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Full text of "Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins"

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ZEITSCHRIFT 

FÜR  DIE 
GESCHICHTE 

DES 
OBERRHEINS 


19 

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II 


Zeitschrift 

fftr  dto 

OescMchte  des  Oberrheias* 

Heue  Folge.  Baad  XL 


Zeitschrift 


für  die 


Geschichte  des  Oberrheins 

herausgegeben 

BadifiGhen  Uistorifichen  Kommission. 


Neue  Folge.   Band  XL 

n>«r  s«ni«a  E«lh«  60.  Baad.] 


Karlsruhe. 
J.  Bielefeldes  Verlag. 
1896. 

Prifitod  In  Qc.  inony 


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Inhalt. 


SeiU 

Ein  oberrhemisches  Formelbuch  aus  der  Zeit  der  ersten  Habs- 
burger, mitgeteilt  von  Oswald  Redlich   1 

Johann  Georg  Jacobi'S  Briefe  an  Pfeffel.  mitgeteilt  von  Theodor 

Schoell   86 

St&dtische  Berufs-  und  Gewerbestatistik  (Heidelbergs)  im  16.  Jahr- 
hundert, von  Fram  Ealenburg   81 

Über  die  älteren  Grafen  von  Spanheim  und  verwandte  Ge- 
schlechter, von  Heinrich  Witte  161 

Inhalt  lind  Zustand  des  Pfalz-Zweibrücken'schfin  Arc>iivg  im  Jahra 

1567,  von  Johanne»  Mayerhofer  280 

Der  Exkommunikationsprozess  der  Stadt  Mülhausen  von  1265  bis 

1271.  von  A.  Kaufmann  254 

Das  erste  Stadtrecht  von  Freiburg  im  Breisgau,  von  Karl  Hegel  277 
Sebastian  Brants  Beschrcibuiig  von  Deutschland  und  ihre  Ver- 

öflfentlichung  durch  Kaspar  Hedio,  von  Konrad  Yarrentrapp  288 
Zur  Geschichte  der  Juden  in  der  Markgrafechaft  Baden-Baden, 

von  J.  A.  Zehnter  337 

Der  Stifter  der  Solothurner  Madonna  Hans  Holbeins,  von  Rodolf 

Wackernagel  442 

Strassburg  und  die  französischen  Politiker  1674  und  1575,  von 

Alkuin  Hollaender  496 

Die  Erziehung  der  badischen  Prinzen  Karl  Wilhelm  iind  Leopold 

Franz  1639  40  in  Köln,  von  Hermann  Kenssen  553 

Die  Reichsritterschaft  im  Unterelsass  bis  zum  Beginn  des  dreissig- 

jäbrigen  Krieges,  von  Alfred  Overmanii  570 

Migcellftn. 

Zur  Geschichte  eines  Freiburger  Bürgerhauses,  von  Karl 

gchaafar  142 

Zum  badischen  Waffenstillstandsvertrage  von  1796,  von  Karl 

flh«i>r   142 

Zur  Überlieferung  der  Kaiser-  und  Fapsturkunden  des  Klo- 
sters Andlau,  namentlich  des  Diploms  Heinrichs  H.  vom 
1.  Juli  1004.  von  Hermann  Bloch  309 

Bemerkungen   zu  dem  oberrheinischen  Formelbnche,  von 

Alfliander  Cartelllerl  und  Oswald  Redlich    .....  314 

Zu  Mathias  von  Neuenbürg,  von  Aloys  Schulte  818 

Die  ersten  Juden  in  der  badischen  Markgrafschaft ,  von 

Richard  Featar  638 

490S87 


Einige  Ergiiiuiingon  zur  Geöchichte  der  Judeu  in  der  Mark» 

grafücbuft  Baden-Badeu,  von  R.  Reioftied  648 

I^e  SamnluDg  im  Bistum  Konstanz  ftlr  das  bl.  Geistspital 
in  Rom  tob  Jahre  1849,  von  AleiMdtr  Osriilllfri  .  .  645 

Zwd  SUtateE  des  Konstanser  Domkapitels  ans  den  Jaliren 

1482  and  1486,  mitgeteflt  Ton  Albert  Wemiishet  .  .  649 

litteralamotisen   146,  819,  456,  66a 

Albert,  Radolfii.  Privileg  459.  664.  —  Albrecht,  Rappoltst.  ÜB. 
666.  —  Anthony  Siegenfeld,  Wappenbriefe  826.  —  Barack,  Hand- 
schrift. Katalog  466.  —  Banmann,  Zwölf  Artiitel,  Eidgen.  and 

Bauernkrieg  464.  —  Baumgarten,  Wilh.  v.  Fürstenberg,  Nüsblin  15^ 
0n3.  —  Bechtle,  Würt.  Karte  45G.  —  Berger-LcvMnlt.  Strassbaig 
156.  —  Bernoulli,  Baseler  Chron.  65G.  —  Boss.  FalKciiber^  ri27.  — 
Bettgenbäuser,  MarktschitlTahrt  G(><).  —  ik>miardot,  Voeux  de  lY-per- 
vier  150.  —  Brunner,  Wildfangstreit  S2S.  —  Cartellieri,  Klingeu- 
hcrg,  Albr.  Aohill,  Konst  Begg.  149,  325,  466.  —  Catalogae  des 
InonnaUes  de  Colmar  163. — Chroost,  Dohna 828.  —  Oorragioni,  Mflna- 
geadi.  826.  —  Diemar,  Beidiak.  Kaili  d.  Kflhnen  463.  ^  Dsiatiko, 
Outtcnberg  161.  —  Eberbard,  Ludwig  Pfalz  G54.  —  Eiter, 

Glarean  4C3.  —  Eubel,  bl.  Pbilipp  v,  Zell  4Gn.  -  Fp.stor,  Bad. 
Reg.  1J5.  —  V.  Fischer -Treuenfeld,  Sclilacbten  PtL'iburg.  155.  — 
Finke,  Konst.  Konzil  4G1.  —  Friedensburg ,  Briotweclisel  327.  — 
Fritz,  eis.  Territorien  457.  —  Gageur,  Scheffel  100.  —  Götziuger, 
Yadian  826.  ~  Haftwr,  VerbrOdemngen  460.  —  Hahn,  Wappen  466. 
Haller,  Baseler  Konzil  160.  —  Hanck,  Eirchengesch.  147. Haupt, 
Kolbengericfat  169.  —  t.  Bertling,  Dalberg  169.  —  Höhe,  Kochen* 
berg.  Land  166.  —  Holder,  Handschriften  145.  —  Holtzniann, 
Strassb.  Katechismen  154.  —  Ilössler,  Bauernkrieg  464.  —  Hürbin, 
Andlau,  Murbacb  151,  G58.  —  Ingold,  Grandidier  GG2.  —  Joaeliims- 
sohn.  Frührenaisbauce  G59.  —  Kassel,  Hanauerl:\nil  IGO.  —  Keller, 
>ieumanu  329.  —  Kindler  v.  Knobloch,  Geschlech U  rlaub  31U.  — 
Klemm,  Backnang  147.  —  Kluckhobn,  KirchenTisitation  660.  — • 
Knod,  Biotins,  Univenittten  164,  661.  -  Krieg,  Oerbert  662.  — 
I«ag,  Hathy  466.  ~  Langl,  Habsbnrg  462.  —  Langwerth  t.  Sim- 
mem,  Schwab.  Kreis  661.  ~  I  aur,  Hobenz.  Denkmiiler  14G 
Lecourbe  158.  —  Lehmann,  Eis.  Territorien  4.')7.  —  Lelmert,  Zwölf 
Artikel  153.  —  v.  T.eininfren-W(^<terl)urg,  Bibliotbek/t  t<  lien  154.  — 
Lenz,  Eis.  Geschichtschrcibuug  153.  —  Letz,  Ingweiler  157.  — 
v.  Lindenau,  Bcrcsina  4GG.  —  Losertb,  Geleitbrief  149.  —  Mayr- 
Adlwang,  Expenseureclinungen  325.  —  Mündel,  Eis.  Sagen  458.  — 
Obser,  Polit.  Koireapondenx  466.  —  t.  Ochelhinser,  Miniaturen  146. 
—  Oxenstiemas  scrifler  166,  —  Pastor,  Oesch.  der  PApete  162.  — 
Pellechet,  Giitalogne  162i  —  Pfister,  Strassburg  156.  —  Philebcrt, 
Lecourbe  158.  —  Pingand,  Gesch.  d.  Feldzugs  i.  Elsass  u  Rbein- 
pfalz  662.  —  Piper,  Burgenkunde,  Wertbeim  323,  G54.  —  Pistor, 
Staden  327.  —  Redlich,  Kberb.  v.  Konstnnz  M!)  —  Bistelhuber, 
Stadtbibl.  Strassburg  159.  —  Ritter,  Geiler  152.  —  Rosenberg, 


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vn 

Allegorie  St.  Blasien  157.  —  Kotli,  Ilasclbcrg  827.  ~  Schoell, 
Pfeffel  158.  —  Schulze,  Eis.  Territorien  457.  —  Scliweizer,  Siegel 
149.  —  Simonsleld,  Fäpstl.  Urkimdeuw.  4G0.  —  buudeu,  Oxeostienia 
166.  —  Spieser,  Ortanamen  180.  ~  Spirgatis,  Eirchheim  161.  — 
StftBn,  Wort.  Karte  466.  —  8te%,  Pattbeig  88a  —  StieTe,  Ober- 
Sahn  100.  —  Stfiber»  Sagen  468.  ~  Stockhomer  t.  StareiD,  Die 
8t  V.  St.  458.  —  Stoll,  Wilkcn  330.  —  Tatarinoff,  Glarcan  153.  — 
Völderndorf,  Schaible  4G6.  —  Walther,  Rufach  160.  —  Weber, 
Burgfelden  652.  —  v.  Weech,  Cod.  Salom.  Si  lioffel,  Karlsruhe  146, 
IGT»,  cm.  —  Weiss,  Juden  829.  —  Wibel,  Wertheim  323.  —  Wir«, 
Kurie  u.  Schweiz  326.  —  Witte,  Hans,  Straasb.  Urkuiulenb.  810.  — 
Witte,  Heinrich,  Genealogisches  148.  —  Wohlwill,  Schubart  157. 
—  Wolfram,  £pcrvier,  Straasb.  ÜB.  160, 819.  —  ZeUer-WerdmtUQer, 


Siegel  149.     Zingeler,  Hohens.  Deakmiler  14ft 

Ndarolog:  £diiard  Wjnkelmanii  f,  von  Friedlich  T»  WoMh  .  .  881 

Badiscbe  Geschichtslitteratur  des  Jabres  1896,  nuammesgesteUt 
von  Hvgi  laeibtft  in  Karlsruhe  466 

Zum  Abschied,  vom  Bedakteur  Altji  Sebnlto  664 

XltteHtUkgen  der  bad.  hlstoriaehen  grnnmlaiilon  Vo.  18. 

Berieht  Ober  die  XIV.  Fienarsitaiiiig  am  19.  und  20.  Oktober  1898^ 
erstattet  von  dem  SekretAr  der  Kommission  ml 


I.  Griflich  von  Leiningen'sehes  Anfaiv  su  Billigheim  (Be- 
sirksamt  Mosbaeh),  veneiehnet  im  Jahn  1887  von  dem 
PilQger  Bfliigermeister  Dr.  Jak.  Swt  Weill  in  Eberbach  ml6 

n.  Gräflich  von  Helmstatt'scheB  Archiv  zu  Neckarbischofc- 

heim  (Bezirksamt  Sinsheim),  verseichnet  von  demselben  m20 

HL  Freiherrlich  Rüdt'sches  Archiv  zu.  Bödigheim  (Besirks- 

amt  Buchen),  verzeichnet  von  demselben  mSS 

IV.  Freihcrrl.  von  Gemmingen-Homberg'sches  Archiv  in  Hom- 
berg bei  Net-kar/iinmem  (Bearkaamt  Mosbach),  ver- 


zeicIniL't  von  demselben  m47 

V.  Freiherrl.  von  Gcmmingen-Guttenbcrg'sches  Archiv  zu 
Keckarmühibach  (Bezirksamt  Mosbach),  verzeichnet  von 

demselben  m59 

VI.  Freiherr!,  von  Venningen'sches  Archiv  zu  Eichtersheim 
(BesirkBamt  Sinsheim),  verzeichnet  im  Jahre  1886  von 
Dr.  B.  lef  ek  m68 

vn.  Hemrich  von  Dieesenhofen  als  Bewerber  um  die  Dom* 

propetd  an  Konstans,  von  Dr.  i.  Wtmtoghsf ....  116 


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vni 


Hitarbeiter  dieses  Bandes  der  Zeitsclirüt 


Baut,  Br.  G.,  Univerritätsprofessor.  Fnibnig. 

BLocn,  Dr.  Hermann,  Mitarbeiter  der  Mon.  Qerm.  Strassburg. 

Cabtellteri,  Dr.  Alexander,  ArchivasBessor.  Karlsruhe. 

EüLENnrRo.  Dr.  Franz.  i^erlin. 

Festeb,  l>r.  llicharii,  Uuiverijitatsprofessor.  Erlangen. 

Hmift»  Dr.  Kail,  Geh.  Bat,  UnhttiititsprofesMr.  Erlangen. 

HbiAimB,  Dr.  Ateoin,  Frotaor.  Strutboig. 

biSBABT,  Dr.  Hugo.  Earbrahe. 

KArFMAN>%  Dr.  A.,  Professor.  MflUuMueo. 

Keussen,  Dr.  Hermann,  Archivar.  Köln 

Materhofer,  Dr.  Joliannes,  KreisarduTar.  Speier. 

Obseb,  Dr.  Karl,  Arrliivrat  Karlsruhe. 
Overmann,  Dr.  Alired,  Hilfsarbeiter  am  Bez.-Archiv.  Strassburg. 

Kedlicb,  Dr.  Oiwald,  üniTerBit&tsprofessor.  Wien. 

BinrntiiD,  Eari,  Pftrrer.  Moos. 

SoBAKnB,  Dr.  Karl,  am  gormaii.  Mnseitm.  Nflniberg- 
ScHOHJ.,  Theodor,  Professor  am  Lyceum.       Bennes  (üle  et  '^^laiiie). 

ScBBÖDER,  Dr.  Richard,  Geh.  Hofrat,  Professor.  Heidelbofg. 

Schulte,  Dr.  Aloys,  Universitätsprofessor.  Breslau. 

Varrentrapp,  Dr.  Konrad,  Univers  tfitsprofessor.  Strassburg. 

Wagkersagel,  Dr.  Rudolf,  Staatsarchivar.  Basel. 


TON  Weech,  Dr.  Friedrich,  Geh,  Rat,  Archivdirektor.  Karlsruhe. 
WnMDroHorr,  Dr.  Alh.,  Mitarbeiter  d.  Mon.  Germ.  Berlin. 
WnoAMD,  Dr.  Wilhelm,  Archirdiiektor,  Protoor.  Strambnif. 
'WiNCKELkiAinr,  Dr.  Otto,  Stadtarehivar.  „ 
Witt«,  Dr.  Heinrich,  Professor.  Hagenau. 
ZBHTOBf  J.  A.,  Landgerichtadirektor.  M^nnhfiini. 

Redaktion. 

Profeaaor  Dr.  Soedlti« 

Redaktiengaissehiisg. 

Arehivrat  Dr.  Obser.   Professor  Dr.  ScnrLTE. 
Bofrat  Pro£  Dr.  ton  Simson.  Archirdirektor  Geh.  Rat  Dr.  von  Wssch. 
AidüTdirektor  Protoor  Dr.  WnoAa». 
t  Geheimer  Hofrat  Protoor  Dr.  Wraxuiuim; 


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Ein  oberrheinisclies  Formelbucli 

ans  der  Zdt 

der  ersten  Habsburger. 

Mitgeteilt 
von 

Oswald  Redlich. 


Am  8.  Oktober  1849  hat  Chr.  Fr.  Stalin  in  Anwesenheit 
Böhmers  auf  der  Bil)lif)thek  zu  Einsiedeln  die  Ihindschrift 
No.  329  durcligcsehen  und  einzelnes  daraus  abgeschrieben  und 
excerpirt.  In  der  Wirtcnibergischen  Geschichte  3,  51  ver- 
wertete Stälin  die  unten  als  No.  1  und  2  niitgetoilton  Schreiben 
und  bemerkte  dabei,  dass  die  Handschrift  Briefforraulare  aus 
Tudolfinischer  Zeil  enthalte.  Nach  der  Abschrift  Stalins  ist 
sodann  in  Böhmers  Acta  imperii  selecta  709  No.  1009  das 
Schreiben  Herzog  Hermanns  von  Teck  über  den  Streit  an  der 
Schosshalde  im  Jahre  1289  und  nach  einer  Abschrift  Baum-- 
gartens  ist  ebendort  S.  366  No.  481  das  Schreiben  König 
Rudolfs,  über  seine  Absicht  die  Krone  niederzulegen  gedruckt 

Diese  Mitteilungen  und  Andeutungen  bewogen  midi,  der 
Handschrift,  die  doch  noch  manches  zu  enthalten  versprach, 
genauer  nacli/ugt'hen.  Dank  dem  liebenswürdigen  Entgegen- 
kommen des  Herrn  Stiftsbibliothekars  von  Einsiedeln  P.  (iabriel 
Meyer  konnte  ich  den  Codex  in  Wien  benutzen,  nachdem  be- 
reits früiier  Herr  Dr.  Max  Schedy  denselben  in  Emsiedeln 
selbst  auf  meine  Veranlassung  hin  untersucht  und  seinen 
Inhalt  verzeichnet  hatte.  Es  stellte  sich  heraus,  dass  die 
Briefsamralung  ausser  jenen  in  den  Acta  imperii  veröffent- 
lichten Stücken  doch  eine  Reihe  nicht  uninteressanter  und  nicht 
unwichtiger  Schreiben  enthalte,  welche  zumeist  dem  letzten 
Jahrzehnt  der  Regierung  Rudolfs  von  Habsburg  angehören  und 

SrilMlir.  f.  QmoIi.  d.  Obwrb.  V.T.  XL  I.  1 


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2 


Redlich. 


oberrheinisch-schwäbische  Dinge  betreffen.  Ein  guter  Teil  der 
Briefe  ist  der  Veröffentlichung  wert,  für  das  übrige  genügten 
Auszüge  vollständig.  Ich  gebe  nun  zunächst  Nachricht  über 
die  Handschrift  und  füge  hinzu,  was  sich  etwa  über  die  Ent- 
stehungsverhältnisse der  Briefsammlung  sagen  lässt. 

Cod.  329  der  Einsiedler  Stiftsbibliothek  ist  ein  kleiner 
Samnielband  von  48  Blättern  Papier  (96  Seiten,  durchschnittlich 
14:20  cm),  ans  sechs  in  Papier  und  Grösse  verschiedenen 
Bestandteilen  zusammengesetzt,  welche  mit  Ausnahme  eines 
einzigen  durch  die  gemeinsame  Beziehung  zur  Ars  dictandi 
verbunden  sind.  Der  erste  Teil,  Seite  1 — 20,  enthält  unsere 
Briefsammlung  und  ist  in  der  zweiten  Hälfte  des  14.  Jahr^ 
hunderts  ziemlich  flüchtig  und  schlecht  zusammengeschrieben 
worden*).  Darauf  folgt  in  einer  zweiten  Lage,  S.  21--32, 
von  einer  Hand  aus  den  ersten  Dezennien  des  15.  Jahrhunderts 
geschrieben  eine  Ars  dictandi,  die  sich  am  Schlüsse  als 
„Colecta  Tybini"  bezeichnet  und  die  Datierung  M12  l'eria 
tercia  ante  festum  Gregorii  (März  8)  liinzugefugt  hat').  Der 
nächste  Teil  S.  83—48  ist  von  einor  Hand  der  ersten  Hälfte 
des  15.  Jahrhunderts  gesclnieben  und  enthält  einen  Ordo  de 
observatione  terminoruni  sacri  palatii  cnusarujn.  der  folgende 
S.  49 — 52  aus  derselben  Zeit  „Proverbia  ISenice"  in  alpha- 
betischer Ordnung  der  Anfänge  von  A— I.  Blatt  53;  54  ist  leer, 
eine  Bemerkung  „appellacio  domini  electi",  die  sich  auf  flis 
folgende  bezieht,  wurde  wieder  verwischt.   Auf  S.  55^75 

')  Auf  die  letzte  ursprünglirh  leor  gebliebene  Seite  20  schrieli  eine 
llaiid  saor.  15  eine  Formel  für  Vidiraierung  einer  Beglaubigung  einer 
Kupie  durch  einen  Notar  und  eine  Hand  saec.  IB  oder  19:  CoUecta  Tybini 
tive  «n  epistolandi  1412,  was  sich  auf  den  folgenden  Teü  besieht  ^ 
')  Von  diesem  Tybinni,  aber  den  meines  Wissens  sonst  nichts  bekannt  ist, 
^ad  such  anderweitig  derartige  Arbeiten  vorbanden.  So  enthält  Cod.  8474 
der  Wiener  Ilofbibliothek  „Correctoria  Tybini",  Cod.  5191  nml  5218  eine 
„Summa  Dybini",  welche  in  der  ei^tgenannten  Handschrift  mit  den  Worten 
schliesst:  Kxplicit  snmniii  Dybini  ^ub  niino  tlomiiii  1B75.  Diese  für 
histcirisi^  lic  Zwecke  nur  sehr  geringwortigen  bammhuigcn  von  meistenteils 
erluudenen  Briefen  weisen  nach  den  vorkommenden  Nameu  auf  ilie  bt»hmi- 
sehen  L&nder  als  Ort  der  Entstehung.  Inwieweit  die  Jahre  1375  und 
1412  (in  nnseiem  CSodez)  mit  der  Entstebongsseit  znssmmenbSngen,  mnss 
dahingestellt  bleiben.  Die  Namen  weisen  Qbrigens  auch  auf  das  Ende 
des  14.  Jahrhunderts.  Diese  Wiener  Codices  bat  Herr  Josef  Susta  unter- 
sucht. Auch  im  Münchener  Cod.  22  373  (aus  Windberg)  treffen  wir 
Diota  Tybini  und  anschliessend  daran  Prager  Dictamina. 


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Ein  oberrheinisdieg  Fonuelbiich. 


3 


steht  das  Appellationsinstrumcnt  des  Domkapitels  und  der  Stadt 
Cur  an  den  päpstlichen  Stuhl  gegen  eine  zu  Feldkircli  ange- 
schlagene päpstliche  Littera  betrefib  Restitution  des  Bischofs 
Ueinrich  von  Konstanz  an  das  Bistum  Cur,  1453  Mai  11  Cor. 
Den  Schluss  der  Handschrift  bildet  endlich  von  S.  77—96  eine 
Bhetorica,  Lehre  vom  Briefstil,  von  einer  Hand  ans  der  zwei- 
ten Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  geschrieben. 

Wann  diese  verschiedenen  Bestandteile  zu  dem  einen  Codex 
zusammengebunden  wurden,  lässt  sich  nicht  bestimmen;  es 
lässt  sich  höchstens  sagen,  dass  sie  frühestens  seit  Ende  dos 
15.  Jaluiiuadei  ts  vereinigt  sein  können.  Eine  ältere  Pagiiiieruiig, 
die  im  ersten  und  letzten  Teil  erscheint  und  Zahlen  zwischen 
734  und  750  aufweist,  lässt  auf  eine  frühere  unmittelbare  Zu- 
sammengehörigkeit dieser  l)ciden  Teile  und  auch  darauf  schlies- 
sen.  dass  sie  nur  als  Ürurhstüeke  einer  umfangreichen  Hand- 
schrift anzusehen  sind.  xVuf  dem  Einband  des  Codex  steht 
nun  zwar,  die  Handschrift  sei  die  Fortsetzung  von  Cod.  198, 
allein  diese  Bemerkung  trifft  wenigstens  auf  den  heutigen  Ein- 
siedler Codex  198  ganz  nnd  gar  nicht  m. 

Unsere  Briefsamrolung  umfasst  auf  den  ersten  20  Seiten 
des  Codex  72  Stücke.  £ine  gewisse  Ordnung  innerhalb  dieses 
Ganzen  lässt  sich  nicht  verkennen.  Die  ersten  21  Schreiben 
der  Sammlung  stehen  mit  Ausnahme  eines  einzigen  (Cod.  No.  16 
^  nnser  No.  29)  in  Beziehung  zu  König  Rudolf  und  gehören, 
soweit  sie  sich  genauer  bestimmen  lassen,  der  zweiten  Hälfte 
seiner  Regierungszeit  an*).  Wir  treffen  da  Briefe  König 
Rudolfs  an  die  Stadt  Konstanz  und  Schreiben  der  Stadt  an 
den  König;  ferner  Schreiben  der  Bischöfe  von  Strassburg, 
Speicr  und  Basel  und  der  Stadt  Ollenburg  an  Kudolf  und 
andrerseits  Briefe  des  Königs  an  den  Erzbischof  von  Köln, 
an  den  Grafen  Albrecht  von  Hohenberg,  an  Hartniaun  von 
Baldeck,  an  verschiedene  Un^^enannte.  Das  sind  doch  so 
viele  verschiedenartige  Aussteller  und  Eini>f;inger,  dass  ein 
Sammler  schwerlich  aus  ihren  Archiven  liätte  sein  Material 
zusammensuchen  können.  Vielmehr  ist  für  diese  mit  König 
Rudolf  zusammenhängende  Gruppe  von  Briefen  wohl  eher  die 
königliche  Kanzlei  als  ursprüngliche  Fundstelle  anzunehmen. 


0  Auseihalb  dieser  Gruppe  stehen  die  ebenftUs  mit  E.  Rudolf  m- 
aunmenhAogenden  Schreiben  Cod.  71,  72  (uiisere  No.  21  n.  17). 

1» 


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4 


Bedlich. 


Ein  Kanzleibeainter  der  sp&tern  Regierangszeit  Rudolfs  mag 
aus  dem  ihm  zogänglichen  origiDalen  Einlaaf  and  den  Gon- 
oepten  der  eigenen  Kanzlei  eine  Formnlarsammlung  angelegt 
haben,  die  freilich,  auch  wenn  wir  im  Einsiedler  Codex  nar 
mehr  Bruchstücke  erhalten  haben  sollten,  kaum  so  umfassend 
gewesen  sein  wird,  wie  die  anderen  grossen  Formularwerke 
aus  der  Kanzlei  Rudolfs  von  Habsburij;.  Wir  besitzen  Übrigens 
gerade  auch  aus  dieser  späteren  Zeit  Rudolfs  eine  zweite 
kleinere,  mit  der  unsern  recht  anulo^je  Sammlunc:,  Nvclrho  vom 
königlichen  Notar  Konrad  von  Diessenhofen  herrührt  und  uns 
als  Aiiliaii^  zu  einer  Handschrift  des  Petrus  de  Vinea  erhalten 
ist');  eine  "Reihe  von  Schreiben  Konrads  selber  lässt  über 
die  Entstelmn<i  dieser  baninilung  keinen  Zweifel.  Solche  be- 
stimmte 11  altpunkte  bietet  der  Einsiedler  Codex  nicht.  Wir 
können  vermuten,  dass  der  Sammler  für  oberrheinische,  nament- 
lich Konstanzer  Dinge  ein  besonderes,  vielleicht  heimatliches 
Interesse  besessen  hat  und  verdanken  eben  diesem  Umstand 
eine  Reihe  von  Stücken  eigener  Art,  wie  sie  uns  in  den  andern 
Sammlungen  nicht  überliefert  sind. 

Eine  zweite  Gruppe  von  Schreiben  nmfasst  im  Codex 
No.  22—49.  Die  Vorkommnisse  der  geistlichen  Verwaltung, 
das  Verfahren  vor  geistlichen  Gerichten  haben  zu  diesen  Brie- 
fen den  Stoff  gegeben  (nur  Cod.  No<  27  ist  der  Geleitsbrief 
eines  Grafen).  Den  Zwecken  einer  Summa  dictaminis  entp 
sprechend  treffen  wir  in  diesem  Teile  Zusammenstellungen  von 
Titeln  und  Grussformeln  (Cod.  No.  28—30),  ferner  auch  An- 
läufe zu  einer  Theorie,  Definitionen  von  ejustola  forniata,  jiri- 
vilegium,  testamentum,  cirogiaphum,  commissio,  ordiuarius 
iudex,  delegatus  und  subdelegatus. 

Mit  No.  50— r)9  foltjen  Studentenbriefe  bekannten  Inhalts, 
ebenfalls  durch  Adressformelu  (No.  53a)  und  durch  Regeln  für 
dictamen  prosaycum  (No  52)  unterbrochen. 

Die  letzte  Gruppe  (No.  60—72)  betrifft  fast  ausseid iesslicli 
städtische  Kreise,  bürgerliche  Verhältnisse.  Ihre  zeitlich  be- 
stimmbaren Stücke  gehören  den  letzten  Decennien  des  13., 
spätestens  den  ersten  zwei  Decennien  des  14.  Jahrhunderts  an. 
Und  wenn  wir  hier  noch  einmal  die  erste  Gruppe  ins  Auge 


Im  Cod.  25  Jer  Stadtbibiioiliek  Luzeri»,  vgl.  Th.  v.  Liebenau  im 
Anselger  f.  Schweix.  Geschichte  1686,  8.  110  ff. 


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Ein  oboiThdniMheB  FormdbadL 


5 


fassen,  80  finden  wir,  dass  auch  sie  ganz  Uberwiegend  Städte 
und  Bürger  und  ihre  Beziehungen  znm  König  berührt.  Hierin 
dürfen  wir  denn  geradezu  eine  Eigentümlichkeit  unserer  ganzen 
Sammlung  erblicken.  Während  die  anderen  Formelwerke  vor 
allem  die  Beziehungen  des  Königs  zu  den  Päpsten,  zu  den 
Fürsten  des  Reiches  und  anderer  Länder,  zu  geistlichen  und 
weltlichen  Grossen,  die  Verhältnisse  der  herrschenden  Klassen 
von  Adel  und  Geistlichkeit  zu-  und  untereinander  berucksich- 
tigL'ii.  so  haben  wir  iuer  zwar  auch  einen  freistlichcn  Teil,  im 
übri^t'ii  aber  ganz  überwiegend  Schreiben,  weklie  auf  Städte 
und  ihre  Bürger,  auf  die  Stellung  von  Städten  zu  König  und 
Reich,  auf  Sicherlieit  und  Rechtsschutz  von  Bürgern,  auf 
Handel  und  Wandel  in  Städten  Bezui^  liabon.  Vielleicht  würde 
dies  nicht  so  stark  hervortreten,  wäre  uns  die  ganze  Brief- 
Sammlung  vollständig  erhalten.  Aber  auch  dann  würden  wir 
sicherlich  sagen  können»  dass  dieser  sozusagen  bürgerliche 
Bestandteil  doch  eben  gerade  dieser  Sammlung  eigen  ist  und 
in  keiner  andern  in  solch  entschieden  beabsichtigter  Vereini- 
gung wiederkehrt. 

Auch  der  örtliche  Umkreis,  den  die  Briefe  berühren,  ver- 
leiht Ihnen  ihr  eigenes  Gepräge.   Ihrem  ganzen  Inhalt  nach 

muss  die  Sammlung  in  Südwestdeutschland  entstanden  sein. 
S[)cier,  Hagenau,  Strassburg,  Freiburg  im  Breisgau*),  Offen- 
burg, Lindau,  St.  Gallen,  dann  Augsburg,  Donauwörth,  Ess- 
lingen, die  Landvügte  von  Schwaben  und  Elsass,  der  Herzog 
von  Teck,  die  Grafen  von  Freiburg  und  Werdenberg,  die  Herren 
von  Windeck  und  Rapoltstein  begegnen  uns  in  diesen  Schreiben. 
Ganz  besonders  aber  ist  es  Konstanz,  sowohl  Stadt  als  Bischof 
und  Geistlichkeit,  das  stark  hervortritt,  auf  welches  sich  im 
ganzen  bei  20  Stücke  beziehen.  Diese  Beziehungen  zum 
Oberrhein  geben  durch  alle  Gruppen  hindurch,  sind  auch  im 
ersten  Teile  ganz  ebenso  stark  vertreten  wie  in  den  andern 
und  kennen  durch  die  vereinzelten  anderweitigen  Namen  (Mainz, 
Köln)  nicht  beeinträchtigt  werden. 

So  erweist  sich  dies  Formelbudi  als  eine  mit  bestimmten 
Absichten  einheitlich  angelegte  Arbeit.  Damit  läset  sich  auch 
für  die  Entstehungszeit  des  Ganzen  ein  Anhalt  gewinnen. 


1)  Auch  das  Sefardben  Herzog  Hcnnuns  tob  Teck,  B0hmer»Fi6k€r, 
Acte  imp.  709,  iat  demnach  jedeniUIs  an  Frelbiiig  im  BrdsgBii  gerichtet 


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6 


Redlich. 


Cod.  No.  26  (unser  No.  30)  und  32  fallen  nach  1307  und  1808 
and  damit  ist  für  die  ganze  Sammlun»^'  der  terminus  a  quo 
gegeben.  Er  wUrde  noch  viel  weiter  herabgeschoben,  wenn  in 
Cod.  38  (unser  No.  32)  die  Zuthat:  Carulus  del  gracia  Roma- 
Domm  rex  dem  Gompilator,  nicht  etwa  dem  Abschreiber  zn- 
zurechnen  ist.  Denn  dann  k5nnte  der  Sammler  unbedingt  erst 
nach  der  Königswahl  Karls  IV.  im  Jahre  1346  thätig  ge- 
wesen sein.  In  diesem  Falle  mttssten  wir  freilich  annehmen, 
dass  dem  Manne  eine  ältere  Sammlung  zur  Benutzung  vorla«;:. 
Denn  es  ist  doch  gewiss  wahrscheinlich,  dass  diese  Briefo,  die 
der  Melirzahl  nach  den  letzten  Decennien  des  13.  Jahrhunderts 
angehören,  ursprünglich  aiuii  nur  um  diese  Zeit  oder  bald 
nachher  in  solcher  Weise  zusammengebracht  werden  konnten. 
Dann  müsste  der  königliche  Kanzlcihi-anite,  dem  wir  den  ersten 
Teil  zu  verdanken  haben,  zu  unterscheiden  sein  von  einem 
späteren  Bearbeiter.  Beiden  niiissten  aber  die  gleichen  Ab- 
sichten vorgeschwebt  haben.  Ohne  jedoch  den  schwanken 
Boden  weiterer  Vermutungen,  die  nicht  viel  Nutzen  gewähren 
könnten,  zu  betreten,  wollen  wir  uns  begnügen,  als  wohl  sichern 
Schluss  auszusprechen,  dass  unsere  Briefsammlung  in  vor* 
liegender  Gestalt  jedenfalls  nach  dem  ersten  Decennium  des 
14.  Jahrhunderts  zusammengestellt  wurde,  dass  sie  in  erster 
Linie  sUdwestdeutscbe,  speciell  oberrheinische  und  konstanzische 
Verhältnisse  und  da  wieder  vor  allem  städtische  Kreise  and 
Angelegenheiten  berücksichtigt,  dass  sie  daher,  wie  man  ver- 
muten darf,  vielleicht  in  Konstanz  von  einem  Manne  kompilirt 
ward,  der  entweder  selber  noch  in  den  spätem  Jahren  Rudolfs 
von  llabsburg  in  der  königlichen  Kanzlei  gedient  hatte,  oder 
dem  eiue  aus  der  königlichen  Kauzlei  stammende  Briefsamm- 
lung zu  Gebote  stand. 

Die  Art  der  Bearbeitung  ist  dieselbe  wie  bei  den  andern 
derartigen  Formelvverken :  die  Datierungen  sind  regelmässig 
fortgelassen,  Titel  und  Adressen  häutig  gekürzt,  Namen  durch 
talis  ersetzt  oder  bloss  mit  Siglen  angedeutet,  häufig  auch 
willkürlich  verändert  und  entstellt.  Immerhin  ist  doch  ver- 
hältnismässig viel  Individuelles  stehen  geblieben,  das  die  sach- 
liche Bestimmung  erleichtert.  Was  sodann  die  Frage  nach 
der  Echtheit  der  Briefe  betrifft,  so  ergiebt  sich  aus  ihrer  histo- 
rischen Beurteilung,  wie  sie  bd  den  einzehien  angestellt  wurde, 
dasselbe  Resultat,  das  wir  bei  ähnlichen  Sammlungen  schon 


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£in  oberrhainiBchM  Formelbucli. 


7 


anderweitig  gefunden  haben*):  die  mit  der  königlichen  Kanzlei 
zusammenhängenden  Stücke  (No.  32  gehört  natürlich  nicht 
dazu)  sind  als  Ganzes  betrachtet  echt  und  wirklich  ergangen. 
Ebensowenig  ist  gegen  die  andern  von  uns  vollständig  publi* 
zierten  Stücke  einzuwenden.  Anders  wird  es  sich  mit  manchen 
Briefen  der  zweiten  und  dritten  Gruppe  verhalten,  von  ihnen 
werden  diese  und  jene  frei  als  Formulare  erfunden,  andere 
nach  allbekannten  Mustern  verfasst  und  mit  beliebigen  Namen 
versehen  sein. 

Im  nacfafolgendoB  teilen  wir  nun  in  chronologischer  Reihe 
den  Wortlaut  jener  Briefe  mit,  deren  vollständiger  Abdruck 

wünschenswert  erschien.  Der  vielfach  korrigierte,  trotzdem 
unkorrecte  und  verderbte  Text  bedurfte  häufi<2:er  Emendatioueu. 
Die  nicht  seltenen  willkürlichen  Änderungen  von  Namen  oder 
ihr  Ersatz  durch  talis  werden  durch  kursiven  Druck  als  Zuthat 
des  Bearbeiters  gekennzeichnet.  In  den  zugefügten  Bemer- 
kungen ist  versucht,  die  chronologische  Einreihung  der  Briefe 
festzustellen  und  die  nötigen  sachlichen  Erläuterungen  zu  bieten. 


1. 

Kdnig  B(adolf)  ersucht  die  Bflrger  von  Konstanz  ihm  40 
Bogenschfltzen  zur  Belagerung  der  Feste  (Pruntrut)  zuzusenden. 
8.  1  No.  1.  (1288  Anfang  März). 

R(udolfus)  doi  gracin  Komanorum  rex  civibus  Constauciensibus 
salutem  et  graciaui  suaiu.  Vestre  dileccionis  prestanciam')  tociens 
experti  vestruia  in  oiiiiii  necessitatis^)  aiticulu  coiisilium*)  presumi- 
mus  iniplorare.  Hiuc  est  quud  düecciüui  vestre  notum  esse  Tolomos 
per  präsentes  qualiter  oomes  ßrigardis^)  quandam^)  tenam  epis- 
copi  fiasiliensis  contra  iosticiam  occnpavit«  quam  regia  maiestas  desi- 
derat  reformare.  Quare  vos  diligeuter  exhortamor,  qaatenus  xl 
sagitarios  nobis  in  fatorum  destinetis  ad  obsidionem  talis  castri, 
quod  vallare  propoiiimus  prima  fronte,  scituri  si  nostros  monltus 
adimplerc  curaveritis,  vestris  Semper  precibus  sicut  hactenos  exütiti- 
mus  manebimus  obligati. 


Vgl.  Mitth.  WOB  dem  wtic.  AkUt  2,  EinL  8.  XXXVIIff.  ^  no 
kom  ans  m.  —  *)  Folgt  ein  flbaifltlnigeB  in.  —  oonaUU  Cod.  — 
*)  Folgt  dudiitricbea  qo.  —  *)  Cod.  —  Folgt  gertricheD  9m  voluaui 
per  preMBlei. 


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8 


Kedlick. 


Dieses  und  das  folgeudc  Sclu'eibeu  gehören,  wie  schon  Chr.  Fr> 
Stälüi  Wirtemberg.  Gesch.  3,  51  annalmi,  in  die  Zeit  nnmittelbar  vor 
dem  Zitge  Kdnig  Bndolfs  gegen  den  Grafen  Bainald  von  Burgund 
zu  HOmpelgard  (mons  Bligardis),  welchen  der  KOnig  zor  üntersttttzong 

Bischof  Heinrichs  von  Basel  nach  dem  11.  März  1283  unternahm. 
Die.'  beiden  Briefe  fulleii  wohl  noch  zu  Anfang  März.  Es  handelte 
sich  vor  allem  um  rnintrut,  aut  welche;  llraf  Rainald  f,egen  die 
Kirche  von  Basel  unln  i  t  ( liti^'te  Ansprüclie  erhob  und  welches  von 
Konig  und  Bischof  jedenlalls  seit  11).  Marz  belagert  ward.  Vgl.  Kopp 
RcichsgescL  2b,  343  f.  Böluuer  Reg.  imp.  1273—1818  S.  119.  Pruntrut 
ist  sicher  aach  im  vorliegenden  Briefe  gemeint,  dahin  sollten  die 
Konatanzer  Ihre  40  Bogenschatsen  senden. 

2. 

Die  btadt  Konstanz  sendet  an  König  (Rudolf)  40  Bogeu- 
schützeu  und  erbietet  sich  zu  weiterer  Hilfe. 
S.  1  No.  2.  (1283  erste  Hälfte  März). 

Sercnissirao  rcgi  efr.  fnu stancicnses  perpetuum  ad  omnia  famu- 
latum.  Cum  tenorem  vestrarum  litcrnrum  ])ersi)exerinuis,  unaniniiter') 
gaudebamus,  quod')  a  nobis  vestris  taniiliaribus  xl  snpitarios  postulare 
curastis  et  eos  vobis  glorianter^)  transmittimus  ud  obi^idiouem  iulis 
castri  per  voa  oliaidendi,  rogantes  et  monentes,  qaod  si  forte  plnrinm*) 
indigendam  habneritis,  nobis  per  vestras  literas  intimetis,  cnm  veitris 
henepladtis  Semper*)  debeamos  animis  volnntarüs  obediie  propter 
aJfectam,  qnem  erga  (nos)*)  celsitado  regia  Semper')  adhnc  exercnit 
indefesse. 

Vgl  Ho,  1. 

3. 

Die  8todt  Freiburg  0m  Breisgau)  ersucht  die  Stadt  Augsburg, 
ihre  Aufnahme  in  den  Landfriedensbund  am  Lech  zu  erwirken. 
S.  17  No.  68.  (1283  erste  Hälfte). 

Viris  discretis  civibus  Augustensibus  uuiversitas  civium  in  Friburg 
salutem  et  ad  omnia  se  parates.  Fama  publica^)  referente  cognovinius, 
qpallter  ez  mandato  regle  maiestatis  in  terminis  vestris  circa*  licnm 
pacem  generalem  com  baronibos  terre  confirmastis.  Com  igitur  tota 
disoordia  iam  dndom  inter  nos  et  dominum  comitem*)  agitata  domino 
fiMiente  sit  sopita,  einsdem  pacis  complices  esse  desideramns  et 
inter  coninratos  compntari.  Vestram  iu'itur  industriam  petimus  per 
presentes,  quatenus  affcctum  nostruni  baronibus  exponatis,  volon- 
tatem  eorom  quantocius  poteritis  uobis  intimare  curetis. 

^)  miamiter  Cod.  —  *)  Folgt  gestricheo  a  vsstris.  —  *)  Cod.  — 
«)  plarimum  Cod.  —  •)  Folgt  getilgtes  a.  —    Fehlt  im  Cod.  —  ^  Folgt 
gestrichen  oxe.  —  *)  b  Ist  flbeigssGhriebcn.  —  *)  eomnitsm  Cod.  — 
msgii  Cod. 


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£ui  oberrheiaiBcbes  Fonnelbach. 


9 


Den  nächsten  Anhaltspunkt  zur  zeitlichen  Bestimmung  |?iebt  die 
Erwähnung  fies  zwischen  der  Stadt  Freiburg  und  dem  Grafen  Egen 
von  Freiburg  hergestellten  Friedens.  Das  erste  Zerwürfnis  zwischen 
Gnf  und  Bfirgern  war  im  tbhre  1282  ausgebrochen  nnd  durch  Ver- 
mitlelttng  KOnig  Rudolfs  von  dem  Bischof  Heinrich  von  Basel,  dem 
Markgrafen  Heinrich  von  Höchberg  ond  dem  vom  EOnig  abgeordne- 
ten Burkhard  dem  weissen  Beger  am  17.  Juni  12<S2  jj:c.schlirhtet  wor- 
den (Schroil)or  ül}.  v.  Freibur;?  1.  92,  Riczler,  Gesch.  des  Hauses 
Fürstenberg  124).  Zu  Ende  12si!  alier  wurde  von  K.  Rudolf  gemeinsam 
mit  Herzog  Ludwig  von  Baiern  auf  dem  Reichstag  zu  Augsburg  zu 
Erhaltung  des  Landfriedens  in  Schwaben  und  Baiern,  der  im  Juli 
nnd  September  1281  schon  errichtet  und  beschworen  wordeu,  eine 
VoUzngsverordnong  anlserichtet  nnd  bestimmt,  dass  Edle,  Ritter  nnd 
Städte  beider  Lftnder  schwören  sollen,  den  zu  Währung  des  Land- 
friedens eingesetzten  Iii  I  tern  beizustehen  (1282  Dez.  29,  Quellen  u. 
Erörter.  5,  8r)fi,  vgl.  Wyneken,  Die  Landfrieden  in  Deutschland 
S.  66  f.).  Dies  wird  in  der  nächsten  Zeit  geschehen  sein  und  darauf 
nimmt  das  Schreiben  der  Stadt  Freiburg  Bezug,  welche  inter  ( Diiiu- 
ratos  dieses  Landüiedens  am  Lech,  wie  sie  ihn  ganz  richtig  bezeich- 
net, aufgenommen  werden  will.  Bas  Schreiben  gehört  also  wohl  in 
die  eiste  HAIfte  des  Jahres  1283. 


4. 

Bischof  (Konrad)  von  Strassburg  entschaldigt  sich  bei  König 
(Rudolf),  dass  er  dessen  Hocbzeitefeier  nicht  anwohnen  könne. 

S.  7  No.  21.  (1284  Januar). 

Sercnis^imo  dnmino  suo  F.  dei  Rraeia  Komanorum  regi  et  semper 
augusto')  C(oiiradus)  cadem  graeia  episeopus')  Argentinensis  salutem 
et  ad  omuia  sc  paratum.  Yestre  celsitudinis  apices  recepimus  reve- 
renter  nt  decnit  et  qoibns  perlectis  invenimns  vos  mandare,  qnod 
celeliracioni')  nnpciamm  vestramm  vellemns  Interesse.  Qnod  ntiqne 
fsceremns  animo  letabundo,  nisi  qnod  presencia  cniusdam  legati 
Romane  sedis  nos  imi)edit  et  retardat.  Monemus  tamen  iuxta  man- 
datuni  vestrum  venerabilcsdominos*)  Moguntinum  et  Spirensem  episco- 
pos,  ut  ad  eanddii  vestram^)  festivitateni  aeeedercnt  ut  decereut,  quos 
tarnen  per  eiubdem  legati*)  negoeium  oecupatos  arbitramur.  Petimus 
igitur  vestram  serenitatem '),  quod  racioue  uostra  raciouabiliter  con* 
siderata")  nostiam  absenciam  grave  non  feratis,  qoia  vestris  bene- 
pladtis  Semper  habetis  nos  obnoxios*)  et  paratos.*^ 

^)  augustus  Cod.  —  episcopo  Cod.  —  celebracionem  Cod.  ~ 
*)  Folgt  ein  getilgtes  a.  —  ')  Folgt  ein  getilgtes  v.  —  ^)  korr.  aus  lege- 
gatL  —  sempiteraitatem  Cod.  —  ^  radonem  nostnun  lac  considera- 
tam  Cod.  —  *)  abnozios  Cod.  —  '*)  Xwlschen  le.  4  ind  9  gehOrt  ult- 
lieb  l#.  33,  du  lafUge  eiies  Tenebeu  an  dea  Icbliu  gesitit  werden 
«aiitt. 


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10 


Bedlieh. 


Wenn  der  Königsname  F.,  wie  wohl  sicher  anzunehmen,  eine 
willliürliche  Änderung  des  Sammlers  und  statt  dessen  R.  zu  setzen 
ist,  dann  nrnss  die  Hochzeit,  zu  der  Bischof  Konnid  von  Strassborg 
(1273—1299)  geladen  ward,  jene  König  Bndolft  mit  Elisabeth  von 
Burgund  sein,  welche  Anfangs  Februar  1234  zu  Remiremont  (südöstl. 
Epinal)  gefeiert  ^arde.  Bischof  Konrad  entschuldigt  sein  Nicht- 
ersrboineii  bei  der  Venniihlung  mit  der  Atnvrsonheit  eines  päpstlichen 
Legaten  und  glaubt,  dass  el)eu  (le>hall>  auch  der  Erzbischof  (Werner) 
von  Mainz  und  Bi^ciiut  (Fri»^drieh)  von  Speier  der  Einladung  nach- 
zukommen verhindert  sein  durlien.  Wer  war  dieser  Legat?  Der 
Kardinallegat  tit.  s.  Gaeciliae  weilte  seit  längerer  Zeit  schon  in 
Frankreich,  aber  wir  wissen  nidits  davon,  dass  er  damals  oder  aber- 
haapt  an  den  Rhein  gekommen  wäre.  Dagegen  liesse  sich  an  den 
Magister  Egydias  de  Ca.stelleto,  Proiist  von  IhilL'-^'o,  denken,  welcher 
von  Pajist  Martin  IV.  am  9.  Jänner  !  an  il^-n  t'ranz()sis(  Iien  Hof 
abgesandt  wurde,  um  mit  König  IMiilijii)  wegen  de>  diesem  zuzu- 
weisenden Zehnten  aus  den  auf  deutschem  Hei('h^r(d)iete  gelegenen 
Diözesen  von  Besanyou,  Toul,  Metz  und  LüUieh  zu  verhaudeiu  (vgl. 
Kaltenbmnner  in  Mitth.  ans  d.  vatican.  Archive  1,  293  ff.).  Dieser 
pttpstliche  Bote  könnte  za  Ende  Jfinner  1284  allerdings  am  Oberrhein 
dorchgekommen  sein  —  freilich  erhebt  sich  dagegen  sogleich  die 
Frage,  weshalb  dieser  Umweg,  was  konnte  er  mit  den  Bischöfen  von 
Strassburg,  Speier  und  Mainz  zu  verhandeln  haben,  welche  jene 
Zehentzuteilung  ja  zunächst  gar  nicht  berührte  V 


5. 

Die  Stadt  Speier  schreibt  an  die  Stadt  Strassburg  über  ihren 
Zwist  mit  dem  Bischof  und  ersucht  sie  nötigenfalls  um  Zu- 
fuhr Ton  Wein  und  Lebensmlttehi. 

S.  17  No.  65.  (1284  erste  Monate). 

Sapientibus  viris  magistro  et  commnnitati  civitatis  Argentinensis 
cives  Spirenses  salutem  etc.  Vestre  dileceioni  clareat  per  prescntes, 
quod  inter  nos  et  reverendum  dominum  no.sirum  et  patrem  Spiiensem 
uec  ius  nec  racio  noc  virorum  ciicumspeccio  sapientum  sive  pruden- 
tum  distracte*)  pacis  formulam  potest  reformare.  Sed  et  archanis 
qnomndam  cnrialinm  snomm  notulis  comperimns  iamdictnm  domi- 
anm  nostmm  non  solnm  anathematis*)  ghidinm,  qnem  iam  dndmn 
ezercait,  in  nostnun  demolicionem  ac  dedecns  conatnr  sed  omnem 
teeondam  virium  suarum  potenciam  adversus  nostram  parvitatem 
concipit  experiri').  Quare  diligenter  exoramus,  quatenus  nobis  favo- 
rabiles  existatis  (nostre)  civitatis  gratia^)  nobis  mitteutes  vinum  et 

dispacte  Cod.  —  ')  anethametis  Cod.  —  *)  Korr.  aus  esspiraii  — 
^  Cod.  esistastis,  darnach  ist  ein  Banm  frei  gelassen  nnd  lifdgt  civitatis 
giatiaa,  was  wdil  wie  im  Texte  geschehen,  sn  emendieren  sefai  dOifte. 


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Ein  oberrheinischee  Fonnelbnch. 


n 


annonaiii,  ti  nos')  queqnam  karistia  inpnlsaverit,  transmittendo,  vt 

ex  hoc  vobiSi  n  vos  simile')  quod  tarnen  avertere  dominus  dignetnr 
exartarit,  omni  quo  possimos  studio  soffiragari  stttdeanras. 

IKeses  Schreiben  gehört  wie  die  folgenden  in  den  langwierigen, 
seit  1276  sich  hinziehenden  Streit  zwischen  Geistlichkeit  nnd  Bflrger- 

schaft  von  Speier,  und  zwar  in  das  letzte  Stadium  desselben.  Das 
vorliegende  Hilfegesuch  der  Spcirer  an  die  Stadt  Strassburg  fällt  in 
den  Zeitpunkt,  als  Bischof  Friedrich  im  Jahre  l'J83  den  Bann  über 
die  Stadt  verhangt,  die  Donigeistlichkeit  die  Statit  verlassen  hatte 
und  infolge  der  Gewaltthaten,  die  von  Seiten  der  Bürger  gegen 
Häuser  und  G titer  der  Geistlichen  und  des  Hochstiftes  in  Stadt 
nnd  ümgebnng  verttbt  worden,  aoch  von  Seite  des  Bischofs  und 
seiner  Leute  Fehde  nnd  Bepressalien  drohten  (vgL  Bemling,  Gesch. 
der  Bischöfe  zn  Speyer  1,  53t  f.)-  Dies  ist  etwa  in  der  zweiten  Hälfte 
des  Jahres  128S  oder  wohl  eher  in  den  ersten  Monaten  von  1284 
gewesen,  wohin  also  das  Schreiben  zn  stellen  ist 


6. 

Kdnig  (Rudolf)  teilt  dem  (Grafen)  Albrecfat  (Yon  Hohenberg) 
LandTOgt  in  Schwaben  mit,  dass  er  nach  Speier  kommen 
werde,  um  den  Zwist  der  dortigen  Geistlichkeit  und  Bürger- 
schaft zu  schlichten  and  fordert  ihn  auf,  mit  Vertretern  der 
ihm  untergebenen  Städte  daselbst  zu  erscheinen. 
S.  4  Nü.  9.  (1284  Ende  Juni). 

L.  dei  gracia  Romanorum  rex  etc.  Alberto  advocato  per  Sweviam 
constituto  suam  graciam.  Si  celestis  altitudo  consilii')  in  terrenani 
imperinm  pro  oeteris  (nos)*)  ezaltavit,  volnntati  sne  qaantnm  sinit 
hnmana  firagilitas  accedere  cnpientes  snb  Ghnstiane  religionis  regnla 
domino  militantibus  quietem  procnrabimus  procarare.  Sciat  igitnr 
tua  fidelitas,  qnod  tali  die  Spiram  personalitcr  veniemns  discepcionis*) 
materiam  intcr  rlcnun  et  civitatem  audituri  et  eam  auspice  domino, 
qui  ventis  imperat  et  maribus,  tine  congruo  deridcre  satagemus. 
Volumus  itaque  ea  die  priiiioribus'')  civitatnm  tilti  roinniissariun  con- 
vocatis^)  ibidem  etiam  nostrum  conspecLuni  cumpareas  ut  eorum 
et  baronnm  nostromni  eonsilio  dicta  taliter  disscoisio')  sopiator,  ne 
posthac  ex  &cilitate  flamma  discordie  rerivescat 

Aus  No.  7  ergibt  sich,  dass  der  in  vorliegendem  Schreiben  be- 
stimmte Tag,  an  welchem  König  liudolf  die  Streitigkeiten  in  Speier 
schlichten  wollte,  Sonntag  nach  Margareta,  der  IG.  Juli  1284  war. 
Rudolf  kam  nnn  an  diesem  Tage  nicht  nach  Spcier,  wohl  aber  zwei 

')  Folgt  gestrichen  quod.  —  ^)  similis  Cod.  —  ^)  Das  zweite  i  korr. 
aas  e.  —  *)  Fehlt  im  Cod.  —  *)  distipacionis  Cod.  —  pmoribus  Cod. 
—     Folgt  gestrichen  et.  —  *)  So  die  Stelle  im  Cod.  —  ")  disseflsio  Cod. 


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12 


Bedlieh. 


Wochen  später:  am  25.  Juli  urkundet  er,  von  Basel  koninirnd,  noch 
zu  Gennersheim,  am  29.  Juli  in  Speier  (Böhmer,  Keg.  Rud.  ii.  792, 
1208).  iJie  Speierer  Angelegenheiten  sind  aber  da  vom  König  nicht 
endgiltig  geordnet  worden,  sondern  erst  im  Oktober  1284,  als  er  vor  . 
Schloss  Waldeek  (sfldl.  Calw)  in  Schwaben  lag  (ürknnde  vom  21.  Okt, 
Beg.  Rad.  No.  801,  HUgard  Speyer.  UB.  109).  —  Sehr  bemerkenswert 
ist  nun,  dass  nach  unserm  Schreiben  der  Graf  Albert  vmi  Hohen* 
berg,  Landvogt  in  Schwaben,  an  den  dassol]>e  gerichtet  ist,  auf  des 
Köiiif^s  (khoiss  Vertreter  der  ihm  unterstellten  Keicli^stadte  auf  den 
grnaiiiitcn  lag  nach  Speier  zusammenberufen  skII,  wclrlie  ebenfalls 
au  dem  I  riedenswerke  daselbst  mitzuwirken  haben.  K.s  wäre  nun 
höchst  aa&Uend,  wenn  der  König  lediglieh  znr  Beilegung  der 
Speierer  Angelegenheit  Vertreter  aller  schwftbischen  Städte  (per 
Sweviam)  yersamroelt  hftttc.  Die  rechte  Deutung  wird  uns  durch  eine 
sehr  wertvolle  Nachricht  der  Colmarer  Annalen  vermittelt,  wonach 
König  Rudolf  1284  circa  s.  Jacobi  fchtum  cives  Rheni  civitatum  Wor- 
matiain  convocavit,  iuramenta  primo  facta  secundario  per  vinculum 
contirmavit  (SS.  17,  211).  Es  war  also  ein  prro>ser  Städtctau'  zum 
mindesten  für  Schwaben  und  den  Oberrhein,  den  Rudolf  auf  Ende 
Juli  nach  Speier  oder  Worms  zosammenbernfen  hatte  and  wo  er  den 
Städteboten  neaerlich  den  Treueid  abnahm.  Der  eigentliche  Zweck 
durfte  aber,  wie  mit  Zeomer,  Deutsche  Städtesteuern  132  zu  vermuten 
ist,  der  gewesen  sein,  an  die  Städte  die  Fordrrun:,'  des  dreissigstcn 
Pfennigs,  einer  Vermöf^cnsstencr  von  BVa^/o  zu  .stellen  und  sie  durch 
den  neuerlichen  Trcusdiwui-  für  die  Zahlung  dieser  schweren  Auflage 
zu  verpflichten.  1  rot/dem  ward  diese  Massreu'el  die  l'r>ache  nicht 
unbedeuldicher  Erschütterungen  im  folgenden  Jahre,  vgl.  auch  Kr.  8. 

7. 

Bischof  (Friedrich)  von  Speier  bittet  den  König  (Rudolf)  um 
Nachricht,  ob  er  am  16.  Juli  nach  Speier  kommen  werde 

oder  nicht. 

S.  7  No.  20.  (1284  Anfang  Juli). 

Screnissimo  domino  suo  //.  dei  gracia  Romanorum  regi  IL  eadem 
gracia  Spirensis  episcopuii  ad  omnia  beneplacita  servicium  indefessum. 
Cum  in  conspectu  regio  celsitudinis  u\x\\qt  astitissem«  quidam  viii  pru« 
dentes  et  providi  Testram ')  circumspeccionem  laadabiliter  infonnabant 
et  laodabant,  qood  controversiam  inter  clerom  et  civitatem  Spirensem 
aliquamdiu  ventilatam  decidere  decrevistis  dominica  post  Margarete 
super  ea  decisione  nobis*)  assignata.  Quare  vestram  magnificcnciam 
presentibus  exorn.  quatenus  mihi  finaliter  intimetis,  si  prescripto')  die 
vestram  debeam  i»rc.»enciam  oxspectare  et  o\i<)  tanto  studiosius  ami- 
corum  mcomm  buffragia  couvocabo.  Scd  si  (^uis^)  casus  intervcniens 

Cod.,  folgt  gestrichen  celsitudinem.  —  ^  Tobis  Cod.  —  ")  pnn 
seripto  Cod.  —  *)  quos  Cod. 


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Ein  oberrheialscbM'Fonnelbach. 


13 


vestrum  propositnm  compcllit  perccllcre et  certnm  mihi  vcstre 
difßnicionis  tcrminom  absque  quobilet  ambignitatis  scrupolo')  digne- 
mini  demandare. 

Die  Siglen  für  die  Naiiu  ii  dos  Königs  und  Bischofs  sind  natariich 
verderbt  statt  R(udolfo)  und  F(ridericus).  Bischof  Friedrich  von 
Speier  ist  sehr  wahrscheinlich  Ende  Juni  128t  bei  König  Rudolf  in 
Basel  gewesen,  wo  die  Vermählung;  seiner  Nichte  Lukardis  von  Bo- 
landen mit  Albrecht  von  Löwenstein,  dem  natürlichen  Sohne  des  Königs 
gefeiert  wurde  (vgl.  Böhmer,  Heg.  Rud.  S.  124,  Reraling,  Gesch.  der 
BisefaOfe  t.  Speyer,  1,  535  Ii.  Kurz  darnach,  also  Anfangs  Joli  durfte 
demnach  vorliegendes  Schreiben  fitllen.  Der  hier  genannte  Termin 
vom  16.  Juli  wurde  nicht  genau  eingehalten  oder  verschoben,  ob  dann 
Ende  Juli,  als  König  Rudolf  in  Speier  war  (vgl.  No.  G),  wirklich  Ver- 
handlungen zu  Ausgleich  von  Bischof  und  Stadt  geführt  wurden, 
wissen  wir  nicht.  Der  rnistand  würde  datur  sprechen,  dass  Bischof 
Gottfried  von  Pussau,  der  in  der  Yergleichsurkuude  vom  21.  Oktober 
1284  neben  Heinrich  von  Basel  als  Mittler  genannt  wird,  auch  Ende 
Jnli  schon  beim  König  war  (Reg.  Rad.  No.  792). 


8. 

König  (Rudolf)  befielilt  dem  Landvogt  in  Schwaben  (Grafen 
Albrecht  von  Hohenberg)  mit  der  schwäbischen  Ritti  ischaft 
bis  24.  Juni  an  einen  bestimmten  Ort  zu  kommen,  um  gegen 
die  aufständiachea  StlEidte  zu  zielien. 
S.  6  No.  17.  (1285  Anfang  Juni). 

Sex  advocato  wo  itüi*)  eie.  Cum  deos  omnipotens  imperial!  dyade- 
mate  nos  YOlnerit  insignire,  ut  oeptro  insticie  bonorum  mcrita  rema< 
nerare*),  malorum  vero  malicias  compescere  .  .■■),  tue  fidelitati^)  volumus 
non  latere'),  quod  quedani  civitafoi?  nostri  iniperii  rebellionis  innudite 
presumentes  audaciam  contra  nostiain  ci  lsitudinem  cerviceni*")  erexe- 
runt')  infronitam,  tributa  sibi  iiiipu^ita  nostre  maicsUUi  cunferre 
denegantes  '"j.  (Quorum  quidem  insolenciam  taliter  animadvertere  decre- 
Timns,  ne  per  eomm  insolens  exemplnm  incongnitom ")  simile  flagi- 
cinm  cetera  civitates  andeant  ateroptare  Qnare  sab  obtentn  nostrer 
gracib  tibi  firmiter  iniungimos  et  mandamos,  quatenus  aniversis  per 
dncatam  Swevie  militibas  convocatia  liberale  Stipendium  spondeas, 
in  evidenciam  solvende  promissionis  maniciones tibi  commissas 
ipsis"j  inpigoorare  uou  obmittes'*)  et  omnibas  expeditis  qaos  habere 


')  procelare  Cod.  —  -j  Nach  p  ein  t  getilgt.  —  ')  T.  Co  1.  —  re- 
munerari  Cod.  —  *j  Jcdeutalls  ein  Wort  wie  stuJeamus  2U  erguiuen.  — 
tuam  fidelitatem  Cod.  —  ">)  Folgt  gestrichen  que.  —  *)  Folgt  getilgt 
exercn.  —  >)  Vor  x  em  r  getilgt.  —     Korr.  aas  denegaeio.  —  ")  God. 
~      momcioniB  Cod.  —  ^  Folgt  nochmals  tibi  —  Cod. 


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14 


Bedlicli. 


poteris  doncc  ad  festum  saucii  Johannis  Baptiste  venias  ad  nos  ad 
iocam  talem,  Ibi  namque  baronnm  nofitroium  consilio  expugnadoniB 
dictamm  eivitatoin  intemptare  modom  et  qnalitatem  Tolnmiu  emoliri. 

Ein  Ranz  interessanter  Beitrag  zur  Geschiehte  der  Städteeni]>r»nin^ 
gegen  König  Kudolf  im  Jalire  1285.  Im  Mai  12<s">  erhoben  sich  in 
den  obern  Landen,  im  Elsass  nnd  in  der  Wetterau  eine  Reibe  von 
Städten  gegen  die  Steoerfordeningen  des  Königs  nnd  verweigerten 
den  Gehorsam;  Colmar  leistete  seit  dem  7.  Mai  offenen  Widerstand, 
in  Hagenau  wurde  der  Landvogt  Otto  von  Ochsonstein  vert rieben, 
Frankfurt,  Wetzlar  und  Friedberg  verbanden  sich  zu  gegenseitiger 
Hilfe  (Ann.  Cohnar.  S8. 17,  211.  212,  riiron.  Colmar,  ib.  254).  Mitte 
Juni  belagerte  liudolf  Colmar,  zog  aber  nach  wenigen  Tauen  >chon 
den  Rhein  hinab,  denn  indessen  hatte  sich  der  falsche  Friedrich  von 
Neuss  nach  Wetzlar  begeben  und  es  drohte  nun  aus  der  Verbindung 
des  BetrOgers,  der  im  Volke  vielen  Glanben  fond,  mit  den  unzu- 
friedenen Stttdten  ernstliche  Gefahr.  Rndolf  hat  nun,  wie  unser 
Schreiben  zeigt,  anch  die  sch\väl)i>che  Ritterschaft  durc  h  dm  Land- 
vogt  aufbieten  lassen  nnd  auf  Johannestag  den  24.  Juni  berufen. 
An  diesem  Tage  war  Rudolf  wohl  schon  im  Mainz,  hiehcr  hatten 
aucl)  das  treu  gebliebene  Speier  und  Worni^  Zuzug  geleistet  (vgl 
Piiilniier  lo'g.  liud.  No.  H2(i).  Unser  Schrribrn,  das  also  etwa  zu 
Aufaug  Juni  zu  setzen  ist,  spricht  nur  von  der  Verweigerung  der 
Stenern,  kein  Wort  vom  falschen  Friedrich  und  bestätigt  so,  dass  der 
Aufstand  der  Städte  sich  zuerst  nur  gegen  die  Stenerforderungen 
Rudolfs  richtete  (v^l.  auch  Bussen  in  Sitznngsber.  der  Wiener  Akad. 
111.  :wff.).  —  Der  Landvogt,  an  den  sich  Rudolf  wendet,  war  sicher 
Albrecht  von  IIohenl)f'ri;.  Ks  hat  nacli  (lie>('in  Sclu'ciben  und  No.  6 
den  Anschein,  als  ol)  weiii'^-tni^  in  ilcn  Jahren  12^!  und  12S5  Graf 
Albrecht  Ober-  und  Nie(b'r>rli\\aben  (per  tlucatuni  Swevie,  i»er  Swe- 
viam  in  No.  G)  als  Landvogt  verwaltet  habe,  während  er  bis  zum 
Tode  des  froheren  Landvogts  von  Oberschwaben,  Hugo  von  Werden- 
berg (7.  Dez.  1280)  nur  Landvogt  in  Niederschvraben  gewesen  war 
(vgl.  aber  die  noch  nicht  ganz  befriedigend  aufgekläi  ton  Verhältnisse 
der  schwäbischen  r,andvogteien  Teusch,  Die  Reichs-Landvogteien  in 
Schwaben  und  Elsass  2t)  IT.  und  in  dem  etwas  vervollständigten  Neu- 
drucke dieser  Abhandlung  im  Progr.  des  Gymnasiums  an  Aposteln 
zu  Köln  lÖUt)  b.  9  il'.). 


9. 

Bischof  (lieinrich)  von  Basel  teilt  König  (Rudolf)  mit,  dass 

Papst  (Honorius  IV.)  den  1.  Dezember  (1286)  als  Frist  für 

die  Ankunft  dea  Königs  in  Horn  festgesetzt  ]mhn. 

S.  6  No.  19.  (1286  März-April). 

Magnifico  domino  sno  R(udolfo)  dei  gracia  Romanoram  legi 
Basiüensis  episcopus  sue  parvitatis  obseqnium  cum  salute.  Per  vestram 


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Em  oberrhtiiliBcheB  Foimelbuch. 


16 


dominacionem  excellcntem ')  nobis  iniuncta  ui  irncia  fideliter  ut  opor- 
tuit  sumus  exccuti.  Sauctissiinum  patreui  et  dominum  nostrum  au- 
spicedommoproclivemTestrtepeticionibiis  Semper  iiiTeiiimiis  etpanlnm. 
jSeiat  igitiir  Testra  cireamspeccio  sie  de  Tobis  ez  oommani  smnini 
ponUficis  et  cardinaKiim  coiuUio  esse  diffimtom,  qnod  ante  kalendas 
decembris  Romanam  curiam  acccdatis  com  mann  militom,  qaantnm 
prepotens')  Gcniiania  poterit  germinare.  Totis  ißitur  viribus  et 
ronatibus  ad  hoc  sturloatis.  qnnd  ^rlorioj^us  nuster  appareat  apparatus, 
sie  iiitiiiitam  gloriain  Aümanie  compai'abitis  et  nomen  in  plurima 
sccula  pcrmansurum. 

Das  ScLreiben  rührt  von  Biscliof  Heinrich  von  Basel  her  und 
gehört  zweifellos  in  dessen  Gesandt^^diaft  an  Papst  Honorius  IV ,  von 
Februar  l»is  Mai  128r).  Anfangs  l  "el)ruar  hatte  ihn  Köniij  Rudolf  mit 
umfii'^st'iidfn  Vollniarliteii  fvvrl.  Böhmer  Reg.  Rud.  No.  8(i<)  tf.)  au  die 
Curie  gesandt  um  einen  Termin  für  die  Romfahrt  und  die  Kaiser- 
krönung  zu  Terembaren.  I>oreh  die  Schreiben  Honorias  IV.  Tom 
31.  Mai  wurde  der  2.  Februar  1287  als  KrOnongstag  bestimmt  Ans 
unserem  Schreiben  ersehen  wir  nnn,  dass  zuerst  ein  niiherer  Termin 
in  Aussicht  genommen  und  von  Papst  nnd  Kardinälen  bereits  festr 
gocot7t  war,  denn  wenn  Rudolf  nach  unserem  Briefe  bis  1.  I)oz.  in 
Rom  erwartet  wurde,  hätte  man  natürlich  nicht  bis  2.  I  cbtuar  jnit 
der  Krönung  gc/ogcrt.  Wahrscheinlich  hat  König  Rudolf  dagegen 
wegen  Kurze  der  Zeit  Bedenken  erhoben  uud  es  wurde  die  Frist  um 
zwei  Monate  hinansgerflckt.  Dieses  Zwisehenstadinm  der  Verhand- 
limgen  und  demnach  auch  unser  Schreiben  dfirfte  nngefthr  in  den 
Mftrz,  April  1286  &Uen. 


10. 

König  (Rudolf)  ersucht  eine  Stadt  um  /ustnduiig  von  40 
Bogenschützen  zur  Belagerung  von  Rapoltstein. 
S.  1  No.  3.  (1287  Ende  Mai -Anfang  Juni). 

lie.r  rtrihus  etc.  Experiencia  quidem  comperimus  non  ambigoa, 
quod  fortiinatii-  ^nc<'Ossus  regio  maiostati'^  vos")  exliilarat,  ut  fortune 
contrarius  vos  admodum  molestaret.  Sciat  i.L'itur  vc^tra  prudencia, 
quod  tota  dissensionis^j  materia  inter  nos  et  ^«/c*?  per  malignos  semi- 
nata  pro  nostra^)  voluntate  ac  honore  regie  maiestatis*)  est  sopita 
et  totun  obeidionis  procinctmn  hactenus  habitnm  in  Bapolczwider^ 
decrevimas  transponendnm.  Unde  com  mnltis  et  assiduis  nostris 
petidonibus  a  nobis  fatigati  nollnm  in  obsidione  nunc  habita  sabsi- 
dium  potuerimos...^)  solitom  morem  repetentes  ad  tos  itemm  con- 

*)  ezceptam  Cod.  —  *j  Folgt  gestrichen  germana.  —  *)  nos  God*  — 
4}  disseBsionis  Cod.  —  ^)  Testra  Cod.  —  *)  Korr.  ans  maiegstatis.  —  ^  Cod. 
—  *)  Hier  moas  wohl  etwas  aosgefUlen  sefai,  etwa  habere,  preoes  nostias 
preter. 


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16 


Redlich. 


fiigimiia  et  diligenter  ezoraiimii,  nt  tA  oommimem  ntilitatem  reipublice 
tdTertentes  nostnun  qaoqae  graciam  ac  promodonem  vobiEi  mmcqnam*) 
dim)gatajii*)  perponderetiB*)  et  ad  hane  obsidionera  xl  sagitaiios  nobis 
in  SQOCnrsnm  destinetis,  nt  ex  hoc  vobis  promptos  promptiores  immo 
pocins  promptissimos  Semper  et  in  omnibos  babeatis. 

Die  Erwähnung  der  bevorstehenden  Belagerung  von  Kapolutein 
(in  No.  11,  hier  in  No.  10  weniger  genau  Rapoltsweiler,  beide 
flbrigens  onmittelbar  beisammen  liegend  im  Elsase  Südwest!.  Schlett- 
Stadt)  weist  zweifellos  auf  das  aus  den  Colmarer  Qaellcii  (SS.  17,  214, 
255  ff.)  bekannte  Eingreifen  König  Rudolfs  in  den  Rujxjltstiiner  Erb- 
scbaftsstreit  im  Jalirc  1287),  vgl.  Albrecht  Kap|>oltstein.  L  B.  1,  128  ff., 
auch  Mitth.  aus  d.  vatican.  Archive  2,  214  ff.),  lludolf  isl  am  22.  ]\Iai 
1287  noch  zu  Strassburg  (Böhmer  Reg.  No.  93Ü),  am  19.  Juni  hüchst- 
wahrseheinlich  schon  zu  Ulm,  wie  aus  einer  ungedrnckten  Urkunde 
des  Abtes  von  Kempten  von  diesem  Tage  im  Wiener  Staatsarchiv 
hervorgeht.  In  die  Zwischenzeit  iniiss  die  dreitägige  Einschliessung 
Rapoltsteins  durch  Rudolf  selber  falh  n.  Ein  .Mordversuch,  der  gegen 
den  König  geplant  worden  sein  soll,  habe  ihn  bewogen,  srhnell  das 
Elsass  zu  verlassen  und  die  Belagerung  den  benachbarten  Stiidten 
und  seinem  Vogte  Hartmann  von  Baldeck  zu  übergeben.  Oemnach 
sind  unsere  beiden  Schreiben  No.  10  und  11  ungefähr  zu  Ende  Mai 
oder  Anfangs  Juni  1287  zu  setzen.  Unklar  bleibt  aber  die  Stelle, 
welche  auf  eine  vorher  fallende  Belagerung  eines  andern  Schioeses 
deutet,  die  infolge  eines  Ausgleichs  mit  den  betreffenden  Herren 
aufgehoben  wurde.  Es  mdssten  doch  wohl  Helfer  des  Rapoltsteiners 
gewesen  sein.  Empfanf,'er  dieses  und  Schreiber  des  niichsten  Briefes 
dürfte  violleicht  auch  wie  in  andern  Fällen  Konstanz  gewesen  sein. 

11. 

Eine  Stadt  beglückwünscht  den  König  (Rudolf)  zu  seinen  Er- 
folgen und  verspricht  zur  Belagerung  von  Rapoltstein  Bogen- 
schützen zu  senden. 
S.  1  No.  4.  (1287  Ende  Mai-Anfang  Juni). 

Ohes  regi  eic*)  Sacri  florens  imperii  tranquillitas  subiectis  Om- 
nibus imperio  spem  sancte  (pacis)^)  parturit  et  quietem.  literis  itaque 
vestre  serenitatis  repetitis*),  quibus  omncm  discordiam  inter  Imperium 
et  talem'')  dominum  agitatam . . .  exultare'')  vera  fide*")  gaudinm 

uberins  mentes  nostras  pcrtulit  affeetatas,  eo  quod  succcssus  imperii 
fortouatos  Semper  et  continuo  sinceris  ailectibus  amplectamor, 

1)  Cod.  —  *)  Folgt  em  widersumiges  non.  —  *)  Korr.  wie  es  scheint 
aus  proponatis.  —  *)  Folgt  ein  durchstrichenes  N  —  ')  Wohl  so  zu  er- 
ginzoi.  —  ^  Btrenuetatis  repetis  Cod.  —     Folgt  getilgtes  d.  -  ^)  Folgt 
ein  mir  unleserliches  Wort,  vielleicht  ist  hier  auch  etwas  ausgefiJlen. 
*)  Korr.  in  exulare.  —      fidem  Cod. 


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Ein  oberriiehiiMliM  Formellrach. 


17 


snmmo  victori  gracias  referentes ,  quod  talem  . .  suis  famulis  pre- 
posuit  et  adegit.  Vestre  itaque  petitioni')  adquicsccntcs  tot  bali- 
Btarios  in  subsidinm  obsidionis  aput  Rapoltstain  disponcndum^)  vobis 
procul  dubio  cum  primum  requisiti  fuerinius  transmitteinus.  In  cuias 
rci  certam  evideuciam  nostre  civitatis  siugnacalo ')  presentes  vobis 
hoc  traosmitthniu  insignitas. 

Vgl.  die  Bemerkoog  211  No.  10»  aaf  welches  dieses  Schreiben  die 
Antwort  ist. 


12. 

Kdnig  R(ado]f)  ersucht  die  Stadt  Konstanz,  ihm  durch  die 
Btbger  Getreide  in  das  Lager  vor  (Herwartstein?)  zuführen 

zu  lassen. 

8.  3  No.  5.     (1287  Ende  September,  Anfang  Oktober). 

R(udolfa8)  dei  gracia  rex  Romanomm  maf^istro  etc.  civitatis  Con- 
stantiensis  saintem  et  suam  graciam.  Vestre  discrecioni*)  credimus 
non  latere,  qualiter  in  obsidione  talis  castelli  moras  facimus  aliquales 
et  quantas  adhac  facere  nos  oporteat  non  est  nobis  certam.  Cum 
igitar^)  fatnris  incommodis  ohviare  nos  debeat^),  annonc^)  penoriam 
DOS  metaentes  vestnun  indnstriain  diligenter  ezoramus,  qnateniis  per 
d?e8  vestros  miUe  framenti  qnaitalia  nohis  transmitti  pfoenretie,  qne 
digna  taxacione  solvi  fadenms  et  ne  dampnnm  timeant*)  in  ill^  vel 
in  aliis  transferendis,  vos  prescntibus  ab  omni  raptomm  violencia 
defensnros  nos  promittimus  et  testamur.  Ex  hoc  itaque  negociacionis 
conuuercio  lacrom  pariter  et  regalis  excellencie  graciam  reportabont 

Yielleieht  bezieht  sieh  dieses  Schreiben  auf  die  Belagerung  Ton 
Herwartstein,  einer  dem  Grafen  von  Helfenstein  gehörigen  Burg 
zwischen  Ulm  und  Dinkelsbühl,  vor  welcher  König  Rudolf  im  Herbst 
1287  drei  Wochen  lang  lag  (nach  16.  Sept.  und  jedenfalls  noch  am 
7.  Oktober,  vgl.  Böhmer  Reg.  Rud.  S.  137,  dazu  die  Erzählung 
Christian  Kuchimeisters  cd.  Meyer  v.  Kuonau  201  ff.  and  YTartmann 
UB.  von  St.  Gallen  3,  250).  Vorliegendes  Schreiben  wflrde  deninadi 
za  Ende  September  oder  Anfang  Oktober  anzosetcen  sein.  —  Auch 
an  die  Belagerung  des  Schlosses  Weissenburg  am  südlichen  Abhang 
des  Schwarzwaldes,  welche  sich  im  Frühjahr  1288  sechs  Wochen  lang 
hinzog  (vgl.  Johann  v.  Wintertlmr  cd.  Wyss  29  und  Ellcnhard 
SS.  17,  12Ä)  könnte  man  denken,  allein  da  war  der  König  selbst, 
nach  Ausweis  seiner  Urkunden,  nur  eine  Woche  im  Lager,  während 
in  der  übrigen  Zeit  sein  Sohn  Herzog  Rudolf  die  Belagerang  leitete. 


Korr.  aus  petitione.  —  dispondum  Cod.  —  ')  Cod.  —  *)  ve- 
stram  discrecionem  Cod.  —  ')  Folgt  getilgt  in.  —  ^  doceat  Cod.  —  am- 
boruin  Cod.  —  Cod. 

Z«ttMhr.  r.  OMch.  d.  Oberrk.  N.  F.  ZI.  1.  2 


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19  B«4llolL 

18. 

KMg  R(adoIf )  fordert  die  B&rger  vm  Konstanz  zur  Lieferung 

▼OD  Getreide  in  sein  Lager  (vor  Herwartatein)  auf. 

S.  3  Ko.  7.  (1287  An&ng  Oktober). 

B(iidolfa8)  dei  grada  Bomaaomm  res  äe,  Dflectis  Boia  dfilnui 
ConslandeoBibiis  gradaDi  soam.  Vestre  stramitati*)  Yolamiis  Mse 
notmD,  qaod  annone  pennria  nostmiii  exerdtmn  iacipit*)  strictiiis 
pertorbare.  Qoare  vos  diligeater  exortamar,  quatenos  mille  framenti 

quartalia  nobis  transmittere  curetis,  que  (ligna  taxarinnc  vobis  solvcre 
faciemus.  Verum  tarnen  si  quocuiKjue  fariente  casu  voluiitatera  nostram 
in  hoc  non  poteritis  obtinere')  adimplerc,  nobis*)  in  brcvi  demandetis, 
ot  aliorum^)  amiconim  nostromm  consilitim  et  auxilium  pariter  im- 
ploremaSf  com  verecondam')  sit  regie  maiestati  propter  fictnalfaim 
caraaoiaai  obsMionem  dimittere  sollempniter  attemptatam^. 

Dieses  Schreiben  schliesst  sich  wohl  eng  dem  vorhergehenden 
an  nnd  bezieht  sich  auf  dieselbe  Belacrcrung.  Während  iu  No.  12 
dem  Maugci  aa  Lcbciiämitteln  vorgebeugt  werden  solU  ist  er  jetzt 
bereiCa  efagetreten.  ^mmarWn  bleibt  aoffldlend,  dasa  derKOnig  neb 
in  dieaom  zwdten  Schreiben  an  Konstanz  gar  nicht  auf  sein  froheres 
Aaw^bftff  beruft, 

U. 

(Otto)  von  OebaenateiD,  Landvogt  im  Elsasa,  beauftragt  den 
SebultheisB  Ton  Hagenau  Vorbereitungen  für  die  Ankunft  der 

römiscbeu  Königin  (Elisabeth)  zu  treffen. 
S.  4  No.  11.  (1284  Herbst- 1290  Herbst). 

C.  de  OchsenstAin  generalis  advocatus  Alsacie  fideli  suo  sculteto 
in  Hagenowe  saiutem  et  bonani  in  oinnibus  voluntatem.  Tue  fideliUti 
presentibos  innotescat,  quod  illustris  regina  Romanorum . . prohci^ici 
di^posoit,  Qt  ibidem  per  yemem  commoretiir.  Qoare  ^i  sab  obtenfea 
reffilis  grade  ininngiraaa*)  et  maadaaraa,  qoatenoB  ad  ioeondam  dna» 
dem  adYentom  largim  Yictoaliom  copiam  c  militaribaa  neeaon  totidem 
dominabns  suppetentem  preparare  non  obmitt&s  ita,  qaod  ministeriam 
suum  nullius  labe  percipi  possit  accusare"),  scieus  si  quidquani  fnerit 
erratum  vel  neglectum,  te  regis  et  nostri  rancorem  gravissiraam 
incursurum,  sed  si  laute sicut  expcdit  fuerit  procuratuni,  grates 
promerebis  pro  serenissimo  domino  nostro  rege  Eomauoram  tibi 
largiter")  inpendenda«. 

')  cclsitiulini  Cod.  —  ^  Folgt  gestrichen  subtici  sb.  —  ')  Cod.  —  . 
*)  n  korr.  aus  v.  —      alorum  Cod.  —  ')  Zuerst  ein  unterpunktiertes 
dann  ferecumlum  geschrieben.  —  ')  att<;niptam  Cod.  —  *)  Im  Cod.  dna; 
Verschreibuüg  für  dna  =  doniina,  oder  lur  einen  Ortsnamen?  —  ')  in- 
iagimaa  Cbd.  ^     itaque  Cod.  —      So  die  Stelle  im  Ood.  —  Iwle 
mit  mterponlrtieTtem  a.  —  <*)  Folgt  gestridieD  Inpendie 


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Ein  obenrMMi«  Fonnelbnch. 


19 


Der  Name  des  Landvogts  im  Eisass  bat  richtig  Otto  von  Ochsen- 
8tcin  zu  lauten.  Es  war  dies  ein  Neffe  König  Rudolfs  und  wurde 
von  diesem  ara  17.  Dez.  1280  zum  Landvogt  über  ganz  Elsass  bestellt 
(Böhmer  Heg.  Rad.  No.  ll&l),  er  bleibt  in  dieser  Stellung  während 
der  ganzen  Regierungszeit  K.  Rudolfs  (vgl.  Teusch,  Die  Reiehs-Land- 
vogteien  in  Schwaben  und  Elsass  36  If.).  Die  Königin  von  der  hier 
die  Bede,  kann  also  niur  K.  Radolft  sweite  GemaUin,  Elisabeth  von 
Bargnnd  sein,  mit  der  er  seit  Februar  1284  vennfihlt  irar.  Da  tttr 
den  bevorstehenden  Winter-Aufenthalt  der  Königin  (doch  wohl  in 
Hagenau)  vorgesorgt  werden  soll,  kommt  somit  für  das  Schreiben  die 
Zeit  von  Herbst  1284  bis  Herbst  1290  in  Betracht 


15. 

König  R(udolf)  befiehlt  seinem  Vogte,  einem  Ritter  zur  JBnt- 
schädigung  fiir  dessen  Dienste  60  Mark  anzuweisen. 
S.  3  No.  8.  (1273  Oktober-1291  Juli  16). 

BCndolibs)  dei  gracia  eh,  fideli  sno  advocato  salotem.  Tue  fide- 
Htati  inresentibus  innotescat,  quod  miles  talis  presencimn  exhlbitor 
nostre  celsitudini  iamiam  dndum  in  expensis  propriis  militavit,  qnas 

commode  ipse  non  posset  sustinere.  Qnare  regia  libcralitas  snam 
decrevit  inopiam  temporäre  et  cffusis  retribiierc  largiora'),  qnare  tue 
devocioni  sub  obtcntu  nostre  gracie  precipimus  et  iiiandamus,  quate- 
nns  collacionibus  nostris  congregatis  Iz  roarcuä  diclo  militi  studeos 
presentare,  sdtnms*)  si  mandatom  nostrom*)  distoleris  adimpbsre, 
toam  impromptitndinem  nldone  debita  corrigemns. 


16. 

König  R(udoIf )  thüt  kund,  dass  er  den  Vorweiser  des  Schrei- 
bens in  seinen  Schutz  geiiomjnen  habe  und  verbietet  dessen 

Verletzung. 

S.  5  No.  12.  (1273  Oktober- 1291  Juli  15). 

R(udolfas)  dei  gracia  Ronianorum  rox  de.  univcrsis  presentem 
Cednlam  inspocturis  salutem  et  graciam  suam.  Noverint  univorsi 
qnibus  nosce  fucrit  oportnnum,  quod  presencium  exhibitorem  in  pro- 
tcctione  regie  maiestatis  iccepimus  volentes  cum  ab  omni  raptorum 
violeucia  in  rebus  et  in  persona  securum  semper  pernuuierc.  Qnare 
IMresQntibns  omnibns  inliibemns,  ne  quis  in  enm  manom  andeat 
extendere  Tiolenter  sdentes  pro  certo  qoiconqiio  tante  temeritatis 
eiatiterit^),  quod  in  co  regiam  offendere  maiestatem  attemptat,  in 
ipso  proscripcionis  gladio  cniabimns  animadvertere  presnmpcionem 

Nach  lar  ein  i  korr.  —      securua  Cod.  —  *)  Folgt  gestrichen 
distaler.  —  *)  existiterit  korr. 

2* 


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20  Bedlicli. 

nefariam  taliter  poniendo,  quod  malefici  simüiter  committere  expa- 
vescant 

Dies  Fonnnlar  eines  Schatz-  und  Geleitsbriefes  unterscheidet 
sich  von  den  gewöhnlichen  Schutzurkunden  dieser  Zeit  dadurch,  dass 
es  ausdrücklich  zur  Vorweisung  von  Seite  des  Empfängers  bestimmt 
und  stilisirt  ist,  und  ebenso  ausdrücklich  gegen  Räuber  und  Wege- 
lagerer richtet. 


17. 

KÖDig  (Rudolf)  fordert  Ungenannte  auf,  von  einem  verderb- 
lichen Streite  abzulassen,  bis  er  selbst  zur  SchiichtUDg  des- 
selben kommen  werde. 
S.  19  No.  72.  (1273  Oktober-1291  Juli  15). 

Rex  etc.  viris  rliscrotis  faübus  salutem  et  graciam  suam.  Ad  aures 
nostrc  celsitudinis  pcrveiiit  validus  clamor  paupenim  de  perniciosa 
discordia,  que  inter  tales  et  talcs  existit  tantoque  agitur')  tumultu^) 
cordium,  quod  uterque  vires  et  suflfragium,  quos  videlicet  habere 
poterit,  iu  communiutem')  disponere  decrevit,  ex  quorum  coUisione^) 
ai  ooDTertantiir  discrimiiift')  hominnm  attinendum,  in  proprio  timemiis 
immiiiere.  Qoaie  res*)  ▼estras  per  literas  nostns  dndmiis  ezonmdaB, 
quod  a  tali  conflictn  vos  subtrahere  studeatis  vestrosque  conterraneos 
tarn  GODsilüs  quam  sab  obtestacione  rcgie  maiestatis  curetis  removeri'), 
donec  nostram  presenciam  possimus  predicte  controversie  salubritcr 
exhibere,  et  vos  in  huiusmodi  negocio  prosequendo  adeo  sitis  studiosi, 
quod  vestram  diligenciam  expertam  evidencius  possimus  indiciis 
commcüUare. 


18. 

Die  Stadt  Konstanz  bittet  den  König  (Rudolf)  um  Hilfe  gegen 
Burgmannen,  welche  einen  Konstanzer  Bürger  beraubt  haben. 
S.  3  No.  6.  (1273  Oktober-1291  Juli). 

niustrissimo  suo  domino  regi  de  cives  GonstandenseB  Ber?iciiiiB 

indefessnm.  Vcstrc  seronitati*')  conquercndo  cogimur  exponwe  per 
presentes,  quod  quidam  nostronim  civium  deGallia*)  roineans  a  qui- 
busdam  castellanis  in  itinere^")  rebus  suis  exstitit  temere  spoliatus. 
Cum  in  hac  igitnr  et  in  quibuslibet  apprehensionibus  illicitis  maicsta- 
tem  regiam  implorare  debemus^^)  et  ipsius  coiisilium  et  auxUium 


augoria  und  übergesclirieben  agitora  im  Cod.  —  *}  tamoltnm  Cod. 
^  ^  Cod.,  daianf  folgt  noch  einmal  aterqae.  —  *)  kotr.  ans  eollidione. 
»  >)  difeerimine  Cod.  — >  *)  Cod.,  Jedcnfidls  verderbt.  —  ^  remorati  Cod. 
—  ^  Btrennitati  Coä.  ^  ^  Oallie  Cod.  —  »>)  intioe»  Cod.  —  »}  Cod. 


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Eili  obonlieiniedieB  FofmdlNidi. 


21 


digne  postulare,  vestre  celsitudini  omni  qua  possumus*)  devocione') 
preces  fundimus  incessanter;  qaatenus  in  hoc  casu  manum  regie 
maiestatis")  nobis  porrigentes*)  civem  nostrum  iudempnera  restituere 
dignemini  propter  deum,  vel  vestre  dignitati  placeat,  at  ipsis  predo- 
niboB  Bimillä  siinüiter  imgemtn,  nt  ex  boc  yestris  Bomper  simos 
mandatifl  ddit  IiactemiB  ezstitmias')  in  amplins  obligatL 

Für  dieses  und  die  folgenden  Schreiben  lässt  sich  mit  Bestimmt- 
heit eine  nähere  Begrenzung  als  KOuig  Rudolfs  Uegierungszeit  nicht 
ansetzeiL  Allerdings  ist  es,  nach  den  flbrigen  Stocken  der  Brief* 
sanunlnng  zn  scUiessen,  walusdieinlicli,  dass  andi  diese  Schreiben 
in  die  späteren  Jahre  Rndohb,  nach  1280  m  setzen  sein  werden. 


19. 

Meister  and  Bat  yon  Stnusburg  ersttchen  die  Stadt  Speier, 
ihnen  zu  AbsteUnng  der  angerechten  ZÖUe  des  Herrn  von 
Windeck  200  Bewaffnete  zn  senden. 

S.  17  No.  64.  (1273  Oktober-1291  Juli). 

Viris  honorabilibus  etc.  civibus  Spirensibus  magister  et  consulcs 
Argentinenses  etc.  Cum  secundum  legis  monita  quod  omnes  attigit 
upprobari  ab  omnibuä  debeut,  ve.stre  industriü  volumus  esse  notum, 
qnod  dominns  de*)  Temdek  contra  serenissind  re^  Bomanonun 
preoeptuffi  et  ordinadonem  noris  qnibnsdam  et  inooncessis  tfae- 
loneis  coltores  terre  presnmit  molestare.  Cnm  ergo  dominns  noster 
rex  alias  circa  regni  negoda  quam  plurimum  sit  occupatus  et  nobis 
in  boc  tempore  commodc  non  possit  sub venire'),  unauinii")  dccre- 
viinus  consilio  tarn  propter  nostri  profectuin  (inani  propter  regie 
maicstatis  rcvercnciam,  quod  perfidiam  dicti  temerarii  fugare  velimus. 
Quare')  vos  diligenter  exhortainur,  quatenus  nobis**)  cc  viros  armi- 
geros  usquc  in  crastinum  Jacobi  transmitatis")  in  succnrsom,  scituri, 
si  similis  casus  tos  eontigerit,  adintorinm  vobis  simfle**)  vel  nlteiioB 
cnrabimns  ezhibere. 

Unter  dem  dominus  de  Vemdek  dürfte  wohl  einer  der  Herren 
von  Wiudeck  zu  verstehen  sein,  die  auf  Buig  (Alt-)  Windeck  bei 
BQU,  sndwestl.  Bastatt  sassen.  Bimboto  von  Windeck  ist  als  Be- 
dringer  des  Klosters  Schwarzach  bekannt,  das  sich  1283  nm  Schnti 
an  König  Bndolf  wandte  (vgl.  Mitth.  ans  d.  vatic  Archive  2,  216). 
Zu  einer  näheren  Bestimmung,  als  sie  durch  die  Begimngszeit  Ki^nig 
Badoif  gegeben  ist,  fehlen  die  Anhaltspunkte. 


*)  possiraus  Cod.  —  ')  v  korr.  aus  b  —  ')  Folgt  pestrichen  vo.  — 
*)  Nach  i  ein  e  korr.  —  Nach  t  ein  u  getilgt.  —  ^)  Folgt  durchstrichen 
vemke.  —  ')  Korr.  aus  su venire.  —  *)  Übergeschrieben  für  getilgtes  una- 
rom.  —  •)  Koir.  aus  qura».  —  korr.  ans  vobis.  —  ^)  Cod.  — 
**i  Folgt  getilgt  vestre. 


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22 


Rfidlicli. 


20. 

Der  Edle  6er.  von  Balage  ersucht  die  Bttrger  von  Donauwörth, 
den  Schaden,  welchen  sie  Reichaieuten  angethan  haben,  zu 

eraetsen. 

a  18  No.  67.  (1278  Oktober- 1291  Juli). 

Hdaorabilibiu  viiis  etc.  tanihoa  de  Werd  Ber.  nobilis  de  fialage 
salntem  et  ad  eorum  benepladta  volantatcm.   Qoeatioiiem  satia 

absonam  licet  invitos  ad  vestram  noticiam  cogor  deportarc  de  quibus- 
dam*)  vestris  concivibns,  qui  cum  terram  dominorum  de  Rot  velleiit 
dcpopulari,  quosdam  homincs  regis  in  advocacie  mee  (iistrictu  resi- 
dentes rapinis  et  incendiis  in  quadraginta  marcis  darnpniticaverunt. 
i^üdTQ  vcstram  pradenciam  deprecor  quantum  poitöum,  qaod  hec 
dampna  pauperibna  illia  Telitb  raaaroire,  sicat  iaa  et  nusio  penwa- 
debit,  ut  Testram  in  hoc  indastriam  serenissimo  regi  dooiino  nostro') 
debeam  commendare.  Grare  qoidem  et  aoper  modum  honerosom 
iBihi  oordi*)  sedet,  si  inter  yos  et  domümm  legem  alicoina  debet 
Bzania  disoordie  rascitari 

Unter  Werde  iat  doch  jedenfiiUa  Donauwörth  za  Teratehea.  Den 
Ber,  nobilia  de  Balage  weise  ich  nicht  za  identificiren;  nnter  den  do- 

mini  de  Rot  Ist  aber  sicher  die  Familie  der  Rothe  gemeint,  deren 
Stammsitz  Oberroth  bei  Babenhaosen  sOdwestl.  Donauwörth  gewesen 
ist  (vrI.  Stälin,  Wirtemberg.  Geschichte  3,  C7  Anm-  3).  Soviel  geht 
jcdenialls  ans  dem  Stücke  hervor,  dass  in  der  Gegend  von  Donau- 
wörth —  dieses  selbst  gehörte  zu  dem  durch  Konradin  an  Ludwig 
vüü  Baiern  gekommcueu  Erbe  —  ein  vom  Reiche  bestellter  Vogt 
waltete,  aei  es  non  als  üntervogt  des  laadTOgts  fBr  Niederschwaben, 
oder  aber  als  selbetandiger  Vogt  Uber  das  hier  befindlicbe  Reichsgnt 

21. 

Die  Stadt  Konstanz  dankt  dem  König  (Rudolf)  für  die  Ver- 
mittlung eines  Ausgleichs  mit  Albert  von  Montfort  und  bittet, 
diesen  zur  Sicberatellang  seiner  Schuld  an  die  Stadt  £a  ver- 
anlassen. 

S.  19  No.  71.  (1273  Oktober-1291  Juli). 

EsoeUentiasimo  P.  domino  soo  regi  Romanorom  et  semper 
afagnsto*)  maglster  et  communltas  civitatis  Conatancieasis^)  ad  omnia 
aaa  benepladta  serviciam  indefessanu  Yestre  magnificencie  grael> 
arnm  nberrimas  referimns  acdtmes,  qaod  diseordiam*)  inter  nos  et 

Tor  qubiudatB  ist  v  getilgt;  nadiher  fidgt  donshstridiaii  homhua 
Mgis  in  adToeads  mee  distriota.  —  *)  aeteaissimnm  legeai  ^|«wfa"T*  ao- 
stmm  Cod.  —  ^  Folgt  dardistilchen  sedeb.  —  ^)  rez  et  wmper  oagnstaa 
Cod.  -*    miiiialMr  et  coaummi  dfiteti  Gonrtaatieqii  Ck>4.     *)  disooidia 

Cod. 


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Ein  obexrheinifldbeB  Formelbuch. 


23 


dominam  Albertom  de  MoDtcfortc')  venülatam  ^)  vestri  mataritate 
consilii  providc  sopivistis').  Com  ergo  pro  pecania  nostris  ablata 
saffidentem  candonem  nondnm  ntAfimmmy  inzta  legem  in  com- 
posicioiie  conatitatam  Testram  circmDSpeecioiiem  preseotibiis  depreca» 
mnr,  qnatcuus  dominum  Albertom  vestris  literis  ad  hoc  indacatia,  nt 
de  pecnnia  nobis  solvenda^)  caucionem  ydoncam  sicat  poUicitns  est 
prestare  non  obmittat  et  si  forte  contradixerit,  quid  nobis  Inunineat, 
vestia  nos  dignetor  dominacio  edocere. 

Einen  AUnreoht  von  Montfort  gab  es,  wenigstens  im  Grafenhaose 
Montfort,  bis  In  das  14.  Jahrhimdert  in  keinem  Zweige  des  Ge- 
schlechtes. Dagegen  ist  ein  Albcro  von  Montfort.  Domherr  von  Cur 
und  wahrscheinlich  ein  Sohn  Hugos  (II.)  von  Montfort  nachzuweisen, 
er  erscheint  1273  und  ist  vor  1319  gestorben  (vgl.  Krüger  in  Mitth. 
2.  vaterländ.  Gesch.  von  St.  Gallen  22,  116  f.).  Sollte  das  Albertus 
unseres  Textes  eine  Entstellung  aus  Alboro  sein,  oder  sollte  dieser 
Albert  dem  lUnisteiialengesddeclit  von  Hontfbrt  angehört  haben, 
nelchem  Mohr  Cod.  dipL  Bhaetiae  2,  256  eben  jenen  Albero  freilich 
mit  Unrecht  zuweisen  mOchte?  Da  das  Schreiben  doch  woU  an 
KOnig  Rodolf  gerichtet  ist,  sind  dadurch  die  Zeitgrenzen  gogebea 


22. 

Die  Stadt  Offisnbnrg  klagt  dem  Kfinig  R(iidolO  über  die  Ge- 
waltthat  eines  Ungenannten  gegen  einen  ihrer  Bürger  und 

yerlangt  Bestralnng. 
S.  5  No.  15.  (Ca.  1281-1291  JnH). 

Serenissimo  domino  Rfudolfo)  regi  etc.  scultetus  et  uuiversitas 
in  Offenberch  tam  paraluin  quam  debitum  in  omnibus  famulatum. 
Fenestra  liberior  aperitur  ad  excessus,  si  malonun  Tiolenoia  daiisifl 
ocolis  preteritnr,  Sciat  igitor  vestra  dominacio  qnod  tälia  do 
amicomm  snorom  presidio  oonfidens,  vt  etiam  enoimitates  plnri- 
maa  qnas  commisit  taoeamos,  nnnc  de  novo  talem  servitorem  et 
concivem  nulla  causa  previa  rationabili  ad*)  mortis  intcritnm 
pene  vulneravit.  Quod  idem  flagicium  licet  egre  feramus,  non 
possumus  \indicare  suorum  amicorum*^)  metuentes  .  . .  Quare  vobis 
onanimiter  devote  supplicamus,  quod  consilium  vestrum  et  auxilium 
nobis  inpcndatis,  quod^j  talis  euormitas  taliter  corrigatur^)  ut'}  qni- 
libet  mideficas  expavescat  simile  perpetrarc,  sdentes  pro  oerto,  nisi 
gladiom  regio  nldonis  exeratis  ad  talia  preeidenda,  malignonun  ani* 

*)  Korr.  aus  Monforte.  —  ventilata  Cod;  das  Wort  ist  zweimal 
geschrieben,  das  erstemal  durchstrichen.  ~  *)  sepinistis  Cod.  —  *)  Folgt 
getilgt  caucionem.  —  *)  Folgt  gestrichen  inter.  —  *)  Folgt  gctUgt  in- 
toentes  ond  eni  begonnenes  ae;  nach  metnentes  nn»  «n  Wort  via  po- 
««B«iaar  ansgdUleBSein.  —  Felgf  efai  gsiOgles  o.  —  *)  Korr,  ans  ooni. 
gigatur.  —  *)  Folgt  gestrichen  qnibna 


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24 


Bedlich. 


BUbitiir  OTdadft  tz  disaimiilacione  hainsmodi  et  bonorum  subiectorum 
volns  procimbitiir  qnietadoO* 

Vgl.  das  folgende  Schreiben  No.  2S3. 


23. 

König  (Rudolf)  befiehlt  seinem  Vogt  (Hartmann)  von  Baldeck 
Yor  ihm  zu  erscheinen  und  wegen  der  an  einem  Offenburger 
Bürger  begangenen  Gewaltthat  und  anderer  SdiädeD  des 
Landes  Weisung  zu  empfangen. 
S.  4  No.  10.  (Ca.  1281—1291  Juli  15). 

L,  dei  gracia  etc.  fidcli  suo  advocato  de  Baldegg  graciam  sttam. 
Serenitati  nostre^)  conqucrendo  tua  tidelitas  intimavit,  quod  quidam 
civiuiu  iu  Offeuburü:  a  quodam  temerario  nimis  letaliter  esset  vulne- 
ratus,  super  quo  lacio  iudicando  nostruin  tibi  auxilium  postulasti 
inipertiri,  ue  venie  facultas  audaciam  gigueret  delinqaendi  Sciat 
igitnr  toft  dOTodo,  qood  Uüi  die  looo  noBtram  ezhibebimus')  presen- 
dam  Gorporaleni.  Blic  ergo  in  nostro  oomporeas  aspectn,  quid  super 
hoc  facinorc  et  super  aliis  teire  dlsaimimbas  fitcere^)  debeas  etregaüi 
ezceUeocie  sive  celsitudinis  oraculum  accepturus.  Yolumus  enim  terre 
nostro  panperes  tnuiquillitatia  gaudio  reformari 

Die  Sigle  L.  für  den  Königsnamen  ist  natürlich  willkOrUdie 
Änderung.  Hartmann  von  Baldeck  erscheint  seit  1275  als  Boiggraf 

TOn  RLeinfelden,  Vogt  von  Basel  und  „procurator"  König  Rudolfe  in 
den  obem  Landen  in  Sachen  des  Kelches  and  des  königlichen  Hanses 
(vgl.  Kopp,  Ecichsgesch.  2a,  413).  Da  es  sich  hier  aber  um  eine 
Angelegenheit  der  Stadt  Oflfenburg  in  der  Ortenau  handelt,  rauss  dem- 
nach Ilartmann  aurh  liier  Befugnisse  als  Reichsvogt  auszutibcn  gehabt 
habuu.  Üb  dies  nur  zeitweilig  der  Fall  wai*  und  für  wclcbü  Zeit, 
dies  festzustellen  fahlen  mir  weitere  Anhaltspunkte.  Daher  UM  sidi 
andi  aus  der  ErkUbnmg  des  EOnigs,  dass  er  demnSchst  in  diese 
Gegenden  kommen  werde,  nichts  fBr  die  seitlidie  Bestimmung  ent» 
nehmen;  Budolf  konnte  hierunter  ja  auch  einen  Aufenthalt  in  Strass- 
burg  oder  Hagenau  verstehen.  Ausgeschlossen  ist  natürlich  die  Zeit 
von  September  1276  bis  August  1281  und  insofern  dürfen  wir  wohl, 
da  die  meisten  übrigen  Briefe  der  Handschrift  in  die  spätere  Zeit 
Rudolfs  fallen,  auch  hier  c.  1281  als  tcrminus  a  quo  ansetzen.  Das 
vorhergehende  Sclueiben  der  Offcnburger  an  den  König  (No.  22),  das 
dodi  ddierlich  die  gleiche  Sache  betrifft,  wird  wohl  Torliegendem 
vorausgegangen  sem;  vielldcht  hat  es  Hartmann  Ton  Baldegg  sdbst 
dem  KAnig  zugldch  mit  seuiem  Bericht  flbennittelt 

1)  So  der  Cod.  —  >)  stnceritaU  vestie  Cod.  —  *)  ezhibimui  Ck>d.  ~ 
^  Folgt  gestrichen  deba. 


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län  obenheinischea  Fonaelbuch. 


25 


•24. 

Bischof  Rudolf  von  Konstanz  bekundet,  dass  er  den  H.  zum 
Priester  (oder  Diakon)  geweiht  habe. 
S.  11  No.  37.  (1274—1298). 

Küdolius  dei  gracia  Coastauciensis  episcopus  uuiversis  presencium 
inspectoriboB  saliitem  et  eredere  sabnotatia  Snsiiifiata  habetur^) 
omnia  yeritas,  qne  non  viva  voce  Td ')  literamm  testimomo  stabilitnr. 
Conatare  igitor  capimns  oniTersis,  qnod  H.  exhibitorem  presenciom 
in  gradom  sacerdotii  in  iocrtm  ardinem  seüieit  dffoconi 
promovimus  rationabiliter  prosequendo').  Nc  autcm  super  hnins 
ordinacione  contingat  aliqua  caiumpuia  dubitacionis  suboriri,  dicto 
U.  contulimus  ])rcscntcm  ccdulam  sigilli  nostri  munimino  commtinitam. 

Bischof  Rudolf  von  Coostanz  erwählt  1274,  vor  April  7,  gestor- 
ben am  3.  April  1293. 


25. 

Bisehof  (Konrad)  von  Strassburg  an  den  Yon  MiUnheim,  seinen 

Prolnurator. 

S.  7  No.  22.  (1273—1299). 

C(onrada8)  dei  gracia  episcopus  Argentinensis  fideli  sao  proco- 
raCori  dicto  de  MAlhem*)  salatem  et  graciam  snam.  Tae  discredoni 
Yolnmns  esse  notom,  qnod  omnibos  negociis  nostris  fideUter  apat 

a^nissiinuin  regem  et  dominum  nostrum  dispositis  .  .  . 

Bischof  Konrad  von  Strassborg  regierte  von  1273  bis  1.  August  1299. 


26. 

G.  ersucht  den  Grafen  H(ago)  von  Werdenbeig,  eine  Schuld, 
für  die  Jener  als  Bttrge  haftet,  au  zahlen. 
S.  19  No.  70.  (1281—1809). 

Hagnifico  viro  et  Ulustri  H(ugoni)  comiti  de  Werdenberch  *)  G. 
tälis  ad  omnia  soa  bmphMdta  Toluitateai  sire  senriciam  indefesnnn. 
Testra  noverit  dominado,  qaod  apat  Ltitfirldom  Betirongerinm*)  dveoL 
Gonstandensem  pro  c  marcis  argenti  ponderis  Constanciensis,  quas 
idem  vobis  matoavit'),  me  fideiussorem  constituistis  ita  videlicet, 
ut')  si  in  termino  non  solverctnr  diftinito,  sine  "*)  rontradicdone  qualibet 
in  obstagium  deberem*^)  presentari.  Cum  igitur  terminus  imminet'*), 

0  babeator  Cod.  —  *)  Folgt  ein  getUgtet  r.  —  »)  ex  proaequaido 
Coa.  —    Mfllhem«  Cod.  -  •)  Yor  ch  ein  g  gefügt.  —  •)  Lesung  nicht 
eidier.     0  matavH  Cod.  —  *)  courtltutis  Cod.  —  *)  Fehlt  im  Cod.  — 
Folgt  gefeiigt  eontnu  —     Folgt  dnidutiidien  pr.  —  '>)  Cod. 


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Eediicli. 


nMnm  dooiiiiadimein  depteoor  et  eibortor,  qaod  efficMiter  iator 
tennmom  nobiseom  diapooatis,  qnaliter  iiredieto  Lätfrido  saum  debir 
tBm  in  termino  penolvator,  ut  posthac  studeam  fidem  meam  attmcioi 
obligare.  Plnribus  enim  paccionibiisiiiTolutus^)  dampaiiiiilBimeiisum') 
sutiaebo,  si  extra  domnm  meam*)  in  obetagiom  me  focari  contigit. 

Graf  Hogo  L  Ton  Werdenberg-HeiUgeiiberg,  Landvogt  in  Ober- 
schwabea,  ist  am  7.  Dez.  1280  gestorben  (Krüger  in  Mitth.  z,  vaterl. 
Gesch.  V.  St.  Gallon  22,  138);  er  dürfte  kaum  der  Adressat  dieses 
Schreibons  sein,  da  die  genauer  bestimmbaren  Briefe  der  Handschrift 
doch  alle  nach  1280  fallen.  Daher  ist  hier  wohl  sein  Sohn  Hugo  11. 
gemeint,  der  zwischen  1305  und  1309  gestorben  iät  (Krttger  148  f.)* 
Der  Terderbte  Name  des  KosBtaiuen  ist  olfenbar  in  Bettminger  an 
Terbeeeern. 

27. 

Anselm  von  Kapoltstein  ersucht  jemanden,  für  üm  ein  Streit- 

rofls  za  Iniifen. 
S.  18  No.  69.  (1277—1311). 

ACneelmiii)  nobilis  de  Bapoltstain  dOeeto  sno  creditori  salntem 

etc.  Tue  dileccioni  clareat  per  prescntes,  quod  caballum  belloram 
habilem  insnltibns  non  habeo  nec  A-enialem  invenio  sicut  veliem.  Qaare 
toam  discretionem  flagito,  quod  omni  diligencia  volis  mihi  perscrutari 
talem  cquura,  videlicet  corpore*)  validum,  cursu  velocem,  laboribus 
oportunum.  Et  si  quem  talem')  inveneris,  ipsnm  studeas  licitari. 
Taxacionem  mihi  protinus  quuque  demandcs,  ut  ab  aliismeis^)  credi- 
toriboB  mntaor  pecnniam  et  eam  tibi  dirigam,  qua  cabaUnm^  valeas 
flolvere  licitatom. 

Anselm  II.  von  Rapoltstein  erscheint  von  1277—1311  (vgl.  Albrecht 
Bappoltstein.  ÜB.  1, 706),  dadurch  ist  die  Zeit  des  Schreibena  begrenst 

28. 

Oer  Meiater  der  Stadt  Stnunburg  klagt  dem  Grafen  (Egen) 
voo  Freibiirg  ttber  eine  an  einem  Strassburger  Bürger  verübte 
Gewaltthat  und  verlangt  Genugthuung. 
S.  18  No.  66  (1271—1316). 

Strcnuo  viro  ac  nobili  comiti  de  Friburgo  magister  civitatis 
Argontniensis  salutem  et  ad  omnia  beneplacita  se  paratos.  Vestre 
dommaciuiii  notiäcare^)  compelümur^)  conquerendo,  quod  qoidam  de 


0  Koir.  aus  inrobitis.  —  <)  Folgt  getilgt  st  —  *)  Folgt  i  obstsg 
ducbsilicbeiL  —  ^  VieUsicM  so  sa  «BModierea  statt  des  capri  ove  des 

OmL  —  >)  Folgt  getilgt  sqwiiB.  —  *)  Folgt  durchstricbsn  ereditores,  dsa 
in  creditoribos  za  bessern  venncbt  wurde.  —  ^  Korr.  aoa  — 
^  Folgt  gsstricbea  eoik  —  ^  Karr,  ans  oonpeUeianis; 


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Ein  oberrhwfiiwhe»  Formelbach. 


27 


vestris  subiectis  qaendam  de  nostris  civibus  nulla  racione  previa 
rebus  suis  temere  spoliaverunt  et  spoiiatum ')  in  vincuüä  detinere  non 
foraidant.  Cum  igitor  üiter  hob  et  vestnuii  drcumspeccionem  non 
levis  vsiiB  amieide  feerit  ab  antiqno,  sumino')  opere  deprocamnr, 
quatcnos  nostrum  oondTem  invinciilatam . .  et  darnima,  qneaostmiiit, 
sibi  diguemini^)  resardre,  at  ez  hoc  nos,  qnos  derotos  Semper  habni* 
stis  servitores,  deyodores  in  onmibos  sendatis. 

Das  Schreiben  ist  jedenfalls  an  Graf  Egen  von  Frdbnrg  geriditet, 

der  seit  dem  Tode  seines  Vaters  Konrad  (I)  im  Jahre  1271  die  Stadt 
Freiburf?  besass  und  1316  dieselbe  seinem  Sohne  Konrad  (II.)  über- 
liess,  vgl.  Kiezler,  Gesch.  des  Hauses  Fürstenberg  113 £L  Eine  engere 
Begrenzung  lässt  sich  sdiwerlidi  finden. 


29. 

Graf  (Egen)  von  Freiburg  fordert  die  Stadt  Strassburg  auf, 
den  einem  Freiburger  Bürger  angethaneu  Schaden  gutzumachen. 
S.  6  No.  16.  (Ca.  1282—1316). 

C  oomes  de  Fribarch^)  viris  honorabilibns  et  discretls  magiatro 
et  commnnitati  civitatis  Argentinensis  salutem  et  ad  singnla  bene> 
placita  se  paratum.  Vestre  prudencie  conquerendo  significo  per 
presentes,  quod  qiiidara  civis  Friburensis'')  rcdieiis  de  nundinis') 
Argentinensis  civitatis  a  quibusdam  VLstratibus  nimis  temere  fuit 
occupatus.  Cum  ergo  iuxta  l'urmam  pacis  generalis  a  terrc  baruuibus 
confinnate^)  quilibet  qnantameimqae  debitcar  tantnm  corain  domino 
800  debet  conveoire,  Testram  indnstriam  depreoor  et  exhortor,  qna- 
tenns  hoc  qnod  in  predicto  dve  minus  rationabUiter  attemptatmn 
est,  velitis  revocare,  nt  ad  vestra  beneplacita  dm  Semper  promptna 
et  paratus,  scituri,  si  vos  non  feeeritis  tantam  nequiciam . . '),  nec 
possum  nec  debeo  claosis  ocoiis  preterire,  ut  qoidqiuun  simlle  vobis  *0 
irrogem  ut  oportet. 

Die  Sigle  C  für  den  Grafen  fon  Frciburj:  ist  sicherlich  absicht- 
liche oder  unabsichtliche  Entstellung;  Grat  Konrad  von  Freibarg, 
auf  den  sie  passen  würde,  war  schon  seit  1271  tot,  seine  Söhne  waren 
Heinrich  und  Egen,  der  dritte,  Konrad,  kommt  als  Geistlicher  nicht 
in  Betracht.  Es  muss  doch  wohl  E  statt  C  gesetzt  und  auf  Grafen 
Eigen,  den  Htnu  von  Freiburg  bezogen  werden.  Einen  wahrschein- 
lUkm  leminns  a  quo  ergiebt  die  Berufung  auf  den  a  tenre  beronibas 

^)  spoliam  Cod.  —  summe  Cod.  —  Ein  Wort  wie  libciare  ist 
zu  ergänzen.  —  *)  Folgt  durchstrichen  rccusaie.  —  *)  Korr.  aua  Fri- 
burgech.  —  So  von  gleicher  Hand  mit  anderer  Tinte  nachgetragen, 
das  ursprüngliche  Aug(u8tensiB)  aber  nicht  getilgt.  —  ondinis  Cod.  — 
^  eonfinnare  Cod.  —  *)  Folgt  getilgt  totam  neqaieiaa;  es  mus  Uer  doeb 
ila  Wort  trie  emeodare  eifiBst  weiden.  <*)  eansis  Cod.  —  Folgt 
getiigk  inegsov 


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28 


Redlich. 


beschworenen  allgemeinen  Landfrieden:  Ende  September  und  Oktober 
1281  Uesä  König  Rudolf  durch  ganz  Schwaben  und  Elsass  überall  den 
Landfrieden  bmcfawQfen  (Elteäaid  SS.  17, 125).  £ben  dmab  zog 
übrigens  der  König  g^en  den  Grafen  Egen  und  belagerte  ihn  in 
Freibarg;  am  23.  Oktober  erfolgte  die  Slkhne  (Böhmer  Beg.  Bnd. 
Ko.  631). 

90. 

Herzog  Leopold  yon  Österreich  präsentiert  dem  Bischof  von 

Konstanz  ciaeü  Priester  für  eine  Kirche. 
S.  9  No.  20.  (1308  Mai  1  -  1326  Febr.  28). 

Reverendo  in  Christo  patri  ac  doraino  cpi^^copo  ronstanciensi 
Lupoldus  dei  pracia  dux  Austrie  et  Stiric  ( obsequiosam  compla- 
cendi  in  omnibus  voluutatcm.  Ecclesia  iali  nobis  ex  morte^)  talis 
derici  quondam  rectoris  eiusdem  eoclesie  vacante,  cnins  ins  patronar 
tos  nobis  dinosdtor  pertinere,  honestnm  ¥inun  iaüm  sacerdotem  TobiB 
littoris  presentibns  presentamns  rogantes  snnimo  studio  et  affectn, 
qnatrmis  ipsom  cora  animarum  eiusdem  eoclesie  invcstire  dignemini 
et  in  ipsius  possessionem  auctoritate  ordinaria  (inducere) corporalem'), 
quatenus  prefatura  talem  dei  et  nostrarum  precum  iiitnitii  de  dicta 
ecdesia  investiatis  cum  sollempnitatibus  dcbitis  et  consuetiä.  Datum  etc, 

TTorzng  Leopold  übernahm  nach  der  l'>inordung  seines  Vaters 
K("mig  Albreciits  im  Jahre  VA)S  die  Verwaltung  der  oberen  Lande, 
nach  ^veiclieni  Zeitpunkt  doch  vorliegendes  Formular  gehören  wird, 
and  starb  am  28.  Febr.  1326. 


31. 

Meister  und  Hat  der  Stadt  Frei  bürg  (im  Breisgau)  ersuchen 
den  Magister  C.  dabin  zu  wirlten,  dass  das  Konstanzer  OMzialat 
keine  Klage  des  Freiburger  Bürgers  Arnold  Slunt,  der  wegen 
Diebstahls  bis  jenseits  des  Bodensees  verwiesen  worden  sich 
aber  trotzdem  in  Konstanz  aufhält,  gegen  Freiburger  Bttrger 
S«  14  No.  53.  annehme. 

Pmdentis  eloqnende  oratori  magistro  C.  magister  et  eonaoles 
opptdi^l  Fribnrgensis  affsctnm  matao  complaeendi  sinoerom.  Yolentes 
in  evigentibus  nostre  plebis  cansamm  strepitibos  sapiende  vestre 
patrodnio  dirigi  et  defendi  casum  vobis  relacionc  veritatis')  scribir 
mus  subvocatum  Amoldus  dictus  Slunt  noster  pridem  roncivis,  dum 
fiusset*)  anno  iam  terdo ')  preterlapso  super  furti  reatu  crucis  pati* 

*)  Daraber  geschrieben  Td  resignadoue.  —  *)  Lfldce,  jedenAOs  so 
sn  eig^biiea.  *)  coponlem  Cod.  —  *)  mfaiister  eoosnles  et  oppidi 
Cod.—  «)  veritati Ood.  —  •)  fuisM Cod.  —  ^ Folgt dnrdiatrichenpreter et 


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Ein  obenbelniBch«  Foraelbnclu 


29 


bulo  puniendi*)  coram  nostris  iudicibus  per  viros  constantes  ac- 
critcr  accusatus  et  hac  de  cansa  carccri  maleticoruin  obscure  detni- 
sus  proximi  tribunalis  sentenciam  expectaret,  mox  ob  consangui- 
neorum^)  suonun  preceö  mtoiisai>  luci  redditus")  et  plenarie  libera- 
msm*)  donatns  post  tridanm  deUberadoms^)  sciUcet  tempus  ydon- 
enm  ooram  indidbiiB  sapientibiis  et  plebe  mm  iponte  soUemp- 
niter  oorporali  prestito  sacrameiito  sancdTit  sMb  Bibi*)  siianim 
remm  sarcinis  et  ceflaantibus  iudicomO  nostromm  et  accosandnin 
persecucionibus  et  querclis  fore*)  sine  spe  reditus  in  exilio  perpetuo 
moraturus'),  et  adhuc  infra  mensis  ciusdcm  curriculum  arrepto  itincro 
trans  lacum  dictum  Bodense  sine  intcrmissione'®)  directo,  dcinrcps 
niunqnam  citra  tanti  spacii  terminos  nostris  menibus  accessurus.  Nunc 
antem,  ut  dicitar,sae  salutis  immcmor  et  nota^')furti  periurii  ^^}labe") 
cftmmaoiliitiw  Constande  monua  agit  et  ibidem  nostros  oondTeB  tra* 
Mt  in  causam.  Qnapropter  drcamapeodoiuB  Testre  coras  pro  nobis 
vigües  exdtamus  seriOBis  monitia  postulantes,  quatenus  apat  honofa- 
blies  dominos  episcopatns  Constandensia  viearios  vel  officiales  eorun, 
ne  predictum  raaleficum  et  infamem  contra  nostros  oppidanos  tam- 
quam  pcrsonas  laycales  laycuni  non  audiaiit,  spA  i)ocin.s.  dtim  actor 
seqtii  dobeat(forum)")  rei,  ipsuraimmo*^)  non  ipsum,  sed  procuratorem 
eins,  cui  pro  eo  super  petendis  debitis  iasticiam  fieri  procurabimus 
indilatam,  absque  difficultate  rcmittant,  evincere  incoretis,  gratum 
w\na  in  hoc  obseqaimn  impcndatis. 


32. 

Formular  einer  Jahrtagsstiftung.    S.  11  No.  38. 

Oirulns  dej.  gracia  Jiomammm  rc.r  univcrsis  prcsencium  inspec- 
toribus  salutcm  et  credure  subuotatis  et  subscripte  veritatis  noticiam 
memorandam^^).  Quoniam  hnmane  condidoma  opera  in  oblivionia 
pfedpidnm  dedncontar  Td  ea  qne  genmtor  in  tempore  com  temporls 
ihictiiadonibiiB  perdontnr,  nid  ledivivo'^  Uterarmn  testimonio  paienr 
tnr**),  noverit  igitur  presens  etas  et  posteritas  postfutura,  quod  nos 
divini  zelo  pheumatis '\)  iiiHainmati  orlesie  beate  virginis  in  tali  loco 
Site  contulimus  x  iiiarca.s  redditibus  )iitcri>üsito  tali  pacto,  quod  canonici 
in  eadem  eclesia  militaiUes  uostruui  debcnt  aniiiversarium  cum  caa- 
delis  certis  regie  niemorie  convenientibus  solieuipuiter  celebrare. 

Die  ganze  Fassung  dieses  Stüciies,  angefangen  schon  yon  der 
Pnblikation  entspricht  keineswegs  den  Fcnmeln  dner  KOniganrknnde, 


^)  Korr.  ans  pnniengedL  —    ob  saagalaeonim  God.  —  ^  xeddi  Cod. 

—  *)  liberacionum  Cod.  —  »)  deliberacioDi  Cod.  —  «)  Mit  Verweisungs- 

idchen  eingefügt.  —  ^)  iudiciura  Cod.  —  ^)  foret  Cod.  —  ^)  rnnratus  Cod. 

—  Korr  aus  intermissinone.  —  notam  Cod.  —  i^)  perinciam  Cod. 
die  letzten  zwei  liuclistaben  getilgt.  —  Korr,  aus  labes.  —  Fehlt 
im  Cod.,  wohl  so  zu  ergänzen.  —  ")  inmo  Cod.  —  ")  subscripte-me- 
noiaadam  am  Bande  nachgetragexL  —     redivio  Cod.  —  Cod. 


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Bedlioli. 


bewegt  sich  vielmehr  in  Wendun^yen,  welche  in  Privaturkonden  gang 
und  gäbe  sind.  Das  vorgesetzte  Canilas  dei  gracia  Rom.  rex  ist 
daher  sirherlii  1»  willkürliche  Änderung  oder  Znthat  des  Sammlers 
oder  Abschreibers  und  beweist  nur,  dass  da^  Stück  in  dieser  Form 
flnl  aadi  dar  Eönigswalil  Karls  IV.,  b^o  nadi  IBM  enMiiidfitt  ieia 
kann. 

33. 

König  (Rudolf)  schreibt  den  Grossen,  dass  der  nach  Nürn- 
berg bemfene  Reichstag  verschoben  werden  mtisse^  und  ent- 
bietet sie  dafür  zu  einer  Heerfahrt 
S.  5  No.  14.  (1284  März). 

H,  dd  grada  €te,  onivenli  baroniboB  per  Alemaoiam  oonititiitiBO 
aaloiem  et  snam  gradam.  Non  est  novum  et*)  Incengmam  alicni 

rcputandum'),  si  pro  qimlitate  temporis . .  quam  regalis  celsitudo 
statuit  copimur  iinniutare.  Sciat  icritur  vestra  discrecio,  qund  bcllis 
ingrucntibus  in  Austria  non  spcratis  curiam  dccretam  in  Nfircnbcrch 
in  amplius  suspendere*)  nos  oportet,  donec  per  dei  graciam  nostris 
laboribos  et  exjiensis  pacem  disturbalam  repaiavimus.  Quare  vestram 
diaereoknem,  quibus  presenfl  sciiptam  flMrit  eihibitnm,  sammo  open 
eomaoneniiiB,  quatenaa  ezpenaaa  et  laborea,  qnoa  ob  honoreiB  regia 
magnificencie  in  pre&tam  curiam  inpendere  Tolebatia,  noUaeam 
ciatis  in  hostibus  imperii  debellandis  usqne .  noakra  tob^  oonspec» 
tui  pro<;entante8,  qoi  ab  imperiaii  cahnine  promodonem  altqaam  veli- 
tis  expectare. 

Die  Deutung  und  Einreihunf?  dieses  Schreibens  wird  ermöglicht 
durch  den  Brief  König  Rudolfs  an  die  Stadt  Lübeck  vom  8.  März  1284, 
Cod.  dipl.  Labec.  I  1,  415.  Hier  teilt  der  König  an  Lflbeck  mit,  dass 
er  des  nach  Nftmborg  bemfcnen  Beicfastag  widerro&a  vnd  statt 
dcasea  £e  Ziina— aniiwhimg  emas  Bdebshaeres  auf  %L  Joni  ange- 
ordnet habe,  was  er  für  die  Wahrung  dea  Landfriedens  viel  zweck- 
dienlicher erachte.  Es  handelte  sich  da  um  ein  Eingreifen  in  die 
weitreichenden  Verwickelungen,  die  im  Nordosten  Deutschlands  droh- 
ten. Lülfcck  war  schon  seit  raehn  rcn  Jahren  mit  den  Markprati  n 
von  iiraudenburg  in  Zwist  wegen  tinauzieller  Forderungen,  weli  lio 
dieselben  aus  ihrer  Pflegschaft  des  Keichsgutes  in  diesen  Gegenden 
ableüetaa.  Lflbeck  mr  ein  Haupt  des  grossen  Bostocker  Bnndaa 
von  HerrcB  and  Stildtan  laia  13.  Jnni  ISSS,  der  sieh  awar  in  erster 
Linie  gegen  Norwegen  kehrte  (vgl.  Hansisches  ÜB.  1,  344  Na  966), 
der  aber  auch  gegen  die  Brandenburger  gerichtet  war.  Diesen  hatte 
sich  aber  andrerseits  wieder  Herzog  Albrecht  von  Sachsen  verpflichtet 
(vgL  Schreiben  Rudolis  vom  7.  Juni  1284,  Cod.  dipL  Labec.  1 1, 420). 


^)  cnnstittitiis  Cod.  —  ^)  Folgt  gestrichen  inj?  —  repentaiuhim  Cod. 
—  ♦)  Ilirr  niuHS  jedenfalls  etwas  niisgefallpn  sein.  —  splendcre  Cod.  — 
^)  Im  Cod.  ktiiue  Lücke,  doch  ist  hier  die  Bezeichnung  des  Termins  eiuzii- 

fügen.  —  *)  n<is  <^ 


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Ein  oberrheinischefl  Formelbuch. 


31 


Mlijalir  U84  kirmirtflB  oiBM  Ftiadseligkeiten.  Da  wollte  als» 
der  König  Tennittelnd  eintreten,  die  anftagliehe  Abdcht,  einen  Reichs- 
tag n  bernfien,  ward  lalleo  gelaaeeii,  Bnddf  wollte  energischer,  mit 

Beeresenlgebot  Ruhe  stiften.  Das  war  im  März  12Bi,  in  diese  Zeit 
fällt  unser  Schreiben.  Aber  auch  dazu  kam  es  nicht,  Rudolf  begnügte 
sich  durch  Briefe  und  Boten  einzuwirken  und  wenigstens  zwischen 
Pommern  und  Rflgen  einer-,  Brandenburg  andrerseits  wurde  im 
August  1281  ein  Aasgleich  geschlossen.  Vgl.  anch  Kopp,  Ileichsgesch. 
1,  401  ff.  —  Die  Sigie  H.  in  onserm  Schreiben  ist  natQriich  willkttr- 
liche  Terlndenmg.  Yielleiehl  isl  andi  das  Anstria"  eo  in  hear> 
teilen.  Osterreich  kann  darunter  nnmflglieh  verstanden  werden,  eben- 
sowenig die  marchia  orientalis  (Meissen);  wollte  man  e>;  einfach  als 
„Osten"  fassen,  so  passt  auch  dies  nur  recht  schlecht.  Die  Wendung 
der  Adresse:  nnivcrsis  baronibus  per  Alemaniam,  welche  auffallen 
könnte,  lässt  sich  ähnlich  auch  in  einer  Urkunde  K.  Albrechts  vom 
5.  Februar  1300  (Winkelmaun  Acta  imp.  2,  192,  barones  et  nobiles 
regoi  Alemanie)  belegen. 


Im  Folgenden  geben  wir  nebst  der  Vergleichong  der  Reihenfolge 
der  Handschrift  mit  onsern  Drucken  eine  auszugsweise  Übersicht  der 
anderen  in  unserer  Brieftammluig  enthaltenen  Schreiben.  Bei  den 
in  den  Acta  imperii  sei.  TerOlOfontlichten  Stacken  No.  18  nnd  68  sind 


die  Tom  Druck  abweichenden  Lesearten  des  Codex  verzeichnet. 

Cod.  Ko.  1  »  oben  No. 

1 

Cod.  Ko-  11     oben  No.  14 

2 

2 

12  16 

8 

10 

13  Formular  einer 

4 

11 

Privilegicnbestutigung  für  ein 

5 

12 

Kloster.  Cum  pro  sacrc  re- 

6 

18 

ligionis. 

7 

13 

Cod.  Ko.  U  »  oben  No.  83 

8 

15 

15  38 

9 

6 

16  28 

10 

22 

17  8 

18.*)  Gedruckt  Böhmer-Ficker,  Acta  sei.  365  No.  m.  Leseartcn 
nach  dem  Texte  des  Codex:  Z.  1  R(ndolfus)  dei  gracia  Rom.  rex  et 
Semper  augustus  . . .  episcopo  salutem  et  bouam  in  oran.  voluntatem.  — 
2  seneetus  (!)  —  3  subiectis  (!)  —  6  alacrius.  —  7  quanti  (!)  -  8  in 
regem  coraudum  (1). 

19  B  oben  No.  9.  —  20  oben  Na  7.  —  21  »  oben  No.  4  — 
22  =  oben  No.  25. 

291*)  Litera  Jude!  baptisati.  Plebaaos  talis  talis  ecdesie  Con- 
stanciensis  dyocesis  bearkundet,  dass  er  sub  anno  domini  tali  den 
Jndoa  Aascbelin,  prseeaeinm  latorem,  in  aller  von  der  Jürcbe  vor- 


»)  8.  6.  —  »)  8.  9. 


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82 


Bedlich. 


gescbric])cnen  Form  getauft  habe.  Datum  anno  domini  etc.  Noverint 
universi  quos  —  sigillo  oommunitas. 

24.  YidimiLs.  Officialis  curie  Constauciensis  vidimiert  eine  Ur- 
kunde von  Jo.  episoopns  aervm  elc.  MoTerint  xairreai  efe  flinioli  — 
ftdmus  commiuiii. 

25.  Tto  sepoltora.  Jo.  penitenciarins  Teveraidi  in  Christo  talis 
giebt  tali  den  Auftrag,  den  Körper  des  jüngst  getödteten  H.  kirchlich 
za  beerdigen  nnd  etwa  von  demselben  Beschädigte  oder  Gläubiger 
ans  seinem  Nachlasse  zu  befriedigen.  Datum  anno  etc.  DeYOcioni 
tne  comniittimus  -  ante  omnia  satisfaciaut. 

26  =  oben  No.  30. 

27.  Pro  ducatu.  U.  comes  talis  nimmt  den  C.  dictum  Münser  ei- 
fern in  Eeselingen,  der  Kwftnannuchaft  halber  in  firemde  Lander 
reisen  wül,  in  Schnts  nnd  Geleite.  Datum  etc.  Noverint  oniTerei 

presencium  —  fuerimns  requisiti. 

28.  Quomodo  ab[bates]  scribunt.  £ine  Reihe  TOB  Titeln  and 
Grossformcln  für  Schreiben  von  Äbten, 

29.  Quomodo  [clerici]  scribunt.  Eine  Keihe  von  Grussformeln 

für  Schreiben  Geistlicher. 

30.  ')  [AdJ  amicus.  Kiue  iieihu  von  Grusslormeln  für  Schreiben 
an  Freunde. 

81.  [Ad]  superiorem  [pro  b]enefido.  Ein  Bitter  bittet  einen  Bi- 
schof um  eine  geistliche  Pfrllnde  ftr  seinen  Sohn.  Com  non  meis 
meritis     vchimmcius  excitentur. 

^?2.  [Quo] modo  superior  [conjcedit  beneficium.  Gerhardus  (Bischof 
von  Konstanz,  1307—1318)  verleiht  dem  Sohne  des  Ritters  eine  geist- 
liche Pfründe.  Quoniani  longis  temporibus  —  liberaliter  assignamus. 

33.  Yenerabili  episcopo  tali  in  curia  Romana  existenti  talis.  £r 
ersucht  den  Bischof,  fOr  den  G.  clericus  die  Yerleihung  einer  Pfrflnde 
bd  der  Curie  zn  erwirken,  Yestre  patemitati  ~  obnixins  teneamnr. 

34.  HonorabiUbns  ac  sapientibns  viris  indidbns  cnrie  Constan- 
ciensis  talis.  Er  empfiehlt  den  Richtern  die  Sache  eines  H.,  der 
durch  die  Bosheit  eines  Feindes  vor  ihr  Gericht  geladen  ist.  Licet 
Testre  dominacioni  —  prevaleat  in  codem. 

35.  Amico  privato  talis.  Er  ersucht  den  Freund  um  Nachricht 
de  statu  Romane  curie  und  ob  er  mit  Aussicht  auf  Krfolg  dahin  pro 
beneficio  impetrando  gehen  könne.  Dilecciouem  tuam  —  pro  bene- 
fido  impetrando. 

86.*)  Ad  episeopom  qoi  lesas.  YenmbOi  in  Christo  patri  ae 
domino  Pe.  episcopo.  Ein  Kleriker,  der  im  Auftrag  des  Bischofs 
reiste  und  von  einem  Ritter  überfallen  und  schwer  verwundet  wurde, 
bittet,  den  Ritter  gebohrend  zu  bestrafen.  Potestas  iodiciaria  —  te- 
meritas  reprimi. 

37.  Formata  est  scriptum  autenticum  a  persona  eclesiastica  in 
dignitatc  posita  alicui  persone  tradita  ad  calumniam  excludendam, 
que  potest  alicui  contra  iusticiam  irrogari').  Darauf  folgt  unser  No.  24. 

1)  &  10.  —  >)  S.  11.  —  >)  iirigata  Cod. 


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Ein  obenrhciniMbeB  Ftemelbaeh. 


38 


38.  Nota,  Privilegium  didtiir  a  privacione  Icgnm,  nnde  privilegfam 
dicitor,  qoia  privata  lex  et  specialis.  Darauf  folgt  unser  No.  32. 

39.  Testament  eines  H.,  der  tali  oclc^ie  x  mansos  agri  seminalis 
et  totidem  viniferos  cum  x  iugeribus  pratorum  vermacht,  ita  qaod 
canonici')  loci  prefati  menm  dcbcnt  anniversariom  singolis^)  annis 
rite  et  rationabüiter  celebrare.  Testamentiun')  est  actio  —  testibos 
snbnotatis. 

4a  Cirographns  est  miinmJiB  descriptio,  qne  post  fiustom  partita 
per  medhuii  oonwriptiMMiiiL  ntriqiiB  ptrti  oonfertiir,  ofc  siia  paotio 
firodor  possit  esse.  H.  Terplkndet  ein  Haas  mit  Jahresdne  toi  niei 
Jahre.  Qne  abolere  conswevit  —  evidenciam  reliquendam. 

41.  *)  C.  plebanns  empfiehlt  latrix  presencium,  die  ihm  beichtete, 
quod  cum  sibi  noctis  sub  silencio  detestabiles  sompni  delicie  subre- 
psissent  et  paulum  post  sompnum  vigilaret  soum  aput  se  invenit  pue- 
rom  sufocatum,  zu  geistlicher  Hilfe.  Yeniens  ad  me  —  gracia  re- 
leraii*). 

42.  CaanaMo  est,  quaiido  ofdinariaa  iwtox  propter  legitimiim 
impedimentnm  ddegat  sobdito  suo  causam.  Ordinarius  iodez  appel- 

latnr  omnis^)  in  superiori  iudicio.  Delegatus  est,  eoi  index  soperior 
causam  dclcfjat.  Subdclcpjatus  est,  cui  legatus  causam  comraittit  et 
qui  constituitur  a  legato  et  ponatur  tale  excmplum:  Jo.  episcopus 
talis  tali  salutem.  Yeniens  ad  nos  talis  dyocesis  talis  soam  nobis 
querimoniam  demonstravit  —  unus  vel  doo  exequantur. 

43.  [Rejsignacio  [eclesije.  C.  rector  talis  eclesie  resigniert  die- 
selbe eisern  Ssdiof  oder  dem  Fatronatsherm.  Cum  ego  propter  — 
robore  commimitas. 

44.  Judicium.  Albertus  et  Ja  iadioes  sancte  Moguntine  sedis 
tali.  Sie  wollen  den  von  dem  Adressaten  empfohlenen  H.  in  seinem 
Rechte  gegen  seinrn  WidersQcber  schtltun.  Datum  et  actum  etc. 
£t  si  cunctis  —  poterimua  promovemus. 

45.  Sapienti  viro  magist ro  H.  de  sancto  Gallo  officiali  curie 
Constanciensis  amico  predilecto.  £r  wird  ersucht,  eine  honesta 
domina  von  der  Exkommunikation  zu  lösen,  in  die  de  ex  communione 
talis  verfallen  ist  Amiddam  mtram  —  eidem  commnnieari,  — 
Ein  Sddasasats,  eine  a  Petro  tali  dtierte  PeisOnUdikeit  betreHiuid, 
scheint  sachlich  nicht  zu  dem  Vorhergehenden  zu  gehören. 

46.  Sacerdos  [peti]t  a  indicibus  [quod]  sibi  sit  [dicjendum.  Re- 
verendis  in  Christo  dominis')  vicariis  eclesie  Cons  tanciensis  talis 
sacerdos  incuratus  in  tali.  Er  ersucht  um  Weisungen  in  einer  Rechts- 
sache. Vestre  discrecioni  —  presto  snra  adimplerc. 

47.  ')  Litera  pro  ex{ami]nacione  t[estiumj.  Discretis  viris  doctori- 
bos  pnerorum  in  tali  Sie  werden  (vom  Konstanter  biscbOfiiclien 
Offidal)  anftiefordert,  in  einer  Rechtwacfae  Zengen  su  femehmen  und 


canoci  Cod.  —  >)  sigulis  Cod.  —  «)  teitimomum  Cod.  —  ♦)  S.  12. 
—  •)  Ein  ähnliches  Schreiben  in  einer  Wonnser  Briefeammlung  des  13. 
Jahrb.,  vgl.  Boos,  Wonnser  Ürk.-Buch  1,  399  No.  66.  —  «)  Folgt  ge- 
strichen iudex.  —  ')  Folgt  getilgt  TicariTicarüs.  —  *)  S.  18. 

Z«ttochr.  t.  GMob.  d.  Ob«rrh.  N.  F.  XI.  1.  3 


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84 


Bedlicb. 


deren  Aussagen  unter  Siegel  einzusenden.  Datum  Cdnstancie  tili 
die  etc.  In  causa  mota  —  ea  nihilominus  exequatis. 

48.  Litera  quando  remittuntur  dicta  testium.  Uonorabili  domino 
officlali  curia  Constanciensis  Jo.  puerorum  doctor  in  tali  loco  iu- 
dex scu  examinator  testium  et  piincipaliam  personarum  a  vobis  de- 
patatus.  Er  berichtet  Uber  die  Yernehmung  der  Zeugen  und  ttber- 
aendet  deren  Anangen.  Noverit  Testm  rewencia  ~  tenniniim  pre- 
fixiiniie» 

40.  Litteia  pro  clerico  incnrando.  Sapienti  viro  domino  Wem- 
hero  viceplebano  in  Lindow  C.  talis.  Er  ersucht,  einen  viceplebenns 
als  Vikar  zu  bestellen.   Cum  vir  diserctus  —  habere  vclitis. 

50.  Petrus  bittet  einen  Freund,  ihm  novum  grecismum  . .  a  ma- 
gistro  quondam  C  editum  zu  verschaffen.  Hier  sowie  für  das  nächste 
Sehreiben  eine  Auswahl  von  Adrcssenformeln  vorangestellt.  Lectori 
nomm  grecismnm  —  constringie  ailtotam. 

51.  *)  Der  Freund  ecbreibti  er  wisse  nnr  einen  einsigen  grecia- 
mns,  der  pro  nuurca  ugenti  sn  brnfini  ist.  Noverit  toa  sinoeritas  ^ 
transmitti  procurabo. 

52.  Regeln  fQr  dictamen  prosaycom. 
53  =  oben  No.  31. 

53a- ^)  Jemand  schickt  an  seinen  Freund  30  solides  zur  Bezahlung 
der  Kopie  eines  Buches.  Pure  societatis  —  subici  contingat.  —  Dar- 
auf, folgen  wieder  Adressenformeln  an  Geistliche  and;Freiuide. 

61.*)  H.  Scolaris  artibos  inrigilaas  Barysias  bittet  seinen  Yater 
am  Znsendang  Ton  swei  Marie.  Non  est  pater — proeol  dnbio  g^oriari. 

55.  Civis  Argentinensis  filio  suo  stodere  debentl;  will  Um 
kein  Geld  schicken,  bevor  er  sich  nicht  bessert  Litere  a  te  valeas 
reformare. 

56.  Diligeudo  patri  suo  C.  G.  gracia  studii  Parysius  existens: 
Bitte  um  Zusendung  von  10  Mark.  Sicut  patri  filins  floreat  et 
exultet. 

67.  Beverendis  parentibos  suis  C.  Scolaris  Stadens  Bononie;  bittet, 
da  sein  magister  gestorben,  am  Bestellong  eines  andern  sodns;  sonst 
werde  er  in  die  Heimat  snrOckkehren.  Yestre  dilecdoni  —  non 

obmittam. 

68.  Dilccto  fratri  suo  C.  clerico  studio  Parysius  existenti  ego 
miles  Argentinensis  et  fratrcs  sui;  sie  melden  ihm  den  Tod  ihres 
Bruders  Nikolaus  and  fordern  ihn  zur  Heimkehr  aof.  Si  (^ue  deos 
dedit  —  salubriter  disponamus. 

59.  ')  C.  Scolaris  artibus  Parysius  iusudans  schreibt  seinem  Freunde 
moram  Anrelianis  fteienti,  er  möge  nach  Paris  studieren  kommen. 
ConsoUt  et  indadt  —  perpetao  profntnram. 

60.  Der.  civis  Constanciensis  schickt  dnem  befrenndeten  Bor- 
ger von  Mainz  5  karratas  Wein,  welche  dieser  baldigst  ^  Terkaufen 
und  dafür  Salz  und  Häringc  einkaufen  soll,  damit  er  letsteres  bereits 
um  Mittüasten  in  H&iideu  haben  könne.  Amici  digne  —  obseqnÜs 
inherebo. 

*)  &  14  -  S)  S.  16.  -  »)  S.  16. 


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Ein  oberrfaeinischeB  FonnoUnich. 


35 


61.  Civis  Werdensis  schreibt  einem  civis  Augustensis  über 
die  beabsichtigte  Verheiratung  seines  Sohnes  mit  des  letztem  Tochter 
und  bittet  ihn  zur  Besprechung  der  Sache  nach  Mainz  (!)  zu  kom- 
men. Diversa  quidem  relacio  —  poteritis  intimetis. 

62.  GM  Coloniensis  dii  tali  salntem.  Bedanert  und  entaehvl- 
digt  flidi,  dan  er  de«  letzten  Wonech  nadi  einer  Heirat  ihrer  Kin- 
der nicht  erfiBlIen  könne,  da  er  seine  Tochter  bereitB  vermählt  habe. 
YeBtramm  series  literanim  —  mihi  demonstratis. 

63  =  oben  No.  3. 
04=  ,  ,19. 
*>5  =  „  •  5. 
66  =  „  „28. 
67=    ,  «20. 

68.*)  Gedmckt  BOhmer^Eidnr,  Acta  eeL  709  No.  1009.  Lesearten 
nach  don  Texte  des  Codex:  Z.  1  Tiris  etc.  magistro  et  oommnnL 
—  2  animnm  nostrom  (I).  —  8  affeetatom  (!).  —  4  vires  eoram  ever- 

Simns- 

69  =  oben  Ko.  27. 

70  =  .  ,  26. 
71=  ,  .  21. 
72«    ,  „17. 


<)  8.  18. 


3* 


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Johanii  Georg  Jacobi's  Briefe  an  Pfeffel. 

Hitgeteflt  TOD 
Theodor  SchoeU. 


„Die  Universitätsbibliothek  zu  Freiburg  i.  B.  bewahrt  noch 
38  Briefe  Pfeffcls  an  Jacobi,  die  vom  25.  November  1787  bis 
zum  11.  April  1S09  reichen,  von  denen  A.  Stober  seclis  ver- 
öffentlicht hat,  darunter  den  ersten  und  letzten  (Epistel  an 
die  Nachwelt  S.  90 — 105),  während  die  Briefe  Jacobi's  an 
Pfeffel  verschwunden  sind."  (PfaDoenschmid,  Pfeffels  Frem- 
denbuch S.  300.) 

Diese  verschwunden  geglaubten  Briefe  Jacobi's  sind  nun 
zum  Teil  (87  an  der  Zahl)  vorhanden,  und  der  folgende  Auf- 
satz hat  zum  Zwecke,  ihre  wesentlichen  Stellen  mitziUnilr  n. 
Aufbewahrt  wurden  sie  in  der  Familie  des  Strassburger  Pfar^ 
rers  Bieder  (f  1862),  der  1798  Pfeffels  Schreiber  gewesen 
war.  Sie  gehen  vom  17.  Januar  1799  bis  zum  14.  Juni  1808. 
Da  nun  Jaeobi  1784  zum  Professor  der  schönen  Wissenschaften 
in  Frmbnrg  ernannt  wurde  und  sdion  folgendes  Jahr  (20.  Sep- 
tember) durch  Schlossers  Vermitthing  ^)  den  Oolmarer  Sänger 
besuchte  2),  so  ist  anzunehmen,  dass  der  Briefwechsel  gleich 
begann  (jedenfalls  seit  1787),  und  dass  die  erste  liälfte  von 
Jacobi's  Briefen  verloren  ist. 

Die  wichtigere  Hälfte  jedoch  ist  es  jedenfalls,  die  erhalten 
ist.  Denn  erst  mit  dem  Tode  Sarasins  (1802)  nahm  Jacobi 
im  Kreis  von  Pfeffels  Freunden  die  bevorzugte  Stellung  ein, 
welche  den  Umstand  erklärt,  dass  Ehrenf.  Stöber  seine 

Der  1764  Jacobi's  auserlesene  LieJer  gesammelt  und  herausgegeben. 
^  *)  Seiiie  Schwägerin«  die  GemaUhi  det  Fhilosopheu,  war  schon  1780^ 
Tier  Jahie  tot  ihrem  Tode^  in  Bemche  bei  PfefBal,  den  aie  wohl  durch 
ihre  F^renndin  Joh.  Fahfaner,  Sehloasen  iwtite  CNktCu»  kemieD  gelent 


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Briefe  JmMb  PfeifoL 


37 


Blätter  dem  Andenken  Pleffels  gewidmet,  gerade  an 
ilm  richtete.  Auch  gehörte  er  zu  den  wenigen  Auaiändem, 
welche  Ehrenmitglieder  der  1801  gestifteten  Celmarer  Naeh- 
eifernngsgeseUechaft  waren. 

Der  Wert  der  nun  anszogsweise  folgenden  Briefe  ist  ein 
mehrlMher.  Sie  beleachten  uns  nicht  nur  das  innige  Ver- 
hältnis der  bmden  Dichter,  den  Entstehuugsprozess  ihrer 
diesem  Zeitranm  angehörenden  Werke  und  ihre  beiderseitigen 
Familienangelegenheiten,  sondern  auch  die  Lokalgescbichte 
Freiburgs  und  seiner  Universität,  besonders  im  Augenblick 
seiner  Einverleibung  in  Baden  nach  dem  Pressburger  Frieden. 

Über  Jacobi's  Anteil  an  der  1787  von  Schlosser  angelegten 
Circularkorrespondenz,  siehe  diese  Zeitschrift  (1894,  S.  325) 
und  die  Stöber'scben  Anmerkungen  zu  der  Epistel  an  die 
Nachwelt  (S.  90).  Aus  letzterer  Stelle  ergiebt  sich,  dass 
1787  Pfeffel  und  Jacobi  schon  in  regem  Briefwechsel  standen, 
jedoch  das  vertrauliche  Du  noch  nicht  gebrauchten. 


1.  Freyburg,  d.  17.  Jänner  1799. 

Seit  Weihnachten,  lieber  Bruder,  bin  ich  immer  unpässlich  ge« 
wesen.  Do  wirst  mir  also  verzeihen,  dass  ich  für  deinen  reichlichen 
Beytrag  zum  künftigen  Taschcnbuchc^)  dir  nicht  eher  dankte.  Jedes 
dieser  Stücke  zeichnet  sich  aus,  entweder  durch  glückliche  Laune, 
oder  durch  feinen  Wahiheitssiun  und  tiefes  Gefühl  des  sittlich  Guten 
und  Schönen.  Ich  kann  dir  nicht  sagen,  wie  es  mir  wohlthat,  dass 
du  bei  allen  Gelegenheiten  dem  Gdste  des  Zeitalters  so  muthig  ent- 
gegengehst, and  swar  ohne  dich  zu  ereifern,  mit  dem  lachenden 
Spotte,  der  gewiss  mehr  wider  ihn  vermag  als  die  bündigsten  Beweise 
aus  der  speculativen  Philosophie.  Beccarias  Grabschrift  hat  mich 
sehr  belustigt;  bei  dem  Witzling'j  aber  war  es  mir,  als  hätt'  ich 
es  schon  gelesen.  Solltest  du  etwa  es  jemanden  vorgelesen  haben, 
der  es  irp^emhvo  hätte  einrücken  lassen?  So  hatte  vor  zwei  Jahren 
einer  au^  Karlsruhe  dein  Sinngedicht  auf  dcu  NeufräuL  Kalender 
bei  Fliek  gesehen,  es  auswendig  bdialten  und  dem  Badenschen 
Hosen-Almanacfa,  obwohl  verstflmmelt,  einverleibt,  so  dass  es  dort 
firOher  erschien  als  in  dem  meinigen. 

Der  Bejfall,  welchen  du  meinem  Mayliede  giebst«  freot  mich 

*)  „Das  Taschenbuch  von  J,  G.  Jacobi  und  seinen  Freunden'*  er- 
schien 2U  Köni^berg  und  Basel  in  deu  Jahren  1795,  96,  93  u.  danii 
in  Zflrieh  bei  FOsali.  —  >)  Poet.  Yenoche,  Bd.  IV,  S.  9e. 


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38 


Seh 06  IL 


sehr.  In  welchem  Grade  deine  Zufriedenheit  mit  der  Topographie 
Ton  Frey  bürg  iiireu  Verfasser  glücklich  gemacht  hat,  würdest  du  dir 
TonteUem  kSnnen,  wenn  du  nicht  allsn  bescheiden  wftrest  Dem 
Lebenstftnse  gab  ich  nicht  bloss  wegen  meines  VeriiUtnisses  mit 
dem  Abb6  Zwerger  eine  Stelle  im  Taschenbuch,  sondern  weil  mir 
einige  Ansichten  daiin  nen  schienen.  Uebeidem  wurde  das  Stück, 
als  ich  es  in  meinem  praktischen  Collegio  vor  ungefähr  2<X)  Zuhürem, 
worunter  sich  Doctorcn,  Olticiere,  Geistliche  und  sogar  Damen  befan- 
den, zur  Faschingszeit  las,  mit  so  allgemeinem  Beyfall  aufgenommen, 
dass  ich  es,  als  eine  Fastnachts-Kurzweil,  der  Bekanntmachung  nicht 
imwUrdig  achtete. 

Dein  Brief  an  den  jungen  Brucker  ist  besorgt  Ich  habe  dem- 
selben hier  eine  Hofineister-Stelle  ▼erschafft,  die  zwar  manches  Ustige 
hat,  aber  vor  allen  Nahrungssorgen  ihn  sichert.  Unser  Prediger 
speiste  am  Dreikönigsfeste  bey  mir  zu  Nacht,  da  wttnschten  wir  recht 
sehnlich  dich  und  seinen  Bruder  zu  uns. 

Von  Barts  Almanach  hörte  ich  nichts;  werde  aber,  sobald  ein 
Anlass  sich  darbietet  —  denn  ich  habe  in  Wien  keinen  eigentlichen 
Correspondeutou  —  mich  nach  dem  Todtcu  Amor')  erkuudigen, 
der  mir  in  meinem  Tsschenbnche  höchst  wüUcoramen  wfire. 

Schlosser  ist  mur  in  Frankfurt  entfernter  als  in  Entin*);  denn  ich 
erhielt,  seit  der  Nachricht  von  seiner  dortigen  Ankunft,  nicht  eine 
Zeile  von  ihm.  Er  klagte  damals,  dass  er  aus  dem  unaufhörlichen 
Wirbel  von  Zerstreuungen  sich  nicht  heraushelfen  könne. 

Auf  dem  Postwagen  bin  ich  nicht  portofrey;  solltest  du  aber  nicht 
bald  eine  andere  Gelegenheit  finden,  so  schicke  mir  nur  mit  dem- 
selben dein  Büchlein').  Ist  der  Gartensänger,  wie  die  Zeitungen  es 
melden,  wirklich  in  Paris  angekommen  und  hat  er  seine  Antigene 
bey  sich? 

Lebe  wohl,  liebster  teder  1  Ich  schrieb  dieses  grOssfeentheils 
uiter  dem  GelänD  mehies  Elehum*)  und  smner  Gbmeiaden,  indess 

*)  Poet  Versuche,  Bd.  VII,  S.  43.  Jacobi  sollte  sich  erkundigeu, 
ob  die  so  betitelte  fn&B  Übezsetzung  m  Wien  abgedruckt  weiden. 
^  Sddosser  war  von  1787  Us  94  in  Karlsruhe  beschfift{gt,  güig  dann 
nach  AnspAch  and  von  da  (1796)  nach  Eutin.  Im  Herbst  1796  kehrte 
er  in  seine  Vaterstadt  Frankfurt  zurück,  um  das  Amt  emes  Syndikus  zu 
bekleiden.  Er  starb  daselbst  am  17.  Oktober  1799.  —  »)  Pfeffels  Ant- 
wort (Epistel  an  die  Nachwelt,  S.  99)  g'wht  uns  näheren  Aufschluss  über 
diese  und  die  folgende  Zeile:  „Das  Büchlein,  so  ich  dir  br-stimme.  ist 
ein  typographisches  Phaenomenchen,  ein  von  Didot,  nach  seiner  neuer- 
fimdenen  steieotypischen  Manier  gedruckter  YixgUi  der  15  Sols  kostet 
und  dich  iblglich  leicht  mdir  Porto  kosten  konnte  als  er  wert  ist  Der 
Gartensflager  (Delille)  ist  nicht  üi  Paris  und  sefaie  Singerin  ist  leider 
noch  bei  ihm  in  Brannschweig. . . "  Über  Delille  hn  Eham  (1794)  siehe 
Hevue  d'Alsace  1895,  S.  6—6.  —  *)  Fritz,  das  emzige,  17  Jahre 
nlte  (1811)  gestorbene  Kind  Jacobi*s  und  Ursula  Müllers,  die  in  den 
Briefen  Marie  heisst  und  unter  dem  Namen  Naiade  von  ihrem  Gatten  be- 
sungen wurde. 


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Briefe  Jacobi's  an  rfeü'el. 


39 


mein«  Marie  seit  einigen  Tagen  an  einer  £rk&ltang  leidet  und  der 
Buhe  bedarf.  Sie  nnd  ich  umarmen  dich  and  die  Deinigen  von 
ganzer  Seele. 

Inliegend  eine  Schnarre  an  meinen  Freund  Baden,  nebst  einem 

Epigramm,  von  welchen  ich  wissen  möchte,  oh  ich  sie  in  mein  künf- 
tiges Taschcnhuch  aufnehmen  soll.  Meine  hiesigen  Bekannten  sa^en: 
ja,  ich  aber  fürchte,  der  Scherz  möchte  in  jener  nicht  edel  und  in 
diesem  die  pointe  nicht  auffallend  genug  seyn'j. 

2.  März.) 

Alles  was  du  mir  geschickt  hast,  habe  ich  richtig  erhalten:  deine 
Briefe  vom  25.  Jftnner>),  vom  2.  Homnng  und  16.  März,  imgleichen 
den  Didotschen  Virgil.  Anfiaglich  hinderte  mich  eine  abermahlige 
ünpäsalichkeit,  dir  fttr  so  viele  mir  gemachte  Freuden  zu  danken; 
nachher  war  ich  theils  mit  einer  £pistel  an  meine  Marie,  theils  als 
memhre  du  comitd  de  l'Univcrsitö  mitunsernneu  angekomme- 
nen Gästen  beschäftigt.  Es  ist  gar  schlimm,  dass  ich  nicht  zwey 
von  einander  verschiedene  Dinge  gleich  hintereinander  thun  kann, 
und  es  mir  so  unglaublich  schwer  fällt,  mich  aus  der  Poesie  in  die 
Prosa  oder  ans  derreqvdte  an  einen  Gommissaire  ordonnatenr 
in  den  Ton  eines  freundschaftlichen  Briefes  zn  versetzen  .  . . 

Ohngeachtet  aUer  Unrohen,  die  mich  umgeben,  bin  ich  znm 
Dichten  so  aufgelegt  wie  je.  Anch  haben  enre  Truppen  sich  hier  bey 
ihrem  Durchmarsch  insgesammt  auf  eine  lobenswürdige  Art  betragen. 
Gegenwärtig  haben  wir  eine  kleine  Garnison  und  würden  so  ruhig 
leben  wie  mitten  im  Frieden,  wenn  nicht  die  täglichen  Requisitionen 
uns,  zumalü  wegen  der  Folgen,  grossen  Kummer  verursachten. 

Uebermorgen  gedenke  ich  mit  den  Meinigen  in  Emmendingen  zu 
speSsen  nnd  da  werde  ich  deinen  Gross  an  Zink*)  aosriditeiL  Schnets- 
1er  ist  als  Landständischer  Commissarias  abwesend  .  . . 

')  Pfeftel  autwortetc:  „Der  Namenstag  ist  ein  liebes  heiteres  Im- 
promptu, in  der  leichieu  schnmckloscu,  aber  desto  gefölligern  Manier  dta 
Cbaulieu.  Die  Spitze  des  Epigramm's  ist  freylich  nicht  nach  fraasOsi- 
scher  Art  geschärft,  aUein  es  ist  ihm  dech  wahrbaftig  nicht  zum  Fehler 
anmreebnen,  dsss  es  den  griechischen  Epigrammen  gleicht,  welche  meist 
den  Lesern  etwas  zu  denken  geben."  Der  Namenstag  steht  in  Jacobi^s 
Werken  (2.  Aufl.  ZOrich  1812,  Bd.  M,  &  10).  Das  Smngedicht  lautet: 

Liebhaberey. 

Im  Schatten  dieses  Baums,  warum 

So  unbeweglich  und  so  stumm? 

Was  Behaut  ihr  da  mit  unverwandten 

Empor  gehobnen  Angen?  — 

Schweige  du! 
Wir  sitien  hier,  als  Dilettanten, 
Und  hören  jenem  Qnckguck  an. 
*)  Woraos  obige  Anszfige.  ~  °)  Friedrich    Zink,  Hofrat  zu  Em- 
mendingen, t  1600.  Schnetslers  Sohn,  August,  war  Diditer,  Schwabe 


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40 


Schoell 


3  (12.  April  1800.) 

Wie  viel  die  gftnilidie  Altgesehiedenheit  Ton  dir  meinem  Herzen 
gekostet  hat,  wird  dein  eigenes  dir  sagen.  Noch  daan  war  der  Ter- 
gangne  Winter  far  mich  einer  der  kummervollsten,  die  ich  erlebte. 
XJnsem  Schlosser  hatt'  ich  verlohren ;  kurz  vor  ihm  war  eine  Schwägerin 

mir  gestorben,  die  Frau  meines  jüngsten  Bruders,  und  mein  andrer 
Bruder '  j  fasste  den  Entschluss,  sich  in  Eutin  niederzulassen,  so  dass 
ich,  ihn  vor  meinem  Ende  noch  einmal  zu  sehen,  schwerlich  hoffen 
darf.  Während  meiner  Ti-auer  tlber  alles  dieses  wurde  unser  Fritzchtu 
von  einer  gcfährlicfaeii  Krankheit  befallen.  Als  er  sich  an  erhohlen 
anfieng,  bekam  seine  Mutter  ein  ihenmatisches  Fieber,  und  endlich 
traf  die  Reihe  mich  ... 

Non  geht  es  besser  nnd  wir  sehnen  uns  nach  einer  Nachricht  von 
dir,  an  den  wir  in  unsrer  betrübten  Lage  tausend  Mahl  gedachten. 
Auch  verlangte  mich,  dir  mein  Taschenbuch  zu  schicken;  aber  es 
fand  sich  dazu  keine  Gelegenheit  bis  jetzt,  wo  einer  meiner  Freunde 
die  Besorgung  desselben  übernehmen  will.  Dein  Epigramm  Uber 
die  neueste  Philosophie  wirst  du  vermissen.  Ich  musst'  es  weg- 
lassen ans  Sdumnng  gegen  meinen  Bmder.  Seinen  gedruckten  Brief 
an  Fichte  kannst  du  TieUeicht  aas  Beceosionen.  Mir  ist  es  leid 
genug,  dass  er  durch  die  Nachbarschaft  von  IQel,  wo  Reinhold  ^) 
und  Consorten  sich  wie  Kletten  an  ihn  hängen,  immer  tiefer  in  die 
metaphysischen  Grübeleien  hineingeräth;  da  ich  im  Gegentheil  den 
geringen  Nutzen  desselben  für  das  praktische  Leben  immer  klarer 
einzusehen  glaube  und  mein  bisschen  Philosophie  je  länger  je  mehr 
vereiütache.  Vor  einiger  Zeit  schrieb  ich  einem  jungen  eifrigen  Kan- 
tianer in  sein  Stammboch: 

Geritoschlos  sacht  ein.  weiser  Mann 

Was  glücklich  macht  und  gnt; 

Er  zündet  keine  Fackel  an, 

Wenii's  auch  ein  Lümpchen  thut. 
Ueber  wie  manche  Materie  dieser  Art  hätte  ich  mit  dir  zu 
sprechen,  wenn  uns  der  Himmel  wieder  zusammenführte!  Sorge 
unterdessen  dafür,  dass  ich  bald  etwas  von  dir  erhalte,  welches  nun 
wieder  auf  dem  ehemaligen  W^ege  müglich  ist  .  .  . 

4  (27.  Aprfl  1800.) 

Kar  einen  herzlichen  Gross  doreh  deinen  Freund  Hochstedter, 
den  edlen  Mann,  der  sich  meiner  mit  einer  Wärme  angenommen,  die 

und  Stoebers  Freund,  und  starb  jung.  Kreisrat  Schuetzler  war  Heraus- 
geber der  Freibniger  Zsitong  nnd  des  ünterhsltongsblattes.  Siehe  im 
Anhang  semea  Nachraf  an  PfeflbL  Zhik  war  aas  Thflruigea,  SeUossen 
Verwandter,  Mitarbdter  an  der  jflngem  Iris. 

»)  Der  Philosoph  und  Romanschriftsteller.  —  »)  175S— 1823,  Wie- 
lands Schwiegersohn,  Prof.  dor  Thilos,  in  Jena  (1787—94)  imd  Kiel,  emer 
dor  ersten^  Anhänger  Kants,  über  desfien  Philosophie  er  1786  in  Weimar 
Briefe  herausgab. 


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Briefe  Jacobi's  an  PfeSel. 


41 


mich  gerührt  bat  MOndlich  wird  er  dir  von  ans  erzählen;  denn  ich 
habe  GeseUscbaft  bei  mir,  imd  hätt'  ich  sie  nicht,  so  wüsst'  ich  doch 
nifsht,  ms  leb  unter  tansend  Dingen,  die  mir  anf  der  Seele  liegen, 
zuerst  sagen  sollte. 

&  (22.  May  UDO.) 

Mein  Kopf  ist  nicbt  so,  wie  er  aeyn  aoQte,  mn  dir  an  scbrelben; 
neH  aber  die  Peatstraase  nach  Baael  Olfen  ist  and  man  nicht  wissen 
kann,  wie  lange  solchea  dauert,  so  wttrd'  ich  mir  es  nicht  verzeihen, 

wenn  ich  diesen  lang  gewünschten  Zeitpunkt  versäumte.  Deinen 
Brief  vom  10.  hat  H.  N.  mir  richtig  überbracht.  Ich  darf  dir  nicht 
erst  sagen,  wie  es  mich  gefreut  hat,  deinen  Nahmenszug  endlich  ein- 
mal wiederzusehen.  Aber  dass  der  vergangene  Winter  auch  für  dich 
von  so  vielen  Leiden  begleitet  warl 

Unser  bevorstehendes  ScbiciEBal  bier  ist  noeb  in  imdnrebdring* 
liebes  Donkel  gebttllt.  Für  Jets!  leben  wir  mbig  and  dn  soUteat,  da 
man  sicher  hin  und  her  kann,  deinen  Beaocb  bei  ans  nicht  msdiie- 
ben.  Denice»  dass  ein  einziger  Schlag  ans  auf  lange  Zeit  wieder 
trennen  kann.  Dann  erhalt'  ich  aus  deinen  eigenen  Händen  die 
Stücke  für  mein  künftiges  Taschenbuch,  zu  welchem  du  mir  Hoffnung 
machst  und  deren  ich  dieses  Mahl  vorzüglich  bedarf,  weil  die  be- 
ständigen Unruhen  mich  selbst  wenig  arbeiten  Hessen.  Auch  hörte 
ich  dein  Urtheil  über  einige  Kleinigkeiten  von  mir,  die  bereits  an 
den  Verleger  abgegangen  dnd.  Heate  bin  ich  nicbt  im  Stande,  mleb 
sehriftUch  anf  mebreres  einndassea;  denn  ich  worde  den  ganzen 
Morgen  dorch  Besuche  gestört  und  muss  eilen,  m^en  Brief  aaf  die 
Post  zu  bringen.  Kar  meinen  Dank  noch  Üat  dein  Blflmcben  aaf 
Schlossers  Grab. 

Was  du  dem  wackern  II.  für  mich  mitgec^eben,  hab'  ich  nicht 
erhalten.  Man  sa^te  mir,  er  wSre  gleich  darauf  von  Neu-Breysach 
abgerufen  worden.  Der  Weg  von  Basel  nach  Frankfurt  war  für  die 
reitende  Post  niemals  gesperrt.  Unsere  Eaafleate  konnten  ihren 
Brielwecbsel  mit  der  Scbveiz  beständig  fortsetzen. 

Dass  da  den  Bof;  dessen  dn  erwlQmst'),  nicht  angenommen,  ist 
mir  nicht  bloss  um  meinetwillen  lieb,  sondern  weil  ich  die  Lage  für 
dich  misBlich  gefanden  bfttte  . . . 

6.  (8.  Juni.) 

Vorgestern  hatt'  ich  die  Freude,  deinen  sehnlich  erwarteten  Brief 
vom  3.  und  dein  reiches  Geschenk  für  mein  Taschenbach  za  erbaltea. 
Sanmi's  Grab*)  and  die  heisse  Qnelle  haben  midi  im  Innersten 

^)  Wahrscheinlich  der  im  vierten  Brief  genanute  Hocbstetter.  — 
')  In  Betreff  dieses  Rufes  schreibt  Pfcffel  an  Aug.  Tarier  in  einem  auf 
der  Colmarer  Bibhothek  aufbewahrten  Briele  aus  derselben  Zeit:  a  Hen- 
riette (Frau  Parier,  geb.  v.  Bergheim)  m*a  xacont6  beaaooup  snrlLMon- 
nier.  La  dnc  de  Weymar  me  propoee  de  lemplaoer  «et  as-constitaant 
a  la  tMe  de  llnsütat  dn  BelYMtee;  faurais  aocept«  poor  Beiger  (Ffef- 
fels  Schwiegersohn),  si  j^avais  diz  sas  de  mouis.  ^  0  Stmim  ist  behannt- 


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42 


Schooll. 


gerührt,  und  in  den  mit  so  liebenswürdiger  Einfalt  erzählten  Faboln, 
welche  wohltbätige  Wahrheiten!  Meinen  herzlichen  Pank  insbeson- 
dere für  den  mir  zugeeigneten  Phoenix,  über  ^veIchcm  mir  es  doppelt 
lieb  ist,  meinen  Nahmen  zu  sehen,  weil  da  das  tröstliche  darin  mir 
ganz  aus  der  Seele  geschrieben  .  .  . 

Schuetzlers  verfehlte  üoüuuug,  dich  zu  sehen,  hat  ihm  und  mir 
leid  getbaiL  Wie  es  scheint,  wird  die  Gemeinschaft  swischen  dies- 
seits und  Jenseits  nieht  lange  nnterbrocben  bleiben  nnd  dann  findet 
sich  gewiss  ein  Zeitpunkt,  wo  du  die  Reise  an  ans  nntemehmen 
kannst .  •  . 

7.  (7.  Aogvst) 

Heut'  über  acht  Tage  hoiT  ich  meine  Heise  nach  f'ranl^fuit  au- 
satreten  . .  •  Immer  redmete  ich  anf  eine  mflndliche  Unterredung 
mit  dir,  denn  idi  habe  so  viel  anf  dem  Herzen;  aneh  wftrde  die 
ScUosserinn  0  sich  gefreut  haben,  wenn  idi  ihr  umständlichen  Bericht 
vim  dir  und  den  deinigen  hfttte  geben  kftnnen;  aber  mein  Parucken- 
macher,  welcher  in  Colmar  war,  hörte  von  einer  deiner  Tücbter,  da'^s- 
deine  Gesundheit  nicht  die  beste  wäre  und  du  zu  einer  Reise  hici  her 
dich  nicht  entschlicsseu  würdest  Ich  kann  eben  so  wenig  meinen 
Weg  durch  das  Elsass  nehmen.  Vielleicht  geschieht  es  auf  der  Kück- 
reise;  aUein  wie  lange  noch  bis  dahin,  weil  ich  vermuthlich  bis  Ende 
Oktober  in  Frankfort  bleibe.  Dass  ich  von  dir,  dem  einsigen  unter 
allen  meinen  Freunden,  den  ich  in  der  Nähe  behielt,  so  getrennt 
seyn  mnss! 

Indessen  wird  es  doch  endlich  Friede  werden.  Wir,  in  der  hiesigen 
Gegend,  seufzen  darnach  mehr  als  je;  denn  für  uns  ist  der  Waffen- 
stillstand verderblicher  als  der  Krieg  .  .  .  Den  Frieden  feiern  wir 
dann  unter  deinem  Dache.  Aber  denke,  wie  es  mit  meinem  Taschen- 
buche lur  lÖOl  mir  geht!  So  wie  selten  ein  Unglück  allein  kommt, 
so  wm  es  sich  nach  meiner  Pllinderung  fügen,  dass  auch  das  Unter- 
nehmen mit  dem  Taschenbndi  fßr  das  kttnftige  Jahr  mir  vereitelt 
wird.  Keiner  der  versprochenen  Beiträge  ist  eingegangen  nnd  der 
Verleger,  der  selbst  grossen  Schaden  davon  hat,  sieht  sich  genöthigt, 
ein  Jahr  zu  überspringen,  um  für  1802  eine  desto  vollkommnere  Samm- 
lung zu  liefern  .  .  .  Was  du  von  Wicland  urtheilst,  ist  nur  allzuwahr. 
Immer  war  es  sein  Fehler,  dass  er  mehr  seiner  Phantasie  als  seinem 
Herzen  folgte  und  ihm  weniger  an  dem  Stoffe  selbst  als  an  der  Aus- 
bildung desselben  lag  .  .  . 


lieh  der  poetiache  Name  von  Pfeffels  erstgeborenem,  im  11.  Jahre  ver- 
storbenem Sohne.  Des  Gedicht  steht  a  44  der  BeclamMen  Aufgabe 
(Ausgewählte  poet  Weifce). 

1)  Schlossers  Witwe  in  Frankfurt,  welcher  Pfeffel  1789  den  »Stordi 
suDelft"  (roct.  Vers.  III,  171)  gewidmet  hatte.  Wie  wir  sehen  werden, 
reiste  sie  nachher  in  ihre  Heimat  DüsscMorf  zurück  und  war  dann  in 
Mimchen  gleichzeitig  mit  Jacobi  1806.  Von  ihrem  früh  verstorbenen 
Öohu  Eduard  wird  noch  die  Rede  sein. 


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Brieft  Jacobrs  an  Pfeffel. 


43 


8.  (Frankfurt,  16.  Oct.  1800). 

Verzeihe,  dass  ich  deine  Briefe  vom  6.  Aug.  und  il  Seyit.  nicht 
eher  beantwortet 0.  Ich  konnte  mich  nicht  überwinden,  dir  nur  wenige 
Zeilen  zu  schreiben;  zu  melircreii  aber  land  ich  keine  Zeit.  Du  wirst 
Bir  intesen  glauben,  dass  ic^  mit  der  gaten  ScbloBoeriiin  und  memer 
Marie  dicb  eben  so  sehnlich  her  wUnsehte  als  dv  selbst  Immer  noch 
bedaore  ich  das  durch  meinen  Pamckenmacher  Tentrsadite  His8ver> 
Bttndniss,  denn  hfitte  ich.  deinen  VorsatZf  mich  in  den  letzten  Tagen 
des  Antr.  zn  besnchen,  geordnet,  so  hfttte  ich  vielleicht  meiiie  Heise 
auüschieben  können. 

Auf  meiner  liückreise  bey  dir  anzasprechen,  halten  mancherley 
Bedenklichkeiten  mich  ab.  Unter  antleru  könnte  ich  ein  Paar  Be- 
kannte in  Mainz  nicht  unbcsacht  lassen,  welches  nicht  allein  mich  za 
lang  aufhielte,  sondern  sogar  Yerdaeht  gegen  mich  erweckte  . . . 

Was  den  Auftrag  von  Gerando  betrilR*)«  *o  moss  ich  dir  gestehen, 
dass  er  die  Scfalosserinn  und  mich  in  Yerlegenheit  setzte.  Ihr  erster 
Gedanke  war,  dass  der  Verewigte  das  Verfahren  nicht  völlig  ge- 
nehmigen würde,  ihm,  insonderheit  zu  dieser  Zeit,  das  erste  Monument 
in  Frankreich  zu  setzen.  Hierzu  kommt,  dass  sie  bereits  ihren 
Schwiegersohn  Nicolovius')  aufgemuntert,  das  Leben  des  Mannes  zn 
schiciben,  dem  er  ao  kindlich  anhieng.  Endlich  hat  auch  der  Prof. 
Hugo  in  Göttingen  sich  zur  Verfertigung  dieser  Biographie  angebothen. 
Kicht  wohl  konnte  man  ihm  einen  Fremden  Torsiehen. 

Nicol.  lehnt«  zwar  ans  Bescheidenheit  ein  solches  Geschäft  von 
sich  ab;  doch  will  er  das  was  er  gesammelt  hat,  selbst  herausgeben, 
nicht  als  Biographie,  sondern  als  INIaferialien  zu  einer  solchen.  Wir 
bitten  dich  also,  unserm  Gerando  rocht  verbindlich  zu  danken  und 
ihn  auf  jene  Materialien  zu  vertrusten.  An  dem  bisheri^'en  Still- 
schweigen Uber  Schlosser^)  sind  die  Kuutiuucr  Schuld,  iiin  Theil 
unserer  Schrifksteller  gehört  zn  ihnen  und  andre  f&rchten  sich  Yor 
dieser  intoleranten  Secte^  Sogar  WieUmd  hat  es  nicht  gewagt,  sdnen 
lannigten  Auszog  ans  Herder's  antikritischem  Werk  im  deutschen 


*)  Materialien  zu  einem  Leben  Schlossers  zu  erhalten.  —  Joseph 
V.  Gerando,  aus  Lyon,  später  Mitglieil  des  Institut  de  France,  Prof. 
des  öffentl.  Rechtes  in  Paris  und  Pair  de  France,  hatte  in  don  letzton 
Tagen  des  Jahres  1798  Annette  v.  Katbsamhausen  pcbeiratet  (vgl.  Poet. 
Versuche  VII ,  S.  60  WinterblUmclieu  in  Aouetteuä  Brautkranz''), 

deren  Brielwechsd  1880  von  ibran  Sohne  in  "PtanM  TeröffentUeht  worden. 
^  *)  Sefaloflsers  Leben  von  Nicolovios  erschien  erst  1844.  Er  hatte 
Schlössen  ftltere  Tochter  ans  erster  Ehe  (also  G4tbe*8  Kiehte),  Lnise 
(t  1811>  geheiratet,  an  welche  Pfeffel  die  im  4.  Bd.  (S.  09)  seiner  Poet. 
Versuche  eingerückten  Verse  richtete  (1791).  —  *)  Pfefi'el  hatte  bereits 
an  seinen  Freund  einen  Nachruf  gerichtet,  „Auf  Schlossers  Grab'*  (Poet. 
Vers.  Vlll,  66).  „Was  die  beiden  Munner  zu  dauemdt  r  Freundschaft 
führte,  war  . .  die  ablehnende  Haltung  gegen  die  damals  herrschende  Auf« 
klinmgssucht  und  die  kritische  Ricbtong,  welche  die  Philoeophie  seit 
Kam  eingescUagea.**  (Pfiamenschmid  a.  0.  8.  29.) 


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44 


Schoell. 


Merkur  fortzusetzen.  Ucberhaupt  ist  Gleichgültigkeit  gegen  ver- 
storbene üelelu'te  ein  National-Fehler  bey  nns.  Viele  der  grössten 
Uimer  haben  keinen  Gfatekeln,  and  ihre  Biographie,  wie  leer  und 
troekenl  Die  einzige  vielleicht,  die  wir  in  Absicht  des  Materiellen 
den  franzQeischen  an  die  Seite  stellen  dflrfen,  ist  das  Leben  ?on  Oaniti, 
wie  es  der  alte  trenhersige  Eoenig  anfgczeiclinet  Ich  bin  deswegen 
auch  nicht  im  Stande,  nnserm  Gerando  bessere  Hülfsqucllen,  als  die 
von  dir  genannten,  anzugeben.  In  Schlichtegrolls ')  Nekrolog  sind 
verschiedene  Lebensbeschreibungen,  insonderheit  die  ersten,  vortreff- 
lich. Unentbehrlich  l)ci  solcher  Arbeit  ist  Meusels  Gelehrten-Lexikon, 
welches  ein  sehi^  genaues  Verzeichuiss  aller  Schriften  ansrer  Gelehrten 
liefert . . . 

Den  8.  No?.  gedenken  wir  Freybnrger  nach  ansrer  Htimath 
zarflckznkebren. 

9.  (Freybnrg,  d.  23.  Dec.  1800.) 

Zur  Entschuldiining  meines  Stillschweigens  mass  ich  dir  sagen, 
dass  ich  meine  Antwort  nicht  gern  über  Basel  schicken  wollte,  weil 
du  sie  auf  diesem  Wege  gemeiniglich  spät  erhältst.  Des  Dothen 
mochte  ich  mich  noch  weniger  bedienen;  denn  mau  will  hier  aus  der 
Er&hruBg  wissen,  dass  die  ihm  anvertrauten  Briefe  dann  nnd  wann 
liegen  bleiben.  Es  schien  mir  deswegen  am  rathsamsten,  dnreh 
nnsem  Landsmann  Naegele  an  schreiben,  welcher  anf  Weihnachten 
eine  Beise  ins  Elsass  vorhatte.  Nnn  aber  hOre  ich,  dass  neulich  ein 
Pfarrer  der  hiesigen  Gegend,  wegen  eines  von  der  Universität  mit- 
genommenen Briefes,  bey  dem  Uebergang  über  den  Rbein  grossen 
Verdruss  hatte;  so  dass  mir  nichts  ttbrig  bleibt  als  der  gewöhnliche 
Weg  Ober  Basel. 

Seit  meiner  Wiederkunft  war  ich  durch  bestündigeu  Ueberlaui 
nnd  mancherley  Dekanate-Geschäfte  an  dem,  was  ich  am  liebsten 
wollte,  gehindert.  Hierzu  fcunen  verschiedene  tranrige  YorflUle,  die 
mich  ZOT  Unterrednng  mit  abwesenden  Freunden  weniger  geneigt 
machten- 

Abb6  Zwcrtrer,  ein  ir)j;ihrin;er  treuer  Freund  meines  Hauses,  starb 
an  der  Wassersucht,  der  junge  Baden*),  mein  täglicher  Gesellschafter, 
ist  als  Geissei  in  Strassburg  und  verlohr  unterdessen  seine  Mutter; 
Zink  ist  in  bedenklichen  Gesundheitsumständen  und  ich  fürchte,  dass 
auch  er  mir  entrissen  wird.  Unsre  fiolitische  Lage  hier  ist  ebenfalls 
niederschlagend,  nnd  wehe  dem  armen  Breisgaa,  wenn  der  Friede 
noch  lange  TersÖgert")!  Naegele*)  wird  dir  mflndlich  mehr  sagen.  In 

')  Professor  und  IHMiothekar  zu  Gotha,  tiann  Direktor  der  Münche- 
uer  Hot  biMiothek  und  Generalsekretär  der  kouigl.  baier.  Akademie,  deren 
Präsident  der  Philosoph  Jacobi  war;  gab  1791  bis  IbOO  den  Kekrolog 
der  Deutschen  heraus.  —  ^)  Freih.  Anton  Karl  v.  Baden,  cf.  v.  Weech, 
Bad.  Biographien  I,  89.  ^  ^  Der  Beidislcrieg  gegen  Frankreich,  wel- 
cher seit  dem  80.  ^ril  1798  danerte,  endete  erst  am  9.  Febr.  1801  mit 
dem  Sriedea  von  Lnntville.  —  *)  Der  ans  Dflsseidorf  gebflrtige,  spiter 
berahmte  Heidelberger  Gynaekologe  Fiaos  Karl  NSgelei  der  damals  in 
Freibnig  stodierte. 


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Briefe  Jacobi's  aa  Pfeffd. 


45 


ihm  hast  du  mir  einen  wackem  jungen  Menschen  empfohlen,  dessen 
Umgang  viel  angenehmes  für  mich  hat,  indem  er  nicht  nur  von 
meiner  Vaterstadt  0  mich  unterhalten  kann,  sondern  in  der  Physik, 
Chemie  und  medieuiiselieii  JUtlentar  Keimtiiiaee  besittt,  die  en  einem 
nochsCiidieraiideiiiiibewimdenisiiid.  la  den  echfinen  Wiaaeneehafteii 
hat  es  ihm  bisher  gfinzUeh  an  ünterridit  gefehlt;  dinim  hOrt  er  bei 
mir  die  Aesthetik. 

Der  Kantische  Unfug  geht  freylich  in  Deutschland  sehr  weit. 
Nach  der  Critik  der  reinen  Vernunft  wird  gepredigt  und  katcchisiert, 
sogar  hat  man  nach  derselben  einen  Katechissmus  für  das  Landvolk. 
Neulich  gab  ein  Arzt  eine  üutersuchmig  a  priori:  „Ob  eineArzney- 
wissenschaft  möglich  sei?"  und  ich  bin  yersichert,  wenn  ein  Deatseher 
jetzt,  wie  es  vor  mehreren  Jaliren  ein  FVanxoee  that,  ein  Werk  Aber 
die  beete  Fonn  der  Schale  ?erfBrtigte,  so  ullrde  man  darinn  lauter 
Beweise  a  priori  fordern. 

Die  Freade,  welche  da  hattest,  deinen  rOckkehienden  fimder  zu 
mnarmen*)  habe  ich  recht  innig  mit  dir  getheilt  .  .  . 

So  eben  höre  ich  das  nnsre  Geissein,  wider  alles  Vermathen,  ?on 
Strassbnrg  zorückgekommeu  sind. 

10.  (18.  Febr.  1801.) 

Dein  letzter  lirief  wurde  mir  von  meinem  Landsmann  überliefert 
und  ich  hatte  denselben  in  der  nächsten  Woche  beantwortet,  wfir' 
ich  nicht  dadnrch,  dan  m^  Kleiner  die  Blattern  bekam,  daran 
gehindert  worden.  In  meiner  engen  Wohnung  bringt  ein  solcher 
ünutand  gleich  eine  gewaltige  Stöhrnng  hervor.  Kaum  hatte  Fritzchen 
das  Bett  verlassen,  als  ich  mich  legen  mnsste  und  bis  änf  diese 
Stunde  wird  mir  das  Schreiben  sauer,  weswegen  du  nur  wenige 
Zeilen  von  mir  erhältst.  Länger  warten  kann  ich  nicht,  weil  ich  bey 
dir  anfragen  muss,  ob  ich  dein  Gedicht  auf  Sonim's  Grab  in  mein 
Taschenbuch  einrücken  darf. 

Deine  Freude  über  die  jetzige  Lage  deines  Bruders  theile  ich 
von  gansem  Herzen.  Wolle  der  Himmel,  dass  die  gestern  hier  ein- 
getroffene Kachricht  von  dem  in  LonAviUe  feyerlich  bekannt  gemach- 
ten Friedensschlüsse  gegiündet  seyl 

Zink's  Umstünde  sind  immer  noch  misslich,  indessen  hoflft  der 
Arzt  mehr  als  er  fürchtet.  Der  bey  allen  seinen  Schwachheiten  ehr- 
wiLrdige  Lavater  hat  in  seinem  letzten  Lebensjahre  ein  herrliches 
Zeugniss  von  der  in  ihm  wohnenden  thätigen  Liebe  abgelegt.  Hast 
du  die  auf  Karteublütter  gedruckten  Epigramme  von  ihm,  Launen 
im  Bade  betitelt,  gelesen?  Sie  enthalten  treffende  Gedanken  über 
Ksntisehe  Mond  nnd  BeUgionssystem. 

')  Jacobi  war  am  2.  Sept.  1740  in  Düsseldorf  geboren.  —  ^)  Nach 
Tierjahrigem  Aufenthalt  in  Mannheim  war  der  Diplomat  Pfeffel  Anfangs 
nuu  nach  Nürnberg  gezogen.  Im  September  IdOO  erwirkte  beiu  iiruder 
dtirdi  CWnutM  and  Rapps  Beista&d,  die  StreldiuDg  von  der  Enigrsaten- 
liite.  Der  Diplomat  verlicas  alaobald  Nflraberg,  hielt  sich  emen  Moaat 
in  Colmar  aaf  tmd  kam  nach  Nei^ahr  in  Paris  an. 


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46 


Sckoell. 


11.  (21.  März.) 

In  ansern  Jahren  ist  es  schon  traurig  genug,  dass  die  älteru 
Freunde  nach  und  nach  dahin  gehen;  warum  mfissen  wir  aach  noch 
die  jüngsten  unter  denen,  die  wir  lieben,  beweinen  nnd  das  blfiliende 
Midclien  nnd  das  Eind>),  das  wir  erst  ins  Leben  bewillkommten, 

dem  Grabe  lassen?  Deine  Fanny  erinnerte  mich  an  das  Mädchen, 
das  ein  Persischer  Dichter  mit  einer  kostbaren  Perle  vergleicbt,  deren 
die  Erde  nicht  würdig  war: 

^Darum  legte  sie  Gott  sanft  in  die  Muschel  zurück." 

Von  dem  traurigen  Falle,  den  Wieland  im  vorigen  Herbste 
crlebeu  musüte,  wirst  du  gehört  haben ;  denn  ohne  Zweifei  hat  deine 
Tochter  Gandine  die  junge  reizende  Sophie  Brentano*)  in  Fianlcfiirt 
gekannt,  die  Ton  Wieland  aogebethet,  bej  ihm  anf  seinem  Landgnte 
starb  nnd  in  seinem  Garten  begraben  liegt. 

0  wie  gern  wär'  ich  bei  dir;  aber  in  den  Osterferien  ist  mir  die 
Reise  unmöglich.  Dagegen  rechne  ich  auf  Pfingsten;  hoffentlich 
hören  bis  dahin  unsre  Bedrückungen  auf;  wir  fangen  an,  der  Erst- 
lingsfrttchte  des  Friedens  zu  gemessen.  Die  Bekanntschaft  eures 
rraefectes")  wird  mir  um  so  theurer  sein,  als  es  bey  uns,  in  Absicht 
des  Umgangs,  ziemlich  öde  aussieht. 

Fflr  die  röhrenden  Yerse  von  Lavater  meinen  henUchen  Dank! 
einige  seiner  Epigramme,  die  ich  in  Frankftirt  abgesdirieben,  bring* 
ich  dir  mit.  Ich  freue  mich  schon  auf  das,  was  wir  einander  lesen 
werden,  insonderheit  verlangt  mich  nach  deiner  Epistel  an  die 
Nachwelt*). 

12.  (29.  April). 

Dein  letzter  Brief  erfreute  mich  auf  mancherley  Weise.  Schon 
das  machte  mich  gUicklich,  dass  mein  Trostschreiben  dir  und  den 
Eitern  deiner  guten  Fanny  willkommen  war.  Noch  grössere  Freude 
yemraadite  mir  das  Dekret  deines  PraefiBcts,  dem  in  Deutschland 
Tansende  daftr  danken  werden.  Seine  Rede  las  ich  mit  ausnehmen- 
dem YergnOgen.  Ich  bewundere  darinn  theils  die  Weisheit,  womit 

Fanny  von  Bergheim  war  im  23.  Jahre,  als  Braut  des  Herrn  von 
Landaberg,  am  10.  Februar  gestorben  und  neben  ihrem  Neffen,  Adolf 
Parier,  begraben  worden.  Beide  Gräber  sind  auf  dem  Ostheimer  Gottes- 
acker nodi  sa  sshea.  Die  Elegie,  wcldie  HM  dem  Oedlchtnis  semer 
jnngen  Frenodhi  widmete,  steht  m  den  Poet.  Yen.  (THI,  167).  —  *)  Sophie 
de  U  Boches  Eokdhi.  Der  Arst  Qntemaan  m  Eanfbeoem,  der  Tater 
dieser  SchriflstelleEin,  nnd  der  Prediger  Wieland  in  Biberach,  der  Vater 
des  Dichterg,  waren  verwandt.  —  ')  Noöl,  der  den  Dichter  am  i.  April 
1801  y.n  seinem  Übersetzer  (secr^tairn  interpr^^te)  ernennen  Hess. 
Darauf  bezieht  sich  das  im  folgenden  Brief  erwähnte  Dekret,  demgemass 
Pfeflfel  einen  Gehalt  von  1200  Fr.  erhielt.  Am  28.  Sept.  1802  wurde 
NoQ  durch  F^lix  Desportes  ersetzt;  er  starb  1841  als  Inspectour  gön. 
de  lUniTcrsit«.  —  «)  Im  Herbst  1800  gedichtet  and  1869  bei  der  Em- 
weihong  des  Pftffeldenkmsls  ?od  Andrsss  Friedrich  durch  Aug.  Stftber 
mit  Eriittterungen  verOffentlieht 


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Briefe  Jaoobi's  an  FfeSel. 


47 


er  einen  so  reichen  Gegenstand  behandelt  und  dasjenige  nur  aus- 
gehoben hat,  was  für  Zeit  und  Ort  am  nöthigsten  war,  theils  die 
Mäsäiguiig,  da  er  seiner  Nation  das  gebührende  Lob  giebt  und  den- 
noch den  Besiegten  durch  keine  BChmftbliche  HerahwUrdigong  vdie 
tfant  M  Letiernivird  seine  Bede  eine  desto  angenehmere  Wirining 
her?or  bringen,  da  sie  einen  solchen  Uebenetser  &nd 

Die  Hoffnung,  in  Kurzem  bey  dir  zu  seyn,  tröstet  mich  jetzt 
Aber  die  mir  gestern  fehlgeschlagene  Freude,  da  ich  darauf  gerechnet 
hatte,  mit  Jung*)  wenigstens  einen  Abend  und  einen  Morgen  hier  zu 
leben,  und  dieser  nur  auf  eine  halbe  Stunde  mich  besuchte.  Von 
seiner  sonderbaren  Erschcinnng  —  um  so  mehr  sonderbar,  da  er  dich 
hieher  eingeUden  hatte  —  mOndlicb  das  weitrel . .  . 

13.  (3.  May.) 

Gestern  Abend,  als  ich  ans  meiner  philologischen  Yodesnng  kam, 
wurde  ich  von  deinem  Fidcdien  und  denen,  die  es  mir  überlieferten, 

auf  das  angenehmste  überrascht.  Ich  freue  mich,  dass  sie  einen  Theil 
des  Abends  bey  mir  zubrachten  und  würde  sie  gern  heute  auf  ihren 
Spaziergängen  begleiten;  aber  ich  bin  kein  Spaziergänger,  Wegen 
eben  dieses  Zustandes,  der  mir  im  Freyen  Schwindel  und  Unbehag- 
lichkeit  verursacht,  ist  es  mir  peinlich,  in  einem  ganz  offenen  Wagen 
zu  fahren;  indessen  braucht  derselbe  auch  nicht  ganz  verschlossen 
zu  seyn.  Meine  Reise  nach  Frankfiirt  machte  ich  in  einer  halbgedeckten 
Chaise,  and  mir  war  vollkommen  wohL  Da  dar&t  also  keineswegs 
am  eine  andre  didi  bemühen,  ünsre  Reise  in  dir  ist  auf  den  Pfingst* 
montag,  25.  dieses,  festgesetzt.  Melde  uns,  zu  welcher  Tageszeit  es 
dir  am  gelegensten  ist,  dass  wir  in  Altbreisach  eintreffen.  Deiner 
Antwort  zufolge,  fahren  wir  entweder  frühe  genug  von  hier,  um  schon 
^lorgens  dort  zu  seyn,  oder  nehmen  kalte  Küche  mit,  um  unterwegens 
zu  speisen. 

Adel  in  e^)  wird  meine  Maiie  mir  vorlesen,  sobald  wir  wieder 
allein  sind,  denn  heute  morgen  besachte  ons  dein  Hauptmann^).  So 
eben  hflre  ich,  dass  euer  Fnefect  hier  ist  Unser  Ptoröctor  hat  mit 
sween  Oeconomie-Bfithen  ihm  anfgewartet . .  . 

14.  (a  May.) 

Am  Mittwoch  erhielt  ich  durch  Braeker  deinen  Brief  ?om  4. 

Die  Hauptsache  ist.  dass  dein  Vorsatz  uns  abzuholen,  zu  Stande 
gebracht  werde;  indem  entweder  du  nach  der  Consistorial wähl*)  erst 
abfährst,  oder  wir  unsere  Heise  bis  auf  den  folgenden  Tag  verschieben. 
Benachrichtige  mich  zugleich,  ob  mir  ein  Pass  von  dem  hiesigen 
Magistrat  hinreichend  ist. 

^)  Niiinlioh  PfefTcl.  —  ^)  Stilling  besuchte  Pfeffel  erst  im  Sommer 
1806,  nachdem  er  als  badischer  geh.  Ilofrat  nach  Karlsruhe  berufen  wor- 
den, und  blieb  seitdem  im  Briefwechsel  mit  ihm.  Seine  Briefe  sind  teil- 
weise erhalten.  —  ^)  Eine  dramatibierte  Novelle  (Poet.  Versuche,  Tü- 
bingen 1812,  IX,  160).  —  Der  im  folgenden  Brief  genannte  H.  Göll 
—  ")  aP&HU  war  seit  mehreren  Jahren  Ifitglied  des  Ckdmarer  Koosi* 
stoiinBBB,  wurde  bald  bis  Genenl-KoosiBtoiiam  beraliBa  nnd  hi  der  ecslea 


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48 


8clioell. 


Den  Auftrag  des  H.  Göll')  hab'  ich  bey  meinem  Hauswirthe  aus- 
gerichtet. Er  meynt  —  da  sich  schwerlich  eine  Gelegenheit  von  hier 
nach  Ck)lmar  findet  —  das  Beste  würde  seyn,  wenn  er  das  Gemähide 
ftey  nach  Altbreysach  lieferte  imd  w  der  gew^fluUiehe  Bothe  Ton 
d<nt  mitnälime.  Sonst  mttsete  es  von  Colmsr  erst  nach  Strassborg 
besorgt  werden  nnd  versögerte  sich  die  Zahlung  auf  solehe  Art.  Der 
Mahler  bedarf  des  Geldes  und  wer  ist  nicht  im  ähnlichen  Bedürfnisse 
hierV  Auch  wir  bey  der  üniversitÄt,  die  wir  bisher  richtig  bp7ahit 
wurden,  erhielten  jetzt  nicht  unser  volles  Quartal.  Vorgestern  kamen 
wieder  neue  Truppen,  die  sich  einquartierten,  so  dass  wir  das  Ende 
des  immer  drückendem  Elends  nicht  absehen  .  .  . 

Dir  und  deiner  Sophie'  die  herzlichsten  Glückwünsche,  die  wir 
80  gern  ihr  mAndUch  sagen  mochten  .  • . 

15.  a&  May.) 

Ich  sehe  mich  genothigt,  das  GemShlde  ftr  H.  Hanptmann  Qoll 
an  dich  zu.  adressieren,  wefl  ich  den  Nahmen  seines  Oheims  und  Vor- 
mnndeSiWdeber  ihn  ]iierher  begleitete,  vergessen  liabc.  Er  versicherte 
mich,  dass  er  vor  Pfingsten  in  seine  Garnison  zurück  müsstc.  Brächten 
wir  also  die  Lands;chaft  mit,  so  träfe  sie  ilm  nicht  mehr  in  Colmar 
an.  Uebrigens  konnte  H.  Göll  meinem  guten  Hauswirth  in  Strass- 
borg einigen  Absatz  verschaffen,  so  erwies'  er  mir  selbst  dadurch 
einen  wirklichen  Frenndscliaftsdienst 

ünsie  Lage  ist  immer  noch  tranrig,  heeondera  weil  dicijenigen, 
die  sich  nnser  annehmen  sollten,  nns  ginzlich  zn  ▼ergessen  schönen. 
Hätten  wir  noch  onsern  uneigennützigen,  edeln  Commandanten 
Cointet,  dessen  Andenken  bey  der  hiesigen,  auf  alle  Weise  von  ihm 
erleichterten  BOrgersch&ft  noch  lange  in  £hren  leben  wird! 

16.  (1.  Juny.) 

Das  waren  seelige  Tage  für  uns!  Wir  danken  dir  und  den 
Deinigen  tausend  Mahl  für  das  unzählige  Gute,  das  wir  unter  deinem 

feierlichen  Sitzung  desselben,  d.  81.  März  1806,  ins  Direktorium  gewählt, 
womit  ihm  die  Verwaltungsgeschäfte  des  Oberrheins  übertragen  wurden  " 
Pfeffels  Verdienste  um  Erziehung  und  Schule  u.  s.  w.  von  Aug.  Stöber. 
Slra&sb.  1878.  S.  00—31. 

<)  Zwei  Besneher  dieses  Namens  kommen  im  Fremdenbuch  vor: 
der  ehie  ans  TemiODbronn  hn  WflrtembeigiBchen  (Sept  1786),  der  andere 
als  TeUnngskommisaar  im  Oberamt  Bötehi  (4.  Ang.  1788).  Hier  ist  es 
der  schon  erwähnte  Hauptmann.  Eben  finden  wir  die  Abschrift  oner 
Trauerfeyer  unserm  Heinr.  Eduard  Gell,  Artillerielieutenant 
und  Lizenziat  der  Rechte,  von  Chr.  Stoeber  Herrn  Obrist  Göll,  dem 
Oheim  des  Verstorbenen  gewidmet.  —  ')  Diese  vorletzte  der  fünf  Töchter 
Pfeffels  hatte  sich  eben  mit  Franz  Ehrmann,  Rat  am  Apellhofe  (später 
Professor  au  der  Strassb.  theol.  Fakultät),  verlobt.  Die  Heirat  fand  erst 
nach  einem  Besneh  der  Bnmt  in  Aogsborg  statt,  wohin  sie  Muleui  £m- 
meiieh  begleitete. 


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Briefe  JacoUfi  aa  VM. 


49 


freundlichen,  friedlichen  Dache  genossen.  Ich  kann  es  nicht  aus- 
drücken, wie  wohlthätig  es  für  mich  ist,  wenn  mir  noch  eben  so 
herzlich,  wie  einst  in  meinen  bessern  Jahroii,  die  Hand  gebothen  wird. 
Darum  hatte  selbst  der  Augenblick  des  Scheidens  seine  eigne  Wonne. 
Ich  fühlte,  dass  ich  reicher  weggieng,  als  ich  gekommen  war.  Auch 
ist  mir  der  Weg  zn  dir,  weil  ieli  ihn  bin  und  her  gemessen  habe, 
nm  die  HSlfte  abgekürzt  und  da  gelobtest,  dass  wir  jfifarlieb  iwey 
Mahl  ein  Fest  der  Freundschaft  mit  einander  feyern  wollten.  Nie 
bedurfte  ich  deiner  Nähe  so  sehr.  Bei  meiner  Wiederkunft  fand  ich 
einen  Ahschiedsbrief  von  der  guten  Schlosserinn,  die  nnn  bereits 
viele  Tagereisen  von  Frankfurt  entfernt  ist  .  .  . 

Sage  der  guten  Friedricke,  dass  ihre  Blumen ')  in  meinem  Alkoven 
stehen,  wo  sie  mich  eben  so  freundlich  ansehen,  als  ich  sie.  Dem 
tfenen  Merian*)  Gross  nnd  Dank  ftr  seine  vielen  ans  erwiesenen 
GeftUigkeiten  ... 

Den  Zweifel,  den  da  mir  Aber  deine  Schneppen-Fabel  mitthe^st, 
heben  vielleicht  folgende  Verse  von  Gleim,  noch  dazu  aus  einem 
seiner  lyrischen  Stücke,  wo  von  Schlemmern  die  Rede  ist:  „Sie 
mögen  sich,  nebst  ihren  Qästen,  mit  Schneppeiidreck  and  Austern 
mlisten.'' 

17.  (7.  Juny). 

Mein  Brief  vom  1.  dieses  war  also  gestern  noch  nicht  in  deinen 
Händen!  Er  gieng  von  hier,  unter  der  gewöhnlichen  Adresse,  nach 
Basel.  Was  musst  du  von  uns  gedacht  haben?  Und  in  deinem 
Schreiben,  welches  ich  diesen  Nachmittag  durch  H.  Uauptmann  Göll 
erhielt,  rügtest  da  ein  so  onveraeihliches  Schweigen  mit  keiner  Sylbe. 
0  wie  wenig  war  das,  was  wir  schrieben,  gegen  das,  was  wir 
empfiuidenl  •  •  • 

Wie  bedaaem  wir,  dass  dein  jflngster  Sohn')  nicht  acht  Tage 
früher  kamt 

la  (13.  Jony). 

Unsere  Freude  bcy  dem  Anblicke  deines  Briefes  wurde  uns  durch 
den  Inhalt  desselben  sehr  verbittert.  Also  müssen  wir  uns  dich  wieder 
an  den  Krankenbetten  der  Deinigen  gedenken  und  noch  dazu  voller 
Besorgniss  wegen  des  iiebens  deiner  Schwiegertochter*). 


Pfeffels  dritte  und  begabteste  Tochter,  die  in  seinen  letzten  Lebens- 
Jahren  ihm  eine  wahre  Antigene  war,  malte  mit  Geschick  künstliche 
Btumen,  so  wie  sie  such  mit  Geschmack  fransflsisehe  Terse  dichtete  (Aber 

letzteres  siehe  Brief  36).  —  •)  Drei  Basler  dieses  Xanirns  waren  Kriegs- 
BchOler  zwischen  1779  und  1785.  Hier  ist  von  Pfeffels  Sekretär  die  Rede. 
—  3)  Karl  Friedrich  (1775 — kam  von  Reims,  wo  er  ein  Jahr  lang 
als  Tciliu'hmer  in  einem  Handelshaus  gearbeitet  hatte.  Im  folgenden 
Jahre  trat  er  in  das  Hankhaus  Bethmann  in  Frankfurt  ein,  wo  er  sich 
Terheiratete  und  bis  zu  seinem  Ende  blieb.  —  *)  Pfeffels  Altester  lebender 
Sohn,  Koorad  August,  heiiatete  nachefaiaader  (1786  nnd  1801)  iwel 
Schwestein  Glozin.  £r  war  seit  1708  Postdirektor  m  Cotaaar. 

aittMkr.r.<taMb.4.0b«rrb.H.F.XI.l.  4 


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50 


SehoolL 


19.  (27.  Juny.) 

Morgen  reiset  Fran  von  Braun,  eine  Bekanntiun  von  uns,  nach 
Colmar  und  will  einen  Brief  an  dich  mitnehmen.  Ein  für  mich  glück- 
licher Zufall,  denn  ich  hiitte  dem  Rothen wieder  nichts  mitgeben 
können,  weil  heute  Vormittags  Cousibturium  war  . . .  Schon  wieder 
ist  in  deinem  FamilienloreiB  eine  Stelle  leer*) . . .  Herzlichen  Dank 
ftar  die  gOtige  Anfiialime  des  jungen  Baden,  der  seiner  GemaUInn 
den  herrlichen  Abend  bey  dir  nicht  genug  rfliimen  konnte. 

20.  (1.  Anglist.) 

Es  scheint,  dass  wir,  um  einander  za  schreiben,  uns  dennoch  fOrs 
erste  mit  dem  Dothen  behelfen  mfissen,  denn  deinen  Brief  Ober  Basel, 
welchen  Herr  Prof.  Weissegger  ^)  mir  vor  14  Tagen  bereits  ankündigte, 
bekam  ich  noch  ininu  r  nicht,  llolfentlirh  wird  das  alte  Verhältniss 
zwischen  Freylnirg  und  Colmar  nun  bald  wieder  völlig  hergestellt 
und  uläduuü  Euer  ehemaliger  Bothe  wieder  in  Gang  gebracht.  Was 
jenes  YerhSltnisB  betrilPt,  so  zeigt  nns  der  Oberste  H.  —  den  wir  in 
Colmar  besochen  wollten  nnd  nicht  antrafen  —  die  glänzendsten  Aus- 
sichten. Er  will  bejr  Altbreysach  eine  Brücke  bauen,  die  Denan 
schiffbar  machen  u.  s.  w.;  hat  aber  keine  Vollmacht  und  zährt,  seit 
beynahe  drey  Wochen,  mit  oinoiii  Bedienten,  vier  Pferden  und  zwey 
grossen  Hunden,  anf  Kosten  unsrcr  armen  Stadt.  Zugleich  hrjanimert 
er  mit  emporgehobnen  Augen  das  Elend  derselben  nnd  schilt  auf 
diejenigen,  die  daran  Schuld  sind.  Dass  ich  auch  au  diesem  mich 
betrog ! 

Uns  gieng  es  in  dieser  letzten  Zeit  ganz  ertrfiglich,  obwohl  ein 
Theil  der  aUgemeinen  Noth  andi  uns  trifft,  insonderheit  das  ungewisse 

unsres  kflnftigcn  Schicksals.  Wenn  nur  nicht  im  Norden  ein  neues 

Kriegsfeucr  sich  anzündet*)! 

Seit  meinem  letzten  Liede  hab'  ich  nichts  weiti  r  als  eine  Fabel 
gedichtet,  hoffe  aber  noch  mehreres  auf  deine  Ankunft  fertig  zu 
bringen.  Wie  vieles  hab'  ich  schon  wieder  mit  dir  zu  sprechen! 
Wie  gern  spräche  ich  jetzt  mit  dir  von  dem  rechtschaffenen  Hoze  (sie), 
der  seinem  Freunde  Lavater  so  bald  gefolgt  ist*). 

Sollte  dir  die  Sammlung  von  Schreibers  Gedichten,  die  mir  zuge- 
sichert sind,  in  die  Hfinde  &llen,  so  lass  dir  wenigstens  das  erste 
Buch  vorlesen*). 


')  Der  nur  Samstags  nach  Colmar  fuhr.  An  diesem  Tage  hatte  Ja- 
coV»i  zwei  Vorlesungen  —  ^)  [»ie  der  orwiihnten  Schwiegertochter,  eine 
durch  i\U}  jüngere  Schwester  der  Verstorbenen  im  seihen  Jahre  wieder 
besetzte  Stelle.  —  *)  Job.  Maria  Weissegger,  Prof.  der  Geschichte  in 
Freibarg.  —  *)  Czar  Paul  I.,  Bonaparte's  Verehrer,  war  am  11.  Män 
erdrosselt  worden.  —  *)  Dt.  med.  Joh.  Hotse  aus  Biehteischwyl,  Pssta- 
lond's  Verwandter,  war  im  Sommer  1778  bei  PfeffaL  Im  folgeaden  Jahr 
wurde  er  sdbst  von  Goethe  besucht.  Er  starb  ZU  Fraakfiirt  a.  M.  — 
*)  Über  Sdireiber,  siehe  den  folgenden  Brief. 


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Briefe  JacoM*8  «a  PfeffioL 


51 


21.  (9.  August). 

Ich  schicke  dir  die  Gedichte  von  Schreiber.  Ihr  Verfasser  ist 
Professor  in  Baaden.  Anfönglich  hatte  er  sich  dem  geistlichen  Stande 
gewidmet,  heirathete  aber  bevor  er  die  Priesterweih*  empfangen. 
Dennoch  Terlohr  er  darflher  seine  Stelle,  wurde  verfolgt  und  mnaste 
ach  mit  s^em  Weih  nnd  seinen  Kindern  erst  als  Corrector  in  einer 
Druckerey,  nachher  als  Autor  ernähren.  Nun  hat  er  die  verlohme 
Professorstelle  wieder  eriiaiten,  die  ihm  aher  ein  sehr  kflmmerliches 
Einkommen  gewährt. 

Was  deine  liebliche  Idille  (sie)  für  eine  Wirkuufr  auf  uns  gemacht 
hat,  kann  dein  eignes  Gefühl  dir  sagen,  l  ud  die  uuenvartetc  Er- 
scheinung deines  Sohnes !  Mögest  du  bald  eben  so  in  mein  Zimmer 
treten,  jedoch  anf  Iftngre  ZeitI 

22.  (22.  Aug.) 

In  dem  Briefchen,  welches  dein  Sohn,  nebst  Schreibers  Gedichten, 
mitnahm,  versprach  ich  dir  ein  längeres  Schreiben,  wollte  aber  vor^ 

her  deine  ErzäbluDfj;en  lesen.  Sie  giengen  bisher  aus  einer  Frauen- 
hand in  die  andre,  wie  denn  Luise')  wirklich  noch  bey  der  jungen 
Frau  von  Kaden  sich  aufholt.  Mit  Lina  ist  es  mir  endlich  gelungen. 
Ich  bew  andre  darinn  die  Kunst,  mit  welcher  du  einer  so  einfachen 
Handlung  ein  so  ausserordentliches  Interesse  gegeben  hast  Freylich 
bewunderte  ich  dieses  erst,  nachdem  ich  das  Stttck  gelesen  hatte; 
denn  wtthrend  des  Gangs  der  Geschichte  war  mein  Herz  zu  sehr 
beschäftigt,  um  mir  eine  kritische  Bemerkung  zu  gestatten  . . . 

Vor  14  Tagen  erhielt  ich  von  meinem  Verleger  in  Hamburg  einen 
Brief,  der  mich  niederseblug.  Perthes  will  uehmlich  mein  Taschen- 
lueli  für  1KI2  noch  abdrucken  hissen,  nachher  aber  keins  mehr  über- 
nelimen.  Die  Kosten  belaufen  sieh  zu  hoch,  weil  er  von  dem  Druck- 
orte, von  Leipzig,  zu  weit  eutfoiut  ist,  uud  dann  benehmen  liim  die 
Aussichten  im  Norden  allen  Math.  Jetzt  habe  ich  einen  Anschlag 
anf  Cotta,  den  ich  bis  za  deiner  Herknnft  noch  reifer  überlegen  will. 

23.  (26.  September.) 

Hier,  an  dem  Tische,  wo  der  gnte  Merlan  dir  meine  Altern  Ge- 
dichte vorlas,  hier,  wo  mir  alles  am  deinetwillen  lieher  geworden, 

danke  ich  dir  für  deinen  herzlichen  Brief  und  für  jede  Stunde,  die 
uns  dein  Hierseyn  verx  hönerte.  So  wie  du  mit  Nätrole,  so  feyerten 
w  ir  gestern  Abend  mit  Schnetzler  das  Andenken  an  die  Tage,  da  wir 
dirh  bey  uns  hatten;  wir,  indem  wir  erzahlten;  er,  indem  er  zuhörte, 
bedauerte,  dich  verfehlt  zu  haben,  und  uns  verschiedene  deiner  Ge- 
dichte ans  dem  eben  heraasgekommenen  Damen-Kalender  vorlas.  Ich 
kannte  sie  alle,  bis  anf  das  Heimchen,  yon  welchem  Schnetzler  nicht 
weniger  entzfickt  war  als  wir . . . 


<)  Pros.  Yen.  lU.  YgL  Revne  d'Als.  1886  8.  228.  Lina  Ton 
Saalen  fttllt  den  grOssten  Tefl  des  a  Bds. 

4* 


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52 


Sehoell. 


So  viel  für  heute,  weil  ich  nothwendig  unsrer  Schlosserinn  mit 
der  hentigen  Post  antworten  musä.  Sie  wird  Uber  deinen  Besuch  be/ 
mir  sich  freuen. 

24.  (2.  Octobcr). 

Es  kam  II.  Raspieller  und  brachte  mir  deinen  Brief  von  vor- 
gestern. Den  meinigen  vom  letzten  Sonnabend  hattest  du  noch  nicht. 
Hoffentlich  geht  es  auch  liiermit  besser,  wenn  erst  die  KheinbrUcke 
stdit 

Die  Rede  enree  Praefects*)  ist  dnrebaas  mfiimlich  und  onnnert 

die  Oberen,  anstatt  ihnen  zu  schmeicheln,  an  das  was  sie  ferner  seyn 
sollen.  Auch  hält  sie  den  BOrgm  keine  andren  Wohlthaten  vor,  als 
solche,  die  sie  wirklirli  empfangen  Iiaben,  Deiner  Uebersetzung  hab' 
ich  die  Eile,  worüber  du  klagst,  gewiss  nicht  angesehen.  Herzlichen 
Dank  für  diese  Mittheilung,  so  wie  für  deinen  Brief  an  Cotta!  Vor- 
gestern srlirieb  ich  an  die  Orellischc  Buchhandlung'). 

Zwey  Tage  nach  ansrer  Trennimg  wurde  ich  durch,  einen  Beeadi 
TOD  Matthiseon  ttberrascht. 

25.  (17.  Oct.) 

Dein  Brief  hat  mir,  so  wie  der  T^eborbringer  do?;sc!ben,  grosso 
Freude  gemacht.  In  dem  ganzen  Wesen  des  Letzteren  ist  etwas, 
das  einen  gleich  zu  ihm  hinzieht.  Schade,  dass  ich  mich  so  bald  von 
ihm  treuneu  musste,  denn  er  kam  erst  Abends  gegen  acht  Uhr. 
Indeeaen  Tersprach  er  uns  in  den  Ferien  des  künftigen  Jahrs  einen 
Ifiogem  BesDch. 

Die  so  erwflnschte  Antwort  von  Cotta  würde  mich  jetzt  in  Ver- 
legenheit setzen,  wenn  ich  dich  nicht  gebethcn  hätte,  für  dich  anza* 
fragen,  weil  ich  damals  schon  durch  Schnetzicr  mit  der  Orellischen 
Buchhandlung  in  ein  gewisses  Verhältniss  gekommen  war.  Hey  seiner 
Rückkehr  sagte  mir  jener,  dass  die  besai,'te  Buchhandlung  meine 
Bedingungen  erwartete.  Ich  verlangte  nuu  alles  das,  was  mir  von 
Perthes  war  bewilligt  worden.  Vorigen  Donnerstag  erhielt  ich  Ant- 
wort Hdne  neoen  Verleger  waren  mit  meinen  Forderangen  rafrieden 
nnd  fügten  eine  Probe  von  Format  and  Lettern  bey.  Non,  mein 
Bester,  legst  da  wohl  noch,  ausser  dem  Ilirtenmädchen,  ein  kleines 
Stück  für  raein  Taschenbuch  bey  Seite;  mehr  begehre  ieli  nicht,  da 
deine  jetzigen  Geschäfte  dir  leider  zum  Dichten  so  wenig  Zeit  lassen. 
Mir  wird  es  in  dieser  Rücksicht  nun  besser  gehen,  da  mir  in  der 
nächsten  Woche  mein  Dekanat  abgenommen  wird.  Gebe  Gott,  dass 
sich  unsre  politische  Aussicht  auch  in  Kurzem  aufhelle!  Ich  hoffe 
wie  du,  viel  Gates  Ton  Eorem  Frieden  mit  Enghuid,  obwohl  viele 
hier  dawider  manren,  weil  sie  behanptet  hatten,  die  Engländer  wOr- 

GtLalten  bei  Gelegenheit  des  republikanischen  Neujahrsfestes.  — 
lu  Zürich.    Diesen  Namen  führten  zwei  Kriegsschüler  aus  Zürich,  wo- 
von der  eine  in  die  Anstalt  eintrat  bei  ErOffirnng  dendben  nnd  mit  seber 
Mutter  (geb.  Lochmaan)  im  i^ril  1782  VHlSd  besachte,  der  ihm  eine 
Empfehlung  an  Lamey  gab. 


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Briefe  Jacobi's  «a  PfeffieL 


63 


den  die  Abtretnng  der  Niederlande  oder  eines  Theils  vom  linken 
Kbeinufcr  fordern.  Ich  brauche  weder  jene,  noch  dieses;  mir  ist  das 
Breisgau  genug,  wenn  es  nur  einen  guten  Bjocth  bekommt.  Mög'  es 
niin  anch  bald  Friede  werden  in  der  Sehweis I  Alsdanti  mflseen  wir 
bey  Sarasin  znsammenkommen  n.  der  alten  ndugen  Zeiten  uns  eiinnem. 

H.  Butenadioen *)  wttrde  mir,  so  wie  unserm  Ex-Prorcrtor 
Hog,  willkommen  seyn.  ITerrTi  Cioll  uiisre  Gegengrüsse !  Mein  Wirth 
hat  bauen  lassen  und  (licsei  NvcKcn  eine  Zeit  lang  nicht  mahlen  können. 
Nun  ist  er  daran,  die  bewussten  Gemähldc  zu  vollenden'). 

Maria  Stuart  hab'  ich  noch  nicht  gelesen,  werde  sie  mir  aber 
TOn  Schnetzlor  ausbitten. 

26.  (27.  Oct.) 

Deine  beyden  Briefe  wurden  mir,  orsterer  von  dem  Bothen,  und 
der  andere  von  H.  Buob")  überbracht.  Es  freute  mich,  H.  Buob 
keimen  zu  lernen  und  mit  ihm  und  dem  Secretaire  geuerai  de 
la  Prefecture^),  der  ihn  begleitete,  mich  ein  halbes  Stündchen  zu 
unterhalten  .  .  . 

Deinen  Anfirag  will  ich  dem  Bath  Schnetiler  mittheilen,  der  ihn 
aieherlich  mit  Vergnügen  besorgen  wird,  wenn  seine  jetsigen  Yer- 
bältnisse  ihm  solches  gestatten.  Nach  dem  allgemeinen  Gerüchte, 
hat  der  General  Bender  den  Sohn  seines  verstorbenen  Neffen,  des 
Gemahls  einer  hiesigen  Fräulein  von  Hinderfad,  zum  Universalerben 
eingesetzt ;  jedoch  mit  der  Clausel :  „Wenn  nicht  ein  eigner  Sohn 
des  Generals,  ein  Elsasser,  zu  der  Erbschaft  sich  meldet". 

In  der  nächsten  Woche  also  hast  du  deine  Sophie  wieder! 

27.  (31.  Oct.) 

Hier  ein  Exemplar  meines  Taschenbuches,  welches  du  so  reich- 
lich beschenktest.  Vieles  darinn  ist  mir  selber  unbekannt;  denn  ich 
hatte  das  Sammeln  und  Ordnen  meinem  Bruder  tiberlassen.  Meine 
Beytrige  hast  dn  berdts  alle  gelesen,  den  Tanben-Roman  ana- 
genommen,  nnter  welchem  andre  Boehstaben  stehen,  der  aber  dennoch 
Ton  mir  ist. 

Vorgestern  war  Schnetzler  bey  mir,  den  ich  jetzt,  wegen  seiner 

imme^^v;ihrpnden  Geschäfte  auf  dem  Rath-  und  Landhause,  nur  selten 
zu  sehen  bekoinnie.  Er  hält  es  für  unmöglich,  die  verlangte  Nach- 
richt andf  r^wo  als  in  Wien  zu  erhalten,  wo  das  Testament  des  Generals 
bey  dem  liofkriegsrathe  liegt,  und  wo  mau  eine  Abschrift  desselben 
dem  schuldig  wäre,  der  als  einen  nahen  Verwandten  des  Genends  eich 
legitimieren  konnte. 

')  H  Pfannsch.  erzählt  die  wechselToUen  Schicksale  dieses  interes- 
santen Mannes,  der  damals  Lehrer  an  der  Colmarer  Centralschule  war 
(Fremdenbuch  S.  377).  —  >)  Im  folgeudeu  Briefe  heisst  es:  „Die  Gemähide 
ftr  H.  OoU  Skid  am  vwigen  Sonnabend  mit  dem  Bothen  abgegangen  wid 
weiden  Qbermoigen  in  Colmar  seyn."  —  *)  XSoe  geb.  Boobia,  Maria 
Magd.  Hansnuum  stsht  im  Fremdenbuch  (Sept.  1780,  S.  191).  —  *)  Der 
hier  erwihale  SAcretaire  gto^ral  ist  Herr  Briche. 


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54 


SchoelL 


Nachdem  wir  dies  abgehandelt,  lasen  wir  dein  Hirtenniiidchen. 
Marie  kann  sich  nicht  genug  freuen,  zu  einem  so  lieblichen  Idyll  die 
Veranlassung  gewesen  m  fleyn.  Eine  none  Frende  macht  ihr  nun 
dein  TenprocheneB  Exemplar  der  Flora. 

Ist  Kaegele  nirn  abgereist?  0 

28,  (14.  Nov.) 

Am  vorigen  Dienstage  ist  Flora ^)  eingetroffen.  Deine  Ilirteu- 
geschichte  lasen  wir  mit  Rührung.  Nui-  ein  Zweifel  ist  mir  auf- 
gestOBsen,  ob  nehmlich  Florentin  und  die  beyden  Mädchen  nicht 
so  sehr  veredelt  sind.  0ie  moralisdie  Bestimmung  der  EnSblong 
scheint  es  allerdings  nMhig  zn  machen,  dass  Therese  mit  den  Stftdte- 
rinnen,  welche  du  warnen  willst,  mehr  Aehnlichkeit  hat,  als  sie  nach 
der  strengen  Wahrheit  haben  könnte. 

Hast  du  die  txcsammelten  Gedichte  von  Seume?  Die  mehrstcn  sind 
ohne  Plan  und  deswegen  zu  lang,  haben  oft  harte  Verse  und  etwas 
rohes  im  Ausdruck;  aber  es  ist  doch  eine  Fülle  von  starken  und 
originellen  Gedanken  darinnl  £r  dichtet  nicht  sowohl,  als  er  Gefable 
ans  der  Seele  heraus  singti  die  er  nicht  länger  bergen  kann . . . 

Wflssten  wir  doeh,  wann  die  Hochzeit  der  Sophie  seyn  wird, 
damit  wir  an  demselben        sie  feyem  konnten! 

29.  (4.  Dcc.^ 

Danke  für  die  vortreffliche  Festrede  des  Praefectes. ')  Wie  kurz 
die  Zusammenstellung  der  altern  franz.  Republik  und  der  neuern, 
und  doch  wie  voUstäudig!  Es  hat  mich  gefreut,  eine  auffallende 
Aehnlichkeit  zwischen  dem  Schlosse  ond  denjenigen  meiner  Traoer- 
rede  anf  Kaiser  Joseph*)  zu  finden.  Die  grossen  Schwierigkeiten, 


Im  Torietiten  Briefe  stand:  «Die  Emlsge  bitte  ich  dich  unTersflg- 

lich  besorgen  zu  lassen,  weil  H.  Nacgele  am  22.  abzureisen  gedenkt"  — 
*)  Eine  bei  Cotta  erscheinende  Zeilschrift.  —  Des  schon  erwähnten 
Nool,  dem  man  in  Lyon  nachweinte,  wie  T'feffel  in  einem  anderen  Briefe 
Bclireibt.  Er  ist  der  Verfasser  iticlmner  lange  Zeit  geschätzten  Schul- 
bücher, besonders  eines  franz.-lat.  und  lat.-frauz.  Wörterbuches,  das  1B24 
in  neuer  Auflage  bei  La  Normand  (Paris)  erschien.  —  *)  Derselbe  lautet: 
^Pie  mehisten  verhalten  sich  gegen  ihre  Forsten  wie  gegen  die  Vorsehung, 
von  welcher  sie  die  Frfichte  einer  Arbeit  verlangen,  die  sie  nicht  ver- 
richteten ;  welche  sie  anklagen  im  Unglücke,  da  sie  doch  mit  eigner  Hand 
ihr  Elend  bauten.  0  dass  alle  diejenigen,  die  eine  Stimme  in  der  Nation 
haben,  es  ihren  Mitbürgern  sagten!  Bis  ins  Innere  der  Familien  kann 
der  Moüarch  keine  Gesetze  geben;  und  wie  soll  das  (in uze  ^Im  klicb  seyn, 
wenn  es  nicht  der  einzelne  Untertlian.  der  Gatte  nelcu  .meiner  Gattinn, 
der  Hausvater  unter  seineu  Kindern  iät  V  Was  vermag  der  Heu  des  Lan- 
des mit  aller  seiner  Sorge,  wenn  er  seinen  Staaten  Ordnung  ertheflen 
wiU,  indeesen  Unfriede  die  klehiem  Qesellsohaften  im  Reiche  seirtttet? 
Was  BoU  an  ihn  und  an  unser  Vaterland  uns  binden,  wenn  uns  die 
Bande  nicht  einmaU  heilig  rind,  die  emen  jeden  unter  semem  Dache  mit 


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Briefe  Jacobi's  fta  PfeffeL 


55 


mit  deueu  du  bey  deiner  Uebersetzung  zu  kämpfen  hattest,  sind  mir 
lucbt  entgangen.  Uli  ein  Paar  Ausdrücken  des  Originals  war  ich 
nicht  T5Uig  sofrieden;  du  «her  hast  ihnen  ihr  aastOssiges  genonunen. 

H.  Ehnnaan  nnd  seiner  Gattinn  wiederhaUen  wir  onsre  Segene- 
wttnsche.') 

8a  (5.  Dec.) 

Der  inliegende,  gestern  geschriebene  Brief  war  schon  geriegelt, 

als  mir  der  Bothe  den  deinigen  brachte.  Ich  erhielt  diesen  eist  nm 

11  Uhr.  zu  der  Stunde,  wo  ich  mein  Collegium  lesen  muss,  und  nun 
geht  es  auf  Eins,  weswegen  ich  dir  nur  mit  laufender  Feder  das 
Nöthigste  beantworten  kann.  Einen  wannen  Dank  für  deine  Bey- 
träge  zu  meinem  Taschenbach.  Der  Druide  verdient  in  der  besten 
Anthologie  eine  Stelle.') 

SL  «19.  Dec.) 

Deinen  Brief  ober  Basel  und  den  durch  den  Bethen  habe  ich 
erhalten  nnd  über  bcyde  mich  gefreat.  Dies  ist  alles  was  ich  heute 

dir  sagen  kann,  denn  die  Zeit  bis  zum  Abgang  des  Dothen  ist  kurz, 
mein  Koj)!  gewaltig  eingenommen  und  es  wird  mir  sauer  werden, 
mein  vor!nittä[.nges  Collegium  zu  lesen. 

Das  Päckchen  für  Madame  Langlois  will  ich  gern  besorgen. 

82.  (16.  Jan.  1802.) 

Lauge  haV  ich  dir  geschwiegen.  Km  vor  Weihnachten  war 
ich  krank;  nachher  wnsste  ich  wegen  des  grossen  Wassers  keinen 
Brief  za  dir  hin  zu  bringen,  und  vergangne  Woche  legte  sich  Fritichen 
an  der  Rothsucht.  In  dergl.  Fällen  ist  meine  Wohnung,  den  Winter 
hindurch,  äusserst  unbequem.  Die  Paticntenstnbo  ist  zutrloirli  mein 
Ai  tu  itszimmer,  so  dass  ich  in  meinen  Schreibereyen  oft  unterbrochen 
werde. 

Dass  die  hiesige  Gegend  durch  die  Ueberschwemmung  einen 
Schaden  von  wenigstens  100000  Fr.  gelitten  hat,  weisst  dn  ans  den 
Zeitungen.  In  eben  diesen  las  ich  das  UnglOck,  das  einen  grossen 
Theil  des  Elsass  tnf.*) 

dem  was  seinem  Herzen  am  nAchgten  seyn  sollte,  vereinigen?  Es  sind 
nicfat  glorreiche  Siege,  nicht  erweiterte  Grensen,  nicht  blühender  Handel 
und  Überfluss,  die  eine  Nation  wahrhaft  beglücken  und  emporheben.  Der 
Geist  ist  es,  welcher  die  Nation  beseelt;  ehi  Gdst  der  liebe,  der  Eintracht, 
der  MIssigUBg,  auf  grosse  Dinge  geheftet,  wirksam  und  selbst&ndig. 
Können  wir  den  vom  Himmel  herabbitien,  so  warten  goldene  Zeiten  auf 
uns"  u.  8.  w. 

')  Es  ist  also  anzunehmen,  dass  Sophie  Ffeffel  Ende  November  sich 
verheiratete.  —  *)  Dazu  wurde  noch  eine  Fabel  eingesandt:  Der  Major 
nnd  der  Schuster.  —  *)  »DenSl.  hesember  ftblte  man  ebi  Erdbeben, 
wdcbes  einige  hernach  nodi  einmal  empihnden  wurde.  Die  Wasser 
stiegen  su  einer  betrichtlichen  Höhe,  aber  man  ftrchtete  nichts  Ausser- 
ordentliches, weU  an  Nei^ahrstag  die  Kalte  eintrat;  aber  in  der  daraof- 


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66 


SchoelL 


Kon  von  deinen  mir  gesandten  Gedichten!  Das  an  die  unbe- 
kannten Frevnde  hat  eine  schOae  Fietion...  Das  von  dea 
Dreyen  Brttnelein  macht  m  deinem  Heimchen*)  ein  recht  Uebes 
Settenatflclc.  Ich  möchte  nicht,  dass  da  etwas  darinn  ändertest.  In 
der  meinem  Taschenbuche *i  bestimmten  Fabel  Der  Fuchs  und  der 
Hund  wtlsste  ich  ebenfalls  keine  Veränderung  vorzusclilagen.  Soll 
ich  die  Verfasserinn  des  Originals  daboy  nennen?') 

Den  Druiden  hast  du  sehr  glücklich  verbessert. . . 

Deine  Nachrichten  von  Klopstock  und  Delillc  vsaren  mir  neu. 

Dass  ich  das  bewiuste  an  Med.  de  Langlois  besorgt,  hat  diese 
dir  seihst  gemeldet 

83.  (20.  Febr.  18()2.) 

Wir  haben  wieder  einen  gemeinschaftlichen  Freund  vcrlohren. 
Zink,  welcher  hierher  gezogen  war,  um  den  Prof.  Ecker,  seinen  Arzt, 
in  der  Nähe  zu  haben,  ist  nach  langem  Leiden  Mittwoch  euUsciiiafen 
und  Gestern  nach  Emmeudiugcu  iu  seine  Ruhestätte  gebracht  worden. 
Es  war  traarig,  den  sonst  so  muntern  Hann  in  entsetslieher  £nt- 
krftftnng  and  stammer  Schwennath  za  sehen.  Der  letite  Kampf 
daoerte  lang , .  Wir  ?erlohren  gleich  viel,  dn  einen  ftltem,  ich 
einen  Freund,  der  mir  ntther  lebte  und  dem  ich  in  meiner  Verlassen- 
heit manchen  frohen  Tag  verdankte  .  . . 

Schillers  Jungfrau  von  Orleans  habe  ich  noch  niclit  f^'elescn. 
Ich  weiss  zum  Voraus,  dass  die  Verdrehung  der  wahren  üeschichte 
mich  darinn  nicht  weniger  beleidigen  wird  als  dich. 

Der  guten  Peggy^)  zor  kleinen  Tochter  and  euch  zur  Enkelinn 
onsem  heisUchsten  ßlflckwnnsch. 


folgenden  Nacht  durchbrach  die  Wuth  des  Wassers  an  verschiedenen 
Orten  die  beschädigten  Dämme;  Dorfschaften,  die  weit  vom  Rhein  ent- 
fernt liegen  und  keine  Gefahr  ahndeten,  wurden  durch  die  Sturmglocke 
geweckt,  aber  ihre  Wohuunfren  waren  schon  von  tobenden  Wellen  um- 
ringt . .  .  Wäre  regnerisches  Wetter  eingetreten,  so  wären  Hunderte  von 
Menschen  verschmachtet  oder  ertrunken;  da  aber  die  Kälte  wuchs,  so 
fiel  der  Rhein  bis  den  8.  Januar  am  vier  Schuhe.  FreSieh  verursachte 
der  Frost  neue  Uebel;  das  stehende  Wasser  in  den  Häusern  geftor  mit 
den  Kästen,  Betten  und  Tiacben...  Unterdessen  verschwind  doch  die 
Furcht  einer  neuen  Überschwemmung,  indem  ein  sehr  langsam  aafthaum- 
des  Wetter  eintrat"  u.  s.  w.    (Friese  V,  S.  440  u.  442  ) 

^)  In  der  iieclaui'schen  Ausgabe  S.  260.  —  Bereits  1774,  beim 
üegiun  seines  zehnjährigen  Aufe.  thaltes  in  Düsseldorf,  hatte  Jacobi  die 
Herausgabe  eines  Taschenbuches  (Iris)  übernommen.  —  >)  Friederike 
VteSeL  —  ^)  In  der  Nachschrift  heisst  es:  »Bei  der  Ocifiiuog  foad  man 
dea  in  der  Mitte  suaammengeKOgenen  Magen  in  swey  TheOe  getheilt  und 
unten  an  demselben  swej  grosse  Oew&cbsa  —  *)  Pftffisls  älteste  Tochter 
Kathar.  Margar.  (im  Familienkreis  Peggi,  in  Gedichten  Phoebe  genannt 
halte  am  14.  Febr.  17!)4  den  trüberen  Gehilfen  ihres  VatSf»,  damals PfO* 
fessor  an  der  CentraUchule)  Kaspar  Berger  geheiratet. 


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Briefe  Jafiobi*!  an  PMU. 


57 


at.  (13.  Marz). 

Die  Fabel  vom  Eiuliuro,  ulä  Üeytrag  zu  meiuem  Taschenbuche, 
l8t  mir  lidchtt  wfflkoniinffli.  Iiidesaen  thnt  es  mir  toid,  dir  so  tiekp 
abmehmen.  Bb  Imt/t  ja  der  Flora  imd  dem  Dammkaleader  so 
vieles  m  liefern. 

Da»  zu  deinen  physischeii  UebeUi  eich  auch  noch  moralieche  • 
geeellteii,  echmeizt  naa  ungemein . . . 

3&  ^  April.) 

So  eben  komme  ich')  aus  unsemi  (rärtcben,  wo  ich  in  der  Flora 
las,  unterdessen  Jacobi  auf-  und  abging  und  den  Anfj^mg  2a  eineoi 
Gedicht  über  den  Regenbogen  declauiirtc  . . . 

Wie  oft  bin  ich  im  Geiät«  bey  Ihaeu,  zumahl,  wenn  ich  im  Gärt- 
chen  da  sitze,  wo  wir  sie  in  onsrer  Mitte  hatten!  Dann  sehe  ich  nach 
dem  Schlomberge,  wohin  Sie  mit  mir  giengen.  Ich  mache  dieeen 
Weg  oft  mit  meinem  L  Fritschen;  die  Gegend  ist  wieder  so  schön! 

(G.  May).  Ich  werde  an  der  Endiguni,'  dieses  Briefes  dadurch 
gehindert,  dass  Jacobi  seitdem  sich  gar  nicht  wohl  befand.  Nun  ist 
ihm  ein  wenig  besser.  Er  sagt  Ihnen  für  Ihre  beyden  Epit^ramme 
und  der  1.  Made mois.  Friederike  für  ihr  gütiges  Anerbieten-)  innigen 
Dank.  >Vas  das  letztere  betrifft,  so  will  er  gern  Gebrauch  davon 
machen,  hat  aber  nichts  neues,  das  er  schicken  könnte ;  weswegen  er 
Sie  bittet,  sich  die  Uebenetzong  des  kleinen  Gedichts  Ton  ihm:  Die 
Tanne  and  das  Yergissmeinnicht  noch  einmal  Torleeen  an  lassen 
and  an  artheilen,  ob  der  Inhalt  den  Franzosen  gefidlen  kannl 

86.  (29.  May.) 

Deine  beyde  Briefe  sind  uns  zugekommen.  Es  thut  uns  leid,  das 
der  kalte,  windige  FrOhling  aach  deiner  Gesondheit  nachthailig 

gewesen  . .  . 

Ende  Juny  mms  das  letzte  Manuscript  zu  meiner  Iris  abgehen, 
bchon  desvver^cn  könnte  icb  in  den  Pfingstferien  nicht  von  hier  weg; 
dazu  erwarten  wii*  den  Besuch  einer  alten  Taute,  die  uns  vor  ihrem 
Hinacheiden  noch  einmal  an  eeliNi-wIlnscht.  Sorge  nur,  dass  da  den 
Sept.  fir^  behalteett  Dann  aber  erwarten  wir  dich  hier,  weil  ich  im 
Octp  eine  andre  kleine  Reise  vomehmen  muss. ')  Dieses  Mahl  wollen 
wir  dir  auch  deinen  Willen  lassen,  im  Gasthofe  an  schlafen,  indem 
unser  Fritz  das  einzige  uns  übrige  Zimmer  zum  Lernen  iintbicr  hat. 
Schreiber*)  hat  mir  ein  Paar  schöne  Stücke  zu  meinem  Taschcubuche 
gesteuert,  welches,  ausser  deinen  Beyträgcn  und  einer  Heldcn-^knlie 
von  Matthisson,  an  Poesiecn  ziemlich  arm  seyn  wird.  Von  Baggeseu  *) 
erhielt  ich,  durch  meinen  Bruder,  eine  Ode,  worinn  ich  einige  Stellen 
nicht  entrflthaehi  kann.  Die  Leute  steigen  so  hoch«  das  ihnen  selbst 
ond  dem  Zosdiaaer  dabey  sehwindelt. 

*)  Dieser  Brief  ist  von  Frau  Jacoln.  —  ')  Einige  Gedichte  Jacobi's 
metrisch  ins  Französische  zu  übersetzen.  —  ')  Nach  Heitershsin.  — 
*)  Siehe  Brief  21.  —  *)  Jens  Baggesen  (1764—1896),  Epiker  der  nmumi»- 
sehen  Sehnte,  Yeiftsser  des  idyllischen  Epes  Parthenais  oder  die 
▲Ipeareise. 


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58 


SehoelL 


37.  (9.  July.) 

Da  kommt  Freund  Neukirch  und  bietet  sich  an,  dir  einen  schrift- 
lichen Gruss  von  uns  zu  bringen,  auf  einen  längern  Brief  kann  er 
nicht  warten.  Mündlich  will  er  dir  sagen,  warom  da  so  lange  nichts 
von  mir  hürtest . . . 

38.  (2.  Aug.) 

Seit  dem  Besuche  von  Neukirch  hatte  ich  wieder  einige  Anfölle 
von  Brustbi'.scbwerden,  welche  oft  mit  merklicher  Abspannung  dos 
Körpers  und  Geistes  verbanden  waren.  £ine  Zeit  lang  habe  ich 
wegen  meiner  Iris  mich  Uber  Vermögen  anstrengen  mflasen,  nvn  ist 
das  letzte  Manuscript  abgegangen  nnd  nach  dem  15.  bin  ich  aoch 
von  meinen  Bernfiigeschäften  frey.  Das  zweyte  Vierteljahr  der  Flora 
erhielten  wir  vor  acht  Tagen  und  freuten  uns,  deinen  sclumcn 
Schweizergesang  und  die  Fabel  von  den  Katzen  darinn  zu  tinden. 
Diderots  Anekdoten  von  der  russischen  Kaiserinn  und  die  Charakte- 
ristik dos  Tüutenelle  waren  mii-  sehr  interessant.  Durch  die  Mit- 
theiluug  der  Abschiedsrede  des  rechtschaffenen  Noel')  hast  da  mir 
ebenfalls  etwas  sehr  angenehmes  erwiesen . . . 

Ich  weiss  nicht  ob  ich  der  guten  Friederike  als  Uebersetzerinn, 
und  ihrer  Schwester,  der  Abschreibennn.  schon  gedankt  habe.  Darf 
ich  sie,  fttr  das  künftige  Taschenbuch,  wieder  um  einige  Beytrftge 
bitten? 

Unser  armes  Ländchon.  dessen  Schicksal  noch  iminor  unent- 
schieden bleibt,  seufzet  nach  baldiger  Kettung.  Niemand  will  uns 
haben. 

Lass  mich  ehestens  wieder  etwas  von  dir  hören  und  wiederhohle 
nur,  dass  dn  kommst. 

89.  (1.  Sept.) 

Dass  du  nicht  kommst  und  wir  auch  keine  Zeile  Nachi'icht  von 
dir  erhalten,  setzt  uns  in  grosse  Verlegenheit.  Es  wäre  tranrig,  wenn 
zuletzt  meine  Hoflhung,  dich  wiederzusehen,  noch  gar  getäuscht  würde. 
Schon  darüber  haV  ich  mich  betrabt,  dass  ich,  anstatt  einer  Woche, 
dich  nur  zwcy  Tage  haben  soll.  Der  L  Caroline  hat  Marie  ein 
Stübchon  bcy  uns  nnsorsolion.  Mit  doincm  andern  Begleiter  wirst  du 
am  bebten  llmn,  im  Röniischen  Kaiser,  gleich  am  Breisacher  Thor, 
folglich  in  unsrer  Nai  lilniischaft,  dein  Quai'tier  zu  nehmen.  Nur 
dieses  für  heute;  denn  ich  hülfe  immer,  dich  eher  zu  bewilikommeu, 
als  dieser  Brief  hej  dir  anlangt. 

40.  (17.  Sept.) 

Ich  kann,  aus  Maugel  an  Zeit,  dem  Briefe  unsers  guten  Brodhag  -)i 

*)  Siehe  die  Anmcrk.  zum  11.  a.  29.  Briefe.  —  >)  PfeffiBls  Studien» 

freund  in  Halle,  besachte  ihn  1768  und,  mit  Gemahlin,  1785.  Er  war 
1768  bis  1777  Pfarrer  in  Hötzingen,  dann  in  Bickensohl.  Damals,  1802, 
war  er  in  Gundelfingen.  Sein  Brief  ist  noch  vorhanden.  Pfeffel  hatte 
ihn  gebeten,  sich  nach  einer  Famihc  Brunner  in  Ihringen  zu  erkundigen, 
wegen  eines  Heiratsantrages,  der  an  seine  Nichte,  Frl,  Hess  gerichtet 


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Briefie  Jacobi's  an  PleffeL 


öd 


den  er  mir  gestern  selbst  überbrachte,  nur  wcuiges  beyfügen.  Zuerst 
wieUerhohle  ich  euch  unseru  herziuuigeu  Dank  für  eureu  1.  Besuch, 
Aber  dessen  Eflne  idi  midi  mm  dior  titele,  da  ich  an  des  ehrlichen 
Sararin')  Stelle  treten,  nnd  nnn  dich  Öfter  sehen  soll. 

Nächstens  schicke  ich  der  1.  Friederike  meine  Bomanze^),  in 
welcher  sie  ja«  nach  Gutfinden,  auslassen  und  hinzusetzen  dart  Das 
Silbenmass  ist.  wie  ich  glaube,  aus  Frankreich  zu  uns  gekommen, 
wenigstens  haben  franz.  Romanzendichter  sich  desselben  bedient  und 
Gleim^)  es  einem  derselben  nachgeahmt . 

H.  Schmidt^)  uusre  besten  Emplehlungen. 

41.  (2.  Oct.) 

Dem  gegenwärtigen  Briefe  Brodhags')  kann  ich  wieder  nur  ein 


worden  war.  PSsirrer  Hess  hatte  1769,  als  Diakon  sa  Müllheim,  Pfeffiels 

Schwägerin  (f  1780)  gcehelicLt.  Er  war  nacheinander  Seelsorger  von 
Niedereggenheim,  Hasel  und  Ihringcn,  wo  er  jedoch  damals,  wie  klar  aus 
Brodhags  Brief  hervorgclit,  nicht  mebr  war.  (Vgl. Pfannenbchiuid Fremden- 
buch S.  220)  Man  luuss  annehmen,  dass  die  Familie  Brunuer  eine  neu- 
eingewanderte  war,  sonst  httte  PI  Hess,  nach  zwöl^ährigem  AnÜBnthalt 
in  BixiBgea,  sich  nicht  hei  Andern  Qber  sie  so  erlmndigen  branchen. 
Brodhag  war  den  16.  September  nach  Eidiiletten  auf  den  Jahrmarkt 
gefüiren  und  mit  mehreren  Leuten  von  Ihringen  zusammen  gekommen 
u.  a.  mit  beiden  Bninncr,  Vater  und  Sohn,  bedauert  aber  den  Pfarrer 
von  Ihringen  verfehlt  zu  halien.  Brodhag  erzählt  auch  von  der  Freude 
seiner  Töchter  über  den  zu  kurzen  Üesuch  von  Karoline  Pfetiel  bei  ihnen, 
Ton  Freiburg  aus,  wohin  sie  ihren  Vater  begleitet,  wie  wir  aus  Jacobi's 
Briefen  w^sen. 

')  Jakob  Sarasin,  PfelfelB  Tortrautester  Freond,  dessen  Briefe  auch 
snm  Teil  erhalten  sind,  war  am  10.  Sept.  gestorben.  Sefaie  Fran,  die  Ton 

Pfeffel  viel  besungene  Zoe,  starb  schon  1791.  Das  Bildnis  iles  Paares  befindet 
sich  bei  den  vorhandenen  Briefen  des  Gatten  in  unsem  Händen.  Über  ihre 
liebenschicksale,  s.  Pfannenschmid  Fremdenbuch  S.  162 — 168.  —  ^)  Der 
Sperlinp  (Sämmtl.  Werke,  2.  Aufl.  Zürich  1812,  Bd.  VI,  S.  86),  dessen 
Sylbenmass,  wie  PfefFel  in  seiner  Antwort  meint  (durch  Stocher  veröflFent- 
ficht  in  Epistel  an  die  Nachwelt  S.  102),  dem  Montcrif  abgeborgt 
ist  Am  39.  Mai  schrieb  Jacohi:  «Seit  ehi  Paar  Wochen  rehne  ich  an 
emer  Bomanse,  deren  Held  em  Sperling  ist«  merke,  dass  nichts  daraus 
werden  will  und  kann  sie  doch  nicht  aus  dem  Kopf  brii^B.  Jetst  will 
ich  machen,  dass  sie  fertig  wird  und  sie  dann  ins  Feuer  werfen,  damit 
ich  Ruhe  bekomme/*  Das  Sylbenmass  Montrrifs  hatte  Gleim  zuerst  in 
seiner  Marianne  nacbgeahmt.  —  ^)  Bekanntüch  war  Gleim,  der  den 
folgenden  IB.  Februar  als  Donist  kretar  in  Halberstadt  seine  Laufbahn 
Tollenden  sollte,  Jacobi  s  Jugendideal  geweseu.  Erst  mit  der  Gründung 
der  Iris  (1774)  begann  er  sich  von  den  Tiadeleien  nnd  dem  flachsn  Opti- 
mismos  der  Oleim*schen  Schule  so  entfernen.  —  ^)  Pfeffeb  Sekretir,  der 
ihn  nach  Freihnrg  hegleitet  nnd  von  dort  ans  emen  Besach  dem  Brod- 
hsg  abgestattet  —  *)  Wieder  die  Heiratsangelegeiiheit  betreffend.  Brod- 


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60 


SchoelL 


Paar  Worte  beifügen,  weil  ich  einen  Stoss  von  Briefen  m  bwafe- 
wortm  bftbe  und  ein  sehr  langsamer  Sehrdber  bin.  Ich  bitte  dir 
«niBt  vieles  von  miBerai  Besuche  bey  dem  Kamler  ia  HeiteraheimO 
m  endhlen,  wo  wir  sehr  vergnügt  waren.  Schade  nnr  dass  leb  darüber 
Matthisson  verfehlte,  der  an  dem  Tage  meiner  Abreise  hier  ankam! 
Indessen  hatt'  ich,  auf  einen  Abend,  den  ehrlichen  Jung')  bey  mir, 
der  sich  mit  gewöhnlicher  Wärme  nach  dir  erkundigte. 

Sorge  nur  fOr  die  Deligence!^)  Dann  kümien  wir  uns  auch  einige 
vergnügte  Wintertage  machen. 

42.  (28.  Üct.) 

Ich  wartete  auf  diesen  mir  versprochenen  Brief  von  Brodliag*), 
um  dir  zugleich  meinen  wärmsten  Dank  zu  schreiben  für  dein  1. 
Geschenk^).  Noch  eine  grosse  Freude  hast  da  mir  dnrch  deine  Bey- 
triige  zom  Damenkalender  geraaeht,  worunter  verschiedene  mir  nen 
waren.  Zo  diesen  gehftrt  das  System,  ein  treflTendes  Epigramm,  das 
alle  Beoensenten  ausheben  sollten. 

Eine  politische  Nachricht,  von  der  unsere  Stadt  voll  ist,  hat 
mich  ganz  verstimmt.  Sollto  sie  gegründet  seyn,  so  wäre  nicht  nur 
unsre  Befreyung,  die  wir  nahe  dachten,  wieder  in  die  Ferne  gerückt, 
sondern  gar  ein  neuer  Krieg  zu  befürchten;  und  dann  wär'  unserm 
armen  Ländchen  sein  Untergang  gewiss.  Ich  freute  mich  aaf  einen 
rahigen  Winter,  vm  so  mehr,  da  ich  die  l.  Schlosser  wieder  in  Frank- 
fnrt  habe,  wo  sie  f)lr*s  erste  bleiben  wird .  •  • 

Frau  von  Zink  ist  leider  ihrem  Manne  gefolgt.  Da  ist  wieder 
ein  Freundeshaus  für  mich  Öde  geworden.  Der  1.  Friederike  sende 

hsg  hatte  sich  dieserhsllien  an  den  Eirchenrat  Odckel  in  Fmunendingen 
gewendet,  der  bei  der  Instsllation  des  neuen  Ihringer  Pfarren  BflrkUn 
sieh  genau  erkundigt  und  keinen  erwünschten  Beriebt  hatte  mitteilen 
können.  Zugleich  meldet  sich  Brodhag  als  Suhskrit>ent  für  die  zu  Tü- 
bingen im  Druck  befindlirlie  2.  Ausgabe  der  Poet.  Versuche  Tfeffels 

^)  Aus  Heitersheim  hatte  Pfeftel  1778  den  Hesuch  des  fürstlichen 
Maltheser-Gross-Priors  Grafen  von  Keinach-Foussemngne.  Üt'er  diese  Fa- 
milie, siehe  Kevue  d'AUacc  löi^O,  b.  ö6~-'db.  i>er  Kauzler  ist  Ittuer, 
tber  welchen  wdter  gesprochen  wird.  *)  Siehe  Anm.  3  warn  swüUlen 
Brief.  Pfeffel  antwortet  über  diesen  Pnnkt:  „Es  thut  mir  leid,  dsss  Jung 
immer  auf  dem  rechten  üfer  nach  der  Schweis  wandert;  er  kdnnte,  mir 
zu  Liebe,  wohl  seinen  Hass  gegen  die  Frausosen  anf  elnsn  Tag  suspen- 
dieren. Ich  hin  ihm  schon  lange  eine  Antwort  schuldig  "  —  Es  sollte 
ein  regeliDküsiger  Wagenverkehr,  wie  er  vor  der  Revolution  bestand, 
awibcbeu  Colmar  und  Freihurg  wiederhergestellt  werden.  —  *)  diesmal 
echrieb  Ii.  um  für  die  Sendung  der  elien  erschienenen  ersten  Lieferung 
der  Poet.  Venniche  zu  danken  und  ein  solches  Exemplar  für  Kirchensat 
Gückei  ni  bestellea.  PCbIIbI  hatte  onterdensn  den  jungen  Bmnner  per- 
sftnUch  kennen  geiemt  und  war  für  ihn  eiageDonmiso,  also  dem  Heürats- 
pn^iekt  günstig.  Brodhag  lidt  Frso  Pfeffsl  m  Besuch  ein  und  kmidigt 
den  seiner  Töchter  in  Colmar  für  nächsten  Frühlmg  an.  —  Miaüich 
die  erste  lieteung  der  aasgswiUten  Werke. 


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Briefe  Jaoolri't  «a  VSefUL 


61 


ich  im  nächsten  Monate  mein  Taschenbuch,  in  welchem  sie  den  Sper- 
ling, mit  der  dazu  gehörigen  Anmerkung,  findet,  obwohl  es  mir  besser 
scheint,  bcjr  der  Uebersetzung  keine  Kücksicht  darauf  zu  nehmen. 

48.  (&  Norember.) 

IHeMB  Briefchen  ist  nur,  nm  dir  die  Tnn  Geheimerftthiim  Frank 
Toa  Hechingen  zu  empfehlen,  eine  Verwandte  des  Eanders  in  Hei- 
tenheim  und  eine  Freundin  von  Hatthisson  . .  . 

Das  Gerücht,  dessen  ich  en^ähnte').  betraf  die  Angelegenheiten 
in  Regensburg,  war  aber  unbpf^ründet.  Indessen  ist  unser  Schicksal 
noch  immer  ungewiss;  uii»rc  (iräste')  haben  sich  zwar  vermindert, 
aber  uns  bey  weitem  nicht  alle  verlassen. 

(19.  Nov.)  Obwohl  das  vorstehende  Schreiben  seine  Bestimmung 
ferfehlt  hat,  irail  Wrw  Frank  nnTermothet  nach  Hediingen  sarfiek 
misste,  so  schick*  ich  es  dir  dennoch,  am  dir  eine  deiner  unbekannten 
Freundinnen,  die  wohl  eine  Stelle  anter  den  Nahmen  der  mysti- 
schen Linde  verdient,  bekannt  zu  machen  nnd  dich  auf  ihren 
künftigen  Besuch  vorzubereiten.  Unterdessen  erhielt  ich  deinen  1. 
Brief  vom  ü.  und  Exemplare  meiner  Iris.  Zwei  derselben  geb'  ich 
dem  Bethen  mit,  denn  die  g.  Friederike  muss  ihr  eignes  haben. 

Zu  deiner  neuen  Enkelin,  unsern  herzlichen  Glückwunsch.  Künf- 
tiges Jahr  helfen  wir  sie  zn  sehen  and  dann  anch  deine  Sophie  ken- 
Boi  sn  lemoi.  Es  freat  mich,  dass  eoer  menschenliehiger  Praefect') 
dir  ein  besseres  Pflaster  und  dem  Wandrer  einige  Raheplätze  im 
Sdiatten  bereitet.  Mein  Neffe  in  Aachen  hat  die  Praefectstelle  ans» 
gcschlacen.  ist  aber  Praefectur-Rath  geblieben,  weil  er,  nls  solcher, 
in  Aaclien  wohnen  und  die  Gesrhfifte,  bey  seiner  ausgedehnten  Hand- 
lang, neben  her  verrichten  kann. 

Meine  Postfreyheit  erstreckt  sich  nur  auf  die  reitende  Post  und 
auch  auf  diese  nor  insofern  als  die  Briefe  keine  Pftekete  sind. 

44.  (20,  Jan.  1803.) 

Nicht  blosse  Unpässlichkeit  war  Schuld  daran,  dass  dein  Brief 
vom  2.  Dec.  so  lange  unbeantwortet  blieb,  sondern  ich  wurde  auch 
durch  eine  Menge  Pesnche  daran  gehindert,  indem  meine  Freyburger 
sich  diesen  Winter  geföllifrer  als  je  gegen  mich  erweisen. 

Ich  danke  dir  herzlich  für  die  zweyte  Lieferung  deiner  Gedichte, 
welche  deinen  letzten  Brief  begleitete,  so  wie  für  die  Liebe,  mit  der 
do  dick  meiner  Iris  annimmst.  Die  Anfrage  von  Cotta  kommt  xa 
spftt;  denn  im  Nov.  schon  hab*  ich  den  Vertrag  mit  den  Zflrichem«) 

Siehe  den  vorigen  Brief.  —  Pie  frams.  Besatzung.  —  3)  Felix 
Besportes,  welcher  566  000  Bäume  im  Überelsass  ptlanzon  liess,  wie  wir 
aas  einer  Atuiierkunp:  zu  den  Zwei  Dryaden,  dem  vou  l'feffel  ihm  ge- 
widmeten Gedicht,  erfahren.  —  *)  Nämlich  ndt  OreU  nnd  Hohllieh  FflssU, 
der  im  Hai  176B  mit  Lavater  sn  Spalding  nach  Barth  gesogen  war.  Am 
1.  Okiober  1796  schrieb  Fllssii  an  Wieland:  „Wenige  Tage  nach  Dmr  Ab- 
reise nKchten  wir  hiev  die  Bekanntschaft  dass  Jangen  Kflnstlen  ans  Cot 


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62 


SclioelL 


erucut  und  die  Sujets  za  Kupferstichen  sind  bereits  abgegangen. 
Sollte  dein  Yerleger  aber  den  guten  Willen  behalten,  so  konnte  ich 
mit  ihm  ftr  1806  in  Verbindong  treten,  weil  Orell  ■  i  nnd  Fdasli  mir 
Bofawerlich  ein  so  reichliches  üonorar  zugestehen. 

Die  überschickte  Probe  von  den  gedruckten  Verhandlungen  der 
Aemiilatinnsgesellschaft')  war  mir  um  so  lieber,  da  sie  mir  die  ange- 
nehme Stunde  vergegenwärtigte,  in  welcher  ich  in  diese  Gesellschaft 
aufgenommen  wurde. 

45.  (10.  März.) 

Bloss  weil  ich  nicht  ausführlich  schreiben  konnte,  s(  liwieg  ich  so 
lange  auf  deinen  Brief  vom  3.  Febr.,  welches  ich  mir  um  so  weniger 
verzeihe,  da  ich  mit  demAclbeu  dein  liebes  Geschenk  für  meine  Iris 
erhielt.  Die  Reformatoren  Cuid  ich  Tortreiriich;  der  Casnist 
ist  herrlich  erstthlt  nnd  der  Ortolan  erinnerte  mich  an  mehrere 
seines  gleichen  ohne  Federn.  In  Absicht  der  Strophen  an  Annette 
musst  du  mir  erlanbeo,  nicht  deiner  Meynnng  zn  seyn*  Gestatte  mir 
das  Gedicht  in  mein  Taschenbuch  einzurücken,  wie  es  ist? 

Die  Rede  des  Praefects  war  mir  ebenfalls  ein  angenehmes  Ge- 
schenk. Sein  Styl  scheint  mir  geschmeidiger  und  blühender  als  der 
seines  Vorgängers,  bey  dem  ich  die  Fülle  der  Gedanken  liebte,  die 
sich,  wie  von  selbst,  in  wenigen  Worten  ergoss.  Die  Anrede  an  die 
Wittwe  des  Ledere*)  moss  eine  grosse  Wirkung  hervorgebracht  haben. 

Das  Schicksal  onsers  Landes  ist  nun  freylich  entschieden;  die 
Universität  aber  erhielt  noch  keine  Yerhaltungshefehle.  Indessen 

mar,  Hrn.  Gssinür  Karpf ,  euMS  Schillers  von  David.  Sr  wies  m»  t&ot 
mit  sehwaner  Kreide  vollendete  Zeichnong  vor,  deren  Haoptgegenstaad 
sein  vortrefflicher  Mitbfiiger  PtUFel  ist  In  seinem  gewohnten  einfachen 
Costttffl  (Uniform  und  Stiefehi)  sitzt  derselbe  vor  dem  Kamin,  ein  wenig 
gegen  seinen  Secretär  (Buxtorf)  gewandt,  der  auf  das  ihm  Diktirte  mit 
FmpfindnnfT  horclit.  Herr  Tardier  in  l'aris,  dessen  kräftiger  (Jrubstichel 
au»  ^'(lltaire"s  Bilde  vor  der  Kehler  Ausgabe  bekannt  ist,  soll  die  Zeich- 
nung in  Kupfer  stechen.  So  l&sst  sich  nicht  zweifeln,  dass  wir  ein  i>ehr 
interesnntes  GabinetstaGk  eriialten  werden,  und  swar  auf  folgende  Be- 
dinge" tt.  8.  w. 

1)  Siehe  Brief  24.  *)  Über  ihre  Ordndong  schreibt  Pfeffel  an  Sa- 
rasm  (14.  April  1801):  «Praefect  KoSl  bat  hier  eine  Soci^tä  d'^mulation 
des  Sciences,  heiles  lettres  et  arts  gestiftet,  die  ans  36  Mitgliedern  besteht, 
die  ihn  zum  Präsidenten  und  mich  zum  Virc-I'r  gewiihlt  ha'-en  Zudem 
hat  die  Gesellschaft  noch  12  Associ^s  r&iidants  in  Coiniar,  24  im  De- 
partement und  eine  unbestimmte  Zahl  ausserhalb  (auch  ausländische 
Ehrenmitglieder)."  Stöber,  der  Herausgeber  dieses  Briefes  (Epistel  an 
die  Nachwelt,  8.  74),  bemerkt,  dass  die  Oesellsehaft  nach  swei  Jahren 
66  in  Colmar  residiöende  Mitglieder,  54  im  Departement  nnd  66  aaner- 
halb  wohnende  zählte.  Sie  bestand  bis  1814  und  war  eine  Erweiterung 
der  vor  der  Revolution  in  Colmar  vorhandenen  Lesegesellschaft.  — 
')  Bonaparte's  Schwager  f  am  2  November  in  Hayti,  wo  er  die  Em- 
pörung der  Schwarzen  unter  TouasaintpLouTerture  bekämpfte. 


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Briofe  jMobi'i  an  PfeffsL 


63 


zweifle  ich  nicht,  dass  sie  wenigstens  hier  bleibt . . .  Ueber  Hebels 
Gedichte  wirst  du  keine  geringere  Freude  haben,  als  ich.  Beyliegend 
ein  Aufsatz,  den  ich,  zu  ihrer  Empfehlung,  auf  Schnetzlers  Bitte,  dem 
hiesigen  lutelligenzblattc  gab. 

46.  (7.  May.) 

Ich  wollte  diesen  Brief  Brodhaps ')  mit  einem  von  mir  begleiten, 
aber  da  kommt  uuvcrniuthet  die  Tochter  dos  Kanzlers  in  Heitcrsheim, 
um  bey  uns  Mittag  zu  halten.  Auch  dui  l  ich  keine  von  meinen  bey- 
den  hentigeii  YorlesimgeB  aiusetzen. 

47.  (18.  May.) 

Wir  kommen,  lieber  Bruder!  Am  Pfingstmontage,  so  Gott  \Nill, 
denke  ich  gegen  Mittag,  mit  Weib  und  Kind,  in  Altbreysach  im 
Salmen  zu  seyn,  wo  ich  dich  bitte  uns  abhohlen  zu  lassen  oder  — * 
noch  herrlicher  —  flelbst  AbznhoUen. 

48.  (20.  May.) 

Schon  gestern  Morgen  erhielt  ich  deinen  Brief  vom  18.,  welches, 
wenn  das  Datum  nicht  Tenchrieben  worden,  mir  nnbegreiflich  itt 
Deinem  Vorschlage  gemfiss  habe  ich  mm  meinen  Reisephui  in  so  fem 

geändert,  dass  ich  firOher  TOn  hier  aufbrechen  werde,  um  vor  eilf 
Uhr  in  Altbreysaeh  zu  seyn,  von  dort  sogleich  abzufahren  und  bey 
dir  Mittag  zu  halten.  Der  Baron  von  Falkenstein,  welcher  dir  einst 
einen  Gruss  von  mir  brachte,  ein  wackerer  junger  Mann,  giebt  mir 
seine  Pferde  und  begleitet  mich.  Untenvegens,  auf  einem  seiner 
Güter,  werden  die  Pferde  gefüttert  und  wir  nehmen  ein  zweytes 
Fmhstflck. 

Inliegend  ein*)  Billet  yon  nnsorm  Brodhag.  £r  erwartet  eine 

Antwort  von  dir,  ob  seine  Töchter  am  Donnerstag  oder  Frey  tag  Yor 
Pfingsten  ihre  Reise  antreten  sollen.  Sie  fihren  dann  in  dem  Wagen, 
der  mich')  abhohlt,  zorflck. 

49.  (22.  May.) 

So  eben  kommt  der  Baron  von  Falkenstein*)  zu  mir.  Er  hatte 

sich  ein  grosses  Fest  daraus  gemacht,  dich  und  deinen  Rcisetjcfiihrten, 
nebst  mir,  in  Altbreysach  zu  bewirthen  und  bittet  mich  nun  flehentlich, 
dich  in  seinem  Nahmen  einzuladen.  Da  er  mir  zur  Hm-  und  Herreise 
seine  Pferde  giebt,  überhaupt  der  zuverlässigste  unter  meinen  hiesigen 
Frennden  ist,  so  kann  ich  dich  nnr  ersnchen,  am  Pfingstmontage^) 
gegen  Mittag  mit  Wagen  nnd  Pferden  dich  in  Altbreysach  einznfinden. 


*  Geschrieben  bei  Empfang  der  letzten  Lieferung  von  Pfeffels  Werken, 
zugleich  um  demselben  die  Verlobung  seines  Sohnes  Wilhdm  in  Paris 
mit  der  Tochter  des  (lorti<ron  Juwelenhändlcrs  Friess  anzuzeigen  und  ihn 
zur  Hochzeit  einer  Tochter  ein/uladen.  Den  angekündigten  Besuch  in 
Colmar  besUiLigt  er  für  ilie  Pfinf^stwochc,  in  welcher  auch  Jacobi  seine 
die^ährige  Heise  zu  Pfeffel  augesetzt  hatte.  —  *)  verlorenes.  —  ^)  In 
Altbreisach.  —  ^  Fnns  Anton  FMir.  t.  Falkenstein,  später  bad.  Qeh. 
Itat  ~  •)  dem  80.  Mu. 


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SckoelJ. 


50.  (7.  Juny.) 

I>or  Abschied  von  dir  ist  mir  dies  Mahl  leichter  geworden,  weil 
ich  ihn  auf  kürzere  Zeit  nahm.  Ich  hielt  deswegen  im  Schlosse  zu 
Rimsingen^)  frühliche  Mahlzeit,  denn  an  eben  dieser  runden  Tafel, 
dachte  ich,  sitzet  im  Sept.,  so  Gott  will,  mein  lieber  Peffel  swiseben 
0118  .. . 

Be7  meiner  Ankunft  fand  ich  einen  Brief  von  Elamer  Schmidt, 
nebst  einigen  schönen  Gedichten  für  mein  Taschenbuch.  Schmidt 
wird  nächstens,  auf  Gleims  Verlangen,  dessen  Gedichte  auf  dem 
Sterbebett,  als  Manuscript  für  Freunde,  abdrucken  lassen  nnd 
ihnen  eine  kurze  Nachricht  von  den  letzten  LcbcnstagRn  des  Dichters 
beyfQgen.  In  sechs  Wochen  verspricht  er  mir  ein  Exemplar  davon, 
welches  ich  dir  mittheilen  werde.  Anch  giebt  denelbe  die  «i  Gleim 
Ton  seinen  Fteondea  geechriebenen  Briefe  herene  . . . 

N.S.~H.  Prof.  Salat  in  München')  hat  mir  sein  letztes  Weik 
gesebiekt  and  sendet  dir  seine  innigen  Wünsche  für  dein  WohL 

51.  (27.  July.) 

Nie,  seitdem  unser  Biiefwecliscl  seinen  ordentlichen  Gang  geht, 
kamen  so  viele  Umstände  zusammen,  die  mich  am  Schreiben  hinderten. 
Fürs  erste  musste  ich  meine  Wohnung  yerfindem . . .  Alsdann  mnsste 
ich  fBr  meine  Iris  sorgen,  wobey  es  mir  an  prosaischen  AnfiUttsea 
fehlte.  Matthisson  nnd  die  Brun')  giengen  mir  ab.  Desto  reicher 
bin  ich  an  Versen.  Eins  der  herrlichsten  Stücke  nnter  diesen  ist  ein 
Gesang  von  Salis*)  an  die  Harmonie.  Kndlirh  fiel  das  Vermühlungs- 
fest  des  Praesidonten  von  Baden,  zu  dessen  Feyer  ich  ein  Hochzeits- 
gedicht musste  drucken  lassen,  nach  dem  Horazischen:  Carmina 
possumus  donare.  Morgen  Abend  wird  bey  mir  der  Nahmenstag 
der  jungen  Frau  v.  Baden  mit  einem  Picknick  begangen,  bei  welchem 
m^e  Hose  aber  nur  mit  einem  aof  Band  gedmdEten  Epigramm  nnd 
mit  ansgefttllten  Endreimen  erscheint . . . 

Vor  allem  meinen  Dank  für  deinen  Mammuth,  eine  Fabel,  die 
keiner  Ynrhcssoninp  hedurf,  nnd  fllT  die  Schwalbe,  ein  wOrdiges 
Seitenstück  zum  Heimchen. 

<)  Auf  dem  Gute  dss  Bsnms  von  FalkenstebL  —  Wohl  der  ha 
Framdenboch  nnterm  9.  Oktober  1788,  als  Alnmnns  Ton  0lllingen,  eia* 
getrsgene  Jakob  Salat,  dsn  Jacobi  bei  seiner  Biief  80—68  erwihnlea 

Reise  in  München  besuchte.  —  •)  Friederike  Brun  (1766—1835),  Tochter 
(lea  Superintendenten  und  geistl.  I.iedordichtors  Balthasar  Munter,  hei- 
ratet 1783  den  Direktor  der  dänisch-obtiiulisclicn  Kompagnie,  narhherigen 
Konferenzrat  Brun,  lebt  zu  Genf  im  Umgänge  mit  Frau  von  Stm  l.  Ausser 
ihren  Gedichten  (1795),  gab  sie  Keisebeschreibungen  und  Briefe  heraus. 
—  *)  Job.  Gaudenz,  Baron  von  Solis-Seewis  (1762—1884),  hatte  1783  als 
FBhndrich  bei  der  Schwdssr-Gaide  in  YensiUeSi  den  ndt  seiner  FsmlUe 
eng  befreuidetett  PUbÜbI  besocfat,  schehit  aber,  wieH.FlhmenschBdd  (Frem- 
denbnch  8. 138—99)  es  gesi^t,  kdner  der  diei  KricgMchfller  desselben 
Namens  sa  sein. 


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Briefe  JocobPs  an  HeffeL  55 

52.  (22.  Aug.) 

Deine  Briefe  vom  12.  und  in.  ^ind  mir  zucrokoramen.  Was  deine 
Anfragen  betrifft,  so  fangen  meine  Ferien  mit  dem  1.  Sept.  an  und 
dauern  bis  Aller  Heiligen.  In  der  2.  Hälfte  des  Sept.  habe  ich 
dem  Kanzler  in  Ueitcrshcim  einen  Besuch  versprochen,  zu  welchem 
ich  aber  nur  fünf  Tage  brauche.  Kor  mnss  iefa  ?or  Michael  bey 
ihm  eeyn.  Meine  Wohmuig  ist  in  der  SchoBtergasse«  hey  dem  Schnei- 
der  Stohr,  das  2.  Haus  von  Kellers  Apotheke,  und  der  nächste  Gast- 
hof bej  mir,  das  Schwert,  wo  man  freondlichen  Empfang  und 
gutes  Nachtlager  findet.  So  sehr  mir  die  anzulegende  Deligence 
willkommen,  so  wüni^che  ich  doch  nicht,  dass  du  diesmal  weiter  als 
bis  Altbreysüch  mit  derüenu  n  reisest;  wegen  des  Barons  v.  Falken- 
stein, den  es  ungemein  sciuiu  r/en  würde,  dich  nicht  abhohlen  und 
in  liimsingou  bewirtbcn  zu  kOnncn.  Wir  hoffen,  dass  die  g.  Friederike 
dich  h^leiten  wird.  Ihre  Uehersetzimg  kam  leider  zn  si)at;  ich 
werde  sie  ÜBr  das  ktlnftige  Ttochenbuch  aufbewahren. 

53.  (5.  Sept.) 

Wir  erwarten  mit  Sehnsacht  die  Anzeige,  wann  wir  mit  FUken- 
stein  dich  abhohlen  sollten.  Du  weisst,  dass  dn  mit  der  Deligence 
—  gegen  deren  Titulatur  das  hie.sicro  Postamt  protestiert,  indem  es 

ihr  nur  den  Titel  eines  voiture  de  louage  zugesteht  —  an  mich 
schreiben  kannst?  Dn  darfst  nur  etwa^s  Makulatur  tun  den  Brief 
machen,  damit  er  zum  kleinen  Packet  wird. 

Für  dein  glücklich  zu  Stunilo  gebrachtes  Gcschätt  mit  Cotta  hast 
da  mir  einen  wichtigen  Liebesdienst  erwiesen,  Ben  Zürichern  hab' 
idi  den  Antrag  ?on  Cotta  —  ohne  ihn  m  nennen  —  gleich  gemeldet 
und  in  acht  Tagen  ihr  altimatom  verlangt 

54.  (G.  Sept.  Abends  9  Uhr.) 
Biesen  Nachmittag  ttberraschte  mich  die  erfrenlidie  Kachrieht 
▼on  deiner  baldigen  Ankunft.  Falkenstein  bittet  mich,  dir  zn  melden, 
dass  wir  am  Freytag,  gegen  11  Uhr,  dir  nach  Altbr^ysach  entgegen 
kommen  und  mit  -  dir  nach  Himsingen  fidiren  werden.  Mehr  kann 
ich  jetzt  nicht  schreiben  und  morgen  muss  meine  Schachtel  schon 
um  7  riir  dem  Conducteur  der  Diligence  übeiliffert  werden.  (Jc^tern 
schrieb  ich  dir  mit  der  Post  über  Rätsel.  Dein  /immer  im  Schwert 
ist  bestellt  und  ein  junger,  von  Marie  selbst  für  dich  gekaufter  Jiahn 
kräht  Üeissig,  um  dich  herbeyznrufen. 

55.  (23.  Sept.) 

H.  Baspiler  wird  dir  unsre  Grüsse  überbracht  und  die  Ankuiüt 
deines  Packets  gemeldet  haben.  Einen  Brief  konnte  ich  ihm  nicht 
mitgehen,  weil  mich  am  Morgen  ein  Feldmesser^Ezamen  and  Nach- 
mittags ein  BesQch  hinderte,  insonderheit  aber,  weil  mich  seit  acht 
Tagen  ein  hypochondrischer  Daemon  verfolgt,  der  mir  alles  erschwert. 
Dazu  kommen  quälende  Besorgnisse  wegen  des  Schicksals  unsrer 
Universität,  von  deren  Versetzung  nach  Cunsf  :n5z  man  zu  reden  anfängt. 
Da  verlöhr'  ich  den  letzten  Tro>t  bey  meiner  AbtM  schiedenheit  — 
deine  Nachliarschaft.  Ueberhaupt  war'  es  hart  füi'  mich,  aus  meinen 

Z«it»cbr.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  K.  F.  XI.  1.  5 


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66 


Sehoell. 


19jähriRon  Verbindungen  hier  herausgerissen  zu  werden,  um  mich  in 
meinem  Alter  an  einem  ganz  fremden  Orte  niederzulassen.  Auch 
würd'  ich  in  diesem  Falle  mein  möglichstes  anwenden,  eine  Versor- 
gung in  Tuhingen  oder  noch  lieber  iu  Ueidclberg  zu  tiudeu.  Doch 
Inim  es  sein,  dass  uure  Landstlad«,  io  «dir  Umen  flbrigens  die 
Ilfigel  geUUimt  sind,  einen  für  lYeybnrg  so  tOdtlichen  Stoeich  almenden, 
nnd  irir  auf  der  BheinbrOcke,  zn  irolcher  da  mir  Hoffhiing  madist, 
oft  zu  einander  hinfahren. 

Gestern  begegnete  mir  H.  v.  Greiffenegg  *>,  der  es  sehr  bedauerte, 
dich  verfehlt  zu  haben. 

Am  nächsten  Montag  denken  wir  nach  Heitersheim  zu  fahren  und 
bis  den  1.  OcL  dort  zu  bleiben. 

56.  (5.  Oct). 

Mlle  Picot")  hat  sich  erbotheu,  die  beykommenden  Iiis-Exemplare 
fOr  euch  mitzunehmen.  Ich  bin  aof  dein  Urtheil  Ober  meine  Aufsätze : 
Gleim  nnd  an  den  Verfasser  der  Ideen,  sehr  begierig.  Meinen 
Brief  vom  23.  Sept  hast  dn  durch  die,  leider  schon  aufhörende*) 

Diligcncc  erhalten. 

Das  Schicksal  der  Universität  ist  noch  eben  so  nngewiss.  Freylich 
wird  unser  neuer  Praesidcnt,  zur  Abwendung  eines  für  Stadt  und 
Land  so  grossen  Unglücks,  alles  mögliche  versuchen:  allein  es  soll 
der  Wiener  Ilof  mit  dem  Modenesischen  nicht  im  besten  Vernehmen 
stehen.  Unterdessen  ist  die  Organisation  des  lireisgau  zu  Staude 
gebracht  nnd  Baron  von  Baden  hat  b^y  den  Landreehten  die  Frae- 
sidoitenstelle,  so  wie  SUkenstein  die  eines  Bathes  angenommen. 

67.  (18.  Jan.  1804.) 
Wehe  that  es  mir,  ttber  2  Monate  in  völliger  Abgeschiedenheit 
von  dir  sn  leben;  aber  schreiben  konnte  ich  bey  meinen  sich  immer 
vermehrenden  Geschäften*)  nicht  Da  die  Universität  Landstand  ist 

und  der  Proroctor  dieselbe  auf  der  Praelatenbank  ro]>racseiitirt,  so 
gab  es,  unter  der  neuen  Regierung,  welche  die  liisiicrigen  \'un  ('t  hte 
der  Stünde  nicht  tjeaehuiigte,  mancherley  missliche  Vorli;iiitlluiigen, 
an  denen  ich  iheil  nehmen  musste.  Ausserdem  eiliieii  uiisre  hohe 
Schale  ihre  Gerichtsbarkeit  vrieder,  mit  deren  Organisation  wir  ans 
lange  beschäftigten  . . . 

Vielleicht  hattest  du  im  Herbste,  wie  ich,  die  Ahndnng,  dass 
onser  Brodhag  dich  nicht,  seinen  Wtlnschcn  gemäss,  im  Frtlhling 
würde  besuchen  können.  Seit  ein  Paar  Monaten  war  er  sehr  leidend 
and  er  verschied  letzten  Sonnabend  .  .  . 

Sollte  Cotta  meinen  Doctur  Lnther  nicht  gebrauchen  können, 
60  bitte  ich  dichf  mir  das  Mspt  zurückzusenden. 

*)  Begiemugspri^ent  Baron  Trcmdlin  von  Greiffcnegg  zu  Freiburg, 

der  als  kaiscrl.  Regienincrsnit  1770  den  blinden  Dichter  besucht  hatte. 
—  Ein  Genfer  l'farrer  dieses  Namens  war  bei  Pfeffel  Anfang  Juni 
1781.  —  •)  Den  Winter  über.  Vor  der  Revolution  fuhr  dtr  Postwagen 
dreimal  wöchentUch  von  Colmar  nach  Neu-Breisach.  Er  hielt  in  dem 
noch  vorhandenen  Oasthaas  nir  Taube.  —     Als  Prorector. 


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Bride  Jacobi's  an  Pfeffel. 


67 


5a  (20.  Hän.) 

. .  .  Schnetzler  hat  die  Erzählung  der  Genlis')  von  dem  Taub- 
fftommeii,  der  sich  in  eine  BUndgebohnie  verliebt,  ftr  mein  Tuchen- 
bnch  flbersetzt.  Nun  ist  mir  der  Zweifel  gekommen,  ob  dn  nicbt 

dieselbe  Geschichte  für  das  ITul)or?chc')  Joomal  bearbeitet  hättest. 

Beyliegend  das  hiesige  Intelligenzblatt  vom  1.  Jan.,  in  welchem 
ich  unsem  BürRcm  znm  Neujahr  gltlckwünschen  musstc.  Send'  es 
mir  gelegentlich  zurück,  weil  ich  es  dem  Bergischeu  Almauache 
bestimmt  habe. 

69.  (a  Ifoy.) 

Der  heutige  Morgen  sollte  für  dich  seyu,  weil  ich  keine  Vorlesung 
hatte  und  vor  den  mit  Acten  beladenen  Sfieken  des  Pedellen,  der  die 
Österlichen  Beichtsettel  einsammelte,  mich  sicher  glaabte;  aber  da 

kam  zuerst  ein  jnnger  Fechtmeister  ans  dem  Elsass,  der  die  hiesigen 
Akademiker  gern  unterrichten  möchte;  darauf  ein  Apothekerinn, 
wegen  oino?  Stipendiums  für  ihren  Solin;  narlilior  eine  Doctorinn, 
um  mir.  für  eine  Inschrift  von  G  Zeilen,  den  ganzen  Orlando 
für i OSO  znm  Geschenke  zu  l)ringcn;  gegen  Mittag  der  Pedell  mit 
Expeditionen  zum  Lesen  und  Unterschreiben;  endlich  mein  Fritz  mit 
einem  lat  Exercitio,  so  war  es  Ein  Vhi,  eh'  ich  mich  nnr  hatte 
ankleiden  können.  Nach  dem  Hittagessen  wde  ich  wieder  gestöhrt, 
nnd  anf  die  Abende  kann  ich  niemahls  rechnen,  so  dass  ich  meine 
Antwort  so  kurz  als  möglich  fassen  moss.  Ach!  nnd  zn  einer  Heise 
zu  dir  auf  Pfingsten  ist  keine  Hoffnung.  Wenn  auch  die  laufenden 
Geschäfte  mir  eine  Abwesenheit  von  wenigen  Tagen  erlaubten,  so 
dürfte  ich,  theils  wegen  eines  bevorstehenden  allg.  Landtnires,  dem 
ich  beywohnen  muss,  theils  wegen  eines  Besuchs  von  unserra  l^ndes- 
fUrsten,  den  wir  baldigst  erwarten,  nicht  von  hier  weg.  Ausserdem 
ist  der  Ftorector  jetzt,  da  wir  nnsre  Gerichtsbarkeit  wieder  haben, 
grossem  Verantwortangen,  ab  zn?or,  ansgesetst.  Bn  kennst  das 
Stndenten-Yölkchen  nnd  ich  hatte  schon  einige  Händel  zu  schlichten, 
sogar  solche  die  mit  nächtlichem  Lärm  und  Widersetzlichkeit  gegen 
die  Polizey-Wnche  verbunden  waren.  Gottlob,  dass  mehr  als  die 
Hälfte  meines  Prorectorats  vorüber  ist! 

Auf  den  Freymüthigcn  kannst  dn  dich  ohne  Anstand  bey 
Schnetzler  abonnieren;  nur  bittet  er  dich,  deuseibeu  nicht  au  Kaspiler, 
sondern  an  ^ch  selbst  adressieren  m  tassen;  da  er  sieh  nnanfhOrlich 

')  Gniün  von  Grnlis  (1746 — 1830),  Erzieherin  des  nachmaligen  Königs 
Ludwig-Pliilipp,  Verlasserin  von  zahlreichen  (80)  Werken  über  die  Er- 
ziehung, geschichtlichen  ilomaucn  u.  s.  w.  —  So  hiess  Jacobi's  Vor- 
gänger ,  der  1779  in  Colmar  war  und  schon  1776  durch  FlMliBl  an  La- 
mey  empfohlen  wnrde.  Diesen  Namen  fikhrten  auch  efai  Eriegnchfller 
aus  Basel  und  ein  anderer  Besucher  Pfeifeis  (Juni  1786)  ein  Basier  Me- 
dailleur. Beide  kannten  dieselbe  Person  sein,  da  eisterer  schon  1778  das 
Institat  mliesB 


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68 


Schoell. 


über  Rasps  Unordnung  zu  beschweren  hat.  Es  kommt  darauf  an, 
dasB  er  die  Bttcksendtmg  der  gelesenen  Stfleke  immittenMur  von  dir 
erwarten  darf. 

tJO.  (19.  Juny.)') 

Ohne  Zweifel  hast  du  von  dem  zwischen  den  hicsi'jtM,  Akademikern 
und  dem  Erzherzo^rl.  Milit.'ir  entstandenen  Lärm  f^chüi  t.  Ks  wurden 
zwey  Studenten  gefahrlich  und  ein  Schuster  tötlich  verwundet.  Da 
die  Studenten,  mit  denen  viele  Btlrger  gemeine  Sache  machten,  als 
der  angegriffime  Theil,  Genugthaong  forderten;  die  Begienmg  hin- 
gegen die  Partey  der  Soldaten  nahm;  so  hätten,  ohne  die  schneUsten 
M^tssregeln  von  Si  it<  n  der  Universität,  sich  bedenkliche  Folgen 
ergeben  können.  Ein  Signal  der  Studenten  am  folf,'.  Abend,  worauf 
vif'lo  Tlandwerksbursche  warteten,  hätte  schrecklichen  Tumult  erregt; 
allein  es  gelang  mir,  jeden  Ausbruch  zu  vcrhtitcn.  Die  Unruhe,  den 
Ueberlauf.  die  Vnliöre  und  Berichte  an  die  Regierung  kannst  du 
dir  denken.  Immer  noch  dauern  unsre  Debatten  mit  der  Regierung, 
bey  denen  am  Ende  nichts  als  ein  Machtspmch  herauskommen  wird. 
Aber  die  Ebxe  der  hohen  Schule  verlangt,  dass  wir  das  Letzte  wagen 
nnd  die  meinige,  sowie  meine  Pflicht,  dass  ich  mich  dem  Hass  eines 
Praesidentcn  bloesstelle,  der  unmittelbar  unter  dem  Landesherm 
steht  und  vermag  was  er  will 

Daher  die  Verzögerung  meines  Dankes  für  deine  köstlichen  Verse 
in  Henriettens')  Stamnd)uch  und  eines  Auftrages  der  Frau  v.  Braun, 
den  ich  vor  14  Tagen  schon  ausrichten  sollte.  Sic  wünscht  ihren 
mtesten  Sohn,  der  im  8.  Jahre  ist,  zu  Hn.  Berger  in  Kost  und 
Unterricht  zu  thun,  folglidi  die  Bedingungen,  unter  denen  es  ge- 
schehen kann,  die  Lehr-Gegenstfinde  u.  s.  w.  zu  erfahren. 

Mein  Prorcctorat  darf  ich  nicht  vor  dem  15.  Oct  niederlegen, 
indcss  wird  in  den  Ferien  wenig  vorgenommen,  so  dass  mich  nichts 
hindert,  dich  Ant.  Oct.  hcy  mir  zu  sehen.  Für  die  Bekanntschaft  des 
H.  Stoeber^),  den  seine  Uerzlichkeit  uns  allen  besonders  lieb  machte, 
danke  ich  dir  sehr. 

1)  Die  Antwort  auf  diesen  Brief  hat  Aufr.  Stöber  (Epistel  an  die 
Nachwelt  S.  103)  ebenfalls  voroffentliclit.  —  ^)  v.  Berckheim,  die  am 
25.  Juni  1798  Aug.  Terier  pehcirati  t  nnd  im  Schlots  Vizille  bei  Grcnoble 
wohnhaft,  luehrmals  zu  Besuch  nach  Colmar  zurückgekommen.  .'>iche 
Kevue  d'Als.  IbUö.  S.  78  u.  219.  —     Pfeffels  Schwiegersohn  hatte  seit 
dem  Aufboren  des  Instituts  Zöglinge  in  Beinern  Hause  aofgenonmien,  *.  B. 
Faul  Lehr,  den  nachherigen  Übeneteer  einer  Auswahl  von  PfeiSd'sdien 
Fabeln.  Berger,  damab  81  Jahre  alt,  war  Proftesor  an  der  Central- 
SChnle  (1796 — 1803),  dann  an  der  Ecolc  sccondaire.   Er  war  1791  ala 
Gouverneur  in  das  PfeffelVhe  Institut  eingetreten  und  hatte  -ich  im  s<'ll>on 
Jnhr  vfHoM.    Die  Heirat  ertolgte  erst  am  14.  Febr.  ITül.    t'ber  einen 
;iiuli  rii  i'ent^ionar  licrgers.  s.  Brief  75.  —  *)  Daniel  Fhrcnti  ii  il,  der  Vater 
von  August  und  Adolf,  Verfasser  eines  elsässLschen  Tiibcheubuchcs  einer 
Yie  d'Oberlin  (Strassb.  1831)  u.  s.  w.  Seine  BUtter  dem  Andenken 
Pfeffels  gewidmet  erwAhnten  wir  hi  der  Einleitung.  Er  war  AdTO* 
hat  wie  heute  sein  Enkel  in  Mfllhausen.  Siehe  Uber  ihn  Brief  76. 


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Briefe  JaeoU*»  an  PfeffeL 


69 


61.  (a  Aug.) 

Za  meinen  übrigen  Arbeiten  kam  aacb  noch  der  landständische 
Depntationstag,  da  ich  mich  in  die  Deliberanda  hinein  studieren, 
den  prälatständischen  Conferenxen  and  nachher  den  allgem.  Sitzungen 
bey wohnen  musste. 

Der  Prospectus  uns.  Freundes  licrLrcr  \<i  den  Wünschen  der  Frau 
von  Ürauu  voUkommeu  gemäss;  aileiu  ihr  ältester  Sohn  bekam  deu 
Keichhasten  und  die  Eltern  kOnnen  sich  nicht  entschüeesen,  ihn  Ton 
eich  sn  lassen.  Nächstes  Jahr  firagen  sie  seinetwegen  wieder  an. 

Ich  eriiielt  von  Cotta  das  erste  Stttck  der  YierteljShr.  Unter- 
haltungen, suchte  aber  vergebens  deinen  Namen  darinn.  Das  alt- 
schotti^flif»  Lied  von  Ilautr')  ist  nalf  uut]  schön  versificiert.  Die 
Uebcrsctzungen  ans  dem  Petrarch dagegen,  weich  ein  erbärmliches 
Machwerk! 

So  eben  sckickt  II.  Prof.  Ecker,  mein  Arzt,  m  mir  und  bittet  um 
ein  Empfehlungsschreiben  an  dich.  Ihm  geb'  ich  also  diesen  Brief. 
Er  ist  nicht  nur  ein  in  seinem  Fache  vortrefflicher  Hann,  sondern 
aoch  vertrant  mit  der  griech.  nnd  rOm.  litterator  ond  der  neuem  so 
händig  wie  einer,  dabey  rechtschaffen  ond  hOchst  nneigennfltzig . . . 

Sollte  dein  l  Karl*)  noch  bey  dir  seyn,  so  grttsse  ihn  von  onsl 

62.  (.24.  Aug.) 

Gestern  Abend  brachte  mir  Sehnetzler  die  freudige  Narhricht, 
dass  du  wahrschein  Hell  Auf.  nüehstcn  Monats  uns  bcsnchen  würdest. 
Sorge,  dass  meine  Freude  niclit  vereitelt  werde! 

63.  (25.  Sept.) 

Von  dem  Ueberlaufe  bey  mir  warst  du  nun  .'selbst  Zeuge,  und  nach 
deinem  Abschiede  hatt'  ich  noch  weit  mehr  zu  thun.  Da  kamen  Leute 
Von  allen  möglichen  Prolessiüuen,  jeden  Tag  gab  es  neue  Klagen  und 
Verhöre,  dabey  giengen  die  Gonsistorien  ihren  Gang  fort,  ond  oben 
drein  liess  unser  Erzherzog  seine  haldige  Ankunft  b^  uns  vermuthen. 
Schon  erhielt  ich  eine  Deputation  vom  Maglstiat  mit  der  Bitte  um 
einen  Prolog  mit  ChOren  nnd  um  Angabe  einer  dazu  passenden 
Tlieaterdecoration.  —  Kurz,  ich  durfte  nur  eine  Feder  in  die  Hand 
nehmen,  so  klopfte  sicherlich  jem^ind  an  die  Thür. 

(27.  Sept.)  Gerade  als  ich  die  obigen  Worte  schrieb,  wurde  wieder 
geklopft;  aber  es  war  kein  Kläger  und  kein  Verklau:ter,  sondern  der*) 
Prof.  Hugo  vou  Güttiugcu,  ein  Fremid  uns.  sei.  Schlossers.  Mit  ihm 
brachte  ich  den  Abend  zu,  worttber  mein  angefangener  Brief,  der  mit 

>)  Epigianunatiker  (1761—1639),  YerfiMser  von  »Hondert  Hyperbeln 

auf  Herrn  Wahl's  grosse  Nase".  —  ')  Sollte  hier  von  Butenschöns  Nach- 
bildung der  Poesien  des  Petrarca  die  Rede  sein,  deren  erster  Band  1796 
erschien?  —  ')  Karl  Pfeffel  war  seit  1802  im  Bankhaus  liethmann  zu 
Frankfurt.  Im  Sommer  1808  besuchte  er  meinen  Vater  zum  letztenmal. 
Siehe  über  ihn  Brief  17.  —  *)  Schon  erwalmt  ^Brief  8). 


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70 


SchoelL 


der  ge'^trif^en  Diligcnce  abgehen  sollte,  liegen  blieb.  Wenn  ich  ihn 
nur  übermorgen  glücklich  fortbringe 

Deine  Verse  für  Theonc  sind  rührend  und  für  die  Dithtcrinn 
gevsii>b  ein  beglückeudci»,  heiliges  üeschenk,  Vorigeu  Freytag  kam 
sie  unerwartet  mit  ihren  Schwestern  snraek  und  Tags  daitnf  ttber- 
raschte  sie  mich  anf  sehr  angenehme  Weise.  Ich  fimd  nehmlich 
morgens  beym  £rwachen,  neben  meinem  Bett,  einen  schOnen  Blnmen- 
topf,  TOn  der  neu  erfundnen  gefärbten  Erde,  mit  zwey  antiken  Bü* 
dem  darauf,  den  sie  von  Strassburg  mitgebracht  hatte ;  in  demselben 
waren  pens^es')  gepflanzt,  an  denen  ein  kleines  sehr  artiges  Ge- 
dicht hieng. 

Die  Gedichte  von  Delille  und  Clotilde'),  die  du  mir  übersandt 
liast,  werden  mich  künftige  Wocho  nach  Ueitersheim  begleiten,  wohin 
ich  anf  acht  Tage  reisen  kann,  w^  es  nnn  gewiss  ist,  dass  der  Erz- 
herzog nicht  kommt,  mid  von  den  wenigen  hier  gebliebenen  Studenten 
nichts  tumultoaiisches  zu  fürchten  ist  Am  11.  Oct  mnss  ich,  wegen 
nnsrer  Weinlese,  zurück  sein. 

Gestern  besuchte  mich  Sehnetzler,  im  Entzücken  noch  über  seinen 
Aufenthalt  bey  dir.  Von  deinem  Betindeu  bracht'  er  mir  keine  gute 
Nachricht,  aber  desto  bessere  von  deiner  muntern  Laune  .  .  . 

64.  (6.  Not.) 

Diesen  Morgen,  da  ich  dir  schreiben  wollte,  kam  Frennd  Ittner*). 
IHesen  Nachmittag  hatte  Fritz  seinen  Sprach-  and  Musikmeister, 
meine  Frau  einen  Besuch  und  ich  folglich  kein  eignes  Zimmer.  Jetzt 
erwarte  ich  Theoncn  .  .  . 

Deinen  I5rief  vom  11.  d.  v.  M.  erhielt  ich  vor  meiner  Reise,  denn 
wegen  der  Unpüsslichkeit  meines  Kleinen  musste  ich  diese  bis  auf 
den  17.  verschieben;  da  es  dann,  weil  ich  am  15.  mein  Prorectorat 
niederlegte,  bis  auf  den  letzten  Augenblick  allerhand  Geschäfte  gab. 
Nach  meiner  Rftckkehr  wurde  ich  durch  das  in  feyemde  Nahmens- 
fest des  Jungen  Praesidenten  von  Baden  und  durch  Yerfindemngen 
in  unserem  Studienplan  gehindert,  dir  zu  antworten,  was  mir  um  so 


'  I  Demnach  scheint  der  Postwagen  nur  zweimal  in  der  Woche  nach 
Colmar  gefahren  zu  nein.  —  ')  Dreifaltigkeitsblum en ,  ."^tielmütterchen. 
—  ')  Die  angeblichen  Gedichte  der  Clotilde  deSurville  (1405—95) 
waren  1803  durch  ihren  wirklichen  Verfasser,  de  Vauderbourg,  ver- 
Offisutlicbt  wordSD.  Clotilde  Ton  Sorrüle  hatte  ihm  Gatten  bd  der  Be- 
Isgerong  von  Giltens  verloren  und  hi  der  Pflege  der  Dichtkunst  Trost 
gesucht  Ihr  Nachkonme,  dn  Marquis  von  Surrille,  wurde  1798  hin- 
gerichtet, weil  er  als  Emigrierter  in  seine  Heimat  zurückgekehrt  war.  — 
♦)  Der  öfter  erwähnte  Kapitelskanzler  des  Maltheserordcus  in  Ueiters- 
heim, ein  Amt,  das  er  seit  I78G  bis  zur  Aufhebung  des  Ordens  (18<)6) 
bekleidete.  Darauf  >\urdc  er  Kurator  der  Universität  zu  Freiburg  und 
zugleich  bad.  Gesamiter  in  der  Schweiz,  schli^slich  (1812 — 18)  Direktor 
des  Seekreises  zu  Konstanz,  wo  er  1825  starb,  nachdem  er  (1822)  das 
Leben  sehies  IVenndes,  unseres  Jacobi,  beschrieben. 


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Briefe  Jacobi's  an  Pfeffel. 


71 


leider  tbat,  weil  ich  dir  gern  die  Iris,  die  ich  heute  vor  acht  Tagen 
erhielt,  ohne  Verzug  geschickt  hätte.  Httgest  du  mit  meiner  Epistel 
an  dich  zoMeden  seynl  Ton  den  Beisebeschreibongen  der  Frieder. 
Bnm')  nnd  des  genieliechett  Heinse*)  bin  ich  gewiss,  dass  sie  dir 
gebllen  werden. 

Deine  Verse  an  Theone  trafen  gerade  vor  ihrem  Nahmenstage 
ein,  und  ich  legte  sie  zu  einem  Liede  von  mir.*)  Ihre  Freude,  ihre 
Thränen  des  Dankes  rührten  mich  unaussprechlich.  Sie  war  unschlüssig, 
ob  sie  dir  eigenhändig  schreiben  sollte,  unterliess  es  aber  aus  Be- 
scheidenheit. 

65.  (aa  Dec.) 

Inliegend  ein  Gesang  von  Theonen,  welcher  meinen  Nahmen  mit 
dem  deinigen  brflderlieh  vereint  Da  weiset  docb,  dass  weil  ihr  Schwager 
eine  Anstellmg  in  Wien  erhieltt  sie  mit  ihren  nnTerheiiatheten 
Schwestern  nach  Oedenbnrg  zorfl<&  mnsste  ?  Vor  drei  Wochen  reisten 

sie  von  hier  ab. 

Vor  acht  Tagen  war  Matthisson,  leider  nur  Stunden,  bcy  mir. 
Er  reiste  mit  seiner  Fürstinn  nach  Dessau,  wo  der  Fürst  an  einem 
Beinbruche  gefährlich  daniederliegt. 

66.  (22l  Febr.  180».) 

Es  freot  mich,  dass  da  mit  meiner  Bomanze  an  Theonen  zu- 
frieden bist  Sie  ist  in  ihrer  Heünath  glflcklich  angelangt. 

Aach  für  das  4.  Stück  der  Unterhaltungen  nnd  für  Ernestine*) 
unsem  besten  Dank.  Gar  zu  gern  hätte  ich  auch  der  1.  Frieder,  auf 
ihren  Brief  heute  geantwortet.  Wenn  doch  ihre  Uebersetzung  aus 
dem  Ossian  erschiene.  Immer  noch  that  mir  die  Erinnerung  daran 
wohl. 

Hast  du  Haugs  Hyperbeln  auf  eine  lange  Nase  gelesen^).  Yauder- 
bonrgs  ^)  Uebersetzung  meiner  Abhandlang  Aber  &lB  Lebensanhfing- 
liebkeit  der  Alten,  in  den  Archive s  Httiraires,  finde  ich  yor> 
trefnich. 

67.  012.  Mfin.) 

Seit  14  Tagen  hin  ich  leidend,  und  es  ist  kein  Wunder,  denn  in 
unsrer  Stadt  findet  man  kein  Haus,  in  welchem  nicht  wenigstens 

Eines  die  grippe^  hat.  Mein  Kopf  ist  dermassen  angegriffen,  dass 
ich  dir  nicht  schieiben  würde,  wenn  du  nicht  meine  Meynung  über 
die  Verse  an  Eduainl  Schlosser  entartetest.  Ich  freue  micli  über  dieses 
kleine,  unsera  versturbeuen  Freundes  vollkommen  würdige  Denkmahl. 

Mein  Bruder  zieht  von  £atin  nach  München,  um  dort  Mitglied 
der  Akademie  za  werden,  mit  8000  fl.  Gehalt*). 

*)  Siehe  Brief  51.  —  ^  Der  Komanschriftsteller  Wilh.  Ueinse  war  am 
22.  Juni  1803  als  kurmainzischer  Lektor,  Hofrat  und  Bibliothekar  gestorben. 
Seine  Hauptwerke  sind  „Ardmgbello  und  die  glückseeUgen  Inseln"  (17Ö7) 
and  „midegard  v.  Hohenthal'*  (1796).  —  »)  Siehe  Anhang.  —  Prosaische 
Ven.  VI,  a  1— la  —  •)  Siehe  Brief  61,  Anm.  1.  -  ^  Siehe  Brief  68, 
Anm.  S.  —  ')  Heute  würde  er  sagen:  die  Inflnenia.  ^  <)  Fried.  Heio. 


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72 


Sckoell. 


68.  (22.  April.) 

Gieschwind  ein  Fuur  Worte,  filr  wdche  mir,  obwohl  sie  erst  morgen 
Aliend  auf  die  Diligence  kommen,  nnr  dieses  Tiertelstflndchen  bleibt 
Heote  Vormittag  lese  ich  die  A(  stlu  tik,  heute  Abend  das  Practicum, 
worauf  ich  mich  den  ganzen  Nachmittag  vorbereite;  alsdann  ist 
Kränzchen  bey  Frau  von  iiraun.  Morton,  nn  meinem  Nabmenstage, 
muss  ich  gleich  in  der  Frühe  Besuche  annehmen. 

Die  Uebersetzung  meines  ersten  Schattenrisses  iu  den 
Archivcs  litteraires  ist  eben  so  getreu  als  gciüiliig. 

69.  (24.  May.) 

Eine  für  mich  sonderbare  Arbeit,  nehmlich  die  Gensnr  der  philo- 
sopli.  Aufsiitzo  von  zwey  Compctentcn  um  die  hiesige  Lehrkanzel  der 
Logik  und  Metapli.  beschMtigt  mich  dermassen,  dass  ich  dir  nur 
flüchtig  antworten  kann. 

1)  gedenke  ich,  wie  immer,  am  Pfingstmontage  abzureisen. 

2)  Da  ich  die  Pferde  von  Falkeustein  nur  bis  Altbreysach  be- 
komme, 80  muss  ich  dich  bitten,  fOr  meinen  weitem  Transport  zu 
sorgen.  Welch  eine  Frende  wird  es  für  nns  seyn,  in  deiner  Gesell- 
schaft nach  Colmar  zu  fahren ! 

8)  Ich  werde  im  Salmen  dich  finden  oder  auf  dich  warten. 

4)  Da  Falkenstein  mich  begleiten  wird,  so  werden  wir  schwerlich 
gleich  abfahren  können,  weswoi^'pii  auf  ein  Mittagessen  in  Colmar 
nicht  zu  reclmen  ist.  Ich  dücliie.  wir  nähmen  beyderseits  etwas 
weniges  zu  essen  in  den  Wagen,  speisten  unterwegs  und  tränken  in 
Colmar  den  KafTee. 

Dass  ich  die  1.  Frieder,  nicht  antreffe,  ist  fftr  mich  ein  grosser 
Verlost. 

70.  (31.  Maj.) 

Falkenstein  ersacht  mich,  dich  zn  einem  kleinen  Mittagsmahle  in 

Altbrcysach  einzuladen.  Kr  war  so  dringend,  dass  ich  durch  eine 
abschlägige  Antwort  ihn  beleidigt  hfttte. 

71.  (14.  July.) 

Yorgestem  wollte  ich  dir  ftber  Basel  schreiben,  als  ich  vernahm, 
dass  mit  dem  gestrigen  Frohnleichnamsfeste  zugleich  das  Fest  des 
h.  Antonius  von  Padua  einfiele,  da  ich  denn  sowohl  dem  landstSn- 

(lischen  Praesidenten  als  nnserm  Falkenstein  eine  kleine  Gabe  dar- 
bringen musste.  Ersterem  zu  Ehren,  trSomte  ich,  der  h.  Antonios 
würe  auf  den  von  dem  Baron  Baden  venchOnerten  Johannesberg 


.Jacobi  war  schon  1779  als  Geh.  Rat  und  Referent  über  das  Zollwesen 
nach  München  bornfen  wonleu,  zur  Zeit  der  Yeroffentlichung  seines  be- 
kanntesten Werkes  Wolde  mar.  Jetzt  kam  er  dahin  als  Präsident  der 
köüigl.  Akademie  der  Wii>s>c'n{>chaltcn  und  in  dieser  Eigeuschalt  veranlasste 
er,  mit  dem  Qeneialsekretär  Schlicfategroll,  die  An&ahme  Pfeffels  hi  die> 
selbe  als  Ehieomitglied  (96.  Mlrs  1809).  Er  war  diei  Jahre  jflnger  als 
Sehl  Bruder  und  starb  1819. 


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Briefe  Jacobi's  an  Pfelfel. 


73 


herabgestiegen,  um  den  beydeu  Patronen  unsrer  Stadt  und  den  übrigen 
daselbst  versammelten  Heiligen,  nehmlich  denjenigen,  die  au  uusern 
Stadtthoren  oder  auf  nnsem  Bnmnea  befindlich  siiid,  die  biedgen 
Antonie  bestens  zn  empfehlen.  Falkenstein  bekam  ein  Paar  Bosen 
nebst  einem  Billet,  halb  in  Prosa  und  halb  in  Versen,  von  mir. 
Beydes  musste  in  grösstcr  Eile  gemacht  werden;  darom  ist  mein 
Kopf,  zumahl  nach  oincm  vorgestrigen  grossen  Soup^  bei  dem 
jungen  Baden  und  einem  gestrigen,  eben  so  grossen  dine  bei  seinem 
Vater,  heute  noch  ziemlich  wn^t  und  zu  einem  Rriefgespräclie  mit 
dir,  wie  es  nach  den  in  deinem  iluuse  verlebten  seeligen  Tagen 
billig  wäre,  nicht  besonders  geschickt.  Wie  wohl  war  uns  neben 
deiner  fttr  nnser  YergnUgen  so  zftrtlich  besorgten  Fran,  der  1.  Oaroline, 
den  andern  freundlichen  Mädchen  and  in  der  Gesellschaft  des  herzlichen 
Zauberers'),  der  meinen  Fritz  mit  so  violer  Geduld  in  seine  Künsten 
onterrichtet  hat,  des  redlichen  Lac6*)  und  des  geistvollen  Maeder.') 

72.  (5.  Jnly.) 

Gestern  kam  ein  Deputierter  von  einem  Theil  der  hiesigen  Btlrgcr- 
schaft,  und  bat  mich  um  Anordnung  einer  Illumination  für  ein  über- 
morgendes Bürgerfest,  da  sie  die  alte  Linde  ihres  Quartiers  bekränzen 
und  mit  Inschriften  versehen  wollen.  HierQber  gieng  mir  mehr  als 
der  halbe  verlohren,  nnd  nnn  will  gar  nnser  Frorector  ins  Bad 
reisen,  da  ich  den  vier  Wochen  lang,  als  Esrector,  Ittr  ihn  ▼icarieren 
mnss  . . . 

73.  (6.  Sept.) 

Deine  Briefe  vom  21),  July,  18.  und  29  Aug.  sind  richtig  nnp^e- 
langt.  Grestern  bal/  ich  das  letzte  Munuscript  zur  Iris  fortgeschickt, 
meine  Vorlesungen  geendigt,  die  Prüfungen  gehalten  und  das  aka- 
demische Regiment  in  die  Hände  des  Prorectors  zurückgegeben  und 
bin  folglich  auf  ein  paiu  ISIonathe  ein  freyer  Mann.  Ich  wünschte 
daher  dass  da  dich  auf  einige  Tage  frey  machtest«  nmnnssn  besuchen, 
bevor  das  am  politischen  Himmel  drohende  Gewitter  losbricht*}.  Da 
meine  Hausgenossin,  Fräulein  von  Hossner  auf  mehrere  Wochen  ver- 
reist ist  und  uns  ihr  Wohnzimmer  für  dich  überlassen  hat,  so  kOnnen 
wir  dieses  Mahl  dich  ond  Hrn.  Schmidt  beherbergen. 

74.  (4.  Oct.) 

bü  eben  erfahre  ich,  zu  meiner  Freude,  dass  die  Diligence  von 
Colmar  angekommen  ist  nnd  morgen  firdh  zorttckAhrt  Ich  eile  also, 
dir  m  sagen,  diss  ich  deine  beyden  Briefe  eihalten,  dass  wir  hier  so 

')  Des  Sekretäiu  Pfcffels,  Schmidt.  —  ^)  Damals  Pfarrer  in  Munster, 
friilier  l'fetTels  Gehilfe  und  Konrektor  des  prot.  Gymnasiums  zu  Colmar. 
—  3)  Pfarrer  Maeder  aus  Mülhausen  besuchte  Pfeflfel  im  August  1786, 
Joh.  Maeder  und  Jadith  Schmalzer,  geb.  Maeder,  im  folgenden  April.  Der 
hiergenannte  wird  wohl  Joh.,  und  der  Ffimrer  sehi  Vater  sein.  —  ^)  Am 
26.  Sept.  kam  Kapoleon  vom  Lager  zu  Boulogne  in  Stnasbnrg  an  und 
am  8.  Okt  erOfbete  der  Kampf  bei  Wertingen  den  Krieg  gegen  &terreiGh. 


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74 


SchoelL 


ruhig  wie  mitten  im  Frieden  leben  und  ich  dir  rathen  würde,  die 
Reise  zu  ans  zu  maclieu,  wenn  ich  mcht  einen  Besuch  in  Heitersbeim 
versprochen  hätte.  Den  9.  mnm  idi  dort  seyn  and  kehre  am  15. 
zurück. 

Yergin  nielit,  mir  die  Adieaie  tod  Momii  in  Buel  zu  melden, 

wenn  du  nicht  etwa  für  unsre  Briefe  den  Weg  über  Strassbnrg  eben 
so  knrs  und  sicher  findest. 

7».  (16.  Not.) 

Dein  Schreiben  nach  Heitersbeim,  das  Päckchen  mit  dem  8.  Theil 
deiner  Gedichte  und  dein  Bnefchen  vom  13.  worden  mir  richtig  zu- 
gestellt, letzteres  durch  den  Grafen  von  Kagenegg  selbst'),  welcher 
über  seinen  Besuch  bey  dir,  so  wie  aber  die  Aufnahme  seines  lüeinen 
bey  H.  Berger,  sehr  vergnügt  war. 

Wegen  der  Iris  hatte  ich  grossen  Yerdruss.  Vorigen  Dienstag 
bekam  ich  endlich  einen  Brief  von  den  Verlegern,  worinn  sie  mir 
sagten:  Das  Taschenbvch  wäre  fertig;  sie  wollten  aber,  weil  obne 
^ess  zwey  Knpfer  dazn  feUten,  es  erst  anf  das  Jahr  1807  herans- 
geben,  indem  sie  jetzt,  wegen  des  Kriegs,  Nachtheil  befürchteten. 
Ich  antwortete,  dass  sie  ihr  gegebenes  Wort  halten  mtissten,  widrigen- 
falls ich  mich  an  eine  andre  Buchhandlung  wenden  würde,  um  für 
1807  eine  Fortsetzung  der  Iris,  unter  einem  andern  Titel  zu  liefern. 
Sollten  sie  auf  ihrem  Vorsatz  beharren,  so  bitte  ich  dich,  dem  libe- 
ralen Cotta  mein  Taschenbuch  und  meine  sümmtlichen  Werke  — 
denn  ohne  jenes  gebe  ich  diese  nicht  in  Terlag  —  anzutragen,  mit 
dem  Yersprechen,  dass  ich  mit  allem,  was  ich  etwa  noch  heransgeben 
mochte,  an  ihm  mich  halten  würde. 

Wegen  deines  Exemplars  für  Lonise  Lavater*)  hat  mir  FüssU 
nichts  geschrieben.  Eh'  er  dein  Billet  bekommen  hatte,  sagte  er 
mir,  dass  sie  deines  Gedichts  würdig  wäre. 

In  dem  Chant  du  cygne  deiner  Frieder,  fehlt  der  2.  Vers. 
Ich  habe,  mit  Zuziehung  der  Adele  Picot'),  einen  eingeschoben.  Dass 
Frieder,  noch  in  Grenobel*)  bleibt,  ist  für  mich  ein  wirklicher  Verlust. 

Lebe  wohl,  lieber  Bmder,  nnd  lass  die  Bheinbrflcke  nicht  ver- 
gebens hergestellt  sein. 

M  Graf  Heinridi  von  Kagenegg  besuchte  Pfeffel  im  Okt.  1785  mit 
seinem  Hofmeister;  zwei  Jahre  spater  warGnitin  Tlioresia  von  Kagenegg, 
geb.  Gräfin  von  Sahn-Reiferscheid  Cseit  177«  \erheir.),  beim  Dichter.  Eine 
andere  Gräfin  v.  E.  heiratet  1771  den  Grafen  v.  Metternich- Wiuneburg 
uid  wurde  die  Matter  des  Fflnten  und  Kanslers  dieses  Namens,  der  im 
Aug.  1788  mit  sehiem  Vater  m  Colmar  war.  Ausser  dieser  seit  1771 
reicfasgrillichen  linie  der  altstiaasbnrg.  Famile  gab  es  in  FVäbiug  ehie  seit 
1674  freiherrliche.  —  ^  Lavaters  Tochter  wohnte  mit  ihrer  Mutter  in 
Zürich;  mehrere  Priefe  von  ihr  an  Pfefifel,  ihren  Pathen,  sind  erhalten. 
—  *)  Genfer  Pfarrerstochter.  Siehe  Brief  56.  —  *)  Frieder,  war  bei 
ihrer  Freumlin,  Frau  Aug.  Parier,  geb.  Henriette  v.  Bergheim  zu  Besuch. 
Von  1812  bis  1834  leitete  sie  dort  die  Erziehung  der  Kinder  derselben. 
Diesmal  war  sie  in  der  Dauphin^  vom  Sept.  1805  bis  Ende  März  1806. 


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Bri«f6  JMobi's  «o  TfettA, 


76 


76.  (10.  Jan.  1806.) 

