden.^)
2) Der Streit der llitterschaft mit der Stadt Strass-
bürg wegen der «Beiwohuung".
Emster als alle diese zum Teil nichtigen Streitigkeiten
war der grosse Streit, den die Ritterschaft länger als ein
VierteQahrhundert mit der Stadt Strassburg führte.
Die eigentümliche Stellung des elsässischen Reichsadels
zur Stadt Strassburg hatte von jeher Anlass zu Streitigkeiten
gegeben. Mochten die Edlen mit den Bischöfen gegen die
Stadt ziehen, mochten sie in den Reihen der Bürger kämpfen,
immer blieb doch die grosse, mächtige und reiche Stadt der
Mittelpunkt für alle, keiner konnte sich ihrem wirtschaftlichen
und politischen Kintiuss auf die Dauer entziehen. Die meisten
Kitter besassen daher in Strassburg ihre Häuser und Höfe.
Sie kehrten dort nach Belieben ein, wohnten mit ilurem ganzen
Hausstand wochen- und monatelang darin, genossen den
Schutz, den die Mauern und die (besetze der Stadt gewährten,
wollten Jedoch keineswegs das Bürgerrecht erwerben und
0 Die Akten «ber den Yatiimstrait hn Stnssb. BetirkiarcluT E. WS,
067 n. 668 und hn StrMsb. StadttfckiT J. D. O. Lade 98, No. SO. Vgl.
aneh EnSpschild, Von der Bittenchaft Stand nnd Senlon, in Bniger-
meitter, Bibüotheka equeatris I, 986 f.
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Die Beichshttencbaft im Unterelsass.
6S1
trugen auch nichts zu den Abgaben bei. Schon bald nach
dem Sturz des Adelsregiments regte sich dalier bei der Bürger-
schaft die Frage, ob man es noch länger dulden solle, dass
die adligen Aussbürger alle Rechte und Vorteile der Bürger
genössen, ohne die Pflichten derselben zu übernehmen. So
erging bereits 1379 der Befehl, dass die Ritter, die in Strass-
borg ein Haus besässen, bei Strafe einer xefaigährigen Ver-
bannung sich in der Stadt verbürgem sollten. ') Eine dauernde
Wirkung scheint jedoch dieser Befehl nicht gehabt zu haben.
Der grosse Streit iwischen BitterschafI and Stadt, der im
Jahre 1419 damit begann, dass sämtliche Edlen, auch die
Stadtbürger, aus Strassburg auszogen und sich als „Vereinigte
Ritterschaft ausserhalb Strassburg" konstituierten, hatte lucliL
allein darin seinen Grund, dass der Stadtadel wieder nach
Erhöhung seiner Macht und seines Einflusses im Regiment
strebte, sondern ist zum Teil auch darauf zurückzuführen,
dass die Stadt im Jahre 1415 wieder mit einem ähnlichen
Mandat wie 1379 gegen die Anssbürger vorgegangen war. ^)
Man hatte ihnen geradezu verboten, ihre Häuser zu beziehen,
und bestimmt, dass sie, so lange sie nicht das Bürgerrecht
erworben luitten, in Strassburg nur in einem offenen Wirts-
haus wohnen dürften. In dem Friedensvertrag yon 1422
wurde die Frage eigentUch ungelöst gelassen; es ist da nur
die Rede von solchen Edlen, die wieder Bttiger werden wollen
(diese müssen das Bürgerrecht erkaufen und einen Eid leisten),
nicht aber von denen, die nicht Bürger werden, aber dodi
in der Stadt wohnen wollen. Doch scheint man im
Laufe des 15. Jahrhunderts wenigstens so viel erreicht zu
haben, dass die Aussbürger zumeist der Stadt einen Sicher-
heitseid leisteten und gewisse Abgaben bezahlten. Freilich
versuchte der Rat immer wieder die Edlen ganz zu Bürgern
zu machen. Die Verbote von 1379 und 1415 wurden von
Zeit zu Zeit erneuert, so 1459, 1482 und 1525.^) Aber man
M Bernh. Herzog Üb. 8, cap. 1, Fol, 68. — ■) "Wencker de Pfahlburp.
S. 120. — ') Nach den „Aussbürgermandaten von 1430 und 1507 boi
Wenrker de Pfahlb. S. 120 u 121. — *) Diese Angabc und der grosstc
Teil des Folgenden sind einer im Jahre 1624 zusammengestellten und
aktcnmässig belegten und selir gut geschriebenen Übersicht über die
Streitigkeiten zwischen btrassburg und der liitterscbaft, im Strassb Stadt*
arcbir entnommeD.
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Oy ermann.
scheint doch nie den Mut gefunden zu haben, sie rücksichts-
los durchzuführen. Die Bedenken, die dem entgegenstanden,
ersehen wir aus einer Ratsverhandlung des Jahres 1475 über
die Bürger, „die usswendig der Stadt Strassburg ir Sitz ha-
ben". Man befürchte, so heisst es dort, dass die Edlen, wenn
man sie gewaltsam drängen würde, ihre Sitze draussen aufzu-
geben und ganz in die Stadt hineinzuziehen, sich überhaupt
von der Stadt abwenden und in den Schutz des Bischofs, des
Pfalzgrafen oder anderer benachbarten Fürsten sich begeben
wurden, was keineswegs im Interesse der Bürgerschaft liege.
Und wenn man dann einem solchen Aoagezogenen den Zutritt
zur Stadt verbiete, so könne das zn unangenehmen aus-
wärtigen Verwicklungen fahren.
So gelang es der Stadt nicht, die Adligen, die Häuser und
HOfe in ihren Mauern hatten, zur Erwerbung des Bürger-
rechtes zu zwingen. Man seheint im Gegenteil im Laufe des
16. Jahrhunderts — vielleicht infolge der mit der Annahme
der Reformation dem Gemeinwesen erwachsenen neuen Auf-
gaben — die Aussbürgermandate immer gelinder gehandhabt
zu haben , musste aber bald bemerken , dass die Zahl der
Aussbürgrr und derjenigen, die von Zeit zu Zeit in der Stadt
wohnten, sich stetig vermehrte, dass dagegen die Anzahl der
verbürgerten Stadtadligen von Jahr zu Jahr abnahm. Die
Gründe für diese Erscheinung waren sicher verschiedener Art.
Aber man kann immerhin die Vermutung aussprechen, dass
die milde Behandlung der Aussbürger nicht ohne Einfluss
darauf gewesen ist. Es wäre wohl denkbar, dass eine Reihe
von Stadtedeln ihr Bürgerrecht aufgekündigt hat, nm in die
freiere und bequemere Stellung des AussbOrgers hineinzu-
kommen. Wie dem auch sei, die Verminderung der adligen
Bürger war nicht zu verkennen. 1548 waren nur noch 14
von den Mitgliedern der Ritterstube zum Mühlstein Bürger,
1544 nur noch zwSlL Nun bedurfte aber die Stadt einer
gewissen Anzahl von adligen Bürgern, oder Constofflern, wie
mau sie auch nannte. Nach der Verfassung musstcn 18
Stellen des Stadtregimeuts mit Edlen besetzt werden J) Kun
Die Verteilung war so: zehn Adlii^'e im grossen Hat (vier Stätt-
meister und sechs Ratslierreu), sechs im kleinen Rat (ilrei Meister, drei
llutsherreu), einer aul dem Ffeunigturm und einer auf dem „Stall".
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Die BAichsnltenchaft im Untcidnai.
633
waren 1541 nur noch 24 Constoffler vorhanden*) und 1548
war die Zahl derselben auf 14 gesunken, so dass man nicht
einmal mehr die Batsstellcn besetzen konnte. Kein geringerer,
als Jakob Sturm, der selbst 2um Stadtadel gehörte, hat da-
mals diesen Mangel m Simehe gebracht Er erklärte sich
jedoch entschieden gegen jede Verlusangsändening, betrachtete
die gegenwilrtige Lage vielmehr als einen Aasnahmesostand,
der sich schon im nächsten Jahre ändern könne und riet da-
her, sich für dies eine Jahr auf irgend eine Weise zu be-
helfen. Ein schärferes Vorgehen gegen den Adel im Sinne
der früheren Aussbürgennandate hielt er otfenbar für unan-
gebracht, Nvahrscheinlich weil er die schwierige Lage der Stadt
in dvv Zeit des Aiigsburger Interims nicht noch durch innere
Streitigkeiten verinuhren wollte.
Als jedoch nach dem Keligionsfrieden von 1555 die Ver-
hältnisse sich befestigt hatten und eine Zeit der liuhe ein-
getreten war, musste die Stadt auf die B^elung ihrer Be-
ziehungen sn den Aussbürgern zurückkommen. Noch immer
war Mangel an verbOrgerten Edlen vorhanden, wenn auch
nicht in dem Masse, wie 1548. Dagegen empfand man den
um 1550 erfolgten Znsammenachluss des Reichsadels sn einer
organisierten Gesamtheit und die damit yerbundene erhöhte
Selbständigkeit der Ritterschaft als einen Schaden und Ver-
lust für die Stadt. Die Edlen, die früher doch meist in ir-
gend einem näheren Schutz- oder Abhängigkeitsyerhältnis zu
Strassbur^' gestanden halten, wurden dem städtischen Einfluss
immer mehr entzogen. Die Stadt hatte sie früher doch mehr
oder weniger als die ihrigen betrachtet. So fühlte man das
Bedürfnis, den alten Zustand wieder herzustellen, die in Strass-
burg begüterten Ritter wieder näher heranzuziehen, sie ins
städtische Regiment aufzunehmen und dadurch der Stadt
frische Kräfte zuzuführen. Diesen Hauptzweck') zu erreichen,
beschloss man endlich nach jahrelangen Verhandlungen, die
alten Mandate zu erneuern und diesmal schäi-fer durchzufuhreUi
als es früher geschehen war. Im Hai 1579 wurden geschriebene
Gebotszettel bei den Edlen herumgeschickt, mit dem Befehl,
*) Strassb. Stadtarchiv. — Dass es der EUiuptzweck war, wird
überall betont, am deutlicbäten in einem Sdireiben der Stadt an die Ritter-
Schaft Tom 81. Aug. 1579. Ebenso 1609: »So sehe nuui doch gern, da«
sich der Adel oiher sur Stadt und Begionent fhste*.
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634
Overmauu.
daas Jeder Uomblirgerte Tom Adel binnen 14 Tagen Bürger
werden, oder samt den Seinen sein Haus verlassen und in
ein Wirtshaus ziehen solle. Auch für die Zukunft solle kein
Adlii^cr, wenn er zur Stadt käme, bei Strafe von 5 Pfd., in
seinem Hause wohnen, sondern in eiuem Wirtshaus einkehren
(allein die Zeit der Johanni- und Weihnachtsmesse ausge-
nommen), und zwar so lange, bis er Bürger geworden, oder
sich sonst mit der Stadt „der Beiwohnung halber" verglichen
habe. Denn das Gebot Hess vorsichtiger Weise für digenigen,
die durchaus nicht Bürger werden wollten, noch den Ausweg
eines besonderen Vergleiches offen.
Die Ritterschaft protestierte aufs lebhafteste, sah jedoch
bald ein, dass es der Stadt diesmal ernst sei, und klagte
schon im Herbst 1579 am Kammergericht Als dieses jedoch
im Jahre 1585 die Prosesssache als ausserhalb seiner Kompe-
tenz liegend abwies, wandte sich der Adel an den Bat der
Stadt Worms „als der Stadt Strassburg gefreyten Richter*.
Von dort kam der Prozess im Jahre 159U wieder aus Kammer-
gericht, das ihn 1593 endgiltig ablehnte. Auf rechtlichem
Wege war also für die Ritterschaft nichts zu erreichen, und
so blieb sie auf gütliche Übereinkunft angewiesen.
An Versuchen, eine solche herbeizuführen, hatte es nun
die Ritterschaft von vorneherein nicht fehlen lassen. Aber
die Stadt lehnte es stets auf das entschiedenste ab, mit der
Gesamtritterschaft und deren Vertretung, dem Ausschuas,
zu verhandeln. Sie erklärte schon 1579, nur mit den einaehien
in Frage kommenden Edlen werde sie in Verhandlui^ treten. ^
Der bdcannte Lazarus von Schwendi versuchte anf alle Weise
den Bat zu einer Änderung in dieser ablehnenden Haltung
zu bringen, die ganz richtig mit der Schwäche und dem indi-
viduellen Bedürfnis des einzelnen reebnete. „Er hat,* so
heisst es, „auf eine kaiserliche Kommission, auf eine Ver-
bundnus des Elsässischen mit dem sch>Viibisc]ien und wetteraui-
schen Adel und was daraus für Weiterung entstehen möchte,
Andeutung gethan. Er hat die Gefährlichkeit selbiger Zeiten
und was Strassburg aus vertraulicher Freundschaft für nutz,
hingegen aber auss misshelligem Widerwillen für schaden
empfahen könnt, angezogen". Aber alles vergebens.
*) Sie awerde mmögß der aassgegangenen Gebottzett«! von einem
jeden insonderheit* eines Vergleichs gewirtlg sein.
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Die Beicharittergchaft im Uoterelnss.
635
Die Stadt erntete denn auch bald die Friiclite dieser festen
und klugen und doch auch wieder massvollen Politik. Schon
in den 15 Jahren, während derer der Prozess schwebte, be-
quemten sich eine Reihe von Edlen dazu, Bürger zu werden,
80 dass im Jahre 1589 bereits 41 Constoifler gezählt wurden')
und die Stadt also schon damals ihren Hanptzweck, eine ge-
nügende Zahl von Adligen zur BeeeUnng der Ratsstellen zur
VerfOgung zu haben^ Yifllig erreidit hatte. Diejenigen Bitter
jedoch, welche nicht Bürger werden wollten, — und es war
immerhin die Mehrzahl — gingen meist einen Vergleich mit
der Stadt ein, der hei den einzelnen sehr yerschieden war,
dessen gew^nlich^ Modus darin bestand, dass sie dem Bat
Handtreue versprachen und ein gewisses jährliches Schirm-
geld bezahlten.
Alle diese Erfolge vollzogen sich anfangs, ohne dass die
Stadt mit ihrer Drohung, im Weigerungsfalle Geldstrafen zu
fordern, Emst gemacht hätte. Erst als die Ritterschaft im
Jahre 1591 vom Eammergericht einen Inhibitionsbefehl er-
langt hatte, wollte die Stadt zeigen, dass sie sich dadurch
nicht schredcen Hesse und gieng mit Exekution und Arrest
gegen einige Adlige yor. Im ganzen aber war die Haltung
der Stadt durchaus nicht feindselig. In allen Übrigen politi-
schen Fragen gieng man mit der Bitterscbaft Hand in Hand,
vor allem in dem unseligen Bischofsstreit. Als bei Beginn
dcsiclbeu der umwohnende Adel massenhaft die schützenden
Mauern der Stadt aufsuchte, verschmähte es die Bürgerschaft,
diese Notlage für ihre Zwecke auszubeuten und Hess die Edlen
unbehelligt. ^) Das protestantische Gemeingefühl überwog ia
diesem Augenblick die egoistischen Sonderinteressen.
Zu Ende der Neunziger Jahre kam es jedoch wieder zu
neuen Verhandlungen. Noch immer gab es eine Reihe yon
widerspenstigen Edlen, die sich in keine Vergleichung mit
der Stadt einlassen wollten. Daher sah sich der Rat im Jahre
1599 genötigt, noch einmal Gebotszettel herumzuschicken.
"Wiederum versuchte die Kitterschaft, als Gesamtheit dagegen
>) Stadtarchiv J. D. G. Lade 92, No. 20. •— ^) £s wurde „dahin ge-
sehen, warn» man sie ja oieht »im Bflrgerrechi bringen könnt, da« man
sie doeh in pflichten nnd Yenpnich habe". — >) «Da nit mAgUch, aacfa
nicht thnnlich geveit, in aelUgter Zdt etwas strenges fARnnemen.*
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636
aufzutreten, wies auf die gute Korrespondenz hin, in der sie
allzeit mit der Stadt gestanden habe und betonte, dass „der
Adel der Stadt wohl anstehe, mehr nutz dann schaden bringe",
worauf man die Antwort gab, „der Ritterstand habe nicht
minder nutz von der Stadt, alas die Stadt von ihm". Der
guten Korrespondenz erinnere man sich gern und sei sehr
geneigt, sie zu erhalten; die Gebotszettel seien nicht «dahin
gemeint, jemanden zum Bürgerrechten und zur Veigleichung
zu zwingen*, der Hauptwunsch sei vielmehr, „dass sich der
Adel näher zur Stadt und Regiment tbäte". War die Sudt
im Anfang des Streites vornehmlich aus Gründen, die aus
den Verfsssungsverhältnissen entsprangen, gegen die Edlen
vorgegangen, so treten jetzt, nachdem der erste Hauptzweck
erreicht worden war, die politischen Motive entschieden in den
Vordergrund. Was die Stadt will, ist im Grunde genommen
nur eine möglichst enge Verbindung mit der grösstenteils
ebenfalls protestantischen Kitterschaft zur Abwehr gemein-
samer Gegner, vor allein auf leligiüseni Gebiete. Freilich soll
diese V'erbindung mehr eine Art von Schutzberrschaft des
einen Teils über den andern, als ein freies Bündnis zwischen
zwei gleichberechtigten Faktoren sein. Man möchte es dahin
bringen, dass der Adel in allen politischen Dingen stets un-
bedingt auf der Seite Strassbuzgs stände. Daher weigert
man sich jetzt auch keineswegs mehr, mit der Gesamtritter-
schaft zu verhandeln.
Der Adel scheint zunächst diese Absichten der Stadt nicht
in ihrer ganzen Tragweite verstanden zu haben. Zwar pro-
testierte er anfangs gegen die Artikel, auf welche der Rat
die Aussbürger verpflichten wollte, aber sein Widerstand
wurde von Jahr zu Jahr schwächer, wahrscheinlich weil er in
den letzten Zeiten des Bischofsstreites die Hilfe und die
Bundesgenossenschaft Strassburgs nicht verlieren wollte. Man
nahm die Artikel an, und so schien im Jahre 1604 der nun
schon 25jahrige Streit mit dem vollständigen Siege der Stadt
enden zu wollen. Aber gerade da trat ein Umschwung ein,
zweifellos nicht unbeeinflusst durch die endlich erfolgte fried-
liche Beilegang des Stiftskrieges, die der Bitterschaft wieder
eine freiere Bewegung ermöglichte.
Man mochte erkennen, dass man der Stadt doch zu viel
ttogeräumt habe. Die allenthalben verbreitete und häufig
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Die Beiclurittencbaft im ünterelsaas.
637
ausgesprochene Auffassung, als habe der Adel durch die An-
nahme der Vergleichsartikel seine Reichsunmittelbarkeit ver-
loren and sei nun der Jurisdiktion und Botniässigkeit der
Stadt unterworfen*) und der Ausbruch dnes Streites zwischen
der Bürgerschaft und dem Edlen Kaspar von Dettlingen'),
lieferte der Ritterschaft wenn nicht den Anlass« so doch den
willkommenen Yorwand, den bereits angenommenen Vergleich
wieder r&ek^ngig zn machen und sich alle Rechte Torzn-
behalten (1605). Aufis lebhafteste protestierte der Rat in
einem .eifrigen Andnngsschreibm* gegen diesen «unbefugten
Absproch* des alten Vergleichs. Aber diesmal gab der Adel
nicht nach. Nach langen Verhandlungen einigte man sich
endlich, den Markgrafen von Baden zum Schiedsrichter zu
ernennen. Bereits im Februar 1606 trafen hadische Gesandte
in Strassburg ein, unter deren Mitwirkung die Vergleichs-
artikel eine Revision erfuhren und in erheltlich verändertem
Zustande noch in demselben Jahre von beiden Parteien an-
genommen wurden.") Damit war der langjährige Streit zu
Ende. Die Stadt hatte ihren Hauptzweck, zur Besetzung der
Ratsstellen eine grössere Anzahl von Adligen zur Annahme
des Bürgerrechts zu zwingen, erreicht. Nicht gelungen war
es ihr jedoch, die Ritterschaft in völHge politische Abhängig-
keit von sich zu bringen. Allein wenn auch der Adel seine
Selbständigkeit bewahrte und neben der mächtigen Stadt ein
unabhängiger politischer Faktor blieb, so waren doch die bei*
den Stände, neben Hanau*Lichtenberg die einzigen protestanti-
schen im Unterelsass, auf ein enges Bündnis mit einander
angewiesen. In den k li^iösen Kämpfen im Elsas», die im
Jahre 1592 mit dem Strassburger Bischofskrieg begonnen
hatten, trat diese Notwendigkeit klar zu Tage. Alle politischen
und ständischen Gegensätze mussten in den Hintergrund
treten, als man den gemeinsamen protestantischen Glauben
gefährdet sah. (Schluss folgt )
Stadtarchiv. — ^) DeuUugen hatte in Sttnem Dorfe ScluUTacb-
bergheim efaien Stranbniger Bürger gcnaa M bebandelti wie die Stadt
Um, indem er ihm nflmlich verbot, dort dauernd m seiner Wohnung ein-
snkefaren. — ") Leider habe ich nirgends den Wortlant dieser Yeiglticfas-
artürel aolflnden können.
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Miscellen.
Die ersten Juden In der baiBeelien Merkgrafoehaft. in seiner
AbbandluDg zur Oeschidite der Jaden (diese Zeltaclir. NF. 11, 837111)
bebaiiptet Zehnter, die Älteste das YoriEommen tod Joden In der
Markgraüschaft positiv bezeugende Nachricht stamme aus dem Jahre
1267, und referiert sodann mit Berufung auf Sachs und Baders
badische Laiidesgeschichte die „Überlieferung" der Pforzheimer Juden-
verfolgung und ihres angeblichen Anlasses. So fabelhaft diese Über-
lieferung von dem Mädchen Margarethe, dessen Leichnam dem
Markgrafen Rudolf I. von Baden die Hand entgegengereckt habe,
auch sein mag, so irird doch, wie Zehnter oienhar sehUeesfc, ui der
ThfttsMhe der Jadenverfblgong festzohalten sein, woraus sich dann
Ton selbst ergieht, dass 1267 eine kleine Judengemeinde in Pforz-
heim ansässig war. Auch Ludwig Geiger') hält in seiner Renchlin-
biograi)hic die Pforzheimer Judenverfolgung, deren nähere Umst-ände
er Gehres') und Pflüger ^) entnommen hat, für historisch. Fragen
wir nun aber, wie es denn um jene Überlieferung steht, so zeigt es
sich alsbald, dass alle Neueren von Gehres bis auf Geiger und
Zehnter, mittelbar oder unmittelbar auf die Darstellung von Sachs
mrfld^gdlell, der seinerseits drei Qnellen, den Bornas Guitipratanas,
Gooiaas nnd Mai's Reaehünhiographie, namhaft macht» Die ente
dieser Quellen kennt Sachs nachweislich nur in dem wörtlichen Aus-
zöge, den Johann Heinrich Mai 1087 in seine vita Keuchlini*) aufge-
nommen hat. Was Gamans') und Mai Uber die Geschichte von 1267,
1) Johann Beuchlin. Sein Leben und seine Werke. S 5. — Pfors-
hehns Uebe Chnmik. Hemniogen 1792. » *) Qesch. der Stadt Pfim-
heim & 88%. — «) 109—118. Geigar hat dies« Stelle HaTs offenbar
nicht gekannt, weil es ihm doch sonst niher gelegen hfttte, seinen Vor^
gänger anstatt Gehres und Pflflger m dlierea. Wie Geiger S. XX dazu
kommt. Mai Professor in Glessen zu nennen, weiss ich nicht. Auf dem
Titel neunt sich der Verfasser Professor des Durlacher Gymnasiums und
spricht daher auch p. 112 von dem (Gamansischen) Manuskript „in Sere-
nissimi Priucipis nostri Bibliotheca*'. — •) Marchionum Badensium pro-
geuitores. Cod. Carolsruhanus 526, 32 a. Karlsruhe Hof- und Landes-
hibliothek. Qamans irar 1644 nach Baden-Baden gekommen. Die Be-
daktion seiner Hatetisliensammliuig ftUt nach Scfaoepflin ins Jahr 1667.
Ygl. Hone, Qnellensammlnng 1, 21.
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Miscelleu.
639
die uus hier allein beschäftigt, anfahren, ist lediglich aus der an
«rater Stelle genaottten Qo^lle geschöpft, so dass die ganze Über-
Itefonmg auf ibr und ihrer Olanbwfirdigkdt basiert
Wie aber verhält es sich damit? Der von Sachs erwähnte Tho-
mas Cantipratanns ist kein anderer als der Dominikaner Thomas
von Chantimpr6 bei Cambrai , einer jener geistlichen Novellisten,
denen "VVattenbach den Sclilussparagraphen seines Buches gewidmet
hat'). Bemerken wir hier gleich eine chronologische Soh\Yierigkeit.
Die Handschrift des „Bonum universale" von Thomas von Chantira-
pr6 verlegt die Pforzheimer Geschichte In das Jahr 1261. Da die
voranagefaende Geschichte jedoch im Jahre ljM6 spielt, hat der Her-
anigaber des Boches Georg Colvenerias*) Jene Zahl in 1271 abgein-
dert, obwohl er in der Vorrede, der auch Wattenhach folgt, die Ab-
fassung des mönchischen Erbanungsbuches um 1263 ansetzt. Mai da-
gegen hat stillschweigend 1261 in 1265 geändert. Das Jahr 1267
gehört nicht der ältesten Überlieferung an, sondern ist der auch
von Zehnter angeführten schon vor 1667 z. T. unleserlichen Inschrift
auf dem Denkmal der Michaelskirche in Pforzheim cutnommeu, die
nir nor durch Gamans nnd Mai kennen, ohne Ober das Alter des
Denkmals nnd des Epitaphs näheres zn wissen. Hat in der Hand-
schrift des „Bonum nniverBale" 1261 gestanden, so weicht also die
ftlteste Überlieferung, die anch den Namen des Mädchens Margarethe
noch nicht kennt, schon in der zeitliehen Fixierung des Ereignisses
von jener Inschrift ab, da zn einer Eraendation kein stichhaltiger
Grund vorliegt. Denn auf chronologische Ordnung konnte es einem
Sammler von Wandergeschichten doch gewiss nicht ankommen. In
welches Jahr aber auch Thomas die Geschichte verlegt haben mag,
wird man ihn als historische Quelle gelten lassen dorfen? Et bemft
^ch ja allerdings auf die Erzählong zweier Ordensbrüder, Reynems
imd Aegidius, die drei Tage nach dem Ereignis in Pforzheim ge-
wesen seien, aber wer ihm auf diese Autorität hin Glauben schenkt,
muss auch alle die andern Wunder glauben, für die er Zeugen nam-
haft macht, nicht nur die Judenverfolgung, sondern auch das Mägd-
lein Margaretha wird daun lu^iuriäch, der Grabstein zeugt für seine
Eiisteaa ebenso wte eCwn die Wemeiki^Ue in Bacharach für den
Knaben Werner, nnd das Wunder der emporgereckten Hand er-
scheint nicht wunderbarer als die Legende, dass der Leichnam Wer-
ners rfaeinanfwttrts gesdiwommen sd.
Deutschlands Geachichtsquellen 2iv, 377. In den späteren Auf-
lagen unverändert. — ^) Wattenbach citiert die Ausgabe von 1627. Der
älteste Druck ist jedoch von 1597. Der Titel lautet: Thomae Cantipra-
tani S. Th. Doctoris, Ordinis S. Dominici et Episcopi Sufiraganei Cameracensis
Miracidonmi et eiemplorom memotabiliom soi temporia libri dno, in
qmbns piaetevea ezmiiifica ApnmBspob. univema vitae beae et Christiane
instituende rstio (qno vetos Boni uniTersalis alludit inseriptio) traditnr
et artificiose pertractatur. Opera et studio Gecffgü Colveneni Duaei
1597. Unsere Geschichte findet sich p. X4Afg,
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640
Miieelleo.
Ich denke einer solcliett Quelle gegenober bleibt keine WaU,
Entweder man verwirft sie ganz') oder man folgt ikr durchweg.