So  eben,  als  ich  schon  deine  Briefe  vom  23.  und  30.  Dec.  vor 
mich  hingelegt  hatte,  um  sie  zu  beantworten,  erhielt  ich  den  dritten 
durch  den  Grafen  von  Kagenegg.  An  der  Verzögerung  meines  Schrei- 
bens war  die  Versendung  der  Iris-Exemplare  \uu\  inliosjendes  Ge- 
dicht, dann  der  Ueberlauf  beym  neuen  Jahr,  endlich  uusrc  politische 
YertoderoDgO  Schuld.  Heute  soUten,  wie  es  verlautet,  6G0  Mum 
BadeniGhe  Triippeii  eüuUckeii,  denen  Comnusearien  folgen  werden, 
um  uns  in  Besitz  in  nehmen.  Sohidd  diese  angekommen,  miiss  ich 
mit  dem  Prorector  and  Ecker,  als  Deputierter,  nach  Carlsrnhe,  weil 
wir  wegen  des  Hierbleibcns  der  Universität  besorgt  sind. 

(11.  Jan.)  Noch  sind  die  Truppen  und  Commissarien  nicht  ange- 
langt. Stöbers  Tempelherren^)  hast  du  ohne  Zweifel.  Es  zeigt 
sich  in  der  Uebersctzung  viel  Anlage;  vorztlf^lich  hab'  ich  dem  Ver- 
fiasser  es  gedankt,  daäs  er  in  der  Zuneigung  memen  Nahmen  mit  dem 
deinigen  vereinigt  hat. 

Den  Herren  Schmidt  vnd  Bieder*)  onsre  freondlichen  Grttsse. 

77.  (11.  MXrz  1806.) 

Doctor  Braun  wird  dir  von  dem  Erfolg  unsrer  Deputation  nach 
Garlsmhe  berichtet  haben.  Die  Anfhebong  der  Universität  war  schon 
beschlossen.  Dorch  nnsre  Yorstellnngen  erhielten  wir,  dass  die  Re- 
gierang anf  dieselbe,  von  welcher  sie  ganz  irrige  Begriffe  hatte,  auf- 
merksam wurde  and  versprach,  die  Sache  genauer  zu  untersachen. 
Man  kann  sich  eben  so  weni?  entschliessen,  Heidelberg  untergehen 
zulassen,  alszwey  Universitäten  zuhaben.*)  Ks  wird  darauf  ankommen, 
ob  wir  unsre  Einkünfte  in  Schwäbisch  Oestreicb,  auf  welche  Würtem- 
berg  Ansprüctio  macht,  retten. 

Dass  der  wflrdige  GeheimraCh  von  Drais  als  Badenscher  (3om* 
missilr,  in  meiner  Kachbarschaft  wohnt,  weisst  du.  Er  und  seme  von 
Sophie  La  Boche*)  ihm  zogefbhrte  Gemahlinn  wOnschen  sehnlich, 
ein  Paar  Tage  mit  dir  zu  leben,  und  da  sie  bis  zur  Blüthenzeit  hier 
bleiben,  so  mnsst  da  diesen  Wonsch  ihnen  gewähren.  Schnetzler  sah 


')  Am  2G.  Dec.  war  der  Prcssburjrcr  Frieden  unterzeichnet  worden, 
wonacli  Oesterreich  den  Breisgau  au  Baden  abtrat.  —  ')  Das  Trauerspiel 
V.  Rayiiouard  (1761  — 183G),  die  Templiers,  war  1805,  erschieiuii.  — 
Dieber  ehemalige  Sekretär  Pfeffels  war,  seit  April  1806  vierter  Coimarer 
Pfarrer  und  heiratete,  im  Mai  1806,  ein  Fräulein  Dietz  aus  Colmar.  Von 
ihm  war  in  der  Ehileitung  die  Bede.  —  *)  Vgl.  Pfister,  Die  finaoriellen 
YerhälteisBe  der  Univenität  Freibofg  8. 126.  —  *)  Geb.  lu  Anspach  1766, 
TOB  lothringischer  Herinmft;  besucht  Pfeifol  im  Joni  1786,  f  1830  zu 
Manohdm.  Seine  Familie  war  bei  FTeibnrg  ansässig.  —  ^)  Auch  eine 
Korre^pondcntin  Pfeffels,  führt  ihm  einen  ihrer  Söhne  zu  (Aug.  1784) 
und  nimmt  eine  seiner  Töchter  mit.  Sie  starb  1"^07  auf  ihrem  Landsitz 
zu  Offenliarlr.  wohiu  sie  schon  17bU  von  Speyer  gezogen.  Mehrere  ihrer 
Briefe  an  i'leö'el  sind  erhalten. 


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76 


ich.  seit  dem  Empfanf?  tleines  Briefes  nicht,  auch  er  iiiu;>ste,  als 
Maj^istratsdeputierter,  mich  Carlsruhe,  bekam  nachher,  durch  die 
Anweseuiieit  des  Conmiissariats,  viel  Arbeit,  und  iu  diesen  Tagen  war 
er  wegen  der  Wabl  eines  Bflrgermeisters  beschftltigt.  Ich  werde  deine 
GraTamina  an  ihn  gelangen  lassen. 

78.  April.) 

Unter  deinen  mir  zugeschickten  Gedichten  wühlten  wir,  wie  ge- 
wöhnlich. Sclinetzlor  und  ich;  für  die,  welche  ich  behalte,  sage  ich 
dir  brüderlichen  Dank  und  lege  die  übrigen  bey.  Ernesline  hat 
ein  Frauenzimmer  in  St  Peter  znm  Lesen  mitgenommen.  Wir  wollen 
sie  zortlckfordem,  um  sie  dir  zn  senden.  Hit  ihr  erhältst  da  auch 
eine  gestern  för  dich  angekommene  Inangond-Dispotation:  De  tnr- 
gore  vitali  von  Edoard  Schlosser'),  der  in  Halle  Doctor  geworden. 

Au  Beybehaltung  unsrer  Landstände  ist  wohl  nicht  zu  denken, 
da  der  Churfürst  persönlichen  Widerwillen  gegen  alles  hat,  was  I^and- 
stand  hcisst.  und  Napoleon  ihn  nicht  zur  Beobachtung  des  die  Land- 
stande begünstigenden  Artikels,  im  Frieden^sc  hiu^se,  anhalten  wird. 
Die  Universität  dagegen  hat  tröstlichere  Aussichten,  die  sich  vornehm- 
lich auf  Versprechongen  des  uns  gewogenen  General  Clarke  gronden. 

H.  Drais  ist  nach  Carlsnihe  gereist,  irird  aher  in  14  Tagen 
wieder  kommen,  um  noch  einen  Monath  zn  bleiben.  Ich  recline 
während  der  Zeit  auf  einen  Besuch  von  dir,  da  kannst  doch  nicht 
den  ganzen  Frühling  durch  auf  Stilling')  warfen. 

^0  angenehm  es  mir  wäre,  mit  Cotta  mit  Verbindung  zu  stehen, 
so  könnte  ich  doch  auf  sein  neues  Journal  mich  nicht  einlassen,  da 
ich  kaum  meine  Iris  zu  IStaude  bringe. 

79.  (21.  May.) 

Zwey  Worte  nur,  um  dir  zu  melden,  dass  ich  deinen  Brief  vom 

3.  erhalten,  dass  die  Universität  gerettet *i:  unser  Hof-fommissarius, 
Freih.  von  Drais,  zurück'j:f>kehrt,  den  ganzen  Soujnier  bleiben  wird 
und  dich  zu  sehen  wünscht  Das  wir  dies  noch  sehnlicher  wünschen, 
darf  ich  dir  nicht  erst  betheueru. 

80.  (21.  Jany.) 

Uebermorgen  über  8  Tage  wird  hier  gehuldigt.  Einen  Wechsel- 
gesang dazu,  ftlr  die  Fever  im  Münster  habe  ich  bereits  geliefert, 
nun  verlangt  noch  die  Universität  von  mir  ein,  in  ihrem  Nahmen  zu 
überreichendes,  Gedicht,  auch  soll  ich  Sinnbilder  zu  Beleacbtongen, 

*)  Sddossers  efauiger  Sohn  und  letates  (viert«)  Kind  f  26.  Mits 

1807.  Seine  Mutter  überlebte  ihn  bis  1821.  T^ns  andere  Kind  aus  zweiter 
Khe  ist  Frau  Hasonclcver.  —  Herzog  von  Feltre  (1769—1818),  Kriegs- 
minister  l~o7  und  1816  (nach  den  Hundert  TiitrenX  In  dieser  Eigen- 
schaft unterzeiclincte  er  das  AnklagCvlekret  gegen  Marsehall  Ney  und 
wurde  dafür  selbst  Marschall.  —  ^)  Der  er.vt  am  17.  .Juli  mit  seiner  Frau 
nach  Colmar  kam.  Er  war  seit  Autuug  dc^  Juhre^i  als  bad.  geh.  Hohiat 
in  Karlsruhe  wo  er  am  2.  April  1817  starb.  ^  *)  Vgl  Pflster  a. aO.  8. 127. 


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firiefe  JmoU'i  an  PfefiiBl. 


77 


Inschriften  u.  s.  w.  antjcben;  kurz  ich  kann  dir  nur  im  Fluge  das 
Nöthigste  sagen-  In  Absicht  deiner  Ilerkunft  muss  ich  bemerken, 
dass  mein  Bruder  uns  nach  München  eingeladen  und  wir  Mitte  August 
absoreiMn  gedenken. 

81.  (14.  Aug.) 

Ünsre  Abreise  ist  auf  den  20.  festgesetzt.  Deinen  Brief  vom  26. 
hat  Marie  beantwortet  ond  dir  nnsre  Freude  ftber  die  Yermehnmg 
deiner  Einkünfte  gesagt*).  Morgen  feyert  die  hiesige  franz.  Garnison 
das  Napoleonsfeet  nnd  gieht  einen  BaU,  der  wohl  nicht  alkn  stark 
besucht  werden  möchte. 

Pein  nachhoricTos  Schroibon.  mit  dem  Louisd'or  von  H.  Stoeber, 
hat  Frau  von  P\^n'et')  '-'obracht.  Sehe  zu,  dftSS  du  den  Besuch  im 
Nov.,  wenn  wir  zurück  sind,  nachhohlestl 

82.  (11.  Dec) 

Schnetder  hat  dir  von  nnsrer  glttckliehen  Wiedeiknnft  erzfthlt 
Das  die  Schlosserin  und  ilure  Tochter,  mein  Bmder  ond  die  Schwestern 
dich,  eben  so  wie  wir,  in  nnsem  Zirkel  wünschten,  daran  wirst  da 
nidit  zweifeln.  Und  wie  viele;?  bnttc  ich  von  nn?crm  Leben  in  München 
dir  zu  sagen !  Aber  auf  Weihnachten  muss  ich  Manuscript  zum  ersten 
Band  meiner  säiniiitlirhen  Schriften  nach  Zürich  senden.  Kine  miss- 
liche Aibeit,  im  Alter  seine  jugendlichen  Gedichte  zu  verbe>>em! 

Die  Nachricht,  dass  ich  dich  erst  im  Frühjahr  wiedersehen  soll, 
war  mir  unwillkommen,  desto  erfreulicher  aber  die,  welche  deine 
OatoUne  betrifEt,  deren  kfinftiges  Loos  dir  manche  Sorge  verorsachte'). 

83.  (16.  Aprfl  1807.) 

Du  wei.sst,  dass  ich  einen  Bruder  habe,  den  ich  so  zärtlich  liebe 
wie  du  den  deüiigcn  liebtest^).  Wer  also  kann  deinen  Verlust  inniger 

empfinden  als  ich? 

I)n  thust  wohl,  eine  gelindere  W itteniufj:  abzuwarten,  um  mich 
zu  besuchen.  Aber  wende  alles  an,  um  in  deu  ersten  Maitageu  reisen 


^)  Im  Juli  hatte  PlelTel  eine  jahrliche  Pension  von  1200  Fr.  erhalten, 
Fnn  Jacobi  schreibt  hierüber  in  dem  erwähnten  Brief:  „Napoleon  hat 
vieles  gut  gemacht  bey  mir  dnxch  seine  Oeneroritftt  gegen  Sie.  Wftre  ich 
so  mit  Ihrem  poetischen  Geist,  wie  mit  Ihren  Bhenmatisen  begabt,  würde 
ich  ihm  eine  Ode  singen.*  —  ')  Ferret  statt  Fenette  =  Pfirdt,  vermut- 
lich die  Gemahlin  des  nachmaligen  bad.  Gesandten,  Joh.  Baptist  v.  I'cr- 
rottp,  der  damals  zu  Freihnrg  lebte.  Cf  Polit.  Korrespondenz  Karl  Frie- 
drichs von  Bideu,  II,  131.  •')  Diese  zweite  der  Töchter  Pfeft'els  (peh. 
14.  Mai  17(i9)  hatte  am  10.  Dez.  den  Bruder  ihres  Schwagers  Berger 
geheiratet.  Nach  wenig  glücklicher  Ehe  verlor  sie  ihren  Mann  zu  Mout- 
beiiard  am  14.  Febr.  1811.  —  *)  Christ  Fried.  Pfeffiel  war  am  21.  Mftn 
im  81.  Jahre  in  Paris  am  Schlagfluss  gestorben.  Sehl  Lob  worde  durch 
Gtomdo  im  Monitenr  oniv.  rom  13.  AprU  and  durch  SchfichtegroU  m 
der  Sitniag  der  Mttnchener  Akademie  Tom  38.  Sept  ansgcsprochen. 


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78 


Schoeil. 


zu  können.  Denn  nachlier  erwarten  wir  unsem  Grossherzog;  da  giebt 
es  wieder  iur  mich  allerhand  zusammeuzureimeo,  und  mir  graut  davor 
am  80  mehr,  ab  mir  tet  der  )»Ibe  Winter  mü  solchen  cphemeriflcheB 
Prodocten  yorfiber  gieag,  auf  welche  sich  das  Yirgil*sche  cni  non 
risere  parentes  anwenden  Ifisst. 

Voss  sah  ich  nie;  also  kannst  da  dir  vorstellen,  was  deine  An- 
kündigung eines  Frühlingsbcsurhes  von  ihm  für  eine  herrliche  Both- 
schaft  für  mich  war Auch  würd'  es  mich  sehr  freuen,  die  Bekannt- 
schaft von  Cotta  zu  machen.  Mit  welchem  Verlangen  Drais  dich 
erwartet,  hat  er  dir  gewiss  selbst  gesagt.  Freund  Ittner,  der  seine 
schönen  Pflanzungen  verkissen  muss,  um  als  Curator  der  Universität 
hey  OOS  la  wohnen,  sehnt  sieh -nicht  weniger  nach  dir. 

84.  (2.  Sept.  1807.) 

Wamm  ich  so  lange  schwieg,  wird  Schnetder  dir  ersihlen,  der 

von  meinen  vielen  Arbeiten  für  die  Tris  Zeuge  war.  Unser  Froh- 
locken über  deine  Genesung  ahndest  du.  Ich  würde  einen  Päan 
anstimmen,  wenn  die  Musen  gegen  mich  gefälliger  wären.  Wenn  sie 
während  des  Herbstes,  welcher  mich  sonst  eher  begeistert,  sich  nicht 
besinnen,  dann:  Barbilon  hic  paries  habebit! 

85.  (9.  Oet) 

Es  thut  mir  weh,  dich  diesen  Ilerbst  nicht  zu  sehen.  Aber  ich 
konnte  nicht  abkommen,  weil  mein  Fritz  mit  seinem  Lehrer  eine 
Fossreise  anf  den  Schwanwald  machte  nnd  wir  ans  nadiher  mit  den 
Yorbereitungen  zur  Beziehung  eines  andern  Quartiers  beschfiftigen 
mussten.  Seit  8  Tagen  wohnen  wir  in  demselben  and  sind  noch  nicht 
völlig  in  der  Ordnang. 

86.  (9.  April  1808.) 

Warum  ich  mir  auf  Ostern  die  Freude,  zu  dir  zu  reisen,  versagen 
muss,  hat  Schnetzler  dir  geschrieben.  Auf  Püngston  komme  ich, 
wenn  k^  nnftberwindliches  Hinderniss  in  den  Weg  tritt,  gewiss. 
Höge  nor  mit  dem  Frtthling  aoch  meine  frohe  Laane,  die  mhr  an- 
tren  zu  werden  anfängt,  wiederkehren! 

Herslichen  Dank  fttr  deine  willkommenen  Beytrfige  zor  Iri& 

87.  (28.  May.) 

Schnetzler  hat  mich  bey  dir  bereits  angemeldet.  Endlicli  naht 
die  Zeit,  der  ich  so  lange  mit  Sehnsucht  entL'egen  sah.  Wie  wohl 
wird  es  mir  thun,  wieder  deine  Stimme  zu  hören  und  deine  Hand 
zu  drücken !  Also,  so  Gott  will,  am  Pfingstmontage !  Ich  bitte  dich, 
mir  einen  geschlossencu  Wagen  nach  Altbrejsach  entgegen  zuschicken, 
and  wenn  es  Zeit  nnd  Gesondheit  gestatten,  oiitznkonmien. 


')  Yoss  war  1806  von  Jena  nach  Heidelbeig  bemfSsD  worden.  Den 
FübIEbI  besDchte  er  erst  Im  Herbst  1808  mit  seuier  Fian. 


^.ujKi.L,^  l  y  Google 


Briefe  Jacobra  aa  Pfefibl. 


79 


8a  (U.  Juny.) 

Wie  vieles  haben  wir  von  euch  genossen  und  geniessen  es  noch 
in  der  Erinnerung!  Auch  langten  wir,  ungeachtet  des  Gewitterregens, 
der  uns  bey  Thiengen  tiberfiel,  mit  heiterm  Muthe  hier  an,  wo  wir 
gleich  unsem  Freunden  viel  von  dir  erzählen  mussteu.  Von  ihnen 
erfidiren  wir  cten  Ungnind  te  Gerflcbtea,  das  mu  In  Breisach  er> 
schreckt  hatte.  TermvthUch  war  es  durch  die  Ankmift  eines  französi- 
schen Detaclicments  veranlasst,  welches  die  angeworbenen  dentsohen 
Fahrknechte  in  Empfang  nehmen  sollte.  0 


Anhang. 

1.  (Zu  Brief  2,  Anm.  3.) 
Auszog  aas  der  Freyborger  Zeitong  vom  a.  May  1809. 

Freyhatg  den  1.  May.  Der  ehrwürdige  Ffeffel  ist  nicht  mehr; 

heute  früh  am  2  Uhr  hat  sein  Geist  die  sterbliche  Halle  verlassen. 
Unbeschreiblicli  waren  seine  Leiden  in  den  letzten  zwei  Monaten;  die 
rheumatischen  Schmerzen,  an  denen  er  seit  vielen  Jahren  litt,  hatten 
sich  auf  den  Magen  geworfen  . . .  Aber  mit  der  Standliattigkeit  eines 
Weisen  ertrug  der  Dulder  die  heftigsten  Anlälle  seiner  Krankheit; 
mit  Sanftmut  and  Liebe  tröstete  er  die  Seinigen,  und  im  entscheiden- 
den Angenblicke  schwebte  noch  ein  heiteres  liichehi,  der  Abglanz 
der  reinsten  Seele,  anf  seinen  Lippen. 

PfeffiBls  Name  wird  nicht  nntergehen  . . .  Die  schöne  Periode, 
in  der  er  seine  BlUthen  entfaltete,  btlrgt  ftlr  die  Unsterblichkeit  des 
blinden  Säncrers.  Nur  wenige  haben  ihn  tiborlobt;  einsam  stehen  die 
drei  Zurückgebliebenen  (WieUind,  Gerstenberg  und  J.  G.  Jacobi)  und 
trauern  an  seinem  Ascbenknige.  Aber  nicht  nur  die  deutsche  Muse 
beklagt  den  Verlust  ihres  Lieblings;  um  ihn  weinen  die  edelsten 
dentschen  Mftnner  and  seine  zahlreichen,  in  ganz  Europa  zerstreuten 
Freonde,  die  der  von  ihm  gestifteten  Akademie  ihren  ersten  Unter- 
richt and  die  hohen  Imter  verdanken,  welche  viele  anter  ihnen  be- 
kleiden. 

Er  war  der  zärtlichste  Gatte  und  Vater,  der  redlichste,  feurigste 
Freund;  sein  j?rosses  Herz  umfasste  alles  Scliöne  und  Gute  mit  En- 
thusiasmus und  strömte  die  Fülle  seiner  Liebe  auf  alle  über,  die  sich 
ihm  nahten;  wer  ihn  sah  und  kannte,  masste  ihn  verehren  und  lieben  . . . 

F.  X.  Schnetzler. 


Pfeiids  letzter  Brief  an  Jacobi,  vom  feigenden  11.  April  ist  dnreh 
StOher  veröffentlicht  (Epistel  an  die  Kachwelt  8. 106). 


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2.  (Zu  Brief  64,  Anra.  3.) 
Hier  ist  Jacobis  Gedicht,  das  er  dem  Pfeffel'schen  beifügte. 

Meiner  Fk«iiiiduiii  Theone 
Am  16.  Oetober  1804. 


Auf  grüner  Matte,  froh  und  firey 
Sah  eine  junge  Linde 
Um  bU  h  der  Bliiuilein  manclicrlcy ; 
Die  wurden  ihr  mit  jedem  May 
Zorn  brtntlichen  Oewinde. 


Zum  Dörfchen,  wo  die  Linde  Staadt 
Kam  jetzt  ein  holdes  Mädchen; 
Sie  kam  daher  aus  fremdem  Land, 
Als  Liedcrsaugerinu  bekannt 
In  manchem  fernen  Stftdtdien. 


Ihr  nickten  jiinirre  Uäumc  gleich 
Mit  äuubelud  sanftem  Beben. 


Auch  Hessen  sich  der  Vögleia  viel 

Auf  ihren  Zweigen  hören;  o-     x.  l    a    m  i. 

Beym  Wettlauf  ward  .ie  oft  als  Ziel ,  *\*!f^^'!r'  ^  Bl^en  idch 
Bekränzet,  oft  bey  Saiten.piel         Hebt  ihr  dttHaoptempor;  nicht ench 


Umtuuict  von  muntern  ChOren. 

Wie  manches  tränte  Pirchen  gieng 
Zur  Lande,  wenn  aufs  Neue 
Sie  um  und  um  voll  Bliithen  hieng, 
Und  pab  si(  h  dann,  ii.  nahm  den  King, 
Den  goidneu  lüng  der  Treue 

So  sdiwandenTagnndMondiind  Jahr, 

Bis  endlich  ihr  die  Aste 

Kein  Hauch  des  Lenzes  nen  gebahr; 

Auf  ewig  nun  vorüber  war 
Die  Zeit  der  Frühlingsfeste. 


Noch  einseht  grOnte  hier  und  dort 
Ein  Zweig;  allem  dem  Gatten 
Bief  keine  Nachtigall  hinfort. 

Gelispelt  ward  kein  süsses  Wort 
Der  JUebe  mehr  im  Schatten. 


Darf  mein  Gesang  bdeben. 

Sie,  der  ein  nahes  £nde  droht, 
Der  jeder  Vogel  schweiget, 
Sie  grfiss*  ich  bier  im  Morgenroth, 
WeQ  sie  dem  Wandrer  EOhlnng  both 
Und  noch  an  ihm  sich  neiget 

Das   Mädchen  singt;  vor  ^\onue 

schwankt 
Der  Wipfel  hm  und  wieder; 
Mit  Umterem  GeflOster  dankt 
Der  Epheu,  der  den  Baum  umrankt; 
£r  fohlt  die  Macht  der  Ueder. 

Und  aas  der  Linde  tAnfs:  0  dn 
Mit  deinen  Trostgcsängenl 
£b  wehen  Segen  dir  und  Buh 
Im  Zepliyr  und  in  StOrmen  au 
Auf  allen  deinen  Gingen! 


Ich  bin*8,  die  hier  als  Njmphe  wohnt; 
Verdorrt  ist  meine  Krone; 
DochstrahlenmirnochSonn*  u.  Mond; 

Noch  liebt  derlliiiniu  l  michundlohnt 
Dir,  freundliche  Theone  1 


Diese  eben  so  dnrohsirhtige  als  —  heute  noch  —  anmntige  Alle- 
gorie ^vard  die  Yeraii!n<snng  zu  dem  im  60.  Hriofe  or\v;ihnton  Ge- 
dichte Theonens,  „An  Jacobi  und  PfetFel  zum  Abschied",  das  wir  auch 
unter  den  Augen  habeu,  aber  nicht  fUr  wert  erachten,  mitgeteilt  zu 
werden. 


^  i;jKi.  „^  i.y  Google 


städtische  Berufs-  und  Gewerbestatistik 

(Heidelbergs) 

im  16.  Jahrhundert 
Von 

Franz  Enlenborg. 


So  wichtig  auch  für  das  Verständnis  sozialer  Gebilde  die 
Darstellung  einer  Bemfisstatistik  ersehenen  mnss,  so  stellen 
Bich  doch  ihrer  Yerwirldichting,  sobald  es  sich  nm  femer- 
liegende  Zeiten  handelt,  nicht  geringe  Schwierigkeiten  entgegen. 
Es  ist  nicht  einmal  die  Seltenheit  geeigneten  Materials,  die 
hier  in  erster  Linie  in  Betracht  konunt. 

Was  ist  eigentlich  „Beruf'  im  wirtschaftlichen 
Sinne?  Man  kann  sagen:  die  dauernde  Beschäftigung,  die 
dem  Menschen  den  Lebensunterhalt  gewährt,  mithin  seine 
Erwerbsthätigkeit.  Aber  damit  ist  zugleich  gegeben,  dass 
diese  Erwerbsthätigkeit  nicht  immer  eine  einheitliche  ist  und 
dass  der  ilusserc  bürgerliche  Berufsstand  uns  nur  eine  un- 
vollkommene Antwort  auf  die  Frarre  nach  der  Quelle  des 
Erwerbes  erteilt.  Die  moderne  Unterscheidung  in  Haupt-  und 
Nebenberufe  sucht  dem  wenigstens  etwas  Rechnung  zu  tragen* 
Am  allerwenigsten  wird  man  natürlich  aus  dem  Namen  des 
Titels,  den  eine  Person  angenommen  hat,  einen  bündigen 
Schluss  auf  ihren  Erwerbscharakter  machen  dürfen.  Und 
doch  sind  wir  für  die  Vergangenheit  ziemlich  ganz  auf  dieses 
Anskunftsmittel  angewiesen,  aus  der  Bezeichnung  auf  den 
wirklichen  Thatbestond  zu  schliessen.  Wonach  wurden  aber 
zum  Teil  die  Bezdchnungen  genommen?  Aus  der  Stellung 
am  öftesten,  die  das  spezifische  Unterscheidungsmerkmal  des 

Ztitichr.  r.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.  F.  XI.  1.  6 


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82 


Enlenbnrg. 


Mannes  ausmachte.  Das  ist  aber  keineswegs  immer  der  Haupt- 
beruf und  die  Haupterwerbsthätigkeit  gewesen;  sondern  es 
kann  sehr  oft  ein  Nebenberuf,  eine  nur  Yorübergebende  Be- 
schäftigung gewesen  sein,  nach  welcher  der  Titel  geführt 
wurde.  Auch  aus  unseren  Verhältnissen  wird  man  zumal  für 
kleinere  Orte  dieselbe  Beobachtung  machen  können,  dass 
jemand  sich  eine  Herufsbezeichnuiig  beilegt,  ohne  doch  darin 
seine  Haupterwerbsthätigkeit  zu  finden.  Etwa  jemand  hat 
für  die  Fremden  und  Gäste  eine  Schankwirtschaft  aufgemacht 
und  heisst  darum  „Wirt",  trotzdem  kann  sein  Haupterwerb 
in  der  Bestellung  seines  Landgutes  liegen  u.  s.  f.;  oder  ein 
anderer  nennt  sich  Uhrmacher,  weil  er  wohl  auch  Uhren 
verfertigt  bezw.  ausbessert,  während  seine  Uauptthätigkeit  die 
Anfertigung  von  Metallarbeiten  ist,  die  ihm  seinen  Lebens- 
unterhalt gewährt.  Ähnlich  bei  den  liberalen  Berufen  und 
Ämtern:  Bitter  oder  Junker  oder  Konsul  sind  zwar  die  offiziellen 
Benennungen  und  ütel,  aber  doch  oft  nur  sehr  untergeordnete 
Charakteristika,  die  uns  In  die  Irre  fahren,  wenn  wur  daraus 
auf  die  Art  der  Lebenserhaltung  schliessen  wollen.  Gerade 
die  Yorübergehenden  oder  nur  periodisdi  wiederkehrenden 
Thätigkeiten  werden  oft  zur  eigentlichen  Bezeldinung  des  Be- 
rufes gewählt  werden,  ohne  darum  doch  den  Erwerbscharakter 
irf?endwie  besser  zu  kenuzeichnen,  als  etwa  die  früher  iibhchen 
Beinamen  die  Eigenschaften  des  Herrschers  oder  die  vier 
Temperamente  die  Eigenschaften  des  Menschen.*)  „Bürger- 
licher Stand"  und  „Erwerbsthiitigkeif  sind  eben  zwei 
Kreise,  die  sich  wohl  schneiden  und  oft  auch  ein  grosses  oder 
sogar  sehr  grosses  Segment  gemeinsam  haben,  die  doch  aber 
nicht  so  ohne  weiteres  zusammenfallen.')  Statistisch  lässt 
sich  aber  meist  nur  jener  Berufsstand  fassen,  da  wir  für 
die  Vergangenheit  eine  Korrektur  mcht  mehr  vorzunehmen 
vermögen.  Wir  mflssen  uns  dann  damit  begnttgen,  auf 
diese  Mängel  hinzuweisen  und  mit  einiger  Yoisidit  bei  der 
VerwerUng  der  Angaben  zu  verfahren. 


Dagegen  sind  diese  Bezeiclinangen  irdt  eher  in  gebianchen  snr 

Charakteriaiening  der  gesellschaftlichen  und persOnUclien  Wertschätzuug. 
—  Hiemi  verpl  Buch  er.  Pevölkerunir  von  Frankfurt  a  Main  im 
XIV.  und  XY  Jahrhundert.  8.  293/4  and  Otto,  Bevölkerung  der  Stadt 
Butzbach,  Daruutadt  1893,  S  39  f. 


ui^ui-L-j  cy  Google 


Beruft-  vu  Gewerbettetiitlk  BeidelbeEgB  im  16.  Jahrhondert.  BS 


Dass  auch  trotzdem  einer  Beruf sstatistik  früherer  Zeiten 
ein  holier  Wert  zukommt,  ja  dass  sie  erst  die  Grundlage  fUr 
das  Yeratändnis  und  fUr  die  Möglichkeit  einer  Vergleicbiiog 
mit  anderen  VerlüUtniafien  abgiel»t,  ist  ohne  weiteres  klar. 
Es  kommt  also  darauf  an,  geeignetes  Material  vbl  finden.  — 
Im  Jahre  1688  wurde  ein  »Yerxeichniss  der  Inwohner 
der  Churfttrstl.  Stadt  Heidelberg*  angefertigt,  das  im 
erstm  Bande  des  «Neuen  Archivs  fttr  die  Geschichte  der  Stadt 
Heidelberg  and  der  rheinischen  Pfslz**  (N.  A.  I)  vollständig 
gedruckt  ist.*)  Die  Veranlassung  zu  dieser  statistischen  Aui- 
liuhme  ist  niclit  ersichtlich;  man  hat  vermutet,  dass  es  viel- 
leicht zur  Ilerstellung  von  Notspeichern  gedient  habe.  Die 
Anlage  ist  so  eingerichtet,  dass  strassenweise  Vor-  und 
Zunamen  und  Beruf  der  Haushaltungsvorstände, 
Name  der  Frau,  Zahl  der  Kinder,  Mägde,  Knechte, 
Lehrjungen  und  sonstigen  Personen  und  zum  Schluss 
jedesmal  die  Gesamtsumme  der  Uaushaltungsmitglieder  ange- 
geben sind.  Das  £inwohnervenseiGhnis  ist  also  zu  statistischem 
Zwecke  ganz  ausgezeichnet  verwendbar.  Es  sind  nur  ver- 
hältnismässig wenige  Personen  zu  ergänzen,  so  dass  wir  ttber 
Einwohnerzahl,  Verhältnis  der  männlichen  zur  weiblichen  Be- 
völkerung, über  Umfang  und  Zusammensetzung  der  Haus- 
haltungen, ttber  Zahl  und  Anteil  der  Kinder  nnd  der  Hilfs- 
personen u.  a.  m.  eingehende  Kenntnisse  gewinnen  kftnnen. 

Danach  belief  sich  im  Hai  1588  die  Einwohnerzahl  Heidel- 
bergs auf  6291  Seelen;  sie  vertdUen  sich,  wie  folgt: 

I.  Ilofangehülige  .    .    .    lOüä        4-  64 
II.  Universitätsangehörige     239        -f-  218 
Iii.  Schuitheissangehörige     4396       +  ^76 

5738        +  568 


6291. 

Diese  Bevölkerung  soll  im  folgenden  nach  ihrem  Berufe 
hin  untersucht  werden;  soweit  dabei  Gewerbetreibende  in  Frage 


Vgl.  die  Anzeige  in  der  Deutschen  Literaturzeitung  No.  16  v.  J. 
1895.  —  An  dieser  Stelle  sei  dem  einen  der  Herren  Herausgeber,  Carl 
Christ  in  Heidelberg,  mein  Dauk  für  den  oft  erteilten  Hat  ab- 
gestattet. 

6* 


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84 


Ettlemburg. 


kommen,  wird  zugleich  noch  der  Versuch  einer  Gewerbestatistik 
gemacht  Aiuscheidea  sollen  von  Torneherein  nur  die  Sin* 
denten,  Soldaten  und  Spitalhewohner  (also  anter  Rabrik  b); 
sie  machen  eine  Zahl  von  558  Personen  aus,  deren  Beruf 
feststeht,  und  bleiben  einer  besonderen  Betrachtung  vorbe- 
halten. Wir  haben  es  also  im  folgenden  nur  mit  den  5783 
bürgerlichen  Personen  zu  thun. 

Aber  auch  abjjesehen  von  der  eingangs  dargelegten  Schwierig- 
keit weist  unser  Verzeichnis  geriide  in  den  Berufsaiigaben 
Lücken  auf,  indem  zum  Teil  gar  keine  Angabe  sich  findet, 
zum  Teil  Personen  einfach  als  „Universitäts-"  oder  „Canzlei- 
verwandte'*  bezeichnet  werden,  woraus  natürlich  nichts  zu 
schliessen  ist.  Sonach  haben  wir  die  folgenden  Punkte  be- 
sonders zu  beachten: 

1)  Bei  einer  nicht  geringen  Anzahl  der  Fälle,  nämlich 
bei  10  o/o  (=  104)  aller  männlichen  selbständigen  Bürger 
fehlt  jede  nähere  Angabe  des  Berufes.  2)  Bei  den  selbstän- 
digen Wittwen,  die  einer  Haushaltung  vorstanden,  ist  eben- 
falls  eine  nähere  Bezeichnung  nicht  angegeben  (166  Fälle); 
aus  dem  Halten  von  Gesellen  und  Lehrlingen  geht  aber  oft 
hervor,  dass  sie  das  Gewerbe  ihres  Mannes  fortgesetzt  haben. 
3)  Die  nebenberuflichen  Beschäftigungen,  auch  wo  solche  sich 
leicht  hätten  bestimmen  lassen,  sind  entweder  nicht  ange- 
geben oder  sie  sind  auch,  wie  oben  bemerkt,  allein  aufge- 
führt. Doppelbezcichüuu^en  tiiidcu  sich  nur  ganz  selten,  und 
doch  wird  ein  Teil  der  Uea inten  noch  einen  bürgerlichen 
Hauptberuf  mit  versehen  haben. 

Wir  müssen  mithin  die  Kategurien  1)  und  2)  bei  der 
folgenden  Darstellung  auslassen;  denn  da  nuo  nachträi^liche 
Ergänzung  doch  nicht  ohne  Willkür  vorgenommen  werden 
könnte,  so  haben  wir  von  jeder  Jtünstlichen  Vervollständigung 
Abstand  genommen.  Es  fallen  sonach  115  selbständige  Männer 
und  166  selbständige  Wittwen  aus  unserer  Statistik  fort;  dies 
macht  mit  allen  ihren  Familien-  und  Dienstangehörigen  zu- 
sammen 1179  Personen  aus.  Es  bleiben  also  für  uns  übrig 
zur  Bearbdtuog  (5783  —  1179  s^)  4654  Personen,  d.  h. 
72,4^/«  aller  Einwohner;  von  diesen  sind  966  als  selbständige 
Haushaltungsvorstände  zu  bezeichnen.  Das  Hauptkontingent 
der  Fehlenden  möchte  vermutlich  auf  die  Gewerbetreibenden 
entfallen;  dagegen  werden  die  liberalen  Beruie  und  die  Be- 


Berufs-  u.  Gewerbestatistik  Heidelbergs  im  16.  Jalirliuudert.  35 

amten  wohl  nahezu  unzählig  vertreten  sein:  ein  Titel  nnd 

Rang  wird  seltener  ausgelassen  als  ein  einfacher  Gewerbe- 
beruf! 


I.  Berufsstand  der  Heidelberger  Bevölkerung. 

Es  kann  sich  im  folgenden  zunächst  nur  darum  handeln, 
die  selbständigen  Erwerbenden  hinsichtlich  ihres  Berufes 
zu  gliedern;  sie  fallen  fast  ganz  zusammen  mit  den  Haus- 
haliungSTorstftnden.  In  zweiter  Linie  war  es  aber  auch  mög- 
lich, die  zu  jedem  Berufe  überhaupt  gehörigen  Personen,  also 
die  Berufsgesamtheit  zu  ermitteln:  es  gehören  dahin  die 
Frauen  und  Kinder,  sowie  die  Mägde,  Knechte  und  Lehr- 
jungen  der  selbständig  Erwerbsthätigen.^)  Dagegen  liess  sich 
eine  Scheidung  unter  den  Uägden  und  Knechten,  wie  viele 
etwa  zu  persönlichen  Diensten  im  Hause,  wie  viele  als  gewerb- 
liche Hilfsarbeiter  beschäftigt  waren,  nicht  mehr  vornehmen. 
Die  Grenzen  sind  früher  durchaus  keine  so  festen  gewesen, 
dass  wir  hier  noch  deutlich  unterscheiden  könnten.  —  Wir 
teilen  die  selbständigen  Erwcrbsthätigen  in  die  folgenden  fünf 
bezw.  sechs  Gruppen,  die  nach  der  modernen  Berufsgliederung 
sich  am  natürlichsten  ergeben.*)  A.  Urproduktion,  B.  Ge- 
werbe i.  e.  S.,  C.  Handel  und  Verkehr,  D.  Beamte  und 
liberale  Berufe,  E,  Lohnarbeit,  F,  Beruf  lose.  Jede  Gruppe 
zerfällt  in  eine  Keihe  von  Berufsarten  und  diese  wieder  in 
Berufzwoge:  deren  Gesamtheit  macht  dann  die  städtische 
Arbeitsteilung  aus. 


*)  Vgl.  Kol! mann,  die  soziale  Zusammenietiiuig  der  Bevölkerung 
un  deutschen  Reich  in  „Allgemeines  Statistisches  Archiv",  Bd.  I,  1690. 
S.  540 — 614.  —  Unter  „Berufsgcsamthoit"'  siml  <lPTnna(?1i  alle  von  einem 
Beruf  mittelbar  und  unmittelbar  lebenden  rersoncu  ;cu  verstehen.  — 
Die  Einteilung  scliliesst  sich  eng  an  die  Gruppen  der  Berufeählung 
von  1882  an}  Bücher,  Bevölkerung  des  Kantons  Basel  (S.  82)  hat  die- 
selbe EmteÜong,  nur  gewinnt  er  dorch  Ttennnng  Ton  Handel  und  Ver- 
kehr in  swei  Groppen  eine  Bnbrik  mehr,  doeh  schien  diee  ftr  uns  nicht 
ndtig  sa  sein.  —  Unsere  sechste  Kategorie  ist  doch  nur  eine  Yerlegen- 
heitsgruppe,  die  keineswq|B  wirkliche  Beruflose  (Rentner  etc.)  nmfiwstei 
sondern  alle  die,  bei  denen  eine  nähere  Angabe  fehlte;  wir  haben  sie 
daher  im  folgenden  nicht  weiter  berücksichtigt! 


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86  Eulenburg. 


Tab.  1. 


SeHwOndige 

Uberhaupt 
Personea 

A        T  Iii" 

A.  l  rproduktion  

139  = 

14,4  »/o 

632 

13,9  % 

B-  Gewerbe  i.  e.  S.  .... 

4Ö0  = 

46,6  % 

2264 

4V>,7  % 

C.  Handel  und  Verkehr    .  . 

114  - 

113 

528  = 

D.  Beamte  uiid  Liberale    .  . 

249  = 

25,8% 

1088  = 

23,9 

14  = 

1,4  % 

42  = 

0,9  «'o 

966 

4554  = 

100% 

Ohne  Angabe  bezw.  berofislos 

281 

1179 

Wir  wenden  uns  nunmehr  der  Betrachtung  des  Einzelnen 
zu  und  bitten  hierbei  die  folgende  ausführliche  Tabelle  ver- 
gleichen zu  wollen.^) 


Die  Bevölkerung  der  Stadt  Heidelberg  im  Jahr  1588 

nach  dem  Berufe.  Tni.  o 


Berafiarten 

Männer  II 

KnechtJ 

Frauen  i 

Mägde  1 

Kinder  | 

Sonstigem 

Zu- 
sammen 

A. 

Urproduktion. 

1 

80 

6 

148 

3 

322 

43 

3 

39 

6 

118 

3 

212 

6 

12 

6 

6 

24 

54 

4.  Batrarsleiite  

4 

8 

4 

I 

7 

90 

2 

3 

11 

139 

27 

130 

28 

302 

• 

1  632 

B.  bewerbe  1.  e 

.  s. 

I.  Mctallarbeit  .... 

70 

55 

67 

30 

140 

362 

II.  Textilindustrie  .   .  . 

39 

30 

35 

8 

63 

1 

176 

III.  Leder  und  Hanf   .  . 

31 

23 

25 

18 

75 

1 

173 

IV.  Ilülzverarbeitung  .  . 

58 

32 

56 

16 

135 

1 

298 

V.  Nahrungsmittel  .  .  . 

56 

48 

50 

39 

104 

2 

299 

YI.  Bekleidung  .... 

110 

97 

101 

40 

190 

12 

560 

TIL  Baugewerbe  .... 

60 

42 

54 

16 

127 

299 

Tin  Yerscbiedene    .  .  . 

26 

7 

24 

5 

42 

3 

107 

334 

412 

172 

870 

»> 

2264 

Die  Beieieliiiaog8D  ifaid  doicbw^g  nacb  umerer  Schreibart  wiedar* 
gcgaben. 


Beruft*  u.  Gwr«b«tatiitik  H«UMbergB  im  16.  Jahrhundert.  87 


BerniMurten 


»4 

2 

a 

»4 

o 
a 

t 

<o 
ei 

.a 

U 
fr« 

cn 

ta 
o 
oo 


1.  Fuhrleute  (b) 

2.  Zwischenhändler  (a) 

3.  Gastwirte  (c)  .  . 

4.  Schiffer  (b)    .  . 

5.  Krämer  (a)    .  • 

6.  Hüker  ca)  .   .  . 

7.  WeiDflchenkd  (o) 
a  Boten  (b)  .  •  • 
9.  Biefneder  (e)  . 


Handel  nnd  Veriebr. 


D.  Ubmle  Benfe  ib4  «ffeatUebe  Dienste. 


i  a 


41 

4 

34 

Q  1 

y  1 

oo  I 

1 

X 

142 

16 

3 

14 

1 

50  ' 

14 

16 

14 

21 

37 

2 

104 

12 

19 

11 

6 

14 

1 

68 

13 

6 

11 

8 

15 

1 

54 

7 

1 

6 

4 

6 

24 

4 

4 

3 

9 

20 

4 

4 

1 

7 

16 

3 

1  'l 

3 

2 

12 

21 

114 

101 

55 

1  203 

5 

1  528 

1.  Professoren 

2.  Geistliche  . 

3.  Licentiaten 

4.  Schulmeister 

5.  Lehrer  .  . 

6.  Doktoren  . 

7.  Arzte.  .  • 
8i  Apotheker  . 
9.  BiblioUiekar 


13 

2 

11 

13 

29 

2 

70 

13 

3 

12 

12 

27 

3 

70 

6 

1 

5 

7 

11 

1 

81 

9 

4 

9 

7 

1 

40 

7 

2 

1 

12 

7 

2 

6 

11 

10 

36 

6 

4 

5 

7 

4 

1 

27 

2 

5 

1 

4 

3 

3 

18 

1 

1 

2 

•4  1  88 

1" 

1  96 

1" 

1  306 

b)  Höhere  Beamte 


1.  Junker  am  Hofe  • 

2.  Yerwaltnngsbeamte 

3.  Vorsteher  .... 

4.  Geriebtsbcamte  .  . 

5.  Hofamter  .... 

6.  St&dtische  höhere  Ämter 


1  Boten  

2.  Hof-  und  Stadtknechte 

3.  Diener  

4.  Schreiber  


Übertrag 


23 

21 

9 

11  1 

8 

6 

78 

22 

8 

19 

20 

43 

112 

19 

3 

17 

15 

36 

90 

14 

11 

9 

15 

17 

2 

68 

9 

5 

4 

5 

3 

1 

27 

10 

10 

8 

8 

20 

56 

97 

1  58 

" 

" 

,127 

1  • 

431 

atc  in  Hof  n'nd  Gemeinde. 

12 

11 

18  1  1 

42 

13 

1 

13 

4 

28 

j 

59 

12 

1 

,  12 

1  5 

11 

41 

10 

n 

() 

!  10 

1 

40 

47 

1  8 

1  43 

1  ^5 

|87 

1  2 

1  182 

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88 


Eulenb  urg. 


Beru&artea 

Männer 

Knechte 

Frauen 

Mägde  1 

Kinder 

Sonstige 

•  1 

N  1 

UDtftrag  •  • 

'kl 

Q 

o 

fi7 

Q 

tu 

109 
108 

18 

2 

13 

7 

28 



68 

6.  Forst-  und  Waldbeuate 

9 

5 

7 

3 

9 

33 

7.  Waffenbeamte    .  •  •  . 

4 

2 

2 

3 

10 

— 

21 

10 

5 

6 

10 

15 

1 

47 

88 

82 

71 

38 

129 

3 

351 

a  +  b  +  c  .  . 

848 

188 

188 

173 

352 

24 

1088 

B.  TagtlObMr. 

14 

10 

18 

42 

Insgesamt  .  . 

888 

518 

840 

428 

1754 

58 

4554 

F.  Bervfslose. 


Ohne  Angabe   

115 

Wittwen  ,  . 

m 

558 

A.  Urproduktion.  Was  im  allgemeinen  über  das  Un- 
zureichende der  Berufsbezeichnungen  bemerkt  worden  ist,  das 
gilt  ganz  besonders  für  die  Kategorie  der  Urproduzenten.  Ein 
Teil  des  Vermögens  der  Einwohner  bestand  aus  städtischem 
Grundbesitz;  dazu  gehörte  aber  nicht  nur  das  Haus  und  die 
aus  seinem  Ertrag  fliessendc  Wohnrente  der  Mietsleute,  son- 
dern auch  Gärten  und  Weideland,  Vieh-  und  Geflügelzucht 
kommen  hierbei  ganz  wesentlich  in  Betracht.  So  wird  z.  B. 
in  der  Hddelberger  Stadtordnung  von  1471  erwähnt  %  dass 
ein  Bäcker  zur  ersten  Zucht  sich  zehn,  zur  zweiten  Zucht 
sich  acht  Schweine  umsonst  halten  dürfe,  erst  hü  aber 
grosseren  Anzahl  hat  er  dne  Abgabe  zu  entrichten,  wohl  ein 
Zeichen,  dass  die  Viehhaltung  keine  geringe  war.  Eine  Reihe 
von  Personen  wird  ferner  ihren  Weinberg  besessen  und  ihn 
mit  Hilfskräften  haben  bestellen  lassen  und  doch  werden  sie 

<)  Wirth*s  Archiv  fSa  CMhiehte  der  Stadt  Heiddbeig  n,  &  168 
§  19.  —  Eine  Taxe  tta  Wdngart-  und  Ackedeute  Heidelbeigs  aus  dem 
Jahr  1579  findet  sieh  im  Copialbach  Ko.  608  su  Kariamhe. 


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Berofis-  u.  üewerbeätatiatik  Heidelbergs  im  16.  Jahrhundert.  ^9 

bei  uns  unter  einer  ganz  anderen  Bezeichnung  aufgeführt, 
wenn  auch  die  ürproduktion  vielleicht  die  Haupteinnahme- 
quelle bildete.  Namentlich  wird  das  von  einem  grossen  Teil 
der  im  öffentlichen  Dienst  beschäftigten  Personen  gelten:  sie 
führen  den  bürgerlichen  Titel  nach  dem  Amte,  Hauptbeschäf- 
tigung und  Nahrungsquelle  bildete  aber  trotzdem  etwa  der 
Weinbau.  So  besassen  z.  B.  ausser  den  Adligen  und  Geist* 
liehen  auch  die  UniTersitätsprofessoren  häufig  genug  Wein- 
berge und  hatten  sogar  bedingten  Weinausschank  des  eigenen 
Gewächses.  0  Auch  viele  der  am  Hofe  angestellten  höheren 
Beamten  lassen  sich  als  Grundbesitzer  der  ferneren  oder 
näheren  Umgebung  nachweiseD,  gehören  also  ihrem  ganzen 
Erwerbscharakter  nach  in  diese  erste  Gruppe. 

So  ist  die  Abteilung  der  Urproduktion  in  unserem  Ver- 
zeichnis auf  Kosten  der  anderen  zurückgetreten,  und  wir 
müssen  in  Wirklichkeit  den  Anteil,  den  die  Landwirtschaft 
damals  an  der  Ei werbsthätigkeit  der  Bewohner  hatte,  höher 
veranschlagen.  Wir  haben  es  eben  hier  nur  mit  der 
„reinen"  Urproduktion  zu  thun,  d.  h.  mit  derjenigen,  welche 
den  alleinigen  Erwerb  der  Personen  ausmachte,  während 
doch  ein  grosser  Teil  der  anderen  Berufe  ebenfalls  bierin 
ihren  Lebensunterhalt  fand. 


Wir  können  nun  1588  unter  den  Urproduzenten  noch  die 
folgenden  Berufsarten  unterscheiden: 

Tab.  3. 


li^taniliLrr 

OesADitheit 

=  8,7  "  0 

322 

-  7,1 

43 

212 

-  4,6 

6 

54 

4.  Bauersleute  ........ 

4 

—  1,3% 

30 

=  2,2 

2 

14 

13i) 

-  14.4  o/o 

1 

Die  Weingärtner  stellten  die  stärkste  Berufsart  der 
Bevölkerung  dar,  auch  abgesehen  von  den  übrigen  Weingarten- 

«)  Vgl.  Neues  Archiv  (N.  A.)  II  S.  171  Ii  und  die  Heidelberger 
«Friheit«  von  IK  o  §  19-26  in  Wirth's  Archiv  U,  128  f.;  dieae Zeit- 
schrift V,  S.  390—91. 


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90 


Ealesbarg. 


besitzen! :  schon  nach  unserer  Zählung  war  fast  jeder  zwölfte 
Bürger  ein  WeingUrtner  und  wir  dürfen  den  Besitz  der  übrigen 
Bürger  an  Weinland  nicht  gering  anschlagen.  Sie  bildeten 
in  Heidelberg  eine  Zunft,  deren  Stube  in  der  Judengasse  lag. 
150  Jahre  früher  (1439)  betrug  die  Mitgliederzahl  der  Wein- 
girtnmunftlSl,  d.  h.  17  ^/o  aller  selbständigen  Steuerzahler 
es  war  schon  fast  jeder  sechste  Bürger  von  Beruf  Wein- 
glrtaer,  wenn  er  auch  vieUeicht  nodi  nebenberuflich  diese 
oder  jene  Hantiemag  beitrieb!  Der  Bau  des  Weines  bildete 
die  Hanp^rodiMon  der  Stadt*)  Wie  es  Im  16.  Jahrhundert 
mit  den  realen  Besitmrliftltaissen  stand,  Tenn(igeii  wir  nicht 
Im  dnzehien  zu  sagen.  Aber  whr  nUssen  annehmen,  dass 
ein  grosser  Teil  ?on  den  Weinbauern  nicht  auf  eigenem  Omnd 
und  Boden  sass,  sonden  nur  Pächter  oder  Ausnutser  gewesen 
sei;  auch  wo  die  Weingärtner  Eigentümer  waren,  ruhten 
auf  dem  Lande  Gilten,  Zinsen  und  Kenten,  so  dass  sie  nur  in 
seltenen  Fällen  ganz  Rchuldenfrei  geblieben  sind.  In  der  Freiung 
von  1465  wird  ausdrücklich  erwähnt^):  „was  wins  den  geist- 
lichen Personen,  die  zu  Heydelberg  gepfrundet  sin,  off  iren 
gutem  zu  ihren  pfrundten  gehörig  wechßt"  und  ebenso  „wine, 
der  den  edelluden,  die  zu  H.  gesessen  sin,  off  den  iren 
wechßt  oder  von  iren  zehnden  wirdet**  und  weiter  „was 
peraone  in  der  edellude  huser  siezen,  die  in  der  edellude 
ejgen  cost  nit  sin  ungeverlich".  Aus  solchen  Notisen  d&rfen 
wir  wenigstens  für  das  15.  Jahrhundert  mit  ziemlicher  Sicher- 
heit sdüiessen,  dass  die  Pacht-  und  NntzungsverhUtnisse  einen 
betrüchtlidien  Teil  ausgemacht  haben.  Eine  weitere  Be- 
stätigung crgiebt  sich  aus  den  Yerm^te^nsYerhältnissen  der 
Weingärtner  im  Jahr  1439:  die  131  Personen  besassen  nur 
ein  geschätztes  Vermögen  von  8600  Gulden,  auf  den  Einzelnen 
kommt  sonach  ein  Vermögen  von  66  Gulden  '),  während  der 
städtische  Durchsclmitt  129  Gulden  ausmachte.  Dahingegen 


*)  Vgl.  Enlenbnrg,  zur  Bevölkcrungs-  und  Vennögensstatistik  des 
15.  Jahrhunderts  in:  Zeitschrift  für  Social-  und  Wirtschaftsgeschichte. 
Bd.  III.  S  457.  —  ^  Über  den  Weinbau  vpl.  Kriegk,  Deutsches  Bürger- 
tum im  ^littekilter  S  2t0:  ausführliclier  über  i'reis  und  Einkommen  aus 
dem  16.  Jahrhundert  Schäfer,  Wirtschaft»-  und  Finanzgeschichte  der 
B«ie]i8tadt  Oberliogen  S.  45-08.  —  Wirth's  Archiv  II,  S.  128 
Axt  19—28  —  Kur  vier  hatten  mehr  ab  800  Giddeii,  94  dagegen 
unter  00  Ouldenl  Vgl  Enlenbnrg,  a.  a.  0. 


Bernik-  n.  Geworbeatatiiitik  Heidelborgv  im  le.  Jahriiiudert.  91 

batten  1439  die  33  sogenannten  »Kolhünger*,  d.  i  die  alten 
gnuMlbentsenden  GeBchlechter,  im  Dnrchedinitt  ein  Verm(fgen 
Ton  315  Oidden.  Hierron  rnuss  ein  gnnser  Teil  in  Omnd 
und  Boden  bestanden  haben,  der  in  der  Umgebang  der  Stadt 
gelegen  entweder  seibet  bewirtschaftet  oder  in  Pacht  gegeben 
wnrde.  8onacli  ist  es  gerechtfertigt,  wenn  wir  für  lütte  nnd 
Ende  des  15.  Jahrhunderts  die  Mehrzahl  der  Weingärtner  nicht 
als  Eigner  annehmen,  sondern  zum  Teil  waren  es  einfache  Wein- 
landarbeiter,  die  auf  fremdem  Besitz  sassen  und  vielleicht 
eine  kleine  Scholle  zur  Eigennutzung  hatten,  zum  Teil  aber 
auch  Erb-  oder  Zeitpächter,  die  gegen  eine  bestimmte  Quote 
des  Reinertrages  die  Nutzniessung  des  Weinberges  hatten, 
nur  zum  kleineren  Teil  endlich  eigentliche,  mit  mehr  oder 
weniger  Gilten,  Zinsen  und  Renten  behistete  Besitzer')  von 
eigenem  Lande.  Die  Ansiedelung  war  so  gestaltet,  dass  die 
Weingärtner  am  zahlreichsten  in  der  Neustadt  wohnten.  Diese 
Neustadt  («Vorstadt*'  genannt)  war  eine  Erw^itemng  des  ur- 
sprünglichen Heiddbergs  nach  Westen,  die  im  Jahr  1392 
vorgenommen  wurde»  indem  den  Einwohnern  des  Dorfes  Berg- 
heim die  An-  und  Übersiedelung  an  diese  Stelle  befohlen 
wurde.  ^  Die  Weinberge  lagen  xnmeist  am  Abhänge  des 
Gafsberges,  des  Hasenbttls,  im  Walzgrunde  und  an  der  Berg- 
iieijucr  Steige  und  erstreckten  sidi  über  die  ganze  Gemarkung 
wohl  über  eine  Meile  weit;  auch  auf  dem  anderen  Neekurufer 
zu  Neuenheim  lagen  zahlreiche  Weinpflanzungen. 

Für  die  Kennzeichnung  der  wirtschaftlichen  Lage  der  Wein- 
gärtner im  16.  Jahrhundert  können  wir  aus  unserem  Ver- 
zeichnis selbst  noch  einen  Anhaltspunkt  gewinnen,  nämlich  in 
der  Zahl  der  Hilfspersonen.  £s  kommen  aber  im  ganzen  auf 
unsere  84  Weingärtncfr  nur  ein  Knecht  und  sechs 


Vgl.  über  Schlierbach  N.  A.  II,  141,  164;  dasselbe  geht  aus  der 
früher  erwähnten  Iloidclberi^er  Taxortlnung  vom  Jahr  1679  deutlich  her- 
vor. —  Vgl.  „Das  deutsche  Bergheim  bis  zu  seiuer  Yereiulgung  mit 
HaidftllMii  600—1892  in  Wirth't  Arelii?  I,  8.  66-07.  In  d«r  Frei- 
uig  TOtt  1485  Art  16  (DieM  Zehsehrift  IV,  &  890)  hdsrt  es:  «uch  die 
for  dem  Berge  m  H.  nnd  die  tu  Kenenhejm  sollen  das  Ungelt  geben.'* 
Vgl.  N.  A.  I,  S.  260.  —  «)  So  wenigstens  nach  den  ältesten  Stadtplänen 
(wie  z.  B.  Merians).  Dagegen  befan  lon  sich  in  der  Altstadt,  deren  Grenze 
die  heutige  Marstall-  und  Grabengaase  bildete,  keine  Gärten,  wohl  aber 
in  der  westlichen  Vorstadt. 


92 


Ettlenburg. 


Mägde.  Dies  charakterisiert  hinlänglich,  wie  gering  der  Be- 
sitz des  Einzelnen  und  wie  ärmlich  im  ganzen  die  Lage  dieser 
ürproduzenten  war:  während  sonst  ziemlich  auf  jede  Haus- 
haltung eine  angestellte  Arbeitskraft  kam  (auf  100  Haus- 
haltungen 94  Hilfspersonen),  fiel  bei  den  Weingärtnern  erst 
aaf  jede  zwölfte  Familie  eiae  solche!  Daher  beträgt  auch  die 
Gesamtheit  der  zum  Weinhau  zugehörigen  fierufspersonen  nur 
322  (=s7  %),  blieb  also  hinter  dem  prozentualen  Anteil  der 
Selbständigen  (8,7  Vo)  erheblich  zurück! 

Hinsichtlich  des  Weinschankes  stand  es  im  15.  Jahrhundert 
so,  dass  jeder  Bürger  und  Einwohner  zum  Hausverbrauch 
vom  Fuder  Wein  ein  Hausungeid  („Ohmgeld")  zu  entrichten 
hatte;  es  war  aber  auch  jedem  Bürger  unbenommen,  als  Miet- 
oder Kostgeber  Wein  auszuschenken,  er  hatte  dann  nur  die- 
selbe Accise  wie  die  Weinwirte  zu  bezahlen  (Schenkunt^eld). ') 
Dagegen  waren  Adelige  und  Geistliche  für  seliist?:czo^^onen, 
nicht  gekauften  Wein  von  dieser  Abgalie  befreit;  dasselbe 
Recht  des  „bedingten"  Ausschankes  hatten  alle  Universitäts- 
angehörige, von  den  Professoren  an  bis  zu  den  Studenten, 
Buchdruckern,  Näherinnen  herab:  das  gehörte  zur  akade- 
mischen „Freiheit",  die  damals  in  des  Wortes  eigentlichstem 
Sinne  gefasst  wurde,  d.  h.  als  Steuerfreiheit')  Fremder  Wein 
hatte  die  üblichen  Einfuhr^  bezw.  Transitzölle  zu  entrichten, 
konnte  aber  eben&Us  verzapft  werden.  *)  Die  Aus  laute  da- 
gegen durften  in  HddelbOTg  keinen  Wein  schenken  oder 
schenken  lassen,  sondern  dies  war  eben  nur  ansässigen  Heidel- 
bergern  gestattet^  Welche  Wandinngen  sich  im  Laufe  von 

')  ÄlinlicU  liegen  noch  heute  die  Vcrhalfiiissc  niil  den  Sachsenliäuscrn 
V»ei  Frnnkfurt  a.  M.  —  Hierzu  ausser  Wirth's  Archiv  II,  S.  126 
bis  130,  Art.  9—35  und  diese  Zeitsclirift  IV,  auch  die  Erklärung  N.  A.  II, 
171 — 176.  —  ■)  Ähnlich  war  der  Weinschank  in  Wien,  vgl.  Eulenburg 
in  Zeitsclirift  ftür  Sozial-  und  WirtadiaftflgeBchiclite  I,  8.  813;  für  Über- 
lingen Scblfer,  a.  a.  0.  S.  68  £  »  *)  Hier  findet  sich  in  der  Ordnung 
von  1468  ein  ünterschied  des  Bfirgerrechtee.  Nur  die  wirklieben  Bürger, 
die  „rysen,  wachen,  huden  und  ander  beawernis  lidcn'',  haben  den  eigent- 
lichen Handel  mit  gekauftem  Wein;  dngej^en  alle  anderen  Einwohner 
(„inwoner")  sollen  „keyneu  winschaiick  han,  ußgenomnien,  was  ire  uff  dem 
iren  wirdet  in  einer  mile  wegs  umb  II.  ungevcriich".  Und  endlich  die 
Ausleu tc  („Ußlude",  d.  h.  die  gruiidbeisitzendcn  Auswärtigen)  dürfen 
überhaupt  „keyuen  winschauk  zu  H.  han,  dann  in  massen  diso  Ordnung 
inhdt,  so  hm  wins  ejne  notturft  nm  ein  simlich  gelt  au  H.  geschändet 
wirdet« 


Beruft-  v.  OewerbMtatiitik  HeidalbergB  im  16.  Jalurhimdert.  9$ 

anderüialb  JahrhimderteD  hierin  herausgebildet  hatten,  liesB 
sich  bei  dem  Mangel  an  Urkunden  nieht  feststellen.  Doch 
tragen  jene  Festsetzungen  so  sehr  den  Stempel  des  Natürlichen, 
dass  wir  sie  im  grossen  nnd  gansen  als  von  selbst  bestehende 
und  dauernde  ansehen  dürfen;  nur  das  Vorrecht  der  Steuer- 
freiheiten Ist  im  Laufe  der  Zeiten  geschwunden  und  hat  dem 
Prinzipe  der  Gleichheit  aller  Bürger  Platz  gemacht. 

Der  Weinbau  bedingte  natürlich  noch  eine  ganze  Reihe 
anderer  Berufsarteu,  so  der  Küfer,  Weinschröter,  Bender  und 
ähnliclic,  über  die  an  späterer  Stelle  zu  handeln  ist. 

Nächst  den  Weini^ärtnern  wurden  von  den  Bcrnfsai  ten  der 
Urproduktion  die  Fischer  am  häufigsten  gezählt,  nämlich  43 
oder  4,4  ^/o  der  Gesanitberufe;  1882  entfielen  in  Heidelberg 
nicht  mehr  als  1  ^/o  auf  sie.  Der  Neckar  bot  ja  für  den 
Fischfang  hinreichende  Gelegenheit,  dazu  kam,  dass  die 
Fischnahrung  in  früherer  Zeit  ungleich  mehr  genossen  wurde 
als  heute.  In  dem  Steuerbuche  von  1439  betrug  die  Zahl 
der  Fischer  sogar  54,  d.  h.  7  aller  selbständigen  Steuer- 
zahler! Es  fUlt  freilich  ins  Gewicht,  dass  die  damals  noch 
katholische  Stadt  wegen  der  Fastenspeise  auch  eine  grössere 
Nachfrage  nach  Fischen  hatte  als  im  16.  Jahrhundert.  In 
dem  grossen  Stadtplan  von  Merian  aus  dem  Jahre  1620  wird 
darflber  gesagt  dass  „der  vorttberlanffende  Strohm  des  Neckers 
Schiffreich  ist  biss  acht  Meilen  über  diese  Statt  hinauf,  auch 
wegen  seines  klaren  frischen  Wassers  sehr  reich  an  allerband 
Fischwerk,  besonders  Eitzen  oder  Mayfischen,  Laxen,  Bersig 
und  Gruudeln". 

Die  Fischerei  scheint  auf  dem  Neckar  ^c^emeine  Allmend" 
d.  h.  jedermann  zum  eigenen  Gebraucb  L^stattct  gewesen  zu 
sein,  und  zwar  für  die  ganze  Strecke  vom  Rhein  bis  an  den 
Bainbach  oberhalb  Neckargemttnds.  ^)  Nur  eine  übermässige 


<)  Vgl.  Das  Grossherzogtum  Baden.  Karlsnihe  1865,  8.483.— 
Ein  Rttckgang  der  Fischerei  ist  in  unserem  Jahrhundert  fibemü  fest- 
niateDan;  ala  TTraacfae  nimmt  man  die  Zunahme  der  Schiffe  nnd  dea 
Verkehra  an.  —  >)  K.  A.  I,  S.  39.  —  Über  die  heutigen  Fischarten  vgl. 

Das  Grossherzogtum  Barlen  S.  124  ff.  Kayser  sagt  in  seinem 
historischen  Schauplatz  von  Ilcidflbortr  (1733):  „er  führt  ein  hartes  Wasser 
und  bringt  nicht  allzu  reiclilic  li  !•  i>i  he  herfür''.  —  ')  Dazu  jetzt  die  aus- 
fuhriidie  Darbteilung  der  Fischerei  von  Christ,  N.  A.  U,  S.  215—241, 
der  Fiachereiordnungen  von  U72,  146^,  1502,  1518,  1540  mitteilt.  So 


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94 


Ealanburg. 


Ausnutzung  sollte  unterbleiben  und  dagegen  wurden  dann 
besondere  Massregeln  erlassen.  Jedoch  lag  der  Handel  und 
Verkauf  der  Fische  den  eigentlichen  Fischern  ob;  sie  bildeten 
in  Heidelberg  ebenso  wie  anderwärts  eine  Zunfti  deren  Stube 
iD  der  beatigen  Dreikdnigstnsse  lag.  Sie  hatten  eich  jäbrlidi 
zwei  «Neckaiigrafen"  aas  ihrer  Bütte  zu  w&hlen,  denen  ein 
i^Herrenfischer"  als  kurpfiUsiacher  Beamter  und  BeanfBichtiger 
des  Fischereibetriebes  zugewiesen  war.*)  ]>en  fremden  Fiscbem 
war  auf  dem  Markt  der  Verkauf  dirdrt  an  die  Konsumenten 
gestattet,  dagegen  der  Wiederverkauf  den  Heidelbergern  unter- 
sagt. —  Zu  unserer  Zeit  war  die  „{gemeine  Allmende"  bereits 
beschränkt  und  blieben  wöchentlich  zwei  Tage  aubt^clilicsslich 
den  Fischeln  vorbehalten;  dann  trat  auch  hier  die  Beschränkung 
ein,  dass  nur  solchen  die  Fischerei  gestattet  sei,  die  sie  erlernt 
hatten  und  eine  bestimmte  Abgabe  bezahlten,  d.  h.  also  fischer- 
zünftig wurden.  Aus  einem  allgemeinen  Recht  wurde  h  der 
erbliche  Privatbesitz  der  Privilegierten. 

Die  Fischer  wohnten  zumeist  in  der  Vorstadt  und  in  den 
dem  Flusse  zunächst  liegenden  Strassen,  was  sich  ja  von 
selbst  versteht.  Auch  hier  bleibt  die  Frage  offen,  ob  die 
Fischerei  Haupt-  oder  Nebenberuf  war,  ob  die  Zahl  nicht  nach 
der  einen  Seite  (der  »Fischer"  griisser),  nach  der  anderen 
(der  vom  Fischfang  ausscbliessUch  Lebenden)  kleiner  gewesen 
ist;  die  Fischerei  kann  Ja  nur  periodisch  ausgeübt  werden. 
Die  Gesamtheit  der  Angehörigen  betrug  (1688)  212  Personen; 
diese  hohe  Ziffer  hat  darin  ihren  Grund,  dass  damals  die 
Fischer  besonders  gesegnet  an  Nachkommen  waren:  es  fielen 
auf  jeden  Hausvater  im  Durclischnitt  drei  im  Hause  lebenden 
Kinder.  Auch  bei  ihnen  war  der  Eigenbetrieb  die  Regel,  auf 
43  Selbständige  kamen  nur  drei  Knechte  (und  sechs  Mägde). 
Die  wirtschaftliche  Lage  der  Fischerbevolkerung  scheint  im 
ganzen  rtwas  besser  als  die  der  Weingärtner  gewesen  zu  sein. 
Nach  der  Vermögensschätzung  von  1439  entfiel  auf  einen  selb- 
ständigen Fischer  ein  Vqrmögen  von  85  Gulden,  das  hält 
zwischen  dem  der  Weingärtner  (66  Gulden)  und  dem  Durch- 

heisst  es:  „Nachdem  der  Necker  vom  Hein  auc  bi^b  an  diu  iieiubuch 
gemein  Almeot  ist,  dias  idennaim  darin  fiMhon  mag,  außgenommen  die 
Ware,  Mülstett  and  Unser  Fischwasier*. 

*)  Diese  Zeitschrift  IV,  8.  78  nnd  Christ,  Dorf  Mannheim  nnd  die 
Rechte  des  Pfidsgitfta  8.  17  ff. 


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Berofr-  n.  Oewerbestatiitik  BndtUhngß  im  Id.  Jahrbtuutert  ^ 

schnitt  (129  Guldeu)  etwa  die  Mitte.  Wir  finden  freilich  auch 
innerhalb  der  Fischorbevölkerung  Unterschiede  zwiBchen  670 
Gulden  als  Höchstbetrtg  «nd  20  Giüden  als  niedrigsten;  setien 
wir  die  Grenze  der  kleinen  Einkomnen  einem  Vemi<%ensatz 
von  40  Oulden  gleick,  so  sind  im  Jftbr  1489  von  54  Fischern 
weit  Uber  die  H&lflte  (84)  nnter  diesem  Satze  geblieben;  nur 
fünf  Ton  ihnen  bosassen  über  800  Gnlden.  Nicht  ohne  Grund 
hat  man  also  die  Fischer  stets  «arm**  genannt.  Aber  die 
soziale  Lage  war  gegenüber  den  Weingftrtnern  doch  insofern 
günstiger,  als  sie  nicht  auf  fremdem  Eigen  wie  jene  sassen, 
und  dass  doch  einige  sicli  zu  grösserem  Wohlstande  erhoben. 

Von  den  übrigen  Beiufsartcn  der  Urproduktion  ist  nicht 
allzuviel  mehr  zu  sagen.  Mühlen  gab  es  jedenfalls  in  Heidel- 
berg nur  drei.  Trotzdem  betrug  die  Gesamtzahl  der  Müller- 
angehöri^Tn  54;  dies  ist  darauf  zurückzuführen,  dass  die  Müllerei 
gai  '  notwendig  einen  grösseren  Betrieb  mit  Gesellen  und 
Mägden  erforderte.  Wir  finden  daher  auch  zwölf  Knechte 
und  sechs  Mägde  verzeichnet.  Die  Müller  befanden  sich  ja 
in  einer  sehr  bevorzugten  MonopolsteUung,  die  auf  der  ganzen 
Anlage  der  Unternehmung  beruhte:  die  Bevölkerung  war  darauf 
angewiesen»  diese  Mühlen  zn  benotsen. 

Eigentliche  «Bauersleute*  habe  ich  nur  vier  gezählt 
(drei  Bauern  und  einen  Neubauer,  d.  i.  Kolonist),  was  aber 
sicherlich  der  WirUiehkeit  nicht  ganz  entspricht  £s  gab  in 
der  Vorstadt  eine  eigene  Banemzunft,  d«  h.  ^e  Korporation 
von  Feldbegüterton ,  deren  Vorsteher  merkwürdigerwdse  den 
Namen  „ScliultLeiss  iu  der  Vorstadt"  führte.^)  Auch  hier 
dürfen  wir  annehmen,  dass  die  Berufsbezeichnung  oft  nach 
dem  ausgeübten  Gewerbe  angenommen  wurde,  während  die 
Haupterwerbstbiitigkeit  doch  auf  dem  Gebiete  des  Feldbaues 
lag.  Ausserdem  >Yaren  natürlich  die  Nuchbargcmeinden 
Schriessheim ,  Ilandschuchsheim ,  Neuenheim,  öchlierbach*) 
dörfliche  Ansiedelungen,  die  ihren  wirtschaftlichen  Schwerpunkt 


0  die  ausfUiilidie  Darlegung  N.  A.  I,  8.  48-54  und  N.  A.  U, 
155.  —  *)  N.  A.  I,  S.  264.  —  In  der  erwähnten  Taxordnung  nehmen  die 
Ackerbauloute  eine  besondere  Rubrik  ein  ^)  Über  die  Bevölkerung 
Schlierbachs  sind  wir  au8  dem  Einwohnervcrzeiobnis  von  1600  (N.  A.  II, 
ISG  ff.)  unterrichtet.  Danach  bestand  es  im  Jaiir  1600  aus  21  i'aiuiÜeu 
mit  zusammcu  119  rersonen;  1784  hatte  es  300,  1814  achon  589,  1880 
Aber  800. 


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96 


Eulen  barg. 


in  der  Stadt  hatten.  Jene  vier  Bauersleute  batten  aber  zu- 
sammen acht  Knechte  und  sieben  Mägde,  müssen  also  durch- 
aus über  ein  grosseres  Landgut  verfügt  haben,  Ton  dem  sie 
auch  allein  leben  konnten.  In  dem  Begistrum  exaodonis  von 
1439  sind,  wie  bereits  erwähnt,  noch  33  „Kohlhägener*  ver- 
zeichnet, die  zu  den  wohlhabendsten  Bttrgern  gehörte;  man 
hat  in  ihnen  die  alten  Patrizier  oder  Geschlechter  vermutet 
Wenn  auch  ein  Teil  ihres  Besitzes  in  Weingärten  bestanden 
haben  luiig,  so  wird  doch  auch  anderes  Land  ihnen  i^ehört 
haben.  Ihr  durchschnittliches  Vermögen  (von  315  Gulden) 
blieb  allerdings  noch  weit  hinter  dem  der  Ratsherren  (700 
Gulden)  zurück.  Auch  letztere  müssen  landbegütert  gewesen, 
sie  sind  jedenfalls  unter  den  später  fol^nnden  Beamten  zu 
suchen,  falls  diese  Geschlechter  nicht  ausgestorben  sein  sollten, 
—  Die  zwei  Gärtner  endlich  unseres  Verzeichnisses  von  1588 
sind  Hofarbeiter  gewesen;  sie  erklären  sich  hinreichend  aus 
den  Bedürfnissen  des  Schlosses  und  seiner  Bewohner;  da  sie 
mehrere  Knechte  und  Mägde  beschäftigten,  so  muss  ihre 
Thätigkeit  und  demnach  ihr  Verdienst  beträchtlich  gewesen 
sein.  — 

Eine  ähnliche  Darstellung  der  Berufe,  deren  quellenmässige 
Grundlage  freilich  etwas  zweifelhaft  ist,  giebt  es  aus  früherer 
Zeit  nur  noch  für  Frankfurt  a.  M.   Hier  belief  sich  die  Anzahl 

der  Urproduzenten  *)  im  Jahre  1440  aut  18,3  •'/o  der  Gesamt- 
heit aller  selbständigen  i^r werbenden  (nur  diese  Hessen 
sich  dort  eiinittcln,  nicht  aber  wie  bei  uns  auch  zugleich  die 
Zahl  aller  Berufsangehörigen!).    Und  zwar  entfielen  auf 


Fischerei  4,4  "  q 


Selbständige. 


Gärtnerei  4,7  °,  <, 

Reine  Landwirtschaft    7,2  *^/o 

Kicht  alle  Kategorien  lassen  sich  mit  den  unserigen  un- 
mittelbar vergleichen,  weil  der  wirtschaftliche  Charakter  beider 
Städte  durch  ihre  geographische  Lage  ein  verschiedener  war. 
Der  Anteil  der  Fischer  ist  beidemal  gleich,  dagegen  ist  die 
Gruppe  der  „reinen  Landwirtschaft"  in  Heidelberg  zum  Teil 
durch  die  Weingärtner  vertreten,  die  dafür  in  Frankfurt  mehr 
zurückbleiben.  Dort  machten  die  Urproduzenten  in  der  Mitte 
des  15.  Jahrhunderts  ein  Sechstel  aller  Berufe  aus,  und  in 


ij  Lucher,  Frankfurt,  S.  294. 


Beruft-  v.  GewerbesUtirtik  HtUdbaigii  im  16.  Jalufaniidert.  97 

Heidelberg  betrug  ihre  Zahl  am  Ende  des  16.  JahrbundertB 
noch  ein  Siebentel.  Beidemal  ist  ausserdem  noch  die  neben- 
bOTifKehe  Thätigkeit  der  anderen  Bfirger  $Mk  an  dieser 
Gruppe  beteiligt  Dagegen  machte  naeh  der  BernüBsälilang  yon 
1882  die  Urproduktion  in  Heidelberg  nor  noch  6V0  (=210) 
aUer8dbstitiidigenBeniflrthltigenatt8(Tgl.Tab.9^^  Damit 
ist  am  deutlichsten  die  Verschiebung  der  Erwerfasthättgkeit 
und  die  Verftndemng  des  sti&dtisehen  l^rpns  ausgedrückt;  und 
dazu  kommt  noch,  dass  heute  die  Anzahl  der  Personen,  die 
nebenbei  sich  noch  mit  der  Landwirtschaft  abgiebt,  erheblich 
geringer  ist  als  vor  300  Jahren. 

B.  Gewerbe  i.  e.  8.  Soweit  sich  nach  unserer  Quelle 
diese  ermitteln  liessen,  wurden  450  selbständige  Gewerbe- 
treibende gezählt  »  46,6  ®/o;  die  BerufBangehörigen  machten 
2264  Personen  oder  50*/o  aus.  In  der  Mitte  des  15.  Jahr-, 
hunderts  fielen  Ton  der  Gesamtheit  der  Steuerzahler  (771)  nur 
35,3  (272  Personen)  auf  die  Abteilung  der  Gewerbe,  während 
sidi  deren  Anteil  in  Firankfurt  a.  M.  zu  derselben  Zeit  doch 
schon  auf  58,3  °/o  belief.  Indessen  wollen  wir  der  besseren 
Übersicht  wegen  diese  Gruppe  erst  später  behandeln,  um  dann 
die  Art  der  stofflichen  Arbeitsgliederung,  den  Umfang  der 
Gewerbebetriebe  und  die  Stellung  der  gewerblichen  Bevölkerung 
im  einzelnen  zu  verfolgen. 

C.  Handel  und  Verkehr.  Dass  Handel  und  Verkehr, 
die  eigentlich  auslosenden  Moniente  jeder  Tauschwirtschaft, 
nicht  unabhängig  von  den  Gestaltungen  der  Produktion  und 
Konsumtion  des  Landes  sich  ausbilden  können,  ist  eine  Wahr- 
heit, die  unmittelbar  a  priori  einleuchtet  und  induktiv  sich 
mannigfach  bestätigen  läset  0  Handel  und  Verkehr  stehen 
in  einem  notwendigen  VerhIUtnis  einmal  zu  der  Stufe  der 
städtischen  Produktion,  dann  zu  der  Grtee  des  Marktes  und 
zur  Entwiekekoig  der  Verkehrswege,  Handwerk  an  und  fttr 
sich  ist  keine  Produktion  auf  Vorrat,  die  zu  einem  AktiT- 
handel  doch  unentbehrlich  ist,  sondern  nur  Produktion  für 

Ein  grosser  Teil  der  Litteratiir  über  Handel,  Markt  und  Kauf- 
maniMigiliiiwi  entbehrt  daher  der  realen  Grumllnsrcn.  Von  Grosskaufleuten 
oder  gar  „GroRsknufleutegenossenscbarten"  dart  im  Deutschland  des  13.  Jahr- 
hunderts allgeuieiu  kaum  gesprochen  werden.  Und  auch  sonst  macht 
sich  oft  starke  Übertreibung  von  der  Grösse  und  dem  Umfange  dieses 
Elementes  geltend. 

Sdiwfer.  t  QmOk  d.  Ob«Rb.  V.  V.  XI.  1.  7 


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98 


Ealenburg. 


individuelle  Kundschaft.*)  Was  in  der  Mehizalil  der  Städte 
an  Handel  existierte,  war  zunächst  der  Kleinhandel  des  Krämers; 
der  aktive  Grosshandel  knüpft  häufig  an  die  Tuchfabrikation 
oder  wohl  auch  an  die  Metallfabrikation  (Nürnberg)  an.  Wir 
Bind  aber  den  wirklichen  Umiang  des  Aktiv«  sowohl  wie  des 
Tranaithandels  in  früheren  Zeiten  sehr  wenig  unterrichtet,  die 
meisten  Arbeiten  behandeln  mehr  die  formalen  Institutionen 
der  Kauf  leute  und  Handwerker.  Schon  die  Beniisbezeich- 
nnngen  führen  in  dieser  Hinsicht  oft  irre,  dasni  fehlen  Geschäfts- 
bücher, Zollrodeln  und  sonstige  Realangaben.  Aber  man  wird 
aus  dir  Art  der  Betriebe  und  den  entscheidenden  Faktoren 
der  Wirtschaft  einen  ungefähren  Masstab  für  die  Grösse  von 
Handel  und  Verkeiir  immerhin  gewinnen  können. 

Dass  es  danach  in  Heidelberg  1588  Grosskauf  leute  nicht 
gegeben  hat,  wird  man  kaum  auffallend  finden;  das  Gegenteil 
würde  eher  überraschen.  Aber  auch  von  Kleinhandeltreibenden 
wurden  nur  gezählt:  Tab.  4. 


Solbstandicre 

Überlianpt 

Personen 

13 

54 

7 

24 

Zwischenhändler  .  • 

16 

84 

zusammen   .  . 

3ti  =  3,7  % 

162  =  3,5  "  o 

Die  Berufsangehörigen  blieben  also  prozentualiter  noch 
hinter  den  Selbständigen  zurück;  dies  wird  erklärlich,  wenn 
wir  sehen,  dass  jene  36  Kleinhändler  zusammen  nur  10 
Knechte  und  13  Blägde  sich  gehalten  haben.  Ans  der  Anzahl 
der  Knechte  wird  man  schliessen  kdnnen,  dass  der  Betrieb 
klein  gewesen,  ans  der  Anzahl  der  HSgde,  dass  die  Familien 
im  Dnrchschnitt  nnr  zn  den  mittelbegttterten  gehdrt  haben. 
Auch  hier  werden  wir  freilich  kanm  za  sagen  Termögen,  wer 
von  den  anderen  Gewerbetreibenden  noch  Eramwaaren  ver^ 
kaufen  durfte;  namentlich  wissen  wir  aber  nicht,  wie  viele 
von  den  Frauen  neben  dem  Berufe  ihrer  Männer  noch  einen 
Kramladen  hatten  („Hocken  von  Manns-  oder  Frauenbilde"). 

1)  Vgl.  Bacher,  Art.  „Gewerbe"  im  Handwörterbuch  der  Stuls> 
wiasenschafteD,  Bd.  III,  8.  922  ff.  —  Dass  Städte,  die  durch  ihre  Lage 

begünstigt  waren,  einen  ausgedehnten  Transit ohandel  hatten,  ist  natür- 
lich selbstverständlich:  dahin  gehören  in  Dcutschlaad  Läbeck,  Breslau, 
KOhi,^^ümberg,  Eegensburg  und  einige  andere. 


Bernis-  n.  Gewerbestataetik  Heidelbeigs  im  16.  Jahrhundert.  99 

Ausserdem  dürfton  wohl  aus  der  Zahl  der  sojicnannten  „Rats- 
verwandten" sicherlich  noch  einige  den  wohlhabenderen  Krämern 
zuzuzählen  sein.  Die  Zahl  von  20  Händlern  werden  wir  dem- 
nach sicherlich  etwas  erhöhen  müssen,  da  sie  gar  zn  gering 
erscheint.  (In  dem  Stenerrerzeichnis  Ton  1489  werden  uns  55 
Mitglieder  der  Krämennmft  genannt,  das  würde  7,2  */o  aller 
Steuerzahler  aasmachen  und  für  jene  Zeit  schon  recht  an- 
sehnlich sein;  wir  wissen  aber,  dass  auch  Schwertfeger,  Hut- 
macher,  Zimmerleute,  Weissgerber,  Seiler  u.  a.  zu  dieser  Zunft 
gehörten.  *)  Das  Durchschnittsrermögen  jener  55  als  „Kiibner* 
bezeichneten  Personen  betrug  120  Gulden,  erreichte  also  ge- 
rade den  Gesamtdnrchschnitt  der  Stadt:  ein  Verhältnis,  das 
wir  für  die  Gesamtlage  des  Standes  als  recht  gunsti^^  bezeichnen 
müssen.  Es  hatten  nur  19  „Krämer"  ein  Vermögen  von  40 
Gulden  und  darunter  und  nur  vier  ein  solches  über  300;  die 
übrigen  32  bewegten  sich  in  der  Mitte.  Eine  mittlere  wirt- 
schaftliche Lage  entspricht  auch  ganz  der  Bedeutung,  welche 
diese  Klasse  in  einer  kleinen  Stadt  einnimmt:  als  Vermittler 
des  Handels  und  als  unentbehrliche  Glieder  der  städtischen 
Gesamtwirtschaft.) 

Der  Verkauf  konzentrierte  sich  um  das  städtische  Kaufhaus 
(„Dantzbus**).  Hierhin  wurden  die  Waaren  von  den  ansiriirtigen 
Händlern  und  von  den  Produzenten  abgeliefert,  um  zunfichst 
fSat  das  grossere  Publikum  einen  halben  Tag  feihsustehen  und 
dann  an  die  eigentlichen  Krämer  und  FUrkäufer  yerkauft  zu 
werden.')  Dort  auf  dem  Kaufhaus  geachah  auch  die  PrOfung 
der  Waaren  seitens  der  Beamten.  Diese  Kaufhäuser  (fondachi) 
▼ermittelten  den  Zwischenhandel  zwischen  Produzenten  und 
Konsumenten.  Wie  allenthalben  so  wurden  auch  in  Heidelberg 
mannigfache  Ordnungen  gegeben;  namentlich  auch  der  Vorkauf, 
d.  h.  das  Aufkaufen  von  ankommenden  Waaren  en  gros  seitens 
der  Händler ,  wurde  verboten ,  um  Teuerung  zu  verhüten.  ^) 
Der  Zolltarif  aus  dem  Ende  des  15.  Jahrhunderts  enthält 
gegen  50  Artikel,  sowohl  Rohprodukte  (Hohlziegel,  Mauer- 
steine, Seefische,  Fett  u.  s.  w.)  als  Kunsterzeugnisse  (Wollen- 
tucb,  Leinwand,  Arras).^)  Die  Krämer  hatten  ihre  Verkaufs- 

^)  Vgl.  Euienburg  in  Zeitschr.  für  Social-  u.  Wirtschaftsgeschichte, 
m,  8.  4Mw  —  *)  Ülrar  das  KsaflMHlft  n.  im  Handel  s.  K.  A.  II,  ISS  n. 
177—179.  —  *)  Ordnimg  von  1471  hi  Wirtb's  Arehlr  II,  8.  167.  — 
<)  N.  A.  n,  ISOft 

7* 


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100 


Ealenbarg. 


lädeil  und  Gewölbe  am  prossen  Mnrktjylatz,  oder  in  Krambuden 
um  die  Heiliggeistkirche  oder  auch  in  ihren  Häusern.  Seiden- 
mid  Tuchhäodier  werden  besonders  namhaft  gemacht. 

Die  von  uns  als  „Zwischenhändler"  bezeiGfaneten  Per- 
sonen waren  nidit  reine  Handelsgewerbe,  sondern  tragen  znm 
Teil  den  Charakter  Ton  städtischen  Halbbeamten.  Es  werden 
in  den  Verzeichnis  aufgeführt  eine  Unterk&uflerin,  <wei  Holz- 
schfttzer,  ein  Salzschfttzer,  Tier  Getreidemesser,  acht  Wein- 
sdirOder.  Sie  hatten,  wie  der  Name  bereits  sagt,  den  Ein- 
und  Yerlcauf  von  Holz,  Salz,  Getreide  und  besonders  von  Wein 
zu  besorgen  und  zu  regeln.  Die  Welnschröder  luden  die  Fta^ 
auf  und  ab,  rollten  sie  in  die  Keller,  hatten  wohl  auch  die 
Weingefässe  zu  aichen  und  die  Reinheit  des  Weines  zu  prüfen. 
Man  vermied  früher  oft  den  unmittelbaren  Verkehr  zwischen 
Produzenten  und  Konsumenten  und  diese  Zwischenhändler 
vermittelten  dann  den  Austausch.  Vielleicht  ist  den  Handels- 
gewerben  auch  ein  Teil  der  Goldschmiede  zuzuzählen;  sie 
übernalimen  wohl  Geld-  und  Wechselgeschäftc  und  waren  auch 
an  dem  kurpfälzischen  MUnzwesen  beteiligt,  hatten  den  Fein- 
gehalt der  Münzen  zu  überwachen')  und  ähnliches.  Aber 
trotzdem  bleibt  die  Zahl  der  Handelsgewerbe  in  Heidelberg 
nur  gering:  in  der  modernen  Stadt  machten  sie  dagegen  tkber 
12  ^/o  aller  Berufe  aus. 

Ungleich  stärker  sind  die  Verlcehrsgewerbe  Tertreten 
gewesen.  Es  wurden  1688  gezählt: 


Selbständige 

Überhaupt 

rer.soiic-u 

Fuhrleute    .  . 
Schiffer   .  .  . 
Boten  .... 

41 
12 

.=., 

142  -  3»1«/» 

63] 

16}=1»7 

Gastwirte .   .  . 

14 

101, 
21) 

>VeinschL'uko  . 
Biersieder    .  . 

4 
3 

-2,2 

Zusammen  . 

78 

-0,1»/,^ 

[  366  =8  % 

Es  war  einmal  der  llof  und  dessen  zahlreiche  Angehörigen, 
die  sich  Fuhrleute  hielten;  dann  bedingten  auch  die  Gäste  und 
Studenten  eine  grössere  Anzahl  von  Pferden  und  Wagen,  — 

N.    n,  i90i: 


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BernfB-  n.  Gewerbestatistik  Heidelbeigs  im  16.  JaJuiiaiidert  101 

koanten  doch  damals  vorzugsweise  reiche  Leute  studieren,  und 
kam  doeh  ein  Teil  der  vornehmea  Studentschaft  aus  weiter 
Ferne!  —  und  endlich  machte  auch  das  einzige  Ezportgewerbe 
der  Stadt,  der  Wein,  sowie  das  Interesse  der  Staatsverwaltung, 
die  ja  in  Heidelbefg  ifaren  Sita  hatte,  Verkehrseinriehtungea 
nötig.  Es  Warden  alles  in  aUem  41  Fährleute  gen&hlt,  das 
sind  nicht  weniger  als  4,2  ^/o  aller  Berufeangaben:  hierunter 
baben  wir  freilich  die  Tersehledenen  Kategorien  der  BoUwagen- 
besitzer,  der  E[ftrchner  und  Fuhrknechte,  der  selbständigen 
Fuhrherren  und  Einspänni(?en  zusammengefasst. Unter 
letzterou  sind  ursprünglich  solche  Eigenleutc  zu  verstehen 
(eigentlich  „Eigenspännige"),  die  mit  ihrem  eigenen  Zwei- 
gespann PVohnden  zu  leisten  hatten;  dann  aber  waren  sie 
öffentliche  Bedienstete,  denen  zur  Erfüllung  ihrer  Obliegen- 
heiten ein  herrschaftliches  Pferd  gestellt  wurde,  sie  dienten 
infolge  dessen  als  Boten,  bewaffnetes  Geleite,  als  Fuhrleute 
und  Krieger.  Solcher  Einspännigen  werden  neun  genannt,  sie 
schienen  am  besten  zu  den  Verkehrsgewerben  zu  passen.  Jene 
41  Personen  bezeichnen  zunächst  die  Besitzer  von  Fuhrwerken 
zu  Verkehrszwecken;  aber  die  Beobaditung  heutiger  YerluUt- 
nizse  zeigt,  dass  die  Besitzer  daraus  keineswegs  ihr  einziges 
Gewerbe  machten.  Trotzdem  bleibt  die  Zahl  dieser  Personen 
unveriiältnismässig  gross  ftir  eine  Stadt  von  nur  6300  Ein- 
wohnern. 

Lag  diesen  Fuhrleuten  der  Land  verkehr  ob,  so  blieben 
für  den  Wasserverkehr  zwölf  SchifTsknechte  und  Schiffsleutc. 
Der  Schiffsverkehr  auf  dem  Neckar  und  zumal  die  Flösserei 
waren  damals  verhältnismässig  grosser  als  heute ,  wo  die 
Eisenbahnen  in  Konkurrenz  getreten  sind.  ^)  Holz  vor  allem, 
aber  auch  andere  Baumaterialien  und  Rohstoffe  wurden  geflösst, 
die  Waaren  vielfach  zu  Schiff  befördert.  Aal  zwölf  selbständige 
Schiffer  kommen  19  Gehilfen,  ein  Zeichen,  wie  stark  damals 
der  Wassenrerkehr  entwickelt  war;  denn  wir  finden  ein  so  grosses 

0  N.  A.  I,  83  a.  n,  S.  108.  Auf  dem  Merian'schen  Panorama 
kann  man  sehen,  dass  kleinere  Lasten  auch  auf  einspännigen  Sclüeifen 
durch  die  Stadt  geführt  wurden.  —  D.  h.  Knechte  in  selbständiger 
Uaushaltang,  also  wohl  Angestellte.  —  ^)  Über  die  Flösserei  s.  N.  A.  II, 
199—204.  —  Femer  Das  Grossherzogtum  Baden  S.  530  unl  Baer, 
Chronik  über  Straasenbau  und  Strassenverkehr  im  Grossberzogtum  Bftdea 
(Berlin  1S78)  S.  18fi 


102 


Eulenburg. 


Personal  (2:3)  nirgends  in  der  Gewerbestatistik  der  Stadt 
wieder  und  müssen  daher  sagen,  dass  das  Schiffer^^ewerbe  im 
Verhältnis  das  ausgedehnteste  gewesen  ist.  —  Rechnen  wir 
schliesslich  noch  die  Tier  städtischen  Boten,  welche  die  mannig- 
fachen BeBtelluDgen  nach  ausserhalb  zu  besorgen  hatten  und 
den  Anfang  zu  einem  regelmässigen  Postverkehr  bildeten, 
hiDza,  so  kommen  wir  auf  57  Verkehrsgewerbetreibende, 
d.  h.  auf  5,9  Vt  der  Benifsgesamtheit  Ein  Vergleich  mit 
der  Gegenwart  ist  nicht  direkt  angängig,  weil  wur  heute 
Eisenbahn  und  Staatsbetrieb  haben. 

Den  eigentlichen  Verkehrsgewerben  reihen  steh  die  Oast- 
und  Schenkwirts ehaften  an.  Als  selbständige  Weinschenken 
werden  vier  genannt;  nach  den  früheren  Bemerkungen  Über 
den  Heidelberger  Weinschank  hat  man  den  llauswein  von  dem 
Gastvvein  zu  unterscheiden:  jeder  Weiuwirt  hat  von  seiner 
Einnahme  den  achten  Pfennig  als  Accise  zu  gebend  ausser 
dem  allgemeinen  Ungelt.  Wir  müssen  aber  annehmen,  dass 
ausser  jenen  vier  als  Weinschenken  bezeichneten  Personen 
noch  eine  Reihe  anderer  Leute  einen  vorübergehenden  Wein- 
schank (Straussenwirtschaft)  ausgeübt  hat.  —  Das  .Bier  ist 
anfangs  in  Heidelberg  nur  Einfuhrartikel  gewesen ;  in  unserem 
Verzeichnis  finden  wir  schon  drei  selbständige  Bierbrauer, 
»wegen  vieler  mißwachsender  Jar  und  erfolgter  Weinteuerung'' 
wurde  aber  später  das  „Bierbrauen  und  Verkaufen  gemein", 
so  dass  im  Jahre  1603  es  zehn  Brauer  gab.  Ihre  Zahl  wurde 
dann  fUr  künftige  Zeiten  auf  nur  sechs  festgesetzt,  zum  Ver- 
kaufe sollten  nur  gelernte  Brauer  zugelassen  werden. ')  Unsere 
drei  waren  kleine  Brauer,  da  sie  zusammen  bloss  einen  Knecht 
beschäftigten. 

Gastwirte  mit  eigener  Schildgerecbtigkcit  gab  es  in  unserer 
Zeit  zu  Heidelberg  14,  deren  Namen  uns  sämtlich  bekannt 
sind.  ^)  Diese  Zahl  ist  jedenfalls  vollständig  und  entsprach 
demBedürfnisdersomannigfach zusammengesetzten  Bevölkerung. 
In  diesen  14  Gasthäusern  dienten  IG  Knechte  und  21  Miigde, 
ein  Zeichen,  dass  ihr  Betrieb  umfangreicher  gewesen  ist:  Hof 
und  Universität  mit  ihren  Gästen  machten  einen  grösseren 

«)  WirtVsArehiT  IItl89f.;  K.A.II,  171.  —  >)  BnnoidnuDg  vom 
Jahre  1608  hi  Wirth*s  Arcbir  U,  108—107.  Vgl  N.  A.  U,  176—176. 
Für  sein  Gesinde  und  seine  Hewwhaltnng  itt  dts  Bnnen  jedem  noogewert". 
-  ))  Att^ez&hlt  N.  A.  I,  8.  14  d.  281. 


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Beruä-  u.  G«werbestatiBtik  Heidelbergs  im  16.  Jahrhundert  103 

Verkehr  nötig;  die  Studenten  lebten  zum  Teil  in  den  drei 
Bursen  und  hatten  ausserdem,  wie  wir  uns  erinnern,  für  ihren 
Eigenbedarf  einen  freien  Uaustrunk.  Zusammen  dienten  21  s= 
2,2  *^/o  aller  Selbständigen  der  Beherbergung  und  £rquickiuig, 
während  die  Gesamtheit  dieser  Bem&angehörigen  141  oder 
3,2  Vo  betrog.  Der  grossere  Teil  derStadeatenschaft,  undzwar  von 
den  S85  etwa  zwei  Drittel,  wohnte  bei  einzehien  FamOien  der 
Stadt  Einige  Professoren  hatten  mehrere  solcher  „Pendon&re", 
die  übrigen  hatten  sidi  in  BttrgerfEunilien  einquartiert  Es 
findet  sich  daher  zuweilen  die  Angabe  In  unserem  Verzeichnis, 
dass  „eine  Stube  zu  vermieten"  sei.  Ebenso  haben  etliche 
Hofbesucher  sich  in  bürgerlichen  Familien  für  einige  Zeit 
niedergelassen.  Durch  dieses  „Zimmer vermieten"  erhöhte  sich 
demnach  indirekt  noch  die  Menge  der  Beherbergungen.  B'ür 
arme  Reisende  gab  es  zudem  noch  eine  „Elende  Herberge" 
die  unentgeltlich  den  Durchreisenden  Unterkunft  bot. 

Die  Gesamtzahl  aller  in  Handel  und  Verkehr  selb- 
ständigen Erwerbsthätigen  betrug  sonach  in  Heidelberg 
114  oder  ll,8Vei  die  Gesamtheit  aller  Berufsangehörigen  528 
oder  11,4  von  letzteren  entfällt  gerade  ein  Fünftel  (106 
Personen}  auf  die  männlichen  und  weiblichen  Angestellten. 
Die  soziale  Lage  der  Krämer  und  Gastwirte  werden  wir  im 
ganzen  als  eine  günstige  bezeichnen  müssen,  sie  haben  durch- 
aus zu  der  Mittelklasse  der  Bev^Ucerung  gehört.  In  Frank- 
fort  a.  M.  ist  für  1440  folgende  Berechnung  der  dritten  Be- 
rufsgruppe angestellt,  mit  der  wir  H.  vergleichen: 

Tab,  6, 


Frankfurt*) 

Heidelberg 

1440 

1588 

a)  Kleinhandel.   .   .  . 

3,9  % 

a  u-  c) 

=   3,7  0/0 

b)  Grosshandel    .   .  . 

0,8 

h) 

=  0,0 

c)  GaätwirUchaft .   .  . 

0,8 

c) 

=  2^ 

d)  Transport  0.  Verkehr 

1,7 

e)  flialbbealnte  in  Han- 

d n.  e) 

del  u.  Verkehr.  . 

6ß 

Zusammen  .  . 

i2,sy 

11,8  % 

*)  über  ..eloiuleu  Herbergen"  im  allgemeinen  Kr iegk,  Deutsches 
Bürgertum  im  Mittelalter  No  8,  S  153-  160;  über  die  Heidelberger  N.  A. 
I,  257  u.  n,  S.  151.  —  2)  Bucher,  Frankfurt,  S.  296. 


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104 


Eulenburg. 


Die  einzelnen  Kategorien  entsprechen  sich  in  beiden  Städten 
nicht  ganz,  da  sich  uaiiientlich  die  fünfte  ßorufsart  nicht 
immer  deutlich  sondern  liess;  doch  bleibt  trotzdem  eine  Ver- 
gleichung  möglich.  Das  Heidelberg  des  16.  Jahrhunderts  steht 
entsprechend  der  geringeren  Einwohnerzahl  und  dem  anderen 
Stadtcharaktor  hinter  dem  Frankfurt  des  15.  in  Handel  und 
Verkehr  noch  etwas  zurück.  Ist  in  der  Neckarstadt  der  Klein- 
handel z.  T.  geringer,  so  erscheint  dafür  Verkehr  und  Gast- 
wirtschaft stärker  vertreten.  Der  Gesamtanteil  der  ganzen 
fierofsgruppe  macht  in  Heidelberg  ein  Neuntel,  in  Frankfurt 
em  Achtel  aller  Selbständigen  ans.  Ob  die  Gesamtheit  der 
Berufeangehdrigen  dem  entsprochen  hat,  vermögen  wir  nur 
fflr  erstere  Stadt  mit  »ja*  zu  beantworten;  wir  kannen  daher 
anch  Aber  Grösse  and  den  Umfong  des  Frankfürter  Handels 
bezw.  GrosshandelB  nichts  ausmachen,  während  der  Heidel- 
berger ganz  nnd  gar  *sieh  anf  den  lokalen  Ort  besdiränkte. 
Dass  hier  die  Verkehr-  und  Gastgewerbe  zahlreicher  und  grösser 
gewesen,  lag  nicht  sowohl  in  dem  Typus  der  Stadt  begründet, 
sondern  verdankte  es  dem  Umstände,  dass  Hof  und  Universität 
den  Fremdenverkehr  anzogen.  Hier  müssen  wir  demnach  die 
Frankfurter  Zitiern  als  die  normaleren  und  typischeren  für  die  da- 
malige Zeit  ansehen. 

Nach  der  Berufszählung  von  1882  gab  es  in  Heidelberg : 

Tab,  7. 


Selbständige 

158d 

Ilanilplsgewerbe 

423  =  12,4  ^,0 

V  c  r  kehrsge  w  c  rbo 

79  =-  2^ 

Beherbergung  und 

Erquickung 

129  =  3,8 

Handel  und  Verkehr 

zusammen 

423  =  18,5  0,0 

11,8% 

aUer  selbständigen 

Bernfethtttigcn. 

Diese  Zahlen  sind  wieder  nicht  ganz  vergleichbar,  da  1 588 
das  Verkehrsgewerbe  nicht  immer  der  Hauptberuf  war  und 
mithin  zu  gross  erscheint;  für  1882  ist  dieses  dagegen  im  Ver- 
hältnis erheblich  zu  klein  notiert,  da  die  Eisenbalmen  Staats- 
betrieb sind  und  iiütliin  aus  der  Reihe  der  selbständigen  Be- 
rufe ausscheiden.  Immerhin  drückt  sich  in  dieser  dritten 


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Berufi9-  u.  Gewerbestatistik  Heidelbergs  im  16.  Jaluhundert.  105 

Beruftgnippe  jou  Handel  nnd  Verkehr  das  chaiakteristische 
Merkmal  der  Entwfckelmig  ans.  Die  Zunahme  der  nicht 
direkt  an  der  Produktion  beteiligten  Kräfte  (der 
,?erteilenden*  Elemente)  bildet  eine  wesentliche 
Bedingung  aller  fortgeschrittenen  Tauschwirt- 
schaft; das  Verhältnis  müsste  sich  sogar  noch  erheblich 
weiter  verschieben:  deun  im  16.  Jahrhundert  konnte  doch 
ein  Teil  der  Handels-  und  Verkehrsthätigen  daneben  noch 
Landwirtschaft  betreiben*),  während  dies  heute  ziemlich  aus- 
geschlossen ist.  Die  Hauptzunahnie  gegen  früher  liegt  auf 
dem  Gebiete  des  „reinen"  Ilandelsgewerbes;  die  Zahl  der 
Selbständigen  hat  sich  darin  verdreifacht  und  aach  die  Be- 
Tufsangehörigen  sind  iunter  diesem  Wachstum  nicht  zurück- 
geblieben. *) 

D.  Öffentlicher  Dienst  und  liberale  Berufsarten. 
Die  Zahl  der  in  dieser  Gruppe  selbständigen  Personen  belief 
Bich  1588  auf  nicht  weniger  als  249,  d.  h.  25,8  ^/t,  die  der 
Berufeangehörigen  auf  1088  oder  23,9  ®/q,  also  ein  Viertel 
aller  BeruMhätigen  llberhaupt^:  ein  ganz  unmdgliches 
Verhältnis!  Nach  der  Bemfszählung  von  1882  entfielen 
aut  diese  Gruppe,  die  doch  heute  ungleich  stärker  vertreten 
sein  müsste,  nur  15.1  ®/o.    Wie  ist  jene  Ziffer  zu  erklären? 

Wir  können  diese  Berufsgruppe  in  drei  Untergruppen  teilen: 

Tab.  8. 


SdbttäDdige 

Berufs- 
angehönge 

a)  Liberale  Berufe  .  .  . 

64  = 

6,6  % 

306  -   6,5 '/o 

b)  Höhere  Beamte  .  .  . 

97  = 

10 

431  =  9,5 

c)  Niedere  Beamte  au  Hof 

und  Gemeinde .  .  . 

88« 

9,2 

351  «  7,9 

Zusammen  •  . 

219  = 

25,8% 

1088  =  23,9  % 

Vgl.  Otto,  Bevölkerung  der  Stadt  Butzbach  in  der  Wetterau, 
8.  54.  —  ')  Um  falschen  Verallgemeinerungen  vorzubeugen  sei  hervor- 
gehoben, dass  diese  UmformuDg  nur  von  den  Städten  des  Heidelberger 
1}  pus  hk  Breslau  &  B.  betrag  1568  der  Aatefl  dar  Handels-  und 
VeikehmewflitM  Khon  90^1%  (uMsh  lirten  4m  Bredtuer  StadtaiehinX 
Übertraf  ako  bereits  nicht  unerliebBch  das  moderne  Heidelberg  und  ist 
heute  aa^noch  nicht  bedeutend  starker!  —  Für  Überlingen  berechnet 
Schäfer  n.  n.  0.  s.  71  die  Menge  der  Besoldung  erhsltendmi  Personsn 
eben&Us  auf  ein  Viertel  aller  Steuerzahler!  1 


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106 


Enlenbnrg. 


In  die  Kategorie  der  unteren  Beamten  gehören  zum 
Teil  Haibbeamte,  wie  Hirten,  Wächter,  Pförtner,  die  das  Amt 
nur  nebenbei  TerBahen,  aber  doch  nicht  ihren  vollen  Beruf  darin 
fimden.  So  wird  uns  x.  B.  einige  Male  Pförtner  und  Sehnh- 
macber  oder  Seiler  und  Botenläufer,  ja  sogar  Fischer  und 
Schultheiss^  als  eine  Person  genannt;  in  anderen  FlUlen  wird 
es  ähnlich  gewesen  sein,  ohne  dass  wir  noch  nachträglich  eine 
Sonderung  vornehmen  können.  Einen  weiteren  Teil  machten 
die  lieriächaftlichen  Diener  aus,  die  am  Hofe  beschäftigt  waren 
und  in  der  Stadt  wohnten,  Lakaien,  Kammerknechte,  Frauen- 
knechte,  llofbedienFtete  aller  Art.  Ferner  gehörten  dazu 
die  ganze  Schar  der  unteren  Stadtbeamten  und  Kanzleidiener, 
Schreiber,  Stadtknechte,  Wald-  und  FeldschUtzen  u.  s.  w.  Wir 
haben  so  gefunden: 


12  Boten, 

13  Hof-  und  Stadtknechte, 

12  Diener, 
10  Schreiber, 

18  Aufselu  r  (Pförtner,  Wilcbter, 

Hirten), 


Feldschtttz,WaidnianD,Jftger- 
meister), 
4  Waffenbeamte  (Bau-  und  Kran- 
meister,  Armbroster,  Zeug- 

Wärter). 

10  weitere  Kauzlei-  und  liatsver- 


9  Forst-  und  Waldbeamte  (Wald-,  j  wandte. 

Unter  den  nEanzleiyerwandten"  hat  man  Mitglieder  des 
kurfürstlichen  Regienmgspersonals  zu  yerstehen.  Wir  müssen 
uns  aber  durchaus  hflten,  gerade  aus  diesen  Berufsangahen 

auf  dauernde  Erwerbsthätigkeit  zu  schliessen;  die  oberen 
Beispiele  haben  ja  den  Beleg  dafür  gegeben,  dass  solche  Ämter 
—  wie  auch  heute  noch  —  durchaus  Nebenberuie  waren. 

Auch  ein  Teil  der  mittleren  und  höheren  Beamten, 
zu  denen  Vügtc,  Sekretäre,  Gerichtspersonen,  Räte  u.  s.  w. 
gehörten,  mochten  nur  nebenberuflich  ihre  Stellung  ausüben 
und  in  ihrem  Erwerb  ausserdem  auf  Grundbesitz  angewiesen  sein. 
Heidelberg  war  eben  Residenzstadt,  es  war  der  Sitz  der  Ge- 
richts- und  Kegierungsbehörden.  Hier  befand  sich  die  kur- 
fürstliche Kanzlei  und  die  landesherrliche  Mttnze;  hierhin  war 
auch  von  Friedrich  dem  Siegreichen  (1472)  das  ständige 
Kammer-  und  Hofgericht  verlegt,  welches  für  die  ganze  Kurpfalz 
das  oberste  Apellationsgericht  bildete^  und  das  aus  ritterschaft- 

n  N.  A.  I,  S.  195  uud  II,  Xo.  2^S.  —  2)  Vgl.  X.  A.  II,  S.  120.  - 
tls  fehlt  bisher  eine  Verwaltungsgeschichte  der  P£alz,  die  eine  sehr  lohnende 
Arbeit  wäre. 


L/'iyiki<_cCi  Ly 


Bernft-  u.  Gewerbestatistik  Heidelbergii  im  16.  Jahrhasdert.  107 

liehen  Unterraarschällen  und  lechtsgelehrten  bürgerlichen  Hof- 
gerichtsräten  sich  zusammensetzte.  Ebenso  befanden  sich  die 
Verwaltungsorgane  in  Heidelberg:  die  Rechenkammer  (Kammer- 
meisterei),  in  der  die  kurpfälzischen  Gefälle  zusammenflössen, 
der  Kirchenrat,  der  Oberrat  für  innere  Angelegenheiten  u.  a. 
Diese  Landesverwaltung  machte  naturgemäss  einen  grossen 
Beamtenapparat  nötig.  Im  einzelnen  gehören  in  diese  Unter- 
grappe:  23  Junker  und  Adelige  am  Hofe,  darunter  ein  Haupt- 
mann, ein  Kapitän,  Oberst»  die  Beisitzer  am  Hofgericht;  22 
VerwalUrngsbeamte  irie  Beglstratoreiii  SeicnCftre,  Zahlmeister, 
Bechenräte,  ^dicns,  Zollbeamte;  19  Yorsteiier,  Verwalter, 
Prokoratoren,  Inspektoren,  Ökonomen;  14  Oerichtsbeamte, 
Hofterichtsräte,  Statthalter,  Kanzler,  Frotonotare,  weiter  9  Hof- 
ämter, wie  Hofineister,  Kammerherren,  Marschälle  nnd  endlieh 
den  Besehluss  bilden  10  höhere  städtische  Ämter,  Vögte, 
Schultheissen,  Bürgermeister:  zusammen  97  Pürsoneu  mit  ins- 
gesamt 431  Angehörigen.  —  In  dieser  Gruppe  ist  die  Zahl 
des  Dienstpersonals  sehr  erheblich:  es  kommen  nicht  weniger 
als  58  Knechte  und  74  Mägde  auf  die  97  Haushaltungsvor- 
stände, sie  bilden  so  den  Gegensatz  zu  der  Gruppe  der  Ur- 
produzenten.  Aus  diesen  Familien  bestand  der  Adel  und  die 
sozial  höchststehende  Klasse  der  Einwohner.  Viele  von  ihnen 
zählten  gar  nicht  zur  eigentlichen  Stadtbevölkerung,  sondern 
standen  als  Hof-  und  Marschallsangehörige  gerichtlich  ausser- 
halb des  bürgerlichen  Kreises.  Sie  entstammten  auch  zum  Teil 
dem  in  der  Umgebung  ansässigen  Landadel  an  und  gehörten 
ihrem  eigentlichen  Erwerbsberufe  nach  in  die  Kategorie  der 
Grundbesitzer. 

Wie  die  Gruppe  der  unteren  Beamten  zumeist  durch  die 
Stadt,  die  der  höheren  Beamten  durch  den  Hof  ihre  Thätigkeit 

erhielten,  so  war  für  die  liberalen  Berufe  die  Existenz 

der  Universität  ausschlaggebend:  Uuivursitätsprofessoren,  Geist- 
liche, Licentiaten,  Ärzte  und  Schullehrer.  Ausser  der  Uni- 
versität, an  der  im  Jahr  1588  sich  385  Studenten  befanden, 
existierte  ein  Pädagogium  als  Vorschule  für  das  theologische 
Studium.  In  ihm  befanden  sich  38  Stipendiaten  oder  Alumnen, 
weitere  27  Pädagogici  waren  bei  Bürgern  untergebracht.  Aber 
auch  andere  Kinder  konnten  diese  Schule  als  Externe  besuchen. 
Ausserdem  gab  es  in  der  Stadt  noch  zwei  private  Mädchen- 
schulen (Paxin  und  Maria  Bingler)  und  eine  Knabenschule  in 


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106 


finlenburg. 


der  Bussemergasse.  Alle  diese  Anstalteu  müssen  zahlreich 
besucht  ijowesen  sein,  wie  die  Schulfrequenz  zeigt. ')  Es  waren 
dafür  auch  die  entsprechenden  Lehrkräfte  nötig.  Im  eiozeloen 
setzte  sich  die  Gruppe  der  liberalen  Berufe  zusammen  au8 
13  Professoren,  13  Geistlichen,  6  Licentiateo,  9  Schulmeistern, 
7  sonstigen  Lehrern,  7  Doktoren,  6  Ärzten,  2  Apothekern  nnd 
1  Bibliothekar:  snsammen  64  Personen  «  6,6  ^/^  mit  306 
Angehörigen.  Fast  die  Hälfte  ist  auf  Kosten  der  üniverBitäl 
sn  setzen,  deren  Ldirerzahl  wir  auf  mindestens  30  ansehen 
müssen.  Eaam  eine  dieser  Haoshaltungen  ist  ohne  Diehst- 
mädchen  gewesen,  die  natfirlich  nur  zu  persönlichen  Hilfe- 
leistungen benutzt  wurden:  doch  waren  die  Haushaltungen 
zuweilen  dadurch  grosser,  dass  Studenten  bei  den  Professoren 
wohnten. 

So  erhält  also  durch  die  gleichzeitige  Anwesenheit  des 
Hofes,  der  Verwaltung  und  der  Universität  die  anormal  hohe 
Ziffer  dieser  ganzen  Gruppe  ihre  hinreichende  Erklärung.  Es 
vermindert  aber  ein  anderer  Umstand  schon  äusserlich  jene 
Zahl  von  249  Personen;  denn  unter  jener  Ziffer  giebt  es 
auch  viele  Leute,  die  nicht  mehr  im  aktiven  Dienste  standen. 
Es  findet  sich  nämlich  nicht  selten  die  Angabe  »ehemaliger 
ünterkeUer",  „ehemaliger  Marsehall'  u.  s.  w.  Sie  lebten  dann 
also  nur  als  Privatpersonen  in  H.,  als  Rentner  und  Pensionäre 
oder  als  Gutsbesitzer,  wohl  durch  die  angenehme  Lage  des 
Ortes  und  besonders  durch  die  Nähe  des  Hofes  zur  dauernden 
Niederlassung  bewogen.  Um  keine  Uniileichartigkeit  der 
Behandlung  entstehen  zu  lassen,  haben  wir  diese  „ehemaligen" 
Beamten  nicht  ausgeschieden,  sondern  in  dieser  Gruppe  belassen. 

Im  heutigen  Heidelberg  betrug  der  Anteil  der  Beamten 
und  liberalen  Berufe  nur  15,1  ^/g  der  Berufisgesamtheit,  was 
ja  an  sich  ebenfalls  nicht  gering  ist  und  nur  durch  die  Uni- 
versität sich  erklärt  Im  Frankfurt  des  15.  Jahrhunderts 
finden  wir  dagegen  erst  5  ^/o  der  selbständigen  Erwerbenden  *) 

Aus  dem  „Verzeichnis  des  Vierten  Quartals  im  Jahr  1000"  kann 
man  eine  ungefähre  Berechnung  anstellen.  Es  sind  dort  im  jranzen  G57 
Kinder  aut'gezähh,  von  diesen  haben  13ß,  also  der  fünfte  Teil,  und 
zwar  im  Alter  von  3  bis  18  Jahren  die  Schulen  besucht.  (Vgl.  X.  A.  II, 
S.  10  f.  und  deutsche  Literaturzeitung  1895  Sp.  499.)  "Wollte  mau  für 
1688  denaelbeo  Mamtib  anlegen,  so  würde  man  auf  450  Schulkinder 
kommen.  —     Bacher,  Frankfort  8.  238. 


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Beruft-  n.  Genrerbestatiaftik  Heidelbergs  im  16  Jahrhunderi.  109 

in  Gruppe  D,  ein  Verhältnis,  das  jedenfalls  dem  normalen 
Stadttypus  weit  mehr  entspricht,  aU  unser  durch  besondere 
Umstände  uuregelmässig  verschobenes.  Hier  gab  es  zwei  Ärzte, 
neiben  Prokuratoren,  sieben  Richter,  dasu  Keller,  Zöllner, 
Schutze»,  Pfortner  u.  s.  w.;  es  fehlte  dagegen  die  Mehrsahl 
der  liberalen  Berufe  imd  der  höheren  Beamtenschaft. 

E.  In  die  Gruppe  der  gemischten  und  wechselnden 
Lohnarbeit  gehören  nach  der  Berufszählung  von  1882  auch 
die  häuslichen  und  persönlichen  Dienstleistungen.  Aber  da 
für  1588  zwischen  gewerblichen  Hilfspersonen  und  häuslichen 
Dienenden  nicht  genügend  unterschieden  werden  konnte,  ist 
von  einer  Vorführung  dieser  Elemente  hier  Abstand  genommen ; 
sie  ergeben  sich  ja  mit  hinreichender  Deutlichkeit  aus  unserer 
ausführlichen  Berufsstandtabelle  (S.  8G — BS).  Doch  auch  die 
gemischte  und  wechselnde  Lolinarbeit  an  sich  wird  bei  unserer 
Statistik  oft  unter  andere  Kategorien  mit  aufgenommen  sein, 
d.  h*  unter  d  e  m  Beruf,  der  sich  zufällig  angegeben  fand,  auch 
wenn  diese  Beschäftigung  durchaus  Iceine  udauemde"  war. 

Es  ist  Uberhaupt  im  ganzen  zu  bemerken,  dass  in  den 
eigentlichen  Gewerbebetrieben  weit  mehr  geler  nte  Arbeiter  be- 
schilftigt warmi  als  heute.  Kur  die  landwirtschsfUichen  Betriebe» 
Inner  die  Verkehrsgewerbe  (Schiffersil)  und  die  periodischen 
Arbeiten  (Bradceo-,  Wegebau  u.  s.  w.)  machten  wechselnde 
und  gemischte  Lohnarbeiter  in  grösserer  Zahl  nötig.  So  finden 
wir  mit  der  Bezeichnung  »Tagelöhner"  nur  14  Personen  ver- 
zeichnet, die  in  irgend  einer  —  wohl  meist  baulichen  oder 
ländlichen  —  vorübergehenden  und  ungelernten  Beschäftigung 
thätig  waren.  Die  Zahl  der  nur  vorübergehend,  nicht  dauernd 
angestellten  Personen  ist  damit  natürlich  nicht  gegeben;  sie 
entzieht  sich  aber  unserer  Kontrolle  und  ist  unter  die  anderen 
Berufsarten  mit  eingegangen. 

Endlich  blieben  noch  F.  die  berufslosen  selbständigen 
Erwerbeoden  übrig;  ihre  Zahl  betrüge  nach  unseren  Ermitte- 
lungen —  abgesehen  von  den  Witwen  —  115,  d.  h.  10  % 
der  Bernfsgesamtheit  Aber  es  ist  schon  oben  bemerkt,  dass 
bei  dem  grössten  Teile  derselben  die  BemüBangaben  nur  aus 
zufölligen  Grilnden  fortgeblieben  sind,  nicht  aber  etwa»  weil 
die  Betreffimden  in  Wirklichkeit  keinen  Beruf  gehabt.  Wir 
können  sie  also  nicht  in  diese  Gruppe  zusaiiinienfassen. 
Manche  der  als  ,  Junker"  bezeichneten  Herren  mögen  ja  allcr- 


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110 


Eulenbarg. 


tlings  keine  bestimmte  Beschäftigung  ausgeübt,  sondern  sich 
nur  zeitweise  hier  aufgehalten  haben.  Bei  drei  Personen  ist 
durch  den  Zusatz  des  Verzeichnisses  „Zert  seinen  Pfennig" 
direkt  darauf  hingewiesen,  dass  wir  es  mit  Rentnern  zu  thun 
haben.  Dagegen  müssten  wir,  wie  oben  gezei^^t,  im  Grunde 
jedenfalls  aus  der  Beamtenklasse  noch  einige  den  , Berufs- 
losen" zuzählen.  Im  allgemeinen  wird  auch  bei  den  Beatnern 
es  eben  der  Ertrag  der  Bodenrente  gewesen  sein,  von  dem 
sie  lebten.  Schliesslieh  befanden  sich  in  dem  städtischen 
Krankenhanse  zur  Zeit  noch  60  Menschen,  die  wir  aber  einst» 
weilen  ebenso  wie  Studenten  and  Soldaten  von  der  Berufs- 
Statistik  ausschliessen. 


So  viel  etwa  zur  näheren  Ausführung  unserer  ausführliclien 
BerufsstandtabeUe;  sie  hat  vor  den  bisherigen  Veröffentlich- 
ungen den  einen  grossen  Vorzug,  dass  wir  nicht  nur  die  selb* 
ständigen  Berufs-  und  Erwerbsthätigen  daraus  ersehen  können, 
sondern  auch  die  Gesamtzahl  aller  Berofszugehörigen  speziali- 
siert darin  verzeichnet  finden.  0  Sie  wäre  im  Übrigen  einer 
modernen  Berufiastatistik  an  die  Seite  zu  stellen,  wenn  nicht 
eben  jene  allgemeine  methodologische  Beschnlnkung  in  Kraft 
träte,  dass  die  Berufs  hezeichnung  an  sich  immer  nur  ein 
unsicheres  Kriteriuni  für  die  Ermittelung  der  wirklichen  Be- 
rufs thätigk  ei  t  abgeben  kann.  Das  wird  aber  freilich  für 
die  Vergangenheit  stets  der  Fall  sein  müssen  und  gilt  bis  zu 
einem  gewissen  Grade  von  jeder  Berufsstatistik.  —  Ganz  zu 
durclischauen  vermögen  wir  freilich  den  Sinn  unserer  Zitfern 
erst  dann ,  wenn  wir  imstande  sind,  sie  zu  beurteilen,  d.  b. 
an  analogen  Gesamtheiten  zu  messen.  Darum  wagen  wir  noch 
die  folgende  vergleichende  Tabelle  —  freilich  mit  alle  dem  Vor- 
behalt, den  die  Sache  erfordert. 


')  Von  der  Veröflfentlichung  einer  fiusf  uhrlichen  Tafel  der  Berufe  und 
Namen  (wie  sie  Bücher  S.  215—25  gicbg  ist  AbsUnd  genommen,  da  es 
HOB  nicht  anf  ihie  Mannigfrltigkeit  der  Benennungen  ankam»  und  da  ja 
dno  NachprOfimg  unserer  Angaben  and  Bereduiungen  doith  das  ge- 
dmekle  Versdehnis  üi  jedem  AngenUieke  mflglkh  ist. 


Berufii-  u.  QewerlMBtatiBtik  Heidelbeigi  im  16.  Jahrhundert.  Hl 


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113 


Enlenbarg; 


Die  Hauptgrappen  der  selbständigen  Bernfe  können  wir 
noch  kürzer  in  folgender  Übersicht  zusammenfusen.  Es  waren 
von  1000  Berufsthätigen:  Tab,  m 


Heidel- 
berg 
1588 

Heidel- 
berg 
1882 

Frank- 
furt 
1440 

Basel 
1890  <) 

144 

466 

61 

m 

188 

fi89 

63 
688 

C.  Handel  und  Verkehr  .... 

118 

185 

128 

277 

D.  Öffentliche  und  liberale  Berufe 

25« 

151 

50 

53 

14 

126 

83 

69 

Gesamtheit  .  • 

1000 

1000 

1000 

lOOO 

Nehmen  wir  zunächst  das  Frankfurt  a.  M.  des  15.  Jahr- 
hunderts zum  Vergleich,  von  dem  Heidolberg  ja  wirtschaft- 
lich nicht  allzu  fern  steht,  so  zeigt  sich  zunächst  eine  grosse 
Übereinstimmung  in  der  Beteiligang  von  Handel  und  Verkehr 
an  der  Gesamtheit:  sie  treten  gegenüber  den  anderen  grossen 
Berufsgruppen  noch  verhältnismässig  zurück.  Mit  anderen 
Worten:  wie  der  Austausch  der  Güter  überhaupt  ein  geringerer 
war  und  die  Bedürfnisse  teils  noch  durch  die  Eigenwirtschaft, 
teils  durch  den  lokalen  Markt  des  Ortes  zum  gr^issten  Teil 
befriedigt  werden  konnten,  so  war  auch  die  Zahl,  die  sich 
den  unproduktiven,  lediglich  der  Verteilung  dienenden  Handd 
und  Verkehr  hingaben,  entsprechend  geringer.  Schon  das 
moderne  Heidelberg  zei^^t  in  dieser  Gruppe  eine  um  ein  Drittel 
stärkere  Vertretung;  diese  Zunahme  ist  durchaus  auf  den 
„reinen"  liaiulel  (s.  Kolonne  4)  zu  setzen,  die  Zahl  der  selb- 
ständigen Bcrufsthätigen  hat  sich  in  Gastwirtschaft-  und 
Verkehrsgewerben  verhältnismässig  nicht  vormehrt.  Dafrecjon 
zeigen  die  letzteren  Unternehmungen  durch  die  grosse  Zahl 
der  Berufszugehörigeu  (Selbständige  2^/o,  Berufszuge- 
hörige 14®/,),  dass  sie  in  ungleich  grösserem  Masstabe  wie 
irüher  betrieben  werden .  Eine  moderne  Industriestadt(KolonDe  7) 
weist  natürlich  hierin  einen  noch  weit  stärkeren  Anteil  an 
der  Berufsgesamtheit  auf. 

Die  Zahl  der  Urproduzenten  ist  vermutlich  in  Flrankfurt 
genauer  bestimmt  als  in  Hddelberg,  wo  wir  viele  Nebenberufe 


0  Nacb  Bflcher,  Beveflkerang  des  Kantons  Bttel-Stadt,  Tab.  IL. 


Bern^  n.  Gewerbettetirtik  HeidelbefiKi  im  16.  Jabibandert.  nS 

als  eincige  Erwerbsthätigkeit  angegeben  fanden  und  entspradiend 
rnbrixieren  mnssteD;  infolge  dessen  ist  der  Anteil  in  Frank- 
fürt  a.  M.  nicht  unerheblich  grosser  (18  ^/^  gegen  14  in 
Heidelberg).  Die  „reine*  Landwnrtschaft  scheint  in  unserer 
Stadt  gegenüber  dem  Weinbau  ziemlich  zurückgetreten  zu 
sein;  die  Aussengenieinden  müssen  dann  für  die  unentbehr- 
lichisten  Cerealien  gesorgt  hab(;n.^j  Trotzdem  tragen  beide 
Orte  noch  eine  landwirtschaftliche  Physiognomie,  wenn  auch 
numerisch  die  Gewerbe  ura  mehr  als  das  Dreifache  über- 
wogen. Die  Fisclierei  war  beide  Mal  früher  ziemlich  stark 
vertreten  und  ist  seitdem  stetig  zurückgegangen.  In  der 
modernen  Stadt  nimmt  die  Landwirtschaft  dagegen  eine  unter* 
geordnete  Stellung  ein.  Diese  Gruppe  steht  ja  überhaupt  in 
einem  umgekehrten  Verhältnis  zu  der  Grösse  der  Orte:  je 
volkreicher  die  Siedelung  und  infolge  dessen  je 
intensiver  die  Wirtschaft  um  so  mehr  wird  dieUr* 
Produktion  zurückgedrängt,  um  so  mehr  kommen  die 
anderen  Berufe  in  den  Vordergrund. 

Welche  Ursachen  das  starke  Anschwellen  der  Uberaleii  Be- 
rufe und  der  Beamtengruppen  herbeigeführt  haben,  ist  vorhin 
gezeigt:  Hof  und  Universität.  Diese  Momente  gaben  der  Stadt 
Heidelberg  ihr  speziliachti  Gepräge,  das  sie  scharf  von  anderen 
Orten  ähnlicher  Grösse  unterscheiden  musste.  Die  ziemlich 
26  ®/o  haben  sich  durch  Fortfall  des  Hofes  und  des  Sitzes  der 
Verwaltung  auf  15%  ^^'^  Gegenwart  vermindert,  was  ja 
ebenfalls  noch  recht  stark  erscheint,  wenn  man  z*  B.  das 
moderne  Basel  (mit  5  ®/o)  dagegen  hält. 

Dass  das  grössere  Frankfurt  auch  ein  stärkeres  Kontingent 
Yon  Gewerben  beschäftigte,  erscheint  natürlich  trotz  des  zeit- 
lichen Unterschiedes,  der  zwischen  den  beiden  Aufnahmen  sich 
befindet.  Die  grössere  Stadt  stand  in  wirtschaftlicher  Be- 
deutung ganz  anders  da,  wie  die  kleine  pfälzische  Universitftts- 
und  Besidenzstadt,  in  der  jeder  vierte  Bilrger  ein  Amt  oder 
Ämtchen  hatte.  In  dem  modernen  Heidelberg  ist  der  prozen- 
tuale Anteil  der  selbständigen  Gewerbe  in  der  Oesamt- 
wirtschaft der  Stadt  nicht  erheblich  grösser  als  vor  300  Jahren! 
Dafür  ist  aber  die  Menge  der  Lohnarbeiter  um  das  NeuulaLhe 

Über  den  Getreide  Handel  fehlt  jede  Nachricht;  ähnUch  war  der 
Anetausch  der  Ceroalien  des  Lande!  gcgea  den  Wein  der  Stadl  in  Über- 
lingen, vgl.  .Schaler,  a.  a.  0. 

Zdtaohr.  f.  GmOi.  d.  übarrh.  M.  W,  XI.  1«  8 


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114 


Eulenburg. 


gestiegen  (12,6  <>/o  geojen  1,4 ''/o).  Das  besagt  aber  nichts 
anderes,  als  dass  die  Zahl  der  selbständigen  Betriebe 
im  Verhältnis  stehen  geblieben  und  dass  dagegen  der 
Umfang  der  einzelnen  bedeutend  gewachsen  ist. 

Und  damit  kommen  wir  zu  dem  letzten  Ergebnis,  das  wir 
ans  unserer  vetigteicbendeii  BenifiBstandtabeUe  ziehen  können: 
das  Yerbilltnis  der  Selbständigen  znr  Bernfsgesamt- 
beit  Wir  finden  nnmittelbar  aus  unserer  TabeUe: 


2b6. 12. 


14 

Auf  1  Selbitiiidig«i  kunen: 

1688 

1882 

A.  Urproduktion  

4,6 

6,7 

6 

6,7 

C.  Handel  und  Yerkehr  .  .  . 

4.B 

10,3 

D.  Öffentliche  Q.  liberale  Berufe 

4,4 

6,9 

3 

2 

Im  Durcbschoitt  .  . 

Im  16.  Jahrhundert  kamen  also  bereits  auf  47  Personen 
10  selbstiindige,  1882  aber  erst  anf  611  Damit  ist  die  soziale 
Verschiebung  der  Rangstufen  aufs  deutlichste  ausgedrückt, 
und  zwar  hat  sidi,  wie  man  sieht,  in  diesen  drei  Jahrhunderten 
die  Möglichkeit,  selbst&ndig  Berufsausttbender  zu 
werden,  sehr  verschlechtert.^  Am  ungünstigsten  stehen 
hierbei  natürlich  die  Verkehrsgewerbe,  wo  heute  der  Gemein- 
wirtschaftsbetrieb  am  vorgeschrittensten  ist.  Aber  auch  iu 
der  Landwirtschaft  zeigt  sich  etwas  ähnliches.  Offenbar  hängt 
diese  Frage  nach  dem  Verhältnis  der  Selbständigen  und  Un- 
selbständigen aufs  engste  mit  der  nach  Grösse  der  Betriebe 
zusammen.  Wir  wollen  dies  in  unserer  Gewerbestatistik  noch 
näher  betrachten. 

II.  Zur  Gowerboatatietik  Alt-Heidelboras. 

a.  Die  gewerbliche  Arbeitsgliederung. 

Für  die  Gewerbestatistik  früherer  Zeit  gilt  in  noch  höherem 
Masse,  was  Uber  den  Berufsstand  im  allgemeinen  eingangs  aus- 
geführt ist,  dass  man  nämlich  aus  den  Bezeichnungen  nur 

^  Qaiui  anahhftngig  ist  diese  Frage  von  jener  anderen,  ob  etwa 
du  U8i8terweide&  recht  lieh  durch  ZnnftiwtBnngen  efschwert  wurde. 


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Beruft-  n.  Oewerbestatiiyk  EeidfllbeigB  im  16.  Jahrhundert  |15 

mit  grosser  Vorsicht  ohne  weiteres  Schlüsse  auf  die  wirkliche 
Thätigkeit  sieben  kann.  Freilich  den  einen  sehr  bedeuten- 
den Einblick  bat  nns  die  bisberige  statistiscbe  Behandlung 
der  Gewerbe  ecbon  eröffnet,  dass  nSmlicb  mit  der  Einteilung 
in  ^  Dutzend  oder  mehr  gewerblicbe  Zttnfte  lange  noch  nicht 
die  gewerbliche  Berufsgliedemng  erschöpft  ist*  Vielmehr  war 
die  BerufiBteihmg  in  den  eigentlicben  Gewerben  eine  ^osse 
und  die  Handwerker  waren  oft  im  weiten  Sinne  Speziaüsteu. 
Hat  man  doch  in  Frankfurt  a.  M.  für  1387  nicht  weniger 
als  148  und  für  1440  gar  191  lierufbarten  gezählt,  und  in 
dem  ganz  kleinen  Butzbach  1395  immerhin  schon  75.*)  Aber 
wir  dürfen  diese  einzelnen  Berufsarten  nun  nicht  als  lauter 
selbständige  Thatigkoiten  auffassen.  Auch  müsste  man  deut- 
licber  als  es  der  Kall  ist,  zwischen  dauernder  und  vorüber- 
gehender Beschäftigung  unterscheiden  können.  INe  speziellen 
Berufsbezeichnungen  erschöpfen  eben  keineswegs  die  gesamte 
Erwerbsthftügkeit 

Fttr  das  Heidelberg  des  Jabres  1588  gelten  ausserdem  nocb 
die  besonderen  Beschrankungen,  die  uns  die  BeschaffiBubeit 
unseres  Materiales  auferlegt  und  die  gerade  bei  der  Gewerbe- 
statistik L  e.  S.  sich  besonders  ftthlbar  machen.  Mit  dieser 
allgemeinen  reservatio  mentalis  k(jnnen  wir  jedoch  getrost  eine 
solche  entwerfen  und  innerhalb  gewisser  Grenzen  auch  Schlüsse 
aas  ihr  ziehen,  voruehralich  aus  einer  doppelten  Erwägung 
heraus:  einmal  sind  die  oben  angegebenen  Lücken  doch  nur 
verhältnismässig  gering,  die  ohne  Angabe  des  Berufes  vor- 
handenen Personen  belaufen  sich  nur  auf  ein  Zehntel  der 
Gesamtheit.  Zurzeit  aber  erstrecken  sich  diese  Fehler  und 
Lücken  auf  alle  Gewerbe  gleichmässig,  es  liegt  kein  Grund 
vor,  warum  hierin  ein  Gewerbe  besonders  benachteiligt  sein 
sollte;  da  es  aber  im  wesentlichen  nicbt  so  sehr  auf  die  ab- 
soluten als  vielmehr  die  relativen  Ziffern  ankommt,  so  werden 
sieb  diese  Lücken  die  Wage  kalten;  nur  dem  Laien  impo- 
nieren ja  grosse  Zahlen  an  sieb.  Und  bei  anderen  Orten 
Hegen  die  Dinge  äbnlicb,  sodass  im  ganzen  sieb  die  ün- 
genanigkeiten  kompensieren  und  wir  Vergleicbe  sieben  können 
vorausgesetzt,  dass  wir  binreicbend  kritiscb  dabei  verfahren. 

E.  Otto,  Die  Bevölkerung  der  Stadt  Butzbach.  Damistadt  1893. 
8.  61.  —  ')  Es  sei  hei  vcrtjohohon.  dass  die  gewöhnlichen  Zuuftlisten  nur 
dann  Bedeutung  haben,  wenn  wir  über  die  Zusammeusetzung  der  Mit- 
glieder genauer  uutciiichtet  äiud. 


116 


Eulen  barg. 


Wir  wissen  über  die  Heidelberger  Gewerbeverfas>ung  nur 
wenig.  Aus  dem  15.  Jahrhundert  existieren  einige  Stadt- 
ordnungen, auf  die  vorhin  schon  Bezug  genommen  ist«  und 
in  deneo  sich  auch  allgemeine  polizeiliche  Bestimmungen  Uber 
das  Gewerbewesen  finden,  namentlich  über  Backen  und  Mahlen. 
Aber  ausser  einer  Goldscfamiedeordnung  fehlen  Zanftsatsungen. 
Freilich  scheint  es  mir,  dass  wir  fttr  unseren  Zweck  nicht 
allzuviel  dadurch  ▼erlieren.  Man  hat  ein  zu  grosses  Gewicht 
auf  die  formalen  Zunftordnungen  gelegt,  ohne  doch  dadurch 
dam  Verständnis  des  Gewerbewesens  sehr  viel  näher  su  kommen. 
Zudem  sind  wir  ja  Aber  den  allgemeinen  Inhalt  solcher  Ge- 
wei  beordnunuen  aus  jener  Zeit  hinreichend  unten  ichtt  t.  Es  sei 
im  allgemeinen  für  Heidelberg  nur  hervorgehoben,  dass  sowohl 
Freizügigkeit  als  auch  freier  Handel  nach  dov  Otilnung  von 
1465  gewiihrleistet  wurde  —  eine  Landesregierung  wird  uicist 
in  anderem  Sinne  und  Interesse  verfahren,  als  die  Zünfte 
selber.  *)  Hinsichtlich  der  Niederlassung  zur  Anlage  eines  Ge- 
werbes heist  es^):  „Item  —  mag  ein  iglicher  unser  burger  oder 
in  woner  EU  H.  sin  gewerbe  mit  gewar  uss  und  in  H.  triben 
und  füren  und  die  stat  mit  in-  und  usslossen  gancz  offen 
sin«  es  were  denn,  das  dies  in  der  stat  H.  bedorf  lieh  und  not 
were.  FUr  die  einzeken  Gewerbe  galten  dann  später  noch 
besondere  Vorschriften  und  Beschränkungen;  die  Zttnfite  werden, 
wie  üblich,  Lehr-  und  Meisterzeit  eingeführt  haben  wie  uns 
dies  bei  den  Biersiedem  schon  begegnet  ist,  die  im  Anfiing 
des  17.  Jahrhunderts  die  Zahl  normierten  („schlössen")  und 
Lernzeit  verlangten.  — 

Bevor  wir  zur  eigentlichen  Gewerbestatistik  von  1588 
kommen,  sei  noch  ein  Blick  auf  die  Angaben  geworfen,  die 
wir  aus  einem  Steuerbuch  des  15.  Jahrhunderts  gewinnen 
können.  In  dem  „Registruin  exaccionis"  aus  dem  Jahre  1439*) 
werden  folgende  Zünfte  aufgeführt: 

^)  GotheiDf  Mannhciiii  ha  ersten  JahrhonderC  seines  Bestehens. 
Diese  ZeiHcfar.  NF.  IV,  a  147  und  dera.  Bilder  ans  der  Ealtaijgeschichte 
der  Piish  8.  SS.  —  *>  Fiettong  nm  1465  m  dlsaer  Zeitiehrift  II,  &  SM 
—97,  Art.  69  «.  68.  —  »)  In  der  Taxordnung  für  1579  beisst  es  bei  den 
Steinmetzen  (Oeneral-Landesarchiv,  Kopial  buch  503):  „Doch  sollte  vor- 
geschribcne  Tnx  allein  auf!"  recht  geschaffene  Meister  und  Meistergesellen, 
die  ire  Arbeiten  der  gebür  verrichten  khönnen  und  gar  nicht  die  unvor- 
stendigen  .  .  gemeint  und  verstauden  sein.*^  Danach  scheint  hier  keine 
Zuuftabschliessung  bestanden  zu  haben.  —  *)  Berainsammiung  No.  3482 
im  General-LendettrehiT  zu  Karlsruhe;  vgl.  Enlenbvrg  a.  ».  O.  8. 467. 


^  ujKi^    i.y  Google 


Berufr-  II.  Gewerbestatiiak  IfeidelbeigB  im  16.  jAhrhuadert.  1  n 


1)  Metzger  .  .  . 

,   •    80  Mitglieoer 

2)  Fischer   .  •  , 

8)  Schmiede .  •  . 

.   •     91  . 

4)  Bäcker    .  .  . 

.     88  „ 

5)  WeiD^urtner,  . 

.  131 

o ^  ocnuoniECiier  « 

1)  Weber.    .    .  . 

27 

8j  Kiiimer    .    .  . 

9)  Schneider .    .  . 

.     50  , 

10)  Weioschröder  . 

.  13 

Zünftige  525  =  68  o/t 
aller  Steuerzahler.  0 


Wir  würden  demnach  nur  zehn  Zünfte  haben;  von  diesen 
scheiden  aber  vier  mit  253  Mitgliedern  aus  (nämlich  No.  2, 
5,  8,  10),  da  sie  nicht  zu  den  Gewerben  i.  e.  S.  gehören, 
sondern  bereits  vorher  behandelt  sind.  Es  blieben  als  eigent- 
liche Handweri^er  nur  die  sei  Iis  Zünfte  der  Metzger,  Schmiede, 
Bäcker.  Schuhniat  her,  Weber  und  Schneider  mit  272  Mit- 
gliedern Übrig:  es  würden  also  nur  35,3  *^/o  zu  den  Gewerben 
gebörea,  dazu  wären  freilich  aus  den  UnzUnftigen  noch  einige 
hinzuzurechnen.  Entspricht  diese  Einteilung  wirklich  den  in 
Heidelberg  des  15.  Jahrhunderts  vertretenen  Gewerben?  Ich 
glaube  nach  dem  Vorangehenden  sicherlich  nicht.  Zwar  sind 
die  ttberlieferten  Zahlen  der  Liste  zuverlässig  und  vollständig, 
aber  keineswegs  ist  mit  der  äusserlichen  Gliederung,  die  aus 
Bteuertechnischen  Grttnden  erfolgt  sein  mag,  auch  nur  an- 
nähernd  der  Reichtum  an  innerlicher  Beru&gliederung  erschöpft 
Zudem  können  wir  bei  zwei  von  jenen  sogenannten  nZUnften* 
direkt  zeigen ,  dass  es  nur  Sanimel begriffe  für  eine  Vielheit 
von  Berufen  und  Gewerben  gewesen.  Unter  den  91  Scliniie- 
den  finden  sich  nämlich  eine  Reihe  weiterer  Berufsangaben, 
und  zwar  waren  unter  ihnen  öfter  vertreten:  Bender,  Schreiner, 

*)Dasa  UnsOnftige   .  «  .  74 

Rat  und  Kolfaenger  45 

Vor  dem  Beig  .  .  51 

Neuenheim    ...  40 

Keuatadt  .  .  37 

247 

Inqgesunt  .   .  772 


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118 


Ettlenburg. 


Zimmerleute,  Sattler,  Maurer,  Häfner,  ausserdem  Brettmacher, 
Holzschuher,  Schlosser,  Kessler,  Ölscli läger;  und  ebenso  fanden 
sich  bei  den  Krämern  unter  aiiderni  Schwertfeger,  Hutmacher, 
Zimmerleute,  Weissgerber,  Seiler  und  andere  verzeichnet. 
Endlich  konnten  unter  den  Unzünftigen  noch  festgestellt 
werden:  Kessler,  Barbiere,  Keller,  Schneider,  Bäcker,  Koch, 
Schreiber  (letztere  Hofdiener?)  u.  a.  m.  Weder  enthalten  also 
die  Listen  nur  die  an  der  Spitze  stehenden  Namen,  noch  auch 
enthalten  sie  wenigstens  alle  die  zu  dieser  Berufsart  gehören. 
Vielmehr  haben  wir  bemerkt:  1)  Es  gehören  zu  einer  als 
aZunIt*  bezeichneten  Gesamtheit  Personen,  die  das  betreffende 
oder  auch  ein  verwandtes  Gewerbe  nicht  ausüben  (z.  B. 
Bender,  Sattler,  Ölschlilger  bei  den  Schmieden).  2)  Gewerbe- 
treibende können  zu  einer  anderen  Zunft  gehören  als  zu  der- 
jenigen, der  sie  eigentlich  zuzälilen  müsslen  (so  die  Schwert- 
feger [Schmiedezunft]  unter  den  Krämein).  3)  Auch  unter 
den  U  n  zünftigen  befinden  sich  Gewerbetreil)ende,  für  die  eine 
Zunft  existiert  (z.  B.  Bäcker,  Schneider),  während  die  übrigen 
gleichartigen  Berufsgenossen  doch  dieser  angehören.*)  Nicht  nur 
wurden  also  die  ungeeinten  Berufe  den  bestehenden  „Zünften" 
zugeteilt,  sondern  auch  innerhalb  der  Zünfte  zeigt  sich  keines- 
wegs eine  scharfe  Berufsgliederung  durchgeführt.')  Ob  dies 
nur  bei  Gelegenheit  der  Steuerschätzung  so  gewesen  oder 
allgemein  bestand,  liess  sich  nicht  ausmachen,  für  unseren 
Zweck  erhellt  jedoch,  dass  die  Steuerliste  tou  1439  nicht  ge- 
eignet ist,  als  Grundlage  für  eine  der  Wirldichkeit  entsprechende 
Gewerbestatlstilc  zu  dienen.  So  mttssen  wir  also  im  folgenden 
auf  dnen  Vergleich  mit  dem  15.  Jahrhundert  yerzicbten  und 
uns  mit  dem  Verzeichnis  von  1588  begnügen.  — 

Wir  folgen  bei  der  Einteilung  der  Gewerbe  dem  Prinzipe 
der  Stoffverarbeitung  und  der  Bedürfnisbefriedigung,  wie  es 
unserer  neueren  Gewerbestatistik  im  ganzen  zugrunde  liegt; 
also  unterscheiden  wir  die  folgenden  Gewerbegruppen: 

Eb  fiadet  sieh  also  ToDstSadig  beBtätigt,  iraa  BOdier  saent  Ar 
Fnakfiirt  a.  M.  festgestellt  liatte ;  vgl.  Hanrer,  Geschichte  der  SUdte- 
verfEissungen  n,  S.  705  —14.  —  ^}  Woraus  man  freilich  auch  den  Schlois 
ziehen  muss,  dass  die  „Berufe"  damals  keine  stereotypen,  der  Person 
bleibende  gewesen,  dass  die  Erwerbstbätlgkcit  durchaus  nicht  eine  so 
dauernde,  stAudige  war,  als  man  nach  den  Zunitsatzunpen  sonst  nur  zu 
leicht  anzunehmen  geneigt  ist.  —  Dagegen  kann  man  für  soziale  lietrach- 
tongen  dfo  liate  wohl  gebntttchen. 


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BenifisF>  u.  Gewerbestatistik  Heidelbeigs  im  16.  Jabriiandert.  X19 


I.  Metallverarbeitung   (17  Berufsarten) 

II.  Textilindustrie   (11  „  ) 

III.  Papier-  und  Leder- Verarbeitung  .    .  (  7  ^  ) 

IV.  Holz-  und  Flechtstolfe   (5  ,  ) 

V.  Nahrungs-  und  Genussmittel    .   .   .  (  3  ,  ) 

VI.  Bekleidung  und  Beinignog  .  .  .   .  (  5  „  ) 

VII.  Baugewerbe   (10  ,  ) 

VIII.  Verschiedene  Gewerbe   (7  ,  ) 

Es  Hesse  sich  wohl  eine  noch  bessere  Anordnung  denken; 
doch  genügt  es  ja,  dass  überhaupt  ein  durchgreifendes  prin- 
dpium  divisionis  zugrunde  gelegt  wird  und  wir  folgen  ihm 
einstweilen  schon  aus  dem  Zweckmässigkeitsgründe  der  Ver- 
gleichbarkeit. Unter  diesen  acht  Gewerbsgruppen  unterscheiden 
wir  weiter  66  Bernisartea  (s.  Tab.  16, 8. 135),  die  auch  im  Ver- 
zeichnis getrennt  werden.  Rechnen  wir  dazu  femer  die  15  Be- 
mfearten  der  Urproduktion,  Handel,  Verkehr  und  Lohnarbeiter, 
80  erhalten  wir  80  Arten  produktiver  Thätigkeit; 
dazu  kämen  noch  33  Bezdchnnngen  für  dffentliche  Dienste 
und  liberale  Bmfe  (zusammen  108  Beruftarten!).  Für  eine 
Stadt  yon  6300  Seeleu  wahrhaftig  eine  weitgehende  Arbeits- 
teilung. Aber  freilicli  scheint  es  übertrieben,  wenn  man  heute 
bloss  145  Berufsarten  in  der  Statistik  unterscheidet,  dann  im 
15.  Jahrhundert  für  Frankfurt  191  selbständige  Zweige  nur 
aus  den  verschiedenen  Benennungen  herauszulesen:  oft  be- 
deuten doch  verschiedene  Namen  dasselbe  oder  ganz  nah  ver- 
wandtes. So  viel  bleibt  allerdings  voilkonimen  bestehen,  dass 
auch  solch  kleine  Gemeinwesen  eine  sehr  weit  durchgeführte 
Arbeitsteilung  aufwdsen;  sie  bildeten  eben  für  die  nächsten 
Bedttrfiiiase  eine  Gesamtwirtschaft. 

Wir  betrachten  zunächst  die  selbständigen  Gewerbetrdben- 

den,  d.  h.  den  Beruf  der  männlichen  Haushaltungs vorstände: 
damit  haben  wir  überhaupt  die  Zahl  der  selbständigen  Ge- 
werbetreibenden getroffen,  da  die  gewerblichen  Hilfsarbeiter 
noch  keine  eigenen  Haushaltungen  bildeten,  sondern  unver- 
heiratet im  Hause  des  Arbeitgebers  wohnten  (über  die  Frage 
nach  dem  eigenen  Betriebe  s.  w.  u.). 

Die  Gesamtheit  der  selbständigen  Gewerbetreibenden  betrug: 


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130  £ul6ikburg. 


Tab.  XSL 


SelbfltAnditre 

1588 

Zahl  % 

1882 

Zahl 

L  Metallverarbeituug  . 

70 

15,5 

92 

6,6 

n.  TeztUindustrie  .  .  . 

40 

9 

34 

a.i 

in.  Leder  and  Hanf    .  . 

31 

6,9 

89 

4.2 

IV.  Hole-  nnd  Flechtttoffe 

68 

12,9 

113 

6^9 

V.  riajiruiif^biiiuici   •  • 

56 

12,4 

569 

VI-  Bcklcidg.  u.  Bdinigiing 

110 

21,4 

U2 

8.8 

VII.  Baugewerbe  .... 

59 

13,1 

29 

1.8 

YHI.  Verschiedenes  .... 

26 

5,8 

577 

35,5 

Inageaamt  .  . 

4Ö0 

100 

1626 

100 

I.  Die  Metall yerarbeitang  ist  unter  den  Gewerben 
das  zwdtstärkBte  gewesen;  es  zählte  70  =  16,5  %  Vertreter, 
1882  dagegen  nur  92  =  5,6  %.  Wir  treffen  hier  die  reichste 
Arbeitsgliedemng,  nicht  weniger  als  17  Bemfszweige  liess^ 
sich  in  Heidelberg  nachweisen,  nnd  zwar:  17  Goldschmiede, 
9  Schlosser,  7  Bflchsenschmiede,  6  Sporer,  5  GOrtler,  4  Waffen- 
schmiede, je  H  Messerer,  Uhrmacher,  Hufschmiede,  je  2  SchwLM  t- 
feger,  Kessler,  Kunuegiesser,  Nadler,  Juweliere,  je  1  Plattiior, 
Spengler,  Giesser.  Unter  den  Metall^^ewerken  ninunt  merk- 
würdiger Weise  das  der  Goldschmiede  der  Zahl  nach  die  erste 
Stelle  ein,  d.  h.  den  vierten  Teil  aller  Metallhandwerker.  Eine 
hinreichende  Erklärung  vermag  ich  dafür  in  keiner  VVeis(3  zu 
geben.  Man  kann  ja  auf  den  Bedarf  des  Hofes  und  der 
reichen  Junker  hinweisen,  aber  für  17  Personen  boten  sie 
doch  kaum  Beschäftigung,  denn  Goldschmiedearbeiten  sind 
keine  dauernden  Bedürfuis-,  sondern  nur  Luxusartikel: 
hat  doch  heute  die  Stadt  nur  deren  fünf  bei  vierfacher  Ein- 
wohnerzahl! Wenn  auch  die  Berufsbezeichnung  nicht  die  volle 
Erwerbsart  des  Mannes  wiedergiebt,  so  bleibt  es  doch  auf- 
fällig, dass  gerade  die  Goldschmiedekunst  nebenberuflich  aus^ 
geUbt  sein  sollte.  Allerdings  ist  es  wahrscheinlich,  dass  zu 
den  Goldschmieden  auch  die  Geldwechsler,  sowie  die  Zwischen* 
händler  von  Gold-  nnd  Silberwaren  gehört  haben,  aber  auch 
das  erklärt  die  grosse  Anzahl  noch  nicht  hinreichend.  Übrigens 
gab  es  in  Heidelberg  eine  eigene  Goldschmiedezunft  die 

^)  Die  Goldschmicdeordnung  von  I5G2  ist  gedruckt  in  Wirtlu  Archiv 
H,  jS.  68-62  (1869),  vgl.  N.  A.  II,  S.  182,  184,  186  ff. 


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Bera£9>  u.  öewerbestatttük  üeüUlberga  ün  16.  Jahrhundart  121 

ihre  Geschworenen  wählte  und  in  den  Rat  Vertreter  sandte. 
Sie  verlangten  in  der  Mitte  des  16.  Jahrhunderts  (löG2)  eine 
vierjährige  Lern-  und  eine  zweijährige  Mutzeit  Mehr  als 
zwei  Gesellen  z\i  halten  und  sonst  noch  eineo  oder  swei  Lehr^ 
finge  war  nicht  gestattet,  „dass  sich  der  arme  beym  reichen 
auch  bleyben  und  erneren  möge".  Nur  dem  Hofgoldschmied 
wird  die  Zahl  der  Hilfsarbeiter  nicht  abgemeasen,  doch  soll 
damit  kein  Missbraach  getrieben  werden. 

Aurh  die  Schmiede  bildeten  eine  grosse  Zunft,  und  wir 
haben  bereits  gesehen,  wie  weit  die  Berufsteilung  unter  ihnen 
ging.  Wir  dürfen  freilich  nicht  annehmen,  dass  die  einzelnen 
Zweige  lauter  S]>ezialisten  darstellen,  dass  ein  Kessler  z.  B. 
nicht  auch  Sporen  und  Gürtel  machen  durfte;  vielmehr  bestand 
wenigstens  innerhalb  der  Zunft  Arbeitsfreiheit.  Die  verhältnis- 
mässig starIce  Vertretung  der  Metallbranche  (ein  Sechstel  der 
gewerblichen  Berufegesamtheit)  wird  hinreichend  erklärt  durch 
die  Anwesenheit  des  Hofes  und  der  Ritter:  sie  machten  eine 
grössere  Anzahl  von  Bttchsen-,  Waffen-  und  Hufschmieden 
nötig  und  auch  den  Sporem,  Juwelieren  werden  sie  Arbeit 
▼erschafft  haben.  Klempner,  Blech-  und  Messerschmiede, 
Kanncgiesser  und  Kesselmacher,  Schlosser  und  Schwertfeger 
stellten  jene  Gerätschaften  her,  die  im  Hause  und  bei  der 
Arbeit,  auf  dem  Felde  und  in  der  Werkstatt  gebraucht  wurden 
und  sich  daher  dauernden  Absatzes  erfreuten. 

IL  Textilindustrie.  Heidelberg  besass  durchaus  kein 
Gewerbe,  das  exportiert  hätte  —  ausser  etwa  den  Wehi;  sonst 
bestand  nur  die  Befriedigung  der  rein  örtlichen  Bedürfnisse, 

die  allerdings  durch  Hof  und  Universität  etwas  äber  den  ge- 
wöhnlichen Duruhscliniti  gesteigert  waren.  So  darf  es  uns 
niciit  allzusehr  wuiulern,  dass  die  Textilindustrie  nur  sehr 
schwach  entwickelt  ist.  Für  eine  ausgedehntere  Wollmanu- 
faktur  sind  weite  Viehtriften  notwendig,  an  denen  es  in  der 
Umgebung  ieliltc.  Das  Weben  mochte  vielfach  noch  im  Hause 
geschehen,  der  Bedarf  auch  sonst  durch  fremdes  Tuch  und 
fremde  Waren  (Seiden-  und  Tuchkrämer!)  gedeckt  werden. 
Aber  trotzdem  bleibt  die  Vertretung  ausserordentlich  gering: 
5  Weber,  2  Färber,  2  Tuchscheerer,  1  Stepperin,  1  Spinnerin, 
1  FiJzmacher  machen  die  ganze  Tuchmanufaktur  aus!  Auch 
hier  wollen  wir  eingestehen,  dass  uns  dieses  Verhältnis  — 


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]22 


Ealenburg. 


5  Weber  und  17  Goldschmiede!  —  nicht  recht  verständlich 
ist.  —  Die  LfCineweber  waren  1588  ungleich  stärker  besetzt, 
es  gab  18  Personen  dieses  Gewerbes,  welche  das,  wohl  zumeist 
selbstgesponnene  Flachs  weiter  verarbeiteten.  Sie  wohnten 
zumeist  in  der  Vorstadt,  vermutlich  der  Flachsfelder  und  der 
Bleiche  wegen.  Von  weiteren  Textilgewerben  finden  wir  4 
Seiler,  2  Seidenatricker,  2  Teppidunacher  (Teppichwirker*), 
1  Hosenstricker  (Strumpfwirker).  Nur  die  Teppichwirker 
mdgen  auch  für  auswärtige  Kunden  einiges  geliefert  haben. 

Dass  ein  grosser  Teil  namentlich  der  Weberei  beruftgliedrig 
zusammen  arbeiteten,  um  ein  fertiges  Produkt  hermstellen, 
bedarf  an  dieser  Stelle  keiner  besonderen  Hervorhebung.  — 
Im  ganzen  war  demnach  die  Gruppe  der  Textilindustrie  mit 
12  Berufsarten  besetzt,  die  allerdings  nur  40  Personen  um- 
fassten.  Das  macht  9  °/o  der  gewerblichen  Berufe  aus;  gegen- 
über den  heutigen  Verhältnissen,  wo  in  Heidelberg  nur  34, 
d.  i.  2,1  "i'o  selbständiger  Vertreter  existieren,  bedeutet  auch 
das  noch  einen  verhältnismässig^  starken  Anteil.  Heute  haben 
eben  die  Uaudelsgewerbc  in  höherem  Masse  die  Herbeischaifung 
der  Waaren  aus  fremden  Produktionsstätten  übernommen :  die 
Lokalisierung  der  Produktion  hat  das  Ausdehnen  von  Handel 
und  Verkehrsgewerben  im  Gefolge  gehabt  und  die  interlokale 
Arbeitsteilung  geschaffen. 

HI.  Die  Papier-  (Hanf-)  und  Lederverarbeitung 

tritt  unter  den  Gewerben  noch  mehr  zurück;  wir  zählten  nur 
7  Berufsarten  mit  31  Vertretern  0,13 '^;o,  während  1882  ihr 
Anteil  sich  sogar  bloss  auf  4,25  "  o  erstreckte  (69  Personen). 
Die  Bearbeitung  von  Leder  und  Hanf  kann  offenbar  nur  unter 
gewissen  Umständen  einen  grösseren  Umfang  annehmen,  die 
wiederum  von  der  Erzeugung  der  Kolistotl'e  (Felle)  abhängt; 
zudem  ist  die  Herstellung  von  Papier  in  grossen  Mengen  erst 
neueren  Datums.  Voran  stehen  unter  den  Gewerbetreibenden 
10  Sattler,  die  wohl  hauptsächlich  für  die  Ritter  und  die 
Pferde  des  Hofes  beschäftigt  wurden,  es  folgen  9  Rot-  und 
5  Weissgerber,  hinzuzosählen  sind  femer  4  Seckler,  je  1  Zelt- 
schneider (Verfertiger  von  Zelten),  Nästeler  und  Tapezierer*); 

')  Im  Mittelalter  soll  hier  die  Bild-  und  Teppichwirkerei  stark  be- 
trieben sein; -vgl.  diese  Zeitschrift  Bd.  32,  S.  325  —  Eine  Tuchficheerer- 
Taxe  befindet  sich  in  der  Churfürstl.  Taxordnung  von  1679,  in  der  die 
LOhiw  ftr  die  eiueiiieii  Arbetten  üaetgeiteUt  werden.  —  *)  N.  A.  S,  8. 19$. 


Beruft-  u.  Qewerbestatistik  Heidelbeijgii  im  16.  JalirliiuidArt.  123 

letiterer  ist,  wie  der  Name  zeigt,  ein  Hngenotte  gewesen,  der 
fttr  den  Hof  herangezogen  war. 

IV.  Verarbeitung  von  Holz-  und  Flechtstoffen  be- 
schäftigte 58  Meister,  d.  h.  12,9  ^/q.  Der  Gesamtcharakter 
einer  Stadt  bedingt  natilrlich  ganz  wesentlich  auch  den  Um- 
fang der  Berufsarten.  In  Heidelberg  war  der  Weinbau  die 
entscheidende  Produktion  und  er  zog  eine  grosse  Anzahl  von 
Wirten,  Eüblem,  Schrddern  nach  sich.  So  stehen  denn  auch 
die  Bender  (Fassbinder)  unter  den  Gewerben  weit  voran:  mit 
ihrer  Zahl  von  80  Mitgliedern  (=  6,6  ^Z«)  stellen  sie  nächst 
den  Schneidern  und  Schohmachem  das  stärkste  Gewerbe  der 
Stadt  dar.  Eine  eigene  Zunft  bildeten  sie  zwar  nicht,  dodi 
bestand  dafür  die  Spänhauerzunft,  in  welcher  die  Mehrzahl  der 
Holz-  und  Bauhandwerker  noch  bis  in  unser  Jahrhundert  hinein 
vereinigt  hliebiii.*)  Ausser  den  Bendern,  welche  für  die  Wein- 
produktion thätig  waren,  gab  es  folgende  5  Holzgewerbe: 
19  Schreiner,  6  Wagner,  2  Dreher  und  1  Siebinacher.  Es 
tehlen  darin  Tischler,  Kistenmacher  und  andere  Holzwaren- 
verfertiger,  möglich  auch,  dass  diese  in  der  verhältnismässig 
grossen  Zahl  der  Schreiner^)  mit  inbegritfen  waren;  wir  haben 
uns  ferner  vorzustellen,  dass  Bender  und  Wagner  andere  Holz- . 
waren  verfertigten.  Die  Spezialisten  in  dem  einen  Fache  hatten 
meist  das  Recht  des  Verlcaufes  von  Waren  auf  benachbartem 
Gebiete.  Das  ist  im  Auge  zu  behalten,  wenn  wir  gewisse 
Berufe  gar  nicht  vertreten  finden  und  anderseits  dafür  eine 
Menge  von  Spezialitaten,  die  kaum  die  einzige  Erwerbsthätig- 
keit  ausgemacht  haben  können.  1882  betrug  der  Anteil  dieser 
Gruppe  6,9  "/o,  1588  dagegen  fast  das  Doppelte. 

V.  Was  die  Nahrun gs-  und  G en u ssmittel  brtriift, 
so  wird  unsere  Ermittelung  den  thatsächlichen  Verliälttiissen 
hierin  am  wenigsten  gerecht  werden.  Denn  einmal  gehört  ja 
ein  grosser  Teil  der  Urproduzenten  wie  Fischer  und  Wein- 

1)  N.  A.  I,  S.  167;  in  dem  Registrum  exaccionii  Ton  1489  existiert 
der  Name  noch  nicht.  —  Über  die  Thitigkeit  der  Bender  er&hiea  wir 
ans  der  Ttaoidnnng  von  |579  genmeres:  sie  hatten  nieht  alle  durchweg 
in  der  eigenen  Werkstatt  zu  arbeiten,  sondern  arbeiteten  auch  im  Hanse 
des  Auftraggebers  gegen  Kost  und  Lohn.  —  ^)  In  der  Taxordnung  von 
1579  heisst  es:  „Und  so  die  Schreiner  jemandts  ein  Stub  oder  dero- 
glichen  schlecht  stukh  oder  gantz  täfeln  mit  gesimbs  oder  auch  sonsten 
andere  schlechte  Arbeit  machen.'* 


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124 


JBttlenbarg. 


gärtner  auch  zu  dieser  Berufsgruppe,  andererseits  würden  von  den 
Verkehrsgewerben  vielleicht  noch  Weinschenke  und  Biersieder 
in  diese  Kategorie  kommen.  Es  blieben  mithin  nur  25  Bäcker, 
24  Metzger  und  7  Köche,  im  ganzen  also  56  Personen,  d.  h. 
12,4  ®/o  aller  selbständigen  Gewerbetreibenden  übrig.  In  dem 
Kegistrum  exaccionis  von  1439  sind  die  entsprecliendeu  Ziffero 
der  beiden  ersten  31  und  38,  zusammeu  13,4  °/o;  sie  wären 
mithin  stärker  (?)  besetzt  gewesen  als  im  16.  Jahrhundert! 
Nach  der  Berufstatistik  yon  1882  gehörten  dagegen  nicht 
weniger  als  569  Personen,  d.  h.  35,1  aller  Gewerbetreiben- 
den den  Nahronga-  und  Genussmittelgewerben  an.  Wie  sind 
diese  beiden  Ziflforn  zu  verstehen? 

Einmal  sind,  wie  schon  bemerkt,  aus  den  ürproduzenten 
und  Erquickungsgewerben  noch  einige  unter  diese  Kategorie 
zu  zählen.  Doch  das  könnte  jenen  gewaltigen  Unterschied 
von  12,4 <*/o  und  35,1  °/o  noch  keineswegs  erklären:  denn  es 
ist  ein  allgemeines  wirtschaftliclies  Gesetz,  dass  die  rein 
materiellen,  auf  die  Nahrung  gerichteten  Bedürf- 
nisse im  Verhältnis  zu  den  übrigen  und  höheren 
Kulturbedürfuissen  dauernd  eine  Verminderung 
erleiden');  demnach  sollten  wir  auch  in  den  Gewerben 
eher  ein  umgekehrtes  Verhältnis  erwarten,  als  wir  es  in 
Heidelberg  hnden.  Ihre  hinreichende  Erklärung  für  den 
geringen  Anteil  der  Nahrungs-  und  Genussmittel  ist  darin  zu 
suchen,  dass  die  Einwohner  noch  vielfach  Vieh  Wirtschaft, 
Garten-  und  Feldbau  trieben,  dass  thatsäcblich  das  Haus  noch 
weit  mehr  selbst  für  die  Befriedigung  der  Nahrungsmittel 
(Eigenwirtschaft)  sorgte.  Daher  fehlen  in  Heidelberg  alle  Ge- 
mflse-  und  Geflttgelhändler,  Milchwurtschaften  und  ähnliche, 
die  nur  eine  rein  städtische  Kultur  erzengt  Die  notwendigen 
GewOrz-  und  Kolonialwaren  lieferte  der  Krämer;  Brauen, 
Backen,  Schlachten,  Melken  geschah  häufig  noch  hauswirt- 
schaftlich ^)  wie  es  noch  heute  im  ländlichen  Gemeinwesen  der 
Fall  ist.  Andere  Orte,  die  weiter  vorgeschritten  waren,  hatten 


*)  Eb  i&t  liier  nicht  der  Ort  difises  Gesetz  abzuleiten  und  zu  begrün- 
te; es  sei  nur  benaerkt,  diu  neuArdiogs  eioMi  fthalidum  Gnmdgedaokeii 
vartiiftt  Pattto,  the  tbeoiy  of  djumie  eeononiei  (Philadelphia  1692), 
te  «r  nWietf  «f  censiiiDplkMi*'  imiDt.  (Geieti  der  mnehmenden  Man- 
nig&ltigkeit".)  —  ')  Daniv  scheint  mir  auch  die  Angabe  aber  die  fiSdoer 
in  Überlingen  (Schäfer  a.  a.  0.  S.  S8)  HmeOgliBh. 


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Berofis-  u.  Gewerbestatistik  Heidetbeigs  im  16.  Jahrhondert.  125 

übrigens  auch  bereits  die  Gewerbe,  die  wir  hier  vermissen, 
schon  im  14.  und  15.  Jahrhundert.  —  Dass  endlich  die  Köche 
durch  die  Bedürfnisse  des  Hofes  bedingt  wurden,  bedarf  kaum 
der  Erwähnung. 

VI.  Die  Gewerbe  für  Bekleidung  und  Reinigung  sind 

luit  110  Selbständigen  =  24,4  "/o  am  stärksten  besetzt.  Trotz- 
dem finden  wir  nur  die  5  lU^iufsartcn  der  Schneider,  Schuh- 
niaclier,  Hutmacher,  Kürschner  und  Bader  —  Barbiere  unter 
ihnen.    Voran  stehen  die  Schneider  mit  50  Meistern  =  13  °,o 
aller  Gewerbetreibenden;  ihnen  foli^en  die  Schuhmacher  mit  36 
Meistern  =  8  ^/q,  Barbiere  und  Bader  gab  es  9,  Kürschner  4, 
Hutmacher  3.    Die  ensteren  beiden  bildeten  natürlich  Zünfte, 
die  im  Jahre  1439  aus  50  bezw.  36  Mitgliedern,  zusammen  also 
86  oder  14,6  **/o  bestanden.    „Gevatter  Schneider  und  Schuh- 
macher*' stellten  1588  reichlich  ein  Fünftel  aller  Gewerbe- 
treibenden dar.  Dagegen  gab  es  1882  nach  der  Berufszählung 
in  dieser  Gruppe  nur  142,  d.  h.  8,7  *|o  selbständig  Ausübende; 
der  Anteil  derselben  wäre  demnadi  gegen  drei  Jahrhunderte 
früher  fast  um  zwei  Drittel  zurückgegangen.  Die  Gründe  sind 
nicht  ganz  durchsichtig.   Denn  wenn  auch  heute  ein  grösserer 
Betrieb  im  ganzen  bestehen  mag,  so  überwiegt  er  doch  in  dem 
modernen  Heidelberg  noch  nicht  in  dem  Masse,  dass  er  bereits 
die  selbständigen  Meister  allzu  stark  aufgesogen  haben  sollte. 
Eine  Erklärung  ist  wohl  vielmehr  darin  zu  suchen,  dass  heute 
in  der  Bekleidungsbranche  erheblich  mehr  fertige  Marktwaren 
und  besDnders  auswärtige  Konfektionsartikel  bezogen  werden : 
früher  hatte  dagegen  die  einzelne  Kundenproduktion  allein  den 
Bedarf  zu  befriedigen  und  die  Gewerbetreibenden  arbeiteten 
gerade  unter  den  Schneidern  und  Schuhmachern  noch  vielfach 
yUmb  den  Tagelohn  in  heusem",  wie  es  in  einer  gleichzeitigen 
Taxordnung  heisst.  —  Eigene  Badstuben  gab  es  in  Heidelberg 
drei  Ol      zugleich  als  Kuranstalten  benutzt  wurden. 

VII.  Die  Baugewerbe  waren  mit  67  Personen  (12,4 */o) 
recht  stark  vertreten.  Wir  ünden  10  Berufsarten,  auf  die  sie 
sich  folgendermassen  verteilen:  18  Maurer,  II  Zimmerleute, 
8  Steinmetzen,  8  Maler,  4  Schieferdecker,  4  Glaser,  2  Pflasterer, 
je  1  Ziegler  und  Häfnei'i  dazu  kommen  noch  die  3  Brunnen- 

1)  N.  A.  I,  8.  78ft  Q.  IT.  A.  n,  8.  168;  yfß,  Kriegk,  Dsntadm 
Bfligertnm  im  Ifittelalter,  NF.  8.  Iff. 


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126 


Euleaburg. 


meister.  Dass  diese  nicht  alle  dem  Bedürfnis  der  Stadt  selbst 
entsprachen,  liegt  auf  der  Hand.  Hier  gewählt«^  aber  das 
Schloss  mit  seinen  beständigen  Bauarbeiten*)  eine  hinreichende 
und  dauernde  Beschäftigung.  In  der  heutigen  Stadt  ist  die 
Zahl  der  uoteroehmenden  Baugewerker  auf  nur  29  herabge* 
suiiken,  also  auf  die  absolute  Hälfte  wie  vor  300  Jahren;  ihr 
Anteil  beträgt  nur  1,8  ^  o*  ^  braucht  wohl  kaum  besonders 
herYorgehoben  zu  werden,  dass  diese  gewaltige  Änderung  in 
der  veränderten  Betriebsweise  ihre  Ursaclie  findet. 

Vni.  Endlich  bleiben  noch  eine  Reihe  von  Gewerben  übrig, 
die  sich  den  anderen  Grupi>en  nicht  gut  anreihen  Hessen.  Es 
sind  7  Berufsarien  und  26  Personen  (—  6,5%).  Allen  voran 
stehen  hier  die  Musiker  mit  13  Mitgliedern,  unter  denen  noch 
Trompeter,  Posauneubläser,  Zinkener  unterschieden  werden. 
Sie  dienten  ganz  und  gar  den  Bedürfnissen  des  Hofes,  der  sie 
bei  festlichen  Gelegenheiten  gebrauchte.  Zu  den  polygraphischen 
Gewerben  gehörten  die  5  Buchbinder  und  4  Buchdrucker*), 
die  yomemlicb  an  der  Universität  ihre  Beschäftigung  fanden. 
Es  kamen  endlich  als  vereinzelte  Berufe  noch  je  1  Pulver- 
macher,  Orgelbauer,  Münzergesell,  Flasehenmacher  hinzu,  die 
sich  durch  ihre  Namen  selbst  erklären.  Die  Gegenwart  zeigt 
dann  noch  eine  grosse  Reihe  von  Thätigkeiten  auf,  für  die 
in  der  alten  Stadt  kein  Bedflrfiiis  vorhandm  war. 

Damit  sind  die  65  gewerblichen  Bemfearten  Heidelbergs 
im  Jahre  1588  erschöpft.  Am  reichsten  gegliedert  erwies  sieh 
die  Gruppe  der  Metallverarbeitung  mit  17  Berufsarten,  ihr 
folgte  die  der  Textilindustrie  mit  12,  der  Baugewerbe  mit  10, 
der  Papier-  und  Lederverarbeitung  mit  7,  der  Holz-  und  Flecht- 
stoflfe  und  der  Bekleidung -Reinigung  mit  je  5,  der  Nahrungs- 
und Genussmittel  mit  3,  zersplittert  waren  7  weitere.  Die 
meisten  dieser  Erwerbszweige  waren  stärker  besetzt;  die  Höchst- 
zahl (Schneider)  betrug  59,  nur  einen  Vertreter  wiesen  dagegen 
17  Berufszweige  aus.  Anders  ist  dagegen  die  Reihenfolge  der 
Gruppen,  wenn  wir  die  Zahl  der  selbständigen  Vertreter  ins 
Auge  fassen.  Da  stehen  voran  die  wenig  gegliederten  Be- 

*)  Vgl.  N.  A.  III,  Huffschmid,  Zur  Geschichte  des  Heidelberger 
Schlones.  Gerade  Aber  Zimmerleute,  Steinmetsen,  Maurer,  TOodier  und 
Decker  ▼erbrütet  aich  die  Tazordnimg  aehr  aotfilhxlidi;  ea  wird  der  Lohn 
mit  lind  ohne  Koat,  im  Sommer  tmd  Winter,  Arbeitaaait,  Preiae  ftr  ge- 
lieferte Waarea  a.  a.  featgeaetat  —  *)  Vgl.  N.  A.  L 


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Beni&>  u.  QewerbeitAtiBtik  Heidelbets»  im  16.  Jahrhunderft.  127 

kleidungsge werbe  mit  110,  dann  folgen  in  weiter  Entfernung 
Metallindustrie  mit  70,  Baugewerbe  mit  59,  Holz-  und  Flecht- 
stoife  mit  58,  Nahrungsmittel  mit  56,  Textilindustrie  trotz 
reicher  Gliederung  mit  nur  40,  Leder  und  Hanf  mit  51  Ver- 
tretern, verschiedenen  Zweigen  gehören  26  Personen  an.  Man 
sieht,  dem  Beichtom  an  innerer  Gliederung  innerhalb  einer 
Gruppe  entsprach  nicht  immer  die  Anzahl  der  ausflbenden 
Personen.  Fttr  eine  Stadt  Ton  6300  Einwohnern  eine  immer- 
hin gans  betiüchtliche  Arbeitsteilnng.  Wenn  uns  dagegen 
eine  ganze  Reihe  tob  Gewerben  zu  fehlen  scheint,  die  wir  für 
notwendig  halten,  z.  B.  Seifensieder  und  Lichtzieher,  Hand- 
sehuhmacher,  Tischler,  Töpfer  und  andere,  so  mögen  diese 
Arbeiten  zum  Teil  noch  hauswirtschaftlich  ausgeübt  sein,  zum 
Teil  haben  sie  wohl  that&ächlich  im  Gewcrbewesea  der  Stadt 
gefehlt. 

Um  wenigstens  noch  einen  Einblick  in  andere  Verhältnisse 
zu  gewinnen,  wählen  wir  die  gewerhestatistisdien  Angaben 
Frankfurts^},  für  das  bisher  allein  eine  ühnltche  Darstellung 
geboten  ist  Es  sollen  nur  Stichproben  sein,  die  zur  Veran- 
sdiaulichung  dienen,  keine  realen  Gegenabersteüungen,  die 
nach  der  Verschiedenartigkeit  des  Materiales  nicht  möglich  sind. 

£s  kamen  auf  die  Gruppe  der  (in  Prozenten) 


Frftnklurt') 

Heidel- 

1887 

1440 

berg 
1688 

X*  HetallTerarbeitiuig  .  .  . 

9,8 

12,0 

16,6 

26^8 

24^7 

9 

ni.  Ledervcrarbeitong  •  •  . 

5,3 

6,7 

6,9 

IV.  Ilolzverarbeitung    .  .  . 

9,5 

8,7 

12.9 

V.  Nahrungsmittel  .... 

14.4 

14,3 

12,4 

VI.  Bekleidung  u.  Keinigimg 

21,8 

20,7 

2»,4 

11,3 

11,9 

13,1 

1.1 

1,0 

5,8 

100 

lUO 

100 

^  Von  einer  VorfUuning  anibger  VerhSltniwie  m  Bostock  (1594), 
Bndtn  (1689),  Nürnberg  (1363)  und  anderer  Orte  wurde  AlwUmd 
genommen.  —  ^  Bacher  a.  a.  0.  8.  288. 


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128 


EaUnbarf. 


Die  ÜbereinstimmuTig  ist  ziemlich  gross ,  namentlich 
Lederverarbeitung  (III),  Nahrungsmittel-  (V),  Bekleidungs-  (VI), 
und  Bangewerbe  (VII)  nehmen  fast  dieselben  Grössepklassen 
ein.  Nur  in  der  Textilindustrie  befindet  sich  ein  bedeutender 
Unterschied.  In  Heidelberg  war  für  Schaf-  und  WoUzucfat 
gar  kein  Platz,  während  Frankfurt  vielleicht  noch  die  Nachbar- 
orte mit  versorgte. 

Betrachten  wir  die  Berufsteilung  im  einzelnen  M,  so  fielen 
auf  die  Grupi)e  der  Metallverarbeitung  in  Frankfurt  26  Ge- 
werbsarten, in  H.  nur  17,  aber  auch  das  kleine  Butzbach 
hatte  deren  noch  20.  Freilich  sind  eine  ganze  Reihe  dieser 
Gewerbe  in  der  Mainstadt  nur  ein  einziges  Mal  vortreten  ge- 
wesen; zudem  musste  ein  Teil  der  ritterlichen  Ausrüstung  im 
16.  Jahrhundert  bereits  zum  Fortfall  kommen.  In  der  Textil- 
industrie stehen  den  16  Frankfurtern  12  Heidelberger  Berufs- 
arten gegenüber;  aber  dort  sind  es  öfters  nur  verschiedene 
Benennungen  fUr  dieselbe  Sache.  In  der  Lederindustrie  weist 
¥r,  8,  H.  7  Berufe  auf,  in  den  Holzgewerben  13  gegendber  5; 
dafür  sind  in  ersterer  Stadt  darunter  Unlka  wie  Asenmacfaer, 
Schnitzer,  Stuhlniaeher,  Säger  und  ähnliche,  die  man  kaum  als 
eigene  Berufsarten  wird  gelten  lassen  können.  Ein  erheblicher 
Unterschied  zeigt  sich  in  der  Nahrungs-  und  Genussmittel- 
bereitung, dort  9,  hier  nur  3  Arten;  dort  wurden  uoch  Fladen- 
bäcker, Lebküchler,  Kuchenbäcker  von  einander  geschieden, 
was  hier  fortfiel.  Für  Bekleidung  und  Reinigung  waren  in 
Fr.*)  12  Berufszweige,  in  H.  nur  5  thätig;  aber  es  liegt  das 
daran,  dass  man  in  unserer  Stadt  z.  B.  Schuhmacher,  Reussen 
und  Schuhklepper  nicht  weiter  unterschied.  Unter  den  Bau- 
gewerben hatte  die  Mainstadt  18  Berufe,  die  Neckarstadt  nur 
9,  aber  auch  dort  sind  es  mehr  verschiedene  Namen  fiir  die- 
selbe Sache  als  mannigfachere  Berufiagliederung«  Wenn  wir 
aber  nun  die  Anzahl  der  einmal  autgeftthrten  Gewerbearten 
wirklich  als  eigene  auflassen  wollen,  so  stehen  den  Heidel- 
berger gS  in  F^nkfurt  106  gegenttber;  von  letzteren  haben 
allerdings  34  nur  einen  einzigen  Vertreter  und  weitere  21  nur 
deren  2.  Es  erhellt  daraus,  dass  Fr.  bereits  reicher  entwickelt 


Bücher  S.  215— 220.  —  »)  Tiuhscheerer  und  Seidenstricher  würde 
ich  in  Fr.  lieber  zu  den  Textilgewerben  gerechnet  haben,  ebeujso  die  Bier- 
bfaner  sä  den  Yttkahngewerben. 


L/'iyiki<_cCi  Ly 


Bero&-  0.  Gewerbeatatistik  HudelbergB  im  16^  Jahrhuiutort  129 

war.  Es  stehen  überhaupt  Einwohnerzahl  und  Berufsgliede- 
rung in  einem  annähernd  gleichen  Verhältnis :  bei  6300  Ein- 
wohnern fanden  wir  65«  bei  10000  etwas  über  100  Gewerbe- 
zweige. Wir  können  demnach  hier  die  allgemeine  Beobachtung 
bestätigt  finden,  dass  ein  bestimmter  Anteil  aller  Ge- 
werbe and  Berufe  auf  die  notwendigsten  Lebens- 
bedürfnisse fallen  muss,  und  dass  die  übrigen 
nach  dem  Masse  der  zunehmenden  Beydlkerung 
(und  damit  der  intensiyeren  Kultur)  sieb  weiter 
differensieren. 

Andere  Schlossfolgerangen  Über  das  VerbSltnis  der  Ein- 
wohnerzahl zu  der  Zahl  der  selbständigen  Betriebe  und  ähn- 
liches kann  man  aus  den  angegebeneu  Tabellea  gelbst  ent- 
nehmen. 

b)  Der  Umfang  des  Gewerbebetriebes. 

Wir  hatten  im  vorangehenden  die  nSdbständigen*  Meister 
in  den  Gewerben  betrachtet  Aber  wir  haben  das  richtig  zu 
yeistehen:  es  soll  keineswegs  damit  gesagt  sein,  dass  diese 
Meister  etwa  alle  iür  den  Absatz  des  Marktes  selbständig 
arbdteten.  Es  war  ausser  dieser  „Marktproduktion*  zum 
einen  Teil  vielmehr  Kundenproduktion,  d.  h.  auf  direkte 
Bestellung  privater  Kunden  angefertigte  Ware;  es  war  aber 
auch  zuweilen  nur  Teilproduktion,  die  gar  kein  fertiges 
Arbeitsprodukt  für  den  Besteller  herzustellen  hatte.  Das  ge- 
meinsame ist  die  eigene  Werkstatt,  in  der  das  Erzeugnis 
gearbeitet  wird:  sei  es  nun,  dass  die  Meister  auf  Vorrat  und 
Verkaut  arbeiteten  (Marktproduktion^),  sei  es,  dass  sie  ihre 
Kunden,  die  oft  den  Rohstoff  selbst  gaben,  zu  befriedigen 
hatten  (eigentliche  .Handwerker",  Kundenproduktion),  sei  es 
endlich,  dass  sie  nur  die  Zwischenhände  bildeten,  die  ein  Halb- 
fabrikat empfingen  und  es  zur  letzten  Fertigstellung  weiter 
gaben  (Scheerer,  LohmUller,  Färber).  Zum  Teil  fehlte  aber 
auch  diese  Werkstatt  und  die  Handwerker  waren  nur  ein- 

1)  Hierzu  Bücher,  Die  gewerblichen  Betriebsformen  in  ihrer  histori- 
schen Entwicklung.  —  Es  erscheint  nötig,  die  Marktproduktion,  die  doch 
bei  dem  alten  Handwerk  nicht  ganz  gefehlt  hat,  besonders  zu  unter- 
scheiden. Wir  haben  Yonchriften  über  das  Ausstellen  von  Waren,  ein 
Zdchen,  da«  die  Meister  nicht  bloss  Ar  den  indiTidnellen  Bedarf  der 
Besteller  arbeiteten. 

Zritaehr.  t  ümtk,  4.  Ob«rrfa.  V.  9.  Xf.  I.  9 


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130 


Ea^leiibnrg. 


fache  Haus-  oder  Heimarbeiter  (Störer),  d.  h.  sie 
arbeiteten  dann  im  Hause  eines  anderen,  von  dem  sie  Loha 
und  Ko8t  erhielten  und  dem  sie  nur  ihr  Arbeitszeug  ins  Haus 
brachten.  Wir  haben  in  Heidelberg  für  diese  Gruppe  von 
Gewerbebetrieben,  die  wir  als  «Lohnwerker*^)  beseiehnen 
kdnnen,  direkte  Belege;  die  Benennungen  „Hausbäcker", 
„Aushausschneider",  „Hausmetzger"  besagen  es  schon  zur 
Genfige.  Es  ist  dies  also  nodi  der  Rest  jenes  Gewerbebe- 
triebes, bei  der  die  Handwerker  nicht  einmal  eine  Werkstatt 
besassen,  sondern  mit  ihrem  Handwerkzeug  im  Hause  ihrer 
Kunden  auf  Arbeit  auf  die  „Stör"  gingen'):  unsere  Reparatur- 
tischlt>r,  Hansschneiderinnen  und  Wäscherinnen  machen  es  ja 
noch  lieuti  zum  Teil  so.  In  dieser  Lage  befanden  sich  früher 
z.  B.  die  JBaugewerbetreibende,  die  von  dem  Bauherrn  ver- 
pflichtet wurden  und  entweder  die  Materialien  gegen  ent- 
sprechende Anrechnung  selbst  zu  liefern  hatten  oder  auch  die 
letzteren  auf  dem  Bau  fertig  erhielten.')  Die  „Hausbäcker" 
wurden  nach  der  Freiung  von  1465  von  der  Stadtgemeinde 
angestellt  und  hatten  zumeist  Im  öffentlichen  Backhaus  das 
„Hausbackenbrot"  gegen  entsprechenden  Lohn  zu  verbacken. 
Aber  audi  mit  anderen  Gewerben  stand  es  ebenso.  Von  den  • 
Schneidern  wird  gesagt,  dass  wenn  sie  ersucht  witarden  ,umb 
den  Taglohn  in  heusem  zu  arbeiten*,  sie  sieh  nicht  weigern 
ßolleu,  dies  zu  thun,  sondern  gegen  entsprechende  Lohn  und 
Kost  zum  „Hausmann''  gehen.  Und  ebenso  können  z.  H. 
die  Bender  die  Fässer  im  Hause  ihres  Kunden  binden.  Meist 
wird  beide  Art  des  Betriebes  im  16.  Jahrhundert  neben- 
einander bestanden  haben,  sowohl  die  Arbeit  in  der  eigenen 
Werkstätte  mit  und  ohne  Lieferung  des  Kobstoffes  als  auch 

^  SchmoUer,  Strassburger  Tucher-  und  \Vel)erzunft  S.  410,  Hücher 
a.  a.  0  S.  i)5.  —  ^  Vgl.  N.  A.  II,  S.  156.  —  In  der  Taxordnung  von 
1579  heiast  es  bei  den  8chuhmacheru  „Und  weile  der  Gemeine  Haussmaun 
mebrerthflüs  dH  Leder  far  ddi  edbirten  beniten  und  nachgeendts  in 
beOBsem  verarbeiteii  list,  so  aollen  of  solehen  M  die  Bchndimacher  die- 
selbigen  heflt  rasclumdeo,  aach  soosten  im  Taglohn  und  Vorrechts  xa 
arbeiten  schuldig  sein"  . . .  Andererseits  gab  es  aber  aüch  Werkstfttten> 
arbeit:  .,Da  ahor  ein  Schumacher  einen  Vorrechts  in  seiner  behaiisnnc: 
Stiffeln  oder  Schuch  machen  -würde,  dar/.u  der  Haussmann  das  lioder  und 
riuckheu  geben,  soll  ime  für  Ma<herlohn  gereicht  werden  ..."  —  „Oa 
auch  jemandt  bauen  und  das  holtz  nicht  Selbsten  bestelien»  sondern  vom 
Zimmennan  nemmen  wollte"  u.  s.  w. 


uid' '-y  Googie 


Beruft-  n.  G«werbeitati8tik  Heidelbergs  im  16.  Jabriitmdert.  131 

die  Verdingung  im  Hause  des  Kunden  gegen  Kost  und  Lohn. 
In  der  kurpfälzischen  Ordnung  von  1579,  die  „sonderlich  auf 
die  Stat  Heidelberg  dirigiert",  finden  sich  für  beide  Arten  der 
Produktion  Festsetzungen    und  zwar  bei  denselben  Gewerken. 

Für  ein  Verlagsystem,  in  dem  ein  grösserer  Unternehmer 
Ware  zur  Marktprodoktion  und  damit  zum  Zwecke  des  Ex- 
portes in  Arbeit  gab,  war  in  Heidelberg  kein  Platz;  es  feUte 
an  kaulmlUinlscfaem  Kapital  und  Geist  und  an  Gelegenheit 
Grosseren  Betrieb  habe  ich  nur  einmal  im  Verzeichnis  von 
1600  gefunden;  charakteristischerweise  war  es  ein  Ausländer,  ein 
französischer  Maurer,  der  vermutlich  am  Schlossbau  besclüiftigt 
wurde.')  Überhaupt  ist  bei  den  Hofhandwerkem  zuerst 
ein  umfassenderer  Betrieb  zugelassen,  die  Gehilleuzahl  z.  B. 
bei  den  Goldschmieden  lieigegehen.  —  Diese  allgemeinen  An- 
gaben über  den  Gewerbebetrieb  können  ergänzt  werden,  indem 
wir  die  wirkliche  Zahl  der  männlichen  Gewerbege- 
hilfen untersuchen:  sie  giebt  die  sicherste  Auskunft  über  die 
Grösse  der  Betriebe  und  bildet  auch  heute  die  Grundlage 
für  die  äussere  Einteilung. 

Auf  die  450  selbständigen  Meister  fielen  334  Gesellen 
(Knechte)  und  Lehrlinge  (Jungen),  also  auf  vier  Selbstän- 
dige etwa  drei  Hilfsarbeiter;  mithin  beschäftigte  noch 
nicht  einmal  durchschnittlich  jeder  Gewerbetreibende  eine  Hilfs- 
person. Von  jenen  450  „Meistern'*  waren  241,  d.  h.  63,8  % 
überhaupt  ohne  jeglichen  (mSnnlichen)  Gehilfen,  also  Einzel- 
betriebe. Er^nzend  tritt  freilich  hinzu,  dass  häufig  die  Sohne 
bei  dem  Vater  gearbeitet  haben  werden.  Immerhin  bleibt 
doch  der  Einzelbetrieb  das  Überwiegende,  und  zwar  kamen  auf: 


Meister 

Einselbetriebe 

I.  Metallverarbeitung. 

.  70 

33 

47.1  ö/o 

II.  Textilindustrie  .  . 

.  39 

21 

Ö3»9 

III.  Leder  und  Hanf  . 

.  81 

19 

61,8 

IV.  Holzverarbeitung  . 

.  58 

34 

58,6 

V.  Nahrungsmittel .  . 

.  56 

29 

51,8 

VI.  Bekleidung  .    .  . 

.  110 

46 

■41,9 

VII.  Baugewerbe .   ,  . 

.  60 

40 

6G,7 

VUI.  Verschiedene    .  . 

.  26 

19 

73,1 

450 

241 

53,3  Vo 

<)  Die  BeBtimmimgeii  der  Taxordmmgen  liiid  auch  abgedrockt  bei 
Bacher,  Betriebatormen  &  —  *}  N.  A.  II,  146. 

9* 


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182 


Ealenbarg. 


Die  gehilfenlosen  Betriebe  nehmen  also  über  die  Hälfte  ein; 
am  grössten  ist  ihre  Zahl  unter  den  BaugewerbeD,  woüaatfiieben 
Zehntel  derselben  allein  ohne  Gehilfen  waren,  aber  nur  schein- 
bar, denn  in  Wahrheit  werden  die  Zinunerleate,  Steininetsen, 
Maurer  am  ehesten  im  Lohne  eines  üntemehmerB  gestanden 
haben,  der  sie  auf  Zeit  in  Eontralct  nahm.  Auch  bei  den 
Leder-  und  Hanf-  sowie  bei  den  Holzgewerben  beträgt  der 
Anteil  der  Einzelbetriebe  zwei  Drittel,  was  sich  ans  der 
geringen  Bedeutung  dieser  Gewerbe  ffir  die  damalige  Stadt 
erklärt.  Am  geringsten  sind  die  Einzelbetriebe  in  der  Be- 
kleidungsindustrie, aber  auch  hier  machen  sie  noch  zwei  Fünftel 
aus.  Ihr  folgen  die  Metallgewerbe,  während  in  der  Textil- 
industrie und  unter  den  Nahrungsmittclgewcrben  sich  die 
Einzel-  und  die  Gehilfenbetriebe  ziemlich  die  Waage  hielten. 
Überwiegend  mit  Gehilfen  arbeiteten  Bäcker,  Schuhmacher 
und  Leineweber,  von  denen  es  sich  auch  wegen  der  inneren 
Arbeitsteilung  am  ehesten  verstehen  lässt. 

Die  Betriebe  mit  Gehilfen  machen  demnach  46,7  "/o  aus, 
also  blieben  nicht  unerheblich  unter  der  Hälfte  zurttek.  Auf 
diese  209  Selbständige  entfielen  884  Gesellen  und  Lehrlinge  0, 
d«  h.  im  Durchschnitt  1,6  HilÜBarbeiter.  Davon  hatten 


240  Gewerbe  keine  männliche  Gehilfen 

=  03,3  °/o 

123  Gewerbe  mit  1  männlichen  Gehilfen 

=  27,5 

W      ,       »  2  , 

=  12,4 

24         a         »    8           ,  « 

=  5,8 

=  1.8 

1        t»         II    ö          ,  „ 

=  0,2 

zusammen  209  Gewerbe  mit  1,6  männl.   Gehilfen  =  46,7  ^/g 

Diese  Verteilung  hat  nichts  auffallendes,  es  überwiegen 
anter  den  Gehilfenbetrieben  naturgemäss  die  mit  einem  An- 
gestellten, sie  betragen  über  ein  Viertel  aller  Gewerbe, 
die  mit  zwei  HilfBarbeitem  immeihin  noch  dn  Achtel;  dagegen 
yerschwinden  die  mit  drei,  Tier,  fttnf  fast  gänzlich  (zusammen 

I)  El  sei  bemerkt,  dass  in  Nürnberg  (nach  Bücher  S.  34)  auf  3404 
Bürger  nur  1219  Knechte  fallen,  d.  h  erst  auf  jeden  dritten  einer;  in 
Heidelberg  kommt  bereits  auf  zwei  Burger  ein  Knecht.  Man  muss  dar- 
aus allerdings  schliesscn,  dass  in  N.  die  Verhältnisse  im  Jahre  1449  be- 
sonders ungünstig  lagen  i  denn  die  Stadt  hat  sonst  ganz  andere  Erwerbe- 
TeriiiltniHe  mfgsmum  ah  dit  Utiii«  Hdddberg. 


^  lyui^L,^  1  y  Google 


Beruft»  u.  Gewerbestatistik  Heidelbergs  im  16.  Jahrhnndert  X33 

ein  Fünfzehntel),  mit  fünf  Arbeitern  ist  nur  ein  einziger 
Steinmetz  gezählt  worden.  Es  wird  uns  aus  derselben  Zeit 
(1594)  über  den  Kostocker  Grewerbebetrieb  berichtet  0>  dass 
ein  Wantmacher  acht  Kneclitd,  ein  anderer  deren  sieben  ge- 
habt, dass  ein  Kannegiesser  mit  sechs  Gesellen  gearbeitet 
habe,  dass  Tief  männliche  Hilfsarbeiter  bei  den  Nagel-  nnd 
Eapferachmieden  niehts  seltenes  und  vier  bis  fünf  bei  den 
Bächem  der  Darchschnitt  gewesen  sei.  Aber  diese  Zahlen 
sind  doch  zu  fragmentarisch,  am  einen  Überblick  zn  gestatten. 
Anch  wird  diese  Mitteüang  selbst  dadurch  ganz  in  Frage  ge- 
stellt, dass  daselbst  auf  2S50  nur  1036  Gesellen,  Knechte 
und  Lehrlinge  entfielen,  mithin  auf  zwei  Männer  noch  nicht 
einmal  durchschnittlich  eine  Hilfskraft!*)  Einstweilen  wider- 
sprechen diese  beiden  Angaben  sich  direkt  und  wir  können 
jene  mitgeteilten  Ziffern  keineswegs  für  durchschnittliche,  son- 
dern nur  für  ausnahmliche  halten.  Von  Basel  wird  gesagt'), 
dass  Mitte  dos  15.  Jahrhunderts  der  Gewerbebetrieb  noch 
recht  bescheiden  gewesen.  Doch  fehlen  uns  für  andere  Orte 
genauere  statistische  Angaben. 

Die  Verteilung  der  Betriebe  auf  die  einzelnen  Gewerbe- 
gmppen  ergiebt  sich  aus  folgender  Zusammenstellung: 

Tab,  14. 


mit  Gehülen 


Be-  1 

triebe 

0 

1 

2 

3 

1 

4 

5 

I.  Metallverarbeitong . 

70 

33 

26 

5 

5 

1 

II.  Textilindustrie    .  . 

39 

21 

10 

4 

4 

III.  Leder  und  Hanf .  . 

31 

19 

5 

4 

2 

1 

lY.  Holzverarbeitung  . 

58 

34 

18 

4 

2 

V.  Nahrungsmittel  .  . 

56 

29 

12 

11 

2 

2 

VI.  Bekleidung  .... 

110 

46 

33 

19 

7 

VIL  Baugewerbe  .... 

60 

4,0 

7 

8 

2 

2 

1 

Vm  Versddedene  .  .  . 

36 

19 

7 

Zusammen  .  . 

460 

1  Sil 

128 

65 

24 

6 

1 

Danach  hatten  einen  ausgedehnten  Betrieb  die  Nahrungs- 
mittelgewerbe, bei  denen  26,8%  eolche  mit  zwei  oder  mehr 
Gehilfen  waren;  ihnen  folgen  am  nächsten  die  Bekleidungs* 

*)  Paasche  in  Conrads  Jahrbüchern  für  Nationalökonomie  und  Sta- 
tistik Bd.  Y  (1882)  S.  864.  —  *)  Paasche,  S.  848.  Schönberg, 
das.  VI  (1888)  8.  864. 


lyui^L-j  cy  Google 


134 


Enlenburg. 


gewerbe  mit  23,6  7o  grösseren  Werkstätten,  am  unteren  Ende 
der  Reihe  stehen  die  Holzgewerbe  mit  nur  10,3 '•/o  und  die 
Meta]]gewerbe  mit  15,7  ^i^;  in  der  Mitte  befinden  sich  die 
anderen.  Bezeichnen  wir  entsprechend  den  Verhältnissen  einer 
Landstadt  diese  Betriebe  mit  zwei  bis  vier  männlichen  Ge- 
hilfen als  Bfittelbetriebe,  so  wttrden  wir  folgende  Stufenfolge 
der  Gruppen  finden: 

Tab.  15. 


Kleinbetriebe 
mit  0—1  üe- 
hiUiMi 

Mittelbetriebe 
mit  2—4  Ge- 
hiMui 

1)  Nahnmgsmittel  .... 
^  BeUeidimg  

$  Leder  und  Hanf  .... 

78,2% 
70,4 

77,4 

2^% 
28,6 

22,6 

^  Textilindustrie  

77,5 

22,5 

5)  Baui^cwerbe  

79,7 

20,3 

6)  Mctailgewerbe  

7)  Holzverarbeitung .... 

84,3 
89,7 

15,7 
10,3 

Insgesamt  .  • 

80,9  «/o 

19.1  7i 

Dass  namentlich  die  Bäcker  mehrere  Gesellen  brauchten, 
erscheint  durchaus  natürlich  und  erklärt  das  verhältnismässige 
Überwiegen  des  Mittelbetriebes  unter  den  Nahrungsmittel- 
gewerben. Auffallen  könnte  dagegen,  dass  unter  den  Metall- 
gewerben die  Gehilfen-  und  Mittelbetriebe  nicht  stärker  Ter* 
treten  sind.  —  Es  ist  hier  freilich  überall  nur  Ton  den  männ- 
lichen Hil&kraften  die  Bede  gewesen;  es  mag  seui,  dass  in 
einigen  Fällen  eine  Vorgrössemng  des  Betriebes  dadurch 
stattfand,  dass  auch  Mägde  beschäftigt  wurden;  doch  wissen 
wir  genaueres  hieräber  nicht,  und  es  wurde  daher  angenommen, 
dass  die  weiblichen  Kräfte  nur  in  der  Hauswirtschaft  ver- 
wendet sind.  —  Werfen  wir  schliesslich  noch  einen  Blick  auf 
die  einzelnen  Berufsarten,  so  finden  wir  fast  ausschliesslich 
Alleinbetrieb  bei  den  Maurern,  Bendern,  Zinnnerleuten,  da- 
gegen überwiegend  Gehilfenbetrieb  bei  den  Bäckern,  Schneidern, 
Schuhmachern,  Leinewebern,  Schlossern. 

c)  Die  Stellung  im  Beruf. 

Wir  haben  in  der  Heidelberger  Gewerbestatistik  die  ge- 
werbliche ArbeitsgUederung  und  den  Umfang  der  Gewerbe- 


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Beruiä-  u.  Gewerbestatistik  Heidelbergs  im  16.  Jahxhuudert.  135 

Betriebe  kenMi  gelernt  (die  technisdie  und  wirtschaftliche 

Seite);  wir  müssen  aber,  soweit  es  unser  Verzeichnis  zulässt, 
noch  einen  Blick  auf  die  soziale  Zusammensetzung  der  ge- 
samten gewerblichen  Bevölkerung  werfen.  Die  Gesellschaft 
der  Gewerbetreibenden  besteht  ausser  den  selbständigen  Meistern 
und  deren  Gehilfen,  aus  den  Frauen  und  Mägden,  aus  den 
Kindern  und  sonstigen  Angehörigen.  Die  Einzelheiten  sind  in 
der  folgenden  auafübrlichen  sozialstatistischen  Tabelle  zu- 
sammengefasst. 


Stellung  der  GewerbeangehÖrlgen.  Tah.iß. 


1. 

M 

s 

0 
2. 

Frauen 

tiO 

'-SS 

4. 

O) 

a 
5 

a 

9  a 

1 

6. 

L  Metallverarbeitung  .  .  . 

70 

55 

67 

30 

140 

362 

1.  Goldschmiede  

17 

12 

16 

12 

42 

99 

2.  Schlosser  

9 

11 

8 

2 

19 

49 

3>  Bflchsenschmiede  .... 

7 

6 

7 

2 

11 

33 

4.  Spor6r  

6 

1 

6 

2 

18 

33 

5.  Gürtler  

5 

1 

5 

1 

7 

19 

22 

6.  Waffcnschnuede  

4 

6 

4 

4 

4 

7.  Uhrmacher  

3 

3 

3 

— 

5 

14 

8.  Hufschmiede  • 

3 

6 

3 

2 

8 

22 

9.  Messerschmiede  

3 

3 

3 

7 

16 

10.  Kessler  

2 

1 

2 

2 

2 

9 

11.  Eannegiesser .  ..... 

2 

1 

2 

1 

8 

14 

12.  Sehwertfcger  

2 

1. 

2 

2 

7 

Q 

2 

1 

0 

14.  JeweUere  

2 

1 

1 

1 

5 

15.  Giesser  

1 

3 

1 

1 

6 

16.  Platter  

1 

1 

1 

1 

4 

17.  Si)engler  

1 

1 

3 

5 

D.  Textilindustrie  

34 

30 

35 

8 

63 

176 

18.  Leinenweber  

18 

17 

16 

2 

29 

82 

19.  Weber  

5 

4 

5 

1 

6 

22 

20.  Seiler  

4 

4. 

4 

1 

10 

23 

21.  Farb  er  

2 

8 

2 

4 

12 

22.  Tuchscheerer  

2 

2 

2 

7 

18 

23.  Seidenstricker  ..... 

0 

1 

2 

1 

2 

8 

24.  Teppichmacher  

2 

1 

2 

3 

8 

25.  Stepperin  

1 

1 

26-  Spinnerin  

1 

_ 

2 

3 

27.  Hoseustricker  

1 

1 

2 

28b  Filzmacher  

1 

1 

2 

109 

85 

102  1 

38  1  203 

538 

Digitizeü  by  Google 


136 


Enlenbitrg. 


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38 

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iU.  Leder  und  liaaf  •  •  .  . 

31 

23 

25 

18 

75 

173 

29.  battior  - 

10 

11 

8 

3 

17 

49 

9 

4 

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110 

97 

1  AI 

101 

40 

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59 

44 

53 

17 

87 

265 

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6 

4 

1 

6 

Ty,-*— -  „  n-^ 

8 

8 

8 

10 

19 

60 

AA 

48 

64 

•  A 

16 

4  AA 

127 

298 

49.  Maarer  

18 

8 

16 

A 

I 

44 

87 

50  Zimmerleute  

11 

5 

10 

6 

15 

47 

8 

A  J 

14 

8 

2 

28 

60 

o 

8 

7 

7 

2 

12 

36 

53-  Scliicfcrdecker  .... 

4 

4 

1 

7 

16 

Ol*  visser         •  *  •  •  . 

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8 

A 

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14 

27 

DO*  jiruiiiiciiuiBiaicr  •  •  •  • 

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1 

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1 

X 

1 

8 

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A 

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8 

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1 
1 

1 

1 

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I 

4 

1 

1 

1 

1 

1 

t 

1 

6 

Vlii- V  erscüieaend  *  •  •  .  . 

26 

JA 

7 

24 

5 

42 

107 

13 

4 

1.^ 

o 
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16 

50 

5 

1 

4 

11 

21 

A 
« 

1 

o 
o 

o 

5 

17 

62.  Palvonnacher  

1 

1 

4 

6 

1 

2 

1 

1 

1 

8 

66.  Flaschenmacher .... 

1 

1 

1 

5 

8 

884 

418 

1  178 

876 

9864 

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Beruft-  Q.  Qewerbestfttifltik  HeMalbogs  im  le.  Jahrliiuidert.  137 

Scheiden  wir  aus  dieser  Tabelle  zunächst  die  OeBamtfaeit 
der  ErwerbBthäUgen  (Kolumne  1  imd  2)  aas,  so  erhalten  wir 
784  Personen,  denen  wir  dieselbe  Gesamtheit  18820  SegOD- 
Überstellen: 


Tai  77. 


1. 

M  Selb- 
ständige 

1588 
a 

1 
0 

8. 

4. 

•/o 

5. 

0 

.  60 

Sä 

3 

6. 

a 
7. 

1883 

w 

8. 

l 

2. 

-  Wirkl. 

^  Anteü  H 

I. 

70 

55 

125 

—  15,9 

92 

309 

401 

=  15,5 

=  9,9 

II. 

39 

30 

09 

=  8,8 

34 

29 

63 

=  2,4 

=  1,6 

m. 

31 

23 

54 

=  7 

69 

139 

2()6 

=  8,1 

=  6,1 

rv'. 

58 

32 

90 

=  11.4 

113 

305 

418 

=  16,2 

=  10,3 

V. 

66 

48 

104 

=  18,8 

569 

332 

901 

=  34,9 

=  22,2 

TL 

110 

97 

207 

»  28,4 

142 

848 

485 

s  18.9 

«  11,9 

TU. 

60 

42 

102 

==18, 

20 

78 

102 

-  4, 

=  2,6 

VlU. 

•2f; 

/ 

00 

Ii-) 

  1  .) 

450 

884 

784 

»  100 

I  1048 
1(1826) 

1680 
(2426) 

2578 
(4061) 

=  100 

s:100>) 

Was  zunächst  und  vor  allem  aus  dieser  Übersicht  in  die 
Augen  springt,  ist  das  Verhältnis  von  Selbständigkeit  und 
Abhängigkeit  unter  den  Erwerbsthätigen.  Während  1588 
noch  auf  4  selbständige  Leiter  3  Gehilfen  kamen,  entfielen 
1882  schon  auf  2  selbständige  3  Gehilfen,  d.  h.,  das  Ver- 
hältnis der  selbständigen  zu  den  unselbständigen 
Gewerbetreibenden  ist  gerade  um  die  Hälfte  ge- 
sunken: 1882  waren  verhältnismäesig  noch  einmal  soviel 
Personen  in  direkt  abhängiger  Stellung  als  TOr  300  Jahren. 
In  der  modernen  Stadt  treten  nur  in  den  Nahrnngsmittel- 
gewerben  die  Gehilfen  gegenaber  den  Selbstilndigen  surflck, 
hier  überwiegen  also  die  Einzelbetriebe;  am  weitesten  ist  die 
Selbständigkeit  in  den  Metallgewerben  geschwunden,  wo  die 
Maschine  und  die  Grösse  der  Produktionsmittel  den  Aussehlag 
giebt.  Im  IG.  Jahrhundert  überwogen  noch  in  allen  Gruppen 
die  Selbständigen.^) 

I)  Badische  Statistik  Bd.  18  (1886)  8.  341.  —  <)  Ans  der  Statistik 

für  1882  sind  absichtlich  die  neueren  Berufe  nicht  ausjjesrhieden,  da  wir 
einen  Überblick  über  die  gesamte  erwerbsthätifre  Bevölkerung  in  beiden 
Stadien  erhalten  wollten  und  daher  auch  diese  Berufe  brauchten,  — 
*)  Freilich  in  einigen  engeren  Zweigen  war  auch  hier  bereits  die  Zahl 


138 


Ealenburg. 


£s  kamen  auf  10  Gehilfen  Selbständige: 


1882 

I 

ft 

9 

n. 

12 

12 

m. 

18 

5 

IV. 

18 

4 

V. 

12 

17 

VL 

11 

4 

vn. 

14 

4 

13 

7 

Die  Selbständigkeit  der  ErwerbstlAtigeii  war  demiuicb  1588 
am  grössten  in  der  Holzverarbeitimg  und  in  den  Bangewerben, 

am  geringsten  in  der  Bekleidungsindustrie.  1882  ist  das 
Verhältnis  nur  in  deu  Textilgewerben  gleich  geblieben,  sonst 
durchgehendö  gesunken,  und  zwar,  wie  man  sofort  sieht,  sehr 
erheblich,  um  das  Drei-,  ja  Vierfache.  Nur  die  Lebensmittel- 
gewerbe haben  in  dieser  Hinsicht  eine  erhebliche  Besserung 
erfahren  (früher  12,  jetzt  17  Selbständige  auf  10  Gehilfen). 
Aber  freilich  ist  dem  gegenüber  auf  der  anderen  Seite  wieder 
zu  betonen,  dass  auch  die  früheren  „Selbständigen''  nicht  alle 
wirkliche  Meister  mit  eigaier  Betriebstätte  gewesen  sind, 
sondern  vielfach  nur  Haus-  und  Heimarbeiter^);  dass  dagegen 
die  Mehrzahl  der  jetsigen  „Selbständigen*'  m  wirklichen  Ge- 
schäftsinhabern (Unternehmern)  aulsestiegen  ist. 

Ein  zweites  Ergebnis,  das  wir  ans  der  ansfiUKrIiehen  Tabelle 
gewinnen  können,  bezieht  sich  anf  die  übrigen  Angehörigen 
der  GtewerbetrdbeDden.  Wenn  das  Halten  von  Mägden  einen 


der  Gebüftii  grosser  ab  die  der  SeH»tBiidigen,  so  bei  den  SdUoaem 
(11:9),  Waffensduniedeii  (6:4),  Huftchmiedeii  (6:8)^  SatOeni  (11:10), 
Weissgerbem  (6:6),  Barbieren  (11:9),  Earschnem  (6:4)  und  eriieblicher 

bei  den  Steinmetzen  (14:8)  und  B&ckern  (33:25).  Aber  im  ganzen  gilt 
das  umgekehrte  Verhältnis  p]ine  feinere  ünterscheitlnng  in  höhere  tp:e- 
lernte;  und  niedere  (ungelernte)  Ililfspersoucn  hat  truhcr  infolge  der  Eiu- 
facliheit  und  Kleinheit  der  Betriehe  nicht  bestanden,  sondern  iüt  erst  mit 
dem  modernen  Vordringen  der  grösseren  Unternehmungen  und  Grosü- 
betriebe  eingetreten. 

')  Dem  «itqirechend  erhielten  im  16.  Jehrhondert  die  „Sbieter"  ench 
niehl  weaentlicli  hAhore  Lohne  als  die  Gesellen:  bei  den  Zimmerleaten, 
Steinmetsen,  überhaupt  den  meisten  Baagewerben  tet  der  Lohn  ein  gens 
gleicher  nnd  auch  vo  eine  Abstufung  eintritt,  betrSgt  sie  nnr  gans  wenig. 


Befofii-  u.  Gewerbestatistik  Heidelbergs  im  16.  Jahrhundert.  139 

gewissen  Rtickschluss  auf  die  Wohlhabenheit  zulässt,  so  haben 
wir  folgendes  festzustellen :  Auf  450  Gewerbehaushalte  kommen 
nur  172  Mägde,  also  auf  2,7  Haushalte  erst  1  Magd.  Die 
Gewerbegruppe  steht  darin  sowohl  hinter  den  Handels-  und 
Verkehrsberufen  (mit  2  Haushaltungen  auf  1  Magd)  als  auch 
besonders  hinter  den  Beamten  und  liberalen  Berufen,  bei  denen 
schon  auf  1,4  Haushalte  1  Magd  fällt,  zurück.  Und  zwar 
kam  1  Magd  auf: 

Haushalte 

Nahrungsmittelgewerbe  .  •  .  1,4 
Leder-  und  Hanigewerbe .  .   .  1,7 

Metallverarbeitung  2,3 

BeUeidnng  und  Beinignog  .  .  2,7 

Holzarbeit  3,6 

Baugewerbe  4, 

Textaittdustrie  4,4 

Ich  glaube,  dass  diese  Reihenfolge  im  ganzen  der 
sozialen  Stellung  der  Gruppen  entspricht!  DieTextil- 
industriellen  bestanden  aus  den  armen  Wollen-  und  Leinen- 
webern, die  meist  in  der  Vorstadt  wohnend  sicherlich  zu  den 
ärmsten  Klassen  der  Bevölkerung  gehörten.  Nach  dem  Re- 
gistrum exaccionis  von  1439  fielen  auf  den  Kopf  der  Weber- 
zünftigen*) nur  62  Gulden,  sie  erreichten  also  nur  die  Hälfte 
des  durchschnittlichen  Vermögens;  sie  stehen  auch  in  unserer 
Reihe  zu  unterst.  Dagegen  hatten  nach  jener  Steuerlistc  die 
Nahrungsmittelgewerbe  mit  180  Gulden  auf  den  Kopf  den 
Durchschnitt  (120  Gulden)  weit  hinter  sich  gelassen.  Und 
ans  der  grossen  Anzahl  von  Mägden  dürfen  wir  vielleicht  auch 
fftr  1588  den  ähnlichen  Schloss  machen,  dass  Bäcker  nnd 
Metzger  zu  den  wirtschaftlich  bestgestellten  Einwohnern  der 
Stadt  gehörten.*)  Es  darf  nns  das  bei  der  Bedentnng,  die 
damals  noch  ganz  besonders  diese  Gewerbe  einnahmen,  anch 
nicht  weiter  Uberraschen.  Die  Frage  der  Nahrungsversorgung 
einer  Stadt  war  ungleich  schwieriger  als  heute  und  bildete 
einen  beständigen  Gegenstand  städtischer  Politik.    -  Wie 


^)  Vgl.  Eulenburg  a.  a.  0.  S,  457.  —  ')  Ebenso  sind  auch  in 
Meissen  die  Bäcker  am  woblhabenditen  gewesen.  Vgl.  Bicht«r  in  MH- 
teilungen  des  YereioB  ftr  Geschichte  der  Stadt  Meissen  I,  8»  8.  —  *)  Vgl. 
Georg  Adler,  Die  FleischteneningspoHtik  der  deutschen  Stftdte.  IMp- 
sig  1898. 


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140 


£uleQburg. 


weit  die  Mägde  in  der  Produktion  mitwirkteu,  liess  sich  nicht 
mehr  ausmachen;  unter  den  Selbständigen  treten  uns  nur  ver- 
einzelt Arbeiterinnen  entgegen,  da  für  die  Witwen  die  Berufs- 
angaben  fast  ganz  fehlten. 

Endlich  können  wir  aus  unseren  Übersichten  noch  die 
folgende  Betrachtung  anstellen:  Knechte  und  Mägde  bilden 
für  den  Haushalt  einen  Bestandteil ,  den  wir  als  „mitprodur 
xierenden  Faktor'^  (Hausgenossen)  in  Bechnung  bringen  wollen; 
die  „Kinder*' 0  dagegen  stellen  im  ganzen  das  „unproduktive 
Element**  dar.  Nehmen  vir  den  männlidiwi  Familienvorstand, 
dessen  Beruf  sich  in  unserem  Veneiehnis  ja  allein  feststellen 
Hess,  als  Emihrer,  so  wird  natütüeh  die  Zusammensetsung 
der  beiden  anderen  Elemente,  der  «^Hausgenossen**  und  der 
„Kindel^  fon  wesentKebster  Bedeutung  für  die  soziale  Stellung 
des  Ganzen  sein.  Es  zeigt  sich  nun  die  folgende  interessante 
Gruppierung:  Es  kamen  1588  in  Heidelberg  auf  100  selb- 
ständige Berufsthätige: 

Tab.  18. 


Knechte 

Mftgde 

Mitprodu- 
zierende 
soMunmen 

Un- 
produktive 
(Kinder) 

19 

20 

39 

217 

B.  Gewerbe  i.  e.  S. .  .  .  • 

74 

86 

112 

196 

0.  Handel  und  Veikelir  .  . 

44 

48 

92 

178 

B.  OimtL  0,  liberale  Berufe 

4» 

84 

188 

141 

Dorchsclinitt  .  . 

62 

60 

102 

164 

Bs  tritt  ein  ausserordentliches  charakteristisches  Merkmal 
in  den  Gruppen  hervor.  Die  Urproduzenten  haben  das  wenigste 
Hilfspersonal  und  die  meisten  Kinder;  die  liberalen  Berufe 
dagegen  zeigen  die  grösste  Zahl  von  Hausgenossen  und  die 
kleinste  Kinderziflfer !  Handel  und  Verkehr  sowie  Gewerbe 
stehen  beide  Mal  in  der  Mitte.  Nehmen  wir  die  Zahl  der 
weiblichen  HilliBkräfte  wiederum  als  Masstab  der  wirtscbaft- 
lichen  und  sozialen  Stellung  der  Gruppe,  80  würde  auch 
hier  die  Kinderziffer  in  einem  umgekehrten  Ver- 
hältnis au  dem  Wobl8tandderBe?ölkerung  sieben. 


1)  Eiae  Untencheidiing  nach  Alteraklanea  giebt  miaer  Venei€haii 
nicht;  „Kinder«  ifaid  die  un  Hanse  der  Eltern  lebenden  Kichkommen. 


Beruft-  v.  GeworbflstatiBtik  Heidelbergs  im  Ift,  Jahrinindert.  141 

Die  Urproduzenten  würden  in  dieser  ffinsicht  am  schlechtesten 
fortkommen:  die  Hilfe,  die  ihnen  aus  der  Mitarbeit  der  ange- 
nommenen Arbeiter  erwächst,  ist  sehr  gering,  die  Belastung 

durch  Kinderreichtum  bedeutend;  umgekehrt  haben  die  wohl- 
habeiulen  Staatsbeaiiiten  und  höheren  Gesellschaftsklassen  eine 
grosse  Anzahl  von  Hilfskräften  zur  Verfügung  und  bleiben  iu 
der  Belastung  durch  die  unproduktiven  Elemente  weit  hinter 
dem  Durchschnitt  zurück. 

Dass  —  wenn  anders  wir  an  jenen  vier  Berufsgruppen 
festhalten  —  der  Standard  of  life  im  ganzen  die  obige  Reihen- 
folge im  Heidelbeng  des  16.  Jahrhunderts  inne  gehalten  hat, 
erscheint  nach  den  vorangehenden  AuseinandersetzuniKen  sicher 
za  sein.  Ob  aber  die  Kinderziffer  überhaupt  in  einem  mittel- 
baren Zusammenhang  mit  der  Lebenshaltung  steht,  ist  ein 
noch  ziemlich  offenes  Problem.  Einzelne  induktiven  Ergeb- 
nisse vermögen  es  natürlich  nicht  zu  entscheiden;  zudem  sind 
unsere  absoluten  Ziffern  noch  recht  klein.  Aber  für  unseren 
speziellen  Fall  scheint  doch  der  Zusammenhang  zuzutreffen, 
daäs  die  sozial  günstigst  gestellten  Klassen  unter,  die  sozial 
ungünstiger  gestellten  Klassen  über  den  Durchschnitt  mit 
Kindern  gesegnet  waren.  Über  das  Verhältnis  von  Ursache 
und  Wirkung  ist  damit  noch  nichts  ausgesagt;  nur  eben  der 
Zusammenhang  selbst  bleibt  bestehen.  Und  der  ist  bedeut- 
sam genug.  —  Dass  so  auch  die  speziellen  berufs-  und  gcwerbe- 
statistischeu  Untersuchungen  wiederum  beim  allgemeinen  Be- 
YÖlkerungsproblem  enden,  kann  nicht  wunderbar  sein,  wenn 
man  die  grundlegende  Bedeutung  dieses  Prinzipes  für  Volks- 
wirtschaft und  Gesellschaft  in  Betracht  zieht  Denn  auch  die 
Aufgabe  der  Einzelfoischung  muss  es  sein,  auf  letzte  Prob- 
leme zurückzuführen;  bleibt  doch  das  besondere  immer  nur 
ein  Einzelfall  des  allgemeinen  Gesetzes. 

0  Rnbin- Westergaard,  StatiiÜk  der  Ehen  (Jena  18S2)  8.  87. 
Tallquist,  Hecherches  statistiqu«  snr  la  tendance  k  tine  moindre  £6- 
condit«  des  mariagee  (1666j. 


uiyui^uu  Oy  LiOOgle 


Miscellen. 


Zur  Geschichte  eines  Freiburger  Bürgerhauses    Vun  dem 

reichsten  Denkmal  der  bürgerlichen  Baukunst  des  10.  Jahrhunderts  in 
Freibur^^  dem  später  so  jjenanntcn  Falkenstcin'srhcn  Hause  in  der 
Franziskanerstraiie  mit  seiner  eleganten  Erkerlassadc  war  schon  in 
dieser  Zeitschrift  NF.  X,  S.  670  die  Rede.  Als  Nachtrai^  und  teil- 
weise zur  Berichtigung  des  dort  Gesagten  sei  hier  noch  Folgendes 
mitgeteilt:  Das  Innere  dieses  Bauwerks  erfahr  im  la  Jahrhundert 
eine  gründliche  Umgestaltung,  welche  die  gesamte  Ranmeintei- 
Inng  Terftnderte.  Vorher  lag  ein  heute  abgebrochener  Tunn  mit 
einer  Wendeltrepi>e  an  der  Rückseite  des  Gebäudes;  diu  Thüren 
loit  ihrem  wildverschrcnkten  t^otisclien  Astwerk,  welche  in  den  drei 
Stockwerken  die  Verliinduiig  mit  dem  „Scbneck"  herstellten,  sind 
noch  Norhaudeu.  Fiir  die  Geschichte  dieses  Hauses,  besonders 
interessant  dirch  seine  Beziehungen  zu  Kaiser  Maximilian  L,  liess 
sich  ans  dem  städtischen  Archiv  folgendes  feststellen:  vier,  viel- 
leicht sogar  fDnf  Hioser,  von  denen  eines  „zom  Blattfoss",  ein 
anderes  „zur  weissen  Gilgen",  ein  drittes  „das  offen  Hus"  genannt 
wird,  erwarb  um  1515  Jakob  Villinger,  der  kaiserliche  Schatzmeister, 
und  baute  daraus  das  IJaus  „zum  Walfisch"  bestimmt  zum  Wolinsitz, 
des  Kaisers  —  pro  senectutis  suae  nido  sagt  Erasmus,  der  es  in  der 
ersten  Zeit  seines  Freiburger  Aufenthalts  1529—31  bcwolintc.  Um 
die  Mitte  des  Jahrhunderts  gehörte  es  dem  Dompropst  Wilhelm  Böck- 
lin  von  BOddinsan  (f  1586)  und  diente  wahrend  dieser  Zeit  Kaiser 
Ferdinand  I.  zum  Ahstdgeqoartier,  als  er  hior  1562  Weihnachten 
verbrachte.  In  den  Besitz  der  Freiherrl.  Familie  von  Falkciistein 
kam  es  erst  im  Jahre  1796.  (Die  Mitteilung  der  betreffenden  Archi- 
valien verdanke  ich  der  Gate  des  Herrn  Stadtarchivars  Dr.  Albert 
in  Freiburg.) 

Nürnberg.  Sehaefer. 


Zum  badischen  Waffenstillstandsvertrag  von  1796    in  der 

Nouvelle  bioeraphie  universelle  42,  85  wird  in  einem  Artikel  aber 
RejTiier  bcrieliiel,  es  bci  bei  den  Verhandlungen  über  den  badischcn 
Waflenstillstand,  welche  der  GeneralstÄbschef  Moreau's  im  Juli  1796 
mit  dem  Laudvogte  von  Reitzenstein  geführt,  von  Seiten  des  hadi- 
schen  ünterhAndlers  der  ftbelangehrachte  Versuch  gemacht  worden, 
ihn  xa  bestechen,  indem  man  ihm  gegen  Nachlass  von  eüier  Million 


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Miscellen. 


143 


an  der  Kontributionsfordermig  die  Summe  von  100000  Livres  an- 
geboten habe;  Reynier  habe  indes  das  Ansinnen  entrüstet  zurück- 
gewiesen und  dem  badischen  Diplomaten  bedeutet,  er  möge  sich 
schleunigst  aus  dem  Bereiche  der  französischen  Armee  entfernen. 
Auch  H.  V.  Sybel,  Gesch.  des  Revolutionszeitalters,  4,  236  gedenkt 
dieses  ZwiadieiifiUUi,  infolge  dessen,  wie  er  anfahrt,  an  Beitsensteins 
Stelle  der  IfiniBter  von  Edelaheim  den  Yertrag  nntenseiclinet  habe. 
Beide  Darstellangen  sind,  soweit  es  sich  dabei  insbesondere  nm  die 
Penon  Beltzensteins  handelt,  wie  schon  Krdmannsdörffer^)  nach- 
gewiesen  hat,  tinrirhticr:  in  ilen  Karlsruher  Akten  über  diese  Ver- 
handlungen, den  ^Acta  i»acis  scrretissima",  findet  sich  keine  Spur, 
die  auf  einen  ähnlichen  KouHikt  ixki  t^ar  eine  Ausweisung  des  badi- 
schen Bevollmächtigten  hindeutet.  Dagegen  crgicbt  sich  aus  den 
Geh.  Ratsprotokollen  vom  18.  and  26.  Juli^)  allerdings,  dass  mau 
Ton  französischer  Seite  Beitzenstein  deutlich  ra  verstehen  gegeben 
bat,  er  dfirfe,  »wenn  man  ihm  eine  ansehnliche  Smnme  ra  Yerwen- 
dangen  auf  das  zn  den  Traktaten  konkurrierende  Personale  zustellen 
würde" ,  auf  eine  wesentliche  Erleichtemng  der  französischen  For- 
derungen rechnen;  es  ergiebt  sich  aus  denselben  femer,  dnss  der 
Geh.  Rat  denientsi)recliend  dem  Landvogte  10000  Lsdr.  zu  diesem 
Zwecke  zur  Vorlügung  gestellt,  General  Reniicr  aber  die  ihm  „an- 
gebotene Geldsumme  schlechterdings  ausgLScLlugen"  hat.  Eine  er- 
wfinschte  Ergänzung  der  Torliegeuden  Nachrichten  bietet  em  zweifel- 
los dem  Nachlasse  Beitzenstdns  entstammendes  Schreiben  Reyniers 
Tom  19.  Jnli,  das  idi  mit  Erlaubnis  des  derzeitigen  Besitzers  Prot 
Dr.  Marc  Rosenberg')  hier  znm  Abdruck  bringe.  Wie  dasselbe  lehrt, 
hat  in  der  That  zwar  nicht  Reitzenstcin,  dessen  diplomatischem  Takte 
und  Geschicke  ein  solcher  Missgritf  mwh  schwer  zuzutinuoii  'gewesen 
wäre,  wohl  aber  der  zu  seiner  rntcr-tützung  ihm  beigegelienc  Hof- 
rat K.  M.  Maler ^)  in  plumper,  aulUriuglicher  Weise,  wie  es  scheint, 


1)  ErdmannsdOrffer,  Polit.  Korrespondenz  Kail  Friedrichs,  II, 
406,  Anm.  1.     *)  ErdmannsdOrffer,  a.  a.  0.  II,  406,  419.  —  Aas 

M.  Rosenbergs  Päd.  Autographensammlmig;  die  Teröffentlicbung  des  von 
Dr.  K.  Hauck  bearbeiteten  Eataloges  steht  bevor.  —  ^)  In  dem  eigen- 
händigen Originalschreiben  steht  beideraale  irrtümlich  Mayer.  Geh.  Rat 
Meior,  an  den  man  dabei  zunächst  denken  konnte,  kann  nicht  gemeint  sein, 
denn  weder  die  Akten,  noch  sein  Tagebuch  aus  dem  .lahr  1796  (Polit  Kor- 
respondenz, II,  367  ff.)  wissen  irgendwie  etwas  von  seinem  Eingreifen 
in  die  YerbaniiHnngen  mit  Reynier  sa  vermelden.  Wie  die  Dinge  liegen, 
kann  es  sieb  nur  um  eine  Yenrechdnng  mit  Maler  bändeln,  dessen  Kamen 
der  Franzose  fiüsch  iroratanden  und  mit  dem  üun  gelinfigerea  Mayer  ver- 
tauscht  bat;  Ton  dem  Hofrat  Maler  tot  bekannt,  dass  er  durch  Geh.  Bats- 
beschluss  vom  18.  Juli  angewiesen  war,  Reitzenstein  nach  Baden-Baden 
zu  begleiten  und  bei  seiner  Negociation  zu  unterstützen  Zu  allem  Uber- 
fluss  findet  sich  in  einer  kurzen,  nach  Karlsruhe  gerichteten  Meldung 
Malers  vom  19  Juli  eine  Stelle,  die  nur  auf  den  oben  berührten  Zwischen- 
&11  und  das  nachstehende  Schreiben  Reyniers  bezogen  werden  kann: 


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144 


Miieenea. 


dem  französischen  Generalstabschct  ^'cgentiber  einen  Bestechungs- 
versuch unternommen,  der  au  der  Ehren-  und  Gewissenhaftigkeit  des 
letzteren  völlig  scheiterte.  Aus  dem  merkwürdigen  Schriftstücke, 
das  seiaeu  Verfasser  um  so  mehr  ehrt,  je  seltener  die  franztaisdieii 
Generale  imd  Diplonukten  der  Republik  jUmliche  Beispiele  von  Un- 
eisennatzigkeit  m  geben  pflegten,  eieehen  wir  ragleich,  dus  Reynier 
in  seiner  EmpOrong  flber  jene  Zumutungen  nicht  nur  unverblümt  zn 
erkennen  gab,  man  werde  die  weitere  Teilnahme  Malers  an  den  Ver- 
handlungen höchst  übel  vermerken,  sondern  sogar  für  seine  Person 
jede  fernere  Mitwirkung  an  denselben  ablehnte  und  Reitzenstein  er- 
suchte, sich  künftig  direkt  an  Moreau  zu  wenden.  Soweit  ist  es  frei- 
lich nicht  gekommen,  vielmehr  ist  es  vermutlich  den  Bemühungen 
Beitzensteins  noch  am  19.  Juli  gelungen,  den  begangenen  Fehler 
ideder  gnt  za  machen  nnd  den  Qeneial  ?on  seinem  Yorfaaben  absni- 
bringen.  Die  Yerhandlongen  Aber  den  Tertiag,  in  deren  Yerlanl^ 
wie  schon  nach  dem  vorliegenden  Schreiben  sa  hoffen  stand,  eine  er- 
hebliche RedulJion  der  französischen  Forderungen  mielt  wurde,  sind 
bis  zu  ihrem  Abschlüsse  am  25.  Juli  nach  wie  Yor  zwischen  Reitaen- 
stein  und  Reynier  geführt  worden. 

Arm6e  de  Rhin-Moselle. 

An  qoartier-g^neral  h  Baden  le  l»'^  Thermidor  an  4«  de  la 
R6pabliqne  frttnyaise,  nne  et  indivisible. 

Le  gInM  de  Brigade,  Chef  de  i'Etat-major  g6nteal  k 
H'*  le  Baron  de  Reitsenstein. 

Oa  Honsienr  Mayer  parle  bien  mal  fran^ais  on  il  connatt  bien 

peu  les  Gencraux  de  l'Armöe  fran^ise,  en  pensant  qu'un  petit  in- 

törC't  particulier  puissL-  Ics  engager  ä  rien  changer  h.  ce  qu'ils  font 

pour  Tinteret  de  l'Armee  ou  [de]  la  Republique.   Apr6s  de  pareilles 

propositions  je  ne  veux  plus  me  charger  dV-tre  riiitcrmMiaire  du 

G6neral  en  Chef,  poui"  deLermiuer  les  conditious  du  traiui  d  aiuiistice. 

Je  Toos  prie  d'adresaer  direetement  an  Gto&ral  en  Chef  Yoe  obser- 

Yations  et  propositions  sor  le  projet  qne  je  ms  ai  ranis  Mer  de  sa 
part. 

Le  G6n6ral  en  ( hcf  vous  fera  part  des  r^octions  qn'il  m'avait 
charg^  de  faire  aux  i»remicres  propositions. 

Je  vous  prie  de  faire  connaitrc  ä  Monsieur  Mayer  qu'il  sera  tres 
mal  vu  dans  tous  les  endroits  oü  ou  traitera  de  pareils  objets. 

Je  suis  flichö  qne  oet  inddent  retarde  la  eondosion  de  ce  trait6 
qn'il  est  trös  instant  ponr  le  bien  da  pays  de  tenniner. 

Je  Toos  prie  de  croire  k  Teetime  et  &  la  considdiation  qn'a  ponr 
^08.  £.  Reynier. 

Earlsrtthe,  Karl  Obm- 


„Meine  Eröffuungen,  —  heisst  es  da,  —  schieueu  ihren  Zweck  nicht  zu 
verliBUeii,  wiewohl  too  der  «inen  Sdte  ein  kleiner  Nebenschriftwechsel 
diraber  entstanden  hif  Dass  freilich  Maler  nach  der  Abfertigung,  die 
Reynier  wenigitens  ihm  sa  Teil  werden  lassen,  noch  wShnen  komite,  seuie 
Anerbietongen  bitten  Eändrock  gemacht,  sengt  tob  onbegreiflicfaer  Selbst» 
ttnsehong. 


ui^ui-L-j  cy  Google 


LittaraturnotiieB. 


An  Veröfifentlichungeii  der  badischeu  historischen  Kom- 
mission sind  erschienen: 

Badische  Neujahrsblätter,  Sechstes  Blatt:  Markgraf 
liernhard  I.  von  Baden  und  die  Anfänge  des  badi- 
schen  TerritorialstaateSt  von  Richard  Fester  (Karls- 
ruhe, firauD).  Ferner  ist  vom  Codex  dipiomatictts  Sale- 
mitanus  von  Fr.  von  Weech,  welcher  mit  Untersttttzung 
Sr.  Königl.  Hoheit  des  Grossherzoge  und  der  Badischen 
Historischen  Kommission  erscheint,  die  vierte  Lieferung  des 
dritten  Bandes  erschienen  (Earlsmhe,  Braun).  Sie  umfosst 
das  Orts-  und  Personenregister  zum  dritten  Bande  und 
schliesst  das  Werk  ab. 


Per  dritte  von  Allred  Holder  bcarbeiteto  Teil  des  Hand- 
schriftcnkatalogs :  „Die  Handschriften  der  (irossb.  bad.  Hof- 
und  Landesbibliotbek  in  Karlsrube"  (ebenda,  Gioo^)  behandelt 
die  Fonds  Durlach  und  Rastatt,  d.  h.  die  Handscbriftcnsanim- 
luugen,  welche  au  deu  beiden  bad.  Höfen  in  Durlach  und  Kastatt 
nach  und  nach  entstanden.  Man  wird  keine  alteren  Handschriften 
dort  Tennnten,  doch  sind  die  Handschriften  der  Epistolae  s.  Boni- 
fatU,  des  Walthariliedes  von  Ekkehard,  des  Uber  Manegoldi  ad  Gebe- 
hardnm,  wie  des  Chronicon  Trithemii  Spanheimensc  u.  a.  glSnzendc 
Gegenbeweise.  Dem  Umstände,  dass  bei  beiden  Linien  des  fürst- 
hchen  llause<  die  Kriegskunst  gepflegt  wurde,  verdankt  die  Samm- 
lung eine  Reihe  wertvoller  IStücke.  Die  grosse  Mebr/ahl  ist  frei- 
lich an  das  Generallandesarchiv  zur  Aufbewahrung  überwiesen 
worden.  Neben  Artillerie-,  Fortifikationsbüchcm ,  Exerzierregle- 
ments (darunter  das  des  bekinnten  Geneials  Ogilvy),  Beschrei- 
bungen von  Befestigungen  (namentlich  an  der  ungarischen  Grense) 
erwähne  ich  Codex  Durlaoenria  No.  80,  der  eine  von  dem  Ingenieur 
Georg  Andreas  Böckler  zusammengebrachte  Sanmilung  von  Ordre  de 
bataille's  zur  Geschichte  des  drcissifijübrigen  Krieges  und  der  zunächst 
folgenden  Zeiten  enthält.  Der  Wert  der  einzelneu  Stücke  ist  natür- 
lich nur  durch  EinzeluntcrsuchuDg  festzustellen;  es  ist  aber  kein 
Zweifel,  dass  das  reichste  Kartenmaterial  zur  Kriegsgeschichte  des 
17.  Jahrhunderts  innerhalb  Deutschlands  in  Karlsruhe  zu  finden 
ist  FOr  das  16.  Jahrhundert  kommt  dasu  der  hochwert?oUe,  bis 
heute  noch  nicht  ausgebeutete  Nachläse  von  Specklin«  In  Politicis 
stehen  Eorrespondensen  von  Mazzarin,  Briefe  der  Kaiser  an  Schwendi, 
italienische  (mdst  yenetianiscbe)  Relationen  in  einer  Beihe  m 

SvIlMkr.  L  QmUt,  S.  Oterrb.  N.  F.  ZI.  1.  10 


146 


IdttontaiiiotisciL 


Bänden  voran.  Anderes  betrifft  Haosgeschichtc  (Jüngler,  Joh.  Georg 
Graf  zu  Hohenzollern.  Gamans),  persönliche  Erinnerungen,  Jagd, 
Falkncrei.  Auch  fehlen  Stammbflchcr,  Rezept-  und  Kochbücher, 
lyeichcnreden  und  sonstige  Predigten,  Komödien,  Nativitates  nicht. 
Dasselbe  gilt  von  theologischen  Ilandsclirifteu;  die  Topographie  ist 
am  reichsten  für  Württemberg;  ob  die  Reiseberichte  des  Johann 
Holzwarth  sn  Stoekaeh  (am  1600)  schon  beachtet  sind,  weiss  idi  nieht 
Andere  Dinge  flbergehe  ich;  es  ist  natflrlich  unmöglich,  den  r^hen 
Inhalt  dnes  Handschriftenloitaloges  in  einer  knappen  Notiz  zu  er- 
schöpfen. 8, 


Der  zweite  Teil  des  Werkes  vonA.  von  Oechelhfiaser:  ^ie 

Miniaturen  der  Uni versitfits-Bibl iothck  zu  Heidelberg" 
(Heidelberg,  Köster)  behandelt  zunächst  die  dem  12.  und  einem  Teil 
der  dem  13.  Jahrhundert  augehörigen  Handschriften.  Die  grössere 
Zahl  derselben  ist  geistlichen  Inhalts  und  die  meisten  entstaimnen 
dem  Kloster  Salem,  wenn  auch  nur  für  wenige  Handschi  Uten  er- 
wiesen ist,  dass  sie  im  Salemer  scriptorkm  geschrieben  und  gemalt 
wurden.  Verf.  nimmt  in  weitem  Maasse  französischen  bezw.  bor- 
gondischen  Ursprang  an.  Die  weltlichen  Handschriften  i^gen  zwei 
hervorragende  Repräsentanten:  den  Wälst  h*  ii  Gast  des  Thomasin 
von  Zerkläre,  Ober  dessen  Illustration  der  Yerf>  schon  vor  mehreren 
Jahren  eingehend  gehandelt  hat,  und  die  grosse  (Manessische)  Lie- 
derhandschrift, der  der  meiste  Kaum  (330  von  4^)  Seiten)  gewidmet 
ist.  Auf  Einzelheiten  kann  ich  leider  an  dieser  Stelle  nicht  ein- 
gehen. Der  dritte  Band  wird  die  berühmten  Rechtshandschriften, 
Boners  Edelstein  n.  a.  zn  besprechen  haben.  Dem  vorliegenden  Bande 
sind  16  Tafeln  beigegeben.  A.  8. 


Auch  die  HohenzoIlem*schen  Lande  haben  nunmehr  ihre  Kunst- 
topographie  erhalten.  K.  Th.  Zingeler  nnd  W.  F.  Lanr  bearbeiteten 
im  Anfbrage  des  HohenzoUem'schen  Landesansschnsses:  ^Die  Ban- 

nnd  Kunstdenkmäler  in  den  Hohenzollern'schen  Landen" 
(Stuttgart,  Neff.)  Das  reii  h  und  gut  illustrierte  Werk  behandelt  kein 
Land,  in  ^veh  hem  man  eine  Fülle  von  wertvollen  Denkmälern  suchen 
darf,  es  fehlten  ihm  ja  grössere  Städte  wie  reichere  Klöster;  doch 
bietet  das  Land  erheblieh  mehr,  als  mau  erwarten  konnte.  Die 
Beschreibung  zeugt  von  eingehendem  Studium ;  sie  ist  sehr  detailliert 
nnd  berücksichtigt  das  historische  Material  starker,  als  das  sonst  der 
Fall  zn  sein  pflegt.  Anch  die  Ortsnamen  zn  deuten  ist  nicht  unter- 
lassen,  ebenso  sind  die  eigentlichen  Altertümer  eingehend  mit- 
behandelt worden.  Aus  romanischer  Zeit  sind  die  Kirchen  von  Ye- 
ringendoif  und  die  Weilerkirche  bei  Owingen  zu  nennen,  als  Werk 
der  Plastik  die  auf  dem  Hohenzollern  anf-jefundenen  Relieftafeln. 
Zahlreiche  und  gut  erhaltene  Burgminen  enthält  das  Land.  Der 
gothischcn  Periode  gehören  das  Kloster  Stetten  und  die  Kirchen  zu 


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LUtWftkimotiMD. 


147 


Trochtelfingen  und  Laiz  n.  a.  a.  0.  an.  Die  Grabplatte  des  Grate 
Eitel  Frietirirh  von  Zollern  wird  für  Peter  Vischer  in  Anspruch  ge- 
nommen; ein  vortreffliches  Denkmal  ist  das  Grabmal  des  (»rafen  Jo- 
hann von  Werdenberg  in  Trochtelfinf^en.  Diesen  am  meisten  der  Ver- 
nichtung ausgesetzten  Epitaphien  haben  die  Verf.  besonderes  Interesse 
zugewendet,  was  wir  im  hiBtorischen  Interesse  nur  dankbar  begrUs^eu 
]£0imeii.  Die  Zeitblom*8chen  Tafelgemftlde  in  Bingen  waren  sehon 
froher  liochberOhmt  Das  eigentomliehate  Werk  des  Landes  ist  die 
reiclie  Wanddekoration  der  Klosterkirche  St  Lnzen  bei  Hochingen. 
Die  späteren  Jahrhunderte  sind  reich  vertreten.  Mit  Befriedigung 
wird  man  diese  Statistik  zu  Rate  ziehen,  doch  ist  m  beachten,  dass 
über  die  reichen  Sigmaringer  Sammlungen  nur  summarisch  Bericht 
erstattet  wird.  Zum  Einzelnen  möchte  ich  mir  einige  Bemerkunuen 
gestatten.  Eine  besondere  „crux"  der  Altertumsforscher  sind  die 
auf  dem  offenen  Felde  befindlichen  meist  niedrigen  Steinkrenze, 
welche  nm  Teil  als  SOhnekreoze  zn  erklären  sind;  aber  doch  anch 
nor  znm  Teil.  Man  hat  meines  Wissens  bisher  noch  nidit  emsthaft 
genug  sie  mit  den  Stadt  Im  zw.  Marktgrenzen  in  Verbindungen  ge- 
bracht. Als  solche  Markt-  bezw.  Stadtkreuze  sind  unzweifdliaft  die 
um  Trochteltingcn  (S.  43)  in  Anspruch  zu  nehmen,  vielleicht  auch 
das  des  Marktfleckens  Uangendin}j;en  (S.  158).  Der  Platz  des  Kreuzes 
wird  für  die  Deutung  entscheidend  sein;  steht  es  an  der  Grenze 
eines  Stadt-  oder  Marktgebietes,  so  wird  man  anbedenklich  zn  dieser 
Dentong  greifen  dfiifen.  Das  Werk  erwähnt  gelegentlich  anch 
ArehiTalien,  so  eine  CoUectio  snbsidü  charitatiri  von  1468  (S.  96). 
Wenn  die  Jahreszahl  richtig  ist,  so  wäie  das  eine  neue  Quelle  znr 
Statistik  des  Bistums  Konstanz  (vergl.  NF.  10,  680).  Die  S.  25G  an- 
gefahrte Urlrande  von  Q43  ist  eine  viel  jüngere  Fälschung.  A.  S, 


Im  Anhange  zu  seiner  „Kirchengeschichte  Deutschlands" 
dritter  Teil,  zweite  Hüllte  (Leipzig  Heinsrichs)  S.  972  veröffentlicht 
Albert  Ilauck  einen  Brief  Papst  Paschalis  II.  an  das  Domkapitel 
von  K(»ji stanz,  worin  er  nach  dem  Tode  Rischof  Gebhards  von  Züh- 
ringen  für  die  Ycrwullung  des  Bistums  durch  den  Dekan  Sorge  trifft. 
Heinrich  T.  hatte  sofort  seinerseits  den  vom  Papste  nicht  enerkannten 
Ulrich  Ton  Dillingen  zum  Bischof  ernannt  Ans  derselben  Quelle 
(Freibnrger  Handschrift  des  Dekrefnm  Bnrchards  von  Worms)  folgt 
eine  Note  Bischof  Eberhards  von  Konstanz,  welche  Ladewig  Xo.  45G 
wenigstens  indirekt  benutzte.  Der  Brief  beweist,  dass  Eijerbard 
nicht  die  Rechts^anmdun^'  Burchards  veranlasste,  sondern  nur  eine 
Abschrift  für  seine  Diözese  herstellen  Hess. 


In  den  Blättern  des  Altertnms-Vereins  für  das  ^ylurrthal  und 
Umgebung  1895  No.  27  tindet  sich  ein  Vortrag  des  Dekan  Klemm: 
Die  Erzplatten  zum  Andenken  an  die  Markgrafen  von 
Baden  in  der  Stiftskirche  zu  Backnang.  Die  Gebeine  der  in  dieser 

10* 


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148 


lifttentmnotiseB. 


ältesten  Gruft  des  badischen  Fürstenhauses  beigesetzten  Familien- 
glicdor  sind  in  neuerer  Zeit  nach  Lirhtenthal  überführt  worden ;  die- 
selben waren  srlion  1513  erhoben  und  in  mehreren  Grüften  vereinigt; 
über  die  damals  gefertigten  l^latten  berichtet  der  Vortrag. 

Der  Titel  des  Werkes  von  Heinrich  Witte:  Die  älteren 

Hohenzollern  und  ihre  Beziehungen  zumElsass  (Strassburg, 
Heitz),  das  als  Festschrift  zur  Einweihnngsfeier  des  Kaiser-Friedi-ichs- 
Denkmalcs  bei  ^^'(^rth  in  prJirbtißor  Ausstattung  erschienen  ist,  ist 
zu  kna])]):  denn  es  handelt  sich  um  eine  Geschichte  der  Zollern  bezw. 
der  IJurcliadiiiucr  von  Ilunfrid  Oiiii  w<x>)  bis  etwa  1210,  an  der  nur 
einzelne  Teile  besonders  genau  ausgearbeitet  sind.  Im  Elsasse  lag 
das  Heiratsgat  der  ersten  Gemahlin  König  Rudolfs  von  Habsbnrg, 
das  Weilerthal.  Dasselbe  ist  nach  Witte,  der  Schmid  mannig&ch 
berichtigt  oder  ergänzt,  an  die  Hohenberger  Linie  der  ZoUem  durch 
eine  Erbtochtcr  der  Linie  Haigerloch-Wiesneck  gelangt.  Diese  kam 
aber  in  den  Besitz  durch  eine  Tochter  aus  dem  Hause  der  Sülich- 
gaugrafen  von  Humingen,  welche  wohl  in  weiblicher  Linie  auf 
einen  um  1000  lebenden  Grafen  Wernher  von  Ortenberg  im  Elsass 
znrtickpehen,  von  dem  eine  Tochter  übrigens  an  den  Vater  Burchards 
und  \\  e/Us  von  ZoUeru  verheiratet  wurde.  Durch  diese  Ehe  sei 
der  Name  Werner  in  das  Hans  der  ZoUem  gelangt.  Dieser  Werner 
vom  Jahre  1000  war  der  Grflnder  des  Klosters  Hagshofen.  Einen 
Einwand  will  ich  hier  gleich  hervorheben.  Das  Wcilerthal  mnss 
seinen  Namen  Albrechtsthal  doch  wohl  von  einem  Albrecht  haben. 
Dieser  Name  findet  sif ii  aber  nicht  in  der  Liste  der  Eigentümer,  wie 
sie  Witte  aufstellt.  /winj?end  scheint  mir  dagegen  der  Nachweis, 
dass  die  Gemahlin  des  Habsburgers  Rudolf  Kuneirnndis,  die  Mit- 
stifterin  von  Ottmarsheim,  aus  Zollern'schem  iilute  stammte;  dasselbe 
gilt  von  dem  Beweise,  dass  die  Hohenberger  Linie  die  ältere«  die 
Zollem'sche  die  jüngere  ist  In  andern  Punkten  ist  gleicbfiüls  das 
Ergebnis  sicher,  so  wenn  aof  die  ürkonde  betr.  Trivels  gestotzt  nach- 
gewiesen wird,  dass  die  Zollern  gegen  Heinrich  lY.  standen  nnd  somit 
eine  Verwandtschaft  mit  den  Staufern  um  diese  Zeit  wenig  wahr- 
scheinlich ist;  von  Friedrich  von  Büren  sollte  der  Name  Friedrich  zu 
den  Zollern  gekommen  sein.  Die  Giessener  Genealogie  wird  entgegen 
Schmid  wenigstens  für  die  Frauen  als  glaubwürdig  herangezogen. 
Mit  kühler  Kuhe  bespricht  Witte  auch  die  in  der  Burgfeldener 
Kirche  geftmdenen,  Beichenaner  Einflnss  Terratenden  Wandgemälde, 
welche  zn  manchen  Phantastereien  Anlass  gaben.  Auch  Witte  be- 
kämpft die  mittelalterlicher  Gewohnheit  völlig  widersprechende  An- 
sicht, als  sei  dort  eine  Scene  aus  der  Geschichte  des  Zollernhanses 
dargestellt.  Übrigens  war  Burgfelden  zur  Zeit  der  Gründung  von 
Ottmarsbeini  habsburgisch,  wohl  durch  jene  eben  erwähnte  Kune- 
gundis  erworben.  Schon  dass  man  diesen  Ort  einer  Tochter  gab, 
spricht  da^efron,  den  Hurijfelder  Funden  hohe  dynastische  Bedeutung 
zu  viudizieruu.   1  ur  diu  alteren  Zeiten  schiiesst  sich  Witte  unter 


^  lyui^L,^  i.y  Google 


Litteraturnotizen. 

Ablehnimg  der  Schmid'scheii  Anschaoungen  yon  dem  gemeinsamen 
Unprange  der  ZoUem  and  Zflhringer  an  KrOgen  in  dieser  Zeit- 
schrift ausgeführte  Andcht  an,  welche  die  Rnrchadinger,  die  Schwa- 
ben mehrere  Herzoge  gaben,  auf  die  Nellenburger  überführt  und  aus 

ihnen  die  Zollcm  herv'orgchcn  lässt.  Im  einzelnen  sind  auch  hier 
andere  Ansichten  vorgetra^'en  und  begründet.  L>ie  ültercn  Kloster- 
gründungen der  Zollern  wären  also  in  chronolugischer  Folge:  Schän- 
nis,  Waldkirch,  Ottmaisheim  (Kuuegundis  Mitstifterin  des  habsburgi- 
schien  Klosters),  Allerheiligen  in  Schaifhatuen  (Neuenbürg),  Alidrs- 
bacb  und  St.  Mfirgen.  Im  Einzelnen  ist  die  Untersachung  gewiss 
sehr  dankenswert;  ob  sie  in  ihrer  Gesamtheit  BeifiUl  finden  wird, 
moss  erst  die  Prüfung  durch  andere  erweisen.  Ich  kann  allerhand 
generelle  Bedenken,  welche  sich  gegen  fast  alle  in  den  letzten  Jahren  so 
eifrig  gepflegten  genealoLrischcn  Studien  richten,  nicht  unterdrücken. 
Gerade  einem  so  veniienteu  l'orscher  gegenüber,  wie  Heinrich  Witte 
es  ist ,  möchte  ich  das  hervorheben.  Von  demselben  Verf  brachte 
das  Lothringische  Jahrbuch  in  Band  V  Genealogische  L'nter- 
suehnngen  zur  Geschichte  Lothringens  and  des  Westrichs, 
denen  demnächst  ein  zweiter  Teil  folgen  soll.  Unsere  Zeitschrift 
wird  im  nächsten  Hefte  Studien  ftber  die  Gra&n  von  Spanheim 
bringen.  A.  St^tuUe. 


Die  dritte  Lieferung  der  von  J.  Schweizer  und  II.  Zeller- 
Werdniüller  herausgegebenen  Sie^'elabbildungen  zum  Ur- 
kundenbuch  der  Stadt-  und  Land^cliatt  Zürich  (Zürich,  Fiisi  und 
Beer)  bringt  72  Abbildungen;  neben  dem  hohen  Adel  ist  besonders 
Stark  der  Elems  vertreten.  Anf  einer  Beihe  von  Siegeln  des  Hoch- 
adels dieser  Zeit  (Habsbnrg,  Yeringen,  Werdenberg,  Tengen  o.  a.) 
erscheint  als  rätselhaftes  Beizeichen  auf  dem  Siegel,  sogar  auf  dem 
Siegelbilde  die  Lilie.  Eine  Losung  haben  auch  die  beiden  hoch- 
verdienten Herausgeber  nicht  bieten  können.  Bflrgerliche  Siegel 
fehlen  diesesmal  gänzlich. 


Als  Beitrag  zur  Wahlgeschichte  Alfons'  von  Castilien  veröffent- 
licht 0.  Kediich  in  den  Mitteilungen  des  Österrciehischen  Instituts 

659  ff.  ein  Schreiben  des  Rischofs  Eberhard  IL  von  Kon- 
stanz vom  23.  Aug.  1257  aus  liurgos  au  den  Dompropst  Heinrich 
von  Basel.  —  Ebenda  682  ff.  pabliziert  J.  Loserth  bei  Besprechong 
der  Schrift  Uhhnanns,  König  Sigmunds  Geleit  für  Hos  n.  s.  w.  Halle 
a.  S.  1894,  den  Geleitbrief  Johanns  XXm.,  d.  d.  Konstanz  U14, 
Okt.  90m  m  Gunsten  des  Herzogs  Friedrich  von  Osterreich  fbr  dessen 
Beise  zom  Konstanzer  Konzil.  A.  VT. 


In  der  Zeitschrift  des  Aachener  Geschichtsvereines  Band  17  (1895) 
behandelt  A.  Cartellieri  unter  dem  Titel:  Heinrich  von  Klingen- 
berg, Propst  von  Aachen  1291—93,  das  Vorleben  des  hervor- 


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150 


Lilteraturiiotiseu. 


ngesden  KomfeiBaer  Bischoles,  das  in  den  BegMten  d.  Biaehöfe  toh 
KoBstaax  Ko.  2848  sich  mir  skissiereii  liess.  Teil  stellt  eine  ein- 
gehende DantdloDg  auch  der  bis^Of  liehen  Zeit  in  Anssidit,  ein» 
jirbeit,  die  idr  dankbar  begrflssen  würden. 


Im  Jahrbuch  der  Geseiischatt  tur  lothringische  Geschichte  uud 
Altertumskunde  VI.  Jahrgang  verotfentlichten  G.  Wolfram  und 
F.  Bonnardot  ein  bis  dahin  ganz  unbekanntes  Gedicht:  Lesvoeux 
de  Tcpervier,  das  den  Bomzug  Kaiser  Heinrichs  VIL  behandelt 
Als  Creschicfatsqoelle  nicht  za  verachten,  erkämpft  sich  das  kleine 
Epes  sofort  einen  angesehenen  Fiats  in  der  Geschichte  der  fransOsischen 
IHehtung.  Wolfram  glaubt  den  Verfasser  in  dem  Metzer  Domherrn  Si- 
mon deHarville  gefunden  sn haben,  doch  stehendem  Bedenken  ent- 
gegen. Dio  Voeux  de  i'fipervier  stehen  an  innerem  Wert  weit  über 
ihrem  unmittelbaren  Vorbild,  den  Voeux  du  I'aon  des  Ja(iucs  de  Loiigwy 
über  einem  grossen  Teil  der  altfranz(Hisrhen  K\m\  ülierhaupt;  der  kräf- 
tige Eindruck  lebender  Überlieferung  ist  in  echt  epischem  Sinn  kristal- 
lisiert Die  alte  Fonn  ond  der  alte  Geist  sind  gleich  anfflUlig  su 
einer  Zeit,  in  der  sich  im  grOesten  Teil  Frankreichs  nichts  Ahnliches 
mehr  findet  Die  Heransgeber  identifizieren  die  Heimat  des  Dichters 
und  der  Abschrift.  Sacliiich  wegen  der  Enfv'ähnnng  der  Beziehungen 
des  Kaisers  zu  Philipp  de  Gournaix,  dorn  Bürger  von  Metz,  die  in- 
dessen selir  wohl  dem  Berieht  oder  der  Erinnerung  des  Mitreisenden 
entüossen  sein  kann.  Si)rachli(  h  aus  einer  ganzen  Reihe  von  Grün- 
den, die  indessen  nur  ftir  den  Kopisten  gelten,  des>en  Dialekt  keines- 
wegs der  der  einzig  massgebenden  Keime  ist.  Allerdings  hebt  Bon- 
nardot eine  spezifisch  nenmetzische  Form  henror,  metrisch  gestutztes 
Phlip  für  Phelipe  V.  42.  Hier  ist  jedoch  ohne  Frage  Ph.  der  Hs. 
wie  immer  mit  Phelipe  anfzolüeen,  das  ttberschOssige  ^olt  nom**  zu 
tilgen,  Tom  Schreiber  aus  dem  vorausgebenden  Vers  wiederholt.  Die 
Reime  zeigen  den  Kinfluss  der  duniinierenden  centralen  Verkehrs- 
sprache, aber  der  Dichter  gestattet  sich,  eiii/elno  Dialektismen,  -ic 
für  -iec  im,  193,  195  ;  511  trahat  neben  498  gauisrhix  Belle  in  -ee 
Tirade  375  ist  sicher  ein  Fehler.  Dazu  kommt  219  daez  ait  =  dahez 
alt  (denn  so,  nnd  nicht  vaez  ait  bat  gewiss  die  Hs.)  im  Tiradcnreim 
anf  4,  während  Str.  5^  27  n.  28  reines  -a  aufweisen.  Das  ist  genug 
nm  anf  Ostfrankreich  zn  schliessen,  aber  nicht  ganz  fOr  Lothringen, 
nnd  ich  möchte  das  Gedicht  einstweilen  dorthin  stellen,  wo  wir 
gleichzeitig  die  y«T\'andte  Nachblüte  des  alten  Epos  finden,  nach 
Flandern -Ilennegau- Lüttich.  Da«;s  die  Voeux  du  Paon  in  Eüttich 
entstanden  sind,  hat  Bonnardot  selbst  auf  Grand  des  neugefnndenen- 
Gedichts  in  Romania  XXIY,  576  klargelegt.  G.  B. 

Die  ^Historische  und  Antiquarische  Gesellschaft  Ton  Basel*  hat 
anf  Anregung  Ton  Johannes  Haller  es  unternommen,  „Studiea 

nnd  Quellen  zur  Geschichte  des  Konzils  von  BaseT  heraus- 
gegeben, welche  ungedrucktes  Material  wie  es  sich  über  Erwarten 
reich  in  verschiedenen  ArcMven  nnd  Bibliotheken  fand»  und  sich 


liUeratarnotizen. 


151 


daian  anicUiesBeiide  Stödten  bringen  adl.  Ton  einer  langen  Reihe 
Ton  Jahren  wird  anch  das  Sitxnngsprotoki^  geboten  werden  können, 
wie  aach  die  ProtolroUe  einee  AnsscbnneB  bis  1416  noch  erhalten 
dnd.  Der  vorliegeDde  erste  von  Joh.  Hall  er  bearbeitete  Band 

(Basel,  R.  Reich  vormals  C.  Detloff)  bringt  Studien  und  Doknmente 
für  die  Zeit  von  1431—1437.  Eine  geschlossene  Grujjpe  bilden  die 
Berichte  eines  Tegernseer  Mönches,  weitaus  der  grösste  Teil  des 
Bandes  ist  aber  amtlichen  Aktenstücken  verschiedener  llcrkuiitt  ge- 
widmet. Eine  eingehendere  ^Yurdiguug  i^ehört  in  den  Kahmuu  der 
Weltgeschichte;  der  Ertrag  an  Kaehriehten,  welche  die  Beziehungen 
zur  Stfttte  des  Konzils  erläntem,  ist  gegenflber  jenen  weltgeschicht- 
lichen natflrlicfa  klein. 


In  der  Zeitschrift  der  Savigny-Stiftung  ftlr  Rechtsgeschichte, 
Germ.  Abt.  IG,  41— (52  macht  J.  Hürbin  auf  die  Kollegienhefte  Ja- 
kob Loubers,  einen  Bestiindteil  der  Basler  Universitätsbibliothek, 
aufmerksam.  Sie  bieten  lehrreiche  Ergänzungen  zu  Peters  von  And- 
lau  Abhandlung  „De  Caesarea  monarchia"  (vgl.  Aibert  in  dic^icr 
Zeitschrift  9,  624),  sei  es,  dass  sie  die  nSmlicfaen  Ansichten  des 
Kanonisten  wie  dort,  sei  es  Wandlongen  seiner  AnBrnwag  Uber  die 
Fragen  des  Staats-  nnd  Staatskirchenrechts  des  1&  Jahrhunderts  snr 
Anschauung  bringen.  An  der  Hand  von  Citaten  aus  ihnen  und  jenem 
Tractat  unternimmt  11.  die  A!)srhälzung  des  Verhältnisses  beider 
Erkenntnisquellen  für  die  Bedeutung  des  Basler  Rechtslehrers.  In 
einem  Anhang  wird  versucht,  auch  für  die  Geschichte  der  deutschen 
Kaisersage,  namentlich  für  deren  Verbreitung  in  Süddcutschland  und 
im  £lsass,  Schrift  und  Lehrthätigkeit  Peters  von  Andlau  heran- 
zuziehen.  A,  Weminghoff. 


In  der  „Sammlung  bibliothekswissenschaftlicber  Arbeiten"  Heft  8 
(Leipzig  1895)  findet  sich  ein  wichtiger  Auftatz  von  Prof.  K.  Dziatzko 
mit  dem  Titel:  „Was  wissen  wir  von  dem  Leben  und  der  Per- 
son Job.  GutenbergsV*  Das  wenige  Tliatsächliche,  das  aus  dem 
Leben  des  Erfinders  der  Buchdruckerkunst  bekannt  ist,  wird  in  knap- 
jjer  Form  mitgeteilt.  Uns  interessiert  besonders  die  Darstellung, 
welche  Guteubergs  Strassburger  Aufcuthalt  zateil  wird.  Dziatzko 
nimmt  ohne  Bedenken  an,  dass  Outenbergs  Terbindnng  mit  seinen 
drei  Strassbnrger  Genossen  der  Ansfibung  des  Typendruckes  ge- 
golten habe.  —  Die  gleiche  Sammlung  enthält  femer  eine  bemerkens- 
werte Abhandlung  von  M.  Splrgatis,  die  betitelt  ist:  „Eirchheim 
im  Elsass,  eine  bisher  unbekannte  Drnckstätte  des 
15.  Jahrhunderts".  Es  wird  darin  der  Versuch  gemacht,  den  fin- 
gierten Dnickort  Klein-  oder  New-Troya,  welchen  eine  Anzahl 
Inkanabeln  am  Schlosse  als  Entstehungsort  angeben,  in  dem  elsässi- 
sehen  Ort  Eirchheim  (der  urkundlich  als  Nova  Troja  nnd  Nftwe 
Troje  belegt  ist)  wiederzuflnden.  —  h. 


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152 


litlentarnotisai. 


"Onr  dritte  Band  der  Geschichte  der  Pf\)»ste  von  Ludwi? 
Pastor,  der  von  der  Wahl  Innocenz'  VUl.  bis  zum  Tode  Julius  II. 
gehend  naturgemass  80nst  oberdeutsche  Verhältnisse  weni^  berührt, 
bringt  im  Anhang  als  No.  68  ein  Breve  Julius  11.  an  den  Kurfürsten 
Philipp  Ton  der  Pfiüz  vom  26.  April  1601.  Der  Überbringer,  der 
pipstL  Nmitiiis  Mariaiio  Bartolim.  soUte  zwischen  dem  KnrflDrsten 
und  Herzog  Albrecht  dem  Weisen  von  Bayern  in  dem  Streite  mn 
die  Erbedtaft  Herzog  Georgs  des  Beichen  von  Landshat  Termitteln. 


Der  „Catalogue  des  incunablps  de  la  IHbliotht  que  de 
la  ville  de  Colmar"  ist  jetzt  in  Bnchforni  (Paris  1895)  erschienen, 
Tm  Vorwort  werden  nach  den  Aufzeichnungen  des  früheren  Stadt- 
bibliotheknrs  liuf^'ot  die  verschiedenen  „fonds"'  aufgezählt,  aus  denen 
die  wertvollen  Bestände  der  Colmarcr  Buchcrbauinilung  geflossen  sind, 
lieben  den  Schätzen  der  oberelsässiscben  Klöster  (z.  B.  Mnrbach) 
war  von  besonderem  Werte  die  Rappoltsteinische  Bibliotbelc,  die  be- 
sonders viele  typogr.  Seltenheiten  spendete.  Unter  den  1381  Num- 
mern dos  Katalogs  finden  wir  zahlreiche  Incunabeln  ans  Strassburg 
und  dem  benachbarten  Basel,  aber  auch  Hagenau,  Heidelberg  und 
Freiburg  sind  vertreten.  Auffallend  i'^t  die  grosse  Zahl  von  Wiegen- 
drucken aus  franz(isischcn  und  italienischen  Pressen.  Gute  Uegi'^ter 
der  Druckorte  und  Buch<lruckcr  schliesäen  das  Buch,  dessen  gewissen- 
hafte Bedaktion  von  Marie  Pellecbet  in  Paris  besorgt  wurde.  —  A. 


Ein  Ao&atz  von  0.  Ritter  Uber  „6 eiler  von  Keisersberg  und 
die  Reformation  in  Strassbnrg"  (26.  Jahresbericht  des  KgL 
Realgymnasiums  zu  Döbeln)  fördert  unser  Wissen  Aber  den  bertüimten 

"Vorläufer  der  Reformation  in  keiner  Weise.  Verf.  scheint  nicht  ein- 
mal Geilers  Biograjjhie  von  Dacheux  zu  kennen.  Auch  H.  Baum- 
gartens treffliche  Bemerkungen  über  di«»  ^ Orreformatoren  (vgl.  Reden 
and  Aufsätze)  sind  ihm  unbekannt  geblieben.  0,  W—n. 


Ilerm.in  Haupts  neueste  Veröffentlichung:  Ein  oberrhei- 
nisches Kolbengericht  aus  dem  Zeitalter  Maximilians  I.,  Zeit- 
schrift der  Savigny-Stiftung,  Germ.  Abt.  IG  (1895),  1U1)-218  kann 
mit  Fug  als  ein  Beitrag  zur  Vorgeschichte  des  Bauernkrieges  im 
Bfidwestlichen  Dentsehhuid  bezeichnet  werden.  Im  Anschloss  an  seine 
Studie  Aber  einen  oberrheinischen  Revolntionfir  des  15.  Jahrhonderts 
•  (vgl  Schulte  in  dieser  Zeitschrift  8,  716  f.)  veröffentlicht  er  aus  der- 
selben Colmarer  Handschrift,  welche  die  Grundlage  jener  Abhandlung 
bildet,  und  als  ein  Werk  desselben  Verfassers  die  ScliildtTunGr  eines 
„Kolbcngerichts",  d.  h.  eines  solchen,  in  weichem  der  Kolben,  Symbol 
und  Werkzeug  der  Gewalt,  nicht  das  Recht  den  Ausschlag  giebt. 
Der  Schuu])iatz  der  Vurliamliung  ist  eine  Dingstütte  wohl  im  süd- 
lichsten Teile  des  Schwarzwaides;  gering  ist  die  Sorge  der  Schöffen 
nm  Aufhellung  des  Thatbestandes;  der  Machtsprach  des  Vogtes  als 


litteratumotixeiL 


153 


des  Vertreters  der  Herrschaft  entscheidet.  Gehaltvolle  Erläuterungen 
gehen  der  Publikation  voraus,  nur  scheinen  die  Farben  allzu  düster 
gehalten,  wenn  der  Hmosgeber  von  einem  „Nachtstück  mittelalter- 
licher Kriminaljiutix"  spricht  Der  Charakter  der  mittelalterlichen 
Strafirechtspflege  war  an  sich  ein  gtansamer:  die  Empfindung  fOr  sein 
nach  unseren  Begriffen  oft  unmeasdülches  Ver&hren  hatte  jenes 
Zeitalter  kaum  oder  üess  sie  doch  nur  selten  an*8  Tageslicht  treten. 

A,  Werminghoff, 

In  einer  Hallenser  Dissertation  „Studien  zur  Geschichte  der  zwölf 
Artikel"  (Halle,  1894)  nntersncht  K.  Lehnert  die  Frage  nach  dem 
Urspnmge  nnd  dem  Ter&sser  aofii  neue:  er  hSlt  mit  Stern  an  der 
Priorität  der  zwölf  Artikel  gegendher  der  Memminger  Eingahe  fest  und 
versucht  die  namentlich  von  Baomami  Tertretene  Annahme,  wonach 
dieselben  als  das  offizielle  Programm  der  Memminger  christlichen 
Vereinigung  anzusehen  seien,  zu  widerlegen.  Die  Fra[?e  der  Autor- 
schaft wird  ofi'en  gelassen;  weder  für  Hubniaier,  noch  für  Schappcler 
und  Lotzer  sind  ausschlaggebende  Gründe  bisher  vorgebracht  worden. 

E.  0. 


Als  „Mitteilungen  dos  Solothurn'schen  Historischen 
Vereins"  hat E.  Tatarinoff  die  Briefe  Glareans  an  Johannes 
Aal,  Stiftspro]>st  in  Solotlmrn.  aus  den  Jahren  1538—1550  veröflent- 
licht  und  orlautort  fSolothurn,  Zipfel).  Es  sind  zwar  nur  neun 
Briefe,  welche  der  gefeierte  Freiburger  Lehrer  an  seinen  ehemaligen 
Schüler  richtete,  aber  ihr  Inhalt  ist  sehr  reich  und  für  uns  um  so 
wertvoller,  da  gerade  für  die  letzten  Leben^ahre  des  Humanisten 
bisher  die  Quellen  sparsam  genug  flössen.  Neben  politischen  Er- 
drterongen,  Nachrichten  Ober  sein  Privatleben,  die  Universität,  seine 
PensionSre  finden  sldi  in  diesen  Dokumenten  ächter  Freundschaft 
vor  allem  auch  Nachrichten  über  die  Entstehung  des  Hauptwerkes 
Glareans:  des  Dodekachord.  Ans  zwei  Exemplaren  dioses  Buches 
sind  auch  die  eigenhändigen  "Widmungen  in  Facsinüie  der  vortreff- 
lich kommentierten  Ausgabe  dieser  Briefe  beigegeben. 


Der  geistvolle  Vortrag,  welchen  Max  Lenz  auf  der  IV.  General- 
versammlung des  Vereins  für  Reformationsgeschichte  zu  Strassburg 
Aber  Geschichtsschreibung  und  Geschichtsauffassung  im 
Elsass  zar  Zeit  der  Beformation  gehalten  hat,  ist  jetzt  als 
49l  Heft  der  Yereinsschriften  im  Dmck  erschienen.  (Halle,  Niemeyer.) 
Der  Verf.  schildert  in  beredter  Weise  die  lebendige,  von  durchaus 
deutschem  Geist  erfüllte  Thätigkeit,  welche  auf  dem  Gebiet  der  Ge- 
schichtsschreibung im  Elsass  während  der  ersten  Hälfte  des  16.  Jahr- 
hnnderts  entfaltet  worden  ist.  Er  würdigt  die  historischen  Anschau- 
ungen und  Leistungen  der  noch  zur  alten  Kirche  haltenden  Humanisten 
Wimpfeling  und  Beatus  Rhenanus,  des  Sektierers  Seb.  Franck,  des 
Reformators  Bucer  und  vor  allem  Sleidans,  und  zeigt,  in  wie  firodit- 


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154 


lurer  Wdse  die  gesduchtUche  Anffiuflaiig  und  Kritik  gerade  im 

Elsass  durch  die  Reformation  bceinflnsst  worden  ist.  In  einem  lehr* 

reichen  Exkurse  wird  schliesslich  näher  beleuchtet,  unter  welchen 
Einwirkungen  das  berühmte  Hauptwerk  des  Beatus,  die  Res  (Termanicae, 
entstanden  sind.  Es  ergiebt  sich  dabei  die  wichtige  Thatsache,  dass 
der  grosse  bayrische  Geschichtsschreiber  Aventin  auf  Methode  oud 
Anlage  des  Werks  einen  hervorragenden  Einfluss  geUbt  bat. 

  0.  «. 

Eine  kleine  populäre  Schrift  von  Fritz  Baum  garten,  „Der 
wildp  Graf  (Wilhelm  von  Ftlrstenhcrp)  iiiul  die  Reformation 
im  Kinzigthal"  (Halle  1895)  giebt  ein  anschauliches  Bild  von  dem 
bewegten  Leben  dieses  merkwürdigen  Kriegsmannes.  Wenig  bekannt 
dürfte  dessen  Aufenthalt  in  Strassburg  sein,  wo  er  manche  wichtige 
Beziehungen  anknüpfte,  insbesondere  zu.  dem  Strassburger  Münster- 
prediget  Kaspar  Hedio.  ^h, 

„Über  einige  Strassburger  Katechismen  ans  der  Re- 
formationszeit" handelt  Prof.  H.  Holtzmann  in  der  Zeitschrift 
für  praktische  Theologie  XYU  (1895)  S.  112—123,  mit  Kachftiag 
S.  266-66.    -  h. 

Im  Gentndblatt  fto  BibUotiiekwesen  KII,  266  ff.  giebt  G.  Knod 
einige  ans  den  ProtokoUbachem  der  Strassburger  Scholhenren  und 
ans  bidier  nnbenatzten  Briefen  geschöpfte  Nachrichten  Ober  die  Be- 
ziehungen des  gelehrten  Niederländers  Hugo  Biotins,  des  ersten 
Bibliothekars  der  Wiener  K.  K.  Hofltibliothek ,  zur  Strassburger 
Akademie.  Er  versah  an  derselben  vom  Oktober  bis  März  1570 
die  Professur  der  Ethik  und  war  nach  einigen  Wanderjahren  wieder 
bereit,  daselbst  die  Professur  der  Rhetorik  zu  überuehmen,  als  man 
ihn  in  Wien  dauernd  festzuhalten  wusste.  U'.  W. 


Im  „PiUsischen  Masenm"  Xn.  Jahrgang  No.  4  teilt  Graf  Karl 
Emich  zu  Leiningen-Westerbarg  eine  Abbildung  des  Biblio- 
thekzeich ens  mit,  welches  Kurfürst  Maximilian  I.  von  Bayern  durch 
den  Mtinchener  Kui)ferstecher  Raphael  Sadeler  für  die  Bücher  der 
Bibliotheca  Palatina  ausführen  liess,  die  er  nach  der  Einnahme  von 
Heidelberg  dem  Papst  Gregor  XV.  zum  Geschenk  machte.  Das  Wap- 
pen zeigt  in  Feld  1  und  4  die  bayerischen  Kauten,  in  2  und  3  den 
Pfälzer  Löwen,  im  Herzschild  den  Reichsapfel,  der  seit  Maximiiiaus 
Ernennung  zun  KnrfttiBten  1G23  ans  dem  knrpiUzischen  in  das  kar- 
bayrische Wappen  übergegangen  war.  Über  dem  Wappenschild  halten 
zwei  Engel  den  Knrhut.  Die  Inschrift  dieses  Ez  Ubris  lantet:  Snm 
de  Bibliotheca,  quam  Heidelberga  capta  spolinm  fecit  et  r.  M.  Gre- 
gorio  XV.  trf>iihaenm  niisit  Maxiniilianus  Vtrinsque  Bavariac  Dux  etc. 
S.  R.  J.  Archidapifer  et  Princeps  Elector.  Anno  Christi  MDCXXIU. 

V.  TV. 


ui^ui-L-j  cy  Google 


Iittenlaniotii«B. 


155 


Der  unlängst  erschienene  7.  Band  der  „Rikskansleren  Axel 
Oxenstiernas  skrifter  och  brefvexeliug^  bearbeitet  von  Per 
Sonden,  verdient,  insofern  er  die  Korrespondenz  mit  Herzog  Bern- 
hard von  Weimar  ans  den  Jahren  1632-39  enthält,  auch  hier  be- 
sondere £rwfi]innng.  Sie  bietet,  speziell  für  die  Jalure  1632/3  und 
1635-^,  wertvolle  BeitrKge  znr  Eriegsgeschichte  der  ober-  und 
mittel  rheinischen  Lande.  Ich  notiere  hier  die  Mitteilnngen  vom 
Kriegsschauplätze  in  der  Pfalz  und  dem  Bistum  Speier  1632  (S.  3, 5 
321—3)  und  über  die  Gefechte  um  Oberrhein  iiu  Herbst  1633  (S.  90  ff.) 
vor  allem  aber  die  mit  dem  Oktol  er  1631  eiusetzende  Serie  der  Bo- 
richte  über  die  Operationen  an  der  Bergstrasse  und  am  untern  Neckar, 
die  Vereinigung  mit  den  französischen  Truppen  bei  Ladenburg,  den 
Bflckzng  Aber  den  Rhein  and  die  Belagerung  und  Eroberung  von 
Speier  im  Frflljahr  1635  (&  28^-97).  Ein  Schreiben  vom  Jan.  1636 
gedenkt  der  militärischen  Bedentang  der  Feste  Hochberg.  Ans  den 
Jahren  1636—39,  der  Zeit  nach  dem  Vertrage  von  St.  Germain  en 
Layc,  ist,  ^vie  erklärlich,  die  Zahl  der  erhaltenen  Schreiben  an  den 
Reichskanzler  nur  eine  kleine;  für  die  Vorgiinge  am  Oberrhein  kom- 
men in  Betracht  einige  Briefe  aus  Delsberg,  Neuenburg  und  Breisaeb. 
Unter  Ilartten  (S.  313)  ist  zweifellos  das  zwiseben  den  letztgenannten 
beiden  Städten  gelegene  Hartheim  an  verstehen;  statt  Wensheim  ist 
8.  S39  wohl  Bensheim  an  lesen.  K  Obm, 


Nachdem  schon  Dämmert,  Lufft  und  der  Herzog  von  Anmale  sich 
mit  den  Ereignissen  des  Jahres  1644  im  Breisgau  beschäftigt  hatten, 
hat  nun  auch  ein  deutscher  Militär,  Gen. -Lieutenant  z.  I).  v.  Fischer- 
Treue  nfcld  zunächst  in  einem  Vortrage  in  der  Gesellschaft  f.  Gc- 
schichtskundc  von  Freiburg  (abgedruckt  in  deren  Zeitschrift  Bd.  XH), 
dann  aber  in  einem  eingehenden  Werke:  Die  Rftckeroberung 
Freibnrgs  durch  die  kurbaierische  Armee  im  Sommer  1644 
(Kommission  von  Emil  Stock  in  Leipzig)  diese  Zeit  behandelt.  Der 
Vortrag  bespricht  nur  die  Schlachttage  vom  3.  und  5.  August,  das 
Werk  aneh  die  voraufpehcnde  Belagerung  und  Einnahme.  Der  Verf. 
bezeichnet  die  Ereignisse  vom  3.  bis  5.  August  als  eine  einzige  drei- 
tägige Schlacht.  Seine  Untersuchungen  fussen  auf  einer  gi  naucn 
Feststellung  des  Terrains,  wie  es  U)44  bewaldet  u.  s.  w.  war;  auf 
diese  Weise  gewann  Tor  allem  der  Kampf  Tnrennes  bei  Aue  eine 
nene  Beleuchtung.  Fischer  verlegt  ihn  ans  der  Schlucht  auf  die 
flöhe  oberhalb  derselben.  Die  Archive  von  Httnchen,  Innsbruck, 
FVeiburg  und  Karlsruhe  sind  herangezogen  und  boten  neue  Ausbeute. 
Die  militärische  Kritik  des  Verf,  stellt  die  Verdienste  der  einzelnen 
Heerftlbrer  vrillig  klar.  In  besonderer  Weise  ist  auch  der  Obrist- 
meister  Hardtniann  Pvrr  gewürdigt  worden,  wie  überhaupt  der  Verf. 
den  städtischen  VerbülMii-^oii  in  diesem  der  Bürgerschaft  gewidmeten 
Erinnerungsblatte  genau  naciigeguugeu  ist. 


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156 


Litteraturnotizen. 


„Souvenirs  Strasbourgeois''  sind  zwei  Reden  betitelt;  die 
eine,  welche  0.  Berger-Levraalt  bei  der  feierlichen  Aufnahme 
unter  die  36  der  Akadtoiie  de  Stanislas  za  Nancy  im  Mai  1886  ge- 
halten, nnd  die  andere,  mit  welcher  der  Präsident  der  Akademie 
Chr.  Pf  ister  geantwortet  hat  (Paris,  Nanry,  Bprcrer-LevTault).  Die 
erste  Bede  ist  ein  dith]rrambisches  Loblied  auf  die  alte  Stadt  Strass- 
burj?,  ihre  Verfassuntr  und  ihre  Bürger  und  iii<nf*'rn  nicht  ohne 
Worth,  als  sie  für  eine  Reilie  von  Ammeistern  und  Stiittincistern 
aus  dem  IG.  und  17.  Jahrhundert,  wie  z.B.  die  Städels  l>i()u:rai)hi.sche 
Notizen  bringt,  welche  den  akademischen  ProgrammaLa  entuummen 
sind.  Dem  Kcdner,  der  eine  sehr  eingehende  Kenntnis  dieses  Ma- 
terials besitzen  moss,  hätte  es  nicht  entgehen  dürfen,  dass  die  Ans- 
dehnnng  der  Reisen  nnd  des  Aufenthalts  im  Auslände,  welche  an- 
geblich den  goi>tij,'pn  Gesichtskreis  der  Strasshurger  so  erweiterte, 
dass  sie  ihre  Befähigung  zu  Staatsmännern  vollen<lete,  nichts  den 
Strassburgcrn  Kii,'tMitüinIii  lio<  i'^t.  sondern  mit  der  allgemeinen  Sitte 
der  sogenannten  rcreurinutio  aufs  engste  zusammenhängt.  Er  hfttte 
wolil  auch  wenigstens  ein  Wort  für  Strassburgs  wahrliatt  fjrosse  Zeit, 
die  mittleren  Jahrzehnte  des  IG.  Jahrhunderts,  finden  sollen.  Ptisters 
Anerkennung  der  biographischen  Leistungen  des  neuen  Akademie- 
genossen wird  man  im  allgemeinen  beistimmen  dftrfen,  denn  Berger- 
Leyraults  „Catalogoe  des  Alsatica**,  in  sieben  Heften  1866  erschienen, 
nnd  seine  „Annales  des  profosseurs  des  Aead^raies  et  üniversit^s 
alsaciennes"  sind  ein  rülimliches  Zeugnis  emsigsten  Sammlei-fleisses. 
AVenn  aber  Pfister  zum  Schluss  die  Universität  von  Nancy  als  die 
direkte  Erl»in  der  Strassl)urL;cr  Universität,  wohlcromcrkt  der  alten 
protestantischen  Hochschule  von  1G21  proklaniierl,  so  siuil  daftir  wohl 
patriotische  Tiraden  noch  nicht  beweiskräftig  genug.  Entscheidend 
dagegen  sprechen  der  Studiengang  nnd  die  wissenschaftlichen  Ver- 
bindungen der  alten  Strasshurger  UniTersitfttslehrer  bis  zur  lütte  des 
18.  Jalirhunderts,  entscheidend  dagegen  ebenso  die  deutsche  Frequenz 
der  Strasshurger  Hochschule  und  das  ausgedehnte  Stadium  der 
Elsässer  auf  den  tiberrheinischen  Universitäten.  Über  diese  Fragen 
wird  die  in  Angriff  genommene  Publikation  der  alten  Strasshurger 
Umversitiitsmatrikel  den  urkandlicheu  Aulschluäs  bringen. 

In  erfreulicher  Weise  mehren  sich  in  jüngster  Zeit  die  lokal- 
historischen Arbeiten  im  £l8ass,  die  nicht  bloss  auf  der  Benutzung 
sekundärer  Quellen  fussen,  sondern  auf  die  urkundliche  libprliefening 
zurückL'chcn.  Von  Jg.  Höhe  ist  eine  lii-^torische  Studie  ülier  das 
Kochers horger  Land  erschienen  (Strassburg,  Müller.  Ilerr- 
mann  und  Cie.),  bei  der  allerdings  der  Fleiss  und  der  gute  Wille 
mehr  Anerkennung  verdienen  als  die  Leistung  selbst,  die  wesentlich 
nur  eine  Zusammenstellung  ideUach  ungeordneter  Notizen  ist  nnd  noch 
in  der  Korrektur  zuweilen  die  erforderliche  Sorgfalt  Termissen  Uast, 
wie  V.  a.  das  verschiedene  Jahresdatnm  ein  und  desselben  Ablass- 


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litteittomotiMii. 


157 


briefes  Clemens  XI.  far  die  Eilianskirche  zu  Dingsheim  auf  8.  14 
beweist  VortreflFllch  dagegen  ist  die  Geschichte  der  Stadt 
Ingweiler,  nach  Quellen  bearbeitet  von  Karl  Letz.  ?>Iittelschul- 
lehrer  in  Brumath,  welche  der  rührige  Verlag  von  A.  Fuchs  in 
Zabern  als  erstes  Heft  der  „Bausteine  zur  Elsass-Lothringischen  Ge- 
schichts-  und  Landeskunde"  herausgiebt.  Sowohl  die  mitteklterliche 
Vergangenheit  dieses  Licbtenbergischen  Städtchens  wie  seine  bewegten 
Erlebnisse  im  17.  imd  18.  Jalurhandert  werden  anter  Benntzong  der 
Akten  im  Besirke-,  Stadt-  und  P&rrarchiv  mit  Yerstfindnis  and  An- 
schaulichkeit geschildert.  In  sehr  geschickter  Weise  erhält  der  Leser 
durch  einen  Rundgang  durch  Bann  und  Stadt  Ingweiler  (S.  23 — 32), 
der  in  das  Jahr  l&M  verlegt  wird,  eine  klare  Vorstellung  ancli  von 
der  alten  Topogra]»bic  de.s  Ortes.  Dankenswert  ist  im  Anhang  be- 
sonders die  Zu.sammenstellung  der  Flurnamen  des  Bannes  Ingweiler. 
Über  Brumath  ist  eine  dritte  Arbeit  im  Druck  uaiiezu  abgeschlossen, 
die  ich  demnftchst  hoffe  aaxeigen  ni  kftnnen.  W.  W. 


In  einer  Ideinen  Schrift  behandelt  Marc  Rosenberg:  eine 
Allegorie  anf  St.  Blasien  (Karlsruhe,  Braon).  Es  handelt  sich 
am  eine  Ton  Glndcher  gezeichnete,  Ton  dem  Augsborger  Barth.  Kilian 
in  Enpfer  gestochene  Thesenanktindigung  eines  Jacob  Heinrich  Hug, 
der  auf  der  Benediktineruniversität  Salzburg  lOsi  unter  Abt  Romanus 
Vogler  promovierte.  Es  wurde  1719  das  Blatt  mit  Decktarl)en  tiber- 
malt und  was  nicht  auf  die  neue  Idee  passte,  durch  andere  Zuthaten 
crset/t.  So  wurde  daraus  eine  grossen  Stiles  nidit  entbehrende  Ver- 
herrlichung des  Klosters,  welche  Eosenberg  wohl  eUvas  kühn  mit  der 
Dispota  Bafiiels  and  ihrer  Bedentung  fttr  die  gesamte  Christenheit 
in  Vergleich  zieht.  Historisch  wertvoll  sind  Ansichten  von  ver- 
schiedenen von  St  Blasien  aas  veranlassten  and  grossenteils  zerstörten 
Banten.  Derartigen  Thesendrucken  hat  man  bisher  bei  uns  wenig 
Beachtung  geschenkt.  Ausser  einer  Kollektion  in  Salem  sah  ich  noch 
innerhalb  unseres  I^andes  einen  solchen  in  Donaueschingen,  der  auch 
bei  Kraus,  Kunstdenkmäler  des  Grossherzogtums  Baden  II,  11  auf- 
geftihrt  ist,  wie  ich  zur  Ergänzung  von  S.  23  anfüge.  Jedenfalls  sind 
ilirer  doch  noch  viele  im  Lande  erhalten.  Ä.  8» 


Die  von  Ad.  Wohlwill  im  Euphorien,  II,  Heft  4,  S.  798-80$ 
verOientlichten  „Sdmbartiana''  behandeln  anter  Yerwertnng  neuer 
Arehivalien  ans  Karlsruhe  and  Weimar  an  erster  Stelle  des  Dichters 
Beziehungen  zumbadisrhm  Hofe,  wo  Schubart  einflussreiche  Freunde 
and  in  dem  Markgrafen  Karl  Friedrich  einen  wohlwollenden  Gönner 
hesa=:?.  der  seine  Sympathien  auch  dem  Gefangenen  auf  dem  Asperg 
bewahrte.  Der  Plan  einer  Bemfang  nach  Karlsruhe  zur  Übernahme 
einer  Professur,  später  zur  Leitung  der  Hofkapelle,  hat  sich  beide- 
male  zerschlagen.  -Ä".  0. 


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158 


litteraftninotiieiL 


In  dem  Oktoberhefte  der  Annales  de  l'Est  S.  538—75  giebt  Th. 
Schoell  („L'ccolc  militaire  de  Colmar")  eine  kurze  Skizze  rle?  be- 
rühmten, von  Pfeffel  in  den  Jahren  1773—92  geleitt  ten  Lehrinstituts; 
auf  (jrund  von  Papieren  eines  ehemaligen  Sekietiirs  des  Dichters, 
denen  der  Verfasser  auch  den  in  dieser  Zeitschrift  mitgeteilten  Brief- 
wechsel mit  Jacobi  entnommen,  ergSnzt  sie  vielfoeli  die  biographi- 
schen Angaben,  die  sieh  Aber  Lehrpersonal  und  Schttter  In  dem  von 
Pfiinnenschmid  Teröffientlichten  Fremdenbnehe  Pfeifels  finden.  K*  O. 


Den  zahlreichen  Biographien  und  Memoiren  der  Generale  der 
ersten  Republik  und  des  ersten  Kai.sfrreichs,  die  in  dem  letzten 
Jahrzehnt  erschienen  sind,  reiht  sich  nun  auch  ein  Lebensbild  des 
Generals  Leeonrbe  an  (Le  gönöral  Leoonrbe  d*aprte  ses  arcMTes, 
sa  correspondance  et  antres  docoments  a?ec  nn  prMsce  de  Mr.  le 
g6n6ral  Philebert.  Paris  1896.  573  S.),  der  bekanntlich  wiederholt 
auf  dem  Kriegsschauplatze  am  Oberrbein  eine  Bolle  gespielt  hat. 
Leider  Itofricdigt  die  Publikation  nur  wenig;  der  ungenannte  Autor 
hat  es  nicht  verstanden,  den  hervorragenden  Anteil  Lecourbes  an 
den  französischen  Waffenerfolgen  in  der  Schwoiz  und  in  Oberdeutsch- 
land, wo  Moreaus  Verdienste  vielfach  auf  .seine  Kosten  überschätzt 
worden  sind,  genügend  hervorzuheben,  vergebens  sucht  man  nadi 
einer  kritischen  Wflrdiguug  seiner  Operationen.  Die  deutsche  and 
französische  kriegsgeschichtliche  Litterator  ans  ftlterer  und  nenerer 
Zeit  wird  nur  in  höchst  bescheidenem  Umfange  herangesogen;  bei 
dem  Feldzuge  von  1800  bleiben  zwei  Quellen,  die  für  die  Operationen 
des  von  Lecourbp  licfehligten  rechten  Flügels  der  Rheinarmee  den 
wichtigsten  Aufschluss  geben,  Denons  „Relation  d6taill6c"  und  drr 
„Precis  des  Operations  du  genöral  >rolitor"  völlig  unbenützt.  Als 
Bngadegeucral  unter  St.  Cyr,  auf  Moreaus  linkem  l<lügel,  hat  Le- 
conrbe  im  Jnni  1796  erstmals  den  Rhein  überschritten  und  an  den 
Gefechten  bei  BtUd,  Gemsbach,  Eoppenheim,  den  Schlachten  bei 
Ettlingen,  Keresheim  nnd  Biberach  teilgenommen  (8.  181-66);  die 
aus  dieser  Zeit  erhaltene  Korrespondenz  ist  eine  spärliche.  Was  der 
Publikation  ihren  eigentlichen  Wert  verleiht,  sind  aber  gerade  die 
militärischen  Berichte,  die  er  erstattet  liat.  Sie  wachsen  an  Zahl 
und  Bedeutung  nach  der  Übernahme  eines  Ki>Miiiian(los  in  der  Schweiz 
(Nov.  1798),  wo  er  sich  bahl  als  einen  Meister  «Ir»  Kriegs  im  Kleinen 
erweisen  sollte.  Im  ÜKt.  17119  überträgt  ihm  das  Direktorium  den 
Oberbefehl  Aber  die  Bheinarmee;  seine  Berichte  lassen  deutlich  er- 
kennen, in  welch  klfiglicher  Yer&ssnng  auch  diese  sich  befand.  »Des 
tronpes  et  de  Pargent"  mit  dieser  Fordernng  schliesst  sein  erster 
Bapport  nach  Paris.  Mit  14000  Mann,  einer  Armee,  die  erst  re- 
organisiert werden  musste.  von  der  Regierung  im  Stiche  gelassen, 
von  (ieni  eifersüchtigen  Massena  trotz  allem  Drängen  ungenügend 
unterstützt,  hat  er  die  Rheinlinie  von  Breisach  bis  Düsseldorf  ge- 
deckt, Überlegenen  feindlichen  SU'eitkräfteu  gegenüber  mit  dem 


Litteratnmotuen. 


159 


Rhein  übergange  bei  Mannheim  erfolgreich  die  Offensive  ergriffen  und 
sich  vom  Oktober  bis  Dezember  1799  auf  dem  rechten  Rheinufer  be- 
hauptet (S,  311—44).  Die  Brandschatzungen,  welche  er  den  Städten 
und  Dörfern  zwischen  Neckar  und  Rhein  auferlegt,  haben  dem  Heere 
das  Geld  geliefert:,  das  ihm  fehlte;  wie  wir  wissen  (Pol.  Korr.  III,  324), 
hat  er  sich  selbst  dabei  keineswegs  vergessen.  Zweifellos  den  wert- 
▼oUsten  Bestaadteil  des  Baches  hilden  die  Berichte,  die  er  wShrend 
des  Feldznges  Yim  IBOO  als  Fahrer  des  rechten  Flügels  an  Morean 
erstattet  bat;  ich  verweise  iashesondere  auf  die  Berichte  über  den 
geschickt  vorbereiteten  und  ausgefflhrten  Bheinflbergang  bei  Stein, 
den  Donauübergang  bei  Blindheim  und  die  siegreichen  Gefechte  bei 
Gundelfingen  und  Neuburg,  tlber  die  Operationen  vom  11.— 15.  Juli 
im  Allgäu  und  Brcgenzer  Wald .  die  mit  der  Besetzung  von  FeUl- 
kirch  endeten,  sowie  Uber  die  Kampfe  au  der  Salzach  uud  Saalach 
(8.— 14»  Dtf .)  und  die  Erstfimong  yon  Kremsmflnster.  Über  die 
weiteren  Schicksale  Leconrhes,  der  hekanntlicb  als  ein  Opfer  kaiser^ 
licher  Ungnade  in  Folge  des  I^zesses  Morean  im  rostigsten  Mannes- 
alter  pensioniert  worden  ist  und  erst  während  der  100  Tage,  wenige 
Monate  vor  seinem  Tode,  nl.«;  Führer  .Tura-Observation.skorps  vor 
Beifort  Gelegenheit  zur  Wiederentfaltunp  nnlitänscher  Tliäti^'keit 
erhalten  hat,  darf  hier  wohl  hinwegK'^A'anr^eu  werden.  Die  Wieder- 
gabe der  deutschen  Ortsnamen  ist  entsetzlich:  wer  sollte  hinter  La- 
bergstrack, Nerkgemuud,  Schewetringen  und  Gurich  die  Bergstrasse, 
Neckargemftnd,  Schwetzingen  nnd  Kork  veminten?  Anch  der  Ter- 
ftsser  des  Vorworts  hat  in  dem  Punkte  gesündigt;  Beweis:  die  Orts- 
namen Rnhl  (Bflhl),  Blelnbeim  nnd  Oreimheim.  Dass  er  S.  XX  Le- 
eonrhe  hei  Blindheim  den  Rhein  passieren  Usst,  ist  wohl  nur  ein 
lapsos  calami.  iL  Obser. 


Im  Histor.  Jahrbach,  16,  1895,  S.  575—85  teilt  K.  v.  Bertling 
(„Zur  Geschichte  des  Fürsten  Primas  Dalberg")  einen  Vor- 
trag des  Freih.  v.  Gruben,  sowie  ein  Schreiben  desselben  an  den 
badischen  Gesandten  in  Paris,  Emmerich  Josef  v.  Dalberg,  vom  Nov. 
1808  mit,  aus  denen  sich  crgiebt,  dass  der  Fürst  Primas  damals  doch, 
was  vou  Beaulioa-MarcuDuay  bestritten,  ernstlich  daran  gedacht  hat, 
die  weltliehe  Nadifolge  im  FrimatialsCaate  mit  Hflfe  TUle^rraada 
seiner  Familie,  seinem  Neffen,  dem  ohengemumten  Diplomaten  snsa« 
wenden.  Charakteristisch  fDr  den  Fftrsten  ist  dabei  das  Bestreben, 
anb  sorgflUtigste  sa  verhergen,  dass  der  Gedanke  von  ilmi  selbst 
sosgehe.  IT.  0, 


Von  P.  Ristelhuber  or.«;chien  soeben  ^Histoire  de  la  or- 
mation  de  la  Bibliothcquc  municipale  crcee  k  Strasbourg 
en  1872"  (Paris  IbUo).  Es  werden  in  der  kleinen  Schrift  die  „Proces- 
verbaux  des  s6ances  de  la  commission"  vom  29.  Febr.  1872  bis 
90.  Jan.  1873  mitgeteilt,  aus  denen  wir  interessante  Einzelheiten  über 


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160 


die  Entstehung  dieser  Bflehenammlung  lernen.  Am  Schluss  findet 
Bich  ein  »Catalogue  des  mantiscrits  d^poste  im  Ja  mdme  p6riode^ 


In  dem  von  A.  Kennel  geleiteten  Jahrbuch  des  Scheffel- 
bundes für  1895  macht  Karl  Gageur  auf  Grund  der  bei  verschiedenen 
Gerichtshöfen  erwaclisenen  Akten,  die  im  Laufe  dieses  Jahres  auf 
Antrag  der  Archivdirektion  and  Anordnung  des  Grossh.  Ju^tizmini- 
sterioms  dem  General-LandeearclüT  In  Earlsmhe  zur  ferneren  Anf- 
bewahnmff  ftbergeben  worden,  Mitteilungen  Ober  die  Prozesee,  die 
Sdieffisl  mit  den  Fischern  des  Untersees  fUurte.  Idi  selbst  habe  einige 
aktenmässige  Notizen  über  Scheffels  Grossvater,  den  Oborschaffner 
der  Abtei  Gengenbach,  Magnus  Scheffel  beigebracht  und  deuselbwi 
eine  Abbildung  des  von  diesem  gefülirten  Wappens  beigefügt. 

V.  Weech. 


Das  „Jahrbuch  für  Geschichte,  Sprache  und  Litteratur 
Elsass-Lothringens  XI.  Jahrgang  181)5  (Stra^sburg,  Heitz  u.  Mün- 
del)" enthält  diesmal  sehr  wenige  geschichtliche  Beiträge.  Die 
flüchtige  Skizze  über  die  Grafschaft  Ober-Salm  in  den  Vogesen  von 
Stieve  verdient  kaum  eine  Erwähnimg.  Walther  teilt  eine  Urkunde 
König  Wenzels  üBr  Rnfach  ans  dem  Jahre  1384  offanbar  nach  einer 
spätem  Abschrift  mit,  es  wkd  darin  den  Bflrgem  dieses  Ortes  der 
eigene  Gerichtsstand  verliehen.  Ans  den  mundartlichen  Formen  der 
Ortsnamen  der  Umgegend  von  Waldhambach,  welche  Pfarrer  Spieser 
gesammelt  hat,  ist  eine  und  die  andere  historisch  brauchbare  Notiz 
zu  gewinnen;  aber  der  wertvollste  Beitrag  dieses  Bandes,  der  Auf- 
satz von  Dr.  Kassel  „Zur  Volkskunde  im  alten  Hanauerland",  der 
eine  Fülle  sorgfältiger  und  verständnisvoller  Beobachtungen  birgt, 
kommt  für  uns  nur  insoweit  in  Betracht,  als  er  selbst  zuweilen  auf 
Sitten  und  Oebränche  frflherer  Jahrfannderte  zurllckgreift  oder  wenig- 
stens einen  Bflc^Eschlnss  erlaubt.  W.  W. 


Weitere  LUteraiumotißm  mOssm  wir  tpegm  Bammumgel  mh 
rückkgen. 


Die  Bibliographie  der  historischen  Litteratur  des  Elsasses  wird 
für  die  Jahre  1804  und  1*^95  vereint,  bearbeitet  von  Bibliothekar 
Dr,  Marckwald,  im  vierten  Hefte  des  laufetiden  Bandes  erscheinen. 


über  die  älteren  Grafen  von  Spanlieim 
und  yerwandte  Gesehlechter.') 

Von 

Ueinrich  Witte. 


I. 

In  dieser  Zeitschrift  ist  wiederliolt  die  Bede  gewesen  ?on 
dem  für  die  ältere  Geschichte  des  Herzogtums  Ailemannien 

so  hochwichtigen  Geschlechte  der  Nellenburger  2) ,  ohne  dass 

dabei  die  Frage  Uber  das  Verhältnis  derselben  zu  den  Grafen 
von  Spanheim*)  eine  genügende  Beantwortung  gefunden  hätte; 
dem  Geschichtschreiber  der  Grafen  und  der  Grafschaft  Spau- 
heim  aber  sind  die  einsrhlägigen  Verhältnisse  überhaupt  un- 
bekannt geblieben'),  obwohl  ihm  in  dieser  Plinsicht  die  Ge- 
lehrten der  Academia  Theodoro-Palatina  vortretiliche  Voi- 
p**beiten  geliefert  hatten.^)  Und  dabei  handelt  es  sich  um 
if^ne  geringere  Frage  als  diejenige,  ob  nicht  die  SiMinheimer 


*)  Für  die  vorliegende  AxMit  nnaste  ich  in  amieiordaitlichem  Um- 
fang die  Strassburger  Universitätsbibliothek  benutsen  nnd  ich  bin  dem 

Herrn  Hibliotheksilirektor  Prof.  Dr.  Parack  zu  ganz  besonderem  Danke 
verpdichtt  t  tur  das  mir  stets  bewiesene  Entgegenkommen,  dass  mir  alle 
einschlägigen  Werke  nach  meinem  Wohnort  zur  Benutzung  gesandt 
wunlen.  —  ^)  Zuletzt  von  Tumbult  Bd.  V,  425  und  von  Krüger  Bd.  VI, 
572  (lieser  Zeitschrift  NI<\  —  *)  Das  ist  die  urkundlich  bezeugte  Form 
des  Namens;  die  jetzt  allgemain  flbliche  Form  Sponheim  ist  wohl  ans  der 
Hnnsrftckw  Mundart  erwachsen.  —  *)  Lehmann.  Die  Abhandlung  in 
dem  Khein.  Aotiquarius  II,  16  über  die  Grafen  von  Sp.  ist  ohne  wissen- 
schaftlichen Wert.  —  *l  Christoph  Jak.  Kremer,  Diplomatische  Beiträge: 
I.  Geneal.  Gesch.  dw  Grafen  von  Sponheim  1761.  CroUius,  Von  dem 
ersten  GeschltTht  ilri  alten  Grafen  von  Voldonz  in  Act.  Palat.  II,  211  ff. 
sowie  d'iQ  15»  sohl  t  ii)uug  der  rheinlViiukibcheu  üaue  von  Lamey  in  den  ein- 
schlägigen Bunüen  der  Acta  Palat. 

Zfittcbr.  f.  Oescb.  d.  Ob«rrli.  N.  F.  XI.  2.  11 


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162 


Witte. 


überhaupt  als  Nellenburger  anzusehen  sind.  Schon  deshalb 
dürfte  sich  die  Behandlung  dieser  Frage  in  dieser  Zeitschrift 
rechtfertigen,  wenn  auch  die  Grafschaft  Spanheim  nicht  mehr 
in  den  engeren  Bereich  des  Oberrheins  hinetnf&Itt,  ganz  ab- 
gesehen davon,  dass  in  späterer  Zeit  ihre  Geschicke  sich  auf's 
engste  mit  denen  von  Kurpfaks  und  Baden  verknüpft  haben, 
insofern  die  Grafen  von  Spanheim  von  den  Pfalzgrafen  und 
den  Markgrafen  von  Baden  beerbt  worden  sind. 

In  der  Hauptsache  sind  wir  für  die  älteste  (Tcscliichte  der 
Gräfin  von  Spanheim  ange\viesen  auf  das  Chronicon  Spon- 
heimense des  gelehrten  Abtes  Trithemius,  der  zeitweilig  Abt 
des  Klosters  Spanbeiro  war.  Dass  es  n)it  seiner  Glaubwürdig- 
keit übel  bestellt  ist,  weiss  jeder  Historiker;  jene  Angriffe 
aber,  die  auf  ihn  deshalb  mit  Recht  gemacht  worden  sind,  ; 
beziehen  sich  auf  andere  Werke  als  das  Chronicon  Sponhei- 
mense. Dieses  ist,  soweit  mir  bekannt,  in  Bezug  auf  seine 
Glaubwürdigkeit  bisher  überhaupt  nicht  untersucht  worden, 
und  eine  Untersuchung  würde  wenigstens  für  den  älteren 
Teil  das  beste  Ergebnis  zu  Tage  fordern.  Es  sind  einerseits 
urkundliche  Vorlagen,  die  der  Abt  vermutlich  aus  dem  Kloster- 
archiv benutzt  und  vcrotfentlicht  liat  ,  anderseits  muss  ihm 
auch  eine  liistoria  fundationis  sowie  eine  Klosterclironik 
oder  doch  ein  Anniversarium  des  Klosters  vorgelegen  haben, 
und  daraus  entniimnt  er  seine  genauen  chronologischen  An- 
gaben, die  von  vornherein  Vertrauen  erwecken.  Misstrau, ,i  > 
ist  aber  gleichwohl  ucj^hii  ihn  angebracht,  und  da  ist  vftn 
grosser  Wichtigkeit,  dass  seine  Angal>en  zum  Teil  wenigstens 
auch  anderweitig  Bestätigung  finden. 

Trithem  erzählt  nun,  wie  im  Jahre  1044  Graf  Eberhard 
von  Spanheim  ^  auf  dem  Feldberg  (Möns  Ganipi)  zwei  Stunden 
von  Spanheim  den  Grundstein  zu  einer  Kirche  gelegt  und 
den  Bau  in  drei  Jahren  vollendet  habe,  worauf  das  Gottes- 
haus am  1^4.  Juni  (8  kal.  julii)  von  lu'zbischof  Bardo  von 
Mainz  eingeweiht  worden  sei.*)  Ob  Trithem  nun  in  diesem 
Falle  den  Geschlechtsnamen  dos  Gnindcrs  bereits  in  seiner 
Vorlage  vorfand  oder  ob  hier  eine  Zuthat  von  ihm  vorliegt, 

*)  Trithemii  Opora  historica  !•  lankfurt  KiOl.  t  II,  237  IT  —  Trit- 
hem schreibt  Sponheim.  —  ^)  Über  die  Güter,  womit  er  die  Kirche  aus- 
stattete, verweise  icli  auf  den  Schluss  dieser  Abhandlung. 


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über  die  ältereu  Oraicu  von  äpanheim. 


163 


lässt  sich  nicht  feststellen;  in  letzterem  Falle  war  sie  jeden- 
falls nicht  willkürlich,  sondeiii  er  folgte  dabei  einer  alten 
Lukaltrudition ,  die  darauf  fusste,  dass  der  (iiiinder  dieser 
Kirche,  die  später  zum  Klo.^tcr  Spanlieim  auswuclis,  auch  ein 
Graf  von  Spanheim  gewesen  sein  niuss. 

Diesen  Grafen  von  Spanheiiii  hat  man  nun  entdecken 
wollen  in  jenem  Grafen  Eberhard,  dem  Heinrich  IV.*)  am 
22.  Mai  1065  die  Dörfer  Ilochfeiden  und  Schweighausen  nebst 
dem  Heiligen  Forst  bei  Hagenau  schenkte,  und  es  war  nicht 
etwa  die  Namensgleichheit,  womit  man  diese  Annahme  recht- 
fertigte, sondern  Tor  allem  der  Umstand  fiel  ins  Gewicht,  dass 
das  Original  dieser  Urkunde  von  altersher  im  Spanheimer 
Archiv  gelegen  war.*)  Insofern  man  nun  aber  in  dem  Em- 
pfänger jener  obigen  Schenkung  mit  guten  Gründen  den 
Grafen  Eberhard  V.*)  von  Nellenburg  erblickte,  muss  man  zu 
der  Folgerung  kommen,  dass  es  sich  hier  um  eine  und  die- 
selbe Person  handelt,*)  mit  andern  Worten,  dass  Graf  Eber- 
hard von  Nellenburg  auch  der  Graf  Eberhard  von  Spanheim 
ist.  Solche  Doppelbenennungen  kommen  allerdings  häutiger 
erst  in  der  Zeit  der  Staufer  vor,  aber  sie  lassen  sich  auch 
früher  nachweisen,  wie  z.  B.  bei  den  Eticlufiien,  die  sich  schon 
zur  Zeit  der  Salier  sowohl  Grafen  von  Kgislieini  als  Dags- 
burg  nennen.  Jene  Annahme  aber  gewinnt  um  so  grössere 
Wahrscheinlichkeit,  als  Graf  Eberhard  V.  von  Nellenburg 
thatsächlich  gerade  in  Kreuznach,  dem  spätem  Ilauptoit  der 
Grafschaft  Spanheim,  begütert  war;  dieses  Dorf  Kreuznach 
nftmlich  im  Nahegau  in  der  Grafschaft  des  Grafen  Emicho 
mit  dem  Lehen  des  Grafen  Eberhard  von  Nellenburg^)  schenkte 


1)  stumpf  9066,  der  ihn  als  Grafen  von  Sponheim  beseichnei;  ebenso 
QöTZy  Mittelrhein.  Beg.  1,  896  No.  1394.  —     Das  führt  Lehmann  an. 

Das  Original  kam  später  ir.s  Strassburger  Uczirksarchiv.  Herr  ArchiT* 
direkter  l'rof.  Dr.  Wiegand  lic-tittigtp  mir  auf  meine  Aulrage  freundlichst 
nicht  nur  die  Provenienz  der  (  rkuiide,  sondern  teilte  mir  nnch  noch  mit, 
dass  das  Original  von  einer  Haud  des  15.  Jalnliuiiderts  den  Kuckvtnnierk 
tragt;  wie  die  gruvebchaftt  von  Spanheim  mit  dem  vor^5teu  (ersteu?  un- 
deutlich) gestifft  wart.  —  ")  In  der  Benennung  der  jS'ellcnburger  folge 
ich  Krflger.  —  *)  In  dieser  Dragweite  haben  TombOlt  nnd  Kröger  die 
Frage  nicht  erkannt,  weil  sie  die  Hericonft  der  Uifconde  nicht  würdigten 
oder  nicht  kannten.  —  ^)  Mit  dem  Nellenburger  wuasten  die  rhdniKhen 
Lokalgelehrten  nichts  anmikngen;  sie  zogen  daher  vor,  Nuwcnbarg  zu 
lesen  nnd  fanden  dies  Neaenbnrg  in  einer  Spanheimer  Veste  an  der  Nahe. 


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164 


Witte. 


üatiurich  IV.  am  30.  Augast  desselben  Jahres  an  das  Bistum 
Speier.  0 

Es  ist  also  zuoftchst  zu  untersuchen,  in  welchem  Verhält- 
nis die  beiden  Geschlechter  zu  einander  stehen.  In  den 
rheinischen  Gegenden  ist  der  Spanheiinei-  Name  zuerst  nach- 
weisbar im  Jahre  1075.  Da  zeugt  ein  Stei)han  von  Spanlicim 
in  einer  Urkunde  des  Erzbischofs  Udo  von  Trier,  der  selber 
ein  Sohn  des  Grafen  Eberhard  V.  von  Nellenburg  war.')  Mit 
diesem  Stephan  von  Spanlieim  ist  dann  ein  Graf  Stephan, 
der  seit  1052  in  Trierer  Urkunden  als  Zeuge  vorkommt,  zu- 
sammengeworfen worden,  aber  dieser  Graf  Stephan,  um  1081 
spätestens  gestorben,  ist  der  Gatte  einer  illustris  matrona 
Frideruna,  die  um  diese  Zeit  an  das  Kloster  Ravengiersburg 
eine  Kirche  zu  Mengerscheid  schenkt,  und  ihre  Kinderlosig- 
keit ist  ausdrücklich  bezeugt.*)  Dieser  Graf  Stephan  kann 
somit  nicht  derselbe  Stammhalter  der  Grafen  ?on  Spanheim 
gewesen  sein,  der  erst  im  Jahre  1118  die  Augen  schloss.  Es 
ist  die  Zeit,  wo  bei  angesehenen  Geschlechtern  die  Familien- 
namen immer  mehr  überhand  nehmen,  anderseits  aber  bei 
Grafen,  namentlich  in  amtlicher  Thätigkeit,  der  blosse  Vor- 
name noch  immer  ausreichend  erscheint.  Nun  ist  der  Käme 
Stephan  in  rlieinisclien  Gegenden  fremdartig  und  selten.  Die 
gratiiche  Eigenschaft  Stephans  von  Spanheim  in  späterer  Zeit 
ist  bezeugt,  und  so  werden  wir  das  Kecht  haben,  jenen  Ste- 

Nachdem  mm  die  Gelehrten  der  Academ.  Theodor -Palat.  in  den  Act. 
PaL  (II,  267)  die  richtige  Leetrt  nachgewiesen  haben,  war  es  Lehmann 
Torbehalten,  diesen  alten  Fehler  zn  enieaern.  Fflr  ihn  ergeben  sich  da- 
her auch  weiter  keine  Schwierigkeiten  in  der  Feststellung  der  Genealogie. 