Der Mittelweg ist unkritisch, es sei denn, dass andere Nachrichten
die Existenz einer Jiidengemeinde in Pforzheim um 1261, bezw. eine
Judenverfolgung bezeugten. Das aber ist nicht der Fall. Ob der
Erzählung des Thom«is von Cbantimpr6 ein historischer Kern zu-
kommt, sind wir absolut nicht in der Lage zu cutscheiden. Was da-
gegen spricht, ist Tor allem der ünutand, dass die ente nrinuidliche
Krwähnnng badiscfaer Joden einer viel epllteren Zeit angehört Eine
ganze Reihe von Urkonden, die Zehnter, da er meine Regesten nicht
benutzt hat, entgangen sind, zeigen uns die Söhne und Enkel Mark-
graf Rudolfe T. als Schuldner von Strassburger Juden-), keine einzige
als Schuldner eines badischen Juden. \VriHi vor \:\VA in der Mark-
grafschaft überhaupt Juden ansässig gewesen wären, so mOsste es
doch befremden, dass die Markgrafen ihre Anleihen regelmässig in
Strassburg machen; denn der erste badische Grosskapitalist, von dem
wir etwas wissen, Heinrich Goeldlin von Pforzheim, ist anch der erste
badische Staatsglftnbiger gewesen*). So ansfbhrlieh der kaiserliche
Lehenbrief für Rudolf VI. von 1362 in der Beschreibung der mnrk-
grftflichen Reichsiehen auch ist, so geschieht doch der Juden darin
keine Erwühnnng, Erst 1382 wird Markgraf I^ernhard 1. von König
Wenzel auch mit den Juden seines Territoriums belehnt. Von der
zweifelhaften Notiz über die Durlaelier Judenverfolgung von IHH)
abgesehen, stammt also die erste beglaubigte Nachricht über das
Yorhandensein von Jnden in der Markgra&chaft nicht ans dem Jahre
1267 oder 1261, sondern erst ans dem letzten Drittel des 14 Jahr^
hnnderts. Und das, denke ich, mit gutem Grunde. Denn in der
Regel zog der Jude ond das jüdische Kapital doch nach den grossen
St&dtischen Centren, und es ent^^pricht durrlians der Entwicklung
der Markgrafschaft, dass erst mit dem Aufschwung, den sie unter
Bernhard 1. nahm, auch das Geld- und Wuchergeschäft auf badi-
schem Boden gedeihen konnte. Alle diese Erwägungen haben mich
denn auch seinerzeit bestimmt, die Novelle des Thomas von Chan*
timpr^ in meinen Begesten mit Stillschweigen zu Qborgehen. Yor
ond nach Schoepflin ist anf dem Gebiete der ttlteren badischen Ge-
schichte viel gesfindigt worden, nnd zumal Sachs hat in seinen Zn-
Dazu scheint schon Mai a. a. 0. sehr geneigt. Vgl. unten S. 642.
') Regesten der Markgrafen No. 704, 750, 75R. 7G1, \)\V2. Wenn Zehnter
nach V. Weechs badischer Geschiclite S. 29 die bhitigen Händel Markgraf
Rudolfe III. mit der Stadt und dem Bischof von Strassburg und ihren Zu*
sammenhang mit den Ansprachen des Harkgrafen an die Strassburger
Jaden snAhrt, so hätte er anch hier besser gethan, auf die in den Be-
gesten verseichnete Überliefomng selbst snraekstigraiftn. Bndolf m. hat
einen Strsssbnrger Juden bei Papst Johann XXIL wegen Wuchers yerklagt,
und die Stadt hat sich ihres Juden angenommen. Der Bischof kommt da-
bei gar nicht in Frage, und von blutigen Händeln, die hierauf Bezug hätten,
ist mir nichts bekannt. — Fester, Markgraf Bernhard S. 23 ig.
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641
thaten zu Scboepflin hfiafig keine glückliche Hand bewiesen. Aber
meine Absicht konnte es unmöglich sein, auf alle irrigen, fabelhaften
oder apokryphen Nachrichten in früheren Bearbeitungen der badi-
sehen GetcMchte «fnzngeheo. Ich iah wnd sehe meine Adj^he dtiiii,
die historische Oherliefenmg gereimgt tob dem GerOU, des die
späteren Jahrhnnderte angeschwemmt haben, dannhieten und habe
gegen Zehnters Behauptungen nur deswegen opponieren zu mflssen
geglaubt, weil sie in dieser Zeitschrift als dem bemfenen Organ der
JLandesgeschichte aufgestellt worden sind')-
Wonn mmit die Novelle des Brabantcr Mönches weder in den
Regesten der Markgrafen noch in einer badischen Geschichte zum
Jahre 12G1 oder 1267 Erwähnung verdient, so gehört die Geschichte
dieser Novelle allerdings der badischen Kulturgeschichte an, und
Zehnter hfttte schon dämm nicht bei „Quellen** wie Sachs und Bader
stehen bleiben dttrfen. Nicht dass 1261 (1267) die Pfonheimer Jnden
wegen der angeblichen Ermordong Margarethas gefoltert nnd gerft-
dert wurden, kommt hier in Betracht, sondern der Umstand, dass
die Legende schon 1507 sich an sclioinbare Jtussere Zeugnisse — das
Grab und eine Kindsleiche — anknüpfte, dass sie sodann infolge
der Reformation in Pforzheim gänzlich in Vergessenheit geriet und
erst nach der Translation der Reliquien nach Baden-Baden wieder
zu Ehren kam. Doch das führt auf das Verhältnis des i^rottätauten
Mai nt dem Jesniten Gamans, das dch Zehnter, so lehrreich es nnch
fnr die beiderseitige Anschanvngsweise ist, yOllig entgehen Hess.
Da Gamans, so oft er noch seit Mai abgeschrieben, benutzt und
dtiert worden ist, als Ganses nnveröffentlicht ist and wohl auch
bleiben wird, so wird es gut sein, nns wenigstens in diesem Falle
mit dem Wortlaut seines Berichtes bekannt zu machen nach einer
Abschrift des Originals, die ich der oft erprobten Za?orkommenheit
Herrn Dr. A. Wermiughofis verdanke:
„Sub hoc eodem ])rincip€ Rudolpho I. in Pfortzheimensi oppido,
ubi quandoque residere solebat, res mira accidit, quam scriptoris
coaevi tide dignissimi verl)is gratius erit audire quam meis. Thomas
Cantipratanus, vir reügioäiätiimus ex inclyto divi Dominici seu fia-
tmm praedicatornm ordine in episcoimm snfirsganeam CameraceDsis
archipraesolis adsimptos libro 3 miracnlomm et ezemfilomm memorar
bilinm sni temporis de sangnine Chxistinno a Jadaeis faso qoaedam
narrat interqne alia etiam istod cap. eins libri nndetrieesüno**.
<) Auf Zehnters Aufsatz weiter einzugehen, ist nicht meine Absicht,
doch möchte ich zum Schluss noch darauf hinweisen, dass an der Hand
der Re^'esten sich über die Eintreibung des dritten Pfennigs durch Mark-
gral Hernhard doch noch mehr hätte sagen lassen. Wohl nur ein lapsns
caianii hat S. aö7 die hintere GnU^schalt Sponheim von der Nahe an die
Mosel Terlegt. In der Notis ans Xop^*BQch 468» 6 auf 8. 646 kann die
Jahiessahl 1480 nicht richtig sein, wtil F&Isgraf Ludwig eist dveh den
MAUbuigsr Frieden (1484) Ffudbcritier Eppfatgeos geworden Ist
a«|iMlir. f. flcMk. S. Obwrh. N. V. XI. 4. 41
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642
Gamans bringt darauf wie Mai den wörUichen Awunig aas dem
jJBonom universale" uiid fährt dann lurt:
„Nomen puellac huic fuit Margaretha, cui tamquam martyri pro
Christo intcremptae debitos honor haberetur, tumbae lapideae ia
aede divo Michaeli archang. sacra (quae primaria Pfoitriieaili 9ti 6t
Olim caiuniiooniiii coUegis deoonia) aliquot pednm altitiidme a pavi-
meiito elevatae oorpiisciihim impOBitiim et locus ita adaptatns foit,
Qt eereoB aecenaos defigere aut lampades appendere derota pleba
commode posset, velut in aliis martyrum sepulcris fieri mos erat.
Saxo qno loculus tegitur hacc inscnlpta olim legobantur oi mai?na
ex parte adhuc commode leguntor: Margarctlia a Judeis occisa o(biit)
feliciter anno domini 1267 Kai. Julii fer(ia) VI.
De ea haec quoque annotarunt sauctimoniales ord. praed. coenobii
Pfortthemensis in sao Hagiologio ad diem 25. JanÜ: Aach ist heut
gefiülen das selige jongfräideiD Margritha, die toh den hSsUchen
joden gemartert war in ihrem dbendten jähr und ligt in demselben
fltüt sanctliichael begraben, die Gott begabt hat mit grossen mira-
colen. Anno 1507 ward ihr seeliges grab nfgetan in beyscin des
hochwurdigen herren und vatters Bernhardinus, ein cardinal zu dem
h. creutz zu Rolim und bischolf zu S. Niclaus, patriarcli zu Jerusa-
lem, bäpstlicher legat der teutschen nation und stand das seeiige
leibleiü noch unverweseu mit hüpschem gelben haar, auch fand er
bey ihm ein gezeagnos brief, den ihm geben hett ein doctor prediger-
Ordens, genant doctor Thomas. Sobald der luffit dazu gangen ward,
da zerfiel das seelige leibiin in fischen (daher sind alle kommen)
nnd ist ihr tag der nächst tag nach s. Johannis des Täuflfers.
De cardinali Ostiensi, loirato n laterc, videtur hic fieri mentio.
Erratur in eo, quod i(jr])usculum accedente aere in favillam redactum
dicatur. Nara in haue boram ferme totum sibi adhuc cobaeret, are-
factum tantummodo iustar piscis aere frigido aut fumo siccati, quin
et digiti pleriqoe anos nnguicnlos retinent, capnt tamen seinnctom
est et nndam habet eraninm. Tali modo cemere übet Badenae, qua
transhitom fiiit anno 1617, dmn praesidio Oallico Pfortzena teneretor,
qnia illic toto jam secnlo omni honore camerat et onmino ▼eiebatur
in eum transportari loeum. ubi venerationi esset".
Vergleicht mau nun mit diesem Berichte Mai, so sieht man auf
den ersten Blick, dass er ihm, und zwar ilim allein, mit teilweiser
wörtlicher Benutzung gefolgt ist. Ja sogar das Kapitel des „Bonum
universale'" scheint er ebensowenig wie Sachs in dem Drucke Col-
Teners benutzt zu haben, da bei Gamans infolge eines Tintenklexes
die hinter MCCLY folgende Zahl — wahrscheinUch doch n — mir
leserlich geworden ist Was Mai von Gamans unterscheidet, ist ledig-
lich die Auffassung. Fflr ihn ist die Glaubwürdigkeit des Thomas
von Chantimi>re nirbt so Aber allen Zweifel erhaben. Den Auszug
aus dem „Bonum universale" giebt er nur, „ut liberum sit lectori,
dictis addere aut demere fidem'*. In der wörtlich abgeschriebenen
Stelle über die der kleineu Märtyrerin dargebrachte Verehning ver-
leidler nicht, zwischen „devota" und „plebs" den Zusatz „vel super-
Miieellen.
643
stitiosa potios" einzuschieben. Nicht ohne Ironie behauptet er so-
dann, den Reliquien die so lange entbehrte Verehrung zu gönnen,
aber sofort regt sich wieder der Geist des streitbaren Protestantis-
mus in ihm, und er schreibt sein besseres Wissen der göttlichen
Gnade und der Reinigung sordibus Pontificüs" zu. Vor allem ist
er in Bezog euf die dorchgängig erdichteten Enahlnngen von jüdi-
schen Kitoalmorden nicht ae leichtglftobig wie sein Qewfthrsmaiin,
obwohl er unter Berufung auf Reuchlins Gegner Pfefferkorn es nidit
für aasgeschlossen hält, dass Juden aus Hass nnd Bachsacht ge-
legentlich Christenkinder tretötet hätten.
Man sieht, die Aufklärung des Durlacher Gymnasialprofossors
hatte auch ihre Grenzen- Seine Polemik gilt tiberhaupt doch weniger
der Legende an sich, als dem Reliquiendienste, der sich daran au-
gekiiüptt bat. Aber ein wesentliches Factum hat er in seinem Ez-
cerpt ans Gamans wissentlich oder unwissentlich doch ttbergangen,
den «gezengnusbrief des Doctor Thomas, der sich 1607 bei Öff-
nung des Grabes vorgefunden haben soll. Dass dieser Doctor Tho-
mas kein anderer ist als Thomas von Chantimj)re, halte ich für ziem-
lich sicher. Die weitere Forschung hätte also hier einzusetzen und
die Verbreitung der Handschriften des ^Honum universale" zu unter-
suchen. Die Beglaubigung der Reli<}nien gewinnt dadurch freilich
nicht das mindeste. Vielmehr erschiene es charakteristisch, da^s
man in E<rmangelnng einheimischer Zeugnisse auf die NoreUensanun-
Inng des Brabanter Mönches zarOckgreifen mvsste.
Erlangen. Mk^ard Fetter,
Einige Ergänzungen zur Geschichte der Juden in der Mark-
grafschaft Baden-Baden von J. A. Zehnter in Bd. XI, 337—441
dieser Zeitschrift, besonders inbetreff des Amtes Bühl. Unterm
a Mftrz 1673 flberträgt der markgräfliche Sammerdirektor Eschbach
nnd dessen Rate den Jeden Aren von BdU, Isak von Ettlingen nnd
Aron Fränkel von Durlach gegen Entrichtung einer gewissen Geld-
summe den Eisenhandel in der Markgralschaft Baden-Baden sowie
im Territorium der Abtei Schwarzach. — In der „Aratspolizei-Ord-
nung von Steinhacb, manutenicrt den 12. Mai 1673" heisst es bezt\g-
lich ^des eingerissenen Trottens der Judenschaft": Demnach auch
ein par Jar her anfangt einzureissen, dass zue Herbstzeit die Reeb-
lent sich mit der Judenschaft in solcher Yerbflndtnos einlassen, dass
bei Trottnng der Trauben sie, die Juden, ander dem Vorwand, wann
sie den Wein nicht selbsten trotten, ihne auch nit geniessen dfirffsn
und also selbsten auf das Trottbett steigen und die Trauben treten;
und solchem nach sie den Vorlauf und das Böste hinwegnemmen und
das Schlimme hinderlassen, dies«;e?; aber eine Sach, welche gar uit
zu gestatten in Ansehung gnediger Herrschaft und übriger Interes-
seuten, [da] aus solch überbliebenem Judenwein wohl auch der Zehen-
deu-, TrutL- und Gültwein bezahlt werden dörflfen, ja auch diesem
41*
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Milcellan.