Übrigens  gehörte  die  genannte  Burg  Neuenbürg  oder  Naumburg  an  der 
j^Bhe  ursprünglich  gar  nicht  den  Spanheimem,  sondern  dem  wildgrii flieh 
Vcldenzischeu  Stamme,  so  dass  schon  aus  diesem  Grunde  alle  sich  ii;iran 
knüpfenden  Folgerungen  hinfällig  sind.    Vgl.  die  spatern  Aiisfalauiigeu. 

SU  2682.  Die  Urkunde  selbst  iät  gefulscht.  (Vgl.  i  uuibult  iu  dieser 
Zeitschrift  y,  124.)  InhaltUeh  bietet  die  Urkunde  jedoch  keinen  Anstand. 
Noch  lange  nachher  waren  die  Bischöfe  von  Speier  Lehnsherren  ? on 
Kreuanach,  und  Graf  Eberhard  war  auch  sonst  in  der  Gegend  reich  be> 
gatert  —  ^)  Beyer,  Mrh.  Ub.  1,  433.  Hier  erscheint  er  unter  Edelt  rtncn, 
ohne  die  Hezeichnung  comes.  Sie  fehlt  aber  öfter  bei  (irafen.  und  in 
diesem  Falle  kann  sich  das  Fehlen  so  erlilären,  dass  der  Vater  Stephans 
noch  lebte.  Darauf  ist  später  zurückzukommen.  —  (jörz,  Mrh  Keg. 
2,  605  -\o.  2177  Ihr  Gatte  wird  hier  bloss  Stephan  genannt;  1194  führt 
sie  anstatt  der  obigen  Bezeichnung  den  Charakter  comitisaa.  Beyer  II,  178. 


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über  die  Alterea  Gnlka  yon  Spaohdm. 


1G5 


pbanus  comes,  der  109D  in  einer  Urkunde  des  Erzbiscfaofs 
Hermann  von  Köln  für  Kloster  Brauweiler  an  der  Spitze  der 
welüiehen  Zeugen  erscheint^),  für  den  Grafen  Stephan  von 

Spanheim  zu  hallen.  Wichtiger  noch  ist  .eine  bisher  un- 
benutzte Urkunde^)  des  J;ihrc.«5  1098.  Da  übergiebt  Arnold 
dem  Kloster  St.  Maximin  einen  Hof  zu  Weippcraide,  welchen 
ihm  sein  Herr  Gerung  vor  Antritt  der  Kreuzfahrt  für  den 
Sterbefall  zur  Übergabe  an  das  Kloster  überwiesen  hat  sub 
Gilberto  archiepiscupo,  Stephano  coniite.  In  diesem  Falle 
muss  man  schliesseii,  dass  der  genannte  Hof  in  der  Graf- 
schaft Stephans  gelegen  war.  Weiperath  finde  ich  aber  auf 
dem  Hochwald,  schon  nicht  mehr  im  Nahegau,  sondern  auf 
der  Grenzscheide  zwischen  Bedgau  und  Mayenfeld.*)  Beide 
Gaue  sind  aber  in  festen  Händen  und  so  kann  es  sich  hier 
um  einen  Akt  von  Lehns-  oder  territorialer  Hoheit  handeln. 

Jedenfalls  steht  die  Persönlichkeit  Stephans  von  Spanheim 

fest,  1111(1  sü  weiden  wir  keine  Veranlassung  haben,  die  fol- 
gende Erzählung  Trithcms  zu  bezwciielii.  Danacli  begann  Graf 
Stephan  von  Spanheim  im  Jahre  1107  die  von  seinen  Vor- 
fahren auf  dem  Feldberg  errichtete  Kirche  in  ein  Kloster  um- 
zuwandeln. Die  Vollendung  des  Baues  erlebte  er  nicht  mehr; 
er  starb  am  25.  Februar  (V  kal.  mart.)  1118.  Sein  Sohn 
Graf  Megenhard,  durch  die  Bitten  seiner  Gattin  Mechtilde 
angetrieben  und  unterstützt  von  seinem  Bruder  Rudolf  und 
dessen  Gattin  Richardis,  vollendete  den  Bau  in  wenigen  Jahren, 
und  am  22.  April  (quasimodo)  1123  konnte  Bischof  Bukko 
von  Worms  im  Auftrag  des  Erzbischofs  Adalbert  von  Mainz 
die  Einweihung  des  neuen  Klosters  in  Spanheim  vornehmen. 
Im  folgenden  Jahre  am  26.  März  ttbergab  Graf  Megenhard 
im  Verein  mit  den  genannten  Angehörigen  das  Kloster  dem 
Erzstift  Mainz,  worauf  Erzbischof  Adalbert  am  7.  Juni  1124 


*)  TAComWct,  NiLHlerrli  üb.  1,  157.  Auf  ihn  folgen  Gerhardus  de 
lioätade,  Adolbcrtu»  de  Sutluberg.  Adolfus  de  Monte,  iMüuucr,  die  gleich» 
seitig  such  in  gräflicher  EigeDsehaft-Torkommeo.  Man  möchte  annehmen, 
daiB  Qnf  Stephan  hier  in  amtUcfaer  Eigenschaft  thfitig  Ist  Es  handelt 
sich  hier  um  Streitigkeit  zwischen  der  genannten  Ahtei  and  dem  Marien- 
gretenstift  zu  Köln  um  Güter,  die  zum  Toll  wie  zu  C'lotten  und  Euifirch 
an  der  Mosel  iu  späterem  Spanheimer  Macbtboicich  gelegen  siml,  aber 
einen  Scblusa  auf  die  Grafschaft  ^^tel)haus  kanu  man  nicht  gewinnen.  — 
Görz  II,  603  2^^o.  2191.  —  ^)  Die  Greozeu  beider  Gaue  stehen  nicht  lest« 


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166 


Witte. 


die  Übergabe  des  Klosters  ao  das  Erzstift  durch  domiaus 
Megenhardas  de  Spanheim  und  seine  Gattin  Mechthild  und 
den  Grafen  Rudolf  und  seine  Gattin  Riggart  bestätigte;  am 
24.  Februar  1125  sodann  bestätigte  auch  der  Kaiser  auf 
Bitten  des  Grafen  Megenhard  von  Spanheim  die  Gründung 
des  gleichnamigen  Klosters.  Bald  darauf  fügte  der  Graf  noch 
eine  iieuc  Schenkung  liiiizu.  Diu  Kirche  des  Iii.  (Jeorg  iu  dem 
Uuite  Daleu  am  Fasse  des  Gauwesberges,  die  iiiteste  Pfarr- 
kirche der  Getrend,  lange  Zeit  vor  Sponheim  und  Bockenau 
errichtet,  die  vor  Alter  verfallen  war^),  Jiatte  er  wiederher- 
stellen lassen  und  übertrug  sie  nun  mit  dem  gleichnamigen 
Dorfe  an  das  Kloster.  Darauf  weihte  sie  Bischof  Bruno  von 
Strassburg  auf  Ersuchen  des  Erzbischofs  Adalbert  und  des 
Spanheimer  Abtes  Bernbelm  am  20.  August  1125  ein«  Damit 
war  die  Stiftung  abgeschlossen.  Am  folgenden  Tage  regelte 
der  Graf  nun  die  vogteilichen  Verhältnisse  des  Klosters,  und 
da  erklärt  er  ausdrücklich,  dass  sein  Vater  Stephanus  comes 
de  Spanheim  den  Plan  gefässt  habe  ecdesiam  suam  in  Monte 
Gampi  inxta  villam  Spanheim  positam  in  monasterium  erlgere.^ 
Im  fernem  VerUiuf  lernen  wir  aus  der  Sponheimer  Chronik 
noch  weitere  Mitglieder  des  Geschlechtes  kennen.  Am  22.  De- 
zember') 1136  starb  Jutta,  die  Tochter  des  Grafen  Stephan 
und  Schwester  des  Grafen  Megenhard  vou  Spanheim  auf  dem 
Disibodenberg,  wo  ihr  Vater  ihr  neben  dem  Mönchskloster 


')  Dafür,  dass  das  Geschlecht  vou  Allers  her  auf  dem  Hunsrück  au- 
sä&äig  war,  ist  diese  That&ache  von  Belang.  —  *)  Wenn  es  dann  aber 
weiter  heisst:  poat  mortem  vero  meam  senior  ex  fllüs  meis,  qni  dominus 
laerit  in  Gnitsenaeht  et  post  eum  Semper  senior  de  cognntione  mea  co- 
mes de  Sponheim  et  dominus  de  Creatxenacht  advocatiam  gerat,  so  liegt 
hier  sicher  ciuc  Interpolation  TOT,  denn  die  Spanheimer  besassen  damals 
überhaupt  keine  Burg  zu  Kreuznach  und  werden  erst  viel  später  Eigen- 
tümer dieses  Ortes.  Diese  Interpolation  ist«  aber  nicht  auf  Kechiuiiig 
Ththems,  sondern  auf  die  der  Kreuzuacher  Linie  der  Grafen  vou  .Span- 
heim zu  setzen.  —  ^)  '2  kal.  Januar.  Abweicheud  berichten  die  Auu. 
Disibodi:  Eodem  anno  (1136)  obiit  domna  Jndda,  24  annis  in  monte  sti. 
Dysibodi  indnsa,  soror  M^nhardi  comitis  de  Spanh^m.  Haec  sancta 
mulier  indnsa  est  kal.  Kovemlnr.  „äliae  tves  cum  ea,  sdlicet  Hyldegardis 
et  stiimet  vocahuH  dnae;  qnas  etiam  quoad  vixit,  sanctis  viriutibus  imbuere 
stadait**.  Mon.  Germ.  17,  25.  Hildegard  ist  die  spätere  bekannte  Äb> 
tissin  von  Bischofsberg  boi  Rinpen,  dor  man  prophetische  Gabe  nach- 
rühmte; sie  stand  mit  der  Familie  des  Grafen  Meinhard  in  naher  Be- 
xiehung. 


über  die  älteren  Grafen  von  Spanheim. 


167 


eine  klösterliche  Niederlassung  hatte  errichten  lassen.  Hier 
hatte  sie  24  Jahre  zugebracht,  nachdem  sie  sich  im  22.  Le- 
bensjahre dem  klösterlichen  Leben  gewidmet  hatte.  Da  er- 
scheint ferner  ausser  dem  Grafen  Gottfried,  dem  Nachfolger 
des  Vaters  in  der  Grafschaft,  Cratito,  der  1149  im  Kloster 
Spanheira  als  Mönch  eintrat  und  1151  nach  dem  Tode  des 
ersten  Abtes  Bernhehn  die  Leitung  der  Abtei  übernahm. 
Ursprünglich  war  er  vermählt  mit  dementia,  der  Tochter  des 
Grafen  Adolf  von  Hohenberg,  den  das  Chr.  Sponheim,  auch 
als  comes  Altimontis  bezeichnet.  Sie  hatte  jedoch  das  Ge- 
lübde der  Jungfräulichkeit  abgelegt  und  wusste  nun  sowohl 
die  Zustimmung  ihres  Verlobten  als  auch  des  Grafen  Mein- 
hard zu  ihrem  Eintritt  ins  Kloster  zu  gewinnen;  letzterer 
übergab  sie  selbst  dem  Kloster  Oeren*]  in  Trier,  wo  sie  ün 
Jahre  1176  am  21*  März  (12  kal.  April.)  im  46.  Jahre  ihres 
Lebens  im  Gerüche  der  Heiligkeit  starb  und  beigesetzt  wurde, 
nachdem  ihr  früherer  Bräutigam  ihr  am  28.  Mai  (5  kal.  Jun  ) 
des  vorigen  Jahres  und  im  58.  Jahre  seines  Lebens  im  Tode 
\oraufgegangen  war. 

Was  uns  hier  das  Ghron.  Sjionheiin.  erziUdt,  war  in  jener 
Zeit  durchaus  niclit  ungewöhnlich.  Schwierig  wird  es  nur, 
den  Grafen  Adolf  von  Hohenberg  unterzubringen,  denn  der 
Geschk'chtsname  Hohenberg  war  damals  aus.serordentlich  ver- 
breitet, und  das  veranlasste  Trithemius  wohl,  in  den  Chr.  Hirs- 
aug., wo  er  ebenfalls  diese  Notiz,  wenn  auch  mit  einiger  Ab- 
weichung bringt^),  den  Grafen  als  nobilissimus  comes  Alsatie 
zu  bestimmen.  Nun  führen  sowohl  die  Etichonen  im  Elsass 
als  auch  das  Haus  Lnn^ville  in  Lothringen*)  den  Namen 
Hohenberg  (Hoemburc,  Homburg);  aber  damals  war  derselbe 
nicht  melur  in  Gebrauch  und  zurückgetreten  bei  den  Etichonen 
vor  den  Beinamen  Egisheün  und  Dagsburg,  bei  dem  Hause 
Lun^ville  vor  den  Benennungen  nach  Metz  und  KasteL  Dazu 
kommt,  dass  beide  Geschlechter  ständige  Vornamen  besitzen, 
die  geradezu  zu  Kigen-  und  Familiennamen  geworden  sind, 
und  ein  Vorname  wie  Adolf  findet  bei  beiden  Geschlechtern 

Die  hier  hervortretende  BesiehuDg  zn  diesem  Kloster  ii>t  insofern 

nicht  ohne  Wichtigkeit,  als  Goren  ursprünglich  Kreuznach  bcsass  Vpl 
Gorz  p.  S27  No.  1119  Urkunde  Ottos  III.  —      Er  lässt  sie  hier  im 
48.  Lebensjahr  und  im  27.  ihr»  r  Konversion  sterben.  —  ^)  Vgl.  meine 
genealog  Untersuchungeu  Ii  im  Jahrbuch  f.  lothr.  Gesch.  1695  8.  101. 


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168 


Witte. 


ubeiiiau])t  keinen  Platz.  Eliensowenig  lässt  sich  an  das  Ge- 
sclileclit  der  Grafen  von  liohenl)urg  (Altomonte)  im  Wostiicli 
denken,  das  erst  später  unter  diesem  Namon  auftaudit  und 
ebenfalls  keiiipn  Namen  striiger  Adolf  kennt.  Möglich  wäre 
es»  dass  hier  der  Graf  Adolf  von  Berg  (de  Monte,  de  Castro*) 
gemeint  ist,  der  um  jene  Zeit  lebt  und  in  dessen  Geschlecht 
der  Name  Adolf  damals  ebenfalls  ständig  ist 

Graf  Meinhard  starbt  1155  am  28.  Februar,  nachdem  er 
sich  schon  längere  Zeit  von  den  Geschäften  zurückgezogen 
hatte.')  Nach  dem  Chr.  Hirsatig.  hinterliess  er  ausser  den 

beiden  bereits  erwähnten  Söhnen  noch  an  Kindern  den  Grafen 
Megenhard*),  welcher  sich  mit  seinem  liruder  Gottfried  in  der 


*)  Unter  diesem  Namen  Zcutrc  st.  3370  im  Jahre  1139.  8t  8375  Adolf 
de  Monte.  —  ')  Zuletzt  vermag  ich  ihn  nachzuweisen  im  .Tahr  1132  als 
Zeuge  in  Urkunden  Eberhards  und  Ailalbert«  von  Mainz  bei  Gudeuuüf  Cod. 
dipL  MoguDt  1,  107.  In  Urknnden  Lothare  m.  ist  er  bloss  eiomal  im 
Jahre  1181  St  8262  sachsuweises.  Auf  der  Bildflflche  erscbeiiit  er  noch 
einmal  wieder  im  Jahre  1150.  uls  Aht  Bcrnhclm  von  Spanheim  auf  seine 
dringende  Verwendung  vom  £rzbi8chof  Heinrich  von  Mainz  und  von  der 
hl.  Ilildegardis  zu  Rupertslierg  einen  Schenkelkiiochen  des  hl.  Stci)han 
für  Kloster  bpanheim  zum  Geschenk  erhielt.  Lelminnn  —  '•')  l>as 
Chr.  Sponheim  bemerkt,  dass  Abt  Crafto  für  seinen  verstorltenen  Vater 
ein  Auniversax  stiftete.  —  *)  Der  Rhein.  Antiquarius  1.  c.  G48 — G51  ver- 
aeichnel  noch  dnoi  dritten  Bruder  des  Grafen  M^i^hard,  Johann  mit 
Namen,  dem  ein  Qraf  Bernhard  von  Hinesheim  als  8ohn  gegeben  wird, 
alles  ohne  genfigende  Quellenangabe.  Nun  finde  ich  weder  m  einschlägigen 
Urkundm  noch  in  geschichtlichen  Aufzeichnungen  der  Zeit  einen  Grafen 
Johaim,  cresclnvL'ifre  d(>iii\  eiii'Mi  Hrafon  Johann  von  Spaiihcini.  Einen 
Grafen  Uernliard  von  iiilleshcim  vrrniag  ich  aber  in  dem  Gülorverzeich- 
nis  deü  Is'onnenklosters  Rupertslx  i  '^  lioi  Beyer  2,  3  ff.  nachzuwei>en  Jene 
schon  erwähnte  hl.  Hildcgardis  iiatte  1147  den  Grund  und  Boden  f&r 
ilire  Niederlassang  Rupertsbelg  bei  Bingen  Ton  dem  Grafen  Bernhard 
▼on  Hillesheim  gekauft.  (Gdrs  1,  666  No.  2061.)  Diesen  Grafen  Bern- 
hard finde  ich  wieder  in  Bemhardus  vicedomnus  de  Hildmisheun  als  Zeuge 
in  Urkunden  Lothars  für  Kloster  St.  Pantaleon  zu  Köln  a.  1129  (Lacom- 
blet,  Niederrhein.  Urk.  1,  No.  304),  gleich  darauf,  No.  305,  wieder  Zeuge 
in  Urk.  Lothars  für  IHiisburg  als  Graf  Rernhard  von  Ilildinesheim  und 
endlich  No.  313  wieder  in  Urkunden  Lothars  für  St  Pantaleon  Zeuge  als 
Bernhardus  vicedonuius  de  Ilildinisheini.  Dem  Spauheimer  Geschlecht 
Icann  er  nicht  augehört  haben.  Das  Chr.  Sponh.,  das  ebenfalls  die  vorau- 
stehende  Notia  bringt  nnd  das  grösste  Interesse  an  der  Gründung  der  hl. 
Hildegard  nimmt,  eben  weil  die  Spanheimer  erheblich  dabei  beteiligt 
waren,  hätte  das  sicher  erwihnt.  Auch  Eb.  Arnold  von  Mainz  erwähnt 
1168  in  der  Konfirmationsurk.  I&r  das  gen.  Kloster  der  Sdhne  des  vice* 


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I 

über  die  älteren  Grafen  von  Spanheim.  X69 


Giafscliaft  teilte,  Hiltrud,  die  in  das  Kloster  Rupertaberg  bei 
liingen  eintrat,  und  Sophia,  die  Fridericus  coines  Valentiae 
heimführte.  Von  den  hier  zuletzt  erwähnten  Kindern  kennt 
(las  Chr.  Sponheim,  nur  die  Nonne  Hiltrud,  die  1177  am 
17.  November  (15.  kal.  Dec.)  zu  Rupertsberg  im  Gerüche  der 
Heiligkeit  verschied.  Von  einem  Grafen  Megenbard  II.  hin- 
gegen ist  sonst  nichts  bekannt,  und  ebenso  steht  es  mit  dem 
angeblichen  comes  Valentiae  und  seiner  Gattin.  Man  könnte 
ihn  ja  allenfalls  bei  den  Grafen  von  Veldenz  suchen,  aber 
hier  ist  in  den  ersten  drei.  Crenerationen  überhaupt  nur  der 
Name  Gerlach  und  Emich  in  Anwendung.  Um  ganz  sicher 
zu  gehen,  müssen  wir  aber  noch  eine  Wanderung  nach  Flan- 
dern antreten,  denn  seitdoin  Balduin  VI.  von  Flandern  1056 
vom  Reiche  mit  Valenciennes  (Valentia)  belehnt  worden  war, 
führte  das  Geschlecht  auch  davon  den  Namen,  aber  weder 
hier  noch  bei  den  von  Balduin  VI.  abstammenden  Grafen  von 
Hennegau  ist  ein  derartiizcs  Familienmitglied  vorzufinden*) 
oder  dieser  Name  überhaupt  nur  in  Anwendung.  Man  wird 
demnach  diese  in  Chr.  Ilirsaug.  erwähnten  Mitglieder  des 
Spanheimer  Geschlechts  getrost  aus  der  Famüientafel  strei(>]ien 
können.  Hingegen  gewinnen  wir  ein  anderes  Mitglied  des 
Geschlechts  in  dem  Kölner  Domdechanten  Hugo,  der  1137  auf 
Lothars  Römerzug  Erzbischof  von  Köln  wurde  und  kurz  darauf 
starb;')  zeitlich  wäre  er  demnach  wohl  als  Bruder  des  Grafen 
Meginhard  anzusetzen. 

Wenn  nun  auch  die  Angaben  des  Chr.  Sponheim,  schon 
durch  ihre  genaue  Datierung  den  Eindruck  grösster  Zuver- 
lässigkeil machen,  so  ist  es  doch  von  grosser  Wichtigkeit, 
dass  die  hier  genannten  Faniilieninitglieder  sich  auch  ander- 
weitig feststellen  lassen.    Von  Graf  Meginhard  war  iu  dieser 

domniu  Bernhardos  de  HOdeneshdm  und  ihns  Tftterlidieii  Ohebni  des 
Propst«  Hermann  de  St.  Cruce  nls  Wohltbätcr  des  Klosters,  licyer  II, 
32.  Ich  lialte  diesen  Bernhard  von  Hillesheim  für  einen  Leiuinger.  denn 
dies  ^;(^(  liU'cht  bt-sa^s  Ilillcnsheim  als  Afterleheu  des  Klosters  Prüm  von 
Herzog  l''ricdri(  h  di-ni  Ein;iu^Mueu  von  ScUwabeu.  Vgl.  Beyer  II,  lö2. 
Vgl.  auch  die  .Schlusbbemerkuiig. 

>)  I/Art  de  vorifier  les  Dates  13,  3öb.  Artikel  dis  (  omtts  d^ 
Ilainaut.  —  -)  Die  Nucliriohten  über  ihn  zusanimcngt-atellt  bei  IJeruhardi. 
Lothar  von  bappliuburg,  p.  710.  Vgl.  auch  Kremer  p.  SO.  Vor  ihm 
wird  noch  ein  anderer  Spanheimer  auf  dem  ershischoflichen  Stahl  von 
Köln  nachgewiesen  werden. 


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170 


Witte, 


Hinsicht  bereits  die  Bede;  es  mag  noeb  hinzugefügt  werden, 
dass  er  im  Jahre  112d  aueh  als  Vogt  des  Klosters  erscheint.*) 
Und  auch  Abt  Bernhelm  von  Sponheim  ist  eine  historisch  be- 
glaubigte Person  ebenso  wie  sein  Nachfolger  Graf  Crafto  von 

Spanheim.  Eine  plänzendo  Bestätigung  der  Angaben  des 
Chr.  Sponheim  gewuhit  sodann  eine  Urkunde  des  Erzbischofs 
Adalbert  von  Mainz  aus  dem  Jahre  1128  für  Klostor  Disi- 
bodenberg,  an  dem  ja  die  Spanheimer  hervorraj^end  Anteil 
naluiion.  Unter  den  verschiedenen  Schenkungen  an  fl;^s  Klo- 
ster wird  auch  aufgezählt  diejenige  des  Grafen  Megenliard  vnii 
Spanheim,  der,  um  ein  Gelübde  seiner  Schwester  Jutta  zu  er- 
füllen, das  Dorf  Nuwcnkirchen,  wie  es  vor  ihm  seine  ver- 
storbene Mutter  Sophia  besessen,  dem  Kloster  geschenkt  habe.^) 
Demnach  ist  jetzt  auch  der  Name  der  Gattin  des  Grafen  Ste- 
phan von  Spanheim  festgestellt. 

Über  den  Bruder  des  Grafen  Meginbard,  den  Grafen  Ru- 
dolf and  seine  Gattin  Richardis,  fehlen  bis  dahin  alle  An- 
haltspttnkte.')  Um  so  dankbarer  muss  man  es  begrttssen,  wenn 
auf  die  Verhlltnisse  dieses  Spanheimers  durch  die  Angaben 
eines  fernab  wohnenden,  aber  unbedingt  zuverlässigen  Chro- 
nisten wenigstens  einiges  Licht  geworfen  wird.  Es  ist  der 
Propst  Gislebert  von  Möns,  Kanzler  des  Grafen  Balduin  V. 
von  Hcnnegau,  der  durch  seine  Heirat  Graf  von  Flandern, 
durch  Erbschaft  Markgraf  von  Namur  wurde,  der  uns  erzählt*), 
wie  sein  Herr  1181  über  Nanmr,  Luxemburg,  Trier,  Tholey 
und  Hornbach  nach  Hagenau  zum  Kaiser  reiste  und  sodann 
die  Rückreise  antrat  Uber  Selz,  Speier,  Worms,  Spanheim, 


GOn  p.  488,  No.  1780.  Vgl.  auch  ad  a.  1123  No.  1745.  — 
*)  Gör»  No.  1801.  —  *)  Es  mag  bloss  angefahrt  werden,  dass  1112  ein 

Graf  Rudolf  i\h  Graf  in  iler  benaclil»;irten  Kunigessumlra  Erscheint.  — 
*)  Die  Steile  lautet:  Keditus  comitis  Hanoniae  luit  per  abbatiam  Zesse 
(Selz)  et  per  Spiram  et  Worniaciam,  per  Spaneheni  et  per  Kireberc 
(Kirchberg  bei  Si)anboi!n,  nicbt  zu  verwechseln  mit  ilcin  Schlosse  Kirch- 
herp,  Kyrburg  der  i»«ahegralen),  terniin  coii^au^'uiueoruni  lladulphi  co- 
mitis tiiiurum,  Ileurici  scilicet,  Symouis,  Ludowici  militum,  Alberti,  Gode- 
fiidi  et  Friderid  clericornm,  et  per  TreTerim  et  per  Lnscelenborcli.  Con- 
docUHr  autem  comitis  Hanoniensis  ad  cnriam  ex  parte  imperatoris  a  Tre- 
veris  osque  ad  cnriam  et  redeondo  osqoe  ad  Treverim  ftait  ipsins  eomitia 

consanguincns ,  prcdictus  Simon  de  Spanelicm,  miles  probisi^ns.  Mon« 
(lenn.  Sä.  21,  &37.  Gön  hat  diese  Stelle  in  seinen  Begesten  xnerst  an- 
gezogen. 


Üb€r  die  älteren  üraleii  vou  äpaiiheim. 


171 


Kirberg,  das  Land  seiner  Verwandten,  der  Söhne  des  Grafen 
Kudolf,  nämlich  der  Kitter  Heinrich,  Simon  und  Ludwig, 
sowie  der  Kleriker  Albert,  Gottfried  und  Friedrich,  und  zwar 
war  ihm  sein  Verwandter  Simon  von  Spanheim  vom  Kaiser 
als  Führer  aut  der  Rückreise  mitgegeben. 

Nach  Lage  der  Verbältnisse  kann  es  sieb  hier  nur  um 
eine  darcb  die  Gattin  des  Grafen  Rudolf  vermittelte  Verwandt- 
schaft handeln,  da  sonst  die  Nachkommen  des  Grafen  Megen- 
hard  dem  Hennegauer  gerade  so  nahe  stehen  mttssten;  ihre 
Natur  aber  zu  ermitteln,  ist  fast  unmöglich.  Man  würde  ja 
zunächst  daran  denken,  dass  die  Gräfin  Richardis  die  Schwester 
des  Grafen  Balduin  gewesen  wäre;  diese  Annahme  erledigt 
sich  aber  .sofort  durch  die  Thatbache,  dass  der  Vater  dos 
Grafen,  Balduin  IV.,  sich  noch  in  jugendlichem  Alter  befand, 
als  die  (initin  Richardis  bereits  mit  dem  Grafen  Rudolf  ver- 
heiratet war.  0  Alt  kann  sie  freilich  auch  noch  nicht  gcnvcscn 
sein,  als  Graf  Megcnhard  das  Werk  seines  Vaters  vollendete, 
da  ihre  Söhne  noch  bis  in  das  dreizehnte  Jahrhundert  hinein- 
ragen. Die  Art,  wie  die  Verwand tscliaft  erwähnt  wird,  ver- 
bietet aber,  ihren  Ursprung  in  zu  hohen  Graden  zu  suchen; 
sie  yiHre  daher  zeitlich  an  die  Seite  Balduins  IV.  zu  rücken 
and  würde  also  Tante  Balduins  V.  von  väterlicher  oder  mütter- 
licher Seite  sein.  Die  Söhne  des  Grafen  Rudolf  und  Balduin  V. 
von  Hennegau  wären  somit  Vettern  gewesen.  In  dem  einen 
Falle  würde  sieh  daraus  eine  Verbindung  dieser  Linie  der 
Spanheimer  mit  dem  Hause  der  Grafen  von  Geldern  und 
weitt'ihin  eine  nahe  Verwandtschaft  mit  dem  Hause  der  Her- 
zöge von  Limburg  ergeben;  denn  Balduin  IH.  heiratete  in 
jugendlichem  Alter*)  um  1107  Julauta,  die  Tochter  des  Grafen 
Gerliard  von  Geldern,  NvähriiKl  ihre  Schwester  Jutta  dem 
Herzog  Walrain  H.,  genannt  i'aganus,  von  Limburg  die  Hand 
reichte.  Die  zweite  Möglichkeit  der  Verwandtschait  ist  alter 
in  diesem  Falle  ausgeschlossen ;  denn  als  Schwester  der  Mutter 
Balduins  V.  wäre  Richardis  die  Tochter  des  Grafen  Heinrich 
des  Blinden  von  Namur  und  Luxemburg  gewesen,  und  ihre 
Söhne  hätten  ebenfalls  Ansprüche  auf  das  Namur^sche  Erbe 


1)  Vgl  den  Artikel  aber  die  Gitfen  von  Hennegfto  im  VArt  de 
vArifler  18,  861  IT.,  sowie  Emst,  Hist.  de  Limbontg  III»  66.  —  *)  valde 
ioTenia.  Oislebert. 


172 


Witte. 


gehabt.  Davfin  ist  nichts  bekannt,  so  rciiiihaltig  die  Nach- 
richten über  die  Namur'sche  Erbfolge  sind,  und  somit  muss 
es  bei  der  Geldern'scben  Verwandtschaft  bleiben.^) 

II. 

Die  Herkunft  des  Gründers  der  Kirche  auf  dem  Feldberg 
ist  bisher  in  Zweifel  gelassen.  Eifjontlich  Kann  allerdings 
gar  kein  Zweifel  darüber  bestellen;  denn  das  Chr.  Si)onheim. 
sagt  mit  klaren  Worten:  Eberhardus  conies  de  Spanheim 
ecclesiam  in  loco  qui  Möns  Canipi  dicebatur  antiquitus  fun- 
davit.  Auf  der  andern  Seite  wusste  man  sich  alsdann  nicht 
zu  erklären,  wie  Graf  Eberhard  von  Nellenburg  nach  Kreuz- 
nacli  kam;  und  da  ferner  Graf  Eberhard  v.  Nellenburg 
und  seine  Mutter  Hedwig  ausserdem  in  der  Nähe  von  Kreuz- 
nach das  Kloster  Schwabenheim  errichtet  hatten,  schloss  man 
weiter,  dass  der  Name  Spanheim  In  dieser  Verbindung  seine 
Existenz  lediglich  entweder  einer  Verwechselung*)  oder  gar 
einer  willkürlichen  Zuthat  Trithems  verdankte.  So  entschloss 
sich  denn  Meyer-Frauenfeld ')  frischweg,  den  gordischen  Knoten 
durchzuhauen,  indem  er  die  Stelle  im  Chron.  Sponheim*  will- 
kürlich umwandelte  und  anstatt  Sponheim  Nellenburg  setzte; 
in  weiterer  Fol^^erung  gesclJle  er  ilnn  nun  wie  für  Schwaben- 
heim  so  auch  für  die  Kirche  auf  dem  Fcldberg  seine  Mutter 
Hedwig  als  Mitbegründerin  zu.  Diese  Aufstellung  haben  Tum- 
bült  und  Krüger  unbesehen  übernommen,  und  so  heilst  es 
bei  ihnen,  dass  Graf  Eberhard  von  Nellenburg  mit  Genehmigung 
seiner  Mutter  Hedwig  die  Kiiche  auf  dem  Feldberg  begründet 
habe,  obwohl  von  der  Hedwig  und  ihrer  Teilnahme  kein  Wort 

'J  Hier  ist  aiirli  ein  Citat  von  Krenier  1.  c.  p.  (i"  natli  Tesclien- 
macher,  Anaalcb  Ciniae  anzuführen;  (Jerlucus  couies  Gclriae  Margaretam 
SpoDheimiae  et  Ilapbbanniae  filiam  Bterilem  uxorem  habuit  primam  circa 
annom  1170.  Md|^icherweiBe  könnte  hier  eine  YenrechBliing  mit  dem 
Grafen  Gerhard  III.  von  Geldern  Torliegen,  dessen  Gattin  erster  Ehe  viel- 
leicht Margarete  gehelssen  hat,  aber  die  Zusammenstellung  iwischen 
SpoDhcim  und  Haspengau  alldn  muss  Unglauben  erwecken.  —  ')  Wie 
unklar  die  Vorstellungen  bisher  waren,  geht  am  besten  daraus  hervor, 
dai>s  selbst  ein  solcher  Kenner  der  rheinischen  Territorialgeschichtc  wie 
lieyer  den  Spanheimer  für  einen  Nclleubur^er  liielt,  —  In  eiueiu  boust 
verdieustiicheu  Aufsatz  über  Hedwig,  Gemahlin  Eppo's  von  Nellenburg, 
im  Anzeiger  für  Sehweiz.  Gesch.  1879,  S.  124. 


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über  die  Alteren  Grafen  von  Spanheim. 


173 


im  Chr.  Sponheim,  steht.  Wenn  diese  drei  Forscher  die  von 
ihnen  angeführte  Urkunde  des  Erzbischofs  Adalbert  von  Mainz 
für  Kloster  Schwabenheim  richtig  verstanden  hätten,  so  wür- 
den sie  den  Schlüssel  für  die  richtige  Lösung  ^^L'funden  halieii. 
Indem  nämlich  der  Erzbischof  )i;{0  die  Übergabe  dieses  Klo- 
sters durch  den  (Jral'en  Meginhard  von  Spanheim  und  seine 
Gattin  Mcchtikle  beurkundet,  sagt  er  ausdrücklich,  <!nss  Graf 
Eberhard  und  seine  Mutter  Hedwig  dies  Kloster  gegründet 
haben  und  Frau  Moclitild,  die  Gattin  des  Grafen  Meginhard, 
es  kraft  Erbrecht  von  ihren  Vorfahren  überkomraeu  hat.  Diese 
Urkunde  enthält  demnach  keinen  Widei'spruch  zu  der  Angabe 
des  Chr.  Sponheim.,  sondern  sie  sagt  uns  im  Gegenteil,  dass 
Graf  Eberhard  von  Nellenbnrg  nicht  Graf  Eberhard  von  Span- 
heim ist.  Jener  war  der  Vorfahr  der  Gräfin  Mechtilde,  und 
ihre  Sippe  wird  somit  derjenigen  ihres  Gatten  gegenüber- 
gestellt. 

Damit  stimmt  genau  überein  die  Legende ')  von  Eberhard  V. 
dem  Seligen,  dem  Grafen  von  Nelleuburg  und  Gründer  des 
Klosters  Allerheiligen  zu  Schatfhausen,  die  uns  erzählt,  wie 
Graf  Kbethard  in  seinen  jungen  Jahren  mitwirkte,  als  die 
Gräfin  Hedwig  nach  dem  Tode  ihres  Gatten,  des  Grafen  Eber- 
hard-£ppo  IV.,  auf  ihrem  Eigengut  das  genannte  Kloster 
gründete  und  daselbst  ihre  Tage  beschloss.  Die  weitern 
Schlüsse  ergeben  sich  von  selbst.  Graf  Eberhard  V.  von  Nei- 
lenburg  ist  es,  der  ein  Lehen  zu  Kreuznach  besass,  dem  Hein- 
rich IV.  den  Hagenaner  Forst  schenlcte,  und  insofern  Graf 
Meginhard  durch  seine  Gattin  Mechtild  das  erste  Geschlecht 
der  Nellenburger  beerbte,  findet  auch  der  Umstand,  wie  die 
erwähnte  Schenlcungsurkunde  über  den  Hagenauer  Forst  ihren 
Weg  ins  Spanheimer  Archiv  fand,  eine  befriedigende  Erklärung: 
der  Verzicht  auf  das  Kreuznacher  Lehen  seitens  des  Nellen- 
burgers  zugunsten  des  Bistums  Speier  bedingte  eben  die 
Schenkung  des  Hagenauer  Forstes. 

Damit  löst  sich  auch  in  der  einfachsten  Weise  eine  Schwierig- 
keit, fär  deren  Beseitigung  man  sonst  zu  dem  beliebten  Hilfs- 
mittel aller  Genealogen,  einer  in  diesem  Fall  durch  nichts 
bezeugten  Erbfolge  in  weiblicher  Linie,  seine  Zuflucht  hätte 


*)  VgU  Meyer-Frauenfeld  1.  c. 


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174 


Witte. 


nehmen  müssen.  Denn  wenn  wirklich  Graf  Eberhard  V*  von 
Neuenbürg  der  £rbauer  des  Klosters  auf  dem  Feldberg  irilre, 
wie  konnte  dann  Graf  Meginhard  erklären,  dass  diese  Kirche 
seinem  Vater,  dem  Grafen  Stephan  gehörte,  und  woher  nahm 
dieser  die  Berechtigung,  über  die  Kirche  wie  über  sein  Eigen- 
tum zu  schalten!*)  £s  kann  demnach  gar  kein  Zweifel  dar- 
über bestehen:  Graf  Eberhard,  der  Mitbegründer  des  Klosters 
Schwabenheim,  und  (iraf  Eberhard  von  Spanlieiin,  der  Er- 
bauer der  Kirche  auf  dem  Feldberg,  sind  zwei  durchaus  ver- 
seliiedene  Personen,  die  miteinander  niclits  cjemoin  haben  als 
(b'ii  Vornamen,  und  es  ist  kein  Grund  vorbanden,  warum  nicht 
der  eine  so  gut  Eberhard  heissen  kann  wie  der  andere. 

Damit  sind  ondgiltig  alle  Zweifel  abgethan,  die  bis  jetzt 
nocii  über  das  Verhältnis  dieser  beiden  Eberharde  be^tehen 
konnten.  Die  Älutter  also  des  Grafen  Eberhard  V.  von  Neuen- 
bürg, die  Gattin  des  Grafen  Eberhard-Eppo  IV.  war  es,  welche 
das  Kloster  Schwabenheim  in  unmittelbarer  Nähe  des  Span- 
heimer  Stammbesitzes  auf  ihrem  Eigen  gegründet  hatte* 
Schon  deshalb  ist  die  genaue  Ermittlung  ihrer  Herkunft  von 
grosser  Wichtigkeit.  Ein  bestimmter  Fingerzeig  wird  gegeben, 
insofern  sie  consobrina  des  Kaisers  Heinrich  H.  genannt  wird. 
Eine  ganze  Reihe  von  Hypothesen  ist  über  ihre  Herkunft  auf- 
gestellt, von  denen,  wie  es  so  zu  geschehen  pflegt,  die  eine  durch 
die  andere  in  ihrer  Unmöglichkeit  erwiesen  worden  ist,  bis  end- 
lich W.  Gisi  •)  eine  Aufstellung  gemacht  hat,  die  allen  Ansprüchen 
gerecht  wird  und  somit  die  höchste  Wahrscheinlichkeit  für  sich 
hat  Darnach  wäre  sie  die  Tucliter  Gerhards  1.  von  Elsass  aus 
dem  Stamme  des  Etiehonen  ^rewesen,  des  Grafen  von  Metz  aus 
seiner  Ehe  mit  Eva  von  Luxemburg,  der  Schwester  der  Kaiserin 
Kunigunde  und  Seiiwä^ierin  Heinrichs  11.,  sie  führte  ihren  Na- 
men somit  nach  ihrer  Grossmuttcr  Hedwig,  der  (Jattin  Sig- 
frids L,  des  ersten  nachweisbaren  Grafen  von  Luxemburg.^) 

^)  Der  Spriinn;  von  Eberhard  von  Nellenburg  als  an^^eblichem  GrOnder 
der  Kirrhe  aut  dem  Fcldbcrg  auf  Stepban  v  Sp.  ist  bisber  so  gemacht» 
dass  man  diesen  eine  Tocbter  Kberbards  v.  NelUnburg  heiraten  Hess* 
Man  bat  dabei  niclit  an  die  Heirat  da-,  Soluica  \mi  Stci)ban  v.  Sp.  mit 
Mechtild  von  Muraberg  gedacht,  die  in  diesem  Falle  pcscblossen  wäre 
zwtschen  einem  Enkel  iind  einer  ürenkelin  des  Nellenburgeru  —  An- 
seiger flir  Schweiz.  Gesch.  Jalirg.  1886,  8.  S47ff.  — >  •)  Ober  Graf  Ger- 
hard TgL  meine  genealogischen  Untersuchungen  I  im  Jahrbuch  für  lothr 


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über  die  llteren  Grafen  Ton  SiMoheim. 


175 


Graf  Gerhard  war  nachweisbar  in  Rheinfranken  begütert  0, 
und  dasselbe  lässt  sich  von  seiner  Schwester  Adelheid,  der 
Mutter  Konrads  IT.,  sagen.')  Anf  solche  Weise  wird  es  nun 
auch  deutlich,  wie  die  Legende  von  dem  Grafen  Burchard, 
dem  Sohne  Eberhards  Y«  des  Stifters,  erzählen  konnte,  dass 
er  „gar  witen  güt,  baidn*^  in  Schwaben  und  im  Elsass  besass; 
„das  was  im  ze  erbe  worden  von  der  heiligen  frowen  grae- 
vinne  Haedewig,  d(!l  sines  vatters  müter  was.** 

Mit  diesem  mütterlichen  Erbe  gewann  der  Nellenburger 
also  festen  Fuss  in  Rheinf ranken.  Dass  es  mit  jener  Stiftung 
zu  Schwabenheini  noch  nicht  erschöi)ft  war,  geht  aus  der  an- 
geführten Urkunde  selbst  hervor,  denn  Graf  Meginhard  über- 
gab das  Kloster  mit  der  Kirche  zu  Schwabenheim  und  dem 
Zehnten  nebst  dem  üblichen  Zubehör,  jedoch  nur  mit  dem 
neunten  Teil  der  Herrschaftsgefalle;  ausserdem  behielt  er  sich 
die  Güter  vor,  womit  er  seine  Ministerialen  belehnt  hatte.  ^) 

Gesch.  Jahrg.  V,  2  S.  CO  ff.  Darnach  ist  Gisi  auch  bezüglich  der  Eiurei- 
buDg  des  Grafen  Oerhard  unter  die  Eticbonen  zu  berichtigen. 

*)  GiBi  1.  c  nennt  Burg  Hdnbacb  unterhalb  Bingen.  —  *)  1046 
Sept  7  schenkt  Heinrich  m.  der  genannten  Domkircbe  ra  Speier  quas- 
dam  villas  PUlungisbaeh  Lnoch  dictas  in  pago  Splrichgouwe  in  comi- 
tatu  Hugonis  sitas,  quas  ex  avia  nostra  Adelheid  dicta  iure  here- 
ditario  susccpimus  Remlinjr,  üb.  des  Irisch  v.  Spcipr  1.  H7.  riiiitreijen 
ist  CS  fiilsch,  wenn  auch  jetzt  iiooh  immer  die  Graieu  Hugo  und  Iloinricli 
im  Speiergau  nach  dem  Vorgänge  Schopflins  dcD  Etichouen  beigezühlt 
werden  Schöpflin,  Als.  iUustr.  II,  517,  lien  sieb  zu  dieser  Au&teUung 
verleiten,  weil  nm  diese  Zeit  auch  im  Unterelsass  (Nordgau)  ein  Hugo 
nnd  Heinrich  ans  dem  Hause  der  Etichonen  als  Grafen  auftreten;  aber 
dieser  Hugo,  der  Bruder  des  Papstes  Leo  IX  .,  ist  bereits  gestorben,  wäh- 
rend Graf  Hugo  im  Speiergau  sich  noch  im  Jahre  1057  nachweisen  lüsst 
(Kcmling  1.  c.  47  u  48,  Stumpf  2535  u.  2539).  Damit  fällt  jeder  Grund 
fort,  der  fiir  die  Zugehörigkeit  des  nachfolgenden  Grafen  Heinrich  zu  dem 
(icschlecht  der  Etichonen  tspiache.  Vgl.  auch  meine  genealog.  Unter- 
suchungen II  1.  c.  p.  107.  —  ^)  Der  Text  der  Urkunde  ist  schlecht  Qber- 
liefert,  namentlicb  was  die  Bestimmung  des  Vogtrechtes  anbetrüTt  Da  heisst 
es  in  dem  Abdruck  im  Chr.  SponheimenBe,  dass  nach  dem  Ableben  des 
Grafen,  si  haereditas  eins  sorte  duali  beredum  personis  distributa  fueriiis 
qui  per  praedia  pcrtinentia  ad  c  astrmn  videlicet  Dille  . .  possederit,  die 
Vogtci  besitzen  soll.  Fiir  Dille  haben  nun  die  spätem  Drucke  ville  enien- 
diert  nnil  daim  unter  dtn-  betreffenden  Burg,  wozu  Schwabenheim  gehören 
Boll,  Spanheim  verstanden.  Das  war  eine  emendatio  in  peius,  denn  Dill 
auf  dem  Hunsrück  (Kr.  bimmeru)  ist  eine  der  ältesten  Yesteu  der  bpau- 
beimer,  und  bei  der  ersten  grossen  Erbteilung  der  Spanheimer  um  1234 
blieben  Burg  Spaaheim  und  Veste  Dill  noch  Gemeinbesits.  Es  liegt  anf 


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176 


Witte. 


Damit  stimmt  überein,  dass  seine  Gnttin  in  der  Lage  war, 
dem  Kloster  Spanheim  selbständige  Schenkungen  zuzuwenden. 
Diese  Stellung  des  Grafen  Eberhard  in  Rheinfranken  wurde 
noch  erheblich  verstärkt  dadurch,  dass  er  auch  die  Gaugraf- 
schaft in  dem  damals  noch  ungeteilten  Neckargau  erwarb*^) 
Er  war  hier  der  Nachfolger  des  Grafen  Werner,*)  der  jener 
salischen  Nebenlinie  angehorte,  die  man  kurzweg  die  Wer- 
nerisehe  nennt,  und  die  ausser  in  Hessen  auch  im  Worms*  und 
Speiergan  eine  bedeutsame  Stellung  einnahm,  und  es  ist  wohl 
möglich,  dass  Graf  Eberhard  diese  Stellung  gewann  nat  der 
Hand  seiner  Gattin  Ida,  deren  Herkunft  unbekannt  ist,  mag 
sie  nun  eine  Tochter^)  des  Grafen  Werner  oder  sonst  mit 
ihm  verwandt  gewesen  seiu. 

III. 

Es  ist  jetzt  die  Stellung  der  Mechtild*)  innerhalb  des  Ge* 
schlechtes  der  Nellenbnrger,  die  bis  dahin  noch  recht  unsicher 
war,  genau  festzulegen.  Mit  dem  Grafen  Burchard,  dem  Sohn 
Eberhards  V.,  erlischt  das  Geschlecht  der  Nellenbnrger  im 


der  Hand,  dass  wie  Schwabenheim  so  anch  Dill,  an  dem  die  SchutKvugtei 
aber  das  Kloster  haftete,  mit  der  Hand  der  Hedwig  an  Graf  Megiohard 
gckoninieii  ist« 

Es  ist  noch  daxiuf  hhianweisen,  dass  schon  vorher  die  NeOen- 
bnrger  m  der  Gegend  begfitert  waren,  indem  bereits  Graf  Mangold  967 
von  Otto  m.  ein  predinm  in  loco  Badon  im  Vtgua  ab  proprietas  erhielt 

Vgl.  Krüger  1.  c  686.  —  Wenrk.  Hessische  T.arulesgeschichte  III,  Iß  ff. 
—  ')  Baumann.  GanprafVcliafton  S.  1<)7.  liat  diese  VHrmtituntr  aufgestellt, 
die  mir  wohl  aimehmhar  erscbi^int,  womit  alu-r  die  na«  liher  anzuführende 
Beziehung  tlor  Grafen  von  Lauieu  mit  den  Xellcnburgfru  zu  vergleichen 
ist.  Die  Aufstellung  Krugers  (S.  591),  dass  4Jer  als  Graf  im  Neckargau 
erwähnte  Wemher  jener  WezU  von  Zolorin  gewesen  war,  der  1061  flUlt, 
entbebrt  jeglichen  Stfitzpunktes.  Dass  es  sich  hier  um  den  Graf  Werner 
aus  dem  Hessengan  handelt,  wird  in  hohem  Grade  wahrscheinlich  dadurch, 
dass  eine  Generation  sp&ter  wieder  ein  Graf  Werner  dieses  Stammes,  der 
Gatte  der  AVillehirg  von  Achalm,  als  Graf  im  Neckargau  auftritt.  — 
*)  Da  Schwabenheim  dem  Wormsgau  in  seiner  ursprünglichen  Au^dt  hnung 
angehört  (vgl  die  Beschreibung  dos  Wormsgaus  von  I.amey  in  Bd.  i, 
8.  21Mf.  und  dit.-  ro«  Nalicraues  von  demselben  Verf.  in  Bd  V,  S.  127fl. 
der  Acta  acad.  Theodor,  l'alat.),  so  haben  Lehmann  und  seine  Vorgänger 
daraus  die  Abstammung  der  Hedwig  von  den  «alten  Grafen  des  Worms- 
gau*  gefolgert. 


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über  die  ältereu  Grafen  von  Spanheim. 


177 


Mannsstamme.  0  Als  Hatiptert)e  erschefnen  zwei  Brüder,  die 
Graf  Burchard  selbst  als  seine  Neffen  (ncpotes)  bezeichnet. 
Der  eine,  Dietrich,  der  vordem  als  Graf  von  Bürgeln  erscheint, 
folgt  dem  Oheim  in  dem  Stammbesitz  und  führt  auch  den 
Namen  des  Geschlechtes  weiter;  der  andere,  Graf  Adalbert 
von  ^lörsberg,  wird  bei  Lebzeiten  dos  Grafen  Burchard  Vojit 
Uber  das  reich  bep:abte  Familienkloster  Allerheiligen  zu  Schalf- 
hausen.  ^)  Er  übernahm  auch  den  Familienbesitz  der  Nellen- 
burL^er  in  Rheinfranken  und  hinterliess  ihn  seiner  Tochter, 
der  Gräfin  Mechtilde  von  Spanheim,  und  ihrem  Gatten,  dem 
Grafen  Meginhard.  Das  wird  sich  aber  in  der  Hauptsache 
nor  auf  die  Eigengflter  beziehen;  wenigstens  hat  der  Span- 
heimer  nicht  vermocht,  seinem  Schwiegervater  in  allen  seinen 
Leben  zu  folgen.  Das  geht  hervor  aus  einer  bisher  nicht  an- 
gezogenen Verfügung  des  Erzbischofs  HOlin  von  Trier,  wel- 
cher der  Abtei  Himmerode,  m  der  Eifel  gelegen,  Wingerten 
in  der  Pfarrei  seines  Hofes  Chemeta  (Kaimpt,  Kr.  Zell  an  der 
Mosel)  schenkt,  die  aus  den  Lehen  des  Grafen  Albert  von 
Morsberch  unter  seinem  Vorgänger  (Albero)  wieder  ans  Erz- 
stift  gefallen  waren.  ^) 

Da  das  Erlöschen  der  Nellenburger  im  Mannsstamm  mit 
Graf  Burchard  feststeht,  niiiss  selbstverständlich  die  Geschlechts- 
folge auf  weiblicher  Erblinie  beruhen.  Nun  will  es  aber  das 
Unglück,  dass  zwei  Töchter,  beide  namenlos,  des  Grafen 
Eberhard  V.  bezeugt  sind.  Bei  den  verwandtschaftlichen  Be- 
ziehungen, in  denen  später  das  Geschlecht  der  Grafen  von 
Laufen  zu  dem  Nellenburger  Famflienkloster  Allerheiligen  er^ 
scheint,  ist  die  Vermutung  aufgestellt  worden,  dass  die  eine 
Tochter  in  dies  Geschlecht  hineingeheiratet  habe.  Es  ist  na- 
mentlich der  Erzbischof  Bruno  von  Trier  der  sieh  später 
des  Klosters  Allerheiligen  in  dessen  Streitigkeiten  mit  dem 
Klostervügte,  eben  dem  Grafen  Adalbert  von  Mörsberg,  an- 
nimmt, und  dieser  Erzbischof  nennt  nun  die  Grafen  Eberhard 
und  Burchard  seine  proximi  cognati*)  und  wird  selbst  ein 

I)  Zuletzt  eneheint  er  um  1106.  Baamann,  Die  ftltesteu  Urkanden 
Too  AnerheiUg^  in  Schaffliaiueii  in  Quellen  zur  Schweiser  Geschichte 
m,  71.  ~  >)  1.  c  67.  ~  *)  Beyer  1,  667.  Olme  Datom  e.  1167.  — 
Pftr  ihn  finde  ich  noch  einen  Bruder,  namens  Gottfrid  als  Chorbischof 
nnd  Archidiakon  zu  Trier  1068—1121.  Vgl.  Beyer  1,  606.  —  Ban- 
mann  1.  c.  100. 

Z«itfchr.  f.  tiMcb.  i.  Obtrrli.  N.  F.  JU.  2.  12 


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178 


Witte. 


andermal  consanguineus  des  Grafen  Eberhard  V.  genannt.*) 
In  diesem  Fall  aber  begreift  man  nicht,  warum  nicht  aucli 
die  Brüder  des  Erzbischofs,  die  Grafen  Heinrich  und  Poppo 
von  Laufen  an  dem  Nellenburger  Erbe  teilgenommen  haben. 
Zudem  türmen  sich  sehr  bedenkliche  chronologische  Uindernisse 
auf.  Der  Annalista  Saxo  berichtet  nämlich  zum  Jahre  1026, 
wie  der  Bruder  des  Erzbischofs  und  des  Grafen  Poppo  II. 
▼on  Laufen,  Graf  Heinrich,  Ida,  die  Tochter  des  Grafen  Bern- 
hard Ton  Werte,  eines  Bruders  der  Kaiserin  Gisela,  heim- 
geführt habe.  Jedenfalls  liegt  hier  ein  Rechenfehler  des  Anna- 
listen ?or,  da  sonst  zwischen  dem  Hochzeitstag  des  einen 
und  dem  Todestag  des  andern  Bruders')  beinahe  ein  ganzes 
Jahrhundert  läge;  auf  keinen  Fall  aber  kann  man  aJsdann 
die  Mutter  dieser  Brttder  für  eine  Toditer  des  Grafen  Eber- 
hard halten,  dessen  Gattin  selbst  erst  nach  dem  Tode  ihres 
letzten  Sohnes,  des  Grafen  Burchard,  nach  1105  die  Augen 
schloss.  Viel  eher  könnte  man  unter  diesen  Umständen  Ida, 
die  Gattin  Eberhards  V.,  für  ein  Mitglied  oder  eine  Verwandte 
des  Hauses  der  Grafen  von  Laufen  halten.  Hingegen  nimmt 
Graf  Adalbert  von  Wiesneck  und  Uaigerloch  an  dem  Nellen- 
burger KrV»p  teil,  und  diese  Thatsache  fände  eine  sehr  einfache 
Erklärung,  wenn  man  ihn  als  Gatten  der  einen  Tochter  des 
Grafen  Eberhard  betrachtete.  Dass  er  noch  bei  Lebzeiten 
derselben  als  Mitbesitzer  in  Schaffbausen  erscheint,  dürfte  in 
dieser  Hinsicht  nichts  ausmachen;  auch  Graf  Adalbert  von 
Mörsberg  ist  noch  bei  Lebzeiten  des  Grafen  Burchard  Vogt 
von  Allerheiligen  geworden  und  ebenso  nannte  sich  sein  Bru- 
der Dietrich  bereits  vor  dem  Ableben  des  Oheims  Graf  von 
Neuenbürg.  Und  in  dieser  Hinsicht  wäre  noch  anzuführen, 
dass  in  dem  letzten  Rechtsakt,  der  unter  der  Vogtei  des  Grafen 
Burchard  seitens  des  Klosters  Allerheiligen  Überliefert  ist,  in 
der  Zeugenreihe  nach  dem  Grafen  Burchard  als  Vogt  angeführt 
werden:  Dietrich  von  Bürgeln,  Adalbert  Graf  von  Wiesneck, 
sein  Bruder  Bruno,  der  spätere  Kanzler  Heinrichs  V.,  Adalbert 
Graf  von  Kiburg');  damals  hätte  demnach  Graf  Burchard  seine 
Erben  um  sich  versammelt  gehabt 

L  c  161.  YgL  Mi€h  Tnmbfllt.  Bnmo  Fnacos  natione  insigiiis 
DobiHtate  ntpote  quem  pater  Ainoldns  es  nobillisiiiia  AdeDieida  matie 

genuerat.  Stalin,  WOrlembefg.  G«8chichte  H,  416.  —  ^)  Erzb.  Bruno 
lioa— UM.  —  •)  Bannuttin  SA.  Der  Mitbeaita  des  Grafen  Adalbert  von 


^  lyui^L,^  1  y  Google 


über  die  ftltefen,  QmSai  Ton  Spenheiiii* 


179 


Hier  ist  der  Graf  von  Kiburg  von  uns  mit  gutem  Grund 
dem  Grafen  Adalbert  von  Mörsberg  gleichgestellt.  Damit 
werden  wir  übergeleitet  zu  der  nicht  minder  schwierigen 
Frage  Uber  die  Herkunft  der  beiden  Brüder  Dietrich  Graf 
von  Bürgeln  und  Adalbert  Graf  von  Mörsberg.  Name  und 
Besitz  weisen  sie  nach  dem  Thurgau.')  Was  für  den  einen 
Bruder  gilt,  trifft  auch  für  den  andern  zu.  Die  Burg  Mörs- 
berg liegt  bei  Winterthur,  und  Graf  Adalbert  selbst  wird  ein- 
mal Graf  von  Winterthur  genannt.*)  Mit  Fug  und  Recht 
konnte  er  sich  aucli  demnach  Grat'  von  Kiburg  nennen,  denn 
er  gehörte  dem  Geschlecht  jener  Thurgaugrafen  iin,  denen 
Kiburg  gehörte.  Soweit  ist  Gisi  beizupflichten;  alsdann  aber 
beginnen  die  Scliwierigkeiten.  Nach  dem  eigenen  Zeugnis 
des  Grafen  Burchard  haben  wir  die  beiden  Brüder  als  seine 
Neffen,  d.  h.  in  diesem  Falle  als  seine  Schwestersöhne  zu  be- 
trachten; denn  wenn  auch  das  Wort  nepos  unter  Umständen 
in  weiterem  Sinne  zu  fassen  ist,  so  ist  zunächst  doch  an  der 
wörtlichen  Bedeutung  festsuhalten.  Die  Schwierigkeit  besteht 
nun  dnerseits  darin,  dass  noch  ein  zweiter  Graf  Adalbert 
von  Kiburg  auftritt;  anderseits  handelt  es  sich  darum,  dem 
Qrafen  Adalbert  von  Morsberg-Kiburg  seine  Stelle  innerhalb 
des  Geschlechtes  der  Thnigaugrafen  anzuweisen. 

Die  Tochter  des  letzten  Thurgaugrafen  Adalbert,  der  mit 
dem  Papst  Leo  IX.  gegen  die  Normannen  gezogen  und  in 
Apulieii  gefallen  war,  Adelheid  von  Winterthur  und  Kiburg, 
hatte  den  Grafen  Hartmann  von  Dillingen  geheiratet;  aus 
dieser  Ehe  waren  drei  Söhne  entsprossen,  von  denen  der 
Stammhalter  Adalbert  das  Geschlecht  der  Grafen  von  Kiburg 
begründete die  in  der  Geschichte  der  oberrheinischen  Land- 
schaften eine  so  bedeutsame  liolle  spielen.  Beide  Adalbert 
haben  es  sich  gefallen  lassen  miissen,  dass  sie  zusammen- 
geworfen oder  mit  einander  verwechselt  wurden^);  in  diesem 

WmMtk  findet  jedoch  beowre  ErUinmg  toi  Stunmeigemefaiidiaft  mit 
den  KeDenlmriem.  YgL  mein  Boeh  „Die  Slten  Hoheniolleni  und  ihre 
Bedehonien  snm  Ein«'*  8.  27. 

»)  GfSf  Dietrich  von  Bürgeln  finde  ich  zuerst  1092  Febr.  26.  Bau- 
Bitim  18.  —  »)  Gisi  1.  c  352.  —  ^'  Vpl.  Pipitz,  Grafen  von  Kilmrg  S.  20flF. 
Neugart,  Episcopat.  Constant  131,  welche  die  beiden  Adalbert  zusammen- 
werfen. —  ♦)  Steichele,  Histmn  Augsluirg  III,  S.  92—95,  begeht  diesen 
Fehler,  wenn  er  dem  Graten  Adalbert  von  Dillingeu-Kiburg  den  Rechts* 
akt  bezüglich  Illuau  zuweist,  worauf  gleicli  einv^dien  ist.  Btomann  in 

12* 


180 


Witte. 


Fall  lässt  sich  die  Sache  allerdings  leicht  richtig  stellen,  denn 
Adalbert  von  Mörsberg-Kiburg  war  ohne  nuinnliclie  Erben. 
Anders  steht  es  aber  mit  seiner  Herkunft,  bei  der  gleichzeitig 
mit  seiner  Eigenschaft  als  nepos  und  Erbe  des  Grafen  Bur- 
chard  von  Nellenburg  zurechnen  ist;  Gisi sapponiert nun  dem 
Vater  des  Grafen  Adalbert  von  Winterthur  und  Kiburg,  welcher 
vielleicht  Liutfrid  geheisseo  hat,  als  Gattin  eine  Tochter  der 
oft  erv^hnten  Hedwig  von  Nellenburg,  die  somit  Schwester  des* 
Grafen  Eberhard  V«  und  Tante  Bnrcbards  von  Nellenburg 
gewesen  wäre.  Aas  der  Ehe  dieses  Grafen  Lintfrid  1.  ent- 
sprossen ausser  Adalbert  noch  zwei  Söhne,  Liutfrid  n.  (f  1052 
im  Böhmenkrieg)  und  Hermann,  Abt  von  Einsiedeln,  der  con- 
sanguineus  des  Papstes  Leo  IX.  und  mit  ihm  cognatione  iunc- 
tus  bezeichnet  wird.  Bis  dahin  kann  man  diese  Aufstellung 
gelten  lassen,  ^vcil  .^ie  die  Verwandtschaft  des  Geschlechts 
mit  dem  Etichonen  Leo  IX.  erklärt;  was  aber  darüber  hinaus- 
geht, ist  unhaltbar.  Die  Brüder  Dietrich  von  Rürglen-Nellen- 
burg  und  Mörsberg-Kilnu  g  sollen  nämlich,  nach  Gisi,  Söhne 
jenes  Liutfrid  I!.  gewesen  M'in;  irgend  einen  Beleg  aus  den 
Quellen  hierfür  giebt  es  nicht.  Es  handelt  sich  also  ledi{j;lich 
um  eine  hypothetische  Aufstellung,  der  nun  zunächst  schwere 
chronologische  Bedenken  gegenüberstehen.  Es  ist  zunächst 
nicht  richtig,  dass  Graf  Adalbert  nach  1111  in  den  Urkunden 
nicht  mehr  erscheint,  er  ist  erst  1124/25  gestorben  0;  jeden* 
falls  würde  es  sieb  also  um  einen  Zeitraum  Ton  mindestens 
74  Jahren  handeln.  Das  wttrde  nichts  AnffiUliges  haboi; 
dieses  Mindestalter  des  Grafen  Adalbert  wächst  aber  erheblich, 
wenn  man  einerseits  in  Betracht  zieht,  dass  Graf  Eppe  von 
Nellenburg  im  Jahre  1009  heiratete  und  bereits  gestorben 
war,  als  s^  Sohn  Eberhard  V.  noch  „in  der  iugende  was**, 
anderseits  an  das  Altersverhältnis  der  Nachkommen  des  Grafen 
Adalbert  durch  seine  Tochter  Mechtilde  denkt.  Ausserdem 
sieht  man  nicht  ab,  wie  auf  solche  Weise  die  beiden  Brüder 
Adalbert  und  Dietrich  dazu  kommen,  Alleinerben  des  Nellen- 
burgers  zu  sein;  nachdiiii  der  Mannsstamm  der  Nellenburger 
einmal  crluschcn  war,  waren  auch  die  Dillin^'cr  Miterben  ge- 
wesen. Unsere  üilfsquellen  reichen  nicht  aus,  diese  zwei  Brü- 
den Nachirägeu  za  seiiiem  Urkmidenwerk  8.  186  siebt  imomlichenreise 
in  dieien  Fehler  eine  Beriditigong. 

1)  BeiOgUdi  des  Grafen  Dietrich,  der  1108  nacb  Oisi  gestorben  sein 


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Ober  die  ftlteran  OitÜNi  ▼on  Spaoheim. 


181 


der  in  gesicherter  Weise  unterzubringen,  und  schliesslich  mag 
noch  daran  erinnert  werdeni  dass  es  um  1050  noch  eine  Ki- 
burger  Nebenlinie*)  der  Thiirgaugrafen  gab,  auf  die  man  mit 
demselben  Recht  die  beiden  Brüder  zurückleiten  darf.  Wenn 
es  sich  also  darum  handeln  soll,  an  bisherige  Vermutvngen 
eine  neue  anzureiben,  so  wäre  es  diese,  die  den  Vorzug  hat, 
keine  zu  nahe  verwandtschaftliche  Beziehung  zu  den  Nellen- 
buiigern  zur  Voraussetzung  zu  haben.  Auf  alle  Fälle  aber 
betrachten  wir  die  Brüder  Dietrich  und  Adalbert  als  Schwester» 
söhne  des  letzten  Nellenburgers. 

Graf  Adalbert  glich  sehr  wenig  seinen  frommen  Vorfahren 
und  das  Kloster  Allerheiligen  führte  bittere  Klagen  über  seinen 
bösen  Vogt.  Da  trifft  es  sich  nun  merkwürdig,  dass  in  den 
westlichen  Gauen  des  Reichs  ganz  alinliche  Klagen  über  ihn 
erschallen  und  hier  gar  der  Bann  deshalb  über  ihn  verhängt 
wild.  In  seiner  Histoire  de  Lorraine  hat  Cahnet  eine  Ur- 
kunde in  späterer  schlechter  französischer  Übersetzung  ver- 
öffentlicht, mit  der  die  lothringischen  Lokalliistoriker  nichts 
haben  anfangen  können.  Seitdem  ist  diese  Urkunde  im  lateini- 
^en  Urtext  herausgegeben  und  durch  eine  zweite  Urkunde 
das  ganze  Verhältnis  klaigestellt')  Darnach  hatte  Albertus 
comes  Morsperoensis,  vir  suromae  discretionis  eine  Tochter') 
des  Grafen  Dietrich  L  von  MOmpelgart  und  Bar  geheiratet^) 
und  war  somit  in  Verbindung  mit  einem  Geschlechte  getreten, 
das  als  eines  der  vorndimsten  der  abendländischen  Christen- 
heit galt.')  Über  die  Mitgift  seiner  GaUin  geriet  er  in  Streit 
mit  der  Abtei  St  Denis,  deren  Besitzungen  im  Saar-  und 
Bliesgau  er  als  dazu  gehörig  in  Besitz  genommen  hatte.  Kein 
Geringerer  als  der  berühmte  Abt  Suger  von  St.  Denis  that 
ihn  daiUr  in  den  Baun,  und  erst  nachdem  sich  der  Graf  zu 

•on,  Termag  ich  nichts  nadiii^rflfeiL  Nadi  CUd  wlre  •!«>  Adalbert 
(•nUel  stt  Burchaid  von  NeUenbuig  m  setsen. 

«)  Gin  1.  c  858.  —  *)  YieUard,  Docum. . .  k  Iliistoire  du  territoiie 
de  Beifort  201 ,  206.  FOr  die  oberrheinische  Geschichte  sind  diese  Ur- 
kunden noch  nicht  verwertet  worden.  ^)  Ihr  Name  lässt  sich  nicht 
bestimmen.  Wahrscheinlich  führt  sie  den  in  dem  Geschlecht  Mümpel- 
gart-Bar  tibliclieu  Niuiieu  Mathilde.  —  ■*)  Vgl.  den  Artikel  von  Gran- 
didier  über  dies  Gcbchlecht  in  l'Art  de  v^rifier  11,  176.  —  Die  Mutter 
seiner  Gattin,  Ermeutrudis ,  war  Tochter  des  Grafen  Wilhelm  m  Blir> 
gond  und  Sdiwester  des  Papstes  Cklixt;  sein  Schvager  irar  der  Bischof 
Steplum  von  Mets. 


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182 


Witte. 


einer  jährlichen  Zahlung  von  fünf  Unzen  Gold  verstanden 
hatte,  wurde  er  nm  1123  freigesprochen.  Ob  er  sich  nun  der 
Zahlung  entzogen  hatte,  oder  ob  sein  Schwiegersohn  sich  die- 
sem Abkommen  nicht  fttgen  wollte,  genug,  nach  dem  Tode 
des  Grafen  Adalbert  brach  der  Streit  aufs  neue  aus,  bis 
Maynardus  com  es  Morspercensis,  der  die  Tochter  des 
yerstorbenen  Grafen,  Bfathilde  mit  Namen,  geheiratet  und  ihm 
in  der  Grafschaft  kraft  Erbrecht  seiner  Gattin  gefolgt 
war,  in  den  Ta^^en  der  Wahl  Lothars  von  Sachsen  in  Gegen- 
wart des  Erzbiscliofs  Adalbert  von  Mainz  und  des  päpstlichen 
Legaten  und  unter  Mitwirkung  des  Bischofs  Stephau  von  Metz 
und  lothringischer  Grossen  ein  Abkommen  traf.*) 

Graf  Meginhard  von  Mörsberg  und  Spanheim  war  somit 
in  das  volle  Krbc  seines  Schwiegervaters  eingetreten.  Als 
solcher  gab  er  für  sich  und  seine  Gattin  Mathilde  zu  Kreuz- 
nach am  21.  September  1127  die  Zustimmung  zu  der  Schenkung 
von  lUnau,  die  Graf  Adalbert  aus  Reue  für  frühere  Sünden 
im  Jahre  1124  dem  Kloster  Allerheiligen  gemacht  hatte,  die 
aber  ungilUg  war,  weil  der  Akt  ohne  Zustimmung  der  Töchter 
und  Verwandten  des  Erblassers  geschehen  war.*)  Bei  dieser 
Gelegenheit  spricht  Graf  Megenhard  ausdrücklich  aus,  dass 
ihm  der  gesamte  Nachlass  seines  Schwiegervaters  zugefallen 
sei;  wenn  gleichwohl  von  Töchtern  des  Grafen  Adalbert  die 

Diese  Urkunde  ist  für  die  Geschichte  der  Wahl  Lothars  nicht  ühue 
Wichtigkeit  und  von  Bcrnliardi,  Lothar  von  Supplinburg  S.  25  nacli  F6- 
libieu,  Hiät.  de  üi.  Denys,  ungezogen,  aber  sehr  mangelhaft  verwertet 
worden.  IHe  Thfttig^eit  des  pftpstlichen  Lesaten  bei  dem  Handel  erwAhnt 
er  nicht,  den  Qnfen  »Heinard  Ton  Hozsbeek"  nennt  er  einen  lotluingi- 
sehen  GiosBen  nnd  von  den  Zeugen  führt  er  mir  die  mit  ihrem  Familien^ 
namen  genannten  Friedr.  Graf  von  .Saarbrücken  und  Benno  von  Truch- 
stein  an;  er  lässt  hiiipe^on  aus  die  Grafen  FuJmar,  Saibert  und  Gottfrid. 
Fulmar  ist  der  .Sta^ltgraf  von  Metz  aus  dem  Hause  Lunöville,  der  mit 
seinem  Vetter  oder  Oheim,  dem  Crafeu  Gottfrid  von  Kastel,  den  gemein- 
schaftlichen Lehcubherru  Bischof  Stephan  nach  Mainz  begleitet  hatte. 
Qtaf  Saibert  endlich  ist  Graf  Sigebert  von  Elsasi^  Bruder  des  Enbischofr 
Adalbert  Ton  Mains  ond  des  Grafen  Friedr.  von  Saarbrflcken.  Vgl. 
meine  genealog.  Untersachnngen  1 1.  c.  77,  II  1.  c.  p.  98.  ~  *)  Bannuum 
107—109.  Bestätigung  dieser  Schenkung  wiederholt  durch  den  Sohn  des 
Grafen  Megenhard,  Graf  Gottfrid  von  Spanheim,  1145  zu  Worms  vor 
König  Koma<l  in  der  Versammlung  der  Fürsten.  Baumann  IIS.  Gleich- 
zeitig bestätigt  Graf  Gottfrid  auch  donationcm  praediorum  in  Lcymen 
(Leymheim  bei  Heidelberg)  a  pareutibus  avoque  dem  Kloster  Allerheiligen 
gemacht  Neugart,  Cod.  dipl.  Allem.  2,  No.  858,  von  Baumann  Qbersehen. 


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Ober  die  alteren  Grafen  von  Spanheim. 


183 


Rede  ist,  so  löst  sich  diese  Soliwierigkeit  damit,  dass  die  eine 
Tochter  des  Grafen  Adalbert,  Irmentrud  mit  Namen,  mit  dem 
Aussatz  behaftet^)  und  demnach  aicht  erbfähig  war. 

IV. 

Damit  ist  die  eine  Anlgabe  dieser  Untersnchang  erledigt; 
es  bandelt  sieb  jetzt  zunächst  darum,  die  rheinischen  Span- 
heimer  auf  zwei  und  drei  Generationen  weiter  zn  verfolgen, 
am  einerseits  die  nötige  Unterlage  für  die  Beantwortung  der 
Frage  nach  der  Herkunft  des  Geschlechtes  zu  erlangen  und 
iinderseits  für  die  ältern  Mitglieder  des  Geschlechts  eine  ge- 
sicherte Stammtafel  zu  gewinnen.  Es  war  also  Graf  Gottfrid, 
der  noch  bei  Lebzeiten  des  Vaters  in  das  Erbe  seiner  Väter 
eintrat.  Urkundlich  ist  er  zuerst  bezeugt  im  Jahre  1135  in 
einer  Urkunde  des  Erzbischofs  Albero  von  Trier  für  das  St. 
Simeonstift  daselbst.  Und  wenn  bei  dem  Vater  die  enge 
Verbindung  mit  dem  Erzbischof  Adalbert  L  von  Mainz  aus 
dem  Hause  Saarbrücken  nuffallen  nuisste,  so  schloss  sich  der 
Sohn  ebenso  eng  Adalbert  U.  von  Mainz,  dem  Neffen  Adal- 
berts I.,  an  und  begleitete  ihn  1140  in  Gemeinschaft  mit  Abt 
Bernhelm  von  Spanheim  nach  Rom  zu  Papst  Innocenz  II., 
von  dem  er  kostbare  Reliquien  heimbrachte.  Am  Hofe  Eon- 
rads III.  erscheint  er  nur  selten,  und  was  man  zunächst  von 
ihm  vernimmt,  ist  nicht  gerade  ehrenvoU.  An  dem  Kriege 
des  Pfalzgrafen  Hermann  von  Stahleck  mit  Erzbischof  Arnold 
Yon  Mainz  im  Jahre  1155  nahm  er  in  (Gemeinschaft  mit  Graf 
P^micho  von  Leiningen,  Heinrich  von  Katzenelnbogen,  Konrad 
von  Kirberg  uud  Heinrich  von  Diez  auf  Seite  des  Pfalzgrafen 
teil  und  musste  sich  daher  auch  wie  diese  der  schimpflichen 
Strafe  des  Hundetragens  unterziehen.  Es  kann  keiueni  Zweifel 
unterliegen,  dass  er  in  dieser  Hinsicht  dem  Pfalzgrafen  als 
seinem  Lehensherrn  Folge  leisten  musste,  wenngleich  seine 
Lehenspflicht  auf  anderer  Grundlage  beruhen  mochte,  als  die 
seiner  Genossen,  die  mit  ihrer  Grafschaft  von  der  Pfalz  lehens- 
abhängig waren.  Es  sind  einzelne  Lehen,  wie  man  wohl  aus 

*)  Meyer  1.  c.  121  erwShnt  diese  Tbalsachc.  Es  musa  übrigens  be- 
merkt werden,  dass  urkundlich  (Baumanu  102,  im  llegister  nicht  ange- 
fthrt)  auch  noch  ein  Neffe  des  Giaftn  Adalbert,  BerthoM  mit  Namen, 
im  Kloster  Allerheiligen  beseugt  ist.  —  Oün  611  No.  1881.  Ich  ?er» 
weise  abrigens  ein  fttr  alle  Mal  aaf  die  StammtaSaln. 


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184 


Witte. 


späteren  Lehenbriefen  rückwärts  schliessen  darf,  wie  der  vierte 
Teil  von  Stadt  Kirchberg,  die  Dörfer  SütTerslieim  und  Leu- 
bersheim,  aber  auch  Hoheitsrechte  wie  der  Wildbann  im  Soon- 
wald  und  die  Fischerei  in  der  Nahe.  ^) 

Diese  entehrende  Strafe  hinderte  ihn  so  wenig  wie  seine 
Genossen,  in  der  Öä'entlichkeit  zu  erscheinen.  Wir  treffen 
ihn  als  Zeugen  in  Urkunden  der  Erzbischöfe  Arnold  von 
Mainz')  und  Hillin  von  Trier.  3)  Wiederholt  erscheint  er  jetzt 
auch  am  Hofe  des  Kaisers.*)  Dann  schwindet  er  aber  seit  1159 
vollständig  aus  dem  öffentlichen  Leben  zurttek,  und  er  fehlt 
auch  bei  solchen  öffentlichen  Akten,  bei  denen  man  seine  Ge- 
genwart zuYersichtlich  erwarten  sollte,  er  wird  also  gestorben 
sein.  Über  den  Zeitpunkt  fehlt  jegliche  Kunde,  und  es  lässt 
sich  daher  auch  nicht  mit  Sicherheit  bestimmen,  ob  der  1165 
zu  Worms  und  1 173  zu  Speier  ^)  am  kaiserlichen  Hof  erscheinende 
Graf  Gottfrid  von  Spanbeim  noch  der  Vater  oder  bereits  der 
Sohn  161.  Die  spätem  Faiuilieuveihaltnisse  machen  aber  wahr- 
scheinlich, dass  Gottfrid  I.  frühzeitig  gestorben  ist,  und  so 
verni'hmen  wir  denn  1180  bereits  von  Graf  Gottfrid  H.  und 
seinen  Söhnen,  die  als  Zeugen  und  Treul)änder  in  dem  Siihiic- 
akt  zwisclien  dein  P^rzbischof  Arnold  von  Trier  und  dem  Herrn 
Arnulf  von  Wallecourt  für  den  letzteren  auftreten. Bis  dahin 
hat  von  der  zahlreichen  Nachkommenschaft  des  Graten  Rudolf 
noch  nichts  verlautet.  Einigermassen  geklärt  wird  das  Ver- 
hältnis durch  einen  Sühneakt  des  Pfalzgrafen  Konrad  bei 
Rhein  zwischen  dem  Kloster  Springiersbach  und  dem  Grafen 
Gottfrid  von  Spanheim  mit  seinen  Söhnen,  wonach  dieser  für 
25  Mark  auf  seine  Vogteirechte  über  Güter  eines  Klosterhofes 
zu  Traben  a.  d.  Mosel  verzichtet  Unter  den  Zeugen  werden 
angeführt  neben  Graf  Gottfrid  mit  seinen  Söhnen  die  Herren 
(domini)  Heinrich,  Simon  und  Ludwig  von  Spanbeim.^ 

^)  Vgl.  Crollius,  De  ducatu  Franciae  Rhenensis  in  Acta  Palatina  III, 
470  ff.  —  ^  1158  Zeuge  in  Urkunde  des  Erabischofs  AnioUl  für  Kloster 
Kupertsberg  Gudenus  1,  231.  Vgl.  auch  Stumpf,  Atta  Moguntina  zum 
22.  Mai  1158  für  dasselbe  Kloster.  —  In  dem  bekannten  Taui^chvertrag 
mit  liiötum  WoruLs  ilöU  März  Ü,  wodurch  er  Burg  Nassau  eintauscht 
Odrz  II,  48  No.  UL  —  *)  1167  Jan.  6  wa  Trier  81.  8761;  Apr.  4  sa 
Worms  St  8767;  1168  Apr.  26  u.  27  sn  SMg  bei  Bonn  St.  8806  u. 
8809.  —  <)  St  4068  u.  4149.  —  Beyer  II,  108.  1181  Onf  Gottfrid 
allein  Zeuge  in  der  Urkunde  des  Abtes  von  St  Alban  zu  Maina  für  die 
Propstei  FUnheim.  G6n  132  Ko.  469.  —    Beyer  1.  c.  100. 


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über  die  ilteren  Gnfen  von  Spanheim. 


185 


Somit  treffen  wir  jetzt  die  Söhne  ^es  Grafen  Rudolf  an, 
während  uns  Graf  Gottfrid  II.  bereits  verlässt;  denn  von  ihm 
ist  fernerhin  nicht  mehr  die  Bede.  Es  war  im  folgenden 
Jahre,  wo  sie  den  Besuch  ihres  Verwandten,  des  Grafen  von 
Hennegan  erhielten.')  Alsdann  nahm  von  ihnen  Graf  Simon 
an  dem  letzten  Bömerzng  Friedrichs  I.  teil  und  weilte  1184 
bis  1186  in  Italien  an  seinem  Hofe,  worauf  er  sich  hier  dem 
jungen  König  Heinrich  anschloss.  Auch  in  Deutschland  er- 
scheint er  sowohl  am  Hofe  Heinrichs  als  auch  an  dem- 
jenigen des  Kaisers.^)  Darauf  nahm  er  mit  seinem  jüngeren 
Bruder  lleinrieli.  der  bereits  1189  zu  Adrianopel  starb,  am 
Kreuzzuge  dos  Kiiisers  teil;  auch  er  mag  hierbei  den  Tod  ge- 
funden haben,  denn  er  ist  seitdem  verschollen.  Wenn  nun 
am  29.  Dezember  1191  ein  Graf  Heinrich  von  Spanheim  zu 
Hagenau  an  einer  Gerichtssitzung  Heinrichs  VI.  teilnimmt^), 
so  liegt  auf  der  Hand,  dass  derselbe  nicht  zu  der  schon  er- 
wähnten Nachkommenschaft  des  Grafen  Rudolf  gehören  kann; 
was  aber  für  ihn  gilt,  moss  auch  für  seine  Brüder  zutreffen, 
die  Grafen  Albert^)  und  Ludwig;  alle  drei  erscheinen  im  Juni 
1193  zu  Koblenz  als  Zeugen  in  einer  Urkunde  Henrichs  VL 
fOr  das  Erzstift  Edb.')  Sie  sind  also  die  Söhne  des  Grafen 
Gottfrid,  die  bereits  einmal  genannt  sind. 

Von  ihnen  weilt  seitdem  Graf  Albert  in  der  Umgebung 
des  Kaisers;  er  nimmt  teil  an  seinen  beiden  letzten  Zügen 
nach  Italien,  und  einer  der  letzten  Akte  Heinrichs  ist  es,  dass 
er  am  12.  September  1197  den  Grafen  mit  dem  königlichen 
Gut  zu  Monzingen  belehnte,  wo  er  und  seine  Brüder  ®)  sclion 
Rechte  besassen. 


')  Einen  der  früher  angefülirten  peistlinhen  Brüder  trifft  man  im 
Jahre  llSl  an.  Da  bchlicbtet  Erzbi^ckul  AiiioM  vou  Trier  einen  Streit 
des  Abtes  ßeinher  von  St.  Martin  sa  Trier  mit  Albert  von  Spanheim, 
den  Ffeetor  Betidast«!  wegen  des  Zeimten  vom  abteilichen  Hof  in 
Oiadia.  Bejer  L  c.  88.  —  *)  Die  Belege  bei  QOr.  Graf  Ludwig  von 
gjMiliahw  TCraeichne  ich  noch  1189  in  der  Lchensurkuude  des  ErzbÜBCb* 
Philipp  von  Köln  für  Pf.  Konrad  über  Burg  Stahleck  und  die  Vogtei  zu 
Bacharach,  Beyer  1.  c.  133:  desgl.  (1190)  in  Urkunde  Erzbisch.  Joliauns 
von  Trier  für  Kloster  Sprenkiisbach  1.  c.  155.  —  ')  (»örz  18o  No  GGl. 
Er  ist  auch  Zeuge  zu  Worms  1192  Aug.  29  in  Urkunde  Heinrichs  Vi. 
lur  Mainz  1.  c.  IUI  Iso.  G85.  —  *)  Dieser  Graf  Albert  kann  aelbetrer- 
atiiidttcli  niclit  der  Pfiunrer  von  Bendcastel  aein.  ^  ^)  Lacomblet  1,  589. 
HenricQB  eomce  d«  Spanheim  et  fiatree  eiti  Albertos  LodowicoB.  —  *)  Acta 


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186 


Witte. 


Bis  dahin  Hessen  sich  die  beiden  Spanheimer  Linien  aus- 
einanderhalten; schwierig  wird  es  aber,  wenn  am  27.  Mai  1197 
Pfalzgraf  Heinrich,  um  seinen  Ereuzzug  antreten  zu  können, 
ztt  Stahleck  den  Grafen  Heinrich,  Albert  und  Gottlrid  von 
Spanheim  flir  650  Mark  comeclam  in  Meineveldt  ex  illa  parte 
Mosellei),  für  650  Mark  die  Dörfer  Engelstatt  und  Hedenes- 
heim  nnd  für  100  Mark  das  Dorf  Sickenbach  veräussert. 
Mit  Sicherheit  kann  dieser  Gottfrid  III.  nicht  eingestellt  wer- 
den, aber  so  wie  früher  die  drei  Brüder  zusammen  auftraten, 
sollte  man  meinen,  dass  jetzt  nach  dem  Ausscheiden  Ludwigs 
der  jüngste,  der  nun  zu  seinen  Jaiiren  gekommen,  eben  Gott- 
frid III.  hinzugetreten  wäre.  ^)  Völlig  hilflos  ist  man  bei 
zwei  weiteren  Spanheimern,  die  um  diese  Zeit  auftreten.  Da 
ist  /uruichst  ein  Graf  Walram  „in"  Sjjanheim,  der  1192  als 
Zeuge  erscheint,  da  die  Gebrüder  Gottfrid  und  Friedrich  von 
Virneuburg  dem  Erzstift  Trier  ihre  Grafschaft  als  Lehen  auf- 
lassen«*) Zunächst  geht  aus  der  angeführten  Bezeichnung 
hervor,  dass  dieser  Walram  Teilbesitzer  der  Grafschaft  Span- 
heim ist;  der  Name  Walram  weist  sodann  auf  verwandtschaft- 
liche Beziehungen  zu  dem  Limburger  Herzogsgeschlecht  hin, 
und  so  mag  man  ihn  dem  Rudolfinischen  Zweige  zuweisen* 
Etwas  mehr  weiss  man  von  einem  Grafen  Gerlach*),  dessen 


Palat.  6,  186.  üngenanes  Regest  bei  Gön  222,  No.  806,  wo  Tonuatlich 
infolge  eines  Drackftihlera  Bruder  anetott  Brflder  steht 

1)  Dss  heisst  auf  der  Seite,  wo  der  Ausstellnngsort  StaUeck  bei 

Bacharach  liegt,  also  auf  dem  rechten  Moselufer.  Beyer  212.  Vgl.  auch 
die  Ciaubcscliieibmi{,'  1.  c.  XXVII.  Heddesheim  bei  Kreuznach,  Eugel- 
stad  bei  Oberingclheini  in  Hheinhesseu.  —  ')  Vgl.  die  spatem  Ausführ- 
ungen. —  3)  Beyer  II,  16G.  —  Wenn  ich  auch  sonst  von  den  Aus- 
führungen Lehmanns  Abstand  nehme,  muss  ich  hier  doch  auf  einen  Funkt 
eingehen,  aus  dem  weitere  Irrtümer  entspringen  könnten.  Lehmann  S*  18 
stellt  niinUch  diesen  Graf  Gerlaeh  gleich  mit  einem  Grafen  Qeriach  de 
Nuenbuic,  der  1180  in  der  Stiftongsnrkunde  des  Grafen  Ludwig  Ton  Saar- 
Wtfden  für  Kloster  Werschweiler  als  Zeuge  eiscbeint,  indem  er  davon 
ausgeht,  dass  Nuenburc  eine  spanheimische  Veste  war,  wie  das  im  Anfang 
dieser  Untersuchung  bemerkt  worden  ist.  Diese  Orafen  von  Nucnburc 
sind  bisher  noch  nicht  bezüülicb  ihrer  Herkunft  und  Zugehörigkeit  nach- 
gewiesen worden.  Es  ist  bekannt  (Crollius,  Die  Graten  von  Veldenz  Acta 
II,  256),  dass  im  Anfang  des  12.  Jahriiuuderts  von  den  i^michoneu,  den 
Nahegaugrafen,  sieh  du  Geschlecht  der  GmUm  von  VeMeni  abaweigt, 
die  in  den  nfldisten  Generationen  den  Namen  Gerlach  fUiren,  daneben 
aber  auch  des  Namens  Emicho  sich  weiter  bedienen.  Den  Familiennamen 


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über  die  ftlteren  Gniisn  von  Spaiiheim. 


187 


Name  auf  Heirat  seines  Vaters  mit  einer  Tochter  aus  dem 
Veldenzer  Stamme  hinweist.  Er  schlichtet  1193  einen  Streit 
über  Wald  und  Weide  zwischen  dem  Kloster  und  dem  Dorfe 
Spanheim  und  es  scheint  demnach,  das8  er  die  Togteilichen 
Bechte  über  Kloster  S|Minbeim  besass*);  somit  wäre  er  damals 
nach  der  Vogteiordnung  des  Grafen  Megenhard  der  älteste 
regierende  Graf  von  Spaoheim  gewesen.  Damit  stimmt  es, 
dass  er  in  Spanheim  selbst  die  peinliche  Gerichtsbarkeit  ans^ 
übte  und  1198  den  Schnltheiss  des  Dorfes,  Dmtwin  mit  Nar 
men,  wegen  Todschlags  hinrichten  Hess.*)  Er  übte  also  die 
Herrschaft  aus  in  der  spätem  sogenannten  vordem  Grafschaft 
Spanheiiii,  und  wir  erinnern  uns,  dass  in  Spanheim  und  Kirch- 
berg Balduin  von  Ilennegau  die  Söhne  des  Grafen  Rudolf  vor- 
fand.  Mit  ziemlicher  Sicherheit  ist  er  als  Enkel  des  Grafen 


Veldems  weise  ich  zaent  naeh  fSr  das  Jahr  1129  in  einer  Urkunde  £b* 
Adalb.  T.  Iis.  für  KL  Umbiug  (Acta  PaUt  8,  88),  seitdem  noch  wieder- 
holt nnt  sdnem  Bnider  Emicho,  dem  Nahegangralen,  der  sich  nadi  Kir- 
berg tmd  Sniideburg  benennt  Dabei  mnss  bemerkt  werden,  daas  der 
Name  üerlacli  sehr  selten  geführt  wird;  um  diese  Zeit  kommt  er  nur  bei 
dem  Gcschlechte  Isenburg  vor,  bei  dem  er  ebenfalls  ständig  ist.  Die 
beiden  I>rüder  treton  zuletzt  zusammen  1135  auf  in  einer  Urkunde  des 
Eb.  Albero  von  Trier  für  daa  Simeonstift  zu  Trier  (Görz  511,  No.  1881). 
1140  tritt  die  definitive  Trennung  in  beide  Linien  ein;  da  dnd  Konrad 
Graf  von  Kirberg  und  sein  Bnider,  dessen  Name  sich  später  als  Emicho 
heiansstellt,  der  sich  nach  Bomenebnrg  und  Flanheim  nennt  nnd  das 
(ieschlecht  der  hirsuti  comites  (Raugrafen)  begründet,  Zeugen  in  einer 
Urkunde  Konrads  St.  3406.  Die  Fortsetzung  der  Veldenzcr  Linie  lässt 
sich  schwerer  feststellen  wegen  der  Gleiclilieit  dos  Vornamens.  114G  muss 
aber  auch  Gerlach  I.  von  Veldenz  gestorben  sein,  denn  es  ist  nicht  wahr- 
scheinlich, dass  in  einer  Zeugenreihe  Graf  Konrad  von  Kirberg  vor  seinem 
Oheim  Gerlach  von  Veldenz  angeführt  wäre  (Crollius  1.  c  267).  In  dem- 
selben Jahre  erschehit  non  aoch  ein  Emmecho  c  de  Nnenbnrc  als  Zeuge 
in  einer  Urkunde  Kb.  Heintichs  von  Mains  filr  Kloster  Betters  (tindenos. 
Cod.  dipl.  Mogunt.  1,  177)  und  bei  der  Verleihung  der  Kirche  zu  Geisen- 
heim an  das  Mainaer  Domkapitel  als  Embrico  de  Novo  Castro.  1.  c. 
p.  182.  Ebenso  erscbeint  mch  1149  ein  Gerlacus  c.  de  Novocastro  als 
Zeuge  in  einer  Urkunde  Kourads  III.  iSt.  Ü505).  Da  nun  auch  ein  Grat 
Emich  von  Veldenz  naeliwoisbar  ist  (115'J  Juni  Eb.  llillin  von  Trier  für 
das  Euchariuskloster  Gürz  2,  47,  No.  158),  su  wird  man  die  beiden  Grafen 
Gerlach  und  Emicho  de  Knenburc  gleichsetaen  dflrfen  mit  den  Grafen 
Oerlach  und  Emich  von  Veldens  und  demnach  auch  den  1180  angefahrten 
OsrhKh  c  de  Nuenburc  fftr  den  gleichnnmigen  Yeldenzer  halten  mttssen. 
1)  Chr.  Sponheim  268.  ^  *)  1.  c  268. 


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Witte. 


Rudolf  anzusetzen,  der  naturgemäss  au  Alter  die  Urenkel  des 
Grafen.  Megenhard  übertraf. 

Sein  Rechtsnachfolger  ist  Graf  Albert  Als  dieser  im  Jahre 
1201  einen  Kreuzzug  antrat,  übertrug  er  die  Regierung  der 
Grafschaft  dem  Abte  Rupert  yob  Spanheim  und  übernahm  sie 
aus  dessen  H&nden  im  Jahre  1203  zurttck.  Bei  dieser  Qe* 
legenheit  schenkte  er  dem  Kloster  ausser  Reliquien  und  Kost- 
barkeiten das  Dörfchen  Auen  bei  Monzingen.  Zum  letzten 
Male  tritt  er  als  Zeuge  auf  in  einer  Urkunde  des  Erzbischofo 
Johann  von  Trier  vom  15.  Juli  1204  für  Klostei*  Altenkamp'X 
und  da  nun  späterhin  Graf  Johann,  der  Sohn  des  Grafen 
Gottfrid  III.,  als  Herr  dieser  vordem  Grafschaft  erscheint,  so 
muss  demnach  wie  früher  Graf  Walrani  und  Gerlach  so  auch 
Graf  Albert  ohne  Erben  verstorben  sein. 

Wie  Graf  Gcrlach  und  Graf  Albert  von  Spanheim  mit  ein- 
ander bezüglich  der  vordem  Grafschaft  in  Verbindung  stehen, 
SO  Graf  Heinrich  und  Gottfrid  U.  bej^üglich  der  spätem  „hin- 
tern" Grafschaft.  Bereits  bei  Gottfrid  H.  waren  Vogtei-  oder 
Territorialrechte  zu  Traben  a.  d.  Mosel  festgestellt.  Über  Graf 
Henrich  liegt  nun  eine  Urkunde  vor,  die  wenigstens  über  die 
Besitzverhältnisse  des  Geschlechts  an  der  Mosel  und  ihren 
Ur^rung  einiges  Lieht  verbreiten  kann.  Nach  dem  Verzeichnis 
der  Erwerbungen  des  Erzblschofs  Johann  für  das  Erzstift  Trier 
erwarb  derselbe  gegen  Ende  des  12.  Jahrhunderts  von  Graf  Hein- 
rich von  Spanheim  Burg  Starkenberg  an  der  Mosel,  die  Burg 
Harn  und  die  Hälfte  der  Burgen  Ouren  und  Clerval  (Clerf) 
und  10  M;iiisus  in  Lunenbach  und  überliess  ihm  diese  Be- 
sitzungen wieder  als  Lehen;  und  in  derselben  Weise  erwarb 
der  Erzbischof  von  den)  Grafen  Friedrich  von  Vianden  die 
beiden  Burgen  zu  Dudelendorf  sowie  Burg  Garland  und  be- 
lehnte ihn  damit.  Mit  Ausnahme  von  Starkenberg,  das  den 
Mittelpunkt  des  Spanlieinier  Besitzstandes  an  der  Mosel  bil- 
dete, lagen  die  hier  angeführten  Burgen  in  der  Eifel  im  Biet- 
gau, und  zwar  durchsetzten  die  Spanheimer  Burgen  die  Graf- 
schaften Vianden.*)  Unter  diesen  Umständen  könnte  man 
geneigt  sein,  an  gewisse  Beziehungen  zwischen  beiden  Ge- 


1)  1.  e.  200,  261.  —  *)  Gön  H,  271  No.  960.  —  «)  Oarlaat  ist  nicht 
nftchsaveiaeii,  nach  B^er  TiflUeicht  bei  Schöneck  (Belle-Coete).  Loneii- 
bacfa  gehörte  vielleicht  lu  Bhiafeld  bei  Spaag,  Kr.  WittUch. 


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über  die  iltereu  Grafen  tod  Spaubeim.  139 

schlechtem 0  2U  denken.  Merkwürdig  ist  auch,  dass  das 
Erbbegräbnis  dieser  Starkenberger  Linie  der  Grafen  von 
Spanheim  sich  im  Kfoster  Himmerode  befindet,  das  in  der 
Eifel  gelegen  gewissermassen  eine  Brücke  bildete  von  Starken- 
berg nach  der  Grafschaft  Vianden  und  den  Siumhcimer  Bur- 
gen daselbst.  So  fand  auch  Graf  Heinrich  dort  sein  Begräb- 
nis mit  seiner  Gattin  Lifeta  und  nach  ihm  Graf  Gottfrid  Iii. 
mit  seiner  Gattin  Adelheid  von  Sain^),  und  (loch  standen  we- 
der die  Grafen  von  Vianden  noch  die  von  Spanheim  in  irgend 
welcher  Beziehung  sei  es  zu  dem  Begründer  des  Klosters, 
dem  Erzbischof  Albero")  von  Trier  aus  dem  lothringischen 
Hause  Montreuil,  sei  es  zu  dem  Kloster  selbst.  In  der  langen 
Reihe  der  Klosterarkunden  bis  zur  Zeit  des  Grafen  Heinrich 
erscheint  nicht  einmal  unter  den  Zeugen'  irgend  ein  Vertreter 
der  beiden  Familien  und  ebensowenig  wird  irgend  eine  Schenkung 
▼on  dieser  Stite  angeführt. 

Es  entsteht  natürlich  die  Frage,  woher  dieser  Besitz  der 
Spanheimer  stammen  mag,  der  immerhin  weit  genug  von  dem 
Stammbesitz  des  Geschlechts  im  Nahe-  und  Wormsgau  und 
auf  dem  Hunsrück  entfernt  ist,  uml  sehr  wahrscheinlich  han- 
delt es  sich  hier  um  einen  Erbfall  infolge  des  Erlöschens 
eines  Geschlechtes  in  dem  zweiten  Jahrzehnt  des  11.  Jahr- 
hunderts, das  an  der  Mosel  eine  bedeutsame  Rolle  gespielt  bat. 

V. 

Es  ist  ein  Geschlecht,  das  man  nach  seinem  ständigen 
Vornamen  daqenige  der  Bertold -Bezelin  bszeichnen  kann*) 
und  das  sich  durch  zwei  Jahrhunderte  hindurch  im  Bietgau 

1)  Übw  tlie  iiiteste  Gesdiichte  der  Grafen  von  Vianden  weiss  asn 
überhaupt  nichts;  was  Neyen,  Hist.  de  la  ville  de  Vianden  et  de  ses 
comtes  darüber  bringt,  kann  nicht  genügen.  —  ^)  Lehmann  17  u.  18 
bringt  diese  wicbtiL'c  Niuliri(bt  nach  Zillesius,  Gencalogia  Spoulu mia, 
der  sich  seinerseits  aul  <irabiiischriften  zu  Himmerode  beruft.  LikUi 
wird  vermutlich  ein  Lesefehler  für  Liseta,  Liaetta  Min  aadi  Analogie 
von  Laufeta,  Lraretta,  Loietta,  einem  in  diewr  Orenzgegend  hiaflg  vor- 
kommenden  Namen.  ^  >)  1181^1162.  —  *)  Yfß.  Draodt,  Die  Grafon 
▼on  Xflring  in  den  Fonchungen  mir  deutschen  Geschichte  Bd.  2:?,  der  aber 
den  Fehler  begeht,  Bertold  ond  die  davon  abgeleitete  Kosefoi-ui  Bezelin 
ftr  Ewei  verschiedene  Namen  und  somit  auch  die  betrelfemlen  Namens- 
Irilger  tVir  verschiedene  Personen  zu  halten.  Kniger  nimmt  in  seinen 
Untersuchungen  über  die  Zähringer  auf  diese  Bertold-Beselin  nicht  Bedacht. 


190 


Witte. 


sowie  im  Mayenfeld  uiul  Trechirgau,  dio  zusammeu  ein  geo- 
graphisches Ganzes  bilden,  nachweisen  liisst.  Als  Stammvater 
des  Geschleclits  wird  Bertolf,  ein  Sohn  des  Grafen  Gebhard 
von  Lahngau,  des  Ahnherrn  der  Konradiner  angesehen.  Das 
mag  dahingestellt  bleiben.  Geschichtlich  nachweisbar  ist  ein 
Graf  Bertold  zuerst  im  Jahre  9C6  im  Moselgau;  da  schenkt 
Gtto  I.  am  8.  Januar  966  an  Kloster  St.  Maximin  seine  Höfe 
£mmei  and  Winterich  im  Gau  Moselgowe  in  der  GralBchaft 
des  Grafen  Bertold.*)  Bei  dieser  Beziehung  zu  St.  Maximin, 
die  Bich  noch  lange  verfolgen  ISsst,  wird  man  dann  auch  jenen 
Grafen  Bertolt,  auf  dessen  Fttrhitte  Otto  II.  dem  Kloster  St. 
Maximin  im  Jahre  973  früher  entrissene  Güter  im  Speier-, 
Worms-  und  Nahegau  zurückgiebt,  mit  jenem  Grafen  Bertold 
gleichstellen  dürfen,  und  yon  der  Grafechaft  des  Grafen  Bezelin 
vernehmen  wir  sodann  wiederum  im  Jahre  996,  als  Otto  III. 
der  Abtei  St.  Maximin  Marktrecht  und  Münzstatte  zu  Wasser- 
billig verlieh. 2)  Noch  einmal  wird  die  Grafschaft  des  Grafen 
Bertold  im  Moselgau  erwähnt  im  Jahre  10 IG,  als  Kaiser  Hein- 
rich an  Kloster  Prüm  ein  Gut  im  Dorf  und  in  der  Gemarkung 
Munzervelde  schenkte.*)  In  derselben  Weise  tritt  zuerst  im 
Jahre  992  ein  Graf  Bertold  im  Trechirgau  auf;  die  Güter, 
welche  der  Kaiser  zu  Werlau  und  Hungeroth*)  an  die  Kirche 
von  St  Goar  schenkte,  liegen  in  seiner  Grafschaft,  und  in  ihm 
müssen  wir  nun  auch  jenen  Bezelin  erblicken,  dem  Otto  IIL 
994  das  Gut  Domnissa  (Denzen,  Kr.  Simmem)  im  Nah^u 
schenkte.*)  988  geschieht  der  Grafschaft  des  Grafen  Bezelin 
im  Meineveld  Erwähnung,  und  so  heissen  auch  die  Grafen  in 
diesen  beiden  benachbarten  Gauen  unter  der  Begierung  Hein- 
richs II.  Unter  diesen  Umständen  drängt  sich  von  selbst  die 
Vermutung  auf,  dass  es  sich  bei  diesen  drei  zusammenliegenden 
Gauen  um  einen  und  denselben  Grafen  Bertold-Bezelin  han- 
delt.*)  Für  die  beiden  zuletzt  genannten  Gaue  lüsst  sich  das 


Gi'n-z  II,  593  No.  2141;  bei  Stumpf  noch  nicht  verzeichnet.  — 
»)  St.  1095.  —  3)  Monzelfeld,  Kr.  Bernkastel,  Görz  II,  598  No.  2164; 
bei  Stampf  nicht  verzeichnet.  —  ♦)  Gorz  1.  c.  596  No.  2150;  desgleichen. 
T->  *)  St  1056.  Das  geht  uuä  dcu  sputern  BesitzTerhältnisäen  hervor. 
NMh  Oflnther,  Cod.  dipL  Bheno-Mosdhuras  trigt  die  üriconde  dis  alte 
Übenehiift:  Otto  res  donat  BeeeUno  comiti  MoaeOeiiai  praediom.  — 
*)  Bertold-Beieliii  im  Tieehirgau  St.  ISOe,  1416,  1714,  in  Meinefidt 
St.  1411»  1672,  1798,  Uer  mit  der  Namensform  Pertolt 


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über  die  älteren  Graten  von  Spauheim.  i^i 

dirtikt  nachweisen,  denn  1019  Mai  20  schenkt  Heinrich  II.  an 
Kloster  Kaufungen  bestimmte  Oite  in  der  Grafschaft  des 
Grafen  Perhtold  in  den  Gauen  Trichira  und  Meinifeld.^)  So 
niuss  es  auch  unter  Konrad  II..  Heinrich  III.  und  IV.  gebliehen 
sein;  wo  ein  Graf  im  Trechirgau  und  Meinevelt  genannt  wird*), 
führt  er  den  Namen  Bertold,  und  da  nun  einerseits  unter 
Heinrich  III.  Graf  Bertold  ^)  beide  Grafschaften  besitzt,  ander- 
seits auch  1105  0  der  Graf  Bezelin  sie  ebenfalls  in  seiner  Hand 
vereinigt,  dürfen  wir  mit  Bestimmtheit  schliessen,  dass  es  so 
während  der  ganzen  Zeit  der  Fall  gewesen  ist.  Von  da  ab 
erscheint  kein  Graf  dieses  Namens  mehr  in  den  beiden  Gauen, 
und  nur  noch  einmal  wird  aberhaupt  im  Jahre  1112  ein  Graf 
im  Trechirgau  erwähnt  und  der  ftthrt  den  Namen  Adalbert.*) 
Die  beiden  Gaue  zerfallen  in  ihre  Territorien  und  es  mag 
gleich  bemerkt  werden,  dass  der  Ffalzgraf  und  der  Erzbischof 
▼an  Trier  hier  fernerhin  sowohl  den  Hauptbesitz,  als  auch  die 
Lehnshoheit  besitzen. 

Dies  Geschlecht  der  Bertold- Bezelin  stand  in  engen  Be- 
ziehungen zu  den  Spanheimern.  In  dieser  Hinsicht  kommt 
zunächst  ein  Tauschakt  zwischen  dem  Grafen  Bertold  und  dem 
Abt  Yon  Deutz  in  Betracht,  den  Konrad  U.  am  10.  Januar 
1026  bestätigte,  wonach  der  Abt  seinen  Hof  zu  Biebern  (Er. 
Simmem)  im  Trechirgau  gegen  Grundbesitz  zu  Garden  an  der 
Mosel  im  Meineveit  gegenüber  Treis  von  dem  Grafen  ein- 
tauscht Späterhin  nennt  sich  das  Geschlecht  nach  der  Burg 
Stromberg  im  Nahegau  auf  dem  Hunsrttck,  und  Graf  Bertolt 
von  Stromberg  ist  es,  der  1056  an  der  Seite  Heinrichs  TR. 
bei  der  Regelung  der  Befugnisse  des  Klostervogtes  der  Abtei 
St.  Maximinus  thätig  erscheint.®)  Erst  die  Urkunden  des  Klo- 
sters Ravengirsburg ')  werten  einiges  Licht  auf  die  Verhält- 
nisse dieses  Geschlechts  sowolü  als  auch  der  Spanheimer.  Da- 


1)  St.  1726.  —  ^)  Im  Trechirgau  Stumpf,  Acta  imp.  395  unter  Kon- 
rad II.,  desgl.  unter  Heinrich  III.  St.  2139,  2240,  2294  und  ebenso  im  Meiue- 
Telt  St.  2509,  unter  Heinrich  IV.  im  Trechirgau  St.  2784,  St  2863  mit  der 
Terkflnrten  Nameuform  Ben.  —  *)  Stampf  Act  imp.  4SI.  —  St  S960. 
Zeitweilig  besMB  das  OeieUeelit  anch  den  Einiidigiui  8t  2382  and  den 
Ahigan  St.  2S87,  diese  Osue  liegen  znsammen  Bedenklich  erscheint  es 
mir  aber,  den  Graf  Bertold  in  der  Wetterau  ohne  weiteres  mit  dem  Ber- 
told im  Mayenfeld  und  Trecliirjyan  zu  identifizieren.  —  *)  St.  3()S4.  — 
0  St  2489.  —     Bade,  Kloster  Kavengirsburg  bietet  f&r  diese  Zeit  nichts. 


192 


Witte. 


nach  hatten  Graf  Bertold  und  seine  Gattin  Hedwig  ilire  Ka- 
pelle zu  Ravengirsburg  von  der  Mutterkirche  ^  pretrennL  und 
sie  mit  dem  dieser  Kirche  gehörigen  Zehnthezirk  begabt  und 
diese  durch  ein  Vierteil  der  Güter  zu  Wendelsheim,  Mechen- 
berg,  Rockenhausen,  Chumbd*),  Razzenhausen  und  Simmern 
im  Betrag  von  2*/4  Hufen  entschädigt.  Die  Kapelle  hatte 
mit  Zustimmung  der  Gräfin  Kunigunde,  der  Witwe  des  Grafen 
Immecho  und  ihrer  Miterben  Arnulf  und  Bertram,  Erzbischof 
Udo  von  Trier  eingeweiht  und  die  Gräfin  sie  mit  dem  Zehnten 
und  der  Kirche  zu  Alzei  sowie  mit  ihren  vordem  auf  die  Ka- 
pelle  angewiesenen  Wittumsgtttem  begabt,  die  vorher  dieser 
Kapelle  zustanden.  Darauf  bestätigte  Erzbischof  Sigfrid  von 
Mainz,  der  bei  dieser  Gelegenheit  die  Gräfin  Hedwig  seine  con- 
sanguinea  nennt,  am  5.  Mai  1072  diese  Anordnung.  Als 
Zeugen  werden  aufgeführt  Graf  Zeisolf,  Graf  Emtoicho  und 
sein  Bruder  Bertold,  Graf  Ludwig  und  Graf  Bertold;  von  den 
übrigen  Zeugen  mögen  angeführt  werden  die  eben  genannten 
Arnold  und  Bertram.')' 

Zwei  Jahre  später  wurde  die  Kapelle  zum  Kloster  erhoben. 
Jenes  grätiiche  Ehepaar  —  postposita  heredniii  et  amicoruin 
suorum  dilatata  propafrine  —  hatte  sich  die  Heiligen  Christof 
und  Martin  als  Erben  erkoren  und  seine  Güter  in  den  drei 
Gauen  Nachgowe,  Trechari  und  llundesruchc''),  von  denen  die 
einen  in  der  Grafschaft  eben  des  Grafen  Bertold,  die  andern 
in  der  des  Grafen  Emicho  gelegen  waren,  dem  Altäre  St.  Chri- 
stof zu  Babengeresburg  gestiftet;  diesen  Ort  aber  hatte  Graf 
Bertold  erbeigentttmlich  besessen  und  seiner  Gattin  Hedwig 
als  Morgengabe  geschenkt  Die  Gfiter  aber  waren  Tonnesse, 


*)  Jedenfalls  die  auf  isolierter  Hflhe  ganz  vereuiaelte  Knnkiieh  bei 

Sargenroth.  —  ^  Rockenhauäcu  a.  d.  AlsenSf  Chunilxl  bei  Dinp;en.  — 
*)  Beyer  1,  429.  Das  Regest  bei  Görz  ist  ungenau.  —  *)  Meines  Wissens 
kommt  diese  Gaubezeichnung  nur  dieses  ein/ipro  Mal  vor.  Es  handelt  sich 
hier  um  einen  l'ntergau  des  Meinevclt  oder  um  die  nähere  Bezeichnung 
des  Gauabschnitts  rechts  der  Mosel,  der  nun  auch  ganz  treti'eud  durch  den 
Namen  Hunsrück  bezeichnet  wird;  das  geht  ganz  deutlich  hervor  durch 
die  nikandMche  geographisdie  Bestimmung  der  Orte,  die  nach  Menke  in 
diesem  Hnnsrflekgau  liegen  sollen  und  die  als  im  Mayenftld  gelegen  h^ 
seiehnet  werden.  Übrigens  ist  damit  das  Register  der  Schenkungen  des 
Olafen  Bertold  noch  nicht  erschöpft.  Nach  einer  Urkunde  des  Pf. 
Konrad  aus  dem  Jahre  1194  schenkte  er  dem  Kloster  auch  Hof  und 
Güter  2u  Diebach  und  Mannenbach  bei  Bacharach. 


L/'iyiki<_cCi  Ly 


über  die  titeren  Grafen  von  Spanheim.  193 


Endurichet  Cheri,  Buodenesheim,  die  Stadt  und  Kirche  zu 
Alzey  und  Aekerland  und  Weinberge  zu  Munzfehun.  *)  Das 

Kloster  übertrugen  sie  dem  Erzstift  Mainz,  worauf  der  Erz- 
bischof  dem  Grafen,  der  dafür  sein  Vasall  wurde,  die  Vogtei 
über  das  Kloster  übertrug  unter  Anweisung  bestimmter 
Nutzungsrechte,  die  jedoch  nach  dem  Tode  des  Grafen  und 
der  Gräfin  an  das  Kloster  zurückfallen  sollten.  Der  Erz- 
bischof  seinerseits  überwies  dem  Kloster  eine  Rente  von 
10  Pfund,  je  10  von  seinem  Ilof  zu  Sobernheim  im  Nahethal, 
zu  Ulm  (Bheinhessen)  und  seinen  Besitzungen  in  Hessen. 
Darauf  schenkte  1081  die  erlauchte  Frau  Fridenma  zum 
Seelenheil  ihres  verstorbenen  Gatten  Stephan  dem  Kloster  die 
Kirche  zu  Mengerschied  (Kr.  Simmem).  Auch  diese  Schenkung 
bestätigt  Erzbischof  Sigfrid  1081  und  nennt  diese  Matrone 
ebenfalls  sdne  Verwandte;  als  Zeugen^  sind  zu  nennen  die 
Grafen  Zeisolf,  Emich  und  Ludwig^,  bei  einer  Schenkung  des 
Erzbisehofe  Wezel  von  Mainz  an  das.  Kloster  erscheinen  so- 
dann die  Grafen  Emidi,  Bertold  und  Everhard.^)  Endlich 
kommt  noch  ein  Tauschakt  in  Betracht  zwischen  den  beiden 
Pröpsten  von  Ravengirsburg  und  St.  Stephan  zu  Mainz,  inso- 
fern dabei  Graf  Bertolf  von  Querings  als  Voirt  von  Ravengirs- 
burg auftritt.')  Es  mag  dann  noch  gleich  hinzugefügt  wer- 
den, dass  Graf  Bertolf  von  Stromberp  und  sein  Sohn  Bertolf 
zum  letztenmal  1090  genannt  werden/) 

Was  ergiebt  sich  nun  aus  diesem  Material?  Zunächst 
steht  fest,  dass  es  sich  bei  der  Gründung  von  Bavenjiirsburg 
um  einen  Erbfali  handelte  0,  an  dem  Graf  Bertold,  die  Witwe 
Kunigunde  des  Nahegaugrafen  Emicho  und  die  beiden  er^ 
wihnten  Brüder  tdlnahmen  und  da  nun  bei  der  ersten  Be- 
urkundung durch  Erzbischof  Sigfrid  Graf  Emicho  und  sein 
Bruder  Bertold  als  Zeugen  erscheinen,  so  liegt  die  Aufstellung 

')  Denzen,  das  Otto  III.  an  Bczcliu  geschenkt  hatte,  Enkirch  an  der 
Mosd.  fheri  wuchs  mit  Kappel  bei  Kirchberg  zusammen,  Monzingen, 
üudebheim  bei  Bingen.  —  »)  Beyer  1,  431.  Mitten  unter  den  Zeugen 
ohiie  StandesbeiflichBiuig  encbeint  Baodolf  eomet.  V^.  aaeh  Gudent» 
381.  —  »)  Gte  II,  «06  No.  2177.  —  ♦)  1.  c.  No.  2181.  —  »)  1.  c  I,  441 
No.  1570.  —  *)  L  c.  II,  606  Ko.  2184.  —  ^945  schenkte  Otto  I.  auf 
Verwendung  dos  Grafen  ImoiO  einige  ITörigc  seinem  Oetrenen  Kabangar, 
St.  122.  Da  die  Urkunde  ans  einem  Chartular  des  Klosters  Ravengirs- 
burg summt,  winl  dieser  Itahangar  d.  r  Besitzer  oder  Ciründcr  der  ursprüng- 
lichen nach  ihm  benannten  Burg  gewesen  sein.    Vgl  Görz  I,  261  No.  918. 

7^it«chr.  f.  Geuh.  d.  OLei rh.  N.  F.  XI.  2.  13 

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194 


Witte. 


nahe,  dass  jene  Kiinigundis  die  Schwester  des  Grafen  Bertold 
war,  die  den  Nahegaugrafen  Emicho,  nach  der  gewöhnlichen 
Zählang  den  vierten,  geheiratet  nnd  eo  den  Kamen  ihrer  Fa* 
milie  in  die  der  Nahegangrafen  gebracht  hatte.  Daher  also 
auch  das  Interesse^  das  diese  Emichonen  an  dem  Kloster  nah- 
men. Das  Geschlecht  des  Grafen  Bertold  wird  sodann  nSher 
bestimmt  durch  die  Erwähnung  der  Gaue,  in  denen  die  von 
ihm  geschenkten  Güter  liegen,  und  da  nun  zweifellos  der  Nahe- 
gau  für  Emicho  V.  abgeht,  so  bleibt  für  ihn  der  Trechir-  und 
der  Hunsrückgau  übrig,  und  der  letztere  bedeutet  den  Teil  des 
Mayenfeld  rechts  der  Mosel.  Seine  Gattin  ist  eine  consuiiguinea 
des  Erzbischofs  Sigfrid;  in  derselben  Lage  befindet  sich  die. 
erlauchte  Matrona  Frideruna*),  die  Gattin  eines  Grafen  Ste- 
phan, der  zum  letzten  Mal  1068 2)  nachzuweisen  ist;  beide 
Frauen  werden  als  Schwestern  anzusetzen  sein.  Erzbischof 
Sigfrid  aber  wird  mit  grosser  Wahrscheinlichkeit  zu  jenem 
Gaugrafengeschlecht  der  Kunigessundra  gerechnet,  das  auch 
nach  der  Burg  Eppenstein  den  Grafentitei  führte,  und  zwar 
uritoe  er  dann  als  Sohn  des  1040  erwähnten  Grälen  Sigfiid 
ansosetsen.*)  Daraus  eigieht  sich  femer  Verwandtschaft  mit 
jenem  andern  Zweige  der  Knnigessundragrafen,  den  Grafen 
von  Laurenbeig,  die  sich  später  nach  Nassau  beieichnen,  so- 
wie mit  dem  Zeugen,  der  Graf  Ludwig  genannt  wird  nnd  dem 
Amsteiner  Geschlecht  der  Gaugrafen  des  Einrich  angehört, 
und  da  sich  endlich  Erzbischof  Adalbert  I.  von  Mainz,  der 
Sohn  des  Grafen  Sigibert  L  von  Saarbrücken  sowolil  einen 
Verwandten  des  Erzbischofs  Sigfrid  als  der  Grafen  von  Lauren- 
berg nennt,  so  ist  damit  auch  eine  Verbindung  des  Grafen 
Bertold  mit  dem  Hause  Saarbrücken  erwiesen. 

Demnach  war  Graf  Bertold  verwandt  mit  den  mächtigsten 
rheinfr&nkischen  Häusern,  von  denen  man  nur  eins  vermisst, 
anf  das  es  gerade  ankommt,  da^enige  der  Spanheimer.  Das 
ist  um  so  merkwürdiger,  als  die  Schenkungen  des  Grafen  Ber^ 
told  durchaus  im  Machthereich  dieses  Geschlechts  liegen.  Hier 
kommt  vor  allem  Gheri  bei  dem  spanheimischen  Kurchherg, 


')  Draudt  375  setzt  beide  ala  Schwestern  des  Erzbischofs  Sigfrid  an, 
aber  coaüanguinca  heiänt  nicht  Schw^ter.  —  Oörz  I,  400  No.  1409.  — 
')  Vgl  Dnuidt878£;  SchUephake,  QeBchichte  ron  ITMsau  1,  ISO  ft  und 
mtine  fSiiMl.  Untenudumgttn  L  c  II,  195. 


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über  die  älteren  Gn&n  Ton  Spanheim. 


195 


Simmern,  Monzingen  und  namentlich  Reil  and  Enkireli  an  der 
Mosel  in  Betraeht  ^)  Letzterer  Ort  gebSrt  ep&ter  wenigstens 

den  Spanheimem  und  Graf  Johann  bestätigt  1239  dem  Kloster 
diese  ScheukuDg  eines  Hofes  zu  Enkirch  sowie  Güter  zu  Reil, 
die  ebenfalls  auf  Graf  Bertold  zurückgehen.*)  So  unbeteiligt, 
wie  es  scheint,  waren  die  Spanheimer  aber  keineswegs  bei  der 
Gründung  des  Klosters:  der  Graf  Zeisolf,  der  in  der  ersten 
Urkunde  des  Erzbischofs  Sigfrid  und  ebenso  bei  der  Beur- 
kundung der  Schenkung  der  B'rideruna  an  der  Spitze  der 
Zeugen  steht,  war  ein  naher  Verwandter  der  Spanheimer,  und 
da  die  übrigen  gräflichen  Zeugen  Familienangehörige  sind, 
wird  man  das  auch  von  ihm  vermuten  dürfen,  und  schliesslich 
wird  der  in  der  Urkunde  des  Erzbischofs  Wezilo  von  Mainz 
angeführte  FUrbitter  Graf  Eberhard  wahrscheinlich  ein  Span- 
heimer sein.') 

Das  Ehepaar  Bertold-Hedwig  war  kinderlos.  Darauf  weist 

der  Wortlaut  der  Urkunde  hin.  Der  Graf  schenkt  seine  Güter 
dem  Kloster  und  trifft  nur  für  seinen  und  seiner  Gattin 
Lebensunterhalt  Sorge,  er  redet  nur  von  seiner  Verwandt- 
schaft, nicht  von  seiner  Nachkomnienscliaft.  Zu  jener  gehörte 
der  Vogt  des  Klosters,  Graf  Bertolf  von  Nuerings*),  zu  ihr 
der  gleichzeitig  erwähnte  Graf  Bezelin  von  Trechirgau  und 
Mayenfeld,  zu  ihr  auch  der  Graf  Rertolf  von  Stromberg  und 
sein  gleichnamiger  Sohn.  Auch  diese  Linie  ist  unter  Hein- 
rich V.  erloschen;  Stromberg  fällt  an  den  Kaiser  und  da 
diese  Burg  sieh  später  im  Besitz  der  Pfalz  befindet,  wird 
anzunehmen  sein,  dass  die  Burg  zu  dem  salischen  Hausgut 
gehörte  und  unter  P&lzgraf  Konrad  zu  der  Pfalz  geschlagen 
wurde.  Die  Pfalz  ist  aber  auch  der  Haupterbe  im  Trechir- 
gau nnd  später  noch  im  Besitz  der  gräflichen  Rechte  im 
Mayenfeld  am  rechten  Moselnfer,  und  so  mdchte  man  annehmen, 


1)  1223  crltisät  Gräfin  Adeleüis  v  Sp.  nach  dem  Tode  ihres  Gatten 
Qfnha  Gottfrid  dem  Kloster  B.  die  mit  Uniecbt  auferlegte  Abgabe  von 
eiiiem  Fbder  Wein  aof  den  Hef  sa  Enldreh  ood  gewährt  aneierdem  Bede 

und  Abgabenfirobeit  in  dem  Dorf  Enkerich;  desgL  Graf  Johann  für  den 
Hof  im  Dorf  Munzige.  (iörz  U,  441  No.  1629,  8.  426  No.  1604.  — 
Acta  Palat.  in.  102.  —  ')  Darauf  ist  noch  zurückzukommen.  —  *)  So- 
weit wird  man  Draudt  zustimmen  müssen;  ob  aber  sonst  die  Bertolde  in 
der  Wetterau  auf  diese  Bertold-Bczelin  zurückgehen,  ist  eine  andere  Sache. 
Tor  allem  fehlt  die  Kontinuität  des  Namens. 


^  i;jKi.  „^  i.y  Google 


196  Witte. 

das8  auch  diese  Gaue  den  Saliern  gehörten,  dass  Heinrich  V. 
sie  nach  dem  Ableben  des  letzten  Inhabers  einzog  und  dass 
was  von  den  beiden  Grafschaften  noch  übrig  war,  durch  Frie- 
drich L  zu  der  Ausstattung  seines  Halbbruders,  des  Pfalz- 
giafen  Konrad,  geschlagen  wurde. 

Um  dieselbe  Zeit  ist  auch  von  dem  Erlöschen  eines  6e- 
schlechtes  die  Rede,  dessen  letzter  Vertreter  Graf  Bertolf  nach 
der  Burg  Treis  a.  d.  Mosel  im  Mayenfeld  den  Namen  führt, 
und  die  Sache  wird  nun  vermutlich  so  liegen,  dass  der  zuletzt 
erwähnte  Graf  Bezelin  von  Mayenfeld  und  Trechirjjau,  der 
Graf  Bertolf  von  StromberiL^  und  der  Graf  Bertolf  von  Treis 
eine  und  dieselbe  Person  sind.  Mit  diesem  Erbfall  fällt  noch 
ein  anderer  zusammen,  und  da  ist  auf  jenen  Bertold  zurückzu- 
gehen, der  unter  Otto  III.  und  Heinrich  II.  als  Graf  im  Mosi-lgau 
erwiesen  ist.  Dies  Verhältnis  dauert  auch  unter  den  fol- 
genden Kaisern  fort,  und  zu  dem  Moselgau  tritt  der  Bictgau  *) 
im  Eifelgebiet  hinzu.  Zunächst  vernehmen  wir  1033  von  der 
Grafschaft  Biendeburch  und  dem  Grafen  Bezelin  v.  Biende- 
burch  (Bitburg)  bei  Gelegenheit  eines  Gütertausches  zwischen 
den  Abteien  St.  Maximin  und  St.  Martin  zu  Metz  und  auch 
1046  ist  noch  von  der  Grafschaft  des  Grafen,  Bezelin  im  Biet« 
gau  die  Bede.')  In  derselben  Weise  kommt  noch  ein  Graf 
Bertold  im  Jahre  1039  und  1056^)  im  Moselgau  vor;  yon  da 
ab  wird  im  Mosel-Bietgau  ein  Gaugraf  nicht  mehr  erwähnt 
Nun  aber  gehörten  sowohl  Mosel-Bietgan  als  auch  die  Vogtei 
über  St.  Maximin  den  Luxemburger  Grafen,  und  wiederholt 
tritt  das  ursprüngliche  Verhältnis  zutage. ') 

Diese  Bertold-Bezelin  waren  also  in  ihrer  EigenscluUt  als 
Gaugrateii  Lehensträger  der  Luxemburger,  und  ihre  mehrfache 
Thätigkeit  in  Sachen  des  Klosters  St.  Maximin  wird  ebenfalls 
darauf  zurückzuführen  sein.  Damit  stimmt  es,  dass  lü3G  die 
Grafschaft  Bezelins  im  Bietgau  direkt  als  Lehen  des  Luxem- 
burgers Heinrich  II.,  des  Grafen  im  Moselgau,  erwähnt  wird.  ^) 


Dabei  ist  zweifelhaft,  ob  der  Mosclgau  in  der  Trierer  Landschaft 
als  Hau  aufzufassen  ist;  der  Bictgau  erstreckte  sich  hier  zu  beiden  ^>e^teD 
der  Mosel.  Beyer  will  hier  von  einem  Moselgau  überhaupt  nichts  wissen.  — 
»)  Götz  I.  355  No.  1250.  —  »)  St.  2307.  —  St.  2i4Ü  u.  250(j.  —  ^)  Vgl. 
meine  geneal.  Untersuchungen  I,  1.  c.  S.  60  ff.  —  *>)  Michilenbahc  sub 
comitata  Besdhd  ex  beneido  comitis  HeioricL  Ilicbelbtch  bd  Weier- 
weiler, Kr.  Hersig.  Beyer  I,  MO.  Ab  Zeoge  BeceUniie  comes  im  Prekarie- 


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über  die  ftlteron  Gra&n  you  SpMkhdm. 


197 


Ohne  nähere  Beziehung  auf  eine  bestimmte  Grafschaft 
kann  man  nun  einen  Grafen  Bertolf  unter  den  hohen  Stütsr 
Vasallen  als  Zeugen  in  Urkunden  der  Erzhiadiöfe  von  Trier 
von  1052—1063  weiter  verfolgen.')  Ob  es  sich  in  allen  diesen 
Fällen  nur  um  eine  und  dieselbe  Persönlichkeit  aller  drei 
Gra&chalten  handelt,  Iftsst  sich  nicht  ausmachen.  Ursprüng- 
lich mag  es  wohl  der  Fall  gewesen  sein;  dann  aber  erfolgte 
später  jedenfalls  eine  Trennung,  und  die  Bertold  im  Bietgau 
fangen  nun  an,  sich  nach  ihrer  Burg  Hain  a.  d.  Prüm  zu 
nennen.*)  Für  die  Macht  und  das  Ansehen  des  Geschlechts 
war  es  von  grosser  Bedeutung,  dass  es  die  Vogtei  über  das 
reiche  Kloster  Prüm  erwarb.^;  1083  wird  Graf  Bertold  von 
Harn  zuerst  in  dieser  Eigenschaft  erwähnt.  Wie  überall, 
hatte  auch  Prüm  sich  über  seinen  Vogt  zu  beschweren  und 
führte  um  1099  beim  Kaiser  Klage  über  Bertold  von  Harn 
und  seine  Söhne,  und  dieser  Hess  durch  eine  Kommission  die 
Klagen  des  Abtes  untersuchen  und  die  Rechte  der  Vögte  be- 
stimmen. Darauf  schloss  Graf  Bertolf  von  Harn  die  Augen, 
und  es  folgte  ihm  sein  jüngerer  gleichnamiger  Sohn,  der  sich 
um  die  eben  getroffene  Anordnung  wenig  bekümmerte,  sodass 
der  Kaiser  selbst  sich  veranlasst  sah,  1103  nochmals  die 
Vogteirechte  genau  zu  regeln.') 

vertrag  des  Erzbisrliofs  l'oppo  von  Trier  uiit  di'iu  Graten  Kadclo  1.  c.  378, 
desgl.  in  einer  Urkunde  des  Erzbix  liol's  El>erliard  für  das  Simeonstit't  zu 
Trier  im  Jahre  104Ö  1.  c.  3ö3.  Ahl  i'uppo  von  Muxiiuiu  iiemit  den  Gr. 
Beoelin  seinen  fidelis  1.  c.  886. 

')  OOn  1, 385  Ko.  1858;  H,  001  No.  2168  ad  a.  1066;  1, 891  Ko.  1872 
ad  a.  1068  imd  8. 89i  ad  a.  1068.  Die  Oldchheit  der  Namenafbim  Bertold* 
Bertolf-Bezelin  tritt  hier  deutlich  hervor.  —  ^)  Zum  erstenmal  wirdlOR2 
ein  Becelinus  de  Ham  erwähnt.  —  ')  Es  ist  ein  Irrtum  von  Beyer,  wenn 
er  im  Register  diesem  Geschlecht  Bertolf-Beceliu  von  Ham  lediglich  die 
üntervügtei  über  das  Kloster  zuweist.  Die  rechtliche  Stellung  geht  klar 
aus  dem  Rechtsstreit  des  Klosters  i'rum  mit  dem  Grafen  Heinrich  von 
Limburg  im  Jahre  1101  am  kaiserlichen  Hofe  zu  KOht  wegen  das  Gates 
Pronafidd  hervor.  Zn  K6ln  gab  der  Graf  daaselbe  in  manam  et  abbatia 
Wolframi  et  advocati  Bertolli  aorflck.  Da  der  Graf  aich  leiner  Ver- 
pflichtuDg  entzog,  fimd  eine  nochmalige  Verhandlung  zu  Kaiserswerth 
statt,  bei  der  auch  zugegen  war  Berchdolf,  der  Sohn  Benlolfi  comitis  et 
suprascripti  advocati.  Beyer  I,  460.  —  *)  Beyer  I.  465.  Weim  U02 
Prüm  ein  Rechtsgeschäft  abschliesst  Wulframmo  abbate  et  Bertolfo  II 
comitc  et  advocato  Cl-  c.  4G2)  so  ist  damit  der  eben  erwähnte  Nachfolger 
gemeiut.  Aus  einer  Prumer  Urkunde  des  Jahres  1136  ist  noch  einiges 
aber  das  Geschlecht  an  gewimifiB.  Danach  belehnt«  Abt  Rupert  (1066 


198 


Witte. 


Seitdem  verlautet  nichts  mehr  von  dicacni  Geschlecht, 
dessen  Erlöschen  also  zusammenfällt  mit  dem  der  Bertold- 
Bezelin  im  Mayenfeld  und  Trechirgau.  Als  Rechtsnachfolger 
erscheinen  die  Grafen  von  Vianden;  sie  besitzen  fernerhin  die 
Vogtei  über  Prüm.  Zuerst  erscheint  in  solcher  Stellung 
Graf  Fridrich  von  Vianden  im  Jahre  1152  und  neben 
ihm  wird  sein  Bruder  Gerhard  Graf  von  Clervaux  (Clerf)  er- 
wähnt. 0  I)ie  Grafen  von  Vianden  müsBen  aber  auch  die 
£rbeii  des  Allodialnachlasscs  der  Grafen  von  Ham  gewesen 
sein,  während  der  Graf  von  Luxemburg  die  Grafschaft  Bit- 
burg*)  einzog.  So  erklärt  sich  denn  auch  die  Rolle,  welche 
die  Grafen  von  Vianden  in  den  nnrahigen  Jahren  unter  Lothar 
und  Konrad  an  der  Mosel  spielten.  Von  den  Spanheimem 
vernimmt  man  in  diefien  Gegenden  gar  nichts;  das  wurde  erst 
anders,  als  sie  den  Grafen  Gerhard  von  Clervanx  beerbten. 
An  der  Thatsacbe  selbst  kann  nicht  wohl  gezweifelt  werden,  da 
Graf  Heinrich  von  Spanheim  im  Besitze  von  Clervaux  erscheint. 
Zu  dieser  Erbschaft  jjehörte  jedenfalls  auch  die  Hälfte  der  Burgen 
Ouren  und  Ham,  während  es  zweifelhaft  gelassen  werden  muss, 
ob  der  spanheimische  Besitzstand  an  der  Mosel  ebenfalls  darauf 
zurückzuführen  ist.  Starkenberg  selbst  und  die  dazu  ge- 
hörigen Orte,  Crove^),  Trorbach*),  Traben^),  Enkirch,  Reil 
und  Litzig  liegen  im  Mayenfeld,  und  vielleicht  sind  diese  Be- 
sitzungen bereits  nach  dem  Absterben  des  letzten  Gaugrafen 
Bertolf  von  Treis^  an  die  Spanheimer  gelangt,  falls  derselbe 

bis  1063)  den  Vogt  Grai  BeceUn  mit  Stadtfeld  (Kr.  Dann);  er  wird  gleich- 
zosteUen  Bein  mit  dem  1062  erwfthnten  Becelin  von  Ham.  £b  ist  hier 
teuer  die  Bede  tob  einem  Bnpert,  Sohn  dm  Gntei  Becelio,  der  nt  PrOm 
beiFalMB  wftrd,  fikr  den  ein  miiiniB  in  Beigfa  mbImd  wnnil,  deegleidieB 
tta  Graf  Bocclin  selbst  Besitz  zu  Pnneche.  Sodann  schenkte  Berftolfiis 
comes  senior  für  das  Seelenheil  seiner  Mutter  Bcnvisca  1  mansus  zu 
Wille;  sein  Sohn  Gottfrid  schenkte  femer  seinen  Besitz  zu  Buche  und 
Bertolfiis  iunior  schenkt  villam  Udelhoven  mit  Kirche  und  Zubehör  1.  c. 
543.  Die  liier  penannten  Orte  lassen  sich  nicht  mit  Sicherheit  bestimmen: 
Berg  in  der  ebeuialigeu  Herri>cliali  Dasburg,  i'uueche  —  Puchet  (Bleialf), 
Kr.  PMn.  Vgl  Begister  MB6|fr.  WiUe  •»  Weiler  im  Kant  Virata 
oder  ClervaiB?  Lmembnig. 

<)  Beyv  I,  682.  ^  n  Gfln  UI,  489  No.  1861.  —  G6n  III, 
287  No.  1272  —  *)  Tranerbach  1.  c  259  No.  1126.  —  »)  1  c.  234 
No.  946,  S.  394  No.  1765.  Beyer  1,  657.  —  «)  Wenn  Erzbischof  Bruno 
von  Trier  1122  sagt,  dass  der  Graf  ohne  Nachkommenschaft  und  Erben 
gestorben  ist.  weshalb  er  seine  Lehen  eingezogen  hat  (Beyer  I,  607),  so 
wird  man  hier  au  Lehenserben  zu  denken  haben. 


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über  die  ilteven  Onftn  von  Sptididm.  199 


eine  andere  PersSnlichkeit  ist  als  Graf  Bertolf  von  Harn. 
Sicherheit  lässt  sich  darüber  nidit  gewinnen;  mit  Gewissheit 
kann  man  nnr  sagen,  dass  zuerst  GottfHd  n.  nnd  seine  S9hne 

im  Jahre  1183  im  Besitz  von  Hoheitsrechten  zu  Traben  a.d. 
Mosel  nachweisbar  sind.  Unter  diesen  Umständen  kann  es 
zweifelhaft  erscheinen,  ob  bereits  Graf  Gerhard  von  Clervaux 
wenigstens  den  Besitz  in  der  Eifel  vererbte.  Von  ihm  selbst 
ist  nichts  weiter  bekannt;  jedoch  kommt  noch  im  Jahre  1157*) 
ein  Graf  Simon  von  Clervaux  vor.  Ob  derselbe  noch  dem 
Hause  Vianden  oder  bereits  dem  Hause  Spanheim  angehörte, 
ist  wiederum  nicht  zu  sagen.  Im  letzteren  Falle  würde  er 
dem  rudolfinischen  Aste  angehören,  und  alsdann  würde  sich 
die  Sachlage  erheblich  klären  in  der  Weise,  dass  der  mdol- 
finische  Zweig  darch  den  Grafen  Gerhard  von  Clervanx  das 
Geschlecht  ?on  Harn,  hingegen  der  meinhardische  Zweig  den 
Grafen  Bertolf  von  Treis  heerht  und  später  damit  das  mdol- 
finische  Erbe  vereint  hätte. 

Durch  diese  Ansfohrungen  ist  nun  auch  die  Unterlage  ge- 
wonnen zur  Beurteilung  jener  Behauptung,  als  ob  die  Span- 
heimer  gar  von  den  Grafen  von  Vianden  abstammten.  *)  Wie 
diese  Ansicht  hat  entstehen  können,  ist  jetzt  klar.  Die  Grafen 
von  Spanheini  konnten  von  den  Grafen  von  Vianden  aus  dem 
einfachen  Grunde  nicht  abstammen,  weil  sie  an  60  Jalu*  früher 
vorkommen.  ^ 

>)  Beyer  I,  t>57.  —  *)  I^ehmaim,  dem  die  hier  auseinander  gesetzten 
YerhftiCnine  nnbekiiint  gobUeben  sind,  spricht  von  doem  nndorehdring- 
Uchen  Dnniiel,  das  auf  der  geiehichtliehcn  Yerbindimg  der  beiden  Grafen* 
hiiiBer  im  11.  und  12.  Jahrhundert  ruht,  das  nur  spiter  aidi  ergebende 

Urkunden  oder  zuverlässige  Nachrichten  zu  lichten  vermögen,  denn  im 
11.  Jahrhundert  habe  rin  Hraf  (Hrrhart?)  von  Spanheim  mit  seiner  Gattin 
Adelheid  in  dem  Gebiete  der  Herrschaft  Clervaux  das  Nonnenkloster  TTo- 
singen,  worin  ihre  Tochter  die  erste  Vorsteherin  gegeben,  gegründet.  ]>iesp 
Nachricht  beruht  auf  der  Angabe  des  hochfit  unzuverlässigen  und  vuilig 
kritiklosen  Bertholet;  Neyen  65  führt  dann  noch  eine  andere  Heinnng  an, 
vonach  Graf  Gerhard  von  Yianden  und  adne  Gattin  Adelheid  von  Span- 
heim 1100  daa  Kloster  gegrflndet  hätten.  Jm  Nekrolog  dea  Kloeten  wer- 
den lediglich  Gerardns  comes  et  Aleydis  comitissa  angefahrt.  Vielleicht 
ist  aolchen  vagen  Meinolfen  bereits  zu  viel  Raum  gewidmet.  Aber  auch 
Beyer  Ifisst  die  Grafen  von  Sp.  von  den  von  Vianden,  die  er  von  den 
Gaugrafen  im  Ardennergau  ableitet,  abstammen.  —  3)  Vgl.  die  folgenden 
Ausführungen.  Der  Ursprung  der  Grafen  von  Vianden  ist  völlig  in  Dunkel 
gehüllt    Nach  der  Lage  ihrer  Besitzungen  scheinen  sie  ein  Zweig  der 


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Witte. 


Die  hintere  Grafschaft  Spanheim  *)  hat  eine  solche  Aus- 
dehnung bis  weit  hinein  in  die  Eifel  nicht  behauptet^  die  an- 
geführten Burgen  sind  schon  sehr  früh  verlereo  gegangen  an 
die  Grafen  von  Luxemburg  und  Vi&nden,  und  nur  einzehie 
Spuren  weisen  noch  auf  die  frühere  Stellung  in  der  Eifel  zurück 
und  diese  haften  an  dem  Kloster.  Himmerode,  mit  dem  die 
Spanbeimer  nun  die  lebhaftesten  Beziehungen  unterhalten  und 
ttber  das  sie,  wie  es  scheint,  jetzt  die  Vogte!  besitzen«') 

VIL 

Das  Todesjahr  des  Grafen  Heinrich  ist  nicht  bekannt;  zum 
letzten  Mal  ist  er  urkundlich  im  Jahre  1198  bezeugt  und  von 
da  ab  tritt  Graf  Gottfrid  III.  von  Spanheim,  der  zuerst  um 
1195  genannt  wird,  wiederholt  in  seiner  Eigenscliaft  als  trieri- 
scher Vasall  bei  Beurkundungen  des  Erzbischofs  Johann  von 
Trier  als  Zeuge  auf.  £r  war  der  Rechtsnachfolger  des  Grafen 
Heinrich  und  nannte  sich  auch  nach  der  Burg  Starkenberg 
und  hier  war  es,  wo  er  1218,  bevor  er  die  Fahrt  ins  gelobte 
Land  antrat,  dem  Kloster  Werschweiler  einen  zu  seinem  Hofe 

Luxemburger  zu  sein.  Unter  ihrem  Namen  Vienna  erscheinen  sie  erst 
1096.  Beyer  I,  447.  Falbch  ist  es,  wenn  Neyen  is.  Gl  einen  Graten  von 
Vienne  1068  den  LQtticher  Landfriedeo  ontenchreibeD  Iftat  Vgl  Bntit. 
Bist  de  .Lhnbourg  I,  149. 

')  Ob  die  Vogtei  der  Spinheuner  Uber  den  Idurwald,  die  ebeoiUls 
trierisches  Leben  war,  auf  diese  Erbfok'e  zurückgeht,  Usst  sich  nicht 
bestimmen  (Beyer  II,  409—410.)  —  ^)  Nach  Ouren,  Hamm  und  Dudelen- 
dorf nennen  sich  Ilerrengesclilechter ,  die  von  Tjuxemburg  und  Trier 
lehensabLangig  bind.  Bezüglich  der  Herren  von  Hamm  vgl.  Gor/  171, 
653  No.  2272  ad  a.  1208,  S.  ü49  No.  2bö^  ad  a.  1243.  Graf  Heiuni  h 
von  Vianden  Iftsst  1220  sein  AUod  zu  Hamme  dem  Erzstift  Köln  als  Lehen 
aot  I  c.  n,  407  Na  1601.  Die  Hemchaft  ClernMiz  war  spftter  Viandi- 
sches  Lehen  (Neyen);  hier  Iftsst  aich  jedoch  auch  Spanh.  Besiti  sp&ter 
nachweisen.  Göns  lU,  43  No  187  ad  a.  1240  und  8.  284  No.  1200  ad 

a.  1255.  Lehenslierrlichc  Rechte,  die  sich  zum  Teil  an  Himmerode  an- 
knüpfen, übten  die  Grafen  von  Spanheim-Starkenbcrg  aus  gegenüber  den 
Herren  von  Bruch  und  Dudelfiulorf  (Görz  IV,  448  No.  2<H>l  ad  a.  1292, 

b.  625  No.  280Ü  ad  a.  1298).  .suwie  den  v.  der  Nencrburch  s  ("C,  No.  3042 
ad  a.  1300.  Zu  bemerken  wäre  auch  noch,  dass  1239  am  ü.  Juli  Arnold 
Herr  von  der  Fels  mit  Zustimmung  seiner  Gattin  und  des  Grafen  Jobann 
TOB  Spanhdm  dem  Kloster  Harientlial  das  Patronatarecht  von  WaldbilUg 
scbenkte.  0<^n  HI,  29  No.  196.  —  *)  Das  beiengt  seine  eigene  Gattin 
Adelheid  1247.  Gütz  HI,  129  No.  676. 


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Iber  die  älteren  Grafen  von  Spaoheim.  201 


Dalsheim  bei  Worms  gehürigcn  Mansus  sehen  Ii te.  ^)  Nach  dem 
Tode  des  Grafen  Albert  vereinigte  er  das  ganze  Spanlieiraer 
Erbe  in  seiner  Hand  und  hinterliess  es  um  1223  ungeteilt 
seinem  Sohne  Johann.  2)  Seine  Gattin  Adelheid  von  Sain,  . die 
ihm  das  sainische  Erbe  zubrachte,  heiratete  nach  seinem  Tode 
den  Grafen  Eberhard  von  Eberstein  und  lebte  noch  im  Jahre 
1263  ');  sie  überlebte  ihn  also  mindestens  um  40  Jabre.  Der 
älteste  Sohn  aus  der  Ebe  des  Grafen  Gottfrid,  Johann,  machte 
bereits  1217  einen  Kreuzzag  mit;  die  Heirat  seines  Vaters 
mnss  also  zusammenfallen  mit  der  Zeit  seines  ersten  poli- 
tischen Aoftretens  um  das  Jahr  1195.  Als  Sohn  des  Grafen 
€K>ttfrid  I.  wäre  derselbe  damals  schon  bei  Jahren  gewesen.  Nun 
kommt  es  ja  oft  genug  vor,  dass  ein  junger  Mann  eine  alte 
reiche  Erbin  heiratet;  sehr  unwahrscheinlich  muss  es  aber  in 
diesem  Falle  erscheinen,  dass  ein  b^'ahrter  Mann  eine  der 
reichsten  Erbinnen,  vielleicht  die  reichste  am  Rheine,  in 
jugendlichem  Alter  als  Gattin  heimgeführt  hätie  und  das 
bpricht  wieder  dafür,  Graf  Gottfrid  Ii.  als  Vater  Gottfrids  III. 
einzusciiieben. 

Graf  Gottfrid  III.  ist  der  Stammvater  aller  späteren  Span- 
lieimer,  aber  auch  des  zweiten  Hauses  Sain  durch  seinen  Enkel 
Gottfrid  geworden  und  in  dessen  Nachkommen,  den  Fürsten 
von  Sayn-Wittgenstein  blüht  das  Haus  Spanheim  bis  auf  den 
heutigen  Tage.  Somit  findet  die  Geschichte  der  älteren  rhei- 
nischen Spanheimer  hier  ihren  natürlichen  AbscMuss,  und  es 
ergiebt  sich  nun  nach  den  bisherigen  AusfOhrnngen  folgende 
Stammtafel.^) 


>)  Görz  II,  37Ö  No.  1778.  -  h  1.  c.  441  No.  1G29.  Lehmami  er- 
ziihlt,  wie  G(tttfriil  den  Dan  v'nwv  neuen  Burg  zu  Kreuznach  begonnen. 
Köui<{  Philipp  ihm  aber  die  Fortiuhrung  des  Baues,  weil  auf  Eigentum 
der  Spderer  Kirche  exziditet,  Terboten  habe.  Bas  steht  nun  aber  in  der 
betreffenden  Urininde  bei  Bemling,  Urk-Bncfa  der  BiaehOüs  von  Speier 
I,  141  keineswegs.  Yen  onem  GmUan  Ton  Spanhdm  ist  in  derselben 
ttberbanpt  nicht  die  Rede,  König  Philipp  spricht  von  nostrum  Castrum 
quod  apud  Crutzcnache  aedificari  inceptum  est,  dessen  Fortbau  er  aus 
dem  angegebenen  Grunde  verbietet.  —  •)  Görz  III,  422  No.  1888.  — 
*)  Autlallen  muss,  dass  der  Name  der  Ahnherrn  Eberhard  und  Stephan 
nicht  wiederkehrt;  einen  angeblichen  Grafen  Eberhard  II.  mit  seiner 
Gattin  Ida  habe  ich,  weil  ra  unsicher  beglaubigt,  fortgelassen. 


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über  die  älterea  Grafen  von  Spaoheim. 


203 


VIII. 

Manche  Punkte  mossten  bisher  im  Dunkeln  gelassen  werden, 
und  ein  klares  deatliches  Licht  Aber  den  Ursprung  der  Span- 
beimer  wird  bei  dem  bisherigen  Bestand  der  Überlieferung 
flberhsnpt  nicht  gewonnen  werden.  Das  Alter  des  Geschlechts 
können  wir  aber  doch  noch  weiter  hinauffuhren  und  das  Trug- 
bild von  Bessiehungen  zwischen  den  Nellenburgem  und  ^an* 
heimem  einerseits,  den  Grafen  von  Vianden  andererseits  voll- 
ständig zerstören,  wenn  der  Leser  sich  jetzt  mit  uns  von  den 
Ufern  der  Mosel  und  des  Rheins  in  das  Thal  der  Drau  nach 
Kärnten  begeben  will;  denn  dort  gab  es  bereits  Spanheinier 
vor  der  Gründung  der  Kirche  auf  dem  Feldberg,  und  ilire 
rhein-fränkische  Herkunft  vou  öpauheim  ist  ausdrücklich  be- 
zeugt. 

Der  österreichische  Geschichtsschreiber  Thomas  Ebendorffier 
von  Haselbach  aus  dem  15.  Jahrhundert  erzählt:  Fertur  etiam 
quod  comes  de  Pfanheimbd  Fridericus  nomine  germanus 
beati  Hartwici  Juvavensis  archiepiscopi  tempore  Ottonis  tertii 

et  Henrici  imperatoris  ex  Richardta  niaioris  Carinthiae  genita 
genuit  Engelbertum  comitem  de  Lavanda  qui  seniori  fratri 
Sigefrido  cedens  Carinthiam  inhabitavit.  Qui  Engelbertus  .  . 
ex  Hedwige  uxore  suscepit  filios  Hartwicum  Magdeburgensem 
episcopum,  Henricum  Charinthiae  ducem  .  .  haeredem  in  du- 
catu  patrui  de  Epinstein ,  Engelbertum  ducem  Carinthiae, 
postea  Sigefridum  et  Bernhardum  comitem  de  Strubsin". 
Diese  Nachricht  mischt  Wahres  und  Falsches  durcheinan- 
der und  hat  viel  Unheil  angerichtet,  obwohl  Arentin  sie 
wesentlich  berichtigt  hatte  und  nun  auch  richtig  Fridericus 
comes  de  Spanheim  druckte.  ^)  Erst  der  Vater  der  allemanni- 
sehen  Geschichtsforschung,  Trudpert  Nengart,  hat  durch  Auf- 
findung und  Veröffentlichnng  des  Traditionenbuches  seines 
Stiftes  St-Paul  in  Kärnten  und  durch  seine  Geschichte  dieses 
Stiftes^  in  jene  VerhSltnisse  Klarheit  gebracht  und  dadurch 


^)  Ebenso  werden  wir  spater  zwar  keinen  comes  Beruhardus  de 
Strabiuif  aber  de  Tmchseii  nachweiBeo.  Die  Stellen  bd  t.  AakMahoUni, 
Geieb.  Kftrntens  n,  971.  —  *)  TradpertDS  Nengart»  Hlstoii«  Honttlerii 
«id.  8.  Bfloed.  ad  8.  PMdmn  In  valle  inftrlore  Karinthia«  lavaiitiim. 
Klagenftiit  1848.  Gieaebredit,  der  auf  die  Bedeutung  dea  Werket  fBr 


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204 


Meisner. 


eine  gesicheile  Grundlage  für  die  (iescliichte  Kärntens  im 
11.  und  12.  Jahrhundert  geschalTen.  Wenn  nun  auch  die 
lokale  Geschichtsforschung  Kärntens  auf  dieser  Grundlage 
weiter  gebaut  hat,  so  ist  das  Werk  Neugarts  für  die  allge- 
meine Geschichte  fast  unbeachtet  geblieben,  und  die  Grafen  von 
Lavant,  die  Markgrafen  von  Istrien  im  11.  und  12..  die  Her- 
zöge Kärntens  im  12.  und  13.  Jahrhundert  gelten  nicht  für 
Spanheimer,  sondern  für  Ortenburger.  Die  rhcinisclie  Lokal- 
forschung gar  bat  von  diesen  Thatsachen  überhaupt  keine 
Kenntnis  genommen,  und  ein  Geschichtsforscher  wie  Lehmann, 
dem  man  gewiss  keine  Hyperkritik  vorwerfen  kann,  nennt 
jene  Nachrichten  Uber  die  Verbreitung  der  Spanheimer  in 
Kärnten  kurzweg  abentenerlich. 

Dagegen  kann  man  ruhig  sagen,  dass  wir  uns  glücklich 
schätzen  könntet),  wenn  alle  geschichtlichen  Thatsachen  so 
beglaubigt  wären,  wie  diejenige  der  Zugehörigkeit  der  Grafen 
von  Lavant  und  ihrer  Verzweigungen  zu  dem  Gcsclileclit  der 
rheinischen  Spanheini,  denn  sowohl  der  Codex  traditionum  als 
auch  das  JSeiirologium  von  St.-Faul  stimmen  in  dieser  Hin- 
sicht überein.  Da  wird  uns  von  dem  Gründer  der  Kirche  von 
St.  Paul  im  Lavantthal,  dem  Grafen  Sigfrid  erzählt,  wie  seine 
Geburtsstätte  die  Burg  Spanheim  *)  gewesen,  und  ausdrück- 
lich wird  bemerkt,  dass  er  von  fränkischer  Herkunft  war. 
Seine  Gemahlin  Richardis  war  dem  vornehmsten  Geschlechte 
Kärntens  entsprossen*)  und  brachte  ihrem  Gatten  mit  ihrer 
Hand  die  Grafschaft  im  Lavantthal  zu.  Von  Wichtigkeit  ist 
hierbei  die  Notiz,  dass  Erzbischof  Hartwig  von  Salzburg  das 

die  Spanhefaner  OnÜBD  anfinerkaam  machte,  hat  es  nur  »im  Teil  ver- 
wertet; Riezler  scheint  C8  f&r  seine  Geschichte  Baierns  nicht  benatst  zn 
haben,  da  er  die  kArntner  und  bairiechen  Spanheimer  für  Ortenburger 
hält,  und  /!ilet/t  noch  Meyer  v.  Knonau  in  seinem  Heinrich  IV.  nennt  den 
t'leich  /u  ei  walmenden  »irafeu  Sigfrid  anlässli(  )i  seiner  IMlirerraliit  ins  ge- 
lohte Land  einen  <'ralru  von  Orteuburg.  Jet^t  iat  ilie  liistoria  lundationis 
S.  Pauli  in  den  Mou  Germ.  XV  verüffentlicht ;  auäserdem  liegt  auch  das 
Urkimdenbnch  dei  Stiftes  St.  Paol  Ton  Beda  SchroU  vor  in  Fontes  rer. 
Aoetr.  Abt  2,  Bd.  89.  Wien  1876.  Alschker.  Das  Benediktinentift  St. 
Panl,  Klagaofort  1880,  habe  ich  nicht  an  Qedcht  bekommen. 

')  Sigfridi  natale  solum  Spanheimensc  fiteilA castmm.  —  -)  Von  dem 
ältesten  Sohne  des  Ehepaares  Engelbert  heiast  es:  Comes  £ngelbertus  ex 
patre  Sigfindo  Fianconim  ciTifl»  ex  matre  BUdcarda  maiomm  Karinthie 
primus. 


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über  die  älteren  Grafen  ton  Spaoheim. 


205 


Ehepaar  getraut  habeJ)  Da  nun  Hartwig  dem  ErzsUft  von 
991—1023  Yorstand,  so  ergiebt  sich  also  als  änsserster  Termin 
der  Vermählung  des  Paares  das  letztere  Jahr.  Wie  aber  der 
Rheinfranke  dazu  kam,  sich  mit  der  Tochter  der  Alpen  zu- 
sammenzufinden, darüber  fehlt  jeder  Nachweis;  aber  die  Ver- 
mutung wird  nicht  unbegründet  sein,  dass  Heinrich  II.  über 
die  Hand  der  reichen  Erbin  verfügte,  und  dabei  darf  wohl  hin- 
gewiesen werden  auf  die  Hezieluingen,  in  denen  tlie  nächsten 
Nachbarn  der  Spanheimer,  die  Salier,  seit  Otto  im  Wormsfeld 
zu  Kumten  standen.  Näheres  über  Sigfrids  Thäti^'kcit  in  Kärnten 
ist  nicht  bekannt;  möglich  ist.  dass  er  zeitweilig  auch  die 
Grafschaft  im  Pusterthal  ^)  bekleidete.  Hier  hätte  er  alsdann 
als  Vorgänger  und  Nachfolger  einen  Engelbert  aus  dem  Hause 
der  ihm  durch  seinen  Bruder  verwandten  Grafen  von  Görz 
gehabt. 

Gegen  das  Ende  seiner  Tage  begann  er  auf  dem  Schlosse 
ztt  Lavant  den  Bau  einer  Kirche  zu  Ehren  des  hl.  Paul.  Vor 
Vollendung  derselben  aber  huldigte  er  dem  frommen  Zuge 
seiner  Zeit  und  schloss  sich  der  Wallfahrt  an,  die  Erzbischof 
Sigfrid  von  Mainz  und  Bischof  Günther  von  Bamberg  im  Jahre 
1064  nach  Jerusalem  unternahmen.  Auf  der  Rückkehr  fand 
er  im  folgenden  Jahre  am  7.  Februar  in  Bulgarien  den  Tod.  *) 

Seine  Witwe  wusstc  sich  später  den  Leichnam  des  verstor- 
benen (latteu  'r^v'^cn  Lösegeld  zu  verschatTen  und  setzte  ihn 
in  der  Kirche  bei,  die  er  selbst  begonnen  und  vollendet  hatte. 
Auch  (iräfin  Richuniis  unternahm  dnrauf  eine  Wallfahrt  nach 
Sant-Jago  di  Compostella;  auf  dem  Rückweg  kehrte  sie  hei 
den  Verwandten  auf  Schloss  Spanheim  ein  und  schied  hier 
aus  dem  Leben.  Ihr  Sohn,  Erzbischof  Hartwig  von  Spauheira, 
Jiess  später  ihre  Überreste  in  Sj)anheim  erheben  und  an  der 
Seite  ihres  Gatten  in  St.-Paul  beisetzen. 

Nach  diesen  Ausführungen  kann  über  die  Herkunft  des 
Grafen  Sigfrid,  der  nun  der  Stammvater  eines  überaus  ver- 

*)  Memoria  S.  Ilartwici  arcliiepiscopi  Salibburgensis ,  qui  Sigfridom 
eomitem  SpoDheimensem  et  Bichardam  Lavantinam  comitiasam  paientea 
Eogelberti  fundatoris  copolavit  et  inititun  monasterü  S.  Tanli  dedit.  Ne* 
krolog.  Letzteres  in  der  Weiae,  da»  der  Ersbischof  der  Kirche  von  St 
Paul,  von  der  das  Kloster  seinen  Ursprung  nahm,  Pfarrrei rechte  verlieh. 
—  Der  Name  Sigfrid  fallt  vollständig  aus  der  Xanicnbildung  der  Grafen 
von  Görz,  die  Engelbert  und  Meinhard  (Me^iinhard)  heilen,  beraos.  — 
^)  Sigfridua  comes  de  Spoubeim  pater  lundatoris. 


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S06 


Witte. 


breiteten  Geschlechtes  geworden  ist,  kein  Zweifel  mehr  be- 
stehen. Minder  günstig  steht  es  mit  Jenem  Grafen  Fridrich, 
den  Neugart  als  Bruder  dem  Grafen  Sigfrid  zuwenden  irill. 
Der  Satz  bei  Ebendorffer,  der  ihn  als  Graf  von  Spanheim  be- 
zeichnet, ist  ein  wahres  Muster  geschichtlicher  Konfasion. 
Grammatisch  genommen  lässt  er  keine  andere  Deutung  zu, 
als  dass  Graf  Fridrich  hier  als  Vater  zweier  Brflder,  des  Grafen 
Sigfrid  und  Engelbert,  bezeichnet  wird;  dieser  letztere  ist  aber 
als  Sohn  des  Grafen  Sigfrid  bezeugt,  und  schliesslich  behauptet 
der  Satz  eine  chronologische  Unmöglichkeit.  Auf  der  andern 
Seite,  wenn  Graf  Frifirich  ein  Bruder  des  Erzbischofs  Hartwig 
war,  kann  er  kein  Spanhcimcr  gewesen  sein;  denn  dieser  Erz- 
bischof  gehörte  auf  keinem  Falle  diesem  Geschlecht  an,  sondern 
war  sehr  wahrscheinlich  ein  Aribone.  Dennoch  darf  die 
Nachricht  nicht  ganz  bei  Seite  geworfen  werden. 

Es  ist  wiedemm  die  Grttndungsgeschichte  eines  Klosters, 
die  wenigstens  einiges  Lichta  in  dieses  Dunkel  wirft.  Die 
Gattin  des  Grafen  Otwin  im  Piisterthal  und  Lumgau  ^,  Wich- 
burg  mit  Namen,  baute  unter  Mitwirkung  ihres  Bruders,  des 
Erzbischofs  Hartwig die  auf  ihrem  eigenen  Grund  und  Boden 
gelegene  Kirche  zu  St.  Georg  am  Längsee  oberhalb  St.  Veit 
in  Kärnten  im  Gau  Chrowati  wieder  auf  und  begann  daneben 
ein  Nonnenkloster  zu  errichten.  Die  Einweihung  geschah  noch 
zur  Zeit  Heinrichs  II.  durch  den  Erzbischof  Hartwig  von  Salz- 
burg, und  es  ist  nun  von  Wichtigkeit,  dass  die  Ausstattung, 
welche  die  Stifteriu  und  ihre  Tochter  Berchunt  bei  der  Ein- 
weihung dem  Klostor  zuwandten,  im  Jaunthal*),  da  wo  die  Ari- 
bonen  vomämlich  begütert  waren,  gelegen  war;  an  diesem  Akte 
nahm  nun  auch  Graf  Fridrich  teil.  Für  die  Hericonft  der 
Wichburg  ist  dann  noch  ein  Übereinkommen  von  grosser 

über  die  Aribonen,  die  in  Baiem  und  EAmten  eine  so  bedeut« 
aamfl  Bulle  spielen,  vgl.  jetit  0.  Kaemmd,  Zur  EntvieUungsgesdüdite 
der  weltUehen  Gnudhemchaften  in  den  deutschen  SfldoBtmarken  wah- 
rend des  10.  und  II.  Jahrhunderts  in  der  Festgabe  der  histor.  Gesell- 
schalt  zu  Dresden  für  Ernst  Förstemann,  Leipzig  1894,  8.  66.  —  Im 
Thalgebiet  der  obem  Drau.  —  *)  Noch  Erzbischof  Konrad  von  Salzburg 
erklärt  1134  iu  seiner  Urkunde  für  dieses  Kloster,  dass  dasselbe  von 
Wichburg,  der  Schwester  des  Erzbischofs  Hartwig  von  Salzburg,  und 
ihren  Söhnen  gegründet  sei.  v.  Meiller,  R^.  des  Erzbisch,  von  Öalz* 
borg  8.  26  No.  160.  —  *)  Das  Jannthal  (lunothal)  gt^euaber  dem  La- 
▼antthaL 


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Uber  die  älteren  Gitfin  von  Spuiheim. 


207 


Wichtigkeit,  wonach  die  drei  Brttder  VoUcold,  Hartwig  und 
Heinrich  ihrer  Mutter  15  Hufen  zu  Leibedorf  auf  der  Orens- 

scheide  zwischen  dem  Lavantthal  und  dem  westlich  davon  ge- 
legenen Gau  Girowath,  westlich  von  Völkermarkt  als  elicnialigcn 
Besitz  ihres  Bruders,  des  Grafen  Gerlach,  zuweisen,  wogegen 
sie  auf  die  übrige  Hinterlassenschaft  dieses  ihres  Sohnes  ver- 
zichtete. *)  Somit  wird  dieser  Graf  Gerlach,  der  also  kinderlos 
gestorben  sein  niuss,  seinem  Vater  Otwin  In  dessen  Graf- 
schaften gefolgt  sein;  dieser  soll  17  Jahre  lang  auf  der  Pilger- 
fahrt im  heiligen  Lande  abwesend  gewesen  sein  und  nach  seiner 
Bückkehr  auf  Schloss  Sonnenburg  im  Pusterthal  seine  Augen 
geschlossen  haben,  worauf  er  in  St.  Georg  heigesetzt  wurde. 

Ihm  folgte  vermutlich  in  der  Grafschaft  Engelbert,  der  als 
Graf  im  Pusterthal  und  Lurnfeld  nachzuweisen  ist.  Sein  ver- 
wandtschaftliches Verhältnis  zu  den  Söhnen  von  Wichburg 
wird  urkundlich  festgestellt  dadurch,  dass  er  auf  Verwendung 
seines  Bruders,  des  Bischofs  Hartwig  von  Brixen,  dieser  Kirche 
in  comitatu  Lurinensi  in  loco  Cetulic  (Zettlach)  ein  Gut 
schenkte.  ^  Und  ebenso  schenkte  Heinrich  nohilissima  pro- 
sapia  ortus  praedia,  quae  in  regno  Italico  comitatu  Foroiuli- 
ensi,  loco  Goriza  (Görz)  etc.  habuit,  diesem  Bistum.  Endlich 
wird  auch  die  Stellung  des  Volkold  durch  eine  Aufzeichnung 
Über  die  Stiftung  des  Klosters  Sonnenburg  ins  Licht  gerückt. 
Danach  hatte  derselbe  sich  an  seine  Schwester,  die  uns  bereits 
bekannte  Perchnnt,  die  mittlerweile  ihre  Schwester  Hfltibnrg, 
die  im  Kloster  St  Erentrud  zu  Sakiburg  ihr  Gelübde  abgelegt 
ond  von  ihrem  Oheim  Hartwig  als  erste  Äbtissin  za  St-6eorg 
eingesetzt  war,  in  dieser  Stellung  abgeldst  hatte,  mit  der  Bitte 
gewandt,  in  sdner  Borg  Sonnenburg  in  yalle  Pnstrissa  in  comi- 
tatis  Engelberti  comitis  sito  ein  Nonnenkloster  einzurichten 
und  Stiiüc  Nichte  Wichburg,  die  als  Tochter  seines  Bruders 
Heinrich  bezeugt  ist,  aus  dem  Kloster  St.-Georg  hierher  als 
Äbtissin  zu  versetzen.  Und  er  wandte  darauf  dem  Kloster 
Besitzungen  im  Pusterthai  zu  in  praesentia  beatae  memoriae 
Hartwici  praesuUs  gernianique  sui  lijigelberti,  eiusdem  re- 


')  XcufTjirt  10.  —  Sinnacher,  Beiträge  zur  Geschichte  der  Kirche 
JSttben-Brixen  II,  371,  Diese  und  die  folgenden  bei  Sinnacher  abgedruckten 
Urkunden  jetzt  besser  bei  0.  Redlich,  Acta  Tirolensia  I;  Tgl.  auch  Zeit- 
schrilt  dea  i'erdiuandeums  3.  Folge  Bd  28.  —  *)  1.  c.  379. 


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208 


Witte. 


gioiiis  comitis.  Daraua  kann  aber  nicht  geschlossen  werden, 
dass  Volkold  der  Bruder  dieser  beiden  war.  Fest  steht  nur, 
dass  Bisebof  Hartwig  von  Brixen  und  Graf  Engelbert  0  Brttder 
waren,  und  es  bedarf  erst  des  Nachweises  der  Übereinstinunung 

des  Hartwig'  genannten  Sohnes  des  Grafen  Otwin  mit  der 

Person  des  Bischofs  Hartwig,  um  diese  beiden  Männer  mit 
Sicherheit  der  Nachkommenschaft  der  Gräfin  Wichburg  ein- 
zureihen; hingegen  kann  man  sie  wohl  mit  Sicherheit  dem- 
selben Geschlecht  zuweisen,  denn  Stellung  und  Besitz  weist 
durchaus  darauf  hin. 

Der  Nachfolger  des  Grafen  Engelbert  ist  Sigfrid,  den 
wir  für  einen  Spanheimer  halten,  zumal  derselbe,  ver- 
mutlich durch  seine  Gattin  in  naher  Beziehung  stand  zu 
dem  hier  herrschenden  Geschlecht;  im  Lurngau  hingegen  finden 
wir  einen  Grafen  Meginhard,  der  auf  Fürbitte  seiner  Gattin 
MatUde  (Mechtiide)  sein  Gut  Geduna  in  pago  Lienzina  in 
comitatu  Lurnensi  an  Brixen  schenlcte')  unter  Vorbehalt  des 
Fhichtgenusses  für  seine  Gattin  auf  Lebenszeit;  nach  ihrem 
Tode  trat  dann  Bischof  Altwin  von  Brixen  durch  Verfügung 
des  Grafen  in  vollen  Besitz  ein.')  Neben  dem  Grafen  Megin- 
hard erscheint  um  dieselbe  Zeit  im  Pusterthal  wieder  ein  Graf 
Engelbert,  bis  diese  Grafschaft  an  Brixen  vergeben  wurde; 
ebenso  verschwindet  jetzt  der  Luruf^au  und  erscheint  jetzt  als 
Territorium  der  Grafen  von  Gürz,  Ortenburg  und  der  Aribonen. 
Als  Stammvater  der  ersteren  ist  sehr  wahrscheinlich  Engel- 
bert II.  anzusetzen,  während  Graf  Fridrich  von  Spanheim 

*)  Wenn  Bischof  Hartwig  s^er  Kirche  per  maniis  Engelberti  advo- 
cati  Bui  in  comitatu  Isenehkenwensi»  in  loco  Totenberg  . .  et  Askauwa  (am 

untern  Inn)  Hositz  sohonkt  (Sinnacher  II,  ci71),  so  ist  damit  noch  nicht 
LTsagt,  dass  der  Vogt  Engelbert  der  l'ruder  des  Biscliofs  ist.  Auf  der 
andern  Seite  erscheint  liier  der  Bischof  als  Eigentümer  innerhalb  Ari- 
bonibclieu  liebitzes  —  ^)  Siimacher  1.  c.  ÖU5.  Durch  die  Erwähnung  des 
BiKhofr  Altwm  von  Brixen  towie  dndwfpJi,  daas  Ctraf  Meginhard  1070 
nrknndfich  ab  Zeage  auftritt,  1.  c  676,  Uaat  sich  seine  Zeit  annfthemd 
bestimmen.  Der  als  Yogt  des  Btschofr  Altwin  von  Brixen  erwfthnte 
Meginhard  (1  c.  M5  u.  146  vgl.  auch  IGO)  kann  also  nicht  gleichbedeu- 
tend mit  dem  Grafen  Meginhard  sein.  Wenn  dies  gräfliche  Ehepaar  be- 
zü'jlirli  der  Namen  nun  übereinstimmt  mit  dem  früher  erwähnten  Span- 
heimer Paar,  so  ist  das  bei  den  Frauen  selbstverständlich  zuftllip:  hin- 
gegen könnte  der  Name  des  fränkischen  (irnfen.  der  in  seiner  Heimat 
selten  war,  sehr  wohl  auf  eiue  Verbindung  mit  diesem  Geschlecht  hin- 
weisen.  «  ■)  1.  c  606. 


^  lyui^L,^  i.y  Google 


über  die  ilterai  Giafto  ▼on  S^enheim. 


209 


nun  vielleicht  das  Haus  der  Grafen  von  Ottenburg  in  Kärnten 
begründet  hat. 

Die  Beteiligung  des  Grafen  Fridricb  an  der  Stiftung  von 
St-Geofg  ist  bereits  bervorgefaoben.  Sdn  verwandtschaltliches 
VerhSItnIs  zn  Erabischd  Hartwig  nnd  dessen  Schwester  Wieb- 
borg  wird  festgestellt  doreh  eine  Urkunde  des  Jahres  1058. 
Da  schenkte  Fridericns,  filins  comitis  EpponisO  aus 
Liebe  asu  dem  Erzbischof  Hartwig,  qui  fuit  suns  quondam 
secundum  camem  cognatus,  mit  Zustimmung  seiner  Gattin 
Christine  den  Chorherrn  der  Salzburger  Kirche  die  Villa  sancti 
Udalrici  ucbat  der  dort  errickltiteo  Kapelle  sowie  50  Leib- 
eigene. Zunächst  sind  wir  jetzt  in  der  Lage,  die  Mitteilung 
Ebendorffers  richtig  zu  stellen.  So  wie  Graf  Fridrich  zeitlich 
neben  den  Grafen  Sigfrid  zu  stellen  und  demnach  als  sein 
Bruder  anzusehen  ist,  so  war  er  auch  nicht  etwa  ein  Bruder 
des  Erzbischofs  Hartwig,  gehörte  aber  durch  seine  Gattin  zu 
dessen  nächster  Verwandtschaft.  Von  grösster  Wichtigkeit 
aber  ist  es,  dass  wir  jetst  auch  den  Namen  des  Vaters  des 
Grafen  Fridrich  kennen  gelernt  haben,  der  selbstverständlich 
dann  auch  derjenige  des  Vaters  des  Grafen  Sigfrid  ist  Eppe 
ist  die  Keseform  ittr  Eberhard;  wir  werden  nun  nicht  etwa 
an  Jenen  Eberhard  denken,  der  1040  als  Markgraf  von  Erain 
erscheint  und  dem  Geschlecht  der  bairiscben  Grafen  von 
Ebersberg  zuzurechnen  ist  ^j,  sondern  an  den  Grafen  Eberhard 
Ton  Spanheim,  der  1048  die  Kirche  auf  dem  Feldberg  w- 
richtet  hat.^) 

Von  Wichtigkeit  würde  es  nun  sein,  genau  die  Familie 
kennen  zu  lernen,  in  die  Graf  Fridrich  hineingeheiratet  hat. 
Der  Name  Hartwig,  der  dem  Geschlecht  der  Aribonen*)  eigen- 
tümlich ist,  gewährt  einen  gewissen  Anhalt,  und  dafür  kommt 
auch  in  Betracht,  dass  dies  Geschlecht  im  Salzburg-  und  Isengau 
die  Grafschaft  besass.  Dies  Geschlecht  nahm  ausserdem  noch 
durch  seine  pfalzgräfliche  Würde  in  Baiem  eine  höchst  ange- 

')  Vgl.  die  allerdings  nicht  immer  auf  gesicherter  krithscher  Chuml- 
lage  beruhemle  Monographie  von  Tangl,  Die  Grafen  von  Ortonburg  in 
Kärnten  im  Archiv  für  oster.  (leschichte  30,  231  ff.  —  Walmscliaäe, 
Das  Herzogtum  Kärnten  und  seine  Marken,  S.  49.  —  ^)  Darauf  hat  Neu- 
gart ä.  7  bereits  hingewiesen.  —  *)  Vgl.  auch  den  FMkwn  yob  Brestiaa 
Ober  die  Yerwandtediaft  der  Eisbiaeböfe  Aribo  von  Ifaini  «nd  PQgrim 
TOD  Köln  bei  Hirsch,  JabrbOeber  unler  Heinrich  IL  Bd  IH,  S4a 

MtMbr.r.QM«b.4.0lwrrh.K.P.XI.t.  14 


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210 


Witte. 


sehene  Stellung  elu  und  nicht  minder  in  Kärnten  und  Ober- 
steierinark;  man  kann  es  als  das  angesehenste  Geschlecht 
wenigstens  in  Kärnten  um  die  Wende  des  10.  und  im  Anfang 
des  11.  Jahrhunderts  bezeichneu.  Und  nun  ist  es  von  grosser 
Wichtigkeit,  dass  die  Schenkungen  der  Gräfin  Wichburg  and 
ihrer  Söhne  recht  eigentlich  in  das  Machtgebiet  der  Aribonen 
hindiifaUeii*  St  Georg  selbst  lag  im  Gau  Ghrowati,  wo  P&lzgraf 
Hartwig  awischen  958—980  die  Grafschaft  inne  hatte;  ausser- 
dem  besass  er  auch  eine  Art  pfol^grftfllcher  Stellang  in  Kärnten. 
Die  Hanptsdienkiittgen  für  das  Kloster  lagen  im  Jaanthsl 
ond  hier  treffen  wir  nun  die  ganze  Sippe  der  Aribonen  be- 
gütertan;  den  Bruder  und  Nachfolger  Hartwigs,  Aribon.tden 
Bischof  Albuin  von  Brixen  und  ihre  drei  Schwestern  Wezela, 
Perechswint  und  Gepa;  und  hier  sehen  wir  nun  wenigstens 
an  einer  Stelle  bei  Leipizdorf  sowohl  die  Gräfin  Wichburg 
und  ihre  Söhne  als  auch  das  Geschlecht  Aribos  II.  begütert.  *) 
Daneben  verfügte  das  Geschlecht  über  höchst  ansehnliche  Be- 
sitzungen im  Lmngau,  und  hier  war  es,  wo  Aribo  II.  recht 
eigentlich  im  Machtbereich  der  späteren  Grafen  von  Orten- 
burg  das  Kloster  Millstat  begründete. 

Das  sind  alles  Gesichtspunkte,  die  der  Vermutung,  dass 
die  Grilfin  Wichburg  dem  Geschlecht  der  Aribonen  angehört 
hat»  ein  eihehliches  Gewicht  verleihen.  Alsdann  wiren  sie  und 
ihr  Bruder  Hartwig  anzusetseu  als  Kinder  Aribo*s  n.  und 
sdner  Gattin  Adala«  Das  wttrde  chronologisch  durchaus  passen, 
und  die  (Gattin  des  Grafen  Fridricb,  die  um  ein  Glied  weiter 
vorrückt,  wäre  demnach  anzusehen  als  die  Tochter,  sei  es  der 
Gräfin  Wicliburg,  sei  es  eines  andern  Mitgliedes  des  aribo- 
nischen  Hauses.  Letzteres  ist  wahrscheinlicher,  wenn  anders 
es  unser  Fridrich  ist,  der  das  Geschlecht  der  Grafen  von 
Ortenburg  begründete,  die  im  Lurngau  ansäsjsig  waren.  Dafür 
giebt  es  keinerlei  Beweis,  zumal  nicht  überhefert  ist,  dass 
Fridrich  männliche  Nachkommen  hatte,  aber  allerdings  spricht 
in  hohem  Grade  dafür,  dass  die  Zelle  St.  Ulrich  später  im 
Besitz  der  Grafen  von  Ortenburg  ist  und  dass  der  Patriarch 
▼on  Aquima,  in  dessen  Biösese  diese  Stiftung  lag,  1309  an- 
erkannte, dass  sie  von  den  Vorfahren  der  damaligen  Grafen 
▼on  Ortenburg  gegründet  worden  war.*) 

>)  Vgl.  KMnmiel  69.  —  >)  Tib^  waiit  mit  Recht  duauf  hin. 


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über  die  llteien  Gtafea  von  Speoheiiii. 


211 


Damit  scheiden  wir  von  diesem  Spanheiiner  und  wenden 
uns  wieder  der  Familie  seines  Bmdera  zu.  lieber  das  Ge- 
schlecht der  Gräfin  Richardis  liegt  keinerld  Nachricht  yor. 
Bedeutsam  Ist  jedoch  der  Hinweis  auf  die  hohe  und  angesehene 
Stellnng  ihres  Geschlechtes.  Nach  Lage  der  VerUUtnisse 
konnte  diese  Beseichnung  nur  einem  Mitgliede  des  Geschlechtes 
der  Eppenstein  oder  der  Aribonen  zukommen.  Eine  Eppen- 
steinerin  war  sie  aber  zuverlässig  nicht,  und  nun  geben  auch  die 
Namen  ihrer  Kinder  in  dieser  Hinsicht  zu  denken.  Gerade  in 
dem  Geschlecht  der  Kärntener  Spanheimer  werden  die  Namen 
Engelbert  und  Hartwig,  die  einerseits  auf  die  Grafen  von  Orten- 
burg  und  Görz,  anderseits  auf  die  Aribonen  hinweisen,  durch 
mehrere  Generationeu  fortgeführt,  und  wir  werden  noch  Gelegen- 
heit haben  zu  sehen,  dass  sie  sich  geradezu  als  Mitgift  in 
entfernt  wohnende  Geschlechter  vererben.  Dazu  muss  noch 
bemerkt  werden,  dass  das  Lavantthal  überall  von  aribonischeni 
Besitz  umklammert  oder  begrenzt  war,  im  Westen  vom  Gau 
Chrowati,  im  Süden  vom  Jauntbal,  und  hier  hatte  Gräfin 
Richardis  u-hehlichen  Allodialbesitz;  im  Norden  endUch  lag 
in  niehster  Nähe  das  Lenhenthal,  wo  die  Aribonen  ebenfalls 
zeitwdlig  die  Grafschaft  hatten  and  in  der  Lage  waren,  das 
Kloster  Göss  zu  begründen,  und  endlich  im  Osten  waren  sie 
ansehnlich  begütert  im  Hengstgau,  und  auch  hier  treffen  wir 
die  Nachkommen  der  Grifin  Bichardis  mit  ansehnlichem  Besitz. 
Erwägt  man  nun  noch  das  Interesse,  welches  Erzbischof  Hart- 
wig für  dieses  Ehepaar  Sigfrid-Richardis  durch  die  Trauung 
desselben  bekundete,  so  wird  man  unserer  Vermutung,  dass 
die  Gräfin  von  Lavant  in  dieselbe  Familienverbindung  wie  die 
Gattin  des  Grafen  Fridrich  hineinzubringen,  vielleicht  gar  als 
Schwester  der  Gräfin  Christina  anzusehen  ist,  eine  gewisse 
Berechtigung  nicht  absprechen.  Dazu  ist  noch  eines  gewich- 
tigen Umstandes  zu  gedenken,  wie  gerade  der  Spanheimer  in 
der  Lage  war,  mit  den  Aribonen  in  Beziehung  zu  treten,  seit 
Aribo*s  IL  gleichnamiger  Sohn  1021  Erzbischof  von  Mainz 
geworden  war,  wahrend  bald  darauf  ein  Vetter*)  desselben, 
Pilgrim,  Erzbischof  Ton  KShi  worde. 

Anlegt  vielleicht  durch  das  von  seinen  Verwandten  im 
Pnsterthal  früher  gegebene  Beispiel  beschloss  der  älteste  Sohn 
unseres  Ehepaares,  Graf  Engelbert,  die  Umwandlung  der  Kirche 

>)  Nach  Bresslau  ein  Neffe.  ^ 


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212 


Witte, 


ju  St.  Paul  auf  Schloss  Lavant  in  ein  Klüster.  Dabei  erinnerte 
er  sich  der  fränkischen  Heimat  und  entsandte  seinen  ältesten 
Soho  Engelbert  IL  nach  Hirechaa  zu  dem  Abte  Wilhelm,  um 
von  diesem  wttrdige  InBusen  für  seine  Stiftung  zu  erbitten. ') 
Diese  Berufen^  der  MSndie  mag  in  das  Jahr  1083  fallen, 
während  die  eigentliehe  Stiftung  und  Übergabe  erst  im  Jahre 
1091  erfolgte.  Aus  diesem  Jahre  stammt  auch  die  Grilndungs- 
Urkunde  illr  das  Kloeter;  in  ihr  gedenkt  Graf  Engelbert  I. 
der  Zustimmung  seiner  Gattin  Hedwig,  wfthrend  an  der 
Spitze  der  Zeugen  sein  Sohn  Heinrich  steht;  ausserdem  noch 
lüag  unter  ihnen  der  gleichnamige  Sohn  fies  Grafen  Ludwig 
von  Friaul  erwähnt  werden.  *)  Die  Orte,  die  in  der  Urkunde 
als  zur  Ausstattung  gehörig  aufgezählt  werden,  liegen  in  der 
Hauptsache  im  Lavantthal,  und  zwar  zumeist  im  Bezirk 
Vülkermarkt,  d.  h.  im  nächsten  Bereich  des  Jaunthales  oder 
daran  stossend.  Diese  Besitzungen  müssen  aus  dem  Erbe  der 
Gräfin  Richardis  stammen;  wenn  ausserdem  Besitzungen') 
in  Friaul  und  in  der  Kärntner  Mark  gcsclienkt  werden,  so 
gehen  erstem  sehr  wahrscheinlich  auf  das  Erbe  der  Grätin 
Hedwig  zurück,  während  letztere  besUglich  ihrer  Herkunft 
nicht  zu  bestimmen  sind. 

Zwei  Jahre  spSter,  im  Dezember,  vollzog  ErsbischofTiemo 
▼Ott  Salzburg,  dieser  eüHge  Gregorianer,  die  Einweihung  der 
KlosterkiTthe,  und  bei  dieser  Gelegeiiheit  lernen  wir  einen 
Poppo  als  Sdiwifigersohn  des  Grafen  Engelbert  I.  kennen,  der 
unmittelbar  darauf  anlisslieh  der  Schenkung  eines  Hofes  zu 
Aquileia  an  das  Kloster  Markgraf  von  Istrien  genannt  wird.  *) 
Graf  Engelbert  von  Spanheim  starb  darauf  am  5.  April  1096*), 
nachdem  er  vor  seinem  Lebensende  noch  das  Mönchskleid  an- 
gelegt hatte. 

Aus  den  angeführten  Thatsachen  erhellt  zur  Genüge,  welche 
Stellung  Graf  Engelbert  I.  in  dem  grossen  Kirchenstreit  ein- 
nahm; er  war  ein  eben  so  eifriger  Anhänger  des  Pa])stes,  wie 
seine  Schwäger,  die  Herzöge  Lutold  und  Heinrich  von  Kärnten, 

^  Bei  ditewr  Gdflgenheit  möchte  ich  noch  darauf  hinweisen,  daas 
1057  (St.  2586)  ein  Engelbert  Graf  in  dem  dem  Kloeter  Hirschau  benach- 
harten  Kraichgau  war.  Darauf  ist  zurürkziikommen.  —  ^)  Schroll  G  — 
^)  Dort  Lippu  öAÜ.  von  Graüiäka  und  1  mamus  sub  Castro  Ketin  Die 
Lage  dieses  Platzes  ist  noch  nicht  bestimmt.  —  *i  Cod.  tmdit.  raj».  V. 
—  *j  Das  Toteubuch  von  bl.  l'aul  ueunt  ihn  bei  dieser  Gelegenlieit  irr- 
tamlich  Herzog  von  Kftrnten.  Schroll  10. 


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über  die  alteren  ürafeu  von  Spanheim. 


213 


Anhänger  des  Kaisers.  Er  war  es,  der  1086  mit  bewaffneter 
Hand  den  vertriebenen  Erzbischof  Gebhard  von  Salzburg  in 
sein  Erzstift  zurückführte.  In  dieser  Haltung  scheint  er 
auch  noch  beharrt  zu  haben,  als  sein  Bruder  Hartwig,  der 
Erzbischof  von  Magdeburg,  1088  seinen  Friedeo  mit  dem 
Kaiser  gemacht  hatte. 

Seine  Laufbahn  fährt  uns  in  die  Heimat  der  S[>anheimer 
sorttck;  denn  bevor  er  1079  Erzbischof  von  Magdeburg  ward, 
war  er  Kaaonikoa  xa  Mains,  Propst  za  Erfurt,  Vir  de  prin- 
cipibtts  FrancoTum  nobilitate  darissimus.*)  Seinen 
Bruder,  den  Grafea  Hermann*),  Terpflanzte  er  von  der  Dran 
«n  die  mittlere  Elbe,  indem  er  ihn  zum  Vogt  Beines  Erz- 
stiftes  machte.^)  Graf  Hermann  starb  im  Jahre  1118"),  wie 
es  scheint  ohne  männliche  Erben,  seine  Tochter  Richardis 
heiratete  den  Markgrafen  Rudolf  von  der  Nordraark  aus  dem 
Hause  der  Grafen  von  Stade,  und  zwar  drücken  sich  die  An- 
nalen  von  Stade*')  charakteristisch  aus:  Rodolfus  filius  Udonis 
primi  duxit  Richardim  de  Franconia  cum  multa  here- 
ditate.  Dabei  nun  kann  man  eine  charakteristische  Beob- 
achtung machen,  wie  die  Vornamen  sich  von  einem  Geschlecht 
in  das  andere  vererben.  Auch  die  Grafen  von  Stade  hatten 
ihre  ständigen  Vornamen,  und  so  hiessenzwei  Söhne  aus  jener 
Ehe  Rudolf  und  Udo;  der  dritte  aber  war  Hartwig  genannt: 
es  ist  der  spätere  Erzbischof  von  Bremen.  Die  beiden  Söhne 
Rudolf  und  Udo  fanden  ein  gewaltsames  Ende. 

Während  Udo,  der  sich  nach  FlrecUeben  0  benannte  und 
von  Lothar  1129  mit  der  Nordmaric  beiefant  wurde,  im  Kampf 

')  Vita  Gebhardi  eil.  WattenlKu  li,  der  aber  iu  der  Aamerkimg  in  den 
gewöhnlichen  Irrtum  verfällt  und  den  Grafen  Engelbert  für  einen  Orten- 
burger  hält.  Mon  Gem.  SS.  11, 26.  —  *)  Oesta  archiepiscoporum  Magde- 
burgensiam  in  Hon.  Qenn.  88.  14,  lOA.  Andere  eldttiadie  Geichicht»- 
queDen  nennen  ihn  K&mmerer  des  Mainzer  Erzstiftn  oder  Erzkaplan. 
Vgl.  1.  c.  die  Note.  Hartwig  starb  am  17.  Juni  1102.  —  Kap.  VII, 
SchroU  S.  11  wird  er  ausdrücklich  als  solcher  bezeichnet  Vgl.  auch 
Kap.  II,  Scbroll  S  5.  —  Als  solcher  erscheint  er  am  5.  Februar  11(>0. 
Vf:\.  V.  Mülverstedt,  Ilegesten  der  Erzbischöfe  von  Magdeburg  S.  327.  — 
-\  Annal.  Saxo.  Mon.  Germ.  SS.  VI,  755.  Vgl.  auch  Ann.  Magdeburg. 
1.  c.  16,  182.  —  ' )  Mon.  Germ  SS.  16,  326.  In  dem  seiner  Ausgabe 
angefügten  Stammbnam  nennt  Lappenbeig  den  GraÜBn  Hernnamt  com. 
de  Fmnkenlere  (FroeUeben  an  der  Wipper  zwischen  Aschersleben  nnd 
8MidenIebett>  Vgl.  Bendiaidi,  Lothar  v.  Supplinburg  221.  —  «)  Die 
Ann.  8.  IMsibedi  bfloinnen  ihn  darnach  Udo  Fnackenlaat  Er  irar  Ter- 


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214 


Witte. 


mit  Albrecht  dem  Bären  1130  den  Tod  fand,  ohne  Nachkom- 
men zu  überlassen,  fand  sein  Bruder  Graf  Rudolf  von  Stade 
im  Jahre  1144  am  Todestage  seines  Bruders*)  unter  den 
Fäusten  erbitterter  Bauern  Ditmarschens  sein  Ende,  und  auch 
er  hatte  mit  seiner  Gattin  Elisabet,  der  Schwester  des  Mark- 
grafen Ottokar  von  Steiermark,  keine  Kinder  erzielt  Vielleicht 
noch  anglflcklicher  war  Ltntgard,  die  Tochter  ans  der  Ehe  der 
MnkiBchen  Richardis  mit  dem  Oralen  Rudolf.  In  erster  Ehe 
hatte  sie  den  PfaUsgrafen  von  Sachsen  Fridrich  von  Sommer* 
esehenbnrg  geheiratet,  aber  diese  Ehe,  aus  der  dn  Sohn 
Adalbert  entspross,  musste  wegen  zu  naher  Verwandtschaft 
aufgel($st  werden.')  Darauf  heiratete  sie  1144  den  DRnen- 
könig  Erich  Lam,  der  bereits  1146  starb.  Ohne  Kinder  von 
ihm  bekommen  zu  haben,  ehelichte  sie  den  gewaltthätipen 
Hermann  II.  von  Winzenburg  und  wurde  1152  in  ihrer 
Schwangerschaft  mit  ihrem  Gatten  ermordet.^) 

So  sahen  denn  Gräfin  Richardis  und  ihr  einziger  über- 
lebender Sohn,  der  Erzbischof  Hartwig  von  Bremen,  das  Ende 
ihres  Geschlechts  vor  Augen.  Mit  vollen  Händen  gaben  sie 
beide  aus  ihrem  reichen  Erbe  an  kirchliche  Stiftungen,  und 
namentlich  war  es  das  Erzstift  Mainz  unter  dem  Erzbischof 
Adalbert  I.,  dessen  enger  Verbindung  mit  dem  Grafen  Megen* 
hard  von  Spanheim  bereits  gedacht  ist,  dem  die  Gräfin  ihre 
Wohlthätigkeit  zuwandte.*)  Dabei  lässt  sich  nun  schwer  unter- 
scheiden, was  hier  ans  stadtschem  Hausgut,  was  aus  ihrem 
väterlichen  Erbe  herstammte,  das  Graf  Hennann  von  Fhinken- 
leve  vermutlich,  soweit  es  in  Sachsen  und  Thttringen  gelegen 
war,  durch  die  Hand  seiner  uns  unbekannten  Gattin  erworben 
hatte.  Das  wQrde  auch  nicht  zu  unserer  Aufgabe  gehören, 
aber  Richardis  gedenkt  nun  auch  desjenigen  Klosters,  das 
ihren  rheinischen  Stammesvettern  nächst  dem  Kloster  Span- 
heim am  meisten  ans  Herz  gewachsen  war,  in  dem  weibliche 
Mitglieder  des  Geschlechts  an  der  Seite  der  hl.  Hildegardis 
ein  beschauliches  Leben  führten,  des  Klosters  Rupertsberg  bei 
Bingen.  Dahin  schenkte  sie  ihr  Allod  zu  Ockenheim  ^)  bei  Bingen. 

mAUt  mit  der  Schwester  Herminns  von  Winxenboig)  des  Landgrafen  von 
Thüringen. 

<}  Bernhirdi,  Konnd  m.89&^>)ie.80a.  —  *)!.  e.92L--^ 
*)  das  Verzeichnis  der  Erwerbungen  Adalberts  I.  ftr  aeu  Enstift 
bei  Qndemia  I,  890.  —  ^)  Vgl.  die  Bearkmidiiiig  der  Gatererwerbangen 


über  die  ilteren  Grafen  von  Spanheini. 


215 


Es  liegt  auf  der  Haud,  dass  es  sich  hier  nur  um  Span- 
heimer  Starambesitz  handeln  kann,  wie  denn  von  Besitz  der 
Grafen  von  Stade  im  Nahe-  und  Rheingau  überhaupt  nichts 
bekannt  ist.  Graf  Hermann  hatte  also  Fuss  in  der  Heimat 
behalten,  sowie  ja  auch  sein  Bnider,  Erzbischof  Hartwig  von 
Magdeboig,  die  Bezidmngen  zur  rheinischen  Heimat  aufrecht 
erhalten  hatte.  Sonst  ist  uns  aber  Ton  Besiehnngen  zwischen 
den  rheinischen  und  Kärntner  Spanheimem  nichts  Sicheres  be- 
kannt, wenngleich  eine  Spur  zu  bemerken  ist»  die  nebst  dem 
Namen  des  Grafen  Meginhard  von  Kärnten  nach  dem  Nahe- 
gau hinttberftthren  kannte.  Es  gab  nämlich  noch  einen  Sohn 
des  Grafen  Sigfrid,  dessen  Namen  wir  nicht  kennen,  der 
seinerseits  einen  Sohn  hatte,  der  sich  Graf  Zeisolf  nennt.  In 
Kärnten  selbst  muss  sich  die  Kunde  von  diesem  Bruder  Engel- 
berts I.  frühzeitig  verloren  haben;  man  kennt  ihn  nicht  anders 
als  den  frater  senioris  comitis  Engelberti  *),  und  merkwürdiger 
Weise  bezeichnet  ihn  auch  sein  Sohn,  der  Graf  Zeisolf  so  und 
nicht  bei  seinem  Namen;  dieser  Graf)  Zeisolf,  als  er  sich 
seinem  Ende  nahe  fühlte,  setzte  die  bischötiiche  Kirche  zu 
Gurk,  das  Kloster  St.-Paul  und  das  Kloster  Lambrecht  zu 
Erben  seines  gesaroten  Besitzes  ein"),  und  zwar  handelt  es 
sich  hier  um  Güter,  die  in  der  Hauptsadie  im  Gau  Gnrkatal 
einerseits,  im  südwärts  daranstossenden  Gau  Chrowati  ander- 
seits gelegen  sind. 

des  Klostcrä  durch  Erzbischof  Axnold  in  Mains  im  Jahre  1158.  Stumpf, 
Acta  Maguntina  68. 

^)  Diese  Bezeichnung  wird  falsch  aufgefasst,  auch  vou  SchroU  S.  17, 
als  ob  es  dch  hier  nm  einen  ftltern  Bruder  des  Grafen  Engelbert  lisiidle. 
GnI  Ellgelbert  iat  aber  «ladraeUidi  all  primo  genitoe  bcMidiiiek  und 
erscheint  auch  als  Hanpterbe.  Daa  Wort  aenior  gebSrt  offenbar  m  Engel- 
bert und  beieicbnet  den  ältem  Engelbert  I.  im  Gegensatz  au  Engelbert  II. 
In  Graf  Hermann  diesen  Bruder  zu  erblicken,  dafür  fehlt  jeder  Anhalts- 
punkt. —  ')  So  wird  er  im  Npkrolog  bezeichnet.  —  ■)  Die  Urkunde  ist 
ohne  Datum.  Schroll  setzt  sie  in  die  Zeit  zwischen  1130  und  1140,  wie 
mir  scheint,  etwas  zu  weit  gerückt,  da  mit  dem  Umstand  gerechnet  wer- 
den muss,  dass  Gral  Zeisolf  erklärt,  dass  er  nicht  seine  Eltern  oder  Ver- 
wandte da  Erben  einseteen  wolle;  seine  Eltern  lebten  somit  noch.  Da 
Iran  aber  Graf  Bernhard,  der  Sohn  Engelberts  I.  von  Spanheim,  als  Vogt 
von  St.  Lambrecht,  dieser  Grtlndnng  der  Ejppeoiteiner,  ersebeint,  so  wird 
man  annehmen  müssen,  dass  dieser  Rechtsakt  wenigsteoa  nach  dem  Aus- 
sterben der  Eppensteiner,  d.  h.  nach  1122  anzoseUea  ist.  Als  Verwandter 
des  Grafen  Zeisolf  ist  jedenfalls  aus  den  Zeugen  noch  Zeisolf»  Zsisolfi 
nepos,  zu  entnehmen,  über  den  sonst  nichts  bekannt  ist 


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216 


Witte. 


Weder  in  Kärnten  noch  sonst  in  den  Alpeulandschaften  i^t 
irgend  eine  Spur  von  ihm  zu  finden.  Denken  wir  aber  an 
die  energische  Betonung  der  fränkischen  Herkunft  des  Ge- 
schlechts, so  dürfen  wir  vielleicht  in  Rlieinfranken  nach  irgend 
welchen  Spuren  suchen,  und  in  der  That  ist  ja  bereits  ein 
Graf  Zeisolf  bei  Gelegenheit  der  Gründang  von  Ravengirs- 
imrg  yorgdcommen.  Hier  handelt  es  sich  aber  nicht  etwa  um 
das  vereuiselte  Auftreten  eines  Grafen  dieses  Kamens,  sondern 
es  Itet  sich  nnn  in  Rheinfranken  eine  förmliche  genealogische 
Reihe  von  Zeisolfen  nachweisen.  Dabei  muss  aber  zuvor  auf 
die  eigentümlichen  Veriiältnisse  in  dieser  Landschaft  hin- 
gewiesen werden,  wo  wir,  wie  wenigstens  im  Speier-,  Worms* 
und  Nahegau  0  a^if  dem  linken  und  in  den  gegenüber  liegenden 
Grafschatten  auf  dem  recliten  Rheinufer  im  Kraichgau 
und  Eisenzgau  die  Salier  als  die  eigentliclieii  Inhaber  der 
Grafschaft  von  Konrad  dem  Roten  von  Lothringen  ab  nach- 
weisen können.')  Die  Männer,  welche  wir  also  unter  den 
Saliern  bis  zu  ihrer  Thronbesteigung  die  Grafschaft  in  diesen 
Landschaften  ausüben  sehen,  haben  demnach  ilire  Rechte  von 
Konrad  dem  Roten  und  seinen  Nachkommen  empfangen.  Nun 
treffen  wir  zunächst  auf  einen  Zeisolf  als  Zeugen  in  der  Be- 
urkundung eines  Gütertausches  zwischen  Herzog  Konrad  und 
dem  Bischof  Regenbald  von  Speier  im  Jahre  946.^)  Diese 
an  und  für  sich  für  uns  TöUig  gleichgiltige  Persdnlictdrait  ge- 
gewinnt aber  Inhalt  und  Bedeutung,  wenn  wir  im  Jahre  976 
von  einer  Schenkung  Otto*s  IL  in  dar  Gra&chaft  des  Grafen 
Zeisolf  im  Worms-  und  Speieigau  vernehmen.*)  Nach  ihm 
erscheint  mniichst  ein  Hugo  in  amtlicher  Eigensdiaft  als  Graf 
im  Speiergau  in  publice  mallo  qui  dicitur  Luttramnus  Forst 
bei  Gelegenheit  der  Gründung  des  Klosters  St.-Lambrecht  im 
Speiergau  durch  Herzog  Otto  von  Kärnten  um  977.^)  Wo 

1)  Im  Nah^u  und  Wommgaa  ist  Graf  Wernher  bereits  891  nacb- 
zuwelseii.  Schannat,  Episcopatos  Wormat  II,  10  —  ^  Das  Verhiiltnjs 
tritt  namentlich  deutlich  benror  unter  Otto  von  Wormsfeld,  dem  Herzog 
von  Kärnten.  Ich  verweise  in  dieser  Hinsicht  auf  St.  882  sowie  auf  die 
betreffenden  Gaubeschreibungen  in  den  Act.  Palat ,  wo  das  Verhältnis 
klar  gelegt  ist  —  <*)  Remling  13.  —  ♦)  Stumpf  673.  Der  Wortlaut  der 
Urkunde  ist  nicht  deutlich;  es  heisst  in  comitatibuü  Spirchkewe  et  Wor- 
masrelds  Zeiiolfi  et  itenim  ZmaxA  sitani.  Man  kSnnte  also  aOenMls 
aa  swei  feneUedene  Giafen  dieses  Namens  denken.  —  *)  Crollius,  Ob> 
aer?.  genealogiae  Salicae  Probat,  in  Acta  Palat  VI,  870.  Die  Chrono- 


über  die  älteren  Grafea  von  Spauheim. 


217 


der  hier  als  Zeuge  angeführte  Graf  Wolfram  damals  die  Graf- 
schaft besass,  lässt  sich  nicht  genau  bestimmen*);  1007  ist 
er  als  Graf  im  Speiergau  nachzuweisen.-)  Seitdem  geschieht 
hier  nicht  mehr  seiner  Erwähnung  und  wenigstens  von  1046 
ab  ist  Hugo  Graf  im  Speiergau.  Hingegen  erscheint  von 
1024  ab  ein  Graf  Wolfram  im  Kraiehgaa  und  dem  benach- 
barten Phnncingau*),  und  hier  kann  man  ihn  Terfolgm  bis 
smn  Jahre  1056. 0  Alsdann  tritt  1057  Graf  Engelbert  in 
dieser  Grafschaft  anf,  und  seitdem  vernimmt  man  im  fernem 
Verlauf  des  Jahrimnderts  T<m  dem  Geschlecht  des  Grafen 
Wolfram  nichts  mehr,  ihnlich  steht  es  mit  der  Grafochaft 
im  Wormsgau,  hier  erscheint  ein  Graf  Z^lf  im  Jahre  985, 
1008  nnd  1018;  seitdem  nicht  mebr.^) 

Weiteres  Licht  wirft  auf  das  Geschlecht  die  Gründungs- 
urkunde des  Bischof  Johannes  I.  von  Speier  für  Klositer  Sins- 
heim in  der  er  gleichzeitig  Vergabungen  zu  andern 
Zwecken  macht.   £r  stiftet  hier  einerseits  ein  Jahresgedächtnis 


logie  ist  unsicher.  Zeugen  Willehalmus  com  ,  Wolfinmus  com.,  Lnttolt 
com  ;  an  der  Spitze  der  dreien  Zeisolf.  Einen  Grafen  Zeisolf  weise  ich 
um  diese  Zeit  auch  im  MayeultUl  uacli.  1)5<^  Okt.  macht  Zeuisolt  zu  St. 
Troud  diesem  Kloster  eine  bedeutende  bcheukung  uui  beiden  Seitea  der 
Mosel  im  Dorfe  Bredhal  (Briedel)  im  Gau  M^nevelt  und  in  a^er  Graf- 
flcbaft  gelegen,  so  jedoch,  den  er  Itlr  sieh  nnd  seine  Matter  Ytha  den 
NieBsbntncli  Torbehtit.  Qön  II,  fi08  No.  2142 

<)  Ltaey,  Act.  Pnlit.  V,  169  wUl  ihn  992  als  Onf  im  Naiiegaa 

fimlon.  Er  stützt  sich  dabei  auf  eine  Urkunde  Ottos  III.  (St.  956)  für 
Bischof  Hildebald  von  Worms,  der  von  Graf  Wolfram  Güter  in  villa  Al- 
dcnglane  et  Deinesberge  eintauschte.  Nun  ist  es  ja  riclitii,',  dass  die  hier 
genannten  Orte  im  Nahegau  lagen;  dass  aber  Gral  Wolfram  hier  die 
Grafschaft  besass,  ist  nirgends  gesagt;  und  wenigstens  in  demselben  Jahre 
finden  wir  Emicho  hier  als  Graf.  St.  977.  —  -)  6l  1436.  Die  von  La- 
mey.  Acta  Palat  III,  269  in  seiner  Bcsclirabnng  des  Speieigans  ad  a.  992 
tingeftthrte  ürknnde  Ottos  III.  für  Kloster  Sels,  wonach  Gfaf  Woiftam  in 
diesem  Jahre  bereits  Graf  im  Spdeigan  gewesen  wire,  ist  geftlscht.  Stumpf, 
Acta  imp.  32.  —  »)  St  1877.  —  •)  8t  2497.  —  *)  St.  880,  1510  u.  1706. 
Es  ist  ein  Missverständnis,  wenn  Lamey  in  der  Beschreibung  des  Worms- 
gau (Act.  Pölat.  I,  194)  ad  a.  994  einen  Grafen  Burchard  hier  ansetzt. 
In  der  angeführten  Urkunde  fSt.  1027)  ist  allerdings  die  Rede  von  einer 
curtis  Nersiein  in  pago  Worniaceuse  et  comitatu  Burchardi  comitis,  aber 
es  wird  hier  Bezug  genommen  auf  einen  Bechtsalct  seitens  Ludwi^p  des 
Kindes,  nnd  der  hier  genannte  Graf  Barchard  gehört  also  auch  in  jene 
Zeit  nnd  ist  ein  Sohn  des  Gzafen  Walah  Tgl.  meine  geneaL  Untere 
suchnngen  II  im  Jahrbuch  1.  c  80.  ^  *)  1100  Jan.  0.  KemUng  I,  09. 


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218  Witte. 

für  seine  Blutsverwandten,  den  Erzbischof  Hermann  von  Köln, 
seinen  Vater  Wolfram,  seine  Mutter  Azela,  seinen  Bruder 
Zeisolf  und  dessen  Töchter  Adelheid  und  Judda.  Diese  Abtei 
Sinsheim  hatte  er  gegründet  auf  seinem  Aliod  im  Elsenzgau 
in  der  Grafschaft  des  Grafen  Bruno'),  das  er  Yon  seinen  Eltern 
kraft  Erbrecht  überkommen  hatte,  und  zwar  war  die  Stiftung 
erfolgt  zu  seinem  Seelenheil,  dem  seines  Yaten,  sanier  Matter 
und  anderer  Angehörigen,  die  dort  bestattet  lagen.  Diese 
Kirdie  hatte  er  ausgestattet  mit  yerschiedenen  Gtttem  unter 
Zustimmung  der  Grfifin  Adelheld,  der  Tochter  seines  Bruders 
Zeisolf,  die  auch  ihre  eigenen  Besitzungen  dem  Kloster  Ober^ 
trug.  Er  schenkte  nun  dem  Kloster  Asbach,  Stenifärt  und 
Reichartshausen  im  Eisenzgau,  Ensilnheim  und  Menzingen  im 
Kraichguu,  Zei solfsweiler,  Lenzingen,  Dürmenz  und  Kussel- 
biunn  im  Enzgau*),  Buelon  (Bühl)  im  Hedenegau,  Oftenbach, 
Bebingen  und  Serflingeu  im  Speiergau,  Alsenz  im  Nahegau, 
Guntramsheim  im  Wormsgau;  und  in  derselben  Weise  er- 
streckten sich  die  Sclienkungen  der  Gräfin  Adelheid  über  den 
Spoiergau,  Eisenz-  und  Knzgau.  Seine  übrigen  Besitzungen 
hatte  er  der  Speirer  Kirche  übertragen,  nämlich  seine  Burg 
Meistersei  und  den  Ilof  Steinweiler.  Da  er  nun  für  seine 
Nichte  den  Niessbrauch  bestimmter  Gttter  festsetzte,  die  nach 
ihrem  Tode  an  Bistum  und  Abtei  zurflck&llen  sollten,  möchte 
man  annehmen,  dass  diese  comitissa  eine  kinderlose  Witwe 
war.  Die  geographische  Lage  der  Güter  entspricht  im  ganzen 
den  MachtverhältDissen  des  Geschlechts. 

Was  wir  aus  dieser  Urkunde  für  das  Geschlecht  entnehmen, 
gewinnt  noch  eine  wichtige  Ergänzung  durch  eine  Mitteilung 
der  Amiales  Spirenses.  ^)  Der  Vater  des  Bischofs  Johannes  wird 


9  TehnntUch  gehört  er  za  dem  Geschlecht  der  Grafen  von  Laufen. 
_  «)  In  oomitata  conitia  BnmonlB  linsingen,  DOrmeiui,  Zaiiertwejher» 
OA.  llanlbfonn;  Kieadbronn,  BA.  Pfotsbeiin.  —  •)  Mon.  Germ.  SS.  17, 88. 

Eb  handelt  sicli  hier  um  eine  spätere  Kompilati(m  ^oa  nnglekbem  Wert. 
Was  im  Besondem  Ober  das  Geschlecht  der  Salier  gesagt  wird,  trftgt 
einen  durchaus  verworrenen  Charakter,  und  danach  muss  auch  die  Mit- 
teilung über  die  angebliche  Tochter  Heinrichs  III.  auf  Misstraucn  stossen, 
wenngleich  ihr  Name  urkundlich  bezeugt  ist.  Soweit  ich  übrigens  sehe, 
haben  SteindoiiT  in  den  Jahrbüchern  unter  Heinrich  HI.  und  Meyer  von 
KBonm  hl  demjenigen  miter  Heinfich  IV.  dieie  llitteihiag  tbendMB.  — 
Auch  der  comee  Aidneane  wird  anf  ebiem  WmuMaäaäB  des  spatem 
KompUalots  bendieD;  dass  hier  der  gleichaeitise  Ardennergraf  Wahtm  IL 


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Ober  die  flterea  Giafen  von  Spanheiin. 


219 


hier  genannt  Wolframmus  comes  Ardueune,  qui  multos  comi- 
tatus  habebat,  scilicct  in  Creychowe  et  Enzeberch  et  multas 
possessiones;  seine  Mutter  Azela  wird  eine  Schwester  Henrici 
semoris  genannt,  und  dieser  Heinrich  senior  kann  nach  dem 
ZoBammenbang  nnr  Heinrich  IV.  sein.  Es  werden  dann  wdter 
genannt  als  Bruder  des  Bischofs  Graf  Zeisolf,  dessen  Tochter 
Adelheid,  die  den  Grafen  Heinrich  von  TQMngen  2um  Manne 
hatte  und  der  Nachkonunenschaffe  entbehrte.  Und  es  heisst 
nun  mm  Schluss,  dass  von  diesem  Geschlechte  Kestenburg, 
Meistersei  und  Dietensheim  an  die  Spelrer  Kirche  gelangten. 

Daran  knttpft  der  Annalist  allerlei  schätzbare  Mitteilungen 
über  den  Bischof,  und  in  dieser  Hinsicht  kommt  namentlich 
in  Betracht,  dass  neben  dem  Grafen  Wolfram  nun  Graf  Sig- 
frid und  eine  heilige  Gräfin  Adelheid*)  als  in  Sinsheim  be- 
stattet erwähnt  werden.  In  diesem  Sigfrid  aber  findet  man 
vielleicht  jenen  Sigfrid  wieder,  magna  Francorum  ex  Stirpe 
progenitus,  der  bisher  noch  niclit  hat  untergebracht  werden 
können,  der  1070  an  das  Bistum  Strassburg  Schloss  ülm- 
burg  in  der  Orteuau  und  Ottenheim  schenkte.^) 

Mag  nun  über  dies  Geschlecht  vieles  im  Dunkeln  bleiben, 
soviel  steht  fest,  dass  es  späterhin  sein  Schwergewicht  vom 
Speier-  und  Wormsgau  nach  den  fränkischen  Gauen  rechts  des 
Bhänes  verlegt  hatte,  dass  hier  auch  noch  der  Bisehof  Jo- 
hannes zu  Sinsheim  und  Enzberg  graftchaftliche  Rechte  be> 

von  Arloii  gemeint  sem  könnte,  ist  überhaupt  ausgeschlossen.  Hingegen 
beruhen  sonst  die  Mitteilungen  über  das  Geschlecht  des  Bischofs  Johannes 
aichtUdi  mf  chronüniliKheii,  mm  Teil  arknndlichen  ToiliseiL  Wenn 
hier  erwihnt  wird)  dass  er  auch  die  Abtei  Btanbenem  in  Schiraben 
grOndete,  lo  ist  damit  «nammenimhalten,  dass  weboB  Nichte,  die  Oilfin 
Adelheicl,  that^sächlich  bei  der  Ausstattung  diesesFamilienkloBters  der  Grafen 
and  Pfialzgrafen  von  Tübingen  beteiligt  war.  Vgl.  die  Regesten  der  Pfalz- 
grafen von  Tübingen  bei  StÄlin,  Würtemb  Gesch.  II,  437.  Von  der 
Gräfin  Adelheid  ist  ausserdem  noch  bekannt  die  Schenkung  von  drei 
Hufen  zu  Sindlingen,  OA.  Herrenberg,  und  der  halben  Kirche  zu  Niefem 
an  der  Enz  an  Kloster  Reichenbach.  L  c.  Es  ist  fibrigens  ein  Anachronis- 
moa  des  iplteni  Kompilators,  wenn  Graf  Heinrich  von  TQlriiigen  hier 
Pidagraf  genannt  wird. 

Hach  den  Speicrer  Annalen  ist  ihre  FerBönlidikeit  von  derjenigen 
der  Gräfin  Adelheid  von  Tübingen  zu  trennen.  —  ')  Würdtwein,  Nov. 
Snbs  6,  244  Annalrs  Spirenses.  1.  c.  Hier  heisst  es  auch,  dass  Sins- 
heim a  proavis  also  den  Urgrosseltem  des  Bischoft  Jnbann  gegründet 
worilen  sei,  Bischof  Johann  es  aber  aus  einem  Kanouikerstift  in  ein 
Mönchskloster  verwandelt  habe.   Stälin  429. 


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220 


Witte. 


sass  und  dass  seine  Nichte  Adelheid  vielleicht  gar  nach 
diesem,  dem  letzteren  Ort  den  Namen  trug.  Für  die  Ver- 
bindung mit  den  Spanheimern  ist  aber  bisher  noch  nicht  viel 
Stichhaltiges  angeführt  worden ;  es  konnte  nur  einerseits  hin- 
gewiesen werden  auf  die  BeteiHgung  des  Grafen  Zeisolf  an 
Rechtaakten  für  das  Kloster  Ravengirsburg,  sowie  auf  das 
Vorkommen  des  Name  Zeisolf  bei  den  Kärntner  Spanheimern. 
Nun  aber  stiftete  Bischof  Jobannes  eine  Jahresfeier  für  seine 
cottsanguineis  und  nennt  dabei  in  erster  Linie,  noch  Yor  seinen 
Eltern,  den  Erxbisebof  Hermann  von  Köln.  Koch  kurz  zuvor 
erscheint  Erzbischof  Hermann  m.  neben  den  Erzbischöfen 
EigilbertM  von  Trier  und  Hartwig  von  Magdeburg  als  Zeuge 
in  einem  Tauschakt  des  Bischofs  Johannes  von  Speier  mit  dem 
Bischof  Cuno  von  Worms.*)  An  jenen  Hermann,  der  1089 
iüzbibchüf  von  Köln  wurde  und  1099  starb,  dem  die  Kölner 
Aimalen  den  Beinamen  Dives  geben '0,  wird  man  also  auch  in 
erster  Linie  zu  denken  haben,  und  da  ist  es  von  grosser  Wich- 
tigkeit, dass  dieser  mit  dem  Erzbischof  Hartwig  von  Magde- 
burg in  nächster  Verwandtschaft  stand.**)  Da  nun  ausser 
Richardis,  der  Markgrähn  von  Istrien,  von  Schwestern  der 
vier  Spanheimer  Brüder  nichts  bekannt  ist,  werden  wir  ihn 
also  als  einen  Sohn,  sei  es  des  Grafen  Hermann,  sei  es  des 
Iiiruders  unbekannten  Namens  anzusetzen  haben.  Demnach 
ist  auch  die  Verwandtschaft  dieser  Kraich*  und  Enzgaugrafen 
mit  den  Spanheimern  erwiesen.  Die  Tochter  des  Grafen  Zei- 
solf, Jutta  mit  Namen,  kann  diese  Verwandtschaft  nicht  be- 
gründet haben;  sie  muss  zum  mindesten  auf  die  beiderseitigen 
Eltern,  d.  h.  den  Grafen  Sigfrid')  von  Spanhdm  ttnerseits, 
den  Grafsn  Wolfram  und  seine  Gattin  Azela  anderseits  zurttck- 
gehen'),  und  wir  würden  demnach  zu  dem  Schlüsse  kommen, 

>)  Es  mag  hier  erwftbnt  werden,  dass  dieser  E(gDbert  dem  OeeeUedit 
der  Kftnitiier  Onenbiixger  aogehörte  (vgl.  Gtti  I,  414  No.  1467)  und 
demnach  wahrscheinlich  als  stammverwandt  mit  den  Spanhenneili  Ansa- 

sehen  ist.  —  »)  BemUng  I,  09.  —  ^)  Annales  Colonienses  Marimi.  Mou. 
Germ.  SS.  17,  744.  —  *)  Walram  v.  Naumburg  de  uniiatc  ecclesiae  c^d. 
Frcher  I,  297  erzählt  von  Streitigkeiten  zwischen  dem  Erzbischof  Hart- 
wig und  Hermanns  Vorgänger  Sigewiu  und  bemerkt,  dass  Herrmann  pro 
affectu  c  onsanguinitatis,  qua  prozime  attingebat  eum  (Hartwig), 
sich  daruni  nicht  geldlmmert  hebe.  *)  Ihn  l&r  den  theu  genannten  Gtef 
Sigfrid  m  halten  ist  unmöglich,  da  dieser  als  m  Suisheiai  bcetattet  er- 
wähnt wird.  •  •)  Es  ezgiebt  sich  i&r  dies  Geschlecht  der  Zeisolf  fidgende 


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über  die  älteren  6i«feii  tob  Spanhein. 


221 


dass  diese  Azela  vermutlich  eine  Schwester  des  Grafen  Sig- 
frid von  Spanheim  war.  Unter  dieaea  Umständen  kann  es 
jetzt  auch  nicht  mehr  als  wunderbar  erscheinen,  wenn  man 
den  Spanheimer  Engelbert  zeitweilig  als  Grafen  im  Kraicbgau 
TorfiDdet,  und  ebenso  finden  jetzt  die  Beziehungen  der  fernen 
Grrafen  von  Lavant  zu  Kloster  Hiischau  eine  Töllig  aus- 
reiehende  Erklärung. 

Nachdem  die  Verwandtschaft  zwischen  den  beiden  Erz- 
bischöfen  von  Köhl  und  Magdeburg  nachgewiesen  ist,  dürfte 
man  gegen  die  daraus  gezogenen  Schlüsse  nichts  einwenden 
können.  Hier  zeigt  sich  aber,  auf  wie  schwachen  Füssen  alle 
Genealogie  steht  und  wie  sie  in  der  Giltigkeit  ihrer  Aufstell- 
ungen und  Folgerungen  für  ältere  Zeiten  oft  rein  vom  Zufall 
abhängig  ist.  Erzbischof  Hermann  von  Köln  war  nämlich 
kein  Spanheimer,  sondern  gehörte  dem  Geschlechte  von  Hoch- 
staden an.  Das  geht  aus  zwei  allerdings  nicht  ganz  einwand- 
freien Urkunden,  in  denen  der  Erzbischof  ein  Bruder  Gerhards 

Oeschlechtstafel;  dabei  lasse  ich  zunächst  den  Grafen  Zeisolf  des  Elsenz* 
gaues  anberücksichtigt ,  dem  Heinrich  IV.  1{>67  Münz-  und  Marktrecht 
in  seiner  villa  Sunuiuheini  (Sinsheim)  verleiht  (Stumpf,  Acta  77)  und  be- 
halte mir  vor.  unter  Heranziehung  der  Chronik  von  Sjanheim  in  Mones 
(^uellensammlung  zur  Badischeu  Geschichte  darauf  zurückzukommen. 


Zeisolf  946. 


Wolfram,  Zeisolf, 
Giaf  im  Speiergi»    Graf  im  Wormsgau 

\)8b.  inrK.  1018. 


Wolfram, 

Graf  im  Kraichgaa 


1024.  1056. 


Axda. 


Bischof  Johann 
▼on  Spder. 


Graf  Zeisolf 
1073.  loei. 


N. 


Adelheid  Jutta 


Oraf  Heinrich  von 
Tobingen. 


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222 


Witte. 


von  Hochstaden  genannt  wird,  klar  hervor.*)  Dadurch  wird 
die  Verwandtschaft  der  Spanheimer  mit  den  Kraichgaugrafen 
zwar  nicht  aufgehoben,  aber  weiter  gerückt  und  unbestimmter, 
während  sich  gleichzeitig  eine  Familienverbindung  der  Span- 
heimer  mit  dem  am  Niederrhein  ansässigen  und  mächtigen 
Gescfalechta  ^on  Hocbstaden  ergiebt  Für  diese  verwandt- 
schaftlichen Beztebongen  ist  die  erste,  bereits  angezogene  Ur* 
knnde  des  reichen  Erzbisdiofe  für  die  Abtei  Brauweiler  von 
Interesse:  sein  erwähnter  naher  Verwandter,  der  Bischof  Johann 
von  Speier,  steht  an  der  Spitze  der  geistlichen  Zeugen;  Oraf 
Stephan  (von  Spanheim)  an  der  Spitze  der  weltlichen,  und  auf 
ihn  fol^t  der  Bruder  des  Erzbiscliofs  Gerhard  von  Hochstaden. 
Das  Zusanimentreflfen  dieser  Verwandten  in  Köln  kann  nicht 
zufällig  gewesen  sein;  worauf  nun  aber  die  Verwandtschaft 
zunächst  zwischen  Spanheim  und  Hochstaden  beruht,  ob  die 
Verwandtschaft  zwischen  Spanheim  und  den  Kraichgaugrafen 
damit  parallel  geht  oder  ob  sie  nur  auf  der  gemeinschaftlichen 
Verwandtschaft  mit  den  Hochstaden  beruht,  darüber  lässt  sich 
nichts  Sicheres  ausmachen;  die  bereits  berührten  Verhältnisse 
lassen  jedoch  eine  nähere  Verwandtschaft  auch  der  Spanheimer 
mit  den  Kraichgaugrafen  als  wahrscheinlich  erscheinen. 

VL 

Graf  Engelbert  I.  hatte  von  seiner  Gattin  iUnf  urkundlich 
beglaubigte  Söhne,  Engelbert  U.,  Sigfrid,  Hartwig,  Bernhard 
und  Heinrich,  die  fortfahren  dem  Kloster  St.  Paul  reiche 

Schenkungen  zu  machen  sowohl  im  Lavant-  und  Jaunthal  als 
auch  in  der  untern  Kämtenci'  31ark,  in  Kram  und  FriauL 
Vermutlich  stammen  diese  letzteren  Besitzungen  von  der  Gattin 
Engelberts  I.,  Hedwig  her,  die  ihre  Witwenzeit  auf  Schloss 
Mosa  nördlich  von  Gradiska  zubrachte.  Höchstwahrscheinlich 
war  sie  eine  Tochter  Markwarts  von  Eppenstein  und  somit 
eine  Schwester  der  beiden  letzten  Kärntener  Herzof^e  aus 
diesem  Geschlecht.^)  Daraus  erklärt  sich  sowohl  die  Macht- 

*)  Lacomblet  1,  No.  250  u.  251.  In  Kölner  Urkunden  jener  Zeit 
feUt  MIer  die  Bneiduiuiig  comcs  bei  deiuenigen,  denen  sie  tokommt. 
No.  268  steht  unter  den  Zeugen  Geriiaidns  oomes  de  Hostaden. 

t)  Wahnschafib,  Des  Hersogtom  Kirnten  and  sdne  Msiken  8.  84, 
der  mit  Recht  gegen  Neogart  darauf  hinweist,  dass  sie  aus  chronologi- 


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über  die  Alteren  Grafen  von  Spanhetm. 


223 


Stellung  der  Spanheimer  in  dieseu  Landschaften,  als  auch  die 
Thatsache,  dass  sie  den  £ppeiist6inera  später  in  ihrea  Ämtern 
und  Würden  folgten. 

Wann  die  Brüder  ihren  Frieden  mit  Heinrich  IV.  machten, 
lässt  sich  Dicht  bestimmen;  Jedenfalls  treffen  wir  Engelbert  IL 
als  Nachfolger  seines  Schwagers  Poppo  aus  dem  Hause  Weimar- 
Orlamünde  1104/1105  als  Markgrafen  in  Istrien  an.^)  Bei 
der  Empörung  Heinrichs  V.  gegen  seinen  Vater  standen  die 
Spanheimer  auf  Snten  des  unnatttrlicben  Sohnes  and  sogen  den 
ersten  Vorteil  davon;  denn  es  war  Hartwig  von  Spanheim, 
der  Salzburger  Dompropst,  den  Heinrieh  V.  im  Oktober  1105 
als  Bischof  in  Begensbnrg  einsetzte.  Hingegen  war  es  noch 
während  der  Regiemng  Heinrichs  IV.,  dass  nach  dem  Tode 
Hermanns  III.  von  Köln  ein  Spanheimer,  Fridrich  mit  Namen, 
ihm  auf  dem  erzbischöflichen  Stuhle  folgte.  So  berichtet 
wenigstens  der  in  seinen  Angaben  durchweg  recht  zuverläs- 
sige Alberich  von  Trois-Fontaines;  er  nennt  ihn  einen  Bruder 
des  Bischofs  Hartwig  von  liegen sburg  und  des  Markgrafen 
Engelbert  von  Friaul*);  und  aus  der  Reichsgeschichte  ist  be- 
kannt, welch'  bedeutsame  Bolle  dieser  Erzbischof  unter  Hein- 
rich V.  spielte. 

Wenn  Erzbischof  fridrich  von  Köln  aber  wiederholt  in 
Waffen  stand  gegen  seinen  kaiserlichen  Herrn,  so  bewiesen 


sehen  Orftsden  unmöglich  die  Tochter  des  leisten  Eppenrteinera  Heinrich 
von  Kirnten  sein  kann. 

')  Cod.  tradit.  Schroll  S.  27.  —  «)  Die  Verwechslung  anstatt  Istrien 

mindert  den  Wert  seiner  Nachricht  nicht  herab:  die  beiden  benachbarten 
Landschaften  werden  öfter  verwechselt,  und  zudem  waren  die  Spanheimer 
in  Friaul  reich  begütert.  Dagegen  führt  Giesebrccht,  der  hier  trotz  seines 
Hinweises  auf  Neugart  die  Spanheimer  für  Ortenburger  hält,  eine  Stelle  der 
Aanakt  Bodeosee  «a  ad  a.  1122,  wonach  Friedlich  ton  dem  bairiwlitti 
Sehlone  Sehwanenbeig  aa  der  bflhmindwm  Orenie  hentanmite  (HI,  1178). 
Durch  diese  Notis  wird  aber  die  Angabe  Alberidu  noch  nicht  abgetban, 
dto  rodem  durch  unsem  Nachweis  der  Spanheimer  Verwandtschaft  Her- 
manns III.  eine  weitere  Stütze  erhält.  Man  sieht  nicht  recht,  wie  dieser 
Herr  von  Schwarzenberg  nach  Köln  kommen  sollte;  dieser  Familie  würde 
dadurch  für  jene  Zeit  eine  Bcdciituiifr  zugewiesen,  die  ihr  im  Mittelalter  über- 
haupt nicht  zukommt.  In  Wirklichkeit  lassen  sich  beide  Nachrichten  ganz 
gni  Tereinigen.  Schloss  Schwanenberg  gehörte  n  dar  bairiMshen  Graftdiaft 
Ortenburg  (nicht  so  terweehaefai  mit  der  glefchnamigen  Oraftchaft  in 
Xlrntea),  die  Engelbert  H.  begrflndete,  ond  es  tot  sich  denmach  sehr 
webl  erldiren,  dass  jener  Friedrich  danach  den  Namen  fthrte. 


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224 


Witte. 


ihm  hingegen  die  Kärntner  Brüder  unverbrüclilicho  Treue,  und 
wenn  ihr  Vater  und  sie  selbst  früher  gegen  Heinrich  IV.  für 
Gebhard  von  Salzburg  die  Waffen  geführt  hatten,  so  kämpften 
sie  nicht  minder  eifrif^  für  Heinrich  V.  gegen  Konrad  von 
Salzburg.')  So  ernteten  sie  auch  den  verdienten  Lohn  für 
ihre  Treue;  denn  nach  dem  kinderlosen  Absterben  des  letzten 
Eppensteincrs  Heinrich  von  Kärnten  Terlieh  ileinricb  V.  dem 
jüngeren  Bruder  des  Markgrafen  von  Istrien,  Heinrich  von 
Spaoheim,  dies  Hersogtum,  und  als  dieser  nach  kurzer  Amts» 
flihmng  am  24.  Marz  1123/1134  starb,  kam  das  Herzogtum 
an  Markgraf  Engelbert.  Dieser  Engelbert  hatte  wiederum  eine 
sehr  vorteilhafte  Heirat  geschlossen  und  war  damit  in  lüichste 
Besiehnngen  zu  dem  bairischen  Hochadel  getreten,  indem  er 
Uta  V.  Kraiburg  als  Gattin  heimführte.  Ihre  Mutter  Adelheid 
war  eine  Tochter  des  Grafen  Kuno  von  Frontenhauscn,  Pfalz- 
grafen von  Baiern  und  heiratete  in  erster  Ehe  den  Grafen 
Markwart  von  Markwartstein  und  Hohenstein.  Da  diese  Ehe 
kinderlos  blieb,  war  sie  in  der  Lage,  als  reiche  Witwe  dem 
noch  reicheren  Grafen  Udalrich  von  Passau'),  der  wegen 
seines  Reichtums  im  Volksmund  den  Beinamen  Vilrich  führte» 
ausgedehnte  Besitzungen  südlich  und  westlich  vom  Chiemsee 
zuzubringen.  Aus  dieser  Ehe  stammte  die  oben  erwähnte 
Uta«  während  die  jetzt  noch  reichere  Witwe  in  dritte  Hand 
ging  und  den  Grafen  Berengar  von  Sulzbach  heiratete,  der 
mit  seinem  Sohne  Gebhard  unter  Heinrich  V.  und  dessen 
nächsten  Nachfolgern  eine  höchst  bedeutsame  BoUe  spielte. 

Die  Ehe  Engelberts  U.*)  mit  Uta  von  Kraiburg  war  mit 
Kindern  gesegnet;  von  ihnen  folgte  ihm  sem  ältester  Sohn 
Ulridi,  der  mit  MatbüdOi  der  Tochter  des  Markgrafen  Her- 


<)  TiladiuonuU:  pott  biiiic(H«fair.  ¥.  Eppensteiu)  peraeoatoves  hiimit 
(EnUieb.  Konmd)  aliuiii  Hoirleom  qvi  imiior  appeDabator  et  piiori 
Henrieo  mortoo  doeatnni  KarintUae  obtinoit  et  fratres  eiut  Eagelbertiim 
et  Bernhardam.   Sed  Henricus  festioa  morte  sablatitB  Bngflbeito  fintii 

crudelitatera,  quam  contra  ecclesiam  excitaverat,  prosequendam  aim  du- 
catu  dcreliquit  Mon.  (icrni.  SS.  XI,  72.  —  ')  Riezler  1.  c.  865,  der  aber 
ebenfalls  die  Spauheinier  für  Ortenburger  ansieht  —  ')  Sein  Vetter  war 
der  baierische  Pfalzgraf  Rapoto  von  Cham  und  Vohburg,  von  dessen 
Vater  mau  schon  sagte,  dass  wenn  er  nach  Rom  reiste,  er  ununter- 
brochen auf  eigenen  Burgen  oder  Dörfern  Quartier  nehmen  konnte.  Ries* 
1er  659.  Pftd^sraf  Bapoto  nad  sein  Vetter  Udalrich  ttarben  1099.  — 
*)  Ygl  Neogart  68  ff. 


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über  die  ftlteren  OrtHen  ▼on  SpADheim. 


225 


mann  IL  yon  Baden  vennäblt  war,  Im  Herzogtum  nach,  als 
Herzog  Engelbert  sich  1135  von  der  Welt  zurflckgezogen 
hatte  ond  im  Kloster  Seen  als  M(hich  eingetreten  war.  Von 
den  übrigen  8(ninen  wurde  Hartwig  wieder  Bischof  Yon  Regens- 
burg; Engelbert  III.  ttbemabm  die  Markgrafschaft  Istrien; 
ausserdem  wurde  ihm  von  Kaiser  Lothar  die  Mark  Tuscicn 
verliehen,  die  er  freilich  bald  an  dessen  mächtigen  Schwieger- 
sohn, Heinrich  den  Stolzen,  abtreten  musste*),  da  er  sich  nicht 
in  derselben  hatte  behaupten  können.  Aus  dem  Erbe  seiner 
Gattin  hatte  sein  Vater  für  ihn  in  Baiern  die  Grafschaft  Mark- 
wartatein  im  Püflen  und  Westen  des  Chiemsees  sowie  die 
Grafschaft  Kraiburg  am  untern  Inn  gebildet  und  danach  nannte 
Engelbert  III.  sich  auch  Markgraf  von  Kraiburg.  Daran  schloss 
sich  die  Grafschaft  Ortenburg  im  Eotthal  für  den  Jüngern  Sohn 
Rapoto;  zu  ihr  gehört  auch  noch  ein  weiter  entferntes  Stück  am 
mittlem  Böhmerwald  und  hier  lag  Schwarzenburg.  *)  Dem  Zuge 
nach  dem  Westen  hing^en  huldigte  einerseits  fhngelberts  II. 
Tochter  Mathilde;  sie  heiratete  den  Grafen  Thibaut  IV.  von 
Champagne  und  Blois,  und  aus  dieser  fruchtbaren  Ehe  ent- 
spross  einerseits  Adelheid,  die  Gattin  Ludwigs  VII.  von  fVank- 
reich,  die  ihm  den  grossen  Philipp  August  gebar,  anderseits 
der  Graf  Heinrich  von  Troyes,  der  Freund  und  Bundesgenosse 
Fridrich  Barbarossa*s  in  dessen  Streitigkeiten  mit  seinem 
königlichen  Schwager  Ludwig  VII.  Und  endlich  ist  noch 
jenes  Heinrich  zu  gedenken,  des  Freundes  und  Gefährten 
Otto's  von  Freising  in  Kloster  Morinutnt;  er  begründete  das 
Kloster  Villers-Bcttnach  in  der  Nähe  von  Metz  und  wurde 
auf  Verwendung  seiner  Schwester  Mathilde  um  1145  Bischof 
von  Troyes;  in  dieser  Eigenschaft  suchte  er  später  die  Aus- 
söhnung Friedrichs  1.  mit  der  Kirche  herbeizuführen.') 

Zum  Schluss  ist  noch  der  Vollständigkeit  halber  auf  die 
beiden  Brüder  Engelberts  II.,  Bernhard  und  Sigfrid  zurück- 
zukommen. Mit  diesen  beiden  Brüdern  endigte  die  Notiz  von 
Veit  £berdorifißr.  Den  Grafen  Bernhard  von  Strubsin  erkennen 
wir  wieder  in  dem  Grafen  Bernhard  von  Tnihsen^)  und  erhalten 

')  Bemhardi,  Lothar  73  n.  763.  —  Das  ITaiis  der  Grafen  von 
OrtenlMirg  besteht  noch  pef^enwärtig  in  liairrn.  —  ^)  Giesebrecht  V,  377 
und  passim  berücksichtigt  dirso  vrrwandtächaftlichen  Beziehungen  nicht. 
—  *)  Jetzt  Trixen  bei  Völkermarkt.  Zalin,  Urkundenbuch  des  Herzog- 
tums Steiermark  I,  247.   Vgl.  auch  das  Register. 

ZMtMbr.  f.  GcMlu  i,  OlMrrb.  H.  F.  Zt.  «.  15 


226 


Witte. 


damit  noch  einen  willkomnioncn  Beweis  dafür,  dass  die  An- 
gaben uusers  Gewährsmanns  im  grossen  und  ganzen  zuver- 
lässig sind,  mag  er  nun  auch  die  Namen  entstellt  und  die 
verwandtschaftlichen  Beziehungen  innerhalb  des  Geschlechts 
verraeogt  haben.  Graf  Bernhard  erhielt  hauptsächlich  den 
Familienbcsitz  im  Lavantthal  und  an  der  untern  Drau,  war 
aber  auch  in  Friaul  begütert,  wie  er  denn  1146  sein  dort  ge- 
legenes Schloss  Denia  an  den  Patriarchen  Pelegrio  von  Aqui- 
leja  gegen  Besitsangen  bei  Marburg  a.  d.  Drau  vertauschte/*) 
Der  ihm  von  seiner  Gattin  Kunigunde,  Tochter  des  Mark- 
grafen Ottokar  iV.  von  Steier,  geborene  Sohn  Bruno  ^)  war 
gestorben  und  so  verwandte  das  Ehepaar  einen  Brheblichen 
Teil  seiner  Besitaungen  auf  kirchliche  Schenkungen.  Das 
Kloster  St  Paul,  dessen  Vogt  Graf  Bernhard  war,  wurde 
namentlich  reich  bedacht;  ausserdem  stiftete  das  Ehepaar 
Kloster  VIktring  bei  Klagenfart  Immerhin  kam  ein  erheb- 
licher Teil  des  Nachlasses  an  den  Bruder  des  Grafen  Bern- 
hard, den  Grafen  Sigfrid,  den  Ahnhenn  iles  Grafen  von  Lie- 
benau*;; wenigstens  führte  späterhin  eine  jüngere  Linie  dieses 
Geschlechtes  nach  Truchsen,  wonach  sich  ja  auch  Graf  Beru- 
hard benannte,  den  Namen. 

Es  erübrigt  jetzt  noch,  die  Grafen  Sigfrid  und  Fridrich 
den  rheinischen  Spanheimern  einzureihen.  Als  Söhne  des 
Grafen  £ppo  finden  sie  die  natürliche  Anknüpfung  au  jenen 
Grafen  Eberhard  von  Spanheim,  der  1044  die  Kirche  auf  dem 
Fcldberg  gründete.  Zwar  reichen  die  Söhne  in  ihren  Anfangen 
in  Kärnten  in  die  Zeit  Heinrichs  IL  zurUck,  aber  es  lässt  sich 
recht  gut  denken,  dass  Graf  Eberhard  erst  üi  hohem  Alter,  wie  es 
öfter  zu  geschehen  pflegte,  seine  Grttndung  machte.  Alsdann 
ist  Graf  Stephan  von  Spanheim  (1076—1118)  mindestens  ein 
Glied  herabznrttcken  und  zwischen  ihn  nnd  Graf  Eberhard 
ein  nnbekannter  Vater  einzustellen.')  Danach  ergieht  sich 
nun  Ittr  das  Spanheinier  Geschlecht  folgende  Familientafol: 


Zahn  1.  c  261.  —  *)  Neugart  45.  Scliioll  13.  -  ^)  Südlich  von 
Graz  am  liukeu  Muruler.  —  ♦)  Darauf  hat  bereits  Xcugart  hingewiesen. 
Man  kflonto  fidMit  an  jenen  Grafen  Eberhard  danken,  der  1008^1086 
in  Ttieter  ürkanden  mkommt,  aber  Beweiae  dafttr  beibringen  kann  man 
nicht.  Auch  unter  dieser  Voraunetning  einea  nntmaadichen  Vaten  reibt 
sich  Graf  Stephan  achlecht  ein,  wenngleich  er  an  Lebensalter  mit  dem 
Grafen  itermann  von  FrankenleTe  snsammenfiUL 


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über  die  Üteren  Onfta  von  Spudieini. 


227 


o 

.Co  - 

.22  3 


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228 


W  itte. 


X. 

Durch  den  Nachweis  der  Verbreitung  des  Spanheimer  Ge- 
schlechts in  Kärnten  ist  der  Name  desselben  um  20  Jahre 
hinaufgerückt,  jedoch  das  Dunkel,  das  über  seinem  Ursprünge 
liegt,  noch  nicht  geklärt;  aber  vielleicht  lüsst  sich  doch  noch 
einiges  Licht  hineinbringen.  Die  Wiege  des  Geschlechtes  steht 
im  Nahegau;  dort  erhebt  sich  jene  stolze  Stammburg,  viel- 
leicht der  älteste  Burgbau  am  Rhein,  dessen  mächtigen  alten 
Quaderturm  man  bis  in  die  Zeiten  der  Karolinger^)  hinauf- 
ÜUiren  kann.  Nach  diesem  Schlosse  benannte  sich  das  Ge- 
schlecht bereits,  bevor  es  zvei  seiner  Söhne  in  das  ferne 
Kärnten  entsandte.  Demnach  ist  der  Geschlechtsname  Span- 
beim  einer  der  ältesten  des  deutschen  Boichs,  und  die  Familie, 
die  ihn  führte,  sonderte  sich  dadurch  von  den  meisten  sintern 
gräflichen  Geschlechtern  ab,  die  erst  ein  halbes  Jahrhundert 
später  anfangen,  sich  nach  ihrer  Hauptburg  zu  benennen. 
Diese  besondere  Stellung  tritt  auch  in  anderer  Hinsicht  her- 
vor: ausdrücklich  wird  ihre  voriiGlimc  fränkische  Herkunft 
hervorgehoben,  und  insofern  kann  man  sie  mit  den  Saliern 
vergleichen,  denen  man  ihre  edle  fränkische  Herkunft  eben- 
falls zur  besonderen  Ehre  anrechnete.  Damit  stimmt  auch  die 
frühzeitige  Verbinduncr  mit  einem  Gcschleclito  wie  demjenigen 
der  Aribone;  auch  wenn  Heinrich  II.  über  die  Hand  der 
beiden  Erbinnen  verfügte,  so  musste  er  dem  Gesichtspunkt 
von  Herkunft  und  Stellung  unter  der  Zahl  der  Bewerber 
Rechnung  tragen. 

Wie  die  Stammburg,  so  lag  auch  die  Grafschaft  Spanheim 
in  ihrer  Hauptmasse  innerhalb  des  Nahegaues.  Man  macht 
hier  eine  ähnliche  Wahrnehmung  ine  bei  den  Familiennamen 
der  Spanheimer,  insofern  man  sie  auch  unter  die  ersten  gräf- 
lichen Territorialherren  rechnen  kann.  FOr  die  rheinischen 
Spanheimer  hat  keine  bestimmte  Gaugrafschaft  nachgewiesen 
werden  können;  diejenigen,  an  die  man  zunächst  denken 
würde,  befinden  sich  sämtlich  in  festen  Händen.  ^)  £s  handelt 

0  Beyer  2,  CXZI7.  —  *)  Man  l^tet  die  Spuih^er  aach  wohl  von 
des  Kahegaagrafen  ab,  aber  obne  fatreffimden  Grand.  Das  einsige,  waa 
dafQr  angeführt  werden  kann,  war  der  Besitz  der  Spanheimer  im  Nabe- 
pan,  alter  einerseits  war  die  Machtstellung  der  Emichonen  keineswagp 
eine  solche»  dam  sich  ein  so  mächtiger  Zweig  von  ihnen  hAtte  abtrennen 


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über  die  ftltenn  GraHui  Ton  Spttoheim. 


229 


sich  in  der  Hauptsache  um  AUodialbdsitz,  wozu  einzelne  Lehen 
namentlich  des  Bistums  Speier*),  geschlagen  worden  sind. 
Dieser  Gesamtbesitz  schied  bereits  in  der  ersten  Hälfte  des 
11.  Jahrbimderts  aus  dem  gaogräflichen  Verbände  ans  und 
&eia  Inhaber  übte  seinerseits  die  gräflichen  Rechte  ans.  Ein 
gewisser  Grundstock  altspanheimischen  Besitzes  kann  fest- 
gestellt werden;  und  in  dieser  Hinsicht  ist  es  von  Wichtigkeit 
und  könnte  einen  Fingerzeig  geben,  dass  die  Spanheimer  nun 
auch  mit  erheblichem  Grundbesitz  im  Wormsgau  ansässig  sind. 
Worms-  und  Nahegau  sind  aber  recht  eigentlich  die  Stammgaue 
der  Salier  und  es  dürfte  nicht  unwahrscheinlich  sein,  dass  die 
Si)ciTiheimer  auf  dies  Geschlecht  zuriiclvzufUhren  wären,  und 
man  würde  in  dieser  Hinsicht  wohl  am  besten  an  den  Grafen 
Eberhard  anknüpfen,  der  937  als  Graf  im  Nahegau  erscheint.*) 
Dafür  spricht  vor  allem  auch  die  Betonung  der  vornehmen 
fränkischen  Abstammung,  dafür  auch  der  Reichtum  des  Ge- 
schlechts in  seinen  Anfängen,  und  die  Übersiedelung  der  Span- 
heimer nach  Kärnten  ündet  alsdann  eine  vortreüliche  Er- 
klärung: zur  Zeit  des  Herzogs  Cuno  von  Böckelnheim  ^)  ger 
langte  das  stammverwandte  Geschlecht  dorthin,  und  es  wäre 
'  nicht  unmijglich,  dass  auch  die  Burg  Böckelnheim  nach  dem 
Absterben  des  salischen  Zweiges  von  Kärnten  in  Spanheimer 
Hände  gelangte.  0 

könucu;  duuu  spricht  auch  —  von  verschicdeium  uuderu  üründcii  ab- 
geseheu  —  der  üuiütand,  dass  der  charakteristische  Familieiinamc  Kmicho 
niemals  bei  üeu  Spauheimeru  vurkoiumt|  gegeu  eiue  äulche  Abdtamiuung. 

')  Burg  Beckelhehn  an  d«r  Nahe;  «laserdem  Lehea  m  Ereaniach. 
Herren  Ton  Ereaaiiach  worden  die  SpoDheimer  «tat  durch  die  Sayniache 
Erbschaft,  nachdem  Bischof  Eonxad  Ton  Speier  an  Graf  Heinr.  mn 
Sayn  die  Güter  seines  Hodistifte  und  Domkapitels  zu  ECretunach  fUr 
1100  Mark  verkauft  hatte.  —  »)  St.  66.  —  »)  Herzog  Cuno  de 
Beckelnheim  und  seine  Gattin  Jutta  sclionkten  zum  Gedächtnis  ihrer 
Tochter  Uda  auf  Bitten  dea  Bischofü  Willegia  Grundbesitz  in  villa  Boys 
(bei  Sobernlieim,  Kr.  Kreuzmich)  uu  Erlöster  Disibodeuberg.  Beyer  i,  57'J. 
—  *)  Jedeufalls  befimd  sich  die  Burg  im  12.  und  18.  Jahrhundert  Ui 
Spaidienner  Berits;  die  h.  HUdegarde  Ton  Bedcelhehtt  mt  die  Tochter 
ebM8  spaaheiinischen  IMenstmannea. 


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Inhalt  und  Zostand 

des  f  falz-Zweibrfickeuschen  Archivs  im  Jahre  1567. 

Von 

Johannes  Mayerhofer. 


Seit  dem  16.  Jahrhunderte  wendete  das  Herrscherhaus 
der  Wittelsbacher  seinen  Archiven  eine  erhöhte  Sorgfalt  zu. 

Davon  geben  Zeugnis  die  in  Archiv-  und  Historikerkreisen 
in  gutem  Andenken  stehenden  Namen  eines  Augustin  Kölner, 
Erasmus  Fend  (f  1585),  Johann  Gailing  (zum  Archivar  be- 
stellt 1586),  Michael  Anodeniusi)  (Archivar  1590—1594), 
Christoph  Gewold')  (Archivar  1595  —  1617)  und  Johannes 
Lieb')  (geb.  1566,  gest.  1650),  die  sich  alle  um  das  Archiv- 
wesen der  altbayerischen  Herzoge  Albrecht  IV,  (1465 — 1508), 
Wilhelm  IV.  (1508—1550)»  Albncht  V.  (1550—1579)  und 
Wilhelm  V.  (1579  - 1597)  Terdient  gemacht  haben« 

Und  was  noch  mehr  ist:  die  von  Herzog  Wilhehn  V.  am 
16*  BlUirz  1586  erhtssene  Archivordnnng*)  steht  nicht  an,  das 
ftrstUche  ArcfaiT  als  den  „tonembsten  Sehats  dises  landts* 
sn  bezeichnen. 

In  die  Fusstapfen  seiner  altbayerischen  Vettern  trat  be- 
züglich der  Fürsorge  für  das  Archiv  auch  Herzog  Wolfgang 
Yon  Zweibrückeu  (1532  bezw.  1543—1569). 

Es  ist  mir  zwar  nicht  bekannt,  ob  er,  gleich  Wilhelm  V. 
von  Bayern,  eine  eigene  Archivordnung  erlassen  hat;  jedenfalls 
aber  zeigte  er  ein  lebhaftes  Interesse  am  Zustande  seines 

^  Über  Leben  aad  Wirken  dte  ebeneo  tttehUgen  als  nnrabigea 
Anodenine  riebe  die  eiagebeode  Arbeit  CbrieUaa  Hiaüe^  im  »Oberbay. 
Archiv*,  Bd.  84,  8.  190^-286.  —  *)  Über  QvnHä  s.  Oefele  in  der 
Allgem.  Deutschen  Biographie,  Bd.  VI,  S.  131  ff.  —  •)  Über  Lieb  a.  Neu- 
degger  in  v.  Löber's  Archival.  Zeitschrift  VI,  S.  118—127.  —  *)  Qedmckt 
in  Löher'a  Archival.  ZeiUchrift  IX,  S.  90. 


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Das  Pftb^ZwelbrOckeiudM  ArehiT  1667. 


231 


Archives,  und  es  scheint «  dass  das  Zweibrücken  sehe  Archiv 
nicht  viele  Zeiten  gehabt  habe,  in  denen  es  an  Vollständigkeit 
seines  Inhalts  und  an  innerer  Ordnung  auf  einer  hiOieren  Stufe 
gestanden  sei  als  zu  Herzog  Wollgangs  Tagen.*) 

Schon  in  der  neuen  „Kanzlei-Ordnung"^),  welche  Wotf- 
gang  durch  seinen  Kanzler  Dr.  Ulrich  Sitzinger*)  im  Jahre 

1559  feststellen  und  den  Kanzleibeamten  einhändigen  Hess, 
war  ein  Paragraph  über  die  Behandlung  der  „Registratur 
vnd  SaalbUcher*  enthalten. 

Unterm  22.  September  1567  aber  verlangte  Wolfgang  ge- 
radezu einen  ausführlichen  Bericht  darüber,  „welcher  gestalt 
die  Ordnung  der  Registratur"  bei  seiner  ßegierungskanzlei  zu 
Zweibrttcken  gehalten  werde. 

Der  von  den  »verordneten  Räten  zu  ZweibrUcken"  und  dem 


Mao  denke  z.  B.  au  die  schweren  Verluste,  die  das  Archiv  im 
drdMlgjlhilgan  Kriege  durch  die  von  Gmenl  Gallas  unter  dem  Koib- 
nando  des  Obentoo  Moriamo  in  ZweibrOeken  lurflckgelatteDeD  kalter' 
lieben  Trappen  im  Jahre  1636  und  später  wieder  im  Jahre  1677  erlitten 
hat,  wo  die  Soldaten  die  Wacbssiegel  von  den  Urkunden  abrissen  und  sie 
meammenschmolzen,  um  Geld  aus  dem  Wachse  «u  lösen,  wo  dio  Pferde 
im  „Kechtn  Kaiiimpr  Gemach  und  zwar  auf  denen  Knie  hoch  uff  dem 
Bodeu  herum  gelegenen  Akten,  Registern  und  Rechnungen"  standen!  — 
Vgl.  Johann  Henrich  Baehmanu,  Pfalz  Zweibrückiscbes  Staaisrecht  (Tü- 
bingen, 1784),  S.  VUf.  und  Phil.  Gatimlr  Heinti,  PfUaiweibrfleken  wäh- 
rend äm  SOjAhrigen  Eri^gei,  S.  128  bea«.  Hermann  Finger,  Altee  und 
Neoee  aua  der  SOOjIhrigen  QcneUehie  des  Zweibraeker  Oymaaeimne, 
(Landau,  1859),  S.  40 f.,  wotelbst  die  einschlägigen  Stellen  ana  Heinta. 
citirt  sind.  —  ^)  Vor  Abfassung  derselben  hatte  sich  Woligai);^  von  Herzog 
Christoph  von  Württemberg  die  Einsichtnahme  der  Würticmberg'schen 
Eanzleiordnung  erbeten  am  21.  August  1557;  siebe  Karl  Menzel,  Wolf- 
gang  von  Zweibrücken  (München,  Reck,  1893),  8.  152.  —  ■)  Dr.  Ulrich 
Sitxinger,  geboren  11.  April  1525  zu  Worms,  btudirtu  1544 — 1651  zu 
Vnttenberg,  wurde  1661  Bat  nild  1666—1869  Kanaler  in  ZweibrOeken, 
heiw.  aeit  1668  fai  Kenhurf^  1661  Landrichter  in  Snlahach  hi  der  Ober- 
pfaU  und  starb  am  1.  November  167i  anf  aeinem  bei  Snlabach  gelegenen 
Schlosse  Holnstein,  nach  welchem  er  ilch  aeit  seiner  Nobilitirnng  Sitzingw 
▼on  Holnstein  nannte.  Von  diesem  grossen  Zweibrückener  Staatsmanno 
und  intimen  Freund  seines  Amtsnachfolgers  Johann  ätieber  hoffe  icli  dem- 
nächst eine  interessante  Denkschrift  veröffentlichen  zu  können.  —  Ueber 
ihu  siebe  Qeorg  Christian  Crollius,  Commentarius  de  Cancellariis  et  pro- 
caneeUarÜB  Bipontinia  (Frankfurt  and  Leipzig,  1768),  S.  66—92  und 
neneeima  den  fibrigena  nieht  aehr  fiel  Nenea  bietenden  Artikel  von  Job* 
Sehneider  in  der  Allgem.  Deutichen  Biographie,  Bl  84,  8.  499. 


u  lij- i^u^  i.y  Google 


232 


Majerbofer. 


„Kauzleivei  Walter"  Johann  Stieber  hierauf  am  18.  Oktober 
1567  an  den  dauuils  in  Neuburg  a.  D.  weiienüeii  Hcizog  er- 
stattete Bericht  hat  sich  bis  heute  erhalten.  Er  liiitterliegt 
im  Kgl.  Kreisarchive  Speier,  Abteiluug  ZweibrUckea  II, 
Fasz.  198,  üo.  2102  a. 

Sein  Zustand  ist  nicht  der  beste:  der  Kopf  des  Berichts 
hat  durch  sMmtliche  Blätter  des  acht  Folien  starken  Libells 
hindurch  mehr  oder  minder  stark  durch  Mäusefrass  gelitten, 
auch  fehlen  die  im  Texte  erwälmten,  gleichsam  als  Illustra- 
tionen zur  Darstellung  gedachten  f&nf  Beilagen  A  bis  E. 

So  schwer  der  Verlust  dieser  Beilagen  zu  beklagen  ist, 
ebenso  sehr  und  noch  weit  höher  anzuschlagen  ist  die  Rettung 
des  Berichts.  Denn  derselbe  zeigt  uns  anschaulich  und  getreu 
in  allen  wesentlichen  Zügen  sowohl  den  Inhalt  und  die  Ord- 
nung des  ZweibrUckenschen  Archivs  im  Jahre  15G7  als  auch 
die  für  die  nächste  Zukunft  geplanten  Ordnungsarbeiten. 

Dass  der  Bericht  vom  Jahre  1567  nicht  von  einem  fürst- 
lichen Archive,  sondern  nur  von  einer  .Registratur** 
spricht,  kann  nicht  Wunder  nehmen. 

Das  heizoglich  Zweibriickeusche  Staatswesen  war  erst 
über  150  Jahre  alt,  und  dass  ein  xVrchiv  auch  einem  andern 
als  einem  Regierungszwecke  dienen  könne,  lag  damals  noch 
nicht  im  Gesichtskreise  der  Zwei  brücker  liäte. 

Heutzutage  nehmen  die  Staatsarchive  immer  mehr  den 
Charakter  von  Anstalten  an,  welche  die  amtlich  entstandenen 
und  darum  objektiv  mthrhaftigsten  schriftlichen  Dokumente 
der  verschiedenen  Zeitabschnitte  enthalten,  aus  denen  die 
Staats-  und  Rechtsgeschichte,  die  Kirchengesdiichte,  die  Kunst- 
und  Kulturgeschichte  unseres  Volkes  geschöpft  werden  kann; 
heutzutage  werden  die  Staatsarchive  immer  mehr  Gemeingut 
des  ganzen  Volkes,  aus  dem  eiü  Jeder  die  Beweise  fflr  sein 
gutes  Privatrecht  und  das  Material  für  die  Geschichte  seiner 
Familie  und  seinci  engeren  oder  weiteren  Heimat  erholen  kann. 

Dadurch  werden  die  Staatsarchive  di(;  ungetrübte  und  er- 
giebige Quelle,  aus  der  unser  bestes  Wissen  über  unsere  ganze 
Vergangenheit  fliesst,  eine  Fundstätte  von  fast  unermesslicher 
Ausbeutungsfähigkeit,  und  im  idealen  Sinne  genommen  ist's 
auch  heute  noch  wahr,  dass  die  Archive  der  „furnembste 
schätz**  eines  Landes  sind. 


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Da»  Pfiüa-ZweibrOelmiMhe  Afehir  1667. 


233 


In  diesem  Sinne  war  aber  das  Wort  Wilhelms  V.  im  Jahre 
15S6  nicht  genieint.  Dasials  erachtete  man  das  Arehiy  als 
fürstliches  Privateigentum  and  als  Zweck  desselben  erkannte 
man  den  Schutz  der  fttrstlichen  Rechte  an  Land  und  Leuten, 
Einkünften  und  Ezpektanzen. 

Das  Archiv  wäre  „nit  für  den  geringsten  Schatz  dieses 
i\u-.-tcüthumbs  zu  achten"  sagt  unser  Bericht  vom  Jahre  1567, 
da  man  sich  mit  meiner  liilfe,  wenn  es  wohlgeorduet  sei,  ,,alle 
zeit  gegen  vnruwigen  nachbarn,  die  sich  doch  an  rechtlichem 
Process  gnugen  Hessen,  zu  getrösten  hett''. 

Man  ersah  also  im  Archive  lediglich  die  juristische  Küst- 
kammer, aus  welcher  der  Landesherr  in  jedem  gegebenen 
Falle  seine  prozessualen  AngrifiEs-  oder  Verteidigungswaffen 
holen  mochte. 

Solange  diese  in  der  Natur  der  Sache  liegende  Auf- 
fassung andauerte  —  und  sie  dauerte  solange,  als  eine  Unzahl 

wirklicher  oder  blos  angesprochener  fürstlicher  Rechte  in  Frage 
gestellt  schien  und  mittels  der  Urkunden  und  Akten  erkuuipft 
oder  geschlitzt  werden  musste  —  konnte  von  einem  Staats- 
archive im  modernen  Sinne  keine  liede  sein;  mau  konnte  in 
Wahrheit  nur  von  einer  fürstlieli  geheimen  Registratur  reden. 

Für  uns  Kinder  des  19.  Jahrhunderts  hat  die  Zweibrückener 
Registratur  vom  Jahre  1567  den  geheimen  Kegistraturcharakter 
vollständig  verloren;  uns  erscheint  sie  als  öffentliches  Staats- 
archiv, zu  dem  wir  ungehinderten  Zutritt  haben  und  dessen 
»innere  Einrichtung  wir  im  folgenden  uns  näher  besehen  wollen; 
unser  Führer  hlebei  ist  unser  Bericht,  dessen  Text  wir  weiter 
unten  im  Wortlaut  wiedergeben  werden. 

Das  Archiv  zerfiel  in  zwei  grusle  Hauptabteilungen:  A.  in 
das  Urkundenarchiv,  B.  in  das  Akten-  und  Literalienarchiv. 

Das  Urkundenarchiv  war  „im  Gewölbe"  untergebracht. 
Daselbst  stand  ein  grosser  Schrank,  der  nicht  weniger  als  80 
Schubladen  enthielt.*)  In  letzteren  ruhten  die  Originalperga- 
menturkunden mit  ihren  Siegeln.  Die  Eiuteilung  der  Urkunden 


1)  Auch  der  „grosse,  lauge  zwtiiiaclie  Kaatea  iu  der  Mitte"  dei  inneren 
Gewölbes  im  MQocbeoer  Atehiv«  tathiolt  nach  M.  Airodens  sArchiviun 
Honachienie**  vom  Jahre  1681  achtsig  Laden;  doch  gab  es  dort  noch 
Tiele  andere  Laden;  cf.  Hautlo  fan  .Oberbay.  Aiebif«,  Bd.  84,  8.  232. 


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234 


Majerbofer. 


war  erfolgt  zunächst  nach  chronologischem  System;  d.  h.  es 
bildeten  jeweils  die  unter  einem  Fürsten  erwachsenen  Urkunden 
eine  grosse  Gruppe  für  sich;  jede  dieser  grossen  Gruppen  aber 
war  anderseits  nach  einem  sachlichen  Systeme  gegliedert,  in- 
dem sie  in  die  Rubriken:  Regalien,  Lehenbriefc,  Testamente, 
Heiratsbriefe,  Verträge  and  ürkuoden  Uber  die  einzelnen 
Ämter  des  Landes  zerfiel. 

Für  die  Pergamenturkunden  bestacd  ein  Bepertorium,  das 
den  Lagerort  nach  Schabladen  angab. 

Etwas  geringerer  Sorgfalt  erfreuten  sich  die  Papiemrkunden, 
welche  nicht  in  SchnbFaden  untergebracht  waren»  sondern  in 
Säcken  aufgehängt  an  den  Wänden  des  Gewölbs  hemmhingen, 
ein  Verfahren,  das  sich  zum  Schutze  der  IrcbiTalien  vor 
Mausen  und  Feuchtigkeit  allerdingB  dann  empfidblt,  wenn  es 
an  Gestellen  und  Kartons  oder  an  guten  Sduränken  fehlt,  und 
das  Franz  y.  Löher  Im  Hauptarchive  zu  Brüssel  unter  dem 
belgischen  Generalarchivare  Ludwig  Prosper  Gachard  (1800 — 
1865)  noch  ini  Jahre  18G1  angewendet  antraf.  *) 

Zu  den  solchergestalt  verwahrten  Papierurkunden  existierte 
kein  Repertorium ;  doch  war  aussen  auf  den  Säcken  im  all- 
gemeinen notiert,  welchen  Herrn,  welches  Amt  oder  welchen 
Gegenstand  die  darin  enthaltenen  Dokumente  betrafen. 

Befanden  sich  die  Uriiunden  „im  Gewölbe",  so  waren  die 
•Akten  und  sogenannten  „Saalbücher",  d.  h.  die  Kopialbücher  — 
weil  kurrenter  Natur  und  zu  beständigem  Gebrauche  nötig  — 
in  der  Kanzlei  verwahrt,  und  zwar  wohlyersorgt  in  Schränken, 
Kisten,  Laden  und  Säcken. 

Da  stand  der  1.  Schrank,  lediglich  bestimmt  zur  Auf* 
nähme  der  „Saalbttcher,  in  denen  gemeiniglich  alle  Origi- 
nal hrieff  Begistrirt  zu  finden  sein,  welche  Im  gewölb  liegen**; 
er  enthielt  ehie  Reihe  von  Fächern,  von  denen  sieben  bereits 
angefüllt  waren. 

Im  Fache  1  standen  die  Saalbücher  der  Grafen  von  Vel- 
denz, im  Fache  2  die  des  Herzogs  Stephan  (1410—1459),  im 
Fache  3  die  Herzog  Ludwigs  I.  (1459— Uö9j,  im  Fache  4  die 

T.  LOhtt*k  Arohival.  Zcitadirift,  Bd.  XI,  a  m  FOr  die  Tielftcba 
Tarwendoiie  T<ni  Sldiflii  rar  Aofbewahnug  von  Urkoadea  ist  eio  veiterei 

Zeagnis,  dass  auch  das  MOocbner  ArchiT  im  Jabre  1691  87  solcher  S&cte 
oder  „CarlifT"  zahlte,  -welche  dort  allerdings  nicht  ao  der  Mauer  hingen, 
soodern  io  den  ^neaen  KAaten*  lagen.  CL  HAuUe  n.  n.  0.,  S.  282. 


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Dm  Pfoli-ZwtfbrtlflkenKlM  AreliiT  1607. 


285 


Saalbücher  Herzog  Alexanders  (1489—1514),  im  Fache  5  die 
Herzog  Ludwigs  IL  (1514--15S2),  im  Fache  6  die  des  Pfklz- 
grafen  Ruprecht,  des  Oheims  und  Yormimds  Herzog  Wolf- 
gangs  (15S2— 1543),  und  endlich  im  Fache  7  die  Saalbttcher 
Herzog  Wolfgangs  seihst  von  1543—1559. 

Der  IL  Schrank  nahm  die  Ämterverwaltnngs- 
akten  anf. 

Für  jedes  der  vier  damaligen  Ämter  dos  Fürstentums:  Amt 
Zweibrücken,  Amt  Nüucubtel,  Amt  Meisenheini  und  Amt  Lichten- 
berg waren  zwei  Laden  vorgesehen,  in  deren  eine  die  täglich 
einlaufenden  Gesuche  der  Unterthanen  und  die  Berichte  der 
Beamten  gelegt  wurden,  während  in  der  anderen  alle  die  Rechte 
und  Irrungen  des  hetrefTenden  Amtes  mit  den  Nachbarn  be- 
treffenden Akten  ihre  Unterkunft  fanden,  und  zwar  in  losem 
Zustande,  bis  das  Jahr  zu  Ende  ging.  Je  nach  Scbluss  eines 
Jahres  wurden  die  während  desselben  aufgelaufenen  Akten 
ämter-  und  laden  weise  gebunden,  mit  der  entsprechenden 
Aufschrift,  z.  B.  „Allerhand  gemeine  Nencastler-Amtshand- 
Inngen  de  Anno  1560*'  yersehen  and  also  aufbewahrt 

Da  „alle  Handlungen  tägliche  prothocollirt*'  wurden,  d«  b. 
da  fiber  den  Ein-  und  Auslauf  ein  T^ebach  geführt  wurde, 
so  konnte  nach  langen  Jahren  noch  mit  L^chtigkeit  mich 
einem  Akte  recherchiert  werden,  der  vor  80  und  mehr  Jahren 
auf  der  Kanzlei  vorgefallen  war,  Torausgesetzt  fireflicb,  dass 
der  Gesuchsteller  —  wie  der  Bericht  etwas  naiv  bemerkt  — 
das  Amt  anzugeben  wusste,  in  dem  er  daheim  war,  und  das 
Jahr,  in  dem  seine  Angelegenheit  schon  einmal  auf  der  fürst- 
lichen Kanzlei  zur  Verhandlung  gestanden  hatte. 

Ausser  den  acht  für  die  vier  Ämter  reservierten  Laden 
befand  sich  im  Schranke  II  noch  eine  Reihe  weiterer  Laden, 
auf  welchen  aussen  der  Name  derjenigen  Personen  verzeichnet 
stand,  deren  Spezialakten,  je  mit  Fergamenttektur  yersehen, 
drinnen  verwahrt  wurden. 

Was  an  Akten  über  Beziehungen  zu  Nachbarn  und  Unter* 
thanen  kein  Unterkommen  im  Schranke  finden  konnte,  wurde 
auch  hier  in  der  Kanzld  —  lUmlicfa  den  Papiemrkunden  im 
Gewölbe  —  in  Säcken  an  den  Wänden  aufgehängt 

Der  HL  Schrank  diente  znr  Aufnahme  der  Kloster>, 
Schul*  und  Religionsakten. 

Im  IV.  Schranke  lagen  die  Lehensakten. 


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236 


Mayerhofer. 


Für  jeden  Lehonsmann  war  ein  eigener  Faszikel  angelegt, 
dessen  Signatur  der  ZilTer  entsprach,  unter  welcher  der  Akt 
in  dem  ebenfalls  im  Schranke  liegenden  „Kegiüter  aller  Lehen- 
leut"  vorgetragen  war. 

Für  die  Lehenssachen  wurde  in  derselben  Weise  wie  für 
die  Auiterverwaltungsakten  ein  eigenes  Geschäftsjournal  geführt. 

Eine  V.  Gruppe  im  Ordnungssysteme  der  Zweibrücken- 
sehen  Archivalien  bildeten  die  Personalien  der  Pfarrer, 
Diakone  und  Schullehrcr. 

FUr  jede  P&rrei,  jedes  Diakonat  und  jede  Scbnle  war  zur 
Eintragung  der  Personalien  ein  eigenes  Buch  angelegt,  und 
aUe  diese  Bücher  wurden  ämterweise  aufgestellt  in  zwei  mehr- 
iücfaerigen  Kisten,  in'  welchen  auch  die  ebenfalls  amterweise 
zusammengefassten  Yisitationsakten  ihren  Platz  fanden. 

Eine  eigene  Lade  barg  als  VI.  Gruppe  die  „Criminal 
▼nd  malefitzsachen"  nebst  kurzem  Verzeichnis  darüber. 
Diese  Akten  wurden  wie  die  Civilakteu  im  II.  Schranke  alle 
Jahre  gebunden,  überschrieben  und  so  aufbewahrt. 

Als  eigene,  VII.  Gruppe,  figurierten  die  in  einer  Lade 
untergebrachten  Ehesachen;  für  sie  bestand  wieder  ein  ge- 
sondertes üeschäftsjournal  und  ein  eigenes  Buch,  in  welchem 
die  in  Ehesachen  ergangenen  Urteile  eingetragen  wurden. 

Eine  Vlll.  Archivgruppe  tritt  uns  in  den  Hofgerichts- 
akteu  entgegen.  Das  Hofgericht  bildete  für  die  Landesunter- 
thanen  die  AppeUationsinstanz  von  den  Untergerichten  weg. 
Solange  ein  Prozess  am  Hofgerichte  anhängig  war,  wurden 
die  Streitakten  beider  Parteien  je  in  einem  eigenen  Sacke  auf- 
bewahrt; nach  Entscheidung  oder  Beilegung  des  Prozesses 
kamen  sie  in  besondere  Kisten.  Die  ergangenen  Urteile  wurden 
in  ein  speziell  dafür  angelegtes  Buch  zusammengeschrieben. 

Die  IX.  und  letzte  Archivgruppe  umfasste  die  Akten 
Uber  jene  Prozesse,  welche  der  Landesherr  gegen  Nachbarn 
u.  s.  w.  am  Reich  s  kam  merger  ich  te  oder  anderwärts  führte. 

Diese  Gruppe  zerfiel  in  zwei  Unterabteilungen:  in  die 
„extra  judicialia  acta",  d.  h.  die  gelegentlich  eines  Prozesses 
entstandenen  Missive,  Berichte,  Konzepte  und  Instruktionen, 
sowie  in  die  „acta  judicialia'',  welche  die  rein  juristischen, 
im  Prozesse  vor  dem  Gerichte  erwachsenen  Produkte  dar- 
stellten. In  der  letzteren  Unterabteilung  wurde  auf  das  Sorg- 
fältigste alles  gesammelt,  was  für  den  Gang  des  Prozesses  vom 


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Das  Pfaiz-ZweibrflckeDacbe  Archiv  1667. 


237 


Anfange  bis  zum  Ende  materiell  oder  formell  von  Wicht ip^keit 
war  oder  werden  konnte.  Da  fehlton  nicht  das  „Protokoll", 
d.  h.  der  dem  Gerichte  in  der  Form  eines  schriftlichen  Auf- 
satzes überreichte  Partei  vertrag;  der  Rezess,  d.  h.  der  vor 
dem  Gerichte  mündlich  gehaltene  und  von  diesem  zu  Protokoll 
genommene  Parteiyortrag;  die  Prozessordnimg  des  Kammer- 
gerichts; der  jeweils  ergangene  Bescheid;  die  Vormerkung  der 
Termine;  die  ,  Jnterlocute**,  d.  b.  Jene  gerichtlicben  Beschliksse, 
welche  entweder  nur  eine  vorbereitende,  prozessleitende  An- 
ordnung oder  eine  nur  provisorische  Verfligung  oder  Äussere 
ung  des  Richters  darstellten;  da  &nden  sich  die  Berichte  der 
,,SollicitAtoren*S  welche  die  Beschlennigang  des  Prozesses  be- 
trieben; die  „Citationen",  d.  h.  Ladunpisschreiben  der  Parteien; 
die  „Prociiratorien'',  d.  h.  die  Vollinachten  zur  Stellvertretung 
der  Parteien,  die  „Exzeptionen",  d.  h.  die  Einreden  der  Be- 
klap^ten,  dass  das  Recht  des  Klägers,  wenn  es  auch  früher 
bestanden  habe,  später  wieder  aufgehoben  worden  sei  oder 
nl'or  dass  die  Wirksamkeit  der  im  allgemeinen  ja  wolil  be- 
gründeten Klaffe  vermöge  einer  besonderen  Ausnahmsbestim- 
mung verhindert  sei;  da  waren  zu  finden  „die  articulirten 
vrsachen",  d.  h.  die  Klagebegründnnaen,  die  „"Responsionen", 
d.h.  Klagebeantwortungen,  die  „Repliken",  d.  h.  Erwiderungen 
der  Klagspartei,  und  so  fort  alle  in  allen  Stadien  des  Pro- 
zesses bis  zur  Ausbringung  des  Endurteils  erwachsenen  ge- 
richtlichen Produkte.  *) 

Auf  den  in  beiden  Unterabteilungen  in  einer  Streitsache 
entstandenen  bezw.  je  in  einen  Band  zusammengetragenen  Akten 
wurden  aussen  auf  der  Tektur  mit  IVakturschrift  der  Name 
des  Klägers  und  des  Gerichts,  das  Objdct  der  Klage,  das  Jahr 
des  Prozessbeginns  und  die  Signatur  des  Aktenbandes  ver- 
zeichnet. Den  Akten  lug  ein  Terminkalender,  Repertorium 
genannt,  bei,  der  bei  jedem  anhüngiiren  Prozesse  genau  die 
Termine  vorgemerkt  enthielt,  wann  die  Advokaten,  Procura- 
toren  und  Sollicitatoren  ihres  Amtes  zu  walten,  die  Anitleute 
Berichte  zu  erstatten  hätten,  kurz  wann  und  von  wem  irgend 
eine  Handlung  vorzunehmen  sei;  der  Terminkalender  hielt  jedes 
materielle  und  formelle  Versäumnis  fern,  er  gab  jederzeit  zu- 

Die  Erklärung  ier  einzelnen  juristischen  Termini  ist  gegeben  nacb 
Hieronymiifl  Bayer,  Vorträge  Aber  den  deutscheii  gemeinfln  ordentlidien 
ZifilproieM.  MBocfaeo,  1869. 


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238 


Mayerbofer. 


Terlässige  Auskunft  darüber,  wie  weit  ein  Prozess  gediehen 
und  au  wem  ein  neues  Angriffs-  oder  Abwehrstadium  war. 

Haben  wir  bisher  den  Inhalt,  die  Ordnuuj;  und  die  Art 
der  Unterbringung  des  Zweibrückenschen  Regierungsarchivs 
im  Jahre  1567  kennen  gelernt  —  auffallender  Weise  ist  im 
Berichte  der  Rechnungen  nicht  namentlich  Erwähnung  ge- 
than  —  so  stellen  wir  nunmehr  billig  die  Frage,  wem  die 
eingeführte  Ordnung  im  wesentlichen  zu  danken  war. 

Bei  Beantwortung  der  Frage  ist  wieder  zwischen  Urkunden- 
and  Aktenarchiv  zu  unterscheiden. 

Wer  die  Scheidung  der  Akten  in  die  oben  im  einzelnen 
flkisziertea  Gruppen  angeordnet  hat,  können  wir  nicht  mehr 
angeben.  Vermutlich  ist  es  ein  Kanzler  gewesen,  der  die  ganz 
aachgemässe,  in  der  Natur  der  Akten  seihst  gelegene  Gruppier- 
ung nach  Ämtenrerwaltungs-,  Straf-  und  GiTilprozess-,  Lehen-, 
Pfarr-  und  Schul-  und  fihegerichtsakteii  vornahm  ^),  ein  Schema, 
das  sich  hd  den  Kanzleibeamten  um  so  rascher  und  leichter 
einbürgerte,  als  diese  Akten,  welche  tagtäglich  anfielen,  zu- 
sehends die  Faszikel  füllten  und  alle  Jahre  zu  Bänden  an- 
wuchsen, ihnen  täglich  durch  die  Hände  gingen. 

Anders  war  es  bei  den  Urkunden,  deren  sach- und  fach- 
gemässe  Behandlung  von  An  l  ang  au  versäumt  worden  zu  sein 
scheint;  diese  lagen  —  sowohl  die  Originalpergamente  mit 
ihren  anhängenden  Siegeln  als  auch  „etlich  vil  säck  vol  Pa- 
pieren schrifften  vnd  haii'Uungen"  .  .  „ohn  sonderliche  Ord- 
nung zers  Ire  wet^'  umher,  und  lauge  war  Niemand,  der  sich 
ihrer  annahm. 

Schon  war  ihre  Zahl  eine  zu  grosse  geworden,  als  dass 


Der  Kanzler  liatte  ja  Mben  Minen  sonstigen  Obliegenheiten,  modern 
gesprochen,  auch  das  Amt  eines  Archivdirektors;  man  veifleiche 

dafür  das  Bestellungadekret  für  den  Kanzler  Heinrich  Has  Ton  Lauffien 
vom  Jahre  1' 34.  Dirii)  wird  der  Kanzler  verpflichtet,  „das  er  vns 
vnser  Can tzl  cy  1 1- (mi  wlich  vnd  mi  t  Fleiss  versehen,  den  ander n 
Substitut  vud  Schreiber  anweissen  vnd  darzu  halten  soll,  das, 
SO  in  gerurCer  TnserCanslej  verhandelt  wurd,  vffzuschrybeu 
▼nd  nach  nottarfft  sn  reg! sir Iren,  anch  alle  treffenlicfaeMiadfenoder 

andre  brieff  nach  gehaptem  Badt  vnd  seiner  besten  Yerstindnlss 

selbs  III  condpiien  vnd  dieselbige  sampt  allen  andern  ▼nsers 
forsten thumbs  freiheiten,  Soll  vnd  RechenbQchern  oder 
andern  hriefflichen  vrkhunden  zum  besten  verwaren*  etC 
Siehe  CrolUos,  Commeot.  de  cancell.  Bipoot  S.  49,  Note  (a). 


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Das  Püals-ZweibrückeuBche  Archiv  1567. 


239 


die  Kanzleibeamten,  die  mit  dem  laufenden  Dienste  penug  zu 
thun  hatten,  auch  ihre  Ordnung  noch  auf  die  Schultern  hätten 
nehmen  können;  teils  auch  dürfte  ihnen  das  Verständnis  für 
die  fachmännische  Behandlung  derselben  gefehlt  habeo. 

Das  Verdienst,  dea  richtigen  Mann,  der  da  Ordnung  schaffen 
solle  und  könne,  an  seinen  Platz  gestellt  zu  haben,  gebührt 
dem  Zweibrückener  Kanzler  Michael  Han.  ^) 

Der  Mann  seines  Vertrauens,  der  dasselbe  glänzend  recht- 
fertigte, war  Johann  Hos  auch  Hoss  geschrieben. 

Hös  stammte  aus  Meisenheim.  Auf  Oculi  (25.  Februar) 
1543  war  er  als  Kanzleischreiber  in  Zweibrttcken  angestellt 
worden  gegen  ein  Dienstgeld  von  jihrfich  8  Qulden,  ein  Som- 
merboftuch  und  seinen  gebührenden  Anteil  an  der  Hälllte  der 
Kanzleigefälle,  welche  nach  der  Kanzleiordnung  den  Schreibern 
zustand. 

Obgleich  er  ausdrücklich  ..gleich  andern  dort  angestellten 
Schreibern'*  angenommen  war,  hatte  er  doch  noch  die  beson- 
dere Verpflichtung,  ,,die  Schreiben  zu  registrieren". 

Seine  Dienste  scheinen  von  allem  Anfang  an  entsprochen 
zu  haben;  denn  schon  im  nächsten  Jahre,  1544,  erhielt  er  auf 
seine  Bitte  um  Gehaltserhöhung  zwei  Gulden  jährliche  Zulage. 

Aber  immer  förderlicher  und  wertvoller  entwickelte  sich 
die  Thätigkeit  des  fleissigcn  Mannes,  und  am  29.  September 
1553,  nach  zehnjähriger  Arbeit,  sah  er  unter  dem  Kanzler  M. 
Han  sein  mühevolles  Wirken  glänzend  anerkannt.  Unter  ge- 
•  nanntem  Datum  wurde  er  nämlich  unter  Beibehaltung  seiner 
Verpflichtung,  Schreiberdienste  zu  thun,  zum  Registrator  er- 
nannt.') 

Es  ist  das  der  erste  Fall,  dass  im  fürstlich  Zweibrücken- 
seben Dienstwesen  der  Titel  „Begistrator"*  erscheint. 

Augenscheinlich  war  die  Stelle,  dem  Bedürfnisse  im  all- 


>)  M.  Han  stammte  aus  Kenz'wtiPn ,  trat  als  Syndicus  in  den  Dienst 
der  Stadt  Strasaburg,  wurde  im  ^■()veml)C'r  1547  als  Kanzler  nach  Zwci- 
brücken  berufen,  bekleidete  diese  Stelle  bis  Ende  des  Jahres  1555,  lebte 
vou  da  ab  als  ZweibruckenscUer  „Dieoer  von  Haus  aus"  noch  mehrere 
Jahre  und  cnebeiDt  166S  «Ii  tot  Ct  CroUius,  De  ceooell.  Bipont, 
S.  61—64.  —  *)  Teldeni-ZveiliraGkeoer  Eopialbftcber  im  k.  allg.  Beioha- 
•rdiive  in  MdiwlieD,  Bd.  XXIX,  fol.  120;  cf.  «och  Bd.  XXXXI,  fol.a80. 
Die  freundliche  Mitteilung  der  auf  Hos  bezüglichen  Stellea  aus  diesen 
EopialbOdieni  vecdanke  ich  der  Gate  dea  Herrn  Ludwig  £id  in  Boienbeim. 


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240 


Mayerhofer. 


gemeinen  und  den  Verdiensten  des  ersten  Inhabers  im  Be- 
sonderen entsprechend,  für  die  Person  des  Johann  Hos  ge- 
schaffen und  hob  diesen  hocli  über  seine  bisherigen  Kollegen, 
die  übrigen  Kanzleiscbreiber,  hinauf. 

Sein  Jahresgehalt  war  damit  von  10  auf  25  Guldon  ge- 
stiegen; dazu  erhielt  er  jährlich  6  Malter  Korn,  ein  Fuder 
Wein,  ein  Sommerhoftuch  und  die  Kost  bei  Hofe,  eventuell, 
wenn  er  letztere  nicht  «inehmen  wollte,  als  Ersatz  dafür 
4  Malter  Korn  und  ein  Fuder  Wein.^) 

Die  Obliegenheiten  des  neuen  «^Registrators**  fasst  die  Be- 
stallungsurkunde dahin  zusammen,  dass  er  „alle  unsere  alten 
und  neuen  Schriften,  Briefe,  Sachen  und  Handlungen  treulich 
und  tieissig  ersuchen  und  erlesen,  dieselbe  alle  und  jede  an 
sonderlidion  Ort  unterschiedlich  zusammenlegen,  auch  ordent- 
lich wie  :>iclis  gebührt,  beschreilien  und  registrieren  und  damit 
eine  solche  gute  M:iss  und  Ordnung  halten  solle,  damit  er  auf 
Begehr  die  Sachen,  (leren  man  jederzeit  in  unsern  fürfallenden 
Geschäften  bedürfen  wird,  zu  finden  und  bei  Händen  zu 
bringen  wisse". 

Hos  ist  seiner  Aufgabe,  ^daiza  er  insonderheit  bestelt  vnd 
angenommen"  war,  nämlich  Ordnung  und  Klarheit  in  das 
wüste  Urkundenchaos  zu  bringen,  seit  1558  ehrlich  gerecht 
geworden.  Unser  Bericht  vom  Jalire  1567  rühmt  es  ihm  ins 
Grab  nach,  dass  er  die  Urkunden  „ausaeinander  gesucht**,  die 
„Pergamenten  brieff  in  ein  grossen  schanck  im  gewölb  mit 
achtzig  Schubladen  verordnet  vnd  registrirt"  und  darüber  ein 
Repertorium  angelegt,  sowie  die  Papierurkunden  in  einer  ge- 
wissen Ordnung  in  Sacke  vei  teilt  und  diese  wenigsteas  „genera- 
liter"  überschrieben  habe. 

£s  ist  bedauerlich,  dass  wir  den  Abgang  oder  Tod  dieses 
ersten  Zweibrücken  sehen  Archivars  nicht  ebenso  wie  seinen 
Dienstantritt  zeitlich  genau  fixieren  können.  Wir  können  den- 
selben nur  ungefähr  bestimmen.    Zur  Zeit  der  Abfassung 


1)  Zur  Würdigung  dieser  Bezüge  setze  ich  die  Betoldong  hierher, 
welche  Imt  BeitaUaii««trkQDde  vom  4.  Aognet  1661  Dr.  ülrieh  Sitzinger 
alt  „Bai  aad  reehtigelehrler  Diener*  hatte:  100  fl.  Geld,  12  Malter  Korn, 
2  Fodw  Wein,  eni  Ratehofkleid,  BehaosoDg  in  ZweibrQckeo.  —  Siebe 
Veldenzer  Kopialbacher  im  k.  allg.  Beiehiarehivo  in  Manchen,  Bd.  XXIX, 
fol.  102. 


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Du  FfUa-Zwtibrfllcktiiieha  Aiehhr  1667. 


24t 


unseres  Berichts,  am  18.  Oktober  1667,  wird  er  als  Terstorbea*' 
beseichDet  Er  sclieiDt  aber  schon  etwa  5  Jahre  frtther  Tom 
Leben  oder  wenigstens  yom  Dienste  geschieden  zu  sein. 
Wenigstens  finde  ich  seinen  Amtsnachfolger  Jost  PM  zum 
erstenmale  als  Zweibriickenschen  „Kanzleiregistrator"  erwähnt 
in  einer  Notiz  vom  14.  Oktober  1662. 

Aus  der  Thatsache,  dass  Hos  alsbald  einen  Amtsnachfolger 
erhielt,  geht  hervor,  dass  der  Archivar  nicht  mehr  entbehrt 
werden  konnte,  dass  er  ein  ständiger  Posten  im  Zweibrückener 
Staatswesen  wurde. 

Dafür  sorgte  die  zunehmende  Geschäftslast  in  der  Regie- 
rungskanzlei und  die  immer  klarer  zum  Bewusstsein  kommende 
Überzeugung,  dass  die  der  archivalischen  Bebandlong  noch 
harrenden  Urkunden  und  Akten  allmälig  in  dieselbe  Ordnung 
gebracht  werden  mttssten  wie  die  Pergamentnrkunden,  denen 
Ho6  seine  Kenntnis  und  seinen  Fleiss  zugewendet  hatte. 

Man  wttsste  in  Zweibrttcken  im  Jahre  1667  den  Archivar 
gar  wohl  zu  würdigen.  Unser  Bericht  schildert  bei  der  Dar- 
stellung der  im  11.  Schranke  in  der  Kanzlei  aufbewahrten 
Akten  ganz  anschaulich  die  Vielbeschäftigtheit  des  Archivars, 
der  au  keinem  Tage  ein  Ermüden  kennen  dürfe.  Er  müsse 
nicht  nur,  heisst  es  dort,  Register  auf  Register  macheu,  damit 
man  die  laufenden  Amtsakten  jederzeit  rasch  und  sicher  finden 
könne,  er  müsse  nicht  nur  persönlich  „vast  alle  stund"  mit 
den  Archivalien  umgehen ,  er  müsse  sie  auch  ,,halb  schier 
auswendig  wissen"  und  ihre  Registrirung  ^^anz  allein  leiten. 
Denn  wollten  mehrere,  etwa  die  Kanzleischreiber  selbst,  die 
Einteilung  der  Akten  nach  ihrem  Kopfe  vornehmen,  so  „gab* 
es  eine  Confusion",  die  der  Archivar  verhüten  müsse  dadurch, 
dass  er  täglich  „vfsehe  vnd  Ordnung  halte  und  an  der  Hand 
bleibe",  was  f^reilich  eine  Aufgabe  sei,  die  „ein  sonderlich 
grossen  ernst  und  Fleiss  erfordere*'. 

Und  doch  war  das  Crebiet  der  Thätigkeit  des  Archivars 
noch  nicht  erschöpft  mit  der  Erledigung  seines  täglichen 
Arbeitspensums  auf  der  Kanzleiregistratur. 


Urkunden  des  Klosters  Werschweiler  No.  84  im  Kreisarchive  Speier. 
—  Yon  Jost  Pfeil  durfte  die  „erst  nowlieh*,  also  knn  vor  1067  ins  Werk 
gesetste  «gar  richtige*  Ordnong  der  in  der  V.  Areblvgruppe  aafgefdhrttD 
PerNotlekten  der  F&rrer  und  Lehrer  and  der  Vieitatiooaakten  berrOkren. 

MtMlnr.&aiMb.d.OlMffrk.S.r.XI.S.  16 


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242 


Hajerhofor. 


Wenn  Johann  Hos  auch  die  Pergamenturkunden  geordnet 
und  repertorisiert  hatte,  so  ^ar  doch  den  in  Säcken  attfjg;^ 
hängten  ürkonden  und  Akten  bisher  nur  eine  stiefmütterliche 
Behandlung  zuteil  geworden,  sie  waren  vorerst  nur  „generaliter** 
ttberschrieben  worden. 

Das  war  ein  Misstand,  der  einem  feinen  Kopfe  nicht  ent- 
gehen konnte  und  Abhilfe  erheischte. 

Ging  da  ein  kundiger  Mann,  wie  der  Vicekanzlcr  Johann 
Stieber,  der  Erstatter  unseres  Berichts,  zu  den  Stunden,  da 
er  keiner  Ratssitzung  zu  präsidieren  und  sonst  gerade  freie 
Zeit  hatte,  oder  aber  geradewegs  zu  Recherchezwecken  an 
einen  dieser  „generaliter'^  beschriebenen  Säcke,  so  „hatt  er 
vilmal  befunden,  dass  allweg  etwas  darunder  oder  darbej  be- 
griffm,  so  zu  andern  Sachen  auch  nutz  vnd  dienstlich*'  als 
gorade  zu  jener  Rubrik,  welche  aussen  auf  dem  Sacke  als 
Betreff  signiert  war. 

So  trefflich  und  praktisch  das  System  der  Archiveinteilung 
im  ganzen  war,  so  dass  es  „nit  ordentlicher  anzurichten"  — 
die  innere  Durcharbeitung  des  gesamten  Materials,  seine 
Durchsichtigmachung  für  alle  möglichen  Recherchefälle,  wenn 
auch  damals  nur  in  der  prozessualen  Richtung  gedacht,  liess 
noch  viel  zu  wünschen  übrig. 

Nach  der  Meinung  des  Vicekanzlers  vom  Jahre  1567  sollte 
es  aber  für  die  nächste  Zukunft  die  Aufgabe  des  Archivars 
seio,  diese  Feinarbeit  hauptsächlich  an  der  älteren  Registratur 
in  Angriff  zu  nehmen. 

Stieber  kann  nicht  umhin,  das  Lob  des  ArchiTars  andi 

bei  dieser  Gelegenheit  wieder  zu  singen. 

Ausdrücklich  warnt  er  vor  der  Unterschätzung  der  Leist- 
ungen des  Archivars,  der  sich  mit  innerer  Ordnungsarbeit  be- 
schäftige. Man  dürfe  nicht  meinen,  dass  dies  ,,nit  gar  grosse 
mühe  erfordert".  Wer  das  glaube,  der  solle  es  nur  einmal 
selbst  mit  einem  oder  zwei  alten  Saalbüchern  oder  mit  einer 
Schublade  von  Pergamenturkunden  oder  mit  einem  Sacke  voll 
Papierurkunden  probieren  und  er  werde  zur  Einsicht  kommen, 
dass  es  „mit  geringer  arbeit  vnd  ohne  embsigen  fleiss  nit  ge- 
schehen mag*'. 

Mit  klarem  Blicke  erkannte  Stieber  auch,  dass  es  nicht 
genüge,  wenn  der  Archivar,  der  die  Arbeiten  der  „ligroBristen 


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Dm  PfalfrZwiilifflckeBscha  Aichi?  1M7. 


24S 


und  Copisten*^^)  zu  „dirigieren**  und  das  ganze  System  des 
Archivs  zu  „redigieren**  habe,  blos  Mühe  und  Fleiss  nicht 
spare;  Stieber  yerlangte,  dass  der  Archivar  „auch  des  Landts 
vnd  der  hendeU  gelegenheit  zunor  zimlieh  Wissens  trage**, 
d.  h.  die  Geschichte  des  Landes  u.  s.  w.  kenne,  and  dass  er, 
soUe  er  anders  der  gestellten  Aufgabe  gerecht  werden,  „in 
etlidien  Jharen  zu  keiner  andern  arbeit  gebraucht  werden** 
dürfe.  £r  solle  sich  lediglich  seiner  Ordnungsarbeit  widmen 
können,  um  so  mehr  als  das  Archiv  neuerdings  wieder  mit 
Zugängen  bereichert  worden  sei,  die  ebenfalls  eingeordnet  und 
repertorisiert  werden  müssten,  niiiulich  die  Klosterarclnvalien, 
welche  aus  den  kürzlich  slikulai  isierten  Stiften  Disibodenberg, 
Oflfenbach  a.  Gl  ,  Hornbach  und  Werschweiler  nach  Zwei- 
briieken  gelangt  seien,  sowie  die  Landesherrlichen  Archivalien, 
welche  man  „nach  Herr(n)  Jacob  Scborren^)  absterben  im 
Kirchengewölb"  aufgefunden  habe. 

Bedürfe  der  Archivar  jemals  einer  geschichtlichen,  genea- 
logischen, juristischen  oder  kameralistischen  Aufklärung,  so 
könne  er  sich  jederzeit  an  den  Kanzler  oder  sdnen  Stellver^ 
treter  um  Beschdd  wenden,  was  um  so  leichter  zu  bewerk- 
stelligen sei,  als  der  Kanzler  ohnedies  in  seinen  von  Sitzungen 
und  Kanzleigeschäften  freien  Stunden  seine  Zeit  dem  Archive 
widmen  solle. 

Dass  Stieber  jede  von  seinem  verantwortungsvollen  Dienste 

erübrigte  Stunde  im  Archive  zubrachte,  ist  gerne  zu  glauben. 

Hätte  er  das  nicht,  so  wäre  er  schwerlich  dazu  gekommen, 


1)  über  ilas  panze  Kanzlei  personal  gibt  die  herzogliche  Kamraer- 
rechnuDg  vom  Jahre  1582  Auskunft;  darnach  bestand  a.  die  Kammer- 
kanzlei (Kabiuetskanzlei)  aua  eioem  Sekretär  und  drei  Schreibern;  b.  die 
Landkanslei  am  iwei  8ekreUlrai,  doem  Boteomdster,  drd  Sohroibam, 
einem  Bagislrator  in  Eloatenaeben,  einem  Kanileikaeebt;  c  die  Reeben- 
ka  ramer  ans  einem  Kammenebreiber,  einem  Beehenechreiber,  einem 
Sekretfir,  zwei  Schreibern,  einem  Landschrei  her.  Im  ganzen  zählte  aliO 
die  Kanzlei  18  Beamte  und  Bcilieiistete.  Cf.  Ludwig  Molitor,  Zweibrücken, 
Burg  und  Stadt  (Zweibrücken,  1^71)),  S.  110.  —  Jakob  Schorr,  1184 
geboren,  wird  1515  Landschrtiber  der  Gemeinschaft  Gutteuber«T,  1517 
Geheimsekretär  des  Herzogs  Ludwig  II.  von  Zweibrucken,  152U-1533 
Kaailer,  triu  von  dieser  Stelle  freiwillig  lorflck,  Hat  eich  seit  1640 
wieder  ab  ordentlicber  Bai  verwenden «  ttirbl  im  Alter  von  88  Jahren 
am  94.  April  1586  und  wird  in  der  Alezanderkirche  sa  ZweibrOcken  be- 
graben. —  Ober  ihn  Grollina,  de  canoell.  Bipont»  S.  2B— 40. 


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244 


Mayerhofer. 


den  uns  vorliegeDden  Bericht  vom  Jahre  1567  abzufassen.*) 
Nur  ein  Mann,  der  das  Wesen  und  die  Bedürfnisse  des  Archivs 
Ton  Grand  ans  kannte,  der  die  Arbeit  des  Archivars  auf 
Grand  persönlidier  Erfabrang  zu  würdigen  wusste  nnd  den- 
selben daram  andi  finanziell  „guter  vnderhaltnng  woll  werth** 
erachtete,  konnte  ttber  das  bestehende  Archivsystem  und  Uber 
die  nädisten  Aufgaben  des  Archivs  das  Parere  abgeben,  das 
er  dem  Herzoge  unterbreitete,  und  worin  er  keineswegs  damit 
zurückhält,  dass  die  erst  vor  acht  Jahren  bezüglich  der  Be- 
handlung der  „SaalbOcher"  in  der  Kanzleiordnung  vom  Jahre 
1559  erlassene  Bestimmung  archivalisch  ungünstig  wirke  und 
deshalb  wieder  aufzuheben  sei. 

Vor  dem  Jahre  1559  waren  die  Saalbücher",  d.  h.  die 
Copialbücher  für  die  Regierungszeit  jeden  Herzogs  in  der  Art 
angelegt  gewesen,  dass  alle  Uikiinflen  gomäss  ihrem  Inhalte 
in  sieben  oder  acht  Rubriken  verteilt  und  alle  zu  einer  dieser 
Eubriken  gehörigen  Dokumente  in  ein  eigenes  „Salbuch''  ein- 
getragen wurden,  so  dass  sich  also  unter  jedem  Fürsten  sieben 
bis  acht  dem  Inhalte  nach  verschiedene  Arten  von  „Salbüchem'* 
ergaben. 

Es  war  nun  natürlich,  dsss  sich  nicht  alle  Urkunden  unter 
sieben  bis  acht  BetreffiB  einreihen  liessen,  wenn  man  den  Be- 
treffen nicht  Gewalt  anthat  und  sehr  disparate  Gegenstände 
zusammen  unter  ein  und  denselben  Begriff  zusammenpresste. 

Das  hatte  aber  zur  Folge,  dass  eine  Recherche  nach  einer 
bestimmten  Urkunde  viele  Zeit  in  Anspruch  nahm,  weil  man 
eben  nur  sieben  bis  acht  Scblagworte  hatte,  unter  denen  man 
die  Urkunde  suchen  konnte,  bezw.  weil  unter  einem  Schlag- 
worte Urkunden  der  verschiedensten  Betreffe  in  sehr  grosser 
Anzahl  vereinigt  waren. 

Um  diesem  Übelstandc  abzuhelfen  und  eine  grössere  Über- 
sichtlichkeit in  die  Urlaimlenmenge  zu  bringen,  hatte  darum 
die  Kanzleiordnung  von  1559  den  Gebrauch  von  312  T'rkunden- 
rubriken  angeordnet,  eine  so  stattliche  Reihe  von  Hauptbe- 
treffen, dass  jede  Urkunde  ungezwungen  und  sachgemiiss  unter 
einem  dieser  32  Titel  untergebracht  werden  konnte* 

So  schün  diese  Verordnung  in  der  Theorie  aussah,  so  wenig 

Dass  Stieber  persönlich  den  Bericht  verfasst  bat,  zeigt  die  Stelle: 
„WaDD  man  aber  aolcha  lick  recht  verracht,  wie  dtn  Ich  der  Ctnts- 
lejTerwalter  deren  etliche  fnr  die  handt  geBonmeo  etc.* 


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Das  Pi&Iz-ZweibrttckenBche  ArchiT  1667. 


245 


bewährte  sie  sich  in  der  Praxis  deshalb,  weil  die  32  Rubriken 
nicht  blos  auf  dem  Papiere  iimerhalb  der  bisher  bestandenen 
sieben  bis  acht  Saalbücher  durchgeführt  werden  sollten,  sondern 
weil  verlangt  war,  dass  32  Saalbücher,  je  eines  für  einen 
der  32  Hauptbetreffe,  zu  gleicher  Zeit  geführt  werden  sollten. 

Das  war  des  Guten  zu  viel.  Manche  Bücher,  wie  die,  welche 
zur  Aufnahme  der  Heiratsbriefe,  der  Testamente  u.  dgl.  bestimmt 
waren,  blieben  fast  leer,  kamen  nur  selten  in  Gebrauch,  wurden 
von  Anfang  an  in  so  kleinem  Format  angelegt,  dass  sie  klebt 
verlegt  wurylen,  stachen  gegen  Ihre  dickleibigen  Kollegen  all- 
zusehr ab,  kurz,  es  gab  eine  Reihe  von  Anständen. 

Da  schien  es  durch  die  gemachten  Erfahrungen  geboten, 
das  Gute  einer  geringeren  Anzahl  von  SaalbQchem  and  das 
Gute  einer  grösseren  Vielzahl  von  Urkundenbetreilen  zn  ver- 
einigen in  der  Art,  dass  die  32  Rubriken  zwar  belassen  wttrden, 
aber  nicht  in  ebensovielen  Saalbttchem  zum  Ausdrucke  kommen, 
sondein  nur  innerhalb  einer  noch  leicht  übersehbaren  Reihe 
von  aclit  bis  zehn  Saalbiiciieru  leditiiicii  als  Hauptbetreffe  ihre 
Dienste  leisten  sollten. 

Ob  die  Vorschläge  Stiebers,  welche  auf  die  eben  besprochene 
Verringerung  der  Zahl  der  Saalbuclier  und  auf  die  Erweiterung 
und  Vertiefung  und  Fortführung  der  inneren  Ordnungsarbeiten 
im  Archive  zielten,  die  Genehmigung  Herzog  Wolfgangs  fanden, 
weiss  ich  nicht  zu  sagen ;  bis  jetzt  ist  es  mir  nicht  gelungen, 
ein  darauf  bezügliches  Dekret  ausfindig  za  machen. 

Sollten  sie  aber  auch  die  Gutheissung  der  „Land-Canzlei" 
nnd  des  Fürsten  nicht  gefunden  haben,  die  nach  dem  Besten 
und  H({cbsten  zielenden  Bestrebungen  des  archivverstftndigen 
und  archivfreundlichen  Kanzlers  0  sichern  unserm  Johann 
Stieber  noch  heute  unsere  volle  Anerkennung  und  rechtfertigen 
es,  wenn  ich  zum  Schlüsse  anch  seiner  Person  noch  dn  paar 
Zeilen  dankbaren  GedKchtnisses  widme. 

Johann  Stieber  war  geboren  zu  Bingen  am  11.  März  1525, 
also  im  selbeu  Jahre  wie  sein  grosser  Vorgänger  im  Kanzler- 

1)  Die  Äuderuug  des  TiteU  für  den  höchsten  SUMttbaamtea  ans 
»Kander«  fai  »lOaMv*  aifolgto  ia  ZiraibraekMi  nnter  HwMg  Gostar 
8ams«l  (1718—1781)  fttr  PhiUpp  FMr.  Sdmt  von  Sebomobuig  (feBb. 
1616,  Mbwr  Diewto  «alsetst  1724,  «est.  11.  F«br.  1757).  S.  Ludwig 
MoUtor,  Gesch.  einer  d«alKheD  Fanlentadt,  8.410^  and  CrolUus  defluifitU. 
BifODt.  8.  ad  K.  a. 


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246 


Mayerhofer« 


amte  Dr.  Ulrich  Sitzinger,  mit  dem  er  später  lange  Jahre  am 
Zweibrückener  Hofe  in  inniger  Freundschaft  lebte  und  mit 
dem  zusammen  er  die  erste  Zweibrückener  und  Neuburger 
Kirchenordnung  vom  Jahre  1557  sowie  die  OrgauisatioD  der 
Schule  in  Hornbach  entwarf. 

Seine  Laufbahn  machte  er  als  kaiserlicher  Notar,  Zwei- 
brückenscher  Sokretär  (1554),  Rat,  Vicekanzler  (Ende  löö8— 
1568)  und  Kanzler  (1568—1585). 

Im  Jahre  1565  besorgte  er  die  Ausgabe  der  Bergwerks- 
ordnung Herzog  Wolfgangs'),  drei  Jahre  später  die  zweite 
Ausgabe  der  anter  dem  Kanzler  Heinrich  Has  ^)  von  Lauffen 
(1684—1538)  unter  der  Vormundschaft  der  Herzogin  Witwe 
Elisabeth  und  des  Pfalzgrafen  Ruprecht  mit  Rechtswirkung 
vom  1.  Januar  1636  ah  erlassenen  Zweihrttckcner  Gerichts- 
ordnung. ') 

Selbstverst&ndlich  war  er  bd  der  Errichtung  des  bertthmton 
Testaments  Herzog  Wolfgangs  zu  Meisenheim  am  18.  August 

1568  als  Ausfertiger  und  Siegler,  vielleicht  auch  zuvor  schon 
—  wie  Croliius  vermutet*)  —  neben  Heinrich  Schwebel als 
Mitredakteur  beteiligt*) 

*}  „VerkindDiiDg  (!),  wi«  es  vff  vnser  Herzog  Wolffgangs  etc.  Sflber, 
Knpfer,  Bley  md  QuekiOber  Berkwerken  in  vnaerm  Ffintenttramb  Zwei- 
braken  gehalten  werden  soll*.   (Lavingeo,  Enannd  Salier,  IM,)  — 

^  Ülior  II«  inricb  Has,  der  nach  dem  Tode  des  berOhmten  kurpfölzischen 
Kanzlers  Florenz  von  Venningen  (f  7.  Sept.  1688),  Kanzler  der  Kurpfal« 
und  spater  kaiserlirhfr  Kat  wurde,  seit  15' 5  sich  wieder  ah  Zweibrücken- 
icher  Diener  von  Haus  aus  verwenden  Hess  und  mit  Klisubet  Helwig  ver- 
iDählt  war,  siehe  Croliius,  Comnient.  de  cancellariia  Bipont,  S.  49—55. 
<—  ')  nVntergericbtsordnung  vnser  Wolffgangs  von  Gotts  gnaden  Pfaltz- 
gravens  ele.  wie  die  hinlllro  an  allen  Yndergeriditen  inn  mserm  Zwttj' 
bnüdsdien  Fflrstentlmmb  obserrirt  gehalten  werden  soll  **  —  Laningen, 
1688.  —  4)  Crollias  de  cancell.  Bipont,  S.  94.  —  >)  Heinrich  Scbwebel, 
geb.  26.  August  1531 ,  studierte  unter  Martin  Bucer  in  Straasburg  nnd 
an  andern  üniversitüten  Deutschlands  und  Frankreichs  Jurisprudenz, 
erwarb  sich  löf)?  den  Licentiatengrad,  wurde  1558  Zweibrücl<pn8cher  Kat, 
1685  Kanzler,  war  vermiihlt  mit  Marjjrete  Seniler  /welche  ihm  am  27.  Dez, 
1607  im  65.  Jahre  ihres  Lebeuü  und  im  41).  ihroa  Kbestaiides  im  Tode 
foranging)  und  starb  im  79.  Lebensjahre  am  3.  Jaaoar  1610.  Yen  ihm, 
der  mehr  als  51  Jaloe  im  Zweibrflekeoer  Dienste  fhitig  war,  stammen 
die  tiefflidie  Kanslelordnnng  Tom  27.  Jannar  1S86  in  68  Artikdn,  die 
verbesserte  Bergwerksordnung  vom  16.  Juli  1500  in  60  Artikeln  und  die 
Hofgerichts-  sowie  die  Eheordnung  vom  13.  Mai  1605.  Siehe  über  ihn 
Croliius»  Commentarius  de  cancelL  Bipont,  S.  97—116.  —  *)  Das  Tests- 


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Das  P&l2-Zweibrllckeiisclie  Archiv  1567. 


247 


Stieber  blieb  nach  dein  Tode  Herzog  Wolfgangs  auch  iü 
der  Gunst  des  neuen  Fürsten,  Herzog  Johannes  I.  (1569  bis 
1604)  und  hielt,  so  lang  er  lebte,  als  überzeugter  Anhänger 
der  lutherischen  Lehre,  das  Eindringen  des  Calvinismus,  zu 
dem  sein  Fürst  immer  mehr  hinneigte,  vom  Lande  fern. 

Nach  einer  Krankheit  von  nur  wenigen  Wochen  verschied 
er  friedlich  am  14.  Dezember  1585  zn  Zweibrücken,  woselbst 
er  in  der  Alexanderkirche  Grab  und  Denkmal  erhielt.  0 

Die  von  Pantaleon  Candidus^)  auf  seinen  langjährigen 
Freund  und  Gönner  gehaltene  Leichenrede  riibmt  ihm  Talent, 
Fleiss  und  Klugheit  und  geßUliges,  wohlwollendes  Wesen  gegen 
seine  Bfitmenschen  nach  —  Eigenschaften,  die  wir  noch  heute 
aus  'seinem  Zweibrackener  ArchiTberichte  vom  Jahre  1567 
herauslesen  können  —  wogegen  seine  körperliche  Gestalt  trotz 
edler  Bildung  nicht  eben  stattlich  gediehen  gewesen  sei. 

Von  seinen  uns  bekannten  drei  hlnterlassenen  Söhnen 
Ulrich,  Ludwig  und  Heinrich  wurden  Dr.  Ulrich  und  Dr. 
Heinrich  Stieber  Beamte  am  Reichskammergerichtc  in  Speier, 
und  zwar  Dr.  Ulrich  Reichskammergerichtsassessor  und  Dr. 
Heinrich  Advokat.'') 

ment  Herzog  Wolfgangs  ist  gedruckt  iu  Moser's  Patriot.  Archiv  für 
DentschUuid,  Bd.  X,  1  iL  (Maiuihflim  und  Leipzig,  1789)  sovie  neoMtem 
in  Karl  Maud's  »WoUguig  von  Zvetbracken',  S.  682^688  (MOncheii, 
Beck,  IBM).  Wolfgugs  Monita  patema  an  aeine  Sdhne,  die  Instruktion 
zu  §  24  seines  Testaments,  publizierte  zum  erstenmal  ans  dem  K.  b.  Haas- 
archive Dr.  Nathanaol  v  Sclilichtegroll  in  seinem  „Herzog  Wolfgang  Ton 
Zweibrücken  und  Neuburg'',  S.  116—128  (München,  1850)  undneuestens 
Karl  Menzel  a.  a  0..  S.  598—602. 

*)  Über  Johann  Stieber  s.  Crolhus,  de  cancell.  Bipont.,  b.  93 — 95. 
—  Pantaleon  Candidus  (Weiss),  Genenlsnperintendent  dtt  FflnHentimt 
Zwdbraeken,  war  geboren  an  Ips  in  Osteneidi,  wnrde  1568  Diakon  nnd 
1571  P&rrer  wa  Zveibracken  nnd  starb  daselbet  am  26.  bexw.  28.  Febr. 
1608  im  Älter  von  68  Jahren.  Pathe  seines  am  3.  März  158P>  getauften 
Sohnes  Gebhard  war  der  erwählte  Erzbischof  von  Köln  Gebhard  Truch- 
sess  (Kgl.  Kreisarchiv  Speier,  Horstmanniana  D.II,  fol.  32 f.).  —  ')  Ulrich 
Stieber  war  an  der  Universität  Heidelberg  am  27.  Juni  15-U  iramatriku- 
hert  und  am  17.  Dez.  1584  zum  Dr.  jur.  promoviert  worden;  sein  Bruder 
Heinricfa  war  ebenda  am  26.  Okt.  1594  immatrikuliert  worden;  s.  Töpke, 
die  Matrikel  der  ünireiaittt  Hddelberg,  II,  91,  176  and  602.  Die  An- 
gabe bd  Grollins,  L  c.  S.  96,  dass  Heinrich  Stieber  Nenborg^scher  Bat 
gewesen  sei,  ist  wohl  fidsdi.  Im  Taufbuchc  der  St.  Georgs] ifarr ei  in 
Speier  finde  ich,  dass  er  und  seine  Frau  Anna  Maria  Strcitterin  schon 
am  20.  Sept.  1602  und  weite»  am  Ii.  Juni  1606,  8.  Januar  1608, 19.Kov. 


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248 


Majerhofer. 


Dr.  Ulrich  Stieber  empfing  auch  Ittr  sich  und  seine  swei 
•  geaannteo  Brüder  am  10.  Oktober  1586  vom  Speierer  Fürst- 
biscbofe  Eberhard  von  Dienheim  (1581—1610)  den  grossen 
und  kleinen  Zehend  za  Herxheim  bei  Landau  zu  Lehen,  weichen 

ihr  Vater  am  27.  September  1576  vom  Bischöfe  Markwart 
von  Hattstein  (15G0— 1581)  durch  seinen  BevollmäclitigLcu,  dcu 
Laudschreibcr  Peter  Brechte^),  der  sein  Schwager  wai',  als 
Lehen  erhalten  hatte.*) 

Nuniuelir  aber  sei  es  der  Einleitungsworte  genug  und  es 
spreche  der  Text  des  Zweibrückener  Arcbivberichts  vom  Jahre 
1567  selber! 


Dem  durchleuchtigen  Ilochgebornen  Fürsten  vnd  Herrn, 
Herrn  Wulfifgangeu  Pfaltzgrauen  bey  Rhein, 
Uertzogen  In  Bayern,  Grauen  zu  Veldentz  Tnd  Spanheim, 
vnserm  gnedigen  Fürstenn  vnd  Herrn. 
Son  za  benlitadiUtgvii  Inn  die  Lannd  Oumiley  gogeben  wetden. 
Friflendierdt  Neabnxg  um  der  Thonaa  den  15.  Nouember  «iino  1667. 

Dnrchlettchtiger  Hocbgebomer  Fttrst  £ii6r  Fürstlichen  gnaden 
seien  wer  vndnthenig  schnldig  vnnd  gehorsam  Dienst  mit  bestem 
fleiss  sonor.  Gnediger  Fftrst  vnnd  Herr!  E.  F.  G.  vnderm  dato  den 
22.  Septembris,  gncdigcm  gegebene  beuclL-h  nach,  derselben  ein 
aigentlirhc  anssftulicli("  Verzeichnus  zuzuschicken,  Welcher  gestalt 
die  Ordnung  dcv  lU'gistratur  bej  dieser  E.  F.  G.  Cantzloj  alhie  zu 
Zwei-Pruckenn  gehaltenn  werde,  Geben  E.  F.  G.  wir  hiemit  vnder- 
theniglich  zuuernemmen,  wie  vndcrschiedUch  hernach  volgt. 

Erstlich  Ist  ein  schanck  In  der  Cantzlej  mit  etlichenn  fiushen 
vndenchieden,  Darinnen  liegen  £.  F.  G.  vnnd  derselben  Yorfim 
hochlOblicher  gedeehtnos  Ssalbfleher,  In  denen  gemeinglich  alle  Ori- 
ginal hrieff  Registrirt  zn  finden  sein,  welche  Im  gewölb  liegen.  Als 
im  ersten  fach  findet  man  der  grauen  zu  Yeldentz  Saalbücher,  Im 
andern  Hertzog  StefTans.  Im  dritten  liertzog  Ludwigs  des  Alten,  Im 
vierten  Hertzog  Alexanders,  Im  fttnfften  £.  F.  G.  Herrn  vatters,  vnnd 

leoe  und  24.  Des.  1610  Kinder  tsniiBo  lieasen.  Als  das  leCile,  Bfs 
Sophia,  getanft  wnrde,  Itg  der  Vater  eben  todt  im  Hanse.  Dr.  Ulridi 
Stieber's  Fkan  war  Elsa,  eine  geborene  Beichaid.  (Aus  dem  Stadtarchive 

Speier.) 

')  Peter  Brechtel  erscheint  in  den  Urkunden  des  k.  Kreisarchivs 
Speier  als  Landschreiber  zu  Germersheim  von  1562 — 1576;  seit  lö7B  tritt 
als  solcher  Johann  Ott  auf.  —  Kreisarchiv  Speier,  Urkundeu  des  üoch- 
stifts  Speier,  No.  807  und  810. 