Reeb- nnd Weinland einen grossen Verroef und ohnwiederbrini?-
lichen Schaden gebären kann, gestalten solches schon bei Eim' und
Aidern etwas WiedflnrUlen Teninadit, aln wflrd soldies U«nH bey
Btnir 90 Bfliehflllnler mbottai, kflniRig d«rgl«icli6ii Uodenrogen
nelaiMn, dann nan mit Fleiss daraiff Achtang geben und den Ueber-
tretv, wer es nit mit Geld Yerinag, mit dem Leib leisten lassen
wttrd. — Vorstehende Ycrordniinp bezieht sich anf die Rühler Juden,
da im Amte Steinbach sich keine befanden. — Unterm 5. November
1723 vergleichen sich Schmaul und Isaek Bodenheimer, beide Schirm-
jnden zu liühl, wegen ihrer gemeinsamen Behausung hinten im
Flecken bei der Eich oder Sinnng gelegen, worin die Judenschul
tfch befindet, »um im besMren Flieden nnd Einigkeit m leben",
dfthin, daas ersterer dem letiteren die aeifber innegehabte Hftlfte
dieaer Behausong filr 160 Golden abtritt nnter Vorbehalt des Reehtei
fmt aechs Synagogenbeständer (ßetstflhie) fflr seine Familie. Dieses
Haus, worin bis mm Neubau der jetzigen Synagoge im Jahre 1832
die „alte Judenschule" sich befand, steht heute noch. Es ist das
hohe dreistöckige altertümliche Gebäude am Ende der Schwauen-
gasse (frflher Kurulaubgas.se) am Mühlbach, wo die Postgasse ein-
mündet Hier war die „Eich oder Sinnong**. ~ Unterm 2. Mai 1787
verordnet die baden-ba^Usdie Begiemng (Hofratskollegiom) anf den
Yorschlag dei Amtmanna Ferdinand AleAmder von Mohr an Bflhl,
daaa Jede Haushaltung der dortigen Judenschaft 20 Gulden zur Be-
streitung der Kriegskosten liei/ntragen hat. — Schutzjuden 7.n Bnhl,
welche alljährlich auf Martini eine gemästete Gans an hochfürstliche
Hofstatt zu liefern haben: Isack Bodenheimer, der Judenschultheiss,
Schmuel der Jud, Elias, Schmuelen Sohn, Mayer, Isaks Bruder,
Götschel, Löbel, Abraham, Löbela Sohn, Lämble, Löbels Sohn, Lämble
Ibyer, Josef, Abrahama Mayen Nachkomb, Salomon Marz, Semmel
LMmI, SammeU Sohn, Ann Meyer, Elina Sehweitaer, Kanfinaim
Schweitzer, Maron der Jnd (Bühler Amtscolligend 1799). — Infolge
der Judenordnungen von 1714, 1715 und 1716 waren noch bis zum
Jahre 1789 sämtliche jüdische Familien an Btthl im sog. Hllnferdoif
und in Seitengassen wohnhaft.
Im Gebiete der Abtei Schwarzach, welche seit 1422 der
badischen Schirmvogtei unterstand, hielten sich nur vorübergehend
einselne Juden anf; dieae worden bald von den Markgrafen, bald
von Abten «in Schirm genommen". Jndengeleit und Jadenachnts
bildete seit der Mitte des 17. Jahrhunderts ein Streitobjekt im Pro-
zesse zwischen Baden und Schwarzach. In der Klosterrechning von
1582 kommt die Aufnahme eines Juden mit dem Einnahmeposten
von 13 Gulden vor. Im Jahre 1(>17 waren Ilirzel und dessen Vetter
Aron als badische schirms verwandte Juden zu Stollhofen ansässig.
Da Hirzel seinen Tochtermann von Hagenau zu sich ins Haus neh-
men wollte, so Hess sich Aron mit Bewilligung des Markgnftii nnd
des Abtes von Schwarttch im Dorf Schwanach nieder, noftr er
«inen niiteiin 17. December 1617 «oigeetellten nmikgElilielMn Sebvti-
brief erhielt Danach hatte er das geiröhnlicfae Scfairmgeld von
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Miscelleii.
10 Reichsthalern an die badische Landschreiberei zu entrichten,
(Abdruck der Urkunde im ^Landesfarst", BeiL 43.) — Judenaufr
nahmea durch die jUte Yinoeu Hang und Gattw Wigner tedw
In den Jahren 1666, 1682 und 1664 aUitt. Badni gogenfther anohte
Abt Wagntr das «landesflbnUiche*' Reeht der Abtei des Jndear
Schutzes energisch zu wahren. Bern Juden Löwel von LichtenaOf
der seit mehreren Jahren zu Schwarzach gewohnt und Handel ge-
trieben hatte, schenkte der Abt „aus Wohlgcncigtheit" beim Ab-
schied einen Gulden. — Indessen wurde schon bei dem Rüggericht
von 1()51 die Verordnung gegeben: „Mit den Juden soll man sich
Zinses halber uit anders als mit den Christen einlassen bei willkOr-
licher StraT, und 1681 wurde ftr die Abtsstftbe puhliciert: „Wann
kOnftig ein Borger mit einem Jaden sieh In ein H^ndelQgesehftft ein-
lasst und von ihm betrogen nnd hinterftthrt wird, so soll er nit vor
die Obrigkeit kommen, sondern den Schaden an sich selbst haben.
Gleiche Hesrhaffenheit soll es auch uff dos Juden Seiten haben." —
Als im Jahre 1775 von der badischen Regierung ein Jude in Sclnvar-
zach aufgenommen wurde, protestierten dagegen sowohl der Prälat
als auch die Unterthanen in einer Supplik an den Markgrafen. Es
mussten einige Husaren aufgeboten werden, um dem badiscben
SchimUnden die An&ahme in ein Hans in snwliigen. (Vgl. Ui^
konden rar dipL Geschichte der Abtei Schwarach Ko. BOTb., 407,
514, 487-480.)
Jfooff. K. Beinfritd,
Eine Sammlung im Biatimi Konstanz für das hl. Saiat-
apital in Rom vom Jahre 1349, Das Generalhmdesarchiy sa
Karismlie erwarb Tor kurzem eine Urkunde, die Herr Archifrat
Obser im Katalog eines Antiquars bemerkt hatte, nnd die in mehr-
ftcher Hinsicht bekannt gemacht zu werden verdient Zunächst ist
sie die einzige ihrer Art in den Jahren 1293 bis 1356, d, h. der ein-
zige Bettelbrief für ein Spital ansserhalb des Bistums Konstanz aus
der bischötiich Konstanzischen Kanzlei. Aber auch Bettelbriefe ftlr
Spitäler innerhalb des Bistums kommen in jenem Zcitraimi nieht
eben häufig vor. Sodann zieht die uns vorliegende Urkunde durch
ihren Inhalt die Aufmerksamkeit auf sich.
Im allgemeinen pflegt man bei den mittelalterlichen Urkunden
aal die Formefai der Einleitung und des Schlusses Dicht viel Wert
sn legen und eilt das sadilich Neue auszunutzen. Mit vollem Recht.
Nur darf man nicht vergessen, dass die Formeln als solche ihren
besonderen Wert haben und in die, wenn auch nicht immer wahre,
80 doch wenigstens amtlich vorausgesetzte Anschauung der au^
stellenden Kanzlei einführen.
Hier hat zweifellos der Papst nicht nur an den Konstauzer,
aondem auch an ahbeiche andern Bis<Mii eUi BunMirefiben ge-
richtet und ihnen Sammlungen ftr das hL Oeistivital in Bom mir
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646
Miacellen.
befohlen. Aus diesem Rundschreiben dürfte die bischöfliche Kanzlei,
an deren Spitie damali der Protonotar, Domherr Heinrich Opfenbach
MS bDjr itend, die ganxe Einleitong ttbemommen haben, die recht
■nspirediend gehalten ist : der Hinweis auf das Gemeinschaftsleben
der ersten Christen und ihre gegenseitige Unterstützung und das
Gebot der Nächstenliebe iM-reiten den folgenden bischöflichen Auf-
trag an alle Geistlichen des Sprengeis in geeigneter Weise vor.
Das hl. Geistspital in Korn, dem der Bischof von Konstanz so
anssergewöhnliche Vergünstigungen erteilte, war 1215 von Papst
Innocenz III. gestiftet worden and entwickelte sich, Ton allen Päpsten
mit Privilegien ftherhtnft, zn der grossartigsten mter diesen An-
stalten, dflven Bedentang im MitteUlter noch viel hervorragender
war als heutzutage. Das Spital war nicht nur Krankenhaus, sondern
aach Herberge, und wir ersehen aus der Urkunde selbst, dass es
von Pilgern aller Länder in Anspruch penoramen wurde.
Einige sprachliche und sachliche Einzelheiten der Urkunde habe
ich in Anmerkungen erläutert, wo sie besser zu übersehen sind.
Der Abdruck schliesst sich eng an die Urschrift an. Meine £r-
ginznngen fehlender WOrter nnd Bnchstaben stehen in eckigen
Klammein. Wo sie mir nicht einwandfrei schienen, habe ich
es vorgesogen, eine dnrcfa Striche heaeiehnete Lflcke zn lassen.
Kemier des einschlägigen Fonnelwesens, besonders aber Forscher,
denen eine andere Ausfertigung dieses Bettelbriefes zur Verfügung
steht, werden leicht zur sicheren HersteUong des Tentes beitragen
können.
1349 Jali 3 Konstanz. Bischof Ulrich III. von Konstanz
befiehlt allen Geistlichen in Stadt und Bistum, den vom
Papst ausgesandten Sammlern des hl. Geistspitals zu Rom
Vorschub zu leisten, prcwährt den Beisteuernden ver-
schiede ue Verguuätiguugeu und bedroht Zuwiderhandelnde
mit strengen Strafen.*)
Ulricos Dei graüa episcopus Constantiensis honorabilibos in
Christo . . abhatihns . . prepositis . . priorihos . . dfecanls] . . came-
rarüs . . plehanis sen . . vioeplebanis . . incnratis . . cappeUanis et
. . rectoribns ecclesiarom sen cappeUamm imiversis per civitatem et
dyocesira Constantiensem constitatis salutem in omnium salvatore.
Cum magnam ruinam ingerat— ^—s papalium contradictio precep-
torum, prelati ecclesiarum, sancte Romane ecclcsie cxistenles co-
lumpnc. in omnibus mandatis apostolicis et maximc in illis quo
salutem respiciunt animarum, multo magis debeut [esse] promptiores,
qnia, si obedientes non existerent« fides eatholica oovnmt et beati
Petri navicnla titnharet [C]imi igitnr conditor renun Dens ammi*
rabiU proridentia diqionens in singnlis*) [statmn] terre bo[nis comp]-
leverit nmversis, nt homana conditio vite necessaria sibi valeat mini-
strare, ins commune reqidrit qnemlibet [et] etiam naturales conpassiones
<) YgL OSTteUieH, Regg. Konst 2 No. 4916. — ») Das fblgeade
Ueiae Wort begann mit s od«r f und sehlon mit n oder m.
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MisceUen.
647
hortantor egenis et paaperibus in suis necessitatibos sabvenire. Le-
[gitar enijm de GhrisU fidelibus, quod imiiB spiritiiB <t Qua fides erat
In eis et enat eis omnla commiiiija qua htbebant. Aenuiliu tamen
laliitis himiam genens nnlitia aeviente [pr]oh dolor 1 talia disdiiaTit,
ad coitifi re[paratioaem] sancta mater ecclesia thesaurum gratie non
cessat miaericorditer aperire, vere salutis auctorem hamiliter inci-
tando qni dicit et precipit Drum toto corde diligerc et proximum
tuum sicut fe ipsiim.^) Ver[um cum] in his duobus mandatis salus
consistat cuiuslibet peccatoris sub forma ecclesie militantis, si man-
datum apostolicum supervenit, pro huiusmodi piis factis exeqaendia
necesse est multo üaiciliiu anrem benivoDam impejrtiri, qoia qui
populfun Cbriati docere debet salubriiia, aordos non fiat ant mntoa.
Hinc eat qood mandatom apostoliciim recepimos super eo vidclicet
quod yiros retigioaos, fratres lioapitaliB sancti Spiritus de urbe
Borna, [petitionum nluntios earumdom, pro fidelium coUigendis elemo-
sinis destinatos ad sustentatiouem paui)erum eiusdem hospitalis et
perej^rinorum qui illic de diversis terris cottidie confluunt, in-
cessanter benigne re[rii)ianms] et defcndamus ipsisquc caritatam (sie)
subsidia erogemus. Quare vobis auctoritate apoatolka et noatra in
Tirtute aaacte obedientie necnon avb pena aaapenaioxiia ab offido
diTinomm, firmiter 'et diatricte ]iredpie[ndo malndamiia aicatapoato-
licia recepimaa In mandatis, qoatenus, ob reverentiam aedis aposto-
lice atque nostram, negoünm profiati hospitalis in quo sex opera
misericordie exerccntur*) veraciter. prout mandatum scdis apostolice
[continet] et hortatur, sex diclms dominicis et fcstivis incidcutibus
durante isto negotio, excommunicatis et nominatim iuterdictis ex-
clusis, in caucellis seu cappellis ac ecclesiis a nobia auctoritate ordi-
naria iuterdictis'), quod [interdictumj per eoßdem aez diea anapen-
dimoa, divina celebiando ol&cia proat a procnratoribiia dicti negotii
fneritia infbnnati et melina potneritia, promovendom vestris subditia
fideliter exponatia, ipaoa anbditos ad tam saluberr[ima pietjatis opera
inducentea, qvia scriptum est: Beati miserkordes fjnnd ipsi yniscn-
cordiam cofisequeninr^) et iudicium sine mi?:ericordia erit et qui non
fecerit misericordiain, tum dicctiir: Itc maledicti in ignem dernum
[qui] diaholo et anydia ciu-i paratus est ah derno^). Item precipi-
mus sub pena predicta, ut cartulas istius negotii, quas exbibitor pre-
sentiom vobis prcsentaverit, amicabiliter recipiaÜs et aicnt mona
eat, babeantnr*) [in quaU]bet eocleaia aea cappella et per vos sacer-
dotea veatria aabditia fideliter exponantnr, ae oeoatitnantiir in 8in>
1) Nach Matthäus 22, 37. 39 — Die Kirclie des Mittelalters hob
oraprünglicli sechs Workc (hr Barmherzigkeit hervor, später lügte sie
nach Tob. 12, 12 als siebentes das Begraben der Toten hinzu. Real.-
Encykl. f. prot. Theol. 2, 101. — •) Über das Interdikt im Biatam Eon-
ataa> vgl. CartcUieri, ßegg. Konat. zu 1326, 1848 n. 1849. — *) llatthiaa
6^ 7. <) Kaeh ICattliAiu 26, 41. - •) Es steht kMtw Abkflmagi-
•trieb darftber» das Meotiir nnd Aadamifiir aofgelOat werden kann.
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648
MIseelleii.
gulis eeclesUi nni» Tel dno ydonei viri de snbditU Testris, qd, laqna
in diem representationis ipeius elemoeme, [istas e]e]iii08iiiM colli-
gant et recipiant fideliter ac conservent Qne die representÄtionis
elemosina per vestros subditos erogata ipsis nnnciis integraliter sab
pena excommunicationis assipnetur nec aliquod exigatur de clemo-
sinis [ad tjam pius usus datis ocrasione alicuias edificii vel structure
tel alia qaacumqoe de causa quia vere mandatum presens honorem
Bei per obedientiam, caritatem prozimi per elemosinam, salutem
animanim per indtdg[entiasl operatar. Idee omnes petitioiies, coiiueaitt-
qae dignitatis sou conditionis existant, tarn noetris litteris quam alilB
quibuscnmque admisse fuerint vcl concesse, dnraiite Isto negotiot,
excepto negotio sancti Anthonii inh[ibemus] anctoritate sedis apo-
Btolice sub pena suspensionis ab officio atque nostra firmiter [et]
districte. Que omnia iicgotia cassanius, irrita faciious usqnc in diem
reportationis *) negotii supradicti, revot-antcs ea penitus ])er prcscntes.