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Das  Püftlz-Zweibriickensche  Archiv  1567.  249 

im  seehstonHertoog  Bnproehts  aller  hoeUAblicher  gedechtnas,  vnnd 
Im  siebentemi  £.  F.  0.  Saalbacher,  yon  derselben  E.  F.  G.  regirang  ' 
an  biSB  In  das  1559.  Jar;  Dan  als  damals  E.  F.  G.  durch  den  ge- 
weseneu Cantzler  alhie  Doctor  Virich  Sitzingem  ein  [neue  Cantzlei?]*) 

ordniiiiK  be^^reiffen  vnnd  den  Cantzlei  Personen  [insijnuiren  lassen, 
Ist  vudur  andern!  darin  versehen.  \\u)  es  hudur  mit  der  Registratur 
vnd  Saalbücheni  soll  gehalten,  Miud  wie  dieselbigcn  sollen  Intitulirt 
werden;  dieselbige  sciudt  auch  solcher  Ordnung  nach  also  gemacht, 
vnnd  von  Pnblidmng  der  Oantzlejordnung  an  biss  daher  obeemirt 
worden,  wie  die  Capita  derselben  anss  hiemit  geschickter  Abscfariflt 
sab  litera  A.  annememmen. 

Wann  nun  etwas  ftirge£allen,  so  In  Jedes  buch  gebdrt  oder  sich 
noch  Zutrep:t,  wirdt  dieselbig  materj  In  sein  darzu  vcrordtnct  Saal- 
bncli  registrirt,  auch  In  den  Indii  eni  so  jedes  buch  besonder  hatt 
siguirt.  damit  es  desto  beider  zufimli  n.  vnnd  ist  solche  neire  Ordnung 
wie  ein  Jedes  buch  IntituiiiL  gar  gut,  allein  das  der  bücher  zu  viel 
worden  vnnd  etliche  darunder  Klein  seindt  vnnd  Pleiben«  also  das 
sich  hdchtlieher  darin  an  Irren,  vnnd  sie  etwan  verlegt  werden  mögen 
vnnd  dammb  rathsam  were,  das  man  solche  registratnr  bocher  deren 
jetzt  32  seindt  In  acht  oder  Zehen  bücher  zusammen  zöge,  vnd  nit 
destweniger  die  32  titul  behielte  vnd  In  die  wenig  btlcher  eintbeilte ; 
dan  zuuor  seindt  solcher  Saalbücher  sieben  oder  acht  gewesenn,  wie 
derselben  titul  hiebej  sub  Litera  B.  zusehen. 

Zum  Andern  ist  ein  schank  .  .  .  derselbig  ist  den  Ainbtemnach 
diese  .  .  .  aussgetheilt,  vnnd  die  vberige  laden  sonsteu  zu  andern 
Sachen  verordtnet  wie  die  eopj  mit  C.  anssweiset,  vnnd  In  die 
laden  so  den  Embtem  nach  anssgetheilt,  werden  In  die  eine  die  tig^ 
liehe  furfallende  der  vuderthanen  supplicationes,  Item  der  Ambtlent 
bericht  vnnd  schreiben  vnd  In  die  ander  desselben  Ambts  Irrungen 
vnd  gcrechtigkeit  so  man  mit  den  c^enachbarten  hatt,  gelegt,  vnnd 
wan  das  New  Jar  Kombt,  werden  Jedes  ambts  gemeine  handlungen 
in  derselben  laden  so  vom  selben  Jar  fürgelauffen  zusammen  gebunden 
vnd  gemeinglich  also  daruü'  geschrieben:  Allerhandt  gemeine  Zwei- 
Prneker  vel  Neneastler  oder  eines  andern  Ambts  handlangen  de 
Anno  N.  vnd  dergestalt  vfBrehoben  vnnd  hingelegt,  wo  sich  sdion  In 
Nachnolgenden  Jaren  wider  zntrOge  das  der  sachen  etwan  eine  die 
In  vorigen  Jarenn  tractirt  worden  wider  vf  die  ban  Kerne,  das  sie 
leichtlich  zu  finden.  Neben  dem  so  werdenn  t:iglirhs  Alle  Hand- 
lungen Prothocollirt,  dieselbige  Prothocolla  stimmen  dan  der  Zeit 
nach  mit  der  Registratur  auch  zu,  Ynnd  dieses  exemPell  ^ex-tzt,  Es 
Kompt  Jetzt  ein  vnderthan,  der  clagt  einer  sachen  hulbeu,  Zeigt 
darbej  an,  er  sey  In  [selbigjer  Handlung  vor  mehr  bej  der  Oantsl^ 
gewesen,  Wan  man  dan  das  Jar  weiss,  vnd  In  welchem  Ambt  er 

')  Die  ...  bezeichnen  die  Stellen  in  der  Vorlage,  welche  durch 
Mäusefrass  gelitten  haben.  Die  zwischen  [  ]  gesetzten  Worte  sind  Er- 
gänzungen, welche  der  Herausgeber  nach  dem  Zusammenhange  des  Tctstes 
an  solchen  schadhaften  Stellen  vorgenommen  hat. 


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250 


Mayerhofen 


daheim,  so  ist  alsbaldt  Im  hinder  sich  suchen  sein  Handlung  dem 
angezeigten  Jar  naeh  sa  finden.  In  den  vberigen  laden  mdt  alle» 
das  Jhenig  fänden,  was  man  dieser  Zeit  mit  denen  xa  thnn  hatt, 
deren  Namen  oder  dessen  ausswendig  daruff  gedacht  wirdt.  Ynnd 

so  schon  der  handlangen  In  einer  laden  mehr  als  einer  Materj,  so  ist 
doch  Jede  Handlang  besonder  in  Pergamen  bogens  weiss  eingeheilt, 
vnnd  Jede  ordentlich  zu  finden,  wie  dan  bemelte  mit  C.  Notirte 
Verzeic  h  II  US  ferner  declarirt. 

Kebeim  dem  hatt  man  sonst  noch  vill  vnndt  allerhandt  sachenn 
mit  genachbarten  vnnd  andern,  die  Ire  aigno  sAck  haben,  Tnnd 
die  an  der  Wandt  hangen,  darttber  batt  der  Registrator  anch 
wie  In  anderm  obucrmeltem  sein  sonderlich  Register,  also  wo  der- 
gleichen Sachen  eine  furfeltt  vnnd  er  befragt  wirdt,  so  weiss  er  solche 
alsbaldt  ann  die  Handt  zubringen  vnnd  bericht  zii^,'pbon.  Vnd  damit 
er  solche  sachen  desto  ordentlicher  In  einer  Kichtsebuur  zuhalten 
vnnd  zutindeu  wii^^e,  Ist  tlas  darzu  dienstlich,  das  er  vast  alle  stund 
damit  Ptiegt  vmbzugclieu  vnnd  die  der  täglichen  beywohnung  halb 
schier  ansswendig  weiss ;  so  geet  er  anch  allein  vnd  sonst  Kein  anderer 
damit  (nm?)  . . .  Kopif  nach  registriren  wolt,  so  geb  es  . .  .  ein 
Confosion,  welcher  er  Immer  zu ,  damit  die  nit  einreisse,  mit  tSg- 
Iklicm  Vfsehen  vnd  Ordnung  halten  wehren,  vnd  desto  mehr  an  der 
llandt  Plciben  vnnd  sein  muss,  vnnd  will  bei  solchem  l>iug  ein 
sonderlich  grosser  ernst  vnnd  Flciss  sein. 

Zum  Dritten  ist  iioeli  ein  schanck,  darin  werden  der  Clöster, 
schalen,  Keligions  vnd  dtrgieicheu  sachen  verwarth,  vermüg  der 
Designation  mit  D.  welehe  der  Registrator  gleichftls  vnderhanden 
batt  vnnd  ein  Jedes  In  seiner  Ordnung  verbelt 

Gleichergestalt  vnnd  zum  vierten  hatt  er  noch  ein  schanck,  darin 
liegen  alle  Lebenssachen  beneben  einem  Register  aller  Lehenleut 
Namen,  vnnd  so  ein  lehens  sach  furfelt,  vnd  man  derselben  handlung 
vonnöten,  Ist  der  schanck  mit  Zieflfern  gezeichnet;  dessgleichen  tindet 
man  Im  catalogo  solche  Zietfer  bej  jedes  Lehenmans  namen  auch, 
das  es  also  baldt  zufinden  vnnd  haben  diese  sachen  Ir  aigen  Protho- 
koU.  Es  ist  auch  jedes  Lehenmans  sach  allein  snsammen  gebunden 
oder  eingeheilt  Darb^  anch  sn  finden,  was  etwan  bin  vnd  wider  fiir 
scbrÜRen  sein  Idien  betreifendt  ergangen. 

Zum  fünften  seindt  zwo  Besondere  Kisten  oder  ...  mit  etlichen 
fachen  vnderschlagen  vorhandenn,  darin  liegen  die  geistliche  sachen, 
belangen  die  Pfarrer,  Schulmeister  vnd  dergleichen;  Item  die  Visi- 
tations  Handlungen,  alles  den  Embtern  nach  aussgetheilt,  vnd  hatt 
Jede  Pfarr  oder  Jedes  Diakonat  oder  Schul  Ir  aigen  buch,  darin  von 
vil  Jaren  hero  zu  finden,  wie  ein  Pfarrer,  Diaconus  oder  Schulmeister 
dem  andern  socceturt  vnnd  was  Jedesmals  ftr  Benelch  ergangen  sein; 
Ist  erst  newüch  In  solche  Ordnung  (welche  gar  richtig)  gebracht. 

Zum  sechsten  hat  man  ein  sondere  lade,  darinnen  liegt  nichts 
dan  Criminal  vnd  malefitz  sachen,  darbey  ein  Register  aller  male- 
ficien  breuiter  verzeichnet;  solche  handlungen  werden  den  Jharen 
nach  wie  andere  gemeine  Ambtshandlungen  vfigehoben. 


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Dm  PlUf -ZwelbrflckeDflclie  AreUv  1667. 


251 


Gleichergestalt  vnnd  zum  siebenten  Ist  auch  ein  besondere  lad 
vnd  Prothokoll  vher  die  ehesachenn,  dabcj  ein  Besonder  buch,  darinn 
man  die  Sententz  so  in  ehesachen  erghen  ordentlich  registrirt. 

Zum  achten  seindt  auch  die  Hofgerichts  sachcn  besonderlich  von 
den  Andern  abgeschieden,  vnnd  Jeder  I'aitheyeu  Iren  aigen  sack, 
darinnen  lie  verwarth,  verordnet,  vnnd  iran  eine  erörtert  ist,  haben 
sie  such  Ire  Besondere  Kisten,  darin  man  sie  zosammen  legt,  vnndt 
wirdt  ein  [Catalog  geführt  dass?]  .  .  .  man  von  Jam  zn  Jarn  finden 
Kan,  [wann  sie]  am  Ilofgericht  tractirt  worden;  In  wellchen  man 
auch  vrthel  gegeben,  die  schreibt  man  In  ein  Besonder  buch. 

Zum  Neunten  werden  alle  sachcn,  so  mein  gncdiger  Fürst  und 
Herr  gegen  Einem  oder  dem  Andern  halt,  sie  seien  am  Cammer- 
gericht  oder  sonst  rechthengig,  so  baldt  ein  Prozess  aussbracht,  In 
zwc|j  bflcher  vnderschieden:  In  das  Ein  die  Extra  inticialia  acta,  Als 
Nämlich  die  missinen,  Item  bericht  concepta  vnnd  Instmctiones  so 
hin  vnd  wider  In  jeder  sachenanssgaogen  imderscfaiedlicb  eingebunden; 
In  das  ander  werden  die  Acta  iuticialia  vnnd  anders  nicht  dan  so 
gerichtlich  Producirt  zusammen  gehefft,  Als  vnnd  znfordcrst  das  Pro- 
thocoU  vnd  Reces^,  welchergcstalt  am  Cammcrgcricht  Proccdirt, 
Item  was  für  beschaidt  erghen,  vfT  das  die  Aduocaten  so  Ihnen  die 
Sachen  etwas  darinnen  zustellen  vbergeben ,  desto  völliger  bericht 
haben,  auch  wissen  mögen  In  quibus  tcrminis  die  bacheu  stehn,  vnd 
was  für  Inteilocntorien  In  jeder  sach  ergangen,  vnnd  damit  solche 
ProthocoUa  In  Jeder  Sachen  vnderschiedlich  haben  complirt  werden 
mögen,  Ist  heg  den  Prokmtoren  soUicitirt  worden,  die  solche  Pro- 
thocoUa was  sie  gehandelt  gemeinglich  alle  qoatember  zor  Cantzlej 
geschickt,  da  es  .  .  .  zu  jeder  sacken  neben  vermerckung  des  tags 
vndcrsf  liiodiich  ProthocoUirt  vnnd  vermerckt  worden.  Nach  dem 
Prothocull  wirdt  die  Citation  oder  Mandat,  das  procuratorium,  ex- 
ceptioues,  Articulirte  vrsacben,  Responsiones  vnnd  also  forthan  usque 
at  condnsionem  die  sdiriikenn  nacheinander  gerichtlich  einbracht 
ortine  zusammen  geheilt  Es  wirdt  aneh  Jedes  mal  vff  solche  beide 
bflcher  zuforderst  mit  der  fractur  vff  das  comPert")  verzeichnet  vnd 
geschriebenn:  Acta  Iuticialia,  vff  das  ander  Extra  inticialia  In  sachen 
meins  gnedigen  Fürsten  vnd  Herrn  G  N.  Mandati  N.  tag  Anno  N, 
zu  N.  aussbracht,  da  mein  gnediL^er  Fürst  vnd  Herr  oder  N.  Impc- 
trant,  vnnd  wirdt  ein  jede  sach  entweder  mit  dem  Alphabet  oder  der 
Zieffer  siguirt. 

Tnnd  damit  man  wissen  möge,  In  quibos  terminis  die  Sachen  jeder- 
zeit stehn,  anff  das  bi||  Rechter  Zeit  b^*  den  Adnocaten,  Item  bij 
den  Prokiuatoren  vnd  sonst  vmb  gebflrliche  Handlang  soUicitirt,  bcj 
den  Ambtleflten  mb  bericht  angehalten  werde,  Ist  ein  Repertorium 

vbcr  alle  sachen  gemacht,  darin  Summarie  vermerckt,  was  jede  Zeit 
gehandelt,  vnd  wan  schrifften  hinc  inte  einkommen,  also  das  nichts 
versaumbt.  Kein  terrain  vberschritten.  auch  Jederzeit  vnd  In  conti- 
nenti  meinem  gnedigen  Fürsten  vnd  Herrn  oder  bluithulter  vnnd 


«)  ™  Ck>uvert. 


252 


Uayerhofer. 


Rüthen  bericht  beschehcnn  möge,  wie  es  mit  jeder  sachen  gesch[ebeD, 
wie]  weit  Procedirt  vud  au  wem  die  Handlung  sej. 

Zum  Zehendten  eo  seindt  die  Pergamenten  lirieff  mit  aiduuigeQ- 
den  Insiegeln  als  die  Originalia  vnd  daa  anch  etlicb  vil  süek  toI 
Papiem  schrifiten  vnd  handluugen,  so  von  vil  Jliani  her  znsaauiien 
gebracht,  vnnd  ohn  sonderliche  Ordnung  zerstrewet  gelegen,  durdl 
Johann  Hosen  seligen,  als  der  d&vzu  Insonderheit  Vcstelt  vnnd  an- 
genommen, ausseinander  gesucht,  vnd  geiiielte  Pergamenten  brieff  In 
ein  grossen  schanck  Im  gewölb  mit  acht/ig  Schubladen  verordnet  vnd 
registrirt,  die  Papiern  schrifften  In  sacken  aufgehenckt,  der  auch  ein 
buch  vber  solche  Pergamenten  brieff  gemacht,  das  man  den  schub> 
laden  nach  finden  Kau,  Was  an  Begalien,  lehenbrieffm,  Testamenten, 
heyiatsbrieiTen,  verdregen  etc.  bej  jedem  Fürsten  gemacht  worden, 
Tnnd  dan  anch  was  für  brieff  In  ein  Jedes  ambt  dienstlich.  Sosteet 
auch  vf  denn  sftckcn,  darinn  er  die  PaPcyern  brieff  verordnet  ge- 
schrieben, welchen  Herrn,  Ambt  oder  sach  sie  fnriiamlich  belangen, 
also  das  generaliter  zimlicher  bericht  darin  mag  gefunden  werden. 
Wann  man  aber  solche  säck  recht  versucht,  wie  dan  Ich  der  Cantzlej- 
verwalter  deren  etliche  für  die  handt  genommen,  vnnd  zu  denen 
Stunden,  da  man  etwan  Bathbaltens  Yberbaben,  vnd  sonst  dn  wenig 
▼beriger  Zeit  gehabt,  anch  sonst  In  forgebllenen  nottorfltigen  ge- 
scheuten, nachgesucht.  So  halt  sich  vilmal  befanden,  das  alleweg 
etwas  darunder  oder  darb^  begriflien,  so  zn  andern  sachen  anch  nots 
▼nd  dienstlich. 

Also  vnnd  gleichwol  die  Registratur  aller  sachen,  mit  denen  man 
vil  Jar  her  täglich  vmbgangenn,  vnsers  erachtens  nit  weil  ordent- 
licher anzurichten,  auch  bei  derselben  wol  zubehalten,  äüuderlich  da 
man  die  Personen  so  darzn  verordnet  behalten  Khan,  die  auch,  so 
sie  Irem  Dienst  getrewlich  vnd  beharrlich  vorstehn  gater  vnder- 
haltung  well  werth,  So  were  doch  der  sachen  noch  ferrer  hochdienst* 
lieh  vnnd  nit  far  den  geringsten  schats  dieses  Fürstenthumbs  zu- 
achton,  das  man  sich  alle  Zeit  gegen  vnrüwigen  nachbarn,  die  sich 
doch  au  rechtlichem  Process  gnügen  Hessen,  zngetrösten  hett  ,  das 
vber  die  vorige  Jetzt  woontliche  Registratur  ein  Ordnung  angerichtet 
würde,  wie  ab  beiliegender  copj  mit  E  signirt  zu  sehen.  Welches 
sich  woU  ansehen  lilst,  als  ob  es  nit  gar  grosse  mflhe  erfordert;  wer 
es  aber  nur  mit  Einem  oder  zweien  alten  SalbOchem  oder  Einer 
schnbladen  voll  Originalien  vnnd  [Einem  Sack]  mit  PaPim  brieffen 
versucht,  der  wirdt  glauben  vnnd  befinden,  das  es  mit  geringer  arbeit 
vnnd  ohne  embsigen  Flciss  nit  geschehen  mag,  sondern  das  neben  In- 
grossisten  vnd  copisten  ainer  sein  mllste,  so  das  pantz  geschefft  fur- 
geschriebner  mass  nach  tirigirt  vimd  In  dicsclbig  Ordnung  redigirt, 
der  auch  des  Landts  vnd  der  hendell  gelegenheit  zuuor  zimlich 
Wissens  trüge,  vnnd  In  etlichen  Jharen  zu  Keiner  andern  arbeit  ge- 
braucht würde;  Wo  Lne  dan  mangel  fhrfiele,  das  er  allemal  bej  dem« 
so  die  Oantdcj  atministrirt,  Beschaidts  beghem  Köndt,  Welcher  ohne 
das,  so  oft  er  Raths  vnnd  anderer  Cantzlej  geschefft  halben  ein  oder 
mehr  standen  vberig  hett,  solches  Begistratorgescheit  besocheu  vnd 


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Dm  Fftls-ZweilHrackeiiBeliie  Archiv  1S67. 


253 


anordnenn  hclffcn  soll;  dan  durch  die  Personen,  so  den  tüglichrn 
Rathschlägen  vnd  Cantzlej  geschctften  bejwohnen  vund  abwartcu 
müssen,  Kan  dem  werck  abangeregtermassen  Kein  genügen  geschehen. 
Dieweil  dan  auch  Till  Originalia  Tnd  schrifften  von  clöstern  zur  bandt 
gebracht»  vnd  man,  wie  £.  F.  G.  hienor  Tndertheniger  bericht  ge- 
schehen, nach  Herr  Jacob  Schorren  abaterben  Im  KirchengewOlb 
etlich  niolir  Originalia  E.  F.  G.  sachenn  berOrendt  fonden,  so  würde 
mit  solchen  brieffen  auch  furgeschricbner  ordnunj?  nach  gehandelt. 
Also  haben  E.  F.  G.  gnediglich  zuuerncmmen,  wie  die  Registratur 
angerichtet  Ist  vnd  gehaltcnn  wirdt,  auch  was  ferrer  lurzunemmen 
sein  möcht,  Welches  derselben  entPfangnem  beuelch  nach  wir  also 
zoznschreiben  nit  selten  ynderlasseim,  Thon  damit  £.  F.  G.  vns  an 
gpaden  ▼ndertheniglich  benelhen. 

Datom  ZweiPnicken,  den  la  Octobris  Anno  1567. 
£.F.  G. 

Vnderthenige  Gehorsame 

Verordtnete  Rath  zu  ZweiPrucken. 
Cautzlejverwalter  J.  Stieb  er. 


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Der 


Exkommunikationsprozess  der  Stadt  Mtlihausea 

TOB  1265  bia  1271. 

Von 

A.  Kanfinann. 


Während  des  Waltherianischen  Krieges  hatte  Graf  Ru- 
dolf von  Habsburg  etwa  im  Oktober  12G1  die  Stadt  Mülhausen 
im  Einverständnis  mit  der  Bürgerschaft  erobert,  die  Besatzung 
des  Bischofs  Walther  von  Strassbur^r  in  die  Burg  zurück- 
gedrängt, diese  nach  dreimoDatlicher  Belagenmg  erstürmt  und 
die  nach  der  Stadt  zu  gelegenen  Befestigongswerke  zerstört  ^ 
Damit  war  die  Stadt  zwar  thatsäddicli  von  der  Herrschaft 
des  Bisehofo  Walther  befreit,  aber  eine  rechtliche  Anerkennung 
dieses  Zustandes  erfolgte  in  dem  zwischen  dem  Bischof  und 
dem  Grafen  abgeschlossenen  Präliminarfrieden  vom  9.  Juli 
1262  nicht,  denn  dort  wird  den  Bürgern  nur  Straflosigkeit 
für  das  Geschehene  zugesichert.*)  Walthers  Nachfolger,  Bischof 
Heinrich  von  Geroldseck,  war  daher  vollkommen  in  seinem 
Recht,  als  er  gegen  Endo  des  Jahres  1264  die  Wiederher- 
stellung seiner  Herrschaft  von  dem  Schultheissen  und  dem  Rate 
der  Stadt  verlangte.  Diese  aber  lehnten  die  Forderung  ab 
und  der  Biscliuf,  welcher  infolge  der  Nachwehen  des  Wal- 
therianischen Krieges  wohl  nicht  in  der  Lage  war,  seine  An- 
sprüche mit  Gewalt  durchzusetzen,  rief  die  geistliche  Vermit- 
telung  seines  Baseler  Amtsbruders,  des  Bischofs  Heinrich  von 
Neuenburg  an.  In  einem  freundlichen  Schreiben  vom  15.  Januar 
1265*)  ermahnte  dieser  den  Bat  sich  zu  unterwerfen  und 

^)  Vorgl.  mein  Mülhauser  Gymnasialprogramm:  Die  Entstehung  der 
Stadt  Mülbauäcu  und  ihre  Entwicklung  zur  Kcichsstadt  S.  29  u.  ff-  (1894 
bei  Weu  und  Petos.  Progr.  No.  ÖIÖ).  —  *)  W.  Wiegand,  Orknndenbiich 
der  Stadt  Stnäburg  1,  8.  818,  88.  *)  Xaver  Mosemumi  Cartuliiie  de 
Malbome  1,  No.  22. 


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Der  MODiMier  EikommnnihmtioMpgow  1966—1271.  255 


that  ihn,  als  er  es  weigerte,  am  15.  M&rz  in  den  fiann.^) 
Nachdem  die  Gehanntea  gem&ss  dem  TorgeflchriebeneD  In- 
stanzenzng  zmiäehst  den  Ezkommonikator  selbst  um  Auf- 
hebung der  nach  ihrer  Meinung  ungerechten  Strafe  gebeten 
hatten  ^,  appellierten  sie  nach  Rom.  Bereits  am  13.  Hai  d.  J. 
ernannte  Clemens  IV.  den  Abt  Dietmar  Ton  St  Georgen  bei 
Villingen,  den  Probst  Bttdiger  von  Colmar  und  den  Propst 
von  Bischofl^ell  zu  Richtern  in  der  Sache.  Die  Instruktion, 
die  er  ihnen  mitgab,  lautete  in  ihrem  ersten  Teile  dahin,  den 
Bann  aufzuheben  und  die  Streitsache  endgiltig  zu  entscheideu, 
nachdem  auferlegt,  was  Kecliteus  sei;  weiter  aber  war  noch 
hinzugefügt,  wenn  der  Bann  wegen  eines  offenkundigen  Ver- 
gehens, manifesta  offensa,  verhängt  sei,  dann  dürfe  die  Abso- 
lution nicht  eher  gewährt  werden  als  bis  eine  genügende 
Busse,  sufticiens  emenda,  geleistet  worden  sei. 

Die  Richter  nahmen  sich  reichlicli  Zeit,  ehe  sie  au  den 
ihnen,  wie  wir  noch  sehen  werden,  höchst  lästigen  Auftrag 
herantraten.  Und  als  die  erste  Sitzung  am  26.  P'ebruar  1266 
zu  Villingen  endlich  zustande  kam,  da  war  wohl  die  städtische 
Partei,  nicht  aber  der  Bischof  von  Basel  vertreten.  Dagegen 
lag  vom  Bischof  von  Strassburg  ein  Brief  Tor,  in  dem  er,  sein 
Interesse  an  der  Sache  darlegend,  darum  bat,  an  Stelle  des 
Baseler  Bischofs  auch  formell  als  Partei  angebissen  zu 
werden.*)  Dieser  hatte  bereits  seit  Jahresfrist  eine  befremdend 
gldchgiltige  Haltung  angenommen.  Er  hatte  die  vielfachen 
Verletzungen  seines  Bannes  ohne  Ahndung  gelassen  und  es  er- 
tragen, dass  man  in  MQIhansen  lebte,  als  existiere  der  Bann 
gar  nicht.  Das  war  schliesslich  so  weit  gekommen,  dass  der 
Bischof  von  Strassburg  sich  klagend  an  die  erzbischöfliche 
Kirche  von  Besangun  wandte  und  deren  Offizial  in  zwei 
Schreiben  vom  15.  März  1200  die  Dekane  von  Murbach  und 
Lautenbach  mit  der  Ausfuhrung  und  Verschäifung  des  Bannes 


^)  Die  Nimen  der  p:obannten  Ratsherren  und  des  Schultheissen  lauten: 
Wezzel  von  Ilkach,  Heinrich  zum  Thor,  Peter  von  Walheim  und  Sohn, 
Rudolf,  Siegfried  und  Johannes  von  Regisheim,  Burkhard  und  l'etcr  \on 
Trotliuveu,  "Wcruher  von  Sichernierz  nebst  Hnidcr  und  der  Kellernieisler 
von  Lutterbach.  Der  Letztere  bcheint  sich  trüh/.eitig  unterworfen  zu 
haben,  weil  er  schon  in  der  päpstlichen  Au&lhlung  der  Gebanuteo  nicht 
mehr  mltgeiuuiiit  wird.  —  Gut.  Ko.  88  Sb  25  vntea.  —  *)  Gart. 
No.  24  11.  25.  —  «)  Gut  Ko.  26. 


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356 


KaafmftBB* 


beauftragte  und  gleichzeitig  den  Bischof  selbst  mit  dem  Ein- 
greifen der  erzbischöflichen  Kirche  bedrohte,  wenn  er  seine 
bisherige  „schlatTe  und  nachlässige''  Haltung  nicht  selbst  in 
Kürze  ändern.  *)  Aber  nocli  vier  volle  Wochen  liess  Heinrich 
verBtreichen,  bevor  er,  am  ll.  April,  den  Bann  über  den  Rat 
erneuerte  und  die  ganze  Stadt  mit  dem  Interdikt  belegte.') 
Und  anch  dies  braucht  niebt  ausschliesslich  als  die  Folge  der 
ersbischoflichen  Mahnung  angesehen  zu  werden,  vielinehr 
wttrde  Heinrich  damals  auch  ohne  dieselbe  ganz  ebenso  ge- 
gebandelt  haben,  denn  kurz  vorher  war  etwas  geschehen,  was 
seine  ßteUung  zu  der  Sache  gänzlich  verändem  musste.  Fünf 
Tage  ?or  Verl&ngung  des  Interdikts,  am  6.  April,  hatte  näm- 
lich Graf  Rudolf  von  Habsburg  das  erste  Beglaubigungs- 
schreiben des  ersten  städtischen  Sachwalters  Johannes  mit- 
untcrbchi  leben  und  niitgesiegelt  ^)  und  halte  damit  den  Rich- 
tern und  der  Gegenpartei  offiziell  zu  erkennen  gegeben,  dass 
die  Stadt  unter  seinem  Schutze  stehe  und  er  ihr  Bundes- 
genosse sei.  Nun  waren  aber  damals  die  Beziehungen  Hein- 
richs und  Rudolfs  wegen  der  beiderseitigen  Ansprüche  auf 
Breisach  und  Rheinfelden  äusserst  gespannte.  *)  Ob  zwar 
1266  bereits  die  Fehde  vorauszusehen  war,  die  zwei  Jahre 
später  zwischen  ihnen  ausbrach  und  mit  ungewöhnlicher  Hef- 
tigkeit bis  zu  Rudolfs  Thronbesteigung  geführt  wurde,  lässt 
sich  bei  dem  gegenwärtigen  Stande  der  Quellen  und  der  Vor* 
arbeiten  nicht  mit  Sicherheit  bestimmen,  aber  immerhin  ist  dies 
wahrscheinlich.  Jedenfalls  aber  gewann  Rudolf  durch  sein 
Bündnis  mit  der  Stadt  eine  erhebliche  Verstärkung  seiner 
Stellung  im  Sundgau,  besonders  aber  im  Kriegsfalle.  Denn 
eine  bessere  Schutzwehr  seiner  els&ssischen  Besitzungen  konnte 
er  sich  gar  nicht  wünschen  als  ein  mit  ihm  verbündetes  und 
zugleich  selbständiges  Mülhausen.  Fiel  es  dagegen  mit  Hilfe 
des  Baseler  Bischofs  in  die  alte  Abhängigkeit  zurück  und  fasste 
dieser,  wenn  auch  nur  für  die  Dauer  der  Folide,  dort  festen 
Fuss,  dann  waren  die  in  dem  Dreieck  Mülhausen,  Basel, 
Neuenburg  gelegenen  habsburgischen  Lande  für  Rudolf  ver- 
loren und  auch  der  nördlich  davon  gelegene  Teil  von  der 
übrigen  Masse  abgesprengt.  Dieser  militärische  Gesichtspunkt 

OOtft  No.  27,  28,  99.  —  >)  Cart  No.  86.  •)  Gart.  No.  88  S.  98. 
—  *)  Vergl.  A.  Schalte,  CMiiehtd  der  Babsbniger  in  den  enien  drri 
JahThnnderlen  8w  470. 


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Der  Mülhauser  Ezkommimikatioiuprozess  1265—1271.  257 

hat  später  dem  Bischof  die  Waffen  in  die  Hand  ^^edrückt  und 
ihn  veranlasst,  den  Strassburger  einzuladen,  sich  mit  ihm  zur 
Belagerung  Mülhausens  zu  verbinden  Oi  t^enn  dass  das  heiliger 
Eifer  gegen  die  Verächter  der  Kirche  gewesen  sei,  ist  bei 
einem  Manne,  der  vorher  der  Nichtachtung  seines  Bannes  über 
ein  Jahr  lang  mit  höchstem  Gleichmut  zusehen  konnte,  doch 
wohl  ausgeschlossen.  Bischof  Heinrichs  Interesse  gegen  die 
Verbindung  der  Stadt  mit  Rudolf  ist  demnach  klar  und  somit 
auch  die  Langmnt  verständliGfa,  die  er  den  gebannten  Rats- 
berm  in  so  anffiülender  Weise  zuteil  werden  Hess.  Er  mochte 
eben  hoffen,  dieselben  doch  noch  in  Gttte  von  dem  habsbur- 
gischen  Bündnisse  abxubringen  and  vielmehr  für  jenen  Ver- 
gleich zn  stimmen,  von  dem  er  so  oft  redet  nnd  anf  dessen 
Zustandekommen  er  den  grössten  Wert  legt.  Zum  erstenmale 
geschieht  dies  in  dem  schon  genannten  Schreiben  vom  15.  Ja- 
nuar 1265.  Hier  wirbt  er  förmlich  um  die  Freundschaft  der 
Bürger.  Er  umfasse  sie  mit  einer  höheren  Liebe  als  alle 
übrigen  seinem  geistlichen  Szepter  Unterworfenen,  denn  sie 
seien  durch  ein  stärkeres  Band  der  Zuneigung  mit  ihm  ver- 
bunden. Nur  aus  Rücksicht  auf  einen  so  mächtigen  Fürsten 
wie  der  Strassburger  Bischof,  dem  er  die  Gerechtigkeit  doch 
nicht  verweigern  könne,  glaube  er  sie  ermahnen  zu  sollen,  dem- 
selben wie  in  alter  Zeit  zu  gehorsamen  oder  sich  auf  andere 
Weise  freundlich  mit  ihm  abzufinden.') 

Femer  sagt  er  sowohl  in  der  Begründung  des  Bannes  vom 
15.  März  1265,  nie  in  der  Erneuerung  desselben  vom  11.  April 
1266:  nicht  das  sei  das  Schlimmste,  dass  die  Bürger  die  Herr- 
schaft des  Strassburgcrs  nicht  anerkennen  wollten,  sondern 
dass  sie  sich  weigerten  über  einen  Vergleich  mit  ihm  in  Ver- 
bindung zu  treten. ')  Als  das  eigentlich  Strafwürdige  erscheint 
ihm  also  nicht  der  Widerstand  gegen  die  bischöfliche  Herr- 
schai't  an  sich  —  die  scheint  er  selbst  für  unmöglich  zu  halten 


1)  Cart.  No.  102.  —  »)....  ejusdem  püssimi  principis  omnem  vobis 

impendere  parati  clemenciam  vos  dominio  submittatis  autalitcr 

componatis  amicabiliter  cum  eodem.  Cart.  S.  17, 11.  —  *)  Veram 
dicti  scöltetai  et  conrolM  monltii  nottris  in  hae  parte  Heek  lalnbribiia 
non  Bolnm  perere  conten^eenuit,  imino  qnod  eontemptibilins 
est,  nallum  cum  ipso  domino  episcopo  super  eo  postmodum 
dignati  sunt  habere  tractatum.  Cart.  S.  18,  14»  Ähnlich  noch 
einmal  am  11.  April  1266,  Cart.  S.  28,  oben, 

Z«itochr.  f.  OmcIi.  d.  Obvnb.  N.  ¥.  XI.  S.  17 


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258 


Kaufmann. 


—  sondern  die  Ablehnung  des  Vergleichs.  Dieser  Vergleich 
nun  musstc  nach  dem  Standpunkt  des  Bischofs  alle  Schwierig- 
keiten lösen:  der  Strassburger  wäre,  wie  wir  noch  sehen 
werden,  damit  einverstanden  gewesen,  die  Stadt  hätte  ihre 
Freiheit  behauptet,  für  ein  Bündnis  zwischen  ihr  und  dem 
Baseler  wäre  freie  Bahn  geschafifen  worden,  mid  —  was  die 
Hauptsache  war  —  der  böse  Habsburger  wäre  fem  geblieben. 
Das  za  erreichen  war  der  eigentliche  Zweck  des  Briefes  vom 
15.  Januar  1265  und  daher  der  liebenswiirdige,  beinahe 
schmeicbebde  Ton  desselben.  Als  er  dann  diesen  Zweck  nidit 
erreichte,  Tersuchte  es  der  Bischof  zuerst  mit  Strenge,  indem 
er  sofort  den  Bann  verhängte,  dann,  als  das  vergebens  war, 
wieder  mit  Güte,  die  für  uns  allerdings  bloss  noch  in  der 
überaus  milden  und  nachsichtigen  Handhabung  des  Bannes 
zu  Tage  tritt,  die  sich  in  Wirklichkeit  aber  auch  noch  in  Ver- 
handlungen dukiimentiert  haben  wird,  die  der  Bischof  mit  den 
gebannten  Räten  immer  noch  gepflogen  haben  mag.  Als  dies 
alles  aber  nichts  nützte  und  das  Bündnis  mit  Rudolf  am 
6.  April  dennoch  vollzogen  wurde,  da  zeigte  auch  der  Bischof 
Ernst  und  verhängte  am  11.  April  Uber  die  Stadt  das 
Interdikt. 

Seine  Stellung  zvl  dem  Prozesse  wurde  also  lediglich  be- 
stimmt durch  sein  feindseliges  Verhältnis  cn  Rudolf.  Dies 
war  auch  die  Auffassung  der  Mfllhauser  selbst,  die  in  ihrer 
grossen  Yerteidigungsschrift  geradezu  behaupten,  Bisehof 

Heinrich  habe  sie  nur  aus  Hass  gegen  Rudolf  in  den  Bann 
gethan. 

Damit  gewinnt  aber  der  ganze  Prozcss  ein  anderes  Gesicht. 
Aus  der  Nichtigkeit  eines  bischöflichen  Hausstreits  erhebt  er 
sich  zu  einer  Sache  von  allgemeiner  politischen  Bedeutung,  an 
der  alle  ausschlaggebenden  Mächte  am  Oberrhein  lebhaft  be- 
teiligt sind.  Wir  iiaben  in  ihm  ein  Nachspiel  zum  Wal- 
therianischen  Krieg,  nur  dass  die  Parteien  ein  wenig  ver- 
schoben sind:  auf  der  einen  Seite  die  vereinigten  Bischöfe 
von  Strassburg  und  Basel,  auf  der  andern  die  Stadt  Mülhausen 
und  Graf  Rudolf  von  Habsburg. 

Kommen  wir  nun  zu  dem  Prozesse  selbst.  —  Auf  der 

zweiten  Sitzung,  in  Kolmar  am  7.  und  8.  April  ^,  griff  der 

1)  Out  8.  42,  2.  Abntt,  —  2)  Gart  Ko.  84. 


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Der  MOlbauser  Exkommunikationsprozeaa  1265—1271.  259 

bischöfliche  Sachverwalter  zunächst  die  Gesetzmässigkeit  der 
Appellation  überhaupt  an,  sie  stütze  sich  auf  erlogene  Be- 
hauptungen u.  s.  w.   Dem  gegenüber  verlangte  der  Vertreter 
der  Stadt  in  Anlehnung  an  den  ersten  Teil  der  päpstlichen 
Instruktion  zuerst  die  Erteilung  der  Absolution  schlechtweg 
und  dann  erst  die  Verbandittiig  von  Unterfragen.  Die  Richter 
lehnten  beides  ab.   Wenn  manifesta  offensa  vorgelegen  habe, 
dann  mttsse  diese  der  Absolution  im  Wege  stehen.  Alle  Ein- 
reden aber  gegen  das  Verfahren  Uberhaupt  seien  vor  der 
nächsten  Sitzung  schriftlich  einzureichen.   Sollten  dieselben 
etwa  abgewies^  werden,  dann  habe  die  bischSfliehe  Partei 
ihre  Behauptung  zu  beweisen,  dass  der  Bann  wegen  manifesta 
offensa  verhängt  sei.  So  weit  kam  es  aber  auf  dieser  Sitzung 
gar  nicht,  denn  der  Bischof  trat  mit  einem  neuen,  direkt 
gegen  die  Person  des  Vorsitzenden  gerichteten  Einwände  her- 
vor. *)   Die  Handhabe  dazu  bot  ihm  der  Umstand,  dass  Abt 
Dietmar  seine  Befugnisse  —  wie  dieser  selbst  sagt,  nur  zeit- 
weilig und  auf  Widerruf  —  dem  Propst  von  St.  Quiiiu  über- 
tragen hatte.    Infolge  dessen  bestritt  der  Bischof  dem  Abt 
überhaupt  das  Recht  zum  ferneren  Vorsitz.    Hierüber  sollte 
nun  auf  einer  besonderen  Sitzung  am  1.  Juni  in  Villingen 
entschieden  werden.     Diese  aber  suchte  der  Bischof  als  eine 
bereits  ungesetzliche  Handlung  des  Abtes  um  jeden  Preis  zu 
verhindern  und  fand  auch  bei  Propst  Rüdiger  bereitwiUiges 
Eingeben  auf  seine  Absichten.   Derselbe  erklärte  sich,  ebenso 
wie  sein  Subdelegat,  der  Abt  von  Schuttern,  bereit,  die  Sitzung 
nicht  zu  besuchen,  den  Abt  Dietmar  nicht  mehr  als  Vor- 
sitzenden anzuerkennen  und  sidi  mit  dem  Propst  von  St  Quirin 
als  dem  neuen  Vorsitzenden  Uber  die  weiteren  Schritte  zu  be- 
raten.  Andi  um  die  Zustimmung  des  dritten  Bichters  be- 
mühte sich  der  Bischof  —  aber  umsonst   Propst  Heinrich 
von  Embrach,  der  die  BiscboffszeDer  Stimme  führte,  blieb  auf 
Seiten  des  Abtes  —  trotz  des  drohenden  Briefes,  mit  dem  der 
Bischof  ihn  und  den  Abt  einzuschüchtern  versucht  hatte.  Die 
Sitzung  fand  statt,  und  der  Bischof  wurde  auf  Antrag  des 
städtisclien  Vertreters,  weil  er  seine  Behauptung  nicht  habe 
beweisen  können,  zu  einer  Greldstrafe  verurteilt.   Die  Höhe 

^)  Vergl.  ober  dies  und  das  Folgende  die  Sitzungsprotokolle  rom 
IL  Mai  und  1.  bi3  2.  Jani  und  den  Brief  des  Biieboli  von  Stnaboig 
Tom  29.  Mai  1166.  Gart.  Ko.  87,  89  nnd  sa 

17* 


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260 


KAafmaim. 


derselben  sollte  auf  der  nächsten  SitzuiiL?  mitgeteilt  werden, 
aber  das  ist  nicht  geschehen,  vermutUcii  blieb  die  ganze  Sache 
auf  dem  Papier  und  die  Verurteilung  war  nur  eine  verschärfte 
Form  der  ZvrflckweiniDg  des  Angriffes  überhaupt 

Interessant  ist  dieser  Zwischen&U  nicht  so  sehr  wegen  der 
ziemlich  durchsichtigen  Beweggrttnde  des  Bischofs,  dem  die 
strenge  Unparteilichkeit  des  Vorsitzenden  verhasst  gewesen 
zu  sein  scheint,  als  deswegen  weil  er  zeigt,  dass  jede  der 
beiden  Parteien  im  Richterkollegium  gleichsam  vertreten  war. 
Dass  Propst  Rüdiger  von  St.  Martin  zu  Kolmar*)  auf  der 
Seite  des  lüschofs  stand,  zeigt  schon  sein  eben  geschildertes 
Verhalten.  Als  Mitglied  des  Baseler  Diözesanklerus  konnte 
er  wohl  nicht  gut  anders  als  für  die  biscliüfliche  Sache  stim- 
men. Merkwürdig  aber  ist,  dass  er  nie  offen  Farbe  zu  be- 
kennen wagt.  Er  hat  keine  einziL'e  der  zahlreichen  Sitzungen 
besucht,  nicht  einmal  die  in  Kolmar  selbst  abgehaltene,  da- 
gegen hat  er  als  seine  Vertreter  immer  nur  Kleriker  der 
Strassburger  Diözese  ernannt,  den  Sänger  von  Hönau,  den 
Abt  von  Schuttem  und  zuletzt  den  Kellermeister  Friedrich  zu 
St  Peter  in  Strassburg.  Dass  er  seine  Stimme  nie  selbst 
führte,  hing  vielleicht  mit  persönlicher  BUcksichtnahme  auf 
Rudolf  zusammen,  denn  er  war  begütert  in  der  Gegend  von 
Kienzheim,  die  vielleicht  schon  damals  hahsburgischen  Ein- 
flüssen unterworfißn  war.')  Entschieden  auf  der  städtisch- 
habsborgischen  Seite  stand  der  Propst  von  Bischoffezell.  Das 
eigiebt  sich  sowohl  aus  dem  Tone  des  Schreibens,  mit  dem  er 
dem  Propst  von  Erabrach  seine  Stimme  überträgt*),  wie  aus 
der  Haltung  dieses  seines  Subdelegaten  selbst.  Dieser  hat  sich 
nämlich  nicht  nur  hier  den  Wünschen  des  Bischofs  wider- 
setzt, sondern  sich  auch  später  bei  der  Abstimmung  über  das 
die  Mülhauser  verdammende  Schlussurteil  von  seinen  Kollegen 
getrennt,  wie  ausdrücklich  bemerkt  wird,  er  war  damals  also 
für  die  Gewährung  der  Absolution.*)  Die  Propstei  Embrach  im 
Kanton  Zürich  gehörte  nun  zwar  zum  Eigen  der  Strassburger 
Kirche,  aber  die  Vogtei  übten  schon  vor  1278  die  Habs- 


<)  YeisL  aber  ihn  Annales  BarilienaeB.  M.  G.  scr.  XYII,  p.  19S,  SS 
and  TroniUat,  monnnients  etc.  2,  278  und  990.  —  *)  Badolf  ÜMg,  das 

Habsburgische  Urbar  (Quellen  zur  Schweiler  Gesch.  XIV.  Bd.,  1884), 
8.  16,  Kote  1.  —  •)  Cirt.  No.  82.  —  «)  Cait  S.  4&,  6. 


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Der  HfiDunuer  EikominnnikartmMprwMW  1965—1871.  261 


burger.  ^)  Klar  liegen  diese  Dinge  nicht,  aber  es  scheint,  dass 
neben  dem  biBchöflidien  ancb  habsburgischer  Einfluss  hier 
mas^bend  war.  Jeden&Us  ist  die  anübisehöfiiche  Oesinnmig 
des  damaligen  Propstes  Heinrieh  Ton  Embrach  erwiesen. 

Nach  Erledigung  dieses  Zwischenfalls  rückt  der  Prozess 
endlich  vom  Fleck.  Das  kurze  Protokoll  der  Sitzung  vom  14. 
und  15.  Juli  enthält  bereits  die  verheissungsvollen  Worte  sub 
spe  pacis  et  concordie  werde  am  30.  Juni  in  Hornberg  weiter 
verhandelt  werden,  und  diese  Aussicht  schien  sich  in  der  That 
verwirklichen  zu  sollen.  Die  Richter  verkünden  in  Hornberg: 
infolge  eine^  von  dem  städtischen  Vertreter  auf  das  Seelen- 
heil seiner  Auftraggeber  geleisteten  Eides  .,dem  Rechte  ge- 
horchen zu  wollen" sähen  sie  sich  veranlasst,  den  (Gebannten 
die  Absolution  za  erteilen,  auf  der  nächsten  Sitzung  wollten 
sie  dann  nntersnehen,  ob  Bann  und  Interdikt  mit  Recht  oder 
Unrecht  verhängt  seien.  Offenbar  haben  wir  es  hier  zu  thun 
mit  der  im  kanonischen  Recht  sogenannten  absolutio  ad  cau- 
telam,  deren  Wesen  darin  bestand,  den  Bann  Torlänfig  bis 
zum  endgiltigen  Urteil  ausser  Kraft  zu  setzen  und  die  regel- 
mässig nur  dann  erteilt  wurde»  wenn  begründete  Aussiebt  auf 
yollständige  Absolution  Torhanden  war.*)  So  auch  hier.  Da 
die  Richter  in  der  eidlichen  Verpflichtung,  dem  Rechte  ge- 
horchen zu  wollen,  eine  genügende  Bürgschaft  für  die  künftige 
Gewährung  der  vollständigen  Absolution  erblickten  und  darauf 
hin  schon  jetzt  die  vorläufige  erteilten,  so  müssen  unter  ,,juri" 
die  Bedingungen  verstanden  werden,  an  deren  Erfüllung  die 
Richter  die  vollständige  Befreiung  vom  Bann  knüpfen  würden.*) 
Das  führt  uns  auf  eine  Äusserung,  welche  die  Vertreter  des 
Bischofs  auf  der  Sitzung  vom  1.  und  2.  Juni  gethan  hatten: 
da  die  Bürger  wegen  manifesta  oiTensa  gebannt  seien,  so  dürfe 
die  Absolution  nicht  eher  ertolgen,  als  bis  jene  eine  sufficiens 
emenda  geleistet  hätten.*)  Da  der  Bann  ja  nun  aber  wegen 
der  Nichtanerkennung  der  bischöflichen  Herrschaft  erfolgt  war, 


n  Mm«,  ITrlMudi  1,  257  Note  1  and  SSO  Note  b.  —  *)  recepta 

a  procuratore  iptomm,  qniad  hoc  predpne  speciale  mandatum  habebat, 
juratoria  in  animas  scultetj,  consnlura  et  civium  cautione  de  parendo 
juri  ...  Cart.  b.  35,  9  u.  fl".  —  ^)  Kobcr,  Kirchenbann,  2.  Aufl. 
S.  54Ü  u.  ff.  —  ")  In  (lern  Urteil  vom  4.  De?..  1200  wird  statt  parere  juri 
geradezu  gesagt  jurameuto  receplo  de  pareudo  maudatiä  iiostris-  Cart« 
8.  48,  5  von  unteo  —  *)  Gart  &  S3^  S.  Abnts. 


uiyui^L-j  cy  Google 


262 


Kaufmano. 


so  ist  sufficiens  emenda  hier  soviel  wie  die  Ablösungssumme, 
für  welche  der  Bischof  bereit  war  auf  seine  Ansprüche  zu  ver- 
zichten. Und  das  läuft,  wie  wir  sehen,  wieder  hinaus  auf  die 
Vergleiclisvorschläge  des  Bischofs  von  Basel ,  die  derselbe 
natürlicli  nur  im  Einverständnis  mit  dem  Strassburger  gethan 
haben  kann.  Aus  alledem  folgt,  dass  Juri  parere  und  suffi- 
eiens  emenda  sich  zu  dem  Sinne  ergänzen:  die  Bürger  erkennen 
durch  den  Kid  die  rechtliche  Verpflichtung,  jus,  an  durch  eine 
genügende  Busse  die  Absolution  zu  verdienen,  d.  h.  ins  Welt- 
liche übersetzt,  den  Bischof  fUr  den  Verzicht  auf  seme  Herr- 
schaft durch  eine  Ablösungssumme  zu  entschädigen.  Die  Hohe 
derselben  stand  aber  zur  Zeit  des  Eides  noch  gar  nicht  fest, 
sondern  hing  ah  von  den  Verhandlungen  der  Parteien  unter 
sich  und  von  dem  Ausfall  der  Untersuchung  Uber  das  Maass 
von  Schuld  auf  Seiten  der  Bürger.  Also  enthielt  jener  Eid 
nichts  als  eine  prinzipielle  Anerkennung  der  Entschädigunj^s- 
pÜicht  —  daher  auch  der  zweideutige  Ausdruck  juri  und 
für  diese  Anerkennung  wird  als  Gegenleistung  die  absolutio 
ad  cautelam  gewährt.  Denn  so  unverbindlich  der  Eid  auch 
erscheint,  so  enthielt  die  in  ihm  ausgesprochene  Aiu'rlvennung 
der  Entschädi'/ungspflicht  doch  die  Einräumung  einer  gewissen 
Verschuldung  und  bedeutete  ferner,  namentlich  mit  Rücksicht 
auf  die  bisher  gänzlich  ablehnende  Haltung  der  Bürger  gegen 
jeden  Vergleich,  immerhin  ein  gewisses  Entgegenkommen. 
Vermutlich  waren  sie  hierzu  bewogen  worden  durch  das  wohl 
jetzt  erst  zu  vollster  Wirksamkeit  gelangte  Interdikt.  Auch 
ist  gar  nicht  zu  bezweifeln,  dass  es  ihnen  mit  jenem  Eid  voller 
Emst  war.  Denn  ?rie  wäre  es  denkbar,  dass  sie  noch  einmal 
die  Schrecknisse  des  Interdikts  und  dazu  die  jedenfalls  sehr 
bedeutenden  Kosten  eines  neuen  und  noch  weniger  aussichts- 
vollen  Prozesses  auf  sich  nahmen,  wenn  sie  sich  den  ganzen 
lästigen  Handel  mit  einer  nur  irgend  erschwingbaren  Summe 
hätten  vom  Halse  schaffen  können?  Aber  die  Forderung  des 
Bischofs  muss  die  finanzielle  Leistungsfähigkeit  der  Stadt  weit 
überstiegen  haben.  Es  ist  zu  bedauern,  dass  Uber  diesen 
wichtigen  Punkt  in  den  Protokollen  gar  nichts  berichtet  wird. 
Aber  das  entspricht  leider  ganz  dem  Charakter  dieser  nur  an 
lästigen  Wiederholungen  reichen,  sonst  aber  überaus  dürftigen 
Schriftstücke:  von  dem,  was  nur  verhandelt  worden  ist,  aber 
nicht  beschlossen  wurde,  erzählen  sie  fast  nie  etwas,  nur  über 


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Der  MOlhauser  iüxkommnnikationaprozesa  1266—1271. 


263 


jene  Zwischenfall,  der  seine  eigene  Person  betraf,  ist  Abt 
Dietmar  etwas  gesprächiger. 

Es  ist  daher  ein  Glück,  dass  ausser  den  Protokollen  auch 
die  Verteidigungsschrift  der  Bürger  und  die  Gegenschrift  des 
Biscliofs  von  Strassburg  auf  uns  gokomraen  sind. ')  Freilich 
über  den  eben  berührten  Punkt  können  wir  in  ihnen  erst  recht 
nichts  erwarten.  Denn  sie  waren  für  die  Kichter  angefertigt, 
um  diesen  vor  der  Fällung  des  £ndurtei]8  noch  einmal  eine 
zusammenfassende  Darstellung  alles  dessen  zn  geben,  was  eine 
jede  Partei  eor  Wahrung  ihres  Rechtsstandpnnktes  in  den 
efaizelnen  Sitzungen  vorgebracht  hatte.  Gremäss  dem  Charakter 
des  kanonischen  Prozesses,  um  den  es  sich  weniger  der  Sache 
als  der  Form  nach  handelt,  sind  beide,  sehr  zum  Nachteil  des 
Verständnisses,  reichlich  angefüllt  mit  Citaten  und  Bdegen 
aus  dem  kanonischen  Becht.  Aber  während  der  Verfasser  der 
Gegenschrift  hierin  ganz  untergeht  und  die  historisch-sach- 
lichen Ausführungen  der  Verteidigungsschrift  fast  unbeachtet 
lässt,  bringt  uns  dieae  doch  wenigstenü  (!inigc  iiuchät  wertvolle 
und  bisher  ganz  unbeachtet  gebliebene  Nachrichten  über  die 
Geschichte  der  Stadt.  Nur  ist  dabei  zu  beachten,  dass  wir 
es  mit  einer  Streitschrift  zu  thun  haben,  welche  bemüht  ist, 
die  Ereignisse  der  Vergangenheit  zu  ihren  Zwecken  aus- 
zulegen. 

Das  geschieht  besonders  in  dem  Abschnitt,  der  sich  mit 
der  Widerlegung  des  von  der  Gegenpartei  erhobenen  Vorwurfe 
von  manüesta  ofifensa  beschäftigt. ')  £8  heisst  hier,  die  Bürger 
hätten  gerechte  Ursache  gehabt  von  dem  £ide,  durch  den  sie 
frtther  der  Strassburger  Kirche  verpflichtet  gewesen  wären, 
zurückzutreten:  dominus  enim  episcopos  argentinensls  eo  tem- 
pore  quo  scultetns  et  dves  predicti  defensionls  causa  sibi 
eepemnt  adherere  et  hoc  compulsi  eisdem  civibus  certas  dedit 
condidones,  quas  postmodum  durante  poesessione  forte  vielen^ 
et  minus  justa  contra  promissionem  et  fidem  prestitam  viola- 
Vit,  et  ipsas  condiciones  licitas  el  honestas  ut  promiserat,  non 
servavit. ')  Episcopus  argeutinensis  ist  hier  ein  Ausdruck  von 
allgemeiner  Bedeutung:  der  Bischof  von  Strassburg  überhaupt, 
damit  ist  nicht  eine  einzelne,  sondern  sind  zwei  verschiedene 

<)  Gart  Ko.  49  und  No.  6&  —  >)  Gart  8.  41,  7  n.  iE»  —  ')  Veigl. 

aber  die  falsche  Lesart  des  cartulairc  S.  41  mein  FrogiMiim  8. 28i  Note 8. 
—  Compolai  ist  jedenftUls  Schreibfehler  fflr  compnlava. 


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264 


Kautmauu. 


Tersonen  gemeint.  Der  Inhalt  der  Relativsätze  quas  etc.  passt 
nur  auf  Bischof  Waither  von  Geroldseck  und  das  Jahr  1261, 
der  Inhalt  des  Haupt-  und  eingeschobenen  Zeitsatzes  aber 
durchaus  nicht.  Bischof  Walther  fing  1260  an  zu  reL'ieren, 
aber  schon  die  Worte  co  tempore,  quo  und  postnioduni  durante 
possessione  deuten  auf  einen  grösseren  Zeitunterschied  als  nur 
den  eines  Jahres.  Ferner  war  die  Stadt  schon  vor  Walther 
im  Besitze  seines  Vorgängers  Heinrich  von  Stahleck  gewesen  % 
unmittelbar  vor  Walther  hatte  also  keine  Unterbrechung  der 
bischöflichen  Herrschaft  über  Mülhausen  stattgefunden,  folglich 
hatte  es  auch  keines  Beschlusses  der  Bürger  bedniit,  „sidi 
dem  Bischof  anzuschliessen^*.  Ebensowenig  klmnen  als  G^en- 
leistnng  Walthers  hierfür  die  condiciones  honestae  gewährt 
sein,  und  endlich  bleiben  die  Worte  defensionis  causa  unver^ 
ständlich.  Alle  diese  Schwierigkeiten  ISsen  sich,  wenn  wir 
den  Inhalt  des  Haupt-  und  des  Zeitsatzes  auf  die  Regierungs- 
zeit Heinrichs  von  blahleck  beziehen.  Dazu  i.-t  es  nötig,  die 
Entwickiung,  welche  die  btadt  von  1236  ab  durchgemacht 
hatte,  kurz  zu  betrachten.  ^) 

In  diesem  Jahre  hatte  Bischof  Berthold  von  Teck  den 
Kaiser  Friedrich  11.  und  dessen  männliche  Erben  mit  allen 
seinen  Rechten  über  Mülhausen  belehnt.  Dieser  Übergau.i:^ 
nun  von  der  bischötlichen  in  die  stautische  Verwaltung  kam 
dem  in  der  Bürgerschaft  längst  vorhandenen  Streben  nach 
Unabhängigkeit  und  Selbstverwaltung  höchst  fördernd  entgegen. 
Denn  allem  Anschein  nach  hat  der  staufische  Vogt  den  Bür- 
gern oder  viehnehr  den  führenden  Geschlechtem  innerhalb  dei^ 
selben  die  Regierung  and  Verwaltung  ihrer  Stadt  gänzlich 
überhissen.  Den  Frieden  mit  den  von  ihnen  bezwungenen 
Herren  von  Budenheim  auf  Landser  %  1246,  schliessen  wenig- 
stens nur  die  Bürger  der  vereinigten  Städte  Mülhausen  und 
Basel  ab,  der  staufische  Vogt  wird  dabei  gar  nicht  erwähnt. 
Wenn  aber  der  offizielle  Regent  der  Stadt  in  so  wichtigen 
Dingen  wie  Bünduisvertiag  mit  Basel  und  Krieg  und  Frioden 
luit  dem  benachbarten  Uaubadel  keine  Rolle  spielte,  dann, 
niuss  man  doch  sagen,  spielte  er  überhaupt  keine.  Die  Zeit 
der  staufischen  Herrschaft  war  daher  thatsiichlich  eine  Zeit 
der  Freiheit  und  die  also  verwöhnten  Geschlechter  mussten 

^)  Yergt  moin  Programm  8.  87.  —  ^  Pr^gr.  8.  86—29.  —  *)  Gurt. 
No.  18. 


Der  Mülhaiuer  ExkommimikilioMproBesg  1265—1271.  265 

den  Tod  König  Konrads  IV,  1254  als  einen  harten  Schlag 
emptinden.  Denn  mit  seinem  Tode  erlosch  auch  der  Lehens- 
vertrapj  von  1236  und  der  bischöfliche  Überlehensherr  Heinrich 
von  Stableck  wird  schwerlich  lange  gezögert  haben,  die  alten 
Rechte  seiner  Kirche  jetzt  von  neuem  zur  Geltung  ssu  bringen. 
Auf  diesen  Zeitpunkt  —  1254  oder  Anfang  1255  —  und 
diesoi  Zusammenhang  gehen  die  Worte  eo  tempore  quo  etc. 
Denn  damals  waren  die  Bttiger  in  der  That  vor  die  Wahl 
gestellt,  eich  der  Strassburger  Kürche  von  neuem  za  unter- 
werfen oder  ihr  Widerstand  zu  leisten.  Indessen,  sie  fügten 
sich  und  lassten  den  Entschluss,  dem  Bischof  „anzuhängen", 
wie  die  Verteidigungsschrift  mit  absiditlich  undeutlichem  Aus- 
druck sagt.  Aber  nicht  ganz  bedingungslos  erfolgte  diese 
Unterwerfung:  für  die  Abtretung  der  politischen  Herrschaft 
erhalten  die  bisherigen  Inhaber  derselben  gewisse  condiciones 
honestas  zugesichert,  deren  Wesen  nicht  genauer  bestimmt 
wird.  Wenn  ni;in  aber  bedenkt,  dass  die  grosse  Mehrzahl  der 
Geschlechter  aus  den  alten  bischöflichen  Ministerialen  hervor- 
gegangen \Yaren  und  damals  noch  unfreien  Standes  gewesen 
sein  werden  i),  dann  wird  man  zu  der  Annahme  gedrängt,  dass 
darunter  irgend  eine  gesetzliche  Anerkennung  des  seit  1236 
mächtig  gesteigerten  socialen  Bewusstseins  der  Geschlechter 
verstanden  werden  muss.  Damit  stimmt  auch  überein,  dass 
flberall,  wo  von  diesen  condiciones  oder  ihrer  Verletzung  die 
Bede  ist,  immer  ein  Ausdruck  wie  honestus  damit  verbunden 
ist  Es  handelte  sich  also  offenbar  um  dne  Steigerung  oder 
gesetzliche  Sicherang  der  Standesehre  der  patrizischen  Ge- 
schlechter als  Gegenleistung  für  die  Preisgabe  der  bisher  von 
ihnen  gettbten  poUtisehen  Herrschaft  Aber  wenn  nun  auch 
an  der  Gewihrung  dieser  condiciones  selbst  nicht  gezweifelt 
werden  kann  —  denn  hierbei  an  Erfindung  zu  denken,  ist 
doch  angesichts  der  gewissen  Gefahr  sofortiger  Entlarvung 
ausgeschlossen  — ,  so  sind  doch  alle  hieran  geknüpften  Fol- 
gerungen falsch.  Der  Verfasser  unserer  Schrift*)  braucht  hier 
den  Begriff  des  foedus  aequum,  um  nachher  folgern  zu  können, 

.  .  .  quod  oppidi  istius  inliabitatores  saberaat  et  servieba&t  epi- 
Mopi8  aigsntineiuilnis  .  .  .  Cart.  No.  60  S.  45,  Mitte.  Ähnlich  noch  «a 
^elen  andena  SteUen.  —  *)  Als  soldier  man  der  Ifsgister  Kound  be- 
trachtet werden,  der  Mit  der  Sitxiing  vom  1.  and  3.  Juni  1306  die  Ge- 
schäfte der  Stadt  fiohrte. 


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266 


Kaufmann. 


da  Bischof  Walther  diesen  Vertiag  nicht  gehalten  habe,  so 
seien  auch  die  Bürger  nicht  mehr  daran  gebunden  gewesen. 
Daher  der  wunderliche  Ausdruck:  als  die  Bürger  den  Plan 
fassten,  sich  dem  Bischof  anzuscliliessen,  wo  es  sich  doch  nur 
um  einfache  Unterwerfung  gehandelt  haben  kann.  Daher  auch 
die  Worte  defensionis  causa.  Der  gewöhnliche  bischöfliche 
Schutz,  der  den  Bürgern  wenigstens  der  Theorie  nach  aus  dem 
Unterthanenverhältnis  erwachsen  musste,  kann  darunter  schwer- 
lich verstanden  sein,  denn  die  Stadt  hatte  ja  erst  vor  kurzem 
bewiesen,  daas  sie  sich  selbst  schützen  konnte.  Kim  war  aber 
Bischof  Heüirich  von  Stahleck  Mitglied  des  Rheinischen  Bundes, 
und  gerade  dieser  Umstand  mag  den  BQrgem  ihre  Unterwer- 
fung in  etwas  erleichtert  haben,  denn  als  bischöfliche  Unter- 
thanen  nahmen  sie  wenigstens  indirekt  an  den  Vorteilen  des 
Bundes  teil,  dem  sie  doch  ganz  gewiss,  wenn  ue  selbständig 
gewesen  wären,  ebenso  beigetreten  wären  wie  ihre  glflcklicheren 
Nachbarstädte  Basel,  Kolmar  u.  a.  ^)  Wie  dem  nnn  auch  sein 
mag,  jedenfalls  kann  das  defensionis  causa  hier  nur  in  der 
Absicht  hergesetzt  sein,  um  von  vornherein  jedem  Zweifel  zu 
begegnen,  als  habe  es  sich  bei  jenem  „Anschluss"  um  etwas 
anderes  gehandelt  als  um  einen  vollständig  freien  Willensakt 
der  Bürger;  es  soll  so  scheinen,  als  habe  das  Motiv  in  den 
Bürgern  gelegen,  nicht  ausserhalb.  Die  wirklich  treibenden 
Ursachen  bei  Jener  Erneuerung  der  bischöflichen  Herrschaft: 
die  wohl  begründeten  Ansprüche  des  Bischofs  auf  der  einen 
Seite  und  die  Unfähigkeit  der  Bürger  sich  denselben  zu  wider- 
setzen auf  der  anderen  lässt  der  Verfasser  einfach  fort,  hebt 
dagegen  den  an  und  für  sich  richtigen  Nebenumstand  der  con- 
didones  in  den  Vordergrund,  um  so  den  Eindruck  hervor- 
zurufen, als  sei  damals  ein  Vertrag  abgeschlossen  worden,  bei 
dem  beide  Teile  gleich  berechtigt  gewesen  seien.  Nachdem 
so  einmal  der  Begriff  des  foedns  aequum  gewonnen  war,  schloss 
sich  die  Folgerung  von  selbst  an:  infolge  der  Verletzung  des 
Vertrags  seien  die  Bürger  im  Jahr  1261  berechtigt  gewesen, 
sich  von  der  Herrschaft  des  Bischofs  frei  zu  machen.  Daher 
könne  von  manifesta  otfensa  keine  Rede  sein. 

Dieselbe  Methode  aus  einer  an  sich  richtigen  Thatsache 
weit  übertriebene  Schlüsse  in  ziehen  wendet  der  Verfasser 


*)  Yergl.  Frogr.  S.  27  nnieii  und  28. 


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Der  MiUhauser  £»kommiinikatioMpr<M5fiag  1265—1271.  267 

auch  auf  die  Geschichte  des  Jahres  12(j1  an.  Die  Bürger 
hätten  damals  dem  Grafen  Rudolf  von  Ilabsburg  den  Huldi- 
gungseid geleistet,  das  juramentum  üdelitatis  et  obediencie. 
lofolgedessen  konnten  sie  den  für  den  Strassburger  Bischof 
geforderten  Eid  nicht  Jeisteo,  wenigstens  nicht  ohne  besondere 
Erlaubnis  des  Papstes.  Also  sei  es  ein  Unrecht,  sie  deswegen 
zu  verfolgen,  dass  sie  ihrer  Pflicht  gemäss  dem  erstvn  Eide 
tren  bleiben  wollten.  Ebenso  sei  dies  Vorgehen  gegen  sie  anch 
ein  Unreeht  gegen  Graf  Badolf,  weil  er  in  dem  Genüsse  der 
Rechte  (possessio),  die  er  durch  die  Huldigung  gewonnen  habe 
nnd  in  deren  ruhigem  Besitze  er  bis  dahin  gewesen  sei,  nicht 
ohne  ein  förmliches  Gerichtsverfahren  gestört  werden  dürfe. 

An  einen  Eid  in  dem  Sinne,  dass  dadurch  die  Bürger  zu 
habsburgisclien  Kigenleuten  geworden  wären,  ist  hier  natürlich 
nicht  zu  denken,  wenn  auch  Ausilrücke  wie  possessio  u.  a. 
förmlich  dazu  autlbrdern.  Aber  auch  ein  für  den  Feldzug  von 
1261  etwa  gelei^steter  Bundeseid,  auf  den  man  an  und  für  sich 
am  ehesten  verfallen  iiiochte,  kann  nicht  gemeint  sein,  denn 
an  einen  solchen  nur  für  die  Dauer  und  Zwecke  des  Krieges 
geleisteten  Eid  können  doch  unmöglich  so  weit  gehende  Wir- 
kungen geknüpft  werden.  So  bleibt  nur  übrig  an  einen  Eid 
zu  denken ,  den  die  Bürger  Rudolf  in  seiner  Eigenschaft  als 
Landgraf  des  Obereisasses  geschworen  haben.  Ein  solcher 
Eid  konnte  sehr  wohl  als  juramentum  fidelitatis  et  obediencie 
bezeichnet  werden.  Aber  auch  der  Ausdruck  possessio  findet 
nun  seine  Erklärung.  Das  einzige  Recht  des  Landgrafen  be- 
stand in  der  Ausübung  der  hohen  Gerichtsbarkeit  Uber  die 
Freien  seines  Bezirks;  indem  ihm  die  Stadt  huldigt,  stellt  sie 
sich  unter  sein  Gericht  und  räumt  ihm  damit  gewisse  Rechte 
ein,  die  hier  in  den  wohl  absichtlich  unbestimmten  und  weiten 
Ausdruck  possessio  zusammengcfasst  werden. 

Wie  küiiuiit  CS  nun  aber,  dass  die  Bürger  nicht  auch  von 
den  Uechten  reden,  die  sie  doch  selbst  aus  jener  Huldigung 
gewannen  oder  wenigstens  gewinnen  wollten?  Der  Landgraf 
war  doch  der  einzige  Vertreter  der  Reichsgewalt;  indem  sie 
ihm  huldigten  und  er  die  Huldigung  annahm  und  endlich  auch, 
wie  wir  noch  selien  werden,  der  Bischof  von  Basel  gleichsam 
seine  moralische  Weihe  dazu  gab,  —  welchen  anderen  Zweck 
können  sie  dabei  im  Auge  gehabt  haben  als  den,  sich  unter 
den  Schutz  des  Reiches  zu  stellen  und  unmittelbare  ünter- 


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268 


Kaafmanu. 


t hauen  des  Reiches  zu  werden?  Wenn  dem  aber  so  war,  warum 
reden  sie  hier  nicht  davon,  wo  doch  der  Ort  dazu  wäre? 
"Warum  ))auen  sie  nicht  ihren  ganzen  Beweis  einfach  auf  diesen 
Anspruch  reichsunmittelbar  zu  sein?  Zwei  Jahre  später,  nach 
der  ersten  Verurteilung,  thun  sie  dies  auch  wirklich  und  be- 
gründen damit  das  zweite  Appellationsgesuch  an  den  Papst.  *) 
Hier  aber  babea  sie  olfenbar  noch  nicht  den  Mut  dazu.  Denn 
sie  waren  sich  sehr  wohl  bewusst,  dass  sie  die  Berechtigung 
zu  jenem  Holdigungseide  nicht  nachweisen  konnten  und  dass 
somit  ihr  AnsfHrach  auf  Beichatmmittelbarkeit  recht  schwach 
begründet  war.  Ihr  in  dieser  Beziehung  schlechtes  Gewissen 
verrät  sidi  schon  in  Sätzen  wie:  der  Rudolf  geleistete  Eid, 
auch  wenn  er  unberechtigt  gewesen  wäre,  habe  sie  for- 
mell doch  gehindert  dem  Bischof  zu  schwören  und  die  pos- 
sessio Rudolfis,  wenn  sie  auch  rechtlich  nicht  begründet 
gewesen  sein  sollt e,  könne  ihm  doch  erst  durch  ein  förm- 
liches Gerichtsverfahren  abgesprochen  werden.  ^)  Sie  suchen 
sich  also  bereits  für  den  Lall  zu  decken,  dass  man  die  Be- 
rechtigung zu  jenem  Eide  mit  Erfolg  anfechten  möchte. 

Der  Hauptgrund  aber,  weshalb  sie  hier  so  umständlich  von 
Rudolfs  Rechten  reden,  war  ein  politischer.  In  Wirklichkeit 
war  ja  jene  „possessio",  wenn  überhaupt  vorhanden,  doch 
jedenfalls  herzlich  unbedeutend.  Hat  doch  Rudolf  selbst  sie 
in  dem  Frieden  mit  Bischof  Waltber  einfach  preisgegeben, 
denn  Mülhausen  erscheint  dort  noch  als  eine  vollständig 
bischöfliche  Stadt  Wenn  trotzdem  unser  Verfasser  seine  Be- 
weisführung auf  diese  angebliche  possessio  stützt,  so  suchte 
er  wohl  nur  nach  einer  Gelegenheit,  um  in  möglichst  unauf- 
fälliger und  dem  juristischen  Charakter  der  Schrift  angemes- 
sener Weise  überhaupt  nur  Rudolfe  Namen  nennen  zu  können. 
Diese  ganze  Herbeiziehung  Rudolfs  und  seiner  angeblichen 
Rechte  ist  demnach  nichts  anderes  als  ein  warnender  Hinweis 
darauf,  dass  die  Stadt  unter  dem  Schutze  des  mächtigen 
Habsburgers  stehe.  Den  Richtern  soll  durch  diese  ihnen  ja 
längst  bekannte  Thatsache  noch  einmal  die  Verantwortung 
klar  gemacht  werden,  die  sie  durch  die  Verletzung  der  habs- 
burgischen  Interessen  auf  sich  laden  würden.  Auch  äusserlich 
ist  diese  Absicht  schon  daran  erkennbar,  dass  mit  Rudolfs 


<)  Girt  No  61.  —  *)  Gart.  8.  48»  Mitte. 


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Der  MüUwtuer  ExkommunikatioiiBprofen  1266—1271.  269 

Namen  das  ganze  Schriftstück  ausklingt.  Kurz,  wir  sehen, 
daas  der  Verfasser  dia  mangelhafte  Rechtsgrundlage  seiner 
BeweisführuBg  durch  einen  wohl  yorbemteten  Sprung  in  das 
politische  Gebiet  zu  verdecken  sucht. 

Soweit  die  mehr  geschickteii,  als  gliiddicheii  Versuche 
unseres  Magisters  ans  der  Geschichte  der  Stadt  ihr  Becht  anf 
Unabhängigkeit  nachweisen  zu  wollen.  Weit  mehr  hat  er  da- 
gegen das  Recht  auf  seiner  Seite,  wenn  er  aus  einem  formalen 
Grunde  die  Gesetsmässigkeit  des  Bannes  bestreitet.  Zu  einem 
gesetzmassig  gefällten  Banne  gehMen  drei  monitiones.  Eine 
einzige,  die  sogenannte  monitio  peremtoria,  war  nur  unter  be- 
sonderen Umständen  und  nur  dann  erlaubt,  wenn  ausdrücklich 
in  ihr  bemerkt  war,  dass  sie  die  einzige  sei  und  keine  andere 
mehr  folgen  würde.  In  unserem  Falle  war,  genau  genommen, 
gar  kerne  monitio  vorhanden.  Denn  was  von  der  Gegenpartei 
dafür  ausgegeben  wurde,  jener  liebenswürdige  Brief  vom 
15.  Jan.  1265,  enthielt  ja  gar  keine  Androhung  des  Bannes, 
noch  viel  weniger  kann  er  als  monitio  peremtoria  gelten. 

Einen  anderen  glücklichen  Einwand  gegen  die  Gesetz- 
mässigkeit des  Bannes  weiss  der  Magister  Konrad  aus  der 
wechselnden  Stdlnng  des  Bischöfe  Ton  Basel  zn  Rudolf  zu 
gewinnen.  Als  Rudolfs  Freund,  1261 ,  habe  er  die  Bürger 
beredet,  diesem  den  finldigungseid  zu  leisten,  als  Rudolfs 
Feind  habe  er,  1266,  Terhingt,  dass  sie  dem  Strassburger  Bischof 
schweren  solltai.  Als  sie  das  nkht  wollten,  weil  sie  es  aus 
sittlichen  und  religiösen  Gründen  nicht  konnten,  habe  er  sie 
in  den  Bann  gethan.  Also  sei  dieser  Bann  nicht  zelo  justitie, 
sondern  ex  fomite  odii  erfolgt,  das  aber  widerstreite  den  Ge- 
setzen über  die  Verhängung  des  Bannes.^) 

Die  Gegenschrift  des  Bischofs  beschäftigt  sich  nur  mit 
diesen  beiden  letzten  Verteidigungsgriinden.  Was  sie  aber 
vorbringt,  ist  so  schwächlich,  dass  es  sich  nicht  verlohnt  darauf 
einzugehen. 

Die  Verteidigungsschrift  erreichte  ihren  Zweck  nicht  und 
konnte  ihn  auch  kaum  erreichen.  Denn  wenn  die  Gesetz- 
mässigkeit des  Bannes  aus  den  beiden  angegebenen  Gründen 
auch  angefochten  werden  konnte,  so  war  das  Becht  des  Strass- 
burger Bischöfe  doch  zu  deutlich,  als  dass  es  diesem  einen 


KolMT,  Kiidieiib«m  8.  147  «.ft  *  >)  YeigL  dttn  Kob«  S.  211. 


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270 


Kaafmftnn. 


Umstände  und  nebenher  noch  der  advokatorischen  Geschick- 
lichkeit des  Magisters  Konrad  hätt«  erliefen  können.  Ferner 
hatte  die  frühere  Aussicht  auf  einen  Vergleich,  infolge  deren 
die  absolutio  ad  cautelam  gewährt  worden  war,  nicht  in  Er- 
füllung gehen  können,  weil  die  Höhe  der  von  dem  Bischof 
geforderte  sufficiens  emenda  den  Bürgern  die  Erfüllung  ihres 
Versprechens  dem  «Rechte  gehorchen  zu  wollen*  unmöglich 
machte.  Jetzt  lag  die  Entscheidung  alldn  bei  dem  Vorsitzen- 
den, denn  seine  beiden  Bfitricbter  hatten  ja  Iftngst  ihre  Stel- 
lung in  entgegengesetzten  Lagern  gei^lt  Wie  schwer  ihm 
diese  Entscheidung  wurde,  zeigt  das  ewige  Hinausschieben 
derselben  von  einer  Sitzung  zur  andern.  Oder  wollte  er  da- 
durch die  längst  ungeduldig  gewordenen  Parteien  nötigen  sich 
mit  einander  zu  vergleichen? 

Auf  der  10.  Sitzung  zu  Freiburg  am  4.  Dezember  ILMjii 
fiel  endlich  die  Entscheidung.  Abt  Dietmar  und  der  Keller- 
meister Friedrich  von  St.  Peter  in  Strassburg  erklärten  gegen 
die  Ansicht  des  dritten  Richters  Heinrich  von  Embrach,  dass 
Bann  und  Interdikt  mit  Recht  Uber  die  Bürger  verhängt 
worden  seien.  ^)  Rechtsgründe  fügen  sie  nicht  bei ,  dagegen 
berufen  sie  sich  auf  ihre  Beratung  mit  einer  Anzahl  rechts- 
kundiger Magister,  von  denen  sechs  mit  Namen  anlgeffthrt 
werden,  ausser  diesen  waren  aber  noch  mehrere  andere  an- 
wesend. Vergessen  war  in  dem  Urteil  die  förmliche  Aufbeb- 
ung der  früher  erteilten  absolutio  ad  cautelam.  Dies  wurde 
in  einer  besonderen  Urkunde  vom  17.  Dezember  nachgeholt 
und  dadurch  den  Bürgein  die  weitere  Ausbeutung  dieses  Ver- 
sehens unmöglich  gemacht.*) 

Die  Berufung  gegen  dieses  Urteil,  welche  die  Bürger  wahr- 
scheinlich sofort  an  Ort  und  Stelle  durch  ihren  Sachwalter 
hatten  ankündigen  lassen,  war  haui)tsä(hlich  begründet  mit 
dem  jetzt  offen  erhobenen  Anspruch  auf  Zugehörigkeit  zum 
Reich.  Sie  ist  erhalten  in  einem  von  Bischof  Eberhard  von 
Konstanz  mitgeteilten  £rla8S  des  Papstes  Clemens  IV.,  in 
welchem  dieser  den  genannten  Bischof,  den  Schatzmeister 
Berthold  von  Konstanz  und  den  Kanonikus  Walther  von  St. 
Gallen  mit  der  Führung  des  neuen  Prozesses  beauftragte.  ^ 

Dieser  zerfällt  in  ein  Vor-  und  ein  Hauptver&hren.  In  erste- 

0  CuL  No.  M.  —  *)  Girt  No.  M.  —  ^  Gkrt  Ko.  ei. 


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Der  Mllllunser  EikomiBoiiilationBprozen  1265— 1S71.  271 

rem,  das  am  23.  Marz  1268  beginnt^),  hatten  die  Bürger  die 
BehaiqptttDg  der  Gegenpartei  za  widerlegen,  dass  Ihre  BerufuDg 
nicht  nnter  Beobadbtung  der  gesetzlichen  Formen  erfolgt  sei. 
Kach  Überwindung  unendlicher  Schwierigkeiten  war  man  am 

5.  Juli  1269,  also  nach  fünf  Vierteljahren,  endlich  so  weit,  dass 
das  Gericht  erklären  konnte,  die  Leute  von  Mülhausen  liättcn 
per  procuratorem  certo  loco  et  termino  die  Berufung  in  gcsetz- 
mässiger  Weise  eingelegt.  *)  Dieser  richterliche  Bescheid  stützt 
sich  auf  die  Aussagen  von  Zeugen,  welche  die  städtische  Partei 
vorgeschlagen  hatte.  Einer  von  diesen,  Magister  Kuno  von 
Hügelnheini,  liut  jeilenfalls  —  vermutlich  aher  auch  die  übrigen 
—  jenem  btal)e  von  Rechtsgelehrten  angehört,  mit  dem  wir 
am  4.  Dezember  1266  den  Abt  Dietmar  in  Freiburg  umgeben 
finden.  Wenn  also  diese  Zeugen  etwas  über  den  certus  locus 
et  terminus  aussagen  konnten,  so  stammte  ihre  Kenntnis  elien 
von  dieser  Zeit  Die  Berufung  der  Borger  mnss  sich  demnach 
unmittelbar  an  die  ürteilsverkttndigung  vom  4.  Dezember  1266 
angeschlossen  und  eben  darauf  muss  ihre  Gesetzmässigkeit 
überhaupt  beruht  haben. 

Am  2.  September  1269  begann  endlich  das  Hauptverfahren. 
Dasselbe  scheint  weniger  in  einer  neuen  und  selbständigen 
Untersuchung  der  Sache  selbst,  als  vielmehr  nur  in  einer 
Prüfung  der  Akten  des  ersten  Prozesses  bestanden  zu  haben. 
Jedenfalls  spielten  diese  Akten  die  Hauptrolle.  Gleich  die 
erste  Sitzung  musste  deswegen  abgebrochen  werden,  weil  der 
städtische  Vertreter  Konrad  ohne  die  nötigen  Pergamente 
erschienen  war.  £r  sagte,  ein  gewisser  Magister  Johannes 
y,olim  rector  pnerorum"  habe  sie  unterschlagen  und  mUsse 
erst  durch  ein  gerichtliches  Verfahren  zur  Herausgabe  der- 
selben gezwungen  werden.  ^)  Dieser  Johannes  ist  jedenfalls 
identisch  mit  dem  ersten  städtischen  Sachwalter  Jobannes, 
,,scola8ticu8  Tille  noetre  de  Mulhusen**.  *)  Er  erscheint  als 
solcher  zum  letzten  Male  am  11.  Mai  1266,  dann  immer  statt 
seiner  Ifogister  Eonrad.  Also  hatte  er  sich,  Yermntlich  wegen 
des  Interdikts,  mit  dem  Bat  überworfen  und  war  sowohl  seiner 

I)  Cart.  No.  62.  Die  erste  Sitzung  sollte  allerdings  schon  am  14.  Jan. 
12S3  stattfinden.  Auch  hatten  sich  die  Parteien  in  Konstanz  eiiigefiindcn, 
aber  die  —  Richter  fehlten  bis  auf  einen,  der  jene  wieder  nach  Hause 
schickte.  Cart.  No.  60.  —  *)  Cart.  No.  80.  —  «)  Cart  No.  8S.  —  ♦)  Cart. 
8.  25,  6  von  untea. 


272 


Kaufmann. 


Stellung  als  Sachwalter  wie  als  Leiter  der  städtischen  Schule  ent- 
setzt. Die  Akten,  die  er  nicht  herausgeben  wollte,  entstamniteu 
wohl  jener  Zeit,  in  der  er  die  (  ieschäfte  der  Stadt  geführt  hatte. 

Noch  über  ein  Jahr  schleppt  sieh  der  Prozess  träge  dahin. 
Die  Sitzungen  sind  fast  alle  in  oder  bei  Konstanz  und  die 
Vergeadung  von  Zeit,  Kraft  und  Geld  ist  hier  noch  viel  ärger 
als  im  Vorverfahren.  Noch  jetzt  fasst  einen  die  Ungeduld 
beini  Durchlesen  dieser  nichtssagenden  Briefe,  Botschaften  und 
Sitzangsprotokolle  mit  ihrem  ewigen  Einerlei  von  Formelkram. 
Immer  wieder  werden  die  Sitzungen  verschoben  oder  resultatlos 
abgebrochen.  Dreimal  haben  die  Richter  die  Akten  nicht  ge< 
nügend  studiert  oder  sind  am  Erseheinen  verhindert  oder 
der  Strassburger  hat  keinen  geeigneten  Boten  und  so  fort. 
Am  9.  Juli  1270  wurde  endlich  das  Urteil  verkündet,  dass  die 
früheren  Richter  in  hergebrachter  und  gesetzmässiger  Weise 
den  ersten  Prozess  gefuhrt  hätten.*) 

So  waren  die  Bürger  in  allen  Instanzen  abgewiesen.  Aber 
an  Unterwerfung  dachten  sie  jetzt  noch  viel  weniger  wie 
früher.  Denn  Bann  und  Interdikt  hatten  damals  ihren  Stachel 
schon  längst  verloren.  Dass  sie  Überhaupt  aber  hatten  er- 
tragen werden  können,  ohne  zu  Parteiung  und  Spaltung  innere 
halb  der  Bürgerschaft  zu  führen,  das  spricht  doch  sehr  für 
die  Klugheit  und  Kraß,  mit  der  die  Herren  vom  Bat  ihr  Be- 
giment  geführt  haben  müssen. 

Der  Höhepunkt  des  kirchlichen  Notstandes  wird  in  den 
ersten  Monaten  vor  der  Erteilung  und  nach  der  Authebuug  der 
absolutio  ad  cautelam  zu  suchen  sein.  Wie  tjich  die  Bürger 
damals  behalfen,  ob  durch  Herbeiziehung  fremder  Priester  oder 
wie  sonst,  wissen  wir  nicht.  Dauernde  Hilfe  kam  ihnen  jeden- 
falls erst  im  Frühjahr  12G8  durch  die  Augustiner.  Dass  diese 
eben  damals  erst  angekommen  sind,  beweist  eine  Urkunde 
des  Rats  vom  28.  April,  in  der  er  ihnen  einen  Zugang  zu  dem 
Platze  gewährt,  auf  dem  sie  üure  Klostergebäude,  fern  von 
dem  Geräusche  des  Lebens  und  nach  ihrer  Bequemlichkeit 
aufrichten  können,  femer  ein  £rbpachtvertrag  dar  Johanniter 
von  demselben  Tage')  und  bewdsen  endlich  zahlreiche  Ablass- 

1)  Cart.  No.  100.  —  In  bcideu  L  ikuüdeü  (Gart.  No.  6'1  und  No.  65) 
wird  Mülhauaen  bereits  als  ,oppidum  imperiale**  bettSehiist,  In  einer 
dfitten,  ittr  das  Oerioht  bestimmten  Urkunde  von  demielben  Tage 
aber  bleu  ab  „oppldam*.  (Ctet  No.  68.) 


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Der  MOlhaaser  ExkommunikatioiiBprozess  1265—1271.  273 


briefe  der  Bischöfe  von  Konstanz,  Aucrshiirg,  Spoier,  Worms 
und  Sitten*),  welche  die  Gliiubigcn  zu  niihlthiitigen  Gaben  für 
die  Augustiner  veranlassen  sollten.  Zweifellos  steht  diese 
einigennassen  geräuschvolle  Afikunft  der  Augustiner  mit  dem 
kirdilichen  Notstand  in  engster  Verbindung,  oder  war  viel- 
mehr durch  ihn  geradezu  veranlasst.  Nirgends  fanden  diese 
ja  einen  besseren  Boden  für  ihre  seelsorgende  Thätigkeit  ala 
hier,  wo  der  regelmässige  Kien»  versagte.  Sie  traten  eben 
in  die  Lücke  ein,  die  Jener  gelassen  hatte,  und  waren  als 
KlostergeistUche  ja  auch  der  Gensnr  des  Bischols  von  Basel 
nicht  so  unterworfen  wie  jener. 

Bischof  Heinrich  scheint  anfangs  ihre,  die  Wirkung  des 
Interdikts  aufhebende  Thätigkeit  ungern  genug  gesehen  zu 
haben,  wie  ja  natürlich  ist.    Sein  zu  ihren  Gunsten  ausge- 
stellter Indulgenzbrief  crfoltrte  <n>t  sehr  spät,  am  18.  Sept. 
12G9     während  er  als  Diözesanlnschof  und  nächster  Nachbar 
doch  viel  früher  damit  bei  der  Hand  sein  musstc  mIs  z.  B. 
die  Bischöfe  von  Konstanz  und  Augsburg,  die  ilin»  Briefe 
schon  im  Juni  1268  ausstellten.   Dass  nun  Bischof  Heinrich 
überhaupt  einen  solchen  Brief  erteilte  und  damit  gleichsam 
die  Thätigkeit  von  Leuten  anerkannte,  die  seinem  Verbot 
direkt  entgegenhandelten,  hat  ja  zunächst  etwas  Befremdendes 
und  scheint  das  gerade  Gegenteil  von  dem  zu  beweisen,  was 
wir  eben  als  die  Hauptabsieht  der  Augnstinerniederlassang 
bezeichnet  haben.    Aber  Bischof  Heinrich  handelte  offenbar 
unter  Einflüssen,  die  er  nicht  abwehren  konnte.  Wenn  Bischof 
Eberhard  ihn,  wie  es  der  Fall  war,  um  die  Genehmigung 
seines  den  Augu  tinern  erteilten  Ablassbriefcs  bat,  was  hätte 
er  erreicht,  wenn  er  es  absclilug?    Er  hätte  bloss  den  Vor- 
sitzenden des  Gerichtshofes,  der  über  die  Giltigkeit  des  Bannes 
zu  entscheiden  lialte,  verstimmt,  ohne  der  Sache  selbst  zu 
nützen.    Und  was  er  diesem  gewährte,  konnte  er  dem  Augs- 
burger Bischof  nicht  verweigern.    Ferner  lebte  damals  in 
Basel  der  berühmte  Albertus  Magnus,  der  frühere  Bischof  von 
Augsburg.«)  Auch  er  hat  sich  den  Augustinern  günstig  er- 

0  Cart.  No.  68,  r,9.  S7,  101.  —  *)  Fehlt  sonderbarer  Weise  im  Car- 
tulaire,  obwohl  scheu  li  iu  la  bei  Schöpliin  Als.  Dipl  No,  Ü64.  —  Cart. 
No.  84.  —  ♦)  Im  Programm  .S.  'M)  ist  irrtümlich  auch  von  einem  Ablass- 
brief des  Albertus  zugunsten  der  Augustiner  gesprochen,  derselbe  bezieht 
sich  auf  die  Johanniter. 

SdtMbr. £  G«Mli.  4. Obarrh.  N.T.  XI.  S.  18 


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274 


KaafmftiiB. 


wiesen,  hat  ihnen  einen  Altar  und  einen  Eretu^gang  erhant, 
und  zwar  ebenfalls  nach  vorher  ^geholter  Erlaubnis  Hein- 
richs, der  dies  selbst  erzählt  Oerade  mit  Bttcksicfat  auf  ihn 
und  jene  anderen  Bischöfe,  schreibt  Henrich  in  seinem  späten 
Ablassbriefe,  habe  er  sich  zu  diesem  überhaupt  erst  ent- 
schlossen.   Vor  iiUem  aber  wird  sich  in  ihm  selbst  die  Über- 
zeugung durchgebrochen  haben,  dass  mit  Bann  und  Interdikt 
gegen  die  Bürger  doch  nichts  auszurichten  sei.    Stand  das 
aber  einmal  fest,  so  lag  kein  Grund  vor  sich  von  der  durch 
andere  längst  gewährten,  indirekten  Unterstützung  der  kirch- 
lich Notleidenden  noch  länger  auszuschliessen.    Wenn  er  also 
wie  früher,  so  auch  jetzt  auf  die  straffe  Anwendung  kirch- 
licher Zuchtmittel  in  dem  Augenblick  verzichtete,  als  dieselbe 
nichts  mehr  nützte,  sondern  eher  geeignet  war,  ihn  in  einen 
Gegensatz  zu  bringen  zu  Uännem  wie  Eberhard  von  Konstanz 
und  Albertus  Magnus,  so  hat  das  durchaus  nldits  Befrem- 
dendes.  Ausschlaggebend  war  für  ihn  ftberhaupt  nicht  der 
kirchliche,  sondern  der  politisch-militärische  Gesichtspunkt. 
Mülhausen  war  nur  durch  Gewalt  zu  gewinnen.  Gelang  dies, 
dann  war  dem  Habsburger  eine  schwere  Wunde  gescUagen. 
Erst  im  Sommer  1271,  nachdem  das  kirchliche  Urteil  vom 
9.  Juli  1270  schon  ein  Jahr  lang  rechtskräftig  war,  hielt  er 
den  günstigen  Augenblick  hierzu  für  gekommen.    Im  Mai 
dieses  Jahres  hatte  er  den  Bischof  von  Strassburg  ermächtigt, 
mit  dem  weltlichen  Schwert  die  Verächter  der  Kirche  zu 
strafen.*)    Anfan;^'  Juli  haben  dann  beide  ihre  Heere  ver- 
einigt und  Mülhausen  sechs  Tage  lang  vergeblich  belagert.  2) 
Von  der  Teilnahme  Rudolfs  an  diesem  Kampfe  berichtet 
der  Baseler  Annalist,  dem  wir  diese  Nachricht  verdanken, 
nichts.   Der  Grund  mag  der  sein,  dass  Rudolf  nicht  persönlich 
mit  dabei  war,  denn  sich  in  die  Stadt  einschliessen  UaaßD 
konnte  er  freilich  nicht.  Damit  fiel  aber  für  den  Annalisten 
auch  der  Hauptreiz  zu  seiner  Erwähnung  fort,  denn,  so  viel 
ich  sehe,  berichtet  er  fast  immer  nur  von  solchen  Kriegsthaten, 
die  seine  Helden  persönlich  ausführen.  Aua  diesem  Schweigen 
zu  flchliessen,  dass  Rudolf  die  Stadt  in  dieser  schweren  Stunde 
ohne  Hilfe  gelassen  habe,  wäre  jedenfalls  ganz  verkehrt;  für 


1)  Gart.  Ko.  102.  —  ')  Annales  Basilieoses,  M.  G. ,  scr.  XVII, 
S.  194,  21. 


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Der  MOUuuuer  EikommiuükAtiootpraMtt  1266—1371.  275 

ihn  stand  zu  viel  auf  dem  Spiele,  als  dass  er  nicht  alles  aufgeboten 
haben  sollte,  um  die  Eroberung  der  Stadt  zu  verhindern.  *) 

Die  liischöfe  von  Strnsshurp?  haben  auch  in  der  folgenden 
Zeit  ihre  Ansprüche  auf  die  Stadt  nicht  aufgegeben.  In  den 
wiederholten  Erneuerungen  des  Lehensrertragee  von  1286 
zwischen  Ihnen  und  den  späteren  Königen  erscheint  Mülhausen 
immer  nach  als  bischöfliches  Eigentum.  Aber  das  hatte  nur 
eine  formelle  Bedeutung. 

Im  Jahre  1271,  vermutlich  nach  der  Belagerung,  hat  übri- 
gens auch  der  Bischof  von  Strassburg  einen  Ablassbrief  zu- 
gunsten der  Augustiner  ausgestellt.  ■)  Wann  und  wie  der 
Bann  und  das  Interdikt  schliesslich  aufgehoben  und  der  kirch- 
liche Friede  mit  dem  Bischof  von  Basel  geschlossen  wurde, 
wird  zwar  iiii  ht  herichtet,  aber  anch  in  dieser  Hinsicht  wird 
Rudolfs  Thronbesteigung  im  Jahre  1273,  die  allen  oberrheinischen 
Feiidenein  Ziel  setzte,  vermittelnd  und  versöhnend  gewirkt  haben. 

So  endete  dieses  Nachspiel  zum  Waltherianischen  Kriege, 
wie  dieser  selbst,  mit  dem  Siege  der  städtischen  Sache.  Und 
wie  dort  der  Erfolg  wesentlich  dem  Eingreifen  Rudolfs  zu 
danken  war,  so  in  noch  erhöhtem  Masse  auch  hier.  Allerdings 
mit  dem  Unterschiede,  dass  wir  seine  Hilfeleistung  nur  sJs 
ein  Ganzes  erkennen,  nicht  aber  im  einzeben  nachzuweisen 
vermögen.  Und  zwar  liegt  das  neben  der  mangelhaften  Be- 
schaffenheit der  Quellen,  vor  allem  an  der  Natur  des  mehr 
mit  geistlichen  als  weltlidien  Waffen  gelehrten  Kampfes.  Aber 
die  entscheidende  Bedeutung  dieser  Hilfe  ist  darum  doch  nicht 
minder  erkennbar.  Vor  Bann  und  Interdikt  freilich  hat  er  die 
Bürger  nicht  schützen  können,  damit  mussten  sie  selbst  bei  sich 
zu  Hause  fertig  werden,  wohl  aber  hat  er  sie  durch  seine  Bundesge- 
uossenschaft  der  Sorge  vor  dem  Angriff  mit  weltlichen  Waffen 
überhoben  und  ihnen  dadurch  erst  den  Mut  zum  Widerstande 
eingeflösst.  Ja,  man  darf  geradezu  sagen:  das  Geheiumis  dieses 
siebenjährigen  Krieges  der  kleinen  Gemeinde  mit  den  ihr  an  poli- 
tischen und  kirchlichen  Machtmitteln  so  unendlich  überlegenen  Bi- 
schöfen liegt  lediglich  in  ihrer  Zuversicht  auf  die  iiilfe  Rudolfs. 

')  strobel  in  seiner  Geschichte  des  Elsasses,  Bd.  2,  erzühlt  von  der 
liilfe  Rudolfs  als  einer  tiberiieferten  Thatsache  —  aber  ohne  Quellenan- 
gabe —  L.  Spach,  ucuvres  cboisiea,  uae  excommuuication  de  Mulhouse, 
tonie  3,  406  weiss  sogar  von  einer  hdrolqne  et  efflcaee  rAsiataiice  wa  be- 
richtenl  —  >)  Cart  No.  104. 

18» 


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I 


276  KftafmanB. 

Nachtrag. 

In  den  üben  erschienenen  Stat.  Mitt.  über  Els.-Lothr. 
XXVII:  Die  alten  Territorien  dcd  Elsass  wird  S.  47  die  Ver- 
mutung ausgesprochen,  dass  in  Mülhausen  auch  noch  Kcichs- 
gut  vorhanden  gewesen  sein  könne.    Ware  das  der  Fall  ge- 
wesen, so  würde  es  in  den  Verträgen  1221,  1223,  1224,  1236» 
in  denen  alle  Einzelheiten  des  biscbödicbeu  und  kaiserlichen 
fiesitzes  angegeben  und  gleichsam  gegen  einander  abgewogen 
werden,  doch  wohl  mit  aufgeführt  worden  sein.  Die  Verträge 
kennen  nur  ein  kleines  staufisches  Allod,  kein  Reichsgut. 
Das  erst  unter  Wenzel  auftauchende  ßeichslehen,  das  der  Herr 
Verf.  aber  nicht  erwähnt,  war  eben  der  Rest  des  später  zum 
Reichslehen  gewordenen  Allods,  der  andere  Teil  war  schon 
früh  an  die  Deutschherm  gefallen.  —  Warum  femer  die  «un- 
ruhigen Zeiten  des  Interregnums"  als  Veranlassung  zu  der 
Erneuerung  der  bischöflichen  Herrschaft  angegeben  werden, 
vernuig  ich  nicht  ciuzuselieu.    Als  ob  der  wirkliche  Gruiul 
nicht  vollkoiiiiiicii  klar  wäre:  das  Kiiüschen  dos  Vertrags  von 
1236  infolge  des  Todes  Konrads  IV.!    Von  den  Rechten  des 
kleinen  Konradin  ist  hier  allerdings  a])zusehcn.  aber  der  war 
so  total  vergessen,  dass  nicht  einmal  die  Bürger  in  ihrem 
Prozesse  sich  auf  ihn  berufen,  was  sie  doch  mit  gutem  (»runde 
tbun  konnten.  —  Ungenau  wird  über  das  \  erhältnis  des 
kriegerischen  (?)  Bischofs  Herrn  ron  Geroldseck  zu  M.  ge- 
sprochen, und  irrtümlich  ist  es  zu  sagen,  Graf  Rudolf  scheine 
M.  seit  1261  als  Königsgut  behalten  zu  haben.  —  Bedenklich 
erscheint  es,  eine  Reichsstadt  des  15.  Jahrhunderts  als  Königs- 
gut zu  bezeichnen,  das  1438  an  das  habsburgische  Kaiserbaus 
„fiel*  und  1469  mit  «anderem*  österreichischem  Gute  ver- 
pfändet wurde.  —  Soviel  zur  Richtigstellung  einiger  kleiner 
Ungenauigkeiten  oder  Irrtümer  in  dem  sonst  vortrefflichei; 
Buche. 


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Das 

erste  Stadtrecht  von  Freiburg  im  Breisgau. 

Von 

Karl  Hegel 


Das  erote  Freiburger  Stadtrecht  zieht  unsere  Aufmerksam- 
keit besonders  deshalb  auf  sich,  weil  es  unter  den  deutschen 
Stadtrechten  des  Mittelalters  neben  dem  von  Soest  in  Westr 
falen  das  älteste  aus  dem  12«  Jahrhundert  ist  und  weil  es 
für  eine  Reihe  von  andern  oberdeutschen  Stadtrechten  das 
Muster  gewesen  ist.  Mit  der  Entstehung  des  Freiburger 
Stadtrechts,  mit  seiner  AbHassongszeit  und  mit  der  Gestalt, 
in  der  es  uns  überliefert  ist,  beschäftigt  sich  ein  An&atz  Yon 
Heinrich  Maurer,  betitelt:  .Kritische  Untersuchung  der 
ältesten  Verfassungsurl^unden  der  Stadt  Freibuig  i.  B/  in 
Band  I  der  Neuen  Folge  dieser  Zeitschrift,  J.  1886,  8. 170-*199. 

Diese  mit  anerkennungswertem  Scluirfsinn  und  vielem 
Fleiss  aus;?eführte  Untersucliung  hat  ein  solches  Ansehen  ge- 
wonnen, dass  der  von  H.  Maurer  hergestellte  Text  des  Frei- 
burger Stadtrechts  jetzt  gewöhnlich  als  der  verbesserte  ange- 
nommen wird,  nach  dem  man  es  zu  eitleren  pflegt.  Doch 
soll  im  folgenden  dargethan  werden,  dass  M'.s  vermeintliche 
Verbesserungen  mit  wenigen  Ausnalimen  nur  auf  formellen  • 
Missverständnissen  beruhen,  die  um  so  mehr  beseitigt  werden 
müssen  als  sie  auch  nicht  unwesentliche  ürtttmer  auf  dem 
Gebiet  des  deutseben  Städtereehts  nach  sich  ziehen. 

H.  Maurer  handelt  erstens  von  der  Entstehung  des  Frei- 
burger Stadtrechts,  d.  h.  von  der  Art,  wie  der  iiberlieterte 
Text  zustande  gekommen  ist.    £r  beweist  (S.  176),  dass 


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278 


Hegel. 


dieser  Text  nicht  identiisch  ist  mit  der  StiftungsurkuDde  Kon- 
rads von  Zähringen,  indem  nur  das  Vorwort  und  einige  fol- 
gende Artikel,  sowie  der  Schlusssatz  aus  der  Stiftungsurkunde 
entnommen  sind,  dazwischen  aber  eine  grossere  Einschaltung 
in  späterer  Zeit  stattgefunden  hat.  Dies  ergiebt  sich  nach 
Maurer  aus  einseinen  Abweichungen  wie,  dass  der  Herr  der 
Stadt  in  der  Urkunde  dux,  in  der  Einschaltung  nur  dominus 
heisst,  dass  die  24  Marktgeschworenen  in  der  Urkunde  con- 
juratores  fori,  in  der  Einschaltung  consules  heissen,  und  noch 
deutlicher  aus  mehrfachen  Wiederholungen,  Erläuterungen  und 
Erweiterungen  der  in  der  Urkundo  enthaltenen  Uechtssatze. 

Diese  BeweisfUlirung  ist  ziitretfend  und  stimmt  auch  im 
wesentlichen  überein  mit  dem,  was  ich  bereits  vor  mehr  als 
40  Jahren  über  dasselbe  Thema  in  der  Kieler  Monatsschrift 
für  Wissenschaft  und  Litteratur,  Sept.  1854,  geschrieben  habe. 
Mein  Aufsatz  wurde  M.  erst  nachträglich,  wie  er  bemerkt, 
durch  die  Abhandlung  von  £.  Huber  Uber  das  kölnische  Recht 
In  den  xähringischen  Städten  (Zeitschr.  für  d.  Schweiz.  Recht 
Bd.  22)  bekannt  Hätte  er  ihn  gelesen,  so  würde  er  sich 
nicht  darauf  beschränkt  haben,  bloss  zu  sagen  (S.  142):  „Hegel 
vermutet  eine  Entstehung  der  Handfeste  vom  Jahre  1120  an 
im  Laufe  des  12.  Jahrhunderts**. 

Denn  nicht  bloss  vermutet  habe  ich  diese  Art  der  Ent- 
stehung, sondern  bewiesen  mit  denselben  Argumenten  wie 
Maurer.  Von  anderen,  die  er  nicht  beachtet  hat,  erwähne 
ich,  dass  eine  Zusage  Konrads  in  §  6  noch  einmal  in  der 
Form  bindender  Verpflichtung  ausgesprochen  ist,  §  34^): 
NuUum  dominus  per  se  debet  eligere  sacerdotem  ...  §  36: 
Seultetnm  . .  dominus  ratum  dobet  iwbere  et  conflimare,  eine 
Ausdrocksweise,  die  schon  ein  gesteigertes  Selbstgefühl  der 
Bürger  gegenüber  dem  Stadtherrn  bekundet  und  unmöglich 
von  dem  Stifter  Eonrad  selbst  herrühren  kann.  Auch  habe 
ich  die  allmähliche  Entstehung  im  Laufe  des  12.  Jahrhunderts 
dadurch  bewiesen,  dass  jene  Wiederholungen  einzelner  Artikel 
auch  in  der  Einschaltung  selbst  vorkommen;  vgl.  §  24  mit 
17,  §  44  mit  20.    Dabei  bleibt  es  freilich  uugewiss,  welche 


>)  Ich  citiere  nach  der  hergebrachten  Para;:raphenf  iiitc'ilung  in  d.  u 
Altdrucken  von  Gaupp  und  Gengler,  um  im  Einklang  mit  meinen  trüheren 
Cituten  zu  bleiben. 


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Das  erste  Sudtreeht  Ton  Freiburg  i.  Br. 


279 


und  wie  viele  Artikel  schon  in  der  Stiftungsiirknnde  gestanden 
baben  und  welche  andere  erst  später  hinzngefü^  wurden. 

Ganz  unfraglich  ist,  dass  der  Urkunde  ausser  dem  Prolüg  (§  1 
und  2)  und  dem  Epilog  (nach  §  56)  auch  die  fünf  ersten 
Artikel  3—7)  aiigcliören,  worin  Konrad  in  der  eisten  Person 
spricht  und  seinen  Bürgern  die  von  ihm  bewilligten  Freiheiten 
kundgiebt.  Weiter  aber  nimmt  Maurer  an,  dass  auch  noch 
die  zehn  folgenden  Artikel  aus  der  Stiftungsurkunde  herrühren, 
so  dass  diese  im  ganzen  15  (§  3 — 17)  enthalten  habe,  weil 
hierauf  (§  18)  zum  erstenmal  eine  Wiederholung  vorkommt. 
Dieser  Grund  beweist  jedoch  für  sich  allein  nichts,  auf  den 
andern,  den  M.  ans  dem  8tadtrecht  von  Kenzingen  hernimmt, 
komme  ich  si»ilter. 

Mit  der  Frage  nach  der  Entstehung  des  ersten  Freibnrger 
Stadtrechts  hängt  zusammen  zwdtens  die  nach  seiner  Ab- 
fassungszeit  Es  handelt  sich  nach  dem  bisher  über  die  Art 
seiner  Entstehung  Gesagten  zunächst  um  die  Stiftungsurkunde, 
sodann  um  die  späteren  Zusätze,  die  den  bei  weitem  grössten 
Teil  des  Ganzen  ausmachen,  endlich  um  die  Redaktion,  die 
es  zusammenstellte. 

Der  erste  Herausgeber  setzte  irrtümlicher  Weise  das  ganze 
in  Rede  stehende  Rechtsdenkinal  in  das  Jahr  1120  bloss  aus 
«lein  Grunde,  weil  dieses  Jahr  im  Prolog  genannt  ist.  ^)  Doch 
mit  Recht  hat  Maurer  bemerkt,  dass  diese  Zeitangabc  sich 
nur  auf  die  Gründung  von  Freiburg  bezieht,  von  der  Konrad 
sagt:  Friburg  forum  constitui  anno  Dom.  MCXX,  nicht  aber 
auf  seine  Stiftungsurkunde.  Denn  erst  auf  Verlangen  der 
Bürger  geschah  es,  dass  die  ihnen  erteilten  Freiheitsrechte 
schriftlich  abgefasst  wurden,  damit  sie  auf  lange  Zeit  im  Ge- 
dächtnis behalten  würden:  qnod  secundum  petitionem  et  desi- 
deria  eorom  ista,  quae  secuntur  privilegia  .  *  .  forent  sub 
cyrographo  (Chirographe)  conscripta,  quatenns  per  longum 
tempus  habeantnr  in  memoria.  Nun  ist  es  aber  ein  wunder- 
liches Missverständnia  Maurers,  wenn  er  die  letzten  Worte 
quatenus  ...  in  memoria  so  erkliirt  (S.  172):  so  wie  sie  (die 
Privilegien)  lange  Zeit  inüiuUich  überliefert  worden,  und 
liabeaotur  in  habebautur  korrigiert.   Hier  ist  ihm  der  ge- 


0  H.  Schreiber,  Die  Sltesle  VeifiMBOogsarkttnde  der  Stadt  Freibnrg, 
1888. 


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280 


Hegel. 


wöhnlicbe  Sprachgebrauch  des  Mittelalters  entgangen,  wonach 
quatenus  gleichbedeutend  ist  mit  ut,  dass,  damit,  aus  dem 
sich  allein  der  richtige  Sinn  der  angeführten  Worte  ergiebt^ 
Lediglich  gestützt  auf  seine  folsche  Interpretation  und  Kor- 
rektur kommt  dann  M.  auf  die  willkürliche  Zeitbestimmung 
von  etwa  1140  für  die  Stiftungsurkunde,  weil  bis  dahin  schon 
eine  lange  Zeit  seit  Gründung  der  Stadt  1120  verflossen  ge- 
wesen sei.    (S.  187.) 

Verstehen  wir  aber  jene  Worte  richtig  so,  dass  die  schrift- 
liche Abfassung  der  Privilegien  auf  Verlangen  der  Bürger  er- 
folgte, damit  sie  auf  lange  Zeit  im  Gedächtnis  behalten  wür- 
den, so  kommen  wir  auf  eine  andere  Zeitbestimmung.  Denn 
es  ist  doch  wohl  anzunehmen,  dass  die  Bürger  von  Freiburg, 
die  infolge  der  Aufforderung  Konrads  und  seiner  Verheissungen 
in  die  Stadt  hineingezogen  waren,  dringend  wünschen  mussten, 
die  vorllufig  erhaltenen  Zusicherungen  alsbald  auch  schriftlich 
niedeiigelegt  zu  sehen.  Wir  werden  daher  wohl  nicht  fehl 
gehen,  wenn  wir  den  Zeitpunkt  der  Stiftungsurkunde  in  das 
Jahr  1121  oder  1122  setzen,  nicht  später,  weil  Konrad  sich 
im  Prolog  schlechthin  Ego  Conradus,  nicht  dux  nennt,  da  er 
erst  nach  dem  Tode  seines  Bruders  Berthold  III.  im  Dezem- 
ber 1122  zur  IIerzo^\s würde  gelangte.^) 

Die  auf  die  Stiftungsui  künde  und  die  zu  ihr  gehörigen 
fünf  ersten  Artikel  folgenden  Statuten  dagegen  sind,  wie  sie 
nacheinander  auf  Grund  von  BürgerbeschUissen  entstanden, 
aus  unbestimmt  späterer  Zeit.  Das  einzige  Merkmal,  das  eine 
gewisse  Zeitbestimmung  gestattet,  ist  der  Gebrauch  des  Konsul- 
titels für  die  24  Marktgeschworenen  (§  38),  der  auf  die 
zweite  Häüte  des  12.  Jahrhunderts  hinweist')  Über  das 
12.  Jahrhundert  dttrften  sie  Überhaupt  nicht  hinausgehen,  da 
die  zweite  Bedaktion  des  Freiburger  Rechts  in  dem  sog.  Stadt* 
rodel  in  das  Ende  desselben  oder  den  Anfang  des  18.  Jahr^ 
hunderte  fällt,  wovon  ich  nachher  reden  will 

*)  Vgl.  das  Vorwort  im  Stadrechl  von  Flumet,  von  dem  icli  nachher 
redeu  werde,  wo  die  Worte  des  Prologü  m  wicdergegebcu  siud:  quatcuus 
per  loDgum  tempas  ita  habercDlor  in  memoria  etc.  Der  InUun  M.'t 
wurde  sdioii  von  E.  Heyck,  Geacb.  der  Henoge  von  Zibriogeo  8.  684 
anlig^edeckt;  niehtideetoweniger  beham  M.  dabei,  Bd.  Y  dieMr  Zeittcbr. 
NF.  470  Anai.  —  *)  TgL  He|ek  a.  a.  0.  8.  244.  —  «)  Vgl.  roeiuen  Auf- 
satz über  die  Einführung  des  Konsultiteli  in  den  deuttcben  Stidten  in 
der  Kieler  Mooataechrift,  Sept  1864. 


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Das  ente  SUidtredit  tod  Fraibnrg  i.  Br. 


281 


Was  endlich  die  Schlussredaktion  des  ersten  Stadtrechts 
bctrifiFt,  bei  welcher  der  Epilog  der  Urkunde  Konrads  an  das 
£nde  des  Ganzen  gesetzt  wurde,  so  wird  schwerlich  Jemand 
der  Yermutung  Hanrers  (8. 188)  beistiminen,  dass  diese  üm- 
steUang  erst  in  der  Abschrift  des  Tennenbacher  Lagerbuchs 
1341  durch  den  damaligen.  Abt  des  Klosters  vorgenommen 
worden  sei,  denn  das  wi&re  doch  nur  ein  sinnloses  Verfahren 
gewesen.  Sondern  es  war  ohne  Zweifel  die  Absicht  der  Re- 
daktion, den  Schein  zu  erwecken,  als  ob  das  gesamte  Kocht 
von  Freiburg  von  dem  Stifter  selbst  herrühre,  um  es  so  unter 
seine  Autorität  zu  stellen. 

Wie  kommt  nun  aber  Maurer  dazu,  in  dem  überlieferten 
Text  eine  Reihe  von  Korrelcturen  vorzunehmen?  Die  erste  von 
diesen  ging,  wie  wir  so  eben  gesehen,  nur  aus  einem  Miss- 
verständnis  der  Worte  des  Prologs  hervor.  Der  Überlieferte 
Text  beruht  bekanntlich  allein  auf  der  Abschrift  im  Lagern 
buch  des  Klosters  Tennenbach  vom  Jahre  1841.  Sie  ist  nicht 
frei  von  Fehlem  infolge  falscher  Lesung.  Die  meisten  sind 
unbedeutend  und  lassen  sich  leicht  nach  dem  Sinn  berichtigen. 
Wesentlich  entstellt  und  verstämmelt  ist  allein  §  19,  beginnend 
mit  den  Worten:  Si  vero  buigeuses  iiiter  se  rixati  fueriut. 
Diesen  hat  Maurer  (S.  175)  nach  dem  Wortlaut  des  Frei  burger 
Stadtrodels,  worin  er  aufgenommen  ist,  passend  ergänzt  und 
zurechtgestellt.  Weiter  aber  zieht  M.  zur  Berichtigung  und 
Erklärung  des  Textes  das  um  mehr  als  ein  Jahrhundert 
spätere  Stadtrecht  des  unbedeutenden,  unweit  von  Freiburg 
gelegenen  Stiidtchens  Keuzingcn  heran.  £s  ist  in  einer  Ur- 
kunde vom  Jahre  1283  überliefert,  worin  zwei  Herren  von 
Üsenberg  die  von  ihrem  Vorgänger  Rudolf  im  Jahre  1249 
den  Einwohnern  des  Ortes  bewilligten  Freiheiten  von  Fireiburg 
bestätigen.  0  Darin  finden  sich  nicht  mehr  als  die  15  ersten 
Artikel  (§  3—17)  des  Freiburger  Stadtrechtes  mit  Weglassuog 
des  vierten,  der  den  Herren  von  Üsenberg  nicht  passte.  Zur 
Yergleiehung  beider  Texte,  des  Freibnrger  und  Eenzinger,  hat 
M.  sie  neben  einander  abgedruckt  (S.  177—180).  Doch  ist 
daraus  ihr  gegenseitiges  Verhältnis  keineswegs  klar  ersichtlich, 
indem  hier  der  Freiburger  Text  nicht  rein  für  sich  wieder- 

M  Die  Urkunde  ist  in  der  Freiburger  Zeitschr.  V,  237  abgedruckt, 
den  Prolog  und  den  Schluss  giebt  Maurer  S.  181  Anm. 


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282 


Hegtl. 


gegeben  ist,  sondern  in  ihm  zugleich  Änderungen  nnd  Zos&tze 
nach  dem  Kenxinger  angebracht  sind,  so  dass  damit  eine 
fiUsche  Übereinstimmung  beider  erreicht  istO  ebenso 
unbegreifliches  wie  unstatthaftes  Verfahren!  Demnach  kommt 

M.  durch  solche  Vergleichung  zu  dem  Schlnss,  dass  dem  Ken* 

zinger  Text,  sei  es  das  Original  oder  eine  ^^enaue  Abschrift, 
des  Freiburger  Stiftungsbriefs  vorgelegen  haben  müsse  (S.  181)! 
Und  darum  hält  er  es  für  gerechtfertigt,  den  Freilmrger  Text 
in  den  15  Artikeln,  die  auch  der  Kenzinger  hat,  nach  diesem 
zu  verbessern.  Prüfen  wir  nun  diese  angeblichen  Verbesser- 
ungen, so  zeigt  sich,  dass  sie  durchweg  unrichtig  sind. 

Unrichtig  ist  im  §  11  (Art.  9)  die  Korrektur  potest  me- 
liores  soculares  und  potest  meliores  caligas  statt  post,  wie 
sich  ans  der  Vergleichung  mit  dem  gleichlautenden  Artikel  8 
der  Ilandfeste  von  Freiburg  im  Üchtlande  (Gau^  II  84)  er* 
gicbt,  wo  es  heisst:  de  unoquoque  sutore  post  primos  meli- 
ores  soculares  .  .  .  accipiet,  et  de  melioribus  caligarum  post 
optimas,  d.  h.  der  lierzogiiche  litanite  (minister)  soll  von 
jedem  Schuster  die  zweitbesten  Stiefel  und  Schuhe  nehmen. 
Unrichtig  ist  im  §  12  (Art.  10):  ünuiis  nmlier  viro  parifica- 
bitur  et  e  contra,  die  Einschaltung  nach  mulier:  in  successione 
hereditatis.  Das  Freiburger  Recht  verlangt  die  Standes-  und 
Rechtsgleichheit  von  Mann  und  Frau  nicht  bloss  inbczug  auf 
das  Erbrecht  ;  von  diesem  ist  erst  in  dem  späteren  Zusatz- 
artikel §  43  die  Rede:  £t  vir  mnlieris  erit  heres  et  econtrn. 
So  hat  auch  der  Freiburger  Stadtrodel  Art.  25  (Gaupp  II  32) 
zuerst  den  Satz:  Omnis  mulier  est  genoz  viri  sui  in  haccivi- 
tate  et  vir  mulieris  similiter;  und  dann  erst  den  Folgesatz 
Art  26:  Omuis  quoque  mulier  erit  heres  viri  sui  et  vir  sinii» 
liter  erit  heres  illius.  Unrichtig  und  irreführend  ist  femer 
im  §  18  (Art  11)  der  gemachte  Zusatz:  Si  quis  (servus)  vero 
ultra  annum  et  diem  . . .  permanserit,  seeura  de  cetero  gau- 
debit  libertate,  wo  es  gerade  von  Bedeutung  ist,  dass  Freiburg 
zur  Zeit  seiner  Gründung  den  wichtigen  Rechtssatz  der  Ver- 
jcährung  der  persönlichen  Freiheit  zugunsten  der  Hörigen  noch 
nicht  kannte,  da  er  erst  nach  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  in 

^)  HineiBgMst  tiod  in  Freilnirg  §  11  die  Korrektor  potest  toeliores 
soculares  statt  post  m.  8.  and  poM  meliores  caligas  statt  post  m.  c,  in 
§  12  die  KinscbaUung  in  successiooe  beredidatis,  in  §  13  der  Zttsats:  si» 
qais  vero  ultra  annum  et  diem,  in  §  Ii  iatra  rauros  civitatis. 


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Das  erste  SUduecht  too  Freiburg  i.  Br. 


283 


den  deutschen  Städten  zur  Geltung  gelangte^),  so  dass  er  dann 
auch  im  Freiburger  Stadtrodel  Art.  5,  sowie  in  deu  verwauUteu 
schweizerischen  Stadtrechten  Aufnahme  fand.^) 
-  Um  das  Verhältnis  des  von  M.  so  übel  herangezogenen 
Kenzinger  Stadtrechts  richtig  zu  beurteilen,  ist  es  schliesslich 
noch  nötig,  einen  Blick  auf  andere  von  dem  Freiburger  Stadt- 
Fceht  abgeleitete  und  besonders  auf  die  ihm  der  Zeit  nach 
näher  liegenden  Rechte  zu  werfen. 

Zunächst  folgt  eine  nene  Redaktion  des  ersten  Freiburger 
Stadtrechts,  die  in  Freiburg  selbst  veranstaltet  wurde.  Sie 
liegt  in  dem  sogenannten  Stadt  rode  1  (rotulus)  vor.^  Darin 
sind  die  Artikel  des  älteren  Textes  meist  wdrtlich,  manche 
aber  mit  Änderungen  und  Zusätzen  wiederholt  und  in  anderer 
Reihenfolgü  zusammengestellt.  Hinzugckonmien  bind  dagegen 
eine  Anzallf'  von  neuen  Statuten,  teils  eingeschaltet  in  jene 
(§§  12,  40,  45,  52),  teils  am  Schluss  (§§  GO— 80);  besoudt-rs 
bemerkenswert  ist  in  §  12  ein  ausluiirlicher  Zolltarif  über 
allerhand  Waaren  und  Ge^^en^tUnde  des  Handels  und  Verkaufs. 
Und  ganz  verschieden  von  dem  Prolog  des  Uiteren  Stadtrechti's 
ist  die  Erzählung  im  Anfang,  worin  im  Widerspruch  mit  dem 
Stiftungsbriefe  Konrads  die  Gründung  Freiburgs  nicht  ilim, 
sondern  seinem  Bruder  Herzog  lierthold  zugeschrieben  ist, 
und  zwar  die  Gründung  einer  freien  Stadt  nach  Kölnischem 
Recht.*) 

Über  die  Personenverwechselung  der  Gründer,  sowie  Über 
die  Anwendung  des  Kolnischen  Rechts  ist  hier  nicht  der  Ort 
zu  reden.  Was  aber  die  Abfassungszeit  des  Stadtrodels  be- 
trifft, wird  man  von  vornherein  annehmen,  dass  die  neue 

Kodifikation  erst  erfolgte,  als  das  Bedürfnis  gegeben  war,  die 

ältere  Rechtssammlung  durch  sie  zu  ersetzen,  und  man  wird 
den  Zeitpunkt  ziemlich  weit  Yorriickni  müssen,  erstens,  weil 


')  Vgl.  Hegel,  Städte  Uüd  Gilden  II,  507  und  die  von  GLiigltr,  D. 
Stadtreclii?ahf>r:üm(T  S.  416  angeftilirtou  Stellen  aus  den  Stadtrfchtcn,  — 
Vgl.  /t  erle  lers  Kommentar  zur  Börner  Handfeste  in  der  Fcstschr  ft 
zur  VII.  Saculurfdcr  dtr  Grümlnug  Berns,  1891.  S.  88.  —  ')  Ich  folge 
auch  hier  der  ParagrapheneiDteilung  bei  Gaupp,  Stadtrechte  II,  28—38, 
—  4)  Notnok  lit . . .  quod  Bertboldus,  dm  Zaeriogi«  in  loco  proprii  fandi 
aai,  Fribore  ?ide1icei,  aceunduin  Jura  Coloniae  llbenun  cointttait  fleri  ciTi- 
taten.  DemgtfBlu  wird  im  §  40  bei  Streitigkeiten  unter  den  BOrigeni 
dfe  Appellation  nach  K<Ua  stigela«eeo. 


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284 


UegeL 


die  frühere  Statutenreihe,  wie  gezeigt,  bereits  bis  in  die  zweite 
Hälfte  des  12.  Jahrhunderts  hineinreicht,  und  zweitens,  weil 
der  Zolltarif  des  Stadtrodels  schon  auf  einen  weit  ausge- 
dehnten Handel  selbst  mit  überseeischen  Waaren  (Pfeffer, 
Weihrauch)  hinweist  Es  ist  daher  nichts  dagegen  einzu-  ' 
wenden,  wenn  Gaupp  die  Abfassungszeit  des  Stadtrodels  in 
den  Anfang  des  13.  Jahrhunderts  setzt,  und  auch  nichts, 
wenn  Maurer  dafür  das  Ende  des  12.  annimmt.  Jedenfalls 
mu88  sie  vor  das  Jahr  1218,  von  welchem  die  Bemer  Hand- 
feste Friedrichs  II.  datiert  ist,  fallen,  weil  in  dieser  sowohl 
auf  den  Bemer  wie  auf  den  Freiburger  Stadtrodel  Bezug  ge- 
nommen ist*);  nur  gegen  die  bestimmte  Abgrenzung  auf  die 
Zeit  zwischen  1187—1190,  die  Maurer  will,  niuss  ich  mich 
erklären,  weil  sie  auf  einem  blossen  Missverständnis  beruht.*) 

Der  Zeit  nach  näher  stehen  der  ersten  Abfassung  des  Frei- 
burger Rechts  die  Stadt  rechte  von  Frei  bürg  im  Üchtlande 
und  von  Diessenhofen  im  Thur^au,  lu'ide  aus  dem  .lahre  1178. 

Freiburg  im  Üchtlande  wurde  von  Berthold  IV.,  Her- 
zog von  Zähringen  und  Rektor  von  Burgund,  1178  gegründet.") 
Das  Recht,  das  er  ihm  verlieh,  ist  in  der  Bestätigungsurkunde 
von  zwei  Grafen  Haitmann  von  Kyburg  1249  enthalten/) 
Schon  der  Name  der  Stadt  besagt,  dass  das  ältere  Freiburg 
dem  jüngern  zum  Vorbild  gedient  hat.  Auch  zeigt  sich  nahe 
Verwandtschaft  zwischen  beiden  Rechten,  wenn  auch  wörtliche 
Dbertragung  nur  an  einigen  Stellen.  Auf  eine  von  diesen,  die 
Leistungen  der  Burger  zum  Heerzug  des  Stadtherrn  betreffend, 
wurde  bereits  oben  hingewiesen  (S.  281).  Die  Wahl  des  Arztes 
und  des  l'rieüters  nicht  bloas  (wie  in  §  6  Freiburg  i.  B.),  auch 


<)  Friedrich  II.  bestätigte  für  Boro  erstens  die  Rechte,  womit  llerxog 
Konrad  tod  Zibriogen  KrtSbarg  begibt  batte,  sveiteot  et  iU«  jara  «t 
libettatcs  qiw  Berehtoldiu  duz  (Bertbold  der  Grflnder  Beras)  qaon- 
dttm  dominoe  veitor  dedit  et  confinmtit,  drittens  ineoper  omnia  jora  et 
libertatee,  qoe  in  rodalibua  vestris  et  FHbnrgi  qontinentnr . . .  coocedi- 
r^.us  et  confirmamus.  —  *)  Maurer  S.  186  liest  aus  den  letzten  Worten 
dir  nngeführteii  Stelle  heraus,  dass  schon  Berthold  V.  der  Stadt  Bern 
di('  Rechte  des  Freihurger  Stadtrodels  erteilt  habe:  also  müsse  dieses 
schon  vor  dem  Jahre  1191,  dem  Jahr  der  Gründung  Berns,  vorhanden 
gewesen  sein.  Das  ist  völlig  unverständlich  I  Nicht  Berthold,  sondern 
Friedrleb  II.  beit&tigte  fflr  Bern  die  Beebt«  der  beiden  Stadtradd.  — 
*)  Hejck  a.  a.  0.  8.  886  f.  —  ^  Oedmckt  bei  tiaupp  II,  82  und  aoft 
neue  nach  dem  Origüial  In  Footes  lernm  Bememium  II,  296. 


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Dai  erste  Sudtreeht  tod  Freiboig  i.  Br. 


285 


die  des  Zöllners  und  anderer  städtischer  Beamten  wird  hier 
den  Burgern  überUssen  (§  1  und  2).  Die  Grösse  der  Haus* 
pHitse  ist  last  ebenso  wie  dort  im  Prolog  bestimmt  (§  10).  Wört- 
liche Benntsung  liegt  vor  im  Art  38  (Yergl.  F.  i.  B.  §  10), 
in  39  (vergl.  §  17X  in  47  und  48  (TergL  §  8  und  13).  Weiter 
aber  als  bis  §  17  von  Freiburg  i.  B.  scheint  die  Bekanntschaft 
mit  diesem  nicht  hinauszugehen.  Von  den  Änderungen  ist 
besonders  bemerkenswert  die  im  Art  46,  wo  es  heisst,  dass 
die  Kaufleute  ihre  Streitigkeiten  unter  sicii  abniaclien  sullen, 
und  die  Beruiung  auf  das  kölnisrhe  Keclit  (F.  i.  B.  §  7)  weg- 
gelassen ist  Im  allgemeinen  stellt  sich  Freiburg  i.  Ü.  als  eine 
selbständige  Kodifikation  dar  und  kein  anderes  Stadtrecht  im 
12.  Jahrhundert  konimt  ihm  in  Berücksichti<?ung  aller  Ver- 
hältnisse des  städtischen  Lehens  gleich.  Darum  ist  es  auch 
selbst  wieder  das  Mutterrecht  für  eine  Keihe  von  andern  ver- 
wandten Städten  im  13.  Jahrhundert  geworden.  0 

Das  Stadtrecht  von  Diessenhofen  im  Thurgau  wurde  von 
dem  Gründer  der  Stadt,  Graf  Hartmann  von  Kyburg,  ihren 
Bärgern  im  Jahre  1178  verliehen  und  von  seinem  Enkel 
gleichen  Namens  bestätigt.^)  Auch  hier  ist  nur  die  ältere 
Artikelreihe  des  Freiburger  Stadueciits,  nachweislich  bis  §  16, 
teils  würtlicli.  teils  mit  AbänderunGfon  aufgenommen.  Art.  6 
bestimmt  niciit  Köln,  sondern  Freiburg  als  Oberhof,  wo  Streitig- 
keiten unter  den  Bürgern  nach  kölnischem  Gewohnheitsrecht 
entschieden  werden  sollen.^) 

Die  Handfeste  der  Stadt  Bern  vom  Jahre  1218  enthalt 
wesentlich  Freiburger  Recht.  Aus  dessen  erster  Abfassung 
wiedm-holt  ist,  so  viel  ich  finde,  nur  der  zweite  Absatz  des 
Art.  5,  der  auf  das  Recht  der  Kaufleute  von  Köln  verweist. ') 
Alles  iii)tigc,  soweit  das  FrtMliur;^er  Recht  zugrunde  liegt, 
ist  aus  dem  Freiburger  Stadtrodel  geschöpft.^) 


*)  Vgl.  Forel,  Charles  eommnnalefl  dn  paja  de  Vaud.  Lausanue.  1872. 
(Mto.  de  la  Suisse  Rornande  T.  XXVII  f)  ~  *)  Gedruckt  \m  Geogler, 

Stadfn  clitt'  S.  71)  als  No.  I.  No.  II— IV  sin  l  flie  neuen  Privilegien  mnl 
Statuten  von  1251  und  1260.  —  ')  —  sed  pro  consueludinario  vcllegitinio 
jüre  civiuiJi  Coloniensium  eadeni  sententia  apud  Friburtrnm  discufietur. 
—  *)  —  Bed  pro  cousuetudiuariu  jure  inercatonira  ei  maxime  Colouieusiuin 
a  eivibtts  dijudicetar;  vgl.  Freibarg  §  7.  —  Vgl.  die  Kacbweisiingeu 
in  dem  sdioii  erwUuten  Kommentar  von  Zeerleder  aur  Beroer  Handfeste. 


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286 


HegeL 


Wie  scbabionenmässig  manche  spätere  Stadtrechte  über- 
tragen und  kompiliert  wurden,  als  ob  gar  nichts  auf  die  eigenen 
Gewohnheiten  nnd  Zustände  des  Landes  und  des  Orts  ankäme, 
zeigt  das  Stadtrecht,  das  Aymon,  Herr  von  Faucigny  in  Sa* 
voyen,  im  Jahre  1228  dem  Orte  Flame t  verlieh.  ^)  Das  Vor- 
wort (Notum  Sit)  ist  wörtlich  und  sinnlos  aus  dem  Stiftnngs- 
brief  Konrads  von  Freiburg  abgeschrieben,  wobei  nur  an  Stelle 
(los  Namens  Konrad:  ego  Aymo  dominus  Faucigniaci,  gesetzt 
ist.  Die  folgenden  Artikel  sind  aus  Freiburg  i.  B.,  dann  aus 
Froiburg  i.  Ü.,  einzelne  aus  Diessenhofen  entlehnt  und  erst 
zuletzt  ist  noch  eine  Reihe  von  neuen  Sätzen  hinzugefügt. 

In  diese  Reihe  abgeleiteter  Stadtrechte  gehört  endlich  auch 
das  von  Ivenzingen  1249/1283,  das  einzige,  das  Maurer  zur 
Yergleichung  herangezogen  hat,  worin  nicht  mehr  als  die  15 
ersten  Artikel  des  älteren  Rechts  von  Freibuig  und  diese  meist 
wörtlich  autgenommen  sind. 

Ein  anderes  Verhältnis  waltet  ob  In  dem  Stadtrecht  von 
Neuenburg  am  Rhein  im  Breisgau  von  1292,  worin  der 
Herausgeber  A.  Schulte  sowohl  die  Stadtrechte  von  Freibuig 
i.  B.  wie  noch  andere  Quellen  nachweist^ 

Es  zeigt  sich  in  allem  dem,  dass  das  Stadtrecht  von  Frei- 
burg i.  B.  in  beiderlei  Gestalt,  der  älteren  und  der  neueren, 
voibreitet  war  und  in  den  abgeleiteten  Sladtrechten  bald  in 
der  einen,  bald  in  der  andern  ^^ebraucht  wurde.  Es  ist  be- 
gieiflich,  dass  so  lange  allein  die  Stiftungsurkunde  Konrads 
mit  den  dazu  gehörigen  und  hinzugefü^^ton  Artikeln  vorhanden 
war,  man  diesen  Text  bei  der  Übertraining  zugrunde  legte 
—  so  in  Freiburg  i  Ü.  und  Diessenhofen  1187,  als  man  aber 
die  neue  vermehrte  Redaktion  des  Stadtrodels  bcsass,  diese 
vorzog  —  so  in  Bern  1218.  Auffallend  erscheint  nur,  dass 
man  später  wieder  den  Stadtrodel  bei  Seite  Hess  und  auf  die 
ältere  Artikelreihe  zurQckkam  —  so  in  Flnmet  1228  und  selbst 
in  dem  nahe  gelegenen  Kenzingen  1249,  und  dass  überhaupt 
in  allen  genannten  auf  das  ältere  Stadtrecht  Freiburgs  zurück- 
gehenden Ableitungen  dessen  Benutzung  sich  nicht  wdter  als 
auf  die  15  ersten  Artikel  erstreckt,  woraus  zu  schliessen  ist, 
dass  dasselbe  ihnen  nur  in  dieser  kürzeren  Gestalt  vorlag. 

*)  Ilerausg.  mit  Kommentar  von  CL.  Le  Fort:  Les  Frauchises  de 
Flumc  t  de  1228  in  Wc^m  tie  !a  80ci^t6  .  .  .  de  Gcn§ve  T.  XIX,  auch  im 
Separatabdruck,  1875.  —  »)  Diese  Zeitscbr.  NF.  1,  97— lU. 


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i>aA  erste  ätadtrecht  yoa  Freiburg  i.  Br. 


287 


Das  Vorstehende  ist  geschrieben  in  der  Aussicht  auf  die 
neue  Ausgabe  der  Freiburger  Stadtrechte  in  der  von  der  badi- 
schen Kommission  unternommenen  Sammlung  der  oberrheini- 
Stadtrechte  und  mit  dem  Wunsche,  dass  sie  in  ebenso  sichere 
Hände  gelegt  werden  mö'clite,  wie  bereits  K.  Schröder  in  den 
erschienenen  zwei  ersten  Heften  mit  Herausgabe  der  fränkischen 
Rechte  einen  Tortreflnichen  Anfang  gemacht  hat.  Nachdem 
der  allein  in  dem  Tennenbacher  Kopialbuche  vorliegende  Text 
des  älteren  Freiborger  Rechts  schon  durch  A.  Schulte  aufs 
neue  verglichen  wurde,  kann  dessen  Wiederabdruck  nur  ge- 
ringe Schwierigkeit  bereiten.  Zu  verbessern  sind  im  ganzen 
nur  wenige  Lesefehler,  wozu  zumeist  der  Text  des  Freiburger 
Stadtrodels  die  Hand  bietet. 


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Sebastian  Brants  ßeschreibung  von  Dentschland 

und  ihre  VeröffeatlichuQg  durch  Caspar  Hedio. 

Von 

Konrad  Yarrentrapp. 


„Sebastian  Brant  ist  als  Historiker  weniger  bekannt  denn 
als  Dichter  and  als  Jurist,  und  doch  sind  manche  seiner  hi- 
storischen Arheiten  nicht  ohne  Verdienst':  so  hat  mit  Recht 
Karl  Schmidt  0  geäussert  Schon  von  ihm  ist  die  Bedeutung 
von  Brants  Werlc  ttber  Jerusalem*),  sind  noch  mehr  seine 
Forschungen  üher  seine  elsässische  Heimat  hervorgehoben. 
Leider  aber  hat  Ober  ihnen  bekanntlich  ein  ungünstiges  Cre- 
schick  gewaltet:  der  grosse  Plan  einer  Sammlang  der  Quellen 
zur  oberrheinischen  Geschichte,  den  Wimpfeling  und  er  ge- 
fasst  hatten    ist  von  ihnen  nicht  ausgeführt  worden;  nur  unge- 


In  seiner  UiÄtoire  htteraire  de  PAlsace  I,  248.  —  Selir  lobt 
diese  1496  enddeiieiie  Schrift  Bnuits  Hane  LnpuB  von  Hennanusgrün  in 
aeinem  yco  Schmidt  I,  20d,  218,  218  citierten  Brief,  den  er  am  9.  Jaanar 
1604  an  Brant  richtete.  H.  wflnschte,  daae  er  zusammen  mit  einem  sol* 
chen  Kenner  der  Altertftmer  des  hl  Lands  die  Reise  machen  könnte, 
die  er  eben  iu  dem  genannten  Jahr  über  Marseille  und  Alexandrien  an- 
treten wollte.  Da  wir  aus  diesem  Brief  erfahren,  dass  schon  1 1?»"^  Tler- 
manusgnni  von  Freiburg  aus,  wo  er  auf  dem  Reichstag  sich  authielt, 
Brant  in  Basel  besuchte,  erklärt  sich  leicht,  dass  auch  B.'s  Freund 
WimpfeUng  von  der  interes&auten  publizistischen  bchrift  H/s  aus  dem 
Jahre  1495  Kenntnis  erhielt,  die  Ulmann  in  den  FofBchnngen  zur  deut- 
schen Oeachichte  XX,  77  £  TcrMfentlichte.  —  *)  Von  diesem  Plan  spricht 
WimpiUing  in  den  bei  Janasen,  Denlscbe  Geschichte  l^,  121  ans  seiner 
Schrift  de  arte  impressoria  roitget^ten  Sätzen.  Wo  gegenwflrtig  diese 
Schrift  W.'s  aufbewahrt  wird,  vermochte  ich  leider  nicht  festzustpllon. 
Erfreulicherweise  ist  dagegen  neuerdings  ein  von  Andreas  Jung  angefer- 
tigter Auszug  aus  einem  Abschnitt  der  sogenannten  Annaleu  Brauta  wie- 


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SebABlüui  finots  Besohnibniig  toh  Deataehluid.  289 


DÜgende  Ezcerpte  sind  uns  aus  seinen  annalistischen  Aufzeidi» 
nmigen  zur  Geschichte  seiner  Zeit  erhalten.  Um  so  mehr  dürfte 
wohl  grossere  Beachtung,  als  sie  ihm  bisher  geschenkt  ist, 
der  auch  von  Schmidt  nur  kurz  erwähnte  Entwurf  Brants  zu 
einer  „Chronik  über  Teutschland,  zuvor  des  Lands  Elsass  und 
der  löblichen  Stadt  Strassburg"  verdienen,  den  aus  seinem 
Nachlass  unter  der  genauer  den  Inhalt  bezeichnenden  Ober- 
schrift einer  „Beschreibung  etlicher  Gelegenheit  Teutsches 
Lantls  au  Wasser,  Berg,  Städten  und  Grenzen  mit  Anzeigung 
der  Meilen  und  Strassen  von  Stadt  zu  Stadt"  Caspar  Hedio 
in  einem  Anhang  zu  seiner  deutschen  Weltclironik  verütiriit- 
lichte.  Tn  dem  Widmungsschreiben  vom  1.  März  156 j  an 
Brants  Schwiegersohn  Mathis  Pfarrer,  das  Hedio  diesem  An- 
hang voranstellte,  wies  er  selbst  darauf  hin,  dass  diese  Arbeit 
von  Brant  wegen  der  ihm  obliegenden  „Geschäfte  des  gemeinen 
^'tttzens,  in  denen  er  so  emsig  gedient,  nur  entworfen  und 
nit  gar  ausberettet  und  zum  End  bradit**  sei;  doch  haben 
wir  Grund,  ihm  dafür  zu  danken,  dass  er  sie  auch  in  dieser 
Gestalt  der  Publikation  fOr  wert  hidt  Denn  bei*  all  ihren 
Unvollkommenheiten  zeigt  sie  uns  anschaulich,  welchen  Anteil 
Brant  an  den  aus  dem  deutschen  nationalen  Enthusiasmus 
seiner  Zeit  hervorgegangenen  historisch- geographischen  For- 
schungen genoniiiien  und  für  welche  Fragen  er  sicli  chibei 
besonders  interessiert  hat.  Sind  einige  Angaben,  die  sich  hier 
über  Kheinzölle  tinden,  von  modernen  Wirtschaftshistorikern*) 

der  anllsefitiideii;  er  behandelt  die  Jahre  von  1617  tind  eingehender  von 
1682  an  bis  1696;  es  iit  dies  nm  ao  wertvoller»  da  eben  flir  diese  Jahre 

die  hier  benutzten  Strassburger  Ratsprotokolle  verloren  gegangen  und; 
schon  ein  Blick  auf  diese  Jahre  zeigt  aber  auch,  dass  es  sich  hier  nicht 
um  eine  Arbeit  Brants,  sondern  um  eine  Fortsetzung  von  ihr  handelt. 

Lamprecht,  Deutsches  Wirtschaftsleben  II,  284  u.  297  und  Som- 
mprlad,  Rheinzöllc  im  Mittelalter  39  u.  60.  Beido  entnahmen  ihre  Mit- 
ti'iluügen  der  von  dem  Lahnsteiner  Altertumsverein  herausgegebeneu  Zeit- 
schrift Rhenus,  in  deren  zweitem  Jahrgang  Sp.  7  ff.  F.  W.  E.  Roth  eine 
genaue  Beschreibung  der  von  ihm  irrtümlicherweise  für  eine  biblio- 
graphiaehe  Seltenheit  gehalteoeo  Ausgabe  der  Chronik  Hedioe  vm  1648 
und  die  auf  die  Strecke  von  Maina  bia  Koblenz  bezflgliehen  fiemefkungin 
Branta  abgedruckt  hat  Baaa  schon  im  16.  Jahrhundert  die  Angaben 
Brants  über  die  Zölle  und  Brücken  besonderes  Interesse  erreg:ten,  wird 
auch  durch  ein  Blatt  in  Bd.  I  der  auf  dem  Strassburger  Stadtarchiv  auf- 
bewahrten Wenoker'schen  Sammelbände  bezeugt,  auf  dem  eben  die  von 
Brant  angeführten  rheinischen  Zollstätten  und  Brücken  verzeichnet  Bind. 

ZdUcbr.  r.  GMcii.  d.  Oberrb.  N.  F.  XI.  2.  19 


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290 


YftrrentrApp. 


berücksichtigt  worden,  so  ist  diesen  noch  grössere  Bedeutung 
eben  deshalb  zimischreiben,  weil  sie  nicht,  wie  diese  Gelehrten 
annalmieii,  von  dem  theologischen  Herausgeber  der  Schrift,  son- 
dern Ton  dem  IQr  diese  Fragen  besonders  interessierten  und 
kompetenten  Strassbnrger  Stadtscbreifaer  herrühren. 

In  Versen,  die  1506  der  Aufgabe  der  Pentinger'schen 
Tischgespräche  0  hinzugefügt  wurden,  hat  Braut  die  Ver- 
dienste gepriesen,  die  sein  Augsburger  Freund  sieh  durch 
diese  seine  Erörterungen  um  Deutschland  erworben  habe;  um- 
gekehrt hat  Pcutinger  bei  ihnen  auf  Äusserungen  von  Brant 
sich  berufen,  in  denen  er  die  Übertragung  des  Reichs  von  den 
Griechen  auf  die  Deutschen  und  die  deutsche  Erfindung  der 
Buchdruckerkuitsi  tt  ierto.  Der  gleichen  Gesinnung  ents]»rang 
nun  auch  diese  Beschreibung  Deutschlands;  er  unternahm  sie, 
wie  er  au  ihrem  Schluss  selbst  sagt,  damit  nCUejenigenf  die 
Xeutsche  Land  nie  erkundet  oder  durchsehen,  ein  Anzeig 
und  Bildnis  haben  möchten  der  Weite  und  Grösse  teutscher 
Land  und  die  fremden  Nationen  nit  gedenken,  als  oft  gesdiicht, 
ihre  Land  fär  gross  und  mächtig  allein  zu  schätzen  oder  zu 
achten  sein.  Auch  sich  nit  verwundern,  warum  alle  Land  mit 

Dass  dies  Blatt  nicht,  Mie  Srhmidt  I,  i.'.')0  A.  28  angicbt.  von  Brants 
Hand  herrührt,  zeigt  i  in  Vergleich  mit  autheiiii>«']ien  Autogmphen-,  es 
Bcheiut  hier  auch  ni*  lit  eine  Vorarbeit  2U,  sondern  vielmehr  ein  Auszug 
aus  seiner  bchrift  vorzuliegen. 

')  S.  Bnnts  Ätuterungen  in  dem  ersten  IfiOG  in  Strassbnrg  bei  Jo- 
haiUMS  FrOas  enchienenen  Dnicfc  der  Sermones  convivales  Bl.  c  d.  il  e4 
und  in  der  1789  tob  Zapf  veianitaltetan  Anagabe  8. 88,  46  o.  68.  Pen- 
linger  unterrichtete  auch  Brant  Ton  dem  Druck  des  Ligurinus  in  einem 
am  22.  Apiü  lfi07  aus  Augsburg  im  ihn  gerichteten  Brief.  Ligurinus, 
heisst  es  hier,  qui  accuratissime  res  I  rideriri  primi  conscripsit,  formis 
apud  nos  cxiuditur,  quem  ahsolutum  tihi  iranhüiittam.  Videbis  aetatis 
illius  et  y)o('tain  i  t  oratorem  consumatissimum.  L)iu  latuit,  scd  per  Gel- 
tem postliuuüiü  re^titutuä  in  publicum  redibit.  Dieser  und  andere  Briefe 
Peutingcrs  an  Brant  finden  sich  wie  das  ausfOhrUche  Schreiben  Bnatt 
an  Peatinger,  aas  dem  l&ngere  Abschnitte  Wencker,  Appar.  archiToram 
8. 98£  abdrockte,  and  die  8. 887  u.  SM  envahnten  Briefe  von  Hermanns* 
grün  und  Pbckheimer  im  ThomasairGhiT  in  dem  Fsssikel,  das  Kopien 
Weockers  Ton  Brants  Korrespondenz  enthält  und  ans  dem  andere  Stücke 
von  Geiger  in  der  Viert eljahrsschrift  für  Renaissance  I,  116  ff.,  von  Knod 
ebenda  II,  270  und  in  den  AnoaJen  des  Vereins  fiir  den  Niederrhein  LIV, 
198  ff.  und  von  mir  in  der  Zeitschrift  für  Kirchengeschichte  XVI.  291 
publiziert  sind;  diese  Abschriften  Wenckers  sind  um  bo  wertvoller  da 
sonst,  wie  schon  Halm  und  Zarncke  betonten,  so  wenig  von  Brants  Kor^ 
fsspondsns  erhalten  ist. 


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Sebaatian  Bnnts  Beadireiliniig  von  Deutsehland.  291 

teatscheu  £iawohnenk  besetzt  und  mit  laufendem  Kriegsrolk 
erfüllet,  dermassen  dass  teuteche  Land  nit  leichtlich  an  Leuten 
eroset  oder  erschöpfet  weiden  mag,  und  dass  billig  die  Teat- 
schen  durch  ihre  Frommkeit,  Macht  und  Maanhelt  willen  die 
kaiserliche  Krön  aller  Erden  erlangt  haben  und  aus  sonderer 
Ordnung  und  FQrsehunisf  des  Allmächtigen  mit  tapferlich  Re- 
gierung und  Fürwesen  ehrlich  auftragen.  Und  ach  und  o 
lieber  Gott,  dass  docli  die  Tcutschen  in  ihrem  Wesen  uud 
Fürsichtigkeit  sich  derniassen  zusammen  hielten  als  andere 
Zungen  und  Nationen  thun,  wer  sunder  Zweifel  nit  allein  der 
Regierend  Titel,  ja  vielmehr  der  Regierend  Gewalt  und  herr- 
liche Oberkeit  aller  Erden  nun  langest  bei  den  Uänden  und 
Gepotten  der  Teutschen  gestanden." 

Im  Beginn  dieser  Beschreibung  bespricht  auch  Brant  wie 
80  manche  seiner  Zeit-  und  Gesinnungsgenossen  in  ihren  ver- 
wandten Arbeiten  Deutschlands  Umfang  und  Grenzen  in  frü- 
heren und  seinen  Tagen  und  darauf  besQgliche  Äusserungen 
▼on  Tadtus,  Strabo  und  Plinius;  wihrend  aber  diesen  Er- 
örterungen nur  anderthalb  Seiten  von  ihm  gewidmet  sind,  be> 
handelt  der  Strassbuiger  Stadtschreiber  dann  besonders  ein- 
gehend die  deutschen  Flüsse  und  Verkehrswege,  und  zwar  zu- 
nächst auf  mehr  als  10  Seiten  den  Rhein  und  seine  Neben- 
flüsse und  die  au  ihnen  behiidlichen  Städte,  Zölle  und  Biiieken. 
Auch  bei  seinen  Bemerkungen  über  den  Ursprung  und  den 
Lauf  des  Rheins  citiert  er  Sätze  römischer  Schriftsteller:  Caesar, 
Tacitus,  Ptolomaeus;  nachdrücklich  hebt  er  dabei  hervor,  welche 
Veränderungen  sich  in  den  Niederlanden  seit  Caesars  Schil- 
derung vollzogen,  wie  ihre  Bewohner  „in  ein  menschlich,  sitt- 
lich und  bürgerlich  Wesen  kommen,  mit  grossen  Hantierungen, 
Gewerben  und  Kaufmannschaften"  handelten.  Ilinsicbtlich  des 
Ursprungs  des  Rheins  weist  er  darauf  hin,  dass  im  Brigeiler 
Land  sich  zwei  Wasser  zu  ihm  vereinten;  komme  das  eine 
Tom  Splfigen  her,  so  entspringe  das  andere  an  demselben  Berg 
wie  Inn  und  Etsch.  So  kommt  er  audi  auf  diese  beiden  Flüsse 
zu  sprechen  und  erwähnt  namentlich,  dass  der  Inn  durch  ein 
«reiches  Schneethal*  laufe,  in  dem  die  „Engendiner  ein  sonder 
Volk  für  sich  selbst"  wohne.  Er  zühlt  dann  die  Im  »Rhein- 
thal*  und  am  „Konstanzer  See"  gelegenen  Städte,  die  Brücken, 
die  unterhalb  Konstanz  bei  Stein,  Diessenhofen,  Schalt  hausen, 
£gIisaU|  Kaiserstuhl,  Laufenburg,  Säckiugen,  Rbeiufeiden, 

19* 


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292 


Yar  reo  trapp. 


Basel,  Breisach  und  Strassburg  über  den  Rhein  führten,  und 
die  Zölle  auf,  die  zwischen  Basel  and  Strassburg  in  Neuen- 
bürg, Breisach,  Limburg,  Weissweil  und  Rheinau  erhoben 
wurden.  Während  er  sich  meist  darauf  beschrankt  nur  die 
Namen  der  Orte  zu  nennen,  fügt  er  bei  Laufenburg  hinzu, 
dass  hier  der  Rhein  „sich  Aber  die  Felsen  sehweit  mit  sorg- 
lichem Strudel,  genannt  am  Laufen",  und  hei  Säckiu-*  n.  dass 
da  auch  „ein  Strudel  sei,  der  heisst  der  Hellhock",  und  wid- 
met luehrere  Zeilen  den  beiden  Städten,  in  denen  er  gelebt 
und  gewirkt  hat.  „Zu  Basel",  sagt  er,  „lauft  der  Rhein  mitten 
zwischen  der  grossen  und  kleinen  Stadt,  da  gehet  ein  Rnick 
mit  halb  teils  steinen  Jochen,  der  ander  Teil  scint  holzine 
Joch,  seint  auf  dreizehn  Joch  Uber  Rhein,  da  lauft  die  Birss 
obwendig  in  Rhein  zu  der  Linken  und  die  Wiese  aus  dem 
Röthler  Land  zu  der  Rechten  nidwendig  in  Rhein.  Die  Bürs- 
eck  lauft  unter  der  £rden  durch  die  Stadt  auch  in  Rhein." 
Bei  Strassburg  erwähnt  er  namentlich  die  «lang  Bruck,  ist 
durch  Veränderung  und  Erschttttung  des  Rheins  schwer  und 
kostlich  zu  halten,  doch  fast  nothdurftig  und  nützlich  Fremden 
und  Heimischen  und  dem  ganzen  Land,  desshalb  da  von 
nSten  und  aus  kaiserlicher  Freiungen  ein  leidlich  Weggeld,  des 
sich  billig  niemand  weigern  oder  sperren  sollt,  nach  Gestalt 
der  Sachen  genommen  wird,  dann  es  als  viel  als  ein  e>viger 
Bau  daran  zu  halten,  ist  die  letzt  Bruck  des  Rheins  bis  in 
den  See  Obwendig  Strassburg  lauft  die  III  und  die  Breujfch 
mitsamt  einem  Arm  des  Rheins  in  die  Stadt  und  durch  hin- 
weg, bis  unten  an  der  Stadt  kommen  die  Wasser  alle  wieder 


i)  Auch  Fabri,  der  etwas  froher  als  Braut  schrieb,  sagt  In  seiner 
Descriptio  Sueriae  icm  der  Stnasbuiger  Bhehibrficke,  sie  ael  Ultimos 

Kheni  pons  pretiocnssiinns  non  ratione  materiae,  qoia  Ugoeiu  eet,  aet  ra- 

tioDC  quotidianae  innovationis,  quia  Rhenus  mutat  continue  alreum  et 
fugit  a  civitate,  quem  novis  aedificiis  oportet  quotidie  sequi  (Quellen 
zur  Schweizer  Geschichte  VI,  119).  Urkundliche  Mitteilungen  aus  der 
zweiten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  über  eine  Erhöhung  der  dem  Lohn- 
herm  der  Rheinbrücke  bewilligten  Summe  enthalten  die  im  Strassburger 
Stadtafdii?  aufbewahrten  tfandate  und  Ordnungen  BaadSi  n.  39.  YgL 
auch  SUbetmann,  LokaJgeschkhte  der  Stadt  Stnmbiug  S.  224»  wo  auch 
ichon  der  Jetst  m  den  Mon.  Germ.  SS.  XVII,  210  gedruckte  Sati  der 
Golmarer  Annalen  hervorgehoben  ist,  nach  dem  1282  obiit  mulier,  quae 
recordabatur,  nullum  pontem  Kheni  post  Constantiam  transivisse.  Über 
Baseler  Bracken  a.  Qeering,  Handel  nnd  Indnstrie  der  Stadt  Basel  S.  177  iL 


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Sebastian  Braiits  Beschreiboiig  toh  Deutschland.  293 

in  den  grossen  Rhein  mit  viel  auderen  Giessen.  Da  lauft 
auch  die  Kinzig  in  den  Rhein." 

Zwischen  Strassburg  und  Mannheim  zälilt  er  dann  die  Fähren 
auf,  die  sich  bei  Graueisbaum  unfern  Lichtenau,  bei  Uffens- 
heim,  Lauterburg,  zwischen  Speier  und  Hansen  und  endlich 
bei  Mannheim  selbst  fanden,  und  die  Zolle  bei  Seiingen,  Selz, 
Neuenbürg,  Schreck,  Germersheim  und  Mannheun.  Da  unter- 
halb Mannheims  der  Neckar  mündet,  skizziert  er  darauf  dessen 
Lauf  von  seinem  Ursprung  an,  und  nennt  die' an  ihm  ge- 
legenen Orte  bis  nach  Heidelberg,  wo  er  „zwischen  der  Stadt 
und  Aller  Heiligen  Berg  durch  ein  Brucken  lauft.  Danach 
aut  zwo  Meil  Wegs  lauft  er  unten  an  Mannheim  in  den  Rhein. 
Gegen  Heidelberg  ist  ein  Werd  in  dem  Rhein;  um  den  fahret 
man  anderthalb  stund,  so  kommt  man  wieder  gegen  Heidel- 
berg, desgleichen  zu  Oppenheim  und  Gerlissheim."  Dann  er- 
wähnt er  die  Fähre  bei  Worms  und  die  Zölle  bei  Gernsheim, 
Oppenheim  und  Mainz.  „Mentz  liegt  zu  der  linken  Hand  des 
Rheins,  da  fanget  das  Rheingau  an,  da  machet  Julius  der 
Kaiser  die  erste  Bruck  über  den  Rhein,  brach  aber  dieselb 
wieder  ab,  dann  er  der  ttberrheinischen  Teutschen,  als  Franken 
und  Schwaben,  Überfall  besorgte.  Obwendig  Mentz  lauft  der 
Main  in  den  Rhein  zu  der  rechten  Hand."  Deshalb  fUhrt 
Brant  nun  die  an  ihm  und  seinem  Nebenfluss  der  Tauber  ge- 
legenen Städte  und  Flecken  auf  und  hebt  unter  ihnen  be- 
sonders Wertheim,  wo  beide  Wasser  zusammenlaufen,  und  die 
„Ueic]]bstcidt  Frankfurt,  eine  Lagerstatt  und  ein  Kaufhaus 
ganzem  teutschem  Lande""  hervor. 

Auch  bei  seiner  Beschreibung  des  Rheinthals  unterhalb 
Mainz  berücksichtigt  Brant  besonders  die  Zollstätten,  die 
Fäiire  bei  Bingen,  die  steinernen  Brücken,  die  bei  Bingen 
mit  sieben  schönen  Schwibbogen  über  die  Nahe  und  bei 
Koblenz  mit  14  steinernen  Schwibbogen  über  die  Mosel 
fuhren,  und  andere  für  den  Verkehr  bemerkenswerte  Punkte. 
So  erwähnter,  dass  man  bei  dem  Dorf  Trechsenliniiscn  unterhalb 
Bingen  .von  Aufferftthren  des  Rheins  die  Lonpferd  in  einem 
sonderen  Schiff  auf  die  rechte  Seite  hinttberführe.  Als- 
dann fahret  man  an  demselben  Staden  zu  der  Rechten  bis 
gen  Waldorf,  liegt  ein  Meü  Wegs  unter  Mentz,  dann  fahrt  man 
das  Land  auf  wieder  auf  die  linke  Seit  hinttbw  und  fahrt  die 
Pferd  in  einem  anderen  Schiff  hinacher,  dann  fifchret  man  gen 


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Yarrentrapp. 


Mentz."  Ebenso  bemerkt  er,  dass  z\Wschen  Sankt  Goar  und 
Wcrshaiisen  ein  Strudel  des  Rheins  sei,  „da  sich,  als  man 
scheinbarlich  achtet,  das  halb  Teil  des  Rheins  durch  eia 
Sumpf  unter  die  Erden  verleuret,  und  der  Strudel  zu  den 
mehreren  Mal  grosse  Kölnische  Schiff  mit  dem  Wirbel  um- 
ti^,  ist  sorglich  zu  fahren,  haben  die  Schiffieut  ein  Sprich- 
wort: »Zwischen  Wershausen  und  Sankt  Gwär»  da  iahet 
man  im  Rhein  die  grossen  Bären*.  Als  die  Orte»  W  denen  «die 
frennischen,  d.  i.  die  besten,  edelsten  Wein  in  dem  Rhein- 
gebirg  wachsen"»  nennt  er  zunächst  Hasemannshansen  (Ass- 
mannshausenl,  dann  Trechsenhausen  und  Lorchhausen;  bei  dem 
schüücn  Scliloss  FUrstenber«,  bemerkt  er,  wachse  der  gute 
Fürstenberger;  mehrere  Zeilen  widmet  er  iler  hübschen  pfalz- 
griirtichen  Stadt  Bacharach  und  ihrer  Umgebung  bis  Ober- 
WL'>t'].  „Bacharach  acliten  Ellich  genannt  sein  aus  dem  Lateiu 
Bachi  ara,  als  ob  es  durch  Güte  und  Gerocli  wilU-n  dos  Weins,  ho 
in  der  Art  wächst  und  trenniscb  Weiu  gonannt,  seinen  Namen 
empfangen  habe,  als  ob  Bachus,  den  die  Heiden  schalt  einen 
Gott  des  Weins  hielten,  alida  seinen  Altar  gehabt  und  ihm 
geopfert  worden  wäre.  Aus  solcher  Ursach  auch  Aeneas  Syl- 
vins, nachmals  Papst  Pius  genannt,  als  er  Papst  ward,  ihm  all 
Jahr  ein  Fass  voll  desselben  Weins  gen  Rom  führen  liess. 
Darob  an  dem  Berg  ein  Schloss  Stahleck.  Von  Bacharach  ein 
viertel  Meil  zu  der  Rechten  Kuh  die  Stadt  und  darob  ein  schön 
Schloss  mit  dreien  Mäntehi  auf  dem  Berg,  pfalzgräfisch  und 
ein  Zoll  Dagegen  liegt  mittel  in  dem  Rhein  die  Pfalz,  ein 
frei  schön  Schloss  auf  einem  gellenden  Felsen.  Ohntern  da- 
gegen zu  der  Linken  liegt  ein  gemeines  Schloss  mit  sechs 
Türmen  oder  Behausungen  auf  einem  Berg  an  dem  Rhein, 
heisst  Schünenberg,  darunter  ein  Kloster.  Hart  an  dem  be- 
nannten Kloster  zur  Linken  liegt  ein  gute  Stadt  Oberwesel 
mit  zwenzig  Türmen  an  dem  Rhein,  da  nimmt  der  Rhein  aber 
ein  Bank  zu  der  rechten  Hand.  Zu  beiden  Seiten  des  Rhein- 
gebirgs  seint  die  Berg  von  oben  an  bis  an  Rhein  herab  durch- 
aus voll  Reben."  Weiter  unterhalb  beschreibt  Brant  eingehend 
den  Königsstuhl  zwischen  Rhense  und  Kapellen,  ,da  man 
einen  römischen  König  nach  der  Kur  hinführet  Das  ist  ein 
gemauerter  Sitz  anf  grossen  steinen  Säulen,  mit  sieben  Schwib- 
bogen, in  der  Mitten  steht  auch  ein  Säul,  geht  man  18  stei- 
nerne Staffehi  herauf,  mag  man  beschliessen,  liegt  unter  sieben 


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Sebastian  Braata  Beichreibiug  Ton  Deutschland.  295 


grossen  Nussbäumen,  ist  fast  zerfallen,  dass  doch  wohl  zu  er- 
barmen ist.  Oben  umb  sein  zu  gering  umb  Sitz  mit  Steinen 
geplattet,  und  hat  jeglicher  Kurfürst  des  Rheins  ein  eigen 
Schloss  oder  Stadt,  da  er  zu  Zeiten  der  Kur  sicher  hinkom- 
men mag  und  wieder  an  seine  Gewahrsame  von  dem  Königs- 
stuhl,  nämlich  Menz  Lonstein,  Trier  Kappel,  Köln  Rhens,  * 
Pfalzgraf  die  Pfalz  oder  Kub  zu  dem  nächsten."  *) 

Vielleicht  wird  man  annehmeD  dürfen,  dass  Brant  sich 
solche  Beobachtungen  auf  oder  nach  einer  Reise  aufzeichnete, 
die  er  als  Gesandter  Strassburgs  nach  Köln  unternahm  und 
in  der  er  mit  Plrckhelmer in  freundschaftliche  Beziehung 
trat;  es  erscheint  danach  um  so  begreiflicher,  dass  in  unserer 
Schrift  besonders  eingehend  Bonn  und  Köln  bebandelt  sind, 
lionii  bezeichnet  er  als  „ein  gute  Stadt  in  der  Aclitunj^  als 
Hagenau  uder  Koblenz,  hat  einen  scliönen  hohen  Turm  und 
einen  weiten  schönen  Platz  am  ^larkt,  wohl  besetzt  mit  hohen 
Giebeln,  ist  kölnisch  und  ein  Zoll.  Zu  Bonn  den  Rhein  wider 
hinaufzusehen  ist  ein  lustig  Geschieht  der  5  Schlösser  halb, 
zu  der  Linken  llolandseck  und  Gudensberg  und  zu  der  Rech- 
ten Drachenfels,  Löwenberg  und  Wolkenberg."  „Köln,  heisst 
es  weiter,  liegt  zu  der  linken  Uand  des  Rheins  wie  Strass- 
burg  und  alle  namhaften  Städte  des  Rheins,  wann  sie  wider 
die  überrheinischen  Teutschen  von  den  Römern  also  befestigt 
worden.  Da  ist  die  Thumbstift  mit  einem  fast  mächtigen 
grossen  Turm  angefangen,  doch  zu  diesen  Zeiten  nit  über  das 
halb  TeU  ausgeführet.  Auf  der  einen  Seiten  gehet  man  wohl 
26  Staffeln  auf  die  Thumbkirch  von  der  Gassen,  ist  die  Kirch 
etwas  länger  dann  zu  Strassburg,  aber  noch  nicht  ge wölbet, 
aber  der  Chor  ist  lustig  gewölbet.  Doch  in  Ansehung  des 
weiten  Spatiums  und  BogritTs,  so  hinter  dem  Fronaltar  ist 
mit  dem  weiten  Gang  und  der  heiligen  3  König  Grab,  auch 
Altar  dahinten,  i-t  d  i-  Chor  nit  so  lang  oder  so  scheinbar  als 
Chor  in  dem  Xiiumbätift  Strassburg/    (ir  bemerkt  dann,  es 


')  In  den  sehr  ausführlichen  Mitteilungen  über  die  Geschiclite  des 
Königstuhls,  die  llellbach  im  ersten  Jahrgang  der  von  dem  Lahnsteiner 
Altertumsveri'in  hf'rausge.'ehcnen  Zeit-i  hrift  Rhenus  vemtYentlichtc,  wird 
8p.  69  nur  eine  aus  dieser  Beschreibung  Hedios  abgeleitete  Darstellung 
«rwihxit  —  ')  Am  20.  Angnst  1618  flbemiidfte  Pirckheiiiier  an  Braut 
«inige  Schriften  als  Zeichen  der  Ftenndscbaft,  qoam  tecom  Coloniae,  cum 
Qterqoe  rel  publicae  soae  legatnm  ageret,  oontrazi. 


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296 


Yarrentrapp. 


fzäbe  in  Köln  7  Stifter,  19  Pfarren,  13  Mannsklöster,  14 
Frauenklöster,  2  Mannskapellen,  7  Klausen,  darin  beschlossne 
Schwestern.  25  Kapellen  „mit  Altären  nit  offenbar",  b  Spi- 
täler für  arme  alte  Leute,  2  Elenden-Uerbergen,  63  Beginen- 
Sammlungen.  «Wenn  ein  Bischof  zu  Köln,  fährt  er  fort,  zu 
Chor  geht,  so  gehet  ihm  vor  der  Seudgraf,  das  ist  der  Blut- 
richter, trägt  einen  didran,  weissen  Bengel,  armsdick  2  EUen 
lang,  dem  trügt  ein  Knecht  ein  golden  Schwert  nach  auf  Beeht 
in  einer  Scheiden.  Danach  gehen  zween  Verldhnete  der  Stift, 
trägt  einer  einen  grünen  Flegel,  der  andere  einen  weissen  Flegel 
Ton  Sammet  auf  der  Achseln,  zu  bezeichnen,  dass  Köln  ein 
Baumann  und  ein  Bauherr  des  Reichs  sei,  und  der  Bischof 
ein  Haupt  darüber.  Köln  hat  einen  selioui'n  hohen  und  weiten 
Turm  an  ihrem  lüithaus,  mit  Gewölben  und  scliönen  Bildwerken, 
seind  fünf  Gaden  oder  Gewölb  aufeinander." 

Von  den  Nebenflüssen  des  Rheins  behandelt  Brant  am  aus- 
führlichsten die  Mosel,  und  zwar  namentlich  ihren  Oberlauf. 
„Sie  eutspriDgt",  schreibt  er,  „in  Lotbaringen  an  dem  Wasichen, 
der  da  stosst  an  das  Elsässer  Qebirg,  ohnfern  hinter  St.  Die- 
bolt.  Daran  liegt  Rimelsberg,  ein  Kloster  und  Stettlin,  ist 
lotharingisch,  6  Meilen  von  Münster  in  St.  Gregorienthai  über 
das  Gepirg,  Item  Ertsch,  ein  Schloes  und  Fleck.  Zwischen 
Rimelsberg  und  Ertsch  liegt  Blumers,  das  Wasserbad,  doch 
nit  auf  der  Musel,  ist  ein  Sommertagreis  von  Kaisersbecg 
ein  rauher  Weg  auf  8  Meilen.  Danach  Spinal,  dn  Stadt 
und  ein  Bergschloss  auf  der  Musel,  ist  lotharingisch.  Danach 
S  Meilen  gen  Schette  Musel  oder  Muselbui^^".  Auch  bei  der 
Maas  hobt  er  hervor,  dass  sie  „aus  dem  Berg  Vogeso  entspringe, 
so  zu  teutsch  an  dem  Wasichen  genannt  wird".  Dann  zählt  er 
die  an  ihr  und  ebenso  die  in  den  Niederlanden  gelegenen  Städte 
auf;  er  erwähnt,  dass  man  von  Bergen  op  Zoom,  und  auch 
von  Calais  nach  England  fahren  könne.  „Cales",  bemerkter, 
^ist  jetzt  des  Königs  von  Engelland,  Hegt  an  dem  See;  sitzet 
man  zu  Schiff  und  hat  man  guten  Wind,  so  fahret  man  in 
einem  Tag,  zu  Zeiten  in  einem  halben  Tag  in  Engelland.  In 
Engelland  ist  Lun  die  Hauptstadt,  da  man  die  Lundischen 

über  andere  Be>(  hreibungen  von  Köln  aus  dem  16.  Jahrhundert 
6.  Merlo,  Annalen  dea  hibtorisclieu  Yereina  für  deu  Niederrheiu  XLIV, 
189 ff.;  XLVI,  167 ff.  und  baoondert  Korth,  ebadA  L,  78 ff.,  Aber  dto 
Oetehichte  der  Bargen  dei  Stobengebirgs  Earleu,  ebenda  XLVI,  1  ff. 


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SebMtUka  Brftats  Beschreibung  toa  Deutschland.  297 

Tuch  machet."  Ähnlich  veranlasst  ihn  die  Bemerkung,  dass 
man  zu  Lübeck  Schiffe  fände,  um  nach  Dänemark,  Jütland, 
Schweden,  Gothland,  Preussen,  Liefland,  Ilussland  und  Pom- 
mern zu  fahren,  auch  die  Hauptstädte  dieser  Liande  aufzu- 
fahren. 

Kürzer  als  der  Rhein  ist  die  Donau  beschrieben,  so  sehr 
die  Bedeutung  des  Flusses  anerkannt  wird,  der  »durch  60  schiff- 
rdche  Waaser  dareinfliessend  gemehret,  mit  solchem  Ohn- 
gestüm  in  das  pontisch  Mdr  aosfliesst,  so  stark,  dass  das  ge- 
salzen Waaser  des  Mdres  ob  den  40  000  Schritt  weit  in  das 
Hör  darron  süsstrinkig  befunden  wurd".  Unter  den  in  Deutsch- 
land an  der  Donau  gelegenen  Orten  hebt  Brant  besonders 
'Wien  hervor  ;  er  giebt  die  Dimensionen  der  Stadt,  ihrer  Vor- 
städte und  der  Stephanskirclie  an.  Bei  diesen  Angaben  über 
die  Dunau  und  Wien  liegt  die  Frage  nahe,  ob  Brant  nicht 
für  sie  die  Schilderung  von  Enea  Silvio  benutzte,  dessen  hi- 
storische und  geographische  Schriften  so  anregend  in  Deutsch- 
land wirkten  Und  wohl  ist  es  möglich,  dass  durch  sie  in- 
direkt auch  Brant  beeinÜusst  ist;  doch  tritt  uns,  wenn  wir 
Beider  Ausführungen  vergleichen,  nicht  nur  eine  Abweichung 
in  Einzelheiten,  sondern  die  grundverschiedene  Art  beider 
Sdiriftsteller  entgegen.  Eine  farbige  kulturhistorisch  interes- 
sante Schilderung,  wie  wir  sie  von  den  Sitten  der  Wiener 
Bey(flkemng  und  Studentenschaft  bei  dem  Italiener  lesen,  ist 
bei  dem  Strassburger  Stadtschreiber  nicht  zu  finden;  dagegen 
bietet  er,  wie  schon  Hedio  bemerkte,  «eine  genaue  Anzeigung 
der  Meilen  und  Strassen  von  Stadt  zu  Stadt*,  die  für  den 
Strassburger  wichtigsten  Itinerare.  Im  Anschluss  an  seine 
Bemerkungen  über  die  Donau  beschreibt  er  zunächst  auf 
anderthalb  Seiten  den  AVeg  von  üsterreicli  nach  Strassburg 
über  Salzburg,  l]ur*iliauseu,  Landshut,  lugulstadt,  Nördlingen, 
Schorndorf,  Pforzheim  und  Rastatt,  dann  den  Weg  über  den 
Ariberg  in  das  Osterland;  darauf  verzeichnet  er  die  Wasser, 
die  der  Reisende  von  Strassburg  bis  nach  Ustci  reich  zu  über- 
schreiten hat,  und  die  Stationen  des  Wegs  von  Strassburg 
über  den  Ariberg  nach  Trient,  Verona  und  Venedig  und  der 
Wege  von  Strassburg  nach  Preussen  und  nach  Schlesien.  Da- 

>)  Vgl.  ausser  G.  Voigts  Biographi«  det  Eom  Sihdo  II,  843 ff.  Oengler, 
Aeneas  Sylvias  in  seiner  Bedeutong  tOr  die  deutsche  Becfat^gescfaichte 
S.  28  iL,  78  ff.  und  Joacbinsolui,  IMlerlüi  8.  167  ff. 


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298 


Varrentrapp. 


bei  kommt  er  auch  auf  Elbe,  Oder  und  Weichsel  und  die 
Entfernungen  der  an  ihnen  izelegenen  Städte  zu  sprechen; 
die  Erwiiimung  von  Frankfurt  an  der  Oder  veranlasst  ihn, 
ein  Verzeichnis  der  deutschen  Universitäten  einzuschieben; 
dann  beschreibt  er  andere  wichtige  Wege  von  Strassburg  nach 
dem  Osten,  nach  Xiunberg  ond  von  da  nach  Wittenberg  und 
nach  Prag,  nach  Würzburg  und  nach  Bamberg,  femer  solche 
nach  der  Schweiz,  nach  Einsiedeln,  nach  Glarus,  nach  Luzem 
und  nach  Bern.  Dabei  erwähnt  er  auch  die  zwischen  den 
beiden  letzten  Städten  gelegenen  Orte  und  ihre  Entferniiogen 
?on  einander,  ebenso  die  der  Orte  am  Vierwaldstädtersee  und 
der  Stationen  des  Wegs,  der  von  Luzem  über  den  Gotthard 
nach  Italien  und  hier  über  Mailand  nach  Florenz,  Bologna  und 
Rom  führte.  Fast  durchweg  beschränkt  er  sich  darauf,  nur  die 
Namen  der  Orte  zu  nennen;  nur  bemerkt  er  bei  Samen,  dass 
da  Bruder  Klaus  wohuto,  bei  Senipach.  dass  da  ein  harter  Streit 
geschah,  und  bei  Bellinzoua,  von  da  seion  es  iiücli  „drei  Meilen 
gen  Lugan  an  den  See,  daran  liegen  Lowers  und  Lugarus,  die 
zwei  Schloss,  die  der  König  von  Frankreich  Ludovicus  1513  den 
Eidgenossen  aufgab,  umb  dass  sie  allein  mit  ihnen  umb  PYieden 
reden  lassen  sollten,  und  ward  doch  aus  dem  Frieden  nichts"  0« 
Wie  die  nach  Osten  und  Süden,  beschreibt  Brant  dann  auch 
die  von  Strassburg  nach  Norden  und  Westen  führenden  Wege; 
er  yerzeichnet  die  Stationen  auf  der  Hin-  und  Rückreise  nach 
Lttbeck  und  verschiedene  Wege  nach  den  Niederhindent  nach 
Paris  und  nach  Lyon.  Zusammenfassend  schildert  er  dann 
wie  „Strassburg  allem  teutsehem  Land  gelegen"  sei;  er  zählt 
die  Lande  auf,  die  sich  östlich  und  südlich,  nördlich  und 
westlich  von  ihm  finden,  und  knüpft  daran  eine  aus  Königs- 
hofen*) abgeleitete  Schilderung  des  alten  Umfangs  der  Stadt 

')  Über  die  Verliaudlimgcu  zwischen  dem  £raiuösii>chen  KOaig  und 
den  Sehwdiern,  nach  denen  im  Anfimg  des  Jahree  1513  die  SchUtoKr 
Ton  Lugano  und  Locarno  den  Eidgenossen  übergeben  mirden,  s.  Gisi, 
Anteil  der  Eidgenossen  an  der  europäischen  Politik  1512—16  (Sdiaffh. 

1866)  S.  84  fF.  und  die  von  ihm  S.  247  f.  zitierten  Quellen,  besonders  Ans- 
heim  HI  (l^'f^'^),  107  ft'.  und  Eidgenössische  Abschiede  II,  (»'^l  t\'.  Da  auch 
diese  Notiz  wolil  von  Braut,  nicht  erst  von  Iledio  gescliriebeu  ist,  wird 
die  Abfiissuufi  der  Schrift  in  Brants  letzte  Lebensjahre  zu  verlegen  sein.  — 
Da  aus  Kunigshofens  in  Hegels  Ausgabe  der  Strassburger  Chroniken  II, 
716  ff.  gedruckten  Schilderung  hier  auch  die  Erw&hnung  der  Martinskirche 
entnommen  ist,  die  1699  abgebrocben  wofde,  encheüit  es  «ahncheiaUch, 


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SebftsU&a  Brants  Beschreibung  von  DeatsdUancL 


299 


Zum  Schluss  wird  dem  Leser  die  „Summa  aller  Macht  teut- 
scher  Nation"  vor  Augen  gestellt,  indem  die  Kurfürsten,  die 
Erzbischüfe  und  Bischöfe,  die  weltlichen  Fürsten,  die  Keichs- 
stiidte,  die  Abte,  Prälaten  und  Pröpste,  die  Grafen  und  Herren 
des  jReichs  verzeichnet  werden. 

Schon  dieser  Auszug  zeigt,  dass  aus  mehr  als  einem  Grund 
Brant's  Arbeit  nicht  ohne  Interesse  ist.  Mit  Kocht  ist  die 
Bedeutung  der  Beschreibung  Deutschlands  und  des  Elsass  be- 
tont, die  am  £nde  des  13.  Jahrhunderts  im  Oberelsass  Ter- 
fasst  war^);  aber  deutlich  tritt  doch  denjenigen,  der  mit  ihr 
Branfs  bestimmte  topographische  Angaben  vergleicht,  der 
seitdem  gemachte  Fortschritt  entgegen.  Beachtung  verdient 
aber  auch,  dass  diese  Schrift,  die  Brant  selbst  nicht  mehr 
herausgeben  konnte,  in  der  Zeit  der  Reformation  einer  ihrer 
eifrigsten  Vertreter  in  Strassliurg  veröffentlichte.  Anschaulich 
hat  neuerdings  Max  Lenz  geschiUki  t,  welch'  iuiregenden  Kiii- 
fluss  auf  die  Geschii  htsauffassung  und  Geschichtsschreibung 
im  Elsass  2)  die  lletoi  niation  ül)te;  er  wies  dabei  auch  auf  den 
„wackeren  Caspar  iledio.  den  ersten  protestantischen  Kirchen- 
historiker", hin,  desren  400jähriL^er  Geburtstag  im  Novt'itibcr 
1894  zusammen  mit  dem  350  jährigen  Bestehen  des  durch  ihn 
ins  Leben  gerufenen  theoiogischeu  Studienstiftes,  des  Colleirimu 
Wilhelmitanum  gefeiert  wurde').    Wie  bei  diesem  ihm  be- 


datt  auch  dieser  AbschniU  uoserer  Schrift  von  Brant  herrührt  und  nicht 
efwa  erst  von  Ilfdio  eingeschoben  ist.  I>ass  übrigens  auch  Ilclio  Königs- 
hofen fzokannt  und  bonut/.t  hat,  is^t  durch  Wiegand  in  seiner  bclirift  über 
das  Belhini  ^VaItheriaullnl  S.  'i^  liowiesen. 

So  uameniiich  von  Ü.  Lüreu:^,  Deutsche  Geschichte  im  13.  und 
14.  Jahrhundert  II,  321.  Mit  Bccht  htt  kflzzlieh  Joaebintsohn  in  leiner 
Scbrift  fihor  Meisterlin  S.  107  die  Ansicht  suraekgewiesen,  dMS  erst  von 
dieiem  die  Descriptio  Alsatiae  rertot  sei,  und  wenn  auch  er  „eher  die 
Abfiwsnngszi'it  für  strittig'*  halten  möchte,  so  hat  dagegen  schon  der 
Herausgeber  dieser  Zeitschrift  (X,  679)  erklärt,  dass  zu  solchem  Zweifel 
kein  Grund  vorliege,  die  Beschreibung  des  Elsass  vielmehr  sicher  dem 
Ausgang  des  13.  Jahrhunderls  angehöre.  —  ^)  In  seinem  Vortrag,  den 
er  auf  der  Geueralvf ibummlung  des  Vereins  für  Keforniatiousgeschichte 
in  Straäsburg  hielt,  und  der  als  49.  Heft  der  Vereinsschriften  1895  Ter* 
öibntlicht  wQfde.  —  *)  S.  ausser  Spindlers  1864  erschienener  Bissertatios 
die  Arbeit  ?on  Hinunelheber  in  Bd.  VH  der  Stadien  der  evang.  GeistU 
Badens,  Erichsons  Festschrift  aber  das  CoUet^nm  WÜhelmitanom  und 


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300  Varrentrapp. 

sonders  am  Herzen  liegenden  Unternehmen  strebte  „der 
rüliripre,  nie  versagende  Arbeitsgenosse  seiner  grossen  Vorder- 
männer Bucer  und  Capito"  für  die  Verbreitung  seiner  religiösen 
Anschauungen  und  wissenschaftlicher  Bildung  auch  durch  seine 
litterarischen  Arbeiten  zu  wirken.  Gern  knüpfte  er  dabei  an 
die  Ton  ihm  verehrten  älteren  elsässischen  Humanisten  an; 
er  liesB  sieb  darin  nicht  irren  durch  die  Klagen,  die  Wimpfe- 
ling  und  Beatus  Rhenanus  über  seine  und  seiner  Gesinnungs» 
genossen  reformatorische  Neuerungen  erhoben;  vielmehr  suchte 
er  durch  die  That  zu  beweisen,  mit  wie  gutem  Recht  Bucer 
solche  Klagen  zurttckwies     indem  er  mithalf,  in  dem  Bil- 

Holtzmauns  Festrede  in  der  protcst.  Kircbenzeitung  vom  28.  November 
1894.  Am  wenigsten  genügend  iüt  bisher  Uedios  schriftstellerische  Thätig- 
keit  gewürdigt.  Dass  das  von  Himmelbeber  gegebene  Verzeichnis  seiner 
litterahscheu  Arbeiten  unvollständig  iät,  bemerkte  schun  ilartfclder  im 
Briefwechsel  des  Beatus  Ehenuiiis  S.  669  und  seinen  MelaochthoniMia 
paedagogica  S.  68.  Kicht  berQckaichtigt  ist  Ton  Himmelheber  auch  H.*s 
unten  wo.  erwihnende  Bearbeitung  von  Conumnes.  Über  seine  Über- 
setzang  der  Abhandlung  von  VItcs  vgl.  anch  Nikolaus  UoDer,  Stadien 
und  Kritiken  1894  S.  368. 

^)  S.  sein  Schreiben  an  Beatus  Rhenanus  in  dessen  Briefwecfasd 
S.  348  ft'.  Schon  Kiiod  hat  in  dem  Centralblatt  für  Bibliothekswesen 
Jahrg.  Ibö7  b.  306  bemerkt,  dass  man  diesen  Brief  nicht  1525  ansetzen 
dürfe,  da  er  wohl  erst  durch  das  von  KnoJ  a.  a.  0.  und  von  Erichson 
in  der  Zeitschrift  für  Kn\hengeschichte  XII,  212  f.  gedruckte  Schreiben 
von  Sapidus  vom  8.  August  152G  veranlasst  wurde,  in  dem  dieser  von 
den  Klagen  des  Beatus  Bbenanns  aber  die  Beibnnatonn  berichtete.  Wie 
sehr  aber  auch  spftter  Hedio  und  Beatus  Bheaanus  sich  gegenseitig 
BChät/teu,  bezeugen  Beider  Schreiben  an  Erb  vom  29.  Juli  1543  und  vom 
29.  Juli  1547  und  die  Bemerkung  von  Johannes  Sturm  in  der  Vita  des 
Beatus  Rhenanus,  wonach  dieser  magno  amore  ac  pietate  Iledionem  est 
prosecutus.  (Brietw.  des  B.  R.  S.  10,  501.  59'i,)  Übor  das  Verhältnis 
Wimpfelings  nml  der  Strassburger  Reformatoren  zu  emauder  s.  die  von 
mir  in  der  Zeitschr.  für  Kirchengeschicbte  XVI,  282  ff.  veröffentlichten 
Briefe  und  dtierten  Schriften.  Schon  bichmidt  (I,  83)  wies  auf  Uedios 
Bericht  Aber  WimpfeUngs  Streit  mit  den  Augustineni  bin,  bei  dem  Peu- 
tinger  und  Spiegel  i,firenntUdi  und  treulich''  sich  ftr  ihn  bei  Papst 
Julius  n.  verwandten;  wie  in  der  auaeriesenen  (3hronik  (8.  708  der  Ans» 
gäbe  von  1543),  hat  Hedio  auch  in  Beinen  Paralipomcna  (S.  478  und  na- 
mentlich S.  496  der  Ausgabe  von  1537)  und  in  seiner  1545  veröffent- 
lichten Kirchengeschichte  S.  409  f.  pietätvoll  Winij)feliugs  gedacht.  In 
dem  Verzeichnis  der  für  die  Paralipomena  benutzten  Bücher  nennt  H. 
auch  W.'s  epitome  rerum  Germanicarum;  mehrfach  citiert  und  benutzt 
er  andi  dessen  cataiogus  episcoporum  Argeutinensium ;  vgl.  ausser  dem 
schon  von  Wiegand,  Bellum  WaKherianum  8.  88  beq^rochenen  Bericht 


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Sebastian  Branta  Beschnflnuig  von  Deatsdüaod.  301 

duBgsireseii  des  protestantisefaeii  Strassbnrg  ins  Leben  zu 
führen,  was  Wimpfeling  angeregt  aber  nicbt  durchgesetzt 
hatte.  In  diesem  Zusammenhang  betrachtet,  gewinnt  wohl  die 
Beobachtung  grösseres  Interesse,  dass  er,  der  in  seinen  histo* 
rischen  Arbeiten  voll  Pietät  Wimpfelings  gedachte  und  für  sie 
dessen  Schriften  benutzte,  in  einem  Anhang  zu  seinem  deut- 
schen weltgeschichtlichen  Lesebuch  1539  auch  die  in  Brant's 
Nachlass  gefundene  Arbeit  herausgab.  Schon  in  dem  ersten 
Brief,  den  er  1520  an  Luther  schrieb  hatte  er  den  Segen 
gepriesen,  den  dessen  deutsche  Schriften  brächten;  durch  deut- 
sche Übersetzungen  machte  er  selbst  lateinische  Werke,  be- 
sonders Bücher  von  Kirchenvätern,  namentlich  Augustin,  und 
die  Abhandlung  von  Vives  über  Armenpflege  weiteren  Kreisen 
zugänglich.  Kein  Geringerer  als  Erasmus  erkannte  1582  das 
Verdienstliche  seiner  Übersetzungen  an,  glaubte  aber,  Hedio 
sei  auch  für  eigene  litterarische  Arbeiten  geschiclct,  und  wirlc- 
lich  wurden  solche  dann  von  diesem  schon  vor  1539  auf  histo- 
rischem Gebiet  unternommen.  Überzeugt  von  dem  vielfältigen 
Nutzen  geschichtlicher  Kenntnisse  übertrug  er  nicht  nur  die 
Kirchengeschichte  des  Eusebius  und  die  Historia  tripartita, 
Josephus  und  liegesippus  ins  Deutsche,  sondern  fügte  auch 
eine  Fortsetzung  zu  der  Weltgeschichte  des  Sabellicus  und  zu 
der  Ursperger  Chronik  hinzu.  In  einem  Schreiben  an  Me- 
lanchthon,  der  ihn  zu  einer  neuen  Ausgabe  der  Ursperger 
Chronik  angeregt  hatte,  hob  der  Drucker  Krafft  Müller  ^  Ue- 

der  Faraliix  iiäona  ülirr  dioson  Streit  des  13,  Jahrhunderts  die  nemerküngen 
S.  4J2ti  über  die  Eriiuduiig  der  Buchdruckerkunst.  Für  die  Würdigung 
der  y«ncliiedeBhdt  der  historischeii  Anechanangen  IMiu  Sehriftstoller 
sind  besondan  ihre  liuseniiigeii  Aber  Heinriclis  IV.  Streit  mit  Ortgor  VIL 
bemerkemwert;  Hedio  empfiehlt  aiudrfleUich  die  Yita  Heinrid  17,  die 
Schrift  de  unitate  ecclesiae  consernnda,  des  Kaisen  Briefe  an  den  Papet 
und  die  Schrift  des  Kardinal  Beno  gegen  Gregor  tn  lesen. 

')  In  der  Ausgabe  dos  Luther'schen  Briefwechsels  von  Enclors  II, 
421  fif.  No.  348.  —  2)  In  diesem  Widmungsschreiben,  das  Krafft  Müller 
an  seinen  Lehrer  Melanchthon  richtete  und  das  neuerdings  Ilartfelder, 
Melanchthouiana  paedagogica  43  ff.  wieder  abgedruckt  hat,  wird  Hedios 
Käme  stur  bei  Erwihmuig  der  Handschrift  genaimti  die  ilim  es  coenobio 
AiigostixiiaDonim  Aigentinenrinm  contigit;  dass  er  aber  auch  der  historia- 
miD  Btadioeos  vir  candidoB  war,  der  nach  Mtlllers  Aoafilhmngen  den  Text 
der  Chronik  onter  Benntsmng  ihrer  Quellen  und  zweier  Handschriften 
neu  gestaltete  und  ausserdem  historische  Randnoten  und  ex  probatiori- 
bos  ecriptoribns  Faralipomena  hinzufügte,  wird  aoadracklich  dorcli  einen 


302 


Varrentrapp. 


(lio's  mannigfache  Verdienste  um  diese  hervor:  er  suchte  den 
Text  zu  verbessern,  indem  er  dafür  manche  der  in  der  Com- 
pilation  des  Chronisten  benutzte  Quellen  nachschlug  und  zwei 
neue  Handschriften  heranzog,  von  denen  ihm  die  eine  aus  dem 
Strassburger  Angustinerkloster ,  die  andere  aus  Dalbergs 
Bibliothek  stammende  durch  Huttich  mitgeteilt  war;  er  wies 
in  Noten  auf  andere  Schriften  hin,  namentlich  solche,  die 
günstiger  den  Gegner  Gregors  VII.,  Kaiser  Heinrich  IV.  be- 
urteilten als  die  Autoritäten  der  hierarchischen  Jahrhunderte. 
Noch  mehr  aber  diente  er  in  gleichem  Sinn  der  Forderung 
und  Verbreitung  historischer  Bfldung  durch  die  Fortsetzung, 
die  er  1537  der  Chronik  hinzufügte,  und  die  zwei  Jahre  darauf 
veröffentlichte  deutsche  Bearbeitung  seines  Werks.  Er  wollte 
dadurch  vor  allem  seinen  des  Lateinischen  unkundigen  Mit- 
bürgern eine  gesunde  geistige  Nahrung  bieten,  aber  auch 
für  diesen  Zweck  beschränkte  er  sich  nicht  auf  die  Verwertung 
bereits  gedruckter  historischer  Werke.  Für  sein  historisches 
Interesse  ist  die  Instruktion  bezeichnend,  die  er  für  den  evan* 
gelischen  Feldprediger  verfasste,  welcher  1542  die  Strassburger 
Truppen  im  Zug  gegen  die  Türken  begleiten  sollte;  ihm  wurde 
hier  eingeschärft,  er  möge  über  seine  Kriegserlebnisse  Auf- 
zeichnungen machen  und  sie  mit  anderen  ähnlichen  veigleichen, 
namentlich  aber  dafür  soigen,  dass  die  Soldaten  nicht  in  den 
alten  Bibliotheken  Ungarns  und  Griechenlands  und  besonders 
Konstantinopels  ähnliche  Verwfistungen  unter  den  litterarischen 
Schätzen  anrichteten,  wie  sie  Deutschkind  zur  Zeit  des  Bauem- 

Brief  Hedios  an  Oswald  Myconius  beseagt,  Ton  dem  sich  eine  Abichrifl 

ohenso  wie  von  den  Schreiben  TT. 's  an  seinen  Landsmann  und  Freund 
i^^rb  im  Thesaurus  Baumianus  findet.  Am  2.  Jauuar  1537  bat  hiernach 
Pledio  den  Baseler  Reformator,  er  möge  ihm  für  lüe  historische  Arbeit, 
die  gegenwärtig  vuu  ihm  gedruckt  werde,  genauere  Mitteilungen  de  ori> 
gine  et  gaeeepn  HelTetioram  nachini  und  bemerkte  dabei:  Hac  hyeme 
jestitni  magno  sme  Ubore  ohionifiam  abbatis  ürspeigensis  quod  sab 
piek»  eit;  huic  rtsro  Impiiba  et  rogatn  HehmchthoniB  a^jieio  Fanli- 
pomena  niminun  a  Friderico  n  usque  nd  haec  tempora.  Nach  Mfllleis 
Angaben  über  Iledios  Arbeit,  welche  die  Herausgeber  der  Crsperper 
Chronik  in  den  Mon.  Gorni.  nicht  beachtet  liaben,  dürfte  wohl  nochmals 
zu  prüfen  sein,  ob  nicht  das  von  ihnen  gefüllte  ungünstige  Urteil  über 
die  Ausgabe  von  15B7,  zu  dem  sie  wohl  durch  Hedios  Bestreben,  den  Text 
der  compiliereudeu  Chronik  nach  iliren  (Quellen  umzugestalten,  veranlasst 
mute,  sn  modUbieien  und  namentliGh  ob  oiidit  in  diewr  Aoflgvibe  eise 
Benutmng  der  beiden  enrShnten  Hnndiifthriftmi  erkennbar  leL 


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SebasÜaa  Brants  Beschraibiiiig  von  DeulvcUand. 


303 


krißgs  gesehen  hatte  Wie  bei  seiner  Ausgabe  and  Fort- 
setzung der  Chronik  zog  er  auch  bei  ihrer  deutschen  Be- 
arbeitung Handschriften  heran  und  fUgte  ihr  im  Anhang  nun 
die  ans  Brant's  Nachlass  noch  nicht  publizierte  topographische 
Arbeit  hinzu.  Auch  jetzt  binderte  ihn  die  Knappheit  der  Zeit 
noch  reicheren  und  besser  durchgearbeiteten  Stoff  dem  Leser 
zu  liefern;  ausser  einem  kurzen  Hinweis  auf  die  erst  1538 
veröffentlichte  „Alpisch  Rhetia  Egidii  Tschudi",  aus  der  er 
eine  Bemerkung  über  die  Nähe  der  Flussgebiete  von  Rhein 
und  Donau  entnahm,  scheint  er  in  den  Anhang  nur  eine 
Schilderung  des  eben  auch  erst  1538  organisierten  Strassburger 
Gymnasiums  ein^M'sclioben  zu  haben. 

„Strassburg",  lesen  wir  hier,  „ist  kein  hohe  Schul,  aber 
durch  Fürsichtigkeit  eines  ehrsamen  Rats  seind  die  lateinischen 
Schulen  zusammengefasset,  und  im  Predigerkloster  ein  ge- 
legener Platz  mit  ziemlichen  Kosten  zugerichtet,  da  die  Knaben 
bei  einander  und  doch  ein  jede  Ordnung  und  Gattung  (dassis 
genannt)  ihr  sonderes  Orte  haben  mage.  Und  nachdem  ein 
jeder  Knab  fähig  und  geschickt  in  ein  Lektion  und  Gattung 
abteilet,  jeder  Grattung  ihren  eigenen  Lehrer  und  Präzeptor 
verordnet,  damit  ein  jeder  Junger  nachdem  er  geschickt  und 
fähig  gelehrt  und  der  Lehrer,  so  er  also  nit  vielerlei  lectio- 
nes  /u  versehen,  sonder  allein  einer  Lehr  obzuliegen  und  zu 
warten  von  Tag  zu  Tag  dest  geschickter  sein  müg.  Doch  so 
haben  diese  Lehrer  ihre  in  Sonderheit  verordnete  Überhand 
und  Überselier,  die  von  den  Verstiindigsten  und  Gelehrtesten 
geordnet  seind,  welche  auch  allwegen  haben  die  Jungen  zu 
behoren,  ein  jeden  in  die  Gattung  so  ihn  gemäss  zu  verord- 
nen, die  Übungen,  so  zu  Anreizung  der  Jugend  dienstlich  und 
fiirderlieh  sein,  halten  und  brauchen,  auch  alles  dasjenig,  das 
der  Schule  notdurftig  in  Lehr,  Zucht  und  Strafen  erfordert, 
versehen  und  anrichten.  Auch  dass  man  die  Lehr  \m  der 
Jugend  recht  und  wie  es  biUig  sein  soll  fttrdem  mdg,  bat  man 
allerlei  Anreizung  und  Übung,  wie  dann  bei  den  alten  Ge- 
lehrten fast  im  Brauch  gewesen  ist,  dass  man  nach  Q^en- 
heit  der  Jungen  ein  Examen  oder  Verhöre  zum  Jahr  zwei- 


')  S.  Art.  XII  der  im  Corpus  Reformatorum  IV,  824  flf.  und  von 
Iluhrich  in  der  Zeitschr.  tur  histor.  Theologie  1855  S.  633  ff.  publiäertea 
Instruktion. 


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304 


VarrentrApp. 


mal  haltet  von  einer  Ordnung  in  die  ander  die  Knaben  zu 
setzen  und  erhöhen,  so  sie  dermassen  fUrgefahren  und  studiert 
haben,  dass  es  mit  ihrem  Nutz  geschehen  kann.  Dieses  bringet 
bei  den  Jungen  einen  besonderen  Fleiss  und  Trieb.  Ond  be- 
schicht  dest  fttglicher  und  fruchtbarer,  so  man  die  Jungen  in 
tapferer  Anzahl  m  einer  Zucht,  Lehr  und  Regierung  bei  einander 
hat,  und  ein  jeder  in  seiner  Gattung  oder  Ordnung  viel  seines 
gleichen  haben  mag.  Zu  dem  allem  ist  ein  gemeiner  Superinten- 
dent oder  Rektor  von  den  verordneten  Schulherren  proben,  der 
den  ganzen  Handel  anrichten  und  in  rechter  Ordnuni^^  i  i  halten  sull. 
Gott  verleihe  dazu  sein  Gnad.  Amen.  Auch  wird  die  Lehrjugend 
fleissig  zur  Oottseligkoit  und  christlicher  Zucht  ermahnet,  die- 
weil  es  alles  daran  gelegen  ist,  dass  man  frummer  und  ver- 
ständiger und  zum  Himmel  gelehrt  werde.  Au  die  neu  Schul 
ist  diese  Geschrift  zur  Gedächtnuss  in  ein  Stein  gehauen:  Ju- 
ventuti  religione  christiana  ac  disciplinis  liberalibus  mstituen- 
dae  Jacobe  Sturmio,  Nicoiao  Kniebsio  et  Jacobo  Meiero  lite- 
ratorum  prefectis  bunc  ludum  S.  P.  Q.  ArgenL  F.  F.  An. 
MDXXXVni.  Depositis  armis  et  placata  inter  Garolum  V 
Rom.  Imp.  et  Franciscum  I  Galliarum  regem  gravi  dlscordia" 

Dass  Hedio  auf  diese  Zusätze  zu  Brant's  Arbeit  sich  be- 
schränkte, dafür  spricht  namentlich,  wie  mir  scheint,  ein  auch 
sonst  besonders  interessanter  Abschnitt  unserer  Sclirift.  Für 
sie  und  ihren  Autor  ist  es  bezeichnend,  dass  er  hier  auch 
eine  Aufzählung  der  deutschen  Universitäten  geboten  hat. 


<)  Diese  üuchiift,  die  Mvermatlich  Hedio  vertete**,  dmekte  Engel 
hl  der  Feetechrift  sur  Feier  des  SfiQjfthilgeii  Beeteheiie  des  proteetanti- 

Bchen  Gymnasiums  S.  123  ab;  ebenda  8.  186 £  Bind  von  ihm  H.'s  Ver- 
dienste um  lins  Strassburger  Schulwesen  nachdrücklieb  betont;  vgl.  dar- 
über jetzt  nameutlich  seine  im  4.  Band  von  Founiiers  PuMikation  über 
die  Univcrsit^s  fraii(,aise8  1894  veröflfentlicbte  Urkundeusauunlung  über 
Gymnase,  acad^mie,  universite  de  Strasbourg  —  1621.  Über  Hedios  Be- 
mühungen am  das  Kirchen-  und  Schulwesen  in  Gengenbach  s.  Fritz 
Baumgarten  in  Heft  26  der  von  dem  Verein  ftr  Beformattonsgeschichte 
heiaaagegebenen  Volknehiiften  8.  14  fl*  tmd  beeondeis  Hedioe  Brief* 
weehiel  mit  seinem  Freunde  Erb ;  am  8.  Angoet  1688  schrieb  Hedio  die- 
sem: Dixerit  hie  aliqBii,  quid  tua  intereet  Hedio,  an  ludimagiätrum  ha- 
beant  Gcngcnhaoenses  necue?  Imtno  men  interest,  qui  cupio  illis  beuefacere 
et  qui  sciain,  (luaiitura  situm  sit  iiifnrraatioue  iuventutis;  versatur  euim 
negotium  rei  publicae  cbristianae  vel  augendae  ?el  minuendae  magna 
parte  in  hoc  hominum  ordiue. 


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Sebastian  Brants  JUeschrdbung  von  Deutschland.  305 


Und  zwar  nennt  Brant  hier  nicht  nur  die  süddeutschen  und 
rheinischen  Hochschulen,  nicht  nur  Basel  und  Freiburg,  Heidel- 
berg. Tübingen,  Ingolstadt  und  Wien,  Mainz,  Trier  und  Köln, 
sondern  auch  Erfurt  und  Leipzig,  Grcifswald  und  Rostock, 
Wittenberg  und  Frankfurt  a.  d.  Oder*);  wohl  ist  es  auch 
für  Brants  Auffassang  der  Stellung  Böhmens  und  der  Nieder- 
lande beachtenswert,  dass  bei  dieser  Aufzählung  Prag  fehlt, 
dagegen  ausser  den  anlgefiihrten  15  Hochschulen  auch  noch 
Löwen  genannt  ist  Hätte  Hedio  nnn  beabsichtigt,  bei  dem 
Druck  ttberall  auch  nur  die  für  die  Gegenwart  nötigen  Er- 
gänzungen vorzunehmen,  so  würde  er  sicher  nicht  vergessen 
haben,  ihnen  die  1527  gegründete  Marburger  Universität 
hinzuzufügen,  da  er  ihren  Stifter,  den  hessischen  Land- 
grafen und  gerade  auch  sein  hierdurch  erworbenes  Verdienst 
besonders  schätzte^). 

Auch  bei  neuen  Ausgaben,  zu  denen  Hedio  1543  und  1549 
veranlasst  wurde,  hat  er  aber  nur  wenige  Änderungen  vor- 
genommen; fügte  er  1543  flpr  auserlesenen  Chronik  eine  Fort- 
setzuncr  über  verschicdciiariiuc  wichfigo,  ilm  besonders  inter- 
essierende Ereignisse  der  letzten  vier  Jahre  hinzu,  so  schob 

')  Üass  danach  erst  nach  151X5  Brant  diese  Schrift  abiasste,  stimmt  mit 
dem  oben  in  Anm.  1  zu  S.  297  über  ihre  Abfassungszeit  Bemerkten  üher- 
ein.  —  ^)  1532  widmete  Hedio  dem  Landgrafen  seine  Übersetzung  des  Hege- 
»pp  und  hob  dabei  rflbmend  berror,  dbas  Fbilipp  und  der  Korflkrst  von 
Sftdisen  „Uninrsititen  ofgericbt  and  anch  of  deoielbigen  so  viel  der 
Armen,  bei  denen  Ingenia  gespürt  werden,  halten".   Über  die  interessanten 
Mitteilungen,  die  ihm  1529  bei  dem  Marburger  Gespräch  der  Landgraf 
gemacht  hatte,  unterrichtet  uns  sein  von  Erichson  in  der  Z»Mlschrift  für 
Kirchengeschichte  IV,  S.  414  ff.  publi/iortes  Itinerarinm.    Bei  ditseu  Be- 
ziehuupen  zwischen  Beiden  verdient  wobi  auch  Beachtung,  was  Hedio  in 
seiner  i'ublikation  von  1537  und  ähnlich  in  seiner  acht  Jahre  später  ver> 
AffentHchten  Kirebengeecbicbto  Uber  des  jungen  Landgrafen  Haltung  aaf 
dem  Wonmer  Reichstag  von  1521  berichtet  und  waa  vielleicbt  gerade 
$bai  Pbflipps  Biogfapb  lanie  (Leben  Philipps  I,  48  f.)  nacbenihlt  bat 
LathemS)  Mgen  die  Paralipomena  S.  478,  Wormatinm  venit,  rationem  fidei 
snae  coram  Carolo  Y  Auguato  reddit.   Cum  de  fide  publica  illi  danJa 
apud  principes  ageretur  et  placuisset  dandam  illi  esse,  ferunt  illustrissi- 
mum  principem  Philippum  Landgravium,  tum  adolescentem,  cum  rogaretur, 
respondisse:  non  modo  dandam,  sed  servandam  esse  fidem.  Testimonium 
üermani  et  cordati  principis.  Haec  non  semel  letnlit  clarinlnn»  ac  inte- 
gerrimos  vir  D.  Jaoobos  KJnefacnii,  ülneUininii  prindpit  Pbilippi  mar» 
ebioais  Badeoiie  caseeUariot,  qni  enm  principe  tnn  condoni  interfnit, 
com  de  vocando  Lotbeio  rogafentor  lentsntiae. 

B«itMhr.f.aMcii.4.0bOTili.V.V.ZI.a.  20 


306 


Varrentrapp. 


er,  der  vor  seiner  Berufung  nach  Stras.sburg  in  Mainz  gewirkt 
hatte,  1549  in  den  Anhang  eine  genaue  Beschreibung  der 
Fahrt  von  Strassburg  nach  Mainz  ein*). 

Schon  die  drei  Auflagen,  die  Hedio's  Werk  innerhalb  eines 
Jahrzehnts  erlebte,  bezeugen,  ein  wie  vielfach  empfundenes 
Bedürfnis  dadurch  befriedigt  wurde,  mit  wie  gutem  Gniad 
Melanchthon  empfehlende  Worte  ihm  mit  auf  den  Weg  ge- 
geben hatte.  Er  hob  hier  namentlich  die  Vorzüge  der  genauen 
Angaben  des  Ursperger  Oironisten  und  Hedio's  vor  den  viel- 
gelesenen  Schriften  Sebastian  Franck*8  hervor,  der  „als  ein 
Ungelehrter  oft  in  der  Zeit  und  den  Geschichten  geirret*,  be- 
sonders aber  «seine  eigenen  Affectus  in  die  Historien  aus- 
gössen, Deklamationen  daran  gehänget,  löbliche  weltliche  Po- 
testaten  schantlich  gelästert,  die  Anabapti.sten  geschmückot". 
Vielleicht  wird  man  amiehnien  dürfen,  dass  gerade  Franck 
gegenüber,  der  mit  stilistischem  Talent  topographische  und 
historische  Schilderungen  verbunden  hatte,  Hedio  es  für 
zweckmässig  hielt,  seinem  historiselieii  Lesebuch  einen  topo- 
graphischen Anhang  hinzuzufügen  und  deshalb  wenige  Jahre 
nach  Franck's  Geschicbtsbibel  und  Kosmographic,  wenige 
Monate  nach  dessen  Germania  Brant's  Arbeit  veröffentlichte. 
Sie  bot  in  der  Tbat  manches,  was  nicht  nur  Franck*8,  sondern 
auch  all  die  anderen  bedeutsamen  historisch -geographischen 
Arbeiten  vermissen  Hessen,  welche  gerade  die  letzten  beiden 
Jahrzehnte  dem  deutschen  Publikum  gebracht  hatten.  Im  Zu- 
sammenhang mit  seinen  Erörterungen  Uber  die  Bedeutung  der 
Reformation  fttr  die  Geschichtschreibung  hat  Lenz  auch  die 
in  ihre  Zeit  fallenden  Bestrebungen  und  Leistungen  von  Aven- 
tili  und  Beatus  Rhenanus  hell  beleuchtet;  aucli  ihre  Publi- 
kationen aber  ertullleii  nicht  die  liolien  Forderungen,  die  sie 
an  eine  deutsche  Volks-  und  Landeskunde  gestellt  hatten. 
Und  noch  weniger  täuschten  sich  Hedio  und  seine  btrassburger 
Freunde  darüber,  dass  seine  schnell  zusammengestellten  Werke 

*)  Bd  dieser  geoaaenii  Beaehreibiuig  der  Fahrt  von  Strassburg  nacli 
AJatos  werden  zuerst  „die  Werd,  Awen  ond  Griea  nmb  die  Stadt  Strass- 
burg SU  beiden  Seiten  liegend,  eine  Qbcrschono  grosse  und  weile  Almend 

111.(1  lustigs  Gesicht",  dann  Schiltigheim,  Rujirechtsau  und  Wanzenau,  boi 
Mainz  der  «LTOsse  Handel  mit  Schiflfen,  eil  Stifter  und  viel  Klöster"  er- 
mahnt. Ausserdem  wurde  in  der  Ausgabe  von  1549  zuerst  eine  auf  die 
Belagerung  vou  Kaub  im  Jahre  1504  bezüglich  gereimte  luscbrift  mit- 
geteilt. 


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Sebastian  Brants  Beschreibung  von  Deutschland.  397 


solchen  Forderungen  nicht  genüjjjten,  dnss  zu  historiscli-geo- 
graphischen  Arbeiten,  wie  sie  dringend  auch  von  ihnen  ge- 
wünscht wurden,  es  dem  vielbeschäftigten,  bescheidenen  Manne 
an  Zeit  und  Kraft  gebrach.  Ebendeshalb  haben  sie  eifrig  für 
die  Berufunpr  Avontins  nach  Strassburg  sich  bemüht und 
nachdem  ihnen  diese  nicht  gelungen  war,  Sleidan  dafür  ge- 
wonnen, dass  er  hier  unter  ihrem  Beistand  die  wichtigste  Dar- 
stellung der  Geschichte  ihrer  Zeit  verfasste.  Wer  diese  recht 
würdigen  will,  muss  sie  mit  dem  vergleichen,  was  bisher  auf 
dem  gleichen  Feld  erschienen  war;  deshalb  ist  auch  wegen  ihrer 
Mftngel  die  Betrachtung  yon  Uedios  historischen  Arbeiten  von 
Interesse.  Und  in  gleicher  Richtung  empfiehlt  es  sich,  mit 
der  yon  ihm  veröffentlichten  Schrift  Brant's  zu  vergleichen, 
was  auf  topogi  aphischem  Gebiet  bald  nachher  Sebastian 
Münster  leistete.  Deutlich  lässt  eben  ein  solcher  Vergleich 
den  Fortschritt  erkennen,  der  durch  Münsters Kosuiographie 

<)  Vgl.  den  Aufsatz  von  Lenz  in  diesen  Blättern  IX,  629  6*.  Wie  leb- 
haft eich  auch  Iledio  für  Aveotintt  Arbeiten  intornssierte,  bezeugt  das 
Schreiben  vom  12.  Oktober  1551  an  Graf  Günther  von  Schwarzbnrp  vor 
Bciucr  dicstm  g(  widmeten  Bearbeitung  von  Commincs'  „Historie  von  König 
Karl  VIII.  au.s  Frankreich  und  von  dtm  Krieg  zu  Napels".  Er  erinnert 
hier  den  Grafen  daran,  wie  sie  in  ihren  Gesprächen  über  allerhand  Ui> 
atorienbOcher  auch  des  „hoebbertthmten  nod  fittt  bekannten  AveDtini"  ge* 
daebten  und  «wie  grosser  Scbad  es  war,  daia  seine  Historibacber  doch 
nit  einmal  auch  ans  Liebt  kflmen,  die  doch  so  weitläufigen  Nnti  in  sich 
habra  und  ganz  kurzweilig  zu  lesen  weren.  Und  so  ich  verdrängen  Jabr 
auch  noch  hoi  etlichen  bearbeitet  hatte,  die  ganze  IJücher  Aventini  zu 
überkommen  und  aber  sollichs  bis  auf  den  heutigen  Tag  nit  mögen  zu 
Wegen  brins^en,  s(t  hab  icii  doch  düsen  kur/.en  Inhalt,  den  icli  zum  Teil 
aus  Aventini  selbs  Uandg^-chrift  hinter  mir  liab,  zum  Theil  sonst  aus  den 
Charten  Herr  Beati  Rhenani,  der  mir  oftermala  von  aUerhand  Histori- 
Materien  freundHeh  angeschrieben  hat,  bekommen,  wöllen  hierher  ver- 
seichnen*^.  ünd  so  bietet  er  aof  den  folgenden  Seiten  eine  Inhaltsflber^ 
sieht  der  deutschen  Chronik  Ä**6,  die  im  wesentlichen  mit  der  in  Aven* 
tins  Werken  1 ,  307  ff .  aus  dessen  eigener  Aufzeichnung  abgedruckten 
übereinstimmt.  Auf  die  Beziehungen  Hedios  zu  Sleidan,  dessen  lateinische 
PearbeitüDg  des  Commines  er  seiner  deutschen  zu  Grunde  legte  und  der 
ihm  dabei  Hilfe  leistete,  hat  schon  Baumgarteu  (Sleidans  Briefwechsel  157) 
hingewiesen. 

*)  Mflnstera  frühes  lebhaftes  Interesae  fBr  deutsche  Landedcnnde  be- 
settgt  schon  sdn  Brief  rem  6w  Wkn  1626  an  Beatus  Rhenanus  in  dessen 
Briefwechsel  S.  868,  Aber  den  namentlich  aoch  der  Exkurs  von  Lenz  zu 
seinem  Vortrag  S.  27  zu  Tergleichen  ist.  >1  '>  Kosmographie  enthält 
bekanntlich  auch  Abbildungen  von  elstasiMhen  St&dten,  so  von  Kolmar 

20* 


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308 


Varreotrapp. 


gemacht  wurde.  So  dürften  zugleich  als  Vorstufen  für  eine 
höhere  Entwicklung  wie  als  Zeugnisse  der  Zeit,  in  der  sie 
geschrieben  und  veröffentlicht  wurden,  die  hier  besprochenen 
historisch-geographischen  Ausführungen  zu  schätzen  sein. 


und  Schlettstadt,  von  Strassborg  und  Weissenburj»;  bei  der  von  Schlett- 
stadt  bemerkt  er,  der  Rat  selbst  habe  ibm  die  l'iktur  überliefert.  „Ich 
hab  sie  nicht  übersehen,  nachdem  ich  mich  allenthalben  in  der  ganzen  , 
teutschen  Nation  bis  in  Pommern  und  Preussen  beworben,  und  allen 
Städten  mein  Gutdunken  angezeigt  bab  . . .  Hab  auch  viel  gefunden,  denen 
mein  FarnebmeD  gefidlen  und  die  lieh  mir  freosdlidi  orieigt  habao.  Sind 
Aber  dagegoi  Tiel  gewesen,  die  mein  Anbringen  filr  ein  Sehimpf  an^- 
nommen."  Ober  •olcho  Erfabrnngen  bei  eeiner  Arbeit  machte  er  manche 
interessante  Mitteilungen  auch  seinem  Lohrer  und  Freund  Pellikaa  in 
seinen  jetzt  auf  dem  Züricher  Sta.'it.-archiv  auf  bewahrtni  Rricfon;  am 
20.  Juni  1549  schrieb  er:  Abbas  Fuldensis  picturam  et  desci iptionem  suae 
civitatis  proxime  misit.  Selestadienses  quoquc  et  Argen tinonses,  qui  prius 
me  non  audicrunt,  jam  sua  sponte  obtulcrunt  sua . . .  liabeo  Argentine 
duos  sculptores,  qui  continuc  parant  figuras. 


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Miscellen. 


Zwt  Ueberlieferuig  der  Kaiser-  und  Papsturkunden  des 

Kiesters  Andlau,  namentlich  des  D.  Heinrielis  Ii.  vem  I.  Juli 

1004.  (Stumpf  Beg.  1388.)  Die  Feindschaft  der  franzOeisdieii 
Beyolation  gegen  Adel  nnd  GeiflÜichkeit  äaeserte  sich  anch  darin, 

dass  die  Vernichtung  aller  Pergamente,  wenigstens  soweit  sie  als 
Kcchtstitel  der  Feadalfaerrschaft  dienten,  befohlen  wurde ;  auf  öffent- 
lichem Platze  sollten  sie  zusammengetragen  und  verbrannt  werden. 
Dieses  Vorgehen  mag  nicht  wenig  dazu  beigetragen  haben,  dass  nur 
norli  ein  geringer  Teil  von  den  archivalischen  Schätzen  im  Elsass 
und  in  Lothringen  vorhaudeu  ist,  aua  deiieu  im  vorigen  Jahrhundert 
dort  namentlich  SchOpflin  und  Grandidier,  hier  Tor  allem  Oalmet 
schöpfen  konnten.')  Ihre  Werke  haben  ans  zaUrdciie  Urkonden 
allein,  andere  wen^tens  ans  besseren  Quellen  als  die  uns  jetzt  sn 
Gebote  stehenden  ^lalten-  Um  indessen  eino  t^cwisse  Kontrolc  an 
ihnen  üben  zu  können  nnd  einen  Massstab  für  die  Wertung  ihrer 
rrkuii  den  drucke  zu  gewinnen,  ist  es  immer  notwendig,  ihre  Quellen 
festzustellen  und  die  spärlichen  Überreste  anderweitiger  Überlieferung 
der  von  ihnen  gegebenen  Urkunden  zu  sammeln. 

Bei  der  Bearbeitung  der  von  Grandidier ')  „ex  autographo"  ver- 
(Mfentliehten  Urkonde  Heinrichs  IL  filr  das  Kloster  Andlao  Tom 
1.  Jnli  lOOi  (Stumpf  Beg.  1888)*)  erhoben  sich  von  Tomherein  Be- 
denken dagegen,  dass  seine  Wiedergabe  des  Textes  auf  das  Original 
zorSckgebe.  Abgesehen  nämlich  von  offenkundigen  Fehlern,  stimmt 
Grandidier  (Cl)  mit  den  früheren  Drucken  des  DH.  II.  79  naliezu 
wörtlich  überein;  besser  scheint  sein  Text  nur  durch  die  Angabe 
der  zu  10O4  passenden  Indiction  II  in  der  Datierung.  Da  indessen 
die  von  Lünig  (L)*)  und  Schöpflin  (S)^)  gebotene  Ind.  I  dem  damals 
in  der  Kanzlei  stfindig  gemachten  Rechenfehler')  entspricht,  hat  G. 

•)  Der  Umstand,  dass  in  diesen  Gegenden  eine  ungewöludich  grosse 
Zahl  von  Urkunden  erst  seit  dem  18.  Jahrhundert  untergegangen  ist, 
berechtigt  dazu,  die  bekannten  Revolutionsedicte  dafür  verantworthch  zu 
machen.  Vgl.  aber  Siokel  in  Beitrüge  zur  Diplomatik  V,  369.  —  Bei 
Würdtweiü,  Nova  subsiiüa  dipl.  6,  154  No.  76  und  Hist.  d"Al;iace  1»,  197 
No.  861.  —  3)  Vgl.  künftig  Mon,  Genn.  DiplonaAa  m,  99  No.  79.  — 
«)  Tentsches  BeicbsaiehiT  XXI  (1721X  119  No.  IIS.  -  •)  Altttia  diplo- 
matlca  1, 148  No.  186.  —  •)  S.  N.  Archi?  XX,  186. 


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310 


Misceilen. 


nach  seiner  scheinbar  besseren  Kenntnis  die  Zahl  ohne  Zweifel  selb- 
ständig verändert,  Hut  er  überdies  gemeinsam  mit  L.  und  S.  den 
Fehler:  scibilift,  scibilitete,  sdbilins  —  statt  staliflia,  stahilttate,  stap 
biliös,  der  in  seiner  dreimaligeil  Wiederhohmg  schlechterdings  un- 
möglich anf  einem  Schreibfehler  des  Originals  beroht,  —  so  kann  er 
das  DH.  IT.  79  nicht  diesem  entnoninicn  haben.  Als  Quelle  für  seine 
Drucke  karuliii^ischer  Urkunden  vonAndlau  giebtGrandidicr  ein  Uhar- 
tulariuni  menibranaceum  saec.  XIV,^)  an;  beiden  späteren  Urkunden 
des  Klosters  citiert  er  ein  Salbnch  von  1348.^)  Jenes  Uliai  tularium 
mcmbran.  ist  aber  nicht  nur,  wie  eine  Vergleichung  der  Drucke  lehrt, 
mit  dem  von  Schöpfliu  benutzten  Cartulai*,  sondern  auch  mit  eben 
diesem  Salbnch  identisch.*)  Die  doppelte  Bezeichnung  bei  Orandi- 
dier  wird  sich  ein&ch  darans  erkläran,  dass  er  zmülchst  ftlr  die 
Karolingerurkonden  nur  Abschriften  aus  Andlau  erhielt,  aber  erst 
später  nach  seiner  eigenen  Angabe  ^)  das  Kopialbuch  selbst  einsehen 
konnte  und  erst  dabei  dessen  Charakter  als  Liber  salirn«;  von  1348 
erkannte.  Die  Drucke  des  Dil.  II.  79  bei  Schöpflin  und  üraudidier 
gellen  daher  auf  dieselbe  Quelle,  das  Salbnch,  zurück.') 

Die  Herkunft  des  einzigen  übrigen  Druckes  bei  Lünig  weist  auf 
Transsumpte  des  DH.  IL  dorch  Sigmund  vom  13.  Juni  1437  und  Frie- 
drich HI.  vom  13.  Juli  1449  hin.  Anfiagea  in  Wien  ergaben  zwar,  dass 
das  D.  Sigmunds  in  den  Registeibttchem  des  Kaisers  nicht  über- 
liefert ist ;  daftlr  boten  sich  aber  im  ßezirksarchiv  zu  Strassbaig  eine 
einfache  Abschrift  desselben  aus  dem  17.  Jahrhundert  (Cl),  eine  no- 
tarielle Abschrift  vom  27.  April  1758  (C'2)  und  eine  Kopie  des  16.  Jahr- 
hundert^ (U3).  Eine  von  Herrn  v.  Oyöry  gütigst  übersandte  Colla- 
tion  des  in  den  Registerbüchern  Friedriclis  III.  im  k.  k.  Ilaus-,  Hof- 
uud  Staatsarchiv  zu  Wien  enthaltenen  D.  vom  13.  Juli  1442  (C4), 
^velches  zum  grössten  Teil  das  D.  Sigmunds  wiederholt,  diente  dazu, 
den  Wortlant  des  Transsumptes  mit  voller  Sicherheit  herzustellen.') 

M  Genau  dieselbe  Änderung  hat  Orandidier  (Hist  d*Alsace  I^.  ;% 

No.  360)  bei  dem  aus  Hangott,  Geneal.  II,  98  entlehnten  Auszug  von  Stumpf, 
Reg.  1389  vorgenoninien.  —  *)  Vgl.  Hist  de  l'^^disc  de  Strasbourg  11»',  159. 
—  Vgl.  ebenda  329  und  die  Andlauer  Urkunden  bei  Würdtwein, 
Nova  subsidia.  l'enier  üramlitlier,  Oeuvres  iu^dites  I,  217  ff.  Autszü^n^ 
aua  dem  baibuch.  —  Mau  beachte  z.  B.,  dasä  Huhmer- Mühlbacher, 
Heg.  1068  nach  Hiit  de  Strasbourg  U\  122  im  Chartolar  anf  fei,  9B 
steht,  und  nach  p.  880  ebsnIaUs  auf  foL  98  im  Uber  salicus.  —  a 
ebenda  p.  899.  ^  *)  Dadurch  ist  es  nicht  aosgesehlossen,  dass  Oiaadidier 
nicht  etwa  auch  das  Or.  von  DH.  H.  79  gesehen  habe;  wenn  er  es  aber 
mit  seiner  Abschrift  kollationiert  hat,  so  hat  er  doch,  höchstens  vielleicht 
von  dem  Ortsnamen  Antilaha  abgesehen,  nichts  daraus  verbessert.  —  Die 
Bedeutung'  der  Abschrilteu  in  den  HegisterbücLern  beruht  darauf,  dass 
sie  von  deu  Ausstellen!  hergestellt  und  daher  frei  von  den  lokale  Ein- 
flüssen sind,  welche  auf  die  von  Seiten  des  Empfängers  angeiertigten 
Abschriften  einwirkea  kOanen.  Vgl.  Brealaa,  Handbuch  der  Urkunden- 
lehre  I,  90C 


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Mitcellen. 


311 


Er  untcrsi-lieiclet  sich  rachifacli  von  demjenigen  der  Drucke;  eine 
bessere  Lesart  aber  bietet  er  nur  in  der  Arenga:  renalis  est  decen- 
tiae  tideiibus  '^uis  raodeste  (xjstuiata  concederc  entspricht  dem  Stil 
des  Notars,  der  i).  79  dictiert  hat,  mehr  als  regalis  est  clcmentiae 
etc.,  wie  alle  Dracke  haben.  Da  jeduch  auch  das  Transsumpt  die 
Formen  scibUia,  scibilitate,  adbiUiiB  aufweist^),  somuss  entweder  an- 
geoommen  werden,  dasB  fitr  die  Abscbriit  des  D.  Heinrichs  IL  in 
der  Urkunde  Sigmunds,  selbst  wenn  das  Original  vorgelegt  sein  mag, 
doch  im  wesentlichen  das  Salbuch  von  1348  zu  Grunde  j?elegt  ist,  — 
oder  wir  müsseii  eine  ältere  Ah^chritt  vernniten,  aus  der  sowohl  das 
Sallau  h,  als  aurh  das  I),  Sigmunds  geschöpft  haben.  Der  allen  ge- 
meinsame leliler  würde  dann  schon  in  dieser  Abschi'ift,  niciit  erst 
im  Salbuch  begangen  worden  sein. 

Neben  den  oben  verzeichneten  Kofnen  fimd  sich  indessen  im 
Besirksarehiv  noch  in  notarieller  Abschrift  vom  29.  Februar  1756 
(B)  eine  französische  Übersetzung  des  Sigmundtranssnmptes,  die  nach 
Angabe  von  Ltinig,  bei  dem  sie  nebst  Übersetzungen  des  D.  Frie- 
drichs III.  von  1112  und  anderer  Andlauer  DD.  ^'edruckt  ist'),  „vom 
Mntristrat  zu  Sirassburg  am  1.  Juni  l(k%  vidiniiret  worden."')  Der 
bei  l.ttnig  (L)  selbständig  abgedruckte  Text  des  DH.  11.  79  ist  nun 
dieser  Übersetzung  des  D.  Friedrichs  III.  entnommen*);  seine  wört- 
liche, ja  buchstäbliche  Übereinstimmung  mit  B  erweist,  dass  in  dem 
Vidimns  von  1686  die  BD.  Sigmunds  und  Friedrichs  lU.  das  BH. 
II.  79  in  völlig  gleicher  Gestalt  boten.  Diese  entspricht  aber  nicht 
etwa  der  durch  die  Abschriften  C  für  diese  beiden  Transsumpte 
gesicherten  Form  (mit  dccentiae  u.  s.  w.),  sondern  vielmehr  derjenigen 
des  Salbuchs.  An  allen  entscheidenden  Stellen  u'elien  I?.  u.  L.  mit 
den  Lesarten  von  Scböpflin  und  (irandidier.  Die  einlacliste  Er- 
klärung^) dieser  aullallenden  Tlial>aehe  ist,  dass  lüi*  das  Vidimus 
von  1686  Abschriften  der  DD.  Sigmunds  und  Friedrichs  III.  benutzt 
wurden,  in  denen  das  DH.  IL  etwa  nur  mit  den  ersten  Worten  ge- 
geben war.  Da  man  es  aber  in  dem  Vidimus  natürlich  ungekflürzt 
haben  wollto,  trug  man  es  in  beide  DD.  an  den  entsprechenden 
Stellen  aus  dem  Sal buche  ein. 

Auf  diesem  verlorenen  Salbuchc  von  1348  beruht  also  so  ziem- 
lich unsere  ganze  Überlieferung  des  Dü.  II.  79;  aus  ihm  stammen 


')  bo  C2;  inCl.  Cl:  stibilia,  stibilitate,  stibilius.  £s  ist  indes»  be- 
kamt,  wie  schwer  t  uod  e  hi  der  damaligen  Schrift  m  scheiden  ifaid.  ^ 
GS  hat  allerdiogs:  stabilia,  stabOitate»  stabiUns,  ohne  Zweifel  aber  nur 
darch  richtige  Emendation  des  Absebrdben.  —  *)  Lflnig,  Rdchsarchiv 
XXI,  121  ff.  —  *)  a.  a.  0.  125.  —  *)  In  dem  D.  Sigmunds  übergeht  Lünig 
ohne  besonderen  Hinweis  das  inserierte  DU.  IL;  in  dem  Friedrichs  heisst 
fs:  inseratur  privileg.  imp.  Heinr.  II,  de  A.  1004  quod  supra  sub  numero 
CXII  videri  potest.  —  Sollte  Ltinig  sich  hier  nur  geirrt  und  dag  DH.  II. 
dem  D.  Sigmunds  entnommen  haben,  so  würden  unsere  Ergebnisse  dadurch 
doch  nicht  weiter  berührt  werden.  —  ^)  Alle  etwa  möglichen  andern 
ErklArangen  m  besprechen,  dürilte  in  diesem  Falle  tiberflflssig  sein. 


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812 


Miscellea. 


die  Drucke  von  Schöpflin  (S.)  and  von  Grandidier  (G.) ;  gleichiaUs 
darauf  zurück  gehen  durch  Vermittlung  des  verlorenen  Vidimus  von 
1686  der  Druck  von  Lünig  (L.)  und  die  Abschrift  vom  23.  Februar 
1758  (B).  Dahingestellt  muss  allordiiigs  bleiben,  ob  das  uns  durch 
eine  Reihe  von  Abscliriften  erhaltene  Transsumpt  Sigmunds  von  1437 
(C)  dun  Text  von  DU.  II.  79  mit  gelegentlicher  Heranziehung  einer 
andern  Überlieferung  auch  dem  Salbuch  entnommen  oder  ob  es  aas 
einer  Siteren  Abschrift  geschöpft  hat,  welche  dann  nach  für  das  Sal- 
hoch  als  Quelle  gedient  haben  wflrde.  —  Unter  keinen  Umstftnden 
kann  Grandidiers  Bemerkung  ^ex  antograpiho"  dazu  veranlassen, 
seinen  Druck  als  dem  Original  entnommen  der  Ausgabe  des  DU. 
IL  79  zugrunde  zu  legen.  Die  Gestaltung  seines  Textes,  die  in  den 
Mon.  Genn.  Dipl.  III  gegeben  werden  wird,  zu  rechtfertigen  —  das 
war  der  bescheidene  Zweck  dioer  Zeilen. 

Musste  bei  dieser  Gelegenheit  der  Bestand  „Abtei  Andiau"  des 
Beziifcsarchivs  zu  Strassburg  darchgesehen  werden,  so  ist  es  doch  in 
erster  Beihe  den  Ergehnissen  der  vor  karzem  begonnenen  Keiionl- 
nnng  nnd  NenaufsteUung  der  dortigen  Bestände  m  danken,  dass  zu- 
gleich eine  Überseht  Aber  die  in  dem  betreffenden  Fonds  enthaltenen, 
Andiau  und  die  ihm  zugehiii  i ii  Klöster  betreffenden  Kaiser-  und 
Papsturkunden  gewonnen  wurde,  von  (U  ikmi  in  irgend  welcher  Form 
eine  handschriftliche  Überlieferung  vorhanden  ist.  Eine  grossere 
Zalil  ungedruckter  Stücke  fand  sich  unter  den  l'apsturkundcn,  na- 
mentlich für  das  Andiau  gehörige  Kloster  Ilugshufen,  während  die 
wenigen  Überreste  von  Kalsnrurknnden  nur  das  Bedauern  Aber  alles 
das,  was  uns  verloren  ist,  erwecken  können.  Herr  Professor  Dr. 
Wiegand,  Dirdrtor  des  Berirksarchlvs,  hat  gatigst  die  Veröffentlichung 
des  folgenden  Verzeichnisses  gestattet  Die  Beschränkung  desselben 
für  die  Papsturkunden,  die  nur  bis  auf  Honifaz  YIU.  verzeichnet 
werden,  war  ans  rftonüichen  Gründen  geboten. 

I.  Kaiserurkunden. 
1)  Ludwig  das  Kiud.  Bühmer-Müh Ibacher,  Reg.  2006.  Unvollstäudige 
Absdnift  laee.  XVn.  aus  den  Salbuch  £  24  (bis:  divioi  amoris  soccensa 
tndidit). 

3)  Kad  der  Ebftltige.  Böhmer,  B«g.  Karolonutt  1987.  ünvoH- 
ständige  Abschrift  saec  XVII.  ans  dem  Salbnch  f.  S2  (bis:  ipsam  sedem 

tradidit). 

8)  Heinrich  II.  Stumpf,  Beg.  1388.  Abschriften  im  Transauupt 
Sigmunds  vgl.  oben  S.  310. 

4)  Friedrich  I.  Gedr.  Mitteil.  des  Inst,  für  Österreich,  üeschichts- 
forsch.  X,  299.  Or. 

6)  Friedrich  I.  Stumpf,  Reg.  39n.  Abschrift  aaec.  XVDI.  woU  aus 
den  Salbuch. 

6)  Hsuirich  Vn.  Böhmer,  Bsf.  Htinrid  VIL  280  fai  Abschrift  von 
1717  des  Tranasumpts  Karls  IV.  (S.  Xo.  vS). 

7)  Heinric  h  VU.  Böhmer,  Beg.  Heinrici  VII.  524  ohne  Tsgesdatum- 
Or.  mit  X.  kaL  febr. 


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HiteeUen. 


8}  Karl  IT.  Hitgenaii  1847  Des.  18.  Bestätigung  und  TkanBMimpt 

Ton  No.  0.  Vgl.  Schöpflin,  Alaatia  flipl  2,  93  N.  q.   Abschrift  von  1717. 

9i  Karl  lY.  Böhmer-Haber,  Beg.  512.  Alwchrift  aaec.  XYII.  aus 
dem  Salbuch  fol.  30  u.  33. 

10)  Sijnmind.  Strassburg  1414  Juli  17.  Erneuert  dem  Heinrich  von 
Audlau  und  (icssen  Geschlecht  die  Keichslehen,  insbesondere  die  Vogtei 
des  Thaies  Andlau.   Abschriften  saec.  XV.— XVIIL 

Alle  folgenden  Stflcke  sind  in  Abschriften  saee.  XYL— XVHI.  erhalten. 

11)  Sigmnnd.  Konslani  1415  Jnni  18.  Bestitigk  der  Äbtiisin  Sophie 
▼on  Andlau  die  Regalien  and  weltUeben  Lehen  sowie  alle  Privilegien. 

12)  Sigmund  Prag  1437  Juni  18.  Tnmsnmiert  das  D.  Heiniiehs  ü. 
(oben  No.  3  i    Vgl  oben  S.  310. 

13y  Friedrich  III.  Chmcl,  Rcij.  Frid.  690.  {Die  No.  12,  13,  17  sind 
nur  in  französischer  Übersetzung  gedruckt  bei  Lünig,  Reichsarchiv  X.\I, 
121  £) 

14)  Friedlieh  ÜL  Ghmel,  Reg.  1088.  Bestätigung  tod  No.  la  Auch 
in  Absdirift  saee.  XV. 

15)  Friedrich  01  Chmei,  Beg.  1095. 

16)  Friedrich  in.  Chmel,  Reg.  6575. 

17)  Maximilian  I.  Mecheln  1494  Jan  27.  Transsumpt  von  Xo.  12. 
18  Maximilian  I.    Strasshurc^  1507  Miirz  24.    Bestätigt  dvn  Herren 

von  And  lau  die  Privilegien,  betreffend  das  Asylrecht  für  alle  vom  Hof- 
gericht ^u  iiottweil  geächteten. 

II.  PapsturkuiidcD. 

1)  SOrester  IL  JalEft-Uwenfidd  8904.  Abschrift  saee.  Xm. 

2)  Leo  LK.  J.  L  4196.  Or.  Vgl.  ICitt.  d.  Inst  f.  Österreich.  Ge- 
schieh tsforsch.  V,  141  ff. 

3)  Viktor  II.  J.-L.4349.  Absc  hrift  saee  XVHL  wohl  aus  dem  Malbuch. 

4)  Calixt  II.  J.-L.  7130.  Abschrift  saee.  XVIU.  wohl  aus  dem 
Salbuch. 

5)  Innocenz  U.  J.-L.  7706.  Or.  mit  Data  Pisis  IHL  idns  innü, 
indictione  Xm,  ineaniationis  dominieae  anno  MCXXXYII  (1  an  der  n  ist 
korrigiert)i  pontificatos  amto  Vto  (dahinter  Ueine  Basar;  es  scheint  YI^ 
Torher  gestanden  sn  haben). 

6)  Gregor  IX.  Reate  1232  Apr  2.  Erlaubt  dem  Bischof  von  Strass- 
burg, das  St.  Stephanskloster  in  Strassburer  zu  reformieren  unil  dort  die 
Cistcr/ienserregel  einzuführen.  £x  parte  tuA  frater.  Abschrift  saee* 
XVlll.  wohl  atis  (lern  Salbuch. 

7)  Gregor  iX.  Reate  1232  Apr.  2.  Desgl.  in  Betreff  des  Klosters 
Eschan.  Es  parte  tua  frater.  Abschrift  saee.  XTIH  wohl  ans  dem 
Salboch. 

8)  Alexander  lY.  Viterbo  1268  Apr.  18.  Bewilligt  der  Abtei  And- 
lau, dass  Provisionen  erledigter  Pfründen  nur  durch  pipstUches  Spesial- 

nandat  erfolgen  dürfen.   Paci  et  tranquillitati  vestre.  Or. 

9)  Alexander  IUI.  Anagni  1259  Jan.  29.  Bestätigt  eine  Urkunde 
des  Bischo&  Heinrich  III.  von  ätrassburg,  durch  die  dem  Kloster  Uugs- 


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314 


Miscellen. 


hofen  der  vom  Landgraf  Rudolf  ?ou  Uabsburg  gesclmikte  Hot' Soherwetter 
bestatitrt  wird.    Devotionis  fiujnnentum  nobi».  Or. 

Hl)  (ircgor  X.  I..you  1274  Marz  7  Bestätigt  llugshoten  alle  durch 
pupsll.  und  kai-erl.  Urkunden  erteilten  Freiheiten.  Cum  a  nobis  petitur.  Ör. 

11)  Gregor  X.  Lyon  1274  Apr  13  Gestattet  dem  Abt  und  Kon- 
jeat  von  Hugihofeo,  durch  Erbreeht  läiieD  fnkm.  Biüdeni  müXkoäib 
beweglidie  ond  nnbewcgliehe  Güter,  mit  AmmhiBe  T«m  Lehen,  an  akh 
ni  nehmen.  Devütfonifl  veetre  precibiu  inolinntL  Or. 

12)  Gregor  X  Lyon  1274  Okt.  23  Befreit  den  Jobannitefonien  TOn 
der  Leistung  des  Zehnten  i=  Polthast  20M2.  20946).  IpS»  n08  cogit 
Abschrift  baec.  XVIIL 

13)  Johann  XXL  Yiterbo  1277  Marz  11.  =  No.  11.  DeYOtionis  vestre 
precibuä  inclinati.  Or. 

14)  Nikolaus  III.  Rom  1279  No?.  13.  s  No.  10.  Cum  a  nobii 
Petitor.  Or. 

16)  Nikolaus  m.  Rom  lit79  Not.  18.  Bestätigt  dem  Kloeter  Hag»> 
hoftn  ältere  privilegia  et  imUilgcntiae.  deren  man  sieh  propter  Bimidid- 

tatem  et  iuris  ignorantiam  nicht  bedient  hatte.   Cum  sicut  ex  parte  Or. 

16)  Nikolaus  IlL  Rom  128()  Apr  27.  Bestätigt  dem  Kloster  And- 
lau  alle  durch  päpstl.  und  kaiserl.  Urkunden  erteilte  Freiheiten.  Seiet 
aunuere  sedes.  Or. 

17)  Nikolaus  IUI.  Rom  1288  Okt.  25.  Gestattet,  dass  im  Kloster 
Andlan  bei  allgemeinem  Interdikt  dansis  iaanis  Meise  gelesen  werde. 
Devotionis  vestre  predbus  inclinati  Or. 

18)  Bonifaz  Vin.   Potthast,  Reg  24110.  Or. 

19)  Bonifitf  Vm.  Poithast,  Reg.  25165  fai  Boni&z  IX.  1401  I^Iarz  7.  >> 
Sirasainirjh  Hermtmn  JUoch. 


Bemerkungen  zu  dem  Oberrheinisehen  Fermelbuche.  (VgK 

S.  Iflf.)  1)  Das  Formelbnch,  das  0.  Redlich  im  ersten  Hefte 
dieser  Zeitschrift  veröffentlicht  hat,  ist  für  die  Forschung  besonders 
darum  wertvoll  und  mit  Dank  gegen  den  Herausgeber  zu  begrüssen, 
weil  aus  Urschriften  über  die  Beziehungen  der  Stiidtc  zum  Reichs- 
oberhaupt nur  wenig  erhalten  ist.  Um  die  richtige  Würdigung  der 
uns  neu  erschlo?;sencn  Quelle  zu  fördern,  möchte  icli  liier  einige 
ergänzende  Mittciluiigeu  aus  Urkunden  des  liicsigeu  üoiierailaudeä- 
archives  machen. 

YergegenwSrtigen  wir  uns  den  allgemeinen  Charakter  des  Fonnel- 
bncbes,  wie  ihn  Bedlidi  S.  6  darlegt  Es  ist  vermntlich  in  Konstanz 
von  einem  mit  den  städtischen  Verhältnissen  wohl  vertrauten  Manne 
angelegt  worden,  der  entweder  selbst  in  den  späteren  Jahren  KOaig 


')  Nach  AbschhisH  diesor  I'hersicht  ist  das  kaiserl.  Bczirksarchit 
durch  Schenk unp  in  den  Besitz  tiuer  Ab^rlnift  ^&qc.  X.  von  Böhmer* 
Mühlbacher,  Reg.  1635  gekommen,  über  die  Herr  Prof.  Wiegand  im 
Neueu  Archiv  XXII  berichten  wird. 


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Miscellen. 


315 


Rudolfs  in  dessen  Kanzlei  thätig  war,  oder  eine  der  kOniglidien 
Kanzlei  eutstammeude  Srtniniluns:  benutzte. 

Kennen  wir  eine  Persünliclikoit.  die  zugleich  zu  der  Stadt  Kon- 
stanz nnd  der  Kanzlei  Köni^  Hildulfs  entre  Beziehungen  luitteV  Aller- 
dings. Beides  trifft  bei  Heinrich  von  Klingenberg'),  dem  bekannten 
fiischof  von  Konstanz  (1293—1306)  zu.  Seine  Stammburg  Klingen- 
berg lag  im  Thurgau,  nicht  eben  weit  von  Kontlanz.  Seine  Mutter 
Willibnrg  von  Kaetell  gebArte  einer  Familie  an,  die  in  Konstanz 
Btbrgerrecht  hatte.  Er  selbst  war  Domherr  von  Konstanz  und  zu- 
gleich Kirchhc  IT  in  mehreren  Pfarreien  des  Bistums.  Seit  1283  finden 
wir  ihn  als  I'rotonotar  Rudolfs,  seit  1286  als  dessen  Vizekanzler  mit 
den  wicht iL'strn  Reichsangelegenhciten  beschäftigt.  Das  Vertrauen 
des  Kölligs  be.sa>s  er  bis  zu  dessen  Tode  in  uneingesehrünkteni 
Masse.  Alle  Schriftstücke,  die  zwischen  1283  und  1291  aus  der 
königlichen  Kanzlei  hervorgingen,  sind  von  ihm,  oder  wenigstens 
■nter  seiner  AnMcfat  entworfen  worden.  In  sofern  ist  sein  Anteil 
an  dem  ans  vorliegenden  Formelbache  gar  nicht  zn  bezweifeln. 
Gehen  wir  dann  die  einzelnen  von  Redlich  bekannt  gemachten  Briefe 
durch,  so  vennügen  wir  einen  gewissen  Zusammenhang  zwischen 
einigen  an«:  der  Reilie  und  dem  Klingenberger  aufzuspüren. 

In  No.  U  S.  11  sdircibt  Bischof  Heinrich  von  Basel  aus  Rom  an 
König  Rudolf.  Heinrich  von  Klingenberg  war  aber  auch  als  ■Mitglied 
der  GcsandtschaiL  in  Rom,  uud  wir  haben  die  Schreiben,  durch  die 
er  dem  Papste  und  einem  Kardinal  empfohlen  wnrde.  (Vgl*  Böhmer, 
Regesten  Rudolfe  No.  872,  879.) 

No.  12  und  18  S.  17  und  18  sind  nach  der  sehr  annehmbaren 
Vennutung  Redlichs  im  Lager  vor  Herwartstcin  ausgestellt.  Dort 
befeud  sich  auch  der  Klingenberger,  wie  Kuchimeister  Kap.  dO  und 
öl  erzählt. 

Da  innere  Gründe  dafür  sprechen,  dass  der  Sammler  der  Briete 
ein  Konstanzer  war,  da  eine  Gruppe  dieser  Formulare  der  Reichs- 
kanzlei entstammt,  da  die  übrigen  Gruppen  uut  das  bischöfliche  Offi- 
zialat  und  die  Bürgerschaft  Bezug  nehmen,  liegt  es  nahe,  diese  ver- 
schiedenen Erwignngen  zu  vereinigen  und  zn  sagen,  dass  ein  ans  Kon- 
stanz stammender,  oder  zum  mindesten  daselbst  lebender  Beamter 
des  Konstanzer  Ilot'gerichts,  also  etwa  ein  Notar,  dieSammlung 
angelegt  hat.  Er  erfreute  sich  dann  wohl  der  Unterstützung  des  Bi- 
schofs Heinrich,  der  ihm  etwa  in  seinem  f5esitz  betindliche  Entwüife 
aus  der  Reichskanzlei  zur  Verfügung  stellte.  Vergessen  wir  dabei 
nicht,  dass  im  Anfang  des  14.  Jahrhunderts  das  geistige  Leben  in 
Konstanz  sehr  rege  war.  Dort  legte  Albrecht  von  Hohenberg  den 
Grand  zu  seiner  trefflichen  juristischen  Ausbildung.  Auch  Heinrich 


<)  Vgl.  nehien  kleuien  Anftats  in  der  Zeitschrift  des  Aachener  6e- 
schiditsvereiiis  XVII  (I8V6)  S.  74--88,  der  eine  kurze  ÜberBicht  über  das 
Leben  des  Klingenbergers  bietet.  Alles  was  Aber  seine  bi^rliöfliche  Re- 
gierung bekannt  ist,  ist  vollständig  gesammelt  in  der  1.  Lif't.  2.  Bds.  der 
Regesten  sur  Geschichte  der  Bischöfe  von  Konstanz  (Innsbruck  1894). 


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316 


MUcellen. 


Trucliüess  von  Dics^seuhofen  und  der  Notar  des  Hofes,  Jolumn  von 
Ravensburg  Verfasser  des  ansprechenden  Lebensbildes  des  Bischofs 
Nikolaus  sind  da  zu  nennen.  Die  bürgerlichen  Kreise  waren  iBr 
die  ans  Italien  IcommeiMie  formale  fiUdoag  sdir  empfibigUdi.  Ein 
jetzt  in  Potersbnrg  liegendes  Formnlarbnch,  das  idi  demnädut  in 
öffentlichen  gedenke,  ist  wohl  von  einem  Gliede  der  Familie  Lind 
angelegt  worden.  Trotzdem  möchte  ich  es  jetzt  noch  nicht  wagen, 
irgend  eine  bestimmte  Porsönlichkeit  als  den  Sammler  dor  Redlich- 
scheu Formulare  vorzuschlagen.  Wenn  einmal  der  zweite  Hand  der 
Konstanzor  Bischofsregesten  samt  Register  beendet  sein  wird,  dürfte 
CS  möglich  sein,  der  Frage  mit  Erfolg  näher  zu  treten. 

In  der  Datierung  des  Formelbuchs  können  wir  die  Schätzung 
BedUchs  S.  4  mehrfaeh  ergänzen. 

No.  45  a  38  ist  an  den  Magister  H.  von  St.  Gallen,  Offizial  des 
Konstanzer  Hofes,  gerichtet  Dieser  ist  sonst  gut  bezeugt.  Von  1316 
März  .5  ab  bis  1325  Juli  26  kommt  in  den  Konstanzer  Bischofsregesten 
Magister  Heinrich  von  St.  Gallen  als  Chorherr  des  St.  Johannstiftes 
in  Konstanz  vor.  1330  bis  1332  wird  derselbe  als  Oftizial  von  Kon- 
stanz bezeichnet  (Fontes  Rer.  Bern.  5,  732  No.  693  und  Regg.  Konst.) 
und  muss  demnach  zu  gleicher  Zeit  Domherr  gewesen  sein.  1631 
Jnni  16  ist  Magister  Johann  Windlock,  der  spätere  Bischof  (1352— 
1366)  Offizial.  Die  Sammlang  der  zweiten  Briefgruppe  kann  daber 
nicht  vor  der  Mitte  des  dritten  Jahrzehnts  des  14.  Jabrhnnderts  abge- 
schlossen worden  sein.  Der  Konstanzer  Offizial,  aber  ohne  Namen, 
erscheint  dann  auch  noch  in  No.  47  und  48  S.  33  und  34. 

Zu  einigen  weiteren  Stücken  mögen  noch  kleinere  üeitrfige  hier 
angeschlossen  werden. 

In  No.  6.  8  ujid  14  S.  11.  13  und  is  ist  vo;.  den  schwabibcben 
JLandvögten  die  Rede,  wobei  Redlich  auf  diu  Lücken  unserer  Kennt- 
nis hinweist.  Einige  Aof  klftrongen  giebt  die  nachstehende  Urkunde. 

1292  Dez.  1.  Eberhardns  oomes  de  Gatzenellebogen,  advoeatos 
provinciaUs  Snevie  soperioris,  Otto  de  Ossenstein  index  provincialis 
per  Alsaciam  pmdentibus  viris  .  .  scnlteto  . .  eonsolibns  nccnon  civi- 
bus  universis  Constantiensibos  qaicqnid  possunt  commodi  et  honoris. 
Nos  quibus  certi  districtus  a  serenissimo  domino  Adolfo  reiie  Ronia- 
norum  et  illustri  domino  Alberto  dme  Austrie  nostro  gulienianiiui 
sunt  romniis.->i,  in  nostram  protcctionein  vestros  cives  Constuntienses 
per  onines  terminos  uobis  commissos  recipimus  et  couductum,  ad  iu- 
stantiam  pntdenl3S  viri  Hogonis  dieti  Veneger  vestri  condTis  ad  hoc 
fiuiendnm  indinati  In  coins  rei  testimoninm  sigilla  nostra  presen- 
tibns  doximos  apponnenda.  Datom  Hagenonwe  lad.  dec.  annodomini 
1292.  Or.  Perg.  Karlsruhe  GLArchiv.  5  Sp.  115.  Beide  Siegel 
hängen.  Das  des  Grafen  Eberhard  ist  stark  beschädigt.  Das  des 
Ochsensteiners,  wohl  erhalten,  zeigt  die  (hier  aufgelöste)  ümsrhrift: 
Sigillum  Ottonis  de  01is8in[8teinJ  advocati  sacri  imperii  per  Alsaciam. 


')  Über  dea  Uaveosburger,  einen  bisher  unbekamiten  Chromaten  vgl. 
mefaie  Regg.  Konst.  2.  Bd.  No.  4680. 


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Miscellen. 


317 


Im  Sic^'elfcltlc  ein  nach  links  sprengender  crewaupneter  Reiter,  dessen 
Schild  und  Hehn  (kis  ^Val)^>en  der  Och^ensteiner  tragen.  Zwischen 
der  Keitertigur  und  dem  Pferdekopl  als  lieizeicheu  ein  Adler,  der 
auf  die  Stellung  des  Ochsenstainen  im  Rddisdienst  hindeutet.  Vgl. 
ttber  i)m  Bedlich  S.  19  oben. 

Za  No.  24  S.  25  kann  ich  auf  Crnind  meiner  Kenntnis  der  Kon- 
Stanzer  geistlichen  Urkunden  beniorken,  dass  die  Bescheinigung  eines 
Weihe  in  den  Jaliren  1293—1356  überhaupt  nicht  erhalten  und  mir 
auch  früher  oder  si)äter  nicht  begegnet  ist.  Ich  lasse  dafür  eine 
Urkunde  gleichen  Inhalts  folgen,  die  Bischof  Johann  von  Basel  Ki56 
Dezember  17  ausgestellt  hat.  Wie  man  sieht,  ist  die  Formel  selir 
ähnlich. 

13S6  DeK.  17.  Johannes  Del  et  apostolice  sedis  gratia  episcopos 
BasOiensis.  Hotom  fisdmns  tenore  presentiom  nniTersis,  qnod  nos 
sa^bato  iefuiio  quatoor  temporom  post  festom  beate  Lade  virginis 
sacros  ordines  in  Colombaria  celebrantes  Chunradiim  Faber  acolitum 

ad  sacros  ordines  subdyaconntns  dnxinms  promovendum  sancti  Spiri- 
tus gratia  coopcrante.  Datum  dicta  die  anno  domini  1350  sigillo 
nostro  presentibns  in]ii  e>so  in  testimonium  premissorum.  —  Or.  Staats- 
archiv Basel-Stadt  (St.  Peter  3132).  Auf  der  Rückseite  geringe  Spuren 
eines  aufgedrückten  roten  runden  Siegels.  Das  rergamentstück  ist 
28  cm  lang  imd  4  cm  breit 

In  No.  23  S.  31  (dazu  Ko.  41  S.  38)  wird  eines  plebftnns  Gon- 
stantiensis  gedacht  Unter  diesem  ist  Simon,  Piarrer  der  8t 
Stephanskirche  zu  verstehen,  der  zuerst  1285  als  solcher  genannt 
wird  und  1325  Juli  19  noch  thätig  ist. 

In  No.  24  S.  32  ist  Papst  Johann  XXII.  gemeint,  also  ist  1316 
der  früheste  Termin. 

In  No.  .33  S.  32  ist  nach  Regg.  Konst.  2  No.  i^i)  und 
Bischof  Gerhard  IV.  anzunehmen. 

No.  46  S.  33  gehört  in  die  lange  StnUerledigung  von  1318->1322 
zwischen  den  Bischöfen  Gerhard  lY.  und  Rndolf  m. 

Karlsruhe*  AI  CarteUierL 

2)  Auf  S.  34  No.  ü()  und  51  ist  die  Hede  von  einem  novus  gre- 
cismus  .  .  a  magistro  quondam  C.  cditus.  Darunter  i>t  nun  zweifel- 
los der  Novus  grecisraus  des  Kuniad  von  Mure  zu  verstehen,  der 
dies  Werk  im  Jahre  1244  begann.  Vgl.  Boddnger  in  Quellen  and 
Erörter.  9,  406  ff.,  wo  die  Einleitung  Konrads  zu  seinem  Bache  mit- 
geteilt ist.  Konrad  von  More  starb  am  da  März  1281  (Rockinger 
ibid.  416).  Daher  jene  Briefe  d.  h.  ihre  Anfertigung  durch  den 
Compilator  des  Forraelbuches  oder  meiner  Grundlage,  da  sie  gewiss 
fingiert  sind,  nach  diesem  Zeitpunkt  fallen  mttssen. 

Wien,  Osicald  liedlich. 


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dld 


MiscL'l  len. 


Zu  Matiilas  von  NtlülilHirg.  in  meiner  Abbandlung  aber 
Hatiiias  Yon  Kenenbnrg  (diese  Zeitsdirift  N.  F.  a,  515)  hatte  ich  die 
Befttrchtnng  aofigesprochen,  dass  neues  Material  an  seiner  Lebens» 

gcschichte  in  Strassburg  nicht  mehr  zu  finden  sein  werde.  Der  nene 
(fünfte)  Band  des  Strassburper  Urkiind('iil>U(lie>  beweist,  dass  diese 
Bofürebtung  unbegründet  war.  Am  meisten  lntere>se  unter  den 
neuen  Stücken  erregt  No.  891  (zu  135(i  Oktober  31).  Die  Stadt  Strass- 
burg  war  wegen  einiger  gegen  die  Kleriker  gerichteter,  in  den  über 
suurum  statutorum  aufgenommenen  Bestimmungen  der  Exkouiniuui- 
kation  verfielen.  Die  Stadt  hob  non  die  sfimmtUchen  gegen  Geist* 
liehe  gerichteten  Statuten  anf.  Zn  der  entscheidenden  Verhandinng 
berief  der  Bischof  Johann  von  Strassbnrg  eine  Menge  von  Geistlichen 
und  Rechtsgelehrten,  damit  sie  ihm  Bat  erteilten,  vnter  ihnen  ist  auch 
magister  Mathyas  de  Nüwenburg.  Er  wird  zum  zweiten  M:ile  in 
derselben  l  rkuude  als  Zeoge  des  Notars  und  2war  ausdrücklicli  als 
juris  peritus  erwähnt. 

Derselbe  Band  enthält  noch  weitere  bisher  unbekannte  Stücke. 
In  No.  115  vom  15.  März  1343  ist  Mathias  de  Nüwenburg  clericus 
reverendi  patris  domini  .  .  Bertholdi  episcopi  Arg.  biscbfiflicher 
Kommissar^  als  die  Nonnen  von  St  Stephan  erüfiren,  es  sei  bei  ihnen 
Recht,  dass  die  Frauen  weder  den  COlibat  geloben  noch  auf  ihr 
Ki^'cntum  verziclitcn.  In  No.  172  (1318  August  7)  ist  magister  Mathias 
de  N.  Zcui.M'  «ler  Äbtissin  von  St.  Steplian  bei  Anwendung  ii 
Keelites  de.^  Kli>stcrs.  Auch  die  neu  bekannt  gewordenen  Stiirkc 
beweisen  wieder,  da>>s  Mathias  ein  Vertrauensmann  der  beiden 
Bischöfe  Berthold  und  Johann  und  ein  hochangesehener  liechtskenner 
war.  In  Briefen  des  Bischofs  Johann  an  die  Stadt  (No.  474  und  475) 
erscheint  weiter  ein  meister  Mathis,  es  handelt  sich  da  am  einen  Streit 
zwischen  einem  Johann  Bölre,  der  eine  PfirOnde  an  8t.  Thomas  in 
Strassbur:;  l»  uispruchte,  und  diesem  Stifte.  Die  beiden  Stücke  ent- 
behren In  lalu  esdatierung.  der  Herausgeber,  der  im  Hegister  gleich- 
falls diese  Steile  auf  unsern  Mathias  hc/ielit,  brin^^t  sie  zum  Jahre 
l.T>^>.  wollin  '-ie  in  der  That  wohl  unzweilelhatt  gehören.  Ks  ist  also 
dieses  Julu  ila?.  letzte,  in  dem  wir  Mathias  nach  weisen  können.  Das 
ist  für  die  Krage  bedeutsam,  ob  die  in  den  Handschriften  A  und  U 
erhaltene  Fortsetzung  der  Chronik,  welche  bis  Ende  1356  reicht,  von 
Mathias  herrflhrt  oder  nicht  Es  ist  jetzt  wohl  kein  Zweifel  mehr, 
dass  er  anch  der  Verfasser  dieser  Fortsetzung  ist. 

Meine  Meinung,  dass  Mathias  und  nicht  Albrecht  von  Hohenberg 
der  Chronist  sei,  ist  nun  wohl  so  gut  bewiesen,  «hiss  weitere  Gründe 
ttbertlüssig  sein  könnten.  I>oeh  icli  will  noch  zwei  neue  bieten. 
Albrcclit  von  Ilohenberti  erscheint  in  dem  ^Mn/en  Bande  des  IJr- 
kundenbuclies  nur  in  den  beiden  Landfrieden  von  l.S.S^^  als  Landvogt 
und  wird  in  einer  Urkunde  der  Stadt  Horb  von  1359  erwähnt 
(No.  470),  damals  war  er  aber  schon  Bischof  von  Freising.  Man 
sieht,  wie  gering  die  thatsftchlichen  Beziehungen  Albrechts  zum  Elsass 
waren. 


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Iftiseellen. 


319 


Die  Beziehungen  zu  den  Bucheckern,  welche  sich  in  der  Chronik 
linden,  sind  schon  öfters,  auch  von  mir  hervorgehoben.  Kvst  }>ei 
neuer  Durcharhcitunc:  sehe  ich,  (la->a  iiurh  die  Verwandten  der  Buch- 
ecker in  der  Chionik  bevorzugt  sind.  Eine  Schwester  der  Buchecker 
war  an  Ulrich  von  Sigpaa  yennihlt,  dia  Tooliter  Sasanna  ward«  die 
Gemahliw  des  in  dOT  Chronik  vielgenannten  Grafen  Eberhard  von 
Kyl»arg.^Der  Bruder  Sa8anna*8  Ulrich  Ton  Signan  iiar  Dompropst 
in  Strassburff.  a.  Bruder  Bcrthold  Domherr  und  nach  Xo.  VM  rector 
ecclesiae  in  Nümburs  Constant.  diocesis  Diese  Angabe  würde  auf 
K i in burtr  am  Kaiserstuhle  zu  deuten  sein:  aliein  sie  ist  uns  aus  einer 
päpstlichen  Urkunde  überliefert,  die  auch  aus  dem  OfHzial  Schuerlin 
einen  Stoherlin  macht.  Sollte  der  Signauer  Pfarroktor  in  der  Hei- 
mat des  Mathias  gewescu  äein,  wie  stand  es  damals  mit  dem  Patro« 
nat  der  Kirche  von  Keneaburg  am  RheineV  Gab  es  vielleicht  schon 
Altere  Beziehungen  zwischen  Neuenburg  und  den  Bacheckern? 

Des  Geschichtsschreibers  Sohn  gehörte  dami  zu  den  Genossen 
des  Dompropstes  Johann  von  Kiburg,  welche  1370  dessen  G^ner  den 
Domdechantcn  Johann  von  Ochsenstein  mitten  in  Strassbarg  gefoogen 
nahmen  uml  nach  der  Burg  Windeck  führten. 

Im  TiChon  oiM  heiut  Mathias  und  sein  Sohn  als  ein  Fivnnil  der 
im  Stra^sburger  Domkapitel  bestehenden  schweizerischen  Clique,  die 
auch  in  der  Chronik  ebenso  bevorzugt  ist.  Ä.  Schläfe. 

^  '  Litteraturnotizeii. 

An  \  erötfentiichun;:eii  der  badischen  historischen  Kom- 
mission sind  erscliKTipri : 

Oberbadis(  lies  G('.s(  Ii  1 'chterbucb,  bearbeitet  von  J. 
Kindler  von  Knobloch.  Erster  Band.  4.  Lieferung  (von 
Trochtelfio^en  —  von  Ettendorf). 


Die  lan^'e  erwartete  Fortsetzung  des  Urk  undenbuchc>  der 
Stadt  Stras>buri(  liegt  nunmehr  in  dem  in  zwei  stattlichen  llalb- 
bänden  ansiroL'ohojien  fünften  Bande  vor.  Er  enthält  beaibeitet 
von  Hans  Wille  uml  lieorg  Wolfram:  Politische  Urkunden 
von  1332—1380.  (4".  1128  Seileu.)  Durch  Wolfram  s.  Übersiedlung 
nach  Metz  wurde  es  ihm  unmöglich,  den  1883  begonnenen  Band  zu 
vollenden,  Wittes  Überarbeitung  beghmt  mit  dem  17.  Bogen.  Das 
Begister  ist  ganz  sein  Werk.  Dieser  Bend  bringt  vielleicht  noch 
mehr  als  seine  Vorgänger  dem  Leser  zum  Bewusstseiu,  dass  das 
mittelalterliche  Strassburg  die  Hauptstadt  der  oberrheinischen  Tief- 
ebene war.  Kine  länirere  Anzeige  wird  man  daher  wohl  ^'Cstatten. 
Die  Urkunden  führen  uns  durch  die  überaus  bewegten  Zeiten  des 
Judenmordes,  der  beiden  Einfälle  der  „Engländer"  unter  dem  Erz- 


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320 


Litteraturnotizen. 


priester  und  Kiiguciraud  vou  Coucy,  der  beftigeu  Kample  um  den 
Strassbnrger  Bischo&tnU,  des  dentscheii  ThroostrdtoB,  des  Kampfes 
mit  der  Kurie  und  endlich  bis  in  die  Tage  des  Schismas.  So  viel- 
fitch  diese  Themata  anch  behandelt  sind,  flberall  bringt  der  Band 
neuen  wertvollen  Stoff  herbei. 

Eine  Fülle  von  Bündnissen.  Landfrieden,  Friedenschlüssen,  Ur- 
fehden, politi^rlio  Missiven.  Korresjwndenzen  mit  befreundeten  Städten 
oder  Bürgern,  welche  hie  und  da  bereits  den  Charakter  von  Zeitungen 
tragen,  u.  a.  m.,  ist  vereinigt.  Unter  diesen  ])olitischen  Aktenstücken 
erregen  besonderes  Interesse  die  Mitteilungen  über  an  Jaden  an- 
gestellte YerhOre  ttber  Bnmnenvergifimig.  Einige  waren  ja  schon 
von  Schilter  gedreckt  (so  No.  182,  wo  SdiUter  Zeringen  statt  Zo- 
vingen  las),  üngedruckt  waren  aber  die  Aussagen  aus  Freil)ai^, 
Waldkirch,  O])orehnheini,  Kenzingen,  Breisach,  Offenburg.  Scldott- 
stadt  und  B;\<o].  Sie  führen  nn«;  die  fiol)erhaft  erregte  Zeit  des  Fest- 
jahres vor  Augen.  >»ehr  interessant  sind  die  .Tndenbriefe  No.  3?5. 
No.  88  (Aufnahme),  No.  12()3  (.Judenordnung  t.  Die  /ahlreichen  Fehdoa 
jener  Tage,  sowie  die  Landfriedeusbestrebungen  erhalten  vielfach 
neue  Belenchtong,  so  anch  der  Kam]if  der  Stadt  Freibnrg  wider  seine 
Grafen.  Bei  der  Fehde  um  Windeck  erfohren  wir  in  No.  991 IF.,  wie 
viel  an  Frachten  nnd  Wein  eine  mittelalterliche  Borg  enthielt  Aach 
für  die  innere  politische  Geschichte  der  Nachbargebiete  bietet  der 
Band  viel  Wertvolles,  so  No.  113  ein  Verzeichnis  der  verpfiindetcn 
Bistumsgüter,  No.  733  ebenso  der  linb^bnrdschen  Pfandschaften. 

Die  Stücke  zur  (Tcscliirlitc  der  Markgrafen  von  Baden  sind  wohl 
ausnahmslos  in  den  Fester'scliLMi  Kegesteu  venvertet.  In  No.  829  ist 
Z.  32  graben  der  Ortsname  Gruben. 

Auf  die  reichen  Beiträge  zur  Handelsgeschichte  sei  nebenbei 
hingewiesen,  fast  eben  so  reich  ist  der  Ertrag  für  die  kirchliche  Ge- 
schichte. Eine  grosse  Zahl  von  Statuten  geben  ans  von  dem  mannig- 
fachen Leben  der  Strassburger  Stifter  nnd  Klöster  Kunde  von  dem 
hochadligcn  Domka])iteK  von  <lem  arg  verweltlichten  Frauonllo^tor 
St.  Stephan,  dessen  Nonnen  dn^.  Rc(dit  hoanspniolioii.  ^irh  sjniter  zu 
verheiraten,  von  den  Bettelordcn  und  den  ihnen  zugewandten  Fraucn- 
klüstern.  Besonderes  Interesse  werden  die  höchst  eigeutiinilichen 
Beziehungen  Rulmann  Merswins  zu  Grünenwerth,  Kl.  Altorf  und  den 
Johannitern  erregen.  Seine  Grflndnng  ist  ebenso  exceptionell  organi* 
siert,  wie  er  selbst  sich  von  seinen  Zeitgenossen  unterscheidet  Wei- 
teres über  ihn  und  die  Art,  wie  er  sein  Vermögen  als  Bankier  er- 
warb, wird  wohl  aus  den  Privaturkunden  sich  s.  Z.  ergeben-  Eine 
Reihe  von  Ahl:i^^]»riefcn  fand  Aufnahme.  No.  276  bringt  Nachrichten 
über  die  Doraschule  von  Strasshin  t;.  Das  Regest  zu  No.  280:  „Der 
Franziskanerprovinzial  Rudolf  verspricht  dem  Strassburger  Stadt- 
schreiber Walther  für  die  guten  Dienste,  die  dieser  dem  Orden  ge- 
leistet hat,  die  Ilälfte  sämtlicher  in  Alemannicn  dem  Orden  bei  ge- 
wissen Gelegenheiten  gemachter  Geschenke**  ftlhrt  in  die  Lrre.  Der 
Stadtschreiber  erhält  Anteil  an  den  Yon  den  BrQdem  der  Ordens- 
proTinz  erworbenen  göttlichen  Gnaden.  Sehr  interessant  ist  Ko.  561, 


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litteratoniotiMii. 


321 


wo  die  Beschwerden  zusammenj^estellt  sind,  welche  das  geistliche 
Gericht  wegen  Einschränkung  seiner  Thätifjkeit  führen  zu  dürfen 
glaubte  —  ein  unscheinbares,  aber  sehr  wertvolles  Aktenstttck!  Für 
das  Leben  hervorragender  Strassburger  bringt  dieser  Band  gleich- 
falls manchen  neuen  Aulschluss.  Bez.  Mathias  von  Neuenbürg  vcr- 
weiae  ieh  auf  obige  Hiaielle  (8. 318).  Die  sicfa  anf  Closener  beziehende 
No.  610  war  mir,  als  ich  a.  Z.  Aber  Cloeeners  Leben  adurieb,  nocli 
unbekannt.  Die  Familie  der  Mftnaterbanmeister,  wie  die  Oeflefaichte 
des  Münsterbanes  ist  fast  nur  durch  schon  von  mir  s.  Z.  benutzte 
Urkunden  vortreten:  In  No.  84  der  Kcchnungsablage  des  Franen- 
hauises  ist  meister  Ger.  zu  meister  Gerlach  zu  ergänzen,  statt  meister 
Johans  Wintin  ist  Winlin  zu  lesen.  No.  1273  bietet  ein  ziemlich  ge- 
naues Inventar  des  Frauenwerkes. 

Die  Strassburger  Verfassungsgeschich Lc  hat  vielleicht  den  meisten 
Gewinn.  Der  Band  hebt  mit  dem  TerhOre  ttber  das  G^chölle  der  Zorn 
und  Mttlnbeim  an,  meine  Arbeit  (d.  Z.  NF.  Bd.  $)  war  wohl  bei  der 
DmcUegnng  noch  nieht  ersehienen,  sonst  wfire  das  Kopfregest  wobl 
anders  gefasst  worden.  Gegen  Ende  des  Bandes  begegnen  die  zahl- 
reichen Aktenstücke  über  den  Streit  der  Roslioiin  und  Rebstock. 
Sehr  zahlreich  sind  Ratsverordnungen,  Notizen  über  Ratstractanda, 
interessante  Aufzeichnungen  über  Kricgsrustungen  und  Ausbürger 
(No.  4(Hj  und  531),  Münzordnungen,  Schwürbriefc,  AmtsänderunL^en. 
Am  reichsten  ist  das  Material  zur  Geschichte  der  Zünfte,  es  iiuucn 
freilich  SehmoUer  nnd  Meyer  die  Akten  der  Weber,  Tncher  und 
Goldschmiedeziinft  bereits  heransgegeben.  Doch  ist  anch  von  den 
flbrigen  Zünften  reiches  Material  erhalten.  Ein  henUfochesUnünmi 
dürfte  der  Streit  der  Strassburger  und  Hagenauer  Weinleute  um  ihr 
Wappen  bieten,  und  das  schon  1H57!  Vgl.  No.  417  nnd  42(5.  Leider 
ist  das  Zunftsiegel  von  Hagenau  nicht  besehriobea,  wie  überhaupt 
die  Siegel  auch  in  diesem  Rande  nicht  beschrieben  sind.  Es  ist 
geradezu  ein  Bedüitnis  nach  einem  elsässischeu  Siegehvorke  vor- 
lianden.  Bei  dem  regen  historischen  Sinne,  der  im  Elsasse  herrscht, 
glaube  ich,  dass  diese  Anregung  früher  oder  sp&ter  befolgt  werden 
wird.  Der  jetzige  Znstand  ist  unhaltbar. 

Mit  diesen  Andeutungen  kann  ich  natürlich  nicht  entfernt  den 
reichen  Inhalt  des  Bandes  charakterisieren.  So  nberaus  reiche  archi- 
valische  Quellen,  wie  Strassburg,  hat  kaum  eine  andere  deutsche 
Stadt;  und  hinter  fast  keiner  tritt  sie  an  geschichtlicher  Bedeutung 
zurück.  Zum  Register  habe  ich  manche  Korrekturen  der  Orts- 
bestimmungen anzubringen;  Yier  15  Jahre  auf  einem  1^'elde  arbeitet, 
kennt  es  besser,  als  einer,  der  es  erst  6  Jahre  bestellt;  ich  eriiebe  also 
keinen  Tadel  Von  den  Ortsbestimmnngen  abgesehen  ist  das  Register 
Torfrefflich  gearbeitet,  ich  habe  iast  keine  anderen  Fehler  gesehen, 
nur  Erlewin  von  Dambach  ist  falsch  als  Domdekan  eingereiht.  Ampts 
ist  Ems,  Vorarlberg.  Bumc  ist  nicht  bei  Schlettstadt ,  sondern  an 
dar  Pfälzer  (rrcnze,  Königsfelden  ist  das  Kloster  bei  Brugg,  Kürn- 
berg  die  Burgruine  bez.  Herrschaft  bei  Kenzingen,  die  von  Tegernau 
sind  bei  Schopf  heim,  nicht  bei  St.  Galleu  zu  Hause,  die  von  Totti- 

ZeitBcbr.  f.  G««ch.  il.  Ob«iTb.  N.  W.  XI.  2.  21 


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322 


LiUeraturnotusen. 


kofeu  nicht  aus  dem  Kauton  Thurgau,  sondern  ein  FreiViurger  fic- 
schlecht,  die  Trachentels  sind  eher  im  Bcruisclien  al»  im  Sieben- 
gebirge zu  suchen,  die  von  Ellerbach  sind  keine  Österieiciier,  sondern 
Ton  £rbach,  wllit.  OA*  Ehingen,  die  FaUcenstein  genannt  Ton  Bam- 
stein  gehören  in  den  Schwarzwald  bei  Schramberg.  FeltAr  ist  das 
bekannte  abgeg.  Vallator  bei  Schwarzach ,  der  Hornbergische  Tum 
an  der  Gutach  lag  nicht  an  dem  Nebenflusse  der  Elz,  sondern  an 
dem  Nebenflusse  der  Kinzig:  Lichtenfels  ist  nicht  nordöstl.  von  Bam- 
berg, sondern  in  llohenzoUern;  die  Senn  von  MiinvinL'en  nannten 
sich  nicht  nach  »leia  württembergisi  hen,  sondern  dem  schweizerischen 
M.,  Ko.seuowe  ist  Rosna  in  Ilohenzüllern,  auf  welches  Rotenburg 
194,  40  zu  beziehen,  lässt  sich  nur  nach  den  nicht  beschiiebenen 
Siegeln  bestimmen,  bei  den  Schönau  ist  schon  im  Text  der  Beiname 
Hüms  in  Hüms  verderbt,  bei  Schwarzenberg  ist  das  Firagezeichen 
der  Deutung  zu  streichen,  Seimen  ist  unzweifelhaft  Septimer,  unter 
Steinaeh  ist  Ncrkarsteinach  zu  verstehen,  Strubcncich  ist  die  Mal- 
statte (1 'S  Landgerichts  Stühlingen,  Susenhart  ist  das  Gebiet  der 
Hcrr-ehaft  Susemberg,  die  Burg  l'escnberg  lag  bei  Breisaeh.  das 
Kloster  Wettingen  liegt  im  Kanton  Aargau,  nicht  bei  V\m.  die  zu 
dem  Wiger  waren  ein  Zweig  der  F  reiburger  Schnewiin,  der  bekannte 
Wolf  von  Wunnenstein  bleibt  unerklärt. 

Mit  diesem  Bande  ist  das  monumentale  Werk  wieder  ein  gutes 
Stück  vorwärts  gekommen,  auf  dem  Umschhige  werden  als  im  Drucke 
befindlich  bezeichnet  der  noch  ausstehende  Band  IV,  1  (mit  den 
Nachträgen  zu  I — III  und  dem  Register  zu  II,  III  und  IV,  1)  und 
Band  VI  (Politische  T>kimden  von  1381 — MOT).  Ausserdem  ist  ein 
YII.  Band  angekündigt  mit  privatrechtlicheu  Urkunden  von      — 1400. 

A.  Schulte. 


Vor  Kurzem  .sind  zwei  treffliche  Werke  zur  Gtschiihte  des 
Bnrgenbaus  erdchieneu,  welche  unsere  Gegenden  berühren.  Das  spe- 
ziellere ist:  Ferdinand  Wibel:  Die  alte  Burg  Wertheim  am 
Main  und  die  ehemaligen  Befestigungen  der  Stadt  Mit  1  Titelbild 
und  133  Abbildungen  im  Text.  Freiburg  J.  C  B.  Mohr,  XVI  u.  370  a 
Wohl  keine  deutsche  Burg  hat  ein  so  prächtiges  W^erk  ans  der  Liebe 
einer  Familie  erstehen  sehen,  welche  vier  Generationen  hindurch  <lie 
Ruinen  studiert  liat.  Mit  ausserordentlicher  Sorgfalt  ist  der  scheinl)ar 
unbedeutendste  Rest  untersucht  und  unter  Zuhilfenahme  von  Akten 
und  Abbildungen  eine  minutiöse  Baugeschichte  verfasst,  welche  von 
einer  FflUe  von  Zeichnungen,  Bissen  und  Rekoustruktionsversucheu 
begleitet  ist  Wenn  wir  Yom  Heidelberger  Schlosse,  der  Wartburg 
und  der  Burg  Gleiberg  absehen,  giebt  es  keine  Burg,  die  eine  gleich 
▼ortreffliehe  Darstellung  in  Bild  und  W^ort  gefunden  hätte,  und 
nirgendswo  hat  eine  einzige  Familie  einer  Burg  solche  Liebe  und 
solche  Opfer  gewidmet ,  wie  das  hier  der  Fall  i^t.  Das  Buch  bietet 
neben  einer  Darstellung  und  Baugeschichtc  der  einzelnen  Teile 
auch  eine  allgemeine  Entwicklungsgeschichte  der  Burg,  wobei  der 
Verf.  für  die  verschiedenen  Perioden  Rekonstruktionsversuche  giebt. 


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Litterat  urnotizen. 


323 


welche  sehr  aui-chaulich  sind.   Unter  Heranziehung  allen  donk]»aren 
Materiales  wird  eiae  sorgfältige  Datierung  jeden  Bauteiles,  jeder 
Umändenmg  angestrebt  Für  welche  deutsche  Bm-g  giebt  es  der- 
artiges in  solchem  Umfange?  Zahllose  Schwierigkeiten  waren  mit 
einem  bescheidenen  Matcriale  zu  lösen.  Eine  der  Einleitnng  an- 
gehängte  Notiz  Avondct  sich  gegen  das  gleich  zu  erwähnende 
Werk    Pipers,   wo  zum  Teil   andere  Datierungen  ^on^eben  sind. 
Herr  Piper  hat  niieli  ?el)etcn.  mitzuteilen,  dass  er  bezüglich  der 
Bauzeit  des  ,,Hol(lerturniev'-  und  der  ^Citadelle"  seine  von  Herrn 
\Yibel  abweichende  Meinung  durchaui.  autrecht  erhalte  und  sich 
eine  nfthere  Begründung  derselben  vorbehalte.  Die  Differenz  der 
beiden  Anschannngen  liegt  vor  allem  darin,  dass  Piper  die  jen- 
seits der  Schlacht  vorgeschobenen  Werke,  —  es  handelt  sich  mn 
drei  Basteien  —  fBr  Werke  des  16.  Jahrhunderts  hält,  welche  durch- 
aus  ftlr  den  fiobrauch  der  PulverwafFen  bc^tinmit  seien,  wahrend 
NVibel  da-^;  obere  Bollwerk  f^ar  bis  13H^/5  herautrücken  zu  kiinnen 
glaubt.    Hat  er  mit  ^?einer  Ansicht  Kecht,  —  ich  möchte  mich 
jedes  eigenen  l'rteils  enthalten  -  gehört  dieses  "Werk  der  Über- 
gaugszeit  von  der  Armbrust  zum  Geschütz  an,  und  ist  diese  wirk- 
lich SO  weit  zorttckzndatieren,  so  eilt  der  Wertheimer  Bau  der 
ttbiigen  Entwicklung  fast  um  ein  Jahrhundert  vorauf.  Wibel  stützt 
sich  bei  seiner  Datierung  auf  das  Inventar  der  Burg  Schweinburg 
von  1488,  wo  allerdings  ttberraschend  viel  l  'eucnvafFen  erwähnt  wer- 
den, nnd  auf  den  Zusammenbanfj  mit  den  Stadtbefestigungen.  Die 
Fr;»'it'  läs«;t  «^icli  ni.  E.  nur  aut  (irnud  vergleichenden  Studiums  einer 
gi  (f>seren  Zahl  von  Basteibauten,  der  Schiessscharten  derselben  u.  s.  w. 
entscheiden.  In  diesen  vorgeschobenen  Werken  scheint  bereits  einem 
schweren  artilleristischen  Angriff  Rechnung  getragen,  das  halte  auch 
ich  für  1400  für  unmöglich.  Das  Prinzip  der  mittelalterlichen  Be- 
festigung, den  Feind  zu  flbmrfaOhen,  ist  verlassen.  In  der  fVage 
stehen  Gründe  wider  Gründe  und  allerdings  ist  die  Frage  nicht 
gleichgiltig.   Ist  sie  in  Wibels  Sinn  zu  beantworten,  so  ist  der 
Schöpfer  der  oberen  Bastei  der  Schö])fer  der  Betest iLTunir'^knnst, 
welche  sich  nach  den  Feuerwaffen  einrichtet,  —  In  vortreti" lieber  Weise 
ist  die  Bau£?esrliiclite  des  Palas,  der  Kapelle  und  der  übrigen  Wohn- 
gebäude  ausguiührt,  wie  überhaupt,  auch  wenn  der  Verf.  die  vor- 
geschobenen Werke  wie  den  Holderturm  zu  weit  zurQckdatieren 
sollte,  das  Werk  einem  Jeden,  der  selbst  Burgen  näher  untersuchen 
will,  als  ein  Huster  sorgfilltiger  und  eindringlicher  Arbeit  empfohlen 
werden  kann.   An  Liebe  zur  Sache,  an  Peinlichkeit  der  Untersuchung 
und  Opferwilligkeit  Avird  schwerlich  irgend  Jemand  dem  Verf.  gleich- 
kommen.  Man  ist  ihm  zu  tiefem  Danke  verbunden.   Sehr  erfreulich 
ist  es  zu  hören,  dass  eine  sinngemässe  Rostauration  einzelner  Teile 
seitens  der  Besitzer,  der  Fürsten  von  Luwenstciu,  in  Aussicht  ge- 
nommen ist. 

Das  allgemeinere  Werk,  J>ie  Burgenkunde.  Forschungen  Aber 
gesamtes  Bauwesen  und  Geschichte  der  Burgen  innerhalb  des  deut- 
fldien  Sprachgebiete8%  von  Otto  Piper  (Mflnchen,  Ackermann  XV 

21* 


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324 


Litieraiarnotizen. 


und  830  S.  mit  621  Abbilduugcu;  bcruiit  aui  omcr  so  ausgedehnten 
Kenntnis  der  Bargen,  wie  sie  bisher  Nteauad  iMsass.  Schon  daraus 
ergiebt  sieb,  dass  der  Verf.  viel  weniger  abbftngig  ist  von  lokalen 
Beobaehtiuigen,  viel  weniger  Ge&hr  läuft,  Qesetie  nnd  Segeln  zn 
finden,  wo  es  keine  gicbt.  Das  Buch  durchzieht  detin  auch  ein 
nüchterner,  verständiger  Geist,  der  mit  allen  „Theorien"  streng  ins 
Gericht  geht.  Er  bekämpft  die  Unterscheidungen  irischen  Dynasten- 
und  Dienstmannenburgeii,  die  Stilarten,  wie  sie  Näher  lokal  fest- 
stellen zu  können  f;laui>tc,  u.  a.  mehr.  Der  Verf.  betont  die  reiche 
Mannigfaltigkeit  des  Üurgcubaues,  die  Bedeutung  der  natüi'licheu 
Bedingungen  nnd  findet  daher  auch  keine:  »Kormalbnrgen".  Der  Po- 
lemik gegen  Leo,  Krieg  von  Hochfelden,  von  Cohansen,  Schölts, 
Nfiher,  Essenwein  v.  a.  ist  ein  vielleicht  zn  weiter  Ranm  gegönnt, 
aber  unzweifelhaft  hat  Piper  die  Forschung  selir  erheblich  gefördert 
und  durchaus  auf  den  Boden  nüchterner  Betrachtung  gefesselt.  Seine 
Stellung  in  einigen  wichtigen  Fragen  sei  hier  wenigstens  berührt. 
lh\>s  Piper  die  noch  immer  spukende  Lohre  Mone's  und  Krieg's  von 
den  Ivimcrtürmcn  abweist,  war  zu  erwarten,  doch  weist  er  auch  die 
extremen  iUischauuugcn  der  „Germanisten"  zurück.  Die  lieiden- 
maner  anf  dem  Odilienbcrg,  die  zu  Lindau  bezeichnet  er  als  rOmisch. 
Die  sorgfiütige  Untennchnng  der  römischen  nnd  mittelalterlichen 
Manertechnik  zeigt,  dass  es  äusserst  schwer  ist,  sichere  Unterscheid 
düngen  zu  machen;  die  mittelalterliche  hat  sich  eben  aus  der  römi- 
schen entwickelt.  Der  Zweck  der  Buckelquadern  wird  dahin  be-timiut, 
dasss  sie  weder  ausschliesslich  deshalb  verwandt  \snnlcii.  um  »las 
Ilinanf.-cliiclien  von  Leitern  zu  verhindern,  noch  den  auliiie','ciiilc]i  hlein- 
kugeln  einen  Winkel  darzubieten,  also  deren  Kraft  zu  veiininderu, 
sondern  dass  man  sich  begnügte  die  Borden  zu  bemeisscln,  weil  man 
dann  den  Stein  an  Lot  nnd  Band,  d.  h.  richtig  anfinanem  konnte. 
Bei  der  Untersnchnng  der  Steinmetzzeichen  wird  Rziba  znrQck- 
gewiesen,  doch  befiriedigt  mich  der  yiositive  Teil  weniger.  Die  Ka- 
pitel 6 — 19  behandeln  die  einzelnen  Teile  der  Burg.  Piper  hält  an 
der  Bezeichnung  Bergfried  fest,  schreibt  aber,  weil  es  sich  um  ein 
fremdes  Lehcuwort  handelt:  lierclifrit,  also  weder  romanisch  noch 
deutscii.  Ich  sehe  nicht  ein,  wnnim  man  nicht  Bergfried,  auch  wenn 
diese  Schreibung  eine  falsche  Deutung  enthielte,  schreiben  soll.  Für 
unsere  Gegend  hat  besondere  Bedeutung  die  Untersuchung  der  Schild- 
mavem,  der  WohntOrme  n.  a.  mehr.  Das  Kap.  20  behandelt  die 
Wasserburg,  21  die  Höhlen  nnd  ansgehanenen  Borgen  (daronter  Fal- 
kenstein, Fleckenstein  u.  a.  ans  den  Nordvogesen)  dann  wird  die 
GesamtUÜage,  Ganerlien])urgen  besprochen,  endlich  die  Frage,  ob 
es  BurgffiDgroppen  gab.  Gerade  in  diesem  letzten  Kapitel  ist  das 
Gebiet  dieser  Zeitschrift  ganz  eingehend  berücksichtigt,  wie  über- 
haupt die  elsässischen.  pfälzischen,  nordhudischen,  wie  die  des  ßoden- 
seegebietes  besonders  eingehend  behandelt  sind.  Trifels,  Uochkönigs- 
borg,  Landsberg,  aber  auch  Wertheim,  Homberg,  Mägdeberg,  Bod- 
man sind  wohl  am  eingehendsten  besproeben.  Der  zweite  Teil  des 
Welkes  besteht  ans  einem  deutschen  Biirg(-niinen)*Lexikon,  wo  Aber 


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* 


littentamotittn.  325 

annähernd  3000  Borgen  kurze  Notizen  gegeben  sind;  nicht  zn  flber- 

sehen  sind  die  Hinweise  auf  den  systematischen  Teil.  Ein  Mangel 

des  hochverdienstlirhen  Buches  ist  nrben  fioii  (namentlich  in  Eigen- 
namen zahlreichen)  Druckfehlern  der  Mangel  von  Unterschriften 
anter  die  Skizzen,  wie  ein  Register  zu  denselben.  Den  Grundriss 
Ton  Trifels  mass  man  z.  B.  lange  suchen,  ehe  man  ihn  unter  Fi- 
gur 573  findet. 


In  seiner  „Münzgeschichte  der  Schweiz"  (Genf,  Stroehlin. 
1896.  XII 4-184  S.  50  Tafeln)  behandelt  Leodegar  Coraggioni  auf 
S.  149  und  150  des  Anhangs  ganz  kurz  die  Münzen  des  Bistums  und 
der  Stadt  Konstanz.  Dazu  gehört  die  Tafel  49  und  die  Erkläning 
8.  188L  Die  Begesten  der  Bischöfe  Ton  Konstanz  scheinen  dem  Yer- 
fasser,  nnch  einigen  Verweisen  zn  schUessen,  nnbekannt  zn  sein, 
finden  sich  auch  nicht  im  Quellenveneichms.  Ebenda  vermisst  man 
das  Archiv  für  Brakteatenlrande.  A>  C, 


Im  Jahrbnch  der  K.  K.  Heraldischen  GeseUschalt  „Adler*,  Nene 
Folge  Bd.  5  ond  6  (Wim  1896),  896-^  veröffentlicht  Alfred  Bitte- 
Anthony  von  Siegenfeld  „die  Wappenbriefe  und  Standes- 
erhebungen des  römischen  Königs  Ruprecht  von  der  Pfalz" 

auf  Grund  der  in  Wien  befindlichen  Roichsregi^^traturbttcher;  kurze 
Erläuterungen  und  Beschreibungen  der  Wappen  sind  beigefügt.  In 
das  Gebiet  dieser  Zeitschrift  gehören  vor  allem  die  Urkunden  vom 
25-  März  1408,  betr.  die  Verleihung  eines  leider  nicht  wie  sonst  ge- 
schilderten Wappens  an  die  Konstanzcr  Familie  von  Schwarzach, 
imd  vom  U.  September  1406  Ar  Peter  Bickenbach,  ebenftUs  Borger 
der  Beichsstadt  am  Bodensee.  Ob  das  Diplom  vom  18.  Januar  1408 
auf  ein  Mitglied  des  Sdralthaisdschen  Geschlechts  —  in  der  Ge- 
schichte der  Konstaazer  Historiographie  hat  es  einen  gnten  Klang 
^  sich  bezieht,  rnoss  dahingestellt  bleiben.      A,  Werminghoff, 


In  den  Forschungen  zur  brandenburg.  und  preuss.  Geschichte? 
(Leipzig  1895),  301  f.  verzeichnet  A.  Cartellieri  einige  Urkunden 
des  Karlsruher  General-Landesarchivs  von  und  fllr  Kurfürst  Al- 
brecht Achilles  aus  den  Jahren  1462—1475;  knappe  £^lftuterungen 
ond  Ortsbesümmongen  sind  beigefügt.  A.  >r. 


Das  unlängst  ausgegebene  Heft  der  „Mitteilungen  des  Instituts 
lür  üsLerr.  Geschichtsforschung'*  Bd.  17,  S.  71—106  bringt  einen  Auf- 
satz von  M.  Mayr-Adlwang  aber  ^xpensenrechnongen  fttr  pApst- 
liche  Provisionsbnllen  des  15.  Jahrtmnderts.*'  Ans  swei  Bfinden  der 
Libri  ddla  eamera  apostoliea  verOtetUcht  und  erlSntert  der  Verl 
alle  aus  den  Jahren  1468  und  1481  stammenden  Zusammenstellungen 
derjenigen  Ausgaben,  welche  fOr  päpstliche  Provisionsbullen  seitens 
deutscher  (ond  teteneichischer)  £mpfibiger  gemacht  werden  mossten; 


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326 


Litteraturnotisen. 


einige  Ergänzungen  sind  Ilandscliriffen  des  Innsbrucker  Statthalterei- 
arcliiv»  entnommen.  Eine  lieüie  jener  U berbicliteu  berührt  das  Ge- 
biet dieser  Zeitsdirift,  eo  vor  aUem  die  $m  dem  Jahre  1463  (S.  91 
No.  1)  fttr  die  Bestätigung  Borkards  IL  von  Konstanz,  die  seine 
Sachwalter,  Gebhard  Sattler  (so  ist  für  ^Saceter"  zu  lesen,  vgl.  S.  98; 
naeh  einer  Urkunde  vom  20.  August  1459  im  Frauenfclder  Kopial- 
buili  des  Stifts  Bischofszcll  f.  ir»2a  war  er  Magister,  Doctor  decre- 
torum  und  Donilierr  /u  lv*)nstanz)  und  Georg  Winterstctter,  bei 
der  päpstlichen  Kammer  einreichten.  Andere  des  nämlichen  Jahres 
beziehen  sich  auf  die  Abteien  St.  Gallen  (S.  92  No.  2)  und  Rei- 
chenau (S.  93  No.  3),  solche  des  Jahres  1481  aul"  Strassburg  (S.  102 
Ko.  12)  und  Wertheim  (S.  99  No.  14).  Ungewiss  bidbt  hei  No.  7  auf 
S.  94  die  Zuweisung  cüeser  Kostenberechnung  zu  einer  bestimmten 
Kirche.  Prae]>ositus  et  capitulum  ccclesiac  s.  Mauritii  in  „Ralingen* 
Constanc.  dioc.  bezeichnen  unfraglich  das  Koliegiatstift  zu  Ehingen, 
die  Grttndung  der  Hohenberger  ivgl.  die  Bestätigungsurkunde  des 
Bischofs  Heinrich  III.  vom  12,  August  1362  bei  Srhmid,  Monum. 
Hohenbergica  ö(^M')  No.  563).  Anders  steht  es  iml  der  pnrocliialis 
ecclesia  s.  Lauixncii  in  „Triengeu".  Man  mochte  au  die  i'iurrlcirche 
zu  Triengen  im  Kanton  Luzem  denken,  deren  Patron  ich  allerdings 
nicht  ermittehi  konnte;  immerhin  spricht  gegen  diese  Vermutung  die 
weite  Entfernung  des  Ortes  von  dem  Stifte  am  Neckar,  dem  die 
Kircbe  inkorporiert  worden  ist.  Auch  die  Lesart  ^Ehingen*'  ist  aus- 
geschlossen; denn  eine  Urkunde  des  Bischofs  Otto  IV.  vom  20.  Juni 
1 182  Riegger.  Analect.  Acad.  Friburg.  217)  beweist,  dnss  die  Kirche 
zu  Ehingen  damals  durch  Papst  Sixtus  IV.  der  Freiburger  Universi- 
tät inkorporiert  war.  Noch  andere  Varianten  wie  Thiengen  oder 
Thengen  wage  ich  nicht  vorzuschlagen,  ehe  nicht  die  Patrone  in  allen 
diesen  Orten  zu  bestimmen  sind.  A,  Werminghoff. 


Als  erstes  Stück  des  dreizehnten  Jahrgangs  der  Schriften  des 
Vereins  fftr  Refoxraationsgeschichte  (No.  50)  hat  Ernst  Götzinger 
ein  sehr  anziehendes  und  angenelun  zu  lesendes  Lehensbild  des 

„Joachim  Vadian,  Reformators  und  Geschichtschreibers 
von  St  Gallen"  veröffentlicht.  (Halle,  Niemeyer.  1895.  73  S.)  Der 
Hauptwert  der  Darstellung  liegt  naturgcmäss  auf  der  recht  wohl  ge- 
lungenen Schilderung  der  ?er<;ünlichkeit  von  NVatt's,  aber  auch  sonst 
bietet  der  Verfasser  dem  oberrheinischen  Forscher  manch  \NilIkomme- 
neu  Fingerzeig.    A,  C\ 

Als  16.  Band  der  ^Quellen  der  Schweizer  Geschichte,  heraus- 
gegeben von  der  Allgemeinen  geschichtsforschenden  Gesellschaft  der 
Schweiz"  (Basel  188r»  Verlag  von  Adolf  Cicring.  Band  15  erscheint 
später)  sind  soeben  Akten  über  die  diplomatischen  Beziehun- 
gen der  römischen  Kurie  zu  der  Scliweiz  ir)12 — 1.532,  heraus- 
gegeben von  Kaspar  Wirz  erschienen  (LI  u.  534  S.  8").  Nächst 
den  für  die  Schweizergeschichte  des  16.  Jahdiunderts  sehr  wichtigen 
AktenstAcken  ist  die  Publikation  des  allen  deutschen  Benfltzem  der 


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litteraturnutizeu. 


327 


Römischen  Archive  uiul  Bibliotheken  als  ebenso  wohloriuntierten  wie 
gefHUigen  schweizerischen  Gelehrten,  der  seit  1891  seine  ganze  Zeit 
ond  Eraflb  der  Dnrchforschnng  der  in  der  Ewigen  Stadt  befindlichen 
fast  nnerschöpflichen  Materialien  für  die  Geschichte  der  Schweiz 
widmet,  besonders  wertA  tll  durch  die  in  der  umfangreichen  Einlei- 
tung ontlinitenen  .austilln iirlion  ^Mitteilungen  über  die  nestandc  der 
italienischen,  in  erster  Reihe  der  runiischen  Arcliive  und  Bibliotheken. 
Jeder,  den  seine  Studien  in  diese  reielien  Sniiimlniifjfen  führen,  kann 
aus  den  Darlegungen  von  Wirz  nüt/liclie  lideiiiung  und  brauchbare 
Winke  schöpfen.  Mit  vollem  Becht  spricht  sich  C.  Wirz  rückhaltlos 
anerkennend  Ober  die  Liberalität  ans,  mit  welcher  man  in  ganz 
Italien  in  staatlichen  wie  kommunalen  Archiven  den  Benutzern  ent^ 
gegenkoinmt,  eine  Anerkennung,  die  —  wie  Schreiber  dieses  ans 
niehrfaciier  eigener  Erfahrung  dankbar  zu  bestätigen  vermag  —  in 
erster  Reihe  und  im  höchsten  ^la^se  der  Verwaltung  des  Vatikani- 
sclien  Archives  und  der  Vatikani>rl!t'n  Bibliothek  gebührt.  .Tedr 
Vermehrung  unserer  Kenntnisse  auf  (ieu  weitesten  Ocbicten  der  (je- 
bchichtswissenschaft  musis  die  dankbare  Verehrung  fUr  die  lloch- 
sinnigkeit  Leos  XUL  ond  das  Verständnis,  mit  welchem  die  Organe 
seiner  gelehrten  Sammlangen  den  Intentionen  des  Heiligen  Täters 
entsprechen,  von  Neuem  bekräftigen.  v,  Weeeft. 

In  der  Zeitschrift  für  Kirchengeschichte,  herausgegeben  von 
Brieger  und  Bess,  16  (Gotha  1896),  470—499  beginnt  W.  Friedens- 
burg die  Veröffentlichung  von  Beiträgen  zum  Briefwechsel  der 

katholischen  Gelehrten  Deutschlands  im  Reformations- 
zeitalter, die  in  der  Ausgabe  der  Nuntiaturberichte  keinen  Platz 
finden  konnten.  Ihr  erster  bis  jetzt  vorliegender  Teil  bringt  Briefe 
von  und  an  Ludwig  Ber  (vgl.  König,  P'reiburger  DiOcesan-Archiv  24, 
11).  Otto  Brunfels  (vgl.  Roth  in  dieser  ZeiUchrift  N.  F.  9,  284  ff.) 
und  Wolfgang  Fabritius  Capito.  Im  ganzen  die  Jahre  15^—1638 
nm&ssend,  geben  sie  vor  allem  Au&chluss  Uber  die  Beziehungen  der 
genannten  Ttranner  zur  römischen  Kurie  und  deren  Nuntius  Alexander. 
—  Auch  auf  die  Studio  von  B.  Bi'ss  (ebenda  385—404)  über  Jo- 
hannes von  Falkenberg  01\  und  den  inenssisch-polnischen  Streit 
vor  dem  Konstanzer  Konzil  sei  hier  kurz  verwiesen.         A.  W, 

In  Ilerrigs  .,Archiv  für  das  Studium  der  neueren  Spi*achen  und 
Litteraturen,  hrsg.  von  Tobler  und  Zupitza.  !•")  (Braunschweig  1895), 
:-501-  307  bietet  F.  W.  E.  Roth  in  seiner  Studie  über  „Johann  Hasel- 
berg  aus  Reichenau  und  Jakob  Schenk  aus  Speier''  einen  kleinen 
Beitrag  zur  Volks-  und  Übersetzungslitteratur  des  16.  Jahrhunderts. 

A,  Werminghüff. 

In  der  »Festschrift  der  26.  Jahresversammlung  der  deutschen 
Anthropologischen  Gesellschaft  (Kassel  1895)  handelt  Julius  Pistor 
über  „Hans  Staden  von  Homberg  ond  sein  Reisebuch*".  Stadens 


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328 


Utteratumotixen. 


ßcliildcrung  seiner  Erlebniüäe  und  Abenteuer  in  Südamerika  wird 
aueh  beate  noch  von  munhaftwi  Geographen  geschätzt  und  ob  wira 
dämm  erfreulich,  wenn  Aber  seine  froheren  SchickBale  etwas  mehr 
bekannt  wflrde.  Johann  Jnet  Winkehnann  behaniitet  in  seiner  „Be- 
schreibung der  Fürstentflmer  Hessen  und  Hersfeld",  dass  Staden  als 
Proviantmeistcr  unter  Pfalzf?raf  Friedrirli  in  dem  Heere  gedient 
habe,  das  im  Jahre  1532  gegen  die  Türken  aufgeboten  wurde,  giebt 
aber  keine  Quelle  an.  Sicher  ist,  dass  Staden  Erfahrung  im  Ge- 
schützwesen besass.  \  ielleicht  findet  einmal  ein  oberrheinischer 
Forscher  etwas  Uicrhergehüriges.  AI.  Ckirteilien. 


Das  im  Verlag  der  Kgl.  bayr.  Akademie  der  Wisseui^chaften  in 
München  —  in  Kommission  des  G.  Franz  schen  Verlags  (J.  Roth)  — ► 
1896  erschienene  Buch:  Abraham  Ton  Dohna.  Sein  Leben  and  sdn 
Gedicht  aof  den  Reichstag  von  1618  von  Anton  Chroost  (KU  o. 
886  SS.  8^)  kommt  in  Folge  der  mannigfachen  Beziehungen  Abrahams 
von  Dohna  und  anderer  Angehöriger  dieses  Geschlechtes  zu  der  Kur- 
pfalz insbesondere  zu  den  Kurfürsten  Friedrirli  IV.  und  Friedrich  V. 
zur  Stadt  Heidelberg,  zu  den  bedeutendsten  pfälzischen  Räten  in  der 
Zeit  der  Union  auch  für  unser  (iebiet  in  Betracht  und  wir  wollen 
nicht  unterlassen,  auf  die  auf  bisher  grossenteils  unzugänglichen 
Quellen  aas  dem  gräflichen  Archiv  in  Schlobitten  und  auf  Forschungen 
in  andern  Archiven  bemhende  Darstellong  der  Lebensgeschichte 
eines  bisher  kaum  genannten  hervorragenden  Mannes  nnd  aaf  das 
hier  zuerst  veröffentlichte  bisher  kaom  beachtete  Litteratordenkmal, 
das  in  sorgfältiger  Weise  durch  eine  grosse  Anzahl  von  Anmerkungen 
und  Ausführungen  kommentiert  ist,  aufrnerksam  zu  machen,  v,  TT. 


Einer  Anregung  Erdmannsdörfi'ers  in  seiner  nl^^utschen  Ge- 
schichte" verdankt  die  tüclitige  Dissertation  von  K.  ßrunner  über 
den  „Pfälzischen  \V ildfangstreit  unter  Kurfürst  Karl  Lud- 
wig"* (Innsbruck  bei  Wagner,  1896)  ilire  Entstehung.  In  kurzen, 
sichern  Zügen  werden  Begriff,  Bedeutung  und  Umfang  des  Wildfang- 
reehtes  dargelegt,  das,  ursprünglich  ein  Vorreeht  der  Krone,  in  den 
Tagen  König  Wenzels  zunSchst  in  Form  einer  Yerpfibidung,  spllter 
als  ein  kaiserl.  Privfleg  auf  Karpfidz  als  Reichsvikar  übergegangen 
ist;  es  wird  dann  gezeigt,  wie  Kurfürst  Karl  Ludwig  im  Interesse 
der  Machtstellung:  seines  Hauses  sowohl,  als  aus  fiskalischen  Rück- 
sichten die  halbverschollene  Keeht,sreliquie  wieder  hervorholte  und 
unter  dem  Widerspruch  der  Nachbarn  von  neaem  zur  Geltung  zu 
bringen  sich  bemühte,  des  weitern  der  Ursprung  und  Verlauf  des 
vielberufeneu  Streites,  der  schliesslich  durch  den  Schiedsspruch  von 
IVaiikreifih  «nd  Schweden  im  Laudom  Heilbronnense  zugunsten  von 
Knrpialz  entschieden  wurde,  sowie  sein  Zusammenhang  mit  der  politi- 
aehen  Bewegung  der  Zeit  eingehend  erörtert  Von  besonderem  In- 
teresse ist  der  letzte  Abschnitt,  in  welchem  Branner  auf  Grand 
neuen  statistischen  Materials  feststellt,  dass  aber  76"/«  samtlicher 


^  lyui^L,^  1  y  Google 


litteratomotisen. 


829 


Einwohuer  der  pfälzischen  Ausdorfer  damals  Wikllängc  >varen,  die 
jährlichen  Einkünfte  aus  dem  Privilcge  aber  sich  aut  mindestens 
58737  fl.,  d.  h.  12%  der  gesamten  pfälzischen  Staatseinnahmen  be- 
liefen,  ond  damit  den  Nachweia  liefert,  daas  die  ganze  Streit&age 
üDr  Karl  Ludwig  in  erster  Linie  eine  eminent  praktieelie  finanzielle 
Bedentang  besass.  —  Eine  Kartenbeilage  Teransdianlicht  die  terri* 
toriale  Ansdehnnng  des  Wildfangrechtes,  über  dessen  V erwandt sclialt 
mit  dem  franzüsischea  IiYemdenrecht  Verf.  eine  weitere  Untersachong 
in  Aussicht  stellt.  K.  Ohaer, 


Einem  der  MeisLer  des  liol^oko,  dem  genialen  Erbaner  der  fürst- 
biscböflichen  Residenzen  zu  Würzburg  und  Bruchsal,  setzt  die  kuust- 
geachicbtliche  Studie  Dr.  Ph.  Jos.  Kellers  ober  JB alt hasar  Kea- 
man  n**  (WOrzbiirg  bei  Bauer,  1896. 208  S.)  das  verdiente  biograpbiscbe 

Denkmal.  Es  sei  an  dieser  Stelle  speziell  auf  den  Abschnitt  über 
den  Bruchsaler  Schlossbau  (S.  109 — ^21)  hingewiesen,  der  eine  Reihe 
neaer,  meist  aus  dem  Würzburger  Archive  geschöpfter  Daten  bei- 
bringt und  ausser  allen  Zweifel  stellt,  dass  dem  si)eier.  iiaumeist^r 
Lconh.  Stahl  lediglich  die  Rolle  eines  bauführenden  Arrhitekten  zu- 
kömmt. Auch  der  schon  von  Durm  bes])rochcnen  Entwürfe  für  das 
Karlsrober  Schloss.  sowie  der  Plftne  ffir  eine  filrstbisdififi.  Residenz 
zn  Heersborg  wird  gedacht;  unter  den  zahlreichen  Eirchenbanten 
K.''8  ent&Uen  anf  das  heatige  Baden  die  Peters-  und  Hofkircfae  zn 
Bmchsal.  K.  0. 


Die  „Gcsrliichte  und  rechtliche  Stelinnir  der  Juden  im 
Ftirstbistum  Strassburg,  besonders  in  dem  jetzt  badischen  Teile" 
behandelt  eine  Heidelberger  Dissertation  von  K.  Th.  Weiss  (Bonn, 
1896),  von  der  ein  Abschnitt  in  der  Alemannia  22,  S.  97—143  vor 
kurzem  TerOffontUebt  worden  ist  Die  vorwiegend  ans  den  Akten 
des  Strassborger  Bezirks-  ond  Karlamher  Gen.-Lande8archivs  ge- 
schöpfte Darstellung  beschränkt  sich  im  wesentlichen  auf  das  18.  Jahr- 
hundert und  berücksichtigt  von  dem  rechtsrheinischen  Gebiete  fest 
ausscliliesslich  die  Stadt  Ettenheim.  Der  Verfasser  hat  wohl,  wie 
gerne  anerkannt  sei,  fleissig  mancherlei  Material  gesammelt,  aber 
darauf  verzichtet  den  gesammelten  Stoff  gelitirig  /.u  sichten  und  zu 
verarbeiten.  Es  fehlt  fast  jede  Disposition:  ohne  inneren  Zusammen- 
hang  werden  die  Thatsachen  aneinandergereiht,  so  dass  man  sich 
das  Znsammengehörige  erst  selbsl  heranssnchen  mnss.  Man  vergl. 
2.  B.  8. 70  IT.,  wo  wir  erst  von  einem  Jndendiebstahl,  dann  von  einer 
Judentaufe  und  schliesslich  von  einem  Fleischkaufverbote  hAren;  oder 
S.  54  flF.,  wo  der  Besprechung  des  Ettenheimer  Vertrages  vom  Jahre 
1717  ein  Exkurs  nber  den  Handel  und  die  rechtliche  Stellung  der 
olsässischen  .Tudenschaft  folgt,  bis  die  Erzählung  dann  wieder 
ebenso  unvermittelt  zu  dem  Vertrage  zurückkehrt.  Über  den  Ein- 
tiuss  der  französischen  Revolution  auf  die  Judenfrage  im  Elsass,  ins- 
besondere in  Strassburg  erfehrm  wir  nichts,  mnsomehr  von  dem 
Prozesse,  den  die  Ettenheiroer  Juden  wider  die  bisehdfl.  Regierung 


.  i;jKi.  „^  L.y  Google 


330 


Littoraiuruotizen. 


wähic'inl  der  0()r  Jalirc  beiui  Keichskamiuii^eriLlit  jrcführt  haben, 
wie  bich  Uenu  überhaupt  von  den  Etteuhcimer  Verhältnissen,  wenn 
man  die  serstrentm  Nachrichten  ziuaniiDenstellt,  ein  ziemlich  an* 
schaoliches  und  voUstftndiges  Bild  gewinnen  lässt.  —  Eine  dankens- 
werte Beigabe  bilden  eine  Anzahl  von  Urkunden  und  AktenstOcken 
ans  den  Jahren  1377—1803,  insbesondere  die  bischöfl.  Juileuordnungen 
aus  den  Jahren  1575,  11558  1759,  sowie  ein  Lichtdmck  des  sog. 
nJadenfiressers"*  im  Colmarer  Museum.  O. 


In  den  Neuen  IIeidclberj?er  Jahrbüchern  (HoiiloHuT^r  (J.  Koester 
18!i(;)  v(  röffcTitlifht  im  1.  Heft  des  G.  Jahr;;anjifs  Uciidiold  Steig  ein 
Lebciisliild  df  r  Vr.m  Auguste  Pattberj?  geb.  v.  Kellner,  die  durch 
ihre  Mitarbeiter  .!  hall  an  der  18(>()— 1S>.S  l)ei  Mohr  und  Zimmer  in 
Heidelberg  crMhieneneu  „Woehcnschrilt  für  die  badi-sehen  Lande** 
ond  an  „Des  Knaben  Wnnderhorn"  nnter  Jenen  Personen  genannt 
werden  moss,  die  sich  um  die  Erhaltung  von  Denkmftlem  der  deut- 
schen Yolkslittcratnr  Verdienste  orwoben  haben.  Ihr  verdankt  man 
U.  a,  die  Einsendung  der  Gediclite  „Bald  gras  ich  am  Nerkar,  bald 
gras  ich  am  Main""  und  ..IN  st(  lil  ein  Daum  im  Odenwald'".  Aus 
der  genaniilt'ii  Zeitschiift  und  aus  der  eigenhändigen  Nieder^riirift 
der  Frau  I'attberg  wird  mitgeteilt,  was  sich  als  deren  geistiges 
Eigentum  nachweisen  lässt.  v.  W. 


Die  Jahresberichte  des  konigliclioii  Friedrichsgymnasiums  zu 
Ka'^sel  über  die  Schuljahre  18i)V^*5  und  181)5/iM)  eut halten  als  Beilage 
Fortsetzung  und  Schluss  der  Abhandlung  des  Professors  Adol 
Stoll  Ober  den  Historiker  Friedrich  Wilken,  deren  I.  Abteilung 
in  Band  9,  S.  526  dieser  Zeitschrift  angezeigt  worden  ist  Die  IL  Ab- 
teilung behandelt  eingehend  die  Th&tigkeit  Wilkens  nach  seinem 
Abgang  von  Heidelberg  (März  1817)  als  UniversiUitsiirofessor  und 
Vnr'stand  der  königlichen  Bibliothek  in  Merlin,  während  die  III.  Ab- 
teilung in  einem  Anhang  Briefe  von  J.  v.  Mtiller,  v.  Halb^-  und  (lern 
Freiherrn  vom  Stein,  ein  nach  der  Zeitfolge  geordnetes  Ver/ei.  bnis 
der  Schriften  Wilkens  sowie  der  ihm  gewidmeten  Schriften  und  emi- 
lich Auszüge  aus  Aufzeichnungen  von  Wilkens  Gattin  Karoline  über 
ihren  Vater  Johann  Friedrich  August  Tischbein  und  ttber  ihre  eigene 
Jugendzeit  mitteilt.  Die  beiden  Abteilnngen  sind  nicht  nur  hinsicht- 
lich des  den  bertthmten  Gelehrten  und  seine  Familie  betreifenden 
Inhaltes  sondern  auch  dadurch  fQr  uns  besonders  interessant,  weil 
aucli  inch  Wilkens  Abgang  von  Tfcifbdberg  seine  und  der  Seinigen 
Beziehungen  zu  der  Musenstadt  am  Neckar  nicht  aufhörten.  Von 
den  drei  Abteilungen  ist  nun  auch  eine  Buchausgabe  mit  Register 
und  fünf  Porträte  aus  dem  Wilkeu-Tischbein'schcn  Kreise  erschienen, 

V.  W. 


Eine  Seihe  weiterer  LtHeraturmtuen  muss  ich  leider  wegen 
Saummangd  eurikekUgem.  SehuUe» 


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Eduard  Wiukelmaun,  f 


▼om  9.  April  1883  bis  zu  seinem  Ableben  am  10.  Februar  18%  Vor- 
stand der  Badischen  Historisehen  Eommission,  hat  nicht  nur  in  dieser 
Eigenschaft,  sondern  anch  seit  dem  Obergange  der  Zeitschrift  für 

die  Geschichte  des  Oberrheins  an  die  Kommission  im  Jahre  1886  als 
Mitglied  des  Redaktionsausschusses,  sowie  dorch  Veröffentlichung 
kleinerer  Mitteilungen  und  Litteratuniotizcn  in  derselben  zu  der 
Neuen  Folge  diesser  Zoit.x  lirift  in  so  eiiuaii  I>ezieliuiij4on  gestanden, 
dass  diese  duj>  gute  Ueclit  beanspruciien  darf,  in  vorliegendeiii  Hefte, 
dem  ersten,  das  nach  seinem  Tode  erscheint,  ihm  ein  Wort  der 
Erinnening  zu  widmen. 

Es  kann  sich  an  dieser  Stelle  nicht  um  eine  eingehende  Wttrdigung 
der  Thätigkeit  Winkelmanns  als  (lelehrter,  Schriltsteller  und  aka- 
demischer Lehrer  handeln.  Ks  soll  nur,  an  einen  kurzen  Überblick 
flber  die  liesamtheit  seine'«  tiffentliehen  Wirkens  ankntipfemi.  <?eine 
Thätigkeit  in  der  Badischen  Historischen  Kommission  gewüidigt 
werden. 

Eduard  Winkelmanu  war  am  25.  Juni  lb38  in  Danzig  geboren. 
Studierte  von  1856  bis  1859  an  den  Universitäten  Berlin  und  66t- 
fingen,  wo  er  zu  Georg  Waitz  in  nähere  Beziehung  trat,  war  nach 
seiner  Promotion  in  Berlin  ein  Jahr  lang  bei  der  Herausgahe  der 

Monumenta  Germaniae  historica  tbätig  und  erhielt  186C)  seine  erste 
Anstellung  als  Oberlehrer  an  der  Ritter-  und  Domschule  in  Reval. 
Im  Jfihre  1865  habilitierte  er  sich  aN  Privatdozent  der  Geschichte 
an  der  Universität  Dorpat.  Von  da  \vur<le  Winkelinann  an  die  T'^ni- 
versität  Bern  berufen,  wo  er  seit  1,  April  18()9  als  ausserordentlicher, 
seit  lü.  Oktober  de»  gleichen  Jahres  als  ordentlicher  Professor  das 
Fach  der  Geschichte  vertrat  Seit  1.  September  1873  gehörte  er  als 
ordentlicher  Professor  der  Geschichte  der  Universität  Heidelberg  an. 
Der  geschichtlichen  Epoche,  mit  der  sich  seine  Doktorschrift  „De 
regni  Siculi  administaratione,  regnante  Friderico  II.  imperatore"  be- 
schäftigt hatte,  war  von  nun  an  der  grösste  Teil  seiner  wissenschaft- 
lichen Arbeiten  gewidmet.  Während  seiner  Thätigkeit  als  Gymnasial- 
lehrer in  Reval  gab  er  1h»;8  den  ersten  Band  seiner  „Geschichte  des 
Kaisers  Friedrich  II.  und  seiner  Reiche"  heraus.  Ihm  folgte  1865  die 
bis  1239  herabreicbende  erste  Abteilung  eines  zweiten  Bandes,  der 
keine  weitere  FortflUinrng  erfhhr.  Denn  bald  nachher  war  Winkel- 
mann von  der  Historischen  Kommission  hei  der  Königlich  Bayerischen 
Akademie  der  Wissenschaften  für  die  neue  Bearbeitung  der  Jahr^ 


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332 


Nekrolog. 


bücher  der  stauhschen  Zeit  gewonnen  worden,  und  da  niusste  einer 
"Wiederaufnahme  und  Fortsetzuni<  seiner  Studien  über  Friedrich  11. 
die  Darstellung  der  Regierungszeit  Philipps  von  Schwaben  und 
Ottos  IV.  voranfgeben.  Die  Jatarbflchor  FliilippB  encbienen  1873^ 
OttM  1878. 

Hatte  schon  sein  froheres  Buch  Aber  Friedrich  II.  Winkelmann 
als  einen  Ifoister  klarer  ond  übersichtlicher  DarsteUang  geaeigt  and 
seine  BefiUiigong  dargetban,  die  grossen  Zflge  der  gesdiicbtlicfaen 

Entwicklung  über  der  treuen  nnd  gevinenhaften  Einzelforschnng 
keinen  Augenblick  ausser  Acht  zu  la'^sen,  so  kam  diese  Seite  seines 
Könnens  besonders  auch  den  .Tahrbttrhem  zu  Gute,  bei  denen  die 
Gefahr  eines  Untergehen^  der  ^nossen  Gesichtspunkte  in  der  Un- 
masse der  Einzelheiten  und  in  der  vor^^eschriebenen  chronologischen 
Anordnung  nahe  lag.  So  wie  "Winkelmann  den  Stoff  souverän  be- 
herrschte, ftbenvand  er  eine  soldie  Gefobr  in  diesen  Rtaden  ond 
vielleicht  noch  in  hdherem  Maase  in  dem  1869  erschienenen  ersten 
Bande  der  neoen  Bearbeltwig  Friedrichs  n.,  der  die  Jahre  1218— 
1228  omfiisste.  Leider  sollte  auch  diese  zweite  Barstellung  der 
Thaten  des  Kaisers,  dessen  Geschichte  Winkelmnnn  so  viel  verdankt, 
dessen  Hild,  wenn  ich  nicht  irre,  erst  durch  ihn  in  die  richtige  Be- 
leuchtung gestellt  worden  ist,  nicht  vollendet  werden.  Das  die  Jahre 
1228—1233  umfassende  Mannskript  liegt  drucktertig  vor.  Wer  wird 
im  Stande  sein,  es  im  Geiste,  mit  der  gelehrten  Machtffille  und  der 
▼omehmen  Objektiritftt  Winkelmanns  zu  vollenden? 

Für  die  staufischen  Jahrbücher  sowie  für  die  in  den  Jahren  1880 
und  1885  erschienenen  Acta  imperii  inedita  hat  Winkelmann  deutsche 
und  italienische  ArchiTe  dnrchforscbt  Die  zn  diesem  Zwecke  untere 
nommenen  Reisen  waren  Lichtblicke  in  seinem  arbeitsreicfaen  Leben. 
Besonders  von  seinem  mehrmaligen  Aufenthalte  in  Italien,  bei  dem 
er  mit  den  namhaftesten  Historikern  dieses  Landes  in  Berflhrong 
kam  und  seinem  Namen  in  den  dortigen  Fachkreisen  einen  sehr 
guten  Klang  erwarb,  erzählte  er  gern  und  lebhaft,  und  nicht  nur 
von  Archiven  und  Bibliotheken.  Denn  alles  Grosse  und  Schöne,  das 
die  hesperischen  Gefilde  dem  offenen  Auge  desjenigen  darbieten,  der 
ihre  Eigenart  za  ergründen  versteht,  hatte  Winkelmann  in  Geist  und 
Qemflt  anfigenommen. 

Die  archivalischen  Studien  waren  ihm  von  frühester  Jugend  au 
vertraut;  hatte  er  doch  idM»  ata  vierxehnjährigar  Knabe  dem  Dan* 
ager  Arcfaiw  Theodor  Hirsch  bei  Ordnung  imd  Verzeichnnng  des 
dortigen  Stadtarchifa  hilfreiche  Hand  geleistet.  Mit  dieser  Neigvag 
zu  archivalischen  Arbeiten  ebenso  wie  mit  seinem  Wunsche  nach 
möglichster  Vertiefung  der  Erkenntnis  der  mannigfaltigen  Erschei- 
nungen der  staufischen  Zeit  im  Lebeu  des  Staates  und  der  Kirche 
hing  wohl  auch  seine  Bereitwilligkeit  zusammen,  die  Herausgabe  der 
Acta  Imperii  inedita,  unter  Benützung  der  reichen  Sammlungen 
Fickers,  zu  übernehmen  und  dieses  von  ihm  hochgeschätzten  Ge- 
lehrten grosses  Regestenwerk  (die  BOhfflerVheB  Begasten  1198—11173) 


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Nekrolog. 


333 


in  seinen  2W6i  letiten  Abteilangen  in  den  Jahren  zu  vol- 

lenden. 

Zwischen  so  grossen,  einen  wahren  Bieneutleiss  erfordernden 
Arbeiten  war  Winkeluianu  noch  im  Stande  eine  (,'anz  vortreffliche 
„Geschichte  der  Angelsachsen  bis  zum  Tode  König  Aelfreds**  (1883 
in  Onckens  Allgemeiner  Geschichte  in  Einzeldarstellungen)  zu  schrei- 
ben  und  zum  Jabilftnm  der  Univerritftt  Heidelberg  das  monnmentale 
Werk  eines  ürfcondenbnehes  der  Bnperto-Carola  heraimgeben. 

Dass  Winkelmann  ein  vorzQgUcher  und  anregender  akademischer 
Lehrer  war  und  dass  namentlich  seine  historischen  Übungen  eine  ihm 
trea  ergebene  Gefolgschaft  strebsamer  Jünglinge  um  ihn  versammel- 
ten, die  ihn  wie  das  Haupt  einer  Familie  verehrten  und  liebten,  ist 
an  den  drei  Hochschulen,  an  denen  er  lehite,  bekannt. 

Neben  dem  grossen  Thema,  dem  recht  eigentlich  die  Arbeit 
seines  Lebens  gewidmet  war,  der  Geschichte  des  grossen  Stautors 
und  seiner  Zeit,  fühlte  Wiiikehnann  sich  auch  von  tlen  historischen 
Vorgängen  angezogen,  welche  da»  Land  berührten,  in  dem  er  wohnte. 
Die  baltische  Geschichtschreibuug  hat  er  durch  eine  Reihe  fon 
kleineren  Arbeiten  bereichert  nnd  flkr  sie  durch  die  Biblioteca  Li- 
voniae  ein  grondlegendes  Werk  zur  Orientierung  Aber  die  historische 
Litteratur  der  drei  Ostsecprovinzeu  geschaffen  (1869^70),  dessen  treff- 
liche Bearbeitung  durch  das  liedlirfnis  nacli  einer  /weiten  Aullage 
eine  bei  derartigen  Werken  seltene  Anerlceimmm  erfuhr. 

Und  so  hat  er  auch  der  Geschiclite  des  badischen  Landes  sein 
lebhaftes  Interesse  zugewandt.  Als  Seine  Kr>nii^liehc  Hoheit  der 
Grossherzoi?  im  März  1883  die  Badischc  Hibturische  Kommission 
zur  P^örderung  der  Kenntnis  der  Geschichte  des  Grossherzoglichen 
Hauses  und  des  badischen  Landes  ins  Leben  rief,  folgte  Winkelmann 
Diit  IVeuden  dem  Rufe  des  Landesherm,  der  ihn  als  Vorstand  an  die 
Spitze  dieses  ivissenschafUichen  Institutes  stellte.  Von  'diesem  Zeit- 
punkte an  hat  er  die  Arbeiten  dieser  Kommission  mit  seiner  reichen 
Sachkenntnis  und  dem  unermüdlichen  £ifer,  der  ihn  bei  jeder  Thätig- 
keit  auszeichnete,  erfolgreich  geleitet. 

Schon  in  der  ersten  Plenarsitzung  am  20.  und  21,  April  1^h3 
beantragte  er.  die  Kommission  möge  heschliessen,  die  Sammlung  und 
Bearbeitung  der  politischen  Kon  c>})ondenz  Karl  Friedrichs  von  Haden 
uuverztlglich  in  Angriff  zu  nehmen  und  gab  damit  die  Anregung  zu 
einem  Unternehmen,  das,  von  B.  Erdmannsdftrffer  und  K.  Obser  be^ 
arbeitet,  den  vollen  BeUkll  der  maßgebenden  Kreise  der  Historiker 
gefunden  hat.  Femer  beantragte  er  die  Bearbeitung  der  Regesten 
der  Pialzgrafen  am  Rhein  vom  Anfang  des  WittelsbachVhen  Hauses 
(1214)  bis  auf  König  Ruprecht,  deren  Leitung  er  persönlich  tiber- 
nabm.  Er  fand  auch  sofort  in  A.  Koch  und  J.  Wille  die  geeignet- 
sten Bearbeiter  und  bewies  sein  fortdauerndes  Interesse  an  der  für 
die  pfälzische  Geschichte  höch^l  wertvollen  Publikation  durch  den 
in  der  sechsten  Plenarsitzung  (1887)  gestellten  Antrag  auf  Fortfuhr- 
ung dieser  Regesten  durch  J.  Wille  bis  zum  Jahre  1509. 


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334 


Nekrolog. 


Em  anderei-  Antrag,  den  Wiiikelmaun  iu  der  fuaflcii  Pleuar- 
Sitzung  der  Kommission  (18fö)  stellte,  bezweckte  die  Herausgabe  der 
für  die  Geschiebte  des  höheren  Unterrichtswesens  überaus  wichtigen 
Heidelberger  UniTersitfttsstatnten  des  16.  bis  la  Jahrhunderts  durch 

August  Thorbecke  in  Heidelberg,  und  in  der  neunten  Plenarsitzung 
(1890)  stellte  er  den  Antrag,  die  Kommission  wolle  die  Sammlung 
der  nachweislich  in  Mailand,  wahrscheinÜLh  aber  auch  in  Genua  und 
wohl  iUK'li  an  anderen  Orten  vorhandenen  Urkunden  und  Aktenstücke 
zur  Gr-Schichte  des  Handchvorkehrs  der  oberitalienischen  Stiidte  mit 
deu  btiidteu  des  Oberrheiuij  während  des  Mittelalters  bcschlicsseu 
nnd  mit  derselben  Herrn  Archivrat  Dr.  Schalte  beauftragen. 

Wenn  er  die  Vollendung  der  anderen  durch  seine  Anträge  her- 
Yorgemfenen  Werke  (abgesehen  von  der  noch  nicht  in  Angriff  ge- 
nommenen Fortführuu}^  der  Regcsten  der  Pfalzgrafen  ^  ganz  oder 
wenigstens  in  erheblichem  Umfang  mit  freudiger  Genugthuung  sehen 
durfte,  war  ilim  nicht  gegönnt,  den  Abschluss  dieser  ihm  besonders 
am  Uerzcn  liegenden  Arbeit  zu  erleben,  aber  er  konnte  aus  den  ihm 
vorgelegten  Berichten  des  Bearbeiters  die  bcstinmite  Zuversicht 
schöpfen,  dass  Ergebnisse  der  einschlägigen  Forschungen  in  Aussicht 
stehen,  welche  die  bei  der  Inangriffnahme  der  Arbeit  gehegten  Er- 
wartungen bei  weitem  flbertreffen  dfirften. 

Von  dem  Zeitpunkte  an,  an  welchem,  auf  seinen  mit  dem  Unter- 
zeichneten genieinsaiii  gGStclIten  Antrag  die  Zeitschrift  für  die  Ge- 
schichte des  Oberrheins  von  dem  General-Landesarchiv  in  ihrer  Neuen 
Folge  an  die  Radische  Historische  Kommission  überging,  gehörte  er. 
wie  schon  früher  erwähnt,  deren  Rcdalsf inn^mis^rhuss  an,  und  das^ 
ihm  auch  die  Arbeiten,  die  ganz  vor/ng>uri<c  i\rv  l^ikalrn  Forschung 
gewidmet  waren,  nicht  zu  gering  schienen,  um  sich  au  ihnen  aktiv 
zn  beteiligen,  bewies  Winkelmann,  indem  er  schon  1884  das  Ehren- 
amt eines  Respicienten  bei  der  Durchforschung,  Ordnung  nnd  Ver- 
zeichnung der  Archive  nnd  Begistraturen  der  Gemeinden,  P&r- 
reien,  Korporationen  und  Privaten  des  Landes  für  den  die  pfl&lzischen 
und  fränkischen  Landesteile  umfassenden  Bezirk  übernahm  und  an 
der  Überwachung  der  von  doti  PHegern  der  Kommission  gelieferten 
Arbeiten  sich  sehr  eitrig  und  deren  Thätigkeit  wesentlich  anregend 
und  fordernd  beteiligte,  bis  er  .sich  im  Jahre  IS'H)  durch  Rücksichten 
auf  seine  Gesundheit  und  auf  andere  dringliche  Arbeiten  veranlasst 
sah,  das  Respidat  einem  jüngeren  Eommissionsmitgliede,  Professor 
Haitfelder,  zu  flbergeben 

Winkelmann  entfaltete  als  Vorstand  der  Kommission  nicht  nur 
in  wissenschaftlicher  Beziefanng  eine  hervorragende  Thätigkeit,  er 
bewährte  auch  die  Gabe  einer  ausgezeichneten  Gescbüftsleitung.  Er 
führte  den  Vorsitz  in  den  Plenarsitztingen  mit  voller  Beherrschung 
der  zur  Beratung  stehenden  Gegenstande  und  verstand  es  vortrefflich, 
die  Verhandlungen  stete  in  knappen  und  sachlichen  Bahnen  zu  er- 
halten. 

Leider  war  die  neunte  Plenarsitzmig  am  7.  und  8.  November 
1890  die  letzte,  welcher  er  persönlich  beiwohnen  nnd  präsidieren 


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Nekrolog. 


335 


konute.  Ein  schon  damals  störend  hervorgetretenes  LeidtMi  nahm 
einen  Charakter  an,  welcher  ihm  fortan  die  Pumsc  nach  Karlsruhe 
und  die  Teihiahme  an  den  Kommissioü>>il/iuigt  ü  verbot. 

Aber  den  Arbeiten  jder  Kommission,  allen  Gegeuätändeu,  welche 
—  sei  es  wissenschAftlich,  sei  es  geschifilich  —  seine  Mitwirkimg 
erheischten,  gehörte  auch  in  den  folgenden  Jahren  sein  lebhaftes 
Interesse,  seine  stets  bereite  Mitwirknng.  Ich  habe  in  der  Zeit  Tom 
November  1890  bis  Februar  189G  über  jede  irgend  wesentliche  Einzel* 
heit.  diesii  li  auf  die  vielfachen  Aufgaben  der  Kommission  bezog,  mit 
Winkelmann  in  Briefwechsel  gestanden  und  ihn  stets  bereit  gefunden, 
sich  an  der  Beratung  über  die  tlabei  zu  erörternden  Fragen  und  an 
ihrer  Entscheidung  mit  dem  lebhaftesten  Interesse  zu  l)eteiligen. 

Wie  er,  vou  seinen  Kollegen  und  Schülern  bewundert,  sich  durch 
das  namenlos  schwere  Leiden,  das  ihm  auferlegt  war,  an  der  ErfHU- 
long  seines  akademischen  BemfiBs  nicht  abhalten  liess,  wie  er  nn- 
ermttdlich  weiter  arbeitete  sowohl  an  YoUendong  der  umfassenden 
wis  11  M  haftlichen  Arbeiten,  von  denen  früher  die  Hede  w^ar,  als  auch 
an  kleineren  mit  ihnen  in  Beziehung  stehenden  Untersuchungen  (die 
letzte  in  den  Mitteilungen  des  Instituts  für  üstcrrcicbische  Geschichts- 
forschung über  die  angebliche  Ermordung  des  Herzogs  Ludwig  von 
Baiern  durch  Kaiser  Friedrieh  im  Jahre  1231  ist  kurz  vor  seinem 
Tode  im  Drucke  erschienen  und  steht  ganz  auf  der  Höhe  metho- 
discher Kritik),  so  waren  die  Schmerzen,  die  er  duldete  ohne  zn 
klagen,  die  vielen  Stönmgen,  die  seine  Krankheit  mit  sich  brachte, 
fOr  ihn  kein  Hindernis,  an  unseren  Arbeiten  den  fördersamsten  Anteil 
zn  nehmen.  Es  war  daher  ganz  selbstverständlich,  dass  die  Kom- 
mission, als  im  Jahre  1892  die  Neuwahl  des  Vorstandes  vorzunehmen 
war,  ihn,  ebenso  wie  früher  im  Jahre  1887,  einstimmig  bat,  dieses 
Ehrenamt  für  weitere  fünf  Jahre  wieder  zu  übernehmen- 

Icli  darf  hier,  wenn  es  mir  auch  ferne  liegt,  von  meiner  Ge- 
schäftsftihrung  als  Sekretär  der  Kommission  zu  sprechen,  doch  her- 
vorheben, dass  ich  nicht  nur  von  1868  bis  1890,  sondern  auch  von 
da  an  bis  zu  Winkelmanns  Ableben  mit  ihm  stets  in  vollster  Har- 
monie zusammenwirkte.  Ein  gerader,  offener  Charakter,  einer  Un- 
wahrheit, eines  Winkelzuges,  einer  Intrigne  unfähig,  hat  er  auch  in 
Fällen  ernster  Meinungsverschiedenheiten,  die  im  Verlaufe  von  13 
Jahren  sich  wohl  auch  einmal  einstellten,  in  seinem  Verkehre  mit 
mir  sich  stets  als  ein  ausschliesslich  durch  die  Rücksicht  auf  die 
Sache  bestimmter  Amtsgenosse  verhalten,  und  unsere  Beziehungen 
wurden  aus  geschäillichen  sehr  bald  aufrichtig  und  unerschatterlich 
freundschaftliche.  Es  gereicht  mir  zur  Genugthuung,  dass  Winkel- 
mann  in  seinem  letzten,  am  Sl.  Oktober  1895  an  die  Kommission  ge- 
richteten Schreiben ,  in  welchem  er  sebien  Bank  für  ein  an  ihn  ge- 
richtetes Begrüssnngstelegramm  aussprach,  sein  volles  EinverstÄndnis 
mit  mir  bei  allen  auf  die  Kommission  bezOglicben  Angelegenheiten 
hervorhob. 

Wenn  Ed.  Heyck  in  dem  Nachruf,  den  er  in  der  Beilage  No.  48 
der  Allgemeinen  Zeitung  Winkelmann  widmete,  mit  vollem  Rechte 


336 


Nekrolog 


die  mit  ihm  geführte  Korrespondenz  „einen  wissenschaftlich  wie 
menschlich  wertvollen  BedU*  nennt,  so  darf  ich  mich  solchen  Be- 
sitzes nicht  nnr  im  Hinblick  anf  die  Honderte  Ton  Briefen,  die  ich 
mit  dem  Entsdilafenen  wechselte,  rOhmen,  sondern  ich  darf  hinzu- 
fBgen,  dass  jeder  Besacfa,  den  ich  im  Verlaufe  der  letzten  fünf  Jahre 
in  seinem  Krankenzimmer  —  der  Statte  einer  trotz  aller  Leiden  rast- 
losen Arbeit  —  machte,  mich  mit  der  höchsten  Bewunderung  der 
geistigen  und  sittlichen  Kraft  erfüllte,  die  der  edle  Dulder  bewährte- 
ich kann  nur  sagen,  dass  ich  mich  bei  jedem  \Vicdersehen  des  ver- 
ehrten Mannes  erhoben  und  erbaut  fühlte  und  zu  dem  Vorbild  helden- 
mütigen Ertragens  eines  nnabwendbaren  Geschickes,  ich  mAchte 
sagen  andflchtig  emporblickte.  Nie  habe  idi  eine  Klage,  nie  ein 
bitteres  Wort  aus  seinem  Munde  vernommen- 

Das  ganze  Leben  Winkelraanns  war  der  Arbeit  und  seiner  Fa- 
milie gewidmet.  Da  ist  es  aber  auch  an  dieser  Stelle  eine  Pflicht, 
der  treuen,  selbstlosen,  tapferen  Gefährtin  seines  Lebens,  mit  der  er 
s(  hon  in  Reval  in  jungen  Jahren  den  Kliebund  gcschlosfen,  zu  ge- 
denken, welche,  wie  sie  dem  Gesunden  die  verständnisvolle  Genossin 
seiner  Arbeit,  die  gleichgesinnte  Helferin  in  den  Kämpfen  eines 
schlichten  Gelehitenlebens,  in  wehshem  Entbehnmgen  und  Opfer 
nicht  aasblieben,  aber  auch  die  fireodige  Teilnehmerin  seiner  Erfolge 
war,  so  dem  Kranken  als  unvergleichliche  Pflegerin  zur  Seite  stand. 
Der  Blick  auf  die  geliebte  Frau,  die  drei  Töchter  nm\  die  zwei  Söhne, 
deren  Leben  er  mit  Befriedigun;?  sieh  in  gesicherten  Bahnen  gestalten 
sah.  bot  dem  von  unsäglichen  Schmerzen  Gequälten  Trost  und  Za- 
versicht. 

Mit  freudiger  Anerkennung  standen  die  Mitglieder  der  Badischen 
ffistorischen  Kommission  ihrem  hochgeschätzten  Vorstand  in  seinen 
gesuiden  Tagen  gegenOber,  mit  Bewnndenmg  und  Rohrang  betrach- 
teten sie  sein  onermüdetes  Schaffen ,  als  er  von  schw  crcr  Krankheit 
heimgesucht  war,  mit  Ehrfurcht  die  Grösse  seines  Charakters,  die 
kein  Leiden  beutete,  in  treuer  Erinnerung  werden  sie  stets  des  Ver- 
klärten gedenken.  Sein  Andenken  bleibt  uns  allen  heilig. 

Fr.  V.  Weech. 


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Znr  GesoMehte  der  Jaden  in  der  Markgra&chaft 

ßaden-ßaden. 


Von 

J.  A.  Zehnter. 


§  1. 
Einleitnng. 

Im  Jahre  1515  auf  St.  Jakobi  des  Apostels  Tag  teilte  der 
Markgraf  Christof  I.  von  Baden,  der  seit  dem  Jahre  1503 
die  vorher  vielfach  geteilten  Lande  der  Marktrrafen  von  Baden 
und  von  Ilochher^^  in  seiner  Hand  wieder  vereinigt  hatte, 
diese  seine  Lande  unter  drei  seiner  Söhne:  Bernhard  erhielt 
den  halben  Teil  der  hintern  Grafschaft  Sponheim  (an  der 
Mosel),  die  luxemburgischen  Lande  and  die  triersche  Pfand- 
Schaft  Schönenberg;  —  Philipp  die  ganze  MarkgrafBchaft 
Baden  (das  Hanptland)  mit  Altensteig  (Württemberg)  und 
Beinheim  (Elsass),  den  Anteil  an  der  yordem  Grafschaft 
Sponheim  (gegen  den  Rhein  in  der  Gegend  Ton  Kreusnach), 
den  halben  Teil  der  Gra&chaft  Eberstein  and  die  Herrschaften 
Lahr  and  Mahlberg,  sowie  Teile  der  Herrschaft  Geroldseck; 
—  Ernst  erhielt  die  breisgauischen  Lande,  nämlich  die  Mark- 
grafschait  Höchberg  und  die  Herrschaften  Osenberg,  Röteln, 
Badenweiler  und  Sauscnberg  mit  der  Stadt  Schopfheim. 
Wenige  Tage  nach  der  Teilung  ubergab  Markgraf  Christof 
krankheitshalber  auch  die  Regierung  seinen  Söhnen.  Nach 
seinem  Tode  (1527)  beliessen  es  die  Söhne  bei  der  väterlichen 
Teilung.  Markgraf  Philipp,  der  Haupterbe,  starb  jedoch  schon 
1533  ohne  männliche  Nachkommen,  und  sein  Besitz  ging  auf 
seine  Brüder  Bernhard  und  Ernst  über.  Diese  verwalteten 
das  Erbe  eine  Zeitlang  gemeinschafUicb,  teilten  es  aber  dann 

MtMhr.  f.  OMch. «.  Obmb.  H.  F.  ZT.  22 


338 


Zeluiter. 


im  Jahre  1535.  Bernhard  erhielt  zu  seinen  linksrheinischen 
Besitzungen  die  Stadt  und  das  Schlos?  Bad(>n  und  alles  Land  süd- 
lich dieser  Stadt  und  nördlich  derselben  bis  zur  Alb  nebst  dem 
Schinurecht  über  Herrenalb  und  Frauennlb,  den  Anteil  an  der 
vordem  Grafschaft  Sponheim  und  die  Herrschaft  Beinhcim  im 
Elsass.  Emst  erhielt  zu  seineu  breisgauisehen  Herrschaften 
die  Städte  und  Ämter  Pforzheim,  Durlach,  Mtthlburg,  Rem- 
chingen, Stein,  Graben,  Staffort,  Altensteig,  Mundelsheim  und 
Besigheim,  sowie  die  Dörfer  nördlich  der  Alb  nebst  der  untern 
Hard.  So  wurde  Bernhard  der  Gründer  der  baden*badi- 
sehen,  Ernst  der  Gründer  der  baden-pforzheimischen 
Linie,  welch  letztere  sich  nach  der  Verlegung  ihres  Wohn- 
sitzes von  Pforzheim  nach  Durlach  (1565)  von  Baden-D ur- 
lach  nannte.  Die  Trennung  bestand  bis  zum  Aussterben  der 
baden-badischen  Linie  im  Jahre  1771,  worauf  Markgraf  Karl 
Friedrich  von  Baden-Durlach  den  gesamten  Besitz  des  Hauses 
wieder  in  seiner  Hand  vereinigte. 

Den  Gegenstand  der  nachfolgenden  Darstellung  soll  nun 
bilden  die  Geschichte  der  Juden  in  der  Markgrafschaft  Baden- 
Baden.  Ausgeschlossen  bleiben  jedoch  diejenigen  ehemals 
dazu  gehörigen  Gebietsteile,  welche  heute  keinen  Bestandteil 
des  Grossherzogtums  mehr  bilden,  also  namentlich  die  auf 
der  linken  Bheinseite  gelegenen,  durch  den  Lfineviller  Frieden 
von  1801  verloren  gegangenen  Besitzungen.  In  Betracht 
kommen  nur  die  noch  jetzt  zum  Grossherzogtnm  gehörigen 
Gebiete.  Es  sind  dies:  1)  Die  obere  Markgrafschaft  Baden, 
seit  der  Vereinigung  der  Markgi'afschaft  Baden-Baden  mit 
Baden-Durlach  auch  die  mittlere  Markgrafschaft  genannt. 
Diese  obere  Markgrafschaft  Baden  unifasste:  a)  das  Oberamt 
Rastatt  und  Kuppenheim  zu  Rastatt;  b)  das  Amt  Baden; 
c)  das  Amt  Ettlingen;  d)  das  Amt  Steinbach  (bei  Bühl); 
e)  das  Amt  Bühl  und  Froschweiler  zu  Bühl;  f)  das  Amt  Stoll- 
hofen und  Schwarzach  zu  Schwarzach.  —  2)  Die  Grafschaft 
Eberstein  mit  dem  Amt  Gernsbach  nebst  Frauenalb.  —  3)  Die 
Herrschaft  Staufenberg  mit  dem  Amt  Staufenberg.  —  4)  Die 
Herrschaft  Mahlberg  mit  dem  Oberamt  MaUberg.  —  5)  Das 
Amt  Kehl, 

Zeitlich  endigt  die  DarsteDung  mit  der  Wiedervereinigung 
der  Markgrafschaften  Baden-Baden  und  Baden-Durlach  im 
Jahre  1771  und  sie  hätte  ihrem  Titel  gemftss  zu  beginnen 


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Geschichte  der  Juden  in  der  Markgia&diaft  Badan-fiaden.  339 

mit  der  Teilung  von  1535.  Jedoch  werden  diesem  eigentlichen 
Gegenstand  der  Darstellung  auch  die  wenigen  geschichtlichen 
Nachrichten  vorausgeschickt,  welche  uns  aus  den  markgrilflich 
badischen  Gesamtlanden  aus  der  Zeit  vor  der  Teilung  von 
1535  bezüglich  der  Juden  erhalten  sind  und  die  ihres  geringen 
Ümfangs  halber  kaum  den  Gegenstand  einer  besondem  Ab- 
handlung bilden  können. 

Die  Darstellung  beruht  im  wesentliclieii,  nämlich  überall 
da,  wo  gedruckte  Belegstellen  nicht  angeführt  sind,  auf  archi- 
valischen  Quellen.  Die  Materialien  wurden  aus  eiucr  grossen 
Zahl  von  Aktenhetten  und  aus  einer  Reihe  von  Kopialbüchern 
des  Grossh.  Generallaiidtsarchivs  lu  Karlsruhe  zusammen- 
getragen. Die,  übrigens  sehr  lückenhaften,  Akten  sind  zu- 
meist unter  der  Rubrik  „Baden-Generalia:  Judenrechte  und 
Judensachen"  registriert;  spezielle  Nachweise  daraus  werden 
hier  in  der  Darstellung  der  Umständlichkeit  halber  nicht  an* 
gegeben.  Die  Belegstellen  aus  den  Kopialbüchern  sind  in  den 
Noten  bemerkt. 

§2. 

Die  Juden  in  den  markgräflichen  Gesamtlanden  bis 

zur  Teilung  von  1535. 

Bei  der  Nähe  der  uralten  jüdischen  Niederlassungen  in 
den  rheinischen  Handelsstädten  (Worms,  Trier,  Köhl)  ist  anzu- 
nehmen, dass  frühe  schon  Juden  in  die  markgrilflichen  Lande 
kamen,  wenn  nicht  zu  bleibendem  Wohnen,  so  doch  um  auch 
hier  Geschäfte  zu  machen.  Die  älteste  Nachridit,  welche  uns 
das  Vorkommen  Ton  Juden  in  der  Markgrafschaft  positi?  be- 
zeugt, datiert  jedoch  erst  aus  dem  Jahre  1267,  aus  einer  Zeit, 
in  -welcher  auch  sonst  die  Juden  iu  den  der  Markgrafschaft 
benachbarten  Gebieten  auftraten.  *) 

Die  aus  dem  Jahre  1267  stammende  Nachricht  betrifft  die 
Stadt  Pforzheim  und  berichtet  uns  von  einer  jener  blutigen 
Prozeduren  gegen  Juden,  wie  sie  um  jene  Zeit  in  Deutsch- 

<}  Vgl.  ScbOpfliOt  Hirt.  Zwingo-Badflosfi  V,  S.  176;  diew  Zeitschr. 
I,  8.  124  (Juden  bd  Ftribaig).  —  Löwensteiii,  Gesch.  der  Jaden  am 

Bodensee  und  Umgebung  S.  1  (ÜberHngen),  S.  20  (KonsUna),  S.  57 
(Schaffhauseu),  S.  79  (Diessenhofen).  —  IjOwenstein,  Beitrftge  rar  Q«flch. 
der  Juden  in  der  Korp&dz  S.  1.. 

22* 


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840 


Zehnter. 


land  nicht  selten  waren.  Nach  der  Überlieferung  fanden 
eines  Tages  FCorzheimer  Fischer  in  einem  der  dortigen  Ge- 
wässer die  Leiche  eines  Kindes,  dessen  Hand  ans  dem  Wasser 
heraussah,  während  der  Leichnam  im  übrigen  mit  Steinen 
bedeckt  war.  Auf  die  Anzeige  der  Bischer  wurde  die  Leiche 
in  Gegenwart  des  Markgrafen  Rudolf  L  von  Baden  aus  dem 
Wasser  gezogen  und  auf  das  Ufer  gelegt.  Man  erkannte, 
dass  das  Kind  ermordet  worden  sein  müsse.  Nun  ereignete 
sich  aber  das  Merkwürdige,  dass  der  Leichnam  sich  auf  ein- 
mal aufriclitete,  dem  Markgrafen  die  Hand  entgegenstreckte 
und  sich  dann  wieder  auf  den  Boden  niederlegte.  Es  war  den 
Anwesenden  klar,  dass  das  wunderbare  Verhalten  der  Leiche 
nichts  anderes  bezwecke,  als  den  Markgrafen  zur  Rächung  des 
geschehenen  Frevels  und  zur  Bestrafung  der  Schuldigen  auf- 
zufoidem.  Der  Verdacht  der  Ermordung  fiel  alsbald  auf  die 
Juden.  Sie  wurden  yoigerufen  und  bekannten,  dass  sie  das 
Kind,  ein  siebenjähriges  Mädchen  Namens  Margaretha,  von 
einem  alten  Weibe  gekauft,  ihm  den  Mund  mit  Tüchern  ver- 
stopft, die  Adern  geöffnet  und  das  Blut  zur  Verwendung  bei 
ihren  religiösen  Gebräuchen  aufgefangen,  die  Leiche  aber  im 
Wasser  versteckt  und  mit  Steinen  beschwert  hatten.  Auch 
das  alte  Weib  gestand  seine  Schuld.  Das  Weib  und  ein  Teil 
der  Juden  wurden  gerädert,  andere  gehenkt.  So  ward  die 
als  erwiesen  angesehene  Schuld  gesühnt.  Das  als  Märtyrerin 
gestorbene  Mädchen  wurde  in  der  Michaelis-(Schloss-)KapelIe 
zu  Pforzheim  in  einem  auf  steinernem  Sockel  ruhenden  Stein- 
sarg  beigesetzt,  welcher  die  .Inschrift  erhielt:  „Margaretha 
a  Judaeis  occisa  obüt  felidter  anno  Domini  MGGLXVII  Cal. 
Jul.  fer,  VI."  *) 

Seit  dem  Jahre  1267  fehlen  auf  längere  Zeit  weitere  Nach- 
richten aus  den  markgriiflichen  Landen  bezüglich  der  Juden. 
Wir  wissen  nur,  dass  Markgraf  Rudolf  III.  von  Baden  (f  1332) 
mit  der  Stadt  und  dem  Bischof  von  Strassburg  mehrfach  in 
blutige  Händel  geriet,  und  dass  dabei  auch  Ansprüche  des 


*)  J.  Bader,  Bad.  iMämgmh,  (8.  Aufl.)  8.  292£;  Saehs,  Ein],  in 

die  Gesch.  der  Markgraftcbaft  Baden  II,  S.  15  ff.  Bei  Sachs  finden  sich 
auch  nähere  Mitteilungen  über  die  spätem  Geschicke  des  Grabrnfvls  des 
getödteten  Mädchens  und  derLeichp  d^ss^lben.  Die  Namen  der  geti»dteten 
Juden  sind  uns  noch  in  einem  alten  hebräischen  Klagelied  erhalten. 


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Geschichte  der  Juden  in  der  Markgrafschaft  Baden-Baden.  S4i 

Markgrafeu  wider  die  dortigen  Juden  mit  den  Gegenstand 
des  Streites  bildeten.^) 

Bißt  den  an  Zahl  und  Geld  reichen  Jaden  Ton  Strassbnrg 
standen  die  Harkgrafen  von  Baden,  ine  die  meisten  am  Ober« 
rhein  angesessenen  Herren,  damals  ttberhanpt  in  yielfoclien 
Besiehnngen;  fast  alle  waren  Schuldner  derselben.  Als  im 
Jahre  1349,  anlässlich  des  grossen  Jadenbrandes,  Kaiser 
Karl  IV.  zum  Schutze  der  Juden,  seiner  Kammerknechte,  ein- 
schritt, den  Städten,  welche  ihre  Juden  verbrannt  hatten, 
Bussen  auferlegte  und  verordnete,  dass  den  Städten  das  ein- 
pezogene  Judengut  wieder  abgenommen  oder  von  ihnen  dafür 
entsprechender  Ersatz  geleistet  werden  müsse,  alles  zu  seinen 
und  des  Reiches  Gunsten,  gefiel  daher  dieser  Eingriff  der 
kaiserlichen  Gewalt  den  Städten  und  Fürsten  durchaus  nicht. 
Sie  sahen  voraus,  dass  es  bei  der  Verordnung  des  Kaisers 
nicht  sein  Bewenden  haben  werde,  dass  vielmehr  von  den 
Bechtsnachfolgem  der  getödteten  Juden  jedenfalls  der  Versuch 
gemacht  werden  würde,  deren  Ansprüche  gegen  ihre  Schuldner 
früher  oder  später  wieder  geltend  zu  machen.  Gegen  diese 
Gefahr  suchten  die  Städte  und  Fttrsten  ihrerseits  durdi  Btknd- 
nisse  sich  zu  schtttzen.  An  einer  solchen  Vereinigung  benach- 
barter Reichsstände,  welche  der  Bischof  von  Strsssburg,  die 
Grafen  von  Württemberg,  von  Freiburg,  von  Hohenberg,  von 
Fürsten berg,  die  Herren  von  Eberstein,  von  Geroldseck  und 
andere  mit  der  Stadt  Strassburjx  am  5.  Juni  1340  abschlössen, 
beteiligten  sich  denn  auch  die  Markgrafen  Friedrich,  Hermann 
und  Rudolf  von  Baden.  Die  Stadt  Strassburg  verpflichtete 
sich,  alle  Pfandbriefe,  welche  die  dortigen  Juden  gegen  die 
Verbündeten  in  Händen  gehabt,  den  Schuldnern  zurückzugeben, 
wogegen  diese  hinwiederum  der  Stadt  Hilfe  zusicherten,  falls 
sie  der  Juden  wegen  angegriffen  werden  sollte.')  Markgraf 
Rudolf  V.  von  Baden  wusste  sich  von  der  Gunst  des  Kusers 
überdies  noch  eine  besondere  Verscbreibung  d.  d.  Speyer« 
Dienstag  vor  dem  Palmtag  1349  zu  erwhrken,  worin  der  Kaiser 
ihn  und  s^e  Bttrgen  von  allen  seinen  Sdiulden  an  die  Ja- 
den zu  Strassburg  oder  sonstwo  los  und  ledig  sprach.*)  — 

1)  T.  Weech,  Bad.  Gesch.  S.  29.  —  ^  Ebenda  8.  87;  Sachs,  End.  I, 
8.  217;  II,  8.  142,  152.  —  ■)  Die  Urkunde  iit  abgedrockt  bei  8eh(»pffin 
y,  8.  486.  8.  auch  ürk..Biich  d.  Stadt  Btranburg  T,  No.  208, 204,  206- 


342 


Zehnter. 


In  demselben  Jahr  siegeln  sodann  Markgraf  Hermann,  Herr 
zu  Eberstein,  und  Markgraf  Rudolf,  genannt  der  Wecker, 
auch  eine  Urkunde,  worin  Markgraf  Friedrich  III.  bezeugt, 

dass  er  die  Krone,  welche  Ruprecht,  Pfalzgraf  bei  Rhein  und 
Herzog  in  Bayern,  für  1 1  iediichs  Vater,  den  Markgrafen  Ru- 
dolf von  Baden,  bei  den  Juden  zu  Strassburg  versetzt  hatte, 
wieder  zurückenipfangen  habe^),  und  der  Pfalzgraf  Ruprecht 
selbst  bekennt  in  einer  Urkunde  vom  Sanistag  vor  Miseri- 
cordia  lo4Ü,  dass  „die  erberen  wisen  Lüte.  der  Ammann- 
meister,  der  Rat  und  die  Stadt  geuieinliche  ze  btrazburg  un- 
serm  lieben  Sweher.  Markgiafe  Friederiche  von  Baden,  die 
Grone,  die  wir  in  Pfandes  wis  Jeckelin  und  Manekinde,  eth- 
wane  Juden  ze  Strazburg,  vor  sin  Vatter  seligen,  unsern 
Oheim,  Markgrafs  Rudolf  versatzet  hatten,  unverbröchenlichen, 
als  wir  sie  den  vorgenannt  Juden  versetzet  hatten,  in  sine 
vesten  und  gewalt  wieder  gehent  und  geantwortet  habent,  so 
dass  er  derselben  Grone  sicher  und  gewaltig  sie.  So  sagent 
wir  die  vorgenannt  von  Strazburg  von  solicher  Anspruch,  die 
wir  von  derselben  Grone  wegen  zu  in  haben  mochten,  quit, 
ledig  und  loss/^) 

Dasä  zur  Zeit  des  Judenbrandes  von  1340  Juden  auch  in 
der  Markcrrafschaft  Baden  ansässig  waren,  ergiebt  sich  aus 
dem  Deutzer  Memorbuch  S.  6,^)  woselbst  Dur  lach  unter 
den  Orten  aufgeführt  wird,  wo  1349  Judenverfolgungen  statt- 
fanden. *)  —  In  einer  Urkunde  von  Montag  nach  St.  Lucien- 
tag  1349  erklären  denn  auch  die  Markgrafen  Friedrich  III. 
und  sein  Bruder  Kudolf  V.,  Herren  zu  Baden,  dass,  wenn 
Jemand  (ans  den  Judenverfolgungen  her)  Judengut  in  Besitz 
habe,  und  es  „dem  erberen  Gonvent  und  dem  goczhuse  und 
unserer  base,  der  eptisin  ze  Büre  (Beuren  =  Lichtenthai  bei 
Baden),  will  gen  ',  ihm  erlaubt  sei,  fünfzig  Pfund  Strassburger 
Pfennige  (=  550  Gulden)  zu  geben,  aber  nicht  mehr.') 

Aus  Anlass  der  Verfolgungen  von  1349  hatten  sich  die 
meisten  Juden,  welche  nicht  umgekornuieu  waren,  aus  Deutsch- 
land geüüchtet,  zumeist  nach  Polen,  wo  sie  damals  gute  Auf- 

»)  Sachs,  Eiul.  II,  S.  152.  —  2)  Siehe  die  Urkunde  bei  Schöpflin  V, 
8.  438.  —  *)  Unter  der  Beseichnuug  „Memorbflcher"  Tenteht  man  alte 
kebräisehe  Marlyrologien,  deren  dck  aus  Terachiedenen  StAdten  erhalten 
haben.  —  *)  Löwenstein,  Beiträge  zur  Gescht  der  Juden  in  der  Kurpfalz 
S.  168  in  der  Note.  —     Diese  Zeitschr.  ym,  S.  93. 


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Geschichte  der  Judeu  in  der  Markgrafschaft  Baden-Baden.  343 


uahiiie  fanden.  Aber  bald  kehrte  ein  Teil  von  ihnen  wieder 
nach  Deutschland  zuiück.  Inzwischen  waren  Dinge  vorgo- 
gangeii,  welche  für  ihre  Stellung  in  der  Mavkgrafsciiaft  niciit 
ohne  Bedeutung  waren. 

Den  zähringischen  Markgrafen  war  es,  trotz  des  kräftigen 
Anlaufs  dazu  unter  Markgraf  Rudolf  I.  von  Baden  (1243  bis 
1288)  bis  zum  Ende  des  U.  Jahrhunderts  in  keiner  ihrer 
Linien  gelungen,  sich  in  den  ReichsfUrstenstand  emporza- 
sehwingen,  d.  h.  ein  territoriales  Staatswesen  zu  begründen. 
Sie  blieben  als  Grafen  (Landgrafen)  im  Breisgau  und  im  Uff- 
gau  kaiserliche  Beamte  und  erhoben  sich  im  übrigen  nicht 
über  die  Stellung  einer  grossen  Gutsherrschaft  Erst  seit 
Rudolf  VL  beginnt  die  Entwicklung  zu  einem  territorialen 
Staatswesen.  Diese  veränderte  reichsrechtliche  Stellung  der 
Markgrafen  kommt  zuerst  bei  der  Belehnung  des  Markgrafen 
Rudolf  VI.  von  Baden  durch  Kaiser  Karl  IV.  zum  Ausdruck. 
In  dem  Lehin.-brief  vom  9.  Januar  13G2*)  wird  die  Mark- 
grafschaft zum  erstenmal  ausdruckÜLh  als  Fiirstcutum  be- 
zeichnet, und  Gegenstand  der  Belehnung  sind  nicht  mehr,  wie 
früher,  nur  einzelne  benannte  Lehen,  sondern  ausser  dei 
Lehen  zwischen  Pfinz  und  Schwarzach  auch  die  Markgraf- 
schaft mit  allen  Rechten,  WildbUunen  und  Forsten,  Geleit  zu 
■Wasser  und  zu  Lande.  Münze  und  Gericht,  mit  andern  Worten 
das  ganze  Territorium  des  Markgrafen,  auch  insoweit  es  nicht 
vom  Reiche  unmittelbar  zu  Leben  ging.  Damit  war  dem 
Markgrafen  die  Beichsunmittelbarkeit  seines  Gesamtbesitzes 
an  Gütern  und  Rechten  vom  Kaiser  feierlich  verbrieft  und  die 
unentbehrliche  Grundlage  zur  Ausbildung  der  Landeshoheit 
endlich  gewonnen.  Von  da  an  erwarben  und  entwickelten 
Markgraf  Rudolf  VL  und  seine  Söhne  denn  auch  ein  Hoheits- 
redit  um  das  andere.^ 

Zwar  sind  in  einer  Urkunde  vom  Jahre  1359''),  in  wel- 
cher Karl  IV.  dem  Bischof  Berthold  und  dem  Domkapitel  zu 
Strassburg  gestattet,  die  vom  Kaiser  den  Markgrafen  von 
Baden  verpfändete  Landgrafschaft  Ortenau  aus  des 
Marligraieu  Rudoit  V.  üändeu  zu  lösen,  unter  den  zu  dieser 

^)  Schöpflin  V,  8.  466.  —  >)  Vgl.  Badische  Ne^jalmblatter.  SecluleB 
Blatt:  Markgxmf  Bexnhard  I.  nnd  die  Aof&nge  des  bad.  Territorialstaates, 
von  Richard  Fester,  Karlsruhe  WM,  S.  11,  10.  —  Schöpflia  V,  S.  440 
(vgl.  aach  8.  484).  ~  Von  Weecb,  Bad.  Gesch.  S.  35. 


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344 


Zehnter. 


Landgrafschaft  gehörigen  Bechten,  welche  auf  den  Bischof  und 
das  Domkapitel  Übergehen  sollten,  auch  „die  Juden*  genannt; 
dagegen  findet  sich  In  den  Beleihnngsurkunden  der  Mark- 
grafen von  Baden  und  von  Hochberg  bis  dahin  unter 
den  den  Markgrafen  verliehenen  Bechten  das  Recht  des  Juden- 
Schutzes  noch  nicht,  auch  nicht  in  dem  oben  erwähnten 
Lehensbrief  vom  9.  Januar  1362.  Erst  in  dem  Lehensbrief, 
welchen  König  Wenzel  im  Jahre  1382  dem  Markgrafen  Bern- 
hard 1.  von  Baden  erteilte,  wird  zu  dem  iMünziejj'al  und  dem 
Geleitüi echte  das  Recht  des  Judenschutzes  hinzugefügt.  Es 
heisst  in  dem  Brief:  „Und  liaheu  ihm  darumb  mit  wohlbe- 
dachtem Muthe  ,  .  .  alle  und  jegliche  seine  Lchenschaft,  Herr- 
schaft, Land,  Leuten,  Zölle,  Geleite,  Wildbänne,  Güttern  .  .  ., 
seine  Müntze,  seine  Juden  mit  allen  Nutzen,  Ehren,  Rechten 
und  Zugehörungen,  als  die  von  Uns  und  dem  heiligen  Reich 
zu  Lehen  rUhren  und  als  er  und  seine  Vorfahren  seel.  Ge- 
dächtnusB  die  von  Römischen  Kaisem  und  Ednigen,  Unsern 
Vorfahren,  gehabt  und  hergebracht  haben,  als  die  zu  seiner 
Maikgrafschaft  zu  Baaden  gehören  gnädiglich  verleyhen  und 
gewährt,  verleihen  und  reidien  Ihme  die  in  Crafft  diess  Briefs 
von  Römisch-Königl.  Machte.*  *)  Die  gleiche  Verleihung  ent- 
hält dann  der  Investiturbrief  des  Königs  Ruprecht  von  1401.^) 
Auch  in  den  Lehensbriefen  des  Kaisers  Sigismund  für  den 
Markgrafen  Bernhard  von  Baden,  d.  d.  Konstanz,  Donnerstag 
vor  Paulstag  1415,  und  für  den  Markgrafen  Jakob  von  Baden, 
d.  d.  Basel,  Donnerstag  vor  Allerheiligen  1433.  werden  als 
zu  den  den  Markgrafen  bestätigten  Reichslehen  gehörig  be- 
zeichnet: „Geleite,  Landgerichte  und  Juden,  wa  er  die  hat 
oder  gelegen  sind,  mit  allen  ihren  Nutzen  und  Zugehörungen." ') 
Den  gleichen  Wortlaut  hat  auch  der  Investiturbrief  des  Kai- 
sers Friedrich  für  den  Markgrafen  Jakob  von  Baden,  d.  d. 
Frankfurt,  Sonntag  nach  St.  Jakob  des  hL  zwölfpotten  1442.  *) 
In  den  Lehensbriefen  der  späteren  Kaiser  sind  zwar  die  Juden 
gewöhnlich  nicht  mehr  ausdrücklich  erwähnt^};  da  aber  je- 
weils die  hergebrachten  Lehen  darin  bestätigt  werden,  so 
unterliegt  es  keinem  Zweifel,  dass  die  Markgrafen  von  Baden 


1)  Schoepflin  V.  S.  518.  —  Ebenda  VI,  S.  1,  3;  Sachs.  Einl.  H, 
S.  186.  —  »)  Copial-Buch  No.  30  i,  fol.  1  u.  6.  —  *)  Ebenda  No.  30i, 
fol.  9.  _  »)  Vgl.  z.  B.  Schoepflin  VII,  S.  67,  133,  224. 


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Geschichte  der  Juden  lu  der  Markgraiächaft  Baden-Baden.  345 


jedenfalls  seit  dem  Jahre  1382  im  Besitz  Jus  Judenschutz- 
rechtes  waren. 

Wann  und  wie  und  wo  jedoch  nach  den  grossen  Ver- 
folgungen zuerst  wieder  Juden  in  den  Schutz  der  Markgrafen 
angenommen  wurden,  wissen  wir  nicht.  Im  Jahre  1422  er- 
teUte  Kaiser  Sigismund  dem  Markgrafen  Bernhard  I.  den 
Auftrag,  behufs  Aufbringung  der  Mittel  zur  Ausrottung  der 
hussitischen  Ketzerei  in  Böhmen  von  den  Juden  im  Reiche» 
besonders  von  jenen  in  Schwaben,  am  Bodensee,  im  Elsass 
und  dem  Rhein  entlang  bis  nach  Kdln  hinunter  den  dritten 
Pfennig  von  all  ihrem  Gute  einzuziehen,^)  und  in  einer  Ur- 
kunde vom  29.  April  1423  ersucht  er  den  Markgrafen,  von 
den  eingezogenen  Judengeldern  eine  Schuld  des  Kaisers  an 
den  Grafen  Adolf  von  Nassau  zu  bezahlen.^)  Es  ist  jedoch 
niclit  bekannt,  ob  damals  auch  in  den  markgräflichen  Landen 
selbst  Juden  im  Schutze  sasscn.  Doch  befanden  sich  um  jene 
Zeit  in  der  Nähe  der  Markgrafschalt  Juden  auch  in  den 
kleineren  Orten.  So  nimmt  z.  B.  der  Pfalzgraf  Ludwig  bei 
Rhein  im  Jahre  1420  einen  Juden  Namens  Löb  aus  Villingen 
in  seinen  Schutz  auf  und  im  gleichen  Jahre  gestattet  er 
einem  Juden  Abraham,  sich  nach  Eppingen  in  den  Schutz  zu 
setzen.^ 

Nach  der  unglücklichen  Schlacht  bei  Seckenheim  (1463) 
erreichte  es  die  Gemahlin  des  Maikuiafen  Karl,  eine  Schwe- 
ster des  Kaisers,  von  diesem,  dass  dem  Markgrafen,  um  ihm 
einigermassen  Ersatz  für  die  grossen  Verluste  des  Krieges  zu 
bieten,  das  liecht  gewährt  wurde,  für  sich  die  Judensteuer 
in  Allemanien  in  gewissen,  in  dem  kaiserlichen  Schreiben 
näher  bezeichneten  Orten  einzutreiben  (uxor  .  . .  obtinuit  ab 
Imperators  non  solum  absolutionem,  sed  in  praesidium  et  sub- 
sidium  sui  domini  et  mariti  exactionem  Judaeorum  per  Ale- 
maniam  in  lods  in  literis  imperatoris  ezpressis  et  determina* 
tis.)^)  Da  jedoch  unseres  Wissens  der  kaiserliche  Brief,  in 
welchem  die  Orte  aufgezählt  sind,  nicht  erhalten  ist,  so  kann 
auch  nicht  festgestellt  werden,  ob  sich  darunter  Orte  in  den 

T.  Weech,  Bad.  Gesch.  S.  64.  —  Sachs,  Einl.  II,  S.  274.  —  ^  Oop.- 
Bnch  No.  60  fol.  251  ff.  ^  *)  Cop.-Bach  No.  466  fol.  6  u.  fol.  282.  — 
*)  JabrgMchiehte  des  P&rren  Anton  Ton  Ihriogin:  bei  Hone,  Qoellen- 
Mininlong  stur  bad.  Landesgeich.  I,  8.  248  o.  478  ff. 


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346 


Zehnter. 


markgräflichen  Landen  selbst  befinden.  Eine  auf  die  Sache 
bezügliche,  uns  erhaltene  kaiserliche  Urkunde  vom  15.  De- 
zember 1463  enthält  eine  Aufzählung  von  Orten  nicht;  sie 
gewährt  dem  Markgrafen  die  Ermächtigung,  von  den  Juden 
den  zehnten  Teil  ihres  Vermögens  und  den  goldenen  Opfer- 
pfennig iibeiall  L'iuzutrciben.  giebt  ihm  Vollmacht,  die  Wider- 
spänstigen  zu  iu  hten  und  an  Leib  und  Leben  m  strafen,  wie 
gebührlich,  und  hebt  alle  entgegenstellenden  Privilegien  auf. ') 
Dass  jedoch  um  jene  Zeit  Juden  auch  in  den  markgratiichen 
Landen  im  Schutz  «assen,  scheint  gleichwohl  sicher  zu  sein. 
Es  findet  sich  wenigstens  im  Generallandesarchiv  zu  Karls- 
ruhe eine  andere  Urkunde')  vom  Freitag  nach  St.  Margarethen- 
tug  14G3,  wonach  der  Kurfürst  Friedrich  Ton  der  Pfalz  die 
Jaden  Allendorf  von  Frankfurt  und  Leo  von  Pforzheim 
nebst  Weib  und  Kind  und  Brodgesind  auf  sechs  Jahre  nach 
Heidelberg  in  den  Schutz  aufnimmt. 

Die  nächstfolgende  l'rkunde.  welche  sich  auf  die  Juden  in 
der  Markgrafschaft  bezieht,  ist  ein  Schirm-  und  Geleitsbrief 
des  Markgrafen  Christoph  L,  d.  d.  Baden  auf  Donnerstag  St. 
August instag  1487.  Durch  diesen  Brief  wird  jedoch  dem  In- 
haber nur  das  Recht  eingeräumt,  im  Lande  zu  reisen,  nicht 
aber,  sich  doit  auch  häuslich  niederzulassen.  Es  heisst  in  dem 
Brief:  „Wir  Christoph  u.  s.  w.  bekennen,  dass  wir  Pliael  Juden, 
ytzt  zu  Uagenauw,  und  Salomen  sinen  sun,  auch  ir  beiden 
wiber,  kindere  und  Husgesinde  ufgenommen  und  empfangen 
haben  in  vnnsem  Schirm  und  wollen  sie  zu  irer  Notturft  ge- 
treulich schirmen,  versprechen  und  handhaben  zu  Recht  und 
Billigkeit,  wo  und  gegen  wen  uns  das  gebürlich  ist,  glich 
anndem  den  vnnsera,  onge verde.  Darum  geben  wir  Inn  ein 
fry,  sicher,  ufTrecht  gleit,  inn  und  durch  unnser  Marggrave- 
schaft Baden  zu  wantlelii,  wann  und  bO  oft  sie  das  bedorffend, 
bis  Widder  an  ihre  Gewahrsame,  sechs  jar  lang,  die  nächsten 
nach  dato  dieses  Briefs  utieinander  folgende,  für  uns,  die  unn- 
sern  und  der  wir  ungeverlich  mächtig  sind,  und  bevelhen  allen 
und  jeden  vnnsern  Amptleuten,  Vögten,  Schultheissen,  Zollern 
und  VerweserD,  den  dieser  vnnser  Brieft'e  fUrkompt,  dass  Ir 


')  Copialbuch  Xo.  60  fol.  -102—4'  9.  Vgl.  auch  daselbst  die  vorher- 
gehende Urkunde  vom  13.  April  14t>2.  Über  das  tranze  Ereignis  siclie 
V.  Weecb,  Bad.  Gesch.  b.  90—%.      *)  Copialbuch  ^o.  47 i  fol.  öl*. 


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Geschichte  der  Jaden  in  der  Markgraftchaft  Baden-Baden.  347 

die  vorgenannten  Jaden,  auch  Ire  Wibere,  Kindere  und  Hus- 
gesinde  mit  Ir  habe,  als  dick  inne  das  not  thut,  unbeswert 
und  on  hinderung  durch  vnnsere  Stetten,  DMere  vnnd  ge< 
bieten  vnnserer  marggrafschaft  wandeln  und  ziehen  lassend. 

Daran  tund  Ir  Vnnseni  Willen.  I'och  behalten  wir  vnns  hier- 
hin vor,  (lass  wir  soliclien  Sc  Iii  im  und  gleit  in  benannt  zit, 
wann  vnns  geliebt,  widder  utlsagen  luügen.''^) 

Sichere  Kunde  davon,  dass  einer  grösi^ereu  Zahl  Juden 
Schutz  mit  dem  Rechte,  im  Lande  selbst  zu  wohnen,  gewährt 
worden  ist,  linden  wir  erst  aus  der  Zeit  der  Regentschaft  der 
Söhne  des  Markgrafen  Christoph  I.  Markgraf  Philipp  I.,  wel- 
chem in  der  pragmatischen  Sanktion  von  1515  das  Haupt- 
land,  die  eigentliche  Markgrafschaft  Baden,  zugefallen  war, 
war  es,  der  seit  dem  Jahre  1524  nachgewiesenermassen  eine 
Anzahl  Juden  ins  Land  aufnahm.  Es  war  dies  die  Zeit,  in 
welcher,  hauptsächlich  durch  den  Einfluss  des  Humanismus, 
die  Lage  der  Juden  in  Deutsehland  sich  Uberhaupt  allmählig 
milderte  und  ihnen  häufiger  als  früher  Schutz  und  Wohnrecht 
von  den  Landesherren  gewährt  wurde.  Die  Sehirmverleihungen 
des  Markgrafen  Pliilipp  setzten  sich  fort  bis  zu  seinem  Tode 
1533.  Wir  stellen  sie  nach  den  vorhandenen  Urkunden*)  in 
tabellarischer  Form  zusammen,  wie  folgt: 


Name  des 
Schutagoden 

Bisheriger 
Wohnort 

1 

Zugelassen 
nach 

Datum  des 
Schatz- 
briefs 

Dauer  der 
Schutzzcit 

Jährliches 
Schntzgeld 

David 

Eyforingen 

Pfordieim 

Donnerstag 

10  J. 

12Guld.ziiein. 

(Altstadt) 

tu  St«  3Car> 

garethentag 

1524 

Seligniann  und 

Ffonheim 

17.  Oktober 

10  J. 

zus.  35  Gulden 

seia  lichwager 

1524 

in  gutem  Gold 

Hana 

Mosse 

Aäseuum 

HuclienlolJ 

St.  Martißs- 

6  J. 

10  Guldcu  in 

od.  fittchen- 

tag  1525 

gutem  Gold 

bronn 

Mayer 

Notzingen 

Senheim 

31.  Jaiinar 

6J. 

83  Golden  in 

(Elsiss) 

1525 

gutem  Gold 

Gross  Jakob 

Höpfigheim 

Munde]6* 

10.  Februar 

6J. 

zusammen 

a.  Klein  Jakob 

heim 

1525 

45  Gulden 

0  Cop.-fittch  No.  82  gegen  Ende.  —  Ebenda. 


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348 


Zehnter. 


ocmimoaeii 

UtoliM*!  aar 

DHUMTi^er 

wonnors 

hacü 

Datum  des 

Schutz- 
briefs 

Dauer  der 
Schutzzeit  j 

sscniittgeia 

vueiniMiiiii 

1k7        ^  M  •               A  Hb 

AouEiDgen 

• 

ein- 

Ol.  Januar 

6  J. 

oo  uuiueu  in 

garien  (nei 

guien  uoju 

Bruclisal) 

otemoaca 

Aiieusteig 

n.reuruar 

6  J. 

eoenso 

Stenunft 

Munoels- 

4o*reDrunr 

6  J. 

au  biuoen  in 

neun 

102bO 

gutem  voui 

«lAKOD  Liemiein 

xcnen* 

^A-*-**  

üituingen 

28.  Juni 

8  J. 

oo  vuiu.  meuL 

ttuQ  Beine  Dei- 

bnusen 

in  gutem  uoKi 

läPi  II    T  ^mloin 
ocl  Ii.  XjCiUiClIi 

x\IJrct.lJUIil  uuu 

A iei6rn 

Tiili 
^0.  JUll 

6  J. 

/US.   oo  vjUIU. 

Salomon.  Ge- 

1526 

rbeiu.io  gutem 

brüder 

Gold 

Miene  und 

Sehelk- 

Pfondieim 

8.  Sept. 

6J. 

60Guld.r]iem. 

HeliM 

lingen 

1628 

in  gutem  Odd 

Löwe 

Stein 

Pfiniprten 

4  J. 

20  Gulden  in 

1682 

gutem  Oold 

Diese  Schutzbriefe,  von  denen  zwei  in  den  Anlagen  No.  1 
und  2  abgedruckt  sind,  datieren  zumeist  von  Ettlingen  oder 
Baden,  einer  auch  von  Speyer.  Sie  stimmen  ihrem  Inhalte 
nach  im  wesentlichen  überein.  Der  bewilligte  Schutz  erstreckte 
sich  stets  auch  auf  die  Weiber,  die  Kinder  und  das  Brod- 
gesinde („verbrote  gesind")  der  Aufgenommenen.  Dem  Juden 
Mayer  in  Beinheim  war  in  dem  Schutzbrief  gestattet,  über- 
dies noch  einen  weiteren  Juden  nebst  Weib  und  Kindern, 
sei  es  seinen  Vater  Rabbi  Aren  oder  einen  andern,  ohne  Er- 
höhung seines  Schutzgeldes  zu  sich  nach  Beinheim  zu  nehmen. 
Die  Dauer  des  bewilligten  Schutzes  war  in  jedenr  Brief  be- 
stimmt. Nach  Umfluss  der  Schutzzeit  mussten  die  Au|s^ 
nommenen,  falls  ihnen  nicht  weiterer  Schutz  neuerdings  be- 
willigt wurde,  das  Land  wieder  veriassen.  Es  war  ihnen  aber 
das  Recht  eingeräumt,  auch  schon  vor  Beendigung  der  Schutz- 
zeit wieder  abzuziehen,  falls  ihnen  länger  zu  bleiben  nicht 
beliebte,  jedoch  hatten  sie  in  diesem  Fall  ein  Abzugsgeld  zu 
entrichten.  Das  Schutzgeld  war  verschieden  bestimmt;  seine 
Höhe  beruhte  auf  Vereiubarung  mit  den  Einzelnen,  wie  denn 


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Gesciliehte  der  Juden  in  der  Maricgrafiehaft  Baden-Baden.  349 

Überhaupt  das  ganze  Schatzverhältiiis  den  Charakter  eines 
Vertrages  mit  gegenseitigen  Hechten  nnd  Pflichten  hatte. 
Ausser  dem  Scbntzgeld  an  den  Landesherrn  hatten  die  Joden 
nach  aosdrttcldicher  Bestimmung  der  Schutzbriefe,  obwohl  sie 
in  den  Verband  der  Gemeindebtirger  rechtlich  nicht  eintraten, 
doch  die  Pflicht,  die  bürgerliclicn  Abgaben  in  Bezug  aut  Un- 
gelt, Wachen,  Frohnden  u.  s.  w.  zu  leisten,  wie  andere  Unter- 
thanen  i)ires  Wohnsitzes,  wogegen  ihnen  auch  der  gleiche 
Schutz  zugedacht  war.  Die  Schutzbriefe  gewährten  den  Juden 
das  Recht,  durch  Kaufen  und  Verkaufen  mit  den  Unterthanen 
zu  handeln  und  zu  wandeln.  Nüttels  verzinslicher  (wucheri- 
scher) Darlehen  Geschäfte  zu  machen,  war  den  Juden  in  den 
Schutzbriefen  zum  Teil  ausdrücklich  bei  Strafe  verboten.  Den 
meisten  Juden  war  indes  dieses  Kecht  in  den  Schutzbriefen 
eingeräumt,  dabei  aber  der  Zins  bestimmt,  den  sie  nehmen 
durften,  auch  Torgeschrieben,  dass  sie  beliefaene  Pfänder  vor 
Jahr  und  Tag  nicht  verkaufen  durften,  damit  den  Schuldnern 
die  M(iglichkeit  der  Einlösung  blieb.  Ben  Juden  Seligmann 
und  Hana,  welche  unterm  17.  Oktober  1624  nach  Pforzheim 
aufgenommen  wurden,  war  ausser  dem  Handel  auch  gestattet, 
„die  Kunst  der  Wundarznei  in  der  Markgrafschaft,  wer  das 
au  sie  gesinnet,  um  eine  zimbliche  Belonung  zu  geprauchen." 
Die  Juden  waren  angewiesen,  ihr  Recht  vor  den  landesherr- 
schaftlichen  Gerichten  zu  suchen.  0 

Nach  Umfluss  der  ursprünglich  bewilligten  Schutzzeit 
wurde  den  oben  genannten  Juden  der  Schutz  zum  Teil  ver- 
längert. Einzelnen  wurde  gestattet,  ihren  Wohnsitz  während 
der  Schutzzeit  an  einen  andern  Ort  zu  verlegen*  Moese  in 
Pforzheim  wurde  auf  Donnerstag  nach  Jubihue  1581  nach 
Zahlung  des  Abzugs  aus  dem  Lande  wieder  entlassen.  Sein 
Schutzgenosse  Hellas  hatte  infolge  dessen  Ton  da  an  nur  noch 
40  Gulden  Sehutzgeld  zu  entrichten. 

Abgesehen  von  den  Schutzbriefen  sind  uns  weitere  Vor- 
schriften bezüglich  der  Jnden  aus  der  hier  behandelten  Zeit 
nicht  bekannt.  Jedoch  entnebmeu  wir  aus  einem  noch  vor- 


n  Um  die  gleiche  Zeit,  in  der  die  Aufnahme  von  .Tiulcn  in  der  Mark- 
grafächaft  Batlen  erfnlgte,  geschah  solche  auch  in  der  vorderen  Grafschaft 
Sponheim.  Vgl.  den  sehr  ausfuhrlichen  .Schutzbrief  im  Geu.-Laüd.-Arch., 
Cop.-Buch  No.  54  a.  E. 


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350 


Zehnter. 


haudenen  Aktenstück  vom  26.  liovember  1529,  dass  Anord- 
nungen darüber  bestanden,  wie  es  mit  den  liegenden  Gütern 
zu  halten  sei,  welclie  Juden  erwarben.  In  einem  Befehl  an 
die  Oberänter  und  Ämter  Pforzheim,  Durlach,  Zell  (Ueben- 
zeli),  Altensteig,  Stein,  Mühlburg  und  Staffort  vom  genannten 
Tage  wird  nämlich  unter  Verweisung  auf  die  früheren  Anord- 
nungen verfttgt,  es  sei  von  den  Juden  für  die  liegenden  Güter, 
welche  sie  innerhalb  Jahresfrist  nicht  verkauften,  die  ge- 
bührende Schätzung  mit  2V«  Gulden  von  100  Gulden  Guts- 
wert zu  cilieben.  Diese  Vorschrift  stand  damit  in  Zusammen- 
hang, dass  die  Juden,  da  sie  als  Fremde  lialten,  ebenso  wie 
andere  Ausländer  Liegenschaften,  welche  sie  im  Lande  er- 
worben hatten  (etwa  bei  Zwangsvollstreckungen),  nicht  länger 
als  ein  .lalir  behalten,  sie  vielmehr  binnen  dieser  Zeit  wieder 
an  Inländer  veräussern  sollten.') 

8  3. 

Die  Juden  in  der  Markgrafschaft  Baden-Baden  bis 

zum  Tode  Philipps  IL  (1535—1588). 

Nach  der  Teilung  von  1535  lebte  der  Gründer  der  baden- 
hadischen  Linie,  Markgraf  Bernhard  III.,  nur  noch  kurze 
Zeit;  er  starb  am  29.  Juni  1536.  Seine  beiden  Söhne  Phili- 
bert  und  Christoph  IL,  von  denen  der  erstere  am  22.  Januar 
1536,  der  letztere  erst  nach  des  Vaters  Tode,  am  26.  Februar 
1587,  geboren  wurde,  teilten  noch  unter  der  Herrschaft  ihrer 
Vormünder  am  23.  April  1556  das  ^väterliche  Erbe,  wobei 
Philibert  die  eigentliche  Markgrafschaft  Baden-Baden  und  den 
Anteil  des  Hauses  an  den  Sponheimischen  Besitzungen,  Chri- 
stoph die  luxemburgischen  Lande  erhielt.  Da  aber  Christoph 
sich  meist  auf  Reisen  befand,  übernahm  Philibert  auch  die 
Verwaltung  der  luxemburgischen  Lande,  gegen  Zahlung  einer 
Kente  an  seinen  B?  iuler,  und  regierte  bis  zu  seinem  Tode  1569. 

Zur  Geschichte  der  Juden  in  der  Markgrafschaft  während 
der  Begierungszeit  dieser  beiden  ersten  Markgrafen  Bern- 

*)  Vgl.  ^Vesentlicller  bilialt  des  beträchtlichsten  Teils  der  neuen  hoch- 
fürstlich markpräfiich  Itadischen  Gfsety gebung  oder  alphabetischer  Aus- 
zug aus  den  Carlsruher  und  Ka<»tatter  WocbeublUttem.  Bd.  1  (Carls- 
rahe  1782)  8.  288. 


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Geschichte  der  Juden  in  der  Markgrai^cUaft  Baden-Baden.  351 


hurd  III.  und  Philibert  fehlt  es  an  Nachrichten.  Es  ist  nicht 
bekannt,  ob  die  von  dem  Markgrafen  Philipp  nach  Ettlingen 
und  Beinheini  aufijenoninienen  Juden  nach  dessen  Tod  weiter 
geduldet  und  etwa  neue  Schutzbcvvilligungen  gewährt  wurden.^) 
Philiberts  Nachfolger  war  sein  Sohn  Philipp  II.  (1569 
bis  1588),  der  beim  Tode  seines  Vaters  erst  9  Jahre  alt  war. 
Die  Regierung  wurde  zunächst  vormundschaftlich  geführt,  bis 
sie  Philipp  im  Jahre  1577  selbst  in  die  Hand  nahm.  Aus 
seiner  Begierungszeit  liegt  ein  ziemlich  reichliches  Material 
zur  Oeschichte  der  Juden  ?or. 

Bei  Beginn  der  Begierungszeit  desselben  mussten  die 
fremden  Juden  das  Geleite»  d.  h.  die  schriftliche  Erlaubnis, 
das  markgräfliche  Gebiet  betreten  zu  dürfen,  unmittelbar  bei 

der  markgräflichen  Kanzlei  (Ceiitrahegierung)  erwirken.  Be- 
reits unterm  17.  August  1573  erging  jedoch  ein  Anssclireiben 
der  Regierung,  worin  verfügt  wurde,  dass  die  fremden  Juden 
hinfüro,  wenn  sie  in  das  Fürstentum  kämen,  nicht  mehr  zur 
markgräflichen  Kanzlei  behufs  Erwirkung  eines  Geleits  zu 
schicken  brauchten,  ihnen  dasselbe  vielmehr  von  den  Amtleuten 
jeden  Orts  gegen  Erlegung  von  5  Batzen  für  jede  Woche 
Aufenthalt  im  Lande,  samt  V  Batzen  „Drinkgelt",  erteilt 
werden  solle.  Zu  diesem  Zwecke  wurde  den  Amtleuten  eine 
Anzahl  Geleitsbrief formulare  mitgeteilt,  welche  sie  zu  ver- 
wenden und  deren  £rl(NS  sie  mit  der  Kanzlei  zu  Terrechnen 
hatten.  Damit  aber  die  Juden  nicht  ohne  Geleitsbriefe  im 
Lande  reisten,  wurde  zugleich  befohlen,  dass  sie  sich  bei  ihrer 
Ankunft  Im  Fürstentum  bei  dem  Schultbelssen  oder  Amts- 
yerweser  des  ersten  markgräflichen  Orts  zu  melden  hätten, 
der  sie  dann  auf  ihre  Kosten  „um  gebührlichen  Lohn"  mit 
einem  eigenen  Boten  an  den  Amtssitz  schicken  sollte.')  Als 
Beweis,  mit  welcher  Wichtigkeit  man  dabei  das  Judengeleit 
behandelte,  mag  erwähnt  werden,  dass,  als  im  Jahre  1584  in 


»)  Der  Schlitzbrief,  welcher  den  Juden  Mayer  Levi  und  dessen  Tochter- 
mann  im  Jahre  1525  für  die  Stadt  Kreuznach  auf  zwölf  Jahre  bewilligt 
wordta  war  (vgL  die  Note  oben  8. 849),  scbehit  nicht  Terlingert  worden 
SU  sefai.  Erst  onterm  2S.  JoU  1648  atellten,  naehdem  efaie  seitlang  keine 
Joden  mehr  in  der  Gfifidiaft  Sponheim  gewesen  waren,  die  Gemmn- 
scliaftsherren  wieder  einen  Schutzbrief  für  vier  Juden  auf  15  Jahre  aus 
(Cop.-Buch  No.  495  fol.  52).  —  ')  Ausschreibebuch  des  Markgrafen  Phi- 
lipp hn  Gen -Land -Arch.  M.  148/61a.  —  Diese  Zeitschr.  XXX,  S.  142. 


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352 


Zehnter. 


der  mit  tiem  Grafen  von  Eberstein  gemeinschaftlichen  Stadt 
Gernsbach  ein  Jude  ohne  Geleit  betreten  und  verhaftet  wor- 
den war,  auf  Einladung  des  Markgrafen  dieser,  der  Graf 
von  Eberstein  und  der  pecen  Bürgschaft  aus  der  Haft  ent- 
lassene Jude  eigens  in  Baden  zusammeukamen,  um  sich  über 
die  Strafe  zu  vergleichen.  Markgraf  Philipp  erleichterte  aber 
nicht  aur  den  fremden  Juden  das  Geleite,  sondern  er  ge- 
stattete anch  Jadea  den  Wohnsitz  in  seinem  Lande.  Unterm 
10.  März  1682  benachricbtigte  er  in  einem  Ausschreiben  die 
Amtleute  zu  Ettlingen,  Bastatt,  Kappenheim,  Steinbaeh  und 
Btthell*),  er  habe  sich  mit  seiner  schirmverwandten  Juden- 
schaft dahin  verglichen,  dass  dieselbe  mit  W«b  und  Kind, 
auch  Brodgesinde,  wieder  auf  sieben  Jahre  lang  ihre  häusliche 
Wohnung  im  Lande  nehmen  und  mit  den  Unterthanen,  es 
sei  durch  Contrahieren,  Leihen,  Kaufen  oder  Verkaufen,  Handel 
treiben  mochten,  wie  solches  in  Schrift  verfasst  und  durch 
die  der  Judenschaft  erteilten  Privilegien  ausgewiesen  werde. 
Die  Amtleute  sollten  nun  den  Juden  zur  Einbringung  ihrer 
Forderungen  gleich  andern  Untcrthanen  behilflich  sein.  Wenn 
sie  aber  einigen  Argwohn  hätten,  dass  einer  oder  mehrere 
jener  schirmverwandten  Juden  sich  auf  flüchtigen  Fuss  be- 
geben wollten,  so  sollten  sie  diesem  zuvorkommen,  die  Be- 
treffenden anhalten  und  ihn,  den  Markgrafen,  a<iossclben  so 
tags,  so  nachts  berichten.*^ 

Auch  neue  Schutzbriefe  erteflte  der  Markgraf.  Einer  der* 

selben,  vom  9.  Mai  (stylo  novo)  1584,  ausgestellt  für  Samson 
Jud  und  dessen  Schwäher  Abraham,  ist  uns  erhalten  und  in 
Anl.  3  abgedruckt.  Daraus  ergicbt  sich,  dass  die  Rechte  und 
Pflichten,  unter  welchen  Philipp  II.  den  Juden  Schutz  gewährte, 
im  Wesentlichen  mit  dem  übereinstimmen,  was  schon  die 
Schutzbriefe  des  Markgrafen  Philipp  l.  festsetzten.  Neu  sind 
nur  die  Bestimmungen  über  die  Verpflichtung  zur  Anzeige 
von  Gold-  und  Silberkäufen  und  über  das  Recht  der  über- 
lebenden Witwe  und  Kinder,  den  Schutz  noch  ein  Jahr  über 
des  Hausvaters  Tod  hinaus  zu  genlessen* 

Wenige  Jahre  nach  der  erwähnten  Verl&ngerung  der  Schutz- 
briefe änderte  indess  Markgraf  Philipp  offenbar  seine  Be- 


>)  Ei  waren  dies  die  Ämter,  worin  Toramtiich  alMs  Mm^fndan 
HMen.  —  *)  Siete  Zeitsehr.  XXIY,  S.  405. 


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Oesehiebie  der  Jaden  in  der  MarkgrafiKhaft  Baden-Baden.  353 

trachtuDg  in  Bezog  auf  die  Jaden  und  schaffte  sie  ans  seinem 
Lande  ab.  Bereits  unterm  18.  August  1584  finden  wir  ein 
Ausschreiben  desselben  an  die  Amtleute  zu  Baden,  Kuppen- 
heim, Ettlingen,  Stolhoyen,  Steinbach,  BUhell,  Rastatt,  Gerns- 
bach und  Beinheim,  worin  er  sagt:  Den  Beamten  sei  bekannt, 
dass  er  mit  seinen  schiimverwandten  Juden  einen  Vergleich 
abgeschlossen  habe,  wonach  dieselben  bis  zu  einem  bestimmten 
Termin  das  Land  ^^iinzlich  zu  verlassen  hätten.  Obgleich  nun 
den  Juden  dabei  zugesagt  worden  sei,  dass  man  ihnen  von 
Obrigkeitswegen  bei  Einziehung  ihrer  ausstehenden  Schulden 
behilflich  sein  wolle,  sei  die  Einziehung  doch  nicht  geschehen. 
Ein  Teil  der  Juden  habe  daher  um  Verlängerung  des  Abzugs^ 
termins  gebeten.  Er,  der  Markgraf,  wolle  aber  seine  armen 
Unterthanen  von  den  Jaden  ledig  machen  und  habe  daher 
alle  Judenschulden  selbst  übernommen  und  in  zwei  Zielem  zu 
zalilen  versprochen.  Eines  dieser  Ziele  komme  an  Michaelis. 
Die  Amtleute  sollten  daher  alle  Judenschulden  der  Unter- 
thanen genau  erkunden  und  verzeichnen,  sie  seien  gewiss  oder 
ungewiss,  verloren  oder  un verloren,  und  hierauf  dieselben  im 
Namen  des  Markgrafen  uiii/.ithen,  indem  sie  sich  mit  Geld, 
Wein  oder  Getreide  bezahlt  machten.  Spätere  Schulden,  die 
nicht  in  diesem  Verzeichnis  stünden,  würden  nicht  berücksich- 
tigt werden.*)  Der  Markgraf  gin^  also,  obwohl  er  die  Juden 
als  schädlich  erkannt  hatte,  keineswegs  mit  Härte  gegen  sie 
vor.  Er  vertreibt  sie  nicht  einfach,  sondern  vergleicht  sich 
mit  ihnen  wegen  ihres  Abzugs,  und  da  sie  ihre  Ausstände  nicht 
rechtzeitig  einbringen,  Übernimmt  er  selbst  deren  Einzug,  nur 
um  die  Unterthanen  möglichst  bald  von  den  Juden  zu  befreien. 

Indes  ist  sicher,  dass  auch  später  doch  noch  einzelne  Joden 
im  Lande  waren«  Unterm  25.  März  1587  wies  der  Kurfürst 
Johann  Kasimir  von  der  Pfalz  auf  Ersuchen  des  Markgrafen 
Philipp  seine  Beamten  an,  den  Juden  Samuel  Scbampffier  aus 
Kuppenheim,  „ein  Federstäuber,  welcher  Seiner  Liebden,  dem 
Markgrafen  Philipp  von  Kaden,  zu  deren  Hof-  und  Haushalt 
allerhand  Federwaar  auf  der  Frankfurter  Mess  einkauten  soll", 
die  ordentliche  Geleitsstrasso  nach  Frankfurt  hin  und  zurück 
gegen  Erlegung  des  gewühuiichen  JudenzoUs  und  Geleits 
passieren  zu  lassen.^) 

0  Diese  Zeitschiift  XXIV>  S.  411.  —  ')  Löwensteui,  Gesch.  d.  Jnden 
in  der  KnrpfiOs,  S.  61. 

IcttMhr.  r.  OMch.  d.  Obwrlt.  N.  F.  XI.  S.  23 


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854 


Zehnter. 


Für  wie  schädlich  jedoch  Markgraf  Philipp  die  Juden  an* 
sah,  ergieht  sich  aus  der  haden-hadischen  Landesordnung, 
welche  Philipp  karz  vor  seinem  Tode  im  Jahre  1588  hinaus- 
gehen Hess.  Darin  heisst  es  nämlich  unter  dem  Titel:  »Die 
Juden  hehinngenndt*: 

»Als  auch  menigUch  unverborgen,  welcher  massen  die  na- 
genden und  schädlichen  Wurm,  die  Juden,  dem  gemeinen 
Nutz  beschwärlich,  die  Armen  mit  Irem  schandlichen  Gesuch 
und  Wucher  wider  Gottes  Bcvelch  und  Ordnung  inn  Verderben 
und  Sterben  richten,  wie  dann  wir  das  Alles  leider  zu  Ein- 
gang unserer  Regierung  befunden;  nämlich  das  sie  unsere 
arme  Unndcrthauen  und  Angehörigen  mit  allerJey  Gefähr  und 
Betrug  eingefuert  und  gegen  Inen  viel  erdichter  und  falscher 
Schulden  und  Brief  gemacht,  als  wenn,  solche  Summa  darinn 
bestimbt,  Alles  baar  von  der  Hannd  hinaussgelüheu,  so  doch 
etwann  nicht  der  vierttheil  und  noch  weniger  an  barem  Gelt 
bezahlt,  und  das  annder  Alles  aufgerechneter  Wucher  ist, 
deme  (indem)  die  Juden  Anfangs  ihre  Belohnungen  denn 
Unnsem  uf  em  bestimbte  Zeit  zu  dem  Hauptgut  hu  Iren  Brief 
setzen  und  oftennals  darnach  Uber  das  von  dem  allem  alls 
geliehen  Hauptgut  von  newem  Wucher  gefordert  und  ander 
mehr  arglistigkeit  gebraucht,  dardurch  unnsere  ünnderthanen 
in  solchen  Nachthdl  gefnert,  das  deren  etliche  von  heusslichen 
Ehren,  Weib,  Kindern,  Haab  und  Güttern  verjagt,  vertrieben 
und  endlich  zu  verderben  geriebt  sind,  unnd  zuversichtlich 
binfüro,  wo  solches  durch  uns  mit  stattlichem  Einsehen  nit 
fürkhommen,  täglichs  noch  mer  beschehen  würdt; 

Dieweil  wir  aber  alls  der  Lanndtsfiirst  von  Oberkheit  we- 
gen geneigt,  das  auch  vor  Gott  und  allen  Rechten  schuldig 
sindt,  Weeg  und  Mittel  zu  suchen^  den  gemeinen  Nutz  und 
unnsere  ünnderthanen,  sovil  immer  möglich,  vor  der  arglistigen 
Juden  Verderben  zu  verhuetten,  auch  die  unnützen,  verthunigen 
Buben,  so  tag  und  Kacht  in  den  Wirthsheussem  Ilgen,  das 
Irig  üppiglich  mspttlen  und  Yerbrassen  und  zum  Th^  so 
sie  das  Ir  gar  verthan,  Irer  Trew  und  Ayd  vergessen,  hinweg 
von  Weib  und  Kinder  teufen,  die  im  jämmerlichen  EUendt 
sitien,  Hunger  und  Ifangel  leiden  lassen,  von  solchem  leicht- 
sinnigen Wesen  abzuschr^hen,  zu  guter  Haushaltung  zu 
ziehen  und  vor  Verderben  zu  verhuetten; 

wollen  wir  hiemit  allen  und  jeden  unnseren  Ünnderthanen 


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Geschichte  der  Jnden  in  der  Markgra&chaft  fiaden<Baden.  355 

bei  Leibstraf  verbotteii  haben,  sich  hinfüro  mit  benielten  Juden 
in  ainigen  Contrakt  mit  Entlehnen,  oder  anndercm.  wie  das 
Kamen  haben  möchte,  nit  einzulassen,  sondern  derselbigeu 
in  Allem  durchaus  muessig  zu  gehen.  Da  auch  über  das  ainer 
oder  mer  Contr&kt  fürginge,  solle  doch  derselbig  Krafft  dieser 
unser  Ordnung  von  Unkräfiten  und  cassirt,  auch  der  Cbrut 
dem  Juden  nichts  zu  gelten  oder  zu  geben  schuldig  seyn. 

Unnd  damit  aber  sie,  die  Juden,  Irer  Notturfft  nadi  von 
ainem  Lanndt  in  das  ander  wandeln  mdgen,  haben  wir  auss 
Gnaden,  und  gar  keiner  Gerechtigkeit,  auch  in  allweg  unbe- 
geben  des  alten  löblichen  Herkommens,  Ordnung  und  Brauchs, 
und  dazu  auch  habender  kaiserlicher  Freyheiten  und  Privi- 
legien, sonder  denen  unverletzlich  und  unnachtailig,  bis  uf 
unser  Enderung  gnedig  bewilligt,  dass  sie,  die  Juden,  durch 
unuser  Fürsteuthumb  Ir  Notturfft  nach  ziehen  und  wandern 
mögen;  doch  dergestalt,  das  ain  jeder,  sobald  er  in  solchem 
unserem  Fürstenthumb  ankombt,  sich  zu  unnserem  nächst  ge- 
sessenen Amptman  verfüngen  und  Inn  umb  glcitt  ansuchen 
und  bitten.  Derselb  Amptman  soll  und  würdt,  beneben  dem 
Zoller,  solchem  oder  solchen  Juden  alsdann  uff  sein  Anzeigen, 
^a  er  sein  B^s  hinnemen  will,  zu  dem  nächstgesessenen 
Amptman  so  lang  und  vil,  bis  er  uss  unnserem  Fürstenthumb 
kommt)  ein  schrififtlich  Geleidt  geben.  Darfür  soll  er  oder 
ain  jeglicher  Jud  jedem  unserem  Amptman  unnd  ZoUer  für 
solch  Gleit  zalen  unnd  geben  zwen  Batzen  Beichsmttntz,  welche 
in  die  zollbüchs  allssbaldt  zu  anderm  zoll  gelegt  und  gelüfert 
werden  sollen.  Dergleichen  Glaidt  sollen  aber  allein,  wann 
die  Juden  durch  unser  Fürstenthumb  zu  raissen  begern,  ge- 
geben und  gevolgt  werden ;  unnd  da  ainer  oder  mer  Juden  in 
unser  Marggraffschafft  still  zu  liegen  begern,  das  Glaidt  bey 
unser  Canntzley  abgeholt  und  die  Gepür  dafür  erlegt  werden. 
Und  sollen  sie,  die  Juden,  sich  in  solchem  Durchzug  gleitiich 
halten  und  bey  Verlust  diss  Glaits  und  Leibsstrafen,  auch  Ver- 
lierung Haab  und  Gutt  gar  kein  Handtirung  oder  Wucher, 
um  was  Schein  oder  List  das  immer  erdaclit,  fur,i,^enommen 
oder  geschehen  möcht,  oder  Ichtzit  (etwas)  annders,  wie  das 
Kamen  hat,  das  unsern  Freyheiten  zuwider,  in  ainichen  weeg 
widertreiben,  brauchen,  üben,  noch  hanndeln,  sondern  wa  sj  in 
Stätten  und  Fleckhen  fürziehen  würden,  in  Herbergen  bleiben 
und  sich  unserer  Unterthanen  gentzlich  enthalten  und  ent- 

23* 


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356 


Zehnter. 


schlagen.  Da  sie  auch  gestolne  oder  geraubte  Wahren  unter 
dem  Schein,  das  sie  dieselbige  ( rkauft,  in  nnser  FürsteDtbumb 
bringen  thäten,  welche  nachmals  angesprochen  würden,  sollen 
sy  dasselbig  ohn  allen  Entgelt  dem  entwehrten  Theil  wieder- 
umb  zu  erstatten  schaldig  sein.  Es  were  dann,  das  also  einer 
im  Durchzug  auf  ein  freyen  Markht  kerne,  und  umb  baar 
Geldt  etwas  aufrecht  und  redlich  kaufte  oder  verkaufte,  soll 
ihm  das  unal)gestrlkht  sein.  Doch  soll  In  dieser  Yergleichung 
uns  und  unseren  Unterthanen  an  unseren  Haben  und  Frey- 
heiten,  Privilegien,  Bräuchen,  alt  llerkonimen,  Gewohnheiten, 
Landsordnung  auch  Straf  gejren  unsem  Unterthanen,  Zuge- 
hörigen und  Verwandten  und  wass  wir  sonnst  ^^'gen  denn  Juden 
befugt  seien,  nichts  begeben,  sondern  in  allweg  vorbehalten  sein, 
alles  verinog  und  Inhalt  obgemelter  gemachter  Vergleichung. 
Und  nachdem  bissher  die  Juden,  w  ann  sy  inn  oder  durch  un- 
ser Fürstenthumb  wandern  wöUen,  durch  die  Ambtssverwaltung 
unvergleit  bis  in  die  Statt  zu  unsem  Ambtleuthen  gezogen 
und  dann  allda  allererst  das  Oelaidt  empfaahn,  und  aber  in 
solchem  durch  sie  viel  Gefahr  und  VtatAz  gebracht  werden 
mag,  das  uns  zu  gedulden  mit  nichten  gemeint,  so  wollen 
wir,  das  die  Juden,  so  inn  oder  durch  unser  Fürstenthumb 
antreffen,  im  n&chsten  Fleckhen  bei  unserem  Schulthelssen 
oder  Ämbtman  anzaigen,  der  Inen  alssdann  einen  zugeben,  der 
mit  Incu  l)is  in  die  Statt  zu  unsern  Amptmann  gang,  allda  sie 
das  (ihiitt  empfahen  und  das  gellt,  sü  sie  darumb  schuldig, 
erlegen  sollen. 

Demnach  so  gepieten  wir  inn  Krafft  unser  Fürstlichen 
Oberkheit  und  gedachter  Freyheit  Euch  allen  und  Jeden  sambt 
und  sonders  emnstlich  unnd  abermals  bei  denn  Pflichten  und 
AydeUy  damit  Ir  uns  zugethan,  verwandt  seyen,  und  wollen, 
das  Ir  diser  unser  Ordnung  in  allen  und  Jeden  Puncten  und 
Articuln  gehorsamlich  nachkommt,  darbey  bleibt  und  hier- 
wider  mit  nichten  inn  oder  ausserhalb  Rechts^)  handelt  oder 
thunt  oder  Jemanden  das  zu  thun  gestattet,  alls  lieb  Euer 
Jedem  sey,  unser  Ungnad  und  Straf  zu  vermeiden.  Das  mei- 
nen wir  gar  Ernstlich,  wollen  uns  auch  das  zu  Euch  allen 
und  jeden  gentzlich  versehen.' 


d  h.  iii-  oder  ausserhalb  Gerichts. 


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OeBchichte  der  Juden  in  der  Markgraiachafl  Baden«Baden.    357  . 

Es  wurden  also  uicht  nur  keine  Juden  mehr  im  Lande 
geduldet,  sondern  es  durften,  abgesehen  von  freien  Messen  und 
Märkten,  auch  keine  fremden  Juden  mehr  Geschäfte  im  Lande 
machen. 

8  4. 

Die  Regierungszeit  des  Markgrafen  Eduard  Fortunat 
und  die  Zeit  der  badeu-durlachischen  Besetzung 

(1588—1622). 

Die  Abschaffung  der  Juden  durch  den  Markgrafen  Philipp 
war,  wenn  sie  überhaupt  jemals  vollständig  durchgeführt  wurde, 
jedenfalls  nicht  von  langem  Bestände.  Philipps  Nachfolger 
war  der  Markgraf  Eduard  Fortunat  (1588—1594),  Sohn 
des  Markgrafen  Christoph  II.  von  Baden.  War  die  Markgraf- 
schaft schon  beim  Tode  Philipps  stark  verschuldet,  so  war 
Eduard  Fortunat  am  wenigsten  der  Mann,  die  Schuldenlast 
wieder  zu  erleichtern.  £r  häufte  vielmehr  durch  ein  üppiges, 
verschwenderisches  Leben  neue  Schulden  auf  Schulden. 

Von  diesen  bedrückt,  mochte  es  ihm  gelegen  erscheinen, 
auch  durch  Aufnahme  von  Jaden  sich  eine  Einnahmequelle  zu 
eröffnen,  und  so  finden  wir  denn  mehrere  von  ihm  herrührende 
Schutzbriefe.  Unterm  25.  Februar  1593  werden  zwei  Juden, 
Judas  und  Baruch,  und  unterm  7.  Juni  1593  zwei  weitere, 
David  und  Schimmel,  nach  Bühl  zugelassen  und  am  letzt- 
genannten Tag  einem  weitern  Juden  Namens  Männle  ein 
Schutzbrief  für  Ettlingen  bewilligt. 

Die  Schutzbriefe,  welche  Eduard  Fortunat  erteilte  und 
wovon  einer  in  der  Anlage  4  abgedruckt  ist,  stimmen  unter 
sich  im  wesentlichen  überein,  sind  aber  erheblich  ausführlicher, 
als  der  uns  erhaltene  Schutzbrief  des  Markgrafen  Philipp  II. 
Der  Schutz  wird  darin  überall  auf  zehn  Jahre  gewährt  und 
das  Recht  zur  häuslichen  Niederlassung  für  einen  bestimmten 
Ort  eingeräumt  Die  Juden  dürfen  eontrahiren,  leihen, 
kaufen  und  yerkaufen.  »Blutig  Gewand,  nasse  Häute,  un- 
gedroschene  Frucht,  zerknitschte  Kelch  und  alles  was  zur 
mess  gehärt**,  sowie  .auch  gestohlene  Sachen  dürfen  sie  Je> 
doch  weder  kaufen,  noch  darauf  leihen.  Der  Zinsfuss  wird 
auf  einen  markgräflichen  Heller  wdchentlich  vom  Gulden  be- 
stimmt.  Beüehene  Pfänder  dürfen  sie  nicht  vor  Ablauf  eines 


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358 


Zehnter. 


Vierteljahrs  nach  Verfall  der  Schuld  verkauten.  Zu  Darlehen 
an  die  Uiiterthancn  über  50  Gulden  und  zu  Darlehen  auf 
liegende  Pfänder  überhaupt  bedürfen  sie  Genehmigung  des 
Amts.  Die  Bestimmungen  über  ihren  Rechtsschutz  sind  ähn- 
lich, wie  im  Schutzbriefe  des  Markgrafen  Philipp.  Falls  sie 
ein  Kind  verheiraten,  dürfen  sie  es  zwei  Jahre  lang  ohne 
Tribut  bei  sich  im  Hause  behalten.  Mit  den  Gemeinden  sollen 
sie  sich  wegen  Steuer,  Wacht  und  andern  Dienstbarkeiten  ver* 
gleichen.  Sie  haben  sich  nach  dem  Beichstagsabschied  von 
1551  zu  richten  und  jährlich  ihr  bestimmtes  Schutzgeld  zu 
bezahlen.  Nach  ümfluss  ihrer  Schntzzeit  dttrfen  sie  frei  ab- 
ziehen. Das  Schutzgeld  ist  verschieden,  bald  10,  bald  20 
Gulden. 

Die  Mitte],  welche  Eduard  Fortunat  durch  die  Aufbahme 

von  Juden  gewann,  konnten  iudess  seinen  Ruin  nicht  hindern. 
Die  Gläubiger  schickten  sich  an,  zu  ihrer  Befriedigung  die 
Einsetzung  in  den  Besitz  fürstlicher  Güter  zu  erwirken.  Der 
Markgraf  Ernst  Friedrich  von  Baden-Durlach  erhielt  auch 
Kunde  davon,  dass  Eduard  Fortunat  in  jeder  Art  versuche, 
noch  weitere  Mittel  flüssig  zu  machen,  und  dass  er  nach  ver- 
schiedeneu Seiten  hierwegen  Verhandlungen  angeknüpft  habe, 
welche  schliesslich  dazu  führen  mussten,  die  ganze  obere 
Markgrafschaft  dem  fürstlichen  Hause  zu  entfremden.  Als 
Kaiser  Rudolf  II.  auf  Andrängen  der  Gläubiger  die  Lande  des 
Markgrafen  unter  Sequester  stellte,  hielt  daher  Markgraf 
Emst  Friedrich  den  Augenblick  fttr  gekommen,  seinerseits, 
wozu  ihn  die  alten  Hauaverträge  berechtigten,  einzuschreiten, 
indem  er  am  21.  November  1594  die  obere  MarkgrafBchaft 
Baden  besetzte  und  sieh  als  deren  Verwalter  hülfen  Hess. 
Eduard  Fortunat,  über  dieses  Vorgehen  seines  Verwandten 
auf  das  äusserste  empört,  führte  fortan  ein  unstätes  Leben 
und  starb  am  8.  Juni  1600  im  Schlosse  Castelaun  in  der  hin- 
teren Grafschaft  Sponheim  durch  einen  Sturz  von  der  Schloss- 
treppe. Er  hinterliess  zwar  zwei  Söhne,  Wilhelm  und  Her- 
mann Fortunatus;  allein  die  baden-durlachische  Linie  bestritt 
deren  Ebenbürtigkeit  und  hielt  die  obere  Markgrafschaft  auch 
nach  Eduards  Tod  besetzt.  Erst  nach  einem  langen  Prozess, 
und  nachdem  der  Markgraf  Georg  Friedrich,  des  Markgrafen 
Ernst  Friedrich  überlebender  Bruder,  im  Jahre  1622  in  der 
Schlacht  bei  Wimpfen  besiegt  worden  war  und  flflchten  musste. 


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Geschichte  der  Juden  in  der  Markgra&chaft  Baden-Baden.  359 


kam  die  obere  Markgrafschaft  wieder  in  deo  Besitz  der  Mark- 
grafen von  Baden-Baden. 

Es  war  eine  Folge  der  Besetzung  der  obern  Markgrafschaft 
durch  die  baden-durlachischen  Afarkgrafen,  dass  deren  Wille 
vom  Jahre  1594  an  mehr  als  ein  Vierteljahrhundert  lang  auch 
für  die  baden-badischen  Lande  massgebend  war. 

Aus  der  Regierungszeit  des  Markgrafen  Ernst  Friedrich 
als  Regenten  der  baden-badischen  Lande  (1594—1604)  sind 
Schutzbriefe  nicht  erhalten.  Dagegen  findet  sich  bei  den 
Akten  des  GenerallandesarchiYS  ein  an  den  i^Untenrogt  zu 
Kuppenheim  und  lieben  getreuen  Nicoiao  Barthold"  ge- 
richtetes Schreiben  vom  Jahre  1601,  aus  dem  sich  ergiebt, 
dass  auch  der  Markgraf  Emst  Friedrich  mit  der  Anfhahme 
von  Juden  fortfuhr.    Das  Schreiben  lautet: 

., Ernst  Friedrich,  von  Gottes  Gnaden,  Marggrauc  /n  f^a<lcn  und 
Ilachberg  u.  s.  w.  —  Lieher  getrewer.  Wir  haben  guediglicU  be- 
willigt, dass  Isae  Jud,  so  jezuiahle  zue  Gunstetten  in  der  Landvogtey 
Uagenauw  wohnt,  möge  gehn  Kuppenheim  ziehen  und  daselbsten 
ohne  Tribut  wohnen;  doch  hingegen  uns  off  unsem  Hansem  er  die 
Betbgewandte  in  dem  mit  ihm  aberkommenoi  klkn  soll  der  gebOhr 
nach  säubern,  bereiten  und  waschen.  Ist  unser  Meinung  und  bevelcb, 
wollest  gedachtem  Jaden  uff  gewohnliche  Huldigung  berflrter  gestallt 
gestatten  und  in  solchen,  wie  sich  gebnrt,  »^chüzen  und  handthaben 
und  ufachtung  geben.  da.ss  or  in  zeit  seiner  Wohnung  sich  der^restallt 
verhalte,  da-s  unsere  Underthanen  damit  in  keinem  Weg  beschwerdt 
werden.  Thun  wir  uns  versehen.  Datum  den  12.  Auguäti  anno  lüOl. 
Erhardt  von  Bamingen.  Jo.  Rndolpii  Lorehheimer.* 

Um  die  gleiche  Zeit,  in  welcher  die  Aufnahme  des  Isaak 
Jud  nach  Kuppenheim  erfolgte,  müssen  auch  Juden  nach  Ra- 
statt in  den  Schutz  genommen  worden  sein,  ohne  dass  je- 
doch näheres  darüber  bekannt  wäre.  Kuppenheim  und  Ra- 
statt und  die  schon  unter  Eduard  Fortunat  mit  Juden  ver- 
sehenen Orte  Ettlingen  und  Bühl  blieben  für  die  nächste  Zeit 
die  Sitze  der  Juden  in  der  obern  Markgrafschaft  Baden.  Ihre 
Zahl  war  noch  gering. 

Nach  Emst  Friedrichs  Tod  (1604)  übernahm  dessen  Bru- 
der Georg  Friedrich  von  Baden-Dnrlach  die  Verwaltung 
der  oberen  Markgrafechaft  Baden  (1604—1622).  Gleich  aus 
dem  Anfang  seiner  Regierungszeit  liegen  ausfahrüche  Ver- 
handlungen mit  den  badischen  Juden  vor,  die  uns  nicht  bloss 
über  ihre  Zahl,  sondern  auch  sonst  über  ihre  Lage  gut  unter- 
richten. 


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360 


Zehnter. 


Ztt  Anfang  des  17.  Jahrhunderts  bestand  eine  markgräf- 
lich durlachlsche  Post,  welche  die  unteren  Landesteile  mit  den 

hreisgauischen  Herrschaften  verband  und  den  Zweck  hatte, 
die  herrschaftlichen  Dienstsendun^aji  und  die  Beamten  bei 
ihren  Dienstreisen  zu  befördern.  Die.se  Post  ging  von  Pforz- 
heim bis  Küteln.  Nach  einem  \ ertrag  d.  d.  Sulzburg,  den 
21.  Juli  1604  hatte  Hans  Liess  in  Pforzheim  als  markgräf- 
licher Postmeister  die  Instradierung  dieser  Post  iibernoininen. 
Kr  hatte  die  Verpflichtung,  zu  Pforzheim,  Durlach,  Rastatt, 
Bühl,  Lahr,  £inmeodi!iL'<<Ti  und  Sulzburg  je  einen  Postreiter 
mit  zwei  Pferden  zu  halten,  „damit  man  versehen  und  jeder 
Zeit  wohl  fortkommen  könne**,  und  musste  wöchentlich  zwei 
Ordinariposten,  n^lich  am  Montag  und  Donnerstag,  reiten 
lassen.  Dafür  hezog  er  Jährlich  700  fl.  an  Geld,  25  Malter 
Haber,  das  Malter  zu  26  Batzen  gewertet,  femer  8  Ohm 
Wein  &  3  fl.  und  «eine  Wildhaut  zu  einem  Kleid**  im  An- 
schlag von  10  fl.  Ausserdem  konnte  Liess,  „wenn  ihm  von 
Fremden  oder  andern,  so  nit  in  ihrer  fürstlichen  Durchlaucht 
Diensten,  Brief  oder  andres  aufgeben  wiudeu,  sicli  dafür  eine 
billige  Ergötzlichkeit  geben  lassen".  Wurden  von  der  Herr- 
schaft oder  ihren  Beamten  Kxtraordinariposten  verlangt, 
„nämblich  wann  Ihre  fürstliche  Gnaden  oder  deren  Rath  und 
Diener  Post  reiten",  so  erhielt  Liess  auf  jede  Poststatioü  für 
jedes  Pferd  eine  halbe  Krone  oder  12  Batzen. 

In  den  Geldnüthen,  in  welchen  sich  der  Markgraf  von 
Baden-Durlach  infolge  der  Ausgaben  für  die  militärische  Be- 
setzung der  badcn-badiscben  Landesteile  befand,  kam  man 
nun  im  Jahre  1605  auf  den  Gedanken,  auch  an  den  Ausgaben 
für  die  Post  zu  sparen  und  zu  diesem  Zwecke  die  Post  in 
eigene  Regie  zu  nehmen.  Im  Herhst  1605  wurden  die  Jimter 
beauftragt,  zu  erheben,  wie  viel  Lohn  der  Postmeister  Liess 
seinen  Postreitem  jeden  Orts  entrichtete.  Die  Erhebungen 
ergaben,  dass  Liess  an  Lohn  jährlieh  bezahlte:  dem  Postreiter 
zu  Sulzburg  98  fl.;  zu  Emmendingen  90  fl.  und  2  Thaler 
Trinkgeld  für  des  Postreiters  Frau;  zu  Lahr  im  Jahr  1604 
den  Betrag  von  80,  im  Jahre  1605  von  90  fl.;  zu  Nesselried 
im  erbten  Jahr  dem  Postreiter  Marx  Jelin  75  fl.  und  ausser- 
dem für  Extraordinariposten  70  fl.,  im  zweiten  Jahr  dem  Post- 
reiter Jörg  Stigelin  von  Huchenfeld  90  fl.  und  für  Extra- 
ordinariposten  von  Jakobi  bis  November  1605  weitere  12  fl.; 


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^       Geschichte  der  Juden  in  der  Hklarkgrafüchaft  Baden-Baden.  361 

zu  Bühl,  ausser  den  Extraordiimriposten,  80  fl.;  zu  Rastatt 
im  ersten  Jahr  dem  Postreiier  Hans  Schreckh  50  fl.,  im  zweiten 
Jahr  dem  Postreiter  Friedrich  Buben  75  ti.;  zu  Durlacli  dem 
Chrisüan  Jünger  50  11.  und  »einen  Hut  sammt  Federn".  Hier- 
nach berechnete  die  msrkgräfliche  Kanzlei,  dass,  wenn  die 
Post  in  eigene  Ilegie  genommen  und  den  Postreitern  ihr  Lohn 
direkt  aus  der  Kameralkasse  bezahlt,  die  Au&icht  Uber  die 
PoBtreiter  aber  den  markgräflichen  Beamten  jeden  Orts  über^ 
tragen  würde,  man  an  der  Post  eine  Ersparnis  von  mindestens 
181  fl.  5  Batzen  machen  könne.  Die  danach  noch  ndtigen 
Auslagen  für  die  Post  aber  sollten  womöglich  von  den  Juden 
aufgebracht  werden. 

Um  mit  ihnen  hierwegen  zu  verhandeln,  wurde  den  Ämtern 
Ettlingen,  Rastatt,  Kuifponheim,  Buhl,  Staufouberg  uiui  Bein- 
heim Befehl  erteilt,  sämtliche  Schutzjuden  des  Landes  auf 
einen  bestimmten  Tag  in  die  Carlsburg  nach  Durlach  zu  be- 
scheiden. Sie  traten  am  7.  November  1G05  daselbst  sämtlich 
an,  im  ganzen  13  an  der  Zahl,  nämlich  Emanuel,  Hirsch, 
Esias  und  Samuel  Kraanuels  Sohn  aus  Ettlingen,  Mendle 
und  Esias  aus  Rastatt,  Arou  und  Israel  aus  Kuppen  heim, 
Judas,  Baruch,  Salomon,  Calraann  „ihrer  Kinder  praeceptor" 
und  Josef  „der  Federstäuber"  aus  Bühl.  Es  wurde  ihnen, 
wie  sich  aus  dem  Berichte  der  Kanzlei  an  den  Markgrafen 
über  den  Verlauf  der  Veihandlattg  ergiebt,  der  Zweck  ihrer 
Vorforderang  bekannt  gemacht  und  ihnen  „neben  EinfQherung, 
welcher  Gestalt  die  christlichen  Unterthanen  jttngsten  eine 
ansehnliche  Httlfe*  bewilliget,  eii^ffnet  und  angezeigt,  dass  dem- 
nach billig  die  Judenschaft  es  nit  besser  habe,  sonder  gleich- 
falls das  ihrige  thuen.  Darauf  sie  gleich  anfangs  in  Antwort 
vermeldt,  sie  seien  geneigt  und  begehrten  zu  geben,  was  ihnen 
möglich,  verhofften  hingegen,  Kw.  fürstl.  Gnaden  werden  sie 
halten,  dass  sie  bei  Weib  und  Kindern  bleiben  möchten;  fol- 
gends  nach  begescheheuem  Abtritt  weiter  angezeigt,  dass  ihrer 
etwan  4  oder  5  im  Lande  seien,  die  etwas  haben  und  ver- 
mögen, die  übrigen  seien  alle  arme  Tropfen,  welche  zum 
Teil  sie,  die  Vermöglichen,  müssen  helfen  erhalten ;  mit  ferne- 
rem Vermelden,  sie  hätten  bisshero  anderthalbhuudert  Gulden 
contnbuirt,  vermeinten,  wenn  sie  zu  Erhaltung  vermeldter 
Post  hinfUro  miteinand  200  fl.  geben,  £w.  fürstl.  Gnaden  soll- 
ten gnä%  zufrieden  sein,  in  Erwigung  sie  sonsten  auch  alle 


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362 


Zehnter. 


Tag  gebraucht  und  wohl  ja  mehr  geplagt,  dann  man  wisse. 
Als  wir  ihnen  aber,  dass  solcher  Vorschlag  zu  gering  und 
denselben  Ew.  fürstl.  Gnaden  anzubringen  Bedenkens  mit 
mehrereni  zu  verstehen  gegeben,  auch  nochmalen  zu  Geinüth 
geführt,  was  die  christlichen  Untertlianen  thäten,  haben  sie 
nach  abermalig  beschehenem  Abtritt,  auf  Erholung  angedeuteter 
ihrer  Beschwärungen  und  anzeigen,  wann  sie  gleich  mehr  ver* 
hiesen,  sie  es  doch  nit  zu  halten  vermöchten,  sonderlich  weil 
es  nit  nur  ein  Jahr  oder  zwei,  sonder  continue  währen  sollte, 
300  fl.  zu  erlegen  bewilliget,  mit  bitten,  ihr  arm  Weib  und 
Kinder  zu  bedenken  und  sie  weiter  nit  zu  treiben.  —  Darauf 
wir  dann  weiter  replicirt,  wir  sorgten  solch  ihr  Erbieten  nach 
zn  gering,  in  Erwügong,  £w.  fdrstl.  Gnaden  die  Post  viel  ein 
mehreres  so  zu  erhalten  kostete;  uff  ratification  Ew.  fUrstL 
Gnaden  aber  wollten  wir  vierthalbhundert  Gulden  annehmen 
und  bei  deroselben  hoffentlich  soviel  zu  wege  bringen,  dass 
ihrer,  sonderlich  ausserhalb  Ew.  fürstl.  Gnaden  Befehls  und 
Geschäften,  mit  Dargebung  ihrer  Pferde  (damit  sie  bis  anhero 
in  der  Beamten  und  Diener  eigenen  Sachen  sehr  beschwert 
worden)  sollten  verschonet  werden,  wie  sie  dann  zu  dem  End 
solche  und  ander  ihre  Bescliwernissc  schriftlichen  möchten 
übergeben.  —  Darauf  sie  sich  wiederurab  bedacht  und,  neben 
Kepetierung  ihrer  voreingewendten  Beschwerden  erklärt,  dass, 
wenn  man  solch  Geld,  in  die  vier  Quartal  dess  Jahrs  zertheilt, 
von  ihnen  annehmen  und  den  Beamten  dameben  Befehl  thuen 
wollte,  dass,  wie  sie,  die  Juden,  sich  unter  einander  desswegen 
mgleichen  und  Jedem  sein  Gebtthr  ufflegen  wtirden,  die  Be- 
amten ihnen  auff  ihr  Anbringen  und  Klagen  gegen  die  Saum- 
seligen kräftige  Hand  bieten  sollten,  item,  dass  ihrer  mit  Dar^ 
leihnng  ihrer  Pferde  etwas  mehr,  als  bisshero,  möchte  vet- 
schonet  werden,  wollten  sie  in  unterthäniger  Hoffnung,  Ew. 
fürstl.  Gnaden  Schutz  und  Schirms  zu  geniessen  und  dass  ihnen 
in  rechtmässigen  Schulden  auch  hülfliche  Hand  geboten,  die 
vierthalbhundert  Gulden  gesetzter  Massen  ordentlich  /ii 
reichen  eingewilliget  haben;  darinnen  sie  gleichwohl  sich  zum 
äussersten  angreifen  müssten;  überreichen  auch  pfleichbalden 
ihre  Beschwerden  schriftlich,  wie  Ew.  fürstl.  Gnaden  aus  der 
Beilag  No.  1  gnädig  zu  sehen;  mit  schliesslicher  unterthäniger 
Bitt,  Ew.  fürstl.  Gnaden  Ihro  in  fürstlichen  Gnaden  Belieben 
lassen  wollten,  auf  jetzt  gethane  nnterthänige  Bewilligung 


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Geschichte  der  Juden  in  der  MarkgraCschaft  Baden-Baden.  363 


ihnen  ihre  Schutz-  und  Schirmsfireibeit  mit  ehester  Gelegen- 
heit gnädig  zu  confirmiren". 

In  Anbetracht,  dass  also  die  Juden  350  fl.  bewilligt  hatten, 
befürwortete  der  Geheimerath,  der  Markj^raf  möge  das  Angebot 
annehmen,  wegea  des  Missbrauchs  mit  dem  Pferdeverleihen 
Abhülfe  befehlen  und  den  Juden  die  Schutzbriefe,  die  sie  für 
die  baden-badischen  Lande  hatten,  erneuern,  welchem  Antrag 
der  Markgraf  auch  sein  Placet  beisetzte,  obwohl  er  sich,  was 
den  Beitrag  der  Juden  betraf,  «eines  mehreren  gnädig  yersehen". 

Hans  Liess  wurde  nun  als  Postmeister  entlassen,  die  Post 
▼om  1.  Januar  1606  an  in  eigene  Hegie  genommen,  die  Post^ 
reiter  aus  der  landesherrlichen  Kasse  bezahlt  und  die  Beamten 
jeden  Orts  mit  der  Aufsicht  über  die  Post  betraut. 

Die  Veiciiibaiung  mit  den  Juden  über  die  Zahlung  der 
350  fl.  legte  die  markgriitiiche  Kanzlei  so  aus,  dass  diese 
jährliche  Zahlung  nur  an  die  Stelle  des  Schutzgeldes  der  Juden 
treten,  daneben  aber  die  Juden  schuldig  bleiben  sollten,  nach 
wie  vor  ihre  Schätzung  und  die  Bede  zu  entrichten.  Als  aber 
den  Juden  davon  Kenntnis  gegeben  wurde,  erklärten  sie,  sie 
hätten  die  Verhandlung  so  verstanden,  dass  in  den  350  ti. 
nicht  nur  das  Schutzgeld,  sondern  auch  Schätzung  und  Bede 
enthalten  seien,  und  sie  baten,  da  sie  mehr  zu  leisten  ausser 
Stande  seien,  es  bei  der  Verwilligung  der  360  fl.  in  diesem 
Suine  zu  belassen.  Obwohl  nun  die  daraufhin  geraachten 
Feststellungen  ergaben,  dass  die  Juden  bisher  an  Schutzgeld, 
alter  Schätzung  und  Bede  193  fl.,  unter  Hinzurechnung  der 
neuen  Schätzung  aber  bereits  253  fl.  jährlich  zu  bezahlen 
hatten,  so  dass  die  yon  ihnen  bewilligte  Summe  tou  350  fl. 
ihre  bisherigen  Leistungen  nur  um  97  fl.  überstieg,  und  ob- 
wohl die  markgräfliche  Kanzlei  fand,  dass  das  eigentlich  nicht 
genug  sei,  beantragte  sie  doch  unterm  13.  Januar  HiuO  bei 
dem  Markgrafen,  es  bei  den  350  fl.  zu  belassen  und  darunter 
auch  die  alte  und  die  neue  Schätzung  und  die  Bede  als  mit- 
enthalten gelten  zu  lassen,  indem  sie  sich  dahin  aussprach, 
die  Juden  winden  wohl  nicht  mehr  leisten  können,  denn  die 
meisten  von  ihnen  seien  wirlclich  „arme  Gesellen**.  —  Der 
Markgraf  Georg  Friedrich  war  indess  anderer  Ansicht  und 
befahl,  die  Juden  schärfer  anzugreifen. 

Darauf  wurden  diese  dann  im  Januar  1606  abermals  in 
die  Garlsborg  nach  Durlach  yorgefordert  und  ihnen  die  An- 


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364 


Zehnter. 


forclerung  gestellt,  statt  350  fl.  im  ganzen  500  fl.  zu  bezahlen, 
eine  Anforderung,  die  sie  jedoch  ablelinten.  Schliesslich  einigte 
man  sich  dahin,  dass  die  Juden  ausser  dem,  was  sie  bisher 
an  Schinngeld,  alter  Schätzung  und  Bede  mit  zusammen  193  fl. 
bezahlt  hatten,  nocli  weitere  207  fl.  zur  Verlegung  der  Post, 
also  im  ganzen  400  fl.  jährlich  quartalsweise  an  die  mark- 
gräfliche  Kasse  bezahlen  sollten.  Dieses  Angebot  wurde  denn 
auch  TOD  dem  Markgrafen,  nachdem  die  Juden  unterm 
16.  Januar  noch  eine  flehentliche  Bittschrift  eingereicht  hatten, 
genehmigt. 

Vor  der  neuen  Vereinbarung  hatten  die  Juden  im  Jahre 
1605  folgende  Abgaben  zu  entrichten  gehabt: 


Tribut  ^ 
Schirmgeld  | 

Bede 

Buhl 

EttUoga 

Kuppeuheim 
Bastatt 

• 

i 

Judas 

liaruch 

Salomen 

Emanuel 

Hirsch 

Esias 

Aron 

Esias 

Mendliü 

Smnma 

GolJguIden 
20 
10 
8 
15 
firai 

Thaler 
28 
16 
14 
16 

8 

2 

4 

21  BtsB. 
21  , 

Thaler 

6 
4 
4 
2 

Bidits 

SSGoldgul- 

den  =  88 
Thlr.  5Bti. 

89  Tliakr 
12  Bfttwa 

Nach  der  Vereinbarung  mit  d^r  Herrschaft  vom  Jahre  1606 
schlugen  die  Juden  die  von  ihnen  nunmehr  aufzubringenden 

400  fl.  unter  sich  in  folgender  Weise  aus:  Es  hatten  zu  zahlen 
in  Ettlingen:  Emanuel  63  fl.,  Hirsch  29  11.  2  Ürtlein,  Esiass 
13  fl.,  Samuel  23  fl.  2  Örtlein;  zu  Rastatt:  Mendlo  19  fl. 
2  Örtlein,  Eliass  14  fl.  2  Örtlein;  zu  Kuppenheim:  Aron  IS  fl. 
1  Örtlein,  Isaac  12  fl.;  zu  Bühl:  Judas  57  fl.,  Barueh  63  fl. 
1  ürtlein,  Calman  12  fl.,  Josef  12  fl.    Summa  400  fl.  jährlich. 

Die  vereinbarte  Summe  von  400  fl.  wurde  von  Martini 
1606  an  bezahlt;  bis  dahin  blieb  es  bei  den  bisherigen  Lei- 
stungen der  Juden.  Der  Jude  Isaac  zu  Kuppenheim,  welcher 
im  Jahre  1601  „ohne  Tribut,  uff  gewöhnliche  Huldigung*"  auf- 
genommen worden  war,  beschwerte  sich  zwar  unter  Berufung 


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GesdiicLte  der  Judeu  iu  der  MarkgralbchaU  Badeu-Badeu.  3()5 


darauf  und  auf  seine  Armut,  dass  ihm  mit  Unrecht  ein  Teil 
von  den  400  t\.  zur  Tragung  zuge.->cluieben  worden  sei,  der 
Markgraf  entschied  jedoch,  dass  die  100  d.  auf  einem  neuen 
Titel  beruhten  und  d('r  Heschwerdefülirer  desshalb  billig  seine 
Bürde  auch  /u  tragen  habe  (20.  Dez.  1607  und  26.  Jan.  IGOS). 
Zieht  nuin  iu  Betracht,  dass  nach  flamaligen  Preisen  ein  gutes 
Pferd  etwa  40  fl.  kostete,  ein  Malter  Haber  26  Batzen,  eine 
Ohm  Wein  SU.,  so  kann  man  sich  ein  Bild  von  der  enormen 
Höhe  der  Abgaben  machen,  welche  hienach  von  den  Juden 
gefordert  wurden.  Es  ist  aber  auch  leicht  verständlich,  warum 
die  Juden,  als  sie  die  Summe  bewilligten,  zur  Bedingung 
machten,  dass  die  markgrfiflichen  Beamten  angewiesen  wer- 
den mttssten,  ihnen  In  der  Eintreibung  ihrer  ausstehenden 
Forderungen  kräftige  Hand  zu  leihen;  denn  die  Juden,  welche 
nichts  anderes  trieben  und  nichts  anderes  treiben  durften  als 
Handel  und  Wucher,  mussten  das,  was  sie  an  die  lamlesherr- 
liche  Kasse  /.u  zahlen  liatten,  eben  wieder  aus  den  christlichen 
Unterthancn  heraussclilagen,  und  schliesslich  waren  doch  diese 
es,  welche  die  Last  zu  erarbeiten  und  aufzubringen  hatten. 

Die  Geldzahlungen  an  Tribut  (Schutzgeld),  Schatzunir  und 
Bede  waren  intless  nicht  die  einzigen  Leistungen,  welche  die 
Juden  au  die  Herrschaft  zu  präsüeren  hatten.  Diese  stellte 
auch  sonst  allerhand  Anforderungen  ati  sie.  So  beanspruchte 
man  von  ihnen,  dass  sie  ihre  Pferde  für  die  Dienste  der  Herr- 
schaft und  ihrer  Beamten  herzuleihen  hatten,  und  zwar  nicht 
bloss  bei  Reisen,  sondern  auch  zu  Jagden  und  andern  Zwecken. 
Beispielsweise  ergeht  am  9.  August  1606  von  der  Carlsburg 
zu  Durhich  aus  an  die  Ämter  Hastatt,  Ettlingen  und  Bfihl 
der  Befehl,  jedem  Juden  in  ihrem  Bezirk  aufzugeben,  dass  er 
„ohne  Verzug  einen  guten  Klepper,  nicht  wie  bishero,  sondern 
mit  Sattel  und  Zaum  wohl  vcM  sehcn,  zu  bevorstehender  Hirsch - 
jagd  alihero  zum  fürstl.  Marstall  verschaöen  wolle."  Ein 
anderes  Mal  heisst  es  in  dem  Befehl  an  ein  Amt:  „Nachdem 
man  die  drei  Mühlross  allliie  (in  Dnrlach)  nunmehr  täglich 
zum  Beschälen  wegnimmt,  und  man  liiebevor  obwegen  den 
Beamten  zu  Ettlingen,  Kuppenheim  und  Bühl  Befehl  er- 
theilet,  ihren  schirmsangehörigen  Juden  jeden  Orts  zu  befehlen, 
dass  sie  drei  andere  starke  Pferde,  selbige  mittler  Zeit  und 
bis  nach  dem  Mai  zu  gebrauchen,  anher  schicken  und  leihen, 
als  werdt  demnach  eueres  Amts  untergebenen  Juden  befehlen. 


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366 


Zehnter. 


dass  auch  sie  unversäumt  ein  solch  starkes  Pferd  anhero  ver- 
schaffen wollen". 

Zu  Reisen  konnten  die  markgräflichen  Beamten  von  Hechts- 
wegen  von  den  Juden  Pferde  nur  dann  beanspruchen,  wenn 
sie  die  Reisen  in  ihrem  Dienste  unternahmen,  und  darüber 
erhoben  die  Juden  keine  Beschwerde.  Aliein  es  blieb  dabei 
nicht  Es  ist  oben  bereits  erwähnt  worden,  dass  die  Juden 
anlftsslich  der  Verhandlung  mit  ihnen  wegen  ihrer  Leistungen 
das  Begehren  stellten,  dass  der  Missbrauch  mit  dem  Verleben 
von  Pferden  abgestellt  werde  und  dass  sie  hierwegen  eine  be- 
sondere Beschwerdeschrift  übergaben.  In  dieser  Schrift  vom 
7.  November  1605  heisst  es  ii.  a. :  „Und  weylen  auch  bis  an- 
hero  mit  Darleihiing  unserer  Pferd  diese  grosse  Un^elegenheit 
sich  ereignet,  dass  vielmahlen  dieselben  von  uns  erfordert,  et- 
liche Tage  hin  und  wieder  geritten,  auch  hernacher  also  ab- 
gemartert und  verderbt  zu  Haus  wiederumb  geschickt  werden, 
dass  auch  wohl  aus  einem  Pferd  40  oder  mehr  gülden  vorm 
abreisen  erlöset,  hernacher  aber  nicht  wohl  der  halbe  Theil 
daraus  erbracht  werden  können,  auch  unserem  einfältigen  Er- 
achten nach  wir  änderst  nicht  erscl.cn  noch  spüren  mögen, 
dann  dass  ein  solches  nit  alle  Zeit  in  Euer  fürstlichen  Gnaden 
Namen,  sonder  vielmehr  in  ein  oder  des  andern  sdibst  Privat» 
geschäften  zu  geschehen  pflegt  Derohalben  ist  an  Euer  fttrstL 
Gnaden  unser  gleichmässiges,  ganz  unterthänig  und  flehent- 
lidies  Bitten,  Euer  iürstl.  Gnaden  wöUen  ebenermassen  an- 
geregte grosse  Unordnung  abschaffen  und  beneben  diese  gnä- 
dige Verfügung  thun,  auf  dass,  wann  In  Ew.  fttrstL  Gnaden 
Verrichtungen  wir  unsere  Pferd  dargeben  sollen,  darsu  wir 
uns  ganz  willfährig  und  schuldig  erkennen,  alsdann  ausser 
Ew.  fürstl.  Gnaden  Kanzlei  uns  dessen  Schein  und  Urkundt 
eingeliefert  werden  mochte."  —  Am  gleichen  Tag  beschweren 
sich  die  Juden  überdies  in  der  fürstlichen  Kauzlei  zu  Carls- 
burg auch  noch  weiter,  „da  manchmal  die  Beamten  Einem  zu 
Gefallen,  der  schon  gebührlichen  Rosslohn  zu  geben  erbietig 
gewesen,  mit  Vermelden,  dass  es  unnöthig,  die  Juden  müssten 
es  wohl  umbsonst  dargeben,  ein  Pferd  befohlen  zu  fertigen'*, 
so  m$ge  man  auch  damit  zukünftig  sie  verschonen.  —  Auf 
Anordnung  des  Markgrafen  Georg  Friedrich  eigeht  dann  auch 
unterm  16.  Dezember  1605  Befehl  an  die  Beamten,  dass  die 
erwähnten  Missbiüuche  bezüglich  des  Pferddeihens  in  Zukunft 


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Geichidite  der  Jad«ii  In  der  Mukgn&duA  Baden-Baden.  367 

nicht  mehr  stattfinden  dürften,  und  bei  der  Erneuerung  der 
Schtttzbhefe  im  Jahre  1609  wurde  ausdrücklich  in  Artikel  8 
aufgeDommen,  dass  die  Juden  die  VerpAichtung  anir  Herleihung 
von  Pferden  nur  auf  Befehl  und  Gesuch  des  Markgrafen  hätten. 
Die  Regierung  selbst  aber  machte  von  der  Inanspruchnahme 
der  Pferde  der  Juden  auch  in  der  Folge  immer  noch  Gebrauch. 
So  findet  sich  z.  B.  ein  Befehl  vom  19.  Juli  1618  bei  den 
Akten,  worin  ongeordnet  wird,  dass  die  Juden  innerhalb  14 
Tagen  folgende  Zahl  „guter  Klepper  mit  Sattel  und  Zeug" 
verseben  zur  Hofstatt  in  Durlach  zu  bringen  hätten,  nämlich 
die  Juden  zu  Ettlingen  drei,  zu  Rastatt  zwei  und  zu  Bühl  drei. 
Übrigens  scheint  dieses  Herleihen  von  Pferden  von  den  Juden 
später  nicht  mehr  gefordert  worden  zu  sein,  da  die  Akten 
darüber  weiter  nichts  mehr  enthalten  und  auch  nirgends  von 
einem  sog.  Pferdegeld  der  Juden  die  Rede  ist,  welches  in 
anderen  Gebieten  in  der  späteren  Zeit  an  die  Steile  des  sonst 
üblichen  Pferdeverleihens  trat 

Seitdem  die  Markgrafen  von  Baden-Durlach  die  obere 
Markgrafecbaft  besetzt  hatten,  wurde  den  dortigen  Judoi  auch 
die  Zumutung  gemacht,  die  abg&ngigen  Pferde  aus  dem  Mar- 
stall  SU  IHuflach  einfach  um  den  Preis,  welchen  der  Stall- 
meister zu  bestimmen  fttr  angemessen  fand,  anzunehmen,  in- 
dem man  ihnen  ttberliess,  zu  seilen,  wo  sie  die  Pferde  ihrer- 
seits wieder  absetzen  konnten.  Auch  hierwegen  hatten  sich 
die  Juden  bei  der  markgräflichen  Kanzlei  mehrfach,  nament- 
lich gelegentlich  der  Verhandlung  über  ihren  Beitrag  zur  Ver- 
legung der  markgräflichen  Post  beschwert,  und  es  war  ihnen 
der  Trost  gegeben  worden,  dass  sie  damit  in  Zukunft  ver- 
schont bleiben  sollten.  Gleichwohl  wurden  sie  am  8.  Juli 
1607  von  dem  markgräflichen  Stallmeister  wieder  nach  Dur- 
lach citiert  und  es  wurde  ihnen  eröffnet,  dass  sie  eine  Anzahl 
Pferde  um  den  bestimmten  Preis  zu  übernehmen  hätten.  Hier- 
wegen reichten  sie  aber  unterm  9.  Juli  1607  eine  flehentlich^ 
Beschwerdeschrift  bei  dem  Markgrafen  ein,  worin  sie  auf  die 
Ihnen  früher  gemachten  Zusagen  und  auf  den  von  ihnen  ver- 
sprochenen hohen  Tdbut  von  400  fl.  ji&hriich  hinwiesen  und 
baten,  man  mSge  sie  mit  der  ihnen  angesonnenen  Auflage  der 
Übernahme  der  Pferde  verschonen,  da  ihnen  »mit  solchen 
schweren  «id  starkm  Pfsrden  zu  handeb  ganz  unmdglieh.* 
Sie  IlShrten  dabei  aus,  es  seien  ihrer  „nur  fttnf  in  der  Zahl,  so 


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368 


Zehnter. 


gleichwohl  eines,  jedoch  nur  geringen  Vermögens;  die  übrigen 
sieben  aber  seien  ganx  arm  und  erschöpft  und  wttssten  mit 
ihren  armen  Weib  und  Kindern  das  liebe  tSgliche  Brod  nicht 
▼oll  zu  erobern,  sondern  mflssten  des  bittem  Hungers  sich 
schwerlich  ernähren*.  Sie  seien  doch  auch  «Landeskinder*; 
man  möge  ihnen  «ein  Werk  der  Bannherzigkeit  erzeigen"  und 
sie  mit  der  Auflage  verschonen,  da  sie  sonst  ganz  zu  Grunde 
gerichtet  würden  und  sie  doch  ihren  Tribut  von  400  fl.  bis- 
her unklagbar  entrichtet  hätten.  Der  Markgraf  verfügte  dar- 
auf auch,  es  sei  nicht  seine  Meinung,  dass  man  die  Juden 
zwinge,  dergleidien  Pferde  zu  hohem  Wert  anzunehmen,  man 
solle  es  vielmehr  bei  der  Abtinduiig  von  400  fl.,  die  man  mit 
ihnen  vereinbart,  belassen. 

Bei  der  Bewillitrunp  der  400  fl.  jährlich  war  den  Juden 
die  demuächstige  Ausstellung  ihrer  neuen  Schutzbriefe  zu- 
gesagt worden.  Obwohl  aber  die  Juden  „inmittelst  oft  und 
dick  bei  der  markgriitiichen  Kanzlei  und  etwan  auch  Einem 
und  Andern  (der  markgräflichen  Bäte)  insonderheit  desswegen 
inständig  angesucht",  so  waren  sie  doch  im  Sommer  1607 
noch  nicht  in  den  Besitz  ihrer  neuen  Schutzbriefe  gelangt- 
Erst  unterm  14.  Juli  1607  legte  die  Kanzlei  dem  Markgrafen 
den  Entwurf  eines  neuen  Schutzbriefformalars  vor.  Sie  be- 
merkte dabei,  die  Ausfertigung  der  Schutzbriefe  sei  „biss  da- 
hero  wegen  allerhand  Obliegen  nnd  biss  man  eigentlichen  Be- 
richt, wie  es  zuvor  mit  diesen  und  andern  Juden  hiesiger 
Landen  gehalten  worden,  erlangt",  unterblieben.  In  dem  Ent- 
wurf des  neuen  Schutzbriefiformulars  aber  war  gegen  froher 
manche  Änderung  zu  Ungunsten  der  Juden  vorgenommen 
worden;  dennoch  hielt  die  Kanzlei  „in  ihrer  unterthänigeu  Ein- 
falt dafür,  dass  dadurch  den  Juden  gleichwohl  Schirms  halber 
genugsam  Fürsebung  geschehen,  daneben  aber  auch  allerhandt 
wucherliche  Vortheil  abgeschnitten,  und  der  zugelassene  Wucher 
nicht  viel  schaden  möchte".  Der  Markgraf  genehmi?xte  auch 
den  Entwurf  und  es  wurden  die  neuen  Schutzbriefe  zur  Be- 
händigung  an  die  Juden  ausgefertigt  und  den  Beamten  ein 
Extrakt  davon  mit  der  Weisung  zugeschickt,  denselben  den 
Unterthanen  zu  i)ublizieren,  jährlich  bei  den  Vogtgerichten 
die  Publizierung  zu  wiederholen,  die  Unterthanen  zur  strengen 
Beobachtung  der  sie  betreffenden  Vorschriften  anzuhalten  und 
sich  selbst  strikte  danach  zu  richten« 


Qeschiclitf  der  Judeu  iu  der  Markgrafächalt  Badca-Badeu.  309 


Allein  die  markgräfliche  Kanzlei  hatte  ihre  Rechnung  ohne 
die  Juden  gemacht.  Als  diesen  die  neuen  Schutzbriefc  zu- 
gestellt wurden  und  sie  sich  darauf  reversieren  sollten,  ver- 
weigerten sie  die  Annahme  der  Schutzbriefe  und  stellten,  trotz 
wiederholter  Erinnerung,  die  von  ihnen  verlangten  Reverse 
nicht  aus;  sie  erklärten,  bei  solchen  Schutzbriefen  nicht  be- 
stehen zu  können,  und  drohten,  lieber  das  Land  zu  verlassen, 
als  dass  sie  sich  auf  diese  Briefe  einliessen.  Die  markqräfliche 
Kauzlei  entschloss  sich  daher,  da  der  landesherrhchen  Kasse 
durch  den  Wegzu??  der  Juden  ein  erheblicher  Ausfall  ent- 
standen wäre,  mit  den  Juden  wegen  Abänderung  der  neuen 
Schutzbriefe  in  Unterhandlung  zu  treten.  Diese  fand  am 
9.  Dezember  in08  in  der  Carlsbur^'  zu  Durlach  statt,  und 
die  Kanzlei  berichtete  unterm  10.  Dezember  über  den  Verlauf 
an  den  Markgrafen,  wie  folgt: 

^Erstlichen  haben  sich  die  Juden  vorni'imblich  darüber  beschwert, 
dass  ihnen  auferlegt  werden  wolle,  sich  mit  denen  Personen,  so  ihnen 
verdächtige  "NVaarcn  zu  Haus  bringen,  pleichwohl  in  liamlluiig  einzu- 
lassen, aber  sie  solang  aufzuhalten,  bis  sie  es  den  endtsverordneten 
Beamten  angezeigt,  —  mit  dem  Yorwenden,  wann  sie  dergleichen 
thaten  und  solche  Personen  in  Haft  and  Gefohr  brftchten,  die  fol- 
gends  wieder  tosgelassen  wftrden,  daas  sie  ihres  Xisibs  und  Lebens 
▼or  denselben  nit  gesichert.  Ob  nun  wohl  solches  zur  Abschreckung 
der  Dieb  und  damit  ein  Andrer  das  Seinige  umb  soviel  sicherer  be- 
halte n  rnörlttc.  angesehen  worden;  jedoeh  weil  die  Juden  sich  darob 
bochweren  und  wir  der  von  ihnen  angedittenen  Gefahr  geständig 
sein  müssen,  ihnen  aber  ohnediess  verboten,  keine  gestohlenen 
Waaren  wissentlich  zu  kaufen,  sie  aach  in  der  Gefiüur  stehen,  im 
Fall  einer  auch  wissendt  etwas  Erstohlenes  kaufen  oder  darauf  leihen, 
dass  er  solches,  da  er  in  Erfahmng  gebracht  wird,  alsbalden  wieder 
herausgeben  and  folgen  lassen  muss,  so  hielten  wir  unterthänig  da- 
für, dass  solcher  Punkt  in  Ausfertigung  der  Schutzbriefe  auszulassen. 

Zum  Andern  thnn  sie  sich  höchlich  beschweren,  dass  sie  von 
jedem  Guldin  die  woche  über  weiter  nicht,  als  ein  Ortlen  eines  mark- 
gruriiciien  Pfennigs  zu  nehmen  befugt  sein  sollen,  da  ihnen  doch  iu 
vorigen  Jahren  ihre  Befreiungen  ein  markgrftflicihen  HeUer  ertaubt 
und  zugelassen,  ~  mit  Vermelden,  dass  de  solcher  Gestalt  den  ver^ 
sprochenen  Tribut  zu  erobern  und  Weib  und  Kinder  zu  ernähren 
allerdings  nit  getrauten,  sjntemahl  das  100  fl.  Jahrs  wenig  tiber  7fl. 
erlief,  da  docli  die  Cliristen  bald  ins^remein  8  fl,  einander  abnähmen, 
auch  im  ganzen  römi^^elien  Reich  kein  Ort  nirgendt,  da  es  Juden 
hab,  welchen  nit  zum  wenigsten  ein  pfalzgräHidien  Heller  zu  neh- 
men zugelassen  sei.  Nun  ist  hierinnuu  iu  gedachtem  Concept  uflf  der 
Unterthanen  Wohlfahrt  billig,  und  nldit  ihr,  der  Juden,  vorige,  dieser 

Saitaebr.  f.  Om«1i.  «.  ObHTb.  K.  F.  XI.  S.  24 


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370 


Zehnter. 


Orten  gehabte  Freüieiten,  krafft  deueu  wöchentlich  vom  Gulden  einen 
auu-kgräflichen  Heller  wa  nehmen  ihnen  erlaubt  gewesen,  gesehen 
worden.  Demnach  sie  aber  nicht  allein  ihre  Armnth  nnd  der  Christen 
Wudier  allegiren,  sondern  auch  dabei  anzeigen,  dass  erwähnte  400  fi. 
SOnsten  zu  erstatten  uncrschwinglirh,  in  sonderem  Anbetracht,  ihrer 
nicht  über  5  oder  B,  die  etwas  geben  können,  die  andern  aber  alle 
sehr  arm,  zndem  sie  mit  Dargebung  ihrer  Pferde  j^rossen  Schaden 
erleiden  müssen,  so  halten  wir  auf  solch  ihr  Fürbringen  in  unser 
Einfalt  unterthänig  dafür,  dass,  wann  sie  im  Landt  bleiben  und  den 
jährlichen  Tribnt,  welcher  ziemlich  hoch,  erlegen,  auch  ihre  Pferd 
also  dargeben  sollen,  dass  sie  so  ErgOtznng  dessen,  wie  von  ^ters 
in  halten  und  die  Wochen  ein  maikgrftfl.  Heller  Tom  Golden  an  neh- 
men ihnen  zugelassen  sein  möchte- 

Zum  dritten  wolle  aurli  dieses,  da<s  sie  keinem  Uber  30  fl.  und 
dazu  nicht  ohne  Vorwiesen  des  Entlehners  vorgesetzter  Obrigkeit  zu 
leihen  ISIacht  haben  sollen,  ihnen  sehr  nachtheilig  fallen,  da  ihnen 
doch  vermög  ihrer  alten  Schinnbrief  hieyor  50  fl.  ohne  Yorwissen 
zn  leihen  zugelassen  gewesen,  —  mit  Vermelden,  dass  mancher  wohl- 
habende Mann  in  Torfidlenden  Nöthen  bei  ihnen,  seine  grossere  Un- 
gelegenheit  zu  vermeiden,  ein  Gulden  40  oder  50  ein  zeit  laog  nfP* 
nehme,  welcher  nicht  r/)  oder  mehr  Gulden  nehme,  dass  es  ein  Obrig- 
keit wissen  sollte,  und  doch  ihm  damit  wohl  gedient  Avcrde.  Wie- 
wohl wir  nun  hievor  in  ein  solcb  starke  Summe  zu  verwilligen  dar- 
umb  Bedenkens  tragen,  dass  wir  die  Filrsorg  getragen,  die  Unter- 
thanen  sich  allznsehr  bei  ihnen  Terstecken  mochten;  dieweil  sie  aber 
gehörter  Ursachen  wegen  höchlich  bitten  and  sich  vernehmen  lassen, 
dass  sie  in  hoffhong,  jetzige  Schirmbrief  den  alten  gleich  sein  sollten, 
den  versprochenen  Tribut  verwilligt:  als  hielten  wir  auch  in  diesen 
Punkten  nnterthänig  dafür,  dass  es  bei  dem  Buchstaben  der  alten 
Brief  zu  lassen  wäre,  zumal  weil  sie  sich  erbieten,  in  diesem  und 
Anderem  unklagbar  Gestalt  von  ihnen  auch  bisher  beschehen  wäre, 
zu  halteu. 

Und  lictzttiehen,  weil  in  dem  begriilBnen  neuen  Cmept  ihnen 
keine  gewisse  Anzahl  Jahr  Scfantz  nnd  Sdiirm  verspioehen  nnd  zu- 
gesagt, 80  desswegen  ausgelassen,  damit,  zu  welcher  Zeit  man  wolle, 
sie  aus  dem  Landt  gar  abzuschaffen,  haben  sie  ebenmässig  dammb 

gebitten.  Wann  sich  dann  befindt,  dass  ihnen  liievor  genieinlieli  zehn 
Jahr  lang  bewilligt  gewesen,  darauf  sie  sich  auch  wiederumb  zu  re- 
versiren,  und  also  ein  Keciprocum  ist.  dadurch  dann  Ew.  fürstl. 
Gnaden  auch  ihies  Tributs  sicher  werden;  als  hielten  wir  unterthäuigst 
dflftr,  dass  die  jetzige  Schirmbrief  anch  auf  zehn  Johr  gestellt  wer- 
den könnten*" 

Der  Markgraf  tral  in  allen  diesen  Punkten  dem  Antrag 
seiner  Kanzld  bei;  nnr  bezüglich  des  letzten  Punktes  befahl 
er,  dass  die  Schatzbriefe  nicht  auf  zehn,  sondern  nur  auf  fünf 
Jahre  auszustellen  seien.    Unter  Berücksichtigung  dieser 


QeschJclite  det  Jute  in  d«r  Ifarl^gnfteliift  Baden-Baden.  971 

Änderungen  wurden  dann  die  neuen  Schutzbriefe  im  Januar 
1609  wiederholt  ausgefertigt  und  den  Juden  zugestellt.  Diese 
ihrerseits  reversierten  sich  sodann  darauf  und  die  sämtlichen 
Ämter  dee  Unterlandes:  Pforzheim,  Stein,  Langensteinbach, 
Durlaeh,  Mtthlburg,  Stafibrt,  Graben,  Ettlingen,  Kuppenheim, 
Bastatt,  Baden,  Btthl,  Btollhofen  and  Beinheim  wurden  hierauf 
zur  Damachachtung  von  dem  Inhalte  der  neuen  Schutsbriefe 
in  Kenntnis  gesetzt.  Der  Wortlaut  des  von  Jedem  einzelnen 
Juden  aosgesteUten  Reverses,  in  weldien  der  Inhalt  des  Schutz* 
briefes  vollständig  aufgenommen  ist,  ist  in  Anlage  5  abgedruckt. 

Mit  der  Zahlung  des  versprochenen  Tributs  hatte  es  frei- 
lich bei  der  Armut  der  meisten  Juden  Schwierigkeiteil.  In 
einem  Bericht  des  Amtes  Ettlingen  vom  2.  Januar  IG  11  ist 
bemerkt,  von  den  beiden  Juden  in  Ettlingen  sei  der  eine  so 
arm,  dass  er  schon  zweimal  seinen  Tribut  nicht  habe  zahlen 
können.   Ein  Jude  Namens  Schmoll  floh  im  Jahre  1611  vieler 
Schulden  halber  aus  dem  Lande.    Es  galt  damals  überhaupt 
das  Sprichwort:  „Arm  wie  ein  Judenwucherer".    Wucher  und 
Handel  waren  das  Einzige,  womit  die  Juden  sich  ihren  Unter- 
halt erwerben  konnten.   Jeder  Eiugritf  der  Juden  in  die  Er- 
werbsrechte der  zünftigen  Handwerker  wurde  von  diesen  eifer^ 
süchtig  überwacht  und  zurückgewiesen.   In  einer  Eingabe  vom 
20.  Dezember  1607  motiviert  Jud  Isaak  von  Kuppenheim  seine 
Unvermögendheit  zur  Zahlung  eines  Beitrags  an  den  400  Gul- 
den 0.  a.  damit,  dass  er  «von  den  Glasern,  welches  Hand- 
werk er  ziemlicher  Massen  erlernt  und  zu  tägUeher  Ufent- 
haltung  bisher  getrieben,  nicht  mehr  gestattet,  sondern  davon 
getrieben  werde". 

Als  Handelsleute  genossen  aber  einzelne  Juden  auch  da- 
mals selbst  bei  Hof  Vertrauen.  Wenn  auch  nicht  dem  Kamen, 
so  doch  der  Sache  nach  hatten  die  Markgrafen  schon  damals 
ihre  „Hüfjuden".  So  finden  wir  in  den  Akten  des  General- 
landesarchivs unterm  3.  Juni  1606  das  Konzept  eines  Aus- 
wcisbriefes,  worin  der  Markgraf  Georg  Friedrich  dem  Hof- 
schmied Zumprecht  Berschler  und  den  beiden  schirmsanerc- 
hürigen  Juden  Hirsch  und  Lazarus  zu  Ettlingen  zum  Zweck 
ihrer  Legitimation  beurkundet,  dass  sie  von  ihm  beauftragt 
seien,  für  den  mark^n-iifliclicn  Marstall  im  Lande  Württemberg, 
bei  Hechingen  oder  anderswo,  wo  sie  am  besten  dazu  kommen 
möchten,  12  oder  13  Pferde  anzukaufen.  Der  Brief  enthält 

24* 


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372 


Zehnter. 


zugleich  den  Auftrag  an  die  Beamten  und  Zoller,  die  Inhaber 
des  Briefes  unbehelligt  und  zollfrei  passieren  zu  lassen. 

Da  die  Schutzbriefe  vom  Jahre  1609  auf  fünf  Jahre  ge- 
stellt waren,  so  ging  die  Schutzzeit  im  Januar  IC  11  zu  Ende. 
Indess  wurden  bis  zum  Ablauf  der  den  alten  Juden  bewilligten 
fünfjährigen  Schutzzeit  einzelnen  Juden  auch  noch  neue  Briefe 
für  den  Rest  dieser  Zeit  erteilt.  Im  Jahre  1610  suchte  der 
Jude  Hirsch  zu  Ettlingen,  ein  Vetter  des  zu  Sulzburg  im 
baden-durlachischen  Oberland  geborenen,  aber  in  Ettlingen 
niedergelaasenen  Juden  Hayum,  dämm  nach,  der  Markgraf 
mOge  des  letsteren  Sohn  Gossmann  in  den  Schatz  aufnehmen, 
und  zwar  nach  Koppenheim,  »da  dorten  die  Häusser  besser, 
dann  anderer  Orten,  zu  bekommen".  Das  Gesuch  wurde 
zwar  «ans  Ursach,  dass  es  besser  wäre,  auch  er  —  Gesuch- 
steUer  —  und  andere  Juden  w&ren  gar  aus  dem  Lande*,  ab- 
gewiesen und  nor  gestattet,  dass  sich  Cossmann  vorerst  ohne 
Schutzbewilligung  zwei  Jahre  bei  seinem  Vater  in  Ettlingen 
aufhalten  dürfe.  Schon  Anfang  Dezember  IGIO  wiederholte 
jedoch  der  Bitt-steller  sein  Gesuch,  da  sich  für  die  kurze 
Zeit  von  zwei  Jahren  „ein  neuer  Hausmann  nit  recht  wohl 
setzen  oder  ein  häusliche  elieliche  Wohnung  anschickhen" 
können  ;  und  da  sich  auf  eingezogene  Erkundigung  ergab,  dass 
sich  sowohl  Uayum,  als  auch  dessen  Sohn  Cossmann  bisher 
klaglos  gehalten,  und  dass  der  letztere  ein  Vermögen  von 
circa  400  ti.  habe,  so  wurde  er  unterm  11.  Januar  IG  11  bis 
zum  Ablauf  der  Zeit,  für  welche  den  andern  Juden  der  Schutz 
bewilligt  war,  gegen  ein  jährliches  Schatzgeld  von  10  ii.  nach 
Kappenheim  aufgenommen*  Bei  diesem  Anlass  berichtete  das 
Amt  Ettlingen,  offenbar  unzutrefiTend ,  soviel  es  vernommen, 
seien  vor  Jahren  in  Kuppenheim  neun  oder  zehn  Judenfamflien 
ansässig  gewesen,  jetzt  aber  nur  noch  zwei. 

Im  November  1612  wird  sodann  Jakob  Jud,  der  in  Ett- 
lingen geboren  war,  aber  seit  seiner  Verheiratung  bereits 
zwei  Jahie  tributfrei  in  Bflhl  wohnte,  für  diesen  Ort  in  den 
Schutz  aufgenommen  und  ihm  nach  Massgabe  seines.  Ver- 
mögens von  300  fl  sein  Schutzgeld  bestimmt. 

In  der  späteren  Zeit  erwies  sich  Markgraf  Georg  Friedrich 
als  ein  heftiprer  Gegner  der  Juden  und  schaffte  sie  aus  seinem 
eigenen  Laude,  der  Markgrafschaft  Baden-Durlach,  alle  ab. 
Dass  das  Gleiche  auch  mit  den  baden-badischeu  Juden  ^ge- 


Geschichte  der  Jaden  in  der  Markgra&chafi  Baden-Baden.  378 

schehen  wäre,  wissen  wir  zwar  nicht  positiv,  aber  es  ist  sehr 
wahrscheinlich.    Seit  1614  verschwinden  alle  Nachrichten. 

Was  die  Behandlung  der  fremden  Juden  anbelangt,  so 
bestand  die  durch  die  baden-badische  Landesordnung  von  1588 
getroffene  Einrichtung,  wonach  das  Geleit  oder  der  Judenzoll 
von  Amt  zu  Amt  entrichtet  wurde,  Dicht  lange.  Unterm 
27.  Januar  1609  forderte  die  Regierung  die  Ämter  zu  Stein, 
Mühlburg,  Ettlingen,  Rastatt,  Baden,  Gernsbach  und  den  Zoll- 
schreiber  zu  üügelsheim  auf,  zu  berichten,  wie  es  komme, 
dass  seit  Jahren  in  ihren  Ämtern  nichts  fUr  Judengeleit  Ter- 
einnahmt  werde,  wälurend  doch  ohne  Zweifel  fremde  Juden 
durch  das  Amt  gereist  seien.  Das  Amt  Ettlingen  berichtete 
darauf:  Nach  flüchtiger  Nachfrage  bei  'den  ZoUdienem  und 
auch  bei  dem  Juden  Emanuel,  dem  ältesten  Juden  zu  £tt* 
Hngen,  habe  man  erfahren,  es  sei  früher  allerdmgs  so  gebräuch- 
lich gewesen,  dass,  wenn  ein  fremder,  ausländischer  Jude  in 
das  Fürstentum  der  oberen  Markgrafschaft  habe  reisen  wollen, 
er  an  jeder  Zollstatt,  wo  er  Torbeigekommen,  zwei  Batzen  für 
Ocleit  habe  zahlen  müssen.  Dieser  Gebrauch  habe  aber  nach 
der  Zolldiener  und  des  Juden  Emanuel  Wissen  nicht  über  drei 
Jahre  gewährt,  sondern  sei,  zweifelsohne  auf  der  Juden  Klage, 
vor  zehn  Jahren  von  der  Herrschaft  wiederum  geändert  und 
angeordnet  worden,  dass  die  Zahlung  des  Geleits  zu  Bühl, 
Beinheim,  Staffort,  Graben  und  an  andern  Orten  auf  der 
Grenze  geschehe.  Dort  an  der  Grenze  nehme  nun  regelmässig 
jeder  fremde  Jud,  der  in  oder  durch  das  Amt  Ettlingen  reisen 
wolle,  das  Geleit  für  seine  ganze  Reise,  welches  sechs  Batzen 
koste.  Der  Jud  Emanuel  sei  übrigens  der  Meinung,  dass  es 
in  der  Herrschaft  Nutzen  wäre,  wenn  angeordnet  würde,  dass 
auch  zu  Mörsch  oder  Sebreckh  das  Geleit  gelöst  werden  könne; 
denn  die  in  der  Gegend  von  Landau  wohnenden  Juden  hätten 
sich  schon  oft  bei  ihm,  Emanuel,  beklagt,  dass  sie  mangels 
Gelegenheit,  das  Geleit  zu  lösen,  zu  Neubnrg  oder  zu  Sclireckh 
nicht  über  den  Rhein  kommen  könnten,  und  ehe  sie  des 
Geleits  lialber  so  weit  um  die  Weg  ziehen  oder  Unkosten 
aufwenden  müssten,  um  dasselbe  an  entlegenen  Orten  abholen 
zu  lassen,  eher  blieben  sie  daheim  und  Hessen  namentlich  die 
Rossmärkte  diesseits  Rheins  unbesucht  Auf  diesen  Vorschlag 
des  Juden  Emanuel  wurde  denn  auch  sofort  eine  Station  zur 
Lösung  des  Geleits  in  Schreckh  (jetzt  Leopoldshafen)  eiu- 


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374 


Zehnter. 


gerichtet.  —  Der  Beamte  zu  Stein  berichtete,  dass  die  in  sein 
Amt  kommenden  Juden  ge\v<ihnlich  an  anderen  Orten  ihr 
Geleit  losten.  Er  habe  zur  Zeit  der  vormundschattlichen  Ke- 
gierung  und  während  der  Regierung  weiland  des  Markgrafen 
Emst  Friedrich  zweimal  Geld  für  Geleite  abgeliefert,  einmal 
für  17  Geleite  6  Guld.  U  Kr.,  das  andere  Mal  für  19  Geleit 
6  Guld.  58  Kr.;  jetzt  besitze  er  von  58  Geleitscheinen,  die 
er  in  drei  Malen  empfangen,  noch  19  Stück.  Während  der 
Regierungszeit  des  Markgrafen  Georg  Friedrich  sei  noch  kein 
Geleite  bei  ihm  gelöst  worden.  —  Der  Beamte  zu  Gerns- 
bach berichtete,  er  sei  während  seiner  AmtsfübraBg  noch 
keines  fremden  Juden  in  seinem  Amt  ansichtig  geworden» 
Dagegen  pflegten  wohl  die  Bölüer  Juden,  wenn  sie  nach  Pforz- 
heini  auf  die  Bossmftrkte  gingen,  dnreh  Gernsbach  zu  ziehen. 
—  Das  Amt  Bastatt  meldete,  die  Juden,  die  Ins  Amt  lähmen, 
ISsten  ihre  Geleite  an  der  Grenze ,  und  zwar ,  wenn  sie  sa- 
zuerst  in  die  obere  Msrkgrafschaft  kämen,  zu  Oberbtthl  oder 
zn  Beinheim,  wenn  sie  aber  zuerst  die  untere  MarkgrafiNhaft 
betriiten,  zu  Pforzheim,  Graben  oder  Staffort  —  Ähnlich  be- 
richtete auch  das  Amt  Mtthlburg.  Nur  einmal  sei  während 
des  berichtenden  Beamten  Dienstführung  ein  Geleit  zu  Mühl- 
burg gelöst  worden.  —  Desgleichen  das  Amt  Baden.  Die 
Juden,  die  etwa  „zu  Badenfahrt  Zeiten"  nach  Baden  kamen, 
würden  genau  kontrolirt. 

Im  Jahre  1619  sah  sich  demnächst  die  Regierung  zu 
Carlsburg  „aus  sonderbaren  erheblichen  Ursachen",  nämlich 
um  mehr  F'innahme  zu  erzielen,  veranlasst,  den  Betrag  des 
Judengeloits  zu  erhöhen.  iMit  Erlass  vom  30.  Dezember  1619 
wurde  den  Ämtern  Durlach,  Pforzheim,  Graben,  Beinheim 
eröfihet,  dass  in  Zukunft  statt  der  bisherigen  6  Batzen  von 
jedem  fremden  jüdischen  Manne  12  Batzen  an  Geleit  zu  er- 
heben seien,  von  jeder  Frau  und  jedem  Kind  aber  statt  der 
bisherigen  drei  in  Zukunft  sechs  Batzen;  es  fand  also  eine 
Erhiihung  des  Geleitsgeldes  auf  das  Doppelte  statt 

§5. 

Die  Regierungszeit  der  Markgrafen  Wilhelm  und 
Ludwig  Wilhelm  (IG22-1707). 

Es  ist,  wie  erwähnt,  sehr  wahrscheinlich,  dass  im  Jahre 
1622,  als  die  Markgrafschaft  Baden-Baden  an  den  Markgrafen 


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Geecbichte  der  Juden  in  der  Markgrafschaft  Baden-Baden,  375 

Wilhelm  von  Baden-Baden  (1G22  — 1G77)  zurückgegeben 
wurde,  sich  daselbst  keine  Juden  befanden.  Während  des 
30jährigen  Krieges  Hessen  sich  jedoch  solche  wieder  in  der 
oberen  Markgrafschaft  nieder.  In  einer  Beschwerdeschrift 
der  christlichen  Einwohner  von  Bühl  vom  Jahre  1697  ist 
bemerkt,  schon  vor  50  und  mehr  Jahren  seien  Juden  in  Bühl 
gewesen.  Nach  ihnen  seinen  dann  Hirtzel  Mayer  und  andere 
daselbst  in  den  Schutz  f^ekommen.  Auch  in  der  Herrschaft 
Mahlber?^  sassen  schon  mindestens  seit  der  Mitte  des 
17.  Jahrhunderts  einzelne  Schutzjuden  zu  Kippenheim  und 
Friesenheim.  Dass  um  diese  Zeit  auch  fremde  Jaden  Geschäfte 
halber  in's  Land  kamen,  ist  sicher. 

Unterm  28.  Oktober  1674  trigt  ein  gewisser  Löwenstein 
von  Durlach  dem  Markgrafen  vor,  der  Jude  Samuel  Oppheim 
in  Heidelberg  sei  ihm  noch  eine  starke  Summe  Geldes 
gehuldig,  ivie  Beine  ^in  Händen  habende  und  von  ehrlichen 
Geieugen  auch  unterBchriebene  Obligation  genugsam  darthun 
kdnne*.  Der  Jude  mache  aber  wider  den  klaren  Buchstaben 
allerhand  teigiversationes.  Der  Markgraf  möge  daher  ebenso, 
wie  dies  der  Markgraf  von  Baden-Durlach  gethan,  auf  des 
Oppenheim  Forderungen  an  die  baden-badisdien  Unterthanen 
Arrest  legen,  ein  Antrag,  dem  unterm  9.  Novembtf  1674 
entsprochen  wurde. 

Eingehendere  Kunde  über  die  Juden  finden  wir  erst  wieder 
unter  dem  Markgrafen  Ludwig  Wilhelm  (1677—1707). 

Zunächst  sind  es  die  bischöflich  speyerischen  Kirchen- 
visitationsprotokolle von  1683  und  1701,  die  uns  Nachricht 
tlber  die  Zahl  der  in  einzelnen  Gemeinden  wohnenden  Juden- 
familien geben.  Danach  sassen  in  dem  damals  zur  Diöcese 
Speyer  gehörigen  Teile  der  oberen  Markgrafschaft^) 


im  Orte 

1683 

1  1701 

1           im  Orte 

1683 

jlTOl 

Bastatt  .... 

d 

6 

Ettlingen     .   .  . 

2 

3 

Kuppenheim    .  . 

10 

3 

Gemsbach  .  .  . 

1 

1 

Maisch  .... 

? 

3 

Hörden  •  •  •  . 

1 

? 

Muggensturm  .  . 

? 

1 

Baden  «... 

? 

1 

<)  Vgl  Fnibuier  DffiecMiiaKldT  XII,  8.  47, 61,  66,  60,  06,  72,  79, 
IIS^  118;  Xnr,  8.  189,  196;  XYI,  8.  66;  JCVUI,  8. 147. 


37$  Zehnter. 

Von  dem  zd  Hörden  wohnenden  Joden  hdsst  es  in  dem 

Visitationsprotokoll  von  1683*),  die  ganze  Nachbarschaft  be- 
klage sich  über  die  Nichtsnutzigkeit  und  Schlechtigkeit  des- 
selben, da  er  die  armen  Unterthanen  aussauge  und  \  eran- 
lassung  zu  vielen  Diebstählen  gebe.  („Contra  Judaei  illius 
ncquitiüs  et  malitiam  quaeritur  vicinia  tota,  qualiter  uempe 
miserps  exsugat  et  ansam  det  multiji  furtis.") 
*»  Auch  aus  den  Akten  des  Geuerallaudesarchivs  ergiebt 
sich,  dass  während  der  liegierungszeit  des  Markgrafen  Ludwig 
Wilhelm  Juden  in  den  markgrätliclien  Landen  im  Schutze 
sassen.  In  der  oberen  Markgraf  schalt  werden  vor  der 
französischen  Invasion  von  1688/89  unter  anderem  erwähnt: 
3  zu  Malsch,  2  (Isaak  und  Josef)  zu  Ettlingen,  mehrere 
(Elias,  Josef,  Samuel,  Moyses)  zu  Bühl  (?),  1  (Aron  und  seine 
Brüder)  zu  Baden.  Der  Jud  Hirtzel  von  Btthl  aiedelte  tot 
Michaeli  1688  nach  Baden  aber. 

In  der  zwischen  dem  Markgrafen  von  Baden-Baden  und 
dem  Bischof  Ton  Speyer  gemein schaftliclien  Stadt 
Gernsbach  waren  bis  1682  keine  Juden.  Seit  diesem  Jahre 
sass  daselbst  det  Jude  Israel  im  Schutz.  Im  Jahre  1689 
starb  dort  dessen  Schwiegervater,  welcher  aus  Anlass  der 
französischen  Invasion  sich  von  seinem  Wohnsilz  Baden  nach 
Gernsbach  geflüchtet  hatte,  und  im  Jalire  1694  dessen 
löjähriger  Dieustbube;  beide  wurden  nach  Kuppenheim  zur 
Beerdigung  gebracht. 

In  der  zu  den  baden-badischen  Landen  gehörigen  Herr- 
schaft Mahlberg  sassen  Juden  zu  Kippenheim  und  Friesen- 
heim. Die  Zahl  der  Kippenheimer  Judenfarailien  betrug  im 
Jahre  1684  vier;  darunter  war  ein  Schutzjude  Namens  Lüw, 
dessen  Vater  damals  bereits  30  Jahre  in  Kippenheim  wohnte, 
und  zwar  zuerst  als  einziger  Jude. 

Infolge  der  Verwüstung  des  Landes  durch  die  Franzosen 
Üüchteten  sich  die  meisten  Juden  vor  Weihnachten  1688  über 
den  Rhein  und  kamen  erst  nach  Eintritt  der  Ruhe  im  Jahre 
1690  zum  Teil  wieder  zurück.  Da  sie  sich  weigerten,  fllr 
die  Zeit  ihrer  Abwesenheit  das  Schutzgeld  zu  bezahlen, 


«)  Freiburgcr  OfOcennarchiv,  Bd.  XVI,  S.  7a  —  Badeaia  oder  das 
bftdbdie  Land  und  Volk,  hfinmsgegeben  toa  Dt,  Joief  Bad«r,  Hflidfll- 
berg  186e£  <^weite  Folge),  Bd.     8.  002. 


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Otflchidite  der  Juden  in  der  Markgrafschaft  Baden-Baden.  377 

fanden  hierwegen  zu  Anfang  1691  Verhandlungen  mit  ihnm 
statt 

Gegen  Ende  des  Jahrhunderts,  nach  dem  Rysswicker 
Frieden  (1697),  nahm  die  Zahl  der  Juden  wieder  erheblich  zu, 
wesshalb  die  Kegicrung  sich  veiaulasst  ,sah,  eiuer  weitereu 
Vermehrung  entgegenzutreten.  Im  Jahre  1698  sassea  in  der 
oberen  Markgrafschaft  42  Haushaltiiiii^en ;  zu  Bühl  allein 
waren  es  11  mit  90  Köpfen.  Der  Markgraf  verordueLe  nu& 
im  Jahre  1698,  dass  diese  Zahl  111  Zukunft  nicht  überscliritten 
und  ein  neuer  Jude  immer  erst  dann  wieder  aufgenommen 
werden  solle,  wenn  ein  bisheriger  Schutzjude  abgegangen; 
doch  müsse  der  Neuaufzunehmende  ein  Vermögen  von 
mindeBtenB  500  fl.  besitzen.  Der  schon  im  Jahre  1700  wieder 
ausbrechende  (österreichische  Erbfolge-)  Krieg  brachte  es  aber 
mit  sich,  dass  die  Zahl  der  Juden  in  den  nächsten  Jahren 
sich  zeitweise  wieder  verminderte  und  Überhaupt  sdemlich 
sehwankte,  wobei  die  Zahl  von  42  Familten  für  längere  Zeit 
kaum  mehr  erreicht  wurde.  Im  Jahre  1700  sassen  zu 
Ettlingen  5,  zu  Malsch  3,  zu  Rastatt  10,  zu  Kuppenheim  6, 
zu  Stollhofen  1,  zu  Gemsbach  l,  zu  Muggensturm  1  und  zu 
BüM  14,  zusammen  41  Haushaltungen.  Aber  schon  im 
Jahre  1706  finden  wir  nur  noch  folgende  Liste : 


Orte 

0 

c 

0 

o 

'S 

'S  <^ 

l 

cö  B 

Ü 

PS 

4 

J 

10 

5 

_  1 

1 

1 

1 

1 

1 

1 

4 

•1 

4 

5 

2 

2 

12 

10 

22 

7 

2 

2 

3 

8 

lUfltatt  und  l 
Euppenheutt/ 

13 

13 

2o 

& 

1 

4 

5 

Samma  *  • 

32 

66 

20 

8 

2. 

l  10 

11 

Das  Schutzgeld  betrug  für  jeden  Schutzjuden  gewöhnlich 
10  oder  20  fl.  Als  im  Jahre  1698  die  Zahl  für  die  obere 
Markgrafischaft  auf  42  bestimmt  wurde,  wurde  jedoch  zugleich 
festgesetzt,  dass  sie  zusammen  ein  Schutzgeld  von  jährlich 
600  fl.  aufzubringen  hätten.  Dieses  Schutzgeld  war  unter 
die  einzelnen  so  ausgeschlagen,  dass  der  geringste  dazu  45  £r., 
der  höchste  aber  4  Quid.  45  Kr.  vierteljährlich  beizutragen 


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378 


Zehnter. 


kitte.  —  Ansserdem  hatte  jeder  Schutzjude  in  den  imtern 
Btthl,  Ettlingen,  Malsch  and  Gernsbach  alljährlich  auf  Martini 
an  die  HofkUche  eine  fette  Gans,  sog.  Martin sgans,  oder 
statt  derselben  den  Werth  mit  1  Guld.,  das  sog.  Küchen- 
geld, zu  liefern.  Der  llofrath  Hess  den  Juden  alljährlich 
einige  Wochen  vor  Martini  eröffnen,  ob  sie  die  Gänse  in  die 
Mast  setzen  und  in  Natura  abliefern  oder  statt  dessen  das 
Küchengeld  bezahlen  sollten.  Bei  den  Juden  in  den  Herr- 
schaften Mahlberg  und  Staufenberg,  in  der  vorderen  Graf- 
schaft Sponheim  und  in  den  Ämtern  Gräfenstein  und  Bein- 
heim war  diese  Abgabe,  die  auch  bei  den  christlichen  Unter- 
thanen  vorkam,  nicht  üblich.  —  Neben  diesen  Abgaben  hatten 
die  Juden  an  die  Landesherrschaft  von  ihrem  Vermögen  die 
Schätzung  und  die  Bede  zu  bezahlen,  wie  christliche  Unter- 
thanen.  Von  den  Joden  in  Kippenheim  hatte  jedoch  168Ö 
nnr  einer  ein  Haus. 

Mit  den  Gemeinden,  mit  denen  die  Juden  als  landes- 
herrliche Schutabefohlene  in  einem  rechtlichen  Verbände  nicht 
standen«  hatten  sie  sich,  wie  schon  in  den  Scbatzbriefen  von 
1609  aniBdrttcfclich  bestimmt  war,  ttber  ihre  Rechte  und  Pflichten 
m  vertragen,  da  sie,  wenn  sie  auch  an  dem  Vermögen  und  an 
der  Verwaltong  der  Gemeinden  keinen  Anteil  hatten,  doch 
Wege,  Brachen  und  Stege^  Wasser  und  Weide  bentttaten  und 
den  Schute  der  Gemeiadewachen  genossen.  Das  Verhältnis 
XU  den  Gemeinden  gab  aber  nicht  selten  Anlass  zu  Streitig- 
keiten. 

In  einer  Eingabe  vom  Augusi  1684  beschwerten  sich  die 
Juden  zu  Kippenheim  über  verschiedene  Punkte,  welche 
von  der  Regierung  nach  Anhörung  der  Betheiligten  unterm 
23.  September  1684  entschieden  wurden.  Es  handelte  sich 
um  folgende  Gegenstände:  1.  Die  Juden  fühlten  sich  beschwert, 
weil  der  Gemeinderat  ihnen  versagte,  ihr  Vieh  auf  die  Weide 
zu  treiben.  Der  Gemeinderat  machte  aber  geltend,  die  Juden 
bezahlten  nichts  für  den  Weidgang,  während  dies  doch  üblich 
sei;  sie  brächten  krankes  Vieh  auf  die  Weide  und  ebenso 
Vieh,  das  gar  nicht  ihnen,  sondern  fremden  Juden  gehöre. 
Der  Hofrat  entschied,  dass  die  Juden  sich  mit  der  Gemeinde, 
wie  an  anderen  Ortea,  um  ein  Billiges  zu  vergleichen  hätten. 
Infolge  dessen  kam  unterm  27.  September  1684  zwischen  der 
Gemeinde  und  den  Tier  dort  aagewssenen  Juden  Level,  Hirsch, 


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GMchicIite  der  Juden  in  der  Uuicgnkftehaft  Baden-Baden.  879 

Josef  und  Koppel  eine  Verembarimg  dahin  2tt  stände,  dass 
die  Juden  ihr  Vieh,  von  dem  sie  durch  Atteste  nachsuweisen 
hatten,  dass  es  aus  gesunden  und  unverdächtigen  Orten  stamme, 
auf  die  Qrtsweide  treiben  dürften.    Dafür  hatten  die  drei 

erstgenannten  Juden  der  Gemeinde  jährlich  auf  Fastnacht 
1  Guld.  5  Batzen,  Koppel  aber,  weil  er  fast  iiieinals  Vieh 
auf  die  Weide  trieb,  jährlich  fünf  Batzen  zu  zahlen,  vor- 
behaltlich etwaiger  späterer  Erhöhung.  Mit  künftig  auf- 
zunehmenden Juden  sollte  jeweils  besondere  Vereinbarung  ge- 
troffen werden.  —  2.  Die  Juden  beschwerten  sich,  dass  die 
Metzger  ihnen  verbieten  wollten,  Vieh  zu  schachten,  wogegen 
umgekehrt  die  Metzger  sich  über  die  Konkurrenz  der  Juden 
beschwerten.  Unterm  23.  September  1684  wurden  diese  beider- 
seitigen Beschwerden  dahin  erledigt,  dass  jedem  Juden  ge- 
stattet wurde,  für  seine  Haushaltung  ein  paar  Stück  Binder 
zu  Schächten,  mit  der  Massgabe,  dass  die  Juden  dasjenige 
Fleisch,  welches  sie  ihren  Gesetzen  nach  selbst  nicht  essen 
durften,  in  erster  Beihe  den  Metzgern  um  billigen  Preis  zum 
Kauf  anzutragen  hatten.  Erst  wenn  die  Bletzger  das  Fleisch 
nicht  kaufen  wollten,  war  ihnen  gestattet,  dasselbe  an  andere 
Leute  nach  Belieben  zu  verkaufen.  —  3.  Beschwerte  sich  der 
Jud  Low  darttber,  dass  er  von  seinem  Hause  alle  Ordinari- 
und  Eztraordinari-Anlagen  bezahlen  müsse,  was  jedoch  der 
Hofrai  nur  fttr  recht  und  billig  fand.  —  Zu  den  Quartier-  und 
KoDtributionslaBten  hatten  die  Juden  während  der  langen 
Kriegszeiten  wie  die  Christen  beizutragen.  Nach  einer  mit 
der  Gemeinde  getroffenen  Vereinbarung  zahlten  die  Kippen- 
heimer  Juden  während  der  Kriegsjahre  den  festen  Beitrag 
von  30  Gulden  jährlich  an  die  Gemeinde.  Nach  Eintritt  des 
Friedens  wurde  jedoch  dieser  Betrag  durch  eine  neue  Verein- 
barung vom  21.  Februar  1717  auf  20  Gulden  herabgesetzt. 
Diese  Zahlung  war  sowohl  für  den  Extraordinariauflagen,  als 
für  Weid  und  Wasser,  so  dass  die  Juden  dafür  in  keiner 
anderen  Weise  von  der  Gemeinde  in  Anspruch  genommen 
werden  konnten. 

Im  Jahre  1697  beschwerten  sich  sodann  auch  die  Ein- 
wohner von  Bäh  1,  dass  die  dortigen  Juden  die  christlichen 
Unterthanen  durchttbermSssigen  Weidgang  allzusehr  schädigten. 
Sie  führten  dabei  aus:  Schon  vor  50  und  mehr  Jahren  seien 
Judmi  in  Btthl  gewesen.    Sie  hätten  aber  immer  nur  das 


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380 


Zehnter. 


llccht  geliabt,  auf  einem   bestimmten  Distrikt  ihr  Vieh  zu 
weiden,  uämlich  auf  dein  sog.  EhlcLweg,  und  hätten  dafiir  der 
Gemeinde  jährlich  zwei  Gulden  Weidgeld  zahlen  müssen ;  da- 
gegen sei  ihnen  nicht  erlaubt  gewesen,  die  gemeine  Weide  zu 
beniU/.en.    Später,  als  die  Juden  zahlreicher  geworden,  habe 
die  Gemeinde  jedem  Juden  das  Recht  einireräumt,  bis  zu  vier 
Pferden  auf  die  Weide  gehen  zu  lassen,  da  auch  kein  Christ 
mehr  als  einen  Ziiir  habe;  aber  auch  dieses  Recht  sei  den 
Juden  nur  auf  dem  erwähnten  Ehletweg  gestattet  gewesen. 
Nun  hätten  aber  die  Juden  die  Unordnung,  welche  während 
der  langen  Kriegszeiten  eingerissen,  sehr  zu  ihren  Gunsten 
benutzt,  trieben  jetzt  bis  zu  50  und  mehr  Stück  Pferde  und 
Rindvieh  auf  die  Weide,  beschränkten  sich  dabei  keineswegs 
auf  den  ihnen  angewiesenen  Distrikt,  sondern  Hessen  ihr  Vieh 
anf  der  gemeinen  Weide  laufen,  zahlten  kein  Weidgeld  mehr 
und  gefährdeten  das  Vieh  der  christlichen  Unterthanen,  indem 
sie  allerhand  krankes  Vi^  auf  der  Weide  laufen  Hessen, 
welches  sie  ohne  den  vorgeschriebenen  Gesundheitsschein  ins 
Land  bräditen.  Durch  alles  das  seien  die  Unterthanen  sdur 
geschädigt  und  gingen  ihrem  ^nzlichen  Ruin  entgegen.  Die 
Gemeinde  verlangte  daher,  dass  die  Juden  wieder  auf  den 
alten  Weiddistrikt  auf  dem  Ehletweg  beschr&nkt  und  zur 
Zahlung  des  Weidgeldes  angehalten  >vürden.    Der  Amtmann 
Zettwoch  zu  Bühl,  ein  geborener  Bühler,  erliess  jedoch  unterm 
16.  August  lü'JT  einen  Bescheid,  wodurch  das  Gesuch  der 
Gemeinde  im  wesentlichen  abgewiesen  und  die  Juden  bei  dein 
von  ihnen  bisher  geübten  Weidgang  belassen  wurden.  Dagegen 
beschwerten  sich  jedoch  die  Bürger  in  einer  Eingabe  an  die 
Regierung,  welche  indess  der  Amtmann  mit  einem  den  Juden 
günstigen  Bericht  vom  5.  September  1697  der  Regierung  vor- 
legte.   Als  dieser  Bericht  mit  Reskrijjt  des  Hofrats  vom 
IG.  September  1G97  an  das  Amt  mit  dem  Auftrag  zurückging, 
die  Gemeinde  mit  ihrer  weiteren  Erklärung  darüber  zu  hören, 
führte  jedoch  der  Amtmann  den  Auftrag  nicht  aus  und  liess 
die  Sache  bis  zum  3.  August  1 698  liegen,  ohne  die  Gemeinde 
zu  vernehmen.    In  einer  Eingabe  an  den  Hofrat  von  1698 
beschwerte  sich  daher  die  Gemeinde  neuerdings,  indem  sie 
ausführte,  der  Amtmann  Zettwoch  habe  in  seinem  Bericht  vom 
5.  September  1697  »wider  seine  Pflicht  und  die  Wahrheit^ 
allein  in  favor  der  Juden  und  immediate  wider  die  Ghristea 


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Geschichte  der  Juden  in  der  Markgrafüchaft  Baden-Baden.  381 


oder  seine  untergebene  Amtsunterthanen,  und,  vielleicht  nicht 
mit  seinem  Schaden,  parteiisch  gesclirielicn"  und  dann,  als  er 
den  Auftrag  erhalten,  die  Gemeinde  über  seinen  Bericht  zu 
hören,  diesen  Auftrag  hinterlialteu,  damit  die  Sache  aussehe, 
als  ob  die  Gemeinde  wider  diesen  Bericht  nichts  zu  sa^jen 
wisse  und  sich  beruhigt  habe.  Infolge  dieser  weiteren  Be- 
schwerde, die  sich  auch  noch  auf  verschiedene  andere  Punkte 
bezog,  wurde  der  Amtmann  von  Hühl  mit  Reskript  der  Re- 
gierung vom  ^n.  Oktober  1G98  zur  Rechtfertigung  und  zum 
weiteren  Bericht  aufgefordert.  Ea  ist  jedoch  aus  den  Akten 
nidit  ersiehÜich,  welchen  weiteren  Verlauf  die  Sache  nahm. 

Aus  der  Zeit  der  Regierung  des  Markgrafen  Ludwig  Wil- 
helm sind  uns  auch  noch  eine  Beihe  einzelner  Verordnungen 
bezüglich  der  Juden  erhalten.  Unterm  19.  Februar  1681  be- 
richtete das  Amt  Bastatt,  die  CJnterthanen  würden  von  den 
Juden  im  Pferdehandel  arg  betrogen  und  übervorteilt,  indem 
es  wegen  der  yier  Hauptmängel  hat  in  jedem  Amt  anders 
gehalten  werde.  Wenn  nun  ein  Pferd  yersteckt  (dämpfig)  sei, 
so  rechneten  die  Juden  diesen  Fehler  nicht  unter  die  vier 
Hauptmängel,  sondern  behaupteten,  der  vierte  Hauptmangel, 
für  den  sie  zu  gewähren  hätten,  sei,  dass  das  Pferd  nicht 
gestolilen  sei.  Dafür  bedürfe  es  aber  gar  keine  Gewähr,  denn 
wenn  das  Pferd  gestohlen  sei,  sei  der  Handel  ohne  weiteres 
nicht i^^.  Zudem  verständen  die  Juden  die  Untertlianen  da- 
durch noch  zu  betrügen,  dass  sie  die  Dämpfigkeit  „drei  bis 
vier  Wochen  stellen  machon  könnten",  worauf  dann  die  Unter- 
thanen  den  Schaden  hätten.  Mit  Dekret  vom  5.  April  16öl 
wird  daher  zur  Verkünduug  an  die  Unterthanen  sämtlicher 
baden-badischen  Ämter  eröffnet,  dass  neben  Rotz,  Krätze  und 
Wurm  auch  die  Versteckung  oder  Dämpfigkeit  ein  Haupt- 
mangel sei. 

Unterm  30.  Mai  1687  bemerkte  die  Regierung  den  Amtern, 
man  habe  wahrgenommen,  dass  die  Schntquden  ihre  ver-. 
heirateten  Kinder,  auch  wenn  diese  den  Schutz  nicht  erhalten 
hätten,  bei  sich  behielten.  Es  wurde,  da  dies  zum  „merki 
liehen  Nachteü  der  Herrschaft  sei«,  verfügt,  dass  solche  ver- 
heiratete Judenkinder  ohne  Schutz  nicht  mehr  geduldet  werden 
dürften. 

Unterm  3.  Februar  1698  wird  bemerkt,  man  habe  erfahren, 
dass  die  Juden,  welche  mit  Honig  und  Wachs  ins  Ausland 


382 


Zehnter. 


handelten,  .wider  die  Gewolmlieit  und  Billigkeit*  yiele  Immen 
(Bienen)  aufkauften  und  tddteten.  Dies  wnrde  den  Juden  fOr 
die  Zukunft  bei  Strafe  verboten  und  der  Verkauf  den  Unter- 

thanen  untersagt.  „Damit  aber  die  Handlung  diesfalls  nicht 
gehindert  werde",  wird  gleichzeitig  angeordnet,  dass,  wenn  die 
ünterthanen  Immen  zu  verkaufen  hätten,  sie  selbige  zuvorderst 
der  gnädigsten  Herrschaft  und,  falls  diese  sie  nicht  kaufen 
wolle,  den  christlichen  Unterthanen  anzutragen  hätten. 

Schon  in  der  ersten  Zeit  der  Regierung  des  Markgrafen 
Ludwig  Wilhelm  finden  wir  bei  den  baden-badischen  Juden 
auch  Nachrichten  über  die  Existenz  eigener  jüdischer  Vor- 
gesetzter, die  von  der  Landesherrschaft  als  solche  anerkannt 
wurden  und  denen  von  ihr  gewisse  jurisdictionelle  Befugnisse 
über  ihre  Glaubensgenossen  übertragen  waren.  Unterm 
24.  Juli  1681  erscheint  folgendes  Dekret  in  Betreff  eines  Jnden- 
gerichts: 

4)6mnach  Aren  ni  Baden  ond  Isaac  ni  Ettlingen  wiederom  de 
novo  zu  Judenschulthcisseii  angenommen  and  zu  dem  Ende  genumn^ 
ter  Jadenschaft  dieser  Markgrafschaft  bei  fflrstl.  Kammer  präsentiret 
worden,  und  zwar  solcher  gestalt,  dass  sie  beide,  mit  Zuziehung  des 
Rabbiners  zu  Durlach,  Aron  Fräukel,  die  jederzeit  ihren  jüdischen 
Gesetzen  zuwiderlaufenden  Fehler  corrigiren  und  der  Gebühr  nach 
abstrafen,  was  aber  von  einer  importanten  Bach  and  mehreres,  als 
Hure  jadische  Geiemonien  ond  ritos  betridl,  also  anter  Ihnen  allein 
nieht  decenuert  werden  kann,  jedes  Mal  bei  ftIrstL  Kammer  der  Ge- 
bohr  anbringen  ond  dem  Anasprach  gewSrtig  sein  and  ehender  in 
keinerlei  Saeh  kein  Straf  ansetzen  sollen.  Wobei  ihmc,  Rabbiner, 
waiHi  or  in  solchen  Geschäften  von  cim  oder  dem  andern  Juden- 
schulzen berufen  wird,  versprochen  worden,  dass  er  jedes  Mal  des 
Judengeleits,  so  er  sonsten  gleich  antlern  Juden  zu  lösen  schuldig, 
befreit  sein  solle.  In  Urkond  hiesigen  aufgedraefcten  forstlichen 
Kanziei  Secret^Insiegels.  Baaden,  den  34.  Jnli  1681.  FOrstl.  raaik- 
griifl.  Eammerdirektor  a.  Bäthe.** 

Im  Jahre  1699  finden  wir  sodann  als  Judenschultheissen 
genannt:  Isaak  oder  Itzig  zu  Ettlingen,  Matz  oder  Matzel  zu 
Baden  und  Josef  zu  Bühl.  1707  wird  Mathaus  Schweizer  zu 
liastatt  als  Judenschultheiss  erwähnt. 

Der  in  dem  Dekret  von  1681  genannte  Rabbiner  Aron 
Frankel  in  Durlach  war  infolge  der  französischen  Invasion  mit 
den  sonstigen  Juden  der  beiden  Markgrafschaften  otfenbar 
auch  ausser  Landes  gegangen.  Nach  dem  Rysswicker  Friedens- 
schluss  nahmen  die  Juden  In  der  Marlcgrafschaft  Baden-Baden 


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GMchidite  der  Juden  in  der  lUrlKgraftcliaft  Baden-Meii.  888 

den  BabUner  Beigamm  Wolf  za  Hagenaa,  der  lugleick 
Rabbiner  für  die  Elsüseer  Joden  war  nnd  seinen  WohnsiU 
in  Hagenatt  belbebielt,  mit  landeaberrlicber  Genehmignng  zu 
„ihrem  Begenten  und  Obrigkeit"  an.  In  einer  Eingabe  von 
1699  baten  die  drei  oben  genannten  JadenaniriUte,  die  Be* 
glemng  möge  ancb  dem  neu  angenonmieoen  Babbiner,  In 
Gonformität  mit  der  unterm  24.  Joli  1681  ergaugenen 
Verordnung,  bei  seinen  Dienstreisen  in's  Land  yom  Geleite 
frei  lassen.  Benjamin  Wolf  machte  den  Juden  eine  Schätzung 
(Umlagekataster),  nach  der  sie  ihre  Gciiieiuschaftslasteu  um- 
legten und  die  Herrschaft  die  Abgaben  der  Juden  bestimmte, 
kam  aber  im  übrigen  wegen  des  schon  im  Jahre  1700  wieder 
beginnenden  Krieges  bis  zum  Jahre  1709  höchstens  vier-  oder 
fünfmal  in's  Land. 

An  sachlichen  Genossenschaftseinrichtungen  be- 
Sassen  die  Juden  einen  eigenen  Friedhof  zu  Kuppenheim. 
Für  jede  Leiclie,  die  daselbst  beerdigt  wurde,  musste  ein  sog. 
Begräbnisgeld  an  die  Landesherrschaft  bezahlt  werden.  Das- 
selbe betrug  für  eine  erwachsene  Person  3  Guld.,  für  ein  Kind 
1  Guld.  30  Kr.  Als,  wie  bereits  oben  S-  376  erwähnt,  im 
Jahre  1694  dem  Juden  Israel  zu  Gernsbach  ein  15jiUiriger 
Dienstbube  gestorben  war,  dessen  Leiche  zur  Beerdigimg  nach 
Kuppenbeim  geftthrt  wurde,  woaste  jedocb  keiner  von  den 
Gemsbacher  Beamten,  wie  es  mit  dem  BegHlbnlsgeld  in  dem 
Gemeinschaftsgebiet  zu  halten  sei.  Um  nicht  zu  wenig  zu 
thutt,  setzten  sie  nun  dem  Israel  für  den  Dienstboben 
10  Beichsthaler  und  nachtriigllch  auch  noch  fUr  seinen  1689 
verstorbenen  Schwiegervater  20  Beichsthaler  Begilibnisgeld 
an,  wogegen  aber  dieser  remonstrirte. 

§6. 

Die  Begierungszelt  des  Markgrafen  Ludwig  Georg 

(1707—1761). 

Markgraf  Ludwig  Wilhelm  starb  am  4.  Januar  1707.  Er 
hinterliess  zwei  Söhne,  von  denen  ihm  der  ältere  Ludwig 
Georg  (1707—1761)  in  der  Regierung  nachfolgte.  Da  dieser 
jedoch  beim  Tode  seines  Vaters  erst  fünf  Jahre  alt  war,  wurde 
die  Regierung  zunächst  vormundschaftsweise  durch  seine 
Mutter,  die  Markgräfin  Franziska  Sybilia  Augusta,  geführt 


384 


Zehnter. 


Erst  am  7.  Juni  1727,  nach  erreicliter  Volljährigkeit,  Uber- 
nahm Ludwig  Georg  persönlich  die  Regierung. 

Während  der  Regierungszeit  dieses  Markgrafen  befestigten 
Bich  die  Verhältnisse  der  Juden  und  erhielten  im  wesentlichen 
diejenige  Ordnung,  welche  bis  zur  Neuregelung  nach  der  Ei> 
richtung  des  Grossherzogtunis  bestand. 

Der  Wechsel  in  der  Zahl  und  im  Aufenthalt  der  Juden 
dauerte  wegen  der  kriegerischen  Unruhen  in  der  ersten  Zeit 
der  Begierung  des  Markgrafen  Georg  Ludwig  noch  fort. 
So  siedelten  z.  B.  im  Jahre  1709  die  hisher  in  BUhl  wohn- 
haft gewesenen  Jnden  Josef,  Jakob  und  dessen  Tochtermann 
Salomen  nach  Durlach  aber,  und  der  Jude  Götschel  Koppel 
zog  1708  des  Krieges  wegen  ton  Malsch  nach  Friesenheim, 
flttehtete  sich  aber  1711  ans  dem  gleichen  Gründe  wieder  von 
Friesenheim  nach  Malsch.  Bis  zum  Jahre  1714,  demjenigen 
Jahre,  in  welchem  der  spanische  Erbfolgekrieg  beendigt  wurde, 
hatte  sich  jedoch  die  Zahl  der  Judonfamilien  in  der  oberen 
Markgrafschaft  Baden  wieder  bis  auf  42  vormehrt.  Im 
Jahre  1715  wurden  1  nach  Bühl,  1  nach  KastaU  und  2  nach 
Malsch  aufgenommen.  Das  Speyerer  Kirchenvisitationsprotokoll 
von  1715*)  nennt  sodann  auch  einen  Juden  in  Völkersbach. 
Im  Jahre  1721  betrug  die  Zalil  der  Judenfamilicn  40;  es 
Sassen  2  in  Baden,  5  in  Rastatt,  5  in  Kuppenheim,  G  in 
Ettlingen,  5  in  Malsch  und  17  in  BUhl.  Im  Jahre  1723 
waren  es  nur  noch  32,  im  Jahre  1724  aber  33,  nämlich  5  zu 
Ettlingen,  3  zu  Malsch,  4  zu  Rastatt,  7  zu  Kippenheim,  2  zn 
Baden  und  12  zu  Bühl.  Im  Jahre  1725  waren  es  wieder 
nur  31 ;  Knppenheim  und  Btthl  hatten  je  eine  Familie  ver- 
loren. Später  vermehrten  sich  die  Juden  wieder  etwas.  Im 
Jahre  1737  wohnten  in  Malsch  6,  im  Jahre  1744  aber  7 
Familien.  In  der  Zeit  von  1758^1759  wurden  inhaltlich 
der  Akten  des  Generallandesarcfaiys  neu  aulgenommen:  nach 
Knppenheim  1,  Rastatt  1,  Bühl  6,  Malsch  1.  Eine  Verordnung 
vom  22.  September  1740  bestimmte  neuerdings,  dass  die  Zahl 
der  Juden  zu  Bühl  nicht  weiter  vermehrt  werden  dürfe. 

Die  Gemeindevorsteher  von  Malsch  baten  im  Oktober  1737 
gleichfalls,  sie  mit  weiteren  Juden  zu  verschonen.  In  früheren 
Zeiten  seien  nur  drei  Familien  zugelassen  gewesen,  jetzt  aber 


*)  Freibarger  DiOcesanardiW,  XVn,  S.  79. 


Geschichte  der  Juden  in  der  Markgra&chaft  Baden-Baden.  $85 

seien  es  sechs:  Mayer,  Abraham,  Low,  Salomen,  Koppel  und 
des  Abraham  Tochtermann.  Durch  die  Juden  würden  die 
Hand  Werksleute,  namentlich  die  Metzger  und  Krämer,  stark 
geschädigt.  Auch  die  ganze  Einwohnerschaft  verspüre  wegen 
des  starken  Weidgangs  einen  „ziemlichen  und  wirklichen 
Schaden".  Mit  Erlass  vom  20.  August  1740  wurde  der  Ge- 
meinde gleichfalls  zugesagt,  dass  sie  mit  weiteren  Juden  ver- 
schont werden  solle,  in  einer  Eingabe  vom  9.  Febmar  1744 
wiederholten  sodann  die  Qemeindevertreter  anlässlich  des 
Gesuchs  des  Juden  Gotsdiel  um  Au&ahme  ihre  Bitte.  Dabei 
ist  bemerkt,  unter  den  Vorgängern  des  damaligen  Markgrafen 
seien  in  alten  Zeiten  in  den  Ämtern  Rastatt  und  Ettlingen 
gar  keine  Juden  angenommen  worden,  in  den  j Ungern  Zeiten 
aber  nur  zwei  oder  drei.  Dermalen  seioi  bis  sieben  Juden- 
familieQ  in  Malsch,  „wodurch  der  arme  Unterthan  in  seiner 
kleinen  Handticruiig  nicht  nur  verkürzet,  sondern  auch  aller- 
hand von  den  Juden  bekanntermassen  an  den  Christen  aus- 
übenden practiquen  ein  entsetzlichen  Abbruch  leide,  indem 
obgedachte  sieben  Judenfarailien  sogar  verschiedene  Häuser 
und  Wohnung  zu  grossem  pracjudiz  der  Gemeindsleute  an 
sich  gebracht".  Durch  die  sieben  Judenfamilien  sei  der  Ort 
„bereits  also  überlastet  und  durch  derselbigen  wucherische 
Händel  also  vemachtheiliget",  dass  die  Bitte  billig  sei,  sie  mit 
weiteren  Juden  zu  verschonen.  Das  lientkammerkoUegium 
fand  in  seinem  Bericht  an  den  Markgrafen  die  Bitte  der 
Gemeinde  auch  begründet,  bemerkte  jedoch,  schon  1715  seien 
sechs  Judenfamilien  in  Malsch  gewesen.  Im  flbrigen  meinte 
es  aber,  man  solle  «forthin  keinem  Juden  mehr  ein^  Schutz- 
brief erteilen,  damit,  wann  die  wUrUich  in  Schutz  stehenden 
nach  und  nadi  abstarben,  das  Land  von  dergleichen  Blntigehi, 
welche  nur  die  Unterthanen  aussaugen  und  dem  fürstlichen 
aerario  ein  Geringes  eintragen,  gereiniget  werde.*  Mit  Erlass 
des  Geh.  Bats  vom  6.  Mai  1744  wurde  denn  auch  wiederholt 
zugesagt,  dass  die  Zahl  der  Juden  in  Malsch  kQnftig  nicht  Uber 
sechs  Familien  vermehrt  werden  solle.  Was  aber  den  weiteren 
Vorschlag  dei  Kentkammer  wegen  allmiihligen  Abgehen- 
lassens  der  Juden  betraf,  so  wollte  die  Regierung  solchen 
in  weitere  Erwägung  ziehen.  Es  kam  aber  zu  keinem  Be- 
schluss. 

ZdtMbr.  f.  GMcb.  4.  Obtnrh.  S.  t.  XI.  3.  25 


386 


Zehnter. 


In  dem  mit  Speyer  gemeinschaftlif.lien  Gernsbach  starb 
der  oben  S.  37r>  erwähnte  Israel  im  Jahre  1711.  Später 
finden  wir  daselbst  einen  Juden  Namens  Isaak.  Bei  ihm  war 
sein  Vater  und  ein  Bruder  Namens  Hertz  Lazarus.  Sie  sassen 
ohne  Schutzbrief  im  Lande;  erst  unterm  7.  Dezember  1724 
erhielt  Isaak  nach  Vereinbarung  zwischen  der  badischen  und 
speyerischen  Regierung  einen  solchen  und  musste  für  die  Ver- 
gangeobeit,  während  welcher  er  ohne  Schutzbrief  im  Lande 
gesessen,  und  für  die  Zukunft  jährlich  20  Gulden  Schutzgeld 
und  2  Gulden  45  Kreuzer  Neujahrsgeld  für  die  Beamten  be- 
zahlen, welche  Betrüge,  wie  auch  späterhin  bei  den  nach  GeniB^ 
bach  aufgenommenen  weiteren  Juden,  zwischen  Baden  und 
Speyer  geteilt  worden.  Hertz  Lazarus  trieb  von  1720  an  mit 
sdnem  Bruder  Isaak  das  Gesch&ft  in  Kompagnie,  ohne  sidi 
Jedoch  dnen  Schutzbrief  zu  erwirken.  Erst  1730  wurde  er 
in  den  Scbuti  aulgenommen.  Dabei  musste  er  das  Schutz- 
und  Ne^jahrsgeld  für  die  Tergangenen  neun  Jahre  und  die 
jShrliche  Schätzung  k  10  Gulden  mit  zusammen  247  Gulden 
nachbezahlen  und  ausserdem  ein  besonderes  Aufnahmageld 
mit  200  Gulden,  also  zusammen  447  Gulden  entrichten,  wo- 
von Baden  und  Speyer  je  die  Hälfte  einzog.  Für  den  Handel 
in  der  „privativen  Markgrafschaft",  d.  h.  in  den  Baden-Baden 
allein  gehörigen  Gebieten,  hatte  er  zuerst  eine  besondere 
Gebühr  nicht  zu  bezahlen.  Nachdem  aber  im  Jahre  1733  ein 
weiterer  Jude,  David  Kaufmann,  dessen  Schutzbrief  in  der 
Anlage  6  abgedruckt  ist,  nach  Gernsbach  aufgenommen  und 
ihm  für  den  Handel  in  der  privativen  Markgrafschaft  eine 
besondere  Abgabe  von  8  Gulden  jälirlich  auferlegt  worden 
war,  welche  er  neben  dem  je  zur  Hälfte  an  Baden  und  Speyer 
zu  entrichtenden  Schutz-  und  Neujahrsp^eld  an  Baden  allein 
zu  bezahlen  hatte,  bat  Kaufmann,  ihm  entweder  die  8  Gulden 
zu  erlassen  oder  sie  der  Gleichheit  halber  auch  dem  Hertz 
Lazarus  aufzuerlegen,  welch  letzteres  denn  auch  unterm 
7.  März  1741^  vom  Markgrafen  beschlossen  wurde.  Lazarus 
wehrte  sich  aber  dagegen.  Er  erklärte,  er  halte  sich  an  seinen 
Sohntzbrief,  der  ihm  eine  solche  Abgabe  nicht  auferlegte; 
wenn  man  die  8  Gulden  haben  wolle,  müsse  man  sie  ihm  mit 
Gewalt  abnehmen.  Ja  der  aBosswicht"  lief  sogar  zum  speferi- 
sdien  Vogt,  beklagte  sich  bei  diesem  und  animierte  ihn,  dieser 
solle  auch  den  priyatiy  badischen  Juden  für  den  Handel  in 


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Geschichte  der  Juden  in  der  Markgrafschaft  Baden-Baden.  357 


dem  Gemeinschaftsamt  eine  besondere  Reco^rnitionsgebühr 
auferlegen,  was  dieser  denn  auch  zu  Protokoll  des  j?cniein- 
schaftlichen  Amts  beantragte.  Hortz  Lazarus  mus.stc  indess 
die  8  Gulden  doch  bezahlen,  indem  der  badische  Vogt  ihm 
Ausstände  zu  Hörden  pfändete,  in  den  1760er  Jahren  wur- 
den zwei  Söhne  des  David  Kaufmann  nach  Gernsbach  in  den 
Schutz  aufgenommen,  von  denen  der  ältere,  der  aber  ,  seit 
der  ihm  unbilliger  Weise  begegneten  Arretierung  In  dem  Kopf 
verwirret  und  zur  Treibung  eines  Handels  unfähig  wurde*, 
Isaak  oder  Eisig  Kaufmann«  der  jttngere  Simon  Kaufmann 
biesB. 

In  der  Grafschaft  Eber  stein  finden  wir  ums  Jahr  1724 
einen  Joden  Namens  Abraham  zu  Muggensturm,  der  Im  Jahre 
1765  daselbst  starb.  In  der  Zeit  von  1753  bis  59  wird  je 
ein  Jude  nach  Muggenstnrm  und  einer  nach  Hdrden  auf- 
genommen. 

Im  Oberamt  Mahlberg  wohnten  1739  zu  Kippenheim 
fünf  Judcnfainilien,  die  alle  Häuser  hatten.  Zu  Fricsenheim 
wohnten  gleichfalls  fünf  Familien ,  von  denen  drei  Häuser 
hatten.  Auf  diese  wurden  Extraordinariabgaben,  wie  Türken- 
steuer, Kriegsgelder  u.  s.  w.,  umgelegt;  dagegen  waren  die- 
jenigen Juden  in  Friesenheim,  die  keine  Häuser  hatten,  von 
Extraordinariabgaben  frei.  In  der  Zeit  von  1763  bis  1759 
wurden  nach  Kippeuheim  ein  Jude  in  den  Schutz  au^nommen 
und  nach  Friesenheim  zwei.  0 

In  dieser  Zeit  traten  ausser  den  im  Vorstehenden  gelegentlich 
genannten  Zunamen  (Hertz,  Kaufmann  u.  s.  w,)  auch  sonst 
manche  Namen  von  Juden  auf,  die  später  als  erbliche  Ge- 
sdilechtsnamen  erscheinen.  So  finden  wir  seit  Anfang  des 
18.  Jahrhunderts  die  Schweizer  zu  Rastatt  und  später  zu  Baden, 
femer  die  Flttrscfaeim,  Kossei  (Kosel,  Kusel)  und  Vola  zu 
Bastatt,  die  Koppel,  Bodenheimer  und  Hertz  zu  Bttbl,  die 
Hertz  und  Jost  zu  Ettlingen,  die  Weil  und  Utobeimer  zu 
Kippenbmm  und  Friesenbeim  n.  s.  w. 

Während  der  langen  Kriegszeiten  am  Ende  des  17.  und 
am  Anfang  des  IS.  Jahrhunderts  waren  unter  den  Juden  ver^ 


*)  Um  die  frlficlic  Zeit  wurden  auoh  in  den  hnksrheinischen  Gebieten 
der  Markgrafüc  liaft  Juden  aufgenommen:  nach  Sessbach  1,  Schönbom  1. 
Kirchbei^  1,  Weyerbach  2,  Otzweiler  2. 

25* 


888 


Zehnter. 


schiedene  UnordnuDgen  und  Ungehörigkeiten  eingerissen. 
Schon  mit  Erlass  vom  15.  Juli  1710  wurde  eingeschärft,  dass 
weder  ein  Judensohn,  nach  der  Mann  einer  Judentochter 
selbständig  handeln  dürfe,  wenn  er  sich  nicht  in  den  Schutz 
eingekauft  uud  das  Schutzgeld  bezahlt  habe.  Nach  beendigtem 
österreichischem  Erbfolgekrieg  erhoben  sich  dann  „allerhand 
Klagden  und  Beschwerden  der  Unterthanen  und  Gemeinden" 
gegen  die  Juden.  Um  diese  zu  untersuchen,  setzte  die  Mark- 
gräfin Sybilla  Augusta  eine  Kommission  ein,  welche  über  das 
Resultat  ihrer  Untersuchung,  deren  Kosten  den  schuldig  be- 
fundenen Juden  auferlegt  wurden,  Bericht  erstatteten  und 
Vorschläge  zur  Abhilfe  machten. 

Zunächst  hatte  die  Untersuchung  ergeben,  dass  verschiedene 
Juden  im  Lande  wohnten,  die  sich  teils  durch  Vergehen  straf* 
fällig  gemacht  hatten,  teils  nicht  im  Besitze  von  Schutzbriefen 
waren,  teils  wegen  gänzlicher  Verarmung  nicht  mehr  schätz- 
filhig  erschienen.  Bezttglieh  ihrer  schlug  die  Kmnmission 
teils  Bestrafimg,  teils  sofortige  Ausweisung,  teils  AufkQndung 
des  Schutzes  vor.  Diesen  Vorschlägen  entsprechend  wurde, 
nachdem  die  Eammerkanzlei  sich  gutachtlich  geäussert  hatte, 
vorgegangen.  Jud  Löwel  der  Alte  wurde  aus  dem  Lande  ge- 
sdiafft  Dem  Juden  Ahraham  wurde  wegen  des  Ankaufii 
eber  gestohlenen  Pfume  eine  Strafe  von  vier  Galden  angesetzt. 
Dem  Lämmle  Mayer  und  Mayer  dem  Alten  wurde  der  Schutz 
aufgekündet  und  beide  aus  dem  Lande  geschafft.  Dem  Lämmle 
wurde  eine  Strafe  von  1  Guld.  30  Kr.  augesetzt.  Kaufmann 
Schweizer  musste,  da  er  keinen  landesherrlichen  Schutzbrief 
hatte,  das  Land  verlassen.  Ebenso  Moyses  Schweitzer,  der 
seinen  Schutz  im  Bischötlichen  hatte.  Itzig  der  Rothe  und 
sein  Tochtermann  Jonas  der  Junge  wurden  des  Schutzes  für 
verlustig  erklärt.  Gegen  den  Juden  Jäckel  und  den  jungen 
Jonas  sollte  wegen  Nichtentrichtung  von  Accise  noch  weitere 
Untersuchung  geführt  werden.  Zugleich  mit  der  Übersendung 
der  Liste  der  auszuweisenden  Juden  wurden  die  Ämter  an- 
gewiesen, den  Christen  oder  andern  creditores,  welche  an  die 
Auszuweisenden  etwas  zu  fordern  hätten,  vor  dem  Abzug 
durch  reale  Execution  zu  dem  Ihrigen  zu  verhelfen.  —  Dies 
war  der  eine  £ffekt  der  Untersuchung. 

Im  übrigen  erachtete  die  Kommission  fttr  angez^, 
künftigen  Un;Bnträg]ichkeiten  durch  Erlassnng  gewisser  Vor- 


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Geschichte  der  Jaden  in  der  Markgrafschaft  Baden-Baden.  3^9 

Schriften  vorzubeugen.  Zu  diesem  Zweck  entwarf  sie  eine 
umfangreiche  Judenordnung.  Diese  wurde,  nachdem  der  Ent- 
wurf gleichfalls  von  der  Karamerkanzlei  begutachtet  und  zum 
Teil  abgeändert  worden  war,  „zur  Vorbeugung  künftiger 
Klagden  und  Inconvenientien.  auch  Abstellung  des  schänd- 
lichen Judenwuchers,  sodann  urab  die  Wohlfahrt  der  Unter- 
thanen  bei  der  häufigen  Judenschaft  za  erbalten*.  unterm 
1.  August  1714  als  Judenordnung  erlassen,  „wonMh  sich  ein 
jeder  schutzverwandte  Jud  in  seinem  Handel  und  Wandel 
richten  und  bei  Vermeidong  nnansbleiblicher  Straf  dagegen 
nichts  handeln,  anch  dieselbe  die  Beamten  in  den  Vorfallen- 
heiten  pro  regnla  halten  sollten*.  Diese  Jodenordnong  von  1714 
enthftlt  die  erste  nm&ssende,  einheitliche  Regelung  der  Ver- 
hältnisse der  Juden  in  der  Markgra&chaft  Baden-Baden.  Ihr 
Wortlaut  ist  aus  dev  Anlage  No.  7  ersichtlich.  In  dem  Gut- 
achten, welches  die  markgr&flidie  Eaauneffcaazlei  m  dem 
Entwurf  erstattete,  hatte  sie  ad  punctum  1^  yorgeschlagen, 
die  zu  Bühl  in  Christenhäusern  wohnenden  6  Juden  von  den 
Christen  wegzuschaffen,  ihnen  von  Amtswegen  einen  Platz 
zum  Bauen,  jedoch  nicht  unter  den  Christen,  anzuweisen  und 
zum  Überbauen  ihnen  eine  Frist  von  sechs  Monaten  zu  geben. 
Den  in  Kuppen  heim  am  Kirchhof  in  eigenen  Häusern 
wohnenden  drei  Juden  sollten  die  Häuser  gerichtlich  abgeschätzt 
und  den  Christen  überlassen  werden.  Der  Erlös  aus  den 
Häusern  Itzig  des  Rothen  und  seines  Tochtermanns  Jonas 
sollte  zur  Befriedigung  der  Gläubiger  derselben  verwendet 
werden.  Dem  Dritten,  Itzig  dem  Jungen,  sollte  der  Erlös 
seines  Hauses  ausgebändigt,  ihm  ein  Platz,  jedoch  nicht  unter 
den  Christen  angewiesen,  und  ihm  zum  Bauen  sechs  Monate  Zeit 
gegeben  werden.  Alsdann  könne  er  sdnen  Vater,  den  alten 
Jonas,  zu  sich  nehmen;  dieser  aber  habe  die  ihm  jetzt  ge- 
hörige H&lfte  an  dem  Haus  einer  Wittfirau  zu  yerkaufen. 

Mit  den  Bestimmungen  der  Verordnung  von  1714  waren 
jedoch  die  Juden  in  mehrfacher  Beziehung  nicht  zufrieden. 
Sie  baten  daher  „um  gnädigste  Erläntmng  und  Mitigierung 
in  ein  so  anderen  Punkten."  Ihre  Beschwerden  richteten  sich 
hauptsächlich  gegen  die  Art.  1,  2,  6,  9,  12  und  19,  um  deren 
Abänderung  sie  baten.  Die  Rentkanimer  sprach  sich  in  einem 
Gutachten  vom  8.  Oktober  1714  über  die  Wünsche  der  Juden 
aus  und  befürwortete  in  den  meisten  Punkten  ein  Entgegen- 


Digili 


390 


Zehnter. 


kommen.  Was  insbesondere  die  Beschwerde  bezüglich  des 
Art.  6  anbelangte,  sprach  sie  sich  dahin  aus ,  man  solle  zu 
diesem  Artikel  die  Bestimmung  fallen  lassen,  dass  die  Juden 
sich  alle  drei  Jahre  neu  in  den  Schutz  einkaufen  müssten, 
und  solle  sich  dabei  begnügen,  wenn  die  Schultheissen  alle 
drei  Jahre  um  die  Continuierung  des  Schutzes  bäten,  worauf 
den  Juden,  falls  sie  sich  gesetzmässig  verhalten,  der  Schutz 
ohne  weitere  Cognition  ferners  gewährt  werden  solle.  Dagegen 
solle  man  den  Juden,  die  bisher  in  Ansehung  der  sonstigen 
Lasten,  welche  sie  während  der  Kriegsxeiten  zn  prästieren 
gehabt,  fttr  den  herrschaftl.  Schutz  und  andere  Gelder  nur 
600  Gulden  jährlich  bezahlt  hätten,  die  Zahlung  um  100  Gulden 
erhöhen,  „welchem  nach  gleichwohlen  vor  die  alle  drei  Jahre 
(in  der  Verordnung  Ton  1714)  verlangte  Redimierung  des 
herradiaftlichen  Schutzes  800  Gulden  erhoben  würden.*  Das 
bisherige  Schirms-,  Schatzungs-,  Bede-,  Kttchen-  und  Garde- 
Geld  sei  sehr  mässig  gewesen.  IHe  700  Gulden  könne  man 
unter  die  42  Juden  so  umlegen,  dass  die  zehn  Vcnnöglichsten 
jedes  Jahr  28  Gulden,  die  zwölf  Mittelmiissigen  20  Gulden, 
zehn  weitere  12  Gulden,  die  zehn  Ärmsten  6  Gulden  bezahlten. 
Im  Wesentlichen  dem  Gutachten  der  Rentkammer  entsprechend 
wurde  denn  auch  als  Anhang  zu  der  Judenordnung  vom  1.  Au- 
gust 1714  „zu  desto  genauerer  Beobachtung"  derselben  unterm 
11.  Februar  1715  eine  neue  Verordnung  erlassen,  welche  in 
Anlage  No.  8  abgedruckt  ist.  In  §  3  wurde  insbesondere 
bestimmt,  die  Juden  sollten  2war  alle  drei  Jahre  aufs  neue 
um  den  Schutz  nachsuchen,  es  wurde  ihnen  aber  zugleich  zu* 
gesichert,  dass,  £alls  sie  sich  nichts  zu  Schulden  kommen 
Hessen,  sie  der  jeweiligen  Verlängerung  des  Schutzes  gewärtig 
sein  dürften;  auch  war  von  einer  Zahlung  für  die  Verlängerung 
keine  Rede  mehr.  Die  jährUch  zu  zahlenden  700  Gulden 
wurden  in  einer  der  Verordnung  befgefttgten  Deeignation  je 
nach  dem  Vermögen  so  auf  die  42  Juden  umgelegt,  dass  in 
der  ersten  Klasse  80  Gulden,  in  der  zweiten  26  Gulden,  in 
der  dritten  20  Gulden,  in  der  vierten  15  Gulden  und  in  der 
fünften  10  Gulden  jährlich  zu  bezahlen  waren. 

Schon  vor  der  Judenordnuiig  von  1714  war  den  Juden  ge- 
sULlet,  für  ihren  Hausgebrauch  eine  gewisse  Stückzahl  Vieh 
zu  schlachten.  Das  gleiche  Recht  gab  ihnen  die  Jadenordnung 
von  1714.  Im  Jahre  1716  war  aber  angeordnet  worden,  dass 


^  ij .  .-Lo  Ly  Google 


Geschichte  der  Juden  in  der  Mariigraisch&lt  Baden-Baden.    39  X 

die  Juden  in  Ettlingen  ihr  Fleisch  von  den  dortigen  Mit/.gei  u 
zu  beziehen  hätten.  iJa  jedoch  die  iMetzger  deü  Juden  ilir 
Fleisch  nicht  ordentlich  lieferten,  erging  unterm  8.  Marz  17ld 
die  Verfügung,  dass  das  Amt  Ettlingen  unter  Zuzug  des 
Judenßchultheissen  ein  Schema  aufstelle,  wie  viel  Stück  Gross- 
und Kleinvieh  jeder  jüdischen  Haushaltung  zu  schlachten  er- 
laubt sei.  Die  Hinterviertel  hatten  die  Juden  an  die  Metzger 
zu  verkaufen.  Der  Accisor  zu  Ettlingen  hatte  auf  die  Ein- 
haltung der  Verordnung  zu  sehen.  Es  wurden  jeder  Haus- 
lialtuug  nach  ihrer  Grösse  im  Quartal  zwei  bis  drei  Kinder 
und  sechs  Kälber  oder  Böcke  zu  Schächten  gestattet.  Ein 
Ochs  sollte  ftkr  zwei  Kinder  gelten. 

Als  unterm  13.  Februar  1745  die  markgräfliche  Kegierung 
von  Baden-Dttxiadi  für  die  Durlacher  Markgrafscbaft  eine 
neue  Jadenordnung  erlassen  hatte,  teilte  sie,  da  dieselbe  auch 
für  die  Naehbarterritorien  und  deren  christliche  und  jüdische 
£änwohner  von  Interesse  war,  Abschrift  davon  u.  a.  auch 
der  baden-badischeii  Begierung  zur  Kenntnisnahme  mit  Der 
Markgraf  Ludwig  Georg  beauftragte  nun  seinen  Höfrath,  diese 
Bnrlaehische  Judenordnung  zu  prOfen  und  zu  sehen,  ob  und 
was  davon  sich  etwa  zur  Annahme  für  die  baden-badische 
Markgrafschaft  eigne.  Das  liesultat  der  Prüfung  war,  dass 
die  Judenordnungen  vom  1.  August  1714  und  1.  Februar  1715 
durch  einige  aus  der  baden-durlachischen  Verordnung  ent- 
nommene Artikel  vermehrt  und  das  Ganze  als  neue  Juden- 
ordnung vom  15.  Februar  174G  verkündet  wurde.  Dieselbe 
ist  in  der  Anlage  9  abgedruckt.  Es  ergicbt  sich  aus  diesem 
Abdruck  ohne  weiteres,  was  darin  im  Vergleich  zu  den 
beiden  älteren  Judenordnuugen  neu  ist.*) 

Wie  aber  die  Juden  im  Baden-Durlachischen  durch  ihre 
Vorstellungen  zuwege  brachten,  dass  die  dortige  Juden* 
Ordnung  vom  13.  Februar  1745  durch  eine  ihnen  günstigere 
Verordnung  vom  23.  Januar  1747  ersetzt  wurde,  so  griffen 
auch  die  baden-badischen  Juden  die  neue  Verordnung  vom 


')  Diese  Judenordnoag  von  1746,  die  in  scriptis  erging,  ist  unter 

Weglassung  der  Einleitung  und  mit  unwesentlichen  Kürzungen  bereits 
aljpeilruckt  in:  Wesentlicher  Inlialt  des  betnichtlichsten  Teils  der  neueren 
hüchlurstlich  niarkgrätlich  Badia»  beii  (asctzgutmug  uder  alphabetischer 
Auszug  aus  den  Carlsruher  und  iUbtatter  Wochenblättern,  lid.  I  (Carls- 
rahe 1782),  S.  3C^-aia. 


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392 


Zehnter. 


15.  Februar  1746  wiederholt  mit  Beschwerden  an  und  brachten 
auch  sonst  mancherlei  Wttnsche  vor.  Anlass  zu  einem  be- 
sonderen Konflikt  gab  insbesondere  die  Inventarisierung  de^ 

Nachlasses  des  im  Sommer  1755  verstorbenen  Scbutzjuden 
Abraham  zu  Muggensturm.  Nach  der  Inätruktion  des  Schult- 
heissen  stand  diesem  das  Recht  der  Inventarisierung  zu.  Als 
daher  nach  dem  Tode  Abrahams  der  Amtmann  Lassollave 
von  Gernsbach  die  Inventarisierung  vornehmen  wollte,  wider- 
setzte sich  dagegen  der  Judenschultbeiss  unter  Berufung  auf 
seine  Instruktion. 

Der  Amtmann  stellte  jedoch  unterm  1.  Juli  1755  an  die 
Regierung  den  Antrag,  «zur  Vermeidung  allerhand  boshafter 
Unterschleife,  vieler  Verhehlungen  und  Verschweigungen** 
anzuordnen,  dass  die  Inventarisierung  auch  bei  den  Juden  nur 
unter  Au&icht  des  Amtes  erfolgen  dürfe,  und  demgemte 
wurde  denn  auch,  obwohl  die  JudenannHUte  unterm  2»  August 
1755  baten,  sie  bei  ihrer  Instruktion  zu  belassen,  unterm 
6.  August  1755  von  dem  Markgrafen  verordnet,  dasa  die 
vormals  favor  der  Juden*  erlassene  Verordnung  und 
Instruktion  dahin  zu  ändern  sei,  dass  die  Inventarisierung  bei 
Juden  künftig  nur  in  Gegenwart  eines  landesfürstlkhen  Be- 
amten erfolgen  dttrfe.  Die  Verordnung  erging  an  die  Ämter 
Mahlberg,  Rastatt,  Baden,  Bühl,  Ettlingen,  Gernsbach,  Kirch- 
berg, Naumburg  und  Rothalben. 

Das  gab  aber  nun  wieder  neuen  Anlass  zu  Beschwerden, 
indem  dadurch  doppelte  Gebühren  für  die  jüdischen  Vor- 
gesetzten und  die  christlichen  Beamten  erwuchsen.  So  ergiebt 
sich  z.  B.  aus  einer  Beschwerde  des  Emanuel  Marx  Weyl  von 
Kippenheim  vom  27.  Februar  1759,  dass  auf  Ableben  seiner 
Mutter  aus  Anlass  der  zwei  Tage  in  Anspruch  nehmenden 
Inventarisierung  folgende  Gebühren  für  die  Beamten  erwachsen 
waren : 

1)  für  den  Amtsverweser  10  Quid« 

2)  für  den  Amtsschreiber,  Diät  u.  Schreibtaxe  11    a     4  Kr. 

3)  für  doppelte  Mundirung  des  Inventars  «1,8« 

4)  dem  Scri  beuten  diesfalls  pro  discretione .    1    «  —  « 

5)  pro  testamento  5„  5, 

6)  dem  herrschaftlichen  Schultheissen    .  .    4    »  —  « 

7)  dem  Qerichtsmann  2 

8)  dem  Boten  —    «  4. 


uiyui^od  by 


Geschichte  der  Juden  iu  der  Markgraüichait  Baden-Baden.  393 

Ausserdem  wurden  von  den  Erben  eingefordert  für  Zehrung 
des  Scribenten,  des  Schultheiäsen  und  des  Gerichtsmannes  im 
Wirtshaus  zum  Ochsen  in  Kippenheira  13  Guld.  8  Pf.  Weyl 
beschwerte  sich  nun :  1)  weil  doppelte  Diäten  berechnet  waren, 
während  nach  der,  allerdings  erst  nach  dem  Todesfall  er- 
lassenen neuen  Judenordnung  vom  11.  März  1758  die  Be- 
amten nur  einfache  Diäten  zu  berechnen  befugt  wai'en; 
2)  weil,  entgegen  der  herrschaftlichen  Taxordnung,  neben  den 
Diäten  auch  noch  die  Zehrungskosten  ünWirtshauB  gefordert 
wurden. 

Der  Beamte  zu  Mahlberg,  nun  Bericht  aufgefordert,  recht- 
fertigte sich  dahin :  1}  die  Inventar  habe  zwei  Tage  in  Anspruch 
genommen;  eie  habe  Tor  der  neuen  Judenordnung  etatt- 
gefitnden  und  erst  durch  diese  sei  den  Beamten  erstmals 
untersagt  worden,  doppelte  Diäten  zu  nehmen.  2)  Was  die 
Zehrung  anbelange,  so  sei  immer  vom  Amt  gerfigt  worden, 
wenn  darin  ein  Ezcess  stattgefunden  habe;  insbesondere  sei 
im  Jahre  1752  bestimmt  worden,  was  bei  iBTenturen  für 
Christen  verzehrt  werden  dürfe.  Zehrung  seien  die  Erben, 
weil  das  Geschäft  auswärts  vorgenommen  worden,  an  sich 
von  Rechtswegen  dem  Scribenten,  dem  Schultheissen,  dem 
Gerichtsmann  und  dem  Boten  schuldig.  Die  Juden  würden 
in  diesem  Fall  nicht  schlechter  gehalten,  als  die  Christen. 
Der  jüdische  Rabbiner,  der  Judenanwalt  und  der  Juden- 
schreiber bezögen  bei  Inventuren  noch  höhere  Diäten,  als  die 
herrschaftlichen  Offizianten,  und  seien  ebenfalls  daneben 
zehrungsfrei.  Es  sei  aber  landbekannt,  dass  der  Judenanwalt 
Emanuel  Weyl  bei  dergleichen  jüdischen  Teilungen  fast  jedes- 
mal betrunken  weggehe.  Im  vorliegenden  Fall  sei  zwar  mehr 
verzehrt  worden,  als  bei  Christen  erlaubt  sei;  aber  daran  sei 
wohl  in  erster  Reihe  der  Wirt  zum  Odisen  schuld,  der  wohl 
in  der  Erwägung,  dass  ihm  die  erbenden  Juden  »auch  schon 
mandimal  die  Zech  teuer  gemacht  hätten",  seine  Rechnung 
übersetzt  habe;  gegen  diesen  milssten  sich  daher  die  Juden 
in  erster  Reihe  beschweiend  wenden.  —  Um  zu  beweisen, 
wie  teuer  die  Kosten  für  die  Inventuren  durch  die  jüdischen 
Vorgesetzten  kämen,  führte  der  Amtmann  an,  dass  oft 
14  Tage  und  3  Wochen  zu  solchen  Inventuren  verwendet 
würden,  wahrend  sie  in  1  bis  2  oder  3  Tageu  gemacht  werden 
könnten,  und  dass  oft  mehr  als  eine  Töchterportiou  au  Kosten 


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394 


ZeliJiter. 


aufgehe.  So  hiitteii  z.  B.  auf  Ablebeu  des  Lazarus  Weyl  zu 
Kippeiiheim  bei  einem  Vermögen  von  3486  Guld.  ST'/a  Kr. 
die  jüdischen  Inventurkosten  226  Guld.  50  Kr.  betragen. 
Gleichwohl  getrauten  die  Juden  wegen  ihres  „albernen  Ge- 
setzes'' sich  nicht  über  ihre  Vorgesetzten  zu  beschweren.  — 
In  der  Folge  wurden  denn  auch  unterm  1.  Juli  1760  die 
Anwälte  Emanuel  Weyl  zu  Kippenheim  und  Lob  Bodenheimer 
za  Bühl  wegen  Beredmung  zu  hoher  Inventurkosten  zur  Ver- 
antwoitnng  gezogen. 

Unterm  23.  Febroar  1757  baten  Bcblietialich  die  vier  An- 
wälte um  Ernennung  eines  Hofrats  als  Kommiss&r,  da  sie 
verschiedene  Beschwerden  wegen  Schmälerung  ihrer  Handel- 
schaft und  Schädigung  der  landesfttrstlichen  Interessen  vor- 
zubriDgen  hätten,  und  der  Stoff  zu  einer  Darstellung  in 
Supplikform  zu  umfongr^ch  sei.  Es  wurde  darauf  Hofrat 
Knood  unterm  14.  April  1757  als  Kommissär  bestellt,  welchem 
die  vier  Jndenanwälte  mehrere  Tage  hindurch  ihre  Beschwerden 
in  einem  viele  Bogen  umfassenden  Protokoll  vortrugen.  Die 
Beschwerden  bezogen  sich  insbesondere  auf  folgende  Punkte: 

1)  Früher  seien  die  Inventare  und  Teilungen  je  nach  Wichtig- 
keit vom  Oberscholtheiss,  Babbiner  oder  Anwalt»  ohne  Zang  christ- 
licher Obrigkeit  gemacht  worden.  Seit  ein  bis  zwei  Jahren  mischten 

sich  aber  auch  die  Beamten  darein.  Es  käme  der  Amtmann,  der 
Amtsschreiber,  ein  Schreilu  r,  der  Schultheiss,  der  Bürgermeister, 
der  Amtsbote  und  der  RablaiuT,  so  dass  die  Kosten  oft  die  ganze 
kleine  Erbschaft  auizehritiu  oder  überstiegen.  Mau  solle  es  beim  Alteu 
lassen. 

2)  Wenn  in  einem  Civilstreit  ehies  Joden  gegen  einen  Joden  der 
Babbiner  oder  die  Anwälte  einen  Sproch  gegeben,  ond  es  htofe  der 
verlierende  Teil  vor  Amt,  so  werde  er  mit  seiner  Klage  angenommen, 

wie  wenn  Rabbiner  oder  Anwälte  gar  nicht  gesproclien  hätten.  Man 
solle  ihnen  eine  Verordnung,  wie  im  Baden-Durlachischen  geben, 
worin  die  bchiedsgerichtsbarkeit  der  jüdischen  Behörden  geregelt 
werde. 

3)  Früher  habe  ein  Judenschultheiss  10  Thhr.,  ein  Anwalt  aber 
6  Gold.  Strafe  fftr  Vergehen  der  Joden  wider  ihre  Ceremonien  an- 
setsen  können.  Seit  aber  kein  Scholtheiss  mehr  da  sei,  erlege  Nie- 
mand mehr  die  ihm  andiktierte  Strafe,  sondern  verlache  die  Anwälte 
oder  den  Rabbiner.  Mau  solle  ihre  Jui-isdiktion  in  Bezug  auf  ihre 
Ceremonialsachen  wieder  herstellen  und  die  Beamten  auweisen,  dass 
sie  ihnen  mit  Exekution  beliiltlich  aeien. 

4)  Von  jeher  hatten  die  Juden  das  Recht  gehabt,  die  Schätzung 
onter  si^  festzusetzen.  £s  geschehe  dies  dorcfa  den  Rabbiner,  den 


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Geschichte  der  Juden  in  der  Harkgr&£9chaft  Baden-JBaden.  395 

Judcnschultheisseu ,  die  vier  Anwälte  und  Itiuf  oder  sechs  Dele- 
gierten vou  drei  zu  drei  Jahren,  wobei  derjenige,  welcher  mit  der 
Schätzung  nicht  zufrieden  sei,  sein  Yemögen  heschwOren  kfinne. 
Vor  IVa  Jahren  aber  sei  infolge  einer  Beschwerde  eines  Jaden  beim 
Hofrat  der  Amtmann  mit  der  Prüfung  der  Scljatznngsfcstsetzung 
beauftragt  und  diese  dann  geändert  worden.  Man  möge  in  Zukunft 
solche  Beschwerden  nicht  mehr  zulassen  und  sie  bei  ihren  alten 
Rechten  belassen. 

5)  Wegen  der  Rechnung  über  die  Schatzungsgelder  und  sonstigen 
Ausgaben  hätten  sich  bisher  zuweilen  Schwierigkeiten  ergeben.  Man 
möge  bestimmen,  von  wem  kllnftig  die  Rechnung  abzuhören  sei 

6)  Bisher  hätten  die  Anwälte  keine  Belohnung  fBr  ihre  Geschäfte 
bezogen,  sondern  nur  Ersatz  ihrer  Kosten.  Man  soUe  ihnen  für  die 
Inventarisationen  und  die  Entscheidung  von  Civilstreiten  eine  Diät 
von  2^2  Gulden  im  und  von  3  GuJden  ausser  Orts  bewilligen,  wobei 
die  Anwälte  ausdrücklich  erklärten,  dass  sie  bei  armen  Juden  unter 
200  Gulden  Öchatzungstuss  nichts  begehrten. 

7)  Baten  sie  um  Änderung  oder  HUderung  des  Art  1  der  Juden- 
ordnung Yon  1746^  wonach  sie  nicht  in  Hauptstrassen  wohnen  dfirften. 

6)  Baten  sei  um  Erläuterung  des  Art  6  der  Jndenordnung 
von  1746  in  Betreff  der  Erneuerung  des  Schutzes. 

9)  Durcli  die  in  der  Yerordnunp:  von  1746  vorgeschricbonc  all- 
jährliche Publikation  der  Judenorduung  würden  ihnen  durch  die 
Beamten  oft  grosse  Kosten  verursacht.  Man  solle  daher  anordneu, 
dass  die  Publikation  durch  die  Judeuauwälte  geschehe. 

10)  Baten  sie  um  Änderung  des  Art.  8  der  Judenordnung  von 
1746  wegen  der  Anzeige  ihrer  Geschäfte  an  das  Amt  Man  mOge 
ihnen  gleiches  Recht  mit  den  Giristen  bezOglich  ihrer  Händel  und 
Geschäfte  geben* 

11)  Baten  sie  um  Gestattung  höheren  Zinses  bei  nicht  h>T>o- 
thekaiischcu  Darlehen  und  entsprechende  Abänderung  des  Art  9 
der  Judenordnung  von  1746. 

1^)  Ausserdem  bateu  sie  noch  um  Abänderung  oder  Milderung 
einer  Reihe  anderer  Artikel  der  Judenorduung  und  endlich 

13)  um  Qestattung  des  Betriebs  von  Spezerei-  und  Kramläden« 

Ueber  diese  Beschwerden  der  Juden  verfasste  der  Kom- 
misBär  Hofrat  Knood  ein  mehr  denn  60  Seiten  umfassendes 
Gatachten  und  nachdem  noch  sonst  mancherlei  Erhebungen 
veranlasst  worden  waren,  erging  unterm  11.  Marz  1758  aber* 
nuüs  eine  nene  Jndenordnung,  die  in  Anlage  10  abgedruckt 
istO  Da  ^ese  nene  Verordnung  lediglich  als  »Anhang,  Er- 
klärung und  Erneuerung  der  Judenorduung  von  1746"  gelten 
sollte,  so  blieben  die  Artikel  der  letzteren,  welche  in  der 

')  Auszugsweise  ist  bie  bereits  mitgeteilt  im  alphabetischen  Aus- 
zug, L  ä.  294  bis  2%,  2^9  bis  301,  313,  bis  317,  328  bis  330. 


396 


Zehnter. 


neuen  Judeuorduung  von  1758  nicht  abgeäudert  waren,  auch 
fernerhin  in  Kraft. 

Wir  haben  gesehen,  wie  infolge  der  langen  Kriegsuuruhen 
sich  allerhand  Beschwerden  der  Unterthanen  gegen  die  Juden 
ansammelten,  denen  man  dann  durch  die  Erlassung  der  er- 
wähnten Judenortlnun^en  zu  begegnen  suchte.  Ungefähr  um 
die  gleiche  Zeit,  in  welcher  die  Beschwerden  der  christlichen 
Einwohner  sich  lauten  Ausdruck  verschfitften ,  traten  aber 
auch  die  Juden  selbst  mit  Beschwerden  gegen  ilure  Vorgesetzten 
hervor. 

Etwa  um  das  Jahr  1700  hatte,  wie  oben  Seite  383  er- 
wähnt, der  Rabbiner  Benjamin  Wolf  von  Hagenau,  den  die 
markgräflicheu  Juden  mit  landesherrlicher  Konsens  „für  iln  cn 
Begenten  und  Obrigkeit  erwählt  und  angenommen*,  das  Ver- 
mögen eines  jeden  Juden  taxiert  und  die  Umlage  zur  Auf- 
bringung der  berrsdiaftlicfaen  Gelder  gemacht  In  einer  Ein- 
gabe Tom  Jahre  1712  beschwerte  sich  nun  die  gesamte  Juden- 
schaft, die  bisherigen  Schultheissen  Isaak  zu  Ettlingen,  Matz 
zu  Baden  und  Josef  zu  Bühl  hätten  sich  an  des  Babbiners 
Anordnung  nicht  gehalten,  sondern  die  Gehler  nach  eigenem 
Gutdünken  umgelegt,  sich  selbst  dabei  verschont  und  die 
ttbrigen  in  unTerantwortlicher  Weise  beschwert.  Die  Juden 
seien  daher  genötigt  gewesen,  wider  die  Sthulteissen  den  Rab- 
biner wieder  zu  Hülfe  zu  rufen,  was  schon  früher  geschehen 
wäre,  wenn  es  nicht  der  Kriegszeiten  wegen  untunlich  gewesen. 
Aus  der  Taxation  des  Rabbiners  hätten  sie  nun  ersehen,  dass 
die  drei  Schultheissen  bisher  nicht  einmal  die  Hälfte  von  dem 
bezahlt  hiitten,  was  sie  hätten  zahlen  sollen.  Sie  verlaugten 
daher,  dass  die  bisherigen  Schulteissen  kassiert  und  angeordnet 
würde,  dass  alle  drei  Jahre  unter  der  Direktion  des  Rabbiners 
eine  neue  Schultheissenwahl  stattfinde,  wie  es  „die  jüdischen 
Cermouien  und  Gewohnheiten  mit  sich  brächten".  Eine  Neu- 
wahl sei  jetzt  um  so  notwendiger,  weil  der  Schultheiss  Isaac 
schon  alt  und  zu  seinem  Amt  nicht  mehr  tauglich  sei,  Josef 
aber  „gleich  mit  Schlägen .  nit  allein  auf  öffentlicher  Gasse, 
wie  schon  geschehen,  zufährt,  sondern  sich  ohnlängst  gar 
unterstand,  hochsträflicher  Weise  in  der  Synagoge  einen  blut- 
rüstig zu  schlagen,  welches  einem  Judenschulüieissen  nit  wohl 
ansteht  und  woraus  erhellt,  dass  Josef  nit  capabel,  das  Schnlt- 
heissenamt  zu  versehen,  sondern  viel  bssser  den  Bosshandel 


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Geschichte  der  Juden  in  der  Markgraftchaft  Baden-Baden.  397 

bei  welchem  er  auferzo^^en  worden."  —  Zugleich  baten  flie 
Juden  in  der  Eingabe,  den  von  ihnen  nun  angenommenen 
Rabbiner  durch  eine  schriftlich  zuzustellende  Gewalt  zu  kon- 
firmiren  und  ihm  die  Macht  zu  geben,  die  Juden  auf  jüdische 
Weise  und  Manier  zu  regieren,  jedoch  vorbehaltlich  der  Srhutz- 
gerecbtigkeit  des  Markgrafen  und  des  Rechts,  von  dem  Rab- 
biner an  den  Markgrafen  zu  appellieren.  Überdies  stellten  sie 
die  Bitte,  da  sie  zur  endlichen  Beilegung  ihrer  Differenzen 
und  Verdriesslichkeiten  ihren  Rabbiner  berttbergeholt  hätten  nnd 
an  bestimmten  Tagen  eine  Znsamenknnft  aller  Jnden  in  Ra<* 
statt  stattfinden  soUe,  dazo  die  drei  Schnltheissen  nnd  die  son- 
stigen Jnden  forladen  zu  lassen,  damit  nicht  abermalen,  wie 
sehen  öfter  geschehen,  die  Kosten  umsonst  aufjgewendet  seien, 
und  sie  —  die  Juden  —  endlich  ans  ihrem  „Labyrinth**  heraus- 
kämen. 

Es  fand  dann  bei  dieser  Versammlung  in  der  That  eine 
Neuwahl  der  Schultheissen  statt.  Wir  linden  noch  im  Jahre 
1712  als  solche  genannt  den  Oberschultheiss  Hayum  Flörsheim 
und  die  Schultheissen  Kassel  zu  Rastatt  und  Koppel  zu  Bühl. 
In  der  Folge  scheint  eine  Neuwahl  alle  drei  Jahre  vorgenommen 
worden  zu  sein.  Im  Jahre  1715  werden  als  Schultheissen  ge- 
nannt: Hayum,  Moses  Schweitzer  und  Salonioii.  1722  er- 
scheinen als  Vorgesetzte  ein  Kassel  in  Rastatt  und  ein 
Schmaul  in  Bühl.  Sie  hatten,  nachdem  Schmaul  auf  ver- 
schiedene Aufnahmegesuche  von  der  Rentkammer  keine  Antwort 
erhalten  hatte,  dessen  Sohn  Joseph  Schmaul  eigenmächtig  in 
Schutz  gedoldet,  wurden  dafür  des  Amtes  entsetzt  und  nach 
Erlass  vom  21.  Februar  1722  mit  1600  Gulden  bestraft,  wobei 
der  Anteil  des  Kassel  sofort  an  dessen  Forderung  an  den 
Markgrafen  abgeschrieben  wurde,  iriihrend  der  Anteil  des 
Schmaul,  der  kurz  zuvor  erst  grosse  Ausgaben  auf  der  Fhmk- 
fdrter  Messe  gemacht  hatte  und  desshalb  nicht  sofort  haar 
zahlen  konnte,  durch  Pfändung  seines  Hauses  und  seiner 
Waaren  sicher  gestellt  wurde.  Der  Sohn  des  Schmaul  musste 
das  Schutzgeld  nachzahlen  und  wurde  aus  dem  Lande  ge- 
wiesen. Im  Jahre  1724  werden  als  Schultheissen  genannt: 
Mayer  zu  Ettlingen.  Moses  Schweitzer  zu  Rastatt  und  Isaak 
Bodenheimer  zu  Bühl. 

Bis  in  die  1720er  Jahre  waren  die  drei  Schultheissen  unter 
sich  gleichgestellt  und  hatten  die  herrschaftlichen  Interessen 


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398 


Zehnter. 


gemeinschaftlich  zn  wahren.  In  den  1720er  Jahren  ging  aber 
eine  Änderung  der  Organisation  in  der  Art  vor  sich,  dass 
an  der  Spitze  der  Juden schaft  des  ganzen  Landes  ein  Schult- 
heiss  oder  Oberschultheiss  stand  und  unter  ilini  für  die  Juden 
jedes  Oberamtes  (Ettlingen,  Rastatt,  Bühl,  Mahlberg;  je  ein 
Anwalt.  Dem  Schiiltheissen  lag  dabei  insbesondere  die 
Währung  des  landesherrlichen  Interesses  ob.  Als  erster 
Schultheiss  in  diesem  Sinne  wird  Mathias  (Moses?)  Schweitzer 
genannt.  Sein  Nachfolger  war  seit  1730  Isaak  Moses  Boden- 
heimer  von  Bühl. 

Schon  in  einer  Verordnung  vom  2S.  April  1707  war  be- 
stimmt worden,  dass  von  den  durch  die  Schultheissen  an- 
gesetzten Strafen  die  Hälfte  in  die  herrschaftliche  Kasse,  die 
andere  Hälfte  in  das  jüdische  Almosen  fallen  sollte.  Nach 
der  Neuwahl  von  1712  erhielten  die  Schultheissen  im  Jahre 
1713  eine,  uns  indess  nicht  näher  bekannte,  Instruktion  zur 
Fahrung  ihres  Amtes  mit  der  Befugniss,  gegen  ihre  Glaubens- 
genossen in  Ceremoninmangelegenheiten  Geldstrafen  bis  zu 
6  Guld.  auszusprechen.  Im  übrigen  wurde  jedoch  zur  Ab- 
stellung vorgefaUener  Missbrftuche  unterm  10.  März  1725 
verordnet,  dass  von  nun  an  alle  Händel  (Civilstreitigkeiten) 
zwischen  Christen  und  Jaden,  sowie  zwischen  Juden  vor  dem 
Amt  als  erster  Instanz  .auszumachen  und  den  Juden  die 
Appellation  an  den  fürstlichen  Ilofrat  nur  dann  gestattet  sei, 
wenn  der  Streitwert  mindestens  100  Thaler  betrage. 

Als  Isaak  Moses  Bodenheimer  im  Jahre  1730  Schultheiss 
wurde,  erhielt  dei-selbe  eine  neue  Instruktion,  die  erste,  die 
uns  erhalten  ist.  In  dieser  Instruktion,  welche  in  Anlage  11 
abgedruckt  ist,  wurden  die  Ttlichten  des  Oberschultheissen 
in  Bezug  auf  die  Wahrung  des  landesherrlichen  Interesses 
bestimmt  und  dessen  Rechte  gegenüber  der  Judenschaft  fest- 
gesetzt. Diese  Instruktion  wurde  in  der  Folge  in  der  Regel 
jedem  neuen  Schultheissen  mit  mehr  oder  weniger  Änderungen 
aufs  neue  zugefertigt,  nebst  einer  Bestallungsurkunde  über 
seine  Ernennung.  Bodenheimer,  dem  später  der  Titel  Ober- 
schultheiss verliehen  worden  war,  blieb  Schultheiss  bis  zu 
seinem  Tode  Ende  1736. 

Nach  Bodenheimer*s  Tod  wurde  Infolge  seiner  Bewerbung 
Samson  Schweitzer,  der  Sohn  des  oben  erwähnten  Mathias 
Schweitzer,  unterm  22.  Februar  1786  mit  der  gleichen  In- 


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Geschichte  der  Juden  in  der  MarkgraCschaft  Baden-Baden.  399 

struktion,  ^ie  Bodenheimer,  zum  Schultheissen  ernannt.  -Er 
erhielt,  wie  sein  Vorgänger,  als  Besoldung  jährlich  40  Guld. 
von  der  gesamten  Judenschaft.  Mit  Dekret  vom  21.  Februar 
1737  ^vurde  ihm  auf  Ansuchen  das  Prädikat  Oberschultheiss 
verliehen  „in  gnädigstem  Betracht  seines  zu  Unseren  (des 
Markgrafen)  Interessen  bis  hierhin  bezeugten  und  zu  dem- 
selben noch  ferners  anfordernden  Diensteifers".  In  der  Folge 
scheint  jedoch  Schweitzer  sein  Amt  nicht  immer  zur  Zufrieden- 
heit der  Betheiligten  geführt  zu  haben. 

Schon  im  Juni  1743  bat  er  um  £rh(jhung  seines  Salärs, 
zugleich  aber  auch  um  Fristgev^mng  für  die  Abtragung 
einer  restlichen  Geldstrafe  von  75  Quid«  S^n  Gesuch  um 
Erhöhung  ^rde,  nachdem  die  Begierung  Erkundigung  in 
Karlsruhe  über  die  Höhe  des  Gehalts  des  doitigen  Ober- 
schultheissen  eingezogen,  zwar  abgeschlagen,  zur  Abzahlung 
der  Strafe  ihm  aber  eine  Frist  von  zwei  Monaten  gewährt 

Im  Jahre  1749  wurde  sodann  gegen  Schweitzer  von  seinen 
Glaubensgenossen  ein  förmlicher  Sturm  erhoben,  der  ihn  um 
sein  Amt  brachte.  Welcher  Art  die  Beschuldigungen  waren, 
ist  aus  den  Akten  nicht  ersichtlich.  Schweitzer  behauptete, 
sie  beruhten  alle  auf  Unwahrheit  und  hätten  ihren  Grund 
lediglich  in  dem  Hasse  gegen  ihn  desshalb,  weil  er,  „neben 
der  Gerechtigkeit  gegen  die  Juden,  allezeit  das  herrschaftliche 
Interesse  im  Auge  gehabt"  und  dem  herrschaftlichen  Ärar 
viele  Tausend  Gulden  genützt  habe.  Er  werde  nur  deshalb 
seit  langer  Zeit  von  den  Juden  verfolgt,  „weil  er  nicht  nach 
ihrer  Geige  tanzen  wolle".  Seine  Glaubensgenossen  wollten 
ihn  von  seinem  Amt  vertreiben,  „nur  damit  sie  hernach  nach 
ihrem  Willen  und  Wohlgefallen  thun  und  gnädigster  Herr- 
schaft geben  könnten,  was  sie  wollten".  Die  Untersuchung 
muss  jedoch  nicht  günstig  für  Schweitzer  verlaufen  sein. 
Unterm  30.  Januar  1749  stellte  der  Hofrath  zu  Rastatt, 
in  Übereinstimmung  mit  der  Untersuchnngskommission,  den 
Antrag: 

1)  Ks  sei  dem  boklaL'ton  Judensclmltlicis'jcn  dio  fernere  Beob- 
achtung' sothanen  Dienstes  länger  nicht  mehr  aiizuvcrtiaucii.  'sondern 
selber  davon  compcnsis  (luidem  ob  inopiam  ipsius  expeusis  simpliciter 
zu  cassiren,  anbei  jedoch 

^  für  ihn  ex  bono  et  aequo  insoweit  zu  sorgen,  dass  ¥0n  Re- 
gierongswegen  klagende  Jadenschaft  vennOgt  werden  kennte,  ihme, 


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400 


Zehnter. 


Samson  Schweitzer  überhaupt  und  ein  für  allemal  zu  künftigem  sei- 
nem Unterhalt  aas  einer  Mitleidigkeit  50  Gulden  herzuächiesscu, 
welche  jedoch  nicht  Ihme  Sehnltiieiaaen  zn  behfindigcn,  sondern  lor 
Regiemng,  umb  ihme  davon  nach  Erfordemiaa  derer  Ümstttnden 
von  Zeit  zu  Zeit  etwas  verabfolgen  lassen  zu.  kltamen,  m  hinterlegen 
wftren;  demnSrhst  aber 

3)  die  solchergestalt  erledigt  werdende  JudenschuUlioisscn^lellc 
zu  desto  gesicherterer  des  hocMürstl  Hauses  Iiiterpsse  ÜesorguDg 
nach  hochfürstl.  Durchlaucht  eigenem  gnädigstem  W'uhJgetaJicii  und 
Qntbefinden  einem  dero  Landesyaden,  welcher  wohl  vennOglich,  aach 
sonsten  von  einer  ehrlich  jadischen  Anfftthrong,  ohne  eigenem  von 
den  Juden  hierunter  abznwartenden  Vorschlag,  gnfldigst  wieder  an- 
vertraat  nnd  oonferiert  werden. 

Dieser  Antrag  wurde  aacfa  von  dem  Markgrafen  zu  Ziffer 
1  u.  2  unterm  1.  Februar  1749  genehmigt.  Zu  Ziffer  8  aber 
bemerkte  der  Gehdmerat,  man  wisse  unter  der  ganzen  Juden- 
Schaft  keinen  einzigen  zu  einem  ktbiftigen  Schultheissen  taug- 
lichen Juden,  und  man  erwarte  daher  eine  gutachUicfae  Äus- 
serung des  Hefrats,  ob  es  nicht  Torzuziehen  s^,  zu  der 
früheren  Einrichtung  zurückzukehren  und  Tier  Judenminner 
„unter  den  gehörigen  praecautionibus,  dass  einer  für  alle  in 
unterlassender  Besorgung  der  herrschaftlicheii  Interessen  zu 
stehen  habe,  zu  Anwälten,  unter  hingegen  Auflserachtlassung 
eines  künftigen  Schultheissen,  hinwiederum  zu  setzen  und  her- 
zustellen, welche  sowohl  das  herrschaftliche  Interesse,  als  auch 
der  gerammten  Judenschaft  Bestes  hinkünftig  zu  respiciren 
und  zu  wahren  hätten".  Auf  Auffordern  des  Hofrats  schlugen 
darauf  als  Anwälte  vor:  das  Amt  Mahlberg  den  Friesenheimer 
Schutzjuden  Mayer  Callmann,  das  Amt  Rastatt  den  Juden 
Vola  in  Rastatt  und  das  Amt  liühl  den  Low  Hertz  oder  den 
alten  Elias  Schmaule  von  Bühl.  Von  selbst  hatte  sich  zudem 
der  Jud  Herz  Lazarus  von  Muggensturm  um  die  Schultheissen- 
stelle  beworben.  In  seinem  Gutachten  vom  20.  Februar  1749 
Sprach  sich  dann  der  Hofrat  dahin  aus,  die  von  den  Ämtern 
bezeichnete  Juden  eigneten  sich  allerdings  nicht  für  die  Schult- 
heissenstelle.  Callmann  wohne  zu  weit  von  der  mittleren 
MarkgraÜBchaft  entfernt;  Vola  sei  zu  sehr  mit  seinem  grossen, 
meist  ins  Ausland  gebenden  Handel  beschäftigt;  von  den  beiden 
Btthler  Juden  aber  sei  der  eine  nicht  yennögUch  genug,  der 
andere  .Mangels  eines  guten  personalis**  nicht  geeignet  Da- 
gegen möge  der  Markgraf  dem  Juden  Hen  Lazarus  sunttehst 
probeweise  wenigstens  auf  ein  Jahr  die  Schultheissenstelle  Uber- 


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Gesdiidite  der  Joden  in  der  Markgra&chaft  Baden-Baden.  401 

tragen,  „inraassen  er  dem  berrschaftlidien  Interesse  gleich- 
wolüen  fUrträglicher  zu  sein  erachte,  wenn  zu  dessen  Besorgung 
wiederum  ein  Schultheiss  nach  dem  Beispiel  fast  aller  benach- 
barten Herrschaften  eingesetzt  werde,  als  wenn  derlei  Ver- 
richtang  den  gewöhnlichen  vier  Anwälten  committirt  und  über- 
lassen werden  sollte.'' 

Der  Markgraf  lehnte  jedoch  mit  Erlass  vom  22.  Febr.  1749 
die  Bestellang  der  Herz  Lazams  zom  Scholtheissen  „sicherer  Be- 
denUichkeiten  halber"  ab,  nndbeanftragte  den  Hofrat,  die  Juden 
selbst  zur  Bezeichnung  drei«  Kandidaten  für  den  Schultbeissen- 
dienst behnfis  etwaiger  Auswahl  aufzufordern«  Diese  machten  Yor^ 
Schläge,  stellten  aber  dabei  zugleich  die  Bitte,  es  möchten  dem 
künftigen  Schulteissen  kein  Jahresgehalt  und  keine  Diäten 
mehr  aus  der  Juden  Beutel  ausgeworfen,  derselbe  vielmehr 
augewiesen  werden,  sicli  gemäss  den  jüdischen  Ccremonien  und 
der  allgemeinen  Übung  mit  dem  Ersatz  seiner  Auslagen  und 
Unkosten  zu  begnügen,  ein  Antrag,  der  von  dem  Hofiat  in 
seinem  Bericht  vom  18.  März  1749  mit  dem  Hinweis  darauf 
befürwortet  wurde,  dass  nur  die  zwei  letzten  Schultheissen, 
nicht  aber  auch  die  früheren,  eine  feste  Besoldung  und  Diäten 
bezogen  hätten,  und  dass  die  von  den  Juden  vorgeschlagenen 
Personen  selbst  eventuell  mit  der  beantragten  Regelung  ihrer 
Bezüge  einverstanden  seien. 

Der  Markgraf  ernannte  darauf  unterm  26.  März  1749 
den  Baphael  Jakob  von  Btthl,  welcher  mit  den  meisten  Stimmen 
vorgeschlagen  war,  vorerst  auf  mn  Jahr,  zum  Oberschultheissen 
ohne  Gehalt  und  Diät  und  blos  mit  dem  Recht,  Ersatz  für 
seine  Unkosten  und  Auslagen  von  den  Juden  zu  beanspruchen. 

Der  abgesetzte  Samson  Schweitzer,  der  sich  offenbar  in 
ginzUchem  Yermltgenszerfall  und  in  grosser  Not  beiänd,  be- 
ruhigte sich  indess  bei  seiner  Absetznng  nicht.  In  der  Untere 
snchung  gegen  ihn  waren  die  Juden  schKesslicb  zum  ErfttHungSF 
eid  bezüglich  der  Wahrheit  ihrer  Beschuldigungen  zugelassen 
worden,  und  sie  hatten  diesen  Eid  vor  dem  üntersuchungs- 
kommissär  in  Gegenwart  des  Rabbiners  aus  Karlsruhe  „ohn- 
geachtet  aller  Protestation"  von  Seiten  des  Schweitzer  ge- 
leistet. In  einer  Eingabe  vom  4.  Miirz  1749  behauptete  nun 
Schweitzer,  es  stehe  in  dem  jüdischen  Gesetz  geschrieben, 
dass  es  den  Juden  erlaubt  sei,  ,. einem  Mauser,  auf  deutsch 
Verräter",  als  welchen  die  Juden  ihn  deshalb  ausgäben,  weil 

Z«itMbr.f.aMch.il.0lMnti.N.F.XI.3.  26 


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402 


Zehuter. 


er  das  herrschaftliche  iDteresse  im  Auge  behalten  habe,  „den 
Hals,  wie  es  die  Juden  nennen,  abzuschwören,  ohne  dass  sie 
(leshalb  die  Strafen  des  Meineids  zu  fürchten  hätten'*.  Der 
Karlsruher  Rabbiner  habe  dies,  dass  so  et^Yas  im  jüdischen 
Gesetz  stehe,  zwar  widersprochen;  allein  ,,ein  ai)i)robirt-stu- 
dirter  Jud,  der  sich  von  dem  Judentum  zu  dem  wahren  und 
allein  seligmachenden  Glauben  und  Religion  begeben,  wird 
dies  jurato  behaupten,  wie  dann  solches  glaublich  auch  der 
dahiesige  Euer  Hochfürstl.  Durchlaucht  Reitknecht .  so  ehe- 
dessen  ein  Jud,  und  zwar  ein  gelehrter,  Namens  (ilückseehg. 
war,  uit  in  Abred  stellen  wird".  Der  Antrag  des  Schweitzer 
ging  dahin,  ,,den  Reitknecht  Glückseelig  liierüber  eidlich  ab- 
zuhören, sodann  ihn  —  Schweitzer  —  gegen  diese  falschen 
Imputata  der  Judenschaft  zu  manuteniren,  ihn  in  seinem 
Amt  ...  zu  schützen  und  die  Judenscbaft  in  alle  verursachten 
Kost-  und  Schaden,  Versäumniss,  auch  in  die  begehrte  Satis- 
faktion ad  1000  Reichsthaier  für  den  erlittenen  Schimpf  und 
8pott  zu  condemniren". 

In  einer  weiteren  £ingabe  vom  4,  Mftrz  1749  bemerkt 
dann  Schweitzer  noch  weiter,  gegenwärtig  „seie  die  ganze 
gemeine  Judenschaft  ttber  ihn  her;  es  gehe  wirklich  bei  den 
Juden  der  Ruf,  und  sie  sagten  es  auch  selbst,  dass  er  » 
Schweitzer  —  de  facto  abgesetzt  sei;  sie  seien  daher  yoUer 
Freuden,  dass  sie  nun  zu  ihrem  Zweck  gelangt,  auch  den 
Markgrafen  nun  recht  betragen  könnten.  Sie  zaldten  gerne 
die  Unkosten  gegen  500  oder  1000  GuUlen;  ihm  —  Schweitzer 
—  aber  wollten  sie,  wie  sie  verlauten  Hessen,  keinen  Kreuzer 
Nahrung  jährlich  geben,  wenn  sie  nicht  von  Seiten  höchster 
Justiz  angehalten  würden,  so  doch  100  Gulden  lür  eiue  solche 
Judenschaft  nur  eine  Bagatelle  sei,  während  er  dem  Mark- 
grafen viele  1000  Gulden  eingetragen  habe  und  ihm  auch 
noch  viel  eintragen  werde.  „Weilen  nun  aber,'*  fährt  dann 
Schweitzer  fort,  „die  ganze  Judenschaft  über  mich  ist  und 
mich  gern  von  dem  Schultheissenamt  abgesetzt  sehete,  so  es 
Euer  Hochfürstl.  Durchlaucht  für  gut  befunden,  habe  ich  in 
meinen  alten  Tagen  (wo  doch  weder  geraubt,  noch  gestohlen, 
auch  Armut  keine  Schande  ist,  die  Judenschaft  es  aber  gerne 
sehen  thäte  und  1000  Gulden  Conunissionskösten  wie  schon 
ad  protocoU  gegeben)  nichts  dargegen."  Jech)ch  bitte  er,  „in 
Erwägung  seiner  allezeit  treu  geleisteten  Diensten"  und  weil 


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Geschichte  der  Juden  in  der  Markgraischaft  Baden-Baden.  403 

die  Juden  ihn  vom  Amt  haben  wollten  „aus  Ursach,  dass  er 
des  Markgrafen  Interesse  gar  zu  wohl  zu  besorgen  beflissen 
gewesen",  die  Juden  anzuhalten,  dass  sie  ihm,  solange  erlebe 
jährlich  100  Gulden  in  Quartalsraten  zu  zahlen  hätten,  „dann 
in  meinen  alten  Taqcn  es  sich  nit  geziemen  will,  von  Thür 
zu  Thür  mein  Brod  zu  betteln.  Was  aber  hierinfalls  Euer 
Hochfürstl.  Durchlaucht  und  gnädigste  Justiz  Rechtens  er- 
kennen werden,  bin  es  herzlich  gern  zufrieden  und  will  mich 
alsdann  in  Gottes  Namen  gern  absetzen  lassen.  Und  dieses 
thue  ich  um  desto  mehr,  um  nicht  allein  meine  und  Dero 
hochfUrstlichen  nachgesetzten  Regierung,  sondern  Euer  Hoch- 
fttrstl.  Durchlaucht  Buhe  seibeten  zo  Terscha£fen,  ohne  welches 
niemalen  wird  keine  (Ruhe)  beständig  sein  allezeit  (es  heissen 
wnd)  Judenschulz,  Judenschulz  vom  Morgen  bis  zur  Nacht** 

Allein  Schwdtzer  hatte  mit  seinen  Eingaben  kein  Glttck. 
Es  wurde  ihm  mit  Erlass  vom  5.  März  1769  eröffnet,  dass 
es  bei  der  inzwischen  erfolgten  Absetzung  unabänderlich  zu 
yerbleiben  habe  und  er  mit  seinen  Gesuchen  um  Belassung 
als  Schultheiss  oder  jährliche  Zahlung  von  100  Guld.  „ein 
für  allemal  abgewiesen  werde".  Auf  eine  kurz  darauf  ein- 
gereichte neuerliche  Bitte,  worin  er  wiederum  um  BelassunR 
als  Schultheiss  oder  eine  jährliche  Pension  von  100  Guld. 
bat,  wurde  er  unterm  20.  März  1749  auf  den  abschlägigen 
Bescheid  vom  5.  März  verwiesen  „mit  der  ernstlichen  Erin- 
nerung, dass  er  sich  künftig  nicht  mehr  unterstehen  solle, 
höchst  gedachte  Seine  Hochfiirstliche  Durchlaucht  diesfalls 
supplicando  ferner  anzugehen  und  zu  beunruhigen". 

Der  unterm  26.  März  1749  als  Schultheiss  ernannte 
Raphael  Jakob  seinerseits  bat,  obwohl  er  vor  seiner  Ernennung 
auch  dafUr  sich  ausgesprochen,  dass  dem  Schnithcissen  künftig 
keine  Diäten  mehr  bewilligt  werden  sollen,  gleichwohl  bereits 
im  April  um  Bewilligung  von  solchen,  und  es  wurden  ihml 
auch  mit  Erlass  vom  14.  Juni  1749  für  Zehrung  und  Un^ 
kosten  bei  auswärtigen  Geschäften  3  Guld.,  bei  Geschäften 
in  loco  aber  2  Guld.  Tagesgebtthren  auf  den  Beutel  der  Juden 
bewilligt  —  Im  August  1749  wurde  sodann  eine  neue  In- 
struktion fflr  ihn  ausgefertigt,  die  jedoch  von  der  früheren 
nur  darin  abwich,  dass  ihm  auf  seinen  Antrag,  da  nach 
Art.  1  der  Instruktion  die  gesamte  Judenschaft  fflr  die 
Schulden  flQditig  gehender  Juden  zu  haften  hatte,  auch  das 

26* 


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404 


Zehnter. 


Recht  eingeräumt  wurde,  vor  der  Aufnabme  eines  fremdeD 
Juden  in  den  Schutz  gehört  zu  werden.  Auf  diese  Instruktion 

wurde  Raphael  Jakob  in  Gegenwart  des  Landrabhiners  von 

Karlsruhe  den  jüdischen  Ceremonicn  {lemäss  eidlich  ver- 
pflichtet, ihm  auch  alle  auf  das  Schultheissenamt  bezüglichen 
Akten  des  abgesetzten  Schultlieissen  Schweitzer  ausgefolgt. 

Raphael  Jakob  war  nicht  lange  im  Amte ;  er  starb  bereits 
am  4.  Dezember  1750  zu  Strassburg,  und  es  wurden  darauf 
unterm  9.  Dezember  1750  die  vier  Judenanwälte,  Daniel 
Kassel  zu  Rastatt,  Hertz  Jost  zu  Ettlingen,  Emanuel  Weil 
zu  Kippenheim  und  Lob  Herz  Bodenheinier  zu  Bülil,  einst- 
weilen mit  der  Fortfuhrung  der  Schultheissengeschäfte  beauf- 
tragt Sofort  bewarb  sich  nun  auch  der  frühere  abgesetzte 
OberschultheiBB  Samson  Schweitzer  wieder  um  die  Stelle, 
wnrde  aber  mit  Dekret  vom  12.  Dezember  1750  zorttck- 
gewiesen. 

Die  SchnhheisBensteUe  blieb  nnn  Jahre  lang  unbesetzt. 
Erst  im  Jahre  1754  wurde  auf  Anregung  der  vier  Joden- 
anwälte  die  Ftage  der  Wiederbesetzung  wieder  in  Anregung 
gebracht 

Unterm  21.  November  1764  erstatteten  nämUch  die  vier 
Judenanwälte  einen  eingehenden  Vortrag  an  den  UarkgrafeUt 
worin  sie  sich  darüber  beschwerten,  dass  .die  Juden  ihren 
Anordnungen  und  Auflagen  keine  Folge  leisteten,  vielmehr 
sie  offen  verhöhnten.  Sie  baten  dessbalb,  an  die  Umdesherr- 
liehen  Beamten  den  Befehl  zu  erlassen,  dass  auf  die  jedes- 
malige Anzeige  der  Anwälte  deren  Erkenntnisse  und  Sprüche 
in  jüdischen  Ceremonicnangelegenheiten  und  deren  Strafver- 
fügungen alsbald  und  mit  aller  Strenge  vollzogen,  in  Juden- 
sachen mit  einem  Streitwert  unter  50  Gulil.  aber  von  den 
landesherrlichen  Ämtern  die  Appellation  nicht  deferirt  werden 
solle.  —  Die  Regierung  zu  Rastatt  schlug  jedoch  infolge  dieser 
Vorstellung  zur  Abstellung  aller  Klagen  dem  Markgrafen  vor, 
vielmehr  wieder  einen  Schultheiss  zu  bestellen,  und  der  Mark- 
graf genehmigte  mit  Erlass  vom  4.  Januar  1755  diesen  Vor- 
schlag mit  dem  Bemerken,  dass  man  womöglich  Jemand  zum 
Schultheiss  bestellen  solle,  den  die  Juden  aus  den  Rastatter 
Juden  bezeichneten.  Die  Ämter  brachten  nun  mehrere 
Kandidaten  in  Vorschlag,  von  denen  jedoch  keiner  geeignet 
schien.  Teils  waren  sie  zu  alt  (Ettlich  und  Daniel  Kassel 


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Gescluchte  der  Juden  ia  der  Markgraüschaft  Baden-Baden.  405 

zu  Kastatt),  teils  zu  jung  (die  beiden  Sühne  des  Kassel  und 
der  junge  Vola),  teils  stacken  sie  in  Schulden  (Löb  Hertz  in 
Bühl),  teils  lagen  andere  Bedenklichkeiten  gegen  sie  vor 
(Faist  von  Rastatt).  Am  meisten  geeignet  schien  noch  der 
Judenanwalt  Hertz  Jost  in  Ettlingen,  von  dem  gesagt  ist,  er 
sei  „ein  sedater  Mann,  auch  ziemlich  bei  Mitteln".  Auch 
der  alte  Samson  Schweitzer  meldete  Bich  (6.  Februar  1755) 
wieder  um  das  Scbultheissenamt,  indem  er  neben  Hervor* 
hebang  seiner  alten  Verdienste  um  das  landesfürstliche  In- 
teresse noch  weiter  geltend  machte,  es  sei  derzeit  von  allen 
einheimiadien  Juden  keiner,  ausser  ihm,  su  dem  Amte  fähig, 
anch  „werde  er  jüngstens  seinen  Frozess  zu  Brttssel  mit 
7—8000  Gold,  gewinnen".  Der  Markgraf  konnte  sich  nieht 
entschliessen,  irgend  einem  Yon  den  Kandidaten  die  Steile  zu 
Übertragen,  und  so  erging  unterm  1.  März  1755  die  Weisung, 
dass  die  vier  schon  oben  genannten  Anwälte  den  Dienst  bis 
auf  wdteres  fortzuführen  hätten.  Anwalt  L5b  Bodenheimer 
in  Btthl  geriet  jedoch  in  der  Folge  in  sdir  missliche  Ver> 
mögensverbältnisse  und  es  wurde  deshalb  unterm  11.  März 
1758  bestimmt,  dass  er  nur  noch  als  Schreiber  bei  den 
jüdischen  Inventarien,  Teilungen  und  allen  übrigen  Vor- 
kommnissen, sowie  als  Übersetzer  aus  dem  Hebräischen  in's 
Deutsche  dienen  solle,  „inmassen  demselben  in  Ansehung 
seiner  misslichen  Vermögensumstände  ein  Wichtigeres  nicht 
anvertraut  werden  mag". 

Der  Rabbiner,  um  dessen  neuerliche  Bestätigung  die  Juden 
in  ihrer  Eingabe  von  1712  gebeten  hatten,  war  vermutlich 
der  schon  früher  erwähnte  Benjamin  Wolf  von  Hagenau. 
Seit  Beginn  der  172üer  Jahre  (1721  und  1724)  wird  wieder- 
holt ein  Babbi')  Isaak  der  Junge  in  Rastatt  erwähnt.  In 
der  späteren  Zeit  bedienten  sich  die  Rastatter  Juden  eines 
Schriftgelehrten  zu  Oberbühl  als  Rabbiner.  Der  eigentliche 
Landrabbiner  zugleich  für  die  Markgrafschait  Baden-Baden 

>)  Rabbi  itt  nicht  gletehbedentend  mit  Babbiner,  sondem  der  damalg 
gebnucbliche  Ehientitel  ftr  Jadan,  die  iioh  durch  besondere  Vertraut- 
heit mit  der  jQdischcn  Litteratur  auszeichneten.  Die  Kenntnis  des  Talmud, 
des  jüdischen  Rituals  und  seiner  Anwendung  im  praktischen  Leben  war 
damals  noch  nicht  ausschliessHch  dem  Gelehrleustande  vorbehalten,  viel- 
mehr hetrachtete  Jeder  die  Forschung  auf  diesem  Gebiete  als  religiöse 
PÜicht.  Rabbiner  ist  der  oüizieil  bestellte  Führer  und  Lehrer  einer 
jadiKben  Gemeinde. 


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406  Zehnter. 

war  jedoch  der  Landrabbmer  der  baden-durladuscben  Juden; 
Rabbiner  fttr  die  Markgrafscbaft  Baden-Dorlach  aber  war  von 
1713  bis  1718  Salomon  Isaak  Kabn  ans  Krakao.   Im  Jahre 

1718  wurde  der  oberelsässiscbe  Rabbiner  Samuel  Weyl  su 

Rappoltsweiler,  unter  Beibehaltnng  seines  Wohnsitzes  daselbst, 
zum  Obeirabbiner  iür  die  Markgrafschaft  Badcn-Durlach  er- 
nannt und  als  dessen  Stellvertreter  mit  dem  Wohnsitz  in 
Karlsruhe  der  Rabbiner  Nathan  Uri  aus  Metz  bestellt,  der 
bis  1749  im  Amte  war.  An  seine  Stelle  trat  von  1750  bis 
17G9  der  Rabbiner  Nathanael  (Nosanell)  Weyl  und  au  dessen 
Stelle  von  1769  bis  1805  der  Oberrabbiner  Thias  Weyl  zu 
Karlsruhe.  Für  die  Mitbesorgung  der  Rabbinatsgeschäfte  in 
der  Markgrafschaft  Baden-Baden  erhielt  der  Karlsruher  Land- 
rabbiner, ausser  seinen  Geschäftsgebühren,  von  den  baden- 
badischen  Juden  jährlich  25  und  später  30  Gulden.  —  Ini 
Jahre  1747  wurde  den  Juden  zu  Rastatt  gestattet,  den  Rab- 
biner Samuel  Weyl,  Sohn  des  Karlsruher  Landrabbiners,  zu 
einem  Schulmeister  anzunehmen.  Auf  Bitten  der  Juden  wurde 
ihm  Freiheit  vom  Schutzgeld  und  von  allen  Personallasten 
gewährt 

Eigene  Synagogengebäude  scheinen  die  Juden  um  diese 
Zeit  im  Baden*Badischen  noch  nirgends  besessen  zu  haben. 
Die  Juden  zu  Rastatt  hidten  seit  Anfang  der  172aer  Jahre 
ihre  Schule  in  dem  Hause  des  Juden  Daniel  Kassel,  welcher 
in  der  Stadt  wohnte.  Es  kamen  aber  wiederholt  Streitigkeiten 
und  Störungen  in  der  Schule  vor,  die  die  Regtmng  zum  Ein- 
schreiten nötigten.  Anfang  des  Jahres  1741  verübten  die  Juden 
in  ihrer  Schule  „abemiahlen  ein  entsetzliches  und  ärgerliches 
Geschrei  und  Gezänkh,  ja  veniiuthlich  unter  einander  Schelt- 
und  Schläghänder.  Der  Markgraf  verordnete  deshalb  unterm 
18.  Februar  1741,  dass  die  Juden,  in  Übereinstimmung  mit 
den  schon  bestehenden  Verordnungen,  ihre  Schule  fernerhin 
nicht  mehr  in  der  Stadt  und  gegen  die  öffentliche  Gasse, 
sondern  über  dei  Brücke  in  der  Vorstadt  halten  sollten,  bei 
Vermeidung  von  100  Reichsthalern  Strafe.  Die  Urheber  des 
Streites  wurden  mit  50  Reichsthalern  bestraft,  woran  die 
Söhne  des  Daniel  Kassel  der  Jud  Vohla  zu  tragen 
hatten.  £s  wurde  auch  dem  Juden  Kassel,  trotz  vieler  Bitt< 
gesuche,  nicht  mehr  gestattet,  in  seinem  Hause  die  Schule  ab- 
halten zu  dilrfen.- 


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Geschichte  der  Juden  in  der  Markgrafschaft  Baden-Baden.  407 

Im  März  1741  suchten  nun  die  Juden  um  Erlaubnis  nach, 
in  der  Vorstadt  eine  Schule  bauen  zu  dürfen.  Das  Gesuch 
wurde  ihnen  aber  abgeschlagen  und  ihnen  auf  den  Vorschlag 
des  Obervogts  von  Lassolaye  zu  Rastatt  verboten,  fernerhin 
überhaupt  gemeinschaftliche  Schule  zu  halten,  vielmehr  sollte 
jeder  seine  Gebetsverrichtungen  bei  sich  in  seinem  Hause  ab- 
halten; und  dabei  blieb  es,  trotz  unzähliger  Bittgesuche  der 
Juden  um  Wiedergestattung  eines  gemeinsamen,  ihrem  Gesetz 
entsprechenden  Gottesdienstes. 

Die  wirtschaftliche  Lage  der  Juden  war  zu  Anfang  der 
Regierungszeit  des  Markgrafen  Ludwig  Georg  nach  den  langen 
Kriegsllluften  eine  sehr  ongilnstige.  Schon  mit  Erlass  yom 
20.  Februar  1710  war,  um  die  vielen  Schwierigkeiten  mit 
dem  Einzug  des  Schutzgeldes  zu  beseitigen,  den  imtem  Ett* 
Hngen,  Rastatt,  Btthl  und  Malsch  befohlen  worden ,  dass  in 
jedem  Amte,  wo  Juden  angesessen,  von  dem  Amtmann  ein 
tauglicher  Jude  aufstellt  werden  solle,  der  die  Gelder  ein- 
zukassieren und  sie  an  das  Amt  abzuliefern  habe.  Gleichwohl 
liefen  in  den  folgenden  Jahren  immer  noch  viele  Klagen  der 
Ämter  bei  der  Regierung  über  den  langsamen  Eingang  des 
Judenschutzgeldes  ein,  und  nicht  selten  erwies  sich  dieses 
wegen  gänzlicher  Vermögenslosigkeit  des  Schuldners  als  un- 
beibringlich.  Diese  Erfahrungen  hatten  jedoch  nicht  gehindert, 
in  der  Judenordnung  von  1715  das  von  den  Juden  auf- 
zubringende Schiitztreld  auf  700  Gulden  jährlich  zu  erhöhen, 
woneben  immer  auch  noch  die  Schätzung,  die  Bede  und  das 
Küchen-  und  Gardegeld  zu  bezahlen  war.  Die  Lage  der 
Juden  wurde  denn  auch  immer  ungünstiger.  Ein  Bericht  des 
Amtes  Bühl  vom  8.  Februar  1721  charakterisirt  beispielsweise 
die  Btthler  Juden  folgendermassen: 

Isaak  und  Mayer  Bodenheimer  hätten  kein  Vermögen. 
Schmaul  und  dessen  Söhne  Eliass  und  Josef  hfttten  einen 
Kramladen  und  Kredit  in  Frankfurt  LÖbel  Gannss  sei  «ein 
liederlicher  Lum]»,  der  nichts  werth,  hfli)e  auch  nichts  im  Ver- 
mögen, gebe  sich  fUr  einen  Knecht  seines  Vaters  aus  und  sei 
mit  einem  Wort  der  aüersdilimmste  unter  allen*.  Sein  Sohn 
Abraham  habe  auch  nichts,  „handle  mit  alten  Kühen,  Häuten, 
nichtsnutzigen  Rossen  und  derartigen  Kleinigkeiten".  Löbels 
Sohn  Lämmle  habe  nichts.  Solomon  Marx  habe  ein  halbes 
Haus  und  bandle  mit  alten  Kühen,  liederlichen  Rossen,  altem 


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406 


Zehnter. 


Eisen  v.  b.  w.  Samuel  der  Alte  «sei  gar  nichts  nutz,  handle 
nichts,  sei  selten  im  Land  und  bettle  sein  Brod*.  Lob 
Samuels  habe  nichts  mehr  im  Vermögen,  „weilen  er  durch 
Josef  Jakobs  Bruder  in  Mannheim  föllig  rumirt  worden; 
hingegen  sei  er  dem  Meixner  Malssen  allein  über  300  Thaler 
schuldig".  Aron  Mayer  habe  ein  Haus,  sei  aljer  dreimal  so- 
viel schuldig,  handle  mit  lioderliclieii  Kossen  u.  dgl.,  dcshalben 
allerhand  Klagen  hin  und  her  gegen  ihn  einkäraen.  Eliass 
Schweitzer  handle  mit  Bauernpferden;  es  werde  aber  mit 
seinem  Vermögen  nicht  viel  sein.  Kaufmann  Schweitzer  habe 
seinen  Handel  mit  liederlichen  Rossen  weit  im  Lande  herum 
und  betrüge  aller  Orten.  Gleicher  Gestalten  sei  es  auch  mit 
Maren.  Am  Schlüsse  sagt  der  Amtmann  in  dem  Bericht: 
„Gewiss  ist,  wollte,  ausgenommen  vier,  denen  übrigen  aber 
nicht  100  Gulden  vor  ihr  Vermögen  geben.  Sie  leben  so 
miserabel,  dass  ja  ihre  Weiber  und  Kinder  gleichsam  herum- 
gehen wie  die  Geister.  Und  ist  nur  zu  besorgen,  dass  ver^ 
mittelst  ihrer  noch  beständig  wachsenden  Noth  und  Arniuth  in 
der  vielen  Judenschafty  so  alibier,  eine  Krankheit  entstehe  und 
damit  auch  die  Christen  angesteckt  werden.  Und  also,  jedoch 
ohnmassgeblich,  umb  Vorkommen  dergleichen  Unheil  wohl  zu 
wünschen  wäre,  wann  man  unter  ihnen  eine  Musterung  halten 
und,  was  so  gar  nichts  nuts  und  sich  nicht  nähren  kann, 
wegwetsen  thäte*. 

Seit  dem  Jahre  1720  konnten  denn  auch  die  Juden,  sumal 
sich  ihre  Zahl  vermindert  hatte,  die  ihnen  in  der  Juden- 
ordnung von  1715  auferlegten  700  Guld.  jährlichen  Sehutz- 
geldes  nicht  mehr  ganz  aufbringen  und  es  blieb  ein  Teil  im 
Rückstand.  Sie  baten  in  einer  Eingabe  vom  25.  August  1723 
um  Ermässigung,  wurden  aber  abgewiesen  und  ihnen  bei 
Exekutionsvermeiden  aufgegeben,  auch  den  Rückstand  zu  be- 
zahlen. Auf  Antrag  des  Judeuschultheissen  wurde  darauf 
unterm  2G.  Juli  1724  zur  Abschaffung  von  Klagen  unter  den 
Juden  eine  neue  Verteilung  des  aufzubringenden  Schutz- 
geldes unter  die  einzelnen  Juden  nach  dem  dermaligen  Stande 
ihres  Vermögens  genehmigt.  Allein  auch  so  konnten  sie  die 
700  Guld.  jähiiich  nicht  aufbringen,  und  es  erfolgte  deshalb 
unterm  i.  September  1725  die  üerabsetzung  auf  526  Guld. 
jährlich;  auch  wurden  die  Rückstände  niedergeschlagen.  Um 
Zweifel  aussuschliessen  und  Missbräuchen  vorzubeugen,  wurde 


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tieschichte  der  Jaden  ia  der  Markgra&chaft  Baden-Baden.  409 

sodanu  uuterm  G.  Dezember  1725  ausgesprochen,  dass  die 
Juden  ihr  Schutzgeld  nicht  erst  vom  Tag  der  Verheiratung, 
sondern  vom  Tag  der  Schutzannahme  zu  bezahlen  hätten. 

Mit  Erlass  vom  29.  Oktober  1736  verfügte  sodann  die 
K^enmg  an  die  Ämter  Mahlberg,  Staufenberg,  Bühl,  Rastatt, 
Ettlingen,  Malsch  und  Gernsbach,  dass,  wenn  in  Zukunft  ein 
Jude  um  Aufnahme  in  den  Schutz  nachsuche,  zuvor  der  Juden- 
schnltheise  über  dessen  VennögenzrerhlUtnisfle  und  Leomnnd 
Teraommen  werden  solle. 

Ungef&hr  gleichzeitig  mit  der  vorstehend  erwähnten  Redu- 
zierung dar  von  den  Juden  jährlich  au&ubringenden  Schutz- 
geldsumme  wurde  indess,  trotz  der  schlechten  wirtsdiaftlichen 
Lage  derselben,  eine  neue,  bisher  nicht  bekannte  Abgabe  ein- 
geführt, die,  wenn  sie  auch  nicht  regehnässig  wiederkehrte, 
doch  wegen  ihrer  Qrösse  sehr  dr&ckend  war.  Es  hatte  damit 
folgende  Bewandtniss: 

Zu  Anfang  der  1720er  Jahre  wollte  die  Markgrflfin 
Franziska  Sybilla  Augusta  ihren  minderjährigen  Prinzen  eine 
schönere  Kesidenz  verschaffen,  und  es  sollte  zu  diesem  Zweck 
die  Stadt  Rastatt  gepflastert  werden.  Allein  weder  die  Herr- 
schaft, noch  die  damals  geringe  Bürgerschaft  von  Ilastatt 
wollten  die  Ausgaben  tragen.  Die  Regierung  verfiel  daher  auf 
ein  Auskunftsmittel,  welches  auch  früher  in  geldklcnmien  Zeiten 
schon  angewendet  worden  war.*)  Unterm  24.  April  1721 
wurde  nämlich  verordnet,  dass  die  Kosten  von  der  Judenschaft 
des  Landes  aufgebracht  werden  sollten.  Diese  Kosten  beliefen 
8ich  nach  der  damaligen  Berechnung  auf  6000  Gulden,  und 
es  wurde  danach  diese  Summe  auf  die  Lanc^udenschaft  nach 
dem  Masse  ihres  Schutzgeldes  in  der  Art  ausgeschlagen,  dass 
das  Maximum  für  einen  Juden  auf  155  Gulden,  das  Minimum 
auf  d4  Gulden  .bestimmt  wurde.  Wer  nicht  zahlte ,  wurde 
ans  dem  Lande  gejagt  nnd  das  dadurch  und  durch  einzelne 
NacUftsse  entstandene  Defizit  wurde  auf  die  übrigen  Juden 
nachtriiglich  noch  wdter  repartirt*) 

Vgl.  oben  Seite  860  ff. 
■-')  Zu  Mugironsturm  war  damals,  172J,  ein  eiuziger  Jude,  Namens 
Al)raham,  Vetter  des  Juden  Lazarus  zu  Gernsbach.  Auch  dieser  soUte 
zum  Fflastergcld  119  Guld.  30  Kr.  in  secliu  Termmeu  k  19  Guld.  55  Kr. 
beitragen,  erklärte  aber,  dass  er  das  nicht  zahlen  kOQoe  nnd  lieber  anaMT 
Landes  gehe.  Aneh  sei  et  nnbillig,  dass  er  allem  in  der  Gralachaft 


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410 


Zehnter. 


Im  Jahre  1742  waren  die  6000  Gulden  ausgegeben,  aber 
die  Stadt  noch  nicht  ganz  gepflastert.  Die  Hofkammer  glaubte, 
die  Stadt  müsse  nun  die  Kosten  der  übrigen  Pflästerung  über- 
nehmen. Allein  der  Geheime  Rat  legte  durch  Verordnung 
vom  10.  Oktober  1742  diese  Kosten  auf  die  seit  der  ersten 
Verordnung  vom  Jahre  1721  neu  aufgenommenen  Juden  nach 
dem  nämlichen  Repartitionsfuss  um.  Unterm  10.  Juli  1750 
wurden  abermals  568  Gulden  Pflastergeld  durch  die  Rent- 
kammer  umgelegt,  wovon  es  die  Juden  zu  Bühl  176  Gulden 
traf. 

Die  Verordnung  von  1742  wurde  dann,  ohne  dass  sich 
weitere  Verfügungen  nachweisen  lassen,  in  der  Praxis  dahin 
ausgedelmt,  dass  fortan  jeder  neue  in  den  Schutz  aufgenommene 
Jude  von  seinem  und  seiner  Braut  Vermögen  sechs  Prozent 
in  die  Hast  alter  Pflastergeldkasse  zahlen  musste.  Als  ein 
Beispiel  wie  hoch  sich  das  Pflastergeld  für  den  Einzelnen  unter 
Umständen  belief,  mag  angeführt  werden,  dass  Joseph  Elias 
zu  Bühl  bei  seiner  Schutzannahme  in  den  1740er  Jahren 
240  Gulden  zu  zahlen  hatte.  Die  Abgabe  wurde,  obwohl  für 
die  Unterhaltung  des  Pflasters  in  Rastatt  bestimmt,  auch 
später  nicht  von  der  Stadt  bezogen,  sondern  von  einer  eigenen 
Fflastergeldverrechnang ,  welche  ohne  Einwirkung  des  Stadt- 
magistrats lediglich  der  fürstlichen  Rentkammer  untergeben 
war. 

Auch  nach  der  Vereinigung  der  beiden  Markgrafochaften 
wurde  die  Abgabe  weiter  erhoben.  Unterm  15.  Oktober  1789 
yerordnete  zwar  der  Markgraf  Karl  Friedrich,  dass  die  Juden 
in  den  beiden  Markgrafischaften  bezüglich  der  Abgaben  gleich 
bebandelt  werden  sollten.  Auch  das  Pflastergeld  der  Juden 
im  Baden-Badischen  sollte  abgeschafft  werden,  nur  wünschte 
der  Markgraf  zuförderst  noch  ermittelt,  wie  viel  Geld  zu  der 
noch  erübrigenden  neuen  Anlage  und  zur  Unterhaltung  des 

Eberstein  zahlen  solle,  während  sein  reicher  Vetter  Lazarus  in  Gernsbach 
der  mit  dem  Franonalbiscbcn  Salzhandel  viel  Geld  verdioiio,  leer  ausgehe. 
Der  badi&chc  Amtmaiin  von  Gernsbach  berichtete  dies  seiner  Kegierung 
mit  dem,  er  glaube,  dass  die  Speyersche  Kegierung  nicht  entgegen  sei, 
wenn  man  dem  GernabtM^er  Juden  auch  seinen  Anteil  am  Pflastergeld 
auflade,  vonuiBgeBetst,  dan  man  es  mit  Speyer  teile.  Speyer  erhob  jedoch 
gegen  den  Ansats  Protest;  wie  die  Saehe  ansgfaig,  ist  nicht  an  ersehen. 
Der  Ansatz,  der  dem  Jades  LazaroB  an  Gemsbach  gemacht  wurde,  betmg 
m  Guld.  30  Kr. 


Geschichte  der  Juden  m  der  Markgrafischaft  Baden-Baden.  411 


Pflasters  in  Rastatt  erforderlich  sei  und  woher  diese  Mittel 
genommen  werden  könnten.  Diese  von  der  Rentkamnier  zu 
bewirkende  Vorlage  war  jedoch  im  Jahre  isi3  noch  nicht  er- 
stattet, und  so  mussten  auch  die  baden-badischeii  .luden  das 
Pflastergeld  immer  noch  fort  entrichten.  In  der  Grafschaft 
Eberstein  wurden  die  von  den  dortigen  Juden  eingehenden 
Pflastergelder  seit  der  Aufhebung  der  Gemeinschaft  mit 
Speyer  (1803)  meist  zur  Verbesserung  der  dortigen  Strassen 
verwendet. 

Neben  dem  Pflastergeld  hatten  die  Juden  bei  ihrer  Schutz- 
annahme  an  Kanzleigebtthren  zn  bezahlen:  eine  Rezeptions- 
taxe von  20  Gulden,  Expeditionsgebähr  7  Gulden  30  Kreuzer, 
für  das  Siegel  des  Schutzbriefe  1  Gulden,  für  Stempelpapier 
2  Golden  15  Kreuzer. 

Die  in  den  Ämtern  Bflhl,  Ettlingen,  Malsch  und  Gems- 
bach Yon  fHUierher  bestehende  Verpflichtung  zur  Entrichtung 
der  Martinsgans  oder  des  Küchengeldes  dafür  wurde  mit 
Verordnung  vom  29.  Januar  1744  auch  auf  die  bfs  dahin 
davon  befreiten  Juden  in  den  Herrschaften  Mahlberg  und 
Staufenberg  ausgedehnt,  ebenso  auf  die  vordere  Grafscliaft 
Sponheim  und  die  Ämter  Gräfenstein  und  Beinheim.  Seit  der 
Mitte  der  1760er  Jahre  wurde  die  Ablieferung  in  Natur  ab- 
geschafft, da  die  Juden  oft  schlechte  Gänse  lieferten  und  der 
Trausport  zu  lästig  war.  Die  Gcldabgabe  dafür  dauerte  auch 
nach  der  Vereinigung  mit  der  Markgrafschaft  Baden-Durlach 
fort. 

In  Bezug  auf  das  Abzugs-  und  Landschafts^eld 
standen  die  Juden  den  Christen  gleich  und  hatten  daher  nach 
einer  Verordnung  vom  10.  November  1732*)  auch  bei  Ver- 
heiratung ihrer  Söhne  und  Töchter  von  der  ausser  Lands  ge- 
henden Mitgift  diese  Gelder  zu  bezahlen. 

Einen  Todfall  vom  Vermögen  hatten  die  Juden  im  Baden- 
Badischen  niemals  zu  bezahlen,  wie  die  Herrschaft  in  einem 
Erlasse  vom  15.  September  1711  ausdrücklich  anerlcannte. 
Dagegen  bestand  das  schon  oben  Seite  883  erwähnte  Begrübnis- 
gdd.  Ein  Durchfuhrzoll  für  die  in  Kuppenheim  beerdigten 
Leichen  wurde  nicht  erhohen. 

Die  Speyerischen  Juden  und  so  auch  die  Gemeinschafts- 


^)  Alphab.  Amtiig  I.  8.  296. 


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412 


Zehnter. 


Juden  zu  Gernsbach  nuissten  nach  einer  bischöflichen  Ver- 
ordnung \oii  1732  jährlich  durch  den  Ilof Juden  und  Schult- 
heissen  zu  Bruchsal  ein  bestimmtes  Quantum  Wachs  um 
30  Kreuzer  das  Pfund  an  die  bischöfliche  Kellerei  zu  Bruchsal 
liefern. 

In  Bezug  auf  die  Führung  von  Kramläden  war  die  Re- 
gierung selbst  nicht  darüber  klar,  ob  den  Juden  das  Recht 
dazu  schon  vermöge  ihrer  Schutzbriefe  zustehe,  oder  ob  sie 
ausserdem  zum  Betrieb  eines  Ladengeschäftes  noch  einer  be- 
sonderen Konzession  bedürften.  Sie  veranstaltete  in  dea  1750er 
Jahren,  Erhebungen  wie  es  in  dieser  Richtung  bisher  von  den 
Ämtern  praktisch  gehalten  worden;  ebenso  auch  darüber,  ob 
und  welche  besonderen  Abgaben  die  Juden  für  die  Führung 
von  Läden  etwa  zu  entrichten  hatten.   Es  ergab  sich  dabei 
eine  manchfache  Verschiedenheit.  Der  Verkauf  von  Spezerei- 
waaren,  irelche  Christen  innerlich  gebrauchten,  war  frtther 
den  Juden  gänzlich  verboten  gewesen,  diese  Verordnung  aber 
längst  vergessen  und  nicht  mehr  in  Übung.  In  Btthl  be- 
standen jüdische  Eaufttden.  Die  Inhaber  zahlten  fUr  die 
eingeführten  Waren  den  Eingangszoll  (PfundzoU)  und  2  Kr. 
Aods  vom  Gulden  verkaufter  Waaren.  In  Ettlingen  gab 
es  k^e  jüdischen  Kramläden.     In  Malsch  hatte  ehie 
Witwe  einen  kleinen  Kramladen,  hauptsächlich  mit  Tabak. 
Im  Amt  öLaufeubcrg  gab  es  keine  jüdischen  Krämer;  die 
drei  dortigen  Juden,  Elias  und  Sabele  Wertheimer  und  Hayum 
Bodenheimer  waren  Bettler.   Im  Mahl  bergischen  war  der 
Spezereihandel  ganz  in  den  Händen  der  Juden;  es  gab  gar 
keine  christlichen  Spezereihändler.     Ein  grösseres  Laden- 
geschäft hatte  Josua  Uttenheimer  in  Kippenheim.    Er  zahlte 
nach  einer  1751  mit  der  Regierung  getroffenen  Vereinbarung 
an  Accis  ein  jährliches  Aversum  von  30  Guld. ;  ausserdem 
brachte  er  der  landesherrlichen  Kasse  vermöge  seines  Kom- 
missionshandels mit  „Konstanz  im  Tirol"  und  mit  der  Schweiz 
ziemlich  viel  Zoll  ein.   Neben  Uffenheimer  waren  noch  zwei 
kleinere  Krämer  in  Kippenheim :  Hirsch  Levi  und  Marx  Weyl. 
In  Bothalben  waren  1754  vier  Schutzjuden,  von  denen  zwei 
einen  Laden  hatten,  zwei  verdorben  waren  und  mit  Vieh 
handelten.  Sie  hatten  alle  das  Handwerk  von  der  Metzger- 
zunft um  2  Guld.  jährlich  »entlehnt".  Accis  zahlten  die 
Krämer,  wie  in  BfihL 


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Geschichte  der  Juden  in  der  MarJcgnk&chaft  Baden-Baden.  413 

Wenn  die  Juden  der  Markgrafschaft  in  die  damals  als 
Lehen  in  der  Hand  der  baden-badischen  Markgrafen  befind- 
lichen Ortenau  reisten,  mussten  sie  dort  Geleit  zahlen.  Die 
Bühler  Juden  insgesamt  hatten  sich  im  Mai  1737  mit  der 
markgräßichen  Regierung  auf  ein  Jahresaversnm  von  75  Guld. 
geeimgt.  Versuche,  die  Sunune  später  zu  ermässigeii, 
schlugen  fehl. 

Das  Geleite,  welches  fremde  Juden  in  der  Markgrafschaft 
zu  zahlen  hatten,  wurde  im  Jahxe  1722  auf  l  Quid.  30  Kr. 
erhöht.  Eine  Neuregelung  des  Geleitswesens  fand  durch 
Verordnung  vom  5.  Mai  1783*)  statt.  Es  wurde  danach 
neuerlich  unterschieden  zwischen  Handelsgeleit  und  Passier- 
gcleii  Ersteres  war  zu  läsen,  wenn  ein  Aremder  Jude  des 
Handels  halber  ins  Land  kam,  letzteres,  wenn  er  nur  durch 
das  Land  reisen  wollte.  In  beiden  Fällen  waren  24  Er.  zu 
bezahlen,  aber  diese  Zahlung  galt  beim  Handclsgeleite  nur 
für  zwei  Tage,  beim  Passiergeleite  für  acht  Tage.  Auf  er- 
folgte Anzeige,  dass  da  und  dort  in  den  Ämtern  Juden 
herumsässen  und  selbständigen  Handel  trieben,  ohne  dass  sie 
im  markgräflichen  Schutz  stünden  oder  Schutzbriefe  von 
fremden  Herren  besässen,  wurden  die  Ämter  Baden.  Gerns- 
bach, Steinbach,  Biihl,  Stollhofen,  Staufenberg,  Mahlbcrg,  Ett- 
lingen und  Rastatt  unterm  9.  April  1761  angewiesen,  alle 
derartigen  Juden  aus  dem  Lande  zu  weisen  und  sie  im  Falle 
der  Rückkehr  in  Strafe  zu  nehmen. 

§7. 

Die  Regierungszeit  des  Markgrafen  August  Georg 

(1761—1771). 

Nach  dem  Tode  des  Markgrafen  Ludwig  Georg  (22.  Ok- 
tober 17G1)  übernahm  dessen  Bruder  August  Georg  die 
Regierung  und  führte  sie  bis  zu  seinem  Tode  am  21.  Oktober 
1771.  Da  mit  ihm  der  letzte  männliche  Sprosse  der  baden- 
badischen  Markgrafen  dahingegangen  war,  ricl  darauf  die 
Markgrafschaft  Baden-Baden  an  den  Markgrafen  Karl  Friedrich 
von  Baden-Durlacb. 

Aus  der  Regierungszeit  des  Markgrafen  August  Georg  ist 


0  Alphab.  Auszug  I,  S.  297^98. 


4U 


Zehnter. 


bezüglich  der  Juden  wenig  Bemerkenswertes  mehr  zu  be- 
richten. Ihre  Zahl  vermehrte  sich  etwas;  so  wohnten  z.  B. 
17G4  in  Hörden  zwei,  in  Muggensturm  drei,  in  Kippenheim 
bereits  17G1  zelin  Familien.  Im  Verhältniss  zur  christlichen 
Bevölkerung  waren  es  aber  doch  immer  nur  wenige.  —  Zu- 
namen werden  häufiger;  es  kommen  die  Uffenheimer,  Wert- 
heimer, Auerbacher,  Kosel,  Hertz,  Weyl  u.  s.  w.  vor. 

Soweit  aus  den  spärlich  erhaltenen  Akten  zu  entnehmen, 
führten  auch  unter  dem  Markgrafen  August  Georg  die  An- 
wälte die  Geschäfte  des  Schultheissen  fort;  ein  besonderer 
Schultheiss  wurde,  wie  scheint,  nicht  melir  hostcllt.  Als  An- 
wälte werden  erwähnt:  zu  Rastatt  Götschel  Kosel  (1767  und 
1769),  zu  Ettlingen  Jakob  Hertz  (1767),  zu  Bühl  Josef 
Elias  (1770),  zu  Kippenheim  Marx  Emanuel  Weyl  (1769). 

Nach  Massgabe  des  §  4  der  Judenordnong  yom  11.  März 
1758  kamen  die  jüdischen  Vorgesetzten  von  drei  zu  drei 
Jahren  zum  Zwecke  der  Feststellang  der  Schatznng  zusammen, 
in  der  Regel  in  Oberbllhl,  nur  ansnahmsweise  zu  Rastatt 
Die  Mahlbergischen  Juden  zu  Kippenheim  und  Friesenheim, 
die  am  weitesten  entfernt  wohnteo,  folgten  jedoch  schon  lange 
nur  ungern  dieser  Zusammenkunft  in  Btthl  und  waren  wieder- 
holt, indess  vergeblich,  bestrebt,  sich  von  den  Juden  in  der 
eigentlichen  Markgrafschaft  zu  separieren  und  einen  eigenen 
Verband  unter  sich  zu  bilden.  Sic  mussten  wiederholt  durch 
amtlichen  Befehl  zum  Erscheinen  auf  der  allgemeinen  Ver- 
sammlung in  BUhi  gezwungen  werden,  so  namentlich  1755 
und  1767. 

Las  Weidgeld  der  Biililer  Juden  an  die  Gemeinde  betrug 
um  diese  Zeit,  wie  bei  christlichen  Hintersassen,  2  Guld. 
jährlich  für  jeden  Schutzjuden.  Das  Wachtgtld  zu  Gernsbach 
betrug  4  Guld.  per  Jahr.  Viel  Streit  herrschte,  wie  schon 
früher,  im  Mahlbergischen  wegen  des  Beitrags  der  Kippen- 
heimer  und  Friesenheimer  Juden  zu  den  sog.  Extraordinari- 
ausgaben der  Gemeinden.  Eine  besondere  Bolle  spielte  dabei 
das  sog.  Breisacher  Kapital,  mit  welchem  es  folgende  Be- 
wandtnis hatte:  Im  Jahre  1679  hatte  die  Landesherrschaft 
den  Unterthanen  der  Herrschaft  Mahlberg  zur  Bezahlung  Ton 
Kriegskontributionen  em  Kapital  von  80,000  Guld.  vorge- 
schossen. Die  Heimzahlung  dieses  Kapitals  koonte  aber  nicht 
wieder  bewirkt  werden  und  auch  die  Zinsen  blieben  rück- 


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Geschichte  der  Juden  io  der  Markgrafschaft  Baden-Baden.  4x5 

ständig.   Im  Jahre  1759,  also  80  Jahre  nach  Empfang  des 
Darlehens,  betrugen  die  rückständigen  Zinsen  119,465  Guld. 
1  Batzen  2  Pf.  In  diesem  Jahre  kam  nun  eine  Vereinbarung 
zwischen  der  Landesherrschaft  und   den   Unterthanen  der 
Herrschaft  Mahlberg  zustande,  wonach  die  Mahlberger  Unter- 
thanen sich  verpflichteten,  statt  der  verfallenen  Zinsen  das 
sog.  Fiheracher  Kapital  im  Belaufe  von  80,000  Guld.  in  zwölf 
Jahresterminen  abzutragen.  Um  sich  diese  Last  zu  erleichtern, 
thaten  die  Untertlianen  Schritte,  dass  nicht  allein  die  Forenses 
in  Ansehung  ihrer  im  Lande  liegenden  Grundstücke,  sondern 
auch  die  Juden  in  Kippenheim  und  Friesenhelm  zur  Ab- 
tragung mit  herangezogen  würden.   Infolge  einer  Vorstellung 
der  Unterthanen  und  eines  Berichts  des  Oberamts  Mahlberg 
▼om  31.  Oktober  1760  erging  unterm  24,  November  1760 
von  der  Regierung  der  Beschluss,  dass  die  Juden  zwar  Ton 
einem  Beitrag  zur  Abzahlung  des  Breisacher  Kapitals  selbst 
frei  sein  sollten,  dass  sie  dagegen  zur  Abzahlung  der  Zinsen 
resp.  des  an  deren  Stelle  übernommenen  Eberacher  Kapitals 
heranzuziehen  seien,  und  zwar  derart,  dass  sie  von  ihren 
Häusern  und  Gärten,  von  ihrem  zu  eigenem  Gebrauch  be- 
stimmten Vieh  und  von  ihrem  Handel  nach  dem  durch- 
gängigen Schatzungsfuss  zum  Beitrag  heranzuziehen  seien, 
von  ihrem  Leib  oder  ihrer  Person  jedoch  nicht  nach  der 
Höhe  ihres  Schutzgcldes,  sondern,  wie  die  leibeigenen  Christen, 
mit  1  Guld.  20  Kr.  jährlich.    Dabei  beruhigten  sich  jedoch 
die  Juden  nicht.     Sie  suchten  zunächst  den  Vollzug  des 
Dekrets  zu  inhibiren  und  machten  zu  diesem  Zwecke  ver- 
schiedene Eingaben.    Jedoch  vergeblich.  Es  wurde  ihnen  er- 
öffnet, dass  sie  vorerst  ihren  Beitrag  zu  bezahlen  hätten; 
wenn  hinterher  sie  bei  der  Landesherrschaft  Befreiung  von 
der  Zahlung  erwirken  würden,  so  werde  ihnen  das  Gezahlte 
aCum  damno  et  Interesse"  wieder  zurückerstattet  werden. 
Da  gleichwohl  die  Juden  nicht  zahlten,  wurde  unterm  14.  No- 
vember 1761  der  herrschaftliche  Schultheiss  und  Bürgermeister 
zu  Kippenheim  angewiesen,  »gegen  die  halsstarrigen  Juden 
mit  würklicher  Ezecution  fttrzufahren  und  ihnen  durch  den 
Gerichtsbotten,  welchem  Tags  10  Batzen  zu  bezahlen  seind, 
die  Execution  efaiznlegen,  bis  sämtliche  ümlagsregister  bis 
auf  den  letzten  Heller  bezahlet  und  berichtiget  sein  wird*. 
Infolge  weiterer  Vorstellungen  der  Juden  wurde  sodann 


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416  Zehnter. 


in  den  Jahren  1761—1764  eine  sehr  wnfangreidie  Untere 
Buchung  Uber  eine  ganze  Beihe  von  Beschwerden  angestellt, 
die  die  Juden  vorgebracht  hatten.  Diese  Beschwerden  be- 
standen im  wesentlichen  darin:  1)  dass  die  Jaden  Überhaupt 
zur  Bezahlung  der  Zinsen  des  sog.  Breisacher  Kapitals  und 
nun  des  an  dessen  Stelle  getretenen  sog.  Eberacher  Kapitals 
angehalten  werden  sollten,  während  doch  zur  Zeit  der  Auf- 
luilime  dieses  Brcisachcr  Kapitals  weder  sie,  noch  einer  ihrer 
Voreltern,  ja  wahrscheinlich  überhaupt  kein  Jude  in  der 
Herrschaft  Mahlberg  gewesen  sei,  auch  früher  sie  niemals 
zur  Abtragung  der  Zinsen  mit  herangezogen  worden  seien. 
—  2)  Dass  sie  zur  Abtragung  der  Zinsen  nicht  nur  mit  ihren 
steuerbaren  Gütern,  sondern  auch  mit  ihrem  Gewerb,  Handel 
und  Vieh,  ja  selbst  mit  ihrem  Leib  herangezogen  würden, 
was  ungerecht  und  nirgends  üblich  sei.  —  3)  Dass  sie  nach 
diesem  Steuerfuss  von  ihren  steuerbaren  Gütern,  Handel, 
Gewerb,  Vieh  und  Leib  von  den  Gemeinden  auch  zu  andern 
Extraordinaris  herangezogen  würden,  was  ganz  gegen  die 
Übung  und  gegen  die  mit  den  Gemeinden  bestehenden  Ver- 
träge sei.  —  4)  Dass  die  Vertreter  der  Gemeinden  die  Um- 
lageregister olme  Zuzug  jüdischer  DepuUrter  aufstellten.  ~ 
5)  Dass  die  Juden,  abgesdien  Yon  Wasser  und  Weid,  an  dem 
Gemenidenutzen  (Holz,  Allmend  u.  s.  w.)  keinen  Anteil  hätten. 

Unterm  24.  Juli  1704  wurde  jedoch  von  der  Regierung 
entschieden,  dass  die  Juden,  und  zwar  nicht  bloss  in  der 
Herrschaft  Mahlberg,  sondern  in  allen  fürstlichen  Landen,  bei 
den  Kreis-  und  Extraordinarigcldern  gleich  andern  Unter- 
thancn  zu  besteuern  seien,  also  nicht  bloss  von  ihren  Häusern 
und  sonstigen  I.iegonschaften,  sondern  auch  von  ihrem  Handel 
und  Gewerb  und  von  dem  zu  ihrem  häuslichen  Gebrauch  be- 
sitzenden Vieh.  Dagegen  sollten  sie  von  ihrem  zum  Handel 
bestimmten  Vieh  und  von  ihrem  Leib  nicht  weiter  steuer- 
pflichtig sein,  auch  fürderhin  bei  Kriegszeiten  mit  besonderen 
Umlagen  verschont  bleiben  und  ihnen  nichts  weiter  abge* 
fordert  werden,  ausser  wenn  etwa  in  ausserordentlichen  Fällen 
eine  Kopfsteuer  oder  eine  andere  besondere  Umlage  allgemein 
auferlegt  werde. 

Die  Juden  in  Bühl  hatten  bereits  im  Jahre  1770  zur  Be- 
berbergung durchreisender  Betteijuden  ein  eigenes  Armenhaus 


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Qeichiclite  der  Joden  in  der  MarkgrafBcb»ft  fiadenf>Baden.  4X7 

fiir  20  Gulden  jährlich  gemietet;  auch  gab  es  1770  daselbst 
einen  Judeuwirt 

An  Terordnimgen,  irdche  in  dieser  Zelt  besttgüch  der 
Jaden  noch  ergingen,  ist  insbesondere  die  Yom  1.  September 
1767  bemerkenswert,  welche  ans  Anlass  einer  Untersuchung 
gegen  einen  Joden  Namens  Lövel  erlassen  wurde.  In  dieser 
Verordnung*)  ist  bestimmt,  wenn  ein  Fremder  einem  Juden 
etwas  zu  kaufen  antrage,  solle  der  Jude  dessen  Namen  erkunden 
und  aufschreiben,  sodann,  falls  die  Sache  verdächtig,  mit  dem 
Fremden  und  der  Waare  zu  dem  Vorgesetzten  gehen  und  es 
solle  der  Fremde  sich  dort  legitimiren.  Das  Gleiche  solle  der 
Jude  auch  thun,  wenn  ihm  von  Dienstboten,  Söhnen  oder 
Töchtern  von  Bürgern  unter  verdächtigen  Umständen  etwas 
zum  Kauf  angetragen  werde.  Ein  Jude,  der  ohne  diese  Vor- 
sicht etwas  kaufe,  das  sich  hinterher  als  gestohlen  herausstelle, 
solle  50  Ueichsthaler  Strafe  zahlen  oder  im  Falle  der  Un- 
beibringlichkeit  „mit  Schanzarbeit  in  Springen"  die  Schuld 
abbüssen.  Vergeht  ein  Jude,  der  Vorsinger,  Schulmeister  oder 
Präceptor  ist,  sich  in  der  bezeichneten  Weise,  so  verfällt  er 
der  gleichen  Strafe,  nnr  dass  der  Schutijude,  der  den  Be* 
treffenden  in  seinem  Hause  und  in  Kost  und  Lohn  hat,  die 
Hälfte  der  Geldstrafe  seinerseits  zu  zahlen  hat  Vermag  der 
Vorsinger  n.  s.  w.  die  andere  Hälfte  nicht  zu  entrichten,  so 
soll  er  statt  dessen  mit  Sehanzarbeit  oder  anderer  Strafe  be^ 
legt  werden.  Wer  sich  zum  zweiten  Mal  so  verfehlt,  wird, 
wenn  er  Schut^ude  ist,  des  Schutzes  verlustig,  wenn  er  aber 
ein  in  Eost  und  Lohn  stehender  Jude  ohne  Schutzbrief  ist, 
mit  Leibesstraf  durch  Sdiarfrichters  Hand  und  mit  Landes- 
verweisung bestraft.  —  Der  Jude,  dem  von  Fremden  Waaren 
angeboten  werden,  soll  denselben  auch  den  Betrag  an  Accis 
so  lange  einbehalten,  bis  der  Fremde  durch  Quittung  des 
Accisors  nachi^ewiesen,  dass  er  den  Accis  richtig  bezahlt  hat. 
—  Die  Vcrordnuncf,  welche  an  die  Ämter  Mahlberg,  Rastatt, 
Bflhl,  Ettlingen,  Gernsbach  und  Staufenberg  ergieng,  sollte 
jährlich  publizirt  werden. 


0  Veigl.  Alphab.  Aiunig  I.  S.  S88/34. 

Ziitaete.  t  OM,  d.  Ob«rrta.  V.  V.  Zf .  t.  27 


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418 


Zehnter. 


§  8 
Schluss. 

Nach  der  Vereinigung  der  Markgrafschaft  Baden-Baden 
QUt  der  Markgrafschaft  Baden-Durlach  blieb  das  für  die  ehe- 
malB  badeo-badischen  Landesteile  geltende  Recht  in  Besag 
auf  die  Juden  beatehen.  Indeas  debnte  die  Begienuig  manche 
Verordnungen,  die  früher  für  die  baden-dorlachiache  Mark* 
gra&chaft  ergangen  waren,  im  Interesse  der  Anbahnung  grosserer 
Gleichheit  auch  auf  die  frühere  Markgrafichaft  Baden*Badea 
aus.  Im  Übrigen  aber  waren  die  Bestrebungen  der  Regierung 
in  der  Zeit  nach  der  Vereinigung  der  beiden  Harkgrafschaften 
vor  Allem  darauf  gerichtet,  die  Lage  der  Juden  überhaupt 
in  der  gesammtüii  Markgrafschaft  zu  verbessern.  Die  Dar- 
stellung dieser  weiteren  Vorgänge  ist  jedoch  nicht  mehr  Auf- 
gabe dieser  Abhandlung,  bleibt  vielmehr  einer  etwaigen 
späteren  Behandlung  vorbehalten. 


AnlAgen. 

No.  1  (zu  S.  348). 

i^Dftvid  Juden  Göunuug  und  Fryhait,  welcher  mass  er  zu  Ffortzheim  in 

der  Altenstatt  wonen  mage". 

„Wir  Philipps  von  Gottes  guadeu  marggrave  zu  Baden  etc.  bekennen 
mit  diesem  Brieve,  dan  wir  David  Juden  von  Eyforingen  (V)  sampt  Mia 
wyb,  Uaden  und  getynde  sehn  jtr  lang,  die  n&chsten  an  und  nach  Da- 
tum dies  brieb  anehiand  volgend,  inn  vnnsem  Schate  und  echinn  an- 
genommen  haben,  und  nemeu  Inn  uf  darinn  in  und  mit  krafft  dies  brieft, 
also,  dass  er  in  vnnserem  Fürstcnthumb  und  Herrschaften  sicherlich  wan- 
deln und  syn  stete  hussliche  Wonung  zu  Pfortzheira  in  viuiser  Altstatt 
in  einer  sondern  Behusung  mit  den  ohgedachten  sein  wyb  und  kynden 
haben  möge.  Doch  soll  er  mit  vnnsem  bürgern  und  Angehörigen  zu 
Pfortzhdm  alle  bnigerüchen  BeKhwerden  mit  vngelt  und  andern  tragen 
hdfon. 

David  toll  aber  by  vermydoag  achwefer  straf  und  vngnad  vnsem 

Angehörigen  zu  Ffortzheim  noch  anderswo  in  ^unserer  Matgyamchaft 
und  Uemchaften  nichts  l^ben  oder  geben  off  wocher. 


Am  Rande  ist  bemerkt,  ohne  Datum:  „Diess  Schirmbrief  abge- 
thun  und  Inn  f.  Cantzley  Überantwort  und  Daridten  dagegen  ein  neuer 
Brief  gemacht." 


Dioitized  bv  Goo^e 


Geichichte  der  Jaden  in  d«r  UukesaSMchält  Baden-BAden.  419 

Gegen  bemelteu  vnsern  Schutz  und  Schirm  soll  David  uns,  eins  jeden 
jan  hmotukr,  off  den  entan  Tag  des  MooAta  Augusti  zwölf  Guldia 
Bjaisoher  sa  BehSnngatt  g^beii  und  nü  onter  BaiaUang  anfEmgen,  so 
naii  alton  würdet  1686  Jan;  MiUieh  SdUnngah  jan  aym  yeden  Tiiaem . 
Keller  zu  Ffortzheiia  an  toaer  statt  vberantworten,  das  furthar  Tiiiia 
in  Rechnung  bringen  mögen.  Begem  heniff  an  all  und  yeds,  was  wlr- 
digen  Stands  oder  wesens  die  sycn,  gaistlich  oder  weltlich,  fruntlich  gut- 
lich vnd  gucdiglich  bittende  vnd  vnsern  Amptluten,  Vögten,  Schultheissen, 
Kellern  vnd  Unterthanen,  so  mit  diesem  unsern  brieft  angesucht  werden, 
mit  Eniat  bevdhamida,  data  Ir  gedaditn  Daividleii  omb  vnnseretwillen 
an  Baoht  und  BOUgkcit  acbfttaao,  lelurakflB  und  liaadthaben  wolland  wbA 
Widder  BQUeba  ntelits  widder&hen  lasMii.  Dum  bewyaen  Lr  fima  Fmat- 
aehaft  und  danknems  Gefallen,  daa  ms  gegen  jeden  nach  seiner  gepflr  aa' 
verglichen,  fruntlich  zu  verdienen  günstlich  und  gncdiglich  zu  erkennen 
Btett.  So  wollen  wir  vnns  diess  zu  allen  und  jeden  vnnsern  Amtsverwal- 
tern und  Angehörigen  versehen.  In  Urkund  mit  vnserm  anhangenden 
Secret  Insiegel  besiglet  domnstag  nach  St.  Margarethen  Tag  der  heiligen 
Jnnkfranwen,  äla  num  aalte  naeh  der  geport  Ghriati  Tnnsers  lieben  Herrn 
ftinhehnlimidert  imd  awanaig  Tier  Jiara.*') 

No.  2  (zn  S.  848). 

Seligmaun  Juden  und  Hanna  Juden  Gönnong  und  Freiheit. 

„"Wir  Philips  von  Gottes  gnaden  Marggrave  zu  Baden  etc.  bekennen 
hiemit,  dass  wir  Seligmann  Juden  und  Hanna  Juden,  sein  Schwager, 
sampt  Iren  beyden  Eew-ybcrn,  Kindern  und  Brotgesinde  in  vnsern  Schutz 
und  Schirm  uä-  uud  angenommen  haben,  also  dass  sie  luu  vnserer  Stadt 
Pfoisbeiin  aeha  Jahr,  die  necbaleB,  bewaaUeli  woaen,  die  Kunst  der 
Wundanney  in  nnacrer  Markgraftchaft  Baden,  war  den  an  87  geajnnet, 
umb  ein  zimbliebe  Belonung  gepruchcn  sollen  und  mögen,  auch  sunat 
mit  dem  Iren,  es  sy  mit  lyhen,  kaufen  oder  verkaufen,  zehandeln  und  ze- 
thnn,  wie  das  nach  Ordnung  und  Gebrauch  der  Juden  Herkommen.  Doch 
so  sie  vnseren  Unterthanen,  Verwandten  und  Angehörigen  ychzit  lyhen 
wttrden,  sollen  sy  von  einem  Gulden  der  Wochen  nit  wyter  dann  eynea 
Pfennig  zu  wucher  nemeo;  darzu  auch  den  Unsern  Ire  versetzte  Unter- 
pCuid  oder  daa  lr  in  Iceioem  Wege  verganten  oder  ombslalieo,  ea  wire 
denn  Sadie,  daaa  ate  aolcihe  fre  Unterpftnd  Aber  Jar  vnnd  Tag  ventehen 
liesaen.  Wa  sie  aber  solichs  überfahen  würden  nnd  dermassen  nit  hielten, 
so  oft  und  dick  das  beschehe,  sollen  aie  vns  an  Straf  allwegen  20  Gul- 
den rheinisch  zu  bezahlen  verfallen  seyn.  Wir  wollen  auch,  dass  die  ob- 
genanuten  Personen  allen  )iiiriiOi]i(  lien  Beschwerden  wie  ander  unser 
Bürger  zu  Pforzheim  unterwerfe ti  seyen.  Dargegen  wir  sie  auch  gleich 
andera  Vnsern  Unterthanen  zum  Rechten  uud  der  Pillichkeit  handhabea 
sollen  and  wölton. 