Si [qnifl reto] ex Yobk in dicti negotii promotione aut elemosinarum
reportatione negligena repertus faerit vel deliqucns, damiu ezhibitori
preaentiiim aoctoritatem plenam tales et enmes abaentes vel nbdlM
et quoninique modo co[ntra dictum] negotiam delinqaentea ad preaea-
tiam iiostram vel nostri . . officialiB citandi termino competenti qao
compareant pennm pro deraeritis recepturi. Si layci fuerint predictum
negotium impedicntes. excoriimunicari a vobis [volumus] per presen-
tes quousque cuudignam satisfactionem fecerint de premissis. Vobis
antem «cerdotibus in lioc negotio fideliter laborantibus quidquid in
horia eanonicia et divino oi&do ignoranter vel necessitate obmisistis,
a[ac(oritate aedis] apostoUce et noetra misericorditer retaxamu. la-
saper omnibas benefactoribas dicti bospitalla quadraginta dies iniancte
penitentie simüiter relaxamus. Dominaa edam . . pa])a omnibns bene-
fectoribus, qui predicto hospitali manns po[rrexerintJ adiutrices, sep-
timara partem de ininncta penitentia relaxat; item unum annum et
quadraginta dies. Necnon ceteri summi pontifices, archicpiscopi et
episcopi tot et tantas indulgentias sunt elargiti et ctiam ela[rgiuntur]
qnod eamm aamma ad octuaginta auuus et tut karrenas^) sccui-e
potervnt (de) conpatari Inraper omne TotitiD, TOto JeroaelondtaDO*)
domtaxat exoepto, asque ad sammain centom Buurcanun relaxat
dnmmodo [tantom detar] in nibddiiim negotii qoantom profidssi (sIc)
▼olentem pro conanmmadone oontigeret expendere dicti voti*X Itont
*) Über eine Sammlung zu gunsten eines mit dem Namen des hl.
Autooius verbundenen Zwecks vermag ich z. Zt. aus dorn Kon^nzer
Bistom nidita mitzuteilen. — *) Beportatio wird von Du Ganse mit dem
fraoaBMien tnmapori erUftrt and bedeutet Uer vagdihr Üborwdiong
der geMauadtea Qeldw aa die Vertmer dei Spitals. — *) Canna (eir-
rina, voo quadiageaa abgddtet) Mas das fkkr grUssere SOndea aafierlegte
viorzigtäßige BussreiL — *) Von dem Gelübde, zum Grabe des Erlösers
nach Jernsalem zu pilgern, entbindet allein der Papst. Wetzer und
Welte, Kirchenlexikon, „Gelübde". — *) Hier handelt es sich um eine Ver-
tauachung zweier Gdübde, die eogenannte commatatio Tolorum.
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MitceUea.
•49
peccAta oblita, vota fracta si ad ea redierint, offense patrum nt ma-
trum sine manuum iniectione v[iolonta], violatores tidci prostite et
iuramentoruin absque capitalibns miscrit orditer relaxautur. Item de
nsnriSi incendiia, rapinis et aliis rebus male acquisitis, si veri heredes
iieaciliiitiir «t st da eonsilio raomm [-^ ] ad predictum hospitale
saneti Spiritus ns hninsmodi transmÜBerint, plenarie absolventor.
No6 vero de omnipotentis Bei miserioordia et beatissime Dei geni-
tricls virginis Marie sc beatorum Petri et Pauli apostolorum auc-
[toritate confijsi, omnes indnlgentias dicto hospitali a snmmis Romanis
pontificibQS . . arcbiepiscopis et . . episcopis concessas et fratoniitates
eiusdem ratas et gratas habenius ipsasquc auctoritate ordiuaria ap-
probamus, [dicto nc^'otio] ab instaiiti festo beate Margarete virginis
cl martiris asque ad iet>tum beate Katberiae virgiuis proxime subsc-
qneiis et hob. amplios in soo robore pemumsBro, non obstantibiis
TeTo[catioiiibiis] qsibascomqae negotiorom per nos fiMtis Tel medio
tempore fadendis. Datum Constantie anno domini millesimo treoen-
tesimo XL nono, feria sezta proxima ante festiim beati üdalrid
episcopi, indictione secunda
Or. Pergament. Generallandesarcbiv Karlsruhe 5 Gen. 17. Die
Urkunde hat als Umschlag gedient und ist zu diesem Behufe in der
Mitte quer darchgeschuitten und an einigen Stellen durchlöchert
worden. Die Schrift ist gut erhalten.
Kurienthe. Alaamder CaHeUieri.
Zwei Statuten des Konstanzer Domkapitels aus den Jahren
1432 und 1485. Roscher bezeichuet in seiner „Politik" (2. Aufl.
143 ff.) die Ausschliessung als Prinzip der Arist<jkratie ; er betont die
oligarchische Tendenz der katholischen Priesteraristokratie des
Hittelaltera, die schon im 12. Jabrhondert die BisehofBwabl in die
Hand der Domherren legte. Die Wirksamkeit des nftmlichen Prin-
zips wiederholt sich alsdann in den Domkapiteln: es musste für sie
als kleinere Aristokratieen von eben der Bedeutung sein wie für das
Ganze, dessen Restandteile sie bildeten. Bonifaz VIII. hat ver-
ordnet, dass nor ein Adeliger oder Bitterbürtiger Domherr werden
solle.
Die Ausführungen Roscher's werden durch die im i uigeadeu mit-
geteilten Urkunden erläutert. >) Mit Absicht ist ihnen kein Terweb
auf kirchenrechtliche Litterator oder solche znr mittelalterlichen
BUdoBgsgisehiGfate beigegeben. Bleibt Neigung and Müsse, so ge-
denke ich in späterer Zeit auf die Entwicklung der Konstanzer Dom-
kapitelstatuten bis zur Reformation znrückzukommen und damit
einen Beitrag zu liefern für ein „Corpusculum iuris ecclesiastici Con-
stantiensis**, fttr welches bereits einiges Material gesammelt ist.
<) Both Ten Sdueekenstein, diese Zeilschr. S8 (1876), 19.
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630
Miscellen.
1) 1482 Dezember 1
Otto ') Dei et apostolice sedis gratia episcopus Constantiensiß uni-
versis presentium inspectoribas presentibus et posteris ad perpetuam
rei memoriam notificamns et ad eomm notititiB dedvd TOlnmos et
dedncimiiB infrucripCa eum aalute et einoera in Domino earitate.
Qnoniam nnmdo in maligno posito nonnuUi oeca cnpiditate sednctl
tanto ad invadendnin, spoliandum et nsarpandniii ecclesiarom bona
impias manus extendunt, quanto rariores inveniunt objoctores et
defensores, et quia capitalum ecclesie nostre maioris Constantiensis
a multis, qui nomcn domini in vanuni rccipere non formidant, prout
experientia didicimus, hacteuus multipliciter in bonis, rebus, reddi-
tibus et proventibus eonindem in diversis partibos presertim diocesis
nostre Constantiensis consistentibns patiebatur pressoras, molestiss,
spoUationes et jactnras, qnibos defensionis presidio per canonioos
nostre capitnli plebeos ac parve conditionis, ignotos, alienigenas,
ignobiles neqae in theologia vel in jure vere graduatos, illegitimos
mechanicorum ac artificum filios occurri et obviari non potuit, - nos
solempni in premissis cum capitulo dicte ecclesie nostre tractatu
prehabito et deliberatione matura statui et honori ecclesie et capituli
nostrorum possetenus iu hiia et ciica ca pruvidere cupientea, de con-
silio, oonsensn et Tolnntate cjosdem capitott nostri statnimns, ordi-
namos ac perpetao et irrefragabiliter in dieta nostra eeclesia obser-
Tari volnmos, ot nnllns per capitalum nostnun deinceps in firatrem
et canonicum dicte nostre ecclesie reeipiator, nisi de nobili ac mili-
tari genere procreatus vel in theologia aut in jtire doctor vcl licen-
tiatus seu honestorum parcntum, non mechanicorum scu artiricum,
legitimus natus, qui non alienigena sed provincialis seu talis, qui
buüin infra provinciam Maguntinensem traxerit origiaem et moribus
ac honestate digno commendetur testimonio. Quod si secus per
ipBun capitolnm nostrom ant eomm snceessores fiictom ftaerit, eis-
dem sie contra presens statotom reoeptis per talismodi receptionem
Jos In prebenda sen prebendis, ad quam vel qnas recepti fuerint,
volumus non arquiri, sed eandem receptionem et inde secuta roboris
non habere hrmitatem. Pro ruius quidem statuti nostri perpetua
subsistentia et testimonio sigilli nostri una cum sigilli dicti nostri
capituli fecimus presentes litteras uostras hujubmodi statutum in se
continentes appensione commoniri. Quod quidem sigillum nostnun
noe decanos et capitolnm ecclesie Constantiensis snpradicte in
testimoninm nostri consensns et onminm premissorom enm dicti
domini nostri episcopi sigillo presentibus duximns appendendam.
Datum Constantie in aula nostra episcopali sab anno a nat. D« 1432
mensis decembris die 2 , ind. 10.
Or. Karlsruhe 5 Gen. 44; allein das Siegel drs Domkapitels ist
erhalten. — Abschr. des 15. Jhdts. Karlsruhe 5 Spcc. JJ;Jj:,< — Kopb.
322, 232h. Karlsnüie. Durch Bulle txmi 2. Juli U33 (D. KofM
^) Otto m. ans dem Hause der Markgrafen Ton Hachberg-BAttelii
1410— d4.
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XiieeUeii.
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apud S. Pdrwn 1433, 6. non. juL, pont. n. a. 3. „Injunctum nobis^)
bestätigt Papst Eugen dieses StattU. AbscJtrißen des 15. Jhdts,
Earlanihß 5 ßpte, 28$, de» 17. md 18, Jhdii. iibmtda 5 &m, 44.
— Kopb, sali, aSlh. KarUnike, — Zaber etmeüM, SS? Dotum-
2) 1485 Angust 4.
Nos Otto') Dei et apostolice sedis gratia ecclesie Constantiensis
episcopus necnon decanas et capitulum ejusdem ecclesie provide
attendentes quod, quaravis nostri in dicta ecciesia pro tempore
predecessores salubriter oportuueque coüäidcrantes, quod ecclc^ia
predieta Tifis nobilibw doctisqne et poritis quam plorimuii indigeat,
Btatnemot et ordiaarmit, nt nnlliis deineepB in canoniciim diete
ecclesie nisi legitttme natos et in theologia magister ant in alteio
jorium doctor sen licentiatiis Tel de nobili aut militari ge&ere sea
honestis aliis parentibus non mechanicis aut artiticibua procreatus
recipiatnr neque admittatur fueritque pro premissorum iirmiori sab-
sistentia apostolice sedis confirniationis robur adicitus (I) et ob-
tentus (!), attamen quia experientia edocti hodiernis temporibus multi
ignobiles et ex mechanicis et artificibns aUieqne infiurioribos
Tillanicie parentibus proereati minne doeti atqne periti ad gradna
doctoratna sive licentie in altero jorinm taliter qnaliter et abeqne
eo, qood in aliqno generali studio per aliqaoe annos stnduerint, non
rigore oxaminis, sed quibusdara novis excogitatis et inordinatis
favoribus et machinationibus promoti reperiuntur et in dies proroo-
ventur, qui nee consulere in negotiis ecclesiarum nomnt neque pro-
desse, ymo sub tali promotione ad canonicatus et prebendas in ipsa
ecciesia nostra Constaiitiensi aspiraut contra meutern et int^ntionem
ipeonim etataentiom et contra obtenti corroboiationein egasdem
Btatati indolti eonceasionem e^decretam, idao biqnemodi frandibns
et inconvenientiis obvlare et ^ront expedit ecclesie b^jasmodi oppor-
tnne'J^royidere volentes dicto statuto^ostroxredecessonim nostrorom
illiusque corroborationcnT^r confirmatiurrem inherentem de novo
statuimus*) et ordinamus, quod nuUus deinceps in canonicum dicte
nostrc ecclesie Constanticnsis recipiatur neque admittatur, qui sie
procrcalLLi et iu altero juriuin ad gradus doctoratus seu licentie aut
in tbeologia magisterü promotot nisl per qnatiior annos oontinnoo in
aliqno generali studio stndnerit et nt Stadens qne inibi legontor
leetiones otdinarias et solitas continno fireqnentaTerit et babitom
solitnm stadentiom detulerit et per doctores stndii generalis ad
gradum doctoratus scu licentie in altero jurium aut magisterü in
theologia cum rigore examinis fuerit rite et legittime promotus, de
quibus antequam recipiatur seu admittatur iidem facere habeat sutfi-
cienter et legitime. Yolomus quoque et promittimus pro firmiori
■) Otto IV. ans den Harne der Giaftn yen Sooneabsrg 1474-91.
>) Die Eoaatmlrtioii dea Sataea wird allein veiatliidlidi doreb
I. ^? -i '
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Litteraturnotuen*
hujusmodi ätaiuü observatione et uianutentione pro nobis nostrisqae
BoecessoribiiB snb nostri et sneeeisofiiiii noetrorom per nos et nostmm
qnemlibet ae eaecesBomm eonmdem ia reeeptione et admiasioiie de
olwenrandis statotiB et oonsaetndioilHiB diete ecclesie prestiti jort-
menti fide data loco jnramenti millo irnqnam tempore contra faeere
ncc fiori conscntirc. In quorum omnium et singulorum premissomm
evidens tebtimoniuin et fidetn indubiam dictique statuti et ordi-
nationis perpetua subsistentia et robore (!) prosciites litteras ficri
nostroruinque pontiricalis et capitularis ^iKillorum, quibus in similibus
utimur, appensione communiri ac aliis sepedicte ecclesie et uostris
atatatis de ?erbo ad Terbam iaieri et aggregari jnsahnii« et fecimua.
Datum et actmn Gonatantie in loco capitnlari a. D. 1486 die Tero 4.
mensia augusti.
Or. Karlsruhe 5 Gen. 48; beide Siegel sind erhalten. Auf der
Rückseite findet sich ausser Dorsualvcrmericcn die Zcichnufin eives
Itcrhtecks, darin die Worte „propria manu"; auf ihm ein Kreuz,
an dessen drei Enden und an dessen senkrechter Linie sich die
Buclistaben 0, T, T, 0 Ol tu Oe/mden; man wird an die Mono-
gramme derK&niggurkunäm erinnmi, — Kopb, SJBßt JSlßa. KarUnAi,
Litteraturnotizen.