For  mid  umb  Bolchen  Sehnta  and  Sebirm  nnd  Anwobnnng  soUen 

^)  Gen.-Land.-Arcb«,  Kop.^Bach  No.  82  gegen  Ende. 

27* 


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420 


Zehnter. 


uns  obgemeldte  Seligmam  and  Haiia  Jod  ftr  Sy  and  die  Ina  tmt  einer 
Bnod  jihrlidw  off  deo  Sonntag  Eito  mihi  der  PfidSm  FMtnteht  geben 
ftnf  und  drinig  Golden  in  gutem  geld  und  die  aUwegen  rnmerem  Keller 

zu  Pforzheim,  so  jeder  zeit  seyen  würden,  zu  seinen  sicheren  Handeo 
überantworten,  ohne  einitrcn  T^ssznp  oder  Jnrcd,  und  mit  erster  Tiezahliuig^ 
au£fthen  uff  Esto  mihi  im  Jahre  der  mindrcn  zahle  sechs  und  zwanzig. 

Femer  oh  auch  viclgedachte  Juden  einer  oder  mer  zu  verderben 
kommen  oder  sonst  zu  Pforzheim  ferner  nit  pljben  könnten  oder  wOllteu, 
■ollen  Sy  uns,  sie  siehen  vor  dem  Jalmiel  hinweg  oder  nit,  niditdeeto- 
minder  obbeetimpten  ginnen  Jalusinn  reidien  nnd  dam  fttr  den  Abrag 
geben  und  bezahlen  fünfzehn  Gulden  Ryniicher. 

Ob  sich  auch  in  Zeit  ihres  Anwesens  zu  Pfbnheim,  oder  andenwa 
in  vnnser  Markgrafschaft  zwischen  Inen  und  vnsem  TTnterthanen  und 
Verwandten  einiger  Span,  von  der  Arzney  otJer  sonst  hen  uluend,  begeben 
wurde,  derselbigen  sollen  sie  sich  zu  gütlichem  oder  rechtlichem  Usstra^ 
jeder  Zeit  bringen  lassen  vor  dem  Stadtgericht  zu  Pforzheim  oder  an 
Orten  nnd  Enden  Wir  iie  bcideneite  hinweiieo  werden,  Alles  getreolich 
nnd  ongevfllulieb« 

Zu  ürkiind  und  mit  Unserm  anhangenden  Secret  beriglet  nnd  geben 
zu  Esslingen  uff  den  xvijtm  Tng  Octobris  Anno  dorn.  Xf  Hundert  nnd  im 
vier  nnd  swancigsten."  *) 


No.  3  (zu  S.  352). 

»Wir  FbHipp  von  Gottes  Gnaden  UaiggruTe  zu  Baden  und  Haehberg» 

Grave  zu  Spanheim  und  Eberstain,  Herr  zu  Lahr  unnd  Malberg  u.  s.  w. 
bekhennen  biemit,  das  wir  Sambson  Juden  und  seinen  Schweher  Abra- 
ham sambt  Weib  und  Kindern,  auch  Brothgesind  inn  unserm  Schutz  unnd 
Schirml)  gnediglich  uff-  und  angenommen  haben ;  thun  solches  auch  krafft 
diss  allso ,  das  er,  Sambson,  dergestallt  die  Tage  seines  Lebens  über  sein 
häusliche  Wohnung  inn  unserer  obem  Marggraveschaft  Baden  haben  soll 
nnnd  m<lge.  Doeb  das  er  task  die  Zeit  Aber  gegen  unsere  aagewanndten 
ünderihanen  aller  wncherlichen  Contrftcten  gftntdieh  enndhalte.  Aber 
soll  ime  mit  Wahren  an  handeln  und  zu  pacticrcn,  gleich  denen  Christen» 
nit  weniger  auch  von  Gulden  jährlicher  Pension,  nämblich  drei  Kreutzer, 
zu  nehmen  zugelassen,  und  unnverweret  sein,  soinon  Oosuch  gegen  aus- 
lÄndischcn  zu  gebrauchen,  inndem  er,  ungefnivelt  gehandelt ,  auch  unn- 
gestraft  von  uns  bleiben  solle.  Da  er  aber  unter  unsern  Unnderthanen 
contrahierte,  soll  ime  zugelassen,  vom  Gulden  ein  Marggräver  örttlen  zu 
nehmen  wdchentlicfa.  Wir  wöllen  auch  gehabt  haben,  nnd  er  sich  dasu 
Teipflicht,  was  fOr  Wahren,  es  seie  vonn  Gold  oder  Silber,  ime  inlcommen, 
uns  selbst  odw  bei  ünnser  Landschreiberci  Baden ,  so  wir  abwesendt, 
monatlich  anzumelden,  ob  wir  wollten  selbige  nmb  den  Werth,  er  es  an 
dch  gebracht,  zu  erkauffen. 

Zum  anndern  sollen  unnsere  Ambüeuth,  Ober-,  Untervögte,  auch 


1)  Oen.-Land.>Arch.,  Kop.-Buch  No.  82  gegen  Ende. 


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Geschichte  der  Juden  in  der  Markgrafschaft  Baden-Baden.  421 

ScholthOBBen  za  Einbringuug  sein,  Judeus,  scliuldeu,  gleich  uuuseru  üu- 
46rChaaeii,  ea  Bei  mit  oder  ohne  Becht*),  uff  jedrauÜB  büger en  vezliolfflBn 
aein.  Dagegen  soll  er  oit  Macht  oder  Gewalt  haben,  eimchen  nnuaerer 

Uimderthanen ,  anugehörige  Schirmbsvenrandte  oder  andere  unnserer 
Dienere  für  einig  frembd  Gericht  zu  citiren  oder  laden,  sondern  sich  der 
Rechtenn  und  Gerichtenn,  die  wir  in  unnscrm  Fürsten thumb,  der  Marg- 
grnfächaft,  bisher  gehabt  und  noch  gebrauchen,  settigen  lassen  und  femers 
nit  appelliren. 

Zum  Dritten  soll  er,  Sambion,  mit  unnsere  Unnderthanen  an  gleich 
bnigerlichen  Beschwerden,  doch  in  allwegen  der  Beth  und  Schataong 
frei  sein. 

Were  es  aber  sach,  das  er,  Jud,  solches  überfiüivtti  und  nit  halten 
thf'ttf'.  SO  oiTt  das  beschicht,  soll  er  jedes  mal  nach  nnoaerm  Geädlen  ge- 
fitrai't  und  zu  Poen  %erlalleu  sein. 

Wir  thun  auch  iiue,  Sambson,  diese  Guail,  wann  er  mit  Todt  abgeen 
würde,  so  soll  sein  Wittib,  Kinder  und  Brodgcsüud  zu  einbringung  der 
schulden  noch  ein  Jar  lang  au  wohnen  macht  haben,  doch  sich  aller 
Handtierungen  und  Wuchers  g&ntslich  enndthalten. 

üff  das  Alles  hat  obgedachter  Jud  Sambson  zugesaget  und  versprodieB 
alles,  was  hierinn  vor-  oder  nachgeschrieben,  bei  seinen  jüdischen  Träuwen 
und  Glauben,  darüber  wahr,  steet  und  vest  zu  halten,  dawider  in  keiuem 
wee  nichts  zum  liaudeln  noch  fürzunemeu,  alles  getrewlich  ohne  gevärde. 
Und  deäs  zur  wahren  Urkunde  haben  wir  unuser  Secreth  (Sccret)  zur 
Berestigang  dessen  wissentlich  laastti  dmcitot  nun  dieaen  Brief,  der  geben 
ist  stt  Baden,  den  9.  Mai  atylo  noTO  Anno  etc.  achtsig  unnd  vier  (1084) 
Philipp,  M.  s.  Baden.«  (L.  8.) 


No.  4  (za  S.  SÖ7). 

«"Wir  Eduardua  Fortonatna  von  Qottea  Gnaden  Mwggtaff  au  Baden 
und  Haehberg,  grave  au  Bpanhexm  und  Ebevstein,  Heir  an  Lahr  und 

Malbcrg  u.  s.  w.  bekhennen  mit  dieser  Schrift,  daiB  wir  Judas  und  Barach, 
beide  Juden,  mit  samb  ihren  Weibern,  Kindern  unnd  Brodtgesindte  in 
unsern  Schutz  und  Schirm  haben  thun  gnediglich  uff-  und  annehmen,  also 
das  sie  in  unserm  Fleckhen  BQhel*)  zehn  Jar,  die  nächsten  nach  dato 
dieses  Briefs  folgen,  heusslicben  wohnen  und  mit  deu  Uuseru,  es  seie  mit 
GoBtiahiren,  Leihen,  Kanlfen  und  Yerkiiita,  thun  und  taen,  wie  her- 
nach folget: 

Eratlich  sollen  sie  nit  hanfon  oder  leihen  uff  blutig  gewandt,  nasse 
heutt,  ungetroschene  Frucht»  aerknitachte  Kelch  und  was  zur  Mess  ge- 
hörig, auch  was  sonsten  mehr  gestohlen  wahren  sein  möchten,  so  innen 
wissendt,  d<iss  ts  gestohlen  were  worden;  wann  es  innen  aber  nit  wis- 
sendt  und  bi  ircn  aidtcu  behalten,  mögen  sie  wohl  darauf  leihen  uod 
dasselb  kaufen  und  verkaufen,  ohne  verhindert  mennigUdu 

Zum  Andern,  ao  sie  unsern  Angehörigen  und  SchimuTerwandten  et- 


<)  D.  h.  mit  oder  ohne  geriehtliche  Klage.  —  *)  Bflhl. 


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422 


ZthnUt. 


•VM  kiben  wöllen,  loDen  tie  von  jedem  Gidto  die  Woehe  nit  weitter 
nehmen,  als  einen  marggräTischen  Fleller;  daxa  auch,  wann  tie  Jemandts 
uflf  fahrende  Hab  oder  pfandt  Ichtwas  Leihen,  so  sollen  sie  vor  Auisgang 
eines  viertel  Jars  dasselbig  nicht  verganteu  oder  verkaufen.  Item,  wofern 
gestobleu  guts,  so  Innen,  wie  gemelt,  nit  wi^sendt,  verkaufen,  sollen  sie 
du  inner  MonaUfrist  uff  nmbfrage  and  geboth  unserer  geschworenen 
^ttel,  diiijenigen  et  gehörig,  vmh  dai  gell,  irie  efe  et  bekoBMaea,  «Mer- 
nab  idiiildig  eein  lolobet  m  liiseii. 

Zun  Dritte  D,  eolleo  eie  keinen  noienr  ündotiinMo,  HiotenaaeD, 
noeli  Tenrandten  niebt  «eüter  oder  bfllier  uff  Wacher  leihen,  dann 
funffzig  Golden  im  Hauptgnth;  was  man  aber  weitter  daruff  leihen  und 
aufnehmen  wollt,  das  8oU  getefaea  mit  forwiiaen  nnser  YOgt,  Ambüentlie 
oder  Schultheissen. 

Zum  Vierten,  wollen  wir  auch,  dass  sie  keinem  unserer  ünder- 
ihanen,  Hintersassen  und  Angehörigen  ufif  übende  QQtter  nichts  leihen 
oder  fimetien,  danii  vit  Tor wiieeD  jedee  Meie  nnaerfr  Tflgt,  Ambtfenthe 
oder  SchulibeineB;  docb  off  fiibrende  pünder  mflgeii  lie  «ol  Mheo. 

Zun  Fflofteo,  wollen  vir  «mb,  dam  aie  mit  aiifiraebteB>)  kKoffn 
und  Verk&uffen  handtieren  nnd  coatrabieren. 

Zum  Sechsten,  sollen  alle  unsere  Vögt,  Ambtlcnthc  und  Schult- 
heissen diesen  baiden  Juden  zu  einbringung  irer  schulden  zugleich  unseren 
rnderthanen,  ess  seie  mit  Recht  oder  ohne  Recht'),  auf  ir  jedesmal  He- 
gern verbolfen  sein.  Dagegen  sollen  sie  nicht  macht  oder  gewalt  haben, 
einichen  unserer  Üadertbaaea,  aagehörigen  ScbinnefervaadtiB  oder  i0B> 
•tea  anderer  oaicrer  tUeaer  fflr  firembde  geriebt  sa  dtierea  oder  m  la* 
deti  aeadera  aieb  der  geriebt  nad  vecbtea,  die  wir  ia  muerem  laadt  aad 
berreditfften  bitz  anhero  gehabt  und  nocb  gefaraoebeo,  aettigea  laaiea  and 
feroer  nit  äppelliren  oder  J«nandt  citiren. 

Zorn  S  lebenden,  wann  diese  Juden  einen  Sohn  oder  Tocbter  verhen- 
ratheo,  mögen  sie  dasselbig  Khindt  mit  Mann  oder  weih  zwei  Jar  ohne 
Tribut  bei  sich  behalten ;  aber  nach  erscbeinung  derselben  Zeit  sie  langer 
unter  uns  wohnen  wollten,  sollen  dieselben  wie  die  andern  auch  bürger- 
lich gehalten  werden  und  sich  des  Tributa  jedesmal  mit  uns  vergleichen. 

Zam  Aobtea,  sollen  lie  aocb  mit  naeerea  Uadertbaani  derStewer, 
Wacbt  and  aaderea  Dieaitbarkeitea  äff  nad  omb  eia  aimaliebe  aad  leldea» 
liebe  gelt  yeripeieben  aad  weiter  Aber  daa  aiebt  beeebwerth  werden»  eea 
würde  dann  ein  Sebatioag  oder  was  anders  uns  oder  unseren  üunder- 
thanen  von  der  römischen  Kaisprl.  Majestät  und  heiligen  Reich  ufferlegt, 
sollen  sie  bierinnen  wie  dieselben  gehalten,  auch  nit  höher  getrongen 
werden. 

Sonaten  in  allen  anderen  zutragenden  Fällen  sollen  sich  dem 
Abeebied,  ao  äff  dem  Beiebitag  anno  ebumdfOnfikig*)  nSisericht,  gemiaa 
verbahea.  Wtre  ea  aber  Saebe,  da«  dieae  Jodea  dieeer  pnakte  einen  oder 
gar  nicht  baltea  wOrdea,  behalten  wir  oni  beror,  diese  jedamala  nach  ge- 


>)  Wocber  a  Ziai.  —  ^  anfreebtea  »  ebrlichen,  redlicbea  ElofiBa. 
*)  d.  b.  mit  oder  obao  gericbtUobe  Elege.  —  «)  d.  b.  1561. 


Geschichte^  der  Juden  in  der  Markgn^scbaft  Baden-Baden.  423 

Ubr  md  ins  tardimt  n  itfifen,  gut  fag  und  mnöbi  hftbaii,  und  toDflii 
auch  anvirUiidat  minnigHnh  te  namt  poen  nrfütan  mIb. 

DaDD  von  uatengtiehriebiaMB  dato  an  Abtr  «in  Jar  anzufahen  jähr- 
lich au  Schirmgelt  nos  zu  erlegen  und  ans  zu  nnaeren  HaDden  zu  liefern, 
als  nämlich  Judas  Jud  zwanzig  und  Bamch  Jud  zehn  Goldgulden,  biss 
80  lang  zu  völligem  Aussgang  der  zehn  Jar.  So  sich  aber  zutrüge  und 
begebe,  dass  diese  Juden  zu  Verderben  geriethen  oder  sonsten  nicht  mehr 
liUiger  bei  uns  oder  nnter  uns  sein  und  pleiben  wollten,  so  sollen  sie  nicht 
dflttmniger,  sto  iMmd  tot  d«n  Janiel  luawig  «dir  sUit,  mit  dfla 
gammi  Tiitat,  «m  ato  die  enaaiaa  iahen  Jar  tnffin  oder  gabtom  wflrdi» 
iBr  ganz  erl«^  and  nos  za  liefern  schuldig  sein. 

So  und  wann  aber  die  zehn  Jar  vorflber  und  anss  seb  werden  und 
wir  sie  nicht  länger  unter  unserm  Schutz  und  schirm  haben  oder  dulden 
wollten,  oder  inen  allda  zu  bleiben  nicht  gefällig  sein,  sollen  wir  sie  frei, 
sicher,  ohne  alle  Beschwerauss  mit  iren  hab  und  guettem  passiren  und 
gehen  lassen,  doch  sofern  sie  uns  oder  unseru  Zu-  und  Angehörigen  zu« 
?or  all  anaafo  apmdi-  and  taobtntfaaige  Forderung  Teraelat  md  hasaUt 
baiban;  gleidifalls  soll  ibiMii  nioht  iranigar  baacbdui. 

Hierauf  so  gebietten  wir  mit  allem  Enal  all  mnan  Vogteo,  Ambt- 
ieathen, Scbultheissen,  Bargermaislam,  gemehien  aod  aU  msam  (Inder- 
thanen,  dass  ue  obgemelte  Juden,  auch  alle  andere  unsere  schirmsyer- 
wandten  Juden,  so  von  uns  Freiheit  haben,  schützen  und  schirmen  und 
unserer  Freiheit  geniessen  la^en,  darwider  nicht  zu  thun,  auch  Ntemandt 
gestatten,  darwider  zu  thun.  Dess  wolleu  wir  uns  ernstlich  zu  einem 
Jedwedem  Tenahen.  Zu  ürkoodt  habaii  irir  uaaar  Secret  wiaaentHch 
herftr  dmekhen  laamn.  Oebao  in  Baden  den  KliifaBdiwaiitifgBtan  Fabroarfl 
anao  fOnfiMhDhimdert  neimaig  drei. 

Ednardna  F.,  H  a.  Baden.«  (L.  B,) 

No.  5  (zu  S.  371.) 

^Ich  Mendel  Jud  zu  Rastatt  bekenne  hiemit,  dass  der  Durchlauch- 
tige, Hochgeborene  Fürst  und  Herr,  Herr  Georg  Friedrich,  Markgraf  zu 
Baden  und  Hachberg,  Landgraf  zu  Sausenberg,  Herr  zu  Rütteln  und 
Badenweiler  u.  s.  w.,  mein  gnädiger  Fürst  und  Herr,  mir  diesen  hernach- 
geschriebenen Schirmbri' :  guadig  mittheileu  und  widerfuhreu  lassen,  laut 
desselben  von  Wort  an  Wort  hemadi  folgandt: 

»Wir  Geoiv  Fkiadrich  von  Gottae  Gnaden  Markgraf  ta  Baden  and 
Hachbefg,  Landgraf  an  Saoseilbeig,  Herr  an  Bötteln  und  Badenweiler 
tt.  a.  w.  brennen  hiermit  und  in  dieser  SchrÜt,  dass  wir  Mendel  Jod  an 
Rastatt  mitsammt  seinem  Weib  und  Kindern  und  Brodtgesindte  in  unsem 
Schutz  und  Schirm  haben  tluien  pnädiglich  uS-  und  annehmen,  also  dass 
er  in  gedachten  unscnn  Flecken  Ilastatt  fünf  Jahr  lansf  häuslich  M  ohnen 
und  mit  den  Unserigen,  es  seie  mit  Coutrahiren,  Leihen,  Kauleu  und  \'er- 
kaufeu  bandelo,  thun  und  lassen  solle,  wie  hiemidi  folgt: 

Eratlieh  soll  er  nicht  kaufen  oder  leihen  off  bhitig  Gewandt^  naaae 
Hftnte^  nngetioachene  Fracht,  serknitacht Silbergeschirr«),  auch  was  aonaten 

*)  Da  Markgraf  Georg  Friedrich  Lutheraner  war,  ist  hier  TOn  ^Kelch 
und  was  sonst  zur  Messe  gchurig''  uicLt  mehr  die  Ilede* 


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424  Zehnter. 

anderer  mehr  gestohlene  Waarcn  sein  möchten,  so  ihm,  seinem  Weib 
Kinder  oder  Brodtgcsindt  wisscndt,  dass  es  gestohlen  wäre  worden;  wann 
es  aher  ihnen  nicht  wLssendt  und  er  solches  auf  Auffordern  bei  Foinem, 
Juden,  Eid  behalten  kann,  mag  er  wohl  darauf  leihen  und  dasselb  kaufen 
und  verkaufen,  ungehindert  manniglich. 

Zum  Andern,  so  er  tuuem  Unterthaaen,  angehfifigen  Schirme- 
verwandten  und  IMenem  etwas  leihen  will,  soll  er,  bei  Vermeidung 
unserer  schweren  Ungnade,  auch  Verlust  des  Hauptguts,  so 
alsdann  uns  verfallen  sein  solH),  von  jedem  Gulden  die  Wochen 
über  weiter  nicht,  als  eineu  markgräfler  Heller  nehmen;  dazu  auch,  wann 
er  dann  Einem  ufif  fahrende  Hab  und  Pfand  geliehen,  die^elb  vor  Ausgang 
eines  Vierteljahrs  (doch  dass  er  denjenigen,  dessen  die  Pfand,  solches 
vienehn  Tag  xavor,  ob  er  TleUcicht  solche  lUen  wollle,  hnndllch  an 
wissen  mache)  nit  yerfcaufezL  Item,  wofern  es  gestohlen  Gvt,  so  ihm  seinem 
Weib,  Kindern  und  Brodgesindt  (wie  gemelt)  nit  wissendt,  YerkaofiBt,  das* 
selb  inner  Monatsfrist  uff  Umfrag  und  Gebott  unserer  gesdiworeoen 
Büttel,  demjenigen  es  gehörig,  ohne  Erstattung  ausgelegten 
Geldes  *)  wiederum  i-chuldig  ssein  fulgeii  zu  lassen. 

Zum  Dritten  soll  er  alleidiag»  keinem  unserer  Unterthanen,  ange- 
hürigen  Schinusverwandteu  oder  Diener  weiter  oder  mehr  ufif  ein  mark- 
gräB.  Heller  üBr  den  Gulden  wöchentlich  au  beashlen  leihen,  dann  f&nfitig 
Gulden  im  Hauptpunict;  was  er  aber  wuter  leiheo  wdlte,  das  soll  bei 
Vermeidung  unserer  schweren  Ungnad,  auch  Verlust 
dessen,  so  er  also  über  gedachte  fünfzig  Gulden  hin» 
geliehen,  welches  also  dann  uns  heimgefallen  seinsoU,*) 
mit  unserem  Consens  geschehen. 

Zum  Vierten  wollen  wir  auch  bei  gleicher  Straf,^)  dass 
er  keinem  unserer  Unterthanen,  angehörigen  Schirmsverwandten  oder 
Diener  uff  liegende  Gftter  leihen  oder  Arsetsen,  dann  mit  Yorwissen 
jedes  derselben  von  uns  ihnen  ftrgesetsten  Beamten.  Jedoch  uff  fehlend 
Pfand  mag  er  nach  Gelegenheit,  doch  mehr  oder  anders  nit,  dann  vor* 
steht,  leihen. 

Zum  Fünften  (wie  im  Schutzbrief- Formular  vom  2b,  Februar 

1593). 

Zum  Sechsten  (ebenso). 

Zum  Siebenten,  wann  dieser  Jnd  einen  Sohn  oder  Toditer  ver- 
hehfath,  mag  er  den-  oder  dieselbe  mit  Mann  oder  Weib  zwei  Jahre  ohne 

Zulag')  unter  gesetztem,  Ton  ihm  und  sdnen  MItiuden  bewilligten  Schirmb- 
geld  bei  sich  behalten.  Aher  nach  Erscheinung  derselben  Zeit,  da  sie 
Ifmger  unter  uns  wohnen  wollten ,  sollen  dieselben  wie  die  andern  auch 
gehalten  werden,  und  unsjcderZeitje  nach  ihrer,  der  Juden, 
Vermehrung  dieselbe  gäntzlich  auszu  sc  }\  äffen,  oder 
ihnen  ein  Hehreres,  dann  unten  benauudt,  aufzulegen 
boTorstehen.') 

Zum  Ach  ten,  soll  er,  so  lat^  er  und  seine  Milden  mehiangedenttes 
ScUrmgeld  (es  wire  dann,  dass  wir  solches  femer  anzunfthmen  nicht  ge- 


s)  Abindemng  gegen  froher.  —  ^  Nlodidi  an  au  zahlendem  TUbut. 


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Geschichte  der  Judeu  in  der  Markgraischaft  Badeu-Baden.  425 


dichten  y  welches  irir  uns  dann  nach  Yerlanf  obbestimmter  ftnf  Jahr 
jeder  Zeit  m  ihm  hiemit  ansdrOeklifih  vorbehalten)  abgondter  Maeeen 

entrichten  werden,  aller  Schatzun.:,  auchBeeth  iind  anderer  Dienstbarkeit 

(aoEserbalb  deme,  so  sie,  wie  1h  i kommen,  mit  ihren  Pferden  —  jedoch 
auf  urkundlich  bescheioeu  uuseres  Gebeiss  und  Befehls  —  zu  leisten 
schuldig  siuJ ,  auch  da  er  Hauss  und  Hof  liÄtte  oder  künftig  bekäme, 
umb  deren  willen  er  bicb  dann  der  bchatzuug,  Bectli  und  Dieuätburlieit 
halben  mit  Bfixgermebter,  Bath  und  Ociieht,  des  Orts  er  gesessen,  omb  ein 
siemlidies  und  leidUehes  Geld  an  vergleichen)  Aberhoben  und  weiter  nit 
besehwert  werden. 

Sonsten  in  allen  andern  zutragenden  Fällen  soll  er  sich  der  Kaiserl. 
Ucichs-,  sonderlich  auch  denen  Anno  füuflfzig  eins  aufgerichten  Ahscliied 
und  luiblicirieu  Polizeiordnungcu  geniiiss  verhalten.  Ware  aber  Sach, 
dasü  dieser  Jud  dieser  Punkten  einen  oder  mehr  nit  halten  würde,  so 
behalten  wir  uns  beneben  Obigem  hiemit  ausdracklichen  bevor,  ihn  jedes 
Mals  nach  Oebflhr  und  seines  Verdiensts  an  strafen  Out,  Fug  und  Macht 
20  haben,  seiner  und  sonst  mftnnigUchs  unverhindert. 

Sodann  soll  er  j&hrlichs  zu  Sdiirmgeld  sein  Angebühr  an  die  be- 
WUSStcn  Vierhundert  Gulden  erlegen. 

Wann  alter  die  fünf  Jahr  vorüber  und  aus  sein  werden,  und  wir 
ihn  langer  uit  unter  unserm  Schutz  und  Schirm  haben  oder  gedulden 
wollten,  oder  ihm  allda  zu  bleiben  nit  gefällig  sein  uiücbte,  sollen  wir 
ihm  soldieB  ein  halb  Jahr  savor  (es  wftren  dann  erhebliche  Ursachen 
vorbanden,  umb  deren  wiUen  wir  ihn  alsbald  aussusebaffen  bewegtX  auch 
er  sich  gleichw  Gestalt,  also  doch  bis  au  endlichem  Absng  sein  Ratnm 
an  furstehender  Summe  entrichten ,  anmelden  und  dann  wir  ihm  nach 
Verlauf  solcher  Zeit  fiei,  sicher,  ohne  alle  fernere  Beschwerniss  mit 
seinem  Hab  und  Gütern  (ausserhalb  dem,  so  er  versteuert,  davon  er  den 
Abzug  zu  gehen  schuldig)  i)assiren  und  ziehen  lassen ;  doch  sofern  er 
uoa  und  unsern  Unterthjuen,  angehurigen  Scbirmsverwandten  und  Dienern 
suvor  aller  unserer  Sprach  und  Forderungen  (deren  wegen  er  uns  und 
ihnen  in  unserm  FOrstenthumb  der  Mackgrafschaft  Baden  ohne  Alles 
appellieren,  querdieren  und  supplidren  und  fernerer  Elagen  endlichen 
Rechtens  zu  sein  schuldig)  TemQtzt  und  klaglos  gemacht;  gleichfalls 
soll  ihnen  nicht  weniger  beschchen.  Und  da  er  gleich  ausser  unserm 
Fursteuthunib  verzogen ,  dannoch  um  Schuld  oder  Sachen  willen ,  die 
sich  in  seiner  Inwohuerschaft  bogeben,  keinen  unserer  Unterthauen 
angehürigen  bchirmsverwaudten  oder  Diener  änderst,  dann  obsteht,  mit 
Recht  fttmclimen,  auch  aber  obiges  Alles  au  unserer  Kanzlei  einen 
besiegelten,  von  üun  nntexschriebenen  Beven  alsbald  einliefern  solle. 

Hierauf  so  gebieten  wir  in  allem  Emst  allen  unsern  Ober-  und 
Cntervögten,  Ambtleuthen,  Schultheissen,  Bürgermeister,  Gemeinden  und 
allen  unsern  Unterthanen,  dass  sie  obgemeldten  Juden,  auch  alle  andern 
unsere  sclürmsverwandten  Juden,  die  von  uns  Freiheit  aufzulegen  haben, 
schützen,  schirmen  und  unsere  Freiheit  geuicsscn  lassen,  darwidcr  uit 
thuen,  auch  Niemanden  dergleichen  gestatten.  Alles  bei  Vermeidung 
anserer  Ungnade,  auch  ezstlieher,  nnnachltenger  Straf:  des  wollen  wir 
uns  emstliGhen  an  jedem  insonderheit  verseben.  Zu  Urkundt  haben  wir 


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426 


Ztbnfter. 


xamt  KansMnerel  «teentlich  TordiMtai  knen.  Dstam  OulilmrK,  ta 
ABdoB  jABaarii  Anno  1609." 

Pnranf  ich  obgenandter  Mendel  Jud  zu  Eastatt  bei  der  Juden  Eid 
versproclieD,  Alles  dasjenig  zu  vollziehen  und  zu  halten,  was  obinserirter 
Schirmbrief  aasweist  und  mit  sich  bringen  thut ,  währlicben  und  ohne 
Gefikhrde.  Und  dess  zn  Urkundt  hab  ich  neben  meinem  unterschriebenen 
Namea  nebi  Petschaft  hjaftr  gednicH.  Geben  nf  Jalur  nnd  Tag,  wie 
oteteht. 

<P»l8e]iift)  Hendel  Jnd. 

No  6  (zu  S.  366.) 

Kund  und  zu  wissen  seye  Uemit  und  in  Erafl  dieses  all-  und  Jedor- 
mäniglicheu,  welcher  Gestalten  auf  untcrthänipst  darumb  beschehenes 
Suppliciercn  Unseres  gnädigsten  Fürsten  und  Herrn  Hochfürstliche  Durch- 
laucht gnadigst  geruhet,  den  Juden  David  Kaufmann  von  Untergrombach 
auf  gnädigstes  Mitbeliebeu  in  den  herrschaftlichen  Schutz  auf  Gernsbach 
ako  und  deigeetalten  gn&digst  auf-  und  anronehmen,  dass  derselbe  sich 
an  enneldem  Geniahacfa  in  gemeinBchaftlichein  Schnts  aufhalten,  leinen 
Handel  sofort  in  dasiser  Gemeiniehaft  treiben»  aich  echntzmftasig  auf- 
führen, sodann  bei  dnsen  Aufzug  sogleich  zu  dieseüigem  Aufinahmegeld 
20  Gulden,  zu  jährlichem  Schutzgeld  oder  in  Gemeinschaft  pleich  dem 
allschon  allda  sich  befindenden  Juden  Herz  L:i/;irus  22  Gahlen,  mithin 
zu  dieseitiger  Hälfte  11  Gulden  zu  auch  badischer  ßeamtung  zu  Gems- 
bach richtig  abführen  solle,  als  bei  welch  gnädigster  Aufnahme  dann  er 
Jud  Dairid  Eanfinann,  betenden  wenn  derselbe  aieh  denen  erlanenen 
horrschaftlichen  Juden-  und  andern  gnAdigsten  Ordnungen  (ab  an  deren 
stäter  observir-  nnd  ex  acter  Befolgung  er  Kraft  dieses  emstlich  an- 
gewiesen wird)  gemäss,  auch  abrigens  schutzmissig  auff&hren  wird,  gegen 
jedermänniglichen  Hinderung  von  Amtswegen  gebührend  zu  manutenieren 
ist^  alles  getreulich  und  sonder  Gefährde. 

Dessen  /u  Urkund  und  zu  jedermaliger  sein,  Jud  Kaufmanns,  Legi- 
timation ist  gegenwärtiger  Schutzbrief  bei  bochfürstl.  Kammer  zur  Kx- 
pedition  gebracht  und  unter  gewöhnlicher  Fertigung  und  angedrucktem 
hochftntL  grosserem  Insiegel  demadben  angestellt  worden.  So  geschehen 
Baatatt,  den  15.  Mai  1783. 

ULi.  S.)         Hoehfiarstl.  Markgrafl.  Badiache 

Cammer-Cantsley. 

Unter  hierunter  vor  und  angedrucktem  hoehftrsü.  Cammer  grösserem 

Signet  wird  dem  von  Unseres  gnädigsten  Fürsten  und  Herrens  Hoch* 
filrstl.  Durchlaucht  auf  gnädigstes  Mitbelicben  der  hohen  Gemeins-Herr- 
schaft  auf  Gemsbach  in  gemeinschaftlichen  Schutz  gnädigst  auf-  und  an- 
genommen wordenen  Juden  David  Kaufmann  nsLch  eingekommener  gnädigster 
Resolution  zugleich  auch  die  Erlaubniss  ertheilt,  in  denen  übrigen  ba- 
dischen  Häussem  der  Ora&cbaft  Ebersiein,  auch  Markgrafschaft  sein  Handel 
treiben  an  dorlbn,  wohingegen  sieb  derselbe  gebfibreod  aniVlIhren,  dieaer 
gnl^gsten  Permisaion  halber  den  jährlich  pro  reoognitione  sur  dies- 
aeitigen  Beamtnng  Qerasbach  von  dato  aefaiea  Aufruga  an  8  Gulden  sa 


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Geschichte  der  Jaden  in  der  Maricgrafachaft  Baden-Baden.  427 

ericgMi»  dann  auch  anj^eich  ohHgiret  um  solle,  an  allen  Aalageii,  so  der 
Judeaeehafifc  In  lande  angeeeliet  oder  von  dioNr  unter  aieh  gemaeht 

werden  solltcOf  Ingen  und  leiden  an  helftn*  So  geechelien  BastaM,  den 
Ib,  Mai  17S3. 

(L.  S.)         Hochfürstl.  Markgräfi.  Badisohe 

Cammer-Cantzley. 


No.  7  (zu  S.  389). 
Wir  Franziska  Sybilla  Angosta,  von  OoUes  Gnaden  Markgr&fin  zu 
Baden  nnd  Hadiberg  n.  i.  w.  Witüb,  denomiBirte  Oberlandaregentin  nnd 
Tormflnderin,  geborene  Heraogm  an  Seehten,  Engeren  nnd  Weetphalen 

Q.  8.  w.,  fogcn  Uemit  zu  wissen,  dass,  nachdeme  von  denen  Unterthanen 

und  Gemeioden  gegen  die  in  unseren  Schatz  aufgenommenen  Juden  aller- 
hand Kiagden  und  Beschwerden  vorgetragen  worden,  welche  wir  durch 
darzne  gn&üigst  eroanote  Commissionen  untersuchen  und  zum  Theil  deren 
Grand  und  Wahrheit  uns  vorab  untertb&nigst  referiren  lassen,  und  wir 
dann  hieraus  gn&digst  entschlossen ,  zur  Yorbringang  kOof liger  Klagden 
nnd  Ineonvenientien,  aneh  AtateUnag  dee  Kbgndllcben  JndenwndieBi,  so- 
dann nmb  die  WohlAdirt  der  UnterdianeB  bei  der  binflgen  Jedeasebaft 
zu  erhalten,  eine  nene  Ordnung  publiciren  zu  lassen:  wornach  sich  ein 
jeder  schutzverwandter  Jud  in  seinem  Handel  und  Wandel  richten  und 
bei  Vermeidung  unausbleiblicher  Straf  dagegen  nichts  bandeln,  auch  die- 
selbe unsere  Beamten  in  den  Yorfallenbeiten  pro  r^ttla  halten  sollen. 
Also  befehlen  und  verordnen  wir,  dass 

1)  in  nnscm  Sttdten,  Fleckhen  und  DOrfum  kein  Jnd  bei«  Cbristan 
in  einem  Bans,  fiel  weniger  nahe  an  einer  katbolieeben  Kirche  oder  Kirch- 
hof wohnen,  sondern  entweder  eine  eigene^  von  Kireben  nnd  Kirdibdfen 
entfernte  Wobnnng  selbsten  aof  baoen  (wozu  denenselben  anf  ihr  Anmel- 
den ein  bequemer  Platz  wird  angewiesen  werden)  oder  aber  von  Christen 
zu  ihrer  Wohnung  ein  Ha/iss  mietbcn  oder  mit  ansorm  gnädigsten  Con- 
seos  kaufen  sollen.  Und  gleichwie  wir  nicht  gesiuuet  und  gemeint  sind, 
fürs  künftige  zu  dulden,  dass  die  Juden  mit  Christen  auf  Uauptgasseii 
nnd  -Strassen  venniscbt  wohnen  sollen,  also  verordnen  wir  nnd  befehlen 
unseren  Beaaten,  dass  sie  biemntsr  die  bebArige  Sotgfidl  mkebren  nnd 
keinem  Juden  ohne  sonderbare  unsere  gnädigste  Erlanbniss  «ne  awlscben 
Christen  auf  der  Hanptstiass  Usgende  Wobnnng  verstatten  sollen.  — 
Und  weilen  dann  auch 

2)  Wir  gehorsamst  berichtet  worden,  dass  hier  und  dort  in  einem 
Haus  mehr  als  zwei  Familien  sich  aufhalten,  und  zu  besorgen  stehet,  dass 
aus  derenselben  Unuauberkeit  und  häufiger  Zusammenwohnung  Krank« 
beiten  odsr  sonsten  andre  Uabeil  entepringen  durften,  slso  soll  flm  Kflnf> 
tig  nur  ein  Jndenfamilie  sieb  b  einem  Hanswesen  mehr  anf  halten.  — 
Kieht  minder  andi 

S)  Dieselben  sowohl  unter  sich  nU  mit  denen  Christen  friedlich  leben, 
sich  alles  ftrgerliohen  Gea&nks  ftusserenO*  noseren  geistlichen  Pfarrern 

S)  as  anlliiiiei  n  enüialian. 


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428 


Zebaier. 


und  KftpliBa»  ancli  Ambttetttgo,  Badfeatai  ani  Yonieliera  deren  Qe* 
meinden  allen  gebabraadea  Bcipect  and  Submission  erweisen,  sich  alles 

Spottens  und  Vcrachtens  gegen  die  christliche  Religion  und  deroselben 
Gottesdienst  bei  unausbleiblicher  scbfrerer  und  empfindlicher  Straf  ent- 
halten.   Welchem  nach  dann  auch 

4)  unser  gnädigster  Wille  und  ßcfohl  ist,  dass  künftighin  kein  Jutl 
in  der  Markgrafschaft  solle  aufgeuommeu  werden,  er  legitimiere  sich  dann 
anyorderist,  daai  Mia  YwMg  wenigstens  aaf  1000  GoUen  lioii  entraeka, 
and  er  seines  redlichen  Wandels  and  Verhaltens  halber  behOrige  Zeagaiss 
babringe,  und  dass  derselbe  nek  elaa  eigene  Wohnaag  aaf  assignirendem, 
von  der  Christen  Wohnuag  aatfemetem  Fiats  von  eigenen  Mitteln«  fiber 
genieldte  1000  fl.,  welche  zum  Ilandel  allein  dsstiairt  sein  sollen,  sA  er- 
bauen im  Staudt  seie.  —  Und  weilen 

6)  wir  unterthänigst  berichtet  worden,  dass  die  Juden  zuweilen  die 
von  Christeu  feilhabenden  ILlnser  mittelst  Offeriruntr  eines  excessiven 
l'rctii  au  sich  zu  bringen  traciiteu  und  dadurch  diu  Ciiristeu  vum  Kauf 
abhalten,  soUichs  aber  kOaltig  nit  Tarstattcn  wollen,  also  worden  aasoro 
Beaaitea  IMhueh  aagawiessa,  keina  Jaden  aa  dergleiehen  Stoigeroag 
und  AnkauAing  der  Häuser  ohne  vorharige  unsere  gnidigste  Erlaubniss 
SB  adadttiraa.  —  Wir  siad  aneh  solchem  nach  fQrs 

6)  nicht  gemeint,  denen  solcher  Gestalten  fürs  Künfftigo  aofllrfinisil* 
den  Juden  ewigen  Schutz  und  Schirm  oder  auf  Lebcnslanff,  sondern  nur 
auf  3  Jahr  lang  zu  crtheilen,  also  und  dcrgestalten,  dass  ein  jeglicher 
Jud  nach  Verfiiessuug  sothaner  dreier  Schirmsjahre  den  Schutz  durch 
Erlegung  eines  erklecklichen  Stück  Geldes,  so  unsere  fürstl.  Kammer 
nach  Bewandtniss  der  Ssch  absamenoa  und  ansnsetaen  hat,  wieder  aasa- 
saehoa  and  aa  erwerben  bei  Btiaf  der  Aoswoisang  varbnadea  sein  solle. 

7)  Soviel  nna  der  Jndea  Hsadel  and  suchende  Kahrang  betrillt,  ist 
in  der  Laadsordaaag  versehen,  dass  ohne  Yorbewasstsda  des  Amts  kein 

Untertban  dem  andern  mittelst  Contrakten,  Ausstellung  eines  Unterpfands 
oder  Hypotheken  sich  obligiren  solle,  diesem  aber  zuwider  sich  hervor» 
gethan,  dass  die  Juden  den  Christen  und  vice  versa  die  Christen  denen 
Juden  theils  ohne,  theils  aber  gegen  Ilandschriften  heimlich  ohne  Yor- 
bewttsst  des  Amts  Geld  vorgeschossen;  also  extendlreu  wir  nach  vor- 
gameldt  Landsordnnng  in  diesem  Stflck  aaf  die  Jaden  aad  befehlen  gai*> 
digst,  dsss  kOnftighin  keinar  dem  aadern  ohne  Vorbowosst  des  Amts 
Odd  böigen,  daranf  heimliche  Hsndschriften  oder  auch  Unterpfand  neh« 
men  oder  ein  Christ  von  einem  Juden  etwas  auf  Borg  erkaufen  solle, 
allermassen  dann  sothaner  Contrakt  nicht  allein  eo  ipso  null  und  nichtig 
und  von  keiner  Verbindlichkeit  sein,  sondern  auch  die  Übertreter  mit 
willkürlicher  Straf  augesehen  werden  sollen.  Und  weilen  gegen  die  ver- 
dammUeha  Jndenwncher  fasi  in  allea  Beichssatzungen  gar  heüssme  Ter- 
ordnoagen  gemacht  aad  whr  selUga  an  den  von  ans  in  Schnts  attü^OBom- 
mensn  and  kflnItighiB  aofnehmenden  Juden  arnstUchea  voUsiehsa  au  lassaa 
galdigst  geoMbt  siad,  also  befehlen  aad  verordaen  wir, 

8)  dass  dieselben  mit  dem  in  rOnüschem  Boich  erlaabtem  oder  dahier 
ia  dar  Markgra£whaft  per  nsom  eiagefabrtaa  Zins  ad  6  proosnt  sieh  bei 


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Geschichte  der  Joden  in  der  Markgrafachafi  Baden-Baden.  429 


Straf  der  Confiscation  und  Kliminirung  aus  dem  Schutz  befriedigen  und 
keinen  Kreuzer  darOber  annehmen  sollen.  —  Es  solle  ferner 

9)  alleD  Joden,  aoeh  denen  Weibern  und  Kindani,  emtlidi,  nnd 
■war  bei  Aof kflndnng  dei  Sebotaee  nnd  der  In  Beebten  femdneten  Straf 
▼erboten  eeiiii  geeloblene  Sachen  aninbanfen  oder  snm  Unterpfiud  in 
nehmen  oder  anch  lo  verhehlen,  wogegen  denenselben  die  vorschatzende 
Unwi'sgenhoit,  ob  das  zum  Verkaufen  Bringende  ein  gestohlenes  Gut  st  i, 
zur  Entschuldigung  keineswegs  zu  statten  kommen  solle,  allermasscn 
ihnen,  Juden,  von  fremden,  unbekannten  Lenten  oder  Vaganten  oder  auch 
von  Unterthanen,  welche  nichts  in  ihrem  Vermögen  haben  oder  äoustea 
tinea  liederlieben  Wandels  sind,  etwas  an  erkanfen  nieht  erlaobt  ist,  son- 
dern bd  solchen  ümstinden  nnd  etwa  merkenden  Terdacht,  das  mm 
Verkaufen  oder  mm  Verhehlen  oder  anm  Unterpfimd  Angebotene  sammt 
dem  Verkäufer  dem  Amt  anzuzeigen  Terbanden  sein  nnd  hierin  biemlt 
ernstlich  anjjcwiesen  werden.    Und  plpichwio 

10)  die  Juden  bis  dahoro  allerhand  liederliches,  s(  hlnrhtes.  ja  sogar 
der  Muthmassung  nach  von  den  Wasenmeistem  eikauttcij  Vieh  und  Ross 
einbringen  und  die  Christen  damit  auzu^^etzen  trachten,  wie  üolcheä  sich 
ans  den  bei  nna  von  den  Unterthanen  Torgetragenen  Beschwerden  ge- 
Inssert  bat,  nnd  diesem  tOn  kttnüUg  voisnbengen  die  Nothdnrft  erfordert; 
also  sollen  die  Jnden  das  einbringende  Vieh  nnd  Pferde  und  wohor  sie 
solches  bringen  dem  Stabhalter  oder  Accisor  getreulich  anaeigen  nnd 
selbiges,  ob's  Kaufmannsgtit  oder  presundc  Waaro  sei,  besichtigen  und  er- 
kennen lassen,  und  sonderlieh  bei  etwa  grassierender  Viehseuche  behörige 
AttestAta,  dass  solch  Vieli  an  gesunden  Orten  erkauft  worden,  beibringen, 
worüber  der  Stabiiaitcr  oder  Aecisor  einer  jeden  Gemeinde  ein  Register 
an  halten  nnd  hierauf  ileiäj>ig  acht  an  geben  bat.  —  Sonaten  ist  nna 

11)  sehr  missftllig  vorgekommen,  dass  die  Jnden  denen  Christen  anf 
den  Herbst  an  lehnen  pflegen  nnd  durch  ihr  Vorlaufen,  im  ITerbst  sich 
bezahlt  zu  machen,  verursacheten ,  dass  bisweilen  die  herrschaftlichen 
Schuldigkeiten,  nh  anderer  Torporum  GQlten  und  Zins  anstehen  bleiben. 
Und  weilen  wir  solchen  Excess  iur  künftig  nicht  zu  gestatten,  sondern 
emstlichen  zu  verbieten  gemeint  sind,  aU  haben  die  schutzverwandten 
Juden  sich  der  ferneren  Belelmung  auf  den  Herbst  in  futurum  entweder 
gtotdich  an  bemOnigen  oder  aber  bei  Vermeidung  kennebaftlicher  Straf 
ihren  Wein  allererBt,  wann  gnftdigste  Herncliafit  und  andere  Corpora  au* 
vorderst  contentirt  ehunisammeln.  —  Und  weilen  wir  auch 

12)  das  von  denen  christlichen  Krämern  eingeklagte  Ilansiren  in 
Städten  und  Dörfern,  von  denen  Metzgern  aber  das  zuviele  Schlachten, 
und  von  denen  Gerbern  den  Handel  mit  rauhen  Hauten  und  Leder  fürs 
künfFtig  emstlich  abgestellt  wissen  wollen:  also  wir  die  hiebevor  diesfalls 
ergangene  Verordnung  anhero  ihres  Inhalts  wiederholen  und  darauf  an 
halten  hiemit  beTeUen,  gestalten  wir  dann  die  heimliche  FeDtragung  der 
Waaren  anf  dem  Land,  ausser  den  Mlrkten,  es  wAre  dann  Sach,  dass 
einer  einem  gewissen  Kaufer  eine  bestellte  Waare  mit  Kundschaft;  mit- 
brachte, bei  Straff  der  Confiscation  verbieten;  —  auch  zweitens  die  Jnden 
nicht  mehr  Vieh,  als  sie  zu  ihrer  Consumtion  quartaliter  nöthig  haben, 
in  unterschiedlichen  spedhne  schachten,  —  und  dann  drittens  denenselben 


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430 


Zehnter. 


auch  mit  gegerbtem  Leder  n  handeln,  die  milw  Htnl  aber  UttHato 
aodo  aUda  m  kaufen  gar  nicht  erlaubt  Min  lolle;  aof  deeeen  ganane 
Obächt  untere  Beamte  erstlich  aagewicien  irarden.  ^  Wir  verordnen 

dann  auch  diesem  nach 

13)  dass  die  Juden  an  denen  Orten,  wo  denspll)'^n  zu  wohnen  und  tn 
handeln  erlaubt  i&t,  mit  ihrem  Vieh  auf  einen  siciiern,  von  der  Gemeind 
ihnen  angewiesenen  Distrikt  den  Weidgang  gegen  jährliche  Erlegung 
eines  proportiouirteu  Ötücic  Geld:»  genieüsen,  und  solches  darauf  durch 
einen  eigenen  Hirten  aus-  und  eintreiben,  auch  boten  laaeen  lollen.  — 
Und  wann 

14)  ein  Ross  oder  Vieh  ausserhalb  gemeldten  Distrikte  denen  Christen 
an  Schaden  laufen  sollte,  so  ist  solches  nicht  nur  mit  denen  gewöhnlichen 
drei  Schilling  zu  rügen,  sondern  auch  von  dem  Bannwart  dorn  Stabhalter 
alsbalden  der  Ort,  wo  das  Vieh  Schaden  gethan,  zu  dem  Ende  anzuzeigen 
damit  derselbe  sofort  auf  des  Juden  Kosten  den  Schaden  besichtigen,  un- 
parteiisch Bch&tssen  lassen  und  den  Juden  su  Ersetzung  dessen  anhalten 
Bolle,  mit  dflnftineren  Aabang,  dan,  woftm  ein  tokbar  Jad  anm  aireiten 
oder  mebrmalen  betreten,  auch  anbei  dornen  Sobnld,  KegUgena  oder  Be- 
flissenheit hierunter  anscheinen  würde»  dttnelbe  mit  herrschaftl.  will* 
kürlicher  Straf,  auch  gestalten  Sachen  nach  mit  Contiscation  dea  an 
Schaden  gelassenen  Viehes  angesehen  werden  solle.  —  Und  weilen 

15)  und  letztens  die  Juden  mit  denen  Unterthanen  sich  der  Land- 
strassen.  Brück,  Brunnen  und  Pflaster  bedienen  und  dahero  die  Billigkeit 
erfordert,  daa  Ida  au  der  Unterhaltung  mitcontribuiren,  also  aollen  aneb 
inakfinfUg  beeegta  Juden  an  bemeldter  Unterhaltung  der  StraonUf 
Brocken,  Brunnen  und  Pflaster,  gleichwie  die  Unterthanen,  einen  pro- 
portionirten  Beitrag  leisten. 

Und  damit  sich  vorbesagte  Juden  hiernach  richten  und  für  denen 
btrafen  hüten,  auch  diese  Verordnung  zu  Je  lennänniglich  Notiz  gelangen 
mögen,  so  haben  wir  dieselbe  sowohl  für  diessmal  in  allen  Ämtern  unsrer 
Ularkgrafächaft  ofi'eutlich  publiciren  und  verkünden  lassen,  als  auch  noch 
fttBor  biemit  gnAdigst  und  erutlicb  befiddea,  BJlcbe  alle  Tlerte^ahr  mit 
andern  an  Tcrleeen  befohlenen  Verordnungen  an  wiederholen.  —  So  ge- 
Mhfllien  in  nnaerer  ftna.  Beddenatadt  Bastatt»  den  1.  Augoat  17U 

dl.  8}         Auguita,  Markgrifin  an  Baden 

geb.  H.  an  Saehsen. 


No.  8  (zu  S.  390). 

Wir  Franaiika  Sybilla  Auguata,  von  Gotteignaden  Markgrifin  an 
Baden  und  Hachberg  Wittib,  denominirte  Oberlandsregentin  und  Tor- 
mflnderin,  geborene  Herzogin  su  Sachsen,  Engem  und  Westphalen. 

Als  nach  vollzogener  Publication  vorgesetzter,  von  uns  gnädigst 
ausgelassener  neuen  Judenordnung  (von  1714)  unsere  schutzverwandte 
Juden  um  derselben  gnädigste  Erläuterung  und  Mitigierung  in  ein  so 
andem  Punkten  unterth&nigst  gebeten,  und  wir  dann  zu  desto  genauerer 
Beobachtung  berührter  Disposition  derselben  Yentand  desto  klftrer  ana- 


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Genbichte  der  Joden  in  der  MarkgrafiKbaft  Baden«Beden.  431 


zudrücken  und  in  zweifelhaften  Posten  unsern  gnadigsten  Willen  zu 
declariren,  auch  bemeLlter  umrer  Schut^uden  Nahrung  und  üaudeläcbaft 
so  befitedem  gnidig&t  gemeint:  Also  erUiren  vir  dwA  dtoeea  Anhang 

1)  daas  unser  der  Jota  Wohnung  halber  Art.  I  verkündete  Dia- 
Position  dei^talten  au  rerstehen  sei,  dass  nun  die  Juden  ihre  von  denen 
katholischen  Kirchen  entfernte,  auf  Hauptgaasen  mit  herrschaftlicher, 
gnädigster  Consens  erbaute  oder  sonsten  durch  £lauf  an  sich  gebrachte 
H&usser  zwaren  behalten  und  bewahren  dürffbn,  doch  aber  deren  dermalige 
Inhaber  noch  bei  ihren  Lebzeiten  solchd  n  Terkaofen  trachten  sollen, 
aUennaaaen  bei  denen  Unterbleiben  man  nadi  deren  jetdgen  PoeooMomm 
Tod  falbo  von  Obrt^nit  wogen  de»  yfa»  oB&mSi  flberliww,  don  Kaaf- 
iddUiag  aber  des  Yenlerbenen  Erben  einhind%en  wird.  Wird  anbei 
auch  gestattet,  dass,  wann  erstgenannte  Hänsser  also  beschaffen,  dass 
darinnen  ganz  füglich  zwei  Haushaltungen  wohnen  können,  dass  solchen- 
falls gnädigst  erlauben ,  in  selbigen  eine  christliche  und  eine  jüdische 
Familie  wohneu  zu  durffen,  dergestaiten  jedoch,  da&s  durch  eine  Scheid- 
«wd  beide  Xheite  giatsUeh  Ton  einaader  separirt  Welmen  aollen  —  Wie 
denn  aocb  Inn 

a)  geschehen  lassen,  daes  sb^  aUUer  in  Bastaftt  (maasen  in  denen 

übrigen  Orlen  des  Landes  der  Art.  2  entgedaefater  oaiOMr  Ordnung  in 

seinem  vigore  ungeänderter  verbleiben  solle)  in  einem  proportionirten 
modellmässigen  Haus  zwei  Familien,  doch  also  autiialten  sollen,  dass 
gleichfalls  dieselben  von  einander  zu  separiren  sind.   Und  gleichwie 

3)  auf  den  sechsten  Punkt  wir  gn&digst  declariren,  dass,  obzwar  die 
ai^elm  in  fttrsU.  Sehnts  befindlichen  oder  kftnftig  hierin  aoMuaende 
Joden  alle  drei  Jahre  den  Schirm  wiederum  in  nehmen  Torbonden  sein 
aoUen^  ao  mögen  doch  dieselben  deeaen  nageUodert,  fnaoaderiieit  bei 
gestaltaam  ihres  Wohlverhaltens,  des  Schutzes  versichert  sein  and  dafBr 
weiter  nichts  zu  bezahlen,  ausser  dass  die  in  beiliegend  designation  ent- 
haltenen Juden  jährlich  richtig  und  ohne  Abgang  die  auch  bemddte 
700  Gulden  zum  Schutzgeld  bezahlen  sollen.  —  Also  ist  auch  zum 

4)  zwaren  unser  gnädigster  Befehl,  dass  die  in  Kauf,  Yerkaof  oder 
andern  Contnkten  Ziel  md  Mass  Torsehreibende  Ijmdeaotdnnng  sieh  auf 
die  Jodeaaehaft  erstrecken  aolle,  also  und  dergestalt»  dass  ein  eoaaidoraUer 
zwischen  einem  Unterthanen  and  Juden  vorgehender  und  sich  auf  10  Golden 
belaufender  Contrakt  sub  poena  nullitatis  bei  dem  Amt  anzuzeigen  und 
dessen  Bestätigung  zu  suchen.  Nach<loni  aber  wir  der  Juden  Handelschaft 
und  was  selbem  unumgänglich  ankleben  mag,  hiervon  ausnehmen  und 
darunter  nicht  verstanden  haben  wollen,  allennasseu  dann  verordnen, 
daas,  c^eichwlo  den  Christen,  also  aneh  denen  admtKrerwaadtea  Joden 
ans  ihrem  Kramladen  die  Waaren  auf  Borg,  jedoch  ohne  Qefthrd  und 
Betrag,  welcher  aUewegen  nach  Willkflr  an  beatrafen  ist,  hinaogeben 
OBverboten,  sondern  vergönnt  sein  sollte.  —  Als  was  wir  andi  com 

5)  den  12.  Art.  der  vorhergehenden  Verordnung  dahin  pure  zu  er- 
läutern gnädigst  bewogen,  dass,  gleichwie  bei  der  vorhin  passirten,  nun- 
mehr aber  nachgelassenen  Seuch  die  Verkaufung  der  rauhen  Häute,  um 
weitere  Kiurcissuug  zu  verhüten,  nur  auf  sichere  Weise  verstattet  werden 


432 


Zehnter. 


können,  mneren  sdünnsverwandteD  Juden  der  Handel  mit  ranliai  Hflnten 
•njetso  ginteUeben  Tergdnnet;  aber  denänaelben  erastUch  anbefohlen  sein 

solle,  keine  Häute  eines  Viehes,  so  durch  ansteckende  Seuche  Tterecket, 

hei  Vermeidung  schwerer  Straf  in  den  Handel  mitzunehmen,  sondern  mit 
denen  ins  Land  bringcndm  Iläuten  jedes  Mal  beglaubte  attestationeB»  WO 
sie  selbige  licr  haben,  mit  beizubringen.  —  Und  weiter  zum 

6)  die  des  Weidgangs  halber  Art.  13  verkündete  Verordnung  allein 
aof  die  za  Bfkhl  wohnenden  Juden,  zumalen  dieselben  meisten  Theils  mit 
dem  "raihandel  ihre  Nahrung  rachen,  eich  entrecken  mag,  also  fhnn 
wir  dieaen  Punkt  noch  finnen  dahin  gnädigst  erstrecken,  dasa,  wo  ^ 
Jud  zu  gedachtem  BfihI  oder  sonsten  zu  seiner  Hausnothdurft  Vieh  im 
Stall,  niclit  aber  zum  Ilaudel  hielte,  dorsolbo  die  Erlanlmiss  treniessen 
müge,  selbiges  unter  die  Heerden  der  Gemeinden  milKutreiben.  Und 
gleichwie  wir 

Letztlich  eu,  es  bei  dem  luiialt  der  übrigen  Artikel  lediglich  be- 
wenden m  lassen  und  darauf  hst  au  halten  gnädigst  gemeint  sind:  also 
ist  unser  gnädigster  Befehl,  dass  diese  angehlngte  gnidigste  Dedaration 
resp.  eztension  und  ErUnikemng  zu  Wissenschaft  und  untarth&nigster 

Befolgung  unsrer  srhirmsverwandtcn  Juden  nebens  vorangesetzter  Ordnung 
jedes  Mal  publicirt  werden  solle«  —  So  beechehen  in  unsrer  Besidentttadt 
Bastatt,  den  1.  Februar  1715. 

(L.  S.)  Augusta,  Markgräfin  zu  Baden 

geb.  H.  zu  Sachsen. 


No.  9  (zu  S.  391). 

Wir  Ludwig  Georg,  von  Gottes  Gnaden  Markgraf  zu  Baden  und 
Hacbberg,  Landgrat  zu  Sausenberg,  Graf  zn  Sponheim  und  Eberstein, 
Herr  zu  Bdteln,  Badenweiler,  Lahr  und  Mablberg,  der  Landvogtei  Or< 
tenau  und  Kehl,  Hitler  des  geldeaen  TUeasei  u.  a,  v. 

FQgen  hiermit  jedemlonigUehen  n  wissen,  üm,  naehdeme  unserer 
Fran  Mutter  Gnaden,  weiland  der  verwittibten  Frau  Markgrafin,  Ober> 
landtsregentin  und  Vormflnderin  HochfQrstliche  Durchlaucht,  höcbstseliger 
Gedächtnuss,  auf  die  von  denen  Unterthanen  und  Gemeinden  gegen  die 
schlitz  verwandten  Juden  vorgebrachte  und  durch  einige  darzu  gnädigst 
ernannte  Commissarien  untersuchte  Klagden  und  Beschwerden  zur  Vor- 
biegung  künftiger  dergleichen  Elagden  und  Liconvenienzien,  auch  Ab> 
stellunf  des  sehindlichen  Judenwuefaera^  sodann  um  die  Wohlfahrt  der 
Unterthanen  bei  der  hiufigen  Jndenachaft  au  erhalten,  unterm  1.  August 

1714  eine  neue  Ordnung  publiciren  lassen  und  solche  unterm  1.  Februar 

1715  in  einigen  Punkten  erläutert,  "Wir  nicht  nur  allein  diese  Vpronlnting 
ihres  ganzen  Inhalts  durchaus  confirmiret  und  bestätiget,  sondern  auch 
solche  erneuet  und  mit  einigen  weiteren  Paragraphen  vermehret  haben, 
wornach  sich  ein  jeder  schutzverwandter  Jud  in  seinem  Handel  und  Wan- 
del richten  und  bei  Vermeidong  unaoabkiblidier  Straf  dargegen  nicht 
baadein,  noeh  dieselbe  unsere  Beamte  fai  denen  ToiftUenheiten  pro  regula 
hahen  sollen. 


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Gescbicbte  der  Juden  in  der  ICarkgrafschaft  Baden-fiadeo.  433 


Also  verordnen  und  befehlen  wir,  dass 

1)  in  unsern  Städten,  Flecken  und  Dörfern  kein  Jud  beim  Christen 
in  einem  Hanse,  es  w*re  dann,  daas  dasselbe  also  beeebaifen,  das  darinnen 
fam  ftgllehea  swei  Hanshaltniifen  wohnen  kfionea  ond 

Theile  durch  eine  Scheidewand  gänzlich  von  einander  separirt  worden, 
Tielweniger  nahe  an  einer  katholischen  Kirche  oder  Kirchhöfen  wohnen, 
sondern  u.  s.  w.  (wie  im  Art.  1  der  Verordnunq:  von  1714  bis  zum  Schluss; 
sodann  weiter:)  denenjeniizen  aber,  welche  dabei  von  denen  katholischen 
Kirchen  entfernte,  auf  Hauptgassen  stehende  Häuser  mit  herrschaftlichem 
gnädigstem  Consens  bereits  erbaut  oder  sonsten  uurcu  Kauf  an  sich  ge> 
bracht,  erlauben  wir  zwar  gnftdigst,  dass  sie  selbige  annoeh  bdiaHen  und 
bewohnen  dfkrfen;  Jedoch  sollen  die  dennaligen  Inhaber  noch  bei  ihren 
Lebzeiten  solche  zu  verkaufen  trachten,  allermassen  in  dessen  UiateN 
bleibungsfiül  man  nach  deren  jetzigen  Possessorum  Tod  selbige  von  Obrig- 
keitswegen dem  plus  offerenti  überlassen,  den  KaofschilUng  aber  des  Ver- 
storbenen Erben  einbaiuli\:on  wird. 
Und  weilen  dann  auc)i 

2)  wir  gehorsamst  berichtet  worden  u.  s.  w.  (wie  Art.  2  der  Ver- 
ordnung Ton  1714,  jedoch  mit  folgender  EinschaltuDg  am  Schhiss  swildMn 
den  Worten  „ftirs  künftig*  und  „nur* :)  ausser  in  nnsrer  ftntlfctoi 
Resident  Rastatt,  woselbsten  wir  in  einem  proportionirteoi  modeUmisslgen 
Hans  zwei  Familien»  jedoch  von  einander  separirter  an  wohnen  gn&digst 
erlauben, 

3)  ,  4)  u,  5)  wie  Art.  3,  4  und  5  der  Verordnung  von  1714 

Obwohleu  auch 

(j)  die  aiyetzo  im  fürstlichen  Schutz  befindlichen  oder  noch  künftig 
hierin  annehmende  Juden  nach  der  Torherigen  Yerordnung  alle  drei 
Jahre  den  Schirm  wiedemm  an&  neue  zn  suchen  und  dafür  eine  pro- 

portionirte  Recognitiaii  zu  erlegen,  und  zwar  hei  Straf  der  Ausweisung, 

verbunden  sind,  so  mögen  doch  dieselben  dessen  ungehindert,  insonderheit 

bei  gestaltsanien  ilires  Wn]»lverhaltens.  des  Schutzes  versichert  sein,  und 
sollen  desswegeu  weit*  r  iii  litn,  als  jiihrlich  ihr  gewöhnliches  Schutzgeld 
nebst  andern  Anlagen  uiul  lUx  hwerdeu  richtig  und  ohne  Abgang  be- 
zahlen. Soviel  nun  der  Juden  Handel  und  suchende  Nahrung  betri£ft, 
befehlen  wir 

7)  anyorderist  goldigst  und  emstlich,  dass  keiner  in  unseren  fürst- 
lichen Landen  den  Schutz  geniessender  Jud  weder  selbst  noch  durch  die 

Seuiigen  an  denen  christlichen  Sonn-,  Fest-  und  Feier-  auch  Bettagen 
mit  einigen  Christen  oder  Juden,  einheimiscben  oder  fremden  einigen 
Handel,  es  geschehe  gleich  auf  oftontlichen  Strassen  oder  in  seinem  oder 
eines  andern  Christon  oder  Juden  Haus,  und  seie  gleich  in  denen  Städten 
oder  Dörfern  auf  dem  liand,  treiben,  insonderheit  aber  sich  nicht  mehr, 
wie  wir  bisher  iff1ff"*^t"*g  vernehmen  mflssen,  die  Christen  und  sonderlich 
die  Banerdente,  wann  sie  an  denen  gemddten  Tigen  von  dem  Land  in 
die  Stadt  kommen  und  der  Juden  Häuser  vorbeigehen,  zu  sich  in  selbige 
kommen  oder  einzulassen  unterstehen,  um  ein  und  andern  Handel  mit 
ihnen  abzureden  oder  gar  zu  schliessen.  sondern  sich  dessen  gänzlich  bei 
Verlust  des  Schutzes  vor  sich  und  ihre  Familie  enthalten.    Und  wann 

ZeiUcbr,  f.  OMcb.  d.  Oberrb.  N.  F.  XL  3.  28 


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434 


Zehnter. 


ein  Christ  an  gemeidlen  Tagen  ihnen,  Juden,  dergleichen  zumuthen  und 
in  loleher  Alniclit  in  ihre  Hinser  von  seliNten  begeben  wollte,  Mlbifen 
»ImdBen  und  ilinen  diesfalh  kein  GeliOr  geben,  neinelir  lie,  Jnte,  an 
denen  berührten  Tägcn  des  Handels  halber  nicht  fiber  Feld  geben,  sondern 
in  ibien  Hinieni  rieh  still  und  eiogeiogen  nnd  alles  Gewerbe  enthalten 
aollen.  —  Weilen  auch  feniers 

8)  in  der  I^ndesordnung  verschon,  dass  ohne  V'orhewusst  des  Amts 
kein  TJntertban  dem  andern  mittelst  (^ontracteu,  Ausstellung  eines  Unter- 
ptaiids  oder  Hypotheken  sich  obligieren  solle,  diesen  aber  anwider  sich 
bervorgcthanf  dasi  die  Jaden  denen  dhristen  nnd  viee  Tena  die  Chriiteii 
denen  Jaden  tbeQs  ohne,  thdb  aber  gegen  Handschriften  heimlich  nnd 
ohne  Vorbewusst  des  Amts  Geld  vorgeschossen;  so  ist  oneer  gnädigster 
Befehl,  dass  diese  in  Kauf-,  Verkauf-  oder  nndcrn  Contracten  Ziel  tmd 
Maass  vorschreibende  Landsordnuii?  bich  auch  auf  die  Judenschaft  er- 
strecken solle,  also  und  dergestalten,  dass  eine  von  einem  Christen  an 
einen  Juden  ausgestellte  Schuldverschreibung,  Obligation  oder  Handschrift, 
wofern  nicht  das  in  solcher  Terschreibang.  Obligation  oder  Handschrift 
bemeldte  Geld  entweder  vor  Amt  oder  vor  dem  ScholtheisBen  und  aweien 
Gerichts-  oder  andern  dirbsien  Mlnneni  demjenigen  Orts«  wo  der  Debitor 
sein  ordentliches  domicilium  hat,  als  Zeugen  von  dem  Juden  dem  Erborger 
oder  Debitor  baar  bezahlet  und  der  Verlauf  der  Sachen  in  das  Gorichts- 
protokoll  kürzlich  eingetragen  worden,  nicht  von  der  geringsten  Gültig- 
keit sein,  noch  auf  dergleichen  vor  Gericht  einige  Reflexion  gemacht  und 
darauf  gesprochen  werden  solle;  allermassen  dann  ein  considerabler 
swischen  einem  Untertbanen  nnd  Jndeo  voigehender  nnd  sich  auf  zehn 
Golden  bebnftnder  Contract  sab  poena  smmllitationto  bei  dem  Amt  an- 
aoaeigen  nnd  dessen  Bestttigang  an  suchen  Jst,  wovon  wir  jedoch  der 
Juden  Bandelschaft  und  was  demselben  ohnamf^bBgUch  ankleben  mag, 
ausnehmen  nnd  darunter  nicht  verstanden  haben  wollen ,  sondern  hiemit 
gnädigst  verordnen,  dass  gleichwie  denen  Christen,  als  auch  nnsem  schutz- 
verwandtPii  Juden  aus  ihrem  Kramladen  die  Waaren  auf  Borg,  jedoch 
ohne  Gefährde  und  Betrug,  welches  in  alle  weg  nach  Willkür  zu  bestrafen 
ist,  hinzugeben  nicht  verboten,  sondern  vergönnt  sehi  edle.  0nd  weilen 
gegen  die  verdemmBehe  Jndenwncher  ftst  in  allen  Beidisttlsnngen  gv 
heilnme  Terordnnngen  gemacht,  und  wir  sslblge  an  denen  von  uns  in 
Schutz  entnommenen  und  künftighin  aufnehmenden  Juden  emstlich 
vollziehen  zu  lassen  gnädigst  gemeint  sind,  also  befehlen  und  ordnen  wir, 

9)  dass  dieselben  u.  s.  w.  (wie  Art.  8  der  Verordnung  von  1714) 
annehmen  sollen,  vielweniger 

10)  nebst  solchem  Geld-,  Zins  noch  allerband  Lieferungen,  Ausgaben 
nnd  FrMattonoi,  ezempli  gratia,  dass  der  Erborger  semem  Darleiher  auch 
noch  etwas  an  Batter,  Eier,  Sehmak,  Han^  Flachs,  Heo,  Stroh,  Hafer, 
Geisten,  Erbsen,  Linsen,  Bohnen,  Wein  oder  anderen  Frachten  geben  oder 
diese  oder  jene  Fahren  denselben  thun  sollen,  sie  haben  Namen  und 
mögen  l'o^tohen,  worin  nnd  wie  sie  wollen,  unter  keinerlei  Vorwand  und 
Prätext  andingen  sollen.  Da  auch  weiters  die  Erfahrung  lehrt,  dass  die 
Juden  bei  Verstellung  des  Viehes  einen  ohnerlaubten  Wucher  treiben, 
und  dahero  allerdtugs  die  Nothdurft  erheischt,  solchen  zur  Aussaugung 


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Geschichte  der  Jaden  in  der  Markgrafscbaft  Baden-Baden.  43s 

des  imMn  JMiimnm  abliflieiidem  B^gimun      Kadidmck  n  steuern, 
so  wollen  vir 

11)  dass  der  jtiuUch  MtMirins  auf  drei  Onlden,  doch  dass  Uagegen 

dem  Beständer  auch  das  Kalb  zum  Milchgennss  verbleiben,  festgestellt 
und  keine  Kuh,  sie  sei  denn  bereits  trächtig  odor  im  Stand,  trächtig  zu 
M  orden,  in  die  Vorstellung ,  bis  sie  zum  Dritt  stehet,  gegeben,  auch  auf 
den  Fall,  da  ein  solch  erwachsenes  Stück  Vieh  unfruchtbar  wäre,  dasselbe 
zwar  dem  Juden  rebtituiret,  herentgegeu  ihm  ein  Jährliches  proportinirtes 
Fntteigeld  angesetiet  und  solches  nach  der  etwa  genoesenen  IDIch  deter- 
iiüniret  weiden  solle.  —  Audi  solle  femers 

13).  13).  14).  16).  wie  die  Ordnung  9.  10.  11.  12.  der  Terordnmiflf 
Ton  1714.    Wir  verordnen  denn  auch  diesem  nach 

If))  dass  die  Juden  an  denen  Orten,  wo  denenselben  zu  wohnen  und 
zu  liandeln  erlaubt  ist,  sonderheitlicb  aber  die  zu  Bühl  wohnhaften  Juden, 
welche  meisten  Theils  mit  dem  Viehhandel  ihre  Nahrung  suchen ,  das 
zu  ihrer  Uausnothdurft  im  Stall  haltende  Vieh,  nicht  aber  dasjenige, 
womit  sie  handeln ,  imter  die  Heerden  der  Oemehiden  mitnitreiben  die 
ErlanhniSB  geniessen  mdgen.  Wann  aher  dieselben 

17)  ein  Ross  oder  Vieh  nicht  unter  die  Heerde,  sondern  nur  sonstea 
auf  die  Weid  treiben  und  dasselbe  den  Christen  zu  Schaden  laufen  sollte, 
so  ist  solches  n.  s.  w.  (wie  Art.  14  der  Verordnung  von  1714).  —  Und 
weilen 

19)  Die  Juden  u.  9.  w  (wie  Art.  15  der  Verordnung  von  1714).  Damit 
nun  all  Vorstehendes  desto  exakter  beobachtet  und  dieser  unserer  Verord- 
nung strikte  nacfagelebet  werde,  so  ist  nnser  ftniere  gnädigste  WiUens- 
meinong,  dass 

19)  welcher  Jud  hierflber  sammt  und  sonders  handeln  würde,  derselbe 
nebst  Erstattung  des  dem  Christen  durch  solche  Zuwiderhandlung  zu- 
gefügten Schadens  eo  ipso  nicht  nur  vor  seine  Person,  sondern  auch  seine 
Familie  unsem  Schutz  verloren  haben  und  dessen  verlustiget  erklärt, 

auch 

20)  nnd  letstlichen  einem  Dennndanten  jeder  Zelt  der  dritte  TheD  der 
Menden  Oeldbnss,  anf  dass  die  aUenfidls  Ton  Christen  nnd  Jnden  wider 
diese  nmre  Veronfaning  hsechchende  Übertretungen  desto  ehender  offsnbar 
werden,  zngesehleden  und  beiahlt  werden  sollen. 

Damit  nun  anrh  vorbesa{j:te  Juden  sich  hiernach  richten  und  für 
denen  Strafen  hüten,  auch  diese  erneuerte  Verordnung  zu  jedermännig- 
lichen  Notiz  gelangen  möge,  so  haben  wir  dieselbe  sowohl  für  diess  Mal 
in  allen  Ämtern  unsrer  Markgrafscbaft  utYontlioh  publicircn  und  verkündigen 
lassen ,  als  auch  noch  femers  hiermit  gnädigst  und  emstlich  beHshlen, 
solche  alle  Vierteljahr  mit  andern  zu  verlesen  befohlenen  Verordnungen 
an  wiederholen« 

So  geschehen  in  unserer  fttrstlichen  Berideoa  Bastatt,  den  16.  Fe« 
bruar  1746. 

(L.  S.)  Louis  Markgraf  t.  Baden. 


28* 


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486 


Zehnter. 


No.  10  (zu  S.  395). 

Wir  Ludwig  Georg,  von  Gottes  Gnaden  Markgraf  zu  Baden  und  Hach- 
berg,  Landgraf  zu  Sausonberg,  Graf  zu  Spoubeim  und  Ebersieia,  Herr  zu 
Kdteli},  JbaUenweiler,  Lahr  und  Mahlberg,  der  Landvogtei  Ortflmit  and 
Sdil,  Ritter  des  goMenen  YUenei  n,  a.  w. 

Ffigen  hienit  Jedeniliiiiiglieli  in  irlneo,  demueli  bei  imi  die  vier 
Jodeunw&lte  Namsni  der  geeammten  Judemchaft  mner  obei^  and  ontem 
der  MarkgraAchaft  unterthänigst  vorgeitellet,  gestalten  sie  in  «in  und 
andern  Punkten  in  ihrer  Handlung  und  sonsten  beeinträchtiget  und  wider 
die  Gebühr  beschweret  würden,  fort  um  dererselbon  gnädigste  Abstellung 
sowohl,  als  um  Erläuterung  und  Milderung  einiger  Artikel  unserer  Juden- 
ordnuog  rom  16.  Februar  1746  unterthänigm  gebeten,  und  Wir,  um  zu 
desto  genauerer  Beobachtung  jet2t  gesagter  unserer  Disposition,  derselben 
Yentänd  deato  kUürar  aunnidrOeken  und  io  den  iweiliBlbaften  Poeten 
unseren  goldigsten  Willen  m  declariren,  auch  beaeldleo  unserer  Schutz- 
joden  Nahrung  und  VermOgen  und  Handelschaft  zu  beÜOrdem  gnädigst 
gemeint  sind,  also  verordnen  und  gebieten  wir  hiemit, 

1)  dass  die  jüdische  Inventaria  und  Erbtheilnngen  Ton  einem  zeit- 
lichen Judenschultheissen  oder  in  dessen  Abgang  von  dem  Judenanwait 
des  Orts  mit  Zuzug  unseres  Landrabbiuers,  oiinc  Beisein  unserer  Amt- 
leute, Amtschreiber  gefertiget  und  für  rechtsbeständig  gthalton  werden 
sollen,  mit  dem  ausdrücklichen  Anhang  jedoch,  dass  von  dem  auf  solche 
Art  gefertigten  hebcftiseben  Inventario  eine  gentoe  Üebenetiong  dem 
Amtmann  des  Sterborts  eingehftnd%t  werden  solle,  wobei  der  gesammten 
Judenschaft  gemessen  eingebunden  wird,  dass,  wann  ein  oder  ander 
Fertiger  eines  solchen  Inventarii  sich  Üreventlicber  Weiss  beigeben  lasten 
sollte,  unserem  herrschaftlichen  aerarJo  zum  Schaden  etwas  m  verschwei- 
gen, nicht  getreulich  anzugeben  oder  das  Angemerkte  nicht  getreulich  zu 
übersetzen,  dem  Amtmann  nicht  deutlich  zu  erklaren,  selben  von  dem 
vollkommenen  und  ganzen  Zustand  der  Verlassenschuft  nicht  wahrbattig 
w  onteniebteo,  oder  aonsltgt  GeObrde  m  begeben,  denelbe  idebt  alteio 
adt  einor  enq>fliidliehen  Strafe  nnaoableSblieb  beleget,  eondem  tneb  die 
gMtmmte  Judenscbnft  Tor  den  unserem  berrschaftUeben  Fteo  daitna 
entstehen  könnenden  Schaden  haften  und  alsobald  dieses  ihr  gegOonten 
Rechts  zu  ewigen  Zeiten  verlustiget  sein  solle.  —  Wir  nehmen  jedoch 
hiebei  den  besondern  Fall  ausdrücklich  aus,  dass,  wann  ein  Falliment 
vorauszusehen  wäre,  oder  sonsten  in  aiuirem  We^^c  das  Interessi^  unseres 
fürstlichen  Aerarü  oder  eines  fürstlicheu  Uuterthaneu  merklichcu  dabei 
versierten,  ohne  Gegenwart  des  Amtes  mit  den  Inventariafaroi  oad  Thei- 
Inqgen  nicbt  fBigefobren  werden  soll 

2)  Die  iwiseben  Juden  entstebende  Streitigkeiten  betrefflnd,  so  ge- 
statten wir  gn&digst,  dase  jene  lUle,  welcbe  lediidieh  die  Gefemonien  and 
Gebrauche  betreiren^  von  einem  zeitlichen  Judenschultheissen,  oder  in 
dessen  Abgang  von  dem  Ortsanwalt,  jedoch  mit  Zuzug  des  Landrabbiuers 

in  wichtigeren  Vorkommnissen,  simpliciter  entschieden  werden  sollen,  auch 
gedachte  Schultheissen  oder  Anwälte  die  wider  ihre  Ceremonien  und  Ge- 
bräuche tuhlcudeo  Juden  mit  einer  Strafe,  jedoch  nicht  hoher  als  ad  6  fl., 


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Geachicilte  dar  Juden  ia  der  MarkgralüBchaft  Baden-Baden.  437 

*  belegen  köuiiea,  desseu  eiute  H&lfte  unserem  aerario,  die  andere  aber  dem 
Jaden-Armeokuaier  aakomme,  deafUIi  keine  Appellatton  eiaen  Joden  ge* 
itiCtec  iperden,  tondern  onaere  Amtleute  auf  die  Anieife  dee  SehnltkeiMeii 
oder  Anwalti  wider  die  Widerspenstige  ohnnacblässig  die  Execution 
wirken,  die  aas  von  der  Straf  zukommende  Hälfte  einziehen  und  gebOh* 
rend  verrechnen,  ein  jeder  Anwalt  aber  alljährlich  eine  Speciflcation  derer 
sich  ergeben  habender  Strafen  unserer  fürstlichen  üofkaouner  einreichen 
sollen.   Sollten  aber 

8)  zwischen  Juden  Ci?il8treitigkeiten  entstehen,  so  sind  dieselben 
liiermit  gn&digst  amowelieD,  da«  lia  voidemoMl  eioen  gfitliehea  Yer- 
fleiflli  vor  dem  aeitUoben  Judenaohnlklieinen  oder  deoan 
4Ud  diese  bei  dessen  fruchtloser  Y^ntreichuDg  in  dem  Fall,  dais  der  Ge- 
genstand des  Haders  die  Summe  von  50  fl.  nicht  übersteige,  ermächtiget 
sein  sollen,  einen  Schiedaspruch  unter  dcnenselben,  jedoch  üergestalten  zu 
ertheüen,  dass,  insolange  solcher  nicht  homologirt  sein  wQrde,  die  reductio 
ad  arbitrarium  booi  viri,  n&mlich  an  ein  jeweiliges  fürstliches  Amt  statt- 
habe; wohingegen  wegen  einer  Aber  60  fl.  steigenden  Streitsache,  wann, 
wie  Torgedacbt,  duck  vArdeclickit  an  vennebende  Gftte  nielil  anwnlaagett 
wire,  die  Klage  bei  dem  ordentlichen  Richter  jedesmel  ein-  und  aoiaa* 
führen  ist. 

4)  Solle  ein  zeitlicher  Jndenschulthcisa  und  die  4  Anwälte  und  5  bis 
6  aus  denen  verschiedenen  Judenklassen  gekieste  Beisitzer,  unter  Vorsitz  des 
Landrabbiners,  von  dreien  Jahren  zu  dreien  Jaliron  den  Judenschatzungs- 
fu8s  erneuern  und  nach  selbem  innerhalb  dieser  dreien  Jahren  die  herr- 
schaftliche nnd  andere  jadische  Abgaben  lepartiren  und  ebuiehen,  nnd 
von  denen  Sebvligeiioiien  damof  ebne  Widerrede  benUt  nnd  enfcriehtet, 
gegen  die  SlomaeUge  aber  auf  Anmfen  den  JudeneobnltbeiBBen  oder  An* 
walte  von  unseren  Ober-  nnd  Ämtern  die  Eseention  ohne  Anitand  ver- 
binget  und  bewirket  werden. 

5)  Erlauben  wir  einem  zeitlichen  Judenscbultheissen  oder  in  dessen 
Abgang  denen  4  Anwälten,  falls  es  die  Nothdurft  erheischt,  einiges  Geld 
unter  die  ihuen  uutergebene  Judunschaft  umzulegen,  dergestalt  und  also, 
daae  lie  eelbeten  naeb  ihrem  VermflgeDBrtatn  so  denen  gemefnechaftHehen 
Jfldieeben  Anelegen  glelebbeltliob  eoneuriren,  aoeb  eieb  mit  einem  Eide 
vor  ilvem  Babbiaer  zu  einer  deefidliigen  treuen  Berechnung  verpflichten 
lassen,  und  solche  aUj&hrlieb  in  Gegenwart  des  Landrabbiners,  der  4  An- 
wälte und  zweier  aus  der  ganzen  Judenscbaft  genommener  Beisitzer,  wo- 
von alle  Jabre  einer  abkommen  und  ein  anderer  statt  dessen  gewählet 
werden  soll,  ablegeu  und  damit  ihre  Bechnungen  ohne  Ferneres  abgethan 
und  geschlichtet  sein  sollen. 

0)  KAnnen  wir  gnädigst  geschehen  ksien,  dase  ein  Anwalt  bei  Fer- 
tigong  der  Inventarien,  Erbtheünngen  (jene  jfldischen  YerlaesenBohafteD, 
welche  in  dem  Scbalsunpftw  nidit  Aber  200  fl.  angeiehbigett  aind,  und 
welche  von  ihren  Anwilten  umsonst  inventarisirt  werden  sollen,  ausgenom- 
mi-n)  und  bei  denen  nach  Vorschrift  des  2.  und  3.  Punktes  dieser  unserer 
gnädigsten  Verordnung  zu  bewirkenden  Abtbuung  der  Zwistigkeiten  eines 
Juden  wider  einen  Juden  in  dem  Ort  einen  Beichsthaler  nad  ausser  Orts 
2  Gulden  Gebühr  beziehe. 


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438 


Zelinter. 


7)  Mildern  wir  den  §  1  unserer  Juüeuordming  von  1746  dahin  gnä-  * 
digBt,  dass  die  Jaden  ihre  von  den  katholischen  KireheD  entfernte,  anf 
HaaptgaMB  mit  bflntdiiftlicliem  gnädigitoi  Oomeni  erbaaten  oder  aoa- 
sten  dareh  Kiaaf  aa  lieb  gebraehta  Binnr  behalten,  bewohnen  und  solche 
bei  ihren  Lebzeiten  noch  zu  verkaufen  nicht  gehalten  sein  sollen;  jedoch 
sollen  die  Kinder  der  wirklichen  Inbaber  bei  sich  ergebendem  Todesfall 
ihrer  Eltern  bei  uns  desfalls  jedes  Mal  unterthänigst  supplicando  ein- 
kommen.  Wann  aber  in  Zukunft  von  ihnen,  Juden,  Häuser  gemiethet  oder 
k&uflich  an  sich  gebracht  werden  wölken,  so  soll  ihnen  weder  Mieth  noch 
Kiaf  der  aof  daneii  BauptstiaiMo  bdageaea  Himer  geitaltet,  jedoeb  aber 
aoeh  diteelbe  aof  get^geaea  Nebeaetranea  «edaldet  and  in  die  abgetotenen 
Winkelgassen  nicht  gewiesen  werden.  Sonaten  lassen  wir  es  bei  vorge> 
dachtem  Artikel  1  der  Judenordnung,  dass  kein  Jud  bei  einem  Christen 

in  einem  Hause,  wann  dieselbe  nicht  gänzlich  von  einander  abgesöndert 
werden  können,  mit  dem  Anhang  lediglich  bewenden,  dass  bei  alleufallsi- 
gen  besonderen  Ereignissen  die  Sache  von  dem  Amt  jedes  Mal  unter- 
suchet, darüber  an  unsere  nachgesetite  forstliche  Regierung  berichtet  and 
nach  Befand  refleetiret  werden  soIL 

8)  Lnnen  wir  unseren  schirmsverwandten  Juden  gnädigst  nach,  ihren 
Schute  von  dreien  Jahren  an  dreien  Jahren  zu  erneuern,  und  hanget  die 
Dauer  unseres  gnldigiten  Schutsee  tob  ihrem  Woblverhalten  und  richtiger 
Ahreichung  der  herrschaftlichen  Abgaben  ab. 

9)  Soll  wegen  ihrer  Beeohwerde  wegen  des  an  unseren  Kantleien  von 

ihnen  entrichtet  werden  massenden  doppelten  Taxes  bei  der  nea  aa  er- 
richtenden Taxordnuup  das  Nöthige  verfügt  werden,  inzwischen  unseren 
Ober-  und  Beamten,  auch  Stadt-  und  Amtsschrei bcru  befehlende,  dass  die- 
selben in  dem  Sportulireu  und  Gerichts-  und  AmtJigebühreu  die  Juden  mit 
denen  Christen  gleichheitlich  halten  und  ersteren  keine  doppelten  Taxen 
ahndiinen  sollen* 

10)  Deren  Juden  Handelschaft  mit  Christen  betreffend,  so  verordnen 
wir  nach  Anleitung  des  8.  Artikels  der  Judenordnuug  de  1746  hiermit 
gnädigst,  dass  erstem  in Contracten  über  fthiende Sachen,  ata  dasind 
Geldlehnen,  Viehkftuf  und  -Tftusche  u.  s.  w.  das  geborgte  Geld  aom 
Ezempel  vor  Amt  oder  dem  Ortsschulthcissen  und  zweien  Gerichtsleuten 
oder  andern  ehrlichen  Männern  dem  Christen  dargezühlt  und  über  den 
ganzen  Vorgang  eine  kurze  Registratur  innerlialb  drei  Tagen  abge- 
halten und  dafiir  von  dem  Darlehuer  oder  Verkäufer  10  Kreuzer  pro 
taxa  bezahlt  werde,  jedoch  ihnen,  Juden,  in  ofi'enen  freien  Messen  und 
Jilvailzkten  wegen  ihrer  Yiehhindel  und  Tioedie  diese  ProtokoUadoa 
zu  Beftrdemag  dee  ooaunercii  nachgelanen  sein  loHe.  —  Zweitens 
-soUeD  alle  von  denen  Juden  Ober  nnbewegUche  Gfltereingqgangen  werdende 
Yorkomnisse,  sofern  selbe  10  Gulden  übersteigen,  vor  Amt  angezeiget  und 
bestätiget,  die  Juden  aber  desfalls  in  taxa  denen  Christen  gleich  gehalten 
werden,  alles  bei  Straf  der  Nichtigkeit  des  eingegangenen  Contrakts.  — 
Was  aber  drittens  der  Juden  Handel  mit  Kramwaaren  angeht,  so 
sollen  sie  desfalls  denen  Christen  gleich  uud  ihnen  alle  Feierlichkeiten 
jiacbgelaflMn  sein,  auch  ihren  Bücher,  wann  selbe  ordentlieh  gefthret 


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Geschichte  der  Juden  in  der  MarkgraÜBchaft  Baden-Baden.  439 

worden  sind,  wie  andern  Kanfmannabttchem  geglaubt,  sonsten  aber  alle 
bei  jlmai  geibsdeii  werden  sollende  OeOhrde  wiUkOdicli  gestraft  werden. 
11)  Isi  die  gebetene  Gestattung,  hdhere  Zinsen  als  sechs  Pzoient 

nehmen  zu  dürfen,  abgeschlagen,  mit  dem  geschärften  Anhang,  dass,  wofem 
sich  ein  Jude  gelüsten  sollte,  dieses  Gesetz  zu  überschreiten  uml  stärkere 
Zinsen,  es  sei  an  Geld,  Wein,  Frucht  und  andern  rebus  fuugibilibus 
wirklich  anzunehmen,  der  Hauptstuhl  uicht  allein  verfallen,  sondern  auch 
Überhin  eine  Reduktionsrechnung  siaiiiiabeu  und  das  cuudäcirte  Kapital 
nur  loco  poenae  seSn  solle. 

13)  Aber  ist  ihnen,  Jnden,  gnädigst  gestattet,  dass  sie  bei  YiehUndel 
und  -Tinscfaen  mit  nnsem  Unterthuen  auf  Geld  nnd  Wein  oder  Frachten 
nnd  andern  res  fungibilsB  imgWf''  handeln  mögen,  wobei  unseren  Amt- 
leuten, Ortsschultheissen  u.  s.  w,  unbenommen  ist,  wann  sie  eine  grosse 
Disproportion  zwischen  dem  Verkauften  und  bedungenen  Kaulschilling 
wahrnehmen,  den  Unterthan  desfalls  zu  warnen  und  zu  belehren ,  dassü 
er  noch  vor  der  i'rotokollation  poenitiren  und  von  dem  Contrakt  abgehen 
kflnne.  Was 

18)  die  Jndenachaft  onterthAnigst  gebeten  liat,  dass  denen  mit  Vieh 
handelnden  Juden,  absonderlich  jenen,  so  an  BflU  wohnen,  angelassen 
werden  vAchte,  nicht  allein  das  zu  ihrer  Hausnothdurft ,  sondern  auch 
zu  ihrem  Handel  haltende  Vieh  auf  die  gemeine  Weide  zu  treiben,  so 
wollen  wii'  ihnen  beides,  jedoch  dergestalten  gnädigst  gegönnet  haben, 
dass  sie  sich  zuvördrist  wegen  der  Gesundheit  des  aufzutreibenden  Viehes 
vor  Amt  legitimireu,  dann  an  denen  Orten,  wo  sie  wohnen  und  Vieu  aul 
die  gemeine  Weid  liefern  wollen,  sich  sowohl  über  eui  leidentliches 
Weidgeld,  als  der  Aniahl  des  Viehes,  welches  sie  simmtlich  anf  die  Wdd 
schicken  wollen,  mit  denen  Gemeinden,  denen  die  Weide  augehOn'g  ist, 
abfinden  sollen,  wobei  der  Amtmann  den  Mittler  abgeben,  die  Juden  des 
Orts  aber  das  praestandum  unter  sich  repartiren  können. 

14)  Erlauben  wir  unsem  schutzverwandteu  Juden  gnadigst,  Spezereien, 
als  Ka£fee,  Thee,  Zucker,  Zimmet  u.  s.  w.  in  iliren  Laden  zu  führen  und 
zu  verkaufen. 

16)  Wann  denen  Jnden  ein  Gut  gerichtUch  Terbrieft  wSre,  der 
Schuldner  aber  anm  Falliment  kirne,  und  alsdann  ungeachtet  ihrer 
Hypothek  die  gnädigste  Herrschalfc,  pia  coipoia  n.  a  w.  ihnen  vorgingen, 

diese  mit  ihrer  Hypothek  bezahlt  würden  und  sie,  Juden,  wann  das  Gut 
nicht  hoch  hinaufgetrieben  würde,  das  leere  Nachsehen  haben  niüssten, 
in  diesem  einzigen  Fall  sollen  dieselben  zur  Steigerung  unbewcgsamer 
Güter,  jedoch  mit  dem  Anhang  zu  gelassen  sein ,  dass  sie  sothanes  Gut, 
wann  sie  ah  Uöchstbieteude  es  ersteigern  soUteu,  innerhalb  Jahresfrist 
an  einen  Christen  rflckrerkanfen  oder  gew&rtigen  sollen,  dass  dasselbe 
auf  ihre  Kosten  anr  Aoction  gebracht  werde  und  an  Christen  also  rück- 
gelange. 

16)  Sind  sie,  Juden,  von  denen  ausländischen  in  unsem  fürstlichen 

Laudcn  versterbenden  armen  Juden  die  Grabgebühmis  dem  Herkommoi 

nach  zu  entrichten  schuldig.  —  Und  gleichwie  wir  es 

17)  und  letztlichen  bei  dem  Inhalt  der  übrigen  Artikel  unser  oft 
gesagten  Judenordnung  von  174ü  lediglich  bewenden  zu  hissen  und  Uaraui 


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440 


Zehnter. 


fmt  sa  lialten  goldigst  gemeint  sind,  also  ist  auch  unsre  gnädigste  \yiUeiis> 
meinung,  dass  gegenwärtige  Verordnung  zu  AYisseuschaft  und  unter- 
thänigster  Befolgung  unsrcr  schirmsverwaudten  Juden  mit  gleich  an- 
hangter  Ordnung  Ton  denen  Jadenanw&lten  jährlich  publicirt  werden 
solle. 

Zu  wahrer  Urkund  dessen  heben  Wir  gegenwärtige  Ordnung  unter 
nnserm  hierorgedmcfcten  filzstlichen  Begierangsknnzleünsiegel  ausfertiget 
lassen.  So  geschehen  in  nnserer  forstlichen  Residenz  Bastatt,  dm 
11.  Uartü  1768. 

No.  10  (zu  S.  398.) 
Instruction, 

wonach  sich  der  von  Uns  in  nnsrer  Markgraftehaft  Baden,  Gra&chaft 

Eberstein  und  Gra&chaft  Malberg  gnädigst  bestellte  Oberscholthdas  der 
gemeinen  Judeuschaft,  Isaak  Moyses  Bodenlieimer,  unterth&nigst  anrichten 
und  derselbcQ  gehorsamst  nachzuleben  hat ;  und  zwar 

1)  soUe  derselbe  unsern  und  unseres  furstlicheu  Uauses  Nutzen  und 
Frommen  überhaupt,  soviel  an  ihm  ist,  beobachten  und  befördern,  Schaden 
und  Nachtheil  warnen  und  wenden,  auch  was  hierunter  in  seine  Fuui^tiuu 
lanÜBnd  Torgehen  und  Ihme  an  Ohren  kommen  wttrde,  es  ohne  Anstand 
behörigen  Orts  eröftien* 

2)  und  insbesondere  allen  bei  Schuts^uden  Torgehenden  Ehekontrakten 
um  die  Gebühr  beiwohnen  und  diesfalls  genau  dahin  sehen ,  dasa  Ton 
jenen,  velchö  ausser  Lands  heiratheu,  perin{,'ster  Unterschleif  wegen  em- 
pfangender Ehe-  und  Aussteuer  in  Geld  uml  Geldwerth  nicht  vorgehen, 
sondern  uns  daa  schuldige  Abzug-  und  Laudschaftsgeld  getreulich  ab 
gestattet  werden  möge. 

8)  Hat  er  avch  bei  aUem  Jfldieehen  TheOnngen  nnd  Übergaben  bei 
Lebmiten,  unter  Obsieht  nnsrer  Beamten,  gegen  billige  Bocognition  an 
sein  und  vor  die  Uns  zukommende  Gebühr  dessen,  so  ausser  der  Mark- 
grafschaft und  Dcpendenz  kommet,  flcissig  -/.u  sorgen;  zu  dem  Ende  von 
diesem  sowohl,  als  dem  im  zweiten  Tunkte  enthaltenen  Wegbringen  seiner 
Behörde  die  treuüchste  Anzeig  zu  tbun  und  nichts  davon,  unter  was 
Prätext  es  auch  geschehen  muge,  zu  vcrächwaigen. 

4)  Geben  vir  Ton  Landhesncliaft  wegen  Ihme,  ObendinUheissen, 
Macht  und  Gewalt,  auf  erfordernden  Fall  die  gesammte  Jndenschaft  lu- 
sammen  an  berufen,  nnd  mit  selMger  dae  Köthige,  jedoch  mindesten 
nicht  gegen  unser  Interesse,  zu  überlegen  und  zu  schlichten,  TOn  welcher 
Versammlung  ohne  erhebliche  Ursaoh  und  bei  Straf  kftinef  anaanfaleiboi 
hat.  —  Wie  Wir  dann  auch 

6)  ihme,  Judenobei^chultheissen,  gnädigst  erlauben,  falls  es  die  Koth- 
dofft  erheischete,  einiges  Geld  unter  die  ihme  untergebene  Judeuschait 
umaulegen,  dergestalten  nnd  also,  dass  denelbige  solches  wohl  anwenden, 
auch  jihrlich  nnd  Jeden  Jahn  besondeis  denei^eidgen  drei  oder 
Personen,  welche  die  gemeine  Judeosdiait  auserkiesen  würde,  dammb 
redlich  und  tren  fiechnmiff  abanlegen  Terbunden  sein.  —  Und  weilen 


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QeachiGhte  dar  Jadea  in  der  MaricgraiacluLft  Badea-Baden,  441 

G)  unter  der  Hand,  doch  veiiassig  vernelimen  kommen,  was  niassGn 
seit  dem  Tor  mehr  als  zwölf  Jahren  bei  der  Judeoschaft  gemachten 
Schatiaogas-  oder  Steoefftus  bei  Einem  das  Vermag^n  sich  gebessert, 
bei  dem  Andern  aber  solches  schlechter  worden,  so  ist  unser  gnädigste 
Yerordnnng,  dass  eines  jeden  Juden  VennOgeii  dem  jüdischen  Gebrauch 
nach  untersucht,  ein  Steuerscbatzuugsfuss  errichtet  und  nach  solchem 
Fuss  auf  Änderung  alle  Umlag  subrepartiert  werden  solle.  —  Wir  ge- 
statten  auch 

7)  guudigüt,  da^s  der  Judenoberschultheiss  in  denen  Ämtern  unter 
dei\  Jnflen  wag.  Anwilte  aefann  möge,  die  denelbe  biemu  tauglich  ibden 
wflxde,  welche  sieh  dann  lüenn  willigst  gebranchen  sa  lassen,  nnd  niebt 
•lltin  die  Umlagen  einzuziehen  und  -zu  liefern,  sondern  auch,  was  die 
jüdischen  Gebräuch  betreflfend  Strafbares  vorkommet ,  fleissig  und  bei 
zu  befahender  dgner  Bestrafung  au&onotiren  und  ihme  zu  übexgeben 
haben. 

8)  Thun  wir  aus  Abgang  eines  Babbiners  im  Land  demselben  zu  £r- 
Artenmg  aller  in  die  jüdischen  Gebrftnch  nnd  Gerenomen  endanfsoder 
Torfallenheiten  gnldUgst  bestellen,  und  nach  solchen  die  Strafen,  Ton  wel- 
chen die  Hilf»  nnserm  arario  und  die  andere  Halbseheid  der  Juden 
Amen-Kasten,  wie  bishero  üblich  gewesen»  auch  also  inskfinftig  zufallet, 
anzusetzen  und  solche  jeden  Orts  Beamten  zu  vermelden  gnädigst  verord- 
nen. Wörden  aber  Sachen  von  grosser  Wichtigkeit,  deren  Dcbattirung 
auf  obige  Weise  niclit  zu  hoffen,  vorkommen,  so  gestatten  wir,  dass  selbe 
mittels  Berufung  eines  oder  mehrerer  fremder  Kabbiner,  auf  Begehren 
nnd  Kosten  der  Theilent  mit  Zuzug  sein,  Jndflnobiraebiiltbilsseii,  ge- 
tcbefaen  ndge. 

9}  Solle  derselbe  gehalten  und  schuldig  sein,  da  er  in  Erfahrung 
bringet,  dass  ein  oder  andrer  mit  Schulden  beladener  Schutzjud  sich  auf 
und  davon  machen,  mithin  Uns  und  Unsere  Untertbanen  hintergehen 
wollte,  ein  solches  ohnversQglichen  Uns  oder  unsrer  nacligesetztea  furstl* 
Begierung  anzuzeigen. 

10)  Ist  unser  gnädigster  Wille,  dass  er,  Oberschultheiss,  Ton  allen 
jfldiselian,  nnter  sieh  machenden  Anlagen  tu  eintger  biemnter  habender 
Erkenntlkhkeik,  gleieh  solcbes  aller  Orlen  im  Beioh  Hblieb  and  beigo- 
bracht,  die  Arme,  deren  Almosen  und  Stelgang  der  10  Gebote  ansgenom- 
men,  freizulassen  sein. 

Solchemnach  gnädigst  und  ernstlich  befehlende,  dass  von  besagt  un* 
sercr  fürstl.  Kegierung  und  deren  Beamten  er,  Judenoberschultheiss,  in 
allen  Punkten  gehandhabt  und  geschützet,  von  gemeiner  Judenschaft  aber 
aU  diesem,  bei  zu  gewartenhabender  Ahndung,  gehorsamst  nachgelebet 
werden  soBe,  dann  dieser  unser  gnädigster  Will  und  Heinaog.  —  Gegeben 
unter  onsrer  fiüntUdien  Unterschrift  und  b^gedrocktem  8eeret»Insigel  In 
onsrer  Besidenzstadt  RasUtt,  den  ?  Juli  1780. 


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Der 

Stifter  der  Solotliarner  Madonna  Hans  Holbeins. 

Ton 

£adolf  Wackernagel. 


den  rein  bistorisdien  Fragen,  die  Bich  bei  der  naliem 
Betrachtung  eines  Knnstwerites  ergehen  können»  gehört  anch 
die  Frage  nach  dessen  Urheber,  Veranlasser,  Stifter. .  Aus  der 
richtigen  Beantwortung  dieser  Frage  können  sich  AuftchlQsse 
ergeben,  welche  von  Wert  sind  nicht  nur  für  die  Geschidite 
des  betr.  Kunstwerkes  an  sich,  sondern  auch  für  nähere 
Kenntnis  des  Künstlers  selbst  und  seine  persönliclieu  Be- 
ziehungen. In  den  meisten  Fällen  freilich  wird  diese  Frage 
gar  nicht  einmal  aufzuwerfen  sein,  weil  alle  Anhaltspunkte 
fehlen.  ^Yo  aber  solche  Punkte  vorhanden  sind,  wo  nament- 
lich das  Kunstwerk  selbst  durch  Inschrift,  Wappen  u.  dgl.  m. 
bestimmte  Hinweise  giebt,  erscheint  der  Versuch,  eine  richtige 
Antwort  auf  jene  Frage  zu  hnden,  als  geboten  und  als  ver- 
lockend zugleich. 

Ein  solcher  Fall  liegt  vor  bei  Hans  Holbeins  Madonna 
von  Solothum.  Hier  sind  auf  dem  Gemälde  zwei  Wappen- 
schilde  angebracht,  welche  ohne  Zweifel  den  Stifter  des  Ge- 
mäldes bezeichnen  sollen.  Ihre  Deutung  kann  ermöglichen» 
die  Entstehung  des  Bildes,  welches  ausser  dem  Monogramme 
des  KGnstlen  die  Jahreszahl  1522  trägt»  noch  sicherer  nach- 
zuwdsen. 

Dass  dies  geschehen  könne»  ist  um  so  erwünschter  bei 
dnem  Gemälde  wie  diesem,  welches  bis  in  die  zweite  Hälfte 
unseres  Jahrhunderts  unbekannt  geblieben  und  erst  spät  an 
ganz  entlegener  Stelle  hervorgetreten  ist,  über  dessen  Ent- 


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Der  Stifter  der  Solothamer  MadouoA  Uaüs  üolbeiiu.  44$ 

stehung,  erste  Bestimmung  und  spätere  Geschicke  alle  Nach- 
richten fehlen. 

Das  Gemälde  wurde  iia  Dezember  1864  durch  Herrn 
Franz  Anton  Zetter  von  Solothurn  in  der  AUerheiliaen-Kapelle 
ob  Grenchen  in  verwahrlostem  Zustand  entdeckt.  Zetter  er- 
warb die  Tafel,  liess  sie  durch  Eigner  ia  Augsburg  restau- 
rieren und  trat  sie  später  an  den  Solothurner  KunstTerein  ab. 

Die  Erage  nach  dem  Stifter  dieses  Gemäldes  ist  zuerst 
von  Jakob  Amiet  beantwortet  worden,  in  der  Schrift  «Hans 
Holbeins  Madonna  von  Solothnm  und  der  Stifter  Nicolaus 
Conrad,  der  Held  von  Domeck  und  Novara*.^)  Amiet  ver- 
suchte hier  den  Kachweis  zu  führen,  dass  Kicolaus  Conrad, 
Schultheiss  von  Solothurn,  gestorben  1520,  das  Gemälde  ge- 
stiftet habe,  und  zwar  lür  den  St.  Nicolausaltar  in  der  Stifts- 
kirche zu  Solothurn,  welchem  der  Schultheiss  nachweisbar  1520 
eine  neue  Altar-  und  Pfründestiftung  widmete.  Die  Grund- 
lage dieser  Behauptung  bildet  Amiets  Aiiuahme,  dass  von  den 
beiden  Nebtüfiguren  auf  dem  Gemälde  der  links  stehende, 
almosenspendende,  der  heil.  Nicolaus  sei;  hieraus  leitete 
er  die  Beziehung  sowohl  zum  Nicolausaltar  als  zu  Nicolaus 
Conrad  ab.  Dem  dieser  Annahme  widersprechenden  Faktum 
aber,  dass  die  beiden  Wappen  auf  dem  Teppich  weder  mit 
dem  Wappen  Conrads  noch  mit  demjenigen  seiner  Frau  über- 
einstimmen, glaubte  Amiet  damit  gerecht  werden  zu  können, 
dass  er  veniiutete.  Conrad  habe  in  seinen  späteioji  Jahren 
ein  anderes  Siegel  angenommen,  das  freilich  im  übrigen  nicht 
nachzuweisen  sei  und  nur  an  dieser  Stelle,  auf  dem  Gemälde 
Holbeins,  voricomme. 

Den  AusfUhrungen  Amiets  trat  Salomen  Voegelin  von 
Zttrich  entgegen.")  Er  bezeichnete  sie,  mit  Becht,  als  will- 
kürlich und  haltlos  und  stellte  seinerseits,  jedoch  mit  aller 
Vorsicht,  die  Hypothese  auf,  dass  das  Bild  aus  der  Schmieden- 
kapelle des  Ursenmttnstm  stamme,  in  welcher  die  Solo- 
thumer  Schmiedenzunft  1520  eine  neue  Caplanei  gegründet 
habe;  er  nahm  an,  die  beiden  Wappen  seien  als  Zunftwappen 
zu  deuten.') 


1)  Solothurn  1679.  —  >)  In  der  Neuen  Züricher  Zeitung  1880  Mars 
19^—17.  —  0)  In  der  Neuen  ZQricber  Zeilong  1680  Jali  26.-28.  findet 
sieh       Beplik  Amteti  auf  Yosgeliiis  BoaurkiiBgCB. 


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444 


Wackeroagel. 


Seitdem  scheint  die  Behandlung  der  Frage  geruht  zu  haben. 

Erst  im  Jahre  1895  machte  Herr  Zetter-Coihn  von  Solo- 
thurn  die  Mitteilung^},  dass  er  das  eine  der  beiden  Wappen 
als  dasjenige  der  Gerster  von  Basel  erkannt  habe.  Be- 
stimmteres beizubringen  war  jedoch  Herr  Zetter  nicht  in  der 
Lage. 

Von  den  zwei  in  den  Tcppich  m  Füssen  der  Madonna 
eingewirkten  Wappen  zeigt  das  (heraldisch)  rechte  zwei  goldene 
gekreuzte  Harken  oder  Kruken  mit  einem  goldenen  Sterne 

darüber  im  roten  Feld;  das  andere  einen  goldenen  vier- 
kantigen Bolzen  oder  Nagel,  welcher  auf  der  Spitze  eine  Kugel 
oder  einen  Knopf,  ebenfalls  golden,  trägt,  im  blauen  Feld. 

Das  erstgenannte  Wappen  ist  unzweifelhaft  dasjenige  der 
Gerstcr,  und  zwar,  wie  aus  Schnitts  Wappenbuch  ^)  und  aus 
Siegeln  sich  ergiebt,  genau  das  Wappen  des  Basier  Stadt- 
schreibers Johann  Gerster. 

Es  bleibt  also  noch  das  zweite  Wappen  zu  deuten.  In 
den  Basler  Wappenblichern  steht  dasselbe  allerdings  nicht. 
Doch  erweist  sich  anderweitig,  dass  die  Ehefrau  dos  Stadt- 
schreibers Gerster  eine  Barbara  Guldenknopf  war,  und  da 
nnn  unter  den  Siegeln  des  Basler  Staatsarchivs  mehrere 
Siegel  der  Guldenknopf  sich  finden,  welche  ein  Wappen 
durchaus  gleich  demjenigen  auf  dem  Madonnenbilde  zeigen, 
so  ist  die  Beziehung  dieses  Bildes  zum  Ehepaar  Gerster- 
Guldenknopf  ausser  Zweifel  Der  Basler  Stadtschreiber  Johann 
Gerster  und  seine  Ehefrau  sind  die  bis  Jetzt  umsonst  ge- 
suchten Stifter. 

Mit  dieser  Gewisshdt  ist  aber  die  vorliegende  Frage  nur 
zum  Teil  gelöst  T¥ir  haben  nur  die  baden  Haupte  und 
Endpunkte:  auf  der  einen  Seite  das  1864  in  einer  Kapelle 
bei  Grenchen  entdeckte  Bild,  auf  der  andern  den  1581  ver- 
storbenen Basler  Stadtschreiber;  es  muss  versucht  werden, 
zwischen  diesen  beiden  Punkten  einen  Zusammenhang  und 
die  Möglichkeit  einer  Beziehung  zu  finden. 

Hiezu  bedarf  es  zunächst  einer  Darstellung  der  Persönlich- 
keit Gersters,  soweit  die  Quellen  dies  gestatten« 

I)  Im  Anseiger  fttr  lehweiseriiehe  Aharttiiiiskunde  1686,  467.  — 
*)  Fol  dSOT.  (St-A.  Biael). 


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Der  Stifter  der  Solothurner  Madonna  Hans  Ilolbeins.  445 

Johann  Gerster  stammte  aus  Kaufbeuren  im  Allgäu.*) 
In  Basel  begegnet  er  uns  zuerst  in  den  1470er  Jahren,  und 
zwar  als  Student  der  Universität,  bei  welcher  er  im  Herbst 
1475  immatrikuliert  wurde.')  Den  Titel  eines  Magisters  der 
freien  Künste,  Meisters,  mit  welchem  er  späterhin  immer 
erscheint,  wird  er  wohl  ebenfalls  hier  an  der  Universität  er- 
langt haben. 

Von  da  an  hat  Gerster  Basel  nicht  mehr  verlassen;  Bürger 
der  Stadt  ist  er  jedoch  nie  geworden.") 

Wahrscheinlich  zu  Ende  der  1480er  Jahre  verheiratete  er 
sich  mit  Barbara  Guldenknopf.  Die  Guldenknopf  waren  aus 
dem  Elsass  in  Basel  eingewandert.^)  1491  finden  wir  Heinrich 
Gnldenknopf  als  Batsherm  Ton  der  Schohmacberzonft;  seine 
Tochter  wird  die  Fnn  Gersters,  Barbara,  gewesen  sein. 

Trotz  dem  Mangel  des  Bürgerrechtes  fand  Gerster  Auf- 
nahme in  den  Zünften.  1497  kanfte  er  die  Safranzunft  ^) ; 
aber  schon  früher  war  er  zu  Gelten  zünftig  p^eworden,  und 
zu  dieser  letztern  Zunft  gehörte  er  liauptsäclilich.  Wann  er 
hier  eingetreten  sei,  wissen  wir  nicht;  1491  wurde  er  Sechser, 
im  gleichen  Jahre  auch  Kieser  zur  Meisterwahl,  sowie  oberster 
Stubenmeister.  ®)  Von  da  an  blieb  er  Sechser  der  Geltenzunft 
bis  zum  Jahre  1524. 

Auch  über  die  Wohnungen  G^rsters,  freilich  nur  diejenigen 
seiner  spätem  Zeit,  liegen  Angaben  vor.  1503  kaufte  er 
von  Morand  Von  Brunn  und  Maria  Zscheckapurlin  das  Haus 
zur  grossen  Augenweide  (heute  Kheinsprung  20).  ')  Später 
erwarb  er  noch  das  nabegelegene  Haus  zum  hohen  Souuen- 

Vgl.  die  Einträpre  in  der  Matrikel  und  im  liber  bencfactornm  Car- 
thusie  sowie  die  Grabschrift.  —  *)  Johannes  Gerster  de  Koutfbüren  Auga- 
stensis  dyocesis  6  sh.  in  der  Matrikel  des  Wintersemesters  1475/76 
(öiM.  Bibliothek  Basel).  —  In  den  Bürgeraufnakmen  kommt  sein 
Name  olcbt  vor;  noeh  tnf  leiner  Gnbielurift  wird  er  »voa  Eaafbearai« 
g^tnnt.  ~  4)  1424  April  6  eneheint  in  einer  üiktnide  der  Heengin 
Katharina  als  Vertreter  der  Herrschaft  Pfirt  neben  dem  Vogte  der  Schaff- 
ner: Bilrcklin  Schaffner  von  Liebstorf;  auf  seinem  Siegel  heisst  er  Bnrckart 
Guldinknnpf  (Staatsarchiv  Basel,  St.  ürk.  1010).  —  Das  Basler  Bürger- 
recht kaufen  1443  März  20.  Hans  Guldenknoph  von  Pürt  {St.-A.  Basel, 
Öftuungsbuch  I,  160)  j  1466  Juni  7.  Lienhart  Guldenknoph  (St.-A.  Basel, 
öffirnngibneh  IV,  60t.)  —  »)  Archiv  der  Safranxa&ft,  Eintritterodel  1, 989. 
»  *)  ArchiT  der  Weialeatensnift,  Haadboeh  I,  1S9.  ^  ')  HupirkDiideii 
des  Hauses  Rbeinepnuig  20:  1608  Mai  29. 


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446 


Wackernagel 


luft  (heate  AagustineigasBse  1) ;  Eigentümer  desselben  sind  noch 
1511  Oenters  Tochter  Verena  mit  ihrem  Mann,  dem  Gericht- 
schreiber Marquard  MQIIer,  aber  1531  Gerster  selbst.  0 

Nach  des  letztern  Tode  ist  die  Witwe  Barbara  Eigentümerin 
beider  Häuser;  1540  verkauft  sie  das  Haus  zum  hohen  Sonnen- 
luft an  Dr.  Hans  Huber 1549  verkaufen  ihre  Erben  die 
grosse  Augenweide  an  Dr.  Ulrich  Iseiin  und  Faustina  Amer- 
bach.  ^ 

Wichtiger  als  dieses  alles  aber  ist  die  öffentliche  Stellung 
Gersters.  ^)  —  Er  diente  dem  Rate  von  Basel  in  den  1480er 
Jahren  bis  1488  als  Substitut  des  Stadtschreibers,  sodann 
1502—1523  als  Stadtschreiber  selbst.  Zwischen  hinein,  in 
den  Jahren  1488—1502,  war  er  Schreiber  des  Schultheissen- 
gerichts  der  mehrem  Stadt.  ^) 

Eine  Darlegung  der  Thätigkeit  Gersters  in  diesen  Stellungen 
und  seiner  Verdienste  im  einseinen  ist  natürlich  nicht  m$g- 
lich.  Aus  seiner  Snhstitutenzeit  mag  nur  das  Eine  hervor- 
gehoben werden,  dass  er  der  Erste  war,  welcher  das  Archiv 
der  Stadt  ordnete;  die  von  ihm  angelegte  Klassifiderung  und 
die  von  seiner  Hand  geschriebenen  Repertorien  haben  zum 
Teil  noch  heutiges  Tages  Giltigfceit.  *)  Abgesehen  von  diesem 
Detail  aber,  und  wenn  wir  hauptsächlich  die  Zeit  von  Gersters 
Stadtschreiberei  ins  Auge  fassen,  so  ergiebt  sich  ohne  weiteres, 
dass  seine  Amtsführung  eine  höchst  wichtige  gewesen  ist. 
Sie  begann  gleich  nachdem  Basel  schweizerisch  gewurden 

riansnrkundcn  des  Haiuet  AagnitlnergasBe  1 :  1511  Angost  28. 
ebd.  1531  März  2.  —  ')  Fertigungsbuch  im  Gerichtsarchi?  1540  Okt  4. 
—  >)  Hauaurkonden  drs  Hauses  Rheinsprung  20:  1549  Juli  26.  —  ♦)  Vgl. 
hierüber  Basier  Chroniken  IV,  139,  141.  Eine  Angabc  über  den  Eintritt 
Gemen  tnf  derKaDxlei  als  Sabstitat  ist  in  den  Quellen  nicht  su  finden; 
der  ente  sieben  EinCng  von  wiiier  Baad  im  Offiaangsbodi  itt  fom 
16.  September  1486  (St-A.  Basel,  OflhongsbQeb  VI,  ftt.  M).  lo  den 
Wocbenausgabebachern  ^i*A.  Basd)  aber  findet  sich  eine  Handschrifl, 
welche  als  diejenige  Gersters  vermutet  werden  kann,  seit  Beginn  des  Jahres 
1483.  Ein  BpfcIiIuss  des  Rates  übor  eine  Priratangelegenheit  Gersters 
von  1484  März  9  sieht  im  Erkantnisbuch  I,  29  (St.-Ä.  Basel).  —  *)  Seine 
Wahl  au  diese  Stelle  geschah  zwischen  dem  23.  August  und  dem  24.  Sep- 
tember 1488  (St-A.  Basel,  öffisnngsbnch  VI,  110?).  SeboD  im  JoU  1487 
baue  ibm  der  Ratb  auf  sein  Andringen  baldige  Beflttrderung  sa  einen 
Amte  Terspioebeo  (St-A.  Basel,  Erkaatnisboeb  ^  74)^  —  *)  B.  Wacker- 
nagel, IttTsnlar  des  Staatsarcbivs  des  Kantons  Baielitade  (Basel  1880), 
S.  4. 


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Der  Stifter  der  Solothurser  Madonna  Hani  Holbeios. 


447 


war;  ihre  Zeit  ist  die  denkwürdige  Periode,  welche  den 
Reformationsbewegungen  unmittelbar  voranging:  im  Innern 
die  Periode  der  grossen  Verfassungsänderung,  der  Loslüsung 
vom  Bischof,  des  Absclilusses  der  Gobietsbildung;  gegen 
aussen  vor  allem  die  Periode  der  italienischen  Feldzüge. 

Wenn  wir  uns  vergegenwärtigen,  was  zu  jener  Zeit  und 
bei  der  damaligen  Ratsverfassung  und  Organisation  der  Stadt- 
scbreiber  bedeutete,  wie  viel  Ansehen  und  Einfluss  ihm  zu- 
kam (während  er  freilich  formell  zumeist  im  Hintergrunde 
blieb  und  seine  unmittelbare  Verantwortlichkeit  eine  dem- 
entsprechend beschiänkte  war),  so  können  wir  uns  eine  on- 
gefiUire  Vorstellimg  von  der  geistigen  Art  eines  Mannes 
maehen,  der  in  solchen  Zeiten  solchen  Geschäften  gewachsen 
war. 

Hiezn  gebort  namentlich,  dass  Gersters  Thätigkeit  sich 
nicht  anf  das  Bathaas  und  nicht  auf  die  Stadt  beschrinkte. 
Er  ist  oft  auswärts  anzutreffen,  als  ein  Vertreter  der  Stadt, 
welcher  ihr  Ehre  macht  So  finden  wir  ihn  wiederholt  als 
Boten  Basels  anf  den  ddgenOsriscfaen  Tagsatsungen  ja  er 
war  aiidi  einer  iiet  eOf  Gesandten,  welche  im  Deiember  1510 
nach  Rom  ritten  nnd  namens  gemeiner  Orte  mit  Papst 
Julius  II.  verhandelten.') 

Wir  haben  gar  nicht  daran  zu  zweifeln,  dass  Gersters 
Tüchtigkeit,  sein  Verstand  und  seine  Gewandtheit  ihm  bei 
solchen  Missionen  die  Anerkennung  auch  auswärtiger  Diplo- 
maten und  Machthaber  eintrug.  Die  bestimmten  Zeugnisse, 
welche  sich  hierüber  erhalten  haben,  gehen  sogar  noch  etwas 
weiter:  sie  zeigen,  dass  die  Fähigkeiten  des  Basler  ?>tadt- 
schreibers  gewissen  auswärtigen  Mächten  diVekt  zugute  kamen. 
Schon  der  Bericht  des  päpstlichen  Nuntius  Pucci  vom 
September  1518  erregt  in  dieser  Hinsicht  unser  Interesse, 
wenn  wir  da  lesen :  „Der  Stadtschreiber  von  Basel  hat  Glauben 
und  Brauchbarkeit  wie  wenige  seinesgleichen  in  der  Schweiz. 
Er  ist  so  sehr  der  Unsrige  wie  kein  anderer  und  dient 


»)  1611  Febraar  3  in  Baden,  1511  Februar  19  in  Luzern,  1511  Juni  17 
in  Lazern:  Eidg.  Abschiede  1500—1520,  553,  550,  571.  1521  Apr.  22  in 
Luzern:  St.-A.  Basel,  Miasiven  26,  313.  K)22  Mai  9  in  Luzern:  Eidg. 
Absch.  1521-1528,  187.  —  »)  Eidg.  Abschiede  1500-1520,  529.  Über 
den  AAta  dieser  Gesandtschaft  vgl.  Dientoer,  Oeichlchte  der  schweif. 
FidiMowmdiaft,  II,  40& 


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448 


Wackeruagel. 


gleicherweise  dem  Herzog  irie  dem  Papste.  Derjenige,  der 
in  die  Schweiz  gehen  wird,  mag  sich  völlig  auf  diesen  Mann 
verlassen,  weil  er  sich  gut  bedient  finden  wird." ')  Aber 
nocli  merkwürdiger  ist  der  folgende  Brief,  den  der  öster- 
reichische Landsclireiber  im  Elsass  Conrad  Schütz  1507  au 
den  Grafen  WoUgang  zu  Fürstenberg  schrieb;  er  empfiehlt 
darin  dem  Grafen  den  Basler  Stadtschreiber,  welcher  in 
persönlichen  Angelegenheiten  zu  Königlicher  Majestät  reise, 
zu  aller  möglichen  Unterstützung,  „dann  er  sich  bishar  in 
allen  Sachen  uf  unser  parthye  wol  gehalten  und  des  nit  vil 
genossen  und  sich  allwegs  dermassen  erzeigt,  das  man  zu 
zitten  vil  verstcntnis  by  ime  gehabt  und  man  des  dester 
besser  kuntschaft  gewüst  hat,  doch  so  mit  geheymen  persona» 
das  solicbs  nit  geoffenbart  worden,  auch  so  mit  verborgener 
auzeig,  das  solichs  nit  vil  mercken  mögen.  Des  würde  er 
billich  mit  gnaden  bedacht.  Ich  weiss,  das  ich  an  stat  6wer 
gnaden  in  den  ienffisn  ewer  lantvogty  halben  vil  trosts  nf 
in  gesetzet  und  zu  zitten  mer  dan  ein  anderer  vernommen 
habe.  Doch  so  sol  die  geheym  gehalten  werden,  dan  dem 
guten  frommen  man  stand  sterben  nnd  verderben  doruff,  do 
helff  nichts  ffir.  Dommb  verbrennen  dis  brieflin,  das  es  zu 
keines  gesiebt  kemm.  Ir  megen  dem  statsehriber  wol  ver- 
trüwen,  er  ist  fromm  nnd  gerecht 

In  diesem  Briefe,  welcher  trotz  der  Afahnung  des  Schreibers 
nicht  verbrannt  wurde,  sondern  im  fürstcnbcr^if^chen  Archiv 
liegen  blieb  und  heute  gedruckt  von  jedermann  gelesen 
werden  kann,  erscheint  unser  Gerster  geradezu  als  im  Interesse 
Österreichs  stehend  und  handelnd;  und  dass  dabei  die  Inter* 
essen  Basels,  welcher  Stadt  er  zwar  nicht  als  Bürger,  wohl 
aber  als  oberster  Beamter  verpflichtet  war,  keinen  Schaden 
gelitten  haben,  wird  sowenig  mit  Bestimmtheit  behauptet 
werden  können  als  das  Gegenteil.  Unwillkürlich  aber  drängt 
sich  die  Erinnerung  an  jenen  Pfefferhans  hervor,  der  znr  Zeit 
der  Domacherschlacht  den  Österreichern  geheime  Berichte 
aus  Basel  zukommen  liess;  man  hat  unter  diesem  Pfefferhans 
früher  den  BUrgermeister  Hans  Imer  von  GOgenberg  ver- 


0  Quellen  rar  Sefaweizergeschiehte  XVI,  83  (175,  u).  —  >)  FMoi- 
bergiicbes  TJrkimdeiiliiieli  lY,  400,  No.  448. 


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D«r  Stifter  der  SoloUivner  Mtidffliim  Heni  Holbeiiie.  449 

mutet*);  mit  ähnlichem  Bechte  dürfte  jetzt  an  den,  GbenfaUa 
im  Basler  Rathaus  amtenden  Qerichtschreiber  Hans  Genier 
gedacht  werden. 

Wie  dem  aber  auch  sei,  jedenfalls  tritt  dnreh  diese  Berichte 
die  Gestalt  Gersters  in  dn  sehfirferes  Licht  nnd  gewinnt 
Züge,  welche  sie  för  uns  fast  snr  PersMicbkeit  machen. 

Unterdessen  war  jedoch  Gerster  ein  hcgabrter  Mann  ge- 
worden. Im  Ftttlgahr  1519  schrieh  er  dem  Rate  der  Stadt 
Metz,  dass  er  in  seine  alten  Tage  gekommen  sei  nnd  sieh 
bald  zur  Ruhe  setzen  werde.  Das  JTahr  darauf  finden  wir 
ihn  zur  Erholung  seiner  Kräfte  in  einem  Bade,  wohin  ihm 
Bürgenndster  •  und  Bat  einen  sehr  wohlwollenden  Brief 
schreiben:  „wir  tönt  üch  alle  das  bad  gemcinlich  mit  ernst- 
lichem vlis  gesegnen."  ^)  Auch  erhielt  er  damals  eine  wirk- 
same Hilfe  auf  der  Kanzlei  durch  Anstellung  des  Claudius 
Cantiuncula  von  Metz,  welcher  hauptsuchlich  die  lateinische 
und  die  französische  Correspondenz  des  Kates  übernommen 
zu  haben  scheint.*) 

Dennoch  nahm  jetzt  Gerster  bald  seinen  Abschied  von 
den  Geschäften.  £s  war  dies  im  Dezember  1523,  in  der 
Weise,  dass  er  auf  sein  Begehren  und  in  Anbetracht  seines 
Alters  und  Unvermögens  TOm  Bat  entlassen  wurde.  Er  er- 
erhielt eine  Pension  zugesagt,  welche  in  einem  Wochengeld 
Ton  1  Pfd.  5  8h.,  in  einem  Frohnfastengeld  von  23  Pfd.  und 
in  dnigen  Wagen  Holz  und  Kohlen  bestand;  er  sollte  aber 
auch  fernerhin»  so  viel  er  kdnne,  der  Stadt  dienen.") 

1)  Vgl.  K.  Yischer-Merian  in  Beitrftge  zur  vaterländischen  Geschichte, 
heraosg.  von  der  hiator.  u.  antiqoar.  Oesellschaft  zu  Basel,  Neue  Folge 
II,  2S7f.  —  *)  Bivier,  Cteode  OluoMonetle  (BnistUei  1878)  7,  Note  6. 
»  •)  SipA.  BiMl,  MiaalTen  96»  III.  -  «)  YgL  hicrflhor  Biviw,  Gtoode 

ChansonDette  7 f.  Ansierdem  als  Beispiele:  Gerichtautlilv  Basel,  regi« 
etram  tbomorum  pro  notariis  curie  1521  Mai  27:  doctor  Claudius  Cantiun- 
cula prothonotarius  urbis  Baail.  —  St.-A.  Basel,  Missiven  26,  251,  schreibt 
der  Rat:  notre  secretaire  doctcur  Claude,  1521  Dezember  24.  —  St-A. 
Basel,  Wocheoausgabebach  1622  Oktober  4:  item  18  Pfd.  lö  üh.  geben 
doctor  Ciadien  far  Oa  froorittengelt  der  heeUtUnng  halb;  ebenso  ebd. 
1623  Denmber  90.  Ghanioiiiiette  echicikte  dem  Qertter  noch  1699  GrOiae 
dueh  Amerbeeh:  Bivier  69,  88.  ^  *)  St-A.  Basel,  Eriomtniibucb  m, 
90eT:  demnach  der  enam  wolgelert  ooettr  lieber  getmwer  itetaehriber 
meyster  Hans  Gerster  uns  und  unseren  vorderen  laug  zyt  iaren  an  einem 
und  dem  anderen  unseren  emptereu  getruwlich  erlich  und  wol  gedient  hat, 
inmossen  wir  solich  sin  dienst  ze  hochem  gefallen  von  im  empfangen, 

Z«iUcbr.  f.  Gesch.  d.  Überrb.  N.  F.  XI.  3.  29 


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450 


WackernAgel 


Gerster  lebte  nach  der  Pensionierung  noch  beinahe  acht 
Jahre.  Am  5.  August  1531  bezog  er  zum  letztenmale  selbst 
seinen  Wocbensold;  acht  Tage  darauf,  am  12.  August, 
geschah  noch  eine  Zahlung  an  seine  Erben.  ^)  Zwisclien 
diesen  beiden  Terminen  ist  er  also  gestorben. 

Er  wurde  in  der  Karthause  begraben'),  mit  welchem 
Gotteshaus  er  schon  in  früher  Zeit  Beziehungen  gehabt  hatte. 

Über  seine  Hinterlassenen*)  ist  in  Kürze  folgendes  m 
sagen: 

Die  Witwe  Barbara  begegnet  uns  in  Basel  zuletzt  am 
d6.  Hai  1542.«) 

Von  Kindern  erscheinen  am  frühesten  die  Söhne  Paul 
und  Franz,  beide  im  Jahre  1505  bei  der  Universität  imma- 
triculiert«)  Pftul  trat  1521  in  die  Zunft  des  Vaters,  die 
Wtinleutenzunft*),  1549  ist  er  tot  mit  Hintnlassung  eines 
8$hnleins  Hans.^ 

und  dwil  er  also  in  unsern  dienaten  in  sin  alter  und  unvermopliciikeit 
kümen,  deshalb  wir  bewogen  worden,  denselben  nieister  Hansen  nun  furder 
XU  rawen  stellen,  also  das  er  hiufuro  uns  wie  bisher  truw  und  hold  sin^ 
unseren  schaden  wenden  nnd  nutz  forderen  solle,  und  das  er  ansers  rats 
erlanen  liii,  also  dat  er  dtriD  und  dann  gtn  m«gtt  nach  dnem  lieben  «ad 
geiUkB,  doch  wann  soUiobe  geachefik  für&Uen  und  iaiytan,  darin  wir 
ain  bcdorlllni  und  er  tob  noa  bemiR  ward«,  das  er  aladenn  aieh  zu  allan 
zyten  ghorsamlich  erzeygen  solle,  und  unser  stett  brieflF  in  ordenlicher 
registratur  halten  und  haben  nach  sinem  vermögen.  Ind  umb  sollicher 
siner  vergangner  und  künftiger  getruwer  diensten  wyllen  so  haben  wir 
erkannt  und  im  zugesagt,  dass  wir  im  sin  leben  lang  all  wucbeu  aii  üem 
aamstag,  so  wir  das  ungelt  uAieiMD,  1  Pfd.  6  ah.  gebea  and  haodreielieB, 
daaa  alle  froofaatan  and  aa  einar  jadeo  baaonder  88  Pfd.,  daoa  aoeh  dia 
2  wegea  bolz,  2  wegao  kolaa  und  die  besemen,  wie  man  im  die  bisbar 
als  einem  statschriber  geben  hat,  ouch  sin  lebtag  Tolgen  lassen.  Wenn 
er  mit  dod  abgangan,  alsdenn  aol  oucii  solüch  paoaion  und  dienstgelt  ab 
und  bin  sin. 

St.-A.  Basel,  Wochenausgabebuch.  —  ■)  Gross,  urbis  Basü. 
epiUpbia  (1622),  278.  Tonjola,  Basilea  sepulta  (1661),  822:  Sepoltura 
M.  Jobaonia  Gatter  de  Kaoif  bdran«  —  *)  War  dar  im  SommeiaanMeCer 
1488  an  dar  UniTeraitlt  Baad  immatrikoliarte  Ulrieos  Getiter  de  KoolT- 
btren  Augustcnsis  dyocesis  (öfftl.  Bibliothek,  Matrikel)  ein  Bruder 
Johanns?  Und  der  Jakob  Gerster,  der  1537  wegen  Unfugen  ins  Gefängnis 
kommt  (St.-A.  Base),  ürfehdenbuch  V,  297)  und  dessen  Kinder  im  Tauf- 
buch von  St.  Peter  1540  flf.  stehen,  ein  Sohn  Ulrichs?  —  *)  Hausurkunden 
des  Hauses  Bheinsprung  20.  —  Öffentl.  Bibliothek,  Matrikel  der  Uui- 
voiHit  Basel  1605.  —  *)  Archir  der  Weinleutenaonft,  Haadboch  I,  897. 
—  ^  Hantarkunden  dea  Hanaea  Bheioaproog  20:  1649  JoU  88.  Andere 


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Der  Stifter  der  SdoUrniiMr  Madonna  Hans  Holbeini.  451 


Der  zweite  Sobu  Franz  wurde  Caplan  am  Münster.^} 
Ein  dritter  Sohn  iuns  Wolf.  *) 

Die  Tochter  Verena  erscheint  1511  als  Ehefrau  des  Ge- 
riclitschreibers  Marquard  Müller,  1529  als  Ehefrau  des  Rieht- 
hanaknecbts  Joachim  Schenckün.*)  Sie  lebte  noch  1549.*) 

Das  uns  beschäftigende  GemUde  trSgt«  wie  schon  gesagt, 
die  Jahreszahl  1522,  ist  also  im  vorletzten  Jahre  von  Qersters 
Stadtschreibertum  gemalt  worden. 

Welcher  Anlass  bestand  für  Gerster,  dieses  Bild  zu  stiften? 
und  wohin  hat  er  es  gestiftet.* 

Derartige  Zuwendungen  Gersters  sind  in  Basel  bis  jetzt 
nur  lü  der  Karthaiisc  nachzuweisen.  Die  Veranlassung  hiezu 
war  für  ihn  seine  persönliche  Freundschaft  mit  Jakob  Lauber, 
dem  Karthäuserprior,  der  aus  Lindau  stammte  und  somit  der 

SteUan  über  Paul  Qenter:  1521  September  4  aduttben  BOrgenneister 
nnd  Bat  Ton  Baael  an  ihn  nebat  Jakob  Bonmiarter  n.  a.  n.  »ernstlich  cr- 
foftonde,  daa  ir  Ach  ykna  aagerieht  dis  bmflb  nrnthaft  bar  gen  Baiel 
rtrflegea  und  von  kdnem  herro,  der  sig  wer  er  wil,  dienst  annemen  oder 
knecht  ziizefieren  bedingen  lossen  (Sf.-A.  Basel,  MLsaiven  26,  231).  — 
1522  Oktober  25  schwört  er  Urfehde  bei  Emlassung  aus  der  Haff,  „dorin 
dann  in  miu  herreu  haben  gehept  sius  rymen  scbribeLS  halb"  (St.-A. 
Baself  Urfehdeubuch  II,  326).  —  1523  August  18:  Basel  will  tou  ge- 
meinen  Eidgenoeien  ein  FUrsehreiben  für  Paul  Gerster,  dea  Sfcadtachreibers 
Soko,  damit  ihm  der  Abt  Ten  EiniiedelA  die  sogeeagte  Somma  beaaUe. 
KiJg.  Abschiede  1521—1528,  325.  —  Brief  Bonifacius  Aw^^hf  i^m 
Juli  1630:  Burckhardt- Biedermann,  Beni&dua  Amerback  249. 

*)  „Frantzen  Gersters  eines  caplanen  der  hohen  atifft  pfrundthus" 
liegt  1528  Mai  20  neben  dem  Ilof  iileiuen-Ramsteiü  in  Basel  (üerichts- 
archiy  Basel,  Fertig uut^sbuch).  1531  September  18  ist  Frantz  Gerster  bei 
der  Teilung  der  KrbbcLaft  seiues  Vaters  laudesabweseud  (Gerichtsarchiv 
Baael,  Urteilsbnch).  -  ^)  Wolfgaugus  Genter  BaaUknaia  iaunatrienUert  im 
Wintereemeitcr  1611/12  (öliU.  BibL,  Matrikel).  1688  Deaember  89  aebwOrt 
Wolff  Gerster  dea  alten  ataitiebribera  eellgen  sau  Urfehde  bei  £ntlaMOflg 
aus  der  Haft,  darin  er  gelegt  worden  „von  des  handele  wegen,  den  er 
mit  herrn  Marxen  des  alteu  weybischoffä  caplan  ghept  hatt"  (St-A.  Basel, 
L'rfehdenbuch  V,  73).  —  ^)  Hausurkundt'ii  des  Hauses  Augustinergasse  1 : 
1511  Auguäi  28  bis  1529  Januar  21  stellt  Jalcob  Malier  vou  Basel  einen 
Kefers  aus  wegen  einer  ihm  „um  seines  Grossvaters  Verdienste  und  Bitte 
willen*  Tediebenen  CborberrnpfrOnde  an  Sl.  Peter;  er  giebt  ala  Borgen 
«Meieter  Bauen  Genter  alten  ttateehriber  minen  lieben  keia  nnd  groa* 
fatter  und  JoacUmen  Schenckün  knecht  uff  dem  richthuss  minen  lieben 
stieftatter«**  (St.-A.  Basel,  St.  Urk.  2918).  —  Haniorkaadea  des  Hanaes 
fibeimpmng  20:  1649  Juli  20. 

29* 


452 


Wackernagel. 


Landsmann  Gersters  war.  In  sein  Kloster  stiftete  Gerster 
neben  zahlreichen  Geschenken  an  Geld,  einem  Glasgeniiilde 
u.  8.  f.  auch  eine  gemalte  Tafel  mit  der  Darstellung  des 
jüngsten  Gerichtes;  auf  derselben  liess  er  auch  sein  eigenes 
Portrait  und  dui^nige  des  Priors  anbringen.^) 

Aber  es  ist  nicht  daran  za  denken,  dass  auch  die 
Holbeinisebe  Ifadonna  eine  Stiftung  fttr  die  Karthause  ge- 
iresen  sei*  Und  eibensowenig  kann  angenommen  werden,  dass 
Gerster  sie  irgend  einer  anderen  Kirche  Basels  gewidmet 
habe. 

Vielmehr  deutet  der  eine  HeiKge  auf  dem  Bilde  selbst, 
welcher  unzweifelhaft  St.  Ursus  ist,  auf  Solothum.  In  Solo- 

thurn  aber  befindet  sich  das  Gemälde  nicht  erst  seit  seiner  Ent- 
deckung in  Grenclien  1864,  sondern  es  befand  sich  dort  schon 
im  Jahre  1G33.*)  Wir  können  noch  weiter  gehen  und  sagen: 
es  befand  sich  von  Anfang  an  in  Solothurn;  für  diese  Stadt 
und  die  dortige  St.  Ursenkirche  wurde  es  von  Gerster  be- 
stimmt und  von  llolbein  gemalt 

Die  hiefilr  in  Betracht  kommende  Deutung  der  einen 
Figur  als  St.  Ursus  kann  als  sicher  gelten;  mit  weniger  Be- 
stimmtheit ist  der  andere  Heilige  zu  benennen.  Jedenfalls 
ist  er  nicht  St  Nicolaus.  Viel  eher  ist  an  St  Martin  zu 
denken.  Dass  Gerster  diesen  neben  den  Solothnmer  Patron 
St  Urs  auf  das  Gemülde  steDen  liess,  soll  Tielleicht  die  Her- 
kunft des  Bildes,  den  Ort  seiner  Entstehung,  wo  Bfaler  und 
Stifter  lebten,  andeuten  und  an  die  Kirche  erinnern,  welche 
als  die  älteste  Basels  galt,  welche  das  Batsgelftute  trug  und 
b^  welcher  auch  Gerster  eingepfarrt  war.  Andernfalls  dttrfte 
in  dieser  Gestalt  auch  Johann  der  Almosenspender,  Patriarch 
von  Alexandrien,  gesehen  werden,  womit  die  Beziehung  zum 


St.-A.  Baael,  liber  benefactorum  Carthusie  210:  „oreiur  pro  Tene- 
rabili  magistro  Johanne  Gerster  de  Kauffburen  scriba  consistorii  Basili- 
eosis,  qui  iutuitu  patxü  Jacobi  prioris  exposoit  4  flor.  in  auro  pro  ona 
tAbtila  depicU  cum  extremo  judicio  at^ectis  yma^nibus  8ua  et  dicti  priorift" 
n.  w.  — •  Auf  landimaniiichaftliche  BedehoDgen  wiHt  aneh,  dati 
Genler  fttr  AngntUa  Lntlannyig  bei  teMD  ObenahiM  vam  OhoAami- 
pIrOiide  za  St.  Peter  1495  Oktober  16  tkdi  als  Bürgen  gab;  Lnttenwaog 
nennt  <:icb  hier  „pfarrer  der  lütrkilchcn  Ivuiffbüren  Aagspurgcr  bis- 
tiunbs.''  (St.-A.  Baiel,  St.  Urk.  2-Ui).  —  ^)  RaliD,  die  mittdaUerlichfio 
Kimitdenksuaer  des  Caatoiu  Solothurn  (ZOridi  1698)»  206. 


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Der  Stifter  der  Solothimer  Hsdoniu  Bans  Holbeim.  453 

Kamen  des  Stifters  wie  zn  demjenigen  des  Malers  gegeben 
wäre. 

In  welchen  Yerbfiltnisseii  aber  finden  wir  den  Anlass 
dafttr,  dass  der  Basler  Stadtschieiber  Gerster  der  Solothumer 
Stiftsidrehe  ein  sokhes  Gemilde  zuwendete? 

Wir  erinnern  daran,  dass  das  Gemälde  das  Datum  1522 
trägt.  In  eben  dieses  Jahr  aber  fallen  zwei  für  Basel  uud 
Solothurn  wichtige  Transaktioneu. 

Der  Vertrag  Solothurns  mit  dem  Bischof  von  Basel  über 

Thierstein  vom  18.  Juli*), 
und  der  Vertrag  Basels  mit  dem  Bischof  über  Pfäfüngen 

vom  23.  Juli.*) 
Diese  beiden  Verträge  waren  der  Abschluss  lange  dauernder, 
j^chwieriger,  zum  Teil  heftiger  Verhandlungen,  welche  über 
(he  Erbschaft  des  Grafeuiiauses  Tiüerstein  geführt  worden 
waren. 

Der  Streit,  den  die  Stildte  Basel  und  Selothnm  hiebei  mit 
einander  aosfoehten,  war  nur  eine  einzelne  von  vielen 
Differenzen,  freilicb  weitaus  die  wichtigste.  Seitdem  Solothurn 
Domeck  erworben  hatte  und  sogar  MQndienstein  hatte  an 
sieh  reissen  wollen,  war  der  Zank  ein  beständiger.  Es  handelt 
sich  um  zahllose  kleine  Übergriffe,  die  von  beiden  Seiten 
verabt  wurden,  um  streitige  Märchen,  Grenzstehie,  Jagdhäge, 
Herrschaftsrechte,  eigene  Leute  u.  d^l.  m.:  Händel,  die  zu 
Prttgelden  an  Kirchweihen,  zu  GeüBrngennehmungen,  zu  Be- 
schwerdeschr^ben,  Wortwedisetai  und  Tagsatzungen  ohne 
Zahl  Anlass  gaben  und  bei  dem  ersten  gri>beren  Vergehen 
geradeswegs  zom  Kriege  führen  konnten.  Was  jetzt  vorlag, 
war  der  eine  grosse  Streit  um  die  Erbschaft  Thierstein. 

Der  letzte  Thiersteiner  Graf  Heinrich  starb  Ende  No- 
vember 1519.  In  seinem  Nachlass  waren  das  wichtigste  die 
Herrschaften  Pfäffingen  und  Thierstein.  Sowohl  Solothum  als 
Basel  hatten  sich  schon  bei  Lebzeiten  des  Grafen  durch  Geld- 
darleihen Rechte  an  der  einen  oder  andern  dieser  Herr- 
schaften erworben.  Nun  war  der  Graf  tot,  und  es  stritten 
sich  der  Bischof  als  Lehnsherr,  die  Stadt  Basel  und  die  Stadt 
Solothurn  um  die  Beute.  Basel  strebte  nur  nach  Pfäffingen 


<)  Eidg.  Abschiede  1521-1528^  890.  —  *)  Si^JL»  Butü,  St.  ürJu28U. 
Eadg.  Abaclüede  1621—1628,  225. 


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454 


Waekemagel. 


I 


und  nahm  mit  einem  Handstreich  diese  Feste  sogar  ein; 
Solothnm  erhob  kraft  des  Burgrechtes  des  Grafen  sowie  Icraft 
Verschreibung  Ansprttche  sowohl  auf  Thierstein  als  auf 
Pfäffingen.  Nach  langem  Hin-  und  Herreden  und  unter 
Vermittelung  der  Eidgmossen  kamen  die  beiden  Verträge 
endlieb  zu  Stande:  Solothnm  erhielt  Thierstein ;  Pfäffingen  fiel 
an  den  Bischof,  und  dieser  gab  dafür  den  Baslern  Riehen. ') 

Verhandlungen  solcher  Art  würden  heute  grossenteils  auf 
dem  Correspondenzwege  geführt  werden.  Damals  zog  man 
die  persönliche  Aussprache  vor,  woher  es  denn  kommt,  dass 
wir  über  den  sachlichen  Inhalt  der  Unterhandlungen  im 
einzelnen  meist  nichts  erfahren  und  ebenso  nichts  über  ilie 
persönliche  Haltung  und  Thiitigkeit  Einzelner,  die  bei  der 
Sache  beteiligt  waren.  Zahlreiche  Konferenzen  fanden  statt: 
Basler  Boten  gingen  nach  Solothurn,  Solothunier  nacli  Basel, 
oder  beide  an  einen  dritten  Ort,  Laufen  oder  Liestal  oder 
Balsthal  oder  zur  Tagsatzung.  Für  das  Hochstift  sprach  und 
wirkte  an  Stelle  des  hochbetagten  Bischofs  Christoph  der  Coad- 
jutor  Nicolaus  von  Diesbacb,  welcher  zugleich  Propst  von 
St.  Urs  in  Solothum  war. 

In  diesen  Verhältnissen  und  Verhandlungen  haben  wir  die 
Beziehung  zu  suchen,  welche  die  Stiftung  des  Holbeinbildes 
durch  Gerster  erklärt. 

Gerste  musste  schon  von  Amts  wegen  b^  den  meisten 
dieser  Actionen  anwesend  und  th&tig  sein.  Einzelne  An- 
zeichen aber  sprechen  dafür,  dass  er  in  einer,  von  uns  nicht 
klar  zu  erlcennenden,  Weise  ganz  speziell  dabei  beteiligt  war. 
Anzeichen  solcher  Art,  die  im  Archiv  sich  gefunden  haben, 
sind  ein  persdnlicher,  eigenh&ndiger  Brief  des  Bischofs  Christoph 
an  seinen  Jieben  gflten  fründ"  Gerster,  worin  er  diesem 
Mitteilungen  über  seine  Verhandlungen  mit  Kaiser  Max  wegen 
Pfäffingens  zukommen  liess^);  —  und  sind  ferner  Copieen 
einiger  auf  die  Sache  bezüglicher,  aber  interner  Solothurner 
Akten  von  Gersters  Hand.*)  Ausserdem  ist  zu  beachten,  dass 
Gerster  der  Vogt  der  verwitweten  Grätin  Margaretha  von 
Thiersteiu  war;  er  erscheint  als  solcher  1521  und  noch  1526.^j 

«)  Heailer,  ycrfiimiigazeiebidite  der  Stadt  Btsd  426  f.  —  *)  8t.-A. 
Bald,  Addsafdiiv  Thientein.  —  •)  ebendi.  —  *)  1621  Beiember  10: 
St.-A.  Basel,  Miisiven  20,  26S.  1626  8eptenb«r  16:  8t.-A.  Baiel,  Adels- 
aidüT  Thienteio. 


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Der  Stifter  der  Solothurner  Madonna  Hans  Holbeins. 


455 


Von  jeglichen  Yemratungen  abgesehen  ergiebt  sidi  hieraus 
jedenfalls  das,  dass  Genter  mit  allen  Einzelheiten  der  Streit- 
sache vertraut  war,  vieles  darin  zu  thun  hatte,  öfters  in 

Solothurn  selbst  verkehrte. 

Wir  wissen  aber,  dass  gerade  damals  die  St.  Ursenkirche 
in  Solothurn  erweitert  worden  war  und  mit  neuen  Altären 
u.  8.  w.  versehen  wurde.  ^)  Es  konnte  also  für  Gerster  sehr 
nahe  liegen,  bei  Gelegenheit  einer  persönlichen  Anwesenheit  in 
Solothurn  sich  auch  seinerseits  au  der  Verschönerung  des 
Gotteshauses  zu  beteiligen. 

Er  that  dies  durch  die  Stiftung  eines  Madonnenbildes, 
vielleicht  für  den  Altar  von  U.  L.  Frauenkapelle  neben  dem 
Chor.  2) 

Dass  er  diese  Arbeit  dem  Hans  Holbein  übertrug,  ist  aus 
allgemeinen  Gründen  begreiflich;  spezielle  Berührungen  der 
beiden  Männer  ergaben  sich  überdies  aus  der  1521  begonnenen 
Thätigkeit  Holbeins  im  Rathause  zu  Basel,  an  den  Fresken 
des  Grossratssaales. 

Es  ist  die  Sache  weiterer  Forschung,  vorab  in  Solothurn 
selbst,  einen  bestimmtem  Nachweis  des  Zusammenhanges  und 
Anlasses  zu  suchen,  als  auf  Grund  des  erreichbaren  Materials 
hier  gegeben  werden  konnte. 

Was  feststeht,  ist  die  Stiftung  der  Solothurner  Madonna 
Hans  Holbeins  durch  Johann  Gerster  und  seine  Ehefrau 
Barbara. 

Neben  die  Madonna  des  Bürgermeisters  tritt  nun  in  ihr 

die  Madonna  des  Stadtschreibers. 


0  Aauety  Da«  St.  Ufsnspfamtift  der  Stadt  Solothora  (Sotothum  187Q) 
16,  Si,  40.  Bahn,  Die  mittAUltefUebfln  KmMtdnknller  des  CaBtou 
Solothnin  (Ztlrieli  189SX  199.  —  ^  Amfot  a.  a.  0.  46.  Dto  Kafello 

wurde  1648  abgebrochen  und  mit  eioem  neuen  Altar  rersehen;  bd  diciBiil 
Anlasse  köoote  die  Tafel  Holbeins,  welche  inletai  16S8  in  Solotbtm Dach- 
tuweisen  ist,  entfernt  worden  sein. 


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Litteraturnotizen. 


An  Veröffeutlichungen  der  badischea  historischea  Kom- 
mission sind  erschienen: 

Regestcn  zur  Geschichte  der  Bischöfe  von  Kon- 
Btanz.  II.  Band,  2.  und  3.  Lieferung.  1314 — 51,  bearbeitet 
von  Alexander  Cartellieri  (Innsbruck,  Wagner)  und  Poli- 
tische Correspondens  Karl  Friedrichs  von  Baden 
1783—1806.  Vierter  Band  (1801- 180i),  bearbdtet  ron 
Karl  Obser  (Heidelberg,  Wintor). 


Als  Festgabe  snm  ftnfiindzwaDzigjahrigen  Bestehen  der  ksiier* 

liehen  Universität  und  Landesbibliothek  iu  Strassburg  und  ihier 
Übersiedelung  in  das  neue  Heim  ist  der  Katalog  ihrer  Klsass- 
Lothringischen  Handschriften  und  Handzeichnungen,  be- 
arbeitet von  Ä.  Barack,  erschienen  (Strassburg,  Heitz  u.  Mündel,  1H1>5). 
Den  Grundstock  dieser  Sammlung,  die  naturgemäss  einen  ganz  an- 
dern Charakter  hat,  eine  viel  niüdcrnere  Färbung  aufweist,  als  es 
bei  Bttem  Bibliotheken  der  Fall  ist,  bildet  die  1871  erworbene  he- 
kinnte  Hdts'sche  Bibliothek.  Pergamenthandsehriften  sind  nv 
wenig  vei  treten  und  noch  weniger  haben  historischen  Wert  irie  etwa 
das  Necrologium  des  Strassburger  Klosters  St.  Johann  zum  grünen 
Wörth  und  das  Zinsbuch  der  Abtei  Lützel,  auch  einzelne  perga- 
mentne  Kaufurkuuden,  die  älteste  von  1380,  sind  verzeichnet.  Ausser- 
ordentlich reich  ist  dagegen  die  Sammlung  an  Zeichnungen,  Planen 
nnd  Ansichten  Elsassischer  Orte,  auch  ist  eine  Keihe  von  ELsässischen 
Chroniken  zumeist  ans  dem  16.,  nnd  17.  Jahrhundert  mhanden,  lel* 
der  fehlt  fast  immer  der  Vermerk,  ob  Original  oder  Kopie.  Königs- 
hofen ist  mit  drei  Abschriften  aus  dem  15.  und  16.  Jahrhundert  ver^ 
treten,  von  den  Strassburger  Stadtrechten  liegen  fünf  Handsclxriften 
vor.  Als  die  beiden  wertvollsten  Kleinodien  der  ganzen  Sammlung 
möchte  ich  den  sogenannten  Thesaurus  Baumianus  mit  26  Bänden, 
jene  unerschöpfliche  Fundgrube  von  Briefen  der  Eeformationszeit, 
nnd  die  Goethc'sche  Sammlung  der  Elsfissischen  Volkslieder  in  der 
eigenhändigen  Anfseiohnnng  des  Diehters  in  Anspmdi  nehmen. 

W.  W. 


Die  im  Jahre  1864  von  Oberstudienrat  von  Stfilin  und  Haupt- 
mann nach  veröffentlichte  Karte  der  „Herrschaftsgebiete  des 
jetzigen  Königreichs  Württemberg  nach  dem  Stand  vom 
Jahre  1801"  ist  einer  Neubearbeitung  durch  Geh.  Archivrat 
yon  Stalin  und  Topograph  Bechtle  unter  gleichem  Titel  zur 
Ausgabe  gelangt ;  ein  ansgezeldmetes  Werk,  das  den  beiden  Be- 


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littenturüotixen. 


457 


arbeitern  alle  Ehra  macht  und  iu  teclmisuhcr,  wie  wisseusdiaitliciier 
Hillsicht  einen  entschiedenen  Fortschritt  gegcnftber  der  Im  flbrigen 
höchst  verdienstvoUen  Uteren  Karte  bedeutet.  Wesentlich  an  An- 
schaulichkeit und  Übersichtlichkeit  hat  die  neue  Karte  dadurdi  ge> 
Wonnen,  dass  auf  die  schraffirte  Wiedergabe  der  Gebirgszüge  ver- 
zichtet wurde ;  räumlich  hat  sie  eine  Ausdehnung  insofern  erfahren, 
als  auch  die  Enklaven  im  heutigen  Baden  und  die  linksrheinischen 
Besitzungen,  die  nominell  wenigstens  bis  zum  Jahre  1801  zu  Württem- 
berg gehörten,  mit  aufgenommen  wurden.  Aach  die  Farbenskala  ist 
erweitert  worden ;  neu  hinzugetreten  ist  AbenBberg*Traun,  das  frtther 
aus  Versehen  die  gleiche  Farbe  wie  Thum  und  Tuds  erhalten  hatte, 
sowie  die  Scheidung  zwisefam  Rentkammer-  und  Kammerschreiberei- 
ümtcrn.  Die  Verbesserungen  erstrecken  sich  im  wesentlichen  auf 
die  grosse  Zahl  ritterschaftlicher  Orte,  deren  Zugehdi  it^keit  mit 
peinlichster  Genauigkeit  festgestellt  wurde,  aber  auch  auf  andere 
13esitzungen :  so  werden  1864  Bernstein  und  Kilchberg  bei  Sulz  a.  N. 
zu  den  altwOrttembergischen  Khiaterimtem  gesShlt,  wahrend  sia  uf 
der  neuen  Karte  korrekter  Veise  als  Zugehörden  der  (toteneichiaehen 
Gra&ehaft  Hohenbttg,  die  erst  1805  an  WOrttemberg  fielen,  gekenn- 
zeichnet sind.  Eine  erwünschte,  wertvolle  Beigabe  bilden  die  er- 
läuternden ..T^cgloitworte"  der  Karte,  welche  eine  Zusammenstellung 
der  einzelnen  Herrschaftsgebiete  und  insbesondere  auch  bei  dem  alt- 
wiirttenibergischeu  Besitz,  soweit  möglich,  die  Zeit  der  Erwerbung 
augeben.  K.  0. 


Die  Statistichen  Mitteilungen  über  Klsass-Lothringen  Heft  XX\H 
bringen  als  Vorarbeit  zu  dem  beabsichtigten  Topographischen  Lexikon 
eine  im  wesentlichen  Ton  Fritz  bearbeitete,  von  Lehmann  und 
Schulze  ergänzte  Veröfentlichnng :  .Die  alten  Territorien  des 
Elsass,  nach  dem  Stand  vom  1.  Januar  1648".  (Strassburg, 
Du  Mont-Sehaubcrg.  le'i  S.)  Die  elsä^sische  Litteratur  hat  seit 
Schöpfen  diese  topograpliisch-historisrlie  Seite  bevorzugt,  so  konnte 
die  bekannte  Karte  von  Kirchner  erschuiuen.  Daa  vorliegende  Werk 
bringt  ausser  den  Karten  auch  einen  Text,  der  es  unternimmt,  die 
Entstehnngsgesehicfate  der  einsefaien  Territorien  zu  skizzieren.  SBer 
war  Ja  in  den  letzten  Jahrzehnten  Ton  Fritze.  Schulte  und  Meister 
vorgearbeitet  worden.  DarOber  hinaus  geht  die  Forschung  an 
manchen  Stellen,  wie  sie  sich  auch  ein  unabhängiges  Urteil  der 
übrigen  Litteratur  gegenüber  wahrt.  Älit  besonderem  Interesse  habe 
ich  die  Erörterungen  über  den  Sinn  der  Artikel  des  westfälischen 
Friedens  gelesen,  sie  decken  sich  mit  den  von  mir  in  Markgraf 
Ludwig  Wilhebn  vorgetragenen  Anschauungen.  Die  österrelGher 
traten  damals  Rechte  ab,  welche  sie  gar  nicht  besessen.  Die  Yer» 
fiisser  heben  die  Bedeutung  der  Landgrafsi-haft  im  Oberelsass  mehr 
hen'or,  als  ich  es  seiner  Zeit  that.  Wie  ich  zu  weit  gieng,  so  ge- 
schieht das  auch  wohl  heute  nacli  der  aiulereu  Seite.  Die  letzte 
definitive  Geschichte  der  Territorialbihiung  ist  auch  dieses  Werk 
nicht.  Es  muss  die  verwickelte  Isatur  der  Uoheitsrechte  tiefer  uuter- 


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458  litteratarnotizeD. 

schieden  werden,  ich  Avürdc  heute  Uber  die  habsborgischen  Gebiete 
mich  viel  oiiitrehendcr  und  manchmal  auch  anders  äussern  können. 
Jjann  vciini-^-e  ich  vor  allem  eine  i>raci>je  Sclieidung  der  Stände, 
Bei  den  Jlüiienburgern  und  den  Fleckensteiu  fehlt  z.  H.  die  Angabe, 
doä  sie  Dienstmamieu  und  weabeu  Dieuätmauaea  sie  waren.  Daraus 
erfUurt  man  etm  Aber  den  Ursprung  ihrer  Lehen,  llchtee  Eigen  zn 
erwerben,  war  ihnen  zunächst  nicht  möglich.  Diese  üntersnchnngen 
sind  ja  sehr  verwickelt  nnd  schwierig,  im  einzelnen  wird  man  gewiss 
noch  weiter  kommen  können.  Die  nächste  Aufgabe  hat  das  Work 
aber  in  trefflicher  Weise  gelöst.  J)ie  Kirchner'sche  Arbeit  ist  über- 
holt, dasselbe  gilt  auch  von  der  Karte.  Auf  Einzelheiten  will  ich 
nicht  eingehen.  Ein  böser  Fehler  steht  S-  81,  wo  König  Adolf  zum 
Sohne  Kudülfs  von  llabsburg  gemacht  wiid. 


Von  den  Stöber'schen  Sagen  des  Elsassee  ist  nun  auch  der 
zweite  Teil  nBie  Sagen  des  Unter-Elsasses"  in  der  neues  von 

Curt  Mflndel  besorgten  Ausgabe  erschienen  (Strassburg,  Heitz  u. 
Mfindel,  1896).  Der  Herausgeber  hat  in  so  bescheidener  Weise  seine 
umfanfrrpiohe  Arbeit  in  dem  kurzen  Vorwort  charakterisiert,  dass  es 
mir  Ptiiclit  erscheint,  hier  henorzuheben,  dass  er  den  stuber'scheii 
Sagenschatz  sehr  l>f'trachtlich  vermehrt  und  dass  er  zugleich  damit 
eine  wohlthätige  Siciiiung  vorgenommen  hat,  der  vielleicht,  noch 
weitere  Grenzen  hätten  gesteckt  werden  dürfen.  Die  erste  Anagabe 
enthielt  256  Sagen  aus  dem  Unter>Elsa8s,  davon  sind  jetzt  82  StOckeb 
die  des  sagenhaften  Charakters  entbehren,  ausgeschieden  und  95  sind 
neu  hinzQgefQgt  worden,  so  namentlich  die  Sagen  ans  dem  Dags- 
burger  Land  und  der  Grafschaft  Saarwerden.  Nur  ans  Versehen  ist 
wohl  No.  119  mit  untergelaufen,  die  entschieden  über  den  Khein 
gehört.  Einen  ausserordentlichen  Floiss  hat  der  Herausgeber  auf 
die  Litteratursammlung,  auf  die  „Quellen  und  Nachweisungen'*  ver- 
wandt Hir  scheint  hier  des  Guten  fiwt  zn  viel  gethan.  Es  wSre 
meines  Erachtena  ausreichend  gewesen,  wenn  nach  der  Bezeichnung 
der  Quelle  Air  Jede  einzelne  Si^e  aus  der  weitem  Filiation  nur  die 
Funkte  hervorgehoben  worden  wären,  an  denen  der  Charakter  oder 
der  Wortlaut  der  Sage  in  irgend  einer  Weise  eine  Änderung  erleidet. 
Statt  dessen  ist  die  gesamte  Litteratur  mit  allen  gelegentlichen  Er- 
wähnungen der  Sage  herangezogen  worden,  ohne  dass  jedoch  die 
Gruppierung  der  Citate  nach  einem  sichern  bestimmten  Prinzip  er- 
folgt. Doch  dies  sind  nur  Ausstellungen  nebensichlicher  Art,  jeden- 
fiüte  ist  dank  der  Sachkunde  und  dem  Fleisse  Mündels  hier  das 
Haupt-  und  Lieblingswerk  August  Stoebers  in  einer  Form  wieder* 
erstanden,  mit  der  sich  nur  wenige  provinzielle  Sagensammlungen 
messen  können.  fF.  TT. 


Unter  dem  Titel:  Die  Stockhorner  von  Starein.  Versuch 
der  Darstellung  der  Geschichte  dieses  Geschlechtes  hat  Freiherr 
Otto  Stockhorner  von  Starein  (Wien,  Verlag  von  Karl  K<meg«i 
1696.  Vm  u.  184  S.  mit  einer  Stamm-  und  einer  Wappentafel  und 


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Litteraturuotizen. 


459 


einem  alphabetiecfaen  Personen-  und  Ortsnamenveneielinis)  ein- 
gehende Untersuchungen  ühcr  den  Ursprung  und  die  Geschickeseiner 
ans  Niederösterreich  (Stockem,  Stokam,  Stokharn,  Stochern,  Bez. 

Horn)  nach  mancherlei  Wanderungen  und  \\'andlungen  in  das 
Grossberzogtum  Baden  vei-ptiauzten  Familie  veröffentlicht.  Dem  dar- 
stellenden Teile  ist  von  S.  119— 16Ü  eine  Reihe  von  Urkundenaus- 
zügen beigegeben. 


In  der  Alemannia  SS4  (1696),  1.  Heft  87—90  giebt  P.  Albert 

einen  sehr  beachtenswerten  Beitrag  zur  „Erklärung  des  Radolf- 
zeller Marktprivilegs  vom  Jahre  1100",  das  seinerzeit  in  dieser 
Zeitschrift  X.  F.  B<1.  5  (1889),  141  von  Schulte  abgedruckt  worden 
ist.  Pas  Wesentliche  ist.  dass  er  in  dem  bekannten  schwer  zu  ver- 
stehenden Satze  statt  7iisi  (Zeile  8  von  unten  in  Schultes  Abdruck) 
ut  liest  und  damit  für  die  ganze  Stelle  einen  ungezwungenen  Sinn 
gewinnt  Schnltes  ond  Sohms  Aofifossong  von  dem  Radolfzeller 
Harktrecht  wird  darnach  ni  berichtigen  sein.  Da  Albert  in  seiner 
„Geschichte  der  Stadt  Radolfeell",  deren  Druck  inzwischen  begonnen 
hat,  auf  die  wirhtige  Frage  zurückkommen  und  durch  ein  Faksimile 
der  Urkunde  in  Originalgrösse  jedem  ein  eigenes  Urteil  über  seinen 
verbesserten  Text  ermöglichen  will,  cmptiehlt  es  sich,  das  Erscheinen 
dieses  Werkes  abzuwarten.  Albert  würde  aber  gut  tbun,  um  das 
Verständnis  jenes  erwähnten  s^wierigen  Satzes  zn  erleichtern,  nach 
eontradieere  (2Seile  12  y.  n.)  einen  Doppelpunkt  zu  machen-  Dann 
wird  auch  das  e<  Aoc  klarer.  Die  Übersetzung  kann  hier  wörtlich 
sein:  darum  toMm  auch  folgendem  wir  nicht  widersprechen:  fnäm^ 

If'JfJ  irfnn  nun  jrmand  kauft  oder  besitzt,  so  verordnen 

Mir  mit  Gc'^ctzcHkraft.  Der  ganze  Satz  Qnod  .si  bis  cd  sK'^ripiaf  ist 
durch  das  hoc  im  voraus  angekündigt.  —  Bei  dieser  (ielegenheit  ist  es 
mir  vielleicht  gestattet,  aui  eine  Stelle  hinzuweisen,  die  der  Auf- 
merksamkeit der  Stadthistoriker  empfohlen  zn  werden  verdient  Sie 
steht  in  der  Antwort  des  Konstanzer  Rats  anf  die  Klagen  des  Bischöfe, 
jenem  hocbinterssanten  AktenstQck  vom  Jahre  1368,  das  Rapport  in 
den  Konstanzer  Beiträgen  I  (1888)  S.  138  f.  leider  nicht  genau  ab- 
gedruckt hat.  Wir  sehen  daraus,  wie  sich  die  Stadt  Konstanz  ihr 
Verhältnis  zum  Bischof  vorstellte.  Die  Ilatsherren  grellen  dem 
Rischut  gegenüber  auf  die  noch  lebendige  Überlieferung  von  der 
Verlegung  des  Bistums  zurück.  Sie  beschränken  die  bischöflichen 
Rechte  aof  MOnze,  Zoll  an>1  Forst  Dagegen  steht  das  Grandeigen- 
tom  nicht  dem  Bischof  za.  Die  Bttrger  sind  dem  Kaiser  zu  Dienst 
i^rpOichtet  nnd  zahlen  dem  Reiche  Steuern.  Dem  Kaiser  leisten  sie, 
auch  gegen  den  Willen  des  Bischofs,  Heeresfolge.  Dies  in  aller 
Kür/e  der  wesentliche  Inhalt  der  Stelle,  die  aber  bei  Huppert  selbst 
nachzulesen  ist.  AI.  L'artcUicri. 

In  einer  Anmerkung  behauptet  Herr  Albert,  ich  hätte  die  Auf- 
nahme seiner  Arbeit  ui  diese  Zeitschrift  .abgelehnt''.  Das  ist  un- 
richtig. Ich  habe  sie  wegen  ihres  polemischen  Tones  beanstandet 
wie  das  aoch  anderen  Autoren  gegenQber  mehrfach  geschehen  ist 


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I 


460 


liUentarnotisen. 


Es  bat  niemals  ilaraber  ein  Zweifel  bestehen  kdnnen,  dass  sie  nach 

Änderung  des  Tones  aufgenommen  wäre.  Herr  Albert,  dem  ich  gar 
die  Beigabe  eines  Faksimile'»  anbot,  hat  es  für  gut  gefunden,  den 
Ton  zu  {indem,  die  Arbeit  an  anderer  Stelle  zu  veröffentlicheu  und 
die  oben  erwähnte  unrichtige  Anmerkung  hinzuzufügen. 

Der  licdaktcitr:  Aloys  Schulte. 


Ein  Aufsatz  von  0.  Uafuer  im  17.  Band  der  „Studien  und  Mit- 
teilungen ans  dem  Benediktiner-  und  Cistercienserorden''  (Brünn 
1886X  1—14  bringt  den  voUständig«!  Text  des  Terbrttdernngs- 
Vertrages  zwischen  Hirsau,  St.  Blasien  und  Muri  (1067  bis 

1090),  nachdem  das  Württembergische  Urkundenbuch  (5, 372)  ihn  zum 
Teil  bereits  bekannt  gemacht  hat.  Die  etwas  erbaulich  gehaltene 
Einleitung  —  es  fehlt  der  Hinweis  auf  Piper's  Ausgabe  der  Libri 
confraternitatum  von  St  Gallen,  Reichenau  und  Pfiivirs  fMon.  Germ. 
18Ö-1)  —  beschäftigt  sich  mit  dem  Ursprung  und  der  Bcdeuiuug  der 
Brndenchafken  im  Mittelalter.  Die  Richtigkeit  der  Notiz,  das 
Beichenaner  Konfratemitatsbnch  habe  an  40000  Namen  gezählt«  darf 
man  billig  bezweifeln,  nicht  minder  aber  die  Yermntang,  dass  alle 
weltlichen  Gilden  den  religiösen  Bruderschaften  ihre  Entstehung 
verdanken,  in  dieser  Allgemeinheit  als  verfehlt  bezeichnen. 

A.  Wenningiioff, 


Im  Katholik  (dritte  Folge,  Bd.  13,  S.  549  flf.)  veröffentlicht 
K.  Eubel  aus  piaizischeu  Handschriften  der  Vaticana  in  Korn  aller- 
hand Nachrichtoi  Aber  die  Yerehmng  des  hL  Philipp  von  Zell  im 
Bistum  Speyer.  Darunter  ist  auch  eine  um  1100  niedergeschriebene 
TiaditionBarkuide  ttber  einen  Wemberg  in  marka  Qozenesheim. 


Die  „Neuen  Beitrage  zum  pllpstlichen  XJrkundenwesen 

im  Mittelalter  und  zur  Geschichte  des  14.  Jahrhunderts" 
von  H.  Simonsfeld  (aus  den  Abb.  d.  Bayr.  Ak.,  HI.  Kl.,  XXI.  Bd. 
11.  Abt.  München  1896.  92  S.)  enthalten  neben  anderen  Dingen,  auf 
die  hier  leider  nicht  eingegangen  werden  kann,  wertvolles  neues 
Material  zur  oberrheinischen  Geschichte  aus  einem  Münchener 
Formubrbuch  der  päpstlichen  Audientia  littcramm  contradictamm. 
Wir  finden  genannt:  Basel,  Breisach,  Degerfelden,  IVeiburg  i.  B., 
Gengenbach,  Strassborg.  Auf  8.  381,  No.  152,  handelt  es  sich  um 
Altnau  im  Kanton  Thurgau.  —  Auf  S.  382  No.  157  wird  eines  ülricos 
Burgravii  offic.  Constant.  gedacht.  Ein  Domherr  T'lrich  Burggraf 
kommt  in  den  Ecgg.  Konst.  2  No.  4678  vor.  Dass  er  Ottizial  gewesen 
sei,  war  bisher  unbekannt.  Vgl.  diese  Zeitschrift  18%,  S.  .316.  — 
S.  393  No.  27  ist  cm  Schreiben  Papst  Johanns  XXU.  an  Bischof 
Nikolaus  von  Augsburg  vom  10.  Mfin  1334.  Dieser  Nikolaus,  aus 
dem  Gesehlechte  der  Vögte  von  Frauenfeld,  wurde  am  18.  AprO  1884 
nach  Eonstan/  ^(n-setzt.  Das  Schreiben  vom  10.  März  gehOrt  in  die 
Begg.  Konst.  2  hinter  No.  4413  und  wird  wie  mehreres  von  dem 


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litteratimoUieii. 


461 


Folgenden  in  die  Nachträge  aufgenommen  werden.  —  S.  394  No.  2B 
dient  zur  weiteren  Aufklärung  über  den  Kampf  des  Fraucufelders 
mit  Albrecht  von  Hohenberg  um  das  Bistnni.  Sünonsfeld  hat  datiert: 
nach  IS.  April  1884.  Man  würd  hinzofllgen:  ¥or  Ende  Angost:  vgl. 

Regg.  Konst.  4458.  —  S.  394  No.  29  ist  ein  bisher  unbekanntes  Gte- 
such  des  Bischofs  Nikolaus  an  den  Papst,  er  möge  ilim  die  Suspension 
des  Interdikts  wie  in  Meersburg  so  auch  anderwärts  erlauben.  Es 
fallt  wohl  auch  vor  Ende  August  13^4.  —  S.  397  No.  34  betrifft  einen 
Streit  zwischen  Kloster  Rheinau  und  zwei  Geistlichen,  liefert  aber 
nebenbei  einen  willkonmienen  Beleg  dafDr,  dass  Ober  den  K^Mistanser 
Bischof  Bndolf  HI*  tbatsSchlich  der  grosse  Kirchenbann  veriiSngt  war; 
vgl.  Regg.  Konst  2  Ko.  4335,  die  hiernach  zu  ergänzen  ist.  Über 
Magister  Johann,  Kustos  von  St.  Peter  zu  Basel,  Kirchherm  in  Richen- 
tlial  (Kanton  Luzern),  vgl.  in  den  Reger.  No.  4059  und  1(160.  Mapister 
Konrad  de  Aichain  (Tllereichen  in  Bayern)  kommt  mehrfach  in  Be- 
ziehung zu  den  Kunstanzer  Bischöfen  vor.  In  dem  Abdruck  dieser 
Nummer  muss  es  Z.  5  v.  o.  heissen  „uuntiata"  statt  „nuntiatus".  In 
der  Erlftatenmg  S.  353  Anm.  7  ist  1883  in  1334  zu  berichtigen. 
Ebenda  S.  368  Z.  2  v.  q.  ist  nZOricher"  Brndcf^er  fllr  nZorzacher". 

—  Die  auf  S.  398  No.  35  erwähnte  Angelegenheit  ist  mir  aus  den 
Rcgestcn  nicht  bekannt.  Der  Notar  des  Orafou  Ulrich  von  Württem- 
berg würde  in  Stuttgart  wohl  festzustellen  sein.  —  Über  No.  36 
S.  67  wird  später  wohl  das  Züricher  Urkundenbuch  IJclit  verbreiten. 

—  S.  387  No.  18  und  S.  413  No.  40  vermehren  umserc  Kunde  über 
Albiecht  von  Hohenberg,  der  das,  was  er  dnrch  die  fortschreitende 
Forschong  als  Schrüksteller  verliert,  als  Politiker  reichlich  ineder 
gewinnt  —  No«  42  S.  415  zeugt  von  der  angesehenen  Stellnng  des 
Abtes  von  Salem,  den  Papst  Clemens  YI.  zwischen  1.342  oder  1345  und 
1352  mit  der  Untersuchung  des  Verlialtons  des  Esslinger  Rates  gegen 
die  dortigen  Juden  beauftragte.  —  Der  in  No.  45  S.  419  genannte 
Bttrger  von  Konstanz  wird  in  den  Regg.  Konst.  2  No.  4782  in  Be- 
ziehung zu  Sommeri  erwähnt  —  No.  46  S.  420  betrifft  die  Stifter 
Embrach  nnd  Hefligenberg  bei  Winterthor.  Über  letzteres  vgl. 
Nilscheler,  GotteshBoser  der  Schweiz  2,  266.  —  Übersieht  man  die 
vorstehenden  Notizen  vnd  nimmt  nodi  einige  andere,  der  Kürze 
halber  hier  fortgelassene  hinzu,  so  muss  man  die  Ausbeute  aus  der 
Veröffentlichung  Simonsfelds  als  hüch>t  bedeutend  bezeichnen  und 
der  mit  Konstanzer  Verhältnissen  beschäftigte  Forscher  sieht  sich 
ihm  zu  lebhaftem  Danke  verpflichtet.  A,  CarttUicri. 


Wie  das  Baseler  Konzil  erhält  nun  auch  das  Koustanzer  Konzil 
ein  neoes  monnmentales  Qnellenwerk.  Der  Heransgeber  desselben 
ist  onsem  Lesern  schon  aof  diesem  Felde  dnrch  seine  Forschongen 

und  Quellen  zur  Geschichte  des  Konstanzer  Konzils  auf  das  Vor- 
teillmfteste  bekannt,  in  denen  er  schon  die  Absicht  der  grossen 
Sammliiiii:  klarlegte  (s.  diese  Zeitschrift  NT.  Bd.  5,  132).  Von  ihr 
liegt  nuniiielir  ein  Einleitungsband  vor:  Acta  concilii  Con>tanci- 
eusis,  herausgegeben  von  lleiurich  Finke.  I.  Bd.  Akten  zur 


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462 


Litteraturnotizen. 


Torsrcscliichtc  des  Konstanzer  Konzils  (MIO  bis  14U).  (Muii-^ter, 
Kcgcüsberg  Vlll  u.  424  SS.)  Fiuke  hut,  durch  die  Berliner  Akademie 
nnterstatast,  weite  Reisen  gemaclit,  um  Qaellen  zur  Geschidite  des 
Konzils  ao&nspttren.  In  dem  Torliegenden  Bande  finde  ich  Archire 
und  Bibliotheken  ans  Bum,  I-'lorenz,  Venedig,  Paris.  Barzcloua,  AVien, 
München,  Hannover  und  Trier  vertreten  und  schon  dieser  £än- 
leitungsband  bietet  eine  Fülle  von  wertvollem  Materiale.  Unserer 
lokal  beschränkten  Zeitschrift  kommt  es  nattirlich  vor  allem  auf 
einzelne  Seiten  der  Geschichte  des  Konzils  und  seiner  Vorstadien 
an.  Den  zweiten  Abschnitt,  das  römische  Konzil  von  1412  und  1413, 
moss  ich  demnach  übergehen.  Der  erste  behandelt  die  ünionsver- 
handlongen  und  Konzilsplfine  von  1410  bis  1413,  der  dritte  die  Vor- 
geschichte des  Konstanzer  Konzils  vom  Sommer  1413  bis  November 
1414.  In  jenem  interessieren  uns  besonders  die  Beziehungen  des 
Papstes  Gregor  XTI  zu  dem  Pfalz*jrafen  Ludwig,  dem  Haui>te  der 
gregorianischen  Ubedicnz  in  Deutschland.  Ks  entwickelte  sich 
z\vi?chcn  ihnen  ein  sehr  lel>liafter  Verkehr,  als  Gesandte  des  Papstes 
erächienen  der  bekannte  Johannes  von  Malkow  und  Uu^so  Ilathenow 
von  Berlin  in  Heidelberg,  ausser  ihrer  Instruktion  bietet  Finke 
mehrere  andere  Stttcke  der  Korrespondenz.  Ein  eigener  Abschnitt 
ist  dem  Briefwechsel  gewidmet.  Ein  grosser  Teil  der  Aktenstücke 
entstammt  dem  Cod.  5096  der  Wiener  Hofbibliothek,  welcher  eine 
von  einem  eliomaligen  Rate  König  Ruprechts  Johannes  Vener  an- 
gelegte Sammlung  ist,  ein  anderer  dem  Codex  Palatinus  701  der  Vati- 
cana,  der  eine  Formelsammlung  darbietet.  Uber  diese  beiden  üand- 
scliiilteu  wird  Finke  im  nächsten  Bande  handeln. 

Es  fehlt  hier  an  Ranm,  die  Politik  des  pfittzer  Knrfiarsten,  der 
auf  dem  Konzil  selbst  ja  eine  bedeutende  Rolle  spielte,  zu  schildern. 
Ich  erwähne,  dass  er  und  der  Kurfürst  von  Trier  Älr  Strassburg 
und  Basel  als  Konzilsort  eintraten.  Audi  über  die  ersten  Anfragen 
der  Curie  Johannes  XXIII.  bei  der  Stadt  Konstanz  bringt  Finke 
in  No-  r»0  und  sonst  wichtiges  bei.  Ich  hebe  hier  absichtlich  nur 
das  Lokali:e^i  hi(  htiiche  hervor,  die  Bedeutung  für  die  allgemeine 
Gcbchichto  iestzustelleu  ist  hier  nicht  der  Ort.  Ich  erwähne  da  nur 
die  genauen  Nachrichten  Aber  die  Unionsvorsuche  des  edlen  Malatesta, 
die  Politik  Gregors  XII.  bis  zur  Anerkennung  des  KonzUs,  die  vOllig 
neue  Darstellung  des  römischen  Konzils,  die  Bemtlhungen  des  von 
Finke  sehr  günstig  beurteilten  Königs  Sigmund  um  Anerkennung 
des  Kon/ü«.  und  die  wichtigen  Aufschlüsse  über  die  Haltung  Spaniens 
und  Benedikt  XIII.  Die  Aktenstücke  sind  nach  sachlichen  Gesichts- 
punkten geordnet  und  jedem  Abschnitte  geht  eine  die  Forschungen 
enthaltende  Einleitung  vorauf.  Ilofieutlich  folgt  der  zweite  Band, 
der  uns  auch  noch  neue  Traktate  von  Dietrich  von  Niem  bringen 
soll«  diesem  ersten  recht  bald.  A»  8* 


Die  Ilabsburg  und  die  denkwürdi j?cn  Stätten  ihrer 
Umgebung"  hat  ein  Wiener  Schuirnt.  Prof.  Jo^ef  Langl,  in  einer 
ursprünglich  als  Programm  erschienenen  Schrift  recht  ansprechend 


Littemtttnotiseii. 


463 


geschildert.  Besonders  dankenswert  sind  die  bildlichen  Beigaben, 
Ansichten  und  Griiiiilris';c.  (Wien,  £oL  HölzeL  1895.  Zweite  nm- 
gearb.  Aufl.  lY  und  64.)  A,  C. 

In  seiner  Marburger  Habilitationsschrift  ttber  die  Entstehung 
des  deutschen  Reichskrieges  gegen  Herzog  Karl  den 
Kähnen  Ton  Burgund  (Marburg  1896.  101  S.)  sehildert  Hermann 
Diemar  auf  Grund  eines  erschöpfenden  Materials  ans  dem  Kölner 

Stadtarchive  die  Wirren  im  Kölner  Erzstifte  vom  Tode  des  Erz- 
biscliofs  Dietrich  von  Mörs  am  14.  Februar  1463  bis  zu  dem  all- 
gemeinen Reichsaufgehot  g(>:cn  Herzog  Karl  von  Burgund  am 
27.  August  1474.  Der  Nachtoiger  Dietrichs,  der  am  30.  iSIüiz  1403 
einhellig  gewählt  wurde,  war  der  Würzburger  Domprobst  Ruprecht, 
Bruder  des  Kurflirsten  Friedrich  des  Siegreichen  T<m  der  Plalz. .  Der 
Kurfürst  selbst  griflT  mehrfach  thatkräftig  in  die  niederrheinischen 
Verhältnisse  ein.  Für  badischc  Historiker  bemerke  iih,  dass  auch 
der  pfälzische  Kanzler  und  spätere  Bischof  von  Speier,  Dr.  Mathias 
Kammung  (6.  H,  7),  der  Kölner  diorbischof  Markgraf  Markus  von 
Baden  (S.  20)  und  schliesslich  der  Markgraf  Karl  I.  von  Baden  selbst 
(S.  51)  erwähnt  werden.  Im  Juli  1473  versanunelten  sich  zahbreiche 
Retchsfilrsten  in  Baden-Baden.  Erfreulich  ist  der  Schluss  der  Schrift, 
wo  Yerfiftsser  zeigt,  dass  der  Reichskrieg  gegen  den  fibermatigen 
hurgundischen  Nachbar  weithin  den  nationalen  Gedanken  belebte. 
^Vir  sehen  daher  mit  lebhaftem  Interesse  der  angekündigton  grösseren 
Veröffentlichung  des  V(Tfa=:ser8  über  den  Verlauf  des  Eeichskrieges 
von  1474  und  1475  entgegen.  A,  C. 


Das  Bonner  Universitätsprogranim  zur  Feier  des  Geburtstages 
des  Kaisers  brachte  eine  höchst  interessante  Abhandlung  des  Pro- 
fessor Elter:  „De  Henrico  Olareano  geographo  et  anti- 

quissima  forma  nAmericae"  commentatio".  Der  Verf.  fand  In 
der  Bonner  Universitätsbibliothek  in  einer  Ausgabe  des  Ptolemäus 
von  1482  eine  hnnd'^fhriftlirhe  Weltkarte  eingebunden,  ■\velelie  auch 
die  eben  entdeckte  neue  Welt  enthielt  und  sie  als  „Terra  America" 
bezeichnete.  Gezeichnet  ist  sie  von  (llarcan  und  zwar  im  Jahre  1510 
und  zu  Köln.  Der  spätere  Stolz  der  Freiburger  Hochschule  (1529  bis 
1563)  war  in  KOln  Ton  1506  bis  1510  Student.  Diese  Karte  ist  die 
iUteste,  welche  die  Bezeichnung  „America"  enthfilt;  de  war  es  aber 
nicht  immer.  Glarean  stützte  sich  auf  des  Geographen  von  S  -DiÄ 
Buch  von  ir>07.  Damit  ist  der  zu  Frcihurg  geborene  WaldseemtUler 
gemeint,  der  den  Namen  Amerika  tiherliauiit  erfunden  hat.  Die  in 
der  Cosmograpliiao  intrtHluctio  von  l.")<i7  aii^^cküinliirto  Knrte  liat  sich 
bisher  iu  keinem  E.xeujplare  gefunden.  Elter  erweist  nun.  sie 
nicht  in  S.*Di^  sondern  in  Strassburg  hergesteUt  und  auch  getrennt 
verkauft  wurde.  Ein  Exemplar  ist  bisher  nicht  bekannt  geworden. 
Ilm  ein  Bild  von  ihr  zu  gewinnen,  muss  man  die  von  ihr  abhängigen 
Karten  studieren,  so  ausser  der  Bonner  Karte  Glareans  auch  die  in 
München  erhaltene  jftngere  n.  a.  Diese  sind,  wie  die.neu  gefundene 


464 


Litteraturuotizen. 


Karte,  in  Xachbildungen  beigefügt,  auch  die  Weltkarte,  welche  der 
Freiborger  E^arthSnser  Gregor  Keiseh  seiner  Margarita  philosophica 
1506  beigab.  A.  S, 


£ine  Leipziger  Doktor-Dissertation  von  Max  Albin  HOssler: 
„Zur  Entstehungsgeschichte  des  Bauernkriegs  in  Süd- 
westdeutschland, mit  besonderer  Berticksichtigunj?  der  Land^^raf- 
schaften  Stühlingen  und  Fürstenberg"  (I^eipzig,  l'iischel  &  Trei)tc, 
70  S.)  zerfällt  in  zwei  Teile.  Der  erste  ist  eine  Anwendung  der  aü- 
gemeiner  gefondenen  Ergebniase  der  Untersuchungen  der  Lage  des 
Banerostandes  vom  18.  bis  snm  15.  Jahrlmndert  auf  ein  weites  Gebiet 
Ton  Südwestdeutschland.  Die  herangezogenen  Beispiele  gehen  von 
Pfronten  im  südöstlichen  Allgäu  und  Rorschach  bis  nach  Wolfarts- 
weier bei  Karlsruhe.  Das  (iebict  ist  also  sehr  gross  und  nicht  ein- 
heitlich. Interessante  Einzclstudicn  und  Vcrpleicho  bietet  dieser 
Abschnitt  wohl,  aber  es  sind  doch  nur  einzelne  heraosgegritfeuo 
Stflcke,  welche  nicht  in  organische  Verbindung  gebracht  sind.  Uan 
merkt  dem  Ver&sser  an,  dass  es  ihm  ganz  an  Ortskenntnis  fehlt. 
Das  Ergebnis  ist,  dass  die  Lage  der  Banem  bis  snm  Beginn  des 
15.  Jahrhunderts  gllnstig  war,  die  der  Herren  schlecht.  Von  da  ab 
sei  eine  Veränderung  zu  Ungunsten  der  Bauern  eingetreten.  Der 
zweite  Teil  behandelt  nau  die  Beschwerden,  welche  die  biühlingcr 
und  Fürstenberger  Bauern  dem  Kammcrgerichte  in  Esslingen,  dem 
die  Entscheidung  der  Streitigkeiten  aiüieimgestellt  war,  im  Apni 
15S5  Torlegten.  Der  Verf.  kritisiert  nnn  wohl  die  dort  yorgebracfaten 
Klagen,  er  zieht  noch  das  Ar  die  Herren  sprechende  Material  her- 
beL  Aber  gegen  ein  solch  einseitiges  Aktenstück  kommt  man  nur 
dann  völlig  auf,  wenn  man  eine  wirkliche  Rechts-  und  Wirtschafts- 
geschichte der  Lan<l;?rafsclinft  Stültlingen  und  der  hier  allein  in 
Betracht  koiinnendcii  westlichen  Teile  der  Landgrafschaft  Baar  vor- 
her ausarbeitet.  Emu  solche  hätte  den  Inhalt  des  ersten  Teiles 
bilden  müssen.  Yerü  erkennt  die  Ursachen  der  Bewegung  als  rein 
agrarische  an,  erst  durch  den  £inflns8  von  Zürich  seien  reformatorische 
Ideen,  durch  Thomas  Mflnzer  wiedtftfinferische  hinsogekommen. 
Die  für  einen  mit  der  Gegend  gar  nicht  Tertraaten  Doktoranden  im 
übrigen  recht  ordentliche  Dissertation  kann  uns  eine  Vorgeschichte 
des  Bauernkriegs  nicht  ersetzen,  diese  mnss  noch  geschrieben  werden. 

A.  S, 


£i  seiner  Schrift:  ^ie  zwölf  Artikel  der  oberschwftbischen 
Bauern  ISSS"  (Kempten,  Steel  lY  n.  170  SS.)  hatF.L.Banmann 
das  Thema  seiner  Dissertation  wieder  ao^tenommen  nnd  uns  dar^ 

gestellt,  wie  sich  die  drei  Bauernhaufen  im  AUgftn,  am  See  und  der 
Baltringer  gebildet  und  entwickelt  haben.  Vor  allem  verfolgt  er, 
wie  die  Idee  des  „göttlichen  Kcclites  \  au  dem  das  weltliche  Recht 
und  Herkommen  gemessen  werden  müsse,  sich  in  diesen  Kreisen 
Terbrcitet  hat.  Er  vcrgleiciit  den  Geist  der  bäuerlichen  Beschwerden, 
der  Gablers  von  1585,  nnter  sich  nnd  zeigt  so  die  yerschiedenen 


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Littentamotuen. 


465 


Strömungen.  Das  zweite  Kapitel  behandelt  den  Zosammenschluss 
der  drei  Haufen  zur  „christlichen  Vereinigung",  im  folgenden  ist  der 
Kern  behandelt.  Es  ist  die  Frage,  wer  der  Verfasser  der  zwölf 
Artikel  sei;  sie  ist  sehr  Terschieden  beantwortet  worden.  Pwwnftnn 
weist  naeh,  dass  sie  auf  Grand  der  Memminger  Eingnbe  (nach  Stern 
nnd  Lohncrt  ist  diese  jflnger)  verfasst  worden  sind  von  dem  Feld- 
schreiber des  Baltringcr  Haufens,  dem  Kürschner  Sebastian  Lotzor, 
diesem  theologisicrcndcn  Handwerker  hat  wohl  der  Mcmmin^rer 
Predi£!:er  Schappeler  geholfen.  Es  wurde  dieses  Programm  auf  der 
zweiten  Memminger  Bauemversammlung  endgiltig  am  14.  März  an- 
genommen. Das  letzte  Kapitel  behandelt  den  Fortgang  der  Ver- 
handlungen des  schwäbischen  Bundes,  vor  allem  die  Zosanunenkonft 
in  Ulm.  Vor  dem  Boginnc  des  Kampfes  endet  die  wertvolle  Arbeit. 
In  der  genauen  Orts-  und  Personalkenntnis  des  Verfassers  beruht 
ein  nicht  gerin^or  Vorzug  derselben.  Die  einzelnen  Strömungen 
sind  gut  niitemplnndcn. 

Noch  näher  als  dieses  Buch  berührt  unser  (xchict  eine  akademische 
Rede  desselben  Verfassers:  Die  Eidgenossen  und  der  deutsche 
Bauernkrieg  bis  SfSrz  im  (Sitz.-B6richte  der  B&yr.  Akademie 
philos.  n.  Mst.  Klasse  1896,  Heft  1).  Man  sollte  meinen,  dass  die 
Eidgenossen  in  dem  Bauernkrieg  gleichgeartete  Elemente  gefnnden 
hätten;  wie  bei  der  Entstehung  der  Eidgenossenschaft  handelt  es 
sich  ja  um  den  Kami)f  gegen  dne  Herrschaft.  Dorli  dem  war  nicht  so. 
Der  (TCgcnsatz  zwischen  städtischen  und  bäuerlichen  Kantonen  hemmte 
beide,  erstcrc  hatten  selbst  die  Erbschaft  der  alten  Tlcrren  ange- 
treten und  besassen  untertbänige  Bauernschaften.  Die  Bauernkantone 
waren  katholisch,  die  dentsdie  Bauembewegung  neigte  sich  zur 
neuen  Lehre.  Es  fehlte  bei  den  Schweizern  völlig  die  Propaganda 
der  Ideen,  sie  waren  staatsrechtlich  durch  die  Erbeinignng  mit 
Österreich  trcbunden,  sie  vorsuchten  in  ihrer  Gesamtheit  also  nicht 
eine  Ausdehnung  nach  Norden,  wie  das  von  Österreich  Vtofürchtet 
wmde.  Die  Politik  der  Einzelkantone  ist  verschieden,  iki  den 
Stühlingern  suchte  Schaffhaosen  zu  vermitteln.  Nicht  so  ganz  neutral 
war  die  Stellung  von  Zfirich,  das,  w^  der  Graf  von  Solz  das 
Züricher  Bflrgerrecht  besass,  im  Elettgau  doi  Versuch  machte,  die 
Bauern  für  die  Zaricher  Glaabensmandate  zu  gewinnen,  das  jus 
reformationis  also  dem  lAndeshcrrn  wegzunehmen.  Wirküdie 
Sympathie  fand  Waldshut,  das  unter  Hubmaiers  Leitnnq'  ?ich  ganz 
der  neuen  l^ehre  angeschlossen  hatte.  Die  Schlacht  von  Pavia.  das 
Scheitern  des  Unternehmens  Ilcrzu;j;.s  Tlrich  von  Württemberg  haben 
die  Stimmung  der  Schweizer  noch  mein*  abgekühlt.  Die  unsichere 
Haltung  der  Schweiz  aber  hatte  die  österreichische  Regierung,  welche 
keinen  neuen  Schweizerkrieg  heraufbeschwören  wollte,  abgehalten, 
firflhzeitig  mit  Gewalt  einzugreifen.  A,  8* 


In  der  „Vierteljahrsschrift  für  Wappen-.  Siegel-  Und  Familien- 
kiinde".  Daiul  XXIV,  berichtet  Hermann  Hahn  über  den  hand- 
schriftlichen Nachlass  Bernhard  Uertzogs  in  der  Frank* 

Zelticbr.  f.  QMoh.  d.  Ob«rrb.  N.  F.  XI.  3.  30 


466 


UttentanMliieii. 


furter  Stadtbibliothek.  Fünf  Werke  des  fleissigen,  wenn  auch  kritik- 
losen Sammlers  in  Genealogicis  sind  uns  dort  erhalten.  Es  sind 
eine  Genealogische  Geschichte  der  Herren  von  Lichtenberg,  ein 
CalendAriom  historicom  für  Banan,  ZweibrOckeii  o.  8.  w.  Am  wert- 
voltoken  ist  eine  „Beschieibimg  der  litterBchaft . .  BeiniBcheB  Besifto*. 
Hahn  führt  die  einzelnen  behandelten  Geschlechter  auf  und  giebt 
eine  Kritik  des  Werkes.  Recht  beachtenswerth  sind  die  mitgeteilten 
neuen  Daten  über  das  Leben  des  Chronisten,  dessen  Todesjahr  freilich 
auch  jetzt  noch  nicht  festzustellen  ist.  —  Derselbe  Verfasser  behandelt 
an  gleichem  Orte  auch  drei  pfälzische  Wappen:  Berlewin  Zurno, 
Montfort  und  Breidenborn- 


Einen  sehr  anziehenden  Vortrag:  „Dir  IJcrcsina-Übergang 
des  Kaisers  Napoleon  unter  besonderer  Berücksichtigung  der 
Teilnahme  der  badischcn  Truppen**,  bat  der  Major  des  Generalstabs 
von  Lindenau  in  Druck  gegeben  (BerUn,  Mittler).  Es  fochten 
damals  unter  dem  Markgrafen  Wilhelm  von  Baden  sieben  badische 
Bataillooef  vier  Eskadrons  vnd  acht  Gesehfltze,  im  ganzen  7666  Mann. 
Die  Heldentbat  der  sich  auch  sonst  vortrefflich  haltenden  badischen 
Brigade  war  der  Kampf  auf  dem  linken  Beresinaufer  am  28.  November 
1812,  der  dem  sich  zurückziehenden  Heere  Zeit  zum  Überschreiten 
des  Flusses  gab.  Die  badischen  Truppen  hatten  schon  vorher  den 
Fluss  passiert,  mussten  also  ihn  insgesamt  dreimal  überschreiten. 
Der  Markgraf  hat  bekanntlich  den  Befehl  Napoleons  ansfOhren  vnd 
die  Brocken  abbrechen  mflssen.  Die  UehtvoUe  Darstellang  behandelt 
ftberfaaopt  den  Rocksng  Napoleons  Ton  Smolensk  an. 


Im  2,  Heft  des  n.  Bandes  der  von  Anton  Bettelheim  herans^ 
gegebenen  Biographischen  Blätter  (Berlin,  Emst  Hofinann  n.  Co.  1896) 

veröffentlicht  Otto  Frhr.  v.  VöldemdorflF  über  Karl  Heinrich 
Schaible,  einen  in  Offcnbnrj?  geborenen  badischen  Landsmann,  der, 
an  der  Revolution  von  l'.t  beteiligt,  „dem  über  ihm  schwebenden 
Todesurteil  plücklirh  entronnen  in  England  eine  hochgeachtete  Stel- 
lang sich  erwai'b  und  unentwegt  für  Deutschland  und  deutsche  Ehre 
thftttg  war",  interessante  Mittettnngen,  welche  anf  einer  nnr  iBr 
IHonde  gedrockten  Antobiographie  des  greisen  Patrioten  nSieben- 
nnddreissig  Jahre  aus  dem  Leben  eines  Exilierten"  beruhen.  In  der 
gleichen  Zeitschrift  teilt  W.  Lang  zwei  Briefe  von  Karl  Mathy  — 
einer  vom  16.  Juni  18^^  ans  Grenchen  an  Ernst  Kochholz  in  Aaran 
der  andere  vom  17.  Juni  1841  au'=  Karlsruhe  an  den  Redakteur  der 
Allgemeinen  Zeitung,  Kolb  geriilitet  —  mit,  welche  die  Charakteristik 
des  hochverdienten  badischen  Staatsmannes  in  Gustav  Frejtags 
aefaftner  Biographie  desselben  am  einige  nene  feine  Zflge  bereichem. 

V.  TT. 


Eine  Reihe  ireiterer  Litteratumf4iMen  muss  ich  leider  iccgm 
Maummangä  MurückUgm,  iicItuUe* 


Badische  GeschichtsUtteratur 

des  Jahres  1895.^) 

Zosammengestellt  von 

Exkgo,  IsenlMurt 
Tenelehiii  der  Abkftnugsn,  s.  diese  Zs.  NF.  lO,  S.  302. 


Zeitschriften  und  bibliographische  Hilfsmittel. 

1.  Zcitsclirift  für  die  Geschichte  des  Oberrheins,  hrsg, 
von  der  Badischen  historischen  Kommission.  NF.  Bd.  10  [der 
ganzen  Reihe  49.  Bd.].  Karlsruhe,  Bielefeld.  683  S.  —  Be- 
sprechungen: Karlsr.  Zg.,  lioiiagcn  zu  No.  37,  165,  251  u.  359, 
a  Bl.  [P.  Albert]. 

2i  Mitteilangen  der  Badiscben  historischen  Kommission. 
Xo.  17.  Beigegeben  m  dieser  Zs.  KF.  10.  100  S. 

a.  Freiburger  Diözesan-Archiv.  Organ  des  kirchlich-histori- 
schen Vereins  für  Geschichte,  Altcrtumskundo  und  christliche 
Kunst  der  Erzdiözese  Frcihurg  mit  Berücksichtigung  der  an- 
grenzenden Diözesen.  24.  Bd.  Freibarg.  i.  Br.,  Herder.  XXIV, 
315  8. 

4  Freihurger  katholisches  Kirchenhlatt  88.  Jahrg.  Frei^ 
hnrg  i  Br.,  Dilger.  428  B. 

5.  Schau-in's-Land.    Hsg.  und  im  Verlag  vom  Breisgau -Verein 
«Schau-in's-Lnnd«.   Freib.  i.  Br.   21.  Jahrlauf.  103  S.  (FreibK- 

KBl.  Jahrg.  40  [18%].  No.  15,  S.  237/38  [x.  y.j). 

6.  Alemannia.  Zeitschrift  für  Sprache,  Kunst  und  Altertum,  be- 

sonders des  alemannisch-schwäbischen  Gebiets,  begründet  von 
t  Anton  Birlinger,  fortgeftihrt  von  Fridrich  Pfaff.  23.  Bd. 
Bonn,  Haustein.  288  8. 

7.  Zeitschrift  der  Gesellschaft  fttr  BefOrdernng  der  Ge- 

schichts-,  Altertums-  und  Yolksknnde  von  Freibarg, 
dem  Breiscrau  nr\(\  den  angrenzenden  Landschaften. 
12.  Bd.  Frei  bürg  i.  B.  In  Kommission  bei  Eogen  Stoli.  100  S. 
Mit  einem  Plane. 


0  Bern  Pfiurrer  K.  Beinfried  in  Moos  mid  den  Berren  Prof.  Dr.  K. 
Sdinmacher  und  Dr.  Alb.  Werminglioff  sn  Kaiismhe  bin  ich  ftr  die 
freundliche  Mitteflung  von  Beiträgen  tu  groisem  Danke  verpflichtet. 

30* 


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468 


Isenbart 


8*  Neues  Archiv  für  die  Geschichte  der  Stadt  Heidelberg" 

und  der  rlioinisrhcn  Pfalz  im  Auftrap:e  des  Stadtrats  h.«2r. 

von  der  Kouimiibion  f.  d.  Gesch.  der  Stadt.   Bd.  III,  Heft  1. 

Heidelberg,  KOster.  86  8. 
9.  Nene  Heidelberger  Jftbrbttcher,  lug.  vom  bistor.-phüos. 

Vereine  zu  Heidelberg.  Jahrg.  V,  Heft  1  n.  2.  Hddelberg, 

Koester.  280  S.  Dazu  eine  Karte. 
10t  Diözesan-Archiv  von  Schwaben,  zugleich  Organ  für  dentscho 

Kirchencresrliiohtc.  Ms?,  von  E.  Hofele.  12.  Jalirg.  Stattgart, 

„Deutsches  Volksl)latt.  '   Uli  S. 

11.  Albert,  P.   Bericht  über  die  badische  Gcschichtslitteratur  des 

Jahres  1894.  (Jahresberichte  d.  6esch.-Wiss.,  hsg.  \<m  J,  Jas- 
trow.  Xm.  Jahrg.  1894«  H«  8.  186-204.). 

12.  Isenbart,  Hugo.  Badische  Geodiichtalitterator  dee  Jahres  1884. 

(Diese  Zs.  NF.  Bd.  10,  &  302-320). 


Prähistorischa  und  Römische  Zeit 
(Hit  Einschluss  der  Anthropologie.) 

Vgl  Ko.  147. 

13.  Schütz,  E.  Die  inneren  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse  der 

Westgermanen,  insbesondere  der  Weslsneben  in  der  Urzeit 
(BeiL  s.  Jahresbericht  d.  (Srossberz.  Progymnasiiims  Bonaii- 

eschingen.  Donanesehingen,  Willibald.  20  S. 

14.  W[agner],  EL  Altertmnsfundc  im  Grossherzogtnm  Baden  nnd 

Neuerwerbungen  der  Crrossherz.  Samnilnntron  für  Altertums- 
luvl  Völkerkunde  im  Jahre  18f)4.   f  Karlsr.  Zg.  No.  23  n.  24). 

15.  Derselbe.    Prähistorische  Funde  aus  Baden.  (Antiquitäten  Zs., 

Jahrg.  6,  S.  2<i2— 2G4). 

16.  Derselbe.  Zusammenstellung  der  in  Baden  im  Jahre  1895  ge- 

machten Altertmnsftinde.  (Karlsr.  Zg.  1896,  No.  9;  anch  ab- 
gedruckt in  den  Prlhistor.  BIl.  1896,  Heft  V,  8.  UÜ). 

17.  Fnndbericlite  ans  Bodenseegehict.  Bodman,  Brombach,  Bruch- 

sal, Buchen,  Feidenheim,  Griesheim,  Grötzingen,  Höfen,  Iffez- 
heim, Ilvesheim,  Neuenheim,  Niefern,  Offenburg,  Osterburken, 
Schönau,  Überlingen.  Weinheim,  Wössingen.  (Fundchronik 
des  Anzeigers  des  germanischen  Nationalmuseums  S.  13—15, 
27-  30,  48,  (jl,  67,  82,  8i). 

18.  Leiner.  IKldnweiai  und  Symbole  in  den  P&hlbanten  des  Bo- 

denseegebietes. (ArdüT  fflr  Anthropologie  Bd.  23  [1894], 
Heft  1/2,  S.  181—182  AbbUd.). 

19.  Sasbach,  BA.  Breisacb.   Skelett,  Scramasax  mit  Holzgriff- 

spuren, Gürtelbeschlag,  gefunden  bei  S.  (Anzeiger  des  g«r- 
mani'jclicn  Nationalmuseums,  Jahrg.  1894,  S.  50). 

20.  11 0  i  tl e  1 1» e  r  g.   W  n  er  n  e  r .  E.  Römische  Brandgräber  mit  Aschen- 

urnen und  UeiKcl. ;  vSkelcttc  (germanische);  Kopf  einer  Sand- 
steinfigui-  bei  II.  (KBWZ.  Jahrg.  1894,  Sp.  17—29  mit  AbbUdg.). 


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Badischo  GeschichUlitteratur  dea  Jahres  1895.  469 


21.  Offenbarg.  Schädel,  Lanze,  Bronzearmbaiid  ans  einer  Gr»b- 

stfttte  der  ROmerzeit  (Anzeiger  d.  germanischen  National- 
rnnsenrns,  Jahrg.  1894,  S.  71). 

22.  Pforzheim.  Haug.   Römischer  Altarstcin  mit  Skulpturen  und 

Inschrift  bei  P.   (KBWZ.  Jahrg.  im,  Spalte  115-146). 

23.  —  Lachenmaie  r.  Römerstrasse  Pf.  -  Soli  tu  de.  (Limesbl.  No.  15) 
SA,  ^VüSsingen.   Wagner.  E.   Römische  Gebäude  von  W.  (Ver- 

(»ffentlich.  d.  bad.  Sammlung,  für  Altertums-  u.  Völkerkunde  in 
Kaiisruhe  u.  deb  Karlsruher  Altertumsvereius  II,  S.  19—34. 
Mit  AbhUd.  n.  6  Ttf.). 

25—35.  Ben  Limes  betr.: 
26.  Hang,  F.  Vom  römischen  Grenz\\'all.  (Korrespondenzblatt  der 
deutschen  Geschichtsvereine  Bd.  43,  S.  37—41.) 

26.  Hettner,  Felix.   Bericht  über  die  vom  Deutschen  Reiche  un- 

ternommene Erforschung  des  obergermanisch- rätischen  L. 
Trier,  Fr.  Lintz.  36  S. 

27.  Sarwey,  0.  v.  u.  Hettner,  F.  Der  obergermanisch-rätische 

L.  des  Römerreiches.  Im  Auftrage  der  Reichslimcskommission 
hsg.  Lief.  1.  27, 18  n.  8  S.  mit  6  Taf.  Heidelbnrg,  Fetten. 
Lief.  2.  Ebenda.  44  S.  mit  7  Tai,  —  Liet  1  beepr.:  AZgB. 
No.  136  (H.  Arnold);  DLZ.  S.  1220-27  (K.  Plath);  Litterar. 
Rundschau  8. 343—44;  Wochenschrift  fOr  klassische  Philologie 
12,  No.  20. 

28.  Schumacher,  K.  Die  Limesuntersuchung  in  Baden.  (Südwest- 

deutsche  SchulbU.  Jahrg.  12,  S.  55—58;  Karlsr.  Zg.  No.  375). 

29.  Derselbe.   Über  den  L.  in  Baden.  (Limesbl.  No.  14,  S.  395—99). 

30.  Derselbe.  Kolonnenweg  und  Absteinong  an  der  inneren  Linie 

[des  L.].  (LimeebL  No.  16,  S.  449--451). 

81.  Derselbe.  Altes  im  Kenen.  Eine  Betrachtung  der  FInmamen 

im  badischen  L.  (Neue  Heidelb.  Jbb.  Jahrg.  V,  S.  182—189). 

82.  Zan^emeistcr,  Karl.  Der  obergermanisch-rfttische  L.  (Nene 

HeidelbJbb.  Jahrg.  5,  S.  68—104). 
33.  Neckarburken.  Schumacher.  Thore,  Türme.  Prätorium  und 
andere  Gebäude,  sowie  Badeanstalt  des  Westkastells  bei  N. 
(Limesbl.  Jahrg.  1894,  Spalte  341—344). 

84.  Osterburken.  Schnmacher.  Greozrersteinung  im  Aifeldom 

nnd  der  Kalbe  anf  der  Marienhöhe  «ad  im  Hergenstatter  Wald 
n.  s.  w.  Betr.  aaeh  d.  L.  (Limesbl.  Jahrg.  1894,  Sp.  250—64). 

85.  Rinachheim.    Schumacher.    Zwischcnkastell  (Fundament^ 

mauern,  Thore.  verkoliltc  Bnlkcnreste,  Barackenfondament)  bei 
B.  (Limesbl.  Jahrg.  1894,  Spalte  254—255). 

Meroanniiohf  Zeit 

88i  Wolff,  G.  Die  Berdlkerong  des  rechtsrheinischen  Oermaniens 
nach  dem  Untergang  derBimerherrschaft  (Separ.-Abdr.  ans  den 

Quartalbll.  d.  Vereins  für  Gesch.  des  Ghrossherzogtums  Hessen). 
Darmstadt,  Bergstrflsser.  7  S. 


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470  Uenbart. 

37.  Wilser,  Lndwig.   Schwaben  und  Alemannen.  (Alemannia, 

Jahrg.  23,  S-  50—74  u.  191). 
38b  Busch,  \V.    Chlodwigs  Alamannenschlacht.  2  Teile.  (Progr. 
d.  Gymuas.  zu  MOncheA-Grladbach  18d4^96).  25  a.  37  S.  Bespr.: 
MIÜ..  24,  8/9. 

3d.  Schnitze,  W.  Die  Abgrenzung  der  Gaugrafschaften  des  ala- 
maiiuischen  Badcuä.    Heidelb.  Diääert.    öigmariugen,  Lutz. 

XLix,aios. 

Mittelalter  und  Neuzeit.  Kurpfalz  und  Baden. 
(Markgraffsobaften,  Grossherzogtum  und  grossherzogl.  Haus). 

YgL  No.  M.  274.  275.  276.  2M.  845.  870.  871.  872.  878. 

40.  GrOnenwald.  EurfOratennrkimden  im  Stadtarchiv  zu  Neustadt 

(1847—1416).  (PfiOilscbes  Hneeun  Bd.  12,  &  11-^12). 

41.  Erler,  Geor«.  Das  Qotaehlen  des  Pfidsgrafen  Hnpredit  von 

der  Pfalz  über  die  zwischen  König  Wenzel  TOO  Böhmen  und 
König  Karl  VI.  von  Frankreich  geplante  Zusammenkunft  in 
Rheims  1898.  (Diese  Zs.  NF.  Bd.  10,  S.  1—26).  Bespr.:  NA. 
20,  S.  674/75.  (H.  Bl[och]). 

42.  Eberhard,  W.  Ludwig  III.,  Kurfürst  von  der  Pfalz  und  das 

Reich  1410-1427.    l  Teil:  1410-1414.    Giessener  Dissert 
Glessen,  Ricker.  54  S.  —  Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  Bd.  10,  S.  679. 
.48.  Hnffschmid,  Hazimilian.   Ott  Heinrieh  nnd  der  Kanzler 
Mflekenhloser.  (Diese  Zs.  MF.  Bd.  10^  a  466-480). 

44.  Ritter,  M.  üntersuchongen  über  die  pfälzische  Politik  am  Ende 

des  Jahres  !622  und  zu  Anfang  des  Jahres  1629L  (HZ.  NF.  88 
[74],  S.  407—441,  NF.  39  [75],  S.  95). 

45.  Bodemann,  Eduard.   Briefe  der  Herzogin  Elisabeth  Charlotte 

von  Orleans  an  ihre  frühere  Hofmeistorin  A.  K.  von  Harling, 
geb.  von  Uffeln,  und  deren  Gemahl,  Geh.  Hat  i  r.  von  Harling, 
in  Haanem.  Hannover,  Hahn.  XXXm,  234  S.  —  Bespr.:  Diese 
Zs.  NF.  Bd.  lOi,  a  287/96  (A.  8[ehnlte]);  UOBL  Na  U  (K(nrt] 
B[reysig]);  Reme  historiqne,  Jahrg.  60,  a  125/26  (PfaiUpson). 

4a  Wille,  J.  Pfalzgräfin  Elisabeth  Charlotte  Herzogin  von  Orleans. 
Vortrag  gehalten  zu  Heidelberg  in  der  Üniversit&ts-Aula  am 
19.  M«rz  1895.  Heidelberg,  Gustav  Koester.  41  S.  (Neue 
HeidelbJbb.  Jahrg.  V,  S.  190— 228.)  —  Bespr.:  PfiÜzisches  Mu- 
seum Jahrg.  XII.  S.  45/46  (Gr[o,ss]). 

47.  Depping,  Guillaumc.  Madame mcre du r^gent et sa taute l'filec- 
trioe  Sophie  de  Hanovre.  (Revne  historiqne  Bd.  59,  S.  293- 813). 

4a  Ladewig,  Panl  nnd  Mtlller,  Theodor.  Regesta  episcoporom 
Cdnstantiensinm.  Begesten  sor  Geschiehte  der  Bisehöfe  m 
Constanz  von  Bubulcus  bis  Thomas  Berlower  517—1496,  hsg. 
V.  d.  bad.  histor.  Kommission.  J.  Bd.  6.  (Schlos»-)Iiet  Inns- 
bruck, Wagner.  YH.  321  a 


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Bftdiiche  GeflcbiehUlitteratiir  d«s  Jähret  1696.  471 


49.  Ludwig,  Theodor.  Einige  nnbekaimte  Eonstanzer  Chroniken 
nnd  J^flchofsreibcn  des  GeneraMiandesarchirs  zu  Karlsruhe. 

(Diese  7s.,  NF.  IJd.  10,  S.  267-278). 

öOt  Sclimid,  Theodor,  S.  J.  Der  heilige  Bischof  Gebhardus  von 
Konstanz  und  die  Gebhardskirche  bei  Brcgenz,  Eine  Fest- 
schrift für  das  kath.  Volk  zar  Jubelfeier  des  Heiligen:  27.  Au- 
gust iöi>ü.  Bregenz,  J.  N.  Teutsch.  48  S.  mit  Abbild. 

61.  Ueyer  von  Knonan,  O.  Über  Biscliof  Gebhard  III.  von  Kon- 
stanz. (Korrespondenxbl.  d.  dentschen  Geschichtsvereine  43, 
S.  134r-187). 

52.  Redlich,  Oswald.  Zur  Wahl  des  römischen  Königs  Alfons  von 

Castilien  1257.  (AnOG.  Bd.  16,  S.  65^)62.).  Verf.  veröffent- 
licht und  bespricht  ein  Schreiben  des  Bischofs  Eberhard  von 
Konstanz  an  den  Dompropst  Heinrich  von  Basel. 

53.  Cartellieri,  Alexander.  Heinrich  von  Klingcnbercr .  Propst 

von  Aachen  1291 — 1293.  (ZsAachouGeschVerein,  Jahi-g.  17, 
S.  74-^)  ~  Bespr.:  Diese  Zs.  1^.  11,  a  148/160;  Konstanzer 
Nachrichten  No,  804:  C.  B[e7ecle]. 

64.  Derselbe.  PSpstliche  Stenern  im  Bfstom  Konstanz.  (Diese  Zs. 
NF.  10,  S.  287—289). 
No.  55—58:  Konzil  zu  Konstanz. 

66.  Bichental's,  Ulrichs  von,  Chronik  des  Konzils  zu  Konstanz 
1414 — 1418  in  photographischer  Nachbildung  des  im  Koustauzer 
städtischen  Museum  befindlichen  Originals.  Leipzig.,  Grack- 
lauer.  300  S.   

66.  Loserth,  J.  Geleitsbrief  des  Papetes  Johannes  XXSSL  ftr  Herzog 

Friedrich  von  Österreich  für  dessen  Beise  zum  Konstanzer 
Konzil  vom  30.  Okt.  1414.   PHÖG.  Bd.  16,  8.  Ö88— 685). 

67.  ZOsmair,  J.  Herzog  Friedrichs  Flucht  von  Konstanz  nach  TyroL 

(Programm  d.  Innsbrucker  Gymnasiums.)-  36  S. 

58.  Denifle,  II.  Les  delegues  des  universites  franraises  au  concile 
de  Constance.  Nouvelle  rectitication  aux  ouvrages  de  M.  Mar- 
cel Fouinier.  (Revue  dos  bibliotheques  Bd.  2  (1892);  vgl. 
HJb.  Bd.  16,  a  171). 

69.  Fester,  Richard.  Begesten  der  Markgrafen  von  Baden  nnd 
Hachberg  1060—1616.  Hsg.  von  der  bad.  histor.  Kommission, 
lief.  6—8.  Innsbruck,  Wagner.  S.  345—529  u.  h 57— 120. 
Bespr.r  DLZ.  1896,  &  1^18  (Xh.  Ludwig);  HJb.  16,  412/18 
(P.  A[lbert]). 

60«  Derselbe.  Die  Erwerbung  der  Herrschaften  Hachberg  und 
Höhingen  durch  Markgraf  Bernhard  I.  von  Baden.  (Diese  Zs. 
NF.  10,  S.  650—667). 

61.  Knod,  Gustay.  Hat  Markgraf  Bernhard  der  Jüngere  von  Ba- 

den (t  um  im)  irirkUch  in  Bologna  studiert?  (Diese  Zs. 
NF.  10,  S.  370^-882). 

62.  Gass,  J.  Zur  Mainzer  Bischofswahl  vom  Jahre  1614.  (Katholik, 

Bd.  10,  (Jahrg.  1894)  S.  9—26). 
68^  Klemm.  Die  £rzplatten  zum  Andenken  an  die  Markgrafen  von 


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472 


Isenbart 


Baden  in  der  Stiftskirche  za  Backnang.  (BU.  des  Altertnmsverdns 

Murrthal,  No.  27.)  —  Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  Bd.  11,  S.  147/48. 

64.HoItz.  Das  Nachspiel  ilcr  Boppartler  Fclidc,  üarstoUung  der 
Streitigkeiten  im  Erzstift  Trier  bei  Gclegeuheit  der  Coadjutor- 
wahl  des  Markgrafen  Jakob  II.  von  liaden.  Jahresbericht  des 
Realgymnasiums  Stralsund,  Programm  No.  152,  S.  7 — 22.  Stral- 
sund, liegienmgsdruckerei.  1893.) 

66.  Lossen,  Max.  Die  YeriMiratung  der  Msrbgrfifin  Jakolie  von 
Baden  mit  Henog  WiUielm  von  JlUich-Cleve-Berg  (1581--1665): 
Sitzungsberichte  d.  philosoph.  •  philolog.  n.  d-  histor.  Klasse  d. 
K.  Ba}T..  Akademie  d.  Wissenschaften  zu  München,  Jahrg.  1895, 
S.  33-64.  —  Bespr. :  Diese  Zs.  NF.  10,  S.  68.3;  RH.  59,  S.  430. 

66.  Keussen,  H.   Kaspar  Ulcnberg  in  Köln  als  Erzieher  der  badi- 

schen Markcrrafen  Wilhelm  und  Hermann  lG(X)~ltkMj.  (Beitrüge 
z>  Gesch.  uameutlich  Kölns  u.  d.  Kheiulandc  l.  bO.  (ieburt^tag 
GnsUiT  T.  Mevissen  dazgebiacht  von  d.  Archiv  d.  Stadt  Köln. 
Köln,  Dn  Mont  Schaaenberg,  S.  906-221.  —  Bespr.:  Diese  Zs. 
NF.  10,  S.  480  u,  LZ.  S.  339—951  (E.  Liesegang). 

67.  Opel,  J.  0.  Geschichte  des  niedersächsisch  -  dänischen  Krieges. 

Bd.  II.  (Wichtig  für  d.  Anteil  d.  Markgrafen  Georg  Friedrich 
von  Baden  -  Durlach  am  30jähr.  Kriege.)  —  Bespr.:  DLZ.  1896, 
S.  143— 145  (Lorentzen);  diese  Zs.  NF.  10,  S.29<>-300  (K.  0[bser]). 

68.  Obser.  Karl.   Gustav  Adolf  von  Schweden  am  Oberrhein  im 

Jaluc  1G2U.  (Diese  Zs.  NF.  10,  S.  130—137). 

69.  Weech,  Fried  ricli  von.  Mitteilungen  ans  dem  vatikanischen 

Archiv.  (Diese  Zs.  NF.  10,  .a  68SI-619). 
69a.  Hugard,  Budolt  Das  Ebrbe  der  Freiherren  zn  Staufen. 
(Schau-in's-Land,  Jahrlauf  21,  S.  96—102). 

70.  V. Fischer-Treuenfeld.  Pb.  Militärkritische  Bemerkungen  zu 

den  Kämpfen  bei  Frei  bürg  im  Aogost  1644.  (FreibZs.  Bd.  12, 
S.  8 — 81;  dazu  eine  Karte). 

71.  Derselbe.  Die  Rückeroberung  Freiburgs  durch  die  kurbairische 

Reichsarmee  im  Sommer  1614.  Freiburg  i.  Br.  Wagner.  238  S. 
mit  Tfl.  —  Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  U,  a  166;  LGBL  Jahrg. 
1896,  Now  14,  &  495. 

72.  Weiss,  Joseph.  Briefe  aus  dem  Feldzuge  gegen  Fraokreicfa 

1688—89.  (Diese  Zs.  NF.  Bd.  10,  S.  161—201).' 
78.  Fnnck,  Heinrich.  2  Empfehlongsbriefe  für  Graf  GaUer.  (Diese 
Zs.  NF.  Bd.  10,  S.  289-21K)). 

74.  Das  Testament  der  Markgrafin  Maria  Viktoria  von  Baden- 

Baden.   (Echo  von  Baden-Baden,  No.  7  flF.). 

75.  Wohlwill,  Ad.  Schubartiana.  1.  Chr.  Fr.  D.  Schubart  und 

Harkgraf  Karl  Friedrich  von  Baden.  (Euphorion,  Bd.  S* 
&  796—806).  —  Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  11  (1896),  a  167  (K. 
0[bser]). 

76.  Fnnck,  Heinrich.  Ein  merkwtlrdigee  Urteil  J.  G.  Schlossers 

über  Karl  Friedrich  von  Baden.  (Diese  Zs.  NF.  10,  a  142^). 
77—82.  Rastalter  Gesaudtenmord: 


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Badüclie  Geschicbtslitleratur  des  Ja]ure6.1895.  47$ 

77.  Bühtlingk,  Arthur.   Der  R.'er  Gesandtenmord  vor  dem  Karl8- 

rnher  ScbQflfongericht.  Heidelberg,  Höming.  112  S.  —  Bcspr.: 
Frankfoiter  Zg.  No.  107,  n  (P.  B[ameii]);  HZ.  NF«  89,  8. 878; 
Revue  historiqne  Bd.  60,  a  180  (M  Philippson). 

78.  Derselbe.  Znm  Rastatter  Gesandtenmord.  Über  eine  Aktcn- 

Pablikation  der  bad.  histor.  Kommissioii.  Heidelberg,  HOr- 

ninc.    12»)  S. 

79.  Derselbe.  Noch  ein  Wort  zum  Rastatter  Gesandtenmord.  (Beil. 
.  zur  Allg.  Zg.  No.  16).   Vgl.  dazu  die  „Erklärung''  von  Karl 

ObBer:  DLZ.  No.  7,  Spalte 

80.  Hflffer,  Hermann.  Der  R.*er  Oesandtenmord.  (Deutsche 

RnndBcfaan,  Jahr  1804/95,  S.  118—137  n.  200-221).  Aach  se- 
parat erschienen  bei  Paetcl  in  Berlin.  42  S.  —  Bespr.:  HZ. 
NF.  39,  S.  5(5()t)l  (P.  B[aillcu]):  Revue  critiqoe  29,  8.  361—856 
CA.  C[huquet|);  Revue  historique  Bil.  .W,  S.  208. 

81.  01)ser.  Karl.  Karl  von  Bothmer  und  der  Rastattcr  Gesandten- 

mord.  (Strassburger  Post  No.  128). 

82.  Böhtlingk,  Arthnr.  Karl  von  Bothmer  nnd  der  Rastatter  Ge- 

saadtenmord.  Ilntgegniiog.  (Strassbnrger  Post  No.  176).  • 
88.  Ein  Jabelfest  des  Aossags  von  Badens  SOhnen  nun  Befreinngs* 

kriege  1814-1839.  (Bad.  MilitÄrvereinsbl.  S.  166/67). 
&4.  Stein,  Ph.   Karl  Ludwig  Sand,  geb.  1795.  (Knrlsr.  Zg.  No.  283.) 

85.  Der  Ausmarsch  badischer  Truiipen  nach  Preussen  1850,  3.  Ba- 

taillon. (Bad.  Militärvereinsbl.  8.  6^66,  75). 

1870/71 : 

86.  Eltester,  H.  Geschichte  des  bad.  Train-Bataillons  No.  14.  Karls- 

ruhe, Chr.  Fr.  Müller.  II,  199  S.  Nebst  5  Büdem  u.  einer  Karte. 

87.  Qantermann,  A.  Mit  Badens  Wehr  ftr  deutsche  Else,  Die 

badischen  Trappen  nnd  ihre  Anteilnahme  am  Einigangskriege. 
1.  Lief.  PVciburg  i.  Br.,  Lorenz  n.  Waetzel.  337  S. 
88—08.  Badener  imFeldsng  1870/71.  Persönliche  Erleb- 
nisse und  Erinnerungen.  Bdd.  5 — 10.  Karlsruhe,  J.  J.  Reiff: 

88.  Zaiss,  J.  Aus  dem  Tagebuch  eines  badischen  Pioniers.  U,  134  S. 

Dazu  eine  Karte. 

89.  Hüeck,  Jul.   Meine  Erlebnisse  als  Kriegsfreiwilliger  bei  den 

badischen  schwarzen  Dragonern.  I,  180  8.  Dazu  eine  Karte. 

90.  Roth,  Fr.  A.  Ans  dem  Tagebach  eines  freiwilligen  Unteroffi- 

ziers des  5.  bad.  Infonterie-Regiments.  YHI,  200  8.  Dazn 
eine  Karte. 

91.  Hnsscr,S.,  in  Hochstetten.  Erlebnisse  eines  badischen  Train- 

Soldaten.   ^^,  1.56  S.   Dazu  eine  Karte. 

92.  Mampcl,  Fried.  Erlebnisse  eines  badischen  Kriegsfnhrmanns. 

VIl,  115  S. 

93.  Hänssler,  Ernst.  Erlebnisse  eines  Soldaten  des  4.  bad.  In- 

fimterie-Regiments.  148  8. 
04.  Beim  XIT.  Armeekorps  vor  25  Jahren.  (Bad.  Militärrereinsbl. 

S.  378). 

95«  Badische  Leibdragoner.  (Bad.  MUitftnrereinsbL  8.  142). 


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474 


96.  Überfall  von  Hngoiiau  durch  unsere  Leibdragoner  1870.  (Bad* 

MilitÄrvereinsbl.  S.  134/35). 

97.  Beim,  Wilhelm.   Vor  25  Jahrcu.   Erinnerungen  eines  Kon- 

stanzer Füsiliers.  Im  Selbstverlag  des  Verfassers.  Kommis- 
sionsverlag der  JBachdruckerei  von  Otto  Eeass  in  Konstanz. 
74  S. 

96.  Eraas,  Angnstin.   Eine  Episode  ans  dem  Jalm  1870/71. 
Selbsterlebtes.  (Fnibnrg.  Zg,  No.  47'  jl  480- 

99.  Ans  einem  Kriegstagebuch  der  Festimg  Bastatt  (Echo  too  Ba- 

den-Baden, No.  00"). 

100.  Strassbarg.  Die  Übergabe  von  S.  am  27.  Sept.  1870.  (Bad. 

MilitÄrvereinsbl.  8.  306/7). 

101.  —  Badenser  vor  S.  (Bad.  MilitÄrvereinsbl.  S.  314). 

102.  —  Das  2.  Grenadier-Regiment  vor  S.  (Bad.  Militärvereinsb). 

S.  226/27). 

108.  —  liaer  vor  8.  1870.  (Bad.  HOitamreinsbl.  a  888/39). 

104.  Etival.  Bas  Fasilie^BataiUoIl  des  6.  bad.  ]nfiuit.-B«g.  bei  £. 

(8.  Okt  1870).  (Bad.  Bülitarver^bl.  8.  Slfii  254»  275/78). 

105.  Nnits.  Das  Gefecht  von  N.  (18.  Dezbr.  1870).  (Bad.  Militar- 

vereinsbl.  S.  393/94,  401/2,  411/12). 

106.  ~  Badenser  bei  N.  (Bad.  MilitÄrvereinsbl.  S.  19/20). 

107.  —  Gelbe  Dragoner  (21er)  bei  ^.  1670^1.  (Bad.  Müit&rrereiosbL 

8.  386). 

108.  —  Unsere  Leibdragoner  bei  N.  (Bad.  Miiitarvereinsbl.  S.  394). 

109.  ^  Bas  FOsUier-Bataillon  des  2.  bad.  Grenadierregiments  Kaiser 

Unibelm  L  No.  110  Im  Gefecht  von  K.,  la  Bez.  187a  (9ad. 
IfllitftrvereinsbL  a  187/68,  174/76, 181/82>. 
lia  Burgund.  Badenser  in  B.  in  fransOsiseher  Betoaehtang.  (Bid. 
MilitÄrvereinsbl.  S.  378/79). 

111.  —  Unsere  Kaisergrenadiere  —  2.  Begiment  —  1870  in  B.  (Bad. 

MUitÄrvereinsbl.  S.  361/62). 

112.  Dijon.  Badische  Feldartülerie  vor  D.  1870.   (Bad.  Miütär- 

vcreinsbl.  S.  323/24). 
11&  —  Badische  Leibgrenadiere  bei  D.  1870.  (Bad.  Militärver^bl. 
S.  190). 

114  Garibaldis  Yogeson-Amee  uid  ihre  Kftmpfe.  (Bad.  Militär- 

vexeinsbl.  S.  879/80,  386). 

115.  Kunz,  H.  Die  EntscheidongskÄmpfe  des  Generals  v.  Werder 
im  Januar  1871.  Teil  1:  Von  Dijon  tlber  Vesoul  nach  Viller- 
sexel  und  zur  Lisaine;  Teil  2:  die  Schlacht  an  der  Lisaine 
am  15.,  16.,  17.  und  18.  Januar  1871.  Berlin,  Mittler.  VI, 
216  S.  mit  3  PlÄnen  und  VI,  192  S.  mit  1  Plan. 

118.  T.  d.  Wengen,  Fr.  Ber  Feldsng  der  französischen  Ostarmee 
1870-71.  (Allgemeiiie  IGUttoeitimg  No^  68ft). 

117.  Secretan,  eolonel.  L'Arm4e  de  l'Est:  2a  d4eembre  1870-1«'^ 
f^vrier  1871.  Avec  trois  cartes  et  un  facsimile.  Nenchfttel, 
Attinger  fr5rcs.  1894.  IX,  538  S.  — Bespr.:  Litterarische  Rand- 
schau, Jahrg.  21,  8.  ^4'^l'^0  (Fr.  v.  d.  W[engen]);  Badischer 
Beobachter  No.  III;  Karisr.  Zg.  No.  107,  BeiL 


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BadiKhe  Qeiehiclitilitteratur  des  Jahres  1S95.  475 


118.  Beifort  Vor  B.  (Bad.  MilitSrvereinsbl.  S.  15Q^). 

119.  —  Die  Tage  von  B.,  Jannar  1871.  (Bad.  MilitttrvereiiisbL  S.  19, 

26/27,  33-34). 

I2OI  —  Victorien,  Pascal.  Journal  d'un  nioblot  aa  attge  de  ß. 
Beifort,  imprimerie  du  jonrnal  „La  ronti^re**. 

Einzelne  Landesteilo  und  Orte. 

121.  Krieger,  Albert  Topographisehea  WOrterbnch  des  Oroeslier- 

zogtnms  Baden.    Hsg.  von  der  bad.  hiator.  Komminieii. 

3.  Abt.:  Käppelesberg— Nusplingen.  Heidelberg,  Winter. 
S.  321-480.  -  Bespr.:  HJb.  16,  S.  922/23  (B[eyerle]);  Karls- 
ruher Zg.  No.  281  (P.  A[lbertJ);  LCBl  No.  43.  S.  Iöö3  (K— If}. 
Abt.  1  u.  2  bespr.:  LCBl.  No.  1  (K— ff). 

122.  Pfalz.  Christ,  K.  Auffalieude  Pfülzer  Orts-  und  Flurnamen. 

(PflUiSadM»  mmam  Bd.  11  (18d4),  S.  31;  Bd.  12,  S.  8,  30, 

—  8.  aoeh  Ke.  88ft.  846.  848.  87a  871.  878. 
128.  Codex  diplomaticns  Salemitanns.  Urkondenbuch  der  Ci- 

sterzienserabtei  Salem,  hsg.  von  Friedrich  von  Weech.  3.  Bd. 
1300—1498.  IV,  5a4  S.  mit  10  Tafeln  Abbild.  -  Bespr.:  Karls- 
niher  Zg.  No.  381  (P.  Albert);  AZgB.  No.  2i>(;  (ß). 

124.  Funke,  v.  Die  oberrheinische  Kirchenproviuz.  (Freiburger 
Kirchenlexikon  IL  Aufl.  ßd.  IX,  S.  593—612). 

128.  Höaaler,  Max  Albin.  Zw  EDtatefaimgsgescbichte  des  fianem- 
kriegs  in  SodwestdentscUand,  mit  besonderer  BerOekalchtigiing 
der  Landgrafschaften  Stohlingen  und  Fürstenberg.  (Leipziger 
Inang.-Dissert  d.  Pliilos.  Faknlt  X  Leipzig,  POechel  0.  Trepte. 
VII,  70  S. 

126.  Johanniterorden.   C.  H.   Die  ehemaligen  Cameralhäuser  und 

Commenden  des  J.  im  Grossherzogtum  Baden.  (Wochenbl. 
d.  Johanniterordensballei  Brandenburg,  Bd.  36,  S.  201  ff.}. 

127.  Meisner,  H.  Deutsche  Jobanniterbriefe  ans  dem  18.  Jahr* 
bnndert  (Diese  Zs.  NF.  10^  8. 685-881.).  Enthalt  Briefe  des 
Komturs  Peter  v.  Englisberg  i.  Bneksee  (1622—28)  Q.  des 
Bailli  Georg  Schilling  v.  Cannstatt  (1632—39). 

128.  Simonsfcld,  II.  Ein  venetianischer  Reisebericht  über  Süd- 

deutschland, die  Ostschweiz  und  Oberitalien  aus  dem  Jahro 
1494.  (Zs.  für  Kulturgesch.  hsg.  v.  G.  Steinhausen,  NF.  2, 
S.242— 283). —  Bespr.:  AZgü.  No.  156  (S.  G.);  diese  Zs.  NT. 
10,    882  (Wemünghoff). 

129.  Cartellieri,  Alexander.  Urkunden  von  nnd  für  Albreoht 

Achilles.  (Forschungen  zur  Brandenburgisch -prenssischen 
Gesch.  Bd.  8,  S.  301  u.  302).  Betr.  einzelne  Orte  in  Baden. 

130.  Löwenstein,  I.eopold.  Geschichte  der  Juden  in  der  Kur - 

pfalz.  (Beiträge  zur  Geschichte  der  Juden  in  Deutschland  IL) 
Frankfurt  a.  M.,  J.  Kauffmann.  VII,  329  S.  —  Bespr.:  Frank- 
furter Zg.  No.  172.  IV.  Bl.  (L.  G.). 


476 


Isenbart. 


131.  Weiss,  Karl  Theodor.   Die  Juden  im  Bistum  Strassburg, 

besonders  in  dem  jetzt  badisclien  Teile.  (Alemannia,  Jahrg. 
23,  S.  97—1  193—2:^). 

132.  Aach.   Kriegsereignisse  aus  den  Jahren  1796  und  1799.  (Freie 

Stimme,  Unterhaltungsbl.  No.  5  u  6). 
Adelsberg,  s.  No.  246;  Ahausen»  s.  No.  262;  Achem,  Amt,  8.  No. 
862;  Aitern,  i.  No.  246;  Alb,  8.  No.  264;  Albert,  8.  No.  264;  Alt- 
gladifltte,  8.  No.  218. 
183.  Andelshofen.  Stengele,  Benvennt.  Zur  Gesdiichte  des 
Ortes  und  der  Pfarrri  A  im  iansgan.  (Freiborger  DiOzesan- 

archiv,  Bd.  24,  S.  2f)l  -  304). 
Appenweier,  s.  Xo.  221 ;  At/enbach,  s.  No.  246;  Auenheim,  s.  No.  201. 

134.  Baden,  Amtsbezirk,  blosser,  Valentin.  Archi Valien  aus  Orten 
des  A.-B.  (Mitt.  17,  S.  31/32). 

185.  —  Stadt  Frflhe.  Ein  BflcUiUGk  auf  die  25  ersten  Jahre  des 
Gymnasirnns  uid  Bealprogymnadnins  zn  B.  (Bett,  snm  Be- 
richt über  das  ScfantSahr  1894/95  d.  Grossherzogl  Gymnasiums 
u.  Realprogynmasiums  B.).  Baden-Baden,  Kölblin.  25  S. 
Bannholz,  s.  No.  254;  Bauland,  s.  No.  342;  Bechtersbohl,  8.  No.  254. 

136.  Beckingen.   Urkunden  über  den  Zehnten  zu  B.  (Mitt  17,  S.  95). 
Beiertheim,  8.  No,  184. 

137-  Ii erniersbach.   Die  neue  Kirche  zu  B.  (Bernhardusblnmen 
Ton  Baden-Baden  No.  48  n.  49). 

188.  Beaggen.  Leo,  Hermann,  cias  Beotschordenshaos  zn  B.; 
mit  Zeichnungen  von  H.  M.  und  F.  Lederle;  sowie  einer 
Autot>i)ie  nach  photograi>hischer  Aufnahme  TOn  C.  Bof. 
(Schau-in's-Land,  21.  Jahrlauf,  S.  7—32). 
Beuren  an  der  Aach,  s.  No.  249;  Birkingen,  e.  No.  254;  Birndorf, 
8.  No.  254;  Blankenloch,  s.  No.  184;  Bodenseegebiet,  s.  No.  17, 
IS,  312,  329;  Bodman,  s.  No.  17;  Bohläbach,  s.  No.  221. 

130.  Breisaek,  AmtsbezhiL  Bavr,  Alois.  Aiddfalien  ans  Orten 
desA.-R  (Mitt  17,  8.  88-86). 

140l  Breisgau.  Kraus,  F.  F.  Rückblick  aof  die  Anfänge  des  hi- 
storischen Vereins  für  den  B.  (Freib.  Zs.  Bd.  12,  8.  3—8). 

14L  Bretten,  Amtsbezirk.  Isenbart,  Hugo  u.  Wörner,  Georg. 
Archivalien  aus  Orten  des  A.-B.  (Mitt.  17,  S.  87). 
Brombach,  s.  No.  17. 

14S.  Bronubach.  Sklarek,  M.  Die  Abtei  B.  an  der  Tauber.  Ein 
Beitrag  zur  Baiigeschichte  der  Gisterdenser.  Heidelberger 
Dissertation.  Heidelbog.  63  8.  mit  Abbild,  o.  2  Tafeln. 
Bruchsal,  s.  No.  17,  876;  Buch,  s.  No.  254. 

148L  Buchen.    Schnarrenbergcr,  W.    Geschichte  der  höheren 
Bürgerschule  zu  R.   Festschrift  zur  Feier  des  fiOjfthr.  Be- 
stehens der  Anstalt  Buchen,  Lind.  68  8. 
—  8.  auch  No.  17. 

Buchhok,  s.No.  263;  Bühl,  Amt,  s.  No.  362;  BA.-Stadt,  s.  No.  336; 
Bohl,  BA  Walddrot,  s.  No.  254;  Bulach,  s.  No^  184;  BOsingen, 
8.  No.  208;  Bazlanden,  s.  No.  184;  Degemao,  s.  No.  254;  Beggen- 
haosen,  s.  No.  262;  Detzeln,  s.  No.  254;  Dieisbiug,  s.  No.  821* 


Badiiclie  Getcbiebtilitteratiur  du  Jtihm  1895.  477 


144.  Dingelsdorf.  StcnA'olc.  B.  Yerzeicbnis  der  GeisUichea  der 

Pfarrei  D.   (Freie  Stimme  No.  77). 

145.  Donaueschiiigeu.    KeisefrUchte  eines  Bibliothekars. 

11.  Die  fürstliche  Handschriftensammluüg  zuD.  (AZgB.  No.239). 

146.  Dorlach.  (Bad.  Fortbildaugsschale.  HanatslMfte.  9.  Jahrg. 

8.  138-138,  160-164). 

147.  —  Wagner,  E.  Die  Tnrmbergnune  bei  D.  (Veröffentlich,  d, 

bad.  Sammlung  fftr  Altertams-  n.  Völkerkunde  in  Karlsruhe 
und  des  Karlsruher  Altertumsvereins  11,  S.  35 — U;  mit  Ab- 
bild, u.  .3  Taf.  Antiquitäten  Za^  Jahrg.  3,  3). 

~  s.  auch  No.  VJC). 

Eggenstein,  s.  No.  184. 

148.  Ehreuber g.  Urkunden  über  die  Borg  K  (Mitt.  17,  S.  94). 
Ebensgan,  a.  No.  880;  Endermettmgen,  s.  No.  264;  Engelnriii,  a 

No.  217;  Enzthal,  a  No.  SSa 

149.  Engen.  Pfaff,  Friedrich.  Die  Eflnstlerinschiift  zn E.  (Ale- 

mannia, Jahrg.  23,  S.  03— S4). 
150l  Erlach.   Fehrenbaoh,  K.  Auszüge  aus  der  E' ..  er  Orts- 
chronik des  Joachim  Kupferer.    (Oberkircher  Bote  1894, 
No.  144—151;  1895,  No.  3—70). 
Eschbach,  BA.  Staufeu,  a.  No.  243;  Eschbach,  BA.  Wald&hut,  s. 
No.  254. 

151.  Ettenheim,  Amtebesirk.  Weiss,  Theodor.  Archivalien  ans 

Orten  des  A.  £.  (Mitt.  17,  &  29-81). 
162.  —  Stadt  E.  (Bad.  Fortbildniu(S8chnle.  Monatshefte,  9.  Jahrg., 

S.  «8—70  (B.  Schwarz). 
Feidcnheim,  s.  No.  17;  Fischerhach,  s.  No.  260. 
153.  Freiburg,  Amtsbezirk.    Balles,  L.    Der  Amtsbezirk  F.  Be- 
arbeitet für  Schule  und  Haus.  Freiburg  i.  Br.«  Lehmann. 
83  8.  mit  1  Karte. 

164.  "  Erzdiözese.    Personal -Schematisinns  der  Erzdittzese  F. 

1805.  Freibnrg  i.  Br.,  Josef  Bilger.  248  8. 

165.  —  Stadt.  Das  Büchlein  ?om  alten  F.  und  sein  Yerfiuser.  (Frei- 

burger Bote,  No.  183ff.). 

156.  —  Universität.   Kcrcr,  Johannes,  der  Gründer  des  ersten 

coUcgium  sapientiae  in  Freihurg  i.  Br..,  von  ottgefätir  1440— 
1507.   (FrcibKKbl.,  Bd.  39.  S.  681-683). 

157.  —  Mayer,  Hermann.    Geschichte  der  Universität  Fr.  i.  Br. 

1806—1852.  (Alemannia,  Jahrg.  22  [1894],  S.  193—259).  — 
Anch  als  Bnch  erschienen  nnt.  d.  Titel:  Geschichte  d.  Uni- 
versität Fr.  i.  Br.  in  der  ersten  Hftlfte  des  19.  Jahrhanderts. 
m.  Tl.  1830-1852.  Bonn,  Hanstein  (1894).  135  S.  —  Bespr, : 
LCBl.  No.  27  (-n-) ;  MittcilnnRcn  ans  d.  historischen  Littera- 
tur,  Jahr?.  23,  S.  115—118  (P.  Albert);  Karlsr.  Zg.  No.  47 
(e);  Littornriscbc  Rundschau,  Jahrg.  21,  8.117  (Krie?);  Süd- 
west Licutsdie  Schulbll,  Jahrtr.  12,  S.  137  (L.  Zürn);  DLZ. 
Jahrg.  1896,  No.  13,  S.  405/G  (-n). 

158.  —  König.  Die  Statuten  der  theologischen  Fakultät  in  F.  vom 


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478 


Iienbart. 


Jahre  1032:  Einleitung,  Übersicht  des  Inhaltes,  der  lateinische 
Text,  Reilagc,  Consideratio.  (Freiburger  Diözesanarchiv 
Bd.  24,  S.  1—128.) 

160L  Freibnrg.  Die  Mariaiiisohe  Congregation  unter  den 
AjcademOm  der  UniversitAt  F.  l  Br.  1864—1874.  (FMb- 
KEBL,  Jahrg.  89,  8.  278—282  a.  298—800). 

10a  —  Mflnster.  Geiges,  Fritz.  Die  ältesten  Baoartm  dea 
F' . .  er  Münsters  Eine  Studie ;  mit  Zeichnungen  Ton  dem- 
selben. (Schau-in's-Land,  22.  Jahrlauf,  8.  33—48  u.  S.  49— 92d. 

161.  —  Winckelmann.  Baumeister  Hans  Böringer  zu  F.  (Diese 
Zs.  NF.  10,  S.  143/44). 

161a.—  Sarrazin,  Joseph.  Die  Bohestfltte  Mirabeaa-Tonneaos. 
(Seban-inVLand,  Jahilanf  SSI,  8.  im). 

188.  —  Sehsfer,  K.  Bas  alte  F.  £in  geschichtUcher  Führer  gn 
den  Kunst denkmälern  der  Stadt.  FreibiDg  L  Br.,  Loreoi  a. 
Waetzel.  112  8.  mit  Taf.  u.  Abbild. 

168.  —  Engler,  Felician  und  Zell,  Franz.  Beitriige  zur  Ge- 
schichte der  Monsterpfarrei  in  F.  (FreibDA.  Bd.  24,  S.  129—181). 

164.  —  Die  Grundsteinlegung  der  katholischen  Kirche  in  der  Vor- 
stadt Wiehre.  (Bad.  Beobachter  No.  109). 

166.^  Mayer,  Hernanii.  Ahrits  der  Geschichte  der  F.. er 
QjmnashimsbibliothelL  (FrabZs.  Bd.  12,  8. 83—04.)  Bespr.: 
Centralbl.  f.  Biblioth.-Wesen  12,  S,  336  (Ht.). 

166.  —  Bihler.  Der  Schlossberg  zu  F.  (Fieib.  Bote  No.  277-279). 
—  8.  auch  No.  70.  71.  354.  386.  391. 

Freudenberg,  s.  No.  868;  Friedrichsthal,  s.  No.  184; 
Fröhnd,  s.  No.  246;        FOrstenberg,  8.  No.  125,  202. 
GaUmansweil,  s.  No.  249. 

167.  Oerlaeheheim.  Stengele,B.  Bas Eloeter 6.  (DASehvaben, 

8.  177—181). 

Geschwend,  s.  Ko.  346;         Göschweiler,  s.  No.  218; 
Graben,  s.  No.  184;  Griesheim,  s.  No.  17; 

Grötzingen,  s.  No.  17;  Griinl)olz,  s.  No.  254; 

Grünwiukel,  s.  No.  184;  Gurt  weil,  s.  No.  254; 
Höchberg,  s.  No.  60;  Hagsfeld,  s.  No.  1S4. 

168.  Uaudschuchsheim.  M.  J.  Die  Schlacht  bei  H.:  24.  Sept.  1795. 

(Frauke  Zg,  No.  264,  Morgenbl.). 

169.  —  Kamientki,  t.  Terseichiiie  yon  ÖlgemUden  in  der  Kirche 

zu  H.  bei  Heidelberg  in  Baden.  (Herold,  Bd.  26,  Beil.  8. 66). 
Haid,  die  badische,  s.  No.  869;  Haoeoitein,  s.  No.  864; 
Hausach,  s.  No.  2(30. 
17a  He  i  d  c  1  b  c  r g.   W  a  a  g.   Chronik  der  Stadt  II.  für  das  Jahr  1893. 

lin  Auftrage  des  Stadtrates  bearbeitet.  Heidelberg,  J.  Hör- 

ning.   VU,  64  S.  mit  3  Bildnissen. 
17L  —  Derselbe.  Chronik  d.  Stadt  H.  ftrdae  Jahr  1894.  Jahig.  H. 

Ebenda.  65  8.  mit  8  Abbild. 
172.  —  SchloBs.  Bach,  M.  Der  Baumeister  dee  H* . .  er  Schlossee. 

(Konstehronilc  NF.  7,  Heft  8). 


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BadiidM  OMdü^ttUttttttnr  dM  Jahra  1605. 


479 


178.  Heidelberg.   —  Huffschmid.  Maxim.   Zur  Geschichte  des 

11.  'er  Schlosses  von  seiner  Erbauung  bis  zum  Ende  des  16. 
Jahrhunderts.  (Neues  Archiv  d.  Stadt  Heidelberg.  BJ.  III. 
Heft  1,  S.  1—66;  Heidelberg,  Koeiter).  —  Bespr. :  Pfölz.  Mus. 

12,  a  31/32  (Gr[oss]). 

174.  —  Darm,  Job.  Die  Figuren  de8H\.er8^kM8e8<  (EarUniher 

Zg.  No.  10;  AZgB.  Ko.  18.  ^  Abdruck  an  dem  Central- 

bUtt  der  BaiiTerwaltnng) 
195.  — Naeher,  Julius.   Ein  Bild  von  H.  vor  der  ZerstOmng. 

Heidelberg,  Koester.  20  S.  Mit  einem  Plan  fon  H.  vor  der 

Zerstörung. 

176.  —  Oechelhäuser,  A.  v.    Die  Miniaturen  der  Universitäts- 

bibliothek zu  H.  H.  Teil.  Die  Handschriften  des  13.  u.  14. 
Jahrh.  (1.  Hälfte).  Heidelberg,  Koester.  420  a  mit  16  Tal  — 
Bespr.:  Centnübl.  f.  Bibliotheksweeen,  Jahrg.  12,  S.  576—578 
(Bnd.  KantiBcli);  diese  Zs.  11  (1886),  S.  146  (A.  S[clinlteD; 
HJb.  Jabrg.  1886,  No.  18,  8.  669/70  (J.  S.). 

177.  Leiningen-Westerbnrg,  Karl  Emich,  Graf  zu.  Ex 
libris  der  bibliotheca  Palatina,  mit  einer  Abbildnng.  (PilUz. 
Mus.  Jahrg.  12,  S.  25—27). 

178k  —  Dietz,  Ed.  Die  deutsche  Burschenschaft  inH.  Heidelberg, 
0.  Petters.  162  S.  13  Abbild,  u  3  VoUbüd. 

—  8.  auch  No.  20.  280.  331.  382. 

179.  Heinsheim.  Urkunden  über  den  Zehnten  zu  H.  (Mitt.  17, 8, 94). 
Hettingen,  8.No.342;  Heudorf,  s.  No.  217;  Hindelwangen,  s.  Ko.848. 

180.  Hintersarten.  In  den  Zarten ,  Aussöge  aas  der  Pfurcbfonik 

iron  H.  (Freie  Stimme  Ko.  28—26). 

—  8.  auch  No.  218. 

Hochsal,  8.  No.  254;  Hochstetten,  s.  No.  184;  Höfen,  s.  No.  17; 
Hohengeroldseck,  i.  No.  848;  Höhiogen,  b.  No.  60;  HoppetenseUt 

8.  No.  249. 

181.  Iffezheim.  Reinfried,  K.  Beiträge  zur  Geschichte  des  Ortes 

und  der  Pfarrei  I.  (Echo  von  Baden-Baden,  No.  14—20). 

—  8.  auch  No.  17. 

llfsdi^  8.  Ko.  17;  Indiekofen,  a.  Ko.  264;  Kaiipel  im  Schwara- 
irald,  8.  Ko.  818. 

182.  Kappelwindeck.  Beinfried,  E.  Die  frohere  nnd  die  jetsige 

Pfarrkirche  zu  K.  (Aeher-  nnd  BOUer  Bote,  No.  105  u.  108). 

183.  —  Derselbe.  Ortswappen  von  K.  (Acher- u.  BOhler  Bote  No.  87). 

184»  Karlsruhe,  Amtsbezirk.  Fecht,  K.  G.  und  Funck,  H. 
Archivalicn  nn<;  Orton  des  A.  K.   (Mitt.  17,  S.  20—23). 

186.  —  Stadt.  Heimatkunde.  1.  Heft  Die  Stadt  K.  und  ihre 
nächste  Umgebung.  Nach  Vorschrift  des  Lchrplans  für  die 
Hand  der  Schüler  beaibcitct  von  Fr.  Mattes  und  E.  Bür- 
kel.  Mit  einem  Stadtplan  in  Farbendruck.  Karlsmhe,  B. 
Dobler.  1894.  16  8.  —  2.  Heft:  Der  Kreis  K.  von  densel- 
ben. Mit  einer  Karte  in  Farbendruck.  Kbenda.  16  8. 


480  Isenbart. 

186.  Karlsruhe.  Catliiaii,  Th.  ir>0  S]tazier^jänjs'e  in  der  Umgebung 

der  LandeöliauptstailL  K.  ö.  Aaii.  Kailarulic,  i^iacklut.  98  S. 
mit  Kcurte.  —  Bespr.:  Badbehe  Landeszg.  No.  86  n. 

187.  —  Weech,  Friedr.  y.  K.  Geschichte  der  Stadt  and  ihrer 

Verwaltmig.  Auf  Veraalaseupg  des  Stadtrats  bearbeitet 
6.  n.  7.  Liel  (ScfalnssUef.  d.  1.  fid.  1715—1890),  8.  401—681. 
Karlsruhe,  Macklot.  —  Bespr. :  AZgB.  Ko.  181  Badisclie 

Landeszg.  No.  117,  II  (S.  C[athian]). 

188.  —  [Krieger,  Alb.J.  Chronik  der  Haupt-  und  Residenzstadt  K. 

für  das  Jahr  1894.  10.  Jahrg.  Im  Auftrage  der  städtischen 
Arcbivkommisäion  bearbeitet.  Karlsruhe,  Macklot.  9ü  b.  mit 
7  AbbUd. 

189.  —  Sales  Meyer,  Fr.  Die  Haupt-  und  Residenzstadt  K.  Ein 

Fflhrer  fBr  deren  Gltste.  Karlsruhe,  HacUot  TIQ,  106  S. 
mit  Plan  tl  Abbild. 

190.  —  K.*er  Erinnerungen  und  Wünsche.  Karlsruhe,  Qntsch.  116  8. 

—  Bespr.:  Badische  Landrszg.  No.  133,  II. 

191.  —  Härder,  \V.  Das  K.'er  üoftheater  1894—1895.  (Allge^ 

meine  Zg.  No.  183). 

192.  —  Aus  der  K.'er  Kunsthalle.   (Karlsruher  Zg.  N.».  ßeil.i. 

193.  —  Das  erste  Jahrzehnt  der  Malcriuuenschulc  zu  Ii.  (Karls- 

ruher Zg.  No.  168  I). 

194.  —  ErwerbuQgeu  des  Grossh.  badischcu  (xenerallandcsarchivs 

zu  E.  (Archivalische  Zg.  HF.  5,  &  295). 
106.  —  Die  Orossh.  Hof-  n.  Landesbibliothek  zu  K.  22.  Zugangs^ 

Verzeichnis.   S.  20{).3— 2140.   Karlsruhe,  Grooe. 

196.  —  Die  Handschriften  der  Grossh.  Lad,  Hof-  und  Landesbihlio- 

thek  in  K.  III.  Die  Durlacher  und  Rastatter  Hand- 
schriften. Beschrieben  von  AI  fr.  Holder.  Karlsruhe,  Ch. 
Th.  (iroos.  20(>S.  —  Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  11,  8.  14Ö/146  (A. 
S[chulteJ). 

197.  —  Veröffentlichungen  der  Grossh.  bad.  b  u  ühu  i  u  a  g  e  u  1  u  r  A  U  c  r  - 

tnms-  und  Völkerkunde  inE.  nnd  des  E.*6r  Alter  tum  s- 
yereins  fOr  dessen  Mitglieder  zwangloses  Heft  II.  Zor  Be* 
grüssung  der  Generalversaounlnng  der  deutscbeu  Geschicfats- 
imd  Altertumsvereine  in  Eonstanz  1886.  Earlsmhe,  Braun. 
Mit  11  Tafeln. 

198L  —  Katalog  der  Lehrerbibliothek  des  Realgymnasiums 
zu  K.  (Beil.  /.  Jahresbericht  d.  Realgymnasiums  zu  K.  1894 — 
95).  Karlsruhe,  Malsch  u.  Vogel.   73  S. 

199.  —  Verzeichnis  der  Bücher-  und  Kartensammlang  der  kaiserl. 

Oberpostdircktion  zu  K. 

200,  —  Festschrift  der  Sektion  E.  des  deutschen  und  Osterreicbi- 

schen  Alpenvereins.  Zum  25jährigen  Stiftungsfeste  heraus» 
gegeben.    Kaj-lsruhe,  D5ring*sche  Druckerei   63  S.  nebst 
einer  Abbildung. 
—  s.  aach  No.  SOQ.  Sld.  388.  389.  390.  396.  402. 


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Badilclie  Oesehicbtslittmtar  im  Jabns  1895.  491 


201..£ebl,  Amtsbezirk.  Ililspach  n.  LöffeL  Arelü?aliea  am Qr^ 
teil  des  A.  K.   (Mitt.  17,  S.  89). 

Kieseubach,  s.  No.  25-4. 

202,  Kinzigthal.  IJaum.i^arton ,  Fr.  Der  wilde  Graf  (Wilhelm 
von  Fürstenberg)  und  die  Reformation  im  K.  (  Schriften  ftlr 
d.  dtsch,  Volk,  hrsg.  v.  Verein  f.  Reformat-Gescli.  Xo.  26). 
Halle  a.  S.,  Niemeyer.  27  S.  —  Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  7, 
8  154  C-h). 

Kippenhdäi,    No.  151;  Knielingen,  a.  No.  184. 

208.  Konstanz,  Amtsbezirk.  Eiselein,  Fr.  ArcliiTalien  ans  Orten 

des  A.  K.  (Mitt.  17,  S.  86.) 
201  —  Bistnm.  Zell,  Fr.  u.  Burger,  M.  Registra  subsidii  chari- 
tativi  im  Bistum  K.  am  Ende  des  15.  und  zu  Anfang  des 
16.  Jahrh.  1.  Teil:  Das  sub.sidium  charitativum  im  Arrhi- 
diakonat  Breiscrau  vom  Jahre  1493,  (Freiburger  Diözesan* 
archiv  Bd.  24,  b.  183—237). 

—  8.  aach  No.  49.  50.  61.  53.  53.  54.  298. 

205.  —  Stadt.  Kaiser  lleinrich  VI.  erklärt  die  Stadt  K.  von  jeg- 

licher Besteaenug  von  Seiten  des  Bischofii  frei:  24,  Sept. 
1192.  (Den  Mitgliedern  des  Gesamtvereins  der  dentsch.  Qe- 
schichts-  u.  Altertumsvcreine  zum  15. — 18.  Sept  1895  genid- 
met  von  der  Stadt  K.)  Konstanz,  Stadler. 

206.  —  Jeeklin,  F.  Richtebrief  zwischen  der  Stadt  K.  und  den 

Herren  von  Haldenstein  1334.  (AnzSchwQescb.  Bd.  26, 
S.  290-291). 

207.  —  Ruppert,   Ph.    K.'cr  geschichtliche  Beitrfige.    4.  HefU 

Konstanz,  Selbstverlag  des  Verfassers.    II,  128  S. 

208.  —  Wiederherstellung  des  Domes  zu  K.   (AZgB.  No.  230). 

209.  —  Beyerle,  Konrad.   Präsenztafeln  aas  dem  K.'er  Münster. 

(Diese  Zs,  NF.  10,  S-  467—469). 

—  s.  auch  No.  279.  285. 

—  Konzil,  s.  No.  65.  66.  67.  58. 

21a  Lahr,  Amtsbezirk.  Strittmatter,  Karl.  Arehivalien  ans  Or^ 
ten  des  A.  L.  (Mitt.  17,  S.  88I/88). 

—  Stadt,  s.  No.  307. 

211.  Lantenbach  im  Renchthal.  Rnppcrt,  Ph.  Die  Kirche  zn 

T.  l  K.   (Freiburger  Diözesanarchiv  Bd.  21,  S.  273—290). 
Leibeitingeu,  s.  No.  217;  Lenzkirch,  8.  No.  218;  Leopoldshafen, 
s.  No.  184;  Liedolsheim,  8.  No.  184;  Linkenheim,  8.  No.  184. 

212.  Linzgau.  Stengele,  B.  Verzeichnis  der  Dekane,  Kämmerer 

und  Pfarrer  im  jetzigen  Kapitel  L.  (Freie  Stimme,  Jahrg.  31, 
No.  1—14). 

LOhningen,  a.  No.  254;  Luttingen,  s.  No.  264;  Ifahlbeig,  s.  No.  151; 
Ifambacfa,  s.  No.  246. 
218.  Mannheim.  Die  Besehiessnng  Ms.  vor  100  Jahren.  (Karisroher 
Zg.  No.  368;  Tgl*  dazn  Mannheimer  Generalanzeiger  No.  2251). 

ZrilKbr.  f.  Gwok.  d.  Ob«rrb.  H.  V.  ZT.  a  31 


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482 


Isenbart. 


314.  Mannheim.  Landgraf,  Jos.  Der  Gctreidehnndel  M' .  .s  in 
den  letzten  50  Jahren  und  das  Geschäftshaus  Jakob  u.  Söhne. 
Stuttgart,  Greiner  u.  Pfeiffer.  36  S.  mit  10  Tafeln. 

215.  —  Mathy,  L.  Studien  sor  Oesdiichte  der  bildenden  Kimste 
in  H.  im  la  Jahrlumdert.  ICt  Skinen  von  Architekt  TL 
Walch.  I.  Teil  Architektar  und  Skolptnr.  (Beilage  som 
Jahresbericht  d.  Grossh.  Gymnasiums  ni  lUannbeim  1893/ lU; 
Vereinsgabe  d.  Mannheimer  Altertumsvereins  1894.  128  S. 
Folio.  121  Abbild.  Bespr.:  Karlsr.  Zg.  Nc  173,  Beil.  187, 188; 
Pfälzisches  Museum,  Jahi^g.  12,  S.  40  (Gr[o8sJ);  LCBl.,  Jahrg. 
1896,  No.  13,  S.  468/69  (H.  L). 

—  8.  auch  No.  327,  897. 

816.  Markdori  Stengele.  B.  Allerheiligen  auf  dem  Gehlenberg 
heill.  (DAScbwaben,  S.  174— 175). 
Ueniiiigen,  i.  No.  141. 
817*  Messkircb,  Amtsbezirk.  Scbappachcr,  Leopold.  Aichig 
Valien  aus  Orten  des  A.  M.  (Mitt  17,  S.  28—29). 
Mühlburg,  8.  No.  184. 
217aJIIunzingen.   Die  Glockenschmiede  von  M.  Aus  den  Aufzeich- 
nungen eines  Dorfschulmcisters,  mitgeteilt  von  C.  Kübier. 
(Scbau-in's-Land,  Jahrlauf  21,  S.  93—95). 
Neekarborken,  i.  No.  88;  Neekarthal,  s.  No.  880;  NeazingeQ,  s. 
No.  849;  Neneiihdm,  a.  No.  17. 
818.  Neustadt,  Amtsbesirk.  Welte,  Karl.  Aicfaivalien  ans  Orten 
des  A.  N.  (Mitt  17,  8.  43-46). 
Niefem,  s.  No.  17;  Nussbaum,  s.  No.  141. 
218.  Oberachern.  Kern,  A.  Die  ehemalige  Pfarrkirche  St.  Jo* 
bann  zu  0.   (Achcr-  u.  Bühler  Bote,  No.  28—31). 
Oberalpfeo,  s.  No.  254;  Obereggenen,  ü.  No.  254;  Oberharmersbadi, 
t.  No.  889;  Obermettingen,  &  No.  264;  Oberrhein,  t.  No.  68, 124, 
841,  866,  867,  872;  Obencheffleni,  i.  No.  868;  ObenrolfiMsh,  i. 
No.  860. 

890i  Oensbach.  Reinfried,  K»  Zur  Geschichte  des  Ortes  und 
der  Pfarrei  0.  (Acher-  n.  Bühler  Bote,  No.  58—63.) 

821.  Offenburg,  Amtsbezirk.  Mayer,  Karl,  Platz,  Fr.  u.  Wal- 
ter.  Archivalien  aus  Orten  des  A.  0-   (Mitt  17,  S.  16—50). 

222.  —  Stadt.  Walter,  K.  Die  Glocken  der  Pfarrkirche  und  die  drei 
Schutzpatrone  der  Stadt  0.  OÜcnburg,  Reiff.  19  S.  Mit  1  Taici. 

—  a.  auch  No.  17,  81. 

Ofteringen,  i.  No.  254;  Ohlsbach,  a.  No.  821;  Ooa,  a.  No.  184. 
888.  Ortenan.  Kern,  A.  Die  Landeshoheit  in.  der  0.  und  das 
Landgericht  Acheni  im  Jahre  1786.  (Acher-  n.  Bühler  Bote, 

No.  33-49  u.  79—80). 
Ortenberg,  8.  No.  221;  Osterburken,  s.  No.  17.  34. 
224.  Ottersdorf.  Keinfried,  K.  Beiträge  zur  Orts-  und  Pfarrei- 

geschichte  von  0.  und  den  übrigen  Riedorten.  (Echo  von 

Baden-Baden,  No.  74—^2). 
826.  Ottertweier.  LandkapiteL  Die  UrcfaUdie  BauthKtigktit 


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Ba^MlM  GeNUehtrilttenttt      Jihm  1885. 


483 


im  Landkapitel  0.  vor  Ausbraeh  der  ^iTh**fffrftllBng  (Freilh 
KKBl.,  Jahrg.  38,  S.  298). 
226.  Otters  Weier.  Wie  in  alter  Zeit  (2.  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts) 
im  Laadkapitei  0.  Kapitelskonferenz  gehalten  wurde.  (Freib- 
EKBl.  Bd.  39,  S.  421—425). 

—  Eeiiifried,  K.  Die  GrOninger'idiea  Glocken  im  Land- 
taqiitelO.  (Adieiy  mid  Bfihler  Bote,  No.  96)i 

82&  —  Dorf.  Die  ehemalige  Jesaitenresidena  m  0.  (Freibnrger 

Diözesanarchiv  Bd.  24,  S.  239—256). 
23B»  —  Zwei  Glockeninschriften  zu  0.  aoa  den  Jahren  1436  o*  1605. 
(Badischcr  Beobachter  No.  106). 
Pfiuzgaa,  8.  No.  830. 
290.  Pforzheim.  Festschrüt  zur  Feier  der  Einweihung  des  neuen 
Bethaneee  in  P.:      Ifii  WB6k  Pforzheim,  Binge.  26  S.  mit 
AbUld. 
<—  8.  Micli  No.  28.  SS.  flee. 
Raithenbuch,  s.  No.  218; 

Rastatt,  8.  No.  77—82,  99,  196;  Rechberg,  8.  No.  254. 
231«  Eeichenan.  V.  d.  Thar.  Auf  der  B.  (Yaterland,  Ho.  196, 

Jahrg.  1894). 

232.  —  Beschreibung  des  Abtstabes  aus  der  R.  aus  dem  Jahre  1358. 

(Anzeiger  fOr  schweizerische  Altertümer,  Jahig.  1895,  S.  472  iL), 
288.  —  Bflmmler,  iL  Zn  den  finraralae  Angienees.  (NA.  Bd.  21, 

S.  801-806).  —  Befliir.:  Diese  Zs.  NF.  10^  8.  677. 
284.     Rappert,  Ph.  Ein  B' . .  er  WeUtmn.  (FrelbDA.,  Bd.  24, 

a  269—272). 

—  8.  auch  No.  286. 
Remetachwiel,  s.  No.  254. 

235.  Benchen.   Der  Mniwald-lvanaiprozess  aas  dem  Jahre  1749. 

(Acher-  u.  Bühier  Bote,  No.  75 — 79). 
BkfliidMim,  •»  No.  254;  Biedem  am  Saad,  i.  No.  254. 
Biedicheii,  i.  No.  246;  KiMChhehn,  s.  No.  85;  Bipthdm,  a.  No.  184. 
Bippddaui,  a.  No.  280;  Bsthenbaeh,  a.  No.  218;  Botiel,  a.  No.  254. 
Rüppurr,  B.  No.  184;  Ruashcim,  s.  No.  184. 

236.  SÄckinp:en.  H.  W.  Zu  A.  Schultes  Abhandlung  über  Gilg 

Tschudi,  GJarus  n  8.  (AnzSchwOeach.  Bd.  26,  8.  199 
Saig,  8.  No.  218. 

237.  Salem.  Weech,  Friedrich  von.  Fürbitten  für  die  lebenden 

und  verstorbenen  WohlUiüter  des  Klosters  S.  (Diciü  Zs.  NF. 
10,  8.  278^-288). 

286. 8t  Blasien,  Amtsbedric.  Birkenmayer,  Adelt  AreU- 

Talien  ans  Orten  des  A  8t  Bl  ^tt  17,  8.  50--52). 
280.— Stadt.  Pietsch,  L.  8t  BL  (Zur  guten  Stande,  Jahr  1886 

bis  94,  S.  854—86(3). 
24a  —  St.  Bl.  im  Schwarzwald.  (Sarisruher  Zg.  No.  181). 

—  8.  auch  No.  311. 

241.  St  Georgen.  Kalchschmidt,  Karl  Theodor.  Geschichte 
des  Klosters,  der  Stadt  und  des  Kirchspiels  St.  G.  aof  dem 

31* 


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484 


Isenbart. 


badischen  Schwarzwald.  Heidelberg,  Karl  Winter.  VHI,  UA  S. 
mit  1  Tafeln  in  Lichtdruck  und  1  Abbild,  im  Text.  —  Bespr. : 
Badischer  Beobachter  No.  2ß  (□);  Mitteilungen  aus  d.  histori- 
schen Litteratur  (Hirsch),  Bd.  23^  S.  485/86  (P.  Albert). 

242.  —  Mayer,  Hermann.  Der  Pfingstreckenzug  zu  St.  G.  (Schau- 

in's-Land,  Jahrlauf  21,  S.  1 — 6  mit  Zeichnungen  von  H^  M.). 

243.  Sasbach,  BA.  Achem.  Schindler,  H.  Stiftungsurkunde  der 

St.  Hilarius-Kap] anei  in  der  Pfarrkirche  zu  S.,  Dekanats  Ot- 
terswcicr.  (Frciburger  Diözesanarchiv  Bd.  24^  S.  257—266). 
Sasbach,  BA.  Breisacb,  s.  No.  19. 

244.  Sasbachwalden.  Brommer,  F.  Wallfahrtsbüchlein  von  S. 

mit  einer  Geschichte  der  dortigen  Wallfahrt.  Offenburg,  Selbst- 
verlag des  Verfassers.  31  S.  1894. 
Schachen,  s.  No.  2&4j  Schapbach,  s.  No.  260.  Mi- 

245.  Schenkenzell.  Mitteilungen  aus  dem  Pfarrarchiv  zu  S.  tiber 

die  Kriegsjahre  1796—1797.  (Offenburg.  Zg.  No.  11—15). 

—  8.  auch  No.  2fiD. 

Schiltach,  a.  No.  260;  Schmieheim,  s.  No.  IhL 

246.  Schönau,  Amtsbezirk.  Birkenmayer,  Adolf.  Archivalien 

aus  Orten  des  A.  S.  (Mitt.  IT^  S.  52—67). 

—  Stadt,  s.  No.  IL 

Schwackenreuthe,  s.  No.  249;  Schwarzwald,  s.  No.  35L  856. 
SchweighauBen,  s.  No.  151;  Schwenningen,  s.  No.  212. 
Sentenhart,  s.  No.  217;  Seppenhofen,  s.  No.  21E 
241.  Söllingen,  BA.  Rastatt  Roinfried,  K.  Zur  Geschichte  des 
Ortes  und  der  Pfarrei  S.  (Acher-  u.  BühlcrBote,  No.  l^ff.). 
Spöck,  8.  No.  184;  Stadenhausen,  s.  No.  2hL 
248t  Staufen,  Amtsbezirk.  Baur,  Alois.  Archivalien  aus  Orten 
des  A.  S.  (Mitt.  17.  S.  89). 

—  Stadt,  s.  No.  69a. 

249.  Stock  ach,  Amtsbezirk.  Seeger,  Karl.  Archivalicn  aus  Orten 

des  A.  S.   (Mitt.  17,  S.  36-43). 
250:  StoUhofon.  Reinfried,  K.  Zur  Geschichte  des  S*..er  Sca- 

pulicrfestes.  (Acher-  u.  Bühler  Bote,  No.  83  u.  84]. 
Stahlingen,  Landgrafschaft,  s.  No.  125. 

251.  Tauberbischofsheim.  Berberich,  J.  Geschichte  der  Stadt 

T.  und  des  Amtsbezirks  T.  Mit  einem  Stadtplan  vom  Jahre 
1790.  Heft  L  da  S.  Tauberbischofsheim,  Zöller. 

Teutschneureuth,  8.  No.  184;  Thunau,  8.  No.  246. 

Todtmoos,  8.  No.  238i  Todtnau,  s.  No.  246^  Todtnauberg,  8.  No.  246. 

252.  Uebcrlingen,  Amtsbezirk.  Udry,  Xaver.  Archivalien  aus 

Orten  des  A.  ü.  (Mitt  IT^  S.  33—36). 

—  Stadt,  8.  No.  IL 

ünteralpfen,  s.  No.  254;  ünterlauchringen,  8.  No.  254. 
Untermettingen,  s.  No.  254;  Villingen,  8.  No.  22L  846. 
Volkertshausen,  s.  No.  249j  Waibstadt,  s.  No.  332.  833.  368. 
253i  Waldkirch,  Amtsbezirk.  Maurer,  Heinrich.  Archivalien 
aus  Orten  des  A.  W.   (Mitt  17,  S.  90). 


Btdische  GeadiichtsUttentttr  dea  Jahres  1896. 


m 


Waldkirch,  BA.  Waldshut,  s.  No.  254. 
251.  Waldshat,  Amtsbezirk.  Birkenmayer,  Adolf.  Archivalien 
ans  Orten  ta  A.  W.  (lOtt.  17,  8.  67—82). 

255.  —  Stadt  Thommen,  R.  Die  Städte  MeUingen,  Baden  (in 

der  Schweiz)  und  W.  verrechnen  Zolle inkünfte  und  Ausgaben 
in  den  Jahren  1397—1399.  (AnzSchwG.,  Bd.  26,  S.  186—188). 

256.  Wartenberg.  Welte,  Adolf   Ein  Ausflug  auf  den  W.  (Bad. 

Fortbildungsschule,  Monatshefte,  9.  Jahrg.,  S.  162—168). 
Weildorf,  s.  No.  252;  Wcinheira,  s.  No.  17. 

257.  Wellenberg.  Urkunden  Uber  W.  (Mitt.  17,  S,  95). 
Wetodmeiireiitli,  s.  No.  184. 

258b  Wertheim.  Wibel,  Ferd.  Die  alte  Bug  W.  am  Main  ond 
die  ehemaligen  Befestigungen  der  Stadt  nach  architektoni* 
sehen,  geschichtlichen  und  kulturhistorischen  Gesichtspunkten 
untersucht  und  mit  Benutzung  der  hinterlassenen  Arbeiten 
des  Prof.  Karl  Wibel  dargestellt.  XVI,  370  S.  Mit  einem 
Titelbild  u.  133  Abbildungen  im  Text.  Freiburcr  i.  Br.  u. 
Leipzig,  J.  C.  B.  Mohr.  —  Bespr.:  DLZ.  1896,  iS.  115/16  (A. 
Schnitz);  LCBl  1896,  S.  167/68  iß).  Diese  Zs.  oben  S.  8221. 

269.  —  EissenlOffel,  Lndwig.  Fxm  Sdlb,  ein  Befionnator 

Nflrnbergs  nnd  Berns.  Sein  Leben  und  IHtkea.  Zell  L  W., 
H.  Specht,  rv,  131  S. 
Wieden,  s.  No.  246;  Winterspüren,  b.  No.  249. 

260»  Wolf  ach,  Amtsbezirk.  Damal,  C.  und  Hoch^vcbcr,  Maz* 
Archivalien  aus  Orten  des  A.  W.  (Mitt.  17,  S.  90-93). 
Wössmgen,  s.  No.  17.  24;  Wutöschingen,  s.  No.  254. 

261.  Yburg.  Welte,  Adolf.  Die  Y.  II.  (Bad.  Fortbildungsschule. 

Mbnatdiefte,  9.  Jahrg.,  a  52—66). 
Zdl-Welerbach,  s.  No.  221;  Ziunhanaen,  s.  No.  249;  Zornflgg» 
No^  249. 

Familieu«»  Wappen-,  Sienel-  und  MOnzkunde. 

No.  127  (EuDilie).  188.  816  (Wq^. 

262.  Kindler  Ton  Knobloeb.J.  Oberbadiflches  Oeechlechterfoiich. 

Hsg.  TOD  der  Bad.  bistor.  KommiBBion.  Hit  Wappen.  I  Bd. 
lief.  8  Ton  Brock-Tritt  von  Ederen.  8.  161—240.  Heidel- 
berg, Winter.  (S.  1894,  No.  160.)  —  Bespr. :  DLZ.  Jahrg.  16, 
S.  689/90  (Ed.  Heyck);  Herold,  Jahrg.  26,  S.  38;  MlÖCt. 
Bd.  16,  S.  688/89  (Th.  Schön);  Neue  Züricher  Zg.  No.  245. 

263.  Bodman,  LeopoldFrciherr  von.  Geschichte  der  Freiherren 

von  Bodman.  Lindau  i.  B.  (Schriften  d.  Vereins  für  Gesch.  d. 

Bodensees,  Heft  23.)  — Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  10,  8.  153. 
261 104  Urkonden  ans  dem  FreiherrL  Yon  Bodman'seben  Fa^ 

mülenardüT.  (Anzeiger  d.  germaniacben  Nationaimiiseoms, 

Jahrg.  1895,  S.  8— 12  . 
265«  Stoclcer,  C.  W.  F.  L.  Familienchronik  der  Freiherren  TOn 


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486  Iieabart 

Oemmingen.  Heilbnmn,  SchelL  IX,  806  &  8  Tal.  und 
1  StammbAnm.  —  Bespr.:  Herold,  Jahrg.  26,  8. 181/38  (Hu 

Schön). 

266*  Grabdenkmal  des  Ulrich  v.  Landschad  (f  1369),  des  Heinrich 
Landscbad  (t  1377)  und  seiner  Gemahlin,  geb.  v.  Sickingen, 
in  Neckarsteinach.  (Herold,  Jahrg.  26,  S.  20  ff.  mit  Abbild.). 

267.  ?.  Räcknitz.  Weiss,  Job.  Gastav.  Arclii?alien  aus  dem  Frei- 

herrL  v.  Baclmits*8Gli6n  AxehiT  m  Heiiuheiin.  (Hitt  17, 

268.  Thorbecke.  Chronik  und  Stammbaum  der  Familie  T.  Gedruckt 

für  dir  Mit^dicdcr  und  Freunde  der  Familie  T.  Mannheim, 
Raisberger.  1804. 

269*  Wilckens,  Theodor.  Aufzeichnungen  und  Hilfsmittel  zu  einer 
Geschichte  der  Familie  Wilckens.  2.  Aufl.  Im  Selbstverlage 
des  Yer&ssers.  Schwetzingen,  Buchdmckerei  von  Max  Pich- 
ter.  40  &  mit  einer  TafeL 

2701  Nenenatein,  Karl  Freiherr  von.  Wappenkunde.  Heral* 
dtache  Ifionatsscbrift  zur  Veröffentlichung!  von  nicht  edierten 
Wappenwerken.  Karlsruhe,  Selbstverlag  des  Verfassers.  HI. 
Jahrg..  Heft  1:  V\rappen  aus  dem  Städtemeister-  und  Am- 
meisterbuch von  Strassburg  (Scblussj;  Hefte  1,  2  u.  3:  Wap- 
pen des  Münsters  zu  Basel;  Heft  4  u.  5:  Wappen  der  rats- 
fiUiigen  Geschlechter  von  Freiburg  i.  Br.;  Hefte  4—^;  Wap- 
pen aoa  dem  alten  Wappenbnche  von  J.  G.  Redinghoren; 
Heft  8—8  n.  10:  MSchfttzenbueh  des  nnter  Heraog  Chriatoffan 
Wflrdenberg  nnd  Teck  anno  1500  nach  Stuttgart  ausgeschrie- 
benen Armbrnstsscliiossens" ;  Hefte  11  u.  12:  das  Idsteiner  rote 
Buch  oder  Genealot^iccnbncli  des  Hauses  Nassau  und  Geldern. 

271.  Brambach,  W.   Wappen  der  Markgrafen  von  Baden  auf  Me- 

daillen. (Veröffentlichungen  d.  badischen  Sammlungen  f.  Al- 
tertums- a.  Völkerkunde  in  Karlsruhe  u.  d.  Karlsruher  Altei^ 
tomaverebia  n,  &  45—62).  Earlsmhe,  Brann. 

272.  Siegenfeld,  Alfred  Bitter  Anthony  von.  Die  Wappen- 

briefe und  Standeserhebungen  des  römischen  Königa  Bn- 
precht  von  d^r  Pfalz  (Adler,  S.  895—430). 

278»  Moue,  F.  Kritik  der  Wappen  der  Minnesänger  aus  Schwaben. 
Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der  christlichen  Mystik  in  Schwa- 
ben und  Alemannien.  (DASchwaben  Bd.  13,  8.  53  ff.). 

274.  Bnchenau,  H.  Der  Marburger  Goldgulden-  und  Turaosenfond. 
(Barl  Hftnabll.,  Jahrg.  16,  &  1823—83.):  darunter  Mflnaen 
dea  FfUagraüBn  Bnpncht  L  (1858— im). 

276*  Menadier.  Ein  Heidelberger  Tournosgroscben  dea  EnrfiBraten 
Ruprecht  I.,  Pfalzgrafen  bei  Rhein  und  Herzog  von  Bayern, 
1229(1333)— 1390.  (Herl.  Münzbll.,  Jahrg.  16,  i>.  1839-43). 

276L  Ein  Fflnffrankstflck  aus  der  Zeit  des  Rheinbimdes  1806. 
(Frankfurter  Zg.  No.  106,  U.  Morgenbl.). 


Bftdiwbe  Geschichtalittentiir  des  Jihres  1895. 


487 


ArolHVtt  uinI  BiMMiakmi. 
Ilirtttrrioirtswesen.  UnivertitäteA  and  Schulen. 

Archive,  s.  No.  194. 

BIMiotheken,  •.  No.  14fi.  16&.  179.  177.  195.  196.  198. 
ÜDiTeriitfttea:  FraOiorg,  a.  No.  166.  167.  158.  169;  Heiddberg, 
t.  No.  m  177.  17a 

Schulen,  s.  No.  185.  143.  inr,.  m. 
277*  Geschichte  der  Entwicklang  des  Volksschalwesens  imOross- 
herzogtum  Baden.  Im  Aaftrago  des  Allgemeinen  Badischen 
Volksschullehrer-Vereins  quellenmässig  bearbeitet  unter  Lei- 
tung und  Mitwirkung  des  Obmanns  Heinrich  Heyd.  Bühl, 
Koükordia,  Lief.  4  u.  5,  S.  289— 4Ö0  mit  Abbild,  u.  Karte. 


Litteratur-  und  Gelehrtengeschichte 

(mit  Ausschluss  der  biographischen  Artikel  über  Personen 

der  neuesten  Zeit). 

Vgl  No.  75.  76.  150.  156.  161a.  269. 

978.  Schulte,  Aloy?.  Die  Standesverhältnissc  der  Minnesänger. 
(Zeitsclir,  f.  ileutsches  Altertum  u.  f.  deutsche  Litteratur,  Bd.  39, 
S.  185 — 251.  Sonderabdruck  daraus:  Leipzig,  Hirschfeld.  67  S.). 

—  Bespr.:  Mitteilungen  ans  d.  historischen  Littcratar  (Hirsch), 
Bd.  23,  S.  429/430  (Ilwof);  HZ.  NF.  Bd.  39,  S.  17L 

270.  Hohne,  F.  Die  Gedichte  des  Hein»^  von  Kooslans  ud  die 
IGnnelelire.  litterarisch  historische  Untersnehung.  Leipsiger 
Bissert  Leipzig,  Fock.  1894.  66  S. 

280.  Breton,  Jean.  Notes  d'un  £tudiant  Fran^ais  en  Allemagne. 

Paris,  Calmann  Levy.  310  S.  (Betrifft  Heidelberg  S.  3—67). 

—  Pcspr.:  Frankfurt.  Zg.  No.  50,  1.  Morgenbl. 

281.  Schorbach,  K.  Jüngere  Drucke  des  Ritters  v.  Staufenberg. 

(Zs.  für  deutsches  Altertum,  Bd.  40,  S.  123—126). 

282.  Seyler*  Über  das  „Thnmierbnch  imd  Ordnung  von  Plridianuner 

1486".  (Herold,  Bd.  26,  S.  78  C). 
288.  Albert,  P.  Fritz  Jakob  von  Andwil,  ein  verschoUener  Chnnüst? 

(Diese  Zs.  XF.  10,  S.  671—674). 
284.  Htirbin,  J.  Die  Ergänzungen  des  libcUus  de  Cesarca  monachia 

Peters  von  Andlau.   (ZSavigny  Stift,  f.  Rechts^csrh.  Bd.  16, 

8.41—62).  —  Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  11,  S.  151  (Werminghoff). 
285>  Werra,  E.  von.  Johann  Bachner,  Domorganist  am  Mtinster 

zu  Konstanz  1483  bis  um  1540.  (Kiichenmosikal.  Jahrbach 

T.  F.  X.  HaberL  Begensbnrg,  Pustet  —  DASchmben  Bd.  18; 

a  90-95). 

286.  Roth,  F.  W.  E.  Johann  Haselberg  aas  Reichenaa  und  Jakob 
Schenk  aus  Speier.  Ein  Beitrag  zur  Volks-  und  Übersetzungs- 
littoratur  des  in.  Jahrhundert^:.  (Archiv  ftlr  das  Studium  der 
neueren  Sprachen  o.  Litteratur  Bd.  XCV,  s.  301—307). 


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488  Isenbart 

287.  Roth,  F.  W.  £■  Johannes  Merctthns  Motsheimer.  (Diese  Zb. 

NF.  10,  S.  448  -455). 

288.  Gartcllieri,  Alexander.    Zu  Jakob  Locher  Philomiuiis. 

(Diese  Zs.  NF.  Bd.  10,  S.  114—146). 

289.  Derselbe.  Zu  Johann  von  Butzheim.  (Diese  Zs.  NF.  Bd.  10, 

a  471-472). 

290.  Tatarinoff,  £.  Die  Briefe  GUureaos  an  Johannes  Aal,  Stifts- 

ptopst  in  Solothnrn  ans  dem  Jahre  1Ö38— 156a  (Mittdlnngen 

d.  historischen  Vereins  von  Solothnrn,  Jahrg.  1805).  —  Bespr«: 

Diese  Zs.  NF.  11,  a  153. 

291.  Kfirz,  Ernst  Georg.   Gcorc^ius  Pictorius  von  Villingen,  ein 

Arzt  des  16.  Jahrhunderts  und  seine  NVissenschatt.  Freiburg 
i.  Br.  u.  Leipzig,  J.  C-  B.  Mohr  (P.  Siebeck),  ll,  96  S.  —  Bespr.: 
Diese  Zs.  NF.  10,  S.  104/55  (Ii  )  und  LCBl.  No.  35  (K.  8.). 
292i  Da  Monlin  Eckart,  R.,  Graf.  Aus  den  Papieren  eines  Illu- 
ndnaten.  (BehihardstOttner,  Ba}T.  Forschungen,  Bd.  3,  S.  186 
—289.)  -  Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  10,  &  688  (K.  0[bser));  HZ. 
75  (NF.  39),  S.  559. 

293.  Bertling,  K.  von.  Zur  Geschichte  des  FOrstprimas  Karl  TOn 

Dalberg.   (HJb.  Jahrg.  16,  S.  675— (M). 

294.  Funck,  II.   Glucks  zweimaliges  Zusammentreffen  mit  Klopstock 

am  Hole  Karl  Friedrichs  von  Baden  1744  n.  1745.  (Euphonon 
1894,  S.  790-792). 

295.  Hassenkam p,  R.  iiricic  von  J.  II.  Jung-Stilliug  au  Sophie 

T.  Laroche.  (Euphorien  Bd.  2,  8.  579—097). 

296.  Earoline  von  Oflnderode.   Dittenberger,  R.  E.  v.  G. 

(Westefmanns  Monatshefte,  Bd.  40,  8.  352—357). 

297.  —  Groos,  Karl.  Friedrich  Crcuzer  nnd  K.  v.  G.  Mitteilung 

tlbcr  deren  Verhältnis.  (Frankf.  Konversationsbl.  No- 164/166. 
Heidelberg,  Kail  Groos.  18  S.)  —  Bespr.:  LCßl.  No.  36;  Revue 
critique,  Jahrg.  29,  S.  33/34  (A.  C). 
29a  St  oll,  A.  Der  Historiker  Friedrich  Wilken.  Abt.  2.  Progr.  d. 
Friedrichsgynmas.  zu  Kassel  No.  288.  Kassel,  DölL  S.  35-84.  — 
Bespr.:  lOtteiliingen  ans  d.  historischen  liftlefatnr  (Hksch), 
24,  a  21.'2S). 

299.  Josef  Viktor  v.  Scheffel.  Nichtrasten  und  nicht  rosten! 
Jahrbuch  des  ScheffisUmndes  für  1895.  Geleiteten  A.  Ken  nel. 
Stuttgart,  Ad.  Benz  n.  Co.  XI,  179  S.  —  Bespr.:  Diese  Zs.  NF. 

11  (1896),  S.  160. 

900.  —  Bernays,  Mich.  Rede  auf  S,  gehalten  am  Tage  der  Ent- 
hüllung seines  Denkmals  zu  Karlsruhe:  19.  Nov.  1892.  (Bio- 
graphische BU.  Bd.  1,  ö.  G8— 81). 

801.  -  Erhardt,  J.  Erinnerung  an  J.  T.  8.  (fiadiseher  Schnl- 
hote  Jahrg.  m,  a  822-828;  829-882). 

808.  —  Franzos,  K.  E.  Ans  a*s.  lotsten  Lebensjahren,  mit  nn- 
gedmckten  Briefen  des  Dichten  1878—1884.  (Deutsche  Dich- 
tung 18,  Heft  3). 

808.  —  Kopp,  Karl  Angast  Etwas  Uber  a  (AZgE  No.  46). 


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B«diMhe  Oeachichttlittentor  der  Jahies  1895. 


489 


Josef  Viktor  v.  Scheffel.  Stern,  Adolf.  J.  V.  S.  (Studien 
zur  Litteratui-  der  Gegenwart,  Dresden,  Esche.  S.  179 — 226.) 

—  Bespr.:  AZgB.  Na  258  (F.  Moncker);  Euphorion,  Jahrg. 
8.  244—248  (SehOnbach). 

80&  Ludwig  Eichrodt  Basse,  K.  L.  E.  (BU.  fHat  UUeisrische 

Unterhaltung,  Jalirg.  1895,  S.  497—499). 
80S.  —  Kennel,  A.  L.  E.,  ein  Dichterleben.  Lahr,  Schauenburg. 

149  S.  mit  Bild.  —  Bespr. :  Pfälzisches  Museum  12,  24  (Gr[o8s]). 
307.  —  Die  Enthüllung  des  Ludwig  Eichrodt-Denkmals  in  Lahr  am 

19.  Mai  1895.  (AZgB.  No.  120;  Karlsruher  Zg.  No.  139;  Gregea- 

wart,  No.  22). 

30a  Zittel,  E.  Ein  badischer  ünionsgottesdienst  Im  Jahre  1807. 
(Protestantische  Eirchenzg.  No.  49). 

Derselbe.  Was  verdanken  wir  unserer  evangelischen  badischen 
Landeskirche,  und  was  sind  wir  ihr  schuldig?  Heidelberg, 
Höming.  16  8. 

Kimstgaschiobte. 

Vgl.  No.  188.  142.  148.  180-162  169.  172-174.  191-198.  20a  916. 

282.  266.  888.  m 

8ia  Kraus,  Franz  Xaver.   Znr  Knostgeschichte  des  Ereoses. 

(AZgB.  No.  41). 

311.  Bosenberp,  Mfix.  Allcf^orie  auf  St.  Blasien.  Bemalter  Kupfer- 
stich. Karlsruhe.  Braun.  24  S.  mit  2  Tafeln.  (VeröfiTentl. 
d.  bad.  Sammlungen  f.  Alterturas  u.  Völkerkunde  in  Karls- 
ruhe u.  d.  Karlsruher  Altertumsvereius  II,  S.  53—74)-  — Bespr.: 
IMese  Zs.  NF.  11  (1896),  S.  157  (A.  S[chttlteJ). 

812.  Sehftfer,  E.  Eine  oberschwSbische  BUdschnitzerschnle  am 
Bodensee.  (Anzeiger  des  (Sennanisebett  Nationalmnaemns, 
Jahrg.  1895,  S.  41-4a  Mit  5  Abbild.). 

318*  V.  M  Die  Festgabe  badischer  Städte  und  Gemeinden  zum  Re- 
(lieruncsjubiläum  S.  K.  H.  des  Grossherzogs  Friedrich  von 
Baden.  (Kunstgewerbebl.  Jahrg.  II,  S.  9 — 16). 

314.  Hans  Baidung.  Braun,  Edmund.  Studien  aus  der  Gemälde- 
gallerie  des  germanischen  Museums.  I.  Hans  Baidang.  (An- 
zeiger des  gemuudsehen  Nationalmiiseiims,  Jahrg.  1885, 
S.  105-109.  Mit  einer  TM  and  2  AbbUdongen). 

81K.  Derselbe.  Hepertorium  f.  Kunstwissenschaft,  Bd.  18;  Zeitsehr* 
fttr  christliche  Kunst,  Jahrg.  1895,  S.  221  ff.). 

816b  —  Stiassny,  Robert-  Wappenzeichnungen  Hans  Baldung- 
Griens  in  Coburg.  (Adler  NF-  Bd.  5/6,  S.  331-394  mit  16 
Tafeln  u.  1  Textillustration.  Auch  separat  erschienen  64  S.). 

—  Bespr.:  LCBl.  S.  1692/93  (Z.);  Anzeiger  des  germanischen 
Natlonalrnnseoms,  Jahrg.  1896  ^haefer). 

817.  —  Derselbe.  Baldnng-Stndien.  (Ktinstcbronik  KF.  8,  No.  20 

u.  21).  Nachträge  dazu.   (Ebenda  NF.  7,  No.  2). 

818.  —  Terey,  Gabriel  t.  Die  Handzeichnongen  des  Hans  Bai- 


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490 


Isenbart. 


dnngt  gen.  Grien  In  OriginalgrOne  u.  liehtdroobiacli- 
bildongeii  nach  den  Originnlen  in  Basel,  Berlin,  Karlamlie  und 
Kassel.  Mit  Unterstützung  d.  Regfemng  y.  Elsass-Lothringen 

0.  d.  Stadt  Strassburg  zum  ersten  Male  hsg.  Bd.  2,  No.  86 
—148.  Text  S.  XXV-XLYII.  Strassbnrg,  Heitz.  —  Bespr.: 
Diese  Zs.  NF.  11,  S.  195;  Frankfurter  Zg.  No.  133 1  (Rieffei); 
Litterarische  Rundschau,  Jahrg.  22,  No.  3,  S.  8<)  (M.  K.  F.) 
3191  HansBaldung.  Derselbe.  Ein  wiedergefundenes  Altarwerk 
H.  B' . .  s.  (Alemannia  Jalirg.  22,  &  279—280). 

820.  —  Derselbe.  Bemerkungen  zn  der  JamUgoi  Dreieinigkeit", 

Gemälde  in  der  Art  des  H.  B.  in  der  OffentHdien  Kunstsamm- 
lung zu  Basel.  (Bepertorinm  fta  Kanstwissenschaft,  Jahr^. 

1895,  S.  194  ff.). 

821.  Oclenheinz,  L.  Beiträge  zur  Biographie  des  Porträtmalers 

Aug. Friedr.  Oelenhainz,  1745-1804.  (Wirttembergische  Vicrtel- 
jahrshefte  NF.  Bd.  4,  S.  104—113;  vgl.  Karlsruher  Zg.  No.  186). 

322.  Anselm  Feuerbacb.  Bendiuer,  M.  Neue  Beiträge  zur 
Entwiddnngsgesehichte  A.*8  v.  F.  nebst  einem  nngedradcten 
Briefe  F.*8  an  Niethammer.  (Schwäbische  Rondschan  6,  No.  6). 

323»  —  Gensei,  J.  A.  F.  als  politischer  Schriftsteller.  (Grenzboten, 
Jahrg.  54,  S.  355—869). 

324.  —  Lützow,  K.  V.   A.  F.   (Biographische  Bll.  Bd.  1,  S.  81— 90\ 

325.  —  A.  F . .  's  Leben  und  Kunst,  (tirenzboten,  Jahrg.  54,  S.  26—34). 

326.  Busse.  K.  Gustav  zu  Putlitz.  (Bll.  für  litterarische  Unter- 

haltung S.  241—243). 
927.  Sehnlse,  Wilhelm.  Peter  Bitter,  langjittiriger  Kapellmeister 
in  Mannheim.  Sein  Leben  nnd  Wirken.  Berlin,  1*  Oehmigke. 

50  S. 

32&  —  Huseographiettber  Baden»  (WZh  Jahrg.  XIV,  S.86a-W^ 


Kulturgeschiobtt, 

VgL  No.  217a.  242.  260.  268.  261. 

329.  Bodensee,  der,  in  Bildem.  Eine  Wanderang  an  den  Ufern 

des  Bodensees.  Mit  einleitendem  Texte  von  Adolf  Schaf- 
hutlin.  15  FoUobilder  in  pbotograph.  Knnstdmcfc.  2  &  Text. 

Folio.  Konstanz,  W.  Mcck. 

3801  Heilig,  Otto.  Ortsneckereien  und  Schildbürgergeschichten 
aus  dem  Eisenz-.  Neckar-,  Ptinzgaa  und  Enztbal.  (Alemannia, 
Jahrg.  22,  S.  276—279). 

331.  Derselbe.  Bästlösereime  ans  der  Gegend  von  Heidelberg.  (Ale- 
mannia, Jahrg.  23,  S.  190). 

m  Derselbe.  T(^lieder  iras  Waibstadt  bei  Heidelberg.  (Am 
Urquell  Bd.  6,  Heft  3). 

388.  Schlegel,  G.  Das  Lied  aus  Wailxtadt.  Nebst  Beitrag  WH 
R.  Sprenger.   (Am  Urquell  Bd.  6,  Hefte  4  u.  5). 

334.  Glockenkande.  Schilling,  A.  Die  Einftthrong  der  TOrken- 


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BluUsehe  CtowhichtdHterttiir  des  Jalires  19SI9, 


401 


glocke  in  YorderOtteiTekh.  (FreibiirgerBiOiaBaiiarchiv  fid.  24, 

8.  305-313). 

836w  CHockenkunde.  Kraus,  Johannes.  Zur  pfälzischen  Glocken- 
kunde. (Pfälzisches  Museum,  Jahrg.  11  (18l>4),  S.44— 45;  Jahrg. 
12,  S.  5— 6,  12—13.  19-20.  28-29.  37-^-^.  41-42). 

886.  Reinfried,  K.  Die  Glocken  der  katholischen  Stadtpl'arr- 
kirche  zn  Btthl.  (Acher*  a.  Bohler  Bote  Ka.  63->ö6). 

—  Tgl.  No.  2178.  22ä  227.  229. 

887.  Hansjakob,  HeinrieL  Der  Leutnant  Ton  Hasle.  Eine  Er- 

zählung ans  dem  dieiasigjflhrigen  Kriege.  Heidelberg,  Georg 

Weiss.  IV,  329  8. 

338.  Derselbe.  Der  Vogt  auf  Mühlstein.  Freiburg  i.  B.,  Herder.  59  S. 
338aJ)erselbe.  Ausgewählte  Schriften.  Volksausgabe.  1.  Bd.  Ans 

meiner  Jugendzeit.  Heidelberg,  Weiss.  VIII,  287  S. 

339.  Derselbe.  Schneeballen.   1.  Reihe:  Der  letzte  Reichsvogt  des 

reichsfreien  Thaies  Oberharmersbach  2.  Aufl.  Heidelberg, 
Weiss.  lY,  329  8.  —  Bespr.:  Diese  Zs.  KF.  10,  8.  668. 
84a  Derselbe.  Ans  kranken  Tagen.  Erinneningen.  Heidelberg, 
Weiss.  279  8. 

341.  Haupt,  Herman.  Zur  Sagengeschichte  des  Oberrheins  und 

der  Schweiz.  (Diese  Zs.  NF.  10,  S.  472—476). 

342.  Schmitt,  E.  Sagen,  Volksglauben,  Sitten  und  Bräuche  aus  dem 

Baulando  (Hettingcn).  Ein  Beitrag  zur  badischen  Volks- 
kunde. (Programm  der  Höheren  Mädchenschule  in  Baden- 
Laden  f.  1894/95.  Baden-Baden,  Kölblin.  23  S)  —  Bespr.:  Bad. 
Landeszg.  No.  173,  I. 

343.  Sie  fort,  Alfred.  Die  Sage  yon  Walter  tob  Hohengeroldseck 

und  Diepold  von  Ltttzelhardt.  Lahr,  Geiger.  80  8.  mit  8  Ab- 
bildungen. 

344.  Simonsfeld,  H.  Reisebericht  ftber  Sttddentschland,  die  Ost- 

schweiz und  Oberitalien  aus  dem  Jahre  1492.  (Zs.  f.  Kultur- 
gesch.,  hsg.  V.  Steinhansen  TT,  S.  241  ff.).  —  Bespr.:  Diese  Zs. 
NF.  10,  S.  682  (A.  Werminghoff);  AZgB.  No.  156  (S.  G.). 

345.  Gothein,  Eberhard.    Bilder  aus  der  Kulturgeschichte  der 

Pfalz  nach  dem  30jährigen  Kriege.  (Bad.  Neujahisblätter,  hsg. 
T.  d.  bad.  histor.  Kommission.  5.  Bl.).  Karlsruhe,  Braun.  &  S. 
—  Bespr.:  Karlsruher  Zg.  Beil.  zu  No.  844  (1694);  Fnok- 
furter  Zg.  242,  IV  (C.  S.);  KBWZ.,  Jahrg.  14,  S.  38-40. 
346k  Weiss,  K.  Th.  Zur  Geschichte  der  Chirurgie  (darin  eine  Exa- 
mensordnung der  Chirurgenzunft  zu  Villingen  a.  d.  Jahre 
1754).  (MitteiioDgen  des  Germanischen  NatioDalmoseams 
S.  89-99). 

347.  Obs  er,  K.  Lebkücheltag.  (Diese  Zs.  NF.  10,  S  141). 

348.  Heeger.  Pfälzische  Dialektstudieu.  (Pfiilzisches  Museum,  Jahrg. 

12,  S.  1  u.  2,  ^11). 
849,  Sehindler,  H.  Zasainmenstelinng  der  ?om  Verein  fttr  Volks- 
kvnde  cor  Beantwortung  verseichneten  Fragen  Aber  religiflses 


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492 


Isenbart. 


und  kirchliches  Leben  im  Yolkstom.  (Freib.  KKBl.  Bd.  d9, 
a  413-415). 

860.  Hoffmann,  J.  J.  Sdu^^bach  vnd  seine  Bewohner.  Bearbeitet 

nach  dem  Fragebogen  zur  badischen  Volkskunde.  (Alemannia 
Jahrg.  23,  S.  1—50).  Auch  separat  erschienen  unter  d.  Titel: 
„Zur  deutschen  Volkskunde",  Heft  3-  Bonn,  Ilanstein.  50  S. 
mit  Tafel.  —  Bespr.:  HZ.  70  (NF.  40),  S.  168;  LCBl.  1892,  S.  30. 

351.  Derselbe.  Volksbräuche  im  öchwarzwald.  HI.  Das  Schap- 
bacher  Fest  (Bad.  Fortbildungsschule,  Monatshefte,  Jahrg.  9, 
S.  86-88,  136-189). 

882.  Volkstrachten.  Ein  Gross  ans  dem  Scfawanwald.  Hag.  v« 
d.  Verein  zur  Erhaltung  d-  V.  im  Gutach-  und  KindgtiiaL 
Wolfach  im  bad.  Schwarzwald.  Karlsruhe,  J.  Velten. 

353.  —  Zur  Erhaltung  der  badischen  V.   iKarlsruher  Zg.  No.  113). 

354.  —  Bericht  über  die  Ausstellung  der  Y.  iu  Freibarg  i.  Br.  (Karls- 

ruher Zg.  No.  130). 

355.  Drais,  Karl  von.    (Bad.  Fortbildungsschule,  Monatshefte, 

9.  Jahrg.,  S.  161/62  [J.].) 

866.  Welte,  Miehael.  Der  Meister  der  Schwanwilder  Splelidir- 

febrikation.  (Freiburger  Zg.  No.  60,  I  n.  61,  I). 

867.  —  Schott.   M.  W.    (Bad.  Fortbfldangsschnle,  Monatshefke, 

Jabrg.  9,  S.  81—86). 

Wirthschafts-  und  Rechtsgeschichte. 

YgL  Kg.  214.  255.  356  (Wirtschaftsgeschichte). 
YgL  Ko.  233.  234  (Bechtageschichte). 

868.  Enlenbarg,  Franz.  Zur  Bevölkerungs-  und  Vermögensstatistik 

des  15.  Jahrhunderts.  (Zs.  für  Sozial-  n.  Wirtsehaftsgeech.  . 
m.  Heft  3).  Bespr.:  Diese  Zs.  NF.  10,  S.  680. 

359.  Hecht,  M.  Drei  Dörfer  der  badischen  Hard.  Eine  wirtschaft- 
liche und  soziale  Studie.  Blankenloch,  Friedrichsthal,  Ilags- 
feld.  Freiburger  Dissert,  Leipzig,  Frd.  A.  WilheUn.  94  S. 

8801  Geschichte  des  badischen  Baa er nver eins.  OBadlsdier  Banem- 
fcaleoder,  8.  29—86). 

861.  Fischerei.  Meyer,  Joh.  Ordnung  vischens  halb  im  Boden- 

see 1544.  (Thurgauische  Beiträge  zur  VaterUtndischen  Gesch. 
Bd.  34  [Jahrg.  1894],  S.  99-113). 

362.  Hanfbau.  Reinfried,  K.  Hanf  bau,  Ilünfergewerb  nnd  Hanf- 
handel in  früherer  Zeit  in  den  iiniteru  BOhl  und  Achem. 
(Acher-  u.  Bühler  Bote  No.  12—^). 

868.  -~  Derselbe.  Die  Hanfgärten  in  froherer  Zeit.  (Freie  Stimme 
No.  70  0.  71). 

861  Schifffahrt  Bar|h,  Ludwig.  Die  Geschichte  der  FlCsserei 

im  Flussgebiet  der  oberen  Kinzig.  Ein  Beitrag  zur  Ge- 
schichte d.  Schwarrwülder  Schifferfahrten.  Mit  einer  Karte 
u.  einer  archival.  Beilage.  (München,  Staatswirtschaftliche 
Fak.  Inaug.-Dissert).  Karlsruhe,  Gutsch.  123  S.  1  Karte. 


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BadiBche  Ottchichtdittentiir  der  Jahres  1885. 


493 


365.  Schifffahrt.  Gothcin,  Eberhard.  Zur  Geschichte  der  Rhein- 

sfbiüiahrt.   (WZ.  Jahrg.  14,  S.  231—256). 

366.  —  Die  Regulirung  des  Oberrheins.  (ßheinschiff;  Jahrg.  10, 

No.  4a  45.  49). 

367.  -  Zöpfl,  Gottf.  Die  oherrheiniseb-pflUzisGhe  Wanerrtnusen* 

frage.  (Rheinschiff,  Jahrg.  10,  No.  33,  34«  36,  86). 

368.  Oberrheinische  Stadtrcchtc.  Hsg.  v.  d.  bad.  hist  Kom- 

mission 1.  Abteil.:  Fränkische  Rechte.  1.  Heft:  Wert- 
heiin,  Freudenberg  und  Neubrunn.  Bearbeitet  von  Richard 
Scliroder.  Heidelberg,  Winter.  .56  s.  2.  Heft:  Der  Ober- 
hof Wimpfen  mit  seineu  Tochterrechtcn  i^berbach,  Wailtstadt, 
Obersdiefflenz,  BOimigheim  und  Mergentheim.  Bearbeitet 
von  demselben*  Ebenda  S.  57-166.  —  Bespr.:  EBWZ.,  Jahig. 
14,  S.  204;  LGBl.  1896,  2a 

869*  Schröder.  Richard.  Übersicht  über  das  gedruckte  und  hand- 
schriftliche Material  ffir  die  Herausgabe  der  badischen  und 
clsässischen  Stadtro(  lite.  I.  Das  nördliche  Baden  und  die 
benachbarten  Gebiete.   (Diese  Zs.  NF.  10,  S.  113—129). 

370.  Glasschrüder,  Fr.  Zum  kurptaizischen  Ständewesen.  (Diese 
Zs.  NF.  10,  S.  470—471). 

371«  Derselbe.  Znr  Entstefamigsgeschiehle  des  Lehenbachs  Xor- 
ftrst  Ludwigs  Y.  von  der  Pfiilz.  (Diese  Zs.  NF.  10,  8.  670). 

373L  Haupt,  H.  Ein  oberrheinisches  Eolbengcricht  aus  dem  Zeit- 
alter Maximilians  I.  (Zs.  der  Savigny-Stiftung  für  Rechts- 
gesch.  Bd.  16,  S.  199—213).  —  Bespr. :  Diese  Zs.  NF.  11,  8. 152/53 
(Werminghoff). 

373.  Chroust,  Anton.   Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der  kurpf&lzi- 

schen  Finanzen  am  Anfang  des  17.  Jahrhunderts.  (Diese  Zs. 
NF.  10,  8.  29-41). 

374.  Wielandt,  Friedrich.  Das  Staatsrecht  des  Grosshersogtums 

Baden.  (Handbuch  des  öffentlichen  Rechts  Hl,  I,  3).  Frei- 
burf?  i.  Br.,  Mohr.  XI,  345  S.  —  Bespr.:  DT.Z.  Jalirg.  16,  S. 
1015/46  (S'Brie);  Karlsruher  Zg.  No.  94;  Frankfurter  Zg.  145, 
IV;  LCBl.  S.  ß-'U  .-).!;  Jahrbücher  für  Naüonalölionomie  u.  Sta- 
tistik HL  Folge,  10,  S.  ()30. 

375.  Stroebe,  C.  Die  gesetzgeberische  Entwicklnng  der  badischeu 

Gemeindever&ssiing.  FMborger  Dissert.  Freibnrg  L  Br., 
Epstein.  1894.  176  S. 


Biographisches. 

376.  Amman,  Jakob,  Direktor  des  Gymnasiums  zu  Bruchsal.  (Süd- 

westd.  SchulbU.  Jahrg.  12,  S.  17-19  [Küngelhöfer]).  Nekr. 

377.  Behringer, Ferd«,  Pferrer  in Hftnner.  (FreibKKBl.  Jahrg.  39, 

No.  6).  Nekr. 

878.  Oamp,  Maxime  du.  (1894,  No.  218-)  Härder,  Wilhelm.  Znr 
Erinnenmg  an  M.  d.  G.  (Karlsroher  Zg.,  Beilage  zn  No.  38). 


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494 


Isenbftrt 


379.  Dietz,  Karl,  Major.  (Bad.  MUitänrereinsbL  8.  866/56).  Nfl|[r. 
880^  FOhlisch,  Alfred.  Dem  Andenken  des  FOntt*  LDwenstein- 

Wertheim-BosenbergtBchen  Domlnenntee  A.  F.,  f  28.  Sept. 

1808:  Von  einem  f^nnde  seiner  Fsmilie.  FniSbmg  1.  Br.,  * 

Wagner.  18  8. 

881.  Orflnau,  Freifrau  Bertha  von.  (BU.  d.  badisehen  Fiaiien- 

TCrcins  Jalirg.  19,  S.  m,  18990).  Nekr. 

882.  Holz  her,  Karl,  Dr.,  Prof.  in  Heidelberg.  C^reibKKBL  Jahrg- 

89,  S.  147/149  u.  168/170).  Nekr. 
383.  Hutter,  Franz  Josef,  Buchhändler.  iHerder'sche  Verlags- 
handlong  in  Freiburg  i.  Br.):  Badlsdier  Beobachter  Ko.  172 
o.  178.  Nekr. 

884.  Joerger,  Karl.  (Rbebuduff  Jahrg.  10,  No.  41).  Nekr. 

886.  Kamm,  Ednard,  Landgerichtspritsldent  in  Mosbach.  (Karls- 
roher  Zg.,  No.  188);  BU.  d.  bad.  FranenTereins  Jahig.  ISi, 

8.  69/70).  Nekr. 

886.  Kiefer,  Friedrich,  Landgerichtspräsident  in  Freiborg  i.  Br. 

(Kad.  Schulzg.  Jahrg  35,  S.  411/112).  Nekr. 
387.  —  Fr.  K.  Ein  Lebensbild  von  Karl  Bacr.   Seinen  Bekannten, 

Freunden  und  Verehrern  gewidmet.    Karlsruhe,  Macklot. 

80  8.  —  Bespr.:  Karismher  Zg.  Na  380. 

388-  Lübke,  Wihelm  (1893,  No.  317;  1894,  No.  231):  Athenaeom 
2,  8.  618;  Berl.  T^bl.  Ko.  176  (1898);  BibUothiqiie  nniver- 
selle  et  Bern  Baisse  68,  8  403/4;  Gnrlitt,  C.  (Magasin  fhr 

Litteratur  des  In-  u.  Auslandes  62,  S.  257/58);  Uhistrierte 
Zg.  100,  S.  405;r>  (1893);  Pietsch,  L,  Nachruf  auf  W.  L-  CVos- 
sischeZg.  Jahrg.  1893,  No.  161);  Polybibl.  Beil.  07,  S.  460/61; 
R[osenberg],  A. :  Post,  Jahrg.  1893.  No.  94;  Schorers  Familien- 
blatt, Beil.  Jahrg.  1893,  No.  17  (Th.  K.);  W.  L.  und  seine 
jüngsten  Schriften  (Zs.  für  bildende  Kunst  3,  S.  66—71).  Nekr. 

889.  —  Die  Enthüllung  des  Ltlbke-Denkmals  in  Karlsruhe :  12.  Juni 

1896.  (Karisraher  Zg.  No.  160;  Allgemeine  Zg.  No.  164). 
8801  —  Briefe  tob  W.  Lttbke  an  H.  Kestner  ans  den  Jahren  1846 

bis  1869.  Herausgegol)cn  von  seiner  Gattin.  Mit  Lflbke's 

JugendbUd.  Karlsmhe.  V,  227  S. 
991.J(aas,  Heinrich,  Erzb.  Kanzlddirelrtor.  (Badischer  Beobachter 

No.  2G0,  261,  26.9;  FreibKKBl  Jahrg.  39,  S.  741/747).  Nekr. 
882.  Mayer,  Aug.,  Direktor  a.  D.  des  Karlsruher  Realgymnasiums. 

(Südwestdeutsche  Schulbll.  Jahrg.  12,  S.35— 38  [Salzcr]).  Nekr- 
393.  Mtlhlhüusser,  Otto,  Prof.  an  der  Realschule  in  Frciburg  i.  Br. 

(Sfldwestd.  Schulbll.  Jahrg.  12,  S.  161—163  [Rebmann]).  Nekr. 
894.  Malier,  Morits  (Pfor^ia).  (Badiacfaer  Schnibote,  OL  Jahrg. 

a99).  Nekr. 

886-  Otto,  Julius,  Oberamtmann.  (BU.  d.  hadischen FnmflnTerefaiB 

Jahrg.  19,  S.  178).  Nekr. 
886.  Pfister,  Josef,  Hofgartendirektor  in  Karlsmhe.  (BIL  d.  bad. 
Fraoenvereins  Jahrg.  19,  S.  62).  Nekr. 


BAditdM  GeMibielitalittentar  dei  Jahr»  leSA. 


495 


397.  Boux,  Karl,  grossh.  Gralleriedirektor  In  WhwmImwi«.  (ßg^, 

Landeszg.  No.  51,  II).  Nekr. 

398.  Schinezer,  Karl.  (.Südwestdeutsche  Schulbll.  Jahrg.  12,  S.  102 

bis  107  [Ernst  Hermann]).  Kekr. 
899.  Schneider,  Heinrich,  Direktor  des  Oyrnnasioms  zu  Pfors- 

h^.  (Sftdwestdeatsche  SchidblL  Jahrg.  12,  S.  891/90). 
400.  Schuster.  Karl.  (Badische  Fortbildnngaechiile.  Monatshefte. 

Jahrg.  9,  S.  65-68  [Schott]).  Nekr. 
40L  Stolz,  Alban,  als  Schriftsteller.   (Cknroepondant  Nc  366: 

25.  Okt.  18i)5). 

402.  Ungern-Sternberg,  Freiherr  von.  Stosser,  L.  v.  Freiherr 

V.  Ü.-S,  Vorstand  des  Grossh.  Geh.  Kabinets  (Karlsruhe): 
t  20.  März  1895.  (Karlamher  Zg.  No.  189,  BeU.).  Nekr. 

403.  Yüliez,  Th.  von,  Oberstüentenant  a.  D.  t  14.  Joni  1896. 

(Badiscbe  Landeszg.  No.  140).  Nefcr. 
4M.  Zeroni,  Heinri(  h,  Med.  Rat  Dr.  (BXL  d.  bad.  Franenvereins 
Jahrg.  19,  S.  214>  Nekr. 


Rioensionen  Ober  froher  ersohieneno  Sehriftsn. 

401^  Cartellieri,  Alexander.  Regesta  episcoporum  Constantien- 
ainm  n.  Bd.,  Lief.  1  (1894,  Ko.  84):  Freiburger  DUteesan- 
Bd.  24,  8.  814/816  (P.  AHbert]);  HJb.  Bd.  18,  8.  2W0i  (C. 

BO;  HZ.  Bd.  76,  S.  129,130  (Thunibfilt). 

406,  Erdmannsdörfer.  B.    Politische  Korrespondenz  Karl  Frie- 

drichs von  Baden  1783—1806.  2.  Bd.  1792-1797  0892,  No.  40): 
JBL.  Bd.  3,  IV,  lb:97  (M.  Philippson). 

407.  Fürstenbergisches  Urkuudenbuch.  Bd.6u.7  (1891,No.91): 

MIÖG.  Jahrg.  16,  S.  183  (E.  v.  0.). 

4081  Ganter,  Hubert  Beselin  von  "fingen  vnd  adne  YorfUiran 
(1881,  Ko.  46):  MIÖG.  Bd.  16,  8.  880  (0.  R). 

400L  Gothein,  £.  Wirtschaftsgeschichte  des  Schwarswaldes  nnd  der 
angrenzenden  Landschaften.  Bd.  I  (1892,  No.  188):  Jahres- 
berichte für  neuere  deutsche  Litteratorgeschichte,  Bd.  III, 
I,  4:418  (H.  Steinhausen). 

410.  Gross,  C.  E.  Zur  Urgrschirhte  der  Pfalz.  (1894.  No.  16):  Pfälzi- 

sches Museum  Jahrg.  12,     2 — 4. 

411.  Die  Handschriften  der  grossh.  bad.  Hof-  nnd  Landesbibliothek 

in  Karlsruhe.  Beilage  H  (1894,  No.  171):  UM.  Na  16  (S-n). 

412.  Haupt,  Hermann.  Ein  oberrheinischer  Revolutionär  aus  dem 

Zeitalter  Kaiser  MaximUians  1.  (1893,  No.46;  1894,  No.  243): 
Z^.  d.  Savigny-Stiftung  für  Rechtsgesch.  Bd.  16,  S.  261—263 
(L.  v  S  );  Theologische  Litteratorzg.  1894,  No.  U,  Sp.  dOOff. 
(G.  Bossert). 

418.  Heyck,  Ed.  Geschichte  der  Herzoge  von  Zähringen.  (1891, 

No.  45):  MIÖG.  Bd.  16,  8.  880  (0.  B.). 
414.  Knies,  C.  Karl  Medrid»  von  Baden  brieflicher  Terkehr  mit 

Mbnbean  nnd  Dn  Pont  (1868,  No.  42):  Jahiesberidite  fttr 


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496 


Isenbart. 


neuere  deutsche  LiLteraturgeschiclite  Bd.  3,  IV,  lb:96(M. 
Philippson). 

415.  Krttger,  Emil.  Zur  Herkunft  der  Zahringer  (1801,  No.  47; 

1892,  No.  27):  MIÖG.  Bd.  16,  S.  380  (Oswald  Redlich). 

416.  Ludwig,  Theodor.  Die  Konstanzer  Geschichtsschreibung  bis 

zum  18.  Jahrhundert  (1804,  No.  36):  HJb.  Hl,  S.  222/223  (C. 
B[eycrlc]);  HZ.  NF.  Bd.  40,  8.  127/128  (A.  Cartellieri);  LCBL 
No  25  (-eil-). 

417.  Mayer,  Julius.   Geschichte  der  Bonediktinerabtei  St.  Peter 

auf  dem  Schwarzwald  (1893,  No.  143;  18M,  No.  251):  Mitteil, 
ans  d.  hifltor.  littentnr  (Hirsch),  Jahrg.  28,  S.  46  (Worm); 
Stadien  ans  d.  Benediktiner-  n.  Gisteizienserorden,  Jahrg.  16, 

8.  140—146  (P.  Alphons  Neugart  0.  8.  B.);  Zs.  ftr  Kirchen- 
geschichte Bd.  16,  S.  361/362  (Grützmacher). 

418.  Maurer.  II.   Kritische  Untersuchung  der  ältesten  Verfassungs- 

urkundo  der  Stadt  Freiburg  i.  Br.  (1886,  No.  87):  MIOG.. 
IG,  S.  'yU  (K.  Uhlirz). 

419.  Meyer,  Elard  Ilugo.   Badische  Volkskunde.  (1894,  No.  206): 

Anzeiger  fOr  deutsches  Altertum,  Bd.  XXTf,  8. 1—3  (Lndwig 
Laistner). 

420.  Nenes  Archiv  für  die  Geschichte  der  Stadt  Heidelberg 

n.  der  rheinischen  Pfalz.  (ISfK),  No.  8  u.  1893,  No.  8;: 
DLZ.  Jahrg.  16,  S.  498—500  (F.  Euleuburg);  Pfälzisches  Mu- 
seum Jahrg.  12,  S.  15/16,  ;31,32  (Gr(o.ssl). 

421.  Rosenberg,  Marc.  Das  Kreuz  von  St.  Trudpert.  (ISO-l,  No.  190): 

Kunstgewerbebl.  Jahr?.  II,  S.  101/102;  LCBl.  No.  10  (ß). 

422.  Schäfer,  Karl.  Die  altCüLe  Bauperiode  des  Münsters  zu  Frci- 

hurg.  (1894,  No.  8Q):  KBWZ.  Jahrg.  14,  8.  167>-170  (Ed- 
mund Braun). 

423.  Schröder,  Edward.  Zwei  altdeutsche  Rittermären:  Mbriz 

▼on  Craon  und  Peter  von  Staufenberg  (1894,  No.  178):  Re- 
vue critique  Bd.  30,  S.  452/453  fA.  C);  Göttinger  Gelehrte 
Anzeigen  No.  5  (Mai  1895),  S.  405-416  (Wümanus);  LCBl- 
No.  16  (Hz.). 

424.  Schulte,  Aloys.  Das  Stadtrecht  von  Neuenburg  imBreisgao. 

(1886,  No.  292):  MIÖG.  Bd.  16,  S.  535  (K.  Uhürz). 

425.  Weinmann,  K.  Bischof  Georg  von  Baden  und  der  Uetser  Euf 

pitelstreit.  (1894,  No.  3^:  Biese  Zs.  NF.  10,  8.  476-478 
(Richard  Fester). 


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Btrassbnrg  und  die  fnuizSsisclieii  Politiker 

1574  und  1575. 


Tod 

Aleuin  HoUaeBder. 


Nach  der  Bartholomäusnacht  enyachte  in  Frankreich  die 
nationale  Entrüstung;  in  vielen  Kreisen  herrschte  Erbitterung, 
dass  die  lothringische  Familie  der  Guise,  dass  die  italienischen 
Batgeber  des  Königs,  ein  Gondi  und  Birago,  zu  Gunsten 
einer  spanischen  Allianz  die  Blüte  des  französischen  Adels 
hingemordet^}.  Hatte  doch  der  gutkatholische  Bischof  von 
Orleans,  Monrilllers,  unter  dem  Eindrock  des  Gemetzels  mit 
Thraaen  geäussert,  er  wünschte  zehn  Jahre  früher  gestorben 
zu  sein,  um  den  Jammer  nicht  mit  ansehen  zu  müssen*). 
Der  24.  August  rief  eine  ganze  Litteratnr  von  Flugschrifteoi 
hervor,  wie  die  »Fhinco-Gallia*  und  die  „Vindidae  contra 
tyrannos",  in  denen  das  Heil  des  Volkes  als  oberstes  Gesetz 
hingestellt,  und  die  SouveraiiiLat  des  ersteren  gegenüber  den 
Missbräucheu  eines  verderbten  Königtums  betont  wird. 

Die  Missvergnügten  schlössen  sich  der  Partei  der  sogen. 
Politiker  an,  welche  in  der  Mitte  zwischen  den  eifrigen  Ka- 
tholiken und  den  Calvinisten  stehend ,  das  Interesse  des 
Staates  über  die  religiösen  Streitigkeiten  stellten  imd  vor 
allem  fUr  Frieden  im  Lande  sorgen  wollten*). 

^)  über  das  Folgende  vgl.  namentlich  das  troflfUche  Buch  von  Decnie, 
„Le  parti  des  politiques  au  lendemnin  de  la  Saint-Barth^lemy",  Paris 
1892.  —  >)  Vgl.  Calendar  of  IState  Papers  (1572—74)  Xo.  584  und  Ilol- 
laendflr,  Hnbertos  Languetos  tnStnart)urg  (diese  ZatBchr.  NF.  X,  i,  52). 
—  *)       Decnie  S.  6,  Ii  n.  leo.  Der  Stnasborger  Rektor  Johaan 

SaÜMlir.  r.  OMob.  d.  Obtrrb.  N.  F.  XL  4.  32 


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498 


Hollaender. 


An  der  Spitze  dieser  Partei  der  Gemässigten  standen  die 
vier  Söhne  des  bei  St.  Denis  1567  gebliebenen  Konnetabels 
von  Montmorency,  welche  durch  die  ganze  Vergangenheit,  die 
Stellung  und  die  Verbindungen  ihres  Geschlechts  dazu  berufen 
zu  sein  schienen,  zwischen  den  Bestrebungen  der  fanatisch 
katholischen  Guise  und  der  reformierten  Gbatillons  das 
Gleichgewicht  zu  erhalten.*) 

Die  Unzufriedenen  richteten  ihre  Blicke  auf  den  jüngsten 
Sohn  der  KönigiD  Katbarina,  den  Herzog  Franz  von  AleoQon, 
und  rechneten  auf  die  Unterstützung  der  deutschen  und  eng- 
lischen Protestanten. 

In  der  That  kam  es  im  Frühjahr  1574  zum  Ausbruch 
einer  Verschwänmg.  Unter  Führung  des  Herzogs  Franz 
sollte  das  Begiment  seiner  Mutter  gestürzt,  seinem  Bruder 
Heinrich,  damals  König  von  Polen,  die  französische  Thronfolge 
entzogen,  und  gleichzeitig  ein  aristokratischer  BUckschlag  gegen 
den  mehr  und  mehr  um  sich  greifenden  Absolutismus  der 
Krone  geführt  werden.  Zu  diesem  Zwecke  wollten  die  Ver- 
schworenen Alengon  und  den  König  Heinrich  von  Navarra 
vom  Hofe  entführen,  damit  sich  dieselben  in  Sedan  an  die 
Spitze  von  hugenottischen  und  deutschen  Truppen  stellen 
und  so  dem  Hofe  ihre  Bedingungen  vorschreiben  könnten.  2) 

Dieses  Komplott  wurde  indessen  noch  rechtzeitig  von 
der  Königin-Mutter  entdeckt,  auf  des  Königs  Karl  IX.  Befehl 
die  Hauptschuldigen  La  Molle  und  Coconat  hini^erichtet,  die 
beiden  Prinzen  in  engem  Gewahrsam  gehalten,  ihre  vor- 
nehmsten Vertrauten  aber,  die  Marschälle  Cossd  und  Mont- 
niorency,  in  die  BastUle  gebracht. 

Sturm  glaubt  im  AogoBt  1574  In  Frankreich  drei  Parteien  ontenchdden 
in  mOoen,  die  gegen  den  Hof  in  Anflehnnng  begrifiiBn  wftren:  die  Hn- 

genotten,  welche  Gewissensfreiheit,  die  ünxufriedinen,  welche  eine  bessere 
Reclitspfleeo  uml  die  alten  Gesetze  verlangten,  und  tlie  Politiker,  welche 
die  Ilerrschaft  des  Kunign  zu  Gunsten  derjenigen  des  Adels  b^chränkea 
wollten  (Ch.  Schmidt,  Jean  Sturm  S.  163). 

1)  l'ecrue  S.  5G.  —  ')  Vgl.  v.  Bezold,  Briefe  des  l'fakgraten  Juliaiui 
Gasimir  I,  140  nnd  Decnie  8.  902  f.  —  Der  Zeitgenoaie  Hub.  Languetns 
adureibt  am  11.  Hai  1674:  ,,Qm  ex  GaUia  venlont,  dfeant  ooqjnratofl 
nnnqnam  cogltaaae  de  rege  et  regina  mterfidendla,  aed  tantom  ab  IIa 
peiBaaaos  fuisse  Alenconium  et  Navairom,  ut  ex  aula  fugerent  et  oon- 
Tocarent  nobilitatem  Gallicam,  et  ab  ea  peterent  consilium  et  auxilium 
adversus  eos.  qui  suis  perrecBis  consilüs  regnum  evertimt  (epifiloUe  ae- 
cretae  ad  Augubtum  p.  ö). 


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Stnusbuig  and  die  firaos^taiseheo  Politiker  1574  n.  76.  499 

Auf  die  erste  Kunde  von  den  stattgehabten  Verhaftungen 
floh  der  Vetter  des  Königs  von  Navarra,  der  Prinz  Heinrich 
von  Cond^,  im  April  1574  aus  seiner  Statthalterschaft  in  der 
Pikardie  nach  Jametz  und  von  da  nach  der  Pfalz/)  Unter- 
wegs hatte  sich  ihm  der  ebenfalls  flüchtige  Thor^«  der  jüngste 
der  Sdhne  des  Eonnetabels,  angeschlossen;  einen  Monat  später 
traf  anch  M^m,  ein  älterer  Bnider  Thor^,  in  Strassbnrg  ein. 
Die  Niederlande,  die  Pfalz,  das  Elsass  und  die  Schweiz  waren 
von  Flüchtigen  angefüllt,  von  Katholiken  und  Protestanten, 
welche  mehr  oder  weniger  in  die  Verschwörung  verwickelt 
waren. 

Heinrich  von  Cond^.  geboren  1552,  war  ein  Sohn  des 
Prinzen  Ludwig  von  Coiide  und  von  Eleonore  de  Roye.  ^)  Von 
seinem  Charakter  und  seiner  Persönlichkeit  entwirft  uns 
Decrue  folgendes  Bild:') 

1)  d'Aubigne,  Hist.  univenelle  1,  236 f.:  Cond^  prit  la  fuite  avant  le 
16.  attU;  il  4tait  auprte  de  r^lectear  palatin  &  la  date  du  27.  aTril  1574. 
—  *)  Eine  aosfttlirliche  Biographie  nebst  Portrait  giebt  Le  duc  d* Anmale, 

Histoire  des  princes  de  Condä.  —  *)  Decme  S.  87  u.  267.  Im  nbrigen 
hat  die  Persönlichkeit  des  Prinzen  die  verschiedenste  Beorteilnng  er- 
fahren. So  schreibt  Languet  (epist.  ad  Sydnaeum  Nn.  93):  ..Doleo  viccm 
miseri  et  generosi  principis,  quem  lulversarinnim  iiii^uitas  cogit  a  patria 
exulare"  und  M^zeray  5,  240:  ^11  etoit  presque  le  ^t'ul  parmi  les  Grands 
en  France  qui  füt  persuadd  de  la  religion.  II  fuyoit  le  libertinage  et 
avoit  en  horreor  les  frandes  et  les  artifices  impies.*  Ebenso  gflnstig 
lantet  Ober  ihn  das  Urteil  in  der  Biograplde  onfverseOe  von  Midiand 
IX,  9:  «C'^tait  an  prince  tr^liberal,  doox,  gradenx  et  träs-dloquent  et 
il  permcttait  d'6tre  aussi  grand  capitaine  qne  son  ptee",  und  bei  Dola- 
bordo,  Franrois  de  Chatillon  p.  27:  -Ce  jenne  prince,  s^rieux  de  roetir 
et  de  peiis^e,  alliait  ä  unc  plöte  fervente  une  maturit6  d'esprit  et  une 
fermetö  de  caractere  telles,  que  l  amiral  u'hesita  pas  k  le  constituer  eu 
m6me  temps  son  propre  reprösentanf  Ganz  im  Gegensatze  hierzu 
schreibt  de  Rnble  in  seiner  Einleitung  sn  den  Memoiren  von  Ulchd  de 
la  Hngneiye  III,  p.  VII:  „Le  prince  de  Cond<,  ridienlisi  par  les  chroni- 
qucurs  de  la  eear  ponr  les  galanteries  de  sa  femme,  aorait  m^tö  de 
l'^tre  pour  son  ambition  6troite.  D^ponrvn  de  cette  largeur  d'espnt  qui 
permcttait  au  roi  de  Navarra  (rcntrevoir  au  loin,  derri»Te  los  in»ön  ts  des 
Huguenots,  la  cause  de  la  France,  il  se  laissait  guider  par  i'esprit  de  parti. 
Veuf  depuis  le  30.  octobre  1574,  il  voulait  {-pouser  Catlierine  de  Pourbon 
et  aspirait  ä  supplanter  son  cousin.  Les  ambassadeurs  vtoitieus  d^peignent 
le  prinee  de  Cond6  d'nn  aspect  trto  faronche,  avee  an  maavais  regard, 
le  soaieil  tmnei,  sombre,  et  d*ane  Mucation  aassi  vilaine  qne  son  vissge. 
Le  roi,  par  moqoerie,  Tappdait  l*Hector  des  Hognenots.  Brant6me  dit 
qa*il  Mi  an  pea  soord  et  trte  petit**  Ähnlich  arteilt  De  La  Ferriftre 

32* 


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500 


Holiaonder. 


Seine  Mutter  war  eine  Nichte  der  Chatillons  und  eine  Gross- 
nichte des  Konnetabels  von  Montmorency.  Heinrich  schien 
des  letzteren  militärischen  Ernst  und  die  Sittenreinheit  des 
Admirals  geerbt  zu  haben.  Eine  strcn?  calvinistiscbe  Erziehung 
entwickelte  diese  Anlagen.  Er  war  ein  treuer  Schüler  und  der 
Liebling  der  Diener  der  reformierten  Kirche.  Mit  zwölf  Jahren 
hatte  er  seine  Mutter,  mit  17  Jahren  seinen  Vater  verloren,  der 
1569  in  der  Schlacht  bei  Jamac  meuchlings  ersehoBflen  würde. 
Der  Aufenthalt  im  Hause  der  mSnnlichen  KMgin  Ton  Navanm, 
Jeanned*  Albret,  war  nicht  daia  aagetbaa,  dem  kleinen,  hageren 
und  nervösen  Prinzen  Anmnt  zn  verleihen.  Man  sah  dem 
sdiwermütigen  Ansdrocke  seines  Gesichtes  an,  wie  sehr  er 
unter  dem  Unglück  des  Staates  mid  seiner  Ftemilie  litt. 
Während  sein  Vetter  Heinrich  v.  Navarra  durch  seine  gute 
Laune  und  Liebenswürdigkeit  alles  für  sich  gewann,  flösste 
der  ernste  Charakter  des  Prinzen  von  Conde  grössere  Achtung 
ein.  Man  schätzte  sein  Urteil,  seinen  Verstand,  seine  Ent- 
schlossenheit. 1570  hatte  sich  der  18jährige  Prinz  mit  der 
Prinzessin  Marie  von  Cleve  verheiratet,  deren  Scliwester  sich 
mit  dem  Herzog  Heinrich  von  Guise  vermählte.  Seine  Khe 
war  eine  unglückliche.  Seiner  Gattin  sagte  man  nach,  dass 
sie  sowohl  mit  dem  späteren  Könige  Heinrich  HI.  als  auch 
mit  dem  durch  seine  Sittenlosigkeit  berttchtigten  Edelmann 
La  Molle  in  sträflichem  Verhaltnisse  stände. 

Jedenfalls  verdankte  der  Prinz  seinen  verwandtschaftlichen 
Beziehungen  zu  den  Guise  seine  Rettung  in  der  Bartholo- 
mäusnacht. Nur  mit  grossem  Widerstreben  hatte  er  sich 
herbeigelassen,  zum  Katholizismus  überzutreten.  Was  den 
Drohungen  des  Königs  Karl  nicht  gelang,  der  mit  gezogenem 


(Rem  dm  qneBtions  UitorIqiiM  18M,  19  p.  489):  »Toitt  cenz  que  Pon 
a  nommte  les  politlques  ne  sont  qne  dos  companei  on  des  ambitiAax. 
ÜB  tenl  aima  vMtablement  la  Fnmce;  celni-lli,  ce  ftit  Henri  IV,  Goodi 

6tait  un  sectaire  dans  Täme  duquel  la  passion  religieose  k  ^tooflü 
tont  scntimont  patrintiqiio."  Dieses  harte  Urteil  wir<l  sirh  kaum  auf- 
recht erlKiUrn  lassen  gegenüber  einer  Äusserung  Bezas  im  Dezember 
1575,  MO  er  von  dem  Prinzen  socrt:  „Institutum  illius  est  paccni  moilis 
omnibus  potius  quaererc,  jubtam  quidem  illam  et  üriuam,  quanii  puguarCi 
vel  tarn  eataimtosaiii  bdlom  prodncer»^.  (üngodruckte  Besabriefe,  der 
Straesbniger  Landesbibliotbek  von  Frao  Protoor  Baum  ani  dem  Nach- 
iMB  ihm  Qatten  übenrieieo.) 


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Stnnboig  und  die  ttuMUbm  Politiker  1674  u.  7&  501 

Degen  unter  dem  Ausrufe:  «Messe,  Tod  oder  BaBtüle"  auf 
ihn  eifigedningen  war,  wussten  die  BekehrungsverBadie  eines 
früheren  refionuiertea  Geistiicbea  «Du  Bosier''  zu  erreicheii. 
Jedenfalls  that  ar  den  schweren  Schritt  mit  dem  festen  Vor- 
fiatz,  hei  nächster  Gelegenheit  zum  Bekenntnisse  seiner  Eltern 
und  seiner  Kindheit  zurttclczukehFen.O 

M6m,  der  dritte  Sohn  des  Konnetahels,  geb.  1686,  galt  fttr 
einen  tflchtigen  Eriegsnmnn.  Er  war  seit  1568  Generaloberst 
der  Schweizer  Soldtruppen,  während  Thor^,  sein  jüngster 
Bruder,  dieselbe  Stellung  bei  den  Chevauxlegers  bekleidete. 
Der  letztere,  anfangs  ein  eifriger  Katholik,  zeigte  ^später  Hin- 
neigung zum  Protestantismus.*) 

Am  23.  April  langten  der  Prinz  von  Cond^  nebst  ThorÄ 
und  einem  Gefolge  von  4  Pferden  in  Kaiserslautem  bei  dem 
jungen  Pfalzgrafen  Johann  Casimir  an,  mit  welchem  sie  nach 
Heidelberg  zu  dessen  Vater,  dem  Kurfürsten  Friedrich,  zogen. 
Derselbe  bat  Meister  und  Bat  von  Strassburg,  den  beiden 
französischen  Herren ,  die  ihr  Vaterland  hätten  verlassen 
müssen,  in  ihrer  Stadt  Aufenthalt  zu  gewähren,  „bis  der  All- 
milefatige  ihre  Sachen  in  verbesserang  richten  würde."*) 

Am  80.  April  erschienen  im  Strassburger  Rate  zwei  Ab- 
gesandte des  fhtnzüsischen  Prinzen,  welche  dieselbe  Bitte  vor^ 
trugen.  Nodi  an  demselben  Abend  trafen  Gondd  und  Thor6 
nebst  16  Begleitern  in  der  Stadt  ein,  wo  ihnen  bereitwillig 
der  Aufenthalt  und  sogar  das  Waffentragen  gestattet  wurde.') 

Unmittelbar  nach  der  Ankunft  der  französischen  Flüchtlinge 
ereignete  sich  übrigens  ein  Zwischenfall,  der  Ihnen  in  den 
Allgen  von  Hat  und  Bürgerschaft  ausserordentlich  schaden 
musste. 


0  Soldaa,  Geiehidita  des  Frotntaatinutt  2,  466  a.  474  und  Decne 
8.  ser.  —  I)  Deeme  8.  46  f.  —  >)  Am  29.  April  lehieibt  der  pftUiche 
Bat  Zoleger  aoa  Hddelbeig  an  den  Stnnhaiger  Stadtschreiber  Gerbelius : 
«Der  Prini  von  Coode  und  Mona,  de  Thore  sind  aus  Frankreich  flüchtig 
alhie  ankörnen;  Gott  pcbc  inen  erleicliterung."  (Str.  St  AA.  709.)  — 
*)  Kluckhohn,  Briefe  Friedrichs  des  Frommen  2,  650;  ähnlich  Str.  St 
AA.  693  u.  709.  —  *)  Str.  St.  R.  u  21.  April  80.  In  einem  Briefe 
vom  4.  Mai  schreibt  Cond6;  »Dieu  m  a  iait  ceate  grace  de  me  coaduire 
en  ce  lieu,  pour  serrir  i  n  gioire,  y  receftnt  tant  ^Offices  d*amiti4» 
qu'il  scmUe  que  Dien  ait  rtef4  ecike  eceaik»  ponr  none  leodre  cer* 
«ihii  et  aaBeoni«  Qm  Pepdhiitee  88»  2S6).  Als  FOnteogMchenk  wur- 
den CmH  fier  Ohm  Weui  and  ehi  Selm  flhecteacht. 


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602 


Hollaender. 


Im  Februar  hatten  die  Grafen  Ludwig  und  Heinrich  von 
Kassau  und  der  23jährige  Pfalzgraf  Christoph  mit  französischein 
Oelde  einige  Regimenter  Fussvolk  und  3000  Reiter  zusammen- 
gebracht, um  dem  Grafen  Wilhelm  von  Oranien  zu  Hilfe  zu 
ziehen.  Jedoch  noch  vor  der  Vereinigung  mit  dem  letzteren 
erlagen  die  ungeübten  Truppen  am  14.  April  den  kriegs- 
geschulten Spaniern,  die  von  dem  tüchtigen  spanischea 
Obersten  Sancho  d'Avila  befehligt  wurden,  auf  der  Moocker 
Heide;  die  drei  Anführer  fanden  hierbei  im  ritterlichen  Kampfe 
den  Tod.i) 

Weiteras  Kriegsvolk'),  welches  durch  den  Vertrauten  des 
Pfiilzgrafen  Johann  Casimir,  den  Amtmann  von  Kaiserslautern, 
Kratz  von  Scharfenstein,  in  Lothringen,  angeworben  worden 
war  und  nnter  einem  Obersten  von  Ische  stand,  war  erst  am 
9.  April  von  seinem  Musterplatz  aufgebrochen  und  hatte 
wegen  dieser  Verzögerung  seine  Vereinigung  mit  dem  Haupt- 
heere nicht  mehr  bewerkstelligen  können.  Es  trat  auf  die 
Nachricht  von  der  Niederlage  seinen  Rückzug  nach  der  Pfalz 
und  dem  Elsass  an.^) 

Am  1.  Mai  erhielt  man  in  Strassburg  die  Kundschaft, 
dass  jene  Kriegsleute  in  diesen  Tagen  in  Landau  und  Weissen- 
burg  erwartet  würden,  von  wo  sie  am  Gebirge  entlang  nach 
Frankreich  über  £lsasszabeiii  zu  rücken  beabsichtigten.  An- 
statt aber  ihren  Weg  fortzusetzen,  lagerten  sie  sich  in  der 
Nähe  des  letzteren  Ortes  an  der  wichtigen  Heerstrasse  und 
machten  durch  verwegene  Streifisüge  die  Umgegend  weit  und 
breit  unsicher.*)    Unter  dem  Vorwande,  sich  im  Kriegs- 


')  Vgl.  Bezold  1,  132.  —  «)  Nach  Lauguet  1,  239  bestand  es  aus 
16  Fflhnieüi  welaehem,  sieben  deatachem  Fussvolk  und  drei  Fahnen  Rei- 
tern, nach  la  Hogaerye  1,  223  ans  2000  Mann  Fossrolk  ans  den  Qarni* 
lonen  Mets,  Toni  nnd  Verdnn  und  200  Bdtern.  —  *)  Über  Erati  Tgl. 

Y.  Bezold  1,  157.  Derselbe  spielte  nach  la  Hngnerye  (1,  238  f.)  eine 
zweifelhafte  Holle:  „Le  i^giment  s'advan^oit  comme  le  mMecin  aprds  la 
mort."  Nach  Isches  Ansicht  war  Kratz  an  der  Vorzdiiening  schuld: 
„Que  ledit  Cratz  n'avoit  poinct  failly  juir  ignorauce  mays  par  nialice  et 
corruption."  —  ♦)  Schon  vor  ihrem  Aulbruclie  aus  Lothringen  anfangs 
April  hatten  sie  die  um  Saarburg  liegenden  Durfer  „mit  Fressen  und 
Btiaka,  Stehlen  nnd  Banben"  arg  geschädigt.  (Str.  St.  AA.  708  April  8.) 
Über  die  schrecIcUdien  Unthaten,  welche  während  der  fiansdiiichen  nnd 
niederUndiaelien  BeUgionakii^ge  bei  Gelegenheit  der  hSnSgen  Trnppen- 
dnrdnflge  der  kriesfllhrenden  M&ehte  hi  den  westlichen  Gebieten  Dentach- 


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Stcaasbing  und  die  französiacbea  Politiker  157i  u.  7&  503 

zustande  mit  dem  spanischen  Könige  zu  befinden,  suchten  sie 
sich  des  ihm  aus  Deutschland  zugehenden  Kriegsmaterials  zu 
bemächtigea  und  die  daselbst  für  ihu  angeworbene  Mannschaft 
zu  zersprengen. 

Bekanntlich  unterstützte  Kaiser  Maximilian  II.  seinen 
königlichen  Vetter  in  Sj[>anien  bei  Unterdrückung  des  nieder- 
ländischen Aufstandes  auf  mannigfache  Weise  und  gestattete 
ihm  namentlich  Werbungen,  die  er  seinen  Gegnern  durchaus 
untersagte.*)  So  stellte  in  Oberdeutschland  mit  Zustimmung 
des  Kaisers  der  Graf  Jakob  Hannibal  Ton  Hohenems,  dn 
Bruder  des  Eardinalerzbiscbofs  von  Konstanz,  1574  fttr 
Philipp  n.  ein  Begiment  oberdoitsches  Fnssvolk  auf.^  Am 
5.  Mai*)  ritt  derselbe  mit  dem  Landvogt  der  Ortenau,  einem 
Herrn  von  Schönau,  und  anderen  Ilauptleuten,  Dienern  und 
Kriegsleuten  durch  Strassburg  „unabgesessen"  durch,  um  mit 
15  Wagen,  die  teils  mit  Harnischen  und  Handrohren,  teils 
mit  Pulver  beladen  waren,  den  Weg  nach  Zabern  zu  nehmen. 
Da  werden  sie  unfern  dieser  Stadt  bei  dem  Dorfe  Furchhausen 
„auf  dem  Kreuzfelde"*)  von  etwa  vierzig  mit  langem  Feuerrohr 
und  „Feustlingen"  ^)  bewaffneten  Reitern,  die  versteckt  in 
einem  Gehölz  gehalten  unversehens  überfallen.  26  Personen 
von  dem  spanischen  Kriegsvolke,  unter  ihnen  der  Landvogt, 
bleiben  tot  auf  dem  Platze.  Dem  durch  zwei  Schüsse  schwer 
verwundeten  Obersten  gelingt  es,  sich  nach  Zabern  2u  retten. 
Die  auf  der  Wahlstatt  Gebliebenen  werden  aasgeplündert  und 
bis  auf  das  Hemd  ausgezogen,  die  auf  den  Wagen  befindlichen 
Waffen  für  gute  Beute  erklärt,  die  Pulverwagen  verbrannt 
Zwei  Stunden  nachher  rückt  auch  das  Fussvolk,  das  die 
Nacht  in  Waldolvisheim  gelegen,  heran  und  lagert  tags 
darauf  in  St  Johann.  Von  hier  riditen  sie  an  den  in  Zabern 
residierenden  Strassburger  Bischof  die  Aufforderung,  ihnen 

lands  verflbt  wurden  vgl.  die  eingehende  Darstellung  bei  RHter,  Deutsche 
Geschichte  im  Zeitalter  der  G(  ^t'nrcfoimatinn  I,  -J2Sff. 

Vgl.  M.  Koch,  Quellen  zur  Geschichte  des  Kaisers  Maximilian  II. 
1,  282  und  Kluckhohu,  a.  a.  0.  2,  682.  —  Lauguetus  (epist.  ad  .Syd- 
uaeum  No.  31)  spricht  vuu  zwei  Begimentern.  Auch  1578  warb  derselbe 
Obent  cirei  Rcgimeiiter  deotsches  FiiM?olk  Ar  den  KOnig  von  Spanien 
an  (aemmlnng  der  eldgen.  Ahedüede  lY,  2,  668).  —  *)  Kicht  am  4.  Hai, 
wie  Langnetus  schreibt  ~  *)  Das  letztere  Uegt  halbwegs  swiiehen  Ftarch- 
baiuen  und  Zabem.  —  *)  Fanstrohr,  knnee  Gewehr.  —  ^  WoU  in  dem 
sog.  Kreuwalde. 


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504 


Hoilaender. 


den  Grafen  nebst  seinen  geflüclitctcn  Begleitern  auszuliefern, 
was  ihnen  aber  abgeschlagen  wurde,  obwohl  sie  Feuer  an  die 
ausserhalb  der  Stadt  liegenden  Gebäulichkeiten  zu  legea 
drohten.  Dön  Abgesandten  der  unterelsässischen  Landstände, 
die  sie  zum  Abmärsche  auffordern,  erklären  sie :  da  der  Prinz 
von  Oranien  ihr  Herr  sei,  und  ihre  Feinde,  der  Oberst  mit  seinem 
KriegSYolk,  in  Zabern  läge»  gedächten  sie  nicht  zu  weichen, 
es  sei  denn,  dass  man  jene  wegweise  und  schwören  lasse,  die 
nächsten  sechs  Monate  gegen  hocbgedachten  Prinzen  nicht  m 
dienen.^)  Erst  als  das  spanische  Kriegsrolk  die  Stadt  ver- 
lässt,  ziehen  noch  sie  Uber  die  Steige  und  setzen  sich  in  den 
Vogesen  auf  den  Burgen  Xiirkenstein  ond  Chatillon  fest") 

In  Strassburg  ging  es  in  jenen  Tagen  unruhig  genug  zu. 
Die  Stadt  lag  yoU  von  Eriegsvolk  aller  Nationen;  am  6.  Mai 
werden  Ton  den  Wirten  nicht  weniger  als  1031  Fremde  beim 
Amnieister  augemeldet.  Von  draussen  her  erscheinen  Kriegs- 
knechte, welche  die  Rüstungen,  die  sie  von  den  Spaniern 
erbeutet,  zum  Verkaufe  feilbieten.  Noch  am  Abend  des 
Scharmützels  selbst  geraten  einige  Reiter,  die  herein- 
gekommen und  Spanier,  die  im  Begriffe  steljen,  hinauszureiten, 
in  der  Steinstrasser  Vorstadt  hart  aneinander.  Der  ver- 
wundete spanische  Oberst  forderte  von  den  Strassburgern  die 
Rückgabe  der  geraubten  Waffen.  Sein  Oberstlieutenant,  Jakob 
Dalheimer,  liess  ausserdem  durch  den  Amtmann  von  Dett- 
weiler  dem  Straasburger  Rate  mitteilen: 

Er  und  sein  Oberster  seien  nebst  ihrer  ganzen  Kriegs- 
rttstong  Terraten  und  verkauft  und  durch  der  Stedt  Diener 
dem  Feinde  in  die  Hände  geliefert  worden;  bierron  habe  er 


0  Vgl.  über  den  Yor&U  den  ausführhchen  Bericht  Str.  St.  AA.  703 
oad  B.  n.  91.  Mai  6.  Überehmhnmeiid  damit  irt  auch  die  Dantdloag 
▼OS  Langnetns  (epirt  ad  Syda.  81  a.  S2),  ebeoso  KlocUiolui  «.  a.  0.  a, 
084  a.  700.  Die  Angaben  Strobeb,  Valeilftnd.  Geschichte  des  FIninww 
4,  162  enthalten  einige  Ungenauigkeiten.  —  ')  Die  Schlösser  TOrkenstein 
und  Chatillon  liegen  zwischen  St.  Quirin  und  Cirey.  Über  das  erstere 
vgl.  Fischer,  Die  ehemalige  Bergveste  Turkstein,  und  Lepage,  le  chateau 
de  Turquostein  (M6m.  de  la  soci^t^  d'arch^ol.  lorraine  14,  p.  144).  Lan- 
guet  schreibt  darüber  (epist.  ad  Sydn.  32):  „Occuparuut  arces  Türken- 
Stein  et  Chatillon,  ^aae  sunt  in  finiboB  Lotharingiae  et  episcopatus  Me- 
tenab.  Doae  illae  aicet  non  pvocal  abeunt  ab  exoelaa  lila  PalatinopoU 
(Pfidiboig),  qao  enperiore  aetlate  pvofeetos  ei  Argeatorato,  ut  soigentia 
ehis  moenia  conipicereB.'' 


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StraBsbnig  und  die  fouuösisclien  Politiker  1674  n.  76.  505 

gute  Kundschaft.  Er  und  sein  Anbaug  wollten  sich  deshalb 
an  einer  Stadt  Strassburg  dermassen  erholen,  dass  in  deren 
Gebiete  von  ihren  Flecken  und  Dörfern  kein  Stein  auf  dem 
anderen  bleiben,  und  die  Bürger  vor  ihm  and  den  Seinen 
keine  Stande  frei  und  sicher  sein  sollten. 

Der  Rat  beeilte  sich,  entschuldigend  zu  schreiben,  dass 
etwaige  in  den  Besitz  der  Unterthanen  gelangte  Rftotungen 
wieder  herausgegeben  werden  sollten.  Der  Stadt  SSldner,  die 
Tags  nach  dem  Gefechte  auf  der  Wahlstatt  gesehen  worden 
wären,  s^n  lediglieh  der  Erkundigung  wegen  vom  Rate 
hinausgesandt  worden. 

Andererseits  ging  man  gegenüber  den  Drohungen  und 
falschen  Anschuldigungen  des  Oberstlieiitenants  energisch  vor. 
Durch  Trommelschlag  wurden  am  Abende  des  10.  Mai  alle 
noch  in  Strassburg  befindlichen  Knechte  des  spanischen 
Regiments  zwischen  die  beiden  Metzgerthore  bestellt  und 
damit  sie  sähen,  „das  man  guts  aufsehens  hab",  durch  ein 
Spalier  von  200  wohlbewehrten  Bürgern  hindurchgelasscu, 
welche  die  Strasse  vom  inneren  Metzgerthore  bis  zur  Vieh- 
gasse besetzten. 

In  Gegenwart  ihrer  Befehlshaber  und  eines  Notars  wurde 
ihnen  darauf  mitgeteilt,  dass  sie  als  redliche  Eriegsleute  ferner 
nicht  mehr  unter  dem  Oberstlieuteoant  dienen  machten,  „er 
hab  sich  denn  zuvor  purgiert*^)  Auf  ihn  selbst  wird  Kund- 
schaft gemacht,  der  Bischof  zu  Zaber»  ersucht,  ihn,  falls  er 
bei  ihm  w&re,  festzunehmen,  andernfalls  würde  man  sich  alles 
künftigen  Schadens  an  dem  Bischöfe  erholen,  „da  jener  meiner 
herm  unterthanen  auf  leib  und  gut  bedrohet')".  Im  übrigen 
gestattete  man  deu  spanischen  üauptleuteu,  damit  sie  sicher 

Ffidsgiaf  Johtnn  Kuiniir  Bclirieb  daitber  am  27.  Jvsd  an  Kur- 
flxst  AQfQtt:  nNaehdem  die  ttadt  StraMbug  in  erftJmmge  gshmcht, 

da»  des  graven  von  Embs  lieutenant  Jacob  Dalheimer  solliches  geschrcy 
ausgebreitet,  haben  sie,  die  von  Stranburg,  ime  diese  calumaien  und 
diffamation  nit  allein  in  facie  in  busem  ppsrhoben.  sondern  auch  allen 
haubtbevelchs-  und  kriegsleuten  in  einer  offenen  versaniblunge  den  10. 
verschienen  monats  Mali  publice  anzeigen  lassen,  das  raan  in  für  einen 
solchen  verlogenen  ehrlosen  mau  achteu  und  halten  wolle,  Uü  W  aeiae 
diAmiation,  wie  recht,  ausfiindlg  mache"  (Xlnckkohii  8i  TOS).  —  *}  Ihn« 
liclie  Amaehrciben  ergfaigeB  an  die  StSdte  IColshefan  imd  HagenaiL  Alis 
enterem  erhielt  man  die  Nachricht,  dam  der  ObentUeateaa&t  beresta  ini 
Weilerthal  au^brochen  sei. 


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506 


Uollaender. 


zum  Husterplats  geUmgen  k^nnten^  300  ihrer  Knedite  mit 

den  im  Kaufbause  befindlichen  Wehren,  freilich  ausserhalb 

der  Stadt,  zu  bewaffnen. 

Die  eben  geschilderten  Vorgänge  waren  jedenfalls  für  die 
Stadt  sehr  verdriesslich.  Man  hatte  Verwicklungen  mit  dem 
Kaiser  und  dem  Könige  von  Spanien  zu  befürchten.  In  der 
That  machte  der  Vorfall  überall  grosses  Aufsehen.*)  Da  in 
der  Stadt  sich  das  Gerücht  verbreitete,  dass  die  geflüchteten 
französischen  Prinzen  in  Beziehung  mit  dem  welschen  Volke 
ständen,  zog  man  schon  am  6.  Mai  in  Erwägung,  ob  jene 
nicht  besser  aus  der  Stadt  auszuweisen,  und  liess  demgemäss 
am  10.  Mai  durch  die  Vermittlung  des  Dr.  Custosius^)  bei 
Condö  und  Thore  anfragen ,  ob  das  welsche  Kriegs volk  ihnen 
zugehörig;  in  diesem  Falle  sollten  sie  verhindern,  dass  an  fernerem 
Unglimpf  und  Gefahr  Strassburgs  die  geraubten  Rttatongen 
hereingebracht  v&rden.  Des  spanischen  Volkes  wegen  möchten 
die  Herren  sich  still  in  ihrer  Herberge  halten  und  ausserdem, 
da  die  Stadt  gross  sei,  und  man  nicht  in  alle  Winkel  sehen 
könne,  in  Erwägung  ziehen,  ob  sie  hier  genügende  Sicherheit 
hätten. 

Die  letzteren  Hessen  dem  Rate  für  die  gutherzige  Warnung 
danken  und  mitteilen,  dass  sie  mit  dem  welschen  Volke  nichts 
zu  thun  hätten ;  sei  es  doch  durch  Pfalzgraf  Christoph  und  den 
Grafen  Ludwig  bereits  zu  einer  Zeit  zusammengebracht 
worden,  als  sie  selbst  noch  in  guter  Ruhe  in  Frankreich 

^)  Vgl.  neben  den  oben  erwiüiiitcu  Briefen  Laa^juets  (ad  Sydn.  31 
n.  82)  ein  Schreiben  Ulms  Tom  8.  Juni  (AA.  706),  dn  aoldm  Ton  Nfim- 
berg  vom  7.  Juni  (ebenda)  und  vor  aUem  das  «nafahrlielie  Jobisn  Kad- 
min  Tom  27.  Juni  (Elackbobn  3,  700).  Yom  EAnige  ym  Spanien  an- 
geworbene Schweizer  Trappen  weigerten  sich  damals,  vor  der  Ankunft 
der  itahenischen  tind  spanischen  Knechte  nach  den  Niederlanden  7U  mar- 
schieren; „casus  comitia  Annibalis  ab  Ems  reddit  eos  vel  cautiores  vol 
timidiores  (Liuiguet  ad  Sydn.  p.  115).  —  ^)  Philipp  de  la  Garde  (Custosiub) 
wurde  1572  von  der  Königin  Johanna  von  Navarra  beauftragt,  dem 
Strassburger  Rektor  Johann  Sturm  eine  grössere  ihm  geschuldete  Summe 
xoEUBtellen.  1678  setzte  der  letstere  es  durch,  dass  Costosins  aom  Pro- 
fessor der  Rechte  an  der  Strassburger  Akademie  ernannt  wurde  (Ch. 
Schmidt,  Jean  Sturm  p.  162  u.  181).  Im  November  1574  wird  er  von 
den  Scholarchen  für  den  Winter  von  seiner  Lehrthätigkeit  dispensiert, 
da  er  mit  der  Abfassung  eines  ^par  furtreff  liehen''  Werkes  „renunciatio 
iuris"  (nach  Schmidt :  ^reconcinuatio  iuris")  beschattigt  ist  (Foumier  und 
£ngelf  Gynmase,  acad^mie  et  univerait^  de  Strasbourg  1,  194). 


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Slnuaborg  und  die  firaozADSchen  Politiker  1674  o.  76.  507 

gesessen.  Übrigens  sollte  jenes  schon  über  die  Steige  gerückt 
und  die  deutschen  Fähnlein  entlassen  sein.  Ihretwegen  könnte 
der  Rat  gegen  die  Friedensstörer  mit  Strafe  vorgehen.  Sie 
selbst  gedächten  sich  süU  in  ihrer  Herberge  zu  halten, 
glaubten  auch  daselbBt,  wenn  der  Kat  sich  mit  dem  Wirt  in 
Verbindung  setzen  wollte,  nichts  baaorgen  zu  mUssen.  Wegen 
der  Termeintlicben  Dauer  ihres  Aufenthalts  Hessen  sie  nichts 
verlauten,  ersuchten  aber  den  Bat  um  eine  Audienz. 

Inzwischen  hatte  die  Anwesenheit  der  französischen  Flücht- 
linge in  Strassburg,  die  Ansammlung  des  welschen  Kriegs- 
volkes an  den  Grenzen  Frankreichs  die  Besorgnis  des  Pariser 
Hofes  erregt.  Entging  doch  der  aus  Polen  heimkehrende 
Marschall  von  Retz,  der  im  Mai  den  Kurfürsten  von  der 
Pfalz  und  andere  deutsche  Fürsten  zu  bestiuimeu  suchte, 
Cüude  und  den  Seineu  keine  Hilfe  zu  bewilligen,  als  er  nach 
Frankreich  zurückreiste,  zwischen  Kaiserslautern  und  Saar- 
brücken nur  mit  Mühe  den  Nachstellungen  seiner  Gegner.*) 

Daher  richtete  der  König  Karl  IX.  am  9.  Mai  ein  Schreiben 
an  den  Strassburger  Kat^,  in  welchem  er  diesen  unter  Be- 
tonung der  alten  zwischen  der  Stadt  und  der  französischen 
Krone  bestehenden  Freundschaft  ermahnte,  den  auf  Strass- 
burger Gebiete  befindlichen  Flüchtlingen,  die  kriegerische  Ab- 
sichten gegen  Frankreich  hegten,  keinen  Fttrsehub  zu  ge- 
währen. Man  sollte  seinen  Gegnern  weder  derartige  An- 
sammlungen gestatten,  noch  mit  Lebensmitteln  oder  Munition 
zu  Hilfe  kommen. 

Bei  der  Beratung  über  die  Art  der  Beantwortung  des 
königlichen  Schreibens  wurde  von  einer  Seite  vorgeschlagen, 
dass  man  es  in  französischer  Sprache  thun  solle,  „da  man  in 
dieser  nit  sovil  allergnedigstes  und  underthenigstes  hedarf 
als  in  teutscher  sprach'.  Der  Rat  entschied  sich  sich  aber: 
„Diewei!  der  König  meinen  herrn  in  seiner  spräche 
geschrieben,  sollen  meine  herrn  ihme  wieder  in  ihrer 
Sprache  schreiben,  doch  ein  französische  copey  damit 
einschliessen,  damit  der  toUmetsch  meiner  herrn 
teutsch  schreiben  nit  verkehre".*) 

<)Decn»  p.  969.  Galendar  of  State  Papen  1674  No.  1418  n.  144a 
Laaguet,  epistotae  aeeretae  p.  18  u.  16.  t.  fieiold  1,  142 f.  —  Str. 
St.  AA.  1856.  Das  Schieiben  Ist  abgedruckt  bei  Keutzinger,  documents 
historiques  1,  79.  —  R.  u.  Sl ,  Mai  23.  Der  Wortlaut  der  Stiafls- 
buger  Erwiderung  liegt  nicht  vor. 


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508 


Uollaender. 


Das  KriegSTOlk,  das  sieh  in  den  Burgen  ChatiDon  mid 
Tttitaistein  festgesetzt,  wurde  bald  eine  Plage  für  die 

ganze  Umgegend,  die  sie  weithin  ausplünderten.  Nament- 
lich trieben  sie  von  allen  Seiten  das  Vieh  zusammen  und 
verschonten  auch  die  nicht,  „die  sonst  leiden  mochten,  das  es 
inen  wol  ging".^  Auch  sollte  sich  französisches  Kriegsvolk 
aus  Metz  und  Marsal  in  Blankenburg  (Blamont)  sammeln, 
um  gemeinsam  mit  anderem  aus  Pont-a-Mousson  unter  dem 
Oberbefehle  des  Herzo^^s  von  Guise  die  Schlösser,  falls  sie  nicht 
verlassen  wüiden,  zu  belagern.*)  Nach  einer  anderen  Nach- 
richt wurden  am  15.  Mai  zu  Kambervillers  1000  Heiter  uod 
1500  Schützen,  französisches  oder  guisisches  Eriegsvolk,  er- 
wartet, zu  denen  10  000  Mann  mit  Geschütz  baldigst  stossen 
sollten,  die  mit  bösen  Praktik«!  umgingen,  etwa  einen  Phitz 
diesseits  des  Rheins  einzunehmen.*) 

Diese  Kundschaften  schienen  emsthaft  genug,  um  den  Biaehol 
Ton  Strassburg  zu  bestimmen,  einen  Landrettungstag  auf 
den  20.  Hai  anzuberaumen,  und  den  Strassburger  Bat  ^e 
Reihe  von  VorsiGhtsmassregeln  treffen  zu  lassen.  Daneben 
beschloss  derselbe  am  26.  Mai:  „Dieweil  viel  welsche  alhie,  und 
gemeine  Stadt  ttberall  beschrieen  werde,  als  ob  sie  allein 
ursach,  dass  das  kriegsvolk  jetzt  herausziehe,  auch  viel  landvolk 
von  Eiuarzhausen*)  mit  weih,  kind  und  gut  hereinkäme,  so 
solle  man  deui  kurlursten  Friedrich  zuschreiben,  da  meinen 
herren  des  von  Cond6  und  Thorö  halber  allerhand  verdruss 
von  hohen  und  niederen  Stenden  zukäme,  so  wäre  des  rates 
bedenken  und  begehren,  dass  jene  sich  zu  Verhütung  ihrer 
selbst  eigenen  beschwerden  an  undere  ort  begäben." ') 

Unmittelbar  nach  seinem  Eiutrerten  in  Strassburg  hatte 
Cond6  daselbst  mit  den  Abgesandten  der  reformierten  Kirche 
von  Languedoc  und  der  dieser  Landschaft  benachbarten  Pro- 
vinzen eine  Zusammenkunft  gehabt,  welche  damals  mit  dem 
Pialzgrafen  Georg  Hans  von  Veldenz  in  Unterhandlnngoi 
standen,  der  ihnen  6000  Reiter  zuzuführen  zugesagt  hatte. 


<)  B.  n.  31.  Jmd  1.  ~  *)  Str.  8t  AA*  682.  Qraf  von  Huun  ■& 

die  Dreizehner.  —  »)  Kimdschafi  des  Herrn  Ton  Hattstatt  (R.  u.  21 
Mai  16)  und  Schreiben  des  Kurfürsten  Friedrich  (AA.  706).  —  *)  1570 
begann  Pfalzgraf  Georg  Hans,  Eiiiarzliausr  n  in  eine  Stadt  „Pfiilzburg"  zu 
verwandeln.  (Lehmami,  Vollständige  Geschichte  des  Herzogtums  Zwei- 
brücken S.  608.)  —  *)  E.  u.  21. 


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Strassburg  and  die  franiflaigchen  Politiker  1674  n.  75.  509 

Der  Prinz  bewog  jene,  von  ihrem  Vorhaben  Abstand  zu 
nehmen  und  ihm  selbst  die  Annahme  der  Truppen  zu  über- 
lassen, um  so  mehr  als  die  eigentliche  Absicht  des  Pfälzers 
weniger  auf  die  Unterstützung  der  Reformierten,  als  auf  die 
Wiedereroberung  von  Metz,  Toul  und  Verdun  ginge.  ^)  Na- 
türlich musste  dieses  Auftreten  Condäs  den  Groll  des  stets  in 
Geldbedrängnis  befindlichen  Veldenzers  erregen,  der  sich 
denn  andi  an  dim  fransfisischen  Prinzen  za  rüchen  versuchte. 

Am  besten  hat  diesen  merkwürdigen  Mann  Bezold 
charakterisiert,  dessen  Schilderong^  ich  hier  wörtlich  f6lgen 

„Der  Pfalzgraf  war  ein  fürstlicher  Praktikant  ersten 
Ranges,  dessen  Gestalt  in  allen  deutschen  und  ausserdeutschen 
Händeln  prahlend,  drohend  untl  vor  allem  bettelnd  zum  Vor- 
schein kommt.  Mit  vollem  Recht  nennt  ilin  ein  hugenottischer 
Zeitgenosse  einen  Bankrottierer,  der  mit  dem  Geld  anderer 
Leute  sein  Geschäft  von  vorn  anfangen  möchte.  Dabei  ent- 
wickelte er  ebensoTiei  Erfindungsgabe  als  Gewissenlosigkeit, 
und  es  verschlug  ihm  wenig,  ob  man  ihn  als  Feldherm  za 
Land  oder  zur  See,  als  Diplomaten  oder  als  Spion  oder  als 
mechanischen  und  wirtschaftlichen  Tausendkünstler  verwerten 
wollte.  Da  er  nun  mit  seinen  wunderlichen  Einfällen  und 
seiner  originellen  Grobheit  zwar  ein  gewisses  Narrenrecht 
genoss,  aber  geringe  materielle  Erfolge  erzielte,  fühlte  er 

1)  Arnfthrlieh  hundelt  hlerftber  de  Sems,  oommtnUurü  de  stita  re- 

ügionis  et  reipublicae  in  regno  Otlliae  V,  7,  La  Popelini^re,  l'histoin  de 
France  38,  227  und  La  Uiigaerye  1,  295:  „GoDd^  avoit  faict  cesser  1» 
nßgotiation  du  ministre  Alexandre  avec  lo  prince  de  la  Petite-Picrre,  de- 
piiis  la  mort  dud.  sr.  comte  Luilovic,  auquel  ils  s'attendoieiit  et  avec  le- 
qutl  ilä  avoient  traictö  auparavant  par  le  ministre  de  Vaiix.  Condd  se 
courrou^  aigremeiit  contre  ied.  miuiätre  Alexandre  pour  ce  que  ban»  luy 
en  parier  et  en  sa  pröaenoe  fl  contixnioit  sa  ntgoiiation  avee  led.  sr. 
pfinee  de  U  Petite-Pierre,  idaI  propra  anx  afhins  qni  le  prteentoient." 
Über  die  damaligen  Aiuhebiuigeii  des  PfUaen  vgl.  aneh  Ctlendar  of 
State  Papers  1574  No.  1416.  Mai  17.  —  »)  A.  a  0.  I,  80.  Ausser  der 
hier  anpefflhrten  Litteratur  ist  über  den  Pfalzgrafeu  noch  zu  vergleichen: 
HiilKM-lin,  Neueste  teutsche  Pfichsgeschichte  *J,  4'»>"i;  Roilnfre  zur  Allge- 
iiioirun  Ze  itung  1892,  No.  Ü5;  Uöhlhaum,  Mitteilungen  au>  dem  Stadt- 
archiv von  Köln.  Heft  18;  v.  Weech,  Heidelberger  Jahrbucher  1893, 
HI,  1;  Wiukclmanu,  Jahrbuch  für  Geschichte  ELsass-Lothringens  1801, 
3.  8S— 106;  Beaoit,  Jahrbuch  der  GeBeUschaft  für  lothiing.  GeMfaichte, 
m,  1891  und  Schiemamit  ItfÜteUniigen  ans  der  livlftod.  Oeiehichte  XV. 


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Hollaender. 


sich  Zeit  seines  Lebens  als  verkanntes  Genie.  Um  seine  an- 
geworbenen Truppen  an  den  Mann  zu  bringen,  bot  er  sie 
1568,  um  sicher  zu  gehen,  gleichzeitig  vier  Parteien  an.  Mit 
grosser  Naivetät  gosteht  er  einmal  dem  Kaiser  Rudolf  II.,  die 
hauptsächlichste  Triebfeder  sei  bei  ihm  die  Sonre  für  seine 
zahlreiche  Familie.  ,.Um  mich  wärs  ein  Schlechtes,  aber  so 
viel  liebe  Kinder  vor  Augen  sehen,  bewegt  ein  Vaterherz.*"  ^ 

Als  Vorwand  zu  seinem  Vorgehen  gegen  Cond^  benutzte 
der  Pfalzgraf  die  Besetzung  der  beiden  Vogesenburgen 
Türkenstein  und  Chatillon,  auf  welche  er  ein  Schirmrecht  zu 
haben  behauptete.')  Er  schrieb  deshalb  am  15.  Mai  an  den 
Prinzen:  Aus  der  beiliegenden  Kopie  könne  er  sich  von  den 
Klagen  überzeugen ,  die  ihm  wegen  der  beiden  Schlösser 
»subjects  de  notre  protection  et  Jurisdiction*  ergingen.  Er 
fordere  ihn  auf,  ihm  dieselben  im  fr&heren  Zustande  wieder 
zu  überantworten ,  da  er  es  nicht  leugnen  könne,  daas  die 
Kriegsleute  ihm  zugehörig.  Er  mache  sich  anheischig,  ihm 
durch  seine  eigenen  Schreiben  nachzuweisen ,  dass  er  den 
Herrn  von  Monducugo  beauftragt  habe,  sie  aufzuhalten  und 
das  Kommando  zu  übernehmen.  Im  Falle  der  Weigerung 
würde  er  sich  genötigt  sehen,  den  Reichsabschieden  gemäss 
ihn  und  die  Seinen  verhaften  zu  lassen.') 

Cond^  antwortete  ihm  darauf  am  25.  Med  aus  Germers- 

1)  Aof  dem  Regeubnrger  Enrfilntentage  (1576)  untentützte  der  ffnr* 
fflnt  von  Mainz  das  Gesuch  des  Veldenzers  um  Erhöhung  seines  Ijuid- 
zoll^  mit  der  Motivierung:  „Wie  der  Pfalzgraf  letzthin  zu  Wien  ge- 
wesen, hätte  ihn  der  Kaiser  auf  seine  Kosten  unterhalten  müssen,  und 
nun  wäre  er  in  so  bedrängten  Umstanden,  dass  er  ohne  eine  Beihilfo 
schwerlich  würde  nach  Hause  reisen  können."  (Häberlin,  Neueste  teutsche 
Reicbsgeschichte  9,  409.)  —  ^  In  der  That  schrieb  am  11.  Mai  ein  Herr 
de  Thon  aa  den  Pfiilsgrafen:  EtUehe  TOm  fransMeehen  Hanftn  hitten 
sein  Haus  Chatillon  unter  allerband  GewaltthAtigkeiten  eingenommen, 
^nnd  dieweil  ich  und  meine  ontertbanen  kein  ander  znflncht  habe,  dann 
allein  bei  dem,  unter  welches  schütz  und  schirm  wir  gesessen",  so  hab  er 
ihn  um  Pcistand  ersuchen  wollen.  Ähnlich  schreibt  ihm  am  2  Juni 
Chretien  de  Savigny,  scignour  de  Rosnc:  Er  habe  sich  nach  Strassburg 
zu  Cond6  verfügt,  damit  ihm  das  Haus  Türkeustein,  das  durch  den 
Obersten  Mondncago  eingenommen  worden  wäre,  wieder  snrflckgegeben 
wQrde^  asdemfidls  wolle  er  za  ihm,  »als  einem  Sehirmherm",  seine  Za- 
flncbt  nebmen  (Unteiels.  BesirksarchiT  E.  866X  —  Im  Jahre  1688  yer- 
fiussi  i  te  Georg  Hans  neben  Pfalzburg  „alle  und  jede  Dörfer  beider  Herr- 
schaften Dürkenstein  und  Chastillon'*  an  Lothringen  (ebenda  £.  862).  — 
>)  Bes.  £.  864. 


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Straisbarg  und  die  franidBachen  Politiker  1674  tu  75.  511 

heim:*)  Er  könne  ihm  vorsichern,  dass  er  über  jenes  Kriegs- 
volk keine  Macht  habe;  andernfalls  würde  er  auch  unauf- 
gefordert dasselbe  zum  Verlassen  fremden  Eigentums  auf- 
gefordert haben.  Mit  den  Briefen,  die  er  an  den  Herrn  von 
Monducago  gerichtet  haben  sollte,  hätte  es  folgende  Bewandt- 
nis: Als  er  yornommen  hätte,  dass  der  Herr  yon  Ische,  der 
jene  Truppen  befehligt,  dieselben  habe  verlassen  wollen,  so 
habe  er  damals  aus  besonderer  Zuneigung  zum  Herzog  Christoph 
und  Grafen  Ludwig,  den  Herrn  von  Monducago  veranUust, 
sie  an  Isches  Stelle  nach  den  Niederlanden  su  führen,  zu 
welchem  Zwecke  sie  ja  auch  auQg;eboten  worden  wären.')  Im 
Übrigen  habe  er  nichts  mit  ihnen  zu  thnn  und  audi  nichts 
dawider,  wenn  gegen  sie  mit  Gewalt  vorgegangen  Wörde.  Er 
hätte  ihm  schon  eher  geantwortet,  wenn  ihn  nicht  die  Unter- 
handlungen mit  dem  Marschall  von  Retz  daran  verhindert 
hätten. ') 

Der  Pfalzgraf  fühlte  sich  durch  diesen  Brief  nicht  befriedigt 
und  schrieb  in  den  ersten  Tagen  des  Juni  nach  Strassburg *) : 
Es  sei  ihm  von  papistischer  Seite  die  Warnuncf  f^ekommen, 
dass  die  Lothringer  und  Franzosen  behufs  Wiedergewinnung 
der  von  dem  welschen  Kriegsvolke  besetzten  Häuser  sich  der 
Vogesenpässe  bemächtigen  wollten.  Zur  Behauptung  derselben 
-  hätte  ihm  der  in  Türkenstein  befehligende  Oberst  500  his  800 
Schützen  angeboten,  die  er  aber  zurttckgewiesen.  Dagegen 
sollte  Strassburg  ihm  Hilfe  und  Besatzung  zukommen  lassen, 
die  der  Reichsstadt  wohl  vom  Kreise  wiederhezahlt  werden 

')  Vgl.  Anhang.  —  ^  So  berichtet  auch  La  Ilnguprye  1,  247,  dass 
bei  einer  Zusammenkunft  mit  Cuud6  und  dem  Kurfux'äieu  ein  Edelmann 
abgesendet  woiden  >ei:  „a  fiuro  rtewldre  le  r^giment  d'bch  de  deecendre 
ea  Hotaade",  den  daoelbe  solebei  aber  soradcgewiesen  und  lefaie  Dienste 
CondA  angeboten  habe;  ferner  Prinsterer  (snppl.  1,  164):  ^le  dit  Sr. 
prince  a  faict  retcnir  le  teste  pour  s'en  servir  d*oü  il  est  venu,  B'fl  en 
est  besoin.'*  C(md6  scheint  demnach  das  Regiment  zwar  nicht  in  seinen 
Dienst  genommen,  aber  doch  für  alle  Falle  an  der  Hand  behalten  und 
auch  einen  gewissen  Einfluss  auf  dasselbe  ausgeübt  zu  haben;  denn  dem 
Herrn  de  Kosne  wird  lhaU>;icbiich  „auf  iiefelü"*  Coudda  in  Türkenstein 
EmluB  gew&hrt  (Knndsehnft  vnm  1.  Jnni;  Bes.-ArcfaiT  E.  866).  —  Bett 
bat  am  22.  Mai  in  Germenheim  den  Korfllnten  Friedlich,  er  machte 
Cond^  snr  RflcUcehr  nach  Frankreicli  bewegen  (Ben)]d  1,  143,  Klnck- 
hohn  2,  686).  Der  letztere  scheint  zu  diesen  Verhandlimgen  aus  Stnae« 
bnrg  herbeigeeilt  zu  sein;  auch  sein  an  Beza  gerichtetes  Schreil>ea  vom 
24.  Mai  ist  in  Qermexsheim  abge£u8t.  —     £U  u.  21.  Juni  3. 


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512 


Hollaeuder. 


würden.  AndenifaUs  mttflBte  er  die  hugenottiflcbe  Hilfe  an- 
nehmen und  sich  Proviant,  wo  er  ihn  bekäme,  verschaffen. 

„Dieweil  nun  durch  den  prinzen  von  Conde  und  seinen 
anbang  seiner  schirms  verwandten  häuser  eingenommen, 
der  feind  uf  die  frontier  gelockt,  deswegen  die  passe  ein- 
genommen werden  sollen,  so  begere  er:  das  meine  herren 
den  prinzen  mitsamt  seinem  ganzen  gesind  und  allen  Fran- 
zosen, so  in  der  stund  alhie  —  da  meine  herrn  der  brief  zu- 
kommen —  ergriffen  und  zu  recht  arrcstieren,  damit  seine 
fürstliche  gnaden  allein  oder  mit  des  Kaysers  Mt.  ihr  und 
des  reicbs  notthurft  gegen  ihr  wissen  vorzunehmen."  Sie 
sollten  acht  darauf  haben,  dass  Cond^  und  die  Seinigen  ihnen 
nicht  entkämen,  damit  seine  fürstliche  Genaden  nicht  veror- 
sacbt  wttrde^  solches  gebOhrenderweise  m  ahnden;  femer  ihn 
auch  aller  arretierten  Franzosen  Namen  nennen,  damit  er  die, 
so  an  der  Einnahme  von  Tttrkenstein  nnschnldig,  absondern 
könne,  »mit  offerierung  genügsamer  cauiion,  als  uf  sollich  be- 
gehren von  ime  erfordert  werden  mag,  dieweil  er  ausdrücklich, 
unangesehen  der  prinz  von  CSondd  verläugne,  das  ime  der 
häufen  zustehe,  soÜichs  darzuthun  ▼erhoffe''. 

Der  Rat  beschloss,  sein  Gesuch  betreff  der  Hilfeleistung 
ablehnend  zu  beantworten.  Im  übrigen  sollte  ihm  mitgeteilt 
werden:  man  sei  nicht  schuldig,  den  verlangten  Arrest  zu- 
zulassen, weil  Strassburg  eine  freie  Stadt  „und  al wegen  die- 
jenigen, so  das  recht  leiden  mögen,  um  ihren  pfennig  alhie 
zu  meiner  herrn  gelegenheit  seien  geduldet  und  geherbergt 
worden,  wie  dann  wol  exempla  zu  erzelen,  da  auch  der  Rö. 
Kays.  Mt.  Carolo  solche  begehren  seien  verwoierert  und  ab- 
geschlagen worden" ,  auch  sei  nichts  derartiges  gegeu  die 
hohe  fürstliche  Person  Conde's  vorgebracht  worden,  was 
einen  solchen  Arrest  gegen  ihn  rechtfertigen  könnte.  Femer 
habe  sich  der  Pfalzgraf  zwar  zu  einer  Kaution  erboten,  eine 
solche  aber  bisher  noch  nicht  gestellt.  Wenn  jener  endlich 
dem  Ammeister  zum  Vorwurfe  mache,  dass  er  den  Herrn  von 
Gond6  selbst  zu  Schiffe  geleitet  haben  soUe,  so  sei  ihm  darauf 
zu  antworten:  «das  meine  herrn  dessen  kein  sehen  tragen, 
wenn  es  geschehen  wäre,  und  das  in  ihrer  stat  ihnen  niemand 
maass  zu  geben  habe,  wen  oder  wie  sie  diejenigen,  so  zu  und 
von  reisen,  eiiiplahen  oder  vergeleiten  sollen.  Dieweil  aber 
der  fürst  so  ernstlich  nachsetzet,  und  zu  besorgen,  er  möge 


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Straoibnig  und  die  finaufläMbeii  Politiker  1674  vu  76.  51$ 

noch  weiteres  gegen  den  Gondä  vornehmen*,  so  sollte  man, 
damit  letzterer  desto  sicherer  sei,  und  meine  Herren  „der 
fretterei**)  desto  eher  abkommen  möchten,  dem  Kurfürsten 
Friedrich  Yon  den  Forderungen  des  Veldenzers  Mitteilung 
machen  und  ihm  andeuten,  «das  er  ihn  besser  werde  zu  ver- 
sehen wissen,  damit  er  feineres  anlaufs  hier  möge  enthoben 
sein**. 

Die  Übergriffe  des  welschen  Kriegsvolkes,  das  sich  in  den 
beiden  Schlössern  festgesetzt  hatte ,  riefen  allgemeinen  Un- 
willen hervor.  Die  Nachrichten  mehrten  sich,  dass  der  Herzog 
von  Guise  jene  belagern  wollte.  In  diesem  Falle  war  zu 
besorgen ,  dass  die  dort  vertriebenen  Ki  iefrsleute  sich  nach 
Deutschland  wenden  möchten.  Deshalb  richtete  der  Oberst 
des  oberrheinischen  Kreises,  der  Graf  von  Solms,  am  5.  Juni 
an  Strassburg  die  Forderung,  sich  dem  fremden  Volke  gegen- 
über mit  ein-  bis  vierfiacher  Hilfe  gefasst  zu  machen.  Der 
Rat  selbst  beschloss,  seine  Burgen  Ilerrenstein  und  Wasseln- 
heim  stärker  zu  besetzen.  Auch  über  das  ungebührliche  Be- 
nehmen der  in  der  Stadt  in  grosser  Zahl  sich  aufhaltenden 
Welschen  wurde  Klage  geführt')  Bischof  und  Bitterschaft 
Hessen  durch  Gesandte  Gond^  anzeigen:  Bas  welsche  Volk 
beriefe  sich  auf  ihn  und  thue  (Iberall  Schaden;  man  werde 
es  mit  Gewalt  abschaffen.  Sie  liessen  ihn  verwarnen  »sich 
von  hinnen  zu  thun,  damit  ihm  nicht  etwas  Beschwerlichs 
dahier  begegne."  *) 

In  jenen  Tagen,  und  zwar  am  30.  Mai,  dem  Pfingstsonntage, 
war  übrigens  der  Prinz  zum  reformierten  Bekenntnis  wieder 

')  des  Plagens.  —  ')  Am  9  Juni  meldete  Basel  der  Stadt  Strassbiirf? 
den  Tod  des  französischen  Königs  „und  das  der  von  Guise,  so  mit  etlichem 
Geschütz,  das  er  zu  Metz  genomeu  gehapt  und  kriegsvolk  schon  bey 
vier  meileu  wegs  nahe  bei  Tiirkenstein  ankörnen  gewesen,  also  man  än- 
derst nit  Termnlel  obg«dachter  Ursachen  des  königs  absterben  halben 
widenim  snrfickgesogen  sye*.  —  *)  So  heisst  es  am  5.  Juni:  „Zimlich 
vil  welsche  gestern  hetgekonmeiit  im  gfllden  Apfel  sieh  nmflta  gemacht, 
den  bansknecht  ins  mol  geMhlagen,  dem  wirt  zum  Spanbett  gedroht,  ihn 
zum  fenster  hinauszuwerfen;  geben  vor,  dass  sie  dämm  herziehen,  um 
von  dem  Condö  bewehrt  zu  werden"  (R.  u.  21).  —  ■•)  Obgleich  Condö 
auch  bei  dieser  Gelegenheit  erklärte,  dass  ihm  jenes  Volk  nicht  zustände, 
war  der  iSchein  doch  gegen  ihn;  vgl.  S.  20.  Auch  in  einem  Briefe  des 
Königs  Karl  IX.  Tom  15.  Mal  wird  von  Condö  behauptet:  ayant  pratiquö 
quelques  tmapcs  de  soldats  frangoys  ramasste  qni  sont  maintenant  ven 
SaYsnie*. 

ZtftMhr.  f.  a«idi.  d,  Obarrh.  K.  F.  Xf.  4.  03 


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514 


Hollaeuder. 


zurückgekehrt.*)  Ein  Augenzeuge,  der  Dreizehner  Johannes 
Scheukbecher ,  berichtet  darüber  in  seiner  geschriebenen 
Chronik:  „Auf  den  heiligen  Pfingsttag,  1574,  hat  der  durch- 
lauchtigste Fürst  und  Herr,  Heinrich  von  Bourbon,  Prinz  von 
Conde,  allhier  zu  Strasslnirg  in  der  Kirche  St.  Nicolai  vor 
der  Predigt  öffentlich  Gott  und  alle  Menschen  um  Verzeihung 
gebeteo,  dass  er  die  erkannte  Wahrheit,  aus  Furcht  des  Todes 
oder  aus  Zwang  des  tyrannischen,  mörderischeuKönigs  Karl  IIL 
in  Fkwikreich,  als  er  das  grosse  Blutvergiessen  Tollbracht^ 
▼erleognet  habe;  desbalben  der  König  von  Navarra  und  er, 
als  junge  Herren  gezwungen  worden,  den  Papst  um  Ablass 
anzusuchen  und  in  die  päbstliche  Messe  zu  geben.  Dieser- 
wc^en  hat  der  Prinz,  da  er  nach  Strassburg  kommen,  Öffent- 
liche Bekenntnis  gethan,  und  männigUchen ,  so  Yon  ihm  ge- 
ärgert worden,  um  Verzmhung  gebeten.  Zu  obgoneldtem 
Aktus  bin  ich  auch  berufen  worden  und  habe  aHes  gesehen 
und  gehört,  es  hat  mir  auch  der  Fürst  von  Cond6  alsobald 
die  Hand  geboten  und  mich  aDgesprochen."*) 

Unmittelbar  darauf  hatte  Condä  den  Rat  um  eine  Audienz 
ersucht,  welche  dieser  anfangs  ablehnte,  „damit  das  geleuf, 
das  sich  sonst  begeben  mochte ,  abgeschaflFt  würde" ,  auf 
dringende  Bitten  des  Fürsten  aber  schliesslich  doch  bewilligte. 

So  erschien  denn  am  5.  Juni  Cond^  nebst  den  beiden 
Brüdern  Montmorency  in  der  kleinen  Ratsstube,  von  zwei 
Herren  geleitet.  Während  jene  sich  auf  dem  Sitze  der  Le- 
gaten niederliessen,  blieb  ihre  Begleitung,  einige  Edelleute  und 
Diener,  am  Eingang  stehen. 

Der  Prinz  bedankte  sich  zunächst  für  die  ihm  und  den 
Seinen,  auch  für  die  früher  seiner  Ahnfrau,  Frau  von  Boye, 
und  seinen  Brüdern  geleisteten  Dienste.')    Er  sei  nach 

^)  Vgl,  Languetus,  arcana  I,  21.  1574  Juni  24  und  Ja  Pope- 
linifere,  l'histoire  de  France  38,  227.  —  ')  Friesp,  Nene  vatorlsindische 
Geschichte  der  Stadt  Strassburg  2,  317  t.  Lauguct  und  La  Popelini^re 
irren  fibrigeas,  wenn  sie  die  religiuse  Feier  in  der  finuttOskchen  „Kirche* 
goMfaehen  huMn,  da  seit  1668  die  frmsOeiaciie  Oemeinde  in  Streasbnfg 
kein  eigeim  Getteduuis  mdir  hatte;  vgl.  Erichion,  F^gliae  fran^eiie  de 
Strasbotuf  an  16e  stiele  p.  60  und  HoUaender,  Hubertus  Lengnetos  in 
Strassburg  (diese  Zeitschr.  NF.  X,  1,  S.  48).  Übrigens  spricht  auch 
Cond6  selbst  in  der  Ratssitzung  vom  5.  Juni  ausdrücklicli  nur  von  der 
„französischen  Versaranihing'* ;  vgl.  unten  S.  615.  —  *)  September  1562 
hatte  sich  Madame  de  Eoye,  die  Grossmutter  des  Prinzen  Heinrich  von 


Strassbaxg  und  die  firaozösiechen  Politiker  1574  u.  76.  515 

Deutschland  aus  folgenden  Gründen  geflüchtet:  Er  hätte  ge- 
sehen, dass  ganz  Frankreich  jämmerlich  verderbt  werde, 
sonderlich  aber  die,  welche  der  Religion  sich  angenommen 
hätten.  „Das  auch  er  vor  kurz  abgeloffener  Zeit  aus  furcht 
des  todes,  blödigkeit  und  Schwachheit  seines  alters  und  hin- 
richtung  aller  seiner  nechsten  dieser  getrungen  sei  worden 
durch  die  greuliche  handlung  so  in  Paris  fOigangen,  die 
wahre  religion,  in  der  er  nferzogen,  zu  verleugnen  und  die 
andere  anzunehmen,  in  welchem  er  schwerlich  gesündigt,  auch 
in  seinem  gewissen  nit  ruhig  sein  kennen  und  stetigs  nach 
mitteh  und  wegen  getrachteti  das  er  sich  wider  versttnen 
und  hei  der  erkanten  warheit  bleiben  möchte.  Da  er  hierzu 
in  Frankreich  keine  Gelegenheit  gehabt,  habe  er  deswegen 
nach  Deutschland  getrachtet,  wie  dann  neulich  allhie  in 
der  französischen  versamlung  geschehen,  darum  er  dem 
höchsten  Gotte  danke  und  ihn  um  Gnad  bitte,  das  er 
fürderhiu  bestendiger  dann  bis  daher  geschehen,  dabei  bleiben 
möchte''. 

Zum  anderen  ginge  der  Anschlag  der  Räte  des  Königs 
dahin,  nachdem  8i6  yersucht,  die  Religion  auszutilgen,  die 
vornehmsten  Geschlechter  der  Beligion   ungeachtet  aus- 


CondA  mit  dessen  Geschwistern,  drei  Knaben  und  zwei  Mädchen,  iiftdi 
StrMBbnrg  geflüchtet,  wo  sie  Ua  imn  Juni  1668  efa»  so  gutlicfae  Auf- 
nähme  fimta,  da»  der  Ean  Ton  Andelot  an  den  Bat  sclirieb:  »tous 
ponTtDt  Mwoier  que  la  memoire  d'ime  teile  honneiteM  et  coortoyvye 
demeoiera  tellement  imprimfo  en  nos  espritz  que  nous  ne  perdrons  ja- 
mais  occasion  de  le  recongnoiftre  en  vostre  ondrnit"  (Keutzinger,  docu- 
ments  historiqiics  1,  55).  Namentlich  der  Rektor  Johann  Sturm  hatte 
ihr,  die  unermüdlich  im  Interesse  der  huprenottischon  Sache  thätig  war, 
bedeutende  Geldsummen  vorgeschossen,  die  er  sich  selbst  grossenteüs 
hatte  leihea  mfiaaen,  so  dasa  er  infolgedessen,  da  die  BOekialilung  an  ihn 
aich  venögerte,  hi  finamieDeScbwieiigkeiteii  geriet,  die  adnen  Lebenaabend 
▼erdnnkeltea;  irgL  Ch.  Schmidt,  Jean  Stnm  8.  181  £  Bereite  1666 
achrieb  der  Rektor:  f^Ego  vero  in  anmxna  versor  miseria;  idqne  propter 
Boyanam  dominam  et  prindida  Condiani  liberoe"  und  „Neque  aetas  mea, 
neque  occupationes.  iieque  paupertas,  ad  quam  liaec  me  mulier  redigit, 
huiusniodi  (\o]h  poteruut  bufficere".  Auch  der  Strasshurger  Rat  trat  für 
ihn  ciu  in  einem  bchreihen,  das  mit  den  Worten  schliesst:  „Oramus  igi- 
tur,  ut  Sturmio  adesse  velis  consilio  et  studio  apud  principem  Condianum, 
D.  Royanam  et  reliquos,  qui  procurationi  trecentomm  miliam  daleromm 
sabacripaenrnt,  ne  ipaina  pro  ilUa  hiteipoaita  fidea  calamitatem  et  penii- 
dem  Starmio  periat"  (Codex  Banmianua). 

33* 


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516 


HoUaeüder. 


zurotten  ;  so  sei  mit  des  eigenen  Königs  Bruder  und  dem 
Konige  von  Navarra  der  Anfang  gemacht  worden,  sodann  mit 
zwei  Marschällen  von  Montmorency  und  Coss^,  die  der 
Religion  halber  nit  könnten  beschuldigt  werden,  sondern 
dem  Könige  treu  gedient;  auch  seiner  hätten  sie  nicht  ge- 
schont, wenn  er  nicht  der  Gefahr  entronnen  wäre. 

Der  ganze  Status  und  alles  Thun  in  Frankreich  sei  in 
den  Händen  derer,  welche  die  wahren  Feinde  der  Krone 
wären,  nämUch  der  Italiener,  darch  deren  Praktiken  nicht 
allein  der  gemeine  Mann  mit  ungewöhnlichen  Auflagen  be- 
schwert, sondern  auch  jede  Tyrannei  gegen  alle  Ehrliebendeo, 
auch  hohen  Standes,  verübt  werde.  Alles  dieses  hätte  ihn 
wegen  der  nahen  Verwandtschaft,  mit  welcher  er  der  Krone 
Frankreich  zugethan,  als  auch  die  beiden  anderen  Herren  wegen 
der  hohen  Ämter,  so  ihre  Eltern  und  sie  bei  der  Krone  und 
den  vorigen  Königen  bekleidet,  dazu  bewogen,  zu  überlegen, 
wie  solche  Unordnung  zu  yeihessern,  was  sie  sicherer  in 
Deutschland  thun  könnten. 

Sollte  ihnen  durch  Verleihung  göttlicher  Gnade  dieses 
Ziel  gelingen,  „so  würden  meine  Herren  sich  gewisslich  ver- 
sehen, das  er  mit  all  seinem  vermügen  die  gutthaten,  so  ihm 
jetzt  widerfahren,  zu  vergleichen  nicht  wolle  vergessen ;  sonder- 
lich aber  dieweil  ihm  bewusst,  das  vil  eliiiichc  leut  seinen 
voreitern,  königen  in  PYankreich,  loblich  und  wol  gedient,  den- 
selben aber  bisher  ubel  gelont",  mache  er  sich  anheischig, 
wo  mit  Gottes  Hilfe  er  Frankreich  in  besseren  Stand  setzen 
würde,  alles  Versäumte  wieder  gutzumachen. 

Zuletzt  bat  er,  da  er  ein  geborener  Franzose  und  in 
Deutschland  nie  gewesen,  dass,  &lls  er  seiner  Unerfahren- 
heit  mit  deutschen  Sitten  halber  einen  Verstoss  machen  sollte, 
ihm  und  seiner  Umgehung  die  nötigen  Vorhaltungen  gemacht 
werden  möchten. 

Darauf  begann  der  Herr  von  M4ru  zu  erzählen,  was  ihr 
Vater  bei  vier  französischen  Königen  gethan,  wie  treulich  er 
ihnen  gedient,  wie  auch  sein  ältester  Bruder,  der  Marschall, 
den  Königen  in  allen  Nöten  beigestanden;  so  wäre  er  selbst  auch 
bei  dem  jetzigen  Könige  also  gehalten  worden,  dass  er  sich 
einiger  Ungnade  oder  Unwillens  nicht  hätte  sollen  versehen; 
„denn  über  alle  frundschaft,  so  er  sonst  mit  reden  gegen  ihn 
erzeigt,  heile  er  ihm  auch  den  tag  noch,  da  er  ihn  gefeng- 


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Strassburg  und  die  fraozösischea  Politiker  1574  u.  75.  517 

lieh  zu  greifen  bevelch  gethan,  kurz  vorher  selbst  mündlich 
die  losung  geben,  die  er  sein  des  königs  leibguardi  geben 
sollen,  ihne  damit  desto  sicherer  zu  machen.*)  Also  hette 
er  mit  ihrem  anderen  bruder  und  marschalk,  dem  von  Amville, 
gehandelt,  der  allwegen  dem  könig  mit  allein  ernst  und  eifer 
gedient,  wiewol  derselbig  auch  aus  sonderer  fursehung  Gottes 
verwarnt  worden,  das  die  practik,  so  der  könig  über  ihn  an- 
gerichtet gehabt,  nit  angangen,  sondern  ihren  effect  gegen 
denen  bekommen  hette,  die  es  gegen  ihren  bruder  hetten 
exeqauren  sollen.  *)  Daraus  denn  ein  jeder  abzunemen,  das 
es  ans  eben  den  anschlügen  were  gefolgt,  wie  uf  Bartholomaei  72 
auch  geschehen,  und  das  die  fttmemste  Ursache  solcher  Ver- 
folgung (dieweil  der  religion  halber  kein  ursach  wider  sie), 
das  sie  in  die  tjrrannische  handlung  Bartholome!  nicht  hetten 
gewilligt,  wie  sie  denn  auch  in  Wahrheit  derselben  ratschläg 
nit  weren  wisicnluift  gewesen,  auch  ihnen  die  noch  nit  wollen 
gefallen  lassen  oder  darzu  helfen."  Schliesslich  erbot  sich 
Meru  auch  im  Namen  seines  Bruders,  der  Stadt  für  die  ihnen 
zu  teil  werdende  Aufnahme  mit  Leib,  Gut  und  Blut  dienen 
zu  wollen. 

Zwei  Tage  darauf  wurde  ihnen  in  der  Herberge  im  Auf- 
trage des  Rates  mitgeteilt,  was  der  Kreisoberst  auf  Befehl 
des  Kaisers  und  des  Kurfürsten  Friedrich  ihnen  geschrieben, 
und  was  Pfalzgraf  Georg  Hans  wegen  Cond^  für  Anforde- 
rungen an  den  Rat  gerichtet,  so  dass  der  letztere  dem  Prinzen 
in  treuherzigster  Meinung  nur  anempfehlen  könnte,  sicli  an 
einen  anderen  Ort  zu  begeben,  wo  er  vor  dem  «Anlaufen" 
sicher  wäre.  Sollte  nämlich  des  Volkes  wegen,  das  sich  auf 
ihn  beriefe,  die  Kreishttlfe  aufgemahnt  werden,  welche  der 
Rat  auch  auf  Befehl  des  Kaisers,  ab  seines  höchsten  Hauptes, 

*)  Vgl.  auch  Deeme  a.  a.  0.  S.  209:  „La  loir  du  mftme  jour,  c'tHait 
le  3.  mai,  le  mar(^cbal.  aprfes  avoir  donn6  le  mot  d'ordre  j\  la  gardc  du 
cbftteau,  se  tint  dans  la  chambre  du  roi  jusqu'ä  neuf  heures  et  demie." 
—  ')  Vgl.  über  die  vorunglückten  Versuche  des  Hofes,  sich  des  Marschalls 
Damville  zu  bemächtigen,  Decrue  S.  230  f.  —  ')  Mai  1552  hatte  eine 
Strassburger  Gesandtschaft  sich  seitens  des  Connetabels  Montmorency  in 
Zabem  eine  banche  Bdiaadliuig  gefallen  Iibmo  mOnoi.  (Vgl.  HoUmii- 
der,  Stranbnig  im  frtnXlaiseheii  Kriege  8. 4Sf.)  Dnxeh  eine  mezk- 
wflrdige  Schicksalsfügung  weilten  jetzt  22  Jahre  später  swei  Btltxn»  dei 
französischen  Feldherm  als  Schutzflehende  in  derselben  Stadt,  wdcher 
der  Vater  die  VerwSstnng  ihres  Gebietes  angedroht  iiatte. 


518 


HolUender. 


zu  leisten  verpflichtet  sei,  so  würden  die  Herren  keine  Ge- 
legenheit mehr  haben,  hin  und  wieder  zu  reisen,  noch  Bot- 
schaften und  Posten  laufen  zu  lassen. 

Im  Namen  Cond^  dankte  Dr.  Custosius  für  die  zuteil 
gewordene  Warnung  und  versprach,  dass  die  Prinzen  bei 
erster  Gelegenheit  die  Stadt  verlassen  wttrden,  um  dem  Rate 
zur  Rahe  zu  yerhelfira,  worauf  letzterer  von  neoem  zu  yer- 
stehen  gab,  dass  es  lediglich  ihrer  Sidierheit  wegen  geschehen, 
nicht  etwa  um  ihnen  die  Herberge  aufinikCknden* 

Ate  jedoch  nachmittags  Custosius  dem  Rate  mitteilt,  dass 
zwei  Edelleute  bei  Gondö  eingetroffen  seien,  die  auf  dem  Wege 
zum  Könige  von  Polen  begriffen  wären,  um  demselben  den 
Tod  seines  Bruders  Karls  IX.  zu  melden  '),  hielt  man  es  bei 
der  veränderten  Sachlage  nicht  für  gut,  auf  Cond^s  Abreise 
weiter  zu  bestehen,  es  käme  denn  künftig  andere  Zeitung. 

In  diesem  Beschlüsse  konnte  man  durch  das  am  12.  Juni 
von  dem  Kurfürsten  von  der  Pfalz  eintreffende  Antwort- 
schreiben*) nur  bestärkt  werden.  Der  Fürst  sprach  darin 
zunächst  seinen  Zweifel  aus,  dass,  wie  Georg  Hans  es  dar- 
stellte, etwas  seitens  Guises  zu  besorgen  sei.  Auch  mOchte 
die  Nachricht  von  des  Königs  Tode  darin  manche  Änderung 
gehen.*)  Freilich  mttsste  man  die  Augen  offen  halten. 
£8  thäte  ihm  leid,  dass  ihnen  aus  der  Condä  geleisteten 
Hilfe  allerhand  Unglimpf  erwüchse.  Übrigens  sei  auch 
er,  wie  der  Prinz  als  ein  vertriebener  Freund  bei  ihm 
gewesen,  „unziemlich  herumgetragen"  worden.  Solches  sei 
ihm  wegen  der  Aufnahme  anderer  verjagter  Glaubensgenossen 
schon  öfters  begegnet,  und  werde  er  deshalb  täglich  ange- 
feindet.*) „Das  man  aber  deshalben  dies  stück  christlicher 
liebe  zurückstellen  und  sich  sollicli  der  weit  iiiiss^^unst  vil 
anfechten  lassen  solle,  da  könnte  seine  churfürstliche  Genaden 
nicht  üadeo,  ob  und  wie  das  zu  verantworten  sein  wolle". 


Karl  IX.  starb  Sonntag  den  80.  Mai  nachmittags  3  übr  im  Alter 
Ton  23  Jahren  11  Monaten.   Am  4.  Juni  wurden  drei  Edellente  mit  der 

Nacbricht  seines  Todes  nach  Polen  abgefertigt.  (M^moires  joumaux  de 
Pierre  rEstoile  I,  3  u.  5.)  —  ^)  Vgl.  oben  S.  508.  —  •)  Vgl.  oben  S.  5! 3, 
Anm.  2.  —  *)  Ähnlich  schrieb  Friedrich  am  11.  Juni  an  den  Kurfürsten 
August  von  Sachüeu:  „Er  erführe  tuglich,  dasä  er  durch  Iriedhässige  Leute 
sowohl  bd  den  Blnlrtreanden  ab  andern  nftriemllch  heromgetragen 
werde.«  (Klnckhdhn  8,  68S.) 


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Strafisburg  und  die  firansösiachen  Politiker  1574  o.  76,      5 19 


Conde  würde  ihnen  jedenfalls  wegen  seiner  Aufnahme  in  ihre 
Stadt  zu  hohem  Danke  verpflichtet  sein  und  darnach  trachten, 
sie  von  jedem  daraus  entstehenden  Verdruss.  zu  entledigen; 
in  diesem  Sinne  habe  ihn  der  Kurfürst  aufiäsrdem  durch 
einen  seiner  Diener  ermahnen  lassen.^) 

Zwei  Tage  darauf  begab  sich  Conde  mit  seiner  Begleitung 
Dach  Heidelberg,  wo  er  in  der  nächsten  Zeit  seinen  Anfenthait 
nahm. 

Noch  in  Straasbnrg  hatte  er  am  1.  Joni,  fwei  Tage  nach 
seinem  Rücktritte  nur  reformierten  Kirche,  mit  dem  Sohne 
des  Kurfürsten  Friedrich,  dem  streitbaren  FfUzgrafen  Johann 
Kasimir'),  ein  idchtiges  Bündnis  anfgerichtet.*) 

Nach  den  Ton  dem  kaiserlichen  Notar  Albert  Oelinger  be- 
glaubigten Verträgen*)  sollte  der  Pfälzer  selbst  das  Kommando 
der  deutschen  iiiilätiuppen  uuier  der  Bedingung  übernehmen, 

*)  Sir.  StB.  v.  21.  —  ^  Jobaiui  Kwiinir,  geboren  am  7.  Hin  164S, 
verlebte  seine  Ennbe^iabre  am  finunOsiBciien  Hofe  Heinriche  II.  nnd  an 

dem  lothringischen  zu  Nancy.  „Seine  Neigung  und  Ansbfldang  giengen 
anBMhliesslich  anf  die  ritterlichen  Ktknete.  Mit  31  Jahren  erscheint  er 
als  politischer  Vertrauter,  Statthalter  und  Berater  seines  Vaters.  Er  war 
der  rechte  Neffe  des  wilden  Markgrafen  Albrecht  und  ein  echter  Vor- 
läufer jeuer  fürstlichen  Coudottiereu  des  d reissigjährigen  Krieges.  Nicht 
nur  seine  Politik,  seine  ganze  i'eräuniichkeit  weist  auf  die  kommenden 
Zdten  der  yivwiRung.  Dieee  Mlachung  von  religiösem  Eifer  und  grobem 
Eigennuts,  Ton  fftnUiehem  SelbetgeAdil  nnd  aOldnerischer  Geldgier,  von 
firaaiöaiicher  Mode  nnd  dentacher  Grobheit»  vor  allem  dieaea  poUtlacho 
Grossthun  ohne  reale  Macht,  daa  aind  die  Kennzeichen  eines  fürstlichen 
Proletariats,  das  vereinzelt  schon  im  16.  .lahrhundert  auftritt.  Dabei 
mag  manch  gesunder  politischer  Gedanke,  manch  ritterlicher  oder  sojrar 
patriotischer  Zug  mitunterlauferi,  den  Grundton  bildet  doch  stets  der 
Egoismus  einer  unbefriedigten,  emporstrebenden  Persönlichkeit",  (v.  Be- 
zold  1, 15 ff.)  —  "j  Vgl.  darüber  Klnckhohn  2, 718 ff.;  t.  Bezold  1, 145 fil 
nnd  Bitter,  Dentadie  Geaducbte  im  Zeitalter  der  Gegenreformation  1, 448. 
—  *)  Am  25.  September  traf  in  Straaabnrg  ein  Schreiben  dea  Ealaeia  an 
den  Bat  ein,  wegen  der  Bündnisse  und  Bestallongen,  ao  Ton  etlichen  ana 
Frankreich  Entwichenen  in  der  Reichsstadt  aufgerichtet  worden  aein 
aolltOD.  l^er  vor  den  Rat  geladene  Albrccltt  Oelinger  .snpt,  darüber  ver- 
hört, aus:  er  sei  zu  keinem  andern  Gebthaft  erfordert  wonlen,  denn  zur 
üntcrschreibung  eines  Aktenstückes,  darin  der  Herr  Prinz  einem  Gewalt 
gegeben,  etliche  lÜOü  Kronen  in  der  Eidgenossenschaft  einzuziehen.  Dem 
gegenüber  erklärt  ein  BatdMsr,  ea  aei.  ein  Inatniment,  so  Albrecht  Odin- 
gar  an^riehtet,  an  Meta  gemhen  worden,  darin  Pfiüi^graf  Jobann  Kaaimir, 
der  Frins  Ton  Condt  nnd  der  Henog  von  Alen^n  nnd  andere  aich  su- 
tamnien  mboBden  haben  aoUen.  (IL  o.  31.  Sept  25.) 


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520 


Hollaender. 


dass  ebne  zavorige  Befriedigung  seiner  Geldfordeningen  kein 

Friede  geschlossen  werden  dürfte.  Im  Falle  eines  Angriffs 
auf  die  Pfalz  sollten  die  verbündeten  französischen  Herren 
noch  vor  dem  Zuge  nach  Frankreich  zur  Verteidigung  dieses 
deutschen  Landes  verbunden  sein.  Vor  allem  aber  versprachen 
Cond6  und  seine  Genossen,  den  Krieg  nicht  eher  enden  zu 
Wüllen,  als  bis  Johann  Casimir  mit  ihrer  Hilfe  die  dem  Reiche 
entzogenen  Stifter  Metz,  Toul  und  Verdun  erobert  habe,  und 
sie  verpflichteten  sich,  ihn  im  Besitze  derselben  gegen  jeden 
Angriff,  er  ginge  von  Franzosen  oder  Fremden  aus,  zu  ver- 
teidigen, Cond4  versprach  ausserdem,  die  reformierte  Lehre 
nie  mehr  verläugnen  zu  wollen,  während  seine  katholischen 
Mitkontrahenten,  an  ihrer  Spitze  die  Herren  von  Meru  und 
Thord,  sich  verbürgten,  für  beständige  Religionsfreilteit,  Beform 
der  Justiz  und  Polizei,  sowie  Bestrafung  der  «Tyrannen*  mit 
aller  Energie  einzutreten. 

Hatte  es  einst  Moritz  Ton  Sachsen  über  sich  vermocht, 
dem  französischen  Könige  Heinrich  JI.  die  drei  deutschen  Bis- 
tämer  auszuliefern,  so  fanden  sich  jetzt  drei  dem  höchsten 
Adel  angehörige  Franzosen  bereit,  diese  ruhmreiche  Eroberung 
einem  deutschen  Fürsten  zu  überlassm.*) 

Zunächst  freilich  hatte  das  abgeschlossene  Bündnis  keine 
weiteren  Folgen,  da  seitens  des  Kaisers  und  des  Kurfürsten 
August  von  Sachsen  wiederholte  Warnungen  vor  jeder  be- 
waffneten Einmischung  in  die  französischen  Angelegenheiten 
bei  dem  Kurfürsten  Friedrich  eintrafen,  und  auch  infolge  der 
Rückkehr  Heinrichs  III.  aus  Polen,  der  sich  gegenüber  dem 
Pfälzer  in  Freundschaftsversicherungen  überbot,  nichts  übrig 
blieb,  als  die  geplanten  Feindseligkeiten  zu  vertagen.*) 

Nachdem  die  welschen  Kriegsleute  endlich  anfangs  Juni 
die  beiden  Vogesenschlösser  aufgegeben')  und  dem  Pfalzgralen 

M  Iki  ist  daher  nicht  zu  verwundern,  wenn  de  Ruble  und  Lt  Ferri^re 
vom  Standpunkte  des  patriotischen  Franzosen  die  Politik  Cond^  höchst 
Tenrcrflieh  finden;  vgl.  oben  S.  499^  Amnu  8.  'Obrigaiis  hatte  Behon  bei 
einer  froheren  Gelegenheit,  im  Jthre  1678,  der  feeniOiiiche  Memhill 

Schömberg  es  offen  aujBgesprochen,  den  man  in  Dentscbland  sich  doch 
nicht  würde  darüber  einigen  können,  wem  die  Stifler  zufallen  sollten, 

U!i(l  den  entfernteren  Ständen  sei  der  Verlust  ganz  gleichgültig;  „ils  se 
scütiroieut  plus  foulds  de  mille  talers  qu'il  fauldra  coutribuer  annncUe- 
ment  que  de  la  perte  de  Spire  et  de  Strasbourg  avecques"  (v.  Bezold  1, 
147).  —  *)  T.  Bezold  1,  148.  —  ■)  Gegenüber  dem  an  sie  seitens  des 


^  ij  .  .-Lo  Ly  Google 


Btranbug  and  die  franiOgischen  Politiker  1674  n.  76.  521 

Georg  Hans  eingeraomt  hatten,  setzten  sie  sich,  Ton  ihren 
Obersten  und  HanpUenten  verlassen,  in  Haselbnrg  nnd  Lützel- 
bürg  fest")  und  plünderten  von  hier  aus  das  nmli^gende  znm 
Metzer  Bistum  gehörige  Gebiet,  indem  sie  Überall  Pferde  un4 
Vieh  forttrieben  und  von  den  Bauern  Ranzion  verlangten. 
Dabei  verstärkten  sie  sich  taglich  durch  zulaufendes  Volk.*) 
Von  dem  erbeuteten  Vieh  verkauften  sie  an  die  Einwohner 
von  Pfolzburg  nicht  weniger  als  300  Stück.  Kein  Wunder, 
dass  lothringische  Heereshaufen  gegen  das  Gebiet  des  Pfalz- 
grafen, in  dem  sich  die  Welsclicn  festgesetzt,  heranzogen,  und 
dieser  ötfentlicli  die  Befürchtung  aus.^prach,  „seine  Ilerrrschaft 
möchte  an  den  Himmel  gehängt  werden".  In  dieser  auf- 
geregten Stimmung  liess  er  sich  zu  derartigen  Droliworten 
gegenüber  dem  Strassburger  Rate  hinreissen,  dass  der  Herren- 
steiner Amtmann,  dem  solche  zu  Oliren  kamen,  es  nicht  für 
geraten  hielt,  sie  der  Feder  anzuvertrauen.  *) 

Am  27.  Juni  hatte  der  Pfalzgraf  selbst  in  Strassburg  mit 
dem  Ammeister  und  drei  Herren  vom  Rate  eine  Unterredung, 
in  welcher  er  erklärte:  „Wenn  das  Kriegsvolk  jetzt  in  seinen 
Landen  ihm  und  seinen  Leuten  auf  dem  Halse  liege  und  sich 
vernehmen  lasse,  es  hätte  den  fiefehl,  seine  Festen  Pfalzburg 
und  Ltttzelstein  einzunehmen,  so  trttge  der  Rat  allein  daran 

oberrheinischen  Kreii^es  abgesendeten  Studteboten  Eucharius  Baumann 
hatten  sie  die  Besetzung  der  Burgen  damit  entschuldigt,  dass  sie  daselbst 
Nadoriditai  vom  Friniea  von  Onuii«ik  hattea  abwarttti  woUon  (B.  u.  21. 
Juni  16). 

^)  Über  die  Bcdeutang  dieser  Orte  und  der  von  Ydw  ausgehenden 
Strassen  Tgl.  Winkelmann,  Ein  Förderer  des  Verkehrswesens  in  Elsass- 
Lothringen  im  16  Jahrhundert  (Jahrbuch  f.  Geschiibto  f]ls.i*!s-T/r>tlinn?ens 
1891  S.  83—105).  Am  25.  Juni  schreibt  Lanfruetus  (ad  8ydn.  p.  115): 
^Huguenoti  adhuc  rctinent  arces,  quas  prope  inelytam  Palatinopolim  in 
Yogeso  occupaverunt."  —  Iii  einer  baarbruckeuer  Botschaft  aus  dem 
Anflug  Jnni  heistt  es:  gWie  die  Guoonier  die  SchKiner  Chatillon  und 
TOrkenitein  Terlaseen  haben  und  hem  Jörg  Hansen  sogesteUt;  doch 
haben  sie  ihren  freien  ftos-  und  dnsng;  sie  aehen  hin  und  wider  im  lud 
herum  nach  guter  beut  und  sind  sehr  hochmuetig;  sie  haben  vor  zwen 
tagen  sich  versucht,  die  vestung  Marssal,  so  dem  könig  us  Frankreich 
zustendig,  ein/.unemen,  sollen  ein  Soldaten  vor  dem  thor  erschossen  ha» 
ben,  auch  nach  der  Stadt  Vic  und  Metwich,  so  dem  Cardinal  von  Lothrin- 
gen, zusteet,  wcitleuftige  Gedanken  gehabt,  aber  nichts  ausricliteu  mogeu 
etc.  Und  halten  sich  sonderlich  nbel  im  stift  Hets  mit  blondem  andi 
pford  nnd  vieh  hinwegftiren,  die  banem  schlagen  sie  hart,  und  begerea 
eist  hernach  ein  rantion  Yon  men  etc.**  (AA.  706.)  —  ^  B.  u.  81.  Juni  S3. 


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522 


HoUaender. 


die  Schuld,  da  er  ihm  seinerzeit  den  Arrest  gegen  Cond^ 
nicht  habe  gestatten  wollen,  wo  er  doch  solchen  aus  keiner 
Leichtfertigkeit  oder  Rachgier,  und  mehr  für,  denn  wider  den 
französischen  Prinzen  begehrt.  Da  es  nun  aber  so  stehe, 
dass  er  seiner  Unterthanen  Verderben  vor  Äugen  sehen  müsse, 
sei  er  bedacht,  entweder  mit  Gewalt  oder  auf  einem  anderen 
Wege  sich  bei  Land  und  Leuten  zu  halten.  Für  den  ersteren 
Fall  mUsste  er  der  Nachbarn  Hilfe  und  Beistand  haben. 
Deshalb  sei  er  hier,  um  zu  erfahren,  wie  man  ihm  helfen 
wolle,  wurde  man  ihn  unterstützen,  so  erbiete  er  sich,  das 
Seine,  was  ihm  Gott  auf  Erden  beschert,  daranzusetzen,  also 
sei  er  gegen  das  Vaterland  gesinnt;  werd  man  nichts  thun, 
so  hab  er  dea  anderen  Weg,  nämlich  mit  dem  anderen  Teil 
sich  in  Gomposition  einzulassen,  damit  er  bei  dem  Seinen 
bleiben  möchte.  Da  möchten  denn  die  anderen  Stände  darauf 
sehen,  dass  er  lieber  Freund  bleiben,  als  ihr  Feind  sein  mflsse. 
Er  begehr  deshalb  bis  gegen  30000  Gulden  zu  leihen,  yerhofF 
sie  dessen  zu  versichem,  item  800  Viertel  Frucht,  auch  Kraut 
und  Lot.  Könnte  er  solches  beim  Rate  erlangen,  so  sei  es 
gut,  durum  sei  er  hier,  begehr  dessen  Resolution.  Würd 
er  verlassen,  so  wolle  er  bis  übermorgen  aufsitzen 
und  zu  der  Königin  reiten,  sich  mit  ihr  vergleichen*); 
denn  eins  von  beiden  müsse  geschehen.  Solches  sollten  die 
Abgesandten  nicht  nur  den  Geheimen  allein  mitteilen,  sondern 
vor  die  ganze  Bürgerschaft  bringen;  endlich  bat  er  um  die 
Erlaubnis,  in  ihrem  Gebiete  1000  Schützen  anwerben  zu 
dürfen. 

Der  Bat  beschloss,  wegen  des  Arrests  beim  ersten  Bescheide 
zu  bleiben,  Geld  und  Frucht  abzulehnen,  da  es  nicht  eines 
Standes  Sache  sei,  und  der  Landfrieden  darin  massgebend 
wäre;  dagegen  wollte  man  ihm  gestatten,  100  Schützen  an- 
zuwerben, unter  denen  sich  aber  keine  Btü^er  der  Stadt  be- 
finden d&rften.  «Da  sonst  seine  fürstliche  Gnaden 
melden,  sich  mit  Frankreich  einzulassen,  wo  ihm 
nit  gewillfahrt  würde,  da  stellten  meine  Herren  ihm 
anheim,  haben   demselben  kein  Maass   zu  geben, 

M  Derartige  Reden  scheiDt  der  Pfalzgraf  in  jener  Zeit  öfters  geführt 

zu  habeo.  So  äusserte  er  wftbrend  seines  Aufenthaltes  in  "Wien  im  De- 
zember 1574  einmal:  „£r  wöUe  ein  weisse  lügen  avf  den  haet  Stöcken** 
(V.  Bezold  1,  150). 


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StriMlraig  und  die  frinrtriaehen  Politiker  1674  n.  76.  533 

sondern  versehen  sich,  er  werd  aU  ein  deotscher 
Forst  sieh  Qnyerweislich  gegen  Teutschland  wissen 
SU  halten*. 

» 

Als  dem  Pfalsgrafen  dieser  Bescheid  mitgeteilt  wurde,  er- 
widerte er:  Er  hktte  sich  einer  solchen  Antwort  nicht  ver- 
sehen. Dass  er  des  Arrestes  wegen  nicht  genügende  Ursachen 
sollte  fttrgewendet  hahen,  das  schützte  der  Rat  nnr  znm 

Scheine  vor;  er  hätte  als  Kantion  Land  und  Leute  angeboten, 
verhoffte  als  ein  Fürst  des  Reiches  damit  genug  gethan  zu 
haben.  Dann  dass  die  Herren  die  Schirmgerechtigkeit  nit 
disputieren  wollten,  da  würde  sich  in  progressu  causae  wol 
befunden  haben,  ob  er  dazu  befugt,  wie  er  mit  brief  und 
sigel  beweisen  könne,  dass  sie  von  der  kurfürstlichen  Pfalz 
erblich  auf  ihn  gekommen.  Und  dicweil  man  nun  vor  Augen, 
„was  uf  sollich  verweigern  erfolgt,  so  möchten  die  herren  ihm 
verzeihen,  dass  er  sie  nit  könnt  entschuldigt  haben.  Das 
aber  die  herreu  ihm  das  übrige  alles  abschlügen,  gelt,  frucbt» 
nounition,  kraut  und  lot,  dessen  hett  er  sich  noch  mehr  sn 
befremden,  hätte  sichs  anch  gar  nit  verseben  können,  das  er 
80  gar  sollte  verlassen  werden**.  Das  Wort:  «Sie  wQssten 
ihre  statt  als  ein  vormaur  des  reichs  nit  zu  verlassen", 
das  hätte  er  zuvor  mehr  gehört;  er  hielt  aber  dafür,  dass 
wenn  er  verlassen,  nnd  sehi  Land  eingenommen  wflrde,  sie 
sich  auf  ihre  Basteien  wenig  zu  verlassen  haben  würden;  er 
kfinnte  deshalb  nit  erachten,  dass  meine  Herren  weislich  oder 
witzig  in  solchem  handelten  (bitt  Ihm  zu  verzeihen). 

„Er  hette  es  der  keys.  Mt.,  den  churfQrsten,  fttreten  anch 
Stenden  des  rheinischen  Kreises  ausführlich  geklagt  und  für- 
bracht, in  was  gefahr  er  steckte,  nirgends  nichts  ausrichten 
niög,  ein  jeder  weise  ihn  auf  den  andern;  wäre  höchlich  zu 
beklagen,  das  alle  stend  so  treulos  am  Vaterland  würden.  Er 
warnte,  er  rufe  an,  er  thät,  was  ihm  möglich,  were  erbietig 
ums  Vaterlands  willen  alles  ufzusetzen,  aber  da  were  nichts 
zu  erhalten.  Er  hette  die  hilf  nit  uf  meiner  herrn  kosten, 
sondern  uf  genügsame  Versicherung  begert,  hette  noch  uf 
100  000  ausstände  schulden  und  dafür  gute  verschreibung  von 
seinen  vettern,  dem  churfürsten  pfalzgrafen  und  dem  jungen 
herzog  zu  Zweibrücken,  deren  eine  were  er  erbötig  gewesen, 
mein  herrn  einzusetzen,  aber  es  würde  ilmi  alles  abgeschlagen, 
dessen  er  sich  hdchlich  zu  beklagen,  das  er  so  schändlich 


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524 


Hollaender. 


von  jedermann  würde  verlassen.  Er  müsste  es  Gott  befelhen 
und  wollte  es  naLhnuüen  an  die  Keys.  Mt.,  an  andere  stend 
des  reichs  gelangen,  auch  durch  alle  mögliche  weg  und  ein 
öffentlich  truck  die  warheit  an  tag  bringen  lassen,  wie  er  es 
gemeint  gegen  dem  Vaterland,  und  wie  wenig  man  sich  sein 
aonemen  wollen." 

Hierauf  Hess  der  Rat  ihm  anzeigen:  «Meine  herren  hätten 
in  diesem  gescheft  uf  seine  begeren  sich  erklärt  und  ent» 
schuldigt,  wie  sie  verm(jg  ihrer  pflidit  zu  tbun  schuldig,  wie 
sie  es  auch  gedächten,  gegen  allen  Stenden  des  reichs  zu 
verantworten,  und  achteten  deswegen  nicht  hoch,  von  wem  es 
weislich  oder  unweislich  judidert  wttrd.  Bas  er  sich  aber 
beklage,  das  man  treulos  am  reiche  handle,  und  das  er 
schendlich  von  jedermann  verlassen,  das  befremdete  meine 
herrn;  denn  ob  sie  sich  gleich  nit  ufzuwerfen  gedächten, 
andere  stend  zu  verantworten,  so  würde  doch  sokhs  ihnen 
unzimlich  zugemessen,  wollten  auch  ihne  underthenig  gebeten 
haben,  mit  denen  Zulagen  gemeine  stat  zu  verschonen,  danu 
sie  dessen  noch  mit  grund  nicht  weren  bezichtigt  worden, 
hoffen  auch  derselben  noch  künftit^  enthebt  zu  sein". 

DerPfalzgraf  aber  fiel  den  Herren  in  dieliede  mit  den  Worten: 
„Man  solle  es  nicht  so  verstehen,  das  er  meine  herrn  an- 
tasten wollt,  sondern  er  verstände  es  de  ipso  facto.  Er  were 
Ja  verlassen,  man  sollte  billich  anders  zusammenhalten,  und 
wo  ein  stat  Strassburg  in  solchen  n5ten  gesteckt,  er  wollte 
oder  Gott  sollte  ihn  nit  in  himmel  kommen  laKsen,  sie  nit 
gelassen  haben,  sondern  wo  er  nit  mehr  vermocht,  mit  zwei 
oder  drei  pferden  sein  dienst  angeboten  haben.  Hette  sich 
hinwider  auch  besserer  nachbarschaft  versehen.*  Zuletzt 
sagte  er:  „Dieweil  es  ja  anders  nit  sein  könnt,  so  würde 
doch  sein  junger  köpf  nit  feiern,  sondern  müsste  in  ein  band 
das  Schwert,  in  die  ander  ein  Strohwisch  nemen  und  es  Gott 
lassen  walten". 

Zwei  Tage  nach  dieser  Unterredung  erschienen  zwei  Ab- 
gesandte des  Besitzers  des  Schlosses  Chatillon,  des  Herrn 
von  Thon  mit  einem  französischen  Schreiben  folgenden 
Inhalts:  Sein  König  habe  mit  nichten  bewilligt,  dass  das 

^)  Derselbe  sUiiid,  wie  aus  einem  Schreiben  Hagenaus  vom  2.  Juli 
hmoiigcht,  mit  welschem  Kriegsrolk  jenseits  der  Zabemer  Steige  und 
•ottte  den  Bitehof  voa  Stranhnrg  um  den  Fi«  gebeten  haben.  (AA.  700.) 


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Strattboig  nnd  die  framflauchen  Politiker  1674  u.  75.  525 

Volk,  welches  aus  Frankreich  ausgerissen  und  die  beiden 
Häuser  eingenommen  und  geiilündert,  die  Unterthanen  des 
Bischofs  von  Metz  beraube;  er  habe  Befehl  gegeben,  sie  zu 
strafen .  Nun  hätten  diese  einen  Teil  des  Baubes,  anch  Artillerie, 
nach  Pfalzborg  geschleppt,  unangesehen  er  den  Pfalzgrafen 
davor  gewarnt,  sich  des  Raubes  anzonehmen.  Der  Rat  möchte 
mit  daran  sein,  dass  diese  Beate  ihm,  und  das  nach  Strass- 
burg  geschleppte  Vieh  dessen  Besitzern  wieder  zugestellt 
werde.  Endlich  sollten  sie  in  ihrer  Stadt  nicht  etliche  f&r- 
nehme  Häupter  dulden,  die  Ton  dort  räuberische  EinfUle  in 
das  franz5sche  und  Metzer  Gebiet  veranstalteten.  Während 
man  in  Bezug  auf  die  beiden  ersten  Punkte  das  grösste  Ent- 
gegenkommen vorspracli,  wies  man  die  letzte  Füiderung  ziem- 
lich entscliiedeu  zurück:  Was  die  Getliichteten  angienge,  „so 
wären  meine  herren  von  römischen  kaisern  und  konigen  also 
befreiet,  das  sie  nit  allein  ausländische  personen,  sondern 
auch  des  reiches  erklärte  ächter  aufzuhalten  und  zu  beher- 
bergen berechtigt,  also  hab  man  sich  auch  dieser  Franzosen 
angenommen.  So  nun  durch  dieselben  etwas  fUrgenomen,  so 
were  es  meinen  herren  leid;  do  nun  derselben  noch  mehr 
alhie,  wolle  man  solche  verwarnen,  sich  an  andere  Ort  zu 
thun  und  dieser  stat  nnd  des  reiches  Weiterung  zu  verhüten/  0 
Im  übrigen  bäte  man  den  von  Thon,  sich  selbst  auf  des 
reiches  boden  und  gegenüber  meinen  Herren  so  zu  ver- 
halten, dass  keine  Weiterung  daraus  entstünde;  so  wäre  man 
bereit,  ihm  allen  nachbarlichen  Willen  zu  beweisen. 

Da  viel  fremdes  Volk  damals  in  Strassburg  weilte*),  so 
wurden  die  Abgesandten  gebeten,  sich  nicht  den  Tag  über 
auf  den  Strassen  blicken  zu  lassen;  zwei  Stadtdiener  sollten 
sie  am  Abend  auf  heimlichen  Wegen  nach  Zabern  geleiten. 

Wie  wir  oben  sahen,  hatte  der  Tod  des  Königs  Karl  IX. 


')  Bereits  am  26.  Juni  war  den  Welschon  mitgeteilt  worden:  „Meine 
lienen  liaben  i\ns  cliristliclipm  erbarmen  lang  mitlcid  mit  iiinen  gehabt; 
sei  nioiner  lu  iin  liegehren,  sie  wollten  daran  ein  veruügen  haben  und 
ihren  pteunig  anderswo  zehren,  dieweil  es  jetzt  gegen  die  Mess,  und  die 
Stet  ohnedess  mit  fremdem  toUc  überladen  sei"  (R.  n.  21.  Jniii  26).  — 
*)  Die  Zahl  der  sdtena  der  Wirte  beim  Ammeiater  angemeldeteii  Fremden 
■dhwaiikt  in  diesen  Tagen  swisehen  1062  Penonen  mit  892  Pforden  nnd 
2842  mit  908  Pferden  (R.  n.  21.  JnU  8  n.  7). 


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Uollaender. 


die  kriegerischen  Pläne  des  Prinzen  Condd  gehemmt.  Dazu 
kamen  die  von  Frankreich  eingeleiteten  Friedensverhandlungen, 
denen  der  letztere  nicht  widerstrebte,  da  er  ohne  alle  Geld- 
mittel das  Drückende  seiner  von  den  deutschen  Fürsten  durch- 
aus abhängigen  Lage  wohl  herausfühlte.^ 

Anfang  August  Hess  der  damals  wieder  in  Strassburg 
weilende  französische  Prinz  durch  den  in  seiner  Begleitung 
befindlichen  Prediger  VireP)  den  Genfer  Reformator  Beza 
auffordern,  Ztt  ihm  su  eilen.  Da  der  französische  König 
nämlich,  so  sehrieb  er  dem  Genfer  Rate,  dem  Palzgrafen  und 
anderen  deutschen  Fürsten  angezeigt  hätte,  dass  er  die  TJa* 
ruhen  in  Frankreich  stillen  und  den  Anhängern  der  neueo 
Lehre  Sicherheit  Terschaflfen  wolle,  so  bedUrfe  er,  Gond^  des 
Rates  Bezas.^) 

Der  letztere  verliess  am  17.  August  Genf  und  reiste  Uber 

Bern  nach  Basel,  von  hier  zu  Wasser  nach  Strassburg,  wo 
er  am  25.  August  anlangte  iinii  mit  dem  Prinzen  Coude  eine 
Zusammenkunft  hatte.  ^)  Von  liier  aus  schrieb  er  nach  Genf, 
dass  er,  was  die  Friedensunterhandlungen  beträfe,  „viel  zu- 
geschnittene und  schlecht  genähte  Arbeit"  gefunden  hätte.  ^ 
Der  Kurfürst  von  der  Pfalz  hatte  nämlich  damals  einen 
besonderen  Gesandten,  den  Dr.  Weyer,  zur  Herstellung  freund- 
schaftlicher Beziehungen  an  den  französischen  Hof  gesendet.  ^ 
Auch  Strassburg  machte  er  die  Mitteilung:  es  handle  sieh 
darum,  „dass  gemeinem  Teutschland  und  sonderlich  den  an 
Frankreich  grinsenden  Stenden  zu  gutem  bei  dem  jetzigen 

»)  Vgl.  oben  S.  520.  —  2)  y.  Bezold  1,  153.  —  3)  Am  24.  Mai  hatte 
Comle  den  Straüsluirfror  Rat  ersucht,  der  Frau  und  den  vier  Kindern 
Yirels  „ministre  de  la  parole  de  Dieu,  un  de  mes  mcilleurs  serviteurs" 
in  ätnasburg  Unterkunft  m  sewihren,  da  er  aettet  bald  wiedtr  naeh 
Fhokiticb  sorüclBiikehien  gedachte,  wohin  ihn  Virel  hegleiten  sollte. 
(BeserBriefe.)  Der  Bat  bewiUigte  die  Bitte  am  16.  Jtmi.  (R.  n.  81.)  — 
*i  Tond^  schrieb  damals  dem  Genfer  Rate:  »Poor  la  nigociation  d'une 
afiPaire  d'unc  teile  gravit^  11  a  besoin  de  Bdze,  qne  pur  son  prudent  avis 
et  conseil.  Joint  cehiy  des  autres  ministres  qui  se  trouvent  par  delä  U 
puisse  traitei  d  unc  si  graude  affaire"  (Beza-Briefe;  Aug.  2).  —  Von 
Bern  berithtete  er  am  22.  August  an  Bullinprer:  „Nunc  Arpontinam  ad 
Condcnsem  proficiscor,  ut  quibus  conditionibus  pax  peti  aut  ublata  re- 
cipi  possit,  iUie  deUberet"  —  ^)  „On  j'ay  troavt  beanconp  de  bewgne 
taiUte  et  mal  cooine  ponr  la  ntg oeiation  de  carte  ptiz.'*  —  *)  Über  die 
gftnzlich  erfolglosen  Bemflhongen  Wejen  Tgl.  Benld  1,  161  ff.  und 
Calender  of  State  Fapen  Sept.  11. 


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Stiattburg  ond  die  firamflwiichen  Politiker  1574  o.  76.  527 

königc  von  Frankreich  allerhand  handlang  von  etlichen  mehr 
fitenden  gepflogen  werde."*) 

In  Strassbarg  traf  Beza  ausser  mit  Cond^  mit  dem  pfälzischen 
Rate  Zuleger  zusammen,  der  eine  Depesche  des  Dr.  Weyer 
ans  Paris  überbrachte,  welcher  sich  jetzt  auf  dem  Wege  zum 
Könige  nach  Lyon  befand.  Die  darin  enthaltenen  Nachrichten 
erschienen  CoxM  so  wichtig,  dass  er  Beza  bestinunte,  ihn 
nach  Heidelberg  znm  KnrfOrsten  Friedrich  za  begldten.*) 
Hier  mnss  er  Idder  die  Eriahmng  machen,  dass  die  Stiinde, 
die  helÜBn  vollen,  es  nicht  können,  während  die  es  ▼ennöchten, 
so  wenig  an  Hilfe  denken,  dass  sie  gegen  sie  „die 
Sacramentarier" ,  eine  nicht  viel  freundlichere  Gesinnung 
hegen,  als  selbst  die  eifrigsten  Katholiken.  ■)  Am  15.  September 
kehrte  Beza  wieder  nach  Genf  zurück.  Die  von  ihm  ge- 
leisteten Dienste  konnte  Cond6  nicht  genug  hervorheben.*) 

Der  letztere,  der  sich  übrigens  davon  überzeugt  hatte,  dass 
er  augenblicklich  auf  die  Hilfe  der  deutschen  Fürsten  nicht 
mehr  zu  rechnen  hätte,  folgte  bald  dem  Genfer  Beformator 
in  die  Schweiz,  um  hier  Truppen  aufzubringen  oder  wenigstens 
eine  Intercesnon  der  Eidgenossen  beim  französischen  Hofe 
zu  .seinen  Gunsten  zu  erwirlcen.  So  besachte  er  im  Herbst 
die  Städte  Genf,  Lansanne,  Bern  und  Basel*) 


B.  Q.  81.  An  demselbai  Tage  wurde  efai  „liedleia*  tof  den  E<tnig 
Ton  Fnmkxelcfa  verboten.  —  ')  Ygl.  emen  BM  Beaa  an  den  Oenfisr 
Bat  vom  27.  August,  an  Bullinger  vom  10.  September.  In  dem  letxteren 

nennt  er  den  Kurfürsten  „illustrissimum  et  sane  religiosissimum  princi- 
pem".  —  ^)  Offenbar  eine  Anspielung  auf  das  Verhalten  des  Kurfürsten 
August  von  Sacliscn.  der  das  Eintreten  des  Pfälzers  für  Condö  durchaus 
verurteilte  und  im  Juli  jede  Gelduntergtützunf?  deisselben  kurzerhand  zu- 
rückgewiesen hatte  (vgl.  V.  Bezold  1,  149  u.  163).  ~  *)  So  schrieb  er 
den  Genfem:  gVous  priant  croiie  qne  sa  frteeiiee  per  dela,  laqnelle  a 
de  beaneonp  lenri  et  )a  peine,  qn'ü  a  prinee,  me  aeia  to^jonis  en  teile 
sonTenance  que  j'en  retiendini  une  perpetneile  oUigatioa*  (Sept  11>  — 
*)  Vgl.  V.  Bezold  1,  154,  Seine  Beise  in  die  Schweiz  versetzte  die  ka- 
tholischen Orte  in  nicht  geringe  Aufregung  (Eidgen.  Abschiede  IV,  2, 
650).  Unter  anderra  stellte  er  an  die  vier  evangelischen  Städte  das  An- 
suchen, eine  Gesandtschaft  an  \\vu  französischen  König  abzuordnen,  um 
einen  f  rieden  zu  vermitteln  (ebenda  555,  Nov.  29).  Über  den  Aufent- 
halt Cond^s  in  der  Schweiz  finden  wir  ausführliche  Nachrichten  bei  De- 
cme  a.  a.  0.  S.  27S  ft  Von  Baael  aoa  richtete  Cond^  am  S9.  Kovember 
eb  anaaeiordentlich  warm  gehaltenes  Dankadueiben  an  Straaibnxg  (AA. 
1866;  teilweiae  abgedmckt  bd  Kentzioger  I,  S0). 


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528 


Hollaender. 


Iii  letzterer  Stadt  nahm  er  vom  Herbst  157  t  bis  in  den 
Sommer  des  folgenden  Jahres  seinen  dauernden  Wohnsitz. 
Hier  knüpfte  er  die  Friedensverhandlungen  mit  dem  französischen 
Kiinige  an,  die  sich  viele  Monate   hindurch  hinzogen,  um 
schliesslich  ergebnislos  abgebrochen  zu  werden.') 

Von  Basel  aus  ersuchte  Cond^  den  Genfer  Rat  am 
27.  Dezember,  ihm  in  wichUgen  Angelegenheiten  Beza  noch 
einmal  zu  senden,  der  denn  auch  mit  den  gleichfalls  an- 
wesenden Abgesandten  ron  La  Rocbelle  und  Languedoc  in 
Betreff  des  Friedens,  d.  h.  wie  er  selbst  schreibt,  «um  den 
Listen  der  Feinde  entgegenzuarbeiten*,  in  Verhandlang  tritt.*) 
Nach  seiner  im  März  erfolgten  Rückkehr  nach  Genf  macht 
er  Bnllinger  yon  der  von  ihm  Torhergesehenen  Erfolglosigkeit 
aller  auf  den  Frieden  hinzielenden  Bemühungen  Mitteilung.^) 

Eine  dritte  Reise  Bezas  nach  Basel  fällt  in  dm  Juni. 
In  yerbltterter  Stimmung  schreibt  er  nach  seiner  Rückkehr 
von  dort  Mitte  August  an  Bullingor:  „Übwuhi  man  in  Frank- 
reich die  Friedensunterhandlungen  von  neuem  aufgenommen 
hat,  sind  die  dortigen  Verhältnisse  höchst  elend  und  be- 
jammernswert, indem  die  Gegner  mehr  und  mehr  ihren  Sinn 
verhärten,  die  unsrigen  lieber  die  Schwerter  schärfen  als  den 
Glauben.  Conde  ^'iebt  sich  der  Iloflnung  hin,  Beistand  zu 
erlangen;  hoffentlich  ist  dieses  Heilmittel  nicht  schlimmer  als 


0  In  Basel  wohnte  er  auf  dem  EngeH  ot  auf  dem  Nadelberpre  mit 
ziemlich  grossem  Gefolge  und  verliess  die  Stadt  erst  im  August  (Ochs, 
Geschichte  Basels  6,  2G9f.)-  Vgl.  auch  weiter  unten  S.  531.  —  Der 
in  suchsischen  Diensten  stehende  Lauguet  hatte  von  vornherein  wenig 
Zutrauen  zu  diesen  Verhandlungen.  Am  22.  November  schreibt  er: 
nAltut  agi  iam  m  Oallia  de  paoe  et  quidam  com  ahqua  spe,  sed  Ulis 
apebna  ego  panim  trihuo  et  eeio  eoe  qai  sunt  regi  a  comiliia,  mmquam 
de  paoe  cogitatoroe,  qnamdiu  pecuniam  ad  gerendam  bellnm  alioade  cor- 
radere  potuerunt.**  —  ')  „Ut  deliberationi  de  pace  i.  e.  cavendis  hostium 
insidiis  intersim."  (Beza-Briefe  Jan.  3.)  Näheres  über  die  seitens  Cond^ 
dem  französischen  Köniijp  gemachten  Vorschläge  giebt  Decruo  iS.  259  f. 
Vgl.  auch  Languctus  epist.  arcanae  1575  Febr.  24.  —  *)  Cogoovimus  vel 
nulluni,  vel  perexiguam  pacis  spem  esse,  rege  nihil  paene  eorum  conce- 
dente,  quae  nisi  obtineamus  certum  est  laqueum  rursus  uobis  necti,  quo 
Sttb  pads  epecie  atrangulentor  reliquiae  (Beaa-Briefe  Mai  12).  ÄhnÜch 
schieibt  Langoetos  am  IS.  Mftn:  gla  GaUia  apei,  quam  aliqui  de  pace 
concepeiant,  videtiir  eTanflaoere";  und  am  27.  MAn:  ^Gomditiones  quaa 
(legati)  proponent,  sunt  eiusmodi,  ut  uon  dubitem  quin  eas  lex  (dt  njec* 
tun».*'   Vgl.  auch  seine  Briefe  Tom  26.  und  80.  Mai. 


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StrtBBlmrg  nnd  die  ft«im(Mic1ien  Politiker  1674  u.  7&  529 


die  Krankheit  selbst.  Aber  was  ist  da  za  tban?  Wer  am 
Blate  Vrwde  bat,  möge  seinen  Darst  mit  Blat  stillen." 
In  der  That  war  im  September  jede  Aussicht  anf  Frieden 

geschwuüden.  ^) 

Da  Condd  sich  schliesslich  davon  hatte  überzeugen  müssen, 
dass  Heinrich  III.  unter  dem  Einflüsse  seiner  Mutter  und 
ihrer  Ratgeber  dieselbe  den  Hugenotten  feindselipje  Politik 
wie  sein  verstorbener  Bruder  zu  verfolgen  eutschlossen  war, 
erachtete  er  jetzt  die  Zeit  gekommen,  um  verbunden  mit  den 
Pfälzern  und  unterstützt  durch  englische  Subsidien,  die 
übrigens  nicht  direkt  an  ihn,  sondern  zu  Händen  des  Kur- 
fürsten Friedrich  geliefert  wurden,  mit  den  Waffen  in  der 
Hand  seinen  Gegnern  einen  dauernden  Frieden  zu  dilctieren.  0 

Die  Abhängigkeit,  in  welcher  sich  somit  die  französischen 
Herren  den  Pfölzem  gegenüber  befanden,  suchte  Johann 
Casimir  wiederum  für  seine  Zwecke  auszubeuten.  In  der 
neuen  Kapitulation  vom  27.  und  28.  September  übernahm  er 
die  Aufstellung  von  8000  Reitern  und  ebensoviel  Schweizern 
nebst  einer  gewissen  Anzahl  von  Geschützen.  Während  die 
Hugenotten  die  Bezahlung  zusicherten,  sollte  das  Kommando 
Johann  Kasimir  unter  Condes  militärischer  Oberleitung  zu- 
fallen. Vor  allem  aber  mussten  der  letztere  und  seine  Ver- 
bündeten dem  Pfulzgrafen  den  Erwerb  der  Stifter  und  Städte 
Metz,  Toul  und  Verdun  auf  Lebenszeit  verbürgen,  und  zwar 
sollte  er  nicht  allein  in  den  Städten  vom  König  in  die 
Funktionen  eines  Gouverneurs,  sondern  auch  in  den  vollen 
nnd  freien  Gcnuss  der  Temporalien  der  BistUmer  für  die  Zeit 
seines  Lebens  eingesetzt  werden.  Schliesslich  wurde  noch  ein 
dauerndes  Schutz-  und  Trutzbündniss  zwischen  der  Pfalz  nnd 
den  Hugenotten  ausgemacht,  demzufolge  beide  Kontrahenten 
auch  nach  gegenwärtigem  Feldzuge  sich  gegenseitig  Hilfe  zu- 
sagten/) 


<)  Beza-Briefe  Aug.  16.  —  *)  Am  3.  Sept.  schrieb  Languetus:  „De 
pace  ita  agitar  nt  dt  exJgua  eins  spes",  am  21.  Sept. :  „In  OaUia  vide- 
tor  sablata  onmiB  spes  pads.^  —  *)  Die  Ton  England  bewilligte  Summe 

belief  sich  anf  50  000  Thalcr  (v.  Bezold  1,  163).  Die  Obligation  yom 
23.  Juli  1575  findet  sich  Calendar  No.  249.  —  ♦)  Vgl.  Kluckliohn  2,  9W 

und  rU'/.old  1,  1G4.  Kitter,  Deutsche  Geschichte  im  Zeitalter  der  Gojjon- 
reforuiation  1,  443,  macht  darauf  aufmerksam,  (lass  in  jenem  früheren 
Vertrage  vom  1.  Juni  löTi  der  erbliche  Besitz  der  Stifter  bedungen,  da- 

Z«itochr.  f.  G«8ch.  d.  Ob«rrb.  N.  F.  XI.  4.  34 


580 


HollAonder. 


Am  1 .  z\ugust  erschien  im  Strassburger  Rate  der  pfälzische 
Gesandte  Zuleger ^)  mit  der  Bitte:  seinem  Herrn,  dem  Kur- 
fürsten, gegen  Versicherung  seines  Landes  25  000  Golden  zu 
leiben,  ebenso  sieb  bei  Basel  und  Bern  um  dieselbe  Stimme  fflr 
ihn  zu  verwenden.  Zuleger  erklärte  dabei,  dass  der  Kurflirst 
das  Geld  zn  seinem  nnd  des  ganzen  Vaterlandes  Nutzen  und 
WoUfabrt  verwenden  wofle  und  mit  einem  Potentaten  in 
Unterbandlung  stände,  der  es  wiedererstatten  solle.  Der  Rat 
beschloss  vorsichtig,  nur  20  000  Golden  vorzustrecken,  dem 
Geschäfte  aber,  zu  dem  es  gebraucht  werden  sollte,  nicht 
näher  nachzufragen,  „sei  nit  ratsam,  dass  man  sich  dessen 
weiter  belad".  Ebenso  sollte  man  auf  eine  Empfehlung  an 
die  Schweizer  Städte  verzichten,  „des  churfürsten  schreiben 
würde  ohnehin  mehr  ansehen  habeOt  als  aller  meinei*  berren 
recommendatiou  . 

Den  8.  August  erhielt  der  Ararocistcr  die  Mitteilung,  dass 
der  Prinz  von  Gond^  mit  80  Pferden  hereinziehen  nnd  im 
Gasthofe  zum  Geist  ^  einkehren  wolle.  Bereits  tags  darauf 
Hess  der  Prinz  den  ihm  schon  von  Mher  bekannten  Drei- 
zehner  Johannes  Schenkbecher  zu  sich  kommen,  um  von  ihm 
200  Kronen  zu  leihen.  Der  letztere  bemerkte  hierttber  in 
eigeuhändiger  Au&eichnung :  „Welches  ich  gethao,  und  darum 
hieher  geschrieben,  um  -den  Nachkommen  zu  verstehen  zu 
geben,  wie  es  in  der  Welt  herumgeht,  dass  ein  Fürst 
von  könighchem  Geblüt  aus  Frankreich,  um  der  Religion 
willen,  in  solche  Not  kommen  soll,  hin  und  wieder  Geld  zur 


gegen  d«r  Emrb  der  Stillte  nicht  ftii%eiiadit  worden  sei  und  hebt 
hervor,  dm  Johann  Kasimir  bei  dieeen  Fordenmgea  durch  keine  BOck- 

siebten  aof  das  Hecht  und  die  Ehre  des  deutschen  Reiches  bestimmt 
wurde,  da  er  nicht  die  Rnckj^abc  der  Stftdto  nn  das  Reich,  sondern  oor 
die  Ernennung  zum  Statthalter  des  firanzOsischen  Königis  Terlangte. 

')  Der  Böhme  Zuleger,  kurfürstlicher  Rat  und  Yontand  des  Heidel- 
berger Kirchcnkonrents,  fibertraf  seinen  Frcuuil  Ehern  noch  an  streng 
kalvinistischem  Eifer  (Bezold  I,  11).  —  'i  Derselbe  befand  sich  im  heu- 
tigen Gcbiiiuic  Thnmasstaden  7.  In  der  Chronik  von  Büheler  (S.  ISD 
heisst  es;  „Im  Juhrc  1575  hat  der  prinz  von  Cond^  alhie  hof  und  hus 
gelialten  in  dem  grossen  neuen  hüs  hinder  St.  Clausskirchen  gegen  der 
GkanbmckeB  etwa  mit  100  pfertlen.*<  Kaeh  Ia  Huguer>-e  (1,  83^  ver- 
legte  damals  Cond^  eeineii  Aufenthalt  von  Baeel  nach  Stressbnig,  vm 
dem  EnrCarBten  Ton  der  PiUt  niher  m  sein. 


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Strassburg  und  die  franzöaisclieii  Politiker  1574  u.  75.  53X 

Zebrung  za  entlebnen.  Ach  Herr  Gott,  erhalte  uns  in  Frieden 
bei  ddnon  Wort!''^) 

Inzwischen  nahm  die  Zahl  der  Fremden,  die  sich  in  Strass- 
burg  einfanden,  fortwährend  zu.  Am  31.  August  bat  der 
Hofmeister  Cond^'s,  de  la  Grafini^re,  um  die  Erlaubnis, 
15  Pferde  seines  Herrn  in  der  Nähe  ihrer  Herberge  einstellen 
zu  dürfen.  In  denselben  Tagen  waren  ein  Sohn  des  Admirals 
Coligny  und  zwei  Söhne  seines  Bruders,  des  Herrn  von 
Andelot,  eingetroffen.*)  Die  welschen  Herren  in  der  Be- 
gleitung Condes  zeigten  übrigens  in  der  deutschen  Reichs- 
stadt dasselbe  übermütige  Gebahren,  durch  welches  sich  später 
während  der  Hevolutioneseit  die  französischen  Emigranten 
im  Gebiete  des  KurfUrsten  von  Trier  allgemeiii  verhasst  ge> 
macht  haben.*) 

')  Friese,  Neue  vaterländische  Geschichte  der  Stadt  Strassburg  2, 
817.  Übo^aupt  befimd  sich  CoM  wihread  seines  Aufenthalts  in 
Bentsdhlaiid  in  bettftndlger  GeMvezlflgeiiheit.  ^  Je  suis  entr6  en  AUsmagne, 
disait-i],  arec  hnitSDte-qiitttre  icaa;  j^cn  suis  sorti  svec  an  floiin*  (Ld 

duc  d'Aumale,  histoire  des  princes  de  Condd  2,  113).  —  >)  £s  waren 
dies  Odet  d' Andelot,  der  zweite  Sohn  des  Admirals  und  seine  Vettern, 
die  Herren  de  I^aval  und  de  Rieux.  Bei  seinem  Abmärsche  aus  Strass- 
burfi  Hess  Cond^  den  erstgenannten  und  den  Herrn  de  Rieux  als  Geiseln 
zurück,  während  Laval  an  dem  Feldzuge  teilnahm  (Ja  Huguer5e  1,  320). 
Am  14.  Januar  1576  forderte  Johann  Kasimir  den  Strassburger  Rat  auf, 
Ton  ihnen  die  j^Handtreu"  m.  nehmen,  Stramburg  nicht  an  verlassen;  er, 
Kasimir,  hfttte  denn  suTor  Ar  sein  Eriegsrolk  TflUifte  Besahlnng  erlangt 
Der  Rat  aber  wies  dieses  Verlangen  zurück,  „das  man  sich  solcher  Sachen 
nit  beladen  nnd  die  geiselschaft  oder  gelübd  von  ihnen  annemen  solle; 
sondern  wo  sie  der  geiselscbaft  halb  sollten  angefochten  werden,  würden 
meine  herren  müssen  sehen,  das  sie  alhie  nit  antrofifen  würden,  wie  es 
dann  ihnen  auch  vil  besser  und  meinea  herren  vil  ruwiger".  Dies  sollte 
den  juugeu  lierreu  mitgeteilt  werden  (R.  u,  21).  —  ")  Auch  in  Basel 
hatten  sie  vorher  dnrch  ihren  Übermut  allgemeinen  Unwillen  erregt  80 
heint  es  bei  Oehs,  OeseUehte  Basels  6^  270:  »Ausser  Oond6  wohnten 
noch  zu  Basel  viele  Innren,  die  Ihn-  b^j^tsteo.  Mancher  Bürger  war 
aber  über  ihr  Betragen  ttbfll  za.  ^rechen,  weil  man  Andacht  und  £hr- 
barkoit  von  Personen  erwartete,  die  aus  religiösen  Beweggründen  sich 
aus  Frankreich  flüchteten.  Mit  der  Wahrheit  zu  reden,  hielt  sein  Volk 
ein  gottloses,  unehrbares  Wesen,  mit  allerlcy  Mutwillen.  Letzlich  wurde 
man  seiner  und  seines  Volkes  so  müde,  dass  üim  oder  den  Seinen  eine 
Schmach  widerfUiren  wire,  wenn  es  sich  nicht  geschickt  hitte,  dass  er 
von  Basel  w^giog.  i>enn  wenn  er  etwan  ansritt,  nm  vor  der  Stadt  au 
spasieren,  so  ritten  die  Sehlen  ohne  alle  Sehen  dnrch  die  Saat  nach 
ihrem  MntwiUen.  In  Snmma  die  Bfixgeischaft  hatte  von  ihnen  schlechten 
Nutien.« 

34* 

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532 


Holltender. 


So  beschwerte  sich  der  Wirt  zam  Ochsen,  bei  dem  der 
Herr  von  Tbor6  sich  eioqaartiert  hatte,  dass  er  nicht  mehr 
Herr  in  seineni  eigenen  Hause  sei.  Das  welsche  Gesinde  sei 
arg  wwöhnt!  Was  ihnen  in  den  Sinn  komme,  wollten  sie 
haben.  So  mUsste  er  ihnen  üai  jeden  zweiten  Tag  frisches 
Getttch  geben.  Der  Prinz  habe  etwa  10  Pferde  bei  sich  ge- 
habt; mit  denen  hätten  sie  fortziehen  wollen,  ohne  za  zahlen. 
Auch  der  Wirt  zum  Hirzen  mnsste  sdnen .  welschen  GKsten, 
die  »etwas  ungeschlacht*'  gewesen,  roit  dem  Einschreiten  des 
Rates  drohen,  was  allerdinp:s  seine  Wirkung  nicht  verfelilte. 

Gar  besorglich  aber  klang  folgende  Anzeige,  die  beim 
Rate  einging:  „Wie  die  Welschen  ire  versammliinj?  bei 
St.  Katharinen  beim  Waisenhaus  haben,  ire  pferd  da  bereiten, 
schliffen  alle  Winkel  in  der  Kruteuau  aus,  laufen  zu  allen 
Thoren  aus  und  ein,  nehmen  wol  wahr,  wie  man  die  thor 
zuschliess,  haben  verschinen  sontag  nach  der  predigt  das 
Steffanstorlein  auf-  und  zugethan  und  argwönige  Sachen  fur- 
genommen,  spüren  alle  ding  aus,  and  gehts  in  summa 
übel  zu". 

Kein  Wunder,  dass  man  in  jenen  Tagen  in  den  Rats- 
protokollen den  Eintrag  findet:  »Man  soll  bedenken,  wie  man 
des  prinzen  seine  obersten  und  kapitanien  mit  bestem  glimpf 
und  fugen  abkomen  möge".*)  Jedenfalls  ergriff  der  Bat 
allerhand  Blassregeln,  um  dem  Unwesen  zn  steuern. 

Den  Wirten  wird  zur  Pflicht  gemacht,  jeden  Abend  beim 
Ammeister  anzugeben,  wem  von  Reitern  oder  Fussgängern, 
von  Deutschen  oder  Welschen  sie  in  ihren  Herbergen  Auf- 
nahme gewährt.  Gegen  Unp:ebühr  der  Fremden  würde  der 
Rat  ihnen  seinen  Sclmtz  gewähren.  Den  Bürgern  wird  bei 
Strafe  der  Ausweisung  verboten,  in  ihren  Hausern  Fremde 
aufzunehmen.  Selbst  dem  Sohne  und  den  Neffen  des  Admirals 
Coligny  "wird  ihre  Bitte,  im  Hause  des  Baumeisters  Speckün 
wohnen  zu  dürfen,  rundwetr  al)geschlagen.  Kein  Fremder 
darf  sich  auf  der  Strasse  bewaffnet  sehen  lassen.  Diese  Vor- 
schriften werden  unter  Trompetenschall,  „ob  es  gleich  bisher 
nit  briluchlich  und  ein  Neues**,  verkündet  und  ausserdem  an 
den  Kirchenthüren  angeschlagen. 

Cond4  aber  wurde  mitgeteilt:  der  Rat  habe  mit  Missfallen 


1)  R.  u.  21.  Aug.  81. 


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btxaööburg  und  die  fraozösläckeii  rolitiker  1574  u.  75.  533 


vtn  nuiiiinen,  dass  die  Herren  aus  seiner  Bejileitung  sich  soviel 
in  der  Nähe  der  Mauern,  Thore  und  Bollwerke  aufhielten. 
Wollten  sie  ihre  Pferde  zureiten,  so  möchten  sie  es  draussen 
im  Freien  thun,  sich  der  Wälle  und  Thore  enthalten,  sich 
auch  nicht  des  Nachts  auf  den  Gassen  finden  lassen.  Denn 
sollte  ihnen  etwas  Beschwerliches  betre^'nen,  dürften  sie  sich 
nicht  beklagen.  Wachen,  Thorhüteru  und  IScharwächteni 
wird  eingeschärft»  gegea  Übergriffe  mit  aller  Strenge  einzu- 
schreiten. 

In  der  Ratssitsnng  Tom  d.  September  äusserte  sich  ein 
Teil  der  Herren  dahin,  Cond^  wenn  seine  Beiter  ihren  Weg 
durchs  Elsass  nehmen  sollten,  sofort  auszuweisen,  well  man 
sich  sonst,  da  die  Obersten  seines  Kriegsvolks  hier  ihr  Haupt- 
quartier aufgeschlagen  hätten,  den  Verweis  zuziehen  möchte, 
man  sei  an  dem  Verderben  des  Landes  mitschuldig.  Dagegen 
wurde  von  anderer  Seite  der  Gesichtspunkt  geltend  gemacht: 
Da  man  einmal  den  Tiinzen  aufgenouinien,  könne  man  ihn 
füglich  jetzt  nicht  zur  Abreise  nötigen  „in  ansehunj^'  es  ein 
solcher  herr,  der  leichtlich  init  der  zeit  zu  einer  hohen 
dip:nität  komen  und  gemeiner  stat  und  bürgerschaft  wohl  vil 
guts  oder  im  gegenteil  vil  schaden  beweisen  möchte".  Schliess- 
lich einigte  man  sich  dahin,  ihm  iolgeude  Mitteilung  zugehen 
zu  lassen: 

Man  hätte  ihn  aus  gutherziger  Meinung  aufgenommen 
und  hoffe,  dass  auch  er  es  hier  nach  seinem  Willen  gefunden 
hätte.  Seitdem  habe  man  erfahren,  dass  er  in  Kriegsriistung 
stehe.  Da  man  nun  vor  einiger  Zeit,  als  der  Prinz  von 
Oranien  und  welsches  Kriegsvolk  durch  das  Elsass  gezogen, 
den  Vorwurf  habe  hinnehmen  müssen,  als  oh  der  Bat  an  der 
Unterthaneu  Verderben  schuldig,  so  wflrde  er  der  Stadt  Nutzen 
befördern;  wenn  er  an  einem  anderen  Orte  seinen  Aufenthalt 
nehmen  wollte. 

Gleichzeitig  wurd«^  zwar  dem  La  Grafiniere  die  begehrte 
Stallung  bewilligt,  andererseits  aber  bestimmt,  weil  dieselbe 
und  sonderlich  des  Prinzen  Losament  in  der  Nähe  des  Spital- 
thors, nnd  man  die  Welschen  im  Verdacht  habe,  „als  ob  sie  jetz- 
und  ein  thor  einnemen  und  ein  Unglück  anstiften  könnten",  so 
sollte  man  das  betreifende  Thor  in  besserer  Achtung  haben 
und  dasselbe  mit  stärkerer  Wache  besetzen« 

Der  Bischof  von  Strassburg  hatte  wegen  der  Kriegsgefahr 


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684 


HolUender. 


auf  den  6.  September  eise  Zusammeokiinft  der  dsteiBchen 
Stiinde  avegeechrieben,  fOr  welche  die  Straasbiuger  Abge* 
sandten  den  Auftrag  erhielten«  falle  ihnen  die  Anweeenheit 
Oond^  in  ihrer  Stadt  nun  Vorwurf  gemacht  werden  sollte, 
und  dass  man  schon  knge  der  Sache  teilhaftig  wftre  und  Wissen- 
schaft hätte,  zu  erfclftren :  „das  meine  herren  einen  jeden,  der 
sich  ruhig,  still  und  friedlich  alhie  hielte,  sein  pfennig  ver- 
zehren Hessen,  unerforscht  seiner  geschäfte*^.  Im  übrigen 
sollten  sie  den  Vorschlag  machen,  der  auch  Annahme  fand, 
Obersten  und  Rittmeister  aufzufordern,  sich  bei  ihrem  Durch- 
zuge an  die  Reichsabschiede  zu  halten*);  andernfalls  würde 
man  sich  des  Schadens  halber  bei  ihnen  erholen.  Für  Proviant 
sollte  Sorge  getragen  werden. 

Inzwischen  gestaltete  sich  die  Lage  der  Dinge  immer 
kritischer.  Am  7.  September  erhielt  man  von  dem  Obersten 
des  rheinischen  Kreises,  dem  Grafen  zu  Solms,  die  Nachricht, 
dass  sich  in  Worms  und  Speier  Reiter  sammelten,  die  durch 
lüngeren  Aufenthalt  das  Volk  verderben  würden.  «Damit 
man  sich  denn  einmal  der  hellsamen  reichsoonstitutionen  er- 
freuen mag"  sollte  Strassburg  sieh  mit  seinem  Anschlage  zu 
Ross  und  Fuss  gefasst  machen.  Am  15.  traf  die  Meldung 
ein,  dass  gegen  2000  Reiter  in  Anmarsch,  denen  noch  öüOO 
folgen  würden,  um  ihren  Weg  durch  das  Bistum  Speier, 
sodann  durch  Strassburger  und  Lothringer  Gebiet  zu  nehmen. 

Unterdessen  war  der  Herr  von  Thore  mit  2000  deutschen, 
500  französischen  Reitern  und  einer  eutsprechenden  Zahl  von 
Arquebusieren  von  Strassburg  nach  Lothringen  aufgebrochen 
wo  der  Herzog  von  Goise  stattliche  Streitkräfte  zusammen- 
zog. Derselbe  sollte,  wie  am  24.  September  gemeldet  wurde, 
mit  9000  Hann  und  14  Feldgeschützen  bei  Rambenrülers 
liegen  und  geschworen  haben,  ^Pfalzborg  heimzosathen  und 
es  an  himmel  zu  hencto  und  dass  er  sein  feind  nachvolgen 
woU,  sollt  er  ihn  bis  gen  Strassburg  fürs  thor  jagen*.  ^ 

*)  »Wer  Truppen  wirbt,  so  verordnet  der  Depatattoniibichied  von 

1664,  bedarf  nicht  nur  der  Erlaubnis  des  Landesherren,  sondern  auch 
des  Kreisobersten.  Letztere  wird  erteilt  auf  Leistung  einer  Kaution 
wider  etwaige  Ausschreitungen  gegen  den  Kaiser,  die  Reiclibstaude  und 
deren  ünterthanen."  Ritter,  a.  a.  0.  b.  4oi.  ~  0  "^'gl-  Cal.  of  State 
Pape»  S08.  Über  lein  klein«  Heer  flntea  ikh  fibrigens  die  venebiedeB« 
ilea  Stirkeiiigftben;      Decrae  8.  S08.  —  *)  B.  a.  21,  Sept  24.  Nach 


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Stn88bttrg  und  die  iiuuöiischeii  Politiker  1574  u.  75.  530 

Abends  vorher  war  ein  Edelmann  auf  abgetriebenem  Pferde 
zum  Prinzen  Cond(5  gekommen,  dem  er  im  Auftrage  Thorrs 
meldete,  dass  derselbe  mit  seinem  Volke  über  die  Steige 
gezogen  sei,  ebenso  der  von  Aflfenstein  mit  seinen  Reitern; 
eine  zur  Rekognoscierung  vorgeschickte  Reiterpatrouille  habe 
die  Anwesenheit  der  Guiseschen  in  der  Stärke  von  1200 
Pferden  und  150  Schützen  festgestellt.  Sollten  die  Feinde 
auf  den  Berg  rücken,  würde  er  ihrem  Angriffe  standhalten, 
ebenso  wenn  sie  in  die  £bene  herüberziehen  würden. 

So  musste  man  denn  'ähnlich  wie  im  Jahre  1568,  wo  im 
Breuschthale  bei  Schirmeck  Guisosche  und  Hugenotten  blutig 
aneinandergeraten  waren,*)  jetzt  in  unmittelbarer  Nähe  Strass- 
burgs  einen  Zusammenstoss  der  feindlichen  Parteien  besorgen. 
Deshalb  traf  denn  auch  der  Rat  eine  Reihe  von  Vorsichts- 
massregeln „damit  gemeiner  Stadt  halber  nichts  versäumt 
werde".  Die  Wachen  an  den  Thoren  und  Wasserläufen 
wurden  verdoppelt,  in  bestimmte  Gebäude  in  den  Vorstädten 
Piquets  von  je  30  Mann  hineingelegt,  am  Ein-  und  Ausflusse 
der  Hl  Geschütze  aufgefahren.  An  den  Thoren  sollten  nicht 
mehr  als  drei  Welsche  auf  einmal  eingelassen,  dem  flflchtenden 
LandTolke  dagegen  Aufnahme  gewährt  werden. 

Diese  Massregeln  blieben  in  Kraft,  bis  am  28.  die  Nach- 
richt eintraf,  dass  die  Truppen  über's  Gebirge  gezogen,  so 
dass  man  auch  von  Guise  nichts  mehr  zu  besorgen  hatte. 
Der  letztere  zersprengte  das  Streifkorps  Condds  am  10.  Oktober 
bei  Doruians  an  der  Marne  in  nur  einstüudigem  Scharmützel. 
In  demselben  erhielt  er  selbst  einen  Flinten schuss  ins  Gesicht, 
dem  er  seinen  Beinamen  «le  Balafr^''  verdankte.') 

Wohl  mit  Bttdnicht  auf  die  aufgeregte  Stimmung  äet 
BeTdlkerung,  welche  die  beständige  Unruhe,  uoter  der  die 
Stadt  nun  schon  das  zweite  Jahr  litt,  mit  Recht  der  Anwesen- 

hdt  Gond^s  zuschrieb,  wurde  am  26.  September  yom  Rate 
von  neuem  eine  Kommission  gebildet,  um  zu  bedenken,  ,wie 

lodarai  Nadixichtai  hatte  Qnise  acht  Gitüm  bei  lidi,  ein  aoaerleeen 
•chAnes  Volk,  14  Feldgeechfitie  und  soUte  swei  Kertlitanen  von  Hinal 

holen  lassen. 

*)  Vgl.  Friese  2,  299.  —  ')  Über  das  Gefecht  von  Dormans  vgl.  neben 
Decrue  S.  808  den  interessanten  Bericht  des  in  Strassburg  befindlichen 
fflgliHf.hen  A|;ent«n  Wilkes  vom  20.  Oktober  (CaL  of  State  Fapers  411). 


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530 


Uollaeader. 


die  Welsehen  eiimia!  hinausmicliaffeii,  and  man  eine  dentsche 

Stadt  behalten  mög". 

Dieselbe  erstattete  am  1.  Oktober  folgenden  Bericht:  S.e 
hätten  nach  weitläufiger  Beratung  „den  fug,  den  herrn  prinzen 
dismals  abzuschaffen,  nit  finden  können  in  erwegung  aller 
umstend  jetziger  zeit.  Und  in  Sonderheit,  das  es  bey  dieser 
stat  von  alter  also  hcrkomen,  das  man  jederzeit  fremde,  auch 
etwan  die  der  Key.  Mt.  austruckeuiiche  feind  gewesen,  alhie 
ihren  pfenuing  zu  zeiireu^  geschätzt  und  geschirmt,  sofern  nie 
recht  leiden  rnligen. 

Sovil  nun  die  Welschen  in  gemein  anlangt,  bab  man 
erstlich  davon  geredt,  das  man  bekantlich  der  commercien 
mit  fremden  nationen  nit  kdnn  entraten,  so  könn  man  auch 
schwerlich  der  personen  so  gar  mttssig  stehn,  also  wird  es 
auch  ein  seltsam  ansehen  gewinnen,  dn  soUich  decret  zu 
machen,  das  kein  Welscher  alhie  sollt  eingeuomen  werden. 
So  bab  man  auch  vor  jähren  und  meiner  hn.  vor- 
fahren  ihren  fürnemsten  rum  darin  gesucht,  das  sie 
vertribenen,  angefochtenen  Christen  schirm  und 
Schutz  gegeben  und  sie  alhie  geduldet.  Wie  dann  die 
Engellender  in  grösserer  anzal  alhie  gewesen,  wie  jetzt  die 
Franzosen.  So  wi.ss  man  dannoch,  was  grausame  tyranuey  ia 
Frankreich  nicht  allein  gegen  den  Hugenotten,  sondern  auch 
gegen  allen  denen,  so  aliein  die  tyranney  nit  approbiert  oder 
gut  heissen  können,  bisher  geübt  und  getrieben  worden,  da 
auch  die  natur  uns  dahin  weisst,  mit  denen,  die  gewalt  leiden 
müssen,  geduld  zu  tragen  und  sie  vor  gewalt  sovil  möglich 
au  handhaben. 

Sovil  nun  den  hn.  prinzen  von  Gond^  in  specie  belangt, 
haben  die  herrn  dahhi  gesehen,  das  er  ein  fürstliche  person 
königlichen  geblttts  und  Stammes,  der  von  ihnen  allen  in 
grossem  ansehen  und  ehren  gehalten  wflrd,  da  zu  hoffen, 

wenn  er  wider  in  sein  „esse"  und  stand  komme,  er  werde 
bey  sich  erwegen  können,  was  ihm  oder  den  seinen  alhie 
widerfahren,  auch  er  gegen  diese  statt  in  einem  oder  dem 
anderen  weg  erkennen. 

So  haben  die  herrn  auch  darauf  gesehen,  wie  die  lauf 
sich  jctzo  begeben,  und  das  es  dannach  ein  sollich  werk, 
welches  nicht  allein  gemeiner  stat,  sonder  dem  ganzen  reich 
möge  zum  besten  geraten,  derwegen  sich  dann  auch  fiimeme 


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Strassburg  und  die  frauzösiachen  Politiker  157i  u.  7&  537 


teutsche  fiirsten  und  potentaten  der  sacliea  beladen  und  darzu 
helfen.  Wann  es  nun  dahin  geraten,  so  habe  man  auch  zu 
sehen,  zu  was  vorteil  es  diser  statt  möge  ^^ereichen,  wie  un- 
zeitig auch  jetzt  die  abkündung  der  herberg  oder  abschatfung 
der  Welschen  müsst  oder  könnt  fUrgenomen  werden.  Wenn 
wir  dann  wollen  Christen  sein,  so  seien  wir  ja  schuldig,  dem 
nechsten  gutes  xu  thun  und  ihn  als  uns  selbst  zu  lieben. 
80  haben  wir  exemplom  Christi,  der  dem  Phariseer  sagt:  der 
Samariter  sei  dessen  nechster  gewesen,  der  under  die  mOrder 
gefallen  gewesen,  ohnangesehen  er  weder  seiner  religion  noch 
seiner  sprach  oder  glaubens  gewesen.  0 

Hab  man  nun  ¥or  Jahren  von  wegen  dieser  freien  Stadt 
die  hie  geduldet,  die  austruckenlich  wider  die  Key.  Mt.  und 
das  heilige  reich  practiciert  und  der  Key.  Mt.  trauwort  nicht 
geachtet,  sondern  ihr  zuentboten,  man  woll  derselben  feind 
alhie  zu  recht  halten,  so  hab  man  diese  desto  besser  zu  ge- 
dulden, die  dem  ganzen  reich  zum  besten  ihre  practiken 
begehren  zu  richten,  da  man  doch  weiss,  das  sollichs  auch 
ihrer  Mt.  zu  diser  gelegenheit  nit  zuwider,  und  dass  man  sich 
deshalb  wegen  ihrer  Mt  und  den  Stenden  des  reichs  nichts 
zu  befahren. 

Sollte  man  dann  allen  nachreden  bei  den  genachbarten 
wollen  fürkommen,  so  müasten  meine  herren  nit  allein  die 
Welschen  abschaffen,  sondern  mttssten  kein  wein-,  frucht-  oder 
andere  mandata,  denn  mit  yorwissen  und  bewioiigung  der- 
selben  ufrichten  oder  pubUderen,  da  mehr  geschrey  bei  den 
genachbarten  Ton  ist,  denn  von  dem,  dass  Welsche  hie  ge- 
duklet  werden.*^ 

Deswegen  schlugen  sie  einhellig  vor :  „Man  soll  den  herni 
alhie,  so  lang  es  meiner  hn.  gelegenheit,  gedulden". 

Der  Rat  schloss  sich  diesem  Gutachten  an,  ebenso  ihrem 
Vorschlage,  einer  grosseren  Anzahl  in  jenen  Tagen  aus  Basel 
angelangten  Dienern  Condes  bei  einem  Bürger  Herberge  und 
Stalluüg  zu  gewähren,  und  gestattete  gleiches  auch  dem  Sohne 
und  den  Nefifen  dos  Admirals  Coligny,  „dicNveil  es  junge  herrn, 
die  allein  sollen  in  Hteris  instituirt  werden''. 

So  hatte  man  sich  denn  entschieden,  dem  Prinzen  und 
seinem  Gefolge  noch  weiterhin  den  Aufenthalt  in  Strassburg 


Vgl.  Evang.  Lucm  10,  88  f. 


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538  Hollsender. 

ro  gestatten.  Doch  sollte  man  diesen  Entsehlnss  bald  bitter 
bereuen;  denn  ein  Bittgesaeh  folgte  dem  anderen,  so  dass  die 

welsche  Dreistigkeit  zuletzt  selbst  den  Gönnern  Gond^s  im  Rate 
zuviel  wurde.  Dazu  kamen  von  allen  Seiten  Klagen  über 
den  Übermut  der  Herren  seines  Gefolges  und  die  Verheerungen,, 
die  sein  Kriegsvolk  beim  Durchzuge  im  Lande  anrichtete. 

Bereits  am  17.  Oktober  erschienen  im  Auftrage  Cond^s 
und  des  Herrn  von  Märu  drei  Abgesandte*)  im  Rate  mit 
folgender  Supplik:  Ihre  fürstlichen  Gnaden  hätten  vor  einiger 
Zeit  etlichen  der  vornehmsten  Potentaten  und  Stände  in 
Europa  berichtet,  weshalb  sie  sich  etlicher  Fremden  Zwang 
und  Gewalt  in  Frankreich  zu  widersetzen  gedächten  und 
hätten  deshalb  ein  ansehnliches  Kriegsvolk  angenommen. 
Dieweil  nun  unter  allen  Ständen  des  Römischen  Reichs  Strass« 
buig  mehr  als  irgend  eine  andere  Stadt  begehrt  and  geholfen 
habe,  dass  Fried  und  Einiget  in  Frankreich  herrschen  mOge, 
80  glaubten  ihre  fürstlichen  Gnaden,  dass  sich  die  Uibliche 
Stadt  bei  dieser  äussersten  letzten  Handlung,  bei  der  dn 
glttcklicher  Ausgang  gewiss,  sieh  keineniiaUs  würde  aus- 
schliessen  irollen.  Deshalb  bäte  der  Prinz,  ihm  8000  Emen 
zu  leihen,  nidit  zur  Bezahlung  des  Kriegsvolkes,  sondern  der 
Stadt  Bürger,  denen  er  zu  seinem  täglichen  Unterhalt  solches 
schuldig  geworden.  Er  lioffe  ,,er  sei  so  unselig  nit,  das  der 
brennen  aller  milte  und  gütigkeit,  davon  grosse  wasser  uf 
andere  stend  zugeflossen,  bei  seinem  jetzt  höchst  notwendigen 
begehren  austrocknen  und  versiegen  würde".  Er  hatte  gleiche 
Hilfe  von  Bern  und  Basel  gehabt  und  hoffe,  Strassburg  werde 
sich  von  diesen,  denen  es  zuvor  zum  Exempel  gedient,  jetzt 
nicht  überwinden  lassen.  £r  wolle  Treu  und  Glauben,  auch 
all  sein  Hab  und  Gut  dafür  verschreiben,  ebenso  als  Haupt 
der  reformierten  Kirchen  in  Frankreich  die  Salzgefälle  in 
Langoedoc 

Obwohl  der  Bat  zuidichst  der  Ansicht  war,  ihm  sein  Be> 
gehren  füglich  abzuldmen,  entschied  er  sich  Bchliesalieh  doch 
am  6.  NoTember,  ihm  auf  die  Bürgschaft  etlicher  Bürger 
und  des  Freiherm  von  Hddeck  6000  Gulden  Torzustrecken.") 

')  Martinas  Bossulus,  Baphael  Insulanus  und  Claudius  Deloinus.  — 
')  Led.  sr.  prince  (seil.  Cond^)  avoit  rcccu  h  sa  garde  et  pour  loger  pr^s 
de  sa  personue  lu  baron  de  Heydech  (La  liuguerye  1,  364).   Nach  einer 
Kotis  vom  28.  Horember  trat  BcUitiBUoh  dar  Ffiüigtaf  lUedrich 
Borge  fBr  di«  firtglicbe  Summe  ein. 


Strafisburg  uod  die  französischen  Politiker  1574  o.  75.  599 

In  jenen  Tagen  machten  die  in  Strassburg  sich  auf- 
haltenden Kriegsleute  Cond^  wiederum  in  uoliebsamer  Weise 
von  sich  reden. 

So  meldete  ein  Bürger  dem  Amraeister:  „Als  er  neulich 
dem  Spitalthor  zugegangen,  hätten  etwa  zehn  Reiter  auf  der 
Brücke  gehalten,  daselbst  ihre  Gäule  getummelt,  dabei  den 
Prinzen  von  Conde  mit  grosaem  Gotteslöstem  übel  gescholten 
und  zuletzt  der  Thorwache  zugerufen:  «Eure  herren  halten 
wir  auch  für  geheimen  and  dieb,  so  lange  sie  diese  welschen 
Schelmen  nfhaltan  and  nicht  henken  lassen*.  Er  habe  besorgt, 
sie  möchten  die  Wache  ttberfallen.  Ein  anderer  wieder  be- 
richtete: Üie  Beiter  seien  vor  dem  Gasthofe  zum  Geist  anf* 
gesessen,  hätten  da  viel  Hochmuts  getrieben,  zuletzt  sei  einer 
Uber  die  Brücke  auf  des  Prinzen  Losament  losgesprengt,  die 
anderen  hinterher,  der  eine  dann  seine  Büchse  hervorgeholt, 
den  Hahn  aufgezogen  und  dann  zu  schiessen  begehrt,  während 
die  anderen  dabei  geflucht  und  gescholten.  Als  der  Ritt- 
meister, der  den  Prinzen  einen  verlogenen  Mann  genannt, 
zur  Rechenschaft  gezogen  wird,  entschuldigt  er  sich,  er  habe 
seiner  Reiter  wegen  solche  Worte  reden  müssen  und  erklärte, 
dass  er  sich  mit  dem  Prinzen  bereits  vertragen,  da  er  ihm 
die  Beleidigung  abgebeten  habe. 

Die  Zerfahrenheit,  die  unter  der  nächsten  Umgebung 
Condös  herrschte,  schildert  ein  damals  in  Strassburg  sich  auf- 
haltender englischer  Agent  folgendermassen:^ 

Ein  Teil  der  Herren,  eingefleischte  Papisten,  werden  geradezu 
für  Verräter  an  seiner  Sache  gehalten,  andere  wollen  in  ihrer 
Selbstzufriedenheit  keine  Autorität  übcnr  sich  dolden,  andere 
wieder  glaubten,  dass  ihnen  der  Sieg  ohne  Schwertstreich 
zuteil  werden  müsste,  so  dass  Ton  irgend  einer  Überein- 
stimmung der  Ansichten  durchaus  nicht  die  Bede  sein  kSnute. 

Ende  November  wurde  der  Rat  noch  durch  neue  Forde- 
rungen, und  zwar  seitens  der  Pfälzer  behelligt.  Nachdem  der 
junge  Pfalzgrat  Johann  Casimir  bereits  vorher  für  seinen 
„christlichen  zug"  um  einen  guten  Gaul  gebeten  hatte,  der 
ihm  ohne  Entgelt  überlassen  worden  war,  liess  er  am 
24.  November  durch  seinen  Rat  Zuleger  zunächst  um  Pass 


1)  Thomas  Wflkes  to  lord  BoigUey  (CalendAr  Ho,  882).  Vgl  auch 
Bezold  1,  170. 


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640 


Hollaender. 


«nd  ProTiantliefernng  gegen  Bezahlung  für  seine  Bdter  and 

Knechte,  sowie  die  Eidgenossen  ersuchen,  die  Ihren  Weg 
durch  das  Land  nehmen  würden.  *)  Er  hätte  gemeinem  Vater- 
land zum  besten  schwere  Last  auf  sich  güladen,  damit  der 
bösen  Nachbarschaft,  so  bei  der  Krone  Frankreich  entstehen 
wolle,  abgeholfen,  und  diese  Sfadt,  an  der  dem  ganzen  Rhein- 
strom und  allen  (ienacliharten  niciit  wenig  gelegen,  der  vielen 
Unkosten  und  Rüstungen,  mit  denen  sie  schon  lange  beschwert, 
entledigt  werden  möchte.  In  Ansehung  alles  dessen  bäte  er 
sie  schliesslich,  ihm  als  einem  jungen  Kriegsfürsten  als  Zehr- 
pfennig  10  000  Gulden  gegen  seine  Obligation  zu  überlassen; 
würden  sie  doch  dann  eine  geringere  Besatzung  anzonehmeii 
brauchen,  während  sie  aodernfolls  In  wenig  Wochen  desto 
mehr  ausgeben  mttssten.  Bei  seiner  Bückkehr  wolle  er  alles 
wiedererstatten  und  sieh  dem  Bäte  sum  Beiterdienste  em- 
pfohlen halten.  Zuletzt  Hess  der  Kurfttrst  Friedrich  selbst 
gegen  ausreichende  Bürgschaft  um  100  000  Gulden  bitten,  da 
die  Continuation  dieses  Werks  höchst  wichtig,  die  Gelegenheit 
nicht  bald  wieder  käme  und  dem  Sprichwort  nach  „die 
occasiones  zu  erwisciien  und  nicht  zu  versäumen".  Er  Hess 
den  Vorsciilag  machen,  dass  100  Persoaea  je  1000  Guidea 
vorschiessen  mochten. 

Pass  und  Proviant  wurden  Johann  Ciisimir  zugestanden  unter 
der  Voraussetzung,  dass  er  sich  an  die  Reichsabschiede  halten 
und  alles  Entnommene  bezahlen  würde.  Ebenso  befürchtete 
man  durch  Ablehnung  des  erbetenen  Zehrpfennigs  „den  alten 
und  den  jungen  Fürsten  vor  den  Kopf  zu  Stessen,  so  dass, 
wenn  der  letztere  kttnfUg  zur  Kur  kommen  möchte,  man 
desto  geringere  Nachbarschaft  zu  erwarten  haben  wttrde*. 
Doch  wurden  ihm  nur  5000  Gulden  bewilligt.  Dem  Kurfttrsten 
hingegen  bedauerte  man,  die  100000  Gulden  nicht  von 
der  Stadt  wegen  leihen  zu  können.  Der  Rat  wüsste  eine 
solche  Last  nicht  auf  sich  zu  laden.  Doch  würde  man  ihn 
befördern,  wenn  er  das  Geld  bei  der  Bürgerschaft  aufzu- 
bringen gedächte. 

^)  Am  96.  Oktober  hatte  der  Herr  Ton  Giafini^  Stiaaelnug  ver- 
lassen,  um  gemeinsma  mit  dem  Yertiaaten  Johrnm  Kasimin,  dem  Doktor 

Beutterich,  dem  sich  spiter  noch  der  pftlsische  Bat  Znleger  anschloss, 
in  der  Schweiz  Werbungen  »i  betreibett  (Zur  Laabea,  ffist.  militaire  6,  2& 
u.  Bezold  1,  Itid). 


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Strantnug  ond  die  fransflriidiflii  Politiker  1674  vu  76.  541 

Am  3.  Dezember  wurden  Cond^  nebst  M^ra  und  Jean  de 
Ferriäres,  Vidame  de  Chartres,  0  ^om  Rate  in  Absduedsandiens 
empfangen. 

Sie  rttbmten  die  sprossen  Woblthaten,  die  ihnen  bei  dieser 
Stadt,  wo  sie  so  gastlich  anfgenommen  und  ehrlich  gehalten 
worden,  widerfahren  seien,  nnd  namentlich  der  Prmz  ver- 
sicherte Strassbnrg  seiner  steten  Dankbarkeit,  indem  er  Rat 
nnd  Bürgern,  so  sie  etwas  in  Frankreich  za  verrichten  haben 
Wörden,  behilflich  sein  wollte.  Zuletzt  kam  er  allerdings  mit 
der  Bitte  heraus,  da  ihm  noch  etwas  Geld  fehle,  um  sich 
vollends  auszurüsten  und  die  Forderungen  etlicher  Bürger  zu 
befriedigen,  ihm  auf  des  Kurfürsten  Unterpfand  nochmals 
4000  Gulden  zu  leihen. Um  dieselbe  Summe  bat  der 
Vidame  de  Chartres,  während  ^leru  mit  3000  Gulden  zu- 
frieden sein  zu  wollen  erklärte.  Die  französischen  Grossen 
wurden  mit  dem  Bescheide  entlassen,  man  werde  ihnen  die 
Antwort  in  ihre  Herberge  schicken.') 

Der  Rat  bestimmte  zur  Begutachtung  der  Forderung  der 
Franzosen  „die  wegfertig  nicht  aufgehalten  werden  sollten", 
eine  Kommission^),  welche  am  5.  Dezember  über  ihre  Ver- 
handlungen folgendes  vortrug: 

»Ein  teil  der  herren  und  gleichwohl  die  wenigen  seien 
der  meinung:  man  soll  ihnen  ihr  begehren  gar  abschlagen 
und  ihnen  ablehnen,  man  wiss  ihnen  nichts  zu  leihen;  es  sei 
gemeiner  Stadt  nit  thunlich,  das  geld  jetzigerzett  also  hinzu- 
geben und  haben  dieselben  zween  herren  diese  Ursachen:  Das 

M  ^.Tean  de  Ferri?rcs,  seigTiPiir  de  Malipny.  vidame  de  Chartres,  n6 
vers  1520,  poöte,  rapitaine  calviniste,  niort,  prisonnier  du  parti  catholique, 
aux  gal^res,  vers  ir>8ü.  M.  de  Bastard  a  ecrit  sa  vio  186U.  (De  Kuble, 
m6m.  de  ia  iluguerye  1,  149 )  —  '■^i  Eine  wörtliche  AuHzeichDung  des  voa 
Condl  Vorgetragenen  findel  tich  Str.  8t  AA.  1860»  —  *)  Kachdem  ste 
abgetoeten  waren,  nnterstAtete  ein  Batsherr  die  Fordenmg  des  Vidame: 
dezeelbe  habe  drd  Bottduilten  um  Geld  nach  Frankreich  abgesendet, 
yon  denen  aber  Iceine  zurückgekehrt  wäre.  Seit  1H  Juhren  habe  er  fiut 
sein  ganzes  Vermögen  bei  der  Religion  aufppsetzt.  In  einem  Scbreiben 
an  den  englischen  Minister  Walsinpham  yom  3o.  Oktober  beklagt  sich 
Chartros  ebenfiills  über  seine  mischt  Ii f  Lupe-  „Has  bad  to  depeud  ou  the 
favour  ot  tbc  Elector  for  bis  liviug  siuce  bis  stay  in  Gemiany.  Desires 
tbat  he  will  endeavour  to  obtain  soroe  assistance  from  her  Migesty  for 
him  (Calendar  of  State  papere  No.  480).  —  *)  Sie  bestand  ans  den  Herren 
Stephan  Storni,  Abiaham  Held,  Wolfgang  Schfltterle,  Jaltob  m  Mols- 
heim oad  Friedrich  von  Gottesheim. 


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642 


Hollaendar. 


es  Welsche  und  Franzosen,  deren  gelegenheit  man 
wisse,  das  es  leut,  die  ihrer  zusag  bald  vergessen 
oder  dieselbe  anders  deuten,  ob  es  gleich  grosse  herren, 
das  sie  undankbar,  unverschemt  erstlich  uf  ctlidi  wenig  tag 
allein  herberg  begert,  jetzt  nachdem  sie  etlich  monat  albie 
entbalten,  ihnen  alle  freundschaft  erzeigt  worden,  letatlich  für 
allen  dai^  auch  erst  meine  herm  sa  bennrohigen  idcli  nicht 
scheuen,  gdt  mit  so  grossen  summen  sn  begehren. 

Dem  herrn  prinzen  seien  hier^or  uf  sein  begerea 
6000  gülden  bewilligt,  jetzt  will  er  noch  vier  haben;  es  seien 
verdächtige  welsche  h&ndel,  das  er  kleinere  summ  mit  erstem 
begert,  da  er  doch  die  ganze  summ,  so  er  bedörftig, 
hätt  anfangs  wol  wissen  mögen.  Sie  habens  bis  ufs  letzt 
gespart  und  setzen  gleich  mein  herrn  den  spiess  an  bauch: 
wöll  man  ihnen  nit  helfen,  so  wissen  sie  meiner  hn.  bürger 
nit  zu  befriedigen,  wollen  also  meine  herrn  gleichsam  zwingen. 
So  sey  die  hauptsacli  ihrer  kriegsrüstung  also  geschaffen,  dass 
meine  herrn  vil  mehr  zu  raten,  dass  sie  sich  derselben  ufs 
aller  möglichst  entschlagen,  dann  im  wenigsten  teilhaft  m 
machen:  es  sei  ein  welsch  werk  und  wisse  niemand,  wie 
es  mdg  ausschlagen.  Sollt  es  sich  wenden,  so  steck  dises 
ganze  land  in  grosser  gefahr,  und  werd  maus  meinen  Im; 
in  vil  weg  zum  übelsten  zudenten. 

Ob  dann  sonst  der  p&hsgraf  churfUist  sich  erbiet,  darfOr 
bürge  zu  sein,  so  wisse  man  doch,  dass  die  Pfalz  zum  höchsten 
yerstrickt,  und  wo  es  umsehlagen,  und  die  Pfalz  notleiden 
sollt,  dass  das  geld  verloren;  weil  man  dann  etwan  hievor 
teut sehen  fürsten  oder  herrn  zu  leihen  ohne  voivvissen  von 
schilflel  und  amman  bedenken  gehabt,  wissen  sie  vil  weniger 
jetztmals  ^egen  welschen  und  fremden  also  mit  dem  ge- 
meinen seckel  zu  scherzen,  wollen  sich,  dass  sie  darein  nit 
bewilligt,  austruckonlich  entschuldigt  haben." 

Die  anderen  und  der  mererteil  der  herrn  seien  der 
meinung,  meine  herren  sollen  den  beeden,  dem  prinzen  von 
Cond^  und  herm  yon  M^ru,  auf  des  churfürsten  blirgschaft 
die  begehrten  summas  leihen,  auch  dem  herm  vidame  von 
Ghartres,  wo  er  genugsam  Tersicherung  thun  kann,  helfen, 
doch  sehen,  ob  er  mit  einer  ringeren  summa  denn  die  be- 
gehrten 4000  gülden  nicht  zufrieden  sein  und  haben  dessen 
volgende  Ursachen: 


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Stnaslmif  und  die  firamfltiifihen  Politiker  1574  n.  75.  543 


Erstlich  Christiane  davon  zu  reden:  so  seien  dieses  ver- 
tribene  herren,  die  ohnangeseben  sie  zum  teil  noch  papistisch, 
dennoch  za  rettnng  ihres  leib  und  lebens,  der  greulichen  ver- 
fellang  und  tyranney  xn  entfliehen,  sich  in  Teutschland  tfaim 
mttssen,  um  deswillen  allein,  dass  sie  dieselb  nicht  approlneren 
wdllen,  da  dann  nichts  löblicher,  dann  solchen  herren  in 
solchen  nöten  zu  hilf  zu  komen;  denn  das  sei  ex  evangelio 
bewusst,  das  weder  religion,  nation,  sprach  noch  dergleichen, 
sondern  allein  die  not  der  betrengten  anzusdien. 

Politice  davon  zu  reden:  seien  es  personen  bewussten 
stattlichen  herkommens,  die  nicht  alle  einstmals,  wie  greulich 
oder  teuflisch  es  sich  auch  sehen  lass,  werden  zu  grund  gehen. 
So  mög  ihr  einer  allein  sollichs  vilfeltig  gegen  dieser  statt 
erkennen.  Item  man  sei  dessen  gewiss,  so  lang  dies  werk 
in  Frankreich  mög  continuiert  werden,  das  dise 
Stadt  vor  demselben  könig  oder  seinen  practiken  sich 
nichts  zu  befahren,  dass  er  auch  je  lenger,  je  mehr 
geschwecbt  werd,  etwas  darwider  fttrzunemen.  Dieweil 
dann  meine  herren  mit  einer  so  geringen  summ,  die  sie  uf  genüg- 
same burgschaft  ausleihen,  sovil  thun,  das  die  herren  desto 
fllrderlichar  zum  kriegsvolk,  das  uf  sie  wartet,  kommen  und 
dasselbe  fortführen  m^igen,  und  das  gdt  fast  alles  armen 
bürgern  alhie,  b^  denen  sie  sich  ausgerüstet,  auch  die  zdt 
alhie  gewesen,  ihr  essenspeiss  und  kleid  kauft,  bleib,  so 
kennen  meine  herren  ohne  schaden  diesen  letzten  dank  auch 
ohne  gefahr  wohl  Terdienen.  Der  churfürst  pfulzgraf  sei  für 
sich  und  seine  erben  dafür  obligiert,  die  werd  der  wind  auch 
nicht  alle  einesmals,  vil  weniger  ihr  land  und  leut  wie  den 
Schnee  wegführen". 

Der  Rat  schloss  sich  der  Ansicht  der  Mehrheit  der  Kom- 
mission an,  indem  er  Condö  und  M^ru  auf  des  Kurfürsten 
Unterpfand  und  ihre  eigenen  Obligationen  die  begehrten 
Summen  bewilligte,  dem  von  Chartres  aber  nur  2000  Gulden. 
Den  Herren  sollten  der  Bürgerschaft  Geschäfte  in  Frankreich 
empfohlen,  und  der  Kurfürst  selbst  gleichzeitig  ersucht  werden, 
den  Rat,  da  er  mehr  auf  sich  zu  nehmen  nicht  wüsste,  künftig 
mit  ähnlichen  Bürgschaften  verschonen  zu  wollen.  — 

Noch  im  letzten  Augenblicke  schienen  mehrere  Umstände 
den  französischen  Feldzng  Tereiteln  zu  sollen. 

Am  15.  September  hatte  der  Bruder  des  KOnigs  Heinrich  III., 


544 


HolUender. 


der  Herzog  Franz  von  Alenc^on,  Paris  heimlich  verlassen,  um 
sich  der  bewaffneten  Opposition  anzuschliessen,  die  ihn  freudig^st 
begrüsste.  Indessen  scheint  er  ein  falsches  Spiel  gespielt  zu 
haben.  Wurde  doch  bald  der  Verdacht  laut,  dass  seine 
Mutter,  die  Königin  Katharina,  selbst  um  seine  Flucht  aas 
dem  Louvre  gewnsst  habe,  um  dem  Prinzen  Cond6  in  ihm 
einen  Rivalen  zu  erwecken  und  so  Zwietracht  unter  den  Ver- 
btlndeten  anzustiften.  0  In  der  Tbat  schloss  er  bereits  am 
22.  November  auch  im  Namen  der  letzteren  mit  seiner  Mutter 
einen  sechsmonatlichen  Waffenstillstand  ab|  in  welchem  sich 
Heinrich  III.  bereit  erklärte,  den  Einmarsch  der  fremden 
Heere  mit  Geld  abzukaufen. 

Indessen  erlangte  dieser  Vertrag  keine  Geltung,  da  weder 
Conde  noch  der  Tfalz^Tuf  geneigt  waren,  auf  die  höchst 
zweifelhaften  Bedingungen  hin,  ihre  mit  soviel  Mühe  und 
Kosten  aufgebrachten  Truppen  wieder  zu  entlassen.*) 

Auch  nach  Strassburpr  war  der  Kamnierherr  des  Herzogs 
von  Alengon,  ein  Herr  de  la  Xoclo,  gekommen  und  hatte  ein 
Kreditiv  seines  Herrn  vom  24.  Oktober  überL:el)en  in  welchem 
derselbe  bevollmächtigt  wird,  die  Gründe  seiner  Flucht  mit- 
zuteilen und  da  er  trachte,  dass  Freiheit  der  Religion  und 
beständiger  Friede  möge  angerichtet  und  erhalten  werden, 
den  Bat  bittet,  seine  Sache  thatkräftig  zu  befördern.  Zu- 
gleich dankte  der  Abgessudte  im  Namen  seines  Herrn  für  die 
Wohlthaten,  die  sie  seiner  Niition  Anverwandten,  namentlieh 
dem  Prinzen  Gond^,  erwiesen. 

')  V.  Bczold  1,  106  und  Docrno  S.  311.  —  Am  21.  Novombor  mel- 
deto  der  Wirt  zum  Heist,  dass  vier  Fninzosen  und  mit  ihnou  ein  Dont- 
sclier  gekommrn,  sdllen  köniirlirhe  und  des  Herzof^  von  Alen^on  (iosandte 
und  zu  dem  Prinzen  abgefertigt  sein,  um  wegen  Frieden  oder  Anstand 
mit  ihm  za  konferieren  (R.  u.  21).  —  ^)  „Condaeus  Alenconio  diserte 
xeqpoodeFit,  se  illas  indacias  redpere  non  posse,  quibus  oon  obsenze 
tibi  et  univente  cansM  stnierentar  msidiae*  (de  Sems,  oommentarü  5, 
147).  Ähnlich  Languet:  „Aiunt  ducem  Joaonem  Cuimirnm  et  prindpem 
Condaeum  respondisae  ministris  regiis;  sc  nrma  sumpsisse,  non  ut  indicias, 
sed  ut  pacem  a  rege  impetrarent**  (157(5  .lan.  6).  Auch  Beza  bekämpfte 
von  Strassburg  aus  lebhaft  die  Annahme  des  Vertrags  (La  Huguerye  1, 
35G  und  La  I'opelinii^re  2,  29G).  So  schrieb  er  am  16.  Dezember:  „Pa- 
rum ubfuit,  quin  speciosissimarum  induciarum  spccie  nostri  fuerint  ultimo 
dreooiTentb  Sed  hole  malo  tempestive  occnnum  est"  (Bram,  Besa- 
BrieÜB.)  — •  *)  B.  n.  21.  Des.  15  n.  17.  Das  Schreiben  selbst  ist  abge- 
dradtt  bd  Kentiinger  1,  82. 


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StrtBsbarg  und  die  franzüsiachen  Politiker  1574  u.  75.  545 

Der  Rat  antwortete  ihm,  er  wüsste  wohl  die  Gründe  zu 
ihrem  Zuge  zu  würdigen,  erkenne  dieselben  als  „christlich 
und  loblich"  an  und  wünsche  ihrer  Durchlaucht,  „dass  ihr 
Fürnehmen  zu  dem  gewünschten  guten  Ende  kommen  möge 
zu  Ehren  Gottes  und  zu  Friede  und  Einigkeit  ihres  Vater- 
landes und  der  Nachbarschaft".  Nach  der  Audienz  teilte 
noch  der  Gesandte  dem  Ammeister  mit,  dass  er  auch  zu  dem 
Kaiser  und  allen  Ständen  des  Reiches  abgefertigt  ^and  er 
also  zu  allen  Engeln  und  Teufeln  müsse".  ^) 

Seit  dem  Sommer  hatte  Dr.  Peter  Beutterich*),  der  ver- 
traute Rat  des  Pfalzgrafen  Johann  Casimir,  im  geheimen  in 
der  Schweis  Werbungen  yeranstaltet  «In  harter  und  kalter 
Winterszeit",  Ende  des  NoYembers  nahmen  dieselben  greif- 
bare Gestalt  an,  indem  der  pfälzische  Rat  Znleger  und  Gond^ 
Hofmeister,  der  Herr  de  la  Grafiniöre,  ihre  Bemühungen  mit 
denen  Beutterichs  yereinigten.  Die  Angeworbenen  waren 
meist  Unterthanen  von  Bern.  Als  letzteres  auf  die  Beschwerde 
des  französischen  Gesandten,  des  Herrn  von  Hautefort,  den 
Auszug  verbot,  stahlen  sich  die  Leute  bei  Nacht  und  Nebel 
zum  Mustciplatz.  Da  sandten  die  Berner  vier  Mitglieder 
ihres  grossen  Rates  mit  einem  Herolde  und  offenem  Ab- 
mahnungsbriefe den  Ausgezogenen  nach.  Sie  trafen  dieselben 

Am  SO.  November  war  der  Herr  de  la  Kode  so  Aaraa  bei  einer 
Konferenz  der  Städte  Bern,  Basel  und  Schaffhausen  mit  ähnlicher  Bot- 
schaft erschienen  (Sammlung  der  eidgen.  Abschiede  IV,  2,  S.  584).  lie- 
zeichncml  für  ilie  verworrenen  Verhaltnisse  ist  es,  divss  an  demselben 
Tage  ebendaselbst  der  Gesandte  des  frauzüsischeu  Königs  von  dem  zwi- 
schen seinem  Herrn  und  dem  Herzog  von  Alen^on  abgeschlossenen  Waü'eu- 
stillstonde  ta  Schweiler  Stidten  Mitteilung  machte.  —  ^  »Peter  Bentte- 
rieh  aus  Mömpelgftid,  von  Minen  FMonden  ndoctor  eqnester"  genannt, 
halb  Deutscher,  halb  Franzose,  ursprünglich  Gelehrter,  dann  Diplomat 
und  Soldat,  wus^t 0  durch  seine  geistreiche  und  energiiehe  Art  nicht  nur 
den  jungen  Pfalzgrafen,  sondeni  auch  feinere  Naturen  zu  fesseln:  üim 
selbst  war  trotz  seiner  f?ow:\ndt<'n  lateinischen  Briefe  am  wohlsteu  auf 
dem  Sattel  oder  im  ^Vortgetecht,  wo  er  die  Sprache  der  Heiter  und 
Landsknechte  recht  absichtlich  gegen  die  hufischen  Formen  ins  Treffen 
führte''  (v.  Bezold  1,  15ö).  —  ^)  Beutterich  selbst  behauptete  in  Ktraee- 
bnig,  daea  die  Werbungen  erst  am  1.  November  angefangen,  «da  er  au 
Noirmont  nf  dem  hoben  Gebirge  angekommen,  Oberrten  und  Hauptleute 
bestellt";  am  19.  habe  er  mit  ihnen  die  Kapitulation  abgeschlossen  und 
was  er  jl»«^«  vermöge  derselben  zum  Anlauf  und  KeisegeUI  geben  sollte, 
am  21.  zn  Neuenburcr  erlernt  Am  30.  November  haben  die  Knechte  zu 
Cornol  sich  versammeln  solien  (R.  u.  21). 

Zsllaclir.  f.  Oescb.  J.  Oberrb.  K.  F.  XI.  4.  85 


546 


Hollaeuder. 


zu  CorDol,  in  der  Nähe  von  Pruntrut,  auf  des  Bischofs  von 
Basel  Gebiet,  Hessen  den  Herold  aufblasen  und  Hauptleute 
und  Knechte  zusammenrufen.  Beutterich  aber  und  der  Herr 
de  la  Grafiniere  empfingen  sie  mit  hochmütigen  Worten.  Der 
erstere  namentlich  rief:  es  gebühre  sich  nicht,  auf  eines 
fremden  Fürsten  Grund  und  Boden  das  Kriegsvolk  seines 
gnädigen  Herrn  abzumahnen,  gebrauchte  auch  wider  die 
Stadt  Bern  sehr  unbescheidene  Beden:  Sie,  die  Gesandten, 
sollten  heimziehen  und  ihn  an  seiner  Reise  nicht  hindern; 
falls  der  Herold  femer  aufblasen  und  die  Knechte  unruhig 
machen  sollte,  würde  ihm  eine  Büchsenkugel  zum  Lohn 

werden.  0 

Auch  weiterhin  wurden  den  Schweizern,  deren  Zahl  auf 

7000  Mann  geschätzt  wird*),  seitens  des  Bischofs  von  Basel 
und  der  Regierung  von  Ensisheim  allerhand  Schwierigkeiten 
bereitet.  Dazu  kam  es  unter  ihnen  selbst  wegen  des  Sold- 
mangels zu  Meutereien. 

Die  ersten  Nachrichten  vom  Anmarsch  der  Eidgenossen, 
die  das  Gebirge  entlang  nach  der  Zaberner  Steige  ziehen 
sollten,  erhielt  man  in  Strassburg  am  7.  Dezember.  Am 
14.  übernachteten  sie  in  der  Nähe  von  Scherweiler,  in  der 
folgenden  Nacht  in  der  Herrschaft  Barr,  bei  Wal  f.  Am  15. 
tnfit  der  Schweizer  Oberst  von  Disbach  in  Strassburg  ein, 
wo  er  des  Bates  Gast  ist  Auch  lässt  man  ihm  an  besonderem 


*)  Stettier,  Schweizer  Chronik  6,  251.  Als  Beutterich  am  19.  De- 
zember im  Straasburger  Rate  erschien,  stattete  er  demselben  über  jene 
Vorkommnisse  einen  eingehenden  Bericht  ab,  aus  dem  folgendes  hervor- 
zuheben: „Sei  Sun  ein  Schreiben  vom  Bat  zu  Bern  überliefert  worden, 
aei  er  danut  auf  die  Seite  getreten,  es  sa  lesen;  ak  er  aber  kaum  aoge- 
flugen,  hatten  die  Gesandten  wieder  in  die  Trompete  Stessen  lassen,  um 
zu  den  Knechten  an  reden.  Er  es  gewehrt,  den  Knechten  geboten,  jenen 
kein  Gehör  zu  geben  und  den  Gesandten  gesagt,  dass  die  Herrn  von  Bern 
vom  König  vnn  Frankreich  mit  Geld  bestochen  wären,  diesen  Zug  zu 
hindern  und  ihnen  so  zugesprochen,  dass  er  habe  besorgen  müssen,  die 
Knechte  würden  sie  aus  dem  Lager  herausgeschlagen  haben,  also  dass  er 
sie  habe  wieder  müssen  beruhigen  und  Scherzpossen  getrieben,  u.  a.  ge- 
sagt:  de  sollten  nor  snlHeden  aem;  sie  würden  anf  diesem  Zuge  so  ge- 
waltige  Thaten  tbua,  dass  wenn  sie  wieder  behnlrtoifm,  die  Herren  Ton 
Bern  ihnen  den  Willkommengruss  bieten  und  ihnen  den  Wein  verehren 
würden.  (Str.  St.  R.  u.  21.)  —  *)  So  Beutterich  selbst  (R.  u.  21.  Dez.  19) 
und  Zur  Lauben,  histoire  militaire  5,  25.  Nach  einer  Kostenaufstellung 
Tom  20.  Nov.  (Calendar  No.  460)  h&tten  sie  8000  stark  sein  sollen. 


StraMbuig  ood  die  fhmaftBiiHthim  Politiker  1674  u.  75.  547 

Gefallen  die  von  ihm  gekauften  Waffen  zollfrei  aus  der  Stadt. 
Am  17.  liegen  die  Schweizer  in  den  Ortschaften  Dahlenheim, 
Scharrachberghcim  und  Odratzheim,  am  19.  in  Marlenbeim, 
Northeim  und  Kirchheim. 

Dieses  aafihUend  iangsame  Vorrücken  —  hatten  sie  ja 
doch  in  fünf  bis  sechs  Tagen  kaum  40  Kilometer  zurück- 
gelegt —  erklärt  sich,  ivie  Beutterich  am  19.  Dezember  dem 
Rate  mitteilt,  dadurch,  daas  die  Leute,  ehe  sie  i?eiter 
marsehiorten,  vor  allem  gemustert  und  bezahlt  seb  wollten 
und  „das  sie  es  für  eine  hohe  sehand  und  ihrer  reputation 
zuwider  achteten,  von  den  wirten  unbezahlt  fortzuziehen". 
Da  es  ihm  an  Zeit  fehle,  solches  seinem  Herrn  zu  melden, 
bittet  er,  ihm  für  jeden  der  16  Hauptleute  100  Kronen  vor- 
zuschiessen.  Solches  Geld  sollte  ihnen  binnen  zwei  Wochen 
wiederbezahlt  werden,  da  sie  in  vier  oder  fünf  Tagen  zum 
Herzog  Casimir  zu  kommen  gedächten.  Der  Rat  liess  ihm 
antworten,  man  hätte  sich  seinem  Herrn  gegenüber  bisher 
unterthäniglich  und  nachbarlich  erzeigt ;  auf  die  Dauer  würde 
man  aber  weitere  Opfer  der  Bürgerschaft  gegenüber  nicht 
mdir  vertreten  können.  Auf  ihre  Frage,  ob  er  sich  nicht 
des  Geldes  wegen  an  den  Bischof  gewendet,  antwortet  er: 
Den  Bischof  um  Geld  anzusprechen,  habe  er  Bedenken  ge- 
tragen, weil  derselbe  dem  Handel  zuwider,  «möchte  es  fUr 
einen  Zwang  und  Brandschatzung  gehalten  haben.  Er  selbst  hab 
sein  Weib  und  Kind,  ein  Hauslein  und  sechs  oder  sieben 
Meierhöfe  bei  Mömpelgard,  die  wollt  er  verpfXnden  und  was 
er  hab.* 

So  entschied  sich  denn  der  Hat  daflir:  .Damit  das  Kriegs- 
volk meiner  Herrn  Unterthanen  ab  dem  Hals  und  aus  dem 
Land  kommen  müclite,  ihm  die  IGOU  Kronen  vorzuschiessen.* 

Endlich  am  24.  Dezember  erhielt  man  die  Nachricht,  dass 
die  Schweizer  über  die  Steige  nach  Frankreich  abgerückt 
seien. 

Während  der  Pfalzgraf  Johann  Kasimir  sich  am  5.  Dezember 
in  Marsch  gesetzt  hatte*),  verliess  Conde  erst  am  11.  Strass- 
burg Am  25.  November  waren  er  und  der  Herr  von  M^ru 

T.  Bezold  1,  168.  —  ')  „Princeps  (Condaeus)  quem  decima  hoius 
nmitii  Axgentorati  postridie  profeetomm  nliqoi"  (Banm,  Bern-Briefe). 
Decnie  (S.  S14)  Umt  OkcUidierweiM  Oond^  am  12,  mit  den  Schweuem 
StraMbuig  verlaiMii. 

35  • 


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548 


Hollaender. 


auf  einige  Tage  nach  Heidelberg  gegangen,  um  sich  dort 
vom  alten  Kurfürsten  zu  verabschieden.*)  Hier  sah  der 
Reformator  Beza,  der  auf  dringende  Bitten  Condes  anfangs 
November  noch  einmal  von  Genf  zu  ihm  geeilt  war,  um 
Johann  Casimir  zur  Mässigung  seiner  Ansprüche  zu  bewegen  ^j, 
den  jungen  Pfalzgrafen  „voller  Kriegsmut"  (admodum  aiacii 
animo),  im  Begritfe,  zu  seinem  Heere  zu  stossen. 

Ganz  anders  scheint  die  Stimmung  Cond^  gewesen  zu 
sein,  der  nur  mit  schwerem  Herzen  den  Krieg  in  sein  Vater- 
land trug  und  noch  iu  diesem  Augenblicke  bereit  gewesen 
MUxe^  auf  einen  ehrenvollen  Frieden  einzugehen,  eine  Ge- 
sinnung, welche  durchaus  den  Beifall  Beza's  fand.*) 

Auch  der  Strassburger  Rektor  Johann  Sturm  erregte  in 
diesen  Tagen  das  Befremden  und  den  Unwillen  des  Kurfttrsten 
von  der  Pfalz  durch  ein  Schreiben,  „darinnen  er  dieses  zugs 
halben  die  leut  gewarnt  und  rat  gegeben,  was  sie  thuii 
sollten",  worauf  der  seinem  alten  Lehrer  ergebene  Landgraf 
Wilhelm  von  Hessen*)  dem  Pfälzer  entschuldigend  schrieb: 
„Dunkt  uns  nicht,  das  es  der  gute  mann  aus  bösem  fursatz 
gcthon,  sondern  allein  eo  animo,  ob  er  hett  mögen  ,,isti3 
minis"  die  sache  zur  underhandlung  und  vertrag  bringen, 
auch  sich  aus  den  schulden,  darin  er  von  wegen  des  dabevor 
dem  von  Gonde  f urgestreckten  gelts  geraten,  wirken,"*) 

In  der  That  scheinen  es  seine  Geldverlegenheiten  gewesen 
au  sein,  und  zwar  seine  zu  Gunsten  der  französischen 
Protestanten  in  frttheren  Jahren  ttbemommenen  Verpflich- 


X)  Oalendtf  of  State  Papcn  1571^77  p.  192. — *)  Beioldl,  168  Anm.  8. 
—  ^  BLntitntiuii  ÜliiiB  9Btf  pacem  modle  omnibtu  potiut  quaerera»  jiutam 
quidem  ilUun  et  firmsm,  quam  pugnare,  vel  tarn  oilamitOBam  bellum 

proihicere,  quod  sauctura  consUium  utinam  deus  optimus  maximus  fans- 
tum  ac  felix  esse  velit  (Be/a.  Dez.  1<»),  Ähnlich  hatte  er  schon  am 
12.  Mai  geschrieben:  ^Quaujquam  autcni  nostros  mallem  ad  patienduin 
potiuü  quam  ad  vim  vi  repelleudam  e^sc  paratiores,  tameu  iioc  iliiü  fruü- 
tn  saaserim.**  Im  Abrigen  hielt  Beia  im  Hinblick  auf  die  Stirke  der 
YerbOadetsB  eioen  glOcUieiien  Augang  ibfir  Sache  tta  gtviv:  JELn. 
vix  habet  k  tempore  ezerdtam,  quem  opponat,  ae  prohide  vel  pacem 
conccdet,  quod  utinam  fiat,  vel  bellum  ducet  ceita  cum  regni  pernicie." 
(Dez.  16.)  —  ♦)  Deraelbe  hatte  sich  während  der  Jahre  1646  und  1547 
38  Wochen  in  Strasshurf?  aufL^rlialteu,  um  daselbst  in  Lehre  und  ehr- 
barer Zucht  auferzogen  zu  werden.  inoHrtcndcr,  btrassburg  im  schmal- 
kaldischeu  Kriege  S.  77.)  —  *)  Kluckhohn  2,  Üöö  u.  94Ö. 


^  ij  .  .-Lo  Ly  Google 


Stcassburg  und  die  faiuömchea  Politiker  1674  o.  76.  540 

tungen^),  die  ihm  dea  Krieg  höchst  unwillkommen  erscheinen 

Hessen. 

So  schrieb  er  Januar  1576  an  einen  Freund:  „Vielleicht 
wunderst  du  dich,  dass  ich  in  meiner  Not  mich  um  Politik 
kümmere:  weil  mein  Heil  Ton  dem  ihrigen  ablegt  Ich 
bemerke  wenig  ältere  Männer  in  ihrem  Heere,  nur  streitbare 
Jttnglinge,  Yon  denen  ich  jugendliche  BeschlOsBe  fürchte*. 
Die  Scfaolarcben  seien  unwillig,  dass  er  yon  seinen  Glänbigam 
Drohungen  und  Beschimpfungen  zu  erleiden  habe;  habe  doch 
einer  der  letzteren  sogar  den  Ammeister  ersucht,  ihn  ins 
Gefängnis  werfen  m  lassen.^ 

Der  Pfalzgraf  hatte  Mitte  Dezember  seine  Reiterei  bis  in 
die  Gegend  von  Pfalzburg  und  Türkenstein  vorgesendet,  wo 
sie  den  Anmarsch  des  Fussvolkcs  und  der  Artillerie  erwarten 
sollte.^)  Am  21.  Dezember  lag  Conde  zu  Salonnes,  einer 
Ortschaft  zwischen  Chäteau-Salins  und  Vic.  Tags  darauf 
musterte  er  gemeinsam  mit  Johann  Casimir  in  dem  drei 
Meilen  davon  entfernt  gelegenen  Aulnois  die  bisher  ein- 
getroffenen Truppen.^}  Von  hier  zogen  sie  über  Bayon  nach 
Charmes  an  der  Mosel,  wo  denn  endlich  in  den  ersten  Tagen 
des  Januar  die  Schweizer  zu  ihnen  stiessen,  so  dass  das  ver- 
einigte Heer  mit  der  dazugehörigen  Artillerie  im  ganzen  etwa 
20000  Mann  zählte.*) 

Es  kann  unsere  Aufgabe  nicht  sein,  den  nun  beginnenden 
Feldzug  welter  zu  verfolgen,  der  nicht  durch  Gefechte  und 

^)  So  hcisst  CS  im  Calendar  of  State  Papcra  1575  77  p.  216:  ^Account  of 
John  Sturmius  showing  how  he  is  owed  aud  demanding  paymeut  of 
10  080  crowns,  the  said  sum  being  the  balance  owed  to  him  frora  dis- 
bursementä  to  lady  Boye,  the  wife  of  the  rriucü  of  Cuudc,  M.  Daudelot, 
ihe  hroCher  of  the  adnünl  and  fhe  Qoeen  of  Navam.*  «  *)  Codes 
Bamniaiiua  1676  Jaa.  28.  —  *)  CUendar  No»  478.  Aholidi  de  Serres  6^ 
147  «Copiae  naffiqiie  TMienat  confloebant:  ia  enim  conTeniendi  dictui 
erat  locus".  —  ♦)  Calendar  1575  Pez.  21  nod  Brief  Ehems  Tom  4.  Jan. 
7G-  ;Klucl<holin  2,  930.)  .,Conveuiunt  omnes  eonim  copiae  ad  oppidum 
Vic''  (Lan^'uetua  1576  Jan.  3).  —  ')  Zur  T-aiiben,  histoire  militaire  5,  38. 
In  einem  Patent  vom  28.  Okt.  ernennt  Johann  Kasimir  im  Namen  des 
Fürsten  Heinrich  von  Hourbon,  als  der  reformierten  christlichen  Kirchen 
in  Frankreich  und  dero  MitTerwaudteu  erklärten  Haupt:  Heinrich  Bu8ch 
von  Langesham  an  Minem  ohersteD  Artillerie-  oder  Zengmeister.  Der- 
selbe eriiftlt  monatlich  600  Onlden,  6  Tkabaaten  au  8  Qnldeot  anf  jedes 
seiner  15  Pferde  je  15  Gulden,  fftr  einen  Prediger  25.  fftr  seinen  Schoer 
80,  Schreiber  und  Foiier  Je  20  Golden  ^Str.  BesirksarchiT  6.  179). 


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650 


Hollaender. 


Schlachten,  sondern  durch  Unterhandlungen  bereits  im  Mai 
1576  beendet  wurde,  den  Hugenotten  freilich  den  vorteil- 
haftesten Religionsfrieden  verschaffte,  den  sie  bisher  erlangt 
hatten,  während  der  Pfalzgraf  Johann  Casimir  dafür,  dass  er 
auf  die  Bistümer  Metz,  Toul  und  Verdun  verzicluete,  durch 
grosse  Oeldsuranien  und  eine  Reihe  Herrschaften  im  Innern 
Frankreichs  mit  reichen  Einkünften  vollauf  entschüdigt  wurde.*) 

Werfen  wir  einen  Rttckblick  auf  die  seitens  Strafisbiu^gs 
in  jenen  Yerworrenen  Zeitläofken  beobachtete  Politik,  so 
werden  wir  uns  dem  Eindruck  nicht  Tefschliessen  kdimen, 
dass  sie  auch  damals  noch  den  thatkr&ftigen  Charakter  e^ 
kennen  lässt,  durch  welchen  sie  sich  während  der  langjährigen 
Wirksamkeit  des  Stättemeisters  Jakob  Sturm  tot  allen  anderen 
deutschen  Ständen  ausgezeichnet  hat.   Namentlich  tritt  das 
Gefühl  der  reiclisstädtischen  Selbständigkeit  noch  immer  War 
hervor.     Wie  früher  in  den  Zeiten  des  schmalkaldischen 
Krieges  und  des  französischen  im  Jahre  1552  halten  die 
Herren  des  Rates  auch  jetzt  an  dem  Ehrentitel  der  Stadt, 
„ein  asylum  oder  Zuflucht  des  ganzen  landes   zu  seiii"'). 
unentwegt  fest,  indem  sie  Königen  und  Fürsten  deutlich  zu 
verstehen  geben,  dass  ihnen  in  Strassburg,  als  einer  freien 
Stadt  des  deutschen  Reiches,  niemand  etwas  vorzuschreiben 
habe,  und  dass  sie  keinen  Flüchtling,  der  bei  ihnen  das  Kecbt 
leide  und  seinen  Pfennig  verzehre,  auszuweisen  oder  gar  aos- 
zuliefem  gedächten,  umsoweniger  wenn  es  sich  um  Yertriebene 
Glaubensgenossen  handele. 

Hervorzuheben  ist  femer,  dass  in  jener  Zeit  des  eng* 
herzigsten  Konfessionalismus,  wo,  wie  Beza  einmal  schreibt, 
die  Lutheraner  gegeottber  den  Saeramentierern  keine  freund' 
liebere  Gesinnung  zeigen,  als  die  eifrigsten  Katholiken,  weite 
Kreise  Strassburgs  es  noch  immer  für  die  Aufgabe  des  wahren 
Christen  halten,  dem  notleidenden  Mitmenschen  ohne  Rück- 
sichtnahme auf  Religion,  Sprache  oder  Abstammung  sich  hilf- 
reich zu  erzeigen. 

Dabei  sind  die  damaligen  Strassburger  ihrer  ganzen  ^b- 


<)  Vgl.  Ritter  a.  a.  0.  I,  444  t  —  <)  Jakob  Stam  1668  Febr.  7. 
(Str.  St  AA.  1988X 


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Stranbnrg  nnd  die  fniniörischcn  Politiker  1674  a.  76.  551 

pfindung  nach  deutsch.  So  hält  man  darauf,  dem  französischen 
Könige  nicht  französisch,  sondern  in  der  eigenen,  der  deutschen 
Sprache,  zu  antworten;  der  vaterlandslose,  mit  Frankreich  • 
drohende  Pfalzgraf  Johann  Georg  wird  daran  erinnert,  sich 
als  deutscher  Fürst  Deutschland  gogenUber  nnverweislich  zu 
verhalteD.  Gebt  doch  die  Abneignng  gegen  der  Franzosen 
Axt,  »die  ihre  Zusage  bald  Tergessen  oder  dieselbe  anders 
deuten**,  so  weit,  dass  allen  Ernstes  im  Bäte  die  Frage  nur 
Verhandlung  kommt,  wie  man  die  Welschen  hinausschaffen 
und  eine  deutsche  Stadt  behalten  möge. 


Anhang. 

StnaBboiiger  Betiterchiv  £.  864. 

Monsieur  mon  cousin.  Monteur  George  Jeban  comte  palatin 

du  Rhin,  duc  de  Baviere  et  comte  de  Veldentz. 

Monsieur  mon  cousin.  Jay  veu  par  la  lettre  que  mavez 
escrite  la  plaincte  quo  vous  avez  receue  des  compagnyes 
fran^oisGs  et  la  priere  que  vous  me  faictes  de  les  faire  sortir 
des  chasteaux  desquels  ils  se  sont  cinparez:  surquoy  je  vous 
piye  bien  humblement  me  faire  cest  honneur  de  croyre  que 
je  naj  aucune  puissance  sur  eolx  et  si  je  7  en  eusse  eu,  je 
leusse  desia  faict  saus  que  men  eussiez  requis  ne  voulant 
faire  desplaisir  a  honune  du  monde  ny  mesme  a  chose  qui 
Tous  apparttenne. 

Et  qnant  aux  lettres  dont  faictes  mention  que  Jay  escrites 
au  Sr.  de  Montducago,  la  verite  est  teile:  quayant  entendu 
que  le  Sr.  Dische  colonel  des  dites  troppes  fran^iaes  a?oyt 
resoln  de  les  quitter,  pour  la  redevance  et  singuliere  affection 
quejay  a  lavancement  des  affaires  de  messieurs  le  duc  Christofle 
et  conte  Ludovicus  javois  choisi  le  dit  Sr.  de  Monducago, 
pour  luy  en  faire  prendre  la  charge  de  les  conduyre  vers 
raesdits  Srs.  comme  je  croy  que  vous  avez  este  assez  averty 
qu'ils  ont  este  assemblez  pour  cesteffect:  Et  si  pour  quelques 
nouvelles  qu'ils  pouvont  avoir  receu  en  cheniin  ils  ont  change 
de  dessin  et  se  sont  retirez  a  qiielqne  autre  party,  Je  vou5? 
puis  asseurer  que  ce  nest  de  mon  advis  ne  de  mon  sceu  et 


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1 


552 


Hollaendor. 


que  je  nay  et  ne  veulx  avoir  aucune  auctorite  sur  eulx  comme 
aiissi  i!  ne  sc  trouvera  qu'ils  en  ayeiit  de  moy  et  n'enipescheroy 
iamais  quils  nen  seront  chastiez  ainsi  qu'ils  le  meritent  qui 
est  tout  ce  que  je  vous  eD  puis  asseurer  en  cest  endroict  ou 
apr^  mes  tres  afiectionnes  recommendations  a  ?ostre  boime 
grace  je  prie  le  createur  nostre  dieu,  Monsieur  mon  cousin, 
qtt*il  Tons  maintienne  en  tres  bonne  sante  longue  et  hea* 
rense  vye. 

GormosoB  le  25.  de  may  1574. 

(Das  folgende  ist  eigeobändfg.) 

Monsieur  mon  cousin  je  vous  prie  de  me  tenir  pour  excuse 
je  ne  vous  ay  rendu  responce  plustot  acquause  que  jestois 
extresmement  empesche  avecquea  le  marreschal  de  Baix.') 

Yotre  bien  bumble  et  affectionne  cousin 
Henri  de  Bonrbon. 


')  Am  23.  Mai  sclireibt  Languetus:  „Conscribit  Condaeus  militem  iu 
Germania,  sed  audio  Marochalcum  Retzium  agere  cum  eo  de  pace,  nomine 
regiä,  hoc  est  daie  openm  ut  enm  fidlat  et  eiipiat  «i  oeoMioiiem  ral 
bene  garendaa*. 


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Die 


Erzieliiiiig  der  badisehen  Prinssen  Karl  Wilhelm 

und  Leopold  Franz  1639/40  in  E81a. 

Yoo 

Hemi.  Keossen. 


Der  nachfolgende  Briefwechsel  ^)  erläutert  die  Erziehung 
von  zwei  badischen  Prinzen  aus  der  Rodeniacher'schen  Linie 
des  Baden-Badischen  Hauses,  die  mit  Hermann  Fortunat,  dem 
Bruder  Wilhelms,  zur  Zeit  des  dreissigj ährigen  Krieges  sich 
abspaltete.  Auch  der  badische  Anteil  an  der  Grafschaft 
Sponheim  mit  der  Residenzstadt  Gastellaun,  welchen  Kurpfalz 
im  Jahre  1600  beim  Ableben  des  Vaters  der  Brüder,  Eduard 
Fortunatus,  in  Besitz  genommen  hatte war  Hermann 
Fortunat  zugefallen. 

Hermann  Fortunat,  geboren  1696*  war  zweimal  verheiratet, 
in  erster  Ehe  am  18.  April  1627  mit  Elisabeth,  der  Tochter 
Christophs  von  Kriechingen,  Witwe  eines  Herrn  von  Hohensax, 
in  zweiter  Ehe  mit  Marie  Sidonie,  des  Grafen  Philipp  Franz 
von  Falkenstein  Tochter,  welche  vorher  mit  dem  Grafen  Adam 
Philipp  von  Cronberg  vermählt  gewesen  war.  Aus  der  ersten 
Ehe  lebten  zu  der  Zeit,  als  Hermann  Fortunat  nochmals 
heiratete,  zwei  Söhne,  Karl  Wilhelm  Eugen,  geboren  1627 
und  Leopold  Franz,  geboren  1628,  gestorben  am  9.  August 
1640  zu  Küln.'^)  Die  1635  geborene  Prinzessin  Marie  Sidonie, 
welche  der  ersten  Ehe  zugeschrieben  wird^),  dürfte,  nach 

>}  Im  Archiv  der  Kölner  Stadienstiftungen.  —  *)  v.  Weech,  Badiicbe 
Gesehidite  &  168.  ~  •)  Dm  Jihr  scheint  mir  nieht  sicher.  ^  *)  VgL 
anten  Abiechung  von  [1640  Okt  10  KShi].  —  *)  v.  Weech  a.  a.  0. 
8.  160»  161 ;  Voigtei-Cohn,  StammtaliBl  mr  Qcechiehte  der  enropUichMi 
Staaten,  Tafel  101. 


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554 


Keusseu. 


ibrem  Tanfbamen  zu  urtdlen,  als  Toditer  der  zweiten 

Gemahlin  Marie  Sidonie  von  Falkenstein  anzusprechen  sein, 
vielleicht  aus  deren  Ehe  mit  dem  Grafen  von  Cronberg. 
Ein  Kind  Sidoniens  war  im  Jahre  1G38  gestorben.*) 

Markgraf  Hermann  Fortunat  hatte  zusammen  mit  seinem 
älteren  Bruder  Wilhelm,  dem  nachmaligen  Ilerni  zu  Baden- 
Baden,  seine  erste  Erziehung  in  Köln  unter  der  Leitung  des 
tüchtigen  Pädagogen  Kaspar  Ulenberg  erhalten.^)  Eine  brief- 
liche Äusserung  Hermann  Fortunats^)  maclit  es  wahrscheinlich, 
daas  der  spatere  Erzieher  seiner  eigenen  Söhne,  Dr.  Heinrich 
Francken -Sierstorff,  damals  als  Lehrer  des  liaurentianer^ 
Gymnasiums  auch  sein  Lehrer  war. 

Heinrich  Francken  war  im  Jahre  1580  zu  Siersdorf  im  Amte 
Jülich  geboren  nnd  erhielt  seine  Ausbildung  am  KBaee 
Gymnasittm  Lanrentianum,  dem  er  nach  beendigter  Studien- 
zeit auch  als  Lehrer  angeliSrte.  Seit  dem  Jahre  1611  war 
er  Doktor  der  Theologie  und  einer  der  Regenten  des 
Gymnasiums.  4a  Jahre  lang,  bis  zu  seinem  Tode,  verblieb 
er  in  dieser  leitenden  Stellung,  nach  des  befreundeten  Ulen- 
berg Tode  im  Jahre  1617  als  dessen  Nachfolger.  Daneben 
besass  er  ein  Kanonikat  an  S.  Caecilia  und  seit  1626  eine 
Domherrenstelle;  im  Jahre  1633  T?ählte  ihn  die  Universität 
zum  Rektor.*)  Er  war  ein  Mann  von  hohem  Ansehen  und 
Einfluss,  als  sich  Hermann  Fortunat  im  Jahre  1639  an  ihn 
wandte,  um  durch  seine  Vermittlung  einen  wissenschaftlich 
und  musikalisch^)  tüchtigen  Lehrer  für  seine  beiden  Söhne 
erster  Ehe  zu  erlangen.  Die  Verhandlungen  führten  dazu, 
dass  Francken  im  Oktober  selbst  das  Erziehungswerk  in  die 
Hand  nahm,  im  Unterricht  unterstützt  durch  emen  Präceptor, 
während  für  die  leibliche  Wohlfahrt  der  Prinzen  ein  Kammer- 
diener zu  sorgen  hatte.  Fttr  die  Wahl  Francken*s  zum  Er- 

«)  Vgl.  unten  Brief  von  1640  Aug.  20.  —  ')  Vgl.  meinen  Aufsatz: 
Kaspar  Ulenberg  in  Köln  als  Erzieher  der  badischen  Markgrafen  Wil- 
helm und  Hermann  1600—1606  in  den  „Beiträgen  zur  Qeaducfattt  Tor- 
n^Kiniifth  Eehtti  tmd  der  BliamlEiide.  Zum  achtiigirtm  Gehortitag  Gustav 
von  Mevteens  dai|telnacht  von  dem  ArduT  der  Stadt  X«lii«  (KOln  1895) 
8.  906—281.  —  *)  Brief  toü  1689  Apr.  80  Castellaun:  massen  uns  toü 
flucli  wit  cIerfHbren.  —  *)  Vgl.  über  ihn  Bianco,  Die  ehemalige  Universität 
und  die  Gymnasien  zu  Köln  II  1394—99;  dem  Rande  ist  das  Bild  Franckena 
beifrogeben.  -  -  *>  Auch  Uleiiber«,^  hatte  die  Musik  bei  der  Erziehung 
seiner  Prinzen  berücksichtigt;  Beitrage  a.  a.  ü.  S.  213. 


Erziehoog  der  Phnzen  Karl  Wilhelm  a.  LeoiK>ld  Fraox.  555 

zieher  wird  auch  wohl  die  Stiefmutter  der  Kinder  Maria 
Sidonia  eingetreten  sein;  wahrscheinlich  hatte  sie  dem 
würdigen  Geistlichen  früher  als  Beichtkind  nahegestanden. 
In  ihren  Briefen  nennt  sie  ihn  „Vater**,  sich  selbst  seine 
„getreue  Tochter"  und  schlägt  in  der  Korrespondenz  einen 
Tertraulichen  Ton  an,  der  nur  aus  längerer  Bekanntschaft  • 
entspringen  konnte.^)  Zudem  Hessen  die  DomhermwUrde 
und  der  grosse  Einfluss  Franckens  hoffen,  dass  er  den  Prinzen 
kirchliche  PIrttnden  yerscbaffen  könne,  auf  welche  non  einmal 
die  nachgeborenen  Söhne  der  Fürsten  und  adlichen  Herren 
angewiesen  waren ;  von  yomherein  trat  Maria  Sidonia  an  den 
Erzieher  mit  der  Bitte  heran,  dem  jüngeren  Sohne  Lei^ld 
Franz  «aufs  Stift  zu  heUbn*,  d.  h.  ihm  eine  Dompräbende 
zu  erwirken.*)  Und  noch  in  späteren  Jahren  legte  sie  es 
ihm  nahe,  sieb  für  einen  später  geborenen  Prinzen  hi  diesem 
Sinne  zu  verwenden.*) 

Über  die  Erziehung  selbst  erfahren  wir  aus  dem  Brief- 
wechsel nichts;  nur  äussert  sich  Francken  ungemein  günstig 
über  Anlagen  und  Fleiss  der  ihm  anvertrauten  Prinzen. 
Schon  nach  drei  Vierteljahren  ward  der  jüngere  Leopold 
Franz  durch  eine  rasch  totlich  verlaufende  Krankheit  dahin- 
gerafft; der  ältere  Prinz  Karl  Wilhelm,  der  gleichfalls  er- 
krankt war,  erholte  sich  dagegen  wieder,  wurde  aber  von  dem 
besorgten  Vater  bald  darauf  zurückgenommen,  da  er  ihn  in 
grösserer  Nähe  haben  wollte. 

Durch  die  Baubziige  des  Herzogs  von  Longueville,  der 
die  verwaisten  Truppen  Bernhards  von  Weimar  im  Sommer 
1639  flhemommen  hatte,  war  die  bisherige  Residenzstadt 
Hermann  Fortunats»  Castellaun,  verwüstet  worden.^)  Der 
Markgraf  hatte  neh  mit  seiner  Familie  nach  sdnen  luxem- 
burgischen Besitzungen  g^ttchtet  In  Luxemburg  beschenkte 
ihn  Marie  Sidonie  am  23.  Februar  1640  mit  einem  Sohne.  ^ 
Für  längere  Zeit  wurde  dann  die  markgräflicbe  Residenz  nach 
dem  kleinen  luxemburgischen  Orte  Useldingen  verlegt. 


*)  Auch  unter  dieser  Voraussetzung  klingt  die  Sprache  des  Briefes 
▼on  1640  April  12  Useldingen  moämm  Obven  etwss  befrenndfidi.  — 
I)  Brief  TOD  1640  Febr.  8  Luxembnig.  ^  *)  Brief  tod  1648  Msi  SO 
Brfisael.  —  Vgl.  t.  Stmmberg,  Du  Moselthal  S.  282;  Barthold,  Ge- 
scliiclite  des  grossen  deutschen  Krieges  II,  284  —  *)  Wohl  Philipp  Bal- 
thasar, dessen  Oeburt^shr  ?oii  Voigtei-Golm  a.  a.  0.  nicht  angegeben  wird. 


556 


Keusseii. 


Über  die  weitere  Erziehung  Karl  Wilhelms  erfahren  wir 
nichts.    Als  in  einem  späteren  gelegentlichen  Schreiben  Maria 
Sidonia  sich  darüber  aiisschwieg,  verfehlte  Francken  nicht  in 
seiner  Antwort  um  Nachricht  zu  l)itten;  docli  liegt  eine  solche 
nicht  vor.    Damals  stellte  die  Markgräfin    dem  Regenten  die 
Erziehung  des  1640  geborenen,  nunmehr  achtjährigen  Prinzen 
in  Aussicht,   Dicht,  ohne  die  ausdrücklich  ausgesprocbeDe 
Nebenabsicht,  diesem  eine  Dombermstelle   zu  versduiffeD 
Was  aus  dem  Plane  wurde,  wissen  wir  nicht.    Dagegen  wurde 
Karl  Wilhelm,  der  Kammerherr  Kaiser  Ferdinands  IV.  mr, 
1664  aUerdings  Domherr  m  Köln,  starb  aber  schon  osck 
zwei  Jahren. 


1. 

1639  April  $0.  CastOlaun, 

Markgraf  Herrn.  Fortunat  mt  Badm  an  Dr,  JEtemr.  Fran^kt»- 
Bkräorff  in  K&n:  hiHet,  Bich  um  einen  Lehrer  der  Wtasemehaftm 
und  Musik  fAr  seine  beiden  jungen  SKfhne  su  bemühen, 

Yon  gottes  gnaden  Herman  Fortonat,  marggrave  |  za  Baden 
and  Hochberg,  grave  zu  Sponheim  nnd  |  Rflttig,  herr  zu  RodemsdierD, 
Unseldingen,  Fortbach.| 

Unsern  gnädigen  graess  znTom.  Erwardig  hochgelehrter  |  lieber 
besonder.  1  Beinnacli  wir  zu  unsern  heeden  jungen  söhnen  eines  | 
gueten  praeceptorn  bedürftig  und  das  vertrauen  zu  euch  setzen,  ihr 
euch  erfreuen  werdet,  wann  ihr  die  in  guetem  und  ihrem  stant  nach 
geburendem  wesen  aulurzogeu  sehet,  niasseu  uns  vuu  euch  wieder- 
fthren:  als  ist  an  euch  unser  guedigcs  gesinnen,  soviel  bemflhet  is 
sein  nnd  euch  nmb  eine  qnalifieirte  person,  welche  sowohl  In  literis 
hnmaaioribiis  als  aoch  der  mosic  instmiren  kann,  sn  bewertoit 
dessen  salarii  halber  wir  ihren  genngsame  satisfaction  leisten  wöUen, 
nnd  bleiben  euch  mit  beharlichcn  gnaden  wolbeigethan.  Dstosi 
Castelhun  am  Saten  aprilis  anno  1639 

des  herren  allezeit  gutter  freunt 
Ilermann  Fortunat,  marggraff  zu  Baden. 

Adresse:  Reverendo  admndum  et  exiraio  domino  d.  Uenricco 
Francken  Seirstorfio,  s.  theologiae  doc.tori,  ecelesiaruni  metropolitanae 
et  5.  Caeciliae  canonico,  gymnasii  s.  Laureutii  regenti,  amico  nostro 

siugulari,  Culoniae. 

Or.  Pap.  mU  eum  Verschlusse  aufgedrucktem  Siegel  aus  rot^  I 
Siegellack. 


I 
I 


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Erziehung  der  Prinzen  Karl  Wilhelm  und  Leopold  Franz.  557 


2. 

16S9  Mai  11.  Kfiln. 

[Dr.  Ikinr.  Franchen-Stcrstorjfj  an  Mui  /q/mf  Herrn.  Fortunat : 
hat  seinen  Brief  am  S.  Mai  erhalten  und  sich  bereits  nach  einetn 
Lehrer  für  die  Pritum  wmg$laH ;  ho/fl  m  kurgem  Bescheid  gehen 
ßu  können;  fragt  an,  ob  er  ^nen  GeistU^en  oder  etne  weUUehe 
Person  vorgiehe, 

» 

Durchlauchtig  hochgeborner  Airst.  Ew.  fbntl.  Onaden  seien 
mein  onderthenige  dienat  besten  vennOgens  jeder  seit  beYor. 

Gnciliper  lierr. 

Was  Ew.  furstl.  Gnaden  unterm  30.  aprilis  ncj?sthin  an  mich 
gestalt,  umb  oiiio  rpialificirte  pcrson  zum  praeco|)toren  dero  bccdoii 
jungen  licrn  n  sühnen  zu  bewerben,  gnedig  abgehen  lassen,  hab  i\<m 
8.  maii  zu  recht  empfangen.  Wie  nun  aus  alter  schuldiger  dcvotion 
von  herzen  mich  erfreue,  in  demc  vernehme,  j  die  anwachsende  junge 
berschaft  albereit  in  solchem  stand  begriffen  zn  sein,  dass  den  stndüs 
zQ  befehlen  und  in  denselben  anfzuerziehen  seien:  also  wolte  ich 
nnd  tbue  nuhiers  nit  wünschen,  dan  dass  gleich  in  vielen  jaren 
sorgfaltig  beschehen  ist,  also  anch  itzo  bei  dieser  gelegenheit  meiner 
aufrichtitrcr  ticiior  intention  gemcss  Ew.  Furstl.  Gnaden  underthenig 
dienen  iiioute,  in  niassen  dan  nit  unterla.ssen  will,  allermöglichst 
mich  zu  erkundigen  und  umb  eine  sowol  in  studiis  als  auch  in 
musica  qualiticirte  pcrson  zu  bewerben,  gestalten  albereit  einige 
nachfrage  gethan  und  einer  kurzer  zeit  der  erclerong  von  einem 
gutem  subiecto  erwarte,  wiewol  vieleicbt  nit  so  palt  ein  solches  anzu- 
treffen sein  mögte,  in  welchem  die  erforderte  qualitates  eben  bei  ein- 
ander sich  befinden,  will  gleichwol,  wie  gesagt,  bester  gestalt  nach- 
denken nnd  aufs  ehist  undorfhenicr  berichten,  allein  pitte  zu  mehrer 
gewissheit,  Ew.  Furstl.  Gnaden  ebenniessig  gneditr  andeuten  wollen, 
ob  zum  praeceptoren  mehr  eines  geistlichen  oder  priesters,  oder  ob 
sonsteu  einer  weltlichen  person  sich  zu  bedienen  geneigt  seien,  damit 
darinnen  nit  etwo  Terstoesen  werde.  Ew.  FurstL  Gnaden  sampt  dero 
uralten  marggrfiff  liehen  haus  göttlicher  obacht  zn  allem  hohen  fürst- 
lichen wolstant  treulich,  Ihro  aber  mich  zu  wehrenden  genadon 
demütig  befehlent  Collen  ez  gymnasio  LAurentiano  den  U.  maii 
1638. 

Ew.  Furstl.  Gnaden 

undcrthcniger  treuer  alle  zeit. 
Entwurf  auf  Papier  hinter  dem  Schreiben  des  Markgrafen  vom 
30.  Jprü. 

3. 

163!)  Nov.    Castetlaun.  •) 

Marlnräfin  M[ariaJ  Sidonia  zu  Baden  an  [Dr.  Jleinr, 
Franckcn-] Sierstnrff :  erkundiyt  sieh  nach  seinem  und  der  Printen 

•)  T>ie  sehr  nnorthotrraphisch  geschriebenen  Briefe  Marie  Sidoniens 
waren  zum  ieil  nur  schwer  sicher  zu  entziffera. 


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658 


KeuBsen. 


Wohlbetinden;  letztere  haben  sich  hoffentlich  eingewöhnt;  sendet 
KrammOsvögd  umd  FüdMhncr  gum  Martinsabmd;  hUta  um 
Bericht  Über  eine  AngdegenheU  des  Prifusen  Leopold  Franciscus. 

Hochwordiger  lieber  her  vatter.  E.  Hw.  mit  diMem  kleinen 
brifle  |  zu  besugen  kan  idi  nicht  onderlasen,  damit  ich  mag  Ter- 
nehmen,  wei  |  es  £.  Hw.  nnd  onsren  }ieben  sohnlein  ergehet.  Hofe 

zu  Got,  I  sei  werden  noch  alle  woblauf  sein,  darfor  wir  diser  ort  der 
gotligcn  alraagt  hochzutankeii  hal)eii.  Got  gebe  y.n  beiden  theilen 
ferner  goniit.  Die  lieben  kindcr  werden  nun  schon  gewohnt  sein, 
welche  ich  E.  Hw.  hirmit  treuwlig  befehle,  und  bin  der  hofnong, 
Bei  werden  E.  liw.  gehorsam  sein,  leb  schick  E.  Uw.  heimit  4  heugel 
crametsfogel  und  4  felthiner  21m  8.  ÜBrtinsabend,  nnd  befilt  mir 
mein  lieber  her  gemahl,  E.  Hw.  in  meinem  schriben  frnntlich  2a 
grossen,  und  bit,  £.  Hw.  wollen  sich  dei  bewoste  sach  mit  nnsen 
söhn  Leopolt  Fransiscus  lassen  befehlen  und  mit  negstcn  berigden, 
■wie  es  ein  beschafenhcit  damit  liat.  Underdesen  bcfchl  idi  E.  Hw. 
mit  ODsern  lieben  kinderu  gotlichcni  schütz  und  bin  allezeit 

E.  Uw.  ergebne  gelreuwe  tochter 
M.  Sidonia,  marggreffin  zu  Badea. 

GastelaoD,  den  [L&eke]  november  1639. 

Bis  angensteiglein  (!)  gehört  mein  söhn  prinz  Carl  zo,  bit,  £.  Hw. 
wols  im  geben. 

Adresse :  An  Ihr  Hochwnrden  hem  Sirstorf,  regenten,  meinen 
Üben  hem  vater. 

Or.  Pap.  mit  eum  Veracklun  aufyedrüektem  SiegdXaeh'&egd 
auf  hellblauen  Seidenfäden, 

4. 

1639  Dez.  27.  Köln. 
fT)r.   Heinr.   Franrken-SierstorffJ    nn    f Markgräfin  Maria 
£>idoniaJ:  anticortet  auf  den  Brief  vi/m  November;  die  Prinzen  be- 
finden  sich  sehr  wohl. 

Durcbleacbtige  hochgebome  forstine.  Ew.  Furstl.  Gnaden  seien 
mein  in  nndertheniger  ehren  trene  dienst,  nnd  was  angenehmes  er- 
weisen kan,  jederadt  bevor.  Onedige  Fran. 

Ew.  F.  Gnaden  in  no?embri  an  mich  abgangenes  schreiben 
hab  ich  neben  dem  wiltpraten  zu  recht  empfangen  und  berichte 
darauf,  dass  die  junge  fürstliche  herrschaft  sehr  wol  etc.  [Der 
Hauptinhalt  des  Srhrcihcfis  ist  offenbar  irefif/elassen.J  Dieselbe 
hiemit  neben  Ihrer  Fürstlichen  Gnaden,  deroselben  herrn  genialil, 
und  ganzen  fürstlichen  hause  gottlichem  schütz  zu  langwieriger  guttcr 
gesondheit  nnd  gewünschtem  wolstand  treolich,  Ihro  aber  mich  onder- 
thenig  Yleissig  befehlend.  Collen  in  Gymnasio  Lanrentiano.  Scripsi 
omninm  ftrimo  die  27.  dec.  1639. 

£w.  FoTBÜ.  Gnaden 

in  nndertheniger  ehren  treuer  diener» 

Entwurf  auf  Papier  hinter  dem  euyehörigen  Schreiben, 


finieluiiig  der  Primen  Karl  Wilhelm  und  Leopold  Frans.  559 


5. 

1640  Febr.  8.  Luxemburg. 

Markyräßn  Maria  Sidonia  an  Dr.  Ilcinr.  Francken-Sierstorff : 
sie  und  ihr  Gemahl  haben  viel  Widerwärtigkeiten  ausgestanden  und 
sind,  wie  sie  gingen  und  standen,  von  Hanse  gezogen;  wird  deni 
Wunsche  ihres  Geniahls  getnäss  in  Luscemhurg  ihr  Kindbett  halten; 
soll  dem  Frineen  Leopold  Franciscus  eu  einer  JJompräbende  ver- 
lidfen. 

Hodnrardiger  Heber  her  vatter.  Ich  liab  endfangen  |  E.  Hw- 
scbreiben;  iie1»en  dem,'  das  mig  E.  Hw.  |  gwondkeit  von  lieizen  er- 
fireat,  ganz  gern  vcr]nomcn,  das  unser  Ünder  sig  fleisig  zum  Btndizen 
anlasen,  und  bite  Got,  das  sei  in  allen  tagenten  zunehmen  mögen 

und  E.  IIw.  gehorsam  leisten.  Mein  herzlichen  heni  und  mig  be- 
lanpcnt,  danken  wir  Got  vor  gcsoudheit,  haben  bis  dahie  feil  wider- 
wertigkeit  ausgestanden,  zuletz  von  haus  gezogen,  wie  wir  gangen 
und  gestanden  sein.  So  bat  raein  herzlicher  her  mig  hergefort,  dass 
ich  mein  kindbet  hei  halten  sol.  Der  liebe  Got  gebe,  was  sellig  ist, 
md  ich  befiehl  £*  Hw.  mein  arme  kinder  und  befäii  El  Hw.  gotlicfaem 
schätz  mid  bin  tag  lebens 

K  IIw.  gfinz  getreuwe  togter 
M.  Sidonia,  marggrefin  zu  Baden. 
Lntzenberg,  den  8.  febraari  1640. 

Lieber  her  vattcr.  Ich  bit  E.  Hw.  vergasen  nigt,  unserem  söhn 

Leopolt  Fransiscos  auf  das  stift  za  helfen. 

Or.  Pap.  mit  tum  Versckhuse  aufgedrücktem  roten  SiegeUadli' 
Siegel  auf  roten  Seidenfäden. 

6. 

1640  April  12.  Uscldingen. 

Markgräfin  Maria  Sidonia  an  Dr,  Heinr.  Francken-Sierstorff: 
hat  Schreiben  vom  3.  April  enipfanr/en;  entschuldigt,  dass  das  halb- 
jährige Kosffjeld  noch  xicJif  beMahlt  ist;  sie  haben  vor  dem  Feind 
flachten  miissen,  der  das  Zurückgelassene  (jenommen  hat;  auf  dem 
Wege  nach  Luxemburg  hat  sie  der  Kutscher  umgeicorfen ;  doch  hat 
es  noch  gut  gegangen;  am  13,  Febr.  ist  sie  von  einen%  Sohne  ent- 
bunden worden;  wegen  der  Kleider  ist  an  den  Kat^knann  Stomd 
gesehrieben  worden, 

Hocherwordiger  lieber  her  Tatter.  Ich  habe  £.  Uw.  sehreiben 
vom  1 8.  dises  zn  recht  entltuigen,  nnd  neben  dem»  das  ich  Got 
herz  liehe  tang  sage  vor  dei  gesondheit  meiner  söhn  nnd  £.  Hw.,| 
mit  frenden  Ymomen,  dass  unsere  söhn  sich  zum  studiren  und  gotsfoi^ 

sig  so  fein  anlasen.  Got  der  almechtige  verleie  gnat,  dass  sei  ferner 
•  in  allen  tugenten  zunehmen  und  frome  fursten  werden.  Was  die 
abstatonf?  der  kosten  von  einem  halben  jar  meiner  kinder  belanget, 
ist  nichts  als  die  billigkeit,  dass  E.  Hw.  dasssclbig  solte  zugeschickt 
worden  sein,  so  ist,  Got  weiss,  allein  diser  trubsellige  zustant,  dass 


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560 


Keussen. 


wir  wegen  des  feinds  haben  mmen  ausweigen,  das  alles  solang  an» 
gestanden,  und  was  ndr  snrockgelassen,  ist  alles  ?om  feind  genomen 
worden.  So  hab  ich  mig  nach  Luzenberg  begeben.  Alda  hat  mir 
der  liebe  Got  den  13.  februari  ein  jon(g)en  söhn  beschert.  Der 

koth^er  hat  auf  die  weg  mit  der  kot.sen  umgeworfen  mit  meim  thicken 
bauch,  doriber  ich  so  schwag  worden,  da?  man  mirh  in  ein  het  nach 
Lutzenberg  foreu  müssen,  dass  ich  Got  lioch  zu  tanken  hal)e.  das  es 
noch  so  glucklich  abgangen,  and  bin  ich  ser  schwag  im  kindbet  ge- 
wesen, hab  geforgt,  ich  werde  nicht  daefon  komen.  So  hat  der  liebe 
Got  doch  gnat  yerleien,  dass  ich  fein  weder  zu  creften  komen  bm. 
Es  hefilt  mir  mein  herzlicher  her  gemal,  E.  Hochwnrden  sein  gnaden 
firenndlichen  gruss  zu  schreiben,  nnd  wollen  ihre  gnate  anortnoog 
thun,  dass  das  kostgclt  negste  tagen  nnt  Cohi  so!  ibersrhickt  werden. 
Was  die  kleiter  vor  die  kindcr  belangt,  hat  mein  herzlieber  her  an 
den  kaufman  Stomel  geschriben;  ald  konen  E  Hw.  den  befehlen, 
wes  demselben  gefellig  und  dieselbige  guttuuket,  geielt  mir  and  meim 
hendieben  hem  raforderst  aneh.  Ich  hoer  aoeh  gern,  das  ^ 
preeebter  (I)  nnd  camertiner  sich  wohl  halten,  werdens  ins  konfüg 
auch  zu  genesen  haben.  Ich  befehl  E.  Hw.  mit  allen  nnderhabenden 
gotUchem  schütz.   Dattom  Useltingcn  den  [Lücke]  appril  1G40. 

£.  Hochwurdon  gute  freuii<liii  und  tochtcr  allezeit 
Maria  Sidonia,  mai'ggreiüu  zu  Baden. 
Uselthingen  den  12,  april. 

Gr.  Pap.  mU  zum  Verschlusse  aufgedrücktem  Siegel  unter 
JPapierdccke, 

7. 

1640  Mai  22.  UsehUngen. 

Mar7i(jr(lfln  Marin  Sidonia  von  Baden  an  Dr.  Ilcinr.  Fraurkcn- 
SIt'Kstorff':  das  KostnrJd  für  dir  Prinzen  snfl  von  der  Frau  des  Hof- 
meisters von  Knippcnifurii  nach  Köln  ühi'rhriflit  werden;  bittet  die 
Verspätung  mit  der  Weite  des  Weges  und  der  SeUsamkeit  der 
Zeiten  zu  cntsrhuldigen. 

Hochwurdiger  lieber  her  vatter.  Ich  verhoffe  zu  Got,  |  es  werden 
Enwe  Hochwnrden  noch  in  gntem  wohlstant  |  sein  nnd  das  schreiben, 
so  idi  an  denselben  wegen  |  nnser  kinder  kostgelt,  entfiingen  haben. 
Izonder  aber,  dieweil  ansers  hofmeistcrs  frau  die  von  Knibenborg 
sich  nacher  Collen  begibt,  bat  mein  herzlieber  her  die  anortnong 
gedan,  darmit  Ew.  Ilochwurden  moiron  befritiget  werden,  und  bite 
Ew.  Hochwurden  wollen  sich  unsere  kinder  lasen  befohlen  sein  und 
nicht  vor  ongut  nelnucn,  das  ullcis  so  lang  anstet.  Die  orsacli  ist, 
das  der  weg  weit  und  dei  zeitcu  ser  selsam  seiu,  wei  E.  Hochwurden 
wohl  bewust  Der  liebe  Got  wolle  sieh  erbarmen,  das  mir  den  lieben 
friten  einmal  bekomen  mögen.  Befehl  E.  Hw.  beneben  nnsem  lieben 
kjndem  gotlichem  gnatenreichen  schätz  und  bin 

E.  Hw.  in  gebor  getreiwe  tochter 
M.  Sidonia,  marggre£Gin  zu  Baden. 

Uselthingen  den  22.  maii  1640. 


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Erziehung  der  Phiuen  Karl  Wilhelm  and  liOopold  Fnuiz.  551 

Or.  Pap.  mit  tum  Verschlusse  aufgedrüeJdem  Siegdlack-Siegd 
auf  hedhraunm  Seidmßdtn, 

a 

1640  Juni  15,  IMdinffen, 

Markgraf  Hertn.  Fortunat  an  Dr,  Hemr,  Draneien-Sierstorff: 
wird  für  baldige  Bückerstattung  des  Vorschusses  von  33  licichstlm, 
Sorge  tragen,  nachdem  die  Ampeisung  an  Apotheker  Joh.  Linterman 
erfolglos  geblieben  ist. 

Von  Gottes  pnaden  Herman  Fortunat,  |  marggraff  zu  Baden  und 
Hochberg,  |  graf  zuc  Sponheim  and  Rattig,  i  herr  zue  Rodenmachem, 
ünsseldingen,  Fortbach  etc. 

ünsern  gruüs  zuvorn.  Ehrwürdiger  besonders  |  lieber  freund. 
Wir  haben  (ans  denen  anhero  einglangten  schreiben  veniommcn, 
dass  die  an  Johann  Linterman,  apothekem  aldahe,  beechehene 
assignation,  als  deren  eigentlicher  beschaffenheit  wir  ans  nit  erinnert 
gehabt,  ihren  vortgank  nit  erreichet  habe,  und  dass  dahero  der  herr 
nnsem  lieben  kinderen  einen  vorschuss  von  33  reichstalem  gethaen, 
wollen  derowegen  umb  glegenheit,  womit  selbige  geld  hinüber 
gemacht  werden  können,  ougesaumbt  vernehmen  la-^sen  und  mit 
erster  occaäiou  selbige  dem  herrn  dankbarlich  restituiien,  dcme  wir 
dann  obgedachte  onsere  liebe  jugend  in  seine  H  vfttterliche  pfleg 
bester  nassen  abennals  reconunendiren,  nnd  pleiben  demselben  mit 
erweisong  alles  gonstigen  guten  willens  jeder  zeit  wollgneigt  Batom 
Ünsseldingen  am  15.  janii  anno  1640. 

Des  herren  guter  freont  alle  zeit 

Herman  Fortunat, 
marggraff  zu  Baden. 

Or.  Pap.  mit  losgelöstem  roten  zum  VerscfUusse  aufgedrückten 
Siegel  unter  Papierdecke. 

9. 

1640  Jidi  3.  Köln. 

Dr.  Hcinr.  Frnncken-Sierstorff  an  Markgraf  Herrn,  Fortunat 
von  Baden:  rühmt  die  guten  Anlagen  der  Printen;  sie  haöpn 
Neigung  zum  &utcn,  fügen  sich  willig  in  die  Studienordnung  und 
haben  in  der  kurzen  Zeit  in  ihren  Studien,  im  Schreiben  und  in 
den  lateinia^en  EacmUien  gan»  awserwrdmUkht  ForUehritie  ge- 
madU,  «Hum  die  /MsHffe  AufHcM  de$  Rraee^pion  und  WtMms 
[des  Kammerdieners]  heigäragen;  die  Hmm  skiä  seftr  wM  mu- 
frieden,  gesund  und  hahm  guten  Umgang, 

0Qrchlachtiger  hochgeborner  forst.  Ew.  Furstl.  Gnaden  seien 
mein  onderthenige  treoe  dienst  besten  Vermögens  beTor.  Qnediger 
heir. 

Ew.  Furstl.  Gnaden  unterm  15.  junii  negsthin  an  mich  gnedig 
abgangenes  schreiben  hab  alhier  zu  recht  empfangen  und  berichte 
darauf  underthenig,  dass  den  geringen  vorschuss  der  33  reichstlr. 

MUctur.  f.  GMcb.  d.  Obtcik.  V.  W»  ZI*  4.  36 


562 


KeusseiL 


gern  gethaa  habe^  irarober  £.  F.  Gnaden  die  aaofdning  enter 
gelegenheit  nndertlienig  anheinibetelle. 

Die  liebe  junge  herrn  and  prinzen  beide  und  deren  recommeD- 
daüon  belangend  verhoffe  ich  vermittelst  gottlicher  gnaden,  dass 
also  bei  denselben  alle  sorg  vleiss  bei-  und  vorstand  durch  mich 
Selbsten  anwenden  und  durch  die  meinige  anwenden  lassen  werde, 
dass  dieselbe  in  der  that  nit  werde  grosser  erzeigt  oder  erfordert 
werden  kunuen,  dan  die  junge  herrn  beide,  wie  von  £.  F.  Gnaden 
.  wol  als  dero  Fnntlicher  Fma  Mnttern  mir  gnedig  seind  anbeföhlen 
worden,  also  auch  treoesten  vleiseee  bei  mir  recommendirt  verpleiben 
goDdcrIich  80  viel  mebr  in  ansehnng,  ihr  angebomes  natorel  also 
beschaffen,  dass  zu  der  gottesforcht,  zu  den  Studien  und  gutten  sittCL, 
fort  zu  allem  gutten  eine  innerliche  neigung  und  inclination  tragen, 
selbst  morgens  frühe  und  die  ganze  tagliche  zeit  gleich  allen  anderen 
exemplaritcr  sich  einstellen  und  gern  anfuhren  lassen,  gcstalt  auch 
erfolgt,  dass  innerhalb  der  weniger  zeit  in  ihren  studiis  H  in  schreiben 
und  lateinifldien  eierdtiis  ninen  solchen  foii^gang  und  progress 
gtfthan,  dergleieben  ich  wol  von  oder  bei  keinen  anderen  in  solchen 
jungen  jaren  niemahlen  erfahren  habe,  warzn  sonderlich  die  vleissige 
aufsieht  und  Wartung  beider  des  praeceptoris  und  Wilhelmi  wirken 
thut,  dieselbe  dan  ihr  officium  treulich  und  recht  verrichten.  T>ic 
junge  liebe  hcrren  seind  auch  sehr  wol  zufrieden,  fxcsund  und  taglich 
bei  angenehmer  graff—,  adelicher  und  anderer  ^utter  conversation. 
also  nit  zweifele,  sofern  sie  Gott  allmächtig  gesund  erhaltet,  dieser 
gestalt  beisamen  verpleiben  nnd  anf  dem  ftiss,  anf  irolchen  itio  ao- 
geüMigen,  ohne  intermption  oder  verBndemng  verharren  nnd  fyttr 
setzen  werden,  dass  ein  gewünschter  progress  darab  zu  erwarten. 

Welches  £w.  Fnrstl  Gnaden  und  zugleich  Ihrer  l^'orstL,  Gnaden 
mid  Frau  marggraffinncn  negst  empfelung  gottlicher  fristung  zu  allen 
hohen  fürstlichen  wolstant  underthenig  treulich  berichten  sollen. 
Collen  ez  g}'mnasio  Laurentiano  3.  juUi  1610. 
Ew.  Furstl.  Gnaden 
  aadertheniger  diener. 

Entwurf  auf  JPopier  hinter  dem  Schreiben  des  Markgrafen  vom 
i5.  JunL 

10. 

1640  Juli  14.  Usddingen. 

Markgraf  Hentk  Fturtmoit  an  Dr,  EeSnr,  Franeken-BknlUirff: 
ist  hocherfreut  Über  die  Fortschritte  der  Primen;  hat  an  Gotthard 
BtemmA  um  IVauerht^der  flhr  sie  ^eaolrieten. 

Yen  Gottes  gnaden  Hermen  Fortunat,  |  marggraff  an  Baden  nnd 
Hochberg,  graff  |  zne  Sponheimb  nnd  Rnttig,  herr  ine  |  Boden- 
machem.  Unsseldingen,  Fortbach  n.  s.  w.| 

Unsern  gruss  zuvor.  Ehrwürdiger  besonders  lieber  I  freund.  Den 
gedeilichcn  progres  uniserer  lieben  jugend  haben  wir  aus  jüngstem 
des  i  herrn  schreiben  hocherfreulich  vernommen,  zue  Gott  hoffend, 


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Eniehoog  der  Piinsea  Karl  Wilhelm  und  Leopold  Franz.  563 

sie  werden  of  selbigem  fuess  durch  seinen  gottlichen  beystrnd  and 
des  herm  gute  tatel  fleissig  vortfahren. 

Wir  baben  aodi  Qotbarten  Stommel  nmb  «usfolgung  des  gezeogs, 
80  snm  txm  vor  unseren  beeden  Modem  vomlKen,  zugeschrieben, 

bittend,  es  wolle  der  herr  solches  alles  dnrch  seine  direetion  und 

obsicht  ins  werk  richten  lassen,  dene  w>  mit  erweisung  alles 
gunstigen  guten  willens  jederzeit  gneigt  und  zogethaen  sein.  Datum 
Unsseldingen  am  14.  jolii  1640. 

Des  herm  gntter  freunt  allezeit 
Herman  Fortunat,  marggraff  zu  Baden. 

Or.  Fap.  mit  briefsdilkssendem  Siegel  unter  Papierdecke, 

11. 

1640  Auffust  14.  Vseldingep 
Markgraf  Herrn.  I^ortunat  an  Dr.  Heinr,  Francken-Sierstorff: 
H  UMSti  über  das  EBmeheidm  des  im  Frühling  Miner  aiibliikendcn 
Jugend  aus  divem  Leben  Mmn  steigen  Vaiertand  abgeforderten 

Leopold  FrandsGUS;  möge  für  gute  Pflege  des  Fxunraltsccnten 
Karl  Wilhelm  sorgen.  Der  verstorbene  Pring  soll  in  dem  Kloster, 
in  dem  er  aufgebahrt  ist,  ohne  übet  flüssige  Caeremonien  beigesetzt 
werden;  wegen  des  Grabsteins  loird  er  demnäcitst  durch  seinen 
Hofßrster  Bescheid  geben;  bis  dahin  möge  er  das  Grab  mit  einem 
schwarten  Tuche  nach  gewöhnlichem  Brauche  bedecken  und  mit 
Lkhiem  versehen  lassen. 

Von  Gottes  gnaden  Herman  Fortunat,  margigrave  zu  Baden  und 
Hochberg,  grave  zn  Sponibeim  und  Bnttig,  berr  wa  BodemnEcbeni, 
Umeldiiigeii  und  Fortbftcb.  | 

Unsem  gross  und  günstigen  guten  willen  zuvor.  Ehrlwnrdiger 
besonders  lieber  freund.  |  Was  gestalt  der  allmächtig  Gott  unsere 
beede  liebe  |  söhne  mit  leibs  Schwachheit  onlengst  heimgesuchet  und 
dardnrch  den  jungem  Leopoldum  Franciscum  gleichsamb  im  fruhling 
seiner  anbluhender  jugent  aus  diesem  leben  zum  ewigen  vatterland 
gnediglich  abgefordert  habe,  ist  uns  aus  des  herren  aubero  ab- 
gelangten scbreiben  nit  ebne  nAtottdwr  gematMmpfindmkg  ni  «issan 
worden.  Dass  nun  der  herr  dem  abventorbenen  sowohl  als  auch 
dem  durch  d^e  götUidie  gnad  wiederumb  convalescirten  Carolo 
Wilhe^mo  in  ihren  zogestOMfinen  krankheiten  alles  mnglichen  fleisses 
abwarten  pflegen  und  versorgen  lassen,  dardurch  hatt  uns  derselb 
ganz  hochlich  obligirt,  werdens  auch  mit  aller  muglicher  dankbarkeit 
in  der  that  zu  erstatten  nit  underlassen ,  mit  diesem  temeni 
begehreu,  es  wolle  der  berr  in  selbigem  cloester,  dahe  das  verblichene 
leicbnambldn  hingesetzt,  unserentwegen  nmb  I  ein  grab  oontrahieren 
nnd  selbiges  darinnen  ohne  anwendnng  nberBnssiger  eeramonien  hin- 
legen lassen,  die  nOtige  onverzngliche  av^ben  wolle  der  herr 
on1)cschwcrt  darlegen  und  uns  über  diesem  allem  fordersambst 
berichten,  solle  demselben  alsobalden  dankbarlich  wiedei  jmh  refun- 
d'-et  wer'*ep.  Zae  lerUgong  des  grabsteins  und  dessen  oberschrift 

36  ♦ 


L.ivjM^L,j  L,y  Google 


564 


Keasseo. 


werden  dem  herreu  mit  nechstem  fernere  bemnhende  instmction  darcli 
amerii  hoffiiistem,  so  in  knnem  humnter  ddi  begeben  ward,  zu- 
kommen lassen,  immittels  aber  iroUe  der  beir  das  ort  der  begribnas 

mit  einem  scfawzen  tncb  nach  gewöhnlichem  biasch  bedecken  ond 
mit  lichtem  versehen  lassen,  gcstalt  dann  zu  Verrichtung  diesses 
und  alles  übrigen,  was  zu  dieser  kindlichen  exequien  gehört,  der 
herr  hiemit  abermals  ersuchet  und  darzue  plenarie  gevollmächtiget 
wurd,  und  dann  seiner  vatterlicher  obsorg  und  pfleg  —  daran  wir 
sonst  keinen  zweifei  stellen  —  der  annoch  ttberblicbeuer  unser  lieber 
söhne  Garolos  Wilhelmns  lam  f(l)eissigsten  recommendiret,  welches 
dann  nnserseiti  in  keinen  yergess  geraten  solle,  sondern  seind  nnd 
bleiben  demselben  mit  bezeigung  aller  angenehmber  gefelligkeiten 
nnd  günstigen  guten  willens  jeder  zeit  wohlgeneigt  Datnm  Unssel- 
dingen  am  14ten  angnsti  1640. 

Des  herrn  wolaffoctionirter  fireond 
Hernian  Fortunat 
marggratf  zu  Baden. 

Or.  Pap.  mit  briefschliessendem  Siegd  unter  Papierdecke. 

12. 

1640  August  SO.  Useldingen. 

Markgräßn  Maria  i^idonia  an  Dr,  Heinr.  Francken-Sierstorff: 
ist  nameiilieh  äa^tUb  traurig  über  Leopolds  Tod,  weil  er  ihm  so 
gutes  Lob  gegdm;  ist  aber  in  Odtes  Willen  ergeben;  am^  vor 
Mwei  Jahren  hat  sie  einen  Sohn  verloren;  der  jüngste  8dhn  siekt 
Leopold  sehr  ähnlich;  hofft,  dass  Karl  viel  Gesdlschaß  hat:  dem 
bei  den  Kindern  geht  alles  Tramm  mit  dem  ßpielen  wg, 

Hochwordiger  lieber  her  vatter.  Ich  kan  nicht  underlasen,  E. 
Hochwurden  !  mit  disem  briflein  zu  begmsen,  und  danke  Got  dem 
almech  Ilgen,  das  es  mit  unserm  söhn  Carl  \vetler,  Got  lob,  gut  |  ist. 
Es  hat  uns  unsers  sohns  Leopolt  tot  hoch  geschmcrz(t)  insonderheit, 
weil  E.  Hw.  L.  sellig  so  gutes  lob  gegeben,  das  wir  dei  ho£nong 
baten,  firend  an  im  zn  erleben.  So  hat  es  aber  Qot  also  ge&Uen, 
den  lieben  kleinen  in  der  onsdralt  heimzonehmen.  Ich  welii  das  £. 
Hochwnrden  der  tot  leitgedan,  dan  E.  Hw.  in  absonderligen  lieb 
gehat  haben.  Dem  lieben  Gott  ist  nicht  zu  wederstreben,  der  magts, 
weis  seiner  gotligen  almagt  gefeit.  Ich  hofe,  das  wir  Gotes  kinder 
sein.  Der  liebe  Got  hat  ans  die  zeit  hero  zemlich  heimgesucht,  das 
wir  von  dem  feind  vertriben  an  allen  orten  ausgeplündert.  Vor 
2  jaeren  holt  Got  ein  söhn,  itz  disen.  Got  gebe  femer,  was  uns  zu 
seUen  nnd  leib  mag  nntzlieh  sein  nnd  in  allem  gedult.  Den  kleinen 
son,  den  mir  Ck»t  iti  be8che(rt),  sigt  ganz  nndjaeweiLeopoilseUig. 
Got  woU  in  in  gesondheit  erhalten,  weis  nutz  und  sellig  ist  Ich  hab 
sorg,  prinz  Carl  wirt  ser  traurig  sein,  und  hofe  doch,  well  er  fei 
gesels(ch)aft  und  kinder  liat  om  sich,  er  wirds  auch  vergesen,  den 
bei  den  kindern  get  alles  trauren  mit  dem  Spellen  hinweg.  Mein 
herzlieber  her  und  ich  haben  das  vertraawen  zu  £.  Hw.  und  befellen 


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finiehaog  der  PrinMn  Kui  Wilhelm  and  Leopold  FiMi«  565 


demselben  unsem  söhn,  Got  treiwlich  biten,  das  dei  gotlich  abnagt 
E.  Hocbwurden  und  söhn  in  guter  gesondheit  erhalten  wolle  und 
ferner  vor  ungluck  bewaren.  Dattom  Uselthingeu  den  20.  augusti 
IWO. 

E.  Hw.  gute  frimdJn  md  toehter  ideneit 
M.  Sldonift,  n.  b*  B. 

Or,  Pap.  mU  rotem  BiegtUack-Siegtl  tmf  »ehwarMm  SHdenfOdm. 

18. 

[1640  Oktober  10.  Köln.] 
Ahretimung  von  [Dr,  Eeinr.  Draneken-SkntwifJ  über  die 

des  venkrhwm  Brmgm  Leopold, 

BedmaDg  die  jonge  marggraffliebe  badlsdie  herren  betreffend, 
ninetrittimi  domini  Garoloa  WiDielmiis  £iigeiiiiis  et  Leopoldiis 
Frandflcne,  marcfakmeB  Badenses,  seind  anno  1699  die 

10.  octobris  ins  gymnasium  Lanrentiannm  cingetretten,  sollen 
jarlichs  zalen  pro  mensa  200  retcbstaler,  der  eltister  benr  ist 
vcrpliebeu  toto  anno,  facit  100  rtlr. 

Jimior  ist  vom  almechtigen  in  sein  reich 
abgefodert  die  9-  aogosti  1640^  ergo 
kommen  za  basalen  83  imperiales.  0 

Ihr  praeceptor  and  kammerdiener  sind 
verplieben  dorehs  ganze  jar,  tiiat  for 
beyde  zosammen  100  rtlr. 

Ausgelegt: 
in  janio  1640  zur  kleidang  ioxta  nnme- 

rum  1')  14  g.  3  alb. 

iuxta  numerum  2  98  g.  8  alb. 

iuxta  num.  3  für  hosscn  8  g. 

iuxta  num.  4  für  iedurii  auf 

die  hoet  7  g.  8  alb. 

iuta  nom.  5  for  atleas         2  g.  2Q  alb.  8  h. 
Machen  diese  5  poeten  snsammen     40  rtlr.  15  alb.  8  h. 
Weitere  in  angnsto  zur  totenladen  and 

anderen  Sachen  iuxta  numeros  6  et  7    16  g.  12  alb. 
Für  schwarzen  bau  zur  kleidung  pro  d. 

principe  Carolo  iuxta  num.  8  ausgelagt    41  g.  6  alb. 
Für  schwarzlaken  aul  das  grab  ioxta 

num.  9  37  g.  12  alb. 

Für  schwarze  hosen  ioxta  nom.  10  geben     1  g.  21  alb. 

Hachen  diese  5  nnmeri  zosammen    29  rtlr.  2  g.  21  alb. 
For  die  aboontrafeitnng  geben  ioxta 

11  12  rtlr. 


Beide  Posten  sind  durchstrichen  und  als  Pauschalsumme  200  rtlr« 
angegeben.  —  *)  Die  Bdftge  liegen  nicht  bei 


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566 


Keasien. 


Apothecario  iaxta  nom.  13  11  g.  7  alh 
T^ü  mdelfB  sepolchraliboa  ioxta  18  9  g.  4  älb. 
Pio  resectndo  et  olMeCniido)  sepolriiro      8  g-  6  alb. 

Doctori  Holtzemio  7  g.  8  alb. 

Pro  facibus      sepultura  g- 

Machen  diese  fünf  posten  11  rtlr.  31  alb. 

Weschlohn  1«  rtlr. 

BeÜoliü  16  rtlr. 

Smniiia  427  ^np.  37  alb.') 

Detnbe  160  imp. 


Enhourf  auf  Bapier  mU  Verhe$ammgm. 

14. 

1640  Okto1>€r  21.  Usddingen. 
Marlgraf  Herrn.  Fortunat  an  Dr.  Hcinr.  Francken-Sierstorff : 
hat  durch  seinen  Hofmeister  Joh.  IViYA.  wn  der  KnippcnlMurg,  der 
das  Kostgeld  und  andere  Schulden  der  Prinzen  beeahlen  soUte^  mit- 
teilen lassen,  dass  er  entschlossen  sei,  den  älteren  Karl  Wilh,  alh 
koim  m  laum,  da  er  ihn  in  der  Nähe  bdiaiUen  mU;  danM  ßr  die 
Mühen  der  EnMwmg;  wird  den  Sohn  mtr  JDanH^keU  gegen  ihn 
ereiehen  Uueen, 

Von  Gottes  gnaden  Herman  Fortmiat,  marglgiave  zu  Baden  und 
Höchberg,  gravc  zuc  |  Sponheim  und  Rnttig,  berr  zu  Bodenmacbern,  | 

Unsseldingen  und  Fortbach. | 

Unsern  c^russ  und  gunstigen  guten  wil'en  zuvor.  |  Ehrwürdiger 
besonders  lieber  freund.  Derselb  |  wird  von  unsenn  hoffmeistern  und 
lieben  geltreuen  Johann  Wilhelmen  von  der  Knippenboorg  zwcifeW- 
obne  verstanden  haben,  was  gestalt  wir  nacb  totlichem  ablül  imaen 
jnngeni  eobne  Leopold!  Frandsci  den  eitern  Carolnm  WÜbefanom 
▼on  dannen  abboUen  m  lassen  und  in  der  nSbe  albie  bei  uns  za 
nehmen  entscblossen  seind.  Gleichwie  mm  wir  ernentcm  onserm 
hofmeistern  zu  gcbuhrliclier  abzahliinf?  sowohl  des  kostgeltz  als 
anderer  gemachter  schulden  vernujg  oinf^eschickter  designation  not- 
wendige mittel  sambt  specialn- befelch  zugestclt,  also  verhoffen 
wir,  dos  dem  herru  dessials  von  ihme  mit  aller  satisfaction  begegnet 
werden  solle,  deme  dann  wir  TOr  seine  gehabte  vatterlicbe  obsorg 
beeder  miserer  söhnen  abermaligen  gebnbrlicfaen  dank  sagen,  aneb 
ferner  nit  anderlassen  wollen,  zn  dessen  gebobrender  erkentnos  gi  • 
dachtem  mserm  sehn  Carolum  Wilhelmnm  fleissig  zn  erziehen  und 
anw-e'^^cn  zu  lassen,  und  wir  bleiben  demselben  mit  crweisung  alles 
gunstigen  guten  willens  jeder  zeit  geneigt.  Datum  Unsseldingen  am 
21.sten  octobria  1640. 

Des  herren  woll  affectionirter  ♦rennt  alle  zeit 
Uennan  Fortanat,  marggraff  zu  Baden. 
Or.  Pap.  mii  hriefscMiessendem  Siegd  unUr  Papierdeeke. 

')  Beim  Nachrechnen  der  einzelnen  Gruppen  und  des  Ganzen  finde 
ich  mebjfache  Inkongrueuzen. 


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ErsebuDg  d«r  Primen  Kari  Wilhelm  und  Leopold  Frans.  507 


15. 

1640  November  3.  Köln. 
[Dr.  Ueinr.  Franckcn-Sierstorff]  an  Markgraf  Ilerm.  Fortunat: 
sendet  für  das  fernere  Wohlergehen  seines  bisherigen  Zöglings  Prinz 
Karl  seine  besten  Wünsche. 

Ad  dominom  marchioncm  llermannom  Badcnscu. 
Dorchleuchtiger  hochgeboruer.  £w.  Farstl.  Gnadeu  seien  meiu 
oudertbeoig  treue  dienst  besten  vloisBeB  bevor.    Onediger  farst 
und  berr. 

Ew.  FuttÜ'  Ctoaden  genomene  resolation  deroeelben  jungen  lieben 
benn  söhn  prinz  Carlen  betreflend  bab  ans  dero  abgaogenem  schreiben, 
auch  hcrr  bofl&neistern  mit  mehrerem  vemomen  und  kan  darauf  undcr- 
thenig  knrzlich  zu  antworten  nit  unterlassen,  dass  zwar  mir  sonderlich 
lieb  und  angenehm  gewesen  were,  wan  beide  junge  herreu  alhier  in 
ihren  ani^efangencn  und  sehr  wol  gesetzten  Studien  bei  mir  bei 
einander  hetten  verplcibcn  und  also  fortfahren  mögen.  Weilen  aber 
Gott  allmechtig  ins  mittel  kommen  und  nach  seinem  vatterlicben 
vriUen  den  wackeren  jungen  benen  selig  abgefordert,  nnd  also  die 
verflndemng  mit  dem  studieren  gescbeben,  nnd  £.  F.  Gnaden  bocbg. 
jungen  prinzen  zu  Ihro  abholen  lassen,  so  thue  zu  aller  weiter  gutter 
Icibs  p:csnndhcit  allen  glucklichen  progrcss  und  fürst lichos  aufwachsen 
von  herzen  wünschen,  dabei  gänzlichen  hofFcnd,  gleichwie  die  studia 
alhier  in  pietate  et  omnibus  libcralibus  exercitiis  unter  ilurem 
praeceptore  recht  und  wol  angefangen,  auch  dabei  einen  merklichen 
fortguug  gethau,  dass  al&o  dieser  lieber  wolmeinendcr  junger  prinz 
ancb  binfturters  aal  demselben  fiiss  fortgehen,  zunehmen  nnd  endlicb 
mit  allen  fiintlicben  qoaliteten  vermebret  dem  lieben  yatterland  vor- 
und  beistdien  möge.  Ew.  Fnrstl.  Gnaden  sampt  deroselben  Furst- 
lii  hen  Frauen  Gemahlinnen  gottlicher  allmacht  zu  allen  hohen  wol- 
"^taiul  und  Ihro  mich  zu  behorlichcn  fürstlichen  gnaden  underthenig 
treulich  befehlend.  Coln  in  gymnasio  Laurentiano  den  3.  novembhs 
1640. 

Ew.  Furstl.  Gnaden 

vndertbeniger  diener. 

Entwurf  auf  Papier  mit  inefirfachen  Verbesserungen. 

16. 

1648  Mai  30,  Brüssel. 
Marl'fjrüßn  Maria  Sidoyiia  an  Dr.  Heinr.  Fravcken-Sicrsforff: 
hat  vor  dlicJicn  Jahren  durch  den  licgulkrherrn  zu  Herren-Leich- 
nam (xerh.  Westenberg  im  dnrtiijm  Karthäuserkloster  ein  wertvolles 
tkhmnckkiistlcin  hinterlegen  lassen;  da  der  Fri</r  inewischen  ge- 
storben ist,  weiss  in  der  Karthattse  nienumd  Bescheid;  ersucht  um 
Nadtfcrsehungen;  hat  vor,  ihrm  Jungen  SohH,  der  dsmversiorhinm 
Lsopold  Frans  ssUr  AMteA  sieM,  mit  der  Zeit  su  ihm  m  seMdtm» 
um  ihn  SU  ersi^en  und  ßr  ihn  eine  IkmherrensteUe  su  erUtnffen. 


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568 


Von  Gottes  gnaden  Maria  Sidonia,  mazggmin  |  za  Baden  und 
Höchberg,  gravin  an  Sponheim  |  und  Battig,  gebome  giaffin  zu 

Faickenstein,  (  firan  znm  Oberstein  und  Brach. 

Unscm  f^nm  und  alles  gats  moren.  Wohlehrwurdiger  |  hoch* 
gelehrter  herr  und  vatter.l 

Demnach  wir  vor  etlich  jähren  ein  klein  geschniuck-kistlein  I  zu 
entschuttong  aller  gcfehrlichkciten  nacher  Collen  in  |  die  Carthauss 
durch  den  würdigen  |  (patrem)  1  Gcrardom  Westenberg,  canonichen 
regolarem  zu  Corporis  Christi,  hinflehen  lassen,  nnd  irir  jets  nüt 
befirembdnng  vemomen,  dass  keiner  in  angeregter  Carthauss  von  be- 
sagtem unserem  gcflchcnten  geschmack-kistlein,  weilen  hinzwischen 
der  pater  prior  aldahe  gestorben,  wissen  wolle,  und  also  besorgea 
es  mogte  durch  solchen  zufall  crwcntcs  kistlcin,  daran  ein  merkliches 
gelegen,  verlegt  und  also  verloren  werden:  Als  bitten  wir  den  henn 
vattern  hiebei  empsiglich,  uns  den  hohen  gefallen  zu  erweisen,  mit 
razichuDg  crmcltem  patris  Westenberg  nacher  angeregtes  kistlcin  za 
erforschen,  nnd  selbiges  an  einen  in  gemelter  Cartbanss  bewnsten 
ort,  dahe  selbiges  wir  abholen  lassen  mogten,  in  fernem  sichern 
deposito  glegt  werde,  zu  uberschaffen  sich  bemuhen  wolle.  ||  Diese 
mnhewaltung  werden  wir  anderwartlichen  an  verschulden  nie  nnver- 
gessen  sein. 

In  des  verstorbenen  unsers  solms  Leopoldi  Francisci  stelle  hat 
uns  der  allemachtig  einen  gleichmessigen  an  gesicht  und  geberden 
jungen  söhn  surrogirt,  welchen  wir  mit  der  zeit  dem  herrn  vattem 
anschicken  wollen,  damit  nit  allein  derselbiger  in  stndüs  wolerxegen, 
sonderen  ein  canonicat  in  hohen  Thnmbstift  aldahe  erlangen  mOgte. 
Gott  der  allmftchtig  verliehen  dem  bern  vattern  nur  ein  langes 
gesondfriedliches  leben,  in  dessen  schütz  wir  denselbigcn  wol 
empfehlen,  uns  aber  und  die  unserige  zu  seinem  andachtigen  gebett 
Datom  Bmssellae  am  30.  mal  1648- 

E.  Hochwurden  g.  f  in  gebor 
M.  Sidonia,  marggralün  zu  Baden. 

Or.  Pap*  mU  mm  YenMuBt  aufgedrÜckUm  rofen  Siegellack- 

17. 

lOiÖ  Juni  8.   Köln.  ■ 
Dr.  Heinr,  Franckm-Sierstor/f  an  Markgräfin  Maria  Sidonia: 
das  Kistehm  steht  noch  versiegt  in  der  Karihauae  Ms  §u  weiterer 
Vtrfitgmg;  id  mr  BtMwmg  des  jungen  Mmm  gern  her^t  ^ 
sehr  Ugkrig  auf  ifadbrafiMefi  vom  Frinsen  Keurl  Eugen, 

Borchlenchtige  hochgebome  fiirstin.) 
£w.  Fnrstl.  Gnaden  sind  in  nnderthftnigen  ehren  |  meine  treae 

dienst  jederzeit  bevor.   Gnädige  frau.  \ 

Ew.  Furstl.  Gnaden  neulich  am  30.  maii  abgangenes  schreübens 
hab  ich  zu  recht  empfangen,  worauf  alsbald  ins  i  Carthauss  zu  meinen 
woibekanten  herrn  ex  gymnasio  einen  1  niagistrura  ausgesaudt, 
welcher  vom  daselbst  deponirten  kistiein  gewünschtes  antwort  zuruck- 


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Enielulog  der  Prinzen  £arl  Wilhelm  und  Leopold  Frans.  5^9 

bracht,  nemblich  das  solches  an  sicheren  ort  versigelt  in  guter 
custodien  wol  verwart  sei  bis  zu  weiterer  Verordnung.  Das  sonst 
der  junger  prinz,  an  weldiem  unseres  wackeran  berni  Leopoldi 
IVancisei  säUg  gesicht  und  gebSrden  allerdings  Bich  merken  lassen, 

an  kreften  und  loblichen  wesen  woll  anwachsen  thuc,  solches  hab 
ich  mit  hocbstcr  freuden  abermal  verstanden,  wie  dan  zufolg  Ew. 
Furstl  Gnaden  2().  augusti  1640  datirten  Schreibens  jederzeit  selbiges 
mir  vorgebildet.  Nichts  Hebers  sollte  mir  vorkommen,  als  in  solches 
herrlin  erziehung  meiner  aufrichtiger  treuen  intention  gemees  Ew. 
ForstL  Gnaden  onderthfinig  aufzuwarten.  Dieselbe  hiemit  neben 
Ihren  Forstl.  Gnaden  Deroselben  herm  gemahl  und  ganzem  forst- 
lichem hans,  Bonderlich  aber  meinem  liebsten  herm  prinz  Oarlen 
Eogenio  (warab  etwas  in  vernehmen  sehr  begierig)  gottlichem  schütz 
zu  langwiriger  guter  gesondheit  treulich,  Ihre  aber  mich  underthftnig 
fleisig  befehlend. 

Der  durchleuchtigen  hochgeborner  Mariae  Sidoniae,  marg- 
graffinnen  zu  Baden  und  Höchberg,  graftinueu  zu  Sponheimb  und 
Küttig,  frauen  zu  Rodenmächeren,  Unseldingen,  Fortbach  etc.,  meiner 
gnftdiger  hustinnen. 

£w.  Furstl.  Gnaden 

nndertheniger  d^ener 
H.F.  S. 

Coln  am  8-  junii  1648. 
JBiUtmf  auf  Fopier, 


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Die 


Mchsiitterscliaft  im  Unterelsass 
bis  zim  Beginn  des  dreissigjährigen  Krieges. 

Von 

ilfred  Overmann. 


Noch  immer  fehlt  es  an  einer  brauchharen  Geschichte  der 

deutschen  Reichsritterschaft.  Das  bekannte  Werk  des  Fr^ 
herrn  Roth  von  Schreckenstein*)  ist  unzulänglich.  Vergebens 
sucht  man  sich  aus  seiner  verworrenen,  vielfach  auf  andere 
Gebiete  abschweifenden,  mit  Detail  überladenen  Schilderung 
ein  Bild  von  der  Entwicklung,  der  allmählichen  Zusammen- 
schliessung und  der  Organisation  des  Reichsadels  zu  machen. 
Die  grosse  Bedeutung  der  unter  Maximilian  I.  und  Karl  V. 
im  Reich  erfolgenden  Verfassungs Veränderungen  fu**  die 
Reichsritterschaft  tritt  bei  ihm  z.  B.  gar  nicht  hervor.  Wir 
sehen  uns  also  auch  heute  noch  auf  die  Werke  des  vorigen 
Jahrhunderts  angewiesen,  die  allerdings  zum  Teil  vortrefflich 
sind.  Die  Untersuchungen  von  J.  J.  Moser')  und  Kemer'X 
die  8ich  hanptsftchlieh  mit  der  staatsrechtlichen  SteUung  und 
der  innan  Organisation  der  Ritterschaft  beschäftigen,  sind 
in  ihrer  Kürze  and  Klarheit,  in  ihrer  sichern  und  glilnzenden 
historischen  Kritik,  zu  denen  sich  bei  Kemer  noeh  eine 
hervorragende  Darstellungsgabe  gesellt,  noch  immer  das 

1)  Geschichte  der  deutschen  Rddiaritterachaft,  2  Bde.,  1871.  —  ^  J.  J. 
Mo  r:  1)  V  iT'schte  Nachrichten  von  reichsrittersdiaftlichen  Sachen, 
1772;  2)  Neueste  Geschichte  der  Reichsritterschaft,  2  Bde.,  1775—76; 
^Beiträge  z.  ältesten  Geschichte  der  Keichsritterscbaft"  in  Maders  Ritter- 
schaftlichem Magazin,  Bd.  n.  —  *)  Staatsrecht  der  unmittelbaren  freien 
Eeicbsritterschaft,  1786—69. 


Di»  BeiclHritterwlMft  im  UnterelMss. 


671 


Beste,  was  wir  über  die  Bdchsrittoneluift  besitzen.  Aber 

auch  sie  reichen  natürlich  nicht  ans.  Als  Moser  und  Kemer 
schrieben,  bestand  das  alte  Reich  noch  und  mit  ihm  die 
Reichsritterschaft.  Ihre  Darstellung  verfolgte  daher  in  erster 
Linie  praktische  Zwecke.  Der  Historiker  tritt  bei  ihnen  vor 
dem  Staatsrechtslehrer  zurück. 

Bei  diesem  Stand  der  Dinge  kann  es  nicht  zweifelhaft 
sein,  wo  die  heutige  Forschung  einzusetzen  hat.  Die  Zeit 
für  eine  Gesamtdarstellung  der  Geschichte  des  doutschen 
Reicbsadels  ist  offenbar  noch  nicht  gekommen.  Zunächst  gilt 
es  einmal,  die  Geschichte  der  einzelnen  Ritterschaften  za 
schreiben.  1^  die  drei  grössten  Ritterschaftsvereinigungen, 
die  scliwäbische,  fränkische  und  rheinische  w9re  das  nicht 
besonders  schwierig,  da  gans  ungewöhnlich  viel  urkundliches 
Material  gedruckt  ist.  Ich  erinnere  nur  an  die  umfangreichen 
Publikationen  Yon  Burgermeister*)  und  Ldnig*).  Freilich 
dttrfte  man  dabei  die  Archive  nicht  umgehen.  Besonders  die 
schwäbische  Bitterschaft  hätte  bei  ihrer  Bedeutung  eme  ein- 
gehendere historische  Darstellung  wohl  verdient 

Ausser  den  Ritterschaften  In  Schwaben,  Franken  und  am 
Rhein,  an  die  man  zunächst  nur  zu  denken  pflegt,  wenn  man 
von  der  Reichsritterschaft  schlechthin  redet,  gab  es  aber  noch 
eine  vierte  Vereinigung  des  Reichsadels:  d'e  Reichsritterschaft 
im  Unterelsass.  Sie  ist  weniger  bekannt,  als  die  übrigen, 
denn  sie  verfügte  nur  über  ein  verhältnismässig  kleines 
Territorium,  sie  hat  von  vorne  herein  auf  Grund  lokrler  Vor- 
bedingungen eine  von  den  übrigen  in  manchen  Punkten  ab- 
weichende Entwicklung  genommen,  sie  hat  sich  erst  sehr  spät 
(1651)  mit  den  andern  Reichsrilterschaften  zu  einem  Gesamt- 
korpus vereinigt  und  ging  bald  darauf  (1678—1681)  mit  dem 
grössten  Teil  des  Unterelsass  an  Frankreich  verloren.  Daher 
wird  sie  von  Moser  nur  hie  und  da,  von  Kerner  sehr  wenig 
und  von  Roth  von  Schreekenstein  fast  ^r  nicht  (rwähnt 

Mit  der  Qeschidite  dieser  bisher  so  wenig  bekannten 


1)  BiifgwmeiBter:  l)  Codex  diplomatieiis  eqoeBtr;«,  i  Bde.,  1721; 
Bibliotlieea  equestris,  2  Bde.,  1 720  n.  1726;  3)  Mannp'e  equestre,  1720; 
4)  Tlip  innis  juris  equestris,  171 —  Reichsarchiv  XII  u.  VII.  — 
')  Fine  Zusammenstellung  der  wesentlichsten  Quellen  und  IJtteratur  zur 
Geschieht^  der  Reichsritter&chaft  bei  Zöpfl,  Deutsche  Rechtsgeschichte, 
II,  389  (4.  Aufl.). 


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572 


Overmann. 


Ritterschaft  will  sich  der  nachstehende  Aufsatz  beschäftigen. 
Kicht  die  Geschichte  der  einzelnen  reichsadligen  Familien  soll 
gegeben  werden,  sondern  lediglich  eine  Schilderung  der 
Organisation,  Verfassung  und  der  gesamten  äusseren  Politik 
der  Gesauitritterschaft  im  Unterelsass,  insofern  sie  eine 
genossenschaftliche  Vereinigung  mit  repräsentativer  Spitze 
bildete.  Damit  ergiebt  sich  von  selbst,  dass  unsere  Dar- 
stellung erst  mit  der  Reforniationszeit  beginnen  kann,  denn 
erst  im  16.  Jahrhundert  hat  sich  der  unterelaässische  Reichs- 
adel  zu  einer  organisierten  Körperschaft  zusammengeschlossen. 
Seine  Entwicklung  in  den  letzten  Jahrhunderten  des  Mittel- 
alters soll  hier  nur  insoweit  berücksichtigt  werden,  als  zum 
Verständnis  seiner  Lage  im  16.  Jahrhundert  ndtig  ist  Dabei 
wird  alles,  was  den  elsässischen  Reichsadel  von  den  Übrigen 
Ritterschaften  unterscheidet,  ganx  besonders  henroigehoben 
werden. 

Die  BescbribikuDg  auf  die  Zeit  bis  zum  drelssigjährigeo 
Kriege  bat  xunSdiBt  einen  rein  ftusserliehen  Onmd:  eine 

Geschichte  des  unterelsässischen  Reichsadels  bis  1789  wttrde 
ihrem  Umfang  nach  über  den  Rahmen  dieser  Zeitschrift 
hinausgegangen  sein.  Indessen  bildet  gerade  die  Regierung 
des  Kaisers  Mathias  einen  gewissen  Abschluss  in  der  Ge- 
schichte der  elsässischen  Ritterschaft.  Die  erste  Epoche  ihrer 
Entwicklung,  die  Zeit  der  Organisation,  der  Ausbildung  der 
Gewalt  des  Ausschusses,  der  in  den  alten  Formen  sich  be- 
wegenden Beziehungen  zum  Kaiser,  der  einseitig  protestan- 
tischen Politik  erreicht  damit  ihr  Ende.  Eine  zweite 
Periode,  die  mit  der  französischen  Okkupation  endet,  bereitet 
sich  vor.  Ich  hoffe  jedoch,  später  auch  noch  eine  diese 
Periode  umfassende  Fortsetzung  folgen  lassen  su  können,  die 
soweit  ich  bis  Jetzt  sehe,  für  die  Geschichte  der  fonzifsiscben 
Eroberung  des  Elsass  und  Ihrer  Verwaltung  in  dem  M 
erwoibenen  Lande  nicht  unwesentliche  neue  Beiträge  bringw 
dürfte. 

Die  Arbeit  beruht  fast  durchweg  nur  auf  arebifalischein 

Material.  Den  Hauptbestandteil  desselben  lieferte  das  Archif 
der  ehemaligen  Reichsritterschaft  selbst,  das  sich  jetzt  im 
K.  Bezirksarchiv  zu  Strassburg  befindet.  Wichtige  Er- 
gänzungen, vor  allem  für  das  Verhältnis  der  Ritterschaft 
zur  Stadt  Strassburg,  bot  das  dortige  Stadtarchiv. 


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Di»  Baidisrittendiaft  im  Untuelsasa. 


573 


So  eigenartig  sich  nun  auch  die  unterelsässische  Reichs» 
riitencbaft  entwickelt  hat,  so  hängt  sie  doch  untrennbar  m- 
sammen  mit  den  drei  übrigen  deutschen  Reichsrittersclmften, 
und  der  Älmlichkeiten  in  der  OrganisatioD,  in  der  sttalB- 
rechtlichen  l^llang,  in  den  Beziehungen  m  Kaiser  nnd  Beidi 
sind  so  viele,  dass  es  sich  empfiehlt,  znnächst  als  Anleitendes 
Kapitel  eine  kurze  Obersicht  Uber  die  Entwicklung 
der  gesamten  deutschen  Reichsritterschaft  im  Zeit- 
alter ihrer  Organisation  und  der  Festsetzung  ihrer  staats- 
rechtlichen Stellung,  d.  h.  also  unter  der  Regierung  der 
Kaiser  Maximilian  I.  und  Karl  V.  zu  geben.  Erst  durch 
diese  Übersicht  wird  ein  volles  Verständnis  der  Geschichte 
des  unterelsässischen  Reichsadels  ermöglicht  werden. 

Der  niedere  Adel  im  alten  Reich  zertiel  in  zwei  scharf 
von  einander  getrennte  Hauptgruppen:  in  die  Reichsritter- 
schaft und  in  den  landständischen  oder  landsässigen  Adel. 
Der  Reichsritter  war  reichsunmittelbar,  d.  h.  er  hatte  keinen 
andern  Herrn  als  den  Kaiser  selbst;  der  landsässige  Edel- 
mann war  Unterthan  ugend  eines  Beichsfürsten.  Beide  Teile 
haben  ihren  gemeinsamen  Ursprung  im  Uinisterialenstande 
des  Mittelalten.  Die  Reichsritter  stammen  von  der  Beichs- 
ministerialitilt  sowie  z.  T.  von  den  Ministerialen  geistlicher . 
Fürsten,  die  landständiscben  Edelleute  von  Ministerialen 
weltlidier  Beichsfürsten.  Erst  mit  der  Entwicklung  und  dem 
stetigen  Wachstum  der  deutschen  Territorialgewalten,  also 
etwa  seit  der  zweiten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts  beginnt 
die  Reichsritterschaft  sich  allmählich  von  dem  landsässigen 
Adel  zu  trennen.  In  den  grossen  geschlossenen  Territorien 
Nord-  und  Mitteldeutschlands,  sowie  in  den  österreichischen 
Hausgebieten  wurde  die  Ritterschaft  dem  Landesherm  unter- 
worfen und  gliederte  sich  als  zweiter  Stand  in  den  ständischen 
Organismus  des  fürstlichen  Hoheitsgebietes  ein.  Anders  im 
Süden  und  Westen  des  Reiches.  In  Schwaben,  Franken  und 
am  Rhein,  wo  der  frühe  Untergang  der  herzoglichen  Gewalt 
die  Bildung  grosser,  zusammenhängender  fürstlicher  Terri* 
torien  verhindert  hatte,  wo  eine  reiche  geographische 
Gliederung  und  eine  ältere  Kultur  das  Aufkommen  kleinerer 
Gewalten  begünstigte,  die  in  stetem  Ringen  einander  das 
Gegengewicht  hielten,  konnte  sich  die  Bitterschaft  ihre  Freiheit 
bewahren  und  brauchte  keinen  andern  Herrn  über  sich  anauer- 


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574 


OTermaon. 


kennen  als  den  römischen  König  selbst.  Schon  im  14.  Jahr- 
hnndert  wurde  der  Ausdruck  „des  Riehes  Ritterschaft"  im 
Gegensatz  zu  den  landsässigen  Edlen  gebraucht.*)  Im  fUni* 
sehnten  tritt  dann  die  Unterscheidung  noch  schärfer  hervoi. 
Zum  enteDDuU  ist  hier  in  einem  offiziellen  königlichen  Akten- 
stück von  einer  Gesamtheit  der  Reichsritterschaft  die  Rede: 
In  dner  Uiknnde  vom  13.  September  1422  erteilt  Ktfnig 
Sigmund  «unser  mid  des  ridwB  ritterschaft*  das  Recht,  onter 
sich  und  mit  anderen  Ständen,  besonders  den  StSdten,  zn 
besserem  Fortgang  des  ritterlichen  Wesens  Bttndnisse  nnd 
Einnngen  an  scUiessen.') 

Frdlich  fehlte  viel,  diass  man  nun  zu  dieser  Zeit  sdion 
von  einer  in  ddi  geschlossenen,  einheitlich«!  Reichsritterschaft 
im  spätem  Sinne  des  Wortes  hätte  sprechen  können.  Norh 
war  der  Stand  keineswegs  festbegrenzt.  Fast  durchweg  finden 
wir  die  Grafen  und  sonstigeii  kleineren  Gewalten  damals  noch 
in  engster  Verbindung  mit  den  Rittern  und  Herrn. ")  Auch 
die  Trennung  von  den  landsässigen  Edelleuten  war  noch  nicht 
überall  durchgeführt.  Der  bairische  Adel  zählte  sich  damals 
noch  zur  reichsunmittelbarcn  Ritterschaft*),  und  von  dem 
oberelsässischen  lässt  es  sich  mit  Sicherheit  annehmen.')  Auf 
der  andern  Seite  fehlte  es  auch  nicht  an  Versuchen,  den 
Reichsadel  landsässig  zu  machen.  Wie  auf  allen  Gebieten 
des  deutschen  Staatslebens  befanden  sich  auch  hier  die  Dinge 
noch  im  Finss.  Ansprache  wurden  erhoben  und  bestritten, 
Pririlegien  mit  Privilegien  bekämpft,  Bttndnisse  Je  nach  dem 
augeablickUcfaen  Vorteil  errichtet  und  geKist,  auch  Vennche 
einer  inneren  Organisation  des  Adels  innerhalb  einzelner 
Gaue  worden  gemacht,  im  ganzen  aber  war  der  Staatsrecht» 
liebe  Begriff  einer  freien,  unmittelbaren  Ritterschaft  des 
Reiches  in  der  festen  Umgrenzung,  wie  er  uns  später  ent- 
gegentritt, noch  nicht  vorhanden.   Er  konnte  sich  erst  aus- 


')  Zöpfl,  Rechtsgescbichte  (4.  Aufl.),  II,  »89.  —  Lüuig,  Heiohs- 
archiv  XII,  S.  22.  —  ■)  So  '"n  der  Gesellschaft  von  St.  Jörgonschild  in 
Schwaben.  Vgl.  Moser,  Verm.  Nachi.chten  S.  6GÖ.  h  ar  d^s  Untere' 
TgL  aaten.  —  *)  Homt,  Behilie  In  Joh.  Madfln  ,BeichBrittenchaftl. 
Msgailn*  II,  8.  160  o.  167.  Kenia*,  Stialiredii  der  mmiittelb.  Hat» 
Bitterschaft  ii,  as.  —  *)  Noch  1496  Terhuidelte  MaximniAD  I.  mit  ihm, 
wie  mit  den  flbrigan  Bekharfttenchaften,  eher  die  Zelüoiig  dee  geraeineD 
PCmnigi. 


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Die  Beicharittencbaft  im  Unterelsass. 


575 


h'lden,  als  man  zu  Beginn  der  Neuzeit  anfing,  das  Ver- 
hältnis der  einzelnen  historisch  gewordenen  Gewalten  im 
Reich  zu  einander  und  zum  Reichsoberhaupte,  die  Rechte  und 
Pflichten  der  Reichsglieder  der  (Gesamtheit  gegenüber  in  einer 
fttr  alle  verbindlichen  Weise  gesetzlich  zu  normieren,  oder 
mit  anderen  Worten:  die  in  den  letzten  Jahrhunderten  voU- 
zogene  politische  und  rechtliche  Entwicklung  des  Reiches  nun 
•neh  verfassungsmässig  festzulegen.  Dies  geschah'  durch  die 
sogenannte  Bflicfasref6rm  Maximilians  I.,  die  dann  üiran  Ab- 
schluss  unter  Karl  V.  erlangt  hat 

In  der  Tbat  ist  die  Bogierung  Maximilians  I.  fttr  die 
Geschicke  und  die  staatsrechtliche  Stellung,  der  Reichsritte» - 
Schaft  von  entscheidender  Bedeutung  geworden.  Ihre  Ge- 
schichte beginnt  eigentlich  erst  mit  diesem  Zeitpunkt  Die 
Edlen  in  Sch\faben,  Franken  und  am  Rhein  sahen  sich  plöt' 
lieh  gezwungen,  zu  den  Reformen  der  Reichsverfassung,  der 
Auflage  einer  Reichssteuer,  zur  Schöpfung  eines  allgemeinen, 
ewigen  Landfriedens  und  eines  obersten,  vom  Kaiser  möglichst 
unabhängigen  Berichtes,  zur  Kreisverfassung,  zur  Festsetzung 
der  Reichs-  und  Kreisstanc^chaft,  zu  allen  diesen  die  Machte 
lüUe  des  Königtums  beschränkenden,  die  Fürstengewalt  ver- 
stärkenden Neuordnungen  Stellung  zu  nehmen.  Durch  die 
Zunahme  der  fürstlichen  Macht  fühlten  sie  sich  m  ihrer 
Existenz  bedroht,  durch  den  ewigen  Landfrieden  und  die 
KreisveriasBung  in  ihrer  freien  Bewegung,  ihrer  Fehde-  und 
Baublust  hehlndert  Nidits  war  natfirlidier,  als  dass  sie  sich 
all  diesem  Neuen  gegenüber  mischst  durchaus  ablehnend 
verhielten.  Sie  wollten  am  Alten  festhalten,  die  neuen  Be- 
schränkungen, besonders  aber  die  auf  dem  Wormser  Bdchs- 
tag  von  1496  beschlossene  Auflage  des  gememen  Pfennigs 
erregten  ihren  leidenschaftlichen  Protest;  selbst  die  gut- 
gemeinten Reform  vorschlage,  die  ihnen  der  Kaiser  noch  im 
Jahre  1517  machen  liess,  scheiterten  an  ihrem  Widerstande. 

Diese  Haltung  des  Reichsadels  führte  z.  T.  schon  unter 
Maximilian  I.,  vor  allem  aber  während  der  Regierunf;  Karls  V. 
zu  drei  Erscheinungen,  die  für  die  Ritterschaft  von  grösster 
Bedeutung  waren  und  ihre  späteren  Geschicke  bestimmten: 
einmal  zu  einer  engeren  Verbindung  und  Organisation  der  in 
einer  bestimmten  Landschaft  gesessenen  Edlen,  sodann  zu 
einer  Vereinigung  der  Ritterschaften  verschiedener,  getrennter 


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576 


Overmann. 


Territorien,  d.  h.  also  zu  einer  Verbindung  der  ges>»mten 
Reichsritterschaf t  und  endlich  zur  Festsetzung  des  staats- 
rechtlichen Verhältnisses  der  Reichsritterschaft  zum  Reich, 
zum  Kaiser  und  zu  den  übrigen  Ständen. 

Verbindungen  des  Adels  eines  oder  ftuch  mehrerer  Qtne, 
Ritterbttnde  und  BittergeseDsduiften  hat  es  bereits  im  U. 
und  15.  Jahrhundert  gegeben,  vor  allem  in  Scfaivaben  nnd 
Franken**)  Auch  Anllbige  einer  inneren  Organisation  sind 
schon  damals  bemerkbar,  am  ausgeprägtesten  bei  der  Gesell- 
sefaaft  ?on  St  Jdrgen-Schild  in  Schwaben,  sogar  ein  Bündnis 
der  schwäbischen  mit  der  Mnkischen  Ritterschaft  ist  1430 
auf  zwei  Jahre  zustande  gekommen.')  Aber  alle  diese  Ver- 
bindungen sind  mehr  oder  weniger  zu  irgend  einem  bestimmten 
gerade  vorliegenden  Zwecke  geschlossen  worden,  es  fehlte 
ihnen  völlig  der  öffentliche,  staatsrechtliche  Charakter,  ihre 
Organisation  war,  wenn  sie  überhaupt  vorhanden,  noch  sehr 
mangelhaft,  vor  allem  aber  —  und  das  ist  das  Entscheidende 
—  hatten  stets  noch  andere  Elemente  an  diesen  Vereinigungen 
teil,  am  häufigsten  die  Qrafen,  dann  aber  auch  Prälaten*) 
und  Städte.«) 

Erat  die  Reichsreformen  schufen  hier  eine  indenmg,  wt 
allem  die  drohende  Besteuerung  durch  den  gemeinen  Pfennig. 

Der  Protest  gegen  diese  neue  Auflage,  die  den  freien  Rittern 
unerträglich  schien,  führte  zum  eistenmale  zu  einer  festeren 
Vereinigung  innerhalb  der  einzelnen  Ritterschaften,  nicht  nur 
in  Schwaben,  wo  die  in  der  Gesellschaft  von  St.  Jörgenschild 
nnd  damit  im  schwäbischen  Bunde  stehende  Ritterschaft  sich 
zum  erstenmale  von  den  Grafen  und  Prälaten  absonderte 
und  auf  einem  besonderen  Tage  gegen  die  Reichssteuer 
protestierte  %  sondern  auch  am  Rhein  ^,  und  vorzüglich  in 
Franken,  wo  nach  einem  gescheiterten  Reform-  und  Einigungs- 
▼ersuch  im  Jahre  149i  0  der  Widerstand  gegen  den  gemeinen 


<)  HoMT  a.  a.  0.  8.  lUM,  —  *)  Kerner  a.  a.  0.  II,  7,  Anm.  g.  ^ 
*)  Gnim  und  FHlaten  ifaideii  licli  aneh  in  der  demUseliaft  von  St  JOigen- 
Sdiild  in  gfomr  AnsaU.  Hoser,  Venn.  Nadir.  S.  668.  —  *)  Auf  die 

Verbindung  mit  letitmi  waren  die  Edlen  von  K.  Sigmund  selbst  aas* 
drücklich  hingewiesen  worden.   Vgl.  die  oben  S.  674  angefahrte  Urkunde. 

—  9)  Burgermeister,  Cod.  dipl.  equest.  II,  571.  —     Keraer  a.  a.  0.  S.  47. 

—  ')  Höfler  im  Archiv  t  österr.  Geschichte  XI,  186  fi. 


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Die  Rttdurittmehaft  im  üntenbMi. 


577 


Pfennig  überhaupt  erst  die  Vereinigaog  und  die  feste,  dauernde 
Organisation  der  Rittereehait  hervorrief.^) 

Die  Erkenntnis  dner  gemeinsamen  Qefiibr  and  die  Not- 
wendigkeit, ihr  durch  kräftigen  Sehnte  der  gemeinsamen 

Interessen  zu  begegnen,  hatten  diesen  ersten  Zusammenschluss 
herbeigeführt.  Sobald  aber  die  Edlen  einer  Landschaft  ein- 
mal in  nähere  Beziehung  zueinander  getreten  waren,  wurden 
sie  durch  die  gerade  im  ersten  Viertel  des  16.  Jahrhunderts 
von  allen  Seiten  auf  sie  eindringenden  feindlichen  Kräfte  ganz 
von  selbst  gezwungen,  diese  Verbindung  immer  enger  zu  ge- 
stalten, ihr  immer  mehr  und  mehr  den  Charakter  einer 
genossenschaftlichen  Organisation  zu  geben,  um  endlich  eine 
geschlossene,  gesetzlich  geordnete  Einheit  zu  schaffen,  die  im 
Namen  aller  handelte,  eine  gewisse  Unterordnung  des  einzelnen 
verlangte,  ihm  aber  dafUr  einen  Schutz  und  eine  Interessen- 
vertretung nach  aussen  gewährte^  die  er  allein  niemals  hätte 
erlangen  können.  So  entetenden  die  sogenannten  Bitt^ 
kanteue,  deren  jeder  den  Beichsadel  emes  Gaues  umftsste, 
mit  einer  besonderen  Kaatonalyerfassung«  und  diese  Kantone 
einer  grösseren  Landschaft  —  Schwaben,  Franken,  Rhein  -~ 
schlössen  sich  wiederum  zu  einem  sogenannten  Ritterkreis 
zusammen,  an  dessen  Spitze  ein  Ausschuss  oder  Direktorium 
mit  geschäftlicher  und  repräsentativer  Vollmacht  stand. 

Bei  dieser  immer  enger  werdenden  Vereinigung  mussten 
natürlich  alle  fremden  Elemente  allmählich  ausgestossen 
werden.  Grafen,  Prälaten  und  freie  Herrn,  die  im  15.  Jahr- 
hundert stets  in  Verbindung  mit  den  Rittern  gestanden  hatten, 
sondern  sich  im  Laufe  des  16.  völlig  von  ihnen  ab.  Ihre 
Interessen  gingen  eben  unter  den  veränderten  Verhältnissen 
allmählich  ganz  auseinander.  Am  längsten  währte  dieser 
Frozess,  den  man  an  den  Urkunden  dentUcfa  verfolgen  kann*), 
aus  leicht  erkennbaren  Gründen  in  Schwaben«  Die  dortige 
Bitterschaft  nar  schon  seit  der  Mitte  des  15.  Jahrhmderte 
mit  den  Grafen,  PriUaten  und  fm&a  Herrn  in  der  Gesäl- 
schaft  von  St.  JSrgenschild  vminigt,  und  cttese  GeseUschaft 
bildete  wiederum  einen  der  wichtigsten  Besttndteile  des 


')  Der  Anfang  einer  solchen  auf  dem  Tage  zu  Schweinfurt  1496. 

Vgl.  Kerner  a.  a.  0.  S.  34—37.  —  ")  Vgl.  für  die  eIsftS8iache  ßitter- 
adiaft  nuten. 

StllMhr.ta«rth.d.ObOTrk.  ir.v.zi.  4.  37 


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578 


schwäbischen  Bundes,  an  dessen  Aufrechterhaltung  die  Kaiser 
das  grösste  Interesse  hatten.  Erst  als  der  schwäbische  Bund 
sich  aufgelöst  hatte  (1534)  und  die  Reichsstände  in  Schwaben 
sksb  fortdauernd  Übergriffe  gegen  die  Bitterschaft  erlaubten, 
trat  diese  im  Jalire  1543  zu  EsaMngen  zu  einer  neuen  Ver- 
einigung zusammen,  die  zwei  Jahre  später  durch  Hinzutritt 
des  Kraichgauer  Beiehsadels  ihren  Absehluss  erhielt,  sieh  eine 
völlig  durchgebildete  innere  Organisation  schuf  und  so  zu 
dem  schwlbiscben  Bitterkreise  den  Qrund  legte.  ^  Schon 
1561  konnte  Kaiser  Ferdinand  die  schwäbische  Ritterordnung 
bestätigen.') 

Schneller  vollzog  sich  die  Einigung  des  fränkischen  Beiehs- 
adels. Schon  1496  wird  dort  ein  „gemeiner  Hauptmann"  er- 
wähnt, und  1515  ist  die  Einteilung  der  Ritterschaft  in  sechs 
Kantone  vollendet.')  Der  rheinische  Adel  folgte  langsamer, 
aber^  auch  bei  ihm  schlössen  sich  die  einzelnen  Kantone  in 
der  ersten  Hälfte  des  Jahrhunderts  zu  einem  Ganzen  zusammen.*) 

Allein  nicht  nur  innere  Einigung  und  Kräftigung  suchte 
man  zu  erlangen.  Mit  dem  Augenblicke,  wo  die  Heichsritter 
sich  durch  einschneidende  Neuerungen  und  durch  einen  be- 
deutenden Machtzuwachs  der  fürstlichen  Gewalten  von  allen 
Seiten  bedroht  sahen,  war  es  ganz  natürlich,  dass  sie  über 
die  Grenzen  der  eigenen  Landschaft  hinausgingen  und  Fohlnng 
mit  allen  Standesgenossen  im  Reich  zu  erlangen  suchten. 
Auch  hier  zeigte  sich  wieder  die  Furcht  vor  der  Auflage  des 
gemeinen  Pfennigs  als  der  grtate  Sporn.  Zu  ihrer  Abwehr 
kamen  im  Jahre  1496  die  schwäbische,  fränkische  und  riieinische 
Ritterschaft  zu  Kulmbaeh  zusammen.  ^)  Damit  war  der  An- 
fang einer  dauernden  Verbindung  gemacht.  Als  dann  im 
Laufe  des  fulgoiiden  Jahrhunderts  die  staatsrechtliche  Stellung 
des  Reichsadels  sich  immer  mehr  befestigte,  die  innere  Organi- 
sation der  einzelnen  Ritterkreise  sich  ausbildete,  vor  allem 
aber  die  Angriffe  vonseiten  der  Reichsstände  immer  heftiger 
wurden,  musste  man  auf  diese  allgemeinen  Beziehungen  zurück- 
kommen. Von  1543  au  hnden  in  fast  regelmässigen  Zwischen- 
räumen Korrespondenztage  der  schwäbischen  und  fränkischen 

>)  Stäliü,  Württ.  Gesch.  IV,  702—6.  BurgBrmeister ,  Cod.  dipl.  U, 
698.  —  >)  Ebenda  I,  161  ff.  —  Eerner  a.  a.  0.  8.  87.  ~  *)  Kemer  a. 
a.  0.  8. 47  ff.  —  •)  ]3fttt,  De  pace  publica  S.  648.  Mmer,  Tenn.  Nachr. 
a  eS7. 


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Die  Beichmtterachaft  im  Unterelaass. 


579 


Ritterschaft  statt.  Seit  1559  drängt  die  erstere  immer  eifriger 
zu  einer  dauernden  Verbindung  der  drei  Ritterkreise  hin,  die 
denn  auch  auf  dem  Tag  zu  Mergentheim  im  Jahre  1577  end- 
lich zustande  kommt.  0 

So  gab  die  Reichsreform  den  unmittelbaren  Anläse  zn  der 
inneren  und  ftosseren  Organisation  der  Bittersdiaft.  Viel 
bedeutsamer  war  jedoch,  dass  die  mit  ihr  verbundene  Neu- 
ordnung der  Reichsverfassung  mit  Kotwendigkeit  zur  Fest- 
stellung des  staatsrechtlichen  Verhältnisses  der  Ritterschaft 
zum  Reich,  seinem  Oberhaupt  und  seinen  Gliedern  führen 
musste.  Die  dafür  entscheidenden  Ereignisse  Üallen  zumteil 
noch  in  die  Regierungszeit  Maximilians  I. 

Ohne  Zweifel  war  die  allgemeine  Lage  der  Reichsritter- 
scbaft  um  die  Wende  des  15.  Jahrhunderts  keine  besonders 
günstige.  *)  Am  wenigsten  in  materieller  Hinsicht.  Mit  dem 
Reicbtum  und  der  Kapitalkraft  der  Stildte  konnten  sich  die 
auf  ihren  einaamen  Burgen  sitzenden  Edlen  nicht  im  ent- 
ferntesten messen.  Auch  die  neue  Bildung  des  Zeitalters 
brach  sich  gerade  unter  ihnen  am  allerlangsamsten  Bahn, 
und  diejenigen,  die  davon  berührt  wurden,  suchten  den  lohnen- 
deren Dienst  an  den  benachbarten  Füistenhöfen.  Mit  ihrer 
berüchtigten  Rohheit,  Rauf-,  Raub-  und  Fehdelust  ging  ein 
Standeshochmut  Hand  in  Hand,  wie  er  sich  immer  einzustellen 
pflegt,  wenn  über  den  Standesvorrechten  die  Standespflichten 
vergessen  oder  als  durch  die  Leistungen  der  Vorfahren  voll- 
auf erfüllt  betrachtet  werden.  Am  unsichersten  war  ihre 
politische  Stellung.  Ihre  Reichsunmittelbarkeit  wurde  zwar 
anerkannt,  aber  mit  Recht  fühlten  sie  sich  fortwährend  von 
der  übermächtigen  Fürstengewalt  in  ihrer  Existenz  bedroht. 
Die  Art  und  Weise,  wie  die  Wittelsbacher  in  Baiern,  die 
Habsburger  im  Oberelsass  den  freien  Adel  landsässig  machten, 
musste  ihnen  zeigen,  was  sie  von  forstlicher  Seite  zu  erwarten 
hatten.  Dazu  kam,  dass  sie  sich,  entgegen  dem  guten  Rate 
König  Sigmunds,  ihre  naturgemiss  gegebenen  Bundesgenossen, 
die  StSdte,  durch  Hochmut,  Fehdelust  und  Strassenraub 
grösstenteils  zu  »bitterten  F^den  gemacht  hatten,  und  unter 

^  Eener  a.  a.  0.  8.  S5— SO.  —  *)  VgL  Ulmaim,  Fvm  Siekiiigeii 
8.  26.  —  *)  In  Sehwaben  versuchte  Henog  Christoph  fon  Wfirtemberg 
dasselbe,  aber  ohne  £rfolg.  Vgl.  St&lin  a.  a.  0. 

37* 


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680 


Oyermann. 


ihren  hörigen  Leuten  begann  bereits  jene  Gährung,  die  im 
Bauernkrieg  zu  schrecklichem  Ausbruch  kommen  sollte.  Als 
ihre  einzige  Stütze  erschien  der  König.  Aber  auch  ihm  wur- 
den mit  der  Veränderung  des  Kriegswesens,  die  gerade  damals 
vor  sich  ging,  die  Kriegsdienste  der  Ritter  wertloser  und  ent- 
behrlicher, als  sie  bisher  gewesen  waren. 

Das  war  der  Zustand  der  Reichsritterschaft,  als  die 
Reformperiode  begann,  in  deren  Verlauf  über  die  staatsrecht- 
liche Stellung  der  Bitter  entschieden  werden  musste.  Wie 
diese  Entscheidung  ausfallen  würde,  lag  zum  grossen  Teil  in 
der  Hand  des  Adels  selbst.  Die  Hauptfrage  war,  ob  ihm  die 
Beichsstandschaft  zu  Teil  werden  wUrde.  Von  Yome  herein 
schien  das  keineswegs  ausgeschlossen.  Als  der  gemeine 
Pfennig  auf  dem  Wormser  Reichstage  ?on  1495  beschlossen 
worden  war,  wollte  man  auch  die  Bdchsritter  zur  Entrichtung 
desselben  heranziehen.  Eine  Beihe  von  Beichsftirsten  wurde 
beauftragt,  darüber  mit  den  Ritterschaften  der  einzelnen  Gaue 
zu  verhandeln;  die  Verhandlung  mit  der  Kitterschaft  im 
Breisgau,  Sundgau  und  Elsass  wollte  sogar  der  König  selbst 
übernehmen.  Aber  überall  begegneten  die  Unterhändler  dem 
schroffsten  Widerstande.  Eben  bei  dieser  Gelegenheit  war 
es,  dass  der  Reichsadel  sich  zum  erstenmale  fester  aneinander 
schloss.  Überall  war  man  einig  in  der  Verwerfung  der  neuen 
Steuer.  Am  schärfsten  war  der  Protest  in  der  fränkischen 
Ritterschaft.  Die  Motivierung  der  Ablehnung  ging  zunächst 
dahin,  dass  die  Autlage  eine  unerhörte  Neuerung  sei,  die 
gegen  die  uralte  Ritterfreiheit  Verstösse;  ihr  Kernpunkt  war, 
dass  man  denöi,  die  dem  Kaiser  stets  mit  ihrem  Leib  und 
Leben  zum  Kriegsdienst  zur  Verfügung  gestanden  hätten  und 
noch  immer  dazu  berdt  w&ren,  ausser  dieser  Blntsteuer  nicht 
auch  noch  eine  Gutsteuer  auferlegen  dOrfe.*)  Dieser  Ein- 
wand hätte  hundert  Jahre  frUher  noch  den  thatsächlichen 
Verhältnissen  entsprochen,  damals  tJbm  hatte  er  keine  Be- 
rechtigung mehr. 

Es  gelang  dem  Kaiser  nicht,  diesen  Widerstand  zu  breclien. 
So  war  denn  schon  im  Reichstagsabschied  von  1500  nicht 
mehr  von  einer  Besteuerung  der  Ritterschaft  die  Rede,  sondern 
man  stellte  es  ihr  anheim,  »nach  ihrem  Vermögen  auch  etwas 


0  Moeer»  Yerm.  Nachr.  S.  648  ff.  ~  *l  Moser  a.  a.  0.  a  660f. 


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Die  Beichtrittenchaft  im  Unterelsaaa.  ^Qi 

zu  thun".^)  Auch  im  Kölner  Bttchstagsabscbied  von  1512 
wird  nur  die  Hoffhuog  att^gesprochffli,  »die  Bitterscbaft  werde 
fiidi  snr  VoUsiehaBg  angesetzter  des  BMm  nothdflritigen 
Sachen  auch  gutwUliglieh  erzeigen  und  ihre  Ünterthanen  oder 
Hintersassen  in  diesen  vorgehenden  Anschlag  auch  dehen'.*) 
Als  nian  dann  im  Jahre  1621  wieder  za  den  Matrikular- 
heitrigen  surQckkehrte  and  die  Beiehsmatrikel  festsetste, 
wurde  die  Reichsritterschaft  gar  nicht  in  den  Anschlag  hinein- 
gezogen. So  war  es  ihr  gelungen,  jeder  Besteuerung,  jedem 
Beitrag  zu  den  Reichskosten  aus  dem  Wege  zu  gelieu.  Aber 
diese  kurzsichtige  Interessenpolitik  brachte  sie  um  die  Reichs- 
standschaft.  Da  sie  sich  den  ständischen  Pflichten  gegen  das 
Reich  entzog,  konnte  sie  auch  keine  ständischen  Rechte  er- 
halten. Der  günstige  Augenblick,  durch  Teilnahme  an  den 
Reichslasten  eine  den  übrigen  Keichsgewalten  gleichberechtigte 
politische  Stellung,  Sitz  und  Stimme  im  höchsten  Rate  der 
Nation  zu  erlangen,  war  fUr  immer  rerpasst  ond  icehrte  nicht 
wieder. 