Zu den wertToUaten Fonden der letzten Zeit gehOien die Waiid-
gemilde, welche 1882 beim Abbrache der Kirche ra Bargfelden (Ober-
amt Balingen) entdeckt wurden und dann mit der Kirche glOcküeb
erhalten blieben. Über dieses weltvergessene Kirchlein entspann sich
sehr bald eine sehr lebhafte Diskussion, an der Keppler, Kraus,
Paulus. Heinrich Witte, Zingeler u. a. teilgenommen haben. Nun-
mehr lief?t uns ein eigenes Buch über diesen Gegenstand Tor, das
alä treülich bezeichnet werden muss. Es ist Paul Weber's Schrift:
die Wandgemälde -sa Bnrgfelden anf der scfawftbiachen Alb
(Darmstadt^ Bergatnsaer, 100 Seiteal Die Wandgemälde unaiehoi
wie ein Fries den oberen Teil der einachÜSigen, arsprünglich äusserst
achwach beleuchteten Kirche. Am besten erhalten und der Mitlelr
punkt des Ganzen ist ein Weltgericht, das in einer farbigen Ab-
bildung dem gut illustrierten Buche beigegeben ist. Die andern
Bilder stellen u. a. dar eine ßeihe von Propheten, das Mahl und den
Tod des Reichen, endlich bietet ein recht lebhaftes Bild die Dar-
stellung eines Überfalles. Weber schliesst sich der Deutung von
Keppler an und aieht in ihm den Übarfiül ans dem Gleidmiase vom
Samaritaner. Völlig mit Recht (VgL oben 8. 148L) Anch in der
Datierung stimmt Weber mit Keppler und Kraus Oberein, um oder
bald nach 1050 sind die Gemälde entstanden und auch darin —
aberall übrigens sorgCUtig nachprflfend und nene Dcweise beibringen^
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litteraturnoikea.
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— Stimmt er mit ilinen übereiii, iudem er die Gemälde für Werke
von Malern hilt, welche der Schule der Reichenau angehören.
Neben die Miniaturen des Codex JBgberti end die grossen Genilde
von OberzeU tritt dieser Cyldvs. Sehr hftbsch ist die Untenochiing
des Stiles and der Technik. Weber findet einen nationalen Zag
gegenüber der in St. Georg zu Oberzell noch haftenden allgewaltigen
Tradition. Jedenfalls ist diese vielversprechende Kunst nicht lange
in der Reichenau fortgesetzt worden; denn bald begann in den Tagen
Heinrichs IV. schon der Niedergang der Reichenau. Uass auch die
vor einigen Jahren von Kraas veröffentlichten Wandgemälde von
S. Angelo in Fonnis bei Gapna (ygl Jahrboch der prenss. Knnst-
sammlnngen 1803) eqt Reiehenaeer Scheie gefafiren, lengnet Weber.
Krane wird in seiner Geschichte der cbristlichen Eonst auch dieses
Thema, wie überhaupt die Reichenauer Schule wohl bald behandeln.
Histori.sch sind diese Wandgemälde auch drshalh intcres.sant, weil
sie sich in einer Kirche finden, in deren Pfarrbezirk die Schalksburg
gehört — und das war eine Burg der Zollern. Die phantasievolle
Deutung, als sei mit jenem Überfall die Krschlagung der beiden
ersten Zollem, die unter diesem Namen erscheinen (1061), gemeint,
ielint .Weber mit vollem Beehte ab. Aber auch er g^t m. £. noch
an sehr auf gewagte Hypothesen ein und kommt zn dem Sdilusse,
daas die erst 1226 genannte Sehalksburg schon lange vorher die
Stammburg der ZoUem gewesen, die in der Kirche gefundenen rohen
Steinsärge die Gebeine jener 10<)1 gefallenen Zollern enthalten haben.
Ich leiif,'nc nicht, dass Weber mit grossem Geschicke dafür sprechende
-iLiguiueute entwickelt hat Ich finde allerdings bei näherer Betrach-
tung eine Parallele mit dem bekannten Schwabenberge, dem „Bussen''.
Hoch auf einem Berge, zu dem die Ffiinrkinder mit MAhe iunanf-
steigen mussten, liegt üi Burgfelden die St Miebaelsldrche — wo
offenbar Wodan durch den streitbaren Erzengel ersetzt ist. Auf dem
Bassen sassen wohl sicher die Agilolfiuger; das Alter der Schalks-
burg ist ja nicht durch jene zufällige Jahreszahl bestimmt. Sie war
— das scheint festzustehen — ursprünglich eine Volksburg, Und
von einer solchen konnte schon der Name Burgfelden herrühren,
während Weber daraus auf eine ständig bewohnte Herrenburg
sehliesst Da vermag ich ihm nicht za folgen. Ich gebe anch zu,
dass man in den Grftbem — auch solche von Kindern sind gefunden
— an die Angehörigen ehies Geschlechtes, genauer wohl des der
Patronatsherren wird denken müssen. Aber es bleibt doch folgender
Gegencinwand gegen Weber's Schluss, das seien nun wirklich die
1061 erschlagenen Zollem, bestehen. lOiU hatte hier das elsässische
Kloster Ottmarsheim Besitz. Dieses Kloster hatte noch Jahrhunderte
später dort einen Meyerhof und den Pfarrsatz. Die Schenkung war
durch die Mitgründerin Kunigund, die Gemahlin des Habsburgers
Rudolf erfolgt, wetehe von Witte ganz fiberzeugend als ZoUerin er-
wiesen ist (8. oben S. US^ Wie aber kam der P&rrsatz in den
Besitz der Kunigund, wenn die Stammburg wirklich die Schalksburg
md die Grablege des Hauses, wenn auch nur kurze Zeit, die Kirche
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Litterat urnotuen.
zu Burgfelden war V Beliuii da^ nicht der Stammhalter eines Hauses
sich vor oder giebt maii dM einer Nebenlinie oder mottende einer
Toehter? Dieeei Bedenken läsit sich so elnfitch nicht entfiaraen.
Ottmnnheim wir weit, Nonnen rind noch kein 8chnti für eine Grab-
lege, die mOssen in ihrem Konvente bleiben. Bei dem Oberaus
dürftigen Material kommt man wohl kaum je zu einem sicheren Er-
gebnis, wenn nicht neue Funde Mittel an die Hand geben. Da das
Doppelgrab nicht unverletzt war, sondern allerhand Knochen und
Schädel enthielt, ist nicht einmal — so scheint es zu sein — sicher
festgestellt, ob es sich wirklich um zwei männliche Leichen handelt.
Und wenn die einzige Beigabe, ein Brakteat mit dem ge>iertelten
Zollemscfaild, wirklich dem orsprflnglichen Gnbe angehört, eo ist
dieses weit jünger; denn Braktcaten kommen nicht Tor dem zwölften
Jahrhundert in Norddeutschland vor und erst etwas später im Süden
des Reiches. Ein zollem'scher Brakteat erscheint mir schon auf den
ersten Blick bedenklirh. Ich gebe also zu, dass die Zollcrn zu iliescr
alten Kirche in Beziehung standen, als die lieichenauer iSIuiu he
dieses prächtige Werk schufen, die Folgerungen, dass die Schalks-
burg die Hauptburg und die Burgfelder Kirche die Grablege der
beiden ZoUem gewesen sei, vemiag ich, bis nicht weitere Beweise
beigebracht sind, nicht ansinehmen. Die interessante Schrift, deren
Scfawerponkt natürlich auf dem Gebiete der Kunstgeschichte liegt,
wird nnzweifelhaft viele Freunde gewinnen. SckvMt.
Ich habe mich davon überzeugt, dass bei der gegen die be-
kannte Anmerkung des Herrn Stadtarchivar Dr. Albert gerichteten
Erklärung, welche im Übrigen völlig bestehen bleibt (s. oben S. 459 460),
in einem Punkte mich meine Erinnerung getäuscht hat. Der Ton
der Aibert'schen Abhandlung ist vor der Veröfifentlichung in der
Alemannia nicht mehr geändert worden. Ich beeile mich, diesm
Irrtum in meiner sonst durchaus richtigen Notiz meiner Ehrenpflicht
gemflss sofort einxugestehen. i>er BMkimr: Alojfs SekulU.
Otto Piper hat seine schon früher von uns berührte Auiwwung
der Entstehungsgeschichte der einseinen Teile der Borg zu Wert-
heim in einer scharfen polemischen Schrift: Die Tlurf^ru ine Wert-
heim a. M. und Dr. Wibels Buch über dieselbe, Ein Beitrag zur
Burgenknnde (Wflrzburg, Stüber) näher begründet.
Die von uns schon N. F. Bd. IX S. 679 erwähnte Arbeit von
Wilhelm Eberhard liegt nunmehr völlig vor: ^Ludwig III. Kur-
fürst von der Pfalz und das Reich 1410 — 1427" (Glessen, Ricker
166 SS). Die ersten Kapitel sind schon früher besj »rochen, die neuen
beginnen mit dem, welches die KoHe des Pfälzers auf dem Koustanzer
Konzile würdigt, wo er während der Abwesenheit des Kdnigs Pro-
tektor des Konzils war. An ftst allen wichtigeren Aktionen erscheint
er ja als beteiligt Doch sollte das innige YeiiiSltnis zwischen dem
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littentuniotisen.
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Könige und dem ersten weltlichen KürfOrsten des Reiches bald
Schaden leiden. Sigmund verdankte dem Pfälzer seine Krone, der
seinerseits dafür vom Könige in dem Besitze der BeichspfaudschafUin
«. 0. w. nidit geatOrt sein wollte. Sebon TOriier m die DUforens
der InteresBen bei dem Terauclie eines obeirlieiiiiseheii Landfriedens
sa Tage getreten. Eberhard seigt, wie die Politik des Königs den
KQrfbrsteii zum Gegner and zum Hianpte der Opposition der rheini-
schen Kürfürsten machte. So laiipro die alten Differonzen mit Mainz
sich zurückschieben Hessen, blieb dieser liund fest, ja er erweiterte
sich zum Bunde aller Kurfürsten und erreichte in dem Binger Kur-
verein seinen Höhepunkt Da^s dieser ein Werk des Pfälzers war,
hat m. K Eberhard sicher erwiesen. In dieser Zeit mochte Ludwig
aellist an die Krone denken; doch Lndwigs schwacbe Seite war die
Differenz mit Mains. Sie wie die mit Baden bat spSter sor ScUaebt
von Seckenheim geführt, damals wurde Ludwig lahm gelegt. Er gieng
ins hl. Land, zog sich von allem Anteil an der Reichspolitik zarflck
und starb 1436 lÄngst innerlich gebrochen. Einst aus dynastischen
Interessen die rechte Hand des Königs war er das Haupt der kur-
fürstlichen Oligarchie geworden, um auch diese Stellung cinzubüssen.
Die verwickelte Politik jener Tage hat Eberhard eingehend dargestellt,
aadi die Streitigkeiten nüt Baden bat R b^andelt, ohne freilich
noch Festeis Ukrligraf Bernhard I. benntien so können.
Der vierte Band des von K. Albrecbt besrbeiteten Rappolt-
steinischen Urkandenbnches (Colmar, Barth. 4'' YHI o. 725 8.)
nmlBSSt die Zeit von 1443— 1472, also die letzten Jahre Smassmanns
und grossenteils die Zeiten seiner drei Söhne Kaspar, Wilhelm und
Smassmann, sowie des Sohnes des ersteren Bruno. Die Angaben
zur Lebensgeschichte dieser Herren sind sehr genau. Aber nicht
allein die Uausgeschichte dieses Geschlechtes oder die Lokaigeschichte
ihres GeMetes findet wertvolle Bereicfaerongen, sondern ancb für die
allgemeine oberrheiniscbe nnd bnrgmidiacfae Gesebicbte ist das der
EalL Die Herren waren „Diener", znm Teil ancb wirkliche Besmte
der Herzoge von Burgund, Österreich und Lothringen, auch der Pfalz-
grafen und der Markgrafen von Baden So wird auch mancherlei
zur allgemeinen politischen Geschichte jener bewegten Zeiten sich
in dem Bande finden, wenn auch das rein Lokale überwiegt. Das
Bappoltsteinische Haus ist ja in weiteren Kreisen durch seine Herr-
schaft über die Pteifer näher bekannt. Auch dieser Band bringt
wieder eine Reihe von darenf bezüglichen Äktenstlk&en, welche
allerdings znm grossen TeUe schon benntst worden waren. Andi der
rechtsrheinische Bond zu Riegel findet nähere Behandlung. Interes-
ssnte Aktenstocke sind auch S. 161 die Statuten der Bruderschaft
der Schmiede, S. 209 die Ordnung des Illflu.ssbaues und S. 472
die Artikel der Bruderschaft der Dusenbachkapelle. Ausser den
1160 Nummern dieses Uau])tteiles enthalt der Band noch 82 Nach-
träge aus der Zeit von 1277—1471. Sehr wertvoll ist das erste
Stflck, ein Spruch des Landgerichts im Oberelssss Itber das Eigen-
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056 littentumotizefi«
tnmsrecht an der Burg ßlauenstein. Die Gerichtsstätte wird als ia
loco diclo Grasberch bezeichnet, der Heraasgeber fiutd eine sokho
Ortliehkdt in NiedtriiergheiB. Ei uftn eine aib«ra Frfliong wolil
erwloteht Zw allmihlichen Beneraiig der Register aller Uitai^^
bficber, deren Bearbeitung ja ausserordentlich schwierig ist, dflrfte
es beitragen, wenn jeder etwaige Irrtümer öffentlich hervorheben
würde. In dieser Absicht bemorkp ich, dass bei Ampringen das
Fragezeichen überflüssij? ist. Sehr gewagt scheint mir dagegen die
Annahme, dass der Beiname der Familie Zorn ^von Bulach** von
dem Dorfe Bulach bei Karlsruhe herrühre; es dürite darin eher eine
Strassbnrger Lokalbeieidurang stecken, ivie bei der Fkmilie DrMlien-
fels, wo man gewiss nicbt an den Borg im Siebengebirge denken
darf. Die Sehenken von Erbach gehören in den Odenwald, nieht
nach Oberschwaben, die Herren TOn Gundelfingen haben ihre Stamm-
burg im württ OA. Münsingen, die Leiningen in der Rheinpfalz,
nicht in Lothringen. Sicher richtifr ist die Deutung, dass Kasi)ar
von Rappoltstein auf der Pilgerfahrt nach St. Jago gestorben und
zu Coruna begraben ist (S. 655 unter Jacobs). Der vorliegend o
stattliche Band ist sehr schnell seinem Vorgänger gefolgt (vgl. diese
Zeitschr. 10, IGO). A, 8.
Auf die GeiUir bin, den Freunden der oberrheinischen Geschichte
nichts Neues zu sagen, sei auch an dieser Stelle auf den seit Jahres-
frist vorliegenden fünften Band der „Basler Chroniken" (heraus-
gegeben von der Historischen und Antiquarischen Gesell-
schait in Basel. Bearbeitet von August Bernoulli. Leipzig,
S. Uirzel 1895. VI u. 606 s.) mit besonderem Nachdrucke hinge-
wiesen. Wobl in keinem der froheren Bände war die eigentlich
philologische teztkritische Aufgabe des Herausgebers eine so kompli-
zierte, and es bedeutet nicht das geringste Verdienst Bernoullis,
dass er sie mustergültig gelöst hat. Fast die ganze handschriftliche
Grundlage des Bandes geht auf eine kleine Gruppe von Handschriften
und auf zwei Personen zurück. Im Auftrage des Basler Bürger-
meisters Adelberg Meyer waren in der ersten Hälfte des 16. Jahr-
hunderts der Münsterkapian Hieronymus Brilinger als Übersetzer
und der sonst nicht weiter bekannte Magister Berlinger als Ab-
scfareiber filterer Quellen tbfttig. Die Eintragungen Berlingers auf
den BlattrSndern von Etterlins gedraektsr Schweiierchronik nnd
einige Handschriften jener beiden Mitarbeiter Heyers treten in den
meisten Fällen an die Stelle der verloren gegangenen Urtexte und
gleichzeitigen Handschriften. Zwei historiographische Perioden des
alten Basel scheiden sich auf das deutlichste, das 15. Jahrhundert
mit seinen tagebuchartigen Memoiren, Rechenschaftsberichten und
Chroniken, nnd des Reformationszeitaiter mit seiner die Polyhistorie
spiterer Zeltsn mbef^tendsn Tendans mm Sarnrndn md Kempi*
lieren. ]>ie eigene historische Thitigkeit Heyers nnd Brilingers ist
dem sechsten Chronfkenbaide wbshaltsn; das Haaiitinterease des
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litteratamotiMiL
667
fünften konzentriert sich auf die memoirenartigen Zeitgeschichten
Offenburgs und Beinheims.
Der Basler Apotheker Henmaa Oifenbarg ist als der beste
Diplomat der Stadt wtimnd des 16. Jahrhonderts und als Yer-
tranenamaim dreier Eanige, Sigmnnds» Albrechts IL and Frie-
drichs IV. längst bekannt. Seine Chronik erschien 1844 im
Schweizerischen Geschichtsforscher, nnd sein Leben hat in Abel
Burckhardt einen populären Darsteller gefanden. Was Bemoulli
hier Neues bietet, beschränkt sich auf die Beifügung des histori-
schen Kommentars, die erstmalige Veröffentlichung einer Offen-
burgischen Familienchronik nebst cluouikalischen Aufzeichnungen
Christoph Offenbargs und eine ansidMiide Zosammenfassong aller
seit 1844 betrachtlicb Termehrten nnd teilweise erst durch ihn ge-
fimdenen biograidiiBchen Notizen. Ans Altnanns inzwischen heraus*
gekommenen Regesten Sigmunds ist hierzu die 1417 erfolgte Ver-
leihung eines Wappens und (lor Ritterwtlrde an Henman und seine
Söhne Franz und Peter nachzutrarrm fNo. 2104, vgl. auch 2340 und
266Ö). Eine kaum minder interessante Persönlichkeit als Oflfen-
burg war Heinrich von Beinheim, ein Fleckensteinischcr Bastard,
der durch seinen Oheim Bischof Johann von Fleckenötcin 1428 Oftizial
in fiasel wnrde, 1481 als einer der Sekretäre des Basler Kontils eiv
scheint nnd nach sdnem Ausscheiden ans dem geistlichen Stande
von 1436 bis zu seinem Tode 1460 Basel als Kechtskonsulent mehr*
fach wichtige Dienste erwiesen hat. Sowohl seine kurze Chronik
der Basler Bischöfe als seine allgemeine Basler Chronik von 1444
—51 mit einer Fortsetzung von anderer Hand bis 1473 waren bis
auf ein Bnu listück über die Schlacht von St. Jakob an der Birs bis-
her unbekannt. Nur die kurze Bischofschronik ist im lateinischen
Gmndtezte erhalten. Seit Beinheims Offidalat, also seit 1428, be-
sonders wertvoll, scheint sie mir m allem insofern bemeifcenswert,
ab man ans ihr ersieht, welche grosse Bolle die Terpfitndnngen Ins
anf Bischof Johann von Fleckenstein gespielt haben. Meine in dieser
Zeitschrift NF. 10 , 650 ff. und Markgraf Beruhard I. S. 91 ff. ge-
machten Beobachtungen werden also auch hinsichtlich der geistlichen
Territorien bestätigt. Die grössere Basler Chronik Beinheims ist
nur in Birlingers Übersetzung nach einer verstümmelten lateinischen
Handschrift auf uns gekommen. Sie ergänzt ftlr die Eriegsjahre
1444—46 Ofienburg nnd die im vierten Bande mitgeteilten gleich-
zdtlgen Berichte AppenwUers nnd Brflglingers, während fiae den
Bheinfclderkrieg von 1448—49 neben Beinheim nur Appenwiler in
Betracht kommt. Dem Wortlaut nach unbekannt war auch bisher
Beinheims interessantes Gutachten zur Errichtung einer Universit&t
(1459), deren Eröffnung er nicht mehr erleben sollte.
Was der Band au5iser Offenburg und Beiuheim son.>,t noch enthält,
— grössere (238—1416) und kleinere (1308—1415) Basler Anualcn, ein
dem LeistnngsLnch entnommener Bericht Aber den Botberg-Erenfelsi-
sehen Handel von UIO» die BOteler Fortsetzung Königshofens, anonyme
Chroniken des Jahres 1445 nnd der Borgnnderkriege nnd Znsfttze
Z«ttMihr. f. OMcb. d. 0k«rrh. K. V. XI. 4. 42
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Littcrüturootizen.
sn Appenwilen Chronik in Band IV, «— sind sftmtlieh Ids auf den
ROteler Königshofen Inedita mit einer Folle sorgf<ig kommentierter
Nachrichten znr oberrheinischen Geschichte des 14. nnd 15. Jahr-
hunderts. Am undankbarsten nnd schwierigsten war dabei die Her-
stf llung der grösseren Basier Annalcn dem Inhalte, nicht dem Wort-
laute nach, aus der hier ganz besonders schlechten Cberliefening.
Dagegen hat sich der Scharfsinn dos Bearbeiters in Hinblirk auf
den historischen Wert der (,>uelie in der Einleitung zu der schon
aas Mones badischcr Quellensammlong bekannten Bötelcr Fortsetzung
Königshofens an einer lohnenderen Aufgabe bewlthren können. Die
verschiedenen TeUe der Chronik nnd die drei YerfiAsser, zn denen
sich wenijrstcns für zwei Abschnitte der markgräflichen Btaoschronik
Markgraf Rudolf Iii. von Röteln gesellt, werden hier zum crstcn-
male reinlich von einander geschieden, wobei auch die auf S. 564
gegebenen Nachträge zu S. 112 nicht zu übersehen sind. Überhaupt
bilden Berichtigungen und Nachträge auch zu den früheren Bänden
wie gewöhnlich den Schluss des Bandes, denen sich ebenfalls in ge-
wohnter Weise ein Personen- und Ortsverzeichnis nnd ein von Dr.
A. Oessler bearbeitetes Glossar anschliessen. Eine allgemeine Bei-
lage ergänzt die Batslisten in Schönbergs Basler Finanzgeschichte
durch Mitteilung der ältesten Ratsbesetzungen von 1357—83. Bei
Fortsetzung der Chroniken wäre es erwünscht, wenn Schöpfiins Al-
satia illustrata nach der lateinischen Folioausgabe citiert win<lc, da
die französisclic Übcrsctzuntr von Ravencz, obwohl sie handlicher ist,
wohl auf den meisten Bibliotheken fehlt.
Nur Ntlmberg hat es in den StSdteebroniken gleichfiiUs anf
ftnf Bünde gebracht, nnd wenn noch die zwei B&ide, die der Be-
arbeiter in Anasidit stellt, vorliegen, darf sieh Basel rOhmen, von
allen Städten deutscher Znngc seiner mittelalterlichen Vergangen-
heit das imposanteste Denkmal gesetzt zn haben.
jRichard Fester,
Unter dem Titel „Murbach und Luzern, Aus Anfang und Ende
mnrbachischer Hoheit über Luzern" (Luzeni 1896, 14 j- 12 + 22 S., 4«)
fasst J. H Urb in drei kleinere Studien zusammen, die auch die Auf-
merksamkeit der Leser dieser Zeitschrift verdienen. Die erste bietet
eine freilich nicht ganz gelungene Abbildung nnd den Dntdt der
Urkunde Kaiser Lothars I. vom 25. Juli 840 fDr das Kloster Mor-
bach im Elsass (Böhmer-Mühlbacher 1 No. 1035) deren Fassung be-
anstandet wird. Daran schlicsst sirli die T'bersetzung. Diplomatische
und reclitsr^cschichtliche Erläuterungen sind zunächst bestimmt, dem
Schülerkreis des Luzerner Lyceums Fingerzeige für die Beliandlung
einer Urkunde zu geben: es hätte sich vielleicht empfohlen, neben
Da Gange auch neuere BarsteUungen der deutschen Rechtsgeschichte
heranzuziehen. — Der zweite Anftatz ist den Anfitngen des Humanis-
mus am Oberrhon, insbesondere seinem Bänfinss anf die Abtei
Morbach gewidmet. Beigegeben sind ihm die konstgeschichtlich
interessante „£}pi8iola de tapeeiis antiquia in motuuterio Morhacm»!'
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Litteraturnotizeii.
659
des Brndm Sigmimd vom Jalure 1464 mid ein allein erhaltener An-
fiuig eines Briefes an den Baseler Staatsrechtslehrer Peter Ton And-
lan, dessen Lob der Auszug ans einer Bede Johann Reuchlins ver^
kündet. — An dritter Stelle endlich beschäftigt sich H. mit dem
elsässischcn Kollegiatstift Lautenbach im 15. Jahrhundert. Der Ab-
druck seiner Statuten vom Jahre lült) bildet den Hauptbestandteil
der Abhandlung; die Abbildung des Andlauer Wappens am Propst-
stuhl der Lautenbacher Kirche kann als wohlgelungen bezeichnet
werden. — Einige uugedruckte und II. unbekannt gebliebene Ko-
tizen znr Lebensgeschichte Peters von Andlan, des Propstes von
Laotenbach, seien hier beigefttgt. In einer Urkunde des Baseler
Domdefcans Jakob Ptan von Rüppurr vom 30. Jnni 1468 erscheint
der Doctor decrctorum und Magister Peter von Andlau als Anwalt
der xVbtei St. Blasien, deren Ansprüche auf die jahrlichen Ziii<e
der sog. Freien Güter zu Birndorf (Üez.-Amt Waldshut) als berech-
ti^^'t anerkannt werden (Or. GLA. Karlsruhe, 11 Spec. Birndorf,
Gülten; Kopb. 4üb). Acht Jahre später, am 7. Mäiz U76,
urteilt Peter von Andlau, decräorum doctor, prcpositus ecelesie col-
legiate s. Michaelis Lutembacensis Ba$il. dioc^ iudex a . . . Johanne
comite de Hdffenstän, decano ecdeaie Ärffentin, (als dem vota Baseler
Konzil bestellten iuilc.r, commissariusmhl cofi^'^ervator ii'rii'n) i fpri-
vilegiorum der Abtei St. Blasien) . . subddegatus et subdcputatus"
in einem neuen Beehtsstreit der Abtei um die nUmlichcn Zinse.
Zum zweiten ^lale hei die Entscheidung zu Gunsten des Klosters
aus: der Beklagte, "Werner Geltricliinger von Waldshut, wurde an-
gewieben, von jugaclicr iieeiuUiteiiiigung der Saukt-Blubianischen Ge-
rechtsame abzustehen. Die Urkunde ist ausgefertigt von dem Notar
Johann Enebel, dem bekannten Verfasser des „Tagebncbs" (Basler
Chron. Bd. 2 und Bil. 3, vgl. 3, 583); interessant ist sie vornehmlich
dadurch, dass sie das einzige bekannte Siegel des Baseler Juristen
aufweist. Es ist sj)itzuval, von rritlidiein Wach'^e und an roter
Seidensclmur befestij.'t. Si'iiie Umschrift lautet aut'u'<'l''»'^t: ..SifjiHnm
J\'tri (Je Ah'Uo ikvi * I annti (hirforla preijosiii ecclcsic Liifi"t>if>/'<'i'n-^l>".
Es zeigt im Siegelfelde das \\ ajipeu des Stiftes Lautenbach, dai uuter
einen Schild mit Kreuz, während das obere rechte Feld des Schildes
einen sechsstrahligen Stern aufweist (Or. GLA. Karlsruhe, 11 Spec. Birn-
dorf; Gölten; Kopb. 684,41b). Ich finde den nftmlichen Schild mit einem
kleinen Kreuze an gleicher Stelle auf einem Siegel des Meisters
W'alther von Andlau (Andla), Kustos von Lautenbacli, der auf Bitten
seines Vetters Petermann von Andlau und dessen Gemahlin En^'eli
von Ratperg eine von diesen aus<restellte Urkunde vom 20. Mai 1451
besiegelte (Or. GLA. Karlsruhe, Lcheu- und Adelsar c Iii v, von Andlau).
A. Wcnninghcff.
Die geistige Bewegung des Frfthhnmanismus in Schwaben
macht P. Joachimsohn zum Gegenstand einer interessanten Studie
(Württemhergische Yierteljahr.shefte für Lande^geschichte, NF. 5,
6^126). Leider steht die Unübersichtlichkeit der Arbeit der Verwer-
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IdttflittnniotiieiL
tang ihres reichen Ertrages etwas im Wege. Das Gebiet unserer Zeit-
Bchrift berühren vor allem die Ausfühniiigen über den humanistisch
gesinnten Kreis zu Konstanz (S. 70 ff.): das „Somnium electionis
Constanciensis reverendisaimi patris domini domini Ottonis de Sonnen-
berg" aus dem Jahre 1475 wird der Bearbeiter der Konstanzer Bi-
schofsregesten nicht unbeachtet lassen dürfen; unsere Kenntnis von
dem BUdongslebeii in der Bodenaeeetiidt frird durch die AnfaMilong
und WUrdigung der OherBetzangen von Werken des Enea Sütio
durch Michael Christan Tenrollständigt (S. III ff.). Eingehende
Charakteristik wird der litterarischen Thätigkeit des Nikolaus von
Wylc zu teil, über dessen Beziehungen zu Markj^raf Karl von Baden
S. 83 f., zu dem Historiker der Keichenau, Gallus Öhcra, S. l()6f. und
zu dem Freiburger Buchdrucker Friedrich Riederer von Mühlhausen
8. 107 ff. zu vergleichen sind. A. Wermmghoff.