Es  war  nur  konsequent,  wenn  die  Ritterschaft  nun  auch 
den  aus  der  Kreiseinteilung  folgenden  Neuordnungen  gegen- 
aber  sich  streng  ablehnend  verhielt  Beharrlich  blieben  die 
Edlen  den  Kreistagen  fem,  und  so  gelang  es  ihnen  trotz  des 
Widerstandes  aller  übrigen  Stande,  auch  die  Kreisstandschaft 
zurttckznweisen.*)  Dass  sie  auch  zur  Unterhaltung  des 
KammCTgerichts  nichts  heftrugen,  versteht  sieh  danach  eigent- 
lich von  selbst. 

Wie  man  sieht,  verschloss  sich  der  Reichsadel  allen  diesen 
Reformen  vorzüglich  aus  Furcht  vor  Beschränkungen  und 
Beeinträchtigungen  dessen,  was  er  seine  Freiheit  nannte. 
Kein  anderer  Grund  war  es  auch,  der  die  Ritterschaft  veran- 
lasste, die  Vorschläge  zu  einer  festeren  Verbindung  mit  dem 
Kaiser  und  zur  Festsetzung  eines  neuen  allgemeinen  Ritter- 
rechtes abzulehnen,  die  ihr  Maximilian  noch  im  Jahre  1517 
machen  Hess.  Dass  diese  Vorschläge  neben  der  Sicherung 
der  Reichsrittcr  vor  ständischen  und  fürstlichen  Übergriffen 
auch  den  Zweck  hatten,  dem  Landfrieden  Geltung  zu  ver- 
schaffen und  dem  unleidlichen  adligen  Fehde-  und  Baubwesen 
zu  steuern,  gerade  das  machte  sie  l&r  die  Ritterschaft,  die 

>)  Köhler,  De  subsidio  charitativo  S.  15  f.  —  »)  Köhler  a.  a.  0.  S.  IG  t 
Moser  a.  a.  0.  S.  CöO.  —     Kemer  a.  a.  0.  Hl,  S.  100  ff. 


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m 


Overmann. 


eb€D  darin  keine  Beschränkung  ihrer  Freiheit  wollte,  unan- 
nehmbar. *) 

Auf  die  Dauer  freilich  war  dieser  Zustand  gesetzloser 
Unbeschränktheit  in  einem  geordneten  Staatswesen  doch  nicht 
aofirecht  zu  halten.  Dazu  kam  die  Niederlage  Sickingens,  die 
mehr  oder  weniger  den  ganzen  Ritterstand  mit  getroffen  hatte. 
Die  Klagen  der  Stände  vermehrten  sich  von  Jahr  zu  Jahr. 
Am  unleidlichsten  erschien  die  TÖllige  Abgabenfreibeit,  deren 
sieh  die  Bitterschaft  erfreute.  So  war  es  denn  natürlich, 
dass  es  zonlcfast  hierin  zu  einer  Änderung  kam.  Als  im 
Jahre  1582  die  Xttrkenge&hr  in  einer  bisher  nicht  gekannten 
Ausdehnung  heranrückte,  konnte  sich  auch  der  Reichsadel  der 
Hülfel^tung  nicht  mehr  entziehen. Zum  erstenmale  musste 
er  sich  dazu  verstehen,  Geld  und  Mannschaft  für  Reichs- 
zwecke zu  bewilligen.  Zwar  wurde  der  Charakter  dieser 
Bewilligung  als  einer  ausserordentlichen,  nur  im  Falle 
äusserster  Not  geleisteten  Hülfe  sehr  scharf  betont  und  — 
wie  auch  später  stets  bei  dieser  Beisteuer  —  ein  kaihcrlicber 
Revers  erwirkt,  der  bescheinif^te,  dass  der  Ititterschaft  durch 
diese  Geldhülfe  kein  Kiutrag  an  ihren  alten  Freiheiten  ge- 
schehen solle,  aber  auf  dem  einmal  betretenen  Wege  gab  es 
jetzt  kein  Zurück  mehr.  Bereits  1542  und  von  da  ab  fast 
regelmässig  wurde  der  Reichsadel  zu  Geldbeiträgen  heran- 
gezogen, die  man  —  da  sie,  im  16.  Jahrhundert  wenigstens,  fast 
ausschliesslich  als  TUrkensteuer  gefordert  wurden*)  und  stets 
das  Wesen  einer  freiwilligen,  nicht  gesetzlich  zu  leistenden 
Httlfe  behieHen  —  mit  dem  Namen  CharitatiYsnbsidien  be- 
zeichnete. Von  grösster  Bedeutung  war,  dass  nicht  die  StSnde, 
sondern  der  Kaiser  selbst  die  Verhandlungen  darüber  mit  der 
Ritterschaft  führte.  Zwar  machten  die  Stände  anfangs  den 
Versuch,  diesen  ritterschaftlichen  Suksidicn  den  Charakter 
einer  Reichsauflage  zu  geben  '),  was  nicht  allzu  fern  lag,  da 
sie  zunächst  immer  nur  im  Anscbluss  an  die  von  den  Reichs- 


')  Ulmann  a.  a.  0.  S.  236  ff.  und  Maximilian  I.  Bd.  II,  8.  599.  - 
2)  Vgl.  für  das  folgende  Kemer  a.  a.  O.  S.  139  ff.  —  Über  Aus- 
sfthmen  von  dieser  R^l  in  den  vierziger  Jahren  Tgl.  unten.  —  *) 
Jahre  1648  wurde  im  echw&biMhen  Eiäitag  m  Protokoll  gebracht  »bei 
kfinffüger  Tftrkeuhfllff  Ihro  Mi^iestat  aonundieD,  dass  die  hftUF  ^ 
Bitterschafft  zur  geneinen  Beichshttlff  gesogen  werde".  Moeer 
a.  a.  O.  S.  886. 


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Di«  Reidurittanchaft  im  Unterebaas. 


583 


tagen  beschlossenen  Bewilligungen  erhoben  wurden,  aber 
diesem  Versuch  wusste  die  Ritterschaft  erfolgreich  zu  be- 
gegnen. Schon  1543  beratschlagte  man  in  Schwaben,  ob  es 
nicht  besser  wäre,  statt  die  vom  Reich  beschlossene  Belegung 
zu  beriteksichtigeo,  dem  Kaiser  allein  eine  Httlissumme  gegen 
die  Türken  zur  Verfügung  zu  stellen  und  dieselbe  unter  sich 
umzulegen,  damit  man  nicht  mehr  in  den  Beiehsanschlag 
hineingezogen  würde.  ^)  Und  so  kam  es  in  der  That  dahin, 
dass  das  Beich  allen  Einfluss  auf  die  ritterschaftUehen  Kon- 
tributionen Terlor,  dass  es  wedor  mit  ihrer  Auflage,  noch 
mit  der  Bestimmung  über  ihre  H6he,  noch  mit  ihrer  Ein- 
ziehung und  Verwendung  irgend  etwas  zu  thun  hatte,  sondern 
dass  diese  Dinge  ausschliesslich  zwischen  Kaiser  und  Ritter- 
schaft abgemacht  wurden. 

So  seltsam  dieses  Verhältnis  zunächst  erscheinen  mag,  es 
entsprach  doch  den  beiderseitigen  Bedürfnissen.  Kaiser  und 
Ritterschaft  waren  aufeinander  angewiesen.  Die  Ritterschaft 
bedurfte  des  kaiserlichen  Schutzes  gegen  die  begehrlichen 
Beichsstände  zur  Aufrechterhaltung  ihrer  Unmittelbarkeit  und 
vor  allem  zur  Sanktionierung  der  merkwürdigen  Ausnahme- 
stellung, die  sie  Im  Reiche  einnahm  und  die  sie  ausserhalb 
der  reichsständischen  und  der  Kreisverfassung  stellte.  Der 
Kaiser  anderseits  bedurfte  der  Ritterschaft,  weil  sie  allein 
ihm  eine  von  ständischer  Bewilligung  vdllig  unabhängige  und 
keineswegs  unbeträchtliche  Oeldhülfe  gewährte,  und  weil  er  in 
ihr  ein  treffliches  Gegengewicht  gegen  die  südwestdeutschen 
Reichsstände  jederzeit  bereit  hatte. 

Dies  Verhältnis  zum  Kaiser  gab  der  staatsrechtlichen  Stel- 
lung der  Reiclisi  it  Lei  schalt  ihren  Charakter.  Reichsunmittel- 
bar und  doch  ohne  Reichsstandschaft,  innerhalb  der  Kreis- 
einteilung stehend  und  doch  der  Kreisverfassung  nicht  unter- 
worfen, den  Schutz  des  Reiches  geniessend  und  doch  von  den 
regelmässigen  Abgaben  befreit,  nicht  dem  Reich,  sondern  nur 
dem  Kaiser  unterthan,  konnte  die  Ritterschaft  ihre  Stellung 
rechtlich  nur  auf  unmittelbare  kaiserliche  Privilegien  stützen. 
Erst  durch  diese  erhielt  ihre  Existenz  die  nötige  staatsrecht- 
liche Grundlage.  Die  Entwicklung  ging  nun  dahin,  dass  diese 


*)  Bargarmeiitar,  Ttaanntt  juris  eqnestris  I,  701.  Moser  «.  a.  0. 
S.  886. 


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584 


Overmaua. 


kaiserlicheD  Privilegien  ^  die  seit  1550,  anfangs  spärlicher, 
bald  aber  in  grösserer  Auzahl  ausgingen,  nicht  den  einzelnen 
Edlen,  sondern  der  Gesamtritterschaft  der  vier  Landschaften 
Schwaben,  Franken,  Rhein  und  Elsass  gegeben  wurden,  die, 
wie  wir  sahen,  gerade  um  diese  Zeit  ihre  innere  Organisation, 
zum  Teil  unter  Mitwirkung  des  Kaisers*),  vollendet  hatten. 
Diesen  genossenschaftlichen  Korporationen  wurde  eine  Anzahl 
von  Befugnissen  und  Kechten  übertragen,  die  der  einzelne 
Ritter  nicht  oder  nur  in  beschränktem  Masse  besass,  so  z.  B. 
die  Jurisdiktion  und  das  Besteuerungsrecht. ')  Immerhin  aber 
besasB  «neh  der  Einzelne  die  hauptsächlichen  Hoheitsrechte  in 
seinen  Besttiungen,  vor  allem  das  jus  reformandi,  das  ihm, 
wie  den  Reichsständen«  im  Augsborger  Beligionsfrieden  1555 
zugestanden  worden  war.  Auf  Grund  dieses  Rechtes  trat  die 
Mehrsahl  der  Reichsritter  der  Reformation  bei. 

Das  ist  in  grossen  Zdgen  die  Entwicklung  des  Reichsadela 
in  der  ersten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts.  Wollte  man  also 
den  Zustand  der  Reichsritterschaft  etwa  um  1550—60  gans 
kurz  schildern,  so  Hesse  sich  etwa  folgendes  sagen:  Die 
Reichsritterscbaft,  nach  Landschaften  (Schwaben,  Franken, 
Rhein,  Unterelsass)  zu  sogenannten  Ritterkreisen  zusammen- 
geschlossen, Ton  denen  die  drei  ersten  eine  regdmässige  Ver- 
bindung unter  einander  begonnen  haben,  und  innerhalb  dieser 
Kreise  wieder  in  Kantone  (Gaue)  geteilt,  mit  einer  Verfassung, 
die  sich  als  eine  gewählte  und  bevollmächtigte  Gesamtver- 
tretung darstellt,  ist  reichsunmittelbar  und  besitzt  in  ihrer 
Gesamtheit  die  Landeshoheitsrechte.  Sie  hat  aber  ^Yeder 
Reichs-  noch  Kreisstandschaft  und  ist  in  der  Ileichsmatrikel 
nicht  mit  einbegriffen.  Sie  steht  vieiraehr  unmittelbar  unter 
dem  Kaiser,  dem  sie  in  Fallen  dringender  Not  eine  freiwillige 
Geldhülfe  leistet,  und  dafür  von  ihm  Rechtsschutz  und  durch 
besondere  PriTüegien  reichsrechtliche  Existenz  erhälu 


Dies  gilt  wenigstens  vom  Elsass.    Vgl.  unten    —  •)  Schröder, 
Bechtqgesch.  (2.  Aufl.)  &  801;  Zöpfl,  Recht^gesdu  (4.  Aufl.)  II,  892. 


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Die  BeidianttenGliaft  im  Untorelaa». 


685 


StscUckte  der  anterelsitslscbeii  Reichsrittmchtit. 

Im  Gegensatz  zum  Oberelsass,  wo  das  Haus  Österreich 
infolge  seiner  ausgedehnten  Besitzungen  völlig  dominierte, 
war  im  Unterelsass  zu  Ende  des  Mittelalters  eine  grosse 
Mannigtkltigkeit  der  territorialen  Gewalten  Yorbanden.  Kein 
Fürstenhaus  hatte  sich  hier  zu  einer  alles  beherrschenden 
SteUong  erhoben.  Die  Versuche  der  rheinisdien  Pfalzgrafen, 
sieh  eine  solche  SteUnng  an  erringen,  waren  vergebens  ge- 
wesen und  wurden  mit  dem  Verlust  der  Landyogtei  Hagenau 
SU  Anfang  des  16.  Jahrhunderts  vollkommen  aussichtslos. 
Hier,  in  dem  Benrk  yom  Hagenauer  Forst  im  Norden  bis 
aum  Edmbach  im  Sttden^),  waren  also,  wie  in  Schwaben, 
Franken  und  am  Bhein,  die  Verhältnisse  ganz  dasu  geeignet, 
die  eingesessene  Ritterschaft  unabhängig  und  reichsfrei  zu 
erhalten. 

Die  Geschlechter,  die  wir  zu  Beginn  der  Neuzeit  als 
Glieder  des  unterelsässischen  Reiclisadels  finden,  werden  zum 
grössten  Teile  im  13.  Jahrhundert  zum  erstenmale  erwähnt.^) 
Sie  stammen  von  Keichsdienstmannen  und  der  Mehrzahl  nach 
von  bischöflich  strassburgischen  Ministerialen.  Letztere  standen 
im  Range  den  Reichsmiiiisterialen  gleich')  und  zerfielen  in 
einen  Stadt- ^)  und  einen  Landadel.  Beide  Teile  aber,  sowohl 
das  st&düsche  Patriziat  zu  Strassburg  mit  seinen  Uauptver- 
tretem,  den  Geschlechtem  der  Zorn,  MttUnheim,  Böcklin  u.  a., 

*)  Dies  sind  die  von  der  Ritterschaft  selbst  angegebenen  Grenzen.  — 
*)  Ein  Hecel  von  Wangen  schon  1147  (Strassb.  Urk.-Buch  1,  M)  und  Ku- 
dolf  von  Andlau  1181  (Schöpflin  I,  276)  erwähnt.  Auch  die  I^andsberg 
kommen  schon  im  12.  Jahrhundert  vor.  Ich  erinnere  nur  au  Uerrat 
Landtberg,  die  berOlimte  ÄbtiBrin  von  Hohenbnig.  —  *)  Schrtdari 
BechMgesdi.  &  42S.  —  «)  Die  Frage  nach  dem  Unproog  dee  Stnnbofger 
Stadtadels  veidieiite  etaie  neue  üntenaehang.  Die  Anaielit  Bl  fialtsecs 
(Strassb.  Stadien  II,  68),  dass  das  städtische  Patriziat  überwiegend  aus 
Kaufleuten  und  nur  zum  kleineren  Teile  aus  bischöflichen  Ministerialen 
her>'orgcgaDgen  sei,  dürfte  wohl  in  dieser  Ausdehnung  zu  bezweifeln  sein. 
Die  Zugehörigkeit  des  Strassburger  Adels  zur  Reichsritterscbaft  spricht 
nicht  für  seine  kaufmännische  Herkunft.  Auch  ist  Baltzer  eulgangeu, 
daas  das  Strassburger  Patiisiat  in  den  leisten  Jahrhunderten  des  Mittel* 
alten  niemals  Handels-  oder  Bankgcsefalfite  getrieben  hat  Dm  ist  aar 
um  die  Wende  den  18^  Jalirirasderts  Ue  and  da  voigekommen.  YgL 
anoh  nnten  8.  69$. 


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586 


OTermann. 


wie  auch  die  auf  dem  Lande  sitzenden  Ritter  und  Knechte 
hatten  es  zumeist  verstanden,  unter  den  ewig  geldbedürftigen 
ersten  Habsburgern  und  Luxemburgern  eine  Reihe  von  Reichs- 
lehen und  Reichseinkünften  durch  Pfandleihe  oder  als  Be- 
lohnung für  geleistete  Dienste  an  sich  zu  bringen.  Die 
meisten  Ritterfamilien  besassen  ausserdem  noch  Lehen  der 
benachbarten  Fürsten  und  Herrn,  der  Bischöfe  von  Basel  und 
Speier,  der  Herzöge  von  Österreich  nnd  Lotbringen,  des 
Pfalzgrafen  bei  Rhein,  der  Grafen  von  Württemberg,  Hanau 
und  ZweibrQcken,  der  Herrn  von  Lichtenberg,  Oetoenstein, 
Rappoltstein  und  Fleckenstein. 

Die  vornehmsten  und  ältesten  Rittergeschlechter  waren 
sugleich  auch  die  begütertsten,  so  die  von  Andlau,  Rathsam- 
hausen, Landsberg  Bergheim,  Hohenstein  u.  a.  Die  Andlau 
besassen  allein  ein  Territorium  von  über  30  Quadratkilometer. 
Das  Gesamtgebiet  der  unterelsässischen  Reichsritterschat t 
umfasste  rund  650  Quadratkilometer*),  wird  also  höchstens 
dem  Umfange  zweier  Kantone  der  schwäbischen  Ritterschaft 
entsprochen  haben. 

Während  des  Mittelalters  hat  der  unterelsässische  Reichs- 
adel so  wenig  wie  die  übrigen  deutschen  Reichsritterschaften 
eine  politische  Einheit  gebildet.  Von  einer  Geschichte  desselben 
im  14.  und  15.  Jahrhundert  kann  daher  keine  Rede  sein. 
Überblickt  man  jedoch  seine  Entwicklung  in  der  Epoche  des 
ausgehenden  Mittelalters  im  Vergleich  zu  den  übrigen  Reichs- 
rittersehaften,  so  wird  man  neben  vielem  Gleichartigen,  das 
hl  der  Natur  der  Dinge  liegt,  eine  Grundverschiedenheit  ent- 
decken, die  dem  elsässischen  Adel  eine  Ausnahmestellung 
innerhalb  der  deutschen  Reichsritterschaft  anweist,  und  auf 
die  wir  näher  eingehen  müssen:  sein  Verhältnis  zur  Stadt 
Strassburg. 

In  keinem  Rittergau  in  Schwaben,  Franken  und  am  Rhein 
bildete  eine  Stadt  durch  Grösse,  Reichtum  und  Gunst  der 
Lage  so  völlig  und  ausschliesslich  den  Mittelpunkt  und  den 
Anziehungspunkt  der  umgebenden  Landschaft,  wie  Strassburg 
für  das  Unterelsass.  Kerne  andere  deutsche  Stadt  hat  es 

<)  Dieie  drei  werden  im  Jmhi«  ISO?  tiuditteUicli  alt  die  vmelim- 
Bten  unter  den  leidarittenehafUiehen  FamilieD  beeeidinet  —  *)  Necli 
einer  eof  Orond  der  Bitteneheftnnatrikei  von  1661  engeitellten  Berech- 
nung. 


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Die  Bdcbflrittencfaallt  im  UnterdsaM. 


587 


aber  auch  so  gut  verstanden,  den  umwohnenden  Adel  in  ihre 
Macht'  und  Interessensphäre  hineinzuziehen  und  ihn  stets  in 
dem  Bannkreis  ihres  Einflusses  zu  halten.^)  Trotz  der  im 
14.  Jahrhundert  erfolgten  Demokratisierung  ihrer  Verfassnng, 
beliess  sie  dem  städtischen  Patriziat  einen  gewissen  Ehren- 
und  Bepräsentativanteil  an  dem  Stadtregiment,  und  da  dieser 
Stadtade],  von  altersher  auf  dem  Lande  begütert,  stets  in 
Verbindung  mit  den  Landedeln  geblieben  war,  so  bildete  sich 
hier  der  ganz  eigenartige,  sonst  nirgends  vorhandene  Zustand 
aus,  dasB  die  städtischen  Ftttrizier,  die  den  Bttrgereid  geleistet 
hatten,  also  Bürger  und  Unterthanen  der  Stadt  Strassburg 
waren,  zugleich  auch  als  berechtigte  Mitglieder  zur  reichs- 
unmittelbaren Ritterschaft  geliürten.  Und  noch  mehr.  Neben 
diesen  adligen  VoUbürgern,  die  im  Rate  sassen  und  die  Stätt- 
meisterstellen besetzten,  gab  es  noch  eine  grosse  Anzahl  von 
Edlen,  die  in  einer  Art  von  Schutz  Verhältnis  zur  Stadt  standen. 
Sie  hatten  ihre  Stamrngüter  auf  dem  Lande,  besassen  aber 
auch  Häuser  und  Hofe  in  der  Stadt,  in  denen  sie  einige 
Monate  des  Jahres  mit  Familie  und  Hofgesinde  zuzubringen 
pflegten,  und  die  ihnen  in  Kriegszeiten  eine  sichere  Zuflucht 
gewährten.  Diese  Ritter,  die  nicht  das  volle  Bürgerrecht  er- 
werben, wohl  aber  Schutz  und  Schirm  der  Stadt  gemessen  * 
wollten,  nannte  man  Aussbiirger.  Sie  mussten  der  Stadt 
Sicherheitsversprechungen  geben  und  waren  zu  gewissen  Ab- 
gaben und  Diensten  verpflicfatet 

Man  kann  daher  den  unterelsässischen  Adel  von  vorne 
herein  in  zwei  Hauptgruppen  teilen,  die  in  Strassburg  ver- 
bürgerten Edlen  und  die  Landritter.  Unter  den  letzteren 
lassen  sich  dann  wieder  die  als  Aussbürger  in  einem  be- 
stimmten Schirm  Verhältnis  zur  Stadt  stehenden  und  die 
ganz  freien,  lediglich  auf  ihren  Landbesitzungen  wohnenden 
Edelleute  unterscheiden.  Letztere  bildeten  jedoch  meist  die 
Minderzahl.  Im  U.  und  15.  Jahrhundert  bat  es  wohl 
kaum  einen  elsässischen  Ritter  gegeben,  der  nicht  einmal 
in  irgend  einem  näheren  Verhältnis  zur  Stadt  Strassburg 
gestanden  hätte,  wäre  es  auch  nur  yoriibergehrad  ge- 
wesen. Denn  auch  hier  ist  alles  in  Bewegung  und  stetem 


M  TgL  daflkr  ond  für  das  Folgende:  SchmoUer,  Stiaasborg  rar  Zeit 
der  Znnftkimpfe  S.  34  ft 


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588 


Overmaan. 


Wechsel.  Adlige  Aussbürger  werden  Vollbürger  und  um- 
gekehrt, Landedle  nehmen  ein  Schirmverhältnis  zur  Stadt  an 
und  sagen  es  wieder  auf,  bald  reitet  der  Adel  mit  dem 
Bischof  gegen  die  Stadt,  bald  kämpft  er  in  den  Reihen  der 
Bürger  gegen  den  geistlichen  Oberherrn,  bald  wandert  er, 
wie  im  Jabre  1419,  insgesamt  ans  der  Stadt  aus,  um  seinen 
Protest  gegen  unliebsame  Massregeln  der  Bürgerschaft  aus- 
zudrücken, and  konstitniert  sich  als  «Tereinigte  Bitterschaft 
aoBserhalb  Stfassbnrg*.')  Alle  diese  Bewegiingen  firettndlicber 
oder  feindlicher  Art  lassen  uns  erkennen,  wie  eng  die  Be- 
aiehnngen  xwisdien  Strassburg  nnd  dem  untereUKssischen 
Adel  gewesen  sind.  Stadt  und  Bitterscfaaft  bedurftmi  einander, 
der  Add  der  Stadt,  weil  sie  ihm  Schnts  nnd  Schirm  nnd 
einen  gewissen  politischen  Einfluss  gewährte,  die  Bürgerschaft 
des  Adels,  weil  sie  eine  Anzahl  von  Stellen  im  Regiment 
verfassungsmässig  nur  mit  Edlen  besetzen  durfte,  und  weil 
durch  die  Heranziehung  des  Landadels  in  ihren  Schutz  ihr 
Machtkreis  nach  aussen  ganz  bedeutend  erweitert  wurde. 

Nur  wenn  man  dieses  Verhältnis  zwischen  Strassburg  und 
der  Ritterschaft  stets  im  Auge  behält,  kann  man  die  eigen- 
tümliche Entwicklung  verstehen,  die  der  elsässische  Beichs- 
adel  im  16.  Jahrhundert  genommen  hat 

Es  ist  klar,  dass  auch  die  Verbindungen  und  Vereinigangen 
der  Bitterschaft  im  14.  nnd  15.  Jahrhundert  groesenteils 
davon  beeinflosst  wurden.  Vor  allem  die  sogenannten  Bitter* 
Stuben  zum  Mühlstein  und  zum  Hohensteg  in  Strassburg, 
ursprünglich  die  Trinkstuben  der  beiden  während  der  Ge- 
scUechtecherrBchaft  sich  aufs  heftigste  befehdenden  Ge- 
schlechter der  MUlhiheim  und  Zom^,  aber  in  der  Gestalt, 
Bedeutung  und  Zusammensetzung,  wie  sie  uns  isputer  ent- 
gegentreten, zweifellos  erst  nach  dem  Sturz  des  Patrizier- 
regiments im  14.  Jahrhundert,  im  Gegensatz  zu  den  Zunft- 
stuben der  Handwerker  unter  dem  Bedürfnis  gegenseitigen 
engeren  Anschlusses  vom  Adel  errichtet.  Wenn  vielleicht 
der  Gegensatz  zwischen  den  Zorn  und  Müllnheim  anfangs 
noch  vorhanden  w&r,  so  verschwand  er  jedoch  bald  und  ein 


Stfobei,  GMl  d.  Eban  m,  134  iL  Der  Fkiedemvertiig  von  1428 

bei  LOnig  VII,  p.  spec.  Cont.  1—6,  8. 88.  ~  V^  A.  8choH«  u  diCNr 
ZdtMfar.  NF.  Vm,  &  604£  n.  510. 


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Die  Beichsrittencbaft  im  ÜDterelMN. 


589 


anderer  trat  an  seine  Stelle.  Vom  15.  Jahrhundert  ab  lässt 
sich  nämlich  mit  Sicherheit  erkennen,  dass  die  Stube  zum 
Mühlstein  fast  ausschliesslich  die  in  Strassburg  Terbürgerten 
Ritter  zu  Mitgliedern  hatte,  während  die  Stube  zum  Hohen- 
Btflg  ttberwiegend  der  Vereinigungspunkt  für  die  Aussbttrger, 
die  Landedlen  und  die  mit  denselben  yerbandenen  auswärtigen 
Prälaten,  Orafen  und  Herrn  geworden  war.  Denn  auch  im 
Elaass  finden  wir  die  bereite  an  anderer  Stelle  erwähnte  Er- 
scheinung, dass  diese  letztem  bis  zum  Anfang  des  16.  Jahr- 
hunderte  in  enger  Verbindung  mit  den  Reiehsrittem  gestanden 
haben.  In  einem  35  Namen  aufweisenden  Verzeichnis  der 
Mitglieder  der  Stube  zum  Hohensteg  von  1498  finden  wir 
neben  den  Andlau,  Rathsamhausen,  Berstett  u.  s.  w.  auch  die 
Namen  der  Grafen  von  Zweibrücken,  des  Abts  von  Ettenheim- 
münster,  des  Probstes  von  Jung  St.  Peter  in  Strassburg  und 
des  Johanniterkomthurs  zu  DorlisheimJ)  Die  Ritterschaft 
zum  Mühlstein  zahlte  1497,  also  ein  Jahr  früher,  37  Mit- 
glieder, fast  alle  dem  Stadtadel  angehörig,  an  der  Spitze  die 
Namen  Böcklin,  Sturm,  Bock,  Pfaffenlapp,  Üttenheim  u.  a.*) 

Beide  Stuben  besassen  ihre  Ordnungen  und  Satzungen. 
Vom  Mühlstein  sind  uns  solche  Ordnungen  aus  den  Jahren 
1408  und  1492  erhalten  vom  Hohensteg  nur  eine  Indemng 
eines  Paragraphen  der  Stubenordnung  aus  dem  Jahre  1516, 

die  bereite  die  Umwandlung  zeigt,  die  im  16.  Jahrhundert  in 
den  Ritterstuben  eintrat.  Die  Änderung  betrifft  die  Wahl  der 
beiden  Stubenmeister,  die  von  jetzt  ab  auf  acht  Jahre  und  nur 
ans  solchen  gewählt  werden  sollen,  die  in  Strassburg  sesshaft 
sind.*)  Man  gelobt  ihnen  Gehorsam  und  giebt  ihnen  jährlich 
ein  Pfund  Pf*^.  als  Lohn  für  ihre  Mühewaltung.  Dafür  haben 
sie  die  Geschäfte  zu  fuhren,  die  Geldbeiträge  einzufordern 
und  die  laufenden  Ausgaben  zu  bestreiten.  Als  erste  auf 
Grund  der  neuen  Ordnung  gewählte  Stubenmeister  werden 
Jakob  Wetzel  Yon  Marsilien  und  Jörg  Man  von  Eckwersheim 
genannt,  beides  wahrscheinlich  Strassbnrger  Bürger.  So  ist 
hier  schon  der  Anlang  jener  Entwiddung  zu  erkennen,  die 
im  Lauie  des  16.  Jahrhunderte  einerseite  dahin  führte,  dass 


M  Bernhard  Herzog,  Chronikon  Alsatiae  310.  —  «)  Ebenda.  — 
*)  Strassb.  Stadtarchiv  unter  J.  D.  G.  82  Sd.  20  a.  21.  ~>  «)  Stranb. 
BMhkwduT  K  1876. 


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590  OTermano. 


die  beiden  Stoben  sich  infolge  der  gemeinsamen  Zogehörig- 
keit  ihrer  Mitglieder  zu  der  jetzt  als  ein  Ganzes  organisierten 

unterelsässischen  Reichsritterschaft  enger  aneiDanderschlossen, 
anderseits  dahin,  dass  auch  hier,  wie  bei  allen  übrigen  Koichs- 
r itterschaften,  die  Grafen,  Prälaten  und  Herrn  allmählich  aus- 
gestossen  wurden.  Später  tritt  dann  die  Stube  zum  Mühl- 
stein vor  der  zum  Hohensteg  zurück,  entsprechend  dem  Über- 
trewicht,  das  der  Landadel  alhnählig  in  der  Reichsritterschaft 
erhielt.  Ein  weiteres  Zeichen  dieses  Übergewichtes  war  es, 
dass  schon  in  der  zweiten  Hälfte  des  IG.  Jahrhunderts  der 
obenerwähnte  Paragraph  der  Stubenordnung  umgestossen  und 
ausdrücklich  bestimmt  wurde,  dass  der  eine  der  beiden  Stuben- 
meister zum  Hohensteg  ein  Landritter  sein  müsse.  0 

Diese  beiden  Strassburger  Ritterstuben  waren  die  einzigen 
ständigen  Vereinigungen  des  unterelsässischen  Adels  im  14. 
und  15.  Jahrbundart.  Sie  zeugen  von  der  beherrschenden 
Stellung,  welche  die  Stadt  damals  der  Ritterschaft  gegenüber 
einnahm.  Alle  anderen  Verbindungen  sind  vorübergehender 
Natur  gewesen  und  nur  in  l)esonderen  Notfällen  zustande 
gekommen.  So  wird  im  Jahre  1439  angesichts  der  von  den 
heranrückenden  Armagnacs  drohenden  Gefahr  ein  Bündnis 
zwischen  „Wilhelm,  Bischof  von  Strassburg  samt  der  Herr- 
schaft Lichtenberg  und  der  „gemeinen  Ritterschaft  im 
Elsass"  an  einem  Teile,  dem  Unterland vogt  zu  Hagenau  im 
Namen  der  Landvogtei  und  der  zehn  Reichsstädte  am  andern, 
und  der  Stadt  Strassburg  am  dritten  Teile  auf  drei  Jahre 
geschlossen  und  wird  besiegelt  von  Bitter  Heinrich  von  Lands- 
berg, Hans  Ton  Rathsamhausen  und  Eberhard  von  Andlau 
von  ihrer  nUnd  der  gemeinen  Bitterschaft  im  Elsass  wegen*".') 
Aus  dieser  Urkunde  geht  hervor,  dass  die  gesamte  elslssische 
Bittorschaft  sich  damals  in  irgend  einer  Form  vereinigt  und 
die  obengenannten,  ihre  vornehmsten  Mitglieder,  als  bevoll- 
mftchtigte  Abgeordnete  zur  Schliessung  dieses  Verteidigungs- 
bündnisses entsandt  hat. 

Derartige  Vereinigungen  mögen  noch  häutiger  vorgekommen 
sein*),  ohne  dass  wir  etwas  davon  wissen.  So  viel  aber  kann 

*)  Strassb.  Bezirksarchiv  E.  659,  Fol.  4b.  —  ')  Lünig,  Reichsarchir 
VII,  S.  40.  Vgl.  Strobel,  Gesch.  d.  Elsass  in.  191.  —  »)  1420  finden 
wir  im  Oberelsass  eine  Rittergesellschat t  „vom  Lechhart",  die  unter  ihren 
Mitgliedern  die  Waldner,  Neuenstein,  Müustral,  Hadstatt,  Mörsperg,  vom 


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Die  Beicbsriltenduift  im  Untereteus. 


591 


mao  erkennen»  dasB  sich  keine  dauernde  Verbindung  daraus 
entwickelt  hat  Die  unterelstoische  Beichsritterschaft  besass 
viebnehr  zu  Ende  des  15.  Jahrhunderts  noch  keine  alle  Mit- 
glieder in  gleicher  Weise  umfassende  VereiniguDg;  ja,  es 

fehlte  ihr  sogar  jenes  Gefüh]  der  Zusammengehörigkeit,  jener 
Drang  nach  Zusammenschliessung,  der  bei  den  meisten 
Kantonen  der  schwäbischen  und  fränkischen  Ritterschaft 
damals  doch  schon  vorhanden  war.  Ihr  eigentümliches  Ver- 
hältniss  zur  Stadt  Strassburg  verhinderte  das  und  gab  ihr 
von  vorne  berein  einen  von  allen  übrigen  Reichsritterschaften 
abweichenden  Charakter.  War  dieser  Unterschied  im  Mittel- 
alter noch  weniger  bemerkbar  geworden,  so  trat  er  im 
16.  Jahrhundert  klar  und  scharf  zu  Tage. 

I. 

Organisatioii  und  Verfaesung. 

1)  Die  Ritterschaft  in  der  ersten  Hälfte  des 
sechszehnten  Jahrhunderts. 

Die  mit  der  sogenannten  Reiehsreform  verbundene  Keuord- 
nung  der  dentschcoi  ReichsverfiBSSung  um  die  Wende  des  15. 
und  im  ersten  Viertel  des  16.  Jahrhunderts  hatte,  wie  wir 
sahen  ^,  den  unmittelbaren  Anstoss  zur  innem  und  äussern 

Organisation  der  Reicbsritterschaft  in  Schwaben,  Franken  und 
am  Rhein  und  zur  Festsetzung  ihres  staatsrechtlichen  Ver- 
hältnisses zum  Reiche  gegeben.  Nur  im  Elsass  ist  von  dieser 
Wirkung  nichts  oder  doch  nur  sehr  wenig  zu  verspüren. 
Wohl  hat  Maximilian  I.  im  Jahre  1496  persönlich  mit  der 
Ritterschaft  im  Elsass,  Suudgau  und  Breisgau  über  die  An- 
nahme des  geraeinen  Pfennigs  verhandelt*)  und  hier  dieselbe 
ablehnende  Haltung  gefunden,  mit  der  man  ihm  überall  be- 
gegnete, zweifellos  hat  auch  der  unterelsässiscbe  Beichsadel 
im  Jahre  1532  seine  Beisteuer  zur  Türkenhiilfe  entrichten 
müssen,  sicher  haben  die  Verfassungsneuerungen  die  Abson- 
derung des  nunmehr  landsässig  gewordenen  oberelsässischen 

Hus  und  Hagenbach  zählt,  ein  eigenes  Siegel  führt  und  mit  dem  Bischof 
Ton  Strassburg  ein  Bündnis  scblicsst    Strassb.  Bezirksarchiv  G.  136. 

')  Vgl.  oben  S.  679.  —  Moser,  Venn.  Kachrichten  S.  644  fif.  VgL 
oben  S.  580. 


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592 


OTermano. 


Adels  und  die  Ausstossung  der  bisher  mit  den  Rittern  ver- 
bundenen Grafen,  Prälaten  und  Herren  bewirkt  und  höchst 
wahrscheinlich  auch  den  Anscbluss  der  Edlen  notereiiuuider 
befördert«  aber  sie  haben  nicht  in  der  Weise  direkt  zur  Ans- 
bildnng  der  innem  OiganiBation  der  RitterBchaft  und  mm 
Anscbluss  an  die  übrigen  Beichsritterschaften  gefUhrti  ivie  das 
in  Sehwaben,  Franken  und  am  Rhein  der  Fall  war. 

Die  Gründe  für  diese  Erscheinung  liegen  zum  grOssten 
Teil  wieder  in  der  eigenartigen  Entwicklung,  welche  die  el- 
s'ässische  Ritterschaft  durch  ihr  Verhältnis  zur  Stadt  Strass- 
burg  genoimiiün  hat.  Überall  anders  war  es  hauptsächlich 
der  Widerstand  gegen  den  gemeinen  Pfennig,  der  den  Zu- 
sammenschluss  des  Reichsadels  herbeiführte.  Im  Elsass  war 
dies  nicht  möglich,  weil  die  Ritterschaft  in  zwei  Teile  zerfiel, 
von  denen  der  eine,  der  Strassburger  Stadtadel,  als  zur  Bür- 
gerschaft gehörig,  zur  Zahlung  des  Pfennigs  verpfliclitet  war, 
also  eine  ganz  andere  Stellung  der  AuÜage  gegenüber  ein- 
nahm wie  seine  Standesgenossenschaft  auf  dem  Lande,  wäh- 
rend der  andere  Teil,  aus  den  Landedlen  und  den  Aussbürgern 
bestehend,  bereits  eine  Art  von  dauernder  Vereinigung  in  der 
Ritterstube  zum  Hohensteg  besass,  die  für  seine  Zwecke  vOllig 
genügte,  und  demnadi  gar  keine  Verankasnng  hatte,  eine 
umfassende  GesamtorganiBation  anzubahnen.  Um  kam,  dass 
Ton  BedrOcknngen  der  Ritterschaft  durch  die  benachbarten 
Fürsten  und  Herren,  vidleidit  wegen  des  mSchligen  Sebtitses 
der  Stadt  Strassburg,  damals  wenigstens  noch  keine  Rede 
war.  Kurz,  es  fehlte  zu  Ende  des  15.  und  am  Anfang  des 
16.  Jahrhunderts  noch  völlig  der  alle  Hemmnisse  besiegende, 
gewaltige  Anstoss,  der  die  verschiedenartigen  Elemente  der 
unterelsässischen  Ritterschaft,  die  Stadt-  und  Landedeln,  die 
Aussbürger,  die  Ritterstuben  zum  Mühlstein  und  zum  Hohen- 
steg, die  grossen  reichen  Geschlechter  der  Andlau,  Rathsam- 
hausen und  Landsberg  und  die  kleinen  nur  mit  einem  be- 
scheidenen Lehen  ausgestatteten  Edelknechte  zu  einer  grossen, 
gemeinsamen  Verbindung  zusammengezwungen  hätte. 

Wie  völlig  fem  damals  der  elsässischen  Ritterschaft  der 
Gedanke  eines  festen  Zusammenschlusses  lag,  ersiebt  man 
daraus,  dass  nicht  einmal  die  gerade  zu  iemet  Zeit  entstehen- 
den elsässischen  Landtage  das  Verlangen  danach  wach 
gerufen  haben,  trotzdem  der  Reichsadel  an  diesen  Zusammen- 


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IHe  Beichfirittenchaft  im  Unterelsaas. 


693 


künften  teilnahm.  Es  gab  zwei  verschiedene  Landtage,  einen 
für  das  gesamte  Elsass,  der  von  der  vorderösterreichischen 
Recrierung  zu  Ensisheim  berufen  und  anfangs  zu  Schlettstadt 
und  Strassburg,  später  in  der  Kegel  zu  Colmar  abgehaltea 
wurde  und  eineo  zweiten  für  das  Unterelsass  allein,  dessen 
Ausschreibang  zu  Anfang  des  16.  Jahrhunderts  in  der  Hand 
des  Hagenauer  Landvogts ,  seit  den  dreissiger  Jahren  jedoch 
bei  dem  Bisehof  von  Strassbnig  lag*),  und  der  sich  zunächst 
m  Hagenau,  dann  zu  Mölsheim  und  spftter  meist  zu  Strass- 
bnrg  zu  Tersammeln  pflegte.  So  viel  ich  sehe,  ist  wenigstens 
im  16.  Jahrhundert  der  gesamtelsSssische  Tag  grösstenteils 
nur  zur  , Landsrettung",  „Landsschirmung"  und  „Landserhal- 
tung", d.  h.  also  gegen  irgend  einen  auswärtigen  Feind,  auch 
wohl  gegen  umherstreifendes  räuberisches  Gesindel  und  gewalt- 
thätige  aus  dem  Dienst  entlassene  Soldateska  einberufen  wor- 
den, wahrend  der  unterelsässische  Landtag  sich  zunächst  mehr 
mit  wirtschaftlichen  Fragen  beschäftigte*),  Korn-  und  Fleisch- 
ordnungcn  erliess,  sich  mit  Münzregelung  befasste  und  in 
Missjahren  über  geeignete  Massregeln  zur  Beseitigung  des 
Notstandes  beriet.  Doch  schon  im  letzten  Viertel  des  16.  Jahr- 
hunderts trifft  diese  Unterscheidung  nicht  mehr  in  allen  Fällen 
zu;  im  17.  werden  die  Gesamtlandtage  allmählich  seltener, 
so  dass  sich  nun  auch  die  unterelsässischen  Tage  in  ganz 
besonderer  Weise  mit  der  Landessicherheit  und  Landes- 
verteidigung, sowie  mit  politischen  Dingen  befassen. 

Wann  diese  Landtage  entstanden  sind,  die,  nur  die 
elslssischen  Stände  umfassend^,  neben  den  Kreistagen  des 

^)  Wahrscheinlich  weil  er  die  Würde  und  den  Titel  eines  Landgrafen 
im  Klsass  besass.  —  Ausnahmen  kommen  natürlich  vor,  so  1517.  — 
')  Im  Jahre  1531  antexBchreiben  die  imterdaftaBischen  Landstände  in  fol- 
gender Beihenfolge  den  Landtagsabaehied:  Bkehel  von  StniriHifg,  Dom- 
kapitel QDd  hoher  Chor,  La&dTOgtei  Hagenan,  Giaf  Ton  ZweibrOckeii  als 
Herr  Toa  Bitsch  und  Lichtenberg,  Graf  ronHanaa  als  Herr  TOn  lichtea- 
berg,  Herrschaft  Rappoltstein,  Freiherr  von  Fleckensteio,  „Baumeister, 
Amtleut  und  Znsät?:  der  ^lark  Morssmünster  (Maursmünster)  und  Scbloss 
Ortenl^er^  in  Obrochts  Tale  von  wegen  iren  herschafften  und  gcmoyner 
Pfleger  und  Amtleut  der  Herrschaft  Barr",  die  Stiidte  Strassburg,  Ilaijenau, 
Schlettstadt,  Oberehuheim  und  Kosheim,  endlich  „die  Tom  Adel  uud  der 
Rittereehaft  bi  Bolchem  Benrk  geeeawn'*.  Die  Abteien  haben  nie  Luid* 
ttandechall  beeeBsen,  auch  nicht  im  geaamtelatoilaehen  Landtage.  (Nur 
einmal  1662  werden  der  Abt  von  Münster  im  Gregorienthai  nnd  die  Äb- 
tiaain  tob  St  Stephan  all  Stande  aofgeflihrt)  Wahrachemlich  wnideo 

Sdtaahr.  f.  ümeh.  d.  Obwrb.  V.  F.  ZT.  4.  38 


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594 


Overmann. 


oberrheinischen  Kreises  ihre  Sonderezistenz  f&hren,  war  niebt 
genau  festzustellen.  Ihre  Anfänge  sind  zweifellos  in  den 
zahlreichen  Vereinigungen  zu  suchen,  welche  einige  oder 
mehrere  elsässische  Stände  zur  Errichtung  oder  Schnroung 
des  Landfriedens,  zu  Zwecken  der  Abwehr  oder  anch  des 
Angriffs  im  15.  Jahrhundert  eingingen,  und  von  denen  wir 
den  gegen  die  Armagnacs  gerichteten  bereits  erwähnt  haben. 
Aus  diesen  dem  Bedürfnis  des  Augenblicks  entsprungenen, 
meist  doch  nur  einen  kleinen  Teil  der  elsässischen  Territorial- 
gewalten einschliessenden  Vereiaignogen  sind  wirkliche  Land- 
tage, d.  h.  mit  einer  gewissen  Begetoutosigkeit  zusanHueft" 
tretöidey  alle  Stände  mnfoeaende,  organisierte  Veraammlnngen 
weU  erat  um  die  Wende  des  15.  Jahihnnderts  geworden, 
▼ielleidit  sogar  erst  mit  AnsUldong  der  Kreistagt,  nach  deren 
Vorbild  man  sich  dann  geriditet  hätte.  Als  Hauptgrund  ihrer 
Entstehnag  möchte  ich  die  exponierte  Lage  des  Elsasses  als 
Greniland  ansdwn,  deren  sieb  die  Bewohner  jederzeit  bewosst 
waren,  und  die  sie  gerade  in  jener  Zeit  der  Erstarkung  des 
französischen  Königtums  mit  Notwendigkeit  dazu  bringen 
musste,  sich  gegen  feindliche  Einfälle  zusammenzuschliessen, 
um  so  möglichst  einer  Wiederholung  solcher  Verwüstungen 
vorzubeugen,  wie  sie  die  Armagnakenkämpfe  mit  sich  gebracht 
und  wie  sie  in  den  Burgunderkriegen  gedroht  hatten.  Auf 
die  gemeinsame  Regelung  der  wirtschaftlichen  Fragen  musste 
man  dann  von  selbst  kommen.  Die  erste  Erwähnung  eines 
Landtages  finde  ich  in  den  Jahren  1516,  wo  sich  die  unter- 
elsässischen  Stände  zu  Uigenau  Tersammelten,  nnd  1517,  wo 
sie  in  derselben  Stadt  zum  Zweck  der  Landesrerteidigung 
gegen  Sicfcingen  msammenkamen.  0  Von  1530  an  sind  wir 
hanfigec  Uber  solche  Tage  naterrichtet,  und  seit  1553  werden 
sie  fast  alQihrlich,  an  Ende  des  Jahrhunderts  oft  mehrmals 
im  Jahre  abgehalten.*)  —  Das  Bedeutsame  der  elslssiscfaen 


sie  Tom  Binhof  vertratan.  —  1610  find  nnr  noch  folgwpd«  Stlnde  w- 
handen:  BiKbof  loa  8tn«lMirg,  LaiidTOgkd  Hagvmii,  Graf  im  Haim 

für  Bitach  und  Lichtenbercr,  I.einingpn-Hardenburg  für  die  Grafschaft 
Dagsburg,  Leiningen- Westerburg  für  die  Herrschaft  Oberbronn,  Herrschaft 
Fleckenstein,  die  Stadt  Strassburg,  die  Beicharittencbalt,  die  Stidts 
Hagenau,  Schlettstadt,  Oberehnheim  und  Rosbeim. 

1)  Strafisb.  Bezirksarchiv  E.  1391  u.  G.  217  No.  3.  —  «)  VgL  die 
Protokolle  im  Stiassb.  BeiizkaerchiT  G.  217,  218,  219. 


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Die  Befchnittencbaft  im  Uaterelim. 


595 


Landtage  ist,  dass  sie  eine  in  ihrer  Art  einzige  Institution 
bilden« Nirgendwo  anders  im  Keich  kommt  es  Tor,  selbst 
nicht  in  Schwaben  oder  Franken,  die  an  Mannigfaltigkeit  der 
territorialei^  Crewalten  dem  Elsass  nicht  nacbstdien,  dass 
Sämtliche  reicfasnnmittelbaren,  znm  grossen  Teil  mit  Reichs- 
und  Erelsstandschaft  begabtien  Stftnde  einer  Landschaft  aoaser 
den  Kreistagen  zu  solch  regelmässigen  Versammlungen  auf 
die  Einladung  eines  aussehreibenden  Standes  zasammenkommen, 
gemeinsame  Dinge  beraten  und  fUr  alle  verbindiicbe  Abschiede 
beschliessen.  ^) 

Auf  diesen  Tagen  war  nun  die  Kcichsritterschaft  von  vorne 
herein  vertreten,  natürlich  nur  insoweit,  als  sie  Landbesitz- 
ungen,  Dörfer  und  Unterthanen  besass,  und  auch  da  keines- 
wegs als  Greaamtbeit,  denn  eine  Qesamtvertretung  des  Adeld 
gab  es,  wie  wir  sehen,  damals  noch  nicht.  Soweit  mir  die 
Protokolle  bekannt  sind'),  zeigen  sie  vielmehr,  das0  man  in 
der  ersten  Hälfte  defl  16.  Jahrhunderts  die  Einladungen  zu 
den  Landtagen  an  die  einzehien  Ritiier  ergehen  Hess,  dass 
die  Abschiede  von  denen,  die  gerade  da  waren  ^,  miter- 
schrieben  wurden,  oder  dass  man  dnfach  den  allgemeinen 
Satz  „die  vom  Adel  und  der  Bitteradiaft  in  diesem  Bezirk 
gesessen*  unter  den  Abschied  setzte. 

Man  sollte  annehmen,  diese  Landtage,  verbunden  mit  dem 
Beispiel,  das  die  übrigen  Reichsritterschaften  gerade  damals 
gaben,  hätten  dem  elsässischen  Adel  die  Anregung  geben 
müssen,  sich  gleichfalls  als  Ganzes  zusammenzuschliessen  und 
eine  Gesamtvertretung  zu  schatfen.  Aber  auch  hier  bildete 
wieder  die  Trennung  in  Stadt-  und  Landadel  in  zwei  Gruppen 
mit  vielfach  ganz  verschiedenen  Interessen  das  Haupthindernis. 

1)  Sonst  versteht  man  unter  Landtagen  lediglich  die  Versammlungen 
der  Stände  (mei^t  drei:  Prälaten,  Eitterschaft,  Städte)  irgend  eines  einem 
Bdchtfanten  unterworfeBiai  Teriitoriiiiiit,  die  der  Landflaherr  laflanuneii- 
bemft.  Die  Stande  eind  dabei  tteti  die  Onterihanen  des  Ltodeaherni. 
—  Eine  eingehendere  üntersodiiuig  Aber  die  elrtwitchen  Landtage 
wfirde  eine  sehr  lohnende  mid  dsakbare  Arbeit  sein.  In  den  Landtagen 
treten  die  Gesamtinteressen  des  sonst  so  zersplitterten  Landes  zu  Tage. 
Sie  beweisen,  dass  sich  das  Elsass  trotz  dieser  Zersplitterung  doch  stets 
als  eine  landschaftliche  Einheit  gefühlt  bat,  vor  allem  als  eine  wirtscliaft- 
liche  —  3j  Es  sind  solche  von  1530,  1531,  1533,  1537,  1544  u.  1545.  — 
*)  Meist  nor  die  Yomehmsten,  die  Andlan,  RathninihMiiii,  iMidaberg, 
Zorn,  Mflllntehn. 

35* 


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596 


OTermann. 


Und  80  war  noch  in  der  Hälfte  der  vierziger  Jahre  trotz  der 
Landtage,  trotz  der  TQrkenbewilliguDgen  an  den  Kaiser  und 
trotz  des  Beispiels  aller  anderen  deutschen  Ritterschaften  der 
nnterelsässische  Reichsadel  nicht  zu  einem  festen  Zusammen- 
schluss,  zu  einer  organisierten  Gesamtvertretung  gekommen. 
Das  Einzige,  was  man  erreicht  hatte,  war  die  engere  Ver- 
bindung der  beiden  Ritterstuben,  die  Ausstossung  aller  nicht 
zum  Stande  gehörigen  Elemente  und  das  Bewusstsein  einer 
gewissen  auf  einer  Reihe  von  gemeinsamen  Interessen  be- 
ruhenden Zusammeogcbörigkeit.  Und  das  war  immerhin  etwas, 
auf  Grund  dessen  man  weiterbauen  konnte. 

Aher  der  Anstoss  zum  Weiterbau  kam  nicht  aus  der  Ritter- 
schaft heraus,  sondern  erfolgte  von  aussen:  vom  Kaiser.  Seit 
1532  hatte  Karl  V.  neben  den  übrigen  auch  die  elsässische 
Reichsritterschaft  zu  Türkeusteueru  herangezogen  und  die 
Vorverhandlungen  darüber,  da  beim  Adel  keine  vertretende 
Körperschaft  vorhanden  war,  durch  seine  Kommissare  mit  je- 
dem einzelnen  Kitter  führen  müssen.  Diesem  weitläufigen 
Verfahren,  zu  dem  er  nur  noch  im  Elsass  «^^ezwungen  war, 
weil  man  in  Schwaben,  Franken  und  am  Rhein  bereits  ge- 
schäftsführende Adelsausschttsse  besass,  beschloss  er,  als  die 
Kontributionen  häufiger  wurden,  ein  Ende  zu  machen.  Als  er 
im  Jahre  1547  durch  seine  Vertreter,  den  kaiserlichen  Bat 
Hans  von  Andlau  und  den  Viztum  des  Stiftes  Strasshurg, 
Sebastian  von  Landsherg,  wiederum  die  elsässische  Ritterschaft 
zur  Bewilligung  von  Suhsidien  znsammenherief,  Hess  er  den 
versammelten  Edlen  befehlen,  dass  sie  «auf  dem  jetzigen  Tag 
alssbald  Iren  Kraiss  in  etliche  Bezirk  ansteilen  und  dann 
etliche  Hanbtleute  und  Ausschuss  under  Inen  machen 
und  verordnen  und  denselben  Gewalt  geben,  von  irer 
aller  wegen  in  kuufftigen  fürfallenden  Sachen  anzu- 
hören, zu  handeln  und  zu  schliessen.  Damit,  so  wir 
(der  Kaiser)  diser  oder  sonst  anderer  Sachen  halben  (etwas) 
an  sie  fenier  zu  gelangen  hätten,  dass  solichs  alsdann  bey 
denselben  verordneten  Haubtieuten  und  Ausschuss  zu  yeder 
Zeit  möge  gesuecht  und  durch  Sy  verriebt  und  volnzogen 
werden  und  nit  von  nötenseye,  die  gantz  Riterschafft 
und  Adel  von  einer  yeden  Sachen  wegen  zu  beschrey- 
ben  und  in  vergeblichen  schweren  Unkosten,  muebe 


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Dto  neiehnitteiicliaft  im  ünCerdflUS. 


597 


und  arbeit  zu  füren".*)  Der  Kaiser  verlangt  also,  zweifel- 
los im  Hinblick  auf  die  damals  bereits  vollendete  Verfesamig 
der  übrigen  Reicbsrittenchaften  *)  und  zunächst  nur  aus  dem 
Grunde,  um  bequemer  mit  dem  Adel  Terbandeln  zu  können, 
eine  Organisation  der  unterelsässischen  Ritterschaft  mit  einem 
gewählten  und  bevollmächtigten  Ausschuss  an  der  Spitze,  der 
die  Qesamthdt  vertritt  uod  die  laufenden  Oeschäfte  zu  führen 
hat.  Dieser  kaiserliche  Befehl  hat  den  Zusammenschluss  des 
elsässischen  Reichsadels  herbeigeführt.  Schon  in  den  nächsten 
Jahren  bildete  sich  aus  einer  auf  dem  Tage  von  1547  ge- 
wählten Kommission  zur  Beaufsichtigung  der  Türkensteuer- 
erhebung ein  geschäftsführender  Ausschuss,  der  bereits  1550 
offiziell  als  Vertretung  der  Kitterschaft  erscheint.  Und  in 
demselben  Jahre  erhält  die  elsässische  Kitterschaft  als  Ge- 
samtheit vom  Kaiser  das  erste  grosse  Privileg'),  das  die 
Grundlage  ihrer  Kechte  und  Freiheiten  geblieben  ist. 

So  besass  nun  auch  der  elsässische  Beichsadel  um  die 
Mitte  des  16.  Jahrhunderts  eme  Organisation  nach  dem  Mu- 
ster seiner  übrigen  Standesgenossen  im  Reich.  Und  doch 
zeigt  ein  Blick,  wie  stark  er  sich  in  seiner  Znsammensetzung 
und  in  seiner  Stellang  den  benachbarten  Ständen  gegenüber 
von  ihnen  unterschied.  Keine  andere  deutsche  Ritterschaft 
besass  Mitglieder,  die,  wie  die  Strassburger  Patrizier,  zugleich 
■vollberechtigte  Bürger  einer  Keichsstadt  waren.  Dass  dies 
im  Elsass  möglich  war,  dass  diese  Stadtedlen  trotz  ihres 
Bürgereides,  trotz  ihrer  Weigerung,  dem  Kaiser  die  Türken- 
steuer zu  bezahlen  doch  dem  Reichsadel  angehören  konnten, 
lag  wohl  daran,  dass  sie  in  steter  Verbindung  mit  den  Land- 
htteru  geblieben  waren,  dass  sie  meist  auch  noch  auf  dem 

')  Strasbh  Bezirksarchiv  E.  1375,  No.  1.  —  ')  Das  geht  vor  allem 
aus  den  Worten  liervor:  sie  möcliteu  „Iren  Krai^s  in  etliche  Bezirk 

amtaflen  und  dinn  eüiclt6  Huibtleate  Teroidaeik*'.  Hau  iprach 

daiuli  Mhon  Tom  ■cliwftbiicliaii,  fränkischen,  riidniaBTiiili  Bittarkreii, 
daren  jedar  irieder  in  BeM»  odtf  Ktotooe  serfid,  an  deren  Spitze  ein 
Hauptmann  lUnd.  Offenbar  überschätzte  man  am  kaiserlichen  Hofe  die 
Ausdehnung  und  Grösse  des  untcrelsässisclicn  Reichsadels;  daher  denn 
auch  die  Ritterschaft  in  ihrer  Antwort  au  den  Kaiser  ansdrücklich  auf 
die  Kleinheit  ihres  Bezirkes  hinwies.  —  ')  Statuts  et  Privileges  de  la 
noblesüe  de  la  hasse  Alsace,  S.  30  ff.  —  *)  Sie  begründeten  diese  Weigerung 
damit,  dass  sie  bereits  als  Bürger  der  Stadt  sor  Zahlqng  der  Steoer 
beimngezügen  irfliden  ond  doch  nicht  d«»ppelt  betastet  weiden  IcOnnten. 


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598 


*      *  •  • 


Lande  Qflter  iMsassen,  und  tot  allem  daran,  dass  sie  niemals, 
wie  die  Gesehlediter  aUer  anderen  BekhsstMte  (s.  B.  Augs- 
burgs, NttrabergB  etc.)  kattfinännisehe  oder  Banjcgesch'afte  ge< 
trieben  hatten  —  was  naeh  Ansicht  der  Zeit  für  einen  Edel- 
mann als  schimpflich  angesehen  wurde  —  sondern  als  wahr- 
haft vornehme  Herrn  nur  von  ihren  Renten  und  dem  Ertrag 
ihrer  Güter  gelebt  hatten. 

Ein  zweiter,  höchst  bedeutsamer  Unterschied  liegt  in  der 
I^andtagsfähigkeit  der  elsUssischen  Ritterschaft.  In  Schwaben, 
Franken  und  am  Rhein  gab  es  keine  Landtage,  an  denen  der 
Reichsadel  hätte  teilnehmen  können,  und  von  den  Kreistagen 
war  er  verfassungsmässig  ausgeschlossen.  Die  Folge  war, 
dass  er  sich  gleichsam  ausserhalb  des  Verbandes  seiner  Land- 
schaft gestellt  sah,  dass  er  die  Fühlung  mit  seinen  Nachbarn 
verlor  und  sie  mit  stets  wachsendem  Misstrauen  betrachten 
mosste.  Die  elsftssische  Ritterschaft  dagegen  war  durch  ihre 
Landstandschalt  mit  dem  Wohl  und  Wehe  ihres  Landes  ver- 
wachsen, sie  hatte  Anteil  an  allem,  was  gemeinsam  beraten 
und  beschlossen  wurde,  sie  sah  sich  im  Besitz  einer  froren, 
angeseheneren  Stellung  ihren  Nachbarn  gegentlber,  denen  sie 
näher  trat,  und  die  sie  als  gleichberechtigten  Mitstand  respek- 
tieren mussten. 

In  diesem  scharfen  Unterschied,  der  die  elsässische  von 
den  übrigen  Reichsritterschaften  trennt,  möchte  ich  auch  den 
Hauptgrund  dafür  suchen,  dass  sie  nicht  den  Anschluss  an 
dieselben  gesucht  hat.  Es  mochten  freilich  noch  andere 
Gründe  hinzukommen.  Das  Elsass  hatte  stets  mehr  als 
andere  deutsche  Gebiete  eine  landschaftliche  Sonderexistenz 
geführt.  Durch  den  Rhein,  die  Vogesen  und  im  Norden  durch 
den  die  uralte  Dialektgrenze  bildenden  Hagenauer  Forst  ab- 
geschlossen, hat  die  elsässische  Ritterschaft  nie  in  engerer 
Verbindung  mit  benachbarten  Bittergauen  gestanden.  Man 
weiss  nicht  recht,  ob  man  sie  der  schwäbischen  oder  der 
rheinischen  Bitterschaft  zuzählen  soll.  Im  vorigen  Jahrhun- 
dert meinte  man,  sie  habe  ursprünglich  zur  letzteren  gehört 
In  der  Tbat  hat  sie  sich  im  Jahre  1501  an  einer  Protest- 
versammluDg  des  rheinischen  Adels  gegen  den  gemeinen  Pfen- 
nig zu  Speier  beteiligt.      Aber  das  ist  auch  das  einzige 


^)  Lunig,  lieichsarchiv  XII,  Vorrede.  —  '}  Aas  einer  handsch^ftr 


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Die  BeM'hiritt**^*^^  in  UataielaMa. 


599 


Zeugnis.  In  viel  höherem  Masse  hat  die  elsässische  Ritter- 
schaft zu  dem  Ortenauer  und  Schwarzwald-Ädel  Beziehungen 
gehabt,  der  sich  im  LauÜB  der  Zeit  dem  schwäbischen  Ritter- 
kreise anschloss.  Eine  ganze  Reihe  von  elsäaaisclieii  Edlen 
war  in  der  Orteiifta  begütert  und  umgekehrt. 

Wie  dem  auch  eef«  die  unterdsteieehe  Bitterechaft,  seit 
etwa  1550  owiisiert,  ichkMS  sich  nicht  als  Kanton  an  einen 
der  ttbrigen  Bitterkreise  an,  sondern  bewahrte  sich  im  Be- 
wusstsein  ihrer  Ansnahmestellwig  ihre  Freiheit  nnd  ihre  Staats* 
rechtliche  Sonderexistens. 


2)  Ausbildung  der  Organisation  und  Verfassung 

(1547—1618). 

Die  Grnndlage  der  im  Jahre  1550  durch  die  kurz  Torher 
erfolgte  Wahl  eines  ständigen  Ausschusses  der  Hauptsache 
nach  vollendeten  Gesamtverfassung  und  Organisation  der  unter- 

elsässischen  Reichsritterschaft  bildete  die  Matrikel.  Sie  ent- 
hielt ein  Verzeichnis  der  Kitterschaftsmitglieder  und  ihrer 
Güter,  und  wurde  in  jedem  Jahre  erneuert.  Ihre  Entstehung 
fällt  wahrscheinlich  ins  Jahr  1532,  wo  der  Kaiser  zum  ersten 
Male  vom  Reichsadcl  e'mv  Türkensteuer  erhob.  Damals  muss 
sich  die  Notwendigkeit  eines  solchen  Verzeichnisses  heraus- 
gestellt haben,  auf  Grund  dessen  man  erst  die  Höhe  der  Bei- 
träge jedes  einzelnen  Ritters  feststellen  konnte.  Vollständig 
rrhaltcn  sind  uns  die  Matrikel  erst  von  1578  an.*)  Die  von 
1547  iässt  sich  indessen  aus  den  Protokollen  der  damals  auf 
dem  Tage  zu  Molsheim  erschienenen  kaiserlichen  Kommissare 
wiederherstellen.  Danach  betrug  die  Zahl  der  Landedlen  68, 
der  in  den  Städten  verbQrgerten  Ritter  zusammen  37,  von 
den  auf  Strassburg  allein  29  kamen*),  im  Ganzen  also  115 
Personen.  *)  Von  1578  bis  zum  Ende  des  Jahrhunderts  ist 
die  Durchschnittszahl  der  Landritter  78,  der  Strassburger 
Stadtedlen  32,  Ton  1598  ab  steigt  erstere  auf  125,  letztere 


Udien  Aa&eiduiiiiig  des  Coot  von  Wilsberg  bd  Both  tod  Sehveehen« 
stein  U,  IM,  Anm.  4 

<)  Stnisb.  BedrksareUT  E.  1293ft  —  >)  AussadaS  dni  auf  Bft- 
gaum,  drei  eof  SeUettHidt  mid  mi  auf  Bosheiiii.  ^  *)  8tiasd>.  Be> 
arkMurehiv  K  1876. 


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600 


OTemasn. 


fallt  auf  28.  In  der  reorganisierten  Matrikel  von  1651  finden 
wir  im  Ganzen^)  119  mänDliche  Mitglieder,  die  sich  auf  63 
Familien  verteilen,  5  Witwen  und  Jungfrauen  und  18  nicht 
zur  Kitterschaft  gehörige  Personen,  die  jedoch  immatrikulierte 
adlige  Güter  besitze  und  eben  dieser  Güter  wegen  in  der 
Matrikel  aufgeführt  werden.')  Denn  schon  1566  hatte  Kaiser 
Ferdinand  I.  auf  Bitten  der  Ritterschaft  bestimmt,  dass  alle 
ihr  gehörigen  Güter  ein  unteilbares  Ganze  ausmachen  und 
fUr  immer  bei  der  Matrikel  Terbleiben  sollten,  so  dass  selbst 
Im  Falle  ihres  Übergangs  In  nicht  adlige  Hände  die  darauf 
ruhenden  MatrIkularbeitrftge  und  Kontributionen  ihm  und  der 
Bitterkasse  erhalten  blieben.")  Die  Bestimmung  war  nötig, 
weil  sonst  durcli  Verkauf  oder  Aust-terben  ganzer  Familien 
mit  der  Zeit  der  Matrikel  eine  Reihe  von  wertvollen  Gütern 
entzogen  und  somit  die  pekuniäre  Existenz  des  ganzen  Stan- 
des bedroht  worden  wäre.  Im  Jahre  1614  wurde  sie  von 
Kaiser  Mathias  dahin  ergänzt,  dass  bei  etwaigem  Verkauf  von 
adligen  Gütern  die  Verkäufer  verpflichtet  sein  sollten,  dem 
Ausscbuss  Anzeige  davon  zu  machen,  und  dass  den  Verwandten 
der  Verkäufer  und  weiter  den  Mitgliedern  der  Ritterschaft 
ein  Vorkaufsrecht  zustehen  solle.*) 

M^urere  Male  im  Jahr,  je  nach  der  Wichtigkeit  der  ge- 
rade vorliegenden  Angelegenheiten,  wurde  die  gesamte  Ritter- 
schaft vom  Ausscbuss  zu  den  sogenannten  Rittertagen  eat- 
berufen,  die,  wenn  nicht  ganz  besondere  Gründe  dagegen 
sprachen,  stets  zu  Strassburg  in  der  Ritterstube  zum  Hohen- 
steg  abgehalten  wurden.  Anfangs  fanden  diese  Rittertage 
häufiger 'statt,  oft  drei-  bis  viermal  im  Jahr,  vom  17.  Jahr- 
hundert ab,  seitdem  der  Ausschuss  grossere  Selbstiindigkeit 
erlangt  hatte,  jedoch  seltener.  Immerhin  lag  trotz  der  ge- 
steigerten Machtbefugnis  des  Ausschusses  die  schliessliche 
Entscheidung  in  allen  inneren  und  Verfassungsangelegen- 
heiten in  der  Hand  der  auf  dem  Rittertage  versammelten 
Gesamtritterschaft.  In  allen  äusseren,  die  politische  Stel- 
lung der  Ritterschaft  betreffenden  Fragen  verfuhr  dagegen 
der  Ausschuss  seit  1608  völlig  selbstherrlich  und  entschied 

^)  Seit  1608  werdeo  die  Stfanlmigw  Stadtrittar  in  der  Matiikd 
Bicht  mehr  gesondert  mtgeMttxi*  *)  Stalata  et  priTflegee  de  hk  nob- 
lem de  U  beaae  Alaaee^  8. 117.  ^  *)  Moeer,  Beltifge  818.  —  *)  Stmeb. 
BedikürebiT  £.  1876. 


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Di«  Baichsiittenehaft  im  Unteraliaai. 


601 


die  wichtigsten  Dinge  ganz  nach  eigenem  Ermessen,  ohne  die 
grosse  Mehrzahl  der  Staudesgenossen  zu  fragen. 

Der  Ausschu88,  später  auch  Direktorium  (directoire)  ge- 
nannt, ist  die  TOID  gesaraten  untere) sässischen  Reichsadel  zu 
Beioer  Vertretmig  bevollmächtigte  Körperschaft  Zweifellos 
hatte  die  Ritterschaft  schon  seit  1532  bei  ihren  vom  Kai- 
ser zum  Zwecke  der  TOrkensteuer  berufenen  Yersammlungen 
eine  Kommission  aus  ihrer  Mitte  ernannt,  aber  zur  Wahl 
eines  st&ndigen  Ausschusses  kam  es  doch  erst  auf  den  im 
Jahre  1547  ausgesprochenen  Befehl  des  Kaisers.  Die  damals, 
auf  dem  Tage  zu  Molsheim,  verordnete  Kommission  von  drei- 
zehn Personen  war  jedoch  nur  ad  hoc  gewählt.  Für  eine 
ständige  Vertretung  war  diese  Zahl  auch  viel  zu  hoch.  Der 
wirkliche  Ausschuss,  der  uns  schon  wenige  Jahre  später  in 
der  Zahl  von  fünf  Mitgliedern  entgegentritt,  scheint  vielmehr 
aus  einer  Kommission  hervorgegangen  zu  sein,  die  auf  dem 
Tage  von  1547  zur  Beaufsichtigung  der  Türkensteuererhebung 
gewählt  wurde  und  ursprünglich  aus  drei  Personen  bestand. 
Wie  dem  auch  sei,  schon  im  Jahre  1550  und  von  da  ab  in 
den  beiden  folgenden  Jahrzehnten  finden  wir  einen  Ausschuss 
von  fünf  Mitgliedern,  die  nur  vorübergehend,  wie  1566  und 
1562  auf  sechs  vermehrt  werden.  Ton  1571—1604  schwankt 
die  Zahl  der  Mit^ieder  zwischen  sieben  und  neun,  von  1605 
ab  betriigt  sie  in  der  Regel  sieben,  in  den  zwanziger  Jahren 
des  17.  Jahrhunderts  sinkt  sie  auf  vier,  1651  wird  sie  end- 
giltig  auf  sieben  festgesetzt.  ^) 

Ihrer  Sonderstellung  gemäss  waren  die  in  Strassburg  (und 
andern  Städten)  verbürgerten  Ritter  von  der  Wahl  in  den 
Ausschuss  ausgeschlossen.  Da  sie  meist  städtische  Ämter 
bekleideten  und  doch  immerhin  in  erster  Linie  Bürger  der 
Stadt  waren,  mochten  sie  den  übrigen  Edlen  nicht  unabhängig 
genug  erscheinen,  um  in  allen  Dingen,  besonders  in  etwaigen 
Differenzen  mit  Strassburg  selbst,  ausschliesslich  das  Interesse 
der  Ritterschaft  zu  bewahren.  Auch  trugen  sie  nichts  zu  den 
kaiserlichen  Kontributionen  bei.  Im  übrigen  aber  besassen 
sie  alle  Rechte  der  andern  Ritterschaftsglieder. 

Die  Ansschussmitglieder  behielten  ihr  Amt,  wenn  sie  es 
nicht  freiwillig  niederlegten,  bis  an  ihr  Lebensende.  Sie 

*)  Vi^  die  Matrikel  im  Stnssb.  BesiriaarehiT  £.  1892  fT. 


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m 


Of«raiMii. 


waren  nur  dann  zum  Rücktritt  gezwungen,  wenn  sie  in  den 
Dienst  eines  Fürsten  traten. ')  Nur  der  kaiserliche  Dienet 
galt  als  so  ehrenvoll,  daas  er  aicb  mit  dem  Sitz  im  Ausschnss 
vereinigeii  liess.')  Oer  erste  ständige  AnsscbBss  bestand  von 
16(8—1662  aus  folgenden  fttnf  resp.  secbs  Bfitgliedem:  J6rg 
Zorn  von  Bnlsi^,  Bitter  und  kaiserlicher  iandvogt  in  der 
Ortenan,  Wolf  Zom^  Aleiander  von  Andlau,  Ludwig  Bock, 
Becbtold  und  Wilhelm  Mttnch  von  Wilsperg.') 

Der  Aussehuss  besass  das  ausaerordentlieh  wichtige  Recht 
der  Selbstergänzung.  Verlor  er  ein  Mitglied  durch  Tod  oder 
Ausscheiden,  so  erkor  nicht  etwa  die  gesamte  lütlersehaft 
den  Ersatzmann,  sondern  der  Aussehuss  selbst  wählte  sich 
den  neuen  Kollegen  und  war  nur  verpflichtet,  auf  dem  nächsten 
Rittertage  die  Bestätigung  dieser  Wahl  nachzusuchen,  die 
aber  meines  Wissens  niemals  verweigert  wurde.  —  Man  er- 
kennt sofort,  dass  diese  beiden  gewohnheitsrechtlichen  Be- 
stimmungen: die  lebenslängliche  Amtsführung  und  das  &oop* 
tationsrecbt  die  Macht  und  den  £influas  des  Ausschusses  gans 
ausserordentlich  stetgem  nmssten.  Damit  waren  die  Voraus* 
Setzungen  au  einer  Art  von  oligarchischem  Begiment  in  der 
Bitterschalt  gegeben,  wie  es  sich  in  der  Tbat  im  Laufe  des 
17.  Jahrhunderts  immer  mehr  und  mehr  herausbildete. 

Zwar  besass  der  Aussehuss  das  Becht,  vieUdcht  auch  die 
Pflicht,  in  besonders  wichtigen  Fällen  noch  eine  Anzahl  von 
Mitgliedern  der  Ritterschaft,  gewöhnlich  zehn  bis  zwölf,  aus- 
zuwählen und  zur  Beratung  und  Beschliessung  hinzuzuziehen, 
und  diese  Kommission,  die  anfangs  jedesmal  neu  ernannt 
worden  war,  erhielt  1610  eine  bestimmte  Anzahl  (12)  von 
ständigen  Mitgliedern.  Aber  als  ein  Gegengewicht  gegen  die 
Macht  des  Ausschusses  kann  man  sie  kaum  betrachten.  Denn 
einmal  wurde  dies  Kollegium,  das  auch  Nebenausschuss  ge- 
nannt wurde,  und  dessen  Mitglieder  Adjunkten  hiessen,  vom 
Aussehuss  hauptsächlich  zur  Mitübernahme  der  Verantwortung 
bei  besonders  schwierigen  Massnahmen  benutat,  so  dass  es 
gerade  der  Aussehuss  war,  der  die  Ernennung  einer  derartigen 

<)  8o  musste  1571  Jakob  Ffaffenlapp  ane  dem  AuBtchoM  «ostreten, 

weil  er  Beamter  des  Bischofs  von  Strassburg  geworden  war.  —  ')  So 
war  Bitter  Jörg  Zorn  von  Bulach  zugleich  kaiserlicher  Landvogt  in  der 
Ortenau  und  Vorsitzender  des  Ausschusses  (1668 — 1662).  —  •)  Strassb. 
Bezirki>archiv  G.  217,  210  u.  220. 


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Die  ßeicharittflnchaft  im  Unterelsaas. 


603 


Kommission  mit  bestimmteD  Mitgliedern  von  der  Hitterschaft 
gefordert  und  durchgesetzt  hatte,  —  dann  aber  wurde  dieser 
Nebenausschuss  nur  zur  Miterledigung  von  inneren  Ange- 
legenheiten berufen.  Zur  Beratung  von  Fragen  der  äusserea 
Politik  wurde  er  nur  in  den  seltensten  Fällen  hinzugezogen. 

Da  die  Gesch&ftalast  des  Ausschusses  sich  von  Jahr  za 
Jahr  mehrte,  so  wurde,  wahrscheinlich  schoa  su  Ende  der  . 
secbsziger  Jahre,  ein  Ritterschaftasyndikus  angestellU')  Er 
erhielt  jährlich  etnen  bestimmten  Gehalt  (100  Golden  und 
IfondieomgBgebtthren),  hatte  die  Protokolle  in  den  Auaechass^ 
aitzongen  und  anf  den  Rlttertagen  zu  führen,  die  gesamte 
Korrespondenz  zu  besorgen,  verwaltete  die  Finanzen  und 
diente  zudem  als  Beirat  in  allen  juristischen  Angelegenheiten. 
Seine  Stellung  war  demnach  sehr  verantwortungsvoll,  aber 
auch  fast  ganz  selbständig,  denn  für  gewöhnlich  besorgte  er 
die  Geschäfte  allein.  Erüt  als  der  Ausschuss  zu  Anfang  des 
16.  Jahrhunderts  das  Gebiet  der  auswärtigen  Politik  betrat, 
beschränkte  man  die  Selbständigkeit  des  Syndikus,  und  von 
1609  ab  ist  er  nur  ein  Werkzeug  des  den  ganzen  Ausschuss 
und  dessen  Politik  beherrschenden  Ritters  Wolf  Bocklin  von 
BÖcklinsau.  Der  erste  Kitterschaftssyndikus  war  Nikolaus 
Keimbolt,  Amtmann  zu  Andlau  (f  1601).  Ihm  folgte  Jakob 
Reble  oder  Reblin,  Licenciat  der  Rechte,  bisher  in  den  Diensten 
der  protestantischen  Domherren  in  Strassburg.  Nach  seinem 
Tode  (Dez.  1605)  stellte  es  sich  heraus,  dass  er  einen  grossen 
Teil  der  ihm  anvertrauten  Rittergelder  Yemntreut  hatte. 
Auch  die  Protokolle  waren  ?on  ihm  sehr  nadilässig  geführt 
worden.  Sein  Nachfolger,  Johannes  Scheidt,  Rat  des  evangeli- 
schen Domkapitels,  bewährte  sich  dafür  um  so  besser. 

Der  Ausschuss  kam  durchschnittlich  jeden  Monat  zu  einer 
beratenden  Sitzung  zusammen,  anfangs  neben  Strassburg  viel- 
fuch  in  Andlau,  weil  das  Geschlecht  der  Andlau  als  das  vor- 
nehmste und  reichste  stets  im  Ausschuss  vertreten  war,  und 
weil  auch  der  erste  Syndikus  zugleich  Amtmann  zu  Andlau 
war.  Da  jedoch  die  folgenden  Syndici  ihren  Wohnsitz  in 
Strassburg  iuttten,  und  demgemäss  sich  auch  die  Kanzlei  dort 
befinden  musste,  so  Hess  man  auch  das  Ritterarchiv  dahin 


*)  Er  wird  1671  snin  erstenmal  erwähnt.  —  >)  Die  schwabische 
BflkhsriUenchaft  bcM»  einen  wichen  wii  1664.  Hoier,  Beitiige  m 


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604 


OTermanu. 


schaffen,  und  damit  wurde  Strassburg  der  ständige  Sitz  der 
ritterschaftlichen  Vertretung.  Man  versammelte  sich  entweder 
bei  einem  in  der  Stadt  wohnenden  Mitglied,  oder  im  Hause 
des  Syndikus.  Einen  ausdrücklich  bestellten  Vorsitzenden 
gab  es  anfangs  nicht;  soweit  ich  sehe,  hat  meist  das  am 
länprsten  im  Amt  befindliche  Ausschussmitglied  die  Leitung 
in  den  Sitzungen  gehabt. 

Die  Befagnisse  des  AnascbusseB  waren  die  einer  vertreten- 
den und  geschäftsftthrenden  Eörperscbaft.  Zunächst  hatte  er 
die  Interessen  der  gesamten  Ritterschaft  nach  aussen  au 
wahren,  gegen  jede  Verletzung  der  Frivilegien  die  entsprechen- 
den Massregeln  zu  ergreifen  und  die  etwaigen  Prozesse  am 
Kaniniergericht  oder  beim  Reichshofgericht  im  Namen  der 
Ritterschaft  zu  führen;  er  war  überhaupt  da,  wie  es  in  einem 
Protokoll  von  1571  heisst,  „zur  Unterredung  alles  dessen, 
was  denen  vom  Adel  im  Undern  Elsass  zu  Nutz,  Wolfart  auch 
Erhaltung  irer  Freyheiten  und  Gerechtigkeiten"  diene.  ^)  Er 
verhandelte  mit  dem  Kaiser  ülicr  die  Kontributionen,  führte 
die  gesamte  Korrespondenz  mit  den  benachbarten  elsässischen 
Ständen  und  mit  den  auswärtigen  Fürsten,  vertrat  durch 
einige  aus  seiner  Mitte  abgeordnete  Mitglieder  die  Ritterschaft 
auf  den  Landtagen  und  unterzeichnete  die  dort  festgesetzten 
Abschiede. 

Seine  Aufgaben  nach  innen  waren  zunächst  fast  nur  ge- 

schäftsführender  Art.  Kr  hatte  die  Rittertage  zu  berufen  und 
zu  leiten,  die  damit  verbundene  Korrespondenz  zu  erledigen'), 
dem  Syndikus  die  nötigen  Anweisungen  zu  geben  und  auf 
Anfragen  der  verschiedensten  Art  vonseiten  der  Ritterschafts- 
glieder Be.^cbeid  zu  erteilen.  Ferner  lag  ihm  ob  die  Ein- 
ziehung der  Beiträge  zur  Ritterkasse  und  der  kaiserlichen 
Kontributionen,  wie  überhaupt  die  Verwaltung  der  ritter- 
schaftlichen Finanzen;  endlich  die  Verwahrung  des  Archivs. 
—  Mit  der  Zeit  kamen  dann  noch  andere  Befugnisse  hinzu, 
vor  allem  das  Recht,  bei  etwaigen  Streitigkeiten  zwischen 
Mitgliedern  der  Ritterschaft  in  erster  Instanz  zu  entscheiden, 

*)  Stnttb.  Bezirksarchiv  E.  656,  Fol  11.  —  <)  Ein  dgenes  Siegel 
besass  die  Ritterschaft  damals  noch  nicht  Die  nach  aussen  gehenden 
Schriftstücke  mtuBten  Ton  aftmtlichen  AnwchnBemitgliedem  besiefelt 
irerden. 


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Di«  Bekhiritttnehaa  im  Unteielii«. 


605 


und  ferner,  gegen  widenpenstige  und  zahlungSBlliimige  Mit- 
glieder mit  Strafen  Torzngehen. 

Alle  diese  Befügnisae  sind  selbstrerstilndlicli  nicht  Ton 
Tomeherein  bis  ins  einzelne  gesetzlich  festgestellt  worden, 
sondern  bildeten  sich  mit  der  Zeit  je  nach  den  Bedflrfnissen 
▼on  selbst  hmns.  Die  ganze  Thfttigkeit  des  Ausschusses 
beruhte  während  des  16.  Jahrhunderts  noch  völlig  auf  dem 
Rechte  der  Gewohnheit  und  des  Herkommens.  In  einzelnen 
Fällen  fing  man  freilich  schon  an,  gewisse  Festsetzungen  zu 
machen.  So  beschloss  der  Ausschuss  im  November  1571,  der 
Kitterschaft  den  Vorschlag  zu  unterbreiten,  dass  jedes  Mit- 
glied gehalten  sein  solle,  bei  jeder  Boeinträchti^uiig  seiner 
Privilegien,  von  welcher  Seite  sie  auch  komme,  nicht  auf 
eigene  Faust  zu  handeln  und  sein  Recht  za  suchen,  sondern 
sofort  dem  Ausschuss  davon  Anzeige  zu  machen,  damit  dieser 
geeignete  Massregeln  trefiFen  und  eventuell  auf  Kosten  der 
Gesamtheit  einen  Prozess  beginnen  k$nne.  Und  auf  dem 
nächsten  Rittertage,  im  Dezember,  wurde  dieser  Vorschlag 
angenommen.  Dieselbe  Tendenz,  auf  Kosten  der  Gesamtheit 
gegen  jede  Verletzung  der  Privilegien  vorzugehen,  zeigt  sich, 
wenn  im  Jahre  1578  sämtliche  Mitglieder  dem  Ausschüsse 
ältesten  in  die  Hand  geloben:  „Was  für  Sachen  fürgefallen, 
oder  künflftig  fürfallen  möchten,  so  wider  der  Ritterschaflft 
Freyheit  unnd  alt  härkommen,  beynandcr  standliafft  zu  halten 
und  dieselbige  in  gemeinem  des  Kitterstandts  Costeo,  alßo 
wyl  Recht  ist,  ußzufiren.*  ^ 

Überhaupt  erschien  der  Ritterschaft  zunächst  die  Thätig- 
keit  des  Ausschusses  nach  aussen  als  die  weitaus  wichtigere, 
was  in  Anbetracht  der  gerade  im  letzten  Viertel  des  16.  Jahr- 
hunderts beginnenden  Streitigkeiten  mit  der  Stadt  Strassburg 
und  nicht  weniger  des  verderblichen  Strassburger  Bischofs- 
kriegee  durchaus  erklärlich  ist.  Hier  machte  sich  daher  auch 
am  ersten  das  Bedttrfois  geltend,  dem  Ausschuss,  der  bisher 
nur  gewohnheitsrecfatlich  die  Ritterschaft  vertreten  hatte,  eine 
gesetzlich  normierte  und  ia  rechtlicher  Form  übertragene  Ge- 
walt zu  verleihen.  Den  Ausschlag  gab,  dass  die  Stadt  Strass- 
burg im  Verlauft  des  eben  erwähnten  Streites  wiederholt  be- 
zweifelt hatte,  ob  der  Ausschuss  überhaupt  die  genügende 

Stnasb.  Benfknrchiv  E.  1292. 


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60& 


Yolhnaelit  besitse,  nm  im  Namen  des  gesamten  BeidMaMs 
zu  yerhandelo.  im  HinweiB  darauf  verhoigto  der  'Ausselniss 
auf  dem  Rittertag  yom  7./17.  Febmar  1606  erstens  eine 

Ratifikation  und  nachträgliche  Gutheissung  aller  bisher  im 
Namen  der  Ritterschaft  durch  ihn  verhandelten  Sachen  und 
zweitens  eine  Generalvollmacht  für  alle  künftigen  Verhand- 
lungen, damit  man  nicht  jedesmal  einen  Rittertag  einzuberufen 
brauche,  und  damit  die  Gewalt,  die  er  bisher  nur  „dem  Her- 
kommen nach"  ausgeübt  habe,  nun  gesetzlich  geregelt  werde. 
Die  Rittmchaft  willfahrte  diesem  Verlangen.  In  einem  um- 
fangreichen notariellen  Instrument  wurde  die  geforderte  In- 
demnität erteilt  und  gleichaeitig  diesem  und  allen  künftigen 
Auflscbttssen  die  Vollmacht  gegeben,  im  Namen  und  als  Ver- 
tietung  der  gesamten  Rittersehaft  Verkandlongen  nacb  anasen 
m  führen,  Streitigkeiten  an  vergleichen,  rechtskräftige  Über- 
einkommen zu  schliessen  und,  wenn  n(itig,  ProMSse  dnao- 
leiten  und  dazu  nach  Bedarf  und  Outdflnken  eine  AnsaU  von 
Mitgliedern  als  „Anwälte",  „Adjunkfen*  oder  «Nehenaui- 
schüsse"  hinzuziehen. 

Diese  Generalvollmacht  von  1606  ist  die  Grundsatzung 
für  die  Rechte  und  Pflichten  des  Ausschusses  in  allen  äusseren 
Angelegenheiten  geblieben  und  wurde  noch  im  Jahr  1714 
als  erstes  Statut  in  die  damals  veranstaltete  Sammlung  der 
Statuten  und  Privilegien  der  Kitterschaft  aufgenommen.^)  Auf 
ihr  fusste  die  Machtfülle  und  die  Selbständigkeit  des  Aus- 
schusses, die  er  seit  1608  in  seiner  äusseren  Politik-  an  den 
Tag  legte  und  die  ihn  schliesslich  dahin-  brachte,  ohne  die 
Ritterschaft  zu  befragen,  sich  in  gtorn^-  weitauBsehende  Ver- 
bindungen und  Unternehmungen  einanlassen. 

Zu  ^r  dementsprechenden*  Feetstellung  slmtlieher  Be- 
fugnisse des  Ausschusses  nach  innen,  der  Rittersehaft  gegen- 
über, und  umgekehrt,  wie  sie  die  ttUrigen  Reiehsritlendmften' 
bereita  damals  in  ihren  Ritterovdnungen  beaaasen,  kam  der 
unterelsassische  Reichsadel  damals  jedoch  noch  nicht  Das 
Verfassungsleben  der  Ritterschaft  bewegte  sich  noch  fast  aus- 
schliesslich in  den  Geleisen  der  Gewohnheit  und  des  Herkom- 
mens. Wie  wir  sahen,  war  nicht  einmal  die  Zahl  der  Aua- 
schussmitglieder festgesetzt. 

>)  Straab.  Bedrksarchiv  E.  6fi6w  —  ^  Statoti  €i  pri?fl«gei  de  la 
ooUflne  de  b  baase  Alaaoe  8.  66  ft 


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Bm  Beiehniltenchaft  im  UoterelMH. 


607 


Freilich  sah  sich  der  Ausschuss  auch  hier  mit  der  Zeit 
gezwungen,  gewisse  gesetzliche  Bestimmungen  zu  treffen  und 
sie  TOD  der  Gesamtheit  sanktionieren  zu  lassen,  besonders 
als  ioiolgB  der  gegen  Ende  des  16.  Jahrhunderts  wieder  zahl^ 
rekher  werdenden  kaiserücheD  Kontributionen  Zwangsmittel 
mid  Strafbestimninngen  gfigßia  sahlongss&snigft  Mitgäeder  aiclk 
ab  ndlig  «rwiesen,  und  der  Kaiser  selbst  das  Vorgebe»  gegen 
dieselben  mit  der  Ifabnung  ablehnte:  «sy  sollten  In  Irer 
VerfasBnag  and  Znsammensetzang  selbs  die  Mittel  nnd 
Weg  daizn  haben.  *  ^)  So  legte  denn  der  Aossehnss  im  Jabre 
1597  der  Rittmehaft  folgende  Punkte  mr  Annalnfte  tot; 

1)  Wenn  zwei  Glieder  der  Ritterschaft  Streit  haben,  so  sollen 
sie  „in  prima  instantia"  ihre  Sache  vor  den  Ausschuss  bringen, 

2)  der  Ausschuss  soll  in  allen  Dingen  „so  Erhaltung  des 
Ritterstandes  Freiheiten,  Recht  und  Gerechtigkeit  anlangen", 
bevollmächtigt  sein;  3)  der  Kaiser  soll  bewilligen,  dass,  wer 
von  der  Kitterscliaft  seine  Türkengelder  nicht  bezahlt,  durch 
Arrestierung  seiner  Zinsen  und  Renten  zur  Zahlung  gezwungen 
werden  dürfe;  4)  wer  zu  den  Tagen  ohne  erhebliche  Ent- 
schuldigung nicht  kommt,  bezahlt  Geldstrafe.  *)  Man  erkennt 
leicht,  dass  die  Annahme  dieser  Bestimmungen  einen  nicht 
geringen  Ifacbtsowacbs  des  Ansscfaiuflm  bedeateü  «MsKte. 
Der  Protest  blieb  daher  nicht  ans.  An»  lebhaftesten  war  er 
Tonseitett  der  in  Strasebmig  Teibftrgwten  Bitter,  beeorglen, 
dass  man  den  wegen  Zahlnngsweigening  angedrohten  Arrest 
gegen  sie  anwenden  wolle«  Daher  wopde  aneh  ^ßeaer  Punkt 
znn'dehst  Terworfen;  erst  1601  kam  er  m  Anuahm.  ferner 
fand  Punkt  2,  die  Volhnacht  des  Ansscbnsses  betffsflM, 
gleichfalls  erst  später,  1606,  seine  definitive  Erledigung. Die 
beiden  übrigen  Vorschläge  scheinen  dagegen  angenommen 
worden  zu  sein. 

Indes  die  Opposition  ruhte  nicht  Der  Strassburger  Bii^* 
ger  Hans  Friedrich  Wnrmser  ans  Schiltigheim  protestierte 
1603  gegen  den  Arrest,  den  der  Ansschuss  wegen  seiner 
Weigerung,  die  TlIrkeDgelder  m  besahlen^  gegen  ihn  be- 
schlossen hatte.  In  seinem  Schreiben  vom  28.  November  griff 


1)  Schnibin  6m  Beiditpfamigmebteis  an  die  Bitteisehaft.  Straub, 
fiesirkianbif  E.  660.  —  *)  Stnaebb  BesirknichiT  E.  066  FoL  16—26^ 
—  *)  TgL  oben  8.  606r 


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608 


OYermaDn. 


er  die  AnsBchassniitglieder  anÜB  heftigste  an,  zieh  sie  der 
yerschtenderong  ritterschaltlichen  Gotes  and  der  ParteiM- 
keit  und  hetonte  Tor  allem,  es  sei  ungerecht  nnd  nnleidfidi, 
dass  der  Ausschuss,  wenn  eins  s^ner  Mitglieder  sterbe,  ans 
eigener  BfaehtTollkomnenheit  sich  ein  neues  wähle,  ohne  die 
Ritterschaft  zu  befragen.     Der  Ausschuss  forderte  in  scharfen 
Worten  sofortigen  Widerruf.    Die  ersten  beiden  Beschuldigun- 
gen widerlegte  er.  Was  den  dritten  Punkt  betraf,  so  antwortete 
er,  ihm  hätte  „allerwege"  das  Recht  zugestanden,  „einen  auss 
den  Gliedern  nach  seinem  Gefallen  zu  erfordern  und  hernach 
bei  Ihnen  nammhaft  zu  machen,  dabey  es  auch  fürther  ver- 
pleiben  werde".'')   Freilich  blieb  es  dabei.   Aber  die  Oppo- 
sition liess  sich  nicht  majorisiereu,  und  der  Ausschuss  ver- 
mochte sehr  häufig  gar  nicht,  seine  wohlberechtigten  Forderun- 
gen bei  renitenten  Mitgliedern  durchzusetzen.   So  musste,  da 
der  Besuch  der  BiUertage  immer  noch  höchst  spärlich  ge- 
bliehen war,  der  schon  1597  gefasste  Beschines,  jeden  zo 
bestrafen,  der  ohne  Entschuldigung  bei  den  Tagen  fehle,  im 
Jahre  1617  erneuert  und  die  Geldstrafe  Terschärft  werden, 
aber  auch  da  nur  mit  Torflbergehendem  Erfolg.   Es  fehlte 
doch  allen  diesen  aus  dem  Bedürfnis  des  Augenblicks  ent- 
standenen Verfassungsbestimmungen  die  moralische  und  ju- 
ristische Kraft,  welche  den  grossen,  vom  Kaiser  feierlich  be- 
stätigten  Ritterordnungen  der  übrigen  Reiclisritterschaften 
innewohnte.    Vielleicht  aber  hinderte  auch  hier  wieder  die 
nur  der  elsässischeu  Ritterschaft  eigentümliche  Zugehörigkeit 
der  Strassburger  Stadtritter  zum  Keichsadel  die  Festsetzung 
einer  für  alle  verbindlichen  Ordnung  der  innern  Verfassung. 
Erst  nach  Beendigung  des  dreissigjährigen  Krieges,  als  die 
Verfassungsgemeinschaft  der  Ritterschaft  aufs  schwerste  er- 
schüttert war  und  sich  aufzulösen  drohte,  schuf  sich  auch  der 
nnterelsässische  Beichsadel  eine  Ritterordnung. 

II. 

Die  auswärtigen  Beziehungen  der  Ritterschaft 

Die  genossenschaftliche  Vereinigung,  zu  welcher  sich  die 
nnterelsässische  Reichsritterschaft  zusammengeschlossen  hatte, 
war  kein  Staatsgebilde,  wie  jedes  andere  noch  so  kleine  Terri- 

*)  Strassb.  Bezirksarchiv  £.  656.  —  >)  Ebenda. 


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Die  Bdchirittenohaft  im  ünterehne. 


609 


torium  im  Reich.   Am  besten  liesse  sie  sich  noch  mit  einem 
Staateobunde  vergleichen.   Ihre  Organisation  verlangte,  wie 
wir  sahen,  keineswegs  eine  völlige  Unterordnung  ihrer  Mit- 
glieder unter  die  von  ihnen  geschaffene  Gesamtvertretung, 
sondern  beliess  den  £inzelnen  in  fast  unbeschränktem  Besitz 
seiner  Freiheit  und  seiner  Sonderrechte.  Die  Bitter  f&hlten 
sich  ganz  als  reichsunmittelhare  Herren  und  schalteten  und 
walteten  auf  ihren  Besitzungen  völlig  souYeriln  nnd  nach 
eigenem  Outdflnken.  In  die  Verwaltung  derselben,  in  das 
Verhältnis  zwischen  Gutsherr  und  Unterthanen  durfte  sich 
der  Ausschuss  zunächst  nicht  hineinmischen.   Es  fehlte  also 
dieser  Gemeinschaft  des  unterelsässischen  Reichsadels  von 
vorneherein  eine  einheitliche,  von  einer  mit  bestimmten  Macht- 
befugnissen ausgestatteten  Centraistelle  geleitete  VerwaUung. 
Man  kann  daher  von  einer  innern  Geschichte  der  Ritter- 
schaft kaum  sprechen;  sie  würde  sich  in  die  Geschichten  der 
einzelnen  adligen  Familien  und  ihrer  Territorien  auflösen. 
Dass  sich  dann  im  Laufe  des  17.  Jahrhunderts  im  Anschluss 
an  die  Entwicklung  der  absoluten  Staatsgewalt  und  des  He- 
amtentums  auch  bei  der  unterelsässischen  Reichsritterschaft 
allmählich  im  Ausschuss  eine  Art  von  centraler  Regierungs- 
behörde herausbildete,  die  immer  mehr  und  mehr  die  Will- 
kür des  Einzelnen  zugunsten  der  Gesamtheit  beschränkte  und 
mch  in  der  That  einen  gewissen  Beamtenapparat  für  die  Ver^ 
waltung  schuf,  das  soll  hier  nur  angedeutet  werden.  In  der 
Epoche,  die  uns  beschäftigt,  war  das  noch  nicht  der  Fall. 
Wie  in  Schwaben,  Franken  und  Rhein  der  Adel  sich  ursprüng- 
lich nur  zum  Zwecke  der  Abwehr  und  der  Verteidigung  organi- 
siert hatte,  so  sah  auch  der  unterelsässische  Reichsadel  im 
16.  Jahrhundert  die  Hauptaufgabe  seiner  iin  Aussciiuss  ge- 
schaffenen Gesamtvertretung  in  dem  Schutz  der  gemeinsamen 
Interessen  gegen  von  aussen  kommende  Anfeindungen  und 
Beeinträchtigungen.    Wir  bemerkten,  wie  die  erste  in  recht- 
lichen Formen  gehaltene  Vollmacht  für  den  Ausschuss  sich 
lediglich  auf  die  Rechte  desselben  in  äusseren  Angelegen- 
heiten bezog.   Nur  nach  aussen  hin  erscheint  also  die  Ritter- 
schaft als  eine  geschlossene  Einheit.   Es  versteht  sich  daher 
von  selbst,  dass  eine  Geschichte  des  elsässischen  Reichsadels 
als  politischer  Körperschaft  in  unserer  Zeitperiode  sich  im 
wesentlichen  nur  mit  den  äusseren  Angdegenhdten  nnd  der 

MtoAr.  t  OtMb.  «.  OlMtih.  H.V.XL«.  39 


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510  Overmaua. 

s 

IhiMveo  Politik  dieter  KSiperechalt,  ihren  Besiehungen  zum 

Kaiser,  zu  den  benachbarten  elsässischen  Ständen  und  den 
übrigen  Reichsi  itterscbaften ,  ihrer  Stellung  zu  den  giussea 
religiösen  Kämpfen  des  Zeitalters  zu  beschäftigen  hat. 

Der  Ausschuss  allein  ist  der  Träger  und  Leiter  aller  aus- 
wärtigen Geschäfte  der  Ritterschaft.  In  demselben  Masse, 
wie  die  Macht  und  die  Selbständigkeit  des  Ausschusses  sich 
Ausdehnte,  die  Leitung  sich  einheitlicher  gestaltete,  wuchs  da- 
her auch  die  Bedeutung  der  äusseren  Politik  der  Ritterschaft. 
Beschränkt  sie  sich  im  16.  Jalirhundert  noch  wesentlich  auf 
4iie  Beziehungen  nun  Kaiser  und  zu  den  benachbarten  elaässi- 
sehen  Ständen,  so  geht  sie  am  Anfang  des  17.  aber  die  Grenaen 
des  Elsass  hinaus,  nnd  unter  dem  Einfluss  und  der  FtthruDg 
eines  einsigen  über  die  Mehrzahl  seiner  Standeegenossen  aa 
Gewandtheit,  Eneigie  nnd  Überzeugungstreue  hervorragenden 
Mannes  sucht  die  fast  ganz  protestantische  Reichsritterschaft, 
um  sich  der  ihre  Religionsfreiheit  bedrohenden  Gegenrefor- 
mation zu  erwehren,  eine  Zeitlang  die  engste  Verbindung 
mit  den  in  der  Union  vereinigten  protestautiächeu  ßeichs- 
Btänden. 

Versuchen  wir,  uns  im  einzelnen  ein  Bild  von  diesen 
auswärtigen  Beziehungen  zu  machen«  i 

I 

1)  Verhältnis  zum  Kaiser.  i 

I 

Die  Beziehungen  des  elsässischen  Reichsadels  zum  Kaiser 
hatten  sich  in  derselben  Weise  gestaltet,  wie  bei  den  übrigen 
Beichsritterschaften.  Von  der  Reichs-  und  Kreisstandschaft 
ausgeschlossen  traten  die  Edlen  zum  Kaiser  in  jenes  ganz 
eigenartige  Verhältnis,  das  durch  die  damit  verbundene  völlige 
Ignorierung  der  Beichsstände  und  deren  Interessen  etwas  von 
dem  Charakter  einer  persönlichen  Gefolgschaft  erhält  Der 
Kaiser  war  ihr  einziger  Herr.  Sie  erhielten  von  ihm  den 
nötigen  Schutz  und  die  Privilegien,  deren  sie  zur  Sicherung 
ihrer  Bedite  den  Reichsständen  gegenüber  bedurften.  Als 
Gegenleistung  bewilligten  sie  ihm  —  und  zwar  ihm  persön- 
lich, nicht  dem  Reiche  —  in  Zeiten  dringender  Not  eine  so- 
genannte Türkenhilfe.  Erst  durch  diese,  im  Jahre  1532  zum 
erstenmale  erhobene  Kontribution  erhielt  der  Reichsadel,  wie 
wir  sahen,  seine  staatsrechtliche  Stellung  innerlialb  des  Beicht 


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Die  Bdcbarittencliaft  im  Uatefebia. 


611 


körpers.  Zweifellos  hat  auch  die  unterelsässische  Ritterschaft 
schon  damals  ihren  Boitrag  liefern  müssen.  Sicher  wissen 
wir  es  erst  vom  Jahre  1542.  Ganz  genau  sind  wir  zum  ersten 
Male  über  den  Verlauf  der  Subsidienbewilligung  von  1547 
unterrichtet  und  da  dieselbe  nicht  nur  typisch  für  die  Folge- 
zeit ist,  sondern  auch  allgemeineres  Interesse  besitzt,  so  lohnt 
es  sich  wob],  näher  darauf  einzugehen. 

Im  Sepiemher  1547  beauftragt  Karl  V.  seinen  Rat  Hans 
von  Andlau  und  den  Viztnm  des  Stiftes  Strassburg,  Sebastian 
iron  Landsberg,  in  seinem  Namen  die  Reiehsritterschaft  im 
Unterelsass  zn  einem  Tage  zusammenznbemfen,  nm  ihr  dort 
seine  Forderungen  vorzulegen.  Die  beiden  Kommissare  sen- 
den darauf  an  jedes  einzelne  Mitglied  der  Ritterschaft  ein 
Schreiben  mit  der  Autforderung,  am  30.  November  zu  Möls- 
heim zu  erscheinen.  Nach  einigen  Wethen  erhalten  sie  auf 
ihre  Bitte  vom  Kaiser  die  nötige  Vollmacht  und  eine  ausführ- 
liclie  instruktion  über  das,  ^vil^5  sie  bei  der  liittersciiaft  vor- 
bringen sollen.  In  der  Stärke  von  66  Mitgliedern  erscheint 
der  elsässische  Reichsadel  zu  Mölsheim  und  versammelt  sich 
früh  am  Morgen  des  festgesetzten  Tages  auf  dem  Rathaus. 
Die  Kommissare  überreichen  zunächst  ihr  Kreditiv  und  ver- 
lesen dann  die  kaiserlichen  Forderungen.  Der  Kaiser  ver- 
langt erstens  als  Ersatz  für  die  Aufwendungen,  die  er  im 
vorigen  Jahre  (1546)  durch  den  Krieg  gegen  die  Schmal« 
kaldener  im  Reiehsinteresse  habe  machen  mttssen,  von  der 
Ritterschaft  als  „gepUrende  httlff*  die  sofortige  Zahlung  des 
gemeinen  Pfennigs,  wie  er  auf  dem  Speierer  Reichstag  von 
1544  festgesetzt,  aber  noch  nicht  entrichtet  worden  sei,  und 
ferner  bis  zu  Lichtmess  des  nächsten  Jahres  (1548)  noch  einen 
zweiten  gemeinen  Pfennig.  Zweitens  teilt  er  ihnen  mit,  dass 
er  die  Absicht  habe,  einen  neuen  Bund  zwischen  ihm  und 
einer  Reihe  von  Reichsgliedern  und  -Ständen,  ähnlich  dem 
früheren  schwäbisclien  Bunde,  zu  errichten,  fordert  sie  auf, 
demselben  beizutreten  und  zur  Verhandlung  darüber  bevoll- 
mächtigte Gesandten  an  ilin  abzuoi  dnen.  Die  dritte  Forderung 
betrifft  die  Wahl  eines  ständigen,  bevollmächtigten  Ritter- 
Bchaftsausschusses  und  ist  uns  schon  bekannt.  Nach  Verlesung 
des  kaiserlichen  Schreibens  treten  die  Kommifisare  ab. 


^)  Stnasb.  BesirkiucliiT  £.  IS75,  Ko.  L 

39  ♦ 


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612 


Orarmanii. 


Die  Ritterschaft  w&hlt  nun  einen  aas  dreizehn  Mitgliedern 
bestehenden  geschäftsifihraiden  Aussehuss,  der  nach  eingehen- 
der Beratung  den  Beschloss  fasst,  zwei  Gesandte,  Kaspar  ven 

MüUnheim  und  Jörg  von  Wangen  zu  Geroldseck  am  Wasichea 
mit  der  Antwoil  der  Ritterschaft  nn  den  Kaisur  zu  senden. 
In  dieser  Antwort  wird  daran  erinnert,  dass  die  elsässische 
liitterschaft,  trotzdem  sie  zu  keiner  Abgabe  verpflichtet  sei, 
doch  die  im  Jahre  1542  gefonlerte  Türkenhilfe  bewilligt  habe. 
Auf  die  Wiederholung  dieser  Forderung  iiu  Jahre  1541  habe 
man  I.  Majestät  untertänigst  berichten  lassen,  dass  es  wegen 
Miss  Wachses  und  Notstandes  nicht  möglich  sei,  die  Kontri- 
bution aufzubringen,  und  dabei  sei  es  geblieben.  Wenn  nun 
der  Kaiser  jetzt  die  Nachzahlung  dieser  damals  nicht  zur  £r- 
hehnng  gekommraen  TttrkenhiUe  and  dazu  noch  eine  neue 
ebenso  grosse  Kriegskostensteuer  ▼erhinge  ,  so  seien  sie  in 
anbetracbt  der  Yorgebrachten  Gründe  zwar  bereit,  die  Um- 
lage Yon  1544  aufzubringen  und  zu  Lichtmess  des  nächsten 
Jahres  zu  erlegen,  dagegen  sprächen  sie  die  dringende  Bitte 
aus,  I.  Majestät  m(Sge  sich  mit  dieser  Zahlung  begnügen  und 
ihnen  die  zweite  Kontribution  gnädigst  erlassen.  Die  Forderung, 
in  einen  besonderen  Bund  mit  dem  Kaiser  und  andern  Stün- 
den einzutreten,  wird  mit  den»  Hinweis  darauf  abgelehnt,  dass 
ihr  Gebiet  so  klein  und  ilire  Zahl  so  gering  sei,  dass  dem 
Kaiser  durch  ihren  Anschluss  wenig  geholfen  werde;  zudem 
habe  dieser  Beitritt  dadurch  seine  Schwierigkeit,  weil  die  zahl- 
reichen in  den  Städten  ver bürgerten  liiiter  unmöglich  daran 
teilnehmen  könnten.  Die  dritte  Forderung,  die  Wahl  eines 
ständigen  Ausschusses  betreffend,  wird  mit  Stillschweigen  über- 
gangen. 

Darauf  werden  zur  Einbringung  der  bewilligten  Kontribution 
Jörg  von  Müllnheim  und  Gabriel  Lenzlin  durch  den  Ausschuss 
zu  Einnehmern  bestellt  und  ihnen  in  Mathias  Imhoff,  Schaff- 
ner zu  Andlau,  ein  Schreiher  beigeordnet  Sie  erhalten  noch 
den  Nebenaoftrag,  auch  die  Reisekosten  der  beiden  an  den 
Kaiser  abgeordneten  Gesandten,  zu  deren  Vorschiessung  sich 
Jürg  von  Wangen  erboten,  durch  Umlage  wieder  einzubringen. 
Diesen  Einnehmern  wird  für  alle  etwa  vorkommenden  Schwierig- 
keiten und  zur  Beaufsichtigung  eine  aus  Jakob  von  Rathsam- 
hausen zum  Stein,  Ludwig  Volsch  und  Alexander  von  Andlau 
bestehende  Kommission  zur  Seite  gestellt,  in  der  wir  den 


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Die  BeichnittMiclMft  im  üntenlfla«. 


eis 


Kern  des  in  den  nächsten  Jahren  vorhandenen  ständigen  Aas- 
schusses zu  erblicken  glauben. 

Alle  diese  im  Ausschuss  gefassten  Beschlüsse  werden  dar- 
auf der  gesamten  Ktterscbaft  zur  Begutachtung  vorgdegt 
und  Ton  der  Mehrzahl  ohne  Widerspruch  angenommen.  Nur 
die  Stadtritter  stimmen  nicht  zu.  Die  Abgesandten  der  ,,ge* 
meinen  Ritterschaft  zum  Hohensteg  und  Mühlstein,  so  Bfirger 
zu  Strassbnrg  sind",  begehren  zunächst  eine  Abschrift  davon, 
um  sie  ihren  Genossen  überbringen  zu  können,  und  verpflichten 
sich,  deren  gemeinsamen  Beschluss  binnen  kurzer  Zeit  den 
kaiserlichen  Kommissaren  mitzuteilen.  Dieser  Beschluss  (vom 
G.  Dezember)  hiutete,  wie  nicht  tinders  zu  erwarten  war,  da- 
hin, dass  die  Strassburger  Stadtedeln  zu  der  Kontribution 
nichts  beitragen  konnten,  weil  sie  ja  schon  als  Bürger  ihrer 
Stadt  zu  derselben  herange  zogen  worden  seien.  In  derselben 
Weise  äusserten  sich  die  in  den  anderen  üeiclisstädten  ver- 
bürgerten Ritter. 

Ich  habe  diese  Verhandlungen  des  Molsheimer  Tages  von 
1547  deshalb  so  ausführlich  dargestellt,  weil  sie  nach  den 
verschiedensten  Bichtungen  hin  von  Interesse  sind.  Sie  zeigen 
uns  zunächst,  wie  die  grössere  oder  geringere  Machtstellung 
des  Kaisers  auch  sein  Verhalten  der  Ritterschaft  gegenflber 
bestimmt  Im  Jahre  1544  war  Karl  Y.  wegen  der  ungünstigen 
Lage,  in  der  er  sich  befond,  nicht  imstande  gewesen,  seine 
Forderungen  bei  dem  Beichsadel  durchzusetzen.  Drei  Jahre 
später,  nach  Niederwerfung  der  Protestanten  in  siegreichem 
Kriege,  verlangt  er  herrisch  zu  der  neuen  Kontribution  auch 
noch  die  Nachzahlung  der  alten.  Ja,  er  erlaubt  sich  sogar 
—  das  einzige  Beispiel  in  der  ganzen  Zeit  bis  zum  dreissig- 
jährigen  Kriejje  —  von  der  Regel  abzuweichen  und  diese 
neue  Kontribution  nicht  als  Türkenhilfe,  sondern  als  Beitrag 
zur  Deckung  der  im  schnialkaldischen  Kriege  aufgewendeten 
Kriegskosten  zu  fordern.  Die  Bitte  des  elsässischen  Reichs- 
adels um  £rlass  dieser  Forderung  fand  kein  Gehör.  Kr 
musste  sich  zur  Zahlung  verstehen,  und  am  19.  Febr.  1549 
quittierte  Karl  den  £mpfang  beider  Kontributionen  mit  der 
ftblichen  Versicherung,  dass  durch  dieselben  den  alten  Frei* 
heiten  der  Bitterschaft  kein  Eintrag  geschdien  solle.  ^) 


>)  StMb.  BeiiikiiiddT  E.  1890. 


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•14 


0?ermAjiB. 


Die  Verhandlungen  des  Molsheimer  Tages  beweisen  ferner, 
dass  man  im  Jahre  1544  noch  in  jener  Periode  des  Verhillt- 
nisses  zwischen  Kaiser  und  ilitterschaft  stand,  in  der  die  Sub- 
sidien  noch  im  Anschluss  an  die  Reichsbewilligungen  und  auf 
Betreiben  der  Keichsstände  erhoben  wurden. ')  1547  dagegen 
verlangt  derKauBr,  zwar  noch  in  demselben  Zahlungsmodus, 
aber  doch  ganz  aus  eigner  MachtvollkommeDheit  den  Ritter- 
schaftsbeitrag für  seine  eignen  Zwecke. 

Eadlieh  zeigt  uns  der  Verlauf  dieser  TOrkenbewinigung 
TOA  1547  den  Tölligen  Hangel  einer  inneren  Gesamtorgani- 
sation  der  untetelslsslscben  Beicbsritterscbaft,  sowie  den 
scliarfen  Gegensatz  zwischen  Stadtrittem  und  Landedien. 

Es  ist  Uar,  dass  die  KontiibutionsYerhandlungen  seit  der 
Errichtung  eines  ständigen  Ausschusses  nicht  mehr  ganz  das- 
selbe Bild  bieten,  wie  die  von  1547,  immerhin  aber  doch  ein 
ähnliches.  Zu  Ende  des  Jahrhunderts  wird  der  endgiltige 
Beschluss  über  die  Bewilligung  stets  durch  abgeordnete  Ver- 
trauensmänner der  versammelten  Gesamtritterschaft  im  Verein 
mit  dem  Ausschuss  gefasst.  Im  Falle  der  Bewilligung  folgt 
dann  regelmässig  die  Weigerung  der  Strasshurger  Stadtritter, 
zu  der  Kontribution  beizusteuern  und  die  gleichfalls  stets 
wiederholte,  aber  ebenso  nutzlose  Zahlungsaufforderung  an 
die  im  Unterelsass  begüterten  Mitglieder  der  Ortenauer  und 
oberelsässischen  Bitterschaft,  auf  die  ganz  regelmässig  das 
ebenso  vergebliche  Verlangen  als  Antwort  erfolgt,  die  unter- 
elsässiscben  in  der  Ortenan  und  im  Oberelsass  begüterten 
Edlen  mochten  auch  ihrerseits  den  schuldigen  Beitrag  ent« 
richten.  Endlich  wurde  nie  versäumt,  zugleich  mit  der  Nach- 
richt Ton  der  Bewilligung  der  geforderten  Umlage  dem  Kaiser 
ein  umfangreiches  Schriftstück  einzusenden,  das  die  Grava- 
mina  der  Ritterschaft  enthielt,  und  nach  dessen  Durchsicht 
man  stets  die  Empfindung  hat,  dass  der  unterelsässische 
Beichsadel  ruiniert  sei  und  dem  Untergange  entgegen  gehe. 

Aber  mit  der  Bewilligung  war  die  bewilligte  Summe,  zu 
deren  Einbringung  man  gewöhnlich  zwei  Termine  bestimnite, 
dem  Kaiser  noch  keineswegs  sicher.  Erfahrungsmässig  ging 
Ton  der  Kontribution  meist  nur  die  Hälfte  ein.  1602  forderte 
der  Kaiser  Bttckstände  aus  den  Taricensteuem  der  Jahre  1596 


^)  Tgl.  olMB  8.  682. 


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Die  BdchaiiftlnMliilt  im  TTiitenlnM. 


•19 


tds  1601  iD  der  von  12000  Gvlden,  die  daan  freiHeh 
■ach  einer  dureh  die  Recfaenkttnste  des  l^nkUlnu  aagefertigtaD 
Bedmnngaablage  offiziell  auf  4000  redosiert  worden.  In  den 
lediglich  zn  eignen  Zwecken  zusammengestellten  Bilanzen  war 
der  Aussehuss  ehrlicher.  Nach  einer  im  Jahre  1606  vom 
Syndikus  auf  Grund  der  Akten  und  Quittungen  angestellten 
Berechnung  waren  von  den  in  den  Jahren  1596 —1601  ins- 
gesamt bewilligten  45  000  Gulden  in  der  That  nur  22  052 
eingekoramen,  also  nicht  einmal  die  Hälfte.  Davon  hatte  der 
Kaiser  nur  19  000  erhalten.')  Von  den  1605  bewilligten 
4000  Gulden  waren  zu  Ostern  1606  nur  500  eingegangen,  im 
Juli  erst  1000.  Vergebens  bemühte  sich  der  Aussehuss,  die 
Säumigen  oder,  wie  man  sie  auch  nannte,  Retardanten  zur 
Zahlung  zu  bewegen.  Die  Frage,  wie  man  gegen  dieselben 
TOrgehen  sollte,  bildete  auf  den  Aussehuss-  und  Rittertagen 
im  ersten  Jahrzehnt  des  17.  Jahrhunderts  den  wichtigsten  Ge* 
genstand  der  Beratung.  Man  setzte  ihnen  immer  wieder  neue 
Fristen,  man  heschloss  dann,  Arrest  auf  ihre  Zinsen  und 
Beuten  zu  legen,  konnte  jedoch  diesen  Beschluss  nicht  durch« 
führen,  da  die  betreffenden  zahlungssäumigen  Ritter  den  zur 
Arrestanlage  abgesandten  Beamten  thätlichen  Widerstand 
leisteten  und  der  Aussehuss  in  der  That  nicht  das  mindeste 
Becht  besass,  gegen  die  souveränen  Ritterschaftsniitglieder 
mit  Zwangsmassregeln  vorzugehen.  Daraut  drohte  man,  die 
Namen  der  Retardanten  dem  Kaiser  zu  übermitteln,  und  führte 
diese  Drohung  im  Jahre  1603  thatsächlich  aus.  Aber  der 
Kaiser  weigerte  sich,  irgend  etwas  gegen  die  Säumigen  zu 
thun.  Er  Hess  den  Ausschussmitgliedern  sagen,  sie  müssten 
in  ihrer  Verfassung  selbst  Mittel  und  Wege  dazu  finden,  und 
beschränkte  sich  darauf,  jedes  Jahr  einige  Mahnschreiben  an 
die  renitenden  Reicbsritter  zu  senden.  Endlich  kam  man 
ttberein,  die  Sache  dem  kaiserlichen  Fiskal  in  Speier  zu  pro- 
zessualischem Vorgeben  zu  ttbergeben.  Aber  bereits  1605 
musste  dieser  dem  Aussehuss  mitteilen,  dass  er  den  Prozess 
nicht  führen  könne,  weil  die  Ritterschaft  kein  Reichs-  und 
Kreisstand  sei  und  nicht  in  der  Reichsmatrikel  aufgeführt 
werde.  So  sah  sich  denn  der  Aussehuss  gezwungen,  eam 
Reihe  Ton  Einzelprozessen  durch  einen  besonderen  Prokurator 


O  Strassb.  Beurksarchiv  £.  666,  VI,  Fol.  123. 


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* 


616  OTermann. 

und  Advokaten  am  Kamniergericht  führen  zu  lassen^),  die 
sich  durch  lange  Jahre  hinzogen  und  im  Jahre  16X8  noch 
nicht  entschieden  waren. 

Die  Umlage  der  Kontributionen  erfolgte  auf  Grund  der 
auf  Selbsteinschätzung'')  beruhenden  Matrikel.  Die  Zah- 
lungen sind  Matrikuiarbeiträge.  Oß'enbar  hatte  hier  die  Form 
des  Reichsfinanzwesens  als  Vorbild  gedient.  Zur  Entrichtang 
der  Kontribution  waren  nicht  nur  die  einzelnen  Bitter 
pflichtet,  sondern  auch  aHe  denselben  unterthanen  Gemeinden. 
Letstere  waren,  soweit  sie  Beiträge  zu  dem  Einkommen  ihrer 
Herren  lieferten,  mithin  doppelt  belastet  Anfangs,  zu  den 
Zeiten  Karls  V.,  wurden  die  Türkensteuem  der  Bittersdiaft  im 
Anschluss  an  die  Reichsbewilligungen  and  den  Zahlungsmodos 
derselben,  d.  b.  in  Gestalt  des  gemeinen  Pfennigs*)  erhoben. 
Später  unterschied  man  zwischen  halben  und  ganzen  Schätzun- 
gen. Letztere  betrugen  7—8  *^  o  ^es  gesamten  Einkommens, 
1614  wurden  jedoch  nur  5  °/q  erhoben. 

Wie  oft  die  Kontributionen  erhoben  worden  sind,  ist  für 
das  16.  Jahrhundert  nicht  mehr  genau  festzustellen.  Die  erste 
erfolgte,  wie  schon  mehrmals  bemerkt,  im  Jahre  1532.  Weitere 
fanden  1542,  1544,  1547  und  1540  statt.  Unter  der  Re- 
gierung Ferdinands  I.  scheinen  sie  seltener  gefordert  worden 
zu  sein.  Häufiger  werden  sie  wieder  unter  Rudolf  II.  Jedoch 
wissen  wir  auch  hier  näheres  erst  am  Ende  des  Jahrhunderts, 
da  die  Protokolle  nicht  erhalten  sind.  1596—1601  wurden 
dem  Kaiser  alljübrlicb  Tttrkenhilfen  bewilligt,  dann  wieder 
1605  und  1614.  Um  diese  Unregelmässigkeiten  in  der  Er- 
hebung zu  verstehen,  muss  man  stets  im  Auge  behalten,  dass 
mit  einer  einzigen,  bereits  angeführten  Ausnalune*)  im  16.  Jahr- 
hundert und  auch  noch  im  Anfang  des  17.  die  ritterschaft- 
lichen Kontributionen  ausschliesslich  in  Zeiten  der  Türken- 
gefahr als  ausserordentliche  Beihilfe  erhoben  worden  sind. 

Über  die  Hölie  der  gezahlten  Summen  sind  wir  auch  nicht 
immer  unterrichtet.  1547  (resp.  1548)  wurden  0275  fl.  37  kr. 
erhoben;  ungefähr  gleich  hoch  wird  der  Betrag  der  1542  und 

<)  Stnaib.  BerirksarchiT  E.  «57.  -  >)  1607  gab  PhiL  Jakob  toh 
Seebach  sein  fihrlidiee  Euikommoi  auf  9800  IL  an,  IflOO  6.  ans  Fracht» 
fiiuen,  1000  aus  OeUrenten.  Strassb.  BeahrksarchiT  £.  656.  —  *)  Nach 
Roth  Schreckenstehi  II,  288  f.  bandelte  es  sich  dabei  am  Erlegung 
ehiei  halben  OnUena  ven  100.  —  *)  YgL  oben  S.  619. 


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Die  BdchsrittttBchAft  im  UaterelnM. 


617 


i  r  iS  bewilligten  Kontributionen  gewesen  sein.  Im  Jahre  1596 
wurde  eine  ganze  Schätzung  im  Betrag  von  10  000  Gulden 
bewilligt,  ebenso  in  den  beiden  folgenden  Jahren.  1599,  1600 
und  1601  begnügte  man  sich  mit  einer  halben,  also  mit 
5000  Golden.  1602  batte  man  zwar  scbon  dOOO  bewilligt, 
mosBte  aber  zu  Ende  des  Jahres  dem  Kaiser  mitteilen,  dass 
man  infolge  der  durch  den  Strassbnrger  Bischofskrieg  hervor- 
gerufenen  Notlage  die  Kontribution  unmöglich  aufbringen 
könne,  und  so  unterblieb  die  Zahlung;  ebenso  in  den  folgen- 
den Jahren.  Erst  1605  verlangte  der  Kaiser  wieder  eine 
Tttrkenhilfe,  und  diesmal  musste  er  sich  mit  4000  Gulden 
zufrieden  geben,  von  denen  freilich  im  Juli  1606  erst  1000 
eingegangen  waren.  1614  fürderte  Mathias  sogar  20  000 
Gulden.  Die  Ritterschaft  bewilligte  jedoch  nur  4000  und 
sandte  zu  Ende  des  Jahres  mit  dem  Bemerken,  dass  der  Rest 
folgen  werde,  vorläufig  die  Hiilfte  der  Summe  an  den  Reichs- 
pfennigmcister.  Dieser  verweigerte  jedoch  die  Annahme  von 
nur  2000  Gulden,  er  müsse  auf  sofortiger  Zahlung  der  ganzen 
Summe  bestehen.  Als  dann  im  Jahre  1615  infolge  des  Durch- 
zuges fremder  Truppen  durch  das  Elsass  der  Ritterschaft 
ausserordentliche  Ausgaben  erwuchsen,  griff  der  Ausschuss 
unbedenklich  die  vom  Reichspfennigmeister  zurückgesandten 
2000  Gulden  an,  so  dass  der  Kaiser  diesmal  ganz  leer  ausging. 

Wie  bei  allen  übrigen  Reichsritterscliaften,  so  wurde  auch 
bei  dem  unterelsässischen  Reichsadel  der  Charakter  dieser 
Kontributionen  als  einer  freiwilligen,  nur  zu  Kriegszwecken 
gegen  den  Erbfeind  der  Christenheit  bewilligten  Uilfe  stets 
aufs  strengste  gewahrt.  Niemals  unterlässt  es  der  Kaiser, 
mit  der  Quittung  über  die  eingezahlte  Summe  zugleich  auch 
den  Revers  zu  geben,  dass  der  Ritterschaft  durch  diese  Be- 
willigung an  ihren  alten  Freiheiten  kein  Eintrag  geschehen 
solle.  Im  Prinzip  wird  also  an  der  Abgabenfreiheit  des  Reichs- 
adels festgehalten.  Denn  die  Abgabe,  die  er  entrichtet,  wird 
nur  als  ein  Ersatz  für  die  Kriegsdienste  angesehen,  zu  denmi 
die  Beichsritter  in  früheren  Zeiten  gegen  die  Türken  ver- 
pflichtet waren. 

Im  Zusammenhang  mit  den  Kontributionen  scheint  es  an- 
gebracht, einen  Blick  auf  die  Finanzen  der  Ritterschaft  zu 
werfen. 


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eis 


Die  Errichtung  eines  ständigen  Ausschusses,  dem  die  Ver- 
tretung 6es  gesamten  Reichsadels  oblag,  die  Anstellung  eines 
Syndikus,  die  zahlreichen  Korrespondenzen  und  Reisen  der 
Ansschussmitglieder  brachten  natürlich  gewisse  Verwaltungs- 
Unkosten  mit  sich,  für  welche  die  Gesamtheit  aufkommen 
muBBte.  Auf  welche  Weise  diese  Kosten  im  Laufe  des  16.  Jahi^ 
himdeiti  aofgebracht  wurden,  ist  nicht  ganz  sicher  festzn* 
Stetten.  Der  einzige  Anhaltspunkt,  den  wir  besitzen,  ist  eine 
Bechnungsablage,  die  Wilhelm  Münch  von  Wilsperg,  ein  Ans- 
Schussmitglied,  im  Jahre  1571  dem  Gesamtansschuss  macht 
Danach  Terfttgte  die  Ritterschaft  nach  Abzug  aller  Ausgaben 
noch  Uber  ein  Vermögen  von  rund  1500  Gulden,  von  denen 
1200  nach  Beschluss  des  Ausschusses  sicher  zinsbar  angelegt 
wurden.  ^)  Danach  hat  man,  wie  es  scheint,  auch  schon  im 
16.  Jalirluuulert  (wie  es  im  17.  thatsächlich  geschah)  die  jähr- 
lichen Unkosten  wenigstens  zum  pressen  Teil  durch  Zinsen 
aus  sicher  angelegten,  durch  Umlage  unter  der  Ritterschaft 
geschaffenen  Kapitalien  bestritten.  Ob  daneben  noch  kleinere 
jährliche  Beitrage  von  den  Mitgliedern  gefordert  wurden, 
wenn  man  in  Not  war,  ist  nicht  festzustellen.  Jedenfalls 
wissen  wir,  dass  von  den  eingegangenen  kaiserlichen  Kontri- 
butionsgeldern stets  gewisse  Summen  nicht  abgeliefert,  sondern 
zur  Unterstützung  der  Bitterkasse  benutzt  wurden.^ 

Anfangs  lag  die  Verwaltung  der  Ritterkasse,  wie  auch  die 
Einziehung  der  Tiirkensteuern  in  der  Hand  des  Ausschusses. 
Zu  Ende  des  Jahrhunderts  übertrug  man  jedoch  beide  aus 
Gründen  der  Sparsamkeit ')  dem  Syndikus,  eine  Massregel, 
die  sehr  üble  Folgen  haben  sollte.  Denn  die  Kontrolle  wurde 
vonseiten  des  Ausschusses  mit  strätiicher  Nachlässigkeit  aus- 
geübt. Es  kam  vor,  dass  der  Syndikus  fünf  Jahre  lang  keine 
Rechnung  legte.  Unter  diesen  Umständen  und  bei  dem  un- 
regelm&ssigen  Eingang  der  TUrkengelder  musste  bald  Unord- 
nung entstehen.  Der  alte  Syndikus  Nikolaus  Reimbold  verlor 
TöUig  die  Übersicht,  nnd  da  er  sich  hie  und  da  Vorschüsse 
hatte  .geben  lassen,  so  stellte  es  sich  nach  seinem  Tode  (f  1601) 
heraus,  dass  er  der  Bitterschaft  eine  grössere  Summe  schuldig 

I)  Stnnb.  BeiiilanrcUT  £.  «66,  II.  Fol.  U.  —  0  ob«a  B,M 
Q.  6t7.  —  *)  So  begrflndete  dl«  Bitfeenchaft  wenigMeni  1607  ta  Kaller 
gagmflber  diese  MMn^geL 


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Dia  BeichshttencbAft  im  Unterelsasa. 

blieb.  Immerhin  konnte  man  Reimbold  nur  Fahrlässigkeit, 
nicht  aber  Unehrlichkeit  nachweisen.  Sein  Nachfolger  Reble 
war  geriebener.  Er  brachte  es  fertig  —  wahrscheinlich  in- 
folge willkürlicher  Zusammenstellung  und  im  Vertrauen  auf 
die  Unübersichtlichkeit  und  Unentwirrbarkeit  des  von  seinem 
Vorgänger  überkommenen  Bechnungsmaterials  —  im  Jahre 
1603  einen  Überschuss  von  226  Pfd.  heranssttrechnen,  lon 
denen  ihm  seihet  25  vom  Ausschiiae  als  Extragratifikation 
für  seine  Bemttbungen  bewilligt  wurden.  Auf  die  Dauer  frei- 
lich Hess  eich  der  wahre  Zustand  der  Finanzen  doch  nicht 
yerbergen.  Schon  im  April  1605  mangelte  es  am  Kotigsten. 
Kaum  konnten  die  täglichen  Ausgaben  bestritten  Werden.  Der 
Ansschuss  sah  sich  daher  gezwungen,  auf  dem  Rittertage  vom 
15./25.  Mai  1GÜ5  der  Gesamtritterschaft  Mitteilung  davon 
zu  maciien:  Die  Ausgaben  stiegen  fortwährend,  im  letzten 
Jahre  hätten  sie  bereits  500  Gulden  betragen.  Er  schlage 
daher  vor,  durch  Auflage  einer  ganzen,  oder  mindestens  einer 
halben  Schätzung  ein  Kapital  zu  bilden,  das  man  sicher  an- 
legen und  aus  dessen  Zinsen  man  die  jährlichen  Unkosten 
bestreiten  solle.  Die  Kitterschaft  erklärte  sich  nach  langer 
Beratung  damit  einverstanden  und  bewilligte  eine  gaose 
Schätzung  (10  000  Gulden)  in  zwei  Jahresraten.  Als  dann 
freilich  bald  nachher  eine  neue  kaiserliche  Kontribution  er- 
hoben werden  sollte,  kam  man  ttberein,  von  dieser  Schätzung 
4000  Gulden  dem  Kaiser  zu  geben,  so  dass  zur  Regelung  der 
ritterschaftlichen  Finanzen  nur  noch  6000  Gulden  übrig  blie- 
ben, von  denen  nach  althergebrachter  Weise  nur  ein  kleiner 
Teil  überhaupt  einging. 

Immerhin  wäre  man  wenigstens  für  die  nächste  Zeit  der 
drückendsten  Sorge  ledig  gewesen,  wenn  nicht  kurz  darauf 
ein  neues  Unglück  die  Finanzen  in  den  alten  Zustand  zurück- 
geworfen  hätte.  Der  Syndikus  Reble  hatte,  wahrscheinlich  im 
Vertrauen  auf  die  heillose  Verwirrung  in  allem  Rechnungs- 
wesen, bedeutende  Unterschlagungen  begangen,  die  erst  ge- 
raume Zeit  nach  seinem  Tode  (f  Dez.  1605)  in  vollem  Um- 
fange bekannt  wurden.  Mit  unsäglicher  Mühe  gelaog  es  seinem 
Nadifolger,  dem  rechtlichen  Johannes  Scheidt,  Ordnung  in 
das  von  seinem  Vorgänger  hinterlassene  Rechnungsroaterial 
zu  bringen  und  dabei  festzustellen,  dass  Beble  nicht,  wie 
man  anfangs  geglaubt  hatte,  nur  197  FId.  der  Ritterschaft 


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620 


OTermann. 


schuldig  geblieben  war,  sondern  dass  er  nicht  weniger  als 
1896  Pfd.  1  Scbill.  und  5»/,  Pfg.  (rund  3000  GuMen)  Kontri- 
butionsgelder niciit  verrechnet,  d.  h.  also  unterschlagen  habe. 
Das  war  ein  schworer  Schlag  für  den  Ausschuss.  Nicht  nur, 
dass  ihm  von  allen  Seiten,  am  schärfsten  vom  Kaiser,  Vor> 
würfe  über  seine  Lässigkeit  gemacht  wurden,  er  sah  sich  auch 
jetzt  wieder  in  derselben,  ja  fast  io  eioer  noch  schlimmereo 
Geldverlegenheit  als  vorher,  denn  nun  verlangte  der  Kaiser 
mit  allem  Nachdruck  die  Nachzahlung  dieser  rttckständigen 
Kontribotionsgelder.  Zwar  legte  man  sofort  Beschlag  auf 
Bebles  Haus  In  der  Brandgasse  zu  Strassburg,  aber  es  mel- 
deten sich  noch  andere  Gläubiger,  und  der  Ausschuss  musste 
froh  sein,  dass  er  nach  achtjährigen  Verhandlungen  mit  den- 
selben den  dritten  Teil  seiner  Forderung  (1050  Gulden)  aus 
der  Konkursmasse  für  die  Ritterschaft  rettete. 

Die  nächste  Folge  war,  dass  man  eine  schärfere  Kontrolle 
des  Syndikus  einrichtete  und  ihm  die  unmittelbare  Einziehung 
der  Gelder  abnahm.  Für  dieses  Geschäft  wurde  ein  besonderer 
Ritterschaftseinnehmer  angestellt,  der  seinen  Sitz  in  Strass- 
burg hatte  und  seine  Einnahmen  halbjährlich  dem  Syndikus 
ablieferte. Doch  wollte  der  Ausschuss  nicht  mehr  allein  die 
Verantwortlichkeit  für  die  Finanzkontrolle  tragen.  Man  wählte 
alljährlich  auf  einem  Rittertag  eine  besondere  Kommission, 
Yor  welcher  der  Syndikus  Rechnung  zu  legen  hatte.  Die  trost- 
lose Finanzkige  war  freilich  damit  nicht  beseitigt.  Nur  der 
Ohnmacht  des  Kaisers,  der,  damals  ganz  in  die  böhmischen 
Wirren  hineingezogen,  seit  Herbst  1607  keine  Nachzahlungen 
mehr  forderte,  verdankte  es  der  Ausschuss,  dass  er  fttr  die 
nächste  Zeit  noch  die  nötigen  Mittel  besass.  Als  er  dann 
aber  infolge  des  Jülich -cleveschen  Erbfolgekriegcs,  der  zum 
Teil  auf  elsässischem  Boden  spielte,  das  Gebiet  der  hohen 
Politik  betrat,  wodurch  vermehrte  Korrespondenzen  und  grosse 
Gesandtschaftsreisen  nötig  wurden,  gingen  sie  sehr  rasch  zu 
Ende.  Das  Schlimmste  war,  dass  der  Ausschuss  sich  völlig 
darüber  klar  war,  dass  er  die  durch  den  Krieg  und  seine 
Verwüstungen  gänzlich  erschöpfte  Ritterschaft  unmöglich  zu 
einer  neuen  Schätzung  heranziehen  könne,  vor  allem  da  es 
sich  um  eine  Politik  handelte,  die,  wie  wir  später  sehen  wer- 


*)  Vve  «nie  BiniMlimar  war  Andiws  Pfltier. 


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Die  Beichsrittenchaft  im  Unterelsaai. 


621 


den,  vom  Ausschuss  ganz  auf  eigene  Verantwortung  und  ohne 
Befragen  der  Ritterschaft  inauguriert  worden  war.    Der  Aus- 
schuss war  also  ganz  auf  sich  selbst  angewiesen.  Lange 
konnte  man  keinen  Ausweg  finden.    Ein  Vorschlag  Wolf  Böck- 
lins  von  BöckÜDsau,  die  Ausschussmitglieder  möchten  je 
50  Gulden  aus  eigner  Tasche  vorstrecken,  ging  nicht  durch. 
Zur  Aufoatmie  einer  grösseren  Anleihe  wollte  man  sich  auch 
nicht  entschliessen.  Endlich  erbot  sich  Wolf  BöckUn  zur 
Vorschiessong  einer  Summe  von  1050  Gulden,  zu  deren  Rttck- 
Zahlung  sich  die  übrigen  Ausschussmitglieder  verbürgen  sollten. 
Dieser  Vorschlag  gelangte  zur  Annahme  (1611).  Alleüi  schon 
in  sehr  kurzer  Zeit  war  auch  diese  Summe  verbraucht,  und 
so  blieb  nichts  anders  Übrig,  als  sich  wieder  an  die  Gesamt* 
ritterscbait  zu  wenden,  was  jetzt  auch  weniger  Bedenken  hatte, 
da  seit  fast  einem  Jahr  bereits  wieder  Friede  im  Elsass  war. 
Im  Januar  1012  wurde  ein  Rittertag  eigens  zum  Zwecke  der 
Finanzregelung  berufen.    Eine  Miiidcilioit  unter  Führung  des 
katholischen  Christoph  von  Wangen,  die  mit  berechtigtem 
Misstrauen  der  durch  und  durch  protestantischen,  ihr  freilich 
nicht  einmal  in  vollem  Umfang  bekannten  äusseren  Politik 
des  Ausschusses  gegenüberstand,  forderte  die  Aufnahme  einer 
Anleihe,  da  die  Unterthanen  noch  zu  erschöpft  seien,  um  et- 
was aufzubringen.    Die  Mehrheit  jedoch  nahm  den  Vorschlag 
des  Ausschusses  und  der  Adjunkten,  eine  halbe  Schätzung 
(Ö0OO  Gulden)  in  zwei  Terminen,  Michaelis  und  Weihnachten, 
zu  erheben,  an.  Bis  zur  Einbringung  derselben  solle  jedes 
Ausschussmitglied  50  Gulden  vorschiessen,  damit  die  laufenden 
Geschäfte  besorgt  werden  könnten.  Einen  emstlichen  Versuch 
zur  Finanzr^ulierung  machte  man  jedoch  erst  im  Jahre  1613 
auf  Böcklins  Vorschlag.   Die  Petition  um  Bestätigung  und  Er- 
weiterung der  ritterschaftlichen  Privilegien,  welche  der  Aus- 
schuss an  den  neuen  Kaiser  Mathias  richtete,  enthielt  am 
Schluss  auch  die  Bitte,  der  Kaiser  möge  dem  Reichsadel  „in 
dessen  unzweiflfelbaren  Obrigkeiten"  die  Erhebung  eines  Um- 
gelds  vom  Wein  zur  Besserung  der  ritterschaftUchen  Finanzen 
gestatten,  wie  sie  bei  allen  benachbarten  Ständen  gebräuchlich 
sei.      Der  Kaiser  schlug  jedoch  diese  Bitte  ab.   So  musste 
man  bei  der  altgewohnten  Finanzpolitik  bleiben. 

0  Der  FtaauB  lantet:  „Danit  aoeh  tetdkhen  die  Bütencliafil  hn 
andern  Ebus  widenunb  etlicher  minnm  in  Aalkommco  geraten  möge, 


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622 


OTermaaii. 


Wie  man  sieht,  war  das  Finanzwesen  eine  der  schwächsten 
Seiten  der  ritterschaftlichen  Organisation.  Auch  hier  fehlte, 
wie  in  allen  inneren  Anpjelegenheiten,  noch  durchaus  eine  feste, 
gesetzliche  Regelung,  wie  sie  die  übrigen  Reichsritterschaften 
bereits  damals  in  ihren  bestimmten  jährlichen  Beiträfren  zur 
Ritterkasse  und  der  scharfen  Kontrolle  ihrer  Schatzmeister 
besassen. 

2)  Die  Bitterschaft  und  die  elsässischen  Stände. 

Den  Tfirkenkontribntionen  des  Reichsadels  entsprachen 

auf  Seite  des  Kaisers  die  Privilegien,  die  er  der  Ritterschaft 
verlieh.  In  den  früheren  Jahrhunderten  wurden  sie  den  ein- 
zelnen Ritterfamilien  erteilt,  bestimmten  deren  Rechte  und 
sicherten  sie  durch  den  königlichen  Schutz,  von  der  Mitte 
des  16.  Jahrhunderts  ab  ergingen  sie  auch  an  die  Gesamt- 
ritterschaft und  bildeten  eine  der  Grundlagen  ihrer  staats- 
rechtlichen Existenz.  Eine  Erörterung  des  Inhalts  dieser 
Privilegien  führt  uns  sofort  auf  das  Verhältnis  der  Ritter- 
Schaft  zu  den  benachbarten  Ständen  und  lässt  sich  daher  nur 
im  Anschluss  an  eine  Schilderung  desselben  geben. 

Ausser  der  allgemein  anerkannten  Beichsunmittelbarkeit 
gab  es  wohl  kaum  ein  von  dem  unterelsässischen  Adel  bean- 
spruchtes Recht,  das  ihm  nicht  von  den  Nachbarn  bestritten 
worden  wäre.  Daher  sind  —  wenigstens  in  unserer  Periode 
^  sämtliche  kaiserliche  Privilegien  nur  auf  Khige  der  Ritter- 
schaft ausgegeben  worden  und  richten  sich  ausdrflcklich  gegen 
die  den  Inhalt  der  Klage  bildende  RechtsbedrQckung  vonseiten 
der  benachbarten  Staude,  von  denen  hauptsächlich  die  Stadt 
Strassburg  und  die  übrigen  unterelsässischen  Reichsstädte 
Hagenau,  Schlettstadt,  Oberehnheim  und  Rosheim  sowie  der 
Bischof  von  Strassburg  und  die  Abteien  Andlau  und  Ebers- 
heimmünster in  Betracht  kommen. 

Was  die  unterelsässische  Reichsritterschaft  als  ihr  .uralt 

als  werden  E.  Kais.  May.  hiemit  allerunderthiini^^st  ersucht  und  gebeteu, 
Allergnedigst  zu  Yerwilligeu  uud  zu.  verstatteu,  dabä  der  Adel  im  Undern- 
SiittB  in  dessen  onsweiffelbaren  Obrigkeiteii  €hi  gewöhnlich  ümligelt  vom 
Wehk,  irie  solcheB  all«  bei  den  henadibarten  Hemcbaffitea  geptSnchlich 
umd  der  RittwachaftUndertaiien  an  Bolchen  Orten  geben  müssen,  auf- 
zurichten und  ansueteUen  macht  haben  solle.  Pkotok.  v.  161S  im  StrMsb. 
Bencksarehir. 


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Die  Reichjäritterschalt  im  Unterelsan. 


Beeilt  und  Freyheit"  beanspruchte,  war  im  wesentlichen  fol- 
gendes: Befreiung  von  allen  Zöllen  und  Mauthen  für  alles, 
was  sie  kauften  oder  verkauften,  völlige  Abgabenfreiheit  für 
ihre  Häuser  und  Höfe  in  den  Städten  (die  sogenannten  freien 
Sitze)  und  für  sich  selbst,  wenn  sie  darin  Wohnung  nahmen, 
Exemption  von  aller  fremden  Besteuerung  und  Gerichtsbarkeit, 
Recht  der  freien  Jagd  und  der  Windhetze  auch  ausserhalb 
das  eigenen  Gebiets.  Schon  1550,  also  kurz  nach  ihrer 
engeren  Vereinigung  durch  die  Wahl  eines  ständigen  Aus- 
schusses Hessen  die  Edlen  durch  eine  besondere  Gesandtschaft 
beim  Kaiser  Klage  führen,  dass  alle  diese  Bechte  yon  den 
benachbarten  Ständen  missachtet  würden,  ja,  dass  man  in 
einaeUien  Städten  sogar  gewagt  habe,  bei  hoher  Strafe  den 
Verkauf  von  Häusern  und  Hofen  an  EdeUeute  zu  verbieten. 
Und  so  erwirkte  man  Jenes  kaiserliche  Privileg  vom  8.  Ok- 
tober 1550,  das  von  dem  unterelsässischen  Beichsadd  stets 
als  die  Grundlage  ihrer  Freiheiten  betrachtet  worden  ist,  das 
übrigens  auch  deswegen  bemerkenswert  erscheint,  weil  es  das 
erste  war,  welches  vom  Kaiser  einer  deuudien  Gesamtritter- 
ßchaft  erteilt  wurde. ') 

Nicht  alle  Wünsche  der  Äeiclisritter  sind  jedoch  darin  be- 
rücksichtigt. Die  Befreiung  von  Zöllen  und  Mauthen  wurde 
auf  diejenigen  Produkte  beschränkt,  welche  die  Edlen  selbst 
erzeugt  hatten  oder  zur  Haushaltung  kauften*),  und  ein  mit 
ihrem  Siegel  versehenes  Zeugnis  darüber  verlangt,  die  Steuer^ 
frmheit  nicht  ausdrücklich  auf  die  in  den  Städte  liegenden 
adligen  Häuser  und  Sitze  ausgedehnt,  sondern  nur  ganz  im 
allgemeinen  bestimmt,  dass  alle  von  altersher  fireien  adligen 
Güter  »bei  sfdchem  Herkommen  und  fVeiheiten"  gelassen  wer- 
den sollten,  und  endlich  der  fnie  Kauf  und  Verkauf  von  Gü- 
tern und  Häusern  zwar  für  den  Adel  gefordert,  aber  mit  dem 
bemerkenswerten  Zusatz:  „doch  ob  von  alters  einige  Beschwer- 
den darauff  gestanden  waren,  die  sollen  darauff  bleiben*. 
Uneingeschränkt  wurde  nur  die  freie  Jagd,  das  ,Windhetzen 
und  Beysen"*  gewährleistet 

Trotz  dieser  vorsichtigen  Kinschränkung  war  das  Privileg 

<)  Statuts  «t  pririlflgw  de  la  nobleae  de  la  baae  Alnce,  8.  80  ff.  — 

„Me  ihre  eigene  Frucht,  Traid,  Wehl  und  iru  ihnen  auf  ihren  dgenea 
Gütern,  Zinsen,  Gülten  und  Zebeote  enrScIiMt  oder  gefeilt,  eder  sie  m 

ihrer  H^^f^yJ|:^|p|^  eckaofibD." 


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624 


Overmann. 


ein  Gewinn  für  die  Ritterschaft.  Sie  besass  damit  vom  Reichs- 
oberhaupte selbst  in  feierlichster  Form  sanlitionierte  Rechte. 
Freilich  darf  man  seine  praktische  Bedeutung  nicht  über- 
schätzen. Denn  im  Grunde  genommen  bildete  es  keineswegs 
den  Ausdruck  für  wirklich  vorhandene  Rechte  und  Frei- 
heiten, sondern  nur  die  Basis  für  immer  wieder  von  neuem 
erhobene  Rechtsanspüche.  Die  elsässischen  Reichsstände 
waren  keineswegs  gewillt,  den  Mitgliedern  der  Kitterschaft 
alle  die  vom  Kaiser  bestätigten  Freiheiten  zu  gewähren.  Das 
zeigte  sich  schon  in  allernächster  Zeit,  als  der  Reichsadel 
dorch  den  Ausschuss  das  kaiserliche  Privileg  bei  den  mäch- 
tigsten NachtNirständeD,  dem  Bischof  und  der  Stadt  Stiassburg 
insinuieren  liess. 

Als  der  Ausschuss  zu  diesem  Zweck  am  8.  Juli  1551  vor 
dem  Bat  und  dem  Kollegium  der  Einundzwanzig  der  Stadt 
Strassburg  erschien,  kam  es  zu  einer  bewegten  Sitzung.  Nach- 
dem man  nach  Verlesung  des  Privilegs  den  Notar  und  den 
Ausschuss  hatte  abtreten  lassen,  erhob  sicli  Jiikob  Sturm,  der 
bekannte  grosse  Staatsmann  Strassburgs  zur  Kelormations- 
zeit,  als  Sprecher  der  im  Rate  sitzenden,  zur  Reichsritterschaft 
gehörigen  Stadtedlen  und  berichtete,  man  habe  vonseiten  der 
Landritter  versucht,  sie  auf  ihre  Seite  zu  ziehen;  sie  hätten 
jedoch  mit  Berufung  auf  ihren  Rürgereid  geantwortet,  sie 
II  wollten  sich  von  ihnen  nicht  sondern",  aber  sie  könnten  das 
neue  Privileg  und  dessen  Anerkennung  nur  insoweit  unter* 
stätzen,  als  es  die  Freiheiten  der  Stadt  Strassburg  nicht  be- 
rühre. Trotz  dieser  Erklärung  zweifelte  der  Rat,  ob  er  seine 
adligen  Mitglieder  zu  der  das  ritterschaftliche  Privileg  be- 
treffenden Beratung  zubissen  solle.  Sie  mussten  zunächst 
abtreten  und  erst  nach  längerer  Besprechung  wurden  sie 
wieder  zur  Mitberatung  hinzugezogen,  „dieweilen  es  ein  Statt- 
sach (sei)  und  sie  einem  Rat  und  gemeiner  Statt  geschworen*. 
Die  Antwort  auf  die  ritterschaftliche  Insinuation  konnte  nicht 
zweifelhaft  sein.  Fast  alle  Punkte  des  Privilegs  richteten  sich 
gegen  Rechte  und  Gewohnheiten,  welche  die  Stadt  seit  langer 
Zeit  ausgeübt  oder  doch  wenigstens  beansprucht  hatte.  Sie 
war  gewohnt,  von  den  adligen  Häusern  in  der  Stadt  wie  auch 
von  deren  Besitzern  Steuern  und  sonstige  Abgaben  zu  erheben. 
Vor  allem  aber  mochte  sie  von  der  strengen  Durchführung 
der  ritterschaftlichen  Freiheiten  eiuen  ungünstigen  Einüuss 


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Die  ReichsriUerschaft  im  Unterelsass. 


625 


auf  die  bei  ihr  verbürgerten  Edlen  befürchten.  So  lautete 
denn  die  Antwort  sehr  bestimmt  und  ziemlich  schroff:  „man 
habe  die  fürbrachte  vermeinte  Freyheit  gehört.  Nun  habe 
aber  ein  Statt  Strassburg  gar  ältere  Freyheit  und  Herkom- 
men, deren  sie  in  Übung,  bruch  und  besitz,  deren  man  sich 
nicht  begeben  wolte".  Man  liesse  diese  ihre  neue  Freiheit 
„in  ihrem  Werth  und  ünwerth  bestehn",  protestiere  aber  aufs 
bestimmteste  gegen  jede  daraus  etwa  erwachsende  Beein- 
trächtigung der  alten  Freiheit  und  des  Herkommens  ihrer 
Stadt  ^)  —  Zum  ersten  Male  stossen  hier  städtische  nnd 
ritterschaftUche  Interessen  in  so  scharfer  Form  aufeinander. 
Die  anglückliche  Zwiiterstellung  des  Stadtadels  musste  dabei 
zu  prägnantem  Ansdruck  kommen.  Aber  das  war  nur  ein 
Vorspiel  der  langen  Kämpfe,  die  zu  Ende  des  Jahrbonderts 
zwischen  Stadt  und  Ritterschaft  entbrennen  sollten. 

Eine  ähnliche  Ablehnung  erfuhr  der  Ausschuss,  als  er 
einige  Wochen  später,  am  22.  August,  zur  Insinuation  des 
Privilegs  vor  tlem  Bischof  Erasmus  von  Strassburg  erschien. 
Hier  war  es  die  Befreiung  von  allen  Zöllen  und  Mauthen,  die 
am  unangenehmsten  empfunden  wurde,  denn  die  Zolleinnahmon 
gehörten  zu  den  einträglichsten  des  Stiftes.  Der  geistliche 
Fürst  Hess  dem  Ausschuss  sagen,  „er  habe  sich  solches  An- 
bringens boy  kaiserl.  Majestät  keineswegs  versehen".  Er 
und  seine  Vorgän^jcr  hätten  sich  stets  hilfreich  und  gut  gegen 
den  Adel  gehalten  und  wären  in  der  Erhebung  von  Wein- 
und  Fruchtzöllen  niemals  streng  und  rigoros  verfahren.  Da- 
her sei  man  stets  gut  nachbarlich  miteinander  ausgekommen. 
Wenn  die  Edlen  aber  jetzt  .Eren,  Tittel  und  Gerechtigkeit" 
haben  wollten,  so  werde  er  sich  genötigt  sehen,  seine  alten 
Rechte  und  Privilegien  strenger  zu  handhaben;  das  sei  er 
seiner  Kirche  schuldig.  Auch  hier  erfolgte  zum  Schluss  ein 
notarieller  Protest  des  Bischofs. 

So  fond  die  Ritterschaft  von  vorneherein  bei  den  beiden 
mächtigsten  Nachbarständen  im  Prinzip  einen  scharfen  Wider- 
stand.   Privilegium  stand  hier  gegen  Privilegium.   In  Wirk- 

')  Die  EnflUnng  des  guusen  VorgaogB  unter  dem  Titel:  »Merk* 
wflxdiger  Actus,  So  anno  1661  bei  Hemi  Riht  nnd  XXI  toigegangen, 

ab  die  Rittersdiafft  Ihre  newe  privilegia  insinuiren  lassen.  Auss  dem 
Ein  and  zwanziger  Memorial  de  anno  1651  den  8.  Julü"  bei  Job. 
Schilt  er,  Königshofen,  S.  8P2  f. 

Zttitoebr.  L  Q**Qh.  d.  Oberrb.  N.  W.  XI.  4.  40 


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626 


Overmano. 


lichkeit  gestaltete  sich  das  Verhältnis  so,  dass  jeder  Teil 
nicht  iü  aller  Strenge  auf  seinen  Rechten  bestand,  sondern 
dem  andern  stillschweigend  etwas  nachgab.  Auf  diese  Weise 
kam  man  denn  leidhch  mit  einander  aus.  Nur  die  Stadt 
Strassburg  griff  im  Jahre  1579  plötzlich  zu  den  schärfsten 
Massregeln  und  entfachte  dadurch  einen  langjährigen  Streit, 
auf  den  wir  weiter  unten  näher  eingehen  werden.  Aber  selbst 
wenn  die  Gegner  den  mildesten  Gebrauch  von  ihren  Rechten 
machten,  fühlte  sich  die  Ritterschaft  in  ihren  Freiheiten  be- 
schränkt Alle  ihre  dem  Kaiser  Ubersandten  Gravamina  ent- 
halten dieselben  Klagen  über  Verletzung  der  ritterschaftlichen 
Privflegien:  Man  erschwere  ihnen  im  Bistum  wie  in  etlichen 
Städten  den  Eanf  Uegender  Güter,  ja  an  einigen  Ortoi  sei  er 
ihnen  ganz  verboten;  ihre  von  alters  her  freien  Häuser  und 
HSfe  in  den  Stedten  wttrden  mit  neuen  Stenern  und  Abgaben 
belegt,  ihre  fahrenden  Güter  mit  ungesetzlichen  ZiHlen  be- 
lastet. Selbst  eine  der  Grundlagen  ihrer  Reichsunmittelbar- 
keit,  die  Unabhängigkeit  von  allen  fremden  Gerichten,  schien 
der  Ritterschaft  zu  Anfang  des  17.  Jahrhunderts  bedroht,  so 
dass  sie  im  Jahre  1614  von  Kaiser  Mathias  ein  Privileg  er- 
wirkte, in  welchem  ausdrücklich  bestimmt  wurde,  dass  die 
Reichsritter  nur  dem  Kammergericht  unterworfen  seien,  aber 
nicht  vor  irgend  ein  reichsständisches  Gericht  gezogen  wer- 
den dürften. ') 

Nur  das  Privileg  der  freien  Jagd  scheint  im  allgemeinen 
anerkannt  worden  zu  sein.  Zwar  beklagte  sich  der  Abt  von 
Ebersheimmünster  im  Jahre  1602,  als  die  Herren  von  Ratb- 
samhausen  auf  seinem  Gelnet  der  Jagd  oblagen,  aber  der 
AusBChusB  wies  ihn  in  sehr  bestimmtem  Tone  auf  das  kaiser- 
liche Privileg,  und  es  scheint,  dass  der  Abt  sich  gefügt  hat 
Mit  dem  Bischof  Johann  kam  man  im  Jahre  1582  In  einen 
Jagdkonflikt,  der  sogar  bis  ans  Eammergericht  kam  und  dort 
1586  zu  Gunsten  des  ritterschaftlichen  Klägers  Haua  Kaspar 
von  Dettlingen  entschieden  wurde.*) 

Am  häufigsten  waren  es  die  Städte,  die  der  Ritterschaft 
Anlass  zur  Klage  gaben,  und  nicht  immer  gelang  es  ihr,  den 

<)  Bittals  et  priTfltgw  S.  4211  —  >)  Stnisb.  BttbkiftrchiT  O.  440. 

Eb  handelte  ikh  um  eine  Büchse,  die  der  Bischof  einem  DettliogiBchea 
Jäger  abgenommen,  der  auf  biKhAflichem  Gebiet,  m  Dahlenheün,  einen 
Hasen  geachoaaen  hatte. 


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Die  Refebnittmciutft  im  ÜBteretaati. 


627 


städtischen  Bedrückungen  siegreich  za  begegnen.  So  hatte 
die  Stadt  Scblettstadt  im  Jahre  1606  dem  Werner  Tmchsess 
von  RheinfelcIeD  nicht  erlaubt,  sich  in  ihren  Mauern  anzu- 
kaufen, obgleich  er  eine  Hfillnheim,  die  Tochter  eines  bei  ihr 
verbOrgerten  Beidisritters,  geheiratet  hatte  und  blieb  bei 
diesem  Verbot,  trotsdem  der  Ausscboss  Protest  dagegen  er- 
hob. Bereits  swei  Jahre  yorher  hatte  die  Stadt  in  einen 
Sti^t  mit  der  Bitterschaft  nicht  nachgegeben.  Als  sie  näm- 
lich von  Kaspar  von  Rathsamhausen  Steuern  und  Abgaben 
verlangte,  dieser  aber  die  Zahlung  verweigerte  und  gleich- 
zeitig auch  gegen  die  von  der  Stadt  beliebte  Zollerhebung 
von  seinen  Früchten  protestierte,  w&r  der  Rat  mit  Arrestierung 
seiner  Einkünfte  gegen  ihn  vorgegangen.  Rathsamhausen  be- 
absichtigte nun  sich  ans  Kaminergericht  zu  wenden,  wünschte 
aber,  dass  der  Prozess  im  Nanien  und  auf  Kosten  der  Ritter- 
schaft geführt  vrürde,  weil  die  Sache  die  Freiheiten  des  ge- 
samten Ritterstandes  berülire.  Der  Aosschuss  aber,  der  damals 
unter  dem  Eindruck  der  unangenehmen,  aus  ähnlichen  Grün* 
den  entstandenen  Streitigkeiten  mit  der  Stadt  Stnissbuig 
stand,  war  anderer  Ansicht.  Er  entschied,  dass  die  Ange^ 
legenheit  Privatsache  des  Klägers  sei,  und  erbot  sich  nur, 
seinen  Einioss  m  gütlicher  Beileguug  des  Streites  zu  w 
wenden.') 

Derartige  Streitigkeiten  waren  unvermeidlich,  sobald  eine 
der  beiden  Parteien  sich  mit  allem  Nachdruck  auf  den  Buch- 
staben ilirer  Privilegien  berief.  Im  grossen  und  ganzen  aber 
hatte  man  auf  beiden  Seiten  den  guten  Willen,  möglichst 
friedlich  neben  einander  zu  leben.  Unzweifelhaft  trugen  die 
Landtage  zu  dieser  friedlichen  Tendenz  das  meiste  bei.  Die 
dort  Yorhandene  gemeinsame  Arbeit,  die  sich,  wenigstens  im 
Unterelsass,  hauptsilchlich  auf  die  materiellen  Interessen  des 
Landes  richtete,  rief  ganz  von  selbst  den  Wunsch  und  das 
Bedflrfiiis  nach  gegenseitiger  Verständigung  und  gutem  Ein- 
Temehmen  hervor.  Und  mochten  die  Interessen  mancher 
Stände  noch  so  weit  auseinandergehen,  die  ihnen  allen  drohende 
Gefahr  vor  feindlichen  Einfällen  oder  plündernder  Soldateska 
musste  diese  Grenzlandbewohner  immer  wieder  zur  Einigung 


')  Strassb.  Bezirksarchiv  E.  656,  V.  Fol.  3—4.  —  *)  Straasb.  BczirkB- 
aiciiiY  E.  666,  lU.  Fol.  57— 58,  63—65,  IV.  FoL  1  u.  39. 

40* 


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628 


Overmann. 


zurückführen.  Meistens  wurden  denn  auch  im  16.  Jahrhun- 
dert die  Landtagsbeschlüsse  einhellig  gefasst,  die  Abschiede 
von  allen  Ständen  unterschrieben,  die  Frucht-  und  Fleisch- 
ordnungen gemeinsam  erlassen.  Selbst  etwa  vorhandene 
Streitigkeiten  zwischen  zwei  Ständen  wurden  auf  den  Land- 
tapren  nicht  berührt.  Auf  diesem  gemeinsamen  Boden  be- 
gegnete man  sich  mit  freundnachbarlicher  Höflichkeit.  Wenn 
überhaupt  Streitfragen  entstanden,  so  waren  sie  gewöhnlich 
rein  formaler  Natur  und  übten  auf  den  Gang  der  Verband- 
langen  keinen  hemmenden  Einfluss  aus. 

Dies  änderte  sich  mt  zu  Beginn  des  17.  Jahrhunderts« 
als  die  religiösen  Gegensätze  im  £]sas8  sich  immer  mehr  und 
mehr  verschärften  und  die  protestantischen  Stände  Hanau- 
Lichtenberg,  Stadt  Strassburg  und  Ritterschaft  den  katholi- 
sierenden  Bestrebungen  des  Hauses  Österreich  und  des  Bi- 
sehofe von  Strassburg  entgegentraten.  Immerhin  kam  man  trots 
des  gegenseitigen  Misstrauens  auch  jetzt  noch  auf  den  Land- 
tagen friedlich  mit  einander  aus.  Die  gemeinsame  von  Frank- 
reich drohende  Gefahr  überwog  zunächst  noch  alle  trennenden 
Moniente  unter  den  elsässischen  Ständon.  Aber  da  brach 
zwischen  Ritterschaft  und  Städten  ein  nichtiger  Kangstreit 
aus,  der  eine  immer  schärfere  Form  annahm  und  schliesslich 
die  Landta^'ssitzuDgeu  völlig  unfruchtbar,  ja  unmöglich  zu 
machen  drohte. 

Es  handelte  sich  darum,  wem  bei  der  Abstimmung  (der 
Abgabe  des  Votums)  auf  den  gesamtelsässischen  wie  auf  den 
unterclsässischen  Landtagen  der  Vorrang  gebühre,  der  Ritter- 
schaft oder  den  elsässischen  Reichsstädten.  Strassburg  kam 
dabei  nicht  in  Betracht;  sein  Ansehen  war  so  gross,  dass  die 
Ritterschaft  nie  gewagt  hat,  ihm  das  Vorrecht  des  Yotierens 
zu  bestreiten.  *)  Im  16.  Jahrhundert  hatte  nun  bald  der  eine, 
bald  der  andere  Stand  dieses  Vorrecht  ausgeübt,  nicht  in 
strenger  Abwechslung,  sondern  regellos,  wie  es  sich  gerade 
traf.  Im  Jahre  1601  jedoch  glaubte  sich  die  Ritterschaft 
seit  längerer  Zeit  ungebührlich  darin  zurückgesetzt  und  prote- 
stierte auf  dem  Colmarer  Landtag  (am  17.  September)  autb 

')  Die  Hitterschaft  motivierte  auf  einem  Landtag  Ton  1608  diesen 
Vorranp:  Stiassburgs  damit,  dass  die  Stadt  ihr  Regiment  zum  driften  Teil 
mit  Adligen  besot/e  und  dass  sie  als  Inhaberin  der  Herrschaft  Barr  einen 
Herrenstand  vertrete. 


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Die  Aeifiharittencfaaft  im  Uhterebaai. 


629 


energischste  gegen  diese  Zurücksetzung,  und  bereits  am 
31.  Oktober  ging  eine  Petition  des  Ausschusses  an  die  öster- 
reichiscbe  Regierung  als  Einberuferin  der  Landtage  ab,  in 
^reicher  ittr  die  Ritterschaft  kurzweg  die  Stimmabgabe  vor 
den  Städten  gefordert  wurde.  Auch  dem  Bischof  von  Strass- 
burg,  dem  ausschreibenden  Stand  im  Unterelsass,  sandte  man 
ein  längeres  Sdireiben,  das  diese  Petition  rechtfertigen  sollte. 
Auf  dem  nächsten  Colmarer  Landtag  (3.  November)  wurde 
dann  vonseiten  Friedrich  Bocks,  des  Gesandten  der  Ritter- 
schaft, die  kategorische  Erklärung  abgegeben,  wenn  man  sie 
nicht  vor  den  Städten  votieren  lasse,  würden  sie  dem  Tage 
ganz  fern  bleiben.  Die  Städte  wollten  natürlich  nicht  nach- 
geben, und  so  löste  sich  der  Landtag  noch  an  demselben  Tage 
wieder  auf.  Als  dann  im  Januar  1603  die  Einladung  zu  einem 
neuen  gesamtelsässischen  Landtag  nach  Colmar  ergieng,  den 
die  Ritterschaft  wegen  der  Wichtigkeit  der  dort  zu  verhan- 
delnden Dinge  (Abstellung  des  Bischofstreites)  gerne  beschickt 
hätte,  half  sich  der  Ausschuss,  um  sich  den  Städten  gegen- 
über nichts  zu  Tergeben,  damit,  dass  er  den  gräflich  hanaui- 
schen Gesandten  mit  der  Vertretung  der  Ritterschaft  betraute. 
Den  zum  15./25.  April  1605  nach  Strassburg  vom  Bischof 
einberufenen  unterelsässischen  Landtag  wollte  die  Ritterschaft 
Jedoch  nur  dann  beschicken,  wenn  ihr  das  Votum  vor  den 
Städten  zugesichert  würde.  In  der  That  gelang  es  ihr  hier, 
vor  den  Städten  za  votieren.  Die  Folge  war  natürlich,  dass 
jetzt  diese  protestierten  und  den  Landtagsabschied  nicht  unter- 
zeichneten. Auf  einem  neuen,  im  Juli  desselben  Jahres  aus- 
geschriebenen Tag  stritt  man  zwölf  Tage  miteinander  herum. 
Vergebens  versuchten  die  übrigen  Stände  eine  Einigung  her- 
beizuführen. Beide  Parteien  blieben  hartnäckig  auf  ihrem 
Standpunkt.  Die  Städte  hoben  hervor,  dass  die  Ritterschaft 
weder  Reichs-  noch  Kreisstand  sei,  abo  solchen,  die  dies 
wären,  unbedingt  nachzustehen  habe,  und  dass  ferner,  was 
der  Stadt  Strassburg  recht  sei,  ihnen  billig  sein  müsse,  wäh- 
rend der  Adel  betonte,  dass  er  der  vornehmere  Stand  sei 
und  ihm  daher  der  Vorrang  vor  den  Bürgern  gebühre.  Auf 
dem  Landtage  von  1606  (November)  erschienen  die  Städte 
Überhaupt  nicht.  Auf  diese  Weise  war  die  Sache  nicht  zu 
entscheiden.  Im  Jahre  1610  klagte  die  Ritterschaft  behn 
Kanunergericbt,  das  jedoch  1G15  zugunsten  der  Städte  urteilte» 


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OvermanjL 


Nun  behauptete  der  Adel  plötzlich,  dass  die  Streitsache  über- 
haupt nicht  vor  das  Kammergericht,  sondern  vor  den  Rcichs- 
hofrat  gehöre,  und  machte  sie  in  der  That  1017  dort  an- 
hängig. Die  Städte  protestierten  anfangs  aufs  lebhafteste 
gegen  diese  Wiederaufnahme  einer  ihrer  Ansicht  nach  bereits 
definitiv  entschiedenen  Streitfrage,  mussten  sich  aber  schliess- 
lich doch  den  neuen  Prozess  gefallen  lassen.  Der  Streit  nahm 
natürlich  dadurch  an  Heftigkeit  zu.  Ende  1625  klagte  die 
bischöfliche  Regierung  beim  Kaiser,  dass  die  Landtagsgeschälte 
TdUig  ins  Stocken  gerieten  und  bat  dringend  um  irgend  eine 
Entscheidung.  So  bestimmte  denn  Ferdinand  n.  im  Januar 
1628,  dass  beide  Parteien  »zur  Fortsetzung  der  gewohnlichen 
Land-Tag  und  Beförderung  des  gemeinen  Lands  Wohlfahrt 
nur  ad  interim  und  biss  zu  gerichtlicher  Decision*  abirech- 
selnd  den  Vorrang  in  der  Votumabgabe  haben  sollten.  Wer 
den  Anfang  machen  solle,  sei  durchs  Loos  zu  entscheiden.^) 

2)  Der  Streit  der  llitterschaft  mit  der  Stadt  Strass- 
bürg  wegen  der  «Beiwohuung". 

Emster  als  alle  diese  zum  Teil  nichtigen  Streitigkeiten 
war  der  grosse  Streit,  den  die  Ritterschaft  länger  als  ein 
VierteQahrhundert  mit  der  Stadt  Strassburg  führte. 

Die  eigentümliche  Stellung  des  elsässischen  Reichsadels 

zur  Stadt  Strassburg  hatte  von  jeher  Anlass  zu  Streitigkeiten 
gegeben.  Mochten  die  Edlen  mit  den  Bischöfen  gegen  die 
Stadt  ziehen,  mochten  sie  in  den  Reihen  der  Bürger  kämpfen, 
immer  blieb  doch  die  grosse,  mächtige  und  reiche  Stadt  der 
Mittelpunkt  für  alle,  keiner  konnte  sich  ihrem  wirtschaftlichen 
und  politischen  Kintiuss  auf  die  Dauer  entziehen.  Die  meisten 
Kitter  besassen  daher  in  Strassburg  ihre  Häuser  und  Höfe. 
Sie  kehrten  dort  nach  Belieben  ein,  wohnten  mit  ilurem  ganzen 
Hausstand  wochen-  und  monatelang  darin,  genossen  den 
Schutz,  den  die  Mauern  und  die  (besetze  der  Stadt  gewährten, 
wollten  Jedoch  keineswegs  das  Bürgerrecht  erwerben  und 


0  Die  Akten  «ber  den  Yatiimstrait  hn  Stnssb.  BetirkiarcluT  E.  WS, 
067  n.  668  und  hn  StrMsb.  StadttfckiT  J.  D.  O.  Lade  98,  No.  SO.  Vgl. 
aneh  EnSpschild,  Von  der  Bittenchaft  Stand  nnd  Senlon,  in  Bniger- 
meitter,  Bibüotheka  equeatris  I,  986  f. 


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Die  Beichshttencbaft  im  Unterelsass. 


6S1 


trugen  auch  nichts  zu  den  Abgaben  bei.  Schon  bald  nach 
dem  Sturz  des  Adelsregiments  regte  sich  dalier  bei  der  Bürger- 
schaft die  Frage,  ob  man  es  noch  länger  dulden  solle,  dass 
die  adligen  Aussbürger  alle  Rechte  und  Vorteile  der  Bürger 
genössen,  ohne  die  Pflichten  derselben  zu  übernehmen.  So 
erging  bereits  1379  der  Befehl,  dass  die  Ritter,  die  in  Strass- 
borg  ein  Haus  besässen,  bei  Strafe  einer  xefaigährigen  Ver- 
bannung sich  in  der  Stadt  verbürgem  sollten. ')  Eine  dauernde 
Wirkung  scheint  jedoch  dieser  Befehl  nicht  gehabt  zu  haben. 
Der  grosse  Streit  iwischen  BitterschafI  and  Stadt,  der  im 
Jahre  1419  damit  begann,  dass  sämtliche  Edlen,  auch  die 
Stadtbürger,  aus  Strassburg  auszogen  und  sich  als  „Vereinigte 
Ritterschaft  ausserhalb  Strassburg"  konstituierten,  hatte  lucliL 
allein  darin  seinen  Grund,  dass  der  Stadtadel  wieder  nach 
Erhöhung  seiner  Macht  und  seines  Einflusses  im  Regiment 
strebte,  sondern  ist  zum  Teil  auch  darauf  zurückzuführen, 
dass  die  Stadt  im  Jahre  1415  wieder  mit  einem  ähnlichen 
Mandat  wie  1379  gegen  die  Anssbürger  vorgegangen  war. ^) 
Man  hatte  ihnen  geradezu  verboten,  ihre  Häuser  zu  beziehen, 
und  bestimmt,  dass  sie,  so  lange  sie  nicht  das  Bürgerrecht 
erworben  luitten,  in  Strassburg  nur  in  einem  offenen  Wirts- 
haus wohnen  dürften.  In  dem  Friedensvertrag  yon  1422 
wurde  die  Frage  eigentUch  ungelöst  gelassen;  es  ist  da  nur 
die  Rede  von  solchen  Edlen,  die  wieder  Bttiger  werden  wollen 
(diese  müssen  das  Bürgerrecht  erkaufen  und  einen  Eid  leisten), 
nicht  aber  von  denen,  die  nicht  Bürger  werden,  aber  dodi 
in  der  Stadt  wohnen  wollen.  Doch  scheint  man  im 
Laufe  des  15.  Jahrhunderts  wenigstens  so  viel  erreicht  zu 
haben,  dass  die  Aussbürger  zumeist  der  Stadt  einen  Sicher- 
heitseid leisteten  und  gewisse  Abgaben  bezahlten.  Freilich 
versuchte  der  Rat  immer  wieder  die  Edlen  ganz  zu  Bürgern 
zu  machen.  Die  Verbote  von  1379  und  1415  wurden  von 
Zeit  zu  Zeit  erneuert,  so  1459,  1482  und  1525.^)   Aber  man 


M  Bernh.  Herzog  Üb.  8,  cap.  1,  Fol,  68.  —  ■)  "Wencker  de  Pfahlburp. 
S.  120.  —  ')  Nach  den  „Aussbürgermandaten  von  1430  und  1507  boi 
Wenrker  de  Pfahlb.  S.  120  u  121.  —  *)  Diese  Angabc  und  der  grosstc 
Teil  des  Folgenden  sind  einer  im  Jahre  1624  zusammengestellten  und 
aktcnmässig  belegten  und  selir  gut  geschriebenen  Übersicht  über  die 
Streitigkeiten  zwischen  btrassburg  und  der  liitterscbaft,  im  Strassb  Stadt* 
arcbir  entnommeD. 


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Oy  ermann. 


scheint  doch  nie  den  Mut  gefunden  zu  haben,  sie  rücksichts- 
los durchzuführen.  Die  Bedenken,  die  dem  entgegenstanden, 
ersehen  wir  aus  einer  Ratsverhandlung  des  Jahres  1475  über 
die  Bürger,  „die  usswendig  der  Stadt  Strassburg  ir  Sitz  ha- 
ben". Man  befürchte,  so  heisst  es  dort,  dass  die  Edlen,  wenn 
man  sie  gewaltsam  drängen  würde,  ihre  Sitze  draussen  aufzu- 
geben und  ganz  in  die  Stadt  hineinzuziehen,  sich  überhaupt 
von  der  Stadt  abwenden  und  in  den  Schutz  des  Bischofs,  des 
Pfalzgrafen  oder  anderer  benachbarten  Fürsten  sich  begeben 
wurden,  was  keineswegs  im  Interesse  der  Bürgerschaft  liege. 
Und  wenn  man  dann  einem  solchen  Aoagezogenen  den  Zutritt 
zur  Stadt  verbiete,  so  könne  das  zn  unangenehmen  aus- 
wärtigen Verwicklungen  fahren. 

So  gelang  es  der  Stadt  nicht,  die  Adligen,  die  Häuser  und 
HOfe  in  ihren  Mauern  hatten,  zur  Erwerbung  des  Bürger- 
rechtes zu  zwingen.  Man  seheint  im  Gegenteil  im  Laufe  des 
16.  Jahrhunderts  —  vielleicht  infolge  der  mit  der  Annahme 
der  Reformation  dem  Gemeinwesen  erwachsenen  neuen  Auf- 
gaben —  die  Aussbürgermandate  immer  gelinder  gehandhabt 
zu  haben ,  musste  aber  bald  bemerken ,  dass  die  Zahl  der 
Aussbürgrr  und  derjenigen,  die  von  Zeit  zu  Zeit  in  der  Stadt 
wohnten,  sich  stetig  vermehrte,  dass  dagegen  die  Anzahl  der 
verbürgerten  Stadtadligen  von  Jahr  zu  Jahr  abnahm.  Die 
Gründe  für  diese  Erscheinung  waren  sicher  verschiedener  Art. 
Aber  man  kann  immerhin  die  Vermutung  aussprechen,  dass 
die  milde  Behandlung  der  Aussbürger  nicht  ohne  Einfluss 
darauf  gewesen  ist.  Es  wäre  wohl  denkbar,  dass  eine  Reihe 
von  Stadtedeln  ihr  Bürgerrecht  aufgekündigt  hat,  nm  in  die 
freiere  und  bequemere  Stellung  des  AussbOrgers  hineinzu- 
kommen. Wie  dem  auch  sei,  die  Verminderung  der  adligen 
Bürger  war  nicht  zu  verkennen.  1548  waren  nur  noch  14 
von  den  Mitgliedern  der  Ritterstube  zum  Mühlstein  Bürger, 
1544  nur  noch  zwSlL  Nun  bedurfte  aber  die  Stadt  einer 
gewissen  Anzahl  von  adligen  Bürgern,  oder  Constofflern,  wie 
mau  sie  auch  nannte.  Nach  der  Verfassung  musstcn  18 
Stellen  des  Stadtregimeuts  mit  Edlen  besetzt  werden  J)  Kun 


Die  Verteilung  war  so:  zehn  Adlii^'e  im  grossen  Hat  (vier  Stätt- 
meister und  sechs  Ratslierreu),  sechs  im  kleinen  Rat  (ilrei  Meister,  drei 
llutsherreu),  einer  aul  dem  Ffeunigturm  und  einer  auf  dem  „Stall". 


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Die  BAichsnltenchaft  im  Untcidnai. 


633 


waren  1541  nur  noch  24  Constoffler  vorhanden*)  und  1548 
war  die  Zahl  derselben  auf  14  gesunken,  so  dass  man  nicht 
einmal  mehr  die  Batsstellcn  besetzen  konnte.  Kein  geringerer, 
als  Jakob  Sturm,  der  selbst  2um  Stadtadel  gehörte,  hat  da- 
mals diesen  Mangel  m  Simehe  gebracht  Er  erklärte  sich 
jedoch  entschieden  gegen  jede  Verlusangsändening,  betrachtete 
die  gegenwilrtige  Lage  vielmehr  als  einen  Aasnahmesostand, 
der  sich  schon  im  nächsten  Jahre  ändern  könne  und  riet  da- 
her, sich  für  dies  eine  Jahr  auf  irgend  eine  Weise  zu  be- 
helfen.  Ein  schärferes  Vorgehen  gegen  den  Adel  im  Sinne 
der  früheren  Aussbürgennandate  hielt  er  otfenbar  für  unan- 
gebracht, Nvahrscheinlich  weil  er  die  schwierige  Lage  der  Stadt 
in  dvv  Zeit  des  Aiigsburger  Interims  nicht  noch  durch  innere 
Streitigkeiten  verinuhren  wollte. 

Als  jedoch  nach  dem  Keligionsfrieden  von  1555  die  Ver- 
hältnisse sich  befestigt  hatten  und  eine  Zeit  der  liuhe  ein- 
getreten war,  musste  die  Stadt  auf  die  B^elung  ihrer  Be- 
ziehungen sn  den  Aussbürgern  zurückkommen.  Noch  immer 
war  Mangel  an  verbOrgerten  Edlen  vorhanden,  wenn  auch 
nicht  in  dem  Masse,  wie  1548.  Dagegen  empfand  man  den 
um  1550  erfolgten  Znsammenachluss  des  Reichsadels  sn  einer 
organisierten  Gesamtheit  und  die  damit  yerbundene  erhöhte 
Selbständigkeit  der  Ritterschaft  als  einen  Schaden  und  Ver- 
lust für  die  Stadt.  Die  Edlen,  die  früher  doch  meist  in  ir- 
gend einem  näheren  Schutz-  oder  Abhängigkeitsyerhältnis  zu 
Strassbur^'  gestanden  halten,  wurden  dem  städtischen  Einfluss 
immer  mehr  entzogen.  Die  Stadt  hatte  sie  früher  doch  mehr 
oder  weniger  als  die  ihrigen  betrachtet.  So  fühlte  man  das 
Bedürfnis,  den  alten  Zustand  wieder  herzustellen,  die  in  Strass- 
burg  begüterten  Ritter  wieder  näher  heranzuziehen,  sie  ins 
städtische  Regiment  aufzunehmen  und  dadurch  der  Stadt 
frische  Kräfte  zuzuführen.  Diesen  Hauptzweck')  zu  erreichen, 
beschloss  man  endlich  nach  jahrelangen  Verhandlungen,  die 
alten  Mandate  zu  erneuern  und  diesmal  schäi-fer  durchzufuhreUi 
als  es  früher  geschehen  war.  Im  Hai  1579  wurden  geschriebene 
Gebotszettel  bei  den  Edlen  herumgeschickt,  mit  dem  Befehl, 

*)  Strassb.  Stadtarchiv.  —  Dass  es  der  EUiuptzweck  war,  wird 
überall  betont,  am  deutlicbäten  in  einem  Sdireiben  der  Stadt  an  die  Ritter- 
Schaft  Tom  81.  Aug.  1579.  Ebenso  1609:  »So  sehe  nuui  doch  gern,  da« 
sich  der  Adel  oiher  sur  Stadt  und  Begionent  fhste*. 


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634 


Overmauu. 


daas  Jeder  Uomblirgerte  Tom  Adel  binnen  14  Tagen  Bürger 
werden,  oder  samt  den  Seinen  sein  Haus  verlassen  und  in 

ein  Wirtshaus  ziehen  solle.  Auch  für  die  Zukunft  solle  kein 
Adlii^cr,  wenn  er  zur  Stadt  käme,  bei  Strafe  von  5  Pfd.,  in 
seinem  Hause  wohnen,  sondern  in  eiuem  Wirtshaus  einkehren 
(allein  die  Zeit  der  Johanni-  und  Weihnachtsmesse  ausge- 
nommen), und  zwar  so  lange,  bis  er  Bürger  geworden,  oder 
sich  sonst  mit  der  Stadt  „der  Beiwohnung  halber"  verglichen 
habe.  Denn  das  Gebot  Hess  vorsichtiger  Weise  für  digenigen, 
die  durchaus  nicht  Bürger  werden  wollten,  noch  den  Ausweg 
eines  besonderen  Vergleiches  offen. 

Die  Ritterschaft  protestierte  aufs  lebhafteste,  sah  jedoch 
bald  ein,  dass  es  der  Stadt  diesmal  ernst  sei,  und  klagte 
schon  im  Herbst  1579  am  Kammergericht  Als  dieses  jedoch 
im  Jahre  1585  die  Prosesssache  als  ausserhalb  seiner  Kompe- 
tenz liegend  abwies,  wandte  sich  der  Adel  an  den  Bat  der 
Stadt  Worms  „als  der  Stadt  Strassburg  gefreyten  Richter*. 
Von  dort  kam  der  Prozess  im  Jahre  159U  wieder  aus  Kammer- 
gericht, das  ihn  1593  endgiltig  ablehnte.  Auf  rechtlichem 
Wege  war  also  für  die  Ritterschaft  nichts  zu  erreichen,  und 
so  blieb  sie  auf  gütliche  Übereinkunft  angewiesen. 

An  Versuchen,  eine  solche  herbeizuführen,  hatte  es  nun 
die  Ritterschaft  von  vorneherein  nicht  fehlen  lassen.  Aber 
die  Stadt  lehnte  es  stets  auf  das  entschiedenste  ab,  mit  der 
Gesamtritterschaft  und  deren  Vertretung,  dem  Ausschuas, 
zu  verhandeln.  Sie  erklärte  schon  1579,  nur  mit  den  einaehien 
in  Frage  kommenden  Edlen  werde  sie  in  Verhandlui^  treten.  ^ 
Der  bdcannte  Lazarus  von  Schwendi  versuchte  anf  alle  Weise 
den  Bat  zu  einer  Änderung  in  dieser  ablehnenden  Haltung 
zu  bringen,  die  ganz  richtig  mit  der  Schwäche  und  dem  indi- 
viduellen Bedürfnis  des  einzelnen  reebnete.  „Er  hat,*  so 
heisst  es,  „auf  eine  kaiserliche  Kommission,  auf  eine  Ver- 
bundnus  des  Elsässischen  mit  dem  sch>Viibisc]ien  und  wetteraui- 
schen  Adel  und  was  daraus  für  Weiterung  entstehen  möchte, 
Andeutung  gethan.  Er  hat  die  Gefährlichkeit  selbiger  Zeiten 
und  was  Strassburg  aus  vertraulicher  Freundschaft  für  nutz, 
hingegen  aber  auss  misshelligem  Widerwillen  für  schaden 
empfahen  könnt,  angezogen".  Aber  alles  vergebens. 

*)  Sie  awerde  mmögß  der  aassgegangenen  Gebottzett«!  von  einem 
jeden  insonderheit*  eines  Vergleichs  gewirtlg  sein. 


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Die  Beicharittergchaft  im  Uoterelnss. 


635 


Die  Stadt  erntete  denn  auch  bald  die  Friiclite  dieser  festen 
und  klugen  und  doch  auch  wieder  massvollen  Politik.  Schon 
in  den  15  Jahren,  während  derer  der  Prozess  schwebte,  be- 
quemten sich  eine  Reihe  von  Edlen  dazu,  Bürger  zu  werden, 
80  dass  im  Jahre  1589  bereits  41  Constoifler  gezählt  wurden') 
und  die  Stadt  also  schon  damals  ihren  Hanptzweck,  eine  ge- 
nügende Zahl  von  Adligen  zur  BeeeUnng  der  Ratsstellen  zur 
VerfOgung  zu  haben^  Yifllig  erreidit  hatte.  Diejenigen  Bitter 
jedoch,  welche  nicht  Bürger  werden  wollten,  —  und  es  war 
immerhin  die  Mehrzahl  —  gingen  meist  einen  Vergleich  mit 
der  Stadt  ein,  der  hei  den  einzelnen  sehr  yerschieden  war, 
dessen  gew^nlich^  Modus  darin  bestand,  dass  sie  dem  Bat 
Handtreue  versprachen  und  ein  gewisses  jährliches  Schirm- 
geld  bezahlten. 

Alle  diese  Erfolge  vollzogen  sich  anfangs,  ohne  dass  die 
Stadt  mit  ihrer  Drohung,  im  Weigerungsfalle  Geldstrafen  zu 
fordern,  Emst  gemacht  hätte.  Erst  als  die  Ritterschaft  im 
Jahre  1591  vom  Eammergericht  einen  Inhibitionsbefehl  er- 
langt hatte,  wollte  die  Stadt  zeigen,  dass  sie  sich  dadurch 
nicht  schredcen  Hesse  und  gieng  mit  Exekution  und  Arrest 
gegen  einige  Adlige  yor.  Im  ganzen  aber  war  die  Haltung 
der  Stadt  durchaus  nicht  feindselig.  In  allen  Übrigen  politi- 
schen Fragen  gieng  man  mit  der  Bitterscbaft  Hand  in  Hand, 
vor  allem  in  dem  unseligen  Bischofsstreit.  Als  bei  Beginn 
dcsiclbeu  der  umwohnende  Adel  massenhaft  die  schützenden 
Mauern  der  Stadt  aufsuchte,  verschmähte  es  die  Bürgerschaft, 
diese  Notlage  für  ihre  Zwecke  auszubeuten  und  Hess  die  Edlen 
unbehelligt.  ^)  Das  protestantische  Gemeingefühl  überwog  ia 
diesem  Augenblick  die  egoistischen  Sonderinteressen. 

Zu  Ende  der  Neunziger  Jahre  kam  es  jedoch  wieder  zu 
neuen  Verhandlungen.  Noch  immer  gab  es  eine  Reihe  yon 
widerspenstigen  Edlen,  die  sich  in  keine  Vergleichung  mit 
der  Stadt  einlassen  wollten.  Daher  sah  sich  der  Rat  im  Jahre 

1599  genötigt,  noch  einmal  Gebotszettel  herumzuschicken. 
"Wiederum  versuchte  die  Kitterschaft,  als  Gesamtheit  dagegen 


>)  Stadtarchiv  J.  D.  G.  Lade  92,  No.  20.  •—  ^)  £s  wurde  „dahin  ge- 
sehen, warn»  man  sie  ja  oieht  »im  Bflrgerrechi  bringen  könnt,  da«  man 
sie  doeh  in  pflichten  nnd  Yenpnich  habe".  —  >)  «Da  nit  mAgUch,  aacfa 
nicht  thnnlich  geveit,  in  aelUgter  Zdt  etwas  strenges  fARnnemen.* 


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636 


aufzutreten,  wies  auf  die  gute  Korrespondenz  hin,  in  der  sie 
allzeit  mit  der  Stadt  gestanden  habe  und  betonte,  dass  „der 
Adel  der  Stadt  wohl  anstehe,  mehr  nutz  dann  schaden  bringe", 
worauf  man  die  Antwort  gab,  „der  Ritterstand  habe  nicht 
minder  nutz  von  der  Stadt,  alas  die  Stadt  von  ihm".  Der 
guten  Korrespondenz  erinnere  man  sich  gern  und  sei  sehr 
geneigt,  sie  zu  erhalten;  die  Gebotszettel  seien  nicht  «dahin 
gemeint,  jemanden  zum  Bürgerrechten  und  zur  Veigleichung 
zu  zwingen*,  der  Hauptwunsch  sei  vielmehr,  „dass  sich  der 
Adel  näher  zur  Stadt  und  Regiment  tbäte".  War  die  Sudt 
im  Anfang  des  Streites  vornehmlich  aus  Gründen,  die  aus 
den  Verfsssungsverhältnissen  entsprangen,  gegen  die  Edlen 
vorgegangen,  so  treten  jetzt,  nachdem  der  erste  Hauptzweck 
erreicht  worden  war,  die  politischen  Motive  entschieden  in  den 
Vordergrund.  Was  die  Stadt  will,  ist  im  Grunde  genommen 
nur  eine  möglichst  enge  Verbindung  mit  der  grösstenteils 
ebenfalls  protestantischen  Kitterschaft  zur  Abwehr  gemein- 
samer Gegner,  vor  allein  auf  leligiüseni  Gebiete.  Freilich  soll 
diese  V'erbindung  mehr  eine  Art  von  Schutzberrschaft  des 
einen  Teils  über  den  andern,  als  ein  freies  Bündnis  zwischen 
zwei  gleichberechtigten  Faktoren  sein.  Man  möchte  es  dahin 
bringen,  dass  der  Adel  in  allen  politischen  Dingen  stets  un- 
bedingt auf  der  Seite  Strassbuzgs  stände.  Daher  weigert 
man  sich  jetzt  auch  keineswegs  mehr,  mit  der  Gesamtritter- 
schaft zu  verhandeln. 

Der  Adel  scheint  zunächst  diese  Absichten  der  Stadt  nicht 
in  ihrer  ganzen  Tragweite  verstanden  zu  haben.  Zwar  pro- 
testierte er  anfangs  gegen  die  Artikel,  auf  welche  der  Rat 
die  Aussbürger  verpflichten  wollte,  aber  sein  Widerstand 
wurde  von  Jahr  zu  Jahr  schwächer,  wahrscheinlich  weil  er  in 
den  letzten  Zeiten  des  Bischofsstreites  die  Hilfe  und  die 
Bundesgenossenschaft  Strassburgs  nicht  verlieren  wollte.  Man 
nahm  die  Artikel  an,  und  so  schien  im  Jahre  1604  der  nun 
schon  25jahrige  Streit  mit  dem  vollständigen  Siege  der  Stadt 
enden  zu  wollen.  Aber  gerade  da  trat  ein  Umschwung  ein, 
zweifellos  nicht  unbeeinflusst  durch  die  endlich  erfolgte  fried- 
liche Beilegang  des  Stiftskrieges,  die  der  Bitterschaft  wieder 
eine  freiere  Bewegung  ermöglichte. 

Man  mochte  erkennen,  dass  man  der  Stadt  doch  zu  viel 
ttogeräumt  habe.  Die  allenthalben  verbreitete  und  häufig 


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Die  Beiclurittencbaft  im  ünterelsaas. 


637 


ausgesprochene  Auffassung,  als  habe  der  Adel  durch  die  An- 
nahme der  Vergleichsartikel  seine  Reichsunmittelbarkeit  ver- 
loren and  sei  nun  der  Jurisdiktion  und  Botniässigkeit  der 
Stadt  unterworfen*)  und  der  Ausbruch  dnes  Streites  zwischen 
der  Bürgerschaft  und  dem  Edlen  Kaspar  von  Dettlingen'), 
lieferte  der  Ritterschaft  wenn  nicht  den  Anlass«  so  doch  den 
willkommenen  Yorwand,  den  bereits  angenommenen  Vergleich 
wieder  r&ek^ngig  zn  machen  und  sich  alle  Rechte  Torzn- 
behalten  (1605).  Aufis  lebhafteste  protestierte  der  Rat  in 
einem  .eifrigen  Andnngsschreibm*  gegen  diesen  «unbefugten 
Absproch*  des  alten  Vergleichs.   Aber  diesmal  gab  der  Adel 
nicht  nach.    Nach  langen  Verhandlungen  einigte  man  sich 
endlich,  den  Markgrafen  von  Baden  zum  Schiedsrichter  zu 
ernennen.    Bereits  im  Februar  1606  trafen  hadische  Gesandte 
in  Strassburg  ein,  unter  deren  Mitwirkung  die  Vergleichs- 
artikel eine  Revision  erfuhren  und  in  erheltlich  verändertem 
Zustande  noch  in  demselben  Jahre  von  beiden  Parteien  an- 
genommen wurden.")    Damit  war  der  langjährige  Streit  zu 
Ende.    Die  Stadt  hatte  ihren  Hauptzweck,  zur  Besetzung  der 
Ratsstellen  eine  grössere  Anzahl  von  Adligen  zur  Annahme 
des  Bürgerrechts  zu  zwingen,  erreicht.  Nicht  gelungen  war 
es  ihr  jedoch,  die  Ritterschaft  in  völHge  politische  Abhängig- 
keit von  sich  zu  bringen.  Allein  wenn  auch  der  Adel  seine 
Selbständigkeit  bewahrte  und  neben  der  mächtigen  Stadt  ein 
unabhängiger  politischer  Faktor  blieb,  so  waren  doch  die  bei* 
den  Stände,  neben  Hanau*Lichtenberg  die  einzigen  protestanti- 
schen im  Unterelsass,  auf  ein  enges  Bündnis  mit  einander 
angewiesen.   In  den  k  li^iösen  Kämpfen  im  Elsas»,  die  im 
Jahre  1592  mit  dem  Strassburger  Bischofskrieg  begonnen 
hatten,  trat  diese  Notwendigkeit  klar  zu  Tage.   Alle  politischen 
und  ständischen  Gegensätze   mussten  in   den  Hintergrund 
treten,  als  man  den  gemeinsamen  protestantischen  Glauben 
gefährdet  sah.  (Schluss  folgt  ) 

Stadtarchiv.  —  ^)  DeuUugen  hatte  in  Sttnem  Dorfe  ScluUTacb- 
bergheim  efaien  Stranbniger  Bürger  gcnaa  M  bebandelti  wie  die  Stadt 
Um,  indem  er  ihm  nflmlich  verbot,  dort  dauernd  m  seiner  Wohnung  ein- 
snkefaren.  —  ")  Leider  habe  ich  nirgends  den  Wortlant  dieser  Yeiglticfas- 
artürel  aolflnden  können. 


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Miscellen. 


Die  ersten  Juden  In  der  baiBeelien  Merkgrafoehaft.  in  seiner 

AbbandluDg  zur  Oeschidite  der  Jaden  (diese  Zeltaclir.  NF.  11, 837111) 
bebaiiptet  Zehnter,  die  Älteste  das  YoriEommen  tod  Joden  In  der 

Markgraüschaft  positiv  bezeugende  Nachricht  stamme  aus  dem  Jahre 
1267,  und  referiert  sodann  mit  Berufung  auf  Sachs  und  Baders 
badische  Laiidesgeschichte  die  „Überlieferung"  der  Pforzheimer  Juden- 
verfolgung und  ihres  angeblichen  Anlasses.  So  fabelhaft  diese  Über- 
lieferung von  dem  Mädchen  Margarethe,  dessen  Leichnam  dem 
Markgrafen  Rudolf  I.  von  Baden  die  Hand  entgegengereckt  habe, 
auch  sein  mag,  so  irird  doch,  wie  Zehnter  oienhar  sehUeesfc,  ui  der 
ThfttsMhe  der  Jadenverfblgong  festzohalten  sein,  woraus  sich  dann 
Ton  selbst  ergieht,  dass  1267  eine  kleine  Judengemeinde  in  Pforz- 
heim ansässig  war.  Auch  Ludwig  Geiger')  hält  in  seiner  Renchlin- 
biograi)hic  die  Pforzheimer  Judenverfolgung,  deren  nähere  Umst-ände 
er  Gehres')  und  Pflüger ^)  entnommen  hat,  für  historisch.  Fragen 
wir  nun  aber,  wie  es  denn  um  jene  Überlieferung  steht,  so  zeigt  es 
sich  alsbald,  dass  alle  Neueren  von  Gehres  bis  auf  Geiger  und 
Zehnter,  mittelbar  oder  unmittelbar  auf  die  Darstellung  von  Sachs 
mrfld^gdlell,  der  seinerseits  drei  Qnellen,  den  Bornas  Guitipratanas, 
Gooiaas  nnd  Mai's  Reaehünhiographie,  namhaft  macht»  Die  ente 
dieser  Quellen  kennt  Sachs  nachweislich  nur  in  dem  wörtlichen  Aus- 
zöge, den  Johann  Heinrich  Mai  1087  in  seine  vita  Keuchlini*)  aufge- 
nommen hat.  Was  Gamans')  und  Mai  Uber  die  Geschichte  von  1267, 

1)  Johann  Beuchlin.  Sein  Leben  und  seine  Werke.  S  5.  —  Pfors- 
hehns  Uebe  Chnmik.  Hemniogen  1792.  »  *)  Qesch.  der  Stadt  Pfim- 
heim  &  88%.  —  «)  109—118.  Geigar  hat  dies«  Stelle  HaTs  offenbar 
nicht  gekannt,  weil  es  ihm  doch  sonst  niher  gelegen  hfttte,  seinen  Vor^ 
gänger  anstatt  Gehres  und  Pflflger  m  dlierea.  Wie  Geiger  S.  XX  dazu 
kommt.  Mai  Professor  in  Glessen  zu  nennen,  weiss  ich  nicht.  Auf  dem 
Titel  neunt  sich  der  Verfasser  Professor  des  Durlacher  Gymnasiums  und 
spricht  daher  auch  p.  112  von  dem  (Gamansischen)  Manuskript  „in  Sere- 
nissimi Priucipis  nostri  Bibliotheca*'.  —  •)  Marchionum  Badensium  pro- 
geuitores.  Cod.  Carolsruhanus  526,  32  a.  Karlsruhe  Hof-  und  Landes- 
hibliothek.  Qamans  irar  1644  nach  Baden-Baden  gekommen.  Die  Be- 
daktion  seiner  Hatetisliensammliuig  ftUt  nach  Scfaoepflin  ins  Jahr  1667. 
Ygl.  Hone,  Qnellensammlnng  1,  21. 


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Miscelleu. 


639 


die  uus  hier  allein  beschäftigt,  anfahren,  ist  lediglich  aus  der  an 
«rater  Stelle  genaottten  Qo^lle  geschöpft,  so  dass  die  ganze  Über- 
Itefonmg  auf  ibr  und  ihrer  Olanbwfirdigkdt  basiert 

Wie  aber  verhält  es  sich  damit?  Der  von  Sachs  erwähnte  Tho- 
mas Cantipratanns  ist  kein  anderer  als  der  Dominikaner  Thomas 
von  Chantimpr6  bei  Cambrai ,  einer  jener  geistlichen  Novellisten, 
denen  "VVattenbach  den  Sclilussparagraphen  seines  Buches  gewidmet 
hat').  Bemerken  wir  hier  gleich  eine  chronologische  Soh\Yierigkeit. 
Die  Handschrift  des  „Bonum  universale"  von  Thomas  von  Chantira- 
pr6  verlegt  die  Pforzheimer  Geschichte  In  das  Jahr  1261.  Da  die 
voranagefaende  Geschichte  jedoch  im  Jahre  ljM6  spielt,  hat  der  Her- 
anigaber  des  Boches  Georg  Colvenerias*)  Jene  Zahl  in  1271  abgein- 
dert,  obwohl  er  in  der  Vorrede,  der  auch  Wattenhach  folgt,  die  Ab- 
fassung des  mönchischen  Erbanungsbuches  um  1263  ansetzt.  Mai  da- 
gegen hat  stillschweigend  1261  in  1265  geändert.  Das  Jahr  1267 
gehört  nicht  der  ältesten  Überlieferung  an,  sondern  ist  der  auch 
von  Zehnter  angeführten  schon  vor  1667  z.  T.  unleserlichen  Inschrift 
auf  dem  Denkmal  der  Michaelskirche  in  Pforzheim  cutnommeu,  die 
nir  nor  durch  Gamans  nnd  Mai  kennen,  ohne  Ober  das  Alter  des 
Denkmals  nnd  des  Epitaphs  näheres  zn  wissen.  Hat  in  der  Hand- 
schrift des  „Bonum  nniverBale"  1261  gestanden,  so  weicht  also  die 
ftlteste  Überlieferung,  die  anch  den  Namen  des  Mädchens  Margarethe 
noch  nicht  kennt,  schon  in  der  zeitliehen  Fixierung  des  Ereignisses 
von  jener  Inschrift  ab,  da  zn  einer  Eraendation  kein  stichhaltiger 
Grund  vorliegt.  Denn  auf  chronologische  Ordnung  konnte  es  einem 
Sammler  von  Wandergeschichten  doch  gewiss  nicht  ankommen.  In 
welches  Jahr  aber  auch  Thomas  die  Geschichte  verlegt  haben  mag, 
wird  man  ihn  als  historische  Quelle  gelten  lassen  dorfen?  Et  bemft 
^ch  ja  allerdings  auf  die  Erzählong  zweier  Ordensbrüder,  Reynems 
imd  Aegidius,  die  drei  Tage  nach  dem  Ereignis  in  Pforzheim  ge- 
wesen seien,  aber  wer  ihm  auf  diese  Autorität  hin  Glauben  schenkt, 
muss  auch  alle  die  andern  Wunder  glauben,  für  die  er  Zeugen  nam- 
haft macht,  nicht  nur  die  Judenverfolgung,  sondern  auch  das  Mägd- 
lein Margaretha  wird  daun  lu^iuriäch,  der  Grabstein  zeugt  für  seine 
Eiisteaa  ebenso  wte  eCwn  die  Wemeiki^Ue  in  Bacharach  für  den 
Knaben  Werner,  nnd  das  Wunder  der  emporgereckten  Hand  er- 
scheint nicht  wunderbarer  als  die  Legende,  dass  der  Leichnam  Wer- 
ners rfaeinanfwttrts  gesdiwommen  sd. 


Deutschlands  Geachichtsquellen  2iv,  377.  In  den  späteren  Auf- 
lagen unverändert.  —  ^)  Wattenbach  citiert  die  Ausgabe  von  1627.  Der 
älteste  Druck  ist  jedoch  von  1597.  Der  Titel  lautet:  Thomae  Cantipra- 
tani  S.  Th.  Doctoris,  Ordinis  S.  Dominici  et  Episcopi  Sufiraganei  Cameracensis 
Miracidonmi  et  eiemplorom  memotabiliom  soi  temporia  libri  dno,  in 
qmbns  piaetevea  ezmiiifica  ApnmBspob.  univema  vitae  beae  et  Christiane 
instituende  rstio  (qno  vetos  Boni  uniTersalis  alludit  inseriptio)  traditnr 
et  artificiose  pertractatur.  Opera  et  studio  Gecffgü  Colveneni  Duaei 
1597.  Unsere  Geschichte  findet  sich  p.  X4Afg, 


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640 


Miieelleo. 


Ich  denke  einer  solcliett  Quelle  gegenober  bleibt  keine  WaU, 

Entweder  man  verwirft  sie  ganz')  oder  man  folgt  ikr  durchweg. 
Der  Mittelweg  ist  unkritisch,  es  sei  denn,  dass  andere  Nachrichten 
die  Existenz  einer  Jiidengemeinde  in  Pforzheim  um  1261,  bezw.  eine 
Judenverfolgung  bezeugten.  Das  aber  ist  nicht  der  Fall.  Ob  der 
Erzählung  des  Thom«is  von  Cbantimpr6  ein  historischer  Kern  zu- 
kommt, sind  wir  absolut  nicht  in  der  Lage  zu  cutscheiden.  Was  da- 
gegen spricht,  ist  Tor  allem  der  ünutand,  dass  die  ente  nrinuidliche 
Krwähnnng  badiscfaer  Joden  einer  viel  epllteren  Zeit  angehört  Eine 
ganze  Reihe  von  Urkonden,  die  Zehnter,  da  er  meine  Regesten  nicht 
benutzt  hat,  entgangen  sind,  zeigen  uns  die  Söhne  und  Enkel  Mark- 
graf Rudolfe  T.  als  Schuldner  von  Strassburger  Juden-),  keine  einzige 
als  Schuldner  eines  badischen  Juden.  \VriHi  vor  \:\VA  in  der  Mark- 
grafschaft  überhaupt  Juden  ansässig  gewesen  wären,  so  mOsste  es 
doch  befremden,  dass  die  Markgrafen  ihre  Anleihen  regelmässig  in 
Strassburg  machen;  denn  der  erste  badische  Grosskapitalist,  von  dem 
wir  etwas  wissen,  Heinrich  Goeldlin  von  Pforzheim,  ist  anch  der  erste 
badische  Staatsglftnbiger  gewesen*).  So  ansfbhrlieh  der  kaiserliche 
Lehenbrief  für  Rudolf  VI.  von  1362  in  der  Beschreibung  der  mnrk- 
grftflichen  Reichsiehen  auch  ist,  so  geschieht  doch  der  Juden  darin 
keine  Erwühnnng,  Erst  1382  wird  Markgraf  I^ernhard  1.  von  König 
Wenzel  auch  mit  den  Juden  seines  Territoriums  belehnt.  Von  der 
zweifelhaften  Notiz  über  die  Durlaelier  Judenverfolgung  von  IHH) 
abgesehen,  stammt  also  die  erste  beglaubigte  Nachricht  über  das 
Yorhandensein  von  Jnden  in  der  Markgra&chaft  nicht  ans  dem  Jahre 
1267  oder  1261,  sondern  erst  ans  dem  letzten  Drittel  des  14  Jahr^ 
hnnderts.  Und  das,  denke  ich,  mit  gutem  Grunde.  Denn  in  der 
Regel  zog  der  Jude  ond  das  jüdische  Kapital  doch  nach  den  grossen 
St&dtischen  Centren,  und  es  ent^^pricht  durrlians  der  Entwicklung 
der  Markgrafschaft,  dass  erst  mit  dem  Aufschwung,  den  sie  unter 
Bernhard  1.  nahm,  auch  das  Geld-  und  Wuchergeschäft  auf  badi- 
schem Boden  gedeihen  konnte.  Alle  diese  Erwägungen  haben  mich 
denn  auch  seinerzeit  bestimmt,  die  Novelle  des  Thomas  von  Chan* 
timpr^  in  meinen  Begesten  mit  Stillschweigen  zu  Qborgehen.  Yor 
ond  nach  Schoepflin  ist  anf  dem  Gebiete  der  ttlteren  badischen  Ge- 
schichte viel  gesfindigt  worden,  nnd  zumal  Sachs  hat  in  seinen  Zn- 


Dazu  scheint  schon  Mai  a.  a.  0.  sehr  geneigt.  Vgl.  unten  S.  642. 
')  Regesten  der  Markgrafen  No.  704,  750,  75R.  7G1,  \)\V2.  Wenn  Zehnter 
nach  V.  Weechs  badischer  Geschiclite  S.  29  die  bhitigen  Händel  Markgraf 
Rudolfe  III.  mit  der  Stadt  und  dem  Bischof  von  Strassburg  und  ihren  Zu* 
sammenhang  mit  den  Ansprachen  des  Harkgrafen  an  die  Strassburger 
Jaden  snAhrt,  so  hätte  er  anch  hier  besser  gethan,  auf  die  in  den  Be- 
gesten verseichnete  Überliefomng  selbst  snraekstigraiftn.  Bndolf  m.  hat 
einen  Strsssbnrger  Juden  bei  Papst  Johann  XXIL  wegen  Wuchers  yerklagt, 
und  die  Stadt  hat  sich  ihres  Juden  angenommen.  Der  Bischof  kommt  da- 
bei gar  nicht  in  Frage,  und  von  blutigen  Händeln,  die  hierauf  Bezug  hätten, 
ist  mir  nichts  bekannt.  —     Fester,  Markgraf  Bernhard  S.  23  ig. 


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641 


thaten  zu  Scboepflin  hfiafig  keine  glückliche  Hand  bewiesen.  Aber 
meine  Absicht  konnte  es  unmöglich  sein,  auf  alle  irrigen,  fabelhaften 
oder  apokryphen  Nachrichten  in  früheren  Bearbeitungen  der  badi- 
sehen  GetcMchte  «fnzngeheo.  Ich  iah  wnd  sehe  meine  Adj^he  dtiiii, 
die  historische  Oherliefenmg  gereimgt  tob  dem  GerOU,  des  die 
späteren  Jahrhnnderte  angeschwemmt  haben,  dannhieten  und  habe 
gegen  Zehnters  Behauptungen  nur  deswegen  opponieren  zu  mflssen 
geglaubt,  weil  sie  in  dieser  Zeitschrift  als  dem  bemfenen  Organ  der 
JLandesgeschichte  aufgestellt  worden  sind')- 

Wonn  mmit  die  Novelle  des  Brabantcr  Mönches  weder  in  den 
Regesten  der  Markgrafen  noch  in  einer  badischen  Geschichte  zum 
Jahre  12G1  oder  1267  Erwähnung  verdient,  so  gehört  die  Geschichte 
dieser  Novelle  allerdings  der  badischen  Kulturgeschichte  an,  und 
Zehnter  hfttte  schon  dämm  nicht  bei  „Quellen**  wie  Sachs  und  Bader 
stehen  bleiben  dttrfen.  Nicht  dass  1261  (1267)  die  Pfonheimer  Jnden 
wegen  der  angeblichen  Ermordong  Margarethas  gefoltert  nnd  gerft- 
dert  wurden,  kommt  hier  in  Betracht,  sondern  der  Umstand,  dass 
die  Legende  schon  1507  sich  an  sclioinbare  Jtussere  Zeugnisse  —  das 
Grab  und  eine  Kindsleiche  —  anknüpfte,  dass  sie  sodann  infolge 
der  Reformation  in  Pforzheim  gänzlich  in  Vergessenheit  geriet  und 
erst  nach  der  Translation  der  Reliquien  nach  Baden-Baden  wieder 
zu  Ehren  kam.  Doch  das  führt  auf  das  Verhältnis  des  i^rottätauten 
Mai  nt  dem  Jesniten  Gamans,  das  dch  Zehnter,  so  lehrreich  es  nnch 
fnr  die  beiderseitige  Anschanvngsweise  ist,  yOllig  entgehen  Hess. 

Da  Gamans,  so  oft  er  noch  seit  Mai  abgeschrieben,  benutzt  und 
dtiert  worden  ist,  als  Ganses  nnveröffentlicht  ist  and  wohl  auch 
bleiben  wird,  so  wird  es  gut  sein,  nns  wenigstens  in  diesem  Falle 

mit  dem  Wortlaut  seines  Berichtes  bekannt  zu  machen  nach  einer 
Abschrift  des  Originals,  die  ich  der  oft  erprobten  Za?orkommenheit 
Herrn  Dr.  A.  Wermiughofis  verdanke: 

„Sub  hoc  eodem  ])rincip€  Rudolpho  I.  in  Pfortzheimensi  oppido, 
ubi  quandoque  residere  solebat,  res  mira  accidit,  quam  scriptoris 
coaevi  tide  dignissimi  verl)is  gratius  erit  audire  quam  meis.  Thomas 
Cantipratanus,  vir  reügioäiätiimus  ex  inclyto  divi  Dominici  seu  fia- 
tmm  praedicatornm  ordine  in  episcoimm  snfirsganeam  CameraceDsis 
archipraesolis  adsimptos  libro  3  miracnlomm  et  ezemfilomm  memorar 
bilinm  sni  temporis  de  sangnine  Chxistinno  a  Jadaeis  faso  qoaedam 
narrat  interqne  alia  etiam  istod  cap.  eins  libri  nndetrieesüno**. 


<)  Auf  Zehnters  Aufsatz  weiter  einzugehen,  ist  nicht  meine  Absicht, 
doch  möchte  ich  zum  Schluss  noch  darauf  hinweisen,  dass  an  der  Hand 
der  Re^'esten  sich  über  die  Eintreibung  des  dritten  Pfennigs  durch  Mark- 
gral Hernhard  doch  noch  mehr  hätte  sagen  lassen.  Wohl  nur  ein  lapsns 
caianii  hat  S.  aö7  die  hintere  GnU^schalt  Sponheim  von  der  Nahe  an  die 
Mosel  Terlegt.  In  der  Notis  ans  Xop^*BQch  468»  6  auf  8.  646  kann  die 
Jahiessahl  1480  nicht  richtig  sein,  wtil  F&Isgraf  Ludwig  eist  dveh  den 
MAUbuigsr  Frieden  (1484)  Ffudbcritier  Eppfatgeos  geworden  Ist 

a«|iMlir.  f.  flcMk.  S.  Obwrh.  N.  V.  XI.  4.  41 


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642 


Gamans  bringt  darauf  wie  Mai  den  wörUichen  Awunig  aas  dem 
jJBonom  universale"  uiid  fährt  dann  lurt: 

„Nomen  puellac  huic  fuit  Margaretha,  cui  tamquam  martyri  pro 
Christo  intcremptae  debitos  honor  haberetur,  tumbae  lapideae  ia 
aede  divo  Michaeli  archang.  sacra  (quae  primaria  Pfoitriieaili  9ti  6t 
Olim  caiuniiooniiii  coUegis  deoonia)  aliquot  pednm  altitiidme  a  pavi- 
meiito  elevatae  oorpiisciihim  impOBitiim  et  locus  ita  adaptatns  foit, 
Qt  eereoB  aecenaos  defigere  aut  lampades  appendere  derota  pleba 
commode  posset,  velut  in  aliis  martyrum  sepulcris  fieri  mos  erat. 
Saxo  qno  loculus  tegitur  hacc  inscnlpta  olim  legobantur  oi  mai?na 
ex  parte  adhuc  commode  leguntor:  Margarctlia  a  Judeis  occisa  o(biit) 
feliciter  anno  domini  1267  Kai.  Julii  fer(ia)  VI. 

De  ea  haec  quoque  annotarunt  sauctimoniales  ord.  praed.  coenobii 
Pfortthemensis  in  sao  Hagiologio  ad  diem  25.  JanÜ:  Aach  ist  heut 
gefiülen  das  selige  jongfräideiD  Margritha,  die  toh  den  hSsUchen 
joden  gemartert  war  in  ihrem  dbendten  jähr  und  ligt  in  demselben 
fltüt  sanctliichael  begraben,  die  Gott  begabt  hat  mit  grossen  mira- 
colen.  Anno  1507  ward  ihr  seeliges  grab  nfgetan  in  beyscin  des 
hochwurdigen  herren  und  vatters  Bernhardinus,  ein  cardinal  zu  dem 
h.  creutz  zu  Rolim  und  bischolf  zu  S.  Niclaus,  patriarcli  zu  Jerusa- 
lem, bäpstlicher  legat  der  teutschen  nation  und  stand  das  seeiige 
leibleiü  noch  unverweseu  mit  hüpschem  gelben  haar,  auch  fand  er 
bey  ihm  ein  gezeagnos  brief,  den  ihm  geben  hett  ein  doctor  prediger- 
Ordens,  genant  doctor  Thomas.  Sobald  der  luffit  dazu  gangen  ward, 
da  zerfiel  das  seelige  leibiin  in  fischen  (daher  sind  alle  kommen) 
nnd  ist  ihr  tag  der  nächst  tag  nach  s.  Johannis  des  Täuflfers. 

De  cardinali  Ostiensi,  loirato  n  laterc,  videtur  hic  fieri  mentio. 
Erratur  in  eo,  quod  i(jr])usculum  accedente  aere  in  favillam  redactum 
dicatur.  Nara  in  haue  boram  ferme  totum  sibi  adhuc  cobaeret,  are- 
factum  tantummodo  iustar  piscis  aere  frigido  aut  fumo  siccati,  quin 
et  digiti  pleriqoe  anos  nnguicnlos  retinent,  capnt  tamen  seinnctom 
est  et  nndam  habet  eraninm.  Tali  modo  cemere  übet  Badenae,  qua 
transhitom  fiiit  anno  1617,  dmn  praesidio  Oallico  Pfortzena  teneretor, 
qnia  illic  toto  jam  secnlo  omni  honore  camerat  et  onmino  ▼eiebatur 
in  eum  transportari  loeum.  ubi  venerationi  esset". 

Vergleicht  mau  nun  mit  diesem  Berichte  Mai,  so  sieht  man  auf 
den  ersten  Blick,  dass  er  ihm,  und  zwar  ilim  allein,  mit  teilweiser 
wörtlicher  Benutzung  gefolgt  ist.  Ja  sogar  das  Kapitel  des  „Bonum 
universale'"  scheint  er  ebensowenig  wie  Sachs  in  dem  Drucke  Col- 
Teners  benutzt  zu  haben,  da  bei  Gamans  infolge  eines  Tintenklexes 
die  hinter  MCCLY  folgende  Zahl  —  wahrscheinUch  doch  n  —  mir 
leserlich  geworden  ist  Was  Mai  von  Gamans  unterscheidet,  ist  ledig- 
lich die  Auffassung.  Fflr  ihn  ist  die  Glaubwürdigkeit  des  Thomas 
von  Chantimi>re  nirbt  so  Aber  allen  Zweifel  erhaben.  Den  Auszug 
aus  dem  „Bonum  universale"  giebt  er  nur,  „ut  liberum  sit  lectori, 
dictis  addere  aut  demere  fidem'*.  In  der  wörtlich  abgeschriebenen 
Stelle  über  die  der  kleineu  Märtyrerin  dargebrachte  Verehning  ver- 
leidler  nicht,  zwischen  „devota"  und  „plebs"  den  Zusatz  „vel  super- 


Miieellen. 


643 


stitiosa  potios"  einzuschieben.  Nicht  ohne  Ironie  behauptet  er  so- 
dann, den  Reliquien  die  so  lange  entbehrte  Verehrung  zu  gönnen, 
aber  sofort  regt  sich  wieder  der  Geist  des  streitbaren  Protestantis- 
mus  in  ihm,  und  er  schreibt  sein  besseres  Wissen  der  göttlichen 
Gnade  und  der  Reinigung  sordibus  Pontificüs"  zu.  Vor  allem  ist 
er  in  Bezog  euf  die  dorchgängig  erdichteten  Enahlnngen  von  jüdi- 
schen Kitoalmorden  nicht  ae  leichtglftobig  wie  sein  Qewfthrsmaiin, 
obwohl  er  unter  Berufung  auf  Reuchlins  Gegner  Pfefferkorn  es  nidit 
für  aasgeschlossen  hält,  dass  Juden  aus  Hass  nnd  Bachsacht  ge- 
legentlich Christenkinder  tretötet  hätten. 

Man  sieht,  die  Aufklärung  des  Durlacher  Gymnasialprofossors 
hatte  auch  ihre  Grenzen-  Seine  Polemik  gilt  tiberhaupt  doch  weniger 
der  Legende  an  sich,  als  dem  Reliquiendienste,  der  sich  daran  au- 
gekiiüptt  bat.  Aber  ein  wesentliches  Factum  hat  er  in  seinem  Ez- 
cerpt  ans  Gamans  wissentlich  oder  unwissentlich  doch  ttbergangen, 
den  «gezengnusbrief  des  Doctor  Thomas,  der  sich  1607  bei  Öff- 
nung des  Grabes  vorgefunden  haben  soll.  Dass  dieser  Doctor  Tho- 
mas kein  anderer  ist  als  Thomas  von  Chantimj)re,  halte  ich  für  ziem- 
lich sicher.  Die  weitere  Forschung  hätte  also  hier  einzusetzen  und 
die  Verbreitung  der  Handschriften  des  ^Honum  universale"  zu  unter- 
suchen. Die  Beglaubigung  der  Reli<}nien  gewinnt  dadurch  freilich 
nicht  das  mindeste.  Vielmehr  erschiene  es  charakteristisch,  da^s 
man  in  E<rmangelnng  einheimischer  Zeugnisse  auf  die  NoreUensanun- 
Inng  des  Brabanter  Mönches  zarOckgreifen  mvsste. 

Erlangen.  Mk^ard  Fetter, 


Einige  Ergänzungen  zur  Geschichte  der  Juden  in  der  Mark- 
grafschaft Baden-Baden  von  J.  A.  Zehnter  in  Bd.  XI,  337—441 
dieser  Zeitschrift,  besonders  inbetreff  des  Amtes  Bühl.  Unterm 
a  Mftrz  1673  flberträgt  der  markgräfliche  Sammerdirektor  Eschbach 
nnd  dessen  Rate  den  Jeden  Aren  von  BdU,  Isak  von  Ettlingen  nnd 
Aron  Fränkel  von  Durlach  gegen  Entrichtung  einer  gewissen  Geld- 
summe den  Eisenhandel  in  der  Markgralschaft  Baden-Baden  sowie 
im  Territorium  der  Abtei  Schwarzach.  —  In  der  „Aratspolizei-Ord- 
nung  von  Steinhacb,  manutenicrt  den  12.  Mai  1673"  heisst  es  bezt\g- 
lich  ^des  eingerissenen  Trottens  der  Judenschaft":  Demnach  auch 
ein  par  Jar  her  anfangt  einzureissen,  dass  zue  Herbstzeit  die  Reeb- 
lent  sich  mit  der  Judenschaft  in  solcher  Yerbflndtnos  einlassen,  dass 
bei  Trottnng  der  Trauben  sie,  die  Juden,  ander  dem  Vorwand,  wann 
sie  den  Wein  nicht  selbsten  trotten,  ihne  auch  nit  geniessen  dfirffsn 
und  also  selbsten  auf  das  Trottbett  steigen  und  die  Trauben  treten; 
und  solchem  nach  sie  den  Vorlauf  und  das  Böste  hinwegnemmen  und 
das  Schlimme  hinderlassen,  dies«;e?;  aber  eine  Sach,  welche  gar  uit 
zu  gestatten  in  Ansehung  gnediger  Herrschaft  und  übriger  Interes- 
seuten, [da]  aus  solch  überbliebenem  Judenwein  wohl  auch  der  Zehen- 
deu-,  TrutL-  und  Gültwein  bezahlt  werden  dörflfen,  ja  auch  diesem 

41* 


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Milcellan. 


Reeb-  nnd  Weinland  einen  grossen  Verroef  und  ohnwiederbrini?- 
lichen  Schaden  gebären  kann,  gestalten  solches  schon  bei  Eim'  und 
Aidern  etwas  WiedflnrUlen  Teninadit,  aln  wflrd  soldies  U«nH  bey 
Btnir  90  Bfliehflllnler  mbottai,  kflniRig  d«rgl«icli6ii  Uodenrogen 
nelaiMn,  dann  nan  mit  Fleiss  daraiff  Achtang  geben  und  den  Ueber- 
tretv,  wer  es  nit  mit  Geld  Yerinag,  mit  dem  Leib  leisten  lassen 
wttrd.  —  Vorstehende  Ycrordniinp  bezieht  sich  anf  die  Rühler  Juden, 
da  im  Amte  Steinbach  sich  keine  befanden.  —  Unterm  5.  November 
1723  vergleichen  sich  Schmaul  und  Isaek  Bodenheimer,  beide  Schirm- 
jnden  zu  liühl,  wegen  ihrer  gemeinsamen  Behausung  hinten  im 
Flecken  bei  der  Eich  oder  Sinnng  gelegen,  worin  die  Judenschul 
tfch  befindet,  »um  im  besMren  Flieden  nnd  Einigkeit  m  leben", 
dfthin,  daas  ersterer  dem  letiteren  die  aeifber  innegehabte  Hftlfte 
dieaer  Behausong  filr  160  Golden  abtritt  nnter  Vorbehalt  des  Reehtei 
fmt  aechs  Synagogenbeständer  (ßetstflhie)  fflr  seine  Familie.  Dieses 
Haus,  worin  bis  mm  Neubau  der  jetzigen  Synagoge  im  Jahre  1832 
die  „alte  Judenschule"  sich  befand,  steht  heute  noch.  Es  ist  das 
hohe  dreistöckige  altertümliche  Gebäude  am  Ende  der  Schwauen- 
gasse  (frflher  Kurulaubgas.se)  am  Mühlbach,  wo  die  Postgasse  ein- 
mündet Hier  war  die  „Eich  oder  Sinnong**.  ~  Unterm  2.  Mai  1787 
verordnet  die  baden-ba^Usdie  Begiemng  (Hofratskollegiom)  anf  den 
Yorschlag  dei  Amtmanna  Ferdinand  AleAmder  von  Mohr  an  Bflhl, 
daaa  Jede  Haushaltung  der  dortigen  Judenschaft  20  Gulden  zur  Be- 
streitung der  Kriegskosten  liei/ntragen  hat.  —  Schutzjuden  7.n  Bnhl, 
welche  alljährlich  auf  Martini  eine  gemästete  Gans  an  hochfürstliche 
Hofstatt  zu  liefern  haben:  Isack  Bodenheimer,  der  Judenschultheiss, 
Schmuel  der  Jud,  Elias,  Schmuelen  Sohn,  Mayer,  Isaks  Bruder, 
Götschel,  Löbel,  Abraham,  Löbela  Sohn,  Lämble,  Löbels  Sohn,  Lämble 
Ibyer,  Josef,  Abrahama  Mayen  Nachkomb,  Salomon  Marz,  Semmel 
LMmI,  SammeU  Sohn,  Ann  Meyer,  Elina  Sehweitaer,  Kanfinaim 
Schweitzer,  Maron  der  Jnd  (Bühler  Amtscolligend  1799).  —  Infolge 
der  Judenordnungen  von  1714,  1715  und  1716  waren  noch  bis  zum 
Jahre  1789  sämtliche  jüdische  Familien  an  Btthl  im  sog.  Hllnferdoif 
und  in  Seitengassen  wohnhaft. 

Im  Gebiete  der  Abtei  Schwarzach,  welche  seit  1422  der 
badischen  Schirmvogtei  unterstand,  hielten  sich  nur  vorübergehend 
einselne  Juden  anf;  dieae  worden  bald  von  den  Markgrafen,  bald 
von  Abten  «in  Schirm  genommen".  Jndengeleit  und  Jadenachnts 
bildete  seit  der  Mitte  des  17.  Jahrhunderts  ein  Streitobjekt  im  Pro- 
zesse zwischen  Baden  und  Schwarzach.  In  der  Klosterrechning  von 
1582  kommt  die  Aufnahme  eines  Juden  mit  dem  Einnahmeposten 
von  13  Gulden  vor.  Im  Jahre  1(>17  waren  Ilirzel  und  dessen  Vetter 
Aron  als  badische  schirms verwandte  Juden  zu  Stollhofen  ansässig. 
Da  Hirzel  seinen  Tochtermann  von  Hagenau  zu  sich  ins  Haus  neh- 
men  wollte,  so  Hess  sich  Aron  mit  Bewilligung  des  Markgnftii  nnd 
des  Abtes  von  Schwarttch  im  Dorf  Schwanach  nieder,  noftr  er 
«inen  niiteiin  17.  December  1617  «oigeetellten  nmikgElilielMn  Sebvti- 
brief  erhielt  Danach  hatte  er  das  geiröhnlicfae  Scfairmgeld  von 


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Miscelleii. 


10  Reichsthalern  an  die  badische  Landschreiberei  zu  entrichten, 
(Abdruck  der  Urkunde  im  ^Landesfarst",  BeiL  43.)  —  Judenaufr 
nahmea  durch  die  jUte  Yinoeu  Hang  und  Gattw  Wigner  tedw 
In  den  Jahren  1666,  1682  und  1664  aUitt.  Badni  gogenfther  anohte 
Abt  Wagntr  das  «landesflbnUiche*'  Reeht  der  Abtei  des  Jndear 
Schutzes  energisch  zu  wahren.  Bern  Juden  Löwel  von  LichtenaOf 
der  seit  mehreren  Jahren  zu  Schwarzach  gewohnt  und  Handel  ge- 
trieben hatte,  schenkte  der  Abt  „aus  Wohlgcncigtheit"  beim  Ab- 
schied einen  Gulden.  —  Indessen  wurde  schon  bei  dem  Rüggericht 
von  1()51  die  Verordnung  gegeben:  „Mit  den  Juden  soll  man  sich 
Zinses  halber  uit  anders  als  mit  den  Christen  einlassen  bei  willkOr- 
licher  StraT,  und  1681  wurde  ftr  die  Abtsstftbe  puhliciert:  „Wann 
kOnftig  ein  Borger  mit  einem  Jaden  sieh  In  ein  H^ndelQgesehftft  ein- 
lasst  und  von  ihm  betrogen  nnd  hinterftthrt  wird,  so  soll  er  nit  vor 
die  Obrigkeit  kommen,  sondern  den  Schaden  an  sich  selbst  haben. 
Gleiche  Hesrhaffenheit  soll  es  auch  uff  dos  Juden  Seiten  haben."  — 
Als  im  Jahre  1775  von  der  badischen  Regierung  ein  Jude  in  Sclnvar- 
zach  aufgenommen  wurde,  protestierten  dagegen  sowohl  der  Prälat 
als  auch  die  Unterthanen  in  einer  Supplik  an  den  Markgrafen.  Es 
mussten  einige  Husaren  aufgeboten  werden,  um  dem  badiscben 
SchimUnden  die  An&ahme  in  ein  Hans  in  snwliigen.  (Vgl.  Ui^ 
konden  rar  dipL  Geschichte  der  Abtei  Schwarach  Ko.  BOTb.,  407, 
514,  487-480.) 

Jfooff.  K.  Beinfritd, 


Eine  Sammlung  im  Biatimi  Konstanz  für  das  hl.  Saiat- 

apital  in  Rom  vom  Jahre  1349,  Das  Generalhmdesarchiy  sa 
Karismlie  erwarb  Tor  kurzem  eine  Urkunde,  die  Herr  Archifrat 
Obser  im  Katalog  eines  Antiquars  bemerkt  hatte,  nnd  die  in  mehr- 
ftcher  Hinsicht  bekannt  gemacht  zu  werden  verdient  Zunächst  ist 
sie  die  einzige  ihrer  Art  in  den  Jahren  1293  bis  1356,  d,  h.  der  ein- 
zige Bettelbrief  für  ein  Spital  ansserhalb  des  Bistums  Konstanz  aus 
der  bischötiich  Konstanzischen  Kanzlei.  Aber  auch  Bettelbriefe  ftlr 
Spitäler  innerhalb  des  Bistums  kommen  in  jenem  Zcitraimi  nieht 
eben  häufig  vor.  Sodann  zieht  die  uns  vorliegende  Urkunde  durch 
ihren  Inhalt  die  Aufmerksamkeit  auf  sich. 

Im  allgemeinen  pflegt  man  bei  den  mittelalterlichen  Urkunden 
aal  die  Formefai  der  Einleitung  und  des  Schlusses  Dicht  viel  Wert 
sn  legen  und  eilt  das  sadilich  Neue  auszunutzen.  Mit  vollem  Recht. 
Nur  darf  man  nicht  vergessen,  dass  die  Formeln  als  solche  ihren 
besonderen  Wert  haben  und  in  die,  wenn  auch  nicht  immer  wahre, 
80  doch  wenigstens  amtlich  vorausgesetzte  Anschauung  der  au^ 
stellenden  Kanzlei  einführen. 

Hier  hat  zweifellos  der  Papst  nicht  nur  an  den  Konstauzer, 
aondem  auch  an  ahbeiche  andern  Bis<Mii  eUi  BunMirefiben  ge- 
richtet und  ihnen  Sammlungen  ftr  das  hL  Oeistivital  in  Bom  mir 


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646 


Miacellen. 


befohlen.  Aus  diesem  Rundschreiben  dürfte  die  bischöfliche  Kanzlei, 
an  deren  Spitie  damali  der  Protonotar,  Domherr  Heinrich  Opfenbach 
MS  bDjr  itend,  die  ganxe  Einleitong  ttbemommen  haben,  die  recht 
■nspirediend  gehalten  ist :  der  Hinweis  auf  das  Gemeinschaftsleben 

der  ersten  Christen  und  ihre  gegenseitige  Unterstützung  und  das 
Gebot  der  Nächstenliebe  iM-reiten  den  folgenden  bischöflichen  Auf- 
trag an  alle  Geistlichen  des  Sprengeis  in  geeigneter  Weise  vor. 

Das  hl.  Geistspital  in  Korn,  dem  der  Bischof  von  Konstanz  so 
anssergewöhnliche  Vergünstigungen  erteilte,  war  1215  von  Papst 
Innocenz  III.  gestiftet  worden  and  entwickelte  sich,  Ton  allen  Päpsten 
mit  Privilegien  ftherhtnft,  zn  der  grossartigsten  mter  diesen  An- 
stalten, dflven  Bedentang  im  MitteUlter  noch  viel  hervorragender 
war  als  heutzutage.  Das  Spital  war  nicht  nur  Krankenhaus,  sondern 
aach  Herberge,  und  wir  ersehen  aus  der  Urkunde  selbst,  dass  es 
von  Pilgern  aller  Länder  in  Anspruch  penoramen  wurde. 

Einige  sprachliche  und  sachliche  Einzelheiten  der  Urkunde  habe 
ich  in  Anmerkungen  erläutert,  wo  sie  besser  zu  übersehen  sind. 
Der  Abdruck  schliesst  sich  eng  an  die  Urschrift  an.  Meine  £r- 
ginznngen  fehlender  WOrter  nnd  Bnchstaben  stehen  in  eckigen 
Klammein.  Wo  sie  mir  nicht  einwandfrei  schienen,  habe  ich 
es  vorgesogen,  eine  dnrcfa  Striche  heaeiehnete  Lflcke  zn  lassen. 
Kemier  des  einschlägigen  Fonnelwesens,  besonders  aber  Forscher, 
denen  eine  andere  Ausfertigung  dieses  Bettelbriefes  zur  Verfügung 
steht,  werden  leicht  zur  sicheren  HersteUong  des  Tentes  beitragen 
können. 

1349  Jali  3  Konstanz.  Bischof  Ulrich  III.  von  Konstanz 
befiehlt  allen  Geistlichen  in  Stadt  und  Bistum,  den  vom 
Papst  ausgesandten  Sammlern  des  hl.  Geistspitals  zu  Rom 
Vorschub  zu  leisten,  prcwährt  den  Beisteuernden  ver- 
schiede ue  Verguuätiguugeu  und  bedroht  Zuwiderhandelnde 
mit  strengen  Strafen.*) 

Ulricos  Dei  graüa  episcopus  Constantiensis  honorabilibos  in 
Christo  . .  abhatihns  . .  prepositis . .  priorihos  . .  dfecanls]  . .  came- 
rarüs  . .  plehanis  sen  . .  vioeplebanis  .  .  incnratis  .  .  cappeUanis  et 

. .  rectoribns  ecclesiarom  sen  cappeUamm  imiversis  per  civitatem  et 
dyocesira  Constantiensem  constitatis  salutem  in  omnium  salvatore. 
Cum  magnam  ruinam  ingerat— ^—s  papalium  contradictio  precep- 
torum,  prelati  ecclesiarum,  sancte  Romane  ecclcsie  cxistenles  co- 
lumpnc.  in  omnibus  mandatis  apostolicis  et  maximc  in  illis  quo 
salutem  respiciunt  animarum,  multo  magis  debeut  [esse]  promptiores, 
qnia,  si  obedientes  non  existerent«  fides  eatholica  oovnmt  et  beati 
Petri  navicnla  titnharet  [C]imi  igitnr  conditor  renun  Dens  ammi* 
rabiU  proridentia  diqionens  in  singnlis*)  [statmn]  terre  bo[nis  comp]- 
leverit  nmversis,  nt  homana  conditio  vite  necessaria  sibi  valeat  mini- 
strare,  ins  commune  reqidrit  qnemlibet  [et]  etiam  naturales  conpassiones 

<)  YgL  OSTteUieH,  Regg.  Konst  2  No.  4916.  —  »)  Das  fblgeade 
Ueiae  Wort  begann  mit  s  od«r  f  und  sehlon  mit  n  oder  m. 


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MisceUen. 


647 


hortantor  egenis  et  paaperibus  in  suis  necessitatibos  sabvenire.  Le- 
[gitar  enijm  de  GhrisU  fidelibus,  quod  imiiB  spiritiiB  <t  Qua  fides  erat 
In  eis  et  enat  eis  omnla  commiiiija  qua  htbebant.  Aenuiliu  tamen 
laliitis  himiam  genens  nnlitia  aeviente  [pr]oh  dolor  1  talia  disdiiaTit, 
ad  coitifi  re[paratioaem]  sancta  mater  ecclesia  thesaurum  gratie  non 
cessat  miaericorditer  aperire,  vere  salutis  auctorem  hamiliter  inci- 
tando  qni  dicit  et  precipit  Drum  toto  corde  diligerc  et  proximum 
tuum  sicut  fe  ipsiim.^)   Ver[um  cum]  in  his  duobus  mandatis  salus 
consistat  cuiuslibet  peccatoris  sub  forma  ecclesie  militantis,  si  man- 
datum  apostolicum  supervenit,  pro  huiusmodi  piis  factis  exeqaendia 
necesse  est  multo  üaiciliiu  anrem  benivoDam  impejrtiri,  qoia  qui 
populfun  Cbriati  docere  debet  salubriiia,  aordos  non  fiat  ant  mntoa. 
Hinc  eat  qood  mandatom  apostoliciim  recepimos  super  eo  vidclicet 
quod  yiros  retigioaos,  fratres  lioapitaliB  sancti  Spiritus  de  urbe 
Borna,  [petitionum  nluntios  earumdom,  pro  fidelium  coUigendis  elemo- 
sinis  destinatos  ad  sustentatiouem  paui)erum  eiusdem  hospitalis  et 
perej^rinorum   qui  illic  de  diversis  terris  cottidie  confluunt,  in- 
cessanter  benigne  re[rii)ianms]  et  defcndamus  ipsisquc  caritatam  (sie) 
subsidia  erogemus.  Quare  vobis  auctoritate  apoatolka  et  noatra  in 
Tirtute  aaacte  obedientie  necnon  avb  pena  aaapenaioxiia  ab  offido 
diTinomm,  firmiter  'et  diatricte  ]iredpie[ndo  malndamiia  aicatapoato- 
licia  recepimaa  In  mandatis,  qoatenus,  ob  reverentiam  aedis  aposto- 
lice  atque  nostram,  negoünm  profiati  hospitalis  in  quo  sex  opera 
misericordie  exerccntur*)  veraciter.  prout  mandatum  scdis  apostolice 
[continet]  et  hortatur,  sex  diclms  dominicis  et  fcstivis  incidcutibus 
durante  isto  negotio,  excommunicatis  et  nominatim  iuterdictis  ex- 
clusis,  in  caucellis  seu  cappellis  ac  ecclesiis  a  nobia  auctoritate  ordi- 
naria  iuterdictis'),  quod  [interdictumj  per  eoßdem  aez  diea  anapen- 
dimoa,  divina  celebiando  ol&cia  proat  a  procnratoribiia  dicti  negotii 
fneritia  infbnnati  et  melina  potneritia,  promovendom  vestris  subditia 
fideliter  exponatia,  ipaoa  anbditos  ad  tam  saluberr[ima  pietjatis  opera 
inducentea,  qvia  scriptum  est:  Beati  miserkordes  fjnnd  ipsi  yniscn- 
cordiam  cofisequeninr^)  et  iudicium  sine  mi?:ericordia  erit  et  qui  non 
fecerit  misericordiain,  tum  dicctiir:  Itc  maledicti  in  ignem  dernum 
[qui]  diaholo  et  anydia  ciu-i  paratus  est  ah  derno^).   Item  precipi- 
mus  sub  pena  predicta,  ut  cartulas  istius  negotii,  quas  exbibitor  pre- 
sentiom  vobis  prcsentaverit,  amicabiliter  recipiaÜs  et  aicnt  mona 
eat,  babeantnr*)  [in  quaU]bet  eocleaia  aea  cappella  et  per  vos  sacer- 
dotea  veatria  aabditia  fideliter  exponantnr,  ae  oeoatitnantiir  in  8in> 


1)  Nach  Matthäus  22,  37.  39  —  Die  Kirclie  des  Mittelalters  hob 
oraprünglicli  sechs  Workc  (hr  Barmherzigkeit  hervor,  später  lügte  sie 
nach  Tob.  12,  12  als  siebentes  das  Begraben  der  Toten  hinzu.  Real.- 
Encykl.  f.  prot.  Theol.  2,  101.  —  •)  Über  das  Interdikt  im  Biatam  Eon- 
ataa>  vgl.  CartcUieri,  ßegg.  Konat.  zu  1326,  1848  n.  1849.  —  *)  llatthiaa 
6^  7.  <)  Kaeh  ICattliAiu  26, 41.  -  •)  Es  steht  kMtw  Abkflmagi- 
•trieb  darftber»  das  Meotiir  nnd  Aadamifiir  aofgelOat  werden  kann. 


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648 


MIseelleii. 


gulis  eeclesUi  nni»  Tel  dno  ydonei  viri  de  snbditU  Testris,  qd,  laqna 

in  diem  representationis  ipeius  elemoeme,  [istas  e]e]iii08iiiM  colli- 

gant  et  recipiant  fideliter  ac  conservent  Qne  die  representÄtionis 
elemosina  per  vestros  subditos  erogata  ipsis  nnnciis  integraliter  sab 
pena  excommunicationis  assipnetur  nec  aliquod  exigatur  de  clemo- 
sinis  [ad  tjam  pius  usus  datis  ocrasione  alicuias  edificii  vel  structure 
tel  alia  qaacumqoe  de  causa  quia  vere  mandatum  presens  honorem 
Bei  per  obedientiam,  caritatem  prozimi  per  elemosinam,  salutem 
animanim  per  indtdg[entiasl  operatar.  Idee  omnes  petitioiies,  coiiueaitt- 
qae  dignitatis  sou  conditionis  existant,  tarn  noetris  litteris  quam  alilB 
quibuscnmque  admisse  fuerint  vcl  concesse,  dnraiite  Isto  negotiot, 
excepto  negotio  sancti  Anthonii inh[ibemus]  anctoritate  sedis  apo- 
Btolice  sub  pena  suspensionis  ab  officio  atque  nostra  firmiter  [et] 
districte.  Que  omnia  iicgotia  cassanius,  irrita  faciious  usqnc  in  diem 
reportationis  *)  negotii  supradicti,  revot-antcs  ea  penitus  ])er  prcscntes. 
Si  [qnifl  reto]  ex  Yobk  in  dicti  negotii  promotione  aut  elemosinarum 
reportatione  negligena  repertus  faerit  vel  deliqucns,  damiu  ezhibitori 
preaentiiim  aoctoritatem  plenam  tales  et  enmes  abaentes  vel  nbdlM 
et  quoninique  modo  co[ntra  dictum]  negotiam  delinqaentea  ad  preaea- 
tiam  iiostram  vel  nostri  .  .  officialiB  citandi  termino  competenti  qao 
compareant  pennm  pro  deraeritis  recepturi.  Si  layci  fuerint  predictum 
negotium  impedicntes.  excoriimunicari  a  vobis  [volumus]  per  presen- 
tes  quousque  cuudignam  satisfactionem  fecerint  de  premissis.  Vobis 
antem  «cerdotibus  in  lioc  negotio  fideliter  laborantibus  quidquid  in 
horia  eanonicia  et  divino  oi&do  ignoranter  vel  necessitate  obmisistis, 
a[ac(oritate  aedis]  apostoUce  et  noetra  misericorditer  retaxamu.  la- 
saper  omnibas  benefactoribas  dicti  bospitalla  quadraginta  dies  iniancte 
penitentie  simüiter  relaxamus.  Dominaa  edam  . .  pa])a  omnibns  bene- 
fectoribus,  qui  predicto  hospitali  manns  po[rrexerintJ  adiutrices,  sep- 
timara  partem  de  ininncta  penitentia  relaxat;  item  unum  annum  et 
quadraginta  dies.  Necnon  ceteri  summi  pontifices,  archicpiscopi  et 
episcopi  tot  et  tantas  indulgentias  sunt  elargiti  et  ctiam  ela[rgiuntur] 
qnod  eamm  aamma  ad  octuaginta  auuus  et  tut  karrenas^)  sccui-e 
potervnt  (de)  conpatari  Inraper  omne  TotitiD,  TOto  JeroaelondtaDO*) 
domtaxat  exoepto,  asque  ad  sammain  centom  Buurcanun  relaxat 
dnmmodo  [tantom  detar]  in  nibddiiim  negotii  qoantom  profidssi  (sIc) 
▼olentem  pro  conanmmadone  oontigeret  expendere  dicti  voti*X  Itont 

*)  Über  eine  Sammlung  zu  gunsten  eines  mit  dem  Namen  des  hl. 
Autooius  verbundenen  Zwecks  vermag  ich  z.  Zt.  aus  dorn  Kon^nzer 
Bistom  nidita  mitzuteilen.  —  *)  Beportatio  wird  von  Du  Ganse  mit  dem 
fraoaBMien  tnmapori  erUftrt  and  bedeutet  Uer  vagdihr  Üborwdiong 
der  geMauadtea  Qeldw  aa  die  Vertmer  dei  Spitals.  —  *)  Canna  (eir- 
rina,  voo  quadiageaa  abgddtet)  Mas  das  fkkr  grUssere  SOndea  aafierlegte 
viorzigtäßige  BussreiL  —  *)  Von  dem  Gelübde,  zum  Grabe  des  Erlösers 
nach  Jernsalem  zu  pilgern,  entbindet  allein  der  Papst.  Wetzer  und 
Welte,  Kirchenlexikon,  „Gelübde".  —  *)  Hier  handelt  es  sich  um  eine  Ver- 
tauachung  zweier  Gdübde,  die  eogenannte  commatatio  Tolorum. 


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MitceUea. 


•49 


peccAta  oblita,  vota  fracta  si  ad  ea  redierint,  offense  patrum  nt  ma- 
trum  sine  manuum  iniectione  v[iolonta],  violatores  tidci  prostite  et 
iuramentoruin  absque  capitalibns  miscrit  orditer  relaxautur.  Item  de 
nsnriSi  incendiia,  rapinis  et  aliis  rebus  male  acquisitis,  si  veri  heredes 

iieaciliiitiir  «t  st  da  eonsilio  raomm  [-^  ]  ad  predictum  hospitale 

saneti  Spiritus  ns  hninsmodi  transmÜBerint,  plenarie  absolventor. 

No6  vero  de  omnipotentis  Bei  miserioordia  et  beatissime  Dei  geni- 
tricls  virginis  Marie  sc  beatorum  Petri  et  Pauli  apostolorum  auc- 
[toritate  confijsi,  omnes  indnlgentias  dicto  hospitali  a  snmmis  Romanis 
pontificibQS  .  .  arcbiepiscopis  et . .  episcopis  concessas  et  fratoniitates 
eiusdem  ratas  et  gratas  habenius  ipsasquc  auctoritate  ordiuaria  ap- 
probamus,  [dicto  nc^'otio]  ab  instaiiti  festo  beate  Margarete  virginis 
cl  martiris  asque  ad  iet>tum  beate  Katberiae  virgiuis  proxime  subsc- 
qneiis  et  hob.  amplios  in  soo  robore  pemumsBro,  non  obstantibiis 
TeTo[catioiiibiis]  qsibascomqae  negotiorom  per  nos  fiMtis  Tel  medio 
tempore  fadendis.  Datum  Constantie  anno  domini  millesimo  treoen- 
tesimo  XL  nono,  feria  sezta  proxima  ante  festiim  beati  üdalrid 
episcopi,  indictione  secunda 

Or.  Pergament.  Generallandesarcbiv  Karlsruhe  5  Gen.  17.  Die 
Urkunde  hat  als  Umschlag  gedient  und  ist  zu  diesem  Behufe  in  der 
Mitte  quer  darchgeschuitten  und  an  einigen  Stellen  durchlöchert 
worden.  Die  Schrift  ist  gut  erhalten. 

Kurienthe.  Alaamder  CaHeUieri. 


Zwei  Statuten  des  Konstanzer  Domkapitels  aus  den  Jahren 

1432  und  1485.  Roscher  bezeichuet  in  seiner  „Politik"  (2.  Aufl. 
143  ff.)  die  Ausschliessung  als  Prinzip  der  Arist<jkratie ;  er  betont  die 
oligarchische  Tendenz  der  katholischen  Priesteraristokratie  des 
Hittelaltera,  die  schon  im  12.  Jabrhondert  die  BisehofBwabl  in  die 
Hand  der  Domherren  legte.  Die  Wirksamkeit  des  nftmlichen  Prin- 
zips wiederholt  sich  alsdann  in  den  Domkapiteln:  es  musste  für  sie 
als  kleinere  Aristokratieen  von  eben  der  Bedeutung  sein  wie  für  das 
Ganze,  dessen  Restandteile  sie  bildeten.  Bonifaz  VIII.  hat  ver- 
ordnet, dass  nor  ein  Adeliger  oder  Bitterbürtiger  Domherr  werden 
solle. 

Die  Ausführungen  Roscher's  werden  durch  die  im  i  uigeadeu  mit- 
geteilten Urkunden  erläutert.  >)  Mit  Absicht  ist  ihnen  kein  Terweb 
auf  kirchenrechtliche  Litterator  oder  solche  znr  mittelalterlichen 
BUdoBgsgisehiGfate  beigegeben.  Bleibt  Neigung  and  Müsse,  so  ge- 
denke ich  in  späterer  Zeit  auf  die  Entwicklung  der  Konstanzer  Dom- 
kapitelstatuten bis  zur  Reformation  znrückzukommen  und  damit 
einen  Beitrag  zu  liefern  für  ein  „Corpusculum  iuris  ecclesiastici  Con- 
stantiensis**,  fttr  welches  bereits  einiges  Material  gesammelt  ist. 

<)       Both  Ten  Sdueekenstein,  diese  Zeilschr.  S8  (1876),  19. 


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630 


Miscellen. 


1)  1482  Dezember  1 

Otto ')  Dei  et  apostolice  sedis  gratia  episcopus  Constantiensiß  uni- 
versis  presentium  inspectoribas  presentibus  et  posteris  ad  perpetuam 
rei  memoriam  notificamns  et  ad  eomm  notititiB  dedvd  TOlnmos  et 
dedncimiiB  infrucripCa  eum  aalute  et  einoera  in  Domino  earitate. 
Qnoniam  nnmdo  in  maligno  posito  nonnuUi  oeca  cnpiditate  sednctl 
tanto  ad  invadendnin,  spoliandum  et  nsarpandniii  ecclesiarom  bona 
impias  manus  extendunt,  quanto  rariores  inveniunt  objoctores  et 
defensores,  et  quia  capitalum  ecclesie  nostre  maioris  Constantiensis 
a  multis,  qui  nomcn  domini  in  vanuni  rccipere  non  formidant,  prout 
experientia  didicimus,  hacteuus  multipliciter  in  bonis,  rebus,  reddi- 
tibus  et  proventibus  eonindem  in  diversis  partibos  presertim  diocesis 
nostre  Constantiensis  consistentibns  patiebatur  pressoras,  molestiss, 
spoUationes  et  jactnras,  qnibos  defensionis  presidio  per  canonioos 
nostre  capitnli  plebeos  ac  parve  conditionis,  ignotos,  alienigenas, 
ignobiles  neqae  in  theologia  vel  in  jure  vere  graduatos,  illegitimos 
mechanicorum  ac  artificum  filios  occurri  et  obviari  non  potuit,  -  nos 
solempni  in  premissis  cum  capitulo  dicte  ecclesie  nostre  tractatu 
prehabito  et  deliberatione  matura  statui  et  honori  ecclesie  et  capituli 
nostrorum  possetenus  iu  hiia  et  ciica  ca  pruvidere  cupientea,  de  con- 
silio,  oonsensn  et  Tolnntate  cjosdem  capitott  nostri  statnimns,  ordi- 
namos  ac  perpetao  et  irrefragabiliter  in  dieta  nostra  eeclesia  obser- 
Tari  volnmos,  ot  nnllns  per  capitalum  nostnun  deinceps  in  firatrem 
et  canonicum  dicte  nostre  ecclesie  reeipiator,  nisi  de  nobili  ac  mili- 
tari genere  procreatus  vel  in  theologia  aut  in  jtire  doctor  vcl  licen- 
tiatus  seu  honestorum  parcntum,  non  mechanicorum  scu  artiricum, 
legitimus  natus,  qui  non  alienigena  sed  provincialis  seu  talis,  qui 
buüin  infra  provinciam  Maguntinensem  traxerit  origiaem  et  moribus 
ac  honestate  digno  commendetur  testimonio.  Quod  si  secus  per 
ipBun  capitolnm  nostrom  ant  eomm  snceessores  fiictom  ftaerit,  eis- 
dem  sie  contra  presens  statotom  reoeptis  per  talismodi  receptionem 
Jos  In  prebenda  sen  prebendis,  ad  quam  vel  qnas  recepti  fuerint, 
volumus  non  arquiri,  sed  eandem  receptionem  et  inde  secuta  roboris 
non  habere  hrmitatem.  Pro  ruius  quidem  statuti  nostri  perpetua 
subsistentia  et  testimonio  sigilli  nostri  una  cum  sigilli  dicti  nostri 
capituli  fecimus  presentes  litteras  uostras  hujubmodi  statutum  in  se 
continentes  appensione  commoniri.  Quod  quidem  sigillum  nostnun 
noe  decanos  et  capitolnm  ecclesie  Constantiensis  snpradicte  in 
testimoninm  nostri  consensns  et  onminm  premissorom  enm  dicti 
domini  nostri  episcopi  sigillo  presentibus  duximns  appendendam. 
Datum  Constantie  in  aula  nostra  episcopali  sab  anno  a  nat.  D«  1432 
mensis  decembris  die  2 ,  ind.  10. 

Or.  Karlsruhe  5  Gen.  44;  allein  das  Siegel  drs  Domkapitels  ist 
erhalten.  —  Abschr.  des  15.  Jhdts.  Karlsruhe  5  Spcc.  JJ;Jj:,<  —  Kopb. 
322,  232h.  Karlsnüie.  Durch  Bulle  txmi  2.  Juli  U33  (D.  KofM 

^)  Otto  m.  ans  dem  Hause  der  Markgrafen  Ton  Hachberg-BAttelii 
1410— d4. 


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XiieeUeii. 


651 


apud  S.  Pdrwn  1433,  6.  non.  juL,  pont.  n.  a.  3.  „Injunctum  nobis^) 
bestätigt  Papst  Eugen  dieses  StattU.  AbscJtrißen  des  15.  Jhdts, 
Earlanihß  5  ßpte,  28$,  de»  17.  md  18,  Jhdii.  iibmtda  5  &m,  44. 
—  Kopb,  sali,  aSlh.  KarUnike,  —  Zaber  etmeüM,  SS?  Dotum- 


2)  1485  Angust  4. 
Nos  Otto')  Dei  et  apostolice  sedis  gratia  ecclesie  Constantiensis 
episcopus  necnon  decanas  et  capitulum  ejusdem  ecclesie  provide 
attendentes  quod,  quaravis  nostri  in  dicta  ecciesia  pro  tempore 
predecessores  salubriter  oportuueque  coüäidcrantes,  quod  ecclc^ia 
predieta  Tifis  nobilibw  doctisqne  et  poritis  quam  plorimuii  indigeat, 
Btatnemot  et  ordiaarmit,  nt  nnlliis  deineepB  in  canoniciim  diete 
ecclesie  nisi  legitttme  natos  et  in  theologia  magister  ant  in  alteio 
jorium  doctor  sen  licentiatiis  Tel  de  nobili  aut  militari  ge&ere  sea 
honestis  aliis  parentibus  non  mechanicis  aut  artiticibua  procreatus 
recipiatnr  neque  admittatur  fueritque  pro  premissorum  iirmiori  sab- 
sistentia  apostolice  sedis  confirniationis  robur  adicitus  (I)  et  ob- 
tentus  (!),  attamen  quia  experientia  edocti  hodiernis  temporibus  multi 
ignobiles  et  ex  mechanicis  et  artificibns  aUieqne  infiurioribos 
Tillanicie  parentibus  proereati  minne  doeti  atqne  periti  ad  gradna 
doctoratna  sive  licentie  in  altero  jorinm  taliter  qnaliter  et  abeqne 
eo,  qood  in  aliqno  generali  studio  per  aliqaoe  annos  stnduerint,  non 
rigore  oxaminis,  sed  quibusdara  novis  excogitatis   et  inordinatis 
favoribus  et  machinationibus  promoti  reperiuntur  et  in  dies  proroo- 
ventur,  qui  nee  consulere  in  negotiis  ecclesiarum  nomnt  neque  pro- 
desse,  ymo  sub  tali  promotione  ad  canonicatus  et  prebendas  in  ipsa 
ecciesia  nostra  Constaiitiensi  aspiraut  contra  meutern  et  int^ntionem 
ipeonim  etataentiom  et  contra  obtenti  corroboiationein  egasdem 
Btatati  indolti  eonceasionem  e^decretam,    idao  biqnemodi  frandibns 
et  inconvenientiis  obvlare  et  ^ront  expedit  ecclesie  b^jasmodi  oppor- 
tnne'J^royidere  volentes  dicto  statuto^ostroxredecessonim  nostrorom 
illiusque  corroborationcnT^r  confirmatiurrem  inherentem  de  novo 
statuimus*)  et  ordinamus,  quod  nuUus  deinceps  in  canonicum  dicte 
nostrc  ecclesie  Constanticnsis  recipiatur  neque  admittatur,  qui  sie 
procrcalLLi  et  iu  altero  juriuin  ad  gradus  doctoratus  seu  licentie  aut 
in  tbeologia  magisterü  promotot  nisl  per  qnatiior  annos  oontinnoo  in 
aliqno  generali  studio  stndnerit  et  nt  Stadens  qne  inibi  legontor 
leetiones  otdinarias  et  solitas  continno  fireqnentaTerit  et  babitom 
solitnm  stadentiom  detulerit  et  per  doctores  stndii  generalis  ad 
gradum  doctoratus  scu  licentie  in  altero  jurium  aut  magisterü  in 
theologia  cum  rigore  examinis  fuerit  rite  et  legittime  promotus,  de 
quibus  antequam  recipiatur  seu  admittatur  iidem  facere  habeat  sutfi- 
cienter  et  legitime.  Yolomus  quoque  et  promittimus  pro  firmiori 


■)  Otto  IV.  ans  den  Harne  der  Giaftn  yen  Sooneabsrg  1474-91. 
>)  Die  Eoaatmlrtioii  dea  Sataea  wird  allein  veiatliidlidi  doreb 

I.   ^?  -i ' 


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652 


Litteraturnotuen* 


hujusmodi  ätaiuü  observatione  et  uianutentione  pro  nobis  nostrisqae 
BoecessoribiiB  snb  nostri  et  sneeeisofiiiii  noetrorom  per  nos  et  nostmm 
qnemlibet  ae  eaecesBomm  eonmdem  ia  reeeptione  et  admiasioiie  de 
olwenrandis  statotiB  et  oonsaetndioilHiB  diete  ecclesie  prestiti  jort- 
menti  fide  data  loco  jnramenti  millo  irnqnam  tempore  contra  faeere 
ncc  fiori  conscntirc.  In  quorum  omnium  et  singulorum  premissomm 
evidens  tebtimoniuin  et  fidetn  indubiam  dictique  statuti  et  ordi- 
nationis  perpetua  subsistentia  et  robore  (!)  prosciites  litteras  ficri 
nostroruinque  pontiricalis  et  capitularis  ^iKillorum,  quibus  in  similibus 
utimur,  appensione  communiri  ac  aliis  sepedicte  ecclesie  et  uostris 
atatatis  de  ?erbo  ad  Terbam  iaieri  et  aggregari  jnsahnii«  et  fecimua. 
Datum  et  actmn  Gonatantie  in  loco  capitnlari  a.  D.  1486  die  Tero  4. 
mensia  augusti. 

Or.  Karlsruhe  5  Gen.  48;  beide  Siegel  sind  erhalten.  Auf  der 
Rückseite  findet  sich  ausser  Dorsualvcrmericcn  die  Zcichnufin  eives 
Itcrhtecks,  darin  die  Worte  „propria  manu";  auf  ihm  ein  Kreuz, 
an  dessen  drei  Enden  und  an  dessen  senkrechter  Linie  sich  die 
Buclistaben  0,  T,  T,  0  Ol  tu  Oe/mden;  man  wird  an  die  Mono- 
gramme derK&niggurkunäm  erinnmi, — Kopb,  SJBßt  JSlßa.  KarUnAi, 


Litteraturnotizen. 

Zu  den  wertToUaten  Fonden  der  letzten  Zeit  gehOien  die  Waiid- 
gemilde,  welche  1882  beim  Abbrache  der  Kirche  ra  Bargfelden  (Ober- 

amt  Balingen)  entdeckt  wurden  und  dann  mit  der  Kirche  glOcküeb 
erhalten  blieben.  Über  dieses  weltvergessene  Kirchlein  entspann  sich 
sehr  bald  eine  sehr  lebhafte  Diskussion,  an  der  Keppler,  Kraus, 
Paulus.  Heinrich  Witte,  Zingeler  u.  a.  teilgenommen  haben.  Nun- 
mehr lief?t  uns  ein  eigenes  Buch  über  diesen  Gegenstand  Tor,  das 
alä  treülich  bezeichnet  werden  muss.  Es  ist  Paul  Weber's  Schrift: 
die  Wandgemälde -sa  Bnrgfelden  anf  der  scfawftbiachen  Alb 
(Darmstadt^  Bergatnsaer,  100  Seiteal  Die  Wandgemälde  unaiehoi 
wie  ein  Fries  den  oberen  Teil  der  einachÜSigen,  arsprünglich  äusserst 
achwach  beleuchteten  Kirche.  Am  besten  erhalten  und  der  Mitlelr 
punkt  des  Ganzen  ist  ein  Weltgericht,  das  in  einer  farbigen  Ab- 
bildung dem  gut  illustrierten  Buche  beigegeben  ist.  Die  andern 
Bilder  stellen  u.  a.  dar  eine  ßeihe  von  Propheten,  das  Mahl  und  den 
Tod  des  Reichen,  endlich  bietet  ein  recht  lebhaftes  Bild  die  Dar- 
stellung eines  Überfalles.  Weber  schliesst  sich  der  Deutung  von 
Keppler  an  und  aieht  in  ihm  den  Übarfiül  ans  dem  Gleidmiase  vom 
Samaritaner.  Völlig  mit  Recht  (VgL  oben  8. 148L)  Anch  in  der 
Datierung  stimmt  Weber  mit  Keppler  und  Kraus  Oberein,  um  oder 
bald  nach  1050  sind  die  Gemälde  entstanden  und  auch  darin  — 
aberall  übrigens  sorgCUtig  nachprflfend  und  nene  Dcweise  beibringen^ 


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litteraturnoikea. 


653 


—  Stimmt  er  mit  ilinen  übereiii,  iudem  er  die  Gemälde  für  Werke 
von  Malern  hilt,  welche  der  Schule  der  Reichenau  angehören. 
Neben  die  Miniaturen  des  Codex  JBgberti  end  die  grossen  Genilde 
von  OberzeU  tritt  dieser  Cyldvs.  Sehr  hftbsch  ist  die  Untenochiing 

des  Stiles  and  der  Technik.  Weber  findet  einen  nationalen  Zag 
gegenüber  der  in  St.  Georg  zu  Oberzell  noch  haftenden  allgewaltigen 
Tradition.  Jedenfalls  ist  diese  vielversprechende  Kunst  nicht  lange 
in  der  Reichenau  fortgesetzt  worden;  denn  bald  begann  in  den  Tagen 
Heinrichs  IV.  schon  der  Niedergang  der  Reichenau.  Uass  auch  die 
vor  einigen  Jahren  von  Kraas  veröffentlichten  Wandgemälde  von 
S.  Angelo  in  Fonnis  bei  Gapna  (ygl  Jahrboch  der  prenss.  Knnst- 
sammlnngen  1803)  eqt  Reiehenaeer  Scheie  gefafiren,  lengnet  Weber. 
Krane  wird  in  seiner  Geschichte  der  cbristlichen  Eonst  auch  dieses 
Thema,  wie  überhaupt  die  Reichenauer  Schule  wohl  bald  behandeln. 

Histori.sch  sind  diese  Wandgemälde  auch  drshalh  intcres.sant,  weil 
sie  sich  in  einer  Kirche  finden,  in  deren  Pfarrbezirk  die  Schalksburg 
gehört  —  und  das  war  eine  Burg  der  Zollern.  Die  phantasievolle 
Deutung,  als  sei  mit  jenem  Überfall  die  Krschlagung  der  beiden 
ersten  Zollem,  die  unter  diesem  Namen  erscheinen  (1061),  gemeint, 
ielint  .Weber  mit  vollem  Beehte  ab.  Aber  auch  er  g^t  m.  £.  noch 
an  sehr  auf  gewagte  Hypothesen  ein  und  kommt  zn  dem  Sdilusse, 
daas  die  erst  1226  genannte  Sehalksburg  schon  lange  vorher  die 
Stammburg  der  ZoUem  gewesen,  die  in  der  Kirche  gefundenen  rohen 
Steinsärge  die  Gebeine  jener  10<)1  gefallenen  Zollern  enthalten  haben. 
Ich  leiif,'nc  nicht,  dass  Weber  mit  grossem  Geschicke  dafür  sprechende 
-iLiguiueute  entwickelt  hat  Ich  finde  allerdings  bei  näherer  Betrach- 
tung eine  Parallele  mit  dem  bekannten  Schwabenberge,  dem  „Bussen''. 
Hoch  auf  einem  Berge,  zu  dem  die  Ffiinrkinder  mit  MAhe  iunanf- 
steigen  mussten,  liegt  üi  Burgfelden  die  St  Miebaelsldrche  —  wo 
offenbar  Wodan  durch  den  streitbaren  Erzengel  ersetzt  ist.  Auf  dem 
Bassen  sassen  wohl  sicher  die  Agilolfiuger;  das  Alter  der  Schalks- 
burg ist  ja  nicht  durch  jene  zufällige  Jahreszahl  bestimmt.   Sie  war 

—  das  scheint  festzustehen  —  ursprünglich  eine  Volksburg,  Und 
von  einer  solchen  konnte  schon  der  Name  Burgfelden  herrühren, 
während  Weber  daraus  auf  eine  ständig  bewohnte  Herrenburg 
sehliesst  Da  vermag  ich  ihm  nicht  za  folgen.  Ich  gebe  anch  zu, 
dass  man  in  den  Grftbem  —  auch  solche  von  Kindern  sind  gefunden 

—  an  die  Angehörigen  ehies  Geschlechtes,  genauer  wohl  des  der 
Patronatsherren  wird  denken  müssen.  Aber  es  bleibt  doch  folgender 
Gegencinwand  gegen  Weber's  Schluss,  das  seien  nun  wirklich  die 
1061  erschlagenen  Zollem,  bestehen.  lOiU  hatte  hier  das  elsässische 
Kloster  Ottmarsheim  Besitz.  Dieses  Kloster  hatte  noch  Jahrhunderte 
später  dort  einen  Meyerhof  und  den  Pfarrsatz.  Die  Schenkung  war 
durch  die  Mitgründerin  Kunigund,  die  Gemahlin  des  Habsburgers 
Rudolf  erfolgt,  wetehe  von  Witte  ganz  fiberzeugend  als  ZoUerin  er- 
wiesen ist  (8.  oben  S.  US^  Wie  aber  kam  der  P&rrsatz  in  den 
Besitz  der  Kunigund,  wenn  die  Stammburg  wirklich  die  Schalksburg 
md  die  Grablege  des  Hauses,  wenn  auch  nur  kurze  Zeit,  die  Kirche 


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654 


Litterat  urnotuen. 


zu  Burgfelden  war  V  Beliuii  da^  nicht  der  Stammhalter  eines  Hauses 
sich  vor  oder  giebt  maii  dM  einer  Nebenlinie  oder  mottende  einer 
Toehter?  Dieeei  Bedenken  läsit  sich  so  elnfitch  nicht  entfiaraen. 
Ottmnnheim  wir  weit,  Nonnen  rind  noch  kein  8chnti  für  eine  Grab- 
lege, die  mOssen  in  ihrem  Konvente  bleiben.  Bei  dem  Oberaus 
dürftigen  Material  kommt  man  wohl  kaum  je  zu  einem  sicheren  Er- 
gebnis, wenn  nicht  neue  Funde  Mittel  an  die  Hand  geben.  Da  das 
Doppelgrab  nicht  unverletzt  war,  sondern  allerhand  Knochen  und 
Schädel  enthielt,  ist  nicht  einmal  —  so  scheint  es  zu  sein  —  sicher 
festgestellt,  ob  es  sich  wirklich  um  zwei  männliche  Leichen  handelt. 
Und  wenn  die  einzige  Beigabe,  ein  Brakteat  mit  dem  ge>iertelten 
Zollemscfaild,  wirklich  dem  orsprflnglichen  Gnbe  angehört,  eo  ist 
dieses  weit  jünger;  denn  Braktcaten  kommen  nicht  Tor  dem  zwölften 
Jahrhundert  in  Norddeutschland  vor  und  erst  etwas  später  im  Süden 
des  Reiches.  Ein  zollem'scher  Brakteat  erscheint  mir  schon  auf  den 
ersten  Blick  bedenklirh.  Ich  gebe  also  zu,  dass  die  Zollcrn  zu  iliescr 
alten  Kirche  in  Beziehung  standen,  als  die  lieichenauer  iSIuiu  he 
dieses  prächtige  Werk  schufen,  die  Folgerungen,  dass  die  Schalks- 
burg die  Hauptburg  und  die  Burgfelder  Kirche  die  Grablege  der 
beiden  ZoUem  gewesen  sei,  vemiag  ich,  bis  nicht  weitere  Beweise 
beigebracht  sind,  nicht  ansinehmen.  Die  interessante  Schrift,  deren 
Scfawerponkt  natürlich  auf  dem  Gebiete  der  Kunstgeschichte  liegt, 
wird  nnzweifelhaft  viele  Freunde  gewinnen.  SckvMt. 


Ich  habe  mich  davon  überzeugt,  dass  bei  der  gegen  die  be- 
kannte Anmerkung  des  Herrn  Stadtarchivar  Dr.  Albert  gerichteten 
Erklärung,  welche  im  Übrigen  völlig  bestehen  bleibt  (s.  oben  S.  459  460), 
in  einem  Punkte  mich  meine  Erinnerung  getäuscht  hat.  Der  Ton 
der  Aibert'schen  Abhandlung  ist  vor  der  Veröfifentlichung  in  der 
Alemannia  nicht  mehr  geändert  worden.  Ich  beeile  mich,  diesm 
Irrtum  in  meiner  sonst  durchaus  richtigen  Notiz  meiner  Ehrenpflicht 
gemflss  sofort  einxugestehen.        i>er  BMkimr:  Alojfs  SekulU. 


Otto  Piper  hat  seine  schon  früher  von  uns  berührte  Auiwwung 
der  Entstehungsgeschichte  der  einseinen  Teile  der  Borg  zu  Wert- 
heim in  einer  scharfen  polemischen  Schrift:  Die  Tlurf^ru  ine  Wert- 
heim a.  M.  und  Dr.  Wibels  Buch  über  dieselbe,  Ein  Beitrag  zur 
Burgenknnde  (Wflrzburg,  Stüber)  näher  begründet. 


Die  von  uns  schon  N.  F.  Bd.  IX  S.  679  erwähnte  Arbeit  von 
Wilhelm  Eberhard  liegt  nunmehr  völlig  vor:  ^Ludwig  III.  Kur- 
fürst von  der  Pfalz  und  das  Reich  1410 — 1427"  (Glessen,  Ricker 
166  SS).  Die  ersten  Kapitel  sind  schon  früher  besj »rochen,  die  neuen 
beginnen  mit  dem,  welches  die  KoHe  des  Pfälzers  auf  dem  Koustanzer 
Konzile  würdigt,  wo  er  während  der  Abwesenheit  des  Kdnigs  Pro- 
tektor des  Konzils  war.  An  ftst  allen  wichtigeren  Aktionen  erscheint 
er  ja  als  beteiligt  Doch  sollte  das  innige  YeiiiSltnis  zwischen  dem 


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littentuniotisen. 


655 


Könige  und  dem  ersten  weltlichen  KürfOrsten  des  Reiches  bald 
Schaden  leiden.  Sigmund  verdankte  dem  Pfälzer  seine  Krone,  der 
seinerseits  dafür  vom  Könige  in  dem  Besitze  der  BeichspfaudschafUin 
«.  0.  w.  nidit  geatOrt  sein  wollte.  Sebon  TOriier  m  die  DUforens 
der  InteresBen  bei  dem  Terauclie  eines  obeirlieiiiiseheii  Landfriedens 
sa  Tage  getreten.  Eberhard  seigt,  wie  die  Politik  des  Königs  den 
KQrfbrsteii  zum  Gegner  and  zum  Hianpte  der  Opposition  der  rheini- 
schen Kürfürsten  machte.  So  laiipro  die  alten  Differonzen  mit  Mainz 
sich  zurückschieben  Hessen,  blieb  dieser  liund  fest,  ja  er  erweiterte 
sich  zum  Bunde  aller  Kurfürsten  und  erreichte  in  dem  Binger  Kur- 
verein seinen  Höhepunkt  Da^s  dieser  ein  Werk  des  Pfälzers  war, 
hat  m.  K  Eberhard  sicher  erwiesen.  In  dieser  Zeit  mochte  Ludwig 
aellist  an  die  Krone  denken;  doch  Lndwigs  schwacbe  Seite  war  die 
Differenz  mit  Mains.  Sie  wie  die  mit  Baden  bat  spSter  sor  ScUaebt 
von  Seckenheim  geführt,  damals  wurde  Ludwig  lahm  gelegt.  Er  gieng 
ins  hl.  Land,  zog  sich  von  allem  Anteil  an  der  Reichspolitik  zarflck 
und  starb  1436  lÄngst  innerlich  gebrochen.   Einst  aus  dynastischen 
Interessen  die  rechte  Hand  des  Königs  war  er  das  Haupt  der  kur- 
fürstlichen Oligarchie  geworden,  um  auch  diese  Stellung  cinzubüssen. 
Die  verwickelte  Politik  jener  Tage  hat  Eberhard  eingehend  dargestellt, 
aadi  die  Streitigkeiten  nüt  Baden  bat  R  b^andelt,  ohne  freilich 
noch  Festeis  Ukrligraf  Bernhard  I.  benntien  so  können. 


Der  vierte  Band  des  von  K.  Albrecbt  besrbeiteten  Rappolt- 

steinischen  Urkandenbnches  (Colmar,  Barth.  4''  YHI  o.  725  8.) 
nmlBSSt  die  Zeit  von  1443— 1472,  also  die  letzten  Jahre  Smassmanns 
und  grossenteils  die  Zeiten  seiner  drei  Söhne  Kaspar,  Wilhelm  und 
Smassmann,  sowie  des  Sohnes  des  ersteren  Bruno.  Die  Angaben 
zur  Lebensgeschichte  dieser  Herren  sind  sehr  genau.  Aber  nicht 
allein  die  Uausgeschichte  dieses  Geschlechtes  oder  die  Lokaigeschichte 
ihres  GeMetes  findet  wertvolle  Bereicfaerongen,  sondern  ancb  für  die 
allgemeine  oberrheiniscbe  nnd  bnrgmidiacfae  Gesebicbte  ist  das  der 
EalL  Die  Herren  waren  „Diener",  znm  Teil  ancb  wirkliche  Besmte 
der  Herzoge  von  Burgund,  Österreich  und  Lothringen,  auch  der  Pfalz- 
grafen und  der  Markgrafen  von  Baden  So  wird  auch  mancherlei 
zur  allgemeinen  politischen  Geschichte  jener  bewegten  Zeiten  sich 
in  dem  Bande  finden,  wenn  auch  das  rein  Lokale  überwiegt.  Das 
Bappoltsteinische  Haus  ist  ja  in  weiteren  Kreisen  durch  seine  Herr- 
schaft über  die  Pteifer  näher  bekannt.  Auch  dieser  Band  bringt 
wieder  eine  Reihe  von  darenf  bezüglichen  Äktenstlk&en,  welche 
allerdings  znm  grossen  TeUe  schon  benntst  worden  waren.  Andi  der 
rechtsrheinische  Bond  zu  Riegel  findet  nähere  Behandlung.  Interes- 
ssnte  Aktenstocke  sind  auch  S.  161  die  Statuten  der  Bruderschaft 
der  Schmiede,  S.  209  die  Ordnung  des  Illflu.ssbaues  und  S.  472 
die  Artikel  der  Bruderschaft  der  Dusenbachkapelle.  Ausser  den 
1160  Nummern  dieses  Uau])tteiles  enthalt  der  Band  noch  82  Nach- 
träge aus  der  Zeit  von  1277—1471.  Sehr  wertvoll  ist  das  erste 
Stflck,  ein  Spruch  des  Landgerichts  im  Oberelssss  Itber  das  Eigen- 


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» 


056  littentumotizefi« 

tnmsrecht  an  der  Burg  ßlauenstein.  Die  Gerichtsstätte  wird  als  ia 
loco  diclo  Grasberch  bezeichnet,  der  Heraasgeber  fiutd  eine  sokho 
Ortliehkdt  in  NiedtriiergheiB.  Ei  uftn  eine  aib«ra  Frfliong  wolil 
erwloteht  Zw  allmihlichen  Beneraiig  der  Register  aller  Uitai^^ 
bficber,  deren  Bearbeitung  ja  ausserordentlich  schwierig  ist,  dflrfte 
es  beitragen,  wenn  jeder  etwaige  Irrtümer  öffentlich  hervorheben 
würde.  In  dieser  Absicht  bemorkp  ich,  dass  bei  Ampringen  das 
Fragezeichen  überflüssij?  ist.  Sehr  gewagt  scheint  mir  dagegen  die 
Annahme,  dass  der  Beiname  der  Familie  Zorn  ^von  Bulach**  von 
dem  Dorfe  Bulach  bei  Karlsruhe  herrühre;  es  dürite  darin  eher  eine 
Strassbnrger  Lokalbeieidurang  stecken,  ivie  bei  der  Fkmilie  DrMlien- 
fels,  wo  man  gewiss  nicbt  an  den  Borg  im  Siebengebirge  denken 
darf.  Die  Sehenken  von  Erbach  gehören  in  den  Odenwald,  nieht 
nach  Oberschwaben,  die  Herren  TOn  Gundelfingen  haben  ihre  Stamm- 
burg im  württ  OA.  Münsingen,  die  Leiningen  in  der  Rheinpfalz, 
nicht  in  Lothringen.  Sicher  richtifr  ist  die  Deutung,  dass  Kasi)ar 
von  Rappoltstein  auf  der  Pilgerfahrt  nach  St.  Jago  gestorben  und 
zu  Coruna  begraben  ist  (S.  655  unter  Jacobs).  Der  vorliegend o 
stattliche  Band  ist  sehr  schnell  seinem  Vorgänger  gefolgt  (vgl.  diese 
Zeitschr.  10,  IGO).  A,  8. 


Auf  die  GeiUir  bin,  den  Freunden  der  oberrheinischen  Geschichte 
nichts  Neues  zu  sagen,  sei  auch  an  dieser  Stelle  auf  den  seit  Jahres- 
frist vorliegenden  fünften  Band  der  „Basler  Chroniken"  (heraus- 
gegeben von  der  Historischen  und  Antiquarischen  Gesell- 
schait  in  Basel.  Bearbeitet  von  August  Bernoulli.  Leipzig, 
S.  Uirzel  1895.  VI  u.  606  s.)  mit  besonderem  Nachdrucke  hinge- 
wiesen. Wobl  in  keinem  der  froheren  Bände  war  die  eigentlich 
philologische  teztkritische  Aufgabe  des  Herausgebers  eine  so  kompli- 
zierte, and  es  bedeutet  nicht  das  geringste  Verdienst  Bernoullis, 
dass  er  sie  mustergültig  gelöst  hat.  Fast  die  ganze  handschriftliche 
Grundlage  des  Bandes  geht  auf  eine  kleine  Gruppe  von  Handschriften 
und  auf  zwei  Personen  zurück.  Im  Auftrage  des  Basler  Bürger- 
meisters Adelberg  Meyer  waren  in  der  ersten  Hälfte  des  16.  Jahr- 
hunderts der  Münsterkapian  Hieronymus  Brilinger  als  Übersetzer 
und  der  sonst  nicht  weiter  bekannte  Magister  Berlinger  als  Ab- 
scfareiber  filterer  Quellen  tbfttig.  Die  Eintragungen  Berlingers  auf 
den  BlattrSndern  von  Etterlins  gedraektsr  Schweiierchronik  nnd 
einige  Handschriften  jener  beiden  Mitarbeiter  Heyers  treten  in  den 
meisten  Fällen  an  die  Stelle  der  verloren  gegangenen  Urtexte  und 
gleichzeitigen  Handschriften.  Zwei  historiographische  Perioden  des 
alten  Basel  scheiden  sich  auf  das  deutlichste,  das  15.  Jahrhundert 
mit  seinen  tagebuchartigen  Memoiren,  Rechenschaftsberichten  und 
Chroniken,  nnd  des  Reformationszeitaiter  mit  seiner  die  Polyhistorie 
spiterer  Zeltsn  mbef^tendsn  Tendans  mm  Sarnrndn  md  Kempi* 
lieren.  ]>ie  eigene  historische  Thitigkeit  Heyers  nnd  Brilingers  ist 
dem  sechsten  Chronfkenbaide  wbshaltsn;  das  Haaiitinterease  des 


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litteratamotiMiL 


667 


fünften  konzentriert  sich  auf  die  memoirenartigen  Zeitgeschichten 
Offenburgs  und  Beinheims. 

Der  Basler  Apotheker  Henmaa  Oifenbarg  ist  als  der  beste 
Diplomat  der  Stadt  wtimnd  des  16.  Jahrhonderts  und  als  Yer- 
tranenamaim  dreier  Eanige,  Sigmnnds»  Albrechts  IL  and  Frie- 
drichs IV.   längst  bekannt.    Seine  Chronik    erschien   1844  im 
Schweizerischen  Geschichtsforscher,  nnd  sein  Leben  hat  in  Abel 
Burckhardt  einen  populären  Darsteller  gefanden.    Was  Bemoulli 
hier  Neues  bietet,  beschränkt  sich  auf  die  Beifügung  des  histori- 
schen Kommentars,  die  erstmalige  Veröffentlichung  einer  Offen- 
burgischen Familienchronik  nebst  cluouikalischen  Aufzeichnungen 
Christoph  Offenbargs  und  eine  ansidMiide  Zosammenfassong  aller 
seit  1844  betrachtlicb  Termehrten  nnd  teilweise  erst  durch  ihn  ge- 
fimdenen  biograidiiBchen  Notizen.  Ans  Altnanns  inzwischen  heraus* 
gekommenen  Regesten  Sigmunds  ist  hierzu  die  1417  erfolgte  Ver- 
leihung eines  Wappens  und  (lor  Ritterwtlrde  an  Henman  und  seine 
Söhne  Franz  und  Peter  nachzutrarrm  fNo.  2104,  vgl.  auch  2340  und 
266Ö).  Eine  kaum  minder  interessante  Persönlichkeit  als  Oflfen- 
burg  war  Heinrich  von  Beinheim,  ein  Fleckensteinischcr  Bastard, 
der  durch  seinen  Oheim  Bischof  Johann  von  Fleckenötcin  1428  Oftizial 
in  fiasel  wnrde,  1481  als  einer  der  Sekretäre  des  Basler  Kontils  eiv 
scheint  nnd  nach  sdnem  Ausscheiden  ans  dem  geistlichen  Stande 
von  1436  bis  zu  seinem  Tode  1460  Basel  als  Kechtskonsulent  mehr* 
fach  wichtige  Dienste  erwiesen  hat.  Sowohl  seine  kurze  Chronik 
der  Basler  Bischöfe  als  seine  allgemeine  Basler  Chronik  von  1444 
—51  mit  einer  Fortsetzung  von  anderer  Hand  bis  1473  waren  bis 
auf  ein  Bnu  listück  über  die  Schlacht  von  St.  Jakob  an  der  Birs  bis- 
her unbekannt.  Nur  die  kurze  Bischofschronik  ist  im  lateinischen 
Gmndtezte  erhalten.  Seit  Beinheims  Offidalat,  also  seit  1428,  be- 
sonders wertvoll,  scheint  sie  mir  m  allem  insofern  bemeifcenswert, 
ab  man  ans  ihr  ersieht,  welche  grosse  Bolle  die  Terpfitndnngen  Ins 
anf  Bischof  Johann  von  Fleckenstein  gespielt  haben.  Meine  in  dieser 
Zeitschrift  NF.  10  ,  650  ff.  und  Markgraf  Beruhard  I.  S.  91  ff.  ge- 
machten Beobachtungen  werden  also  auch  hinsichtlich  der  geistlichen 
Territorien  bestätigt.   Die  grössere  Basler  Chronik  Beinheims  ist 
nur  in  Birlingers  Übersetzung  nach  einer  verstümmelten  lateinischen 
Handschrift  auf  uns  gekommen.  Sie  ergänzt  ftlr  die  Eriegsjahre 
1444—46  Ofienburg  nnd  die  im  vierten  Bande  mitgeteilten  gleich- 
zdtlgen  Berichte  AppenwUers  nnd  Brflglingers,  während  fiae  den 
Bheinfclderkrieg  von  1448—49  neben  Beinheim  nur  Appenwiler  in 
Betracht  kommt.  Dem  Wortlaut  nach  unbekannt  war  auch  bisher 
Beinheims  interessantes  Gutachten  zur  Errichtung  einer  Universit&t 
(1459),  deren  Eröffnung  er  nicht  mehr  erleben  sollte. 

Was  der  Band  au5iser  Offenburg  und  Beiuheim  son.>,t  noch  enthält, 
—  grössere  (238—1416)  und  kleinere  (1308—1415)  Basler  Anualcn,  ein 
dem  LeistnngsLnch  entnommener  Bericht  Aber  den  Botberg-Erenfelsi- 
sehen  Handel  von  UIO»  die  BOteler  Fortsetzung  Königshofens,  anonyme 
Chroniken  des  Jahres  1445  nnd  der  Borgnnderkriege  nnd  Znsfttze 

Z«ttMihr.  f.  OMcb.  d.  0k«rrh.  K.  V.  XI.  4.  42 


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658 


Littcrüturootizen. 


sn  Appenwilen  Chronik  in  Band  IV, «—  sind  sftmtlieh  Ids  auf  den 
ROteler  Königshofen  Inedita  mit  einer  Folle  sorgf&ltig  kommentierter 
Nachrichten  znr  oberrheinischen  Geschichte  des  14.  nnd  15.  Jahr- 
hunderts. Am  undankbarsten  nnd  schwierigsten  war  dabei  die  Her- 

stf  llung  der  grösseren  Basier  Annalcn  dem  Inhalte,  nicht  dem  Wort- 
laute nach,  aus  der  hier  ganz  besonders  schlechten  Cberliefening. 
Dagegen  hat  sich  der  Scharfsinn  dos  Bearbeiters  in  Hinblirk  auf 
den  historischen  Wert  der  (,>uelie  in  der  Einleitung  zu  der  schon 
aas  Mones  badischcr  Quellensammlong  bekannten  Bötelcr  Fortsetzung 
Königshofens  an  einer  lohnenderen  Aufgabe  bewlthren  können.  Die 
verschiedenen  TeUe  der  Chronik  nnd  die  drei  YerfiAsser,  zn  denen 
sich  wenijrstcns  für  zwei  Abschnitte  der  markgräflichen  Btaoschronik 
Markgraf  Rudolf  Iii.  von  Röteln  gesellt,  werden  hier  zum  crstcn- 
male  reinlich  von  einander  geschieden,  wobei  auch  die  auf  S.  564 
gegebenen  Nachträge  zu  S.  112  nicht  zu  übersehen  sind.  Überhaupt 
bilden  Berichtigungen  und  Nachträge  auch  zu  den  früheren  Bänden 
wie  gewöhnlich  den  Schluss  des  Bandes,  denen  sich  ebenfalls  in  ge- 
wohnter Weise  ein  Personen-  und  Ortsverzeichnis  nnd  ein  von  Dr. 
A.  Oessler  bearbeitetes  Glossar  anschliessen.  Eine  allgemeine  Bei- 
lage ergänzt  die  Batslisten  in  Schönbergs  Basler  Finanzgeschichte 
durch  Mitteilung  der  ältesten  Ratsbesetzungen  von  1357—83.  Bei 
Fortsetzung  der  Chroniken  wäre  es  erwünscht,  wenn  Schöpfiins  Al- 
satia  illustrata  nach  der  lateinischen  Folioausgabe  citiert  win<lc,  da 
die  französisclic  Übcrsctzuntr  von  Ravencz,  obwohl  sie  handlicher  ist, 
wohl  auf  den  meisten  Bibliotheken  fehlt. 

Nur  Ntlmberg  hat  es  in  den  StSdteebroniken  gleichfiiUs  anf 
ftnf  Bünde  gebracht,  nnd  wenn  noch  die  zwei  B&ide,  die  der  Be- 
arbeiter in  Anasidit  stellt,  vorliegen,  darf  sieh  Basel  rOhmen,  von 
allen  Städten  deutscher  Znngc  seiner  mittelalterlichen  Vergangen- 
heit das  imposanteste  Denkmal  gesetzt  zn  haben. 

jRichard  Fester, 


Unter  dem  Titel  „Murbach  und  Luzern,  Aus  Anfang  und  Ende 
mnrbachischer  Hoheit  über  Luzern"  (Luzeni  1896,  14  j- 12  +  22  S.,  4«) 
fasst  J.  H  Urb  in  drei  kleinere  Studien  zusammen,  die  auch  die  Auf- 
merksamkeit der  Leser  dieser  Zeitschrift  verdienen.  Die  erste  bietet 
eine  freilich  nicht  ganz  gelungene  Abbildung  nnd  den  Dntdt  der 
Urkunde  Kaiser  Lothars  I.  vom  25.  Juli  840  fDr  das  Kloster  Mor- 
bach im  Elsass  (Böhmer-Mühlbacher  1  No.  1035)  deren  Fassung  be- 
anstandet wird.  Daran  schlicsst  sirli  die  T'bersetzung.  Diplomatische 
und  reclitsr^cschichtliche  Erläuterungen  sind  zunächst  bestimmt,  dem 
Schülerkreis  des  Luzerner  Lyceums  Fingerzeige  für  die  Beliandlung 
einer  Urkunde  zu  geben:  es  hätte  sich  vielleicht  empfohlen,  neben 
Da  Gange  auch  neuere  BarsteUungen  der  deutschen  Rechtsgeschichte 
heranzuziehen.  —  Der  zweite  Anftatz  ist  den  Anfitngen  des  Humanis- 
mus am  Oberrhon,  insbesondere  seinem  Bänfinss  anf  die  Abtei 
Morbach  gewidmet.  Beigegeben  sind  ihm  die  konstgeschichtlich 
interessante  „£}pi8iola  de  tapeeiis  antiquia  in  motuuterio  Morhacm»!' 


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Litteraturnotizeii. 


659 


des  Brndm  Sigmimd  vom  Jalure  1464  mid  ein  allein  erhaltener  An- 
fiuig  eines  Briefes  an  den  Baseler  Staatsrechtslehrer  Peter  Ton  And- 
lan,  dessen  Lob  der  Auszug  ans  einer  Bede  Johann  Reuchlins  ver^ 

kündet.  —  An  dritter  Stelle  endlich  beschäftigt  sich  H.  mit  dem 
elsässischcn  Kollegiatstift  Lautenbach  im  15.  Jahrhundert.  Der  Ab- 
druck seiner  Statuten  vom  Jahre  lült)  bildet  den  Hauptbestandteil 
der  Abhandlung;  die  Abbildung  des  Andlauer  Wappens  am  Propst- 
stuhl der  Lautenbacher  Kirche  kann  als  wohlgelungen  bezeichnet 
werden.  —  Einige  uugedruckte  und  II.  unbekannt  gebliebene  Ko- 
tizen  znr  Lebensgeschichte  Peters  von  Andlan,  des  Propstes  von 
Laotenbach,  seien  hier  beigefttgt.  In  einer  Urkunde  des  Baseler 
Domdefcans  Jakob  Ptan  von  Rüppurr  vom  30.  Jnni  1468  erscheint 
der  Doctor  decrctorum  und  Magister  Peter  von  Andlau  als  Anwalt 
der  xVbtei  St.  Blasien,  deren  Ansprüche  auf  die  jahrlichen  Ziii<e 
der  sog.  Freien  Güter  zu  Birndorf  (Üez.-Amt  Waldshut)  als  berech- 
ti^^'t  anerkannt  werden  (Or.  GLA.  Karlsruhe,  11  Spec.  Birndorf, 
Gülten;  Kopb.  4üb).   Acht  Jahre  später,  am  7.  Mäiz  U76, 

urteilt  Peter  von  Andlau,  decräorum  doctor,  prcpositus  ecelesie  col- 
legiate  s.  Michaelis  Lutembacensis  Ba$il.  dioc^  iudex  a . . .  Johanne 
comite  de  Hdffenstän,  decano  ecdeaie  Ärffentin,  (als  dem  vota  Baseler 
Konzil  bestellten  iuilc.r,  commissariusmhl  cofi^'^ervator  ii'rii'n)  i  fpri- 
vilegiorum  der  Abtei  St.  Blasien)  . .  subddegatus  et  subdcputatus" 
in  einem  neuen  Beehtsstreit  der  Abtei  um  die  nUmlichcn  Zinse. 
Zum  zweiten  ^lale  hei  die  Entscheidung  zu  Gunsten  des  Klosters 
aus:  der  Beklagte,  "Werner  Geltricliinger  von  Waldshut,  wurde  an- 
gewieben,  von  jugaclicr  iieeiuUiteiiiigung  der  Saukt-Blubianischen  Ge- 
rechtsame abzustehen.  Die  Urkunde  ist  ausgefertigt  von  dem  Notar 
Johann  Enebel,  dem  bekannten  Verfasser  des  „Tagebncbs"  (Basler 
Chron.  Bd.  2  und  Bil.  3,  vgl.  3,  583);  interessant  ist  sie  vornehmlich 
dadurch,  dass  sie  das  einzige  bekannte  Siegel  des  Baseler  Juristen 
aufweist.  Es  ist  sj)itzuval,  von  rritlidiein  Wach'^e  und  an  roter 
Seidensclmur  befestij.'t.  Si'iiie  Umschrift  lautet  aut'u'<'l''»'^t:  ..SifjiHnm 
J\'tri  (Je  Ah'Uo  ikvi  *  I annti  (hirforla  preijosiii  ecclcsic  Liifi"t>if>/'<'i'n-^l>". 
Es  zeigt  im  Siegelfelde  das  \\  ajipeu  des  Stiftes  Lautenbach,  dai  uuter 
einen  Schild  mit  Kreuz,  während  das  obere  rechte  Feld  des  Schildes 
einen  sechsstrahligen  Stern  aufweist  (Or.  GLA.  Karlsruhe,  11  Spec.  Birn- 
dorf; Gölten;  Kopb.  684,41b).  Ich  finde  den  nftmlichen Schild  mit  einem 
kleinen  Kreuze  an  gleicher  Stelle  auf  einem  Siegel  des  Meisters 
W'alther  von  Andlau  (Andla),  Kustos  von  Lautenbacli,  der  auf  Bitten 
seines  Vetters  Petermann  von  Andlau  und  dessen  Gemahlin  En^'eli 
von  Ratperg  eine  von  diesen  aus<restellte  Urkunde  vom  20.  Mai  1451 
besiegelte  (Or.  GLA.  Karlsruhe,  Lcheu-  und  Adelsar c Iii  v,  von  Andlau). 

A.  Wcnninghcff. 


Die  geistige  Bewegung  des  Frfthhnmanismus  in  Schwaben 
macht  P.  Joachimsohn  zum  Gegenstand  einer  interessanten  Studie 

(Württemhergische  Yierteljahr.shefte  für  Lande^geschichte,  NF.  5, 
6^126).  Leider  steht  die  Unübersichtlichkeit  der  Arbeit  der  Verwer- 

42* 


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660 


IdttflittnniotiieiL 


tang  ihres  reichen  Ertrages  etwas  im  Wege.  Das  Gebiet  unserer  Zeit- 
Bchrift  berühren  vor  allem  die  Ausfühniiigen  über  den  humanistisch 
gesinnten  Kreis  zu  Konstanz  (S.  70 ff.):  das  „Somnium  electionis 
Constanciensis  reverendisaimi  patris  domini  domini  Ottonis  de  Sonnen- 
berg" aus  dem  Jahre  1475  wird  der  Bearbeiter  der  Konstanzer  Bi- 
schofsregesten  nicht  unbeachtet  lassen  dürfen;  unsere  Kenntnis  von 
dem  BUdongslebeii  in  der  Bodenaeeetiidt  frird  durch  die  AnfaMilong 
und  WUrdigung  der  OherBetzangen  von  Werken  des  Enea  Sütio 
durch  Michael  Christan  Tenrollständigt  (S.  III  ff.).  Eingehende 
Charakteristik  wird  der  litterarischen  Thätigkeit  des  Nikolaus  von 
Wylc  zu  teil,  über  dessen  Beziehungen  zu  Markj^raf  Karl  von  Baden 
S.  83  f.,  zu  dem  Historiker  der  Keichenau,  Gallus  Öhcra,  S.  l()6f.  und 
zu  dem  Freiburger  Buchdrucker  Friedrich  Riederer  von  Mühlhausen 
8.  107  ff.  zu  vergleichen  sind.  A.  Wermmghoff. 


Bichard  Bettgenhftnser  behandelt  in  dem  1.  Hefte  des 
2.  Bandes  der  nLoipziger  Stadien  ans  dem  Gebiet  der  Geschichte** : 

„Die  Mainz-Frankfurter  Marktschiffahrt  im  Mittelalter**. 
(Leipzig,  Duncker  &  Humblot  105  SS.)  Im  alten  Frankfurt  gab  es 
vom  königlichen  Saalhofe  abhän.tricc  Fronschiffe,  aus  ihnen  sind,  wie 
der  Verfasser  wahrschein  lieh  nia(  lit,  die  regelmässig  täglich  zwischen 
Frankfurt  und  Mainz  verkehrenden  Marktschiffe  hervorgegangen, 
welche  übrigens  ein  völlig  privates  Transportunternehmen  waren, 
das  nur  nnter  Eontrole  nnd  Schutz  zuerst  der  beiden  Stitdte  Frank- 
furt nnd  Mainz  stand.  Neben  dieser  ältesten  regulären,  organisierten 
Transporteinrichtuug,  dem  Marktschiffe,  kam  die  FrOhschilEdirt  auf, 
welche  dem  älteren  Unternehmen  harte  Konkurrenz  machte.  In  klarer 
Weise  ist  auseinandergesetzt,  wie  es  später  dem  Kurfürsten  von  Mainz 
gelang,  das  rnternelnnen  gänzlich  unter  seine  Gewalt  zu  bringen. 
Für  eint  n  wichtigen  Teil  der  mittelalterlichen  Yerkehrsgeschichte, 
für  den,  der  innerhalb  Deutschlands  die  weiteste  Entwicklung  zeigt, 
ist  hier  eine  völlig  befriedigende  Arbeit  gegeben.  Wie  weit  wir  aber 
noch  von  einer  Yerkehrsgeschichte  entfernt  sind,  zeigt  sich  auch 
daran,  dass  Aber  die  Anschlflsse  in  Mainz  bisher  nnr  sehr  wenige 
Nachrichten  sich  zosammenfiuiden.  Eine  Beihe  Ton  AJctenstflckni 
ist  angehängt.   

Die  verhältnismässig  kleine  Zahl  von  Arbeiten  zur  Reformations- 
geschichte Badens  hat  vor  kurzem  einen  überaus  wertvollen  Zuwachs 
erhalten.  Ans  dem  Nachlasse  Ton  A,  Elnckhohn  bietet  hener  die 
„Zeitschrift  fiir  Kirchengeschichte*',  heraosgegeben  yon  Brieger  nnd 

13ess,  16  (Weimar  1896),  690-625  „Urkundliche  Beiträge  zur 
Geschichte  der  kirchlichen  Zustände,  insbesondere  des  sitt- 
lichen Lebens  der  katholischen  Geistlichen  in  der  Diözese  Kon- 
stanz während  des  16.  Jahrhunderts"  dar.  Den  Grundstock 
der  Ausführungen,  die  in  kurzen  Zügen  das  ganze  IB.  Jahrhundert 
imispanuen,  bildet  ein  bischütiicher  Visitatiunsbericht  aus  dem  Jahre 
1550,  vonElackhohnimZflricherStaat^rchiv  aofgefimden  ondausge- 


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litteratnniotuen. 


661 


beutet.  Der  Vci  fa&ser.  der  Notar  Johann  Götz,  begleitete  den  üencral- 
visitator  Johann  Gumpardus  auf  einer  du  iwöchipen  Reise,  die  von 
Radolfzell  ausgebend  den  Breisgau  und  einen  Teil  von  WOrttemberg 
nm&sste.  FsBt  überall  hören  die  Beisenden  Klagen  Aber  das  Leben 
der  Geistlichen,  nur  selten  kann  der  Beriditeretatter  erfreoliche  Et- 
Bcheimiiigen  im  Leben  und  Wirken  des  Klems  jenes  Gebiets  ver- 
zeichnen. —  Es  sei  gleichzeitig  gestattet,  auf  die  a.  a.  0.  16, 
681 — 700  veröffentlichte  Übersicht  von  G.  Knod  über  die  neueren 
Erscheinungen  zur  Geschichte  des  Humanismus  und  der  Universitäten 
hinzuweisen.  Manche  für  die  Geistesgoschichte  des  oberrheinischen 
Gebiets  zu  verwertende  Schrift  wird  hier  gewürdigt  und  oft  auch 
ergänzt.  A.  W&rminghoff. 


Yfet  einmal  in  den  Kreisakten  gearbeitet  hat,  weiss,  wie  er- 

müdend  ihr  Studium  ist  nnd  wie  schwer  es  fiUIt,  in  der  Wirrnis 
kleinlichster  Strebungen  grössere  Gesichtspunkte  zu  gewinnen.  Nun 
hat  aber  gerade  der  schwäbische  Kreis  auch  politisch  eine  nicht  ge- 
ringe Rolle  gesi)ielt.   Es  ist  daher  wiederholt  als  ein  dringendes 
Bedürfnis  bezeichnet  worden,  dass  eine  Cies(  liichtc  des  schwäbischen 
Kreises  einmal  geschrieben  werde.   Nun  hat  sich  Jemand  gefunden, 
der  die  Entsagung  und  die  Ansdaner  besass,  welche  ein  solches  Werk  ei^ 
heischt.  Da  es  ein  Jurist  war,  tritt  natHrlich  in  seinem  Bache  die  Ge- 
schichte der  Yer&ssong  in  den  Vordergrund.  Freiherr  Ernst  Lang- 
werth von  Simmern:  Die  Kreisverfassung Maximilians  I.  und 
der  s  c  h  w  ä  b  i  s  c  Ii  c  R  c  i  r  h  s  k  r  e  i  s  in  ihrer  rechtsgeschichtlichen  Ent- 
wicklung  bis  zum  Jtihic  1G4Ö  (Heidelberg,  Winter  XIV.  u.  456  S.). 
Das  erste  Buch  behandelt  die  Entstelmug  der  Kreiseinteilung  in  der 
Zeit  von  1486  bis  1523.   Erst  von  da  au  beschränkt  sich  der  Ver- 
fasser auf  den  schwabischen  Kreis.  Die  Grenzscheide  des  zweiten 
md  diittm  Boches  bietet  das  Jahr  1668,  w^l  damals  die  im  Anhang 
abgedruckte  Exekntionsordnvng  entstand,  welche  in  dem  Werden 
der  Kreisorganisation  einen  Abschnitt  bildet.  Das  dritte  Buch  endet 
mit  dem  Westfälischen  Frirden.   Im   dreissigjährigen  Kriege  war 
die  Organisation  ja  nicht  vernichtet,  aber  es  war  doch  eine  Reorgani- 
sation voimuten.   Mit  diesem  Zeitpunkte  endet  das  Werk.  Wie  die 
Leser  aus  den  Sitzungsberichten  wissen  (vgl.  S.  mll),  hat  die 
Badische  Historische  Kommission  den  Verfasser  beauftragt,  eine  Ge- 
schichte des  schwäbischen  Kreises  von  1648  bis  1806  n  schreiben. 
In  diese  Periode  ftllt  die  grSsste  historische  Bedentang  des  Kräses 
—  die  Namen  Knlpis  nnd  Markgraf  Lndwig  Wilhelm  von  Baden  be- 
weisen das  ja  schon    Doch  auch  dieser  erste  Teil  bringt  des  Bedeut- 
samen genug,  wir  begegnen  fast  all'  den  Fracrcn,  die  auch  später 
wieder  auttauchen.  Gerade  diese  endlosen  Streitigkeiten  Ober  die 
Rechte  der  Bänke,  mit  der  kaiserlichen  LAndvogtei,  die  Verhand- 
lungen mit  der  Reichsritterschaft,  die  Bemühungen  um  Moderationen, 
die  ewigen  Münz-  nnd  Bechnungskalamitäten  erschweren  es,  das 
Ganze  zn  tinem  durchsichtigen  Werke  zu  gestalten.  Es  wird  sich 
wohl  nicht  leicht  ein  so  sprSder  Stolf  finden  wie  dieser.  Der  Yei^ 


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662 


Litteruturuutizen. 


Auer  bietet  Seite  fOr  Seite  ma  bisher  vabdaumte  Dinge.  Vortreff- 
lidi  ist  nachgewiesen,  wie  die  einzelnen  Organe  des  Kreises  entp 
standen  sind,  wie  der  Zoiall,  der  PräcedenzfiUl  som  Bechte  ward. 
Es  ist  so  gut  wie  eine  terra  incognila,  in  die  nns  dieses  Werk  ein- 
führt. Leider  fohlt  dein  lUiche  ein  Namen-  und  ein  Sachregister. 
Auch  ein  Verzeichnis  der  Kreis-,  Bank-,  Münzprobations-  u.  a.  Tage 
wäre  erwünscht  gesvcbcn.  Ein  Namenregister  hätte  die  ungewöhn- 
lich zahlreichen  l'ehler  in  Eigennamen  wieder  gut  machen  können. 
£s  ist  für  einen  in  der  schwäbischen  Geschichte  Bewanderten  oft 
nicht  leicht,  die  wohl  schon  in  den  Vorlagen  entstellten  Namen  za 
entsiffem,  wie  soll  sonst  Jemand  wissen,  was  das  Kloster  Mflnchbrod, 
Irser,  Aurspergh,  wer  die  Freiherrn  von  KOnigswert  und  Balmdorf, 
die  Äbtissin  zu  Bokhen  u.  s.  w.  sind.  Das  umfangreiche  Material 
des  nunmehr  grossenteils  in  Ludwigsburg  beruhenden  Kreisarchivs 
bietet  die  Grundlage.  Ergänzungen  sind  natürlich  in  dem  Archive 
jedes  chem!ili<,'en  Kreisstandes  erhalten;  vielfach  freilich  nur  Dopiud- 
ausfertiguugeu.  Der  Verfasser  stützt  sich  vor  allem  auf  crsteros 
ond  das  zu  benutzen  ist  Arbeit  genug.  A,  8» 


In  einzelnen  Heftchen  haben  A.  M.  P.  Ingold  und  andere  Bei- 
tiäge  zum  Briefwechsel  Grandidiers  veröffentlicht,  weldie  in 
die  Werlcstätte  des  energischen  Forschers  einflihren.  Les  corre* 
spondants  de  Grandidier.  I— Y.  Paris,  Picard  nnd  Cobnar,  Hnffel. 

Da  erscheinen  der  Bollandist  Anselm  Berthod,  zwei  EUsSsser  Mönche 
in  Muri,  mit  denen  er  über  die  Acta  Murensia  verhandelt,  dor 
Historiker  S.  Amand  und  der  gelehrte  Benediktiner  aus  der  Kou^n  e- 
gation  des  hl.  Maurus  Fran^-ois  Clement.  Für  uns  in  Baden  haben 
diese  Büchlein  deshalb  Interesse,  weil  das  erste  Heft  fünf  Briefe  des 
Dom  Didelot  an  den  Fürstabt  Martin  Gerbert  von  St.  Blasien  und 
das  fttnfte  siebenzehn  Briefe  des  Dom  dement  an  denselben  ent- 
halten. Namentlich  sind  letztere,  welche  nns  die  Beziefavngen 
zwischen  den  französischen  nnd  deutschen  Benediktinern  klar  legen, 
von  Wert.  Der  fleissige  Ingold  hat  jüngst  auch  das  Diarium  des 
Murbacher  Abtes  Bernhard  von  Plirdt  (1671  bezw.  iedX--1746)  vei> 
öffentiicht  (ebenda). 


Die  Antrittsrede  des  Prorektors  der  Universität  Freiburg,  dos 
Professors  Cornelius  Krieg,  behandelt  den  Fürstabt  Martin  Ger- 
bert als  Theologen  und  Schöpfer  einer  neuen  theologischen  Lehr- 
methode. 


Znr  Geschichte  des  Feldznges  der  YerbOndeten  im  Elsass  nnd 
der  Rheinp&Iz  in  den  Jahren  1798—94  bringt  L.  Pingaad  in  seinem 
Buche  «L'invasion  anstro*prassienne^  Paris  1895,  beachtens- 
werte neue  Beiträge.  Den  ersten  Teil  der  Publikation  bilden  ebiige 

zur  Veröffentlichung  bestimmte  Denkschriften  Langerons  über  die 
Campague    den  Niederlanden  nnd  am  Khein,  welcher  der  französische 


litteratuniotlseii. 


663 


Emigrant  auf  Weisung  der  russisclicn  Kaiserin  im  ö>terreichischen 
Generalstabe  bcigewolint  hat;  sie  stainiiuMi  alle  aus  den  Archives  des 
affaires  6trangeres,  wo  sie  mit  anderen  Papieren  des  russischen  Heer- 
führers verwahrt  werden  und  von  Sorel,  Chuquet  n.  a.  bereits  ge* 
iegentUch  benutzt  worden  sind.  Diesen  Denkschriften  folgt  als 
zvdter  Teil  eine  hödist  interessante,  nnsfbhrliche  Daistellnng  des 
Feldznges  des  Grafen  Wurmser  in;  Elsass  yom  Jahre  I7d3,  die  von 
einem  unbekannten  Teilnehmer  an  demselben,  zweifellos  einem  Emi- 
granten, verÄsst  und  ersichtlich  darauf  berechnet  ist,  Wurmser  gegen 
die  Vorwurfe  von  preossischer  Seite  zu  verteidigen  und  zu  recht- 
fertigen. K.  0. 


Von  F.  V.  W'eechs  Geschichte  der  Stadt  Karlsruhe  sind  vor 
Iconsem  die  beiden  ersten  Lieferungen  des  zweiten  Bandes  erschienen, 
welche  in  trefflicher  Darstellung  die  Jahre  1890—^7  behandeln,  eine 

ftir  die  Entwicklang  des  städtischen  Gemeinwesens  Oberaus  wichtige 
Periode  also,  in  welcher  die  Gemeindeordnung  von  1831  bedeutsame  * 
Reformen  der  Gemeindeverwaltung  einleitet,  während  die  Eröffnung 
der  Dampfschifffahrt  auf  dem  Oberrheiu  (1833),  die  Erbauung  der 
ersten  Eisenbahnstrcclce  nach  Heidelberg  (lft}3)  und  die  Erriolitunif 
der  ersten  Telegraphculinie  (1847)  im  \  crkehrsleben  unschaubare 
Fortschritte  bringen  und  ein«  jungen  leistungsfähigen  Industrie  die 
Woge  ebnen.  Wie  wir  sehen,  eine  Zdt  des  Ubergangs  von  alten  zu 
neuen  Fonnen,  in  der  es  naturgemäss  auch  in  der  sonst  so  stillen 
Stadt  an  inneren  Gähnmgen  und  Störungen  nicht  fehlt,  zumal  die 
grossen  politischen  T^owegungen  auf  sie  ersichtlich  einwirken  und 
mancherlei  Vorf^ille  als  untrügliche  Vorzoirhcn  kommender  Sttirme 
sich  bemerklich  machen.  Mit  einem  Ausblicke  auf  das  Revolutions- 
jahr 18^ti,  dessen  Schilderung  das  nächste  Heft  bringen  wird,  schiiesst 
die  vorliegende  Doppellieferung  ab. 


Die  wissenschaftliche  Beilage  des  Jahresberichtes  des  Gjm- 
nasinms  su  Freiburg  bringt  eine  Darstellung  des  Lebens  und  der 
WirlcnUDkeit  das  einstigen  Direktors  des  Mannheimer  Lyceums  Frie- 
drick August  Nflsslin  von  Fritz  Baum  garten. 


Die  neue  Preisaufgabe  der  Wedeldnd'schen  Preisstift  im  er  für 
deutsche  Geschichte  fordert  eine  bis  zum  1.  August  VX»  einzu- 
reichende archivalisch  begrtindete  Geschichte  der  innern  Verwaltung 
des  KnrfÄrstcntums  Mainz  unter  Emmerich  Joseph  (1763—74)  und 
Friedlich  luiri  Joseph  (1774—1802).  Besonderer  Wert  wird  auf  die 
Ermittlung  der  Teilnahme  von  Johannes  M&ller  gelegt. 


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Zum  Abschied. 


Infoljre  meiner  Berufung  an  die  Universität  Breslau  sehe 
ich  mit  Ii  veranlasst,  die  Redaktion  dieser  Zeitschrift,  welche 
mir  vor  elf  Jahren,  als  diese  von  dem  Grossh.  Generallandea- 
arduv  an  die  Badische  Historische  Eonimission  übergieng, 
von  derselben  Übertragen  wurde,  niederzulegen.  In  diesem 
langen  Zeitraum,  niUirend  dessen  einhundertachtondzwanzig 
Herren  an  der  Zeitschrift  mitarbeiteten,  habe  ich  mit  so  Yielen 
derselben  enge  freundschaftficfae  Beziehnngen  knttpfen  können, 
dass  es  mich  drängt,  mit  dem  Lebewohl  den  Ansdrack  meines 
herzlichsten  Dankes  für  solche  Freundschaft  und  solches  Ent- 
gegenkommen in  oft  peinHchen  Dingen  zn  verbinden.  Als 
ich  die  Zeitschrift  übernahm,  mangelte  es  zunächst  an  Manu- 
skript. Sehr  bald  änderte  sich  das,  namentlich  seitdem  der 
Geschichte  des  Elsasses  ein  erweiterter  Raum  infolge  der 
Munificenz  des  Kaiserl.  Statthalters  gewährt  werden  konnte. 
Ich  war  zu  meinem  lebhaften  Bedauern  oft  ^^ezwun?en,  hohe 
Anforderungen  an  die  Geduld  der  Herreu  Mitarbeiter  zu  stellen. 
Mit  herzlichstem  Danke  an  dieselben  scheide  ich  nun  von 
der  Bedaktion. 

Mit  diesem  Bande  ist  die  Zahl  der  ersten  fünfzig  ^Uide 
dieser  Zeitschrift,  welche  sich  rühmen  darf,  fast  die  Älteste 
historische  Zeitsdirift  Deutschlands  zu  sein,  abgeschlossen, 
Sie  hat  es  seit  ihrer  Gründung  im  Jahre  1850  verstanden, 

sich  in  den  drei  Perioden  ihrer  Geschichte  den  veränderten 
Situationen  und  Bedürfnissen  anzuschmiegen  und  den  Mittel- 
punkt ernster  wissenschaftlicher  Studien  zur  Geschichte  der 
schönen  oberrheinischen  Lande  zu  bilden.  Dass  es  auch  für- 
derhin  so  bleibe,  ist  mein  innigster  Wunsch. 

Breslau,  den  30.  September  1896. 

Alays  SehuUe. 


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