Bichard Bettgenhftnser behandelt in dem 1. Hefte des
2. Bandes der nLoipziger Stadien ans dem Gebiet der Geschichte** :
„Die Mainz-Frankfurter Marktschiffahrt im Mittelalter**.
(Leipzig, Duncker & Humblot 105 SS.) Im alten Frankfurt gab es
vom königlichen Saalhofe abhän.tricc Fronschiffe, aus ihnen sind, wie
der Verfasser wahrschein lieh nia( lit, die regelmässig täglich zwischen
Frankfurt und Mainz verkehrenden Marktschiffe hervorgegangen,
welche übrigens ein völlig privates Transportunternehmen waren,
das nur nnter Eontrole nnd Schutz zuerst der beiden Stitdte Frank-
furt nnd Mainz stand. Neben dieser ältesten regulären, organisierten
Transporteinrichtuug, dem Marktschiffe, kam die FrOhschilEdirt auf,
welche dem älteren Unternehmen harte Konkurrenz machte. In klarer
Weise ist auseinandergesetzt, wie es später dem Kurfürsten von Mainz
gelang, das rnternelnnen gänzlich unter seine Gewalt zu bringen.
Für eint n wichtigen Teil der mittelalterlichen Yerkehrsgeschichte,
für den, der innerhalb Deutschlands die weiteste Entwicklung zeigt,
ist hier eine völlig befriedigende Arbeit gegeben. Wie weit wir aber
noch von einer Yerkehrsgeschichte entfernt sind, zeigt sich auch
daran, dass Aber die Anschlflsse in Mainz bisher nnr sehr wenige
Nachrichten sich zosammenfiuiden. Eine Beihe Ton AJctenstflckni
ist angehängt.
Die verhältnismässig kleine Zahl von Arbeiten zur Reformations-
geschichte Badens hat vor kurzem einen überaus wertvollen Zuwachs
erhalten. Ans dem Nachlasse Ton A, Elnckhohn bietet hener die
„Zeitschrift fiir Kirchengeschichte*', heraosgegeben yon Brieger nnd
13ess, 16 (Weimar 1896), 690-625 „Urkundliche Beiträge zur
Geschichte der kirchlichen Zustände, insbesondere des sitt-
lichen Lebens der katholischen Geistlichen in der Diözese Kon-
stanz während des 16. Jahrhunderts" dar. Den Grundstock
der Ausführungen, die in kurzen Zügen das ganze IB. Jahrhundert
imispanuen, bildet ein bischütiicher Visitatiunsbericht aus dem Jahre
1550, vonElackhohnimZflricherStaat^rchiv aofgefimden ondausge-
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litteratnniotuen.
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beutet. Der Vci fa&ser. der Notar Johann Götz, begleitete den üencral-
visitator Johann Gumpardus auf einer du iwöchipen Reise, die von
Radolfzell ausgebend den Breisgau und einen Teil von WOrttemberg
nm&sste. FsBt überall hören die Beisenden Klagen Aber das Leben
der Geistlichen, nur selten kann der Beriditeretatter erfreoliche Et-
Bcheimiiigen im Leben und Wirken des Klems jenes Gebiets ver-
zeichnen. — Es sei gleichzeitig gestattet, auf die a. a. 0. 16,
681 — 700 veröffentlichte Übersicht von G. Knod über die neueren
Erscheinungen zur Geschichte des Humanismus und der Universitäten
hinzuweisen. Manche für die Geistesgoschichte des oberrheinischen
Gebiets zu verwertende Schrift wird hier gewürdigt und oft auch
ergänzt. A. W&rminghoff.
Yfet einmal in den Kreisakten gearbeitet hat, weiss, wie er-
müdend ihr Studium ist nnd wie schwer es fiUIt, in der Wirrnis
kleinlichster Strebungen grössere Gesichtspunkte zu gewinnen. Nun
hat aber gerade der schwäbische Kreis auch politisch eine nicht ge-
ringe Rolle gesi)ielt. Es ist daher wiederholt als ein dringendes
Bedürfnis bezeichnet worden, dass eine Cies( liichtc des schwäbischen
Kreises einmal geschrieben werde. Nun hat sich Jemand gefunden,
der die Entsagung und die Ansdaner besass, welche ein solches Werk ei^
heischt. Da es ein Jurist war, tritt natHrlich in seinem Bache die Ge-
schichte der Yer&ssong in den Vordergrund. Freiherr Ernst Lang-
werth von Simmern: Die Kreisverfassung Maximilians I. und
der s c h w ä b i s c Ii c R c i r h s k r e i s in ihrer rechtsgeschichtlichen Ent-
wicklung bis zum Jtihic 1G4Ö (Heidelberg, Winter XIV. u. 456 S.).
Das erste Buch behandelt die Entstelmug der Kreiseinteilung in der
Zeit von 1486 bis 1523. Erst von da au beschränkt sich der Ver-
fasser auf den schwabischen Kreis. Die Grenzscheide des zweiten
md diittm Boches bietet das Jahr 1668, w^l damals die im Anhang
abgedruckte Exekntionsordnvng entstand, welche in dem Werden
der Kreisorganisation einen Abschnitt bildet. Das dritte Buch endet
mit dem Westfälischen Frirden. Im dreissigjährigen Kriege war
die Organisation ja nicht vernichtet, aber es war doch eine Reorgani-
sation voimuten. Mit diesem Zeitpunkte endet das Werk. Wie die
Leser aus den Sitzungsberichten wissen (vgl. S. mll), hat die
Badische Historische Kommission den Verfasser beauftragt, eine Ge-
schichte des schwäbischen Kreises von 1648 bis 1806 n schreiben.
In diese Periode ftllt die grSsste historische Bedentang des Kräses
— die Namen Knlpis nnd Markgraf Lndwig Wilhelm von Baden be-
weisen das ja schon Doch auch dieser erste Teil bringt des Bedeut-
samen genug, wir begegnen fast all' den Fracrcn, die auch später
wieder auttauchen. Gerade diese endlosen Streitigkeiten Ober die
Rechte der Bänke, mit der kaiserlichen LAndvogtei, die Verhand-
lungen mit der Reichsritterschaft, die Bemühungen um Moderationen,
die ewigen Münz- nnd Bechnungskalamitäten erschweren es, das
Ganze zn tinem durchsichtigen Werke zu gestalten. Es wird sich
wohl nicht leicht ein so sprSder Stolf finden wie dieser. Der Yei^
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Litteruturuutizen.
Auer bietet Seite fOr Seite ma bisher vabdaumte Dinge. Vortreff-
lidi ist nachgewiesen, wie die einzelnen Organe des Kreises entp
standen sind, wie der Zoiall, der PräcedenzfiUl som Bechte ward.
Es ist so gut wie eine terra incognila, in die nns dieses Werk ein-
führt. Leider fohlt dein lUiche ein Namen- und ein Sachregister.
Auch ein Verzeichnis der Kreis-, Bank-, Münzprobations- u. a. Tage
wäre erwünscht gesvcbcn. Ein Namenregister hätte die ungewöhn-
lich zahlreichen l'ehler in Eigennamen wieder gut machen können.
£s ist für einen in der schwäbischen Geschichte Bewanderten oft
nicht leicht, die wohl schon in den Vorlagen entstellten Namen za
entsiffem, wie soll sonst Jemand wissen, was das Kloster Mflnchbrod,
Irser, Aurspergh, wer die Freiherrn von KOnigswert und Balmdorf,
die Äbtissin zu Bokhen u. s. w. sind. Das umfangreiche Material
des nunmehr grossenteils in Ludwigsburg beruhenden Kreisarchivs
bietet die Grundlage. Ergänzungen sind natürlich in dem Archive
jedes chem!ili<,'en Kreisstandes erhalten; vielfach freilich nur Dopiud-
ausfertiguugeu. Der Verfasser stützt sich vor allem auf crsteros
ond das zu benutzen ist Arbeit genug. A, 8»
In einzelnen Heftchen haben A. M. P. Ingold und andere Bei-
tiäge zum Briefwechsel Grandidiers veröffentlicht, weldie in
die Werlcstätte des energischen Forschers einflihren. Les corre*
spondants de Grandidier. I— Y. Paris, Picard nnd Cobnar, Hnffel.
Da erscheinen der Bollandist Anselm Berthod, zwei EUsSsser Mönche
in Muri, mit denen er über die Acta Murensia verhandelt, dor
Historiker S. Amand und der gelehrte Benediktiner aus der Kou^n e-
gation des hl. Maurus Fran^-ois Clement. Für uns in Baden haben
diese Büchlein deshalb Interesse, weil das erste Heft fünf Briefe des
Dom Didelot an den Fürstabt Martin Gerbert von St. Blasien und
das fttnfte siebenzehn Briefe des Dom dement an denselben ent-
halten. Namentlich sind letztere, welche nns die Beziefavngen
zwischen den französischen nnd deutschen Benediktinern klar legen,
von Wert. Der fleissige Ingold hat jüngst auch das Diarium des
Murbacher Abtes Bernhard von Plirdt (1671 bezw. iedX--1746) vei>
öffentiicht (ebenda).
Die Antrittsrede des Prorektors der Universität Freiburg, dos
Professors Cornelius Krieg, behandelt den Fürstabt Martin Ger-
bert als Theologen und Schöpfer einer neuen theologischen Lehr-
methode.
Znr Geschichte des Feldznges der YerbOndeten im Elsass nnd
der Rheinp&Iz in den Jahren 1798—94 bringt L. Pingaad in seinem
Buche «L'invasion anstro*prassienne^ Paris 1895, beachtens-
werte neue Beiträge. Den ersten Teil der Publikation bilden ebiige
zur Veröffentlichung bestimmte Denkschriften Langerons über die
Campague den Niederlanden nnd am Khein, welcher der französische
litteratuniotlseii.
663
Emigrant auf Weisung der russisclicn Kaiserin im ö>terreichischen
Generalstabe bcigewolint hat; sie stainiiuMi alle aus den Archives des
affaires 6trangeres, wo sie mit anderen Papieren des russischen Heer-
führers verwahrt werden und von Sorel, Chuquet n. a. bereits ge*
iegentUch benutzt worden sind. Diesen Denkschriften folgt als
zvdter Teil eine hödist interessante, nnsfbhrliche Daistellnng des
Feldznges des Grafen Wurmser in; Elsass yom Jahre I7d3, die von
einem unbekannten Teilnehmer an demselben, zweifellos einem Emi-
granten, verÄsst und ersichtlich darauf berechnet ist, Wurmser gegen
die Vorwurfe von preossischer Seite zu verteidigen und zu recht-
fertigen. K. 0.
Von F. V. W'eechs Geschichte der Stadt Karlsruhe sind vor
Iconsem die beiden ersten Lieferungen des zweiten Bandes erschienen,
welche in trefflicher Darstellung die Jahre 1890—^7 behandeln, eine
ftir die Entwicklang des städtischen Gemeinwesens Oberaus wichtige
Periode also, in welcher die Gemeindeordnung von 1831 bedeutsame *
Reformen der Gemeindeverwaltung einleitet, während die Eröffnung
der Dampfschifffahrt auf dem Oberrheiu (1833), die Erbauung der
ersten Eisenbahnstrcclce nach Heidelberg (lft}3) und die Erriolitunif
der ersten Telegraphculinie (1847) im \ crkehrsleben unschaubare
Fortschritte bringen und ein« jungen leistungsfähigen Industrie die
Woge ebnen. Wie wir sehen, eine Zdt des Ubergangs von alten zu
neuen Fonnen, in der es naturgemäss auch in der sonst so stillen
Stadt an inneren Gähnmgen und Störungen nicht fehlt, zumal die
grossen politischen T^owegungen auf sie ersichtlich einwirken und
mancherlei Vorf^ille als untrügliche Vorzoirhcn kommender Sttirme
sich bemerklich machen. Mit einem Ausblicke auf das Revolutions-
jahr 18^ti, dessen Schilderung das nächste Heft bringen wird, schiiesst
die vorliegende Doppellieferung ab.
Die wissenschaftliche Beilage des Jahresberichtes des Gjm-
nasinms su Freiburg bringt eine Darstellung des Lebens und der
WirlcnUDkeit das einstigen Direktors des Mannheimer Lyceums Frie-
drick August Nflsslin von Fritz Baum garten.
Die neue Preisaufgabe der Wedeldnd'schen Preisstift im er für
deutsche Geschichte fordert eine bis zum 1. August VX» einzu-
reichende archivalisch begrtindete Geschichte der innern Verwaltung
des KnrfÄrstcntums Mainz unter Emmerich Joseph (1763—74) und
Friedlich luiri Joseph (1774—1802). Besonderer Wert wird auf die
Ermittlung der Teilnahme von Johannes M&ller gelegt.
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Zum Abschied.
Infoljre meiner Berufung an die Universität Breslau sehe
ich mit Ii veranlasst, die Redaktion dieser Zeitschrift, welche
mir vor elf Jahren, als diese von dem Grossh. Generallandea-
arduv an die Badische Historische Eonimission übergieng,
von derselben Übertragen wurde, niederzulegen. In diesem
langen Zeitraum, niUirend dessen einhundertachtondzwanzig
Herren an der Zeitschrift mitarbeiteten, habe ich mit so Yielen
derselben enge freundschaftficfae Beziehnngen knttpfen können,
dass es mich drängt, mit dem Lebewohl den Ansdrack meines
herzlichsten Dankes für solche Freundschaft und solches Ent-
gegenkommen in oft peinHchen Dingen zn verbinden. Als
ich die Zeitschrift übernahm, mangelte es zunächst an Manu-
skript. Sehr bald änderte sich das, namentlich seitdem der
Geschichte des Elsasses ein erweiterter Raum infolge der
Munificenz des Kaiserl. Statthalters gewährt werden konnte.
Ich war zu meinem lebhaften Bedauern oft ^^ezwun?en, hohe
Anforderungen an die Geduld der Herreu Mitarbeiter zu stellen.
Mit herzlichstem Danke an dieselben scheide ich nun von
der Bedaktion.
Mit diesem Bande ist die Zahl der ersten fünfzig ^Uide
dieser Zeitschrift, welche sich rühmen darf, fast die Älteste
historische Zeitsdirift Deutschlands zu sein, abgeschlossen,
Sie hat es seit ihrer Gründung im Jahre 1850 verstanden,
sich in den drei Perioden ihrer Geschichte den veränderten
Situationen und Bedürfnissen anzuschmiegen und den Mittel-
punkt ernster wissenschaftlicher Studien zur Geschichte der
schönen oberrheinischen Lande zu bilden. Dass es auch für-
derhin so bleibe, ist mein innigster Wunsch.
Breslau, den 30. September 1896.
Alays SehuUe.
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